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Wild Bunch AG

Annual Report Oct 23, 2007

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Annual Report

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GESCHÄFTSBERICHT 2006

GESCHÄFTSBERICHT 2006 – INHALTSVERZEICHNIS

Inhalt

Vorwort des Vorstands 4
Konzernlagebericht der Senator Entertainment AG 7
Geschäftsentwicklung des Jahres 2006 im Überblick 8
Die Entwicklung der Geschäftsbereiche 2006 10
Ertragslage 11
Vermögens- und Finanzlage 12
Liquiditätslage 13
Organisation und Mitarbeiter 13
Chancen und Risiken 13
Forschung und Entwicklung 17
Die Senator-Aktie 17
Nachtragsbericht 18
Vergütungsbericht gemäß § 315 Abs. 2 Nr. 4 HGB 18
Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB 18
Prognosebericht 20
Jahresabschluss Senator Entertainment Konzern 21
Kennzahlen Senator Entertainment Konzern 22
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung (IFRS) 23
Konzernbilanz (IFRS) Aktiva 24
Konzernbilanz (IFRS) Passiva 25
Konzern-Kapitalflussrechnung (IFRS) 26
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung 27
Konzernanhang Senator Entertainment AG 28
Bestätigungsvermerk 46
Lagebericht der Senator Entertainment AG 47
Geschäftsentwicklung des Jahres 2006 im Überblick 48
Ertragslage 49
Vermögens- und Finanzlage 50
Liquiditätslage 51
Organisation und Mitarbeiter 51
Chancen und Risiken 51
Forschung und Entwicklung 54
Die Senator-Aktie 54
Vergütungsbericht gemäß § 289 Abs. 2 Nr. 5 HGB 54
Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB 54
Prognosebericht 56
Abschluss des Rumpfgeschäftsjahres der Senator Entertainment AG 57
Senator Entertainment AG-Bilanz (HGB) Aktiva 58
Senator Entertainment AG-Bilanz (HGB) Passiva 59
Gewinn- und Verlustrechnung (HGB) der Senator Entertainment AG 60
Senator Entertainment AG, Anhang 61
Anlage (1) zum Anhang 70
Anlage (2) zum Anhang 71
Anlage (3) zum Anhang 72
Bestätigungsvermerk Senator Entertainment AG 73
Bericht des Aufsichtsrats 74
Corporate Governance Bericht 77
Impressum 81

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

Zwei Jahre gab es an dieser Stelle kein Vorwort, denn die Zeiten für unser Unternehmen waren alles andere als gut: Ein langwieriges Insolvenzplanverfahren hatte die Senator Entertainment AG praktisch gelähmt. Um so mehr freuen wir uns, Ihnen für das Geschäftsjahr 2006 mitteilen zu können, dass Senator nach einem erfolgreichen Turn-Around über nachhaltige Substanz für erhebliches Wachstum und Gewinn verfügt. Sie finden heute ein Unternehmen vor, das mit 35 Millionen Euro den Umsatz im Geschäftsjahr 2006 mehr als verdoppeln konnte und es geschafft hat, sich innerhalb von neun Monaten trotz aller Widerstände aus seiner defizitären Lage zu befreien.

Wir haben in der Senator Entertainment AG die Medienkompetenz in Vorstand und Aufsichtsrat viel versprechend ausgeweitet und die Aktionärsstruktur mit neuen Großinvestoren gestärkt.

Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens am 31. März 2006 ging es uns zunächst darum, unser Kerngeschäft, den Filmverleih und die Filmproduktion, für einen endgültigen Neustart in 2007 zu restrukturieren. Mit motivierten Mitarbeitern, und einer werthaltigen Filmbibliothek von mehr als 200 Kinofilmen war die Basis dafür gegeben. Bereits 2006 konnten wir erste Erfolge erzielen mit dem Psychothriller HARD CANDY und der deutschen Komödie WO IST FRED?, die mehr als 800.000 Kinozuschauer sahen. Im April 2007 konnten wir unsere erste, nach Insolvenzende hergestellte Eigenproduktion im Kino starten und wir können heute bereits stolz sein, dass der Film VOLLIDIOT mit dem TV-Comedian Oliver Pocher in 2007 auch gleich zu unserem ersten Erfolg geriet. Ebenfalls im April diesen Jahres haben wir unseren Anteil an der Central Film Vertriebs GmbH von 51% auf 100% aufgestockt. Die Senator Entertainment AG wird durch diese strategische Maßnahme ihre Vertriebsaktivitäten um ein weiteres Verleih-Label erweitern und tritt künftig im Filmverleihmarkt sowohl als "Senator" als auch unter dem Namen "Central Film" auf. Während der Senator Filmverleih unsere eigenen Filme verleiht, wird die Central Film vorwiegend als Verleih – Dienstleister für nationale und internationale Partner antreten. Mit MGM konnte der Central Film Verleih sofort als ersten Kunden ein renommiertes US Studio gewinnen. Über den zusätzlichen Verleih wird die Senator-Gruppe im neuen Geschäftsjahr mindestens fünf weitere Filmproduktionen in die Kinos bringen. Die Gesamtzahl der Kinostarts wächst damit auf nahezu 25 Filme im Jahr an.

Die Senator kann außerdem stolz darauf sein, dass wir nach nur einem knappen Jahr im Einkauf bei allen renommierten Weltvertrieben von Kinofilmen bereits wieder ein ernstzunehmender Partner sind. Der dreifache Oscar-Gewinner PAN'S LABYRINTH des mexikanischen Regisseurs Guillermo del Toro sowie die neuen Filme der Kultregisseure Robert Rodriguez und Quentin Tarantino sind nur einige von vielen internationalen Kinofilmen, die wir neu erwerben konnten und in 2007 und 2008 herausbringen werden.

Wir werden unsere nationalen Produktionsaktivitäten weiter ausbauen und noch in diesem Jahr weitere Eigen- und Co-produktionen realisieren. Damit nicht genug. Auch international treibt unser Vorstand Marco Weber in Los Angeles die internationalen Eigenproduktionen voran. Der gerade gedrehte Film FIREFLIES IN THE GARDEN mit Julia Roberts und Willem Dafoe ist die erste Senator-Eigenproduktion, die wir weltweit auswerten. Aber dieser Film ist

nur der Anfang, denn es erwarten uns im neuen Geschäftsjahr und in 2008 weitere, packende Produktionen mit renommierten Hollywood-Größen.

Der Bereich Video/DVD ist die wichtigste Verwertungsstufe nach dem Kino. Hier werden wir den Umsatz erheblich steigern können, denn wir haben im September 2006 beschlossen, die Verwertungsstrategie für die Videorechte grundsätzlich zu ändern und Videos bzw. DVDs zukünftig selbst über die neu gegründete Senator Home Entertainment GmbH gemeinsam mit unserem Partner UNIVERSUM Film, einer Tochter der RTL Group, auszuwerten. Damit schalten wir eine Handelsstufe aus und verbessern neben dem Umsatz auch unsere Marge erheblich.

Auch den TV-Umsatz konnten wir im Berichtsjahr bereits deutlich ausbauen. Zur weiteren Stärkung des Bereichs haben wir im Juli und im Dezember 2006 mit der Telepool GmbH, einer ARD Tochter, einen langfristigen und exklusiven Vertriebsvertrag über die Auswertung der gesamten Filmbibliothek und eine Reihe von aktuellen Filmakquisitionen abgeschlossen.

Die Senator Entertainment AG, sehr geehrte Aktionäre, bewegt sich wieder auf einer stabilen Bahn und wird in den kommenden Jahren ihre Substanz immer weiter ausbauen. Die dafür notwendige Diversifizierung der operativen Geschäftsbereiche werden wir konsequent vorantreiben. Sie soll uns in Zukunft unabhängiger von Schwankungen des deutschen Kinogeschäfts machen. Dazu werden wir die Kerngeschäftsfelder Filmverleih und Filmproduktion um die Bereiche TV-Produktion und Musik noch im aktuellen Geschäftsjahr erweitern und die Internationalisierungsstrategie, die wir mit unserem Film FIREFLIES IN THE GARDEN begonnen haben, mit großer Energie fortsetzen.

Das gemeinsame Ziel von Vorstand und Aufsichtsrat ist es, die Senator Entertainment AG zu einem international agierenden Medienunternehmen auszubauen, das Unterhaltungsprodukte jeder Art herstellt oder akquiriert und weltweit in allen Formen auswertet. Das Umfeld hierfür schätzen wir derzeit als gut bis sehr gut ein, weil die Aussichten in der Film- und Medienindustrie seit dem letzten Jahr wieder mehr als positiv sind.

Für das Geschäftsjahr 2007 sind wir optimistisch: Wir rechnen mit einer weiteren Verdoppelung des Umsatzes und streben eine einstellige Margengröße im Ergebnis an.

An dieser Stelle möchte ich mich gemeinsam mit meinen Vorstandskollegen Marco Weber und Dr. Christopher Borgmann für Ihr Vertrauen bedanken, das Sie unserer Arbeit entgegenbringen. Unser Dank gilt vor allem auch unseren engagierten Mitarbeitern, die sich zu einem echten Team zusammen gefunden und einen entscheidenden Teil dazu beigetragen haben, unser Unternehmen dahin zu bringen, wo es jetzt wieder steht.

Herzliche Grüße

Ihr

Helge Sasse Vorstandsvorsitzender

Berlin, im April 2007

Konzernlagebericht der Senator Entertainment AG

Geschäftsentwicklung des Jahres 2006 im Überblick

Nachdem der Kinomarkt in den vergangenen Jahren wiederholt von Besucherrückgängen bis zu 20% geprägt war, konnte die Filmindustrie im Jahr 2006 erstmals insgesamt wieder positive Entwicklungen an der Kinokasse verzeichnen.

Die Kinobesucherzahlen stiegen laut Statistik der Filmförderanstalt (FFA, Blickpunkt: Film, Heft 7/2007) gegenüber dem Vorjahr um 7,4% auf insgesamt € 136,7 Mio. Dies entspricht einem Umsatzanstieg von 9,3% auf insgesamt € 814,4 Mio. Deutsche Filme haben mit einem überdurchschnittlich hohen Marktanteil von 25,8% signifikant zu diesem Anstieg beigetragen. Die höchsten Besucherzahlen konnten in diesem Segment Filme wie DAS PARFUM, DEUTSCHLAND – EIN SOMMERMÄRCHEN, 7 ZWERGE, DAS LEBEN DER ANDEREN und WER FRÜHER STIRBT, IST LÄNGER TOT erzielen.

Nachdem die Senator Entertainment AG erst Ende März 2006 aus der Insolvenz entlassen wurde, hat das Unternehmen das Berichtsjahr wesentlich für den Wiederaufbau und die Neu-Akquisition von Filmen genutzt, d.h. den Wiederaufbau der Verleih-Staffel. Die im Jahr 2006 verwerteten Filme spiegeln die positive Entwicklung in der Kinolandschaft daher noch nicht vollständig wider. Von den insgesamt sieben Kino-Starts konnte nur die Til Schweiger Komödie WO IST FRED? mit über 825.000 Zuschauern ein breites Publikum erreichen. Demgegenüber blieben die Besucherzahlen bei REINE FORMSACHE (ca. 53.000 Zuschauer) im April und DAS KLEINE ARSCHLOCH UND DER ALTE SACK (ca. 157.000 Zuschauer) im November hinter den Erwartungen zurück.

Positiv ist die Etablierung des Senator-Sub-Labels Autobahn verlaufen. Unter dieser Bezeichnung vermarktet Senator qualitativ hochwertige Genre Filme, wie die im Berichtsjahr gestarteten Filme HARD CANDY, BRICK und SHORTBUS.

Im Gegensatz zu den Entwicklungen im Kino-Segment setzte im Home-Entertainment-Segment im Berichtsjahr eine Konsolidierungsphase ein. Gegenüber dem Vorjahr musste der Verleihmarkt insgesamt Einbußen von ca. 10% und der Verkaufsmarkt von ca. 2% verzeichnen.

Senator kann an den im Home-Entertainment-Bereich generierten Erlösen inzwischen jedoch stärker als in der Vergangenheit partizipieren und von höheren Margen profitieren. Denn die in der Vergangenheit praktizierte Sublizenzierung wurde zu Gunsten der eigenen Direktauswertung aufgegeben. Nach Gründung der Senator Home Entertainment GmbH im August 2006 konnte hierfür mit der Universum Film GmbH das derzeit führende unabhängige Videounternehmen als Vertriebspartner gewonnen werden. Diese Konstellation gewährleistet den bestmöglichen Absatz unter weitestgehendem Erhalt der Umsatzerlöse im Unternehmen. Aus dieser Zusammenarbeit veröffentlichte Senator Home Entertainment im Berichtsjahr bisher aber nur die Oscar nominierte Senator Co-Produktion MERRY CHRISTMAS sowie den lizenzierten Film HARD CANDY. Die Absatzzahlen dieser beiden Filme lagen bereits erheblich über den Erwartungen und erwirtschafteten bis dato signifikant positive Deckungsbeiträge.

REINE FORMSACHE WO IST FRED? DAS KLEINE ARSCHLOCH UND DER ALTE SACK

Nicht zuletzt aufgrund der technischen Erneuerungen durch die High Definition (HD) und die Blu Ray Technik sowie die zunehmende Relevanz des digitalen (Direkt-) Vertriebes an die Endkunden (z.B. über das sog. Video-on-Demand) lassen sich der Auswertung der entsprechenden Rechte weiterhin erhebliche Potentiale zuschreiben.

Zur bestmöglichen Verwertung der TV-Rechte – sowohl der Bibliothek als auch der Neuerwerbe – ist das Unternehmen eine strategische Allianz mit der Telepool GmbH in München eingegangen. Die Telepool GmbH ist eine Tochtergesellschaft verschiedener öffentlich-rechtlicher Sendeanstalten, unterhält aber darüber hinaus auch beste laufende Geschäftsbeziehungen mit sämtlichen privaten Sendern und gilt als einer der größten Händler für deutsche TV-Rechte. Das Unternehmen rechnet damit, aufgrund dieser Partnerschaft die Erlöse in diesem Verwertungssegment nachhaltig steigern zu können. Die ersten realisierten Absätze über die Telepool belegen dies bereits deutlich.

Im Einkauf ist es gelungen, Senator nach den Jahren der Sanierung in den internationalen Filmmärkten wieder als ernstzunehmenden Partner bei nahezu allen renommierten Weltvertrieben zu reetablieren. Es ist u.a. gelungen, den dreifachen Oscargewinner PAN'S LABYRINTH des mexikanischen Regisseurs Guillermo del Toro sowie die neuen Filme der Kult-Regisseure Robert Rodriguez (SIN CITY) und Quentin Tarantino (PULP FICTION) zu erwerben. Weitere Highlights sind Michel Gondry's BE KIND REWIND sowie der Episodenfilm PARIS JE T'AIME. Innerhalb kürzester Zeit ist es damit gelungen, die Verleih-Staffel mit hochwertigen und aussichtsreichen Filmen zu füllen.

Neben dem Einkauf intensivierte das Unternehmen die nationalen wie internationalen Produktionsaktivitäten. Basierend auf dem Bestsellerroman von Tommy Jaud realisierte Senator die Eigenproduktion VOLLIDIOT mit dem TV Comedian Oliver Pocher in der Hauptrolle. Ferner wurde die Co-Produktion NICHTS ALS GESPEN-STER, die auf die erfolgreiche Erzählsammlung von Judith Hermann zurückgeht, mit der Crème de la Crème der deutschen Nachwuchsschauspieler, wie z.B. August Diehl, Fritzi Haberlandt und Wotan Wilke Möhring, realisiert. Eine Reihe viel versprechender Projekte fand Aufnahme in die Stoffentwicklung. Die Senator Entertainment Inc., der internationale Produktionsbetrieb des Unternehmens, nahm neue Fahrt auf. Als erstes Projekt entwickelte die US-Tochter das Projekt FIREFLIES IN THE GARDEN bis zur Drehreife, das ab dem 2. April 2007 mit Julia Roberts in einer Hauptrolle von Senator gedreht wird.

Nach Beendigung der Insolvenz ist es ferner gelungen, den langjährigen Rechtsstreit unter den Gesellschaftern der X-Filme Creative Pool GmbH im gegenseitigen Einvernehmen beizulegen. Bis auf weiteres bleiben die beiden Unternehmen danach verbunden und Senator mehrheitlich an der X-Filme Creative Pool GmbH beteiligt.

Die Anteile der Senator an der assoziierten X Verleih AG erhöhten sich im Berichtsjahr durch das Ausscheiden eines Aktionärs von 25,1% auf 31,38%.

Zur Verbesserung der Liquiditätslage konnte Senator zum Ende des Berichtsjahres einen Paketverkauf von TV- und Videorechten mit einer Investmentgesellschaft über US\$ 10 Mio. schließen.

HARD CANDY BRICK SHORTBUS

Die Entwicklung der Geschäftsbereiche 2006

Obwohl das Insolvenzverfahren der Senator Entertainment AG erst mit Wirkung zum 31. März 2006 rechtskräftig beendet war und das Unternehmen erste operative Aktivitäten auf dem Filmmarkt in Cannes im Mai 2006 entfalten konnte, hat der Senator-Konzern im Geschäftsjahr eine Verdoppelung der Umsatzerlöse auf € 34,8 Mio. verzeichnen (Vj.: € 15,4 Mio.) können.

Die Umsatzerlöse teilen sich auf die einzelnen Segmente wie folgt auf:

Umsatzsegment Umsatz in T€
Kinoverleihgeschäft 4.252
Produktion 17.142
Lizenzhandel 13.371
davon:

Weltvertrieb
656

TV
6.075

Video
5.799

Sonstiges
841

Nationale Produktion

Der Umsatz im Produktionsbereich stieg von € 6,6 Mio. im Geschäftsjahr 2005 um € 10,5 Mio. (160,6%) auf € 17,1 Mio. in 2006. Bei den Produktionsumsätzen handelt es sich zum einen um Produzentenerlöse, die bei einer erfolgreichen Verwertung des Filmes an den Produzenten ausgeschüttet werden, und zum anderen um die Auflösung der externen Finanzierungsbeiträge zum Filmbudget (Fördermittel, Koproduzentenanteile etc.), die bei der Verwertung des Filmes erfolgswirksam zu vereinnahmen sind. Der Anstieg geht im Wesentlichen darauf zurück, dass eine höhere Anzahl an Eigen- bzw. Co-Produktionen im Berichtsjahr fertiggestellt und verwertet wurde. Insbesondere zu nennen sind hierbei

die Senator-Produktionen WO IST FRED?, DAS KLEINE ARSCHLOCH UND DER ALTE SACK sowie REINE FORMSACHE. Darüber hinaus generierte die X-Filme Creative Pool GmbH einen Umsatzbeitrag in Höhe von € 8,5 Mio.

Filmverleih (Kino)

Das Verleihgeschäft umfasst alle Kinoumsätze aus den Auswertungen in deutschsprachigen Territorien sowie die gewährte Verleihförderung auf die Herausbringungskosten bei deutschen Kinofilmen. Im Berichtszeitraum konnte das Unternehmen bereits eine Umsatzsteigerung von 61,7% auf € 4,3 Mio. erreichen, jedoch werden signifikantere Umsatzsteigerungen aufgrund der zeitlichen Verzögerungen von akquirierten Filmen und der Kinoauswertung erst in 2007 erwartet. Im Berichtsjahr konnte die Senator Film Verleih GmbH sechs Filme im Kino starten, die insgesamt 1.064.000 Zuschauer anzogen (Stand: März 2007).

Weltvertrieb

Im Berichtsjahr wurde das US-Geschäft der Senator AG über die Senator Entertainment Inc., Los Angeles, wieder aufgenommen. Die Senator Entertainment Inc. und ihre Tochtergesellschaften wurden daher in den Konzernkreis zum 31. Dezember 2006 wieder einbezogen. Ab 2007 soll der Weltvertrieb verstärkt über die US-Gesellschaft bzw. die Eurofilm & Media Ltd., Cork, Irland, erfolgen.

Die Weltvertriebserlöse betragen T€ 656 und wurden von der X-Filme Creative Pool GmbH für aktuelle Filmtitel erzielt.

PARIS JE T'AIME PAN'S LABYRINTH FAST FOOD NATION

TV

Auch der TV-Umsatz konnte gegenüber 2005 um € 4,7 Mio. (354%) erheblich gesteigert werden. Insbesondere durch den Paketverkauf von TV- und Videorechten von insgesamt sechs Libraryfilmen und sieben aktuellen, akquirierten Titeln der Eurofilm & Media Ltd., Irland, an eine Investmentgesellschaft betrug der Umsatz in diesem Segment € 6,1 Mio. Im Geschäftsjahr wurde außerdem zwischen Senator und der Telepool GmbH ein langfristiger und exklusiver Vertriebsvertrag über die Auswertung der gesamten Filmbibliothek und eine Reihe von aktuellen Filmtiteln abgeschlossen. Weitergehende Umsätze aus diesem Vertrag sind im Wesentlichen in den kommenden Geschäftsjahren zu erwarten.

Video/DVD

Ein hoher Anstieg ist ebenfalls im Videobereich zu verzeichnen (+ € 4,1 Mio. bzw. 243%). Der Umsatz in diesem Segment lag insgesamt bei € 5,8 Mio. Senator hat sich in 2006 entschlossen, die Verwertungsstrategie für die Videorechte grundsätzlich zu ändern und DVDs und Videos zukünftig selbst über die neu gegründete 100%ige Tochtergesellschaft Senator Home Entertainment GmbH auszuwerten. Zur Umsetzung dieses Zieles hat das Unternehmen mit der Universum Film GmbH, einer der führenden Videoanbieter im deutschsprachigen Raum, einen exklusiven Vertriebsvertrag geschlossen. Da in 2006 erworbene Filmrechte im Wesentlichen erst in 2007 im Home-Entertainment-Bereich ausgewertet werden, wird sich die strategische Neuausrichtung erst im Jahresabschluss der folgenden Geschäftsjahre nachhaltig auswirken.

Ertragslage

Die Senator-Gruppe konnte nach einem Verlust des Vorjahres in Höhe von € 6,6 Mio. ein ausgeglichenes Ergebnis erwirtschaften. Vor dem Hintergrund der erst im April 2006 beendeten Insolvenz konnten insbesondere in der zweiten Jahreshälfte positive Ergebnisbeiträge erzielt werden.

Das Ergebnis 2006 ist im Wesentlichen auf ein leicht positives operatives Ergebnis (EBIT) von T€ 66, ein ausgeglichenes Finanzergebnis sowie ein leicht positives Beteiligungsergebnis (T€ 109) zurückzuführen.

Der Hintergrund des nunmehr positives EBIT's ist insbesondere auf eine starke Ausweitung des Geschäftsvolumens zurückzuführen, die sich in einer Verdoppelung der Umsatzerlöse zeigt. Gleichzeitig konnten, gemessen an der Umsatzentwicklung, die hohen Kostenblöcke für Herausbringungskosten, Abschreibungen und sonstige betriebliche Aufwendungen prozentual gesenkt werden.

Die Umsatzerlöse des Senator-Konzerns belaufen sich auf € 34,8 Mio. Hinsichtlich der Erläuterungen zu den Umsatzerlösen wird auf unsere Ausführungen unter "Die Entwicklung der Geschäftsbereiche in 2006" verwiesen.

In den Aufwendungen für bezogene Leistungen und Filmproduktionskosten sind überwiegend Herausbringungskosten für gestartete Kinofilme, Filmproduktionskosten für Auftragsproduktionen und Lizenzgeberabführungen ausgewiesen. Im Einklang mit den gestiegenen Umsatzerlösen erhöhte sich diese Aufwandsposition von € 5,0 Mio. auf € 8,5 Mio. Im Verhältnis zum Umsatz hat sich die Aufwandsquote von 33% auf 24% vermindert.

VOLLIDIOT GRINDHOUSE PLANET TERROR GRINDHOUSE DEATH PROOF

Vermögens- und Finanzlage

Die Konzernbilanzsumme stieg im Wesentlichen durch massive Investitionen in das Filmvermögen und den Aufbau von Forderungen um € 6,4 Mio. auf € 58,1 Mio.

Nahezu die Hälfte der Bilanzsumme stellen Positionen des Anlagevermögens dar. Wesentlichste Positionen sind mit € 23,0 Mio. die Filmverwertungsrechte sowie die geleisteten Anzahlungen (€ 2,9 Mio.). Der Anstieg beider Positionen in Höhe von € 6,9 Mio. bildet zum einen zahlreiche im Geschäftsjahr erfolgte Akquisitionen ab, die teilweise erst im Jahr 2007 in den Kinos und im Home-Entertainment-Bereich ausgewertet werden. Zum anderen spiegeln sich in diesen Positionen in der Produktion befindliche Projekte der Produktionsgesellschaften wider, die bis zu ihrer Verwertung vollständig aktiviert werden.

Die Finanzanlagen in Höhe von € 1,9 Mio. bestehen im Wesentlichen aus dem Wert an der X Verleih AG, die at-equity in den Konzernabschluss einbezogen werden.

Im Wesentlichen durch Verkäufe an Video- und TV-Rechten, die zum Ende des Geschäftsjahres stattfanden, erhöhten sich die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von € 6,6 Mio. auf € 7,8 Mio. Signifikante Wertberichtigungen auf den Forderungsbestand waren nicht notwendig.

Der Anstieg der Sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von € 7,7 Mio. auf € 9,8 Mio. ist im Wesentlichen auf internationale Vorverkäufe einer Produktion sowie auf Steuerforderungen zurückzuführen.

19% der Bilanzsumme bzw. € 11,1 Mio. repräsentieren die liquiden Mittel des Konzerns. Die Verminderung der liquiden Mittel von € 8,9 Mio. begründet sich vor allem in der Tilgung von € 5,5 Mio. an Bankkrediten sowie in der Investition in Filmverwertungsrechte.

Die Ausweitung des Geschäftsvolumens bedingte Aufstockungen im Personalbereich sowie eine Erhöhung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Nachdem in den Insolvenzjahren teilweise drastische Personalfreisetzungen nötig waren und der Konzern auf einem Personalminimum operierte, sind mit Aufbau des Verleihund Produktionsgeschäfts Neueinstellungen vorgenommen worden. Insofern erhöhte sich der Personalaufwand von € 3,2 Mio. auf € 3,9 Mio.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich um T€ 616 auf € 4,0 Mio. Neben gewöhnlichen Aufwendungen für Miete, Bürobedarf und Reisekosten sind v.a. aufgrund umfangreicher Anfechtungsprozesse und der Einbeziehung von Aktien in den Geregelten Markt Rechts- und Beratungskosten in Höhe von T€ 861 enthalten. Darüber hinaus entstanden einmalige Kosten zur Beendigung der Insolvenz in Höhe von T€ 266.

Da die planmäßige Abschreibung des Filmvermögens in Abhängigkeit von der Verwertung erfolgt, stiegen die Abschreibungen auf Filmvermögen und andere Sachanlagen um € 11,0 Mio. auf € 20,9 Mio. Außerplanmäßige Abschreibungen auf den Filmrechtebestand waren im Berichtsjahr nicht nötig.

Das Finanzergebnis ist mit T€ -6 nahezu ausgeglichen. Freie Liquidität wird im Rahmen des Cash-Poolings zu vorteilhaften Konditionen kurzfristig angelegt. Zinsaufwendungen bestehen im Wesentlichen auf den verbleibenden Kreditbetrag der Deutschen Bank AG von € 5,5 Mio.

Nach Berücksichtigung aller Positionen, die im Wesentlichen in der zweiten Jahreshälfte erzielt wurden, erwirtschaftete der Senator-Konzern ein ausgeglichenes Jahresergebnis von T€ -11.

Nach mehreren wesentlichen Kapitalmaßnahmen im Geschäftsjahr 2004 erfolgten in 2005 und in 2006 keine Kapitalanpassungen. Das Grundkapital beträgt unverändert € 19,8 Mio. Auswirkungen auf das Gesamteigenkapital hatten die Minderheitenanteile, die sich im Geschäftsjahr durch Ausschüttungen an die anderen Gesellschafter der X-Filme Creative Pool GmbH von € 5,6 Mio. auf € 3,6 Mio. reduzierten. Insofern beträgt das Konzern-Eigenkapital zum 31. Dezember 2006 insgesamt € 16,0 Mio. nach € 18,0 Mio. im Vorjahr. Die Eigenkapitalquote beträgt 27,6%.

Die sonstigen Rückstellungen verminderten sich insbesondere durch die Zahlung der Insolvenzverwaltergebühr um 27,4% auf € 3,2 Mio. In dieser Position ist Vorsorge im Wesentlichen für künftige Aufwendungen aus dem Rechte-Verkauf an eine Investmentgesellschaft sowie laufende Anfechtungsprozesse enthalten.

Im Geschäftsjahr wurden € 5,5 Mio. aus den bestehenden Kreditverhältnissen mit der Deutschen Bank AG getilgt. Die Zunahme der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten von € 11,0 Mio. auf € 12,9 Mio. geht insofern auf Zwischenfinanzierungen von in der Produktion befindlichen Projekten zurück, die mit Fälligkeit der Finanzierungsbestandteile zurückgeführt werden.

In den passiven Rechnungsabgrenzungsposten (€ 15,9 Mio.) werden erhaltene Produktions- und Verleihfördermittel abgegrenzt. Die Auflösung dieses Postens erfolgt in Abhängigkeit von der Verwertung.

Detaillierte und weitere Informationen zu den einzelnen Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind im Anhang des Senator-Konzerns aufgeführt.

Liquiditätslage

Die Senator Entertainment AG konnte sich durch die Entlassung aus dem Insolvenzverfahren und der rechtskräftigen Umsetzung des Insolvenzplanes von massiven Kreditverbindlichkeiten der Vergangenheit befreien. Zum Bilanzstichtag bestehen Kreditverbindlichkeiten in Höhe von € 5,7 Mio. Hiervon sind € 1,4 Mio. und die Zinsverpflichtungen von € 0,2 Mio. im Januar 2007 getilgt worden.

Die Guthaben des Senator-Konzerns belaufen sich auf ca. € 11,1 Mio.

Nachdem das Insolvenzverfahren zum 31. März 2006 beendet wurde, strebt Senator ein expansives Wachstum des bestehenden Geschäfts sowie eine Erweiterung der Geschäftsfelder an. Hierfür sind zum Teil bereits Verpflichtungen eingegangen worden, die einen erheblichen Liquiditätsbedarf zur Folge haben. Zur Finanzierung dieses Bedarfs befindet sich das Unternehmen derzeit in Gesprächen mit verschiedenen Kreditinstituten.

Organisation und Mitarbeiter

Im Geschäftsjahr 2006 beschäftigte der Senator-Konzern durchschnittlich 57 Mitarbeiter.

Chancen und Risiken

Chancen

Hinsichtlich der Chancen verweisen wir auf die Ausführungen unter "Prognosebericht".

Risiken

Liquidität

Mit den gegenwärtig zur Verfügung stehenden Mitteln der Gesellschaft ist nach Umsetzung der im Insolvenzplan vorgesehenen Entschuldung ein angemessener Geschäftsbetrieb mittelfristig finanzierbar. Weiterhin wird auf die Ausführungen unter "Liquiditätslage" verwiesen.

Wettbewerb im Filmproduktions- und Vertriebsmarkt

Die Tochterunternehmen des Senator-Konzerns sind einer Reihe von Markt- und Wettbewerbsrisiken ausgesetzt. Als Produzent und Einkäufer von Filmrechten sowie bei der Auswertung von Rechten und als Lizenzhändler bewegen sie sich sowohl auf der Beschaffungs- als auch auf der Vertriebsseite in einem intensiven und dynamischen Wettbewerbsumfeld.

Risiken bei Filmproduktionen

Bei Eigenproduktionen stehen die Tochtergesellschaften mit anderen Filmproduktionsfirmen im Wettbewerb um die Rechte an literarischen Vorlagen und Drehbüchern sowie um Verträge mit erfolgreichen Regisseuren, Schauspielern und Studios.

Eigen- und Co-Produktionen von Kino- und Fernsehfilmen sind kostenintensiv und mit einem entsprechenden finanziellen Risiko verbunden. Die Produktionskosten bei einem durchschnittlichen deutschen Film lagen in der Vergangenheit zwischen € 2,5 Mio. und € 5,0 Mio.; bei internationalen Produktionen betragen die Produktionskosten ein Vielfaches davon. Darüber hinaus besteht das Risiko von Budgetüberschreitungen und nicht termingerechter Fertigstellung.

Das Budgetrisiko wird insbesondere im internationalen Bereich durch entsprechende Versicherungen abgedeckt. Bei nationalen Projekten mindern Filmfördermittel das Risiko. Filmförderungen werden bei internationalen Projekten in der Regel nicht gewährt, dafür stehen andere Fazilitäten, wie beispielsweise die Gap-Finanzierung, zur Verfügung. Der Erfolg eines Filmes ist im Wesentlichen von der Akzeptanz der Zuschauer abhängig und daher nur schwer im Voraus planbar. Aufgrund des großen Volumens der für die internationalen Produktionen erforderlichen Mittel kann bereits der Misserfolg einzelner Projekte erhebliche nachteilige Folgen für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Produzenten haben. Senator hat daher entschieden, größere internationale Projekte nur zu realisieren, wenn wesentliche Verkaufserfolge im Vorfeld erzielt werden konnten und/oder eine Zwischenfinanzierung (Gap-Finanzierung) auf Projektbasis durch eine Bank erfolgt.

Risiken beim Filmeinkauf

Im Bereich Lizenzhandel stehen einzelne Senator-Gesellschaften mit anderen Filmverleihern im Wettbewerb um den Erwerb von Filmrechten für viel versprechende Produktionen. Auch wenn sich die durch die hohe Kapitalausstattung in den Jahren des Börsen-Booms zugespitzte Situation auf dem Beschaffungsmarkt deutlich entspannt hat, besteht nach wie vor eine hohe Konkurrenz um attraktive Kinospielfilme. Darüber hinaus besteht beim Filmeinkauf sowohl ein quantitatives (Einkaufspreis) als auch ein qualitatives Risiko (Inhalt). Risiko mindernd wirkt hier in der Regel allein die Erfahrung der Einkäufer.

Der Senator-Konzern ist bestrebt, über seine Tochtergesellschaften eine ausreichende Anzahl von Eigenproduktionen vorzuhalten, um den Bedarf an Spielfilmen auch dann decken zu können, wenn es aufgrund veränderter Marktsituationen nicht gelingen sollte, die benötigte Anzahl von Lizenzen für hochwertige Fremdproduktionen zu annehmbaren Bedingungen zu erwerben.

Risiken bei der Verwertung

Senator verwertet Filmrechte über sämtliche Auswertungsstufen. In Vermarktung und Vertrieb konkurriert Senator in den jeweiligen Verwertungsstufen mit zahlreichen nationalen und internationalen Anbietern. Einnahmen im Kinobereich hängen sowohl von der Gesamtmarktentwicklung als auch von den Präferenzen des Publikums ab. Konjunkturelle Krisen haben in der Vergangenheit die Auswertung im Kinoverleihgeschäft wiederholt beeinträchtigt; sie stellen daher einen Risikofaktor dar.

Der TV-Bereich zeichnet sich durch eine hohe Marktdynamik auf der Nachfrageseite aus, die sowohl die Wettbewerbsstruktur als auch das Preisgefüge beeinflusst. Der TV-Bereich ist von der Entwicklung der Werbeeinnahmen und damit auch von der Konjunkturlage abhängig. Profitieren kann Senator vom aktuellen DVD-Boom. Die Piraterie über das Internet in Verbindung mit leistungsfähigen Technologien kann im Kino- und DVD-Bereich Einbußen zur Folge haben, falls es nicht gelingt, geeignete Maßnahmen zur Eindämmung zu schaffen.

Änderungen der Markt- und Wettbewerbslage auf den einzelnen Verwertungsstufen (Kino, Video/DVD, Pay-TV, Free-TV) können sich prinzipiell negativ auf die Geschäftstätigkeit auswirken.

Fördermittel

Aufgrund der aktuellen Fördersituation in Deutschland finanziert Senator die deutschen Produktionen zum Teil über die von den Förderanstalten gewährten Mittel. Eine ungünstige Veränderung der Förderrichtlinien könnte bei Senator zu einer Finanzierungslücke führen, die durch sonstige freie Mittel oder durch eine Umstrukturierung der mittelfristigen Produktionsplanung gedeckt werden müsste.

Saisonale Schwankungen der Erträge

Insbesondere beim Lizenzhandel handelt es sich um ein saisonales Geschäft. Umsätze und Zeitpunkt der Umsatzrealisierung sowie der Zahlungseingänge bei den Beteiligungsgesellschaften sind nur schwer planbar.

Forderungsausfallrisiken

Wie in der Branche üblich, können wegen der längeren Zahlungsziele Forderungsausfallrisiken nicht ausgeschlossen werden. Die Gesellschaft begegnet diesen Risiken in angemessenem Umfang durch Absicherungsmaßnahmen.

Währungsrisiken

Die Senator Entertainment AG hat in ihrer Holdingfunktion langfristige Darlehen an verbundene Unternehmen gegeben, die teilweise Wechselkursschwankungen ausgesetzt sind.

Für die operativen Gesellschaften gilt: Der überwiegende Teil der auf den internationalen Filmmärkten erworbenen Lizenzen wird in US-Dollar bezahlt. Die bei der Auswertung erzielten Umsätze fallen dagegen überwiegend in Euro an. Schwankungen des Euro/US-Dollar-Wechselkurses können Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb haben, die Finanz- und Ertragslage, vor allem die operativen Margen der Gesellschaft beeinflussen und sowohl zu Wechselkursgewinnen als auch zu Wechselkursverlusten führen. Senator begegnet diesen Risiken einzelfallbezogen mit Devisentermin- und ähnlichen Absicherungsgeschäften.

Greenshoe-Verfahren

Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 30. Dezember 1998 ein genehmigtes Kapital geschlossen, aus dem ein sog. Greenshoe bedient werden sollte. Es handelt sich hierbei um eine Mehrzuteilungsoption, die der Konsortialführerin im Börsengang gewährt wurde. Die Konsortialführerin hatte in der Erstemission eine entsprechende Anzahl von Aktien platziert und den Greenshoe ausgeübt. Gegen den damaligen Beschluss hat die Metropol Vermögensverwaltungs- und Grundstücks GmbH Klage erhoben.

Nachdem das Unternehmen zunächst erstinstanzlich gewann, sorgte der Rechtsstreit wegen einer nachfolgend zu Lasten des Unternehmens ausgefallenen Entscheidung des Kammergerichts für Furore in der juristischen Literatur. Diese hielt die Entscheidung des Kammergerichts überwiegend für nicht haltbar. Mittlerweile hat das Kammergericht im hierauf aufbauenden Verfahren gegen den Heilungsbeschluss des Unternehmens vom 4. Juni 2002 seine ursprüngliche Rechtsposition aufgegeben und zu Gunsten des Unternehmens entschieden. Gegen dieses Urteil hat die Metropol Vermögensverwaltungs- und Grundstücks GmbH Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Ein endgültiges Obsiegen des Unternehmens wird gegenwärtig von den betrauten Rechtsvertretern als wahrscheinlich erachtet.

Eine solche abschließende rechtskräftige Entscheidung hätte für das Unternehmen ebenso positive Auswirkungen auf das ebenfalls anhängige Anfechtungsverfahren gegen den in der Hauptversammlung vom 17. Juni 2004 beschlossenen sog. Kapitalschnitt.

Anfechtungsklagen/Rechtsbeschwerde

Neben den bereits erwähnten Verfahren wurden gegen verschiedene Beschlüsse der Hauptversammlungen vom 23. November 2004 und 7. Juli 2006 Anfechtungsklagen erhoben. Eine Entscheidung über die Anfechtung des Beschlusses über die Erhöhung des Grundkapitals durch Sacheinlage gemäß TOP 8 vom 23. November 2004 wurde vom Landgericht Berlin bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die ebenfalls eingereichte Anfechtung des Bestätigungsbeschlusses vom 7. Juli 2006 ausgesetzt. Dieses Verfahren dauert noch an.

Senator hat sich in diesem Zusammenhang entschlossen, für die angefochtenen Kapitalerhöhungen vom 17. Juni 2004 und dem 23. November 2004 das Freigabeverfahren gem. § 246 a AktG zu beantragen. Stellen die Gerichte durch Beschluss fest, dass die Erhebung der Klagen der Eintragung ins Handelsregister nicht entgegensteht und Mängel des HV-Beschlusses die Wirkung der Eintragung unberührt lassen, ist der rechtskräftige Beschluss für das Registergericht bindend. Sollte der Beschluss über die Sachkapitalerhöhung und der Bestätigungsbeschluss dazu durch rechtskräftige Urteile für unwirksam erklärt und die Sachkapitalerhöhung im Handelsregister gelöscht werden, würde sich das gezeichnete Kapital um € 6.200.000 auf € 13.763.818 verringern. Ein sich daraus ergebender Abfindungsanspruch für die dann ohne Gegenleistung erbrachte Einlage könnte zu einer erheblichen Entwicklungsbeeinträchtigung führen.

Das Insolvenzverfahren wurde mit Wirkung zum 31. März 2006 aufgehoben.

Forschung und Entwicklung

Forschung und Entwicklung finden bei der Entwicklung eigener Filmprojekte durch die Sichtung, Bewertung und schließlich Umsetzung von Filmstoffen durch die Beteiligungsgesellschaften der Gesellschaft statt.

Für Senator als international tätiges Medienunternehmen gehören aber auch die Identifikation und die Bewertung weltweiter Markttrends dazu. Dies umfasst auch die Bewertung von neuen Geschäftsmöglichkeiten oder Auswirkungen auf bestehende Geschäftsfelder, die durch die Entwicklung oder den Einsatz neuer Technologien entstehen.

Die Senator-Aktie

Die Aktie der Senator Entertainment AG entwickelte sich in der Zeit vom 1. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2006 positiv. Die Aktie eröffnete am ersten Börsentag des Jahres (2. Januar 2006) mit € 1,39 (Xetra). Der Kurs stellt gleichzeitig den Jahrestiefstkurs dar. Nach Höchstkursen von € 4,18 Mitte April 2006 schloss die Aktie mit € 2,94 am 29. Dezember 2006. Gegenüber dem Eröffnungskurs des Jahres konnte die Aktie Kursgewinne in Höhe von € 1,55 bzw. 111,5% verzeichnen.

Nachtragsbericht

Mit Datum vom 20. Februar 2007 wurde zwischen der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG und der Senator Film Verleih GmbH ein Darlehensvertrag mit einem Nominalbetrag in Höhe von € 5,0 Mio. geschlossen. Das Darlehen wurde nachrangig gewährt (sog. Mezzanine-Darlehen) und ist endfällig nach 7 Jahren.

Vergütungsbericht gemäß § 315 Abs. 2 Nr. 4 HGB

Vorstandsmitglieder erhalten ein festes Jahresgehalt (einschließlich Zuschuss zur Altersvorsorge und ggf. Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung) sowie teilweise eine Tantieme, die unter Beachtung des § 87 AktG das Geschäftsergebnis und die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft sowie die Leistungen des jeweiligen Vorstands-mitglieds angemessen berücksichtigt. Die Tantieme wurde im Rahmen einer Zielvereinbarung durch den Aufsichtsrat festgelegt.

Für den Fall der vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses enthalten die Vorstandsverträge keine ausdrückliche Abfindungszusage. Eine Abfindung kann sich aber aus einer individuell zu treffenden Aufhebungsvereinbarung ergeben.

Mitglieder des Vorstands erhalten vom Unternehmen keine Versorgungszusagen und keine Kredite.

Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine feste Vergütung, deren Höhe durch den Beschluss der Hauptversammlung festgelegt wird. Ihnen werden auch die mit ihrer Tätigkeit zusammenhängenden Auslagen sowie die auf diese Bezüge entfallende Umsatzsteuer erstattet.

Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB

Gemäß § 315 Abs. 4 HGB haben Aktiengesellschaften, die einen organisierten Markt im Sinne des § 2 Abs. 7 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes durch von ihnen ausgegebene stimmberechtigte Aktien in Anspruch nehmen, folgende Angaben im Lagebericht zu machen:

die Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals; bei verschiedenen Aktiengattungen sind für jede Gattung die damit verbundenen Rechte und Pflichten und der Anteil am Gesellschaftskapital anzugeben;

Das Grundkapital der Senator Entertainment AG beträgt € 19.963.818,00. Es ist eingeteilt in 19.963.818 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Verschiedene Aktiengattungen bestehen nicht. Zu den Angaben für die bedingten und genehmigten Kapitalia verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang.

Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, auch wenn sie sich aus Vereinbarungen zwischen Gesellschaftern ergeben können, soweit sie dem Vorstand der Gesellschaft bekannt sind;

Dem Vorstand sind keine Beschränkungen, die die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, bekannt.

direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die 10 vom Hundert der Stimmrechte überschreiten;

Bis zur Aufstellung des Lageberichtes haben folgende Aktionäre mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Senator Entertainment AG jeweils mehr als zehn Prozent beträgt:

HSW GmbH, Köln 37,17%
Prof. Dr. Roland Berger, Deutschland 10,02%

die Inhaber von Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen; die Sonderrechte sind zu beschreiben; Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, existieren nicht.

die Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben;

Es ist dem Vorstand nicht bekannt, dass Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben.

die gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und über die Änderung der Satzung;

Die Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands erfolgt auf Grundlage der §§ 84, 85 AktG. Änderungen der Satzung richten sich nach den §§ 179, 133 AktG, wobei der Aufsichtsrat auch ermächtigt ist, Änderungen der Satzung zu beschließen, die nur die Fassung betreffen.

die Befugnisse des Vorstands insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen;

Auf der Hauptversammlung vom 23. November 2004 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital in einem Zeitraum von fünf Jahren ab dem 15. Dezember 2004 um einen Betrag von bis zu € 6.881.909 zu erhöhen.

Aufgrund verschiedener Hauptversammlungsbeschlüsse steht der Gesellschaft ein bedingtes Kapital (1999/I) von bis zu € 3,4 Mio. für die Ausgabe von Aktienoptionen zur Verfügung.

Des Weiteren wurde in der Hauptversammlung vom 23. November 2004 ein Beschluss zur Ermächtigung zum Erwerb von eigenen Anteilen gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG gefasst. Die Gesellschaft wurde ermächtigt, bis zu 1.376.380 eigene Stückaktien bis zu 18 Monaten nach dem Tag der Beschlussfassung über diese Ermächtigung zu anderen Zwecken als zum Handel mit eigenen Aktien zu erwerben.

Der Vorstand der Senator Entertainment AG war mit verschiedenen Hauptversammlungsbeschlüssen zum Kauf eigener Aktien ermächtigt. Der Erwerb der eigenen Anteile erfolgte zu verschiedenen Zeitpunkten im Geschäftsjahr 2000. Zum Bilanzstichtag weist die Senator Entertainment AG 147.646 Stückaktien aus. Zu weiteren Angaben wird auf die Ausführungen im Anhang hingewiesen.

wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, und die hieraus folgenden Wirkungen; die Angabe kann unterbleiben, soweit sie geeignet ist, der Gesellschaft einen erheblichen Nachteil zuzufügen; die Angabepflicht nach anderen gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt;

Bei einer Beteiligung (verbundenes Unternehmen) besteht eine Möglichkeit der Einziehung von Gesellschaftsanteilen, wenn ein Unternehmen aus der Medienbranche mehr als 50% der Aktien an der Senator Entertainment AG unmittelbar oder mittelbar erwirbt.

Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen sind.

Entschädigungsvereinbarungen mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebots bestehen nicht.

Prognosebericht

Nachdem das Jahr 2006 vom Aufbau des historischen Senator-Kerngeschäfts geprägt war, wird das Unternehmen im Jahr 2007 die ersten Früchte dieser Saat ernten und die Expansion kontinuierlich umsetzen.

Mit Filmen wie dem Oscar-Gewinner PAN'S LABYRINTH, der Bestsellerverfilmung VOLLIDIOT mit Oliver Pocher, GRINDHOUSE DEATH PROOF von Quentin Tarantino und GRINDHOUSE PLANET TERROR von Robert Rodriguez, aber auch Michel Gondry's BE KIND REWIND oder der Kinoverfilmung der erfolgreichen Kinder TV Serie DER KLEINE KÖNIG MACIUS sowie einer großen Anzahl kleinerer anspruchsvoller Filme mit Break Out Potential wird Senator nicht nur mehrere Millionen Zuschauer an der Kinokasse verzeichnen können, sondern auch seinen Ruf als Qualitätsverleih stärken. Der Senator Film Verleih ist hierfür personell ausgezeichnet besetzt mit der Doppelspitze aus dem ehemaligen Kinowelt-Verleihchef Peter Heinzemann sowie dem aktuellen Senator-Zugewinn, dem ehemaligen X Verleih AG Vorstand Anatol Nitschke und seinem Team.

Die Auswertung dieser Rechte im Home-Entertainment Segment wird über die Vertriebspartnerschaft mit Universum auch in der, dem Kino nachgelagerten Verwertungsstufe erhebliche Umsätze liefern.

Das Unternehmen erwartet außerdem wesentliche Erträge aus den weltweiten Verkäufen der ersten internationalen Senator Eigenproduktion nach der Restrukturierung FIREFLIES IN THE GARDEN mit Julia Roberts. Die im Rahmen der 57. Berlinale im Februar 2007 erzielten Vorabverkäufe deuten bereits auf eine hohe Profitabilität dieser Produktion hin.

Die Stärkung des Unternehmens in seinem historischen Kerngeschäft bleibt weiter im Focus des Unternehmens. Dazu gehört vor allem auch die Stärkung der Kapitalbasis, die Senator in die Lage versetzt, die so erfolgreich begonnene Akquisitions- und Produktionstätigkeit fortzusetzen. Der Aufbau neuer Geschäftsbereiche rückt allerdings im 2. Jahr nach der Insolvenz stärker in den Vordergrund als bisher, denn die Diversifizierung der operativen Geschäftsbereiche soll das Unternehmen von der Volatilität des Kinogeschäfts entlasten. In dieser Hinsicht ist vor allem geplant, den TV Produktions- und Verwertungsbereich auf- und auszubauen. Dies soll durch schrittweise inneres Wachstum ebenso wie durch die Akquisition von mindestens einem etablierten Produktionsunternehmen erfolgen.

Berlin, den 4. April 2007

DER KLEINE KÖNIG MACIUS BE KIND REWIND FIREFLIES IN THE GARDEN

Jahresabschluss Senator Entertainment Konzern

KENNZAHLEN SENATOR ENTERTAINMENT KONZERN

31.12.2006 31.12.2005 Veränderung %
34.765 15.370 126,2%
13.371 6.186 116,1%
4.252 2.630 61,7%
17.142 6.554 161,6%
19.252 13.681 40,7%
20.985 6.090 244,6%
66 -6.740 101,0%
-11 -6.591 99,8%
0,0 -0,3 99,8%
19.816.172 19.816.172 0,0%
-1,7%
3.859 3.217 20,0%
12.381 12.364 0,1%
58.099 51.720 12,3%
21,3% 23,9% -10,9%
28.762 11.500 150,1%
153 91 68,1%
57 58

KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG (IFRS)

in € Anhang 1.1.-31.12.2006 1.1.-31.12.2005
Umsatzerlöse (5) 34.765.403 15.370.385
Sonstige betriebliche Erträge (6) 2.503.426 2.308.758
Aufwendungen für bezogene Leistungen (7) -8.466.696 -5.030.046
Personalaufwand
Löhne und Gehälter -3.449.538 -2.869.256
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -409.383 -347.834
Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände -20.918.916 -9.918.355
Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert 0 -2.912.009
Sonstige betriebliche Aufwendungen (8) -3.958.106 -3.342.005
Betriebsergebnis (EBIT) 66.190 -6.740.362
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 274.499 363.535
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -280.811 -8.141
Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen 108.945 102.046
Währungsverluste -81.052 -29
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 87.771 -6.282.951
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (9) -106.437 -193.438
Jahresfehlbetrag vor Minderheitenanteilen -18.666 -6.476.389
Minderheitengesellschaftern zustehender Verlust/Gewinn 7.914 -114.125
Konzernjahresfehlbetrag -10.752 -6.590.514
Verlustvortrag zum 1. Januar -52.954.887 -46.364.373
Konzernbilanzverlust zum 31. Dezember -52.965.639 -52.954.887
Ergebnis je Aktie (10) 0,00 -0,33

Die Erläuterungen zu dieser Gewinn- und Verlustrechnung sind integraler Bestandteil dieses Konzernabschlusses.

KONZERNBILANZ (IFRS) AKTIVA

in € Anhang 31.12.2006 31.12.2005
Kurzfristiges Vermögen
Liquide Mittel (21) 11.067.034 20.007.227
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (13) 7.813.572 6.570.147
Sonstige Vermögensgegenstände
Sonstige Forderungen (14) 9.761.620 2.081.301
Forderungen gegen verbundenen Unternehmen 3.121 0
Forderungen an Beteiligungsgesellschaften (14) 328.888 1.387.366
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 505.114 58.441
Kurzfristiges Vermögen 29.479.349 30.104.482
Langfristiges Vermögen
Anteile an verbundenen Unternehmen 60.000 0
Anteile an assoziierten Unternehmen (12) 1.871.656 1.861.149
Anteile an Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 12.601 0
Wertpapiere des Anlagevermögens 1 1
Ausleihungen 382.251 408.743
Sachanlagen (11) 226.217 211.526
Immaterielle Vermögensgegenstände (11) 26.066.941 19.134.522
Langfristiges Vermögen 28.619.667 21.615.941
Summe Aktiva 58.099.016 51.720.423

Die Erläuterungen zu dieser Bilanz sind integraler Bestandteil dieses Konzernabschlusses.

KONZERNBILANZ (IFRS) PASSIVA

in € Anhang 31.12.2006 31.12.2005
Kurzfristige Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.804.918 3.215.702
Steuerrückstellungen 261.803 179.579
Sonstige Rückstellungen (18) 3.191.805 4.394.284
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (19) 9.493.310 11.000.000
Erhaltene Anzahlungen 3.596.909 1.448.883
Sonstige Verbindlichkeiten 1.415.032 1.901.590
Kurzfristige Verbindlichkeiten 22.763.777 22.140.038
Langfristige Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (19) 3.388.746 0
Passive Rechnungsabgrenzungsposten 15.864.953 11.527.607
Langfristige Verbindlichkeiten 19.253.699 11.527.607
Sonderposten für Investionszuschüsse 53.018 73.229
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital (15) 19.816.172 19.816.172
Kapitalrücklage 45.502.413 45.502.413
Währungsausgleichsposten 27.639 0
Bilanzverlust -52.965.639 -52.954.887
Eigenkapital vor Minderheitenanteilen 12.380.585 12.363.698
Minderheitenanteile (16) 3.647.937 5.615.851
Eigenkapital 16.028.522 17.979.549
Summe Passiva 58.099.016 51.720.423

Die Erläuterungen zu dieser Bilanz sind integraler Bestandteil dieses Konzernabschlusses.

KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG (IFRS)

in T€ 1.1.-31.12.2006 1.1.-31.12.2005
Cash-Flow aus betrieblicher Tätigkeit
Ergebnis vor Ertragsteuern und vor Ergebnisanteilen Dritter 88 -6.283
Korrekturen des Jahresergebnisses zur Überleitung auf den
Zahlungsstrom aus betrieblicher Tätigkeit
Nicht zahlungswirksamer Entkonsolidierungserfolg -38 0
Abschreibungen/Zuschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände 20.919 8.936
Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte 0 2.912
Verluste aus Anlagenabgängen 4 14
Ergebnis aus Equity-Bewertung -11 75
Zinsaufwendungen 281 8
Gezahlte Zinsen -107 -8
Zinserträge -274 -364
Erhaltene Zinsen 257 357
Steuerzahlungen -106 -193
Währungsdifferenzen 81 0
Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva,
die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -8.005 3.664
Veränderung der Rückstellungen -1.118 709
Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva,
die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 3.390 -260
Veränderung der Rechnungsabgrenzungsposten 3.891 4.114
19.164 19.964
Zahlungsmittelsaldo aus betrieblicher Tätigkeit 19.252 13.681
Cashflow aus der Investitionstätigkeit
Investitionen in Filmverwertungsrechte und in andere immaterielle Vermögenswerte -28.839 -11.515
Investitionen in Sachanlagen -153 -91
Investitionen in Finanzanlagen -46 -409
Verkauf von Filmverwertungsrechten, anderen immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen 1.122 737
Verkauf Minderheitenanteile 0 58
Zahlungsmittelsaldo aus dem Investitionsbereich -27.916 -11.220
Cashflow aus dem Finanzierungstätigkeit
Ausschüttungen an Minderheitsgesellschafter -1.960 0
Einzahlung aus der Aufnahme von Bankdarlehen 7.208 0
Auszahlung für die Tilgung von Bankdarlehen -5.500 -13
Zahlungsmittelsaldo aus dem Finanzierungstätigkeit -252 -13
Wechselkursbedingte Veränderung der liquiden Mittel -12 0
Abnahme/Zunahme der liquiden Mittel -8.928 2.448
Konsolidierungskreisbedingte Veränderung der liquiden Mittel -12 0
Liquide Mittel zu Beginn des Geschäftsjahres 20.007 17.559
Liquide Mittel am Ende des Geschäftsjahres 11.067 20.007

Die Erläuterungen zu dieser Kapitalflussrechnung sind integraler Bestandteil dieses Konzernabschlusses.

KONZERN-EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG

Gezeichnetes Kapital Währungsaus Konzernbilanz Minderheiten Summe
in T€ Kapital rücklage gleichsposten verlust anteileverlust Eigenkapital
Stand 1. Januar 2005 vor Restatement 19.816 45.503 0 -46.042 5.121 24.398
Restatement 0 0 0 -323 323 0
Stand 1. Januar 2005 nach Restatement 19.816 45.503 0 -46.365 5.444 24.398
Jahresfehlbetrag/-überschuss 0 0 0 -6.590 114 -6.476
Verkäufe Minderheitenanteile 0 0 0 0 58 58
Stand 31. Dezember 2005 19.816 45.503 0 -52.955 5.616 17.980
Stand 1. Januar 2006 19.816 45.503 0 -52.955 5.616 17.980
Jahresfehlbetrag 0 0 0 -11 -8 -19
Währungsumrechnungsdifferenzen 0 0 28 0 0 28
Dividendenausschüttung 0 0 0 0 -1.960 -1.960
Stand 31. Dezember 2006 19.816 45.503 28 -52.966 3.648 16.029

Zum Restatement vgl. Tz. 16 im Anhang.

Konzernanhang Senator Entertainment AG-Erläuterungen zum Konzernabschluss für die Geschäftsjahre zum 31. Dezember 2006 und zum 31. Dezember 2005 (alle Beträge in T€, sofern nichts Gegenteiliges angegeben ist)

GRUNDSÄTZE UND METHODEN

1. Allgemeines Die Senator Entertainment AG, Berlin (nachfolgend "Senator AG", "die Gesellschaft") und ihre Tochterunternehmen sind in der Unterhaltungs- und Medienbranche tätig. Das Geschäft der Gesellschaft konzentriert sich im Wesentlichen auf die Produktion von Spielfilmen und die Verwertung von Filmrechten. Innerhalb des Senator-Konzerns treten mehrere Tochtergesellschaften als selbständige Produzenten und Co-Produzenten von Spielfilmen am Markt auf. Andere Unternehmen innerhalb des Konzerns betreiben den Erwerb von Lizenzen und die umfassende Vermarktung ihrer eigenen Filmproduktionen sowie der Co-Produktionen. Die Senator AG handelt mit internationalen Filmlizenzen über ihr irisches Tochterunternehmen, die Eurofilm & Media Ltd. und deren Tochterunternehmen. Sitz der Senator AG ist Rankestr. 3, 10789 Berlin, Deutschland.

Gegenstand der Senator AG ist der Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen, insbesondere aus dem Bereich Medien, Filmproduktion und Verwertung von Filmrechten, sowie die Verwaltung solcher Unternehmen. Die Gesellschaft ist auch berechtigt, Urheberrechte und sonstige mit Warenzeichen verbundene Rechte aller Art zu erwerben, zu veräußern oder auf sonstige Weise kommerziell zu verwerten. Die Gesellschaft kann alle Maßnahmen ergreifen, die ihrem Geschäft förderlich sind. In diesem Sinne kann sie andere Unternehmen in Deutschland oder im Ausland gründen oder erwerben bzw. Anteile an diesen halten.

Am 8. April 2004 haben die Senator AG, die als Konzernholding Unternehmen und Beteiligungen verwaltet und überwiegend finanziert, beim Amtsgericht Charlottenburg einen Insolvenzantrag eingereicht. Am 1. Juni 2004 wurde über das Vermögen der Senator AG das Insolvenzverfahren eröffnet und Herr Rechtsanwalt Rattunde zum Insolvenzverwalter bestellt.

Die Insolvenz der Senator Entertainment AG wurde zum 31. März 2006 aufgehoben.

Der Konzernabschluss der Senator Entertainment AG für das Geschäftsjahr 2006 wurde am 04. April 2007 durch den Vorstand zur Veröffentlichung freigegeben.

2. Überblick über wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze

Konformität des Konzernabschlusses mit IFRS Der Konzernab-

schluss der Senator AG ist nach den am Abschlussstichtag anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) aufgestellt, wie sie in der EU anzuwenden sind. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses und der Vergleichszahlenermittlung für das Vorjahr wurden grundsätzlich dieselben Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wie im Konzernabschluss 2005 angewandt.

3. Konsolidierungskreis und Konsolidierungsgrundsätze In den Konzernabschluss sind neben der Senator AG alle Tochterunternehmen einbezogen, an denen der Gesellschaft direkt oder indirekt die Mehrheit der Stimmrechte zusteht oder das Control-Konzept anderweitig gewährleistet ist. Das den Minderheitsgesellschaftern zuzurechnende Eigenkapital und das entsprechende Periodenergebnis werden in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung jeweils gesondert ausgewiesen. Gemeinschaftsunternehmen werden quotal in den Konzernabschluss einbezogen.

Anteile an assoziierten Unternehmen (die im Allgemeinen mit einer Beteiligungsquote zwischen 20% und 50% am Eigenkapital eines Unternehmens einhergehen), auf die die Senator AG einen maßgeblichen Einfluss ausübt, werden nach der Equity-Methode angesetzt. Das Unternehmen bewertet seine Anteile an assoziierten Unternehmen neu, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Anteil eine Wertminderung erfahren hat oder eine Wertminderung, die in früheren Jahren erfasst worden ist, nicht länger besteht.

Bei der Kapitalkonsolidierung werden die Anschaffungswerte der Beteiligungen mit den Zeitwerten der erworbenen Vermögenswerte und Schulden verrechnet. Ein verbleibender aktiver Unterschiedsbetrag wird als Geschäfts- oder Firmenwert bilanziert.

Leistungsbeziehungen zwischen den konsolidierten Gesellschaften der Senator-Gruppe einschließlich der Zwischengewinne und -verluste werden eliminiert. Den Jahresabschlüssen, der in den Konzernabschluss der Senator AG einbezogenen Unternehmen, liegen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zu Grunde.

Die Einzelabschlüsse der einbezogenen Unternehmen sind auf den Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt.

Veränderungen im Konsolidierungskreis Zum 1. Juli 2006 wurde das bisher quotal in den Konzernabschluss einbezogene Unternehmen Mr. Brown Entertainment Filmproduction GmbH entkonsolidiert.

Zum 1. Januar 2006 wurde die US-Gesellschaft Senator Entertainment Inc. mit ihren Tochtergesellschaften erneut in den Konzernabschluss aufgenommen, da eine Wiederaufnahme des US-Geschäfts in 2006 stattgefunden hat.

Im Geschäftsjahr gründete die Senator AG drei weitere Gesellschaften, die Senator Beteiligungs GmbH, die Senator Home Entertainment GmbH und die Senator Musik GmbH. Die Senator Beteiligungs GmbH wurde aufgrund der untergeordneten Bedeutung zum 31. Dezember 2006 nicht mitkonsolidiert. Die Senator Home Entertainment GmbH und die Senator Musik GmbH wurden im Konzernabschluss vollkonsolidiert.

Im Geschäftsjahr gründete die Senator Film Verleih GmbH die Senator Film GmbH in Österreich. Die Eintragung ins Firmenbuch in Österreich erfolgte in 2007. Die neu gegründete Gesellschaft hat ihr operatives Geschäft in 2007 aufgenommen und wird erst im neuen Geschäftsjahr in den Konzernabschluss einbezogen.

Folgende Unternehmen wurden danach neben der Senator AG im Konzernabschluss erfasst:

Unternehmen Sitz Hauptgeschäftstätigkeit Beteiligungsquote%
Tochterunternehmen
Amberlon Pictures L.P. Großbritannien Keine Geschäftstätigkeit 100,0
Amberlon Pictures Ltd. Großbritannien Keine Geschäftstätigkeit 100,0
Castle Productions Ltd. Irland Produktion 100,0
Central Film Vertriebs GmbH Deutschland Vertrieb 51,0
Datext Ltd. Irland Keine Geschäftstätigkeit 100,0
Eurofilm & Media Ltd. Irland Vertrieb 100,0
Senator Entertainment Inc.1) USA Keine Geschäftstätigkeit 100,0
Senator Film Produktion GmbH Deutschland Produktion 100,0
Senator Film Verleih GmbH Deutschland Vertrieb 100,0
Senator Films Ltd. Irland Keine Geschäftstätigkeit 100,0
Senator Home Entertainment GmbH Deutschland Vertrieb 100,0
Senator Musik GmbH Deutschland Produktion 100,0
Senator US Holding GmbH Deutschland Holding 100,0
SFI (Senator Film International) Ltd. Irland Keine Geschäftstätigkeit 100,0
Style Productions Ltd. Irland Keine Geschäftstätigkeit 100,0
Venton Ltd. Irland Keine Geschäftstätigkeit 100,0
X-Filme Creative Pool GmbH Deutschland Produktion 56,5
X-Filme International GmbH Deutschland Produktion 56,5
X-Filme Produktionsgesellschaft mbH Deutschland Produktion 56,5
Senator Entertainment Inc.2) USA Produktion 100,0
Rights Acquisitions Number One, Inc. USA Keine Geschäftstätigkeit 100,0
Vorsprung Corporation USA Produktion 100,0
Technik, Inc. USA Produktion 100,0
Assoziierte Unternehmen
X Verleih AG 3) Deutschland Vertrieb 45,4

1) Tochtergesellschaft der Senator Films Ltd., Irland

2) Tochtergesellschaft der Senator US Holding GmbH, Deutschland

3) Ansatz "At Equity"

Konsolidierungsgrundsätze und Stichtag Die Kapitalkonsolidierung der einbezogenen Gesellschaften erfolgt nach der Erwerbsmethode zum Zeitpunkt der Begründung der Beherrschung (Erwerbszeitpunkt). Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens wurden mit den Zeitwerten bewertet. Der sich bei der Erstkonsolidierung ergebende aktive Unterschiedsbetrag wurde als Goodwill aktiviert und einmal jährlich auf seine Werthaltigkeit geprüft. Bereits in 2005 wurden alle Geschäfts- und Firmenwerte vollständig abgeschrieben.

Die nach der Equity-Methode bewertete Beteiligung wurde zu Anschaffungskosten, vermindert um Gewinnausschüttungen und erhöht um die anteiligen Ergebnisse der Gesellschaft, bewertet.

Konzerninterne Gewinne, Verluste, Umsätze, Aufwendungen und Erträge sowie die zwischen den Konzerngesellschaften bestehenden Forderungen und Verbindlichkeiten wurden eliminiert. Auf ergebniswirksame Konsolidierungsvorgänge werden latente Steuern gemäß IAS 12 abgegrenzt.

Anteile anderer Gesellschafter werden gesondert im Eigenkapital ausgewiesen.

Der Konzernabschlussstichtag ist für alle einbezogenen Unternehmen der 31. Dezember 2006.

4. Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Allgemeines Der beigefügte Konzernabschluss wurde in Übereinstimmung mit den vom International Accounting Standards Board (IASB) formulierten Standards erstellt. Es wurden für alle Konzerngesellschaften einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden festgelegt.

Darstellungsmethode Die Aufstellung des Abschlusses erfolgt auf Basis der historischen Kosten. Die Bilanz wurde gemäß IAS 1.51 nach kurz- und langfristigen Vermögenswerten und Schulden strukturiert. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Schätzungen und Annahmen Die Aufstellung des Konzernabschlusses unter Beachtung von IFRS erfordert bei einigen Positionen, dass der Vorstand Schätzungen und Annahmen vornimmt, die die Werte der zum Bilanzstichtag ausgewiesenen Vermögenswerte, Schulden und Finanzverpflichtungen sowie die Erträge und Aufwendungen während des Geschäftsjahres beeinflussen können. Die tatsächlichen Ergebnisse können von diesen Schätzungen und Annahmen abweichen. Schätzungen sind insbesondere erforderlich bei

  • der Bewertung von Filmverwertungsrechten,
  • dem Ansatz und der Bemessung von Rückstellungen,

– der Beurteilung der Notwendigkeit sowie der Bemessung einer außerplanmäßigen Abschreibung bzw. Wertberichtigung.

Die Überprüfung der Werthaltigkeit der Geschäftswerte, der anderen Immateriellen Vermögenswerte sowie des Sachanlagevermögens erfolgt generell auf Basis abgezinster Zahlungsströme aus der fortgesetzten Nutzung und dem Verkauf der Vermögenswerte. Faktoren, wie geringere als erwartete Umsätze und daraus resultierende Nettozahlungsströme, aber auch Änderungen der Abzinsungsprozentsätze, können zu einer Wertminderung führen.

Berichtswährung Der Abschluss wird in EURO (€) erstellt.

Währungsumrechnung Bei Fremdwährungsgeschäften wird der Fremdwährungsbetrag mit dem zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalles gültigen Umrechnungskurs zwischen Berichts- und Fremdwährung umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen aus der Abwicklung monetärer Posten zu Kursen, die sich von den ursprünglich während der Periode erfassten unterscheiden, sind in der Periode, in denen sie entstanden sind, als Aufwand oder Ertrag zu erfassen.

Die Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen ausländischen Tochterunternehmen der Senator AG, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, werden nach dem Konzept der funktionalen Währung in die Konzernwährung Euro umgerechnet. Die Umrechnung erfolgt nach der Stichtagskursmethode, d.h. die Vermögens- und Schuldposten werden von der funktionalen Währung in die Berichtswährung grundsätzlich mit den Mittelkursen am Bilanzstichtag, die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung mit den Jahresdurchschnittskursen umgerechnet. Ein Ergebnisunterschied wird ebenso wie kursbedingte Veränderungen des konsolidierten Eigenkapitals und der Ergebnisvorträge ergebnisneutral als Währungsausgleichsposten im Eigenkapital erfasst.

Immaterielle Vermögenswerte Der Senator-Konzern aktiviert immaterielle Vermögensgegenstände, wenn der Vermögensgegenstand:

  • aufgrund von in der Vergangenheit liegenden Ereignissen sich im wirtschaftlichen Eigentum der Gesellschaft befindet,
  • wenn anzunehmen ist, dass ein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen aus diesem Vermögenswert dem Unternehmen zufließt.

In Übereinstimmung mit IAS 38 setzt der Senator-Konzern einen immateriellen Vermögenswert mit dessen Anschaffungskosten an, wenn:

– es wahrscheinlich ist, dass dem Unternehmen der künftige wirtschaftliche Nutzen aus dem Vermögenswert zufließen wird und

– die Kosten des Vermögenswertes zuverlässig gemessen werden können.

Diese Vorgehensweise findet Anwendung, wenn ein immaterieller Vermögenswert extern erworben oder intern generiert wird. Immaterielle Vermögenswerte werden zu ihren Anschaffungsoder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungen erfasst. Nach IAS 38 werden immaterielle Vermögenswerte einheitlich über die geschätzte Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Nutzungsdauer eines immateriellen Vermögenswerts beträgt ab dem Datum, ab dem der Vermögenswert genutzt werden kann, maximal zwanzig Jahre. Der Abschreibungszeitraum beginnt, sobald der Vermögenswert genutzt werden kann. Abschreibungszeitraum und -plan werden jährlich am Ende eines Geschäftsjahres überprüft.

  • (1) Patente, Marken und Lizenzen Für Patente, Marken und Lizenzen gezahlte Beträge werden aktiviert und anschließend über den Zeitraum des erwarteten Nutzens linear abgeschrieben. Patente, Marken und Lizenzen werden mit ihren ursprünglichen Anschaffungskosten bewertet. Die geschätzte Nutzungsdauer von Patenten, Marken und Lizenzen variiert zwischen fünf und sieben Jahren. Es werden keine planmäßigen Abschreibungen auf Rechte an Manuskripten und Drehbüchern vorgenommen.
  • (2) Filmrechte national Für den Erwerb oder die Produktion von Filmen gezahlte Beträge werden in Übereinstimmung mit IAS 38 "Immaterielle Vermögensgegenstände" aktiviert. Filme werden über die erwartete Nutzungsdauer verwertungsbedingt abgeschrieben. Dabei wird als Nutzung die Verwertung der deutschsprachigen Kino-, Video- sowie TV-Rechte verstanden. Für die drei Verwertungsstufen werden Abschreibungen grundsätzlich wie folgt vorgenommen:
2006 2005
bei Kinostart 10% 30%
bei Verkauf der Videorechte 35% 10%
bei Verkauf der TV-Rechte 35% 40%
bei Video on Demand 10% 0%
bei Zweitverwertung 10% 20%

Im Geschäftsjahr wurde eine Anpassung der Abschreibungssätze aufgrund der geänderten Marksituation notwendig. Bei der Anwendung der alten Abschreibungssätze hätte der Senator-Konzern im Berichtsjahr um T€ 377 höhere Abschreibungen ausgewiesen.

Die Abschreibung der Weltvertriebsrechte erfolgt entsprechend den Erlöserwartungen.

(3) Filmrechte international Die Bewertung der internationalen Rechte findet auf der Grundlage von US GAAP SOP 002 statt. Diese international übliche Methode schreibt vor, dass die einzelnen zurechenbaren Aufwendungen einer Produktion oder eines Erwerbs von Film- und Lizenzvermögen bis zum Verwertungsbeginn des Films oder des darauf beruhenden Rechts aktiviert werden müssen.

Die Abschreibung des Film- und Lizenzvermögens nach der film forecast computation method erfolgt hierbei in Abhängigkeit der Verwertung. Entsprechend den Zuflüssen der aus der Verwertung insgesamt resultierenden Umsatzerlöse über einen Zeitraum von maximal 10 Jahren werden die periodisch anteiligen Abschreibungen berücksichtigt (verwertungsbedingte Abschreibung).

  • (4) Software Neue Software wird mit ihren Anschaffungskosten aktiviert und als ein immaterieller Vermögensgegenstand ausgewiesen, sofern diese Kosten kein integraler Bestandteil der zugehörigen Hardware sind. Software wird über einen Zeitraum von drei bis zehn Jahren linear abgeschrieben.
  • (5) Geschäfts- oder Firmenwert Der Überschuss der Anschaffungskosten der Anteile an einem Unternehmen über den vom erwerbenden Unternehmen am Tage der Transaktion erworbenen Anteil an den beizulegenden Zeitwerten der zugehörigen Vermögensgegenstände wird als Geschäftswert bezeichnet und in der Bilanz als Vermögensgegenstand angesetzt. Geschäftswerte werden zu Anschaffungskosten gegebenenfalls vermindert um Wertberichtigungen bilanziert.

Der Restwert nach Abschreibung ist zu jedem Bilanzstichtag im Hinblick auf seinen künftigen wirtschaftlichen Nutzen zu überprüfen. Bestehen Anzeichen für eine Minderung des Geschäftswertes, so wird der erzielbare Betrag für die betreffende Einheit ermittelt, zu welcher der Geschäftswert gehört. Liegt der Buchwert über dem erzielbaren Betrag, so wird eine Wertberichtigung vorgenommen.

Sachanlagen Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungsbzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen angesetzt.

Sachanlagen werden über die geschätzte Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Die Gesellschaft schätzt die Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände auf 3 bis 10 Jahre.

Voll abgeschriebenes Sachanlagevermögen wird so lange unter Anschaffungs- und Herstellungskosten und kumulierten Abschreibungen ausgewiesen, bis die betreffenden Vermögenswerte außer Betrieb genommen werden. Bei Anlageabgängen werden die Anschaffungs- und Herstellungkosten sowie die kumulierten Abschreibungen abgesetzt, Ergebnisse aus Anlageabgängen (Abgangserlöse abzüglich Restbuchwerte) werden in der Gewinnund Verlustrechnung unter den Sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.

Außerplanmäßige Abschreibungen bzw. Wertberichtigungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von immateriellen Vermögenswerten oder Gegenständen des Sachanlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen bzw. Wertberichtigungen Rechnung getragen. Der beizulegende Wert bestimmt sich aus dem Nettoverkaufserlös oder falls höher – dem Barwert der geschätzten zukünftigen Cashflows aus der Nutzung des Vermögenswerts. Außerplanmäßige Abschreibungen und Wertberichtigungen werden in den Abschreibungen erfasst.

Filmverwertungsrechte und Geschäftswerte werden jährlich auf eine Wertminderung überprüft. Soweit die Gründe für außerplanmäßige Abschreibungen nicht mehr bestehen, werden grundsätzlich Zuschreibungen unter den Sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Wertberichtigungen von Geschäftswerten werden nicht zurückgenommen.

Wertpapiere und übrige finanzielle Vermögenswerte Anteile an Unternehmen, bei denen ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden kann, sind unter den Anteilen an assoziierten Unternehmen ausgewiesen. Anteile an assoziierten Unternehmen werden nach der Equity-Methode zu Anschaffungskosten, gegebenenfalls erhöht oder vermindert um Wertberichtigungen von Geschäftswerten, Gewinnausschüttungen und die anteiligen Ergebnisse der Gesellschaft bewertet.

Ausleihungen werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet; dabei werden unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen mit dem Barwert angesetzt. Liegen Anzeichen für eine Wertminderung oder Uneinbringlichkeit der Ausleihungen vor, wird eine erfolgswirksame Abschreibung auf den voraussichtlich noch zu erzielenden Betrag vorgenommen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Den erkennbaren Risiken wird durch entsprechende Abschreibungen Rechnung getragen.

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Die Zahlungsmittel bestehen aus Kassenbeständen und Guthaben bei Kreditinstituten.

Sonderposten für Investitionszuschüsse Im Geschäftsjahr 2000 wurde erstmals ein Sonderposten für Investitionszuschüsse gebildet, der entsprechend der Nutzungsdauer der geförderten Investitionen ertragswirksam aufgelöst wird.

Rückstellungen Rückstellungen werden in Übereinstimmung mit IAS 37 für Verpflichtungen ausgewiesen, die ihrer Fälligkeit oder ihrer Höhe nach ungewiss sind. Eine Rückstellung ist ausschließlich dann anzusetzen, wenn:

  • (a) der Gesellschaft aus einem vergangenen Ereignis eine gegenwärtige Verpflichtung (rechtlich oder faktisch) entstanden ist,
  • (b) es wahrscheinlich ist (d.h. mehr dafür als dagegen spricht), dass zur Erfüllung der Verpflichtung ein Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen erforderlich ist und
  • (c) eine zuverlässige Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist.

Der als Rückstellung erfasste Betrag stellt die bestmögliche Schätzung der zur Erfüllung der zum Bilanzstichtag bestehenden Verpflichtung erforderlichen Ausgaben dar, d.h. den Betrag, den das Unternehmen bei zuverlässiger Betrachtung zur Erfüllung der Verpflichtung am Bilanzstichtag oder zu ihrer Übertragung auf eine dritte Partei an diesem Tag zahlen müsste.

Unter den Steuerrückstellungen der Periode wird der Betrag der Steuern erfasst, der aufwandswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst wurde. Hiervon ausgenommen sind die Beträge der Steuern, die mit Positionen in Verbindung stehen und diesen zugeordnet werden, die in der Gewinn- und Verlustrechnung nicht ausgewiesen werden. Grundlage für die Bildung von Steuerrückstellungen ist das Ergebnis vor Steuern. Dazu gehören diejenigen Erträge und Aufwendungen, welche unter Berücksichtigung der Regelungen der deutschen Steuergesetzgebung in das Ergebnis vor Steuern einbezogen werden dürfen. Steuerrückstellungen werden im Senator-Konzern auf das Ergebnis vor Steuern der laufenden Periode gebildet sowie für Steuernachzahlungen für vergangene Perioden.

Verbindlichkeiten, die aus einer möglichen Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses entstehen und deren Existenz durch das Eintreten oder Nichteintreten eines oder mehrerer unsicherer künftiger Ereignisse bedingt ist, die nicht vollständig in der Kontrolle des Unternehmens stehen, oder die aus einer gegenwärtigen Verpflichtung entstehen, die auf vergangenen Ereignissen beruht, jedoch nicht erfasst wurde, weil

  • (a) der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen mit der Erfüllung dieser Verpflichtung nicht wahrscheinlich ist; oder
  • (b) die Höhe der Verpflichtung nicht ausreichend zuverlässig geschätzt werden kann,

werden als Eventualverbindlichkeiten ausgewiesen, außer, wenn die Wahrscheinlichkeit des Abflusses von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen für die Gesellschaft gering ist.

Verbindlichkeiten Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten.

Passiver Rechnungsabgrenzungsposten Zuwendungen der öffentlichen Hand zur Filmförderung werden planmäßig als Ertrag erfasst, und zwar in der Periode, in welcher der Gesellschaft die entsprechenden Aufwendungen entstehen, die für die Gewährung der Zuwendung maßgebend waren. Empfangene Zuwendungen sind in der Bilanz unter den passiven Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen. Erträge aus der planmäßigen Auflösung des Rechnungsabgrenzungspostens werden als Umsatzerlöse ausgewiesen.

Umsatzrealisierung Umsätze werden in Übereinstimmung mit IAS 18 realisiert, wenn die folgenden Bedingungen kumulativ erfüllt sind:

  • (a) der Senator-Konzern hat die maßgeblichen Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum der verkauften Waren und Erzeugnisse verbunden sind, auf den Käufer übertragen,
  • (b) dem Senator-Konzern verbleibt weder ein fortdauerndes Verfügungsrecht, wie es gewöhnlich mit dem wirtschaftlichen Eigentum verbunden ist, noch eine wirksame Beherrschung über die verkauften Gegenstände und Rechte,
  • (c) die Höhe der Erlöse kann verlässlich bestimmt werden,
  • (d) es ist hinreichend wahrscheinlich, dass dem Konzern der wirtschaftliche Nutzen aus dem Verkauf zufließen wird, und
  • (e) die in Zusammenhang mit dem Verkauf angefallenen oder noch anfallenden Kosten können verlässlich bestimmt werden.

Umsätze werden erfasst, wenn die Übertragung der mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen mit dem Übergang des rechtlichen Eigentums und der Übergabe des Besitzes zeitlich zusammenfällt. Sofern die Gesellschaft wesentliche mit dem Eigentum verbundene Risiken behält, werden die aus der Transaktion resultierenden Umsätze nicht erfasst.

In Übereinstimmung mit dem in IAS 18 beschriebenen Prinzip der Periodenabgrenzung werden Erträge und Aufwendungen, die sich auf dieselbe Transaktion oder dasselbe sonstige Ereignis beziehen, gleichzeitig erfasst.

(1) An Kinos vergebene Lizenzrechte für Filme Vorführrechte für Filme werden an Kinos gegen eine Gebühr in Höhe eines Prozentsatzes der Kasseneinnahmen und/oder gegen Minimumgarantien verkauft. Unter bestimmten Umständen erhält der Senator-Konzern eine nicht rückzahlbare Garantie, welche auf die prozentualen Anteile an den Kasseneinnahmen angerechnet wird.

Erfasst werden Erträge sowohl aus den anteiligen Kasseneinnahmen als auch aus den Garantiesummen zum Zeitpunkt der Vorführung des Filmes. Nicht rückzahlbare Garantien werden im Jahresabschluss abgegrenzt und zum Zeitpunkt der Vorführung als Erträge erfasst. Garantien, die im Wesentlichen den vollständigen Erlös darstellen, werden nach denselben Kriterien als Erträge erfasst wie dies für die Lizenzierung von TV-Rechten erfolgt. Das gilt auch für den Verkauf von Filmrechten an andere Vermarkter in bestimmten Territorien.

(2) An das Fernsehen vergebene Lizenzrechte für Filme Der Senator-Konzern behandelt Lizenzverträge für TV-Programmmaterial als den Verkauf eines Rechtes oder einer Gruppe von Rechten.

Erträge aus einem Lizenzvertrag für TV-Programmmaterial werden erfasst, wenn alle der folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • (a) Die Lizenzgebühr für jeden Film ist bekannt.
  • (b) Die Kosten eines jeden Films sind bekannt oder können angemessen bestimmt werden.
  • (c) Die Vereinnahmung der gesamten Lizenzgebühr ist angemessen sichergestellt.
  • (d) Der Film wurde von dem Lizenznehmer gemäß den mit dem Lizenzvertrag einhergehenden Bedingungen angenommen.
  • (e) Der Film steht für die erste Ausstrahlung oder Sendung zur Verfügung. Sofern nicht die Lizenz eines Dritten, welche sich mit der veräußerten Lizenz überschneidet, die Nutzung durch den Lizenznehmer verhindert, beeinflussen vertragliche Einschränkungen in dem Lizenzvertrag oder einem sonstigen Lizenzvertrag mit demselben Lizenznehmer bezüglich des Zeitpunktes der nachfolgenden Ausstrahlungen diese Bedingungen nicht.

Zinsen Zinsen werden periodengerecht im Zeitpunkt ihrer Entstehung als Aufwand bzw. Ertrag erfasst.

Ertragsteuern Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag bemessen sich nach der Steuerzahllast unter Berücksichtigung der laufenden Ergebnisse und von Steuerlatenzen. Latente Steuern werden mit Hilfe der Verbindlichkeiten-Methode berechnet. Latente Ertragsteuern spiegeln die steuerlichen Auswirkungen zeitlich begrenzter Unterschiede zwischen dem Buchwert eines

Vermögensgegenstandes oder einer Verbindlichkeit in der Bilanz und seinem Wert nach steuerlichen Gesichtspunkten wider. Die Bemessung latenter Steueransprüche und -schulden erfolgt anhand der Steuersätze, deren Gültigkeit für die Periode, in der ein Vermögensgegenstand realisiert oder eine Verbindlichkeit erfüllt wird, erwartet wird. Die Bewertung latenter Steuerschulden und -ansprüche berücksichtigt die steuerlichen Konsequenzen, die daraus resultieren, in welcher Art und Weise ein Unternehmen zum Bilanzstichtag erwartet, den Buchwert seiner Vermögensgegenstände zu realisieren oder seine Schulden zu erfüllen.

Latente Steueransprüche und -schulden werden unabhängig von dem Zeitpunkt erfasst, in dem sich die temporären Unterschiede wahrscheinlich umkehren.

Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge werden nur dann aktiviert, wenn diese mit hoher Wahrscheinlichkeit durch zukünftige steuerpflichtige Erträge genutzt werden können. Zu jedem Bilanzstichtag hat das Unternehmen nicht bilanzierte latente Steueransprüche und die bilanzierten latenten Steueransprüche neu zu beurteilen. Das Unternehmen setzt einen bislang nicht bilanzierten latenten Steueranspruch in dem Umfang an, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass zukünftiges zu versteuerndes Einkommen die Nutzung des latenten Steueranspruches gestatten wird. Umgekehrt hat das Unternehmen den latenten Steueranspruch in dem Umfang zu vermindern, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ausreichend zu versteuerndes Einkommen zur Verfügung stehen wird, um den Nutzen des latenten Steueranspruches, entweder zum Teil oder insgesamt, zu verwenden.

In dem Umfang, in dem nicht ausgeschüttete Ergebnisse ausländischer Tochterunternehmen auf unabsehbare Zeit in diesen Gesellschaften verbleiben, fallen keine latenten Steuerverbindlichkeiten an. Latente Steuerverbindlichkeiten sind für alle zu versteuernden temporären Unterschiede zu bilanzieren, sofern die latenten Steuerverbindlichkeiten nicht einem Geschäftswert entstammen, dessen Abschreibung für steuerliche Zwecke nicht abzugsfähig ist.

Segmente Der Konzern ist in zwei Segmente/Geschäftsfelder gegliedert, die einzeln gesteuert werden. Finanzinformationen über Geschäftsfelder und geographische Segmente sind in der Erläuterung Nr. 25 dargestellt.

Erläuterungen zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

5. Umsatzerlöse

2006 2005
T€ % T€ %
Filmproduktion 17.142 49,31 6.554 42,64
Lizenzhandel 13.371 38,46 6.186 40,25
Kinoerlöse 4.252 12,23 2.630 17,11
34.765 100,00 15.370 100,00

Die Umsatzerlöse enthalten Erlöse aus Filmförderung in Höhe von T€ 6.457 (Vj.: T€ 2.372). Die Umsatzerlöse aus dem Lizenzhandel ergaben sich aus der Verwertung der folgenden Rechte:

2006 2005
T€ % T€ %
TV 6.075 45,43 1.339 21,65
Video 5.799 43,37 1.693 27,37
Weltvertrieb 656 4,91 2.600 42,03
Buchrechte/Bücher 0 0,00 12 0,19
Sonstige 841 6,29 542 8,76
13.371 100,00 6.186 100,00

6. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:

in T€ 2006 2005
Erträge aus weiterbelasteten Kosten 826 604
Erträge aus der Ausbuchung von Verbindlichkeiten 816 221
Erträge aus Werbung 121 0
Steuerrückerstattung Vorjahre 113 0
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 84 129
Mieterträge 73 88
Investitionszuschüsse 70 19
Erträge aus der Entkonsolidierung 38 0
Erträge aus Erstattungen 22 0
Erträge aus bereits ausgebuchten bzw.
abgeschriebenen Forderungen
17 13
Verrechnete Sachbezüge 15 18
Erträge aus Zuschreibungen von
Filmverwertungsrechten
0 982
Übrige 308 235
2.503 2.309

7. Aufwendungen für bezogene Leistungen Die Aufwendungen für bezogene Leistungen setzen sich wie folgt zusammen:

8.467 5.031
Abführungen an Filmförderungsanstalten 222 14
Filmproduktionskosten 571 1.997
Lizenzgeberanteile 1.515 715
Filmvermarktungskosten 6.159 2.305
in T€ 2006 2005

8. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen folgende Posten:

in T€ 2006 2005
Rechts- und Beratungskosten 861 534
Raumkosten 504 412
Reisekosten 276 89
Repräsentations- und Werbekosten 259 173
Abschluss- u. Prüfungskosten 256 176
Gerichtskosten 236 0
Nebenkosten des Geldverkehrs 190 129
Vertriebskosten 170 113
Telefon, Porto 140 106
Forderungsbewertung 130 502
Hauptversammlung bzw. Gesellschafterversammlungen 108 75
Versicherungen 94 90
Sonstige Personalkosten 88 0
Instandhaltung, Wartung, Miete für Büroausstattung 63 56
Kosten des Fuhrparks 61 60
Aufsichtsratsvergütung 58 47
Bürobedarf, Fachliteratur 46 33
Gläubigerausschuss 30 0
Sonstige Steuern 5 13
Verluste aus Anlagenabgängen 4 14
Schadensersatz 1 45
Verlust aus dem Abgang der Central Film Vertriebs GmbH 0 58
Periodenfremde Aufwendungen 0 291
Übrige 378 326
3.958 3.342

9. Ertragsteuern Die tatsächlichen Steuerschulden für das laufende Geschäftsjahr und die Vorjahre werden unter Anwendung der am Bilanzstichtag geltenden Steuersätze mit den Beträgen bemessen, die erwartungsgemäß an die Finanzbehörde zu zahlen sind. Latente Steueransprüche bzw. Steuerschulden werden auf der Basis der Steuersätze, die am Bilanzstichtag Gültigkeit hatten, bemessen.

Die Aufwendungen aus Steuern vom Einkommen und Ertrag umfassen die in den jeweiligen Ländern gezahlten oder zahlbaren Ertragsteuern in Höhe von T€ 106.

Latente Steuern werden gebildet, um alle wesentlichen Unterschiede zwischen den Wertansätzen in den Einzelabschlüssen nach IAS Anpassungen und den Steuerbilanzwerten sowie Unterschiede aufgrund von später steuerwirksamen Konsolidierungsanpassungen zu erfassen. Darüber hinaus werden latente Steueransprüche aktiviert, sofern steuerlich sicher nutzbare Verlustvorträge bestehen. Da dies zurzeit nicht abschließend beurteilt werden kann, wurden Steuern auf Verlustvorträge nur in Höhe passiver latenter Steuern angesetzt.

Zum Bilanzstichtag verfügte der Senator-Konzern über nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge von ca. € 306 Mio.

In Deutschland beträgt der Körperschaftsteuersatz z.Z. 25%, zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5%. Die bei der Ermittlung des körperschaftsteuerlichen Einkommens abziehbare Gewerbesteuer beträgt je nach Gemeinde z. Z. zwischen 17,0% und 19,7%, in Irland ca. 10% und in den USA je nach Bundesstaat zwischen 23% und 30%. Der Berechnung der Steuerlatenzen wurde ein Satz von 40% zu Grunde gelegt.

Der sich bei Anwendung des Steuersatzes der Senator AG ergebende Steueraufwand lässt sich zum tatsächlichen Steueraufwand wie folgt überleiten:

in T€ 2006 2005
Ergebnis vor Ertragsteuern 88 -6.283
Steuer zum angesetzten Steuersatz von 40% 35 -2.513
Effekt des nicht steuerpflichtigen Ergebnisses auf
die Bestimmung des steuerpflichtigen Gewinns
aus Equity-Anteil
-43 -40
Effekt der nicht abzugsfähigen Aufwendungen auf
die Bestimmung des steuerpflichtigen Gewinns:
Steuern Vorjahre 106 0
Nicht abzugsfähige Aufwendungen 32 80
Nicht steuerpflichtige Erträge -15 -75
Abschreibung der Geschäftswerte und stillen
Reserven
0 1.152
Wertberichtigung aktive Steuerabgrenzung -220 1.589
-140 2.706
Effekt der temporären Unterschiede
Sonstiges 211 0
Steueraufwand gemäß Konzernabschluss 106 193
tatsächlicher Steueraufwand für Berichtsjahr 0 193
tatsächlicher Steueraufwand für Vorjahre 106 0
latenter Steueraufwand 0 0

Die aktiven und passiven latenten Steuern setzen sich wie folgt zusammen:

in T€ Stand
1.1.2006
Aufwand/
Ertrag
Stand
31.12.2006
Steuerlicher Verlustvortrag Vorjahr 245 220 465
Latenter Steueranspruch 245 220 465
Abgegrenzte Verwertungskosten 12 -12 0
Filmrechte, Mindestgarantieren,
Zuwendungen der öffentlichen
Hand
233 232 465
Latente Steuerschuld 245 220 465
Latenter Steueranspruch, netto 0 0 0

Im Berichtsjahr werden die Steueransprüche wegen der Verrechnungsmöglichkeit bei gleichen Steuerbehörden insgesamt saldiert ausgewiesen.

10. Ergebnis je Aktie Das gemäß IAS 33 errechnete Ergebnis je Aktie basiert auf der Division des laufenden Ergebnisses durch den gewichteten Durchschnitt der Anzahl der während der Periode im Umlauf befindlichen Aktien.

Für das Geschäftsjahr 2006 Perioden
verlust in T€
Gewichtete
Durchschnitts
zahl an Aktien
Ergebnis je
Aktie in €
Den Aktionären zuzurechnender
Periodenverlust
-11
Ergebnis je Aktie
Den Aktionären zuzurechnender
Periodenverlust
-11 19.816.172 0,00
Für das Geschäftsjahr 2005
Den Aktionären zuzurechnender
Periodenverlust
-6.591
Ergebnis je Aktie
Den Aktionären zuzurechnender
Periodenverlust
-6.591 19.816.172 -0,33

In den dargestellten Berichtsperioden gab es keine Verwässerungseffekte.

ERLÄUTERUNGEN ZU POSTEN DER BILANZ

11. Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen

Immaterielle Vermögensgegenstände:

Geleistete 2006 2005
Geschäftswert Filmrechte und Lizenzen Anzahlungen Summe Summe
4.826 360.879 974 3.575 370.254 364.546
0 27.075 77 1.687 28.839 11.515
0 800 6 -806 0 0
0 -8.144 -45 -138 -8.327 -5.807
4.826 380.610 1.012 4.318 390.766 370.254
4.826 344.065 775 1.453 351.119 344.512
0 20.756 25 0 20.781 12.695
0 0 0 0 0 2.509
0 0 0 0 0 -982
0 -7.201 0 0 -7.201 -5.106
4.826 357.620 800 1.453 364.699 351.119
19.135
0 16.814 199 2.122 19.135
0 22.990 Patente, Marken
212
2.865 26.067

Aktive Unterschiedsbeträge aus der Kapitalkonsolidierung werden als Geschäfts- oder Firmenwerte ausgewiesen. Im Vorjahr wurden die Geschäfts- oder Firmenwerte der X-Filme Creative Pool GmbH und X-Filme Produktions GmbH vor dem Hintergrund der unsicheren weiteren Entwicklung der Gesellschaften, nachdem die Mitgesellschafter und Regisseure Tom Tykwer, Wolfgang Becker und Dani Levy eine eigene Filmproduktionsgesellschaft gegründet haben, vollständig abgeschrieben.

Die Filmrechte umfassen erworbene Rechte an fremden Filmproduktionen sowie Rechte an eigenen Filmproduktionen. Die Rechte aus eigenen Filmproduktionen werden in Einklang mit IAS 38 mit den jeweiligen Produktionskosten aktiviert.

Im Gegensatz zum Vorjahr waren im Berichtsjahr keine außerplanmäßigen Abschreibungen aufgrund von veränderten Erlöserwartungen notwendig. Im Vorjahr betrugen die außerplanmäßigen Abschreibungen T€ 2.509.

Die Position "Patente, Marken und Lizenzen" umfasst im Wesentlichen Rechte an Drehbüchern. Sobald die Rechte an Drehbüchern für die Produktion eines Films verwertet wurden, werden diese Rechte als Produktionskosten des jeweiligen Films klassifiziert und unter den Filmrechten aktiviert.

Sachanlagen

in T€ Gesamt 2006 Gesamt 2005
Anschaffungskosten 01. Januar 1.612 2.096
Zugänge 153 91
Abgänge -29 -575
31. Dezember 1.736 1.612
Kumulierte Abschreibungen 01. Januar 1.400 1.792
Zugänge 139 135
Abgänge -29 -527
31. Dezember 1.510 1.400
Nettobuchwert 226 212

12. Anteile an assoziierten Unternehmen

in T€ Stand
1.1.2006
Veränderung Stand
31.12.2006
X Verleih AG, Berlin 1.861 11 1.872

Die X Verleih AG, Berlin, verfügt über ein Vermögen von T€ 10.330 (Vj.: T€ 14.114), dem Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten von T€ 7.641 (Vj.: T€ 10.131) gegenüberstehen. Im Geschäftsjahr 2006 wurde bei Umsatzerlösen von T€ 7.911 (Vj.: T€ 8.839) ein Jahresüberschuss von T€ 155 (Vj.: T€ 217) erzielt.

13. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

in T€ 2006 2005
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 8.503 7.226
Abzüglich Wertberichtigungen auf zweifelhafte
Forderungen
-690 -656
Forderungen, netto 7.813 6.570
Davon aus Filmfördermitteln 3.122 2.580

Forderungen werden zum Nennwert abzüglich Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen bilanziert. Im Berichtsjahr wurden Wertberichtigungen auf Kundenforderungen in Höhe von T€ 34 (Vj.: T€ 91) vorgenommen. Die Forderungsverluste betragen in 2006 T€ 96 (Vj.: T€ 411).

Der Senator-Konzern bilanziert Forderungen, die aufgrund von Investitionszuschüssen der öffentlichen Hand entstehen und die für Produktionskosten oder für Filmwerbekosten gewährt werden, als Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die Zuschüsse werden an den Produzenten oder den Lizenznehmer gewährt.

Forderungen in Höhe von T€ 516 aus der öffentlichen Filmförderung sowie Forderungen gegen die Koproduzenten in Höhe von T€ 161 dienen als Sicherheit für die Verbindlichkeit gegenüber Kreditinstituten, die für die Finanzierung der Filmprojekte eingegangen wurden.

in T€ 2006 2005
Forderungen an Beteiligungsgesellschaften 329 1.387
Sonstige Vermögensgegenstände 9.762 2.081
10.091 3.468

14. Sonstige Forderungen

Die sonstigen Vermögensgegenstände umfassen im Wesentlichen Forderungen gegen Koproduzenten (T€ 5.573), Forderungen aus Steuererstattungen (T€ 1.700), Forderungen gegen die Deutsche Bank AG (T€ 625), ein Faktoringgeschäft (T€ 600) sowie Forderung gegenüber Lizenzgeber aufgrund der Rückabwicklung eines Lizenzvertrags (T€ 576).

Die Forderungen gegen Koproduzenten (T€ 5.573) wurden als Sicherheit an ein Kreditinstitut abgetreten, das ein Filmprojekt finanziert hat.

15. Gezeichnetes Kapitel

in Stück 2006 2005
Aktien 19.963.818 19.963.818
Genehmigtes Kapital bis zu € 6.881.909;
bedingtes Kapital 1 von bis zu € 3.400.000
Eigene Aktien -147.646 -147.646
19.816.172 19.816.172

Eigene Anteile werden in der Bilanz als eigenkapitalmindernd erfasst. Der Erwerb eigener Anteile wird im Jahresabschluss als eine Veränderung im Eigenkapital ausgewiesen. In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde kein Gewinn oder Verlust aus dem Verkauf, der Emission oder Abschreibung eigener Anteile ausgewiesen.

Die Senator AG wurde mit Beschlussfassung der Hauptversammlung am 29. Juni 1999 erstmalig dazu ermächtigt, gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG eigene Aktien bis zu einer maximalen Höhe von 10% des Stammkapitals zu erwerben. Der Erwerb der eigenen Anteile erfolgte zu verschiedenen Zeitpunkten im Geschäftsjahr 2000. Die Gesellschaft hat sich verpflichtet, keinen Handel mit den eigenen Aktien zu treiben und die eigenen Aktien nur unter bestimmten Umständen zu veräußern.

Am 31. Dezember 2006 weist die Gesellschaft 147.646 Stückaktien als eigene Anteile aus, auf die € 147.646 bzw. 0,74% des Grundkapitals entfallen. Die eigenen Anteile wurden für insgesamt T€ 28.761 erworben. Zum Bilanzstichtag haben sie einen Wert von T€ 418.

Auf der Hauptversammlung vom 23. November 2004 wurde das bis dahin bestehende genehmigte Kapital aufgehoben und ein neues genehmigtes Kapital beschlossen, wodurch der Vorstand ermächtigt ist, das Grundkapital in einem Zeitraum von fünf Jahren ab dem 15. Dezember 2004 um einen Betrag von bis zu € 6.881.909 zu erhöhen.

Aufgrund verschiedener Hauptversammlungsbeschlüsse steht der Gesellschaft ein bedingtes Kapital (1999/I) von bis zu € 3,4 Mio. für die Ausgabe von Aktienoptionen zur Verfügung.

16. Minderheitenanteile Aufgrund der Auslegung des Gesellschaftsvertrages der X-Filme Creative Pool GmbH in einem Gutachten im Rahmen eines Rechtsstreites, wurde der Senator-Anteil am Eigenkapital der X-Filme Creative Pool GmbH abweichend von der Beteiligungsquote mit 51% angesetzt. Dies wurde zwischenzeitlich durch Änderung des Gesellschaftsvertrages ausdrücklich klargestellt.

Die Fehlerberichtigung führt nach IAS 8 zu einem ergebnisneutralen Restatement innerhalb des Eigenkapitals des Senator-Konzerns zum 1. Januar 2005. Die Minderheitsanteile erhöhten sich um € 322.630,70 bei gleichzeitigem Anstieg des Bilanzverlustes.

17. Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer

Pensionspläne und Pensionsrückstellungen Aufgrund der Insolvenz gingen die Verpflichtungen aus den Pensionszusagen auf den Pensionssicherungsverein über. Bereits im Vorjahr bestand keine Verpflichtung zur Bildung von Pensionsrückstellungen mehr. Im Geschäftsjahr 2006 wurden keine neuen Pensionszusagen gegeben.

Aktienoptionsplan Der im Jahr 2000 eingeführte Aktienoptionsplan wurde vom Insolvenzverwalter während der Insolvenz gekündigt und ist somit gegenstandslos geworden. Im Geschäftsjahr wurde kein neuer Aktienoptionsplan eingeführt.

18. Sonstige Rückstellungen

Die Personalrückstellungen betreffen im Wesentlichen ausstehenden Urlaub.

Die sonstigen ungewissen Verbindlichkeiten enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für ausstehende Rechungen und Lizenzgeberanteile.

in T€ Stand
1.1.2006
Verbrauch Auflösung Zuführung Stand
31.12.2006
Personalrückstellungen 176 131 13 114 146
Sonstige ungewisse Verbindlichkeiten 4.218 3.036 71 1.935 3.046
4.394 3.167 84 2.049 3.192
Stand
1.1.2005
Stand
31.12.2005
Personalrückstellungen 413 321 52 136 176
Sonstige ungewisse Verbindlichkeiten 3.350 1.192 77 2.137 4.218
3.763 1.513 129 2.273 4.394

19. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Im Vorjahr waren alle Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten kurzfristig. Erst im Geschäftsjahr 2006 konnte sich die Senator Entertainment AG mit der Deutschen Bank AG auf einen neuen Kreditvertrag mit einer Laufzeit von vier Jahren bis 31. Dezember 2009 verständigen. Das Darlehen von insgesamt T€ 5.500 ist in vier gleichen Teilbeträgen jeweils zum 31. Dezember, beginnend am 31. Dezember 2006, zu tilgen. Die erste Tilgungsrate wurde am 25. Januar 2007 gezahlt. Der langfristige Anteil dieser Verbindlichkeiten beträgt zum 31. Dezember 2006 T€ 2.750. Die weiteren T€ 639 in den langfristigen Bankschulden betreffen die Finanzierung eines Filmprojektes.

Neben dem kurzfristigen Anteil des Darlehens der Deutschen Bank AG (T€ 2.934) enthalten die kurzfristigen Bankverbindlichkeiten Inanspruchnahmen der Kreditlinien der Commerzbank AG (T€ 5.328) und der Berliner Bank AG & Co. KG (T€ 1.192) für die Finanzierung von zwei Filmprojekten.

Als Sicherheit für Verbindlichkeiten gegenüber der Deutschen Bank AG dienen sämtliche für den ursprünglichen Konsortialkredit bzw. die Insolvenzplanforderung bestehenden Sicherheiten. Dies umfasst sämtliche Vermögensgegenstände der Gesellschaft, bis auf die Beteiligungen an der X-Filme Creative Pool GmbH sowie Vermögensgegenstände der Tochtergesellschaften:

  • (a) Verpfändung aller bestehenden und künftigen Geschäftsanteile an der Senator Film Verleih GmbH, Senator Film Produktion GmbH, Central Film Vertriebs GmbH, Senator US Holding GmbH, Eurofilm & Media Ltd., Irland, sowie Verpfändung der 147.646 eigenen Aktien der Gesellschaft,
  • (b) Abtretung von Forderungen der Eurofilm & Media Ltd., Irland,
  • (c) Abtretung von Rechten zur Verwertung und Bearbeitung urheberrechtlich, leistungsschutzrechtlich oder auf sonstige Weise absolut geschützte Rechte, Lizenzen, Patentrechte, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster, Marken sowie alle sonstigen bestehenden und künftigen gewerblichen Schutzund Urheberrechte der Senator Entertainment AG, der Senator Film Verleih GmbH, der Senator Film Produktion GmbH und der Eurofilm & Media Ltd., Irland,
  • (d) Verpfändung sämtlicher von der Senator Entertainment AG gehaltenen oder künftig erworbenen Mitgliedschaftsrechte an der X Verleih AG,
  • (e) Verpfändung von gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus Kontobeziehungen, Wertpapierdepots und sonstigen Rechtsverhältnissen der Senator Entertainment AG – einschließlich der 147.646 eigenen Aktien der Gesellschaft, der Senator Film Verleih GmbH, der Senator Film Produktion GmbH und der Eurofilm & Media Ltd., Irland, mit Banken,
  • (f) die im Rahmen eines Globalzessionsvertrags erfolgten Abtretungen von Kundenforderungen, Rückforderungsansprüche gegenüber Filmförderanstalten, Ansprüche auf Gewinnaus-

schüttungen, Ansprüche auf Auskehr von Einziehungserlösen, Ansprüche auf Zahlungen aus Gesellschafterdarlehen, Saldoforderungen und Forderungen aus Scheck und Wechsel sowie

(g) Sicherungsübereignung sämtlicher bestehender und künftig zu erwerbender Eigentumsrechte und sonstiger Rechte an sämtlichen Träger- und Speichermedien von Bild- und Tonmaterial.

Es wurde vereinbart, dass die Geltung der Sicherheitsbestellung hinsichtlich (1) Verpfändung der Geschäftsanteile an der Senator Film Verleih GmbH und Senator Film Produktion GmbH sowie (2) Verpfändung von Anteilen an der Eurofilm & Media Ltd., Irland, auf diesen neuen Kreditvertrag erstreckt werden sollen. Die Deutsche Bank AG hat sich verpflichtet, die über (1) und (2) hinausgehenden Sichheiten freizugeben, wenn ihr geeignete Belege und Nachweise erbracht werden, welche eine ausreichend sichere Bewertung der Sicherheiten (1) und (2) ermöglichen und diese Bewertung eine entsprechende Sicherheitsfreigabe rechtfertigt.

Die Senator Entertainment AG befindet sich zurzeit mit der Deutsche Bank AG in Verhandlungen über eine solche Sicherheitenfreigabe. Sie ist der Auffassung, dass die Deutsche Bank AG durch die immer noch bestehende, ursprüngliche, auf das Jahr 2004 datierende Besicherung weit übersichert und die Besicherung damit insgesamt unwirksam geworden ist. Neben der Sicherheitenbestellung hat die Senator AG in dem neuen Kreditvertrag im Wege der Negativerklärung weitere Verpflichtungen hinsichtlich der zukünftigen Sicherheitenbestellung für Finanzverbindlichkeiten gegenüber Dritten – insbesondere im Hinblick auf die Filmbibliothek – und der künftigen Information an die Deutsche Bank AG über aktuelle Finanzzahlen und Kreditabsprachen bei anderen Kreditinstituten übernommen.

20. Passive Rechnungsabgrenzungsposten Nicht rückzahlbare Garantien und Minimumgarantien und Zuwendungen der öffentlichen Hand für Filmrechte werden im Konzernabschluss abgegrenzt und zum Zeitpunkt der Vorführung des jeweiligen Films als Erträge erfasst.

ERLÄUTERUNGEN DER KAPITALFLUSSRECHNUNG

Senator weist den Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit in Übereinstimmung mit IAS 7 "Kapitalflussrechnung" nach der indirekten Methode aus, nach der der Gewinn oder Verlust der Periode um die Auswirkungen nicht zahlungswirksamer Transaktionen, um Abgrenzungen der Mittelzu- oder Mittelabflüsse aus laufender Geschäftstätigkeit in der Vergangenheit oder der Zukunft und um Ertrags- oder Aufwandsposten in Verbindung mit dem Cashflow aus Investitions- oder Finanzierungstätigkeit angepasst wird.

21. Liquide Mittel Bei den Liquiden Mitteln (Finanzmittelfonds) handelt es sich um Kassenbestände und Bankguthaben.

Zum 31. Dezember 2006 werden in der Konzernbilanz die Guthaben bei Kreditinstituten ausgewiesen, die von den Verfügungsbeschränkungen betroffen sind. Über die Guthaben von drei Konten bei Kreditinstituten mit einem Saldo von insgesamt T€ 35 kann der Senator Konzern aufgrund der Besicherung im ursprünglichen Konsortialkredit nicht verfügen. Darüber hinaus bestehen Verfügungsbeschränkungen bei einem weiteren Bankkonto mit einem Guthaben in Höhe von T€ 343, das der Insolvenzverwalter für noch anfallende Kosten gesperrt hat. Des Weiteren dient ein Festgeldguthaben von T€ 233 für die Besicherung der Kreditlinie.

22. Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit Im Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit sind Zinseinnahmen von T€ 257 (Vj.: T€ 357) und Zinsausgaben von T€ 107 (Vj.: T€ 8) enthalten. Die Zahlungen für Ertragsteuern betrugen T€ 106 (Vj.: T€ 193). Das Ergebnis aus der Equity-Bewertung enthält die Dividendeneinnahmen aus der Beteiligung an der X Verleih AG, Berlin, in Höhe von T€ 98 (Vj.: T€ 178).

23. Cashflow aus Investitionstätigkeit Der Abfluss liquider Mittel aus Investitionstätigkeit resultiert im Wesentlichen aus Investitionen in Filmverwertungsrechte und andere immaterielle Vermögenswerte T€ -28.839 (Vj.: T€ -11.515).

24. Cashflow aus Finanzierungstätigkeit Die Ausschüttungen an Minderheitsgesellschafter betreffen ausschließlich die X-Filme Creative Pool GmbH, Berlin. Im Berichtsjahr hat die Senator AG ihre Verbindlichkeiten gegenüber der Deutschen Bank AG in Höhe von T€ 5.500 getilgt. Im Berichtsjahr wurden Bankdarlehen

für die Finanzierung von zwei neuen Filmprojekten aufgenommen.

WEITERE INFORMATIONEN

25. Segmentberichterstattung In Übereinstimmung mit IAS 14 werden Informationen zu Geschäftsfeldern und geographischen Segmenten offengelegt. Die Segmentberichterstattung gemäß IAS 14 wird unter Anwendung des "Management-Ansatzes" vorgenommen, d.h. die Segmentberichterstattung basiert auf der aktuellen für die interne Berichterstattung verwendeten Segmentierung. Intersegmentäre Transaktionen: Segmenterträge, Segmentaufwendungen und Segmentergebnis beinhalten Transaktionen zwischen Geschäftsfeldern und zwischen geographischen Segmenten. Derartige Transaktionen werden zu Marktpreisen abgerechnet, die nicht verbundene Parteien für ähnliche Leistungen berechnet werden. Diese Transaktionen werden für Zwecke der Konsolidierung eliminiert.

Der Senator-Konzern führt den Großteil seiner Geschäfte in den folgenden Geschäftsfeldern durch:

  • (a) Eigenproduktion und Co-Produktion von Filmen,
  • (b) Fremde Filmproduktionen.

Diese Geschäftsfelder stellen das primäre Berichtsformat dar. Die sekundäre Berichterstattung erfolgt nach geographischen Segmenten "Deutschland" und "Übrige Länder".

Geschäftsfelder

in T€ Eigen- und Co-Produktionen
von Filmen in 2006
Fremde Filmproduktionen
in 2006
Gesamt
2006
Gesamt
2005
Zurechenbare Erträge
Kino 3.406 846 4.252 2.630
Lizenzhandel 4.982 8.389 13.371 6.186
Filmproduktion 16.861 281 17.142 6.554
Summe 25.249 9.516 34.765 15.370
Zurechenbare Aufwendungen
Abschreibungen -18.454 -2.302 -20.756 -9.128
Verwertungs- und Produktionskosten -5.734 -2.732 -8.466 -5.030
Summe -24.188 -5.034 -29.222 -14.158
Bruttogewinn 1.061 4.482 5.543 1.212
Nicht zurechenbare Erträge und Aufwendungen
Sonstige betriebliche Erträge 2.533 2.309
Personalaufwand -3.859 -3.217
Abschreibungen -162 -3.703
Sonstige betriebliche Aufwendungen -4.050 -3.342
5 -6.741
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 274 364
ZInsen und ähnliche Aufwendungen -281 -8
Equity Ergebnis 109 102
Währungsverluste -19 0
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 88 -6.283

Die damit verbundenen Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten sowie die Finanzinvestitionen in dem jeweiligen Segment lassen sich wie folgt aufgliedern:

in T€ 2006 2005
Vermögensgegenstände
Eigenproduktion und Co-Produktion von Filmen 23.322 16.944
Fremde Filmproduktionen 2.697 2.133
Sonstige Vermögensgegenstände 32.080 32.643
Summe 58.099 51.720
in T€ 2006 2005
Verbindlichkeiten
Eigenproduktion und Co-Produktion von Filmen 17.211 12.985
Fremde Filmproduktionen 898 222
Sonstige Verbindlichkeiten 23.962 20.534
Summe 42.071 33.741
in T€ 2006 2005
Investitionen
Eigenproduktion und Co-Produktion von Filmen 25.698 10.735
Fremde Filmproduktionen 4.274 760
Sonstige Investitionen 204 519
Summe 30.176 12.014
Geographische Segmente
in T€ 2006 2005
Umsätze
Deutschland 27.609 12.286
Übrige Länder 7.156 3.084
Summe 34.765 15.370
in T€ 2006 2005
Vermögensgegenstände
Deutschland 50.191 49.196
Übrige Länder 7.908 2.524
Summe 58.099 51.720
in T€ 2006 2005
Investitionen
Deutschland 29.851 11.914
Übrige Länder 325 100
Summe 30.176 12.014

26. Finanzinstrumente

Liquiditätsrisiken Liquiditätsrisiken entstehen daraus, dass Kunden nicht in der Lage sein könnten, ihre Verpflichtungen gegenüber der Gesellschaft im Rahmen der vereinbarten Bedingungen zu erfüllen. Um diese Risiken zu steuern, bewertet die Gesellschaft in periodischen Abständen die Zahlungsfähigkeit ihrer Kunden.

Ausfallrisiken Ausfallrisiken bzw. das Risiko, dass ein Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, werden mittels Verwendung von Kreditzusagen, Kreditlinien und Kontrollverfahren gesteuert. Sofern angemessen, beschafft sich das Unternehmen Sicherheiten in Form von Rechten an Wertpapieren oder vereinbart Rahmen-Kompensationsabkommen.

Beizulegender Zeitwert von Finanzinstrumenten Finanzinstrumente, die im normalen Geschäftsgang bis zur Endfälligkeit gehalten werden, werden je nach Angemessenheit zu Anschaffungskosten oder zum Rückkaufswert erfasst. Der ausgewiesene Betrag wird im Folgenden als Buchwert bezeichnet.

Der beizulegende Zeitwert ist als der Betrag definiert, zu dem das betreffende Finanzinstrument im Rahmen einer gegenwärtigen Transaktion (ausgenommen erzwungene Veräußerungen oder Liquidationen) zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern getauscht werden könnte. Beizulegende Zeitwerte sind, je nach Sachlage, mit Hilfe von börsennotierten Marktpreisen, Discounted-Cashflow-Modellen oder Optionspreismodellen zu ermitteln.

Zur Schätzung des beizulegenden Zeitwertes der einzelnen Klassen von Finanzinstrumenten werden die folgenden Methoden und Annahmen herangezogen:

(1) Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, kurzfristige Finanzinvestitionen und sonstige langfristige

Vermögenswerte Der Buchwert flüssiger Mittel und anderer finanzieller Vermögenswerte ist aufgrund der verhältnismäßig kurzfristigen Fälligkeit dieser Finanzinstrumente dem beizulegenden Zeitwert angenähert. In den Fällen, in denen keine börsennotierten Marktpreise verfügbar sind, werden die beizulegenden Zeitwerte öffentlich gehandelter Finanzinstrumente auf der Grundlage der börsennotierten Marktpreise für gleichartige oder ähnliche Finanzinvestitionen geschätzt. Bei allen anderen Finanzinstrumenten ohne börsennotierten Marktpreis wurde eine angemessene Schätzung des beizulegenden Zeitwertes auf der Basis des erwarteten Cashflows oder des jeder Finanzinvestition zugrunde liegenden Nettovermögens vorgenommen.

  • (2) Kurzfristige Darlehen Aufgrund der kurzen Zeitspanne bis zur Endfälligkeit dieser Finanzinstrumente ist der Buchwert dem beizulegenden Zeitwert angenähert.
  • (3) Langfristige Darlehen Der beizulegende Zeitwert langfristiger Darlehen basiert auf dem börsennotierten Marktpreis für gleichartige oder ähnliche Akkreditivausstellungen oder den aktuellen verfügbaren Zinssätzen für Schulden mit dem gleichen Fälligkeitsprofil. Der beizulegende Zeitwert langfristiger Darlehen, Ausleihungen und anderer Zahlungsverpflichtungen mit variablen Zinssätzen ist deren Buchwert angenähert.

27. Mitarbeiter Die durchschnittliche Anzahl der

Summe 57 58
Übrige Länder 4 1
Deutschland 53 57
2006 2005

Mitarbeiter betrug in den Geschäftsjahren:

28. Beziehungen zu nahestehenden Personen Als nahe stehende Unternehmen oder Personen im Sinne des IAS 24 gelten Unternehmen bzw. Personen, die den Senator-Konzern beherrschen oder von ihm beherrscht werden, soweit sie nicht bereits als konsolidiertes Unternehmen in den Konzernabschluss einbezogen werden.

Die HSW GmbH, Köln, ist direkt mit insgesamt 37,17% an der Senator AG beteiligt. Auf Grund der durchschnittlichen Hauptversammlungspräsenz besitzt die HSW GmbH eine sichere Hauptversammlungsmehrheit und damit einen wesentlichen Einfluss auf die Senator AG und gilt daher als nahe stehendes Unternehmen der Senator AG.

Des Weiteren gelten als nahe stehende Personen die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtrates der Senator AG sowie ihre Familienangehörige (vgl. Abschnitt "Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats").

Zu den Gesamtbezügen des Vorstands und des Aufsichtsrats der Senator AG (vgl. Abschnitt "Gesamtbezüge des Aufsichtsrats und des Vorstands"). Aus Vergütungen und Reisekostenabrechnungen bestanden zum 31. Dezember 2006 gegenüber Organmitgliedern kurzfristige Forderungen in Höhe von T€ 2 und kurzfristige Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 38.

Die in den Konzernabschluss einbezogene Senator Film Verleih GmbH hat in 2005 mit Atlantic Streamline Holding LLC einen Lizenzvertrag über die Auswertung eines Films geschlossen. Der Geschäftsführer und alleinige Gesellschafter der Atlantic Streamline Holding LLC, Marco Weber, ist zugleich seit 10. April 2006 Mitglied des Vorstands der Senator AG. Die Atlantic Streamline Holding LLC hat in einer umfassenden Rechtegarantie den Bestand der übertragenen Rechte frei von Rechten Dritter gegenüber der Senator Film Verleih GmbH garantiert. Ein Bruch dieser Rechtegarantie führte zu einem verschuldenunabhängigen Schadensersatzanspruch. Durch Vereinbarung vom 17. August 2006 haben die Parteien den Lizenzvertrag einvernehmlich aufgehoben und die Rückübertragung der Lizenzrechte an die Atlantic Streamline Holding LLC unter der Bedingung der Erstattung der Gesamtaufwendungen vereinbart. Zum Bilanzstichtag bestanden Forderungen aus diesem Sachverhalt in Höhe von T€ 570 gegenüber der Atlantic Streamline Holding LLC.

Die Rechsanwaltskanzlei Sasse und Partner, bei der das Mitglied des Vorstands, Herr Helge Sasse, Gesellschafter ist, war für den Konzern im Geschäftsjahr 2006 beratened tätig. Für die Beratungsleistungen wurden netto T€ 28 abgerechnet, die zum Bilanzstichtag noch nicht ausgeglichen waren.

29 Sonstige finanzielle Verpflichtungen

(1) Gerichtliche Prozesse sowie Forderungen aus Rechtsstreitigkeiten, die sich im normalen Geschäftsverlauf ergeben, könnten in der Zukunft gegenüber den Konzerngesellschaften geltend gemacht werden. Die damit einher gehenden Risiken werden im Hinblick auf die Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens analysiert. Obgleich das Ergebnis dieser Streitfälle nicht immer genau eingeschätzt werden kann, ist der Vorstand der Ansicht, dass sich hieraus keine wesentlichen Verpflichtungen ergeben werden.

(2) Zum 31. Dezember hatte der Konzern feststehende folgende finanzielle Verpflichtungen:

31.12.2006 31.12.2005
in T€ Gesamt Restlaufzeit
bis zu 1 Jahr
Restlaufzeit
1 bis zu 5 J.
Gesamt Restlaufzeit
bis zu 1 Jahr
Restlaufzeit
1 bis zu 5 J.
Miete und Leasing 559 419 140 544 393 151
Co-Produktions
verträge
113 113 0 1.648 1.648 0
Minimumgarantien 13.007 12.855 152 2.008 2.008 0
13.679 13.387 292 4.200 4.049 151

Darüber hinaus bestehen Eventualverbindlichkeiten aus bedingt rückzahlbaren Fördermitteldarlehen im Zusammenhang mit der Produktions- (T€ 30.814, Vj.: T€ 28.319) und Verleihförderung (T€ 2.870; Vj.: T€ 7.485).s

30. Honorare und Dienstleistungen des Abschlussprüfers Die Honorare für die von der BDO Deutsche Warentreuhand AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, erbrachten Leistungen für Unternehmen des Senator Konzerns beliefen sich auf folgende Beträge:

in T€ 2006 2005
Prüfungshonorare 122 90
Sonstige Bestätigungsleistung 49 13
171 103

31. Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance-Kodex Vorstand und Aufsichtsrat der Senator Entertainment AG erklärten am 14. Juni 2006, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Handel des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission "Deutscher Corporate Governance-Kodex" entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden. Die Erklärung wurde den Aktionären dauerhaft auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht.

32. Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats

Vorstand
Helge Sasse
- Vorsitzender -
Jurist (CEO ab 10. April 2006)
Jurist (CEO bis 09. April 2006,
Dr. Christopher Borgmann COO ab 10. April 2006)
Marco Weber Filmproduzent (CCO ab 10. April 2006)

Aufsichtsrat

Helge Sasse, Köln Rechtsanwalt
- Vorsitzender - (bis 9. April 2006) bei Rechtsanwälte Sasse & Partner, Köln
Dr. Thomas Middelhoff, Essen Vorstandsvorsitzender
- Vorsitzender - (ab 7. Juli 2006) der KarstadtQuelle AG, Essen
Wolf-Dieter Gramatke, Hamburg
- Vorsitzender -
(ab 10. April bis 6. Juli 2006)
- stellvertretender Vorsitzender -
(ab 7. Juli 2006)
Selbständiger Medienmanager und
Berater, Great-Minds Consultants
Entertainment – Media-e-business
GmbH, Hamburg
Bernhard Stampfer, Eicherloh Bankkaufmann
(bis 6. Juli 2006) Deutsche Bank AG, München
Eberhard Kromer Rechtsanwalt
(bis 6. Juli 2006) bei Rechtsanwälte Sasse & Partner, Berlin

Aufsichtsrat

Dr. Arnold R. Bahlmann, München
(ab 7. Juli 2006)
Selbständiger Unternehmensberater
Jochen Kröhne, München - Grünwald
(ab 7. Juli 2006)
Geschäftsführer
der GET ON AIR GmbH, Grünwald
Dr. Wolfgang Müller, Ziethen
(ab 7. Juli 2006)
Rechtsanwalt und Schriftsteller
Dr. Manfred Schüller, Hamburg
(ab 7. Juli 2006)
Werbekaufmann, Chairman/CEO
Publicis Deutschland GmbH, Frankfurt

Am 21. März 2007 haben sämtliche Aufsichtsratsmitglieder die Niederlegung ihres Amtes mit sofortiger Wirkung erklärt. Die Niederlegungen erfolgten vor dem Hintergrund der noch rechtsanhängigen Anfechtungsklagen gegen die Wahl des Aufsichtsrats in der Hauptversammlung vom 7. Juli 2006. Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg hat am gleichen Tag sämtliche zurückgetretenen Aufsichtsräte wieder zu Aufsichtsräten der Gesellschaft gerichtlich bestellt.

33. Gesamtbezüge des Aufsichtsrats und des Vorstands Bei den nachfolgenden Angaben zur Vorstandsvergütung handelt es sich um gesetzlich vorgesehene Anhangsangaben nach dem Handelsgesetzbuch (vgl. § 314 HGB) sowie um Angaben auf Grund der Vorgaben des Corporate Governance-Kodex.

Vorstandsmitglieder

2006 2005
Helge Sasse T€ 247 T€ 0
Dr. Christopher Borgmann T€ 234 T€ 205
Marco Weber TUS\$ 285 T€ 0
Dr. Ingo Stein T€ 0 T€ 32

Die Bezüge von Herrn Sasse beinhalten sein Gehalt (T€ 190) sowie einen einmaligen Sign-On Bonus (T€ 50) und eine Pkw-Zulage (T€ 7).

Die Bezüge von Herrn Dr. Borgmann beinhalten sein Gehalt (T€ 200) sowie eine Vergütung für Urlaubsabgeltung (T€ 23), den Zuschuss zur Rentversicherung (T€ 6) sowie sonstige Sachbezüge, insbesondere aus Pkw-Nutzung (T€ 5).

Herr Weber bezieht sein Grundgehalt durch die Senator Entertainment Inc. in Amerika. Im Geschäftsjahr 2006 belief sich sein Gehalt auf TUS\$ 225 zuzüglich eines einmaligen Sign-On Bonus von TUS\$ 60.

Für Herrn Sasse und Herrn Weber besteht eine vertragliche Einkommensvereinbarung dergestalt, dass neben einem fixen Gehalt auch ein variabler Anteil gewährt wird. Der variable Anteil ist dabei an die Erreichung bestimmter Ziele geknüpft, wozu im Wesentlichen Ergebnisziele im Konzernverbund der Senator AG gehören. Im Berichtsjahr wurden keine variablen Bezüge gezahlt.

Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006 verteilen sich wie folgt:

Aufsichtsratsmitglieder

in € Vergütung Kostenerstattung Gesamt
Helge Sasse 5.550 804 6.354
Dr. Thomas Middelhoff 5.772 750 6.522
Wolf-Dieter Gramatke 9.160 3.795 12.955
Dr. Arnold R. Bahlmann 2.886 1.950 4.836
Jochen Kröhne 2.886 1.508 4.394
Eberhard Kromer 6.488 1.000 7.488
Dr. Wolfgang Müller 2.886 750 3.636
Manfred Schüller 2.886 1.100 3.986
Bernhard Stampfer 6.488 1.762 8.250
45.002 13.419 58.421

Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005 verteilen sich wie folgt:

Aufsichtsratsmitglieder

in € Vergütung Kostenerstattung Gesamt
Dr. Jürgen Pesch 19.000 94 19.094
Christopher Borde 11.889 4.030 15.919
Bernhard Stampfer 11.889 0 11.889
42.778 4.124 46.902

Berlin, den 4. April 2007

_________________________

______________________ Vorstand Dr. Christopher Borgman

34. Aktien der Organmitglieder

Aufsichtsratsmitglieder Aktien in %
Helge Sasse (indirekt über HSW) 3.281.218 16,44
Marco Weber (indirekt über HSW) 3.281.218 16,44
Dr. Thomas Middelhoff 950.000 4,76
Wolf-Dieter Gramatke 125.000 0,63
Dr. Arnold R. Bahlmann 195.000 0,98
Dr. Wolfgang Müller 4.500 0,02

Die Senator AG hat im Oktober 2006 eine D&O-Versicherung für ihre gesetzlichen Vertreter, Aufsichtsorgane sowie leitenden Angestellten abgeschlossen. Die Versicherungspämie beträgt T€ 23 p.a.

35. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Mit Datum vom 20. Februar 2007 wurde zwischen der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG und der Senator Film Verleih GmbH ein Darlehensvertrag mit einem Nominalbetrag in Höhe von € 5,0 Mio. geschlossen. Das Darlehen wurde nachrangig gewährt (sog. Mezzanine-Darlehen) und ist endfällig nach 7 Jahren.

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GESCHÄFTSBERICHT 2006 – BESTÄTIGUNGSVERMERK SENATOR ENTERTAINMENT KONZERN

Bestätigungsvermerk

Wir haben den von der Senator Entertainment AG, Berlin, aufgestellten Konzernabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung und Anhang – sowie den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2006 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften, liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir zum gezeichneten Kapital auf die schwebenden Rechtsstreitigkeiten hin und bemerken: Sollte die Sachkapitalerhöhung von € 6.200.000 aufgrund der Anfechtungsklagen gegen den Beschluss der Hauptversammlung vom 23. November 2004 und gegen den Heilungbeschluss der Hauptversammlung vom 7. Juli 2006 durch rechtskräftig Urteile für unwirksam erklärt werden und auch das Freigabeverfahren nach § 246a AktG keinen Erfolg haben, mit der Folge der Löschung der Kapitalerhöhung im Handelsregister, würde sich das gezeichnete Kapital von € 19.963.81 8 auf € 13.763.81 8 verringern. Ein sich daraus ergebender Abfindungsanspruch für die dann ohne Gegenleistung erbrachte Einlage könnt zu einer Entwicklungsbeeinträchtigung des Konzerns führen. Darauf ist im Konzernlagebericht (Punkt "Anfechtungsklagen/Rechtsbeheifsbeschwerde") hingewiesen.

Berlin, den 4. April 2007

BDO Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft Braasch Wollank Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

Lagebericht der Senator Entertainment AG

GESCHÄFTSBERICHT 2006 – LAGEBERICHT SENATOR ENTERTAINMENT AG

Geschäftsentwicklung des Jahres 2006 im Überblick

Nachdem der Kinomarkt in den vergangenen Jahren wiederholt von Besucherrückgängen bis zu 20% geprägt war, konnte die Filmindustrie im Jahr 2006 erstmals insgesamt wieder positive Entwicklungen an der Kinokasse verzeichnen.

Die Kinobesucherzahlen stiegen laut Statistik der Filmförderanstalt (FFA, Blickpunkt: Film, Heft 7/2007) gegenüber dem Vorjahr um 7,4% auf insgesamt € 136,7 Mio. Dies entspricht einem Umsatzanstieg von 9,3% auf insgesamt € 814,4 Mio. Deutsche Filme haben mit einem überdurchschnittlich hohen Marktanteil von 25,8% signifikant zu diesem Anstieg beigetragen. Die höchsten Besucherzahlen konnten in diesem Segment Filme wie DAS PARFUM, DEUTSCHLAND – EIN SOMMERMÄRCHEN, 7 ZWERGE, DAS LEBEN DER ANDEREN und WER FRÜHER STIRBT, IST LÄNGER TOT erzielen.

Nachdem die Senator Entertainment AG erst Ende März 2006 aus der Insolvenz entlassen wurde, hat das Unternehmen das Berichtsjahr wesentlich für den Wiederaufbau und die Neu-Akquisition von Filmen genutzt, d. h. den Wiederaufbau der Verleih-Staffel. Die im Jahr 2006 verwerteten Filme spiegeln die positive Entwicklung in der Kinolandschaft daher noch nicht vollständig wider. Von den insgesamt sieben Kino-Starts konnte nur die Til Schweiger Komödie WO IST FRED? mit über 825.000 Zuschauern ein breites Publikum erreichen. Demgegenüber blieben die Besucherzahlen bei REINE FORMSACHE (ca. 53.000 Zuschauer) im April und DAS KLEINE ARSCHLOCH UND DER ALTE SACK (ca. 157.000 Zuschauer) im November hinter den Erwartungen zurück.

Positiv ist die Etablierung des Senator-Sub-Labels Autobahn verlaufen. Unter dieser Bezeichnung vermarktet Senator qualitativ hochwertige Genre Filme, wie die im Berichtsjahr gestarteten Filme HARD CANDY, BRICK und SHORTBUS.

Im Gegensatz zu den Entwicklungen im Kino-Segment setzte im Home-Entertainment-Segment im Berichtsjahr eine Konsolidierungsphase ein. Gegenüber dem Vorjahr musste der Verleihmarkt insgesamt Einbußen von ca. 10% und im Verkaufsmarkt von ca. 2% verzeichnen.

Senator kann an den im Home-Entertainment-Bereich generierten Erlösen inzwischen jedoch stärker als in der Vergangenheit partizipieren und von höheren Margen profitieren. Denn die in der Vergangenheit praktizierte Sublizenzierung wurde zu Gunsten der eigenen Direktauswertung aufgegeben. Nach Gründung der Senator Home Entertainment GmbH im August 2006 konnte hierfür mit der Universum Film GmbH das derzeit führende unabhängige Videounternehmen als Vertriebspartner gewonnen werden. Diese Konstellation gewährleistet den bestmöglichen Absatz unter weitestgehendem Erhalt der Umsatzerlöse im Unternehmen. Aus dieser Zusammenarbeit veröffentlichte Senator Home Entertainment im Berichtsjahr bisher aber nur die Oscar nominierte Senator Co-Produktion MERRY CHRISTMAS sowie den lizenzierten Film HARD CANDY. Die Absatzzahlen dieser beiden Filme lagen bereits erheblich über den Erwartungen und erwirtschafteten bis dato signifikant positive Deckungsbeiträge.

Nicht zuletzt aufgrund der technischen Erneuerungen durch die High Definition (HD) und die Blu Ray Technik sowie die zunehmende Relevanz des digitalen (Direkt-)Vertriebes an die Endkunden (z.B. über das sog. Video-on-Demand) lassen sich der Auswertung der entsprechenden Rechte weiterhin erhebliche Potentiale zuschreiben.

Zur bestmöglichen Verwertung der TV-Rechte – sowohl der Bibliothek als auch der Neuerwerbe – ist das Unternehmen eine strategische Allianz mit der Telepool GmbH in München eingegangen. Die Telepool GmbH ist eine Tochtergesellschaft verschiedener öffentlich-rechtlicher Sendeanstalten, unterhält aber darüber hinaus auch beste laufende Geschäftsbeziehungen mit sämtlichen privaten Sendern und gilt als einer der größten Händler für deutsche TV-Rechte. Das Unternehmen rechnet damit, aufgrund dieser

Partnerschaft die Erlöse in diesem Verwertungssegment nachhaltig steigern zu können. Die ersten realisierten Absätze über die Telepool belegen dies bereits deutlich.

Im Einkauf ist es gelungen, Senator nach den Jahren der Sanierung in den internationalen Filmmärkten wieder als ernstzunehmenden Partner bei nahezu allen renommierten Weltvertrieben zu reetablieren. Es ist u.a. gelungen, den dreifachen Oscargewinner PAN'S LABYRINTH des mexikanischen Regisseurs Guillermo del Toro sowie die neuen Filme der Kult-Regisseure Robert Rodriguez (SIN CITY) und Quentin Tarantino (PULP FICTION) zu erwerben. Weitere Highlights sind Michel Gondry's BE KIND REWIND sowie der Episodenfilm PARIS JE T'AIME. Innerhalb kürzester Zeit ist es damit gelungen, die Verleih-Staffel mit hochwertigen und aussichtsreichen Filmen zu füllen.

Neben dem Einkauf intensivierte das Unternehmen die nationalen wie internationalen Produktionsaktivitäten. Basierend auf dem Bestsellerroman von Tommy Jaud realisierte Senator die Eigenproduktion VOLLIDIOT mit dem TV Comedian Oliver Pocher in der Hauptrolle. Ferner wurde die Co-Produktion NICHTS ALS GESPENSTER, die auf die erfolgreiche Erzählsammlung von Judith Hermann zurückgeht, mit der Crème de la Crème der deutschen Nachwuchsschauspieler, wie z. B. August Diehl, Fritzi Haberlandt und Wotan Wilke Möhring, realisiert. Eine Reihe viel versprechender Projekte fand Aufnahme in die Stoffentwicklung. Die Senator Entertainment Inc., der internationale Produktionsbetrieb des Unternehmens, nahm neue Fahrt auf. Als erstes Projekt entwickelte die US-Tochter das Projekt FIREFLIES IN THE GARDEN bis zur Drehreife, das ab dem 2. April 2007 mit Julia Roberts in einer Hauptrolle von Senator gedreht wird.

Nach Beendigung der Insolvenz ist es ferner gelungen, den langjährigen Rechtsstreit unter den Gesellschaftern der X-Filme Creative Pool GmbH im gegenseitigen Einvernehmen beizulegen. Bis auf weiteres bleiben die beiden Unternehmen danach verbunden und Senator mehrheitlich an der X-Filme Creative Pool GmbH beteiligt. Die Anteile der Senator an der assoziierten X Verleih AG erhöhten sich im Berichtsjahr durch das Ausscheiden eines Aktionärs von 25,1% auf 31,38%.

Zur Verbesserung der Liquiditätslage konnte Senator zum Ende des Berichtsjahres einen Paketverkauf von TV- und Videorechten mit einer Investmentgesellschaft über US\$ 10 Mio. schließen.

Ertragslage

Aufgrund der am 31. März 2006 beendeten Insolvenz entstand ein weiteres Rumpfgeschäftsjahr für die Zeit vom 1. April 2006 bis zum 31. Dezember 2006. Insofern lassen sich die Zahlen des Rumpfgeschäftsjahres nicht direkt mit denen der Vorperiode(n) vergleichen. Daher sind in den folgenden Erläuterungen die Zahlen beider Rumpfgeschäftsjahre zusammengefasst und mit dem Geschäftsjahr 2005 verglichen worden.

Die Senator Entertainment AG erzielt in ihrer Holdingfunktion sonstige betriebliche Erträge vor allem durch Konzernumlagen. Im Kalenderjahr konnten gegenüber dem Vorjahr ca. T€ 1.495 höhere sonstige betriebliche Erträge erzielt werden, die zum Teil auf mit der Ausweitung des Geschäftsvolumens verbundenen höheren weiterberechneten Aufwendungen zurückgehen. Insgesamt betrug diese Position € 1,9 Mio. bzw. € 2,3 Mio. bei der Zusammenfassung beider Rumpfgeschäftsjahre.

Der Personalaufwand erhöhte sich um 14,1% auf T€ 833 im Kalenderjahr. Insgesamt wurden in der Gesellschaft durchschnittlich 7 Mitarbeiter (ohne Vorstände) beschäftigt.

Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Aufwendungen von € 1,3 Mio. um 50% auf € 1,9 Mio. ist teilweise auf einmalige Effekte zurückzuführen. Neben Kosten für den Börsenprospekt im Rahmen der Einführung von Aktien am Geregelten Markt waren Kosten zur Beendigung des Insolvenzverfahrens (T€ 266), doppelte Prüfungsgebühren und umfangreiche Rechts- und Beratungskosten Einmalkosten, die in den kommenden Geschäftsjahren nicht mehr in dieser Höhe anfallen werden.

Einen erheblichen Ergebnisbeitrag stellen die Erträge aus Beteiligungen in Höhe von € 4,2 Mio. dar. Hierin enthalten sind die im Rahmen der Einigung mit der X-Filme Creative Pool GmbH vereinbarte Gewinnausschüttung in Höhe von € 2,0 Mio.

Darüber hinaus konnte die 100%ige Tochter Eurofilm & Media Ltd. den im Wesentlichen durch den Paketverkauf von TV- und Videorechten an eine Investmentgesellschaft entstandenen Gewinn in Höhe von € 2,1 Mio. ausschütten.

Im Geschäftsjahr wurden weitere außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von € 1,7 Mio. auf den Beteiligungsansatz der X-Filme Creative Pool GmbH vorgenommen.

Aufgrund bestehender Ergebnisabführungsverträge mit der Senator Film Produktion GmbH und der Senator Film Verleih GmbH musste die Senator Entertainment AG die im Geschäftsjahr 2006 aufgetretenen Verluste beider Gesellschaften in Höhe von T€ 930 vollständig übernehmen.

Im Ergebnis führten die beschriebenen Positionen und ein Zinsergebnis von T€ -260 zu einem Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit von insgesamt T€ 707 bzw. T€ 910 im zweiten Rumpfgeschäftsjahr.

Durch bestehende Verlustvorträge im Organkreis sind keine Steueraufwendungen entstanden, so dass die Ergebnisse der Rumpfgeschäftsjahre dem Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit gleichen.

Vermögens- und Finanzlage

Die Senator Entertainment AG weist als Konzernholding auf der Aktivseite im Wesentlichen Finanzanlagen, Forderungen gegen verbundene Unternehmen durch Kreditweiterreichungen bzw. Ausschüttungen sowie Guthaben bei Kreditinstituten aus.

Die Finanzanlagen repräsentieren mit € 15,3 Mio. ca. 61,6% der Bilanzsumme. In ihnen sind die Beteiligungsansätze an den Tochtergesellschaften der Senator Entertainment AG zusammengefasst. Die Veränderungen in der Position betreffen im Wesentlichen die Beteiligungsansätze an der Eurofilm & Media Ltd. sowie den Wertansatz an der X-Filme Creative Pool GmbH. Durch substanzielle Gewinne und damit einhergehender Stärkung des Eigenkapitals der irischen Tochter war der Grund von in der Vergangenheit vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen entfallen und eine Zuschreibung auf den Beteiligungsansatz in Höhe von T€ 898 geboten. Auf den Wertansatz an der X-Filme Creative Pool GmbH wurden außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von € 1,7 Mio. vorgenommen. Der verbleibende Beteiligungsansatz von € 3,3 Mio. entspricht dem anteiligen Substanzwert des Unternehmens. Die verbleibenden Änderungen reflektieren strategische Neuausrichtungen in den Bereichen Musik und Home Entertainment und zeigen Neugründungen von Gesellschaften.

Durch den Jahresüberschuss von T€ 909 erhöhte sich das Eigenkapital auf € 12,5 Mio. Die Eigenkapitalquote konnte von 41,6% im Vorjahr auf 50,2% der Bilanzsumme verbessert werden.

GESCHÄFTSBERICHT 2006 – LAGEBERICHT SENATOR ENTERTAINMENT AG

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten repräsentieren den ausstehenden Kreditbetrag nebst Zinsen aus dem Deutsche Bank-Darlehen. Hiervon hat Senator weitere € 1,4 Mio. sowie die entsprechenden Zinsen im Januar 2007 aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen getilgt.

Liquiditätslage

Die Senator Entertainment AG konnte sich durch die Entlassung aus dem Insolvenzverfahren und der rechtskräftigen Umsetzung des Insolvenzplanes von massiven Kreditverbindlichkeiten der Vergangenheit befreien. Zum Bilanzstichtag bestehen Kreditverbindlichkeiten in Höhe von € 5,7 Mio. Hiervon sind € 1,4 Mio. und die Zinsverpflichtungen von € 0,2 Mio. im Januar 2007 getilgt worden.

Die Guthaben der Senator Entertainment AG belaufen sich auf ca. € 1,4 Mio.

Nachdem das Insolvenzverfahren zum 31. März 2006 beendet wurde, strebt Senator ein expansives Wachstum des bestehenden Geschäfts sowie eine Erweiterung der Geschäftsfelder an. Hierfür sind zum Teil bereits Verpflichtungen eingegangen worden, die einen erheblichen Liquiditätsbedarf zur Folge haben. Zur Finanzierung dieses Bedarfs befindet sich das Unternehmen derzeit in Gesprächen mit verschiedenen Kreditinstituten.

Organisation und Mitarbeiter

Im Rumpfgeschäftsjahr beschäftigte die Senator Entertainment AG durchschnittlich 7 Mitarbeiter (ohne Vorstände).

Chancen und Risiken

Chancen

Hinsichtlich der Chancen verweisen wir auf die Ausführungen unter "Prognosebericht".

Risiken

Liquidität

Mit den gegenwärtig zur Verfügung stehenden Mitteln der Gesellschaft ist nach Umsetzung der im Insolvenzplan vorgesehenen Entschuldung ein angemessener Geschäftsbetrieb mittelfristig finanzierbar. Weiterhin wird auf die Ausführungen unter "Liquiditätslage" verwiesen.

Wettbewerb im Filmproduktions- und Vertriebsmarkt

Die Tochterunternehmen des Senator-Konzerns sind einer Reihe von Markt- und Wettbewerbsrisiken ausgesetzt. Als Produzent und Einkäufer von Filmrechten sowie bei der Auswertung von Rechten und als Lizenzhändler bewegen sie sich sowohl auf der Beschaffungs- als auch auf der Vertriebsseite in einem intensiven und dynamischen Wettbewerbsumfeld.

Risiken bei Filmproduktionen

Bei Eigenproduktionen stehen die Tochtergesellschaften mit anderen Filmproduktionsfirmen im Wettbewerb um die Rechte an literarischen Vorlagen und Drehbüchern sowie um Verträge mit erfolgreichen Regisseuren, Schauspielern und Studios.

Eigen- und Co-Produktionen von Kino- und Fernsehfilmen sind kostenintensiv und mit einem entsprechenden finanziellen Risiko verbunden. Die Produktionskosten bei einem durchschnittlichen deutschen Film lagen in der Vergangenheit zwischen € 2,5 Mio. und € 5,0 Mio.; bei internationalen Produktionen betragen die Produktionskosten ein Vielfaches davon. Darüber hinaus besteht das Risiko von Budgetüberschreitungen und nicht termingerechter Fertigstellung.

Das Budgetrisiko wird insbesondere im internationalen Bereich durch entsprechende Versicherungen abgedeckt. Bei nationalen Projekten mindern Filmfördermittel das Risiko. Filmförderungen werden bei internationalen Projekten in der Regel nicht gewährt, dafür stehen andere Fazilitäten, wie beispielsweise die Gap-Finanzierung, zur Verfügung. Der Erfolg eines Filmes ist im Wesentlichen von der Akzeptanz der Zuschauer abhängig und daher nur schwer im Voraus planbar. Aufgrund des großen Volumens der für die internationalen Produktionen erforderlichen Mittel kann bereits der Misserfolg einzelner Projekte erhebliche nachteilige Folgen für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Produzenten haben. Senator hat daher entschieden, größere internationale Projekte nur zu realisieren, wenn wesentliche Verkaufserfolge im Vorfeld erzielt werden konnten und/oder eine Zwischenfinanzierung (Gap-Finanzierung) auf Projektbasis durch eine Bank erfolgt.

Risiken beim Filmeinkauf

Im Bereich Lizenzhandel stehen einzelne Senator-Gesellschaften mit anderen Filmverleihern im Wettbewerb um den Erwerb von Filmrechten für viel versprechende Produktionen. Auch wenn sich die durch die hohe Kapitalausstattung in den Jahren des Börsen-Booms zugespitzte Situation auf dem Beschaffungsmarkt deutlich entspannt hat, besteht nach wie vor eine hohe Konkurrenz um attraktive Kinospielfilme. Darüber hinaus besteht beim Filmeinkauf sowohl ein quantitatives (Einkaufspreis) als auch ein qualitatives Risiko (Inhalt). Risiko mindernd wirkt hier in der Regel allein die Erfahrung der Einkäufer.

Der Senator-Konzern ist bestrebt, über seine Tochtergesellschaften eine ausreichende Anzahl von Eigenproduktionen vorzuhalten, um den Bedarf an Spielfilmen auch dann decken zu können, wenn es aufgrund veränderter Marktsituationen nicht gelingen sollte, die benötigte Anzahl von Lizenzen für hochwertige Fremdproduktionen zu annehmbaren Bedingungen zu erwerben.

Risiken bei der Verwertung

Senator verwertet Filmrechte über sämtliche Auswertungsstufen. In Vermarktung und Vertrieb konkurriert Senator in den jeweiligen Verwertungsstufen mit zahlreichen nationalen und internationalen Anbietern. Einnahmen im Kinobereich hängen sowohl von der Gesamtmarktentwicklung als auch von den Präferenzen des Publikums ab. Konjunkturelle Krisen haben in der Vergangenheit die Auswertung im Kinoverleihgeschäft wiederholt beeinträchtigt; sie stellen daher einen Risikofaktor dar.

Der TV-Bereich zeichnet sich durch eine hohe Marktdynamik auf der Nachfrageseite aus, die sowohl die Wettbewerbsstruktur als auch das Preisgefüge beeinflusst. Der TV-Bereich ist von der Entwicklung der Werbeeinnahmen und damit auch von der Konjunkturlage abhängig. Profitieren kann Senator vom aktuellen DVD-Boom. Die Piraterie über das Internet in Verbindung mit leistungsfähigen Technologien kann im Kino- und DVD-Bereich Einbußen zur Folge haben, falls es nicht gelingt, geeignete Maßnahmen zur Eindämmung zu schaffen.

Änderungen der Markt- und Wettbewerbslage auf den einzelnen Verwertungsstufen (Kino, Video/DVD, Pay-TV, Free-TV) können sich prinzipiell negativ auf die Geschäftstätigkeit auswirken.

Fördermittel

Aufgrund der aktuellen Fördersituation in Deutschland finanziert Senator die deutschen Produktionen zum Teil über die von den Förderanstalten gewährten Mittel. Eine ungünstige Veränderung der Förderrichtlinien könnte bei Senator zu einer Finanzierungslücke führen, die durch sonstige freie Mittel oder durch eine Umstrukturierung der mittelfristigen Produktionsplanung gedeckt werden müsste.

Saisonale Schwankungen der Erträge

Insbesondere beim Lizenzhandel handelt es sich um ein saisonales Geschäft. Umsätze und Zeitpunkt der Umsatzrealisierung sowie der Zahlungseingänge bei den Beteiligungsgesellschaften sind nur schwer planbar.

Forderungsausfallrisiken

Wie in der Branche üblich, können wegen der längeren Zahlungsziele Forderungsausfallrisiken nicht ausgeschlossen werden. Die Gesellschaft begegnet diesen Risiken in angemessenem Umfang durch Absicherungsmaßnahmen.

Währungsrisiken

Die Senator Entertainment AG hat in ihrer Holdingfunktion langfristige Darlehen an verbundene Unternehmen gegeben, die teilweise Wechselkursschwankungen ausgesetzt sind.

Für die operativen Gesellschaften gilt: Der überwiegende Teil der auf den internationalen Filmmärkten erworbenen Lizenzen wird in US-Dollar bezahlt. Die bei der Auswertung erzielten Umsätze fallen dagegen überwiegend in Euro an. Schwankungen des Euro/US-Dollar-Wechselkurses können Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb haben, die Finanz- und Ertragslage, vor allem die operativen Margen der Gesellschaft beeinflussen und sowohl zu Wechselkursgewinnen als auch zu Wechselkursverlusten führen. Senator begegnet diesen Risiken einzelfallbezogen mit Devisenterminund ähnlichen Absicherungsgeschäften.

Greenshoe-Verfahren

Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 30. Dezember 1998 ein genehmigtes Kapital geschlossen, aus dem ein sog. Greenshoe bedient werden sollte. Es handelt sich hierbei um eine Mehrzuteilungsoption, die der Konsortialführerin im Börsengang gewährt wurde. Die Konsortialführerin hatte in der Erstemission eine entsprechende Anzahl von Aktien platziert und den Greenshoe ausgeübt. Gegen den damaligen Beschluss hat die Metropol Vermögensverwaltungs- und Grundstücks GmbH Klage erhoben.

Nachdem das Unternehmen zunächst erstinstanzlich gewann, sorgte der Rechtsstreit wegen einer nachfolgend zu Lasten des Unternehmens ausgefallenen Entscheidung des Kammergerichts für Furore in der juristischen Literatur. Diese hielt die Entscheidung des Kammergerichts überwiegend für nicht haltbar. Mittlerweile hat das Kammergericht im hierauf aufbauenden Verfahren gegen den Heilungsbeschluss des Unternehmens vom 4. Juni 2002 seine ursprüngliche Rechtsposition aufgegeben und zu Gunsten des

Unternehmens entschieden. Gegen dieses Urteil hat die Metropol Vermögensverwaltungs- und Grundstücks GmbH Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Ein endgültiges Obsiegen des Unternehmens wird gegenwärtig von den betrauten Rechtsvertretern als wahrscheinlich erachtet.

Eine solche abschließende rechtskräftige Entscheidung hätte für das Unternehmen ebenso positive Auswirkungen auf das ebenfalls anhängige Anfechtungsverfahren gegen den in der Hauptversammlung vom 17. Juni 2004 beschlossenen sog. Kapitalschnitt.

Anfechtungsklagen/Rechtsbeschwerde

Neben den bereits erwähnten Verfahren wurden gegen verschiedene Beschlüsse der Hauptversammlungen vom 23. November 2004 und 7. Juli 2006 Anfechtungsklagen erhoben. Eine Entscheidung über die Anfechtung des Beschlusses über die Erhöhung des Grundkapitals durch Sacheinlage gemäß TOP 8 vom 23. November 2004 wurde vom Landgericht Berlin bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die ebenfalls eingereichte Anfechtung des Bestätigungsbeschlusses vom 7. Juli 2006 ausgesetzt. Dieses Verfahren dauert noch an.

Senator hat sich in diesem Zusammenhang entschlossen, für die angefochtenen Kapitalerhöhungen vom 17. Juni 2004 und dem 23. November 2004 das Freigabeverfahren gem. § 246 a AktG zu beantragen. Stellen die Gerichte durch Beschluss fest, dass die Erhebung der Klagen der Eintragung ins Handelsregister nicht entgegensteht und Mängel des HV-Beschlusses die Wirkung der Eintragung unberührt lassen, ist der rechtskräftige Beschluss für das Registergericht bindend. Sollte der Beschluss über die Sachkapitalerhöhung und der Bestätigungsbeschluss dazu durch rechtskräftige Urteile für unwirksam erklärt und die Sachkapitalerhöhung im Handelsregister gelöscht werden, würde sich das gezeichnete Kapital um € 6.200.000 auf € 13.763.818 verringern. Ein sich daraus ergebender Abfindungsanspruch für die dann ohne Gegenleistung erbrachte Einlage könnte zu einer erheblichen Entwicklungsbeeinträchtigung führen.

Das Insolvenzverfahren wurde mit Wirkung zum 31. März 2006 aufgehoben.

Forschung und Entwicklung

Forschung und Entwicklung finden bei der Entwicklung eigener Filmprojekte durch die Sichtung, Bewertung und schließlich Umsetzung von Filmstoffen durch die Beteiligungsgesellschaften der Gesellschaft statt.

Für Senator als international tätiges Medienunternehmen gehören aber auch die Identifikation und die Bewertung weltweiter Markttrends dazu. Dies umfasst auch die Bewertung von neuen Geschäftsmöglichkeiten oder Auswirkungen auf bestehende Geschäftsfelder, die durch die Entwicklung oder den Einsatz neuer Technologien entstehen.

Die Senator-Aktie

Die Aktie der Senator Entertainment AG entwickelte sich in der Zeit vom 1. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2006 positiv. Die Aktie eröffnete am ersten Börsentag des Jahres (2. Januar 2006) mit € 1,39 (Xetra). Der Kurs stellt gleichzeitig den Jahrestiefstkurs dar. Nach Höchstkursen von € 4,18 Mitte April 2006 schloss die Aktie mit € 2,94 am 29. Dezember 2006. Gegenüber dem Eröffnungskurs des Jahres konnte die Aktie Kursgewinne in Höhe von € 1,55 bzw. 111,5% verzeichnen.

Vergütungsbericht gemäß § 289 Abs. 2 Nr. 5 HGB

Vorstandsmitglieder erhalten ein festes Jahresgehalt (einschließlich Zuschuss zur Altersvorsorge und ggf. Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung) sowie teilweise eine Tantieme, die unter Beachtung des § 87 AktG das Geschäftsergebnis und die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft sowie die Leistungen des jeweiligen Vorstandsmitglieds angemessen berücksichtigt. Die Tantieme wurde im Rahmen einer Zielvereinbarung durch den Aufsichtsrat festgelegt.

Für den Fall der vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses enthalten die Vorstandsverträge keine ausdrückliche Abfindungszusage. Eine Abfindung kann sich aber aus einer individuell zu treffenden Aufhebungsvereinbarung ergeben.

Mitglieder des Vorstands erhalten vom Unternehmen keine Versorgungszusagen und keine Kredite.

Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine feste Vergütung, deren Höhe durch den Beschluss der Hauptversammlung festgelegt wird. Ihnen werden auch die mit ihrer Tätigkeit zusammenhängenden Auslagen sowie die auf diese Bezüge entfallende Umsatzsteuer erstattet.

Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB

Gemäß § 289 Abs. 4 HGB haben Aktiengesellschaften, die einen organisierten Markt im Sinne des § 2 Abs. 7 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes durch von ihnen ausgegebene stimmberechtigte Aktien in Anspruch nehmen, folgende Angaben im Lagebericht zu machen:

GESCHÄFTSBERICHT 2006 – LAGEBERICHT SENATOR ENTERTAINMENT AG

– die Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals; bei verschiedenen Aktiengattungen sind für jede Gattung die damit verbundenen Rechte und Pflichten und der Anteil am Gesellschaftskapital anzugeben;

Das Grundkapital der Senator Entertainment AG beträgt € 19.963.818,00. Es ist eingeteilt in 19.963.818 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Verschiedene Aktiengattungen bestehen nicht. Zu den Angaben für die bedingten und genehmigten Kapitalia verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang.

– Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, auch wenn sie sich aus Vereinbarungen zwischen Gesellschaftern ergeben können, soweit sie dem Vorstand der Gesellschaft bekannt sind;

Dem Vorstand sind keine Beschränkungen, die die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, bekannt.

– direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die 10 vom Hundert der Stimmrechte überschreiten;

Bis zur Aufstellung des Lageberichtes haben folgende Aktionäre mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Senator Entertainment AG jeweils mehr als zehn Prozent beträgt:

HSW GmbH, Köln 37,17 %
Prof. Dr. Roland Berger, Deutschland 10,02 %

– die Inhaber von Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen; die Sonderrechte sind zu beschreiben;

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, existieren nicht.

– die Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben;

Es ist dem Vorstand nicht bekannt, dass Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben.

– die gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und über die Änderung der Satzung;

Die Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands erfolgt auf Grundlage der §§ 84, 85 AktG. Änderungen der Satzung richten sich nach den §§ 179, 133 AktG, wobei der Aufsichtsrat auch ermächtigt ist, Änderungen der Satzung zu beschließen, die nur die Fassung betreffen.

– die Befugnisse des Vorstands insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen;

Auf der Hauptversammlung vom 23. November 2004 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital in einem Zeitraum von fünf Jahren ab dem 15. Dezember 2004 um einen Betrag von bis zu € 6.881.909 zu erhöhen.

Aufgrund verschiedener Hauptversammlungsbeschlüsse steht der Gesellschaft ein bedingtes Kapital (1999/I) von bis zu € 3,4 Mio. für die Ausgabe von Aktienoptionen zur Verfügung.

Des Weiteren wurde in der Hauptversammlung vom 23. November 2004 ein Beschluss zur Ermächtigung zum Erwerb von eigenen Anteilen gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG gefasst. Die Gesellschaft wurde ermächtigt, bis zu 1.376.380 eigene Stückaktien bis zu 18 Monaten nach dem Tag der Beschlussfassung über diese Ermächtigung zu anderen Zwecken als zum Handel mit eigenen Aktien zu erwerben.

Der Vorstand der Senator Entertainment AG war mit verschiedenen Hauptversammlungsbeschlüssen zum Kauf eigener Aktien ermächtigt. Der Erwerb der eigenen Anteile erfolgte zu verschiedenen Zeitpunkten im Geschäftsjahr 2000. Zum Bilanzstichtag weist die Senator Entertainment AG 147.646 Stückaktien aus. Zu weiteren Angaben wird auf die Ausführungen im Anhang hingewiesen.

GESCHÄFTSBERICHT 2006 – LAGEBERICHT SENATOR ENTERTAINMENT AG

– wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, und die hieraus folgenden Wirkungen; die Angabe kann unterbleiben, soweit sie geeignet ist, der Gesellschaft einen erheblichen Nachteil zuzufügen; die Angabepflicht nach anderen gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt;

Bei einer Beteiligung (verbundenes Unternehmen) besteht eine Möglichkeit der Einziehung von Gesellschaftsanteilen, wenn ein Unternehmen aus der Medienbranche mehr als 50% der Aktien an der Senator Entertainment AG unmittelbar oder mittelbar erwirbt.

– Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen sind.

Entschädigungsvereinbarungen mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebots bestehen nicht.

Prognosebericht

Nachdem das Jahr 2006 vom Aufbau des historischen Senator-Kerngeschäfts geprägt war, wird das Unternehmen im Jahr 2007 die ersten Früchte dieser Saat ernten und die Expansion kontinuierlich umsetzen.

Mit Filmen wie dem Oscar-Gewinner PAN'S LABYRINTH, der Bestsellerverfilmung VOLLIDIOT mit Oliver Pocher, GRINDHOUSE DEATH PROOF von Quentin Tarantino und GRINDHOUSE PLANET TERROR von Robert Rodriguez, aber auch Michel Gondry's BE KIND REWIND oder der Kinoverfilmung der erfolgreichen Kinder TV Serie DER KLEINE KÖNIG MACIUS sowie einer großen Anzahl kleinerer anspruchsvoller Filme mit Break Out Potential wird Senator nicht nur mehrere Millionen Zuschauer an der Kinokasse verzeichnen können, sondern auch seinen Ruf als Qualitätsverleih

stärken. Der Senator Film Verleih ist hierfür personell ausgezeichnet besetzt mit der Doppelspitze aus dem ehemaligen Kinowelt-Verleihchef Peter Heinzemann sowie dem aktuellen Senator-Zugewinn, dem ehemaligen X Verleih AG Vorstand Anatol Nitschke und seinem Team.

Die Auswertung dieser Rechte im Home-Entertainment Segment wird über die Vertriebspartnerschaft mit Universum auch in der, dem Kino nachgelagerten Verwertungsstufe erhebliche Umsätze liefern.

Das Unternehmen erwartet außerdem wesentliche Erträge aus den weltweiten Verkäufen der ersten internationalen Senator Eigenproduktion nach der Restrukturierung, FIREFLIES IN THE GARDEN mit Julia Roberts. Die im Rahmen der 57. Berlinale im Februar 2007 erzielten Vorabverkäufe deuten bereits auf eine hohe Profitabilität dieser Produktion hin.

Die Stärkung des Unternehmens in seinem historischen Kerngeschäft bleibt weiter im Focus des Unternehmens. Dazu gehört vor allem auch die Stärkung der Kapitalbasis, die Senator in die Lage versetzt, die so erfolgreich begonnene Akquisitions- und Produktionstätigkeit fortzusetzen. Der Aufbau neuer Geschäftsbereiche rückt allerdings im zweiten Jahr nach der Insolvenz stärker in den Vordergrund als bisher, denn die Diversifizierung der operativen Geschäftsbereiche soll das Unternehmen von der Volatilität des Kinogeschäfts entlasten. In dieser Hinsicht ist vor allem geplant, den TV Produktions- und Verwertungsbereich auf- und auszubauen. Dies soll durch schrittweise inneres Wachstum ebenso wie durch die Akquisition von mindestens einem etablierten Produktionsunternehmen erfolgen.

Berlin, den 4. April 2007

Abschluss des Rumpfgeschäftsjahres der Senator Entertainment AG

SENATOR ENTERTAINMENT AG-BILANZ (HGB) AKTIVA

in € 31.12.2006 31.03.2006
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände 43.660 50.597
Sachanlagen 137.721 122.901
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 14.262.456 15.016.939
Beteiligungen 1.035.134 1.035.134
Anlagevermögen 15.478.971 16.225.571
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 856 4.802
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 4.854.243 1.874.073
Sonstige Vermögensgegenstände 2.723.111 1.467.204
Wertpapiere
Eigene Anteile 417.550 310.057
Kassenbestand & Guthaben bei Kreditinstituten 1.350.801 1.230.798
Umlaufvermögen 9.346.561 4.886.934
Rechnungsabgrenzungsposten 23.977 0
Summe Aktiva 24.849.509 21.112.505

SENATOR ENTERTAINMENT AG-BILANZ (HGB) PASSIVA

in € 31.12.2006 31.03.2006
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital 19.963.818 19.963.818
Kapitalrücklage 46.797.313 46.904.807
Gewinnrücklagen
Rücklage für eigene Anteile 417.550 310.057
Bilanzverlust -54.702.745 -55.612.019
Eigenkapital 12.475.936 11.566.663
Sonderposten für Investionszuschüsse 41.032 52.252
Sonstige Rückstellungen 1.022.817 1.138.550
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 5.673.534 5.500.000
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 116.912 67.406
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 5.432.837 2.719.815
Sonstige Verbindlichkeiten 86.441 67.819
davon aus Steuern € 28.960 (31.3.2006: T€ 15)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit € 5.393 (31.3.2006: T€ 10)
Verbindlichkeiten 11.309.724 8.355.040
Summe Passiva 24.849.509 21.112.505

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG (HGB) DER SENATOR ENTERTAINMENT AG

in € 1.4.-31.12.2006 1.1.-31.3.2006
Sonstige betriebliche Erträge 1.928.281 388.176
Personalaufwand
Löhne und Gehälter -643.921 -124.404
Soziale Abgaben -50.166 -14.099
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens und auf Sachanlagen -77.846 -21.168
Sonstige betriebliche Aufwendungen -1.475.636 -467.060
Erträge aus Beteiligungen 4.154.843 0
davon aus verbundenen Unternehmen € 4.100.000 (1.1.-31.3.2006: T€ 0)
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 114.296 65.101
davon aus verbundenen Unternehmen € 81.511 (1.1.-31.3.2006: T€ 23)
Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens -1.700.000 0
Aufwendungen aus Verlustübernahme -929.696 0
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -410.615 -29.019
davon an verbundene Unternehmen € 153.300 (1.1.-31.3.2006: T€ 29)
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 909.540 -202.473
Sonstige Steuern -267 0
Überschuss/Fehlbetrag des Rumpfgeschäftsjahres 909.273 -202.473
Verlustvortrag -55.612.018 -55.409.546
Bilanzverlust -54.702.745 -55.612.019

Senator Entertainment AG, Berlin Anhang für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. April 2006 bis zum 31. Dezember 2006

Angaben zur Geschäftstätigkeit

Gegenstand des Unternehmens der Senator Entertainment AG (Senator AG) ist der Erwerb und die Verwaltung von Unternehmen, insbesondere aus dem Bereich der Medienbranche, Filmproduktion und Filmverwertung sowie die Übernahme der Geschäftsführung solcher Unternehmen.

Die Gesellschaft ist auch berechtigt, selbst Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte aller Art zu erwerben, zu verkaufen oder in sonstiger Weise wirtschaftlich zu verwerten.

Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen. Sie kann zu diesem Zweck im In- und Ausland auch andere Unternehmen gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen.

Aufgrund der bilanziellen Überschuldung der Gesellschaft wurde am 8. April 2004 ein Insolvenzantrag gestellt und am 1. Juni 2004 das Insolvenzverfahren eröffnet. Insolvenzverwalter und Gläubigerversammlung haben die Fortführung des Geschäftsbetriebes beschlossen.

Mit Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 28. März 2006 wurde das Insolvenzverfahren nach rechtskräftiger Bestätigung des Insolvenzplans aufgehoben. Die Aufhebung der Insolvenz erfolgte mit Wirkung zum 31. März 2006.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Allgemeines Der Abschluss des Rumpfgeschäftsjahres der Senator AG für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. April 2006 bis zum 31. Dezember 2006 wurde unter Anwendung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) unter Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

Die Gesellschaft gilt als große Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 3 HGB.

Bezüglich der nach § 285 Nr. 11 HGB erforderlichen Angaben zum Anteilsbesitz wird auf die gesonderte Aufstellung des Anteilsbesitzes verwiesen.

Anlagevermögen Zur Entwicklung des Anlagevermögens wird auf die gesonderte Darstellung am Ende des Anhangs verwiesen.

Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen Die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und das Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, die bei den immateriellen Vermögensgegenständen zwischen 3 und 10 Jahren und bei den anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung zwischen 3 und 13 Jahren liegen, nach der linearen Methode vorgenommen. Für bis zum 31. Dezember 2003 angeschaffte bewegliche abnutzbare Wirtschaftsgüter wurde bei der Abschreibung von der Vereinfachungsregel Gebrauch gemacht, für nach dem 1. Januar 2004 angeschaffte bewegliche abnutzbare Wirtschaftsgüter erfolgt eine monatsgenaue Berechnung der Abschreibung. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben.

Finanzanlagen Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder ihrem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert oder ihrem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.

Eigene Anteile Die eigenen Anteile sind mit dem unter den Anschaffungskosten liegenden Börsenkurs zum Bilanzstichtag bewertet.

Sonderposten für Investitionszuschüsse Für gewährte Investitionszuschüsse wurde 2000 ein Sonderposten für Investitionszuschüsse gebildet, der analog der Abschreibungen auf die geförderten Investitionen ertragswirksam aufgelöst wird.

Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag vorhandenen ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken. Sie sind nach den Erkenntnissen bis zur Bilanzaufstellung angemessen dotiert.

Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Rückzahlungsbeträgen angesetzt.

Fremdwährungsgeschäfte Bei Fremdwährungsgeschäften wird der Fremdwährungsbetrag mit dem zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalles gültigen Umrechnungskurs zwischen Berichts- und Fremdwährung umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen aus der Abwicklung monetärer Posten zu Kursen, die sich von den ursprünglich während der Periode erfassten unterscheiden, sind in der Periode, in denen sie entstanden sind, als Aufwand oder Ertrag erfasst.

Angaben zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Bedingt durch die unterschiedliche Anzahl von Kalendermonaten sind die Zahlen der Gewinn- und Verlustrechnung für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. April 2006 bis zum 31. Dezember 2006 (Berichtsjahr) und für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar 2006 bis zum 31. März 2006 (Vorjahr) nur sehr eingeschränkt vergleichbar.

Finanzanlagen Zur Entwicklung der Finanzanlagen wird auf die gesonderte Darstellung am Ende des Anhangs verwiesen. Die Finanzanlagen enthalten Anteile an Senator Film Verleih GmbH (T€ 8.750), Senator Film Produktion GmbH (T€ 767), Central Film Vertriebs GmbH (T€ 100), Eurofilm & Media Ltd., Irland (T€ 1.298), X-Filme Creative Pool GmbH (T€ 3.273), Senator Home Entertainment GmbH (T€ 25), Senator Musik GmbH (T€ 25), Senator Beteiligungs GmbH (T€ 25) und Senator US-Holding GmbH (€ 1) sowie der X Verleih AG (T€ 1.035). Der Beteiligungsansatz der X-Filme Creative Pool GmbH wurde im Geschäftsjahr um T€ 1.700 abgeschrieben. Eine Zuschreibung erfolgt im Geschäftsjahr auf den Beteiligungsansatz der Eurofilm & Media Ltd., Irland in Höhe von T€ 898. Die Senator Home Entertainment GmbH, Senator Musik GmbH und Senator Beteiligungs GmbH wurden im Rumpfgeschäftsjahr neu gegründet. Das Stammkapital wurde voll eingezahlt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig.

Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten Über die Guthaben von zwei Konten bei Kreditinstituten mit einem Saldo von insgesamt T€ 6 kann die Senator AG aufgrund der Besicherung im ursprünglichen Konsortialkredit nicht verfügen. Darüber hinaus bestehen Verfügungsbeschränkungen bei einem weiteren Bankkonto mit einem Guthaben in Höhe von T€ 343, das der Insolvenzverwalter für noch anfallende Kosten gesperrt hat.

Grundkapital Das Grundkapital betrug vor Kapitalherabsetzung im Geschäftsjahr 2004 € 34.000.000, eingeteilt in 34 Mio. Stückaktien ohne Nennwert. Die am 17. Juni 2004 auf der außerordentlichen Hauptversammlung beschlossene Kapitalherabsetzung im Verhältnis 10:1 auf € 3.400.000 wurde am 25. Juni 2004 in das Handelsregister eingetragen. Die ebenfalls am 17. Juni 2004 beschlossene Barkapitalerhöhung um € 10.363.818 wurde am 1. Oktober 2004 in das Handelsregister eingetragen. Damit betrug das Grundkapital nach der Barkapitalerhöhung € 13.763.818.

Durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung am 23. November 2004 wurde das Grundkapital durch Ausgabe von weiteren 6.200.000 Stückaktien gegen Sacheinlage auf € 19.963.818 erhöht. Die Eintragung ins Handelregister erfolgte am 15. Dezember 2004.

Auf der Hauptversammlung vom 23. November 2004 wurde das bis dahin bestehende genehmigte Kapital aufgehoben und ein neues genehmigtes Kapital beschlossen, wodurch der Vorstand ermächtigt ist, das Grundkapital in einem Zeitraum von fünf Jahren ab dem 15. Dezember 2004 um einen Betrag von bis zu € 6.881.909 zu erhöhen.

Aufgrund verschiedener Hauptversammlungsbeschlüsse steht der Gesellschaft ein bedingtes Kapital (1999/I) von bis zu € 3,4 Mio. für die Ausgabe von Aktienoptionen zur Verfügung.

Hinsichtlich der Entwicklung des Grundkapitals verweisen wir auf die gesonderte Entwicklung des Eigenkapitals am Ende des Anhangs.

Kapitalrücklage Im Rumpfgeschäftsjahr zum 31. Dezember 2006 wurde aufgrund des gestiegenen Börsenwertes der eigenen Anteile zum Bilanzstichtag € 107.494 den Gewinnrücklagen zugeführt und die Kapitalrücklage entsprechend verringert.

Die Deutsche Bank AG brachte mit Forderungsverzichtserklärung vom 6. Dezember 2005 eine Forderung in Höhe von € 22.431.226 als Sacheinlage in die Gesellschaft ein, davon entfielen € 6.200.000 auf die Erhöhung des gezeichneten Kapitals und € 16.231.226 auf die Einstellung in die Kapitalrücklage. Die Entwicklung der Kapitalrücklage ergibt sich aus der gesonderten Darstellung der Entwicklung des Eigenkapitals am Ende des Anhangs.

Die Erträge aus der Kapitalherabsetzung in 2004 in Höhe von € 30.600.000 wurden nach den aktienrechtlichen Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung in die Kapitalrücklage eingestellt.

Eigene Anteile Die Senator AG wurde mit Beschlussfassung der Hauptversammlung am 29. Juni 1999 erstmalig dazu ermächtigt, gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG eigene Aktien zu erwerben. Der Erwerb der eigenen Anteile erfolgte zu verschiedenen Zeitpunkten im Geschäftsjahr 2000.

Mit Beschlussfassung der Hauptversammlung am 23. November 2004 wurde die bisherige Ermächtigung aufgehoben und ein neuer Beschluss zur Ermächtigung zum Erwerb von eigenen Anteilen gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG gefasst. Die Gesellschaft wurde ermächtigt, bis zu 1.376.380 eigene Stückaktien bis zu 18 Monaten nach dem Tag der Beschlussfassung über diese Ermächtigung zu anderen Zwecken als zum Handel mit eigenen Aktien zu erwerben.

Am 31. Dezember 2006 weist die Gesellschaft 147.646 Stückaktien als eigene Anteile aus. Die Aktien wurden mit dem unter den Anschaffungskosten liegenden Börsenkurs am Bilanzstichtag angesetzt. Die Rücklage für eigene Anteile gemäß § 272 Abs. 4 HGB wurde in entsprechender Höhe angepasst und entspricht einem Anteil am Grundkapital von 2,09%.

Die eigenen Anteile sind verpfändet.

Sonderposten für Investitionszuschüsse Der Sonderposten für Investitionszuschüsse wird entsprechend der Nutzungsdauer des geförderten Anlagevermögens aufgelöst. Im Rumpfgeschäftsjahr vom 1. April bis zum 31. Dezember 2006 erfolgte eine Auflösung von T€ 11.

Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten und Prozesskosten, bestrittene Insolvenzforderungen, Beratungs- und Prüfungsgebühren, Urlaubsverpflichtungen sowie ausstehende Rechnungen.

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Die Gesellschaft hat von dem ursprünglichen Darlehensbetrag von € 11,0 Mio. am 20. Januar 2006 € 5,5 Mio. getilgt. Über die Prolongation des verbleibenden Kreditbetrages (€ 5,5 Mio.) wurde mit der Deutschen Bank AG ein Kreditvertrag geschlossen (Tilgung in vier gleichen Teilbeträgen, jeweils zum 31. Dezember, beginnend am 31. Dezember 2006). Die erste Tilgungsrate wurde am 25. Januar 2007 gezahlt.

Als Sicherheit dienen sämtliche für den ursprünglichen Konsortialkredit bzw. die Insolvenzplanforderung bestehenden Sicherheiten. Dies umfasst sämtliche Vermögensgegenstände der Gesellschaft bis auf die Beteiligung an der X-Filme Creative Pool GmbH sowie Vermögensgegenstände der Tochtergesellschaften:

  • (a) Verpfändung aller bestehenden und künftigen Geschäftsanteile an der Senator Film Verleih GmbH, Senator Film Produktion GmbH, Central Film Vertriebs GmbH, Senator US Holding GmbH, Eurofilm & Media Ltd., Irland, sowie Verpfändung der 147.646 eigenen Aktien der Gesellschaft,
  • (b) Abtretung von Forderungen der Eurofilm & Media Ltd., Irland,
  • (c) Abtretung von Rechten zur Verwertung und Bearbeitung urheberrechtlich, leistungsschutzrechtlich oder auf sonstige Weise absolut geschützte Rechte, Lizenzen, Patentrechte, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster, Marken sowie alle sonstigen bestehenden und künftigen gewerblichen Schutzund Urheberrechte der Senator AG, Senator Film Verleih

GmbH, Senator Film Produktion GmbH und Eurofilm & Media Ltd., Irland,

  • (d) Verpfändung sämtlicher von der Senator AG gehaltenen oder künftig erworbenen Mitgliedschaftsrechte an der X Verleih AG,
  • (e) Verpfändung von gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus Kontobeziehungen, Wertpapierdepots und sonstigen Rechtsverhältnissen der Senator AG – einschließlich der 147.646 eigenen Aktien der Gesellschaft –, Senator Film Verleih GmbH, Senator Film Produktion GmbH und Eurofilm & Media Ltd., Irland, mit Banken,
  • (f) die im Rahmen eines Globalzessionsvertrags erfolgten Abtretungen von Kundenforderungen, Rückforderungsansprüche gegenüber Filmförderanstalten, Ansprüche auf Gewinnausschüttungen, Ansprüche auf Auskehr von Einziehungserlösen, Ansprüche auf Zahlungen aus Gesellschafterdarlehen, Saldoforderungen und Forderungen aus Scheck und Wechsel sowie
  • (g) Sicherungsübereignung sämtlicher bestehender und künftig zu erwerbender Eigentumsrechte und sonstiger Rechte an sämtlichen Träger- und Speichermedien von Bild- und Tonmaterial.

Es wurde vereinbart, dass die Geltung der Sicherheitenbestellung hinsichtlich (1) Verpfändung der Geschäftsanteile an der Senator Film Verleih GmbH und Senator Film Produktion GmbH sowie (2) Verpfändung von Anteilen an der Eurofilm & Media Ltd., Irland, auf diesen neuen Kreditvertrag erstreckt werden sollen. Die Deutsche Bank AG hat sich verpflichtet, die über zu (1) und (2) hinausgehenden Sicherheiten freizugeben, wenn ihr geeignete Belege und Nachweise erbracht werden, welche eine ausreichend sichere Bewertung der Sicherheiten (1) und (2) ermöglichen und diese Bewertung eine entsprechende Sicherheitenfreigabe rechtfertigt. Die Senator AG befindet sich zurzeit mit der Deutsche Bank AG in Verhandlungen über eine solche Sicherheitenfreigabe. Sie ist der Auffassung, dass die Deutsche Bank AG durch die immer noch bestehende, ursprüngliche, auf das Jahr 2004 datierende, Besicherung weit übersichert und die Besicherung damit insgesamt unwirksam geworden ist. Neben der Sicherheitenbestellung hat die Senator AG in dem neuen Kreditvertrag im Wege der Negativerklärung weitere Verpflichtungen hinsichtlich der zukünftigen Sicherheitenbestellung für Finanzverbindlichkeiten gegenüber Dritten – insbesondere im Hinblick auf die Filmbibliothek – und der künftigen Information an die Deutsche Bank AG über aktuelle Finanzzahlen und Kreditabsprachen bei anderen Kreditinstituten übernommen.

Verbindlichkeitenspiegel

31.12.2006 31.3.2006
in T€ Gesamt Restlaufzeit
bis zu 1 Jahr
Restlaufzeit
1 bis zu 5 J. Gesamt
Restlaufzeit
bis zu 1 Jahr
Restlaufzeit
1 bis zu 5 J.
Verbindlichkeiten
gegenüber
Kreditinstituten1)
5.674 2.924 2.750 5.500 1.375 4.125
Verbindlichkeiten aus
Lieferung und
Leistungen
117 117 0 67 67 0
Verbindlichkeiten
gegenüber verbun
denen Unternehmen
5.433 5.433 0 2.720 2.720 0
Sonstige
Verbindlichkeiten
86 86 0 68 68 0
11.310 8.560 2.750 8.355 4.230 4.125

1) zu 100% Pfandrechte gesichert (vgl. Ausführungen zu Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten).

Sonstige betriebliche Erträge Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen wurde die Zuschreibung auf den Beteiligungsansatz der Eurofilm & Media Ltd., Irland, in Höhe von T€ 898 erfasst.

Abschreibungen auf Finanzanlagen Im Geschäftsjahr wurde der Beteiligungsansatz der X-Filme Creative Pool GmbH um weitere T€ 1.700 abgeschrieben.

Erträge aus Beteiligungen Im Geschäftsjahr 2006 übernahm die Senator AG phasengleich Beteiligungserträge der irischen Tochter-gesellschaft Eurofilm & Media Ltd., Irland, in Höhe von T€ 2.060. Von X-Filme Creative Pool GmbH wurden T€ 2.040 an Senator ausgeschüttet.

Sonstige Angaben

Haftungsverhältnisse Die Gesellschaft haftet gegenüber der Bayerischen Hypo- und Vereinsbank AG, München, aus einer selbstschuldnerischen Bürgschaft gemeinsam mit der Senator Film Verleih GmbH für Rahmenkredite der Eurofilm & Media Ltd., Cork, Irland, bis zu einem Höchstbetrag von T€ 6.700.

Die Senator AG hat im Rumpfgeschäftsjahr gegenüber Universum Film GmbH, München, eine Patronatserklärung abgegeben, in der sie sich in Form einer Schuldmitübernahme verpflichtet, für die Verpflichtungen aus dem zwischen der Senator Home Entertainment GmbH und Universum Film GmbH abgeschlossenen Vertriebsvertrag vom 18. August 2006 einzustehen.

Für einen Produktionskredit der Senator Film Produktion GmbH hat die Gesellschaft eine selbstschuldnerische und unbefristete Bürgschaft in Höhe von T€ 3.000 gegenüber der Berliner Bank, Berlin, abgegeben.

Für einen Kontokorrentkredit der Senator Film Verleih GmbH hat die Gesellschaft eine selbstschuldnerische Bürgschaft bis zum Höchstbetrag von T€ 1.500 gegenüber der Bayerischen Hypound Vereinsbank AG, München, abgegeben.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum 31. Dezember 2006 hatte die Gesellschaft folgende langfristige Miet- und Leasingverpflichtungen:

in T€ 2007 2008
Miete und Leasing 137 3

Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen aufgrund von zur Insolvenztabelle angemeldeten, jedoch bestrittenen Forderungen in Höhe von insgesamt T€ 616, für die bilanzielle Vorsorge nicht zu treffen war.

Steuerliche Verhältnisse Die Senator AG hat im Geschäftsjahr 2002 einen Ergebnisabführungsvertrag mit der Senator Film Verleih GmbH abgeschlossen und ist seitdem Organträgerin hinsichtlich Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer.

Am 23. November 2004 wurde mit Zustimmung der Hauptversammlung ein Ergebnisabführungsvertrag zwischen der Senator Film Produktion GmbH und Senator AG geschlossen. Die Eintragung ins Handelsregister erfolgte am 20. Dezember 2006; die steuerliche Anerkennung des Ergebnisabführungsvertrags ist ungewiss.

Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer Im Rumpfgeschäftsjahr vom 1. April bis zum 31. Dezember 2006 beschäftigte die Gesellschaft im Durchschnitt 7 Angestellte (ohne Vorstand).

Bezüge von Vorstand und Aufsichtsrat Bezüge für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. April bis zum 31. Dezember 2006

Vorstandsmitglieder Gehalt
Helge Sasse € 246.750
Dr. Christopher Borgmann € 159.993
Marco Weber US\$ 285.000

Die Bezüge von Herrn Sasse beinhalten das anteilige Gehalt für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. April bis zum 31. Dezember 2006 (T€ 190) sowie einen einmaligen Sign-On Bonus (T€ 50) und eine Pkw-Zulage (T€ 7).

Die Bezüge von Herrn Dr. Borgmann beinhalten das anteilige Gehalt für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. April bis zum 31. Dezember 2006 (T€ 150) den Zuschuss zur Rentenversicherung (T€ 5) sowie sonstige Sachbezüge, insbesondere aus Pkw-Nutzung (T€ 4).

Herr Weber bezieht sein Grundgehalt durch die Senator Entertainment Inc. in Amerika. Im Rumpfgeschäftsjahr vom 1. April bis zum 31. Dezember 2006 belief sich sein Gehalt auf TUS\$ 225 zuzüglich eines einmaligen Sign-On Bonus von TUS\$ 60.

Für Herrn Sasse und Herrn Weber besteht eine vertragliche Einkommensvereinbarung dergestalt, dass neben einem fixen Gehalt auch ein variabler Anteil gewährt wird. Der variable Anteil ist an die Erreichung bestimmter Ziele geknüpft, wozu im Wesentlichen Ergebnisziele im Konzernverbund der Senator AG gehören. Im Berichtsjahr wurden keine variablen Bezüge gezahlt.

Bezüge für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. März 2006

Vorstand Gehalt
Dr. Christopher Borgmann € 74.362

Die Bezüge beinhalten das anteilige Gehalt für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. März 2006 (T€ 50), die Vergütung für die Urlaubsabgeltung (T€ 23) sowie sonstige Sachbezüge.

Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. April bis zum 31. Dezember 2006 verteilen sich wie folgt:

Aufsichtsratsmitglieder Vergütung Kostenerstattung Gesamt
Helge Sasse € 550 € 492 € 1.042
Dr. Thomas Middelhoff € 5.772 € 750 € 6.522
Wolf-Dieter Gramatke € 9.160 € 3.795 € 12.955
Dr. Arnold R. Bahlmann € 2.886 € 1.950 € 4.836
Jochen Kröhne € 2.886 € 1.509 € 4.395
Eberhard Kromer € 3.363 € 750 € 4.113
Dr. Wolfgang Müller € 2.886 € 750 € 3.636
Manfred Schüller € 2.886 € 1.100 € 3.986
Bernhard Stampfer € 3.363 € 885 € 4.247

Für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. März 2006 verteilen sich die Gesamtbezüge der Aufsichtsratsmitglieder wie folgt:

Aufsichtsratsmitglieder Vergütung Kostenerstattung Gesamt
Helge Sasse € 5.000 € 312 € 5.312
Eberhard Kromer € 3.125 € 250 € 3.375
Bernhard Stampfer € 3.125 € 877 € 4.002

Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats

Vorstand
Helge Sasse
- Vorsitzender -
Jurist (CEO ab 10. April 2006)
Jurist (CEO bis 09. April 2006,
Dr. Christopher Borgmann COO ab 10. April 2006)
Marco Weber Filmproduzent (CCO ab 10. April 2006)

Dr. Borgmann war im Rumpfgeschäftsjahr vom 1. April bis zum 31. Dezember 2006 Mitglied des Aufsichtsrats der X Verleih AG, Berlin.

Herr Helge Sasse ist darüber hinaus Gesellschafter der HSW GmbH und damit mittelbar Aktionär der Senator AG. Herr Helge Sasse war außerdem bis zum 28. April 2006 Mitglied des Aufsichtsrats der IN-motion AG movie & TV productions, Frankfurt.

Aufsichtsrat

Helge Sasse, Köln Rechtsanwalt
- Vorsitzender - (bis 9. April 2006) bei Rechtsanwälte Sasse & Partner, Köln
Dr. Thomas Middelhoff, Essen Vorstandsvorsitzender
- Vorsitzender - (ab 7. Juli 2006) der KarstadtQuelle AG, Essen
Wolf-Dieter Gramatke, Hamburg Selbständiger Medienmanager und
- Vorsitzender - Berater, Great-Minds Consultants
(ab 10. April bis 6. Juli 2006) Entertainment – Media-e-business
- stellvertretender Vorsitzender - GmbH, Hamburg
(ab 7. Juli 2006)
Bernhard Stampfer, Eicherloh Bankkaufmann
(bis 6. Juli 2006) Deutsche Bank AG, München
Eberhard Kromer Rechtsanwalt
(bis 6. Juli 2006) bei Rechtsanwälte Sasse & Partner, Berlin
Dr. Arnold R. Bahlmann, München
(ab 7. Juli 2006)
Selbständiger Unternehmensberater

Aufsichtsrat

Jochen Kröhne, München-Grünwald
(ab 7. Juli 2006)
Geschäftsführer der GET ON AIR GmbH,
München-Grünwald
Dr. Wolfgang Müller, Ziethen
(ab 7. Juli 2006)
Rechtsanwalt und Schriftsteller
Dr. Manfred Schüller, Hamburg Werbekaufmann, Chairman/CEO
(ab 7. Juli 2006) Publicis Deutschland GmbH, Frankfurt am Main

Am 21. März 2007 haben sämtliche Aufsichtsratsmitglieder die Niederlegung ihres Amtes mit sofortiger Wirkung erklärt. Die Niederlegungen erfolgten vor dem Hintergrund der noch rechtsanhängigen Anfechtungsklagen gegen die Wahl des Aufsichtsrats in der Hauptversammlung vom 7. Juli 2006. Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg hat am gleichen Tag sämtliche zurückgetretenen Aufsichtsräte wieder zu Aufsichtsräten der Gesellschaft gerichtlich bestellt.

Die Herren sind darüber hinaus Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren Gremien:

Dr. Thomas Middelhoff

Apcoa Parking AG, Stuttgart (Vorsitzender) Thomas Cook AG, Oberursel (Vorsitzender) Karstadt Warenhaus GmbH (Vorsitzender) neckermann.de GmbH, Frankfurt am Main (Vorsitzender) Quelle GmbH, Fürth (Vorsitzender) New York Times Company, New York, USA Polestar Corporation PLC, Manchester, GB (bis Sept. 2006)

Wolf-Dieter Gramatke

DEAG Deutsche Entertainment AG, Berlin (stellvertretender Vorsitzender) Pixelpark AG, Berlin (Vorsitzender) Steristics AG, Münster (Vorsitzender bis 30. Juni 2006) Jetix Europe N.V., Hilversum, Niederlande (Member of the Supervisory Board)

Eberhard Kromer

Ableton AG, Berlin

Dr. Arnold R. Bahlmann

Debitel AG, Stuttgart Telegate AG, München Business Gateway AG, Starnberg SBS Broadcating (Luxemburgische Aktiengesellschaft), Amsterdam, Niederlande TVN-Group (Polnische Aktiengesellschaft), Warschau, Polen Source Media Inc., New York, USA

Jochen Kröhne

RTV Family Entertainment AG, München (bis 12. Juli 2006)

Manfred Schüller

Cynobia AG, Unterföhring

Aktien der Organmitglieder

Aufsichtsratsmitglieder Aktien in %
Helge Sasse (indirekt über HSW) 3.281.218 16,44
Marco Weber (indirekt über HSW) 3.281.218 16,44
Dr. Thomas Middelhoff 950.000 4,76
Wolf-Dieter Gramatke 125.000 0,63
Dr. Arnold R. Bahlmann 195.000 0,98
Dr. Wolfgang Müller 4.500 0,02

Bekanntmachung gemäß § 21 WpHG In 2006 und bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses lagen folgende Meldungen vor:

Die Deutsche Bank AG, Frankfurt/Main, hat gem. § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sie am 1. Oktober 2004 die Schwellen 5%, 10%, 25% und 50% der Stimmrechte an der Senator AG überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt einen Stimmrechtsanteil von 71,93% hielt. Weiterhin hat die Deutsche Bank AG, Frankfurt/Main, gem. § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sie am 1. Oktober 2004 unmittelbar nach Überschreiten der Schwellen von 5%, 10%, 25% und 50% die Schwelle von 50% an der Senator AG wieder unterschritten hat und einen Stimmrechtsanteil von 35,21% hält.

Die Deutsche Bank AG, Frankfurt/Main, teilte am 22. Dezember 2004 gem. § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass sie am 15. Dezember 2004 die Schwelle von 50% der Stimmrechte an der Senator AG überschritten hatte und zu diesem Zeitpunkt einen Stimmrechtsanteil von 55,33% hielt. Weiterhin teilte die Deutsche Bank AG, Frankfurt/Main, gem. § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass sie am 15. Dezember 2004 unmittelbar nach Überschreiten der Schwellen von 50% die Schwelle von 50% an der Senator AG wieder unterschritten hat und einen Stimmrechtsanteil von 39,48% hält.

Die Deutsche Bank AG, Frankfurt/Main, hat gem. § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sie am 25. November 2005 die Schwelle von 25% der Stimmrechte an der Senator Entertainment AG in Berlin unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt einen Stimmrechtsanteil von 14,96% hielt.

Die Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main, Deutschland, hat gem. § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sie am 7. November 2006 die Schwellen von 10% und 5% der Stimmrechte an der Senator Entertainment AG, Berlin, unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt einen Stimmrechtsanteil von 3,92% hielt.

Stark Investments, Wisconsin, USA, teilten gem. § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass der Stimmrechtsanteil der Herren Michael A. Roth und Brian J. Stark, Wisconsin, USA, an der Senator AG am 1. Oktober 2004 die Schwelle von 5% überschritten hat und nun 12,59% beträgt. Hiervon entfallen 8,81% auf Aktien, die von der Shephard Investments International, Ltd., c/o Stark Offshore Management, LLC, Wisconsin, USA, gehalten werden und 3,78% auf Aktien, die von Stark International, c/o Stark Offshore Management, LLC, USA, gehalten werden.

Die Stark Offshore Management, LLC, Wisconsin, USA, teilte mit, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Senator AG am 1. Oktober 2004 die Schwelle von 5% überschritten hat und 8,81% beträgt.

Ferner teilte die Shepherd Investments International, Ltd., c/o Stark Offshore Management, LLC, Wisconsin, USA, mit, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Senator AG am 1. Oktober 2004 die Schwelle von 5% überschritten hat und 8,81% beträgt.

Stark Investments, Wisconsin, USA, haben uns gemäß §§ 21 Abs. 1, 24 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Herren Michael A. Roth und Brian J. Stark, Wisconsin, USA, an der Senator Entertainment AG, Berlin, am 25. November 2005 die Schwelle von 10% unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 5,34% betragen hat. Dies entspricht 1.067.920 Stimmrechten.

Hiervon entfallen 747.264 Stimmrechte (3,74%) auf Aktien, die von der Shepherd Investments International Ltd., Wisconsin, USA, gehalten werden, und 320.256 Stimmrechte (1,6%) auf Aktien, die von Stark International, Wisconsin, USA, gehalten werden. Die von Shepherd Investments International Ltd. gehaltenen Stimmrechte sind Michael A. Roth und Brian J. Stark nach § 22 Abs. 1 Nr. 6 und S. 2 WpHG zuzurechnen. Die von Stark International gehaltenen Stimmrechte sind Michael A. Roth und Brian J. Stark nach § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Die Stimmrechtsanteile von Stark Offshore Management LLC, Wisconsin, USA, an der Senator Entertainment AG hat am 25. November 2005 die Schwelle von 5% unterschritten und beträgt zu diesem Zeitpunkt 3,74% (747.264 Stimmrechte). Diese Stimmrechte sind Stark Offshore Management LLC nach § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen.

Der Stimmrechtsanteil von Shepherd Investments International Ltd., Wisconsin, USA, an der Senator Entertainment AG hat am 25. November 2005 die Schwelle von 5% unterschritten und beträgt nun 3,74% (747.264 Stimmrechte).

Stark Master Fund Ltd. (BVI), Road Town, Tortola, British Virgin Islands, hat gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil die Schwelle von 5% der Stimmrechte an der Senator Entertainment AG, Berlin, am 1. Juli 2006 überschritten hat und nun 5,34% (1.067.920 Stimmrechte) beträgt. Diese Stimmrechte sind Stark Master Fund Ltd. (BVI) nach § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG zuzurechnen.

Stark Offshore Master Holding Ltd. (BVI), Road Town, Tortola, British Virgin Islands, hat gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil die Schwelle von 5% der Stimmrechte an der Senator Entertainment AG am 1. Juli 2006 überschritten hat und nun 5,34% (1.067.920 Stimmrechte) beträgt. Diese Stimmrechte sind Stark Offshore Master Holding Ltd. (BVI) nach § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 in Verbindung mit S. 2 WpHG zuzurechnen.

Shepherd Investments International, Ltd. (BVI), Road Town, Tortola, British Virgin Islands, hat gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil die Schwelle von 5% der Stimmrechte an der Senator Entertainment AG am 1. Juli 2006 überschritten hat und nun 5,34% (1.067.920 Stimmrechte) beträgt. Hiervon werden 3,74% (747.264 Stimmrechte) von Shepherd Investments International Ltd. (BVI) gehalten. 1,60% (320.256 Stimmrechte) sind Shepherd Investments International, Ltd. (BVI) nach § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 in Verbindung mit S. 2 WpHG zuzurechnen.

Stark Offshore Management, LLC, Wisconsin, USA, hat gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil die Schwelle von 5% der Stimmrechte an der Senator Entertainment AG am 1. Juli 2006 überschritten hat und nun 5,34% (1.067.920 Stimmrechte) beträgt. Diese Stimmrechte sind Stark Offshore Management, LLC nach § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen.

Der jeweilige Stimmrechtsanteil von Michael A. Roth und Brian J. Stark, Wisconsin, USA, an der Senator Entertainment AG, Berlin, beträgt weiterhin 5,34%. Dies entspricht 1.067.920 Stimmrechten. Diese Stimmrechte sind Michael A. Roth und Brian J. Stark seit dem 1. Juli 2006 jeweils nach § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 in Verbindung mit S. 2 WpHG, zuzurechnen, ein Teil dieser Stimmrechte von 1,60% (320.256 Stimmrechte) ist Michael A. Roth und Brian J. Stark jeweils zudem auch nach § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Stark Master Fund Ltd. (BVI), Road Town, Tortola, British Virgin Islands, hat gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil die Schwelle von 5% der Stimmrechte an der Senator Entertainment AG, Berlin, am 7. November 2006 unterschritten hat und nun 1,40% beträgt. Diese Stimmrechte sind Stark Master Fund Ltd. (BVI) nach § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG zuzurechnen.

Stark Offshore Master Holding Ltd. (BVI), Road Town, Tortola, British Virgin Islands, hat gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil die Schwelle von 5% der Stimmrechte an der Senator Entertainment AG am 7. November 2006 unterschritten hat und nun 1,40% beträgt. Diese Stimmrechte sind Stark Offshore Master Holding Ltd. (BVI) nach § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 in Verbindung mit S. 2 WpHG zuzurechnen.

Shepherd Investments International, Ltd. (BVI), Road Town, Tortola, British Virgin Islands, hat gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil die Schwelle von 5% der Stimmrechte an der Senator Entertainment AG am 7. November 2006 unterschritten hat und nun 1,40% beträgt. Diese Stimmrechte sind Shepherd Investments International, Ltd. (BVI) nach § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 in Verbindung mit S. 2 WpHG zuzurechnen.

Stark Offshore Management, LLC, Wisconsin, USA, hat gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil die Schwelle von 5% der Stimmrechte an der Senator Entertainment AG am 7. November 2006 unterschritten hat und nun 1,40% beträgt. Diese Stimmrechte sind Stark Offshore Management, LLC nach § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen.

Der jeweilige Stimmrechtsanteil von Michael A. Roth und Brian J. Stark, Wisconsin, USA, an der Senator Entertainment AG hat am 7. November 2006 die Schwelle von 5% unterschritten und beträgt nun 1,40%. Diese Stimmrechte sind Michael A. Roth und Brian J. Stark jeweils nach § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 6 in Verbindung mit S. 2 WpHG zuzurechnen.

Die HSW GmbH, Köln, hat gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sie am 25. November 2005 die Schwellen von 5%, 10%, 25% und 50% der Stimmrechte an der Senator Entertainment AG in Berlin überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt einen Stimmrechtsanteil von 50,09% hielt.

Darüber hinaus teilte uns die HSW GmbH, Köln, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass sie am 30. November 2005 die Schwelle von 50% der Stimmrechte an der Senator Entertainment AG in Berlin unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt einen Stimmrechtsanteil von 40,07% hielt.

Entsprechend einer Bekanntmachung nach § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 WpÜG betrug der der HSW GmbH, Köln, zuzurechnende Anteil am Grundkapital und an den Stimmrechten am 1. Februar 2006 36,32%.

Die HSW GmbH, Köln, Deutschland, hat gem. § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sie am 8. November 2006 die Schwelle von 50% der Stimmrechte an der Senator Entertainment AG, Berlin, überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt einen Stimmrechtsanteil von 57,91% hielt. Am gleichen Tag wurde die Schwelle von 50% der Stimmrechte an der Senator Entertainment AG wieder unterschritten und beträgt nunmehr 37,17%.

Prof. Dr. Roland Berger, Deutschland, hat gem. § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Senator Entertainment AG am 8. November 2006 die Schwellen von 5% und 10% überschritten hat und nun 10,02% (2.000.000 Aktien) beträgt.

Die KTB Technologie Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Leverkusen, Deutschland, hat gem. § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Senator Entertainment AG am 22. Februar 2007 die Schwelle von 3% überschritten hat und zu diesem Tag 4,98% (995.000 Stimmrechte) beträgt.

Die Lucrum-Management GmbH, Leverkusen, Deutschland, hat gem. § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Senator Entertainment AG am 22. Februar 2007 die Schwelle von 3% überschritten hat und zu diesem Tag 4,98% (995.000 Stimmrechte) beträgt.

Davon sind der Lucrum-Management GmbH 4,98% (995.000 Stimmrechte) über die KTB Technologie Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG nach § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Als Aufwand erfasste Honorare für den Abschlussprüfer Im Rumpfgeschäftsjahr vom 1. April bis zum 31. Dezember 2006 wurden T€ 77 (1. Rumpfgeschäftsjahr: T€ 30) für Prüfungskosten und T€ 49 (1. Rumpfgeschäftsjahr: T€ 0) für sonstige Bestätigungsleistungen als Aufwand für den Abschlussprüfer BDO Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft, Berlin, erfasst.

Sonstige Erläuterungen Vorstand und Aufsichtsrat der Senator Entertainment AG erklärten am 14. Juni 2006, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Handel des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance-Kodex" entsprochen wurde und wird, welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden. Die Erklärung ist auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht und damit den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht.

Ergebnisverwendung

in € Rumpfgeschäftsjahr
1.4.-31.12.2006
Rumpfgeschäftsjahr
1.1.-30.4.2006
Jahresüberschuss/-fehlbetrag 909.273 -202.473
Verlustvortrag -55.612.019 -55.409.546
Bilanzverlust -54.702.746 -55.612.019

Konzernabschluss Die Gesellschaft ist Mutterunternehmen für die in der Aufstellung des Anteilsbesitzes aufgeführten Tochterunternehmen i. S. d. § 290 HGB, die damit auch verbundene Unternehmen i. S. d. § 271 Abs. 2 HGB sind.

Die Senator AG stellt einen Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden Vorschriften auf.

Berlin, den 4. April 2007

Vorstandsvorsitzender Helge Sasse

_________________________

______________________ Vorstand Dr. Christopher Borgman

Vorstand Marco Weber

_________________________

Anlage (1) zum Anhang

Entwicklung des Anlagevermögens

Stand Zugänge Abgänge Stand
Anschaffungs- und Herstellungskosten 1.4.2006 31.12.2006
in €
Immatrielle Vermögensgegenstände
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 308.843,83 9.102,71 0,00 317.946,54
sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
Sachanlagen 983.935,30 76.626,28 2.500,00 1.058.061,58
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
Finanzanlagen 22.161.607,64 75.000,00 427.482,70 21.809.124,94
Anteile an verbundenen Unternehmen 1.035.133,76 0,00 0,00 1.035.133,76
Beteiligungen
23.196.741,40 75.000,00 427.482,70 22.844.258,70
24.489.520,53 160.728,99 429.982,70 24.220.266,82
Abschreibungen Stand Zugänge Abgänge Zuschreibungen Stand
in € 1.4.2006 31.12.2006
Immatrielle Vermögensgegenstände
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte
sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 258.246,54 16.039,63 0,00 0,00 274.286,17
Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 861.034,35 61.806,63 2.500,00 0,00 920.340,98
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 7.144.668,82 1.700.000,00 400.000,00 898.000,00 7.546.668,82
Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
7.144.668,82 1.700.000,00 400.000,00 898.000,00 7.546.668,82
8.263.949,71 1.777.846,26 402.500,00 898.000,00 8.741.295,97
Buchwerte Stand Stand
in € 31.12.2006 31.3.2006
Immatrielle Vermögensgegenstände
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte
sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 43.660,37 50.597,29
Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 137.720,60 122.900,95
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 14.262.456,12 15.016.938,82
Beteiligungen 1.035.133,76 1.035.133,76
15.297.589,88 16.052.072,58
15.478.970,85 16.225.570,82

Anlage (2) zum Anhang

Anteilsbesitz zum 31. Dezember 2006 Die Senator AG war zum 31. Dezember 2006 an folgenden Gesellschaften direkt oder mittelbar beteiligt:

Gesellschaft Anteile in % Eigenkapital zum 31.12.2006 in T€ Jahresergebnis 2006 in T€
Senator Film Verleih GmbH, Berlin1) 100,0 8.750 0
Senator Film Produktion GmbH, Berlin1) 100,0 792 0
Senator Home Entertainment GmbH, Berlin 100,0 14 -11
Senator Musik GmbH, Berlin 100,0 -12 -37
Senator Beteiligungs GmbH, Berlin 100,0 25 0
Senator Film GmbH, Wien, Österreich2) 100,0 35 0
Eurofilm & Media Ltd., Cork, Irland 100,0 3.312 2.888
Venton Ltd., Cork, Irland3) 100,0 -11 0
Amberlon Pictures Ltd., London, Großbritannien3) 100,0 13 0
Amberlon Pictures L.P., London, Großbritannien 100,0 15 0
Datext Ltd., Cork, Irland3) 100,0 0 0
Senator Films Ltd., Cork, Irland3) 100,0 -36 -36
Senator Entertainment Inc., L.A., USA3) 100,0 51 -6
Style Produtctions Lts., Cork, Irland3) 100,0 -14 0
SFI Ltd., Cork, Irland3) 100,0 -138 0
Castle Productions Ltd., Cork, Irland3) 100,0 -36 1
X-Filme Creative Pool GmbH, Berlin 56,5 6.072 -10
X-Filme Produktion GmbH, Berlin4) 56,5 17 -5
X-Filme International GmbH, Wolfsburg4) 56,5 -544 -644
Central Film Vertriebs GmbH, Berlin 51,0 49 0
Mr. Brown Entertainment Filmproduction GmbH, Berlin5) 51,0 44 -159
X Verleih AG, Berlin6) 45,3 2.231 55
Senator US Holding GmbH, Berlin 100,0 0 0
Senator Entertainment Inc., L.A., USA7) 100,0 -3.437 -798
Rights Acquisition Number One, Inc., L.A., USA7) 100,0 212 231
Vorsprung Corporation, L.A., USA7) 100,0 -2 -2
Technik, Inc., L.A., USA7) 100,0 -4 -4
Baxter Entertainment Inc., L.A. USA7) 100,0 -3.138 0
Boomer Pictures, Inc. L.A., USA7) 100,0 -935 0
24 Hours Production, Inc. L.A.,USA7) 100,0 -140 0

1) Ergebnisabführungsvertrag mit Senator AG

2) indirekt über Senator Film Verleih GmbH

3) indirekt über Eurofilm & Media Ltd.

4) indirekt über X-Filme Creative Pool GmbH

5) indirekt über Senator Film Produktion GmbH

6) 31,38% direkt und 14,0% indirekt über X-Filme Creative Pool GmbH

7) indirekt über Senator US Holding GmbH

Anlage (3) zum Anhang

Entwicklung des Eigenkapitals vom 1. Januar 2006 bis zum 31.Dezember 2006

Gezeichnetes Kapital Gewinn Summe
in T€ Kapital rücklage rücklagen Bilanzverlust Eigenkapital
Stand 1. Januar 2006 19.964 47.002 213 -55.410 11.769
Zuschreibung eigene Anteile 0 -97 97 0 0
Fehlbetrag des Rumpfgeschäftsjahres 0 0 0 -202 -202
Stand 31. März 2006 19.964 46.905 310 -55.612 11.567
Stand 1. April 2006 19.964 46.905 310 -55.612 11.567
Zuschreibung eigene Anteile 0 -108 108 0 0
Überschuss des Rumpfgeschäftsjahres 0 0 0 909 909
Stand 31. Dezember 2006 19.964 46.797 418 -54.703 12.476

GESCHÄFTSBERICHT 2006 – BESTÄTIGUNGSVERMERK SENATOR ENTERTAINMENT AG

Bestätigungsvermerk Senator Entertainment AG

Wir haben den Abschluss für das Rumpfgeschäftsjahr – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Senator Entertainment AG, Berlin, für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. April 2006 bis zum 31. Dezember 2006 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Abschluss für das Rumpfgeschäftsjahr und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Abschluss für das Rumpfgeschäftsjahr unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Abschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Abschluss für das Rumpfgeschäftsjahr unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Abschluss für das Rumpfgeschäftsjahr und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Abschlusses für das Rumpfgeschäftsjahr und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Abschluss für das Rumpfgeschäftsjahr den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Abschluss für das Rumpfgeschäftsjahr, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir zum gezeichneten Kapital auf die schwebenden Rechtsstreitigkeiten hin und bemerken: Sollte die Sachkapitalerhöhung von € 6.200.000 aufgrund der Anfechtungsklagen gegen den Beschluss der Hauptversammlung vom 23. November 2004 und gegen den Heilungsbeschluss der Hauptversammlung vom 7. Juli 2006 durch rechtskräftige Urteile für unwirksam erklärt werden und auch das Freigabeverfahren nach § 264a AktG keinen Erfolg haben, mit der Folge der Löschung der Kapitalerhöhung im Handelsregister, würde sich das gezeichnete Kapital von € 19.963.818 auf € 13.763.818 verringern. Ein sich daraus ergebender Abfindungsanspruch für die dann ohne Gegenleistung erbrachte Einlage könnte zu einer Entwicklungsbeeinträchtigung der Gesellschaft führen. Darauf ist im Lagebericht (Punkt "Anfechtungsklagen/Rechtsbeschwerde") hingewiesen.

Berlin, den 4. April 2007

BDO Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft Braasch Wollank Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

GESCHÄFTSBERICHT 2006 – BERICHT DES AUFSICHTSRATS DER SENATOR ENTERTAINMENT AG

Bericht des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat berichtet im Folgenden über seine Tätigkeit in den beiden Rumpfgeschäftsjahren in 2006, insbesondere über die Beratungen im Aufsichtsrat, die Einhaltung des Corporate Governance Kodex, die Prüfung der Abschlüsse der SENATOR Entertainment AG und des Konzerns sowie personelle Veränderungen in den Organen der Gesellschaft.

Zusammenwirken von Aufsichtsrat und Vorstand

Der Aufsichtsrat nahm in 2006 seine ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben und Pflichten wahr. Er überwachte die Geschäftsführung des Vorstands und begleitete ihn regelmäßig beratend bei der Leitung und Neuausrichtung des Unternehmens. Insolvenzbedingt wurden die Geschäfte der Gesellschaft im Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar 2006 bis zum 31. März 2006 noch vom Insolvenzverwalter, Herrn Rolf Rattunde, geführt. Die Überwachungs- und Einflussmöglichkeiten waren dementsprechend beschränkt.

Durch schriftliche und mündliche Berichte seitens des Vorstand wurde der Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend unterrichtet. Die Berichte beinhalteten alle relevanten Informationen zur Geschäftsentwicklung und über die Lage des Konzerns, einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den genehmigten Plänen wurden vorgetragen, begründet und diskutiert. Der Vorstand stimmte die strategische Ausrichtung des Konzerns mit dem Aufsichtsrat ab und erörterte mit ihm alle für das Unternehmen bedeutenden Geschäftsvorgänge – insbesondere die Neuausrichtung des Konzerns nach der Aufhebung der Insolvenz. Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen, die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung waren, eingebunden.

Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat weiterhin über die wichtigsten finanzwirtschaftlichen Kennzahlen und legte ihm Geschäftsvorgänge, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedurften oder von besonderer Bedeutung waren, rechtzeitig zur Beschlussfassung vor. Über besondere Absichten und Vorhaben, die für das Unternehmen eilbedürftig waren, wurde der Aufsichtsrat durch den Vorstand auch zwischen den Sitzungen ausführlich informiert und er hat – sofern erforderlich – sein schriftliches Votum erteilt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats ließ sich auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen regelmäßig über die aktuelle Geschäftslage und wesentliche Geschäftsvorgänge im Unternehmen unterrichten.

Seine Prüfungstätigkeit erfüllte der Aufsichtsrat, soweit in diesem Bericht nicht gesondert beschrieben, indem er Berichte des Vorstands, der Mitarbeiter sowie externer Wirtschaftsprüfer entgegennahm und erörterte.

Sitzungen des Aufsichtsrats

Im Jahre 2006 fanden sechs Aufsichtsratssitzungen sowie eine konstituierende Sitzung statt. Im Rumpfgeschäftsjahr endend zum 31. März 2006 fand eine Sitzung statt, die übrigen Sitzungen erfolgten im Rumpfgeschäftsjahr endend am 31. Dezember 2006. Der Aufsichtsrat hat keine Gremien eingerichtet.

Alle sechs Aufsichtsratsmitglieder wurden auf der Hauptversammlung am 7. Juli 2006 neu gewählt und nahmen daher, mit Ausnahme von Herrn Wolf-Dieter Gramatke, an weniger als der Hälfte der Aufsichtsratssitzungen im Jahr 2006 teil. Drei weitere Aufsichtsratsmitglieder nahmen ebenfalls an weniger als der Hälfte der Sitzungen teil: Helge Sasse, der vor seiner Bestellung zum Vorstand der Gesellschaft am 10. April 2006 aus dem Aufsichtsrat ausschied und damit nur an zwei Sitzungen teilnahm, sowie Herr Bernhard Stampfer und Herr Eberhard Kromer, die mit Ablauf der Hauptversammlung am 7. Juli 2006 aus dem Aufsichtsrat ausschieden.

GESCHÄFTSBERICHT 2006 – BERICHT DES AUFSICHTSRATS DER SENATOR ENTERTAINMENT AG

Beratungen im Aufsichtsrat

Gegenstand regelmäßiger Berichterstattung durch den Vorstand und Beratungen in den Sitzungen des Aufsichtsrats waren die Entwicklung von Umsatz, Ergebnis und Beschäftigung der Gesellschaft und des Konzerns sowie die Finanz- und Liquiditätslage und die strukturelle Neuaufstellung des Konzerns. Schwerpunkt der Sitzungen waren die Beendigung der Insolvenz der Gesellschaft und die folgende Neuaufstellung der Gesellschaft und des Konzerns. Folgende Themenbereiche der Aufsichtsratssitzungen sind besonders hervorzuheben:

Maßnahmen zur Erreichung der strategischen Ziele und damit die Planung 2007 sowie die Vorschaurechnung 2008 bis 2009 sowie die Liquiditätsplanung,

Liquiditätssicherung der Unternehmensgruppe,

Verhandlungen mit den Mitgesellschaftern bei der X-Filme Creative Pool GmbH,

Herstellung der Profitabilität des Unternehmens,

Stand der diversen Anfechtungsklagen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse der Gesellschaft, insbesondere das Urteil des Landgerichts Berlin zur Frage der Wirksamkeit der Sachkapitalerhöhung durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23. November 2004, Kreditvertragsverhandlungen,

Vorgänge um das Filmprojekt Rohtenburg,

Erwerb des Vermögens der US-Gesellschaft Atlantic Streamline.

Weitere Themen waren neue Filmprojekte, gerichtliche Verfahren und Beteiligungsangelegenheiten.

In einer telefonischen Beschlussfassung am 6. Dezember 2006 hat der Aufsichtsrat dem Erwerb eines Filmpakets zugestimmt.

Corporate Governance

Der Aufsichtsrat hat sich in seinen Sitzungen mehrfach mit Fragen von Corporate Governance im Unternehmen befasst. Vorstand und Aufsichtsrat haben zuletzt in der Sitzung am 14. Mai 2007 über die Aktualisierung der Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex beraten und die gemeinsame Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben. Sie wurde der Öffentlichkeit auf der Internetseite der SENATOR Entertainment AG zusammen mit früheren Entsprechenserklärungen dauerhaft zugänglich gemacht. Vorstand und Aufsichtsrat haben darin erklärt, dass den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner Fassung vom 13. Juni 2006 seit der letzten Entsprechenserklärung vom 14. Juni 2006 entsprochen wurde und wird mit den folgenden Ausnahmen: Selbstbehalt bei der D&O Versicherung (Kodex-Ziffer 3.8 Abs.2), Begrenzungsmöglichkeit (Cap) der Vergütung des Vorstands für außerordentliche Entwicklungen (4.2.3), Bildung von Ausschüssen (5.2, 5.3.1, 5.3.2), Wahlen zum Aufsichtsrat (5.4.3), Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder (5.4.7), Veröffentlichung des Konzernabschlusses binnen 90 Tagen, des Zwischenberichtes binnen 45 Tagen (7.1.2). Über die Einhaltung des Corporate Governance Kodex im Zeitraum vor dem 14. Juni 2006 berichtet die Entsprechenserklärung vom 14. Juni 2006. Im Corporate Governance Bericht berichten der Vorstand und der Aufsichtsrat gesondert über die Corporate Governance.

Prüfung des Abschlusses der SENATOR Entertainment AG zum 31. März 2006

Mit Beschluss vom 29. Dezember 2005 bestellte das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg die BDO Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin auf Antrag des Insolvenzverwalters Rolf Rattunde nach § 155 Abs. 3 InsO zum Abschlussprüfer der Senator Entertainment AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2005 bis zum 31. Dezember 2005 sowie für das Geschäftsjahr 2006, aber nur bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Insolvenzverfahren beendet wird. Mit Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 28. März 2006 wurde die Insolvenz mit Wirkung zum 31. März 2006 aufgehoben. Daraufhin beauftragte der Insolvenzverwalter der Gesellschaft, die BDO Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den Abschluss für das Rumpfgeschäftsjahr unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Senator Entertainment AG vom 1. Januar 2006 bis zum 31. März 2006 nach den §§ 316 ff. HGB zu prüfen. Dem Abschluss des Rumpfgeschäftsjahres vom 1. Januar 2006 bis zum 31. März 2006 der SENATOR Entertainment AG wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.

Der Abschluss des Rumpfgeschäftsjahres vom 1. Januar 2006 bis zum 31. März 2006, der Lagebericht und der Prüfungsbericht der Abschlussprüfer haben allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vorgelegen. Sie waren Gegenstand der Sitzung des Aufsichtsrates am 13. September 2006, an denen auch Vertreter des Abschlussprüfers teilnahmen und für Fragen zur Verfügung standen. Nach eigener Prüfung des Abschlusses des Rumpfgeschäftsjahres vom 1. Januar 2006 bis zum 31. März 2006 der SENATOR Entertainment AG sowie der Ergebnisse der Abschlussprüfung billigt der Aufsichtsrat den Jahresabschluss des Rumpfgeschäftsjahres vom 1. Januar 2006 bis zum 31. März 2006 der SENATOR Entertainment AG und den Lagebericht, der damit festgestellt wurde.

GESCHÄFTSBERICHT 2006 – BERICHT DES AUFSICHTSRATS DER SENATOR ENTERTAINMENT AG

Prüfung des Abschlusses der SENATOR Entertainment AG und des Konzerns zum 31. Dezember 2006

Die BDO Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft, Berlin, wurde von der Hauptversammlung am 7. Juli 2006 zum Abschlussprüfer für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. April 2006 bis zum 31. Dezember 2006 sowie als Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2006 gewählt und vom Aufsichtsrat beauftragt. Gegenstand der Prüfungen war der vom Vorstand vorgelegte und nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellte Jahresabschluss der SENATOR Entertainment AG und der Lagebericht für das Rumpfgeschäftsjahr sowie der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2006, der nach den Vorschriften des International Accounting Standards Board (IASB) und ergänzend nach den nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt wurde. Dem Jahresabschluss der SENATOR Entertainment AG für das Rumpfgeschäftsjahr und dem Konzernabschluss wurden uneingeschränkte Bestätigungsvermerke erteilt.

Der Jahresabschluss der SENATOR Entertainment AG und der Lagebericht für das Rumpfgeschäftsjahr sowie der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr haben allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vorgelegen. Sie waren neben der Sitzung des Aufsichtsrats vom 14. Mai 2007 auch Gegenstand der Sitzung des Aufsichtsrates am 26. März 2007, an denen auch Vertreter des Abschlussprüfers teilnahmen und für Fragen zur Verfügung standen. Der Aufsichtsrat hat das Prüfungsergebnis zustimmend zur Kenntnis genommen. Nach abschließendem Ergebnis seiner eigenen Prüfung waren Einwendungen nicht zu erheben. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss für das Rumpfgeschäftsjahr und den Lagebericht sowie den Konzernabschluss und den Konzern-Lagebericht gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. April 2006 bis zum 31. Dezember 2006 festgestellt.

Erläuterungen gemäß Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz

Der Aufsichtsrat hat sich mit den Angaben im Lagebericht der SENATOR Entertainment AG und im Konzern-Lagebericht gemäß §§ 289 Abs.4 und 315 Abs.4 HGB und den Erläuterungen des Vorstands hierzu auseinandergesetzt. Auf die entsprechenden Erläuterungen im Lagebericht/Konzern-Lagebericht wird Bezug genommen. Der Aufsichtsrat hat die Angaben und Erläuterungen geprüft und macht sie sich zu Eigen. Sie sind aus Sicht des Aufsichtsrats vollständig.

Besetzung des Aufsichtsrats

Zum 10. April 2006 legte Herr Helge Sasse sein Amt als Aufsichtsrat nieder.

Mit Beschluss des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg vom 5. April 2006 wurde Herr Wolf-Dieter Gramatke zum Ersatzmitglied des Aufsichtsrats bestellt und rückte mit dem Ausscheiden von Herrn Helge Sasse in den Aufsichtsrat nach. Am 10. April 2006 wurde Herr Wolf-Dieter Gramatke zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt.

Mit Beendigung der Hauptversammlung am 7. Juli 2006 schieden die Herren Eberhard Kromer und Bernhard Stampfer aus dem Aufsichtsrat aus. Der Aufsichtsrat spricht den Herren für ihre Tätigkeit seinen Dank aus.

Bei den Wahlen zum Aufsichtsrat auf der Hauptversammlung am 7. Juli 2006 wurden die Herren Dr. Arnold Bahlmann, Wolf-Dieter Gramatke, Jochen Kröhne, Dr. Thomas Middelhoff, Dr. Wolfgang Müller, Manfred Schüller neu in den Aufsichtsrat gewählt. Die neue Amtsperiode dauert bis zum Jahr 2011. Die konstituierende Sitzung des neuen Aufsichtsrats fand am 10. Juli 2006 statt. In seiner konstituierenden Sitzung wählte der Aufsichtsrat Herrn Dr. Thomas Middelhoff zum Vorsitzenden und Herrn Wolf-Dieter Gramatke zum stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats.

Am 21. März 2007 haben sämtliche Aufsichtsratsmitglieder die Niederlegung ihr75es Amtes mit sofortiger Wirkung erklärt. Die Niederlegungen erfolgten vor dem Hintergrund der noch rechtsanhängigen Anfechtungsklagen gegen die Wahl des Aufsichtsrates in der Hauptversammlung vom 7. Juli 2006. Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg hat am gleichen Tag sämtliche zurückgetretenen Aufsichtsräte wieder zu Aufsichtsräten der Gesellschaft gerichtlich bestellt.

Besetzung des Vorstands

In seiner Sitzung am 10. April 2006 berief der Aufsichtsrat mit sofortiger Wirkung die Herren Helge Sasse und Marco Weber zusätzlich zum Mitglied Dr. Christopher Borgmann zu Vorständen der Gesellschaft. Die Verantwortungs- und Aufgabenbereiche der Vorstandsmitglieder sind im Geschäftsbericht angegeben.

Der Aufsichtsrat Berlin, 14. Mai 2007

Dr. Thomas Middelhoff Vorsitzender

Corporate Governance Bericht

Corporate Governance Bericht

Den folgenden Bericht erstatten Vorstand und Aufsichtsrat der Senator Entertainment AG gemeinsam gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex. Die SENATOR Entertainment AG hat seit der letzten Entspre-

chenserklärung vom Juni 2006 den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung des Kodex vom 2. Juni 2005 mit den nachfolgend unter Ziff. a) bis g) genannten Ausnahmen entsprochen und entspricht den Empfehlungen in der Fassung des Kodex vom 12. Juni 2006 mit den nachfolgend unter Ziff. a) bis g) - ohne b) genannten Ausnahmen:

  • a) Der Corporate Governance Kodex empfiehlt, in Haftpflichtversicherungen, die ein Unternehmen für seine Vorstandsund Aufsichtsratmitglieder abschließt (sog. D&O-Versicherung), einen angemessenen Selbstbehalt vorzusehen (3.8). SENATOR Entertainment AG ist grundsätzlich nicht der Ansicht, dass die Motivation und Verantwortung, mit der die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates ihre Aufgabe wahrnehmen, durch einen solchen Selbstbehalt verbessert werden kann. Die Corporate Governance Grundsätze der SENATOR Entertainment AG beinhalten daher, mit Ausnahme von Aktivitäten in den USA, keinen Selbstbehalt.
  • b) Zusammensetzung des Vorstands (4.2.1). Der Vorstand der Senator Entertainment AG bestand insolvenzbedingt während des Zeitraums März 2005 bis April 2006 aus einer Person. Seit April 2006 besteht der Vorstand entsprechend Ziffer 4.2.1 wieder aus drei Mitgliedern.
  • c) Für außerordentliche, nicht vorhersehbare Entwicklungen soll der Aufsichtsrat eine Begrenzungsmöglichkeit (Cap) vereinbaren (4.2.3). Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass auch außerordentliche Entwicklungen der Leistungsvergütung des Vorstandes zum Teil oder ganz zugerechnet werden können.
  • d) Der Aufsichtsrat soll abhängig von den spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens und der Anzahl seiner Mitglieder fachlich qualifizierte Ausschüsse bilden (5.3.1). Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass die Einrichtung von Ausschüssen gegenwärtig nicht erforderlich ist, da alle Aufgaben von dem Gesamtaufsichtsrat der SENATOR Entertainment AG übernommen werden. In Anbetracht des erwarteten Wachstums des Unternehmens plant der Aufsichtsrat jedoch ggf. die Einrichtung eines Prüfungsausschuss (Audit Committee), Ziffer 5.3.2.

  • e) Wahlen zum Aufsichtsrat (5.4.3). Die Hauptversammlung 2007 wird neue Aufsichtsratsmitglieder wählen. Diese Wahlen sind nicht als Einzelwahl vorgesehen (Ziff. 5.4.3 Satz 1).

  • f) Die Mitglieder des Aufsichtsrats sollen neben einer festen eine erfolgsorientierte Vergütung erhalten (5.4.7). Bei der SENATOR Entertainment AG erhalten die Aufsichtsratsmitglieder keine erfolgsabhängige Vergütung, da die SENATOR Entertainment AG nicht der Ansicht ist, dass der Einsatz der Aufsichtsratsmitglieder bei der Wahrnehmung ihrer Tätigkeit durch eine Vergütungsaufteilung noch weiter gestärkt werden könnte.
  • g) Der Kodex empfiehlt die Veröffentlichung von Konzernabschlüssen innerhalb von 90 Tagen und von Zwischenberichten innerhalb von 45 Tagen (7.1.2). Die SENATOR Entertainment AG veröffentlicht die Konzernabschlüsse innerhalb von 120 Tagen und den Zwischenbericht innerhalb von 60 Tagen.

Kapitalbeteiligungspläne Im Berichtsjahr bestanden keine Aktienoptionsprogramme und ähnliche wertpapierorientierte Anreizsysteme bei der SENATOR Entertainment AG (4.2.5, 7.1.3).

Geschäfte in Aktien und Rechten (Directors' Dealings) Nach § 15a Wertpapierhandelsgesetz müssen Personen, die bei einem Emittenten von Aktien Führungsaufgaben wahrnehmen, eigene Geschäfte mit Aktien des Emittenten oder sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten, insbesondere Derivaten, dem Emittenten und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mitteilen. Diese Anzeigepflicht gilt demnach für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder sowie weitere Führungspersonen der SENATOR Entertainment AG, die regelmäßig Zugang zu Insiderinformationen haben und zu wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen ermächtigt sind. Die Anzeigepflicht gilt zudem für Personen, die mit diesen Führungspersonen in einer engen Beziehung stehen, sowie juristische Personen, bei denen die Führungspersonen oder ihnen nahe stehende Personen Führungsaufgaben wahrnehmen oder die von diesen kontrolliert werden. Im Einklang mit unseren Grundsätzen und deutschem Recht wurden seit 1. Januar 2006 folgende Transaktionen gemeldet (bis 5. Juni 2007):

GESCHÄFTSBERICHT 2006 – CORPORATE GOVERNANCE BERICHT

Transaktionsdatum / Vor- und Zuname Funktion / Status Transaktionsart
Finanzinstrument
Anzahl Kurs / Preis Gesamtvolumen
Reihenfolge und -ort und ISIN in Stück in € in €
18.10.2006 HSW GmbH Juristische Person in
enger Beziehung zu
Vorstandsmitgliedern
Erwerb
außerbörslich
Aktie der
SENATOR Entertainment AG
DE000A0BVUD4
2.151.000 1,80 3.871.800,00
18.10.2006 HSW GmbH Juristische Person in
enger Beziehung zu
Vorstandsmitgliedern
Erwerb
außerbörslich
Aktie der
SENATOR Entertainment AG
DE000A0E95E4
2.349.000 1,80 4.228.200,00
18.10.2006 HSW GmbH Juristische Person in
enger Beziehung zu
Vorstandsmitgliedern
Erwerb
außerbörslich
Kaufoption auf Aktie der SENATOR
Entertainment AG (Basisinstrument:
SENATOR Entertainment AG,
DE000A0BVUD4; Basispreis: € 1,95
Preismultiplikator: 1:1.600.000;
Fälligkeit der Option: 31.01.2007)
1
80.000,00
80.000,00
18.10.2006 HSW GmbH Juristische Person in
enger Beziehung zu
Vorstandsmitgliedern
Verkauf
außerbörslich
Aktie der
SENATOR Entertainment AG
DE000A0BVUD4
3.142.514 1,93 6.065.052,00
18.10.2006 HSW GmbH Juristische Person in
enger Beziehung zu
Vorstandsmitgliedern
Verkauf
außerbörslich
Aktie der
SENATOR Entertainment AG
DE000A0E95E4
2.597.486 1,93 5.013.147,00
18.10.2006 Dr. Thomas Middelhoff Aufsichtsratsmitglied Erwerb
außerbörslich
Aktie der
SENATOR Entertainment AG
DE000A0BVUD4
84.155 1,93 162.419,00
18.10.2006 Dr. Thomas Middelhoff Aufsichtsratsmitglied Erwerb
außerbörslich
Aktie der
SENATOR Entertainment AG
DE000A0E95E4
365.845 1,93 706.081,00
18.10.2006 Dr. Arnold Bahlmann Aufsichtsratsmitglied Erwerb
außerbörslich
Aktie der
SENATOR Entertainment AG
DE000A0BVUD4
98.387 1,93 189.887,00
18.10.2006 Dr. Arnold Bahlmann Aufsichtsratsmitglied Erwerb
außerbörslich
Aktie der
SENATOR Entertainment AG
DE000A0E95E4
61.613 1,93 118.913,00
18.10.2006 Wolf Dieter Gramatke Aufsichtsratsmitglied Erwerb
außerbörslich
Aktie der
SENATOR Entertainment AG
DE000A0BVUD4
76.862 1,93 148.344,00
18.10.2006 Wolf Dieter Gramatke Aufsichtsratsmitglied Erwerb
außerbörslich
Aktie der
SENATOR Entertainment AG
DE000A0E95E4
48.138 1,93 92.906,00

Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat

Der Vergütungsbericht für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats gem. § 315 Abs. 2 Nr. 4 HGB ist im Konzernlagebericht aufgeführt. Die Bezüge der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichts-rats sind im Konzernanhang unter Textziffer 33. "Gesamtbezüge des Aufsichtsrats und des Vorstands" dargelegt.

Besitz von Aktien der Gesellschaft

Angaben zum Besitz von Aktien der Gesellschaft oder sich darauf beziehende Finanzinstrumente von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern sind im Konzernanhang unter Textziffer 34. "Aktien der Or-ganmitglieder" aufgeführt.

Berlin, im Juni 2007 SENATOR Entertainment AG Der Vorstand Der Aufsichtsrat

GESCHÄFTSBERICHT 2006 – IMPRESSUM

Impressum

Herausgeber

Senator Entertainment AG Investor Relations | Unternehmenskommunikation Rankestraße 3 D-10789 Berlin | Germany Telefon +49 30 880 91 727 Telefax +49 30 880 91 665

Konzept, Text und Fotos

Senator Entertainment AG

Satz

Christiane Weimann

Kontakt

Senator Entertainment AG Investor Relations | Unternehmenskommunikation Rankestraße 3 D-10789 Berlin

Tel +49 30 880 91 727 Fax +49 30 880 91 665 e-mail: [email protected] www.senator.de

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