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Wild Bunch AG

Capital/Financing Update Apr 28, 2011

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Capital/Financing Update

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News Details

Ad-hoc | 28 April 2011 19:19

SENATOR Entertainment AG: Verschiebung der Lieferung der Teilschuldverschreibungen der Optionsanleihe

SENATOR Entertainment AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme/Anleihe

28.04.2011 19:19

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


NICHT ZUR VERBREITUNG IN DIE ODER IN DEN VEREINIGTEN STAATEN, IN KANADA, IN
AUSTRALIEN, IN JAPAN UND SONSTIGEN LÄNDERN, IN DENEN DAS ANGEBOT UND DER
VERKAUF VON WERTPAPIEREN GESETZLICHEN BESCHRÄNKUNGEN UNTERLIEGT

Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG

Senator Entertainment AG: Verschiebung der Lieferung der
Teilschuldverschreibungen der Optionsanleihe

Berlin, 28. April 2011 - Die Senator Entertainment AG verlängert die Frist
für die Platzierung der im Rahmen des Bezugsangebots vom 8. April 2011
angebotenen Optionsanleihe bei qualifizierten Investoren bis zum 6. Mai
2011. Die Lieferung der Teilschuldverschreibungen verschiebt sich dadurch
ebenfalls, voraussichtlich auf den 10. Mai 2011. Die Zinszahlungspflicht
der Optionsanleihe soll unabhängig davon unverändert am 29. April 2011
beginnen. Die Verschiebung wird in einer Ergänzung des Underwriting
Agreements mit der begleitenden quirin bank AG am heutigen Tage vereinbart.
Entsprechend der Verlängerung wird auch das Kündigungsrecht der quirin bank
AG nach dem Underwriting Agreement nunmehr bis zum 6. Mai 2011, 14 Uhr
verlängert.

Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder
ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von
Wertpapieren dar. Im Zusammenhang mit dieser Transaktion gab es weder ein
öffentliches Angebot, noch wird es ein öffentliches Angebot der
Optionsschuldverschreibungen geben. Im Zusammenhang mit dem Angebot der
Optionsschuldverschreibungen wird kein Prospekt erstellt. Die
Optionsschuldverschreibungen dürfen in keiner Jurisdiktion öffentlich
angeboten werden, wenn die Emittentin der Optionsschuldverschreibungen in
einer solchen Jurisdiktion dazu verpflichtet wäre, einen Prospekt oder ein
anderes Angebotsdokument im Bezug auf die Optionsschuldverschreibungen zu
erstellen oder zu registrieren. Die Verteilung dieser Mitteilung und das
Angebot und der Verkauf der Optionsschuldverschreibungen können in
bestimmten Jurisdiktionen gesetzlichen Beschränkungen unterliegen.

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe
eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten dar.
Die in dieser Mitteilung erwähnten Wertpapiere (einschließlich der
Optionsschuldverschreibungen und den Aktien der Senator Entertainment AG)
sind und werden nicht gemäß dem United States Securities Act von 1933 in
zuletzt geänderter Fassung (der 'Securities Act') in den Vereinigten
Staaten registriert und dürfen nicht in den Vereinigten Staaten oder an
bzw. für Rechnung von US Personen verkauft oder zum Verkauf angeboten
werden, außer gemäß einer einschlägigen Ausnahme von den
Registrierungserfordernissen nach dem Securities Act oder den jeweiligen
bundesstaatlichen Wertpapiergesetzen. Diese Mitteilung sowie die darin
enthaltenen Informationen dürfen weder in den Vereinigten Staaten noch in
irgendeiner anderen Jurisdiktion, wo das Angebot oder der Verkauf nach den
dort anwendbaren Gesetzen verboten wäre, noch an US Personen oder an
Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den USA verteilt oder
versendet werden. Es wird kein Angebot der Optionsschuldverschreibungen in
den Vereinigten Staaten gemacht.

Dieses Dokument ist nicht zur allgemeinen Verbreitung, Veröffentlichung
oder Verteilung im Vereinigten Königreich bestimmt und darf im Vereinigten
Königreich nur an Personen verteilt werden, (i) die Branchenerfahrung mit
Investitionen im Sinne von Artikel 19(5) der U.K. Financial Services and
Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in ihrer jetzigen
Fassung) (die 'Order') haben oder (ii) die von Artikel 49 (2) (a) bis (d)
der Order ('high net worth companies, unincorporated associations etc.')
erfasst sind (alle solche Personen im folgenden 'Relevante Personen'
genannt). Jede Person im Vereinigten Königreich, die keine Relevante Person
ist, darf nicht auf Grund dieser Mitteilung oder ihres Inhaltes tätig
werden.

Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich diese Mitteilung
bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit
Relevanten Personen unternommen.

Im Zusammenhang mit dem Angebot der Optionsschuldverschreibungen kann die
quirin bank AG und jedes ihrer verbundenen Unternehmen, die als Anleger für
eigene Rechnung handeln, Optionsschuldverschreibungen aufnehmen und in
dieser Eigenschaft diese Wertpapiere und alle Wertpapiere der Senator
Entertainment AG oder damit verbundene Anlagen für eigene Rechnung halten,
kaufen oder verkaufen und diese Wertpapiere oder anderen Anlagen außerhalb
des Angebots der Optionsschuldverschreibungen anbieten oder verkaufen. Die
quirin bank AG beabsichtigt nicht, den Umfang derartiger Anlagen oder
Geschäfte außer im Rahmen einer entsprechenden rechtlichen oder
aufsichtsrechtlichen Verpflichtung offenzulegen.

Sofern ein Angebot erfolgt, darf es in Mitgliedstaaten des Europäischen
Wirtschaftsraumes, die die Prospektrichtlinie umgesetzt haben (jeweils ein
'relevanter Mitgliedstaat'), ausschließlich an Personen gerichtet sein, bei
denen es sich um 'qualifizierte Anleger' im Sinne von Artikel 2 Abs. 1
Buchstabe e der Prospektrichtlinie (Richtlinie 2003/71/EG) und gemäß den
maßgeblichen Umsetzungsvorschriften des jeweiligen Mitgliedstaates handelt
('Qualifizierte Anleger').

Bei jeder Person, die ursprünglich Wertpapiere erwirbt oder der Wertpapiere
angeboten werden, wird davon ausgegangen, dass sie versichert, bestätigt
und zugestimmt hat, Qualifizierter Anleger nach vorstehender Definition zu
sein.

Falls Wertpapiere einem Anleger als Finanzintermediär gemäß Artikel 3 Abs.
2 Prospektrichtlinie angeboten werden, wird auch bei diesem Anleger
angenommen, dass er versichert und zugestimmt hat, dass die von ihm im
Rahmen des Angebots erworbenen Wertpapiere nicht für Personen im EWR mit
Ausnahme Qualifizierter Anleger oder Personen im Vereinigten Königreich
oder anderen Mitgliedstaaten (mit gleichwertigen Rechtsvorschriften)
erworben werden, für die der Anleger nach freiem Ermessen Entscheidungen
treffen darf, und dass die Wertpapiere nicht zum Angebot oder Weiterverkauf
im EWR erworben wurden, wenn dies dazu führen würde, dass die Emittentin,
die die quirin bank AG oder andere Führungskräfte gemäß Artikel 3 der
Prospektrichtlinie zur Veröffentlichung eines Prospekts verpflichtet wären,
sofern für ein Angebot oder einen Weiterverkauf dieser Art nicht die
vorherige Zustimmung der quirin bank AG eingeholt wurde.

Die quirin bank AG handelt im Zusammenhang mit dem Angebot der
Optionsschuldverschreibungen ausschließlich im Namen der Emittentin und
keiner sonstigen Person und ist gegenüber Dritten nicht für eine Beratung
bezüglich der Wertpapiere verantwortlich.

Kontakt
Investor Relations
Melanie Greß
Tel: +49 30 880 91 - 662
Fax: +49 30 880 918 - 774
E-Mail: [email protected]

28.04.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de


Sprache: Deutsch
Unternehmen: SENATOR Entertainment AG
Schönhauser Allee 53
10437 Berlin
Deutschland
Telefon: +49 (0)30 88-091-662
Fax: +49 (0)30 88-091-774
E-Mail: [email protected]
Internet: www.senator.de
ISIN: DE000A0BVUC6
WKN: A0BVUC
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,
Stuttgart

Ende der Mitteilung DGAP News-Service


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