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YOC AG — Annual Report 2018
May 20, 2019
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Annual Report
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Publication

YOC AG
Berlin
Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
GESCHÄFTSBERICHT 2018
YOC AG
THE CREATORS OF HIGH-IMPACT AD FORMATS
KENNZAHLEN DER YOC-GRUPPE
| UMSATZ UND ERGEBNIS (IN TEUR) | 2018 | 2017 | VERÄNDERUNG ABSOLUT | VERÄNDERUNG IN % |
|---|---|---|---|---|
| Gesamtumsatz | 14.486 | 14.372 | 114 | 1 |
| Mittel- und Osteuropa1) | 13.147 | 10.691 | 2.456 | 23 |
| Restliches Europa2) | 1.339 | 3.681 | -2.342 | -64 |
| Rohertragsmarge (in %) | 38,6 | 38,8 | -0,2 | -1 |
| Gesamtleistung | 15.436 | 15.000 | 436 | 3 |
| EBITDA | 377 | -83 | 460 | 554 |
| EBITDA-Marge (in %) | 2,4 | -1,0 | 3,4 | k.A. |
| Ergebnis nach Steuern | -158 | -530 | 372 | 70 |
| Ergebnis je Aktie verwässert in Euro | -0,05 | -0,16 | 0,11 | 69 |
| Ergebnis je Aktie unverwässert in Euro | -0,05 | -0,16 | 0,11 | 69 |
| MITARBEITER | ||||
| Durchschnittliche Anzahl Mitarbeiter3) | 48 | 51 | -3 | -6 |
| Mitarbeiterzahl zum 31. Dezember | 46 | 53 | -7 | -13 |
| Umsatz je Mitarbeiter | 300 | 282 | 18 | 6 |
| Gesamtleistung je Mitarbeiter | 322 | 294 | 28 | 10 |
| BILANZ UND KAPITALFLUSSRECHNUNG (IN TEUR) | ||||
| Bilanzsumme | 6.224 | 4.715 | 1.509 | 32 |
| Operativer Cash-Flow | -1.043 | 149 | -1.192 | 800 |
1) Deutschland, Österreich, Schweiz, Polen und Niederlande
2) Spanien und Großbritannien
3) Auf Basis der festangestellten Mitarbeiter
Bei der Verwendung von gerundeten Beträgen und Kennzahlen können aufgrund kaufmännischer Rundungen Differenzen auftreten.
Seit dem 01. Januar 2018 kommen die neuen Rechnungslegungsstandards IFRS 15 "Revenue from Contracts with Customers" und IFRS 9 "Financial Instruments" zur Anwendung. Die Vorjahreswerte wurden nicht angepasst. Für nähere Informationen verweisen wir auf den Abschnitt "Grundlagen der Aufstellung des Abschlusses sowie Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden".
STOP ADVERTISING.
START TELLING A STORY.
01 AN UNSERE AKTIONÄRE
EFFIZIENZ. HIGH-IMPACT. SKALIERBARKEIT.
DURCH UNSERE TRADING-PLATTFORM VIS.X®.
BRIEF AN DIE AKTIONÄRE
Sehr verehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
die YOC-Gruppe gehört seit 2001 zu den führenden unabhängigen Anbietern für Mobile Advertising in Europa. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, ein optimales digitales Werbeerlebnis für Werbetreibende, Publisher und Nutzer des mobilen Internets zu schaffen.
Deshalb entwickeln wir aufmerksamkeitsstarke digitale Werbeprodukte, die eine nachhaltige Markenbekanntheit erzielen sowie Menschen erreichen, ansprechen und begeistern. Und deshalb haben wir VIS.X®, unsere neue proprietäre Handelsplattform, konzipiert, entwickelt und zu Beginn des Jahres 2018 in den Markt eingeführt.
VIS.X®ist eine programmatische, angebotsseitige Plattform (Supply Side-Plattform) der nächsten Generation, die den effizienten Mediahandel visibler sowie aufmerksamkeitsstarker Werbeprodukte ermöglicht. Durch VIS.X®können unsere Kunden entsprechend ihrer Werbestrategie hochqualitatives Werbeinventar in Kombination mit den YOC-Werbeprodukten skalierbar einkaufen.
Die technologischen Möglichkeiten von VIS.X®sind zukunftsweisend für uns. Auch wenn wir das Potential unserer Plattform bei weitem noch nicht ausgeschöpft haben, auch wenn wir VIS.X®noch um viele Funktionalitäten erweitern werden und unseren Marktplatz durch die kontinuierliche Anbindung renommierter Premium-Publisher ausweiten werden, befinden wir uns strategisch auf dem richtigen Weg und positionieren YOC als technologiebasierten Anbieter für High-Impact Programmatic Advertising an der Spitze des Werbemarktes.
Parallel dazu haben wir mit der Einführung des YOC Mystery Scroller®unser Produktportfolio im vergangenen Jahr um ein weiteres hochwirksames Werbeformat, das bereits spürbar zur Umsatzentwicklung beiträgt, erweitert. Mit der sukzessiven Entwicklung neuer Produktlinien stellen wir dem Werbemarkt kontinuierlich innovative, hochwertige Werbeprodukte bereit und machen diese über VIS.X®automatisiert in Echtzeit handelbar.
Das erste Halbjahr 2018 war für die digitale Werbeindustrie - und somit auch für uns - geprägt von zwei bedeutenden Herausforderungen, die eine hohe Marktunsicherheit sowie eine spürbare Zurückhaltung der Werbekunden zur Folge hatten:
| ― | Das Inkrafttreten der EU-weiten Richtlinie Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 verlangte von allen Marktteilnehmern die strukturelle sowie inhaltliche Einführung und Adaption technologischer Plattformen als auch die juristische Anpassungen aller Vereinbarungen mit Partnern, Lieferanten und Kunden. |
| ― | Die Einführung der "Coalition for Better Ads" im Februar 2018, die die Etablierung weltweiter Standards für bessere digitale Werbung zum Ziel hat, trug zunächst zur Verunsicherung auf Seiten der Publisher bei. Um etwaige Konflikte mit der Initiative auszuschließen, minimierten diese die Mediafläche für Werbeformate. |
Vor diesem Hintergrund fielen unsere Umsatzerlöse des ersten Halbjahres 2018 im Vergleich mit denen des Vorjahreszeitraums um 15 % geringer aus. Jedoch konnten wir bereits im zweiten Halbjahr wieder auf den Wachstumspfad der vergangenen Jahre einschlagen und die Handelsvolumina im dritten und vierten Quartal signifikant steigern. In Konsequenz konnten wir im Geschäftsjahr 2018 insgesamt noch ein leichtes Umsatzwachstum auf 14,5 Mio. EUR (2017: 14,4 Mio. EUR) erzielen.
Ich freue mich, dass es uns außerdem gelang, die Profitabilität der YOC-Gruppe wie in den Vorjahren weiter zu erhöhen. Für das abgelaufene Geschäftsjahr 2018 beträgt das operative Ergebnis vor Abschreibungen (EBITDA) 0,4 Mio. EUR und fällt somit um 0,5 Mio. EUR höher aus als im Vorjahr (2017: -0,1 Mio. EUR).
Der Fokus im laufenden Geschäftsjahr 2019 liegt in der Weiterentwicklung unserer Plattform sowie eines deutlich ansteigenden Handelsvolumens, das über VIS.X® abgewickelt werden wird. Wir rechnen mit wachsenden Umsatzerlösen in der Höhe von mindestens 10 % bei einer nur unterproportional ansteigenden Kostenstruktur und in Konsequenz dessen mit einer weiteren Profitabilitätssteigerung. Die Entwicklung des ersten Halbjahres 2019 stimmt uns diesbezüglich zuversichtlich.
Verehrte Aktionärinnen und Aktionäre, mit unserer einzigartigen Technologieplattform VIS.X®in Kombination mit unseren eigenentwickelten Werbeformaten sowie unserem langjährigen Know-how entwickelt sich YOC zu einem führenden europäischen Werbetechnologieanbieter weiter. Wir fügen VIS.X®viele neue Funktionen zu. Wir bauen unsere Reichweite und das verfügbare Mediainventar durch die kontinuierliche Integration neuer Publisher stark aus. Wir binden viele neue Einkaufsplattformen an VIS.X® an und ermöglichen somit vielen Mediaeinkäufern den Zugang zu unserer Plattform. Alle diese Schritte erhöhen unser Handelsvolumen und differenzieren uns vom Wettbewerb. Unser Team treibt diese Entwicklungen mit hohem Engagement voran.
Daher gilt mein erster Dank allen Kolleginnen und Kollegen, die jeden Tag mit Leidenschaft an der Umsetzung unserer Vision zum Nutzen der Werbetreibenden, der Publisher sowie der Nutzer des mobilen Internets arbeiten.
Zusätzlich gebührt mein Dank unserem Aufsichtsrat, der umsichtig und couragiert hinter uns steht.
Ich danke Ihnen herzlich für das entgegengebrachte Vertrauen und freue mich auf die weitere Zusammenarbeit mit Ihnen.
Herzliche Grüße,
DIRK-HILMAR KRAUS, CEO
Bericht des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat hat seine Aufgaben und Pflichten im Geschäftsjahr 2018 nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung umfassend und sorgfältig wahrgenommen.
Er hat sich intensiv mit der Lage des Unternehmens beschäftigt sowie den Vorstand bei der Leitung der Gesellschaft regelmäßig beraten und dessen Tätigkeit laufend überwacht.
Dabei hat er sich von der Recht-, Zweck- und Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugt.
Die Überwachung bezog sich auch auf angemessene Maßnahmen zu Risikovorsorge und Compliance. Der Aufsichtsrat hat ebenfalls überwacht, dass der Vorstand die ihm nach § 91 Abs. 2 AktG obliegenden Maßnahmen in geeigneter Form getroffen hat.
In alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für die Gesellschaft war der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden und hat diese ausführlich erörtert.
Der Aufsichtsrat hat sich mittels regelmäßiger schriftlicher und mündlicher Berichte des Vorstands pflichtgemäß mit der Umsatz- und Ertragslage des Unternehmens, dem Geschäftsverlauf, der beabsichtigten Geschäftspolitik und der Unternehmensplanung sowie dem Risikomanagementsystem und dem internen Kontrollsystem befasst.
In Bezug auf Entscheidungen oder Maßnahmen des Vorstands, die nach Gesetz oder geltender Geschäftsordnung des Vorstands der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen, hat der Aufsichtsrat jeweils nach gründlicher Prüfung der unterbreiteten Unterlagen und nach eingehender Erörterung seine Zustimmung erteilt.
Neben zahlreichen Sachthemen, zustimmungspflichtigen Maßnahmen und der Geschäftsentwicklung wurden im Geschäftsjahr 2018 grundsätzliche Fragen der Unternehmens- und Produktstrategie, der Finanzierung, der Entwicklung des internationalen Geschäftes sowie Personalentscheidungen ausführlich beraten.
Kurzfristige, mittelfristige und langfristige Themen wurden gleichermaßen behandelt.
ZUSAMMENSETZUNG DES AUFSICHTSRATS
Der Aufsichtsrat der YOC AG setzte sich im Jahr 2018 aus drei Personen zusammen: Dr. Nikolaus Breuel übt den Vorsitz des Gremiums aus. Seine Stellvertretung übernimmt Konstantin Graf Lambsdorff.
Komplettiert wird das Gremium durch das dritte Aufsichtsratsmitglied Sacha Berlik.
WESENTLICHE THEMEN DER AUFSICHTSRATSTÄTIGKEIT
Im Berichtszeitraum fanden insgesamt fünf Präsenzsitzungen des Aufsichtsrats statt. Zudem wurden telefonische sowie schriftliche Beschlussfassungen des Aufsichtsrats durchgeführt.
Der Aufsichtsrat wurde vom Vorstand der YOC AG kontinuierlich über die aktuelle Entwicklung der Geschäftslage und alle wesentlichen Geschäftsvorfälle unterrichtet. Über Vorkommnisse von besonderer Bedeutung wurde der Aufsichtsrat auch zwischen den Sitzungen durch den Vorstand informiert. Darüber hinaus führten der Aufsichtsratsvorsitzende und der Vorstand regelmäßig Informations- und Beratungsgespräche.
Der Aufsichtsrat machte ebenfalls von der Möglichkeit Gebrauch, sich ohne die Anwesenheit des Vorstands zu besprechen. In den Präsenzsitzungen und den sonstigen Beschlussfassungen im Geschäftsjahr 2018 war der Aufsichtsrat jederzeit beschlussfähig und vollständig.
Anhaltspunkte für mögliche Interessenkonflikte von Aufsichtsratsmitgliedern traten im Geschäftsjahr 2018 nicht auf.
Vorrangige Aufmerksamkeit widmete der Aufsichtsrat wirtschaftlichen und strategischen Aspekten wie der Geschäftsentwicklung aller Standorte der Gesellschaft, der Produktentwicklung, der Weiterentwicklung des Geschäftsmodells zum Anbieter für Werbetechnologie - in diesem Kontext vornehmlich der Entwicklung der unternehmenseigenen Handelsplattform VIS.X®- sowie der Wirtschaftsplanung der Gesellschaft.
| ― | Die Sitzung am 20. April 2018 wurde hauptsächlich dem Jahres- und Konzernabschluss 2017 gewidmet. Der Aufsichtsrat billigte diese mit entsprechendem Beschluss. Weitere Tagesordnungspunkte waren die Diskussion hinsichtlich der Produkt- und Technologieentwicklung, der erfolgten Markteinführung der Handelsplattform VIS.X®sowie die Liquiditätsplanung der Gesellschaft. |
| ― | Im Rahmen der Aufsichtsratssitzung am 07. Juni 2018 standen die bevorstehende Jahreshauptversammlung, die Geschäftsentwicklung im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2018 sowie der Entwicklungsstand im Technologie- und Produktbereich im Fokus. |
| ― | In der Sitzung vom 14. August 2018 wurden die erste Hochrechnung für das Geschäftsjahr 2018 sowie die weitere Liquiditätsentwicklung unter Berücksichtigung der Begebung der YOC Wandelschuldverschreibung 2018-2022 diskutiert. Weitere Themen dieser Sitzung waren die Vertriebsaktivitäten im spanischen und britischen Markt. |
| ― | In der Sitzung vom 09. Oktober 2018 wurden die Hochrechnung für das Geschäftsjahr 2018 sowie die weitere Liquiditätsentwicklung diskutiert. Weitere Themen dieser Sitzung waren die Geschäftsentwicklung im britischen und spanischen Markt sowie eine erste Grobplanung für das Geschäftsjahr 2019. |
| ― | Am 11. Dezember 2018 fand die 105. Sitzung des Aufsichtsrats der YOC AG statt. Der Aufsichtsrat genehmigte den Wirtschaftsplan der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019. Im Rahmen dessen setzte sich das Gremium mit der Liquiditätsplanung für das Geschäftsjahr 2019 auseinander. Zudem stand die Diskussion über den aktuellen Fortschritt der Supply Side-Plattform VIS.X®im Fokus dieser Sitzung. |
Darüber hinaus fasste der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2018 zahlreiche Beschlüsse: Unter anderen am 16. Februar 2018 zum Deutschen Corporate Governance Kodex sowie am 28. Juni 2018 und 02. Juli 2018 im Rahmen der Begebung der YOC Wandelschuldverschreibung 2018-2022.
PRÜFUNG DES JAHRES- UND KONZERNABSCHLUSSES 2018
Der durch den Aufsichtsrat beauftragte Abschlussprüfer, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, hat den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss sowie den in zusammengefasster Form erstellten Konzern- und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018 geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Der Abschlussprüfer hat zudem im Rahmen seiner Prüfung zusammenfassend festgestellt, dass der Vorstand ein den gesetzlichen Vorschriften entsprechendes Risikomanagementsystem eingerichtet hat und dass dieses grundsätzlich geeignet ist, Tendenzen, die die positive Weiterentwicklung des Unternehmens gefährden könnten, frühzeitig zu erkennen.
Die vorstehenden Unterlagen und die Prüfungsberichte wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Die Unterlagen wurden in Anwesenheit des Abschlussprüfers in der Bilanzsitzung am 12. April 2019 umfassend geprüft und erörtert.
Der Abschlussprüfer berichtete dabei über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und stand für ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Der Abschlussprüfer ging auch auf Umfang, Schwerpunkte und Kosten der Abschlussprüfung ein. Umstände, die eine Befangenheit des Abschlussprüfers besorgen lassen, lagen nicht vor. Den Bericht des Abschlussprüfers nahm der Aufsichtsrat zur Kenntnis und schloss sich dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer an. Der Aufsichtsrat stimmte mit dem Vorstand in seiner Einschätzung der Lage der YOC AG und der YOC-Gruppe überein.
Da die eigene Prüfung keine Einwendungen ergab, billigte der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss sowie den in zusammengefasster Form erstellten Konzern- und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018. Der Jahresabschluss der YOC AG ist damit festgestellt.
CORPORATE GOVERNANCE
Der Aufsichtsrat hat sich auch im Geschäftsjahr 2018 mit den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex beschäftigt. In diesem Zusammenhang überprüfte der Aufsichtsrat ebenfalls die Angemessenheit und Üblichkeit der Vorstandsvergütung.
Weiterhin hat der Aufsichtsrat die Effizienz seiner Tätigkeit sowie die Inhalte der Erklärung zur Unternehmensführung, einschließlich der Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex nach § 161 AktG, erörtert.
Vorstand und Aufsichtsrat haben im Februar 2019 ihre gemeinsame Entsprechenserklärung erneuert.
Die Gesellschaft entspricht den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex weitgehend. Die Entsprechenserklärung mit Erläuterungen hinsichtlich der Abweichungen von den Empfehlungen befindet sich als Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung in diesem Geschäftsbericht.
Zudem wurde diese auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht. Weitere Informationen zur Corporate Governance bei der YOC AG können Sie dem Corporate Governance Bericht in diesem Geschäftsbericht entnehmen.
PERSONELLE VERÄNDERUNGEN IM VORSTAND
Im Geschäftsjahr 2018 gab es keine personellen Veränderungen im Vorstand der Gesellschaft.
DANK AN DEN VORSTAND SOWIE DIE MITARBEITERINNEN UND MITARBEITER
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der YOC AG und aller Konzerngesellschaften für ihren hohen Einsatz im zurückliegenden Geschäftsjahr.
Berlin, im April 2019
DR. NIKOLAUS BREUEL, VORSITZENDER DER AUFSICHTSRAT
CORPORATE GOVERNANCE BERICHT
Corporate Governance hat bei der YOC AG einen hohen Stellenwert: Sie steht für eine verantwortungsbewusste und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Führung und Kontrolle unseres Unternehmens. Effiziente Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, Achtung der Aktionärsinteressen sowie Offenheit und Transparenz der Unternehmenskommunikation sind wesentliche Aspekte guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung und -kontrolle.
Vorstand und Aufsichtsrat berichten, dass den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der aktuellen Fassung vom 07. Februar 2017 mit Ausnahme der Ziffern 3.8 Abs. 3, Ziffer 4.1.5, Ziffer 4.2.1, Ziffer 4.2.2 Abs. 2, Ziffer 5.1.2 Abs. 1 Satz 2, Ziffer 5.1.2 Abs. 2 Satz 3, Ziffer 5.3.1, 5.3.2 und 5.3.3, Ziffer 5.4.1 Abs. 2 und Ziffer 7.1.2 Satz 4 entsprochen wurde und wird. Vorstand und Aufsichtsrat der YOC AG haben die am Ende dieses Berichts aufgeführte Erklärung zum Corporate Governance Kodex (Entsprechenserklärung 2018) verabschiedet.
Sie ist auf der Internetseite der YOC AG unter www.yoc.com (Bereich Investor Relations) veröffentlicht.
AKTIONÄRE UND HAUPTVERSAMMLUNG
Die YOC AG berichtet ihren Aktionären viermal im Geschäftsjahr über die Geschäftsentwicklung sowie über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Konzerngesellschaften.
Die Hauptversammlung beschließt unter anderem über die Gewinnverwendung, die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie die Wahl des Abschlussprüfers. Satzungsänderungen und kapitalverändernde Maßnahmen werden ausschließlich von der Hauptversammlung beschlossen und vom Vorstand umgesetzt. Aktionäre können Gegenanträge zu Beschlussvorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat stellen und Beschlüsse der Hauptversammlung anfechten. Die Beschlüsse der Hauptversammlung bedürfen der Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit das Gesetz oder die Satzung nicht etwas anderes vorschreibt.
Die Satzung kann auf der Internetseite der YOC AG unter www.yoc.com (Bereich Investor Relations) eingesehen werden.
Durch den Einsatz elektronischer Kommunikationsmittel, insbesondere des Internets, erleichtert der Vorstand den Aktionären die Information über die Hauptversammlung und ermöglicht ihnen durch Stimmrechtsvertreter, ihr Stimmrecht auch in Abwesenheit auszuüben.
Alle erforderlichen Berichte und Unterlagen werden den Anteilseignern zuvor auch über die Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht.
FÜHRÜNGS- UND KONTROLLSTRUKTUR
Gemäß dem deutschen Aktienrecht hat die YOC AG eine zweigeteilte Führungs- und Kontrollstruktur, die Vorstand und Aufsichtsrat umfasst.
Im dualen Führungssystem sind Geschäftsleitung (Vorstand) und Geschäftskontrolle (Aufsichtsrat) personell strikt getrennt.
Eine gleichzeitige Tätigkeit in Aufsichtsrat und Vorstand ist rechtlich nicht zulässig. Aufgaben und Verantwortlichkeiten dieser beiden Organe sind gesetzlich jeweils klar festgelegt.
Der Vorstand leitet das Unternehmen, während der Aufsichtsrat den Vorstand berät und überwacht.
VORSTAND
Der Vorstand bestand zum 31. Dezember 2018 aus einem Mitglied. Aktuelle Informationen zum CEO der YOC AG, Dirk-Hilmar Kraus, finden Sie in diesem Geschäftsbericht.
Weitere Informationen sind im Internet unter www.yoc.com (Bereich Investor Relations) verfügbar.
Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung und kontrolliert die Konzerngesellschaften. Er ist dabei an das Unternehmensinteresse gebunden und der Steigerung des nachhaltigen Unternehmenswertes verpflichtet. Er ist für die strategische Ausrichtung des Unternehmens in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat zuständig.
Der Vorstand arbeitet eng mit dem Aufsichtsrat zusammen. Er informiert ihn regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Gesamtunternehmen relevanten Fragen der Strategie und Strategieumsetzung, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Finanz- und Ertragslage, der Compliance sowie über unternehmerische Risiken.
Der Vorstand ist zuständig für die Aufstellung der Quartalsberichte, der Halbjahres- und der Jahresabschlüsse der YOC AG sowie des Konzernabschlusses.
Darüber hinaus sorgt er für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sowie für ein angemessenes Risikomanagement im Unternehmen.
AUFSICHTSRAT
Der Aufsichtsrat der YOC AG besteht aus drei Mitgliedern, die gemäß § 101 AktG in Verbindung mit § 10 Abs. 2 der Satzung von der Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung bestellt werden, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, gewählt werden.
Näheres zu den Mitgliedern des Aufsichtsrats finden Sie unter www.yoc.com (Bereich Investor Relations) oder in diesem Geschäftsbericht.
Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand bei der Führung der Geschäfte. In regelmäßigen Abständen erörtert der Aufsichtsrat mit dem Vorstand die Geschäftsentwicklung und -planung sowie die Strategie und deren Umsetzung. Nach Erörterung mit dem Abschlussprüfer und eigener Prüfung billigt der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und nimmt den Konzernabschluss billigend zur Kenntnis. Er bestellt ferner den Vorstand. Grundlegende Entscheidungen, die die YOC AG betreffen, bedürfen seiner Zustimmung.
Hierzu gehören Entscheidungen oder Maßnahmen, die die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage des Unternehmens grundlegend verändern. Der Aufsichtsrat hat die Informations- und Berichtspflichten des Vorstands festgelegt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind in ihren Entscheidungen unabhängig und nicht an Vorgaben oder Weisungen Dritter gebunden.
Außerdem bedürfen Beratungs-, Dienstleistungs- und andere Verträge zwischen der YOC AG und ihren Tochtergesellschaften einerseits und Mitgliedern des Aufsichtsrats andererseits der Zustimmung des Aufsichtsrats.
VERGÜTUNGSBERICHT
Der Vergütungsbericht richtet sich nach den "Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex". Er fasst die Grundsätze zusammen, die auf die Festlegung der Vergütung des Vorstands der YOC AG Anwendung finden und erläutert Höhe und Struktur des Vorstandseinkommens. Außerdem werden Grundsätze und Höhe der Vergütung des Aufsichtsrats beschrieben.
Der Vergütungsbericht beinhaltet außerdem Angaben, die nach den Erfordernissen des deutschen Handelsrechts Bestandteile des Konzernanhangs nach § 314 HGB sowie des Konzernlageberichts nach § 315 HGB sind.
VERGÜTUNG DES VORSTANDS
Für die Festlegung der Vorstandsvergütung ist der Aufsichtsrat zuständig. Dabei werden die Größe und die Tätigkeit des Unternehmens, seine wirtschaftliche und finanzielle Lage, die Aufgabe des jeweiligen Vorstandsmitglieds sowie die Höhe und Struktur der Vorstandsvergütungen im branchenspezifischen Vergleichsumfeld berücksichtigt.
Die Vergütung ist leistungsorientiert. Sie ist so bemessen, dass sie am Markt für hoch qualifizierte Führungskräfte wettbewerbsfähig ist und Anreiz für erfolgreiches Arbeiten gibt. Sie setzte sich im Geschäftsjahr 2018 aus einer fixen Grundvergütung, einem variablen Bestandteil sowie der Teilnahme am virtuellen Aktienoptionsprogramm zusammen:
| ― | Die Grundvergütung ist eine fixe, auf das Gesamtjahr bezogene Barvergütung, die an dem Verantwortungsbereich des jeweiligen Vorstandsmitglieds ausgerichtet ist und in zwölf monatlichen Raten ausbezahlt wird. |
| ― | Den variablen Bestandteil bildet eine Barvergütung als Erfolgsbeteiligung, die sich am operativen Ergebnis (EBITDA) nach IFRS der YOC AG orientiert und in der Höhe nach oben begrenzt ist. |
| ― | Mit der Teilnahme an dem im Jahr 2014 aufgelegten virtuellen Aktienoptionsprogramm erhalten vom Aufsichtsrat zu bestimmende Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft virtuelle Aktienoptionen (Phantom Stocks). |
Mit dem virtuellen Aktienoptionsprogramm wird ein auf die tatsächliche Beteiligung der Berechtigten am Eigenkapital der Gesellschaft gerichtetes Aktienoptionsprogramm nachgebildet. Anders als bei einem mit "echten" Aktienoptionen unterlegten Optionsprogramm berechtigen die virtuellen Optionen bei ihrer Ausübung nicht zum Bezug von Aktien an der Gesellschaft, sondern räumen dem Berechtigten nach näherer Maßgabe der Optionsbedingungen einen Anspruch gegen die Gesellschaft auf Zahlung eines bestimmten Geldbetrages in bar ein.
Durch die virtuellen Optionen wird keine gesellschaftsrechtliche Beteiligung an der Gesellschaft begründet, insbesondere besteht kein aktienrechtlicher Anspruch auf Informations- oder Teilhaberechte, Stimmrechte oder Teilhabe am Jahresergebnis.
VERGÜTUNG DES AUFSICHTSRATS
Die Vergütung des Aufsichtsrats ist auf Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat durch die Hauptversammlung der YOC AG festgesetzt worden. Die Vergütung des Aufsichtsrats besteht aus einer festen Vergütung in Höhe von 12,5 TEUR für ein Geschäftsjahr.
Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Doppelte dieses Betrages, der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende das 1 1/2-fache dieses Betrages. Pro Aufsichtsratssitzung, die eine Präsenzsitzung ist, erhält jedes Aufsichtsratsmitglied einen Betrag in Höhe von 1,0 TEUR, der Aufsichtsratsvorsitzende das Doppelte und der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende das 1 1/2-fache.
Es wurden keine Vergütungen für persönlich erbrachte Leistungen außerhalb der Gremientätigkeit, insbesondere für etwaige Beratungs- und Vermittlungsleistungen, gewährt.
Die Vergütung für die Tätigkeit des Aufsichtsrats belief sich im Geschäftsjahr 2018 auf insgesamt 79 TEUR.
VERGÜTUNG DES AUFSICHTSRATS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2018 (IN TEUR)
| NAME | FESTE VERGÜTUNG | SITZUNGSGELD | GESAMT |
|---|---|---|---|
| Dr. Nikolaus Breuel (Aufsichtsratsvorsitzender) | 25 | 10 | 35 |
| Konstantin Graf Lambsdorff | 19 | 8 | 26 |
| Sacha Berlik | 13 | 5 | 18 |
| GESAMT | 56 | 23 | 79 |
RECHNUNGSLEGUNG UND ABSCHLUSSPRÜFUNG
Der Konzernjahresabschluss und die Zwischenabschlüsse werden nach IFRS aufgestellt. Der Konzernabschluss wird vom Vorstand aufgestellt und vom Abschlussprüfer sowie vom Aufsichtsrat geprüft.
Beim Konzernabschluss konnte im Geschäftsjahr 2018 die Frist zur öffentlichen Zugänglichmachung von 90 Tagen nach Geschäftsjahresende gemäß Ziffer 7.1.2 Satz 4 des Deutschen Corporate Governance Kodex nicht eingehalten werden.
Die Gesellschaft wird sich bemühen, der Empfehlung nach Ziffer 7.1.2 Satz 4 des Deutschen Corporate Governance Kodex Folge zu leisten, kann dies aber für das Jahr 2019 nicht zusichern.
Mit dem Abschlussprüfer, der Ernst & Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, Niederlassung Berlin, wurde vereinbart, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrats über Ausschluss- oder Befangenheitsgründe, die während der Prüfung auftreten, unverzüglich unterrichtet wird und dass der Abschlussprüfer über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Fragestellungen und Vorkommnisse, die sich bei der Durchführung der Abschlussprüfung ergeben, unverzüglich berichtet.
TRANSPARENZ
Alle Teilnehmer am Kapitalmarkt werden von der YOC AG einheitlich, umfassend, zeitnah und zeitgleich informiert. Die Berichterstattung über die Geschäftslage und die Ergebnisse der YOC AG und des YOC-Konzerns erfolgt durch den Geschäftsbericht, den Halbjahresbericht und die Zwischenberichte.
Darüber hinaus erfolgen Informationen durch Ad-hoc-Mitteilungen, soweit dies rechtlich erforderlich ist, sowie durch Pressemitteilungen und die Internetseite der Gesellschaft.
Um die Gleichbehandlung aller Kapitalmarktteilnehmer zu gewährleisten, veröffentlicht die YOC AG kapitalmarktrelevante Informationen zugleich auf Deutsch und Englisch auch auf der Internetseite der Gesellschaft.
Die Termine der Finanzberichterstattung werden mit ausreichendem zeitlichem Vorlauf im Finanzkalender veröffentlicht.
Meldepflichtige Änderungen der Zusammensetzung der Aktionärsstruktur gemäß § 40 WpHG sowie Erwerb und Veräußerung von Aktien der Personen, die bei der YOC AG Führungsaufgaben wahrnehmen (Directors' Dealings gemäß Artikel 19 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung)), werden ebenfalls vom Vorstand veröffentlicht.
NÄHERE ANGABEN ÜBER DAS VIRTUELLE AKTIENOPTIONSPROGRAMM
Mit der Teilnahme an dem im Jahr 2014 aufgelegten virtuellen Aktienoptionsprogramm erhalten a) vom Aufsichtsrat zu bestimmende Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft sowie b) vom Vorstand der Gesellschaft zu bestimmende Mitarbeiter der zweiten Führungsebene sowie andere herausgehobene Mitarbeiter virtuelle Aktienoptionen (Phantom Stocks). Mit dem virtuellen Aktienoptionsprogramm wird ein auf die tatsächliche Beteiligung der Berechtigten am Eigenkapital der Gesellschaft gerichtetes Aktienoptionsprogramm nachgebildet. Anders als bei einem mit "echten" Aktienoptionen unterlegten Optionsprogramm berechtigen die virtuellen Optionen bei ihrer Ausübung nicht zum Bezug von Aktien an der Gesellschaft, sondern räumen dem Berechtigten nach näherer Maßgabe der Optionsbedingungen einen Anspruch gegen die Gesellschaft auf Zahlung eines bestimmten Geldbetrages in bar ein.
Durch die virtuellen Optionen wird keine gesellschaftsrechtliche Beteiligung an der Gesellschaft begründet, insbesondere besteht kein aktienrechtlicher Anspruch auf Informations- oder Teilhaberechte, Stimmrechte oder Teilhabe am Jahresergebnis. Den optionsberechtigten Mitgliedern des Vorstands können insgesamt 80.000 virtuelle Optionen zugeteilt werden. Den optionsberechtigten Mitarbeitern der zweiten Führungsebene sowie anderen herausgehobenen Mitarbeitern können jeweils höchstens 20.000 virtuelle Optionen zugeteilt werden. Insgesamt ist das virtuelle Optionsprogramm für Mitarbeiter der zweiten Führungsebene sowie andere herausgehobene Mitarbeiter auf 90.000 virtuelle Optionen beschränkt. Im Umfang verfallener virtueller Optionen können neue gewährt werden. Der Ausübungspreis orientiert sich am durchschnittlichen Xetra-Schlusskurs der YOC-Aktie der letzten 30 Tage vor dem Zuteilungstag. Ausübungsvoraussetzung ist unter anderem ein nach dem Zuteilungstag mindestens ein Jahr bestehendes ungekündigtes Arbeitsverhältnis des Berechtigten sowie die Erfüllung bestimmter Erfolgsziele. Die Erfolgsziele sehen die Steigerung des Börsenkurses der YOC-Aktie vor. Die virtuellen Optionen können durch die Berechtigten frühestens drei Jahre nach der jeweiligen Ausgabe ausgeübt werden. Die Ausübung der virtuellen Optionen darf nur in genau definierten Ausübungszeiträumen erfolgen. Die Ausübungszeiträume orientieren sich dabei an der Veröffentlichung des Quartals-, des Halbjahres- beziehungsweise des Jahresabschlussberichts der Gesellschaft. Die Ausübungszeiträume umfassen jeweils 19 Bankarbeitstage. Virtuelle Optionen konnten erstmals im Jahr 2014 ausgegeben werden und zwar jeweils innerhalb von einem Monat nach der Veröffentlichung des Zwischenberichts für das dritte Quartal beziehungsweise des Jahresabschlussberichts. Letztmalig konnten virtuelle Optionen im Ausgabezeitraum des Geschäftsjahres 2017 erworben werden.
Von den insgesamt ausgegebenen 100.000 virtuellen Aktienoptionen sind 80.000 im Geschäftsjahr 2018 ausgeübt worden.
ERKLÄRUNG VON VORSTAND UND AUFSICHTSRAT DER YOC AG GEMÄSS § 161 AKTG ZUM DEUTSCHEN CORPORATE GOVERNANCE KODEX IN DER FASSUNG VOM 07. FEBRUAR 2017 (ENTSPRECHENSERKLÄRUNG 2018)
Nach § 161 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Aktiengesellschaft jährlich zu erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen begründet nicht angewendet wurden oder werden.
Die Erklärung ist auf der Internetseite der Gesellschaft öffentlich zugänglich zu machen.
Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) enthält Regelungen unterschiedlicher Bindungswirkung.
Neben Darstellungen des geltenden Aktienrechts enthält er Empfehlungen, von denen die Gesellschaften abweichen können; sie sind dann aber verpflichtet, dies jährlich offen zu legen. Nach § 161 AktG müssen Abweichungen von den Empfehlungen des DCGK auch begründet werden.
Darüber hinaus enthält der DCGK Anregungen, von denen ohne Offenlegung abgewichen werden kann.
Die nachfolgende Erklärung betrifft den Zeitraum seit der letzten Entsprechenserklärung vom Februar 2018 und bezieht sich auf die Anforderungen des DCGK in seiner aktuellen Fassung vom 07. Februar 2017.
Vorstand und Aufsichtsrat der YOC AG erklären, dass den Empfehlungen "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" grundsätzlich entsprochen wird und in der Vergangenheit entsprochen wurde.
Vorstand und Aufsichtsrat der YOC AG beabsichtigen, diese auch in Zukunft zu beachten. Lediglich die folgenden Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex wurden und werden nicht angewendet:
| ― | Ziffer 3.8 Abs. 3 DCGK: Die Gesellschaft ist der Ansicht, dass die Motivation und Verantwortung, mit der die Mitglieder des Aufsichtsrats ihre Aufgaben wahrnehmen, durch einen Selbstbehalt nicht verbessert werden. Die D&O-Versicherung dient der Absicherung wesentlicher Eigenrisiken der Gesellschaft und allenfalls in zweiter Linie dem Vermögensschutz der Organmitglieder. Die D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat wurde deshalb ohne Selbstbehalt abgeschlossen. |
| ― | Ziffer 4.1.3 Satz 2 und 3 DCGK: Die YOC AG hat angemessene, an der Risikolage des Unternehmens ausgerichtete Maßnahmen installiert, um für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmensinternen Richtlinien zu sorgen. Das vorhandene Risikomanagement wird jährlich im Rahmen der Abschlussprüfung überprüft, wobei es bislang zu keinen Beanstandungen gekommen ist. Die Einführung eines darüber hinausgehenden speziellen Compliance Management Systems halten Vorstand und Aufsichtsrat aufgrund der guten Erfahrungen in der Vergangenheit und der Größe der Gesellschaft für nicht notwendig. Auch auf die Einrichtung eines geschützten Hinweisgebersystems wird vorerst verzichtet, da es aus Sicht von Vorstand und Aufsichtsrat noch keine ausreichenden Praxiserfahrungen damit in Deutschland gibt. Daher soll vorerst weiterhin abgewartet werden, ob die gegen ein Hinweisgebersystem vorgebrachten Argumente, wie insbesondere hohe Kosten, mögliche negative Auswirkungen auf das Betriebsklima und Anfälligkeit für Missbräuche, in der Praxis tatsächlich eine Rolle spielen und welche Lösungen sich zur Vermeidung dieser Punkte etablieren werden. Vorstand und Aufsichtsrat werden die sich hierzu entwickelnde Praxis weiter beobachten. |
| ― | Ziffer 4.1.5 DCGK: Eine angemessene Beteiligung von Frauen in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands, ist abhängig von der individuellen Eignung für die jeweilige Position. Unter dieser Prämisse wird der Vorstand bei der Besetzung von Führungspositionen auf Vielfalt achten und die angemessene Beteiligung von Frauen anstreben. |
| ― | Ziffer 4.2.1 DCGK: Nach Ziffer 4.2.1 des DCGK soll der Vorstand aus mehreren Personen bestehen und einen Vorsitzenden oder Sprecher haben. Der Vorstand der YOC AG war im Geschäftsjahr 2018 mit einer Person besetzt. Im Einvernehmen von Aufsichtsrat und Vorstand verzichtet die Gesellschaft bis auf weiteres auf die Bestellung weiterer Vorstandsmitglieder, da führungsrelevante Aufgaben teilweise auch an die zweite Führungsebene übertragen wurden. |
| ― | Ziffer 4.2.2 Abs. 2 DCGK: Der Aufsichtsrat soll das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt auch in der zeitlichen Entwicklung berücksichtigen, wobei der Aufsichtsrat für den Vergleich festlegt, wie der obere Führungskreis und die relevante Belegschaft abzugrenzen sind. Eine solche explizite Abgrenzung ist nicht erfolgt, um die ökonomischen Gestaltungsspielräume bei Gehaltsverhandlungen nicht einzuschränken. |
| ― | Ziffer 5.1.2 Abs. 1 Satz 2 DCGK: Derzeit ist der Aufsichtsrat nur mit männlichen Mitgliedern besetzt. Die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat orientiert sich in erster Linie an der individuellen Eignung für das Gremium. |
| ― | Ziffer 5.1.2 Abs. 2 Satz 3 DCGK: Eine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder ist durch den Aufsichtsrat nicht festgelegt worden. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind davon überzeugt, dass die Eignung zur Unternehmensleitung maßgeblich von der individuellen Leistungsfähigkeit abhängt. |
| ― | Ziffern 5.3.1, 5.3.2 und 5.3.3 DCGK: Die Einrichtung von Ausschüssen, insbesondere die Einrichtung eines Prüfungsausschusses (Audit Committee) und eines Nominierungsausschusses, ist aufgrund der Größe des Aufsichtsrats der YOC AG mit drei Aufsichtsratsmitgliedern schwer handhabbar und entspricht auch nicht den Best Practice Standards. Die durch den DCGK mit der Einrichtung eines Prüfungsausschusses beabsichtigte Steigerung der Effizienz bei der Prüfung der Rechnungslegung würde nicht erreicht, da der Prüfungsausschuss mit nahezu sämtlichen Plenumsmitgliedern besetzt werden müsste. Ebenso müsste der Nominierungsausschuss mit nahezu sämtlichen Plenumsmitgliedern besetzt werden, was zu keiner verbesserten Vorbereitung der Beschlussvorschläge des Aufsichtsrats zu den Wahlvorschlägen der Anteilseigner führen würde. |
| ― | Ziffer 5.4.1 Abs. 3 DCGK: Eine angemessene Beteiligung von Frauen kann nicht im Voraus reglementiert werden, da sich die Mitgliedschaft an der individuellen Eignung für das Gremium orientiert. Eine Altersgrenze oder eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer für Aufsichtsratsmitglieder ist nicht festgelegt worden. Die Eignung, als Mitglied des Aufsichtsrats den Vorstand überwachen zu können und ebenbürtiger Ansprechpartner des Vorstands zu sein, hängt maßgeblich von der individuellen Leistungsfähigkeit ab. |
| ― | Ziffer 5.4.1 DCGK: Zur Umsetzung des im Mai 2015 in Kraft getretenen "Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst" hat der Aufsichtsrat der Gesellschaft Zielgrößen für den Anteil weiblicher Mitglieder im Aufsichtsrat und im Vorstand festgelegt. Über die Erfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtung hinaus hat der Aufsichtsrat keine konkreten Ziele für seine Zusammensetzung definiert. Der Aufsichtsrat hat und wird der Hauptversammlung jeweils die/den Kandidatin/Kandidaten zur Wahl vorschlagen, die/den er nach sorgfältiger Prüfung und unter Beachtung der unternehmensspezifischen Situation für am geeignetsten für die zu besetzende Position im Aufsichtsrat bewertet. Insofern hat der Aufsichtsrat implizit schon immer ein "Kompetenzprofil" für die zu besetzende Vakanz im Aufsichtsrat definiert und wird dies auch weiterhin tun. Selbstverständlich hat und wird sich der Aufsichtsrat bei seinen Wahlvorschlägen von den Auswahlkriterien des Deutschen Corporate Governance Kodex leiten lassen. Ein dauerhaft schriftlich fixiertes Kompetenzprofil für das Gesamtgremium gibt es jedoch auch im Hinblick auf die Größe des Aufsichtsrats nicht. |
| ― | Ziffer 7.1.2 Satz 3 DCGK: Die Gesellschaft wird sich bemühen, der Empfehlung Folge zu leisten, dass der Konzernabschluss binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende und die Zwischenberichte binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich sein sollen. Die Gesellschaft kann dies jedoch nicht immer gewährleisten, da dies nur mit deutlich erhöhtem personellem und organisatorischem Aufwand und damit nur mit erheblichen Mehrkosten zu erreichen wäre. Die Veröffentlichungen erfolgen daher im Rahmen der gesetzlichen und börsenrechtlichen Fristen. |
Berlin, im Februar 2019
YOC AG
DER VORSTAND
DER AUFSICHTSRAT
DIE YOC-AKTIE
AKTIONÄRSSTRUKTUR DER YOC AG
ANGABEN ZUR NOTIERUNG
| INLANDSAKTIE AKTIENTYP | 593273 WERTPAPIERKENNNUMMER |
| XETRA HANDELSPLATZ | DE0005932735 ISIN |
| PRIME STANDARD BÖRSENSEGMENT |
1) Die Beteiligung der dkam GmbH ist Dirk-Hilmar Kraus zuzurechnen.
KURSENTWICKLUNG DER YOC AG IM GESCHÄFTSJAHR 2018
ANGABEN ZUR AKTIE IM JAHRESVERGLEICH
| 8,28 € / 3,70 € | JAHRESSCHLUSSKURS 2017 / 2018 |
| -55,31 % | VERÄNDERUNG |
| 9,85 € / 9,86 € | HÖCHSTKURS 2017 / 2018 |
| +0,10 % | VERÄNDERUNG |
| 3,30 € / 2,55 € | TIEFSTKURS 2017 / 2018 |
| -22,73 % | VERÄNDERUNG |
ENTWICKLUNG IN 2018
| YOC-AKTIE | TECDAX INDEX |
|---|---|
| 8,48 € AM 02.01.2018 | 2.554,91 € AM 02.01.2018 |
| 3,70 € AM 28.12.2018 | 2.450,18 € AM 28.12.2018 |
| -56,37 % VERÄNDERUNG | -4,10 % VERÄNDERUNG |
02 ZUSAMMENGEFASSTER Lagebericht
YOC PRODUKTÜBERSICHT
Mit dem Anspruch, dem mobilen Nutzer durch innovative und kreative Werbeformate ein besonderes Markenerlebnis zu verschaffen, hat YOC im Geschäftsjahr 2018 neue hochwirksame Produkte entwickelt.
Die zu Beginn des Jahres gelaunchte proprietäre Werbeplattform VIS.X®, das neue Herzstück von YOC, passt automatisiert und ohne zusätzlich benötigte Technologie jegliches Werbematerial an diese Produkte an und liefert sie als kreative Markenbotschaften programmatisch und skalierbar an die richtige Zielgruppe aus. Werbetreibende setzen die bewährten mobilen Werbeformate von YOC für reichweitenstarke Kampagnen ein, gleichzeitig können Publisher ihr Inventar mit den YOC-Produkten veredeln und effizient monetarisieren.
Folgende Darstellung über Neuentwicklungen und Bestseller verschafft einen Überblick über die YOC-Produkte.
VIS.X®
YOC INLINE VIDEO AD
YOC UNDERSTITIAL AD®
YOC MYSTERY AD®
YOC MYSTERY SCROLLER®
VIS.X®
VIS.X®ist eine neue, einzigartige technologische Supply Side-Werbeplattform, die hochwirksame Werbeformate programmatisch handelbar macht. Damit löst VIS.X®ein Marktproblem. Über Private Marketplaces bündelt die Plattform das Werbeinventar mit den YOC-eigenen Produkten in einer ganzheitlichen Auktion und bietet somit den Käufern alle relevanten Produkte in einer Transaktion an - diese optimiert den Bidstream. YOCs Technologie erschließt das volle Potenzial programmatischer Werbung: Genau das macht VIS.X®zur idealen Plattform für wirkungsvolles Digital Advertising.
HOCHWIRKSAME AD-FORMATE
Der programmatische Handel kann mit YOCs proprietären Werbeformaten durchgeführt werden und das gänzlich ohne Anpassungen an die DSP des Käufers. Der Technologie-Layer in VIS.X®verwandelt bei jeder Transaktion reguläre Werbemittel in Echtzeit in wirkungsvolle Rich-Media Ads.
BRAND-SAFE PREMIUM INVENTAR
Hunderte weltweit renommierte Publisher sind an VIS.X®angebunden und haben die YOC-Produkte bereits integriert. Somit bieten sie Käufern skalierbares, qualitativ hochwertiges Premium-Inventar an.
HOLISTISCHER ANSATZ
VIS.X®ermöglicht es Publishern, ihre Monetarisierungsplattformen direkt oder per Header Bidding anzubinden. Das gesamte Inventar des Publishers wird allen Käufern gleichzeitig angeboten. Dadurch wird eine optimale Monetarisierung erreicht.
PRIVATER MARKTPLATZ
Mittels Private Auctions oder Preferred Deals über VIS.X®können Käufer bevorzugten Zugang zu unserem Premium-Inventar und unseren High-Impact-Formaten erhalten. Entsprechend der Targeting-Daten der Käufer und der Kampagnenziele stellt YOC die richtigen Auktionsmechanismen für einen effizienten Mediaeinkauf bereit.
YOC INLINE VIDEO AD
Die spannendste Art, Ihre Geschichte mit der Welt zu teilen: Mit dem YOC Inline Video Ad kann Ihre Werbebotschaft sowohl in einer Display- als auch Video-Platzierung ausgeliefert werden. Die Anzeige wird nahtlos in den Content einer Website integriert. Um die Aufmerksamkeit der Nutzer zu gewährleisten, startet das Video erst, wenn die Anzeige mindestens zu 50 % sichtbar ist.
Die eigenentwickelte Videotechnologie von YOC (IVA) transkodiert selbständig alle Video Assets für eine automatische geräteübergreifende Wiedergabe.
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IM ÜBERBLICK
ALLE PLATTFORMEN
CPM, VCPM, CPCV
PREISMODELLE
AMP, IAB VAST, IAB VPAID, MRC
STANDARDS
46 %
VIDEO COMPLETION RATE
10 %
HÖHERE BRAND AWARENESS
100 %
GARANTIERTE SICHTBARKEIT
YOC UNDERSTITIAL AD®
Das YOC Understitial Ad®rückt Marken in den Mittelpunkt. Die Nutzer bestimmen selbst: Durch Scrollen wird das Werbemittel sichtbar. Das vollflächige Werbeformat wird somit angezeigt, ohne den Lesefluss des Nutzers zu stören.
Der Einsatz von HTML5, 16:9 und vertikaler Videos garantiert eine angenehme Nutzererfahrung und dadurch deutlich höhere Interaktionsraten. Das schafft den besten Branding-Effekt.
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IM ÜBERBLICK
ALLE PLATTFORMEN
CPM, VCPM, CPCV
PREISMODELLE
IAB VAST, IAB VPAID, MRC
STANDARDS
3,5X
HÖHERE CTR
4,2X
HÖHERE VCTR MIT VIDEO ODER HTML5
100 %
GARANTIERTE SICHTBARKEIT
YOC MYSTERY AD®
Das YOC Mystery Ad®ist ein innovatives Werbeprodukt, das unzählige Arten der direkten Interaktion der Nutzer mit einer Kampagne ermöglicht. So wird eine unvergessliche und individuelle Markenerfahrung geschaffen. Das YOC Mystery Ad®gewann einige anerkannte Preise der Marketingbranche - unter anderem den iab WebAD Award sowie den Golden Cannes Mobile Lion.
Bereichern Sie Ihr Werbemittel mit Interaktionsebenen und verwandeln Sie Ihre kreative Idee in ein fesselndes Werbemittel. Die Möglichkeiten sind unbegrenzt.
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IM ÜBERBLICK
ALLE PLATTFORMEN
CPM, CPC
PREISMODELLE
HTML5, MRC, IAB VAST
STANDARDS
5,5X
HÖHERE NUTZUNGSDAUER
1,6X
HÖHERE ENGAGEMENT RATE
7,2X
HÖHERE PLAYRATE
YOC MYSTERY SCROLLER®NEU!
Mit dem Launch des YOC Mystery Scroller®im zweiten Quartal 2018 untermauert das Unternehmen sein strategisches Ziel, kontinuierlich innovative, hochwertige Werbeprodukte in den Markt einzuführen und diese über die unternehmenseigene Plattform VIS.X®handelbar zu machen.
Lassen Sie den Nutzer mit Ihrer Werbebotschaft verschmelzen: Die Reactive Scroll-Technologie macht es möglich. Animationen, Effekte und Videos können auf das Scroll-Verhalten des Users abgestimmt werden.
Der YOC Mystery Scroller®wird von allen mobilen Browsern unterstützt und nutzt lediglich knapp 30 % des Bildschirms. Die Anzeige bleibt dauerhaft im sichtbaren Bereich, ohne jedoch den Lesefluss zu behindern.
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IM ÜBERBLICK
ALLE PLATTFORMEN
CPM, VCPM, CPC
PREISMODELLE
IAB VAST, IAB VPAID, MRC
STANDARDS
1,5X
HÖHERE CTR
2X
HÖHERE vCTR MIT VIDEO ODER HTML5
100%
GARANTIERTE SICHTBARKEIT
MARKTUMFELD MOBILE ADVERTISING
MOBILE INTERNETNUTZUNG IST ZUR SELBSTVERSTÄNDLICHKEIT GEWORDEN
Das mobile Internet ist mittlerweile zur Selbstverständlichkeit im Alltag der Menschheit geworden. Laut des jährlichen Zenith Mobile Advertising Forecasts besitzen 63 % aller Menschen weltweit ein Smartphone.1Für Deutschland ermittelte die gleiche Studie eine Smartphone-Dichte in Höhe von 81 % im Jahr 2018. Bezogen auf werberelevante Zielgruppen besteht sogar eine nahezu vollständige Nutzerabdeckung.2
Die Verbreitung von Mobiltelefonen in Kombination mit kostengünstigeren sowie schnelleren Datentarifen hat die gesamte Mediennutzung in den letzten Jahren maßgeblich beeinflusst.3Dadurch ist der Anteil der Mediengattung Mobile seit 2010 um jährlich durchschnittlich 44% gestiegen, was auch zu einem Wachstum der Gesamtmediennutzung führte, da die Nutzer nun in der Lage sind, jederzeit und überall auf Medieninhalte zuzugreifen.4Das Online-Portal Statista gibt zudem an, dass die persönliche Mediennutzung durch Smartphones mittlerweile bereits vor Desktop-Geräten liegt.5Angetrieben wird diese Tendenz außerdem durch verbesserte Übertragungstechnologien und die wesentlich höhere Verfügbarkeit von Mobile-optimierten Inhalten.3
In Konsequenz dessen ging seit 2010 außerdem ein stetiges Wachstum der mobilen Internetnutzung einher.
Das Datenvolumen des mobilen Internet-Traffics ist seit 2014 stetig gewachsen. 2018 lag das globale Datenvolumen über mobile Endgeräte bei 17 Exabytes pro Monat. Ris 2021 wird ein weiterer Anstieg auf 49 Exabytes pro Monat erwartet. Dies entspräche einer Steigerung um 280 %.6
Mit einer durchschnittlichen Nutzungsdauer des Internets von 14,6 Stunden pro Woche liegt das Smartphone mittlerweile auch hier vor allen anderen Endgeräten.7
Dies ist unter anderem darin begründet, dass es das persönlichste aller Endgeräte ist und uns durch den gesamten Tag begleitet.
Dies ist wichtig für die Werbeindustrie: Konzepte, die die aktuelle Situation des Nutzers, auch Micromoment genannt, berücksichtigen und zur Interaktion einladen, sind besonders erfolgsversprechend.8
Der deutsche Werbedienstleister Gruner + Jahr E|MS, der jährlich das Nutzungsverhalten deutscher Smartphone Besitzer untersucht, ermittelte, dass das Smartphone in erster Linie zur Informationssuche eingesetzt wird.
So nutzen 84 % der Verbraucher Smartphones, um aktuelle Informationen zu erhalten. Gleichzeitig geben 69% der Befragten an, dass Zeitersparnis einer der Hauptgründe für die Nutzung des mobilen Internets ist.9Interessanterweise geben nur 39 % der Befragten an, das Smartphone zum Pflegen von sozialen Kontakten zu nutzen.
Nichtsdestotrotz bleiben soziale Netzwerke mit einem Anteil von 60 % eines der Hauptnutzungsmotive.10
Gemäß derselben Studie gewinnt das Smartphone auch beim Einkaufen deutlich an Bedeutung: Im Durchschnitt kaufen bereits 75 % der Befragten über ihr mobiles Gerät ein.6Rei der Altersgruppe der 20 bis 29-Jährigen liegt dieser Wert sogar bei 90 %.6
Einer Studie von Worldpay, einem der führenden Zahlungsdienstleister, zufolge wird der globale Einkauf von Waren und Dienstleistungen bis 2022 ein jährliches Volumen in Höhe von 44,3 Milliarden Euro erreichen - somit wird Mobile Commerce dann vor dem Desktop-Shopping liegen.11
1) Zenith Media. Smartphone penetration to reach 66% in 2018. In: Webseite der Zenith Media. 16.10.2017. https://www.zenithmedia.com/smartphone-penetration-reach-66-2018/. Abruf am 11.03.2019.
2) Schobelt, Frauke. Zenith Mobile Advertising Forecast - Weltweite Smartphone-Verbreitung steigt 2018 auf 66 Prozent.In: W&V Newsseite. 16.10.2017. https://www.wuv.de/digital/weltweite_smartphone_verbreitung_steigt_2018_auf_66_prozent. Abruf am: 11.03.2019.
3) Zenith Media. Mobile internet to reach 28% of media use in 2020. In: Internetseite der Zenith Media. 29.05.2018. https://www.zenithmedia.com/smartphone-penetration-reach-66-2018/. Abruf am 11.03.2019.
4) Zenith Media. 26% of media consumption will be mobile in 2019. In: Internetseite der Zenith Media. 30.05.2017. https://www.zenithmedia.com/26-of-media-consumption-will-be-mobile-in-2019/. Abruf am: 11.03.2019.
5) SevenOne Media. n.d. Which of the following devices do you personally use to consume media?. In: Statista-Website. 10.2018. https://www.statista.com/statistics/818077/personal-media-consumption-devices-germany/. Abruf am: 11.03.2019.
6) Cisco Systems. Datenvolumen des Internet-Traffics über mobile Endgeräte weltweit in den Jahren 2014 bis 2016 sowie eine Prognose bis 2021 (in Exabyte pro Monat). In: Statista-Website. 02.2017. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/172511/umfrage/prognose---entwicklung-mobiler-datenverkehr/. Abruf am: 11.03.2019.
7) Postbank. Durchschnittliche Nutzungsdauer des Internets pro Woche nach Endgeräten in Deutschland im Jahr 2018 (in Stunden). In: Statista-Website. Zugriff. 06.2019. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/875945/umfrage/dauer-der-internetnutzung-pro-woche-in-deutschland-nach-endgeraeten/. Abruf am: 11.03.2019.
8) Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V.. Mobile im Zentrum der digitalen Transformation. In: Webseite des BVDW; kein Veröffentlichungsdatum; https://www.bvdw.org/themen/digitales-marketing/mobile-marketing/. Abruf am 11.03.2019.
9) G+J|ems. G+J MOBILE 360° STUDIE. In: Website von G+J|ems. Juni 2018.https://www.gujmedia.de/fileadmin/Media-Research/Mobile-Studien/mobile_studie_360_grad_2018.PDF. Abruf am: 11.03.2019.
10) G+J|ems. G+J MOBILE 360° STUDIE. In: Website von G+J|ems. Juni 2018.https://www.gujmedia.de/fileadmin/Media-Research/Mobile-Studien/mobile_studie_360_grad_2018.PDF. Abruf am: 11.03.2019.
11) Feigl, Maximilian. Globaler Mobile Commerce überholt Desktop-Shopping bis 2022. In: Webseite der gfm Nachrichten. 29.01.2019.http://www.gfm-nachrichten.de/news/single-loca/article/globaler-mobile-commerce-ueberholt-desktop-shopping-bis-2023.html. Abruf am: 11.03.2019.
MOBILE WERBEAUSGABEN WACHSEN WEITER
Die aktuelle Marktanalyse von Zenith prognostiziert einen weiteren Anstieg der weltweiten Werbeausgaben.12Den Experten zu Folge stiegen die weltweiten Werbeausgaben im Geschäftsjahr 2018 um 4,5 % und sollen im laufenden Geschäftsjahr 2019 ein weiteres Wachstum in Höhe von 4,2 % aufweisen.12
In diesem Kontext etablieren sich digitale Werbeausgaben als Investitionsziel Nummer 1 und nehmen bereits in 26 von 58 Märkten die Spitzenposition ein. Ausschlaggebende Wachstumstreiber für diese Entwicklung sollen laut dem Agenturnetzwerk Dentsu Aegis die Bereiche Mobile, Programmtic und Social Media sein.13Von den gesamten digitalen Werbeausgaben ist der Bereich Mobile Display-Werbung das für YOC relevante Marktumfeld.
Für das Jahr 2017 verzeichnete der Zenith Mobile Advertising Forecast einen Zuwachs der gesamten mobilen Werbeausgaben in Höhe von 35 % - dieselbe Studie erwartet bis 2020 ein weiteres Wachstum in Höhe von durchschnittlich 21 % auf 164 Milliarden Euro weltweit.12
Die Zunahme der absoluten Werbeinvestitionen aller anderen Medien verlangsamt sich hingegen. Dadurch werden dann die Ausgaben für mobile Werbung doppelt so hoch sein wie Investitionen von Onlinewerbung im Desktopbereich.12
Von den gesamten mobilen weltweiten Werbeausgaben entfallen laut IAB rund 42 % auf mobile Display-Werbung - dies entspricht einem weltweiten Buchungsvolumen in Höhe von 49 Milliarden Euro.14
Laut einer Studie von eMarketer haben allerdings die großen Anbieter wie Facebook, Google und Amazon zusammen einen Marktanteil in Höhe von rund 63 % am mobilen Werbemarkt.15Unseren eigenen Schätzungen zufolge beträgt der Marktanteil der angeführten großen Anbieter rund 80 % aller digitalen Werbeausgaben.
Die IAB Europa AdEx Benchmark Studie prognostiziert für das Jahr 2018 Investitionen von mehr als 19 Milliarden Euro für digitale Display-Werbung für den europäischen Markt.16Dies entspricht einem Wachstum in Höhe von 10 % verglichen zum Vorjahr. Gemäß des IAB Europa & IHS Markit Report weist der Bereich Mobile hierbei das größte Investitionswachstum auf.17
PROGRAMMATIC MEDIA BUYING WIRD 2019 ZUR STANDARD-EINKAUFSMETHODE
Laut des Programmatic Marketing Forecasts von Zenith werden im laufenden Geschäftsjahr 2019 bereits 62% der digitalen Werbeausgaben programmatisch, also automatisiert, gehandelt. Dies entspricht einem weltweiten Buchungsvolumen in Höhe von 70 Milliarden US-Dollar.
Im kommenden Jahr 2020 soll der Studie zufolge der Anteil auf 65 % (dies entspricht dann einem Volumen in Höhe von 84 Milliarden US-Dollar) steigen.18Damit ist ersichtlich, dass der programmatische Handel bereits fester Bestandteil der digitalen Werbung weltweit ist.18
Hauptsächlich verantwortlich für diese Entwicklungen sind die Vereinigten Staaten von Amerika, die in der automatisierten Abwicklung digitaler Werbung eine klare Vorreiterrolle einnehmen. Entsprechend des Research-Instituts eMarketer beträgt der Anteil programmatisch gebuchter Ausgaben für das laufende Geschäftsjahr 2019 dort bereits rund 84 %. Hiervon soll wiederum ein Anteil in Höhe von 80 % auf Ausgaben für mobile Werbung entfallen.19
Im Hinblick auf Europa wurden laut IAB Europe im Geschäftsjahr 2017 bereits 62 % aller digitalen Werbeausgaben programmatisch gehandelt. Dies entsprach somit einem Marktvolumen in Höhe von 12 Milliarden Euro für programmatische Werbeausgaben. Davon entfielen mit 56 % der programmatischen Ausgaben mehr als die Hälfte auf mobile Werbung.20Allerdings hat die Mitte 2018 EU-weit eingeführte Richtlinie Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) das Wachstum programmatisch eingekaufter Digitalwerbung im vergangenen Jahr 2018 gehemmt.21
Laut eMarketer wird die DSGVO jedoch keine langfristige Auswirkung auf den programmatischen Handel digitaler Werbung haben. Vielmehr wird sich diese Handelsform in allen Märkten als Standardeinkaufsmethode für alle Medien etablieren.22
Im europäischen und weltweiten Vergleich ist der Anteil programmatisch gehandelter digitaler Werbung in Deutschland geringer und beträgt laut des Zenith Programmatic Marketing Forecasts 41 %.18
12) Lux, Dirk. Mobile Advertising wird bis 2020 über 30% des Werbemarktes einnehmen. In: Webseite der Zenith Media. 19.06.2018. https://www.zenithmedia.de/mobile-advertising-wird-bis-2020-ueber-30-prozent-des-werbemarkts-einnehmen/. Abruf am: 11.03.2019.
13) Leibfried, Timm. Ad Spend Forecast: Dentsu Aegis Network senkt Wachstumsprognose für Deutschland. In: Pressemitteilung der dentsu aegis network. 10.01.2019. http://www.dentsuaegisnetwork.de/m/de-DE/PDF/20190110_DAN_Ad%20Spend%20Forecast%20Januar_final.pdf. Abruf am: 11.03.2019.
14) iab.austria. IAB Europe: Europäischer Markt für digitale Werbung innerhalb von fünf Jahren verdoppelt. In: Webseite der iab.austria. Kein Veröffentlichungsdatum. https://www.iab-austria.at/iab-europe-adex-052018/. Abruf am: 11.03.2019.
15) eMarketer. Net Mobile Ad Revenue Growth Worldwide, by Company, 2016-2020 (% change). In: Webseite von eMarketer. 21.03.2018. https://www.emarketer.com/Chart/Net-Mobile-Ad-Revenue-Growth-Worldwide-by-Company-2016-2020-change/217143. Abruf am: 11.03.2019.
16) AdEx. AdEx Benchmark Study 2017. In: Webseite von iab Europe. 23.05.2018.https://www.iabeurope.eu/wp-content/uploads/2018/05/IAB-Europe_AdEx-Benchmark-2017-results-at-Interact_23.05.18-V3.pdf. Abruf am: 11.03.2019.
17) AdEx. AdEx Benchmark H1 2018 Study. In: Webseite von iab Europe. 12.11.2018.https://www.iabeurope.eu/research-thought-leadership/resources/adex-benchmark-h1-2018-study/. Abruf am: 11.03.2019.
18) Lux, Dirk. 65% der digitalen Medien werden programmatisch. In: Webseite der Zenith Media. 19.11.2018. https://www.zenithmedia.de/65-prozent-der-digitalen-medien-werden-programmatisch/. Abruf am: 11.03.2019.
19) eMarketer. US programmatic ad spending forecast update 2018. In: Webseite eMarketer. 11.10.2018. https://www.emarketer.com/content/us-programmatic-ad-spending-forecast-update-2018. Abruf am: 11.03.2019.
20) iab Europe. European Programmatic Market Sizing Report 2017. In: Webseite iab Europe. 09.2018.https://www.iabeurope.eu/wp-content/uploads/2018/09/IAB-Europe_IHSM_European-Programmatic-Market-Sizing-Report-2017_FINAL-1.pdf. Abruf am: 11.03.2019.
21) von Rauchhaupt, Jens. Programmatic wird 2019 zur Standardeinkaufsmethode. 20.11.2018.https://www.adzine.de/2018/11/programmatic-wird-2019-zur-standardeinkaufsmethode/. Abruf am: 11.03.2019.
22) von Abrams, Karin. Programmatic Ad Spending in Germany 2019. In: Webseite eMarketer. 09.01.2019. https://www.emarketer.com/content/programmatic-ad-spending-in-germany-2019. Abruf am: 11.03.2019.
Das Magazin für Online-Marketing und Werbetechnologie ADZINE geht in Deutschland für programmatisch gebuchte Werbeausgaben, von einem weiteren Anstieg auf rund 47 % der digitalen Werbeausgaben für das Jahr 2020 aus.21
Im Geschäftsjahr 2017 lag das Buchungsvolumen für programmatisch gehandelte Werbung in Deutschland bei 1,1 Milliarden Euro.18Für 2018 prognostiziert die gleiche Studie ein Buchungsvolumen in Höhe von 1,4 Milliarden Euro für programmatische Einkäufe sowie 1,9 Milliarden Euro für das Geschäftsjahr 2019. Der Anteil mobiler Werbung hieran betrug 2017 bereits 56,5 %.20
Das für YOC relevante Marktumfeld der programmatischen Display-Werbung wächst dabei jährlich laut dem Research-Institut eMarketer um rund 20 %.23eMarketer zufolge werden die Vorbehalte des deutschen Marktes gegenüber dem automatisierten Handel immer weiter abnehmen, da Werbetreibende (Advertiser) sowie die Anbieter von Medieninhalten und Applikationen (Publisher) die Vorteile von Programmatic Advertising erkennen und diese den vermeintlichen Nachteilen, wie zum Beispiel das betrügerische Versteigern von nicht vorhandener Mediafläche (Fraud) oder mangelnde Transparenz, überordnen. Zudem hat sich Programmatic Advertising qualitativ stark weiterentwickelt und so Einzug in das Premium-Segment erhalten.
Maßgeblichen Einfluss auf diese Entwicklung haben Verbände wie das Interactive Advertising Bureau (IAB) oder der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW), die sich für die Standardisierung der Prozesse und Regularien im Bereich Programmatic Advertising einsetzen.22
LEISTUNGSSPEKTRUM
YOC entwickelt mit seiner seit 2001 gewachsenen Expertise innovative digitale Werbeformate und stellt diese über seinen Marktplatz sowohl klassisch als auch im automatisierten Echtzeithandel (Programmatic Advertising) zur Verfügung.
Mit modernen, eigenentwickelten Technologien und enormer Mediareichweite operiert das Unternehmen an der Spitze des Advertising-Marktes.
Die proprietären Produkte von YOC schaffen positive Markenwahrnehmung und tragen nachhaltig dazu bei, den Werbemarkt zu verändern.
Auf diese Weise erreichen Werbekunden ihre Ziele - gleichzeitig verbessern die eigenentwickelten, unaufdringlichen Formate das Nutzererlebnis.
Durch langjährige Erfahrung, transparente Prozesse, unsere Software und exzellenten Service schafft YOC Vertrauen und überzeugt Kunden und Partner gleichermaßen.
Von den global Top 500 Werbetreibenden setzt eine Vielzahl die Technologie von YOC ein. Zu unseren Kunden zählen namhafte Marken wie Deutsche Telekom, Audi, McDonald's, VW, Mercedes-Benz, Netflix, Coca-Cola, Samsung, Garnier, oder Sky.
Zu den rund 400 integrierten ausgewählten internationalen Partnern mit einer direkten globalen Reichweite von mehr als 200 Mio. monatlich aktiven Nutzern (MAU) zählen Premium-Publisher wie Mail Online, Bunte.de, Trinity Mirror, Kurier, Kronenzeitung, Der Tagesspiegel oder Eurosport.
Sie vertrauen auf YOC aufgrund technologischer und marktspezifischer Kompetenzen sowie einer gewachsenen, nutzbringenden Zusammenarbeit.
Im Fokus des Unternehmens liegt die Positionierung als technologischer Anbieter seiner proprietären Supply Side-Plattform VIS.X®sowie von Mobile Advertising-Produkten und -Lösungen in den Kernmärkten Großbritannien, Deutschland, Österreich, Spanien, Polen - und seit dem dritten Quartal 2018 auch den Niederlanden.
YOC entwickelt eine eigene, skalierbare Technologieplattform und liefert neue Produkte über alle nachgefragten Vertriebskanäle aus, insbesondere im stark wachsenden und hochautomatisierten Umfeld des Programmatic Advertising. YOC hat in den vergangenen Jahren als Konsequenz aus den modifizierten technologiebedingten Rahmenparametern eine schärfere Positionierung im Markt für Digital Advertising eingenommen und entscheidende Veränderungen vollzogen.
Die Gesellschaft hat dazu wesentliche Bestandteile der Wertschöpfungskette im Mobile Advertising internalisiert und auch das Thema Online Advertising aufgegriffen.
Dazu gehört die Entwicklung von eigenen, performanten Werbeprodukten, die einerseits eine hohe Werbewirkung für Advertiser entfalten und andererseits die Nutzer des Internets nicht in ihrem Konsum der Medieninhalte stören.
Zudem baute das Unternehmen in den vergangenen Jahren eine umfangreiche Systemlandschaft auf, bestehend aus eigenentwickelter, innovativer Software und bekannten Lösungen dritter namhafter Anbieter wie Google, SAP oder Salesforce. Auf dieser Basis kann YOC alle relevanten Vertriebskanäle skalierbar bedienen.
Die Kombination einer modernen und skalierbaren Supply Side-Plattform, innovativen Advertising-Produkten und einer leistungsstarken technologischen Infrastruktur ist das hervorstechende Wettbewerbsmerkmal von YOC, durch welches sich das Unternehmen wesentlich von anderen Marktteilnehmern differenziert.
23) eMarketer. Programmatic Advertising in Germany: Greater Confidence Spending Herald a Mature Marketplace. In: Webseite eMarketer. 24.01.2018. https://www.emarketer.com/Report/Programmatic-Advertising-Germany-Greater-Confidence-Spending-Herald-Mature-Marketplace/2002169. Abruf am: 11.03.2019.
VIS.X®: DIE SUPPLY SIDE-PLATTFORM (SSP) VON YOC
Neben den etablierten Produktlinien hat YOC im Geschäftsjahr 2017 eine neue Plattform für den hochautomatisierten Mediahandel entwickelt und diese Anfang 2018 in den Markt eingeführt. Damit verfolgt das Unternehmen das Ziel, die Lösung für eines der vorherrschenden Marktprobleme des Digital Advertising zu liefern: Die Bedienung der Nachfrage für den programmatischen Einkauf von hochwirksamen Werbeformaten.
Im Markt vorhandene Plattformen konzentrieren sich zumeist auf Standardprodukte, sodass die von YOC eigenentwickelten Produktlinien, wie auch aufmerksamkeitsstarke Werbeformate diverser Drittanbieter nicht programmatisch buchbar waren.
Mit VIS.X®etabliert YOC einen neuen programmatischen Handelsplatz für internationales, markensicheres (brand safe) Werbeinventar von Premium-Publishern - und positioniert sich im Markt als Anbieter von hochwertiger Werbetechnologie. Die Plattform bündelt das Werbeinventar der Publisher mit den YOC-eigenen Produkten über private Marktplätze in einer ganzheitlichen Auktion und bietet somit den Werbetreibenden alle relevanten Produkte in einer Transaktion an. Entsprechend der Targeting-Daten der Käufer und der individuellen Kampagnenziele stellt YOC die richtigen Auktionsmechanismen für einen effizienten Mediaeinkauf bereit.
Der Einkaufsprozess für Werbetreibende, Mediaagenturen sowie deren Einkaufsorganisationen (Trading Desks) erfordert keine weiteren technologischen Anpassungen an der bestehenden Infrastruktur. Bereits vorhandene Werbemittel werden durch VIS.X®in Echtzeit in YOC-eigene, werbewirksame Produkte transformiert und ausgeliefert. Die von YOC entwickelte Technologie erschließt auf diese Weise das volle Potenzial programmatischer Werbung, sodass VIS.X®zur idealen Plattform für wirkungsvolles Digital Advertising wird. Durch die Integration von mehreren hundert Publishern sowie der hohen Leistungsfähigkeit von VIS.X®wird den Trading Desks für ihren Mediaeinkauf eine hohe Skalierbarkeit in Echtzeit sowie internationales Premium-Inventar angeboten.
Das gesamte Inventar eines Publishers wird allen Käufern gleichzeitig offeriert. Dadurch wird eine optimale Monetarisierung für die Publisher-Partner erreicht. Gleichzeitig liefert die Plattform den Werbekunden von YOC Premium-Inventar, eine hohe Transparenz sowie Brand Safety und sorgt somit für bessere Werberesultate. In Konsequenz verschafft die Verwendung von VIS.X® den angebundenen Publishern, Trading Desks oder Advertisern einen nachhaltigen Wettbewerbsvorteil. Die Gesellschaft profitiert von ihrer Unabhängigkeit gegenüber Drittanbietern und positioniert sich als starker Technologieanbieter mit einem skalierbaren Geschäftsmodell. Dies treibt das Unternehmen kontinuierlich an, die eigene Supply Side-Plattform (SSP) VIS.X®weiterzuentwickeln und dadurch die Leistungsfähigkeit der Plattform zu steigern.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2018 wurde VIS.X®durch das Europäische Patentamt als europäische Marke eingetragen und geschützt.
PRODUKTLINIEN
Das Unternehmen vermarktet erfolgreich seine Produktlinien YOC Understitial Ad®, YOC Inline Video Ad, YOC Mystery Ad®sowie den YOC Mystery Scroller®. Ziel dieser Produkte ist es, die Werbebotschaften von Werbetreibenden nachhaltig und zielgerichtet bei den Endverbrauchern zu lancieren.
Der Einsatz von verschiedenen Anzeigemethoden, interaktiven Elementen sowie unaufdringlicher Funktionsweisen führt zu einer besseren Nutzerakzeptanz. Zusätzlich ermöglichen die YOC-Produkte gegenüber klassischen Standardformaten erweiterte Methoden zur Messung verschiedener Interaktions- und Abrufstatistiken. Dadurch tragen sie einerseits maßgeblich zur Messbarkeit des Werbeerfolges für Werbetreibende bei und heben andererseits das Potenzial für die Optimierung der Werbewirkung bei den Endverbrauchern.
Insbesondere die Produktvarianten mit Video-Komponenten bieten Werbetreibenden die Möglichkeit einer umfangreichen und in hohem Maße steuerbaren, audiovisuellen Bewerbung ihrer Marken und Produkte auf mobilen Endgeräten.
Die Kerneigenschaft des YOC Understitial Ad®ist seine wirksame und dennoch unaufdringliche Platzierung im inhaltlichen Umfeld einer Webseite. Werbetreibende erreichen den Smartphone- oder Desktop-User mit einem großflächigen Werbemittel, ohne ihn in seinen Nutzungsgewohnheiten einzuschränken.
YOC vereint in diesem Werbemittel seine technische Erfahrung mit seiner Kompetenz in der Ansprache von Nutzern in digitalen Umfeldern. Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2018 erfuhr das YOC Understitial Ad®weitere Verbesserungen. Vor allem die Video-Variante wurde mit den neuesten Software-Protokollen erweitert und erhielt neue Komponenten.
Ausgehend vom Erfolg des mobilen YOC Understitial Ad® führte das Unternehmen auch eine Variante für den Desktop Advertising-Markt ein:
Das YOC Understitial Desktop Ad funktioniert äquivalent zum mobilen Produkt unaufdringlich im redaktionellen Inhalt und wird durch Hinwegscrollen über eine Seite sukzessive aufgerufen bis es vollständig sichtbar ist. Verfügbar ist das Online-Werbeformat für HTML5-, Video- oder Bildinhalte. Im Mittelpunkt steht auch hier die Intention, den Nutzer nicht in seinen digitalen Gewohnheiten einzuschränken.
Gleichzeitig verbessert YOC mit dieser Produkterweiterung die Monetarisierung für Publisher, da Werbekampagnen, die auf dem YOC Understitial Ad®basieren, sowohl mobil als auch online eingekauft werden können. Darüber hinaus stärkt die Entwicklung des YOC Understitial Desktop Ad den ganzheitlichen Kommunikationsansatz der Werbetreibenden.
Das YOC Inline Video Ad ist ein innovatives digitales Werbeformat, das Werbetreibenden ermöglicht, Video-Anzeigen auf klassischen Webseiten ohne eigenen Video-Content zu schalten. Es ist kompatibel mit branchenüblichen Standards (VAST und VPAID) und spielt die Videoanzeige in hoher Qualität aus.
Die Besonderheit dieses Produkts ist es, dass es überall einsetzbar ist und keine feste Platzierung innerhalb der Website der Publisher benötigt.
Durch die integrierte Start-Stopp-Automatik läuft das Video nur, wenn der Nutzer es auf seinem Smartphone-Display beziehungsweise Monitor gerade ansieht und unterbricht, sobald es durch Scrollen außerhalb des sichtbaren Bereichs gelangt.
Dies verbessert die Sichtbarkeit (Viewability) und in Konsequenz die Werbewirkung des Advertisers deutlich.
Das YOC Mystery Ad®ist ein mehrfach ausgezeichnetes, vollflächiges mobiles Werbeformat. Die Besonderheit des Produktes liegt in der Möglichkeit, den Nutzer mit beliebigen, kreativen Elementen zur Interaktion mit der Markenbotschaft zu animieren. Das YOC Mystery Ad®bietet somit umfangreiche gestalterische Möglichkeiten, um eine hohe Aufmerksamkeit der Nutzer zu garantieren.
Mitte des Jahres 2018 führte YOC ein viertes Werbeformat in den Markt ein: den YOC Mystery Scroller®. Der Vorzug des YOC Mystery Scroller®liegt in der Reactive Scrolling-Technologie: Animationen, Effekte und Videos können auf das Scroll-Verhalten des Benutzers abgestimmt werden.
Der YOC Mystery Scroller®wird von allen mobilen Browsern unterstützt und nutzt lediglich knapp 30 % des Bildschirms. Die Anzeige bleibt dauerhaft im sichtbaren Bereich, ohne jedoch den Lesefluss zu behindern. Durch seine Proaktivität spielt der YOC Mystery Scroller®nicht einfach ein Werbeformat ab, sondern verleiht diesem eine spezielle Note ohne störende Übergänge.
Neben den vorgenannten, unternehmenseigenen Produkten bietet YOC auch alle klassischen Werbeformen nach den international gültigen IAB- und MMA-Standards an.
Darüber hinaus ist das Expertenteam von YOC je nach Kundenwunsch in der Lage, zusätzliche Funktionen wie beispielsweise Responsive-Formate, erweiterte Tracking-Möglichkeiten oder den Einsatz besonderer Werbemittel innerhalb von Standard-Formaten zu entwickeln.
Für die Steuerung, Optimierung und Auswertung einer Kampagne sind die Messungen der Sichtbarkeit zu einem entscheidenden Faktor avanciert. Im Geschäftsjahr 2018 baute YOC daher seine technische Infrastruktur zur Messung und Auswertung der Sichtbarkeit von mobilen Werbeformaten weiter aus.
Die YOC-Produkte orientieren sich an marktüblichen Messstandards (nach IAB und MRC) und bieten Advertisern damit international vergleichbare Erfolgskennzahlen für ihren Werbeerfolg im Digital Advertising. Infolgedessen eröffnet YOC seinen Werbekunden alternative Abrechnungsmodelle auf Basis der erhobenen Viewability-Daten. Hierbei erfolgt die Abrechnung einer Kampagne erst, sobald beispielsweise ein Video komplett im Sichtfeld des Nutzers abgespielt wurde.
Sämtliche YOC-Produktlinien, bis auf das YOC Inline Video Ad, sind im Geschäftsjahr 2018 zum Markenschutz beim Europäischen Patentamt registriert und als Marken eingetragen und geschützt worden.
ZUSÄTZLICHE DIGITALE ADVERTISING-LEISTUNGEN
YOC bietet seinen Werbekunden effektive Mobile und Online Advertising-Lösungen für erfolgreiche Werbekampagnen an:
KREATIVLEISTUNG
Bereits seit mehr als einem Jahrzehnt berät YOC Werbetreibende bei der Wahl des richtigen mobilen Werbeformates und übernimmt gegebenenfalls auch die Produktion des Werbemittels. Neben diesen Leistungen stellen die Experten des Unternehmens auch ihr Know-how zur Verfügung, wenn es um die Aussteuerung der Kampagnen auf digitalen Endgeräten geht.
YOC HUB
Die Business Intelligence-Plattform YOC Hub dient einerseits zur internen Prozesssteuerung von YOC und andererseits als Werkzeug für Publisher zur Kontrolle und Optimierung von Vermarktungsaktivitäten.
Zudem wird die unternehmenseigene Plattform VIS.X®durch das YOC Hub angesteuert.
Die erweiterte Unterstützung des programmatischen Geschäftsbereichs durch dediziertes Reporting erleichtert das tägliche operative Geschäft. Durch die umfassende und frei konfigurierbare Software-Oberfläche des YOC Hub erhalten die Nutzer einen aktuellen Überblick über den Vermarktungserfolg der YOC-Produkte.
ERWEITERUNG DES PRODUKTPORTFOLIOS UM DEN YOC MYSTERY SCROLLER® NEU!
Mit dem YOC Mystery Scroller®hat YOC sein Produktportfolio um ein weiteres leistungsstarkes Werbeformat erweitert, das Interaktivität und Kreativität vereint. Es verfügt über die Reactive Scrolling-Technologie und gibt dem Nutzer die Möglichkeit, sich interaktiv anhand der Scroll-Aktivitäten durch den Werbeinhalt zu steuern.
Das Werbeformat bleibt dauerhaft im sichtbaren Bereich des Nutzers erhalten, allerdings ohne dessen Surfaktivität zu behindern. Die kreativen Möglichkeiten der Darstellungsform resultieren in überdurchschnittlich guten Wahrnehmungswerten und hohen Klickraten.
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GESCHÄFTSENTWICKLUNG DER YOC-GRUPPE
Im Geschäftsjahr 2018 steigerte die YOC-Gruppe Ihre Umsatzerlöse auf 14,5 Mio. EUR (2017: 14,4 Mio. EUR).
Nachdem das erste Halbjahr 2018 mit einem fünfzehnprozentigen Umsatzrückgang durch das Inkrafttreten der EU-Richtlinie Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) sowie der Einführung der Coalition for Better Ads (einer globalen Initiative zur Verbesserung digitaler Werbung) herausfordernd für die gesamte Branche sowie die Gesellschaft verlief, konnte das Unternehmen im zweiten Halbjahr bereits wieder ein Umsatzwachstum in Höhe von rund 15 % realisieren.
Insbesondere die im ersten Quartal 2018 in den Markt eingeführte proprietäre Technologieplattform VIS.X®trug mit kontinuierlich wachsenden Umsatzanteilen zu der Umsatzentwicklung im zweiten Halbjahr bei.
Die Handelsplattform VIS.X®ermöglicht den programmatischen (automatisierten) Handel von hochwirksamen Werbeprodukten von YOC und positioniert die Gesellschaft als Anbieter von hochwertiger Werbetechnologie (Ad Technology).
Parallel zu dieser Entwicklung nahm der Umsatzanteil der eigenentwickelten Ad Tech-Produkte weiter zu, sodass der Rohertrag der Gesellschaft im abgelaufenen Geschäftsjahr 2018 eine Quote in Höhe von 39 % erreicht hat (2017: 39 %). Im Fünfjahresvergleich verbesserte sich diese um zehn Prozentpunkte (2013: 29 %).
In Konsequenz erreichte die YOC-Gruppe im abgelaufenen Geschäftsjahr 2018 ein operatives Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) in Höhe von 0,4 Mio. EUR und verbesserte dieses um 0,5 Mio. EUR im Vergleich zum Vorjahr (2017: -0,1 Mio. EUR).
Basis dieser Entwicklung ist die konsequente Umsetzung der definierten Strategie: Die Skalierung des Handelsvolumens von hochwirksamen, selbstentwickelten Werbeformaten mithilfe der proprietären Plattform VIS.X®im programmatischen Kontext.
Das operative Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) des Berichtsjahres 2018 wurde darüber hinaus durch die Auflösung von Rückstellungen für das virtuelle Aktienoptionsprogramms in Höhe von 0,2 Mio. EUR (Vorjahr: 0 Mio. EUR) positiv beeinflusst.
INTERNATIONALE GESCHÄFTSTÄTIGKEIT
Die YOC-Gruppe profitierte im Geschäftsjahr 2018 von ihrer Präsenz in den Kernmärkten Europas, ihrem innovativen Produktspektrum, ihrem hochqualifizierten Fachpersonal sowie der Marktexpertise seit 2001.
Neben dem Hauptsitz in Berlin verfügt das Unternehmen über insgesamt sechs Dependancen in Großbritannien (London), Spanien (Madrid), Polen (Warschau), Österreich (Wien) sowie einem Standort in Düsseldorf.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2018 wurde die Internationalisierung mit der Eröffnung eines Standortes in den Niederlanden (Amsterdam) weiter forciert.
Die deutschsprachigen Standorte in Deutschland und Österreich entwickelten sich im Geschäftsjahr 2018 auf einem hohen Niveau weiter. Insbesondere der deutsche Markt legte mit einem bedeutenden Umsatzwachstum in Höhe von 40 % (2017: 19 %) erneut deutlich zu.
In Österreich ist die YOC-Gruppe Marktführer - dies zeigte sich erneut in Platz 1 des österreichischen Vermarkterrankings. Basis des Umsatzwachstums im Geschäftsjahr 2018 war die hohe Nachfrage nach den verschiedenen Varianten des proprietären Produkts YOC Understitial Ad®.
Der in der zweiten Jahreshälfte 2016 gegründete Standort in Polen entwickelte sich erfreulich und konnte ein Umsatzwachstum in Höhe von 30 % im Vergleich zum Vorjahr erzielen.
Nach einer rund zweijährigen Aufbauarbeit verstärkt sich der Umsatzbeitrag des polnischen Marktes zunehmend.
Im spanischen und britischen Markt verliefen die Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2018 im Vergleich zum Vorjahr rückläufig.
ADVERTISER UND PUBLISHER
In der abgelaufenen Berichtsperiode nahm die Anzahl namhafter, internationaler Werbungtreibender weiter zu: Deutsche Telekom, Audi, McDonald's, Volkswagen, Netflix, Mercedes-Benz, Coca-Cola, Samsung, Garnier oder Sky nutzen die Produkte von YOC für effektives Mobile Advertising.
Darüber hinaus konnte die Publisher-Basis ebenfalls weiter ausgebaut werden. Dadurch ist das Unternehmen in der Lage, Kunden die YOC eigenen Werbeformate mit einer großen sowie ansprechenden internationalen Reichweite anzubieten.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2018 wurden vermehrt die YOC-Produkte in die Medieninhalte unserer Publisher integriert. Dadurch wurde die Gesellschaft in die Lage versetzt, die Monetarisierung für unsere Publisher deutlich zu verbessern, da die Produkte der Gesellschaft höhere Preise erzielen als Standardprodukte.
Dies liegt im Kern unserer definierten Strategie und führt dazu, dass neben den bestehenden Partnerschaften zunehmend neue Publisher auf die YOC-Technologie zur Monetarisierung setzen.
Mit der Business Intelligence-Plattform YOC Hub, die im Geschäftsjahr 2018 signifikant weiterentwickelt wurde, können die Publisher ihre Vermarktungsaktivitäten verwalten, auswerten und optimieren.
KLARER FOKUS AUF WERBETECHNOLOGIE (AD TECHNOLOGY)
Im Geschäftsjahr 2018 vollzog die YOC-Gruppe die Transformation zum Ad Tech-Anbieter mit der Weiterentwicklung und Markteinführung einer eigenen, angebotsorientierten Plattform für den hochautomatisierten Mediahandel.
VIS.X®- die neue proprietäre Plattform von YOC - stellt einen einzigartigen Marktplatz bereit, auf dem via Direktgeschäft oder automatisiert in Echtzeit Zugang zu Millionen von Nutzern auf jeglichen Endgeräten möglich wird. Dadurch entsteht in effizienter und skalierbarer Weise ein volumenstarker Mediahandel zwischen erstklassigen Werbetreibenden und hochqualitativen Publishern.
Parallel dazu nimmt die Produktentwicklung der Gesellschaft einen immer größeren Stellenwert ein, in dem diese beständig neue Produkte entwickelt und in den Markt einführt.
Die global konkurrenzfähigen YOC-Werbeprodukte erzielen die gewünschten Branding- und Awareness-Effekte der Werbetreibenden, ohne die Menschen in der Nutzung des Internets zu stören.
Im vergangenen Geschäftsjahr konnte das Unternehmen eine Vielzahl weiterer Publisher an seine programmatischen Plattformen anbinden. YOC baut seine Aktivitäten über sogenannte Private Marketplaces kontinuierlich aus, um Programmatic Advertising für seine Publisher und Advertiser am Markt verfügbar zu machen.
In Private Marketplaces kann ein vorher definiertes Inventar mit den YOC-Produkten entweder zu einem festen Preis oder in einer Auktion mit ausgewählten Käufern gehandelt werden.
Des Weiteren bietet YOC einen offenen Marktplatz, in dem das integrierte Inventar in Echtzeit an die Höchstbietenden versteigert wird.
Europäische Publisher wie El Desmarque, Vocento, Kronenzeitung, Mail Online, Eurosport und mehrere hundert weitere namhafte Medienhäuser haben die Produkte von YOC integriert und sind an die neue proprietäre Plattform VIS.X®angebunden. Sie profitieren von einer hohen zusätzlichen Monetarisierung.
Internationale Advertiser wie Audi, Mondelez, Samsung, Mercedes-Benz, Nestle sowie hunderte weiterer Markenartikel und Dienstleister nutzen unsere Plattform zum Einkauf von entsprechenden hochwirksamen Werbeprodukten. Sie profitieren dadurch von deutlich verbesserter Aufmerksamkeit für die beworbenen Marken und Produkte bei den anvisierten Zielgruppen.
PRODUKTENTWICKLUNG UND INFRASTRUKTUR
Im Geschäftsjahr 2018 wurde der Fokus der IT- und Produktstrategie auf die Automatisierung und Skalierung des Geschäftsmodells durch die Erreichung von drei Zielen gelegt:
| ― | Entwicklung beziehungsweise Weiterentwicklung der VIS.X®-Plattform für den automatisierten Mediahandel in Kombination mit hochwirksamen Werbeprodukten; |
| ― | Weiterentwicklung der eigenen Advertising-Produktlinien; |
| ― | Verbesserung des YOC-eigenen Business Intelligence und Reporting Tools YOC Hub. |
Zu Beginn des Geschäftsjahres 2018 führte YOC eine hochskalierbare Plattform für den automatisierten Mediahandel in den Markt ein: VIS.X®.
Diese Plattform realisiert den Mediahandel in Kombination mit den eigenentwickelten Werbeprodukten über Mobile- und Desktop-Werbeflächen. Ein besonderer Fokus liegt, neben der Erfüllung marktüblicher Funktionalitäten, auf Bereitstellung und Handelbarkeit besonders wirksamer Werbemittel für Werbekunden.
Die Bereitstellung von VIS.X®war ein wichtiger Meilenstein im abgelaufenen Geschäftsjahr und beeinflusste gleichzeitig die Weiterentwicklung anderer Software-Produkte von YOC.
Durch die Entwicklung von interaktiven und unaufdringlichen Digital Advertising-Produkten differenziert sich YOC von vergleichbaren Wettbewerbern.
Mit Hilfe dieser Produkte gelingt es namhaften Werbetreibenden, ihre Kunden zielgerichtet und nachhaltig anzusprechen.
Deshalb wurde das Produktangebot hinsichtlich der Anforderungen an Sichtbarkeit und Nutzbarkeit stark verbessert. Alle Produkte wurden mit der Möglichkeit ausgestattet, die tatsächliche Sichtbarkeit erfolgreich zu messen und sich auch auf Basis der Sichtbarkeit vermarkten zu lassen. Dies eröffnet Werbekunden eine deutlich effizientere Zielgruppenansprache.
Darüber hinaus wurde die technische Infrastruktur der Gesellschaft verbessert, um den Marktanforderungen hinsichtlich Skalierbarkeit, insbesondere im Hinblick auf den automatisierten Handel, gerecht zu werden.
So wurden bereits das YOC Understitial Ad®, das YOC Mystery Ad®, klassische Formate sowie die Kompatibilität mit den wichtigsten Drittanbietern für komplexe Werbeformate in digitalen Umfeldern in VIS.X®eingebaut und zum programmatischen Handel freigegeben.
Im Laufe des Geschäftsjahres 2018 wurden sämtliche Produktlinien von YOC überarbeitet beziehungsweise erweitert, um die Funktionsfähigkeit plattformübergreifend vom mobilen Internet auf das stationäre Internet zu erweitern.
Das YOC Hub ist das proprietäre Business Intelligence und Reporting Tool von YOC. Die stetige Weiterentwicklung wurde im Geschäftsjahr 2018 durch die Einführung neuer Funktionen konsequent umgesetzt. Das YOC Hub bündelt in einer benutzerfreundlichen Oberfläche alle relevanten Transaktionsdaten über alle Vertriebskanäle.
Im Kontext dessen wurde im Geschäftsjahr 2018 eine Schnittstelle zur VIS.X®Plattform etabliert, sodass auch diese Daten nahezu in Echtzeit für die Nutzer der Plattform zur Verfügung stehen.
Durch die einheitliche Darstellung aller notwendigen Verkehrsdaten sind kurze Entscheidungswege und die Optimierung von Prozessen möglich. In einem nächsten Schritt wird die Steuerung von VIS.X®vollständig über das YOC Hub abgewickelt werden.
YOC verfügt insgesamt über eine leistungsstarke IT-Systemlandschaft sowie über proprietäre Softwareprodukte. Die zugrundeliegenden Technologieplattformen werden inhouse entwickelt und zeichnen sich durch Flexibilität, Leistungsstärke, Zuverlässigkeit und Skalierbarkeit aus. Sie verfügen über zahlreiche Schnittstellen, die die Integration vernetzter Anwendungen erlauben. YOC verfügt hierzu über eigene IT-Abteilungen, die die jeweilige Software betreuen und weiterkonzipieren. Die eigene IT-Infrastruktur wird durch Softwarelösungen namhafter Partner aus dem Technologie- und Advertising-Bereich wie SAP, Google oder Salesforce ergänzt. Die von YOC verwendeten Datenbank- und Applikationsserver sind in Berlin installiert und werden von der hauseigenen IT-Abteilung verwaltet. Weitere Server betreibt und verwaltet YOC in einem TÜV-zertifizierten Rechenzentrum.
Zur dauerhaften Sicherstellung der Servicequalität in der Auslieferung der eigenentwickelten Produkte und in Bezug auf die starke Internationalisierung wurden neue Dienstleister eingebunden. Seither ist YOC in der Lage, in zahlreichen Rechenzentren in verschiedenen Ländern eine zuverlässige und außerordentlich leistungsstarke Auslieferung sicherzustellen.
Zusätzlich wurden im Jahr 2018 weitere Kapazitäten in den Rechenzentren von Amazon und Google aufgebaut, um für den Betrieb der VIS.X®Plattform eine hohe Servicequalität für alle Kunden und Nutzer zu gewährleisten.
ENTWICKLUNG DER ERTRAGSLAGE DER YOC-GRUPPE
UMSATZENTWICKLUNG UND GESAMTLEISTUNG
Im Geschäftsjahr 2018 verzeichnete das Unternehmen ein Umsatzwachstum in Höhe von 1 % auf 14,5 Mio. EUR (2017: 14,4 Mio. EUR).
Die erfolgreiche Transformation der YOC-Gruppe hin zum Mobile Premium Programmatic-Anbieter wird sowohl umsatz- als ertragsseitig die Geschäftsentwicklung des Konzerns weiter verbessern.
Die Gesamtleistung des Konzerns liegt mit 15,4 Mio. EUR um 0,4 Mio. EUR über dem Vorjahresniveau (2017: 15,0 Mio. EUR).
UMSATZ NACH REGIONEN
Im Geschäftsjahr 2018 stiegen die Umsätze im deutschsprachigen Markt im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 28 % (2017: 25 %) auf 12,2 Mio. EUR (2017: 9,5 Mio. EUR) an.
Insbesondere in Deutschland konnte die YOC-Gruppe mit einem Umsatzwachstum in Höhe von 40 % (2017: 19 %) die sich bietenden Chancen im Wachstumsmarkt aufgrund der Einführung neuer Produkte nutzen.
Der im Geschäftsjahr 2016 gegründete Standort in Polen entwickelte sich erfreulich und konnte durch steigende Umsatzbeiträge ein Wachstum in Höhe von 30 % im Vergleich um Vorjahr realisieren.
Im spanischen und britischen Markt verliefen die Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2018 im Vergleich zum Vorjahr rückläufig.
Die Umsatzanteile je Region stellen sich im Berichtszeitraum wie folgt dar:
ROHERTRAG
Die Rohertragsquote blieb in der Berichtsperiode in Höhe von 39 % konstant im Vergleich zum Vorjahr (2017: 39 %). Im Rahmen der Entwicklung der vergangenen fünf Jahre, die durch eine zunehmende Fokussierung auf Technologie sowie die proprietären YOC-Werbeproduktlinien geprägt war, verbesserte sich die Rohertragsquote um zehn Prozentpunkte (2013: 29%).
Die weitere Zunahme der Rohertragsquote stellt einen wichtigen Baustein zur nachhaltig positiven Unternehmensentwicklung dar.
PERSONALAUFWAND UND PERSONALENTWICKLUNG
Gegenüber dem Vorjahr stieg der durchschnittliche Personalbestand (ohne Vorstand) der YOC-Gruppe um 6 % auf 54 Mitarbeiter (2017: 51 Mitarbeiter) an. Zum 31. Dezember 2018 beschäftigte die YOC-Gruppe 46 festangestellte Mitarbeiter (2017: 53 festangestellte Mitarbeiter).
Im Geschäftsjahr 2018 sank der Personalaufwand um 0,1 Mio. EUR auf 4,2 Mio. EUR (2017: 4,3 Mio. EUR). Der Rückgang der Personalkosten ist primär auf die Einstellung von Personalrückstellungen im Rahmen des virtuellen Aktienoptionsprogramm im Vorjahr zurückzuführen. Die Personalaufwandsquote, die den Personalaufwand ins Verhältnis zur Gesamtleistung stellt, sank um zwei Prozentpunkte auf 27 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (2017: 29 %).
Im abgelaufenen Geschäftsjahr konnte die YOC-Gruppe Leistungsträger an das Unternehmen binden sowie neue qualifizierte Mitarbeiter für Schlüsselpositionen gewinnen. Dem Fachkräftemangel konnte die Gesellschaft somit effektiv entgegenwirken.
SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN
Im Geschäftsjahr 2018 lagen die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von rund 2,0 Mio. EUR auf dem Niveau des Vorjahres.
Insgesamt zeigten die in den vergangenen Jahren umgesetzten Kosteneinsparmaßnahmen in diversen Bereichen ihre Wirkung, sodass sich die Relation zur Gesamtleistung mit 13 % konstant im Vergleich zum Vorjahr (2017: 13 %) entwickelte.
EBITDA
Das operative Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) lag im Geschäftsjahr 2018 bei 0,4 Mio. EUR (2017: -0,1 Mio. EUR) und veränderte sich somit um 0,5 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahr.
ERGEBNIS NACH STEUERN
Die YOC-Gruppe verzeichnete planmäßige Abschreibungen in Höhe von 0,3 Mio. EUR (2017: 0,3 Mio. EUR), ein negatives Finanzergebnis in Höhe von 0,2 Mio. EUR (2017: 0,1 Mio. EUR) sowie Steuern vom Einkommen und Ertrag in Höhe von 0,1 Mio. EUR (2017: 0,1 Mio. EUR).
Im Berichtszeitraum beträgt das Ergebnis nach Steuern (inklusive Corporate Functions) somit -0,2 Mio. EUR und verbesserte sich im Vergleich mit dem Vorjahr um 0,3 Mio. EUR (2017: -0,5 Mio. EUR).
ENTWICKLUNG DER FINANZ- UND VERMÖGENSLAGE DER YOC-GRUPPE
LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE
Zum Bilanzstichtag betrugen die langfristigen Vermögenswerte 0,8 Mio. EUR (2017: 0,6 Mio. EUR).
Der Anstieg im Vergleich zum Vorjahr basiert hauptsächlich auf dem Zugang immaterieller Vermögenswerte.
Im Posten selbst erstellter Software wurden Eigenentwicklungen in Höhe von 0,4 Mio. EUR (2017: 0,3 Mio. EUR) aktiviert.
Die Sachanlagen verblieben aufgrund des geringen Investitionsbedarfs mit 0,1 Mio. EUR auf dem Niveau des Vorjahres (2017: 0,1 Mio. EUR).
Die planmäßigen Abschreibungen beliefen sich auf insgesamt 0,3 Mio. EUR und verblieben ebenfalls auf dem Vorjahresniveau (2017: 0,3 Mio. EUR).
KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE
Die kurzfristigen Vermögenswerte betrugen zum Bilanzstichtag 5,4 Mio. EUR (2017: 4,1 Mio. EUR) und stiegen gegenüber dem Vorjahr um 1,3 Mio. EUR an.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erhöhten sich zum Bilanzstichtag um 1,4 Mio. EUR auf 4,5 Mio. EUR (2017: 3,1 Mio. EUR). Diese Entwicklung ist unter anderem auf das allgemein gestiegene Geschäftsvolumen sowie längere Zahlungsziele zurückzuführen.
Die sonstigen Vermögenswerte stiegen um 0,1 Mio. EUR an und betrugen zum Bilanzstichtag 0,2 Mio. EUR (2017: 0,1 Mio. EUR).
Zum 31. Dezember 2018 verzeichneten die liquiden Mittel einen Rückgang in Höhe von 0,3 Mio. EUR auf 0,7 Mio. EUR (2017: 1,0 Mio. EUR).
EIGENKAPITAL
Zum 31. Dezember 2018 beträgt das Eigenkapital der YOC-Gruppe -3,9 Mio. EUR (2017: -4,1 Mio. EUR).
Der Anstieg des Eigenkapitals basiert auf der Erfassung der Eigenkapitalkomponente der Wandelschuldverschreibung in Höhe von 0,3 Mio. EUR in der Kapitalrücklage sowie dem Jahresergebnis in Höhe von -0,2 Mio. EUR (2017: -0,5 Mio. EUR).
Die Währungsumrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung des Abschlusses der britischen Tochtergesellschaft von GRP in EUR sowie der polnischen Niederlassung von PLN in EUR spiegeln sich im erfolgsneutralen Ergebnis wider, welches das Eigenkapital um 0,035 Mio. EUR verbesserte (2017: 0,07 Mio. EUR). Dieser Effekt ist hauptsächlich auf die Ende 2018 sowie aktuell bestehende Abwertung des britischen Pfunds gegenüber dem Euro zurückzuführen.
LANGFRISTIGE SCHULDEN
Zum Bilanzstichtag stiegen die langfristigen Schulden der Gesellschaft im Vergleich zum Vorjahr um 1,2 Mio. EUR auf 2,4 Mio. EUR (2017: 1,2 Mio. EUR) an. Die Begebung der YOC Wandelschuldverschreibung 2018-2022 im Juli 2018 mit einem Nominalvolumen in Höhe von 1,5 Mio. EUR, einem Barwert von 1,3 Mio. EUR und einer Laufzeit bis 2022 indiziert diesen Anstieg.
KURZFRISTIGE SCHULDEN
Im Geschäftsjahr 2018 erhöhten sich die kurzfristigen Schulden leicht um 0,1 Mio. EUR auf 7,7 Mio. EUR (2017: 7,6 Mio. EUR).
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen wuchsen um 0,8 Mio. EUR auf 3,4 Mio. EUR (2017: 2,6 Mio. EUR) an.
Die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten enthalten mit 3,6 Mio. EUR nahezu ausschließlich Verbindlichkeiten aus noch nicht erhaltenen Eingangsrechnungen (2017: 4,1 Mio. EUR).
Diese wiederum enthalten vor allem Rückstellungen für Agenturrückvergütungen in Höhe von 1,9 Mio. EUR (2017: 2,5 Mio. EUR).
Der Abschluss von Agenturverträgen und den damit verbundenen Agenturrückvergütungen sind für unser Geschäftsmodell von besonderer Bedeutung. Diese stellen eine Art Umsatzgarantie beziehungsweise ein Minimumeinkaufsvolumen mit der jeweiligen Mediaagentur dar. Im Gegenzug erhält diese eine vertraglich vereinbarte Rückvergütung im Folgejahr.
Die Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen, sonstigen Verbindlichkeiten und Steuerschulden zum 31. Dezember 2018 betrugen 0,6 Mio. EUR (2017: 0,7 Mio. EUR).
CASH-FLOW
Zum Bilanzstichtag beliefen sich die liquiden Mittel der YOC-Gruppe auf 0,7 Mio. EUR.
Die Liquiditätsabnahme betrug 0,3 Mio. EUR im Vergleich zum Bilanzstichtag des Vorjahres (2017: 1,0 Mio. EUR).
OPERATIVER CASH-FLOW
Die Ermittlung des operativen Cash-Flows erfolgt nach der indirekten Methode. Ausgangspunkt für die Ermittlung ist das Ergebnis nach Steuern des abgelaufenen Geschäftsjahres in Höhe von -0,2 Mio. EUR (2017: -0,5 Mio. EUR).
Im operativen Cash-Flow sind alle zahlungswirksamen Transaktionen des Geschäftsjahres enthalten, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind.
Der operative Cash-Flow der YOC-Gruppe betrug -1,0 Mio. EUR im Berichtszeitraum (2017: 0,1 Mio. EUR).
Dieser resultierte neben dem negativen Ergebnis nach Steuern hauptsächlich aus dem Aufbau von Forderungen sowie dem Abbau von Verbindlichkeiten.
CASH-FLOW AUS INVESTITIONSTÄTIGKEITEN
Der Mittelabfluss aus Investitionstätigkeiten in Höhe von insgesamt 0,6 Mio. EUR (2017: 0,3 Mio. EUR) umfasst primär die aktivierungsfähigen internen Entwicklungskosten im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der technologischen Plattformen des Unternehmens und innovativer Produkte in Höhe von 0,4 Mio. EUR sowie externe Entwicklungskosten in Höhe von weiteren 0,1 Mio. EUR.
Im Sachanlagevermögen verhalten sich Zu- und Abgänge ausgewogen.
CASH-FLOW AUS FINANZIERUNGSTÄTIGKEITEN
Der Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeiten in Höhe von 1,3 Mio. EUR (2017: 0,5 Mio. EUR) resultiert aus Mittelzuflüssen aus der Begebung der YOC Wandelschuldverschreibung 2018 - 2022 in Höhe von 1,5 Mio. EUR mit einer Laufzeit bis zum 31. Juli 2022 sowie aus einer Darlehensaufnahme in Höhe von 0,3 Mio. EUR zu marktüblichen Konditionen.
Parallel dazu wurden im Geschäftsjahr 2018 sind Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von insgesamt 0,5 Mio. EUR getilgt.
FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG
Die Kosten für Forschung und Entwicklung neuer Produkte beziehungsweise technischer Innovationen beliefen sich im Geschäftsjahr 2018 auf insgesamt 0,4 Mio. EUR (2017: 0,2 Mio. EUR).
Bei der Produktentwicklung konzentrierte sich das Unternehmen auf die
| ― | Entwicklung beziehungsweise Weiterentwicklung der VIS.X®-Plattform für den automatisierten Mediahandel in Kombination mit hochwirksamen Werbeprodukten; |
| ― | Weiterentwicklung der eigenen Advertising-Produktlinien; |
| ― | Verbesserung des YOC-eigenen Business Intelligence und Reporting Tools YOC Hub. |
Für das weitere Wachstum der YOC-Gruppe, den Ausbau der Marktstellung sowie zur Automatisierung interner Prozesse ist die technologische Wettbewerbsfähigkeit essentiell, sodass wir die Neu- und Weiterentwicklung unserer Produkte und Plattformen in Eigenentwicklung vorantreiben.
ZUSAMMENFASSENDE AUSSAGE ÜBER DIE ERTRAGS-, FINANZ- UND VERMÖGENSLAGE
Die Umsetzung der Maßnahmen zur strategischen Neuausrichtung führten zu einem erhöhten Geschäftsvolumen der YOC-Gruppe.
Parallel dazu erzielten die umgesetzten Maßnahmen zur Kostenreduktion der vergangenen Jahre eine nachhaltige Wirkung: der Verlauf der Fixkosten bewegte sich nahezu auf konstantem Niveau.
Unter Berücksichtigung von Rückstellungsbildungen im Vorjahr in Höhe von 0,3 Mio. EUR (2018: 0,0 Mio. EUR) stiegen die Personalaufwendungen der Gesellschaft lediglich im Berichtsjahr leicht an.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen der Gesellschaft weisen keine Steigerungen auf.
In Konsequenz dessen konnte die YOC-Gruppe in den vergangenen Geschäftsjahren ihr operatives Ergebnis kontinuierlich steigern.
Für das Geschäftsjahr 2018 bedeutet dies die Erzielung eines operativen Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) in Höhe von 0,4 Mio. EUR (2017: -0,1 Mio. EUR).
Die Bilanzsumme der YOC-Gruppe stieg um 1,5 Mio. EUR auf 6,2 Mio. EUR (2017: 4,7 Mio. EUR) an. Der Anstieg ist unter anderem auf die Begebung der YOC Wandelschuldverschreibung 2018-2022 in Höhe von 1,5 Mio. EUR mit einer Laufzeit bis 2022 zurückzuführen.
PROGNOSEBERICHT DER YOC-GRUPPE
Die Internetnutzung ist im Alltag der Menschen bereits in hohem Maße etabliert. Die vielfältigen Möglichkeiten sowie die Masse an online bereitgestellten Inhalten wirkt sich auf den kontinuierlich steigenden täglichen Internetkonsum aus. Vor allem Menschen, die unterwegs mit ihren mobilen Geräten online sind, nutzen das Internet deutlich intensiver verglichen zur Gesamtbevölkerung: Durchschnittlich 209 Minuten täglich. Bei unter 30-Jährigen liegt die tägliche Nutzungsdauer sogar bei 278 Minuten.24Um für diese Generation relevant zu bleiben, müssen sowohl Publisher als auch Advertiser attraktive Informations- und Unterhaltungsangebote bereitstellen. Für Publisher bedeutet dies, ihre Nutzer mit Werbung nicht zu überfordern und ihnen idealerweise mit kreativen Formaten sogar einen Mehrwert zu bieten. Für Advertiser bedeutet dies hingegen, ihre Zielgruppe genau zu kennen und sie kreativ anzusprechen. Vor diesem Hintergrund bekommt die Forderung nach kreativen und hochwirksamen Formaten eine noch größere Relevanz. Studien zeigen, dass Rich Media-Formate, also solche, die die Einbindung vielfältiger Medien wie Video, Audio oder HTML5 erlauben, fünfmal so hohe Interaktionsraten erzeugen, wie dies Standard Banner erreichen und deswegen zu einer höheren und positiveren Markenwahrnehmung führen.25
Seit einigen Jahren positioniert sich YOC mit einer Vielzahl attraktiver Produktlinien und Features bereits in diesem Geschäftsfeld und erwartet durch die Bereitstellung interaktiver und wirksamkeitsstarker Werbeformate im programmatischen Umfeld am Marktwachstum zu partizipieren. Allerdings wurde der Automatisierung des Mediahandels vor allem in Deutschland bisher zögerlich begegnet. Aber auch im europäischen Kontext bietet der Markt derzeit kaum angebotsseitige Plattformen, die die Nachfrage nach Mobile Programmatic Advertising in Verbindung mit hochwirksamen Werbeprodukten bedienen können. Weitere Vorbehalte entstehen durch die Sorge vieler Werbetreibenden, ihre Werbeanzeigen könnten in negativ behafteten Umfeldern erscheinen. Dies zeigt umso mehr die Relevanz sicherer Premium-Umfelder und vor allem ihrer Transparenz.
Vor diesem Hintergrund ergab sich für YOC entsprechender Handlungsbedarf: Mit dem Launch der neuen proprietären Supply Side-Plattform VIS.X®im Jahr 2018 bietet YOC nicht nur hochwirksame Werbeformate an, die den Vorgaben der Coalition For Better Ads26entsprechen, sondern kann diese nun auch plattformbasiert über programmatische Vertriebswege handeln und ausliefern. Durch die Anbindung der Premium-Publisher und deren hochqualitatives Inventar deckt das Unternehmen zudem die starke Forderung nach Markensicherheit (Brand Safety), also nach sicheren Werbeumfeldern, ab und wird dadurch zukünftig am weiteren Ausbau des programmatischen Handels in Europa partizipieren. Nachdem das erste Halbjahr 2018 mit einem fünfzehnprozentigen Umsatzrückgang durch das Inkrafttreten der EU-Richtlinie Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) sowie der Einführung der Coalition for Better Ads (einer globalen Initiative zur Verbesserung digitaler Werbung) herausfordernd für die gesamte Branche sowie die Gesellschaft verlief, konnte das Unternehmen im zweiten Halbjahr bereits wieder ein Umsatzwachstum in Höhe von rund 15% realisieren.
Im Geschäftsjahr 2019 liegt das Augenmerk des Vorstands insbesondere auf der Verstetigung des dynamischen Wachstums des programmatischen Plattformgeschäfts und damit der Umsetzung der definierten Unternehmensstrategie. Hierzu ist es notwendig, dass alle YOC-Standorte die neue Marktpositionierung adaptieren und alle hinreichenden Aufgaben umsetzen. Parallel dazu soll die Internationalisierung der YOC-Gruppe weiter vorangetrieben werden. Mit der Markteinführung der eigenen Technologieplattform VIS.X®wird die Gesellschaft durch den programmatischen Handel von hocheffektiven Werbeprodukten einen nachhaltigen Wettbewerbsvorteil sowie Unabhängigkeit von Drittanbietern erlangen. Darüber hinaus sollen neben dem Bestandsgeschäft sukzessive weitere Umsätze im programmatischen Echtzeithandel generiert werden.
Im Geschäftsjahr 2018 konnten die prognostizierten Umsatzerlöse der Gesellschaft aufgrund des Inkrafttretens der EU-Richtlinie Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie der Einführung der Coalition for Better Ads nicht vollständig erreicht werden. Trotzdem konnte die Gesellschaft das operative Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) auf einen Betrag in Höhe von 0,4 Mio. EUR steigern.
Die Erwartungen für das kommende Geschäftsjahr sind positiv. Insgesamt rechnet die YOC-Gruppe für das Geschäftsjahr 2019 mit Umsatzerlösen in Höhe von 15,5 Mio. EUR bis 16,5 Mio. EUR bei einer nur unterproportional ansteigenden Kostenstruktur. Auf Basis dieser Umsatzprognose rechnet die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 mit einer weiteren Verbesserung des operativen Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) in Höhe von 0,2 Mio. EUR bis zu 0,5 Mio. EUR.
Die erstmalige Anwendung des IFRS 16 wird die Prognose mit einem positiven Effekt in Höhe von bis zu 0,3 Mio. EUR unterstützen. Im gleichen Maße wird sich durch diesen Effekt der operative Cash-Flow in Höhe von bis zu 0,3 Mio. EUR verbessern. Der Finanzierungs-Cash-Flow wird sich um diesen Betrag entsprechend reduzieren. In Konsequenz wird der Cash-Flow der Gesellschaft durch die erstmalige Anwendung von IFRS 16 nicht beeinflusst werden. Damit ohne Kapitalmaßnahmen ausreichend Liquidität im Prognosezeitraum vorhanden ist, müssen die Gesellschaft und der Konzern den geplanten Geschäftsverlauf, insbesondere eine deutliche Umsatzsteigerung sowie eine Verbesserung des operativen Ergebnisses, realisieren. Der Fortbestand des Mutterunternehmens und damit des Konzerns hängt davon ab, dass der geplante Geschäftsverlauf realisiert werden kann.
24) ARD/ZDF. ARD/ZDF-Onlinestudie 2018. 10.10.2018. http://www.ard-zdf-onlinestudie.de/ardzdf-onlinestudie-2018/. Abruf am: 11.03.2019.
25) Adform. Standard vs. Rich Media! Who will win the battle?. 17.09.2012. https://blog.adform.com/rich-media/standard-vs-rich-media/. Abruf am: 11.03.2019.
26) Coalition for Better Ads. The Bad Ads Standards. Kein Veröffentlichungsdatum. https://www.betterads.org/standards/. Abruf am: 11.03.2019.
ENTWICKLUNG DER ERTRAGSLAGE DER YOC AG
Die YOC AG mit Sitz in Berlin ist Mutterunternehmen sämtlicher in der YOC-Gruppe enthaltenen Gesellschaften. Neben den Corporate Functions wird der komplette Produkt- und Plattformentwicklungsbereich in der YOC AG geführt. Darüber hinaus betreibt die YOC AG die zentrale Erlösoptimierung zur Steigerung der Monetarisierung der von allen Publishern der YOC-Gruppe zur Verfügung gestellten Werbeflächen.
UMSATZENTWICKLUNG UND GESAMTLEISTUNG
Die Umsatzerlöse der YOC AG im Geschäftsjahr 2018 betrugen insgesamt 6,5 Mio. EUR (2017: 4,9 Mio. EUR).
Die externen Umsatzerlöse in Höhe von 3,6 Mio. EUR (2017: 2,1 Mio. EUR) resultieren aus dem programmatischen Handel über die YOC-Plattform VIS.X®sowie weiterer Technologieplattformen zur Monetarisierung des internationalen Werbeinventars der Publisher-Partner.
Der Gesamtumsatz mit verbundenen Unternehmen betrug 2,9 Mio. EUR (2017: 2,8 Mio. EUR). Diese Erlöse resultieren überwiegend aus der Weiterbelastung verauslagter Kosten für Corporate Functions sowie weitere operative Dienstleistungen.
Die sonstigen betrieblichen Erträge stiegen auf 0,4 Mio. EUR im abgelaufenen Geschäftsjahr an (2017: 0,04 Mio. EUR). Der Anstieg resultiert primär aus Erträgen aus Rückstellungsauflösungen von Personalrückstellungen im Rahmen des virtuellen Aktienoptionsprogramms.
Die Gesamtleistung der Gesellschaft lag im Berichtsjahr mit 7,0 Mio. EUR um 2,0 Mio. EUR über dem Vorjahresniveau (2017: 5,0 Mio. EUR).
MATERIALAUFWAND
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von 4,2 Mio. EUR (2017: 3,2 Mio. EUR) enthalten vorwiegend Vergütungen für Publisher sowie technische Serverkosten.
PERSONALAUFWAND UND PERSONALENTWICKLUNG
Zum 31. Dezember 2018 bestand der Vorstand der YOC AG unverändert aus einem Mitglied.
Das Vorstandsmitglied war im Geschäftsjahr 2018 zum Teil auch als Geschäftsführer von Tochtergesellschaften der YOC AG bestellt.
Zum Ende des Geschäftsjahres waren 22 festangestellte Mitarbeiter in der YOC AG beschäftigt (31. Dezember 2017: 26 festangestellte Mitarbeiter).
Im Geschäftsjahr 2018 sank der Personalaufwand um 0,3 Mio. EUR auf 1,6 Mio. EUR (2017: 1,9 Mio. EUR).
Der Rückgang der Personalkosten ist primär auf die Einstellung von Personalrückstellungen im Rahmen des virtuellen Aktienoptionsprogramms im Vorjahr zurückzuführen.
SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN
Im Geschäftsjahr 2018 entsprachen die sonstigen betrieblichen Aufwendungen mit einem Volumen in Höhe von 1,0 Mio. EUR unverändert dem Wert des Vorjahres (2017: 1,0 Mio. EUR).
EBITDA
Im Geschäftsjahr 2018 lag das operative Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) bei 0,2 Mio. EUR und verbesserte sich somit um 1,2 Mio. EUR im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (2017: -1,0 Mio. EUR).
Unterstützend wirkten im Berichtsjahr die Erträge aus der Auflösung von Personalrückstellungen in Höhe von 0,2 Mio. EUR.
BETEILIGUNGS- UND FINANZERGEBNIS
Im Berichtsjahr betrug das Beteiligungs- und Finanzergebnis der YOC AG 0,4 Mio. EUR (2017: 0,5 Mio. EUR).
Das Ergebnis aus dem Ergebnisabführungsvertrag mit der YOC Mobile Advertising GmbH für das Geschäftsjahr 2018 betrug 0,4 Mio. EUR (2017: 0,4 Mio. EUR).
Im Geschäftsjahr 2018 schüttete die österreichische Tochtergesellschaft YOC Central Eastern Europe GmbH Gewinne aus dem Geschäftsjahr 2017 in Höhe von 0,2 Mio. EUR (2017: 0,3 Mio. EUR) an die YOC AG aus.
Das Zinsergebnis der YOC AG belief sich im Geschäftsjahr 2018 auf -0,2 Mio. EUR (2017: -0,2 Mio. EUR).
ABSCHREIBUNGEN
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen wirkten sich im Berichtszeitraum in Höhe von 0,1 Mio. EUR (2017: 0,2 Mio. EUR) aus.
Darüber hinaus betragen die außerplanmäßigen Abschreibungen 0,4 Mio. EUR (2017: 0,0 Mio. EUR) auf Finanzanlagen.
ERGEBNIS NACH STEUERN
Für das Geschäftsjahr 2018 betrug das Ergebnis nach Steuern der YOC AG 0,03 Mio. EUR und verbesserte sich um 0,8 Mio. EUR (2017: -0,7 Mio. EUR).
ENTWICKLUNG DER FINANZ- UND VERMÖGENSLAGE DER YOC AG
Zum 31. Dezember 2018 belief sich die Bilanzsumme der YOC AG auf 8,2 Mio. EUR (2017: 6,2 Mio. EUR).
ANLAGEVERMÖGEN
Insgesamt betrug das Anlagevermögen zum Stichtag 2,2 Mio. EUR (2017: 1,3 Mio. EUR).
Der Anstieg resultiert primär aus Investitionen in die YOC-Technologieplattform VIS.X®für den programmatischen Handel von hochwirksamen Werbeprodukten und der Umwandlung von kurz- in langfristige Intercompany-Darlehen.
EIGENKAPITAL
Zum 31. Dezember 2018 beträgt das Eigenkapital der YOC AG -2,4 Mio. EUR (2017: -2,7 Mio. EUR).
Der Anstieg des Eigenkapitals basiert auf der Erfassung der Eigenkapitalkomponente der Wandelschuldverschreibung in Höhe von 0,3 Mio. EUR in der Kapitalrücklage sowie dem Jahresergebnis in Höhe von 0,03 Mio. EUR (2017: -0,7 Mio. EUR).
VERBINDLICHKEITEN
Die Verbindlichkeiten der YOC AG stiegen im Berichtszeitraum insgesamt um 2,5 Mio. EUR auf 7,6 Mio. EUR an (2017: 5,1 Mio. EUR). Der Anstieg resultiert unter anderem aus der Begebung der YOC Wandelschuldverschreibung 2018-2022 in Höhe von 1,5 Mio. EUR mit einer Laufzeit bis zum 31. Juli 2022 sowie dem Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen um 1,2 Mio. EUR auf 4,5 Mio. EUR (2017: 3,3 Mio. EUR).
Im Berichtszeitraum wurden die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern um 0,2 Mio. EUR auf 1,1 Mio. EUR reduziert (2017: 1,3 Mio. EUR).
ZUSAMMENFASSENDE AUSSAGE ÜBER DIE ERTRAGS-, FINANZ- UND VERMÖGENSLAGE
Die YOC AG konnte ihre Geschäftsaktivitäten steigern und schloss das Berichtsjahr mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 0,1 Mio. EUR (2017: -0,7 Mio. EUR) ab.
PROGNOSEBERICHT DER YOC AG
Der Geschäftsverlauf der YOC AG und des YOC-Konzerns sind eng miteinander verbunden, da die YOC AG als Holdinggesellschaft im Konzern fungiert und die Koordination der konzernweiten Entwicklungs-, Vertriebs-, Service- und Marketingabteilungen übernimmt.
WIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN
Aufgrund der bestehenden engen Verknüpfung zwischen YOC AG und YOC-Konzern verweisen wir auf die im Abschnitt "Prognosebericht der YOC-Gruppe" beschriebenen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.
AUSBLICK
Neben den Corporate Functions betreibt die YOC AG die zentrale Plattform- und Produktentwicklung sowie die zentrale Erlösoptimierung zur Steigerung der Monetarisierung der von allen Publishern der YOC-Gruppe zur Verfügung gestellten Werbeflächen.
Insgesamt erwartet die YOC AG für den YOC-Konzern wachsende Umsatzerlöse sowie ein weiter verbessertes operatives Ergebnis für das Geschäftsjahr 2019.
Darüber hinaus rechnet die Gesellschaft im Rahmen der ertragsteuerlichen Organschaft mit weiterhin positiven Ergebnisbeiträgen aus der Ergebnisabführung der YOC Mobile Advertising GmbH an die YOC AG.
Für die YOC Mobile Advertising GmbH werden im kommenden Geschäftsjahr wachsende Umsatzerlöse im zweistelligen Prozentbereich erwartet.
Aufgrund des positiven Ergebnisses der österreichischen Tochtergesellschaft YOC Central Eastern Europe GmbH sind ebenfalls weitere positive Ergebnisbeiträge aus Gewinnausschüttungen für das Geschäftsjahr 2019 geplant. Für die Tochtergesellschaften YOC Spain S.L. und YOC Mobile Advertising Ltd. werden für das Jahr 2019 wieder Umsatzzuwächse erwartet. Aus beiden Gesellschaften werden für 2019 jedoch noch keine Gewinnausschüttungen erwartet. Mittelfristig gehen wir allerdings davon aus, dass diese Tochtergesellschaften positive Ergebnisbeiträge erwirtschaften und zur Steigerung der Ergebnisse der YOC AG beitragen werden.
Insgesamt erwartet die YOC AG für das Geschäftsjahr 2019 somit ebenfalls ein positives Beteiligungsergebnis.
Die Liquiditätsplanung erfolgt im Wesentlichen auf Ebene des YOC-Konzerns. Wir verweisen daher auf die Ausführungen im Abschnitt "Prognosebericht der YOC-Gruppe". Aufgrund der relativen Größe des Mutterunternehmens zum Konzern, der sehr engen Leistungsverflechtungen innerhalb der Gruppe und der zentralisierten Treasury-Funktionen sind die Finanzlage des Konzerns und der YOC AG vergleichbar.
Im Geschäftsjahr 2018 ist die prognostizierte Geschäftsentwicklung für die YOC AG eingetroffen. Für das Geschäftsjahr 2019 rechnet die YOC AG auf Basis der dargestellten Entwicklungen mit einem im Vergleich zum Vorjahr unveränderten Jahresergebnis.
Damit ohne Kapitalmaßnahmen ausreichend Liquidität im Prognosezeitraum vorhanden ist, müssen die Gesellschaft und der Konzern den geplanten Geschäftsverlauf, insbesondere eine deutliche Umsatzsteigerung sowie eine Verbesserung des operativen Ergebnisses realisieren. Der Fortbestand des Unternehmens hängt davon ab, dass der geplante Geschäftsverlauf realisiert werden kann.
CHANCEN- UND RISIKOBERICHT
GRUNDSÄTZE DES CHANCEN- UND RISIKOMANAGEMENTS
Zur Erreichung ihrer Ziele nutzt die YOC-Gruppe ein ganzheitliches und systematisches Chancen- und Risikomanagement. So ist gewährleistet, dass Chancen erkannt und konsequent genutzt werden können, ohne die damit verbundenen Risiken außer Acht zu lassen. Die Weiterentwicklung des Chancen- und Risikomanagements unter Berücksichtigung eines sich schnell verändernden Markt- und Geschäftsumfeldes ist die Grundlage für nachhaltiges Wachstum. Dazu werden unter Abwägung des Rendite-Risiko-Verhältnisses bewusst notwendige Risiken eingegangen, um die gebotenen Marktchancen nutzen und die hierin liegenden Erfolgspotenziale ausschöpfen zu können.
Zentraler Bestandteil ist das interne Reporting relevanter operativer Kennzahlen. Dadurch werden Risiken und Chancen frühzeitig erkannt und bewertet.
Der Vorstand überwacht die Umsetzung von Maßnahmen zum Risikocontrolling sowie der Realisierung von Chancen in den operativen Einheiten.
Die Angemessenheit der Methoden und Prozesse des Risikomanagements zur Identifizierung, Beurteilung, Steuerung, Überwachung und Kommunikation der Risiken wird in regelmäßigen Abständen überprüft und an interne und externe Entwicklungen angepasst.
CHANCENMANAGEMENT
Aufgrund unseres Produktportfolios, unseres Know-hows und unserer Innovationskraft sind wir davon überzeugt, die aus unserem unternehmerischen Handeln resultierenden Chancen realisieren und den Herausforderungen, die sich aus den vorgenannten Risiken ergeben, erfolgreich begegnen zu können.
RISIKOMANAGEMENT
A) MARKT- UND WETTBEWERBSRISIKO
Die YOC-Gruppe agiert in einem Markt, der sich sehr schnell entwickelt. Dies erfordert einen hohen Grad an Flexibilität von Prozessen und Strukturen.
Veränderungen von Markt- und Wettbewerbsverhältnissen, wie zum Beispiel dem Markteintritt neuer Wettbewerber, gehören zu den Risiken, denen die YOC-Gruppe durch ein kontinuierliches Markt- und Unternehmens-Monitoring begegnet.
Das Erkennen von Trends und neuen Entwicklungen wird insbesondere durch die Plattform- und Produktbereiche sowie die Länderorganisationen gewährleistet.
Veränderungen ökonomischer Faktoren können durch Auftragsrückgänge insbesondere in der Werbebranche ebenfalls Auswirkungen auf die Entwicklung der YOC-Gruppe haben. Durch das breit gefächerte Angebot an Produkten und Dienstleistungen sowie einem diversifizierten Kundenstamm ist die YOC-Gruppe hierfür gut aufgestellt.
Das Risiko eines durch gesamtwirtschaftliche Faktoren bedingten Umsatzrückgangs wird als gering eingeschätzt.
B) TECHNOLOGISCHE RISIKEN
Die YOC-Gruppe verfolgt eine einheitliche IT-Strategie, die eine ständige Überprüfung und Weiterentwicklung der IT-Systeme beinhaltet.
Die Geschwindigkeit der technologischen Innovationen im Markt erfordert ein hohes Maß an Flexibilität und stellt zunehmend ein Risiko dar. Insbesondere fehlt es zum Teil noch an Standards im technologischen Umfeld.
Substitut- und Konkurrenzprodukte könnten die Wettbewerbsfähigkeit der YOC-Gruppe schwächen. Deshalb müssen Innovationen vorangetrieben werden, um langfristig erfolgreich zu sein und die Marktstellung auszubauen.
Aufgrund der hohen Dynamik im Markt für digitale Werbetechnologien (Ad Technology) stehen den Investitionen in die Entwicklung neuer Produkte und Technologien immer auch Risiken gegenüber, sodass sich getätigte Investitionen auch als unrentabel erweisen können.
Bei der Auswahl der IT-Systeme entscheidet sich die YOC-Gruppe überwiegend für branchenspezifische Standardsoftware namhafter Anbieter.
Die IT-Sicherheit deckt die Informationstechnologie des gesamten Unternehmens ab, inklusive Büro-IT, Systeme und Applikationen. Wie andere Unternehmen könnte die Gesellschaft unter Umständen Cyber-Angriffen ausgesetzt sein.
Zur Risikominimierung ergreifen wir eine Reihe von Maßnahmen, unter anderem die Schulung von Mitarbeitern, eine umfassende Überwachung unserer Netzwerke und Informationssysteme sowie den Einsatz von Verschlüsselungsmechanismen, Firewalls und Virenscannern.
Vorsorgemaßnahmen gegen den Ausfall von technischen Anlagen wurden durch den Parallelbetrieb der technischen Applikationen getroffen, sodass Kundenaufträge jederzeit reibungslos abgewickelt werden können.
Back-up-Systeme sichern zudem den Datenbestand vor einem möglichen Datenverlust und gewährleisten eine konsistente Verfügbarkeit.
C) FINANZ- UND TREASURY-RISIKEN
Die YOC-Gruppe hat zur Planung und Überwachung der Zahlungsströme eine eigene Treasury-Funktion eingerichtet.
Das Liquiditätsmanagement unterstützt den Vorstand durch die Kontrolle der Geschäftsentwicklung und Zahlungsstromschwankungen bei der Überwachung von Maßnahmen zur Liquiditätssicherung. Die Steuerung erfolgt unter anderem über Kennzahlen, die Aufschluss über die Kapitalstruktur des Unternehmens liefern.
Dem Forderungsausfallrisiko wird durch ein stringentes Debitorenmanagement entgegengewirkt, das auf die Überwachung der Altersstruktur der Forderungen und das Management von zweifelhaften Forderungen ausgerichtet ist. In den beiden vergangenen Geschäftsjahren 2017 und 2018 sind weder in der YOC AG noch in ihren Tochtergesellschaften wesentliche Forderungen ausgefallen.
Zum 31. Dezember 2018 verfügt die Gesellschaft über einen Liquiditätsbestand in Höhe von 0,7 Mio. EUR.
Im Zuge der Fokussierung des Geschäftsmodells auf den Bereich Mobile Advertising hat sich die operative Ergebnissituation in den vergangenen fünf Geschäftsjahren signifikant verbessert.
Die operative Ertragslage wird sowohl durch Umsatz- als auch Rohertragssteigerungen weiter optimiert werden. Der Fortbestand der Gesellschaft und des Konzerns hängt von der Erreichung des geplanten Geschäftsverlaufs ab.
D) RECHTLICHE RISIKEN UND HAFTUNGSRISIKEN
Um rechtlichen Risiken vorzubeugen, werden wesentliche Rechtsgeschäfte durch externe Rechtsanwälte geprüft.
Durch einen umfangreichen Versicherungsschutz, der einer laufenden Überprüfung unterzogen wird, sichert sich die YOC-Gruppe gegen Schadensfälle und ein mögliches Haftungsrisiko ab. Die abgeschlossene Directors & Officers Liability Insurance dient zur Absicherung des Managements gegen eventuelle Vermögensschäden der YOC-Gruppe.
Weder die YOC AG noch eine ihrer Tochtergesellschaften war im Geschäftsjahr 2018 an laufenden oder absehbaren Gerichts- oder Schiedsverfahren beteiligt, die wesentlichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage des Unternehmens beziehungsweise des Konzerns haben könnten.
Entscheidungen des Gesetzgebers, wie zum Beispiel die Veränderung der Datenschutzregelung, können eine negative Wirkung auf die Geschäftstätigkeit der YOC-Gruppe haben. Zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung sind jedoch keine für die YOC-Gruppe wesentlichen für die absehbare Zukunft geplanten Gesetzesänderungen bekannt.
E) PERSONELLE RISIKEN
Für die erfolgreiche Entwicklung der YOC-Gruppe ist die Gewinnung und nachhaltige Bindung qualifizierter Mitarbeiter an das Unternehmen notwendig. Aufgrund des starken Wachstums des für die YOC-Gruppe relevanten Marktes ist der Arbeitsmarkt für Personal mit den benötigten Kenntnissen und Erfahrungen besonders hart umkämpft.
Die Überwachung und Vermeidung des Risikos personeller Engpässe wird durch eine unternehmensweite Personalplanung unterstützt.
Durch Personalentwicklungsmaßnahmen und einem regelmäßig vom Vorstand überprüften leistungsbezogenen Vergütungssystem soll die Wettbewerbsfähigkeit im Personalmarkt sichergestellt werden.
Durch Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen wird zudem gewährleistet, dass in jedem Unternehmensbereich mehrere Schlüsselpersonen arbeiten.
Vertretungsregelungen und Nachfolgemanagement sollen die Sicherstellung der Geschäftsabläufe und Entscheidungsprozesse gewährleisten.
Mitarbeiter, die mit vertraulichen Informationen arbeiten, werden verpflichtet, die entsprechenden Vorschriften einzuhalten und mit den Informationen verantwortungsvoll umzugehen.
F) PLANUNGSRISIKEN
Planungsrisiken bestehen in der Umsatz- und Kostenprognose. Insbesondere vor dem Hintergrund der Dynamik im Markt für Digital Advertising basiert die kurz- und mittelfristige Planung auf wesentlichen Schätzungen und Annahmen, vor allem zur Umsatzentwicklung. Der Fortbestand der Gesellschaft und des Konzerns hängt von der Erreichung des geplanten Geschäftsverlaufs ab.
Die regelmäßige Überprüfung der Annahmen soll dem Vorstand ermöglichen, auf Planabweichungen zu reagieren und entsprechende Maßnahmen einzuleiten.
KONTROLL- UND RISIKOMANAGEMENTBERICHT ZUM RECHNUNGSLEGUNGSPROZESS
(Gemäß § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 HGB)
Das bei der YOC AG sowie in der YOC-Gruppe bestehende Kontroll- und Risikomanagementsystem beinhaltet die Gesamtheit aller organisatorischen Regelungen und Maßnahmen zur Risikoidentifikation, -bewertung und -kommunikation sowie zum Umgang mit den Risiken unternehmerischer Betätigung.
Im Hinblick auf den (Konzern-) Rechnungslegungsprozess soll zudem über die Ausgestaltung und kontinuierliche Weiterentwicklung des internen Kontrollsystems die Beachtung der einschlägigen Rechnungslegungsvorschriften und -standards und die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sichergestellt werden.
Auf diese Weise soll gewährleistet werden, dass die Finanzberichterstattung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der YOC AG und der YOC-Gruppe vermittelt.
Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den (Konzern-) Rechnungslegungsprozess. Über eine definierte Führungs- und Berichtsorganisation sind alle in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften eingebunden. Die operative Verantwortung obliegt dem Vorstand, der durch den kaufmännischen Leiter unterstützt wird.
Wir erachten folgende Elemente des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems der YOC-Gruppe im Hinblick auf den (Konzern-) Rechnungslegungsprozess für wesentlich:
| ― | Verfahren zur Identifikation, Beurteilung und Dokumentation aller wesentlichen rechnungslegungsrelevanten Unternehmensprozesse und Risikofelder einschließlich der zugehörigen Schlüsselkontrollen. Diese umfassen Prozesse des Finanz- und Rechnungswesens sowie administrative und operative Unternehmensprozesse, die wesentliche Informationen für die Aufstellung des Jahres- und Konzernabschlusses einschließlich des Lage- und Konzernlageberichts generieren; |
| ― | Prozessintegrierte Kontrollen (EDV-gestützte Kontrollen und Zugriffsbeschränkungen, Vier-Augen-Prinzip, Funktionstrennung, analytische Kontrollen); |
| ― | Standardisierte Finanzbuchhaltungsprozesse; |
| ― | Sicherstellung einer einheitlichen Bilanzierung durch konzernweite Richtlinien und Verfahren; |
| ― | Regelmäßige interne Konzernberichterstattung, Gewinn- und Verlustrechnung sowie monatliche Ergebnisberichterstattung inklusive Analyse und Berichterstattung wesentlicher Entwicklungen und Soll-Ist-Abweichungen. |
Die Wirksamkeit des (konzern-) rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems wird durch regelmäßige präventive Kontrollen geprüft und bewertet. Ein konzernweites Berichtssystem soll die regelmäßige und zeitnahe Information des Vorstands und des Aufsichtsrats gewährleisten.
Im Vorstand und im Aufsichtsrat wird regelmäßig über die aktuelle Risikosituation sowie über die Funktionsweise, Wirksamkeit und Angemessenheit des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems berichtet.
Mit den eingerichteten Prozessen, Systemen und Kontrollen ist nach Auffassung des Vorstands hinreichend gewährleistet, dass die Rechnungslegungsprozesse im Einklang mit den einschlägigen Rechnungslegungsprinzipien erfolgen.
ANGABEN ZU DEN AKTIEN SOWIE ERLÄUTERNDER BERICHT DES VORSTANDS
(Gemäß § 289a Abs. 1 und § 315a Abs. 1 HGB)
ZUSAMMENSETZUNG DES GEZEICHNETEN KAPITALS
Zum 31. Dezember 2018 beträgt das gezeichnete Kapital der YOC AG 3.292.978 EUR und ist eingeteilt in 3.292.978 auf den Inhaber lautende, nennwertlose Stückaktien. Verschiedene Aktiengattungen bestehen nicht. Mit allen Aktien sind die gleichen Rechte und Pflichten verbunden. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme und ist maßgebend für den Anteil der Aktionäre am Gewinn der Gesellschaft. Hiervon ausgenommen sind von der Gesellschaft gehaltene eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen.
BESCHRÄNKUNGEN DER STIMMRECHTE ODER DER ÜBERTRAGUNG VON AKTIEN
Stimmrechtsbeschränkungen betreffend Aktien der YOC AG oder Beschränkungen hinsichtlich der Übertragung von Aktien der YOC AG bestehen nicht.
BETEILIGUNGEN AM KAPITAL, DIE 10 % DER STIMMRECHTE ÜBERSCHREITEN
Die nachfolgend angegebenen direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital der YOC AG, die 10% der Stimmrechte überschreiten, basieren auf Stimmrechtsmitteilungen nach §§ 33 WpHG, die die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2018 sowie früher erhalten und veröffentlicht hat beziehungsweise auf aktualisierten Angaben des Aktionärs.
| ― | Herr Dirk-Hilmar Kraus, Deutschland, hat der Gesellschaft mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der YOC AG 19,64% zum 31. Dezember 2018 beträgt (das entspricht 646.685 von insgesamt 3.292.978 Stimmrechten). |
| ― | Frau Dr. Kyra Heiss, Deutschland, hat der Gesellschaft gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 18. Dezember 2018 mittgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der YOC AG 10,82 % (das entspricht 356.384 von insgesamt 3.292.978 Stimmrechten) zum 31. August 2018 beträgt. |
AKTIEN MIT SONDERRECHTEN, DIE KONTROLLBEFUGNISSE VERLEIHEN
Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht.
ART DER STIMMRECHTSKONTROLLE, WENN ARBEITNEHMER AM KAPITAL BETEILIGT SIND UND IHRE KONTROLLRECHTE NICHT UNMITTELBAR AUSÜBEN
Das von der Hauptversammlung der YOC AG im Geschäftsjahr 2009 aufgelegte YOC-Management-Incentive-Programm ist ausgelaufen. Im Rahmen dieses Programms wurden erstmalig im Herbst 2009 Bezugsrechte an die Mitglieder des Vorstands und die Mitarbeiter der Gesellschaft ausgegeben.
Da die Ausübungsbedingungen des YOC-Management-Incentive-Programms nicht erfüllt waren, wurden an die Mitglieder des Vorstands und die Mitarbeiter der Gesellschaft keine Aktien übertragen.
Darüber hinaus bestehen keine weiteren Programme beziehungsweise Vereinbarungen.
VORSCHRIFTEN ZUR BESTELLUNG UND ABBERUFUNG VON MITGLIEDERN DES VORSTANDS UND ÜBER DIE ÄNDERUNG DER SATZUNG
Die gesetzlichen Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands sind in §§ 84 und 85 AktG zu finden.
Die Satzung der YOC AG sieht in § 7 Abs. 2 der Satzung eine übereinstimmende Regelung vor. Die Satzung kann gemäß § 119 Abs. 1 Nr. 5 AktG und § 179 AktG nur durch einen Beschluss der Hauptversammlung geändert werden.
Soweit nicht zwingende Vorschriften des Gesetzes etwas Abweichendes bestimmen, werden Beschlüsse der Hauptversammlung nach § 133 AktG, § 22 Abs. 1 der Satzung der YOC AG mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und gegebenenfalls mit einfacher Mehrheit des vertretenen Kapitals gefasst.
Für eine Änderung des Unternehmensgegenstandes ist gemäß § 179 Abs. 2 AktG eine Mehrheit von 75 % des vertretenen Grundkapitals erforderlich; von der Möglichkeit, hierfür eine größere Kapitalmehrheit zu bestimmen, wird in der Satzung kein Gebrauch gemacht.
Satzungsänderungen werden nach § 181 Abs. 3 AktG mit Eintragung in das Handelsregister wirksam. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Satzungsänderungen zu beschließen, die nur die Fassung betreffen (§ 17 der Satzung der YOC AG).
BEFUGNISSE DES VORSTANDS HINSICHTLICH DER MÖGLICHKEIT, AKTIEN AUSZUGEBEN ODER ZURÜCKZUKAUFEN
A) ERWERB EIGENER AKTIEN
Aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 25. August 2015 ist die Gesellschaft bis zum 24. August 2020 ermächtigt, eigene Aktien zu erwerben.
Insgesamt dürfen aufgrund dieser Ermächtigung Aktien in einem Volumen von bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals erworben werden. Auf diese Begrenzung von 10 % des Grundkapitals sind diejenigen anderen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71 ff. AktG zuzurechnen sind, anzurechnen.
Einzelheiten der Ermächtigung können der Einladung zur Hauptversammlung am 25. August 2015 entnommen werden, die auf der Internetseite der YOC AG verfügbar ist (siehe Tagesordnungspunkt 5 sowie den hierzu erstatteten Bericht des Vorstands).
Zum Ende des Geschäftsjahres 2018 hielt die Gesellschaft unverändert 4.000 eigene Aktien (dies entspricht rund 0,12 % des Grundkapitals).
B) GENEHMIGTES KAPITAL
Gemäß § 6 Abs. 5 der Satzung der YOC AG besteht ein Genehmigtes Kapital 2016/I. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 08. Juli 2016 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 07. Juli 2021 einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 1.646.489 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen.
C) BEDINGTES KAPITAL
Gemäß § 6 Abs. 8 der Satzung der YOC AG ist das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 1.000.000 EUR durch Ausgabe von bis zu 1.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien an Inhaber beziehungsweise Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen sowie an Inhaber von Optionsrechten aus Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund Ermächtigung gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 25. August 2015 bis 24. August 2020, ausgegeben werden.
Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit ausgeführt, wie von den Options- beziehungsweise Wandelschuldverschreibungen tatsächlich Gebrauch gemacht wird oder Wandlungspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden.
Die aus den ausgeübten Bezugsrechten hervorgehenden neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Wandlungsbeziehungsweise Optionsrechten oder durch die Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzulegen. Einzelheiten der Ermächtigung können der Einladung zur Hauptversammlung am 25. August 2015 entnommen werden, die auf der Internetseite der YOC AG verfügbar ist (siehe Tagesordnungspunkt 7 sowie den hierzu erstatteten Bericht des Vorstands).
Im Rahmen dieser Ermächtigung hat die YOC AG im Juli 2018 Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von rund 1,5 Mio. EUR begeben, die mit Wandlungsrechten zum Bezug von insgesamt 193.825 Stammaktien der YOC AG versehen sind.
WESENTLICHE VEREINBARUNGEN DER GESELLSCHAFT, DIE UNTER DER BEDINGUNG EINES KONTROLLWECHSELS INFOLGE EINES ÜBERNAHMEANGEBOTS STEHEN
Eine Ausübung von 20.000 virtuellen Aktienoptionen sind an ein Übernahmeangebot für die Aktien der YOC AG nach §§ 29, 35 WpÜG mit unbestimmter Laufzeit gekoppelt.
Zum Stichtag wurden hieraus keine resultierenden Verbindlichkeiten bilanziert. Zusätzlich wird auf den Abschnitt "Vergütung des Vorstands" verwiesen.
Darüber hinaus bestehen keine wesentlichen Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebotes stehen.
ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG
(§ 289f HGB und § 315d HGB)
Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGR beziehungsweise § 315d HGR beinhaltet die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG, relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken und eine Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie die Angaben nach § 289f Abs. 2 Nr. 4 HGR über die Festlegungen zur Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen.
Diese Erklärung ist Bestandteil des Lageberichts der YOC AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2018.
Gemäß § 317 Abs. 2 Satz 4 HGR sind die Angaben nach § 289f Abs. 2 HGR beziehungsweise § 315d HGR nicht in die Prüfung durch den Abschlussprüfer einzubeziehen.
ERKLÄRUNG VON VORSTAND UND AUFSICHTSRAT DER YOC AG GEMÄß § 161 AKTG ZUM DEUTSCHEN CORPORATE GOVERNANCE KODEX IN DER FASSUNG VOM 07. FEBRUAR 2017 (ENTSPRECHENSERKLÄRUNG 2018)
Nach § 161 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Aktiengesellschaft jährlich zu erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen begründet nicht angewendet wurden oder werden.
Die Erklärung ist auf der Internetseite der Gesellschaft öffentlich zugänglich zu machen.
Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) enthält Regelungen unterschiedlicher Bindungswirkung. Neben Darstellungen des geltenden Aktienrechts enthält er Empfehlungen, von denen die Gesellschaften abweichen können; sie sind dann aber verpflichtet, dies jährlich offen zu legen.
Nach § 161 AktG müssen Abweichungen von den Empfehlungen des DCGK auch begründet werden. Darüber hinaus enthält der DCGK Anregungen, von denen ohne Offenlegung abgewichen werden kann.
Die nachfolgende Erklärung betrifft den Zeitraum seit der letzten Entsprechenserklärung vom Februar 2018 und bezieht sich auf die Anforderungen des DCGK in seiner aktuellen Fassung vom 07. Februar 2017. Vorstand und Aufsichtsrat der YOC AG erklären, dass den Empfehlungen "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" grundsätzlich entsprochen wird und in der Vergangenheit entsprochen wurde.
Vorstand und Aufsichtsrat der YOC AG beabsichtigen, diese auch in Zukunft zu beachten. Lediglich die folgenden Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex wurden und werden nicht angewendet:
| ― | Ziffer 3.8 Abs. 3 DCGK: Die Gesellschaft ist der Ansicht, dass die Motivation und Verantwortung, mit der die Mitglieder des Aufsichtsrats ihre Aufgaben wahrnehmen, durch einen Selbstbehalt nicht verbessert werden. Die D&O-Versicherung dient der Absicherung wesentlicher Eigenrisiken der Gesellschaft und allenfalls in zweiter Linie dem Vermögensschutz der Organmitglieder. Die D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat wurde deshalb ohne Selbstbehalt abgeschlossen. |
| ― | Ziffer 4.1.3 Satz 2 und 3 DCGK: Die YOC AG hat angemessene, an der Risikolage des Unternehmens ausgerichtete Maßnahmen installiert, um für die Einhaltung der gesetzlichen Restimmungen und der unternehmensinternen Richtlinien zu sorgen. Das vorhandene Risikomanagement wird jährlich im Rahmen der Abschlussprüfung überprüft, wobei es bislang zu keinen Beanstandungen gekommen ist. Die Einführung eines darüber hinausgehenden speziellen Compliance Management Systems halten Vorstand und Aufsichtsrat aufgrund der guten Erfahrungen in der Vergangenheit und der Größe der Gesellschaft für nicht notwendig. Auch auf die Einrichtung eines geschützten Hinweisgebersystems wird vorerst verzichtet, da es aus Sicht von Vorstand und Aufsichtsrat noch keine ausreichenden Praxiserfahrungen damit in Deutschland gibt. Daher soll vorerst weiterhin abgewartet werden, ob die gegen ein Hinweisgebersystem vorgebrachten Argumente, wie insbesondere hohe Kosten, mögliche negative Auswirkungen auf das Betriebsklima und Anfälligkeit für Missbräuche, in der Praxis tatsächlich eine Rolle spielen und welche Lösungen sich zur Vermeidung dieser Punkte etablieren werden. Vorstand und Aufsichtsrat werden die sich hierzu entwickelnde Praxis weiter beobachten. |
| ― | Ziffer 4.1.5 DCGK: Eine angemessene Beteiligung von Frauen in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands, ist abhängig von der individuellen Eignung für die jeweilige Position. Unter dieser Prämisse wird der Vorstand bei der Besetzung von Führungspositionen auf Vielfalt achten und die angemessene Beteiligung von Frauen anstreben. |
| ― | Ziffer 4.2.1 DCGK: Nach Ziffer 4.2.1 des DCGK soll der Vorstand aus mehreren Personen bestehen und einen Vorsitzenden oder Sprecher haben. Der Vorstand der YOC AG war im Geschäftsjahr 2018 mit einer Person besetzt. Im Einvernehmen von Aufsichtsrat und Vorstand verzichtet die Gesellschaft bis auf weiteres auf die Bestellung weiterer Vorstandsmitglieder, da führungsrelevante Aufgaben teilweise auch an die zweite Führungsebene übertragen wurden. |
| ― | Ziffer 4.2.2 Abs. 2 DCGK: Der Aufsichtsrat soll das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt auch in der zeitlichen Entwicklung berücksichtigen, wobei der Aufsichtsrat für den Vergleich festlegt, wie der obere Führungskreis und die relevante Belegschaft abzugrenzen sind. Eine solche explizite Abgrenzung ist nicht erfolgt, um die ökonomischen Gestaltungsspielräume bei Gehaltsverhandlungen nicht einzuschränken. |
| ― | Ziffer 5.1.2 Abs. 1 Satz 2 DCGK: Derzeit ist der Aufsichtsrat nur mit männlichen Mitgliedern besetzt. Die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat orientiert sich in erster Linie an der individuellen Eignung für das Gremium. |
| ― | Ziffer 5.1.2 Abs. 2 Satz 3 DCGK: Eine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder ist durch den Aufsichtsrat nicht festgelegt worden. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind davon überzeugt, dass die Eignung zur Unternehmensleitung maßgeblich von der individuellen Leistungsfähigkeit abhängt. |
| ― | Ziffern 5.3.1, 5.3.2 und 5.3.3 DCGK: Die Einrichtung von Ausschüssen, insbesondere die Einrichtung eines Prüfungsausschusses (Audit Committee) und eines Nominierungsausschusses, ist aufgrund der Größe des Aufsichtsrats der YOC AG mit drei Aufsichtsratsmitgliedern schwer handhabbar und entspricht auch nicht den Best Practice Standards. Die durch den DCGK mit der Einrichtung eines Prüfungsausschusses beabsichtigte Steigerung der Effizienz bei der Prüfung der Rechnungslegung würde nicht erreicht, da der Prüfungsausschuss mit nahezu sämtlichen Plenumsmitgliedern besetzt werden müsste. Ebenso müsste der Nominierungsausschuss mit nahezu sämtlichen Plenumsmitgliedern besetzt werden, was zu keiner verbesserten Vorbereitung der Beschlussvorschläge des Aufsichtsrats zu den Wahlvorschlägen der Anteilseigner führen würde. |
| ― | Ziffer 5.4.1 Abs. 3 DCGK: Eine angemessene Beteiligung von Frauen kann nicht im Voraus reglementiert werden, da sich die Mitgliedschaft an der individuellen Eignung für das Gremium orientiert. Eine Altersgrenze oder eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer für Aufsichtsratsmitglieder ist nicht festgelegt worden. Die Eignung, als Mitglied des Aufsichtsrats den Vorstand überwachen zu können und ebenbürtiger Ansprechpartner des Vorstands zu sein, hängt maßgeblich von der individuellen Leistungsfähigkeit ab. |
| ― | Ziffer 5.4.1 DCGK: Zur Umsetzung des im Mai 2015 in Kraft getretenen "Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst" hat der Aufsichtsrat der Gesellschaft Zielgrößen für den Anteil weiblicher Mitglieder im Aufsichtsrat und im Vorstand festgelegt. Über die Erfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtung hinaus hat der Aufsichtsrat keine konkreten Ziele für seine Zusammensetzung definiert. Der Aufsichtsrat hat und wird der Hauptversammlung jeweils die/den Kandidatin/Kandidaten zur Wahl vorschlagen, die/den er nach sorgfältiger Prüfung und unter Beachtung der unternehmensspezifischen Situation für am geeignetsten für die zu besetzende Position im Aufsichtsrat bewertet. Insofern hat der Aufsichtsrat implizit schon immer ein "Kompetenzprofil" für die zu besetzende Vakanz im Aufsichtsrat definiert und wird dies auch weiterhin tun. Selbstverständlich hat und wird sich der Aufsichtsrat bei seinen Wahlvorschlägen von den Auswahlkriterien des Deutschen Corporate Governance Kodex leiten lassen. Ein dauerhaft schriftlich fixiertes Kompetenzprofil für das Gesamtgremium gibt es jedoch auch im Hinblick auf die Größe des Aufsichtsrats nicht. |
| ― | Ziffer 7.1.2 Satz 3 DCGK: Die Gesellschaft wird sich bemühen, der Empfehlung Folge zu leisten, dass der Konzernabschluss binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende und die Zwischenberichte binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich sein sollen. Die Gesellschaft kann dies jedoch nicht immer gewährleisten, da dies nur mit deutlich erhöhtem personellem und organisatorischem Aufwand und damit nur mit erheblichen Mehrkosten zu erreichen wäre. Die Veröffentlichungen erfolgen daher im Rahmen der gesetzlichen und börsenrechtlichen Fristen. |
Berlin, im Februar 2019
YOC AG
DER VORSTAND
DER AUFSICHTSRAT
Die Erklärung wurde der Öffentlichkeit auf der Internetseite www.yoc.com (Bereich Investor Relations) dauerhaft zugänglich gemacht.
Dort finden sich auch ältere Fassungen der Entsprechenserklärung.
ANGABEN ZU UNTERNEHMENSFÜHRUNGSPRAKTIKEN
GRUNDSÄTZLICHES
Nachhaltiges wirtschaftliches, ökologisches und soziales Handeln ist ein prägendes Element der Unternehmenskultur der YOC AG. Hierzu gehört auch die Integrität im Umgang mit Mitarbeitern, Investoren, Kunden, Lieferanten, Behörden, Interessengruppen und sonstigen Stakeholdern sowie der Öffentlichkeit.
Die YOC AG ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Deutschland.
Der Gestaltungsrahmen für die Corporate Governance ergibt sich somit aus dem deutschen Recht, insbesondere dem Aktien- und dem Kapitalmarktrecht sowie aus der Satzung der YOC AG.
Als Dienstleistungskonzern ist die YOC AG darauf angewiesen, durch vorbildliches Verhalten das Vertrauen der Kunden und Geschäftspartner zu gewinnen und zu erhalten. Ziel ist es, glaubhaft, seriös und zuverlässig zu handeln und entsprechend aufzutreten.
TRANSPARENZ
Eine einheitliche, umfassende und zeitnahe Informationspolitik gegenüber Mitarbeitern, Investoren, Kunden, Lieferanten, Behörden, Interessengruppen und sonstigen Stakeholdern hat bei der YOC AG einen hohen Stellenwert.
Alle Genannten werden von der YOC AG einheitlich, umfassend, zeitnah und zeitgleich informiert. Die Berichterstattung über die Geschäftslage und die Ergebnisse der YOC AG und des YOC-Konzerns erfolgt durch den Geschäftsbericht, den Halbjahresbericht und die Zwischenberichte.
Darüber hinaus erfolgen Informationen durch Ad-hoc-Mitteilungen, soweit dies rechtlich erforderlich ist, sowie durch die Internetseiten der Gesellschaft. Alle Meldungen, Präsentationen und Mitteilungen sowie der aktuelle Finanzkalender sind auf der Internetseite www.yoc.com (Bereich Investor Relations) einsehbar.
Meldepflichtige Änderungen der Zusammensetzung der Aktionärsstruktur (Stimmrechtsmitteilungen, §§33 ff. WpHG) sowie jedes Eigengeschäft mit Anteilen oder Schuldtiteln der YOC AG oder damit verbundenen Derivaten oder anderen damit verbundenen Finanzinstrumenten der Personen, die bei der YOC AG Führungsaufgaben wahrnehmen sowie diesen nahestehenden Personen (Directors' Dealings-Mitteilungen nach Art. 19 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung)), werden ebenfalls von der Gesellschaft veröffentlicht.
Die YOC AG führt darüber hinaus die vorgeschriebenen Insiderverzeichnisse gemäß Art. 18 Marktmissbrauchsverordnung.
Die jeweils in die Insiderliste aufzunehmenden Personen werden über die gesetzlichen Pflichten und Sanktionen informiert.
RISIKOMANAGEMENT
Die YOC-Gruppe ist einer der europaweit führenden Anbieter von produktbasierten Mobile Advertising-Lösungen und unterliegt als solcher vielen branchen- und unternehmensspezifischen Chancen und Risiken.
Die YOC AG verfügt über ein etabliertes, umfassendes und wirksames System, das dem Unternehmen ermöglicht, Chancen und Risiken über alle Funktionen und Geschäftsprozesse hinweg frühzeitig zu erkennen, zu beurteilen, zu berichten und zu handhaben. Ziel dieses Systems ist es, Risiken systematisch und zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu erkennen, die Wahrscheinlichkeit ihres Eintritts sowie ihre möglichen qualitativen und quantitativen Auswirkungen einzuschätzen sowie wirksame Gegenmaßnahmen zu ergreifen.
Das Risikomanagement wird regelmäßig auf der Ebene des Vorstands und des Aufsichtsrats erörtert und weiterentwickelt.
Weitere Informationen zum Risikomanagement der Gesellschaft, den speziellen Risiken, denen sie sich ausgesetzt sieht, sowie zum rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystem können dem Risikobericht, der Teil des Konzernlageberichts der Gesellschaft ist, entnommen werden.
BESCHREIBUNG DER ARBEITSWEISE VON VORSTAND UND AUFSICHTSRAT
Die YOC AG ist als deutsche Aktiengesellschaft dem deutschen Aktiengesetz unterworfen. Dadurch ist ein duales Führungssystem gesetzlich vorgegeben.
Vorstand und Aufsichtsrat haben eigenständige Kompetenzen, arbeiten jedoch bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben eng und vertrauensvoll zusammen.
VORSTAND
Der Vorstand leitet die Gesellschaft unter eigener Verantwortung. Dabei ist er an das Unternehmensinteresse gebunden und der nachhaltigen Unternehmensentwicklung verpflichtet.
Zu den Aufgaben des Vorstands gehört es, in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat die strategische Ausrichtung des Unternehmens festzulegen und die Geschäftsführung für das Unternehmen wahrzunehmen. Der Vorstand führt die Geschäfte nach Maßgabe der relevanten Gesetze, der Satzung und seiner Geschäftsordnung.
Sofern es mehrere Vorstandsmitglieder gibt, tragen diese gemeinsam die Verantwortung für die Geschäftsführung, arbeiten kollegial zusammen und unterrichten sich gegenseitig laufend über wichtige Maßnahmen und Vorgänge in ihren Geschäftsbereichen.
Unbeschadet der Gesamtverantwortung aller Vorstandsmitglieder leitet jedes Vorstandsmitglied - abgesehen von Entscheidungen, die der Gesamtvorstand zu treffen hat - den ihm zugewiesenen Geschäftsbereich eigenverantwortlich. Näheres regelt die vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats erlassene Geschäftsordnung für den Vorstand.
Die Mitglieder des Vorstands werden vom Aufsichtsrat bestellt. Amtsperioden von Vorstandsmitgliedern dürfen maximal fünf Jahre betragen, wobei eine mehrmalige Bestellung möglich ist.
Der Aufsichtsrat kann ein Vorstandsmitglied zum Vorstandsvorsitzenden ernennen. Zurzeit ist der Vorstand der YOC AG mit nur einem Mitglied besetzt.
Herr Dirk-Hilmar Kraus ist mit Wirkung zum 10. September 2013 zum Vorstand der YOC AG bestellt worden und hat die Funktion des CEO der Gesellschaft übernommen.
Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und vollständig über wesentliche Sachverhalte in der Geschäftsentwicklung, der Strategie und Planung, der Risikolage des Konzerns sowie über Compliance und berät sich mit dem Aufsichtsrat vor allen wesentlichen strategischen Entscheidungen.
Darüber hinaus berät sich der Vorstand regelmäßig mit den Mitgliedern der zweiten Führungsebene der Gesellschaft. Der Vorstand hat keine Ausschüsse gebildet.
AUFSICHTSRAT
Dem Aufsichtsrat obliegen die Beratung und Überwachung des Vorstands. Er wird in Strategie und Planung sowie in alle Fragen von grundlegender Bedeutung für die Gesellschaft eingebunden. Wesentliche Entscheidungen des Vorstands bedürfen seiner Zustimmung.
Dazu zählt auch die von der Gesellschaft einmal jährlich erstellte Unternehmensplanung für das Folgejahr (Budget), die vom Vorstand dem Aufsichtsrat präsentiert, mit diesem erörtert und bei Bedarf angepasst wird.
Weiterhin erteilt der Aufsichtsrat, dem von der Hauptversammlung bestellten, Abschlussprüfer den Prüfungsauftrag.
Der Aufsichtsrat hält mindestens vier Sitzungen im Jahr ab. Der Aufsichtsrat der YOC AG besteht aus drei Mitgliedern, von denen keines zuvor dem Vorstand der Gesellschaft angehörte. Der Aufsichtsrat wird von der Hauptversammlung gewählt. Der Aufsichtsrat hat keine Ausschüsse gebildet.
Die Arbeitsweise des Aufsichtsrats ist in einer Geschäftsordnung geregelt. Beschlüsse des Aufsichtsrats werden gewöhnlich in Präsenzsitzungen gefasst; darüber hinaus sind auch schriftliche, telefonische, fernschriftliche oder mithilfe sonstiger Telekommunikationsmittel durchgeführte Sitzungen und Beschlussfassungen möglich.
Der Vorstand der Gesellschaft nimmt regelmäßig an den Sitzungen teil, bei Bedarf werden auch weitere Mitglieder des erweiterten Managements der Gesellschaft zu den Sitzungen geladen.
In der ersten Präsenzsitzung eines jeden Jahres nach Erstellung und Prüfung der Jahresabschlüsse, in der sogenannten "Bilanzsitzung", nehmen auch die Abschlussprüfer der Gesellschaft an dieser Sitzung teil und erstatten dem Aufsichtsrat ihren Bericht über die abgeschlossene Prüfung.
Tagesordnung und Beschlussanträge für die Aufsichtsratssitzungen werden mit ausreichendem zeitlichem Vorlauf vor den Sitzungen schriftlich an alle Teilnehmer kommuniziert. Bei der Notwendigkeit von kurzfristigen Beschlüssen werden solche gegebenenfalls im schriftlichen Umlaufverfahren getroffen.
Alle Aufsichtsratssitzungen werden schriftlich protokolliert.
Der Aufsichtsratsvorsitzende erläutert jährlich die Tätigkeit des Aufsichtsrats in der Hauptversammlung und in seinem Bericht an die Aktionäre, welcher im Geschäftsbericht der Gesellschaft abgedruckt wird.
DIVERSITÄTSKONZEPT
Vorstand und Aufsichtsrat der YOC AG haben bislang kein eigenständiges Diversitätskonzept gemäß § 289f Abs. 2 Nr. 6 HGB aufgestellt im Hinblick auf die Zusammensetzung des vertretungsberechtigten Organs und des Aufsichtsrats in Bezug auf Aspekte wie beispielsweise Alter, Geschlecht, Bildungs- oder Berufshintergrund.
Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass neben den Zielsetzungen für die Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat und den bisher im Unternehmen umgesetzten und angestrebten Maßnahmen zur Förderung der Vielfältigkeit ein zusätzliches Diversitätskonzept keinen substanziellen Mehrwert mit sich bringt.
Vorstand und Aufsichtsrat werden im Geschäftsjahr 2019 jedoch erneut prüfen, ob ein eigenständiges Diversitätskonzept erstellt wird.
FESTLEGUNGEN ZÜR FÖRDERUNG DER GLEICHBERECHTIGTEN TEILHABE VON FRAUEN UND MÄNNERN AN FÜHRUNGSPOSITIONEN
Das "Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst" verpflichtet Vorstand und Aufsichtsrat bestimmter Gesellschaften in Deutschland dazu, Zielgrößen für den Frauenanteil in Aufsichtsrat, Vorstand und den nachfolgenden zwei Führungsebenen festzulegen und zu bestimmen, bis wann der jeweilige Frauenanteil erreicht werden soll.
FRAUENANTEIL IM AUFSICHTSRAT
Der Aufsichtsrat der YOC AG hatte beschlossen, dass für den Frauenanteil im Aufsichtsrat bis zum Stichtag 30. Juni 2017 den Status Quo beizubehalten und daher eine Zielgröße von 0 % angestrebt werden sollte.
Diese Zielvorgabe war bei Ablauf der Frist erfüllt. Dem Aufsichtsrat der YOC AG gehören auch gegenwärtig keine Frauen an. Da eine Erweiterung des Aufsichtsrats nicht beabsichtigt und darüber hinaus ein personeller Wechsel im Aufsichtsrat aufgrund der für die Gesellschaft wichtigen Kompetenzen der aktuellen Mitglieder nicht angestrebt wird oder absehbar ist, hat der Aufsichtsrat der YOC AG mit Wirkung zum Ablauf des 30. Juni 2017 beschlossen, dass für den Frauenanteil im Aufsichtsrat bis zum Stichtag 30. Juni 2022 auch weiterhin der Status Quo beibehalten und daher eine Zielgröße von 0 % angestrebt wird.
FRAUENANTEIL IM VORSTAND
Der Aufsichtsrat der YOC AG hatte beschlossen, dass für den Frauenanteil im Vorstand bis zum Stichtag 30. Juni 2017 der Status Quo beibehalten und daher eine Zielgröße von 0 % angestrebt werden sollte. Diese Zielvorgabe war bei Ablauf der Frist erfüllt.
Auch gegenwärtig gehört dem Vorstand der YOC AG keine Frau an. Da auch keine Erweiterung des Vorstands oder eine personelle Veränderung beabsichtigt oder absehbar ist, hat der Aufsichtsrat der YOC AG mit Wirkung zum Ablauf des 30. Juni 2017 beschlossen, dass für den Frauenanteil im Vorstand bis zum Stichtag 30. Juni 2022 der Status Quo beibehalten werden soll und daher eine Zielgröße von 0 % angestrebt wird.
FRAUENANTEIL IN DEN BEIDEN FÜHRUNGSEBENEN UNTERHALB DES VORSTANDS
Der Vorstand der YOC AG hatte beschlossen, dass bis zum 30. Juni 2017 der Frauenanteil der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands mindestens 20 % betragen soll. Zum Fristablauf war eine Direktorenposition mit einer Frau besetzt. Dies entsprach 33,33 %.
Der Vorstand der YOC AG hat mit Wirkung zum Ablauf des 30. Juni 2017 beschlossen, dass bis zum 30. Juni 2022 der Frauenanteil der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands wiederum mindestens 20 % betragen soll. Die erste Führungsebene unterhalb des Vorstandes umfasst die Direktorenebene.
Mit der gleichen Umsetzungsfrist 30. Juni 2017 sollte der Frauenanteil der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands einen Anteil von 20 % nicht unterschreiten. Zum 30. Juni 2017 waren 50 % dieser Positionen mit Frauen besetzt.
Mit der Umsetzungsfrist 30. Juni 2022 soll der Frauenanteil der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands wiederum einen Anteil von 20 % nicht unterschreiten. Zur zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstandes gehört die "Head of"-Ebene.
Berlin, im April 2019
YOC AG
DER VORSTAND
DER AUFSICHTSRAT
VERGÜTUNGSBERICHT
Der Vergütungsbericht richtet sich nach den "Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex". Er fasst die Grundsätze zusammen, die auf die Festlegung der Vergütung des Vorstands der YOC AG Anwendung finden und erläutert Höhe und Struktur des Vorstandseinkommens. Außerdem werden Grundsätze und Höhe der Vergütung des Aufsichtsrats beschrieben.
Der Vergütungsbericht beinhaltet außerdem Angaben, die nach den Erfordernissen des deutschen Handelsrechts Bestandteile des Konzernanhangs nach § 314 HGB sowie des Konzernlageberichts nach § 315 HGB sind.
VERGÜTUNG DES VORSTANDS
Für die Festlegung der Vorstandsvergütung ist der Aufsichtsrat zuständig. Dabei werden die Größe und die Tätigkeit des Unternehmens, seine wirtschaftliche und finanzielle Lage, die Aufgabe des jeweiligen Vorstandsmitglieds sowie die Höhe und Struktur der Vorstandsvergütungen im branchenspezifischen Vergleichsumfeld berücksichtigt.
Die Vergütung ist leistungsorientiert. Sie ist so bemessen, dass sie am Markt für hoch qualifizierte Führungskräfte wettbewerbsfähig ist und Anreiz für erfolgreiches Arbeiten gibt. Grundsätzlich setzt sich diese aus einer fixen Grundvergütung und einem variablen Bestandteil zusammen.
| ― | Die Grundvergütung ist eine fixe, auf das Gesamtjahr bezogene Barvergütung, die an dem Verantwortungsbereich des jeweiligen Vorstandsmitglieds ausgerichtet ist und in zwölf monatlichen Raten ausbezahlt wird. |
| ― | Den variablen Bestandteil bildet eine Barvergütung als Erfolgsbeteiligung, die sich am operativen Ergebnis (EBITDA) nach IFRS der YOC AG orientiert und in der Höhe nach oben begrenzt ist. |
| ― | Mit der Teilnahme an dem im Jahr 2014 aufgelegten virtuellen Aktienoptionsprogramm erhalten vom Aufsichtsrat zu bestimmende Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft virtuelle Aktienoptionen (Phantom Stocks). Mit dem virtuellen Aktienoptionsprogramm wird ein auf die tatsächliche Beteiligung der Berechtigten am Eigenkapital der Gesellschaft gerichtetes Aktienoptionsprogramm nachgebildet. Anders als bei einem mit "echten" Aktienoptionen unterlegten Aktienoptionsprogramm berechtigen die virtuellen Optionen bei ihrer Ausübung nicht zum Bezug von Aktien an der Gesellschaft, sondern räumen dem Berechtigten nach näherer Maßgabe der Optionsbedingungen einen Anspruch gegen die Gesellschaft auf Zahlung eines bestimmten Geldbetrags in bar ein. Durch die virtuellen Optionen wird keine gesellschaftsrechtliche Beteiligung an der Gesellschaft begründet, insbesondere besteht kein aktienrechtlicher Anspruch auf Informations- oder Teilhaberechte, Stimmrechte oder Teilhabe am Jahresergebnis. |
Die Vergütung des Vorstands der YOC AG enthält im Geschäftsjahr 2018 eine fixe Gehaltskomponente von insgesamt 150 TEUR (2017: 165 TEUR). Eine variable Gehaltskomponente ist im Geschäftsjahr 2018 nicht angefallen (2017: 5 TEUR).
Darüber hinaus erfolgte aus der Ausübung des im Geschäftsjahr 2014 aufgelegten virtuellen Aktienoptionsprogramms eine Auszahlung in Höhe von 69 TEUR (2017: 0 TEUR). Die Ausübung weiterer 20.000 virtueller Aktienoptionen ist an ein Übernahmeangebot für die Aktien der YOC AG nach §§ 29, 35 WpÜG mit unbestimmter Laufzeit gekoppelt. Zum Stichtag wurden hieraus keine resultierenden Verbindlichkeiten bilanziert.
Im Geschäftsjahr 2018 waren somit 219 TEUR (2017: 165 TEUR) der laufenden Vorstandsvergütung zahlungswirksam.
Darüber hinaus wurden keine Vorschüsse, Kredite, Sicherheitsleistungen, Pensionszusagen oder ähnliche Vorteile an den Vorstand gewährt.
VERGÜTUNG DES AUFSICHTSRATS
Die Vergütung des Aufsichtsrats ist auf Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat durch die Hauptversammlung der YOC AG festgesetzt worden.
Die Vergütung des Aufsichtsrats besteht aus einer festen Vergütung in Höhe von 12,5 TEUR für ein Geschäftsjahr.
Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Doppelte dieses Betrages, der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende das 1 1/2-fache dieses Betrages. Pro Aufsichtsratssitzung, die eine Präsenzsitzung ist, erhält jedes Aufsichtsratsmitglied einen Betrag in Höhe von 1,0 TEUR, der Aufsichtsratsvorsitzende das Doppelte und der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende das 1 1/2-fache.
Die Vergütung für die Tätigkeit des Aufsichtsrats belief sich im Geschäftsjahr 2018 auf insgesamt 79 TEUR.
VERGÜTUNG DES AUFSICHTSRATS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2018 (IN TEUR)
| NAME | FESTE VERGÜTUNG | SITZUNGSGELD | GESAMT |
|---|---|---|---|
| Dr. Nikolaus Breuel (Aufsichtsratsvorsitzender) | 25 | 10 | 35 |
| Konstantin Graf Lambsdorff | 19 | 8 | 26 |
| Sacha Berlik | 13 | 5 | 18 |
| GESAMT | 56 | 23 | 79 |
ERGEBNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag von besonderer Bedeutung, von denen ein wesentlicher Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu erwarten ist, sind nicht eingetreten.
Berlin, 28. April 2019
DIRK-HILMAR KRAUS DER VORSTAND
03 KONZERNABSCHLUSS
KONZERNGESAMTERFOLGSRECHNUNG
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
Alle Angaben in EUR
| ANHANG# | 2018 | 2017 | |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 5.1 | 14.486.355 | 14.371.547 |
| Aktivierte Eigenleistungen | 5.2 | 352.039 | 244.548 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 5.3 | 597.676 | 384.155 |
| Gesamtleistung | 15.436.070 | 15.000.250 | |
| Materialaufwand | 5.4 | 8.890.814 | 8.793.176 |
| Personalaufwand | 5.5 | 4.219.679 | 4.320.443 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 5.6 | 1.948.258 | 1.969.636 |
| Operatives Ergebnis vor Abschreibungen | 377.320 | -83.006 | |
| Abschreibungen | 6.1/6.2 | 287.202 | 274.581 |
| Operatives Ergebnis | 90.118 | -357.587 | |
| Finanzaufwendungen | 5.7 | 186.553 | 87.245 |
| Finanzergebnis | -186.553 | -87.245 | |
| Ergebnis vor Steuern | -96.435 | -444.832 | |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 5.8 | 61.243 | 85.654 |
| Ergebnis nach Steuern | -157.678 | -530.486 | |
| PERIODENERGEBNIS | -157.678 | -530.486 | |
| ERGEBNIS JE AKTIE | |||
| Ergebnis je Aktie unverwässert | 5.9 | -0,05 | -0,16 |
| Ergebnis je Aktie verwässert | 5.9 | -0,05 | -0,16 |
| KONZERNGESAMTERGEBNISRECHNUNG | |||
| Ergebnis nach Steuern | -157.678 | -530.486 | |
| Effekte, die künftig in die Gewinn- und Verlustrechnung reklassifiziert werden können: Unrealisierte Ergebnisse aus der Währungsumrechnung | 5.11 | 35.195 | 45.543 |
| Sonstiges Ergebnis | 35.195 | 45.543 | |
| GESAMTERGEBNIS | -122.483 | -484.943 |
Bei der Verwendung von gerundeten Beträgen und Kennzahlen können aufgrund kaufmännischer Rundungen Differenzen auftreten.
Seit dem 01. Januar 2018 kommen die neuen Rechnungslegungsstandards IFRS 15 "Revenue from Contracts with Customers" und IFRS 9 "Financial Instruments" zur Anwendung.
Die Vorjahreswerte wurden nicht angepasst. Für nähere Informationen verweisen wir auf den Abschnitt "Anwendung von neuen und geänderten Standards".
Konzernbilanz
Alle Angaben in EUR
AKTIVA
| ANHANG# | 31.12.2018 | 31.12.2017 | |
|---|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | 844.641 | 580.595 | |
| Sachanlagen | 6.1 | 96.189 | 84.824 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 6.2 | 747.287 | 494.467 |
| Latente Steuern | 5.8 | 1.165 | 1.305 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 5.379.230 | 4.134.507 | |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 6.3 | 4.532.281 | 3.052.041 |
| Sonstige Vermögenswerte | 6.3 | 182.720 | 98.222 |
| Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 6.4 | 664.228 | 984.244 |
| SUMME VERMÖGENSWERTE | 6.223.871 | 4.715.102 | |
| PASSIVA | |||
| ANHANG# | 31.12.2018 | 31.12.2017 | |
| Eigenkapital | -3.894.606 | -4.091.514 | |
| Gezeichnetes Kapital | 6.5 | 3.292.978 | 3.292.978 |
| Kapitalrücklage | 6.5 | 20.961.224 | 20.641.091 |
| Gewinnrücklagen | 6.5 | -28.063.379 | -27.904.959 |
| Unterschiedsbetrag aus Währungsumrechnungen | 6.5 | -35.111 | -70.306 |
| Eigene Aktien | 6.5 | -50.319 | -50.319 |
| Langfristige Schulden | 2.430.181 | 1.246.188 | |
| Rückstellungen | 6.6 | 79.714 | 466.188 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 6.8 | 2.350.467 | 780.000 |
| Kurzfristige Schulden | 7.688.296 | 7.560.428 | |
| Erhaltene Anzahlungen | 6.7 | 12.485 | 50.403 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 6.7 | 3.426.506 | 2.625.519 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 6.7 | 575.906 | 647.062 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 6.7 | 3.610.140 | 4.091.684 |
| Steuerschulden | 5.8 | 46.760 | 42.411 |
| Rückstellungen | 6.6 | 16.500 | 103.350 |
| SUMME EIGENKAPITAL UND SCHULDEN | 6.223.871 | 4.715.102 |
Bei der Verwendung von gerundeten Beträgen und Kennzahlen können aufgrund kaufmännischer Rundungen Differenzen auftreten.
Seit dem 01. Januar 2018 kommen die neuen Rechnungslegungsstandards IFRS 15 "Revenue from Contracts with Customers" und IFRS 9 "Financial Instruments" zur Anwendung.
Die Vorjahreswerte wurden nicht angepasst. Für nähere Informationen verweisen wir auf den Abschnitt "Anwendung von neuen und geänderten Standards".
KONZERNKAPITALFLUSSRECHNUNG
Alle Angaben in EUR
| KONZERNKAPITALFLUSSRECHNUNG | ANHANG# | 2018 | 2017 |
|---|---|---|---|
| Ergebnis nach Steuern | -157.678 | -530.486 | |
| Abschreibungen | 287.202 | 274.581 | |
| Erfolgswirksam erfasste Steuern | 61.243 | 85.654 | |
| Erfolgswirksam erfasste Zinsen | 186.553 | 87.245 | |
| Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge | 378.621 | 51.965 | |
| Cash-Earnings | 755.941 | -31.041 | |
| Verlust aus Anlagenabgängen | 0 | -1.026 | |
| Veränderungen Forderungen, Anzahlungen und sonstige Vermögenswerte | -1.512.142 | -357.513 | |
| Veränderungen Verbindlichkeiten, Anzahlungen und sonstige Schulden | 346.632 | 352.194 | |
| Veränderungen Rückstellungen | -473.324 | 337.953 | |
| Gezahlte Zinsen | -88.173 | -85.896 | |
| Gezahlte Steuern | -72.412 | -66.000 | |
| Operativer Cash-Flow | 7.1 | -1.043.478 | 148.671 |
| Investitionen in Sachanlagen | -68.929 | -43.279 | |
| Investitionen in immaterielle Vermögenswerte | -154.549 | -31.856 | |
| Auszahlungen für Entwicklungskosten | -352.040 | -251.732 | |
| Veräußerung von Sachanlagen | 977 | 2.892 | |
| Cash-Flow aus Investitionstätigkeit | 7.1 | -574.541 | -323.975 |
| Darlehensaufnahme | 300.000 | 500.000 | |
| Darlehenstilgung | -500.000 | 0 | |
| Begebung YOC Wandelschuldverschreibung 2018 - 2022 | 1.550.600 | 0 | |
| Transaktionskosten Wandelschuldverschreibung | -52.597 | 0 | |
| Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit | 7.1 | 1.298.003 | 500.000 |
| Nettozunahme/-abnahme | -320.016 | 324.696 | |
| Finanzmittelfonds zu Beginn der Berichtsperiode | 7.2 | 984.244 | 659.549 |
| Finanzmittelfonds zum Ende der Berichtsperiode | 7.2 | 664.228 | 984.244 |
Bei der Verwendung von gerundeten Beträgen und Kennzahlen können aufgrund kaufmännischer Rundungen Differenzen auftreten.
Seit dem 01. Januar 2018 kommen die neuen Rechnungslegungsstandards IFRS 15 "Revenue from Contracts with Customers" und IFRS 9 "Financial Instruments" zur Anwendung.
Die Vorjahreswerte wurden nicht angepasst. Für nähere Informationen verweisen wir auf den Abschnitt "Anwendung von neuen und geänderten Standards".
ENTWICKLUNG DES KONZERNEIGENKAPITALS
Alle Angaben in EUR
| ENTWICKLUNG DES KONZERNEIGENKAPITALS | ANHANG# | GEZEICHNETES KAPITAL |
|---|---|---|
| Per 01.01.2017 | 3.292.978 | |
| Ergebnis nach Steuern | ||
| Unterschiedsbetrag aus Währungsumrechnungen | 5.11/8 | |
| Gesamtergebnis | ||
| Aktienoptionsprogramm | 6.5 | |
| Per 31.12.2017 | 3.292.978 | |
| Per 01.01.2018 | 3.292.978 | |
| Anpassung IFRS 15 zum 01.01.2018 | 2.1 | |
| Ergebnis nach Steuern | ||
| Unterschiedsbetrag aus Währungsumrechnungen | 5.11/8 | |
| Gesamtergebnis | ||
| Begebung YOC Wandelschuldverschreibung 2018 - 2022 | ||
| Per 31.12.2018 | 3.292.978 |
| ENTWICKLUNG DES KONZERNEIGENKAPITALS | KAPITALRÜCKLAGE | GEWINNRÜCKLAGEN | UNTERSCHIEDSBETRAG AUS WÄHRUNGSUMRECHNUNGEN | EIGENE AKTIEN |
|---|---|---|---|---|
| Per 01.01.2017 | 20.649.438 | -27.382.819 | -115.849 | -50.319 |
| Ergebnis nach Steuern | -530.485 | |||
| Unterschiedsbetrag aus Währungsumrechnungen | 45.543 | |||
| Gesamtergebnis | -530.485 | 45.543 | ||
| Aktienoptionsprogramm | -8.347 | 8.347 | ||
| Per 31.12.2017 | 20.641.091 | -27.904.959 | -70.306 | -50.319 |
| Per 01.01.2018 | 20.641.091 | -27.904.959 | -70.306 | -50.319 |
| Anpassung IFRS 15 zum 01.01.2018 | -743 | |||
| Ergebnis nach Steuern | -157.678 | |||
| Unterschiedsbetrag aus Währungsumrechnungen | 35.195 | |||
| Gesamtergebnis | -158.421 | 35.195 | ||
| Begebung YOC Wandelschuldverschreibung 2018 - 2022 | 320.133 | |||
| Per 31.12.2018 | 20.961.224 | -28.063.379 | -35.110 | -50.319 |
| ENTWICKLUNG DES KONZERNEIGENKAPITALS | GESAMT |
|---|---|
| Per 01.01.2017 | -3.606.571 |
| Ergebnis nach Steuern | -530.485 |
| Unterschiedsbetrag aus Währungsumrechnungen | 45.543 |
| Gesamtergebnis | -484.942 |
| Aktienoptionsprogramm | 0 |
| Per 31.12.2017 | -4.091.514 |
| Per 01.01.2018 1 | -4.091.514 |
| Anpassung IFRS 15 zum 01.01.2018 | -743 |
| Ergebnis nach Steuern | -157.678 |
| Unterschiedsbetrag aus Währungsumrechnungen | 35.195 |
| Gesamtergebnis | -123.226 |
| Begebung YOC Wandelschuldverschreibung 2018 - 2022 | 320.133 |
| Per 31.12.2018 1 | -3.894.606 |
Es bestehen keine Anteile nicht beherrschender Gesellschafter.
Bei der Verwendung von gerundeten Beträgen und Kennzahlen können aufgrund kaufmännischer Rundungen Differenzen auftreten.
Seit dem 01. Januar 2018 kommen die neuen Rechnungslegungsstandards IFRS 15 "Revenue from Contracts with Customers" und IFRS 9 "Financial Instruments" zur Anwendung.
Die Vorjahreswerte wurden nicht angepasst. Für nähere Informationen verweisen wir auf den Abschnitt "Anwendung von neuen und geänderten Standards".
Anhang zum KonzernABSCHLUSS
1. ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Die YOC AG ist ein in Berlin, Greifswalder Str. 212, Deutschland, ansässiges Unternehmen, das als Anbieter für Mobile Advertising international tätig ist.
Die YOC AG ist unter der Kennnummer WKN 593273 / ISIN DE 0005932735 im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet.
Der Konzernabschluss der YOC AG zum 31. Dezember 2018 ist unter Anwendung des § 315e HGB gemäß den Vorschriften der am Abschlussstichtag gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB), London, Großbritannien und den Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, erstellt worden.
Der Konzernabschluss der YOC AG entspricht den IFRS, wie sie ab dem 01. Januar 2018 in der Europäischen Union verpflichtend anzuwenden sind. Der Konzernabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Der Vorstand der YOC AG hat den Konzernabschluss am 23. April 2019 aufgestellt und zur Vorlage an den Aufsichtsrat der Gesellschaft freigegeben.
2. ANWENDUNG VON NEUEN UND GEÄNDERTEN STANDARDS
2.1 IM LAUFENDEN GESCHÄFTSJAHR VERPFLICHTEND ANZUWENDENDE STANDARDS UND INTERPRETATIONEN
Im laufenden Geschäftsjahr 2018 wurden sämtliche ab dem 01. Januar 2018 verpflichtend anzuwendenden Standards beachtet.
Am 24. Juli 2014 hat das IASB den finalen Standard IFRS 9 "Finanzinstrumente" (IFRS 9 [2014]) veröffentlicht, der seit dem 01. Januar 2018 verpflichtend anzuwenden ist. IFRS 9 ersetzt insbesondere IAS 39 und führt neue Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften sowie neue Regelungen zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen ein.
Sofern die Zahlungsströme eines finanziellen Vermögenswertes nur aus Zins- und Tilgungszahlungen bestehen und der Vermögenswert zum Halten bestimmt ist, erfolgt eine Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten.
Sieht das Geschäftsmodell eine Veräußerung der finanziellen Vermögenswerte vor, erfolgt die Bilanzierung erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert. Bei allen weiteren Fällen ist der finanzielle Vermögenswert erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten.
Die finanziellen Vermögenswerte sowie die finanziellen Verbindlichkeiten der YOC AG werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert.
Die YOC Wandelschuldverschreibung 2018 - 2022 wird erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert.
Neben den Vorschriften der Klassifizierung ergeben sich aus dem IFRS 9 Veränderungen des Wertminderungsmodells. Demnach müssen nicht nur eingetretene Verluste berücksichtigt werden, sondern auch bereits erwartete Ausfälle erfasst werden.
Alle nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte unterliegen den neuen Wertminderungsvorschriften. YOC wird für die Bestimmung von Wertminderungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen das vereinfachte Verfahren anwenden.
Demnach erfolgt die Bildung einer Wertminderung in Höhe der Kreditausfälle, die über die gesamte Laufzeit des betreffenden Vermögenswerts erwartet werden.
Die Gesellschaft hat die Forderungsverluste der letzten fünf Geschäftsjahre den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum jeweiligen Bilanzstichtag gegenübergestellt und eine durchschnittliche jährliche Ausfallquote in Höhe von 0,13 % ermittelt.
| ERWARTETER AUSFALL (IN TEUR) | 2018 | DURCHSCHNITTS-AUSFALLQUOTE | GEWICHTUNG | AUSFALLQUOTE | AUSFALL ABSOLUT |
|---|---|---|---|---|---|
| bis 30 Tage* | 4.418 | 0,13 % | 25 % | 0,03 % | 1 |
| 31 Tage bis 90 Tage | 74 | 0,13 % | 50 % | 0,07 % | 0 |
| 91 Tage bis 180 Tage | 24 | 0,13 % | 100 % | 0,13 % | 0 |
| ab 181 Tage | 16 | 0,13 % | 100 % | 0,13 % | 0 |
| GESAMT | 4.532 | 2 |
* Davon sind zum 31.12.2018 Forderungen in Höhe von 3.119 TEUR (2017: 2.209 TEUR) weder fällig noch wertgemindert.
Aus dieser Umstellung erfolgte zum 31. Dezember 2018 die Bildung eines Expected Credit Loss von 2 TEUR.
Dem Forderungsausfallrisiko wird durch ein stringentes Debitorenmanagement entgegengewirkt, das auf die Überwachung der Altersstruktur der Forderungen und das Management von zweifelhaften Forderungen ausgerichtet ist. In den vergangenen Geschäftsjahren sind weder in der YOC AG noch in ihren Tochtergesellschaften wesentliche Forderungen ausgefallen.
Die Gesellschaft geht auch in Zukunft von sehr geringen Forderungsverlusten aus.
IFRS 15 wurde im Mai 2014 veröffentlicht und am 22. September 2016 durch die EU anerkannt. Seit dem 01. Januar 2018 ist die vollständige retrospektive Anwendung oder eine modifizierte retrospektive Anwendung vorgeschrieben. YOC nutzt die Möglichkeit zur modifizierten Anwendung. Damit verzichtet YOC auf die Anpassung der Vergleichsperiode.
Der neue Standard sieht ein fünfstufiges Verfahren vor, wonach die Höhe der Umsätze und der Zeitpunkt beziehungsweise der Zeitraum der Realisierung zu ermitteln ist.
Das Modell stellt sich wie folgt dar: Identifikation des Kundenvertrags, Identifikation der separaten Leistungsverpflichtungen, Bestimmung des Transaktionspreises, Allokation des Transaktionspreises auf die separaten Leistungsverpflichtungen sowie Realisierung der Umsätze bei Erfüllung einzelner Leistungsverpflichtungen.
Der Standard beinhaltet weiterhin eine überarbeitete Konzeption zur Festlegung von Prinzipal-Agent-Beziehungen und einem daraus resultierenden Brutto- beziehungsweise Nettoausweis der Umsatzerlöse. Ferner erfordert der neue Standard zukünftig qualitative und quantitative Angaben im Anhang, die deutlich über die aktuellen Bestimmungen hinausgehen. Die Gesellschaft hat auf Basis einzelvertraglicher Regelungen sowie ihres grundsätzlichen Geschäftsmodells die Anwendbarkeit der überarbeiteten Grundsätze zur Umsatzrealisierung überprüft und ist zu der Einschätzung gelangt, dass bezogen auf die relevanten Vertragsverhältnisse des Geschäftsjahres 2018, eine lediglich sehr geringfügige Veränderung der bisherigen Umsatzrealisierung erfolgt. Im Hinblick auf unsere Einschätzung zur Anwendungen der Kriterien zu Prinzipal-Agent verweisen wir auf Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze" unter "Wesentliche Ermessensentscheidung und Schätzungsunsicherheiten". Die Veränderung resultiert aus der Trennung von der Erbringung von Kreationsleistungen und der Kampagnenauslieferung. In wenigen Fällen ist die Kreationsleistung vor Kampagnenstart bereits vollumfänglich erbracht. Bisher erfolgte die Aufteilung des Umsatzes gleichmäßig über den Kampagnenzeitraum. Mit der Anwendung des IFRS 15 erfolgt der Ausweis separat von anderen Leistungen und bereits umgehend nach Erfüllung. Die vorgenommenen Anpassungen durch Anwendung des IFRS 15 stellen sich zum 01. Januar 2018 wie folgt dar (die Übersicht zeigt ausschließlich die von den Änderungen aus der Erstanwendung von IFRS 1b betroffenen Bilanzposten):
| PASSIVA (IN EUR) |
BUCHWERT NACH IAS 18 31.12.2017 | REKLASSIFIZIERUNGEN | BUCHWERT NACH IFRS 15 01.01.2018 |
|---|---|---|---|
| Eigenkapital | -27.904.959 | -743 | -27.905.702 |
| Gewinnrücklagen | -27.904.959 | -743 | -27.905.702 |
| Kurzfristige Schulden | 4.091.684 | 743 | 4.092.427 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 4.091.684 | 743 | 4.092.427 |
Die Konzernerfolgsrechnung für das Geschäftsjahr 2018 verändert sich durch die Anwendung von IFRS 15 nur geringfügig. Durch die Neubewertung der Umsatzerlöse erhöhen sich die Umsatzerlöse um 1 TEUR. Alle weiteren Positionen bleiben unverändert. In der nachfolgenden Übersicht sind relevante Abschlussposten zum 31. Dezember 2018 nach IFRS 15 sowie nach bisheriger Bilanzierung gemäß IAS 18 und die dazugehörigen Interpretationen enthalten:
| PASSIVA (IN EUR) |
IFRS 15 31.12.2018 | IAS 18 31.12.2018 | VERÄNDERUNG |
|---|---|---|---|
| Eigenkapital | -28.063.379 | -28.063.285 | -94 |
| Gewinnrücklagen | -28.063.379 | -28.063.285 | -94 |
| Kurzfristige Schulden | 3.610.140 | 3.610.046 | 94 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 3.610.140 | 3.610.046 | 94 |
Darüber hinaus haben sich im Geschäftsjahr 2018 für die YOC AG keine wesentlichen Änderungen aus erstmalig anzuwendenden IFRS-Standards oder IFRIC-Interpretationen ergeben.
Ferner wurden keine Verlautbarungen des IASB oder des IFRIS IC veröffentlicht, die nach verpflichtender Anwendung wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Gesellschaft haben werden.
2.2 VERÖFFENTLICHTE STANDARDS UND INTERPRETATIONEN, DIE NOCH NICHT VERPFLICHTEND ANZUWENDEN SIND
IFRS 16 regelt den Ansatz, die Bewertung, den Ausweis sowie die Angabepflichten bezüglich Leasingverhältnissen. Für den Leasingnehmer sieht der Standard ein einziges Bilanzierungsmodell vor.
Dieses führt beim Leasingnehmer dazu, dass sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen in der Bilanz zu erfassen sind, es sei denn, die Laufzeit beträgt 12 Monate oder weniger oder es handelt sich um einen geringwertigen Vermögenswert (jeweils Wahlrecht). Der Leasinggeber unterscheidet für Bilanzierungszwecke weiterhin zwischen Finanzierungs- und Mietleasingvereinbarungen (Finance beziehungsweise Operating Lease).
Das Bilanzierungsmodell für den Leasinggeber unterscheidet sich hierbei nicht wesentlich von dem in IAS 17 - Leasingverhältnisse.
IFRS 16 wurde im Januar 2016 veröffentlicht und ist erstmals auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01. Januar 2019 beginnen, verpflichtend anzuwenden. Von der Möglichkeit einer vorzeitigen Anwendung wird der Konzern keinen Gebrauch machen.
Zudem wird die Gesellschaft von der modifizierten retrospektiven Anwendung Gebrauch machen. Aus der erstmaligen Anwendung für das Geschäftsjahr 2019 werden Effekte auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage resultieren.
Die Neuregelungen betreffen die Bilanzierung und Bewertung von Mietleasing, die zuvor als Operating-Leasingverhältnisse klassifiziert wurden.
Im Rahmen der Erstanwendung wurden Leasingverhältnisse mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr als kurzfristige Leasingverhältnisse behandelt.
Die durch die Gesellschaft angemieteten Büroflächen führen zu entsprechenden Nutzungsrechten und korrespondierenden Leasingverbindlichkeiten.
Der Mietvertrag des Hauptsitzes in Berlin läuft 2020 aus. Im Rahmen der Verhandlung des Anschlussvertrages können sich unter Umständen weitere künftige Mietverpflichtungen ergeben.
Die Leasingverbindlichkeiten nach IFRS 16 werden unter Verwendung des Grenzfremdkapitalzinssatzes zum 01. Januar 2019 abgezinst. Der gewichtete durchschnittliche Zinssatz wird 6,0 % betragen.
Die Erstanwendung des IFRS 16 wird voraussichtlich einen positiven Effekt in Höhe von 252 TEUR auf das EBITDA entfalten. Das Jahresergebnis wird hierdurch nicht beeinflusst. Ferner wird sich der operative Cashflow entsprechend um voraussichtlich 252 TEUR verbessern.
Der Finanzierungs-Cashflow wiederum wird sich um den selbigen Betrag reduzieren.
Mit IFRIC 23 werden die Anforderungen an den Ansatz und die Bewertung von unsicheren Ertragsteuerpositionen klargestellt. Die Interpretation ist auf zu versteuernde Gewinne (steuerliche Verluste), steuerliche Basen, nicht genutzte steuerliche Verluste, nicht genutzte Steuergutschriften und Steuersätze anzuwenden, wenn Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung nach IAS 12 besteht.
Die Gesellschaft prüft derzeit, welche Auswirkungen die Anwendung der Interpretation auf den Konzernabschluss haben wird.
Daneben hat der IASB verschiedene andere Verlautbarungen veröffentlicht, die für die Gesellschaft keine Relevanz haben und daher seitens der Gesellschaft keine Auswirkungen erwartet werden.
Der Vorstand der YOC AG geht davon aus, dass die oben aufgeführten Standards und Interpretationen bei Vorliegen entsprechender Anwendungsfälle in dem Konzernabschluss des Geschäftsjahres angewendet werden, in dem sie verpflichtend anzuwenden sind.
Die nachfolgende Tabelle zeigt neue und geänderte Standards, die im Geschäftsjahr 2018 noch nicht verpflichtend anzuwenden sind:
| BEZEICHNUNG | ZEITLICHER ANWENDUNGSBEREICH | EU-ENDORSEMENT ERFOLGT? | ANWENDUNGSFALL FÜR YOC? | WERDEN AUSWIRKUNGEN AUF DENABSCHLUSS ERWARTET? |
|---|---|---|---|---|
| IFRS 16 - Leasingverhältnisse | 01.01.2019 | Ja | Ja | Ja, wesentlichen Auswirkungen |
| IFRIC 23 - Unsicherheit bezüglich der ertragssteurlichen Behandlung | 01.01.2019 | Ja | Ja | In Prüfung |
3. KONSOLIDIERUNG
3.1 KONSOLIDIERUNGSGRUNDSÄTZE
Der Konzernabschluss beinhaltet die von der YOC AG beherrschten Gesellschaften. Eine Beherrschung liegt vor, wenn der Konzern eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus seinem Engagement bei dem Beteiligungsunternehmen hat und er seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen auch dazu einsetzen kann, diese Renditen zu beeinflussen.
Die Einbeziehung der Tochterunternehmen in den Konzernabschluss beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem die YOC AG die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt. Sie endet, wenn die Gesellschaft die Beherrschung über das Tochterunternehmen verliert.
Die Einzelabschlüsse der konsolidierten Unternehmen sind auf den Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt.
Sämtliche konzerninternen Erträge und Aufwendungen wie auch die zwischen den konsolidierten Gesellschaften bestehenden Vermögenswerte und Schulden sowie Eigenkapital werden vollständig eliminiert.
3.2 KONSOLIDIERUNGSKREIS
Der Konsolidierungskreis der YOC-Gruppe umfasst zum 31. Dezember 2018 die nachstehenden fünf Gesellschaften:
| VOLLKONSOLIDIERTE GESELLSCHAFTEN | ANTEIL IN % |
GEHALTEN ÜBER NR. | SEIT |
|---|---|---|---|
| INLAND | |||
| 1. YOC AG, Berlin | - | - | - |
| 2. YOC Mobile Advertising GmbH, Berlin | 100 % | 1 | 11.03.09 |
| AUSLAND | |||
| 3. YOC Mobile Advertising Ltd., London, Großbritannien | 100 % | 1 | 01.01.07 |
| 4. YOC Central Eastern Europe GmbH, Wien, Österreich | 100 % | 1 | 01.06.09 |
| 5. YOC Spain, S.L., Madrid, Spanien | 100 % | 1 | 22.09.09 |
4. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE
4.1 ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE
Die YOC AG fungiert als Konzernobergesellschaft, die unmittelbar zu 100 % an sämtlichen Unternehmen der YOC-Gruppe beteiligt ist. Die Geschäftsjahre entsprechen für sämtliche Konzerngesellschaften dem Kalenderjahr.
Die Gliederung der Konzernbilanz erfolgt in Anwendung des IAS 1 "Darstellung des Abschlusses" nach dem Prinzip der Fristigkeit.
Die Bilanzposten werden folglich in langfristige und kurzfristige Vermögenswerte beziehungsweise Schulden aufgeteilt. Vermögenswerte und Schulden werden grundsätzlich dann als kurzfristig eingestuft, wenn sie eine Restlaufzeit oder einen Umschlag im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit von weniger als einem Jahr haben.
Entsprechend werden Vermögenswerte und Schulden als langfristig klassifiziert, wenn sie länger als ein Jahr im Unternehmen verbleiben.
Den Jahresabschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen liegen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zugrunde. Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt. Alle Beträge werden - soweit nicht anders dargestellt - zum Zweck der Übersichtlichkeit und Vergleichbarkeit grundsätzlich in TEUR angegeben.
Durch die kaufmännische Rundung von Einzelpositionen und Prozentangaben kann es zu geringfügigen Rundungsdifferenzen kommen. Die Darstellung der Gesamterfolgsrechnung erfolgt in zwei gesonderten Aufstellungen, der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren und der Gesamtergebnisrechnung.
Auf den Konzernabschluss werden die nachfolgend dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:
SACHANLAGEN
Sachanlagen werden mit ihren historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet und planmäßig linear gemäß ihren erwarteten wirtschaftlichen Nutzungsdauern (zwischen drei und acht Jahren) abgeschrieben. Sofern Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen, wird zusätzlich ein Wertminderungstest durchgeführt.
Gewinne und Verluste aus Anlagenabgängen werden in den sonstigen betrieblichen Erträgen beziehungsweise in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.
Für die Anschaffung von Sachanlagen gewährte Investitionszulagen sowie Zuschüsse der öffentlichen Hand werden zum Zeitpunkt der Gewährung anschaffungskostenmindernd berücksichtigt und über die Nutzungsdauer der Vermögenswerte mittels einer reduzierten Abschreibung beziehungsweise bei Abgang der geförderten Vermögenswerte ergebniswirksam erfasst.
IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE
Die immateriellen Vermögenswerte beinhalten neben erworbenen immateriellen Vermögenswerten auch selbst erstellte immaterielle Posten. Erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten und soweit zutreffend, abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen bewertet.
Hierunter fallen sowohl die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbenen immateriellen Vermögenswerte, soweit sie die Aktivierungsvoraussetzungen des IFRS 3 erfüllen, als auch solche immateriellen Vermögenswerte, die gesondert erworben wurden.
Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte, aus denen dem Konzern wahrscheinlich ein künftiger Nutzen zufließt und die die Aktivierungsvoraussetzungen des IAS 38 "Immaterielle Vermögenswerte" erfüllen, werden mit den während der Entwicklungsphase dieser Vermögenswerte verursachten Herstellungskosten bewertet.
Die aktivierten Entwicklungskosten umfassen direkt zurechenbare Kosten sowie zusätzlich einen intern kalkulierten gemeinen Kostenschlüssel. Forschungskosten sowie nicht aktivierbare Entwicklungskosten werden in den Perioden, in denen sie anfallen, vollständig als Aufwand erfasst. Sofern immaterielle Vermögenswerte keine unbestimmte Nutzungsdauer aufweisen, werden sie linear über die jeweilige erwartete wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Im Falle selbst erstellter immaterieller Vermögenswerte beginnt die Abschreibung ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung der Vermögenswerte. Sofern Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen, wird zusätzlich ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. Sofern Wertminderungen vorliegen, werden immaterielle Vermögenswerte auf ihren erzielbaren Betrag abgeschrieben.
Die Nutzungsdauern betragen:
| NUTZUNGSDAUER IN JAHREN | |
|---|---|
| Selbst erstellte Software | 3 - 5 |
| Erworbene Software und Lizenzen | 3 - 8 |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3 - 8 |
FORDERUNGEN UND SONSTIGE VERMÖGENSWERTE
Die Forderungen und sonstigen Vermögenswerte werden nach IFRS 9 der Kategorie "zu fortgeführten Anschaffungskosten" (im Vorjahr: "Kredite und Forderungen") zugeordnet und zum Transaktionspreis angesetzt.
In den Vertragsvermögenswerten (Contract Asset) sind die erbrachten, zum Stichtag noch nicht fakturierten Umsatzerlöse, enthalten.
Die Vertragsvermögenswerte werden aus Wesentlichkeitsgründen unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfasst.
Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten - sofern erforderlich - unter Anwendung der Effektivzinsmethode abzüglich etwaiger Wertminderungen, die sich als Differenz zwischen dem Buchwert der Forderung und des geschätzten künftigen Cash-Flows, die aus dieser Forderung zu erwarten sind, ergeben. Verluste aus der Wertminderung werden unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Bei sonstigen Vermögenswerten, die keine Finanzinstrumente im Sinne des IFRS 7 sind, erfolgt der Erstansatz zu Anschaffungskosten. Sie werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Wertminderungen folgebewertet.
Für die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfolgte durch die Erstanwendung von IFRS 9 die Bildung einer erwarten Ausfallquote. Wertminderungen für weitere Finanzinstrumente wurden nicht gebildet.
Sämtliche ausgewiesenen Forderungen und sonstigen Vermögenswerte sind kurzfristig.
ZAHLUNGSMITTEL UND -ÄQUIVALENTE
Die Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten umfassenden Zahlungsmittel werden nach IFRS 9 der Kategorie "zu fortgeführten Anschaffungskosten" (im Vorjahr: "Kredite und Forderungen") zugeordnet.
Unter den Zahlungsmitteläquivalenten werden kurzfristige Geldanlagen mit einer Restlaufzeit bei Erwerb von bis zu 90 Tagen zusammengefasst, die ein geringes Wertschwankungsrisiko aufweisen. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden zum Nominalwert bewertet.
LATENTE STEUERN
Latente Steuern werden auf temporäre Differenzen zwischen den steuerlichen Wertansätzen der Vermögenswerte und Schulden und den Wertansätzen des Konzernabschlusses sowie auf Verlustvorträge gebildet, um zukünftige Steuerbelastungen und -entlastungen zutreffend zu erfassen.
Für die Bewertung der Steuerlatenzen wurden die erwarteten Steuersätze auf Basis des aktuellen Stands der Gesetze zum Ende des Geschäftsjahres herangezogen. Dabei wurden für die Steuerberechnung die individuellen Gegebenheiten der einzelnen rechtlichen Einheiten berücksichtigt. Für ausländische Gesellschaften wurden die jeweiligen länderspezifischen Steuersätze verwendet. Latente Steuerschulden werden für alle steuerbaren temporären Differenzen erfasst. Aktive latente Steuern wurden in den Fällen angesetzt, in denen ihre Realisierbarkeit in naher Zukunft hinreichend sicher erscheint.
Die Aktivierung des Steuereffekts von steuerlichen Verlustvorträgen erfolgte in dem Umfang, in dem eine künftige Nutzung der Verlustvorträge wahrscheinlich ist. Aktive und passive latente Steuern werden in dem Umfang saldiert, in dem ein Rechtsanspruch auf Aufrechnung gegen dieselbe Steuerbehörde besteht.
EIGENKAPITAL
Eigene Anteile werden zu Anschaffungskosten bewertet und erfolgsneutral vom Eigenkapital abgezogen. Der Ausweis erfolgt in der Bilanz in einem gesonderten Posten. Käufe und Verkäufe sowie Ausgaben und Einziehungen von eigenen Anteilen werden erfolgsneutral erfasst.
RÜCKSTELLUNGEN
Rückstellungen werden für gegenwärtige rechtliche und faktische Verpflichtungen gegenüber Dritten gebildet, wenn die Verpflichtung wahrscheinlich zu einem zukünftigen Ressourcenabfluss führt und die Höhe der Verpflichtung zuverlässig geschätzt werden kann.
Der Ansatz der Rückstellungen erfolgt zum erwarteten Erfüllungsbetrag, wobei langfristige Rückstellungen zum Barwert angesetzt werden. Für die Berechnung des Barwertes werden die Rückstellungen auf Basis eines risiko- und laufzeitadäquaten Marktzinses auf den Bilanzstichtag diskontiert.
ERHALTENE ANZAHLUNGEN, VERBINDLICHKEITEN UND STEUERSCHULDEN
Die im Anhang erläuterten Verbindlichkeiten umfassen erhaltene Anzahlungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstige finanzielle und nicht finanzielle Verbindlichkeiten sowie Steuerschulden.
Die erhaltenen Anzahlungen werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Finanzielle Verbindlichkeiten im Sinne von IFRS 7 sind Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Finanzschulden und Verbindlichkeiten aus nicht erhaltenen Eingangsrechnungen.
In den Verbindlichkeiten sind gemäß IFRS 15 Vertragsverbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen (Contract Liability), die aus Leistungsverpflichtungen gegenüber den Kunden resultieren, enthalten.
Der Erstansatz erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Die Folgebewertung langfristiger Verbindlichkeiten erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Die Folgebewertung kurzfristiger Verbindlichkeiten erfolgt zum Erfüllungsbetrag ohne Abzinsung. Der Ansatz von Steuerschulden erfolgt in Höhe der erwarteten Steuerzahlungen.
ANTEILSBASIERTE VERGÜTUNGEN
Mitgliedern des Vorstands und Mitarbeitern der zweiten Führungsebene wurden im Rahmen des im September 2014 aufgelegten virtuellen Aktienoptionsprogramms anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich gewährt.
Die virtuellen Optionen wurden in den vergangenen Berichtsperioden bis zur Ausübung im Geschäftsjahr 2018 mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet und in Höhe der anteiligen Erdienung bis zur Erfüllung im Personalaufwand erfasst.
Die verbleibenden virtuellen Aktienoptionen sind an ein Übernahmeangebot für die Aktien der YOC AG nach §§ 29, 35 WpÜG mit unbestimmter Laufzeit gekoppelt. Zum Stichtag wurden hieraus keine resultierenden Verbindlichkeiten bilanziert.
UMSATZERLÖSE
Die YOC-Gruppe generiert ihre Umsatzerlöse aus der Erbringung von Mobile Advertising-Dienstleistungen. Die Umsatzerlöse werden zum Zeitpunkt der Leistungserbringung erfasst und brutto ausgewiesen, da die Gesellschaft bei den Transaktionen mit den Werbetreibenden (Advertisern) als Prinzipal agiert.
YOC schließt Verträge mit den Werbetreibenden ab. Die Gesellschaft legt die Verkaufspreise der verkauften Werbemittel nach eigenem Ermessen fest, erbringt wesentliche technische Integrationsleistungen, um die Auslieferung der digitalen Werbekampagnen zu ermöglichen, führt überwiegend Abrechnungs- und Inkassoaktivitäten durch und erfüllt Werbedienstleistungen eigenverantwortlich auf eigenen Namen und eigener Rechnung.
Zudem kontrolliert YOC zu jeder Zeit den wirtschaftlichen Zugriff auf das Werbeinventar der Publisher. Infolgedessen agiert YOC als Prinzipal und weist daher die Umsatzerlöse und entsprechenden Kosten brutto aus.
Die Leistungserbringung erfolgt mit Auslieferung der Werbedienstleistungen basierend auf den mit den Advertisern getroffenen Vereinbarungen. Die Anzahl ausgelieferter Werbeformate stellt die Basis zur Berechnung der Umsatzerlöse dar.
Auslieferungen werden üblicherweise in Werbemitteleinblendungen (Ad-Impressions), Clicks, Downloads oder sonstigen Aktionen der mobilen Internetnutzer gemessen.
Auslieferungen erfolgen mittels eigens von YOC entwickelten Softwareapplikationen und Werbeformaten. Die Ad-Impressions werden vorwiegend mittels CPM (Cost per Mille oder Tausenderkontaktpreis) gegenüber den Advertisern abgerechnet. Weiterhin kommen die erfolgsbasierten Abrechnungsmethoden CPC (Cost per Click) sowie CPI (Cost per Install) zur Anwendung. Die zugehörigen Publishervergütungen werden periodengerecht als bezogene Leistungen im Materialaufwand ausgewiesen.
Umsatzerlöse werden zum beizulegenden Zeitwert der Gegenleistung bewertet und um Beträge aus Bonusvereinbarungen mit Kunden, gewährte Rabatte oder ähnliche Abzüge gekürzt.
ZINSEN
Zinserträge und -aufwendungen werden erfolgswirksam gemäß der Effektivzinsmethode erfasst.
LEASING
In der YOC-Gruppe bestehen Operating-Leasingverhältnisse, aber keine Finanzierungs-Leasingverhältnisse.
Im Rahmen von Operating-Leasingverhältnissen werden die verursachten Aufwendungen linear über die Vertragslaufzeit als Aufwand erfasst. Bei Gewährung von Anreizleistungen, um ein Operating-Leasingverhältnis einzugehen, werden diese linear über die Vertragslaufzeit verteilt, es sei denn, eine andere systematische Grundlage entspricht dem tatsächlichen Nutzenverlauf.
Vermögenswerte, erworben im Rahmen eines Finanzierungs-Leasingverhältnisses, werden zu Beginn des Leasingverhältnisses mit ihrem beizulegenden Zeitwert oder mit dem niedrigeren Barwert der Mindestleasingzahlungen angesetzt und in der Folge separat abgeschrieben.
Für die Verbindlichkeit gegenüber dem Leasinggeber wird ein entsprechender Betrag unter den Verbindlichkeiten passiviert.
4.2 WESENTLICHE ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN UND SCHÄTZUNGSUNSICHERHEITEN
Die Erstellung des Konzernabschlusses nach IFRS erfordert, Annahmen und Ermessensentscheidungen zu treffen, welche die Zukunft betreffen und naturgemäß nicht den später eintretenden Verhältnissen entsprechen müssen.
Diese Annahmen und Einschätzungen wirken sich auf den Ansatz und die Bewertung von Vermögenswerten und Schulden sowie von Erträgen und Aufwendungen aus. Die Einschätzungen und Annahmen dieses Konzernabschlusses beruhen auf Erfahrungswerten sowie weiteren Faktoren, die unter den gegebenen Umständen als plausibel und kaufmännisch vernünftig angesehen werden.
Da Annahmen und Schätzungen von tatsächlichen Werten abweichen und einen signifikanten Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens haben können, unterliegen Annahmen und Einschätzungen einer regelmäßigen Überprüfung. Wesentliche Schätzungen und Annahmen werden insbesondere bei folgenden Sachverhalten getroffen:
ERFASSUNG VON UMSATZERLÖSEN
Im Rahmen der erstmaligen Anwendung des IFRS 15 wurde die Einschätzung hinsichtlich der Erfassung der Umsatzerlöse als Prinzipal oder als Agent auf Basis der überarbeiteten Anforderungen des neuen Rechnungslegungsstandards überprüft. Hierbei wurden seitens der Gesellschaft sämtliche Anforderungen des IFRS 15 an eine Prinzipalstellung einer intensiven Analyse hinsichtlich des Geschäftsmodells des YOC Konzerns unterzogen. Wesentliche Elemente, die im Rahmen der Ermessensentscheidung berücksichtigt wurden, waren dabei insbesondere die Würdigung des wesentlichen Umfangs an Integrationsleistungen, die vom YOC Konzern erbracht werden, die Übernahme des Leistungsstörungs- und Ausfallrisikos für die vollständige Werbedienstleistung, die wirtschaftliche Kontrolle des Werbeinventars von Publishern und die Fähigkeit der Gesellschaft, den Preis mit Werbetreibenden festzulegen.
Entsprechend dieser Ermessensentscheidung tritt der YOC Konzern als Prinzipal auf und weist im Geschäftsjahr 2018 Umsatzerlöse in Höhe von 14.486 TEUR (Vorjahr: 14.372 TEUR) aus. Im Materialaufwand werden Vergütungen an Publisher in Höhe von 8.200 TEUR (Vorjahr: 8.225 TEUR) ausgewiesen. Eine abweichende Entscheidung hätte zu einer Erfassung des Differenzbetrages zwischen den Umsatzerlösen und den Vergütungen an Publisher als Umsatzausweis geführt.
AKTIVE LATENTE STEUERN
Aktive latente Steuern werden angesetzt, wenn künftig ausreichend steuerpflichtiges Einkommen zur Verfügung steht (siehe auch Punkt 5.8).
Dabei werden die geplanten Ergebnisse aus der operativen Geschäftstätigkeit und die Ergebnisauswirkungen aus der Umkehrung von zu versteuernden temporären Differenzen einbezogen. Auf Basis des geplanten künftigen steuerpflichtigen Einkommens beurteilt die Unternehmensleitung zu jedem Bilanzstichtag die Werthaltigkeit von aktiven latenten Steuern.
Da künftige Unternehmensentwicklungen unsicher sind und sich teilweise der Steuerung durch die Unternehmensleitung entziehen, sind Annahmen zur Schätzung von künftigem, steuerpflichtigem Einkommen sowie über den Zeitpunkt der Realisierung von aktiven latenten Steuern erforderlich.
Schätzgrößen werden in der Periode angepasst, in der ausreichende Hinweise für eine Anpassung vorliegen. Sofern die Unternehmensleitung davon ausgeht, dass aktive latente Steuern teilweise oder vollständig nicht realisiert werden können, erfolgt eine Wertberichtigung in entsprechender Höhe.
ENTWICKLUNGSKOSTEN
Der Konzern aktiviert die Entwicklungskosten für selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte, aus denen dem Konzern wahrscheinlich ein künftiger Nutzen zufließt und die die Aktivierungsvoraussetzungen des IAS 38 "Immaterielle Vermögenswerte" erfüllen. Die erstmalige Aktivierung der Kosten beruht auf der Einschätzung des Managements, dass die technische und wirtschaftliche Realisierbarkeit nachgewiesen ist. Die selbst erstellte Software wird mit den während der Entwicklungsphase dieser Vermögenswerte verursachten Herstellungskosten bewertet.
Der Buchwert der aktivierten Entwicklungskosten zum 31. Dezember 2018 betrug 352 TEUR (2017: 245 TEUR).
BEGEBUNG DER YOC WANDELSCHULDVERSCHREIBUNG 2018-2022
Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2018 hat die Gesellschaft eine Wandelschuldverschreibung im Gesamtnennbetrag in Höhe von 1.551 TEUR begeben. Die Wandelschuldverschreibungen sind in 193.825 Stammaktien der YOC AG wandelbar. Dies entspricht ca. 5,89 % des Grundkapitals der Gesellschaft. Der Wandlungspreis von 8,00 EUR entsprach einer Wandlungsprämie von ca. 51 % auf den Schlusskurs der YOC-Aktie (XETRA) zum Ablauf der Bezugsfrist am 23. Juli 2018.
Die Laufzeit der Wandelschuldverschreibung beginnt am 01. August 2018 und endet mit Ablauf des 31. Juli 2022. Jede Teilschuldverschreibung wird in Höhe ihres Nennbetrages mit 4,40 % p. a. verzinst, und zwar während der gesamten Laufzeit, sofern sie nicht vorher zurückgezahlt oder gemäß § 7 der Wandelanleihebedingungen in Aktien der Gesellschaft gewandelt worden ist. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Wandelschuldverschreibung vorzeitig zurückzuzahlen.
Eine vorzeitige Rückzahlung ist zum 15. Oktober 2019 zu 104 % des Nennbetrages, zum 31. Juli 2020 zu 107 % des Nennbetrages sowie zum 31. Juli 2021 zu 110 % des Nennbetrages gestattet. Die Gesellschaft ist verpflichtet, die Teilschuldverschreibungen am 31. Juli 2022 zu 112 % des Nennbetrags zurückzuzahlen, soweit die Wandelteilschuldverschreibungen nicht zuvor bereits zurückbezahlt oder gewandelt wurden.
Die Inhaber der Wandelteilschuldverschreibungen haben während der Laufzeit das unentziehbare Recht, jede Wandelteilschuldverschreibung ganz oder teilweise zum Wandlungsverhältnis am Wandlungstag innerhalb der Wandlungszeiträume in Stückaktien der YOC AG mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 zu wandeln.
Der Wandlungszeitraum beginnt am 20. September 2019 und endet am 31. März 2022. Innerhalb dieses Wandlungszeitraums kann die Wandlung an jedem Geschäftstag während der letzten zehn Geschäftstage eines Kalenderquartals erklärt werden.
Das Wandlungsrecht ist während bestimmter Nichtausübungszeiträume ausgeschlossen.
Auf Basis des Aktienkurses zum Ende des Bezugszeitraums der Wandelschuldverschreibung in Höhe von 5,22 Euro, einem Effektivzins von rund 14% der auf Basis der historischen Volatilität in Höhe von rund 55 % sowie einer maximalen Laufzeit der Anleihe bis Juli 2022 abgeleitet wurde, ergibt sich ein im Eigenkapital einzustellender Betrag in Höhe von rund 300 TEUR für das Wandlungsrecht der Anleiheinhaber.
Der Effektivzins für die Wandelschuldverschreibung wurde auf Basis der vertraglichen Konditionen sowie einer Bewertung der Eigenkapitalkomponente ermittelt und setzt sich wie folgt zusammen: ca. 4 % entfallen auf die Höhe der zahlungswirksamen, jährlichen Verzinsung, ca. 4 % entfallen auf das Agio der Wandelschuldverschreibung, das bei Fälligkeit und Rückzahlung zum Ende der Laufzeit fällig wird und weitere 6% entfallen auf den Zeitwert der Eigenkapitalkomponente (der gewährten Aktienoptionen) zum Zeitpunkt der Ausgabe der Wandelschuldverschreibung.
4.3 KAPITALMANAGEMENT ÜND GOING CONCERN
Der Vorstand wird durch regelmäßiges Reporting von Kennzahlen über die Entwicklung des Eigenkapitals der YOC-Gruppe informiert.
Ziel ist es, den Finanzierungsbedarf kurz- bis mittelfristig durch Eigenkapital zu decken. Zudem findet ein regelmäßiges Monitoring von Liquiditätsrisiken statt, um Zahlungsstromschwankungen zu analysieren und Liquiditätsengpässe rechtzeitig zu erkennen und Gegenmaßnahmen zu ergreifen.
Die Bilanzierung und Bewertung erfolgen grundsätzlich unter der Going Concern-Annahme.
Die Erwartungen für das Geschäftsjahr 2019 sind optimistisch. Für das kommende Geschäftsjahr 2019 geht die Gesellschaft von einer weiteren Verbesserung des operativen Cash-Flows und des EBITDA aus.
Damit ohne Kapitalmaßnahmen ausreichend Liquidität im Prognosezeitraum vorhanden ist, müssen die Gesellschaft und der Konzern den geplanten Geschäftsverlauf, insbesondere eine deutliche Umsatzsteigerung sowie eine Verbesserung des operativen Ergebnisses, realisieren. Der Fortbestand des Mutterunternehmens und damit des Konzerns hängt davon ab, dass der geplante Geschäftsverlauf realisiert werden kann.
Bezüglich der Liquiditätsrisiken verweisen wir zusätzlich auf die Abschnitte "Entwicklung der Finanz- und Vermögenslage der YOC-Gruppe" sowie "Chancen- und Risikobericht" im Konzernlagebericht.
4.4 WÄHRUNGSEFFEKTE UND WÄHRUNGSUMRECHNUNG
Die funktionale Währung des Mutterunternehmens und die Darstellungswährung des Konzerns ist der Euro.
Sofern Geschäftsvorfälle in einer fremden Währung fakturiert werden, sind Forderungen und Verbindlichkeiten mit dem jeweiligen Kurs zum Stichtag der Transaktion in die jeweilige funktionale Währung umgerechnet und buchhalterisch erfasst. Am Bilanzstichtag bestehende Forderungen und Verbindlichkeiten werden bei Kursschwankungen entsprechend angepasst.
Die Währungsumrechnung für Jahresabschlüsse ausländischer Tochterunternehmen erfolgt gemäß dem Konzept der funktionalen Währung.
Die funktionale Währung der jeweiligen Beteiligung ist deren entsprechende Landeswährung.
Vermögenswerte und Schulden der Konzerngesellschaften, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, werden mit einem zum Bilanzstichtag gültigen Stichtagskurs in Euro umgerechnet. Veränderungen des Jahres sowie Aufwendungen und Erträge werden mit Jahresdurchschnittskursen in Euro umgerechnet.
Das Eigenkapital wird zum jeweiligen historischen Kurs umgerechnet. Die sich aus der Umrechnung zu Stichtagskursen ergebenden Unterschiedsbeträge werden als Währungsumrechnungsdifferenzen im Eigenkapital erfasst.
Der Währungsumrechnung liegen folgende Wechselkurse zugrunde:
| STICHTAGSKURS | DURCHSCHNITTSKURS | |||
|---|---|---|---|---|
| 31.12.18 | 31.12.17 | 2018 | 2017 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 1 Euro (EUR) = Britische Pfund (GBP) | 0,9005 | 0,8880 | 0,8850 | 0,8763 |
| 1 Euro (EUR) = US-Dollar (USD) | 1,1438 | 1,1979 | 1,1800 | 1,1299 |
| 1 Euro (EUR) = Polnische Zloty (PLN) | 4,2948 | 4,1796 | 4,2634 | 4,2592 |
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Sensitivität des Konzernergebnisses vor Steuern gegenüber einer nach vernünftigem Ermessen grundsätzlich möglichen wesentlichen Wechselkursänderung in Prozentpunkten des Britischen Pfunds (GBP), des US-Dollars (USD) und des Polnischen Zlotys (PLN).
| FREMDWÄHRUNG | KURSENTWICKLUNG DER FREMDWÄHRUNG (IN PROZENTPUNKTEN) | AUSWIRKUNG AUF DAS ERGEBNIS VOR STEUERN (IN TEUR) |
|---|---|---|
| 2018 | ||
| Britische Pfund (GBP) | +5 | 0 |
| - 5 | 0 | |
| US-Dollar (USD) | +5 | -8 |
| - 5 | 9 | |
| Polnische Zloty (PLN) | +5 | -4 |
| - 5 | 5 | |
| 2017 | ||
| Britische Pfund (GBP) | +5 | -6 |
| - 5 | 6 | |
| US-Dollar (USD) | +5 | 2 |
| - 5 | -2 | |
| Polnische Zloty (PLN) | +5 | -9 |
| - 5 | 9 |
In die Sensitivität mit einbezogen werden alle monetären Posten in Fremdwährung. Bei der Analyse bleiben alle anderen Variablen jeweils konstant.
4.5 ZINSEFFEKTE
Ein Anstieg des Drei-Monats-EURIBORS um zwei Prozentpunkte hätte keine wesentlichen Auswirkungen auf das Finanzergebnis, da weder die Gesellschafterdarlehen noch die im Geschäftsjahr 2018 begebene YOC Wandelschuldverschreibung 2018-2022 an die EURIBOR-Entwicklung gekoppelt sind.
5. ERLÄUTERUNGEN ZUR GESAMTERFOLGSRECHNUNG
5.1 UMSATZERLÖSE
Die YOC-Gruppe verzeichnete im Geschäftsjahr 2018 einen Anstieg der Umsatzerlöse in Höhe von 1 % auf 14.486 TEUR (2017: 14.372 TEUR).
Der Anteil der Erlösschmälerungen stieg im Berichtsjahr auf 70 % an (2017: 64 %). Die Erlösschmälerungen beinhalten Rückvergütungen, Boni, Agenturprovisionen, gewährte Skonti und sonstige Rabatte an Kunden.
| UMSATZERLÖSE (IN TEUR) | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 47.701 | 39.786 |
| Erlösschmälerungen | 33.216 | 25.414 |
| GESAMT | 14.486 | 14.372 |
YOC macht von den Erleichterungsvorschriften des IFRS 15 Gebrauch, wonach ausstehende Leistungsverpflichtungen im Rahmen von Verträgen mit einer erwarteten ursprünglichen Laufzeit von maximal einem Jahr und Erlöse, die entsprechend der Rechnungsstellung erfasst werden, von der Angabepflicht ausgenommen sind.
5.2 AKTIVIERTE EIGENLEISTUNGEN
Im Jahr 2018 sind Entwicklungskosten selbst erstellter Software in Höhe von 352 TEUR (2017: 245 TEUR) aktiviert worden.
Im vergangenen Geschäftsjahr 2018 lag der Fokus der Entwicklungsaktivitäten der Gesellschaft auf der Weiterentwicklung von VIS.X®, einer neuen Technologieplattform für den hochautomatisierten Mediahandel. Mit VIS.X®erlangt die YOC-Gruppe durch den programmatischen Handel von hocheffektiven Werbeprodukten einen nachhaltigen Wettbewerbsvorteil sowie Unabhängigkeit von Drittanbietern. Zudem erfolgte im Geschäftsjahr 2018 die Weiterentwicklung des Business Intelligence Tool YOC Hub. Den Publisher-Partnern der YOC-Gruppe wird mit dem YOC Hub ein Reporting- und Analysetool zur Seite gestellt, dass die Verwaltung und Auswertung der Vermarktungsaktivitäten in Echtzeit ermöglicht.
Parallel dazu wurden im Laufe des vergangenen Geschäftsjahres 2018 sämtliche Produktlinien von YOC überarbeitet beziehungsweise erweitert, um die Funktionsfähigkeit plattformübergreifend vom mobilen Internet auf das stationäre Internet zu ermöglichen. Außerdem entwickelte die Gesellschaft den YOC Mystery Scroller®und führte die neue Produktlinie im dritten Quartal 2018 in den Markt ein.
Die Ansatzkriterien des IAS 38 sind erfüllt. Aktiviert werden die direkt zurechenbaren Einzelkosten als Herstellungskosten sowie einen intern kalkulierten Gemeinkostenschlüssel für selbst erstellte Software. Die Ermittlung der Herstellungskosten erfolgt auf Basis von geleisteten Arbeitstagen, bewertet mit Tagessätzen je Mitarbeiter. Die Kosten für die Entwicklung neuer Produkte und technischer Innovationen betrugen im Geschäftsjahr 2018 insgesamt 421 TEUR (2017: 232 TEUR).
Die Gesellschaft fokussierte sich dabei auf den programmatischen Mediahandel und die Bereitstellung beziehungsweise die Anbindung leistungsfähiger Demand Side-Plattformen (DSP), auf den Aufbau von Private Market Places (PMP) zum automatisierten Handel von Werbeplätzen sowie auf die Markteinführung der eigenen Werbeformate und deren Verfügbarkeit im programmatischen Echtzeithandel.
5.3 SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE
Die sonstigen betrieblichen Erträge des Konzerns betrugen 598 TEUR und lagen somit 214 TEUR über dem Vorjahresniveau (2017: 384 TEUR).
| SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE (IN TEUR) | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Erträge aus der Ausbuchung von virtuellen Aktienoptionen | 228 | 0 |
| Erträge aus der Ausbuchung nicht erhaltener Eingangsrechnungen | 157 | 229 |
| Erträge aus der Ausbuchung verjährter Verbindlichkeiten | 130 | 84 |
| Erträge aus Kursgewinnen und Währungsumrechnungen | 36 | 4 |
| Erträge aus Sachbezügen | 14 | 20 |
| Erträge aus der Vermietung von Büroräumen | 11 | 0 |
| Erträge aus der Ausbuchung von Personalverbindlichkeiten | 4 | 23 |
| Erträge aus dem Verkauf von Anlagevermögen | 1 | 3 |
| Erträge aus der Weiterbelastung verauslagter Kosten | 0 | 18 |
| Übrige Erträge | 17 | 3 |
| GESAMT | 598 | 384 |
5.4 MATERIALAUFWAND
Die Materialaufwendungen für bezogene Leistungen stiegen um 98 TEUR auf 8.891 TEUR (2017: 8.793 TEUR) an und enthielten hautsächlich Kosten für anfallende Publisher-Vergütungen sowie für die Infrastruktur zur Leistungserbringung.
5.5 PERSONALAUFWAND
Im Geschäftsjahr 2018 sank der Personalaufwand um 100 TEUR auf 4.220 TEUR (2017: 4.320 TEUR).
| PERSONALAUFWAND (IN TEUR) | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | 3.537 | 3.673 |
| Soziale Abgaben | 682 | 647 |
| GESAMT | 4.220 | 4.320 |
Der Rückgang der Personalkosten ist primär auf die Einstellung von Personalrückstellungen im Rahmen des virtuellen Aktienoptionsprogramm im Vorjahr zurückzuführen.
In den sozialen Abgaben sind Beiträge in Höhe von 10 TEUR (2017: 9 TEUR) für Direktversicherungen sowie Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (beitragsorientierter Plan) in Höhe von 234 TEUR (2017: 198 TEUR) enthalten.
Der durchschnittliche Personalbestand (ohne Vorstand) stieg um 6 % auf 54 Mitarbeiter (2017: 51 Mitarbeiter) an.
Zum 31. Dezember 2018 beschäftigte die YOC-Gruppe 46 festangestellte Mitarbeiter (2017: 53 Mitarbeiter).
| MITARBEITERANZAHL | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Im Jahresdurchschnitt | 54 | 51 |
| Zum Jahresende | 46 | 53 |
5.6 SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen lagen mit 1.948 TEUR um 22 TEUR unter dem Vorjahresniveau (2017: 1.970 TEUR).
Die Position der laufenden Kosten des Geschäftsbetriebs reduzierten sich geringfügig um 9 TEUR auf 540 TEUR (2017: 549 TEUR). Wesentliche Positionen innerhalb der laufenden Kosten des Geschäftsbetriebs stellten die Mietaufwendungen inklusive den dazugehörigen Nebenkosten aller Standorte in Höhe von 322 TEUR (2017: 326 TEUR), die Aufwendungen für Versicherungen, Beiträge und Abgaben in Höhe von 66 TEUR (2017: 74 TEUR), die Aufwendungen für Reparaturen, Wartung und Instandhaltung von Betriebs- und Geschäftsausstattung und Software in Höhe von 42 TEUR (2017: 45 TEUR), die Aufwendungen für Lizenzen in Höhe von 54 TEUR (2017: 44 TEUR) sowie die Aufwendungen für Servermieten in Höhe von 37 TEUR (2017: 42 TEUR) dar.
Die Position Marketing, Kommunikation, Mediaschaltung in Höhe von 407 TEUR (2017: 571 TEUR) beinhaltet in erster Linie Kosten für Marketing, Öffentlichkeitsarbeit und Investor Relations. Der Rückgang basiert auf dem Wegfall der einmaligen Kosten für die Entwicklung der neuen Unternehmenswebseite sowie der Implementierung der neuen Corporate Identity der Gesellschaft im Vorjahr. Zudem wurden die Aufwendungen für Marketing effizienter und zielgerichteter ausgewählt.
Die Fremdarbeiten stiegen auf 277 TEUR (2017: 145 TEUR) an. Ursächlich für die gestiegenen Aufwendungen sind unter anderem die Kosten für den Markteintritt in den Niederlanden.
Die Rechts- und Beratungskosten stiegen im Vergleich zum Vorjahr leicht um 21 TEUR auf 272 TEUR (2017: 251 TEUR) an. Dazu zählen insbesondere Rechtsberatungskosten mit 71 TEUR (2017: 30 TEUR), externe Buchführungskosten, Kosten für die Jahresabschlusserstellung und -prüfung mit insgesamt 173 TEUR (2017: 171 TEUR) sowie Kosten für die Steuerberatung mit 26 TEUR (2017: 39 TEUR). Die Kosten für sonstige Beratungsleistungen konnten auf 3 TEUR (2017: 11 TEUR) gesenkt werden.
Aus Währungsumrechnungen resultierende Kursverluste stiegen um 64 TEUR auf 97 TEUR (2017: 33 TEUR).
Die übrigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von insgesamt 144 TEUR (2017: 139 TEUR) beinhalten unter anderem Aufwendungen aus der Vergütung des Aufsichtsrats in Höhe von 79 TEUR (2017: 79 TEUR).
| SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN (IN TEUR) | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Laufende Kosten des Geschäftsbetriebs | 540 | 549 |
| Marketing, Kommunikation und Mediaschaltung | 407 | 571 |
| Fremdarbeiten | 277 | 145 |
| Rechts- und Beratungskosten | 272 | 251 |
| Reisekosten | 126 | 132 |
| Währungsdifferenzen | 97 | 33 |
| Recruiting- und Fortbildungskosten | 57 | 92 |
| Kosten der Börsennotierung | 27 | 56 |
| Wertberichtigungen auf Forderungen | 1 | 2 |
| Übrige betriebliche Aufwendungen | 144 | 139 |
| GESAMT | 1.948 | 1.970 |
5.7 ZINSEN
Die Zinsen enthalten größtenteils Zinsaufwendungen aus Gesellschafterdarlehen sowie der YOC Wandelschuldverschreibung 2018 - 2022.
Die Zinsaufwendungen aus langfristigen Verbindlichkeiten beinhalten keinen Betrag, der auf langfristiges Finanzierungsleasing entfällt.
| ZINSERGEBNIS (IN TEUR) | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Zinsaufwendungen aus kurzfristigen Verbindlichkeiten | 34 | 2 |
| Zinsaufwendungen aus langfristigen Verbindlichkeiten | 153 | 85 |
| Zinsaufwendungen | 187 | 87 |
| ZINSERGEBNIS | -187 | -87 |
5.8 STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM ERTRAG
Der Steueraufwand des Geschäftsjahres 2018 setzt sich wie folgt zusammen:
| STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM ERTRAG (IN TEUR) | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| TATSÄCHLICHE ERTRAGSTEUERN | ||
| Tatsächliche Ertragsteuern Inland | 0 | 0 |
| Tatsächliche Ertragsteuern Ausland | 62 | 86 |
| Gesamt Tatsächliche Ertragsteuern | 62 | 86 |
| LATENTE STEUERN | ||
| Latente Steuern Inland | 0 | 0 |
| Latente Steuern Ausland | 0 | 0 |
| Gesamt Latente Steuern | 0 | 0 |
| SONSTIGE STEUERN | ||
| Sonstige Steuern Inland | -1 | 0 |
| Gesamt Sonstige Steuern | -1 | 0 |
| STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM ERTRAG GESAMT | 61 | 0 |
Die tatsächlichen Ertragsteuern setzen sich aus Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Solidaritätszuschlag sowie den ausländischen Einkommen- und Ertragsteuern zusammen.
Die erfolgswirksam erfassten latenten Steuern gliedern sich wie folgt:
| ERFOLGSWIRKSAM ERFASSTE LATENTE STEUERN (IN TEUR) | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Aus temporären Differenzen | 165 | 94 |
| Aus Verlustvorträgen und temporären Differenzen | -165 | -94 |
| ERFOLGSWIRKSAM ERFASSTE LATENTE STEUERN GESAMT | 0 | 0 |
In der Position sonstige Steuern sind Erstattungen aus Umsatzsteuern dargestellt.
Der erwartete Steueraufwand ergibt sich aus der Multiplikation des Konzernergebnisses vor Steuern mit dem Steuersatz der Muttergesellschaft in Höhe von 30,32 % (2017: 30,32 %).
Der relevante Steuersatz berechnet sich nach den zum Abschlussstichtag gültigen steuerlichen Vorschriften. Die Körperschaftsteuer, der Solidaritätszuschlag und die Gewerbesteuer werden entsprechend berücksichtigt.
Die Bilanzierung latenter Steuern für deutsche Sachverhalte erfolgt unter Verwendung eines Körperschaftsteuersatzes von 15 % sowie eines Solidaritätszuschlages von 5,5 %. Der Gewerbesteuersatz berechnet sich aus 3,5 % Messzahl und dem jeweiligen gemeindespezifischen Hebesteuersatz.
Die folgende Tabelle zeigt die Überleitungsrechnung vom erwarteten zum tatsächlich ausgewiesenen Steueraufwand für den Gesamtkonzern:
| ÜBERLEITUNGSRECHNUNG (IN TEUR) | 2018 | 2017 | ||
|---|---|---|---|---|
| Ergebnis vor Steuern | -96 | -445 | ||
| Relevanter Steuersatz | 30 % | 30 % | ||
| Erwarteter Steueraufwand | -29 | -135 | ||
| ÄNDERUNGEN AUS ABWEICHUNG DER STEUERLICHEN BEMESSUNGSGRUNDLAGE | ||||
| Steuerfreie Erträge, Steuerfreibeträge und Vergünstigungen | -1 | -2 | ||
| Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen | 66 | 53 | ||
| STEUERLICHE AUSWIRKUNGEN AUF KONZERNEBENE | ||||
| Konsolidierungseffekte | 15 | 0 | ||
| STEUERSATZABWEICHUNGEN | ||||
| Auswirkungen aus unterschiedlichen Gewerbesteuerhebesätzen | 0 | 0 | ||
| Auswirkungen abweichender ausländischer Steuersätze | 49 | -28 | ||
| ANSATZ UND BEWERTUNG AKTIVER LATENTER STEUERN | ||||
| Umkehr temp. Differenzen, auf die bisher kein DTA gebildet | -42 | 0 | ||
| Nicht-Ansatz aktiver latenter Steuern auf Verlustvorträge und temporäre Differenzen | 107 | 227 | ||
| Nutzung nicht latenzierter Verlustvorträge | 0 | -32 | ||
| Zuschreibung latenter Steuern auf bisherige nichtaktivierte tempörare Differenzen/Verlustvorträge | -92 | 0 | ||
| VERÄNDERUNG VON PERMANENTEN DIFFERENZEN | ||||
| Veränderung von permanenten Differenzen | 0 | 0 | ||
| APERIODISCHE EFFEKTE | ||||
| Steuern aus Vorjahren | -8 | 2 | ||
| SONSTIGES | ||||
| Sonstiges | -2 | 1 | ||
| TATSÄCHLICHER STEUERAUFWAND | 62 | 86 |
Es wurden folgende aktive und passive latente Steuern auf Differenzen sowie auf Verlustvorträge gebildet:
| AKTIVE / PASSIVE LATENTE STEUERN (IN TEUR) | 2018 | 2017 | ||
|---|---|---|---|---|
| Aktive latente Steuern | Passive latente Steuern | Aktive latente Steuern | Passive latente Steuern | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | 0 | 165 | 1 | 94 |
| Forderungen | 2 | 0 | 0 | 0 |
| Rückstellungen | 5 | 0 | 94 | 0 |
| Steuerliche Verlustvorträge | 158 | 0 | 0 | 0 |
| Summe | 165 | 165 | 95 | 94 |
| Saldierungen | -165 | -165 | -94 | -94 |
| BILANZANSATZ | 0 | 0 | 1 | 0 |
Latente Steuern auf Bilanzposten bei den ausländischen Beteiligungen werden unter Beachtung der für die jeweilige Gesellschaft geltenden steuerlichen Verhältnisse angesetzt. Latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge werden unter Berücksichtigung der künftigen Realisierbarkeit angesetzt.
Zum 31. Dezember 2018 sind aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge aus Körperschaftsteuer in Höhe von 14.187 TEUR (2017: 14.351 TEUR) und aus Gewerbesteuer in Höhe von 13.074 TEUR (2017: 13.255 TEUR) nicht angesetzt.
Bei ausländischen Tochtergesellschaften sind latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 3.972 TEUR (2017: 3.383 TEUR) nicht angesetzt.
Zum Bilanzstichtag sind keine Steuerforderungen (2017: 0 TEUR) bilanziert. Die Steuerschulden belaufen sich zum 31. Dezember 2018 auf 47 TEUR (2017: 42 TEUR).
5.9 ERGEBNIS JE AKTIE
Das Grundkapital der Gesellschaft ist in 3.292.978 auf den Inhaber lautende Stückaktien (2017: 3.292.978 Stück) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von 1,00 Euro je Aktie zum 31. Dezember 2018 aufgeteilt.
Bei der Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie wird das den Inhabern von Stammaktien der YOC AG zuzurechnende Ergebnis durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl von Stammaktien, die sich während des Jahres im Umlauf befinden, geteilt.
Im Geschäftsjahr 2018 betrug die gewichtete durchschnittliche Anzahl an Aktien zur Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie unverändert 3.292.978 Stück.
Die insgesamt 193.825 im Rahmen der YOC-Wandelschuldverschreibung 2018-2022 bei einer möglichen Wandlung zukünftig neu zu schaffenden Aktien sind in der Berechnung des Ergebnisses je Aktie nicht berücksichtigt.
5.10 SEGMENTBERICHTERSTATTUNG
Die Segmentberichterstattung erfolgt auf Grundlage der internen Managementstruktur. Der Konzern gliedert sich demnach in folgende berichtspflichtige Geschäftssegmente:
| ― | Region Mittel- und Osteuropa (bisher D-A-CH) |
| ― | Region Restliches Europa |
Zur Bildung der vorstehenden berichtspflichtigen Geschäftssegmente werden die Segmente Deutschland, Österreich und Schweiz sowie seit 2016 Polen und seit 2018 Niederlande im Segment Mittel- und Osteuropa (bisher D-A-CH) sowie Großbritannien und Spanien im Segment Restliches Europa zusammengefasst, da sie vergleichbare wirtschaftliche Merkmale (unter anderem hinsichtlich Wachstumsdynamik und Rohertragsmargen) aufweisen und auch hinsichtlich ihrer Produkte, Dienstleistungen, Kunden, Prozesse und Vertriebsmethoden vergleichbar sind.
Die Umsatzerlöse werden auf Basis, der von den Landesgesellschaften in den jeweiligen Ländern erzielten Umsätze ermittelt.
Die folgende Tabelle zeigt die Ergebnisse der einzelnen Segmente. Als Ergebnisgröße wird dabei gemäß der internen Berichtsstruktur das EBITDA herangezogen:
| SEGMENTBERICHTERSTATTUNG (IN TEUR) | MITTEL- UND OSTEUROPA | RESTLICHES EUROPA | CORPORATE FUNCTIONS | KONSOLIDIERUNG | YOC-GRUPPE |
|---|---|---|---|---|---|
| 01.01.2018 - 31.12.2018 | |||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Umsatz | 9.599 | 1.339 | 3.549 | 0 | 14.486 |
| Innenumsatz | 2.934 | 216 | 696 | -3.846 | 0 |
| Gesamtumsatz | 12.533 | 1.555 | 4.245 | -3.846 | 14.486 |
| Aktivierte Eigenleistungen | 0 | 0 | 352 | 0 | 352 |
| Sonstiger betrieblicher Ertrag | 117 | 187 | 2.584 | -2.290 | 598 |
| Gesamtleistung | 12.650 | 1.741 | 7.181 | -6.136 | 15.436 |
| Materialaufwand | 7.699 | 973 | 4.244 | -4.025 | 8.891 |
| Personalaufwand | 1.690 | 972 | 1.558 | 0 | 4.220 |
| Sonstiger betrieblicher Aufwand | 2.656 | 372 | 1.029 | -2.108 | 1.948 |
| EBITDA | 605 | -575 | 349 | -2 | 377 |
| SEGMENTBERICHTERSTATTUNG (IN TEUR) | MITTEL- UND OSTEUROPA | RESTLICHES EUROPA | CORPORATE FUNCTIONS | KONSOLIDIERUNG | YOC-GRUPPE |
|---|---|---|---|---|---|
| 01.01.2017 - 31.12.2017 | |||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Umsatz | 8.526 | 3.681 | 2.165 | 0 | 14.372 |
| Innenumsatz | 1.533 | 663 | 1.006 | -3.203 | 0 |
| Gesamtumsatz | 10.059 | 4.344 | 3.171 | -3.203 | 14.372 |
| Aktivierte Eigenleistungen | 0 | 0 | 245 | 0 | 245 |
| Sonstiger betrieblicher Ertrag | 360 | 189 | 1.606 | -1.770 | 384 |
| Gesamtleistung | 10.419 | 4.533 | 5.021 | -4.973 | 15.000 |
| Materialaufwand | 6.146 | 2.668 | 3.178 | -3.199 | 8.793 |
| Personalaufwand | 1.507 | 1.014 | 1.799 | 0 | 4.320 |
| Sonstiger betrieblicher Aufwand | 2.235 | 689 | 814 | -1.769 | 1.970 |
| EBITDA | 531 | 162 | -770 | -6 | -83 |
Innenumsätze zwischen den Segmenten sind überwiegend Verauslagungen und werden ohne Aufschläge weiterberechnet. Innenumsätze innerhalb der jeweiligen Segmente werden entsprechend eliminiert.
Der Bereich Corporate Functions beinhaltet Erträge und Aufwendungen, die in der Muttergesellschaft anfallen und keinem Geschäftssegment direkt zuordenbar sind, insbesondere Umlagen und Holdingkosten.
Darüber hinaus werden Umsatzerlöse im Bereich der zentralen Erlösoptimierung des internationalen Publisher-Portfolios der YOC-Gruppe erzielt und intern weiterverrechnet.
Die Umsatzanteile je Region stellen sich im Berichtszeitraum wie folgt dar:
In der Region Mittel- und Osteuropa konnte der Umsatz um 25% auf 12.533TEUR (2017:10.059TEUR) gesteigert werden. Aufgrund von angepassten innerbetrieblichen Lizenzschlüsseln stieg das operative Ergebnis in diesem Segment um lediglich 74 TEUR auf 605 TEUR (2017: 531 TEUR) an.
Im zurückliegenden Geschäftsjahr 2018 reduzierten sich die Umsätze im spanischen und britischen Markt im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Somit konnten die Umsatzziele in beiden Märkten nicht erreicht werden. Für das Geschäftsjahr 2019 wird jedoch eine Stabilisierung für den spanischen und britischen Standort erwartet.
In Konsequenz dessen sanken die Umsatzerlöse des Segments Restliches Europa auf 1.555 TEUR (2017: 4.344 TEUR). Infolgedessen verschlechterte sich das Segment-EBITDA auf -575 TEUR (2017: 162 TEUR).
Das EBITDA lässt sich wie folgt auf das Ergebnis nach Steuern überleiten:
| ÜBERLEITUNGSRECHNUNG (IN TEUR) | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| EBITDA | 377 | -83 |
| Abschreibungen und Wertminderungen | -287 | -275 |
| Finanzergebnis | -187 | -87 |
| Ergebnis vor Steuern | -97 | -445 |
| Steuern | -61 | -86 |
| ERGEBNIS NACH STEUERN | -158 | -530 |
Zum 31. Dezember 2018 betrugen die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in der Region Mittel- und Osteuropa 2.968 TEUR (2017: 1.745 TEUR), 353 TEUR (2017: 918TEUR) in der Region Restliches Europa sowie 1.107 TEUR (2017: 389 TEUR) im Bereich Corporate Functions.
Daneben beliefen sich die Verbindlichkeiten in der Region Mittel- und Osteuropa auf 2.429 TEUR (2017:1.413TEUR), in der Region Restliches Europa auf 312 TEUR (2017: 822 TEUR) sowie im Bereich Corporate Functions auf 685 TEUR (2017: 390 TEUR).
6. ERLÄUTERUNGEN ZU DEN EINZELNEN BILANZPOSTEN
6.1 SACHANLAGEN
Die Sachanlagen umfassen im Wesentlichen Betriebs- sowie Geschäftsausstattung und IT-Infrastruktur wie beispielsweise Server-Systeme.
Die Entwicklung der Sachanlagen im Geschäftsjahr 2018 stellt sich wie folgt dar:
ENTWICKLUNG DER SACHANLAGEN IN 2017 (IN TEUR)
ANSCHAFFUNGSKOSTEN
| Per 01.01.2017 | 981 |
| Zugänge | 37 |
| Abgänge | -285 |
| Währungseffekte | 0 |
| PER 31.12.2017 | 733 |
ABSCHREIBUNGEN
| Per 01.01.2017 | 854 |
| Zugänge | 47 |
| Abgänge | -283 |
| Währungseffekte | -1 |
| PER 31.12.2017 | 647 |
| Nettobuchwert am 31.12.2017 | 85 |
Zum 31. Dezember 2018 weist die Konzernbilanz Sachanlagen in Höhe von 96 TEUR (2017: 85 TEUR) aus. Die planmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen betrugen 45 TEUR (2017: 47 TEUR) für das vergangene Geschäftsjahr.
Verfügungsbeschränkungen oder Restriktionen für einzelne Sachanlagen liegen nicht vor. Ebenso sind keine Sachanlagen verpfändet oder in anderer Art und Weise als Sicherheit gegeben worden.
ENTWICKLUNG DER SACHANLAGEN IN 2018 (IN TEUR)
ANSCHAFFUNGSKOSTEN
| Per 01.01.2018 | 733 |
| Zugänge | 59 |
| Abgänge | -269 |
| Währungseffekte | 0 |
| PER 31.12.2018 | 523 |
ABSCHREIBUNGEN
| Per 01.01.2018 | 648 |
| Zugänge | 45 |
| Abgänge | -266 |
| Währungseffekte | -1 |
| PER 31.12.2018 | 427 |
| Nettobuchwert am 31.12.2018 | 96 |
6.2 IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE
Zum 31. Dezember 2018 betrugen die verbleibenden Nutzungsdauern unverändert zwischen einem bis acht Jahren (2017: zwischen drei bis acht Jahren).
Die planmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte beliefen sich für das Geschäftsjahr 2018 auf 242 TEUR (2017: 227 TEUR).
Verfügungsbeschränkungen oder Restriktionen für einzelne immaterielle Vermögenswerte liegen nicht vor.
Ebenso sind keine immateriellen Vermögenswerte verpfändet oder als Sicherheit gegeben worden.
Die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte stellt sich wie folgt dar:
| ENTWICKLUNG DER IMMATERIELLEN VERMÖGENSWERTE IN 2017 (IN TEUR) | SELBST ERSTELLTE SOFTWARE | WEBSEITEN UND MARKENRECHTE | ERWORBENE SOFTWARE UND LIZENZEN | KUNDENSTÄMME | GESAMT |
|---|---|---|---|---|---|
| ANSCHAFFUNGSKOSTEN | |||||
| Per 01.01.2017 | 2.217 | 110 | 405 | 139 | 2.871 |
| Zugänge | 252 | 0 | 31 | 0 | 284 |
| PER 31.12.2017 | 2.469 | 110 | 436 | 139 | 3.154 |
| ABSCHREIBUNGEN | |||||
| Per 01.01.2017 | 1.797 | 92 | 405 | 139 | 2.433 |
| Zugänge | 222 | 4 | 1 | 0 | 227 |
| PER 31.12.2017 | 2.019 | 96 | 406 | 139 | 2.660 |
| Nettobuchwert am 31.12.2017 | 450 | 13 | 31 | 0 | 494 |
| ENTWICKLUNG DER IMMATERIELLEN VERMÖGENSWERTE IN 2018 (IN TEUR) | SELBST ERSTELLTE SOFTWARE | WEBSEITEN UND MARKENRECHTE | ERWORBENE SOFTWARE UND LIZENZEN | KUNDENSTÄMME | GESAMT |
|---|---|---|---|---|---|
| ANSCHAFFUNGSKOSTEN | |||||
| Per 01.01.2018 | 2.469 | 110 | 436 | 139 | 3.154 |
| Zugänge | 352 | 0 | 143 | 0 | 496 |
| Abgänge | 0 | 0 | -127 | 0 | -127 |
| PER 31.12.2018 | 2.821 | 110 | 452 | 139 | 3.522 |
| ABSCHREIBUNGEN | |||||
| Per 01.01.2018 | 2.019 | 96 | 406 | 139 | 2.660 |
| Zugänge | 219 | 1 | 22 | 0 | 242 |
| Abgänge | 0 | 0 | -127 | 0 | -127 |
| PER 31.12.2018 | 2.238 | 97 | 300 | 139 | 2.775 |
| Nettobuchwert am 31.12.2018 | 583 | 12 | 152 | 0 | 747 |
6.3 FORDERUNGEN UND SONSTIGE VERMÖGENSWERTE
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen valutierten zum 31. Dezember 2018 bei 4.532 TEUR (2017: 3.052 TEUR) und setzten sich folgendermaßen zusammen:
| FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN (IN TEUR) | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen vor Wertberichtigungen | 4.534 | 3.052 |
| Erwarteter Ausfall nach IFRS 9 | -2 | 0 |
| GESAMT | 4.532 | 3.052 |
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten zum Stichtag Vertragsvermögenswerte in Höhe von 224 TEUR gemäß IFRS 15.
Die Wertberichtigungen, die auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gebildet wurden, haben sich wie folgt entwickelt:
| ENTWICKLUNG DER WERTBERICHTIGUNGEN (IN TEUR) | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Stand am 01.01. | 0 | 0 |
| Zuführungen | 2 | 0 |
| Auflösung | 0 | 0 |
| Inanspruchnahmen | 0 | 0 |
| STAND ZUM 31.12. | 2 | 0 |
Mit der verpflichtenden Anwendung von IFRS 9 erfolgte die Bildung einer Wertberichtigung auf Basis einer zu erwartenden Ausfallquote auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Geschäftsjahr 2018.
Die folgende Tabelle zeigt die Analyse der Altersstruktur der zum Stichtag im Bestand befindlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen:
| FÄLLIGKEITSANALYSE FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN (IN TEUR) | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| bis 30 Tage* | 4.418 | 2.918 |
| 31 Tage bis 90 Tage | 74 | 95 |
| 91 Tage bis 180 Tage | 24 | 30 |
| ab 181 Tage | 16 | 8 |
| GESAMTBESTAND DER FORDERUNGEN | 4.532 | 2.684 |
* Davon sind zum 31.12.2018 Forderungen in Höhe von 3.119 TEUR (2017: 2.209 TEUR) weder fällig noch wertgemindert.
Das Forderungsmanagement trägt durch eine kontinuierliche Analyse des Forderungsbestands einer ausgeglichenen Altersstruktur der Forderungen Rechnung.
Eine Detailanalyse erfolgt bei Forderungen, die älter als 60 Tage sind. Sollten Hinweise auf die Notwendigkeit einer Einzelwertberichtigung bereits früher vorliegen, werden die betroffenen Forderungen entsprechend wertgemindert.
In den sonstigen Vermögenswerten in Höhe von 183 TEUR (2017: 98 TEUR) sind hauptsächlich geleistete Kautionen in Höhe von 69 TEUR (2017: 66 TEUR) sowie Forderungen aus Vorauszahlungen in Höhe von 112 TEUR (2017: 29 TEUR) enthalten.
Die Vorauszahlungen sind unter anderem für Versicherungen, Mitgliedsbeiträge, Mieten und Lizenzen geleistet worden.
Wertminderungen von sonstigen Vermögenswerten haben sich im Geschäftsjahr 2018 nicht ergeben. Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögenswerte sind kurzfristige Posten. Besondere Ausfallrisiken oder Konzentrationen von Ausfallrisiken bei den Forderungen der YOC-Gruppe bestehen nicht.
Die oben dargestellten Buchwerte spiegeln das maximale Ausfallrisiko des Konzerns für solche Forderungen und sonstige Vermögenswerte wider.
6.4 KASSENBESTAND UND GUTHABEN BEI KREDITINSTITUTEN
Die liquiden Mittel umfassen sämtliche Bank- und Kassenbestände sowie kurzfristige Festgeldanlagen in Höhe von insgesamt 664 TEUR (2017: 984 TEUR).
Bankkonten, die in Fremdwährungen geführt werden, wurden zum Stichtagskurs umgerechnet.
Zum 31. Dezember 2018 waren keine liquiden Mittel als Sicherheit gegeben worden.
6.5 EIGENKAPITAL
Die Anzahl der Aktien der Gesellschaft beträgt unverändert 3.292.978 Stück (2017: 3.292.978 Stück).
Von den 3.292.978 Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von 1,00 EUR werden 4.000 Stück von der YOC AG als eigene Aktien gehalten (siehe hierzu Erläuterungen weiter unten). Der Ausweis der eigenen Aktien erfolgt als Absetzung vom Eigenkapital.
In der ordentlichen Hauptversammlung am 08. Juli 2016 wurde ein neues genehmigtes Kapital beschlossen, wonach der Vorstand ermächtigt ist, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 07. Juli 2021 das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und/ oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um nominal bis zu 1.646.489,00 EUR zu erhöhen.
Die Aktionärsstruktur der YOC AG zum 31. Dezember 2018 wird in nachstehender Tabelle widergegeben:
| ANTEILSEIGNER DER YOC AG | BETEILIGUNGEN |
|---|---|
| Vorstand* | 19,64 % |
| Aufsichtsrat | 1,34 % |
| Dr. Kyra Heiss | 10,82 % |
| DIH Deutsche Industrie Holding GmbH | 9,36 % |
| Euroweb Beteiligung GmbH | 5,00 % |
| Dr. Martin Steinmeyer | 4,19 % |
| Karl-J. Kraus | 3,21 % |
| YOC AG (eigene Aktien) | 0,12 % |
| Free float | 46,32 % |
| GESAMT | 100,00 % |
* Die Beteiligung der dkam GmbH ist Herrn Dirk-Hilmar Kraus zuzurechnen.
Gemäß Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 25. August 2015 ist das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 1.000.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 1.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht.
Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien an Inhaber beziehungsweise Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen sowie an Inhaber von Optionsrechten aus Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund Ermächtigung bis 24. August 2020, ausgegeben werden können.
Mit Beschluss des Vorstands am 28. Juni 2018 sowie unter Zustimmung des Aufsichtsrats vom 03. Juli 2018 ist die Begebung einer Wandelschuldverschreibung (ISIN: DE000A2NBE59 / WKN: A2NBE5) beschlossen worden. Im Rahmen des Bezugsangebots sowie in einer nachfolgenden Privatplatzierung wurden Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag in Höhe von 1.550.600,00 EUR platziert.
Der Gesamtnennbetrag in Höhe von 1.550.600,00 EUR ist eingeteilt in 15.506 auf den Inhaber lautende, untereinander gleichberechtigte Wandelteilschuldverschreibungen, welche in 193.825 Stammaktien der YOC AG wandelbar sind. Dies entspricht rund 5,89 % des Grundkapitals der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018.
Zum Stichtag der Ausgabe der YOC Wandelschuldverschreibung wurde eine Aufteilung in eine Fremdkapital- und Eigenkapitalkomponente vorgenommen. Der Fremdkapitalanteil berücksichtigt die Einmalzahlungen zum Stichtag der Fälligkeit der Wandelschuldverschreibung.
Die Eigenkapitalkomponente wurde in den Kapitalrücklagen ausgewiesen und mit Hilfe eines Black-Scholes-Optionsbewertungsmodells ermittelt.
Zum 31. Dezember 2018 umfasste die Kapitalrücklage einen Betrag in Höhe von 20.961 TEUR (2017: 20.641 TEUR).
Die Erhöhung der Kapitalrücklage basiert auf der Erfassung der Eigenkapitalkomponente der YOC Wandelschuldverschreibung 2018-2022 in Höhe von 320 TEUR (2017: 0 TEUR).
Die Gewinnrücklagen zeigen die kumulativen Ergebnisse der abgelaufenen Geschäftsjahre und wiesen zum 31. Dezember 2018 einen Betrag in Höhe von -28.063 TEUR (2017: -27.905 TEUR) aus. Die Veränderung im Vergleich zum Vorjahr resultiert aus dem Jahresergebnis 2018.
Im Geschäftsjahr 2018 hielt die YOC AG unverändert zum Vorjahr 4.000 Stück eigene Aktien, bewertet zu durchschnittlich 12,56 EUR je Aktie, im Bestand.
6.6 RÜCKSTELLUNGEN UND AKTIENBASIERTE VERGÜTUNG
Die Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
| RÜCKSTELLUNGEN (IN TEUR) | STAND 01.01.2018 | INANSPRUCHNAME | AUFLÖSUNG | ZUFÜHRUNG | STAND 31.12.2018 |
|---|---|---|---|---|---|
| Langfristig | |||||
| Archivierungsrückstellungen | 56 | 0 | 0 | 24 | 80 |
| Kurzfristig | |||||
| Sonstige Rückstellungen | 514 | 270 | 228 | 0 | 16 |
| GESAMT | 570 | 270 | 228 | 24 | 96 |
Zum 31. Dezember 2018 wies die YOC-Gruppe Rückstellungen in Höhe von insgesamt 96 TEUR (2017: 570 TEUR) aus. Diese beinhalten langfristige Rückstellungen für Archivierungskosten in Höhe von 80 TEUR (2017: 56 TEUR) sowie Rückstellungen im Rahmen des virtuellen Aktienoptionsprogramms in Höhe von 16 TEUR (2017: 514 TEUR).
Die Archivierungsrückstellung ergibt sich aus der Pflicht der Aufbewahrung von Unternehmensunterlagen. Die Abzinsung erfolgt anhand der von der Bundesbank veröffentlichten Zinssätze für die jeweiligen Restlaufzeiten. Dieser beträgt in 2018 durchschnittlich 2 % (2017: 3 %).
Im Rahmen des im September 2014 aufgelegten virtuellen Aktienoptionsprogramms (anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich) sind bis Ende 2017 insgesamt 100.000 virtuelle Optionen an Mitarbeiter und Vorstand zu einem Basispreis in Höhe von 1,70 EUR bis 1,90 EUR je Aktie ausgegeben worden.
Virtuelle Optionen konnten erstmals im Jahr 2014 ausgegeben werden und zwar jeweils innerhalb von einem Monat nach der Veröffentlichung des Zwischenberichts für das dritte Quartal beziehungsweise des Jahresabschlussberichts. Letztmalig konnten virtuelle Optionen dieses virtuellen Aktienoptionsprogramms im Ausgabezeitraum des Geschäftsjahres 2017 erworben werden.
Die virtuellen Optionen konnten durch die Berechtigten frühestens drei Jahre und bei Erreichen eines Mindestausübungskurs in Höhe von 5,00 EUR je Aktie (Mindesterfolgsziel) nach der jeweiligen Ausgabe ausgeübt werden.
Von den bis Ende des Geschäftsjahres 2017 insgesamt ausgegebenen 100.000 virtuellen Aktienoptionen wurden 80.000 im Geschäftsjahr 2018 ausgeübt. Zum Stichtag 31. Dezember 2017 beliefen sich die Rückstellungen für das virtuelle Aktienoptionsprogramm insgesamt auf 514 TEUR (per 31.12.2018: 16 TEUR).
Im Rahmen des virtuellen Aktienoptionsprogramms ist im Personalaufwand im abgelaufenen Geschäftsjahr 2018 kein Aufwand aus Aktienoptionen (2017: 339 TEUR) enthalten.
Die im Berichtsjahr 2018 durchgeführte Auflösung von Rückstellungen ergab sich aus dem Differenzbetrag des höheren Aktienkurses zum Bilanzstichtag 2017 im Vergleich zum tatsächlichen durchschnittlichen Ausübungskurs im Geschäftsjahr 2018. In Konsequenz wurden im Geschäftsjahr 2018 Rückstellungen in Höhe der Auszahlung an die Berechtigten in Höhe von 270 TEUR in Anspruch genommen. Der verbleibende Differenzbetrag der Rückstellungen in Höhe von 228 TEUR wurde ertragswirksam aufgelöst.
Die verbleibenden 20.000 virtuellen Aktienoptionen sind an ein Übernahmeangebot für die Aktien der YOC AG nach §§ 29, 35 WpÜG mit unbestimmter Laufzeit gekoppelt. Zum Stichtag wurden hieraus keine resultierenden Verbindlichkeiten bilanziert.
6.7 VERBINDLICHKEITEN
Zum 31. Dezember 2018 bestanden Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt 10.022 TEUR (2017: 8.237 TEUR).
Auf langfristige Verbindlichkeiten entfielen 2.350 TEUR (2017: 780 TEUR), welche sich aus Gesellschafterdarlehen in Höhe von 1.080 TEUR (2017: 780 TEUR) sowie dem Barwert der YOC Wandelschuldverschreibung 2018-2022 in Höhe von 1.270 TEUR (2017: 0 TEUR) zusammensetzen.
Die kurzfristigen Verbindlichkeiten in Höhe von 7.672 TEUR (2017: 7.457 TEUR) umfassten erhaltene Anzahlungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Steuerverbindlichkeiten, sonstige Verbindlichkeiten sowie sonstige finanzielle Verbindlichkeiten.
Zum 31. Dezember 2018 valutierten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 3.427 TEUR (2017: 2.626 TEUR).
Die sonstigen Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2018 in Höhe von insgesamt 576 TEUR (2017: 647 TEUR) setzten sich wie folgt zusammen:
| SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN (IN TEUR) | 2018 | 2017 | ||
|---|---|---|---|---|
| GESAMT | DAVON KURZFRISTIG | GESAMT | DAVON KURZFRISTIG | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten aus Personalangelegenheiten | 361 | 361 | 395 | 395 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Aufsichtsrat | 19 | 19 | 19 | 19 |
| Verbindlichkeiten aus betrieblichen Steuern | 178 | 178 | 215 | 215 |
| Übrige sonstige Verbindlichkeiten | 18 | 18 | 18 | 18 |
| GESAMT | 576 | 576 | 647 | 647 |
Die Verbindlichkeiten aus Personalangelegenheiten umfassen hauptsächlich Bonus- und Provisionsansprüche in Höhe von 229 TEUR (2017: 229 TEUR), Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuern und Sozialabgaben, Verpflichtungen gegenüber der Berufsgenossenschaft und Schwerbehindertenausgleichsabgabe in Höhe von insgesamt 89 TEUR (2017: 120 TEUR) sowie Verpflichtungen für zum Abschlussstichtag noch nicht in Anspruch genommene Urlaubstage in Höhe von 43 TEUR (2017: 46 TEUR).
Zum 31. Dezember 2018 setzten sich die kurzfristigen, sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt 3.610 TEUR (2017: 4.092 TEUR) wie folgt zusammen:
| FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN (IN TEUR) | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten aus nicht erhaltenen Eingangsrechnungen | 3.207 | 3.211 |
| Gesellschafterdarlehen | 200 | 700 |
| Übrige sonstige Verbindlichkeiten | 203 | 181 |
| GESAMT | 3.610 | 4.092 |
Im Geschäftsjahr 2018 umfasste die Position der sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt 3.610 TEUR (2017: 4.092 TEUR) Verbindlichkeiten aus nicht erhaltenen Eingangsrechnungen in Höhe von 3.207 TEUR (2017: 3.211 TEUR). Darin enthalten sind Verpflichtungen für Abschluss- und Prüfungskosten der YOC AG in Höhe von 76 TEUR (2017: 74 TEUR).
In 2018 wurden die Gesellschafterdarlehen durch eine Teilrückführung in Höhe von 200 TEUR reduziert.
In den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten sind im Wesentlichen Überzahlungen sowie Vorauszahlungen von Kunden in Höhe von 203 TEUR (2017: 181 TEUR) bilanziert. Sicherungsbeziehungen werden nicht bilanziert.
6.8 SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTÜNGEN
Zum 31. Dezember 2018 bestehen finanzielle Verpflichtungen für ausstehende Mietzahlungen aus Büromieten und Leasing von Betriebs- und Geschäftsausstattung.
Von den Leasingverpflichtungen aus Operating-Leasing (inkl. Mietaufwendungen) sind in den folgenden Jahren zu leisten:
| SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN (IN TEUR) | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Bis 1 Jahr | 199 | 151 |
| 1-5 Jahre | 51 | 172 |
| GESAMT | 250 | 324 |
Mietfreie Zeiten werden bei Mietleasing linear über die Vertragslaufzeit als Verminderung der laufenden Mietaufwendungen erfasst.
Im Geschäftsjahr 2018 beliefen sich die ergebniswirksam erfassten Mindestleasingzahlungen aus Operating-Leasingverhältnissen auf 324 TEUR (2017: 335 TEUR).
Zum 31. Dezember 2018 bestanden keine Verpflichtungen aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen (2017: 0 TEUR).
6.9 SONSTIGE ANGABEN ZU DEN FINANZINSTRUMENTEN
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Buchwerte, die beizulegenden Zeitwerte, die Kategorisierung für 2018 gemäß IFRS 9 und für das Vorjahr gemäß IAS 39 sowie die Fair-Value-Hierarchie der im Konzernabschluss erfassten finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten:
| 31.12.2018 GEMÄß IFRS 9 (IN TEUR) | BUCHWERT | ZU FORTGEFÜHRTEN ANSCHAFFUNGSKOSTEN |
|---|---|---|
| AKTIVA | ||
| Zahlungsmittel | 664 | 664 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 4.532 | 4.532 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 183 | 183 |
| PASSIVA | ||
| davon Langfristig | ||
| Festverzinsliche Darlehen | 1.080 | 1.080 |
| YOC Wandelschuldverschreibung | 1.270 | 1.270 |
| davon Kurzfristig | ||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 3.427 | 3.427 |
| Festverzinsliche Darlehen | 200 | 200 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (ohne Darlehen) | 3.410 | 3.410 |
| 31.12.2017 NACH IAS 39 (IN TEUR) | BUCHWERT | BEIZULEGENDER ZEITWERT | BEWERTUNGS-KATEGORIE1) |
|---|---|---|---|
| AKTIVA | |||
| Zahlungsmittel | 984 | 984 | LaR |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 3.052 | 3.052 | LaR |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 98 | 98 | LaR |
| PASSIVA | |||
| Festverzinsliche Darlehen | 1.300 | 1.300 | FLAC |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 2.626 | 2.626 | FLAC |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (ohne Darlehen) | 3.572 | 3.572 | FLAC |
1) AfS: zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte (available for sale financial assets);
LaR: Kredite und Forderungen (loans and receivables);
FLAC: zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten (other financial liabilities measured at amortized cost)
Die festverzinslichen Darlehen beinhalten ausschließlich kurz- und langfristige Gesellschafterdarlehen. Diese sind zu marktüblichen Konditionen mit einer durchschnittlichen Laufzeit von bis zu zwei Jahren vereinbart.
Die Buchwerte von Zahlungsmitteln, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, kurzfristigen sonstigen Vermögenswerten und sonstigen kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten entsprechen aufgrund der kurzen Laufzeiten dieser Instrumente nahezu ihren beizulegenden Zeitwerten.
Aus Wesentlichkeitsgründen wird der beizulegende Zeitwert für diese kurzfristigen Bilanzposten dem Bilanzwert gleichgesetzt.
Die folgende Tabelle zeigt die zukünftigen undiskontierten vertraglich vereinbarten Mittelabflüsse im Zusammenhang mit den Finanzinstrumenten:
| UNDISKONTIERTE MITTELABFLÜSSE | |||
|---|---|---|---|
| FÄLLIGKEITSANALYSE (IN TEUR) | BUCHWERT ZUM 31.12.2018 | BIS 1 JAHR | 1 BIS 5 JAHRE |
| --- | --- | --- | --- |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 576 | 576 | 0 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 6.241 | 3.610 | 2.631 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 3.427 | 3.427 | 0 |
| UNDISKONTIERTE MITTELABFLÜSSE | |||
|---|---|---|---|
| FÄLLIGKEITSANALYSE (IN TEUR) | BUCHWERT ZUM 31.12.2017 | BIS 1 JAHR | 1 BIS 5 JAHRE |
| --- | --- | --- | --- |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 647 | 647 | 0 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 4.872 | 4.092 | 780 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 2.626 | 2.626 | 0 |
Die YOC-Gruppe verfügt über ein konzernweites Liquiditätsmanagement, mit dem die Liquidität der Konzerngesellschaften täglich überwacht wird.
Das maximale Ausfallrisiko besteht zum 31. Dezember 2018 wie im Vorjahr in Höhe der Buchwerte sämtlicher finanzieller Vermögenswerte gegenüber Dritten.
Die in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Erträge und Aufwendungen aus Finanzinstrumenten werden in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:
| GEWINNE UND VERLUSTE AUS FINANZINSTRUMENTEN (IN TEUR) | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| AKTIVA | ||
| Fortgeführte Anschaffungskosten | -2 | 0 |
| PASSIVA | ||
| Fortgeführte Anschaffungskosten | -1 | 2 |
| Darlehen/ Wandelanleihe | -161 | 86 |
| GESAMT | -164 | 88 |
Die Nettogewinne bzw. -verluste in der Kategorie Fortgeführte Anschaffungskosten in den Aktiva resultieren aus dem neuen Wertminderungsmodell nach IFRS 9.
Die Nettogewinne bzw. -verluste in der Kategorie Wandelanleihen in den Passiva resultieren aus den Zinszahlungen und Aufzinsungen für die Darlehen sowie der YOC Wandelschuldverschreibung 2018 - 2022.
7. ERLÄUTERUNGEN ZUR CASH-FLOW RECHNUNG
7.1 CASH-FLOW DER EINZELNEN TÄTIGKEITEN
Zum Stichtag beliefen sich die liquiden Mittel der YOC-Gruppe auf 664 TEUR. Die Liquiditätsabnahme betrug 320 TEUR im Vergleich zum Bilanzstichtag des Vorjahres.
OPERATIVER CASH-FLOW
Die Ermittlung des operativen Cash-Flows erfolgt nach der indirekten Methode.
Ausgangspunkt für die Ermittlung ist das Ergebnis nach Steuern des abgelaufenen Geschäftsjahres 2018 in Höhe von -158 TEUR (2017: -530 TEUR). Im operativen Cash-Flow sind alle zahlungswirksamen Transaktionen des Geschäftsjahres enthalten, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind.
Der operative Cash-Flow betrug -1.043 TEUR im Berichtszeitraum (2017: 149 TEUR). Dieser resultierte neben dem negativen Ergebnis nach Steuern aus dem Aufbau von Forderungen sowie dem Abbau von Verbindlichkeiten.
CASH-FLOW AUS INVESTITIONSTÄTIGKEITEN
Der Mittelabfluss aus Investitionstätigkeiten in Höhe von 575 TEUR (2017: 324 TEUR) umfasst primär die internen Entwicklungskosten im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der technologischen Plattformen des Unternehmens und innovativer Produkte in Höhe von 352 TEUR.
Im Sachanlagevermögen verhalten sich Zu- und Abgänge ausgewogen.
CASH-FLOW AUS FINANZIERUNGSTÄTIGKEITEN
Der Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeiten in Höhe von 1.298 TEUR (2017: 500 TEUR) resultiert aus Mittelzuflüssen aus der der Begebung einer Wandelschuldverschreibung in Höhe von 1.551 TEUR mit einer Laufzeit bis zum 31. Juli 2022 sowie aus einer Darlehensaufnahme in Höhe von 300 TEUR zu marktüblichen Konditionen. Parallel dazu sind Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von 500 TEUR getilgt worden.
Die folgende Tabelle stellt die Veränderung zwischen der Eröffnungsbilanz sowie den Schlussbilanzwerten der Schulden aus Finanzierungstätigkeiten gemäß IAS 7 dar:
| SCHULDEN AUS FINANZIERUNGSTÄTIGKEIT NACH IAS 7 (IN TEUR) | STAND 01.01.2018 | TILGUNG* | AUFNAHME* | ZAHLUNGS-UNWIRKSAM | STAND 31.12.2018 |
|---|---|---|---|---|---|
| Erhaltene Anzahlungen | 50 | -50 | 0 | 12 | 12 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 2.626 | -2.553 | 0 | 3.354 | 3.427 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 647 | -647 | 0 | 576 | 576 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 4.872 | -3.406 | 1.570 | 2.924 | 5.961 |
| GESAMT | 8.195 | -6.656 | 1.570 | 6.866 | 9.976 |
* Zahlungswirksam
7.2 FINANZMITTELFONDS
Der Finanzmittelfonds umfasst Kassenbestände und Bankguthaben sowie kurzfristige Geldanlagen mit einer Fälligkeit von bis zu 90 Tagen, die ein geringes Wertschwankungsrisiko aufweisen.
Zum 31. Dezember 2018 betrug der Finanzmittelfonds 664 TEUR (2017: 984 TEUR).
8. ERLÄUTERUNGEN ZU DEN KAPITALVERÄNDERUNGEN
Neben dem in den Gewinnrücklagen erfassten Jahresfehlbetrag in Höhe von 158 TEUR (2017: -530 TEUR) wirken sich folgende Sachverhalte auf das Eigenkapital aus:
Die Bilanzierung der Eigenkapitalkomponente aus der YOC Wandelschuldverschreibung 2018 - 2022 führte zu einem Anstieg der Kapitalrücklagen in Höhe von 320 TEUR.
Währungsumrechnungseffekte aus der Konsolidierung der britischen YOC Mobile Advertising Ltd. führen zu einer Veränderung des Konzerneigenkapitals in Höhe von -35 TEUR (2017: -70 TEUR).
9. SONSTIGE ERLÄUTERUNGEN
9.1 HAFTUNGSVERHÄLTNISSE, GEWÄHRLEISTUNGEN, EVENTUALVERBINDLICHKEITEN UND ÄHNLICHES
Aus dem virtuellen Aktienoptionsprogramm können sich in Abhängigkeit von einem bestimmten Ausübungsszenario unter Umständen Zahlungsverpflichtungen ergeben.
Darüber hinaus liegen keine weiteren Haftungsverhältnisse, Gewährleistungen, Eventualverbindlichkeiten oder Ähnliches vor.
9.2 EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG
Nach dem Bilanzstichtag haben sich keine weiteren Ereignisse mit einer wesentlichen Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ereignet.
9.3 RISIKO- UND CHANCENBERICHT
Die Finanzinstrumente beinhalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Zahlungsmittel, sonstige Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Verbindlichkeiten sowie die YOC Wandelschuldverschreibung 2018 - 2022.
Es besteht die Möglichkeit, dass die YOC Wandelschuldverschreibung 2018 - 2022 am Rückzahlungstag nicht oder nur teilweise in YOC Aktien gewandelt beziehungsweise gewandelt worden ist. In diesem Falle würde die Rückzahlung der nicht gewandelten Schuldverschreibungen zu 112 % erfolgen.
Alle weiteren Angaben zu den unternehmens- sowie branchenspezifischen und finanzwirtschaftlichen Risiken der YOC-Gruppe sowie deren Management erfolgen im Risikobericht des Konzernlageberichts, welcher Bestandteil der Prüfung durch den Abschlussprüfer ist.
9.4 ANGABEN ZU BEZIEHUNGEN ZU NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONEN
Als nahestehende Unternehmen und Personen im Sinne des IAS 24 kommen grundsätzlich Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates der YOC AG sowie deren Familienangehörige sowie von diesem Personenkreis beherrschte Gesellschaften in Betracht.
Darüber hinaus gelten Personen in Schlüsselpositionen und deren enge Familienangehörige (gemäß IAS 24.9) als nahestehende Personen.
Verpflichtungen der YOC AG gegenüber dem Vorstand Dirk-Hilmar Kraus in Höhe von 180 TEUR werden seit dem 01. Januar 2015 mit 5 % p. a. verzinst und unter den langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Daneben vereinbarten der Aufsichtsrat und der Vorstand im Rahmen der im Geschäftsjahr 2018 durch Herrn Kraus vorgenommen Ausübung des virtuellen Aktienoptionsprogramms zur Steigerung der Profitabilität der Gesellschaft eine um 17 TEUR angepasste Auszahlung.
Darüber hinaus fanden im Berichtszeitraum keine wesentlichen Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen statt.
9.5 BEZÜGE DES AUFSICHTSRATES UND DES MANAGEMENTS
VERGÜTUNG DES VORSTANDS
Der Vorstand bestand im Geschäftsjahr 2018 unverändert aus einem Mitglied. Aktuelle Informationen zum CEO der YOC AG, Herrn Dirk-Hilmar Kraus, sind in diesem Geschäftsbericht im Kapitel "Konzernabschluss" unter "Der Vorstand" enthalten.
Die Vergütung des Vorstands der YOC AG enthält im Geschäftsjahr 2018 eine fixe Gehaltskomponente in Höhe von insgesamt 150 TEUR (2017: 165 TEUR). Eine variable Gehaltskomponente ist im Geschäftsjahr 2018 nicht angefallen (2017: 5 TEUR). Darüber hinaus erfolgte aus der Ausübung des im Jahr 2014 aufgelegten virtuellen Aktienoptionsprogramms eine Auszahlung in Höhe von 69 TEUR (2017: 0 TEUR). Im Geschäftsjahr 2018 waren somit 219 TEUR (2017: 165 TEUR) der laufenden Vorstandsvergütung zahlungswirksam.
Darüber hinaus wurden keine Vorschüsse, Kredite, Sicherheitsleistungen, Pensionszusagen oder ähnliche Vorteile an den Vorstand gewährt.
VERGÜTUNG DES AUFSICHTSRATS
Die Vergütung des Aufsichtsrats ist auf Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat durch die Hauptversammlung der YOC AG festgesetzt worden. Die Vergütung des Aufsichtsrats besteht aus einer festen Vergütung in Höhe von 12,5 TEUR für ein Geschäftsjahr.
Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Doppelte dieses Betrages, der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende das 1 1/2-fache dieses Betrages. Pro Aufsichtsratssitzung, die eine Präsenzsitzung ist, erhält jedes Aufsichtsratsmitglied einen Betrag in Höhe von 1,0 TEUR, der Aufsichtsratsvorsitzende das Doppelte und der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende das 1 1/2-fache.
Es wurden keine Vergütungen für persönlich erbrachte Leistungen außerhalb der Gremientätigkeit, insbesondere für etwaige Beratungs- und Vermittlungsleistungen, gewährt.
Die Vergütung für die Tätigkeit des Aufsichtsrats belief sich im Geschäftsjahr 2018 auf insgesamt 79 TEUR.
VERGÜTUNG DES AUFSICHTSRATS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2018 (IN TEUR)
| NAME | FESTE VERGÜTUNG | SITZUNGSGELD | GESAMT |
|---|---|---|---|
| Dr. Nikolaus Breuel (Aufsichtsratsvorsitzender) | 25 | 10 | 35 |
| Konstantin Graf Lambsdorff | 19 | 8 | 26 |
| Sacha Berlik | 13 | 5 | 18 |
| GESAMT | 56 | 23 | 79 |
9.6 HONORAR DES WIRTSCHAFTSPRÜFERS
Für die Dienstleistungen des Abschlussprüfers Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, sind die folgenden Honorare angefallen:
| WIRTSCHAFTSPRÜFERHONORAR (IN TEUR) | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Abschlussprüfung | 56 | 56 |
| Steuerberatungsleistungen | 23 | 22 |
| Sonstige Leistungen | 0 | 6 |
| GESAMT | 79 | 83 |
9.7 ERKLÄRUNG ZUM DEUTSCHEN CORPORATE GOVERNANCE KODEX
Die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG wurde vom Vorstand und Aufsichtsrat abgegeben und wurde den Aktionären der YOC AG auf der Internetseite www.yoc.com im Bereich "Investor Relations" dauerhaft zugänglich gemacht.
Berlin, im Februar 2019
DIRK-HILMAR KRAUS DER VORSTAND
VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER
(Gemäß § 37y Nr. 1 WpHG i.V.m. §§ 297 Abs. 2 Satz 4 und 315 Abs. 1 Satz 5 HGB)
Ich versichere nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Berlin, 28. April 2019
DIRK-HILMAR KRAUS DER VORSTAND
Bestätigungsvermerk DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLÜSSPRÜFERS
"AN DIE YOC AG, BERLIN
VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS
PRÜFUNGSURTEILE
Wir haben den Konzernabschluss der YOC AG, Berlin, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018, der Konzerngesamterfolgsrechnung, der Konzernkapitalflussrechnung und der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft.
Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der YOC AG für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Die im Konzernlagebericht enthaltene Konzernerklärung zur Unternehmensführung und die Erklärung zum Corporate Governance Kodex haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― | entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2018 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2018 und |
| ― | vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit einem den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden Konzernabschlusses, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Konzernerklärung zur Unternehmensführung sowie der Erklärung zum Corporate Governance Kodex. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.
GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben.
Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.
WESENTLICHE UNSICHERHEIT IM ZUSAMMENHANG MIT DER FORTFÜHRUNG DER UNTERNEHMENSTÄTIGKEIT
Wir weisen auf die Ausführungen des Vorstands im Abschnitt "Prognosebericht der YOC-Gruppe" des Lageberichts, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst wurde, hin. Damit ohne Kapitalmaßnahmen ausreichend Liquidität im Prognosezeitraum vorhanden ist, müssen die Gesellschaft und der Konzern den geplanten Geschäftsverlauf, insbesondere eine deutliche Umsatzsteigerung sowie eine Verbesserung des operativen Ergebnisses realisieren.
Die YOC-Gruppe plant für das Geschäftsjahr 2019 mit einem Umsatz in Höhe von EUR 15,5 Mio. bis EUR 16,5 Mio. und einem operativen Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) in Höhe von EUR 0,2 Mio. bis zu EUR 0,5 Mio. Der Fortbestand des Mutterunternehmens und damit des Konzerns hängt davon ab, dass der geplante operative Geschäftsverlauf realisiert werden kann.
Damit wird auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hingewiesen, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhaltes nicht modifiziert.
BESONDERS WICHTIGE PRÜFUNGSSACHVERHALTE IN DER PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2018 waren.
Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Zusätzlich zu dem im Abschnitt "Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit" beschriebenen Sachverhalt haben wir die unten beschriebenen Sachverhalte als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt bestimmt, die in unserem Bestätigungsvermerk mitzuteilen sind.
1. AUSWEIS DER UMSATZERLÖSE
Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt
Der YOC Konzern generiert seine Umsatzerlöse aus der Erbringung von Mobile Advertising-Dienstleistungen. Dabei stehen die Gesellschaften des YOC Konzerns zwischen den Werbetreibenden (Advertisern) und den Anbietern des Werbeinventars (Publishern).
Im Geschäftsjahr ist der neue Standard zur Umsatzrealisierung IFRS 15 Verträge mit Kunden erstmals anzuwenden. In diesem Zusammenhang ist im Hinblick auf den Ausweis der Umsatzerlöse die Stellung der Gesellschaften des YOC Konzerns als Prinzipal oder Agent nach den Vorschriften des IFRS 15 einzuordnen und ist aufgrund der zugrundeliegenden Kriterien ermessensbehaftet. Aus diesen Gründen ist der Ausweis der Umsätze unter Berücksichtigung der erstmaligen Anwendung der Vorschriften des neuen Standards IFRS 15 ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt.
Prüferisches Vorgehen
Im Rahmen unserer Prüfungshandlungen haben wir die im Konzernabschluss des YOC Konzerns angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für die Realisierung von Umsatzerlösen anhand der in IFRS 15 Verträge mit Kunden definierten Kriterien gewürdigt.
In diesem Zusammenhang haben wir bei der Würdigung besonderes Augenmerk auf die Einordnung der Stellung der Gesellschaften des YOC Konzerns als Prinzipal oder Agent gelegt.
Zur Beurteilung der Stellung der Gesellschaften des YOC Konzerns als Prinzipal oder Agent haben wir insbesondere den Umfang an Integrationsleistungen, die vom YOC Konzern erbracht werden, die Übernahme des Leistungsstörungs- und Ausfallrisikos für die vollständige Werbedienstleistung, die wirtschaftliche Kontrolle des Werbeinventars von Anbietern von Werbeinventar (Publisher) und die Fähigkeit der Gesellschaft, den Preis mit Werbetreibenden festzulegen, untersucht und mit den gesetzlichen Vertretern diskutiert.
Hierzu haben wir unter anderem Beispiele von Dienstleistungsverträgen aus den verschiedenen Vertriebskanälen untersucht und in Stichproben anhand entsprechender Transaktionen auf die oben genannten Kriterien analysiert.
Unsere Prüfungshandlungen haben keine Einwendungen hinsichtlich des Ausweises der Umsatzerlöse ergeben.
Verweis auf zugehörige Angaben
Angaben bezüglich der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen von Umsatzerlösen sind im Konzernanhang in Abschnitt 4.1 "Allgemeine Grundsätze" sowie im Abschnitt 4.2 "Wesentliche Ermessensentscheidungen und Schätzungsunsicherheiten Erfassung von Umsatzerlösen" enthalten.
Ausführungen zur Zusammensetzung der Umsatzerlöse finden sich im Konzernanhang in Abschnitt b. "Erläuterungen zur Konzern-Gesamterfolgsrechnung" unter Textziffer "Umsatzerlöse".
2. WERTHALTIGKEIT SELBST ERSTELLTER SOFTWARE
Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt
Die Aktivierung selbst erstellter Software erfolgt auf Basis der Einschätzung der zukünftigen Verwertbarkeit der entsprechenden Plattformen und Softwareprodukte im operativen Geschäft.
Die Einschätzung der zukünftigen Verwertbarkeit basiert auf Annahmen insbesondere hinsichtlich der erwarteten zukünftigen Cash-Flows aus der Nutzung dieser Software und ist daher ermessensbehaftet.
Aufgrund der Ermessensabhängigkeit der Einschätzung über die zukünftige Verwertbarkeit durch die gesetzlichen Vertreter erachten wir die Werthaltigkeit selbst erstellter Software als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt.
Prüferisches Vorgehen
Wir haben zur Beurteilung der zukünftigen Verwertbarkeit der entsprechenden Plattformen und Anwendungen die geplanten zukünftigen Zahlungseingänge für die selbst erstellte Software auf Basis der Liquiditäts- und Unternehmensplanung des YOC Konzerns gewürdigt. Wir haben die der Planung zugrunde gelegten Annahmen mit den gesetzlichen Vertretern diskutiert und unter Berücksichtigung der historisch erreichten Ergebnisse gewürdigt.
Des Weiteren haben wir aus Plan/Ist Abweichungen der Vergangenheit die Verlässlichkeit der Planungen beurteilt. Ferner haben wir im Rahmen von Stichproben Nachweise für die Nutzung der aktivierten Software und Anwendungen eingeholt.
Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Beurteilung der Werthaltigkeit selbst erstellter Software ergeben.
Verweis auf zugehörige Angaben
Angaben bezüglich der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen von selbst erstellter Software sind im Konzernanhang in Abschnitt 4. "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Immaterielle Vermögenswerte" enthalten.
Ausführungen zur Zusammensetzung der selbst erstellten Software finden sich im Konzernanhang in Abschnitt 6. "Erläuterung zu den einzelnen Bilanzposten" unter Textziffer "Immaterielle Vermögenswerte".
SONSTIGE INFORMATIONEN
Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die in der Erklärung zur Unternehmensführung gem. § 315d HGB enthaltenen Informationen, die im Abschnitt "Corporate-Governance-Bericht" des Konzernlageberichts enthalten sind, ferner die übrigen Bestandteile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks, insbesondere:
| ― | im Abschnitt "Erklärung der gesetzlichen Vertreter" die Versicherung der gesetzlichen Vertreter nach § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB und § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB, |
| ― | der "Bericht des Aufsichtsrats", |
| ― | den Abschnitt "Brief an die Aktionäre", |
| ― | den Abschnitt "Die YOC-Aktie". |
Von diesen sonstigen Informationen haben wir eine Fassung bis zur Erteilung dieses Bestätigungsvermerks erhalten.
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― | wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN KONZERNABSCHLUSS UND DEN KONZERNLAGEBERICHT
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen.
Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben.
Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.
VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt.
Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus:
| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben; |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben; |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann; |
| ― | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt; |
| ― | holen wir ausreichende, geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile; |
| ― | beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns; |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 15. Juni 2018 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 05. November 2018 vom Aufsichtsrat beauftragt.
Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2010 als Konzernabschlussprüfer der YOC AG bestellt.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Gunnar Glöckner."
Berlin, 23. April 2019
**ERNST & YOUNG GMBH
WIRTSCHAFTSPRÜFERGESELLSCHAFT**
GLÖCKNER, Wirtschaftsprüfer
BEHRENDT, Wirtschaftsprüfer
VORSTAND
Der Vorstand bestand zum 31. Dezember 2018 aus einem Mitglied:
DIRK-HILMAR KRAUS
KAUFMANN, BERLIN
Dirk-Hilmar Kraus ist seit 10. September 2013 als Vorstand der YOC AG bestellt.
Er war bereits von 2001 bis 2012 im Vorstand der YOC AG davon ab 2005 als Vorstandsvorsitzender der Gesellschaft. Er gründete die YOC AG gemeinsam mit einem Partner 2001 in Berlin nachdem er für Roland Berger Strategy Consultants als Seniorberater tätig war und sich vornehmlich mit der Restrukturierung und strategischen Neuausrichtung von Unternehmen auseinandersetzte. Dirk-Hilmar Kraus hat keine weiteren Mandate inne.
AUFSICHTSRAT
Der Aufsichtsrat bestand zum 31. Dezember 2018 aus drei Mitgliedern:
DR. NIKOLAUS BREUEL
KAUFMANN, BERLIN
Dr. Nikolaus Breuel ist der Vorsitzende des Aufsichtsrats der YOC AG.
Er besitzt langjährige Erfahrung als CEO in den Bereichen Dienstleistung und Service. Seine Kernkompetenzen liegen in der Definition und Umsetzung von strategischen Unternehmensausrichtungen und Restrukturierungen.
Mandate:
| ― | Geschäftsführender Gesellschafter Karl-J. Kraus GmbH |
| ― | YOC AG: Vorsitzender des Aufsichtsrats seit 01/2014, Mitglied seit 06/2013 |
KONSTANTIN GRAF LAMBSDORFF
RECHTSANWALT, BERLIN
Konstantin Graf Lambsdorff ist der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats der YOC AG sowie Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht.
Er betreut seit über 20 Jahren Unternehmen und Investoren bei Beteiligungen, Finanzierungen und Transaktionen. Konstantin Graf Lambsdorff ist einer der Gründungspartner von Lambsdorff Rechtsanwälte, einem auf Wachstumsunternehmen fokussierten Spin-off einer internationalen Großkanzlei.
Mandate:
| ― | PRIMUS Immobilien AG, Vorsitzender des Aufsichtsrats (seit 2008) |
| ― | Dr. Förster AG: Mitglied des Aufsichtsrats (seit 2016) |
| ― | Lambsdorff Rechtsanwälte PartGmbB: Partner (seit 2012) |
| ― | YOC AG: Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats (seit 01/2014) |
SACHA BERLIK
KAUFMANN, KÖLN
Sacha Berlik ist das dritte Mitglied des Aufsichtsrats der YOC AG.
Der Unternehmer und Investor ist Managing Director EMEA bei The Trade Desk, dem weltweit führenden und unabhängigen Unternehmen im Programmatic Media Buying (Automatisierter Handel von Werbeplätzen). Zuvor war er General Manager von DataXu, einem ebenfalls weltweit tätigen Unternehmen im Programmatic Media Buying.
Neben der Digitalagentur Oridian mit 22 Büros weltweit, baute er eines der ersten europäischen AdNetworks, Active Agent, auf und plante für den großen deutschen Privat-TV-Sender, Sat. 1, dessen Online-Präsenz.
Mandate:
| ― | The Trade Desk: Managing Director EMEA (seit 2016) |
| ― | YOC AG: Mitglied des Aufsichtsrats (seit 01/2014) |
FINANZKALENDER 2019
13. BIS 15. MAI 2019
Frühjahrskonferenz
Frankfurt
29. MAI 2019
Bericht zum ersten Quartal 2019
Berlin
21. AUGUST 2019
Halbjahresfinanzbericht 2019
Berlin
20. NOVEMBER 2019
Bericht zum dritten Quartal 2019
Berlin
YOC-ADRESSEN
BERLIN
YOC AG
YOC Mobile Advertising GmbH
Greifswalder Straße 212
10405 Berlin
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DÜSSELDORF
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MADRID
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Neubaugasse 10/2/17
1070 Wien
Österreich
WARSCHAU
YOC Central Eastern Europe GmbH
SP. Z O. O. ODDZIAŁ W POLSCE
Ul. Biały Kamien 3 m 49
02-593 Warschau
Polen
IMPRESSUM
HERAUSGEBER
YOC AG
Greifswalder Straße 212
10405 Berlin
Deutschland
T + 49 (0) 30 726 162 - 0
F + 49 (0) 30 726 162 - 222
Registereintragung:
Amtsgericht Berlin HRB 77 285
GESAMTKONZEPT UND REDAKTION
YOC AG
Investor Relations
www.yoc.com
GESTALTUNG, SATZ UND LAYOUT
FORMLOS BERLIN
www.formlos-berlin.de
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