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Wolford AG AGM Information 2011

Aug 4, 2011

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AGM Information

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Tagesordnung für die

24. ordentliche Hauptversammlung der Wolford AG

Datum: 15. September
2011
Uhrzeit: 14:00 Uhr
Ort: Wolford
AG,
Wolfordstr. 1,
A-6901
Bregenz
    1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Konzernjahresabschlusses der Gesellschaft zum 30.04.2011 einschließlich des Lageberichtes des Vorstandes samt Konzernlagebericht und des Berichtes des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2010/11.
    1. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses per 30.04.2011.
    1. a) Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2010/11.

b) Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010/11.

    1. Beschlussfassung über die Verlängerung der Frist zur Veräußerung von 100.000 Stück gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 06.09.1999 erworbenen eigenen Aktien bis 06.03.2015.
    1. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011/12.
    1. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010/11.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihren Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor der Hauptversammlung nachweisen (Nachweisstichtag). Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag (Ende des 5. September 2011) eine Bestätigung gem. § 10a Abs 2 AktG in deutscher oder englischer Sprache, die vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedsstaat der OECD ausgestellt wurde (Depotbestätigung). Die Depotbestätigung muss der Gesellschaft spätestens am 12. September 2011 in Textform zugehen (per Post an Oesterreichische Kontrollbank AG, Abt. KMS/HV Operation Center 1, Strauchgasse 1-3, 1. Stock, 1010 Wien; per Fax an +43 (0)1 928 90 60; per E-Mail an [email protected])) und darf zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als sieben Tage sein. Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien hat der Nachweis durch eine § 10a Abs 2 AktG inhaltlich entsprechende Bestätigung der Gesellschaft oder eines öffentlichen Notars mit Niederlassung in Österreich, für deren Zugang das zur Depotbestätigung oben ausgeführte sinngemäß gilt, zu erfolgen.

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht bzw. deren Widerruf muss einer natürlichen oder juristischen Person in Schriftform erteilt werden und ist an die oben genannten Kontaktdaten der Oesterreichischen Kontrollbank zu übermitteln, wobei die Textform ausreichend ist. Die Aktionäre werden gebeten möglichst die auf den Internetseiten der Gesellschaft (www.wolford.com/hauptversammlung)) zur Verfügung gestellten Formulare zu verwenden, welche auf Verlangen auch zugesandt werden. Die Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass sie auch bei der Erteilung einer Vollmacht die Teilnahmevoraussetzungen, wie sie in Abs 1 beschrieben sind, zu erfüllen haben.

Die gemäß § 108 Abs 3 bis 5 AktG aufzulegenden Unterlagen stehen dem Publikum ab 4. August 2011 zur Einsicht in den Geschäftsräumen in 6901 Bregenz, Wolfordstr. 1, während der üblichen Geschäftszeiten zur Verfügung sowie auf den Internetseiten der Gesellschaft unter www.wolford.com/hauptversammlung. Auf den Internetseiten finden sich weitergehende Informationen zu den gesetzlichen Rechten der Aktionäre auf Beantragung von Tagesordnungspunkten bis zum 21. Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung (§ 109 AktG), auf Abgabe von Beschlussvorschlägen bis zum siebenten Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung (§ 110 AktG) sowie auf Auskunftsverlangen in der Hauptversammlung (§ 118 AktG).

Abschriften der dem Vorstand vorliegenden Anträge zur Tagesordnung können durch die Aktionäre kostenlos beim Vorstand der Gesellschaft angefordert werden. Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedürfen, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung schriftlich an den Vorstand gestellt werden.

Hinweis gemäß § 83 Abs 2 Z 1 BörseG: Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sind 5.000.000 Stück Stammaktien emittiert, wobei jede Stammaktie eine Stimme gewährt. Stimmrechtslose Vorzugsaktien wurden keine ausgegeben. Die Gesellschaft hält derzeit 100.000 Stück eigene Aktien, für die das Stimmrecht gemäß § 114 Abs 6 AktG nicht ausgeübt werden kann. Es gibt somit insgesamt 4.900.000 Stück stimmberechtigte Aktien.

Weitere Informationen: www.wolford.com/hauptversammlung

Bregenz, im August 2011 Der Vorstand