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Wild Bunch AG

Management Reports Oct 6, 2017

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Management Reports

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Wild Bunch AG

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Lagebericht 2015

1. GRUNDLAGEN DER WILD BUNCH AG

Die Wild Bunch AG, Berlin, (im Folgenden „Wild Bunch AG“ genannt) hat in erster Linie Holdingfunktion und überwacht die Geschäfte der Tochtergesellschaften und ist für Management, Finanzierung, Konzernrecht, Kommunikation und Informationstechnik (IT) verantwortlich. Die Wild Bunch AG und ihre Tochtergesellschaften werden im Folgenden als „Wild Bunch Gruppe“ oder „Konzern“ bezeichnet.

Die Wild Bunch Gruppe ist entstanden aus dem Zusammenschluss zwischen dem deutschen Medienkonzern Senator Entertainment AG, Berlin und der europäischen Filmgesellschaft Wild Bunch S.A., Paris unter dem Dach der Wild Bunch AG (vormals: Senator Entertainment AG im Folgenden „Senator“ genannt).

1.1 STRUKTUR DER GRUPPE UND IHRE SEGMENTE

Wie von der außerordentlichen Hauptversammlung am 12. September 2014 beschlossen, hat Senator eine Sachkapitalerhöhung im Umfang von 55.872.788 jungen Aktien gegen Einbringung sämtlicher Anteile an der Wild Bunch S.A. erfolgreich durchgeführt. Die jungen Aktien wurden am 6. Februar 2015 in den Handel aufgenommen, wodurch der Zusammenschluss von Wild Bunch S.A. und Senator erfolgreich abgeschlossen wurde. Gemäß dem Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung wurde die Senator Entertainment AG in Wild Bunch AG umbenannt. Der Name Senator hat als anerkannte Marke in der Produktion von Spielfilmen weiterhin Bestand.

Im Jahresabschluss der Wild Bunch AG wurde der Zugang der Beteiligung an der Wild Bunch S.A. mit den Anschaffungskosten aus der Sacheinlage zum Einbringungszeitpunkt erfasst. Die Vorjahreswerte im Jahresabschluss entsprechen denen der bisherigen Senator Entertainment AG.

Im Konzernabschluss der Wild Bunch AG, der nach den Internationalen Rechnungslegungsvorschriften (International Financial Reporting Standards) aufgestellt wird, erfüllt der Erwerb der Wild Bunch S.A. durch die Senator im Wege einer Sachkapitalerhöhung durch Ausgabe von neuen Senator AG-Aktien gegen Einbringung der Anteile an der Wild Bunch S.A. die Kriterien einer so genannten „Reverse Akquisition“ (Umgekehrter Unternehmenserwerb), da insbesondere die Eigentümer der Wild Bunch S.A. nach dem Unternehmenszusammenschluss die Stimmrechtsmehrheit an dem zusammengeschlossenen Unternehmen erhalten und die Wild Bunch S.A. hinsichtlich Unternehmenswert, Vermögenswerten, Erlösen oder Gewinnen deutlich größer als die Senator war. Im Ergebnis ist deshalb der Unternehmenszusammenschluss der Senator und der Wild Bunch S.A. für Bilanzierungszwecke so darzustellen, dass die Wild Bunch S.A. (rechtlich erworbene Gesellschaft) der wirtschaftliche Erwerber der Senator (rechtlich erwerbende Gesellschaft) ist. Die entsprechende Darstellung hat Auswirkung auf die vorgelegten Vorjahreszahlen wie auch die Aufteilung des Kaufpreises auf die erworbenen Vermögenswerte und Schulden.

Nach dem erfolgreichen Zusammenschluss wurde auch das Geschäft im deutschsprachigen Markt neu geordnet. Alle operativen Aktivitäten wurden seit Mai 2015 durch die Wild Bunch Germany GmbH übernommen.

Die Wild Bunch Gruppe ist in den zwei Segmenten „Internationaler Vertrieb und Verleih sowie Filmproduktionen“ und „Sonstige“ tätig. Als Dachgesellschaft erfüllt die Wild Bunch AG unter anderem eine Holdingfunktion und ist für Management, Finanzierung, Konzernrecht, Kommunikation und Informationstechnik (IT) verantwortlich.

Das Organigramm zeigt die neue Struktur der Gruppe zum 31. Dezember 2015:

1.2 GESCHÄFTSMODELL

Durch den erfolgreichen Zusammenschluss von Senator und Wild Bunch S.A. hat sich das Unternehmen im Zuge der finanziellen und strategischen Restrukturierung im Geschäftsjahr 2015 zu einem führenden paneuropäischen Filmunternehmen mit einem entsprechend modifizierten Geschäftsmodell entwickelt.

Die heutige Wild Bunch Gruppe ist ein führendes, unabhängiges, europäisches Filmverleih- und Produktionsunternehmen, das im Direktvertrieb in Frankreich, Italien, Deutschland, Spanien und Österreich, im Weltvertrieb sowie in der Finanzierung von Koproduktionen und dem elektronischen Direktvertrieb von Filmen und TV-Serien tätig ist. Die Aktivitäten der Gruppe decken die gesamte Wertschöpfungskette des Vertriebs ab, angefangen beim Weltvertrieb bis hin zum Kinoverleih und digitalen Verleih (TV, Home Entertainment, VOD/SVOD). Mit seiner vielfältigen Redaktionspolitik bietet das Unternehmen kontinuierlich neue und innovative Filme aus aller Welt an, indem es sowohl in europäische Filmproduktionen als auch in US-amerikanische und internationale Independent-Filme investiert. Dank der internationalen Vertriebsaktivitäten durch die Vertriebslabels Wild Bunch S.A., Elle Driver SAS und Versatile SAS kann das Unternehmen Filmverleihern und Sendeanstalten weltweit internationale Kinofilme anbieten. Wild Bunch ist bestrebt, anders zu sein und führt das unverzichtbare klassische Know-how im Umgang mit Talenten und der Produktion von hochwertigen Inhalten mit einem radikal neuen Marktansatz und einer innovativen Herangehensweise zusammen, um den kommerziellen Wert solcher Inhalte zu maximieren.

Das Unternehmen verfügt über ein europaweites Vertriebsnetzwerk und ist aktuell in fünf Märkten im Direktverleih tätig: in Frankreich mit Wild Bunch Distribution SAS und Wild Side Film SAS, in Italien mit BIM Distribuzione s.r.l. (im Folgenden BIM genannt), in Deutschland mit Wild Bunch Germany GmbH (im Folgenden Wild Bunch Germany genannt) und Central Film Verleih GmbH, in Spanien mit Vertigo SRL (im Folgenden Vertigo genannt) und in Österreich mit Wild Bunch Austria GmbH.

Im Rahmen der Unternehmensstrategie treibt die Wild Bunch Gruppe die geografische und inhaltliche Expansion weiter voran - jüngst durch die Gründung des Labels Wild Bunch TV zur Förderung der Koproduktion und Vermarktung internationaler TV-Serien.

Die Wild Bunch Gruppe bietet gegenwärtig eine Bibliothek mit über 2.200 Film- und Serientiteln unterschiedlichster Genres an und vertreibt zusätzlich bis zu 100 neue Independent-Filme im Jahr. Umfang und Qualität der Filmbibliothek machen die Wild Bunch Gruppe zu einem wichtigen Partner für alle Abnehmer, von TV-Anstalten bis hin zu Anbietern von digitalen Videoinhalten.

Die Wild Bunch Gruppe hat auch im abgelaufenen Geschäftsjahr weiter neue elektronische Vertriebskanäle aufgebaut. So hat sich das Unternehmen im Markt des elektronischen Direktvertriebs mit seiner französischen VOD/SVOD-PlattformFilmoTV positioniert.

Darüber hinaus hat die Wild Bunch Gruppe als eine der ersten Vertriebsgesellschaften in Europa Aktivitäten im Bereich eCinema durch das Angebot eines alternativen Vertriebsmodells unternommen, um das Publikum für „Eventfilme“ und deren wirtschaftliches Potenzial zu gewinnen.

Im Bewusstsein des steigenden Marktanteils von VOD weltweit und der begrenzten Verfügbarkeit von Kinoleinwänden, bietet die Wild Bunch Gruppe diese Filme entweder direkt verschiedenen VOD-Diensten an, oder, sofern gesetzlich erlaubt, werden diese Filme gleichzeitig via VOD und in einer begrenzten Anzahl an Kinos gestartet.

Neben der weiteren Durchdringung der bestehenden Märkte sind die Entwicklung neuer Marktsegmente bzw. innovativer Lösungen in Produktion, Vertrieb und Verleih sowie die geographische Expansion somit ein wesentlicher Bestandteil der Unternehmensstrategie.

1.3 PERSONELLE ÄNDERUNGEN IN VORSTAND UND AUFSICHTSRAT

Nach dem Zusammenschluss sind wichtige Änderungen auf der Ebene von Aufsichtsrat und Vorstand vorgenommen worden.

Der Aufsichtsratsvorsitzende Herr Dr. Andreas Pres ist am 15. Juni 2015 von seinem Amt zurückgetreten. Er hatte den Aufsichtsrat von Senator seit August 2011 geleitet. Den Vorsitz des Aufsichtsrates hat Herr Wolf-Dieter Gramatke übernommen, der seit April 2006 Mitglied des Aufsichtsrates und seit Juli 2007 Stellvertretender Vorsitzender war.

Außerdem endete das Mandat von Herrn Norbert Kopp mit der Beendigung der Jahreshauptversammlung am 30. Juni 2015. Der Aufsichtsrat hat der Hauptversammlung am 30. Juni 2015 die Ernennung von drei neuen Aufsichtsratsmitgliedern vorgeschlagen:

Hans Mahr, Vorsitzender bei MahrMedia, Köln und früheres Vorstandsmitglied von Premiere AG und RTL Group Management
Pierre Tattevin, Partner bei der Investmentbank Lazard Frères, Paris
Benjamin Waisbren, Partner in der Rechtanwaltskanzlei Winston & Strawn, Chicago und President von LSC Film.

Alle drei neuen Mitglieder wurden von der Jahreshauptversammlung gewählt. Der Aufsichtsrat hat insgesamt sechs Mitglieder, neben den genannten zudem noch Frau Prof. Dr. Katja Nettesheim und Herr Tarek Malak.

Drei der Gründer/Direktoren von Wild Bunch S.A. sind vom 5. Februar 2015 an zu Vorstandsmitgliedern bestellt worden:

Herr Vincent Grimond als CEO (Chief Executive Officer)
Herr Brahim Chioua als COO (Chief Operating Officer)
Herr Vincent Maraval als CCO (Chief Content Officer)

Herr Max Sturm verblieb im Vorstand als CFO (Chief Financial Officer).

1.4 MITARBEITER

Die Wild Bunch AG beschäftigte im Geschäftsjahr 2015 durchschnittlich 12 Mitarbeiter (VJ Senator Entertainment AG: 16). In der Wild Bunch Gruppe waren durchschnittlich 177 Mitarbeiter (VJ Wild Bunch S.A.: 136) beschäftigt.

1.5 FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG

Die Wild Bunch AG betreibt keine Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten im engeren Sinne. Zuordenbare Aufwendungen für Forschung und Entwicklung bestehen entsprechend nicht.

1.6 STEUERUNGSSYSTEM

Wir haben unser internes Steuerungssystem entlang unserer Konzernstrategie ausgerichtet und geeignete Kontrollgrößen definiert. Ein wichtiges Modul unseres internen Steuerungs- und Kontrollsystems ist die regelmäßige Erfassung und Aktualisierung von Daten durch das Controlling sowie die Berichterstattung an Vorstand und Aufsichtsrat. Gegenstand der Analysen und Berichterstattung sind insbesondere die in 2.2. dargestellten Leistungsindikatoren. Grundlage dieser Analysen sind insbesondere das rechnungslegungsbezogene interne Kontroll- und Risikomanagementsystem (vergleiche Abschnitt 6), insbesondere die detaillierte Risikoerfassung und Risikoüberwachung beim Erwerb und bei der Verwertung von Filmen. Im Geschäftsjahr wurde mit einer Harmonisierung der Rechnungslegungsprozesse innerhalb der zusammengeführten Gruppe begonnen. Dies soll im Jahr 2017 abgeschlossen werden.

2. WIRTSCHAFTSBERICHT

2.1 GESAMTWIRTSCHAFTLICHE UND BRANCHENSPEZIFISCHE RAHMENBEDINGUNGEN

2.1.1. GESCHÄFTSUMFELD

Die geschäftlichen Aktivitäten der Wild Bunch Gruppe konzentrieren sich größtenteils auf Frankreich, Deutschland/Österreich, Italien und Spanien. Daher ist die wirtschaftliche Entwicklung in diesen Ländern für die Gruppe von hoher Bedeutung. Die Gruppe ist ferner über ihre internationalen Verkaufsaktivitäten oder über Filmeinkäufe in ausländischen Märkten, wie etwa in den USA, auf internationalen Märkten tätig.

Im Jahr 2015 hat sich die Expansion der Weltwirtschaft abgeschwächt und wird nach Angaben des Instituts für Weltwirtschaft (IfW) Kiel in den kommenden beiden Jahren nur wenig Schwung entwickeln. Die fehlende Dynamik in der globalen Wirtschaft wird nach Angaben der EUROFRAME-Gruppe, die sich aus zehn der bedeutendsten Wirtschaftsforschungsinstitute Europas zusammensetzt, auch die Zuwachsraten im Euroraum dämpfen. Die Experten erwarten einen Anstieg des Bruttoinlandprodukts (BIP) in der Eurozone um je 1,8 Prozent in den Jahren 2016 und 2017. Für weiterhin positive Impulse sorgen demnach die stark stimulierende Geldpolitik, der schwache Euro, das Fehlen von fiskalischen Einschränkungen zur Haushaltskonsolidierung sowie der niedrige Ölpreis.

Die französische Wirtschaft hat nach den Terroranschlägen von Paris Ende des Jahres 2015 etwas an Schwung verloren und ist nach Angaben des Statistikamts Insee von Oktober bis Dezember 2015 nur um 0,2 Prozent zum Vorquartal gewachsen. Das IfW rechnet für 2016 mit einem Wachstum von 1,2 Prozent, 2017 soll die französische Wirtschaft dann um 1,4 Prozent zulegen.

Währenddessen gewinnt die deutsche Konjunktur nach Angaben des IfW wieder an Fahrt und werde in den kommenden Quartalen ein spürbar erhöhtes Expansionstempo verzeichnen. Nach einem Anstieg des BIP von 1,8 Prozent im vergangenen Geschäftsjahr rechnen die Experten mit einem Zuwachs des Bruttoinlandsprodukts um 2,2 Prozent in 2016 und 2,3 Prozent in 2017. Die hohe Flüchtlingsmigration lässt die Erwerbstätigkeit weiter steigen und gesunkene Ölpreise führen zu steigenden Kaufkraftgewinnen, heißt es in der Prognose des IfW. Der Konsumklimaindex, der von der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) ermittelt wird, ist im Jahr 2015 leicht gesunken und lag im Dezember 2015 auf einem soliden Niveau von 9,3 Punkten. Trotz dieser leichten Verlangsamung bleibt der private Konsum in Deutschland eine wesentliche Säule der wirtschaftlichen Entwicklung.

Die italienische Wirtschaft ist im Schlussquartal 2015 laut dem Statistikamt Istat um 0,1 Prozent gegenüber dem Vorquartal gewachsen. Das IfW prognostiziert für 2016 einen Zuwachs der Konjunktur um 1,4 Prozent und im Jahr 2017 einen Anstieg um 1,7 Prozent.

Spanien konnte seinen Wachstumskurs im vierten Quartal 2015 fortsetzen und wuchs nach Angaben des Statistikamtes INE um 0,8 Prozent und damit im Gesamtjahr 2015 um 3,2 Prozent. Die Kieler Ökonomen erwarten für die Jahre 2016 und 2017 jeweils einen Zuwachs der Konjunktur um 2,6 Prozent.

Der Wert des US-Dollars ist im Jahr 2015 gegenüber dem Euro erheblich gestiegen. Während der Wechselkurs im Januar 2015 noch bei 1,22 €/US$ lag, verlor der Euro im Jahresverlauf gegenüber dem US-Dollar an Wert. Ende Dezember stand der Wechselkurs bei 1,09 €/US$. Die Europäische Zentralbank (EZB) ließ den Leitzins im Euroraum 2015 unverändert und hielt ihn auf dem Allzeittief von 0,05 Prozent. Im März 2016 senkte die EZB den Leitzins schließlich auf null. Mit dem Rekord-Niedrigzins beabsichtigt die EZB, die weitere wirtschaftliche Erholung in der Eurozone zu fördern. Nachdem die EZB den Einlagenzins auf minus 0,3 Prozent gesenkt hatte, wurde im März 2016 der Einlagenzins auf minus 0,4 Prozent geändert, um das Kreditgeschäft der Banken anzukurbeln. Die US-Notenbank Fed hat angesichts der Erholung der US-Wirtschaft nach fast zehn Jahren erstmals wieder den Leitzins leicht um 0,25 Punkte angehoben. Er lag zum Jahresende 2015 damit in einer Spanne zwischen 0,25 und 0,5 Prozent. Wild Bunch ist ebenfalls abhängig von der Entwicklung der Zinssätze.

2.1.2. BRANCHENSPEZIFISCHE RAHMENBEDINGUNGEN

Wild Bunch wurde aus der tiefen Überzeugung heraus gegründet, dass die Film- und Unterhaltungsindustrie vor weitreichenden Veränderungen steht. Filmische Unterhaltung würde nie wieder so entwickelt, produziert, finanziert, vermarktet und vertrieben, wie es in der Vergangenheit der Fall war. Aus diesem Grund kann eine Verlags- und Vertriebsgesellschaft im 21. Jahrhundert mit den gleichen traditionellen, branchenüblichen Organisationsstrukturen nicht bestehen.

Die aktuelle Marktentwicklung bestätigt diese Unternehmensvision:

SVOD (Subscription-Video-On-Demand) ist das am schnellsten wachsende Marktsegment
in vor Urheberrechtsverletzungen geschützten Ländern ersetzt VOD (Video-On-Demand) sukzessive die DVD
so genannte „Day-and-Date“-Veröffentlichungen werden zunehmend profitabel

2.1.2.1. KINO

US-Blockbuster und erfolgreiche nationale Produktionen sorgten im Jahr 2015 insgesamt für eine spürbare Belebung an den Kinokassen. Nach Schätzungen der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle ist die Zahl der Kinobesucher in der Europäischen Union im Jahr 2015 um 7,6 Prozent auf 980 Mio. Besucher gestiegen. Von den 25 erfassten EU-Ländern ging lediglich in Frankreich die Zahl der Kinobesucher leicht zurück. Deutschland, Italien und Spanien als weitere Kernmärkte der Wild Bunch Gruppe verzeichneten einen deutlichen Anstieg der Besucherzahlen. Gleichzeitig ist laut GfK eine langsame Verschiebung des Kinomarktes hin zu älteren Zuschauergruppen festzustellen.

Frankreich

Laut dem Centre National du Cinéma et de l’Image Animée, Paris, wurden im Jahr 2015 206,6 Millionen verkaufte Eintrittskarten registriert, etwa 1,4 Prozent weniger als im Vorjahr (2014: 209,0 Mio.). Damit lag die Zuschauerresonanz jedoch über dem Zehnjahresdurchschnitt von 199,6 Mio. Tickets. Im vergangenen Jahr konnten Produktionen aus den USA die größte Resonanz in den Kinos verbuchen. Blockbuster wie MINIONS, JURASSIC WORLD, FAST & FURIOUS 7 oder FIFTY SHADES OF GREY lockten die Zuschauer in die Kinos, so dass im Berichtszeitraum der Anteil von US-Produktionen im französischen Markt auf 54,5 Prozent gewachsen ist (2014: 45,4 Prozent). Französische Filme machten 35,2 Prozent der verkauften Eintrittskarten im Jahr 2015 aus im Vergleich zu 44,4 Prozent im Vorjahr. Zuschauermagneten unter den 263 veröffentlichten französischen Filmen waren LA FAMILLE BÉLIER, THE NEW ADVENTURES OF ALADDIN, SERIAL TEACHERS 2 oder BABYSITTING 2. Filme aus anderen Ländern erzielten mit 21,3 Mio. verkauften Eintrittskarten einen Marktanteil von 10,3 Prozent. Nach Einnahmen an den Kinokassen von € 1,3 Milliarden im Jahr 2014, konnten laut Angaben von Rentrak im Jahr 2015 € 1,4 Milliarden an den französischen Kinokassen verbucht werden.

Deutschland

Für das Kino in Deutschland war das Jahr 2015 ein Rekordjahr. Mit 139 Mio. Besuchern (VJ: 122 Mio. Besucher) verzeichneten die Kinos so viele Besucher wie seit sechs Jahren nicht, obwohl im Durchschnitt € 8,39 für ein Ticket bezahlt werden musste. Im Gesamtjahr stiegen nach Informationen von Rentrak die Einnahmen um 13,5 Prozent auf € 1,1 Milliarden an (2014: € 962 Mio.). Der meistbesuchte Film im Jahr 2015 war die Fortsetzung der Komödie „Fack ju Göthe“ mit 7,7 Mio. Zuschauern. Gleichzeitig wurde mit einem Marktanteil von 37,1 Prozent bis Ende Dezember 2015 das wachsende Interesse an deutschen Produktionen bestätigt (VJ: 32,1 Prozent). Auch US-Blockbuster konnten ihren Marktanteil erhöhen, während unabhängige Filme weitaus schwerer den Weg auf die Kinoleinwände fanden. Fast 600 neue Spielfilme starteten im vergangenen Jahr in den deutschen Kinos.

Italien

Die Entwicklung des Kinos in Italien zeigte sich mit rund 100 Mio. verkauften Eintrittskarten pro Jahr auch im Jahr 2015 stabil. Während im Jahr 2011 noch 388 Filme veröffentlicht worden waren, wuchs die Anzahl der Kinostarts im Jahr 2015 auf 588 Filme. Gleichzeitig ist der Umsatz pro Film rückläufig. Die Einnahmen an den italienischen Kinokassen beliefen sich nach Angaben von Rentrak auf € 662 Mio. verglichen mit € 669 Mio. im Vorjahr. Auf die ersten 10 Filme entfiel ein Marktanteil von 28 Prozent, während die ersten 30 Filme zusammen einen Marktanteil von 49 Prozent verbuchen konnten. Laut The Hollywood Reporter führte im Jahr 2015 der Film INSIDE OUT mit Einnahmen von US$ 27,7 Mio. die Zuschauerrangliste an, gefolgt von den MINIONS und FIFTY SHADES OF GREY. Mit SI ACCETTANO MIRACOLI landete nur eine italienische Produktion unter den Top 10.

Spanien

Im Jahr 2015 hat sich die positive Trendwende fortgesetzt, die sich bereits im Vorjahr angedeutet hatte. Insbesondere Hollywood-Blockbuster wie JURASSIC WORLD oder INSIDE OUT, einige spanische Produktionen mit starker Performance und insbesondere die Fortsetzung von A SPANISH AFFAIR ließen die Zuschauerzahlen ansteigen und haben zu einem Umsatzanstieg um 8,6 Prozent auf € 575,5 Mio. an den spanischen Kinokassen geführt (2014: € 518 Mio.). Entsprechend lag der Umsatz zwar unterhalb des Rekordhochs von € 691,6 Mio. im Jahr 2004, konnte aber nach den schwachen Jahren 2012 und 2013 den Aufwärtstrend des Vorjahres bestätigen. Nachdem die Besucherzahlen vier Jahre lang stetig zurückgegangen waren, konnte die Anzahl der verkauften Tickets im zweiten Jahr in Folge, die um 7,1 Prozent auf 94 Mio. Tickets gesteigert werden. Dabei wurde jedes fünfte Ticket für einen spanischen Film verkauft. Im Vorjahr hatte der Film SPANISH AFFAIR mit Einnahmen von mehr als € 44,5 Mio. sämtliche Kinokassenrekorde in Spanien gebrochen und ist damit bis heute der erfolgreichste spanische Film aller Zeiten.

2.1.2.2. ELEKTRONISCHE DISTRIBUTION UND HOME ENTERTAINMENT

Insgesamt zeigt sich die Tendenz, dass die Nachfrage nach physischen Videos abnimmt, während VoD-Services zunehmend zu den Gesamteinnahmen im Video-Markt beitragen. In vielen Märkten fördert die zunehmende Auswahl an SVOD-Angeboten den Konsum von Videos über das Internet und mobile Endgeräte. Allein in Deutschland schauen nach Angaben des Bundesverbandes Bitkom 22 Prozent oder zwölf Mio. Internet-Nutzer ab 14 Jahre Shows oder Filme über VoD-Services an. Für den Vertrieb digitalen Inhalten der Wild Bunch Gruppe stellen die etablierten VOD-Plattformen eine wichtige Zielgruppe dar.

Einer der am schnellsten wachsenden Streaming-Services ist Netflix. Das Unternehmen wurde 1997 als auf den Versandhandel ausgerichtete Online-Video-Bibliothek gegründet und investiert heute jährlich 3 Milliarden US-Dollar in Inhalte von Drittanbietern, wie beispielsweise internationale Vertriebsgesellschaften oder Produzenten. Für 2016 wurde ein Budget von 5 Milliarden US-Dollar für den Einkauf von Inhalten angekündigt. Das schnell wachsende Unternehmen ist mittlerweile in 190 Ländern weltweit aktiv und damit auch in den europäischen Kernmärkten der Wild Bunch Gruppe vertreten. Netflix konnte im vierten Quartal 2015 etwa 5,6 Mio. weitere Nutzer gewinnen. Weltweit hatte der Streaming-Service zum Jahresende 2015 damit rund 75 Mio. Abonnenten.

Ein Hauptkonkurrent von Netflix ist Amazon mit seinem Streaming-Service Amazon Prime Instant Video, der unter anderem im Vereinigten Königreich und in Deutschland zugänglich ist. Mit der Registrierung für einen Amazon-Prime-Zugang können Videos entweder über eine jährliche Gebühr oder anhand einer jeweiligen Einzelgebühr (pay-per-view) abgerufen werden.

Frankreich

In Frankreich wandelt sich der Videomarkt schneller als in anderen europäischen Märkten. 79 Prozent der Haushalte mit TV nutzen VoD. Damit ist Frankreich auf diesem Gebiet in Europa führend. Im Jahr 2015 beliefen sich die Einnahmen aus DVD und Blu-ray auf € 680 Mio. was einem Rückgang von 14,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht (2014: € 796 Mio.). Die DVD-Einnahmen gingen um 16 Prozent auf € 514 Mio. zurück, während sich die Einnahmen aus Blu-rays um 12 Prozent auf € 166 Mio. verringerten. Einen deutlichen Umsatzanstieg um 17 Prozent auf € 323 Mio. konnten hingegen digitale Videoangebote verzeichnen (2014: € 274 Mio.).

Das SVoD-Segment bietet weiteres Wachstumspotenzial. Laut einer Studie von Ernst & Young sind bis 2020 im VOD-Segment potenzielle Einnahmen zwischen 45 und 75 Mio. möglich. 12 Prozent aller französischen Haushalte nutzen einer Studie von Mediametrie zufolge mindestens einen SVOD-Service. Neben dem führenden Anbieter Canalplay ist auch Netflix seit 2014 im französischen Markt aktiv und hat mit der achtteiligen Serie MARSEILLE eine erste französische Produktion angekündigt.

Deutschland

Im Jahr 2015 zeigte die deutsche Videobranche laut Informationen von GfK Panel Services Deutschland eine stabile Entwicklung und lag mit einem Umsatz in Höhe von € 1.608 Mio. nur 2 Prozent unterhalb des Vorjahresergebnisses (2014: € 1.642 Mio.).

Während die DVD-Einnahmen um 8 Prozent von € 899 Mio. auf € 829 Mio. sanken, sind die Einnahmen aus Blu-rays in 2015 um 3,2 Prozent von € 405 Mio. auf € 418 Mio. gestiegen. Kennzeichnend für den deutschen Markt im Jahr 2015 war die Umsatzexplosion bei SVOD, wo fünf Mio. Abonnenten verzeichnet werden konnten. Auf die elektronische Distribution entfielen 12 Prozent des Gesamtmarktumsatzes. In Deutschland nutzen 76 Prozent der Internet-Nutzer Streaming. Dank der immer schnelleren Breitbandverbindungen lädt inzwischen jeder vierte Internet-Nutzer Videos herunter, um Shows und Filme anzusehen.

Netflix, Amazon oder Maxdome beherrschen den Markt in Deutschland. Für 2017 hat Netflix mit der Serie DARK die erste deutsche Produktion angekündigt. Insgesamt bleibt der Markt für elektronische Distribution und Home Entertainment in Deutschland einer der umsatzstärksten in Europa.

Italien

Die gesamten Einnahmen aus dem italienischen Videomarkt 2015 beliefen sich laut dem Univideo 2016 Report auf € 368 Mio. im Vergleich zu € 350 Mio. im Vorjahr. So bestätigte der digitale Videomarkt (VOD/EST) im Jahr 2015 den Wachstumstrend mit erzielten Umsatzerlösen von rund € 36 Mio. (2014: € 25 Mio.). Im Oktober 2015 hat der Streaming-Service Netflix seine Tätigkeit in Italien aufgenommen.

Spanien

In Spanien hat die elektronische Distribution im Jahr 2015 deutlich an Fahrt gewonnen. Dies ist vor allem auf den Start von Netflix (SVOD) und MovieStarTV (VOD/SVOD) zurückzuführen. Der spanische Video-Markt (DVD und Blu-ray) sank laut GfK hingegen im Jahr 2015 mit einem Umsatz von € 82,8 Mio. um 10,8% im Vergleich zu € 94,6 Mio. im Vorjahr.

2.1.2.3. TV

Der europäische Markt für Bezahlfernsehen sieht sich einem zunehmenden Wettbewerb durch SVOD-Dienste ausgesetzt. Dennoch bleiben Pay-TV-Anbieter relevante Marktteilnehmer und Schlüsselkunden der Wild Bunch Gruppe. Gemäß dem “Digital TV Western Europe Forecasts” Bericht wird die Marktdurchdringung von Pay-TV-Angeboten voraussichtlich von 56,7 Prozent Ende 2014 auf 60,4 Prozent in 2020 anwachsen und die Anzahl von Abonnenten in den nächsten fünf Jahren um 2,57 Mio. auf 99,0 Mio. steigen.

Eine ähnliche Entwicklung kann im französischen Markt für Bezahlfernsehen beobachtet werden. Laut dem „Conseil Supérieur de L’Audiovisuel” (CSA) haben im Jahre 2014 schätzungsweise 18,3 Mio. private Haushalte Pay-TV abonniert. Das entspricht einem Anteil von 68 Prozent an allen Fernsehnutzern. In Frankreich stehen aktuell etwa 140 Pay-TV-Kanäle zur Auswahl. Der führende Anbieter für Bezahlfernsehen in diesem Markt ist die Canal Plus Group, die weltweit gegenwärtig rund 14,7 Mio. Abonnenten hat.

Die Attraktivität des TV-Marktes hat auch einen positiven Effekt auf die Umsätze durch Fernsehwerbung. Laut France Pub erhöhten sich die Werbeeinnahmen im französischen Fernsehmarkt um 4 Prozent auf € 3,85 Mrd. TV-Serien und Spielfilme bleiben die beliebtesten Programminhalte etablierter Fernsehkanäle. Unter den Top 100 der zuschauerstärksten Sendungen befanden sich im Jahre 2015 zehn Filme und 58 TV-Serien. Durch Digital Terrestrial TV erhöhte sich die Verbreitung von Spielfilmen im Jahre 2015 zudem deutlich (14 Filme unter den Top 25).

In Deutschland setzt sich die Verbreitung von Pay-TV mit etwa 90 Pay-TV-Kanälen und rund sieben Mio. Abonnenten weiter fort. Nach Informationen des Verbandes Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) in Deutschland wurden 2014 rund € 2,2 Mrd. in diesem Markt umgesetzt und über € 1 Mrd. in die Entwicklung von Programminhalten investiert. Im Unterhaltungsgenre sind aktuell etwa 40 Pay-TV-Programme verfügbar. VPRT schätzt das Umsatzwachstum im Jahre 2015 auf 7 Prozent und den Anstieg der Penetrationsrate im Bereich Pay-TV auf 20 Prozent. Darüber hinaus werden Free-TV- und Pay-TV-Anbieter vom weiteren Wachstum der TV- und Video-Werbung profitieren, deren Umsatz sich auf € 4,3 Mrd. beläuft. Damit ist Deutschland gemessen am Umsatz der zweitstärkste Fernsehmarkt hinter den USA.

In Italien haben die klassischen TV-Kanäle an Zuschauern verloren. Zur Primetime werden weniger Filme im Free-TV gezeigt als in den Vorjahren. Der Bezahlsender Sky ist in Italien im Free-TV präsent und hat zudem durch die Akquirierung weiterer TV-Sender seine Pay-TV Aktivitäten erhöht.

Des Weiteren wurde ein neues Gesetz verabschiedet, demnach die Gebühren für öffentlich-rechtliches Fernsehen in Zukunft automatisch in die Stromrechnung integriert werden, um der weitverbreiteten Missachtung bei der Zahlung von TV-Gebühren entgegenzusteuern. Es wird erwartet, dass diese Maßnahme zu einer Steigerung des Programmbudgets der öffentlichen TV-Sendeanstalten beitragen wird, insbesondere von RAI.

Nach Angaben der Studie „Televisvo 2015“ von BarloVento Communicacíon zeigt der international ausgerichtete spanische Fernsehmarkt eine dynamische Umsatzentwicklung. Der TV-Markt wird von den beiden Mediengruppen Antena 3 Media und Mediaset beherrscht, die zusammen 86% der Werbeeinnahmen erzielen. Die Gesamtausgaben für Werbung stiegen das zweite Jahr in Folge. Telecinco verzeichnete steigende Zuschauerzahlen und der Umsatz via Pay-TV wuchs stark an, während TNT neue TV-Lizenzen erhalten hat. Mit neun Serien und nur zwei Spielfilmen unter den Top 50 der zuschauerstärksten Programme ist Spanien ein besonders attraktiver Markt für TV-Serien.

2.1.2.4. SONSTIGE

Der globale Markt für filmische Unterhaltung zeigt sich sehr dynamisch. Es sind weitreichende Veränderungen in der Medienlandschaft zu beobachten, insbesondere durch einige bemerkenswerte Entwicklungen in dem größten Medienmarkt USA und den Aufstieg des starken Newcomers China.

In den Vereinigten Staaten wurde ein neues, vollständig integriertes Fernseh- und Filmstudio mit dem Namen STX Entertainment gegründet, das auf ein starkes finanzielles Fundament zurückgreifen kann und sich zu einem Schlüsselakteur im Bereich unabhängiger Produktion und Vertrieb entwickeln möchte. Währenddessen dehnen die führenden digitalen Anbieter ihre Marktexpansion auf den Bereich Medieninhalte aus. So bietet Amazon den SVOD-Service Amazon Video weltweit an, investiert zunehmen in Inhalte und unterhält zu diesem Zweck eine Inhouse-Produktion. Der Trend zur Unternehmenskonzentration setzt sich weiter fort. So wurde Miramax von beIN gekauft. AMC Theatres akquirierte Carmike Cinemas. Lionsgate und Starz befinden sich in Übernahmegesprächen. Lionsgate & New Regency haben ein TV Venture gestartet und Cablevision wird von Altice übernommen.

China wird nach gegenwärtigen Einschätzungen die USA innerhalb der nächsten drei Jahre als größter Filmmarkt der Welt ablösen. Im Jahr 2015 wurden an den chinesischen Kinokassen rund US$ 6,3 Milliarden eingenommen, was einem Jahreswachstum von 48 Prozent entspricht. China wird inzwischen als wichtiger Partner im Filmgeschäft wahrgenommen und tritt international als starker Investor auf: Wanda hat eine Mehrheitsbeteiligung an Legendary erworben und ist aufgrund der Akquisition von Carmike durch AMC heute der weltweit führende Anbieter im Kinomarkt. Die wachsende Bedeutung des chinesischen Marktes impliziert für die etablierten Unternehmen, dass in diesem Segment keine Strategie mehr ohne Berücksichtigung der chinesischen Marktteilnehmer konzipiert werden kann.

2.1.3 REGULATORISCHES UMFELD

Urheberrechtsverletzungen stellen eine ernsthafte Bedrohung der wirtschaftlichen und kulturellen Entwicklung des Unterhaltungssektors dar. Daher werden weltweit zunehmend verschärfte Maßnahmen gegen Piraterie ergriffen, wobei Europa im Mittelpunkt der Aktivitäten stand und Fortschritte im Kampf gegen Online-Piraterie erzielen konnte. Das Jahr 2015 war gekennzeichnet durch weitreichende Gerichtsentscheidungen und Regierungsinitiativen zur Reduzierung der Piraterie:

Im März 2015 verkündete Fleur Pellerin, die damalige französische Kulturministerin, einen Aktionsplan, demzufolge der Kampf gegen illegales Streaming und illegale Downloads von Filmen verstärkt werden soll und sich gleichermaßen gegen Internetnutzer und Piraten-Webseiten richtet. Parallel dazu wird Hadopi, das zuständige Amt zur Pirateriebekämpfung, seine Strategie weiterverfolgen, dass das Bildungssystem die Internetnutzer an ihre gesetzliche Verantwortung erinnern wird.
In Deutschland legte die Gesellschaft GEMA beim Bundesgerichtshof Revision gegen die Deutsche Telekom ein, um diese zu verpflichten Webseiten mit rechtsverletzendem Inhalt zu blockieren, unabhängig davon, dass die Deutsche Telekom nicht der Host ist, sondern nur den Zugang zur Verfügung stellt. Im November 2015 beschlossen die Bundesrichter mit Verweis auf den Europäischen Gerichtshof und EU-Richtlinien, dass das Blockieren von Webseiten als letztes Hilfsmittel möglich sein muss, wenn ein direktes Vorgehen gegen Rechteverletzer nicht erzwungen werden kann. Demnach können Internetanbieter nun unter strengen Voraussetzungen zu Netzsperren verpflichtet werden.
Ebenfalls im Juli 2015 meldete die spanische Regierung einen Erfolg im Kampf gegen Internet-Piraterie. Seit 2012 hat Spanien eine Reihe von Änderungen und Anpassungen des spanischen Urheberrechts durchgeführt. Am 1. Januar 2015 nahm der Kampf gegen Piraterie mit dem Inkrafttreten eines neuen, stringenten Gesetzes eine beachtenswerte Entwicklung. Das Gesetz regelt, dass Piraterie-Webseiten möglichst schnell abgeschaltet werden können.
Im Juli 2015 verkündete die britische Regierung, dass sie Pläne erörtert, die Höchststrafe für gewerbsmäßige Online-Urheberrechtsverletzungen von zwei auf zehn Jahre Gefängnis zu erhöhen. Darüber hinaus hat die britische Regierung das Programm „Creative Content UK“ gestartet, das darauf abzielt, Urheberrechtsverletzer zu verwarnen und zu erziehen. Die Regierung hofft, dass dadurch Piraterie im Laufe der Zeit sukzessive eingedämmt werden kann.
Im September 2015 startete die EU-Kommission eine öffentliche Konsultation zum Thema Geoblocking, welches nach ihrem Verständnis Online-Shopping und den EU-weiten grenzüberschreitenden Handel untergräbt. Die Strategie der EU-Kommission für den digitalen Binnenmarkt beinhaltet eine Initiative, um ungerechtfertigtes Geoblocking durch eine Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen für E-Commerce und eine Änderung der Dienstleistungsrichtlinie zu verhindern. Die EU-Kommission hat diesbezüglich im ersten Halbjahr 2017 Gesetzesvorschläge zur Beendigung unberechtigten Geoblockings vorgelegt.
Im Dezember 2015 sind in den USA fünf Mitglieder einer aus dem Untergrund stammenden Piraterie-Gruppe zu zwei bis mehr als vier Jahren Haft verurteilt worden, da sie versucht haben, neue Blockbuster im Internet zu veröffentlichen. Dies ist der erste Fall, bei dem „Herausgebergruppen“ strafrechtlich verfolgt wurden, was auf Untersuchungen der Föderation zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (Federation Against Copyright Theft) zurückgeht.
Im Laufe des Jahres 2015 konnte die Piraten-Webseite Popcorn Time in Großbritannien, Kanada und Neuseeland von der MPAA dank gerichtlicher Anordnungen erfolgreich abgeschaltet werden.

2.2 FINANZIELLE UND NICHTFINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN

FINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN

Das vorrangige Ziel der Wild Bunch Gruppe ist es, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern. Umsatz, Bruttogewinn und das operative Ergebnis (EBIT) sind die maßgeblichen Steuerungsgrößen innerhalb der Gruppe. Die Wild Bunch AG ist eine Holdinggesellschaft. Daher steuert der Vorstand nicht nur die Gruppe, sondern auch die Wild Bunch AG selbst über die Leistungsindikatoren der Gruppe.

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Kennzahlen

in T€
2015 Wild Bunch 2014 Wild Bunch S.A. 2014 Senator Entertainment AG
Umsatz 117.513 130.376 20.395
Bruttogewinn* 16.615 9.939 -5.224
Operatives Ergebnis (EBIT) -3.366 -5.313 -12.589

* Umsatzerlöse plus sonstige filmbezogene Erträge abzüglich Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen

NICHTFINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN

Über die finanziellen Steuerungsgrößen hinaus sind nichtfinanzielle Leistungsindikatoren bzw. Erfolgsfaktoren von zentraler Bedeutung für die Performance des Unternehmens. Diese ergeben sich aus den spezifischen Anforderungen des jeweiligen Geschäftsmodells.

BESUCHERZAHLEN

Im Segment „Internationaler Vertrieb und Verleih sowie Filmproduktionen“ ist das Kinokassen-Geschäft, das von einem Film generiert wird, ein wichtiger Erfolgsfaktor, da der Kinoerfolg in der Regel auch die nachfolgenden Verwertungsstufen beeinflusst. Trotz intensiver vorheriger Marktbeobachtung kann der Geschmack des Kinopublikums nur bis zu einem gewissen Ausmaß abgeschätzt werden. Außerdem stehen von der Gruppe herausgebrachte Kinofilme immer im Wettbewerb mit Konkurrenzfilmen anderer Verleiher, so dass auch eine auf den jeweiligen Film abgestimmte Marketingkampagne sich nicht immer in den erwarteten Besucherzahlen niederschlägt.

ZUGANG ZU RECHTEN

Die Gruppe ist einem starken Wettbewerb ausgesetzt, wenn sie Rechte an literarischen Werken und Drehbüchern erwerben oder Verträge mit erfolgreichen Regisseuren, Schauspielern und Filmstudios abschließen will. Aus diesem Grund pflegt die Gruppe eine enge Zusammenarbeit mit Drehbuchschreibern, Regisseuren und Produzenten in Europa, die über eine ausgewiesene Expertise in der Produktion von Kinofilmen und TV-Formaten verfügen.

FACHKENNTNIS UND KONTAKTNETZWERK

Nicht nur im Hinblick auf das zunehmend digitale und konvergente Mediennutzungsverhalten und die Transformation hin zur Nutzung plattformübergreifender Angebote sind sowohl die technische als auch inhaltliche Kompetenz entscheidend. Daneben ist die Rekrutierung, Förderung und Bindung von gut ausgebildeten, fachkundigen, engagierten und kreativen Mitarbeitern von Bedeutung. Ebenso entscheidend für den Erfolg der Gruppe ist ein breites und etabliertes Netzwerk an Kontakten als auch eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern.

2.3 GESCHÄFTSVERLAUF

Das Geschäftssegment „Internationaler Vertrieb und Verleih sowie Filmproduktionen“ der Wild Bunch Gruppe deckt die gesamte Verwertungskette für Filme ab und beinhaltet vor allem Filmverwertungserlöse aus den Bereichen Kinoverleih, Weltvertrieb sowie Home Entertainment.

2.3.1. Kinoverleih (Theatrical Distribution)

Im Geschäftsjahr 2015 sind insgesamt 80 Filme von der Gruppe in Frankreich, Deutschland, Italien und Spanien herausgebracht worden.

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Titel Regisseur Herkunft Vertriebsgesellschaft Filmstart
Cold in July Jim Mickle USA, Frankreich Le Pacte - The jokers 31.12.2014
Une heure de tranquillité Patrice Leconte Frankreich Wild Bunch Distribution 31.12.2014
La Rançon de la Gloire Xavier Beauvois Frankreich Mars Distribution 07.01.2015
The Best of Me Michel Hoffman USA Senator Film Verleih 08.01.2015
Bros before Hos Steffen Haars, Flip Van der Kuil Holland Wild Bunch Germany 15.01.2015
Doktor Proktors Pupspulver Aril Fröhlich Norwegen, Deutschland Wild Bunch Germany 15.01.2015
Discount Louis-Julien Petit Frankreich Wild Bunch Distribution 21.01.2015
3 Türken & Ein Baby Sinan Akkus Deutschland Wild Bunch Germany 22.01.2015
71 Yann Demange Großbritannien Vertigo 23.01.2015
Mr Turner Mike Leigh Großbritannien BIM 29.01.2015
Foxcatcher Bennet Miller USA Vertigo 06.02.2015
La Ritournelle Marc Fitoussi Frankreich Wild Bunch Germany 12.02.2015
Phoenix Christian Petzold Deutschland BIM 19.02.2015
Les chevaliers du Zodiaque Keiichi Sato Japan Wild Bunch Distribution 25.02.2015
Wolf Totem Jean-Jacques Annaud Frankreich, China Mars Distribution 25.02.2015
Samba Eric Toledano, Olivier Nakache Frankreich Senator Film Verleih 26.02.2015
Snow In Paradise Andrew Hulme Großbritannien Le Pacte - The jokers 04.03.2015
Maps to the Stars David Cronenberg Kanada, USA, Frankreich, Deutschland Vertigo 06.03.2015
Foxcatcher Bennet Miller USA BIM 12.03.2015
Leviathan Andrey Zviaguintsev Russland Wild Bunch Germany 12.03.2015
3 Cœurs Benoit Jacquot Frankreich Wild Bunch Germany 19.03.2015
A Most Violent Year J.C. Chandor USA Vertigo 19.03.2015
A trois on y va Jérôme Bonnell Frankreich Wild Bunch Distribution 25.03.2015
La famille Belier Eric Lartigau Frankreich BIM 26.03.2015
Haemoo Sung Bo Shim Südkorea Le Pacte - The jokers 01.04.2015
Les enquêtes du département V: Profanation Mikel Norgaard Dänemark Wild Bunch Distribution 08.04.2015
Lost River Ryan Gosling USA Le Pacte - The jokers 08.04.2015
The Cut Fatih Akin Deutschland, Frankreich BIM 09.04.2015
The F-Word Michael Dowse Irland, Kanada Senator Film Verleih 09.04.2015
Wolf Totem Jean-Jacques Annaud Frankreich, China Vertigo 10.04.2015
Dessau Dancers Jan Martin Scharf Deutschland Senator Film Verleih 16.04.2015
Les vacances du Petit Nicolas Laurent Tirard Frankreich BIM 16.04.2015
I bambini sanno Walter Veltroni Italien BIM 23.04.2015
La famille Belier Eric Lartigau Frankreich Vertigo 24.04.2015
Hyena Gerard Johnson Großbritannien Bac Films - Le Pacte - The jokers 06.05.2015
Babadook Jennifer Kent Australien, Kanada Wild Bunch Germany 07.05.2015
La tête haute Emmanuelle Bercot Frankreich Wild Bunch Distribution 13.05.2015
Tracers Daniel Benmayor USA Wild Bunch Germany 28.05.2015
Manglehorn David Gordon Green USA Le Pacte - The jokers 03.06.2015
Qui c'est les plus forts Charlotte de Turkheim Frankreich Wild Bunch Distribution 03.06.2015
The Second Mother Anna Muylaert Brasilien BIM 04.06.2015
Victoria Sebastian Schipper Deutschland Wild Bunch Germany 11.06.2015
Duke Of Burgundy Peter Strickland Großbritannien Bac Films - Le Pacte - The jokers 17.06.2015
Kill the Messenger Michael Cuesta USA BIM 18.06.2015
Une heure de tranquillité Patrice Leconte Frankreich Vertigo 26.06.2015
Les enquêtes du département V: Profanation Mikel Norgaard Dänemark Vertigo 03.07.2015
Love Gaspar Noé Frankreich Wild Bunch Distribution 15.07.2015
Amy Asif Kapadia USA Vertigo 17.07.2015
Becks letzter Sommer Frieder Wittich Deutschland Wild Bunch Germany 23.07.2015
Ooops - Noah is Gone Toby Genkel, Sean McCormack Deutschland, Belgien, Luxemburg, Irland Wild Bunch Germany 30.07.2015
Les 3 frères le retour Didier Bourdon Frankreich Vertigo 31.07.2015
La dame dans l'Auto Joann Sfar Frankreich Wild Bunch Distribution 05.08.2015
Sinister 2 Ciaran Foy USA Wild Bunch Distribution 19.08.2015
She's Funny That Way Peter Bogdanovich USA Wild Bunch Germany 20.08.2015
Sous les jupes des filles Audrey Dana Frankreich Wild Bunch Germany 03.09.2015
While We're Young Noah Baumbach USA Vertigo 04.09.2015
Sinister 2 Ciaran Foy USA Wild Bunch Germany 17.09.2015
La tête haute Emmanuelle Bercot Frankreich Vertigo 18.09.2015
La prima luce Vincenzo Marra Italien BIM 24.09.2015
Enragés Eric Hannezo Frankreich Wild Bunch Distribution 30.09.2015
Life Anton Corbijn USA BIM 08.10.2015
Le tout nouveau testament Jaco Van Dormael Frankreich, Belgien Vertigo 16.10.2015
Dokumentation Ingrid Bergman Stig Björkman Schweden BIM 19.10.2015
Chronic Michel Franco Mexiko Wild Bunch Distribution 21.10.2015
Dheepan Jacques Audiard Frankreich BIM 22.10.2015
Lolo Julie Delpy Frankreich Mars Distribution 28.10.2015
Wolf Totem Jean-Jacques Annaud Frankreich, China Wild Bunch Germany 29.10.2015
La dernière leçon Pascale Pouzadoux Frankreich Wild Bunch Distribution 04.11.2015
Dheepan Jacques Audiard Frankreich Vertigo 06.11.2015
Rams Grímur Häkonarson Island BIM 12.11.2015
El Club Pablo Larrain Chile Wild Bunch Distribution 18.11.2015
Life Anton Corbijn USA Vertigo 20.11.2015
La Felicita Gianni Zanasi Italien BIM 26.11.2015
Youth Paolo Sorrentino Großbritannien, Italien, Schweiz Wild Bunch Germany 26.11.2015
Dokumentation Orson Welles Clara Kuperberg, Julia Kuperberg Frankreich BIM 30.11.2015
Marguerite et Julien Valérie Donzelli Frankreich Wild Bunch Distribution 02.12.2015
Adam Jones John Wells USA Wild Bunch Germany 03.12.2015
Le grand jour Pascal Plisson Frankreich Wild Bunch Germany 10.12.2015
Papa ou Maman Martin Bourboulon Frankreich Vertigo 11.12.2015
Le grand partage Alexandra Leclère Frankreich Wild Bunch Distribution 23.12.2015

In Frankreich hat die Gruppe 26 Filme in die Kinos gebracht. Einer der erfolgreichsten Filme im Jahr 2015 war UNE HEURE DE TRANQUILLITÉ, der mehr als eine Million Besucher erreichte. Ein weiterer Erfolg war LA TETE HAUTE, der Eröffnungsfilm des Film-Festivals in Cannes, aber auch der US-Horrorfilm SINISTER 2 oder die Komödie LE GRAND PARTAGE stießen auf großes Interesse beim Kinopublikum.

Mit beliebten Filmen wie VICTORIA, SAMBA, DREI TÜRKEN oder dem Horrorfilm SINISTER 2 wurden insgesamt 22 Filme von Wild Bunch Germany herausgebracht. Am 11. Juni 2015 startete VICTORIA in den deutschen Kinos und erzielte eine hohe Aufmerksamkeit bei Filmkritikern und dem Kinopublikum. BIM in Italien und Vertigo in Spanien erwarben gemeinsam die Rechte für den französischen Filmhit LA FAMILLE BELIER. Der Film wurde für beide Tochtergesellschaften zum besten Kinofilmstart. In Italien sind insgesamt 16 Filme gestartet, darunter beliebte Filme wie MR TURNER oder LA FAMILLE BELIER oder die italienischen Produktionen LA PRIMA LUCE und FELICITA. Daneben sind in Spanien insgesamt 16 Filme in den Kinos angelaufen. Die französische Komödie LA FAMILLE BELIER oder der Dokumentarfilm AMY, der den Academy Award gewann, zählten zu den erfolgreichsten Filmveröffentlichungen von Vertigo in Spanien.

Neben einer Reihe an erfolgreichen Filmveröffentlichungen war das Jahr 2015 auch durch einige enttäuschende Veröffentlichungen in den einzelnen Märkten geprägt. Die französische Komödie QUI C’EST LES PLUS FORTS blieb deutlich hinter den Erwartungen zurück, was einen signifikanten Einfluss auf die finanzielle Performance von Wild Bunch SA hatte. In geringerem Maße konnten der Action-Thriller TRACERS in Deutschland, FOXCATCHER in Italien oder WHILE WE WERE YOUNG in Spanien die Erwartungen nicht erfüllen.

Des Weiteren haben die tragischen Ereignisse von Paris im November 2015 die Performance der in diesem Zeitraum veröffentlichten Filme, wie beispielsweise von LOLO und LA DERNIERE LECON, merklich beeinflusst. Das französische Drama MARGUERITE ET JULIEN fand wenig Anklang beim Publikum, obwohl es im Wettbewerb des Cannes Film Festival vertreten war - ein Phänomen, was sich eindeutig durch den Veröffentlichungszeitpunkt erklären lässt.

2.3.2. WELTVERTRIEB

Im Rahmen der internationalen Vertriebsaktivitäten hat die Wild Bunch Gruppe im Geschäftsjahr 2015 39 Filme für den Weltvertrieb geliefert, darunter namhafte Filme wie DIARY OF A CHAMBER MAID von Benoît Jacquot, DHEEPAN von Jacques Audiard, der auf dem Cannes Film Festival mit der Goldenen Palme ausgezeichnet wurde, LA TETE HAUTE von Emmanuelle Bercot, LOVE von Gaspar Noé, OUR LITTLE SISTER von Hirokazu Koreeda, den mehrfachen Preisträger THE ASSASSIN von Hou Hsia Hsien oder THE LITTLE PRINCE von Mark Osborne.

ZAHLREICHE AUSZEICHNUNGEN BEI FILMFESTIVALS

Im Jahresverlauf 2015 war die Wild Bunch Gruppe auf wichtigen Filmmärkten vertreten und konnte in diesem Zuge eine Reihe an begehrten Auszeichnungen für sich verbuchen:

Auf dem Cannes Film Festival erhielt die Wild Bunch Gruppe neben dem Eröffnungsfilm LA TETE HAUTE und dem Abschlussfilm THE ICE AND THE SKY insgesamt vier Preise. Darüber hinaus gewann Jacques Audiard die begehrte Goldene Palme für seinen Film DHEEPAN. Rooney Mara wurde als beste Schauspielerin Ex-aequo in CAROL (Vertrieb durch Vertigo) von Regisseur Todd Haynes ausgezeichnet. Außerdem erhielt Hou Hsiao-Hsien die Auszeichnung als bester Regisseur für THE ASSASSIN (Vertrieb durch Wild Bunch International Sales) und Michel Franco die Auszeichnung für das beste Drehbuch für CHRONIC (Vertrieb durch Wild Bunch International Sales - Wild Bunch Distribution SAS).

Auf dem San Sebastian Film Festival erhielt Wild Bunch International Sales mit OUR LITTLE SISTER von Kore-Eda Hirokazu den Publikumspreis und mit EVOLUTION von Lucile Hadzihalilovic den Spezialpreis der Jury sowie den Preis für die Beste Kamera.

Das deutsche Film-Phänomen VICTORIA von Sebastian Schipper, koproduziert von der deutschfilm GmbH (im Folgenden „deutschfilm“ genannt), einer Tochtergesellschaft der Wild Bunch AG, und vertrieben von Wild Bunch Germany, gewann beim Deutschen Filmpreis sechs Lolas: je eine goldene Lola für den besten Film, den besten Regisseur, die beste Schauspielerin mit Laia Costa, den besten Schauspieler mit Frederick Lau, die beste Kameraführung/den besten Schnitt und die beste Musik.

Der Film 99 HOMES von Ramin Bahrani gewann den Großen Preis von Deauville 2015. Dieser Film wurde von der Wild Bunch S.A. für den französischen Markt akquiriert und über e-Cinema veröffentlicht.

2.3.3. ELEKTRONISCHER DIREKTVERTRIEB UND HOME ENTERTAINMENT

In den Kernmärkten der Wild Bunch Gruppe ist die Nachfrage nach physischen Videos im Geschäftsjahr 2015 insgesamt zurückgegangen, während VOD weiterhin zunehmend zu den Gesamteinnahmen im Video-Markt beiträgt. Der Vertrieb von Filmen für Free- und Pay-TV findet aufgrund neuer Channel-Netzwerke wie Multi Channel Networks oder der Expansion von SVOD-Diensten wie Netflix weiterhin in einem anspruchsvollen Marktumfeld statt.

Im Geschäftsjahr 2015 verzeichneten eine Reihe an Filmen, die von Wild Bunch Unternehmen an lokale TV-Sender verkauft wurden, eine hohe Einschaltquote wie beispielsweise WIE BEIM ERSTEN MAL in der ARD in Deutschland oder SAFE auf D8 in Frankreich. Daneben wurden Filme wie SAMBA in Deutschland oder die 5. Staffel von THE WALKING DEAD oder LES CHEVALIERS DU ZODIAQUE in Frankreich erfolgreich auf DVD veröffentlicht.

ERFOLGREICHER START VON E-CINEMA

Im März 2015 startete Wild Bunch S.A. unter der Bezeichnung e-Cinema einen neuen Vertriebskanal als alternativen Vertriebsweg für „Eventfilme“ mit dem Ziel, deren Publikum und wirtschaftliche Rentabilität zu erhöhen.

Angesichts der verstärkten Nutzung von VOD-Angeboten weltweit und dem begrenzten Programm in den Kinos, beabsichtigt das Unternehmen, Filme entweder direkt verschiedenen VOD-Anbietern oder, sofern gesetzlich erlaubt, gleichzeitig über VOD und in einer kleinen Anzahl an Kinos anzubieten.

Veröffentlichungen über e-Cinema werden von ambitionierten Marketingkampagnen begleitet, wie man sie von Kinoveröffentlichungen kennt. Zu den vier Filmen, die im Jahr 2015 über e-Cinema in Frankreich veröffentlicht worden sind, zählten DEPARTMENT Q: THE KEEPER OF THE LOST CAUSES und GREEN INFERNO.

FILMO TV ERWEITERT REICHWEITE

FILMO TV ist seit April 2015 auf der Bouygues-Plattform verfügbar. Damit ist FILMO TV auf allen französischen Plattformen (außer SFR) als auch über Over-The-Top (OTT) TV verfügbar und erreicht damit etwa 80 Prozent der französischen Haushalte.

2.3.4. SONSTIGE INFORMATIONEN

FILMFONDS FÜR CHINESISCH-EUROPÄISCHE KOPRODUKTIONEN

Im dritten Quartal 2015 hat die Wild Bunch S.A. Verhandlungen mit dem auf den Filmentertainmentbereich spezialisierten chinesischen Investmentfonds China Film- und TV-Capital (CFATC) über die Gründung des China Europe Filmfonds (CEFF) erfolgreich abgeschlossen. Damit wurden einmalige Voraussetzungen zur Entwicklung und Finanzierung von chinesisch-europäischen Koproduktionen geschaffen. Der CEFF ist am 3. November 2015 anlässlich des Besuchs des französischen Staatspräsidenten François Hollande beim chinesischen Präsidenten Xi Jinping offiziell vorgestellt worden. Für die Wild Bunch Gruppe ist China ein Schlüsselmarkt für den Filmverkauf sowie für den Erwerb von Filmen für das Vertriebsnetz des Unternehmens. Diese erste Vereinbarung zeigt nicht zuletzt die hohe Bereitschaft des Unternehmens, in diesem wichtigen Markt durch Allianzen mit erstklassigen lokalen Partnern präsent und aktiv zu sein. Derzeit finden sich mehrere Projekte in Vorbereitung.

WILD BUNCH TV: KOPRODUKTION UND FINANZIERUNG HOCHKLASSIGER TV-SERIEN

Im September 2015 hat die Wild Bunch Gruppe mit der Gründung des Labels Wild Bunch TV ihre Geschäftsaktivitäten um Koproduktionen und den Vertrieb von internationalen TV-Serien erweitert. Diese Expansion ist ein wesentlicher Bestandteil der inhaltlichen Diversifikationsstrategie der Wild Bunch Gruppe.

Das Unternehmen verkündete bereits den Start der ersten beiden TV-Serien: MEDICI: MASTERS OF FLORENCE, eine achtteilige italienische TV-Serie in englischer Sprache über den Aufstieg der Familie Medici und die italienische Renaissance und FOUR SEASONS IN HAVANNA, eine achtteilige spanische TV-Serie, basierend auf der beliebten Buchreihe des kubanischen Schriftstellers und Journalisten Leonardo Padura. MEDICI: MEDICI: MASTERS OF FLORENCE, produziert mit dem Showrunner Frank Spotnitz, wurde von internationalen Sendern sehr positiv aufgenommen und wurde bislang in über 150 Länder verkauft. FOUR SEASONS IN HAVANNA hat ebenfalls hohen internationalen Zuspruch erhalten und wurde bislang in mehr als 50 Länder verkauft.

BEENDIGUNG DES OUTPUTVERTRAGS MIT RELATIVITY

Am 5. Januar 2015 übte die Wild Bunch AG-Tochter Eurofilm & Media Ltd. („Eurofilm“) mit Sitz in Irland ihr vertragliches Recht aus, den Outputvertrag vorzeitig zu beenden, der seit 2011 mit dem US-Produzenten RML-Distribution International LLC („Relativity“) bestand. Durch die Ausübung des Kündigungsrechts entfallen für Eurofilm ab dem 1. Februar 2015 das exklusive Recht und die Verpflichtung, zukünftig Filmproduktionen von Relativity über Wild Bunch-Unternehmen im deutschsprachigen Europa zu vertreiben und die damit verbundenen Garantiezahlungen zu leisten.

2.3.5. GESAMTBEURTEILUNG DES GESCHÄFTSVERLAUFES

Die Wild Bunch Gruppe ist auf europäischer Ebene eines der führenden Filmvertriebsunternehmen, das insbesondere durch seine strategisch hinreichende Unternehmensgröße, Einkaufs- und Marktmacht realisieren kann und in der Lage ist, auf die raschen Veränderungen in der Filmrechteverwertung zu reagieren. Der Geschäftsverlauf 2015 wies wegen der internen Restrukturierung der Gruppe wie auch bestimmten externen Ereignissen - wie z.B. den Terroranschlägen in Frankreich - Besonderheiten auf, die sich auf Anzahl und Erfolg von erworbenen Filmrechten auswirkten. Insgesamt konnte sich Wild Bunch aber weiterhin erfolgreich am Markt behaupten.

2.4 ERTRAGS-, VERMÖGENS- UND FINANZLAGE DER AG

2.4.1. ERTRAGSLAGE DER WILD BUNCH AG

Auf Ebene der Einzelgesellschaft Wild Bunch AG belief sich der Umsatz 2015 auf T€ 172; im Vorjahreszeitraum verbuchte die ehemalige Senator Entertainment AG einen Umsatz von T€ 127. Der Umsatzanstieg ist dabei auf höhere Home Entertainment Umsätze zurückzuführen. Die sonstigen betrieblichen Erträge der Einzelgesellschaft beliefen sich auf T€ 2.186 (VJ Senator: T€ 1.745) und beinhalten insbesondere Konzernumlagen, die der Wild Bunch AG für ihre Holdingleistungen im Bereich Administration und Finanzierung zustehen, sowie auf Wechselkurserträge.

Ohne Vorstandsmitglieder beschäftige die Wild Bunch AG im Geschäftsjahr 2015 durchschnittlich 12 Mitarbeiter (VJ Senator: 16). Auch der Personalaufwand verringerte sich und betrug im Berichtszeitraum T€ 1.188 (VJ Senator: T€ 2.617). Wesentlicher Grund hierfür ist, dass sich der Personalaufwand im Vorjahr durch einmalige Effekte (Abfindungszahlungen sowie aufgebauten Rückstellungen im Zusammenhang mit der Restrukturierung) beeinflusst zeigte.

Die Wertberichtigungen auf Forderungen gegen verbundene Unternehmen belaufen sich auf T€ 2.499 (VJ Senator: 3.315) und werden gesondert im Posten Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens ausgewiesen.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen der Einzelgesellschaft beliefen sich 2015 auf T€ 3.236 (VJ Senator: T€ 7.954). Sie enthalten insbesondere Kosten für die durchgeführten Kapitalmaßnahmen sowie Kosten für das operative Geschäft wie Mietaufwendungen, Kosten für die Hauptversammlung und den Aufsichtsrat sowie Reisekosten und sonstige Verwaltungskosten. Im Vorjahr wurden hier insbesondere Aufwendungen im Zusammenhang mit den Kapitalmaßnahmen des Jahres 2014 in Höhe von T€ 6.509 ausgewiesen.

Die Erträge aus Beteiligungen betrugen T€ 113 (VJ Senator: T€ 314) und resultierten aus einer Ausschüttung des assoziierten Unternehmens X-Verleih AG, Berlin. Mit verschiedenen Tochtergesellschaften hat die Wild Bunch AG Ergebnisabführungsverträge abgeschlossen, was jedoch gleichzeitig zum Ausgleich von Verlusten verpflichtet. Hierdurch resultierten aufgrund verschiedener außerplanmäßiger Abschreibungen bei den Tochtergesellschaften Aufwendungen aus der Verlustübernahme in Höhe von T€ 8.994 (VJ Senator: T€ 7.510). Erträge aus Gewinnabführungen betrugen T€ 378 (VJ Senator: T€ 167).

Die Wild Bunch AG übernimmt als Muttergesellschaft die Konzernfinanzierung und stellt den Konzerngesellschaften Liquidität zur Verfügung. Hierzu nimmt sie als Hauptkreditnehmerin Darlehen bei Kreditinstituten auf bzw. refinanziert sich über den Kapitalmarkt. Die Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen Konzerngesellschaften werden verzinst. Dementsprechend beliefen sich die sonstigen Zinsen und ähnliche Erträge im Geschäftsjahr 2015 auf T€ 1.103 (VJ Senator: T€ 939) und die Erträge aus Ausleihungen an verbundene Unternehmen auf T€ 224 (VJ Senator: T€ 0). Demgegenüber standen Zinsen und ähnliche Aufwendungen in Höhe von T€ 3.528 (VJ Senator: T€ 3.059).

Die Einzelgesellschaft verzeichnete ein Ergebnis der gewöhnlichen Tätigkeit (EBT) von T€ -16.475 (VJ Senator: T€ -21.737). Der Jahresfehlbetrag der Einzelgesellschaft betrug im Geschäftsjahr 2015 T€ 16.475 (VJ: Senator T€ -21.737).

2.4.2 VERMÖGENS- UND FINANZLAGE DER WILD BUNCH AG

Die Einzelgesellschaft Wild Bunch AG wies zum 31. Dezember 2015 eine Bilanzsumme von T€ 128.403 aus (VJ Senator: T€ 30.106). Auf der Aktivseite betrug das Anlagevermögen T€ 123.121 (VJ Senator: T€ 13.347), wobei mit T€ 111.698 der ganz wesentliche Teil Anteile an verbundenen Unternehmen zuzuordnen ist (davon Zugang der Beteiligung an der Wild Bunch S.A. T€ 102.806). In 2015 wurden verzinsliche Ausleihungen an die Wild Bunch S.A. in Höhe von T€ 8.182 ausgereicht. Beteiligungen bestanden in Höhe von T€ 3.143 (VJ Senator: T€ 3.155). Die immateriellen Vermögensgegenstände betrugen T€ 5 (VJ Senator: T€ 245), die Sachanlagen beliefen sich auf T€ 93 (VJ Senator: T€ 176).

Das Umlaufvermögen belief sich zum Stichtag 2015 auf T€ 5.169 (VJ Senator: T€ 13.191). Die Vorräte verringerten sich aufgrund von Verkäufen von DVD-Beständen auf T€ 12 (VJ Senator: T€ 17). Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände verminderten sich auf T€ 1.167 (VJ Senator: T€ 6.114). Dabei verringerten sich die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf T€ 13 (VJ Senator: T€ 26). Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen hingegen fielen auf T€ 493 (VJ Senator: T€ 4.546), während auch die sonstigen Vermögensgegenstände auf T€ 661 abnahmen (VJ Senator: T€ 1.505). Die liquiden Mittel betrugen T€ 3.990 (VJ Senator: T€ 7.060).

Das Eigenkapital der Wild Bunch AG betrug zum 31. Dezember 2015 T€ 86.000 (VJ Senator: T€ 3.184), die Eigenkapitalquote belief sich infolge auf 67,0%. So erhöhte sich das gezeichnete Kapital der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2015 durch Kapitalerhöhung um T€ 57.264, während T€ 48.395 in die Kapitalrücklagen flossen.

Ein Sonderposten für Investitionszuschüsse, unter dem die Gesellschaft Zuschüsse aus dem Programm „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ bilanziert, lag aufgrund der Auflösung mit T€ 35 entsprechend niedriger als im Vorjahr (T€ 282).

Die Rückstellungen beliefen sich zum Geschäftsjahresende auf T€ 1.014 (VJ Senator: T€ 636) und umfassten insbesondere Rückstellungen für ausstehende Rechnungen, Prüfungskosten, Urlaubsrückstellungen sowie Restrukturierungsrückstellungen.

Zum Bilanzstichtag 2015 erhöhten sich die Verbindlichkeiten auf T€ 41.353 (VJ Senator: T€ 29.188). Während die Anleihen mit T€ 15.197 bilanziert werden (VJ Senator: T€ 11.065), stiegen insbesondere die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen an. So nahmen die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen - vor allem aufgrund der bestehenden Ergebnisabführungsverträge und der Verpflichtung zum Verlustausgleich - auf T€ 22.318 zu (VJ Senator: T€ 15.808). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sanken hingegen auf T€ 1.058 (VJ Senator: T€ 2.092). Die sonstigen Verbindlichkeiten erhöhten sich deutlich auf T€ 2.346 (VJ Senator: T€ 224) aufgrund eines erhaltenen Darlehens in Höhe von T€ 2.000.

Im Übrigen verweisen wir auf die Abschnitte 2.5 („Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf“) sowie insbesondere auch zu Erläuterungen zur Liquiditätslage auf 5.1.3 („Finanzielle, bilanzielle und steuerliche Risiken“).

GRUNDSÄTZE UND ZIELE DES FINANZMANAGEMENTS

Das Finanzmanagement der Wild Bunch AG ist zentral auf Konzernebene organisiert. Der Konzern verfolgt wertorientierte Finanzierungsgrundsätze, um die Liquidität zu jedem Zeitpunkt zu gewährleisten und finanzwirtschaftliche Risiken zu minimieren.

Das Finanzmanagement umfasst auch das Währungsmanagement, um Auswirkungen von Zins- und Währungsschwankungen auf das Konzernergebnis und den Cashflow zu begrenzen. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2015 hielt die Wild Bunch AG Devisenoptionen und -swaps zur Währungsabsicherung im Nominalwert in Höhe von T€ 1.940.

Darüber hinaus wird ein ausgewogenes Fälligkeitsprofil angestrebt. Als zentrale Steuerungsgrößen des Finanzmanagements dienen der Wild Bunch AG die Kennzahlen Umsatz, Bruttogewinn sowie das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) auf Ebene des Konzerns.

2.5 GESAMTAUSSAGE ZUM GESCHÄFTSVERLAUF UND ZUR WIRTSCHAFTLICHEN LAGE DER AG UND DES KONZERNS

Das Geschäftsjahr 2015 war von weitreichenden Veränderungen in der Gruppe geprägt. Nach dem erfolgreichen Zusammenschluss der Senator und Wild Bunch S.A., hat sich das Unternehmen zu einem führenden, europaweit tätigen Filmunternehmen mit einem unverwechselbaren Erscheinungsbild und einem breiten Portfolio an Aktivitäten entwickelt, die vom Weltvertrieb bis zum direkten elektronischen Vertrieb reichen. Das Unternehmen konnte insbesondere die Produktion und den Vertrieb von Filmen weiter voranbringen.

Das Geschäftsjahr 2015 der Wild Bunch AG war geprägt durch hohe Aufwendungen im Zusammenhang mit den deutschen Tochtergesellschaften. Diese Aufwendungen betrafen insbesondere Abschreibungen auf Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von T€ 2.499 und Aufwendungen auf Verlustübernahme in Höhe von T€ 8.994 und trugen maßgeblich zum Jahresfehlbetrag in Höhe von T€ 16.475 bei.

Der Konzernumsatz belief sich im Geschäftsjahr 2015 auf T€ 117.513 (VJ Wild Bunch S.A.: T€ 130.376). Hinsichtlich der Profitabilität konnte die Wild Bunch Gruppe ihre Ziele mit einem verbesserten, dennoch negativen) Ergebnis vor Zinsen und Steuern von T€ -3.366 (VJ Wild Bunch S.A. -5.313) nicht ganz erreichen. Mit einem positiven Cashflow aus operativer Tätigkeit von T€ 36.346 und liquiden Mitteln von T€ 8.639 bei einer Nettoverschuldung von T€ 82.090, verfügt die Wild Bunch Gruppe über eine derzeit zufriedenstellende Liquiditätslage (s. Ausführungen zu den bestandsgefährdenden Liquiditätsrisiken unter Abschnitt 5.1.3) und weist eine hohe Eigenkapitalquote von 22,4 % aus. Am 27. März 2015 veröffentlichte die Wild Bunch AG die Bekanntmachung der Kündigung und Rückzahlung sämtlicher noch ausstehender 8 % Schuldverschreibungen 2011/2016 zum Zinszahlungstag 29. April 2015. Darüber hinaus führt das Unternehmen Gespräche mit seinen wichtigsten Finanzpartnern, um die am besten geeignete Finanzstruktur zusammenzustellen, die den Zielen des Unternehmens gerecht wird.

Insgesamt ist Wild Bunch Gruppe gut positioniert, um im Rahmen der neuen Konzernstruktur weitere Synergien zu erzielen und die Vorteile zu nutzen, die sich aus dem hohen Wachstumspotential des internationalen Filmmarktes ergeben.

Insgesamt beurteilt der Vorstand der Wild Bunch AG die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Wild Bunch Gruppe und der Wild Bunch AG vor dem Hintergrund der komplexen Integrationsprozesse der vormaligen Senator Gruppe und der Wild Bunch S.A. Gruppe als derzeit zufriedenstellend. Der Geschäftsverlauf des Geschäftsjahres 2015 hat die hohe Veränderungsdynamik, der die Filmbranche derzeit ausgesetzt ist, verdeutlicht.

3. NACHTRAGSBERICHT

ERFOLGREICHE DURCHFÜHRUNG EINER BARKAPITALERHÖHUNG

Nach der Durchführung einer Barkapitalerhöhung im Umfang von € 1.391.556 am 17. Dezember 2015 führte das Unternehmen am 8. Januar 2016 eine Barkapitalerhöhung im Umfang von € 5.372.464 sowie abschließend am 2. Februar 2016 eine weitere Barkapitalerhöhung im Umfang von € 668.980 durch. Damit hat der Vorstand die ihm von der Hauptversammlung eingeräumte Möglichkeit zur Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2015/I durch Barkapitalerhöhung unter Bezugsrechtsausschluss im Umfang von 10 Prozent des Grundkapitals bis auf eine Aktie vollständig ausgeschöpft. Das Grundkapital beläuft sich nun auf € 81.763.015. Die neuen Aktien wurden jeweils zu einem Ausgabepreis von € 2,05 pro Aktie ausgegeben, so dass der Gesellschaft insgesamt ein Bruttoemissionserlös von rund € 15,22 Mio. zugeflossen ist. Der Erlös soll die Finanzierungsstruktur der Gesellschaft stärken und zur Rückzahlung von Verbindlichkeiten sowie zur weiteren Umsetzung der Wachstumspläne des Unternehmens verwendet werden. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2015 gewinnanteilsberechtigt und zum Börsenhandel in die bestehende Notierung im Teilbereich des regulierten Marktes (ISIN DE000A13SXB0/WKN A13SXB) im General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen worden.

VERÄUSSERUNG DER GESELLSCHAFTSANTEILE DER DEUTSCHFILM GMBH

Die Wild Bunch AG hat im März 2016 ihren fünfzigprozentigen Gesellschaftsanteil an deutschfilm GmbH (im Folgenden „deutschfilm“ genannt), einem im Jahre 2009 von Senator gegründeten Joint Venture, an den Mit- und künftigen Alleingesellschafter Anatol Nitschke veräußert. Die auf deutschsprachiges Arthouse-Kino spezialisierte Gesellschaft zeichnete u.a. für preisgekrönte Titel wie GOETHE!, DER GANZ GROSSE TRAUM und VICTORIA als Produzent bzw. Koproduzent verantwortlich und übernahm unter dem Dach von Senator den Kinoverleih deutschsprachiger Titel. In Zukunft wird die Wild Bunch Gruppe ihr Produktionsgeschäft für den deutschen Markt in der Senator Film Produktion GmbH und der Bavaria Pictures GmbH konzentrieren. Mit der deutschfilm bleibt das Unternehmen über eine First-Look-Vereinbarung auf Projekte der deutschfilm verbunden. Gemeinsam mit Wild Bunch Germany hat deutschfilm im Jahr 2016 bereits das Boxerdrama HERBERT von Thomas Stuber in die Kinos gebracht.

REFINANZIERUNG DER ANLEIHE 2015

Die Wild Bunch AG hat am 24. März 2016 die im Rahmen einer Privatplatzierung angebotene Anleihe erfolgreich platziert. Institutionelle Investoren zeichneten Anleihen mit einer Laufzeit von 36 Monaten im Gesamtbetrag von € 16 Mio. Die Erlöse dienen der Sicherung der Liquidität, der Rückführung bestehender Verbindlichkeiten und der Finanzierung des laufenden Geschäfts bis zur Umsetzung einer umfassenderen Neuaufstellung der Refinanzierungsstruktur der Gruppe.

VERHANDLUNGEN MIT LIEFERANTEN UND BANKEN

Neben der Umsetzung des Kreditrahmenvertrags mit Bank Leumi hat das Unternehmen weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Fälligkeitsstruktur der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie der Kreditverbindlichkeiten getroffen. So wurden im Geschäftsjahr 2016 Verhandlungen mit Lieferanten und Banken geführt und teilweise neue Zahlungsziele vereinbart.

VERÄUSSERUNG DER BETEILIGUNG AN DER X VERLEIH AG

Mit Wirkung vom 23. September 2016 hat die Wild Bunch AG ihren Anteil an dem Unternehmen X-Verleih AG in Höhe von 31,4% vollständig veräußert. Der Verkauf wird im Konzernabschluss 2016 der Wild Bunch AG zu einem positiven Ergebnisbeitrag von € 0,4 Mio. führen.

ABSCHLUSS EINER GRUPPENWEITEN FINANZIERUNG DER GESELLSCHAFT

Zur Sicherung der Liquiditätslage hat die Wild Bunch Gruppe am 5. April 2017 mit der in London ansässigen Geschäftsbank Bank Leumi Plc (UK) einen Kreditrahmenvertrag über eine revolvierende Kreditlinie im Umfang von 30 Millionen Euro geschlossen. Der bis 2019 laufende Kreditrahmen erlaubt es den deutschen, italienischen und spanischen Gesellschaften der Wild Bunch Gruppe sowie der Wild Bunch AG bestehende Finanzierungen zurückzuführen und ihr laufendes Geschäft zu finanzieren. Eine erste Ziehung in Höhe von rund € 20 Mio. erfolgte am 18. Juli 2017. Zudem wurde eine freibleibende Erhöhung der Kreditlinie durch den Beitritt der französischen Gesellschaften und unter der Voraussetzung des Eintritts weiterer Bedingungen auf bis zu € 100 Mio. im Vertrag vorgesehen; zur Nutzung der erweiterten Kreditlinie ist eine erneute Zustimmung der Bank Leumi Plc (UK) und ggf. weiterer Konsortialbanken erforderlich (siehe Ausführungen zu bestandsgefährdenden Liquiditätsrisiken unter Abschnitt 5.1.3).

Nach dem Bilanzstichtag 2015 sind mit Ausnahme der vorstehenden Ereignisse, keine weiteren Ereignisse von besonderer Bedeutung mit erheblichen Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- oder Vermögenslage der Wild Bunch Gruppe eingetreten.

4. PROGNOSEBERICHT

4.1. ENTWICKLUNG DES MARKTUMFELDS

Die Unterhaltungs- und Medienindustrie kann nach Einschätzungen der Beratungsgesellschaft PwC auch in den kommenden Jahren ihren Wachstumstrend fortsetzen. Der Gesamtumsatz auf dem globalen Filmmarkt wird nach Angaben des PwC Media & Entertainment Outlook 2015-2019 (“PwC Media Outlook 2015”) voraussichtlich um 4,1 Prozent CAGR bis 2019 auf rund US$ 105 Mrd. wachsen. Insbesondere wird in den aufstrebenden Märkten China und Lateinamerika ein starkes Wachstum erwartet, das einhergeht mit einem weiteren Aufwärtstrend in den etablierten Märkten um den globalen Marktführer USA.

Trotz der Konkurrenz durch andere Unterhaltungsformen und des leichten Zugangs zu digitalen Inhalten wird der globale Kinomarkt laut dem PwC Media & Entertainment Outlook 2016-2020 (“PwC Media Outlook 2016”) in den nächsten fünf Jahren um jährlich 6,0 Prozent auf US$ 49,32 Mrd. im Jahr 2020 wachsen. Neben den dominierenden Hollywood-Blockbustern sollen in den einzelnen Märkten auch nationale Filmproduktionen für eine steigende Resonanz in den Kinos sorgen. Neben dem anhaltenden Umsatzwachstum an der Kinokasse, ist insbesondere der elektronische Konsum über Video-on-Demand Angebote ein wesentlicher Wachstumstreiber. PwC prognostiziert im PwC Media Outlook 2016, dass durch den elektronischen Konsum von Videoinhalten bis 2020 ein durchschnittliches jährliches Umsatzwachstum von 11,5% verzeichnet wird. Video- und Streamingdienste werden somit in vielen Märkten weiter an Bedeutung gewinnen. Diese Entwicklung kann ebenso in den wesentlichen Märkten der Wild Bunch Gruppe beobachtet werden - jedoch von unterschiedlicher Intensität.

Nach dem PwC Media Outlook 2015 ist zu erwarten, dass der elektronische Vertrieb von Videoinhalten den Verkauf und Verleih physischer Videos (DVDs und Blu-rays) als zweitgrößte Umsatzquelle in den kommenden Jahren ersetzen wird. Während ein jährlicher Umsatzrückgang bei physischen Videoinhalten von 5,8 Prozent prognostiziert wird, trauen die Experten den rasant wachsenden Streamingdiensten bis 2019 ein jährliches Umsatzwachstum von 19 Prozent zu. Der Rückgang an klassischen Videotheken und die zunehmend größere Auswahl an Streamingdiensten werden diesen Umbruch im Videogeschäft nochmals beschleunigen. Folglich rechnet PwC im PwC Media Outlook 2015 bis zum Jahr 2019 mit einem Umsatzrückgang bei den physischen Videos von jährlich 5,8 Prozent auf US$ 22,8 Mrd. In der Studie wird darauf verwiesen, dass das Wachstum der so genannten Over-The-Top (OTT) Videodienste sich auch auf die Verteilung der Werbeeinnahmen auswirken wird. Demnach ist damit zu rechnen, dass sich der Fernsehkonsum von traditionellen Netzwerken hin zu digitalen Alternativen verschiebt. Insgesamt wird erwartet, dass die TV-Werbung weltweit jährlich um 4,1 Prozent auf US$ 204,1 Mrd. im Jahr 2019 steigen wird, während die terrestrischen und Mehr-Kanal-Werbeeinnahmen voraussichtlich jährlich um 2,8 Prozent bzw. 5,1 Prozent zulegen werden. Für die weltweit online generierten TV-Werbeeinnahmen wird ein signifikantes jährliches Wachstum von 19,8 Prozent prognostiziert, während sich weltweit der Anstieg an Werbeeinnahmen insgesamt verlangsamt hat.

Für neue Möglichkeiten und zugleich weitreichende Herausforderungen für Filmunternehmen sorgt der mit der Digitalisierung einhergehende Smartphone-Boom weltweit. Nach Angaben des PwC Media Outlook 2015 wird die Zahl der Smartphone-Verbindungen von 1,9 Mrd. im Jahr 2014 auf 3,9 Mrd. im Jahr 2019 ansteigen. Für Filmunternehmen bedeutet dies, Produktion und Vertrieb von Inhalten in Zukunft verstärkt auch auf den Abruf über mobile Endgeräte auszurichten.

Insgesamt bringen der wachsende globale Filmmarkt sowie die steigende Nachfrage nach Pay-TV und VOD-Angeboten langfristige Wachstumschancen für die Gruppe mit sich. Im Geschäftsjahr 2017 verfolgt die Wild Bunch Gruppe das Ziel, von diesen Wachstumstrends auf den internationalen Märkten zu profitieren.

4.2. ERWARTETE ENTWICKLUNG

Für die Wild Bunch Gruppe steht im Geschäftsjahr 2017 im Fokus, die Diversität des Portfolios zu erhöhen und die Kosten zu senken. Trotz der limitierten finanziellen Mittel, die der Wild Bunch Gruppe im Geschäftsjahr 2016 zur Verfügung standen, ist es das Ziel der Wild Bunch Gruppe, die Präsenz im TV-Programm durch Wild Bunch TV als auch in der Produktion und Verleih in den bestehenden Märkten zu steigern.

Um die Vermarktung der Filmbibliothek voranzutreiben, hat dabei insbesondere Priorität, die Zusammenarbeit mit Anbietern im Bereich der elektronischen Distribution weiterzuentwickeln.

Gleichzeitig ist die Wild Bunch Gruppe bestrebt, seine Rationalisierungspolitik fortzusetzen, um seine Strukturen zu vereinfachen, seine Tools zu harmonisieren und seine Organisation zu überprüfen. Diese Politik wird im Jahr 2017 bereits Früchte tragen. Nichtsdestotrotz kommt den Kinoveröffentlichungen im Jahr 2017 eine weiterhin hohe Bedeutung zu.

Nach 58 Filmen im Jahr 2016 plant die Wild Buch Gruppe, insgesamt 51 Filme in den Kinos in Frankreich, Deutschland, Italien und Spanien zu veröffentlichen. Einige Filme werden in mehreren Märkten durch das Vertriebsnetz der Wild Bunch Gruppe veröffentlicht, wie beispielsweise RODIN von Jacques Doillon (Verkauf: Wild Bunch International Sales; Vertrieb: Wild Bunch Germany und Wild Bunch Distribution), die britische Produktion SENSE OF AN ENDING von Regisseur Ritesh Batra (Vertrieb: Wild Bunch Germany, BIM, Vertigo und Wild Bunch Distribution), EUPHORIA von Lisa Langseth (Vertrieb: Wild Bunch Germany und BIM) und FELT von Peter Landesman (Vertrieb: Wild Bunch Germany und BIM).

Geplante Kinoveröffentlichungen nach Ländern:

FRANKREICH:

Wild Bunch Distribution plant, wie in 2016 14 Filme in den französischen Kinos zu veröffentlichen, darunter RODIN von Jacques Doillon, eine Filmbiografie über den berühmten französischen Bildhauer, und STARS 80 LA SUITE von Frédéric Auburtin und Thomas Langmann, eine französische Komödie mit Musikstars der 1980er Jahre. Die Veröffentlichung des Films soll parallel zur aktuellen Tour der 80er-Jahre-Stars und damit 10 Jahre nach deren erster Tournee erfolgen, die ein großer Erfolg war. Daneben ist die Veröffentlichung von THE JANE DOE IDENTITY von André Ovredal, ein britisch-amerikanischer Fantasy-Film, des französischen Thrillers KO von Fabrice Gobert sowie von YO-KAI WATCH geplant. Der vom Level-5 Studio geschaffene Animationsfilm basiert auf dem bekannten japanischen Franchise-Produkt (Videospiele, Serien, Manga etc.), ein Erfolgsphänomen bei Kindern.

DEUTSCHLAND:

Wild Bunch Germany plant nach 16 Kinoveröffentlichungen in 2016 19 Filme in die deutschen Kinos zu bringen, darunter DR KNOCK von Lorraine Lévy, eine französische Komödie mit Omar Sy, die deutsche Komödie LOMMBOCK von Christian Zübert, die Fortsetzung von LAMMBOCK, und MARCH OF THE PENGUINS 2 - THE CALL, die neue Dokumentation von Luc Jacquet.

ITALIEN:

BIM plant 15 Kinoveröffentlichungen (2016: 17 Kinoveröffentlichungen) in Italien, darunter BREATHE von Andy Serkis, ein Drama aus Großbritannien, das auf einer wahren Begebenheit basiert, RADIN von Fred Cavayé, einer französischen Komödie mit Dany Boon, und der Animationsfilm THE RED TURTLE von Regisseur Michael Dudok de Wit, der in den Ghibli Studios erstellt wurde und bereits auf internationalen Filmfestivals Beachtung fand.

SPANIEN:

Vertigo plant 13 Kinoveröffentlichungen (2016: 19 Kinoveröffentlichungen) in Spanien, darunter die französische Komödie ALIBI.COM von Philippe Lacheau, die in den französischen Kinos das Publikum begeisterte (3,4 Mio. Besucher), der von den Filmkritikern gefeierte spanische Film SELFIE von Victor Garcia Leone und RACER AND THE JAILBIRD von Michael R. Roskam. Zudem startet der neue Film LE REDOUTABLE von Michel Hazanavicius, unter anderem bekannt durch THE ARTIST, in den spanischen Kinos. Der Film ist eine Biographie, Drama und Romanze zugleich und erzählt aus Jean-Luc Godards Leben.

E-CINEMA VERÖFFENTLICHUNGEN IN FRANKREICH

Das Unternehmen wird seine Anstrengungen im Bereich e-Cinema fortsetzen mit Filmveröffentlichungen wie beispielsweise des spanischen Kriegsfilms ZONA HOSTILE, oder des britischen Haifilms 47 METERS DOWN. In 2016 brachte das Unternehmen im Bereich e-Cinema insgesamt 4 Filme heraus.

WELTVERTRIEB:

Im Weltvertrieb ist geplant, im Jahr 2017 50 Filme (2016: 36 Filme) zu vertreiben, wie beispielsweise bedeutende Filme wie RAW von Julia Ducournau, ISMAEL’S GHOSTS von Arnaud Desplechin, MARCH OF THE PENGUINS 2 von Luc Jacquet, RACER AND THE JAILBIRD von Michaël R. Roskam, REDOUTABLE von Michel Hazanavicius und der von Wild Bunch International Sales verkaufte RODIN von Jacques Doillon. Des Weiteren ist der Weltvertrieb von JACKIE von Pablo Larrain, KINGS von Denize Gamze Ergüven, UNDER THE SILVER LAKE von David Robert Mitchell (Verkauf: Insiders) geplant. Der Verkauf von 7.19 AM von Jorge Michel Grau oder BELOW HER MOUTH von April Mullen wird von Elle Driver übernommen, der Vertrieb von SAFE NEIGHBORHOOD von Chris Peckover erfolgt durch Versatile.

VERTRIEB VON TV-SERIEN

Wild Bunch TV wird ihre Aktivitäten mit drei neuen TV-Serien (2016: 2 TV-Serien) fortsetzen. Dazu zählen die belgische Drama-Reihe TEAM CHOCOLATE, die von Marc Bryssinck and Filip Lenaerts produziert wurde; die Serie ist von der Séries Mania 2017 für die Kategorie Panorama ausgewählt worden. Daneben wird Wild Bunch TV den Vertrieb der beiden israelischen Serien MAMA’S ANGEL von Keren Weissman und THE EXCHANGE PRINCIPLE von Noah Stollman and Ori Weisbrod übernehmen.

4.3. GESAMTAUSSAGE DES VORSTANDS ZUR ENTWICKLUNG DES KONZERNS SOWIE DER AG

Die Wild Bunch Gruppe bleibt ein Innovationsführer auf dem Film- und Unterhaltungsmarkt. Die europaweite Präsenz und die Aktivitäten zur Erweiterung des Portfolios tragen dazu bei, dass die Wild Bunch Gruppe von der anhaltenden digitalen Revolution profitieren kann und stellen daher wichtige Grundlagen für den zukünftigen Geschäftserfolg dar.

Der Vorstand geht davon aus, dass der Konzern im Jahr 2017 seine Anpassungsfähigkeit an das sich wandelnde Marktumfeld unter Beweis stellen kann und aus den geschaffenen Vorteilen Einnahmen generieren kann. Dies sollte beispielsweise zu einem Umsatzwachstum durch die Aktivitäten von Wild Bunch TV oder zu einer erhöhten Aktivität im elektronischen Direktvertrieb führen.

Das Geschäftsjahr 2015 der Wild Bunch AG war geprägt durch hohe Aufwendungen im Zusammenhang mit den deutschen Tochtergesellschaften. Diese Aufwendungen betrafen insbesondere Abschreibungen auf Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von T€ 2.499 und Aufwendungen auf Verlustübernahme in Höhe von T€ 8.994 und trugen maßgeblich zum Jahresfehlbetrag in Höhe von T€ 16.475 bei. Diese Ergebnisbelastungen haben sich im Geschäftsjahr 2016 nicht wiederholt und darüber hinaus erhöhten sich auch die Erträge aus Gewinnabführungsverträgen von T€ 378 auf T€ 3.044, so dass mit T€ 401 ein leicht positives Ergebnis erzielt werden konnte. Für das Geschäftsjahr 2017 erwartet der Vorstand, dass Erträge aus Konzernumlagen und Gewinnabführungen sowie das Zinsergebnis leicht über dem Vorjahr 2016 liegen. Damit erwartet der Vorstand für 2017 für die Wild Bunch AG auch ein leicht über dem Vorjahr liegendes Jahresergebnis.

Im Konzern waren im Jahresverlauf 2016 die finanziellen Mittel für den Erwerb von Filmen begrenzt (Investitionsvolumen von € 51,9 Mio.). Daher ist das Portfolio an neuen Inhalten für das Jahr 2017 nicht so umfangreich, wie es in früheren Jahren der Fall war.

Folglich erwartet der Vorstand für das Jahr 2017 moderat niedrigere Umsatzerlöse als im Jahr 2016 (€ 122,2 Mio.). Der Umsatzrückgang kann nach Erwartungen des Vorstands durch eine bessere Performance des Portfolios kompensiert werden, die zu einer verbesserten Bruttoergebnismarge führen wird. Der Vorstand rechnet daher mit einem Bruttogewinn für das Jahr 2017 merklich über dem Niveau des Vorjahres (€ 20,1 Mio.) und einem EBIT für das Jahr 2017 etwas über dem Niveau des Vorjahres (€ 3,8 Mio.).

Nach Abschluss des Kreditrahmenvertrages mit revolvierenden Kreditlinien im Umfang von € 30 Mio. im April 2017, wird die Wild Bunch Gruppe in der Lage sein, die Akquisition von Filmrechten auf angemessenem Niveau (geplantes Investitionsvolumen in 2017 von rund € 45 bis 50 Mio.) fortzuführen, und über 2017 hinaus, die Pipeline für 2018 zu stärken und die Bedingungen für ein signifikantes Umsatzwachstum im Jahr 2018 zu schaffen.

5. CHANCEN- UND RISIKOBERICHT

Die Wild Bunch AG hat in erster Linie Holdingfunktion. Die Risiken und Chancen wirken sich daher im Wesentlichen auf Liquidität, die Bewertung von Finanzanlagen und Forderungen sowie über Ergebnisübernahmen und Ausschüttungen aus. Die nachfolgende Betrachtung fokussiert daher auf die Chancen und Risiken aus Konzernsicht.

5.1. RISIKOBERICHT

Grundsätzlich vorgesehene Methodik der Risikofestlegung

Risiken werden aufgrund der Eintrittswahrscheinlichkeit und dem möglichen finanziellen Schadensrisiko bewertet. Das arithmetische Mittel aus der Summe von Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensrisiko ergibt dann eine Relevanz des Gesamtrisikos.

Bei der Risikobewertung werden folgende Klassen von Eintrittswahrscheinlichkeiten berücksichtigt:

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Klasse Eintrittswahrscheinlichkeit
1 sehr gering (0%-25%)
2 gering (25%-50%)
3 mittel (50%-75%)
4 hoch (75%-100%)

Weiterhin werden bei der Risikobewertung folgende Schadensklassen abgegrenzt:

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Klasse Auswirkung
1 0,01 Mio. EUR - 0,5 Mio. EUR Relevant
2 >0,5 Mio. EUR Bedeutend

Risiken, die der Schadensklasse 2 zuzuordnen sind und eine Eintrittswahrscheinlichkeit der Klasse 3 oder 4 haben, werden als wesentliche Risiken klassifiziert und dargestellt. Der Prozess der Risikoerfassung und -klassifizierung ist derzeit noch nicht vollständig abgeschlossen. Dies ist für das zweite Halbjahr 2017 vorgesehen.

Einzelrisiken wie Fremdwährungsrisiken, Zinsänderungsrisiken und insbesondere Risiken aus der Verwertung von Filmen werden fortlaufend überwacht. Eine Zusammenführung zu einem den Gesamtkonzern umfassenden Risikomanagementsystem einschließlich eines Risikofrüherkennungssystems gemäß § 91 Abs. 2 AktG erfolgte 2015 noch nicht.

2015 war geprägt durch erste Maßnahmen der Zusammenführung der unterschiedlichen Planungs- und Reportingsysteme nach dem Unternehmenszusammenschluss. Eine Vervollständigung und Vereinheitlichung der wesentlichen Komponenten des Risikomanagementsystems ist für 2017 geplant.

Im Folgenden werden die Risiken in der Regel in der Reihenfolge ihrer Priorität für den Konzern dargestellt. Ansonsten gibt es derzeit noch keine risikoorientierte Quantifizierung.

5.1.1. MARKT- UND GESCHÄFTSRISIKEN

Die Geschäftsmodelle sind davon abhängig, den Geschmack der Kunden zu treffen, deren Nutzungsverhalten zu verstehen und zeitnah auf Veränderungen zu reagieren

Aufgrund der technischen Möglichkeiten zur Erstellung illegaler Filmkopien und dem fehlenden rechtlichen Schutz gegen Verletzungen des Urheberrechts besteht ein Risiko von Umsatzverlusten.
Marktveränderungen im Home-Entertainment-Bereich sind insbesondere gekennzeichnet durch die Digitalisierung mit einem Anstieg bei zusätzlichen Angeboten und Verbreitungsformen, die zu ständigen Veränderungen der Mediennutzung führen können.

Durch gezielte Marktforschung und Nutzungsanalysen versucht die Wild Bunch Gruppe, zukünftige Trends zu antizipieren. Durch die Erarbeitung verbraucherfreundlicher Programme und Stoffe wird die Attraktivität der Produkte erhöht. Die Auswirkungen der Piraterie werden durch Lobbying, Sensibilisierungskampagnen und die konsequente Verfolgung von Verstößen reduziert, um Umsatzverluste abzumildern. Der Vorstand erwartet, dass neue rechtliche Rahmenbedingungen zu einer Verbesserung bei der Nettorisikosituation führen.

Zugriff auf Lizenzen und Stoffe

Bei der Produktion von Kinofilmen sind der Zugang und Erwerb von Rechten an literarischen Vorlagen, Verwertungsrechten und Drehbüchern sowie der Abschluss von Verträgen mit Regisseuren und Schauspielern wichtige Faktoren. Daher arbeiten die Produktionseinheiten innerhalb der Wild Bunch Gruppe eng mit renommierten und erfahrenen Drehbuchautoren, Regisseuren und Produzenten im In- und Ausland zusammen, die über großes Know-how bei der Produktion von Kinofilmen verfügen und einen hervorragenden Ruf bei öffentlichen Filmförderinstitutionen genießen.
Fremdproduktionen werden im Allgemeinen auf den jeweiligen Filmmärkten erworben. Die gezahlten Preise sind dabei abhängig von dem jeweiligen Projekt und dem spezifischen Markt. Normalerweise ist ein Film zu diesem Zeitpunkt noch nicht fertiggestellt, so dass die Rechte zur Finanzierung auf Basis des Drehbuchs oder einer Skizze im Voraus verkauft werden. Vom Erwerb bis zur tatsächlichen Lieferung des Films können bis zu zwei Jahre vergehen. Werden hier Filme zu einem hohen Preis gekauft, kann sich dies negativ auf die Geschäftstätigkeit der Gruppe sowie ihre Finanz- und Ertragslage auswirken, wenn sich der Kauf als Fehlschlag herausstellt.

Einerseits werden diese Risiken durch die ausgeprägte und langjährige Erfahrung der Mitarbeiter im Bereich Rechte- und Lizenzeinkauf in den jeweiligen Tochtergesellschaften beobachtet. Andererseits wird auch die Entwicklung von Eigenproduktionen und Koproduktionen ausgebaut, um eine gewisse Unabhängigkeit von Rechten Dritter zu schaffen. Die Wild Bunch Gruppe spielt eine wichtige Rolle als führender unabhängiger paneuropäischer Co-Produzent und Verleiher.

Fremdproduktionen werden aus Finanzierungsgründen im Voraus noch vor Fertigstellung des Films verkauft. Es dauert bis zu zwei Jahre vom Kauf bis zur tatsächlichen Lieferung des Films. Back-up-Verkäufe sollen daher die Unsicherheit in der Planungsperiode reduzieren.

Wild Bunch Gruppe steht im Hinblick auf den Vertrieb seiner Produkte in einem intensiven Wettbewerb

Die Planung des Konzerns unterstellt bestimmte Marktanteile sowie Besucherzahlen bzw. Erlöse aus den übrigen Auswertungsstufen. Werden diese Annahmen nicht aufeinander abgestimmt, kann auch der geplante Umsatz nicht erreicht werden. Es besteht auch die Gefahr, dass die Kostenstruktur nicht rechtzeitig angepasst werden kann. Die folgenden Faktoren sind in diesem Zusammenhang zu beachten:

Marktveränderungen in den Bereichen Kino oder Home-Entertainment, wie zurückgehende Zuschauerzahlen und wachsende Konkurrenz, könnten mit einem Rückgang der Preise für Produktionen und lizenzierte Produkte verbunden sein. Das Auslaufen von Rahmenvereinbarungen oder eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation der Lizenznehmer kann zu fallenden Verkaufspreisen für Lizenzen führen und damit den Wert der vorhandenen Filmrechte bedrohen.
Ein starkes Wettbewerbsumfeld könnte zu sinkenden Margen im Kinoverleih führen.

Die Diversifizierung der Gruppe auf unterschiedliche Produkte und Märkte reduziert das Wettbewerbsrisiko in einem einzelnen Bereich/Segment. Da insbesondere Marktanteile und Zuschauerzahlen Schlüsselfaktoren für erzielte Umsätze sind, ist Wild Bunch bestrebt, attraktive Programminhalte für TV-Sender und andere Plattformen sowie für seine Filme und TV-Serien zu finden, um deren Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, das Profil zu schärfen und die Attraktivität der Produkte durch höhere Marketingausgaben zu steigern.

Wild Bunch Gruppe ist abhängig von Kunden und Geschäftspartnern

Beim direkten Vertrieb besteht eine Abhängigkeit von den großen deutschen, französischen, italienischen und spanischen TV-Sendern, IPTV-Anbietern, VOD/SVOD-Plattformen und DVD-Händlern. Ein beträchtlicher Teil der investierten Mindestgarantie wird abgedeckt durch Sublizenz-Vertriebsrechte für Filme und TV-Serien. Die erzielbaren Margen können aufgrund der starken Position dieser Sender oder Plattformen niedriger als geplant ausfallen.
Beim internationalen Vertrieb besteht eine Abhängigkeit von guten Geschäftsbeziehungen mit weltweit aktiven Film-Verleihern. Dies betrifft insbesondere die uneingeschränkte Achtung und Umsetzung der unterzeichneten Verträge, das heißt die Abnahme des gelieferten Materials bei der Lieferung, Zahlung von Raten und angemessene Marketingausgaben und -aktivitäten bei der Veröffentlichung eines Films.

Eine vorzeitige Beendigung einzelner Vereinbarungen könnte aufgrund der Suche nach neuen Partnern und der Etablierung neuer Strukturen höhere Kosten nach sich ziehen. Beziehungen mit Kunden und Geschäftspartnern sind daher eine zentrale Managementaufgabe. Die Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen und die Qualität der gelieferten Waren und erbrachten Leistungen werden in regelmäßigen Abständen überprüft.

Die globale wirtschaftliche Lage eines Landes kann den wirtschaftlichen Status der Filmverleiher, die Filme erwerben, kurzfristig negativ beeinflussen (Abwertung der lokalen Währung, Insolvenzrisiken usw.).

5.1.2. BETRIEBSRISIKEN

Risiken beim Filmeinkauf

Es besteht nach wie vor eine hohe Konkurrenz um attraktive Filme. Darüber hinaus besteht beim Filmeinkauf sowohl ein quantitatives (bezogen auf die Höhe der zu entrichtenden Lizenzzahlung) als auch ein qualitatives Risiko (Attraktivität des Films bei der Auswertung).
Risikomindernd wirkt hier insbesondere ein Einkaufsgenehmigungsprozess der Gruppe. Zudem werden unterstützend Einkaufskalkulationen eingesetzt, um die Prognosequalität zu erhöhen. Durch Vorabverkäufe von TV-Lizenzen und DVD-Erlösvorschüsse wird versucht, das Risiko beim Filmeinkauf bereits zum Zeitpunkt des Einkaufs zusätzlich zu reduzieren.

Abhängigkeit von Fördermitteln

Eine ungünstige Veränderung der Förderrichtlinien bzw. die (teilweise) Nichtgewährung geplanter Fördermittel könnte bei der Gesellschaft zu einer Finanzierungslücke bei Eigen- und Co-Produktionen führen, die durch sonstige freie Mittel oder durch eine Änderung der mittelfristigen Produktionsplanung gedeckt werden müsste bzw. die Ergebnisbeiträge einzelner Filme negativ beeinflussen würde. Dasselbe gilt für eine Änderung der Richtlinien der Vertriebsförderung.
Ferner besteht das Risiko, dass bestimmte Auszahlungs- bzw. Verwertungsvoraussetzungen nicht eingehalten werden. Ein Verstoß gegen diese Regelungen kann die Verpflichtung zur Rückzahlung der entsprechenden Fördermittel zur Folge haben.

5.1.3. FINANZIELLE, BILANZIELLE UND STEUERLICHE RISIKEN

Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit unterliegt die Wild Bunch Gruppe in finanzieller Hinsicht vor allem einer Reihe von Finanzierungs-, Liquiditäts- und Zinsrisiken.

Bestandsgefährdende Liquiditätsrisiken

Die Gruppe benötigt zur Erfüllung ihrer finanziellen Verbindlichkeiten liquide Mittel, die sie teilweise aus dem laufenden Geschäft und teilweise aus Finanzierungen generiert. Liquiditätsrisiken ergeben sich, wenn Zahlungsverpflichtungen des Konzerns nicht oder nicht rechtzeitig durch vorhandene Liquidität oder entsprechende Kreditlinien nachgekommen werden kann. Das größte Liquiditätsrisiko entsteht für die Gruppe durch mangelnden Zugang zu liquiden Mitteln. Dies kann insbesondere dann vorliegen, wenn Garantie- oder Rahmenkreditverträge von Banken oder Investoren abgesagt, gekündigt oder nicht verlängert werden.

Die Möglichkeit einer Absage der Auszahlung eines Rahmenkreditvertrages besteht, wenn die Wild Bunch Gruppe bestimmte, von einer finanzierenden Bank aufgestellte Auszahlungskonditionen endgültig und dauerhaft nicht erfüllen kann. Die Möglichkeit einer Kündigung einer Kreditlinie besteht grundsätzlich während der gesamten Dauer der Laufzeit der Kreditlinie, sofern sich der Kreditnehmer im Zustand der Nichterfüllung („Default“) befindet und soweit dieser nicht innerhalb einer bestimmten Frist für den Kreditnehmer heilbar ist. Der Konzern ist solchen Default-Risiken und damit mittelbar Liquiditätsrisiken im Rahmen der in Anspruch genommenen Finanzierungen ausgesetzt. Dies insbesondere deshalb, da in komplexen Finanzierungen gewisse wirtschaftlichobjektivierbare Anforderungen an den Kreditnehmer nicht nur im Zeitpunkt des Abschlusses der Kreditlinie gestellt werden, sondern eine vertraglich festgelegte wirtschaftliche Verfassung vom Kreditnehmer über die Dauer der Laufzeit auch zu erhalten ist. Diese wird während der Vertragslaufzeit in regelmäßigen Abständen durch die Überprüfung der Einhaltung bestimmter Finanzkennzahlen („Financial Covenants“) überwacht. Eine anlässlich der Überprüfung der Financial Covenants festgestellte wesentliche Verschlechterung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens kann demnach zu einem Default führen und den Kreditgeber zur Kündigung der Kreditvereinbarung berechtigen.

Die Absage angestrebter oder die Kündigung bestehender Garantie- oder Rahmenkreditverträge hätte zur Folge, dass die Wild Bunch Gruppe auch unter Berücksichtigung der freien Betriebsmittelkredite gezwungen wäre, weiteres Fremdkapital auf dem Kapitalmarkt oder von Banken aufzunehmen, um kurzfristig oder mittelfristig neue Projekte zu finanzieren oder bestehende finanzielle Verbindlichkeiten zu refinanzieren.

Es besteht daher das Risiko, dass im Falle einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der Gruppe weitere Mittel nicht, nicht in ausreichendem Maße oder nur zu ungünstigeren Bedingungen verfügbar sind. Wenn die Wild Bunch Gruppe die entsprechenden Darlehen nicht bei Fälligkeit bedienen kann besteht ein Risiko, dass die jeweiligen Kreditgeber die zur Verfügung gestellten Sicherheiten verpfänden.

Zur Absicherung der kurz- und mittelfristigen Finanzierung hat die Wild Bunch Gruppe im April 2017 einen Rahmenkreditvertrag mit revolvierenden Kreditlinien im Umfang von € 30 Mio. mit einer Bank abgeschlossen (vgl. Abschnitt 3 des Nachtragsberichts). Während der Laufzeit dieser Finanzierung wird der uneingeschränkte Zugang zu Mitteln aus dem Darlehen davon abhängen, dass die Wild Bunch Gruppe auf monatlicher sowie vierteljährlicher Basis das Erreichen von im Rahmenkreditvertrag zugesicherten wirtschaftlichen Kennzahlen berichtet und nachweist.

Um die Berichtspflichten aus diesem Vertrag zu erfüllen hat der Vorstand eine Restrukturierung des Finanzwesens eingeleitet, deren Abschluss im Geschäftsjahr 2017 erwartet wird. Die Financial Covenants beziehen sich im Wesentlichen auf folgenden key performance ratios: EBITDA-Ratio, d.h. konsolidiertes EBITDA im Verhältnis zu den Umsatzerlösen, die Liquidity-Ratio, d.h. das Volumen der zugänglichen Finanzierungsquellen im Vergleich zu erwarteten Finanzierungsbedarf, die Leverage-Ratio, d.h. das Verhältnis von Net-Debt zu konsolidiertem EBITDA und eine Garantie auf einen Minimumwert für das bilanzielle Eigenkapital der Gesellschaft (balance sheet equity). Der Vorstand geht davon aus, dass die genannten Financial Covenants bei Zugrundelegung der im Business Plan dargestellten Entwicklung des Unternehmens eingehalten werden und somit dem Unternehmen keine Liquiditätsrisiken erwachsen. Dies insbesondere deshalb, da der Vorstand in den Verhandlungen der Finanzierung Financial Covenants durchgesetzt hat, von denen er aufgrund der Planungen annehmen kann, dass diese einhaltbar sind. Der Vorstand kann gleichzeitig jedoch nicht vollständig ausschließen, dass insbesondere die Einhaltung der EBITDA-Ratio und des Equity-Mimimums gewissen Risiken unterliegen. Zur Erreichung der EBITDA-Ratio ist die vollständige Umsetzung der geplanten Investitionen in 2017 nötig, deren Vornahme wiederum selbst von ausreichendem Liquiditätszugang des Unternehmens abhängt. Eine Gefahr, dass die EBITDA-Ratio nicht eingehalten wird, erwächst der Wild Bunch Gruppe insbesondere dann, wenn das konsolidierte EBITDA bei 12-monatiger rollierender rückwärtiger Betrachtung weniger als 35% der Umsatzerlöse im Betrachtungszeitraum entspricht. In Hinblick auf das Equity-Minimum besteht das Risiko, dass der bilanzierte Unternehmenswert (Goodwill) nicht in dem Maße wie vom Vorstand angenommen zum Gesamtwert des Unternehmens beiträgt und eine Wertminderung erfasst werden muss, die sich entsprechend auf das Eigenkapital des Konzerns auswirkt. In diesem Zusammenhang könnte signifikanter außerplanmäßiger Abschreibungsbedarf auf den Goodwill dazu führen, dass das Equity-Minimum unterschritten würde. Auf covenant-gefährdende Veränderungen des Eigenkapitals kann die Wild Bunch AG jedoch mit der Durchführung von Kapitalmaßnahmen aus genehmigten Kapital reagieren. Letzteres setzt allerdings die erfolgreiche Ansprache und das Interesse von Investoren voraus. Derartige Kapitalmaßnahmen sind im Umfang von bis zu 10% des Grundkapitals formfrei und somit auch kurzfristig möglich.

Bei Eintritt der Verletzung vertraglichen Financial Covenant („Default“) besteht ein bestandsgefährdendes Liquiditätsrisiko für die Wild Bunch Gruppe, allerdings folgt aus Sicht des Vorstands nicht zwingend die Realisierung dieses Risikos. Denn zwar greift nach Feststellung der Verletzung ein Vertragsregime („Acceleration“), nach welchem dem Kreditgeber die Möglichkeit eingeräumt ist, weiteren Mittelabruf zu unterbinden und die Finanzierung insgesamt fällig zustellen. Üblicherweise ist dies jedoch nur ultima ratio, sofern und soweit Anpassungen der Finanzierung (teilweise mit nachteiliger Kostenstruktur für den Kreditnehmer), vorangehende einvernehmliche Lösungsversuche mit den Kreditgebern nicht zum Erfolg führen.

Ferner setzt die Fortführung des Konzerns voraus, dass im Zeitraum bis zum 30. September 2018 die Aufnahme weiterer Mittel von € 50 Mio. bis € 60 Mio. vorrangig zur Refinanzierung bestehender Kreditverbindlichkeiten der französischen Gesellschaften im Rahmen einer Erweiterung der Finanzierung mit Bank Leumi oder einer anderweitigen Finanzierung gelingt.

Zusammenfassung bestandsgefährdendes Risiko

Der Konzern hat im April 2017 einen Rahmenkreditvertrag im Umfang von bis zu EUR 30 Mio. abgeschlossen. Dieser kann durch die Bank im Fall der Verletzung von vereinbarten Financial Covenants (u.a. EBITDA-Ratio und Equity Minimum) fällig gestellt werden. Der Vorstand geht nach der derzeitigen Planung davon aus, die Financial Covenants zu erfüllen. Darüber hinaus bestehen weitere vertragliche Berichtspflichten, bei deren Verletzung die Bank die gewährten Kredite ebenfalls fällig stellen kann. Diese vertraglichen Berichtspflichten umfassen auch die Vorlage eines Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2016, der mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen ist. Insbesondere im Falle einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der Gruppe besteht das Risiko, dass die Financial Covenants nicht eingehalten werden können. Ferner ist das Risiko nicht auszuschließen, dass der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2016 nicht mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen wird und die Bank ihr daraus resultierendes Recht zur Fälligstellung des Kredits ausüben wird. Die Fortführung des Konzerns hängt in diesen Fällen dann davon ab, dass die Aufnahme weiterer Mittel im erforderlichen Umfang gelingt. Ferner setzt die Fortführung des Konzerns voraus, dass im Zeitraum bis zum 30. September 2018 die Aufnahme weiterer Mittel von € 50 Mio. bis € 60 Mio. vorrangig zur Refinanzierung bestehender Kreditverbindlichkeiten der französischen Gesellschaften im Rahmen einer Erweiterung der Finanzierung mit Bank Leumi oder einer anderweitigen Finanzierung gelingt.

Risiko aus default der Anleihe 2016/19

Von der Wild Bunch AG herausgegebene Teilschuldverschreibungen sind im Umfang von 18 Millionen Euro gezeichnet. Die Wild Bunch AG leistet während der Laufzeit der Anleihe auf die ausgegebenen Teilschuldverschreibungen zum Ende eines jeden Quartals Zinsen. Der Vorstand hält das Risiko eines Zinsausfalls und einer damit möglicherweise verbundenen Kündigung der Anleihe oder deren Nichtrückzahlung für äußerst gering, insbesondere deshalb da alle bisherigen Zinszahlungen in voller Höhe und ohne Verzögerungen geleistet worden sind. Es kann jedoch nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass sich zu einem späteren Zeitpunkt das Risiko der Kündigung der Anleihe wegen defaults erhöht oder materialisiert.

Wertminderung von Vermögenswerten

Die Gruppe hält zum Stichtag erhebliche finanzielle und nicht finanzielle Vermögenswerte wie zum Beispiel Filmvermögen.
Für Goodwill, das Filmvermögen und bestimmte finanzielle Vermögenswerte der Gruppe werden jährlich und sofern unterjährig Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen, Impairment-Tests durchgeführt. Die Berechnung des Bewertungsansatzes erfolgt dort, wo kein Marktwert verfügbar ist, anhand von Schätzungen und Annahmen des Managements. Diese beruhen auf dem jeweils aktuell verfügbaren Kenntnisstand.
Die tatsächliche Entwicklung, die häufig außerhalb des Einflussbereichs der Gesellschaft liegt, kann die getroffenen Annahmen überholen und dazu führen, dass auch in Zukunft außerplanmäßige Abschreibungen auf Vermögenswerte des Unternehmens vorgenommen werden müssen und eine Anpassung der Buchwerte erfordern. Dies kann sich negativ auf das Ergebnis und das Eigenkapital auswirken.

Währungsrisiken

Währungsrisiken bestehen vor allem gegenüber dem US-Dollar. Der überwiegende Teil der auf den internationalen Filmmärkten erworbenen Filmrechte wird in US-Dollar bezahlt. Die bei der Auswertung erzielten Erlöse fallen dagegen überwiegend in Euro an.
Schwankungen des Euro-US-Dollar-Wechselkurses können Auswirkungen auf die Ertragslage haben und sowohl zu Wechselkursgewinnen als auch zu Wechselkursverlusten führen.
Die Gruppe ist bestrebt, das Währungsrisiko durch den Einsatz geeigneter derivativer Finanzinstrumente wie Währungsoptionen und Devisentermingeschäfte zu reduzieren. Ein entsprechender Prozess kam im Geschäftsjahr 2015 zur Anwendung. Es ist jedoch nicht sichergestellt, dass die Währungssicherungsmaßnahmen der Gruppe ausreichend sind und die Wild Bunch Gruppe kann nicht gewährleisten, dass sich Schwankungen der Wechselkurse nicht nachteilig auf das Ergebnis auswirken.

Kreditrisiken

Ein Kreditrisiko besteht, wenn ein Schuldner eine Forderung nicht bzw. nicht fristgerecht begleichen kann. Das Kreditrisiko umfasst sowohl das unmittelbare Adressenausfallrisiko als auch die Gefahr einer Bonitätsverschlechterung.
Potenziellen Ausfallrisiken auf Forderungen wird durch regelmäßige Bewertung und bei Bedarf durch Bildung von Wertberichtigungen kontinuierlich Rechnung getragen.
Die Forderungen werden dementsprechend gemanagt und es werden Bonitätsprüfungen der Kunden durchgeführt.

Zinsänderungen

Das Zinsänderungsrisiko liegt in erster Linie im Bereich von Finanzverbindlichkeiten. Bei der Gruppe bestehen variabel verzinsliche kurz- und langfristige Finanzverbindlichkeiten in Höhe von T€ 64.701 (VJ: T€ 70.682). Von einer Zinssicherung wurde im Geschäftsjahr 2015 abgesehen.

Risiken im Rahmen zukünftiger Steuerprüfungen

Die Wild Bunch AG ist der Auffassung, dass die innerhalb der Gruppe erstellten Steuererklärungen vollständig und korrekt abgegeben wurden. Dennoch besteht das Risiko, dass es aufgrund abweichender Betrachtungsweisen von Sachverhalten durch die Steuerbehörden zu Steuernachforderungen kommen könnte. Sollte es zu abweichenden Steuerfestsetzungen kommen, könnte sich dies negativ auf die Ertragslage auswirken.

5.1.4. RECHTLICHE RISIKEN

Risiken aus Rechtsstreitigkeiten

Als internationales Unternehmen ist die Wild Bunch Gruppe einer Reihe von rechtlichen Risiken ausgesetzt. Hierzu zählen insbesondere Risiken aus den Bereichen Urheberrecht, Gesellschaftsrecht, Wertpapierhandelsrecht und Arbeitsrecht. Die Ergebnisse von gegenwärtig anhängigen bzw. künftigen Verfahren können oft nicht mit Sicherheit vorausgesagt werden, so dass aufgrund von gerichtlichen oder behördlichen Entscheidungen oder der Vereinbarung von Vergleichen Aufwendungen entstehen können, die nicht oder nicht in vollem Umfang durch Versicherungsleistungen gedeckt sind und sich erheblich nachteilig auswirken könnten.

Im Rahmen der juristischen Unterstützung der operativen Geschäftstätigkeit werden rechtliche Risiken identifiziert und bezüglich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und potenziellen Auswirkung qualitativ und quantitativ bewertet.

Verstöße gegen das Urheberrecht

Die modernen technischen Möglichkeiten, illegale Filmkopien herzustellen, können zu einer Verletzung der Urheberrechtsgesetze führen.
Internet-Piraterie in Kombination mit komplexen Technologien könnte zu Verlusten führen, wenn keine geeigneten Gegenmaßnahmen ergriffen werden.

Risiken aus Garantiegewährung

Im Jahr 2008 hat die damalige Senator Gruppe ein Filmrechtepaket an die MPG Secure Tow LLC (MPG II) veräußert. Zur Finanzierung des Filmrechteerwerbs hat MPG II seinerzeit ein Darlehen aufgenommen. Senator sowie diverse Tochtergesellschaften haben im Rahmen der Finanzierung verschiedene Garantien, u. a. im Hinblick auf die Abwicklung der Filmrechteauswertung, abgegeben. Es kann derzeit nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass insbesondere die Wild Bunch AG unter den Garantien auf Zahlung in Anspruch genommen werden. Dies könnte erhebliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Wild Bunch Gruppe haben.

Regulatorische Risiken

Die Geschäftsaktivitäten der Wild Bunch Gruppe als paneuropäischem Unternehmen sind Gegenstand von Regulierung und rechtlichen Rahmenbedingungen in den an den Geschäftssitzen der Konzerngesellschaften geltenden Rechtsordnungen und auf europäischer Ebene. Unvorhergesehene Veränderungen der regulatorischen oder rechtlichen Rahmenbedingungen können daher auch Auswirkungen auf einzelne Geschäftsaktivitäten der Gesellschaft haben. Operative Geschäftsaktivitäten der Wild Bunch Gruppe sind regulatorischen Risiken daher insbesondere ausgesetzt, soweit diese die Herstellung und den Vertrieb von Filmen und Medieninhalten betreffen. Das Unternehmen ist über seine Führungskräfte und Mitarbeiter in Interessen- und Fachverbänden vertreten, um eine bestmögliche Berücksichtigung seiner Interessen zu erreichen.

In Deutschland führte beispielweise eine im März 2017 in Kraft getretene Änderung im Urhebervertragsrecht dazu, dass zukünftig eine höhere Beteiligung von Kreativen am kommerziellen Erfolg von Filmproduktionen angenommen werden muss, soweit sich der Erfolg als überdurchschnittlich herausstellt. Zur Substantiierung möglicher Ansprüche wird den Kreativen zudem ein Auskunftsrecht gegen den Filmverleiher über die mit dem Film erzielten Erlöse eingeräumt, was in einem höheren Verwaltungsaufwand münden könnte.

Insgesamt lässt sich an dieser Stelle unterstreichen, dass der Schutz lokaler Kulturgüter, wozu auch Filme gehören, und lokaler Unternehmen, die im Unterhaltungssektor tätig sind, ein wichtiges und kontinuierliches Ziel der nationalen und europäischen Regulierung ist.

Zusammengefasst werden regulatorische Risiken oder Risiken aus dem rechtlichen Umfeld für die Gesellschaft daher als gering und wenn auftretend als handhabbar eingestuft

Risiken aus behördlichem Verfahren

Im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des Halbjahresberichts 2016 zum 21. März 2017, ist es derzeit nicht auszuschließen, dass gegen die Wild Bunch AG ein behördliches Bußgeldverfahren der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAfin) eröffnet wird.

5.2. CHANCENBERICHT

5.2.1. CHANCENMANAGEMENT

Analog zum Risikomanagement verfolgt die Wild Bunch Gruppe mit dem Chancenmanagement das Ziel, die strategischen und operativen Ziele rasch und effizient umzusetzen. Chancen können sich in allen Bereichen ergeben. Deren Identifikation und zielgerichtete Nutzung ist eine Management-Aufgabe, die in die alltäglichen Entscheidungen mit einfließt. Ein wesentlicher Bestandteil im strukturierten Umgang ist die umfassende Marktforschung.

5.2.2. ANGABEN ZU INDIVIDUELLEN CHANCEN

Entsprechend der Definition des Risikoberichts definiert die Wild Bunch Gruppe eine Chance als eine mögliche künftige Entwicklung oder ein zukünftiges Ereignis, das zu einer positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen kann. Das bedeutet, dass Ereignisse, die bereits in die Budget- oder Mittelfristplanung eingegangen sind, nach dieser Definition keine Chance darstellen und in diesem Bericht nicht behandelt werden.

Die Wild Bunch Gruppe sieht Chancen in der Auswertung und Entwicklung von bereits gesicherten Lizenzen, Formaten und Stoffen sowie der Einbindung in ein ausgeprägtes internationales Netzwerk

Die Wild Bunch-Gruppe, die zu einer führenden paneuropäischen Filmgesellschaft geworden ist, besitzt angesichts dieser neuen Gruppenstruktur eine Vielzahl an Nutzungs- und/oder Vermarktungsrechten (vor allem Filmrechte und Stoffe), die teilweise deutlich über den Planungszeitraum hinausgehen. Sowohl das Image der Gruppe sowie die Aufrechterhaltung und Pflege eines ausgeprägten Netzwerks fördern den Zugang zu diesen Rechten auch in der Zukunft.

Die Auswertung dieser Rechte kann die Attraktivität und damit die Reichweite der Vermarktungsplattformen stärker als erwartet erhöhen, was zu zukünftigen Umsätzen führen würde, die höher als geplant ausfallen. Attraktive Stoffe und Filmrechte können den Kundengeschmack übermäßig antizipieren, was über die gesamte Verwertungskette hinweg zu Umsätzen führen könnte, die höher sind als geplant ausfallen würden.

Die Wild Bunch Gruppe sieht Chancen, in der Stärkung ihrer Marktposition, unter anderem in den Verhandlungen mit Rechteinhabern, Produzenten, Schauspielern und Kunden

Infolge des erfolgreichen Zusammenschlusses von Wild Bunch S.A. und Senator, sowie der dadurch deutlich stärkeren Marktposition, können Synergien erzielt werden, die höher ausfallen als angenommen. Dies gilt insbesondere auf Einkauf-, Kosten- und Finanzierungsseite. So können durch die deutlich gesteigerte Unternehmensgröße und die internationale Aufstellung zum Beispiel Rechte und Verträge mit Rechteinhabern möglicherweise zu Bedingungen erworben werden, die aufgrund der stärkeren Verhandlungsposition weit vorteilhafter sind, als ursprünglich erwartet. Im Zuge dessen kann auch der Zugang zu und die Förderung von jungen Talenten zu geschäftlichen Chancen führen, die in den heutigen Planungen noch keine Berücksichtigung finden.

Die Wild Bunch Gruppe sieht Chancen in der zunehmenden Digitalisierung und dem damit verbundenen veränderten Mediennutzungsverhalten

Der Medienkonsum ändert sich aufgrund der zunehmenden Digitalisierung. Nach Angaben des PwC Media Outlook 2015 wird beispielsweise die elektronische Verbreitung von Videoinhalten die Käufe und Ausleihungen von DVDs und Blu-rays in den kommenden Jahren als zweitgrößte Einnahmequelle ablösen. Die Wild Bunch Gruppe entwickelt ihr Geschäftsmodell stetig weiter und arbeitet an der Einführung neuer direkter Vertriebswege. Aufgrund des zunehmenden Digitalisierungsdrucks wird das E-Cinema zu einem neuen Vertriebskanal für „Eventfilme“ bzw. FilmoTV als neuer Vertriebskanal für den französischen VOD/SVOD Service der Gruppe. Zusätzlich hat die Gruppe aktiv neue Wege der Lizenzierung und Vermarktung ihrer Rechte entwickelt, die dank von Vereinbarungen mit digitalen Vertriebspartnern neue digitale Vermarktungsmöglichkeiten bieten bzw. Produktionen für internationale und nationale Anbieter wie Netflix beinhalten. Die paneuropäische Positionierung mit Filmen und TV-Serien, sowie ihre starke und bekannte Marke verleiht der Wild Bunch Gruppe eine starke Position in der Medienbranche.

Die Wild Bunch Gruppe sieht Chancen dank der erneuten starken Anziehungskraft von Fernsehdiensten für Zuschauer, Nutzer und Werbetreibende

Aus Kundensicht bleibt Fernsehen eine Hochburg der Medien im Bereich Filmentertainment. Heute zeichnet sich die hohe Attraktivität von Fernsehen nicht nur dadurch aus, dass Werbetreibende eine größere Reichweite innerhalb eines kurzen Zeitraums erzielen und ihren Bekanntheitsgrad steigern können, sondern auch dadurch, dass sich Fernsehen selbst neu erfunden hat und es gelungen ist, sich von einer linearen zu einer nicht linearen Programmgestaltung zu entwickeln. Dabei wird ein jüngeres, flexibleres und unabhängigeres Publikum angezogen und bedient, das ständig nach neuen Produkten verlangt. Online-Fernsehen kombiniert mithilfe unzähliger Möglichkeiten der individualisierten Werbung die Sender-Kapazitäten einer intensivierten Werbung mit dem Bedürfnis des Publikums nach einer breiteren Palette an Qualitätsprodukten. Die höheren Werbeeinnahmen sollten die Akquisitionstätigkeiten des Netzwerkes weiterhin erhöhen, um so die Nachfrage des Publikums nach neuen Produkten zu bedienen. Der Vorstand ist der Auffassung, dass die Gründung der Wild Bunch TV, einer firmeninternen Co-Produktions- und Marketingeinheit für internationale Fernsehsendungen, die sich auf die Anforderung des Fernsehdienstmarktes konzentriert, bedeutende Chancen ergeben könnten. Nach bereits erfolgreicher Produktion und Verkauf von zwei international attraktiven TV-Serien, sieht das Management auch Chancen weitere TV-Serien, die von der Einheit entwickelt werden über Plan zu vertreiben.

Die Wild Bunch Gruppe sieht Chancen in der weiteren Internationalisierung des Geschäfts

Die Wild Bunch Gruppe ist derzeit in den meisten wichtigen europäischen Filmmärkten (Deutschland/Österreich, Frankreich, Italien und Spanien) vertreten. Neben der weiteren Durchdringung dieser Kernmärkte bietet die Expansion in neue Märkte Chancen, die möglicherweise größer sind als das Unternehmen derzeit plant. Andere bedeutende Chancen könnten sich aus den sich schnell entwickelnden Regionen wie China, Indien oder Südamerika ergeben. In Abhängigkeit davon, wie diese möglichen Markteintritte erfolgen, könnten diese Maßnahmen zu höheren Umsätzen als geplant führen. Mit der Gründung des China Europa Filmfonds (CEFF) und folglich mit der Schaffung von einzigartigen Bedingungen für die Entwicklung und Finanzierung von chinesisch-europäischen Gemeinschaftsproduktionen wurden attraktive Bedingungen im chinesischen Kernmarkt geschaffen, die zu zusätzlichen Wachstumschancen führen könnten.

Die Wild Bunch Gruppe sieht Chancen in weiteren Kooperationen und Unternehmenszusammenschlüssen

Bedeutende Synergien sowie eine intensivierte oder beschleunigte Internationalisierung der Geschäftstätigkeiten könnten sich aus Akquisitionen und Zusammenschlüssen ergeben, die beispielsweise noch nicht in den derzeitigen Planungen enthalten sind. Darüber hinaus könnten der Umfang und die Nutzung der bestehenden Filmbibliothek durch neue Vertriebskanäle als Ergebnis von M&A-Transaktionen gestärkt werden. Die Erfahrungen und die Reputation des Managements der Gruppe ermöglichen es dem Unternehmen, eine aktive Rolle in der Zusammenführung von Filmvertreibern und Produzenten zu spielen.

5.3 GESAMTRISIKOEINSCHÄTZUNG

Auf Basis der vorliegenden Informationen und der Einschätzungen, insbesondere der Eintrittswahrscheinlichkeiten, der maximalen Schadenshöhe und der Wirkung der getroffenen Gegenmaßnahmen gelangt der Vorstand der Wild Bunch AG zu der Überzeugung, dass neben den in Abschnitt 5.1.3 dargestellten bestandsgefährdenden Risiken aktuell keine Risiken bekannt sind, die einen den Bestand des Konzerns gefährdenden Charakter aufweisen. Dies gilt für die Risiken im Einzelnen sowie auch deren Gesamtheit, sofern sich die Auswirkung der Gesamtheit sinnvoll simulieren oder anderweitig abschätzen lässt.

Sollten sich jedoch die erwarteten Ergebnisbeiträge von erworbenen und noch zu erwerbenden Filmverwertungsrechten nicht wie geplant entwickeln und das operative Geschäft der Tochtergesellschaften deutlich hinter den Erwartungen zurückbleiben, hängt die Fortführung der Gesellschaft im bisherigen Geschäftsumfang trotz der abgeschlossenen Finanzierungsverträge wesentlich davon ab, dass die Aufnahme weiterer Mittel über die unter 5.1.3 genannten, im Wesentlichen zur Refinanzierung bestehender Kreditverbindlichkeiten der französischen Gesellschaften notwendigen 50-60 Millionen Euro hinaus gelingt.

Der Vorstand ist der Überzeugung, dass die getroffenen Maßnahmen das Risiko in einem wirtschaftlich vertretbaren Ausmaß halten und erachtet die Risikotragfähigkeit der Gruppe als ausreichend.

Die größten Chancen sieht der Vorstand in der weiteren Integration der Gruppe, den daraus erwachsenden Synergien, einer Reduzierung der laufenden Kosten, den Wachstumspotenzialen sowie der Verstetigung der Erträge.

Darüber hinaus erwachsen Perspektiven aus der Zusammenarbeit mit Drehbuchautoren, Regisseuren und Produzenten im In- und Ausland sowie dem Zugriff auf attraktive Stoffe und Lizenzen, die verstärkte Zusammenarbeit mit Talenten und einer Erweiterung des Geschäftsmodells durch Internationalisierung der Produktions- und Vermarktungsaktivitäten sowie möglichen weiteren strategischen Akquisitionen.

6. WESENTLICHE MERKMALE DES INTERNEN KONTROLL- UND RISIKO-MANAGEMENTSYSTEMS

Risikomanagementsystem

Die Wild Bunch Gruppe ist vielfältigen Risiken und Chancen ausgesetzt. Diese können sowohl positive als negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben. Das Risikomanagementsystem gilt für alle Bereiche des Konzerns und umfasst ausschließlich die Erfassung von Risiken. Als Risiken werden strategische und operative Ereignisse und Maßnahmen betrachtet, die wesentlichen Einfluss auf die Existenz und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens haben. Dazu zählen auch externe Faktoren, wie die Wettbewerbssituation, die regulatorische Entwicklungen und andere, die das Erreichen der Unternehmensziele gefährden können.

Zielstellung des Vorstands für 2015 war eine konzernweite Vereinheitlichung der Risikobewertung. In 2015 erfolgte eine Überwachung von Einzelrisiken. Eine Zusammenführung zu einem den Gesamtkonzern umfassenden Risikomanagementsystem einschließlich eines Risikofrüherkennungssystems erfolgte noch nicht. Risiken sollten nur in dem Maße eingegangen werden, dass diese absehbar keine besonderen negativen Einflüsse auf die Unternehmensentwicklung haben. Sämtliche Mitarbeiter sollen ihr Handeln auf Verhinderung von existenzgefährdenden Risiken überprüfen.

Das in der Wild Bunch Gruppe implementierte Risikomanagementsystem basiert im Wesentlichen auf einer detaillierten Risikoerfassung und einer Risikoüberwachung beim Erwerb und der Verwertung von Filmrechten. Dabei werden umfangreiche Analysen über die Verwertbarkeit und Wirtschaftlichkeit von Filmrechten über die gesamte Verwertungskette, detaillierte Einschätzungen zu Umsatzerlösen und direkten Kosten auf den einzelnen Stufen der Verwertungskette sowie Soll/Ist-Vergleiche zur Risikoüberwachung genutzt. Die Liquiditätssteuerung und Sicherstellung der Einhaltung finanzieller Zielgrößen wird auf Ebene des Vorstands überwacht, der darüber regelmäßig dem Aufsichtsrat Bericht erstattet. Weiterhin überwacht die Wild Bunch Gruppe Risiken auf Ebene der einzelnen Tochtergesellschaften durch laufende Kommunikation des lokalen Managements mit dem Vorstand. Eine vollständige Vereinheitlichung wesentlicher Komponenten des Risikomanagementsystems der gesamten Wild Bunch Gruppe ist für 2017 geplant.

Internes Kontrollsystem

Das rechnungslegungsbezogene interne Kontroll- und Risikomanagementsystem soll sicherstellen, dass alle Ereignisse und Transaktionen in der Finanzbuchhaltung vollständig erfasst, korrekt angesetzt und bewertet werden und in der finanziellen Berichterstattung der Wild Bunch AG und ihrer Tochtergesellschaften in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen sowie internen Leitlinien dargestellt sind. Die konzernweite Einhaltung gesetzlicher und unternehmensinterner Vorschriften ist Voraussetzung hierfür. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass trotz angemessener und funktionsfähiger Systeme eine vollständige Sicherheit bei der Identifizierung und Steuerung von Risiken nicht gewährleistet werden kann.

Die Rechnungswesenprozesse innerhalb der Wild Bunch Gruppe sind an den Hauptstandorten in Paris und Berlin zentralisiert. In Paris werden für die Tochtergesellschaften der Wild Bunch S.A., Paris bestimmte Zentralfunktionen übernommen. In Berlin wird zentral die Rechnungslegung für die deutschen Tochtergesellschaften verantwortet sowie die Konsolidierung des Konzernabschlusses vorgenommen.

Innerhalb des Konzerns ist SAGE als ERP-System in Paris im Einsatz und SAP R/3 in Berlin. Weiterhin nutzt die Wild Bunch Gruppe das System Opera für die Konsolidierung der einzelnen Konzerngesellschaften. Darüber hinaus werden die Daten aus anderen IT-Systemen im Hinblick auf ihre korrekte Übertragung und Verarbeitung überwacht. Die IT-Systeme, die im Rahmen der finanziellen Berichterstattung verwendet werden, sind vor unbefugtem Zugriff gesichert. Die Wild Bunch Gruppe verfügt über Berechtigungskonzepte, die regelmäßig aktualisiert und überwacht werden.

Das Rechnungswesen erstellt auf lokaler Ebene regelmäßig Einzelabschlüsse für alle lokalen Gesellschaften der Wild Bunch Gruppe unter Anwendung lokaler Rechnungslegungsvorschriften. Für Konzernzwecke werden Reporting Packages in den lokalen Ländern für die entsprechenden Gesellschaften erstellt, welche die Basis für den Konzernabschluss bilden. Für wesentliche Bereiche der Bilanzierung (u.a. Filmvermögen sowie Rückstellungen) sind die Grundlagen für Buchungen in Tabellenkalkulationen geführte Nebenbücher. Für das Geschäftsjahr 2017 plant der Vorstand die Einführung von IT-Datenbanken für diese Bereiche.

Im Anschluss an dem Zusammenschluss der Senator Entertainment AG, Berlin und der Wild Bunch S.A., Paris zur Wild Bunch AG wurde mit einer Harmonisierung der Rechnungslegungsprozesse innerhalb der zusammengeführten Gruppe begonnen. In diesem Zusammenhang sind Änderungen an den Rechnungslegungsmethoden der Wild Bunch S.A. notwendig geworden sowie Bilanzierungsfehler in der Vergangenheit identifiziert worden, die eine rückwirkende Anpassung der Konzernzahlen nach IAS 8 im Konzernabschluss der Wild Bunch AG, Berlin für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2015 zur Folge hatten. Ursächlich dafür waren die unterschiedlichen Rechnungslegungsprozesse, die 2014 in Teilen der Wild Bunch Gruppe bereits unter kapitalmarktorientierter Rahmenbedingungen erfolgte und in anderen Teilen der Wild Bunch Gruppe mangels rechtlicher Verpflichtung ohne eine Beachtung derartiger Rahmenbedingungen erfolgen konnte. Eine Harmonisierung der Rechnungslegungsprozesse wurde in 2015 eingeleitet, konnte aber noch nicht vollständig abgeschlossen werden.

In Folge der oben genannten Umstände sowie komplexer Darstellungs- und Konsolidierungsfragen im Zusammenhang mit der Reverse Akquisition kam es zu einer Verzögerung des Abschlusserstellungsprozesses für das Geschäftsjahr 2015.

Die Controlling-Abteilung überprüft schwerpunktmäßig die auf Ebene einzelner Filmverwertungsrechte erfassten Aufwendungen und Erträge bzw. der dort erfassten Auszahlungen bzw. Einzahlungen.

Das interne Kontrollsystem befand sich in 2015 aufgrund der veränderten Abläufe und Restrukturierungen (Unternehmenserwerbe) im Umbruch. Ein Abschluss der Neuorganisation der Prozesse und internen Kontrollen ist für das Geschäftsjahr 2017 geplant, ebenso der Abschluss der vollständigen Harmonisierung der entsprechenden internen Systeme und Dokumentationen.

Darüber hinaus befasst sich auch der Aufsichtsrat regelmäßig mit den wesentlichen Fragen der Rechnungslegung und des hierauf bezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems.

7. ÜBERNAHMERECHTLICHE ANGABEN NACH §§289 ABS. 4,315 ABS. 4 HGB

Gemäß §289 Abs. 4 und §315 Abs. 4 HGB haben Aktiengesellschaften, die einen organisierten Markt im Sinne des §2 Abs. 7 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes durch von ihnen ausgegebene stimmberechtigte Aktien in Anspruch nehmen, folgende Angaben im Lagebericht zu machen:

> Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals:

Das Grundkapital der Wild Bunch AG zum 31. Dezember 2015 beträgt € 75.721.571. Es ist eingeteilt in 75.721.571 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Verschiedene Aktiengattungen bestehen nicht. Zu den Angaben für die bedingten und genehmigten Kapitalia verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang des Jahresabschlusses der Wild Bunch AG zum 31. Dezember 2015.

> Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen:

Dem Vorstand sind keine Beschränkungen, die die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, bekannt.

> Direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die zehn vom Hundert der Stimmrechte überschreiten:

Die Beteiligungen an der Wild Bunch AG, die 10 % der Stimmrechte überschreiten, sind im Konzernanhang dargestellt, der auf der Internetseite www.wildbunch.eu/investors/publications/abrufbar ist. Unter Adresse www.wildbunch.eu/investors/the-share/sind die aktuellen Stimmrechtsmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz veröffentlicht.

> Die Inhaber von Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen: Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, existieren nicht.

> Die Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben:

Es ist dem Vorstand nicht bekannt, dass Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben.

> Die gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und über die Änderung der Satzung:

Die Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands erfolgt auf Grundlage der §§84,85 AktG. Änderungen der Satzung richten sich nach den §§179,133 AktG, wobei der Aufsichtsrat auch ermächtigt ist, Änderungen der Satzung zu beschließen, die nur die Fassung betreffen.

> Die Befugnisse des Vorstands insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen:

Der Vorstand der Wild Bunch AG ist durch verschiedene Hauptversammlungsbeschlüsse ermächtigt, eigene Aktien in einem Volumen von bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben, zuletzt für einen Zeitraum bis zum 29. Juni 2020 durch Beschluss der Hauptversammlung 2015. Der letztmalige Erwerb von eigenen Anteilen erfolgte zu verschiedenen Zeitpunkten im Geschäftsjahr 2000. Zum Bilanzstichtag wies die Wild Bunch AG 2.415 Stückaktien als eigene Anteile aus, auf die nominal € 2.415 bzw. ca. 0,0003 % des Grundkapitals am 31. Dezember 2015 entfallen. Mit weiterem Beschluss der Hauptversammlung 2015 wurde das bis dahin noch bestehende genehmigte Kapital 2012/I aufgehoben, soweit von diesem von der Gesellschaft kein Gebrauch gemacht worden war, und ein neues genehmigtes Kapital beschlossen, wodurch der Vorstand ermächtigt ist, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 29. Juni 2020 um einen Betrag von bis zu € 37.165.007,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015/I), welches der Gesellschaft noch im Umfang von € 29.732.007,00 zur Nutzung zur Verfügung steht. Zudem wurde der Vorstand auf der Hauptversammlung 2015 ermächtigt, mit Zustimmung des

Aufsichtsrats bis zum 29. Juni 2020 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu € 19.750.097 zu begeben. Das Bedingte Kapital 2015/I wird nur verwendet, soweit die Inhaber der Wandlungs- oder Optionsrechte von ihren Wandlungs- oder Optionsrechten Gebrauch machen oder Wandlungspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllen. Die Eintragung des Bedingten Kapital 2015/I in das Handelsregister erfolgte am 7. Juli 2015.

> Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen:

Bei einem Change of Control Event haben die Vorstände teilweise ein außerordentliches Kündigungsrecht. In diesem Fall haben die Vorstandsmitglieder Herr Grimond, Herr Chioua und Herr Maraval Anspruch auf ihre Gesamtvergütung (Festgehalt und erfolgsabhängige Vergütung) bis zum Ende der regulären Vertragslaufzeit, maximal in Höhe der Gesamtvergütung für zwei Jahre. Derartige vertragliche Regelungen bestehen für Herrn Sturm nicht.

> Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen sind:

Entschädigungsvereinbarungen mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebots bestehen nicht.

8. ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG NACH § 289a HGB

Die Berichterstattung nach § 289a HGB ist unter der Internetadresse http://wildbunch.eu/de/investorrelations/corporate-governance/abrufbar.

Festlegungen zur Förderung der Teilhabe von Frauen an Führungspositionen nach § 76 Abs. 4 und § 111 Abs. 5 des Aktiengesetzes

Durch das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst aus dem Mai 2015 werden in Deutschland bestimmte Gesellschaften, darunter auch die Wild Bunch AG, verpflichtet, Zielgrößen für den Frauenanteil in Aufsichtsrat, Vorstand und den nachfolgenden zwei Führungsebenen der betroffenen Gesellschaft festzulegen und zu bestimmen, bis wann der jeweilige Frauenanteil erreicht werden soll.

Weil auf den Aufsichtsrat der Wild Bunch AG der gesetzlich festgelegte Mindestanteil von jeweils 30 % Frauen und 30 % Männern für Neubesetzungen von freiwerdenden Aufsichtsratsmandaten keine Anwendung findet, war auch für den Aufsichtsrat selbst eine Zielgröße festzulegen. Dementsprechend hat der Aufsichtsrat der Wild Bunch AG am 17. September 2015 Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat sowie im Vorstand der Wild Bunch AG beschlossen, jeweils mit einer Umsetzungsfrist bis zum Ablauf des 30. Juni 2017. Mit den festgelegten Zielgrößen von 15 % (Aufsichtsrat) bzw. 0 % (Vorstand) wurde jeweils der Stand zum Zeitpunkt der Beschlussfassung festgehalten.

Grundlage für die festgelegte Zielgröße im Aufsichtsrat war insbesondere die Tatsache, dass innerhalb der beschlossenen, gesetzlich maximal zulässigen ersten Umsetzungsfrist bis zum 30. Juni 2017 keine turnusmäßigen Aufsichtsratswahlen anstanden, so dass die Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat der Wild Bunch AG auf 15 % festgelegt worden ist.

Der Aufsichtsrat ist in dem Zusammenhang auch seiner gesetzlichen Pflicht zur Festlegung einer Zielgröße für den Frauenanteil im Vorstand mit einer Umsetzungsfrist bis zum 30. Juni 2017 nachgekommen. Zum Zeitpunkt der Festlegung der Zielgröße hatte der Aufsichtsrat keine Änderungen in der Besetzung des Vorstands geplant. Daher hat der Aufsichtsrat zunächst eine Zielgröße von 0 % beschlossen. Die bedeutet jedoch nicht, dass eine Steigerung des Frauenanteils im Vorstand innerhalb der Umsetzungsfrist ausgeschlossen wäre, sollte es zur Notwendigkeit einer Neubesetzung im oder Erweiterung des Vorstands kommen.

Der Vorstand der Wild Bunch AG ist der Auffassung, dass keine Führungsebenen unterhalb des Vorstandes der Gesellschaft bestehen. Die Gesellschaft fungiert als reine Holdinggesellschaft und verfügt neben den Vorstandsmitgliedern nur über eine geringe Anzahl von Mitarbeitern die hauptsächlich im administrativen Bereich tätig sind.

9. ABHÄNGIGKEITSBERICHT

Der Vorstand hat gemäß § 312 AktG einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erstellt, der die folgende Schlusserklärung enthält:

„Wir erklären, dass die Gesellschaft bei jedem Rechtsgeschäft mit dem herrschenden Unternehmen und verbundenen Unternehmen nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt der Vornahme der Rechtsgeschäfte bekannt waren, angemessene Gegenleistungen erhalten hat.

Im Berichtszeitraum wurden keine Maßnahmen zum Nachteil der Gesellschaft auf Veranlassung von oder im Interesse des herrschenden Unternehmens und verbundener Unternehmen getroffen oder unterlassen.“

10. VERGÜTUNGSBERICHT

Die Vorstände erhalten ein festes Jahresgehalt (einschließlich Zuschuss zur Altersvorsorge und ggf. Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung) sowie teilweise eine Tantieme, die unter Beachtung des § 87 AktG das Geschäftsergebnis und die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft sowie die Leistungen des Vorstandsmitglieds angemessen berücksichtigt. Die ergebnisabhängigen Vergütungen können maximal T€ 275 je Vorstandsmitglied pro Jahr betragen. Dem Aufsichtsrat bleibt unbenommen individuell einen Bonus bis zu T€ 100 zuzusprechen. Die Grundlagen des Vergütungssystems sind gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Für den Fall der vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses enthalten die Vorstandsverträge keine ausdrückliche Abfindungszusage. Eine Abfindung kann sich aber aus einer individuell zu treffenden Aufhebungsvereinbarung ergeben.

Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine feste Vergütung, deren Höhe durch den Beschluss der Hauptversammlung festgelegt wird. Ihnen werden auch die mit ihrer Tätigkeit zusammenhängenden Auslagen sowie die auf diese Bezüge entfallende Umsatzsteuer erstattet.

Zu weiteren Ausführungen wird auf den Punkt 48 „Gesamtbezüge des Aufsichtsrats und des Vorstands“ im Konzernanhang verwiesen.

Berlin/Paris, den 21. September 2017

Grimond

Chioua

Sturm

Maraval

Bilanz zum 31. Dezember 2015

AKTIVA

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31.12.2015

EUR
31.12.2014

EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Lizenzen 0,00 146.250,00
2. entgeltlich erworbene Filmverwertungsrechte 0,00 81.100,52
3. entgeltlich erworbene EDV-Software 5.339,53 17.514,29
4. geleistete Anzahlungen 0,00 0,00
II. Sachanlagen
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 92.573,63 176.477,69
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 111.697.869,74 9.769.875,23
2. Beteiligungen 3.142.893,63 3.155.393,63
3. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 8.182.429,50 0,00
4. Wertpapiere des Anlagevermögens 0,00 0,00
123.023.192,87 12.925.268,86
123.121.106,03 13.346.611,36
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte
Waren 11.853,55 17.329,96
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 12.736,49 26.376,16
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 493.032,86 4.546.171,83
3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,00 36.611,02
4. sonstige Vermögensgegenstände 661.108,43 1.504.676,06
1.166.877,78 6.113.835,07
IV. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 3.989.838,63 7.060.316,83
5.168.569,96 13.191.481,86
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 113.417,74 383.586,74
D. NICHT DURCH EIGENKAPITAL GEDECKTER FEHLBETRAG 0,00 3.183.957,56
128.403.093,73 30.105.637,52
PASSIVA
31.12.2015

EUR
31.12.2014

EUR
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 75.721.571,00 18.457.227,00
./. Eigene Anteile -2.414,75 -2.414,75
bedingtes Kapital (2015/I) EUR 19.750.097
II. Kapitalrücklage 63.314.660,28 14.920.384,56
III. Gewinnrücklagen andere Gewinnrücklagen 2.414,75 2.414,75
IV. Bilanzverlust -53.036.299,37 -36.561.569,12
85.999.931,91 -3.183.957,56
davon nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 3.183.957,56
B. SONDERPOSTEN FÜR INVESTITIONSZUSCHÜSSE 35.277,30 281.859,77
C. RÜCKSTELLUNGEN
sonstige Rückstellungen 1.014.400,00 635.600,00
1.014.400,00 635.600,00
D. VERBINDLICHKEITEN
1. Anleihen 15.197.228,21 11.064.636,62
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 433.619,16 0,00
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.058.421,83 2.092.240,75
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen 22.318.292,88 15.807.711,66
5. sonstige Verbindlichkeiten 2.345.922,44 223.588,72
davon aus Steuern EUR 23.434,64 (Vj.: TEUR 180)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 0,00 (Vj.: TEUR 1)
41.353.484,52 29.188.177,75
128.403.093,73 30.105.637,52

Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01.2015 - 31.12.2015

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01.01.-31.12.2015

Euro
01.01.-31.12.2015

Euro
01.01.-31.12.2014

Euro
1. Umsatzerlöse 171.786,74 127.010,84
2. Sonstige betriebliche Erträge 2.185.883,65 1.745.367,98
davon aus Währungsumrechnung EUR 425.224,16 (Vj.: TEUR 1)
3. Materialaufwand 37.741,47 55.813,03
Aufwendungen für bezogene Leistungen
4. Personalaufwendungen:
a) Löhne und Gehälter 1.052.261,77 2.416.700,36
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Unterstützung 135.320,98 200.408,05
davon für Altersversorgung EUR 18.556,24 (Vj.: TEUR 33)
1.187.582,75 2.617.108,41
5. Abschreibungen:
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und auf Sachanlagen 278.068,52 518.564,07
b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten 2.499.428,08 3.315.301,24
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen 3.235.688,76 7.953.809,15
davon aus Währungsumrechnung EUR 671,93 (Vj.: TEUR 1)
7. Erträge aus Beteiligungen davon von verbundenen Unternehmen EUR 0,00 (Vj.: TEUR 0) 112.950,00 313.750,00
8. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 224.105,27 0,00
davon aus verbundenen Unternehmen EUR 224.105,27 (Vj.: TEUR 0)
9. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen 378.654,52 167.411,21
10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1.103.331,94 939.251,84
davon von verbundenen Unternehmen EUR 1.099.512,01 (Vj.: TEUR 917)
11. Abschreibungen auf Finanzanlagen 890.435,41 0,00
12 Aufwendungen aus Verlustübernahme 8.994.132,72 7.510.460,44
13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 3.528.364,66 3.058.825,13
davon an verbundene Unternehmen EUR 589.779,02 (Vj.: TEUR 591)
14. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -16.474.730,25 -21.737.089,60
15. Jahresfehlbetrag -16.474.730,25 -21.737.089,60
16. Verlustvortrag -36.561.569,12 -85.612.014,52
17. Kapitalschnitt 0,00 70.787.535,00
18. Bilanzverlust -53.036.299,37 -36.561.569,12

Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Allgemeines

Der Jahresabschluss der Wild Bunch AG (ehemals Senator Entertainment AG, nachfolgend „Senator“) für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 wurde unter Anwendung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) unter Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt.

Im Geschäftsjahr erwarb die Wild Bunch AG gegen Ausgabe eigener Aktien 100% der Anteile an der Wild Bunch S.A., Paris, Frankreich (auch „Wild Bunch S.A.“), einem europäischen Filmvertriebsunternehmen (Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage). Die Eintragung der Sachkapitalerhöhung in das Handelsregister erfolgte am 5. Februar 2015.

Mit der Durchführung der Sachkapitalerhöhung gelingt der Wild Bunch AG ein erster großer Schritt in der Umsetzung der Internationalisierungsstrategie. Wild Bunch S.A. ist auf europäischer Ebene eines der führenden Filmunternehmen mit mehr als einem Dutzend Tochtergesellschaften, u. a. in Frankreich, Italien, Spanien und Deutschland. Mit dem Erwerb von Wild Bunch S.A. soll insbesondere die strategisch erforderliche hinreichende Unternehmensgröße, Einkaufs- und Marktmacht erreicht werden, um die laufenden Erlöse aus dem Filmvertrieb auf die angestrebte breite und weniger volatile Basis zu stellen.

Die Wild Bunch AG ist zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet. Dieser wurde im Geschäftsjahr nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt und wird zum Bundesanzeiger eingereicht. Die Gesellschaft wird unter der Handelsregisternummer HR B 68059 B des Amtsgerichts Charlottenburg geführt.

Die Gesellschaft gilt als große Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 3 S. 2 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie im Vorjahr nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden zum jeweiligen Tageskurs eingebucht. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. In anderen Fällen werden eventuelle Kursverluste am Bilanzstichtag berücksichtigt.

Durch die Sachkapitalerhöhung erhöhten sich die Anteile an verbundenen Unternehmen um T€ 102.806, korrespondierend stiegen das gezeichnete Kapital und die Kapitalrücklage an. Die Vergleichbarkeit der anderen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ist gegeben. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen

Entgeltlich erworbene Filmrechte werden über die erwartete Nutzungsdauer verwertungsbedingt abgeschrieben.

Die Abschreibung der Filmrechte erfolgt entsprechend den Erlöserwartungen.

Die sonstigen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und das Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen werden entsprechend der erwarteten Nutzungsdauer, die bei den immateriellen Vermögensgegenständen zwischen 3 und 10 Jahren und bei den anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung zwischen 3 und 10 Jahren liegen, nach der linearen Methode vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter unter € 150 werden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen € 150 und € 1.000 betragen, werden in einem Sammelposten aktiviert und linear über 5 Jahre abgeschrieben (so genannte Poolabschreibung).

Sofern die fortgeführten Anschaffungskosten den beizulegenden Wert der immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen übersteigen, werden bei voraussichtlicher dauerhafter Wertminderung außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.

Finanzanlagen

Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten, bei voraussichtlich dauernder Wertminderung abzüglich außerplanmäßiger Abschreibung bilanziert.

Vorräte

Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert oder ihrem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.

Rechnungsabgrenzungsposten

Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite Ausgaben ausgewiesen, die vor dem Abschlußstichtag gezahlt wurden, soweit sie Aufwand für eine bestimmt Zeit nach diesem Tag darstellen. Unter dem Rechnungsabgrenzungsposten werden zudem positive Unterschiedsbeträge zwischen Erfüllungsbetrag einer Verbindlichkeit und Ausgabebetrag ausgewiesen. Der Unterschiedsbetrag ist durch planmäßige jährlich Abschreibung zu tilgen, die auf die gesamte Laufzeit der Verbindlichkeit verteilt wird.

Finanzderivate

Zur Absicherung von Währungsrisiken werden Finanzderivate eingesetzt. Währungskursrisiken werden durch Devisentermingeschäfte abgesichert. Derivat und Grundgeschäft werden einzeln zu Marktpreisen bewertet. Nicht realisierte Verluste zum Bilanzstichtag werden ergebniswirksam erfasst.

Eigene Anteile

Eigene Anteile werden vom Eigenkapital abgesetzt (§ 272 Abs. 1a HGB).

Sonderposten für Investitionszuschüsse

Für gewährte Investitionszuschüsse wurde ein Sonderposten für Investitionszuschüsse gebildet, der analog der Abschreibungen auf die geförderten Vermögensgegenstände ertragswirksam aufgelöst wird.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt, um alle zum Bilanzstichtag vorhandenen ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken. Sie sind nach den Erkenntnissen bis zur Bilanzaufstellung angemessen dotiert. Da es sich ausschließlich um kurzfristige Verpflichtungen handelt, entfällt eine fristadäquate Abzinsung.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt.

Latente Steuern

Der Berechnung latenter Steuern wurde ein zum Vorjahr unveränderter kombinierter Ertragsteuersatz von 31,0% zugrunde gelegt. Die Steuerermittlung zum 31. Dezember 2015 führte unverändert zum Vorjahresstichtag ausschließlich zu aktiven latenten Steuern, deren Ansatz in Ausübung des dafür bestehenden Wahlrechts unterbleibt.

Angaben zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens im Geschäftsjahr ist im Anlagenspiegel dargestellt.

Finanzanlagen

Die Wild Bunch AG, Berlin, erwarb mit Eintragung der Sachkapitalerhöhung in das Handelsregister am 5. Februar 2015 100 % der Wild Bunch S.A., Paris, Frankreich (nachfolgend „Wild Bunch S.A.“), einem europäischen Filmvertriebsunternehmen. Insgesamt wurden 55.872.788 neue Aktien ausgegeben. Bei einem Kurs von EUR 1,84 je Aktie beliefen sich die Anschaffungskosten auf T€ 102.806. Das Grundkapital der Wild Bunch S.A. beträgt € 187.750,00 und ist eingeteilt in 18.775 Aktien im Nennbetrag von € 10,00. Dabei wird eine Aktie von der Wild Bunch S.A. selbst gehalten.

Im Geschäftsjahr mussten aufgrund der Geschäftsentwicklung insbesondere die Beteiligungsansätze der Tochtergesellschaften Senator Film Verleih GmbH, Berlin (T€ 800), Senator Film Köln GmbH, Köln (T€ 27,5), Senator Film München GmbH, München (T€ 25) und der Senator MovInvest GmbH, Berlin (T€ 25), abgeschrieben werden. Die Anteile an der Amberlon Ltd. (historische Anschaffungskosten und kumulierte Abschreibungen: T€ 1.935) wurden ausgebucht.

Im Berichtsjahr wurden Darlehen im Gesamtbetrag von T€ 8.182 an die Wild Bunch S.A. ausgereicht. Die unbesicherten Darlehen werden mit 5 % p.a. verzinst und haben eine Laufzeit bis zum 27. Januar 2017. Die Laufzeit verlängert sich um 12 Monate, sofern die Darlehen nicht drei Monate vor Fälligkeit gekündigt werden. Eine Kündigung ist bisher nicht erfolgt.

Zur Entwicklung der Finanzanlagen wird auf die gesonderte Darstellung am Ende des Anhangs verwiesen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Zum Bilanzstichtag bestanden Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von T€ 493 (Vj.: T€ 4.546), davon entfielen auf Lieferungen und Leistungen T€ 0 (Vj.: T€ 500). Auf die Forderungen gegen verbundene Unternehmen wurden im Geschäftsjahr Abschreibungen in Höhe von T€ 2.499 (Vj.: T€ 3.315) vorgenommen.

Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind (wie auch im Vorjahr) innerhalb eines Jahres fällig.

Derivative Finanzinstrumente

Die Wild Bunch AG hält zum Bilanzstichtag folgende derivative Finanzinstrumente:

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Art Nominalwert

T€
beizulegender Zeitwert

T€
Buchwert

T€
angewandte Bewertungsmethode
Devisenoptionen (USD Call) 114 7 0 Optionspreismodell
Devisenforwards (EUR/USD) 113 9 0 Barwertmethode
Devisen Swaps (EUR/USD) 1.713 33 0 Barwertmethode
1.940 49 0

Rechnungsabgrenzungsposten

Unter dem Rechnungsabgrenzungsposten wird im Wesentlichen die erfolgsabhängige Provision für die Platzierung der im Geschäftsjahr 2015 ausgegebenen Teilschuldverschreibungen ausgewiesen. Die Provision wird über die Laufzeit der Anleihe ratierlich aufgelöst.

Grundkapital

Die außerordentliche Hauptversammlung vom 12. September 2014 hat Beschlüsse zu vier Kapitalmaßnahmen gefasst, von denen drei Maßnahmen in 2014 umgesetzt wurden. Die vierte Maßnahme konnte bis zum 5. Februar 2015 erfolgreich durchgeführt werden. Die Aktionärin SWB Entertainment Investment B.V. (vormals Sapinda Entertainment Investment B.V.) hat die Maßnahmen durch den Abschluss von Backstop Agreements unterstützt und war zeitweise Mehrheitsaktionärin der Gesellschaft. Dem von Sapinda Entertainment Investment B.V. gestellten Antrag gemäß § 37 Abs. 1, Abs. 2 WpÜG i. V. m. § 9 Satz 1 Nr. 3 WpÜG-Angebotsverordnung für den Fall der Erlangung unmittelbarer oder mittelbarer Kontrolle über die Wild Bunch AG von der Verpflichtung zur Veröffentlichung etwaiger Kontrollerlangung und der Abgabe eines Angebots an alle Aktionäre gemäß §§ 35,37 WpÜG befreit zu werden („Sanierungsbefreiung“), wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht stattgegeben.

Die erste Kapitalmaßnahme bestand in einer vereinfachten Herabsetzung des Grundkapitals von € 29.945.424 um € 22.459.068 auf € 7.486.356. Die vereinfachte Kapitalherabsetzung wurde durch Eintragung in das Handelsregister am 23. Oktober 2014 wirksam.

Im November 2014 wurde die zweite Kapitalmaßnahme, eine Barkapitalerhöhung durch Platzierung von 6.908.671 nennwertlosen Stückaktien, durchgeführt und mit Eintragung im Handelsregister am 26. November 2014 wirksam. Dadurch erhöhte sich das Grundkapital auf € 14.395.027.

Des Weiteren hat die Hauptversammlung vom 12. September 2014 die Erhöhung des Grundkapitals gegen Sach- und/oder Bareinlagen um mindestens € 3.806.313 und maximal bis zu € 4.229.237 beschlossen. Die beschlossene Kapitalerhöhung wurde in Höhe von € 4.062.200 gegen Sacheinlage durchgeführt und mit Eintragung in das Handelsregister am 4. Dezember 2014 wirksam. Gegenstand der Sacheinlage waren die im Rahmen eines Umtauschangebots eingereichten 8 % Schuldverschreibungen aus der Optionsanleihe 2011/2016 einschließlich aufgelaufener noch nicht fälliger Zinsen. Das Grundkapital erhöhte sich dadurch auf € 18.457.227.

Am 5. Februar 2015 konnte die Gesellschaft die von der außerordentlichen Hauptversammlung am 12. September 2014 beschlossene vierte Kapitalmaßnahme, eine Sachkapitalerhöhung im Umfang von € 55.872.788, durch Ausgabe von 55.872.788 jungen Aktien gegen Einbringung sämtlicher Anteile an der Wild Bunch S.A., Paris (Wild Bunch), erfolgreich durch Eintragung ins Handelsregister abschließen. Das Grundkapital erhöhte sich dadurch auf € 74.330.015. Die im Rahmen der Kapitalerhöhung ausgegebenen Aktien wurden ausschließlich an die Anteilseigner von Wild Bunch S.A., im Wesentlichen Vincent Grimond, Brahim Chioua, Vincent Maraval, Alain de la Mata und SWB Entertainment Investment B.V. (vormals Sapinda Entertainment Investment B.V.) ausgegeben.

Am 17. Dezember 2015 erfolgte eine Erhöhung des Grundkapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts aus dem genehmigten Kapital der Gesellschaft. Insgesamt wurden 1.391.556 neue Aktien mit einem auf die einzelne Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital von € 1,00 ausgegeben, wodurch sich das Grundkapital von € 74.330.015 auf € 75.721.571 erhöhte. Im Januar und Februar 2016 wurden weitere Erhöhungen des Grundkapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts aus dem genehmigten Kapital der Gesellschaft durchgeführt. Zu weiteren Ausführungen verweisen wir auf Punkt 3. „Nachtragsbericht“ des Lageberichts.

Das gezeichnete Kapital ist voll eingezahlt. Es ist in 75.721.571 nennwertlose Stückaktien, auf die ein rechnerischer Wert von jeweils EUR 1 entfällt, eingeteilt.

Die eigenen Anteile wurden in Höhe ihres rechnerischen Werts mit dem gezeichneten Kapital verrechnet.

Auf der Hauptversammlung vom 30. Juni 2015 wurde das bis dahin noch bestehende genehmigte Kapital 2012/I aufgehoben, soweit von diesem kein Gebrauch gemacht worden war, und ein neues genehmigtes Kapital beschlossen, wodurch der Vorstand ermächtigt ist, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 29. Juni 2020 um einen Betrag von bis zu € 37.165.007,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015/I). Das genehmigte Kapital wurde 2015 zur Ausgabe von 1.391.556 neuen Aktien verwandt. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung zum Bilanzstichtag noch € 35.773.451.

Auf der Hauptversammlung vom 30. August 2015 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 29. Juni 2020 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu € 19.750.097,00 zu begeben. Das Bedingte Kapital 2015/I wird nur verwendet, soweit die Inhaber der Wandlungs- oder Optionsrechte von ihren Wandlungs- oder Optionsrechten Gebrauch machen oder Wandlungspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllen. Die Eintragung des Bedingten Kapital 2015/I ins Handelsregister erfolgte am 7. Juli 2015.

Kapitalrücklage

Die Erträge aus der Kapitalherabsetzung 2014 in Höhe von € 22.459.068 wurden nach den aktienrechtlichen Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung in die Kapitalrücklage eingestellt. 2014 reduzierte sich die Kapitalrücklage in Höhe von € 7.244 für die von der Wild Bunch AG gehaltenen eigenen Anteile. Bestehende Verlustvorträge in Höhe von € 70.787.535 wurden durch Entnahme aus der Kapitalrücklage vermindert. Die Pauschalvergütung an die Emissionsbank für die Kapitalherabsetzung betrug € 25.000.

Im November 2014 wurden 6.908.671 neue Aktien aus der Barkapitalerhöhung zu einem Bezugspreis von € 2,36 je neue Aktie platziert. Sämtliche Aktien der Wild Bunch AG haben einen rechnerischen anteiligen Betrag am Grundkapital von € 1,00. Der Differenzbetrag von € 1,36 je neuer Aktie wurde in die Kapitalrücklage, abzüglich der Spitzenausgleichaufträge von T€ 3, eingestellt. Die Kosten enthalten eine Provision in Höhe von 5 % des Gesamtbruttoemissionserlöses (T€ 815) für die Übernahme- und Platzierungsprovision der Emissionsbank sowie eine Börseneinführungsprovision von 1 % des rechnerischen anteiligen Betrags am Grundkapital je zuzulassender Aktie (T€ 69). Des Weiteren wurde eine Backstop-Vergütung in Höhe von 7,5 % des Gesamtbruttoemissionserlöses (T€ 1.223) an Sapinda Entertainment Investment B.V., Amsterdam, Niederlande (Sapinda) gezahlt, welche sich gegenüber der Gesellschaft verpflichtet hatte, unter bestimmten marktüblichen Voraussetzungen, neue Aktien, die nicht anderweitig bezogen wurden, nach Ablauf der Bezugsfrist der Kapitalerhöhung zum Bezugspreis selbst zu erwerben oder für den Bezug durch einen Dritten Sorge zu tragen. Des Weiteren fielen Rechts- und Beratungskosten in Bezug auf diese Kapitalerhöhung in Höhe von T€ 390 an.

Die 4.062.200 neuen Aktien aus der Sachkapitalerhöhung im Dezember 2014 wurden zu einem Bezugspreis von € 2,36 je neue Aktien platziert. Der Differenzbetrag zwischen Bezugspreis und rechnerisch anteiligen Betrag am Grundkapital wurde in die Kapitalrücklage eingestellt. Die Kosten für Rechts- und Beratungsleistungen sowie Börseneinführung im Zusammenhang mit dieser Sachkapitalerhöhung beliefen sich auf T€ 751.

Die 55.872.788 neuen Aktien aus der Sachkapitalerhöhung wurden mit dem Zeitwert der Wild Bunch AG Aktie, Berlin, am 5. Februar 2015 in Höhe von € 1,84 je Aktie, demnach € 102.805.929,92 berechnet. Der Differenzbetrag zwischen Bezugspreis und dem rechnerischen anteiligen Betrag am Grundkapital wurde in die Kapitalrücklage eingestellt. Insgesamt fielen Kosten im Zusammenhang mit der Akquisition von rund € 1 Mio. an.

Im Dezember 2015 wurden 1.391.556 neue Aktien im Rahmen der Barkapitalerhöhung zu einem Bezugspreis von € 2,05 je neue Aktie platziert. Der Differenzbetrag von € 1,05 je neuer Aktie wurde in die Kapitalrücklage eingestellt. Die Kosten für die Kapitalerhöhung beliefen sich auf T€ 245.

Eigene Anteile und Gewinnrücklagen

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30. Juni 2015 wurde der Vorstand ermächtigt, bis zum 29. Juni 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien in einem Volumen von bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals entfallen. Die Gesellschaft hat sich wiederum verpflichtet, keinen Handel mit den eigenen Aktien zu treiben und die eigenen Aktien nur unter bestimmten Umständen zu veräußern.

Am 31. Dezember 2015 weist die Gesellschaft 2.415 (Vj.: 2.415) Stückaktien als eigene Anteile aus, auf die nominal € 2.415 (Vj.: € 2.415) bzw. ca. 0,003 % (Vj.: 0,013 %) des Grundkapitals am 31. Dezember 2015 entfallen.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Prüfungs- und Abschlusskosten, für ausstehende Rechnungen sowie für Urlaubsrückstellungen.

Verbindlichkeitenspiegel

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31.12.2015 31.12.2014
Gesamt

T€
Restlaufzeit Gesamt

T€
Restlaufzeit
--- --- --- --- --- --- ---
bis 1 Jahr

T€
zwischen 1 und 5 Jahren

T€
bis 1 Jahr

T€
zwischen 1 und 5 Jahren

T€
--- --- --- --- --- --- ---
Anleihen 15.197 15.197 0 11.065 11.065 0
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 434 434 0 0 0 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.058 1.058 0 2.092 2.092 0
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 22.318 22.318 0 15.808 15.808 0
Sonstige Verbindlichkeiten 2.346 2.346 0 223 223 0
41.353 41.353 0 29.188 29.188 0

Zum Bilanzstichtag bestanden Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von T€ 22.318, davon entfielen auf Lieferungen und Leistungen T€ 1.077 (Vj.: T€ 681).

Anleihen

Die Wild Bunch AG hat die im Rahmen eines Bezugsangebots angebotene Optionsanleihe bei Altaktionären und qualifizierten Investoren am 6. Mai 2011 platziert. Ausgegeben wurden insgesamt 99.810 Stück Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von jeweils € 100 mit einer Verzinsung von 8 % p. a., fällig 2016 mit einem Gesamtnennbetrag von € 9.981.000. Die neuen Teilschuldverschreibungen (ISIN der Optionsanleihe cum: DE000A1KQX87/ISIN der Optionsanleihe ex: DE000A1KQX95) sowie die Optionsscheine (ISIN: DE000A1KQYA1) wurden im Mai 2011 im Freiverkehr der Frankfurter Börse eingeführt. Die Anleihen wurden mit immateriellen Vermögenswerten in Höhe von T€ 709 besichert. Durch Einbringung der Optionsanleihe 2011/2016 im Rahmen der Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage im Dezember 2014 reduzierte sich der Betrag der Anleihe auf T€ 394. Im April 2015 zahlte die Gesellschaft die noch ausstehende Anleihe vollständig zurück.

Die Wild Bunch AG hat am 25. März 2015 die im Rahmen einer Privatplatzierung angebotene Anleihe erfolgreich platziert. Institutionelle Investoren zeichneten Anleihen mit einer Laufzeit von 12 Monaten im Gesamtnennbetrag von etwa € 11,8 Mio. Am 25. Juni 2015 hat die Wild Bunch AG die Platzierung der restlichen Teilschuldverschreibung aus der im März 2015 begebenen und auf insgesamt € 15 Mio. ausgestellten Anleihe erfolgreich abgeschlossen. Institutionelle Investoren zeichneten die noch ausstehenden Teilschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von € 3,2 Mio. Die Erlöse dienen der Sicherung der Liquidität, der Rückführung der bestehenden Anleihe in Höhe von € 10,0 Mio., die im März 2015 fällig war, dem Rückerwerb der noch ausstehenden Anleihe aus 2011 in Höhe von € 0,4 Mio., sowie der Finanzierung des laufenden Geschäfts. Die Emittentin zahlte der quirin bank eine Platzierungsprovision in Höhe von T€ 450 für die Platzierung der Schuldverschreibung. Der effektive Zinssatz der beiden Anleihetranchen betrug 15,8%.

Am 24. März 2016 zahlte die Wild Bunch AG die ausstehende Anleihe zu 101,5% des Nennbetrags einschließlich Zinsen vollständig zurück. Der Mittelabfluss betrug € 15,7 Mio.

Sonstige Verbindlichkeiten

Die sonstigen Verbindlichkeiten bestehen im Wesentlichen aus einem unbesicherten Darlehen von der Sapinda Asia Ltd., Tortola, British Virgin Islands, in Höhe von T€ 2.000, der Rückzahlungsverpflichtung von Fördermitteln (T€ 246, Vj.: T€ 0) sowie aus Lohn- und Kirchensteuer (T€ 23; Vj.: T€ 180).

Umsatzerlöse

Die im Inland erzielten Umsatzerlöse umfassen im Wesentlichen Home Video Erlöse in Höhe von T€ 104 (Vj.: T€ 20) sowie Erlöse aus der Auswertung von Musikrechten T€ 52 (Vj.: T€ 107).

Sonstige betriebliche Erträge

In den sonstigen betrieblichen Erträgen wurden insbesondere Erträge aus an Konzerngesellschaften weiterberechneten Kosten in Höhe von T€ 1.513 (Vj.: T€ 1.554), Kurserträge in Höhe von T€ 425 (Vj.: T€ 1), Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens in Höhe von T€ 53 (Vj.: T€ 66) sowie Auflösungen von Rückstellungen in Höhe von T€ 14 (Vj.: T€ 29) erfasst.

Außerplanmäßige Abschreibungen

Im Berichtsjahr wurden keine außerplanmäßigen Abschreibungen auf Filmlizenzen vorgenommen. Im Vorjahr erfasste die Gesellschaft außerplanmäßige Abschreibungen auf Filmlizenzen in Höhe von (Vj.: T€ 22).

Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten

Die Abschreibungen in Höhe von T€ 2.499 betreffen wie im Vorjahr (T€ 3.315) Abschreibungen auf Forderungen gegen verbundene Unternehmen.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen Kosten aufgrund von Rechts- und Beratungsleistungen (T€ 693; Vj.: T€ 4.403) und Nebenkosten Aktien (T€ 708, Vj.: T€ 2.106), die im Wesentlichen im Zusammenhang mit den durchgeführten Kapitalmaßnahmen standen. Des Weiteren enthalten die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sonstige Fremdleistungen (T€ 68; Vj.: T€ 111) sowie Raumkosten und sonstige Mieten (T€ 354; Vj.: T€ 418).

Erträge aus Gewinnabführungsverträgen

Im Geschäftsjahr 2015 übernahm die Wild Bunch AG im Zusammenhang mit Ergebnisabführungsverträgen Erträge der Senator Home Entertainment GmbH, Berlin, in Höhe von T€ 379 (Vj.: T€ 167).

Aufwendungen aus Verlustübernahme

Im Geschäftsjahr 2015 übernahm die Wild Bunch AG im Zusammenhang mit Ergebnisabführungsverträgen den Verlust der Senator Film Produktion GmbH, Berlin, in Höhe von T€ 897 (Vj.: T€ 362), der Senator Film Verleih GmbH, Berlin, in Höhe von T€ 7.050 (Vj.: T€ 6.314), der Senator Film München GmbH, München, in Höhe von T€ 488 (Vj.: T€ 757) und der Senator Film Köln GmbH, Köln, in Höhe von T€ 559 (Vj.: T€ 78).

Sonstige Angaben

Haftungsverhältnisse

Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen

Die Wild Bunch AG hat im Geschäftsjahr 2008 sowie in den Geschäftsjahren 2010 und 2013 gegenüber der Universum Film GmbH, München, (Konzernfremder) eine Patronatserklärung abgegeben, in der sie sich in Form einer Schuldmitübernahme verpflichtet, für die Verpflichtungen aus dem zwischen dem verbundenen Unternehmen Senator Home Entertainment GmbH und Universum Film GmbH, München, abgeschlossenen Videovertriebsvertrag vom 18. August 2006 und dem dazugehörigen Long Form Vertrag vom 13. Mai 2008 sowie dem Lizenzvertrag vom 2. Dezember 2010 und 10. Oktober 2013 einzustehen. Zum 31. Dezember 2015 bestanden Verpflichtungen der Senator Home Entertainment GmbH gegenüber der Universum Film GmbH aus erhaltenen Vorschüssen in Höhe von T€ 2.211 (Vorjahr: T€ 3.631). Die Vorschüsse wurden auch nach dem Bilanzstichtag planmäßig abgerechnet. Aus der weiteren Verwertung der Rechte bei der Universum Film GmbH erwartet der Vorstand daher keine Inanspruchnahme der Wild Bunch AG aus der Patronatserklärung.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum 31. Dezember 2015 hatte die Gesellschaft folgende langfristige Miet- und Leasingverpflichtungen:

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2016

T€
2017-2020

T€
nach 2020

T€
Miete und Leasing 279 823 0

Steuerliche Verhältnisse

Es bestehen folgende Organschaftsverhältnisse (Körperschafts-, Gewerbe-, Umsatzsteuer):

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Gesellschaft EAV seit
Senator Film Verleih GmbH 2002
Senator Home Entertainment GmbH 2007
Senator Film Produktion GmbH 2007
Senator Film Köln GmbH 2012
Senator Film München GmbH 2012
Senator MovInvest GmbH 2012

Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer

Die Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt die folgende Zahl an Angestellten (ohne Vorstand):

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2015 2014
Vollzeit 9,50 11,75
Teilzeit 2,50 4,25
12,00 16,00

Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats

Vorstand:

Max Sturm, CFO

Kaufmann
Vincent Grimond, CEO (seit 5. Februar 2015)

Kaufmann

Vorstandsvorsitzender
Brahim Chioua COO (seit 5. Februar 2015)

Kaufmann
Vincent Maraval, CCO (seit 5. Februar 2015)

Kaufmann

Aufsichtsrat:

Wolf-Dieter Gramatke, Hamburg

stellvertretender Vorsitzender (bis 15. Juni 2015)
Vorsitzender (seit 15. Juni 2015)

Unternehmensberater, Great-Minds Consultants Entertainment -

Media-e-business GmbH, Hamburg

Hans Mahr, Köln (seit 30. Juni 2015)

stellvertretender Vorsitzender

Journalist und Inhaber von mahrmedia, Köln

Tarek Malak, Berlin

Managing Director bei der Sapinda International Services B.V., Schiphol, Niederlande

Prof. Dr. Katja Nettesheim, Berlin

Geschäftsführerin der MEDIATE Nettesheim & Partner, Unternehmensberater, Berlin

Benjamin Waisbren, Chicago, USA (seit 30. Juni 2015)

Partner bei der internationalen Rechtsanwaltkanzlei Winston and Strawn, Chicago, USA

President der LSC Film Corp. (film coproduction fund)

Pierre Tattevin, Paris, Frankreich (seit 30. Juni 2015)

Partner und Managing Director Investment Banking bei Lazard Frères, Paris, Frankreich

Dr. Andreas Pres, Hamburg (bis 15. Juni 2015)

- Vorsitzender -

Selbständiger Unternehmensberater, Geschäftsführer Premium Restructuring Office GmbH, Hamburg, und Geschäftsführer der CROC YARD PRODUCTIONS GmbH, Hamburg

Norbert Kopp, Leverkusen (bis 30. Juni 2015)

stellvertretender Vorsitzender (seit 15 Juni 2015 bis 30 Juni 2015)

Kaufmann

Geschäftsführer der KTB Technologie Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Leverkusen

Die Aufsichtsratsmitglieder sind darüber hinaus Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren Gremien:

Wolf-Dieter Gramatke

DEAG Deutsche Entertainment AG, Berlin (Vorsitzender)
DEAG classic AG, Berlin (Vorsitzender)

Hans Mahr

adsociety, Peking, People’s Republic of China

Tarek Malak (seit 4. November 2015)

Ichor Coal N.V. Johannesburg, Südafrika

Norbert Kopp

MuM Mensch und Maschine Software SE, Wessling
HNE Technologie AG, Augsburg

Prof. Dr. Katja Nettesheim

HRpepper GmbH & Co. KGaA, Berlin
Börsenverein des Deutschen Buchhandels Beteiligungsgesellschaft mbH (seit 6. Oktober 2015)

Aktien der Organmitglieder

Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2015 hielten die nachfolgend aufgeführten Organmitglieder folgende Aktien an der Wild Bunch AG:

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Wolf-Dieter Gramatke 19.215 Aktien 0,03 %
Pierre Tattevin 1 Aktie 0,00 %
Vincent Grimond 7.023.531 Aktien 9,28 %
Brahim Chioua 5.529.543 Aktien 7,30 %
Vincent Maraval 2.598.111 Aktien 3,43 %

Bezüge von Vorstand und Aufsichtsrat

Bezüge für das Geschäftsjahr 2015:

Bei den nachfolgenden Angaben zur Vorstandsvergütung handelt es sich um gesetzlich vorgesehene Anhangsangaben nach dem Handelsgesetzbuch (vgl. § 285 HGB) sowie um Angaben aufgrund der Vorgaben des Corporate Governance Kodex.

Die fixen Bezüge von Herrn Grimond beinhalten das Gehalt für das Geschäftsjahr 2015 (T€ 233; Vj.: T€ 114).

Die fixen Bezüge von Herrn Chioua beinhalten das Gehalt für das Geschäftsjahr 2015 (T€ 233; Vj.: T€ 114).

Die fixen Bezüge von Herrn Maraval beinhalten das Gehalt für das Geschäftsjahr 2015 (T€ 233; Vj.: T€ 105).

Die Bezüge von Herrn Grimond, Herrn Chioua and Herrn Maraval werden von der Wild Bunch S.A., Paris, Frankreich gezahlt.

Die fixen Bezüge von Herrn Sturm beinhalten das Gehalt für das Geschäftsjahr 2015 (T€ 252; Vj.: T€ 246), eine Zulage zur Sozialversicherung (T€ 2; Vj.: T€ 2), einen Gruppenunfallversicherungsbeitrag (T€ 1; Vj.: T€ 1), einen Lebensversicherungsbeitrag (T€ 2; Vj.: T€ 3) sowie eine Zulage für die Kfz-Nutzung (T€ 18; Vj.: T€ 18). Herr Sturm erhielt im Geschäftsjahr für seine Leistung einen freiwilligen Bonus in Höhe von T€ 50, der im Januar 2016 ausgezahlt wurde.

Alle Vorstände erhalten außerdem einen Short Term Incentive (STI), der 1 % des Konzern-EBT nach IFRS der Wild Bunch Gruppe gemäß geprüften Konzernabschluss beträgt, vorausgesetzt das festgelegte Mindestkonzernergebnis wird erreicht oder überschritten. Das zu erreichende Ergebnis beträgt für das Geschäftsjahr 2015 T€ 4.500, für das Geschäftsjahr 2016 T€ 5.000 und für das Geschäftsjahr 2017 T€ 5.500. Der Schwellenwert besteht für die Folgejahre solange bis einvernehmlich neue Ziele festgelegt werden. Der hiernach zu zahlende Bonus beträgt maximal T€ 125 p. a. Die Vorstände erhalten darüber hinaus ab dem Jahr 2015 einen Long Term Incentive (LTI), der 1% des durchschnittlichen Konzern-EBT nach IFRS der Wild Bunch Gruppe gemäß geprüften Konzernabschluss beträgt, vorausgesetzt das Mindestkonzernergebnis wird erreicht oder überschritten. Das zu erreichende durchschnittliche Ergebnis beträgt für das Geschäftsjahr 2015 T€ 4.500, für das Geschäftsjahr 2016 T€ 4.750 für 2015 und 2016 und für das Geschäftsjahr 2017 T€ 5.250 für 2015,2016 und 2017. Für das Geschäftsjahr 2018 und die Folgejahre beträgt das zu erreichende durchschnittliche EBT mindestens T€ 5.500 des jeweiligen Jahres und der letzten zwei Jahre. Der hiernach zu zahlende Bonus beträgt maximal T€ 150 p. a. Der Aufsichtsrat der Wild Bunch AG ist dazu ermächtigt, über einen zusätzlichen freiwilligen Bonus für die Vorstände für außergewöhnliche Leistungen zu beschließen. Dieser freiwillige Bonus kann höchstens T€ 100 pro Jahr betragen.

Helge Sasse hat sein Amt zum 20. Juni 2014 als Vorstandsvorsitzender niedergelegt und das Unternehmen zum 30. Juni 2014 verlassen. Die fixen Bezüge von Herrn Sasse beinhalteten das Gehalt für den Zeitraum bis zu seinem Ausscheiden im Geschäftsjahr 2014 (T€ 205), eine Zulage zur Sozialversicherung (T€ 5), einen Gruppenunfallversicherungsbeitrag (T€ 1), einen Lebensversicherungsbeitrag (T€ 8) sowie eine Zulage für die Kfz-Nutzung (T€ 9). Herr Sasse erhielt zusätzlich für die vorzeitige Beendigung des Dienstvertrages im Geschäftsjahr eine Abfindung von T€ 700 sowie eine Urlaubsabgeltung für nicht genommenen Urlaub in Höhe von T€ 55.

Die Gesamtbezüge des Vorstands betragen für das Geschäftsjahr 2015 T€ 1.024 (Vj.: T€ 1.253).

Im Falle der Arbeitsunfähigkeit erhalten die Vorstände ihre Bezüge (Festgehalt und erfolgsabhängige Vergütungen) für die Dauer von sechs Monaten weiter, längstens jedoch bis zur Beendigung des Dienstverhältnisses. Das gleiche gilt im Falle des Todes des Vorstandsmitglieds für seine hinterbliebene Ehefrau oder Lebenspartnerin.

Bei einem Change of Control Event sowie im Fall der Abberufung oder Freistellung von den Dienstpflichten haben die Vorstände ein außerordentliches Kündigungsrecht. In diesem Fall haben die Vorstandsmitglieder Herr Grimond, Herr Chioua und Herr Maraval Anspruch auf ihre Gesamtvergütung (Festgehalt und erfolgsabhängige Vergütung) bis zum Ende der regulären Vertragslaufzeit, maximal in Höhe der Gesamtvergütung für zwei Jahre. Derartige vertragliche Regelungen bestehen für Herrn Sturm nicht.

Die Gesellschaft hat für die Organe des Konzerns eine D&O Versicherung abgeschlossen.

Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2015 verteilen sich wie folgt:

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Aufsichtsrat Vergütung

Kostenerstattung

Gesamt

Wolf-Dieter Gramatke 21.082 1.984 23.066
Hans Mahr 10.000 0 10.000
Tarek Malak 16.000 0 16.000
Prof. Dr. Katja Nettesheim 16.000 368 16.368
Benjamin Waisbren 8.000 0 8.000
Pierre Tattevin 8.000 0 8.000
Dr. Andreas Pres 10.005 1.484 11.489
Norbert Kopp 8.000 1.676 9.676
97.087 5.512 102.599

Aus Vergütungen und Reisekostenabrechnungen bestanden zum 31. Dezember 2015 gegenüber dem Vorstand kurzfristige Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 52 (Vj.: T€ 3). Die kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Mitgliedern des Aufsichtsrats betragen T€ 17 (Vj.: T€ 0).

Abschlussprüferhonorar

Gemäß § 285 Nr. 17 letzter Satzteil HGB wird auf die Angabe der Abschlussprüferhonorare im Anhang dieses Jahresabschlusses verzichtet, da eine Angabe in dem die Gesellschaft einbeziehenden Konzernabschluss der Wild Bunch AG, Berlin, enthalten ist.

Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung zum Corporate Governance Kodex wurde abgegeben und den Aktionären durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Gesellschaft (http://wildbunch.eu/wp-content/uploads/2017/06/Entsprechenserklärung_2016.pdf) und im Bundesanzeiger zugänglich gemacht.

Bekanntmachung gemäß § 21 WpHG

1. Consortia Partnership Limited, Jersey, Kanalinseln, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 01.08.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 13.03.2013 die Schwellen von 3% und 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 7,08% (das entspricht 2.119.376 Stimmrechten) betragen hat.

7,08% der Stimmrechte (das entspricht 2.119.376 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über die folgenden von ihr kontrollierten Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG 3% oder mehr beträgt: Consortia Trustees Limited, Anchor Corporate Holdings Limited, Karmana Limited, Altitude Holdings S.à r.l., Sapinda Holding B.V.

2. Consortia Trustees Limited, Jersey, Kanalinseln, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 01.08.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 13.03.2013 die Schwellen von 3% und 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 7,08% (das entspricht 2.119.376 Stimmrechten) betragen hat. 7,08% der Stimmrechte (das entspricht 2.119.376 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über die folgenden von ihr kontrollierten Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG 3% oder mehr beträgt: Anchor Corporate Holdings Limited, Karmana Limited, Altitude Holdings S.à r.l., Sapinda Holding B.V.

3. Anchor Corporate Holdings Limited, Tortola, Britische Jungferninseln, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 01.08.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 13.03.2013 die Schwellen von 3% und 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 7,08% (das entspricht 2.119.376 Stimmrechten) betragen hat. 7,08% der Stimmrechte (das entspricht 2.119.376 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über die folgenden von ihr kontrollierten Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG 3% oder mehr beträgt: Karmana Limited, Altitude Holdings S.à r.l., Sapinda Holding B.V.

4. Karmana Limited, Tortola, Britische Jungferninseln, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 01.08.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 13.03.2013 die Schwellen von 3% und 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 7,08% (das entspricht 2.119.376 Stimmrechten) betragen hat.

7,08% der Stimmrechte (das entspricht 2.119.376 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über die folgenden von ihr kontrollierten Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG 3% oder mehr beträgt: Altitude Holdings S.à r.l., Sapinda Holding B.V.

5. Die Altitude Holdings S.à r.l., Luxemburg, Luxemburg, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 01.08.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 13.03.2013 die Schwellen von 3% und 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 7,08% (das entspricht 2.119.376 Stimmrechten) betragen hat.

7,08% der Stimmrechte (das entspricht 2.119.376 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über das folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG 3% oder mehr beträgt: Sapinda Holding B.V.

Bekanntmachung gemäß § 21 WpHG

Die Sapinda Entertainment Investment B.V., Schiphol, Niederlande, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 04.08.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 04.08.2014 die Schwellen von 3% und 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 6,86% (das entspricht 2.053.412 Stimmrechten) betragen hat.

Bekanntmachung gemäß § 21 WpHG

Herr Prof. Dr. h.c. Roland Berger, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 01.12.2014 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 26.11.2014 die Schwelle von 5% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 3,53% (das entspricht 508.668 Stimmrechten) betragen hat.

Stimmrechtsmitteilung nach § 25a Abs. 1 WpHG

(A)

Wir haben folgende Mitteilung nach § 25a Abs. 1 WpHG am 11.12.2014 erhalten:

1. Emittent:

SENATOR Entertainment AG, Schönhauser Allee 53,10437 Berlin, Deutschland

2. Mitteilungspflichtiger:

Relativity Senator, LLC, Beverly Hills, Vereinigte Staaten von Amerika

3. Art der Schwellenberührung: Unterschreitung

4. Betroffene Meldeschwelle: 10%

5. Datum der Schwellenberührung: 26.11.2014

6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil: 6,93% (entspricht 998.189 Stimmrechten) bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von: 14.395.027

7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:

Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG: 6,93% (entspricht 998.189 Stimmrechten)

davon mittelbar gehalten: 0% (entspricht 0 Stimmrechten)

Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG: 0% (entspricht 0 Stimmrechten)

davon mittelbar gehalten: 0% (entspricht 0 Stimmrechten) Stimmrechtsanteile nach §§ 21,22 WpHG: 0% (entspricht 0 Stimmrechten)

8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG:

ISIN oder Bezeichnung des (Finanz-/sonstigen) Instruments: Call-Option

Fälligkeit: Jederzeit ab 31.05.2012 Verfall: 14.12.2015

(B)

Wir haben folgende Mitteilung nach § 25a Abs. 1 WpHG am 11.12.2014 erhalten:

1. Emittent:

SENATOR Entertainment AG Schönhauser Allee 53,10437 Berlin, Deutschland

2. Mitteilungspflichtiger: Relativity Media, LLC, Beverly Hills, Vereinigte Staaten von Amerika

3. Art der Schwellenberührung: Unterschreitung

4. Betroffene Meldeschwelle: 10%

5. Datum der Schwellenberührung: 26.11.2014

6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil:

6,93% (entspricht 998.189 Stimmrechten) bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von: 14.395.027

7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:

Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG: 6,93% (entspricht 998.189 Stimmrechten)

davon mittelbar gehalten: 6,93% (entspricht 998.189 Stimmrechten

Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG: 0% (entspricht 0 Stimmrechten)

davon mittelbar gehalten: 0% (entspricht 0 Stimmrechten) Stimmrechtsanteile nach §§ 21,22 WpHG: 0% (entspricht 0 Stimmrechten)

8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG: Kette der kontrollierten Unternehmen: Relativity Senator, LLC

ISIN oder Bezeichnung des (Finanz-/sonstigen) Instruments: Call-Option Fälligkeit: Jederzeit ab 31.05.2012 Verfall: 14.12.2015

(C)

Wir haben folgende Mitteilung nach § 25a Abs. 1 WpHG am 11.12.2014 erhalten:

1. Emittent: SENATOR Entertainment AG Schönhauser Allee 53,10437 Berlin, Deutschland

2. Mitteilungspflichtiger: Relativity Holdings, LLC, Beverly Hills, Vereinigte Staaten von Amerika

3. Art der Schwellenberührung: Unterschreitung

4. Betroffene Meldeschwelle: 10%

5. Datum der Schwellenberührung: 26.11.2014

6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil:

6,93% (entspricht 998.189 Stimmrechten) bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von: 14.395.027

7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:

Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG: 6,93% (entspricht 998.189 Stimmrechten)

davon mittelbar gehalten: 6,93% (entspricht 998.189 Stimmrechten)

Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG: 0% (entspricht 0 Stimmrechten)

davon mittelbar gehalten: 0% (entspricht 0 Stimmrechten)

Stimmrechtsanteile nach §§ 21,22 WpHG: 0% (entspricht 0 Stimmrechten)

8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG: Kette der kontrollierten Unternehmen: Relativity Senator, LLC; Relativity Media, LLC

ISIN oder Bezeichnung des (Finanz-/sonstigen) Instruments: Call-Option Fälligkeit: Jederzeit ab 31.05.2012 Verfall: 14.12.2015

(D)

Wir haben folgende Mitteilung nach § 25a Abs. 1 WpHG am 11.12.2014 erhalten:

1. Emittent: SENATOR Entertainment AG Schönhauser Allee 53,10437 Berlin, Deutschland

2. Mitteilungspflichtiger: Ryan Kavanaugh, Vereinigte Staaten von Amerika

3. Art der Schwellenberührung: Unterschreitung

4. Betroffene Meldeschwelle: 10%

5. Datum der Schwellenberührung: 26.11.2014

6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil: 6,93% (entspricht 998.189 Stimmrechten) bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von: 14.395.027

7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:

Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG: 6,93% (entspricht 998.189 Stimmrechten)

davon mittelbar gehalten: 6,93% (entspricht 998.189 Stimmrechten)

Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG: 0% (entspricht 0 Stimmrechten)

davon mittelbar gehalten: 0% (entspricht 0 Stimmrechten) Stimmrechtsanteile nach §§ 21,22 WpHG: 0% (entspricht 0 Stimmrechten)

8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG:

Kette der kontrollierten Unternehmen: Relativity Senator, LLC; Relativity Media, LLC; Relativity Holdings, LLC

ISIN oder Bezeichnung des (Finanz-/sonstigen) Instruments: Call-Option

Fälligkeit: Jederzeit ab 31.05.2012

Verfall: 14.12.2015

Bekanntmachung gemäß § 21 WpHG

Die Shard Capital Management Limited, Gibraltar, Gibraltar, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 13.01.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 26.11.2014 die Schwellen von 25% und 20% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 15,55% (das entspricht 2.238.006 Stimmrechten) betragen hat.

Die Shard Capital Management Limited, Gibraltar, Gibraltar, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 13.01.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 4.12.2014 die Schwelle von 15% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 12,13% (das entspricht 2.238.006 Stimmrechten) betragen hat.

Die KTB Technologie Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Leverkusen, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 09.02.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 05.02.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 1,04% (das entspricht 777.715 Stimmrechten) betragen hat.

Die Edgefilm Ltd., London, Großbritannien, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 09.02.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 05.02.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,76% (das entspricht 2.791.556 Stimmrechten) betragen hat.

Herr Vincent Grimond, Frankreich, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 09.02.2015 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 05.02.2015 die Schwellen von 3% und 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 9,45% (das entspricht 7.023.531 Stimmrechten) betragen hat.

Herr Vincent Maraval, Frankreich, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 09.02.2015 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 05.02.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,50% (das entspricht 2.598.111 Stimmrechten) betragen hat.

Herr Brahim Chioua, Frankreich, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 09.02.2015 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 05.02.2015 die Schwellen von 3% und 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 7,44% (das entspricht 5.529.543 Stimmrechten) betragen hat.

Die Shard Capital Management Limited, Gibraltar, Gibraltar, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 12.02.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 05.02.2015 die Schwelle von 10% und 5% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 3,01% (das entspricht 2.238.006 Stimmrechten) betragen hat.

Herr Alain de la Mata, Großbritannien, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 16.02.2015 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 05.02.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,76% (das entspricht 2.791.556 Stimmrechten) betragen hat.

3,76% der Stimmrechte (das entspricht 2.791.556 Stimmrechten) sind Herrn de la Mata gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über das folgende von ihm kontrollierte Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG 3% oder mehr beträgt: Edgefilm Ltd.

Hiermit teilt die SENATOR Entertainment AG mit, dass die Gesamtzahl der Stimmrechte am Ende des Monats Februar 2015 insgesamt 74.330.015 Stimmrechte beträgt. Die Veränderung der Gesamtzahl der Stimmrechte ist ab dem 5. Februar 2015 wirksam.

Die Consortia Partnership Limited, Saint Helier, Jersey, Kanalinseln hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.09.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG, Berlin, Deutschland am 18.09.2015 die Schwelle von 50% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 45,60% (das entspricht 33.896.398 Stimmrechten) betragen hat. 45,60% der Stimmrechte (das entspricht 33.896.398 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Consortia Trustees Limited, Altitude Investments Limited, Altitude Holdings S.à r.l. Sapinda Holding B.V., SWB Entertainment Investment B.V.

Die Consortia Trustees Limited, Saint Helier, Jersey, Kanalinseln hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.09.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG, Berlin, Deutschland am 18.09.2015 die Schwelle von 50% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 45,60% (das entspricht 33.896.398 Stimmrechten) betragen hat. 45,60% der Stimmrechte (das entspricht 33.896.398 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Altitude Investments Limited, Altitude Holdings S.à r.l., Sapinda Holding B.V., SWB Entertainment Investment B.V.

Die Altitude Investments Limited, Saint Helier, Jersey, Kanalinseln hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.09.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG, Berlin, Deutschland am 18.09.2015 die Schwelle von 50% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 45,60% (das entspricht 33.896.398 Stimmrechten) betragen hat. 45,60% der Stimmrechte (das entspricht 33.896.398 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Altitude Holdings S.à r.l., Sapinda Holding B.V., SWB Entertainment Investment B.V.

Die Altitude Holdings S.à r.l., Luxemburg, Luxemburg hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.09.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG, Berlin, Deutschland am 18.09.2015 die Schwelle von 50% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 45,60% (das entspricht 33.896.398 Stimmrechten) betragen hat. 45,60% der Stimmrechte (das entspricht 33.896.398 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Sapinda Holding B.V., SWB Entertainment Investment B.V.

Die Sapinda Holding B.V., Amsterdam, Niederlande hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.09.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG, Berlin, Deutschland am 18.09.2015 die Schwelle von 50% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 45,60% (das entspricht 33.896.398 Stimmrechten) betragen hat. 45,60% der Stimmrechte (das entspricht 33.896.398 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: SWB Entertainment Investment B.V.

Die SWB Entertainment Investment B.V., Amsterdam, Niederlande hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.09.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG, Berlin, Deutschland am 18.09.2015 die Schwelle von 50% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 45,60% (das entspricht 33.896.398 Stimmrechten) betragen hat.

Herr Masroor Siddiqui, Großbritannien hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.09.2015 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG, Berlin, Deutschland am 18.09.2015 die Schwelle von 3%, 5% und 10% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 14,19% (das entspricht 10.546.637 Stimmrechten) betragen hat.

14,19% der Stimmrechte (das entspricht 10.546.637 Stimmrechten) sind Herrn Siddiqui gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 i.V.m. Satz 2, WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende Aktionäre, deren Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Naya Master Fund LP.

Gleichzeitig sind 10,96% der Stimmrechte (das entspricht 8.142.985 Stimmrechten) Herrn Siddiqui gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1, WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende von ihm kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Naya Capital Management Limited, Naya (GP) Limited, Naya Master Fund LP.

Naya Capital Management Limited, George Town, Grand Cayman, Cayman Islands hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.09.2015 mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG, Berlin, Deutschland am 18.09.2015 die Schwelle von 3%, 5% und 10% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 14,19% (das entspricht 10.546.637 Stimmrechten) betragen hat.

14,19% der Stimmrechte (das entspricht 10.546.637 Stimmrechten) sind Naya Capital Management Limited gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 i.V.m. Satz 2, WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende Aktionäre, deren Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Naya Master Fund LP.

Gleichzeitig sind 10,96% der Stimmrechte (das entspricht 8.142.985 Stimmrechten) Naya Capital Management Limited gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1, WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende von ihm kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Naya (GP) Limited, Naya Master Fund LP.

Naya (GP) Limited, George Town, Grand Cayman, Cayman Islands hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.09.2015 mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG, Berlin, Deutschland am 18.09.2015 die Schwelle von 3%, 5% und 10% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 10,96% (das entspricht 8.142.985 Stimmrechten) betragen hat.

10,96% der Stimmrechte (das entspricht 8.142.985 Stimmrechten) sind Naya Capital Management Limited gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Naya Master Fund LP.

Naya Master Fund LP, George Town, Grand Cayman, Cayman Islands hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.09.2015 mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG, Berlin, Deutschland am 18.09.2015 die Schwelle von 3%, 5% und 10% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 10,96% (das entspricht 8.142.985 Stimmrechten) betragen hat.

Naya Management LLP, London, Großbritannien hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.09.2015 mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG, Berlin, Deutschland am 18.09.2015 die Schwelle von 3%, 5% und 10% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 14,19% (das entspricht 10.546.637 Stimmrechten) betragen hat.

14,19% der Stimmrechte (das entspricht 10.546.637 Stimmrechten) sind Naya Capital Management Limited gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 i.V.m. Satz 2 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende Aktionäre, deren Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Naya Master Fund LP.

Naya Capital Management UK Limited, London, Großbritannien hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.09.2015 mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG, Berlin, Deutschland am 18.09.2015 die Schwelle von 3%, 5% und 10% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 14,19% (das entspricht 10.546.637 Stimmrechten) betragen hat.

14,19% der Stimmrechte (das entspricht 10.546.637 Stimmrechten) sind Naya Capital Management Limited gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 i.V.m. Satz 2 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende Aktionäre, deren Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Naya Master Fund LP.

Korrektur der Veröffentlichung vom 25.09.2015

1. Herr Masroor Siddiqui, Großbritannien hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.09.2015 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG, Berlin, Deutschland am 18.09.2015 die Schwelle von 3%, 5% und 10% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 14,19% (das entspricht 10.546.637 Stimmrechten) betragen hat.

14,19% der Stimmrechte (das entspricht 10.546.637 Stimmrechten) sind Herrn Siddiqui gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 i.V.m. Satz 2, WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende Aktionäre, deren Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Naya Master Fund LP.

Gleichzeitig sind 10,96% der Stimmrechte (das entspricht 8.142.985 Stimmrechten) Herrn Siddiqui gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1, WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende von ihm kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Naya Capital Management Limited, Naya (GP) Limited, Naya Master Fund LP.

2. Naya Capital Management Limited, George Town, Grand Cayman, Cayman Islands hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.09.2015 mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG, Berlin, Deutschland am 18.09.2015 die Schwelle von 3%, 5% und 10% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 14,19% (das entspricht 10.546.637 Stimmrechten) betragen hat.

14,19% der Stimmrechte (das entspricht 10.546.637 Stimmrechten) sind Naya Capital Management Limited gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 i.V.m. Satz 2, WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende Aktionäre, deren Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Naya Master Fund LP.

Gleichzeitig sind 10,96% der Stimmrechte (das entspricht 8.142.985 Stimmrechten) Naya Capital Management Limited gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1, WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende von ihm kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Naya (GP) Limited, Naya Master Fund LP.

3. Naya (GP) Limited, George Town, Grand Cayman, Cayman Islands hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.09.2015 mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG, Berlin, Deutschland am 18.09.2015 die Schwelle von 3%, 5% und 10% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 10,96% (das entspricht 8.142.985 Stimmrechten) betragen hat.

10,96% der Stimmrechte (das entspricht 8142985 Stimmrechten) sind Naya (GP) Limited gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Naya Master Fund LP.

4. Naya Master Fund LP, George Town, Grand Cayman, Cayman Islands hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.09.2015 mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG, Berlin, Deutschland am 18.09.2015 die Schwelle von 3%, 5% und 10% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 10,96% (das entspricht 8.142.985 Stimmrechten) betragen hat.

5. Naya Management LLP, London, Großbritannien hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.09.2015 mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG, Berlin, Deutschland am 18.09.2015 die Schwelle von 3%, 5% und 10% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 14,19% (das entspricht 10.546.637 Stimmrechten) betragen hat.

14,19% der Stimmrechte (das entspricht 10.546.637 Stimmrechten) sind Naya Management LLP gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende Aktionäre, deren Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Naya Master Fund LP.

6. Naya Capital Management UK Limited, London, Großbritannien hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.09.2015 mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG, Berlin, Deutschland am 18.09.2015 die Schwelle von 3%, 5% und 10% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 14,19% (das entspricht 10.546.637 Stimmrechten) betragen hat.

14,19% der Stimmrechte (das entspricht 10.546.637 Stimmrechten) sind Naya Capital Management UK Limited gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 i.V.m. Satz 2 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende Aktionäre, deren Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Naya Master Fund LP.

Die SWB Entertainment Investment B.V., Schiphol, Niederlande, die Sapinda Holding B.V., die Altitude Holdings S.à r.l., die Altitude Investments Limited, die Consortia Trustees Limited und die Consortia Partnership Limited haben uns gemäß § 27a WpHG am 19.12.2014 im Zusammenhang mit der Überschreitung bzw. Erreichung der 10%­ Schwelle oder einer höheren Schwelle am 26.11.2014 darüber informiert, dass

1. die Investition der Umsetzung strategischer Ziele dient,

2. derzeit beabsichtigt ist, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen,

3. sie eine Einflussnahme auf die Besetzung der Organe der SENATOR Entertainment AG anstreben,

4. sie derzeit keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft anstreben, und

5. dass es sich teilweise um Fremd- und teilweise um Eigenmittel handelt, die die SWB Entertainment Investment B.V. zur Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte aufgenommen hat.

1. Die quirin bank AG, Berlin, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 08.12.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 04.12.2014 die Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15% und 20% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 22,01% (das entspricht 4.062.238 Stimmrechten) betragen hat.

2. Die quirin bank AG, Berlin, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 08.12.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 05.12.2014 die Schwellen von 20%, 15%, 10%, 5% und 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0,00% (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat.

1. Die Consortia Partnership Limited, Saint Helier, Jersey, Kanalinseln, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 02.12.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 26.11.2014 die Schwellen von 10%, 15%, 20%, 25%, 30% und 50% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 51,25% (das entspricht 7.377.401 Stimmrechten) betragen hat.

3,57% der Stimmrechte (das entspricht 513.353 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Consortia Trustees Limited, Altitude Investments Limited, Altitude Holdings S.à r.l., Sapinda Holding B.V., SWB Entertainment Investment B.V.

47,68% der Stimmrechte (das entspricht 6.864.048 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 2 WpHG in Verbindung mit § 22 Abs. 1, Satz 2 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über das folgende Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG 3 Prozent oder mehr beträgt: quirin bank AG.

2. Die Consortia Trustees Limited, Saint Helier, Jersey, Kanalinseln, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 02.12.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 26.11.2014 die Schwellen von 10%, 15%, 20%, 25%, 30% und 50% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 51,25% (das entspricht 7.377.401 Stimmrechten) betragen hat.

3,57% der Stimmrechte (das entspricht 513.353 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Altitude Investments Limited, Altitude Holdings S.à r.l., Sapinda Holding B.V., SWB Entertainment Investment B.V.

47,68% der Stimmrechte (das entspricht 6.864.048 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 2 WpHG in Verbindung mit § 22 Abs. 1, Satz 2 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über das folgende Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG 3 Prozent oder mehr beträgt: quirin bank AG.

3. Die Altitude Investments Limited, Saint Helier, Jersey, Kanalinseln, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 02.12.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 26.11.2014 die Schwellen von 10%, 15%, 20%, 25%, 30% und 50% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 51,25% (das entspricht 7.377.401 Stimmrechten) betragen hat.

3,57% der Stimmrechte (das entspricht 513.353 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG jeweils 3 Prozent oder mehr

beträgt: Altitude Holdings S.à r.l., Sapinda Holding B.V., SWB Entertainment Investment B.V.

47,68% der Stimmrechte (das entspricht 6.864.048 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 2 WpHG in Verbindung mit § 22 Abs. 1, Satz 2 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über das folgende Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG 3 Prozent oder mehr beträgt: quirin bank AG.

4. Die Altitude Holdings S.à r.l., Luxemburg, Luxemburg, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 02.12.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 26.11.2014 die Schwellen von 10%, 15%, 20%, 25%, 30% und 50% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 51,25% (das entspricht 7.377.401 Stimmrechten) betragen hat.

3,57% der Stimmrechte (das entspricht 513.353 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Sapinda Holding B.V., SWB Entertainment Investment B.V.

47,68% der Stimmrechte (das entspricht 6.864.048 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 2 WpHG in Verbindung mit § 22 Abs. 1, Satz 2 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über das folgende Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG 3 Prozent oder mehr beträgt: quirin bank AG.

5. Die Sapinda Holding B.V., Amsterdam, Niederlande, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 02.12.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 26.11.2014 die Schwellen von 10%, 15%, 20%, 25%, 30% und 50% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 51,25% (das entspricht 7.377.401 Stimmrechten) betragen hat.

3,57% der Stimmrechte (das entspricht 513.353 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über das folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG 3 Prozent oder mehr beträgt: SWB Entertainment Investment B.V.

47,68% der Stimmrechte (das entspricht 6.864.048 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 2 WpHG in Verbindung mit § 22 Abs. 1, Satz 2 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über das folgende Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG 3 Prozent oder mehr beträgt: quirin bank AG.

6. Die SWB Entertainment Investment B.V. (ehemals: Sapinda Entertainment Investment B.V.), Amsterdam, Niederlande, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 02.12.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 26.11.2014 die Schwellen von 10%, 15%, 20%, 25%, 30% und 50% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 51,25% (das entspricht 7.377.401 Stimmrechten) betragen hat.

47,68% der Stimmrechte (das entspricht 6.864.048 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 2 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte

werden dabei gehalten über das folgende Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG 3 Prozent oder mehr beträgt: quirin bank AG.

1. Die quirin bank AG, Berlin, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 28.11.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 26.11.2014 die Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25% und 30% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 47,99% (das entspricht 6.908.671 Stimmrechten) betragen hat.

2. Die quirin bank AG, Berlin, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 28.11.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 27.11.2014 die Schwellen von 30%, 25%, 20%, 15%, 10%, 5% und 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0,00% (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat.

1. Die Altitude Investments Limited, Jersey, Kanalinseln, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 01.09.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 29.08.2014 die Schwellen von 3% und 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 6,86% (das entspricht 2.053.412 Stimmrechten) betragen hat.

6,86% der Stimmrechte (das entspricht 2.053.412 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG jeweils 3% oder mehr beträgt: Altitude Holdings S.à r.l., Sapinda Holding B.V., Sapinda Entertainment Investment B.V.

2. Die Anchor Corporate Holdings Limited, Tortola, Britische Jungferninseln, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 29.08.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 29.08.2014 die Schwelle von 5% und 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0% (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat.

3. Die Karmana Limited, Tortola, Britische Jungferninseln, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 29.08.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 29.08.2014 die Schwelle von 5% und 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0% (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat.

Die Sapinda Entertainment Investment B.V., Schiphol, Niederlande, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 04.08.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 04.08.2014 die Schwellen von 3% und 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 6,86% (das entspricht 2.053.412 Stimmrechten) betragen hat.

Herr Prof. Dr. h.c. Roland Berger, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 04.12.2014 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 04.12.2014 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,76% (das entspricht 508.668 Stimmrechten) betragen hat.

Herr Dr. Jürgen Todenhöfer, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 26.11.2014 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,51% (das entspricht 360.787 Stimmrechten) betragen hat.

2,51% der Stimmrechte (das entspricht 360.787 Stimmrechten) sind Herrn Dr. Todenhöfer gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Die Sternenstaub Fund GmbH, München, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 05.12.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 26.11.2014 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,51% (das entspricht 360.787 Stimmrechten) betragen hat.

Die Stiftung Sternenstaub, München, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 26.11.2014 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,51% (das entspricht 360.787 Stimmrechten) betragen hat.

2,51% der Stimmrechte (das entspricht 360.787 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Die KTB Technologie Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Leverkusen, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 05.12.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 04.12.2014 die Schwelle von 5% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 4,21% (das entspricht 777.715 Stimmrechten) betragen hat.

Die KTB Technologie Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Leverkusen, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 03.12.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 26.11.2014 die Schwelle von 10% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 5,40% (das entspricht 777.715 Stimmrechten) betragen hat.

Stimmrechtsmitteilung nach § 25a Abs. 1 WpHG

Wir haben folgende Mitteilung nach § 25a Abs. 1 WpHG am 11.02.2015 erhalten:

1. Emittent: SENATOR Entertainment AG Schönhauser Allee 53,10437 Berlin, Deutschland

2. Mitteilungspflichtiger: Relativity Senator, LLC, Beverly Hills, Vereinigte Staaten von Amerika

3. Art der Schwellenberührung: Unterschreitung

4. Betroffene Meldeschwelle: 5%

5. Datum der Schwellenberührung: 05.02.2015

6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil: 1,34% (entspricht 998.189 Stimmrechten) bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von: 74.330.015

7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:

Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG: 1,34% (entspricht 998.189 Stimmrechten)

davon mittelbar gehalten: 0% (entspricht 0 Stimmrechten)

Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG: 0% (entspricht 0 Stimmrechten)

davon mittelbar gehalten: 0% (entspricht 0 Stimmrechten) Stimmrechtsanteile nach §§ 21,22 WpHG: 0% (entspricht 0 Stimmrechten)

8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG:

ISIN oder Bezeichnung des (Finanz-/sonstigen) Instruments: Call-Option Fälligkeit: Jederzeit ab 31.05.2012

Verfall: 14.12.2015

Wir haben folgende Mitteilung nach § 25a Abs. 1 WpHG am 11.02.2015 erhalten:

1. Emittent: SENATOR Entertainment AG Schönhauser Allee 53,10437 Berlin, Deutschland

2. Mitteilungspflichtiger: Relativity Media, LLC, Beverly Hills, Vereinigte Staaten von Amerika

3. Art der Schwellenberührung: Unterschreitung

4. Betroffene Meldeschwelle: 5%

5. Datum der Schwellenberührung: 05.02.2015

6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil: 1,34% (entspricht 998.189 Stimmrechten) bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von: 74.330.015

7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:

Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG: 1,34% (entspricht 998.189 Stimmrechten)

davon mittelbar gehalten: 1,34% (entspricht 998.189 Stimmrechten

Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG: 0% (entspricht 0 Stimmrechten)

davon mittelbar gehalten: 0% (entspricht 0 Stimmrechten) Stimmrechtsanteile nach §§ 21,22 WpHG: 0% (entspricht 0 Stimmrechten)

8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG: Kette der kontrollierten Unternehmen: Relativity Senator, LLC

ISIN oder Bezeichnung des (Finanz-/sonstigen) Instruments: Call-Option

Fälligkeit: Jederzeit ab 31.05.2012

Verfall: 14.12.2015

Wir haben folgende Mitteilung nach § 25a Abs. 1 WpHG am 11.02.2015 erhalten:

1. Emittent: SENATOR Entertainment AG

Schönhauser Allee 53,10437 Berlin, Deutschland

2. Mitteilungspflichtiger: Relativity Holdings, LLC, Beverly Hills, Vereinigte Staaten von Amerika

3. Art der Schwellenberührung: Unterschreitung

4. Betroffene Meldeschwelle: 5%

5. Datum der Schwellenberührung: 05.02.2015

6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil:

1,34% (entspricht 998.189 Stimmrechten)

bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von: 74.330.015

7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:

Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG: 1,34% (entspricht 998.189 Stimmrechten)

davon mittelbar gehalten: 1,34% (entspricht 998.189 Stimmrechten)

Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG: 0% (entspricht 0 Stimmrechten)

davon mittelbar gehalten: 0% (entspricht 0 Stimmrechten) Stimmrechtsanteile nach §§ 21,22 WpHG: 0% (entspricht 0 Stimmrechten)

8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG: Kette der kontrollierten Unternehmen: Relativity Senator, LLC; Relativity Media, LLC

ISIN oder Bezeichnung des (Finanz-/sonstigen) Instruments: Call-Option

Fälligkeit: Jederzeit ab 31.05.2012

Verfall: 14.12.2015

Wir haben folgende Mitteilung nach § 25a Abs. 1 WpHG am 11.02.2015 erhalten:

1. Emittent: SENATOR Entertainment AG Schönhauser Allee 53,10437 Berlin, Deutschland

2. Mitteilungspflichtiger: Ryan Kavanaugh, Vereinigte Staaten von Amerika

3. Art der Schwellenberührung: Unterschreitung

4. Betroffene Meldeschwelle: 5%

5. Datum der Schwellenberührung: 05.02.2015

6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil: 1,34% (entspricht 998.189 Stimmrechten) bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von: 74.330.015

7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:

Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG: 1,34% (entspricht 998.189 Stimmrechten)

davon mittelbar gehalten: 1,34% (entspricht 998.189 Stimmrechten)

Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG: 0% (entspricht 0 Stimmrechten)

davon mittelbar gehalten: 0% (entspricht 0 Stimmrechten) Stimmrechtsanteile nach §§ 21,22 WpHG: 0% (entspricht 0 Stimmrechten)

8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG:

Kette der kontrollierten Unternehmen: Relativity Senator, LLC; Relativity Media, LLC; Relativity Holdings, LLC

ISIN oder Bezeichnung des (Finanz-/sonstigen) Instruments: Call-Option Fälligkeit: Jederzeit ab 31.05.2012

Verfall: 14.12.2015

Stimmrechtsmitteilung nach § 25 Abs. 1 WpHG

Wir haben folgende Mitteilung nach § 25 Abs. 1 WpHG am 30.06.2015 erhalten:

1. Emittent: SENATOR Entertainment AG Schönhauser Allee 53,10437 Berlin, Deutschland

2. Mitteilungspflichtiger: Herr Masroor Siddiqui, Großbritannien

3. Art der Schwellenberührung: Überschreitung

4. Betroffene Meldeschwellen: 5% und 10%

5. Datum der Schwellenberührung: 22.06.2015

6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil:

10,96% (entspricht 8.146.570 Stimmrechten)

bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von: 74.330.015

7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:

Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG: 10,96% (entspricht 8.146.570 Stimmrechten)

davon mittelbar gehalten: 10,96% (entspricht 8.146.570 Stimmrechten) Stimmrechtsanteile nach §§ 21,22 WpHG: 0,00% (entspricht 0 Stimmrechten)

8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG:

Kette der kontrollierten Unternehmen: Naya Capital Management Limited, Naya (GP) Limited, Naya Master Fund LP,

Ausübungszeitraum: Jetzt - 28.01.2016

Fälligkeit: 28.01.2016

Verfall: 28.01.2016

Wir haben folgende Mitteilung nach § 25 Abs. 1 WpHG am 30.06.2015 erhalten:

1. Emittent: SENATOR Entertainment AG Schönhauser Allee 53,10437 Berlin, Deutschland

2. Mitteilungspflichtiger: Naya Capital Management Limited, Cayman Islands

3. Art der Schwellenberührung: Überschreitung

4. Betroffene Meldeschwellen: 5% und 10%

5. Datum der Schwellenberührung: 22.06.2015

6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil:

10,96% (entspricht 8.146.570 Stimmrechten)

bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von: 74.330.015

7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:

Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG: 10,96% (entspricht 8.146.570 Stimmrechten)

davon mittelbar gehalten: 10,96% (entspricht 8.146.570 Stimmrechten) Stimmrechtsanteile nach §§ 21,22 WpHG: 0,00% (entspricht 0 Stimmrechten)

8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG:

Kette der kontrollierten Unternehmen:

Naya (GP) Limited, Naya Master Fund LP,

Ausübungszeitraum: Jetzt - 28.01.2016 Fälligkeit: 28.01.2016 Verfall: 28.01.2016

Wir haben folgende Mitteilung nach § 25 Abs. 1 WpHG am 30.06.2015 erhalten:

1. Emittent: SENATOR Entertainment AG Schönhauser Allee 53,10437 Berlin, Deutschland

2. Mitteilungspflichtiger: Naya (GP) Limited, Cayman Islands

3. Art der Schwellenberührung: Überschreitung

4. Betroffene Meldeschwellen: 5% und 10%

5. Datum der Schwellenberührung: 22.06.2015

6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil:

10,96% (entspricht 8.146.570 Stimmrechten)

bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von: 74.330.015

7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:

Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG: 10,96% (entspricht 8.146.570 Stimmrechten)

davon mittelbar gehalten: 10,96% (entspricht 8.146.570 Stimmrechten) Stimmrechtsanteile nach §§ 21,22 WpHG: 0,00% (entspricht 0 Stimmrechten)

8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG:

Kette der kontrollierten Unternehmen: Naya Master Fund LP,

Ausübungszeitraum: Jetzt - 28.01.2016

Fälligkeit: 28.01.2016

Verfall: 28.01.2016

Wir haben folgende Mitteilung nach § 25 Abs. 1 WpHG am 30.06.2015 erhalten:

1. Emittent: SENATOR Entertainment AG Schönhauser Allee 53,10437 Berlin, Deutschland

2. Mitteilungspflichtiger: Naya Master Fund LP, Cayman Islands

3. Art der Schwellenberührung: Überschreitung

4. Betroffene Meldeschwellen: 5% und 10%

5. Datum der Schwellenberührung: 22.06.2015

6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil:

10,96% (entspricht 8.146.570 Stimmrechten)

bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von: 74.330.015

7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:

Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG: 10,96% (entspricht 8.146.570 Stimmrechten)

davon mittelbar gehalten: 10,96% (entspricht 8.146.570 Stimmrechten) Stimmrechtsanteile nach §§ 21,22 WpHG: 0,00% (entspricht 0 Stimmrechten)

8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG:

Kette der kontrollierten Unternehmen:

Ausübungszeitraum: Jetzt - 28.01.2016

Fälligkeit: 28.01.2016

Verfall: 28.01.2016

26.08.2016 Korrektur der Veröffentlichung vom 01.07.2015

Wir haben folgende Mitteilung nach § 25 Abs. 1 WpHG am 30.06.2015 erhalten:

1. Emittent: SENATOR Entertainment AG Schönhauser Allee 53,10437 Berlin, Deutschland

2. Mitteilungspflichtiger: Naya Master Fund LP, George Town, Cayman Islands

3. Art der Schwellenberührung: Überschreitung

4. Betroffene Meldeschwellen: 5% und 10%

5. Datum der Schwellenberührung: 22.06.2015

6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil:

10,96% (entspricht 8.146.570 Stimmrechten)

bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von: 74.330.015

7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:

Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG: 10,96% (entspricht 8.146.570 Stimmrechten)

davon mittelbar gehalten: 0,00% (entspricht 0 Stimmrechten)

Stimmrechtsanteile nach §§ 21,22 WpHG: 0,00% (entspricht 0 Stimmrechten)

8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG:

Kette der kontrollierten Unternehmen:

Ausübungszeitraum: Jetzt - 28.01.2016 Fälligkeit: 28.01.2016 Verfall: 28.01.2016

Wir haben folgende Mitteilung nach § 25 Abs. 1 WpHG am 22.09.2015 erhalten:

1. Emittent: Wild Bunch AG

Knesebeckstraße 59-61,10719 Berlin, Deutschland

2. Mitteilungspflichtiger: Consortia Partnership Limited, Saint Helier, Jersey, Kanalinseln

3. Art der Schwellenberührung: Überschreitung

4. Betroffene Meldeschwellen: 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30% und 50%

5. Datum der Schwellenberührung: 05.02.2015

6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil:

65,99% (entspricht 49.054.124 Stimmrechten)

bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von: 74.330.015

7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:

Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG: 32,99% (entspricht 24.527.062 Stimmrechten)

davon mittelbar gehalten: 32,99% (entspricht 24.527.062 Stimmrechten)

Stimmrechtsanteile nach §§ 21,22 WpHG: 65,99% (entspricht 49.054.124 Stimmrechten)

8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG:

Kette der kontrollierenden Unternehmen: Consortia Trustees Limited, Altitude Investments Limited, Altitude Holdings S.à r.l., Sapinda Holding B.V.

Ausübungszeitraum: 30.03.2015 - 18.01.2016

Fälligkeit: 28.01.2016

Verfall: 18.01.2016

Wir haben folgende Mitteilung nach § 25 Abs. 1 WpHG am 22.09.2015 erhalten:

1. Emittent: Wild Bunch AG

Knesebeckstraße 59-61,10719 Berlin, Deutschland

2. Mitteilungspflichtiger: Consortia Trustees Limited, Saint Helier, Jersey, Kanalinseln

3. Art der Schwellenberührung: Überschreitung

4. Betroffene Meldeschwellen: 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30% und 50%

5. Datum der Schwellenberührung: 05.02.2015

6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil:

65,99% (entspricht 49.054.124 Stimmrechten)

bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von: 74.330.015

7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:

Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG: 32,99% (entspricht 24.527.062 Stimmrechten)

davon mittelbar gehalten: 32,99% (entspricht 24.527.062 Stimmrechten)

Stimmrechtsanteile nach §§ 21,22 WpHG: 65,99% (entspricht 49.054.124 Stimmrechten)

8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG:

Kette der kontrollierenden Unternehmen: Altitude Investments Limited, Altitude Holdings S.à r.l., Sapinda Holding B.V.

Ausübungszeitraum: 30.03.2015 - 18.01.2016

Fälligkeit: 28.01.2016

Verfall: 18.01.2016

Wir haben folgende Mitteilung nach § 25 Abs. 1 WpHG am 22.09.2015 erhalten:

1. Emittent: Wild Bunch AG

Knesebeckstraße 59-61,10719 Berlin, Deutschland

2. Mitteilungspflichtiger: Altitude Investments Limited, Saint Helier, Jersey, Kanalinseln

3. Art der Schwellenberührung: Überschreitung

4. Betroffene Meldeschwellen: 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30% und 50%

5. Datum der Schwellenberührung: 05.02.2015

6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil:

65,99% (entspricht 49.054.124 Stimmrechten)

bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von: 74.330.015

7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:

Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG: 32,99% (entspricht 24.527.062 Stimmrechten)

davon mittelbar gehalten: 32,99% (entspricht 24.527.062 Stimmrechten)

Stimmrechtsanteile nach §§ 21,22 WpHG: 65,99% (entspricht 49.054.124 Stimmrechten)

8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG:

Kette der kontrollierenden Unternehmen: Altitude Holdings S.à r.l., Sapinda Holding B.V.

Ausübungszeitraum: 30.03.2015 - 18.01.2016

Fälligkeit: 28.01.2016

Verfall: 18.01.2016

Wir haben folgende Mitteilung nach § 25 Abs. 1 WpHG am 22.09.2015 erhalten:

1. Emittent: Wild Bunch AG

Knesebeckstraße 59-61,10719 Berlin, Deutschland

2. Mitteilungspflichtiger: Altitude Holdings S.à r.l., Luxemburg, Luxemburg

3. Art der Schwellenberührung: Überschreitung

4. Betroffene Meldeschwellen: 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30% und 50%

5. Datum der Schwellenberührung: 05.02.2015

6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil:

65,99% (entspricht 49.054.124 Stimmrechten)

bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von: 74.330.015

7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:

Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG: 32,99% (entspricht 24.527.062 Stimmrechten)

davon mittelbar gehalten: 32,99% (entspricht 24.527.062 Stimmrechten)

Stimmrechtsanteile nach §§ 21,22 WpHG: 65,99% (entspricht 49.054.124 Stimmrechten)

8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG:

Kette der kontrollierenden Unternehmen: Sapinda Holding B.V.

Ausübungszeitraum: 30.03.2015 - 18.01.2016

Fälligkeit: 28.01.2016

Verfall: 18.01.2016

Wir haben folgende Mitteilung nach § 25 Abs. 1 WpHG am 22.09.2015 erhalten:

1. Emittent: Wild Bunch AG

Knesebeckstraße 59-61,10719 Berlin, Deutschland

2. Mitteilungspflichtiger: Sapinda Holding B.V., Amsterdam, Niederlande

3. Art der Schwellenberührung: Überschreitung

4. Betroffene Meldeschwellen: 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30% und 50%

5. Datum der Schwellenberührung: 05.02.2015

6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil:

65,99% (entspricht 49.054.124 Stimmrechten)

bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von: 74.330.015

7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:

Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG: 32,99% (entspricht 24.527.062 Stimmrechten)

davon mittelbar gehalten: 0,00% (entspricht 0 Stimmrechten)

Stimmrechtsanteile nach §§ 21,22 WpHG: 65,99% (entspricht 49.054.124 Stimmrechten)

8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG:

Kette der kontrollierenden Unternehmen:

Ausübungszeitraum: 30.03.2015 - 18.01.2016

Fälligkeit: 28.01.2016

Verfall: 18.01.2016

Wir haben folgende Mitteilung nach § 25 Abs. 1 WpHG am 22.09.2015 erhalten:

1. Emittent: Wild Bunch AG

Knesebeckstraße 59-61,10719 Berlin, Deutschland

2. Mitteilungspflichtiger: Herr Masroor Siddiqui, Großbritannien

3. Art der Schwellenberührung: Unterschreitung

4. Betroffene Meldeschwellen: 10% und 5%

5. Datum der Schwellenberührung: 18.09.2015

6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil:

0% (entspricht 0 Stimmrechten)

bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von: 74.330.015

7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:

Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG: 0,00% (entspricht 0 Stimmrechten)

davon mittelbar gehalten: 0,00% (entspricht 0 Stimmrechten)

Stimmrechtsanteile nach §§ 21,22 WpHG: 14,19% (entspricht 10.546.637 Stimmrechten)

8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG:

Wir haben folgende Mitteilung nach § 25 Abs. 1 WpHG am 22.09.2015 erhalten:

1. Emittent: Wild Bunch AG

Knesebeckstraße 59-61,10719 Berlin, Deutschland

2. Mitteilungspflichtiger: Naya Capital Management Limited, George Town, Grand Cayman, Cayman Islands

3. Art der Schwellenberührung: Unterschreitung

4. Betroffene Meldeschwellen: 10% und 5%

5. Datum der Schwellenberührung: 18.09.2015

6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil: 0% (entspricht 0 Stimmrechten) bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von: 74.330.015

7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:

Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG: 0,00% (entspricht 0 Stimmrechten)

davon mittelbar gehalten: 0,00% (entspricht 0 Stimmrechten)

Stimmrechtsanteile nach §§ 21,22 WpHG: 14,19% (entspricht 10.546.637 Stimmrechten)

8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG:

Stimmrechtsmitteilung nach § 25 Abs. 1 WpHG

Wir haben folgende Mitteilung nach § 25 Abs. 1 WpHG am 22.09.2015 erhalten:

1. Emittent: Wild Bunch AG

Knesebeckstraße 59-61,10719 Berlin, Deutschland

2. Mitteilungspflichtiger:

Naya (GP) Limited, George Town, Grand Cayman, Cayman Islands

3. Art der Schwellenberührung: Unterschreitung

4. Betroffene Meldeschwellen: 10% und 5%

5. Datum der Schwellenberührung: 18.09.2015

6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil:

0% (entspricht 0 Stimmrechten)

bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von: 74.330.015

7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:

Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG: 0,00% (entspricht 0 Stimmrechten)

davon mittelbar gehalten: 0,00% (entspricht 0 Stimmrechten)

Stimmrechtsanteile nach §§ 21,22 WpHG: 10,96% (entspricht 8.142.985 Stimmrechten)

8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG:

Wir haben folgende Mitteilung nach § 25 Abs. 1 WpHG am 22.09.2015 erhalten:

1. Emittent: Wild Bunch AG

Knesebeckstraße 59-61,10719 Berlin, Deutschland

2. Mitteilungspflichtiger:

Naya Master Fund LP, George Town, Grand Cayman, Cayman Islands

3. Art der Schwellenberührung: Unterschreitung

4. Betroffene Meldeschwellen: 10% und 5%

5. Datum der Schwellenberührung: 18.09.2015

6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil:

0% (entspricht 0 Stimmrechten)

bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von: 74.330.015

7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:

Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG: 0,00% (entspricht 0 Stimmrechten)

davon mittelbar gehalten: 0,00% (entspricht 0 Stimmrechten)

Stimmrechtsanteile nach §§ 21,22 WpHG: 10,96% (entspricht 8.142.985 Stimmrechten)

8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG:

Bekanntmachung gemäß § 21 WpHG und § 25 WpHG:

1. Angaben zum Emittenten

Wild Bunch AG

Knesebeckstraße 59-61

10719 Berlin

Deutschland

2. Grund der Mitteilung

scroll

X Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten
Erwerb/Veräußerung von Instrumenten
Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte
Sonstiger Grund:

3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen

scroll

Name: Registrierter Sitz und Staat:
Herr Alain de la Mata

4. Namen der Aktionäre

mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3.

Edgefilm Ltd.

5. Datum der Schwellenberührung

14.12.2015

6. Gesamtstimmrechtsanteile

scroll

Anteil Stimmrechte (Summe 7.a.) Anteil Instrumente (Summe 7.b.1.+ 7.b.2.) Summe Anteile (Summe 7.a. + 7.b.) Gesamtzahl Stimmrechte
neu 1,88 % 1,87 % 3,76 % 74330015
letzte Mitteilung 3,76 % % % /

7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen

a. Stimmrechte (§§ 21,22 WpHG)

scroll

ISIN absolut in %
direkt (§ 21 WpHG) zugerechnet (§ 22 WpHG) direkt (§ 21 WpHG) zugerechnet (§ 22 WpHG)
--- --- --- --- ---
DE000A13SXB0 1.400.000 % 1,88 %
Summe 1.400.000 1,88 %

b.1. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 1 WpHG

scroll

Art des Instruments Fälligkeit/Verfall Ausübungszeitraum/Laufzeit Stimmrechte absolut Stimmrechte

in %
Rueckuebertragungsanspruch aus Aktienleihe/claim for retransfer under stock loan 31.12.2015 31.12.2015 1.391.556 1,87 %
Summe 1.391.556 1,87 %

b.2. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 2 WpHG

scroll

Art des Instruments Fälligkeit/Verfall Ausübungszeitraum/Laufzeit Barausgleich oder physische Abwicklung Stimmrechte absolut Stimmrechte

in %
%
Summe %

8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen

scroll

Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1.).
X Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem oberstem beherrschenden Unternehmen:

scroll

Unternehmen Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher Instrumente in %, wenn 5% oder höher Summe in %, wenn 5% oder höher
Alain de la Mata % % %
Edgefilm Ltd., London, United Kingdom % % %

9. Bei Vollmacht gemäß § 22 Abs. 3 WpHG

(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG)

scroll

Datum der Hauptversammlung:
Gesamtstimmrechtsanteil nach der Hauptversammlung: % (entspricht Stimmrechten)

Bekanntmachung gemäß § 21 WpHG und § 25 WpHG:

1. Angaben zum Emittenten

Wild Bunch AG

Knesebeckstraße 59-61

10719 Berlin

Deutschland

2. Grund der Mitteilung

scroll

Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten
Erwerb/Veräußerung von Instrumenten
Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte
X Sonstiger Grund: NAYA Management LLP wurde als Investment Manager durch den Mehrheitsgesellschafter NAYA Capital Management UK Limited ersetzt

3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen

scroll

Name: Registrierter Sitz und Staat:
NAYA Managememt LLP London
Großbritannien

4. Namen der Aktionäre

mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3.

5. Datum der Schwellenberührung

15.12.2015

6. Gesamtstimmrechtsanteile

scroll

Anteil Stimmrechte (Summe 7.a.) Anteil Instrumente (Summe 7.b.1.+ 7.b.2.) Summe Anteile (Summe 7.a. + 7.b.) Gesamtzahl Stimmrechte
neu 0 % 0 % 0 % 74.330.015
letzte Mitteilung 14,19 % % % /

7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen

a. Stimmrechte (§§ 21,22 WpHG)

scroll

ISIN absolut in %
direkt (§ 21 WpHG) zugerechnet (§ 22 WpHG) direkt (§ 21 WpHG) zugerechnet (§ 22 WpHG)
--- --- --- --- ---
DE000A13SXB0 0 % 0 %
Summe 0 0 %

b.1. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 1 WpHG

scroll

Art des Instruments Fälligkeit/Verfall Ausübungszeitraum/Laufzeit Stimmrechte absolut Stimmrechte

in %
%
Summe %

b.2. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 2 WpHG

scroll

Art des Instruments Fälligkeit/Verfall Ausübungszeitraum/Laufzeit Barausgleich oder physische Abwicklung Stimmrechte absolut Stimmrechtei

n %
%
Summe %

8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen

scroll

Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht
Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1.).
X Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem oberstem beherrschenden Unternehmen:

scroll

Unternehmen Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher Instrumente in %, wenn 5% oder höher Summe in %, wenn 5% oder höher
Mr. Masroor Sidiqqui % % %
NAYA Capital Management Limited (Caymans) % % %
NAYA Capital Management UK Limited 14,19 % % 14,19 %
NAYA Management LLP 0 % % 0 %

9. Bei Vollmacht gemäß § 22 Abs. 3 WpHG

(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG)

scroll

Datum der Hauptversammlung:
Gesamtstimmrechtsanteil nach der Hauptversammlung: % (entspricht Stimmrechten)

Bekanntmachung gemäß § 21 WpHG und § 25 WpHG:

1. Angaben zum Emittenten

Wild Bunch AG

Knesebeckstraße 59-61

10719 Berlin

Deutschland

2. Grund der Mitteilung

scroll

X Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten
Erwerb/Veräußerung von Instrumenten
Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte
Sonstiger Grund:

3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen

scroll

Name: Registrierter Sitz und Staat:
Herr Alain de la Mata

4. Namen der Aktionäre

mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3.

Edgefilm Ltd.

5. Datum der Schwellenberührung

23.12.2015

6. Gesamtstimmrechtsanteile

scroll

Anteil Stimmrechte (Summe 7.a.) Anteil Instrumente (Summe 7.b.1.+ 7.b.2.) Summe Anteile (Summe 7.a. + 7.b.) Gesamtzahl Stimmrechte
neu 3,69 % % 3,69 % 75.721.571
letzte Mitteilung 1,88 % 1,87 % 3,76 % /

7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen

a. Stimmrechte (§§ 21,22 WpHG)

scroll

ISIN absolut in %
direkt (§ 21 WpHG) zugerechnet (§ 22 WpHG) direkt (§ 21 WpHG) zugerechnet (§ 22 WpHG)
--- --- --- --- ---
DE000A13SXB0 2.791.556 % 3,69 %
Summe 2.791.556 3,69 %

b.1. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 1 WpHG

scroll

Art des Instruments Fälligkeit/Verfall Ausübungszeitraum/Laufzeit Stimmrechte absolut Stimmrechte in %
%
Summe %

b.2. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 2 WpHG

scroll

Art des Instruments Fälligkeit/Verfall Ausübungszeitraum/Laufzeit Barausgleich oder physische Abwicklung Stimmrechte absolut Stimmrechte

in %
%
Summe %

8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen

scroll

Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1.).
X Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem oberstem beherrschenden Unternehmen:

scroll

Unternehmen Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher Instrumente in %, wenn 5% oder höher Summe in %, wenn 5% oder höher
Alain de la Mata % % %
Edgefilm Ltd., London, United Kingdom 3,69 % % %

9. Bei Vollmacht gemäß § 22 Abs. 3 WpHG

(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG)

scroll

Datum der Hauptversammlung:
Gesamtstimmrechtsanteil nach der Hauptversammlung: % (entspricht Stimmrechten)

Konzernabschluss

Die Gesellschaft ist Mutterunternehmen für die in der Aufstellung des Anteilsbesitzes aufgeführten Tochterunternehmen i. S. d. § 290 HGB, die damit auch verbundene Unternehmen i. S. d. § 271 Abs. 2 HGB sind. Der Konzernabschluss der Wild Bunch AG, Berlin, für das Geschäftsjahr 2015 wird im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Bezüglich der nach § 285 Nr. 11 HGB erforderlichen Angaben zum Anteilsbesitz wird auf die gesonderte Aufstellung des Anteilsbesitzes verwiesen.

Berlin/Paris, den 21. September 2017

Wild Bunch AG

Vincent Grimond, Vorstandsvorsitzender, CEO

Max Sturm, CFO

Brahim Chioua, COO

Vincent Maraval, CCO

Entwicklung des Anlagevermögens 2015

scroll

Anschaffungs- und Herstellungskosten
1.1.2015

EUR
Zugänge

EUR
Abgänge

EUR
Umgliederung

EUR
31.12.2015

EUR
--- --- --- --- --- ---
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Lizenzen 615.598 0 0 0 615.598
2. entgeltlich erworbene Filmverwertungsrechte 8.799.739 0 0 0 8.799.739
3. entgeltlich erworbene EDV-Software 248.150 0 21.436 0 226.713
4. geleistete Anzahlungen 60.500 0 60.500 0 0
9.723.987 0 81.936 0 9.642.050
II. Sachanlagen
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 506.014 4.566 163.107 0 347.474
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 14.532.506 102.805.930 1.935.044 12.500 115.415.892
2. Beteiligungen 3.155.394 0 0 -12.500 3.142.894
3. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 2.000.000 8.182.430 0 0 10.182.430
4. Wertpapiere des Anlagevermögens 162.500 0 162.500 0 0
19.850.400 110.988.359 2.097.544 0 128.741.215
30.080.401 110.992.926 2.342.587 0 138.730.740

scroll

Kumulierte Abschreibungen
1.1.2015

EUR
Zugänge

EUR
Abgänge

EUR
31.12.2015

EUR
--- --- --- --- ---
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Lizenzen 469.348 146.250 0 615.598
2. entgeltlich erworbene Filmverwertungsrechte 8.718.638 81.101 0 8.799.739
3. entgeltlich erworbene EDV-Software 230.635 12.175 21.436 221.374
4. geleistete Anzahlungen 60.500 0 60.500 0
9.479.121 239.525 81.936 9.636.710
II. Sachanlagen
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 329.537 38.543 113.180 254.900
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 4.762.631 890.435 1.935.044 3.718.022
2. Beteiligungen 0 0 0 0
3. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 2.000.000 0 0 2.000.000
4. Wertpapiere des Anlagevermögens 162.500 0 162.500 0
6.925.131 890.435 2.097.544 5.718.022
16.733.789 1.168.504 2.292.660 15.609.633

scroll

Buchwerte
31.12.2015

EUR
31.12.2014

TEUR
--- --- ---
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Lizenzen 0 146
2. entgeltlich erworbene Filmverwertungsrechte 0 81
3. entgeltlich erworbene EDV-Software 5.340 18
4. geleistete Anzahlungen 0 0
5.340 245
II. Sachanlagen
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 92.574 176
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 111.697.870 9.770
2. Beteiligungen 3.142.894 3.155
3. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 8.182.430 0
4. Wertpapiere des Anlagevermögens 0 0
123.023.193 12.925
123.121.107 13.346

Anteilsbesitz zum 31. Dezember 2015

Die Wild Bunch AG war zum 31. Dezember 2015 an folgenden Gesellschaften direkt oder mittel- bar beteiligt:

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Gesellschaft Anteil

in %
Eigenkapital zum 31.12.2015

TEUR
Jahresergebnis 2015

TEUR
Senator Film Köln GmbH, Köln 1 100,00 -112 0
Senator Film München GmbH, München 1 100,00 -12 0
Senator Film Produktion GmbH, Berlin 1 100,00 792 0
Senator Film Verleih GmbH, Berlin 1 100,00 8.900 0
Senator Finanzierungs- und Beteiligungs GmbH, Berlin 100,00 -21 -1
Senator Home Entertainment GmbH, Berlin 1 100,00 25 0
Senator MovInvest GmbH, Berlin 1 100,00 30 0
Eurofilm & Media Ltd., Killaloe, Irland 100,00 -18.037 -6.302
Wild Bunch Austria GmbH, Wien, Österreich 2 100,00 -91 -119
Central Film Verleih GmbH, Berlin 6 100,00 555 64
Senator Reykjavik GmbH, Berlin 4 100,00 -367 -387
deutschfilm GmbH, Berlin 50,00 -2.822 -465
Bavaria Pictures GmbH, München 3 50,00 1.360 179
X Verleih AG, Berlin 31,38 3.788 447
Wild Bunch SA, Paris 100,00 33.881 -5.027
Wild Bunch Germany GmbH, München 5 88,00 2.837 65
BIM Distribuzione s.r.l., Rom 5 100,00 29.247 -255
Bunch of Talents SAS, Paris 5 100,00 7 -58
Capricci World, Nantes 5,8 33,00 53 -68
Contiental Films SAS, Paris 5 100,00 1.662 -649
Circuito Cinema s.r.l., Rom 7 34,40 2.318 -1.642
Elle Driver SAS, Paris 5 95,00 1.518 8
EWB2 SAS, Paris 5 100,00 4.330 27
EWB3 SAS, Paris 5 100,00 6.126 19
Filmoline SAS, Paris 5 90,00 1.503 -825
Versatile SAS, Paris 5 95,00 -961 -251
Vértigo Films S.L., Madrid 5 80,00 -2.903 25
Virtual Films Ltd, Dublin 5 100,00 8.289 -5
Wild Bunch Distribution SAS, Paris 5 100,00 3.955 -228
Wild Side Film SAS, Paris 5 100,00 5.813 -39
Wild Side Video SAS, Paris 5 100,00 3.685 5

1 Ergebnisabführungsvertrag mit Wild Bunch AG

2 indirekt über Senator Film Verleih GmbH, Berlin

3 indirekt über Senator Film München GmbH, Berlin

4 indirekt über Senator Film Produktion GmbH, Berlin

5 indirekt über Wild Bunch SA, Paris

6 50 % indirekt über Wild Bunch SA, Paris

7 indirekt über BIM Distribuzione s.r.l., Rom

8 Eigenkapital und Jahresergebnis gemäß lokalem Jahresabschluss 2015

Entwicklung des Eigenkapitals vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2015

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Gezeichnetes Kapital

TEUR
Kapitalrücklage

TEUR
Andere Gewinnrücklagen

TEUR
Bilanzverlust

TEUR
Summe Eigenkapital

TEUR
Stand 1. Januar 2014 29.935 48.329 10 -85.612 -7.338
Kapitalschnitt -22.451 -48.329 -7 70.787 0
Barkapitalerhöhung 6.909 9.396 0 0 16.305
Sachkapitalerhöhung 4.062 5.524 0 0 9.586
Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 0 0 0 -21.737 -21.737
Stand 31. Dezember 2014 18.455 14.920 3 -36.562 -3.184
Stand 1. Januar 2015 18.455 14.920 3 -36.562 -3.184
Sachkapitalerhöhung 55.873 46.933 0 0 102.806
Barkapitalerhöhung 1.391 1.462 0 2.853
Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 0 0 0 -16.475 -16.475
Stand 31. Dezember 2015 75.719 63.315 3 -53.037 86.000

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