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Wolford AG AGM Information 2012

Sep 25, 2012

771_rns_2012-09-25_ba812215-dcd4-41e1-a236-6668f688f3a4.pdf

AGM Information

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EINLADUNG zur

25. ordentlichen Hauptversammlung der Wolford Aktiengesellschaft

("Gesellschaft") mit Sitz in Bregenz

TAGESORDNUNG

11. September 2012
14:00 Uhr
Wolford AG, Wolfordstr. 1, A-6901 Bregenz
68605 s
AT0000834007
  • 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Wolford AG und des Konzernjahresabschlusses der Gesellschaft zum 30.04.2012 einschließlich des Lageberichtes des Vorstandes samt Konzernlagebericht und des Berichtes des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2011/12.
  • 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses per 30.04.2012.
  • 3. a) Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2011/12.
  • b) Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011/12.
  • 4. Wahlen in den Aufsichtsrat
  • 5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012/13.
  • 6. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011/12.
  • 7. Neufassung der Satzung zur Anpassung an das Aktienrechts-Änderungsgesetz 2011

Weitere Informationen: www.wolford.com/hauptversammlung.

Insbesondere sind ab 07. August 2012 folgende Unterlagen zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen:

  • Jahresabschluss
  • Corporate Governance Bericht
  • Konzernabschluss
  • Lagebericht
  • Vorschlag für die Gewinnverwendung
  • Bericht des Aufsichtsrates
  • Hinweis auf Aktionärsrechte gem §106 Zif 5 AktG
  • Formular für Vollmachtserteilung und Vollmachtswiderruf
  • Unterlagen betreffend Qualifikation der Aufsichtsratkandidaten
  • Beschlussvorschläge für die Tagesordnungspunkte 2.-7.
  • Satzungsgegenüberstellung

Nachweisstichtag, Teilnahme an der Hauptversammlung und Vertretung des Aktionärs

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihren Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor der Hauptversammlung nachweisen (Nachweisstichtag). Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag (Ende des 01. September 2012) eine Bestätigung gem. § 10a Abs 2 AktG in deutscher oder englischer Sprache, die vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedsstaat der OECD ausgestellt wurde (Depotbestätigung). Die Depotbestätigung muss der Gesellschaft spätestens am 06. September 2012 in Textform zugehen (per Post an Oesterreichische Kontrollbank AG, Abt. KMS/HV Operation Center 1, Strauchgasse 1-3, 1. Stock, 1010 Wien; per Fax an +43 (0)1 928 90 60; per E-Mail an [email protected]) und darf zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als sieben Tage sein. Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien hat der Nachweis durch eine § 10a Abs 2 AktG inhaltlich entsprechende Bestätigung der Gesellschaft oder eines öffentlichen Notars mit Niederlassung in Österreich, für deren Zugang das zur Depotbestätigung oben ausgeführte sinngemäß gilt, zu erfolgen.

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht bzw. deren Widerruf muss einer natürlichen oder juristischen Person in Schriftform erteilt werden und ist an die oben genannten Kontaktdaten der Oesterreichischen Kontrollbank zu übermitteln, wobei die Textform ausreichend ist. Die Aktionäre werden gebeten möglichst die auf den Internetseiten der Gesellschaft (www.wolford.com/hauptversammlung) gestellten Formulare zu verwenden, welche auf Verlangen auch zugesandt werden. Die Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass sie auch bei der Erteilung einer Vollmacht die Teilnahmevoraussetzungen, wie sie in Abs 1 beschrieben sind, zu erfüllen haben.

Die gemäß § 108 Abs 3 bis 5 AktG aufzulegenden Unterlagen stehen dem Publikum ab 07. August 2012 zur Einsicht in den Geschäftsräumen in 6901 Bregenz, Wolfordstr. 1, während der üblichen Geschäftszeiten zur Verfügung sowie auf den Internetseiten der Gesellschaft unter www.wolford.com/hauptversammlung. Auf den Internetseiten finden sich weitergehende Informationen zu den gesetzlichen Rechten der Aktionäre auf Beantragung von Tagesordnungspunkten bis zum 21. Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung (§ 109 AktG), auf Abgabe von Beschlussvorschlägen bis zum siebenten Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung (§ 110 AktG) sowie auf Auskunftsverlangen in der Hauptversammlung (§ 118 AktG).

Abschriften der dem Vorstand vorliegenden Anträge zur Tagesordnung können durch die Aktionäre kostenlos beim Vorstand der Gesellschaft angefordert werden. Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedürfen, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung schriftlich an den Vorstand gestellt werden.

Hinweis gemäß § 83 Abs 2 Z 1 BörseG: Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sind 5.000.000 Stück Stammaktien emittiert, wobei jede Stammaktie eine Stimme gewährt. Stimmrechtslose Vorzugsaktien wurden keine ausgegeben. Die Gesellschaft hält derzeit 100.000 Stück eigene Aktien, für die das Stimmrecht gemäß § 114 Abs 6 AktG nicht ausgeübt werden kann. Es gibt somit insgesamt 4.900.000 Stück stimmberechtigte Aktien.

Bregenz, im August 2012 Der Vorstand