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YOC AG Annual Report 2017

May 3, 2018

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Annual Report

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YOC AG

Berlin

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

GESCHÄFTSBERICHT 2017

www.yoc.com

KENNZAHLEN DER YOC-GRUPPE

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UMSATZ UND ERGEBNIS (IN TEUR) 2017 2016 VERÄNDERUNG ABSOLUT VERÄNDERUNG IN

%
Umsatz gesamt 14.372 11.960 2.412 20
Mittel- und Osteuropa1) 10.691 8.352 2.339 28
Restliches Europa2) 3.681 3.607 73 2
Rohertragsmarge (in %) 38,8 36,5 2 6
Gesamtleistung 15.000 12.486 2.515 20
EBITDA -83 -1.126 1.043 93
EBITDA-Marge (in %) -1 -9 k.A. k.A.
Ergebnis nach Steuern -530 -1.699 1.169 69
Ergebnis je Aktie verwässert in Euro -0,16 -0,52 0,36 69
Ergebnis je Aktie unverwässert in Euro -0,16 -0,52 0,36 69

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MITARBEITER 2017 2016 VERÄNDERUNG ABSOLUT VERÄNDERUNG IN

%
Durchschnittliche Anzahl Mitarbeiter3) 51 50 1 2
Mitarbeiterzahl zum 31. Dezember 53 48 5 10
Umsatz je Mitarbeiter (in TEUR) 282 239 43 18
Gesamtleistung je Mitarbeiter (in TEUR) 294 250 44 18

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BILANZ UND KAPITALFLUSSRECHNUNG 2017 2016 VERÄNDERUNG ABSOLUT VERÄNDERUNG IN

%
Bilanzsumme 4.715 3.989 726 18
Operativer Cash-Flow 149 -952 1.101 116

1) D-A-CH und Polen

2) Spanien und Vereinigtes Königreich

3) Auf Basis der festangestellten Mitarbeiter

Bei der Verwendung von gerundeten Beträgen und Kennzahlen können aufgrund kaufmännischer Rundungen Differenzen auftreten.

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EBITDA-ENTWICKLUNG AUF QUARTALSEBENE (UNGEPRÜFT) (IN TEUR) GESAMT Q4 Q3 Q2 Q1
2017
EBITDA -83 392 -244 -113 -118
Aufwand virtuelles Aktienoptionsprogramm 339 -32 129 204 38
Bereinigtes EBITDA 256 359 -115 91 -80
2016
EBITDA -1.126 173 -583 -276 -440
Aufwand virtuelles Aktienoptionsprogramm 133 83 33 8 8
Bereinigtes EBITDA -992 256 -550 -268 -431
VERÄNDERUNGEN DES BEREINIGTEN EBITDA
absolut 1.248 103 435 359 352
in % 126 40 79 134 82

Bei der Verwendung von gerundeten Beträgen und Kennzahlen können aufgrund kaufmännischer Rundungen Differenzen auftreten.

STOP ADVERTISING. START TELLING A STORY.

01 AN UNSERE AKTIONÄRE

MOBILE FIRST SEIT 2001 - MIT UNSERER NEUEN TECHNOLOGIE VIS.X IN DIE ZUKUNFT.

BRIEF AN DIE AKTIONÄRE

Sehr verehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

die YOC-Gruppe ist einer der führenden unabhängigen Anbieter für Mobile Advertising in Europa und greift auf eine seit 2001 gewachsene Expertise zurück. Durch unsere Produkte gewinnt Werbung Nutzen, Individualität und Kreativität. Werben mit YOC bedeutet, Menschen zu erreichen, sie zu unterhalten, zu inspirieren und für Marken sowie deren Produkte zu begeistern.

Wir freuen uns, Ihnen für das Geschäftsjahr 2017 ein zwanzigprozentiges Umsatzwachstum sowie ein operativ ausgeglichenes Ergebnis berichten zu können. Letzteres bedeutet die Erreichung eines weiteren wichtigen Meilensteins auf unserem Weg.

Gleichzeitig haben wir die strategische Positionierung als Anbieter für Werbetechnologie (Ad Tech) mit der Inbetriebnahme unserer eigenentwickelten Supply Side-Plattform VIS.X für den hochautomatisierten Handel von digitalem Mediainventar im Dezember 2017 vollzogen.

Unser Team treibt diese Entwicklung mit hohem Engagement sowie bemerkenswerter Expertise voran. Daher gilt mein erster Dank allen Kolleginnen und Kollegen, die jeden Tag einen super Job machen! Zusätzlich gebührt mein Dank unserem Aufsichtsrat, der umsichtig und couragiert hinter uns steht.

In Konsequenz dessen resultierte wie in den Vorjahren eine weitere deutliche Verbesserung des bereinigten operativen Ergebnisses (EBITDA). Im Geschäftsjahr 2017 wuchs dieses aufgrund von vier Faktoren um rund 1,3 Mio. EUR:

Anstieg der Umsatzerlöse um rund 20% auf 14,4 Mio. EUR (2016: 12,0 Mio. EUR) sowie Steigerung des Umsatzes pro Mitarbeiter um 18%;
Erhöhung des Anteils des programmatischen Geschäftes (automatisierter Vertrieb über interagierende Handelssysteme in Echtzeit) auf über 30 % des Gesamtumsatzes (2016: 25 %);
Wachstum des Umsatzanteils der eigenentwickelten Ad Tech-Produkte mit Konsequenz einer weiter verbesserten Rohertragsquote um weitere zwei Basispunkte auf nunmehr 39 % (2016: 37 %);
Konstante Fixkosten des Unternehmens auf Vorjahresniveau aufgrund Skalierung unserer Prozesse.

Aufgrund des positiven Kursverlaufs unserer Aktie erfolgte die Bildung außerplanmäßiger Rückstellungen in Höhe von rund 0,3 Mio. EUR für das virtuelle Aktienoptionsprogramm zugunsten der Führungskräfte des Unternehmens.

Im vorliegenden Geschäftsbericht für das Jahr 2017 erfolgt daher ein Ausweis des operativen Ergebnisses in Höhe von -0,1 Mio. EUR (2016: -1,1 Mio. EUR).

Unsere proprietäre Plattform VIS.X wird eine hohe Bedeutung für uns entfalten, da wir nunmehr in der Lage sind, unsere eigenen Werbeformate automatisiert auszuliefern - ein strategischer Wettbewerbsvorteil gegenüber den etablierten Handelsplattformen. Momentan befinden wir uns in dem Prozess der technologischen Anbindung an die Einkaufsplattformen unserer Kunden. Die ersten über die Plattform VIS.X gehandelten Kampagnen werden bereits erfolgreich abgewickelt.

Der Fokus im laufenden Geschäftsjahr 2018 liegt in der Weiterentwicklung unserer Plattform sowie eines deutlich ansteigenden Handelsvolumens, das über VIS.X abgewickelt wird.

Parallel dazu werden wir in mindestens einen weiteren Markt eintreten und somit unsere Aktivitäten weiter internationalisieren.

Verehrte Aktionärinnen und Aktionäre, mit unserer einzigartigen Technologieplattform sowie unserer langjährigen Expertise bieten wir Kunden eine schnelle Umsetzung und erstklassige Servicequalität. Diesen Zielen fühlen wir uns verpflichtet - jeden Tag.

Ich danke Ihnen herzlich für das entgegengebrachte Vertrauen und freue mich auf die weitere Zusammenarbeit mit Ihnen.

Herzliche Grüße

DIRK-HILMAR KRAUS, CEO

BERICHT DES AUFSICHTSRATS

Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2017 seine Aufgaben und Pflichten nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung umfassend und sorgfältig wahrgenommen.

Er hat sich intensiv mit der Lage des Unternehmens beschäftigt sowie den Vorstand bei der Leitung der Gesellschaft regelmäßig beraten und dessen Tätigkeit laufend überwacht. Dabei hat er sich von der Recht-, Zweck- und Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugt.

Die Überwachung bezog sich auch auf angemessene Maßnahmen zu Risikovorsorge und Compliance. Der Aufsichtsrat hat ebenfalls überwacht, dass der Vorstand die ihm nach § 91 Abs. 2 AktG obliegenden Maßnahmen in geeigneter Form getroffen hat.

In alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für die Gesellschaft war der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden und hat diese ausführlich erörtert. Der Aufsichtsrat hat sich mittels regelmäßiger schriftlicher und mündlicher Berichte des Vorstands pflichtgemäß mit der Umsatz- und Ertragslage des Unternehmens, dem Geschäftsverlauf, der beabsichtigten Geschäftspolitik und der Unternehmensplanung sowie dem Risikomanagementsystem und dem internen Kontrollsystem befasst.

In Bezug auf Entscheidungen oder Maßnahmen des Vorstands, die nach Gesetz oder geltender Geschäftsordnung des Vorstands der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen, hat der Aufsichtsrat jeweils nach gründlicher Prüfung der unterbreiteten Unterlagen und nach eingehender Erörterung seine Zustimmung erteilt.

Neben zahlreichen Sachthemen, zustimmungspflichtigen Maßnahmen und der Geschäftsentwicklung wurden im Geschäftsjahr 2017 grundsätzliche Fragen der Unternehmens- und Produktstrategie, der Finanzierung, der Entwicklung des internationalen Geschäftes sowie Personalentscheidungen ausführlich beraten. Kurzfristige, mittelfristige und langfristige Themen wurden gleichermaßen behandelt.

ZUSAMMENSETZUNG DES AUFSICHTSRATS

Der Aufsichtsrat der YOC AG setzte sich im Jahr 2017 aus drei Personen zusammen: Dr. Nikolaus Breuel übte den Vorsitz des Gremiums aus. Seine Stellvertretung übernahm Konstantin Graf Lambsdorff. Komplettiert wurde das Gremium durch Sacha Berlik als drittes Aufsichtsratsmitglied.

WESENTLICHE THEMEN DER AUFSICHTSRATSTÄTIGKEIT

Im Berichtszeitraum fanden insgesamt fünf Präsenzsitzungen des Aufsichtsrats statt. Zudem wurden telefonische sowie schriftliche Beschlussfassungen des Aufsichtsrats durchgeführt. Der Aufsichtsrat wurde vom Vorstand der YOC AG kontinuierlich über die aktuelle Entwicklung der Geschäftslage und alle wesentlichen Geschäftsvorfälle unterrichtet.

Über Vorkommnisse von besonderer Bedeutung wurde der Aufsichtsrat auch zwischen den Sitzungen durch den Vorstand informiert. Darüber hinaus führten der Aufsichtsratsvorsitzende und der Vorstand regelmäßig Informations- und Beratungsgespräche.

Der Aufsichtsrat machte ebenfalls von der Möglichkeit Gebrauch, sich ohne die Anwesenheit des Vorstands zu besprechen. In den Präsenzsitzungen und den sonstigen Beschlussfassungen im Geschäftsjahr 2017 war der Aufsichtsrat jederzeit beschlussfähig und vollständig. Anhaltspunkte für mögliche Interessenkonflikte von Aufsichtsratsmitgliedern traten im Geschäftsjahr 2017 nicht auf.

Vorrangige Aufmerksamkeit widmete der Aufsichtsrat wirtschaftlichen und strategischen Aspekten wie der Geschäftsentwicklung der Standorte in Deutschland, Österreich, Polen, Spanien und Großbritannien sowie der Produktentwicklung, der Weiterentwicklung des Geschäftsmodells zum Anbieter für Werbetechnologie sowie der Wirtschaftsplanung der Gesellschaft.

In der Aufsichtsratssitzung vom 13. Februar 2017 befasste sich der Aufsichtsrat nach einem Rückblick auf die Entwicklung des Geschäftsjahres 2016 insbesondere mit der aktuellen Umsatzlage der YOC-Ländergesellschaften sowie der Produktentwicklung.

Die Sitzung am 20. April 2017 wurde hauptsächlich dem Jahresabschluss 2016 gewidmet. Der Aufsichtsrat billigte diesen per gleichem Datum mit entsprechendem Beschluss. Weitere Tagesordnungspunkte waren die Diskussion hinsichtlich der Produkt- und Technologieentwicklung sowie die Liquiditätsplanung der Gesellschaft.

Im Rahmen der Aufsichtsratssitzung am 13. Juli 2017 standen die aktuelle Geschäftsentwicklung sowie der Entwicklungsstand im Technologie- und Produktbereich im Fokus.

In der Sitzung vom 17. Oktober 2017 wurden die erste Hochrechnung für das Geschäftsjahr 2017 sowie die weitere Liquiditätsentwicklung diskutiert. Weitere Themen dieser Sitzung waren die Vertriebsaktivitäten in Deutschland und die Grobplanung für das Geschäftsjahr 2018.

Am 18. Dezember 2017 fand die 100. Sitzung des Aufsichtsrats der YOC AG statt. Der Aufsichtsrat genehmigte den Wirtschaftsplan der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2018. Im Rahmen dessen setzte sich das Gremium mit der Liquiditätsplanung für das Geschäftsjahr 2018 auseinander. Zudem beschäftigte sich der Aufsichtsrat intensiv mit dem Entwicklungsstand der neuen Supply Side-Plattform "VIS.X", die im Zentrum der Weiterentwicklung des Unternehmens zu einem Anbieter von Werbetechnologie steht.

Im Geschäftsjahr 2017 fasste der Aufsichtsrat zahlreiche Beschlüsse: Unter anderen am 18. Januar 2017 zur Aufnahme eines Gesellschafterdarlehens, am 30. Juni 2017 zu den Festlegungen zur Frauenquote oder am 17. Juli 2017, am Tag der Hauptversammlung, zur erneuten Wahl von Dr. Nikolaus Breuel zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats.

PRÜFUNG DES JAHRES- UND KONZERNABSCHLUSSES 2017

Der durch den Aufsichtsrat beauftragte Abschlussprüfer, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, hat den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss sowie den in zusammengefasster Form erstellten Konzern- und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017 geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Der Abschlussprüfer hat zudem im Rahmen seiner Prüfung zusammenfassend festgestellt, dass der Vorstand ein den gesetzlichen Vorschriften entsprechendes Risikomanagementsystem eingerichtet hat und dass dieses grundsätzlich geeignet ist, Tendenzen, die die positive Weiterentwicklung des Unternehmens gefährden könnten, frühzeitig zu erkennen.

Die vorstehenden Unterlagen und die Prüfungsberichte wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Die Unterlagen wurden in Anwesenheit des Abschlussprüfers in der Bilanzsitzung am 20. April 2018 umfassend geprüft und erörtert.

Der Abschlussprüfer berichtete dabei über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und stand für ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Der Abschlussprüfer ging auch auf Umfang, Schwerpunkte und Kosten der Abschlussprüfung ein. Umstände, die die Befangenheit des Abschlussprüfers besorgen lassen, lagen nicht vor. Den Bericht des Abschlussprüfers nahm der Aufsichtsrat zur Kenntnis und schloss sich dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer an. Der Aufsichtsrat stimmte mit dem Vorstand in seiner Einschätzung der Lage der YOC AG und der YOC-Gruppe überein.

Da die eigene Prüfung keine Einwendungen ergab, billigte der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss sowie den in zusammengefasster Form erstellten Konzern- und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017. Der Jahresabschluss der YOC AG ist damit festgestellt.

CORPORATE GOVERNANCE

Der Aufsichtsrat hat sich auch im Geschäftsjahr 2017 mit den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex beschäftigt. In diesem Zusammenhang überprüfte der Aufsichtsrat ebenfalls die Angemessenheit und Üblichkeit der Vorstandsvergütung.

Weiterhin hat der Aufsichtsrat die Effizienz seiner Tätigkeit sowie die Inhalte der Erklärung zur Unternehmensführung, einschließlich der Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex nach § 161 AktG, erörtert. Vorstand und Aufsichtsrat haben im Februar 2018 ihre gemeinsame Entsprechenserklärung erneuert.

Die Gesellschaft entspricht den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex weitgehend. Die Entsprechenserklärung mit Erläuterungen hinsichtlich der Abweichungen von den Empfehlungen befindet sich als Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung in diesem Geschäftsbericht. Zudem wurde diese auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht.

Weitere Informationen zur Corporate Governance bei der YOC AG können Sie dem Corporate Governance Bericht in diesem Geschäftsbericht entnehmen.

PERSONELLE VERÄNDERUNGEN IM VORSTAND

Im Geschäftsjahr 2017 gab es keine personellen Veränderungen im Vorstand der Gesellschaft.

DANK AN DEN VORSTAND SOWIE DIE MITARBEITERINNEN UND MITARBEITER DER YOC AG

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der YOC AG und aller Konzerngesellschaften für ihren hohen Einsatz im zurückliegenden Geschäftsjahr.

Berlin, im April 2018

DR. NIKOLAUS BREUEL, VORSITZENDER DES AUFSICHTSRATES

CORPORATE GOVERNANCE

Corporate Governance hat bei der YOC AG einen hohen Stellenwert: Sie steht für eine verantwortungsbewusste und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Führung und Kontrolle unseres Unternehmens.

Effiziente Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, Achtung der Aktionärsinteressen sowie Offen -heit und Transparenz der Unternehmenskommunikation sind wesentliche Aspekte guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung und -kontrolle.

Vorstand und Aufsichtsrat berichten wie folgt über Corporate Governance bei der YOC AG:

Die YOC AG entspricht den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der aktuellen Fassung vom 07. Februar 2017 mit Ausnahme der Ziffern 3.8 Abs. 3, Ziffer 4.1.5, Ziffer 4.2.1, Ziffer 4.2.2. Abs. 2, Ziffer 5.1.2 Abs. 1 Satz 2, Ziffer 5.1.2 Abs. 2 Satz 3, Ziffer 5.3.1, 5.3.2 und 5.3.3, Ziffer 5.4.1 Abs. 2, Ziffer 5.4.3 Satz 2, und Ziffer 7.1.2 Satz 4. Vorstand und Aufsichtsrat der YOC AG haben die am Ende dieses Berichts aufgeführte Erklärung zum Corporate Governance Kodex (Entsprechenserklärung 2017) verabschiedet.

Sie ist auf der Internetseite der YOC AG unter www.yoc.com (Bereich Investor Relations) veröffentlicht.

AKTIONÄRE UND HAUPTVERSAMMLUNG

Die YOC AG berichtet ihren Aktionären viermal im Geschäftsjahr über die Geschäftsentwicklung sowie über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Konzerngesellschaften.

Die Hauptversammlung beschließt unter anderem über die Gewinnverwendung, die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie die Wahl des Abschlussprüfers. Satzungsänderungen und kapitalverändernde Maßnahmen werden ausschließlich von der Hauptversammlung beschlossen und vom Vorstand umgesetzt. Aktionäre können Gegenanträge zu Beschlussvorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat stellen und Beschlüsse der Hauptversammlung anfechten. Die Beschlüsse der Hauptversammlung bedürfen der Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit das Gesetz oder die Satzung nicht etwas anderes vorschreibt.

Die Satzung kann auf der Internetseite der YOC AG unter www.yoc.com (Bereich Investor Relations) eingesehen werden.

Durch den Einsatz elektronischer Kommunikationsmittel, insbesondere des Internets, erleichtert der Vorstand den Aktionären die Information über die Hauptversammlung und ermöglicht ihnen durch Stimmrechtsvertreter, ihr Stimmrecht auch in Abwesenheit auszuüben.

Alle erforderlichen Berichte und Unterlagen werden den Anteilseignern zuvor auch über die Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht.

FÜHRUNGS- UND KONTROLLSTRUKTUR

Gemäß dem deutschen Aktienrecht hat die YOC AG eine zweigeteilte Führungs- und Kontrollstruktur, die Vorstand und Aufsichtsrat umfasst. Im dualen Führungssystem sind Geschäftsleitung (Vorstand) und Geschäftskontrolle (Aufsichtsrat) personell strikt getrennt.

Eine gleichzeitige Tätigkeit in Aufsichtsrat und Vorstand ist rechtlich nicht zulässig. Aufgaben und Verantwortlichkeiten dieser beiden Organe sind gesetzlich jeweils klar festgelegt. Der Vorstand leitet das Unternehmen, während der Aufsichtsrat den Vorstand berät und überwacht.

VORSTAND

Der Vorstand bestand zum 31. Dezember 2017 aus einem Mitglied.

Aktuelle Informationen zum CEO der YOC AG, Dirk-Hilmar Kraus, finden Sie in diesem Geschäftsbericht. Weitere Informationen sind im Internet unter www.yoc.com (Bereich Investor Relations) verfügbar.

Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung und kontrolliert die Konzerngesellschaften. Er ist dabei an das Unternehmensinteresse gebunden und der Steigerung des nachhaltigen Unternehmenswertes verpflichtet. Er ist für die strategische Ausrichtung des Unternehmens in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat zuständig.

Der Vorstand arbeitet eng mit dem Aufsichtsrat zusammen. Er informiert ihn regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Gesamtunternehmen relevanten Fragen der Strategie und Strategieumsetzung, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Finanz- und Ertragslage, der Compliance sowie über unternehmerische Risiken. Der Vorstand ist zuständig für die Aufstellung der Quartalsberichte, der Halbjahres- und der Jahresabschlüsse der YOC AG sowie des Konzernabschlusses.

Er sorgt für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sowie für ein angemessenes Risikomanagement im Unternehmen.

AUFSICHTSRAT

Der Aufsichtsrat der YOC AG besteht aus drei Mitgliedern, die gemäß § 101 AktG in Verbindung mit § 10 Abs. 2 der Satzung von der Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung bestellt werden, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, gewählt werden.

Näheres zu den Mitgliedern des Aufsichtsrats finden Sie unter www.yoc.com (Bereich Investor Relations) oder in diesem Geschäftsbericht.

Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand bei der Führung der Geschäfte. In regelmäßigen Abständen erörtert der Aufsichtsrat mit dem Vorstand die Geschäftsentwicklung und -planung sowie die Strategie und deren Umsetzung. Nach Erörterung mit dem Abschlussprüfer und eigener Prüfung billigt der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und nimmt den Konzernabschluss billigend zur Kenntnis. Er bestellt ferner den Vorstand.

Grundlegende Entscheidungen, die die YOC AG betreffen, bedürfen seiner Zustimmung. Hierzu gehören Entscheidungen oder Maßnahmen, die die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage des Unternehmens grundlegend verändern.

Der Aufsichtsrat hat die Informations- und Berichtspflichten des Vorstands festgelegt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind in ihren Entscheidungen unabhängig und nicht an Vorgaben oder Weisungen Dritter gebunden.

Außerdem bedürfen Beratungs-, Dienstleistungs- und andere Verträge zwischen der YOC AG und ihren Tochtergesellschaften einerseits und Mitgliedern des Aufsichtsrats andererseits der Zustimmung des Aufsichtsrats.

VERGÜTUNGSBERICHT

Der Vergütungsbericht richtet sich nach den "Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex". Er fasst die Grundsätze zusammen, die auf die Festlegung der Vergütung des Vorstands der YOC AG Anwendung finden und erläutert Höhe und Struktur des Vorstandseinkommens. Außerdem werden Grundsätze und Höhe der Vergütung des Aufsichtsrats beschrieben.

Der Vergütungsbericht beinhaltet außerdem Angaben, die nach den Erfordernissen des deutschen Handelsrechts Bestandteile des Konzernanhangs nach § 314 HGB sowie des Konzernlageberichts nach § 315 HGB sind.

VERGÜTUNG DES VORSTANDS

Für die Festlegung der Vorstandsvergütung ist der Aufsichtsrat zuständig. Dabei werden die Größe und die Tätigkeit des Unternehmens, seine wirtschaftliche und finanzielle Lage, die Aufgabe des jeweiligen Vorstandsmitglieds sowie die Höhe und Struktur der Vorstandsvergütungen im branchenspezifischen Vergleichsumfeld berücksichtigt.

Die Vergütung ist leistungsorientiert. Sie ist so bemessen, dass sie am Markt für hoch qualifizierte Führungskräfte wettbewerbsfähig ist und Anreiz für erfolgreiches Arbeiten gibt. Sie setzte sich im Geschäftsjahr 2017 aus einer fixen Grundvergütung, einem variablen Bestandteil sowie der Teilnahme am virtuellen Aktienoptionsprogramm zusammen:

Die Grundvergütung ist eine fixe, auf das Gesamtjahr bezogene Barvergütung, die an dem Verantwortungsbereich des jeweiligen Vorstandsmitglieds ausgerichtet ist und in zwölf monatlichen Raten ausbezahlt wird.
Den variablen Bestandteil bildet eine Barvergütung als Erfolgsbeteiligung, die sich am operativen Ergebnis nach IFRS (EBITDA) der YOC AG orientiert und in der Höhe nach oben begrenzt ist.
Mit der Teilnahme an dem im Jahr 2014 aufgelegten virtuellen Aktienoptionsprogramm erhalten vom Aufsichtsrat zu bestimmende Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft virtuelle Aktienoptionen (Phantom Stocks).

Mit dem virtuellen Aktienoptionsprogramm wird ein auf die tatsächliche Beteiligung der Berechtigten am Eigenkapital der Gesellschaft gerichtetes Aktienoptionsprogramm nachgebildet. Anders als bei einem mit "echten" Aktienoptionen unterlegten Optionsprogramm berechtigen die virtuellen Optionen bei ihrer Ausübung nicht zum Bezug von Aktien an der Gesellschaft, sondern räumen dem Berechtigten nach näherer Maßgabe der Optionsbedingungen einen Anspruch gegen die Gesellschaft auf Zahlung eines bestimmten Geldbetrages in bar ein.

Durch die virtuellen Optionen wird keine gesellschaftsrechtliche Beteiligung an der Gesellschaft begründet, insbesondere besteht kein aktienrechtlicher Anspruch auf Informations- oder Teilhaberechte, Stimmrechte oder Teilhabe am Jahresergebnis.

VERGÜTUNG DES AUFSICHTSRATS

Die Vergütung des Aufsichtsrats ist auf Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat durch die Hauptversammlung der YOC AG festgesetzt worden. Die Vergütung des Aufsichtsrats besteht aus einer festen Vergütung in Höhe von 12,5 TEUR für ein Geschäftsjahr.

Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Doppelte dieses Betrages, der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende das 1 ½-fache dieses Betrages. Pro Aufsichtsratssitzung, die eine Präsenzsitzung ist, erhält jedes Aufsichtsratsmitglied einen Betrag in Höhe von 1,0 TEUR, der Aufsichtsratsvorsitzende das Doppelte und der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende das 1 ½-fache.

Es wurden keine Vergütungen für persönlich erbrachte Leistungen außerhalb der Gremientätigkeit, insbesondere für etwaige Beratungs- und Vermittlungsleistungen, gewährt.

Die Vergütung für die Tätigkeit des Aufsichtsrats belief sich im Geschäftsjahr 2017 auf insgesamt 79 TEUR.

VERGÜTUNG DES AUFSICHTSRATS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2017 (IN TEUR)

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NAME FESTE VERGÜTUNG SITZUNGSGELD GESAMT
Dr. Nikolaus Breuel (Aufsichtsratsvorsitzender) 25 10 35
Konstantin Graf Lambsdorff 19 8 26
Sacha Berlik 13 5 18
GESAMT 56 23 79

RECHNUNGSLEGUNG UND ABSCHLUSSPRÜFUNG

Der Konzernjahresabschluss und die Zwischenabschlüsse werden nach IFRS aufgestellt. Der Konzernabschluss wird vom Vorstand aufgestellt und vom Abschlussprüfer sowie vom Aufsichtsrat geprüft.

Beim Konzernabschluss konnte im Geschäftsjahr 2017 die Frist zur öffentlichen Zugänglichmachung von 90 Tagen nach Geschäftsjahresende gemäß Ziffer 7.1.2 Satz 4 des Deutschen Corporate Governance Kodex nicht eingehalten werden.

Die Gesellschaft wird sich bemühen, der Empfehlung nach Ziffer 7.1.2 Satz 4 des Deutschen Corporate Governance Kodex Folge zu leisten, kann dies aber für das Jahr 2018 nicht zusichern.

Mit dem Abschlussprüfer, der Ernst & Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, Niederlassung Berlin, wurde vereinbart, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrats über Ausschluss- oder Befangenheitsgründe, die während der Prüfung auftreten, unverzüglich unterrichtet wird und dass der Abschlussprüfer über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Fragestellungen und Vorkommnisse, die sich bei der Durchführung der Abschlussprüfung ergeben, unverzüglich berichtet.

TRANSPARENZ

Alle Teilnehmer am Kapitalmarkt werden von der YOC AG einheitlich, umfassend, zeitnah und zeitgleich informiert. Die Berichterstattung über die Geschäftslage und die Ergebnisse der YOC AG und des YOC-Konzerns erfolgt durch den Geschäftsbericht, den Halbjahresbericht und die Zwischenberichte.

Darüber hinaus erfolgen Informationen durch Ad-hoc-Mitteilungen, soweit dies rechtlich erforderlich ist, sowie durch Pressemitteilungen und die Internetseite der Gesellschaft.

Um die Gleichbehandlung aller Kapitalmarktteilnehmer zu gewährleisten, veröffentlicht die YOC AG kapitalmarktrelevante Informationen zugleich auf Deutsch und Englisch auch auf der Internetseite der Gesellschaft.

Die Termine der Finanzberichterstattung werden mit ausreichendem zeitlichem Vorlauf im Finanzkalender veröffentlicht.

Meldepflichtige Änderungen der Zusammensetzung der Aktionärsstruktur gemäß § 26 WpHG sowie Erwerb und Veräußerung von Aktien der Personen, die bei der YOC AG Führungsaufgaben wahrnehmen (Directors' Dealings gemäß § 15 a WpHG), werden ebenfalls vom Vorstand veröffentlicht. Nachfolgend wird der Anteilsbesitz von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats, der direkt oder indirekt größer als 1 % der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien ist, per 31.12.2017 aufgelistet:

Dirk-Hilmar Kraus: 619.685 Aktien

NÄHERE ANGABEN ÜBER DAS AKTIENOPTIONSPROGRAMM DER YOC AG

Im Jahr 2009 wurde das YOC Management-Incentive Programm in Höhe von insgesamt bis zu 175.000 Bezugsrechten aufgelegt. Ein Bezugsrecht berechtigte zum Bezug einer Aktie der YOC AG.

Die Bezugsrechte zum Erwerb von YOC-Aktien konnten an Mitglieder des Vorstands (bis zu 115.500 Bezugsrechte) und an Mitarbeiter (bis zu 59.500 Bezugsrechte) ausgegeben werden.

Die Ausgabe von Bezugsrechten aus dem YOC Management-Incentive Programm konnte in genau definierten Erwerbszeiträumen, letztmalig im Geschäftsjahr 2012 erfolgen.

Zum 31. Dezember 2017 sind alle Bezugsrechte aus dem im Jahr 2009 aufgelegten YOC Management-Incentive Programm vollständig verfallen.

NÄHERE ANGABEN ÜBER DAS VIRTUELLE AKTIENOPTIONSPROGRAMM

Mit der Teilnahme an dem im Jahr 2014 aufgelegten virtuellen Aktienoptionsprogramm erhalten a) vom Aufsichtsrat zu bestimmende Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft sowie b) vom Vorstand der Gesellschaft zu bestimmende Mitarbeiter der zweiten Führungsebene sowie andere herausgehobene Mitarbeiter virtuelle Aktienoptionen (Phantom Stocks).

Mit dem virtuellen Aktienoptionsprogramm wird ein auf die tatsächliche Beteiligung der Berechtigten am Eigenkapital der Gesellschaft gerichtetes Aktienoptionsprogramm nachgebildet. Anders als bei einem mit "echten" Aktienoptionen unterlegten Optionsprogramm berechtigen die virtuellen Optionen bei ihrer Ausübung nicht zum Bezug von Aktien an der Gesellschaft, sondern räumen dem Berechtigten nach näherer Maßgabe der Optionsbedingungen einen Anspruch gegen die Gesellschaft auf Zahlung eines bestimmten Geldbetrages in bar ein.

Durch die virtuellen Optionen wird keine gesellschaftsrechtliche Beteiligung an der Gesellschaft begründet, insbesondere besteht kein aktienrechtlicher Anspruch auf Informations- oder Teilhaberechte, Stimmrechte oder Teilhabe am Jahresergebnis.

Den optionsberechtigten Mitgliedern des Vorstands können insgesamt 80.000 virtuelle Optionen zugeteilt werden.

Den optionsberechtigten Mitarbeitern der zweiten Führungsebene sowie anderen herausgehobenen Mitarbeitern können jeweils höchstens 20.000 virtuelle Optionen zugeteilt werden. Insgesamt ist das virtuelle Optionsprogramm für Mitarbeiter der zweiten Führungsebene sowie andere herausgehobene Mitarbeiter auf 90.000 virtuelle Optionen beschränkt. Im Umfang verfallener virtueller Optionen können neue gewährt werden.

Virtuelle Optionen konnten erstmals im Jahr 2014 ausgegeben werden und zwar jeweils innerhalb von einem Monat nach der Veröffentlichung des Zwischenberichts für das dritte Quartal beziehungsweise des Jahresabschlussberichts. Letztmalig konnten virtuelle Optionen im Ausgabezeitraum des Geschäftsjahres 2017 erworben werden.

Zum Stichtag 31. Dezember 2017 sind 40.000 virtuelle Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands und weitere 60.000 an Mitarbeiter der zweiten Führungsebene und andere herausgehobene Mitarbeiter ausgegeben worden. Die virtuellen Optionen können durch die Berechtigten frühestens drei Jahre nach der jeweiligen Ausgabe ausgeübt werden.

Der Ausübungspreis orientiert sich am durchschnittlichen Xetra-Schlusskurs der YOC-Aktie der letzten 30 Tage vor dem Zuteilungstag. Ausübungsvoraussetzung ist unter anderem ein nach dem Zuteilungstag mindestens ein Jahr bestehendes ungekündigtes Arbeitsverhältnis des Berechtigten sowie die Erfüllung bestimmter Erfolgsziele. Die Erfolgsziele sehen die Steigerung des Börsenkurses der YOC-Aktie vor.

Die Ausübung der virtuellen Optionen darf nur in genau definierten Ausübungszeiträumen erfolgen. Die Ausübungszeiträume orientieren sich dabei wieder an der Veröffentlichung des Quartals- beziehungsweise des Halbjahres- beziehungsweise des Jahresabschlussberichts der Gesellschaft. Die Ausübungszeiträume umfassen jeweils 19 Bankarbeitstage.

Im Geschäftsjahr 2017 sind keine virtuellen Optionen ausgeübt worden.

ERKLÄRUNG VON VORSTAND UND AUFSICHTSRAT DER YOC AG GEMÄß § 161 AKTG ZUM DEUTSCHEN CORPORATE GOVERNANCE KODEX IN DER FASSUNG VOM 07. FEBRUAR 2017 (ENTSPRECHENSERKLÄRUNG 2017)

Nach § 161 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Aktiengesellschaft jährlich zu erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen begründet nicht angewendet wurden oder werden. Die Erklärung ist auf der Internetseite der Gesellschaft öffentlich zugänglich zu machen.

Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) enthält Regelungen unterschiedlicher Bindungswirkung. Neben Darstellungen des geltenden Aktienrechts enthält er Empfehlungen, von denen die Gesellschaften abweichen können; sie sind dann aber verpflichtet, dies jährlich offen zu legen.

Nach § 161 AktG müssen Abweichungen von den Empfehlungen des DCGK auch begründet werden. Darüber hinaus enthält der DCGK Anregungen, von denen ohne Offenlegung abgewichen werden kann.

Die nachfolgende Erklärung betrifft den Zeitraum seit der letzten Entsprechenserklärung vom Februar 2017 und bezieht sich auf die Anforderungen des DCGK in seiner aktuellen Fassung vom 07. Februar 2017.

Vorstand und Aufsichtsrat der YOC AG erklären, dass den Empfehlungen "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" grundsätzlich entsprochen wird und in der Vergangenheit entsprochen wurde. Vorstand und Aufsichtsrat der YOC AG beabsichtigen, diese auch in Zukunft zu beachten.

Lediglich die folgenden Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex wurden und werden nicht angewendet:

Ziffer 3.8 Abs. 3 DCGK: Die Gesellschaft ist der Ansicht, dass die Motivation und Verantwortung, mit der die Mitglieder des Aufsichtsrats ihre Aufgaben wahrnehmen, durch einen Selbstbehalt nicht verbessert werden. Die D&O-Versicherung dient der Absicherung wesentlicher Eigenrisiken der Gesellschaft und allenfalls in zweiter Linie dem Vermögensschutz der Organmitglieder. Die D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat wurde deshalb ohne Selbstbehalt abgeschlossen.
Ziffer 4.1.3 Satz 2 und 3 DCGK: Die YOC AG hat angemessene, an der Risikolage des Unternehmens ausgerichtete Maßnahmen installiert, um für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmensinternen Richtlinien zu sorgen. Das vorhandene Risikomanagement wird jährlich im Rahmen der Abschlussprüfung überprüft, wobei es bislang zu keinen Beanstandungen gekommen ist. Die Einführung eines darüber hinausgehenden speziellen Compliance Management Systems halten Vorstand und Aufsichtsrat aufgrund der guten Erfahrungen in der Vergangenheit und der Größe der Gesellschaft für nicht notwendig. Auch auf die Einrichtung eines geschützten Hinweisgebersystems wird vorerst verzichtet, da es aus Sicht von Vorstand und Aufsichtsrat noch keine ausreichenden Praxiserfahrungen damit in Deutschland gibt. Daher soll vorerst abgewartet werden, ob die gegen ein Hinweisgebersystem vorgebrachten Argumente, wie insbesondere hohe Kosten, mögliche negative Auswirkungen auf das Betriebsklima und Anfälligkeit für Missbräuche, in der Praxis tatsächlich eine Rolle spielen und welche Lösungen sich zur Vermeidung dieser Punkte etablieren werden. Vorstand und Aufsichtsrat werden die sich hierzu entwickelnde Praxis weiter beobachten.
Ziffer 4.1.5 DCGK: Eine angemessene Beteiligung von Frauen in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands, ist abhängig von der individuellen Eignung für die jeweilige Position. Unter dieser Prämisse wird der Vorstand bei der Besetzung von Führungspositionen auf Vielfalt achten und die angemessene Beteiligung von Frauen anstreben.
Ziffer 4.2.1 DCGK: Nach Ziffer 4.2.1 des DCGK soll der Vorstand aus mehreren Personen bestehen und einen Vorsitzenden oder Sprecher haben. Der Vorstand der YOC AG war im Geschäftsjahr 2017 mit einer Person besetzt. Im Einvernehmen von Aufsichtsrat und Vorstand verzichtet die Gesellschaft bis auf weiteres auf die Bestellung weiterer Vorstandsmitglieder, da führungsrelevante Aufgaben teilweise auch an die zweite Führungsebene übertragen wurden.
Ziffer 4.2.2. Abs. 2 DCGK: Der Aufsichtsrat soll das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt auch in der zeitlichen Entwicklung berücksichtigen, wobei der Aufsichtsrat für den Vergleich festlegt, wie der obere Führungskreis und die relevante Belegschaft abzugrenzen sind. Eine solche explizite Abgrenzung ist nicht erfolgt, um die ökonomischen Gestaltungsspielräume bei Gehaltsverhandlungen nicht einzuschränken.
Ziffer 5.1.2 Abs. 1 Satz 2 DCGK: Derzeit ist der Aufsichtsrat nur mit männlichen Mitgliedern besetzt. Die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat orientiert sich in erster Linie an der individuellen Eignung für das Gremium.
Ziffer 5.1.2 Abs. 2 S. 3 DCGK: Eine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder ist durch den Aufsichtsrat nicht festgelegt worden. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind davon überzeugt, dass die Eignung zur Unternehmensleitung maßgeblich von der individuellen Leistungsfähigkeit abhängt.
Ziffer 5.3.1, 5.3.2 und 5.3.3 DCGK: Die Einrichtung von Ausschüssen, insbesondere die Einrichtung eines Prüfungsausschusses (Audit Committee) und eines Nominierungsausschusses, ist aufgrund der Größe des Aufsichtsrats der YOC AG mit drei Aufsichtsratsmitgliedern schwer handhabbar und entspricht auch nicht den Best Practice Standards. Die durch den DCGK mit der Einrichtung eines Prüfungsausschusses beabsichtigte Steigerung der Effizienz bei der Prüfung der Rechnungslegung würde nicht erreicht, da der Prüfungsausschuss mit nahezu sämtlichen Plenumsmitgliedern besetzt werden müsste. Ebenso müsste der Nominierungsausschuss mit nahezu sämtlichen Plenumsmitgliedern besetzt werden, was zu keiner verbesserten Vorbereitung der Beschlussvorschläge des Aufsichtsrats zu den Wahlvorschlägen der Anteilseigner führen würde.
Ziffer 5.4.1 Abs. 3 DCGK: Eine angemessene Beteiligung von Frauen kann nicht im Voraus reglementiert werden, da sich die Mitgliedschaft an der individuellen Eignung für das Gremium orientiert. Eine Altersgrenze oder eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer für Aufsichtsratsmitglieder ist nicht festgelegt worden. Die Eignung, als Mitglied des Aufsichtsrats den Vorstand überwachen zu können und ebenbürtiger Ansprechpartner des Vorstands zu sein, hängt maßgeblich von der individuellen Leistungsfähigkeit ab.
Ziffer 5.4.1 DCGK: Zur Umsetzung des im Mai 2015 in Kraft getretenen "Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst" hat der Aufsichtsrat der Gesellschaft Zielgrößen für den Anteil weiblicher Mitglieder im Aufsichtsrat und im Vorstand festgelegt. Über die Erfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtung hinaus hat der Aufsichtsrat keine konkreten Ziele für seine Zusammensetzung definiert. Der Aufsichtsrat hat und wird der Hauptversammlung jeweils die/den Kandidatin/Kandidaten zur Wahl vorschlagen, die/den er nach sorgfältiger Prüfung und unter Beachtung der unternehmensspezifischen Situation für am geeignetsten für die zu besetzende Position im Aufsichtsrat bewertet. Insofern hat der Aufsichtsrat implizit schon immer ein "Kompetenzprofil" für die zu besetzende Vakanz im Aufsichtsrat definiert und wird dies auch weiterhin tun. Selbstverständlich hat und wird sich der Aufsichtsrat bei seinen Wahlvorschlägen von den Auswahlkriterien des Deutschen Corporate Governance Kodex leiten lassen. Ein dauerhaft schriftlich fixiertes Kompetenzprofil für das Gesamtgremium gibt es jedoch auch im Hinblick auf die Größe des Aufsichtsrats nicht.
Ziffer 5.4.3 Satz 2 DCGK: Nach Ziffer 5.4.3 Satz 2 des DCGK soll ein Antrag auf gerichtliche Bestellung eines Aufsichtsratsmitglieds bis zur nächsten Hauptversammlung befristet sein. Der Antrag auf gerichtliche Bestellung von zwei der gegenwärtigen Aufsichtsratsmitglieder war nicht befristet, um Kontinuität und damit effiziente und zielführende Arbeit im Aufsichtsrat zu gewährleisten.
Ziffer 7.1.2 Satz 3 DCGK: Die Gesellschaft wird sich bemühen, der Empfehlung Folge zu leisten, dass der Konzernabschluss binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende und die Zwischenberichte binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich sein sollen. Die Gesellschaft kann dies jedoch nicht immer gewährleisten, da dies nur mit deutlich erhöhtem personellen und organisatorischen Aufwand und damit nur mit erheblichen Mehrkosten zu erreichen wäre. Die Veröffentlichungen erfolgen daher im Rahmen der gesetzlichen und börsenrechtlichen Fristen.

Berlin, im Februar 2018

YOC AG

DER VORSTAND

DER AUFSICHTSRAT

DIE YOC-AKTIE

ANGABEN ZUR NOTIERUNG

INLANDSAKTIE AKTIENTYP

XETRA HANDELSPLATZ

PRIME STANDARD BÖRSENSEGMENT

593273 WERTPAPIERKENNNUMMER

DE0005932735 ISIN

1) Die Beteiligung der dkam GmbH ist Dirk-Hilmar Kraus zuzurechnen. Aktionärsstruktur Stand 31.12.2017

Aktionärsstruktur Stand 31.12.2017

ANGABEN ZUR AKTIE IM JAHRESVERGLEICH

3,60 € / 8,28 € JAHRESSCHLUSSKURS 2016 / 2017

+130 % VERÄNDERUNG

4,75 € / 9,85 € HÖCHSTKURS 2016 / 2017

+107 % VERÄNDERUNG

1,80 € / 3,30 € TIEFSTKURS 2016 / 2017

+83 % VERÄNDERUNG

ENTWICKLUNG IN 2017

YOC-AKTIE

3,49 € AM 02.01.2017

8,28 € AM 29.12.2017

+137 % VERÄNDERUNG

TECDAX INDEX

1.840,57 AM 02.01.2017

2.529,04 AM 29.12.2017

+37 % VERÄNDERUNG

02 KONZERNLAGEBERICHT

YOC PRODUKTÜBERSICHT

Mit dem Anspruch, dem mobilen Nutzer durch innovative und kreative Werbeformate ein besonderes Markenerlebnis zu verschaffen, hat YOC im Geschäftsjahr 2017 neue hochwirksame Produkte entwickelt. Die Ende des Jahres gelaunchte proprietäre Werbeplattform VIS.X, das neue Herzstück von YOC, passt automatisert und ohne zusätzlich benötigte Technologie jegliches Werbematerial in diese Produkte ein und liefert sie als kreative Markenbotschaften programmatisch und skalierbar an die richtige Zielgruppe aus. Werbetreibende setzen die bewährten mobilen Werbeformate von YOC für reichweitenstarke Kampagnen ein, gleichzeitig können Publisher ihr Inventar mit den YOC-Produkten veredeln und effizient monetarisieren.

Folgende Darstellung über Neuentwicklungen und Bestseller verschafft einen Überblick über die YOC-Produkte.

VIS.X®

VIS.X ist eine neue, einzigartige technologische Supply Side-Werbeplattform, die hochwirksame Werbeformate programmatisch handelbar macht. Damit löst VIS.X ein Marktproblem. Über Private Marketplaces bündelt die Plattform das Werbeinventar mit den YOC-eigenen Produkten in einer ganzheitlichen Auktion und bietet somit den Käufern alle relevanten Produkte in einer Transaktion an - diese optimiert den Bidstream. YOCs Technologie erschließt das volle Potenzial programmatischer Werbung: Genau das macht VIS.X zur idealen Plattform für wirkungsvolles Digital Advertising.

HOCHWIRKSAME AD FORMATE

Der programmatische Handel kann mit YOCs proprietären Werbeformaten durchgeführt werden - und das gänzlich ohne Anpassungen an der DSP des Käufers. Der Technologie-Layer in VIS.X verwandelt bei jeder Transaktion reguläre Werbemittel in wirkungsvolle Rich-Media Ads.

BRAND-SAFETY

Hunderte weltweit renommierte Publisher sind an VIS.X angebunden und haben die YOC Produkte bereits integriert. Somit bieten sie Käufern skalierbares, qualitativ hochwertiges Premium-Inventar an.

HOLISTISCHER ANSATZ

VIS.X ermöglicht es Publishern, ihre Monetarisierungsplattformen direkt oder per Header Bidding anzubinden. Das gesamte Inventar des Publishers wird allen Käufern gleichzeitig angeboten. Dadurch wird eine optimale Monetarisierung erreicht.

PRIVATER MARKETPLACE

Mittels Private Auctions oder Preferred Deals über VIS.X können Käufer bevorzugten Zugang zu unserem Premium Inventar und unseren High Impact Formaten erhalten. Entsprechend der Targeting-Daten der Käufer und der Kampagnenziele stellt YOC die richtigen Auktionsmechanismen für einen effizienten Mediaeinkauf bereit.

YOC INLINE VIDEO AD

Die spannendste Art, Ihre Geschichte mit der Welt zu teilen. Mit dem YOC Inline Video Ad kann Ihre Werbebotschaft sowohl in einer Display- als auch Video-Platzierung ausgeliefert werden. Die Anzeige wird nahtlos in den Content einer Website integriert. Um die Aufmerksamkeit der Nutzer zu gewährleisten, startet das Video erst, wenn die Anzeige mindestens zu 50 % sichtbar ist. Die eigenentwickelte Videotechnologie von YOC (IVA) transkodiert selbstständig alle Video Assets für eine automatische geräteübergreifende Wiedergabe.

IM ÜBERBLICK

ALLE PLATTFORMEN

CPM, VCPM, CPCV PREISMODELLE

AMP, IAB VAST, IAB VPAID, MRC STANDARDS

46% VIDEO COMPLETION RATE

10% HÖHERE BRAND AWARENESS

100% GARANTIERTE SICHTBARKEIT

YOC UNDERSTITIAL AD®

Das YOC Understitial Ad rückt Marken in den Mittelpunkt. Die Nutzer bestimmen selbst: Durch Scrollen wird das Werbemittel sichtbar. Das vollflächige Werbeformat wird somit angezeigt, ohne den Lesefluss des Nutzers zu stören. Der Einsatz von HTML5, 16:9 und vertikaler Videos garantiert eine angenehme Nutzererfahrung und dadurch deutlich höhere Interaktionsraten. Das schafft den besten Branding-Effekt.

IM ÜBERBLICK

ALLE PLATTFORMEN

CPM, VCPM, CPCV PREISMODELLE

IAB VAST, IAB VPAID, MRC STANDARDS

3,5X HÖHERE CTR

4,2X HÖHERE VCTR MIT VIDEO ODER HTML5

100% GARANTIERTE SICHTBARKEIT

YOC MYSTERY AD®

Das YOC Mystery Ad ist ein innovatives Werbeprodukt, das unzählige Arten der direkten Interaktion der Nutzer mit einer Kampagne ermöglicht. So wird eine unvergessliche und individuelle Markenerfahrung geschaffen. Das YOC Mystery Ad gewann einige anerkannte Preise der Marketingbranche - unter anderen den iab WebAD Award sowie den Golden Cannes Mobile Lion. Bereichern Sie Ihr Werbemittel mit Interaktionsebenen und verwandeln Sie Ihre kreative Idee in ein fesselndes Werbemittel. Die Möglichkeiten sind unbegrenzt.

IM ÜBERBLICK

ALLE PLATTFORMEN

CPM, CPC PREISMODELLE

HTML5, MRC, IAB VAST STANDARDS

5,5X HÖHERE NUTZUNGSDAUER

1,6X HÖHERES ENGAGEMENT RATE

7,2X HÖHERE PLAYRATE

MARKTUMFELD MOBILE ADVERTISING

SMARTPHONEDICHTE BILDET GRUNDLAGE FÜR INTERNETKONSUM

Das mobile Internet hat mittlerweile einen festen Platz im Alltag der Menschen eingenommen. Laut des jährlichen Zenith Mobile Advertising Forecasts besitzen 63 % aller Menschen weltweit ein Smartphone.1

Die Prognose für das Jahr 2018 liegt bei 66 %.1 Für Deutschland ermittelte die gleiche Studie eine Smartphonedichte von 81 % im Jahr 2018, wobei innerhalb der werberelevanten Zielgruppe sogar eine nahezu vollständige Flächenabdeckung besteht.2

Mit der größeren Flächenabdeckung von Smartphones ging in den letzten Jahren seit 2010 auch ein stetiges Wachstum der mobilen Internetnutzung einher. Seit dem Jahr 2010 wuchs der Anteil der Mediengattung Mobile an der Gesamtmediennutzung um jährlich durchschnittlich 44 % und macht heute rund ein Viertel der gesamten Mediennutzung aus.3 Angetrieben wird diese Tendenz ebenfalls durch verbesserte Technologien, die höhere Verfügbarkeit von Mobile-optimierten Inhalten sowie kostengünstigeren Datentarifen.3

Die angeführte Entwicklung dient als Erklärung für den deutlich wachsenden Anteil der mobilen Internetnutzung an der gesamten Internetnutzung sowie der gestiegenen Nutzungsdauer: Mobile Endgeräte (Smartphones und Tablets) werden im Jahr 2018 einen Anteil von voraussichtlich 73 % an der Gesamtinternetnutzung haben - drei Prozent mehr als noch im Jahr 2017.1 Für das Jahr 2019 prognostiziert Zenith Optimedia einen Anteil von 76 %.1

Seit 2011 haben sich die Zugriffe auf das Internet über mobile Endgeräte somit bereits verdoppelt (36 %).1 Der Internetkonsum unter Mobile-Nutzern ist im Jahr 2017 auf 209 Minuten täglich gestiegen4 - im Vorjahr waren es noch rund 163 Minuten.5

Der deutsche Werbedienstleister Grunar+Jahr E|MS, der jährlich das Nutzungsverhalten deutscher Smartphone Besitzer untersucht, ermittelte, dass das Smartphone in erster Linie zum Abruf von Wetterinformationen (75 %), zur Wissen- und Informationsrecherche (73 %) und für den Zugriff auf (regionale) Nachrichten (65 %) genutzt wird. Überraschenderweise landet die Nutzung von sozialen Netzwerken mit 61 % lediglich auf dem vierten Platz.6

Ferner werden gemäß der Studie auch Kaufprozesse immer stärker von mobilen Geräten beeinflusst. So nutzen 45 % der Verbraucher Smartphones und Tablets vor einem Kauf als Recherchequelle. Gleichzeitig werden auch mehr Einkäufe mobil abgewickelt: 71 % der Befragten kaufen inzwischen über ihr mobiles Gerät ein. Am häufigsten werden auf diesem Weg Bücher, Applikationen, Flug- und Bahntickets sowie Bekleidung und Schuhe eingekauft.6

WERBEAUSGABEN WACHSEN WEITERHIN UND WERDEN IMMER MEHR PROGRAMMATISCH ABGEWICKELT

Dass die Werbeausgaben im Segment Mobile die Ausgaben für Werbung im stationären Internet (Desktop) letztlich überschreiten würden, war bereits seit einiger Zeit abzusehen. Eingetreten ist dies schließlich im Jahr 2017. Der Anteil von mobiler Werbung an der gesamten Internetwerbung lag zum ersten Mal bei 53 % und wird bis 2019 - so von Zenith Optimedia prognostiziert -bereits auf 62 % ansteigen.1

Parallel dazu ermittelte das Agenturnetzwerk Dentsu Aegis, dass im Jahr 2018 insgesamt ein beschleunigtes Wachstum der Werbeausgaben zu verzeichnen sein wird (3,6 % im Vergleich zu 3,1 % im Vorjahr).7 Erklärend für diese Entwicklung sollen neben der normalen Tendenz zugunsten mobiler Werbeausgaben die im Jahr 2018 stattfindenden sportlichen Großereignisse von den olympischen Winterspielen bis hin zur FIFA Fußball Weltmeisterschaft in Russland sein.7

Zudem prognostiziert Dentsu Aegis im halbjährlich erscheinenden Ad Spend Forecast, der auf Daten aus 59 Märkten beruht, Gesamtwerbeausgaben in Höhe von knapp 590 Mrd. US-Dollar.8

Die digitale Werbebranche etabliert sich mit einem Anteil von 38 % auf dem ersten Platz im Ranking der Gesamtwerbeausgaben und liegt damit vor der TV Werbung (36 %).7

Statista zur Folge wir der Anteil der großen amerikanischen Anbieter Facebook, Google und YouTube an den digitalen Werbeausgaben auf 60 % geschätzt.9

1) https://www.zenithmedia.com/smartphone-penet ration-reach-66-2018/

2) https://www.wuv.de/digital/weltweite_smartphone_verbreitung_steigt_2018_auf_66_prozent

3) https://www.zenithmedia.com/26-of-media-consumption-will-be-mobile-in-2019/

4) http://www.ard-zdf-onlinestudie.de/ardzdf-onlinestudie-2017/onlinenutzung/

5) http://www.ard-zdf-onlinestudie.de/files/2016/0916_Koch_Frees.pdf

6) https://www.wuv.de/medien/studie_mobile_shopping_ist_weiter_auf_dem_vormarsch

7) http://www.dentsuaegisnetwork.de/News/DentsuAegisNetworkNewsDetaila/2018/2018-01-15

8) http://www.dentsuaegisnetwork.de/rn/de-DE/PDF/20180115_DAN_PM_Ad%20Spend%20Forecast.pdf

9) http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaft-in-zahlen/so-maechtig-sind-google-und-facebook-auf-dem-werbemarkt-15331151.html

Mobile Werbung macht 26 % der Gesamtwerbeausgaben aus und lässt sich demnach auf weltweit rund 156 Mrd. US-Dollar beziffern.1

YOCs eigenen Schätzungen nach ist davon auszugehen, dass die großen Anbieter wie Facebook, Google, YouTube, Instagram und Snapchat zusammen einen Anteil von 80 % am mobilen Werbemarkt haben.

Mit Blick auf den deutschen Markt wird laut Dentsu Aegis im Jahr 2018 ein moderater Anstieg der Gesamtwerbeausgaben in Höhe von 2,6 % zu beobachten sein - dies entspricht einem leichten stärkeren Wachstum im Vergleich zu 2017 (2,2 %).7

Im Segment Mobile soll allerdings eine Wachstumsrate in Höhe von 38 % resultieren, wohingegen die Werte für klassische Medien allgemein sinken. Am stärksten hiervon sind Zeitungen betroffen.7 Laut dem Marktdatenanbieter Statista verzeichnen diese einen Verlust in Höhe von 5,5 % im Vergleich zum Vorjahr.10

PROGRAMMATIC ADVERTISING BEREITS ETABLIERT

Ein Blick auf die Werbeausgaben über den programmatischen Absatzkanal zeigt einen globalen Anstieg von voraussichtlich 23 % im Jahr 2018.7

Laut Zenith Optimedia werden bis zum Jahr 2019 weltweit 67 % aller digitalen Werbeausgaben automatisiert abgewickelt werden.11 Ein Grund dafür ist der starke Wettbewerb zwischen Start-ups und etablierten Unternehmen im Ad Tech-Bereich.7

Dass die Vereinigten Staaten in der automatisierten Abwicklung digitaler Werbung eine klare Vorreiterrolle einnehmen, ist anhand der aktuellen Statistiken weiterhin zu belegen: Eine Studie des Research-Instituts eMarketer prognostiziert, dass im Jahr 2019 in den Vereinigten Staaten bereits rund 84 % der digitalen Werbeausgaben über programmatische Kanäle getätigt werden.12 Hiervon soll wiederum ein Anteil in Höhe von rund 80 % auf Ausgaben für mobile Werbung entfallen.12

Wenn auch in Deutschland in den kommenden Jahren noch nicht von einer derartigen Abdeckung durch Programmatic Advertising auszugehen ist, so kann dennoch ein ungebrochenes Wachstum festgestellt werden. Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) ermittelte für das Jahr 2016 auf Basis der Nettowerbeumsätze der Werbestatistik des Online-Vermarkterkreises (OVK) ein Wachstum von 40 % auf einen Anteil von 45 % der digitalen Werbeausgaben, die programmatisch, also automatisiert, abgewickelt wurden.13

Laut eMarketer werden die Vorbehalte des deutschen Marktes gegenüber dem automatisierten Handel immer weiter abnehmen, da Werbetreibende (Advertiser) sowie die Anbieter von Medieninhalten und Applikationen (Publisher) die Vorteile von Programmatic Advertising erkennen und diese den vermeintlichen Nachteilen, wie zum Beispiel das betrügerische Versteigern von nicht vorhandener Fläche (Fraud) oder mangelnde Transparenz überordnen. Zudem hat sich Programmatic Advertising qualitativ stark weiterentwickelt und so Einzug in das Premium Segment erhalten. Maßgeblichen Einfluss auf diese Entwicklung haben Verbände wie das Interactive Advertising Bureau (IAB) oder der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW), die sich für die Standardisierung der Prozesse und Regularien im Bereich Programmatic Advertising einsetzen.

Im Jahr 2018 - so eMarketer - soll der deutsche Werbemarkt eine Abdeckung in Höhe von 67 % im Programmatic Advertising erreichen. Mobile Werbeausgaben sollen demnach rund 60 % des gesamten programmatischen Handelsvolumens ausmachen.14 Für 2019 prognostiziert das Marktforschungsunternehmen, dass Programmatic Advertising bereits 67 % der Ausgaben für Display-Werbung abdecken wird.14

Die Verteilung der getätigten Ausgaben nach verschiedenen Handelsmechanismen zeigt, dass sich deutsche Werbetreibende und Publisher dennoch etwas vorsichtig an das Thema heranwagen. So werden noch rund 48 % des gesamten Handels direkt abgewickelt, während der Handel im programmatischen Open Market und über Deals in Private Marketplaces zusammen 52 % des Volumens abbildet.14

10) https://de.statista.com/statistik/daten/studie/163800/umfrage/prognose-der-verteilung-der-werbeausgaben-in-deutschland/

11) https://www.zenithmedia.com/programmatic-marketing-forecasts/

12) https://www.emarketer.com/Article/eMarketer-Releases-New-US-Programmatic-Ad-Spending-Figures/1016698

13) https://www.adzine.de/2017/12/programmatic-sinkende-kosten-fuer-adtech-erwartet/

14) https://www.emarketer.com/content/what-programmatic-advertising-looks-like-in-germany

LEISTUNGSSPEKTRUM

YOC entwickelt mit seiner seit 2001 gewachsenen Expertise innovative digitale Werbeformate und stellt diese über seinen Marktplatz sowohl klassisch als auch im automatisierten Echtzeithandel (Programmatic Advertising) zur Verfügung. Mit modernen, eigenentwickelten Technologien und enormer Mediareichweite operiert das Unternehmen an der Spitze des Advertising-Marktes.

Die proprietären Produkte von YOC schaffen positive Markenwahrnehmung und tragen nachhaltig dazu bei, den Werbemarkt zu verändern. Auf diese Weise erreichen Werbekunden ihre Ziele - gleichzeitig verbessern die eigenentwickelten, unaufdringlichen Formate das Nutzererlebnis.

Durch langjährige Erfahrung, transparente Prozesse und exzellenten Service schafft YOC Vertrauen und überzeugt Kunden und Partner gleichermaßen.

Mehr als 500 namhafte Marken wie Disney, Ford, McDonald's, Mercedes-Benz, Netflix, Coca-Cola, Samsung oder Unilever arbeiten bereits mit der Technologie von YOC.

Zu den rund 400 integrierten ausgewählten internationalen Partnern mit einer direkten globalen Reichweite von mehr als 200 Mio. monatlich aktiven Nutzern (MAU) zählen Premium-Publisher wie Shazam, The Telegraph, Daily Mirror, Kurier, Kronenzeitung, Der Tagesspiegel, Bunte.de oder Eurosport. Sie vertrauen auf YOC aufgrund technologischer und marktspezifischer Kompetenzen sowie einer gewachsenen, nutzbringenden Zusammenarbeit.

Im Fokus des Unternehmens liegt die Positionierung als technologischer Anbieter seiner proprietären Supply Side-Plattform VIS.X sowie von Mobile Advertising-Produkten und -Lösungen in den Kernmärkten Großbritannien, Deutschland, Österreich, Spanien und Polen.

Daher entwickelt YOC seine eigene, skalierbare Technologieplattform und liefert neue Produkte über alle nachgefragten Vertriebskanäle aus, insbesondere im stark wachsenden und hochautomatisierten Umfeld Programmatic Advertising. YOC hat in den vergangenen Jahren als Konsequenz aus den modifizierten technologiebedingten Rahmenparametern eine schärfere Positionierung im Markt für Digital Advertising eingenommen und entscheidende Veränderungen vollzogen.

Die Gesellschaft hat dazu wesentliche Bestandteile der Wertschöpfungskette im Mobile Advertising internalisiert und auch das Thema Online Advertising aufgegriffen. Dazu gehört die Entwicklung von eigenen, performanten Werbeprodukten, die einerseits eine hohe Werbewirkung für Advertiser entfalten und andererseits die Nutzer des Internets nicht in ihrem Konsum der Medieninhalte stören. Zudem baute das Unternehmen in den vergangenen Jahren eine umfangreiche Systemlandschaft auf, bestehend aus eigenentwickelter innovativer Software und bekannten Lösungen dritter namhafter Anbieter wie Google, SAP oder Salesforce.

Auf dieser Basis kann YOC alle relevanten Vertriebskanäle skalierbar bedienen.

Die Kombination einer modernen und skalierbaren Supply Side-Plattform, innovativen Advertising-Produkten und einer leistungsstarken technologischen Infrastruktur ist das hervorstechende Wettbewerbsmerkmal von YOC, durch welches sich das Unternehmen wesentlich von anderen Marktteilnehmern differenziert.

DIE SUPPLY SIDE-PLATTFORM (SSP) VON YOC: VIS.X

Neben seinen etablierten Produktlinien hat YOC im Geschäftsjahr 2017 eine neue Plattform für den hochautomatisierten Mediahandel entwickelt und diese Anfang des Jahres 2018 in den Markt eingeführt.

Damit verfolgt das Unternehmen das Ziel, die Lösung für eines der vorherrschenden Marktprobleme des Digital Advertising zu liefern: Die Bedienung der Nachfrage für den programmatischen Einkauf von hochwirksamen Werbeformaten.

Im Markt vorhandene Plattformen konzentrieren sich zumeist auf Standardprodukte, sodass die von YOC eigenentwickelten Produktlinien, wie auch aufmerksamkeitsstarke Werbeformate diverser Drittanbieter nicht programmatisch buchbar waren.

Mit VIS.X etabliert YOC einen neuen programmatischen Handelsplatz für internationales brandsafe Inventar von Premium-Publishern - und positioniert sich im Markt als Anbieter von hochwertiger Werbetechnologie. Die Plattform bündelt das Werbeinventar der Publisher mit den YOC-eigenen Produkten über private Marktplätze in einer ganzheitlichen Auktion und bietet somit den Käufern alle relevanten Produkte in einer Transaktion an.

Entsprechend der Targeting-Daten der Käufer und der individuellen Kampagnenziele stellt YOC die richtigen Auktionsmechanismen für einen effizienten Mediaeinkauf bereit.

Der Einkaufsprozess für Werbetreibende, Mediaagenturen sowie deren Einkaufsorganisationen (Trading Desks) erfordert keine weiteren technologischen Anpassungen an der bestehenden Infrastruktur. Bereits vorhandene Werbemittel werden durch VIS.X in Echtzeit in YOC-eigene, werbewirksame Produkte transformiert und ausgeliefert. Die von YOC entwickelte Technologie erschließt auf diese Weise das volle Potenzial programmatischer Werbung, sodass VIS.X zur idealen Plattform für wirkungsvolles Digital Advertising wird.

Durch die Integration von mehreren hundert Publishern sowie der hohen Leistungsfähigkeit von VIS.X wird den Trading Desks für ihren Mediaeinkauf eine hohe Skalierbarkeit in Echtzeit sowie internationales Premiuminventar angeboten.

Das gesamte Inventar eines Publishers wird allen Käufern gleichzeitig offeriert. Dadurch wird eine optimale Monetarisierung für die Publisher-Partner erreicht. Gleichzeitig liefert die Plattform den Werbekunden von YOC-Premiuminventar eine hohe Transparenz und Brand Safety und sorgt somit für bessere Werberesultate. Die Entwicklung von VIS.X verschafft in Konsequenz den angebunden Publishern, Trade Desks oder Advertisern einen nachhaltigen Wettbewerbsvorteil.

Die Gesellschaft profitiert von ihrer Unabhängigkeit gegenüber Drittanbietern und positioniert sich als starker Technologieanbieter mit einem skalierbaren Geschäftsmodell. Dies hat das Unternehmen angetrieben, eine eigene Supply Side-Plattform (SSP) zu entwickeln.

PRODUKTLINIEN

Das Unternehmen vermarktet erfolgreich seine Produktlinien YOC Understitial Ad, YOC Inline Video Ad sowie YOC Mystery Ad. Ziel dieser Produkte ist es, die Werbebotschaften von Werbetreibenden nachhaltig und zielgerichtet bei den Endverbrauchern zu lancieren.

Der Einsatz von verschiedenen Anzeigemethoden, interaktiven Elementen sowie unaufdringlicher Funktionsweisen führt zu einer besseren Nutzerakzeptanz. Zusätzlich ermöglichen die YOC-Produkte gegenüber klassischen Standardformaten erweiterte Methoden zur Messung verschiedener Interaktions- und Abrufstatistiken. Dadurch tragen sie einerseits maßgeblich zur Messbarkeit des Werbeerfolges für Werbetreibende bei und heben andererseits das Potenzial für die Optimierung der Werbewirkung bei den Endverbrauchern.

Insbesondere die Produktvarianten mit Video-Komponenten bieten Werbetreibenden die Möglichkeit einer umfangreichen und in hohem Maße steuerbaren audiovisuellen Bewerbung ihrer Marken und Produkte auf mobilen Endgeräten.

Die Kerneigenschaft des YOC Understitial Ad ist seine wirksame und dennoch unaufdringliche Platzierung im inhaltlichen Umfeld einer Webseite. Werbetreibende erreichen den Smartphone-User mit einem großflächigen Werbemittel, ohne ihn in seinen Nutzungsgewohnheiten einzuschränken. YOC vereint in diesem Werbemittel seine technische Erfahrung mit seiner Kompetenz in der Ansprache von Nutzern in digitalen Umfeldern.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2017 erfuhr das YOC Understitial Ad weitere Verbesserungen. Vor allem die neu entwickelte Video-Variante erhielt neue Komponenten.

Ausgehend von dem Erfolg des YOC Understitial Ad führte das Unternehmen im zweiten Halbjahr 2017 sein erstes Desktop-Werbeformat in den Markt ein:

Das YOC Understitial Desktop Ad funktioniert äquivalent zum mobilen Produkt unaufdringlich im redaktionellen Inhalt und wird durch Hinwegscrollen über eine Seite sukzessive aufgerufen bis es vollständig sichtbar ist. Verfügbar ist das Online-Werbeformat für HTML5-, Video- oder Bildinhalte. Im Mittelpunkt steht auch hier die Intention, den Nutzer nicht in seinen digitalen Gewohnheiten einzuschränken.

Gleichzeitig verbessert YOC mit dieser Produkterweiterung die Monetarisierung für Publisher, da Werbekampagnen, die auf dem YOC Understitial Ad basieren, gleichzeitig mobil und online eingekauft werden können. Darüber hinaus stärkt die Entwicklung des YOC Understitial Desktop Ad den ganzheitlichen Kommunikationsansatz der Werbetreibenden.

Das YOC Inline Video Ad ist ein innovatives digitales Werbeformat, das Werbetreibenden ermöglicht, Video-Anzeigen auf klassischen Webseiten ohne eigenen Video-Content zu schalten. Es ist kompatibel mit branchenüblichen Standards (VAST und VPAID) und spielt die Videoanzeige in hoher Qualität aus. Die Besonderheit dieses Produkts ist es, dass es überall einsetzbar ist und keine feste Platzierung innerhalb der Website der Publisher benötigt.

Durch die integrierte Start-Stopp-Automatik läuf das Video nur, wenn der Nutzer es auf seinem Smartphone-Display beziehungsweise Monitor gerade ansieht und unterbricht, sobald es durch Scrollen außerhalb des sichtbaren Bereichs gelangt. Dies verbessert die Sichtbarkeit (Viewability) und in Konsequenz die Werbewirkung des Advertisers deutlich.

Das YOC Mystery Ad ist ein mehrfach ausgezeichnetes, vollflächiges mobiles Werbeformat. Die Besonderheit des Produktes liegt in der Möglichkeit, den Nutzer mit beliebigen, kreativen Elementen zur Interaktion mit der Markenbotschaft zu animieren. Das YOC Mystery Ad bietet somit umfangreiche gestalterische Möglichkeiten, um eine hohe Aufmerksamkeit der Nutzer zu garantieren.

Neben den vorgenannten Produkten bietet YOC alle klassischen Werbeformen nach den international gültigen IAB- und MMA-Standards an.

Darüber hinaus ist das Expertenteam von YOC je nach Kundenwunsch in der Lage, zusätzliche Funktionen wie beispielsweise Responsive-Formate, erweiterte Tracking-Möglichkeiten oder den Einsatz besonderer Werbemittel innerhalb von Standard-Formaten zu entwickeln.

Für die Steuerung, Optimierung und Auswertung einer Kampagne sind die Messungen der Sichtbarkeit zu einem entscheidenden Faktor avanciert. Im Geschäftsjahr 2017 baute YOC daher seine technische Infrastruktur zur Messung und Auswertung der Sichtbarkeit von mobilen Werbeformaten weiter aus.

Die YOC-Produkte orientieren sich an marktüblichen Messstandards (nach IAB und MRC) und bieten Advertisern damit international vergleichbare Erfolgskennzahlen für ihren Werbeerfolg im Digital Advertising. Infolgedessen eröffnet YOC seinen Werbekunden alternative Abrechnungsmodelle auf Basis der erhobenen Viewability-Daten.

Hierbei erfolgt die Abrechnung einer Kampagne erst, sobald beispielsweise ein Video komplett im Sichtfeld des Nutzers abgespielt wurde.

ZUSÄTZLICHE DIGITALE ADVERTISING-LEISTUNGEN

YOC bietet seinen Werbekunden effektive Mobile und Online Advertising-Lösungen für erfolgreiche Werbekampagnen an:

KREATIVLEISTUNG

Bereits seit mehr als einem Jahrzehnt berät YOC Werbetreibende bei der Wahl des richtigen mobilen Werbeformates und übernimmt gegebenenfalls auch die Produktion des Werbemittels. Neben diesen Leistungen stellen die Experten des Unternehmens auch ihr Know-how zur Verfügung, wenn es um die Aussteuerung der Kampagnen auf digitalen Endgeräten geht.

RE-ENGAGEMENT

Die Re-Engagement-Lösung von YOC ist eine komplexe Maßnahme zur Steigerung des Branding-Effekts und des Wiedererkennungswertes einer Marke oder eines Produkts. Hierzu verwendet YOC eine datengetriebene Nutzererkennung, um die Nutzer mit sequentieller Ansprache auf Marken aufmerksam zu machen. Des Weiteren kann diese Lösung eingesetzt werden, um Nutzungsraten von mobilen Applikationen zu erhöhen oder potenzielle Interessenten eines Onlineshops zum Kaufen zu animieren.

YOC HUB

Die Business Intelligence-Plattform YOC Hub dient einerseits zur internen Prozesssteuerung von YOC und andererseits als Werkzeug für Publisher zur Kontrolle und Optimierung von Vermarktungsaktivitäten. Zudem wird die unternehmenseigene Plattform VIS.X durch das YOC Hub angesteuert.

Die erweiterte Unterstützung des programmatischen Geschäftsbereichs durch dediziertes Reporting erleichtert das tägliche operative Geschäft. Durch die umfassende und frei konfigurierbare Software-Oberfläche des YOC Hub erhalten die Nutzer einen aktuellen Überblick über den Vermarktungserfolg der YOC-Produkte.

GESCHÄFTSENTWICKLUNG DER YOC-GRUPPE

Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2017 erreichte die YOC-Gruppe den Break-Even auf operativ bereinigter Basis - und dadurch einen entscheidenden Meilenstein.

Im Geschäftsjahr 2017 verzeichnete das Unternehmen ein Umsatzwachstum in Höhe von rund 20 % auf 14,4 Mio. EUR (2016: 12,0 Mio. EUR). Die Eckpfeiler dieser Entwicklung sind die Positionierung als produktbasierter Mobile Programmatic Advertising-Anbieter, die dazugehörige Entwicklung von innovativen Produkten in einer sich schnell ändernden Branche sowie die Bindung und Rekrutierung von hochqualifiziertem Fachpersonal.

Das ansteigende Geschäftsvolumen zeigte sich ebenfalls im Umsatz pro Mitarbeiter, welcher um rund 18 % auf 282 TEUR (2016: 239 TEUR) anstieg. Im Zwei-Jahres-Vergleich weist dieser Wert eine Verbesserung in Höhe von 53 % (Umsatz je Mitarbeiter 2015: 184 TEUR) auf.

Parallel zu dieser Entwicklung nimmt der Umsatzanteil der eigenentwickelten Ad Tech-Produkte zu, sodass sich der Rohertrag der Gesellschaft auch im Geschäftsjahr 2017 weiter steigern konnte: Die Rohertragsmarge verbesserte sich im Vergleich zum Vorjahr um zwei Prozentpunkte auf 39 % (2016: 37 %) beziehungsweise um zehn Prozentpunkte im Vergleich zu 2013 (2015: 33 %; 2014: 32 %; 2013: 29 %).

Das bereinigte operative Ergebnis vor Abschreibungen (EBITDA) im Geschäftsjahr 2017 beträgt 0,3 Mio. EUR (2016: -1,0 Mio. EUR) und weist damit eine Erhöhung in Höhe von 1,3 Mio. EUR auf.

Die stark positive Kursentwicklung der YOC-Aktie im Geschäftsjahr 2017 in Verbindung mit dem virtuellen Aktienoptionsprogramm zugunsten der Führungskräfte des Unternehmens bedingte die Bildung außerplanmäßiger Rückstellungen im abgelaufenen Geschäftsjahr.

Infolge dessen weist die YOC-Gruppe inklusive dieser Rückstellungen ein EBITDA in Höhe von -0,1 Mio. EUR (2016: -1,1 Mio. EUR) aus.

INTERNATIONALE GESCHÄFTSTÄTIGKEIT

Die YOC-Gruppe profitierte im Geschäftsjahr 2017 von ihrer Präsenz in den Kernmärkten Europas, ihrem innovativen Produktspektrum sowie der Marktexpertise seit 2001.

Neben dem Hauptsitz in Berlin verfügt das Unternehmen über insgesamt fünf Dependancen in Großbritannien (London), Spanien (Madrid), Österreich (Wien), Polen (Warschau) sowie einem Standort in Düsseldorf.

Die deutschsprachigen Standorte in Deutschland und Österreich entwickelten sich im Geschäftsjahr 2017 auf einem hohen Niveau weiter. Insbesondere der deutsche Markt legte mit einem bedeutenden Umsatzwachstum in Höhe von 24 % (2016: 28 %) erneut zu.

In Österreich ist die YOC-Gruppe Marktführer - dies zeigte sich erneut in Platz 1 des österreichischen Vermarkterrankings. Basis des Umsatzwachstums im Geschäftsjahr 2017 war die hohe Nachfrage nach den verschiedenen Varianten des proprietären Produkts YOC Understitial Ad.

Die britische Tochtergesellschaft verzeichnete mit 27 % (2016: -12 %) das absolut höchste Umsatzwachstum aller YOC-Standorte. Verantwortlich für diese Entwicklung war der deutlich wachsende Umsatz aus dem strategisch wichtigen Vertriebskanal des Programmatic Advertising.

Der in der zweiten Jahreshälfte 2016 gegründete Standort in Polen entwickelte sich erfreulich und konnte ein Umsatzwachstum in Höhe von 240 % im Vergleich zum Vorjahr erzielen. Nach rund 20 Monaten Aufbauarbeit verstärkt sich der Umsatzbeitrag des polnischen Marktes zunehmend.

Im Geschäftsjahr 2017 stagnierten die Umsätze im spanischen Markt im Vergleich zum Vorjahr. Allerdings konnte im Abschlussquartal des Berichtsjahres ein starkes Umsatzwachstum erzielt werden.

ADVERTISER UND PUBLISHER

In der abgelaufenen Berichtsperiode nahm die Anzahl namhafter, internationaler Werbungtreibender weiter zu: Disney, Ford, McDonald's, Mercedes-Benz, Netflix, Coca-Cola, Samsung oder Unilever nutzen die Produkte von YOC für effektives Mobile Advertising.

Darüber hinaus konnte die Publisher-Basis ebenfalls weiter ausgebaut werden. Dadurch ist das Unternehmen in der Lage, Werbekunden die YOC-Produkte mit einer großen sowie ansprechenden internationalen Reichweite anzubieten. Durch die vermehrte Integration der YOC-Produkte konnten die Publisher von YOC im Geschäftsjahr 2017 die Monetarisierung ihrer Medieninhalte verbessern, da die Produkte der Gesellschaft deutlich höhere Preise erzielen als Standardprodukte.

Mit der Business Intelligence-Plattform YOC Hub können Publisher ihre Vermarktungsaktivitäten verwalten, auswerten und optimieren.

TRANSFORMATION ZUM WERBETECHNOLOGIEANBIETER (AD TECH-ANBIETER)

Im Geschäftsjahr 2017 vollzog die YOC-Gruppe die Transformation zum Ad Tech-Anbieter mit der Entwicklung und Inbetriebnahme einer eigenen, angebotsorientierten Plattform für den hochautomatisierten Mediahandel.

VIS.X - die neue proprietäre Plattform von YOC - stellt einen einzigartigen Marktplatz bereit, auf dem via Direktgeschäft oder automatisiert in Echtzeit Zugang zu Millionen von Nutzern auf jeglichen Endgeräten möglich wird. Dadurch entsteht in effizienter und skalierbarer Weise ein volumenstarker Mediahandel zwischen erstklassigen Werbetreibenden und hochqualitativen Publishern.

Den Grundstein für diese Transformation legte die Gesellschaft bereits im Geschäftsjahr 2016 mit dem Wandel des Geschäftsmodells. Seitdem baut YOC den programmatischen Handel von digitalem Inventar kontinuierlich aus.

Parallel dazu nimmt die Produktentwicklung der Gesellschaft einen immer größeren Stellenwert ein, in dem diese beständig neue Produkte entwickelt und in den Markt einführt. Die global konkurrenzfähigen YOC-Werbeprodukte erzielen die gewünschten Branding- und Awareness-Effekte der Werbetreibenden, ohne die Menschen in der Nutzung des Internets zu stören.

Im vergangenen Geschäftsjahr konnte das Unternehmen eine Vielzahl weiterer Publisher an seine programmatischen Plattformen anbinden. YOC baut seine Aktivitäten über sogenannte Private Marketplaces kontinuierlich aus, um Programmatic Advertising für seine Publisher und Advertiser am Markt verfügbar zu machen.

In Private Marketplaces kann ein vorher definiertes Inventar mit den YOC-Produkten entweder zu einem festen Preis oder in einer Auktion mit ausgewählten Käufern gehandelt werden. Des Weiteren bietet YOC einen offenen Marktplatz, in dem das integrierte Inventar in Echtzeit an den Höchstbietenden versteigert wird.

Europäische Publisher wie Shazam, El Desmarque, Trinity Mirror Group, Eurosport und mehrere hundert weitere namhafte Medienhäuser haben die Produkte von YOC integriert und sind an die neue proprietäre Plattform VIS.X angebunden.

Internationale Advertiser wie Nissan, Samsung, Mercedes-Benz oder Audible nutzen Plattformen des Unternehmens zum Einkauf von entsprechenden Werbeprodukten.

PRODUKTENTWICKLUNG UND INFRASTRUKTUR

Im Geschäftsjahr 2017 wurde der Fokus der IT- und Produktstrategie auf die Automatisierung und Skalierung des Geschäftsmodells durch die Erreichung von drei Zielen gelegt:

Entwicklung einer Plattform für den automatisierten Mediahandel in Kombination mit hochwirksamen Werbeprodukten;
Weiterentwicklung der eigenen Advertising-Produkte;
Verbesserung des YOC-eigenen Business Intelligence und Reporting Tools "YOC Hub".

Zu Beginn des Geschäftsjahres 2017 begann YOC die Entwicklung einer neuen, hochskalierbaren Plattform für den automatisierten Mediahandel: VIS.X. Diese Plattform realisiert den Mediahandel in Kombination mit den eigenentwickeln Werbeprodukten über Mobile- und Desktop-Werbeflächen. Ein besonderer Fokus liegt, neben der Erfüllung marktüblicher Funktionalitäten, auf Bereitstellung und Handelbarkeit besonders wirksamer Werbemittel für Werbekunden.

Im Dezember 2017 wurde die Plattform erfolgreich in Betrieb genommen. Die Bereitstellung von VIS.X war ein wichtiger Meilenstein im abgelaufenen Geschäftsjahr und beeinflusste gleichzeitig die Weiterentwicklung anderer Software-Produkte von YOC.

Durch die Entwicklung von interaktiven und unaufdringlichen Digital Advertising-Produkten differenziert sich YOC von vergleichbaren Wettbewerbern. Mit Hilfe dieser Produkte gelingt es namhaften Werbetreibenden, ihre Kunden zielgerichtet und nachhaltig anzusprechen.

Deshalb wurde das Produktangebot hinsichtlich der Anforderungen an Sichtbarkeit und Nutzbarkeit stark verbessert. Alle Produkte wurden mit der Möglichkeit ausgestattet, die tatsächliche Sichtbarkeit erfolgreich zu messen und sich auch auf Basis der Sichtbarkeit vermarkten zu lassen. Dies eröffnet Werbekunden eine deutlich effizientere Zielgruppenansprache.

Darüber hinaus wurde die technische Infrastruktur der Gesellschaft verbessert, um den Marktanforderungen hinsichtlich Skalierbarkeit, insbesondere im Hinblick auf den automatisierten Handel, gerecht zu werden. So wurden bereits das YOC Understitial Ad, das YOC Mystery Ad, klassische Formate sowie die Kompatibilität mit den wichtigsten Drittanbietern für komplexe Werbeformate in digitalen Umfeldern in VIS.X eingebaut und zum programmatischen Handel freigegeben.

Im Laufe des Geschäftsjahres 2017 wurden sämtliche Produktlinien von YOC überarbeitet beziehungsweise erweitert, um die Funktionsfähigkeit plattformübergreifend vom mobilen Internet auf das stationäre Internet zu erweitern.

Das YOC Hub ist das proprietäre Business Intelligence und Reporting Tool von YOC. Die Weiterentwicklung wurde im Geschäftsjahr 2017 durch die Einführung neuer Funktionen konsequent umgesetzt. Das YOC Hub bündelt in einer benutzerfreundlichen Oberfläche alle relevanten Transaktionsdaten über alle Vertriebskanäle.

Eine Integration der VIS.X Plattform wurde durchgeführt, sodass auch diese Daten nahezu in Echtzeit für die Nutzer der Plattform zur Verfügung stehen. Durch die einheitliche Darstellung aller notwendigen Verkehrsdaten sind kurze Entscheidungswege und die Optimierung von Prozessen möglich. In einem nächsten Schritt wird die Steuerung von VIS.X vollständig über das YOC Hub abgewickelt werden.

YOC verfügt insgesamt über eine leistungsstarke IT-Systemlandschaft sowie über proprietäre Softwareprodukte. Die zugrundeliegenden Technologieplattformen werden inhouse entwickelt und zeichnen sich durch Flexibilität, Leistungsstärke, Zuverlässigkeit und Skalierbarkeit aus. Sie verfügen über zahlreiche Schnittstellen, die die Integration vernetzter Anwendungen erlauben. YOC verfügt hierzu über eigene IT-Abteilungen, die die jeweilige Software betreuen und weiterkonzipieren.

Die eigene IT-Infrastruktur wird durch Softwarelösungen namhafter Partner aus dem Technologie- und Advertising-Bereich wie SAP, Google oder Salesforce ergänzt.

Die von YOC verwendeten Datenbank- und Applikationsserver sind in Berlin installiert und werden von der hauseigenen IT-Abteilung verwaltet. Weitere Server betreibt und verwaltet YOC in einem TÜV-zertifizierten Rechenzentrum. Zur dauerhaften Sicherstellung der Servicequalität in der Auslieferung der eigenentwickelten Produkte und in Bezug auf die starke Internationalisierung wurde bereits im Jahr 2016 ein neuer Dienstleister eingebunden. Seither ist YOC in der Lage, in über 30 Rechenzentren in 27 verschiedenen Ländern eine zuverlässige und außerordentlich leistungsstarke Auslieferung sicherzustellen.

Zusätzlich wurden im Jahr 2017 weitere Kapazitäten in den Rechenzentren von Amazon und Google aufgebaut, um für den Betrieb der VIS.X Plattform eine hohe Servicequalität für alle Kunden und Nutzer sicherzustellen.

MITARBEITER

Gegenüber dem Vorjahr stieg der durchschnittliche Personalbestand (ohne Vorstand) der YOC-Gruppe leicht um 2 % auf 51 Mitarbeiter (2016: 50 Mitarbeiter) an.

Zum 31. Dezember 2017 beschäftigte das Unternehmen 53 festangestellte Mitarbeiter. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutete dies einen Anstieg in Höhe von 10 % (2016: 48 festangestellte Mitarbeiter).

Im Geschäftsjahr 2017 konnte die YOC-Gruppe Leistungsträger an das Unternehmen binden sowie neue qualifizierte Mitarbeiter für Schlüsselpositionen gewinnen. Dem Fachkräftemangel konnte die Gesellschaft somit effektiv entgegenwirken.

ENTWICKLUNG DER ERTRAGSLAGE DER YOC-GRUPPE

UMSATZENTWICKLUNG UND GESAMTLEISTUNG

Im Geschäftsjahr 2017 verzeichnete die YOC-Gruppe einen Gesamtumsatz in Höhe von 14,4 Mio. EUR (2016: 12,0 Mio. EUR). Dies entspricht einem Anstieg in Höhe von rund 20% im Vergleich zum Vorjahr.

Die erfolgreiche Transformation der YOC-Gruppe hin zum Mobile Premium Programmatic-Anbieter verbessert sowohl Umsatz- als auch rohertragsseitig die Ertragslage des Konzerns.

Die Gesamtleistung des Konzerns liegt mit 15,0 Mio. EUR um 2,5 Mio. EUR über dem Vorjahresniveau (2016: 12,5 Mio. EUR).

UMSATZ NACH REGIONEN

Die Umsätze stiegen auf dem deutschsprachigen Markt im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 20% (2016: 25%) auf 9,5 Mio. EUR (2016: 7,9 Mio. EUR) an. Insbesondere in Deutschland konnte die YOC-Gruppe mit einem Umsatzwachstum in Höhe von 24% (2016: 28%) die sich bietenden Chancen im Wachstumsmarkt aufgrund der Einführung neuer Produkte nutzen.

Die britische Tochtergesellschaft verzeichnete ein Umsatzwachstum in Höhe von 27% (2016: -12%). Verantwortlich für diese Entwicklung war der deutlich wachsende Umsatz aus dem für YOC strategisch wichtigen Vertriebskanal des Programmatic Advertising.

Der im Geschäftsjahr 2016 gegründete Standort in Polen entwickelte sich erfreulich und konnte durch steigende Umsatzbeiträge ein Wachstum in Höhe von 240% realisieren.

Im Geschäftsjahr 2017 stagnierten die Umsätze im spanischen Markt im Vergleich zum Vorjahr. Allerdings konnte im Abschlussquartal des Berichtsjahres ein starkes Umsatzwachstum erzielt werden.

Insgesamt verzeichneten die Länder Großbritannien, Spanien und Polen einen Umsatzanstieg in Höhe von 20% auf 4,9 Mio. EUR (2016: 4,1 Mio. EUR).

Die Umsatzanteile je Region stellen sich im Berichtszeitraum wie folgt dar:

ROHERTRAG

Der Materialaufwand stieg in der Berichtsperiode im Vergleich zur Umsatzentwicklung lediglich unterproportional um 16% auf 8,8 Mio. EUR (2016: 7,6 Mio. EUR) an, sodass die Rohertragsmarge um zwei Prozentpunkte von rund 37% auf 39% gesteigert werden konnte.

Diese Zunahme stellt einen wichtigen Baustein zur nachhaltig positiven Unternehmensentwicklung dar.

PERSONALAUFWAND UND PERSONALENTWICKLUNG

Gegenüber dem Vorjahr stieg der durchschnittliche Personalbestand (ohne Vorstand) der YOC-Gruppe leicht um 2% auf 51 Mitarbeiter (2016: 50 Mitarbeiter) an.

Zum 31. Dezember 2017 beschäftigte die YOC-Gruppe 53 festangestellte Mitarbeiter. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutete dies einen Anstieg in Höhe von 10% (2016: 48 festangestellte Mitarbeiter).

Der Personalaufwand lag mit 4,3 Mio. EUR um 0,3 Mio. EUR (Vorjahr: 4,0 Mio. EUR) über dem Niveau des Vorjahres. Der Anstieg des Personalaufwands im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist auf außerplanmäßige Personalrückstellungen im Rahmen des virtuellen Aktienoptionsprogramm in Höhe von 0,3 Mio. EUR (2016: 0,1 Mio. EUR) zurückzuführen. Bereinigt um diesen nicht operativen Effekt entspricht der Personalaufwand des Geschäftsjahres 2017 nahezu dem Aufwandsniveau des Vorjahres.

Die Skalierung des Geschäftsmodells (Rohertragswachstum bei konstanten Fixkosten) Schritt im Jahr 2017 weiter voran. Der Personalaufwand betrug nicht nur im Vorjahr, sondern auch im Geschäftsjahr 2015 ebenfalls rund 4,0 Mio. EUR. In Konsequenz dessen stieg der Umsatz je Mitarbeiter um 18 % auf 282 TEUR im Vergleich zum Vorjahr (2016: 239 TEUR) weiter an.

Die um die Personalrückstellungen für das virtuelle Aktienoptionsprogramm bereinigte Personalaufwandsquote, die den Personalaufwand ins Verhältnis zur Gesamtleistung stellt, sank auf 27 % (2016: 32 %).

SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN

Im Geschäftsjahr 2017 lagen die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 2,0 Mio. EUR konstant auf dem Niveau des Vorjahres. Insgesamt zeigten die in den vergangenen Jahren umgesetzten Maßnahmen zur Einsparung von Kosten in diversen Bereichen ihre Wirkung, sodass sich die Relation zur Gesamtleistung von 16 % im Vorjahr auf 13 % im Berichtszeitraum weiter reduzierte.

EBITDA

Das operative Ergebnis vor Abschreibungen (EBITDA) lag im Geschäftsjahr 2017 bei -0,1 Mio. EUR (2016: -1,1 Mio. EUR) und verbesserte sich somit signifikant um rund 1,0 Mio. EUR (93 %) gegenüber dem Vorjahr.

Das um Rückstellungen für das virtuelle Aktienoptionsprogramm zugunsten der Führungskräfte des Unternehmens in Höhe von 0,3 Mio. EUR (2016: 0,1 Mio. EUR) bereinigte EBITDA betrug 0,3 Mio. EUR (2016: -1,0 Mio. EUR).

Somit konnte die Gesellschaft die operative Profitabilität im abgelaufenen Geschäftsjahr um 1,3 Mio. EUR im Vergleich zum Vorjahr verbessern. Dies entspricht einer Steigerung in Höhe von 126 %.

ERGEBNIS NACH STEUERN

Die YOC-Gruppe verzeichnete planmäßige Abschreibungen in Höhe von 0,3 Mio. EUR (2016: 0,4 Mio. EUR), ein negatives Finanzergebnis in Höhe von 0,1 Mio. EUR (2016: 0,1 Mio. EUR) sowie Steuern vom Einkommen und Ertrag in Höhe von 0,1 Mio. EUR (2016: 0,1 Mio. EUR).

Somit beträgt das Ergebnis nach Steuern (inklusive Corporate Functions) im Berichtszeitraum -0,5 Mio. EUR (2016: -1,7 Mio. EUR).

ENTWICKLUNG DER FINANZ- UND VERMÖGENSLAGE DER YOC-GRUPPE

LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE

Die langfristigen Vermögenswerte betrugen zum Bilanzstichtag 0,6 Mio. EUR (2016: 0,5 Mio. EUR). Der Anstieg basiert auf den Zugang immaterieller Vermögenswerte in Höhe von 0,1 Mio. EUR.

Im Posten der selbst erstellten Software wurden Eigenentwicklungen in Höhe von 0,3 Mio. EUR (2016: 0,2 Mio. EUR) aktiviert.

Die Sachanlagen verblieben aufgrund des geringen Investitionsbedarfs mit 0,1 Mio. EUR auf Vorjahresniveau (2016: 0,1 Mio. EUR).

Die planmäßigen Abschreibungen beliefen sich auf 0,3 Mio. EUR (2016: 0,4 Mio. EUR).

KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE

Die kurzfristigen Vermögenswerte betrugen zum Bilanzstichtag 4,1 Mio. EUR (2016: 3,5 Mio. EUR) und stiegen gegenüber dem Vorjahr um 0,6 Mio. EUR an.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erhöhten sich zum Bilanzstichtag um 0,4 Mio. EUR auf 3,1 Mio. EUR (2016: 2,7 Mio. EUR). Diese Entwicklung ist unter anderem auf das gestiegene Geschäftsvolumen in Polen und den damit verbundenen, im europaweiten Vergleich längeren Zahlungszielen, zurückzuführen.

Die sonstigen Vermögenswerte betrugen unverändert 0,1 Mio. EUR.

Die liquiden Mittel verzeichneten einen Anstieg in Höhe von 0,3 Mio. EUR auf 1,0 Mio. EUR (2016: 0,7 Mio. EUR). Dies resultierte vornehmlich aus dem positiven Cash-Flow aus der operativen Geschäftstätigkeit im Berichtsjahr in Höhe von 0,1 Mio. EUR im Berichtsjahr (2016: -1,0 Mio. EUR).

EIGENKAPITAL

Zum 31. Dezember 2017 beträgt das Eigenkapital der YOC-Gruppe -4,1 Mio. EUR (Vorjahr -3,6 Mio. EUR). Der Rückgang basiert auf dem Jahresergebnis in Höhe von -0,5 Mio. EUR (2016: -1,7 Mio. EUR).

Die Währungsumrechnungsdifferenzen in Höhe von -0,1 Mio. EUR (2016: -0,1 Mio. EUR) aus der Umrechnung des Abschlusses der britischen Tochtergesellschaft von GBP in EUR spiegeln sich im erfolgsneutralen Ergebnis wider, welches das Eigenkapital um 0,05 Mio. EUR verbesserte.

Dieser Effekt ist auf die Ende 2017 sowie aktuell bestehende Abwertung des britischen Pfunds gegenüber dem Euro zurückzuführen.

LANGFRISTIGE SCHULDEN

Zum Bilanzstichtag stiegen die langfristigen Schulden der Gesellschaft im Vergleich zum Vorjahr um 0,2 Mio. EUR auf 1,2 Mio. EUR an - in erster Linie ist dies auf die erhöhten Rückstellungen für das Aktienoptionsprogramm zurückzuführen.

KURZFRISTIGE SCHULDEN

Im Geschäftsjahr 2017 erhöhten sich die kurzfristigen Schulden um 1,0 Mio. EUR auf 7,6 Mio. EUR (2016: 6,6 Mio. EUR). Dies resultiert hauptsächlich aus dem Anstieg von Agenturrückvergütungen im Zuge des gestiegenen Geschäftsvolumens.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen wuchsen aufgrund des gestiegenen Geschäftsvolumens um 0,1 Mio. EUR auf 2,6 Mio. EUR (2016: 2,5 Mio. EUR) an.

Die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten enthalten mit 4,1 Mio. EUR nahezu ausschließlich Verbindlichkeiten aus noch nicht erhaltenen Eingangsrechnungen (Vorjahr 3,3 Mio. EUR). Diese wiederum enthalten vor allem Rückstellungen für Agenturrückvergütungen in Höhe von 2,5 Mio. EUR (2016: 2,0 Mio. EUR).

Der Abschluss von Agenturverträgen und den damit verbundenen Agenturrückvergütungen sind für unser Geschäftsmodell von besonderer Bedeutung. Diese stellen eine Art Umsatzgarantie beziehungsweise ein Minimumeinkaufsvolumen mit der jeweiligen Media-Agentur dar. Im Gegenzug erhält diese eine vertraglich vereinbarte Rückvergütung im Folgejahr.

Die Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen, sonstigen Verbindlichkeiten und Steuerschulden betrugen 0,7 Mio. EUR zum 31.12.2017 (2016: 0,5 Mio. EUR).

CASH-FLOW

Zum Stichtag beliefen sich die liquiden Mittel der YOC-Gruppe auf 1,0 Mio. EUR. Die Liquiditätszunahme betrug 0,3 Mio. EUR im Vergleich zum Bilanzstichtag des Vorjahres.

Der Mittelzufluss setzte sich aus dem operativen Cash-Flow in Höhe von 0,1 Mio. EUR (2016: -1,0 Mio. EUR), einem Mittelabfluss aus Investitionstätigkeiten in Höhe von 0,3 Mio. EUR (2016: 0,2 Mio. EUR) sowie aus Mittelzuflüssen aus Finanzierungstätigkeiten in Höhe von 0,5 Mio. EUR (2016: 1,0 Mio. EUR) zusammen.

Der Mittelabfluss aus Investitionstätigkeiten in Höhe von 0,3 Mio. EUR ergab sich hauptsächlich aus internen Entwicklungskosten im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung technologischer Plattformen und der proprietären Produktlinien der Gesellschaft.

Im Sachanlagevermögen verhielten sich Zu- und Abgänge ausgewogen.

Der Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeiten in Höhe von 0,5 Mio. EUR resultierte aus einer Darlehensaufnahme in Höhe von 0,5 Mio. EUR zu marktüblichen Konditionen sowie einer Laufzeit bis zum Geschäftsjahr 2019.

FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG

Die Kosten für Forschung und Entwicklung neuer Produkte beziehungsweise technischer Innovationen beliefen sich im Geschäftsjahr 2017 auf insgesamt 0,2 Mio. EUR (2016: 0,1 Mio. EUR).

Bei der Produktentwicklung konzentrierte sich das Unternehmen auf die

Entwicklung einer Plattform für den automatisierten Mediahandel in Kombination mit hochwirksamen Werbeprodukten;
Weiterentwicklung der eigenen Advertising-Produkte;
Verbesserung des YOC-eigenen Business Intelligence und Reporting Tools "YOC Hub".

Für das weitere Wachstum der YOC-Gruppe, den Ausbau der Marktstellung sowie zur Automatisierung interner Prozesse ist die technologische Wettbewerbsfähigkeit essentiell, sodass wir die Neu- und Weiterentwicklung unserer Produkte und Plattformen in Eigenentwicklung vorantreiben.

ZUSAMMENFASSENDE AUSSAGE ÜBER DIE ERTRAGS-, FINANZ- UND VERMÖGENSLAGE

Die konsequente Umsetzung der strategischen Neuausrichtung in den vergangenen Geschäftsjahren spiegelt sich im gestiegenen Geschäftsvolumen sowie einer deutlich gestiegenen Rohertragsmarge wider.

Die Maßnahmen zur Kostenreduktion der vergangenen Jahre wirken. In Konsequenz blieb die Fixkostenstruktur der Gesellschaft (bereinigter Personal- und sonstiger betrieblicher Aufwand) mit rund 6,0 Mio. EUR in den letzten drei Geschäftsjahren konstant.

Im Ergebnis konnte ein bereinigtes positives operatives Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) auf Jahresebene in Höhe von 0,3 Mio. EUR erwirtschaftet werden (2016: -1,0 Mio. EUR).

Die positive Kursentwicklung der YOC-Aktie in Kombination mit dem virtuellen Aktienoptionsprogramm zugunsten der Führungskräfte des Unternehmens bedingte die Bildung außerplanmäßiger Rückstellungen. Infolgedessen weist die YOC-Gruppe inklusive dieser Rückstellungen ein EBITDA in Höhe von -0,1 Mio. EUR (2016: -1,1 Mio. EUR) aus.

Die Bilanzsumme der YOC-Gruppe stieg aufgrund des erhöhten Geschäftsvolumens sowie der operativen Entwicklung der Gesellschaft um 0,7 Mio. EUR auf 4,7 Mio. EUR (2016: 4,0 Mio. EUR) an.

PROGNOSEBERICHT DER YOC-GRUPPE

Die Internetnutzung ist im Alltag der Menschen bereits in hohem Maße etabliert. Die vielfältigen Möglichkeiten sowie die Masse an online bereitgestellten Inhalten wirkt sich auf den kontinuierlich steigenden täglichen Internetkonsum aus.

Vor allem Menschen, die unterwegs mit ihren mobilen Geräten online gehen, nutzen das Internet deutlich intensiver verglichen zur Gesamtbevölkerung: Durchschnittlich 209 Minuten täglich. Bei unter 30-Jährigen liegt die tägliche Nutzungsdauer sogar bei 278 Minuten.15

Um für diese Generation relevant zu bleiben, müssen sowohl Publisher als auch Advertiser attraktive Informations- und Unterhaltungsangebote bereitstellen. Für Publisher bedeutet dies, ihre Nutzer mit Werbung nicht zu überfordern und ihnen idealerweise mit kreativen Formaten sogar einen Mehrwehrt zu bieten. Für Advertiser bedeutet dies hingegen, ihre Zielgruppe genau zu kennen und sie kreativ anzusprechen.

Vor diesem Hintergrund bekommt die Forderung nach kreativen und hochwirksamen Formaten eine noch größere Relevanz. Studien zeigen, dass Rich Media-Formate, also solche, die die Einbindung vielfältiger Medien wie Video, Audio oder HTML5 erlauben, fünfmal so hohe Interaktionsraten erzeugen, wie dies Standard Banner erreichen und deswegen zu einer höheren und positiveren Markenwahrnehmung führen.16 Seit einigen Jahren positioniert sich YOC mit einer Vielzahl attraktiver Produktlinien und Features bereits in diesem Geschäftsfeld und wird durch die Bereitstellung interaktiver und wirksamkeitsstarker Werbeformate im programmatischen Umfeld am Marktwachstum partizipieren.

Allerdings wurde der Automatisierung des Mediahandels vor allem in Deutschland bisher zögerlich begegnet. Aber auch im europäischen Kontext bietet der Markt derzeit kaum angebotsseitige Plattformen, die die Nachfrage nach Mobile Programmatic Advertising in Verbindung mit hochwirksamen Werbeprodukten bedienen können.

Weitere Vorbehalte entstehen durch die Sorge vieler Werbetreibenden, ihre Anzeigen könnten in negativ behafteten Umfeldern erscheinen. Dies zeigt umso mehr die Relevanz sicherer Premium-Umfelder und vor allem ihrer Transparenz.

Vor diesem Hintergrund ergab sich für YOC im letzten Jahr entsprechender Handlungsbedarf: Mit der Entwicklung der neuen proprietären Supply Side-Plattform VIS.X im Jahr 2017 bietet YOC nicht nur hochwirksame Werbeformate an, die den Vorgaben der Coalition For Better Ads17 entsprechen, sondern kann diese nun auch plattformbasiert über programmatische Vertriebswege handeln. Durch die Anbindung der Premium-Publisher und deren hochqualitatives Inventar deckt YOC zudem die starke Forderung nach Brand Safety, also nach sicheren Werbeumfeldern, ab und wird dadurch zukünftig am weiteren Ausbau des programmatischen Handels in Europa partizipieren.

Nach einem Umsatzwachstum in Höhe von jeweils über 20 % in den beiden vergangenen Geschäftsjahren 2016 und 2017 liegt das Augenmerk des Vorstands insbesondere auf der Verstetigung des dynamischen Wachstums des programmatischen Plattformgeschäfts und damit der Umsetzung der definierten Unternehmensstrategie.

Hierzu ist es notwendig, dass alle YOC-Standorte die neue Marktpositionierung adaptieren und alle hinreichenden Aufgaben umsetzen. Parallel dazu soll die Internationalisierung der Gesellschaft weiter vorangetrieben werden.

15) ARD/ZDF Online Studie

16) http://blog.adform.com/rich-media/standard-vs-rich-media/

17) Globale Initiative zur Erhöhung der Akzeptanz von digitalen Werbemitteln, https://www.betterads.org/

Mit der Markteinführung der eigenen Technologieplattform VIS.X wird die Gesellschaft durch den programmatischen Handel von hocheffektiven Werbeprodukten einen nachhaltigen Wettbewerbsvorteil sowie Unabhängigkeit von Drittanbietern erlangen.

Darüber hinaus werden neben dem Bestandsgeschäft sukzessive weitere Umsätze im programmatischen Echtzeithandel generiert werden.

Die Erwartungen für das kommende Geschäftsjahr 2018 sind positiv. In nahezu allen Märkten konnten die gesteckten Ziele im vergangenen Geschäftsjahr erreicht beziehungsweise übertroffen werden.

Insgesamt rechnet die YOC-Gruppe für das Geschäftsjahr 2018 mit deutlich wachsenden Umsatzerlösen in Höhe von 10 % bis 15 % bei einer nur unterproportional ansteigenden Kostenstruktur.

In Konsequenz dessen rechnet die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2018 auf Basis der dargestellten Entwicklungen mit einer weiteren Verbesserung der operativen Ertragslage.

Für das Geschäftsjahr 2018 geht die Gesellschaft somit von einem positiven operativen Cash-Flow und EBITDA aus. Die positiven wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Eurozone unterstützen diese Prognose.

ENTWICKLUNG DER ERTRAGSLAGE DER YOC AG

Die YOC AG mit Sitz in Berlin ist Mutterunternehmen sämtlicher in der YOC-Gruppe enthaltenen Gesellschaften. Neben den Corporate Functions wird der komplette Produkt- und Plattformentwicklungsbereich in der YOC AG geführt.

Darüber hinaus betreibt die YOC AG die zentrale Yield-Optimierung zur Steigerung der Monetarisierung der von allen Publishern der YOC-Gruppe zur Verfügung gestellten Werbeflächen.

UMSATZENTWICKLUNG UND GESAMTLEISTUNG

Die Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2017 betrugen insgesamt 4,9 Mio. EUR (2016: 3,0 Mio. EUR). Davon entfallen externe Umsatzerlöse in Höhe von 2,2 Mio. EUR (2016: 1,2 Mio. EUR) im Wesentlichen auf den zentralen Bereich Yield-Optimierung.

Der Anteil am Gesamtumsatz mit verbundenen Unternehmen betrug 2,8 Mio. EUR (2016: 1,6 Mio. EUR) im Jahr 2017. Davon entfallen 2,7 Mio. EUR (2016: 1,0 Mio. EUR) auf Erlöse aus der Weiterbelastung verauslagter Kosten für Corporate Functions und dem Bereich Yield-Optimierung sowie 0,1 Mio. EUR (2016: 0,6 Mio. EUR) aus der Weiterberechnung von Aufwendungen der Central Performance Unit an die Tochtergesellschaften.

Die sonstigen betrieblichen Erträge trugen unverändert nur zu einem geringen Teil zur Gesamtleistung bei (2016: 0,1 Mio. EUR).

Die Gesamtleistung der Gesellschaft lag im Berichtsjahr mit 5,0 Mio. EUR um 1,9 Mio. EUR über dem Vorjahresniveau (2016: 3,1 Mio. EUR).

MATERIALAUFWAND

Die Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von 3,2 Mio. EUR (2016: 2,0 Mio. EUR) enthalten vorwiegend Vergütungen für Publisher und Serverkosten für Performance-Kampagnen beziehungsweise für die Yield-Optimierung.

PERSONALAUFWAND UND PERSONALENTWICKLUNG

Zum 31. Dezember 2017 beschäftigte die YOC AG 20 festangestellte Vollzeit-Mitarbeiter (31. Dezember 2016: 21 festangestellte Mitarbeiter).

Für die Gewährung von virtuellen Aktienoptionen im Rahmen des im Geschäftsjahr 2014 gestarteten Management-Incentive-Programms wurden im Geschäftsjahr 2017 Rückstellungen in Höhe von 0,3 Mio. EUR (2016: 0,1 Mio. EUR) gebildet, sodass zum Bilanzstichtag insgesamt 0,5 Mio. EUR (2016: 0,2 Mio. EUR) zurückgestellt sind. Die positive Kursentwicklung der YOC-Aktie im Jahresverlauf 2017 machte die entsprechende Rückstellungsbildung notwendig.

Insgesamt bewegt sich der Personalaufwand in Höhe von 1,9 Mio. EUR auf dem Niveau des Vorjahres.

SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN

Im Geschäftsjahr 2017 entsprachen die sonstigen betrieblichen Aufwendungen mit 1,0 Mio. EUR dem Vorjahreswert (2016: 1,0 Mio. EUR).

EBITDA

Im Geschäftsjahr 2017 lag das operative Ergebnis vor Abschreibungen insgesamt bei -1,0 Mio. EUR (2016: -1,8 Mio. EUR).

BETEILIGUNGS- UND FINANZERGEBNIS

Im Berichtsjahr betrug das Beteiligungs- und Finanzergebnis 0,5 Mio. EUR (2016: 0,7 Mio. EUR).

Das Ergebnis aus dem Ergebnisabführungsvertrag mit der YOC Mobile Advertising GmbH betrug 0,4 Mio. EUR (2016: 0,6 Mio. EUR) für das Geschäftsjahr 2017.

Gewinnausschüttungen der österreichischen Tochtergesellschaft an die YOC AG trugen im abgelaufenen Geschäftsjahr 2017 mit 0,3 Mio. EUR (2016: 0,2 Mio. EUR) zum Beteiligungsergebnis bei.

Das Zinsergebnis betrug im Berichtsjahr -0,2 Mio. EUR (2016: -0,1 Mio. EUR).

ABSCHREIBUNGEN

Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen machten im Berichtszeitraum 0,2 Mio. EUR (2016: 0,4 Mio. EUR) aus.

ERGEBNIS NACH STEUERN

Für das Geschäftsjahr 2017 betrug das Ergebnis nach Steuern -1,2 Mio. EUR (2016: -1,5 Mio. EUR).

ENTWICKLUNG DER FINANZ- UND VERMÖGENSLAGE DER YOC AG

Zum 31. Dezember 2017 belief sich die Bilanzsumme der YOC AG auf 6,2 Mio. EUR (2016: 5,4 Mio. EUR).

ANLAGEVERMÖGEN

Insgesamt betrug das Anlagevermögen (ohne Finanzanlagen) zum Stichtag 1,3 Mio. EUR (2016: 1,4 Mio. EUR) und hat sich nur unwesentlich verändert.

EIGENKAPITAL

Der im Geschäftsjahr 2017 resultierende Jahresfehlbetrag in Höhe von -1,2 Mio. EUR führte zum Anstieg des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrags auf 2,7 Mio. EUR (2016: 2,0 Mio. EUR).

VERBINDLICHKEITEN

Die Gesellschaft vereinbarte im abgelaufenen Geschäftsjahr zur Finanzierungen weiteren Unternehmenswachstums eine Darlehensaufnahme in Höhe von 0,5 Mio. EUR zu marktüblichen Konditionen sowie einer Laufzeit bis Mitte 2019.

In Konsequenz dessen haben sich die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern auf 1,3 Mio. EUR erhöht.

INVESTITIONEN

Die Veräußerung nicht betriebsnotwendigen Sachanlagevermögens führte zu Erträgen in Höhe von 0,01 Mio. EUR.

ZUSAMMENFASSENDE AUSSAGE ÜBER DIE ERTRAGS-, FINANZ- UND VERMÖGENSLAGE

Insgesamt erzielte die YOC AG einen Jahresfehlbetrag in Höhe von -1,2 Mio. EUR, wobei das Geschäftsjahr 2017 operativ eine deutliche Verbesserung zeigte.

PROGNOSEBERICHT DER YOC AG

Der Geschäftsverlauf der YOC AG und des YOC-Konzerns sind eng miteinander verbunden, da die YOC AG als Holdinggesellschaft im Konzern fungiert und die Koordination der konzernweiten Entwicklungs-, Vertriebs-, Service- und Marketingabteilungen übernimmt.

WIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN

Aufgrund der bestehenden engen Verknüpfung zwischen YOC AG und YOC-Konzern verweisen wir auf die im Abschnitt "Prognosebericht der YOC-Gruppe" beschriebenen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.

AUSBLICK

Neben den Corporate Functions betreibt die YOC AG die zentrale Plattform- und Produktentwicklung sowie die zentrale Yield-Optimierung zur Steigerung der Monetarisierung der von allen Publishern der YOC-Gruppe zur Verfügung gestellten Werbeflächen.

Insgesamt erwartet die YOC AG für den YOC-Konzern deutlich wachsende Umsatzerlöse in Höhe von 10 % bis 15 % sowie ein weiter verbessertes operatives Ergebnis für das Geschäftsjahr 2018.

Darüber hinaus rechnet die Gesellschaft im Rahmen der ertragsteuerlichen Organschaft mit weiterhin positiven Ergebnisbeiträgen aus der Ergebnisabführung der YOC Mobile Advertising GmbH an die YOC AG. Für die YOC Mobile Advertising GmbH werden im kommenden

Geschäftsjahr wachsende Umsatzerlöse im zweistelligen Prozentbereich erwartet.

Aufgrund des positiven Ergebnisses der österreichischen Tochtergesellschaft YOC Central Eastern Europe GmbH sind ebenfalls weitere positive Ergebnisbeiträge aus Gewinnausschüttungen für das Geschäftsjahr 2018 geplant.

Für die Tochtergesellschaften YOC Spain S.L. und YOC Mobile Advertising Ltd. werden für das Jahr 2018 ebenfalls Umsatzzuwächse im zweistelligen Prozentbereich erwartet. Aus beiden Gesellschaften werden für 2018 jedoch noch keine Gewinnausschüttungen erwartet. Mittelfristig ist allerdings davon auszugehen, dass diese Länder positive Ergebnisbeiträge erwirtschaften und zur Steigerung der Ergebnisse der YOC AG beitragen werden.

Insgesamt erwartet die YOC AG dementsprechend für das Geschäftsjahr 2018 ein positives Beteiligungsergebnis und insgesamt ein verbessertes, aber noch negatives Jahresergebnis.

Die Liquiditätsplanung erfolgt im Wesentlichen auf Ebene des YOC-Konzerns. Wir verweisen daher auf die Ausführungen im Abschnitt "Ausblick" der YOC-Gruppe.

Aufgrund der relativen Größe des Mutterunternehmens zum Konzern, der sehr engen Leistungsverflechtungen innerhalb der Gruppe und der zentralisierten Treasury-Funktionen sind die Finanzlage des Konzerns und der YOC AG vergleichbar.

Die YOC AG rechnet für das Geschäftsjahr 2018 auf Basis der dargestellten Entwicklungen mit einer weiteren Verbesserung der operativen Ertragslage.

CHANCEN- UND RISIKOBERICHT

GRUNDSÄTZE DES CHANCEN- UND RISIKOMANAGEMENTS

Zur Erreichung ihrer Ziele nutzt die YOC-Gruppe ein ganzheitliches und systematisches Chancen- und Risikomanagement. So ist gewährleistet, dass Chancen erkannt und konsequent genutzt werden können, ohne die damit verbundenen Risiken außer Acht zu lassen.

Die Weiterentwicklung des Chancen- und Risikomanagements unter Berücksichtigung eines sich schnell verändernden Markt- und Geschäftsumfeldes ist die Grundlage für nachhaltiges Wachstum. Dazu werden unter Abwägung des Rendite-Risiko-Verhältnisses bewusst notwendige Risiken eingegangen, um die gebotenen Marktchancen nutzen und die hierin liegenden Erfolgspotenziale ausschöpfen zu können.

Zentraler Bestandteil ist das interne Reporting relevanter operativer Kennzahlen. Dadurch werden Risiken und Chancen frühzeitig erkannt und bewertet.

Der Vorstand überwacht die Umsetzung von Maßnahmen zum Risikocontrolling sowie der Realisierung von Chancen in den operativen Einheiten.

Die Angemessenheit der Methoden und Prozesse des Risikomanagements zur Identifizierung, Beurteilung, Steuerung, Überwachung und Kommunikation der Risiken wird in regelmäßigen Abständen überprüft und an interne und externe Entwicklungen angepasst.

CHANCENMANAGEMENT

Aufgrund unseres Produktportfolios, unseres Know-hows und unserer Innovationskraft sind wir davon überzeugt, die aus unserem unternehmerischen Handeln resultierenden Chancen realisieren und den Herausforderungen, die sich aus den vorgenannten Risiken ergeben, erfolgreich begegnen zu können.

RISIKOMANAGEMENT

A) MARKT- UND WETTBEWERBSRISIKO

Die YOC-Gruppe agiert in einem Markt, der sich sehr schnell entwickelt. Dies erfordert einen hohen Grad an Flexibilität von Prozessen und Strukturen.

Veränderungen von Markt- und Wettbewerbsverhältnissen, wie zum Beispiel dem Markteintritt neuer Wettbewerber, gehören zu den Risiken, denen die YOC-Gruppe durch ein kontinuierliches Markt- und Unternehmens-Monitoring begegnet.

Das Erkennen von Trends und neuen Entwicklungen wird insbesondere durch den Produktbereich und die Länderorganisationen gewährleistet.

Veränderungen ökonomischer Faktoren können durch Auftragsrückgänge insbesondere in der Werbebranche ebenfalls Auswirkungen auf die Entwicklung der YOC-Gruppe haben. Durch das breit gefächerte Angebot an Produkten und Dienstleistungen sowie einem diversifizierten Kundenstamm ist die YOC-Gruppe hierfür gut aufgestellt.

Das Risiko eines durch gesamtwirtschaftliche Faktoren bedingten Umsatzrückgangs wird als gering eingeschätzt.

B) TECHNOLOGISCHE RISIKEN

Die YOC-Gruppe verfolgt eine einheitliche IT-Strategie, die eine ständige Überprüfung und Weiterentwicklung der IT-Systeme beinhaltet. Die Geschwindigkeit der technologischen Innovationen im Markt erfordert ein hohes Maß an Flexibilität und stellt zunehmend ein Risiko dar. Insbesondere fehlt es zum Teil noch an Standards im technologischen Umfeld.

Substitut- und Konkurrenzprodukte könnten die Wettbewerbsfähigkeit der YOC-Gruppe schwächen.

Deshalb müssen Innovationen vorangetrieben werden, um langfristig erfolgreich zu sein und die Marktstellung auszubauen. Aufgrund der hohen Dynamik im Markt für digitale Werbetechnologien (Ad Technology) stehen den Investitionen in die Entwicklung neuer Produkte und Technologien immer auch Risiken gegenüber, sodass sich getätigte Investitionen auch als unrentabel erweisen können.

Bei der Auswahl der IT-Systeme entscheidet sich die YOC-Gruppe überwiegend für branchenspezifische Standardsoftware namhafter Anbieter.

Die Regelungen zur Informationssicherheit umfassen die Implementierung von Verschlüsselungsmechanismen, Firewalls und Virenscannern.

Vorsorgemaßnahmen gegen den Ausfall von technischen Anlagen wurden durch den Parallelbetrieb der technischen Applikationen getroffen, sodass Kundenaufträge jederzeit reibungslos abgewickelt werden können.

Back-up-Systeme sichern zudem den Datenbestand vor einem möglichen Datenverlust und gewährleisten eine konsistente Verfügbarkeit.

C) FINANZ- UND TREASURY-RISIKEN

Die YOC-Gruppe hat zur Planung und Überwachung der Zahlungsströme eine eigene Treasury-Funktion eingerichtet.

Das Liquiditätsmanagement unterstützt den Vorstand durch die Kontrolle der Geschäftsentwicklung und Zahlungsstromschwankungen bei der Überwachung von Maßnahmen zur Liquiditätssicherung. Die Steuerung erfolgt unter anderem über Kennzahlen, die Aufschluss über die Kapitalstruktur des Unternehmens liefern.

Dem Forderungsausfallrisiko wird durch ein stringentes Debitorenmanagement entgegengewirkt, das auf die Überwachung der Altersstruktur der Forderungen und das Management von zweifelhaften Forderungen ausgerichtet ist.

Zum 31. Dezember 2017 verfügt die Gesellschaft über einen Liquiditätsbestand in Höhe von 1,0 Mio. EUR.

Im Zuge der Fokussierung des Geschäftsmodells auf den Bereich Mobile Advertising hat sich die operative Ergebnissituation signifikant verbessert, sodass im abgelaufenen Geschäftsjahr 2017 ein positives bereinigtes operatives Ergebnis erzielt werden konnte.

Die operative Ertragslage wird sowohl durch Umsatz- als auch Rohertragssteigerungen weiter optimiert. Im Ergebnis konnte ein positiver Cash-Flow auf Gruppenebene im Geschäftsjahr 2017 realisiert werden.

D) RECHTLICHE RISIKEN UND HAFTUNGSRISIKEN

Um rechtlichen Risiken vorzubeugen, werden wesentliche Rechtsgeschäfte durch die Einschaltung externer Rechtsanwälte geprüft.

Durch einen umfangreichen Versicherungsschutz, der einer laufenden Überprüfung unterzogen wird, sichert sich die YOC-Gruppe gegen Schadensfälle und ein mögliches Haftungsrisiko ab. Die abgeschlossene Directors & Officers Liability Insurance dient zur Absicherung des Managements gegen eventuelle Vermögensschäden am Unternehmen.

Weder die YOC AG noch eine ihrer Tochtergesellschaften war im Geschäftsjahr 2017 anlaufenden oder absehbaren Gerichts- oder Schiedsverfahren beteiligt, die wesentlichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage des Unternehmens beziehungsweise des Konzerns haben könnten.

Entscheidungen des Gesetzgebers, wie zum Beispiel die Veränderung der Datenschutzregelung, können eine negative Wirkung auf die Geschäftstätigkeit der YOC-Gruppe haben.

Zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung sind uns jedoch keine für die YOC-Gruppe wesentlichen für die absehbare Zukunft geplanten Gesetzesänderungen bekannt.

E) PERSONELLE RISIKEN

Für die erfolgreiche Entwicklung der YOC-Gruppe ist die Gewinnung und nachhaltige Bindung qualifizierter Mitarbeiter an das Unternehmen notwendig.

Aufgrund des starken Wachstums des für die YOC-Gruppe relevanten Marktes ist der Arbeitsmarkt für Personal mit den benötigten Kenntnissen und Erfahrungen besonders hart umkämpft.

Die Überwachung und Vermeidung des Risikos personeller Engpässe wird durch eine unternehmensweite Personalplanung unterstützt.

Durch Personalentwicklungsmaßnahmen und einem regelmäßig vom Vorstand überprüften leistungsbezogenen Vergütungssystem wird die Wettbewerbsfähigkeit im Personalmarkt sichergestellt.

Durch Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen wird zudem gewährleistet, dass in jedem Unternehmensbereich mehrere Schlüsselpersonen arbeiten. Vertretungsregelungen und Nachfolgemanagement gewährleisten die Sicherstellung der Geschäftsabläufe und Entscheidungsprozesse.

Mitarbeiter, die mit vertraulichen Informationen arbeiten, verpflichten sich, die entsprechenden Vorschriften einzuhalten und mit den Informationen verantwortungsvoll umzugehen.

F) PLANUNGSRISIKEN

Planungsrisiken bestehen in der Umsatz- und Kostenprognose. Insbesondere vor dem Hintergrund der Dynamik im Markt für Digital Advertising basiert die kurz- und mittelfristige Planung auf wesentlichen Schätzungen und Annahmen, vor allem zur Umsatzentwicklung.

Die regelmäßige Überprüfung der Annahmen ermöglicht dem Vorstand, auf Planabweichungen zu reagieren und entsprechende Maßnahmen einzuleiten.

KONTROLL- UND RISIKOMANAGEMENTBERICHT ZUM RECHNUNGSLEGUNGSPROZESS

(Gemäß § 289 Abs. 5 und § 315 Abs. 2 Nr. 5 HGB)

Das bei der YOC AG sowie in der YOC-Gruppe bestehende Kontroll- und Risikomanagementsystem beinhaltet die Gesamtheit aller organisatorischen Regelungen und Maßnahmen zur Risikoidentifikation, -bewertung und -kommunikation sowie zum Umgang mit den Risiken unternehmerischer Betätigung.

Im Hinblick auf den (Konzern-)Rechnungslegungsprozess soll zudem über die Ausgestaltung und kontinuierliche Weiterentwicklung des internen Kontrollsystems die Beachtung der einschlägigen Rechnungslegungsvorschriften und -standards und die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sichergestellt werden.

Auf diese Weise soll gewährleistet werden, dass die Finanzberichterstattung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der YOC AG und der YOC-Gruppe vermittelt.

Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den (Konzern-)Rechnungslegungsprozess. Über eine definierte Führungs- und Berichtsorganisation sind alle in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften eingebunden.

Die operative Verantwortung obliegt dem Vorstand, der durch den kaufmännischen Leiter unterstützt wird.

Wir erachten folgende Elemente des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems der YOC-Gruppe im Hinblick auf den (Konzern-)Rechnungslegungsprozess für wesentlich:

Verfahren zur Identifikation, Beurteilung und Dokumentation aller wesentlichen rechnungslegungsrelevanten Unternehmensprozesse und Risikofelder einschließlich der dazugehörigen Schlüsselkontrollen. Diese umfassen Prozesse des Finanz- und Rechnungswesens sowie administrative und operative Unternehmensprozesse, die wesentliche Informationen für die Aufstellung des Jahres- und Konzernabschlusses einschließlich des Lage- und Konzernlageberichts generieren;
Prozessintegrierte Kontrollen (EDV-gestützte Kontrollen und Zugriffsbeschränkungen, Vier-Augen-Prinzip, Funktionstrennung, analytische Kontrollen);
Standardisierte Finanzbuchhaltungsprozesse;
Sicherstellung einer einheitlichen Bilanzierung durch konzernweite Richtlinien und Verfahren;
Regelmäßige interne Konzernberichterstattung, Gewinn- und Verlustrechnung sowie monatliche Ergebnisberichterstattung inklusive Analyse und Berichterstattung wesentlicher Entwicklungen und Soll-Ist-Abweichungen.

Die Wirksamkeit des (konzern-)rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems wird durch regelmäßige präventive Kontrollen geprüft und bewertet. Ein konzernweites Berichtssystem soll die regelmäßige und zeitnahe Information des Vorstands und des Aufsichtsrats gewährleisten.

Im Vorstand und im Aufsichtsrat wird regelmäßig über die aktuelle Risikosituation sowie über die Funktionsweise, Wirksamkeit und Angemessenheit des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems berichtet.

Mit den eingerichteten Prozessen, Systemen und Kontrollen ist nach Auffassung des Vorstands hinreichend gewährleistet, dass die Rechnungslegungsprozesse im Einklang mit den einschlägigen Rechnungslegungsprinzipien erfolgen.

ANGABEN ZU DEN AKTIEN SOWIE ERLÄUTERNDER BERICHT DES VORSTANDS

(Gemäß § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 HGB)

Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals

Zum 31. Dezember 2017 beträgt das gezeichnete Kapital der YOC AG 3.292.978 EUR und ist eingeteilt in 3.292.978 auf den Inhaber lautende, nennwertlose Stückaktien. Verschiedene Aktiengattungen bestehen nicht.

Mit allen Aktien sind die gleichen Rechte und Pflichten verbunden. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme und ist maßgebend für den Anteil der Aktionäre am Gewinn der Gesellschaft. Hiervon ausgenommen sind von der Gesellschaft gehaltene eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen.

BESCHRÄNKUNGEN DER STIMMRECHTE ODER DER ÜBERTRAGUNG VON AKTIEN

Stimmrechtsbeschränkungen betreffend Aktien der YOC AG oder Beschränkungen hinsichtlich der Übertragung von Aktien der YOC AG bestehen nicht.

BETEILIGUNGEN AM KAPITAL, DIE 10 % DER STIMMRECHTE ÜBERSCHREITEN

Die nachfolgend angegebenen direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital der YOC AG, die 10 % der Stimmrechte überschreiten, basieren auf Stimmrechtsmitteilungen nach § 21 WpHG, die die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2017 sowie früher erhalten und veröffentlicht hat.

Herr Dirk-Hilmar Kraus, Deutschland, hat der Gesellschaft gemäß § 21 Abs. 1 WpHG in einer freiwilligen Konzernbestandsmitteilung mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der YOC AG am 26.11.2015 19,52 % (das entspricht 607.685 von insgesamt 3.112.473 Stimmrechten) beträgt. Stimmrechte in Höhe von 16,51 % des gezeichneten Kapitals (das entspricht 513.882 Stimmrechten) wurden Herrn Dirk-Hilmar Kraus dabei über die dkam GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland, zugerechnet. 3,01 % der Stimmrechte (das entspricht 93.803 Stimmrechten) hielt Dirk-Hilmar Kraus zu diesem Tag als Mitglied der Erbengemeinschaft nach Hilmar Kraus, bestehend aus Dirk-Hilmar Kraus und Barbara Schweinberger (geb. Kraus).

AKTIEN MIT SONDERRECHTEN, DIE KONTROLLBEFUGNISSE VERLEIHEN

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht.

ART DER STIMMRECHTSKONTROLLE, WENN ARBEITNEHMER AM KAPITAL BETEILIGT SIND UND IHRE KONTROLLRECHTE NICHT UNMITTELBAR AUSÜBEN

Die Hauptversammlung der YOC AG hat am 15. Juli 2009 die Auflage des YOC-Management-Incentive-Programms beschlossen. Im Rahmen dieses Programms wurden erstmalig im Herbst 2009 Bezugsrechte an die Mitglieder des Vorstands und die Mitarbeiter der Gesellschaft ausgegeben. Da die Ausübungsbedingungen des YOC-Management-Incentive-Programms bislang nicht erfüllt wurden, sind an die Mitglieder des Vorstands und die Mitarbeiter der Gesellschaft keine Aktien übertragen worden.

Soweit die YOC AG im Rahmen des YOC-Management-Incentive-Programms Aktien an Mitarbeiter ausgibt, werden die Aktien den Mitarbeitern unmittelbar übertragen.

Die begünstigten Mitarbeiter können die ihnen aus den Mitarbeiteraktien zustehenden Rechte wie andere Aktionäre nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und der Bestimmungen der Satzung ausüben.

VORSCHRIFTEN ZUR BESTELLUNG UND ABBERUFUNG VON MITGLIEDERN DES VORSTANDS UND ÜBER DIE ÄNDERUNG DER SATZUNG

Die gesetzlichen Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands sind in §§ 84 und 85 AktG zu finden. Die Satzung der YOC AG sieht in § 7 Abs. 2 der Satzung eine übereinstimmende Regelung vor. Die Satzung kann gemäß § 119 Abs. 1 Nr. 5 AktG und § 179 AktG nur durch einen Beschluss der Hauptversammlung geändert werden.

Soweit nicht zwingende Vorschriften des Gesetzes etwas Abweichendes bestimmen, werden Beschlüsse der Hauptversammlung nach § 133 AktG, § 22 Abs 1 der Satzung der YOC AG mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und gegebenenfalls mit einfacher Mehrheit des vertretenen Kapitals gefasst.

Für eine Änderung des Unternehmensgegenstandes ist gemäß § 179 Abs 2 AktG eine Mehrheit von 75 % des vertretenen Grundkapitals erforderlich; von der Möglichkeit, hierfür eine größere Kapitalmehrheit zu bestimmen, wird in der Satzung kein Gebrauch gemacht. Satzungsänderungen werden nach § 181 Abs. 3 AktG mit Eintragung in das Handelsregister wirksam.

Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Satzungsänderungen zu beschließen, die nur die Fassung betreffen (§ 17 der Satzung der YOC AG).

BEFUGNISSE DES VORSTANDS HINSICHTLICH DER MÖGLICHKEIT, AKTIEN AUSZUGEBEN ODER ZURÜCKZUKAUFEN

A) ERWERB EIGENER AKTIEN

Aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 25. August 2015 ist die Gesellschaft bis zum 24. August 2020 ermächtigt, eigene Aktien zu erwerben. Insgesamt dürfen aufgrund dieser Ermächtigung Aktien in einem Volumen von bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals erworben werden. Auf diese Begrenzung von 10 % des Grundkapitals sind diejenigen anderen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71 ff. AktG zuzurechnen sind, anzurechnen.

Einzelheiten der Ermächtigung können der Einladung zur Hauptversammlung am 25. August 2015 entnommen werden, die auf der Internetseite der YOC AG verfügbar ist (siehe Tagesordnungspunkt 5 sowie den hierzu erstatteten Bericht des Vorstands).

Zum Ende des Geschäftsjahres 2017 hielt die Gesellschaft unverändert 4.000 eigene Aktien (dies entspricht rund 0,12 % des Grundkapitals).

B) GENEHMIGTES KAPITAL

Gemäß § 6 Abs. 5 der Satzung der YOC AG besteht ein Genehmigtes Kapital 2016/I. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 08. Juli 2016 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 07. Juli 2021 einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 1.646.489 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen.

C) BEDINGTES KAPITAL 2015/I

Gemäß § 6 Abs. 8 der Satzung der YOC AG ist das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 1.000.000 EUR durch Ausgabe von bis zu 1.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht.

Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien an Inhaber beziehungsweise Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen sowie an Inhaber von Optionsrechten aus Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund Ermächtigung gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 25. August 2015 bis 24. August 2020, ausgegeben werden.

Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit ausgeführt, wie von den Options- beziehungsweise Wandelschuldverschreibungen tatsächlich Gebrauch gemacht wird oder Wandlungspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden.

Die aus den ausgeübten Bezugsrechten hervorgehenden neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Wandlungs- beziehungsweise Optionsrechten oder durch die Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzulegen.

Einzelheiten der Ermächtigung können der Einladung zur Hauptversammlung am 25. August 2015 entnommen werden, die auf der Internetseite der YOC AG verfügbar ist (siehe Tagesordnungspunkt 7 sowie den hierzu erstatteten Bericht des Vorstands).

D) BEDINGTES KAPITAL 2009/I

Im Geschäftsjahr 2009 wurde ein bedingtes Kapital in Höhe von 175,0 TEUR geschaffen, um dem Management sowie Mitarbeitern der YOC AG und Mitarbeitern der verbundenen Unternehmen der Gesellschaft Bezugsrechte im Rahmen des YOC-Management-Incentive-Programms zu gewähren.

Zum 31. Dezember 2017 sind sämtliche Bezugsrechte vollständig verfallen. Aus dem Programm wurden keine neuen Aktien geschaffen.

WESENTLICHE VEREINBARUNGEN DER GESELLSCHAFT, DIE UNTER DER BEDINGUNG EINES KONTROLLWECHSELS INFOLGE EINES ÜBERNAHMEANGEBOTS STEHEN

Es bestehen keine wesentlichen Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebotes stehen.

ENTSCHÄDIGUNGSVEREINBARUNGEN DER GESELLSCHAFT, DIE FÜR DEN FALL EINES ÜBERNAHMEANGEBOTS MIT DEN MITGLIEDERN DES VORSTANDS ODER ARBEITNEHMERN GETROFFEN SIND

Das Virtuelle Aktienoptionsprogramm sieht für den Fall eines Übernahmeangebots nach §§ 29, 35 WpÜG vor, dass die gesamten einem Optionsberechtigten zugeteilten Virtuellen Aktienoptionen vor Ablauf des Erdienungszeitraums (Vesting) als unverfallbar gelten ("Accelerated Vesting"), sofern zu diesem Zeitpunkt das Anstellungsverhältnis des Optionsberechtigten noch ungekündigt besteht.

ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG

(§ 289f HGB und § 315d HGB)

Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB beziehungsweise § 315d HGB beinhaltet die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG, relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken und eine Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie die Angaben nach § 289f Abs. 2 Nr. 4 HGB über die Festlegungen zur Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen.

Diese Erklärung ist Bestandteil des Lageberichts der YOC AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2017.

Gemäß § 317 Abs. 2 Satz 4 HGB sind die Angaben nach § 289f Abs. 2 HGB beziehungsweise § 315d HGB nicht in die Prüfung durch den Abschlussprüfer einzubeziehen.

ERKLÄRUNG VON VORSTAND UND AUFSICHTSRAT DER YOC AG GEMÄß § 161 AKTG ZUM DEUTSCHEN CORPORATE GOVERNANCE KODEX IN DER FASSUNG VOM 07. FEBRUAR 2017 (ENTSPRECHENSERKLÄRUNG 2017)

Nach § 161 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Aktiengesellschaft jährlich zu erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen begründet nicht angewendet wurden oder werden.

Die Erklärung ist auf der Internetseite der Gesellschaft öffentlich zugänglich zu machen.

Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) enthält Regelungen unterschiedlicher Bindungswirkung. Neben Darstellungen des geltenden Aktienrechts enthält er Empfehlungen, von denen die Gesellschaften abweichen können; sie sind dann aber verpflichtet, dies jährlich offen zu legen. Nach § 161 AktG müssen Abweichungen von den Empfehlungen des DCGK auch begründet werden. Darüber hinaus enthält der DCGK Anregungen, von denen ohne Offenlegung abgewichen werden kann.

Die nachfolgende Erklärung betrifft den Zeitraum seit der letzten Entsprechenserklärung vom Februar 2017 und bezieht sich auf die Anforderungen des DCGK in seiner aktuellen Fassung vom 07. Februar 2017.

Vorstand und Aufsichtsrat der YOC AG erklären, dass den Empfehlungen "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" grundsätzlich entsprochen wird und in der Vergangenheit entsprochen wurde. Vorstand und Aufsichtsrat der YOC AG beabsichtigen, diese auch in Zukunft zu beachten. Lediglich die folgenden Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex wurden und werden nicht angewendet:

Ziffer 3.8 Abs. 3 DCGK: Die Gesellschaft ist der Ansicht, dass die Motivation und Verantwortung, mit der die Mitglieder des Aufsichtsrats ihre Aufgaben wahrnehmen, durch einen Selbstbehalt nicht verbessert werden. Die D&O-Versicherung dient der Absicherung wesentlicher Eigenrisiken der Gesellschaft und allenfalls in zweiter Linie dem Vermögensschutz der Organmitglieder. Die D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat wurde deshalb ohne Selbstbehalt abgeschlossen.
Ziffer 4.1.3 Satz 2 und 3 DCGK: Die YOC AG hat angemessene, an der Risikolage des Unternehmens ausgerichtete Maßnahmen installiert, um für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmensinternen Richtlinien zu sorgen. Das vorhandene Risikomanagement wird jährlich im Rahmen der Abschlussprüfung überprüft, wobei es bislang zu keinen Beanstandungen gekommen ist. Die Einführung eines darüberhinausgehenden speziellen Compliance Management-Systems halten Vorstand und Aufsichtsrat aufgrund der guten Erfahrungen in der Vergangenheit und der Größe der Gesellschaft für nicht notwendig. Auch auf die Einrichtung eines geschützten Hinweisgebersystems wird vorerst verzichtet, da es aus Sicht von Vorstand und Aufsichtsrat noch keine ausreichenden Praxiserfahrungen damit in Deutschland gibt. Daher soll vorerst abgewartet werden, ob die gegen ein Hinweisgebersystem vorgebrachten Argumente, wie insbesondere hohe Kosten, mögliche negative Auswirkungen auf das Betriebsklima und Anfälligkeit für Missbräuche, in der Praxis tatsächlich eine Rolle spielen und welche Lösungen sich zur Vermeidung dieser Punkte etablieren werden. Vorstand und Aufsichtsrat werden die sich hierzu entwickelnde Praxis weiter beobachten.
Ziffer 4.1.5 DCGK: Eine angemessene Beteiligung von Frauen in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands, ist abhängig von der individuellen Eignung für die jeweilige Position. Unter dieser Prämisse wird der Vorstand bei der Besetzung von Führungspositionen auf Vielfalt achten und die angemessene Beteiligung von Frauen anstreben.
Ziffer 4.2.1 DCGK: Nach Ziffer 4.2.1 des DCGK soll der Vorstand aus mehreren Personen bestehen und einen Vorsitzenden oder Sprecher haben. Der Vorstand der YOC AG war im Geschäftsjahr 2017 mit einer Person besetzt. Im Einvernehmen von Aufsichtsrat und Vorstand verzichtet die Gesellschaft bis auf weiteres auf die Bestellung weiterer Vorstandsmitglieder, da führungsrelevante Aufgaben teilweise auch an die zweite Führungsebene übertragen wurden.
Ziffer 4.2.2. Abs. 2 DCGK: Der Aufsichtsrat soll das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt auch in der zeitlichen Entwicklung berücksichtigen, wobei der Aufsichtsrat für den Vergleich festlegt, wie der obere Führungskreis und die relevante Belegschaft abzugrenzen sind. Eine solche explizite Abgrenzung ist nicht erfolgt, um die ökonomischen Gestaltungsspielräume bei Gehaltsverhandlungen nicht einzuschränken.
Ziffer 5.1.2 Abs. 1 Satz 2 DCGK: Derzeit ist der Aufsichtsrat nur mit männlichen Mitgliedern besetzt. Die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat orientiert sich in erster Linie an der individuellen Eignung für das Gremium.
Ziffer 5.1.2 Abs. 2 S. 3 DCGK: Eine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder ist durch den Aufsichtsrat nicht festgelegt worden. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind davon überzeugt, dass die Eignung zur Unternehmensleitung maßgeblich von der individuellen Leistungsfähigkeit abhängt.
Ziffer 5.3.1, 5.3.2 und 5.3.3 DCGK: Die Einrichtung von Ausschüssen, insbesondere die Einrichtung eines Prüfungsausschusses (Audit Committee) und eines Nominierungsausschusses, ist aufgrund der Größe des Aufsichtsrats der YOC AG mit drei Aufsichtsratsmitgliedern schwer handhabbar und entspricht auch nicht den Best Practice-Standards. Die durch den DCGK mit der Einrichtung eines Prüfungsausschusses beabsichtigte Steigerung der Effizienz bei der Prüfung der Rechnungslegung würde nicht erreicht, da der Prüfungsausschuss mit nahezu sämtlichen Plenumsmitgliedern besetzt werden müsste. Ebenso müsste der Nominierungsausschuss mit nahezu sämtlichen Plenumsmitgliedern besetzt werden, was zu keiner verbesserten Vorbereitung der Beschlussvorschläge des Aufsichtsrats zu den Wahlvorschlägen der Anteilseigner führen würde.
Ziffer 5.4.1 Abs. 3 DCGK: Eine angemessene Beteiligung von Frauen kann nicht im Voraus reglementiert werden, da sich die Mitgliedschaft an der individuellen Eignung für das Gremium orientiert. Eine Altersgrenze oder eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer für Aufsichtsratsmitglieder ist nicht festgelegt worden. Die Eignung, als Mitglied des Aufsichtsrats den Vorstand überwachen zu können und ebenbürtiger Ansprechpartner des Vorstands zu sein, hängt maßgeblich von der individuellen Leistungsfähigkeit ab.
Ziffer 5.4.1 DCGK: Zur Umsetzung des im Mai 2015 in Kraft getretenen "Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst" hat der Aufsichtsrat der Gesellschaft Zielgrößen für den Anteil weiblicher Mitglieder im Aufsichtsrat und im Vorstand festgelegt. Über die Erfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtung hinaus hat der Aufsichtsrat keine konkreten Ziele für seine Zusammensetzung definiert. Der Aufsichtsrat hat und wird der Hauptversammlung jeweils die/den Kandidatin/Kandidaten zur Wahl vorschlagen, die/den er nach sorgfältiger Prüfung und unter Beachtung der unternehmensspezifischen Situation für am geeignetsten für die zu besetzende Position im Aufsichtsrat bewertet. Insofern hat der Aufsichtsrat implizit schon immer ein "Kompetenzprofil" für die zu besetzende Vakanz im Aufsichtsrat definiert und wird dies auch weiterhin tun. Selbstverständlich hat und wird sich der Aufsichtsrat bei seinen Wahlvorschlägen von den Auswahlkriterien des Deutschen Corporate Governance Kodex leiten lassen. Ein dauerhaft schriftlich fixiertes Kompetenzprofil für das Gesamtgremium gibt es jedoch auch im Hinblick auf die Größe des Aufsichtsrats nicht.
Ziffer 5.4.3 Satz 2 DCGK: Nach Ziffer 5.4.3 Satz 2 des DCGK soll ein Antrag auf gerichtliche Bestellung eines Aufsichtsratsmitglieds bis zur nächsten Hauptversammlung befristet sein. Der Antrag auf gerichtliche Bestellung von zwei der gegenwärtigen Aufsichtsratsmitglieder war nicht befristet, um Kontinuität und damit effiziente und zielführende Arbeit im Aufsichtsrat zu gewährleisten.
Ziffer 7.1.2 Satz 3 DCGK: Die Gesellschaft wird sich bemühen, der Empfehlung Folge zu leisten, dass der Konzernabschluss binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende und die Zwischenberichte binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich sein sollen. Die Gesellschaft kann dies jedoch nicht immer gewährleisten, da dies nur mit deutlich erhöhtem personellen und organisatorischen Aufwand und damit nur mit erheblichen Mehrkosten zu erreichen wäre. Die Veröffentlichungen erfolgen daher im Rahmen der gesetzlichen und börsenrechtlichen Fristen.

Berlin, im Februar 2018

YOC AG

DER VORSTAND

DER AUFSICHTSRAT

Die Erklärung wurde der Öffentlichkeit auf der Internetseite der YOC AG (www.yoc.com) unter "Investor Relations" dauerhaft zugänglich gemacht.

Dort finden sich auch ältere Fassungen der Entsprechenserklärung.

ANGABEN ZU UNTERNEHMENSFÜHRUNGSPRAKTIKEN

GRUNDSÄTZLICHES

Nachhaltiges wirtschaftliches, ökologisches und soziales Handeln ist ein prägendes Element der Unternehmenskultur der YOC AG. Hierzu gehört auch die Integrität im Umgang mit Mitarbeitern, Investoren, Kunden, Lieferanten, Behörden, Interessengruppen und sonstigen Stakeholdern sowie der Öffentlichkeit.

Die YOC AG ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Deutschland.

Der Gestaltungsrahmen für die Corporate Governance ergibt sich somit aus dem deutschen Recht, insbesondere dem Aktien- und dem Kapitalmarktrecht sowie aus der Satzung der YOC AG.

Als Dienstleistungskonzern ist die YOC AG darauf angewiesen, durch vorbildliches Verhalten das Vertrauen der Kunden und Geschäftspartner zu gewinnen und zu erhalten. Ziel ist es, glaubhaft, seriös und zuverlässig zu handeln und entsprechend aufzutreten.

TRANSPARENZ

Eine einheitliche, umfassende und zeitnahe Informationspolitik gegenüber Mitarbeitern, Investoren, Kunden, Lieferanten, Behörden, Interessengruppen und sonstigen Stakeholdern hat bei der YOC AG einen hohen Stellenwert.

Alle Genannten werden von der YOC AG einheitlich, umfassend, zeitnah und zeitgleich informiert. Die Berichterstattung über die Geschäftslage und die Ergebnisse der YOC AG und des YOC-Konzerns erfolgt durch den Geschäftsbericht, den Halbjahresbericht und die Zwischenberichte.

Darüber hinaus erfolgen Informationen durch Ad-hoc-Mitteilungen, soweit dies rechtlich erforderlich ist, sowie durch die Internetseiten der Gesellschaft.

Alle Meldungen, Präsentationen und Mitteilungen sowie der aktuelle Finanzkalender sind auf der Internetseite der Gesellschaft (www.yoc.com) unter "Investor Relations" einsehbar.

Meldepflichtige Änderungen der Zusammensetzung der Aktionärsstruktur (Stimmrechtsmitteilungen, §§ 33 ff. WpHG) sowie jedes Eigengeschäft mit Anteilen oder Schuldtiteln der YOC AG oder damit verbundenen Derivaten oder anderen damit verbundenen Finanzinstrumenten der Personen, die bei der YOC AG Führungsaufgaben wahrnehmen sowie diesen nahestehenden Personen (sog. Directors' Dealings-Mitteilungen nach Art. 19 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung)), werden ebenfalls von der Gesellschaft veröffentlicht.

Die YOC AG führt darüber hinaus die vorgeschriebenen Insiderverzeichnisse gemäß Art. 18 Marktmissbrauchsverordnung. Die jeweils in die Insiderliste aufzunehmenden Personen werden über die gesetzlichen Pflichten und Sanktionen informiert.

RISIKOMANAGEMENT

Die YOC-Gruppe ist einer der europaweit führenden Anbieter von produktbasierten Mobile Advertising-Lösungen und unterliegt als solcher vielen branchen- und unternehmensspezifischen Chancen und Risiken.

Die YOC AG verfügt über ein etabliertes, umfassendes und wirksames System, das dem Unternehmen ermöglicht, Chancen und Risiken über alle Funktionen und Geschäftsprozesse hinweg frühzeitig zu erkennen, zu beurteilen, zu berichten und zu handhaben. Ziel dieses Systems ist es, Risiken systematisch und zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu erkennen, die Wahrscheinlichkeit ihres Eintritts sowie ihre möglichen qualitativen und quantitativen Auswirkungen einzuschätzen sowie wirksame Gegenmaßnahmen zu ergreifen.

Das Risikomanagement wird regelmäßig auf der Ebene des Vorstands und des Aufsichtsrats erörtert und weiterentwickelt. Weitere Informationen zum Risikomanagement der Gesellschaft, den speziellen Risiken, denen sie sich ausgesetzt sieht, sowie zum rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystem können dem Risikobericht, der Teil des Konzernlageberichts der Gesellschaft ist, entnommen werden.

BESCHREIBUNG DER ARBEITSWEISE VON VORSTAND UND AUFSICHTSRAT

Die YOC AG ist als deutsche Aktiengesellschaft dem deutschen Aktiengesetz unterworfen. Dadurch ist ein duales Führungssystem gesetzlich vorgegeben.

Vorstand und Aufsichtsrat haben eigenständige Kompetenzen, arbeiten jedoch bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben eng und vertrauensvoll zusammen.

VORSTAND

Der Vorstand leitet die Gesellschaft unter eigener Verantwortung. Dabei ist er an das Unternehmensinteresse gebunden und der nachhaltigen Unternehmensentwicklung verpflichtet.

Zu den Aufgaben des Vorstands gehört es, in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat die strategische Ausrichtung des Unternehmens festzulegen und die Geschäftsführung für das Unternehmen wahrzunehmen.

Der Vorstand führt die Geschäfte nach Maßgabe der relevanten Gesetze, der Satzung und seiner Geschäftsordnung. Sofern es mehrere Vorstandsmitglieder gibt, tragen diese gemeinsam die Verantwortung für die Geschäftsführung, arbeiten kollegial zusammen und unterrichten sich gegenseitig laufend über wichtige Maßnahmen und Vorgänge in ihren Geschäftsbereichen.

Unbeschadet der Gesamtverantwortung aller Vorstandsmitglieder leitet jedes Vorstandsmitglied - abgesehen von Entscheidungen, die der Gesamtvorstand zu treffen hat - den ihm zugewiesenen Geschäftsbereich eigenverantwortlich. Näheres regelt die vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats erlassene Geschäftsordnung für den Vorstand.

Die Mitglieder des Vorstands werden vom Aufsichtsrat bestellt. Amtsperioden von Vorstandsmitgliedern dürfen maximal fünf Jahre betragen, wobei eine mehrmalige Bestellung möglich ist.

Der Aufsichtsrat kann ein Vorstandsmitglied zum Vorstandsvorsitzenden ernennen. Zurzeit ist der Vorstand der YOC AG mit nur einem Mitglied besetzt.

Herr Dirk-Hilmar Kraus ist mit Wirkung zum 10. September 2013 zum Vorstand der YOC AG bestellt worden und hat die Funktion des CEO der Gesellschaft übernommen. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und vollständig über wesentliche Sachverhalte in der Geschäftsentwicklung, der Strategie und Planung, der Risikolage des Konzerns sowie über Compliance und berät sich mit dem Aufsichtsrat vor allen wesentlichen strategischen Entscheidungen.

Darüber hinaus berät sich der Vorstand regelmäßig mit den Mitgliedern der zweiten Führungsebene der Gesellschaft. Der Vorstand hat keine Ausschüsse gebildet.

AUFSICHTSRAT

Dem Aufsichtsrat obliegt die Beratung und Überwachung des Vorstands. Er wird in Strategie und Planung sowie in alle Fragen von grundlegender Bedeutung für die Gesellschaft eingebunden. Wesentliche Entscheidungen des Vorstands bedürfen seiner Zustimmung.

Dazu zählt auch die von der Gesellschaft einmal jährlich erstellte Unternehmensplanung für das Folgejahr (Budget), die vom Vorstand dem Aufsichtsrat präsentiert, mit diesem erörtert und bei Bedarf angepasst wird.

Weiterhin erteilt der Aufsichtsrat dem von der Hauptversammlung bestellten Abschlussprüfer den Prüfungsauftrag.

Der Aufsichtsrat hält mindestens vier Sitzungen im Jahr ab. Der Aufsichtsrat der YOC AG besteht aus drei Mitgliedern, von denen keines zuvor dem Vorstand der Gesellschaft angehörte. Der Aufsichtsrat wird von der Hauptversammlung gewählt. Der Aufsichtsrat hat keine Ausschüsse gebildet.

Die Arbeitsweise des Aufsichtsrats ist in einer Geschäftsordnung geregelt. Beschlüsse des Aufsichtsrats werden gewöhnlich in Präsenzsitzungen gefasst; darüber hinaus sind auch schriftliche, telefonische, fernschriftliche oder mithilfe sonstiger Telekommunikationsmittel durchgeführte Sitzungen und Beschlussfassungen möglich.

Der Vorstand der Gesellschaft nimmt regelmäßig an den Sitzungen teil, bei Bedarf werden auch weitere Mitglieder des erweiterten Managements der Gesellschaft zu den Sitzungen geladen.

In der ersten Präsenzsitzung eines jeden Jahres nach Erstellung und Prüfung der Jahresabschlüsse, in der sogenannten "Bilanzsitzung", nehmen auch die Abschlussprüfer der Gesellschaft an dieser Sitzung teil und erstatten dem Aufsichtsrat ihren Bericht über die abgeschlossene Prüfung.

Tagesordnung und Beschlussanträge für die Aufsichtsratssitzungen werden mit ausreichendem zeitlichem Vorlauf vor den Sitzungen schriftlich an alle Teilnehmer kommuniziert. Bei der Notwendigkeit von kurzfristigen Beschlüssen werden solche gegebenenfalls im schriftlichen Umlaufverfahren getroffen. Alle Aufsichtsratssitzungen werden schriftlich protokolliert.

Der Aufsichtsratsvorsitzende erläutert jährlich die Tätigkeit des Aufsichtsrats in der Hauptversammlung und in seinem Bericht an die Aktionäre, welcher im Geschäftsbericht der Gesellschaft abgedruckt wird.

DIVERSITÄTSKONZEPT

Vorstand und Aufsichtsrat der YOC AG haben bislang kein eigenständiges Diversitätskonzept gemäß § 289f Abs. 2 Nr. 6 HGB aufgestellt im Hinblick auf die Zusammensetzung des vertretungsberechtigten Organs und des Aufsichtsrats in Bezug auf Aspekte wie beispielsweise Alter, Geschlecht, Bildungs- oder Berufshintergrund. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass neben den Zielsetzungen für die Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat und den bisher im Unternehmen umgesetzten und angestrebten Maßnahmen zur Förderung der Vielfältigkeit ein zusätzliches Diversitätskonzept keinen substantiellen Mehrwert mit sich bringt.

Vorstand und Aufsichtsrat werden im Geschäftsjahr 2018 jedoch erneut prüfen, ob ein eigenständiges Diversitätskonzept erstellt wird.

FESTLEGUNGEN ZUR FÖRDERUNG DER GLEICHBERECHTIGTEN TEILHABE VON FRAUEN UND MÄNNERN AN FÜHRUNGSPOSITIONEN

Das "Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst" verpflichtet Vorstand und Aufsichtsrat bestimmter Gesellschaften in Deutschland dazu, Zielgrößen für den Frauenanteil in Aufsichtsrat, Vorstand und den nachfolgenden zwei Führungsebenen festzulegen und zu bestimmen, bis wann der jeweilige Frauenanteil erreicht werden soll.

FRAUENANTEIL IM AUFSICHTSRAT

Der Aufsichtsrat der YOC AG hatte beschlossen, dass für den Frauenanteil im Aufsichtsrat bis zum Stichtag 30. Juni 2017 den Status Quo beizubehalten und daher eine Zielgröße von 0 % angestrebt werden sollte.

Diese Zielvorgabe war bei Ablauf der Frist erfüllt. Dem Aufsichtsrat der YOC AG gehören auch gegenwärtig keine Frauen an. Da eine Erweiterung des Aufsichtsrats nicht beabsichtigt und darüber hinaus ein personeller Wechsel im Aufsichtsrat aufgrund der für die Gesellschaft wichtigen Kompetenzen der aktuellen Mitglieder nicht angestrebt wird oder absehbar ist, hat der Aufsichtsrat der YOC AG mit Wirkung zum Ablauf des 30. Juni 2017 beschlossen, dass für den Frauenanteil im Aufsichtsrat bis zum Stichtag 30. Juni 2022 auch weiterhin der Status Quo beibehalten und daher eine Zielgröße von 0 % angestrebt wird.

FRAUENANTEIL IM VORSTAND

Der Aufsichtsrat der YOC AG hatte beschlossen, dass für den Frauenanteil im Vorstand bis zum Stichtag 30. Juni 2017 der Status Quo beibehalten und daher eine Zielgröße von 0 % angestrebt werden sollte. Diese Zielvorgabe war bei Ablauf der Frist erfüllt.

Auch gegenwärtig gehört dem Vorstand der YOC AG keine Frau an. Da auch keine Erweiterung des Vorstands oder eine personelle Veränderung beabsichtigt oder absehbar ist, hat der Aufsichtsrat der YOC AG mit Wirkung zum Ablauf des 30. Juni 2017 beschlossen, dass für den Frauenanteil im Vorstand bis zum Stichtag 30. Juni 2022 der Status Quo beibehalten werden soll und daher eine Zielgröße von 0 % angestrebt wird.

FRAUENANTEIL IN DEN BEIDEN FÜHRUNGSEBENEN UNTERHALB DES VORSTANDS

Der Vorstand der YOC AG hatte beschlossen, dass bis zum 30. Juni 2017 der Frauenanteil der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands mindestens 20 % betragen soll. Zum Fristlablauf war eine Direktorenposition mit einer Frau besetzt. Dies entsprach 33,33 %.

Der Vorstand der YOC AG hat mit Wirkung zum Ablauf des 30. Juni 2017 beschlossen, dass bis zum 30. Juni 2022 der Frauenanteil der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands wiederum mindestens 20 % betragen soll. Die erste Führungsebene unterhalb des Vorstandes umfasst die Direktorenebene.

Mit der gleichen Umsetzungsfrist 30. Juni 2017 sollte der Frauenanteil der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands einen Anteil von 20 % nicht unterschreiten. Zum 30. Juni 2017 waren 50 % dieser Positionen mit Frauen besetzt.

Mit der Umsetzungsfrist 30. Juni 2022 soll der Frauenanteil der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands wiederum einen Anteil von 20 % nicht unterschreiten. Zur zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstandes gehört die "Head of"-Ebene.

Berlin, im April 2018

YOC AG

DER VORSTAND

DER AUFSICHTSRAT

VERGÜTUNGSBERICHT

Der Vergütungsbericht richtet sich nach den "Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex". Er fasst die Grundsätze zusammen, die auf die Festlegung der Vergütung des Vorstands der YOC AG Anwendung finden und erläutert Höhe und Struktur des Vorstandseinkommens.

Außerdem werden Grundsätze und Höhe der Vergütung des Aufsichtsrats beschrieben.

Der Vergütungsbericht beinhaltet außerdem Angaben, die nach den Erfordernissen des deutschen Handelsrechts Bestandteile des Konzernanhangs nach § 314 HGB sowie des Konzernlageberichts nach § 315 HGB sind.

VERGÜTUNG DES VORSTANDS

Für die Festlegung der Vorstandsvergütung ist der Aufsichtsrat zuständig. Dabei werden die Größe und die Tätigkeit des Unternehmens, seine wirtschaftliche und finanzielle Lage, die Aufgabe des jeweiligen Vorstandsmitglieds sowie die Höhe und Struktur der Vorstandsvergütungen im branchenspezifischen Vergleichsumfeld berücksichtigt.

Die Vergütung ist leistungsorientiert. Sie ist so bemessen, dass sie am Markt für hoch qualifizierte Führungskräfte wettbewerbsfähig ist und Anreiz für erfolgreiches Arbeiten gibt.

Grundsätzlich setzt sich diese aus einer fixen Grundvergütung und einem variablen Bestandteil zusammen.

Die Grundvergütung ist eine fixe, auf das Gesamtjahr bezogene Barvergütung, die an dem Verantwortungsbereich des jeweiligen Vorstandsmitglieds ausgerichtet ist und in zwölf monatlichen Raten ausbezahlt wird.
Den variablen Bestandteil bildet eine Barvergütung als Erfolgsbeteiligung, die sich am operativen Ergebnis nach IFRS (EBITDA) der YOC AG orientiert und in der Höhe nach oben begrenzt ist.
Mit der Teilnahme an dem im Jahr 2014 aufgelegten virtuellen Aktienoptionsprogramm erhalten vom Aufsichtsrat zu bestimmende Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft virtuelle Aktienoptionen (Phantom Stocks). Mit dem virtuellen Aktienoptionsprogramm wird ein auf die tatsächliche Beteiligung der Berechtigten am Eigenkapital der Gesellschaft gerichtetes Aktienoptionsprogramm nachgebildet. Anders als bei einem mit "echten" Aktienoptionen unterlegten Aktienoptionsprogramm berechtigen die virtuellen Optionen bei ihrer Ausübung nicht zum Bezug von Aktien an der Gesellschaft, sondern räumen dem Berechtigten nach näherer Maßgabe der Optionsbedingungen einen Anspruch gegen die Gesellschaft auf Zahlung eines bestimmten Geldbetrags in bar ein.
Durch die virtuellen Optionen wird keine gesellschaftsrechtliche Beteiligung an der Gesellschaft begründet, insbesondere besteht kein aktienrechtlicher Anspruch auf Informations- oder Teilhaberrechte, Stimmrechte oder Teilhabe am Jahresergebnis.

Die Vergütung des Vorstands der YOC AG enthält im Geschäftsjahr 2017 eine fixe Gehaltskomponente von insgesamt 165 TEUR. Eine variable Komponente, welche sich nach dem operativen Ergebnis der YOC-Gruppe bemisst, wurde im aktuellen Geschäftsjahr mit 5 TEUR vergütet.

Die folgende Tabelle zeigt die Aufteilung der Vergütungskomponenten:

VERGÜTUNG DES VORSTANDS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2017

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KURZFRISTIG FÄLLIGE LEISTUNGEN
NAME FESTE VERGÜTUNG*(IN TEUR) VARIABLE VERGÜTUNG (IN TEUR) VIRTUELLE AKTIENOPTIONEN
--- --- --- ---
Dirk-Hilmar Kraus 165 5 40.000

* inklusive vertraglicher Nebenleistungen

Aus dem virtuellen Aktienoptionsprogramm hält der Vorstand insgesamt 40.000 virtuelle Aktienoptionen zum beizulegenden Zeitwert von je 7,00 EUR.

Darüber hinaus wurden keine Vorschüsse, Kredite, Sicherheitsleistungen, Pensionszusagen oder ähnliche Vorteile an den Vorstand gewährt.

VERGÜTUNG DES AUFSICHTSRATS

Die Vergütung des Aufsichtsrats ist auf Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat durch die Hauptversammlung der YOC AG festgesetzt worden.

Die Vergütung des Aufsichtsrats besteht aus einer festen Vergütung in Höhe von 12,5 TEUR für ein Geschäftsjahr. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Doppelte dieses Betrages, der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende das 1 ½-fache dieses Betrages.

Pro Aufsichtsratssitzung, die eine Präsenzsitzung ist, erhält jedes Aufsichtsratsmitglied einen Betrag in Höhe von 1,0 TEUR, der Aufsichtsratsvorsitzende das Doppelte und der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende das 1 ½-fache.

Die Vergütung für die Tätigkeit des Aufsichtsrats belief sich im Geschäftsjahr 2017 auf insgesamt 79 TEUR.

VERGÜTUNG DES AUFSICHTSRATS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2017 (IN TEUR)

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NAME FESTE VERGÜTUNG SITZUNGSGELD GESAMT
Dr. Nikolaus Breuel (Aufsichtsratsvorsitzender) 25 10 35
Konstantin Graf Lambsdorff 19 8 26
Sacha Berlik 13 5 18
GESAMT 56 23 79

ERGEBNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag von besonderer Bedeutung, von denen ein wesentlicher Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu erwarten ist, sind nicht eingetreten.

Berlin, 25. April 2018

DER VORSTAND

DIRK-HILMAR KRAUS

03 KONZERNABSCHLUSS

KONZERNGESAMTERFOLGSRECHNUNG

Alle Angaben in EUR

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KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG ANHANG 2017 2016
Umsatzerlöse 5.1 14.371.547 11.959.554
Aktivierte Eigenleistungen 5.2 244.548 184.074
Sonstige betriebliche Erträge 5.3 384.155 342.059
Gesamtleistung 15.000.250 12.485.688
Materialaufwand 5.4 8.793.176 7.588.417
Personalaufwand 5.5 4.320.443 3.991.461
Sonstige betriebliche Aufwendungen 5.6 1.969.636 2.031.902
Operatives Ergebnis vor Abschreibungen -83.006 -1.126.093
Abschreibungen 6.1/6.2 274.581 348.268
Wertminderungen 6.1/6.2 0 67.352
Operatives Ergebnis -357.587 -1.541.713
Finanzaufwendungen 5.7 87.245 67.884
Finanzergebnis -87.245 -67.884
Ergebnis vor Steuern -444.832 -1.609.597
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 5.8 85.654 89.496
Ergebnis nach Steuern -530.486 -1.699.094
PERIODENERGEBNIS -530.486 -1.699.094

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ERGEBNIS JE AKTIE ANHANG 2017 2016
Ergebnis je Aktie unverwässert 5.9 -0,16 -0,52
Ergebnis je Aktie verwässert 5.9 -0,16 -0,52

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KONZERN-GESAMTERGEBNISRECHNUNG ANHANG 2017 2016
Ergebnis nach Steuern -530.486 -1.699.094
Effekte, die künftig in die Gewinn- und Verlustrechnung reklassifiziert werden können:
Unrealisierte Ergebnisse aus der Währungsumrechnung 5.11 45.543 135.009
Sonstiges Ergebnis 45.543 135.009
GESAMTERGEBNIS -484.943 -1.564.085

Bei der Verwendung von gerundeten Beträgen und Kennzahlen können aufgrund kaufmännischer Rundungen Differenzen auftreten.

Konzernbilanz

Alle Angaben in EUR

AKTIVA

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ANHANG 31.12.2017 31.12.2016
Langfristige Vermögenswerte 580.595 536.597
Sachanlagen 6.1 84.824 96.956
Immaterielle Vermögenswerte 6.2 494.467 438.174
Latente Steuern 5.8 1.305 1.467
Kurzfristige Vermögenswerte 4.134.506 3.452.298
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 6.3 3.052.041 2.668.757
Sonstige Vermögenswerte 6.3 98.222 123.992
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 6.4 984.244 659.549
SUMME VERMÖGENSWERTE 4.715.102 3.988.895
PASSIVA
ANHANG 31.12.2017 31.12.2016
Eigenkapital -4.091.514 -3.606.571
Gezeichnetes Kapital 6.5 3.292.978 3.292.978
Kapitalrücklage 6.5 20.641.091 20.649.438
Gewinnrücklagen 6.5 -27.904.959 -27.382.819
Unterschiedsbetrag aus Währungsumrechnungen 6.5 -70.306 -115.849
Eigene Aktien 6.5 -50.319 -50.319
Langfristige Schulden 1.246.188 1.038.085
Rückstellungen 6.6 466.188 58.085
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 6.8 780.000 980.000
Kurzfristige Schulden 7.560.428 6.557.381
Erhaltene Anzahlungen 6.7 50.403 18.338
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 6.7 2.625.519 2.490.974
Sonstige Verbindlichkeiten 6.7 647.062 505.672
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 6.7 4.091.684 3.346.028
Steuerschulden 5.8 42.411 22.869
Rückstellungen 6.6 103.350 173.500
SUMME EIGENKAPITAL UND SCHULDEN 4.715.102 3.988.895

Bei der Verwendung von gerundeten Beträgen und Kennzahlen können aufgrund kaufmännischer Rundungen Differenzen auftreten.

KONZERNKAPITALFLUSSRECHNUNG

Alle Angaben in EUR

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KONZERNKAPITALFLUSSRECHNUNG ANHANG 2017 2016
Ergebnis nach Steuern -530.486 -1.699.094
Abschreibungen 274.581 415.621
Erfolgswirksam erfasste Steuern 85.654 89.496
Erfolgswirksam erfasste Zinsen 87.245 67.884
Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge 51.965 87.724
Cash-Earnings -31.041 -1.038.369
Gewinne aus Anlagenabgängen -1.026 -400
Veränderungen Forderungen, Anzahlungen und sonstige Vermögenswerte -357.513 -469.232
Veränderungen Verbindlichkeiten, Anzahlungen und sonstige Schulden 352.194 543.200
Veränderungen Rückstellungen 337.953 154.699
Gezahlte Zinsen -85.896 -27.719
Gezahlte Steuern -66.000 -114.675
Operativer Cash-Flow 7.1 148.671 -952.496
Investitionen in Sachanlagen -43.279 -37.595
Investitionen in immaterielle Vermögenswerte -31.856 -11.260
Auszahlungen für Entwicklungskosten -251.732 -192.788
Veräußerung von Sachanlagen 2.892 11.477
Cash-Flow aus Investitionstätigkeit 7.1 -323.975 -230.166
Einzahlungen aus Kapitalerhöhungen 0 499.999
Transaktionskosten aus der Ausgabe von Aktien 0 -27.774
Darlehensaufnahme 500.000 500.000
Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit 7.1 500.000 972.225
Nettozunahme/-abnahme 324.696 -210.438
Finanzmittelfonds zu Beginn der Berichtsperiode 7.2 659.549 869.986
Finanzmittelfonds zum Ende der Berichtsperiode 7.2 984.244 659.549

Bei der Verwendung von gerundeten Beträgen und Kennzahlen können aufgrund kaufmännischer Rundungen Differenzen auftreten.

ENTWICKLUNG DES KONZERNEIGENKAPITALS

Alle Angaben in EUR

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ENTWICKLUNG DES KONZERNEIGENKAPITALS ANHANG GEZEICHNETES KAPITAL KAPITAL-

RÜCKLAGE
GEWINN-

RÜCKLAGEN
UNTERSCHIEDS-

BETRAG AUS WÄHRUNGS-

UMRECHNUNGEN
EIGENE AKTIEN GESAMT
per 01.01.2016 3.112.473 20.380.508 -25.706.516 -250.858 -50.319 -2.514.712
Ergebnis nach Steuern -1.699.094 -1.699.094
Unterschiedsbetrag aus Währungsumrechnungen 5.11/8 135.009 135.009
Gesamtergebnis 0 0 -1.699.094 135.009 0 -1.564.085
Ausgabe von gezeichnetem Kapital 6.5/8 180.505 319.494 499.999
Transaktionskosten einschließlich Steuervorteile 6.5/8 -27.774 -27.774
Aktienoptionsprogramm 6.5/8 -22.790 22.790 0
per 31.12.2016 3.292.978 20.649.438 -27.382.819 -115.849 -50.319 -3.606.571
per 01.01.2017 3.292.978 20.649.438 -27.382.819 -115.849 -50.319 -3.606.571
Ergebnis nach Steuern -530.485 -530.485
Unterschiedsbetrag aus Währungsumrechnungen 5.11/8 45.543 45.543
Gesamtergebnis 0 0 -530.485 45.543 0 -484.942
Aktienoptionsprogramm 6.5/8 -8.347 8.347 0
per 31.12.2017 3.292.978 20.641.091 -27.904.956 -70.306 -50.319 -4.091.513

Es bestehen keine Anteile nicht beherrschender Gesellschafter.

Bei der Verwendung von gerundeten Beträgen und Kennzahlen können aufgrund kaufmännischer Rundungen Differenzen auftreten.

Anhang ZUM KONZERNABSCHLUSS

1. ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM UNTERNEHMEN

Die YOC AG ist ein in Berlin, Greifswalder Str. 212, Deutschland, ansässiges Unternehmen, das als Anbieter für Mobile Advertising international tätig ist.

Die YOC AG ist unter der Kennnummer WKN 593273 / ISIN DE0005932735 im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet.

Der Konzernabschluss der YOC AG zum 31. Dezember 2017 ist unter Anwendung des § 315e HGB gemäß den Vorschriften der am Abschlussstichtag gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB), London, Großbritannien, und den Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, erstellt worden.

Der Konzernabschluss der YOC AG entspricht den IFRS, wie sie ab dem 01. Januar 2017 in der Europäischen Union verpflichtend anzuwenden sind. Der Konzernabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Der Vorstand der YOC AG hat den Konzernabschluss am 25. April 2018 aufgestellt und zur Vorlage an den Aufsichtsrat der Gesellschaft freigegeben.

2. ANWENDUNG VON NEUEN UND GEÄNDERTEN STANDARDS

2.1 IM LAUFENDEN GESCHÄFTSJAHR VERPFLICHTEND ANZUWENDENDE STANDARDS UND INTERPRETATIONEN

Im laufenden Geschäftsjahr 2017 wurden sämtliche ab dem 01. Januar 2017 verpflichtend anzuwendenden Standards beachtet. Aus der Anwendung neuer Standards haben sich keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben.

2.2 VERÖFFENTLICHTE STANDARDS UND INTERPRETATIONEN, DIE NOCH NICHT VERPFLICHTEND ANZUWENDEN SIND

Die nachfolgende Tabelle zeigt neue und geänderte Standards, die im Geschäftsjahr 2017 noch nicht verpflichtend anzuwenden sind beziehungsweise für die die Übernahme durch die EU im Endorsementverfahren noch nicht erfolgt ist:

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BEZEICHNUNG ZEITLICHER ANWENDUNGSBEREICH EU-ENDORSEMENT ERFOLGT? ANWENDUNGSFALL FÜR YOC? WERDEN AUSWIRKUNGEN AUF DEN ABSCHLUSS ERWARTET?
IFRS 9 - Finanzinstrumente 01.01.18 ja ja keine wesentlichen Auswirkungen
IFRS 15 - Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden 01.01.18 ja ja keine wesentlichen Auswirkungen
IFRS 16 - Leasingverhältnisse 01.01.19 nein ja in Prüfung
Änderung von IFRS 10 und IAS 28 Anlagegesellschaften: Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten eines Investors an bzw. in ein assoziiertes Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen auf unbestimmte Zeit verschoben nein nein n/a

Am 24. Juli 2014 hat das IASB den finalen Standard IFRS 9 "Finanzinstrumente" (IFRS 9 [2014]) veröffentlicht, der die Ergebnisse aller Phasen des IFRS 9-Projekts enthält und sowohl IAS 39 "Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung" als auch alle früheren Versionen von IFRS 9 "Finanzinstrumente" ersetzt.

Der Standard beinhaltet Neuregelungen zur Klassifizierung und Bewertung, zur Wertminderung sowie zur Sicherungsbilanzierung (Hedge Accounting). IFRS 9 ist erstmals für das Geschäftsjahr anzuwenden, das am oder nach dem 01. Januar 2018 beginnt. Der Standard wurde am 22. November 2016 von der EU anerkannt. Die Neuregelung wird keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben.

IFRS 15 wurde im Mai 2014 veröffentlicht und am 22. September 2016 durch die EU anerkannt. Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01. Januar 2018 beginnen, ist entweder die vollständige retrospektive Anwendung oder eine modifizierte retrospektive Anwendung vorgeschrieben. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Der Standard führt ein neues Modell zur Umsatzrealisierung mit fünf Analyseschritten ein, das auf alle Umsätze aus Verträgen mit Kunden anzuwenden ist. Das Kernprinzip des Standards besteht darin, dass ein Unternehmen Umsatzerlöse zum Zeitpunkt der Übertragung von Gütern oder Dienstleistungen auf Kunden in Höhe der Gegenleistung zu erfassen hat, mit der das Unternehmen im Gegenzug für die Übertragung dieser Güter oder Dienstleistungen rechnen kann.

Die Grundsätze in IFRS 15 bieten einen strukturierteren Ansatz zur Bewertung und Erfassung von Umsatzerlösen. Der Anwendungsbereich des Standards erstreckt sich über alle Arten von Branchen und Unternehmen und ersetzt daher alle bestehenden Vorschriften, die den Bereich der Umsatzrealisierung betreffen (IAS 11 "Fertigungsaufträge", IAS 18 "Umsatzerlöse", IFRIC 13 "Kundenbindungsprogramme", IFRIC 15 "Verträge über die Errichtung von Immobilien", IFRIC 18 "Übertragung von Vermögenswerten durch einen Kunden" und SIC 31 "Umsatzerlöse - Tausch von Werbedienstleistungen").

Der neue Standard sieht ein fünfstufiges Verfahren vor, wonach die Höhe der Umsätze und der Zeitpunkt bzw. der Zeitraum der Realisierung zu ermitteln ist. Das Modell stellt sich wie folgt dar: Identifikation des Kundenvertrags, Identifikation der separaten Leistungsverpflichtungen, Bestimmung des Transaktionspreises, Allokation des Transaktionspreises auf die separaten Leistungsverpflichtungen sowie Realisierung der Umsätze bei Erfüllung einzelner Leistungsverpflichtungen. Der Standard beinhaltet weiterhin eine überarbeitete Konzeption zur Festlegung von Principle-Agent-Beziehungen und einem daraus resultierenden Brutto- bzw. Nettoausweis der Umsatzerlöse. Ferner erfordert der neue Standard zukünftig qualitative und quantitative Anhangsangaben, die deutlich über die aktuellen Bestimmungen hinausgehen.

Der Konzern wird IFRS 15 ab dem 01. Januar 2018 anwenden ohne die Vergleichsperiode unter Anwendung des neuen Standards darzustellen. Der Konzern hat auf Basis einzelvertraglicher Regelungen sowie seines grundsätzlichen Geschäftsmodells die Anwendbarkeit der überarbeiteten Grundsätze zur Umsatzrealisierung überprüft und ist zu der Einschätzung gelangt, dass bezogen auf die relevanten Vertragsverhältnisse des Geschäftsjahres 2017 keine Notwendigkeit bestehen würde, einzelne Vertragsbeziehungen mit Kunden abweichend von der bisherigen Umsatzrealisierung abzubilden. Auf Basis des bestehenden Geschäftsmodells geht der Konzern weiterhin davon aus, dass auch die erstmalige Anwendung des Standards weder Ausweis- noch Ergebnisänderungen zur Folge haben wird.

IFRS 16 regelt den Ansatz, die Bewertung, den Ausweis sowie die Angabepflichten bezüglich Leasingverhältnissen. Für den Leasingnehmer sieht der Standard ein einziges Bilanzierungsmodell vor. Dieses führt beim Leasingnehmer dazu, dass sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen in der Bilanz zu erfassen sind, es sei denn, die Laufzeit beträgt 12 Monate oder weniger oder es handelt sich um einen geringwertigen Vermögenswert (jeweils Wahlrecht). Der Leasinggeber unterscheidet für Bilanzierungszwecke weiterhin zwischen Finanzierungs- und Mietleasingvereinbarungen (finance beziehungsweise operating lease).

Das Bilanzierungsmodell für den Leasinggeber unterscheidet sich hierbei nicht wesentlich von dem in IAS 17 - Leasingverhältnisse. IFRS 16 wurde im Januar 2016 veröffentlicht und ist erstmals auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01. Januar 2019 beginnen, verpflichtend anzuwenden. Von der Möglichkeit einer vorzeitigen Anwendung wird der Konzern keinen Gebrauch machen. Aus der erstmaligen Anwendung werden bilanzverlängernde Effekte sowie eine Verbesserung des ausgewiesenen EBITDAs, nicht aber eine Veränderung des Jahresergebnisses erwartet.

Der derzeitige Analysestand lässt noch keine Aussage der voraussichtlichen Auswirkung der geänderten Vorschriften auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu. Der Vorstand der YOC AG geht davon aus, dass die oben aufgeführten Standards und Interpretationen bei Vorliegen entsprechender Anwendungsfälle in dem Konzernabschluss des Geschäftsjahres angewendet werden, in dem sie verpflichtend anzuwenden sind.

3. KONSOLIDIERUNG

3.1 KONSOLIDIERUNGSGRUNDSÄTZE

Der Konzernabschluss beinhaltet die von der YOC AG beherrschten Gesellschaften. Eine Beherrschung liegt vor, wenn der Konzern eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus seinem Engagement bei dem Beteiligungsunternehmen hat und er seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen auch dazu einsetzen kann, diese Renditen zu beeinflussen.

Die Einbeziehung der Tochterunternehmen in den Konzernabschluss beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem die YOC AG die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt. Sie endet, wenn die Gesellschaft die Beherrschung über das Tochterunternehmen verliert.

Die Einzelabschlüsse der konsolidierten Unternehmen sind auf den Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt. Sämtliche konzerninternen Erträge und Aufwendungen wie auch die zwischen den konsolidierten Gesellschaften bestehenden Vermögenswerte und Schulden sowie Eigenkapital werden vollständig eliminiert.

3.2 KONSOLIDIERUNGSKREIS

Der Konsolidierungskreis der YOC-Gruppe umfasst zum 31. Dezember 2017 fünf Gesellschaften:

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VOLLKONSOLIDIERTE GESELLSCHAFTEN ANTEIL IN

%
GEHALTEN ÜBER NR. SEIT DEM
INLAND
1 YOC AG, Berlin - - -
2 YOC Mobile Advertising GmbH, Berlin 100 % 1 11.03.09
AUSLAND
3 YOC Mobile Advertising Ltd., London, Großbritannien 100 % 1 01.01.07
4 YOC Central Eastern Europe GmbH, Wien, Österreich 100 % 1 01.06.09
5 YOC Spain, S.L., Madrid, Spanien 100 % 1 22.09.09

4. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE

4.1 ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE

Die YOC AG fungiert als Konzernobergesellschaft, die unmittelbar zu 100 % an sämtlichen Unternehmen der YOC-Gruppe beteiligt ist.

Die Geschäftsjahre entsprechen für sämtliche Konzerngesellschaften dem Kalenderjahr.

Die Gliederung der Konzernbilanz erfolgt in Anwendung des IAS 1 "Darstellung des Abschlusses" nach dem Prinzip der Fristigkeit. Die Bilanzposten werden folglich in langfristige und kurzfristige Vermögenswerte beziehungsweise Schulden aufgeteilt. Vermögenswerte und Schulden werden grundsätzlich dann als kurzfristig eingestuft, wenn sie eine Restlaufzeit oder einen Umschlag im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit von weniger als einem Jahr haben. Entsprechend werden Vermögenswerte und Schulden als langfristig klassifiziert, wenn sie länger als ein Jahr im Unternehmen verbleiben.

Den Jahresabschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen liegen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zugrunde. Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt.

Alle Beträge werden - soweit nicht anders dargestellt - zum Zweck der Übersichtlichkeit und Vergleichbarkeit grundsätzlich in TEUR angegeben. Durch die kaufmännische Rundung von Einzelpositionen und Prozentangaben kann es zu geringfügigen Rundungsdifferenzen kommen. Die Darstellung der Gesamterfolgsrechnung erfolgt in zwei gesonderten Aufstellungen, der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren und der Gesamtergebnisrechnung.

Auf den Konzernabschluss werden die nachfolgend dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:

SACHANLAGEN

Sachanlagen werden mit ihren historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet und planmäßig linear gemäß ihren erwarteten wirtschaftlichen Nutzungsdauern (zwischen 3 und 8 Jahren) abgeschrieben. Sofern Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen, wird zusätzlich ein Wertminderungstest durchgeführt.

Gewinne und Verluste aus Anlagenabgängen werden in den sonstigen betrieblichen Erträgen beziehungsweise in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.

Für die Anschaffung von Sachanlagen gewährte Investitionszulagen sowie Zuschüsse der öffentlichen Hand werden zum Zeitpunkt der Gewährung anschaffungskostenmindernd berücksichtigt und über die Nutzungsdauer der Vermögenswerte mittels einer reduzierten Abschreibung beziehungsweise bei Abgang der geförderten Vermögenswerte ergebniswirksam erfasst.

IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE

Die immateriellen Vermögenswerte beinhalten neben erworbenen immateriellen Vermögenswerten auch selbst erstellte immaterielle Posten. Erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten und soweit zutreffend, abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen bewertet.

Hierunter fallen sowohl die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbenen immateriellen Vermögenswerte, soweit sie die Aktivierungsvoraussetzungen des IFRS 3 erfüllen, als auch solche immateriellen Vermögenswerte, die gesondert erworben wurden. Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte, aus denen dem Konzern wahrscheinlich ein künftiger Nutzen zufließt und die die Aktivierungsvoraussetzungen des IAS 38 "Immaterielle Vermögenswerte" erfüllen, werden mit den während der Entwicklungsphase dieser Vermögenswerte verursachten Herstellungskosten bewertet.

Die aktivierten Entwicklungskosten umfassen ausschließlich direkt zurechenbare Kosten. Forschungskosten sowie nicht aktivierbare Entwicklungskosten werden in den Perioden, in denen sie anfallen, vollständig als Aufwand erfasst.

Sofern immaterielle Vermögenswerte keine unbestimmte Nutzungsdauer aufweisen, werden sie linear über die jeweilige erwartete wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Im Falle selbst erstellter immaterieller Vermögenswerte beginnt die Abschreibung ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung der Vermögenswerte.

Sofern Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen, wird zusätzlich ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. Sofern Wertminderungen vorliegen, werden immaterielle Vermögenswerte auf ihren erzielbaren Betrag abgeschrieben.

Die Nutzungsdauern betragen:

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NUTZUNGSDAUER IN JAHREN
Selbst erstellte Software 3
Erworbene Software und Lizenzen 3-8
Betriebs- und Geschäftsausstattung 3-8

FORDERUNGEN UND SONSTIGE VERMÖGENSWERTE

Die Forderungen und sonstigen Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten - sofern erforderlich - unter Anwendung der Effektivzinsmethode abzüglich etwaiger Wertminderungen, die sich als Differenz zwischen dem Buchwert der Forderung und des geschätzten künftigen Cash-Flows, die aus dieser Forderung zu erwarten sind, ergeben.

Verluste aus der Wertminderung werden unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Bei sonstigen Vermögenswerten, die keine Finanzinstrumente im Sinne des IFRS 7 sind, erfolgt der Erstansatz zu Anschaffungskosten. Sie werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Wertminderungen folgebewertet.

Sämtliche ausgewiesenen Forderungen und sonstigen Vermögenswerte sind kurzfristig.

ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE

Die Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten umfassenden Zahlungsmittel werden der Kategorie "Kredite und Forderungen" zugeordnet. Unter den Zahlungsmitteläquivalenten werden kurzfristige Geldanlagen mit einer Restlaufzeit von bis zu 90 Tagen zusammengefasst, die ein geringes Wertschwankungsrisiko aufweisen.

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden zum Nominalwert bewertet.

LATENTE STEUERN

Latente Steuern werden auf temporäre Differenzen zwischen den steuerlichen Wertansätzen der Vermögenswerte und Schulden und den Wertansätzen des Konzernabschlusses sowie auf Verlustvorträge gebildet, um zukünftige Steuerbelastungen und -entlastungen zutreffend zu erfassen.

Für die Bewertung der Steuerlatenzen wurden die erwarteten Steuersätze auf Basis des aktuellen Stands der Gesetze zum Ende des Geschäftsjahres herangezogen. Dabei wurden für die Steuerberechnungen die individuellen Gegebenheiten der einzelnen rechtlichen Einheiten berücksichtigt.

Für ausländische Gesellschaften wurden die jeweiligen länderspezifischen Steuersätze verwendet. Latente Steuerschulden werden für alle steuerbaren temporären Differenzen erfasst. Aktive latente Steuern wurden in den Fällen angesetzt, in denen ihre Realisierbarkeit in naher Zukunft hinreichend sicher erscheint.

Die Aktivierung des Steuereffekts von steuerlichen Verlustvorträgen erfolgte in dem Umfang, in dem eine künftige Nutzung der Verlustvorträge wahrscheinlich ist. Aktive und passive latente Steuern werden in dem Umfang saldiert, in dem ein Rechtsanspruch auf Aufrechnung gegen dieselbe Steuerbehörde besteht.

EIGENKAPITAL

Eigene Anteile werden zu Anschaffungskosten bewertet und erfolgsneutral vom Eigenkapital abgezogen. Der Ausweis erfolgt in der Bilanz in einem gesonderten Posten. Käufe und Verkäufe sowie Ausgaben und Einziehungen von eigenen Anteilen werden erfolgsneutral erfasst.

RÜCKSTELLUNGEN

Rückstellungen werden für gegenwärtige rechtliche und faktische Verpflichtungen gegenüber Dritten gebildet, wenn die Verpflichtung wahrscheinlich zu einem zukünftigen Ressourcenabfluss führt und die Höhe der Verpflichtung zuverlässig geschätzt werden kann.

Der Ansatz der Rückstellungen erfolgt zum erwarteten Erfüllungsbetrag, wobei langfristige Rückstellungen zum Barwert angesetzt werden. Für die Berechnung des Barwertes werden die Rückstellungen auf Basis eines risiko- und laufzeitadäquaten Marktzinses auf den Bilanzstichtag diskontiert.

ERHALTENE ANZAHLUNGEN, VERBINDLICHKEITEN UND STEUERSCHULDEN

Die im Anhang erläuterten Verbindlichkeiten umfassen erhaltene Anzahlungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstige finanzielle und nicht finanzielle Verbindlichkeiten sowie Steuerschulden. Die erhaltenen Anzahlungen werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Finanzielle Verbindlichkeiten im Sinne von IFRS 7 sind Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Finanzschulden und Verbindlichkeiten aus nicht erhaltenen Eingangsrechnungen. Der Erstansatz erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Die Folgebewertung langfristiger Verbindlichkeiten erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode.

Die Folgebewertung kurzfristiger Verbindlichkeiten erfolgt zum Erfüllungsbetrag ohne Abzinsung. Der Ansatz von Steuerschulden erfolgt in Höhe der erwarteten Steuerzahlungen.

ANTEILSBASIERTE VERGÜTUNGEN

Mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente

Der ersten und zweiten Führungsebene im YOC-Konzern wurden im Rahmen des YOC-Management-Incentive-Programms Bezugsrechte auf Aktien der YOC AG gewährt. Diese werden zum beizulegenden Zeitwert des Eigenkapitalinstrumentes am Tag der Gewährung bewertet und linear über den Zeitraum bis zur Unverfallbarkeit als Personalaufwand über die Kapitalrücklage erfasst. Zu jedem Bilanzstichtag wird die Schätzung bezüglich der Anzahl der Eigenkapitalinstrumente, die unverfallbar werden, überprüft.

Die Auswirkungen der Änderungen der ursprünglichen Schätzungen sind, sofern vorhanden, bis zur Unverfallbarkeit erfolgswirksam unter Anpassung der Kapitalrücklage zu erfassen.

Mit Barausgleich

Mitgliedern des Vorstands und der zweiten Führungsebene sowie Mitarbeitern wurden im Rahmen des im September 2014 aufgelegten virtuellen Aktienoptionsprogramms anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich gewährt. Die virtuellen Optionen werden am Tag der Gewährung und an den folgenden Stichtagen mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet und in Höhe der anteiligen Erdienung bis zur Erfüllung im Personalaufwand erfasst.

Die bilanzierten Verpflichtungen werden zu jedem Abschlussstichtag und am Erfüllungstag erfolgswirksam neu bewertet.

UMSATZERLÖSE UND AUFWENDUNGEN

Die YOC-Gruppe generiert ihre Umsatzerlöse aus der Erbringung von Mobile Advertising-Dienstleistungen. Die Umsatzerlöse werden zum Zeitpunkt der Leistungserbringung erfasst und brutto ausgewiesen, da YOC bei den Transaktionen mit den Werbetreibenden (Advertisern) als Principal agiert.

YOC schließt sowohl mit Publishern als auch mit Werbetreibenden Verträge ab. Die Gesellschaft legt die Verkaufspreise der verkauften Werbemittel fest, führt sämtliche Abrechnungs- und Inkassoaktivitäten durch und erfüllt Werbedienstleistungen eigenverantwortlich. Infolgedessen agiert YOC als Principal im Rahmen dieser Vereinbarungen und weist daher die Umsatzerlöse und entsprechenden Kosten brutto aus.

Die Leistungserbringung erfolgt mit Auslieferung der Werbedienstleistungen basierend auf den mit den Advertisern getroffenen Vereinbarungen. Die Anzahl ausgelieferter Werbeformate stellt die Basis zur Berechnung der Umsatzerlöse dar.

Auslieferungen werden üblicherweise in Ad-Impressions, Clicks, Downloads oder sonstigen Aktionen der mobilen Internetnutzer gemessen. Auslieferungen erfolgen mittels eigens von YOC entwickelten Softwareapplikationen und Werbeformaten. Die Ad-Impressions werden vorwiegend mittels CPM (Cost per Mille oder Tausenderkontaktpreis) gegenüber den Advertisern abgerechnet. Weiterhin kommen die erfolgsbasierten Abrechnungsmethoden CPC (Cost per Click) sowie CPI (Cost per Install) zur Anwendung.

Die zugehörigen Publisher-Vergütungen werden periodengerecht als bezogene Leistungen im Materialaufwand ausgewiesen.

Umsatzerlöse werden zum beizulegenden Zeitwert der Gegenleistung bewertet und um Beträge aus Bonusvereinbarungen mit Kunden, gewährte Rabatte oder ähnliche Abzüge gekürzt.

ZINSEN

Zinserträge und -aufwendungen werden erfolgswirksam gemäß der Effektivzinsmethode erfasst.

LEASING

In der YOC-Gruppe bestehen Operating-Leasingverhältnisse, aber keine Finanzierungs-Leasingverhältnisse.

Im Rahmen von Operating-Leasingverhältnissen werden die verursachten Aufwendungen linear über die Vertragslaufzeit als Aufwand erfasst. Bei Gewährung von Anreizleistungen, um ein Operating-Leasingverhältnis einzugehen, werden diese linear über die Vertragslaufzeit verteilt, es sei denn, eine andere systematische Grundlage entspricht dem tatsächlichen Nutzenverlauf.

Vermögenswerte, erworben im Rahmen eines Finanzierungs-Leasingverhältnisses, werden zu Beginn des Leasingverhältnisses mit ihrem beizulegenden Zeitwert oder mit dem niedrigeren Barwert der Mindestleasingzahlungen angesetzt und in der Folge separat abgeschrieben.

Für die Verbindlichkeit gegenüber dem Leasinggeber wird ein entsprechender Betrag unter den Verbindlichkeiten passiviert.

4.2 WESENTLICHE ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN UND SCHÄTZUNGSUNSICHERHEITEN

Die Erstellung des Konzernabschlusses nach IFRS erfordert, Annahmen und Ermessensentscheidungen zu treffen, welche die Zukunft betreffen und naturgemäß nicht den später eintretenden Verhältnissen entsprechen müssen.

Diese Annahmen und Einschätzungen wirken sich auf den Ansatz und die Bewertung von Vermögenswerten und Schulden sowie von Erträgen und Aufwendungen aus.

Die Einschätzungen und Annahmen dieses Konzernabschlusses beruhen auf Erfahrungswerten sowie weiteren Faktoren, die unter den gegebenen Umständen als plausibel und kaufmännisch vernünftig angesehen werden.

Da Annahmen und Schätzungen von tatsächlichen Werten abweichen und einen signifikanten Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens haben können, unterliegen Annahmen und Einschätzungen einer regelmäßigen Überprüfung.

Wesentliche Schätzungen und Annahmen werden insbesondere bei folgenden Sachverhalten getroffen:

AKTIVE LATENTE STEUERN

Aktive latente Steuern werden angesetzt, wenn künftig ausreichend steuerpflichtiges Einkommen zur Verfügung steht (siehe auch Punkt 5.8).

Dabei werden die geplanten Ergebnisse aus der operativen Geschäftstätigkeit und die Ergebnisauswirkungen aus der Umkehrung von zu versteuernden temporären Differenzen einbezogen. Auf Basis des geplanten künftigen steuerpflichtigen Einkommens beurteilt die Unternehmensleitung zu jedem Bilanzstichtag die Werthaltigkeit von aktiven latenten Steuern.

Da künftige Unternehmensentwicklungen unsicher sind und sich teilweise der Steuerung durch die Unternehmensleitung entziehen, sind Annahmen zur Schätzung von künftigem, steuerpflichtigem Einkommen sowie über den Zeitpunkt der Realisierung von aktiven latenten Steuern erforderlich.

Schätzgrößen werden in der Periode angepasst, in der ausreichende Hinweise für eine Anpassung vorliegen. Sofern die Unternehmensleitung davon ausgeht, dass aktive latente Steuern teilweise oder vollständig nicht realisiert werden können, erfolgt eine Wertberichtigung in entsprechender Höhe.

ENTWICKLUNGSKOSTEN

Der Konzern aktiviert die Entwicklungskosten für selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte, aus denen dem Konzern wahrscheinlich ein künftiger Nutzen zufließt und die die Aktivierungsvoraussetzungen des IAS 38 "Immaterielle Vermögenswerte" erfüllen. Die erstmalige Aktivierung der Kosten beruht auf der Einschätzung des Managements, dass die technische und wirtschaftliche Realisierbarkeit nachgewiesen ist. Die selbst erstellte Software wird mit den während der Entwicklungsphase dieser Vermögenswerte verursachten Herstellungskosten bewertet.

Der Buchwert der aktivierten Entwicklungskosten betrug 449 TEUR (2016: 420 TEUR) zum 31. Dezember 2017.

4.3 KAPITALMANAGEMENT UND GOING CONCERN

Der Vorstand wird durch regelmäßiges Reporting von Kennzahlen über die Entwicklung des Eigenkapitals der YOC-Gruppe informiert. Ziel ist es, den Finanzierungsbedarf kurz- bis mittelfristig durch Eigenkapital zu decken. Zudem findet ein regelmäßiges Monitoring von Liquiditätsrisiken statt, um Zahlungsstromschwankungen zu analysieren und Liquiditätsengpässe rechtzeitig zu erkennen und Gegenmaßnahmen zu ergreifen.

Die Bilanzierung und Bewertung erfolgt grundsätzlich unter der Going Concern-Annahme.

Für das Geschäftsjahr 2018 geht das Management des Konzerns von einem positiven operativen Cash-Flow und EBITDA aus. Weiterhin basiert die Planung auf der Nutzung von kurzfristigen Finanzierungs- und Refinanzierungsmöglichkeiten im Bereich der Verbindlichkeiten, die innerhalb eines Jahres fällig sind.

Bezüglich der Liquiditätsrisiken verweisen wir zusätzlich auf die Abschnitte "Entwicklung der Finanz- und Vermögenslage der YOC-Gruppe" sowie "Chancen- und Risikobericht" im Konzernlagebericht. Die dort dargestellten Einflussfaktoren können die Entwicklung der operativen Liquidität, die dem YOC-Konzern zur Verfügung steht sowie die Veränderung des Finanzbedarfs positiv oder negativ beeinflussen und stellen damit wesentliche vom Management des Konzerns überwachte Sachverhalte dar.

4.4 WÄHRUNGSEFFEKTE UND WÄHRUNGSUMRECHNUNG

Die funktionale Währung des Mutterunternehmens und die Darstellungswährung des Konzerns ist der Euro.

Sofern Geschäftsvorfälle in einer fremden Währung fakturiert werden, sind Forderungen und Verbindlichkeiten mit dem jeweiligen Kurs zum Stichtag der Transaktion in die jeweilige funktionale Währung umgerechnet und buchhalterisch erfasst. Am Bilanzstichtag bestehende Forderungen und Verbindlichkeiten werden bei Kursschwankungen entsprechend angepasst.

Die Währungsumrechnung für Jahresabschlüsse ausländischer Tochterunternehmen erfolgt gemäß dem Konzept der funktionalen Währung. Die funktionale Währung der jeweiligen Beteiligung ist deren entsprechende Landeswährung.

Vermögenswerte und Schulden der Konzerngesellschaften, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, werden mit einem zum Bilanzstichtag gültigen Stichtagskurs in Euro umgerechnet. Veränderungen innerhalb des Jahres sowie Aufwendungen und Erträge werden mit Jahresdurchschnittskursen in Euro umgerechnet.

Das Eigenkapital wird zum jeweiligen historischen Kurs umgerechnet. Die sich aus der Umrechnung zu Stichtagskursen ergebenden Unterschiedsbeträge werden als Währungsumrechnungsdifferenzen im Eigenkapital erfasst.

Der Währungsumrechnung liegen folgende Wechselkurse zugrunde:

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STICHTAGSKURS DURCHSCHNITTSKURS
31.12.17 31.12.16 2017 2016
--- --- --- --- ---
1 Euro (EUR) = Britische Pfund (GBP) 0,8880 0,8564 0,8763 0,8170
1 Euro (EUR) = US-Dollar (USD) 1,1979 1,0536 1,1299 1,1064
1 Euro (EUR) = Polnische Zloty (PLN) 4,1796 4,4100 4,2592 4,3582

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Sensitivität des Konzernergebnisses vor Steuern gegenüber einer nach vernünftigem Ermessen grundsätzlich möglichen wesentlichen Wechselkursänderung in Prozentpunkten des Britischen Pfunds (GBP), des US-Dollars (USD) und des Polnischen Zlotys (PLN).

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FREMDWÄHRUNG KURSENTWICKLUNG DER FREMDWÄHRUNG (IN PROZENTPUNKTEN) AUSWIRKUNG AUF DAS ERGEBNIS VOR STEUERN (IN TEUR)
2017
Britische Pfund (GBP) +5 -6
-5 6
US-Dollar (USD) +5 2
-5 -2
Polnische Zloty (PLN) +5 -9
-5 9
2016
Britische Pfund (GBP) +5 0
- 5 0
US-Dollar (USD) +5 -3
- 5 3

In die Sensitivität mit einbezogen werden alle monetären Posten in Fremdwährung. Bei der Analyse bleiben alle anderen Variablen jeweils konstant.

4.5 ZINSEFFEKTE

Ein Anstieg des Drei-Monats-EURIBORS um zwei Prozentpunkte hätte keine wesentlichen Auswirkungen auf das Finanzergebnis, da die Gesellschafterdarlehen nicht an die EURIBOR-Entwicklung gekoppelt sind.

5. ERLÄUTERUNGEN ZUR GESAMTERFOLGSRECHNUNG

5.1 UMSATZERLÖSE

Die YOC-Gruppe verzeichnete im Geschäftsjahr 2017 einen Anstieg der Umsatzerlöse in Höhe von 20 % auf 14.372 TEUR (2016: 11.959 TEUR). Der Anteil der Erlösschmälerungen stieg im Berichtsjahr auf 64 % an (2016: 62 %).

Die Erlösschmälerungen beinhalten Rückvergütungen, Boni, Agenturprovisionen und sonstige Rabatte an Kunden.

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UMSATZERLÖSE (IN TEUR) 2017 2016
Umsatzerlöse 39.786 31.309
Erlösschmälerungen 25.414 19.350
GESAMT 14.372 11.959

5.2 AKTIVIERTE EIGENLEISTUNGEN

Im Jahr 2017 sind Entwicklungskosten selbst erstellter Software in Höhe von 245 TEUR (2016: 184 TEUR) aktiviert worden. Im aktuellen Geschäftsjahr lag das Business Intelligence Tool YOC Hub im Fokus der Entwicklungsaktivitäten der Gesellschaft. Den Publisher-Partnern der YOC-Gruppe wird mit dem YOC Hub ein Reporting- und Analysetool zur Seite gestellt, das die Verwaltung und Auswertung der Vermarktungsaktivitäten in Echtzeit ermöglicht.

Zudem erfolgte im Geschäftsjahr 2017 die Entwicklung von VIS.X, einer neuen Technologieplattform für hochautomatisierten Mediahandel.

Die Ansatzkriterien des IAS 38 sind für die dargestellten IT-Anwendungen erfüllt. Aktiviert werden die direkt zurechenbaren Einzelkosten als Herstellungskosten für selbst erstellte Software. Die Ermittlung der Herstellungskosten erfolgt auf Basis von geleisteten Arbeitstagen, bewertet mit Tagessätzen je Mitarbeiter. Die Kosten für die Entwicklung neuer Produkte und technischer Innovationen betrugen im Geschäftsjahr 2017 insgesamt 232 TEUR (2016: 100 TEUR).

5.3 SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE

Die sonstigen betrieblichen Erträge des Konzerns betrugen 384 TEUR und lagen somit 42 TEUR über dem Vorjahresniveau (2016: 342 TEUR).

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SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE (IN TEUR) 2017 2016
Erträge aus der Ausbuchung nicht erhaltener Eingangsrechnungen 229 69
Erträge aus der Ausbuchung verjährter Verbindlichkeiten 84 57
Erträge aus der Ausbuchung von Personalverbindlichkeiten 23 46
Erträge aus der Weiterbelastung verauslagter Kosten 18 61
Erträge aus Kursgewinnen und Währungsumrechnungen 4 12
Erträge aus dem Verkauf von Anlagevermögen 3 11
Erträge aus der Vermietung von Büroräumen 0 14
Übrige Erträge 23 72
GESAMT 384 342

5.4 MATERIALAUFWAND

Die Materialaufwendungen für bezogene Leistungen stiegen um 1.205 TEUR auf 8.793 TEUR (2016: 7.588 TEUR) und enthielten hauptsächlich Kosten für die Infrastruktur zur Leistungserbringung sowie für anfallende Publisher-Vergütungen. Der Anstieg der Materialaufwendungen fiel damit, aufgrund neuer margenstarker Produkte sowie dem Anstieg des programmatischen Geschäfts, unterproportional zum Umsatzanstieg aus.

5.5 PERSONALAUFWAND

Im Geschäftsjahr 2017 stieg der Personalaufwand um 329 TEUR auf 4.320 TEUR (2016: 3.991 TEUR) an.

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PERSONALAUFWAND (IN TEUR) 2017 2016
Löhne und Gehälter 3.673 3.410
Soziale Abgaben 647 581
GESAMT 4.320 3.991

Der Anstieg der Personalkosten ist primär auf Personalrückstellungen im Rahmen des virtuellen Aktienoptionsprogrammes zurückzuführen.

In den sozialen Abgaben sind Beiträge in Höhe von 9 TEUR (2016: 11 TEUR) für Direktversicherungen sowie Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (beitragsorientierter Plan) in Höhe von 198 TEUR (2016: 179 TEUR) enthalten.

Der durchschnittliche Personalbestand (ohne Vorstand) stieg um 2 % auf 51 Mitarbeiter (2016: 50 Mitarbeiter) an.

Zum 31. Dezember 2017 beschäftigte die YOC-Gruppe 53 festangestellte Mitarbeiter (2016: 48 Mitarbeiter).

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MITARBEITERANZAHL 2017 2016
Im Jahresdurchschnitt 51 50
Zum Jahresende 53 48

Die Produktivität stieg von 239 TEUR auf 282 TEUR Umsatz je Mitarbeiter (+18 %) an.

5.6 SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen lagen mit 1.970 TEUR um 62 TEUR unter dem Vorjahresniveau (2016: 2.032 TEUR).

Die Position Marketing, Kommunikation, Mediaschaltung in Höhe von 571 TEUR (2016: 489 TEUR) beinhaltet in erster Linie Kosten für Marketing und Öffentlichkeitsarbeit. Der Anstieg dieser Aufwendungen ist unter anderem auf die Entwicklung einer neuen Webseite sowie Implementierung der neuen Corporate Identity der Gesellschaft zurückzuführen.

Die Position Laufende Kosten des Geschäftsbetriebs reduzierten sich geringfügig um 10 TEUR auf 549 TEUR (2016: 559 TEUR).

Wesentliche Positionen innerhalb der laufenden Kosten des Geschäftsbetriebs stellten die Mietaufwendungen inklusive den dazugehörigen Nebenkosten aller Standorte in Höhe von 326 TEUR (2016: 310 TEUR), die Aufwendungen für Versicherungen, Beiträge und Abgaben in Höhe von 74 TEUR (2016: 111 TEUR), die Aufwendungen für Reparaturen, Wartung und Instandhaltung von Betriebs- und Geschäftsausstattung und Software in Höhe von 45 TEUR (2016: 52 TEUR), die Aufwendungen für Lizenzen in Höhe von 44 TEUR (2016: 36 TEUR) sowie die Aufwendungen für Servermieten in Höhe von 42 TEUR (2016: 35 TEUR) dar.

Rechts- und Beratungskosten konnten im Vergleich zum Vorjahr um 36 TEUR auf 251 TEUR (2016: 287 TEUR) gesenkt werden.

Dazu zählen insbesondere Rechtsberatungskosten mit 30 TEUR (2016: 53 TEUR), externe Buchführungskosten, Kosten für die Jahresabschlusserstellung und -prüfung mit insgesamt 171 TEUR (2016: 166 TEUR) sowie Kosten für die Steuerberatung mit 39 TEUR (2016: 22 TEUR). Die Kosten für sonstige Beratungsleistungen konnten auf 11 TEUR (2016: 45 TEUR) gesenkt werden.

Aus Währungsumrechnungen resultierende Kursverluste fielen um 74 TEUR auf 33 TEUR (2016: 107 TEUR).

Die übrigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten unter anderem Aufwendungen aus der Vergütung des Aufsichtsrats in Höhe von 79 TEUR (2016: 73 TEUR).

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SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN (IN TEUR) 2017 2016
Marketing, Kommunikation, Mediaschaltung 571 489
Laufende Kosten des Geschäftsbetriebs 549 559
Rechts- und Beratungskosten 251 287
Fremdarbeiten 145 192
Reisekosten 132 126
Recruiting- und Fortbildungskosten 92 83
Kosten der Börsennotierung 56 49
Währungsdifferenzen 33 107
Wertberichtigungen auf Forderungen 2 18
Übrige betriebliche Aufwendungen 139 122
GESAMT 1.970 2.032

5.7 ZINSEN

Die Zinsen aus langfristigen Verbindlichkeiten enthalten größtenteils Zinsaufwendungen aus Gesellschafterdarlehen. Die Zinsaufwendungen aus langfristigen Verbindlichkeiten beinhalten keinen Betrag, der auf langfristiges Finanzierungsleasing entfällt.

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ZINSERGEBNIS (IN TEUR) 2017 2016
Zinsaufwendungen aus langfristigen Verbindlichkeiten 87 68
Zinsaufwendungen 87 68
ZINSERGEBNIS -87 -68

5.8 STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM ERTRAG

Der Steueraufwand des Geschäftsjahres 2017 setzt sich wie folgt zusammen:

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STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM ERTRAG (IN TEUR) 2017 2016
TATSÄCHLICHE ERTRAGSSTEUERN
Tatsächliche Ertragsteuern Inland 0 0
Tatsächliche Ertragsteuern Ausland 86 89
Gesamt Tatsächliche Ertragsteuern 86 89
LATENTE STEUERN
Latente Steuern Inland 0 0
Latente Steuern Ausland 0 0
Gesamt Latente Steuern 0 0
STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM ERTRAG GESAMT 86 89

Die tatsächlichen Ertragsteuern setzen sich aus Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Solidaritätszuschlag sowie den ausländischen Einkommen- und Ertragsteuern zusammen.

Die erfolgswirksam erfassten latenten Steuern gliedern sich wie folgt:

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ERFOLGSWIRKSAM ERFASSTE LATENTE STEUERN (IN TEUR) 2017 2016
Aus temporären Differenzen 94 56
Aus Verlustvorträgen und temporären Differenzen -94 -56
ERFOLGSWIRKSAM ERFASSTE LATENTE STEUERN GESAMT 0 0

Der erwartete Steueraufwand ergibt sich aus der Multiplikation des Konzernergebnisses vor Steuern mit dem Steuersatz der Muttergesellschaft in Höhe von 30,32 % (2016: 30,25 %).

Der relevante Steuersatz berechnet sich nach den zum Abschlussstichtag gültigen steuerlichen Vorschriften. Die Körperschaftsteuer, der Solidaritätszuschlag und die Gewerbesteuer werden entsprechend berücksichtigt.

Die Bilanzierung latenter Steuern für deutsche Sachverhalte erfolgt unter Verwendung eines Körperschaftsteuersatzes von 15 % sowie eines Solidaritätszuschlages von 5,5 %. Der Gewerbesteuersatz berechnet sich aus 3,5 % Messzahl und dem jeweiligen gemeindespezifischen Hebesteuersatz.

Die folgende Tabelle zeigt die Überleitungsrechnung vom erwarteten zum tatsächlich ausgewiesenen Steueraufwand für den Gesamtkonzern:

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ÜBERLEITUNGSRECHNUNG (IN TEUR) 2017

TEUR
2016

TEUR
Ergebnis vor Steuern -445 -1.610
Relevanter Steuersatz 30 % 30 %
Erwarteter Steueraufwand -135 -487

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ÄNDERUNGEN AUS ABWEICHUNG DER STEUERLICHEN BEMESSUNGSGRUNDLAGE 2017

TEUR
2016

TEUR
Steuerfreie Erträge, Steuerfreibeträge und Vergünstigungen -2 -6
Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen 53 49

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STEUERSATZABWEICHUNGEN 2017

TEUR
2016

TEUR
Auswirkungen abweichender ausländischer Steuersätze -28 21

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ANSATZ UND BEWERTUNG AKTIVER LATENTER STEUERN 2017

TEUR
2016

TEUR
Nicht-Ansatz aktiver latenter Steuern auf Verlustvorträge und temporäre Differenzen 227 515
Nutzung nicht latenzierter Verlustvorträge -32 0
Zuschreibung latenter Steuern auf bisherige nichtaktivierte temporäre Differenzen/Verlustvorträge 0 -9

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VERÄNDERUNG VON PERMANENTEN DIFFERENZEN 2017

TEUR
2016

TEUR
Veränderung von permanenten Differenzen 0 7

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APERIODISCHE EFFEKTE 2017

TEUR
2016

TEUR
Steuern aus Vorjahren 2 0

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SONSTIGES 2017

TEUR
2016

TEUR
Sonstiges 1 -1
TATSÄCHLICHER STEUERAUFWAND LAUT GUV 86 89

Es wurden folgende aktive und passive latente Steuern auf Differenzen sowie auf Verlustvorträge gebildet:

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2017 2016
AKTIVE / PASSIVE LATENTE STEUERN (IN TEUR) Aktive latente Steuern Passive latente Steuern Aktive latente Steuern Passive latente Steuern
--- --- --- --- ---
lmmaterielle Vermögenswerte 1 94 1 56
Sachanlagen 0 0 0 0
Temporäre Differenzen 94 0 53 0
Steuerliche Verlustvorträge 0 0 3 0
Summe 95 94 57 56
Saldierungen -94 -94 -56 -56
BILANZANSATZ 1 0 1 0

Latente Steuern auf Bilanzposten bei den ausländischen Beteiligungen werden unter Beachtung der für die jeweilige Gesellschaft geltenden steuerlichen Verhältnisse angesetzt. Latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge werden unter Berücksichtigung der künftigen Realisierbarkeit angesetzt.

Zum 31. Dezember 2017 sind aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge aus Körperschaftsteuer in Höhe von 14.351 TEUR (2016: 13.780 TEUR) und aus Gewerbesteuer in Höhe von 13.254 TEUR (2016: 12.672 TEUR) nicht angesetzt.

Bei ausländischen Tochtergesellschaften sind latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 3.381 TEUR (2016: 3.471 TEUR) nicht angesetzt.

Zum Bilanzstichtag sind keine Steuerforderungen (2016: 0 TEUR) bilanziert. Die Steuerschulden belaufen sich zum 31. Dezember 2017 auf 42 TEUR (2016: 23 TEUR).

5.9 ERGEBNIS JE AKTIE

Das Grundkapital ist zum 31. Dezember 2017 in 3.292.978 auf den Inhaber lautende Stückaktien (Vorjahr: 3.292.978 Stück) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 Euro je Aktie aufgeteilt.

Bei der Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie wird das den Inhabern von Stammaktien der YOC AG zuzurechnende Ergebnis durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl von Stammaktien, die sich während des Jahres im Umlauf befinden, geteilt.

Im Geschäftsjahr 2017 betrug die gewichtete durchschnittliche Anzahl an Aktien zur Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie unverändert 3.292.978 Stück. Eine verwässernde Wirkung durch die im Rahmen des Aktienoptionsprogramms ausgereichten Aktienoptionen ist im Geschäftsjahr 2017 nicht eingetreten, da sie den Verlust je Aktie verringern würden.

5.10 SEGMENTBERICHTERSTATTUNG

Die Segmentberichterstattung erfolgt auf Grundlage der internen Managementstruktur. Mit dem Beginn des neuen Geschäftsjahres 2017 wurde eine veränderte Darstellung der Segmentberichterstattung aufgrund geringfügiger Umstellungen der internen Reporting-Strukturen vorgenommen. Die Vorjahreswerte wurden ebenfalls entsprechend angepasst.

Der Konzern gliedert sich demnach in folgende berichtspflichtige Geschäftssegmente:

Region Mittel- und Osteuropa
Region Restliches Europa

Zur Bildung der vorstehenden berichtspflichtigen Geschäftssegmente werden die Segmente Deutschland, Österreich und Schweiz sowie seit 2016 Polen im Segment Mittel- und Osteuropa (bisher D-A-CH) sowie Großbritannien und Spanien im Segment Restliches Europa zusammengefasst, da sie vergleichbare wirtschaftliche Merkmale (unter anderem hinsichtlich Wachstumsdynamik und Rohertragsmargen) aufweisen und auch hinsichtlich ihrer Produkte, Dienstleistungen, Kunden, Prozesse und Vertriebsmethoden vergleichbar sind.

Die Umsatzerlöse werden auf Basis der von den Landesgesellschaften in den jeweiligen Ländern erzielten Umsätze ermittelt. Innenumsätze zwischen den Segmenten sind überwiegend Verauslagungen und werden ohne Aufschläge weiterberechnet. Innenumsätze innerhalb der jeweiligen Segmente werden entsprechend eliminiert.

Der Bereich Corporate Functions beinhaltet Erträge und Aufwendungen, die in der Muttergesellschaft anfallen und keinem Geschäftssegment direkt zuordenbar sind, insbesondere Umlagen und Holdingkosten. Darüber hinaus werden Umsatzerlöse im Bereich der zentralen Yield-Optimierung des internationalen Publisher-Portfolios der YOC-Gruppe erzielt und intern weiterverrechnet.

In der Region Mittel- und Osteuropa konnte der Umsatz um 24 % auf 10.059 TEUR (Vorjahr: 8.103 TEUR) gesteigert werden. Aufgrund von angepassten innerbetrieblichen Lizenzschlüsseln ging das operative Ergebnis in diesem Segment um 115 TEUR auf 531 TEUR (Vorjahr: 646 TEUR) entsprechend zurück.

In der Region Restliches Europa konnte die britische Tochtergesellschaft ein deutliches Umsatzwachstum im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen.

Dagegen beeinträchtigte die Umsatzstagnation in Spanien im Geschäftsjahr 2017 das Gesamtwachstum des Segments. Im Abschlussquartal des Berichtsjahres wurde jedoch ein deutliches Umsatzwachstum in Spanien erzielt.

Die Umsatzerlöse des Segments stiegen um 10 % auf 4.344 TEUR (Vorjahr: 3.958 TEUR). Infolgedessen und aufgrund einer erhöhten Rohertragsmarge verbesserte sich das EBITDA um 588 TEUR auf 162 TEUR (Vorjahr: -426 TEUR).

Die folgende Tabelle zeigt die Ergebnisse der einzelnen Segmente. Als Ergebnisgröße wird dabei gemäß der internen Berichtsstruktur das EBITDA herangezogen:

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SEGMENTBERICHTERSTATTUNG (IN TEUR) MITTEL- UND OSTEUROPA RESTLICHES EUROPA CORPORATE FUNCTIONS KONSOLIDIERUNG YOC-GRUPPE
01.01.2017 - 31.12.2017
Umsatz 8.526 3.681 2.165 0 14.372
Innenumsatz 1.533 663 1.006 -3.203 0
Gesamtumsatz 10.059 4.344 3.171 -3.203 14.372
Aktivierte Eigenleistungen 0 0 245 0 245
Sonstiger betr. Ertrag 360 189 1.606 -1.770 384
Gesamtleistung 10.419 4.533 5.021 -4.973 15.000
Materialaufwand 6.146 2.668 3.178 -3.199 8.793
Personalaufwand 1.507 1.014 1.799 0 4.320
Sonstiger betr. Aufwand 2.235 689 814 -1.769 1.970
EBITDA 531 162 -770 -6 -83
01.01.2016 - 31.12.2016 (ANGEPASST)
Umsatz 7.117 3.607 1.235 0 11.960
Innenumsatz 985 350 617 -1.952 0
Gesamtumsatz 8.103 3.958 1.851 -1.952 11.960
Aktivierte Eigenleistungen 0 0 184 0 184
Sonstiger betr. Ertrag 318 20 984 -981 342
Gesamtleistung 8.421 3.978 3.020 -2.933 12.486
Materialaufwand 5.014 2.675 1.872 -1.973 7.588
Personalaufwand 1.458 927 1.607 0 3.991
Sonstiger betr. Aufwand 1.303 802 891 -964 2.032
EBITDA 646 -426 -1.350 4 -1.126

Das EBITDA lässt sich wie folgt auf das Ergebnis nach Steuern überleiten:

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ÜBERLEITUNGSRECHNUNG (IN TEUR) 2017 2016
EBITDA -83 -1.126
Abschreibungen und Wertminderungen -275 -416
Finanzergebnis -87 -68
Ergebnis vor Steuern -445 -1.610
Steuern -86 -90
ERGEBNIS NACH STEUERN -530 -1.699

Zum 31. Dezember 2017 betrugen die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in der Region Mittel- und Osteuropa 1.745 TEUR (Vorjahr: 1.055 TEUR), 918 TEUR (Vorjahr: 1.403 TEUR) in der Region Restliches Europa sowie 389 TEUR (Vorjahr: 210 TEUR) im Bereich Corporate Functions.

Daneben beliefen sich die Verbindlichkeiten in der Region Mittel- und Osteuropa auf 4.278 TEUR (Vorjahr: 3.326 TEUR), in der Region Restliches Europa auf 1.578 TEUR (Vorjahr: 2.241 TEUR) sowie im Bereich Corporate Functions auf 2.382 TEUR (Vorjahr: 1.797 TEUR).

5.11 SONSTIGES ERGEBNIS

Das sonstige Ergebnis enthielt im Geschäftsjahr 2017 Veränderungen aus Währungsumrechnungen in Höhe von 46 TEUR (2016: 135 TEUR).

6. ERLÄUTERUNGEN ZU DEN EINZELNEN BILANZPOSTEN

6.1 SACHANLAGEN

Die Sachanlagen umfassen im Wesentlichen Betriebs- sowie Geschäftsausstattung und IT-Infrastruktur wie beispielsweise Server-Systeme.

ENTWICKLUNG DER SACHANLAGEN (IN TEUR)

ANSCHAFFUNGSKOSTEN

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per 01.01.2016 931
Zugänge 72
Abgänge -20
Währungseffekte -3
PER 31.12.2016 981

ABSCHREIBUNGEN

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per 01.01.2016 854
Zugänge 50
Abgänge -18
Währungseffekte -3
PER 31.12.2016 884
Nettobuchwert am 31.12.2016 97

Zum 31. Dezember 2017 weist die Konzernbilanz Sachanlagen in Höhe von 85 TEUR (2016: 97 TEUR) aus. Die planmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen betrugen 47 TEUR (2016: 50 TEUR) für das vergangene Geschäftsjahr. Die Entwicklung der Sachanlagen im Geschäftsjahr 2017 stellt sich wie folgt dar:

ENTWICKLUNG DER SACHANLAGEN (IN TEUR)

ANSCHAFFUNGSKOSTEN

scroll

per 01.01.2017 981
Zugänge 37
Abgänge -285
Währungseffekte 0
PER 31.12.2017 733

ABSCHREIBUNGEN

scroll

per 01.01.2017 884
Zugänge 47
Abgänge -283
Währungseffekte -1
PER 31.12.2017 647
Nettobuchwert am 31.12.2017 85

Verfügungsbeschränkungen oder Restriktionen für einzelne Sachanlagen liegen nicht vor. Ebenso sind keine Sachanlagen verpfändet oder in anderer Art und Weise als Sicherheit gegeben worden.

6.2 IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE

Die bereits fertiggestellten Teile der selbst erstellten Software werden planmäßig linear über eine Nutzungsdauer zwischen drei und acht Jahren abgeschrieben.

Zum 31. Dezember 2017 betrugen die verbleibenden Nutzungsdauern zwischen 1,0 bis 8,0 Jahren (2016: zwischen 1,0 bis 3,0 Jahren).

Die planmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte beliefen sich für das Geschäftsjahr 2017 auf 227 TEUR (2016: 298 TEUR). Im Jahr 2017 erfolgten keine außerplanmäßigen Wertminderungen (2016: 67 TEUR).

Verfügungsbeschränkungen oder Restriktionen für einzelne immaterielle Vermögenswerte liegen nicht vor. Ebenso sind keine immateriellen Vermögenswerte verpfändet oder als Sicherheit gegeben worden.

Die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte stellt sich wie folgt dar:

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ENTWICKLUNG DER IMMATERIELLEN VERMÖGENSWERTE (IN TEUR) SELBST ERSTELLTE SOFTWARE WEBSEITEN UND MARKENRECHTE ERWORBENE SOFTWARE UND LIZENZEN KUNDENSTÄMME GESAMT
ANSCHAFFUNGSKOSTEN
per 01.01.2016 2.009 98 428 139 2.673
Zugänge 208 0 0 0 208
Abgänge 0 0 10 0 10
PER 31.12.2016 2.217 98 438 139 2.891
ABSCHREIBUNGEN
per 01.01.2016 1.438 88 412 139 2.077
Zugänge 291 4 3 0 298
Abgänge 0 0 10 0 10
Wertminderungen 67 0 0 0 67
PER 31.12.2016 1.796 92 405 139 2.433
Nettobuchwert am 31.12.2016 420 5 33 0 457
ANSCHAFFUNGSKOSTEN
per 01.01.2017 2.217 98 438 139 2.891
Zugänge 252 0 31 0 284
Abgänge 0 0 0 0 0
PER 31.12.2017 2.469 98 469 139 3.175
ABSCHREIBUNGEN
per 01.01.2017 1.796 92 405 139 2.433
Zugänge 222 4 1 0 227
Abgänge 0 0 0 0 0
Wertminderungen 0 0 0 0 0
PER 31.12.2017 2.019 97 406 139 2.661
Nettobuchwert am 31.12.2017 450 0 64 0 514

6.3 FORDERUNGEN UND SONSTIGE VERMÖGENSWERTE

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen valutierten zum 31. Dezember 2017 bei 3.052 TEUR (2016: 2.669 TEUR) und setzten sich folgendermaßen zusammen:

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FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN (IN TEUR) 2017 2016
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen vor Wertberichtigungen 3.052 2.684
Einzelwertberichtigungen 0 -16
GESAMT 3.052 2.669

Die Wertberichtigungen, die auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gebildet wurden, haben sich wie folgt entwickelt:

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ENTWICKLUNG DER WERTBERICHTIGUNGEN (IN TEUR) 2017 2016
Stand am 01.01. 16 51
Zuführungen 0 16
Auflösung 0 0
Inanspruchnahmen -16 -51
STAND ZUM 31.12. 0 16

Das Forderungsmanagement trägt durch eine kontinuierliche Analyse des Forderungsbestands einer ausgeglichenen Altersstruktur der Forderungen Rechnung. Eine Detailanalyse erfolgt bei Forderungen, die älter als 60 Tage sind.

Die folgende Tabelle zeigt die Analyse der Altersstruktur der zum Stichtag im Bestand befindlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen:

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FÄLLIGKEITSANALYSE FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN (IN TEUR) 2017 2016
bis 30 Tage* 2.918 2.279
31 Tage bis 90 Tage 95 246
91 Tage bis 180 Tage 30 120
ab 181 Tage 8 24
zum 31.12. fällige wertberichtigte Forderungen 0 16
GESAMTBESTAND DER FORDERUNGEN 3.052 2.684

* Davon sind zum 31.12.2017 Forderungen in Höhe von 2.209 TEUR (2016: 1.721 TEUR) weder fällig noch wertgemindert.

Sollten Hinweise auf die Notwendigkeit einer Einzelwertberichtigung bereits früher vorliegen, werden die betroffenen Forderungen entsprechend wertgemindert.

In den sonstigen Vermögenswerten in Höhe von 98 TEUR (2016: 124 TEUR) sind hauptsächlich geleistete Kautionen in Höhe von 66 TEUR (2016: 27 TEUR) sowie Forderungen aus Vorauszahlungen in Höhe von 29 TEUR (2016: 28 TEUR) enthalten. Die Vorauszahlungen sind unter anderem für Versicherungen, Mitgliedsbeiträge, Mieten und Lizenzen geleistet worden. Im Vorjahr waren Forderungen gegen das Finanzamt aus Umsatzsteuer in Höhe von 66 TEUR enthalten.

Wertminderungen von sonstigen Vermögenswerten haben sich im Geschäftsjahr 2017 nicht ergeben.

Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögenswerte sind kurzfristige Posten. Besondere Ausfallrisiken oder Konzentrationen von Ausfallrisiken bei den Forderungen der YOC-Gruppe bestehen nicht. Die oben dargestellten Buchwerte spiegeln das maximale Ausfallrisiko des Konzerns für solche Forderungen und sonstige Vermögenswerte wider.

6.4 KASSENBESTAND, GUTHABEN BEI KREDITINSTITUTEN UND SCHECKS

Die liquiden Mittel umfassen sämtliche Bank- und Kassenbestände sowie kurzfristige Festgeldanlagen und Schecks in Höhe von insgesamt 984 TEUR (2016: 660 TEUR).

Bankkonten, die in Fremdwährungen geführt werden, wurden zum Stichtagskurs umgerechnet.

Zum 31. Dezember 2017 waren keine liquiden Mittel als Sicherheit gegeben worden.

6.5 EIGENKAPITAL

Die Anzahl der Aktien der Gesellschaft beträgt 3.292.978 Stück (2016: 3.292.978). Von den 3.292.978 Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 EUR werden 4.000 Stück von der YOC AG als eigene Aktien gehalten (siehe hierzu Erläuterungen weiter unten). Der Ausweis der eigenen Aktien erfolgt als Absetzung vom Eigenkapital.

In der ordentlichen Hauptversammlung am 08. Juli 2016 wurde ein genehmigtes Kapital beschlossen, wonach der Vorstand ermächtigt ist, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 07. Juli 2021 das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um nominal bis zu 1.646.489 EUR zu erhöhen.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Aktionärsstruktur der YOC AG zum 31. Dezember 2017:

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ANTEILSEIGNER DER YOC AG (IN %) BETEILIGUNGEN
Vorstand* 18,82 %
Aufsichtsrat 1,34 %
DIH Deutsche Industrie Holding GmbH 9,36 %
Dr. Bernhard Heiss 9,12 %
Institutionelle Investoren 7,60 %
Euroweb Beteiligung GmbH 5,00 %
Karl J. Kraus 3,29 %
YOC AG (eigene Aktien) 0,12 %
Free float 45,34 %
GESAMT 100,00 %

* Die Beteiligung der dkam GmbH ist Herrn Dirk-Hilmar Kraus zuzurechnen.

Im Geschäftsjahr 2009 wurde ein bedingtes Kapital in Höhe von 175 TEUR geschaffen, um dem Management, den Mitarbeitern der YOC AG sowie der verbundenen Unternehmen der Gesellschaft Bezugsrechte im Rahmen des YOC-Management-Incentive-Programms zu gewähren.

Zum 31. Dezember 2017 sind sämtliche Bezugsrechte vollständig verfallen.

Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 25. August 2015 ist das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 1.000.000 EUR durch Ausgabe von bis zu 1.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien an Inhaber beziehungsweise Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen sowie an Inhaber von Optionsrechten aus Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund Ermächtigung bis 24. August 2020 ausgegeben werden können.

Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit ausgeführt, wie von den Options- beziehungsweise Wandelschuldverschreibungen tatsächlich Gebrauch gemacht wird oder Wandlungspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden.

Zum 31. Dezember 2017 umfasste die Kapitalrücklage einen Betrag in Höhe von 20.641 TEUR (2016: 20.649 TEUR). Die Veränderung der Kapitalrücklage ergibt sich im Berichtsjahr aus der Umbuchung des ausgelaufenen Teils des Aktienoptionsprogramms aus dem Jahre 2009 in die Gewinnrücklage in Höhe von 8 TEUR (2016: 23 TEUR).

Die Gewinnrücklagen zeigen die kumulativen Ergebnisse der abgelaufenen Geschäftsjahre und wiesen zum 31. Dezember 2017 einen Betrag in Höhe von -27.905 TEUR (2016: -27.383 TEUR) aus. Die Veränderung zum Vorjahr resultiert zum einen aus dem Jahresergebnis in Höhe von -530 TEUR sowie der Umbuchung des ausgelaufenen Teils des Aktienoptionsprogramms aus der Kapitalrücklage in Höhe von 8 TEUR (2016: 23 TEUR).

Im Geschäftsjahr 2017 hielt die YOC AG unverändert zum Vorjahr 4.000 Stück eigene Aktien, bewertet zu durchschnittlich 12,56 EUR je Aktie, im Bestand.

6.6 RÜCKSTELLUNGEN

Die Rückstellungen setzen sich folgendermaßen zusammen:

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RÜCKSTELLUNGEN (IN TEUR) STAND 01.01.2017 AUFLÖSUNG ZUFÜHRUNG STAND 31.12.2017
Archivierungsrückstellungen 57 1 0 56
Sonstige Rückstellungen 175 0 339 514
GESAMT 232 1 339 570

Zum 31. Dezember 2017 wies die YOC-Gruppe Rückstellungen in Höhe von insgesamt 570 TEUR (2016: 232 TEUR) aus. Diese beinhalten langfristige Rückstellungen für Archivierung sowie für das im Geschäftsjahr 2014 aufgelegte virtuelle Aktienoptionsprogramm für Vorstand, Führungskräfte und Mitarbeiter.

Die Archivierungsrückstellung ergibt sich aus der Pflicht der Aufbewahrung von Unternehmensunterlagen. Die Abzinsung erfolgt anhand der von der Bundesbank veröffentlichen Zinssätze für die jeweiligen Restlaufzeiten. Dieser beträgt in 2017 durchschnittlich 3 % (2016: 2 %).

Im Rahmen des im September 2014 aufgelegten virtuellen Aktienoptionsprogramms (anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich) wurden bis Ende 2017 insgesamt 100.000 virtuelle Optionen (2016: 100.000) an Mitarbeiter und Vorstand ausgegeben. Virtuelle Optionen können erstmalig in 2014 und letztmalig in 2017 gewährt werden.

Die Ausübung setzt voraus, dass die Wartefrist von drei Jahren ab Gewährung abgelaufen ist und der Aktienkurs 25 % höher liegt als bei Zuteilung sowie mindestens 5,00 EUR beträgt. Die virtuellen Optionen sind innerhalb von zwölf Monaten nach Ablauf der Wartefrist auszuüben.

Nach Ablauf von drei Jahren werden die Optionen unverfallbar.

Der beizulegende Zeitwert zum 31. Dezember 2017 beläuft sich je Option auf 7,00 EUR und wurde durch Anwendung des Black-Scholes-Modells unter Zugrundelegung folgender Annahmen ermittelt: Erwartete Dividendenrendite 0 %, Zinssatz risikoloser Anlagen -0,76 %, Erdienungszeitraum ein Jahr sowie erwartete Volatilität 125 %.

6.7 VERBINDLICHKEITEN

Zum 31. Dezember 2017 bestanden Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt 8.237 TEUR (2016: 7.364 TEUR).

Sie umfassen erhaltene Anzahlungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Steuerverbindlichkeiten, sonstige Verbindlichkeiten sowie sonstige finanzielle Verbindlichkeiten.

Zum 31. Dezember 2017 valutierten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 2.626 TEUR (2016: 2.491 TEUR).

Die sonstigen Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2017 in Höhe von insgesamt 647 TEUR (2016: 506 TEUR) setzten sich wie folgt zusammen:

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2017 2016
SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN (IN TEUR) GESAMT DAVON KURZFRISTIG GESAMT DAVON KURZFRISTIG
--- --- --- --- ---
Verbindlichkeiten aus Personalangelegenheiten 395 395 325 325
Verbindlichkeiten gegenüber Aufsichtsrat 19 19 0 0
Verbindlichkeiten aus betrieblichen Steuern 215 215 163 163
Übrige sonstige Verbindlichkeiten 18 18 18 18
GESAMT 647 647 506 506

Die Verbindlichkeiten aus Personalangelegenheiten umfassen hauptsächlich Bonus- und Provisionsansprüche in Höhe von 229 TEUR (2016: 182 TEUR), Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuern und Sozialabgaben, Verpflichtungen gegenüber der Berufsgenossenschaft und Schwerbehindertenausgleichsabgabe in Höhe von insgesamt 120 TEUR (2016: 107 TEUR) sowie Verpflichtungen für nicht in Anspruch genommene Urlaubstage in Höhe von 46 TEUR (2016: 36 TEUR).

Die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2017 in Höhe von insgesamt 4.871 TEUR (2016: 4.326 TEUR) beinhalteten kurzfristige Verbindlichkeiten in Höhe von 4.092 TEUR (2016: 3.346 TEUR) und setzten sich wie folgt zusammen:

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2017 2016
FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN (IN TEUR) GESAMT DAVON KURZFRISTIG GESAMT DAVON KURZFRISTIG
--- --- --- --- ---
Verbindlichkeiten aus nicht erhaltenen Eingangsrechnungen 3.391 3.211 3.225 3.225
Gesellschafterdarlehen 1.300 700 800 0
Übrige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 181 181 301 121
GESAMT 4.872 4.092 4.326 3.346

Die Position der sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten umfasst im aktuellen Geschäftsjahr vorwiegend die Verbindlichkeiten aus nicht erhaltenen Eingangsrechnungen. Darin enthalten sind Verpflichtungen für Abschluss- und Prüfungskosten der YOC AG in Höhe von 74 TEUR (2016: 87 TEUR).

Ferner sind Überzahlungen sowie Anzahlungen von Kunden in Höhe von 181 TEUR (2016: 121 TEUR) zu verzeichnen. Sicherungsbeziehungen werden nicht bilanziert.

6.8 SONSTIGE FLNANZIELLE VERPFLICHTUNGEN

Zum 31. Dezember 2017 bestehen finanzielle Verpflichtungen für ausstehende Mietzahlungen aus Büromieten und Leasing von Betriebs- und Geschäftsausstattung.

Von den Leasingverpflichtungen aus Operating-Leasing (inkl. Mietaufwendungen) sind in den folgenden Jahren zu leisten:

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SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN (IN TEUR) 2017 2016
Bis 1 Jahr 151 147
1-5 Jahre 172 317
Über 5 Jahre 0 0
GESAMT 324 464

Mietfreie Zeiten werden bei Mietleasing linear über die Vertragslaufzeit als Verminderung der laufenden Mietaufwendungen erfasst. Im Geschäftsjahr 2017 beliefen sich die ergebniswirksam erfassten Mindestleasingzahlungen aus Operating-Leasingverhältnissen auf 335 TEUR (2016: 303 TEUR). Leasingverpflichtungen nach IFRIC 4 liegen nicht vor.

Zum 31. Dezember 2017 bestanden keine Verpflichtungen aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen (2016: 0 TEUR).

6.9 SONSTIGE ANGABEN ZU DEN FINANZINSTRUMENTEN

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Buchwerte, die beizulegenden Zeitwerte, die Kategorisierung gemäß IAS 39 sowie die Fair-Value-Hierarchie der im Konzernabschluss erfassten finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten:

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31.12.2017 (IN TEUR) BUCHWERT BEIZULEGENDER ZEITWERT BEWERTUNGSKATEGORIE GEM. IAS 391 FAIR VALUE HIERARCHIE
AKTIVA
Zahlungsmittel 984 984 LaR n/a
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3.052 3.052 LaR n/a
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 98 98 LaR n/a
PASSIVA
Festverzinsliche Darlehen 1.300 1.300 FLAC Stufe 2
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.626 2.626 FLAC n/a
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 3.572 3.572 FLAC n/a

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31.12.2016 (IN TEUR) BUCHWERT BEIZULEGENDER ZEITWERT BEWERTUNGSKATEGORIE GEM. IAS 391 FAIR VALUE HIERARCHIE
AKTIVA
Zahlungsmittel 660 660 LaR n/a
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.669 2.669 LaR n/a
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 124 124 LaR n/a
PASSIVA
Festverzinsliche Darlehen 800 800 FLAC Stufe 2
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.491 2.491 FLAC n/a
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 3.526 3.526 FLAC n/a

1) AfS: zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte (available for sale financial assets);LaR: Kredite und Forderungen (loans and receivables);FLAC: zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten (other financial liabilities measured at amortized cost)

Die Buchwerte von Zahlungsmitteln, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, kurzfristigen sonstigen Vermögenswerten und sonstigen kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten entsprechen aufgrund der kurzen Laufzeiten dieser Instrumente nahezu ihren beizulegenden Zeitwerten.

Aus Wesentlichkeitsgründen wird der beizulegende Zeitwert für diese kurzfristigen Bilanzposten dem Bilanzwert gleichgesetzt.

Die folgende Tabelle zeigt die zukünftigen undiskontierten vertraglich vereinbarten Mittelabflüsse im Zusammenhang mit den Finanzinstrumenten:

UNDISKONTIERTE MITTELABFLÜSSE

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FÄLLIGKEITSANALYSE (IN TEUR) BUCHWERT ZUM 31.12.2017 BIS 1 JAHR 1 BIS 5 JAHRE
Sonstige Verbindlichkeiten 647 647 0
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 4.872 4.092 780
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.626 2.626 0

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FÄLLIGKEITSANALYSE (IN TEUR) BUCHWERT ZUM 31.12.2016 BIS 1 JAHR 1 BIS 5 JAHRE
Sonstige Verbindlichkeiten 506 506 0
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 4.326 3.346 980
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.491 2.491 0

Die YOC-Gruppe verfügt über ein konzernweites Liquiditätsmanagement, mit dem die Liquidität der Konzerngesellschaften täglich überwacht wird. Das maximale Ausfallrisiko besteht zum 31. Dezember 2017 wie im Vorjahr in Höhe der Buchwerte sämtlicher finanzieller Vermögenswerte gegenüber Dritten.

Die in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Erträge und Aufwendungen sowie Gewinne und Verluste aus Finanzinstrumenten werden in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:

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2017
GEWINNE, VERLUSTE, ERTRÄGE UND AUFWENDUNGEN AUS FINANZINSTRUMENTEN (IN TEUR) NETTOGEWINNE/-VERLUST GESAMTZINSERTRÄGE UND -AUFWENDUNGEN (EFFEKTIVZINSMETHODE)
--- --- ---
Kredite und Forderungen 77 0
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten 0 -1
GESAMT 77 -1

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2016
GEWINNE, VERLUSTE, ERTRÄGE UND AUFWENDUNGEN AUS FINANZINSTRUMENTEN (IN TEUR) NETTOGEWINNE/-VERLUST GESAMTZINSERTRÄGE UND -AUFWENDUNGEN (EFFEKTIVZINSMETHODE)
--- --- ---
Kredite und Forderungen 38 0
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten 0 12
GESAMT 38 12

Das Nettoergebnis gem. IFRS 7.20 (a) umfasst Zinsen für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Veränderungen der Wertberichtigungen von Forderungen und Ergebnisse aus der Bewertung von Finanzinstrumenten zum beizulegenden Zeitwert.

Das Gesamtzinsergebnis gem. IFRS 7.20 (b) enthält hauptsächlich aus der Anwendung der Effektivzinsmethode resultierende Zinsaufwendungen sowie Zinsaufwendungen aus Leasingverbindlichkeiten.

7. ERLÄUTERUNGEN ZUR CASH-FLOW RECHNUNG

7.1 CASH-FLOW DER EINZELNEN TÄTIGKEITEN

Zum Stichtag beliefen sich die liquiden Mittel der YOC-Gruppe auf 984 TEUR. Die Liquiditätszunahme betrug 325 TEUR im Vergleich zum Bilanzstichtag des Vorjahres.

OPERATIVER CASH-FLOW

Die Ermittlung des operativen Cash-Flows erfolgt nach der indirekten Methode. Ausgangspunkt für die Ermittlung ist das Ergebnis nach Steuern des abgelaufenen Geschäftsjahres in Höhe von -530 TEUR (2016: -1.699 TEUR).

Im operativen Cash-Flow sind alle zahlungswirksamen Transaktionen des Geschäftsjahres enthalten, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind.

Der operative Cash-Flow stieg um 1.101 TEUR auf 149 TEUR (2016: -952 TEUR) an.

CASH-FLOW AUS INVESTITIONSTÄTIGKEITEN

Der Mittelabfluss aus Investitionstätigkeiten in Höhe von 324 TEUR umfasst primär die internen Entwicklungskosten im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung technologischer Plattformen und innovativer Produkte in Höhe von 252 TEUR. Im Sachanlagevermögen verhalten sich Zu- und Abgänge ausgewogen.

CASH-FLOW AUS FINANZIERUNGSTÄTIGKEITEN

Der Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeiten in Höhe von 500 TEUR resultiert aus einer Darlehensaufnahme im Geschäftsjahr 2017 zu marktüblichen Konditionen sowie einer Laufzeit bis März 2019.

7.2 FINANZMITTELFONDS

Der Finanzmittelfonds umfasst Kassenbestände und Bankguthaben sowie kurzfristige Geldanlagen mit einer Fälligkeit von bis zu 90 Tagen, die ein geringes Wertschwankungsrisiko aufweisen. Zum 31. Dezember 2017 betrug der Finanzmittelfonds 984 TEUR (2016: 660 TEUR).

8. ERLÄUTERUNGEN ZU DEN KAPITALVERÄNDERUNGEN

Neben dem in den Gewinnrücklagen erfassten Jahresfehlbetrag in Höhe von 530 TEUR wirken sich folgende Sachverhalte auf das Eigenkapital aus:

Währungsumrechnungseffekte aus der Konsolidierung der ausländischen Tochtergesellschaft YOC Mobile Advertising Ltd. führen aufgrund der Aufwertung des Euros gegenüber dem britischen Pfund zu einem Anstieg des Konzerneigenkapitals in Höhe von 46 TEUR auf -70 TEUR (2016: -116 TEUR).

9. SONSTIGE ERLÄUTERUNGEN

9.1 HAFTUNGSVERHÄLTNISSE, GEWÄHRLEISTUNGEN, EVENTUALVERBINDLICHKEITEN UND ÄHNLICHES

Es liegen keine Haftungsverhältnisse, Gewährleistungen, Eventualverbindlichkeiten oder Ähnliches vor.

9.2 EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG

Nach dem Bilanzstichtag haben sich keine weiteren Ereignisse mit einer wesentlichen Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ereignet.

9.3 RISIKO- UND CHANCENBERICHT

Die Angaben zu unternehmens- und branchenspezifischen sowie finanzwirtschaftlichen Risiken der YOC-Gruppe sowie deren Management erfolgen im Risikobericht des Konzernlageberichts, welcher Bestandteil der Prüfung durch den Abschlussprüfer ist.

9.4 ANGABEN ZU BEZIEHUNGEN ZU NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONEN

Als nahestehende Unternehmen und Personen im Sinne des IAS 24 kommen grundsätzlich Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates der YOC AG sowie deren Familienangehörige sowie von diesem Personenkreis beherrschte Gesellschaften in Betracht.

Darüber hinaus gelten Personen in Schlüsselpositionen und deren enge Familienangehörige (gemäß IAS 24.9) als nahestehende Personen.

Verpflichtungen der YOC AG gegenüber dem Vorstand Dirk-Hilmar Kraus in Höhe von 180 TEUR werden seit dem 01. Januar 2015 mit 5 % p. a. verzinst und nunmehr unter den langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Darüber hinaus fanden im Berichtszeitraum keine wesentlichen Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen statt.

9.5 BEZÜGE DES AUFSICHTSRATES UND DES MANAGEMENTS

VERGÜTUNG DES VORSTANDS

Im Geschäftsjahr 2017 bestand der Vorstand aus Dirk-Hilmar Kraus.

Die folgende Tabelle zeigt die Aufteilung der Vergütungskomponenten:

VERGÜTUNG DES VORSTANDS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2017

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KURZFRISTIG FÄLLIGE LEISTUNGEN
NAME FESTE VERGÜTUNG*

(IN TEUR)
VARIABLE VERGÜTUNG

(IN TEUR)
VIRTUELLE AKTIENOPTIONEN
--- --- --- ---
Dirk-Hilmar Kraus 165 5 40.000

* inklusive vertraglicher Nebenleistungen

Die Vergütung des Vorstands der YOC AG enthält im Geschäftsjahr 2017 eine fixe Gehaltskomponente in Höhe von insgesamt 165 TEUR (2016: 427 TEUR). Im Vorjahr bestand der Vorstand bis zum September 2016 aus zwei Vorständen. Zudem enthielt die feste Vergütung im Geschäftsjahr 2016 einen Betrag in Höhe von 100 TEUR aus der Beendigung des Arbeitsverhältnisses des zweiten Vorstands. Eine variable Komponente, welche sich nach dem operativen Ergebnis der YOC-Gruppe bemisst, wurde im aktuellen Geschäftsjahr mit 5 TEUR vergütet (2016: 10 TEUR).

Aus dem im Geschäftsjahr 2014 aufgelegten virtuellen Aktienoptionsprogramm sprach der Aufsichtsrat dem Vorstand im Geschäftsjahr 2014 insgesamt 40.000 virtuelle Aktienoptionen zum beizulegenden Zeitwert von je 7,00 EUR zu. Anders als bei einem mit "echten" Aktienoptionen unterlegten Aktienoptionsprogramm berechtigen die virtuellen Optionen bei ihrer Ausübung nicht zum Bezug von Aktien an der Gesellschaft, sondern räumen dem Berechtigten nach näherer Maßgabe der Optionsbedingungen einen Anspruch gegen die Gesellschaft auf Zahlung eines bestimmten Geldbetrags in bar ein.

Durch die virtuellen Optionen wird keine gesellschaftsrechtliche Beteiligung an der Gesellschaft begründet, insbesondere besteht kein aktienrechtlicher Anspruch auf Informations- oder Teilhaberrechte, Stimmrechte oder Teilhabe am Jahresergebnis. Im Geschäftsjahr 2017 wurden 85 TEUR (2016: 53 TEUR) anteiliger Aufwand aus aktienbasierter Vergütung erfasst. 165 TEUR der laufenden Vorstandsvergütung waren zahlungswirksam.

Darüber hinaus wurden keine Vorschüsse, Kredite, Sicherheitsleistungen, Pensionszusagen oder ähnliche Vorteile an den Vorstand gewährt.

VERGÜTUNG DES AUFSICHTSRATS

Die Vergütung des Aufsichtsrats der YOC AG besteht aus einer fixen Vergütung in Höhe von insgesamt 56 TEUR (2016: 51 TEUR) und Sitzungsgeld in Höhe von 23 TEUR (Vorjahr: 23 TEUR). Insgesamt belief sich die Vergütung für die Tätigkeit des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr somit auf 79 TEUR.

Die Aufteilung der Vergütung auf die einzelnen Aufsichtsratsmitglieder ist der folgenden Tabelle zu entnehmen:

VERGÜTUNG DES AUFSICHTSRATS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2017 (IN TEUR)

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NAME FESTE VERGÜTUNG SITZUNGSGELD GESAMT
Dr. Nikolaus Breuel (Aufsichtsratsvorsitzender) 25 10 35
Konstantin Graf Lambsdorff 19 8 26
Sacha Berlik 13 5 18
GESAMT 56 23 79

Es wurden keine Vorschüsse, Kredite, Sicherheitsleistungen, Pensionszusagen oder ähnliche Vorteile an den Aufsichtsrat gewährt. Ebenso haben Aufsichtsratsmitglieder außerhalb ihrer Aufsichtsratstätigkeiten keinerlei Beratungs- und Vermittlungsleistungen für die YOC-Gruppe erbracht.

9.6 HONORAR DES WIRTSCHAFTSPRÜFERS

Für die Dienstleistungen des Abschlussprüfers Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, sind die folgenden Honorare angefallen:

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WIRTSCHAFTSPRÜFERHONORAR (IN TEUR) 2017 2016
Abschlussprüfungen 56 54
Steuerberatungsleistungen 22 41
Sonstige Leistungen 6 5
GESAMT 83 100

9.7 ERKLÄRUNG ZUM DEUTSCHEN CORPORATE GOVERNANCE KODEX

Die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG wurde vom Vorstand und Aufsichtsrat abgegeben und wurde den Aktionären der YOC AG auf der Internetseite www.yoc.com im Bereich "Investor Relations" dauerhaft zugänglich gemacht.

Berlin, 25. April 2018

DER VORSTAND

DIRK-HILMAR KRAUS

VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER

(Gemäß §37y Nr.1 WpHG i.V.m. §§ 297 Abs. 2 Satz 4 und 315 Abs. 1 Satz 5 HGB)

Ich versichere nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

Berlin, 25. April 2018

DER VORSTAND

DIRK-HILMAR KRAUS

Bestätigungsvermerk DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

"AN DIE YOC AG, BERLIN

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS

PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben den Konzernabschluss der YOC AG, Berlin, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2017, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2017 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der YOC AG für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2017 geprüft. Die im Konzernlagebericht enthaltene Konzernerklärung zur Unternehmensführung und die Erklärung zum Corporate Governance Kodex haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2017 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2017 und
vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Konzernerklärung zur Unternehmensführung sowie der Erklärung zum Corporate Governance Kodex.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO")] unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

WESENTLICHE UNSICHERHEIT IM ZUSAMMENHANG MIT DER FORTFÜHRUNG DER UNTERNEHMENSTÄTIGKEIT

Wir weisen auf die Ausführungen des Vorstands im Abschnitt "Entwicklung der Finanz- und Vermögenslage der YOC-Gruppe sowie "Chancen- und Risikobericht / Finanz- und Treasury-Risiken" des Lageberichts, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst wurde, hin. Der Fortbestand des Mutterunternehmens und damit des Konzerns hängt davon ab, dass der geplante operative Geschäftsverlauf realisiert werden kann und die bestehenden kurzfristigen Finanzierungsmöglichkeiten weiter zur Verfügung stehen. Damit wird auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hingewiesen, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt.

Unser Prüfungsurteil ist bezüglich dieses Sachverhaltes nicht modifiziert.

BESONDERS WICHTIGE PRÜFUNGSSACHVERHALTE IN DER PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2017 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend beschreiben wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte:

1. UMSATZREALISIERUNG

Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

Im Geschäftsjahr 2017 hat der YOC-Konzern Umsatzerlöse von insgesamt EUR 14,4 Mio. realisiert. Der YOC-Konzern generiert ihre Umsatzerlöse aus der Erbringung von Mobile Advertising-Dienstleistungen. Die Umsatzerlöse werden zum Zeitpunkt der Leistungserbringung erfasst und brutto ausgewiesen, da YOC bei den Transaktionen mit den Werbetreibenden (Advertisern) als Principal agiert.

Prüferisches Vorgehen

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die im Konzernabschluss des YOC-Konzerns angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsvorgaben für die Realisierung von Umsatzerlösen anhand der in IAS 18 Umsatzerlöse definierten Kriterien gewürdigt. Unser prüferisches Vorgehen erstreckte sich insbesondere auf die Frage, ob die wesentlichen Chancen und Risiken im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen auf die Käufer zum Bilanzstichtag übergegangen sind. Wir haben die von den gesetzlichen Vertretern des YOC-Konzerns implementierten Prozesse sowie die Bilanzierungs- und Bewertungsvorgaben für die Realisierung der Umsätze analysiert.

Ferner haben wir die Wirksamkeit der Kontrollen der wesentlichen Konzerngesellschaften hinsichtlich der Umsatzrealisierung sowie der korrekten Abgrenzung von Umsätzen getestet.

Daneben wurden die wesentlichen Umsatzerlöse des Geschäftsjahres 2017 auf eine Korrelation mit den dazugehörigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie mit Zahlungseingängen untersucht. Ferner haben wir die Umsatzrealisierung anhand der Vereinbarungen in Verträgen stichprobenhaft im Hinblick auf die Anforderungen der aktuell geltenden Umsatzrealisierungsstandards für Dienstleistungen an die Umsatzrealisierung analysiert. Wir haben die Umsatzerlöse ferner auf korrekte Periodenabgrenzung durch die Einsichtnahme von Verträgen, Korrespondenz mit Kunden und Nachweise zu Umsatztransaktionen gewürdigt.

Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Umsatzrealisierung ergeben.

Verweis auf zugehörige Angaben

Angaben bezüglich der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen von Umsatzerlösen sind im Konzernanhang in Abschnitt 4 "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden"; "Umsatzerlöse und Aufwendungen" enthalten.

Ausführungen zur Zusammensetzung der Umsatzerlöse finden sich im Konzernanhang in Abschnitt 5 "Erläuterungen zur Konzerngesamterfolgsrechnung" unter Textziffer "Umsatzerlöse".

2. AKTIVIERUNG VON ENTWICKLUNGSKOSTEN

Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

Der YOC-Konzern hat Kosten in Höhe von EUR 0,4 Mio. (31. Dezember 2016: EUR 0,4 Mio.) für selbst erstellte Plattformen und Software Produkte aktiviert (selbst erstellte Software). Die Aktivierung erfolgte unter der Annahme der zukünftigen Verwertbarkeit der entsprechenden Plattformen und Softwareprodukte im operativen Geschäft. Die Einschätzung der zukünftigen Verwertbarkeit basiert auf Annahmen und ist ermessensbehaftet.

Aufgrund der Ermessensabhängigkeit der Annahmen durch die gesetzlichen Vertreter erachten wir die Aktivierung von selbst erstellter Software als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt.

Prüferisches Vorgehen

Wir haben den implementierten Prozess zur Aktivierung von selbst erstellter Software analysiert und die Wirksamkeit der implementierten internen Kontrollen getestet.

Wir haben die zur Aktivierung heran gezogenen Kosten daraufhin überprüft, ob die entsprechenden Kosten im Rahmen der Regelungen des IAS 38 aktivierungsfähig sind und haben auf Stichprobenbasis untersucht, ob sich die einzelnen Kostenbestandteile aus dem Rechnungswesen des YOC-Konzerns ableiten lassen.

Weiterhin haben wir zur Beurteilung der zukünftigen Zahlungseingänge für die selbst erstellte Software die Liquiditäts- und Unternehmensplanung des YOC-Konzerns berücksichtigt. Weiterhin haben wir gewürdigt, ob das angewandte Bewertungsmodell eine geeignete Grundlage für die Bemessung der Werthaltigkeit der selbst erstellten Software darstellt.

Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen zur Aktivierung der selbst erstellten Software ergeben.

Verweis auf zugehörige Angaben

Angaben bezüglich der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen von Umsatzerlösen sind im Konzernanhang in Abschnitt 4 "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden"; "Immaterielle Vermögenswerte" enthalten.

Ausführungen zur Zusammensetzung der selbst erstellten Software finden sich im Konzernanhang in Abschnitt 6 "Erläuterung zu den einzelnen Bilanzposten" unter Textziffer "Immaterielle Vermögenswerte".

SONSTIGE INFORMATIONEN

Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich.

Die sonstigen Informationen umfassen

die im Konzernlagebericht enthaltene Konzernerklärung zur Unternehmensführung,
die im Konzernlagebericht enthaltene Erklärung zum Corporate Governance Kodex,
die Versicherung der gesetzlichen Vertreter und den Bericht des Aufsichtsrats

sowie die uns voraussichtlich nach diesem Datum zur Verfügung gestellten übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN KONZERNABSCHLUSS UND DEN KONZERNLAGEBERICHT

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben;
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt;
holen wir ausreichende, geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile;
beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns;
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 14. Juli 2017 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden im August 2017 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2010 als Konzernabschlussprüfer der YOC AG.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Gunnar Glöckner."

Berlin, 25. April 2018

**ERNST & YOUNG GMBH

WIRTSCHAFTSPRÜFERGESELLSCHAFT**

GLÖCKNER, Wirtschaftsprüfer

BECKERS, Wirtschaftsprüfer

VORSTAND

Der Vorstand bestand zum 31. Dezember 2017 aus einem Mitglied:

DIRK-HILMAR KRAUS

KAUFMANN, BERLIN

Dirk-Hilmar Kraus ist seit 10. September 2013 als Vorstand der YOC AG bestellt. Er war bereits von 2001 bis 2012 im Vorstand der YOC AG, davon ab 2005 als Vorstandsvorsitzender der Gesellschaft. Er gründete die YOC AG gemeinsam mit einem Partner 2001 in Berlin, nachdem er für Roland Berger Strategy Consultants als Seniorberater tätig war und sich vornehmlich mit der Restrukturierung und strategischen Neuausrichtung von Unternehmen auseinandersetzte. Dirk-Hilmar Kraus hat keine weiteren Mandate inne.

AUFSICHTSRAT

Der Aufsichtsrat bestand zum 31. Dezember 2017 aus folgenden Mitgliedern:

DR. NIKOLAUS BREUEL

KAUFMANN, BERLIN

Dr. Nikolaus Breuel ist der Vorsitzende des Aufsichtsrats der YOC AG. Er besitzt langjährige Erfahrung als CEO in den Bereichen Dienstleistung und Service.

Seine Kernkompetenzen liegen in der Definition und Umsetzung von strategischen Unternehmensausrichtungen und Restrukturierungen.

Mandate:

Geschäftsführender Gesellschafter Karl-J. Kraus GmbH
D+S communication center management GmbH: Mitglied des Aufsichtsrats (seit 08/2016)
YOC AG: Vorsitzender des Aufsichtsrats seit 01/2014, Mitglied seit 07.06.2013

KONSTANTIN GRAF LAMBSDORFF

RECHTSANWALT, BERLIN

Konstantin Graf Lambsdorff ist der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats der YOC AG sowie Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht.

Er betreut seit über 20 Jahren Unternehmen und Investoren bei Beteiligungen, Finanzierungen und Transaktionen. Konstantin Graf Lambsdorff ist einer der Gründungspartner von Lambsdorff Rechtsanwälte, einem auf Wachstumsunternehmen fokussierten Spin-off einer internationalen Großkanzlei.

Mandate:

PRIMUS Immobilien AG, Vorsitzender des Aufsichtsrats (seit 2008)
Dr. Förster AG: Mitglied des Aufsichtsrats (seit 07/2016)
Lambsdorff Rechtsanwälte PartGmbB: Partner (seit 2012)
YOC AG: Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats (seit 01/2014)

SACHA BERLIK

KAUFMANN, KÖLN

Sacha Berlik ist das dritte Mitglied des Aufsichtsrats der YOC AG. Der Unternehmer und Investor ist Managing Director EMEA bei The Trade Desk. Zuvor war er General Manager von DataXu, einem der weltweit führenden Unternehmen im Programmatic Buying (Automatisierter Handel von Werbeplätzen).

Neben der Digitalagentur Oridian (jetzt Ybrant Digital) baute er eines der ersten europäischen AdNetworks, Active Agent, auf und plante für den großen deutschen Privat-TV-Sender, Sat. 1, deren Online-Präsenz.

Mandate:

The Trade Desk: Managing Director EMEA (seit 2016)
YOC AG: Mitglied des Aufsichtsrats (seit 01/2014)

FINANZKALENDER 2018

15. MAI 2018 Frühjahrskonferenz Frankfurt

31. MAI 2018 Bericht zum ersten Quartal 2018 Berlin

23. AUGUST 2018 Halbjahresfinanzbericht 2018 Berlin

22. NOVEMBER 2018 Bericht zum dritten Quartal 2018 Berlin

YOC-ADRESSEN

BERLIN

YOC AG YOC Mobile Advertising GmbH

Greifswalder Straße 212

10405 Berlin

Deutschland

T +49 (0) 30 726 162 -0

F +49 (0) 30 726 162 -222

DÜSSELDORF

YOC Mobile Advertising GmbH

Corneliusstraße 16 - 18

40215 Düsseldorf

Deutschland

LONDON

YOC Mobile Advertising Ltd.

WeWork Chancery Lane

14 Gray's Inn Road

London, WC1X 8HN

Großbritanien

MADRID

YOC Spain S.L.

Calle de Orense n° 20

1a Planta Ofic. 4

28020 Madrid

Spanien

WIEN

YOC Central Eastern Europe GmbH

Neubaugasse 10/2/17

1070 Wien

Österreich

WARSCHAU

YOC Central Eastern Europe GmbH SP. Z O. O. ODDZIAL W POLSCE

Ul. Biały Kamien 3 m 49

02-593 Warschau

Polen

AMSTERDAM

YOC Mobile Advertising Netherlands

Mediarena 2

1114 BC Amsterdam - Duivendrecht

Niederlande

IMPRESSUM

HERAUSGEBER

YOC AG

Greifswalder Straße 212

10405 Berlin

T + 49 (0) 30 726 162 - 0

F + 49 (0) 30 726 162 - 222

[email protected]

Registereintragung:

Amtsgericht Berlin HRB 77 285

GESAMTKONZEPT UND REDAKTION

YOC AG

Investor Relations

[email protected]

www.yoc.com

GESTALTUNG, SATZ UND LAYOUT

www.formlos-berlin.de

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