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Wolford AG — AGM Information 2000
Sep 14, 2000
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AGM Information
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News Details
Ad-hoc | 14 September 2000 17:45
Ad hoc-Service: Wolford AG Presseaussendung
Ad-hoc Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist allein der Emittent verantwortlich. —————————————————————————— Veröffentlichung gemäß § 82 Abs 9 BörseG Rückkaufskonzept Fassung eines Vorstandsbeschlusses In der 13. Ordentlichen Hauptversammlung der WOLFORD AG vom 4.9.2000 wurde der Vorstand der WOLFORD AG ermächtigt, bis zu 500.000 Stück eigene Aktien der Gesellschaft (abzüglich bereits gehaltener eigener Aktien) während einer Geltungsdauer von 18 Monaten ab dem Tag der Beschlußfassung zu einem Gegenwert zwischen Euro 15,- und Euro 50,- zu erwerben, wobei gemäß § 65 Abs 2 AktG das Ausmaß aller gemäß § 65 Abs1 Z1, 4, 5, 8 und 9 AktG gehaltenen eigenen Aktien der Gesellschaft einen Anteil von 10 % des Grundkapitals nicht übersteigen darf. Der Vorstand der WOLFORD AG hat beschlossen, das noch bis 30.09.2000 laufende Rückkaufprogramm aufgrund der Ermächtigung der 12. Ordentlichen Hauptversammlung zu widerrufen und von dieser Ermächtigung der 13. Ordentlichen Hauptversammlung Gebrauch zu machen. Angaben zum Aktienrückkaufsprogramm: 1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses gemäß § 65 Abs 1 Z 9 AktG ist der 4.9.2000. 2. Tag der Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses gemäß § 65 Abs 1a AktG im Amtsblatt zur Wiener Zeitung ist der 8. September 2000. 3. Das Rückkaufprogramm beginnt am 20.09.2000 und endet voraussichtlich am 31.12.2000. 4. Das Rückkaufprogramm bezieht sich auf Stammaktien der WOLFORD AG 5. Es wird beabsichtigt bis zu 100.000 Stück Stammaktien der WOLFORD AG , das sind bis zu 2 % vom Grundkapital der WOLFORD AG rückzukaufen. 6. Der Ankaufspreis für den Rückerwerb eigenes Aktien darf den Kurs von EUR 15.- je Aktie nicht unter- und den Kurs von EUR 50.- je Aktie nicht überschreiten. 7. Der Rückkauf erfolgt über die Börse. Der Rückkauf erfolgt zur Förderung des shareholder value. Die im Rahmen dieses Aktienrückkaufprogrammes erworbenen Aktien sollen nicht für Zwecke eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms verwendet werden. 8. Die WOLFORD AG hat einen Stock Option Plan beschlossen. An leitende Angestellte oder Vorstandsmitglieder der WOLFORD AG wurden bereits insgesamt 50.000 Optionen eingeräumt. Während der 18-Monate-Frist gemäß § 65 Abs 1 Z 9 AktG können bis zu weitere 100.000 Optionen an leitende Angestellte oder Vorstandsmitglieder der WOLFORD AG eingeräumt werden. Die WOLFORD AG beabsichtigt, die Veröffentlichungsverpflichtung gemäß §§ 3 und 4 der Veröffentlichungsverordnung durch die Veröffentlichung von Angaben über die öffentlich zugängliche Internetadresse der WOLFORD AG (www.wolford.com) zu erfüllen. Der Vorstand Ende der Mitteilung