Annual Report • Aug 16, 2018
Annual Report
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Der Aufsichtsrat berichtet im Folgenden über seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2017, insbesondere über Art und Umfang der Prüfung der Geschäftsführung der Gesellschaft sowie über Beratungen im Aufsichtsrat, über die Beachtung der Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK), über die Prüfung des Jahresabschlusses der Wild Bunch AG und des Konzerns sowie über personelle Veränderungen in den Organen der Gesellschaft. Der Aufsichtsrat verfügt, der Empfehlung des DCGK entsprechend, über eine ausreichende Zahl unabhängiger Mitglieder.
Zusammenwirken von Aufsichtsrat und Vorstand
Der Aufsichtsrat nahm 2017 seine ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben und Pflichten wahr. Er überwachte laufend die Geschäftsführung des Vorstands und begleitete ihn regelmäßig beratend bei der Leitung und strategischen Ausrichtung des Unternehmens.
Durch schriftliche und mündliche Berichte seitens des Vorstands wurde der Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend unterrichtet. Die Berichte enthielten alle relevanten Informationen zur Geschäftsentwicklung und über die Lage des Konzerns, einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den genehmigten Plänen wurden vorgetragen, begründet und diskutiert. Der Vorstand stimmte die strategische Ausrichtung des Konzerns mit dem Aufsichtsrat ab und erörterte mit ihm alle für das Unternehmen bedeutenden Geschäftsvorgänge die weitere strategische Ausrichtung sowie die künftige Finanzierung des Konzerns. Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen, die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung waren, eingebunden.
Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat weiterhin über die wichtigsten finanzwirtschaftlichen Kennzahlen und legte ihm Geschäftsvorgänge, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedurften oder von besonderer Bedeutung waren, rechtzeitig zur Beschlussfassung vor. Über besondere Absichten und Vorhaben, die für das Unternehmen eilbedürftig waren, wurde der Aufsichtsrat durch den Vorstand auch zwischen den Sitzungen ausführlich informiert und er hat - sofern erforderlich - sein schriftliches Votum erteilt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats ließ sich auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen regelmäßig über die aktuelle Geschäftslage und wesentliche Geschäftsvorgänge sowie bestehende Risiken im Unternehmen unterrichten.
Seine Prüfungstätigkeit erfüllte der Aufsichtsrat u.a. und soweit in diesem Bericht nicht gesondert beschrieben, indem er Berichte des Vorstands, der Mitarbeiter sowie externer Wirtschaftsprüfer entgegennahm und erörterte.
Sitzungen des Aufsichtsrats
Im Jahre 2017 fanden vier Aufsichtsratssitzungen statt, drei davon jeweils mit persönlicher Anwesenheit der Teilnehmer an den Standorten Berlin und Paris sowie eine Aufsichtsratssitzung durchgeführt als Telefonkonferenz. Die Teilnahmequote der Mitglieder in den Sitzungen des Aufsichtsrats lag bei 96%.
Ausschüsse
Um eine effiziente Wahrnehmung seiner Aufgaben sicherzustellen, verfügt der Aufsichtsrat über die folgenden beiden Ausschüsse: Den Prüfungs- und Bilanzausschuss sowie den Investitionsausschuss. Dem Prüfungs- und Bilanzausschuss gehörten im Geschäftsjahr folgende Mitglieder an: Wolf-Dieter Gramatke, Pierre Tattevin sowie Tarek Malak. Pierre Tattevin fungiert zudem als unabhängiger Finanzexperte (IFC) des Aufsichtsrates. Der Investitionsausschuss setzte sich aus den folgenden Mitgliedern zusammen: Prof. Dr. Katja Nettesheim, Tarek Malak, Benjamin Waisbren und Hans Mahr. Im Jahr 2017 fanden aufgrund der Komplexität der Jahresabschlüsse 2015 und 2016 drei Sitzungen des Prüfungs- und Bilanzausschusses statt. Eine Sitzung des Investitionsausschusses fand nicht statt.
Beratungen im Aufsichtsrat
Gegenstand regelmäßiger Berichterstattung durch den Vorstand und Beratungen in den Sitzungen des Aufsichtsrats und seinen Gremien waren die Entwicklung von Umsatz und Ergebnis der Gesellschaft und des Konzerns, die Finanz- und Liquiditätslage, der Stand der Arbeiten an den Jahresabschlüssen, die Weiterentwicklung des Geschäftsmodells sowie die strategische Ausrichtung des Konzerns.
Schwerpunkt der Sitzungen waren in der ersten Jahreshälfte vor allem Beratungen über die die Aufstellung des Jahresabschlusses 2015 und des Jahresabschlusses 2016 jeweils für den Konzern und die Wild Bunch AG sowie damit verwandte Themen, die Investorensuche, die Fremdkapitalbeschaffung sowie Stand und Fortschritt von Verhandlungen mit Gläubigern, insbesondere auf Ebene der Wild Bunch S.A. in Frankreich. Im weiteren Jahresverlauf wurden schwerpunktmäßig die weitere Sicherung der Liquidität, die Investorensuche, die Durchführung von Strukturmaßnahmen und damit verbundene Einzelfragen sowie die Liquiditätslage des Konzerns diskutiert.
Zentraler Gegenstand der Beratung des Vorstands durch den Aufsichtsrat waren die weitere operative Integration der französischen, italienischen und spanischen Unternehmensteile in den Gesamtkonzern, insbesondere auch deren bilanzielle Konsolidierung und deren Abbildung in den im Geschäftsjahr 2017 fertiggestellten Jahresabschlüssen 2015 und 2016, die weitere Finanzierung der operativen Tätigkeiten der Gesellschaft, vor allem durch Abschluss einer Kreditrahmenvereinbarung über 30 Millionen Euro der deutschen, spanischen und italienischen Konzerntöchter mit der israelisch-amerikanischen Bank Leumi.
Im Einzelnen sind folgende Themenbereiche der Aufsichtsratssitzungen besonders hervorzuheben:
| 1. | Beratung des Vorstands hinsichtlich der Aufstellung und Vorlage des Jahresabschlusses 2015 und 2016 (Einzel- und Konzernabschluss) sowie der benötigten Dokumentation der zugrundeliegenden Prüfungssachverhalte und Beratung zur Prozessoptimierung der unternehmensseitig zur Prüfung zu erbringenden Leistungen. |
| 2. | Beratung des Vorstands hinsichtlich strategischer Beteiligungen an Unternehmen, insbesondere auch hinsichtlich Finanzierungsmöglichkeiten. |
| 3. | Beratung des Vorstands zur Restrukturierung und Reorganisation der Wild Bunch AG und der Wild Bunch SA, insbesondere Entwicklung eines Maßnahmenplans. |
| 4. | Beratung des Vorstands zur zukünftigen Strategie der Gruppe, insbesondere in den Feldern TV und Digital. |
| 5. | Beratung des Vorstands zur Konzerninnenfinanzierung, insbesondere zur Finanzierung der Geschäftstätigkeit der Wild Bunch S.A. und der Muttergesellschaft Wild Bunch AG und zur Konzernliquiditätsorganisation. |
Beschlüsse des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat hat im Rahmen seiner Sitzungen Beschlüsse zur Genehmigung des vom Vorstand aufgestellten Budgets und der Cashflow-Planung für das Geschäftsjahr 2017, über die Annahme und Billigung der Jahres- und Konzernabschlüsse für die Geschäftsjahre 2015 und 2016, die Annahme der Abhängigkeitsberichte und der Corporate Governance Dokumentationen für die Geschäftsjahre 2015 und 2016 gefasst. Der Aufsichtsrat hat zudem Beschlüsse über die Auswahl des Wirtschaftsprüfers für das Geschäftsjahr 2017 sowie über die Neuwahl eines neuen Aufsichtsratsvorsitzenden gefasst.
Corporate Governance
Der Aufsichtsrat hat sich in seinen Sitzungen mehrfach mit Fragen von Corporate Governance im Unternehmen befasst. Vorstand und Aufsichtsrat haben sich über die Aktualisierung der Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex verständigt und die gemeinsame Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG im April 2018 abgegeben. Sie ist der Öffentlichkeit auf der Internetseite der Wild Bunch AG zusammen mit früheren Entsprechenserklärungen dauerhaft zugänglich gemacht. Vorstand und Aufsichtsrat haben darin erklärt, dass den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner Fassung vom 7. Februar 2017 entsprochen wurde und wird, mit den in der Entsprechenserklärung bezeichneten Ausnahmen. Im Corporate Governance Bericht erläutern Vorstand und Aufsichtsrat gesondert die Corporate Governance.
Erläuterungen gemäß Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz
Der Aufsichtsrat hat sich mit den Angaben im Lagebericht der Wild Bunch AG und im Konzernlagebericht gemäß §§ 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB und den Erläuterungen des Vorstands hierzu auseinandergesetzt. Auf die entsprechenden Erläuterungen im Lagebericht/Konzern-Lagebericht wird Bezug genommen. Der Aufsichtsrat hat die Angaben und Erläuterungen geprüft und macht sie sich zu Eigen. Sie sind aus Sicht des Aufsichtsrats vollständig.
Besetzung des Aufsichtsrats
Im Geschäftsjahr 2017 ergaben sich in der Zusammensetzung des Aufsichtsrates folgende Veränderungen: Der Vorsitzende des Aufsichtsrates, Wolf-Dieter Gramatke, hat am 5. Dezember 2017 sein Amt mit sofortiger Wirkung niedergelegt. Der Aufsichtsrat wählte in seiner Sitzung vom 11. Dezember 2017 Herrn Tarek Malak zum Nachfolger im Amt des Vorsitzenden des Aufsichtsrates. Frau Prof. Dr. Katja Nettesheim hat ihr Amt zum 21. Dezember 2017 niedergelegt. Eine Nachbesetzung durch den Aufsichtsrat erfolgte bisher nicht.
Besetzung des Vorstands
Im Geschäftsjahr 2017 bestand der Vorstand der Gesellschaft durchgängig aus den Herren Vincent Grimond, Brahim Chioua, Max Sturm und Vincent Maraval. Herr Vincent Grimond ist Vorstandsvorsitzender.
Prüfung des Abschlusses der Wild Bunch AG und des Konzerns zum 31. Dezember 2017
Die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, wurde mit Beschluss des AG Charlottenburg vom 29. Dezember 2017 unter entsprechender Anwendung von § 318 Abs. 4 Satz 1 HGB i.V.m. § 37W Abs. 5 Satz 2 WpHG zum Abschlussprüfer sowie als Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 und zum Prüfer für die gegebenenfalls prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten, die vor der ordentlichen Hauptversammlung des Jahres 2018 aufgestellt werden, für dieses Geschäftsjahr bestellt und vom Aufsichtsrat am 15. Februar 2018 mit der Durchführung der Prüfungshandlungen beauftragt. Gegenstand der Prüfungen waren der vom Vorstand vorgelegte und nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellte Jahresabschluss der Wild Bunch AG und der Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017, der nach den Vorschriften des International Accounting Standards Board (IASB) und ergänzend nach den nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt wurde. Dem Jahresabschluss der Wild Bunch AG und dem Konzernabschluss wurden uneingeschränkte Bestätigungsvermerke erteilt.
Der Jahresabschluss der Wild Bunch AG sowie der Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017 haben allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vorgelegen. Sie waren Gegenstand der Sitzung des Aufsichtsrats am 6. August 2018, an der auch Vertreter des Abschlussprüfers teilnahmen und für Fragen zur Verfügung standen. Der Aufsichtsrat hat das Prüfungsergebnis zustimmend zur Kenntnis genommen. Nach abschließendem Ergebnis seiner eigenen Prüfung waren Einwendungen nicht zu erheben. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht sowie den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017 festgestellt.
Prüfung des Berichts des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen
Aufgrund der im Berichtsjahr bestehenden Beteiligung von Sapinda-Gesellschaften an der Gesellschaft, ist die Wild Bunch AG im Berichtsjahr als ein von einem einzelnen Aktionär abhängiges Unternehmen einzustufen. Ein Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag mit Sapinda-Gesellschaften besteht nicht.
Der Vorstand der Wild Bunch AG hat daher gemäß § 312 AktG für den Zeitraum der Abhängigkeit einen Bericht über die Beziehung zu verbundenen Unternehmen für das Geschäftsjahr 2017 erstellt (Abhängigkeitsbericht). Der Vorstand hat den Abhängigkeitsbericht dem Aufsichtsrat fristgerecht vorgelegt.
Der Abschlussprüfer der Gesellschaft hat den Abhängigkeitsbericht geprüft und folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
„Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung sind Einwendungen gegen den Abhängigkeitsbericht nicht zu erheben. Wir erteilen daher gemäß § 313 Abs. 3 AktG folgenden Bestätigungsvermerk:
Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass
| 1. | die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, |
| 2. | bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war. |
Berlin, 6. August 2018
**Mazars GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
Heckeler, Wirtschaftsprüfer
Reinhard, Wirtschaftsprüfer“
Seinen Prüfungsbericht hat der Abschlussprüfer dem Aufsichtsrat vorgelegt. Der Prüfungsbericht wurde allen Aufsichtsratsmitgliedern übermittelt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben in ihrer Sitzung vom 6. August 2018 den Prüfungsbericht eingehend mit den Mitgliedern des Vorstands erörtert. Der an der Sitzung ebenfalls teilnehmende Abschlussprüfer hat darüber hinaus über seine Prüfung und die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet. Die Mitglieder des Aufsichtsrats gelangten zu der Überzeugung, dass der Prüfungsbericht den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Im Rahmen seiner eigenen Prüfung sind dem Aufsichtsrat keine Anhaltspunkte für eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit oder sonstige Beanstandungen ersichtlich geworden. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Vorschlag des Vorstands zur Ergebnisverwendung an.
Der Aufsichtsrat dankt Vorstand, Management und Mitarbeitern für eine große Leistungsbereitschaft und hohen persönlichen Einsatz.
Berlin, 6. August 2018
Der Aufsichtsrat
Tarek Malak, Vorsitzender
Inhalt
Konzernlage- und Lagebericht
1. Grundlagen des Konzerns
1.1. Struktur der Gruppe und ihre Segmente
1.2. Geschäftsmodell
1.3. Mitarbeiter
1.4. Forschung und Entwicklung
1.5. Steuerungssystem
2. Wirtschaftsbericht
2.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenspezifische Rahmenbedingungen
2.2. Finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren
2.3. Geschäftsverlauf
2.4. Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des Konzerns
2.5. Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der Wild Bunch AG
2.6. Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur wirtschaftlichen Lage des Konzerns und der Wild Bunch AG
3. Prognosebericht
3.1. Entwicklung des Marktumfeldes
3.2. Ausrichtung des Konzerns im Geschäftsjahr 2018
3.3. Erwartete Entwicklung
3.4. Gesamtaussage des Vorstands zur Entwicklung des Konzerns
4. Chancen- und Risikobericht
4.1. Risikobericht
4.2. Chancenbericht
4.3. Gesamteinschätzung der Risiken und Chancen
5. Wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und Risiko-Managementsystems
5.1. Risikomanagementsystem
5.2. Internes Kontrollsystem
6. Übernahmerechtliche Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB
7. Erklärung zur Unternehmensführung nach § 315 Abs. 5 HGB
8. Abhängigkeitsbericht
9. Vergütungsbericht
Dies ist der Lagebericht der Wild Bunch Gruppe (im Folgenden „Wild Bunch“ oder „Gruppe“ genannt). Es handelt sich um einen zusammengefassten Lagebericht der Wild Bunch AG und des Konzerns. Sofern nicht explizit auf die Wild Bunch AG oder den Konzern Bezug genommen wird, verstehen sich die Aussagen auf die Wild Bunch AG und den Konzern gleichermaßen. Die dargestellten Ausführungen des Geschäftsverlaufs sowie der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des Konzerns basieren auf dem Konzernabschluss nach IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind.
Summen und Prozentangaben wurden auf Basis der nicht gerundeten Euro-Beträge berechnet und können von einer Berechnung auf Basis der berichteten Tausend bzw. Millionen Euro-Beträge abweichen.
Die getroffenen Aussagen beziehen sich im Wesentlichen auf die Gruppe zum Stichtag 31. Dezember 2017. Zur besseren Einordnung der Sachverhalte werden an unterschiedlichen Stellen aktuelle Entwicklungen zusätzlich erläutert. Sämtliche wesentliche Veränderungen im Konzern nach dem Bilanzstichtag sind zudem im Nachtragsbericht im Anhang zum Konzernabschluss 2017 enthalten.
Sämtliche Angaben beziehen sich auf das Gesamtjahr 2017.
Die Struktur der Wild Bunch sowie die einzelnen operativen Segmente, in denen die Gruppe tätig ist, werden auf den folgenden Seiten beschrieben.
1.1. Struktur der Gruppe und ihre Segmente
Die Gruppe ist in den zwei Segmenten „Internationaler Vertrieb und Verleih sowie Filmproduktion“ und „Sonstige“ tätig. Als Dachgesellschaft erfüllt die Wild Bunch AG unter anderem eine Holdingfunktion und ist für Management, Finanzierung, Konzernrecht, Kommunikation und Informationstechnik (IT) verantwortlich.
Die Struktur der Gruppe zum 31. Dezember 2017 stellt sich wie folgt dar:

1.2. Geschäftsmodel
Wild Bunch ist ein führendes, unabhängiges, europäisches Filmverleih- und Produktionsunternehmen, das im Direktvertrieb in Frankreich, Italien, Deutschland, Spanien und Österreich, im Weltvertrieb sowie in der Finanzierung von Koproduktionen und dem elektronischen Direktvertrieb von Filmen und TV-Serien tätig ist. Die Aktivitäten der Gruppe decken die gesamte Wertschöpfungskette der Filmherstellung und des Filmvertriebs ab, angefangen bei der Produktion von Spielfilmen, über den Weltvertrieb bis hin zu Kinoverleih und digitalem Verleih (TV, Home Entertainment, VOD/SVOD). Mit seiner vielfältigen Redaktionspolitik bietet das Unternehmen kontinuierlich neue und innovative Filme aus aller Welt an, indem es sowohl in europäische Filmproduktionen als auch in US-amerikanische und internationale Independent-Filme investiert. Dank der internationalen Vertriebsaktivitäten durch die Vertriebslabels Wild Bunch, Elle Driver, Versatile und Insiders kann das Unternehmen Filmverleihern und Sendeanstalten weltweit internationale Kinofilme anbieten. Wild Bunch ist bestrebt, anders zu sein und führt das unverzichtbare klassische Know-how im Umgang mit Talents und der Produktion von hochwertigen Inhalten mit einem radikal neuen Marktansatz und einer innovativen Herangehensweise zusammen, um den kommerziellen Wert solcher Inhalte zu maximieren. Dies beinhaltet die Ausrichtung des Geschäfts auf alternative Vertriebswege vor dem Hintergrund der Digitalisierung sowie die Fokussierung auf die Produktion und Vermarktung hochwertiger Inhalte im Film- und Unterhaltungsmarkt.
Das Unternehmen verfügt über ein europaweites Vertriebsnetzwerk und ist aktuell in fünf Märkten im Direktverleih tätig: in Frankreich mit Wild Bunch Distribution SAS und Wild Side Film SAS, in Italien mit BIM Distribuzione s.r.l. (im Folgenden BIM genannt), in Deutschland mit Wild Bunch Germany GmbH (im Folgenden Wild Bunch Germany genannt) und Central Film Verleih GmbH, in Spanien mit Vértigo Films S.L. (im Folgenden Vértigo genannt) und in Österreich mit Wild Bunch Austria GmbH.
Im Rahmen der Unternehmensstrategie möchte Wild Bunch die geografische und inhaltliche Expansion weiter vorantreiben, vorausgesetzt die notwendigen Investitionsmittel stehen dafür zur Verfügung. Mit dem im September 2015 gegründeten Label Wild Bunch TV setzt das Unternehmen auf Koproduktion, Finanzierung und Vermarktung internationaler TV-Serien. Unter dem Label Wild Bunch Digital entwickelt das Unternehmen seit 2017 zudem eine einheitliche Digitalstrategie für seine Produkte.
Wild Bunch bietet gegenwärtig eine Bibliothek mit über 2.500 Film- und Serientiteln unterschiedlichster Genres an und vertreibt zusätzlich bis zu 100 neue Independent-Filme im Jahr. Umfang und Qualität der Filmbibliothek machen Wild Bunch zu einem wichtigen Partner für alle Abnehmer, von TV-Anstalten bis hin zu Anbietern von digitalen Videoinhalten.
Wild Bunch hat alternative Ansätze der Kommerzialisierung entwickelt, die weitgehend auf neuen elektronischen Vertriebskanälen und einer Neugestaltung der Ablaufplanung basieren.
So hat sich das Unternehmen im Markt des elektronischen Direktvertriebs mit seiner französischen VOD/SVOD-Plattform FilmoTV positioniert. Über Partnerschaften mit traditionellen Sendern versucht das Unternehmen auch weiterhin, Reichweite und Inhalte von FilmoTV zu erweitern.
Darüber hinaus hat Wild Bunch als eine der ersten Vertriebsgesellschaften in Europa Aktivitäten im Bereich e-Cinema durch das Angebot eines alternativen Vertriebsmodells gestartet, um das Publikum für „Eventfilme“ und deren wirtschaftliches Potenzial zu gewinnen.
Im Bewusstsein des steigenden Marktanteils von VOD weltweit und der begrenzten Verfügbarkeit von Kinoleinwänden, bietet Wild Bunch diese Filme entweder direkt verschiedenen VOD-Diensten an oder, sofern gesetzlich erlaubt, gleichzeitig via VOD sowie in einer begrenzten Anzahl von Kinos.
Neben der weiteren Durchdringung der bestehenden Märkte sind die Entwicklung neuer Marktsegmente bzw. innovativer Lösungen in Produktion, Vertrieb und Verleih sowie die geographische Expansion somit ein wesentlicher Bestandteil der Unternehmensstrategie.
1.3. Mitarbeiter
Die Gruppe beschäftigte im Geschäftsjahr 2017 durchschnittlich 155 Mitarbeiter. Dies entspricht einem Rückgang von 3,13 % gegenüber der durchschnittlichen Mitarbeiteranzahl im Vorjahr (2016: 160 Mitarbeiter). Darin spiegeln sich zugleich die Bemühungen wider, die Overhead-Kosten im Zeitverlauf signifikant zu verringern.
1.4. Forschung und Entwicklung
Wild Bunch betreibt keine Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten im engeren Sinne. Zuordenbare Aufwendungen für Forschung und Entwicklung bestehen entsprechend nicht.
1.5. Steuerungssystem
Der Vorstand hat das interne Steuerungssystem entlang der Konzernstrategie ausgerichtet und geeignete Kontrollgrößen definiert. Ein wichtiges Modul des internen Steuerungs- und Kontrollsystems ist die regelmäßige Erfassung und Aktualisierung von Daten durch das Controlling sowie die Berichterstattung an Vorstand und Aufsichtsrat. Gegenstand der Analysen und Berichterstattung sind insbesondere die in 2.2. dargestellten Leistungsindikatoren. Grundlage dieser Analysen sind insbesondere das rechnungslegungsbezogene interne Kontroll- und Risikomanagementsystem (vergleiche Abschnitt 5. Wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und Risiko-Managementsystems), insbesondere die detaillierte Risikoerfassung und Risikoüberwachung beim Erwerb und bei der Verwertung von Filmen. Im Jahr 2016 wurde mit einer Harmonisierung der Rechnungslegungsprozesse innerhalb der zusammengeführten Gruppe begonnen. Dies soll nunmehr im Jahr 2018 abgeschlossen werden.
2.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenspezifische Rahmenbedingungen
2.1.1. Geschäftsumfeld
Die geschäftlichen Aktivitäten der Wild Bunch Gruppe konzentrieren sich größtenteils auf Frankreich, Deutschland/Österreich, Italien und Spanien. Daher ist die wirtschaftliche Entwicklung in diesen Ländern für die Gruppe von hoher Bedeutung. Die Gruppe ist ferner über ihre Weltvertriebsaktivitäten oder über Filmeinkäufe in ausländischen Märkten, wie etwa in den USA tätig.
Die Weltwirtschaft ist nach Angaben des Internationalen Währungsfonds (IWF) im Jahr 2017 um 3,7 % gewachsen und damit noch stärker als 2016 mit 3,2 %. Auch 2018 soll das Wachstum noch einmal an Momentum zulegen, erwartet werden 3,9 %.
In der Europäischen Union stieg das Bruttoinlandsprodukt 2017 nach Angaben der europäischen Statistikbehörde Eurostat um 2,5 %.
Die wichtigsten Märkte von Wild Bunch verzeichneten im Jahr 2017 ebenfalls deutliche Zuwächse.
In Frankreich stieg das Bruttoinlandsprodukt 2017 nach Angaben der staatlichen Statistikbehörde INSEE um 2,0 %, nachdem es im Vorjahr nur 1,1 % waren. Für 2018 sagt der IWF eine Wachstumsrate von 1,9 % voraus.
Die deutsche Wirtschaft wuchs 2017 nach Angaben des Statistischen Bundesamts (DESTATIS) um 2,2 %, nachdem es im Vorjahr noch 1,9 % gewesen waren. Wesentlicher Wachstumsfaktor war hier die Binnennachfrage. Nach Einschätzung des IWF wird die deutsche Wirtschaft 2018 um 2,3 % zulegen.
Für Italien meldete die amtliche Statistik von ISTAT ein Wirtschaftswachstum von 1,5 % im Jahr 2017 gegenüber 0,9 % im Vorjahr. Das Wachstum soll laut IWF auch 2018 anhalten und sich bei einer Rate von 1,4 % bewegen.
Das Bruttoinlandsprodukt Spaniens ist nach Einschätzung des IWF erneut kräftig um 3,1 % gewachsen, nach 3,3 % im Vorjahr. Allerdings erwartet der IWF hier eine nachlassende Dynamik, so dass 2018 nur noch ein Plus von 2,4 % prognostiziert wird.
Diese positiven gesamtwirtschaftlichen Rahmendaten bieten in der Regel auch ein gutes Umfeld für die Medienbranche.
Der Wechselkurs zwischen US-Dollar und Euro, der einen erheblichen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit von Wild Bunch haben kann, ist 2017 deutlich zurückgegangen. So stand die Notierung zum Jahresanfang bei 0,95 Euro/US-Dollar. Über den Jahresverlauf gab der Wert des US-Dollar aber kontinuierlich nach und stand am letzten Handelstag bei nur noch 0,83 Euro/US-Dollar. Dies entspricht einem Rückgang von rund 13 %.
Wild Bunch ist ebenfalls abhängig von der Entwicklung der Zinssätze. Seit März 2016 steht der Leitzins der Europäischen Zentralbank auf 0 %, der Einlagezins für Banken bei minus 0,4 %. Mit dem Rekord-Niedrigzins beabsichtigt die EZB, die weitere wirtschaftliche Erholung in der Eurozone zu fördern. In den USA hingegen hat die Notenbank Federal Reserve (FED) den Leitzins bereits in mehreren Schritten wieder leicht angehoben. Nach Erhöhungen im März und im Dezember 2017 liegt er nunmehr in einer Spanne von 1,25 % bis 1,5 %.
2.1.2. Branchenspezifische Rahmenbedingungen
Das Geschäftsjahr 2017 war geprägt von einigen wesentlichen Trends:
| • | der starken Zunahme der Nachfrage nach qualitativ hochwertigen Inhalten, |
| • | der rasanten Digitalisierung der Filmindustrie sowie |
| • | der Internationalisierung und Konzentration der Geschäftsaktivitäten. |
Prägend für den Wandel in der Medienbranche ist laut „PwC German Entertainment and Media Outlook 2017 - 2021“ die Direct-to-Consumer-Vermarktung von Inhalten. Content-Anbieter müssen die Kunden an sich binden, indem sie ihnen exzellente Inhalte bieten und gleichzeitig eine beispielhafte User Experience vermitteln. Dazu gehören als Grundlagen die einfache Nutzung der Angebote und eine bequeme Zahlungsabwicklung. Darüber hinaus gilt es aber auch, die Angebote möglichst individuell auf die Kunden hin zuzuschneiden, um ihre Präferenzen zu bedienen und inhaltlich Anregungen zu bieten, die mit großer Wahrscheinlichkeit angenommen werden. Wie schon zuvor die Hersteller von Markenartikeln sind auch Anbieter von Medieninhalten gefordert, ihre Nutzer nachhaltig in Fans zu verwandeln, die über vielfältige Kommunikationskanäle angesprochen werden und denen darüber hinaus ein Feedback ermöglicht wird. Diese Fanbasis gilt es dann zu monetarisieren.
Wild Bunch wurde aus der Überzeugung heraus gegründet, dass die Film- und Unterhaltungsindustrie vor weitreichenden Veränderungen steht. Angesichts der zunehmenden Digitalisierung und des damit verbundenen Wandels in der Film- und Unterhaltungsbranche verändern sich die Entwicklung, Produktion, Finanzierung, Vermarktung und der Vertrieb von filmischer Unterhaltung. Mehrere Marktindikatoren spiegeln diese Entwicklung wider: SVOD (Subscription-Video-On-Demand) ist laut PwC Media & Entertainment Outlook 2017-2021 eines der am stärksten wachsenden Marktsegmente und VOD (Video-On-Demand) ersetzt sukzessive die DVD.
Die zunehmende Digitalisierung der Film- und Unterhaltungsindustrie führt zu stetig neuen und vielseitigen inhaltlichen Angeboten und veränderten Sehgewohnheiten, die wiederum zusätzliche Player wie Multichannel-Netzwerke oder SVOD-Dienste wie Amazon oder Netflix entstehen lassen, die zunehmend in den Kernmärkten von Wild Bunch präsent sind. Eine solches Voranschreiten der Digitalisierung bedeutet eine größere Auswahl für die Verbraucher.
Als weiterer Markttrend erwies sich die Internationalisierung und Konzentration des Filmgeschäfts. Während der technologische Wandel rasant voranschreitet, mussten die traditionellen Medienunternehmen reagieren, um gegenüber Giganten wie Amazon oder iTunes wettbewerbsfähig zu bleiben. Im Markt wurden daher einige große Übernahmen angekündigt und eingeleitet: So machte etwa Disney im Dezember 2017 ein Angebot zum Erwerb von 21th Century Fox in Höhe von 52,4 Milliarden Dollar. Nach einem konkurrierenden Angebot von Comcast hat Disney sein Angebot inzwischen nochmals auf 71,3 Milliarden Dollar erhöht; die von AT&T vorgeschlagene Fusion mit Time Warner wurde im Juni 2018 genehmigt.
Wild Bunch sieht sich aufgrund der renommierten und hochwertigen Filmbibliothek, seiner Kontakte zu Talents weltweit und aufgrund des internationalen Verleih- und Vertriebsnetzwerks gut positioniert, um von diesen Entwicklungen zu profitieren.
2.1.2.1. Kino
Nach Schätzungen der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle ist die Zahl der Kinobesucher in der Europäischen Union im Jahr 2017 um 0,7 % auf 985 Mio. zurückgegangen (Vj. 992 Mio.). Dabei nahm die Zahl der Kinobesucher in 13 der 25 untersuchten Länder zu, in 7 ab und in weiteren 5 blieb sie stabil. Sehr stark fiel der Rückgang in Italien mit minus 12,9 % aus. Auch Frankreich verzeichnete mit minus 1,8% einen Rückgang. In Deutschland wurden 1,0 % mehr Kinotickets verkauft als im Vorjahr, Spanien lag mit einem Rückgang von 0,7 % im europaweiten Durchschnitt. Die Anteile nationaler Filme am Gesamtangebot nahmen in nahezu allen Ländern Europas weiter zu.
Frankreich
In Frankreich, dem stärksten Kinomarkt Europas, wurden 2017 rund 209,2 Mio. Kinokarten verkauft (Vj. 213,1 Mio.). Dies entspricht einem Rückgang von 1,8 %. Der Marktanteil nationaler Filme stieg weiter auf 37,4 % (Vj. 35,8 %).
Deutschland
Ein Plus von 1,0 % verzeichneten im Jahr 2017 die deutschen Kinos und zählten 122,3 Mio. Besucher nach 121,1 Mio. im Jahr zuvor. Der Umsatz stieg überproportional um 3,9 % auf € 1,06 Mrd. (Vj. € 1,02 Mrd.). Der Anteil nationaler Produktionen verbesserte sich auf 23,9 %, nachdem er im Vorjahr noch bei 22,7 % gelegen hatte. Erfolgreichster Film 2017 in Deutschland war „Fack ju Göhte“ mit mehr als 5,5 Mio. Besuchern.
Italien
Italien verzeichnete 2017 den stärksten Rückgang an den Kinokassen in ganz Europa. 99,2 Mio. verkaufte Tickets (Vj. 112,8 Mio.) bedeuten ein Minus von 12,9 %. Die Einnahmen gingen entsprechend um 11,9 % auf € 613 Mio. zurück (Vj. € 695 Mio.).
Spanien
Der spanische Kinomarkt zeigte sich 2017 leicht rückläufig und zählte 99,7 Mio. Besucher (Vj. 101,8). Dies entspricht einem leichten Rückgang von 2,6 %. Der Umsatz gab etwas stärker um 1,8 % auf € 595 Mio. (Vj. € 606 Mio.) nach.
2.1.2.2. Elektronische Distribution und Home Entertainment
Die Verbreitung von Abrufdiensten wie Netflix, Amazon oder GooglePlay beschleunigt das Umsatzwachstum im digitalen Videomarkt. IHS Markit rechnet mit einem Anstieg im europäischen SVOD-Markt von € 3 Mrd. im Jahr 2016 auf € 5,2 Mrd. im Jahr 2020. Daneben wird erwartet, dass sich SVOD im Home-Entertainment-Markt angesichts der rückläufigen DVD-Verkäufe zum größten Umsatztreiber entwickeln wird. PWC geht im Media Outlook davon aus, dass die Einnahmen aus Videoabrufdiensten um US-$ 1,88 Milliarden über dem Kinoertrag liegen und prognostiziert einen endgültigen Niedergang der DVD-Verkäufe von US-$ 1,63 Milliarden auf nur noch US-$ 714 Millionen im Jahr 2020. Für den Vertrieb von Wild Bunch stellen die etablierten VOD/SVOD-Plattformen eine wichtige Kundengruppe dar.
Die wichtigsten Anbieter im SVOD-Bereich sind mit rasant steigenden Nutzerzahlen in Europa Netflix und Amazon Prime Instant Video.
Frankreich
Laut GFK und CNC wurden im Jahr 2017 auf dem französischen Videomarkt Umsatzerlöse in Höhe von € 1,02 Mrd. erzielt, nach € 940 Mio. im Vorjahr. Im Segment VOD/SVOD setzte sich das Wachstum mit einem starken Umsatzanstieg um 43 % auf € 492 Mio. (Vj.: € 344 Mio.) fort. Dennoch konnte das Umsatzwachstum im digitalen Videomarkt die Umsatzrückgänge bei DVD und Blu-ray nicht kompensieren. Nach Umsätzen aus DVD- und Blu-ray-Verkäufen von € 596 Mio. im Vorjahr ging der Umsatz 2017 um 10 % auf € 536,6 Mio. zurück.
Deutschland
Im Jahr 2017 zeigte die deutsche Videobranche laut GfK in Deutschland eine insgesamt stabile Entwicklung und lag mit einem Umsatz in Höhe von € 1,83 Mrd. um 3 % über dem Vorjahr (€ 1,77 Mrd.).
SVOD weist auch in Deutschland mit einem Zuwachs von 50 % auf € 488 Mio. das stärkste Wachstum aus. Bereits 27 % aller Ausgaben für Home Video entfallen auf diesen Bereich. Zudem verstärkt sich das Wachstum, das bislang nur die jungen Zielgruppen umfasste, nun auch in den höheren Altersgruppen. Insgesamt gab es 9 Mio. SVOD-Abonnenten. Auf Netflix sahen die Nutzer im Jahr 2017 im Durchschnitt 5,3 Spielfilme und 20,1 TV-Episoden. Der Konkurrenzkampf in Streaming nimmt unterdessen zu: Unter den Streaminganbietern hat laut PwC in Deutschland Amazon mit 36 % den größten Marktanteil vor Netflix mit 21 %, iTunes mit 16 % und Maxdome mit 11 %.
Weitere Zuwächse verzeichneten die digitalen Vertriebsformen TVOD und EST. Mit einem Umsatz von € 280 Mio. 15 % des Gesamtmarktes auf diesen Bereich. Dies entspricht einer Steigerung von 27 % gegenüber dem Vorjahr.
Für den Kauf physischer DVD- und Blu-ray-Produkte gaben die Konsumenten im Jahr 2017 € 1,06 Mrd. aus, dies entspricht einem Rückgang von 14 %. Ebenfalls weiter stark rückläufig ist der physische Verleih, der wiederum um 30 % zurückging. Nur noch 5 % aller Umsätze, entsprechend € 84 Mio., entfallen auf diesen Bereich.
Insgesamt bleibt der deutsche Markt für elektronische Distribution und Home Entertainment einer der umsatzstärksten in Europa.
Italien
Die gesamten Einnahmen aus dem italienischen Videomarkt 2017 beliefen sich laut „Univideo 2018“ auf € 340,2 Mio. im Vergleich zu € 376 Mio. im Jahr 2016. Der digitale Videomarkt erlebte 2017 einen starken Anstieg mit Umsatzerlösen von € 85,2 Mio. (Vj.: € 36 Mio.), das entspricht nunmehr in etwa 25 % des gesamten Umsatzes im Bereich Home Entertainment. Insgesamt haben 5 Mio. Menschen in Italien, entsprechend 9,5 % der Bevölkerung über 14 Jahre, im vergangenen Jahr mindestens ein Home-Video-Produkt gekauft.
Der Umsatz aus dem Verkauf von DVD und Blu-ray ging um 2,4% zurück und betrug € 206 Mio. (Vj.: € 211 Mio.) für insgesamt 16,3 Mio. verkaufte Stück (-13,9 %).
Spanien
Im Jahr 2017 gab es in Spanien bereits 85 VOD-Anbieter. Nach Angaben von Statista wurde 2017 ein Umsatz von € 151 Mio. für digitale TV-Abonnements erzielt, für weitere OTT-Video-Angebote€ 75 Mio.
Die Verkäufe für physische DVD und Blu-ray gingen nach Angaben von GfK um 13 % zurück und lagen bei € 75 Mio.
2.1.2.3. TV
Laut DHR/Digital TV Research verändert sich das europäische TV-Segment unter den Herausforderungen eines diversifizierten Wettbewerbs und dem Kampf der traditionellen Sender um Inhalte gegen große digitale (Streaming-) Unternehmen und Telekommunikationsanbieter. Zusätzliche Herausforderungen, denen sich die klassischen TV-Sender im Wettbewerb mit digitalen (Streaming-) Anbietern gegenübersehen, sind die Zunahme nichtlinearer Angebote, ein mehr und mehr fragmentiertes Publikum, die Notwendigkeit, genauere Daten zu erheben, um zielgerichtete Werbung zu schalten sowie der Ehrgeiz, eine europaweite Ausdehnung ihrer Programme zu entwickeln.
Fernsehen bleibt zwar das am meisten konsumierte Medium bei Zugrundelegung der Gesamtnutzungsdauer, aber es muss sich schnell seine digitale Zukunft erschaffen. Denn der Wettbewerb mit den großen Digitalunternehmen und ihrer viel jüngeren Zuschauergruppe wird mehr und mehr Realität; ein Umstand, der das Fernsehen auf lange Sicht zersetzen könnte.
Unterdessen zeigen die Schätzungen für das Jahr 2022 65 Millionen SVOD-Abonnenten in Europa (44,6 Millionen im Jahr 2017) mit einem Umsatz von US-$ 6,5 Milliarden.
Der Werbemarkt verlagerte sich entsprechend in den digitalen Bereich mit mehr Umsatz für digitale Werbung als für herkömmliche TV-Werbung (Quelle: DHR/MAGNA). 2017 bestätigt den Machtwechsel von TV hin zu digitalen Angeboten. So sind die digitalen Werbeeinnahmen weltweit zum ersten Mal höher als die TV-Werbeeinnahmen im Jahr 2017: - 2 % für TV-Werbung bei US-$178 Milliarden, plus 17 % für digitale Werbung bei 209 Milliarden US-$, 41 % Marktanteil für digitale Werbung im Vergleich zu 35 % für TV im Jahr 2017 und 50 % des Marktanteils für digitale Werbung im Jahr 2020 bei US-$ 291 Milliarden (gegenüber US-$ 183,4 Milliarden für TV).
Der TV-Markt wird sich daher an den Rückgang seiner Werbeeinnahmen anpassen und Wachstum und Profitabilität in anderen Bereichen suchen müssen. Aber die Fernsehsender richten sich bereits auf die neuen Verhältnisse ein. DHR/Digital TV Research schätzt den kumulierten Umsatz von Digital Distribution und PayTV im Jahr 2022 auf US-$ 283 Milliarden, ein Anstieg von plus 18 % gegenüber 2016 (US-$ 239 Milliarden). Die Experten halten PayTV daher nicht für ein Auslaufmodell, sondern sagen für 2022 eine Milliarde Abonnenten vorher.
Das lineare Fernsehen steht laut PwC immer noch auf Rang eins hinsichtlich der durchschnittlichen Nutzungsdauer pro Tag. Allerdings ist mit der zunehmenden Verbreitung von schnellen Internetzugängen ein stetiger Rückgang zu erwarten, denn die Zuschauer entscheiden zunehmend selbst, auf welche Inhalte sie wann und wo zurückgreifen. TV-Sender richten ihre Angebote auf die unterschiedlichen Kanäle (Mobile, Tablet, TV etc.) aus und orientieren sich an den Sehgewohnheiten der Zuschauer, etwa am sogenannten Binge Watching. Der europäische Markt für Bezahlfernsehen sieht sich einem zunehmenden Wettbewerb durch SVOD-Dienste wie Netflix und Amazon ausgesetzt. Trotz alledem bleiben TV-Sender wichtige Partner der Filmindustrie.
Der westeuropäische Pay-TV-Markt ist nach DHR/Digital TV Research annähernd gesättigt, wird aber, im Gegensatz zu Nordamerika, zwischen 2016 und 2022 noch Abonnenten gewinnen. Dies entspricht einer Steigerung von 6,7 % um fast 7 Millionen weitere Abonnenten auf 106 Millionen. Westeuropa hat im Juni 2017 bereits die Marke von 100 Millionen Pay-TV-Abonnenten überschritten.
Frankreich
In Frankreich liegt die durchschnittliche Fernsehdauer pro Tag mit 3 Stunden und 51 Minuten nach wie vor weit vor der Internetnutzung mit nur 1 Stunde und 23 Minuten. Jedoch nimmt das zeitversetzte Fernsehen über Mediatheken und andere Streaming-Dienste stetig zu. Mehr als 23 % der Sendezeit im französischen Fernsehen bestehen aus Spielfilmen und Serien. Um den heimischen Markt zu stärken, hat das öffentlich-rechtliche Fernsehen France Télévisions angekündigt zukünftig jährlich mehr als € 400 Mio. in heimische Produktionen zu investieren. Außerdem will France Télévisions ein eigenes SVOD-Angebot schaffen und 2018 auf den Markt bringen. Der Bezahlsender Canal+ hat wie im Vorjahr Marktanteile verloren und liegt bei 1,2 % der Zuschauer (Vorjahr 1,7 %).
Deutschland
Nach Schätzungen des Verbandes privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) wurden im dualen System in Deutschland im Jahr 2016 TV-Erlöse von rund € 15,5 Mrd. (Vj.: € 15,3 Mrd.) erzielt. Dabei lagen im öffentlich-rechtlichen Fernsehen die Gesamteinnahmen laut Schätzungen des VPRT bei rund € 5,7 Mrd. (Vj.: € 5,6 Mrd.), davon entfielen etwa € 4,9 Mrd. (€ 4,9 Mrd.) auf TV-Gebühren, rund € 0,3 Mrd. (Vj.: € 0,3 Mrd.) auf TV-Werbeerlöse und geschätzte € 0,5 Mrd. (Vj.: € 0,5 Mrd.) auf sonstige öffentlich-rechtliche TV-Erlöse. Daneben wurden nach Schätzungen des VPRT in Deutschland 2017 rund € 2,3 Mrd. im Pay-TV-Markt umgesetzt, dies entspricht einem Zuwachs zum Vorjahr von 7,2 % bzw. einem Plus von € 156 Mio. Durch Fernsehwerbung wurde im deutschen TV-Markt einschließlich öffentlicher und privater Anbieter demnach ein Umsatz von € 4,6 Mrd. (Vj.: € 4,5 Mrd.) erzielt. (Umsätze der audiovisuellen Medien in Deutschland 2017, Okt. 2017, VPRT)
Im Bereich Pay-TV schätzt der VPRT die Zahl der Abonnenten im deutschsprachigen Raum (DACH-Region) 2017 auf 8,7 Mio. Abonnenten (Vj.: 8,4 Mio.), davon stammen fast 90 %, entsprechend 7,9 Mio. Abonnenten, aus Deutschland. Im Jahr 2017 gab es in Deutschland 103 Pay-TV-Programme.
Daneben wächst auch das sogenannte OTT-Angebot, einerseits mit hybriden Plattformen wie Amazon Channels, Magine und Zattoo, die lineare und non-lineare Programme über das Netz anbieten, andererseits mit reinen On-Demand-Plattformen wie Amazon Prime, Maxdome, Netflix oder Sky Ticket.
Italien
In Italien hatte der TV-Markt 2017 einen Anteil von 63,4 % am gesamten Werbemarkt und verlor damit zum Vorjahr 1,6 Prozentpunkte. Auch hier zeigt sich die Abwanderung von Werbebudgets weg vom Fernsehen hin zu Online-Angeboten. Die erwarteten steigenden Einnahmen des staatlichen Rundfunks RAI sollten sich zeitnah in höheren Budgets für TV-Produktionen niederschlagen. Seit Juli 2016 wird in Italien die allgemeine Fernsehgebühr (Canone RAI) für den privaten Fernsehkonsum über die Stromrechnung eingezogen. Die automatische Integration der Fernsehgebühr in die Stromrechnung soll dazu dienen, der weitverbreiteten Missachtung bei der Zahlung von TV-Gebühren entgegenzusteuern.
Spanien
Spanische Nutzer widmeten 2017 rund 48 % ihrer Medienkonsumzeit dem Fernsehen. Die durchschnittliche Fernsehdauer stieg um 7 auf 240 Minuten täglich. Dies geht aus einer Studie des Beratungsunternehmens Barlovento Comunicación hervor. Die Zahl der Abonnements im Pay-TV stieg rasant um 22,3 %, nach dem bereits im Vorjahr ein Wachstum von 20 % verzeichnet worden war. Laut CNMC verfügten 6,1 Mio. Haushalte in Spanien über einen Zugang zu Bezahlfernsehsendern. In Spanien zeichnen sich bei PayTV-Sendern große Veränderungen ab, da Triple-Play-Angebote (PayTV + Internet + Mobilfunk) im Jahr 2016 mit 4,7 Mio. Abonnenten rasant gewachsen sind, währen das klassische PayTV auf 0,9 Mio. Abonnenten gesunken ist (Quelle: Elmundo + Kantar Media YCNMC),
2.1.2.4. Sonstige
Der globale Filmmarkt bleibt im Berichtszeitraum ein sehr dynamisches Umfeld. Im Vergleich zur Entwicklung des traditionellen Filmkonsums und einer Explosion der Nachfrage nach Inhalten zeigt sich ein überdurchschnittliches Wachstum der digitalen Dienste.
Der Markt zeigte mehr und mehr eine Verlagerung des Wettbewerbs hin zur Produktion von Inhalten: So startete Apple eine exklusive Original Content-Produktion und bekundete seine Absicht im Jahr 2018, US-$ 1 Milliarde in audiovisuelle Inhalte zu investieren. Dies entspricht in etwa der Größenordnung von Amazons Produktionsgesamtausgaben. Netflix steht mit einem Investment Budget von US-$ 6 Milliarden 2018 an der Spitze, während HBO US-$ 2 Milliarden in Inhalte investieren will. Insgesamt werden Facebook, Apple, Amazon, Netflix und Google im Jahr 2018 zusammen US-$ 20 Milliarden für Inhalte ausgeben.
Zudem wächst die TV-Serienproduktion in den USA weiterhin (Plus 7% gegenüber dem Jahr 2016; Quelle: Les Echos - FX Networks). 487 TV-Serien wurden im Jahr 2017 in den Vereinigten Staaten gezeigt, von denen 117 TV-Serien von neuen digitalen Plattformen wie Netflix, Amazon oder Hulu initiiert wurden (2016: 90 TV-Serien; 2010: 4 TV-Serien).
Aber auch das traditionelle TV bleibt einer der Hauptinvestoren für Original Content. Screendaily berichtet, dass die US-$ 1 Milliarde, die Netflix für Original Content europaweit vorgesehen hat, weit weniger sei, als die allein für Großbritannien in den TV-Budgets der BBC und ITV berücksichtigten 2,3 Milliarden und US-$ 1,3 Milliarden .
2.2. Finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren
Finanzielle Leistungsindikatoren
Das vorrangige Ziel der Wild Bunch Gruppe ist es, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern. Umsatz, Bruttogewinn und das operative Ergebnis (EBIT) sind die maßgeblichen Steuerungsgrößen innerhalb der Gruppe.
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| Kennzahlen in T€ | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Umsatz | 101.420 | 122.152 |
| Bruttogewinn 1 | 17.985 | 20.051 |
| EBITDA | 47.265 | 61.868 |
| Operatives Ergebnis (EBIT) | 734 | 3.754 |
1 Umsatzerlöse plus sonstige filmbezogene Erträge abzüglich Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen
Nicht finanzielle Leistungsindikatoren
Über die finanziellen Steuerungsgrößen hinaus sind nichtfinanzielle Leistungsindikatoren bzw. Erfolgsfaktoren von zentraler Bedeutung für die Performance des Unternehmens. Diese ergeben sich aus den spezifischen Anforderungen des Geschäftsmodells.
Besucherzahlen
Im Segment „Internationaler Vertrieb und Verleih sowie Filmproduktion“ ist das Kinokassen-Geschäft, das von einem Film generiert wird, ein entscheidender Faktor für die Profitabilität, da der Kinoerfolg in der Regel auch die nachfolgenden Verwertungsstufen beeinflusst. Die Film-Auswertung in diesem Segment bleibt ein volatiles Geschäft und die Filmveröffentlichungen von Wild Bunch im Jahr 2017 zeigten die gleiche Volatilität. Die von der Wild Bunch Gruppe veröffentlichten Kinofilme erzielten einen Nettoumsatz von T€ 16.511 (Vj.: T€ 23.760).
Zugang zu Rechten
Die Gruppe befindet sich im Wettbewerb mit anderen, wenn sie Rechte an literarischen Werken und Drehbüchern erwerben oder Verträge mit erfolgreichen Regisseuren, Schauspielern und Filmstudios abschließen will. Aus diesem Grund pflegt die Gruppe eine enge Zusammenarbeit mit renommierten und erfahrenen Drehbuchautoren, Regisseuren und Produzenten in Europa, die über eine ausgewiesene Kompetenz in der Produktion von Kinofilmen und TV-Formaten verfügen.
Fachkenntnisse und Kontaktnetzwert
Sowohl die technische als auch die inhaltliche Kompetenz sind, insbesondere mit Blick auf die steigende Bedeutung des digitalen Videomarkts, entscheidend. Ebenso wichtig ist die Rekrutierung, Förderung und Bindung von gut ausgebildeten, fachkundigen, engagierten und kreativen Mitarbeitern. Ein breites und etabliertes Netzwerk an Kontakten sowie eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern sind ebenfalls wichtige Faktoren für den Erfolg der Gruppe.
2.3. Geschäftsverlauf
Die Geschäftsentwicklung von Wild Bunch war im Jahr 2017 geprägt von den Verhandlungen und der Umsetzung notwendiger Finanzierungsmaßnahmen. Mit dem Abschluss der Kreditrahmenvereinbarung mit Bank Leumi im April 2017, konnten diese teilweise zur Umsetzung gebracht werden und ermöglichten Wild Bunch, seine strategische Unternehmensplanung zumindest teilweise zu realisieren. Dazu zählt zum Beispiel das weitere Wachstum im TV-Bereich, der Abschluss wichtiger Volume-Verträge mit internationalen SVoD-Anbietern sowie die fortlaufende Fokussierung auf lokale Produktionen. Zudem gelang der Gruppe eine weitere Reduzierung der Gemeinkosten um 3,9 % auf € 21,7 (Vj.: € 22,6 Mio.).
| • | Die traditionellen Vertriebsaktivitäten (Kinoverleih und internationaler Vertrieb) zeigten aufgrund der geringeren Investitionskapazitäten der Gruppe in filmische Inhalte einen Rückgang in Höhe von 12,5 % auf € 44,8 Mio. (Vj.: € 51,2 Mio.). |
| • | Die anderen Vertriebskanäle entwickelten sich stabil bis zufriedenstellend, wobei der Schwerpunkt auf den SVOD-Vertriebsaktivitäten lag und damit die strategische Ausrichtung, besonderes Augenmerk auf das Geschäft mit elektronischen Vertriebsplattformen zu legen, bestätigt. |
| • | Im Geschäftsjahr 2017 konnte Wild Bunch einmal mehr seinem Ruf als erfolgreicher Talentscout gerecht werden, zum Beispiel mit der Auswahl des Film GRADUATION von Cristian Mungiu, der in den Top 10 der besten Filme 2017 in den USA gelistet wurde, oder dem Titel RAW von Julia Ducournau, die den Prix Louis-Delluc erhielt und von Vanity Fair unter die 40 Persönlichkeiten des Jahres 2017 gewählt wurde während RAW, ebenfalls im Ranking von Vanity Fair, zu den 17 besten Filmen des Jahres 2017 zählte. Der Film wurde von Wild Bunch bereits auf dem zweiten Filmmarkt des Jahres 2017 (Cannes) vollständig in alle Territorien verkauft. |
| • | Mit der Gründung von Wild Bunch Digital stärkte Wild Bunch die einheitliche Strategie im digitalen Vertrieb und verbesserte damit die Entwicklung ihrer Aggregations- und Digitalvertriebsaktivitäten. Wild Bunch TV konnte im Geschäftsjahr 2017 trotz fehlender Investitionskapazitäten einige neue TV-Serienprojekte für den internationalen Vertrieb gewinnen. |
| • | Auch bei der Entwicklung der Produktions- und Koproduktionsaktivitäten machten die Unternehmen der Gruppe Fortschritte. Die Gruppe koproduzierte oder startete die Koproduktion von Filmen wie LOMMBOCK, einer von Senator Film Produktion koproduzierten deutschen Komödie, DIE PFEFFERKÖRNER UND DER FLUCH DES SCHWARZEN KÖNIGS von Christian Theede, der TV-Show-Produktion OLAF MACHT MUT, koproduziert von Senator Film Produktion für den MDR und ausgestrahlt in der ARD, in Frankreich dem Film CLIMAX von Gaspar Noé, LES TRADUCTEURS von Régis Roinsard, LES FILLES DU SOLEIL von Eva Husson, QUITTE MOI SI TU PEUX von Alice Belaïdi, LES INTRUS von Gonzague Legout und in Italien LA PARANZA DEI BAMBINI von Roberto Saviano (dem Drehbuchautor von GOMORRHA) |
| • | Im Bereich des digitalen Vertriebs legt Wild Bunch weiterhin den Schwerpunkt auf die Beziehung zu den wachsenden SVOD-Diensten und nutzt dafür seine Multi-Domestic-/Multi-Content-Ausrichtung. Trotz dieser Bemühungen, kam es im Jahr 2017 allerdings zu einem Umsatzrückgang im Umfang von -17,2 % auf € 7,2 Mio. (Vj.: € 8,7 Mio.). Mittel- und langfristig wird das Know-how im Umgang mit digitalen Anbietern, verbunden mit seiner Positionierung innerhalb der unabhängigen Produzenten und Verleiher, seinem Aggregator-Modell und nicht zuletzt einer starken Library, es Wild Bunch ermöglichen, im Bereich SVOD deutlich mehr Umsätze zu genieren. |
Das Geschäftssegment „Internationaler Vertrieb und Verleih sowie Filmproduktion“ von Wild Bunch deckt die gesamte Verwertungskette für Filme ab und umfasst vor allem Filmverwertungserlöse aus den Bereichen Kinoverleih, Weltvertrieb sowie elektronischer Direktvertrieb und Home Entertainment. Der Umsatz in diesem Segment reduzierte sich im Jahr 2017 auf € 97,1 Mio. im Vergleich zu € 117,4 Mio. im Jahr 2016.
Im Segment „Sonstige“ verringerte sich der Umsatz von € 4,7 Mio. im Jahr 2016 auf € 4,3 Mio. im Jahr 2017, darin sind insbesondere die Aktivitäten der SVOD-Plattform des Konzerns und die Vermarktung von Musikrechten gebündelt.
2.3.1. Kinoverleih (Theatrical Distribution)
Im Geschäftsjahr 2017 veröffentlichte die Gruppe insgesamt 50 Filme (Vj.: 58 Filme) in Frankreich, Deutschland, Italien und Spanien und erzielte in diesen und geringfügig auch in weiteren Ländern einen Gesamtumsatz von T€ 16.511 im Vergleich zu T€ 23.760 im Jahr 2016. Dieser Rückgang hatte einen direkten Einfluss auf das Gesamtergebnis des Jahres.
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| Titel | Regisseur | Herkunft | Vertriebsgesellschaft | Filmstart |
|---|---|---|---|---|
| A FOND | Nicolas Benamou | Frankreich | Wild Bunch Distribution | 21.12.2016 |
| MEDECIN DE CAMPAGNE | Thomas Lilti | Frankreich | BIM | 22.12.2016 |
| COMANCHERIA | David Mackenzie | USA | VERTIGO | 30.12.2016 |
| NERUDA | Pablo Larrain | Chile, Argentinien, Frankreich, Spanien, USA | Wild Bunch Distribution | 04.01.2017 |
| BALLERINA | Eric Summer, Eric Warin | Kanada, Frankreich | Wild Bunch Germany | 12.01.2017 |
| ECONOMIE DU COUPLE | Joachim Lafosse | Frankreich, Belgien | BIM | 19.01.2017 |
| LOVING | Jeff Nichols | Großbritannien, USA | VERTIGO | 20.01.2017 |
| SI J'ETAIS UN HOMME | Audrey Dana | Frankreich | Wild Bunch Distribution | 25.01.2017 |
| 150 MG | Emmanuelle Bercot | Frankreich | BIM | 09.02.2017 |
| JACKIE | Pablo Larrain | Chile, Frankreich, USA, Hong Kong | VERTIGO | 17.02.2017 |
| I AM NOT MADAME BOVARY | Xiaogang Feng | China | VERTIGO | 10.03.2017 |
| GRAVE | Julia Ducournau | Italien, Frankreich, Belgien | Wild Bunch Distribution | 15.03.2017 |
| RADIN | Fred Cavayé | Frankreich | BIM | 16.03.2017 |
| LOMMBOCK | Christian Zübert | Deutschland | Wild Bunch Germany | 23.03.2017 |
| RED TURTLE | Michael Dudok De Wit | Frankreich, Belgien, Japan | BIM | 27.03.2017 |
| TARDE PARA LA IRA | Raùl Arèvalo | Spanien | BIM | 30.03.2017 |
| DAVID LYNCH: THE ART LIFE | Jon Nguyen, Rick Barnes | USA, Dänemark | VERTIGO | 31.03.2017 |
| RADIN | Fred Cavayé | Frankreich | Wild Bunch Germany | 06.04.2017 |
| BIENVENUE AU GONDWANA | Mamane | Frankreich | Wild Bunch Distribution | 12.04.2017 |
| A FOND | Nicolas Benamou | Frankreich | VERTIGO | 21.04.2017 |
| ÜBERFLIEGER (RICHARD THE STORK) | Toby Genkel, Reza Memari | Deutschland, Belgien, Luxemburg, Norwegen, USA | Senator/Wild Bunch Deutschland | 11.05.2017 |
| RÜCKKEHR NACH MONTAUK | Volker Schlöndorff | Deutschland, Irland, Frankreich | Wild Bunch Germany | 11.05.2017 |
| SICILIAN GHOST STORY | Fabio Grassadonia e Antonio Piazza | Italien, Frankreich, Schweiz | BIM | 18.05.2017 |
| RODIN | Jacques Doillon | Frankreich, Belgien, USA | Wild Bunch Distribution | 24.05.2017 |
| SAGE FEMME | Martin Provost | Frankreich | BIM | 31.05.2017 |
| THE JANE DOE IDENTITY | André Øvredal | Großbritannien, USA | Wild Bunch Germany | 31.05.2017 |
| K.O. | Fabrice Gobert | Frankreich | Wild Bunch Distribution | 21.06.2017 |
| SELFIE | Víctor García León | Spanien | VERTIGO | 23.06.2017 |
| ON THE MILKY ROAD | Emir Kusturica | Serbien, Großbritannien, USA | Wild Bunch Distribution | 12.07.2017 |
| FALLEN | Scott Hicks | USA, Ungarn | Senator/Wild Bunch Germany | 13.07.2017 |
| BUN IN THE OVEN | Nadège Loiseau | Frankreich | Wild Bunch Germany | 20.07.2017 |
| CHOUQUETTE | Patrick Godeau | Frankreich | Wild Bunch Distribution | 02.08.2017 |
| HAMPSTEAD | Joel Hopkins | Großbritannien | BIM | 03.08.2017 |
| YO-KAI WATCH | Shigeharu Takahashi and Shinji Ushiro | Japan | Wild Bunch Distribution | 09.08.2017 |
| RODIN | Jacques Doillon | Frankreich, Belgien, USA | Wild Bunch Germany | 31.08.2017 |
| PFEFFERKÖRNER UND DER FLUCH DES SCHWARZEN KÖNIGS | Christian Theede | Deutschland | Wild Bunch Germany | 07.09.2017 |
| ALIBI.COM | Philippe Lacheau | Frankreich | VERTIGO | 15.09.2017 |
| UNA FAMIGLIA | Sebastiano Riso | Italien | BIM | 21.09.2017 |
| ROCK MY HEART | Hanno Olderdissen | Deutschland | Wild Bunch Deutschland | 28.09.2017 |
| FELT | Peter Landesman | USA | BIM | 12.10.2017 |
| REDOUTABLE | Michel Hazanavicius | Frankreich | VERTIGO | 13.10.2017 |
| AURORE | Blandine Lenoir | Frankreich | BIM | 26.10.2017 |
| AUS DEM NICHTS | Fatih Akin | Deutschland, Frankreich | BIM | 02.11.2017 |
| FELT | Peter Landesman | USA | Wild Bunch Germany | 02.11.2017 |
| DIE REISE DER PINGUINE 2 | Luc Jaquet | Frankreich | Wild Bunch Germany | 02.11.2017 |
| SENSE OF AN ENDING | Ritesh Batra | Großbritannien | BIM | 23.11.2017 |
| RACER AND THE JAILBIRD (LE FIDELE) | Michaël R. Roskam | Belgien, Niederlande, Frankreich | VERTIGO | 24.11.2017 |
| 12 JOURS | Raymond Depardon | Frankreich | Wild Bunch Distribution | 29.11.2017 |
| STARS 80 LA SUITE | Frédéric Auburtin, Thomas Langmann | Frankreich | Wild Bunch Distribution | 06.12.2017 |
| HISTOIRE DE L'AMOUR | Radu Mihaileanu | Frankreich, Kanada, Rumänien, USA | BIM | 07.12.2017 |
| HEART (REPARER LES VIVANTS) | Katell Quilévéré | Frankreich | Wild Bunch Germany | 07.12.2017 |
| SENSE OF AN ENDING | Ritesh Batra | Großbritannien | VERTIGO | 08.12.2017 |
| BREATHE | Andy Serkis | Großbritannien | BIM | 14.12.2017 |
| GARDE ALTERNEE | Alexandra Leclère | Frankreich | Wild Bunch Distribution | 20.12.2017 |
| FINAL PORTRAIT | Stanley Tucci | Großbritannien | VERTIGO | 29.12.2017 |
Frankreich
In Frankreich veröffentlichte Wild Buch 2017 wie im Vorjahr 14 Filme, darunter die chilenische Produktion NERUDA von Pablo Larrain (236.397 Besucher), den japanischen Animationsfilm YO- KAI WATCH von Shigeharu Takahashi und Shinji Ushiro (230.397 Besucher), die französische Komödie GARDE ALTERNEE von Alexandra Leclère (474.134 Besucher), den neuen Dokumentarfilm des berühmten Filmemachers und Fotografen Raymond Depardon, 12 JOURS (146.350 Besucher) und der gefeierte Horror-Film RAW von Julia Ducournau (154.256 Besucher). Im Kinoverleih in Frankreich wurde im Berichtszeitraum insgesamt ein Umsatz von T€ 7.301 erzielt (Vj.: T€ 10.654).
Deutschland
Wild Bunch Germany und Senator Film Verleih brachten 13 Filme (Vj.: 16 Filme) in die Kinos, darunter auch die von Senator Film Produktion koproduzierten Titel LOMMBOCK von Regisseur Christian Zübert (341.600 Besucher), DIE PFEFFERKÖRNER UND DER FLUCH DES SCHWARZEN KÖNIGS von Christian Theede (326.000 Besucher) und ROCK MY HEART von Hanno Olderdissen (177.000 Besucher) sowie der frankokanadische Animationshit BALLERINA von Eric Summer und Eric Warin (279.000 Besucher). Im Kinoverleih in Deutschland wurde im Berichtszeitraum insgesamt ein Umsatz von T€ 5.653 erzielt (Vj.: T€ 3.944).
Italien
Des Weiteren wurden in Italien insgesamt 15 Filme (Vj.: 17 Filme) von BIM veröffentlicht, darunter IL MEDICO DI CAMPAGNIA von Thomas Lilti (geschätzt € 0,97 Mio. Einnahmen/171.300 Besucher) und 50 PRIMAVERE (AURORE) von Blandine Lenoir (geschätzt € 0,43 Mio. Einnahmen/71.000 Besucher). Im Kinoverleih in Italien wurde im Jahr 2017 insgesamt ein Umsatz von T€ 2.204 erzielt (Vj.: T€ 4.339).
Spanien
In Spanien wurden insgesamt 13 Filme (Vj.: 19 Filme) von Vértigo in die Kinos gebracht, darunter der oscarnominierte COMANCHERIA von David Mackenzie (161.000 Besucher), JACKIE, ein Biopic über das Leben von Jacqueline Kennedy von Pablo Larraín (134.000 Besucher). Im Kinoverleih in Spanien wurde im Jahr 2017 insgesamt ein Umsatz von T€ 1.353 erzielt (Vj.: T€ 4.518).
2017 brachte Wild Bunch mehrere seiner Filme in unterschiedlichen Ländern parallel in die Kinos, zum Beispiel A FOND in Frankreich und Spanien, FELT und RADIN in Italien und Deutschland, RODIN in Deutschland und Frankreich, HISTORY OF LOVE in Italien und Spanien und SENSE OF AN ENDING in Italien und Spanien.
Einige Filme des Jahres 2017 konnten die Erwartungen nicht erfüllen. Dazu gehörten BIENVENUE AU GONDWANA von Mamane in Frankreich (68.454 Besucher), SI J’ETAIS UN HOMME von Audrey Dana in Frankreich (162.464 Besucher), FALLEN von Scott Hicks in Deutschland (25.027 Besucher) and REPARER LES VIVANTS (dt. DIE LEBENDEN REPARIEREN) von Katell Quillévéré in Deutschland (3.716 Besucher), HISTORY OF LOVE von Radu Mihăileanu in Italien (24.220 Besucher) und Spanien (5.951 Besucher).
Im aktuellen Stadium der strategischen Entwicklung von Wild Bunch bleibt der Erfolg der veröffentlichten Kinofilme ein wesentlicher Faktor für Umsatz und Profitabilität der Gruppe.
2.3.2. Weltvertrieb
Im Rahmen der internationalen Vertriebsaktivitäten hat Wild Bunch im Jahr 2017 über seine International Sales-Einheiten Insiders, Versatile, Elle Driver und Wild Bunch International Sales für 37 Filme (Vj.: 39 Filme) den Weltvertrieb übernommen. Dazu zählen der russische Film TESNOTA von Kantemir Balagov, RAW von Julia Ducournau, der neue Film des international gefeierten Regisseurs Kore-eda Hirokazu THE 3RD MURDER, RODIN von Jacques Doillon, LOVELESS von Andrej Swjaginzew, RACER AND THE JAILBIRD VON Michaël R. Roskam, I AM NOT MADAME BOVARY von Feng Xiaogang, SI J’ETAIS UN HOMME von Audrey Dana, BELOW HER MOUTH von April Mullen, 7.19 AM von Jorge Michel Grau, SAFE NEIGHBORHOOD von Chris Pekover, S.M.A.R.T. CHASE von Charles Martin, YOU WERE NEVER REALLY HERE von Lynne Ramsay mit Joaquin Phoenix in der Hauptrolle. Der Film wurde bei den Festspielen in Cannes 2017 für den besten Film nominiert und gewann die Auszeichnung für das beste Drehbuch und den besten Darsteller. Die internationalen Vertriebsaktivitäten von Wild Bunch erzielten im Berichtszeitraum Umsatzerlöse in Höhe von T€ 28.274 (Vj.: T€ 27.454).
Wild Bunch TV
Wild Bunch TV als Label der Wild Bunch S.A., Paris, wurde 2015 mit dem Ziel gegründet, TV-Serien zu initiieren, zu identifizieren und gemeinsam zu entwickeln, Koproduktions- und Finanzierungsdienste für TV-Serien zur Verfügung zu stellen und weltweit ein attraktives TV-Angebot zu vertreiben und zu vermarkten. Wild Bunch TV verstärkte seine Vertriebsaktivitäten mit zwei neuen Serien: MAMA’S ANGEL von Keren Weissman wurde an 10x45’ - YES TV (Israel) verkauft und THE EXCHANGE PRINCIPLE von Oded Davidoff an 10x45’ - HOT TV (Israel).
2.3.3. Elektronischer Direktvertrieb und Home Entertainment
VoD
In den Kernmärkten von Wild Bunch ist im Berichtszeitraum der Umsatzbeitrag von VOD/SVOD im Videomarkt weiter gestiegen. Auch bei einigen konventionellen DVD-Veröffentlichungen erzielte Wild Bunch gute Ergebnisse. Im Geschäftsjahr 2017 realisierte die Gruppe signifikante Umsätze mit Netflix auf globaler und regionaler Ebene sowie durch weitere Verkäufe an Amazon. Wild Bunch ist gut positioniert, um von der wachsenden Nachfrage im digitalen Videomarkt zu profitieren. Aufgrund von geringeren Investitionen in neue filmische Inhalte blieb der Umsatz im Bereich VOD/SVOD im Jahr 2017 mit T€ 11.127 (Vj.: T€ 11.589) leicht unter dem Vorjahresniveau.
Home Video
Im Bereich Home Entertainment verzeichnete Wild Bunch im internationalen Markt zahlreiche Erfolge. Dazu gehören GUARDIANS von Sarik Andreasyan, der erfolgreichsten Produktion im Bereich Direct-to-Video. Sie verkaufte sich in Frankreich 22.000-mal als DVD und 100.000-mal als VOD. Gute Verkaufswerte erzielte auch der Science-Fiction-Film OSIRIS von Shane Abbess, der im Sommer 2017 in Frankreich veröffentlicht wurde. Er verkaufte sich 22.000-mal als DVD und 30.000-mal als VOD. Der Thriller COMANCHERIA von David Mackenzie erreichte 27.000 DVD-Verkäufe und 32.000 VOD-Downloads in Frankreich. Enttäuschend entwickelten sich die Verkaufszahlen in Frankreich von GRAVE von Julia Ducournau mit jeweils 10.000 Verkäufen als DVD und VOD und HISTOIRE DE L’AMOUR von Radu Mihăileanu, mit 4.000 DVD- und 6.000 VOD-Verkäufen. Insgesamt erzielte die Wild Bunch Gruppe mit dem Vertrieb von Home Video Einheiten einen Umsatz von T€ 13.037 (Vj.: T€ 16.182). Der Umsatzrückgang um 19,4 % entspricht dabei der allgemeinen Markttendenz und der Verschiebung hin zum Abruf von VoD-Inhalten.
In Italien ragte die Produktion SNOWDEN mit Erlösen von T€ 50 im Bereich TVOD und T€ 88 bei Verkäufen als DVD und Blu-ray heraus (11.500 verkaufte Exemplare).
TV-Verkäufe
Im Bereich TV (Free and Pay-TV) erzielte Wild Bunch im Jahr 2017 einen Umsatz von T€ 28.330 (Vj.: € 31.887). Der Rückgang ist im Wesentlichen der geringeren Investitionstätigkeit der Gruppe im Berichtszeitraum geschuldet.
Im Geschäftsjahr 2017 erzielten Filme, die von Wild Bunch an die jeweiligen TV-Sender verkauft worden waren, hohe Einschaltquoten. So erreichte in Italien 12 YEARS A SLAVE auf Canale 5 einen Marktanteil von 12,7 %. LA FAMILLE BELIER kam bei seiner Ausstrahlung auf RAI 3 auf 6 %. In Deutschland erreichte die erste Ausstrahlung der OLAF SCHUBERT TV SHOW in der ARD im Durchschnitt 1,04 Mio. Zuschauer pro Folge.
Die Attraktivität der Filmbibliothek von Wild Bunch wurde auch durch starke Umsätze in Frankreich belegt: An Arte wurde Filme wie DETECTIVE DEE 2, DRIVE, THE SHOCK CORRIDOR oder LE TIGRE DU BENGAL von Fritz Lang verkauft. Canal+ übernahm Titel wie TORO und COMANCHERIA. Auf verschiedenen TNT-Kanälen liefen COMME T’Y ES BELLE (TF1 Series) und UN ÉTÉ À OSAGE COUNTY (C8). LES CHEVALIERS DU ZODIAQUE wurde an Altice verkauft. Klassische TV-Sender wie France2 mit DE L’AUTRE CÔTÉ DU LIT oder France3 mit LES SAVEURS DU PALAIS trugen ebenfalls zum Verkaufserfolg bei. Auch in Italien verzeichnete Wild Bunch vielfältige Verkaufsaktivitäten, was auch auf neue Free-TV-Angebote zurückzuführen ist. Zahlreiche Filme aus unserem Bestand wurden an unterschiedliche TV-Sender wie Paramount, Comedy, Cielo, TV8 und Universal verkauft.
Filmo TV
Darüber hinaus erweiterte Filmo TV im Berichtsjahr seinen Bestand und schloss eine Vereinbarung mit Fox and Paramount, um die Titel dieser beiden Produktionsfirmen in sein Angebot zu übernehmen. Die Online-Bibliothek von Filmo hat 2017 die Marke von 7.000 Titeln überschritten. Filmo TV entwickelte zudem die innovative Schnittstelle FilmoGeneric weiter. 2017 startete die Neu-Entwicklung von zahlreichen Apps, die es dem Unternehmen ermöglichen, besser auf die individuellen Kundenwünsche einzugehen und die Kundenbindung zu erhöhen. Die ersten beiden Apps wurden bereits gestartet.
Wild Bunch Digital
In Anbetracht der Marktentwicklung und bereits gewonnenen Erkenntnisse aus dem bisherigen digitalen Vertrieb hat Wild Bunch beschlossen, seine Aktivitäten im Bereich des digitalen Vertriebs zu bündeln. Dazu wurde im Oktober 2017 eine neue Einheit, Wild Bunch Digital, gegründet. Wild Bunch Digital ist spezialisiert auf die Herausbringung digitaler Inhalte, erwirbt, koproduziert und aggregiert Kino-, audiovisuelle und Webinhalte und vermarktet sie über sämtliche digitale Dienste (e-Cinema, VOD, SVOD, PayTV, FreeTV). Hierbei kombiniert die Wild Bunch-Gruppe ihre paneuropäische und internationale Ausrichtung mit ihrer Kompetenz, erfolgreich Projekte zu entwickeln, zu akquirieren und zu vermarkten. Wild Bunch Digital vereinigt somit nicht nur die digitalen Vertriebsaktivitäten von Wild Side, Wild Bunch und Wild Bunch TV, sondern bindet auch Inhalte von weiteren Anbietern ein.
Wild Bunch Digital hat am 28. September 2017 über e-Cinema 47 METERS DOWN von Johannes Roberts erfolgreich in Frankreich veröffentlicht. Mit 40.000 Abrufen als VOD ist der Film der bisher zweiterfolgreichste im Bereich e-Cinema nach WELCOME TO NEW YORK. Dazu kommen noch 8.000 verkaufte DVD und Verkäufe an die beiden französischen TV-Sender Canal+ und TF1 TNT. Auch wenn es sich um eine sehr innovative Vertriebsform handelt, bleibt der Beitrag des e-Cinemas zum konsolidierten Umsatz von Wild Bunch begrenzt.
2.3.4. Sonstige Informationen
Veräußerung von Geschäftsanteilen an Circuito Cinema s.r.l.
Im Laufe des Geschäftsjahres 2017 veräußerte BIM 10,57 % ihres 35,47 %-Gesellschaftsanteils an der Circuito Cinema s.r.l., so dass die Gesellschaft nun noch 24,9 % an dem italienischen Kinobetreiber hält. Der Verkauf an die Mitgesellschafter erfolgte aus strategischen Gründen.
Auszeichnungen auf Film Festivals
Filme von Wild Bunch wurden auch im Jahr 2017 mit zahlreichen Preisen ausgezeichnet. IN THE FADE (AUS DEM NICHTS) von Fatih Akin, vertrieben von BIM in Italien, gewann den Preis für die beste Schauspielerin (Diane Kruger) bei den Filmfestspielen in Cannes und den Golden Globe für den besten ausländischen Film. LOVELESS von Andrej Swjaginzew, weltweit verkauft von Wild Bunch International und in Deutschland von Wild Bunch Deutschland, gewann den Preis der Jury in Cannes und den Preis für den besten Film beim London Film Festival (BFI). YOU WERE NEVER REALLY HERE von Lynne Ramsay, vertrieben von Insiders, gewann in Cannes den Preis für das beste Drehbuch in Cannes und Joaquin Phoenix wurde als bester Schauspieler ausgezeichnet. THE MISEDUCATION OF CAMERON POST von Desiree Akhavan, vertrieben von Elle Driver, gewann den „Grand Jury Prize“ beim Sundance Festival; TARDE PARA LA IRA von Raul Arevalo, vertrieben von BIM in Italien, gewann gleich vier Preise beim spanischen Filmpreis Goya: für den besten Film, das beste Regiedebut, die beste Nebendarstellerin und das beste Drehbuch. ÜBERFLIEGER von Toby Genkel und Reza Memari, im Vertrieb von Wild Bunch Deutschland und koproduziert von Senator Film München, gewann den Preis für den besten Animationsfilm beim Bayerischen Filmpreis.
2.3.5. Gesamtbeurteilung des Geschäftsverlaufs
Wild Bunch ist auf europäischer Ebene eines der führenden Filmvertriebsunternehmen, das insbesondere durch seine strategisch hinreichende Unternehmensgröße Einkaufs- und Marktmacht realisieren kann und in der Lage ist, auf die raschen Veränderungen in der Filmrechteverwertung zu reagieren. Das Geschäftsjahr 2017 war geprägt von intensiven Verhandlungen mit Investoren und Banken hinsichtlich der weiteren finanziellen Restrukturierung der Gruppe. Im Umfeld dieser Refinanzierungspläne wurden die Investitionen im Vergleich zu 2016 um € 5,8 Mio. auf € 44,5 Mio. reduziert, gleichzeitig stieg die Nettoverschuldung auf € 86 Mio., also € 10,8 Mio. mehr im Vergleich zur Nettoverschuldung Ende 2016. Insgesamt konnte Wild Bunch seine strategische Neuausrichtung weiter vorantreiben. Beispielhaft stehen hier die Entwicklung der Marken Wild Bunch Digital, Wild Bunch TV sowie das innovative Geschäftsmodell von Insiders. Gleichzeitig wird die Gruppe weitere Anstrengungen und Investitionen in den Kerngeschäftsbereichen unternehmen müssen, um in einem dynamischen Marktumfeld zukünftig wieder wachsen zu können. Dazu hat die Gruppe gemeinsam mit Banken und Investoren ein Bündel an Maßnahmen vereinbart, das die finanzwirtschaftliche Neuaufstellung der Gruppe ermöglicht und strategisch die Weichen für die Zukunft stellt.
2.4. Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des Konzerns
Tatsächliche Entwicklung im Vergleich mit dem prognostizierten Geschäftsverlauf
Die Umsatzerlöse beliefen sich 2017 auf € 101,4 Mio. und lagen damit unter der Prognose des Managements, das einen moderaten Rückgang gegenüber dem Vorjahr (€ 122,2 Mio.) erwartet hatte. Besonders der Bereich Theatrical konnte die Erwartungen nicht erfüllen. Aufgrund der ausbleibenden Umsätze wurde auch die EBIT-Prognose nicht erreicht. Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern lag bei € 0,7 Mio. und damit deutlich unter dem Vorjahreswert von € 3,8 Mio. Erwartet worden war hingegen eine leichte Steigerung. Die vom Vorstand erwartete EBITDA-Marge für das Geschäftsjahr 2017 von mehr als 35 % wurde mit 47 % hingegen bestätigt. Ein vom Vorstand oberhalb des Vorjahres (€ 20,1 Mio.) erwarteter Bruttogewinn für das Geschäftsjahr 2017 wurde mit € 18 Mio. verfehlt.
Die Nettoverschuldung erhöhte sich auch unter Beachtung neuer Kreditaufnahmen unter der Kreditlinie von Bank Leumi auf T€ 85.989 (Vj.: T€ 75.201).
2.4.1. Ertragslage des Konzerns
Im Geschäftsjahr 2017 ging der Umsatz laut IFRS-Konzernabschluss um 17,0 % auf T€ 101.420 zurück (Vj.: T€ 122.152).
Die Konzernumsatzerlöse verteilten sich wie folgt auf die einzelnen Segmente: Im Segment „Internationaler Vertrieb und Verleih sowie Filmproduktion“ erzielte der Konzern im Geschäftsjahr 2017 Umsatzerlöse in Höhe von T€ 97.082 (Vj.: T€ 117.416). Wesentliche Umsatzbeiträge leisteten der Kinoverleih mit T€ 16.511 bzw. 16,3 % (Vj.: T€ 23.760 bzw. 20,2 %), der Weltvertrieb mit T€ 28.274 bzw. 28,9 % (Vj.: T€ 27.454 bzw. 23,4 %), der elektronische Direktvertrieb und Home Entertainment sowie TV mit T€ 52.494 bzw. 52 % (Vj.: T€ 59.658 bzw. 48,8 %) sowie der Bereich Filmproduktion mit T€ 1.584 bzw. 1,6 % (Vj.: T€ 4.345 bzw. 3,7 %). Daneben erwirtschaftete der Konzern im Segment „Sonstige“ einen Umsatz von T€ 4.338 (Vj.: T€ 4.737).
Nach Regionen verteilten sich die Umsatzerlöse von Wild Bunch im Geschäftsjahr 2017 wie folgt: Mit T€ 36.312 bzw. 35,8 % (Vj.: T€ 41.718 bzw. 34,2 %) entfiel der größte Umsatzanteil des Unternehmens auf Frankreich. Die Geschäftsaktivitäten in Deutschland trugen T€ 25.471 bzw. 25,1 % (Vj.: T€ 31.382 bzw. 25,7 %) zum Gesamtumsatz bei. Daneben wurden in den weiteren Kernmärkten der Gruppe, Spanien T€ 4.452 bzw. 4,4 % (Vj.: T€ 9.973 bzw. 8,2 %) und Italien T€ 6.459 bzw. 6,4 % (Vj.: T€ 10.672 bzw. 8,7 %) erwirtschaftet. Die Umsätze in den übrigen Regionen weltweit beliefen sich im Berichtszeitraum auf T€ 28.725. Dies entspricht einem Anteil am Gesamtumsatz von 28,3 % (Vj.: T€ 28.407 bzw. 23,3 %).
Die Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen beliefen sich im Geschäftsjahr 2017 auf T€ 91.157 (Vj.: T€ 111.832). Die Aufwendungen des Konzerns umfassen insbesondere Kosten im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Filmen in Höhe von T€ 22.061 (Vj.: T€ 29.383), die Amortisation von Filmrechten in Höhe von T€ 42.734 (Vj.: T€ 47.980) sowie Lizenzgeberabführungen in Höhe von T€ 16.440 (Vj.: T€ 16.901). Infolgedessen betrug das Konzernbruttoergebnis für das Jahr 2017 T€ 17.985 (Vj.: T€ 20.051). Hieraus resultierte eine Bruttoergebnismarge von 18,2 % (Vj.: 16,4 %). Sowohl Umsatzerlöse als auch Kosten, die zur Ermittlung der Bruttogewinnmarge berücksichtigt werden, enthalten zum Teil in Fremdwährung (überwiegend US-Dollar) valutierende Einzelposten. Auf die Ertragslage aus diesen in Fremdwährung resultierenden Posten ergab sich im Geschäftsjahr 2017 vor dem Hintergrund deutlicher US-Dollar-/Euro-Schwankungen ein Effekt in Höhe eines Nettoertrags von T€ 855 (Vj.: T€ -769 Nettoaufwand).
Die sonstigen betrieblichen Erträge des Konzerns beliefen sich im Geschäftsjahr 2017 auf T€ 9.404 (Vj.: T€ 7.649). Diese resultieren im Wesentlichen aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von T€ 2.024 (Vj.: T€ 1.685), der Ausbuchung von Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 708 (Vj.: T€ 3.556) und Erträgen aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen von T€ 623 (Vj.: T€ 638). Der Verwaltungsaufwand des Konzerns verringerte sich weiter auf T€ 21.663 (Vj.: T€ 22.618). Dies ist insbesondere auf geringere Personalkosten von T€ 12.679 (Vj.: T€ 13.885) infolge der Restrukturierungsmaßnahmen im Konzern zurückzuführen. Abschreibungen belasteten den Verwaltungsaufwand in Höhe von T€ 302 (Vj.: T€ 236). Trotz der erreichten Kostensenkungen erhöhte sich die Verwaltungsaufwandsquote aufgrund des niedrigeren Umsatzes auf 21,6 % (Vj.: 18,5 %). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen des Konzerns lagen mit T€ 4.991 (Vj.: T€ 1.328) im Geschäftsjahr 2017 deutlich über dem Vorjahr. Die Währungsverluste weiteten sich gegenüber dem Vorjahr deutlich auf T€ 4.160 (Vj. T€ 1.225) aus.
Das Ergebnis vor Steuern ging im Berichtszeitraum deutlich auf T€ -5.436 (Vj.: T€ -343) zurück. Grund hierfür waren die deutlich niedrigeren Umsatzerlöse. Auch das Konzernergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) reduzierte sich im Geschäftsjahr 2017 auf T€ 734 (Vj.: T€ 3.754). Die Finanzerträge, die im Wesentlichen aus Währungsgewinnen von T€ 590 (Vj.: T€ 916) und Zinserträgen von T€ 280 (Vj.: T€ 48) resultierten, betrugen 2017 T€ 897 (Vj.: T€ 1.107). Hingegen führten Zinsaufwendungen in Höhe von T€ 5.753 (Vj.: T€ 4.489) zu einem Finanzaufwand des Konzerns von T€ 6.809 (Vj.: T€ 5.313), so dass sich das Finanzergebnis negativ auf T€ -6.170 (Vj.: T€ -4.097) ausweitete.
Der Steueraufwand betrug insgesamt T€ 1.241 (Vj.: T€ 1.146) und umfasst im Wesentlichen Körperschaftssteuern in Höhe von T€ -845 (Vj.: T€ -2.066), und latente Steuern in Höhe von T€ -157 (Vj.: T€ 2.231).
Im Geschäftsjahr 2017 belief sich das Konzernergebnis auf T€ -6.677 (Vj.: T€ 803). Bei gegenüber dem Vorjahr unverändert 81.763.015 durchschnittlich ausstehenden Aktien der Wild Bunch AG zum 31. Dezember 2017 entspricht dies einem Ergebnis je Aktie (unverwässert/verwässert) von € -0,08 (Vj.: € 0,01).
Wesentliche Kennzahlen im Überblick
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| Kennzahlen in T€ | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Umsatz | 101.420 | 122.152 |
| Betriebserträge | 109.141 | 131.883 |
| Bruttogewinn | 17.985 | 20.051 |
| Operatives Ergebnis (EBIT) | 734 | 3.754 |
| Konzernergebnis | -6.677 | 803 |
| EPS in EUR | -0,08 | 0,01 |
| Nettoverschuldung1 | 85.990 | 75.201 |
1 Nettoverschuldung entspricht Finanzverbindlichkeiten abzüglich liquide Mittel
2.4.2. Ertragslage der Segmente
Die Ertragslage der Segmente im Geschäftsjahr 2017 stellt sich wie folgt dar:
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| Segmentinformationen Geschäftsfelder in T€ | Internationaler Vertrieb und Verleih sowie Filmproduktion | Sonstige | Konzern | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2017 | 2016 | 2017 | 2016 | 2017 | 2016 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Umsatzerlöse | 97.082 | 117.416 | 4.338 | 4.737 | 101.420 | 122.152 |
| Sonstige filmbezogene Erträge | 6.929 | 8.621 | 792 | 1.110 | 7.722 | 9.731 |
| Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen | -88.251 | -107.882 | -2.906 | -3.950 | -91.157 | -111.832 |
| Segmentgewinn/-verlust | 15.760 | 18.155 | 2.224 | 1.897 | 17.985 | 20.051 |
| Nicht zugeordnete Ergebniselemente: | ||||||
| Sonstige betriebliche Erträge | 9.404 | 7.649 | ||||
| Verwaltungsaufwendungen | -21.663 | -22.618 | ||||
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | -4.991 | -1.329 | ||||
| Ergebnis vor Finanzergebnis und Ertragsteuern | 734 | 3.753 | ||||
| Finanzerträge | 897 | 1.107 | ||||
| Finanzaufwendungen | -6.809 | -5.313 | ||||
| Equity-Ergebnis | -258 | 108 | ||||
| Ergebnis vor Steuern | -5.436 | -345 |
2.4.3. Vermögenslage des Konzerns
Die Bilanzsumme des Konzerns belief sich zum Stichtag 31. Dezember 2017 auf T€ 281.583 (31. Dezember 2016: T€ 315.808). Auf der Aktivseite betrug das langfristige Vermögen zum 31. Dezember 2017 T€ 213.489 (31. Dezember 2016: T€ 230.070). Dieses umfasst immaterielle Vermögenswerte in Höhe von T€ 81.689 (31. Dezember 2016: T€ 95.593). Dabei steht der überwiegende Teil im Zusammenhang mit Filmverwertungsrechten, die planmäßig in den kommenden Monaten und Jahren verwertet und damit zu den Umsatzerlösen beitragen werden. Der Rückgang im Vergleich zum Vorjahr geht mit der Verringerung des Geschäftsvolumens und planmäßigen Abschreibungen einher. Des Weiteren ist in den langfristigen Vermögenswerten des Konzerns ein Firmenwert (Goodwill) in Höhe von T€ 124.454 enthalten (31. Dezember 2016: T€ 124.454). Zum Stichtag 31. Dezember 2017 summierten sich die Sachanlagen auf T€ 1.156 (31. Dezember 2016: T€ 1.274). Die anderen Finanzanlagen erhöhten sich auf T€ 2.511 (31. Dezember 2016: T€ 913), was im Wesentlichen auf den Anstieg von hinterlegten Sicherheitsleistungen zurückzuführen ist. Die aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge reduzierten sich auf T€ 872 (31. Dezember 2016: T€ 4.899). Grund hierfür ist in erster Linie die Wertberichtigung von aktiven latenten Steuern nach Bemessung ihrer Realisierbarkeit unter Zugrundelegung eines dreijährigen Planungshorizonts.
Die kurzfristigen Vermögenswerte des Konzerns beliefen sich zum Bilanzstichtag 2017 auf T€ 68.094 (31. Dezember 2016: T€ 85.738). Zum Bilanzstichtag 2017 spiegelt der Rückgang der kurzfristigen Vermögenswerte im Vergleich zum Vorjahr das geringere Geschäftsvolumen wider. Ein ganz wesentlicher Teil der kurzfristigen Vermögenswerte entfiel auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen in Höhe von T€ 36.020 (31. Dezember 2016: T€ 42.090). Daneben bestehen sonstige kurzfristige Vermögenswerte in Höhe von T€ 23.832 (31. Dezember 2016: T€ 33.743), die zu einem überwiegenden Teil aus Umsatzsteuerforderungen sowie Forderungen gegenüber Förderanstalten resultieren. Die liquiden Mittel gingen zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2017 auf T€ 6.593 zurück (31. Dezember 2016: T€ 7.170).
Zum 31. Dezember 2017 belief sich das bilanzielle Eigenkapital auf T€ 81.175 (31. Dezember 2016: T€ 87.736). Dies entspricht einer Eigenkapitalquote von 28,83 % (31. Dezember 2016: 27,8 %).
Zum 31. Dezember 2017 standen insgesamt T€ 200.408 an Verbindlichkeiten zu Buche (31. Dezember 2017: T€ 228.072). Die Summe der langfristigen Verbindlichkeiten belief sich zum 31. Dezember 2017 auf T€ 52.156 (31. Dezember 2016: T€ 64.215). Dies ist insbesondere auf den Abschluss der Rahmenkreditvereinbarung mit Bank Leumi zurückzuführen. Die langfristigen Finanzverbindlichkeiten gingen deutlich auf insgesamt T€ 48.459 zurück (31. Dezember 2016: T€ 56.198). Weitere Informationen zur Fälligkeit und Unterlegung der Finanzverbindlichkeiten finden sich im Konzernanhang. Die passiven latenten Steuern reduzierten sich auf T€ 2.018 (31. Dezember 2016: T€ 6.081).
Die kurzfristigen Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2017 betrugen T€ 148.252 (31. Dezember 2016: T€ 163.857). Diese enthalten kurzfristige Finanzverbindlichkeiten in Höhe von T€ 44.123 (31. Dezember 2016: T€ 26.173), wobei auch der Anstieg der kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen auf den Abschluss der Kreditrahmenvereinbarung mit Bank Leumi zurückzuführen ist. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Lizenzgeberabführungen beliefen sich auf T€ 52.077 (31. Dezember 2016: T€ 71.216). Auch hier spiegelt sich das geringere Geschäftsvolumen im Berichtszeitraum wider. Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten betrugen T€ 49.080 (31. Dezember 2016: T€ 62.113) und umfassen neben passiven Rechnungsabgrenzungen in Höhe von T€ 14.455 (31. Dezember 2016: T€ 19.547) auch abzuführende Lohnsteuer und Sozialabgaben sowie Verbindlichkeiten gegenüber Filmförderanstalten.
2.4.4. Finanzlage des Konzerns
Im Geschäftsjahr 2017 erwirtschaftete die Wild Bunch AG einen positiven operativen Cashflow von T€ 26.418 (Vj.: T€ 37.793). Diese Entwicklung ist im Wesentlichen auf das reduzierte Geschäftsvolumen im Geschäftsjahr 2017 zurückzuführen.
Der Cashflow aus Investitionstätigkeit belief sich im Geschäftsjahr 2017 auf T€ -39.450 (Vj.: T€ -43.126). Dieser Rückgang resultiert aus geringeren Zahlungen für Investitionen in Filmverwertungsrechte und sonstige immaterielle Vermögenswerte in Höhe von T€ 44.510 (Vj.: T€ 50.259). Hierbei investierte das Unternehmen vor allem in Filmverwertungsrechte, die planmäßig in den kommenden Monaten und Jahren über die einzelnen Wertschöpfungsketten verwertet werden.
Positiv zeigte sich der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit mit einem Mittelzufluss in Höhe von T€ 12.490 (Vj.: T€ 3.863). Während die Aufnahme von sonstigen Finanzverbindlichkeiten (insb. die Inanspruchnahme der Rahmenkreditlinie bei Bank Leumi und weiterer Finanzierungen) einen positiven Cashflow von T€ 36.172 (Vj.: T€ 13.336) generierte, führten reduzierte Finanzverbindlichkeiten zu einem Mittelabfluss in Höhe von T€ -23.682 (Vj.: T€ -22.693). Zu Bestimmungen und Struktur der Fristigkeit der Finanzverbindlichkeiten verweisen wir auf die detaillierten Angaben im Konzernanhang.
Die Finanzlage zum Ende des Geschäftsjahres war insgesamt angespannt. Ab Ende November 2017 führten die französischen Tochtergesellschaften der Gruppe in einem gerichtlich beaufsichtigten Verfahren Gespräche mit Gläubigern zur Gesamtrestrukturierung und teilweisen Stundung der Verbindlichkeiten der französischen Gesellschaften (s. dazu unter Ziffer 3.4. und 4.1.3).
Insgesamt beliefen sich die liquiden Mittel des Konzerns zum 31. Dezember 2017 auf T€ 6.593 (Vj.: T€ 7.170). Nicht ausgenutzte Kreditlinien bei Banken beliefen sich zum Stichtag auf T€ 1.597 (Vj.: T€ 16.700).
Die Eigenkapitalquote belief sich auf 28,8 % (Vj.: 27,8 %) und der Anteil der mittel- und langfristigen Finanzierung an der Gesamtfinanzierung auf ca. 26,1 % (Vj.: 28,2 %).
2.5. Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der Wild Bunch AG
Tatsächliche Entwicklung im Vergleich mit dem prognostizierten Geschäftsverlauf
2.5.1. Ertragslage der Wild Bunch AG
Auf Ebene der Einzelgesellschaft Wild Bunch AG belief sich der Umsatz im Jahr 2017 auf T€ 38 (Vj.: T€ 60), wobei der Umsatzrückgang im Vergleich zum Vorjahr darauf zurückzuführen ist, dass die Wild Bunch AG nach dem Zusammenschluss mit der Wild Bunch Gruppe in 2015 operativ kein Neugeschäft mehr tätigt und sich auf die Abwicklung des Altgeschäfts beschränkt, welches ertragsmäßig planmäßig rückläufig ist. Die Umsatzerlöse umfassen Home Video Erlöse in Höhe von T€ 14 (Vj.: T€ 23) sowie Erlöse aus der Auswertung von Musikrechten T€ 21 (Vj.: T€ 37).
Die sonstigen betrieblichen Erträge der Einzelgesellschaft beliefen sich auf T€ 696 (Vj.: T€ 2.187) und beinhalten insbesondere Konzernumlagen, die der Wild Bunch AG für ihre Holdingleistungen im Bereich Administration und Finanzierung zustehen, sowie Wechselkurserträge i.H.v. T€ 0,26 (Vj.: T€ 21).
Der Materialaufwand verringerte sich weitgehend korrespondierend zu den reduzierten Umsatzerlösen auf T€ 14 (Vj.: T€ 17). Die Materialaufwandsquote belief sich, gemessen am Umsatz, infolge auf 36,8 % (Vj.: 28,3 %). Ohne Vorstandsmitglieder beschäftige die Wild Bunch AG im Geschäftsjahr 2017 durchschnittlich 7 Mitarbeiter (Vj.: 7). Auch der Personalaufwand betrug im Jahr 2017 T€ 922 (Vj.: T€ 901), wobei die Aufwendungen für Löhne und Gehälter im Berichtszeitraum T€ 821 (Vj.: T€ 805) betrugen.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen der Einzelgesellschaft beliefen sich 2017 auf T€ 3.483 (Vj.: T€ 3.083). Sie enthalten insbesondere Kosten für das operative Geschäft wie Mietaufwendungen, Kosten für den Aufsichtsrat sowie Reisekosten und sonstige Verwaltungskosten.
Mit verschiedenen Tochtergesellschaften hat die Wild Bunch AG Ergebnisabführungsverträge abgeschlossen, was jedoch gleichzeitig zum Ausgleich von Verlusten verpflichtet. Hierdurch resultierten Aufwendungen aus der Verlustübernahme in Höhe von T€ 222 (Vj.: T€ 143). Die Wild Bunch AG übernimmt als Muttergesellschaft die Konzernfinanzierung und stellt den Konzerngesellschaften Liquidität zur Verfügung. Hierzu nimmt sie als Hauptkreditnehmerin Darlehen bei Kreditinstituten auf bzw. refinanziert sich über den Kapitalmarkt. Die Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen Konzerngesellschaften werden verzinst. Dementsprechend beliefen sich die sonstigen Zinsen und ähnliche Erträge im Geschäftsjahr 2017 auf T€ 651 (Vj.: T€ 773). Demgegenüber standen Zinsen und ähnliche Aufwendungen in Höhe von T€ 2.519 (Vj.: T€ 2.793).
Die Einzelgesellschaft verzeichnete ein deutlich negatives Ergebnis der gewöhnlichen Tätigkeit (EBT) von T€ -2.517 (Vj.: T€ -6). Der Jahresfehlbetrag der Einzelgesellschaft betrug im Geschäftsjahr 2017 T€ -2.517 (Vj.: T€ -6), vor allem durch die im Vergleich zum Vorjahr deutlich niedrigeren sonstigen betrieblichen Erträge der Einzelgesellschaft bei gleichbleibend hohen sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Personalaufwendungen.
2.5.2. Vermögens- und Finanzlage der Wild Bunch AG
Die Einzelgesellschaft Wild Bunch AG wies zum 31. Dezember 2017 eine Bilanzsumme von T€ 136.302 aus (Vj.: T€ 135.117). Auf der Aktivseite betrug das Anlagevermögen T€ 132.031 (Vj.: T€ 132.052), wobei analog zum Vorjahr mit T€ 111.698 der ganz wesentliche Teil, Anteilen an verbundenen Unternehmen zuzuordnen ist. Die Anteile an assoziierten Unternehmen betrugen T€ 2.108 (Vj.: T€ 2.108). Die immateriellen Vermögensgegenstände beliefen sich auf T€ 1 (Vj.: T€ 4), die Sachanlagen beliefen sich auf T€ 42 (Vj.: T€ 61).
Das Umlaufvermögen belief sich zum Bilanzstichtag 2017 auf T€ 4.040 (Vj.: T€ 2.943). Die Vorräte verringerten sich aufgrund von Verkäufen von DVD-Beständen auf T€ 4 (Vj.: T€ 8). Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erhöhten sich hingegen auf T€ 3.005 (Vj.: T€ 2.590). Dieser Zuwachs resultierte aus gestiegenen Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von T€ 2.864 (Vj.: T€ 2.225). Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verblieben bei T€ 1 (Vj.: T€ 1). Die sonstigen Vermögensgegenstände verringerten sich auf T€ 140 (Vj.: T€ 363). Zum Stichtag verfügte die Wild Bunch AG über liquide Mittel von T€ 64 (Vj.: T€ 345).
Das Eigenkapital der Wild Bunch AG betrug zum 31. Dezember 2017 T€ 95.862 (Vj.: T€ 98.379), die Eigenkapitalquote belief sich infolge auf 70,3 % (Vj.: 72,8 %).
Ein Sonderposten für Investitionszuschüsse, unter dem die Gesellschaft Zuschüsse aus dem Programm „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ bilanziert, lag aufgrund der weiteren Auflösung mit T€ 1 entsprechend niedriger als im Vorjahr (T€ 14). Zum Geschäftsjahresende beliefen sich die Rückstellungen auf T€ 823 (Vj.: T€ 1.287), die sich aus höheren sonstigen Rückstellungen wie insbesondere Rückstellungen für ausstehende Rechnungen, Prüfungskosten sowie Urlaubsrückstellungen ergaben.
Zum Bilanzstichtag 2017 erhöhten sich die Verbindlichkeiten auf T€ 39.616 (Vj.: T€ 35.438), was im Wesentlichen auf die gestiegenen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von T€ 17.791 (Vj.: T€ 16.028) zurückzuführen ist, die aufgrund der bestehenden Ergebnisabführungsverträge und der Verpflichtung zum Verlustausgleich entstehen. Daneben werden die Anleihen weiterhin mit T€ 18.032 bilanziert (Vj.: T€ 18.032). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erhöhten sich auf T€ 2.939 (Vj.: T€ 0). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen verringerten sich stichtagsbezogen auf T€ 816 (Vj.: T€ 1.318). Die sonstigen Verbindlichkeiten verringerten sich weiter auf T€ 38 (Vj.: T€ 59).
Ein Kapitalzufluss in Höhe von T€ 2.939 resultierte allein aus Finanzierungstätigkeit durch Aufnahme von anteiligen Kreditfinanzierungen in Höhe des genannten Betrags.
Der operative Cash-Flow belief sich auf T€ -3.220.
Über den Lauf des Geschäftsjahres 2017 reduzierten sich die liquiden Mittel der Wild Bunch AG von T€ 345 zum 1. Januar 2017 auf T€ 64 zum 31. Dezember 2017. Zur Sicherung der Liquiditätslage hat die Wild Bunch Gruppe im April 2017 mit der in London ansässigen Geschäftsbank Bank Leumi Plc (UK) einen Kreditrahmenvertrag über eine revolvierende Kreditlinie im Umfang von € 30 Mio. geschlossen. Aus dem bis 2019 laufenden Kreditrahmen haben die deutschen, italienischen und spanischen Gesellschaften der Wild Bunch Gruppe sowie der Wild Bunch AG, im Berichtszeitraum bestehende Finanzierungen zurückgeführt und ihr laufendes Geschäft finanziert. Eine erste Ziehung in Höhe von € 20 Mio. erfolgte am 18. Juli 2017.
Der durch den Wert der Borrowing Base definierte Kreditrahmen betrug zum Stichtag € 23,4 Mio. und war im Umfang von € 21,9 Mio. in Anspruch genommen.
Bei Abschluss des Kreditrahmenvertrages wurde bereits eine freibleibende Erhöhung der Kreditlinie durch den Beitritt der französischen Gesellschaften und unter der Voraussetzung des Eintritts weiterer Bedingungen auf bis zu € 100 Mio. im Vertrag vorgesehen; zur Nutzung der erweiterten Kreditlinie ist eine erneute Zustimmung der Bank Leumi und ggf. weiterer Konsortialbanken erforderlich (s. auch 3.4).
2.6. Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur wirtschaftlichen Lage des Konzerns und der Wild Bunch AG
Das abgelaufene Geschäftsjahr 2017 war weiterhin durch die angestrebte finanzielle Restrukturierung und das fortlaufende Management der Integration der Unternehmenseinheiten geprägt. So konnte die Finanzstruktur durch Abschluss einer nahezu gruppenweiten Finanzierung mit der Bank Leumi deutlich verbessert werden. Mit dieser stehen den deutschen, italienischen und spanischen Einheiten der Gruppe für eine Laufzeit von zwei Jahren Mittel von zunächst bis zu € 30 Millionen für das operative Geschäft zur Verfügung, nach Erfüllung der Voraussetzungen für den Beitritt der französischen Tochter Wild Bunch S.A. zur Finanzierung bis zu insgesamt € 100 Millionen. Der potentielle Zugang zu Liquidität wird zur Stärkung und Stabilisierung der Finanzlage des Unternehmens beitragen. Die verbesserten Finanzierungskonditionenführen werden zudem zu einer Reduzierung der Fremdkapitalkosten und damit zu finanziellen Entlastungen in den kommenden Jahren führen.
Als europaweit tätiges Filmunternehmen mit einem unverwechselbaren Erscheinungsbild und einem breiten Portfolio an Aktivitäten vom Weltvertrieb bis hin zum direkten elektronischen Vertrieb sieht sich Wild Bunch in seiner strategischen Grundausrichtung bestätigt, wenngleich die Geschäftsentwicklung im Geschäftsjahr 2017 nicht zufriedenstellend war. Das Unternehmen konnte seine operativen Tätigkeiten erfolgreich fortführen, insbesondere die Produktion und den Vertrieb von Filmen in den Bereichen Kino, TV und Home Entertainment. Zwar verringerte sich der Konzernumsatz im Geschäftsjahr 2017 auf T€ 101.419 (Vj.: T€ 122.152). Hinsichtlich der Profitabilität lag das Unternehmen mit einem geringen operativen Ergebnis vor Zinsen und Steuern von T€ 734 im noch positiven Bereich, jedoch unterhalb des Rahmens seiner Erwartungen, die leicht über dem Vorjahreswert angesiedelt waren (Vj.: T€ 3.754). Mit einem positiven Cashflow aus operativer Tätigkeit von T€ 26.418 (Vj.: T€ 37.793) und liquiden Mitteln von T€ 6.593 (Vj.: T€ 7.170) bei einer gestiegenen Nettoverschuldung von T€ 85.989 (Vj.: T€ 75.201) verfügt das Unternehmen über eine derzeit belastete, aber kontrollierbare Liquiditätslage (s. zu den bestandsgefährdenden Liquiditätsrisiken in Abschnitt 4.1.3. Finanzielle, bilanzielle und steuerliche Risiken) und weist eine Eigenkapitalquote von 28,8 % (Vj.: 27,8 %) aus. Dennoch führte die finanzielle Gesamtsituation dazu, dass ein unmittelbarer Restrukturierungsdruck für die Gruppe bestand.
Wild Bunch sieht sich insgesamt gut positioniert, um weitere Synergien zu erzielen und die Vorteile zu nutzen, die sich aus dem hohen Wachstumspotenzial des internationalen Filmmarktes ergeben. Die Geschäftsentwicklung im Jahr 2017 hat die hohe Veränderungsdynamik verdeutlicht, der die Filmbranche aktuell ausgesetzt ist.
3.1. Entwicklung des Marktumfeldes
Die Unterhaltungs- und Medienindustrie kann nach Einschätzungen der Beratungsgesellschaft PwC im Media & Entertainment Outlook 2015-2019 („PwC Media Outlook 2015“) ihren Wachstumstrend auch in den kommenden Jahren fortsetzen. Der Gesamtumsatz auf dem globalen Filmmarkt wird voraussichtlich um 4,1 % CAGR bis 2019 auf rund US-$ 105 Mrd. wachsen. Insbesondere wird in den aufstrebenden Märkten China und Lateinamerika ein starkes Wachstum erwartet, das einhergeht mit einem weiteren Aufwärtstrend in den etablierten Märkten um den globalen Marktführer USA.
Trotz der Konkurrenz durch andere Unterhaltungsformen und des leichten Zugangs zu digitalen Inhalten wird der globale Kinomarkt laut dem PwC Media Outlook 2016 um jährlich 6,0 % auf US-$ 49,32 Mrd. im Jahr 2020 wachsen. Neben den weiterhin dominierenden Hollywood-Blockbustern sollen in den einzelnen Märkten auch nationale Filmproduktionen für eine steigende Resonanz in den Kinos sorgen. Neben dem anhaltenden Umsatzwachstum an der Kinokasse ist insbesondere der elektronische Konsum über Video-on-Demand-Angebote ein wesentlicher Wachstumstreiber. PwC prognostiziert im PwC Media Outlook 2016, dass durch den elektronischen Konsum von Videoinhalten bis 2020 ein durchschnittliches jährliches Umsatzwachstum von 11,5 % verzeichnet werden wird. Video- und Streamingdienste werden somit in vielen Märkten weiter an Bedeutung gewinnen. Diese Entwicklung kann ebenso in den wesentlichen Märkten von Wild Bunch beobachtet werden - jedoch mit unterschiedlicher Intensität.
Nach dem PwC Media Outlook 2015 ist zu erwarten, dass der elektronische Vertrieb von Videoinhalten in den kommenden Jahren den Verleih physischer Videos (DVD und Blu-ray) als zweitgrößte Umsatzquelle ersetzen wird. Während ein jährlicher Umsatzrückgang bei physischen Videoinhalten von 5,8 % prognostiziert wird, trauen die Experten den rasant wachsenden Streamingdiensten bis 2019 ein jährliches Umsatzwachstum von 19 % zu. Der Rückgang an klassischen Videotheken und die zunehmend größere Auswahl an Streamingdiensten werden diesen Umbruch im Videogeschäft nochmals beschleunigen. Folglich rechnet PwC bis 2019 mit einem Umsatzrückgang bei den physischen Videos von jährlich 5,8 % auf US-$ 22,8 Mrd. In der Studie wird darauf verwiesen, dass das Wachstum der so genannten OTT-Videodienste (Over-The-Top) sich auch auf die Verteilung der Werbeeinnahmen auswirken wird. Demnach ist damit zu rechnen, dass sich der Fernsehkonsum von traditionellen Netzwerken hin zu digitalen Alternativen verschiebt. Insgesamt wird erwartet, dass die TV-Werbung weltweit jährlich um 4,1 % auf US-$ 204,1 Mrd. im Jahr 2019 steigen wird, während die terrestrischen und Multichannel-Werbeeinnahmen voraussichtlich jährlich um 2,8 % bzw. 5,1 % zulegen werden. Für die weltweit online generierten TV-Werbeeinnahmen wird ein signifikantes jährliches Wachstum von 19,8 % prognostiziert, während sich weltweit der Anstieg an Werbeeinnahmen insgesamt verlangsamt.
Für neue Möglichkeiten und zugleich weitreichende Herausforderungen für Filmunternehmen sorgt der mit der Digitalisierung einhergehende weltweite Smartphone-Boom. Nach Angaben des PwC Media Outlook 2015 wird die Zahl der Smartphone-Verbindungen von 1,9 Mrd. im Jahr 2014 auf 3,9 Mrd. im Jahr 2019 ansteigen. Für Film- und TV-Serienanbieter bedeutet dies, Produktion und Vertrieb von Inhalten in Zukunft verstärkt auch auf den Abruf über mobile Endgeräte auszurichten.
Insgesamt bringen der wachsende globale Filmmarkt sowie die steigende Nachfrage nach Pay-TV und VOD langfristige Wachstumschancen für die Gruppe mit sich. Im Geschäftsjahr 2018 verfolgt Wild Bunch das Ziel, von diesen Wachstumstrends auf den internationalen Märkten zu profitieren.
3.2. Ausrichtung des Konzerns im Geschäftsjahr 2018
Wild Bunch bleibt im Hinblick auf die Zukunft ambitioniert. Das Unternehmen beabsichtigt, seine finanzielle Restrukturierung im Laufe des Geschäftsjahres 2018 abzuschließen und auf dieser Basis digitale Bereiche zu stärken und vermehrten Fokus auf qualitativ hochwertige Projekte im Bereich TV/Serie zu legen. Nach erfolgreicher Umsetzung der Refinanzierungsmaßnahmen will das Unternehmen sein Wachstum wieder aufnehmen und deutlich beschleunigen und sich als einer der führenden europaweiten Konzerne im weltweiten Markt für Filmunterhaltung durchsetzen. Zudem sollen neue Märkte erschlossen werden, insbesondere Vertriebsterritorien in Europa, in denen die Wild Bunch Gruppe bisher nicht aktiv ist, sowie China. Möglicherweise soll auch eine Beteiligung im Rahmen einer bevorstehenden Marktkonsolidierung angestrebt werden.
Die operativen Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz und zur Kostensenkung werden zur Verbesserung der Transparenz, einer Optimierung der Organisationsstruktur sowie insgesamt zu einem besseren Ergebnis beitragen. Wild Bunch wird die Vermarktung seiner umfangreichen Bibliothek mit gleicher Intensität fortsetzen, um in diesem Zuge von der Nachfrage nach neuen digitalen Diensten zu profitieren.
3.3. Erwartete Entwicklung
Das Geschäftsjahr 2018 steht weiterhin im Fokus der finanziellen Reorganisation, deren Umsetzung sich das Management auch weiterhin vorwiegend und schwerpunktmäßig widmen wird.
Operativ wird Wild Bunch im Geschäftsjahr 2018 weiterhin Anstrengungen in Hinblick auf die Verbreiterung des Angebots sowie auf Kostensenkungen unternehmen.
Trotz begrenzter finanzieller Mittel wird Wild Bunch weiterhin seine Präsenz sowohl in den TV-Programmen durch Wild Bunch TV als auch in der Produktion in den bestehenden Märkten steigern.
Um die Auswertung der Filmbibliothek voranzutreiben, hat insbesondere die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit mit Anbietern im Bereich der elektronischen Distribution Priorität.
Gleichzeitig obliegt es Wild Bunch, seine Rationalisierungsmaßnahmen fortzusetzen, Strukturen zu vereinfachen, Handlungsinstrumente anzugleichen und die Unternehmensorganisation zu überprüfen.
Wild Bunch plant, im Jahr 2018 insgesamt 53 Filme in den Kinos in Frankreich, Deutschland, Italien und Spanien herauszubringen. Einige Filme werden in mehreren Märkten durch das Vertriebsnetz von Wild Bunch veröffentlicht, wie beispielsweise TROPPA GRAZIA (BIM und Vértigo), den Gewinner der Goldenen Palme des Filmfestivals von Cannes SHOPLIFTERS (BIM und Wild Bunch Germany) oder WHITNEY (BIM and Vértigo).
Geplante Kinoveröffentlichungen nach Ländern:
Frankreich
Wild Bunch Distribution plant, 10 Filme in den französischen Kinos herauszubringen, darunter den Animationsfilm CROC-BLANC von Alexandre Espigares, nach Jack Londons „Wolfsblut“ mit der Stimme von Virginie Efira; VERONICA, ein spanischer Genrefilm, der in Spanien mit 600.000 Besuchern und 7 Nominierungen für den spanischen Filmpreis Goya sehr großen Erfolg hatte; CLIMAX von Gaspar Noé und mit LES FILLES DU SOLEIL von Eva Husson u.a. mit Emmanuelle Bercot und Golshifteh Farahani, einen Film über eine Gruppe von Frauen im Widerstandskampf gegen den Islamischen Staat.
Deutschland
Wild Bunch Germany plant 16 Kinoveröffentlichungen, darunter DR KNOCK von Lorraine Lévy, eine französische Komödie mit Omar Sy, mit PETTERSON UND FINDUS 3 - FINDUS ZIEHT UM den nunmehr dritten und finalen Teil der erfolgreichen Pettersson-und-Findus-Animationsfilme des vielfach ausgezeichneten Regisseurs Ali Samadi Ahadi, die auf der in mehr als 40 Sprachen übersetzten gleichnamigen Bestseller-Kinderbuchreihe von Sven Nordqvist basieren; CAPHARNAÜM von Nadine Labaki, den Gewinner des Jurypreis beim Filmfestival von Cannes; den mit Lars Eidinger, Hannah Herzsprung, Tobias Moretti, Joachim Król, Claudia Michelsen und Max Raabe herausragend besetzten deutschen Film MACKIE MESSER - BRECHTS DREIGROSCHENFILM von Joachim A. Lang, basierend auf der Dreigroschenoper von Berthold Brecht und die deutsche Familien-Komödie MEINE TEUFLISCH GUTE FREUNDIN von Marco Petry.
Italien
BIM plant 11 Kinostarts in Italien, darunter SHOPLIFTERS von Kore-eda Hirokazu, IN THE FADE („AUS DEM NICHTS“) von Fatih Akin, dem Golden Globe-Gewinner für den Besten Ausländischen Film mit Diane Kruger, Gewinnerin der Auszeichnung Beste Darstellerin in Cannes; WHITNEY von Kevin MacDonald, ein Dokumentarfilm über eine der berühmtesten Sängerinnen aller Zeiten; TROPPA GRAZIA von Gianni Zanasi, ein italienischer Film, der den Preis für den besten europäischen Film im Wettbewerb Directors‘ Fortnight gewann.
Spanien
Vértigo plant 16 Kinostarts in Spanien, darunter LAZZARO FELICE von Alice Rohrwacher, die den Preis für das Beste Drehbuch beim Filmfestival von Cannes gewann; WHITNEY von Kevin MacDonald, TROPPA GRAZIA von Gianni Zanasi; BURNING, ein südkoreanisches Mystery-Drama von Lee Chang-dong, Gewinner des FIPRESCI-Preis beim Filmfestival von Cannes; GIRL, ein belgischer Erstlings-Film von Lukas Dhont, Gewinner der Goldenen Kamera beim Filmfestival von Cannes und des Preises für den Besten Schauspieler für Victor Polster im Wettbewerb Un Certain Regard.
e-Cinema-Veröffentlichungen in Frankreich
Das Unternehmen wird seine Aktivitäten im Bereich e-Cinema mit der Veröffentlichung von Filmen wie RESCUE UNDER FIRE (ZONA HOSTILE), einem spanischen Kriegsfilm von Adolfo Martinez Perez; PURITY OF VENGEANCE BY Christoffer Boe, einem dänischen Film, dem vierten und letzten Film der beliebten Department Q-Serie nach den Romanen von Jussi Adler-Olsen; 10 X 10 von Suzi Ewing, einem englischen Thriller, fortsetzen.
Weltvertrieb
Im Weltvertrieb sollen im Jahr 2018 37 Filme ausgeliefert werden, darunter große Titel wie HIGH LIFE von Claire Denis; LES TRADUCTEURS, ein spannender Krimi von Régis Roinsard, mit LA QUIETUDE schließt Pablo Trapero an sein mehrfach preisgekröntes Werk El Clan an und setzt seinen Diskurs über Familie und Erbe von Argentiniens unruhiger Vergangenheit fort; LONG DAY'S JOURNEY INTO NIGHT, ein chinesischer Film von Bi Gan, in der Machart von Wong Kar Wai, eine mutige, schöne und ehrgeizige Reise in die Geheimnisse eines unruhigen Lebens; THE MISEDUCATION OF CAMERON POST, der zweite Film von Desiree Akhavan mit Chloë Moretz und Sasha Lane, der den Großen Preis der Jury beim SUNDANCE Filmfestival gewann; SAVAGE von Vincent Mariette, LES FILLES DU SOLEIL von Eva Husson, SHOPLIFTERS von Kore-eda Hirokazu; CAPHARNAÜM von Nadine Labaki, Gewinner des Jurypreises beim Filmfestival von Cannes; GUAPO SEMPRE von Richard Aujard mit Mickey Rourke; THE STATE AGAINST MANDELA AND OTHERS von Gilles Porte und Nicolas Champeaux, eine französische Dokumentation über einen historischen südafrikanischen Prozess in den Jahren 1963 und 1964, bei dem neben Nelson Mandela acht weiteren Angeklagten die Todesstrafe drohte; KINGS von Deniz Gamze Ergüven, mit Halle Berry und Daniel Craig; UNDER THE SILVER LAKE von David Robert Mitchell und THE SISTERS BROTHERS mit Joaquin Phoenix, eine dunkel-komische, gewalttätige existenzielle Odyssee des mehrfach preisgekrönten Regisseurs Jacques Audiard.
Vertrieb von TV-Serien
WILD BUNCH TV beweist im Geschäftsjahr 2018 seine Fähigkeit, trotz geringerer Investitionen an der Spitze des TV-Vertriebsgeschäfts zu bleiben. 2018 vertreibt WILD BUNCH TV international vier neue Serien: TEAM CHOCOLATE eine Dramaserie von Marc Bryssinck und Filip Lenaerts, bestehend aus 7 Episoden à 52 Minuten (7 x 52‘), für die Wild Bunch TV die Remake-Rechte an den kanadischen Produzenten und Verleiher Reel One Entertainment verkaufte; THE OIL FUND, ein brillantes, ehrgeiziges und schroffes norwegischen Drama, das in 10 Folgen à 26 Minuten einen Insider-Blick auf die kollidierende Welt der Hochfinanz und des öffentlichen Sektors wirft. Die Serie des in Hollywood lebenden norwegischen Regisseur Harald Zwart lief im Wettbewerb des SériesMania-Festivals. Hinzu kamen DRAGONSLAYER666, eine finnische Serie von 12 Folgen à 26 Minuten basierend auf dem preisgekrönten Buch von Aleksi Delikouras, die am Beispiel eines Onlinespielekrieges grundlegende Fragen behandelt: Was es braucht, um ein Champion zu werden, wie man ein Team aufbaut, dem man vertrauen kann, um es mit in den Kampf zu nehmen; und MARY AND MIKE, eine chilenische Miniserie von sieben Folgen à 52 Minuten, die als Spionage-Drama die wahre Geschichte des gefährlichsten Paares Lateinamerikas direkt nach Pinochets Putsch in Chile behandelt.
Direktvertrieb und Home Entertainment
Nach einem starken elektronischen Umsatz im Jahr 2017, wird der Umsatz im Jahr 2018 noch einmal höher ausfallen. Der Hauptabnehmer von Wild Bunch für die digitale Auswertung bleibt Netflix. Gleichzeitig hat Amazon seine SVOD-Aktivitäten im Jahr 2018 aufgenommen und Wild Bunch-Inhalte (Katalogfilme) seinen Kunden ab dem Mai 2018 zur Verfügung gestellt.
Die Wild Bunch-Gruppe wird auch einige ehrgeizige Veröffentlichungen von DVDs wie STARS 80, LA SUITE in Frankreich mit speziellen Marketingkampagnen, z.B. attraktiver Verkaufspreis (€ 10) bei großem Volumen (40.000 Stück), begleiten; dazu zählen auch THE VILLAINESS von Byeong-gil Jeong, gezeigt beim Festival von Cannes im Rahmen eines Midnight Screenings; oder CROC-BLANC von Alexandre Espigares, die im August 2018 veröffentlicht werden sollen.
FilmoTV
In 2017 mit dem Zweck neue Geschäftsmodelle zu initiieren (u.a. Bündelung und Integration in Bouquets) begonnene Gespräche mit bestehenden Partnern wie Telekommunikationsbetreibern, sollten 2018 zu neuen Geschäftsmöglichkeiten führen. Zudem prüfte Filmo TV lokale Vertriebsmöglichkeiten in anderen europäischen Ländern, hauptsächlich in der französisch-sprachigen Schweiz sowie in Belgien. Dies wird auch im Jahr 2018 fortgesetzt werden.
3.4. Gesamtaussage des Vorstands zur Entwicklung des Konzerns
Wild Bunch hat sich zum Ziel gesetzt, auch weiterhin ein Innovationsführer auf dem Film- und Unterhaltungsmarkt zu bleiben, insbesondere durch die weitere Stärkung seiner Aktivitäten in den Wachstumssparten VOD/SVOD und e-Cinema.
Seine europaweite Präsenz, die Maßnahmen zur Erweiterung des Portfolios sowie die Nutzung der laufenden digitalen Revolution sind wichtige Voraussetzungen für den zukünftigen Erfolg. Im Jahr 2018 wird sich Wild Bunch darauf konzentrieren, die Refinanzierungsmaßnahmen erfolgreich umzusetzen, das Geschäftsmodell weiter an die veränderten Marktbedingungen anzupassen und daraus resultierende Vorteile zu nutzen. Dies sollte beispielsweise zukünftig zu einem Umsatzwachstum durch die Geschäfte von Wild Bunch TV oder vermehrte Geschäftsaktivitäten im elektronischen Direktvertrieb führen.
Da im Jahresverlauf 2017 die finanziellen Mittel für den Erwerb von Filmen begrenzt waren, ist das Portfolio der Gruppe an neuen Inhalten für das Jahr 2018 deutlich geringer. Für 2018 geht der Vorstand von Investitionen in der Höhe von rund € 25 Mio. aus, für 2019 und 2020 wird ein deutlicher Anstieg geplant.
Folglich erwartet der Vorstand für das Jahr 2018 deutlich niedrigere Umsatzerlöse als im Jahr 2017 (€ 101,4 Mio.). Dieser Umsatzrückgang soll durch steigende Investitionen in Filmrechte im Jahr 2019 wieder ausgeglichen werden und in den Folgejahren zu steigenden Umsatzerlösen führen.
Gleichzeitig sollte nach Erwartungen des Vorstands durch eine Verbesserung der Performance des Portfolios die operative Marge erhöht werden. Daher rechnet der Vorstand mit einem EBIT für das Jahr 2018 etwas über dem Niveau des Vorjahres 2017 (€ 0,7 Mio.). Darin nicht enthalten sind etwaige Sondereffekte im Zusammenhang mit nachfolgend beschriebenen Kapitalmaßnahmen.
Der Vorstand plant die Umsetzung einer Reihe von Refinanzierungsmaßnahmen, für die er die Zustimmung wesentlicher Gläubiger und Investoren der Gesellschaft gewinnen konnte, was im Juli 2018 zu einer Beendigung der gerichtlichen Aufsicht über die Verhandlungen führte. Kurzfristiges Ziel ist dabei die finanzwirtschaftliche Restrukturierung der Gruppe durch eine deutliche Entschuldung der Gruppe, die kurzfristige Zuführung zusätzlicher liquider Mittel aus Gesellschafterdarlehen über rund € 30 Mio. sowie eine mittel- bis langfristige Finanzierung der Investitionen.
Dazu soll im Rahmen der Restrukturierung zunächst die Herabsetzung des Grundkapitals der Wild Bunch AG im Verhältnis 40 zu 1 erfolgen. Sodann soll das Grundkapital im Wege zweier Sachkapitalerhöhungen gegen Einbringung von bestehenden Bankverbindlichkeiten und weiterer Verbindlichkeiten der französischen Konzerngesellschaften (insb. Wild Bunch S.A.) erhöht werden. Diese Verbindlichkeiten sollen in einem ersten Schritt im Gesamtumfang von € 62,7 Mio. durch einen Investor übernommen werden, welcher sich verpflichtet hat, von diesen Verbindlichkeiten € 36,6 Mio. im Wege einer Sachkapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre in die Wild Bunch AG einzubringen, wodurch sich die Finanzverbindlichkeiten der Wild Bunch-Gruppe in entsprechender Höhe reduzieren würden. Die restlichen € 26,1 Mio. sollen als Darlehen bestehen bleiben.
Zudem sollen auch die Gläubiger der 2016 begebenen 8%-Unternehmensanleihe im Gesamtnennbetrag von € 18 Mio. den Umtausch sämtlicher von ihnen gehaltener Schuldverschreibungen in neue Aktien der Wild Bunch AG im Wege einer weiteren Sachkapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre beschließen. Im Rahmen des Debt-Equity-Swaps sollen die Anleihegläubiger Erwerbsrechte auf neue Aktien der Wild Bunch AG erhalten. Bei erfolgreicher Durchführung dieses Debt-Equity-Swaps würden die Finanzverbindlichkeiten der Wild Bunch AG um weitere € 18 Mio. verringert. Insgesamt würden damit die Finanzverbindlichkeiten der Wild Bunch-Gruppe um € 54,6 Mio. reduziert.
Um die Finanz- und Investitionskraft der Gruppe entsprechend der Businessplanung zu stärken, beabsichtigt der Investor, der Wild Bunch-Gruppe eine Zwischenfinanzierung von bis zu € 15 Mio. zu gewähren, die nach der erfolgreichen Durchführung der oben genannten Kapitalmaßnahmen und Beschlussfassung durch die Hauptversammlung Ende September 2018 durch ein weiteres Gesellschafterdarlehen in Höhe von € 30 Mio. abgelöst werden soll.
Die Umsetzung der Restrukturierungsmaßnahmen hängt maßgeblich von der Befreiung des Investors zur Abgabe eines Pflichtübernahmeangebots durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ab.
Als weiteren Baustein hat der Vorstand in der bestehenden Kreditvereinbarung mit der Bank Leumi vereinbart, die gegenwärtig bis zu € 30 Millionen gewährte Kreditlinie zu verlängern und auf ein Gesamtvolumen von bis zu € 100 Millionen zu erweitern. Voraussetzung für eine solche Erweiterung ist der Beitritt der französischen Konzerntöchter unter Einbringung ihrer Sicherheiten zur Finanzierung sowie die Zustimmung des Investors. Die Höhe der für die Gruppe tatsächlich abrufbaren Mittel ist sodann wiederum abhängig von den festgestellten Vermögenswerten der Kreditnehmer.
Parallel zur Optimierung der Vermögenslage durch genannte Schritte plant der Vorstand zudem operative Maßnahmen zur Verbesserung der Ergebnissituation.
4.1. Risikobericht
Grundsätzliche vorgesehene Methodik der Risikofestlegung
Risiken werden aufgrund der Eintrittswahrscheinlichkeit und des möglichen finanziellen Schadensrisikos bewertet. Das arithmetische Mittel aus der Summe von Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensrisiko ergibt dann eine Relevanz des Gesamtrisikos.
Bei der Risikobewertung wurden folgende Klassen von Eintrittswahrscheinlichkeiten berücksichtigt:
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| Klasse | Eintrittswahrscheinlichkeit | |
|---|---|---|
| 1 | sehr gering | 0 % bis 25 % |
| 2 | gering | 25 % bis 50 % |
| 3 | mittel | 50 % bis 75 % |
| 4 | hoch | 75 % bis 100 % |
Weiterhin wurden bei der Risikobewertung folgende Schadensklassen abgegrenzt:
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| Klasse | Auswirkung | |
|---|---|---|
| 1 | € 0,01 Mio. bis € 0,5 Mio. | Relevant |
| 2 | über € 0,5 Mio. | Bedeutend |
Risiken, die der Schadensklasse 2 zuzuordnen sind und eine Eintrittswahrscheinlichkeit der Klasse 3 oder 4 haben, werden als wesentliche Risiken klassifiziert und einzeln dargestellt. Der Prozess der Risikoerfassung und -klassifizierung ist derzeit noch nicht vollständig abgeschlossen. Dies ist für das zweite Halbjahr 2018 vorgesehen.
4.1.1. Markt- und Geschäftsrisiken
Die Geschäftsmodelle sind davon abhängig, den Geschmack der Kunden zu treffen, deren Nutzungsverhalten zu verstehen und zeitnah auf Veränderungen zu reagieren
| • | Aufgrund der technischen Möglichkeiten zur Erstellung illegaler Filmkopien und des fehlenden ausreichenden rechtlichen Schutzes gegen Verletzungen des Urheberrechts besteht ein Risiko von Umsatzverlusten. |
| • | Marktveränderungen im Home-Entertainment-Bereich sind insbesondere gekennzeichnet durch die Digitalisierung mit einem Anstieg bei zusätzlichen Angeboten und Verbreitungsformen, die zu ständigen Veränderungen der Mediennutzung führen können. |
Durch gezielte Marktforschung und Nutzungsanalysen versucht Wild Bunch, zukünftige Trends zu antizipieren. Durch die Erarbeitung verbraucherfreundlicher Programme und Stoffe wird die Attraktivität der Produkte erhöht. Die Auswirkungen der Piraterie werden durch Lobbying, Sensibilisierungskampagnen und die konsequente Verfolgung von Verstößen reduziert, um Umsatzverluste zu mildern. Der Vorstand der Wild Bunch erwartet, dass neue rechtliche Rahmenbedingungen zu einer Verbesserung bei der Nettorisikosituation führen.
Zugriff auf Lizenzen und Stoffe
| • | Zugang und Erwerb von Rechten an literarischen Vorlagen, Verwertungsrechten und Drehbüchern sowie der Abschluss von Verträgen mit erfolgreichen Regisseuren, Schauspielern und Lizenzgebern sind wichtige Faktoren für die Koproduktion und Akquisition von Filmen und TV-Serien. Daher arbeiten die Produktionseinheiten von Wild Bunch eng mit renommierten und erfahrenen Drehbuchautoren, Regisseuren und Produzenten im In- und Ausland zusammen, die über großes Know-how bei der Produktion von Kinofilmen verfügen und einen hervorragenden Ruf bei öffentlichen Filmförderinstitutionen genießen. |
| • | Fremdproduktionen werden im Allgemeinen auf den jeweiligen Filmmärkten erworben. Die gezahlten Preise sind dabei abhängig von dem jeweiligen Projekt und dem spezifischen Markt. Normalerweise ist ein Film zu diesem Zeitpunkt noch nicht fertiggestellt, so dass die Rechte zur Finanzierung auf Basis des Drehbuchs oder einer Skizze im Voraus verkauft werden. Vom Erwerb bis zur tatsächlichen Lieferung des Films können bis zu zwei Jahre vergehen. Werden hier Filme zu einem hohen Preis gekauft, kann sich dies negativ auf die Geschäftstätigkeit der Gruppe sowie ihre Finanz- und Ertragslage auswirken, wenn sich der Kauf als Fehlschlag herausstellt. |
Einerseits werden diese Risiken durch die ausgeprägte und langjährige Erfahrung der Mitarbeiter im Bereich Rechte- und Lizenzeinkauf in den jeweiligen Tochtergesellschaften beobachtet. Andererseits wird auch die Entwicklung von alternativen Formaten und In-House-Produktionen ausgebaut, um eine gewisse Unabhängigkeit von Rechten Dritter zu schaffen. Wild Bunch spielt eine wichtige Rolle als führender unabhängiger paneuropäischer Koproduzent und Verleiher. Fremdproduktionen werden aus Finanzierungsgründen im Voraus noch vor Fertigstellung des Films verkauft. Es dauert häufig mehrere Jahre vom Kauf bis zur tatsächlichen Lieferung des Films. Um das finanzielle Risiko einzelner Projekte zu reduzieren, werden in der Regel bestimmte Rechte bereits im Voraus verkauft (sog. „Pre-Sales“, z. B. Video und TV).
Wild Bunch steht im Hinblick auf den Vertrieb seiner Produkte in einem intensiven Wettbewerb
Die Planung des Konzerns unterstellt bestimmte Marktanteile sowie Besucherzahlen bzw. Erlöse aus den verschiedenen Auswertungsstufen. Wenn diese Annahmen nicht zueinander passen, kann auch der geplante Umsatz nicht erreicht werden. Es besteht auch die Gefahr, dass die Kostenstruktur nicht rechtzeitig angepasst werden kann. Die folgenden Faktoren sind in diesem Zusammenhang zu beachten:
| • | Marktveränderungen in den Bereichen Kino oder Home Entertainment, wie zurückgehende Zuschauerzahlen und wachsende Konkurrenz, könnten mit einem Rückgang der Preise für Produktionen und lizenzierte Produkte verbunden sein. Das Auslaufen von Rahmenvereinbarungen oder eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation der Lizenznehmer kann zu fallenden Verkaufspreisen für Lizenzen führen und damit den Wert der vorhandenen Filmrechte bedrohen. |
| • | Ein starkes Wettbewerbsumfeld könnte zu sinkenden Margen im Kinoverleih führen. |
Die Diversifizierung der Gruppe auf unterschiedliche Produkte und Märkte reduziert das Wettbewerbsrisiko in einem einzelnen Bereich/Segment. Da insbesondere Marktanteile und Zuschauerzahlen Schlüsselfaktoren für mögliche Umsätze sind, ist Wild Bunch bestrebt, attraktive Programminhalte für TV-Sender und andere Plattformen sowie für seine Filme und TV-Serien zu finden, um die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, das Profil zu schärfen und die Attraktivität der Produkte durch höhere Marketingausgaben zu steigern.
Wild Bunch ist abhängig von Kunden und Geschäftspartnern
| • | Beim direkten Vertrieb besteht eine Abhängigkeit von den großen deutschen, französischen, italienischen und spanischen TV-Sendern, IPTV-Anbietern, VOD/SVOD-Plattformen und DVD-Händlern. Ein beträchtlicher Teil der investierten Mindestgarantie wird abgedeckt durch Sublizenz-Vertriebsrechte für Filme und TV-Serien. Die erzielbaren Margen können aufgrund der starken Position dieser Sender oder Plattformen niedriger als geplant ausfallen. |
| • | Beim internationalen Vertrieb besteht eine Abhängigkeit von guten Geschäftsbeziehungen mit weltweit aktiven Filmverleihern. Dies betrifft insbesondere die uneingeschränkte Achtung und Umsetzung der unterzeichneten Verträge, das heißt, die Abnahme des gelieferten Materials bei der Lieferung, korrekte Zahlung von Raten und angemessene Marketingausgaben und -aktivitäten bei der Veröffentlichung eines Films. |
Eine vorzeitige Beendigung einzelner Vereinbarungen könnte aufgrund der Suche nach neuen Partnern und der Etablierung neuer Strukturen höhere Kosten nach sich ziehen. Beziehungen mit Kunden und Geschäftspartnern sind daher eine zentrale Managementaufgabe. Die Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen und die Qualität der gelieferten Waren und erbrachten Leistungen werden in regelmäßigen Abständen überprüft.
Die globale wirtschaftliche Lage eines Landes kann den wirtschaftlichen Status der Filmverleiher, die Filme erwerben, kurzfristig negativ beeinflussen (Abwertung der lokalen Währung, Insolvenzrisiken usw.).
4.1.2. Betriebsrisiken
Risiken beim Filmeinkauf
| • | Es besteht nach wie vor eine hohe Konkurrenz um attraktive Filme. Darüber hinaus besteht beim Filmeinkauf sowohl ein quantitatives (bezogen auf die Höhe der zu entrichtenden Lizenzzahlung) als auch ein qualitatives Risiko (Attraktivität des Films bei der Auswertung). |
| • | Risikomindernd wirkt hier insbesondere der Einkaufsgenehmigungsprozess der Gruppe. Zudem werden Benchmark-basierte Einkaufskalkulationen eingesetzt, um die Prognosequalität zu erhöhen. Durch Vorabverkäufe von TV-Lizenzen und DVD-Erlösvorschüsse wird versucht, das Risiko beim Filmeinkauf bereits zum Zeitpunkt des Einkaufs zusätzlich zu reduzieren. |
Abhängigkeit von Fördermitteln
| • | Eine ungünstige Veränderung der Förderrichtlinien bzw. die (teilweise) Nichtgewährung geplanter Fördermittel könnte bei der Gesellschaft zu einer Finanzierungslücke bei Eigen- und Koproduktionen führen, die durch sonstige freie Mittel oder durch eine Änderung der mittelfristigen Produktionsplanung gedeckt werden müsste und dadurch die Ergebnisbeiträge einzelner Filme negativ beeinflussen würde. |
| • | Ferner besteht das Risiko, dass bestimmte Auszahlungs- bzw. Verwertungsvoraussetzungen nicht eingehalten werden. Ein Verstoß gegen diese Regelungen kann die Verpflichtung zur Rückzahlung der entsprechenden Fördermittel zur Folge haben. |
4.1.3. Finanzielle, bilanzielle und steuerliche Risiken
Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit unterliegt die Wild Bunch Gruppe in finanzieller Hinsicht vor allem einer Reihe von Finanzierungs,- Liquiditäts- und Zinsrisiken.
Bestandsgefährdende Liquiditätsrisiken
| • | Die Gruppe benötigt zur Erfüllung ihrer finanziellen Verbindlichkeiten liquide Mittel, die sie teilweise aus dem laufenden Geschäft und teilweise aus Finanzierungen generiert. Hierzu steht die Gruppe im ständigen Dialog mit Finanzinstituten und Investoren im In- und Ausland, um den Zugang zu finanziellen Ressourcen zu gewährleisten, die mit ihren gezielten Investitionen in Einklang stehen. |
| • | Liquiditätsrisiken ergeben sich, wenn Zahlungsverpflichtungen des Konzerns nicht oder nicht rechtzeitig durch vorhandene Liquidität oder entsprechende Kreditlinien nachgekommen werden kann. Das größte Liquiditätsrisiko entsteht für die Gruppe durch mangelnden Zugang zu liquiden Mitteln. Dies kann insbesondere dann vorliegen, wenn Garantie- oder Rahmenkreditverträge von Banken oder Investoren abgesagt, gekündigt oder nicht verlängert werden. |
| • | Die Möglichkeit einer Absage der Auszahlung unter dem Rahmenkreditvertrag besteht, wenn Wild Bunch bestimmte, von einer finanzierenden Bank aufgestellte Auszahlungskonditionen endgültig und dauerhaft nicht erfüllen kann. Die Möglichkeit einer Kündigung einer Kreditlinie besteht grundsätzlich während der gesamten Dauer der Laufzeit der Kreditlinie, sofern sich der Kreditnehmer im Zustand der Nichterfüllung („Default“) befindet und diese Situation nicht innerhalb einer bestimmten Frist lösen kann. Wild Bunch ist solchen Default-Risiken und damit mittelbar Liquiditätsrisiken im Rahmen der in Anspruch genommenen Finanzierungen ausgesetzt. Dies ist insbesondere der Fall, weil in komplexen Finanzierungen gewisse wirtschaftlich-objektivierbare Anforderungen an den Kreditnehmer nicht nur im Zeitpunkt des Abschlusses der Kreditlinie gestellt werden, sondern eine vertraglich festgelegte wirtschaftliche Verfassung vom Kreditnehmer über die Dauer der Laufzeit auch zu erhalten ist. Diese wird während der Vertragslaufzeit in regelmäßigen Abständen durch die Überprüfung der Einhaltung bestimmter Finanzkennzahlen („Financial Covenants“) überwacht. Eine anlässlich der Überprüfung der Financial Covenants festgestellte wesentliche Verschlechterung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens kann demnach zu einem Default führen und den Kreditgeber zur Kündigung der Kreditvereinbarung berechtigen. |
| • | Hinzu kommt, dass die Kreditlinie mit der Bank Leumi eine Deckelung der abrufbaren Mittel in Höhe eines bestimmten Wertes der von Wild Bunch der Bank gewährten Sicherheiten vorsieht. Es besteht die Möglichkeit, dass der Finanzierungsbedarf, der Wild Bunch höher ist, als der Gegenwert der zu besichernden Vermögensgegenstände. Diese negative Abweichung würde dazu führen, dass Wild Bunch unter der betreffenden Kreditlinie keine neuen Mittel abrufen kann bzw. dass eine Rückzahlungspflicht für bereits gewährte Mittel in Höhe der Unterdeckung besteht. |
| • | Die Absage angestrebter oder die Kündigung bestehender Garantie- oder Rahmenkreditverträge hätte zur Folge, dass Wild Bunch auch unter Berücksichtigung der freien Betriebsmittelkredite gezwungen wäre, weiteres Fremdkapital auf dem Kapitalmarkt oder von Banken aufzunehmen, um kurzfristig oder mittelfristig neue Projekte zu finanzieren oder bestehende finanzielle Verbindlichkeiten zu refinanzieren. |
| • | Es besteht das Risiko, dass im Falle einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der Gruppe weitere Mittel nicht, nicht in ausreichendem Maße oder nur zu ungünstigeren Bedingungen verfügbar sind. Wenn Wild Bunch die entsprechenden Darlehen nicht bei Fälligkeit bedienen kann, besteht ein Risiko, dass die jeweiligen Kreditgeber, die von Wild Bunch zur Verfügung gestellten Sicherheiten verpfänden. |
| • | Zur Absicherung der kurz- und mittelfristigen Finanzierung hat die Wild Bunch Gruppe im April 2017 einen Kreditrahmenvertrag mit revolvierenden Kreditlinien im Umfang von € 30 Mio. mit einer Bank abgeschlossen. Während der Laufzeit dieser Finanzierung wird der uneingeschränkte Zugang zu Mitteln aus dem Darlehen davon abhängen, dass Wild Bunch auf monatlicher sowie vierteljährlicher Basis das Erreichen von im Rahmenkreditvertrag zugesicherten wirtschaftlichen Kennzahlen berichtet und nachweist. |
| • | Um die Berichtspflichten aus diesem Vertrag zu erfüllen, hat der Vorstand eine Restrukturierung des Finanzwesens eingeleitet, deren Abschluss im Geschäftsjahr 2018 erwartet wird. Die Financial Covenants beziehen sich im Wesentlichen auf folgende Leistungsindikatoren: EBITDA-Ratio, d.h. konsolidiertes EBITDA im Verhältnis zu den Umsatzerlösen, Liquiditäts-Ratio, d.h. das Volumen der zugänglichen Finanzierungsquellen im Vergleich zu dem erwarteten Finanzierungsbedarf, Leverage-Ratio, d.h. das Verhältnis von Nettoverschuldung zu konsolidiertem EBITDA, und eine Garantie eines Minimalwerts für das bilanzielle Eigenkapital der Gesellschaft (balance sheet equity). Der Vorstand geht davon aus, dass die zuvor genannten Financial Covenants bei Zugrundelegung der im Business-Plan dargestellten Entwicklung des Unternehmens eingehalten werden und somit dem Unternehmen keine Liquiditätsrisiken erwachsen. Dies insbesondere deshalb, da der Vorstand in den Verhandlungen der Finanzierung Financial Covenants durchgesetzt hat, von denen er aufgrund der Planungen annehmen kann, dass diese einhaltbar sind. Der Vorstand kann gleichzeitig jedoch nicht vollständig ausschließen, dass die Einhaltung der EBITDA-Ratio und der Equity-Marge gewissen Risiken unterliegt. Zur Erreichung der EBITDA-Ratio ist die vollständige Umsetzung der geplanten Investitionen im Jahr 2018 nötig, was wiederum von einem ausreichenden Zugang des Unternehmens zu Liquidität abhängt. Eine Gefahr, dass die EBITDA-Ratio nicht eingehalten wird, erwächst Wild Bunch insbesondere dann, wenn das konsolidierte EBITDA bei 12-monatiger rollierender rückwärtiger Betrachtung weniger als 35 % der Umsatzerlöse im Betrachtungszeitraum entspricht. In Hinblick auf das Equity-Minimum besteht das Risiko, dass die stillen Reserven des Unternehmens (Goodwill) nicht in dem Maße wie vom Vorstand angenommen zum Gesamtwert des Unternehmens beitragen und eine Wertminderung erfasst werden muss, die sich entsprechend auf das Eigenkapital des Konzerns auswirkt. In diesem Zusammenhang könnte signifikanter außerplanmäßiger Abschreibungsbedarf auf den Goodwill dazu führen, dass das Equity-Minimum unterschritten wird. Auf covenant-gefährdende Veränderungen des Eigenkapitals kann die Wild Bunch AG jedoch mit der Durchführung von Kapitalmaßnahmen aus genehmigtem Kapital reagieren. Letzteres setzt allerdings die erfolgreiche Ansprache und das Interesse von Investoren voraus. Derartige Kapitalmaßnahmen sind im Umfang von bis zu 10 % des Grundkapitals formfrei und somit auch kurzfristig möglich. Für die Dauer der Umsetzung der in 3.4. genannten Restrukturierungsmaßnahmen hat der Vorstand bei Einhaltung bestimmter vertraglicher Bedingungen eine Aussetzung („Waiver“) der Anwendung der Financial Covenants erreichen können. Der Vorstand geht daher davon aus, dass das Risiko einer Kündigung der Rahmenkreditvereinbarung aus Verletzung eines vertraglichen Financial Covenant („Default“) im Geschäftsjahr 2018, zumindest bis zum Abschluss der Restrukturierungsmaßnahmen, ganz wesentlich reduziert ist. |
| • | Bei Eintritt eines Defaults besteht ein bestandsgefährdendes Liquiditätsrisiko für die Wild Bunch Gruppe, allerdings folgt aus Sicht des Vorstands nicht zwingend die Realisierung dieses Risikos. Denn zwar greift nach Feststellung der Verletzung ein Vertragsregime („Acceleration“), demgemäß dem Kreditnehmer die Möglichkeit eingeräumt ist, weiteren Mittelabruf zu unterbinden und die Finanzierung insgesamt fällig zu stellen. Üblicherweise ist dies jedoch nur Ultima Ratio, sofern und soweit Anpassungen der Finanzierung (teilweise mit nachteiliger Kostenstruktur für den Kreditnehmer) und vorangehende einvernehmliche Lösungsversuche mit den Kreditgebern nicht zum Erfolg führen. |
| • | Die Wild Bunch Gruppe hat im Juni 2018 eine umfassende Restrukturierungsvereinbarung geschlossen mit den in 3.4. beschriebenen Maßnahmen. Im Zusammenhang mit der Durchführung der Restrukturierungsmaßnahmen bestehen für die Gesellschaft Risiken: So ist die tatsächliche und vollumfängliche Restrukturierung zunächst davon abhängig, dass die BaFin den Investor von der Pflicht zur Abgabe eines Übernahmeangebots an die Aktionäre der Gesellschaft befreit. Die Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen ist zudem abhängig von der Zustimmung der Hauptversammlung der Gesellschaft zu den beabsichtigten Kapitalmaßnahmen. Sollten die geplanten Sanierungsmaßnahmen nicht umgesetzt werden können, wäre die Wild Bunch Gruppe in ihrem Bestand gefährdet. |
Zusammenfassung bestandsgefährdender Risiken
Risiken, die sich bei Realisierung als bestandsgefährdend für den Konzern oder einzelner seiner Konzerngesellschaften entwickeln könnten, bestehen nach o.g. in folgenden Bereichen:
Der Konzern hat im April 2017 einen Rahmenkreditvertrag im Umfang von bis zu € 30 Mio. abgeschlossen. Dieser kann durch die Bank im Fall der Verletzung von vereinbarten Financial Covenants (u.a. EBITDA-Ratio und Equity-Minimum) fällig gestellt werden. Der Vorstand geht nach der derzeitigen Planung davon aus, die Financial Covenants zu erfüllen. Darüber hinaus bestehen weitere vertragliche Berichtspflichten, bei deren Verletzung die Bank die gewährten Kredite ebenfalls fällig stellen kann. Insbesondere im Falle einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der Gruppe besteht das Risiko, dass die Financial Covenants nicht eingehalten werden können. Die Fortführung des Konzerns hängt im Fall der Fälligstellung des Kredits davon ab, dass die dann erforderliche anderweitige Beschaffung finanzieller Mittel im erforderlichen Umfang kurzfristig gelingt.
Ferner setzt die Fortführung des Konzerns voraus, dass die Umsetzung der unter 3.4. und 4.3.1. beschriebenen Refinanzierungsmaßnahmen gelingt. Sollten diese nicht oder nicht im benötigten Umfang zur Umsetzung kommen, setzt die Fortführung der Gesellschaft voraus, dass die Aufnahme weiterer Mittel im erforderlichen Umfang gelingt.
Ein zusätzlicher, über die unter 3.4. und 4.3.1. vorgestellten Refinanzierungsmaßnahmen hinausgehender Finanzierungsbedarf könnte entstehen, sollte es negative Abweichungen gegenüber der vom Vorstand erstellten Businessplanung geben. Eine deutliche negative Abweichung hätte nach Einschätzung des Vorstands zumindest eine Beeinträchtigung der geplanten Geschäftsentwicklung zur Folge.
Risiko aus Default der Anleihe 2016/19
Ein gegenüber dem Vorjahr unverändert geringes Risiko besteht für den Fall, dass die Anleihe nicht im Rahmen der geplanten finanzwirtschaftlichen Restrukturierung wie vorgesehen abgelöst wird. Die Anleihebedingungen sehen vor, dass der Anleihegläubiger ein Kündigungsrecht der Anleihe im Fall der nicht vertragsgerechten Zahlung von Zinsen auf die Anleihe hat. Der Vorstand hält das Risiko eines Zinsausfalls sowie einer Kündigung der Anleihe im Falle eines Defaults für äußerst gering. Alle bisherigen Zinszahlungen wurden in voller Höhe und ohne Verzögerungen geleistet.
Wertminderung von Vermögenswerten
| • | Die Gruppe hält zum Stichtag erhebliche finanzielle und nicht finanzielle Vermögenswerte wie zum Beispiel Filmvermögen. |
| • | Für Goodwill, das Filmvermögen und bestimmte finanzielle Vermögenswerte der Gruppe werden jährlich und, sofern unterjährig Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen, Impairment-Tests durchgeführt. Die Berechnung des Bewertungsansatzes erfolgt dort, wo kein Marktwert verfügbar ist, anhand von Schätzungen und Annahmen des Managements. Diese beruhen auf dem jeweils aktuell verfügbaren Kenntnisstand. |
| • | Die tatsächliche Entwicklung, die häufig außerhalb des Einflussbereichs der Gesellschaft liegt, sowie die zur Umsetzung der Geschäftsplanung zur Verfügung stehende Finanzierung kann von den getroffenen Annahmen abweichen und dazu führen, dass auch in Zukunft außerplanmäßige Abschreibungen auf Vermögenswerte des Unternehmens vorgenommen werden müssen und eine Anpassung der Buchwerte erfordern. Dies kann sich negativ auf das Ergebnis auswirken. |
Währungsrisiken
| • | Währungsrisiken bestehen vor allem gegenüber dem US-Dollar, da der überwiegende Teil der auf den internationalen Filmmärkten erworbenen Filmrechte in US-Dollar bezahlt wird. Die bei der Auswertung erzielten Erlöse fallen dagegen überwiegend in Euro an. |
| • | Schwankungen des Euro-US-Dollar-Wechselkurses können Auswirkungen auf die Ertragslage haben und sowohl zu Wechselkursgewinnen als auch zu Wechselkursverlusten führen. |
Kreditrisiken
| • | Ein Kreditrisiko besteht, wenn ein Schuldner eine Forderung nicht bzw. nicht fristgerecht begleichen kann. Das Kreditrisiko umfasst sowohl das unmittelbare Adressenausfallrisiko als auch die Gefahr einer Bonitätsverschlechterung. |
| • | Potenziellen Ausfallrisiken auf Forderungen wird durch regelmäßige Bewertung und bei Bedarf durch Bildung von Wertberichtigungen kontinuierlich Rechnung getragen. |
Zinsänderungen
| • | Das Zinsänderungsrisiko liegt in erster Linie im Bereich von Finanzverbindlichkeiten. Bei der Gruppe bestehen gegenwärtig variabel verzinsliche kurz- und langfristige Finanzverbindlichkeiten in Höhe von T€ 74.016 (Vj.: T€ 60.158). |
| • | Sollten die Zinsen steigen, wäre die Gruppe gezwungen, in einigen Fällen höhere Zinsen zu zahlen. |
Risiken im Rahmen zukünftiger Steuerprüfungen
| • | Die Wild Bunch AG ist der Auffassung, dass die innerhalb der Gruppe erstellten Steuererklärungen vollständig und korrekt abgegeben wurden. Dennoch besteht das Risiko, dass es aufgrund abweichender Betrachtungsweisen von Sachverhalten durch die Steuerbehörden zu Steuernachforderungen kommen könnte. Sollte es zu abweichenden Steuerfestsetzungen kommen, könnte sich dies negativ auf die Ertragslage auswirken. |
4.1.4. Rechtliche Risiken
Risiken aus Rechtsstreitigkeiten
Als internationales Unternehmen ist Wild Bunch einer Reihe von rechtlichen Risiken ausgesetzt. Hierzu zählen insbesondere Risiken aus den Bereichen Urheberrecht, Gesellschaftsrecht, Wertpapierhandelsrecht und Arbeitsrecht. Die Ergebnisse von gegenwärtig anhängigen bzw. künftigen Verfahren können oft nicht mit Sicherheit vorausgesagt werden, so dass aufgrund von gerichtlichen oder behördlichen Entscheidungen oder der Vereinbarung von Vergleichen Aufwendungen entstehen können, die nicht oder nicht in vollem Umfang durch Versicherungsleistungen gedeckt sind und sich erheblich nachteilig auswirken könnten. Das Gesamtrisiko der von Konzerngesellschaften der Wild Bunch Gruppe zum Stichtag gerichtlich geführten Rechtsstreitigkeiten beträgt dabei nicht mehr als € 250 Tsd.
Verstöße gegen das Urheberrecht
| • | Die technischen Möglichkeiten, illegale Filmkopien herzustellen, können zu einer Verletzung der Urheberrechtsgesetze führen. |
| • | Internet-Piraterie in Kombination mit komplexen Technologien könnte zu Verlusten führen, wenn keine geeigneten Gegenmaßnahmen ergriffen werden. |
Regulatorische Risiken
Die Geschäftsaktivitäten der Wild Bunch als paneuropäischem Unternehmen sind Gegenstand der Regulierung und der rechtlichen Rahmenbedingungen in den Geschäftssitzen der Konzerngesellschaften und auf europäischer Ebene. Unvorhergesehene Veränderungen der regulatorischen oder rechtlichen Rahmenbedingungen können daher auch Auswirkungen auf einzelne Geschäftsaktivitäten der Gesellschaft haben. Die operativen Geschäftsaktivitäten der Wild Bunch sind regulatorischen Risiken insbesondere dann ausgesetzt, wenn diese die Herstellung und den Vertrieb von Filmen und Medieninhalten betreffen. Das Unternehmen ist über seine Führungskräfte und Mitarbeiter in Interessen- und Fachverbänden vertreten, um eine bestmögliche Berücksichtigung seiner Interessen zu erreichen.
In Deutschland führte beispielweise eine im März 2017 in Kraft getretene Änderung im Urhebervertragsrecht zu einer stärkeren Beteiligung von Kreativen am kommerziellen Erfolg von Filmproduktionen, soweit sich der Erfolg als überdurchschnittlich herausstellt. Zur Substantiierung möglicher Ansprüche wird den Kreativen zudem ein Auskunftsrecht gegen den Filmverleiher über die mit dem Film erzielten Erlöse eingeräumt, was in einem höheren Verwaltungsaufwand münden könnte.
Insgesamt lässt sich an dieser Stelle unterstreichen, dass der Schutz lokaler Kulturgüter, wozu auch Filme gehören, und lokaler Unternehmen, die im Unterhaltungssektor tätig sind, ein wichtiges und kontinuierliches Ziel nationaler und europäischer Regulierung ist.
Zusammengefasst werden regulatorische Risiken oder Risiken aus dem rechtlichen Umfeld für die Gesellschaft daher als gering und wenn auftretend als handhabbar eingestuft.
Risiken aus behördlichen Verfahren
Im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des Halbjahresberichts 2016 zum 21. März 2017 und hinsichtlich der Geschäftsberichte 2015, 2016 sowie auch dieses Geschäftsberichts 2017 kann das Management derzeit nicht ausschließen, dass gegen die Wild Bunch AG ein behördliches Bußgeldverfahren der BaFin eröffnet wird.
4.2. Chancenbericht
4.2.1. Chancenmanagement
Analog zum Risikomanagement verfolgt die Wild Bunch Gruppe mit dem Chancenmanagement das Ziel, die strategischen und operativen Ziele rasch und effizient durch konkrete Aktivitäten umzusetzen. Chancen können sich in allen Bereichen ergeben. Deren Identifikation und zielgerichtete Nutzung ist eine Managementaufgabe, die in die alltäglichen Entscheidungen mit einfließt. Ein wesentlicher Bestandteil im strukturierten Umgang ist die umfassende Marktforschung.
4.2.2. Angaben zu individuellen Chancen
Entsprechend der Definition des Risikoberichts definiert die Gruppe eine Chance als eine mögliche künftige Entwicklung oder ein zukünftiges Ereignis, das zu einer positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen kann. Das bedeutet, dass Ereignisse, die bereits in die Budget- oder Mittelfristplanung eingegangen sind, nach dieser Definition keine Chance darstellen und in diesem Bericht nicht behandelt werden.
Die Wild Bunch Gruppe sieht Chancen in der Auswertung und Entwicklung von bereits gesicherten Lizenzen, Formaten und Stoffen sowie der Einbindung in ein ausgeprägtes internationales Netzwerk
Die Wild Bunch Gruppe, die zu einem der führenden paneuropäischen Filmunternehmen geworden ist, besitzt angesichts dieser neuen Gruppenstruktur eine Vielzahl an Nutzungs- und/oder Vermarktungsrechten (vor allem Filmrechte und Stoffe), die teilweise deutlich über den Planungszeitraum hinausgehen. Diese bilden die Grundlage für die Erzielung von Einnahmen weit über den Planungszeitraum hinaus. Sowohl das Image der Gruppe sowie die Aufrechterhaltung und Pflege eines ausgeprägten Netzwerks fördern den Zugang zu diesen Rechten auch in der Zukunft.
Die Auswertung dieser Rechte kann die Attraktivität und damit die Reichweite der Vermarktungsplattformen stärker als erwartet erhöhen, was zu zukünftigen Umsätzen führen würde, die höher als geplant ausfallen.
Die Wild Bunch Gruppe sieht Chancen für die Stärkung ihrer Marktposition durch die Aufnahme von Verhandlungen beispielsweise mit Rechteinhabern, Produzenten, Schauspielern und Kunden
Infolge des erfolgreichen Zusammenschlusses von Wild Bunch und Senator sowie der dadurch deutlich stärkeren Marktposition können Synergien erzielt werden, die höher ausfallen als angenommen. Dies gilt insbesondere auf Einkauf-, Kosten- und Finanzierungsseite. So können durch die deutlich gesteigerte Unternehmensgröße und die internationale Aufstellung zum Beispiel Rechte und Verträge mit Rechteinhabern möglicherweise zu Bedingungen erworben werden, die aufgrund der stärkeren Verhandlungsposition weit vorteilhafter sind als ursprünglich erwartet. Im Zuge dessen kann auch der offenere und effizientere Zugang zu Talents zu geschäftlichen Chancen führen, die in den heutigen Planungen noch keine Berücksichtigung finden.
Die Wild Bunch Gruppe sieht Chancen in der zunehmenden Digitalisierung und dem damit verbundenen veränderten Mediennutzungsverhalten
Der Medienkonsum ändert sich aufgrund der zunehmenden Digitalisierung. Nach Schätzungen des PwC Media Outlook 2015-2019 wird beispielsweise die elektronische Verbreitung von Videoinhalten Kauf und Ausleihe von physischen Videos (DVD und Blu-ray) in den kommenden Jahren als zweitgrößte Einnahmequelle ablösen. Die Wild Bunch Gruppe entwickelt ihr Geschäftsmodell stetig weiter und arbeitet an der Einführung neuer direkter Vertriebswege. Aufgrund des zunehmenden Digitalisierungsdrucks wird das e-Cinema zu einem neuen Vertriebskanal für „Eventfilme“ bzw. FilmoTV als neuer Vertriebskanal für den französischen VOD/SVOD-Service der Gruppe. Zusätzlich hat die Gruppe aktiv neue Wege der Lizenzierung und Vermarktung ihrer Rechte entwickelt, die dank von Vereinbarungen mit digitalen Vertriebspartnern neue digitale Vermarktungsmöglichkeiten bieten, einschließlich Produktionen für internationale und nationale Anbieter wie Netflix. Die paneuropäische Positionierung mit Filmen und TV-Serien sowie seine starke und bekannte Marke verleiht Wild Bunch eine starke Position in der Medienbranche.
Die Wild Bunch Gruppe sieht Chancen dank der erneuten starken Anziehungskraft von Fernsehdiensten für Zuschauer, Nutzer und Werbetreibende
Aus Kundensicht bleibt Fernsehen eine Hochburg der Medien im Bereich Filmentertainment. Heute zeichnet sich die hohe Attraktivität von Fernsehen nicht nur dadurch aus, dass Werbetreibende eine größere Reichweite innerhalb eines kurzen Zeitraums erzielen und ihren Bekanntheitsgrad steigern können, sondern auch dadurch, dass sich Fernsehen selbst neu erfunden hat und es gelungen ist, sich von einer linearen zu einer nicht-linearen Programmgestaltung zu entwickeln. Dabei wird ein jüngeres, flexibleres und unabhängigeres Publikum angezogen und bedient, das ständig nach neuen Inhalten verlangt. Online-Fernsehen mit seinen unzähligen Möglichkeiten der individualisierten Werbung verbindet die Senderkapazitäten einer intensivierten Werbung mit dem Bedürfnis des Publikums nach einer breiteren Palette an Qualitätsprodukten. Die höheren Werbeeinnahmen sollten die Akquisitionstätigkeiten des Netzwerkes weiterhin erhöhen, um so die Nachfrage des Publikums nach neuen Produkten zu bedienen. Der Vorstand ist der Auffassung, dass sich aus der Gründung von Wild Bunch TV bedeutende Chancen ergeben könnten. Die firmeninterne Koproduktions- und Marketingeinheit für internationale Fernsehserien konzentriert sich auf die Anforderungen des wachsenden Marktes für Fernsehdienste. Nachdem bereits erfolgreich zwei international attraktive TV-Serien produziert und verkauft wurden, sieht das Management auch Chancen, weitere TV-Serien, die von der Einheit entwickelt werden, über Plan zu vertreiben.
Die Wild Bunch Gruppe sieht Chancen in der weiteren Internationalisierung des Geschäfts
Die Wild Bunch Gruppe ist derzeit in den meisten wichtigen europäischen Filmmärkten (Deutschland/Österreich, Frankreich, Italien und Spanien) vertreten. Neben der weiteren Durchdringung dieser Kernmärkte bietet die Expansion in neue Märkte Chancen, die möglicherweise größer sind als das Unternehmen derzeit plant. Andere bedeutende Chancen könnten sich aus den sich schnell entwickelnden Regionen wie China, Indien oder Südamerika ergeben. In Abhängigkeit davon, wie diese möglichen Markteintritte erfolgen, könnten diese Maßnahmen zu höheren Umsätzen als geplant führen. Mit der Gründung des China Europe Film Fund (CEFF) im letzten Jahr und folglich mit der Schaffung von einzigartigen Bedingungen für die Entwicklung und Finanzierung von chinesisch-europäischen Gemeinschaftsproduktionen wurden attraktive Bedingungen im chinesischen Kernmarkt geschaffen, die zu zusätzlichen Wachstumschancen führen könnten.
Die Wild Bunch Gruppe sieht Chancen in weiteren Kooperationen und Unternehmenszusammenschlüssen
Bedeutende Synergien sowie eine intensivierte oder beschleunigte Internationalisierung der Geschäftstätigkeiten könnten sich aus Akquisitionen und Zusammenschlüssen ergeben, die beispielsweise noch nicht in den derzeitigen Planungen enthalten sind. Darüber hinaus könnten der Umfang und die Nutzung der bestehenden Filmbibliothek durch neue Vertriebskanäle als Ergebnis von M&A-Transaktionen gestärkt werden. Die Erfahrungen und die Reputation des Managements der Gruppe ermöglichen es dem Unternehmen, eine aktive Rolle in der Zusammenführung von Filmvertreibern und Produzenten zu spielen.
4.3. Gesamteinschätzung der Risiken und Chancen
Auf Basis der vorliegenden Informationen und der Einschätzungen, insbesondere der Eintrittswahrscheinlichkeiten, der maximalen Schadenshöhe und der Wirkung der getroffenen Gegenmaßnahmen, gelangt der Vorstand der Wild Bunch AG zu der Überzeugung, dass neben den in Abschnitt 4.1.3. Finanzielle, bilanzielle und steuerliche Risiken dargestellten bestandsgefährdenden Risiken aktuell keine Risiken bekannt sind, die einen den Bestand des Konzerns gefährdenden Charakter aufweisen. Dies gilt für die Risiken im Einzelnen sowie auch deren Gesamtheit, sofern sich die Auswirkung der Gesamtheit sinnvoll simulieren oder anderweitig abschätzen lässt.
Sollten sich jedoch die erwarteten Ergebnisbeiträge von erworbenen und noch zu erwerbenden Filmverwertungsrechten nicht wie geplant entwickeln und das operative Geschäft der Tochtergesellschaften deutlich hinter den Erwartungen zurückbleiben, hängt die Fortführung der Gesellschaft im bisherigen Geschäftsumfang trotz der abgeschlossenen Finanzierungsverträge sowie trotz der im Falle der erfolgreichen Restrukturierung zusätzlich von Investorenseite zur Verfügung gestellten Mitteln wesentlich davon ab, dass die Aufnahme weiterer Mittel gelingt.
Der Vorstand ist der Überzeugung, dass die getroffenen Maßnahmen das Risiko in einem wirtschaftlich vertretbaren Ausmaß halten und erachtet die Risikotragfähigkeit der Gruppe als ausreichend.
Die größten Chancen sieht der Vorstand in der weiteren Integration der Gruppe, den daraus erwachsenden Synergien, einer Reduzierung der laufenden Kosten, den Wachstumspotenzialen sowie der Verstetigung der Erträge.
Darüber hinaus erwachsen Perspektiven aus der Zusammenarbeit mit Drehbuchautoren, Regisseuren und Produzenten im In- und Ausland sowie dem Zugriff auf attraktive Stoffe und Lizenzen, die verstärkte Zusammenarbeit mit Talenten und einer Erweiterung des Geschäftsmodells durch Internationalisierung der Produktions- und Vermarktungsaktivitäten sowie möglichen weiteren strategischen Akquisitionen.
5.1. Risikomanagementsystem
Wild Bunch ist vielfältigen Risiken und Chancen ausgesetzt. Diese können sowohl positive als auch negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben. Das Risikomanagementsystem gilt für alle Bereiche des Konzerns. Als Risiken werden strategische und operative Ereignisse und Maßnahmen betrachtet, die wesentlichen Einfluss auf die Existenz und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens haben. Dazu zählen auch externe Faktoren, wie die Wettbewerbssituation, regulatorische Entwicklungen und andere, die das Erreichen der Unternehmensziele gefährden können. Die wesentlichen Chancen und Risiken sind oben aufgelistet.
Zielsetzung des Vorstands von Wild Bunch für 2017 war eine konzernweite Vereinheitlichung der Risiko- und Chancenbewertung durch ein standardisiertes und konzernweites Risikomanagementsystem, dessen Implementierungsprozess noch andauert und im Jahr 2018 abgeschlossen werden soll. Risiken sollten nur in dem Maß eingegangen werden, dass diese absehbar keine besonderen negativen Einflüsse auf die Unternehmensentwicklung haben. Sämtliche Mitarbeiter sollen ihr Handeln auf Verhinderung von existenzgefährdenden Risiken überprüfen.
Das Risikomanagementsystem der Wild Bunch Gruppe basiert im Wesentlichen auf einer detaillierten Risikoerfassung und Risikoüberwachung beim Erwerb und der Verwertung von Filmrechten. Dabei werden umfangreiche Analysen über die Verwertbarkeit und Wirtschaftlichkeit von Filmrechten über die gesamte Verwertungskette, detaillierte Einschätzungen zu Umsatzerlösen und direkten Kosten auf den einzelnen Stufen der Verwertungskette sowie Soll/Ist-Vergleiche zur Risikoüberwachung genutzt. Die Liquiditätssteuerung und Sicherstellung der Einhaltung finanzieller Zielgrößen werden auf Ebene des Vorstands überwacht, der darüber regelmäßig dem Aufsichtsrat Bericht erstattet. Weiterhin überwacht die Wild Bunch Gruppe Risiken auf Ebene der einzelnen Tochtergesellschaften durch laufende Kommunikation des lokalen Managements mit dem Vorstand. Die Liquiditäts- und Cashflow-Vorschau wird von den einzelnen Cash-Pools der Gruppe regelmäßig erstellt und auf Konzernebene konsolidiert, indem maßgeschneiderte Excel-basierte Tools verwendet werden. Das Unternehmen plant im Jahr 2018 verbesserte Tools auf Konzernebene zu implementieren und den zugrundeliegenden Prozess zu optimieren.
Eine vollständige Vereinheitlichung wesentlicher Komponenten des Risikomanagementsystems der gesamten Wild Bunch Gruppe zur Verbesserung ihrer Effizienz ist für 2018 geplant.
5.2. Internes Kontrollsystem
Das rechnungslegungsbezogene interne Kontroll- und Risikomanagementsystem soll sicherstellen, dass alle Ereignisse und Transaktionen in der Finanzbuchhaltung vollständig erfasst, korrekt angesetzt und bewertet werden und in der finanziellen Berichterstattung der Wild Bunch AG und ihrer Tochtergesellschaften in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen sowie internen Leitlinien dargestellt sind. Die konzernweite Einhaltung gesetzlicher und unternehmensinterner Vorschriften ist Voraussetzung hierfür. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass trotz angemessener und funktionsfähiger Systeme eine vollständige Sicherheit bei der Identifizierung und Steuerung von Risiken nicht gewährleistet werden kann.
Die Rechnungslegungsprozesse innerhalb der Wild Bunch Gruppe sind an den Hauptstandorten in Paris und Berlin zentralisiert. In Paris werden bestimmte Zentralfunktionen für die Tochtergesellschaften der Wild Bunch S.A., Paris, übernommen. In Berlin wird zentral die Rechnungslegung für die deutschen Tochtergesellschaften verantwortet sowie die Konsolidierung des Konzernabschlusses vorgenommen.
Innerhalb des Konzerns ist SAGE als ERP-System in Paris im Einsatz und SAP R/3 in Berlin. Weiterhin nutzt die Wild Bunch Gruppe das System Opera für die Konsolidierung der einzelnen Konzerngesellschaften. Darüber hinaus werden die Daten aus anderen IT-Systemen im Hinblick auf ihre korrekte Übertragung und Verarbeitung überwacht. Die IT-Systeme, die im Rahmen der finanziellen Berichterstattung verwendet werden, sind vor unbefugtem Zugriff gesichert. Die Wild Bunch Gruppe verfügt über Berechtigungskonzepte, die regelmäßig aktualisiert und überwacht werden.
Das Rechnungswesen erstellt auf lokaler Ebene regelmäßig Einzelabschlüsse für alle lokalen Gesellschaften der Wild Bunch Gruppe unter Anwendung lokaler Rechnungslegungsvorschriften und berichtet konsolidierte IFRS-Finanzinformationen halbjährlich an den Vorstand. Für Konsolidierungszwecke werden in den lokalen Ländern Berichtspakete für die entsprechenden Gesellschaften erstellt, welche die Basis für den Konzernabschluss bilden. Die wesentlichen Elemente der Bilanzierung (u.a. Filmvermögen sowie Rückstellungen) sind die Grundlage für Buchungen in Tabellenkalkulationen. Für das Geschäftsjahr 2018 plant der Vorstand die Einführung von IT-Datenbanken für diese Bereiche.
Im Anschluss an den Zusammenschluss der früheren Wild Bunch S.A. und Senator Entertainment AG zur Wild Bunch AG wurde mit einer Harmonisierung der Rechnungslegungsprozesse innerhalb der zusammengeführten Gruppe begonnen. In diesem Zusammenhang wurden Änderungen an den Rechnungslegungsmethoden der Wild Bunch S.A. notwendig. Außerdem wurden Bilanzierungsfehler in der Vergangenheit identifiziert, die eine rückwirkende Anpassung der Konzernzahlen nach IAS 8 im Konzernabschluss der Wild Bunch AG für das Geschäftsjahr 2015 zur Folge hatten. Ursächlich dafür waren die unterschiedlichen Rechnungslegungsprozesse, die 2014 in Teilen der Wild Bunch Gruppe unter kapitalmarktorientierten Rahmenbedingungen eingesetzt wurden. Eine Harmonisierung der Rechnungslegungsprozesse wurde 2015 eingeleitet, die Anwendung konzernweiter Rechnungslegungsprozesse in der täglichen Bilanzierungspraxis ist aber im kommenden Jahr zu verbessern.
Aufgrund der oben genannten Umstände sowie komplexer Darstellungs- und Konsolidierungsfragen im Zusammenhang mit der Reverse Acquisition kam es zu einer Verzögerung des Abschlusserstellungsprozesses für die Geschäftsjahre 2015 und 2016.
Die Controlling-Abteilung überprüft regelmäßig die auf Ebene einzelner Filmverwertungsrechte erfassten Aufwendungen und Erträge, d.h. die dort erfassten Auszahlungen bzw. Einzahlungen.
Die Wild Bunch AG verfügt über ein geeignetes System an internen Richtlinien, welches Compliance-Themen, Berechtigungskonzepte für Bestellungen und Vertragsabschlüsse, Zeichnungsberechtigungen und interne Bilanzierungsrichtlinien abdeckt. Die wesentlichen Prozesse sind in Form von Ablaufdiagrammen dokumentiert und enthalten eine Beschreibung der prozessintegrierten Überwachungsmaßnahmen. Diese Richtlinien und Dokumentationen werden regelmäßig aktualisiert.
Darüber hinaus befasst sich auch der Aufsichtsrat regelmäßig mit den wesentlichen Fragen der Rechnungslegung und des hierauf bezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems.
Gemäß § 315 Abs. 4 HGB haben Aktiengesellschaften, die einen organisierten Markt im Sinne des §2 Abs. 7 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes durch von ihnen ausgegebene stimmberechtigte Aktien in Anspruch nehmen, folgende Angaben im Lagebericht zu machen:
Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals:
Das Grundkapital der Wild Bunch AG beträgt € 81.763.015. Es ist eingeteilt in 81.763.015 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Verschiedene Aktiengattungen bestehen nicht. Zu den Angaben für die bedingten und genehmigten Kapitalia verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang des Jahresabschlusses der Wild Bunch AG zum 31. Dezember 2017.
Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen:
Dem Vorstand sind keine Beschränkungen, die die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, bekannt.
Direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die zehn vom Hundert der Stimmrechte überschreiten:
Die Beteiligungen an der Wild Bunch AG, die 10 % der Stimmrechte überschreiten, sind im Anhang des Jahresabschlusses der Wild Bunch AG zum 31. Dezember 2017 dargestellt, der auf der Internetseite www.wildbunch.eu/investors/publications/abrufbar ist. Unter der Adresse www.wildbunch.eu/investors/the-share/sind die aktuellen Stimmrechtsmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz veröffentlicht.
Die Inhaber von Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen:
Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, existieren nicht.
Die Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben:
Es ist dem Vorstand nicht bekannt, dass Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben.
Die gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und über die Änderung der Satzung:
Die Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands erfolgt auf Grundlage der §§84, 85 AktG. Änderungen der Satzung richten sich nach §§179, 133 AktG, wobei der Aufsichtsrat auch ermächtigt ist, Änderungen der Satzung zu beschließen, die nur die Fassung betreffen.
Die Befugnisse des Vorstands insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen:
Der Vorstand der Wild Bunch AG wurde durch verschiedene Hauptversammlungsbeschlüsse ermächtigt, eigene Aktien in einem Volumen von bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben, zuletzt für einen Zeitraum bis zum 29. Juni 2020 durch Beschluss der Hauptversammlung 2015. Der letztmalige Erwerb von eigenen Anteilen erfolgte zu verschiedenen Zeitpunkten im Geschäftsjahr 2000. Zum Bilanzstichtag wies die Wild Bunch AG 2.415 Stückaktien als eigene Anteile aus, auf die nominal € 2.415 bzw. ca. 0,0003 % des Grundkapitals am 31. Dezember 2017 entfallen. Mit weiterem Beschluss der Hauptversammlung 2015 wurde das bis dahin noch bestehende genehmigte Kapital 2012/I aufgehoben, soweit von diesem von der Gesellschaft kein Gebrauch gemacht worden war, und ein neues genehmigtes Kapital beschlossen, wodurch der Vorstand ermächtigt ist, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 29. Juni 2020 um einen Betrag von bis zu € 37.165.007,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015/I), welches der Gesellschaft noch im Umfang von € 29.732.007,00 zur Nutzung zur Verfügung steht. Zudem wurde der Vorstand auf der Hauptversammlung 2015 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 29. Juni 2020 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu € 19.750.097,00 zu begeben. Das Bedingte Kapital 2015/I wird nur verwendet, soweit die Inhaber der Wandlungs- oder Optionsrechte von ihren Wandlungs- oder Optionsrechten Gebrauch machen oder Wandlungspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllen. Die Eintragung des Bedingten Kapital 2015/I in das Handelsregister erfolgte am 7. Juli 2015.
Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen:
Bei einem Change of Control Event haben die Vorstände teilweise ein außerordentliches Kündigungsrecht. In diesem Fall haben die Vorstandsmitglieder Herr Grimond, Herr Chioua und Herr Maraval Anspruch auf ihre Gesamtvergütung (Festgehalt und erfolgsabhängige Vergütung) bis zum Ende der regulären Vertragslaufzeit, maximal in Höhe der Gesamtvergütung für zwei Jahre. Derartige vertragliche Regelungen bestehen für Herrn Sturm nicht.
Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen sind:
Entschädigungsvereinbarungen mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebots bestehen nicht.
Die Berichterstattung nach §§ 289f und 315d HGB ist unter der Internetadresse http://wildbunch.eu/de/investor-relations/corporate-governance/abrufbar.
Der Vorstand hat gemäß § 312 AktG einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erstellt, der die folgende Schlusserklärung enthält:
„Wir erklären, dass die Gesellschaft bei jedem Rechtsgeschäft mit herrschenden und verbundenen Unternehmen nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt der Vornahme der Rechtsgeschäfte bekannt waren, angemessene Gegenleistungen erhalten hat und dass die Gesellschaft durch entsprechende getroffene oder unterlassene Maßnahmen nicht benachteiligt wurde.
Im Berichtszeitraum wurden keine Rechtsgeschäfte oder Maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse des herrschenden Unternehmens sowie der mit diesem verbundenen Unternehmen vorgenommen bzw. getroffen, noch unterlassen.
Die Vorstände erhalten ein festes Jahresgehalt (einschließlich Zuschuss zur Altersvorsorge und ggf. Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung) sowie teilweise eine Tantieme, die unter Beachtung des § 87 AktG das Geschäftsergebnis und die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft sowie die Leistungen des Vorstandsmitglieds angemessen berücksichtigt. Die ergebnisabhängigen Vergütungen können maximal T€ 275 pro Jahr betragen. Die Grundlagen des Vergütungssystems sind gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Für den Fall der vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses enthalten die Vorstandsverträge keine ausdrückliche Abfindungszusage. Eine Abfindung kann sich aber aus einer individuell zu treffenden Aufhebungsvereinbarung ergeben.
Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine feste Vergütung, deren Höhe durch den Beschluss der Hauptversammlung festgelegt wird. Ihnen werden auch die mit ihrer Tätigkeit zusammenhängenden Auslagen sowie die auf diese Bezüge entfallende Umsatzsteuer erstattet.
Zu weiteren Ausführungen wird auf den Punkt 46 „Gesamtbezüge des Aufsichtsrats und des Vorstands“ im Konzernanhang verwiesen.
Berlin, den 6. August 2018
Grimond
Chioua
Sturm
Maraval
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| in T€ | Anhang | 2017 | 2016 |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 2.1. | 101.420 | 122.152 |
| Sonstige filmbezogene Erträge | 2.2. | 7.722 | 9.731 |
| Betriebserträge | 109.141 | 131.883 | |
| Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen | 2.3. | -91.157 | -111.832 |
| Bruttogewinn | 17.985 | 20.051 | |
| Sonstige betriebliche Erträge | 2.4. | 9.404 | 7.649 |
| Verwaltungsaufwendungen | 2.5. | -21.663 | -22.618 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 2.6. | -4.991 | -1.329 |
| Ergebnis vor Finanzergebnis und Ertragsteuern | 734 | 3.754 | |
| Finanzerträge | 2.7. | 897 | 1.107 |
| Finanzaufwendungen | 2.7. | -6.809 | -5.313 |
| Ergebnis assoziierter Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen | 2.7. | -258 | 108 |
| Finanzergebnis | 2.7. | -6.170 | -4.097 |
| Konzernergebnis vor Ertragsteuern | -5.436 | -343 | |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 2.8. | -1.241 | 1.146 |
| Konzernergebnis | -6.677 | 803 | |
| Ergebnisanteil nicht beherrschender Gesellschafter | -440 | 386 | |
| Ergebnisanteil der Eigenkapitalgeber | -6.237 | 417 | |
| Gewichtete durchschnittliche Anzahl von Aktien (Stück) | 81.763.015 | 81.597.084 | |
| Potenziell verwässerte Anzahl Aktien (Stück) | 81.763.015 | 81.597.084 | |
| Gewichteter Durchschnitt aller Aktien (Stück) | 81.763.015 | 81.597.084 | |
| Ergebnis je Aktie | |||
| Unverwässertes Ergebnis je Aktie (€ pro Aktie) | -0,08 | 0,01 | |
| Verwässertes Ergebnis je Aktie (€ pro Aktie) | -0,08 | 0,01 | |
| Ergebnis je Aktie aus fortzuführenden Geschäftsbereichen | |||
| Unverwässertes Ergebnis je Aktie (€ pro Aktie) | -0,08 | 0,01 | |
| Verwässertes Ergebnis je Aktie (€ pro Aktie) | -0,08 | 0,01 |
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| in T€ | Anhang | 2017 | 2016 |
|---|---|---|---|
| Aufstellung der erfassten Erträge und Aufwendungen | |||
| Konzernergebnis | -6.677 | 803 | |
| Posten, die zukünftig in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden | |||
| Währungsumrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe | -1 | 0 | |
| Posten, die zukünftig nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden | |||
| Versicherungsmathematischer Gewinn und Verlust aus leistungsorientierten Plänen | 3.14 | 167 | 25 |
| Latente Steuern | -50 | 8 | |
| Sonstiges Ergebnis | 116 | -16 | |
| Konzerngesamtergebnis | -6.561 | 787 | |
| Ergebnisanteil nicht beherrschender Gesellschafter | -440 | 386 | |
| Ergebnisanteil der Eigenkapitalgeber | -6.237 | 401 |
Aktiva
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| in T€ | Anhang | 2017 | 2016 |
|---|---|---|---|
| Geschäfts- oder Firmenwert | 3.1. | 124.454 | 124.454 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 3.2. | 81.689 | 95.593 |
| Sachanlagen | 3.3. | 1.156 | 1.274 |
| Finanzanlagen | 3.5. | 2.511 | 913 |
| Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen | 3.4. | 1.516 | 2.431 |
| Aktive latente Steuern | 2.8. | 1.736 | 4.899 |
| Sonstige Vermögenswerte | 3.8 | 1.290 | 506 |
| Summe langfristige Vermögenswerte | 214.352 | 230.070 | |
| Vorräte | 3.6. | 1.299 | 2.228 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 3.7. | 36.020 | 42.090 |
| Forderungen aus Steuern vom Einkommen und Ertrag | 350 | 508 | |
| Sonstige Vermögenswerte | 3.8. | 23.832 | 33.743 |
| Liquide Mittel | 6.593 | 7.170 | |
| Summe kurzfristige Vermögenswerte | 68.094 | 85.738 | |
| Summe Aktiva | 282.446 | 315.808 | |
| Passiva | |||
| in T€ | Anhang | 2017 | 2016 |
| Anteile der Aktionäre der Wild Bunch AG | 3.9.-3.11. | 81.151 | 87.271 |
| Anteile anderer Gesellschafter | 3.12. | 24 | 465 |
| Summe Eigenkapital | 81.175 | 87.736 | |
| Pensionsverpflichtungen | 3.14. | 645 | 742 |
| Rückstellungen | 3.15. | 25 | 25 |
| Passive latente Steuern | 2.8. | 2.881 | 6.081 |
| Finanzverbindlichkeiten | 3.16. | 48.459 | 56.198 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 1.009 | 1.169 | |
| Summe langfristige Verbindlichkeiten | 53.019 | 64.215 | |
| Rückstellungen | 3.15. | 2.915 | 3.703 |
| Finanzverbindlichkeiten | 3.16. | 44.123 | 26.173 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 3.17. | 52.077 | 71.216 |
| Verbindlichkeiten aus Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 57 | 652 | |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 3.18. | 49.080 | 62.113 |
| Summe kurzfristige Verbindlichkeiten | 148.252 | 163.857 | |
| Summe Passiva | 282.446 | 315.808 |
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| in T€ | 2017 | 2016 | |
|---|---|---|---|
| Konzernüberschuss/(-fehlbetrag) | -6.677 | 803 | |
| Abschreibungen/Zuschreibungen | 42.979 | 55.013 | |
| Ergebnis der nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen | 258 | -108 | |
| Ausschüttungen der nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen | 0 | 0 | |
| Veränderung der Rückstellungen | -1.184 | -11.906 | |
| Veränderung der latenten Steuern | -223 | -2.235 | |
| Sonstige zahlungsunwirksame Erträge und Aufwendungen | 270 | 15 | |
| Veränderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 4.935 | 8.218 | |
| Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | -15.434 | -7.278 | |
| Veränderung der übrigen Aktiva und Passiva | 1.495 | -4.728 | |
| Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | 26.418 | 37.793 | |
| Einzahlungen aus Abgängen von irrmateriellen Vermögenswerten sowie | 6.328 | 5.069 | |
| Einzahlungen aus Abgängen von konsolidierten Tochterunternehmen und Geschäftseinheiten abzüglich abgegebener Zahlungsmittel | 1 | 1.775 | |
| Einzahlungen aus dem Abgang von Finanzanlagen inkl. Tilgung | 387 | 409 | |
| Investitionen in irrmaterielle Vermögenswerte | -44.510 | -50.259 | |
| Investitionen in Sachanlagen | -57 | -48 | |
| Erwerb von Anteilen an konsolidierten Tochterunternehmen und Geschäftseinheiten abzüglich übernommener | 0 | -41 | |
| Investitionen in Finanzanlagen | -1.600 | -31 | |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | 4.3 | -39.450 | -43.126 |
| Einzahlungen aus Kapitalerhöhungen | 0 | 12.385 | |
| Aufnahme von Unternehmensanleihen | 0 | 16.032 | |
| Tilgung von Unternehmensanleihen | 0 | -15.197 | |
| Aufnahme von sonstigen Finanzverbindlichkeiten | 36.172 | 13.336 | |
| Tilgung von sonstigen Finanzverbindlichkeiten | -23.682 | -22.693 | |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | 4.4 | 12.490 | 3.863 |
| Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds | -542 | -1.469 | |
| Wechselkursbedingte Veränderungen des Finanzmittelfonds | -35 | 1 | |
| Finanzmittelfonds am Anfang der Periode | 7.170 | 8.639 | |
| Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 4.1 | 6.593 | 7.170 |
| Im Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit enthaltene Ein- und Auszahlungen | |||
| Gezahlte Ertragsteuern | 4.2 | -1.369 | -771 |
| Erhaltene Ertragsteuern | 4.2 | 113 | 184 |
| Gezahlte Zinsen | 4.2 | -5.170 | -4.472 |
| Erhaltene Zinsen | 4.2 | 12 | 38 |
| Erhaltene Dividenden | 0 | 0 |
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| in T€ | Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage | Erwirtschaftetes Eigenkapital | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Stand 1. Januar 2016 | 75.719 | -3.104 | 2.607 | |
| Veränderung im Konsolidierungskreis | - | - | - | |
| Barkapitalerhöhung | 6.041 | 6.344 | - | |
| Kosten der Kapitalerhöhung | - | -530 | - | |
| Jahresergebnis | - | - | 417 | |
| Sonstiges Ergebnis | - | - | - | |
| Sonstige Anpassungen | - | - | -83 | |
| Stand 31. Dezember 2016 | 81.761 | 2.709 | 2.941 | |
| Stand 1. Januar 2017 | 81.761 | 2.709 | 2.941 | |
| Veränderung im Konsolidierungskreis | - | - | - | |
| Barkapitalerhöhung | - | - | - | |
| Kosten der Barkapitalerhöhung | - | - | - | |
| Jahresergebnis | - | - | -6.237 | |
| Sonstiges Ergebnis | - | - | - | |
| Sonstige Anpassungen | - | - | - | |
| Stand 31. Dezember 2017 | 81.761 | 2.709 | -3.296 |
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| Kumuliertes übriges Eigenkapital | |||
|---|---|---|---|
| in T€ | Währungsumrechnungsdifferenzen | Sonstiges Eigenkapital | Sonstiges Eigenkapital Steuern |
| --- | --- | --- | --- |
| Stand 1. Januar 2016 | 0 | -184 | 61 |
| Veränderung im Konsolidierungskreis | - | - | - |
| Barkapitalerhöhung | - | - | - |
| Kosten der Kapitalerhöhung | - | - | - |
| Jahresergebnis | - | - | - |
| Sonstiges Ergebnis | - | -24 | 8 |
| Sonstige Anpassungen | - | - | - |
| Stand 31. Dezember 2016 | 0 | -208 | 69 |
| Stand 1. Januar 2017 | 0 | -208 | 69 |
| Veränderung im Konsolidierungskreis | - | - | - |
| Barkapitalerhöhung | - | - | - |
| Kosten der Barkapitalerhöhung | - | - | - |
| Jahresergebnis | - | - | - |
| Sonstiges Ergebnis | - | 167 | -50 |
| Sonstige Anpassungen | - | - | |
| Stand 31. Dezember 2017 | 0 | -41 | 19 |
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| in T€ | Anteile der Wild Bunch AG | Anteile anderer Gesellschafter | Konzerneigenkapital |
| --- | --- | --- | --- |
| Stand 1. Januar 2016 | 75.098 | -8 | 75.090 |
| Veränderung im Konsolidierungskreis | - | - | - |
| Barkapitalerhöhung | 12.385 | - | 12.385 |
| Kosten der Kapitalerhöhung | -530 | - | -530 |
| Jahresergebnis | 417 | 386 | 803 |
| Sonstiges Ergebnis | -16 | - | -16 |
| Sonstige Anpassungen | -83 | 87 | 4 |
| Stand 31. Dezember 2016 | 87.271 | 465 | 87.736 |
| Stand 1. Januar 2017 | 87.271 | 465 | 87.736 |
| Veränderung im Konsolidierungskreis | - | - | - |
| Barkapitalerhöhung | - | - | - |
| Kosten der Barkapitalerhöhung | - | - | - |
| Jahresergebnis | -6.237 | -440 | -6.677 |
| Sonstiges Ergebnis | 117 | - | 117 |
| Sonstige Anpassungen | - | -1 | -1 |
| Stand 31. Dezember 2017 | 81.151 | 24 | 81.175 |
Zu weiteren Ausführungen wird auf die Abschnitte 3.9 Gezeichnetes Kapital, 3.10 Kapitalrücklage, 3.11 Sonstige Rücklagen, 3.12 Anteile anderer Gesellschafter verwiesen.
Inhalt
Konzernabschluss
Konzern-Gewinn und Verlustrechnung (IFRS)
Konzern-Gesamtergebnisrechnung (IFRS)
Konzernbilanz (IFRS) - Aktiva
Konzernbilanz (IFRS) - Passiva
Konzern-Kapitalflussrechnung (IFRS)
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung (IFRS)
1. Grundlagen und Methoden
1.1. Allgemeine Angaben
1.2. Grundlagen der Aufstellung des Konzernabschlusses
1.3. Konsolidierungskreis und Konsolidierungsmethoden
1.4. Ermessensausübung und Schätzungsunsicherheiten
1.5. Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
2. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung
2.1. Umsatzerlöse
2.2. Sonstige filmbezogene Erträge
2.3. Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen
2.4. Sonstige betriebliche Erträge
2.5. Verwaltungsaufwendungen
2.6. Sonstige betriebliche Aufwendungen
2.7. Finanzergebnis
2.8. Ertragsteuern
2.9. Ergebnis je Aktie
3. Erläuterungen zu Posten der Bilanz
3.1. Geschäfts- oder Firmenwert
3.2. Immaterielle Vermögenswerte
3.3. Sachanlagen (Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung)
3.4. Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen
3.5. Finanzanlagen
3.6. Vorräte
3.7. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
3.8. Kurzfristige sonstige Vermögenswerte
3.9. Gezeichnetes Kapital
3.10. Kapitalrücklage
3.11. Sonstige Rücklagen
3.12. Anteile anderer Gesellschafter
3.13. Kapitalmanagement
3.14. Pensionsverpflichtungen
3.15. Sonstige Rückstellungen
3.16. Finanzverbindlichkeiten
3.17. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
3.18. Kurzfristige sonstige Verbindlichkeiten
4. Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung
4.1. Liquide Mittel
4.2. Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit
4.3. Cashflow aus Investitionstätigkeit
4.4. Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
5. Weitere Informationen
5.1. Segmentberichterstattung
5.2. Finanzinstrumente/Management von Finanzrisiken
5.3. Mitarbeiter
5.4. Beziehungen zu nahestehenden Personen
5.5. Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Eventualverbindlichkeiten
5.6. Haftungsverhältnisse 80
5.7. Honorare und Dienstleistungen des Abschlussprüfers
5.8. Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance-Kodex
5.9. Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats
5.10. Gesamtbezüge des Aufsichtsrats und des Vorstands
5.11. Aktien der Organmitglieder
5.12. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag (Nachtragsbericht)
5.13. Anteilsbesitz der Wild Bunch AG, Berlin
1.1. Allgemeine Angaben
Die heutige Wild Bunch Gruppe (nachfolgend „Wild Bunch“) ist entstanden aus dem Zusammenschluss zwischen dem deutschen Medienkonzern Senator Entertainment AG, Berlin, und der europäischen Filmgesellschaft Wild Bunch S.A., Paris, unter dem Dach der Wild Bunch AG, Berlin (nachfolgend „Wild Bunch“ oder „Gesellschaft“), deren Aktien im General Standard Segment der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet sind.
Der rechtliche Erwerb Anfang 2015 der Wild Bunch S.A., Paris, Frankreich, durch die Wild Bunch AG, Berlin (ehemals Senator Entertainment AG, Berlin), ist ein umgekehrter Unternehmenserwerb. Aus diesem Grund stellt der vorliegende Konzernabschluss eine Fortführung des Konzernabschlusses der Wild Bunch S.A., Paris, Frankreich, dar (Abschnitt 1.3 Konsolidierungskreis und Konsolidierungsmethoden).
Die in Berlin und Paris etablierte Gruppe ist ein führendes, unabhängiges, europäisches Filmverleih- und Produktionsunternehmen, das sich aktiv im Bereich Akquisition, Koproduktion, Filmvertrieb sowie Weltvertrieb betätigt und derzeit eine Filmbibliothek mit mehr als 2.500 Filmtiteln verwaltet.
Die Gesellschaft wird unter der Handelsregisternummer HR B 68059 B des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg geführt. Der Sitz der Wild Bunch AG ist in der Knesebeckstraße 59-61, 10719 Berlin, Deutschland.
Der Konzernabschluss der Wild Bunch AG für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2017 wurde am 6. August 2018 durch den Vorstand aufgestellt und am 6. August 2018 durch den Aufsichtsrat gebilligt.
1.2. Grundlagen der Aufstellung des Konzernabschlusses
Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgte in Anwendung von § 315e HGB nach den am Abschlussstichtag gültigen und von der Europäischen Union (EU) anerkannten International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) sowie den vom IASB gebilligten Interpretationen des IFRS Interpretations Committee (IFRS IC). Es wurden alle zum 31. Dezember 2017 verpflichtend anzuwendenden IFRS/IAS sowie IFRIC/SIC beachtet. Ergänzend sind die nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften beachtet worden.
Eine Aufstellung der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochtergesellschaften, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen befindet sich in diesem Anhang in Abschnitt 1.3 Konsolidierungskreis und Konsolidierungsmethoden. Die Auswirkungen von Erst- und Entkonsolidierung von Tochterunternehmen, Joint Ventures sowie assoziierten Unternehmen werden ebenfalls in diesem Abschnitt dargestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Umsatzkostenverfahren erstellt.
Den Jahresabschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen liegen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zugrunde.
Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich unter Anwendung des Anschaffungskostenprinzips auf Basis historischer Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Hiervon ausgenommen sind derivative Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden.
Der Konzernabschluss der Wild Bunch AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt.
Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt, der die funktionale und die Berichtswährung der Konzernobergesellschaft darstellt. Sofern nichts anderes angegeben ist, werden sämtliche Werte entsprechend kaufmännischer Rundung auf Tausend (T€) auf- oder abgerundet. Aus rechentechnischen Gründen können Rundungsdifferenzen zu den sich mathematisch exakt ergebenden Werten auftreten.
Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht werden im Bundesanzeiger offengelegt.
1.3. Konsolidierungskreis und Konsolidierungsmethoden
Änderungen im Konsolidierungskreis 2017
Circuito Cinema
Im Geschäftsjahr hat die BIM Distributionzione s.r.l., Rome, Italien, Anteile an der Circuito Cinema s.r.l. Rom, Italien, veräußert. Der Anteilsbesitz reduzierte sich von 35,47% auf 24,90%. Die Gesellschaft wird weiterhin nach der Equity-Methode bilanziert.
Änderungen im Konsolidierungskreis 2016
Deutschfilm
Die Wild Bunch AG hat im März 2016 ihren fünfzigprozentigen Gesellschaftsanteil an der vollkonsolidierten deutschfilm GmbH, Berlin, an den Mitgesellschafter Herrn Anatol Nitschke für € 1,00 veräußert. Im Rahmen der Veräußerung der Gesellschaftsanteile hat die Wild Bunch AG eine vollständig wertgeminderte Darlehensforderung gegen die deutschfilm in Höhe von T€ 1.959 an Herrn Nitschke abgetreten.
Zum Zeitpunkt des Beherrschungsverlustes bilanzierte die deutschfilm Zahlungsmittel oder Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von T€ 2. Die Gesellschaft erwirtschaftete einen Verlust bis zum Entkonsolidierungszeitpunkt in Höhe von T€ 39. Die Entkonsolidierung der Gesellschaft führte zu einem Entkonsolidierungsgewinn in Höhe von T€ 114, der in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen wird. Nachstehend sind die Beträge der nach Hauptgruppen gegliederten Vermögenswerte und Schulden mit Ausnahme der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum Zeitpunkt des Beherrschungsverlustes dargestellt:
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| in TEUR | |
|---|---|
| Vermögenswerte | |
| Immaterielle Vermögenswerte | 8 |
| Sachanlagen | 5 |
| Summe langfristige Vermögenswerte | 13 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 26 |
| Sonstige Vermögenswerte | 43 |
| Summe kurzfristige Vermögenswerte | 69 |
| Schulden | |
| Rückstellungen | 31 |
| Erhaltene Anzahlungen | 20 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 65 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 80 |
| Summe kurzfristige Schulden | 196 |
X Verleih AG
Mit Wirkung vom 23. September 2016 hat die Wild Bunch AG ihren Anteil an dem assoziierten Unternehmen X Verleih AG (31,38 %) vollständig an die X Filme Creative Pool GmbH, Berlin, zu einem Kaufpreis in Höhe von T€ 1.775 veräußert. Der Verkauf führte im Konzernabschluss zu einem positiven Ergebnisbeitrag von rund T€ 400.
Insiders
Die am 7. Dezember 2015 durch die Wild Bunch S.A. nach US-Recht (Kalifornien) gegründete Insiders LLC wird erstmalig zum 31. Dezember 2016 in den Konzernabschluss im Rahmen der Vollkonsolidierung einbezogen.
Die Gesellschaft war in Ermangelung operativer Tätigkeit im Vorjahr von untergeordneter Bedeutung. Im November 2016 hat die Insiders LLC ihre operative Geschäftstätigkeit aufgenommen.
Mit Gesellschafterbeschluss und Gesellschaftervereinbarung („Operating Agreement“) vom 1. November 2016 hat die Wild Bunch S.A. 55 % ihrer Anteile an der Insiders LLC veräußert. Der Veräußerungspreis in Höhe von US-$ 5.500 entsprach zum Veräußerungszeitpunkt dem beizulegenden Wert der Anteile.
Mit Veräußerung der Anteile hält die Wild Bunch S.A. zum 1. November 2016 nicht mehr die Mehrheit der Stimmrechte (45 %) an der Insiders LLC. Insoweit erfolgte eine Prüfung des Konzerns, ob die Insiders LLC zum Konzernabschlussstichtag beherrscht wird.
Um festzustellen, ob Wild Bunch die Insiders LLC beherrscht, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
| • | Verfügungsgewalt, |
| • | eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus dem Engagement und |
| • | die Fähigkeit, seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen so zu nutzen, dass dadurch die Höhe der Rendite des Beteiligungsunternehmens beeinflusst wird. |
Im Allgemeinen wird davon ausgegangen, dass der Besitz einer Mehrheit der Stimmrechte zur Beherrschung führt. Wenn der Konzern keine Mehrheit der Stimmrechte oder damit vergleichbarer Rechte an einem Beteiligungsunternehmen besitzt, berücksichtigt er bei der Beurteilung, ob er die Verfügungsgewalt an diesem Beteiligungsunternehmen hat, alle relevanten Sachverhalte und Umstände. Hierzu zählen u.a. vertragliche Vereinbarungen.
In der Gesellschaftervereinbarung vom 1. November 2016 wurde Herr Vincent Maraval zum alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer ernannt. Darüber hinaus ist Herr Vincent Maraval in seiner Funktion als Chief Content Officer (CCO) Vorstandsmitglied der Wild Bunch AG.
Die Gesellschaftervereinbarung vom 1. November 2016 regelt u. a., dass der Geschäftsführer nur mit einer 80%igen Mehrheit abberufen werden kann. Insoweit besitzt der Konzern eine Sperrminorität bei der Abberufung der Geschäftsführung (Faktische Beherrschung).
Die Insiders LLC wird im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen.
Die Gesellschaft hatte zum 31. Dezember 2017 Vermögenswerte in Höhe von T€ 322 (Vj.: T€ 29), und Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 314 (Vj.: T€ 19). Die Umsatzerlöse der Gesellschaft für das Geschäftsjahr betrugen T€ 934 (Vj.: T€ 844) bei einem ausgeglichenen Ergebnis.
Angaben zum Konsolidierungskreis
Der Konzernabschluss umfasst den Abschluss der Wild Bunch AG und die von ihr beherrschten Tochterunternehmen zum 31. Dezember 2017. Eine Beherrschung liegt vor, wenn der Konzern eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus seinem Engagement bei dem Beteiligungsunternehmen hat und er seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen auch dazu einsetzen kann, diese Renditen zu beeinflussen. Insbesondere beherrscht der Konzern ein Beteiligungsunternehmen dann, und nur dann, wenn er alle nachfolgenden Eigenschaften besitzt:
| • | die Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen (d. h. der Konzern hat aufgrund aktuell bestehender Rechte die Möglichkeit, diejenigen Aktivitäten des Beteiligungsunternehmens zu steuern, die einen wesentlichen Einfluss auf dessen Rendite haben), |
| • | eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus seinem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen und |
| • | die Fähigkeit, seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen dergestalt zu nutzen, dass dadurch die Rendite des Beteiligungsunternehmens beeinflusst wird. |
Besitzt der Konzern keine Mehrheit der Stimmrechte oder damit vergleichbarer Rechte an einem Beteiligungsunternehmen, berücksichtigt er bei der Beurteilung, ob er die Verfügungsgewalt an diesem Beteiligungsunternehmen hat, alle relevanten Sachverhalte und Umstände. Hierzu zählen u. a.:
| • | Eine vertragliche Vereinbarung mit den anderen Stimmberechtigten, |
| • | Rechte, die aus anderen vertraglichen Vereinbarungen resultieren, |
| • | Stimmrechte und potenzielle Stimmrechte des Konzerns. |
Ergeben sich aus Sachverhalten und Umständen Hinweise, dass sich eines oder mehrere der drei Beherrschungselemente verändert haben, muss der Konzern erneut prüfen, ob er ein Beteiligungsunternehmen beherrscht. Die Konsolidierung eines Tochterunternehmens beginnt an dem Tag, an dem der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt. Sie endet, wenn der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen verliert. Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen eines Tochterunternehmens, das während des Berichtszeitraums erworben oder veräußert wurde, werden ab dem Tag, an dem der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt, bis zu dem Tag, an dem die Beherrschung endet, in der Bilanz bzw. der Gesamtergebnisrechnung erfasst.
Der Gewinn oder Verlust und jeder Bestandteil des sonstigen Ergebnisses werden Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens und den Anteilen ohne beherrschenden Einfluss zugerechnet, selbst wenn dies zu einem negativen Saldo der Anteile ohne beherrschenden Einfluss führt.
Eine Veränderung der Beteiligungshöhe an einem Tochterunternehmen ohne Verlust der Beherrschung wird als Eigenkapitaltransaktion bilanziert. Verliert das Mutterunternehmen die Beherrschung über ein Tochterunternehmen, so werden folgende Schritte durchgeführt:
| • | Ausbuchung der Vermögenswerte (einschließlich Geschäfts- oder Firmenwert) und der Schulden des Tochterunternehmens, |
| • | Ausbuchung des Buchwerts der Anteile ohne beherrschenden Einfluss an dem ehemaligen Tochterunternehmen, |
| • | Ausbuchung der im Eigenkapital erfassten kumulierten Umrechnungsdifferenzen, |
| • | Erfassung des beizulegenden Zeitwerts der erhaltenen Gegenleistung, |
| • | Erfassung des beizulegenden Zeitwerts der verbleibenden Beteiligung, |
| • | Erfassung der Ergebnisüberschüsse bzw. -fehlbeträge in der Gewinn- und Verlustrechnung, |
| • | Umgliederung der auf das Mutterunternehmen entfallenden Bestandteile des sonstigen Ergebnisses in die Gewinn- und Verlustrechnung oder in die Gewinnrücklagen, wie es erforderlich wäre, wenn der Konzern die entsprechenden Vermögenswerte oder Schulden direkt veräußert hätte. |
Anteile an assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen
Ein assoziiertes Unternehmen ist ein Unternehmen, bei welchem der Konzern über maßgeblichen Einfluss verfügt. Maßgeblicher Einfluss ist die Möglichkeit, an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen des Beteiligungsunternehmens mitzuwirken, nicht aber die Beherrschung oder die gemeinschaftliche Führung der Entscheidungsprozesse.
Ein Gemeinschaftsunternehmen ist eine gemeinsame Vereinbarung, bei der die Parteien die gemeinschaftliche Führung ausüben und gemeinschaftliche Rechte über das Nettovermögen halten.
Die Anteile des Konzerns an einem assoziierten Unternehmen oder einem Gemeinschaftsunternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert.
Nach der Equity-Methode werden die Anteile an einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen bei der erstmaligen Erfassung mit den Anschaffungskosten angesetzt. Der Buchwert der Beteiligung wird angepasst, um Änderungen des Anteils des Konzerns am Nettovermögen des assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens seit dem Erwerbszeitpunkt zu erfassen. Der mit dem assoziierten Unternehmen verbundene Geschäfts- oder Firmenwert ist im Buchwert des Anteils enthalten und wird weder planmäßig abgeschrieben noch einem gesonderten Wertminderungstest unterzogen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung enthält den Anteil des Konzerns am Periodenergebnis des assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens. Änderungen des sonstigen Ergebnisses dieser Beteiligungsunternehmen werden im sonstigen Ergebnis des Konzerns erfasst. Außerdem werden unmittelbar im Eigenkapital des assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens ausgewiesene Änderungen vom Konzern in Höhe seines Anteils erfasst und soweit erforderlich in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt. Nicht realisierte Gewinne und Verluste aus Transaktionen zwischen dem Konzern und dem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen werden entsprechend dem Anteil am assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen eliminiert.
Der Gesamtanteil des Konzerns am Ergebnis eines assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens wird in der Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt und stellt das Ergebnis nach Steuern und Anteilen ohne beherrschenden Einfluss an den Tochterunternehmen des assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens dar.
Die Abschlüsse des assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens werden zum gleichen Abschlussstichtag aufgestellt wie der Abschluss des Konzerns. Soweit erforderlich, werden Anpassungen an konzerneinheitliche Rechnungslegungsmethoden vorgenommen.
Nach Anwendung der Equity-Methode ermittelt der Konzern, ob es erforderlich ist, einen Wertminderungsaufwand für seine Anteile an einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen zu erfassen. Der Konzern ermittelt an jedem Abschlussstichtag, ob objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen, ob das Nettoinvestment des Konzerns an einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen wertgemindert sein könnte. Liegen solche Anhaltspunkte vor, so wird die Höhe der Wertminderung als Differenz zwischen dem erzielbaren Betrag des Anteils am assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen und am Buchwert ermittelt und dann der Verlust als „Wertminderung auf at-equity bilanzierte Unternehmen“ erfolgswirksam erfasst.
Unternehmenszusammenschlüsse
Unternehmenszusammenschlüsse werden unter Anwendung der Erwerbsmethode bilanziert. Die Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs bemessen sich als Summe der übertragenen Gegenleistung, bewertet mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt, und der Anteile ohne beherrschenden Einfluss am erworbenen Unternehmen. Bei jedem Unternehmenszusammenschluss entscheidet der Konzern, ob er die Anteile ohne beherrschenden Einfluss am erworbenen Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert oder zum entsprechenden Anteil des identifizierbaren Nettovermögens des erworbenen Unternehmens bewertet. Im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses angefallene Kosten werden als Aufwand erfasst und als Verwaltungskosten ausgewiesen.
Bei sukzessiven Unternehmenszusammenschlüssen wird der vom Erwerber zuvor an dem erworbenen Unternehmen gehaltene Eigenkapitalanteil zu dem zum Erwerbszeitpunkt geltenden beizulegenden Zeitwert neu bestimmt und der daraus resultierende Gewinn oder Verlust erfolgswirksam erfasst. Anschließend wird er bei der Bestimmung des Geschäfts- oder Firmenwerts berücksichtigt.
Der Geschäfts- oder Firmenwert wird bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich als Überschuss der übertragenen Gesamtgegenleistung und des Betrags des Anteils ohne beherrschenden Einfluss und der früher gehaltenen Anteile über die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden des Konzerns bemessen. Übersteigt der beizulegende Zeitwert des erworbenen Reinvermögens die übertragene Gesamtgegenleistung, beurteilt der Konzern erneut, ob er alle erworbenen Vermögenswerte und alle übernommenen Schulden richtig identifiziert hat, und er überprüft die Verfahren, mit denen die Beträge ermittelt worden sind, die zum Erwerbszeitpunkt ausgewiesen werden müssen. Übersteigt der beizulegende Zeitwert des erworbenen Reinvermögens nach der Neubewertung immer noch die übertragene Gesamtgegenleistung, wird der Unterschiedsbetrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Geschäfts- oder Firmenwert zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Zum Zweck des Wertminderungstests wird der im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene Geschäfts- oder Firmenwert ab dem Erwerbszeitpunkt den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Konzerns zugeordnet, die vom Unternehmenszusammenschluss erwartungsgemäß profitieren werden.
Wenn ein Geschäfts- oder Firmenwert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnet wurde und ein Geschäftsbereich dieser Einheit veräußert wird, wird der dem veräußerten Geschäftsbereich zuzurechnende Geschäfts- oder Firmenwert als Bestandteil des Buchwerts des Geschäftsbereichs bei der Ermittlung des Ergebnisses aus der Veräußerung dieses Geschäftsbereichs berücksichtigt. Der Wert des veräußerten Anteils des Geschäfts- oder Firmenwerts wird auf der Grundlage der relativen Werte des veräußerten Geschäftsbereichs und des verbleibenden Teils der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ermittelt.
Konsolidierungskreis
Die Zusammensetzung des Konsolidierungskreises des Wild Bunch-Konzerns zum 31. Dezember 2017 ergibt sich aus folgender Darstellung:
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| 2017 | 2016 | |
|---|---|---|
| Vollkonsolidierte Gesellschaften | ||
| Inland | 11 | 11 |
| Ausland | 17 | 17 |
| Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen | ||
| Inland | 1 | 1 |
| Ausland | 2 | 2 |
| Summe | 31 | 31 |
Folgende Unternehmen wurden im Konzernabschluss erfasst:
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| Anteil in % | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Lfd. Nr. | Vollkonsolidierte Gesellschaften | Sitz | Hauptgeschäftstätigkeit | 2017 | 2016 | Gehalten über | Weitere Angaben siehe Fußnote |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Inland | |||||||
| 1 | Wild Bunch AG | Berlin | Holding | - | - | - | - |
| 2 | Wild Bunch Germany GmbH | München | Vertrieb | 88,0 | 88,0 | 12 | - |
| 3 | Senator Film Produktion GmbH | Berlin | Produktion | 100,0 | 100,0 | 1 | 1, 2 |
| 4 | Senator Film Verleih GmbH | Berlin | Vertrieb | 100,0 | 100,0 | 1 | 1, 2 |
| 5 | Senator Home Entertainment GmbH | Berlin | Vertrieb | 100,0 | 100,0 | 1 | 1, 2 |
| 6 | Senator Finanzierungs- und Beteiligungs GmbH | Berlin | Holding | 100,0 | 100,0 | 1 | - |
| 7 | Senator Film Köln GmbH | Köln | Produktion | 100,0 | 100,0 | 1 | 1, 2 |
| 8 | Senator MovInvest GmbH | Berlin | Finanzierung | 100,0 | 100,0 | 1 | 1, 2 |
| 9 | Senator Film München GmbH | München | Produktion | 100,0 | 100,0 | 1 | 1, 2 |
| 10 | Senator Reykjavik GmbH | Berlin | Produktion | 100,0 | 100,0 | 3 | - |
| 11 | Central Film Verleih GmbH | Berlin | Vertrieb | 100,0 | 100,0 | 1 und 12 | - |
| Ausland | |||||||
| 12 | Wild Bunch S.A. | Paris, Frankreich | Holding und Weltvertrieb | 100,0 | 100,0 | 1 | - |
| 13 | BIM Distribuzione s.r.l. | Rom, Italien | Vertrieb | 100,0 | 100,0 | 12 | - |
| 14 | Bunch of Talents SAS | Paris, Frankreich | Sonstiges | 80,0 | 80,0 | 12 | - |
| 15 | Continental Films SAS | Paris, Frankreich | Vertrieb | 100,0 | 100,0 | 12 | - |
| 16 | Elle Driver SAS | Paris, Frankreich | Weltvertrieb | 95,0 | 95,0 | 12 | - |
| 17 | Eurofilm & Media Ltd. | Killaloe, Irland | Vertrieb | 100,0 | 100,0 | 1 | - |
| 18 | EWB2 SAS | Paris, Frankreich | Vertrieb | 100,0 | 100,0 | 12 | - |
| 19 | EWB3 SAS | Paris, Frankreich | Vertrieb | 100,0 | 100,0 | 12 | - |
| 20 | Filmoline SAS | Paris, Frankreich | SVOD und VOD Vertrieb | 90,0 | 90,0 | 12 | - |
| 21 | Wild Bunch Austria GmbH | Wien, Österreich | Vertrieb | 100,0 | 100,0 | 4 | - |
| 22 | Versatile SAS | Paris, Frankreich | Weltvertrieb | 95,0 | 95,0 | 12 | - |
| 23 | Vértigo Films S.L. | Madrid, Spanien | Vertrieb | 80,0 | 80,0 | 12 | - |
| 24 | Virtual Films Ltd. | Dublin, Irland | Vertrieb | 100,0 | 100,0 | 12 | - |
| 25 | Wild Bunch Distribution SAS | Paris, Frankreich | Vertrieb | 100,0 | 100,0 | 12 | - |
| 26 | Wild Side Film SAS | Paris, Frankreich | Vertrieb | 100,0 | 100,0 | 12 | - |
| 27 | Wild Side Video SAS | Paris, Frankreich | Vertrieb | 100,0 | 100,0 | 12 | - |
| 28 | Insiders LLC | Los Angeles, USA | Vertrieb | 45,0 | 45,0 | 12 | - |
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| Anteil in % | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Lfd. Nr. | Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen | Sitz | Hauptgeschäftstätigkeit | 2017 | 2016 | Gehalten über | Weitere Angaben siehe Fußnote |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Inland | |||||||
| 29 | Bavaria Pictures GmbH | München | Produktion | 50,0 | 50,0 | 9 | 3 |
| Ausland | |||||||
| 30 | Capricci World | Nantes, Frankreich | Holding | 33,0 | 33,0 | 12 | 3 |
| 31 | Circuito Cinema s.r.l. | Rom, Italien | Vertrieb | 24,9 | 35,5 | 13 | 3 |
1 Ergebnisabführungsvertrag mit der Muttergesellschaft
2 § 264 Abs 3 HGB wurde angewandt
3 Ansatz at-equity
1.4. Ermessensausübung und Schätzungsunsicherheiten
Die Erstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit IFRS verlangt vom Management, Einschätzungen und Annahmen zu treffen, welche die ausgewiesenen Erträge, Aufwendungen, Vermögenswerte, Verbindlichkeiten sowie Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen zum Zeitpunkt der Bilanzierung beeinflussen. Diese Schätzungen und Annahmen basieren auf der bestmöglichen Beurteilung durch das Management aufgrund von Erfahrungen aus der Vergangenheit und weiteren Faktoren, einschließlich der Einschätzungen künftiger Ereignisse. Die Einschätzungen und Annahmen werden laufend überprüft. Änderungen der Einschätzungen sind notwendig, sofern sich die Gegebenheiten, auf denen die Einschätzungen basieren, geändert haben oder neue Informationen und zusätzliche Erkenntnisse vorliegen. Solche Änderungen werden in jener Berichtsperiode erfasst, in der die Einschätzung angepasst wurde.
Die wichtigsten Annahmen über die zukünftige Entwicklung sowie die wichtigsten Quellen von Unsicherheiten bei den Einschätzungen, die bei den bilanzierten Vermögenswerten und Schulden sowie den ausgewiesenen Erträgen, Aufwendungen und Eventualverbindlichkeiten in den nächsten zwölf Monaten bedeutende Anpassungen erforderlich machen könnten, sind nachfolgend dargestellt.
Konsolidierung von Unternehmen, an denen der Konzern nicht die Mehrheit der Stimmrechte besitzt (faktische Beherrschung)
Der Konzern geht davon aus, dass er die Insiders LLC beherrscht, obwohl er nur 45 % der Stimmrechte hält. Dies liegt daran, dass ein Vorstandsmitglied des Konzerns als alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer der Insiders LLC bestellt ist. Eine Veränderung der Geschäftsführung ist nur mit einer 80%igen Mehrheit möglich. Insoweit besitzt der Konzern eine entsprechende Sperrminorität für die Ab- und/oder Neuberufung der Geschäftsführung. Daher verfügt der Konzern auch ohne Stimmrechtsmehrheit über ausreichende Rechte, die ihm Verfügungsgewalt über die Insiders LLC verleihen, da er die praktische Möglichkeit zur einseitigen Lenkung der maßgeblichen Tätigkeiten besitzt.
Überprüfung der Kaufpreisaufteilung für den Stufenerwerb der Continental Film S.A.
Der Konzern hat im Geschäftsjahr 2013 eine Reihe miteinander verknüpfter Transaktionen durchgeführt. Eine dieser Transaktionen betrifft die Aufstockung seines 50%igen Anteils an der Continental Film S.A. (CF) auf 100 % im Wege eines Stufenerwerbs (Kaufpreis € 1). Die weiteren Transaktionen betreffen den Erlass eines der CF gewährten Darlehens inklusive Zinsen (€ 10,7 Mio.) durch den Mitgesellschafter der CF, den Rückkauf eigener Anteile durch das Mutterunternehmen des Konzerns vom Mitgesellschafter der CF (Kaufpreis € 6,3 Mio.) sowie die Rückzahlung eines der CF gewährten Darlehens einschließlich Zinsen (€ 20,8 Mio.) an ein verbundenes Unternehmen des Mitgesellschafters der CF.
Bei der Aufteilung des Kaufpreises für den Stufenerwerb zum Erwerbszeitpunkt wurden weit überwiegend die Buchwerte der CF zugrunde gelegt und dabei davon ausgegangen, dass diese den Fair Values entsprechen. Daraus ergab sich ein negatives Nettoreinvermögen von € 25,5 Mio. Insoweit konnte in den Vorjahren nicht abschließend beurteilt werden, ob
| (a) | die Ableitung des Kaufpreises von € 1 unter Berücksichtigung der oben dargestellten Zahlungsströme innerhalb der Reihe miteinander verknüpfter Transaktionen und |
| (b) | die der Bilanzierung zugrundeliegende Annahme, dass die Buchwerte weit überwiegend den Fair Values entsprechen |
zutreffend waren.
Um die bestehende Unsicherheit zu beseitigen, wurde im Jahr 2018 die Kaufpreisaufteilung (PPA) noch einmal überprüft. Die Überprüfung führte zu keiner veränderten Bilanzierung im Vergleich zum Vorjahr.
Wertminderung von nicht finanziellen Vermögenswerten
Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden mindestens einmal jährlich sowie bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte auf Wertminderung überprüft. Das Filmvermögen und sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte werden auf ihre Werthaltigkeit untersucht, wenn Hinweise vorliegen, dass der Buchwert den erzielbaren Betrag übersteigt. Zur Beurteilung, ob eine Wertminderung vorliegt, werden Einschätzungen der zu erwartenden zukünftigen Geldflüsse je zahlungsmittelgenerierender Einheit aus der Nutzung und eventuellen Veräußerung dieser Vermögenswerte vorgenommen. Die tatsächlichen Geldflüsse können von den auf diesen Einschätzungen basierenden diskontierten zukünftigen Geldflüssen bedeutend abweichen. Veränderungen in den Umsatz- und Cashflow-Prognosen können eine Wertminderung zur Folge haben (Abschnitt 0
Immaterielle Vermögenswerte und 3.3 Sachanlagen (Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung)).
Wertminderung von Anteilen an at-equity bilanzierten und anderen Unternehmen
Die Anteile an at-equity bilanzierten und anderen Unternehmen werden auf ihre Werthaltigkeit untersucht, wenn Hinweise vorliegen, dass der Buchwert den erzielbaren Betrag übersteigt. Zur Beurteilung, ob eine Wertminderung vorliegt, werden Einschätzungen der zu erwartenden zukünftigen Geldflüsse je zahlungsmittelgenerierender Einheit aus der Nutzung und eventuellen Veräußerung dieser Vermögenswerte vorgenommen. Die tatsächlichen Geldflüsse können von den auf diesen Einschätzungen basierenden diskontierten zukünftigen Geldflüssen bedeutend abweichen. Veränderungen in den Umsatz- und Cashflow-Prognosen können eine Wertminderung zur Folge haben.
Wertminderung von Forderungen
Der Konzern hat zum Bilanzstichtag Forderungen bilanziert, deren Fälligkeit bereits mehr als 360 Tage beträgt. Auf Basis von Erfahrungswerten sowie objektiven Hinweisen wurden für diese Forderungen Wertberichtigungen gebildet deren Höhe das Management für angemessen erachtet. Aus diesen Schätzungen resultiert die Unsicherheit, dass in zukünftigen Perioden nicht antizipierte Forderungsverluste erfasst werden müssen (Abschnitt 3.7 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen).
Rückstellungen für erwartete Warenretouren
Die Rückstellungen des Konzerns für erwartete Warenretouren basieren auf der Analyse von vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen und historischen Entwicklungen sowie der Erfahrung des Konzerns. Aufgrund der zum jetzigen Zeitpunkt vorliegenden Informationen erachtet das Management die gebildeten Rückstellungen als angemessen. Da diese Rückstellungen u. a. auf den Erfahrungen der Vergangenheit beruhen, müssen diese möglicherweise angepasst werden, sobald neue Informationen vorliegen. Solche Anpassungen könnten einen Einfluss auf die bilanzierten Rückstellungen zukünftiger Berichtsperioden haben (Abschnitt 3.15 Sonstige Rückstellungen).
Verbindlichkeiten aus Lizenzgeberanteilen
Die Konzerngesellschaften sind verschiedenen Nachforderungen von Lizenzgebern hinsichtlich deren Anteile aus der Vermarktung von Filmrechten ausgesetzt. Der Konzern geht zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass die Verbindlichkeiten die Risiken decken. Es könnten jedoch weitere Ansprüche erhoben werden, deren Kosten durch die bestehenden Verbindlichkeiten nicht gedeckt sind. Solche auftretenden Änderungen können Auswirkungen auf die in zukünftigen Berichtsperioden für Lizenzgeberanteile bilanzierte Verbindlichkeiten haben (Abschnitt 3.18 Kurzfristige sonstige Verbindlichkeiten).
Alle im Rahmen des Zusammenschlusses zwischen der Senator Entertainment AG und der Wild Bunch S.A. identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden wurden bei der Erstkonsolidierung mit ihren beizulegenden Zeitwerten angesetzt. Die angesetzten Zeitwerte sind mit Schätzunsicherheiten behaftet. Bei den identifizierten immateriellen Vermögenswerten, wurde der beizulegende Zeitwert mittels allgemein anerkannter Bewertungsverfahren ermittelt.
Ertragsteuern
Die Ermittlung der bilanziell angesetzten Vermögenswerte und Schulden aus latenten und laufenden Ertragsteuern erfordert umfangreiche Ermessensausübungen, Annahmen und Schätzungen.
Die angesetzten Ertragsteuerverbindlichkeiten und -rückstellungen basieren zum Teil auf Einschätzungen und Auslegungen von Steuergesetzen und -verordnungen in unterschiedlichen Jurisdiktionen.
In Bezug auf latente Steuerpositionen bestehen Unsicherheitsgrade hinsichtlich des Zeitpunkts, zu dem ein Vermögenswert realisiert beziehungsweise eine Schuld erfüllt wird, sowie über die Höhe des zu diesem Zeitpunkt gültigen Steuersatzes. Der Ansatz aktiver latenter Steuern auf Verlustvorträge erfordert eine Einschätzung der Wahrscheinlichkeit der zukünftigen Verwertbarkeit von Verlustvorträgen. Einflussfaktoren, die im Rahmen dieser Einschätzung Berücksichtigung finden, sind die Ergebnishistorie, die Ergebnisplanung sowie eine eventuell existierende Steuerplanungsstrategie (Abschnitt 2.8 Ertragsteuern).
Annahme der Unternehmensfortführung
Der Konzernabschluss der Gesellschaft ist unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt.
Der Vorstand plant die Umsetzung einer Reihe von Refinanzierungsmaßnahmen, für die er die Zustimmung wesentlicher Gläubiger und Investoren der Gesellschaft gewinnen konnte, was im Juli 2018 zu einer Beendigung der gerichtlichen Aufsicht über die Verhandlungen führte. Kurzfristiges Ziel ist dabei die finanzwirtschaftliche Restrukturierung der Gruppe durch eine deutliche Entschuldung der Gruppe, die kurzfristige Zuführung zusätzlicher liquider Mittel aus Gesellschafterdarlehen über rund € 30 Mio. sowie eine mittel- bis langfristige Finanzierung der Investitionen.
Dazu soll im Rahmen der Restrukturierung zunächst die Herabsetzung des Grundkapitals der Wild Bunch AG im Verhältnis 40 zu 1 erfolgen. Sodann soll das Grundkapital im Wege zweier Sachkapitalerhöhungen gegen Einbringung von bestehenden Bankverbindlichkeiten und weiterer Verbindlichkeiten der französischen Konzerngesellschaften (insb. Wild Bunch S.A.) erhöht werden. Diese Verbindlichkeiten sollen in einem ersten Schritt im Gesamtumfang von € 62,7 Mio. durch einen Investor übernommen werden, welcher sich verpflichtet hat, von diesen Verbindlichkeiten € 36,6 Mio. im Wege einer Sachkapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre in die Wild Bunch AG einzubringen, wodurch sich die Finanzverbindlichkeiten der Wild Bunch-Gruppe in entsprechender Höhe reduzieren würden. Die restlichen € 26,1 Mio. sollen als Darlehen bestehen bleiben.
Zudem sollen auch die Gläubiger der 2016 begebenen 8%-Unternehmensanleihe im Gesamtnennbetrag von € 18 Mio. den Umtausch sämtlicher von ihnen gehaltener Schuldverschreibungen in neue Aktien der Wild Bunch AG im Wege einer weiteren Sachkapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre beschließen. Im Rahmen des Debt-Equity-Swaps sollen die Anleihegläubiger Erwerbsrechte auf neue Aktien der Wild Bunch AG erhalten. Bei erfolgreicher Durchführung dieses Debt-Equity-Swaps würden die Finanzverbindlichkeiten der Wild Bunch AG um weitere € 18 Mio. verringert. Insgesamt würden damit die Finanzverbindlichkeiten der Wild Bunch-Gruppe um EUR 54,6 Mio. reduziert.
Um die Finanz- und Investitionskraft der Gruppe entsprechend der Businessplanung zu stärken, beabsichtigt der Investor, der Wild Bunch-Gruppe eine Zwischenfinanzierung von bis zu € 15 Mio. zu gewähren, die nach der erfolgreichen Durchführung der oben genannten Kapitalmaßnahmen und Beschlussfassung durch die Hauptversammlung Ende September 2018 durch ein weiteres Gesellschafterdarlehen in Höhe von € 30 Mio. abgelöst werden soll.
Die Umsetzung der Restrukturierungsmaßnahmen hängt maßgeblich von der Befreiung des Investors zur Abgabe eines Pflichtübernahmeangebots durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ab.
Als weiteren Baustein hat der Vorstand mit der Bank Leumi vereinbart, die gegenwärtig bis zu EUR 30 Millionen gewährte Kreditlinie zu verlängern und auf ein Gesamtvolumen von bis zu EUR 100 Millionen zu erweitern. Voraussetzung für eine solche Erweiterung ist der Beitritt der französischen Konzerntöchter unter Einbringung ihrer Sicherheiten zur Finanzierung sowie die Zustimmung des Investors. Die Höhe der für die Gruppe tatsächlich abrufbaren Mittel ist sodann wiederum abhängig von den festgestellten Vermögenswerten der Kreditnehmer. Im Kreditvertrag wurden verschiedene Financial Covenants vereinbart. Diese beziehen sich im Wesentlichen auf folgende Leistungsindikatoren: EBITDA-Ratio, d.h. konsolidiertes EBITDA im Verhältnis zu den Umsatzerlösen, Liquiditäts-Ratio, d.h. das Volumen der zugänglichen Finanzierungsquellen im Vergleich zu dem erwarteten Finanzierungsbedarf, Leverage-Ratio, d.h. das Verhältnis von Nettoverschuldung zu konsolidiertem EBITDA, und eine Garantie eines Minimalwerts für das bilanzielle Eigenkapital der Gesellschaft (balance sheet equity). Die Fortführung des Konzerns hängt im Fall der Fälligstellung des Kredits davon ab, dass die dann erforderliche anderweitige Beschaffung finanzieller Mittel im erforderlichen Umfang kurzfristig gelingt.
Ferner setzt die Fortführung des Konzerns voraus, dass die Umsetzung der beschriebenen Refinanzierungsmaßnahmen gelingt. Sollten diese nicht oder nicht im benötigten Umfang zur Umsetzung kommen, setzt die Fortführung der Gesellschaft voraus, dass die Aufnahme weiterer Mittel im erforderlichen Umfang gelingt.
Ein zusätzlicher, über die vorgestellten Refinanzierungsmaßnahmen hinausgehender Finanzierungsbedarf könnte entstehen, sollte es negative Abweichungen gegenüber der vom Vorstand erstellten Businessplanung geben. Eine deutliche negative Abweichung hätte nach Einschätzung des Vorstands zumindest eine Beeinträchtigung der geplanten Geschäftsentwicklung zur Folge.
Parallel zur Optimierung der Vermögenslage durch genannte Schritte plant der Vorstand zudem operative Maßnahmen zur Verbesserung der Ergebnissituation.
Im Übrigen verweisen wir auf die Ausführungen im Lagebericht zu den bestandsgefährdenden Liquiditätsrisiken.
1.5. Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die im Geschäftsjahr 2017 konzerneinheitlich angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im Vergleich zum Vorjahr im Wesentlichen unverändert und werden nachfolgend dargestellt:
Die Bilanz wurde nach kurz- und langfristigen Vermögenswerten und Schulden strukturiert, wobei als kurzfristig alle Vermögenswerte und Schulden deren Realisierung innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag oder innerhalb eines Geschäftszyklusses erwartet wird angesehen werden. Alle anderen Vermögenswerte oder Schulden werden als langfristig eingestuft. Finanzierungen für Projekte werden vorrangig durch Rechte aus diesen Projekten besichert.
Der Konzern hat bestimmte Standards und Änderungen, die für am oder nach dem 1. Januar 2017 beginnende Geschäftsjahre anzuwenden sind, erstmalig angewandt. Der Konzern hat keine weiteren Standards, Interpretationen oder Änderungen vorzeitig angewandt, die zwar veröffentlicht, aber noch nicht in Kraft getreten sind.
Die Art und die Auswirkungen der einzelnen neuen Standards und Änderungen sind im Folgenden beschrieben.
Änderung an IAS 7 - Erweiterte Angabepflichten für Veränderungen der Finanzverbindlichkeiten
Änderungen an IAS 12 - Klarstellung von aktiven latenten Steuern in bestimmten Fällen
Jährliches Verbesserungsprojekt „Improvements to IFRs 2014 - 2016 Cycle“ - Im Rahmen des Annual Improvements Project erfolgte eine Klarstellung, dass die Angaben nach IFRS 12 auch für Anteile gelten, die in den Anwendungsbereich von IFRS 5 fallen (mit Ausnahme von IFRS 12B10-16).
Aus der Anwendung haben sich keine wesentlichen Veränderungen gegenüber dem Vorjahr ergeben.
Standards von Bedeutung für zukünftige Konzernabschlüsse der Wild Bunch AG
IASB und IFRIC haben neue und geänderte Standards und Interpretationen veröffentlicht, die in der Berichtsperiode noch nicht verpflichtend anzuwenden waren und teilweise auch noch nicht in EU-Recht übernommen waren. Der Konzern beabsichtigt diese Standards und Interpretationen anzuwenden, sobald sich eine verpflichtende Anwendung ergibt.
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| Standards/Interpretationen | Übernahme durch die EU-Kommission | (voraussichtliche) Anwendungspflicht in der EU | |
|---|---|---|---|
| IFRS 9 Finanzinstrumente | Klassifizierung und Bewertung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten | 22.11.2016 | 1.1.2018 |
| IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden | Neuer Standard zur Erlöserfassung; Ablösung der Standards IAS 18 und IAS 11 und die entsprechenden Interpretationen | 22.09.2016 | 1.1.2018 |
| IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden | Klarstellung zur Anwendung von IFRS 15 sowie Erleichterungsvorschriften für den Übergang | 31.10.2017 | 1.1.2018 |
| IFRS 16 Leasingverhältnisse | IFRS 16 löst IAS 17 „Leasingverhältnisse“ sowie dazu gehörige Interpretationen ab. Gemäß der Neuregelung haben Leasingnehmer grundsätzlich alle Leasingverhältnisse in Form eines Nutzungsrechts und einer korrespondierenden Leasingverbindlichkeit zu bilanzieren | 31.10.2017 | 1.1.2019 |
| IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer | Klarstellung, wie bei einer Planänderung, -kürzung und Abgeltung der Pensionsverpflichtung der Dienstzeitaufwand und die Nettozinsen zu berücksichtigen sind | Erwartet in 2018 | 1.1.2019 |
| IAS 28 Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures | Klarstellung, dass Unternehmen verpflichtet sind, IFRS 9 auf langfristige Anteile an assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen anzuwenden. | Erwartet in 2018 | 1.1.2019 |
| IFRS 9 Finanzinstrumente | Klarstellungen zu Vorfälligkeitsregelungen mit negativen Ausgleichsleistungen. | 22.03.2018 | 1.1.2019 |
| IFRIC 22 Fremdwährungstrans-aktionen | Währungsumrechnungen bei Anzahlungen | 22.03.2018 | 1.1.2018 |
| IFRIC 23 Unsicherheiten bezgl. der ertragssteuerlichen Behandlung | Anwendungshinweise zur Bilanzierung von tatsächlichen und latenten Steuerschulden und -ansprüchen nach IAS 12. | Erwartet Q3 2018 | 1.1.2019 |
| AIP 2014-2016 Annual Improvements | IAS 28, IFRS 1 | 07.02.2018 | 1.1.2018 |
| AIP 2015-2017 Annual Improvements | Diverse Standards | Erwartet in 2018 | 1.1.2019 |
IFRS 9 Finanzinstrumente
IFRS 9 führt einen einheitlichen Ansatz zur Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten ein. Als Grundlage bezieht sich der Standard dabei auf die Zahlungsstromeigenschaften und das Geschäftsmodell, nach dem die Zahlungsströme gesteuert werden. Ferner sieht IFRS 9 ein neues Wertminderungsmodell vor, das auf den erwarteten Kreditausfällen basiert. Der Standard enthält zudem neue Regelungen zur Anwendung von Hedge Accounting, um die Risikomanagementaktivitäten eines Unternehmens besser darzustellen, insbesondere im Hinblick auf die Steuerung von nicht finanziellen Risiken. Der neue Standard ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen; eine vorzeitige Anwendung ist zulässig.
Der Konzern beabsichtigt, den neuen Standard zum vorgeschriebenen Datum des Inkrafttretens anzuwenden. Im Geschäftsjahr 2017 hat der Konzern eine vorläufige Bewertung der Auswirkungen aller drei Aspekte von IFRS 9 durchgeführt. Diese vorläufige Beurteilung basiert auf aktuell verfügbaren Informationen und kann sich aufgrund weiterer detaillierter Analysen oder zusätzlicher angemessener und belastbarer Informationen, die dem Konzern in der Zukunft zur Verfügung gestellt werden, ändern. Insgesamt rechnet der Konzern nicht mit wesentlichen Auswirkungen auf seine Bilanz und das Eigenkapital mit Ausnahme des Effekts, der sich aus der Anwendung der Wertminderungsvorschriften in IFRS 9 ergibt. Der Konzern rechnet mit gegebenenfalls höheren zu bildenden Risikovorsorgen aufgrund der Prämisse in der Neuregelung, zukünftig auch erwartete Verluste abzubilden, die sich nachteilig auf das Eigenkapital auswirken würden. Künftig wird eine detaillierte Bewertung durchgeführt, um das Ausmaß dieser Auswirkungen festzustellen.
IFRS 15 Umsatzrealisierung
Nach dem neuen Standard soll die Erfassung von Umsatzerlösen die Übertragung der zugesagten Güter oder Dienstleistungen an den Kunden mit dem Betrag abbilden, der jener Gegenleistung entspricht, die das Unternehmen im Tausch für diese Güter oder Dienstleistungen voraussichtlich erhalten wird. Umsatzerlöse werden realisiert, wenn der Kunde die Verfügungsmacht über die Güter oder Dienstleistungen erhält. IFRS 15 erhält ferner Vorgaben zum Ausweis der auf Vertragsebene bestehenden Leistungsüberschüsse oder -verpflichtungen. Dies sind Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Kundenverträgen, die sich abhängig vom Verhältnis der vom Unternehmen erbrachten Leistung und der Zahlung des Kunden ergeben. Zudem fordert der neue Standard die Offenlegung einer Reihe quantitativer und qualitativer Informationen, um Leser des Konzernabschlusses in die Lage zu versetzen, die Art, die Höhe, den zeitlichen Anfall sowie die Unsicherheit von Umsatzerlösen und Zahlungsströmen aus Verträgen mit Kunden zu verstehen. IFRS 15 ersetzt IAS 11 „Fertigungsaufträge“ und IAS 18 „Umsatzerlöse“ sowie die dazugehörigen Interpretationen. Der Standard ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen; eine vorzeitige Anwendung warzulässig.
Im Geschäftsjahr 2017 führte der Konzern eine vorläufige Beurteilung von IFRS 15 durch, die sich im Zuge der weiteren detaillierteren Analyse möglicherweise ändern kann. Des Weiteren berücksichtigt der Konzern die vom IASB im April 2016 veröffentlichten Klarstellungen und wird die weiteren Entwicklungen zur Auslegung von IFRS 15 beobachten.
Der Konzern ist ein unabhängiges, europäisches Filmverleih- und Produktionsunternehmen, das im Direktvertrieb in Frankreich, Italien, Deutschland, Spanien und Österreich, im Weltvertrieb sowie in der Finanzierung von Koproduktionen und dem elektronischen Direktvertrieb von Filmen und TV-Serien tätig ist. Filmverwertungsrechte werden grundsätzlich einzeln in Verträgen mit Kunden veräußert.
Der Konzern ist zu der Einschätzung gelangt, dass die Leistungen nicht über einen Zeitraum erbracht werden, da dem Kunden der Nutzen aus den Verträgen ab einem gewissen Zeitpunkt vollumfänglich zusteht. Auf dieser Grundlage würde der Konzern Erlöse aus diesen Verträgen auch weiterhin zeitpunktbezogen und nicht zeitraumbezogen erfassen.
Die Darstellungs- und Angabevorschriften des IFRS 15 gehen weit über die Bestimmungen der aktuellen Standards hinaus. Die neuen Darstellungsvorschriften sind eine wesentliche Änderung gegenüber der aktuellen Praxis und erfordern in Zukunft deutlich mehr Angaben im Konzernabschluss. IFRS 15 erfordert quantitative und qualitative Angaben zur Untergliederung der Erlöse, zu Leistungsverpflichtungen und Vertragssalden sowie zu signifikanten Ermessensentscheidungen und aktivierte Vertragskosten, wobei viele dieser Angabevorschriften vollständig neu sind.
IFRS 16 „Leasing“
IFRS 16 löst IAS 17 „Leasingverhältnisse“ sowie die zugehörigen Interpretationen ab. Gemäß der Neuregelung haben Leasingnehmer grundsätzlich alle Leasingverhältnisse in Form eines Nutzungsrechts und einer korrespondierenden Leasingverbindlichkeit zu bilanzieren. Ein Leasingverhältnis liegt vor, wenn die Vertragserfüllung von der Nutzung eines identifizierbaren Vermögenswerts abhängt und der Kunde zugleich die Kontrolle über diesen Vermögenswert erlangt. Die Darstellung in der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt grundsätzlich als Finanzierungsvorgang, so dass das Nutzungsrecht im Regelfall linear abzuschreiben und die Leasingverbindlichkeit nach der Effektivzinsmethode fortzuschreiben ist. Von diesem Grundsatz sind Leasingverträge mit einer Gesamtlaufzeit von maximal zwölf Monaten sowie Leasingverhältnisse über sogenannte geringwertige Vermögenswerte (Neuwert von bis zu US-$ 5.000) ausgenommen. In diesen Fällen hat der Leasingnehmer die Möglichkeit, eine Bilanzierung vergleichbar dem bisherigen Operating-Leasing zu wählen. IFRS 16 ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig, sofern auch IFRS 15 zu diesem Zeitpunkt bereits angewendet wird. Die Übernahme des IFRS 16 in europäisches Recht erfolgte am 31. Oktober 2017. Die Anwendung des IFRS 16 wird dazu führen, dass Leasingverträge zukünftig in der Bilanz angesetzt werden.
Der Konzern beabsichtigt, den neuen Standard zum vorgeschriebenen Datum des Inkrafttretens anzuwenden. Basierend auf einer ersten Analyse wurden die nachfolgend aufgeführten Effekte ermittelt. Die Analyse ist jedoch noch nicht abgeschlossen und wird von Seiten des Konzerns stetig im Lichte der Entwicklung der Auslegung von IFRS 16 aktualisiert.
Der Konzern hat bislang überwiegend Operating-Leasingverhältnisse über bewegliche Vermögenswerte (Multifunktionsdrucker) sowie über Immobilien (Büroräume) abgeschlossen. Bisher sind die Zahlungsverpflichtungen für Operating-Leasingverhältnisse lediglich im Anhang anzugeben. Künftig sind jedoch die aus diesen Leasingverhältnissen resultierenden Rechte und Verpflichtungen als Vermögenswert (Nutzungsrecht am Leasinggegenstand) und Schuld (Leasingverbindlichkeit) verpflichtend in der Bilanz anzusetzen. Der Konzern erwartet daraus eine Erhöhung der Bilanzsumme zum Erstanwendungszeitpunkt.
Hinsichtlich des in den künftigen Perioden anfallenden Umfangs der bilanziell zu erfassenden Leasingverhältnisse auf Leasingnehmerseite verweisen wir auf Abschnitt 5.5 Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Eventualverbindlichkeiten.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wird der Aufwand aus Operating-Leasingverhältnissen bislang unter dem Posten sonstige betriebliche Aufwendungen ausgewiesen. Zukünftig werden stattdessen Abschreibungen auf das Nutzungsrecht und Zinsaufwendungen für die Leasingverbindlichkeiten ausgewiesen.
In der Kapitalflussrechnung werden Zahlungen für Operating-Leasingverhältnisse bislang im Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit ausgewiesen. Zukünftig werden die Zahlungen für Operating-Leasingverhältnisse in Zinszahlungen sowie Tilgungszahlungen aufgeteilt werden. Während die Zinszahlungen weiterhin im Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit ausgewiesen werden, werden die Tilgungszahlungen dem Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit zugeordnet werden.
Auf eine weitere detaillierte Darstellung von neuen oder geänderten Standards bzw. Interpretationen wird verzichtet, da die Auswirkungen aus ihrer erstmaligen Anwendung auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns voraussichtlich von untergeordneter Bedeutung sein werden.
Fremdwährungsumrechnung
Die funktionale Währung der Wild Bunch AG sowie die Berichtswährung des Konzerns ist der Euro. Transaktionen in Währungen, die nicht der funktionalen Währung des jeweiligen Konzernunternehmens entsprechen, werden von den Gesellschaften unter Anwendung des am Transaktionsdatum gültigen Wechselkurses erfasst. Monetäre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden am Bilanzstichtag zum Stichtagskurs umgerechnet.
Gewinne bzw. Verluste aus der Abwicklung dieser Transaktionen sowie Gewinne bzw. Verluste aus der Umrechnung von monetären Vermögenswerten und Verbindlichkeiten werden unmittelbar erfolgswirksam erfasst.
Die funktionale Währung der ausländischen Tochterunternehmen entspricht grundsätzlich der Währung des Landes, in dem sie ihre Tätigkeit entfalten. Die Ergebnisse und Bilanzposten dieser Konzernunternehmen, die eine von der Berichtswährung des Konzerns (EUR) abweichende funktionale Währung haben, werden wie folgt in Euro umgerechnet:
| 1. | Vermögenswerte und Schulden werden für jeden Bilanzstichtag mit dem Stichtagskurs umgerechnet. |
| 2. | Erträge und Aufwendungen werden für jede Gewinn- und Verlustrechnung zum Durchschnittskurs umgerechnet - es sei denn, die Verwendung des Durchschnittskurses führt nicht zu einer angemessenen Annäherung an die kumulativen Effekte, die sich bei Umrechnung zu den in den Transaktionszeitpunkten geltenden Kursen ergeben hätten; in diesem Fall werden Erträge und Aufwendungen zu ihren Transaktionskursen umgerechnet. |
| 3. | Alle sich ergebenden Umrechnungsdifferenzen werden im sonstigen Ergebnis erfasst. |
Für die Umrechnung der Fremdwährungspositionen in den einzelnen Abschlüssen sowie der US-amerikanischen Tochtergesellschaft werden die folgenden Wechselkurse zugrunde gelegt:
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| Stichtagskurs (Basis: 1 Euro) | ||
|---|---|---|
| 31.12.2017 | 31.12.2016 | |
| --- | --- | --- |
| US-Dollar | 1,1993 | 1,0541 |
| Durchschnittskurs (Basis: 1 Euro) | ||
| 1.1. bis 31.12.2017 | 1.1. bis 1.12.2016 | |
| US-Dollar | 1,1297 | 1,0752 |
Alle im Geschäftsjahr und Vorjahr in den Konzernabschluss einbezogenen ausländischen Tochterunternehmen der Wild Bunch AG mit Ausnahme des US-amerkanischen Tochterunternehmens haben den Euro als funktionale Währung.
Segmente
Der Konzern ist in zwei Segmente/Geschäftsfelder gegliedert, die einzeln gesteuert werden. Finanzinformationen über Geschäftsfelder und geographische Segmente sind in der Erläuterung In Abschnitt 5.1 Segmentberichterstattung dargestellt.
Die Abgrenzung der Segmente und die Segmentberichterstattung erfolgen auf Grundlage der internen Berichterstattung der Organisationseinheiten an die Konzernleitung im Hinblick auf die Allokation von Ressourcen und die Bewertung der Ertragskraft. Die Festlegung der Geschäftssegmente des Konzerns basiert auf den Organisationseinheiten und die Zuordnung der Organisationseinheiten zu den Geschäftssegmenten beruht auf der internen Berichterstattung an das Management. Der Konzern besteht aus den Segmenten:
| • | Internationaler Vertrieb und Verleih sowie Filmproduktion und |
| • | Sonstige. Dieses Segment umfasst den Musikbereich sowie das Betreiben einer VOD-Plattform und sonstige Aktivitäten. |
Die Konzernfunktionen werden unter den nicht zurechenbaren Erträgen und Aufwendungen abgebildet. Diese beinhalten die eigentliche Konzernleitung, Recht, Konzernrechnungswesen, Controlling und IT.
Bemessung des beizulegenden Zeitwerts
Der Konzern beurteilt seine Finanzinstrumente, einschließlich Derivate, und die nicht finanziellen Vermögenswerte bzw. Schulden, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet sind, an jedem Bilanzstichtag.
Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, den unabhängige Marktteilnehmer unter marktüblichen Bedingungen zum Bewertungsstichtag bei Verkauf eines Vermögenswerts vereinnahmen bzw. bei Übertragung einer Verbindlichkeit zahlen würden (Exit-Preis).
Bei der Bewertung wird unterstellt, dass der Verkauf bzw. die Übertragung auf dem Hauptmarkt oder vorteilhaftesten Markt für diesen Vermögenswert bzw. diese Verbindlichkeit erfolgt. Falls ein Hauptmarkt nicht verfügbar ist, wird vorausgesetzt, dass für die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts der vorteilhafteste Markt herangezogen wird. Der beizulegende Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer Schuld wird bemessen unter der Annahme, dass Marktteilnehmer bei der Preisbildung für den Vermögenswert oder die Schuld in ihrem besten wirtschaftlichen Interesse handeln.
Der Konzern wendet Bewertungstechniken an, die unter den jeweiligen Umständen sachgerecht sind und für die ausreichend Daten zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts zur Verfügung stehen. Dabei ist die Verwendung maßgeblicher, beobachtbarer Inputfaktoren möglichst hoch und jener nicht beobachtbarer Inputfaktoren möglichst gering zu halten.
Alle Vermögenswerte und Schulden, die zum beizulegenden Zeitwert bemessen oder im Anhang ausgewiesen werden, sind folgenden Stufen der Fair Value-Hierarchie zugeordnet, basierend auf dem niedrigsten Inputfaktor, der für die Bemessung insgesamt wesentlich ist:
| • | Stufe 1: In aktiven, für den Konzern am Bemessungsstichtag zugänglichen Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden notierte (nicht berichtigte) Preise (z. B. Börsenkurse), |
| • | Stufe 2: Andere Inputfaktoren als die in Stufe 1 aufgenommenen Marktpreisnotierungen, die für den Vermögenswert oder die Schuld entweder unmittelbar oder mittelbar zu beobachten sind (z. B. Zinsstrukturkurven, Währungsterminkurse) sowie |
| • | Stufe 3: Inputfaktoren, die für den Vermögenswert oder die Schuld nicht beobachtbar sind (z. B. geschätzte zukünftige Ergebnisse). |
Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte erfolgt anhand der Hierarchie-Tabelle.
Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts von langfristigen Finanzinstrumenten bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten für die Anhangangaben wird durch Abzinsung der erwarteten künftigen Zahlungsströme mit den für Finanzinstrumenten vergleichbaren Konditionen und Restlaufzeiten aktuell geltenden Zinsen bestimmt sofern keine „Stufe 1“ Bewertung möglich ist. Die Ermittlung der laufzeitadäquaten Zinssätze erfolgt jährlich zum Abschlussstichtag. Bei Schuldinstrumenten wird dabei das eigene Ausfallrisiko mitberücksichtigt.
Umsatzrealisierung/erhaltene Anzahlungen
Umsätze werden in Übereinstimmung mit IAS 18 realisiert, wenn die folgenden Bedingungen kumulativ erfüllt sind:
| (a) | der Wild Bunch-Konzern hat die maßgeblichen Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum der verkauften Waren und Erzeugnisse verbunden sind, auf den Käufer übertragen, |
| (b) | dem Wild Bunch-Konzern verbleibt weder ein fortdauerndes Verfügungsrecht, wie es gewöhnlich mit dem wirtschaftlichen Eigentum verbunden ist, noch eine wirksame Beherrschung über die verkauften Gegenstände und Rechte, |
| (c) | die Höhe der Erlöse kann verlässlich bestimmt werden, |
| (d) | es ist hinreichend wahrscheinlich, dass dem Konzern der wirtschaftliche Nutzen aus dem Verkauf zufließen wird, und |
| (e) | die in Zusammenhang mit dem Verkauf angefallenen oder noch anfallenden Kosten können verlässlich bestimmt werden. |
Umsätze werden erfasst, wenn die Übertragung der mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen mit dem Übergang des rechtlichen Eigentums und der Übergabe des Besitzes zeitlich zusammenfällt. Sofern die Gesellschaft wesentliche mit dem Eigentum verbundene Risiken behält, werden die aus der Transaktion resultierenden Umsätze nicht erfasst.
Gehen beim Konzern vor diesen Erlösrealisierungszeitpunkten Zahlungen von Lizenznehmern ein, werden diese zunächst als erhaltene Anzahlung gebucht.
Erträge und Aufwendungen, die sich auf dieselbe Transaktion beziehen werden gleichzeitig erfasst.
Im Folgenden werden die einzelnen Umsatztransaktionen detailliert erläutert:
(1) Weltvertrieb
Der Verkauf von Weltrechten (alle Verwertungsstufen je Auswertungsgebiet) gegen eine feste Gebühr sind Lizenzverkäufe gemäß IAS 18 und werden wie der Verkauf von Gütern realisiert, wenn die wesentlichen Risiken und Rechte im Zusammenhang mit der Auswertung des Rechts auf den Kunden übergegangen sind.
Für diese Verkäufe wird angenommen, dass die wesentlichen Risiken und Rechte im Zusammenhang mit der Auswertung des Rechts übergegangen sind, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
| (a) | Der Lizenzvertrag mit den Vertragsbedingungen wurde von beiden Parteien unterschrieben und ist durchsetzbar. |
| (b) | Der Verkäufer hat seine Vertragsverpflichtungen erfüllt, das Material wurde geliefert und Abnahme des Materials ist erfolgt. |
| (c) | Der Käufer ist in der Lage das erworbene Recht uneingeschränkt zu nutzen. |
Die Minimumgarantie ist der von einem Dritten (z. B. Filmproduzent) nicht zurückzuzahlende Betrag für ein Filmrecht. Lizenzgeberanteile werden auf diese Minimumgarantie angerechnet und übersteigende Beträge als Umsatz erfasst, wenn diese vom lokalen Verleiher schriftlich bestätigt werden.
(2) Kinorechte
Der Umsatz aus Vorführrechten für Filme wird ab Kinostart des Films realisiert. Die Kinobetreiber melden die Anzahl der Kinobesucher und die entsprechenden Kinoerlöse. Die Umsätze aus Vorführrechten, die von Kinobetreibern an den Verleiher abgeführt werden, berechnen sich aufgrund eines Prozentsatzes der Erlöse aus dem Verkauf von Kinokarten.
(3) Home Entertainment
Die Video/DVD-Rechte der Konzernunternehmen werden aufgrund von monatlichen Verkaufszahlen erfasst. Am Ende des Monats werden Rückstellungen für Rabatte, die Kunden gewährt werden und für Retouren gebildet. Diese Rückstellungen reduzieren die Umsatzerlöse. Umsätze aus dem VOD- und Pay-per-View-Vertrieb werden auf monatlicher Basis mit Erhalt der Abrechnungen der Plattformbetreiber erfasst.
(4) Fernsehrechte (Pay- und Free-TV)
Der Wild Bunch-Konzern behandelt Lizenzverträge für TV-Programmmaterial als den Verkauf eines Rechtes oder einer Gruppe von Rechten.
Erträge aus einem Lizenzvertrag für TV-Programmmaterial werden erfasst, wenn alle der folgenden Bedingungen erfüllt sind:
| (a) | die Lizenzgebühr für jeden Film ist bekannt, |
| (b) | die Kosten eines jeden Films und die mit dem Verkauf zusammenhängenden Kosten sind bekannt oder können angemessen bestimmt werden, |
| (c) | die Vereinnahmung der gesamten Lizenzgebühr ist hinreichend sichergestellt, |
| (d) | der Film wurde von dem Lizenznehmer gemäß den mit dem Lizenzvertrag einhergehenden Bedingungen angenommen, |
| (e) | (e) der Film steht für die erste Ausstrahlung oder Sendung zur Verfügung. Sofern jedoch nicht die Lizenz eines Dritten, welche sich mit der veräußerten Lizenz überschneidet, die Nutzung durch den Lizenznehmer verhindert, beeinflussen vertragliche Einschränkungen in dem Lizenzvertrag oder einem sonstigen Lizenzvertrag mit demselben Lizenznehmer bezüglich des Zeitpunktes der Ausstrahlungen diese Bedingungen nicht. |
Die Umsätze werden jeweils ohne die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer, gewährte Preisnachlässe und Mengenrabatte erfasst.
Zuwendungen der öffentlichen Hand
Zuwendungen der öffentlichen Hand ergaben sich neben den in den nachfolgenden Abschnitten aufgeführtem Umfang für Projektfilmförderung nach den Richtlinien des BKM (DFFF) und Verleihförderung als bedingt rückzahlungspflichtiges Darlehen für die übrigen Förderarten in Höhe von T€ 4.950 (Vj.: T€ 6.439).
(1) Projektförderung
Bei den Förderungen wird zwischen Projektförderungen als bedingt rückzahlungspflichtigen Darlehen und Referenzmitteln bzw. Projektfilmförderung nach den Richtlinien des Beauftragten für Kultur und Medien BKM (Deutscher Filmförderfonds DFFF) als nicht rückzahlbaren Zuschüssen unterschieden.
(2) Projektförderung als bedingt rückzahlungspflichtiges Darlehen
Projektfilmförderungen werden in Form eines bedingt rückzahlbaren zinslosen Darlehens nach den Bestimmungen des Filmfördergesetzes bzw. der jeweiligen Länderförderungen (z. B. Medienboard Berlin-Brandenburg Förderrichtlinien) gewährt. Diese sind zurückzuzahlen, sobald und soweit die Erträge des Herstellers aus der Verwertung des Films eine bestimmte Höhe übersteigen. Es handelt sich um Zuwendungen der öffentlichen Hand für Vermögenswerte. Diese werden in der Bilanz in Höhe des mit hinreichender Sicherheit nicht zurückzuzahlenden Betrags vom Buchwert des Filmvermögens abgesetzt.
Die Zuwendungen werden mittels eines reduzierten Abschreibungsbetrags der aktivierten Herstellungskosten über den Auswertungszyklus eines Films ergebniswirksam erfasst. Die Höhe des mit hinreichender Sicherheit nicht zurückzuzahlenden Betrags ist in der Regel zum Zeitpunkt des Kinostarts ermittelbar. Sollte zu einem späteren Zeitpunkt festgestellt werden, dass ein weiterer Teil eines Darlehens zurückzuzahlen ist, wird in Höhe dieses Betrags der Buchwert des Filmvermögens erhöht, bei gleichzeitiger Passivierung einer Verpflichtung. Die zusätzliche Abschreibung, die bei einem Fehlen der Zuwendung bis zu diesem Zeitpunkt zu erfassen gewesen wäre, wird direkt im Gewinn und Verlust erfasst.
(3) Projektreferenzmittel
Projektreferenzmittel sind nicht rückzahlbare Zuschüsse, die einem Produzenten in Abhängigkeit der erreichten Besucherzahl bei der Kinoauswertung eines Films (Referenzfilm) zur Finanzierung der Projektkosten eines Folgefilms zustehen. Es handelt sich um Zuwendungen der öffentlichen Hand. In der Gewinn- und Verlustrechnung werden Referenzmittel in den sonstigen filmbezogenen Erträgen ausgewiesen, wenn die Voraussetzungen für den Erhalt der Referenzmittel erfüllt sind. Gleichzeitig werden die Forderungen in der Bilanz unter den sonstigen Vermögenswerten ausgewiesen.
(4) Projektfilmförderung nach den Richtlinien des BKM (DFFF)
Projektfilmförderungen nach den Richtlinien des BKM (DFFF) stellen nicht rückzahlungspflichtige Zuwendungen dar, die zur Erstattung der Herstellungskosten eines Kinofilms nach Erfüllung von klar definierten Voraussetzungen gewährt werden.
Es handelt sich um Zuwendungen der öffentlichen Hand für Vermögenswerte. Die gewährten Projektfilmförderungen werden in der Bilanz spätestens zum Zeitpunkt des Kinostarts vom Buchwert des Films abgesetzt. Im Geschäftsjahr wurden T€ 103 (Vj.: T€ 1.022) Projektförderungen von den Herstellungskosten abgesetzt. Vor dem Kinostart werden diese als sonstige Forderungen aktiviert.
Die Zuwendungen werden mittels eines reduzierten Abschreibungsbetrags der aktivierten Herstellungskosten über den Auswertungszyklus eines Films ergebniswirksam erfasst.
(5) Verleihförderung
Bei den Förderungen wird zwischen Verleihförderungen als bedingt rückzahlungspflichtigen Darlehen und Absatzreferenzmitteln als nicht rückzahlungspflichtigen Zuschüssen unterschieden.
Verleihförderung als bedingt rückzahlungspflichtiges Darlehen
Verleihförderungen werden in Form eines bedingt rückzahlbaren zinslosen Darlehens nach den Bestimmungen des Filmfördergesetzes bzw. der jeweiligen Länderförderungen (z. B. Medienboard Berlin-Brandenburg Förderrichtlinien) gewährt. Diese sind zurückzuzahlen, sobald und soweit die Erträge des Verleihers aus der Verwertung des Filmes eine bestimmte Höhe übersteigen.
Es handelt sich um Zuwendungen der öffentlichen Hand für bereits angefallene Aufwendungen. Diese werden als Reduzierung der Herausbringungskosten in Höhe des mit hinreichender Sicherheit nicht zurückzuzahlenden Betrags erfasst, im Geschäftsjahr betrugen die Zuwendungen T€ 592 (Vj.: T€ 924). Die Zuwendungen werden in den Perioden erfasst, in denen die entsprechenden Herausbringungskosten anfallen.
Die Höhe des mit hinreichender Sicherheit nicht zurückzuzahlenden Betrags ist in der Regel zum Zeitpunkt des Kinostarts ermittelbar. Sollte zu einem späteren Zeitpunkt festgestellt werden, dass ein weiterer Teil eines Darlehens zurückzuzahlen ist, wird in Höhe dieses Betrags ein Aufwand gebucht und der entsprechende Betrag passiviert.
(6) Absatzreferenzmittel
Absatzreferenzmittel sind nicht rückzahlungspflichtige Zuschüsse, die dem Verleiher in Abhängigkeit der erreichten Besucherzahl bei der Kinoauswertung eines Referenzfilms zur Finanzierung der Herausbringungskosten oder Minimumgarantie eines Folgefilms zustehen. Die gewährten Absatzreferenzmittel werden in der Bilanz als Forderungen gegenüber europäischen bzw. staatlichen Förderinstituten oder Länderförderinstituten und in der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgswirksam unter den sonstigen filmbezogenen Erträgen erfasst (Abschnitt 2.2 Sonstige filmbezogene Erträge).
(7) Investitionszuschüsse
Investitionszuschüsse werden als Verbindlichkeit erfasst. Die Investitionszuschüsse werden entsprechend der Nutzungsdauer der geförderten Investitionen ertragswirksam aufgelöst (T€ 23; Vj.: T€ 30).
Zinsen
Zinsen werden periodengerecht im Zeitpunkt ihrer Entstehung unter Anwendung der Effektivzinsmethode als Aufwand bzw. Ertrag erfasst. Zu weiteren Ausführungen wird auf den Abschnitt 1.5 Fremdkapitalkosten verwiesen.
Ertragsteuern
Der Ertragsteueraufwand bzw. -ertrag stellt die Summe der laufenden Steuern und der latenten Steuern dar.
Laufende und latente Steuern werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, es sei denn, dass sie im Zusammenhang mit Posten stehen, die entweder im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst werden. In diesem Fall wird die laufende und latente Steuer ebenfalls im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst. Wenn laufende oder latente Steuern aus der erstmaligen Bilanzierung eines Unternehmenszusammenschlusses resultieren, werden die Steuereffekte bei der Bilanzierung des Unternehmenszusammenschlusses einbezogen.
Laufende Steuern
Laufende Steuern werden auf Basis des Ergebnisses des Geschäftsjahrs und in Übereinstimmung mit den nationalen Steuergesetzen der jeweiligen Steuerjurisdiktion ermittelt. Soweit die Auswirkungen der Steuergesetze nicht eindeutig sind, werden Schätzungen zur Berechnung der Steuerverbindlichkeit auf die Gewinne, die im Konzernabschluss erfasst wurden, herangezogen. Der Konzern sieht die Schätzungen, Beurteilungen und Annahmen als angemessen an. Erwartete und tatsächlich geleistete Steuernachzahlungen bzw. -erstattungen für Vorjahre werden ebenfalls einbezogen.
Latente Ertragsteueransprüche und -verpflichtungen
Die Ermittlung von latenten Ertragsteueransprüchen und -verpflichtungen erfolgt bilanzorientiert (Verbindlichkeitenmethode). Für den Konzernabschluss werden latente Steuern für alle temporären Differenzen zwischen den Buchwerten und den steuerlichen Wertansätzen der Vermögenswerte und Schulden ermittelt.
Aktive latente Steuern aus abzugsfähigen temporären Unterschieden und steuerlichen Verlustvorträgen werden nur in dem Umfang ausgewiesen, in dem mit hinreichender Wahrscheinlichkeit angenommen werden kann, dass das jeweilige Unternehmen ausreichend steuerpflichtiges Einkommen zur künftigen steuerlichen Nutzung der Verlustvorträge erzielen kann.
Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird jedes Jahr am Abschlussstichtag geprüft und im Wert gemindert, falls es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass genügend zu versteuerndes Einkommen zur Verfügung steht, um den Anspruch vollständig oder teilweise zu realisieren. Die für die Bewertung der latenten Steueransprüche herangezogene Planung muss in Einklang mit der Planung für die Bewertung des Geschäfts- oder Firmenwerts sein.
Latente Ertragsteueransprüche und -verpflichtungen werden nicht diskontiert.
Latente Steuerschulden und Steueransprüche werden auf Basis der erwarteten Steuersätze und der Steuergesetze ermittelt, die im Zeitpunkt der Erfüllung der Schuld oder der Realisierung des Vermögenswertes voraussichtlich Geltung haben werden, basierend auf den bekannten anwendbaren Steuersätzen in den verschiedenen Ländern zum Abschlussstichtag. Die Bewertung von latenten Steueransprüchen und Steuerschulden spiegelt die steuerlichen Konsequenzen wider, die sich aus der Art und Weise ergeben, wie der Konzern zum Abschlussstichtag erwartet, die Schuld zu erfüllen bzw. den Vermögenswert zu realisieren.
Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch zur Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjekts beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden.
Fremdkapitalkosten
In unmittelbarem Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Herstellung von qualifizierten Vermögenswerten stehende Fremdkapitalkosten werden bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Vermögenswerte im Wesentlichen für ihre vorgesehene Nutzung oder zum Verkauf bereitstehen, zu den Herstellungskosten dieser Vermögenswerte hinzugerechnet. Qualifizierte Vermögenswerte sind Vermögenswerte, für die ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist, um sie in ihren beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen. Im Geschäftsjahr wurden Fremdkapitalkosten in Höhe von T€ 0 (Vj.: T€ 26) aktiviert. Für nicht qualifizierte Vermögenswerte werden Fremdkapitalkosten in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind.
Ergebnis je Aktie
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie ermittelt sich aus der Division des Ergebnisanteils nach Steuern der Gesellschafter des Mutterunternehmens durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der während des Geschäftsjahres in Umlauf befindlichen Aktien.
Immaterielle Vermögenswerte
Der Wild Bunch-Konzern aktiviert separat erworbene (d.h. nicht im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene) und selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte, wenn der Vermögenswert:
| (a) | aufgrund von in der Vergangenheit liegenden Ereignissen sich im wirtschaftlichen Eigentum der Gesellschaft befindet, |
| (b) | wenn anzunehmen ist, dass ein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen aus diesem Vermögenswert dem Unternehmen zufließt. |
In Übereinstimmung mit IAS 38 setzt der Wild Bunch-Konzern einen selbst erstellten immateriellen Vermögenswert mit dessen Herstellungskosten an, wenn:
| (a) | die technische Realisierbarkeit der Fertigstellung des immateriellen Vermögenswerts, die eine interne Nutzung oder einen Verkauf des Vermögenswerts ermöglicht, |
| (b) | die Absicht, den immateriellen Vermögenswert fertig zu stellen, und die Fähigkeit, ihn zu nutzen oder zu verkaufen, |
| (c) | der Vermögenswert einen künftigen wirtschaftlichen Nutzen erzielen wird, |
| (d) | es wahrscheinlich ist, dass dem Unternehmen der künftige wirtschaftliche Nutzen aus dem Vermögenswert zufließen wird, |
| (e) | die Kosten des Vermögenswertes zuverlässig gemessen werden können und |
| (f) | die Fähigkeit, den geschaffenen immateriellen Vermögenswert zu nutzen. |
Immaterielle Vermögenswerte, welche die Bedingungen nicht erfüllen, werden aufwandswirksam erfasst.
Immaterielle Vermögenswerte werden zu ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungen erfasst. Nach IAS 38 werden immaterielle Vermögenswerte über die geschätzte Nutzungsdauer abgeschrieben. Die erwarteten Nutzungsdauern, Restwerte und Abschreibungsmethoden werden jährlich überprüft und sämtliche notwendige Schätzungsänderungen prospektiv berücksichtigt. Abschreibungszeitraum und -plan werden jährlich am Ende eines Geschäftsjahres überprüft. Die Nutzungsdauern der wesentlichen immateriellen Vermögenswerte sind im Folgenden erläutert:
(1) Patente und Lizenzen
Die Anschaffungs- und Herstellungskosten für Patente und Lizenzen werden aktiviert und anschließend über den Zeitraum des erwarteten Nutzens linear abgeschrieben. Die geschätzte Nutzungsdauer von Patenten und Lizenzen variiert zwischen fünf und fünfzehn Jahren. Der Abschreibungszeitraum beginnt, sobald der Vermögenswert genutzt werden kann.
Aktivierte Kosten für die Entwicklung neuer Projekte (insbesondere Drehbuchrechte) werden regelmäßig daraufhin überprüft, ob sie noch als Basis für eine Filmproduktion verwendet werden können. Wenn nach erstmaliger Aktivierung von Kosten für ein Projekt der Drehbeginn des Films oder der Verkauf der Rechte nicht überwiegend wahrscheinlich ist, werden die Kosten vollständig abgeschrieben. Bei Vorliegen einer vorzeitigen Wertminderung wird diese erfolgswirksam erfasst.
(2) Filmrechte
Unter dem Posten Filmvermögen werden sowohl erworbene Weltvertriebsrechte als auch Rechte an Fremdproduktionen, d. h. nicht im Konzern erstellte Filme sowie Herstellungskosten für Filme, die innerhalb des Konzerns produziert wurden (Eigen- und Co-Produktionen) und Kosten für die Entwicklung neuer Projekte ausgewiesen. Der Erwerb von Rechten an Fremdproduktionen umfasst in der Regel Kino-, Home Entertainment- und TV-Rechte.
Die Anschaffungskosten für Fremdproduktionen umfassen grundsätzlich die Minimumgarantien sowie die Synchronisationskosten des Films. Die einzelnen Raten der Minimumgarantie werden als Anzahlung erfasst und mit Lieferung und Abnahme des Materials im Filmvermögen aktiviert. Die Synchronisationskosten werden mit Abnahme der Synchronisationsfassung mit dem Filmrecht aktiviert.
Eigenproduktionen werden mit ihren Herstellungskosten angesetzt. Zu den Herstellungskosten gehören auch die der jeweiligen Produktion zuordenbaren Finanzierungskosten.
Die Anschaffungs- und Herstellungskosten für den Erwerb oder die Produktion von Filmen werden in Übereinstimmung mit IAS 38 „Immaterielle Vermögenswerte“ aktiviert.
Der Konzern schreibt das Filmvermögen nach einer umsatzbasierten Abschreibungsmethode ab. Filme unterliegen als immaterielle Vermögenswerte keiner physischen Abschreibung. Sie werden typischerweise über nachfolgende Verwertungsstufen (Kinoverwertung, Home Entertainment, TV und sonstige) ausgewertet und folglich über diese Verwertung wirtschaftlich verbraucht. Die Zuordnung des Verbrauchs auf die einzelnen Verwertungsstufen hängt maßgeblich mit dem jeweiligen Anteil der erzielbaren Umsatzerlöse der jeweiligen Verwertungsstufe zusammen. Aus diesem Grund sind die erzielten Umsatzerlöse und der wirtschaftliche Verbrauch des jeweiligen Films in hoher Weise korreliert und die Gesellschaft hält daher die Voraussetzungen für eine Ausnahme gemäß IAS 38.98A für gegeben. Zur Ermittlung der Abschreibung eines Films wird der Buchwert mit dem Verhältnis aus in der Berichtsperiode erhaltenen Nettoerlösen und den zukünftigen erwarteten Nettogesamterlösen multipliziert. Die Abschreibung erfolgt ab Erstveröffentlichung bzw. ab Erwerb in den Fällen, in denen der Erwerb nach der Erstveröffentlichung erfolgt, über eine maximale Periode von 10 Jahren. Die Mindestabschreibung beträgt mindestens die kalkulatorische lineare akkumulierte Abschreibung von 10 % pro Jahr.
Filmbibliotheken, die im Rahmen einer Unternehmensakquisition erworben wurden, werden über die voraussichtlichen Nutzungsdauern abgeschrieben, die eine maximale Periode von 12 Jahren nicht übersteigt.
Für jeden Filmtitel wird zudem ein Impairment-Test durchgeführt, wenn Anzeichen für eine Wertminderung vorliegen. Wenn die Anschaffungskosten bzw. der Buchwert durch die geschätzten Gesamterlöse abzüglich noch anfallender Herausbringungskosten eines Films unter Berücksichtigung ihres zeitlichen Anfalls nicht gedeckt sind, wird eine Abschreibung auf den Nutzungswert vorgenommen. Zur Ermittlung des Nutzungswerts werden die geschätzten Cashflows mit Abzinsungsfaktoren, die die Laufzeiten der Auswertungsstufen berücksichtigen, abgezinst. Die geschätzten Cashflows können sich aufgrund einer Reihe von Faktoren, wie z. B. Marktakzeptanz, signifikant verändern. Die Wild Bunch Gruppe prüft und revidiert die erwarteten Cashflows und die Abschreibungsaufwendungen, sobald sich Änderungen bei den bisher erwarteten Daten ergeben. Weitere Angaben finden sich unter (4) Sonstige immaterielle Vermögenswerte/Wertminderungen nicht finanzieller Vermögenswerte.
(3) Geschäfts- oder Firmenwert
Der aus einem Unternehmenszusammenschluss resultierende Geschäfts- oder Firmenwert wird zu Anschaffungskosten abzüglich ggf. erforderlicher Wertminderungen bilanziert und ist gesondert in der Konzernbilanz ausgewiesen. Für Zwecke der Wertminderungsprüfung wird der Geschäfts- oder Firmenwert bei Erwerb auf jene zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (oder Gruppen davon) des Konzerns aufgeteilt, von denen erwartet wird, dass sie einen Nutzen aus den Synergien des Zusammenschlusses ziehen können.
Zahlungsmittelgenerierende Einheiten, welchen ein Teil des Geschäfts- oder Firmenwertes zugeteilt wurde, sind wenigstens jährlich auf Wertminderung zu prüfen. Liegen Hinweise für eine Wertminderung einer Einheit vor, kann es erforderlich sein, häufiger Wertminderungstests durzuführen. Wenn der erzielbare Betrag einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit kleiner ist als der Buchwert der Einheit, reduziert der Wertminderungsaufwand zunächst den Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwertes und anschließend ist der Wertminderungsaufwand dem Buchwert eines jeden Vermögenswertes im Verhältnis zum Gesamtbuchwert der Vermögenswerte innerhalb der Einheit zuzuordnen. Jeglicher Wertminderungsaufwand des Geschäfts- oder Firmenwertes wird direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Ein für den Geschäfts- oder Firmenwert erfasster Wertminderungsaufwand darf in künftigen Perioden nicht aufgeholt werden.
Bei der Veräußerung einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit wird der darauf entfallende Betrag des Geschäfts- oder Firmenwertes im Rahmen der Ermittlung des Abgangserfolges berücksichtigt.
(4) Sonstige immaterielle Vermögenswerte
In dieser Kategorie werden im Wesentlichen Software-Programme sowie im Rahmen von Kaufpreisallokationen aufgedeckte immaterielle Werte ausgewiesen, deren Bewertung zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen und Wertminderungen erfolgt.
Neue Software wird mit ihren Anschaffungskosten aktiviert und als immaterieller Vermögenswert ausgewiesen, sofern diese Kosten kein integraler Bestandteil der zugehörigen Hardware sind. Software wird über einen Zeitraum von drei bis vier Jahren linear abgeschrieben.
Ein immaterieller Vermögenswert ist bei Abgang oder wenn kein weiterer wirtschaftlicher Nutzen von seiner Nutzung oder seinem Abgang erwartet wird auszubuchen. Der Gewinn oder Verlust aus der Ausbuchung eines immateriellen Vermögenswertes, bewertet mit der Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswertes, wird im Zeitpunkt der Ausbuchung des Vermögenswertes in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Der Ausweis erfolgt in den sonstigen Erträgen bzw. den sonstigen Aufwendungen.
Sachanlagen
Sachanlagen beinhalten Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, Mietereinbauten, technische Anlagen und Maschinen, andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie geleistete Anzahlungen .
Die Anschaffungskosten für Mietereinbauten werden in der Regel über die Dauer des jeweiligen Mietvertrags abgeschrieben (bis zu 10 Jahre). Technische Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung werden mit ihren Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bzw. Wertminderungen bewertet. Die planmäßige Abschreibung erfolgt linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 3 bis 10 Jahren. Reparatur- und Instandhaltungsaufwendungen werden zum Zeitpunkt der Entstehung als Aufwand erfasst. Einbauten werden aktiviert und über die erwartete Nutzungsdauer abgeschrieben. Bei Abgang werden die Anschaffungskosten und die dazugehörigen kumulierten Abschreibungen ausgebucht. Die dabei entstehenden Gewinne oder Verluste werden im Geschäftsjahr ergebniswirksam erfasst. Sind die Anschaffungskosten von bestimmten Komponenten einer Sachanlage wesentlich, dann werden diese Komponenten einzeln bilanziert und abgeschrieben.
Wertminderungen nicht finanzieller Vermögenswerte
Zu jedem Bilanzstichtag überprüft der Konzern die Buchwerte der immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen, um festzustellen, ob es Anhaltspunkte für eine eingetretene Wertminderung dieser Vermögenswerte gibt. Anhaltspunkte für eine Wertminderung sind beispielsweise eine deutliche Zeitwertminderung des Vermögenswertes, signifikante Veränderungen im Unternehmensumfeld, substanzielle Hinweise für eine Überalterung oder veränderte Ertragserwartungen. Sind solche Anhaltspunkte erkennbar, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswertes geschätzt, um den Umfang eines eventuellen Wertminderungsaufwands festzustellen. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts ist der höhere Wert aus beizulegendem Zeitwert eines Vermögenswerts bzw. einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit abzüglich Veräußerungskosten oder dem Nutzungswert eines Vermögenswerts. Sofern die Ermittlung des erzielbaren Betrags in Form des Nutzungswerts erfolgt, werden hierbei erwartete, zukünftige Cashflows zugrunde gelegt.
Der erzielbare Betrag ist für jeden einzelnen Vermögenswert zu bestimmen, es sei denn, ein Vermögenswert erzeugt keine Mittelzuflüsse, die weitestgehend unabhängig von denen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind. Ein Wertminderungsaufwand wird sofort erfolgswirksam erfasst.
Sollte sich der Wertminderungsaufwand in der Folge umkehren, wird eine Wertaufholung des Buchwerts des Vermögenswertes bzw. der Zahlungsmittel generierenden Einheit auf die neuerliche Schätzung des erzielbaren Betrages vorgenommen. Ausgenommen hiervon ist der Geschäfts- oder Firmenwert. Die Erhöhung des Buchwertes ist dabei auf den Wert beschränkt, der sich ergeben hätte, wenn für den Vermögenswert bzw. die Zahlungsmittel generierende Einheit in den Vorjahren kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre. Eine Wertaufholung wird unmittelbar erfolgswirksam erfasst.
Zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten werden kürzlich erfolgte Markttransaktionen berücksichtigt. Sind keine derartigen Transaktionen identifizierbar, wird ein angemessenes Bewertungsmodel angewandt. Dieses stützt sich auf Bewertungsmultiplikatoren oder andere zur Verfügung stehende Indikatoren für den beizulegenden Zeitwert. Zur Ermittlung des Nutzungswerts werden die erwarteten künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Abzinsungsfaktors vor Steuern, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffekts und der spezifischen Risiken des Vermögenswerts widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst.
Der Konzern legt seiner Wertminderungsbeurteilung detaillierte Budget- und Prognoserechnungen zugrunde, die für jeden Vermögenswert bzw. für jede der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Konzerns, denen einzelne Vermögenswerte zugeordnet sind, separat erstellt werden.
Die jährliche Prüfung der Werthaltigkeit von immateriellen Vermögenswerten erfolgt auf Basis der Ermittlung des Nutzungswertes anhand geschätzter zukünftiger diskontierter Zahlungsströme, die aus der Mittelfristplanung abgeleitet werden. Für die Werthaltigkeitsprüfung des Geschäfts- oder Firmenwerts beträgt der Planungshorizont der Mittelfristplanung fünf Jahre. Für die Werthaltigkeitsprüfung von einzelnen Filmrechten beträgt der Detailplanungszeitraum drei Jahre.
Die Berechnung des erzielbaren Betrags beinhaltet Schätzungen des Managements und Annahmen. Den Schätzungen und Annahmen liegen Prämissen zugrunde, die auf dem jeweils aktuell verfügbaren Kenntnisstand beruhen. Aufgrund von diesen Annahmen abweichenden und außerhalb des Einflussbereichs des Unternehmens liegenden Entwicklungen können die sich einstellenden Beträge von den ursprünglichen Erwartungen abweichen und zu Anpassungen der Buchwerte führen.
Bei immateriellen Vermögenswerten, die noch nicht für eine Nutzung zur Verfügung stehen, wird jährlich und immer dann, wenn ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt, ein Wertminderungstest durchgeführt.
Der Abzinsungsfaktor wird anhand der Methode der gewichteten Kapitalkosten (WACC) ermittelt.
Finanzanlagen und Anteile an assoziierten Unternehmen
Die Bilanzierung von Finanzanlagen und Anteile an assoziierten Unternehmen, die nicht konsolidiert bzw. nicht nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen werden, erfolgt grundsätzlich zum Zeitwert, wenn dieser verlässlich anhand von Börsen- oder Marktpreisen bzw. mittels anerkannter Bewertungsmethoden ermittelt werden kann. Anderenfalls erfolgt die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten. Zu den Bewertungsmethoden gehört insbesondere die Discounted-Cashflow-Methode (DCF-Methode) auf Basis der erwarteten Beteiligungsergebnisse.
Zu jedem Abschlussstichtag werden die Buchwerte der Finanzanlagen und Anteile an assoziierten Unternehmen daraufhin untersucht, ob objektive Hinweise auf eine Wertminderung hindeuten. Liegt eine Wertminderung vor, erfolgt eine ergebniswirksame außerplanmäßige Abschreibung.
Vorräte
Vorräte, insbesondere bestehend aus DVDs und Blu-rays, werden nach dem Niederstwertprinzip zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder dem niedrigeren realisierbaren Nettoveräußerungserlös bewertet (absatzorientierte, verlustfreie Bewertung). Die Herstellungskosten umfassen alle der Leistungserstellung zurechenbaren Einzelkosten sowie produktionsbezogene Gemeinkosten. Der realisierbare Nettoveräußerungserlös ist der voraussichtlich erzielbare Verkaufspreis bei normalem Geschäftsgang abzüglich der bis zum Verkauf noch anfallenden Vertriebskosten. Die Anschaffungs-/Herstellungskosten werden nach dem First-in-First-out-Verfahren (FIFO) ermittelt.
Wertberichtigungen auf Waren werden auf Basis von Absatzanalysen vorgenommen. Dabei wird vom Management aufgrund der historischen Bewegungen und auf Basis der sich am Lager befindlichen Produkte pro Produkt analysiert, ob die Werthaltigkeit der Waren noch gegeben ist. Zeigt sich aufgrund dieser Analyse, dass die Werthaltigkeit einzelner Produkte nicht mehr gegeben ist, werden diese entsprechend wertberichtigt. Weitere Wertberichtigungen werden auf beschädigte oder defekte Handelswaren vorgenommen.
Finanzielle Vermögenswerte
Marktübliche Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden am Erfüllungstag bilanziert.
Darlehen und Forderungen
Die dieser Kategorie zugeordneten Finanzinstrumente werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bilanziert.
Kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige kurzfristige Forderungen sind zu Anschaffungskosten angesetzt. Nicht verzinsliche monetäre Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem laufzeitadäquaten Zinssatz abgezinst.
Bestehen an der Einbringlichkeit von Forderungen Zweifel, werden die Kundenforderungen mit dem niedrigeren realisierbaren Betrag angesetzt. Eine Wertminderung wird angenommen, wenn objektive Hinweise - insbesondere die Kreditwürdigkeit des jeweiligen Kunden, aktuelle branchenspezifische Konjunkturentwicklungen, die Analyse von Forderungsausfällen der Vergangenheit und der Wegfall eines aktiven Marktes für den finanziellen Vermögenswert - darauf schließen lassen, dass die Gesellschaft nicht sämtliche Beträge zu den Fälligkeitsterminen erhalten wird. Die ausgewiesenen Buchwerte der kurzfristigen Forderungen entsprechen annähernd den Zeitwerten.
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
Die Kategorie der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte enthält grundsätzlich die zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerte und finanzielle Vermögenswerte, die beim erstmaligen Ansatz als zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende finanzielle Vermögenswerte eingestuft werden. Finanzielle Vermögenswerte werden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, wenn sie für Zwecke der Veräußerung in der nahen Zukunft erworben werden. Derivate werden ebenfalls als zu Handelszwecken gehalten eingestuft, mit Ausnahme von Derivaten, bei denen es sich um eine Finanzgarantie handelt oder die als Sicherungsinstrument designiert wurden und als solche effektiv sind („hedge accounting“).
Finanzielle Vermögenswerte werden beim erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte designiert, wenn damit Inkongruenzen beseitigt oder erheblich reduziert werden, die sich aus der ansonsten vorzunehmenden Bewertung von Vermögenswerten oder der Erfassung von Gewinnen und Verlusten zu unterschiedlichen Bewertungsmethoden ergeben würden oder wenn eine Gruppe von finanziellen Vermögenswerten und/oder finanziellen Verbindlichkeiten gemäß einer dokumentierten Risikomanagement- oder Anlagestrategie gesteuert und ihre Wertentwicklung anhand des beizulegenden Zeitwertes beurteilt wird und die auf dieser Grundlage ermittelten Informationen zu dieser Gruppe intern an Personen in Schlüsselpositionen des Unternehmens weitergereicht werden.
Die Bewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Die realisierten Gewinne und Verluste aus den Veränderungen des Zeitwerts der Finanzinstrumente werden zum Zeitpunkt ihrer Entstehung in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.
Die Folgebewertung erfolgt mit dem Zeitwert, der dem Börsenkurs zum Bilanzstichtag entspricht. Soweit kein Marktwert vorliegt, wird unter Anwendung von Bewertungsmethoden ein beizulegender Zeitwert ermittelt. Zu den Bewertungsmethoden gehören die Verwendung der jüngsten Geschäftsvorfälle zwischen sachverständigen, vertragswilligen und unabhängigen Geschäftspartnern, der Vergleich mit dem aktuellen beizulegenden Zeitwert eines anderen, im Wesentlichen identischen Finanzinstruments, die Analyse von diskontierten Cashflows sowie die Verwendung anderer Bewertungsmodelle.
Zum 31. Dezember 2017 waren keine erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte vorhanden.
Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten
Ein finanzieller Vermögenswert (bzw. ein Teil eines finanziellen Vermögenswertes oder ein Teil einer Gruppe ähnlicher finanzieller Vermögenswerte) wird ausgebucht, wenn eine der drei folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
| (a) | Die vertraglichen Rechte auf Cashflows aus einem finanziellen Vermögenswert sind ausgelaufen. |
| (b) | Der Konzern behält die vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus finanziellen Vermögenswerten zurück, übernimmt jedoch eine vertragliche Verpflichtung zur Zahlung der Cashflows ohne wesentliche Verzögerungen an eine dritte Partei im Rahmen einer Vereinbarung, die die Bedingungen in IAS 39.19 erfüllt („pass-through arrangement“). |
| (c) | Der Konzern hat seine vertraglichen Rechte auf Cashflows aus einem finanziellen Vermögenswert übertragen und hat (a) im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum am finanziellen Vermögenswert verbunden sind, übertragen oder hat (b) im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum am finanziellen Vermögenswert verbunden sind, weder übertragen noch zurückbehalten, jedoch die Verfügungsmacht über den Vermögenswert übertragen. |
Derivative Finanzinstrumente
Der Konzern verwendet erforderlichenfalls derivative Finanzinstrumente zur Absicherung von Fremdwährungsschwankungen bei Filmrechteeinkäufen in Fremdwährungen. Diese werden hauptsächlich in US-Dollar getätigt. Das Fremdwährungsrisiko entsteht dadurch, dass die Einnahmen aus der Verwertung dieser Rechte ausschließlich in EUR anfallen.
Die Sicherungen sollen das Risiko einer Änderung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts mindern. In diesem Fall sollen die noch nicht bilanzierten festen Verpflichtungen aus Filmrechteeinkäufen gesichert werden, da diese bei Abschluss des Vertrags bis zu seiner Erfüllung Währungsschwankungen unterliegen. Als Sicherungsinstrumente werden Devisenterminkontrakte und Optionen verwendet.
Zu Beginn der Sicherung werden sowohl die Sicherungsbeziehung als auch die Risikomanagementzielsetzungen und -strategien des Konzerns im Hinblick auf die Absicherung formal festgelegt und dokumentiert. Die Dokumentation enthält die Festlegung des Sicherungsinstruments und des Grundgeschäfts, die Art des abgesicherten Risikos sowie eine Beschreibung, wie das Unternehmen die Wirksamkeit des Sicherungsinstruments bei der Kompensation der Risiken aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts des gesicherten Grundgeschäfts ermittelt.
Derivative Finanzinstrumente werden als Vermögenswerte angesetzt, wenn ihr beizulegender Zeitwert positiv ist, und als Schulden, wenn ihr beizulegender Zeitwert negativ ist. Der beizulegende Zeitwert von Devisenterminkontrakten orientiert sich an Bankbewertungen. Die Bewertungen werden von den Banken ermittelt, mit denen die Geschäfte abgeschlossen worden sind.
Die Finanzderivate werden zu Zeitwerten mittels anerkannter Bewertungsmethoden bewertet.
Zum 31. Dezember 2017 waren keine derivativen Finanzinstrumente vorhanden.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente bestehen aus Kassenbeständen und Kontokorrentguthaben bei Kreditinstituten und werden zu Anschaffungskosten bewertet. Sie werden nur in den liquiden Mitteln ausgewiesen, sofern sie jederzeit in zum Voraus bestimmbaren Zahlungsmittelbeträge umgewandelt werden können, nur unwesentlichen Wertschwankungsrisiken unterliegen sowie ab dem Erwerbsdatum eine Restlaufzeit von maximal drei Monaten haben.
Eigenkapital
Im Umlauf befindliche Inhaberaktien werden als Eigenkapital klassifiziert. Sobald der Konzern eigene Aktien erwirbt, wird der bezahlte Gegenwert einschließlich der zurechenbaren Transaktionskosten der betreffenden Aktien vom Eigenkapital abgezogen. Wenn eigene Aktien verkauft oder ausgegeben werden, wird der erhaltene Gegenwert dem Eigenkapital zugerechnet.
Pensionsrückstellungen (Leistungen an Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses)
Die Höhe der aus dem leistungsorientierten Plan resultierenden Verpflichtung wird unter Anwendung der Methode der laufenden Einmalprämien (Projected Unit Credit Method) ermittelt.
Die Nettozinsen ergeben sich aus der Multiplikation des Abzinsungssatzes mit der Nettoschuld (Pensionsverpflichtung abzüglich Planvermögen) oder dem Nettovermögenswert, der sich ergibt, sofern das Planvermögen die Pensionsverpflichtung übersteigt, zu Beginn des Geschäftsjahres.
Der Konzern erfasst den Dienstzeitaufwand (einschließlich laufendem Dienstzeitaufwand, nachzuberechnendem Dienstzeitaufwand sowie etwaiger Gewinne oder Verluste aus der Planänderung oder -kürzung) der leistungsorientierten Verpflichtung in der Gewinn- und Verlustrechnung ihrer Funktion nach in den Umsatzkosten, den Verwaltungskosten oder den Vertriebskosten.
Neubewertungen aus versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten werden sofort in der Bilanz erfasst und in der Periode, in der sie anfallen, über das sonstige Ergebnis in die Gewinnrücklagen (debitorisch oder kreditorisch) eingestellt. Neubewertungen dürfen in Folgeperioden nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden.
In Deutschland sind die gesetzlichen Rentenversicherungen gemäß IAS 19 beitragsorientierte Beitragspläne. Zahlungen für beitragsorientierte Versorgungspläne werden dann als Aufwand erfasst, wenn die Arbeitnehmer die Arbeitsleistung erbracht haben, die sie zu den Beiträgen berechtigen.
Rückstellungen, Eventualverpflichtungen und Eventualforderungen
Rückstellungen werden in Übereinstimmung mit IAS 37 für Verpflichtungen ausgewiesen, die ihrer Fälligkeit oder ihrer Höhe nach ungewiss sind. Eine Rückstellung ist ausschließlich dann anzusetzen, wenn:
| (a) | der Gesellschaft aus einem vergangenen Ereignis eine gegenwärtige Verpflichtung (rechtlich oder faktisch) entstanden ist, |
| (b) | es wahrscheinlich ist (d. h., mehr dafür als dagegen spricht), dass zur Erfüllung der Verpflichtung ein Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen erforderlich ist und |
| (c) | eine zuverlässige Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. |
Der als Rückstellung erfasste Betrag stellt die bestmögliche Schätzung der zur Erfüllung der zum Bilanzstichtag bestehenden Verpflichtung erforderlichen Ausgaben dar, d. h., den Betrag, den das Unternehmen bei zuverlässiger Betrachtung zur Erfüllung der Verpflichtung am Bilanzstichtag oder zu ihrer Übertragung auf eine dritte Partei an diesem Tag zahlen müsste. Langfristige Rückstellungen werden, sofern der Zinseffekt wesentlich ist, mit dem unter Verwendung des aktuellen Marktzinses berechneten Barwert des erwarteten Mittelabflusses angesetzt.
Rückstellungen für drohende Verluste aus belastenden Verträgen (Drohverlustrückstellungen) werden gebildet, wenn die unvermeidbaren Kosten zur Erfüllung eines Geschäfts höher als der erwartete wirtschaftliche Nutzen sind. Bevor eine Rückstellungsbildung erfolgt, werden Wertminderungen auf Vermögenswerte, die mit diesem Geschäft zusammenhängen, vorgenommen.
Verbindlichkeiten, die aus einer möglichen Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses entstehen und deren Existenz durch das Eintreten oder Nichteintreten eines oder mehrerer unsicherer künftiger Ereignisse bedingt ist, die nicht vollständig in der Kontrolle des Unternehmens stehen, oder die aus einer gegenwärtigen Verpflichtung entstehen, die auf vergangenen Ereignissen beruht, jedoch nicht erfasst wurde, weil
| (a) | der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen mit der Erfüllung dieser Verpflichtung nicht wahrscheinlich ist oder |
| (b) | die Höhe der Verpflichtung nicht ausreichend zuverlässig geschätzt werden kann, |
werden als Eventualverbindlichkeiten ausgewiesen, außer, wenn die Wahrscheinlichkeit des Abflusses von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen für die Gesellschaft gering ist.
Eventualforderungen werden nicht aktiviert, aber analog zu Eventualverbindlichkeiten offengelegt, sofern ein wirtschaftlicher Nutzen für den Konzern wahrscheinlich ist.
Finanzielle Verbindlichkeiten
Finanzielle Verbindlichkeiten werden bei der erstmaligen Erfassung als finanzielle Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden oder als sonstige finanzielle Verbindlichkeiten, die mittels der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, klassifiziert.
Sämtliche finanzielle Verbindlichkeiten werden bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert bewertet, im Fall von Darlehen und Verbindlichkeiten abzüglich der direkt zurechenbaren Transaktionskosten.
Die finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns umfassen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten und Darlehen.
Im Rahmen der Folgebewertung werden verzinsliche Darlehen unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn die Verbindlichkeiten ausgebucht werden sowie im Rahmen von Amortisationen mittels der Effektivzinsmethode.
Fortgeführte Anschaffungskosten werden unter Berücksichtigung eines Agios oder Disagios bei Akquisition sowie Gebühren oder Kosten berechnet, die einen integralen Bestandteil des Effektivzinssatzes darstellen. Die Amortisation mittels der Effektivzinsmethode ist in der Gewinn- und Verlustrechnung als Teil der Finanzaufwendungen enthalten.
Die Effektivzinsmethode ist eine Methode zur Berechnung der fortgeführten Anschaffungskosten einer finanziellen Verbindlichkeit und der Zuordnung von Zinsaufwendungen auf die jeweiligen Perioden. Der Effektivzinssatz ist derjenige Zinssatz, mit dem die geschätzten künftigen Auszahlungen über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments oder eine kürzere Periode, sofern zutreffend, auf den Buchwert abgezinst werden.
Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die dieser Verbindlichkeit zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, aufgehoben oder erloschen ist. Wird eine bestehende finanzielle Verbindlichkeit durch eine andere finanzielle Verbindlichkeit desselben Kreditgebers mit substanziell verschiedenen Vertragsbedingungen ausgetauscht oder werden die Bedingungen einer bestehenden Verbindlichkeit wesentlich geändert, wird ein solcher Austausch oder eine solche Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen Verbindlichkeit und Ansatz einer neuen Verbindlichkeit behandelt. Die Differenz zwischen den jeweiligen Buchwerten wird erfolgswirksam erfasst.
Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden saldiert und der Nettobetrag in der Konzern-Bilanz ausgewiesen, wenn zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Rechtsanspruch besteht, die erfassten Beträge miteinander zu verrechnen, und beabsichtigt ist, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Realisierung des betreffenden Vermögenswerts die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen.
Leasingverhältnisse
Die Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält, wird auf Basis des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung getroffen und erfordert eine Einschätzung, ob die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung von der Nutzung eines bestimmten Vermögenswertes oder bestimmter Vermögenswerte abhängig ist und ob die Vereinbarung ein Recht auf die Nutzung des Vermögenswertes einräumt, selbst wenn dieses Recht in einer Vereinbarung nicht ausdrücklich festgelegt ist.
Leasingzahlungen für Operating-Leasingverhältnisse werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als sonstige betriebliche Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Zum 31. Dezember 2017 bestanden, wie im Vorjahresstichtag, keine Finanzierungsleasingverhältnisse.
2.1. Umsatzerlöse
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| 2017 | 2016 | |||
|---|---|---|---|---|
| T€ | % | T€ | % | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Weltvertrieb | 28.274 | 27,88 | 27.454 | 22,47 |
| Kinorechte | 16.511 | 16,28 | 23.760 | 19,45 |
| TV-Rechte | 28.330 | 27,93 | 31.887 | 26,10 |
| Home Entertainment Rechte | 24.165 | 23,83 | 27.771 | 22,73 |
| Sonstige | 4.140 | 4,08 | 11.281 | 9,23 |
| Summe | 101.420 | 100,00 | 122.152 | 100,00 |
Die sonstigen Umsatzerlöse bestehen im Wesentlichen aus Produktionserlösen in Höhe von T€ 1.584 (Vj.: T€ 4.345), Dienstleistungserlösen von T€ 785 (Vj.: T€ 1.105) sowie Filmfestivalerlösen von T€ 562 (Vj.: T€ 642).
2.2. Sonstige filmbezogene Erträge
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| Sonstige filmbezogene Erlöse in T€ | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Zuwendungen der öffentlichen Hand | 4.950 | 6.439 |
| Wertaufholung für Filmvermögen | 2.752 | 3.211 |
| Sonstige | 20 | 81 |
| Summe | 7.722 | 9.731 |
Im Geschäftsjahr wurden Wertaufholungen für in Vorjahren außerplanmäßig abgeschriebene Filmrechte vorgenommen (Abschnitt 0 Immaterielle Vermögenswerte).
2.3. Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen
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| Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen in T€ | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Verleihkosten | 22.061 | 29.383 |
| Abschreibungen auf Filmrechte | 46.228 | 57.988 |
| Lizenzgeberabführungen | 16.440 | 16.901 |
| Sonstige Kosten | 6.428 | 7.560 |
| Summe | 91.157 | 111.832 |
Die sonstigen Kosten enthalten im Wesentlichen Kosten für den Weltvertrieb in Höhe von T€ 3.469 (Vj.: T€ 2.781), Filmproduktionskosten von T€ 1.073 (Vj.: T€ 2.754) sowie Aufwendungen für Wertberichtigungen auf Kundenforderungen von T€ 862 (Vj.: T€ 918).
2.4. Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:
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| Sonstige betriebliche Erträge in T€ | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | 2.024 | 1.685 |
| Erträge aus der Ausbuchung von Verbindlichkeiten | 708 | 3.556 |
| Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen | 623 | 638 |
| Währungskurserträge | 5.015 | 456 |
| Sonstige Erträge | 1.035 | 1.314 |
| Summe | 9.404 | 7.649 |
Die sonstigen Erträge in Höhe von T€ 1.035 (Vj.: T€ 1.314) bestehen u. a. aus Erträgen aus weiterberechneten Kosten T€ 906 (Vj.: T€ 478).
2.5. Verwaltungsaufwendungen
Die Verwaltungsaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
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| Verwaltungsaufwendungen in T€ | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | 9.377 | 10.239 |
| Soziale Abgaben | 3.161 | 3.530 |
| Aufwendungen für Altersversorgung | 142 | 116 |
| Abschreibungen | 302 | 236 |
| Sonstige Verwaltungsaufwendungen | 8.682 | 8.497 |
| Summe | 21.663 | 22.618 |
Die sonstigen Verwaltungsaufwendungen beinhalten im Wesentlichen Rechts- und Beratungskosten in Höhe von T€ 3.984 (Vj.: T€ 3.335), Mietaufwendungen in Höhe von T€ 1.481 (Vj.: T€ 1.517) sowie Büro- und Reisekosten in Höhe von T€ 2.181 (Vj.: T€ 2.011).
2.6. Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen folgende Posten:
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| Sonstige betriebliche Aufwendungen in T€ | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Fremdwährungsverluste aus operativer Tätigkeit | 4.160 | 1.225 |
| Verlust aus Abgang von Finanzanlagen | -34 | 0 |
| Verlust aus Abgang von Umlaufvermögen | 230 | 0 |
| Sonstige | 635 | 104 |
| Summe | 4.991 | 1.329 |
2.7. Finanzergebnis
Das Finanzergebnis setzt sich wie folgt zusammen:
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| Finanzergebnis in T€ | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Zinserträge | 280 | 48 |
| Fremdwährungsgewinne aus nicht operativer Tätigkeit | 590 | 916 |
| Zuschreibung auf Finanzanlagen | -0 | 133 |
| Sonstige Zinserträge | 26 | 10 |
| Finanzerträge | 897 | 1.107 |
| Zinsaufwendungen aus Finanzverbindlichkeiten | 5.753 | 4.489 |
| Fremdwährungsverluste aus nicht operativer Tätigkeit | 805 | 817 |
| Sonstige Zinsaufwendungen | 251 | 7 |
| Finanzaufwendungen | 6.809 | 5.313 |
| Anteil am Ergebnis assoziierter Unternehmen | -258 | 108 |
| Wertberichtigungen auf Anteile an assoziierten Unternehmen | -0 | 0 |
| Ergebnis assoziierter Unternehmen | -258 | 108 |
| Summe | -6.170 | -4.097 |
2.8. Ertragsteuern
Als Ertragsteuern werden die gezahlten oder geschuldeten Steuern auf Einkommen und Ertrag sowie die latenten Steuern erfasst. Die Ertragsteuern setzen sich dabei aus Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer sowie den entsprechenden ausländischen Einkommen- bzw. Ertragsteuern zusammen. Der Aufwand für Ertragsteuern gliedert sich wie folgt auf:
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| Ertragsteuern in T€ | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Laufende Steuern | -1.327 | -1.085 |
| Latente Steuern | 86 | 2.231 |
| Summe | -1.241 | 1.146 |
Der sich bei Anwendung des Steuersatzes der Konzernmuttergesellschaft in Höhe von 30 % ergebende Steuerertrag/-aufwand, lässt sich zu den ausgewiesenen Ertragsteuern wie folgt überleiten:
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| Steuerüberleitungsrechnung in T€ | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Ergebnis vor Ertragsteuern | -5.436 | -343 |
| Erwarteter Steuerertrag zum angesetzten Steuersatz von 30 % (Vj.: 30 %) | 1.631 | 102 |
| Effekt der nicht abzugsfähigen Aufwendungen auf die Bestimmung des steuerpflichtigen Gewinns: | ||
| Steuereffekt aus nach der Eguity-Methode bilanzierten Beteiligungen | -77 | 33 |
| Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben | -52 | -17 |
| Nicht steuerbare Erträge | 1.079 | 7 |
| Nicht anrechenbare Quellensteuer | -701 | 0 |
| Unterlassene Aktivierung von Steuerlatenzen | -390 | -70 |
| Nutzung eines Verlustvortrags, für den die Steuerlatenz nicht abgegrenzt wurde | 111 | 295 |
| Neubewertung aktiver latenter Steuern, für die die Steuerlatenz nicht abgegrenzt wurde | 0 | 551 |
| Neubewertung aktiver latenter Steuern, für die die Steuerlatenz abgegrenzt wurde | 2.268 | 0 |
| Neubewertung latenter Steuern aufgrund von Steuersatzänderungen | -785 | 131 |
| Steuereffekte aus Vorjahren | -31 | -25 |
| Steuereffekt aus abweichenden Steuersätzen: | ||
| Frankreich | 136 | 176 |
| Italien | 16 | -11 |
| Spanien | -57 | 54 |
| Irland | 167 | -78 |
| Österreich | 2 | 3 |
| Sonstige | -23 | -5 |
| Tatsächliche Steuern gemäß Konzernabschluss | -1.241 | 1.146 |
Bei in Deutschland ansässigen Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft fällt Körperschaftsteuer in Höhe von 15 % sowie ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % der geschuldeten Körperschaftsteuer an. Zusätzlich unterliegen die Gewinne dieser Gesellschaften der Gewerbesteuer, deren Höhe sich in Abhängigkeit von gemeindespezifischen Hebesätzen bestimmt. Der Steuersatz der Konzernmuttergesellschaft beträgt demnach 30,0 % (Vj.: 30,0 %).
Die aktiven und passiven latenten Steuern setzen sich wie folgt zusammen:
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| Zusammensetzung aktive und passive latente Steuern in T€ | 2017 | 2016 | ||
|---|---|---|---|---|
| Aktive latente Steuern | Passive latente Steuern | Aktive latente Steuern | Passive latente Steuern | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Filmverwertungsrechte | 0 | -5.313 | 163 | -4.766 |
| Sonstige Vermögenswerte | 2.150 | -4.451 | 1.178 | -6.614 |
| Lizenzgeberabführungen | 1.492 | 0 | 1.071 | 0 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 0 | -1.535 | 47 | -1.974 |
| Rückstellungen | 0 | 0 | 388 | 0 |
| Sonstige | 571 | -167 | 753 | -23 |
| Temporäre Differenzen | 4.213 | -11.467 | 3.600 | -13.377 |
| Verlustvorträge | 6.109 | 0 | 8.594 | 0 |
| Summe | 10.322 | -11.467 | 12.194 | -13.377 |
| Saldierung | -8.586 | 8.586 | -7.296 | 7.296 |
| Latente Steuern saldiert | 1.736 | -2.881 | 4.898 | -6.081 |
Der überwiegende Teil der aktiven latenten Steuern sowie die gesamten passiven latenten Steuern resultieren aus Sachverhalten im Zusammenhang mit der Bewertung von Filmverwertungsrechten (Abschreibungsunterschiede, Aktivierungsunterschiede, Bewertungen zum niedrigeren Zeitwert, Einbringlichkeit von Forderungen aus der Verwertung von Filmrechten). Neben diesen Ursachen für latente Steuern bestehen weitere aktive latente Steuern aus steuerlichen Verlustvorträgen.
Die Eurofilm & Media Ltd. und die Continental Films SAS haben noch nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge von rund € 164 Mio. (Vj.: € 165 Mio.) bzw. von rund € 53 Mio. (Vj.: € 54 Mio.), für die keine aktiven latenten Steuern angesetzt wurden.
Für die Gesellschaften der ehemaligen Senator Gruppe bestehen abzugsfähige temporäre Differenzen in Höhe von ca. € 3 Mio., für die keine aktiven latenten Steuern angesetzt wurden. Darüber hinaus geht der Vorstand davon aus, dass für diese Gesellschaften Verlustvorträge in Höhe von ca. € 10 Mio. bestehen.
2.9. Ergebnis je Aktie
Das gemäß IAS 33 errechnete Ergebnis je Aktie basiert auf der Division des laufenden Ergebnisses durch den gewichteten Durchschnitt der Anzahl der während der Periode im Umlauf befindlichen Aktien.
Es bestehen keine potentiellen Stammaktien, sodass kein verwässertes Ergebnis je Aktie angegeben werden muss.
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| Ergebnis je Aktie | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Ergebnisanteil der Eigenkapitalgeber in T€ | -6.237 | 417 |
| Durchschnittliche in Umlauf befindliche Aktien (unverwässert) | 81.763.015 | 81.597.084 |
| Durchschnittliche in Umlauf befindliche Aktien (verwässert) | 81.763.015 | 81.597.084 |
| Ergebnisanteil Anteilseigner je Aktie unverwässert in EUR | -0,08 | 0,01 |
| Ergebnisanteil Anteilseigner je Aktie verwässert in EUR | -0,08 | 0,01 |
3.1. Geschäfts- oder Firmenwert
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| Geschäfts- oder Firmenwert in T€ | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Anschaffungskosten | ||
| 1. Januar | 124.454 | 124.454 |
| Veränderung des Konsolidierungskreises | 0 | 0 |
| Zugänge | 0 | 0 |
| Abgänge | 0 | 0 |
| 31. Dezember | 124.454 | 124.454 |
| Kumulierte Abschreibungen | ||
| 1. Januar | 0 | 0 |
| Veränderung des Konsolidierungskreises | 0 | 0 |
| Zugänge | 0 | 0 |
| Abgänge | 0 | 0 |
| 31. Dezember | 0 | 0 |
| Nettobuchwert | 124.454 | 124.454 |
Zuordnung des Geschäfts- oder Firmenwerts auf die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten
Der Geschäfts- oder Firmenwert wurde zum Zwecke der Wertminderungsprüfung den folgenden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGE) zugeordnet:
| • | Internationaler Vertrieb und Verleih sowie Filmproduktion |
| • | Sonstige |
Der Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwerts wurde vor Erfassung von Wertminderungen den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wie folgt zugeordnet:
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| Geschäfts- oder Firmenwert sowie Annahmen für den Wertminderungstest zum 31. Dezember 2017 | Segment Internationaler Vertrieb und Verleih sowie Filmproduktion | Segment Sonstige |
|---|---|---|
| Geschäfts- oder Firmenwert in T€ | 124.454 | 0 |
| Zeitraum Planungshorizont | 5 Jahre | n/a |
| Durchschnittliches organisches Bruttogewinnwachstum | 29,73% | n/a |
| Durchschnittliche Bruttogewinn-Marge | 26,19% | n/a |
| Langfristige Wachstumsrate | 1,00% | n/a |
| Abzinsungsfaktor vor Steuern | 9,78% | n/a |
| Geschäfts- oder Firmenwert sowie Annahmen für den Wertminderungstest zum 31. Dezember 2016 | Segment Internationaler Vertrieb und Verleih sowie Filmproduktion | Segment Sonstige |
| Geschäfts- oder Firmenwert in T€ | 124.454 | 0 |
| Zeitraum Planungshorizont | 5 Jahre | n/a |
| Durchschnittliches organisches Bruttogewinnwachstum | 15,00% | n/a |
| Durchschnittliche Bruttogewinn-Marge | 15,00% | n/a |
| Langfristige Wachstumsrate | 1,00% | n/a |
| Abzinsungsfaktor vor Steuern | 8,89% | n/a |
ZGE Internationaler Vertrieb und Verleih sowie Filmproduktion
Der erzielbare Betrag der ZGE belief sich zum 31. Dezember 2017 auf € 261 Mio. (Vj.: EUR 202 Mio.) und wurde auf der Basis des Nutzungswerts ermittelt. Die Cashflow-Planung wurde aus dem aktuellen Budget des Konzerns abgeleitet und deckt einen Zeitraum von 5 Jahren (Mittelfristplanung) ab. Es wurde ein Diskontierungssatz vor Steuern von 9,78 % (Vj.: 8,89 %) verwendet und die nachhaltigen Free Cashflows in der ewigen Rente nach dem 5-Jahreszeitraum wurden mit einer jährlichen Wachstumsrate von 1,0 % extrapoliert. Der Überschuss zwischen Nutzungswert und Buchwert dieser ZGE betrug € 98 Mio. (Vj.: € 33 Mio.).
In der Mittelfristplanung wird von einem Wachstum des „Gross Profits“ von 30 % p.a. in den Jahren 2018 bis 2022 ausgegangen. Das Wachstum wird im Wesentlichen aus der Steigerung der Investitionen, d. h. der Anzahl der ausgewerteten Filme sowie aus dem TV-Geschäft, erwartet. Die Steigerungsrate beträgt bei den Investitionen rund 40 % p.a. in den Jahren 2018 bis 2022. Über 2022 hinaus wird eine langfristige Wachstumsrate der nachhaltigen Free Cashflows in der ewigen Rente von 1 % p.a. angenommen.
Die Prüfung der Wertminderung ist sensitiv in Bezug auf Änderungen der grundlegenden Annahmen, insbesondere der jährlichen Wachstumsraten des freien Cashflows und der Diskontierungssätze. Der Überschuss zwischen erzielbarem Betrag und Buchwert der ZGE würde sich bei einer Erhöhung des Diskontierungssatzes um 3,5 % (Vj.: 0,9 %) auf null reduzieren. Ebenso würde sich der Überschuss bei einer Reduzierung der jährlichen Wachstumsraten des freien Cashflows um 4,7 % (Vj.: 2,2 %) auf null reduzieren. Im Falle einer kombinierten Variation der Bewertungsannahmen würden sich der Überschuss bei einer Erhöhung des Diskontierungszinssatzes um 2,4 % (Vj.: 0,5 %) und einer gleichzeitigen Reduzierung des nachhaltigen Free Cashflows in der ewigen Rente durch eine Verminderung der langfristigen Wachstumsrate um 2,0 % (Vj.: 1 %) auf null reduzieren.
3.2. Immaterielle Vermögenswerte
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| Immaterielle Vermögenswerte in T€ | Filmverleirechte | Sonstige Rechte | Geleistete Anzahlungen | Summe |
|---|---|---|---|---|
| Anschaffungskosten | ||||
| 1. Januar 2017 | 576.349 | 559 | 11.172 | 588.080 |
| Veränderung des Konsolidierungskreises | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Zugänge | 29.093 | 41 | 7.164 | 36.297 |
| Umbuchungen | 2.405 | 302 | -2.707 | -0 |
| Abgänge | -11.940 | -29 | -2.125 | -14.093 |
| 31. Dezember 2017 | 595.907 | 873 | 13.503 | 610.284 |
| Kumulierte Abschreibungen | ||||
| 1. Januar 2017 | 488.621 | 559 | 3.307 | 492.487 |
| Veränderung des Konsolidierungskreises | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Zugänge | 45.428 | 128 | 0 | 45.556 |
| davon außerplanmäßig | 5.846 | 0 | 0 | 5.846 |
| Zuschreibungen | -2.752 | 0 | 0 | -2.752 |
| Umbuchungen | 1.889 | 4 | -1.894 | -0 |
| Umbuchungen potentieller Verluste aus Vorperioden | 1.084 | 0 | 0 | 1.084 |
| Abgänge | -7.768 | 0 | -13 | -7.780 |
| 31. Dezember 2017 | 526.504 | 691 | 1.400 | 528.595 |
| Nettobuchwert 31. Dezember 2017 | 69.404 | 182 | 12.103 | 81.689 |
| Immaterielle Vermögenswerte in T€ | Filmverleihrechte | Sonstige Rechte | Geleistete Anzahlungen | Summe |
| Anschaffungskosten | ||||
| 1. Januar 2016 | 524.264 | 965 | 18.246 | 543.475 |
| Veränderung des Konsolidierungskreises | 0 | -1 | -709 | -710 |
| Zugänge | 51.320 | 1 | 4.001 | 55.322 |
| Umbuchungen | 10.575 | -217 | -10.358 | 0 |
| Abgänge | -9.810 | -189 | -8 | -10.007 |
| 31. Dezember 2016 | 576.349 | 559 | 11.172 | 588.080 |
| Kumulierte Abschreibungen | ||||
| 1. Januar 2016 | 434.893 | 502 | 2.055 | 437.450 |
| Veränderung des Konsolidierungskreises | 0 | -1 | -700 | -701 |
| Zugänge | 54.680 | 55 | 3.308 | 58.043 |
| davon außerplanmäßig | 6.701 | 0 | 3.308 | 10.009 |
| Zuschreibungen | -3.211 | 0 | 0 | -3.211 |
| Umbuchungen | 1.165 | 191 | -1.356 | 0 |
| Umbuchungen potentieller Verluste aus Vorperioden | 5.469 | 0 | 0 | 5.469 |
| Abgänge | -4.375 | -188 | 0 | -4.563 |
| 31. Dezember 2016 | 488.621 | 559 | 3.307 | 492.487 |
| Nettobuchwert 31. Dezember 2016 | 87.728 | 0 | 7.865 | 95.593 |
Der Konzern schreibt das Filmvermögen nach einer nettoerlösbasierten Abschreibungsmethode ab. Darüber hinaus führt der Konzern eine jährliche Prüfung auf Wertminderung (Impairment) der Filmverleih- und sonstigen Rechte durch.
Hierzu werden die Planrechnungen aller Filmrechte im Hinblick auf die erwartete Marktakzeptanz regelmäßig aktualisiert. Aufgrund der Volatilität des Filmgeschäftes im Allgemeinen und der nicht planmäßigen Entwicklung einiger Filme im Besonderen lagen zum Bilanzstichtag Anhaltspunkte für Wertminderungen immaterieller Vermögenswerte vor, wenn der jeweils erzielbare Betrag unter dem Buchwert des Filmrechts lag. Umgekehrt wurden Zuschreibungen für den Fall vorgenommen, dass die Gründe für zuvor gebildete Wertminderungen durch höhere erzielbare Beträge weggefallen sind.
Der Konzern hat seine Einschätzung über die Marktakzeptanz sowie der zukünftigen Umsatzerwartungen der Filmbibliothek aktualisiert und, sofern diese niedriger waren als vorherige Schätzungen, diese Filme auf Wertminderung geprüft.
Die Überprüfung zeigte, dass der Buchwert bestimmter Filmverleihrechte den Nutzungswert übersteigt. Der Nutzungswert ist der Barwert der künftigen Cashflows, der voraussichtlich aus einem Vermögenswert (Filmverleihrecht) abgeleitet werden kann. Infolge dieser Analyse ermittelte das Management im Geschäftsjahr einen Wertminderungsaufwand in Höhe von T€ 5.846 (Vj.: T€ 10.009). Der Wertminderungsaufwand wurde in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den Herstellungskosten erfasst.
Der Wertminderungsaufwand für die Filmverleihrechte wurde u.a. aufgrund von aktualisierten Erlöseinschätzungen für folgende Filme ermittelt:
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| in T€ | 2017 |
|---|---|
| Enter the void | 468 |
| La grand boucle | 462 |
| The search | 342 |
| Radin | 298 |
| The immigrant | 258 |
| 2016 | |
| Histoire de l’amour | 1.775 |
| Les naufrages | 1.138 |
| The search | 486 |
| Voyage of time | 446 |
| The choice | 429 |
Bei Filmrechten, bei denen der Nutzungswert negativ war, d. h. ein Überhang der Verwertungskosten im Vergleich zum Barwert der künftigen Cashflows, wurde zusätzlich eine Drohverlustrückstellung für belastende Verträge angesetzt. Diese Drohverlustrückstellung entsteht durch vertragliche Verwertungs- und Marketingverpflichtungen des Konzerns gegenüber den Lizenzgebern der Filmrechte.
Dem angewendeten Discounted-Cashflow Verfahren lag ein Abzinsungsfaktor vor Steuern zwischen 2,06 % und 6,36 % zugrunde (Vj.: 1,59 % und 4,21 %). Für die Ermittlung der Kapitalkosten wurde die CAPM-Methode (Capital Asset Pricing Model) angewendet und eine Gruppe zum Geschäftsmodell vergleichbarer Unternehmen (Peer-Group) herangezogen.
Grundlage des Discounted-Cashflow Verfahrens sind zukünftige Cashflows, die aus einer Planungsrechnung jeweils pro Filmrecht abgeleitet werden. Mittelzu- und Mittelabflüsse aus der erstmaligen Auswertung in den Stufen Kino, Home Entertainment sowie TV (sofern die jeweiligen Auswertungsrechte vorliegen) werden detailliert geplant, jene für nachfolgende Auswertungen werden jeweils pro Filmrecht pauschal geschätzt.
Abgänge an Filmrechten ergeben sich durch den Ablauf bzw. durch den Verkauf von Lizenzzeiten.
3.3. Sachanlagen (Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung)
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| Sachanlagen in T€ | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Anschaffungskosten | ||
| 1. Januar | 2.686 | 3.027 |
| Zugänge | 57 | 48 |
| Umbuchungen | 472 | 0 |
| Abgänge | -30 | -389 |
| 31. Dezember | 3.185 | 2.686 |
| Kumulierte Abschreibungen | ||
| 1. Januar | 1.412 | 1.586 |
| Zugänge | 174 | 212 |
| Umbuchungen | 472 | 0 |
| Abgänge | -30 | -386 |
| 31. Dezember | 2.029 | 1.412 |
| Nettobuchwert | 1.156 | 1.274 |
Zum Bilanzstichtag bestehen keine Verpflichtungen zum Erwerb von Sachanlagevermögen.
3.4. Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen
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| Assoziierte Unternehmen in T€ | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| 1. Januar | 2.431 | 3.294 |
| Zugänge | 0 | 362 |
| Abgänge | -657 | -1.333 |
| Dividenden-/Kapitalrückzahlungen | 0 | 0 |
| Anteiliges Ergebnis | -258 | 108 |
| Fair Value Anpassungen | 0 | 0 |
| Währungsumrechnung | 0 | 0 |
| Summe 31. Dezember | 1.516 | 2.431 |
Zusammenfassende Finanzinformationen des Gemeinschaftsunternehmens entsprechend seinem in Übereinstimmung mit IFRS aufgestellten Abschluss sowie Überleitung dieser Finanzinformationen auf den Buchwert des Anteils an diesem Gemeinschaftsunternehmen im Konzernabschluss werden nachfolgend aufgezeigt:
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| Bavaria Pictures GmbH in TEUR | 31.12.2017 | 31.12.2016 |
|---|---|---|
| Kurzfristige Vermögenswerte, einschließlich Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente i. H. v. T€ 1.706 (Vj.: T€ 367) und geleisteter Anzahlungen i. H. v. T€ 0 (Vj.: T€ 0) | 3.143 | 1.874 |
| Langfristige Vermögenswerte | 0 | 1.671 |
| Kurzfristige Schulden, einschl. Steuerschulden i. H. v. T€ 0 (Vj.: T€ 0) | 4.336 | 2.569 |
| Langfristige Schulden, einschl. latenter Steuerschulden i. H. v. T€ 0 (Vj.: T€ 0) und langfristigem Darlehen i. H. v. T€ 0 (Vj.: T€ 0) | 0 | 2.265 |
| Eigenkapital | -1.193 | -1.288 |
| Anteil des Konzerns | 50,0 % | 50,0 % |
| At-Equity Bewertung | 0 | 0 |
| 2017 | 2016 | |
| Umsatzerlöse | 1.372 | 3.074 |
| Andere aktivierte Eigenleistungen | 0 | 0 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 525 | 251 |
| Materialaufwand | -217 | -662 |
| Personalaufwand | -876 | -22 |
| Abschreibungen | -584 | -2.262 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | -28 | -160 |
| Zinsaufwand | -9 | -32 |
| Ergebnis vor Steuern | 183 | 187 |
| Ertragsteuern | -88 | -115 |
| Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen | 95 | 72 |
| Anteil des Konzerns am Ergebnis | 47 | 35 |
| Davon ergebniswirksam | 0 | 0 |
Es handelt sich bei dem Unternehmen um ein Gemeinschaftsunternehmen, das gemeinschaftlich geführt wird, keine Gesellschafterin kann alleine Kontrolle über das Unternehmen ausüben.
Der Konzern besitzt 24,90 % (Vj.: 35,47 %) der Anteile an der Circuito Cinema s.r.l., einer Kinokette mit Sitz in Rom.
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| Circuito Cinema s.r.l. in TEUR | 31.12.2017 | 31.12.2016 |
|---|---|---|
| Kurzfristige Vermögenswerte, einschließlich Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente i. H. v. T€ 167 (Vj.: T€ 92) und geleisteter Anzahlungen i. H. v. T€ 210 (Vj.: T€ 211) | 3.973 | 4.030 |
| Langfristige Vermögenswerte | 6.411 | 4.946 |
| Kurzfristige Schulden, einschl. Steuerschulden i. H. v. T€ 215 (Vj.: T€ 159) | 4.905 | 5.038 |
| Langfristige Schulden, einschl. latenter Steuerschulden i. H. v. T€ 0 (Vj.: T€ 0) und langfristigem Darlehen i. H. v. T€ 0 (Vj.: T€ 0) | 2.609 | 304 |
| Eigenkapital | 2.869 | 3.634 |
| Anteil des Konzerns | 24,90% | 35,47% |
| At-Equity Bewertung | 1.449 | 2.431 |
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| 2016 | 2016 | |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 8.451 | 9.864 |
| Materialaufwand | -6.419 | -7.190 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 1.380 | 2.091 |
| Personalaufwand | -3.053 | -3.167 |
| Abschreibungen | -688 | -685 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | -267 | -808 |
| Finanzergebnis | -107 | -136 |
| Ergebnis vor Steuern | -704 | -33 |
| Ertragsteuern | 0 | 350 |
| Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen | -704 | 316 |
| Anteil des Konzerns am Ergebnis | -258 | 112 |
| Davon ergebniswirksam | -258 | 112 |
Im Geschäftsjahr verkaufte die Konzerngesellschaft BIM Distribuzione s.r.l. insgesamt 113.080 Gesellschaftsanteile an der Circuito Cinema s.r.l. Der gehaltene Gesellschaftsanteil reduzierte sich daraufhin von 35,47 % auf 24,90 %.
Der kumulierte Gesamtbetrag des nicht erfassten anteiligen negativen Eigenkapitals aus assoziierten Unternehmen beträgt T€ 597 (Vj.: T€ 644).
3.5. Finanzanlagen
Die sonstigen Finanzanlagen enthalten im Wesentlichen geleistete Kautionen (T€ 1.684; Vj.: T€ 298) sowie Beteiligungen an Gesellschaften unter anderem an der Cinéma du Panthéon, Paris, Frankreich (T€ 285; Vj.: T€ 285).
3.6. Vorräte
Die Vorräte von Wild Bunch bestehen im Wesentlichen aus Lagerbeständen an Bildtonträgern (Waren).
Im Geschäftsjahr 2017 mussten Wertberichtigungen auf die Lagerbestände in Höhe von T€ 130 (Vj.: T€ 426) vorgenommen werden.
3.7. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen setzen sich wie folgt zusammen:
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| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in T€ | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 36.537 | 43.520 |
| Abzüglich Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen | -757 | -1.682 |
| Forderungen, netto | 35.780 | 41.838 |
| Geleistete Anzahlungen | 240 | 252 |
| Summe | 36.020 | 42.090 |
Forderungen werden zum Nennwert abzüglich Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen bilanziert.
Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden sowohl nach einer kundenbezogenen Beurteilung, als auch basierend auf aktuellen Erfahrungswerten vorgenommen.
Im Geschäftsjahr 2017 wurden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Nennwert von T€ 862 (Vj.: T€ 918) in voller Höhe wertberichtigt. Diese Wertberichtigungen wurden aufgrund von aufgetretenen Zahlungsschwierigkeiten notwendig.
Die Entwicklung der auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gebildeten Wertberichtigungen ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
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| Wertberichtigungen in T€ | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| 1. Januar | 1.682 | 990 |
| Veränderung Konsolidierungskreis | 0 | 0 |
| Währungsunterschiede | 0 | 0 |
| Zuführungen | 862 | 918 |
| Verbrauch | -1.164 | 0 |
| Auflösungen | -623 | -226 |
| Summe 31. Dezember | 757 | 1.682 |
Zum 31. Dezember 2017 ist ein Forderungsbestand in Höhe von T€ 16.601 (Vj.: T€ 24.419) weder einzelwertberichtigt noch überfällig. Hier deuteten zum Abschlussstichtag keine Anzeichen darauf hin, dass die Kunden ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden.
Die zum Bilanzstichtag in Zahlungsverzug befindlichen, aber nicht wertgeminderten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind wie folgt überfällig:
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| Fälligkeitsübersicht in T€ | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 36.537 | 43.520 |
| davon zum Abschlussstichtag weder wertgemindert noch überfällig | 16.601 | 24.419 |
| Überfälligkeit in Tagen | ||
| weniger als 90 | 9.779 | 2.267 |
| zwischen 91 und 180 | 1.971 | |
| zwischen 181 und 360 | 2.628 | |
| mehr als 361 | 5.556 |
Die Vorjahreswerte für die Überfälligkeiten von mehr als 90 Tagen können nicht angegeben werden, da im Vorjahr andere Bandbreiten ermittelt wurden. Im Vorjahr waren T€ 1.141 zwischen 91 und 120 Tagen überfällig und T€ 14.011 mehr als 121 Tage überfällig.
Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 19.179 (Vj.: T€ 17.419), welche zum Bilanzstichtag überfällig waren, wurden keine Wertminderungen gebildet, da keine wesentliche Veränderung in der Kreditwürdigkeit dieser Schuldner festgestellt wurde und mit einer Tilgung der ausstehenden Beträge gerechnet wird. Der Konzern hält keine Sicherheiten für diese offenen Posten.
3.8. Sonstige Vermögenswerte
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| Kurzfristige sonstige Vermögenswerte in T€ | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Forderung gegen Förderinstitute | 8.185 | 13.143 |
| Fremdgelder | 4.415 | 9.730 |
| Debitorische Kreditoren | 888 | 905 |
| Devisentermingeschäfte | 0 | 0 |
| Sonstige | 1.293 | 1.818 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 14.781 | 25.596 |
| Forderungen aus Steuern | 7.647 | 5.688 |
| Sonstige | 1.404 | 2.460 |
| Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte | 9.051 | 8.147 |
| Summe | 23.832 | 33.743 |
Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte bestehen im Wesentlichen aus Forderungen gegenüber Filmförderanstalten sowie aus Fremdgeldern (insbesondere Bankbestände von Kunden im Rahmen der Tätigkeiten im Internationalen Weltvertrieb) und gegenüber den Finanzbehörden aufgrund von Umsatzsteuerrückerstattungen.
Die langfristigen sonstigen Vermögenswerte bestehen im Wesentlichen aus Forderungen aus sonstigen Zahlungsansprüchen in Höhe von T€ 608 (Vj.: T€ 0) sowie abgegrenzten langfristigen Vorauszahlungen in Höhe von T€ 586 (Vj.: T€ 2).
3.9. Gezeichnetes Kapital
Für eine Darstellung der Entwicklung des Eigenkapitals wird auf die Eigenkapitalveränderungstabelle verwiesen. Im Folgenden wird die Entwicklung des Eigenkapitals der Wild Bunch AG beschrieben.
Am 5. Februar 2015 konnte die Wild Bunch AG die von der außerordentlichen Hauptversammlung am 12. September 2014 beschlossene Sachkapitalerhöhung im Umfang von € 55.872.788 durch Ausgabe von 55.872.788 jungen Aktien gegen Einbringung sämtlicher Anteile an der Wild Bunch S.A., Paris (Wild Bunch), erfolgreich durch Eintragung ins Handelsregister abschließen. Das Grundkapital erhöhte sich dadurch auf € 74.330.015.
Gemäß Hauptversammlungsbeschluss und Satzungsbestimmung hat die Wild Bunch AG eine Barkapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts am 17. Dezember 2015 durchgeführt. Insgesamt wurden 1.391.556 neue Aktien mit einem auf die einzelne Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital von € 1,00 ausgegeben, wodurch sich das Grundkapital um 1,88 % von € 74.330.015 auf € 75.721.571 erhöht hat. Die neuen Aktien wurden zu einem Ausgabepreis von € 2,05 pro Aktie ausgegeben, so dass der Gesellschaft ein Bruttoemissionserlös von rund € 2,85 Mio. zugeflossen ist. Der Erlös soll die Finanzierungstruktur der Gesellschaft stärken und zur Rückzahlung von Verbindlichkeiten sowie der weiteren Umsetzung der Wachstumspläne des Unternehmens verwendet werden.
Nach der Durchführung einer Barkapitalerhöhung im Umfang von € 1.391.556 am 17. Dezember 2015 führte das Unternehmen am 8. Januar 2016 eine Barkapitalerhöhung im Umfang von € 5.372.464 sowie abschließend am 2. Februar 2016 eine weitere Barkapitalerhöhung im Umfang von € 668.980 durch. Damit hat der Vorstand die ihm von der Hauptversammlung eingeräumte Möglichkeit zur Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2015/I durch Barkapitalerhöhung unter Bezugsrechtsausschluss im Umfang von 10 Prozent des Grundkapitals bis auf eine Aktie vollständig ausgeschöpft. Das Grundkapital beläuft sich nun auf € 81.763.015. Die neuen Aktien wurden jeweils zu einem Ausgabepreis von € 2,05 pro Aktie ausgegeben, so dass der Gesellschaft insgesamt ein Bruttoemissionserlös von rund € 15,22 Mio. (davon in 2016 € 12,38 Mio.) zugeflossen ist. Der Erlös soll die Finanzierungsstruktur der Gesellschaft stärken und zur Rückzahlung von Verbindlichkeiten sowie zur weiteren Umsetzung der Wachstumspläne des Unternehmens verwendet werden.
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| Gezeichnetes Kapital in Stück Aktien | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Grundkapital 81.763.015 Stück Aktien | 81.763.015 | 81.763.015 |
| Genehmigtes Kapital (2015/I) bis zu € 35.773.451,00 | ||
| Bedingtes Kapital (2015/I) bis zu €19.750.097,00 | ||
| Eigene Aktien | -2.414 | -2.414 |
| Summe | 81.760.601 | 81.760.601 |
Das gezeichnete Kapital ist voll eingezahlt. Es ist in nennwertlose Stückaktien eingeteilt.
Eigene Anteile werden in der Bilanz eigenkapitalmindernd erfasst. Die eigenen Anteile werden mit ihren Anschaffungskosten ausgewiesen.
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30. Juni 2015 wurde der Vorstand ermächtigt, bis zum 29. Juni 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien in einem Volumen von bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals entfallen. Die Gesellschaft hat sich wiederum verpflichtet, keinen Handel mit den eigenen Aktien zu treiben und die eigenen Aktien nur unter bestimmten Umständen zu veräußern.
Am 31. Dezember 2017 weist die Gesellschaft 2.414 Stückaktien als eigene Anteile aus, auf die nominal € 2.414 bzw. ca. 0,00003 % des Grundkapitals am 31. Dezember 2017 entfallen.
Auf der Hauptversammlung vom 30. Juni 2015 wurde das bis dahin noch bestehende genehmigte Kapital 2012/I aufgehoben, soweit von diesem kein Gebrauch gemacht worden war, und ein neues genehmigtes Kapital beschlossen, wodurch der Vorstand ermächtigt ist, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 29. Juni 2020 um einen Betrag von bis zu € 37.165.007,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015/I). Das genehmigte Kapital wurde 2015 zur Ausgabe von 1.391.556 neuen Aktien verwandt.
Auf der Hauptversammlung vom 30. Juni 2015 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 29. Juni 2020 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu € 19.750.097 zu begeben. Das Bedingte Kapital 2015/I wird nur verwendet, soweit die Inhaber der Wandlungs- oder Optionsrechte von ihren Wandlungs- oder Optionsrechten Gebrauch machen oder Wandlungspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllen. Die Eintragung des Bedingten Kapital 2015/I in das Handelsregister erfolgte am 7. Juli 2015.
3.10. Kapitalrücklage
Die Wild Bunch AG, Berlin, erwarb mit Eintragung der Sachkapitalerhöhung in das Handelsregister am 5. Februar 2015 100 % der Wild Bunch S.A., Paris, Frankreich, gegen Ausgabe von 55.872.788 neuen Aktien. Der Zeitwert bestimmt durch sich nach dem Kurs der Wild Bunch AG, Berlin, am 5. Februar 2015 in Höhe von € 1,84 je Aktie, demnach € 33.961.267,68. Die Differenz zwischen Zeitwert und rechnerischem anteiligen Betrag am Grundkapital je zugelassener Aktie wurde in die Kapitalrücklage eingestellt.
Der aus der Sachkapitalerhöhung resultierende rechtliche Erwerb der Wild Bunch S.A., Paris, Frankreich, durch die Wild Bunch AG, Berlin (ehemals Senator Entertainment AG, Berlin), stellt einen umgekehrten Unternehmenserwerb gemäß IFRS 3 dar. Aus diesem Grund wurde rückwirkend das formalrechtliche Eigenkapital des bilanziellen Erwerbers (Wild Bunch S.A.) bereinigt, um das formalrechtliche Eigenkapital des bilanziell erworbenen Unternehmens (Wild Bunch AG, ehemals Senator Entertainment AG) abzubilden. Aus den daraus resultierenden Anpassungen des Stammkapitals hat sich zum Erwerbszeitpunkt eine negative Kapitalrücklage ergeben.
Im Dezember 2015 sowie im Januar und Februar 2016 wurden im Rahmen von Barkapitalerhöhungen 1.391.556 bzw. 6.041.444 neue Aktien zu einem Bezugspreis von € 2,05 pro Aktie ausgegeben. Die Differenz zwischen Bezugspreis und rechnerisch anteiligem Betrag am Grundkapital in Höhe von T€ 1.461 bzw. T€ 6.344 abzüglich Kosten von T€ 530 wurde in die Kapitalrücklage eingestellt.
3.11. Sonstige Rücklagen
Die sonstigen Rücklagen in Höhe von T€ -22 (Vj.: T€ -139) resultieren aus im Eigenkapital erfassten versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten aus Pensionsverpflichtungen (Abschnitt 3.14 Pensionsverpflichtungen).
3.12. Anteile anderer Gesellschafter
Die Anteile anderer Gesellschafter entfallen auf die folgenden Gesellschaften:
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| Anteile anderer Gesellschafter inT€ | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Bunch of Talents SAS, Paris, Frankreich | 51 | 51 |
| deutschfilm GmbH, Berlin | 0 | 0 |
| Elle Driver SAS, Paris, Frankreich | 110 | 98 |
| Filmoline SAS, Paris, Frankreich | 377 | 336 |
| Insiders LLC, Los Angeles, USA | 5 | 5 |
| Versatile SAS, Paris, Frankreich | -80 | -61 |
| Vértigo Films S.L., Madrid, Spanien | -973 | -414 |
| Wild Bunch Germany GmbH, München | 535 | 450 |
| Summe | 25 | 465 |
Nachfolgend werden zusammengefasste im Konzernabschluss enthaltene Finanzinformationen von wesentlichen Gesellschaften mit Anteilen ohne beherrschenden Einfluss dargestellt:
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| Filmoline SAS, Paris, Frankreich in TEUR | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 4.316 | 4.623 |
| Ergebnis | 410 | 425 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 4.304 | 4.982 |
| Langfristige Vermögenswerte | 777 | 1.160 |
| Kurzfristige Schulden | 2.680 | 4.151 |
| Langfristige Schulden | 19 | 19 |
| Gesamt-Cashflow | -539 | 151 |
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| Vértigo Films S.L., Madrid, Spanien in TEUR | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 4.493 | 10.016 |
| Ergebnis | -2.791 | 861 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 2.716 | 5.914 |
| Langfristige Vermögenswerte | 10.985 | 13.149 |
| Kurzfristige Schulden | 14.236 | 7.568 |
| Langfristige Schulden | 4.328 | 13.537 |
| Gesamt-Cashflow | -58 | -69 |
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| Wild Bunch Germany GmbH, München, Deutschland in TEUR | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 18.445 | 21.350 |
| Ergebnis | 702 | 920 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 18.412 | 12.794 |
| Langfristige Vermögenswerte | 14.661 | 15.290 |
| Kurzfristige Schulden | 11.290 | 24.431 |
| Langfristige Schulden | 17.323 | 0 |
| Gesamt-Cashflow | 722 | 842 |
Auf die Darstellung der Finanzinformationen der anderen Gesellschaften mit Minderheitengesellschaftern wird aus Wesentlichkeitsgründen verzichtet.
3.13. Kapitalmanagement
Das Finanzmanagement der Wild Bunch AG ist zentral auf Konzernebene angelegt. Der Konzern verfolgt wertorientierte Finanzierungsgrundsätze, um jederzeit Liquidität zu gewährleisten und finanzielle Risiken zu minimieren. Cash-Pooling ist dezentral innerhalb des Konzerns organisiert. Die konzernweiten Cashflows werden zentral vom Vorstand im Rahmen des Cash Managements überwacht.
Das Finanzmanagement umfasst auch das Währungsmanagement, um die Auswirkungen von Zins- und Währungsschwankungen auf den Jahresüberschuss und den Cashflow zu begrenzen. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2017 hielt die Wild Bunch AG wie im Vorjahr keine Devisenoptionen und Swaps für Währungsabsicherungen.
Darüber hinaus strebt die Wild Bunch AG ein ausgewogenes Fälligkeitsprofil an. Die Kennzahlen für das Finanzmanagement der Wild Bunch AG sind die Kennzahlen Umsatz, Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA), Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT), Investitionssumme und Nettoverschuldung.
Zur Sicherung der Liquiditätslage hat die Wild Bunch Gruppe am 5. April 2017 mit der in London ansässigen Geschäftsbank Bank Leumi Plc (UK) einen Kreditrahmenvertrag über eine revolvierende Kreditlinie im Umfang von € 30 Mio. geschlossen. Zudem wurde die Erhöhung der Kreditlinie durch den Beitritt der französischen Gesellschaften und unter der Voraussetzung des Eintritts weiterer Bedingungen auf bis zu € 100 Mio. im Vertrag vorgesehen; zur Nutzung der erweiterten Kreditlinie ist eine erneute Zustimmung der Bank Leumi Plc (UK) und ggf. weiterer Konsortialbanken erforderlich.
Während der Laufzeit dieser Finanzierung wird der uneingeschränkte Zugang zu Mitteln aus dem Darlehen davon abhängen, dass Wild Bunch auf monatlicher sowie vierteljährlicher Basis das Erreichen von im Rahmenkreditvertrag zugesicherten wirtschaftlichen Kennzahlen berichtet und nachweist. Um die Berichtspflichten aus diesem Vertrag zu erfüllen, hat der Vorstand eine Restrukturierung des Finanzwesens eingeleitet, deren Abschluss im Geschäftsjahr 2018 erwartet wird. Die Financial Covenants beziehen sich im Wesentlichen auf folgende Leistungsindikatoren: EBITDA-Ratio, d.h. konsolidiertes EBITDA im Verhältnis zu den Umsatzerlösen, Liquiditäts-Ratio, d.h. das Volumen der zugänglichen Finanzierungsquellen im Vergleich zu dem erwarteten Finanzierungsbedarf, Leverage-Ratio, d.h. das Verhältnis von Nettoverschuldung zu konsolidiertem EBITDA, und eine Garantie eines Minimalwerts für das bilanzielle Eigenkapital der Gesellschaft (balance sheet equity). Der Kredit kann durch die Bank im Fall der Verletzung von vereinbarten Financial Covenants (u.a. EBITDA-Ratio und Equity-Minimum) fällig gestellt werden. Der Vorstand geht nach der derzeitigen Planung davon aus, die Financial Covenants zu erfüllen.
Der Vorstand plant des Weiteren die Umsetzung einer Reihe von Refinanzierungsmaßnahmen. Kurzfristiges Ziel ist dabei die finanzwirtschaftliche Restrukturierung der Gruppe durch eine deutliche Entschuldung der Gruppe, die kurzfristige Zuführung zusätzlicher liquider Mittel aus Gesellschafterdarlehen über rund € 30 Mio. sowie eine mittel- bis langfristige Finanzierung der Investitionen. (Hinweis auf die Ausführungen zur Annahme der Unternehmensfortführung unter Abschnitt 1.4.)
Um flexibel sich bietende Eigenkapital- und Fremdfinanzierungsoptionen am Markt nutzen zu können, ist eine ausreichend hohe Eigenkapitalquote erforderlich. Dabei wird das wirtschaftliche Eigenkapital im Verhältnis zur Bilanzsumme überwacht. Die Eigenkapitalquote ist dabei das Verhältnis zwischen dem wirtschaftlichen Eigenkapital auf konsolidierter Basis und der Bilanzsumme. Das wirtschaftliche Eigenkapital setzt sich aus dem bilanziellen Eigenkapital sowie den Investitionszuschüssen zusammen.
Das Eigenkapital sowie die Eigenkapitalquote entwickelten sich wie folgt:
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| Eigenkapital und Eigenkapitalquote | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Bilanzielles Eigenkapital in T€ | 81.175 | 87.736 |
| Bilanzsumme in T€ | 281.583 | 315.808 |
| Eigenkapitalquote % | 28,8% | 27,8% |
3.14. Pensionsverpflichtungen
Der Konzern unterhält leistungsorientierte Altersversorgungspläne für alle anspruchsberechtigten Arbeitnehmer seiner Tochtergesellschaften in Frankreich. Der Konzern bilanziert bestehende gesetzliche Verpflichtungen zur Auszahlung von gehaltsabhängigen Abfertigungsleistungen („Severance Payments“) im Zeitpunkt der Beendigung von Arbeitsverhältnissen als langfristige Leistungen an Arbeitnehmer. Der Aufwand aus leistungsorientierten Altersversorgungsplänen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird anhand von versicherungsmathematischen Berechnungen ermittelt. Die versicherungsmathematische Bewertung erfolgt auf der Grundlage von Annahmen in Bezug auf die Abzinsungssätze, erwartetes Renteneintrittsalter, künftige Lohn- und Gehaltssteigerungen und die Sterblichkeit. Wenn sich die Annahmen nicht entsprechend der Prämissen entwickeln, kann es zu Abweichungen der tatsächlichen Aufwendungen für Altersversorgung von den kalkulierten Aufwendungen kommen. Entsprechend der langfristigen Ausrichtung dieser Pläne unterliegen solche Schätzungen wesentlichen Unsicherheiten. Die Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen betrug zum 31. Dezember 2017 T€ 645 (2016: T€ 742). Altersversorgungspläne werden auch in der italienischen Tochtergesellschaft unterhalten.
Leistungsorientierte Pläne
Die aktuellen versicherungsmathematischen Bewertungen des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtungen wurden zum 31. Dezember 2017 wie im Vorjahr von Valoria Conseil, Paris, Frankreich, durchgeführt. Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung und der dazugehörige Dienstzeitaufwand wurden nach dem Verfahren der laufenden Einmalprämien ermittelt.
Die wichtigsten Annahmen, welche der versicherungsmathematischen Bewertung zugrunde gelegt wurden, sind:
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| Annahmen | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Abzinsungssatz | 1,5% | 1,6% |
| Erwartete Gehaltssteigerung | 2,0% | 5,0% |
| Sterbetafel | TPGF05 | TPGH05 |
| Durchschnittliches Lebensalter der derzeitigen Arbeitnehmer beim Renteneintritt (in Jahren) basierend auf den anerkannten französischen Sterbetafeln | 62 | 62 |
| Anzahl der Begünstigten Leistungsempfänger | 91 | 91 |
Die Mitarbeiterfluktuation wurde mittels altersabhängiger Fluktuationstabellen für leitende und nicht leitende Angestellte bei der Berwertung der Pensionsrückstellungen berücksichtigt.
Die Netto-Pensionsaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
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| Nettopensionsaufwand in T€ | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Dienstzeitaufwand | 60 | 71 |
| Nettozinsaufwand | 10 | 15 |
| Summe | 70 | 86 |
Die folgende Übersicht zeigt die Entwicklung der Pensionsverpflichtung:
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| Entwicklung der Pensionsverpflichtungen in T€ | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung zum 1. Januar | 742 | 631 |
| Dienstzeitaufwand | 60 | 71 |
| Zinsaufwand | 10 | 15 |
| Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Änderungen finanzieller Annahmen | -157 | 48 |
| Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Änderung demographischer Annahmen | -10 | -23 |
| Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung zum 31. Dezember | 645 | 742 |
Die folgende Übersicht zeigt die Entwicklung der im Eigenkapital erfassten versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste mit Bezug zur Pensionsverpflichtung:
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| Entwicklung der im Eigenkapital erfassten versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste sowie latente Steuern in T€ | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Im Eigenkapital erfasste versicherungsmathematische Gewinne und Verluste sowie latente Steuern zum 1. Januar | -140 | -124 |
| Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste | 167 | -24 |
| Latente Steuern auf versicherungsmathematische Gewinne und Verluste | -50 | 8 |
| Im Eigenkapital erfasste versicherungsmathematische Gewinne und | -23 | -140 |
Die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland wird als "State Plan" im Sinne von IAS 19.32 als gemeinschaftlicher Plan mehrerer Arbeitgeber behandelt. Insgesamt sind im Geschäftsjahr 2017 für die Mitarbeiter der Inlandsgesellschaften T€ 160 (2016: T€ 188) vom Arbeitgeber an den Rentenversicherungsträger gezahlt und im Aufwand erfasst worden (Arbeitgeberanteil).
3.15. Sonstige Rückstellungen
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| Sonstige Rückstellungen in T€ | Stand 1.1.2017 | Umgliederung | Verbrauch | Auflösung | Zuführung | Stand 31.12.2017 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Prozesskostenrückstellungen | 14 | 0 | 0 | 0 | 14 | |
| Sonstige Rückstellungen | 11 | 0 | 0 | 0 | 0 | 11 |
| Langfristige Rückstellungen | 25 | 0 | 0 | 0 | 0 | 25 |
| Personalrückstellungen | 811 | 0 | 307 | 0 | 205 | 709 |
| Drohverluste | 1.294 | 1.108 | 1.282 | 0 | 800 | 1.920 |
| Retouren | 1.574 | 0 | 1.574 | 0 | 281 | 281 |
| Prozesskosten | 20 | 0 | 20 | 0 | 5 | 5 |
| Sonstige | 4 | 0 | 4 | 0 | 0 | -0 |
| Kurzfristige Rückstellungen | 3.703 | 1.108 | 3.187 | 0 | 1.291 | 2.915 |
| Nettobuchwert 31. Dezember 2017 | 3.728 | 1.108 | 3.187 | 0 | 1.291 | 2.940 |
Die Rückstellungen für Retouren wurden für Risiken von erwarteten Waren-Retouren aus Blu-ray- und DVD-Verkäufen gebildet. Die Rückstellung für Retouren basiert auf der Analyse von vertraglichen sowie gesetzlichen Verpflichtungen und historischen Entwicklungen sowie der Erfahrung des Konzerns.
Die Drohverlustrückstellungen wurden für Filmrechte gebildet, bei denen belastende Verträge bestanden. Bei diesen Filmrechten ist der erzielbare Betrag negativ, d.h. es besteht ein Überhang der noch zu zahlenden Minimumgarantie und Veräußerungskosten im Vergleich zu den Erlösen. Der erzielbare Betrag wurde unter Verwendung des Nutzungswertes ermittelt (Abschnitt 0 Immaterielle Vermögenswerte).
Die Personalrückstellungen betreffen im Wesentlichen ausstehenden Urlaub sowie Rückstellungen für Bonuszahlungen.
Der Konzern erwartet, dass die Rückstellungen bis auf T€ 25 (Vj.: T€ 25) innerhalb eines Jahres in Anspruch genommen werden.
3.16. Finanzverbindlichkeiten
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| Finanzverbindlichkeiten in T€ | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Anleihen | 17.964 | 17.909 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 74.618 | 64.462 |
| Sonstige Finanzverbindlichkeiten | 0 | 0 |
| Summe | 92.582 | 82.371 |
Analyse der Fälligkeit finanzieller Verbindlichkeiten:
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| Analyse der Fälligkeit finanzieller Verbindlichkeiten in T€ | Stand 31.12.2017 | bis 1 Jahr | 1 bis 2 Jahre | 2 bis 3 Jahre | über 3 Jahre |
|---|---|---|---|---|---|
| Anleihen | 17.964 | 1.437 | 18.323 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 74.618 | 45.980 | 8.652 | 26.183 | 49 |
| Sonstige Finanzverbindlichkeiten | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe | 92.582 | 47.418 | 26.974 | 26.183 | 49 |
| Analyse der Fälligkeit finanzieller Verbindlichkeiten in T€ | Stand 31.12.2016 | bis 1 Jahr | 1 bis 2 Jahre | 2 bis 3 Jahre | über 3 Jahre |
| Anleihen | 17.909 | 1.495 | 1.495 | 18.345 | 0 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 64.462 | 28.144 | 16.292 | 23.203 | 1.132 |
| Sonstige Finanzverbindlichkeiten | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe | 82.371 | 29.639 | 17.787 | 41.548 | 1.132 |
Zu den Finanzverbindlichkeiten des Konzerns wird auf Anlage I verwiesen.
Sonstige Angaben
Filmrechte und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen dienen als Sicherheiten für die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Zum Stichtag belaufen sich die Buchwerte der als Sicherheiten gestellten Vermögenswerte für die in Anlage 1 aufgeführten Kredite auf insgesamt € 67 Mio. (Vj.: € 64 Mio.). Hiervon entfallen € 38,1 Mio. auf Filmrechte und auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen € 28,6. Zudem sind die wesentlichen unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen an den Konzerngesellschaften sicherungshalber an die kreditgebenden Banken abgetreten. Darüber hinaus bestehen zum Bilanzstichtag nicht in Anspruch genommene Kreditlinien von € 1,6 Mio. (Vj.: € 16,7 Mio.), wobei die Inanspruchnahme entsprechend der Kriterien in den Kreditverträgen finanzierungsfähige Filmrechte und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen voraussetzt.
Die BIM Distribuzione s.r.l. hat im Geschäftsjahr eine Bürgschaft in Höhe von T€ 600 für einen Bankkredit, den die Circuito Cinema s.r.l. von der Banca Nazionale del Lavoro erhalten hat, übernommen.
Darüber hinaus bestehen im Konzern keine Kreditlinien.
Die zum 31. Dezember 2017 bestehenden langfristigen Finanzverbindlichkeiten waren durch die folgenden Inanspruchnahmen, Zinssätze und Fälligkeiten gekennzeichnet:
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| In TEUR | 31.12.2017 | Zinssatz effektiv in % |
Fälligkeit |
|---|---|---|---|
| Anleihe | 17.964 | 8,70 | März 2019 |
| Bank Leumi | 21.877 | 5,96 | Juli 2020 |
| COFICINE, Paris, Frankreich | 12.031 | 4,50 | Oktober 2019 |
| Bankenpool, Paris, Frankreich | 6.304 | 4,50 | Oktober 2019 |
| Bankenpool, Paris, Frankreich | 4.032 | 4,50 | September 2019 |
| Ibercaja, Madrid, Spanien | 790 | 1,75 | Oktober 2020 |
| Credit Bail, Madrid, Spanien | 305 | 5,39 | Juli 2021 |
Die zum 31. Dezember 2016 bestehenden langfristigen Finanzverbindlichkeiten waren durch die folgenden Inanspruchnahmen, Zinssätze und Fälligkeiten gekennzeichnet:
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| In TEUR | 31.12.2016 | Zinssatz effektiv in % |
Fälligkeit |
|---|---|---|---|
| Anleihe | 17.909 | 8,31 | März 2019 |
| COFICINE, Paris, Frankreich | 12.031 | 4,50 | Oktober 2019 |
| Bankenpool, Paris, Frankreich, Film Akquisitionskredit | 8.326 | 3,00 | September 2018 |
| Bankenpool, Paris, Frankreich | 6.304 | 4,50 | Oktober 2019 |
| Bankenpool, Paris, Frankreich | 1.095 | 3,00 | September 2018 |
| Bankenpool, Paris, Frankreich | 876 | 3,00 | Dezember 2018 |
| Bankenpool, Paris, Frankreich | 4. 529 | 3,00 | Dezember 2018 |
| Bankenpool, Paris, Frankreich | 4.032 | 4,50 | September 2019 |
| Ibercaja, Madrid, Spanien | 790 | 1,75 | Oktober 2020 |
| Credit Bail, Madrid, Spanien | 305 | 5,39 | Juli 2021 |
3.17. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestanden zum Bilanzstichtag in Höhe von T€ 52.077 (Vj.: T€ 71.216), davon entfielen auf Verbindlichkeiten aus Anlagevermögen T€ 30.056. (Vj.: T€ 41.997).
Die Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2017 waren teilweise überfällig (T€ 19.629; Vj.: T€ 8.064). Die Verbindlichkeiten wurden im Geschäftsjahr 2018 gezahlt bzw. wurden Stundungsvereinbarungen getroffen.
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| Fälligkeitsübersicht in T€ | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 52.077 | 71.216 |
| davon | ||
| täglich fällig | 19.618 | 23.355 |
| Restlaufzeit bis zu 3 Monaten | 12.245 | 21.475 |
| Restlaufzeit zwischen 3 und 12 Monaten | 20.215 | 26.386 |
| Restlaufzeit über 12 Monate | 0 | 0 |
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| Fälligkeitsübersicht in T€ | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 52.077 | 71.216 |
| Überfälligkeit in Tagen | ||
| weniger als 90 | 5.476 | 1.773 |
| zwischen 91 und 180 | 2.940 | 1.381 |
| zwischen 181 und 360 | 2.783 | 1.075 |
| mehr als 361 | 8.432 | 3.836 |
3.18. Kurzfristige sonstige Verbindlichkeiten
Die kurzfristigen sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
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| Kurzfristige sonstige Verbindlichkeiten in T€ | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Lizenzgeberabführungen | 19.968 | 28.454 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Filmförderanstalten | 534 | 564 |
| Verbindlichkeiten Produktionsprojekte | 0 | 360 |
| Sonstige | 4.130 | 5.512 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 24.631 | 34.890 |
| Passiver Rechnungsabgrenzungsposten | 14.455 | 19.548 |
| Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern | 7.826 | 5.217 |
| Verbindlichkeiten aus Sozialversicherungsbeiträgen | 2.168 | 2.458 |
| Sonstige | 0 | 0 |
| Sonstige nicht finanzielle Verbindlichkeiten | 24.449 | 27.223 |
| Summe | 49.080 | 62.113 |
Der Konzern erwirbt Rechte von Lizenzgebern gegen eine Minimumgarantie und wertet die Rechte über die Lizenzzeit aus. Erlöse aus der Auswertung, die die Minimumgarantie und Vermarktungskosten übersteigen, müssen gemäß den vertraglichen Regelungen gegenüber den Lizenzgebern abgerechnet werden.
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten enthält im Wesentlichen bereits erhaltene Erlöse aus TV-Verträgen und Home-Entertainmentverträgen, die aufgrund der Verfügbarkeiten des jeweiligen Rechtes noch nicht als Umsatz realisiert werden konnten.
Wild Bunch weist den Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit in Übereinstimmung mit IAS 7 „Kapitalflussrechnung“ nach der indirekten Methode aus, nach der der Gewinn oder Verlust der Periode um die Auswirkungen nicht zahlungswirksamer Transaktionen, um Abgrenzungen der Mittelzu- oder Mittelabflüsse aus laufender Geschäftstätigkeit in der Vergangenheit oder der Zukunft und um Ertrags- oder Aufwandsposten in Verbindung mit dem Cashflow aus Investitions- oder Finanzierungstätigkeit angepasst wird.
4.1. Liquide Mittel
Bei den liquiden Mitteln (Finanzmittelfonds) handelt es sich um Kassenbestände und Bankguthaben mit einer Restlaufzeit von weniger als drei Monaten sowie Bankverbindlichkeiten, soweit es sich um Kontokorrentkonten handelt.
4.2. Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit
Im Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit sind folgende Ein- und Auszahlungen enthalten:
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| Im Cashflow enthaltene Ein- und Auszahlungen für Zinsen und Ertragsteuern in T€ | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Gezahlte Ertragsteuern | 1.369 | 771 |
| Erhaltene Ertragsteuern | 113 | 184 |
| Gezahlte Zinsen | 5.170 | 4.472 |
| Erhaltene Zinsen | 12 | 38 |
4.3. Cashflow aus Investitionstätigkeit
Der Abfluss liquider Mittel aus Investitionstätigkeit resultiert im Wesentlichen aus Investitionen in Filmverwertungsrechte und andere immaterielle Vermögenswerte.
4.4. Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ist im Wesentlichen geprägt durch den Abschluss des Darlehens mit der in London ansässigen Geschäftsbank Bank Leumi Plc (UK), sowie durch die Rückzahlung von bestehenden Bankkrediten. Zu weiteren Informationen zu den Finanzverbindlichkeiten verweisen wir auf Abschnitt 3.16 Finanzverbindlichkeiten.
5.1. Segmentberichterstattung
Zum Zweck der Unternehmenssteuerung ist der Konzern in die folgenden zwei berichtspflichtigen Geschäftssegmente unterteilt:
| (a) | Das Geschäftssegment „Internationaler Vertrieb und Verleih sowie Filmproduktion“ beinhaltet die Produktion und den Vertrieb von Filmen. |
| (b) | Das Geschäftssegment „Sonstiges“ umfasst den Musikbereich sowie das Betreiben einer VOD-Plattform und sonstige Aktivitäten. |
Die Betriebsergebnisse der Geschäftseinheiten werden jeweils vom Vorstand überwacht, um Entscheidungen über die Verteilung der Ressourcen zu fällen und um die Ertragskraft der Einheiten zu bestimmen. Die Entwicklung der Segmente wird anhand des Ergebnisses beurteilt und in Übereinstimmung mit dem Ergebnis im Konzernabschluss bewertet.
Die Aktivitäten des Wild Bunch-Konzerns erstrecken sich im Wesentlichen auf Frankreich, Italien, Spanien, Deutschland und Österreich.
Im Geschäftsjahr wurden mit keinem Geschäftspartner Umsatzerlöse von mehr als 10 % getätigt.
Die Ergebnisse der Segmente im Geschäftsjahr entsprachen im Wesentlichen den Erwartungen des Vorstandes.
Geschäftsfelder
Der Wild Bunch-Konzern führt den Großteil seiner Geschäfte in den folgenden Geschäftsfeldern durch:
| (a) | Internationaler Vertrieb und Verleih sowie Filmproduktion und |
| (b) | Sonstige. |
Das Segment Internationaler Vertrieb und Verleih sowie Filmproduktion beinhaltet zum einen den Weltvertrieb und die Auswertung von Filmen in Kinos in Frankreich, Italien, Spanien, Deutschland und Österreich sowie die Auswertungen von Kinofilmen im Fernsehen und auf Video und DVD und zum anderen die Filmproduktion von Kinofilmen. Im Segment Sonstige werden die Musik-Aktivitäten sowie die Geschäftsaktivitäten der VOD-Plattform zusammengefasst.
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| Segmentinformationen Geschäftsfelder in T€ | Internationaler Vertrieb und Filmproduktion Verleih sowie | Sonstige | Konzern | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2017 | 2016 | 2017 | 2016 | 2017 | 2016 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Umsatzerlöse | 97.082 | 117.416 | 4.338 | 4.737 | 101.420 | 122.152 |
| Sonstige filmbezogene Erträge | 6.929 | 8.621 | 792 | 1.110 | 7.722 | 9.731 |
| Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen | -88.251 | -107.882 | -2.906 | -3.950 | -91.157 | -111.832 |
| Segmentgewinn/-verlust | 15.760 | 18.155 | 2.224 | 1.897 | 17.985 | 20.051 |
| Nicht zugeordnete Ergebniselemente: | ||||||
| Sonstige betriebliche Erträge | 9.404 | 7.649 | ||||
| Verwaltungsaufwendungen | -21.663 | -22.618 | ||||
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | -4.991 | -1.329 | ||||
| Ergebnis vor Finanzergebnis und Ertragsteuern | 734 | 3.753 | ||||
| Finanzerträge | 897 | 1.107 | ||||
| Finanzaufwendungen | -6.809 | -5.313 | ||||
| Equity-Ergebnis | -258 | 108 | ||||
| Ergebnis vor Steuern | -5.436 | -345 |
Im Geschäftsjahr vorgenommene außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von T€ 5.846 (Vj.: T€ 10.009) sowie Erträge aus Zuschreibungen von Anlagevermögen T€ 2.752 (Vj.: T€ 3.211) entfallen ausschließlich auf das Segment Internationaler Vertrieb und Verleih sowie Filmproduktion.
Die damit verbundenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie die Finanzinvestitionen in dem jeweiligen Segment lassen sich wie folgt aufgliedern:
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| Segmentinformationen Vermögenswerte in T€ | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Internationaler Vertrieb und Verleih sowie Filmproduktion | 257.180 | 289.652 |
| Sonstige | 24.403 | 26.156 |
| Vermögenswerte | 281.583 | 315.808 |
| Segmentinformationen Verbindlichkeiten in T€ | 2017 | 2016 |
| Internationaler Vertrieb und Verleih sowie Filmproduktion | 176.583 | 202.220 |
| Sonstige | 23.824 | 26.403 |
| Verbindlichkeiten | 200.408 | 228.623 |
| Segmentinformationen Investitionen in T€ | 2017 | 2016 |
| Internationaler Vertrieb und Verleih sowie Filmproduktion | 44.510 | 55.319 |
| Sonstige | 0 | 3 |
| Investitionen in immaterielle Vermögenswerte | 44.510 | 55.322 |
Segmentinformationen
Die Segmentdaten wurden auf der Grundlage der im Konzernabschluss angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ermittelt.
Das Segmentvermögen stellt das betriebsnotwendige Vermögen der einzelnen Segmente dar.
In den Segmentschulden sind die operativen Schulden und Rückstellungen der einzelnen Segmente enthalten.
Investitionen beinhalten die Ausgaben für immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen.
Geographische Informationen
Die Aktivitäten der Wild Bunch Gruppe erstrecken sich im Wesentlichen auf Frankreich, Deutschland, Italien, Spanien. Für die geografischen Informationen werden die Umsätze und das langfristige Vermögen sowie Investitionen nach dem Sitz der Gesellschaft segmentiert. Umsatzerlöse aus dem internationalen Vertrieb von Filmrechten (2017: T€ 28.274.; Vj.: T€ 27.454) werden unter Sonstige ausgewiesen, da aus technischen Gründen eine Aufteilung nach geographischen Regionen nicht möglich ist.
Der Konzern konnte Umsatzerlöse in den folgenden geographischen Regionen erzielen:
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| Segmentinformationen Umsatzerlöse inT€ | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Frankreich | 36.312 | 41.718 |
| Deutschland | 25.471 | 31.382 |
| Italien | 6.459 | 10.672 |
| Spanien | 4.452 | 9.973 |
| Sonstige | 28.725 | 28.407 |
| Umsatzerlöse | 101.420 | 122.152 |
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| Segmentinformationen langfristige Vermögenswerte in T€ | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Frankreich | 39.629 | 52.770 |
| Deutschland | 18.885 | 18.482 |
| Italien | 11.534 | 11.374 |
| Spanien | 8.643 | 9.118 |
| Sonstige | 4.947 | 5.629 |
| Langfristige Vermögenswerte 1 | 83.638 | 97.373 |
1 Immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und sonstige langfristige Vermögenswerte
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| Segmentinformationen Investitionen in T€ | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Frankreich | 19.991 | 28.529 |
| Deutschland | 12.976 | 9.767 |
| Italien | 6.270 | 3.835 |
| Spanien | 2.829 | 7.999 |
| Sonstige | 2.444 | 5.192 |
| Investitionen in immaterielle Vermögenswerte | 44.510 | 55.322 |
5.2. Finanzinstrumente/Management von Finanzrisiken
Der beizulegende Zeitwert der Finanzinstrumente wurde mit Ausnahme der Fremdwährungsderivate durch Abzinsung der erwarteten künftigen Cashflows unter Verwendung von marktüblichen Zinssätzen ermittelt und entspricht annähernd dem Buchwert (Stufe 3).
Der Wild Bunch-Konzern verwendet Devisenterminkontrakte, um sich gegen einen Teil der Transaktionsrisiken abzusichern. Der Zeitraum, für den die Devisenterminkontrakte abgeschlossen werden, entspricht dem Zeitraum, in dem ein Fremdwährungsrisiko der zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle besteht, in der Regel ein bis zwölf Monate. Die Devisenterminkontrakte werden mit dem beizulegenden Zeitwert zum Bilanzstichtag bewertet. Zum 31. Dezember 2017 bestanden keine offenen Devisentermingeschäfte.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten:
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| Finanzielle Vermögenswerte in T€ | 2017 | 2016 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Buchwert | Fortgeführt. Anschaffungskosten | Beizulegender Zeitwert | Buchwert | Fortgeführt. Anschaffungskosten | Beizulegender Zeitwert | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Finanzanlagen | 2.511 | 2.511 | 913 | 913 | ||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 36.020 | 36.020 | 42.090 | 42.090 | ||
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte (Forderungen aus ausgereichten Darlehen und sonstige Forderungen) | 14.781 | 14.781 | 25.596 | 25.596 | ||
| Liquide Mittel | 6.593 | 6.593 | 7.170 | 7.170 | ||
| Finanzielle Vermögenswerte | 59.905 | 59.905 | 0 | 75.769 | 75.769 | 0 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten in T€ | 2017 | 2016 | ||||
| Buchwert | Fortgeführt. Anschaffungskosten | Beizulegender Zeitwert | Buchwert | Fortgeführt. Anschaffungskosten | Beizulegender Zeitwert | |
| Finanzverbindlichkeiten | 92.582 | 92.582 | 82.371 | 82.371 | ||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 52.077 | 52.077 | 71.216 | 71.216 | ||
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 24.631 | 24.631 | 36.464 | 36.464 | ||
| Finanzielle Verbindlichkeiten | 169.291 | 169.291 | 0 | 190.051 | 190.051 | 0 |
Finanzinstrumente sind entweder in der Kategorie Kredite und Forderungen enthalten und werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert oder in der Kategorie zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten enthalten und werden entsprechend unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode bilanziert. Ihre Fair Values entsprechen annähernd dem Buchwert.
Allgemeines
Der Konzern unterliegt aufgrund seiner operativen Tätigkeit den folgenden Risiken:
| • | Kreditrisiken, |
| • | Liquiditätsrisiken, |
| • | Marktrisiken. |
Unter den Marktrisiken werden auch Risiken aus der Veränderung von Zinssätzen erfasst.
Im Folgenden werden
| • | die Risiken der jeweiligen Risikokategorie aufgeführt, die von Wild Bunch als für den Konzern relevant identifiziert wurden, |
| • | die Ziele, Regeln und Prozesse zur Risikoidentifizierung und zum Umgang mit den Risiken des Wild Bunch-Konzerns beschrieben. |
Der Wild Bunch-Konzern hat einen konzernweit einheitlichen Ansatz des finanziellen Risikomanagements in Portfolioform zur Identifizierung, Messung und Steuerung von Risiken. Die Risikopositionen ergeben sich aus den konzernweit vorgenommenen und geplanten zahlungswirksamen Ein- und Ausgängen als Marktrisiken, betreffend Zinssatz-, Preis- und Wechselkursänderungen. Zins- und Preisänderungsrisiken werden durch die Mischung von Laufzeiten sowie von fest- und variabel verzinslichen Positionen gesteuert.
Kreditrisiko
Unter Kreditrisiko wird das Risiko des Zahlungsausfalls eines Kunden oder Vertragspartners des Wild Bunch-Konzerns verstanden, welches dazu führt, dass in der Konzernbilanz ausgewiesene Vermögenswerte, Finanzanlagen oder Forderungen einer Wertberichtigung unterzogen werden müssen. Demnach ist das Risiko auf den Buchwert dieser Vermögenswerte beschränkt.
Kreditrisiken resultieren im Wesentlichen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die Kreditwürdigkeit der jeweiligen Kunden wird von den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen regelmäßig überwacht.
Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die zum 31. Dezember 2017 nicht wertberichtigt waren, lagen keine Anhaltspunkte für Zahlungsausfälle vor.
Liquiditätsrisiken
Der Konzern hat im April 2017 einen Rahmenkreditvertrag im Umfang von bis zu € 30 Mio. abgeschlossen. Dieser kann durch die Bank im Fall der Verletzung von vereinbarten Financial Covenants (u.a. EBITDA-Ratio und Equity-Minimum) fällig gestellt werden. Der Vorstand geht nach der derzeitigen Planung davon aus, die Financial Covenants zu erfüllen. Darüber hinaus bestehen weitere vertragliche Berichtspflichten, bei deren Verletzung die Bank die gewährten Kredite ebenfalls fällig stellen kann. Insbesondere im Falle einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der Gruppe besteht das Risiko, dass die Financial Covenants nicht eingehalten werden können. Die Fortführung des Konzerns hängt im Fall der Fälligstellung des Kredits davon ab, dass die dann erforderliche anderweitige Beschaffung finanzieller Mittel im erforderlichen Umfang kurzfristig gelingt.
Ferner setzt die Fortführung des Konzerns voraus, dass die Umsetzung der im Abschnitt 1.4. unter der „Annahme der Unternehmensfortführung“ und im Lagebericht unter 3.4. und 4.3.1. beschriebenen Refinanzierungsmaßnahmen gelingt. Sollten diese nicht oder nicht im benötigten Umfang zur Umsetzung kommen, setzt die Fortführung der Gesellschaft voraus, dass die Aufnahme weiterer Mittel im erforderlichen Umfang gelingt.
Ein zusätzlicher, über die genannten Refinanzierungsmaßnahmen hinausgehender Finanzierungsbedarf könnte entstehen, sollte es negative Abweichungen gegenüber der vom Vorstand erstellten Businessplanung geben. Eine deutliche negative Abweichung hätte nach Einschätzung des Vorstands zumindest eine Beeinträchtigung der geplanten Geschäftsentwicklung zur Folge.
Marktrisiko
(a) Währungsrisiken
Aus dem Ein- und Verkauf in Fremdwährung können sich je nach Entwicklung des Wechselkurses Risiken für die Gesellschaft ergeben. Der Einkauf kann wechselkursbedingt teurer werden und der Verkauf in Fremdwährung kann zu einem in € geringeren Umsatz führen.
Größere Fremdwährungsrisiken ergeben sich bei Wild Bunch im Wesentlichen aus Einkäufen und Verkäufen in US-Dollar. In Vorjahren wurden diverse Sicherungsgeschäfte abgeschlossen, die sich auf Fremdwährungskäufe im Geschäftsjahr bezogen, um das Fremdwährungsrisiko zu reduzieren.
Sensitivitätsanalysen nach IFRS 7 wurden für Bilanzpositionen in US-Dollar mit folgendem Ergebnis durchgeführt: Wenn das Wechselkursniveau zum Bilanzstichtag um 10 % höher bzw. niedriger gewesen wäre, wäre das Ergebnis T€ 1.430 geringer bzw. T€ 1.231 höher (Vj.: T€ 193 höher bzw. T€ 158 geringer) gewesen. Aus technischen Gründen konnte vorstehende Sensitivitätsanalyse nicht für die Gesellschaften der ehemaligen Wild Bunch S.A.-Gruppe für das Vorjahr durchgeführt werden.
(b) Zinsrisiken
Bei den verzinslichen Forderungen und Schulden des Unternehmens sind sowohl Festzinsen aber auch variable Zinsen vereinbart. Marktzinssatzänderungen bei festverzinslichen Schulden würden sich nur dann auswirken, wenn diese Finanzinstrumente zum fair value bilanziert wären. Da dies nicht der Fall ist, unterliegen die Finanzinstrumente mit fester Verzinsung keinen Zinsänderungsrisiken im Sinne von IFRS 7.
Sensitivitätsanalysen nach IFRS 7 wurden für variabel verzinsliche Finanzverbindlichkeiten mit folgendem Ergebnis durchgeführt: Wenn das Marktzinsniveau im Geschäftsjahr um 100 Basispunkte höher gewesen wäre, wäre das Ergebnis aufgrund des negativen EURIBOR T€ 0 (Vj.: T€ 0) geringer gewesen. Wenn das Marktzinsniveau im Geschäftsjahr um 100 Basispunkte niedriger gewesen wäre, wäre das Ergebnis T€ 0 (Vj.: T€ 0) höher ausgefallen.
5.3. Mitarbeiter
Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter betrug in den Geschäftsjahren:
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| Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter inT€ | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Frankreich | 93 | 97 |
| Deutschland | 35 | 35 |
| Italien | 13 | 14 |
| Spanien | 11 | 12 |
| Irland | 2 | 1 |
| Österreich | 1 | 1 |
| Summe | 155 | 160 |
5.4. Beziehungen zu nahestehenden Personen
Als nahestehende Unternehmen oder Personen im Sinne des IAS 24 gelten Unternehmen oder Personen, die den Wild Bunch-Konzern beherrschen oder von ihm beherrscht werden, insbesondere nicht konsolidierte Tochtergesellschaften, zu Anschffungskosten oder at-equity einbezogene Gemeinschafts- und assoziierte Unternehmen.
Als nahestehende Personen gelten die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Wild Bunch AG sowie ihre Familienangehörigen (vgl. Abschnitt 5.9 Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats).
Die Gesellschaft betrachtet die Sapinda Asia Ltd., British Virgin Islands („Sapinda Asia“), als nahestehendes Unternehmen. Die Sapinda Asia hielt im Geschäftsjahr zeitweilig 3,68 % der Stimmrechte der Gesellschaft. Mitteilungspflichtig für die Sapinda Asia ist Herr Lars Windhorst, dem wiederum 3,58 % dieser Stimmrechte persönlich zugerechnet werden, so dass die Gesellschaft davon ausgeht, dass Herr Lars Windhorst die Sapinda Asia kontrolliert. Herr Lars Windhorst ist zugleich wirtschaftlich Begünstigter innerhalb der Kette der die Gesellschaften beherrschenden Unternehmen der Sapinda Gruppe und der diese ihrerseits beherrschenden Unternehmen mit der Consortia Partnership Ltd. an der Spitze.
Zu den Gesamtbezügen des Vorstands und des Aufsichtsrats der Wild Bunch AG vgl. Abschnitt 5.10 Gesamtbezüge des Aufsichtsrats und des Vorstands. Aus Vergütungen und Reisekostenabrechnungen bestanden zum 31. Dezember 2017 gegenüber dem Vorstand Forderungen in Höhe von T€ 1 (Vj.: kurzfristige Verbindlichkeiten T€ 2). Die kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Mitgliedern des Aufsichtsrats betragen T€ 3 (Vj.: T€ 26).
Daneben bestanden Geschäftsbeziehungen mit folgenden nahestehenden Personen und Unternehmen:
Mit dem assoziierten Unternehmen Circuito Cinema s.r.l., Rom, Italien, bestanden zum Bilanzstichtag bei dem Konzernunternehmen BIM s.r.l., Rom, Italien, Forderungen in Höhe von T€ 4 (Vj.: T€ 21) sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 31 (Vj.: T€ 6). Im Geschäftsjahr gewährte BIM s.r.l., Rom, Italien, Cirtuito Cinema ein Darlehen in Höhe von T€ 213. Circuito Cinema rechnete im Geschäftsjahr Kinoerlöse in Höhe von T€ 94 (Vj.: T€ 320) mit der Gesellschafterin und Konzerngesellschaft BIM s.r.l, Rom, Italien, ab. Circuito Cinema erbrachte im Geschäftsjahr Dienstleistungen im Rahmen der Vermarktung von Filmen für die Gesellschafterin BIM s.r.l., Rom, Italien, in Höhe von T€ 212 (Vj.: T€ 209).
Mit der Investmentbank Lazard Frères („Lazard“), Paris, bestand im Berichtszeitraum ein Financial Advisory Agreement unter dem Lazard Beratungsleistungen in Hinblick auf die strategische Investorensuche erbringt. Das Aufsichtsratsmitglied Pierre Tattevin ist Partner im Pariser Büro von Lazard. Die Beauftragung von Lazard erfolgte zu marktüblichen Konditionen auf Basis einer rein erfolgsabhängigen Vergütung. Eine solche ist im Berichtszeitraum nicht fällig geworden.
Darüber hinaus bestehen keine wesentlichen Transaktionen mit den anderen assoziierten Unternehmen.
5.5. Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Eventualverbindlichkeiten
Gerichtliche Prozesse sowie Forderungen aus Rechtsstreitigkeiten, die sich im normalen Geschäftsverlauf ergeben, könnten in der Zukunft gegenüber den Konzerngesellschaften geltend gemacht werden. Die damit einhergehenden Risiken werden im Hinblick auf die Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens analysiert. Obgleich das Ergebnis dieser Streitfälle nicht immer genau eingeschätzt werden kann, ist der Vorstand der Ansicht, dass sich hieraus über die im Jahresabschluss berücksichtigten Risiken hinaus keine wesentlichen Verpflichtungen ergeben werden.
Zum 31. Dezember hatte der Konzern folgende feststehende finanzielle Verpflichtungen:
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| Verpflichtungen und Eventualverbindlichkeiten in T€ | 2017 | 2016 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gesamt | Restlaufzeit bis 1 Jahr | Restlaufzeit von 1 bis 5 Jahre | Restlaufzeit über 5 Jahre | Gesamt | Restlaufzeit bis 1 Jahr | Restlaufzeit von 1 bis 5 Jahre | Restlaufzeit über 5 Jahre | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Miete und Leasing | 7.134 | 1.234 | 4.068 | 1.832 | 8.993 | 1.616 | 4.737 | 2.640 |
| Minimumgarantien | 22.331 | 17.757 | 4.574 | 0 | 29.345 | 21.144 | 8.201 | 0 |
| Summe | 29.465 | 18.991 | 8.642 | 1.832 | 38.338 | 22.760 | 12.938 | 2.640 |
Bei den Miet- und Leasingverhältnissen handelt es sich im Wesentlichen um die Anmietung von Büroräumen. Verlängerungsoptionen für diese Mietverträge gibt es nicht.
Die finanziellen Verpflichtungen aus Minimumgarantien zum 31. Dezember 2017 sind überwiegend mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr ausgewiesen, die Fertigstellungstermine für die einzelnen Filme sind jedoch oft mit Unsicherheiten behaftet und können sich zum Teil deutlich verzögern.
In der Gruppe bestehen Eventualverbindlichkeiten aus erfolgsbedingt rückzahlbaren Fördermitteldarlehen (T€ 11.303; Vj.: T€ 10.187). Diese Fördermitteldarlehen sind jedoch nur aus anteiligen zukünftigen Erlösen, die die Kosten übersteigen, zurückzuführen. Derzeit geht die Gesellschaft nicht davon aus, dass diese Darlehen zurückgeführt werden müssen.
5.6. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse wie Bürgschaften und ähnliches bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
Für die Besicherung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wird auf die Ausführungen in Abschnitt 3.16 Finanzverbindlichkeiten verwiesen.
5.7. Honorare und Dienstleistungen des Abschlussprüfers
Das von der Mazars GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr bzw. von Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für das Vorjahr an Unternehmen des Wild Bunch-Konzerns als Aufwand erfasste Gesamthonorar schlüsselt sich wie folgt auf:
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| Honorare und Dienstleistungen des Abschlussprüfers in T€ | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Abschlussprüfungsleistungen | 320 | 448 |
| Steuerberatungsleistungen | 0 | 0 |
| Sonstige Leistungen | 0 | 168 |
| Summe | 320 | 616 |
5.8. Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance-Kodex
Die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung zum Corporate Governance Kodex wurde abgegeben und den Aktionären durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Gesellschaft und im elektronischen Bundesanzeiger dauerhaft zugänglich gemacht.
5.9. Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats
Vorstand:
| • | Vincent Grimond, CEO, Vorsitzender des Vorstands, |
| • | Max Sturm, CFO, |
| • | Brahim Chioua, COO |
| • | Vincent Maraval, CCO |
Aufsichtsrat:
| • | Wolf-Dieter Gramatke, (bis 5. Dezember 2017), Selbständiger Medienmanager und Berater, Great-Minds Consultants Entertainment - Media-e-business GmbH, Hamburg (Vorsitzender) |
| • | Tarek Malak, Managing Director bei der Sapinda International Services B.V., Schiphol, Niederlande (Vorsitzender ab 11. Dezember 2017) |
| • | Hans Mahr, (bis 16. Januar 2018), Journalist und Inhaber von mahrmedia, Köln (stellvertretender Vorsitzender) |
| • | Prof. Dr. Katja Nettesheim, (bis 27. Dezember 2017) Geschäftsführerin der MEDIATE Nettesheim & Partner, Unternehmensberater, Berlin |
| • | Benjamin Waisbren, Partner bei Winston and Strawn, Chicago, USA und President der LSC Film Corp. (film coproduction fund) |
| • | Pierre Tattevin, Partner und Managing Director, Lazard Frères, Paris, Frankreich |
5.10. Gesamtbezüge des Aufsichtsrats und des Vorstands
Bei den nachfolgenden Angaben zur Vorstandsvergütung handelt es sich um gesetzlich vorgesehene Anhangangaben nach dem Handelsgesetzbuch (vgl. § 314 HGB) sowie um Angaben aufgrund der Vorgaben des Corporate Governance Kodex.
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| Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats in EUR | 2017 | ||
|---|---|---|---|
| Vergütung | Kostenerstattung | Gesamt | |
| --- | --- | --- | --- |
| Wolf-Dieter Gramatke | 20.523 | 2.669 | 23.192 |
| Hans Mahr | 20.000 | 3.759 | 23.759 |
| Tarek Malak | 16.427 | 0 | 16.427 |
| Prof. Dr. Katja Nettesheim | 15.825 | 636 | 16.461 |
| Benjamin Waisbren | 16.000 | 0 | 16.000 |
| Pierre Tattevin | 16.000 | 0 | 16.000 |
| Summe | 104.775 | 7.064 | 111.839 |
Alle Vorstände erhalten außerdem einen Short Term Incentive (STI), der 1 % des Konzern-EBT nach IFRS der Wild Bunch Gruppe gemäß geprüften Konzernabschluss beträgt, vorausgesetzt das festgelegte Mindestkonzernergebnis wird erreicht oder überschritten. Das zu erreichende Ergebnis beträgt für das Geschäftsjahr 2015 T€ 4.500, für das Geschäftsjahr 2016 T€ 5.000 und für das Geschäftsjahr 2017 T€ 5.500. Der hiernach zu zahlende Bonus beträgt maximal T€ 125 p. a. Die Vorstände erhalten darüber hinaus ab dem Jahr 2015 bis einschließlich des Jahres 2017 einen Long Term Incentive (LTI), der 1 % des durchschnittlichen Konzern-EBT nach IFRS der Wild Bunch Gruppe gemäß geprüften Konzernabschluss beträgt, vorausgesetzt das Mindestkonzernergebnis wird erreicht oder überschritten. Das zu erreichende durchschnittliche Ergebnis beträgt für das Geschäftsjahr 2016 T€ 4.750 für 2015 und 2016 und für das Geschäftsjahr 2017 T€ 5.250 für 2015, 2016 und 2017. Der hiernach zu zahlende Bonus beträgt maximal T€ 150 p. a. Da die festgesetzten Ziele weder für die Short Term Incentives noch für die Long Term Incentives im Geschäftsjahr und im Vorjahr erreicht wurden, erhielten die Vorstände keine Bonuszahlungen für 2017 und 2016.
Der Aufsichtsrat der Wild Bunch AG ist dazu ermächtigt über einen zusätzlichen freiwilligen Bonus für die Vorstände für außergewöhnliche Leistungen zu beschließen. Dieser freiwillige Bonus kann höchstens T€ 100 pro Jahr betragen.
Im Falle der Arbeitsunfähigkeit erhalten die Vorstände ihre Bezüge (Festgehalt und erfolgsabhängige Vergütungen) für die Dauer von sechs Monaten weiter, längstens jedoch bis zur Beendigung des Dienstverhältnisses. Das gleiche gilt im Falle des Todes des Vorstandsmitglieds für seine hinterbliebene Ehefrau oder Lebenspartnerin.
Bei einem Change of Control Event sowie im Fall der Abberufung oder Freistellung von den Dienstpflichten haben die Vorstände ein außerordentliches Kündigungsrecht. In diesem Fall haben die Vorstandsmitglieder Herr Grimond, Herr Chioua und Herr Maraval Anspruch auf ihre Gesamtvergütung (Festgehalt und erfolgsabhängige Vergütung) bis zum Ende der regulären Vertragslaufzeit, maximal in Höhe der Gesamtvergütung für zwei Jahre. Derartige vertragliche Regelungen bestehen für Herrn Sturm nicht.
Die Gesellschaft hat für die Organe des Konzerns eine D&O Versicherung abgeschlossen.
Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 verteilen sich wie folgt:
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| Vorstandsbezüge in T€ | 2017 | 2016 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gehalt | Kfz-Zulage | Leben- und Sozialver- | Gehalt | Kfz-Zulage | Leben- und Sozialver- | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Vincent Grimond | 252 | 0 | 0 | 252 | 0 | 0 |
| Brahim Cioua | 252 | 0 | 0 | 252 | 0 | 0 |
| Vincent Maraval | 252 | 0 | 0 | 252 | 0 | 0 |
| Max Sturm | 265 | 18 | 4 | 258 | 18 | 4 |
| Summe | 1.021 | 18 | 4 | 1.014 | 18 | 4 |
5.11. Aktien der Organmitglieder
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2017 hielten die nachfolgend aufgeführten Organmitglieder folgende Aktien an der Wild Bunch AG:
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| Aktien der Organmitglieder | 2017 | |
|---|---|---|
| Aktien | % | |
| --- | --- | --- |
| Vincent Grimond | 7.023.531 | 8,59 |
| Brahim Chioua | 5.529.543 | 6,76 |
| Vincent Maraval | 2.598.111 | 3,18 |
5.12. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag (Nachtragsbericht)
Verhandlungen mit Investoren zur finanzwirtschaftlichen Neustrukturierung
Das Unternehmen hat am 15. Juni 2018 mit Sapinda Holding B.V. und SWB Finance B.V. (zusammen nachfolgend „Sapinda“) einen Vertrag zur finanzwirtschaftlichen Neustrukturierung der Wild Bunch Gruppe abgeschlossen. Diese Vereinbarung sieht folgende wesentliche Schritte vor:
| • | Sapinda übernimmt im ersten Schritt bestehende Bankverbindlichkeiten der Wild Bunch S.A. sowie Verbindlichkeiten der Wild Bunch S.A. gegenüber anderen Kreditoren im Gesamtumfang von € 62,7 Mio. |
| • | Davon sollen € 26,1 Mio. in Form eines Gesellschafterdarlehens verbleiben, der Restbetrag von € 36,6 Mio. soll im Rahmen eines Debt-to-Equtiy Swaps in Eigenkapital gewandelt werden und im gleichen Umfang die Finanzverbindlichkeiten der Wild Bunch Gruppe reduzieren. |
| • | Weiter hat sich Sapinda in der Vereinbarung verpflichtet, dafür zu sorgen, dass alle ausstehenden Anleihen im derzeitigen Umfang von rund € 18 Mio. nach Annahme eines Schuldenschnitts von 60 % ebenfalls im Rahmen eines Debt-to-Equity Swaps in Eigenkapital gewandelt werden. Auch dieser Schritt führt zu einer Reduzierung der finanziellen Verbindlichkeiten der Wild Bunch Gruppe und zu einer ebenso hohen Stärkung des Eigenkapitals. |
| • | Die beiden vorgenannten Schritte bedürfen u.a. der Zustimmung in der kommenden Hauptversammlung zu den entsprechenden Beschlüssen. |
| • | Zur Umsetzung des Businessplans bzw. zur Finanzierung des Unternehmenswachstums gewährt Sapinda der Wild Bunch Gruppe eine Zwischenfinanzierung von bis zu € 15 Mio., die nach der Beschlussfassung der Hauptversammlung zu den oben genannten Kapitalerhöhungen durch ein Gesellschafterdarlehen in Höhe von € 30 Mio. abgelöst werden soll. Zwischen Ende Februar und Ende Juli 2018 stellte Sapinda der Wild Bunch AG bereits eine auf die Zwischenfinanzierung anrechenbare Linie von € 5 Mio. zur Zwischenfinanzierung zur Verfügung. |
5.13. Anteilsbesitz der Wild Bunch AG, Berlin
Sofern nicht anders angegeben, wurden Eigenkapital und Jahresergebnis der Gesellschaften gemäß der IFRS Jahresabschlüsse 2017 angegeben.
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| Anteilsbesitz der Wild Bunch AG, Berlin | 2017 | ||
|---|---|---|---|
| Anteil % |
Eigenkapital in T€ |
Jahresergebnis in T€ |
|
| --- | --- | --- | --- |
| Senator Film Köln GmbH, Köln 1 | 100,00 | 25 | 0 |
| Senator Film München GmbH, München 1 | 100,00 | 25 | 0 |
| Senator Film Produktion GmbH, Berlin 1 | 100,00 | 793 | 0 |
| Senator Film Verleih GmbH, Berlin 1 | 100,00 | 8.900 | 0 |
| Senator Finanzierungs- und Beteiligungs GmbH, Berlin | 100,00 | -23 | 0 |
| Senator Home Entertainment GmbH, Berlin 1 | 100,00 | 25 | 0 |
| Senator MovInvest GmbH, Berlin 1 | 100,00 | 29 | 0 |
| Eurofilm & Media Ltd., Killaloe, Irland | 100,00 | -16.999 | 1.082 |
| Wild Bunch Austria GmbH, Wien, Österreich 2 | 100,00 | 49 | 40 |
| Central Film Verleih GmbH, Berlin 6 | 100,00 | 400 | -43 |
| Senator Reykjavik GmbH, Berlin 4 | 100,00 | -388 | -10 |
| Bavaria Pictures GmbH, München 3 | 50,00 | -1.193 | 94 |
| Wild Bunch S.A., Paris, Frankreich | 100,00 | 27.440 | -337 |
| Wild Bunch Germany GmbH, München 5 | 88,00 | 645 | 33 |
| BIM Distribuzione s.r.l., Rom, Italien 5 | 100,00 | 341 | -210 |
| Bunch of Talents SAS, Paris, Frankreich 5 | 80,00 | 102 | 0 |
| Capricci World, Nantes, Frankreich 5 | 33,00 | -50 | 14 |
| Continental Films SAS, Paris, Frankreich 5 | 100,00 | 2.869 | -704 |
| Circuito Cinema s.r.l., Rom, Italien 7 | 24,90 | -43.910 | 669 |
| Elle Driver SAS, Paris, Frankreich 5 | 95,00 | 1.912 | 256 |
| EWB2 SAS, Paris, Frankreich 5 | 100,00 | 3.322 | 14 |
| EWB3 SAS, Paris, Frankreich 5 | 100,00 | 4.688 | 65 |
| Filmoline SAS, Paris, Frankreich 5 | 90,00 | 1.645 | 791 |
| Insiders LLC, Los Angeles, USA 5 | 45,00 | -584 | 266 |
| Versatile SAS, Paris, Frankreich 5 | 95,00 | -1.563 | -241 |
| Vértigo Films S.L., Madrid, Spanien 5 | 80,00 | -2.109 | -106 |
| Virtual Films Ltd, Dublin, Irland 5 | 100,00 | -24.617 | 367 |
| Wild Bunch Distribution SAS, Paris, Frankreich 5 | 100,00 | 9.845 | 789 |
| Wild Side Film SAS, Paris, Frankreich 5 | 100,00 | -542 | 458 |
| Wild Side Video SAS, Paris, Frankreich 5 | 100,00 | 3.313 | -212 |
1 Ergebnisabführungsvertrag mit Wild Bunch AG
2 indirekt über Senator Film Verleih GmbH, Berlin
3 indirekt über Senator Film München GmbH, München
4 indirekt über Senator Film Produktion GmbH, Berlin
5 indirekt über Wild Bunch SA, Paris
6 50 % indirekt über Wild Bunch S.A., Paris
7 indirekt über BIM Distribuzione s.r.l., Rom
Berlin, den 6. August 2018
Wild Bunch AG
Vincent Grimond, Vorstandsvorsitzender (CEO)
Max Sturm (CFO)
Brahim Chioua (COO)
Vincent Maraval (CCO)
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im zusammengefassten Konzernlage und -Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Berlin, den 6. August 2018
Wild Bunch AG
Vincent Grimond, Vorstandsvorsitzender (CEO)
Max Sturm (CFO)
Brahim Chioua (COO)
Vincent Maraval (CCO)
Anlage 1
Finanzverbindlichkeiten in T€
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| Gesellschaft | Bank | Nominaler Kreditrahmen | Valuta zum 31.12.2017 | Freie Keditlinie 31.12.2017 |
|---|---|---|---|---|
| Betriebsmittelline | ||||
| 1 Wild Bunch SA | OBC | 3.000 | 3.000 | 0 |
| 2 Wild Bunch SA | Palatine | 750 | 741 | 9 |
| 3 Wild Bunch SA | HSBC | 1.000 | 999 | 1 |
| 4 Wild Bunch SA | BNP | 1.500 | 1.497 | 3 |
| 6 mehrere Kreditnehmera) | OBC | 538 | 538 | 0 |
| 7 mehrere Kreditnehmerb) | Leumi | 30.000 | 21.877 | 1.483 |
| Summe | 36.788 | 28.651 | 1.497 | |
| Darlehen | ||||
| 8 Wild Bunch SA | OBC/Palatine/BNP/BESV/Coficine | 10.000 | 6.304 | 0 |
| 9 Wild Bunch SA | OBC/Palatine/BNP/BESV/Coficine | 3.000 | 3.000 | 0 |
| 10 Continental Films SAS | OBC/Palatine/BNP/BESV/Coficine | 20.000 | 12.031 | 0 |
| 11 Senator Film Produktion GmbH | CoBa | 60 | 0 | 60 |
| Summe | 33.060 | 21.335 | 60 | |
| Bonds | ||||
| 12 Wild Bunch AG | Bondholder | 18.000 | 17.964 | 0 |
| Summe | 18.000 | 17.964 | 0 | |
| Akquisitionsfinanzierung | ||||
| 13 Widl Bunch SA/Continental Films SAS | OBC | 5.600 | 1.769 | n.a. |
| 14 Widl Bunch SA/Continental Films SAS | Palatine | 6.000 | 1.895 | n.a. |
| 15 Widl Bunch SA/Continental Films SAS | BNP | 5.000 | 1.579 | n.a. |
| 16 Widl Bunch SA/Continental Films SAS | BESV | 6.000 | 1.895 | n.a. |
| 17 Widl Bunch SA/Continental Films SAS | Coficine | 5.400 | 1.705 | n.a. |
| 18 Wild Bunch SA | OBC | 0 | 490 | n.a. |
| 19 Wild Bunch SA | Coficine | 5.000 | 910 | n.a. |
| 20 Wild Bunch SA | OBC | 2.100 | 1.324 | n.a. |
| 21 Wild Bunch SA | BESV | 0 | 883 | n.a. |
| 22 Wild Bunch SA | Coficine | 4.900 | 2.207 | n.a. |
| 23 Wild Bunch SA | Coficine | 3.585 | 444 | n.a. |
| 24 Wild Bunch SA | Coficine | 4.580 | 1.706 | n.a. |
| 25 Wild Bunch SA | Coficine | 1.993 | 767 | n.a. |
| 26 Wild Bunch SA | OBC | 1.399 | 757 | n.a. |
| 27 Wild Bunch SA | Palatine | 1.914 | 1.036 | n.a. |
| 28 Wild Bunch SA | BNP | 337 | 182 | n.a. |
| 29 Wild Bunch SA | BESV | 1.531 | 829 | n.a. |
| 30 Wild Bunch SA | Coficine | 1.688 | 914 | n.a. |
| 31 Wild Bunch SA | Coficine | 2.727 | 543 | n.a. |
| 32 Wild Bunch SA | Palatine | 975 | 170 | n.a. |
| 33 Wild Bunch SA | Coficine | 2.275 | 396 | n.a. |
| 34 Wild Bunch SA | Coficine | 1.669 | 841 | n.a. |
| Summe | 64.673 | 23.239 | 0 | |
| Other loans | ||||
| 34 Vértigo Films S.L. | Ibercaja | 790 | 790 | 0 |
| 35 Vértigo Films S.L. | Ibercaja | 400 | 360 | 40 |
| 36 Vértigo Films S.L. | Bank BBVA | 365 | 243 | 0 |
| Summe | 1.555 | 1.393 | 40 | |
| Summe gesamt | 154.076 | 92.583 | 1.597 |
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| Gesellschaft | Zinsen/Provision p.a. | Variable Komponente | Zins/Provision p.a. | Bereitstellungsprovision |
|---|---|---|---|---|
| Betriebsmittelline | ||||
| 1 Wild Bunch SA | 2,00% | EURIBOR (3 M) | quart. | n.a. |
| 2 Wild Bunch SA | 2,50% | EURIBOR (3 M) | quart. | 1,00% |
| 3 Wild Bunch SA | 2,50% | EURIBOR (3 M) | quart. | n.a. |
| 4 Wild Bunch SA | 2,50% | EURIBOR (3 M) | quart. | n.a. |
| 6 mehrere Kreditnehmera) | 2,00% | EURIBOR (3 M) | quart. | n.a. |
| 7 mehrere Kreditnehmerb) | 3,50% | EURIBOR | monthly | 0,5%-1,0% |
| Summe | ||||
| Darlehen | ||||
| 8 Wild Bunch SA | 2,75% | EURIBOR (12 M) | quart. | 1,75% |
| 9 Wild Bunch SA | 3,50% | EURIBOR (12 M) | quart. | 1,00% |
| 10 Continental Films SAS | 2,75% | EURIBOR (12 M) | quart. | 1,75% |
| 11 Senator Film Produktion GmbH | 4,00% | fix | monthly | n.a. |
| Summe | ||||
| Bonds | ||||
| 12 Wild Bunch AG | 8,00% | fix | quart. | n.a. |
| Summe | ||||
| Akquisitionsfinanzierung | ||||
| 13 Widl Bunch SA/Continental Films SAS | 2,00% | EURIBOR (12 M) | quart. | 1,00% |
| 14 Widl Bunch SA/Continental Films SAS | 2,00% | EURIBOR (12 M) | quart. | 1,00% |
| 15 Widl Bunch SA/Continental Films SAS | 2,00% | EURIBOR (12 M) | quart. | 1,00% |
| 16 Widl Bunch SA/Continental Films SAS | 2,00% | EURIBOR (12 M) | quart. | 1,00% |
| 17 Widl Bunch SA/Continental Films SAS | 2,00% | EURIBOR (12 M) | quart. | 1,00% |
| 18 Wild Bunch SA | 2,00% | EURIBOR (12 M) | quart. | 1,00% |
| 19 Wild Bunch SA | 2,00% | EURIBOR (12 M) | quart. | 1,00% |
| 20 Wild Bunch SA | 2,00% | EURIBOR (12 M) | quart. | 1,00% |
| 21 Wild Bunch SA | 2,00% | EURIBOR (12 M) | quart. | 1,00% |
| 22 Wild Bunch SA | 2,00% | EURIBOR (12 M) | quart. | 1,00% |
| 23 Wild Bunch SA | 2,00% | EURIBOR (12 M) | quart. | 1,00% |
| 24 Wild Bunch SA | 2,50% | EURIBOR (12 M) | quart. | 1,00% |
| 25 Wild Bunch SA | 3,00% | EURIBOR (12 M) | quart. | 1,00% |
| 26 Wild Bunch SA | 3,50% | EURIBOR (12 M) | quart. | 1,00% |
| 27 Wild Bunch SA | 3,50% | EURIBOR (12 M) | quart. | 1,00% |
| 28 Wild Bunch SA | 3,50% | EURIBOR (12 M) | quart. | 1,00% |
| 29 Wild Bunch SA | 3,50% | EURIBOR (12 M) | quart. | 1,00% |
| 30 Wild Bunch SA | 3,50% | EURIBOR (12 M) | quart. | 1,00% |
| 31 Wild Bunch SA | 2,00% | EURIBOR (12 M) | quart. | n.a. |
| 32 Wild Bunch SA | 3,50% | EURIBOR (12 M) | quart. | 1,00% |
| 33 Wild Bunch SA | 3,50% | EURIBOR (12 M) | quart. | 1,00% |
| 34 Wild Bunch SA | 2,50% | EURIBOR (12 M) | quart. | 1,00% |
| Summe | ||||
| Other loans | ||||
| 34 Vértigo Films S.L. | 1,90% | EURIBOR (12 M) | monthly | n.a. |
| 35 Vértigo Films S.L. | 1,50% | fix | monthly | n.a. |
| 36 Vértigo Films S.L. | 5,39% | fix | monthly | n.a. |
| Summe | ||||
| Summe gesamt |
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| Gesellschaft | Laufzeit | Sicherheiten | |
|---|---|---|---|
| Betriebsmittelline | |||
| 1 Wild Bunch SA | 31.12.2017 | c) | Rechte und Einnahmen aus bestimmten Filmen |
| 2 Wild Bunch SA | 31.12.2017 | c) | Rechte und Einnahmen aus bestimmten Filmen |
| 3 Wild Bunch SA | 31.12.2017 | c) | Rechte und Einnahmen aus bestimmten Filmen |
| 4 Wild Bunch SA | 31.12.2017 | c) | Rechte und Einnahmen aus bestimmten Filmen |
| 6 mehrere Kreditnehmera) | 31.12.2017 | c) | keine |
| 7 mehrere Kreditnehmerb) | 18.07.2020 | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen; Immaterielle Vermögenswerte; Geschäftsanteile; Barmittel | |
| Summe | |||
| Darlehen | |||
| 8 Wild Bunch SA | 22.10.2018 | Rechte und Einnahmen aus bestimmten/finanzierten Filmen | |
| 9 Wild Bunch SA | 30.09.2019 | Rechte und Einnahmen aus bestimmten/finanzierten Filmen | |
| 10 Continental Films SAS | 22.10.2018 | Rechte und Einnahmen aus bestimmten Filmen der Wild Bunch S.A. und Continental Film SAS gehaltene Filmrechten; Abtretungen von Geschäftsanteilen an der Wild Bunch Germany GmbH und der BIM Distribuzione S.r.l. | |
| 11 Senator Film Produktion GmbH | 31.10.2018 | Rechte und Einnahmen aus bestimmten/finanzierten Filmen | |
| Summe | |||
| Bonds | |||
| 12 Wild Bunch AG | 23.03.2019 | keine | |
| Summe | |||
| Akquisitionsfinanzierung | |||
| 13 Widl Bunch SA/Continental Films SAS | 30.09.2018 | Rechte und Einnahmen aus bestimmten/finanzierten Filmen | |
| 14 Widl Bunch SA/Continental Films SAS | 30.09.2018 | Rechte und Einnahmen aus bestimmten/finanzierten Filmen | |
| 15 Widl Bunch SA/Continental Films SAS | 30.09.2018 | Rechte und Einnahmen aus bestimmten/finanzierten Filmen | |
| 16 Widl Bunch SA/Continental Films SAS | 30.09.2018 | Rechte und Einnahmen aus bestimmten/finanzierten Filmen | |
| 17 Widl Bunch SA/Continental Films SAS | 30.09.2018 | Rechte und Einnahmen aus bestimmten/finanzierten Filmen | |
| 18 Wild Bunch SA | 10.12.2018 | Rechte und Einnahmen aus bestimmten/finanzierten Filmen | |
| 19 Wild Bunch SA | 10.12.2018 | Rechte und Einnahmen aus bestimmten/finanzierten Filmen | |
| 20 Wild Bunch SA | 30.12.2018 | Rechte und Einnahmen aus bestimmten/finanzierten Filmen | |
| 21 Wild Bunch SA | 30.12.2018 | Rechte und Einnahmen aus bestimmten/finanzierten Filmen | |
| 22 Wild Bunch SA | 30.12.2018 | Rechte und Einnahmen aus bestimmten/finanzierten Filmen | |
| 23 Wild Bunch SA | 31.12.2017 | c) | Rechte und Einnahmen aus bestimmten/finanzierten Filmen |
| 24 Wild Bunch SA | 19.10.2017 | c) | Rechte und Einnahmen aus bestimmten/finanzierten Filmen |
| 25 Wild Bunch SA | 31.12.2017 | c) | Rechte und Einnahmen aus bestimmten/finanzierten Filmen |
| 26 Wild Bunch SA | 30.09.2019 | Rechte und Einnahmen aus bestimmten/finanzierten Filmen | |
| 27 Wild Bunch SA | 30.09.2019 | Rechte und Einnahmen aus bestimmten/finanzierten Filmen | |
| 28 Wild Bunch SA | 30.09.2019 | Rechte und Einnahmen aus bestimmten/finanzierten Filmen | |
| 29 Wild Bunch SA | 30.09.2019 | Rechte und Einnahmen aus bestimmten/finanzierten Filmen | |
| 30 Wild Bunch SA | 30.09.2019 | Rechte und Einnahmen aus bestimmten/finanzierten Filmen | |
| 31 Wild Bunch SA | 09.02.2019 | Rechte und Einnahmen aus bestimmten/finanzierten Filmen | |
| 32 Wild Bunch SA | 31.12.2017 | c) | Rechte und Einnahmen aus bestimmten/finanzierten Filmen |
| 33 Wild Bunch SA | 31.12.2017 | c) | Rechte und Einnahmen aus bestimmten/finanzierten Filmen |
| 34 Wild Bunch SA | 13.03.2018 | Rechte und Einnahmen aus bestimmten/finanzierten Filmen | |
| Summe | |||
| Other loans | |||
| 34 Vértigo Films S.L. | 31.10.2020 | Filmrechte | |
| 35 Vértigo Films S.L. | 28.11.2019 | Einnahmen aus TV-Vertrag | |
| 36 Vértigo Films S.L. | 09.07.2021 | keine | |
| Summe | |||
| Summe gesamt |
a) Continental Films SAS/Wild Bunch Distribution SAS/Wild Side Films SAS
b) Wild Bunch AG/Wild Bunch Germany GmH/ Senator Film Verleih GmbH/Senator Home Entertainment GmbH/BIM Distribuzione s.r.l./ Vértigo Films S.L.
c) Die Kreditnehmer haben mit der Bank entsprechende Vereinbarungen über eine Stundung der Fälligkeit dieses Darlehens bis auf weiteres vereinbart.
An die Wild Bunch AG, Berlin:
Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Konzernlage- und Lageberichts
Prüfungsurteile
Wir haben den Konzernabschluss der Wild Bunch AG und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz, der Konzern-Gewinn-und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung, der Konzernkapitalflussrechnung sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Konzernlage- und Lagebericht der Wild Bunch AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung, auf die im zusammengefassten Konzernlage- und Lagebericht Bezug genommen wird, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― | entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2017 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 und |
| ― | vermittelt der beigefügte zusammengefasste Konzernlage- und Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht der zusammengefasste Konzernlage- und Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Konzernlage- und Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung. |
Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Konzernlage- und Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Konzernlage- und Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Konzernlage- und Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Konzernlage- und Lagebericht zu dienen.
Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
Wir verweisen auf die Angaben in Abschnitt 1.4. „Ermessensausübung und Schätzungsunsicherheiten - Annahme der Unternehmensfortführung“ im Konzernanhang und in Abschnitt 4.1.3. „Finanzielle, bilanzielle und steuerliche Risiken“ des zusammengefassten Konzernlage- und Lageberichts. Dort ist ausgeführt, dass die Wild Bunch Gruppe zum Aufstellungszeitpunkt den folgenden bestandsgefährdenden Liquiditätsrisiken ausgesetzt ist.
Die Wild Bunch Gruppe hat im April 2017 einen Rahmenkreditvertrag im Umfang von bis zu € 30 Mio. abgeschlossen. Dieser kann durch die Bank im Fall der Verletzung von vereinbarten Financial Covenants fällig gestellt werden.
Der Vorstand der Wild Bunch AG hat sich zum Aufstellungszeitpunkt zudem mit Investoren und Gläubigern auf Eckpunkte einer finanziellen Restrukturierung der gesamten Wild Bunch Gruppe verständigt. Die erfolgreiche Umsetzung dieser Restrukturierung, die zu einer deutlichen Entschuldung der Konzerngesellschaften und zur Zuführung neuer finanzieller Mittel führt, hängt von der Umsetzung bestimmter im zusammengefassten Konzernlage- und Lagebericht dargestellter Bedingungen ab.
Sollten der Rahmenkreditvertrag fällig gestellt werden oder die geplante Restrukturierung nicht erfolgreich abgeschlossen werden können, wäre die Wild Bunch AG darauf angewiesen, dass die anderweitige Beschaffung finanzieller Mittel kurzfristig gelingt. Andernfalls wäre der Bestand der Wild Bunch AG gefährdet.
Dies weist auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 S. 3 HGB darstellt.
Unser Prüfungsurteil ist hinsichtlich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Beurteilung der Liquiditätsplanung des Konzerns
Zugehörige Informationen im Konzernabschluss und im zusammengefassten Konzernlage- und Lagebericht
Die Angaben des Konzerns zur Planung sind in Abschnitt 1.4. „Ermessensausübungen und Schätzungsunsicherheit - Annahme der Unternehmensfortführung“ des Konzernanhangs sowie in den Abschnitten 3.3. „Erwartete Entwicklung“, 3.4. „Gesamtaussage des Vorstands zur Entwicklung des Konzerns“ und 4.1.3. „Finanzielle, bilanzielle und steuerliche Risiken“ des zusammengefassten Konzernlage- und Lageberichts enthalten.
Sachverhalt und Risiko für die Prüfung
Die Liquiditätsplanung der Wild Bunch Gruppe basiert auf der Annahme, dass die eingeleitete finanzielle Restrukturierung erfolgreich abgeschlossen wird und den Konzerngesellschaften ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden können. um ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen sowie notwendige Investitionen in weitere Filmverleihrechte und neue Vermarktungsstrategien zu tätigen. Es besteht das Risiko, dass die Annahmen, die der Planung zugrunde liegen, nicht erreicht werden können. Hierdurch wäre die weitere Entwicklung des Konzerns beeinträchtigt und deren Bestand gefährdet. Vor diesem Hintergrund erachten wir die Beurteilung der Liquiditätsplanung des Konzerns als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt.
Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die vom Konzern aufgestellte Liquiditätsplanung inhaltlich nachvollzogen und die zugrunde gelegten Annahmen verplausibilisiert. Die zutreffende Berücksichtigung der finanziellen Restrukturierungsmaßnahmen in der Planung haben wir überprüft. Des Weiteren haben wir zur Beurteilung der Planung ein im Rahmen des Restrukturierungsprozesses erstelltes externes Sanierungsgutachten gewürdigt.
Wir kommen nach intensiver Diskussion der Planung und der zugrundeliegenden Annahmen mit dem Vorstand zu dem Schluss, dass die zugrundeliegenden Annahmen und Planziele plausibel sind. Wir haben uns weiterhin mit dem möglichen Eintritt der im Abschnitt „Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit“ aufgeführten Risiken auseinandergesetzt. Hinsichtlich der geplanten finanziellen Restrukturierung haben wir den Vorstand befragt und sind zur Erkenntnis gekommen, dass diesem zum Prüfungszeitpunkt keine Anhaltspunkte vorliegen, die gegen die erfolgreiche Umsetzung der eingeleiteten Maßnahmen sprechen. Wir haben uns des Weiteren auch nach dem 31. Dezember 2017 bis zum Datum des Bestätigungsvermerks davon überzeugt, dass die finanzierende Bank (im Rahmen einer Stillhaltevereinbarung) beabsichtigt ihr Engagement im Rahmen eines Gesamtrestrukturierungskonzeptes aufrechtzuerhalten und derzeit ein Fälligstellen des Kreditvertrages bei Nichteinhaltung von Covenants nicht beabsichtigt ist.
Unter Berücksichtigung der durch die Wild Bunch Gruppe eingeleiteten finanziellen Restrukturierungsmaßnahmen kommen wir zu der Auffassung, dass die Liquiditätsplanung insgesamt risikobehaftet, aber plausibel ist.
Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte
Zugehörige Informationen im Konzernabschluss und im zusammengefassten Konzernlage- und Lagebericht
Die Angaben des Konzerns zu den Geschäfts- oder Firmenwerten sind in den Abschnitten 1.4. „Ermessensausübung und Schätzungsunsicherheit“,1.5. „Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - Immaterielle Vermögenswerte bzw. - Wertminderung nicht finanzieller Vermögenswerte“ und 3.1. „Geschäfts- oder Firmenwert“ des Konzernanhangs enthalten.
Sachverhalt und Risiko für die Prüfung
Im Konzernabschluss der Wild Bunch AG werden Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von insgesamt T€ 124.454 ausgewiesen, die rund 44 % der Bilanzsumme ausmachen und die das bilanzielle Eigenkapital des Konzerns um T€ 43.279 übersteigen. Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden jährlich von der Gesellschaft einem Werthaltigkeitstest unterzogen, um einen möglichen Abschreibungsbedarf zu ermitteln. Das Ergebnis dieser Bewertungen ist in hohem Maße davon abhängig, wie die gesetzlichen Vertreter die künftigen Zahlungsmittelzuflüsse einschätzen und die jeweils verwendeten Diskontierungszinssätze ableiten. Aufgrund der der Bewertung zugrundeliegenden Komplexität sowie der im Rahmen der Bewertung vorhandenen Ermessensspielräume erachten wir die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt.
Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir den von den gesetzlichen Vertretern der Wild Bunch AG implementierten Prozess sowie die Bilanzierungs- und Bewertungsvorgaben zur Ermittlung der erzielbaren Beträge von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen Geschäfts- oder Firmenwerte zugeordnet wurden, auf mögliche Fehlerrisiken analysiert und uns ein Verständnis über die Prozessschritte und die implementierten internen Kontrollen verschafft. Wir haben das Vorgehen des Konzerns bei der Ermittlung der Kapitalisierungszinssätze sowie bei der Ableitung der Zukunftserfolge auf die Vereinbarkeit mit IAS 36 gewürdigt.
Wir haben die dem Werthaltigkeitstest zugrundeliegende Unternehmensplanung analysiert. Die wesentlichen Annahmen zum Wachstum, geplanten Geschäftsverlauf und zur künftigen Rentabilität haben wir nachvollzogen und im Branchenvergleich verplausibilisiert. Wir haben die Planung mit den gesetzlichen Vertretern, den Sanierungsgutachtern und weiteren externen Beratern der Wild Bunch AG ausführlich diskutiert. Auf dieser Grundlage haben wir deren Angemessenheit beurteilt.
Die Angemessenheit der sonstigen wesentlichen Bewertungsannahmen, wie beispielsweise des Diskontierungszinssatzes, haben wir mit Unterstützung von internen Bewertungsspezialisten auf Basis einer Analyse von Marktindikatoren untersucht. Wir haben die bei der Bestimmung der verwendeten Diskontierungszinssätze herangezogenen Parameter im Hinblick auf die sachgerechte Ableitung analysiert und ihre Berechnung unter Beachtung der dafür vorliegenden Anforderungen des IAS 36 nachvollzogen.
Durch Sensitivitätsanalysen haben wir Wertminderungsrisiken bei Änderungen von wesentlichen Bewertungsannahmen eingeschätzt. Ferner haben wir die rechnerische Richtigkeit der Bewertungsmodelle unter Beachtung der Anforderungen des IAS 36 nachvollzogen.
Der von den gesetzlichen Vertretern der Muttergesellschaft durchgeführte Werthaltigkeitstest sowie die hierfür angewandten Bewertungsparameter und -annahmen sind aus unserer Sicht insgesamt geeignet, um die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte zu überprüfen.
Werthaltigkeit der Filmverleihrechte
Zugehörige Informationen im Konzernabschluss und zusammengefassten Konzernlage- undLagebericht
Die Angaben des Konzerns zu den Filmverleihrechten als Bestandteil der immateriellen Vermögenswerte sind in den Abschnitten 1.4. „Ermessensausübung und Schätzungsunsicherheit“, 1.5. „Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - Immaterielle Vermögenswerte“ und 3.2. „Immaterielle Vermögenswerte“ des Konzernanhangs enthalten.
Sachverhalt und Risiko für die Prüfung
Unter den immateriellen Vermögenswerten werden Filmverleihrechte in Höhe von T€ 69.404 ausgewiesen, die rund 25 % der Bilanzsumme ausmachen. Die Filmverleihrechte bilden die Grundlage für die Geschäftstätigkeit des Wild Bunch Konzerns. Die Anschaffungskosten für die Filmverleihrechte werden nach einer nettoerlösbasierten Methode abgeschrieben. Darüber hinaus werden die Filmverleihrechte jährlich zum Bilanzstichtag einem Werthaltigkeitstest (Wertminderungstest nach IAS 36) unterzogen. Hierzu werden die Planrechnungen aller Filmrechte im Hinblick auf die erwartete Marktakzeptanz regelmäßig aktualisiert und der jeweils erzielbare Betrag aus den Filmrechten (Nutzungswert) mittels eines Discounted-Cashflow-Verfahrens ermittelt.
Das Ergebnis dieser Bewertungen ist in hohem Maße davon abhängig, wie die gesetzlichen Vertreter die künftigen Zahlungsmittelzuflüsse aus den Auswertungen einschätzen, sowie von den jeweils verwendeten Diskontierungszinssätzen. Die Bewertung ist daher mit wesentlichen Unsicherheiten behaftet. Vor diesem Hintergrund erachten wir die Werthaltigkeit der Filmverleihrechte als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt.
Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Durchführung der Werthaltigkeitstests nachvollzogen und die Ermittlung der durchschnittlichen gewichteten Kapitalkosten auf Übereinstimmung mit den Vorschriften in IAS 36 beurteilt.
Zudem haben wir uns davon überzeugt, dass die den Bewertungen zugrundeliegenden künftigen Nettoerlöse aus der Verwertung der Filmrechte sachgerecht ermittelt beziehungsweise geplant wurden. Hierzu haben wir in Stichproben die vertraglich vereinbarten Verwertungsentgelte mit den geplanten Nettoerlösen abgestimmt sowie die Angemessenheit der getroffenen Annahmen über künftige Erlöse aus weiteren Verwertungsmöglichkeiten gewürdigt. Da die Annahmen über künftige Erlöse in hohem Maße ermessensbehaftet sind, haben wir diese intensiv mit den gesetzlichen Vertretern erörtert.
Daneben haben wir uns mit den bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parametern beschäftigt und das Berechnungsschema nachvollzogen.
Die von den gesetzlichen Vertretern der Muttergesellschaft durchgeführten Werthaltigkeitstests sowie die hierfür angewandten Bewertungsparameter und -annahmen sind aus unserer Sicht insgesamt geeignet, um die Werthaltigkeit der Filmverleihrechte zu überprüfen.
Werthaltigkeit der Aktiven latenten Steuern
Zugehörige Informationen im Konzernabschluss und zusammengefassten Konzernlage- und Lagebericht
Die Angaben des Konzerns zu den Aktiven latenten Steuern sind in den Abschnitten 1.5. „Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - Latente Ertragsteueransprüche und -verpflichtungen“ und 2.8. „Ertragsteuern“ des Konzernanhangs enthalten.
Sachverhalt und Risiko für die Prüfung
Im Konzernabschluss der Wild Bunch AG werden Aktive latente Steuern in Höhe von T€ 10.322 erfasst, die nach einer Saldierung mit Passiven latenten Steuern von T€ 8.586 in Höhe von T€ 1.736 in der Konzernbilanz ausgewiesen werden. Die Aktiven latenten Steuern beruhen in Höhe von T€ 6.109 auf der Aktivierung steuerlicher Verlustvorträge aus den einzelnen Konzerngesellschaften, bei deren Bemessung in der Regel von einem dreijährigen Planungshorizont der einzelnen Gesellschaft bzw. des steuerlichen Organkreises ausgegangen wird.
Das Ergebnis der zu aktivierenden Steuern ist in hohem Maße von der Zuordnung der latenten Steuern auf die einzelnen Gesellschaften bzw. Organkreise und der getroffenen Annahmen in der Steuerplanung abhängig. Vor diesem Hintergrund erachten wir die Werthaltigkeit der Aktiven latenten Steuern als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt.
Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Ermittlung der latenten Steuern auf die Bewertungsunterschiede und auf die steuerlichen Verlustvorträge nachvollzogen und die Ermittlung und Bewertung der latenten Steuern auf Übereinstimmung mit den Vorschriften in IAS 12 beurteilt. Zudem haben wir uns davon überzeugt, dass die ermittelten latenten Steuern für die einzelnen Gesellschaften vollständig in die Konsolidierungsdatei übernommen wurden.
Die aus der Unternehmensplanung für die Wild Bunch Gruppe abgeleiteten Steuerplanungen für die einzelnen Gesellschaften beziehungsweise steuerlichen Organschaften haben wir nachvollzogen und die Übereinstimmung mit den zugrundeliegenden steuerlichen Vorschriften beurteilt. Des Weiteren haben wir unter Berücksichtigung der zugrunde gelegten Steuerplanung und der in der Vergangenheit erzielten steuerlichen Ergebnisse die Nutzungsmöglichkeit der bestehenden steuerlichen Verlustvorträge in einem Prognosezeitraum von grundsätzlich drei Jahren gewürdigt.
Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine wesentlichen Einwendungen hinsichtlich der in der Konzernbilanz erfassten Aktiven latenten Steuern ergeben.
Umsatzrealisation und Erlösabgrenzung
Zugehörige Informationen im Konzernabschluss und zusammengefassten Konzernlage- undLagebericht
Zu den bezüglich der Umsatzrealisierung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die Angabe im Konzernanhang in Abschnitt 1.5. „Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - Umsatzrealisierung/erhaltene Anzahlungen“. Für quantitative Angaben zu den Umsatzerlösen verweisen wir auf die Angaben im Konzernanhang in Abschnitt 2.1. „Umsatzerlöse“ und im zusammengefassten Konzernlage- und Lagebericht in Abschnitt 2.3. „Geschäftsverlauf“.
Sachverhalt und Risiko für die Prüfung
Im Konzernabschluss der Wild Bunch AG werden Umsatzerlöse in Höhe von insgesamt T€ 101.420 ausgewiesen. Die Umsatzerlöse resultieren im Wesentlichen aus der Verwertung von Filmrechten in den Bereichen Kinoverleih, Weltvertrieb sowie elektronischer Direktvertrieb und Home Entertainment.
Durch die große Anzahl unterschiedlicher vertraglicher Vereinbarungen für die unterschiedlichen Leistungen der Wild Bunch Gruppe erachten wir die Umsatzrealisierung als komplex. Vor diesem Hintergrund erachten wir die Umsatzrealisierung und Erlösabgrenzung als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt.
Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir den von den gesetzlichen Vertretern der Wild Bunch AG implementierten Prozess sowie die Bilanzierungs- und Bewertungsvorgaben für die Realisierung von Umsatzerlösen auf mögliche Fehlerrisiken analysiert und uns ein Verständnis über die Prozessschritte und die implementierten internen Kontrollen verschafft. Wir haben das Vorgehen des Konzerns im Hinblick auf die Umsatzabgrenzung anhand der in IAS 18 definierten Kriterien gewürdigt.
Darüber hinaus haben wir die wesentlichen Umsatzerlöse des Geschäftsjahres 2017 unter anderem daraufhin analysiert, ob eine Korrelation mit den dazugehörigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie mit Zahlungseingängen besteht. Ferner haben wir die Umsatzrealisierung anhand der vertraglichen Vereinbarungen stichprobenhaft im Hinblick auf die Anforderungen des IAS 18 an die Umsatzrealisierung nachvollzogen. Wir haben die Umsatzerlöse des Geschäftsjahres 2017 im Hinblick auf die Periodenabgrenzung in Stichproben durch Einzelfallprüfungen zu Umsatztransaktionen kurz vor und nach dem Bilanzstichtag geprüft. Darüber hinaus haben wir in Stichproben Saldenbestätigungen von Kunden eingeholt.
Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine wesentlichen Einwendungen hinsichtlich der Umsatzrealisation und Erlösabgrenzung ergeben.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
| ― | die Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f und 315d HGB, auf die im zusammengefassten Konzernlage- und Lagebericht Bezug genommen wird |
| ― | die Versicherung der gesetzlichen Vertreter nach § 297 Abs. 2 S. 4 und § 315 Abs. 1 S. 5 HGB im Abschnitt „Versicherung der gesetzlichen Vertreter“ des Geschäftsberichts 2017 |
| ― | die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und zusammengefassten Konzernlage- und Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks |
Der Aufsichtsrat ist für die folgenden sonstigen Informationen verantwortlich:
| ― | den Bericht des Aufsichtsrats im Geschäftsbericht 2017 |
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Konzernlage- und Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen:
| ― | wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zusammengefassten Konzernlage- und Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den zusammengefassten Konzernlage- und Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Zusammengefassten Konzernlage- und Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Konzernlage- und Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Konzernlage- und Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Konzernlage- und Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Konzernlage- und Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Konzernlage- und Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Konzernlage- und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im zusammengefassten Konzernlage- und Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Konzernlage- und Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Konzernlage- und Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. |
| ― | holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Konzernlage- und Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. |
| ― | beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Konzernlage- und Lageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO
Wir wurden auf Antrag des Vorstands mit Gerichtsbeschluss vom 29. Dezember 2017 zum Abschlussprüfer bestellt. Wir wurden am 31. Januar/15. Februar 2018 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2017 als Abschlussprüfer der Wild Bunch AG tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Frank Pannewitz.
Berlin, 6. August 2018
**Mazars GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft**
Udo Heckeler, Wirtschaftsprüfer
Frank Pannewitz, Wirtschaftsprüfer
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