Annual / Quarterly Financial Statement • Aug 5, 2019
Annual / Quarterly Financial Statement
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AKTIVA
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| 31.12.2018 | 31.12.2017 | |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| --- | --- | --- |
| A. ANLAGEVERMÖGEN | ||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| entgeltlich erworbene EDV-Software | 2.489,17 | 957,00 |
| II. Sachanlagen | ||
| andere Anlagen, Betriebs-und Geschäftsausstattung | 85.867,42 | 42.107,15 |
| III. Finanzanlagen | ||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 111.697.869,74 | 111.697.869,74 |
| 2. Beteiligungen | 2.107.759,87 | 2.107.759,87 |
| 3. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 18.182.429,50 | 18.182.429,50 |
| 131.988.059,11 | 131.988.059,11 | |
| 132.076.415,70 | 132.031.123,26 | |
| B. UMLAUFVERMÖGEN | ||
| I. Vorräte | ||
| Waren | 3.505,76 | 3.869,49 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 0,00 | 1.359,53 |
| 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 13.043.111,97 | 11.766.166,86 |
| 3. sonstige Vermögensgegenstände | 152.705,65 | 140.010,87 |
| 13.195.817,62 | 11.907.537,26 | |
| III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | 1.673.235,99 | 64.142,57 |
| 14.872.559,37 | 11.975.549,32 | |
| C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN | 108.906,06 | 231.434,54 |
| 147.057.881,13 | 144.238.107,12 | |
| PASSIVA | ||
| 31.12.2018 | 31.12.2017 | |
| EUR | EUR | |
| A. EIGENKAPITAL | ||
| I. Gezeichnetes Kapital | 2.044.075,00 | 81.763.015,00 |
| ./. Eigene Anteile | -60,00 | -2.414,75 |
| bedingtes Kapital (2015/1) EUR 19.750.097 | ||
| II. Kapitalrücklage | 93.818.143,33 | 69.658.176,48 |
| III. Gewinnrücklagen | ||
| andere Gewinnrücklagen | 60,00 | 2.414,75 |
| IV. Bilanzverlust | -6.265.413,01 | -55.558.973,15 |
| 89.596.805,32 | 95.862.218,33 | |
| B. SONDERPOSTEN FÜR INVESTITIONSZUSCHÜSSE | 554,70 | 1.158,49 |
| C. RÜCKSTELLUNGEN | ||
| sonstige Rückstellungen | 1.566.289,01 | 822.699,96 |
| 1.566.289,01 | 822.699,96 | |
| D. VERBINDLICHKEITEN | ||
| 1. Anleihen | 18.298.160,00 | 18.032.160,00 |
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 22.155.278,85 | 19.963.585,33 |
| 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 475.346,70 | 816.248,09 |
| 4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 9.507.513,05 | 8.701.956,82 |
| 5. sonstige Verbindlichkeiten | 5.457.933,50 | 38.080,10 |
| davon aus Steuern EUR 24.165,25 (Vj.: TEUR 23) | ||
| davon im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 9.968,39 (Vj.: TEUR 10) | ||
| 55.894.232,10 | 47.552.030,34 | |
| 147.057.881,13 | 144.238.107,12 |
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| 01.01.-31.12.2018 | 01.01.-31.12.2018 | 01.01.-31.12.2017 | |
|---|---|---|---|
| Euro | Euro | Euro | |
| --- | --- | --- | --- |
| 1. Umsatzerlöse | 663.776,84 | 411.831,91 | |
| 2. Sonstige betriebliche Erträge | 117.697,15 | 322.452,08 | |
| davon aus Währungsumrechnung EUR 38,72 (Vj.: TEUR 0) | |||
| 3. Materialaufwand | 87.832,93 | 14.309,82 | |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | |||
| 4. Personalaufwendungen: | |||
| a) Löhne und Gehälter | 830.727,47 | 821.400,77 | |
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Unterstützung | 88.192,03 | 918.919,50 | 100.970,50 922.371,27 |
| davon für Altersvorsorge EUR 11.268,00 (Vj.: TEUR 12) | |||
| 5. Abschreibungen: | |||
| a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und auf Sachanlagen | 30.149,98 | 27.933,05 | |
| b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten | 2.547.021,17 | 2.923.778,36 | |
| 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen | 5.484.721,37 | 3.482.988,81 | |
| davon aus Währungsumrechnung EUR 63,28 (Vj.: TEUR 0) | |||
| 7. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | 1.009.782,23 | 1.009.782,23 | |
| davon aus verbundenen Unternehmen EUR 1.009.782,23 (Vj.: TEUR 1.010) | |||
| 8. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen | 2.858.904,22 | 5.200.051,24 | |
| 9. Sonstige Ansen und ähnliche Erträge | 1.289.248,95 | 650.899,11 | |
| davon von verbundenen Unternehmen EUR 1.286.233,61 (Vj.: TEUR 643) | |||
| 10. Aufwendungen aus Verlustübernahme | 102.843,47 | 221.944,99 | |
| 11. Ansen und ähnliche Aufwendungen | 3.033.333,98 | 2.518.577,37 | |
| davon an verbundene Unternehmen EUR 472.978,09 (Vj.: TEUR 944) | |||
| 12. Jahresfehlbetrag | -6.265.413,01 | -2.516.887,10 | |
| 13. Verlustvortrag | -55.558.973,15 | -53.042.086,05 | |
| 14. Ertrag aus der Kapitalherabsetzung | 79.718.925,00 | 0,00 | |
| 15. Einstellung in die Kapitalrücklage nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung | -24.159.951,85 | 0,00 | |
| 16. Bilanzverlust | -6.265.413,01 | -55.558.973,15 |
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Allgemeines
Der Jahresabschluss der Wild Bunch AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018 wurde unter Anwendung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) unter Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt.
Die Wild Bunch AG hat ihren Sitz in Berlin und wird unter der Handelsregisternummer HR B 68059 des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg geführt.
Die Wild Bunch AG ist zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet. Sie stellt als Mutterunternehmen den Konzernabschluss für den größten Kreis der Konzernunternehmen auf. Sie wird in keinen weiteren Konzernabschluss einbezogen. Der Konzernabschluss wird am Sitz der Gesellschaft hinterlegt und steht auch im Internet unter http://wildbunch.eu/de/investor-relations/publikationen/ im Abschnitt Finanzberichte zur Verfügung.
Die Gesellschaft gilt nach § 267 Abs. 3 S. 2 HGB als große Kapitalgesellschaft.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie im Vorjahr nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.
Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden zum jeweiligen Tageskurs eingebucht. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Bei einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden eventuelle Kursverluste am Bilanzstichtag berücksichtigt. Bankguthaben in fremder Währung werden mit dem geltenden Kurs am Abschlussstichtag bewertet.
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden blieben gegenüber dem Vorjahr mit folgenden Ausnahmen unverändert.
Der Ausweis der Erlöse aus Kostenweiterbelastungen in Höhe von € 641.718,78 (Vj.: T€ 374) erfolgt nunmehr in den Umsatzerlösen statt unter den sonstigen betrieblichen Erlösen, da es sich um typische Erlöse aus der Erbringung von Dienstleistungen der Wild Bunch AG handelt. Die übrigen unter den Umsatzerlösen ausgewiesenen Erlöse aus dem Home Entertainment-Geschäft und aus der Verwertung von Musikrechten stellen mittlerweile nur noch einen untergeordneten Teil der Aktivität der Wild Bunch AG dar. Die Vorjahreszahlen in der Gewinn- und Verlustrechnung wurden entsprechend angepasst.
Darüber hinaus nutzt die Wild Bunch AG zusammen mit der Wild Bunch Germany GmbH und anderen Tochtergesellschaften eine seit 2017 bestehende Kreditvereinbarung der Bank Leumi (UK) plc, London, UK, u.a. zur Finanzierung von Investitionen in Filmrechte. Gemäß des Kreditvertrags kann jeder Darlehensnehmer auf Basis der ihm zur Verfügung stehenden Aktiva, die im Rahmen dieser Kreditvereinbarung als „Borrowing Base“ angesehen und demnach beliehen werden können, Gelder aus der Darlehensfazilität in Anspruch nehmen und damit Schuldner gegenüber der Bank Leumi (UK) plc werden. Aufgrund der nunmehr abweichend gegenüber dem Vorjahr von der Bank Leumi unterstellten Primärschuldnerschaft der Wild Bunch AG für die für die deutschen Gesellschaften im Berichtsjahr in Anspruch genommenen Kreditmittel (T€ 22.155), werden die ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber der Bank Leumi, nicht mehr entsprechend der als Sicherheit gestellten Aktiva unmittelbar zwischen der Wild Bunch AG und der Wild Bunch Germany GmbH verteilt, sondern die Wild Bunch AG weist die in Deutschland bestehenden Kreditverbindlichkeiten in voller Höhe und gleichzeitig eine Forderung (T€ 9.067) sowie reduzierte Verbindlichkeiten (T€ 9.793) gegenüber der Wild Bunch Germany GmbH aus der Weitergabe der Kreditmittel aus. Um die Vergleichbarkeit der zum 31. Dezember 2018 ausgewiesenen Beträge mit dem Vorjahr herzustellen, wurden die entsprechenden Vorjahresbeträge in der Bilanz umgegliedert. Hierdurch haben sich die im Vorjahr ausgewiesenen Forderungen gegen verbundene Unternehmen um T€ 7.936 erhöht und die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen um T€ 9.089 vermindert. Der ausgewiesene Vorjahresbetrag für die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurde um T€ 17.025 erhöht.
Annahme der Unternehmensfortführung
Der Jahresabschluss der Gesellschaft ist unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt.
Der Vorstand hat mit Vollendung einer Reihe von Refinanzierungsmaßnahmen im April 2019 die Grundlage für eine langfristige Unternehmensfortführung gelegt. Durch Umsetzung aller wesentlichen Punkte der Restrukturierungsvereinbarung unter anderem zwischen der Wild Bunch AG, ihrer französischen Tochtergesellschaft Wild Bunch SA, den französischen Banken und dem beteiligten Investor (Voltaire Finance B.V. (vormals SWB Finance B.V.), im Folgenden „Investor“), gelang es im Konzern bestehende Bankverbindlichkeiten und weitere Verbindlichkeiten in Höhe von € 36,6 Mio. im Wege einer Sachkapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre in die Wild Bunch AG einzubringen („Debt-Equity Swap II“). Mit dem Zeitpunkt der Eintragung des Debt-Equity_Swap II im Handelsregister am 12. April 2019 reduzierten sich die Finanzverbindlichkeiten der Wild Bunch Gruppe in gleicher Höhe. Die Übertragung der im Rahmen des Debt-Equity Swap II neugeschaffenen 18.298.680 Aktien für die Einbringung der vorgenannten € 36,6 Mio. Verbindlichkeiten an den Investor erfolgte am 20. April 2019.
Zudem haben die Gläubiger der 2016 begebenen 8%-Unternehmensanleihe im Gesamtnennbetrag von € 18,0 Mio. bereits im September 2018 in einer Abstimmung ohne Versammlung, an der stimmberechtigte Schuldverschreibungen im Nennwert von EUR 14.700.000,00 teilgenommen haben, was 81,67% der insgesamt 180 ausstehenden Schuldverschreibungen im Nennwert von je EUR 100.000,00 entspricht, den Umtausch sämtlicher von ihnen gehaltener Schuldverschreibungen in neue Aktien der Wild Bunch AG im Wege einer weiteren Sachkapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre beschlossen („Debt Equity Swap I“). Im Rahmen des Debt Equity Swap I haben die Anleihegläubiger mit Eintragung der Kapitalerhöhung ins Handelsregister am 14. März 2019 Erwerbsrechte auf insgesamt 3.600.000 neue Aktien der Wild Bunch AG erworben und diese in der Folgezeit ausgeübt.
Die Durchführung des Debt Equity Swap I hat die Finanzverbindlichkeiten der Wild Bunch AG um weitere € 18,0 Mio. verringert. Insgesamt reduzieren sich die Finanzverbindlichkeiten der Wild Bunch-Gruppe durch die beiden oben beschriebenen Debt-Equity Swaps um € 54,6 Mio.
Als weiteren Sanierungsbeitrag hat der Investor der Wild Bunch-Gruppe während der Umsetzung der Restrukturierungsmaßnahmen eine Zwischenfinanzierung gewährt, aus welcher die Wild Bunch S.A. und die Wild Bunch AG derzeit Mittel im Umfang von € 27 Mio. abgerufen haben. Diese Zwischenfinanzierung wird vollständig durch ein Gesellschafterdarlehen in Höhe von € 40 Mio. refinanziert. Die Unterzeichnung dieser Darlehensvereinbarung und die Auszahlung der nicht zur Refinanzierung der Zwischenfinanzierung benötigten € 13 Mio. sind für den Mai 2019 vorgesehen.
Die Durchführung der o.g. Kapital- und Finanzierungsmaßnahmen stand seitens des Investors unter der Bedingung der vorherigen bilanziellen Entschuldung der Gesellschaft. Dazu hatte die Hauptversammlung der Gesellschaft am 26. September 2018 beschlossen, das Grundkapital im Wege der vereinfachten Einziehung von 15 Aktien herabzusetzen sowie das Grundkapital der Wild Bunch AG im Verhältnis 40 zu 1 von € 81.763.000 auf € 2.044.075 herabzusetzen. Die Kapitalherabsetzung wurde am 26. November 2018 in das Handelsregister eingetragen. Des Weiteren wurde in dieser Hauptversammlung die darauffolgende Erhöhung des Grundkapitals gegen Sacheinlagen (Einbringung der von der Wild Bunch AG begebenen € 18,0 Mio. 8%-Inhaberschuldverschreibungen 2016/2019 Debt-Equity Swap I) unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre und die Erhöhung des Grundkapitals gegen Sacheinlagen (Einbringung von Forderungen aus französischen Bankdarlehen und Investitionsverträgen Debt-Equity Swap II) unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre beschlossen. Anfechtungsklagen gegen diese Beschlüsse wurden nicht eingereicht.
Die mit der Bank Leumi plc (UK) („Bank Leumi“) vereinbarte Kreditlinie von bis zu € 30 Mio. hat eine Laufzeit bis zum 5. April 2020. Die Höhe der für die Gruppe grundsätzlich abrufbaren Mittel ist von den tatsächlich auf Monatsbasis festgestellten Vermögenswerten der Kreditnehmer abhängig und beträgt derzeit € 25,2 Mio. Seit dem 5. April 2019 befindet sich die Kreditlinie in einer Vorrückzahlungsphase innerhalb derer weitere Mittelabrufe durch die Gesellschaft nicht vorgesehen sind. Die im Kreditvertrag vereinbarten Financial Covenants bestehen jedoch auch in dieser Vorrückzahlungsphase, allerdings aufgrund einer Anpassungsregelung aus dem September 2018 in für das Unternehmen günstigerer, die Restrukturierung berücksichtigender Form fort. Diese beziehen sich im Wesentlichen auf folgende Leistungsindikatoren: EBITDA-Ratio, d. h. konsolidiertes EBITDA im Verhältnis zu den Umsatzerlösen, Liquiditäts-Ratio, d. h. das Volumen der zugänglichen Finanzierungsquellen im Vergleich zu dem erwarteten Finanzierungsbedarf, Leverage-Ratio, d. h. das Verhältnis von Nettoverschuldung zu konsolidiertem EBITDA, und eine Garantie eines Minimalwerts für das bilanzielle Eigenkapital der Gesellschaft (balance sheet equity). Im Zuge der oben genannten Restrukturierungsmaßnahmen wurde mit Bank Leumi mehrere Vereinbarungen geschlossen, auf die Fälligstellung des Kredits im Rahmen der Umsetzung dieser Restrukturierungsmaßnahmen zu verzichten („Waiver“). Im Rahmen der Waiver ist die Gesellschaft über die oben genannten Covenants hinaus zu einem regelmäßigen Reporting über bestimmte wirtschaftliche Eckdaten, u.a. auch bezüglich Barkontoständen der Kreditnehmer und Restrukturierungsfortschritt an Bank Leumi verpflichtet. Die Fortführung der Gesellschaft hängt im Fall der Vorfälligstellung des Kredits davon ab, dass die dann erforderliche anderweitige Beschaffung finanzieller Mittel im erforderlichen Umfang kurzfristig gelingt.
Ferner setzt die Fortführung der Gesellschaft voraus, dass die Refinanzierung der Bank Leumi Kreditlinie bis zum Ende der Laufzeit gelingt. Der Vorstand ist dazu in fortgeschrittenen Gesprächen. Ein zusätzlicher, über die vorgestellten Refinanzierungsmaßnahmen hinausgehender Finanzierungsbedarf könnte entstehen, sollte es negative Abweichungen gegenüber der vom Vorstand für die Jahre 2019 bis 2023 erstellten Businessplanung geben. Eine deutliche negative Abweichung hätte nach Einschätzung des Vorstands eine Beeinträchtigung der geplanten Geschäftsentwicklung zur Folge und könnte sich negativ auf die Möglichkeiten der Refinanzierung der Bank Leumi-Kreditlinie auswirken.
Parallel zur Optimierung der Finanzlage durch die genannten Schritte plant der Vorstand zudem operative Maßnahmen zur Verbesserung der Ergebnissituation.
Der Vorstand sieht derzeit keine Anzeichen für eine Verwirklichung der genannten Risiken. Sollten sich die beschriebenen und eingeleiteten Finanzierungs- bzw. Refinanzierungsmaßnahmen allerdings nicht erfolgreich zu Ende führen lassen, beziehungsweise es zu einer vorfälligen Rückzahlungsverpflichtung der bestehenden Darlehen kommen oder der Geschäftsverlauf deutlich hinter den geplanten Erwartungen zurückstehen, würde dies die weitere Entwicklung der Gesellschaft beeinträchtigen und könnte deren Bestand gefährden soweit die finanziellen Lücken nicht durch andere Kapitalmaßnahmen geschlossen werden könnten.
Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen
Der Ansatz entgeltlich erworbene Filmrechte erfolgt zu Anschaffungskosten die über die erwartete Nutzungsdauer verwertungsbedingt abgeschrieben werden. Die Abschreibung erfolgt entsprechend der Erlöserwartungen.
Die sonstigen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und das Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen werden entsprechend der erwarteten Nutzungsdauer, die bei den immateriellen Vermögensgegenständen und anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung zwischen 3 und 10 Jahren liegen, nach der linearen Methode vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter unter € 250 werden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen € 250 und € 1.000 betragen, werden aktiviert und linear über 5 Jahre abgeschrieben.
Sofern die fortgeführten Anschaffungskosten den beizulegenden Wert der immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen übersteigen, werden bei voraussichtlicher dauerhafter Wertminderung außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.
Finanzanlagen
Die Finanzanlagenwerden mit den Anschaffungskosten bzw. bei Anleihen in Höhe des Nennwerts bilanziert. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen.
Vorräte
Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten angesetzt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert oder ihrem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.
Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten
Die Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nominalwert bilanziert.
Rechnungsabgrenzungsposten
Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite Ausgaben ausgewiesen, die vor dem Abschlussstichtag gezahlt wurden, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Unter dem Rechnungsabgrenzungsposten werden zudem positive Unterschiedsbeträge zwischen Erfüllungsbetrag und Ausgabebetrag einer Verbindlichkeit ausgewiesen. Der Unterschiedsbetrag wird planmäßig ratierlich über die Laufzeit der Verbindlichkeit aufgelöst.
Eigene Anteile
Eigene Anteile werden vom Eigenkapital abgesetzt (§ 272 Abs. 1a HGB).
Sonderposten für Investitionszuschüsse
Für gewährte Investitionszuschüsse wurde ein Sonderposten gebildet, der analog der Abschreibungen auf die geförderten Vermögensgegenstände ertragswirksam aufgelöst wird.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt, um alle zum Bilanzstichtag vorhandenen ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken, wobei ggf. künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt werden. Sie sind nach den Erkenntnissen bis zur Bilanzaufstellung angemessen dotiert. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit angemessenen und von der Bundesbank vorgegebenen durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Latente Steuern
Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Bei der Ermittlung der aktiven latenten Steuern werden zusätzlich die zum Bilanzstichtag bestehenden steuerlichen Verlustvorträge berücksichtigt soweit diese rechtlich zweifelsfrei bestehen. Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung wird in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt.
Wie zum 31. Dezember 2017 macht die Gesellschaft vom Ansatzwahlrecht bezogen auf einen sich ergebenen aktiven Überhang latenter Steuern gemäß § 274 HGB keinen Gebrauch. Der Berechnung latenter Steuern wurde ein kombinierter Ertragsteuersatz von 30,0 % (Vj: 30,0 %) zugrunde gelegt.
Angaben zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens im Geschäftsjahr ist im Anlagenspiegel dargestellt.
Finanzanlagen
Zum Bilanzstichtag bestanden Darlehen an die Tochtergesellschaft Wild Bunch S.A., Paris, Frankreich, mit einem Gesamtvolumen in Höhe von T€ 18.182 (Vj.: T€ 18.182). Die unbesicherten Darlehen werden mit 5 % p.a. verzinst und haben eine Laufzeit bis zum 27. Januar 2020. Die Laufzeit verlängert sich um 12 Monate, sofern die Darlehen nicht drei Monate vor Fälligkeit gekündigt werden. Eine Kündigung ist bisher nicht erfolgt.
Zur Entwicklung der Finanzanlagen wird auf die gesonderte Darstellung in der Anteilsbesitzliste am Ende des Anhangs verwiesen.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Zum Bilanzstichtag bestanden Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von T€ 13.043 (Vj.: T€ 11.766), davon entfielen auf Lieferungen und Leistungen T€ 498 (Vj.: T€ 334) und auf sonstige Vermögensgegenstände T€ 12.545 (Vj.: T€ 11.432).
Wie im Vorjahr sind sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände bis auf die Kaution für die Büroräume in Höhe von T€ 64 (Vj.: T€ 64) innerhalb eines Jahres fällig.
Rechnungsabgrenzungsposten
Unter dem Rechnungsabgrenzungsposten wird im Wesentlichen die erfolgsabhängige Provision für die Platzierung der im Geschäftsjahr 2016 ausgegebenen Teilschuldverschreibungen von T€ 13 (Vj.: T€ 68) sowie die Kreditprovision für den revolvierenden Bankkredit mit der Bank Leumi (T€ 81; Vj.: T€ 133), der im Geschäftsjahr 2017 abgeschlossen wurde, ausgewiesen. Die Provisionen werden über die Laufzeit der Anleihe bzw. über die Kreditlaufzeit ratierlich aufgelöst.
Latente Steuern
Aufgrund der Organträgereigenschaft der Wild Bunch AG werden neben den eigenen latenten Steuerern auch alle latenten Steuern aus zeitlichen Differenzen der Organgesellschaften bei der Wild Bunch AG erfasst.
Aktive latente Steuern resultieren im Wesentlichen aus Buchwertunterschieden im Anlagevermögen und Umlaufvermögen aufgrund abweichend berücksichtigter Abschreibungen von Vermögensgegenständen in der Handels- und in der Steuerbilanz sowie der steuerlich nicht zulässigen Bildung von Drohverlustrückstellungen. Darüber hinaus gibt es Abweichungen in den Verbindlichkeiten die zu passiven latenten Steuern führen. Die Bewertung erfolgte mit einem kombinierten Steuersatz für Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag von insgesamt 30,0 %.
Auf die zum 31. Dezember 2018 bestehenden steuerlichen Verlustvorträge wurden keine latenten Steuern gebildet, da es nicht ausgeschlossen werden kann, dass es aufgrund der Kapitalmaßnahmen in 2019 zu einem Untergang dieser Verlustvorträge kommen wird.
Auf die Aktivierung des aktiven Überhangs der latenten Steuern wurde durch entsprechende Wahlrechtsausübung verzichtet.
Grundkapital
Das Grundkapital beträgt zum 31. Dezember 2018 € 2.044.075,00 (Vj.: € 81.763.015,00), eingeteilt in 2.044.075 auf den Inhaber lautende Stückaktien (Vj.: 81.763.015 Stückaktien), auf die ein rechnerischer Wert von jeweils € 1 entfällt. Das gezeichnete Kapital ist voll eingezahlt. Die Reduzierung des Grundkapitals diente der Deckung von Verlusten und der Stärkung der Kapitalrücklage und ergibt sich aus den folgenden Beschlüssen:
Die Hauptversammlung vom 26. September 2018 hat beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von € 81.763.015,00, eingeteilt in 81.763.015 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von € 1,00 je Stückaktie, im Wege der vereinfachten Einziehung nach § 237 Abs. 1 Satz 1, 2. Alternative, Abs. 3 Nr. 1, Abs. 4 und 5 AktG um € 15,00 auf € 81.763.000,00, eingeteilt in 81.763.000 Stückaktien, herabzusetzen. Die Herabsetzung erfolgte durch Einziehung von fünfzehn Stückaktien, auf die der Ausgabebetrag voll geleistet ist und die der Gesellschaft von einem Aktionär unentgeltlich zur Verfügung gestellt und auf diese Weise von der Gesellschaft erworben wurden. Diese Kapitalherabsetzung diente ausschließlich dem Zweck, eine Grundkapitalziffer zu schaffen, die bei der Durchführung der ebenfalls in der Hauptversammlung vom 26. September 2018 beschlossenen Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung von Aktien ein glattes Zusammenlegungsverhältnis ermöglicht. Der Differenzbetrag zwischen den Anschaffungskosten dieser unentgeltlich erworbenen eigenen Anteile und dem Nennbetrag dieser Anteile (€ 15,00) wurde in die Kapitalrücklage eingestellt.
Das Grundkapital der Gesellschaft von € 81.763.000,00 eingeteilt in 81.763.000 Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von € 1,00 je Stückaktie wurde des Weiteren durch Zusammenlegung von Stückaktien im Verhältnis 40:1 von € 81.763.000,00 auf € 2.044.075,00, eingeteilt in 2.044.075 Stückaktien, auf die ein rechnerischer Wert von jeweils € 1 entfällt, reduziert. Die Herabsetzung des Grundkapitals erfolgte nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung nach den §§ 222 ff. AktG und dient im Umfang von € 55.558.973,15 zur Deckung von Verlusten. Der die Verluste übersteigende Teil des Herabsetzungsbetrags wurde in die Kapitalrücklage (§ 266 Abs. 3 A. II. HGB) der Gesellschaft eingestellt.
Auf der Hauptversammlung vom 26. September 2018 wurde des Weiteren beschlossen, die satzungsmäßige Ermächtigung des Vorstands, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 29. Juni 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt € 29.732.007,00 (Vj.: € 29.732.007,00) zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015/I), aufzuheben.
Um die Gesellschaft auch künftig in gesetzlich zulässigem Umfang in die Lage zu versetzen, ihre Eigenkapitalausstattung den sich ergebenden Erfordernissen flexibel anzupassen und sich bietende Akquisitionsmöglichkeiten nutzen zu können, wurde in der Hauptversammlung am 26. September 2018 ein neues Genehmigtes Kapital 2018/I beschlossen. Damit soll auch der Umfang des genehmigten Kapitals an die Kapitalmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Anfang 2019 erfolgten Umtausch der Anleihe 2016/2019 (siehe unter „Anleihe 2016/2019“) sowie weiteren geplanten Kapitalmaßnahmen im Zusammenhang mit der Restrukturierung der Finanzstruktur der Gesellschaft bzw. der Wild Bunch Gruppe (siehe unter Nachtragsbericht) angepasst werden.
Das neue Genehmigte Kapital 2018/I ermächtigt den Vorstand, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 25. September 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt € 11.971.377,00 zu erhöhen. Den Aktionären steht grundsätzlich das gesetzliche Bezugsrecht zu. Gemäß § 186 Abs. 5 AktG können die neuen Aktien auch von einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen auszuschließen. Ein Bezugsrechtsausschluss ist in folgenden Fällen zulässig:
| - zum Ausgleich von Spitzenbeträgen; | |
| - um Aktien als Belegschaftsaktien an Mitglieder des Vorstands, an Mitglieder der Geschäftsführung von verbundenen Unternehmen der Gesellschaft, an Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie Arbeitnehmer von verbundenen Unternehmen der Gesellschaft auszugeben; | |
| - bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zum Zwecke des (auch mittelbaren) Erwerbs von Unternehmen oder Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen, von sonstigen wesentlichen Betriebsmitteln oder sonstigen Vermögensgegenständen; | |
| - soweit dies erforderlich ist, um den Inhabern von im Zeitpunkt der Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2018/I umlaufenden Wandel- und/oder Optionsrechten bzw. einer Wandlungspflicht aus von der Wild Bunch AG oder ihren Konzerngesellschaften bereits begebenen oder künftig zu begebenden Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung der Wandel- und/oder Optionsrechte bzw. nach Erfüllung einer Wandlungspflicht als Aktionären zustehen würde; | |
| - wenn der Ausgabepreis der neuen Aktien bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabepreises nicht wesentlich unterschreitet und die ausgegebenen Aktien insgesamt 10% des Grundkapitals weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung überschreiten. Auf diese Begrenzung sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung aufgrund anderer Ermächtigungen in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Bezugsrechtsausschluss veräußert oder ausgegeben wurden bzw. auszugeben sind; | |
| - zur Durchführung einer sogenannten Aktiendividende, bei der den Aktionären angeboten wird, ihren Dividendenanspruch wahlweise (ganz oder teilweise) als Sacheinlage gegen Gewährung neuer Aktien aus dem Genehmigten Kapital 2018/I in die Gesellschaft einzulegen. |
Das Grundkapital der Gesellschaft ist des Weiteren um bis zu € 19.750.097,00 durch Ausgabe von bis zu 19.750.097 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2015/I). Das Bedingte Kapital 2015/I wird nur verwendet, soweit die Inhaber der Wandlungs- oder Optionsrechte von ihren Wandlungs- oder Optionsrechten Gebrauch machen oder Wandlungspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllen. Das Bedingte Kapital 2015/I dient ausschließlich der Gewährung neuer Aktien an die Inhaber von Wandlungs- oder Optionsrechten, die gemäß dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 30. Juni 2015 durch die Senator Entertainment AG (heute die Wild Bunch AG) oder durch Gesellschaften, an denen die Senator Entertainment AG (heute die Wild Bunch AG) unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist, ausgegeben werden.
Eigene Anteile wurden in Höhe ihres rechnerischen Werts von € 60,00 (Vj.: € 2.414,00) mit dem gezeichneten Kapital verrechnet.
Kapitalrücklage
Die Kapitalrücklage beträgt zum 31. Dezember 2018 € 93.818.143,33 (Vj.: € 69.658.176,48). Die Erhöhung der Kapitalrücklage im Geschäftsjahr (€ 24.159.966,85) resultiert aus der Verrechnung des Differenzbetrages aus den Anschaffungskosten unentgeltlich erworbener eigener Anteile und dem Nennbetrag dieser Anteile (€ 15,00) und im Übrigen aus dem nach Verrechnung mit dem Verlustvorträgen zum 31. Dezember 2017 verbleibenden Betrag aus der oben beschriebenen Zusammenlegung von Stückaktien im Verhältnis 40:1.
Eigene Anteile und Gewinnrücklagen
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30. Juni 2015 wurde der Vorstand ermächtigt, bis zum 29. Juni 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien in einem Volumen von bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals entfallen. Die Gesellschaft hat sich wiederum verpflichtet, keinen Handel mit eigenen Aktien zu treiben und eigene Aktien nur unter bestimmten Umständen zu veräußern.
Am 31. Dezember 2018 weist die Gesellschaft nach Kapitalherabsetzung im Verhältnis 40:1 60 (Vj.: 2.414) Stückaktien als eigene Anteile aus, auf die nominal € 60 (Vj.: € 2.414) bzw. ca. 0,003 % (Vj.: 0,003 %) des Grundkapitals am 31. Dezember 2018 entfallen.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Prüfungs- und Abschlusskosten (T€ 290; Vj.: T€ 290), für ausstehende Rechnungen (T€ 635; Vj.: T€ 332) sowie für Urlaubsrückstellungen (T€ 69; Vj.: T€ 141). Darüber hinaus sind T€ 500 (Vj: T€ 0) für Risiken im Zusammenhang mit drohenden rechtlichen Auseinandersetzungen zurückgestellt.
Verbindlichkeitenspiegel
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| 31.12.2018 | |||
|---|---|---|---|
| Gesamt | Restlaufzeit | ||
| --- | --- | --- | --- |
| bis 1 Jahr | zwischen 1 und 5 Jahren | ||
| --- | --- | --- | --- |
| T€ | T€ | T€ | |
| --- | --- | --- | --- |
| Anleihen | 18.298 | 18.298 | 0 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 22.155 | 191 | 21.964 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 475 | 475 | 0 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 9.508 | 9.508 | 0 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 5.458 | 5.458 | 0 |
| 55.894 | 33.930 | 21.964 |
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| 31.12.2017 | |||
|---|---|---|---|
| Gesamt | Restlaufzeit | ||
| --- | --- | --- | --- |
| bis 1 Jahr | zwischen 1 und 5 Jahren | ||
| --- | --- | --- | --- |
| T€ | T€ | T€ | |
| --- | --- | --- | --- |
| Anleihen | 18.032 | 32 | 18.000 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 19.964 | 0 | 19.964 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 816 | 816 | 0 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 8.702 | 8.702 | 0 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 38 | 38 | 0 |
| 47.552 | 9.588 | 37.964 |
Alle Verbindlichkeiten bis auf die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, bei denen es sich ausnahmslos um Verbindlichkeiten aus dem Kreditrahmenvertrag mit Bank Leumi Plc (UK) handelt (siehe unten), sind unbesichert.
Zum Bilanzstichtag bestanden Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von T€ 9.508 (Vj.: T€ 8.702), davon entfielen auf Lieferungen und Leistungen T€ 365 (Vj.: T€ 365). Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von über fünf Jahren bestehen wie im Vorjahr nicht.
Die sonstigen Verbindlichkeiten im Berichtsjahr beinhalten im Wesentlichen Darlehen der Sapinda Holding B.V., Schiphol, Niederlande von T€ 5.258 (Vj.: T€ 0).
Anleihe 2016/2019
Die Anleihe 2016/2019 der Wild Bunch AG mit einem Rückzahlungsbetrag von € 18.000.000,00 (Vj.: € 18.000.000,00) hatte eine Laufzeit von 36 Monaten und war am 24. März 2019 zur Rückzahlung fällig. Die Anleihe wurde bis zum Tag der Rückzahlung mit jährlich 8 % p.a. verzinst.
Im Zusammenhang mit der nachfolgend beschriebenen Refinanzierung der Anleihe 2016/19 wurde mit einem der Anleihegläubigern eine bis auf Weiteres gültige Stundung von Zinszahlungen vereinbart, zum Zinszahlungstermin Dezember 2018 wirksam geworden in Höhe von € 266.000,00.
Diese Restrukturierung sieht u.a. vor, dass die Gläubiger der Anleihe 2016/2019 mit einem Gesamtnennbetrag von € 18.000.000,00, eingeteilt in 180 Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von je € 100.000,00 ihre Schuldverschreibungen in Erwerbsrechte auf neue Aktien der Gesellschaft umtauschen. Die Gläubigerversammlung hat dem im Rahmen einer Abstimmung ohne Versammlung nach dem Gesetz über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen vom 31. Juli 2009 (Schuldverschreibungsgesetz) im September 2018 zugestimmt. Dies wurde der Gesellschaft von dem mit der Durchführung der Abstimmung ohne Versammlung beauftragten Notar am 21. September 2018 mitgeteilt.
In diesem Zusammenhang hat die Hauptversammlung der Gesellschaft am 26. September 2018 beschlossen, das auf € 2.044.075,00 herabgesetzte Grundkapital der Gesellschaft um € 3.600.000,00 gegen Sacheinlagen durch Ausgabe von 3.600.000 neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je € 1,00 zu erhöhen. Die neuen Aktien werden zum Ausgabebetrag von je € 1,00 ausgegeben, mithin zu einem Gesamtausgabebetrag von € 3.600.000,00. Die Differenz zwischen dem Ausgabebetrag der neuen Aktien und dem Einbringungswert des Sacheinlagegegenstands wird der Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB zugewiesen. Die neuen Aktien sind ab dem Beginn desjenigen Geschäftsjahres gewinnberechtigt, in dem sie entstehen.
Gegenstand der Sacheinlage sind sämtliche Forderungen und Rechte aus sämtlichen Schuldverschreibungen im Nennbetrag von je € 100.000,00 (je eine Schuldverschreibung) aus der Anleihe 2016/2019, jeweils einschließlich sämtlicher fälliger und nicht fälliger Nebenforderungen und -rechte, insbesondere einschließlich aufgelaufener, nicht gezahlter Zinsen und künftiger Zinsen.
Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Zur Zeichnung und Übernahme sämtlicher 3.600.000 neuen Aktien ist die Quirin Privatbank AG mit Sitz in Berlin in ihrer Funktion als Abwicklungsstelle zugelassen mit der Verpflichtung, die neuen Aktien den Anleihegläubigern mit der Maßgabe zum Erwerb anzubieten, dass die Anleihegläubiger für jede von ihnen gemäß den Beschlüssen der Anleihegläubiger im Rahmen der Abstimmung ohne Versammlung auf die Abwicklungsstelle übertragene Schuldverschreibung 20.000 neue Aktien der Gesellschaft erwerben zu können, und, soweit Anleihegläubiger ihr Erwerbsrecht in Bezug auf die neuen Aktien nicht ausüben, diese Aktien gemäß den Beschlüssen der Anleihegläubiger im Rahmen der Abstimmung ohne Versammlung zugunsten der Anleihegläubiger zu verwerten. Die Sacheinlage wird von der Abwicklungsstelle als Gegenleistung für die Ausgabe der neuen Aktien eingebracht.
Die Sachkapitalerhöhung wurde am 14. März 2019 in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg eingetragen (siehe auch Ereignisse nach Bilanzstichtag).
Kreditrahmenvertrag mit Bank Leumi Plc (UK)
Zur Sicherung der Liquiditätslage hat die Wild Bunch AG sowie bestimmte ihrer Tochtergesellschaften am 5. April 2017 mit der in London ansässigen Geschäftsbank Bank Leumi Plc (UK) einen Kreditrahmenvertrag über eine revolvierende Kreditlinie im Umfang von € 30 Mio. geschlossen. Der bis April 2020 laufende Kreditrahmen erlaubt es den deutschen, italienischen und spanischen Gesellschaften der Wild Bunch Gruppe sowie der Wild Bunch AG bestehende Finanzierungen zurückzuführen und ihr laufendes Geschäft zu finanzieren. Eine erste Ziehung in Höhe von rund € 20 Mio. erfolgte am 18. Juli 2017. Die im Rahmen der Kreditvereinbarung mit der Bank Leumi Plc (UK) gewährten Darlehen sind durch den Abschluss einer Reihe von Sicherheitenverträgen mit den Kreditnehmern besichert. Gegenstand der Sicherheitenverträge sind weitreichende Abtretungen von Vermögensgegenständen an die kreditgewährende Bank. Dazu zählen insbesondere jedwede Art von zukünftigen Forderungen, Gesellschaftsanteile, physische Vermögensgegenstände (Filmmaterialien) sowie die Verpfändung von Konten und Filmverwertungsrechten. Wie ihm Rahmen derartiger Kreditfinanzierungen üblich verbleiben sämtliche Sicherheiten mit Ausnahme des Eintritts des Sicherungsfalls beim Sicherheitengeber.
Sonstige Verbindlichkeiten
Die sonstigen Verbindlichkeiten bestehen im Wesentlichen aus Lohn- und Kirchensteuer (T€ 24; Vj.: T€ 23), Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherungsträgern (T€ 10; Vj.: T€ 10) und Verbindlichkeiten gegenüber dem Aufsichtsrat (T€ 66; Vj.: T€ 3).
Umsatzerlöse
Die im Inland erzielten Umsatzerlöse umfassen im Wesentlichen die Erlöse aus Kostenweiterberechnungen in Höhe von T€ 642 (Vj.: T€ 374) sowie Home Video Erlöse in Höhe von T€ 7 (Vj.: T€ 14) sowie Erlöse aus der Auswertung von Musikrechten T€ 15 (Vj.: T€ 22).
Sonstige betriebliche Erträge
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens in Höhe von T€ 1 (Vj.: T€ 13) sowie Auflösungen von Rückstellungen in Höhe von T€ 23 (Vj.: T€ 92) erfasst. Des Weiteren wurden periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Einzelwertberichtigungen in Höhe von T€ 0 (Vj.: T€ 208) ausgewiesen.
Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten
Die vorgenommenen Abschreibungen in Höhe von T€ 2.547 (Vj.: T€ 2.924) betreffen Abschreibungen auf Forderungen gegen verbundene Unternehmen.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen Kosten aufgrund von Rechts- und Beratungsleistungen (T€ 3.498; Vj.: T€ 2.076) und Abschluss- und Prüfungskosten (T€ 390; Vj.: T€ 600). Des Weiteren enthalten die sonstigen betrieblichen Aufwendungen Raumkosten und sonstige Mieten (T€ 282; Vj.: T€ 283), Aufsichtsratsvergütungen (T€ 195; Vj.: T€ 106) sowie sonstige Fremdleistungen (T€ 132; Vj.: T€ 42). In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von T€ 100 (Vj.: T€ 310) für die Jahresabschlussprüfung des Vorjahres enthalten.
Erträge aus Gewinnabführungsverträgen
Im Geschäftsjahr 2018 übernahm die Wild Bunch AG im Zusammenhang mit Ergebnis-abführungsverträgen Erträge der Senator Film Verleih GmbH, Berlin, in Höhe von T€ 2.498 (Vj.: T€ 4.802), der Senator Film Köln GmbH, Köln, in Höhe von T€ 185 (Vj.: Verlust T€ 195), der Senator Home Entertainment GmbH, Berlin, in Höhe von T€ 164 (Vj.: T€ 300) und der Senator Film München GmbH, München, in Höhe von T€ 12; Vj.: T€ 97).
Aufwendungen aus Verlustübernahme
Im Geschäftsjahr 2018 übernahm die Wild Bunch AG im Zusammenhang mit Ergebnisabführungsverträgen den Verlust der Senator Film Produktion GmbH, Berlin, in Höhe von T€ 102 (Vj.: T€ 27) und der Senator MovInvest GmbH, Berlin, von € 389 (Vj.: Gewinn T€ 1).
Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse
Für den von der Bank Leumi Plc (UK) gewährten Rahmenkredit sind neben der Wild Bunch AG auch die folgenden Gesellschaften der Wild Bunch Gruppe Kreditnehmer:
| • Wild Bunch Germany GmbH | |
| • Senator Film Verleih GmbH | |
| • Senator Home Entertainment GmbH | |
| • Senator MovInvest GmbH | |
| • BIM Distribuzione s.r.l. / Italien | |
| • Vértigo Films S.L. / Spanien |
Die Kreditnehmer sind darlehensberechtigt und garantieren untereinander die Erfüllung sämtlicher Forderungen gegenüber dem Darlehensgeber (cross guarantee). Daneben ist ohne eigenen Zugang zum Darlehen die Eurofilm Media Ltd. Garantiegeber für die Erfüllung der Forderungen durch die Kreditnehmer. Zum 31. Dezember 2018 betrug die Inanspruchnahme des Kreditrahmens sowie die fälligen Zinsverpflichtungen der übrigen Kreditnehmer T€ 3.046 (Vj.: T€ 4.313). Aufgrund der vorliegenden Unternehmensplanung sowie der Geschäftsentwicklung der übrigen Kreditnehmer wird das Risiko der Inanspruchnahme aus den gewährten Garantien als gering eingeschätzt.
Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen
Die Wild Bunch AG hat im Geschäftsjahr 2008 sowie in den Geschäftsjahren 2010 und 2013 gegenüber der Universum Film GmbH, München, (Konzernfremder) eine Patronatserklärung abgegeben, in der sie sich in Form einer Schuldmitübernahme verpflichtet, für die Verpflichtungen aus dem zwischen dem verbundenen Unternehmen Senator Home Entertainment GmbH und der Universum Film GmbH, München, abgeschlossenen Videovertriebsvertrag vom 18. August 2006 und dem dazugehörigen Long Form Vertrag vom 13. Mai 2008 sowie dem Lizenzvertrag vom 2. Dezember 2010 und 10. Oktober 2013 einzustehen. Zum 31. Dezember 2018 bestanden Verpflichtungen der Senator Home Entertainment GmbH gegenüber der Universum Film GmbH aus erhaltenen Vorschüssen in Höhe von T€ 92 (Vj.: T€ 107). Die Vorschüsse wurden auch nach dem Bilanzstichtag planmäßig abgerechnet. Aus der weiteren Verwertung der Rechte bei der Universum Film GmbH erwartet der Vorstand daher keine Inanspruchnahme der Wild Bunch AG aus der Patronatserklärung.
Des Weiteren hat die Wild Bunch AG gegenüber der Commerzbank AG eine Patronatserklärung abgegeben nach der sie sich verpflichtet, ihre 100%ige Tochtergesellschaft Senator Film Produktion GmbH dergestalt mit Liquidität auszustatten, dass diese jederzeit in der Lage ist, ihren Verbindlichkeiten aus einem Produktionsdarlehen in Höhe von 1.130.000 nebst Zinsen und Nebenkosten nachzukommen. Die Wild Bunch AG geht gegenwärtig nicht von einer Inanspruchnahme aus, da es keine Anzeichen dafür gibt, das die Co-Finanzierungspartner des Films vertraglich vereinbarte Zahlung nicht leisten und zur Finanzierung der Produktion notwendige Fördermittel nicht ausbezahlt werden.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zum 31. Dezember 2018 hatte die Gesellschaft folgende langfristige Miet- und Leasingverpflichtungen:
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| 2019 | 2020-2023 | nach 2023 | |
|---|---|---|---|
| T€ | T€ | T€ | |
| --- | --- | --- | --- |
| Miete und Leasing | 305 | 173 | 0 |
Zum 31. Dezember 2017 hatte die Gesellschaft folgende langfristige Miet- und Leasingverpflichtungen:
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| 2018 | 2019-2022 | nach 2022 | |
|---|---|---|---|
| T€ | T€ | T€ | |
| --- | --- | --- | --- |
| Miete und Leasing | 280 | 396 | 0 |
Steuerliche Verhältnisse
Es bestehen folgende Organschaftsverhältnisse (Körperschafts-, Gewerbe-, Umsatzsteuer):
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| Gesellschaft | EAV seit |
|---|---|
| Senator Film Verleih GmbH | 2002 |
| --- | --- |
| Senator Home Entertainment GmbH | 2007 |
| Senator Film Produktion GmbH | 2007 |
| Senator Film Köln GmbH | 2012 |
| Senator Film München GmbH | 2012 |
| Senator MovInvest GmbH | 2012 |
Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer
Die Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt die folgende Zahl an Angestellten (ohne Vorstand):
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| 2018 | 2017 | |
|---|---|---|
| Vollzeit | 6 | 7 |
| Teilzeit | 1 | 1 |
| 7 | 8 |
Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtsjahr wie im Vorjahr keine Mitarbeiter befristet.
Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats
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| Vorstand: | Vincent Grimond, CEO |
| Kaufmann | |
| Vorstandsvorsitzender | |
| Brahim Chioua, COO | |
| Kaufmann (bis 10. August 2018) | |
| Vincent Maraval, CCO | |
| Kaufmann (bis 10. August 2018) | |
| Max Sturm, CFO | |
| Kaufmann | |
| Aufsichtsrat: | Tarek Malak, Berlin |
| - Vorsitzender - (ab 11. Dezember 2017) | |
| Chairman bei der Sapinda International Services B.V., Schiphol, Niederlande | |
| Kai Dieckmann, Berlin (seit 27. September 2018) | |
| - Stellvertretender Vorsitzender - | |
| Journalist; Gründer Storymachine GmbH, Berlin und Vorstand Deutsche Fondsgesellschaft SE Invest, Berlin | |
| Hans Mahr, Köln (bis 16. Januar 2018) | |
| - stellvertretender Vorsitzender - | |
| Journalist und Inhaber von mahrmedia, Köln | |
| Benjamin Waisbren, Chicago, USA (bis 19. Februar 2019) | |
| Partner bei Winston and Strawn, Chicago, USA | |
| President der LSC Film Corp. (film coproduction fund), Los Angeles, USA | |
| Pierre Tattevin, Paris, Frankreich | |
| Partner und Managing Director, Lazard Frères, Paris, Frankreich | |
| Dr. Georg Kofler, Rottach-Egern (seit 27. September 2018) | |
| CEO und Hauptaktionär der Social Chain Group AG, Berlin | |
| Michael Edelstein, Los Angeles, USA (von 27. September 2018 | |
| bis 22. November 2018) | |
| Produzent und Unternehmer |
Die Aufsichtsratsmitglieder sind darüber hinaus Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren Gremien:
Tarek Malak
| - Ichor Coal N.V., Johannesburg, Südafrika |
Kai Dieckmann
| - Non-Executive Director im Board der London TIMES, London, England |
Dr. Georg Kofler
| - Vorsitzender des Aufsichtsrats der Leifeld Metal Spinning AG, Ahlen | |
| - Vorsitzender des Aufsichtsrats der Kofler Energies AG, Berlin | |
| - Mitglied im Aufsichtsrat der Lumaland AG, Berlin |
Michael Edelstein
| - Mitglied im Board of Directors der Motivii Limited, London, England |
Die anderen Mitglieder des Aufsichtsrats sind in keinem anderen gesetzlich zu bildendem Aufsichtsrat oder vergleichbaren Gremium tätig.
Aktien der Organmitglieder
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 hielten die nachfolgend aufgeführten Organmitglieder folgende Aktien an der Wild Bunch AG:
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| Vincent Grimond | 175.588 Aktien | 8,59 % |
| Pierre Tattevin | 1 Aktie | 0,00 % |
Bezüge von Vorstand und Aufsichtsrat
Das Handelsgesetzbuch (HGB) sieht die individualisierte Offenlegung der Vorstandsvergütung und Vergütungsbestandteile im Jahres- und im Konzernabschluss vor. Nach den §§ 286 Abs. 5 HGB, 314 Abs. 2 Satz 2 HGB kann die individuelle Offenlegung der Vorstandsvergütung unterbleiben, wenn die Hauptversammlung dies mit qualifizierter Mehrheit von mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals beschließt. In der Hauptversammlung der Gesellschaft am 26. September 2018 wurde ein entsprechender Beschluss gefasst. Daher unterbleibt die Offenlegung der individuellen Bezüge des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018. Die Ermächtigung gilt für das laufende Geschäftsjahr 2018 und die ihm nachfolgenden vier Geschäftsjahre.
Insgesamt hat der Vorstand im Geschäftsjahr 2018 Bezüge von T€ 1.306 (Vj.: T€ 1.043) erhalten. Für das Geschäftsjahr 2018 wurden dem Vorstand Bezüge von T€ 969 (Vj.: T€ 1.043) gewährt.
Einem Vorstand steht darüber hinaus bei Erreichen gewisser Etappenziele des Unternehmens im Geschäftsjahr 2019 für das Jahr 2018 bzw. für 2019 eine erfolgsabhängige Bonusvergütung von insgesamt maximal T€ 150 zu. Der Aufsichtsrat der Wild Bunch AG ist darüber hinaus dazu ermächtigt, über einen weiteren freiwilligen Bonus für außergewöhnliche Leistungen zu beschließen. Dieser freiwillige Bonus kann höchstens T€ 100 pro Jahr betragen.
Im Falle der Arbeitsunfähigkeit erhalten die Vorstände ihre Bezüge (Festgehalt und erfolgsabhängige Vergütungen) für die Dauer von sechs Monaten weiter, längstens jedoch bis zur Beendigung des Dienstverhältnisses. Das gleiche gilt im Falle des Todes des Vorstandsmitglieds für seine hinterbliebene Ehefrau oder Lebenspartnerin.
Bei einem Change of Control Event, jedoch nicht im Rahmen der aktuellen Restrukturierung, sowie im Fall der Abberufung oder Freistellung von den Dienstpflichten hat ein Vorstandsmitglied ein außerordentliches Kündigungsrecht. In diesem Fall besteht ein Anspruch auf die Gesamtvergütung (Festgehalt und erfolgsabhängige Vergütung) bis zum Ende der regulären Vertragslaufzeit, maximal in Höhe der Gesamtvergütung für zwei Jahre.
Die Gesellschaft hat für die Organe des Konzerns eine D & O Versicherung abgeschlossen.
Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 26. September 2018 beschlossen, die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats anzupassen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten künftig jährlich € 30.000, der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende € 45.000 und der Aufsichtsratsvorsitzende € 75.000. Außerdem erhalten Aufsichtsratsmitglieder für ihre Mitgliedschaft in einem Ausschuss des Aufsichtsrats jährlich zusätzlich € 7.500 und für das Führen des Vorsitzes in einem Ausschuss des Aufsichtsrats jährlich zusätzlich € 15.000. Diese Änderungen gelten rückwirkend seit dem 1. Februar 2018. Bis zum 31. Januar 2018 erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats neben dem Ersatz ihrer Auslagen eine jährliche Vergütung in Höhe von jeweils € 16.000. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält € 22.000, sein Stellvertreter € 20.000.
Insgesamt hat der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2018 Bezüge von T€ 203 (Vj.: T€ 35) erhalten. Für das Geschäftsjahr 2018 wurden den Mitgliedern des Aufsichtsrats insgesamt Bezüge von T€ 197 (Vj.: T€ 112) gewährt.
Die gewährten Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 verteilen sich wie folgt:
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| Aufsichtsrat | Vergütung | Kostenerstattung | Gesamt |
|---|---|---|---|
| € | € | € | |
| --- | --- | --- | --- |
| Tarek Malak | 92.598 | 0 | 92.598 |
| Pierre Tattevin | 39.429 | 0 | 39.429 |
| Benjamin Waisbren (bis 19. Februar 2019) | 35.597 | 0 | 35.597 |
| Kai Dieckmann (ab 27. September 2018) | 11.825 | 1.034 | 12.859 |
| Dr. Georg Kofler (ab 27. September 2018) | 7.911 | 0 | 7.911 |
| Michael Edelstein (ab 27. September 2018 bis 22. November 2018) | 7.911 | 0 | 7.911 |
| Hans Mahr (bis 16. Januar 2018) | 0 | 1.172 | 1.172 |
| Total | 195.271 | 2.206 | 197.477 |
Die gewährten Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 verteilen sich wie folgt:
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| Aufsichtsrat | Vergütung | Kostenerstattung | Gesamt |
|---|---|---|---|
| € | € | € | |
| --- | --- | --- | --- |
| Wolf-Dieter Gramatke | 20.523 | 2.669 | 23.192 |
| Hans Mahr | 20.000 | 3.759 | 23.759 |
| Tarek Malak | 16.427 | 0 | 16.427 |
| Prof. Dr. Katja Nettesheim | 15.825 | 636 | 16.461 |
| Benjamin Waisbren | 16.000 | 0 | 16.000 |
| Pierre Tattevin | 16.000 | 0 | 16.000 |
| 104.775 | 7.064 | 111.839 |
Abschlussprüferhonorar
Das im Abschluss berücksichtigte Gesamthonorar des Wirtschaftsprüfer Mazars GmbH & Co. KG für Abschlussprüfungsleistungen für das Geschäftsjahr belief sich auf T€ 390 (Vj.: T€ 290). Darin enthalten sind T€ 100 (Vj.: T€ 0) die die Prüfung der Vorjahresabschlüsse betreffen. Neben Abschlussprüferleistungen wurden keine anderen Leistungen durch die Mazars GmbH & Co. KG im Geschäftsjahr und im Vorjahr erbracht.
Ergebnisverwendungsvorschlag
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex
Die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung zum Corporate Governance Kodex wurde abgegeben und den Aktionären durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://wildbunch.eu/wp-content/uploads/2019/04/Entsprechenserklaerung_April-2019.pdf sowie im Bundesanzeiger zugänglich gemacht.
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Am 15. Februar 2019 veröffentlichte die Voltaire Finance B.V. (nachfolgend „Voltaire“) ein freiwilliges Übernahmeangebot gemäß § 29 Abs. 1 WpÜG mit einer Annahmefrist vom 15. Februar 2019 bis 15. März 2019. Das Übernahmeangebot war davon abhängig, dass Voltaire nach Ablauf der Annahmefrist mindestens 30% der Stimmrechte der Wild Bunch AG hält. Diese Bedingung trat ein und das Übernahmeangebot wurde mit einer zweiwöchigen weiteren Annahmefrist verlängert. Ziel des freiwilligen Übernahmeangebots von Voltaire war es, kein Pflichtangebot gemäß § 35 WpÜG abgeben zu müssen, da durch die Durchführung der beiden Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen (Debt Equity Swap I & II) Voltaire mehr als 30 % der Stimmrechte der Wild Bunch AG gehalten hätte und somit zur Abgabe eines solchen Pflichtangebots verpflichtet wäre. Bis zum Ende der weiteren Annahmefrist am 3. April 2019 wurde das freiwillige Übernahmeangebot für insgesamt 1.625.548 Wild Bunch Aktien angenommen. Dies entspricht einem Anteil von rund 28,80 %. Zusammen mit dem vorherigen Besitz von 3.108.770 Wild Bunch-Aktien hielt Voltaire nach Abschluss des freiwilligen Übernahmeangebots 4.734.318 Wild Bunch-Aktien. Dies entspricht einem Aktienanteil von Voltaire von rund 83,80 % an der Wild Bunch AG.
Mit Datum vom 13. März 2019 wurde die oben in Abschnitt Anleihe 2016/2019 beschriebene Sachkapitalerhöhung zur Eintragung in das Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg angemeldet. Die Eintragung der Umwandlung der Verbindlichkeiten aus der Anleihe 2016/2019 in neue Aktien der Gesellschaft in das Handelsregister erfolgte am 14. März 2019. Insgesamt wurden € 18.000.000 Verbindlichkeiten in 3.600.000 neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je € 1,00 gewandelt.
Mit Datum vom 26. März 2019 wurde die Umwandlung von insgesamt € 36.597.360 Verbindlichkeiten der Wild Bunch AG in 18.298.680 neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je € 1,00 zur Eintragung in das Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg angemeldet. Diese Sachkapitalerhöhung ist Teil des zwischen der Gesellschaft, der Sapinda Holding B.V. und Voltaire Finance B.V. (vormals: SWB Finance B.V.), zusammen nachfolgend „Sapinda“, am 15. Juni 2018 unterzeichneten Vertrags zur finanzwirtschaftlichen Neustrukturierung der Wild Bunch Gruppe. Im Rahmen dieser Vereinbarung hat Sapinda in mehreren Schritten im März 2019 zunächst bestehende Bankverbindlichkeiten der Wild Bunch S.A. sowie Verbindlichkeiten der Wild Bunch S.A. gegenüber anderen Kreditoren im Gesamtumfang von € 62,7 Mio. übernommen. Davon sind € 26,1 Mio. als Gesellschafterdarlehen bei der Wild Bunch S.A. verblieben. € 36,6 Mio. wurde im Rahmen einer Schuldübernahme von der Wild Bunch AG übernommen. Durch die am 12. April 2019 in das Handelsregister eingetragene Sachkapitalerhöhung wurde diese Verbindlichkeit wie beschrieben in Eigenkapital der Gesellschaft gewandelt.
Durch die beiden Kapitalerhöhungen hat sich das Grundkapital der Gesellschaft von € 2.044.075,00, eingeteilt in 2.044.075 auf den Inhaber lautende Stückaktien zum 31. Dezember 2018 auf € 23.942.755,00 eingeteilt in 23.942.755 auf den Inhaber lautende Stückaktien, auf die ein rechnerischer Wert von jeweils € 1,00 entfällt, erhöht.
Mitteilungspflichtige Beteiligungen nach WpHG
21.03.2019
Wild Bunch AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG
1. Angaben zum Emittenten
Wild Bunch AG
Knesebeckstraße 59-61
10719 Berlin
Deutschland
2. Grund der Mitteilung
scroll
| Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten | |
| Erwerb/Veräußerung von Instrumenten | |
| X | Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte |
| Sonstiger Grund: |
3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen
scroll
| Name: | Registrierter Sitz und Staat: |
|---|---|
| Brahim Chioua | |
| 1.7.1955 |
4. Namen der Aktionäre
mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3.
5. Datum der Schwellenberührung
14.03.2019
6. Gesamtstimmrechtsanteile
scroll
| Anteil Stimmrechte (Summe 7.a.) |
Anteil Instrumente (Summe 7.b.1.+ 7.b.2.) |
Summe Anteile (Summe 7.a. + 7.b.) |
Gesamtzahl Stimmrechte |
|
|---|---|---|---|---|
| neu | 2,45 % | 0% | 2,45 % | 5.644.075 |
| letzte Mitteilung | 7,44 % | 7,44 % |
7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen
a. Stimmrechte (§§ 21, 22 WpHG)
scroll
| ISIN | absolut | in % | ||
|---|---|---|---|---|
| direkt | zugerechnet | direkt | zugerechnet | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| (§ 21 WpHG) | (§ 22 WpHG) | (§ 21 WpHG) | (§ 22 WpHG) | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| DE000A2TSU21 | 138.238 | 0 | 2,45 | 0,00 |
| Summe | 138.238 | 2,45 % |
b.1. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 1 WpHG
scroll
| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|
| Summe | % |
b.2. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 2 WpHG
scroll
| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Barausgleich oder physische Abwicklung | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|---|
| % | |||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Summe | % |
8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen
scroll
| X | Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1.). |
| Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen: |
scroll
| Unternehmen | Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher | Instrumente in %, wenn 5% oder höher | Summe in %, wenn 5% oder höher |
|---|---|---|---|
9. Bei Vollmacht gemäß § 22 Abs. 3 WpHG
(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG)
scroll
| Datum der Hauptversammlung: | |
| Gesamtstimmrechtsanteil nach der Hauptversammlung: | % (entspricht Stimmrechten) |
21.03.2019
Wild Bunch AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG
1. Angaben zum Emittenten
Wild Bunch AG
Knesebeckstraße 59-61
10719 Berlin
Deutschland
2. Grund der Mitteilung
scroll
| Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten | |
| Erwerb/Veräußerung von Instrumenten | |
| X | Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte |
| Sonstiger Grund: |
3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen
scroll
| Name: | Registrierter Sitz und Staat: |
| Vincent Maraval | |
| 12.7.1968 |
4. Namen der Aktionäre
mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3.
5. Datum der Schwellenberührung
14.03.2019
6. Gesamtstimmrechtsanteile
scroll
| Anteil Stimmrechte (Summe 7.a.) | Anteil Instrumente (Summe 7.b.1.+ 7.b.2.) | Summe Anteile (Summe 7.a. + 7.b.) | Gesamtzahl Stimmrechte | |
|---|---|---|---|---|
| neu | 1,15 % | 0% | 1,15 % | 5.644.075 |
| letzte Mitteilung | 3,50 % | 3,50 % |
7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen
a. Stimmrechte (§§ 21, 22 WpHG)
scroll
| ISIN | absolut | in % | ||
|---|---|---|---|---|
| direkt | zugerechnet | direkt | zugerechnet | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| (§ 21 WpHG) | (§ 22 WpHG) | (§ 21 WpHG) | (§ 22 WpHG) | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| DE000A2TSU21 | 64.953 | 0 | 1,15 | 0,00 |
| Summe | 64.953 | 1,15 % |
b.1. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 1 WpHG
scroll
| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Stimmrechte | absolut Stimmrechte in |
|---|---|---|---|---|
| Summe | % |
b.2. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 2 WpHG
scroll
| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Barausgleich oder physische Abwicklung | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|---|
| Summe | % |
8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen
scroll
| X | Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1.). |
| Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen: |
scroll
| Unternehmen | Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher |
Instrumente in %, wenn 5% oder höher |
Summe in %, wenn 5% oder höher |
|---|---|---|---|
9. Bei Vollmacht gemäß § 22 Abs. 3 WpHG
(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG)
scroll
| Datum der Hauptversammlung: | |
| Gesamtstimmrechtsanteil nach der Hauptversammlung: | % (entspricht Stimmrechten) |
21.03.2019
Wild Bunch AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG
1. Angaben zum Emittenten
Wild Bunch AG
Knesebeckstraße 59-61
10719 Berlin
Deutschland
2. Grund der Mitteilung
scroll
| Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten | |
| Erwerb/Veräußerung von Instrumenten | |
| X | Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte |
| Sonstiger Grund: |
3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen
scroll
| Name: | Registrierter Sitz und Staat: |
| Alain de la Mata | |
| 30.11.1956 |
4. Namen der Aktionäre
mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3.
5. Datum der Schwellenberührung
14.03.2019
6. Gesamtstimmrechtsanteile
scroll
| Anteil Stimmrechte (Summe 7.a.) |
Anteil Instrumente (Summe 7.b.1.+ 7.b.2.) |
Summe Anteile (Summe 7.a. + 7.b.) |
Gesamtzahl Stimmrechte |
|
|---|---|---|---|---|
| neu | 1,24 % | 0% | 1,24 % | 5.644.075 |
| letzte Mitteilung | 3,41 % | 3,41 % |
7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen
a. Stimmrechte (§§ 21, 22 WpHG)
scroll
| ISIN | absolut | in % | ||
|---|---|---|---|---|
| direkt | zugerechnet | direkt | zugerechnet | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| (§ 21 WpHG) | (§ 22 WpHG) | (§ 21 WpHG) | (§ 22 WpHG) | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| DE000A2TSU21 | 0 | 69.789 | 0,00 | 1,24 |
| Summe | 69.789 | 1,24 % |
b.1. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 1 WpHG
scroll
| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Stimmrechte | absolut Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|
| Summe | % |
b.2. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 2 WpHG
scroll
| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Barausgleich oder physische Abwicklung | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|---|
| Summe | % |
8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen
scroll
| Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1.). | |
| X | Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen: |
scroll
| Unternehmen | Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher | Instrumente in %, wenn 5% oder höher | Summe in %, wenn 5% oder höher |
|---|---|---|---|
| Alain de la Mata | |||
| Edgefilm Ltd. |
9. Bei Vollmacht gemäß § 22 Abs. 3 WpHG
(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG)
scroll
| Datum der Hauptversammlung: | |
| Gesamtstimmrechtsanteil nach der Hauptversammlung: | % (entspricht Stimmrechten) |
15.04.2019
Wild Bunch AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG
1. Angaben zum Emittenten
Wild Bunch AG
Knesebeckstraße 59-61
10719 Berlin
Deutschland
2. Grund der Mitteilung
scroll
| X | Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten |
| X | Erwerb/Veräußerung von Instrumenten |
| Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte | |
| Sonstiger Grund: |
3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen
scroll
| Name: | Registrierter Sitz und Staat: |
| Sébastien Moerman | |
| 17.03.1973 |
4. Namen der Aktionäre
mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3.
Voltaire Finance B.V.
5. Datum der Schwellenberührung
10.04.2019
6. Gesamtstimmrechtsanteile
scroll
| Anteil Stimmrechte (Summe 7.a.) | Anteil Instrumente (Summe 7.b.1.+ 7.b.2.) | Summe Anteile (Summe 7.a. + 7.b.) | Gesamtzahl Stimmrechte | |
|---|---|---|---|---|
| neu | 83,88 % | 0,00 % | 83,88 % | 5.644.075 |
| letzte Mitteilung | 55,08 % | 28,17 % | 83,25 % |
7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen
a. Stimmrechte (§§ 21, 22 WpHG)
scroll
| ISIN | absolut | in % | ||
|---|---|---|---|---|
| direkt | zugerechnet | direkt | zugerechnet | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| (§ 21 WpHG) | (§ 22 WpHG) | (§ 21 WpHG) | (§ 22 WpHG) | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| DE000A2TSU21 | 0 | 4.734.318 | 0,00 | 83,88 |
| Summe | 4.734.318 | 83,88 % |
b.1. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 1 WpHG
scroll
| Art des Instruments | Fälligkeit/ Verfall |
Ausübungszeitraum/ Laufzeit |
Stimmrechte | absolut Stimmrechte in |
|---|---|---|---|---|
| Summe | % |
b.2. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 2 WpHG
scroll
| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Barausgleich oder physische Abwicklung | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|---|
| % | |||||
| Summe | % |
8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen
scroll
| Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1.). | |
| X | Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen: |
scroll
| Unternehmen | Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher | Instrumente in %, wenn 5% oder höher | Summe in %, wenn 5% oder höher |
|---|---|---|---|
| Sébastien Moerman | % | % | % |
| Noble Trust | % | % | % |
| Company AG | |||
| Zuglex Trustee AG | % | % | |
| Voltaire Investment B.V. | % | % | % |
| Voltaire Finance B.V. | 83,88 % | % | 83,88 % |
9. Bei Vollmacht gemäß § 22 Abs. 3 WpHG
(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG)
scroll
| Datum der Hauptversammlung: | |
| Gesamtstimmrechtsanteil nach der Hauptversammlung: | % (entspricht Stimmrechten) |
15.04.2019
Wild Bunch AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG
1. Angaben zum Emittenten
Wild Bunch AG
Knesebeckstraße 59-61
10719 Berlin
Deutschland
2. Grund der Mitteilung
scroll
| X | Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten |
| X | Erwerb/Veräußerung von Instrumenten |
| Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte | |
| Sonstiger Grund: |
3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen
scroll
| Name: | Registrierter Sitz und Staat: |
|---|---|
| Mike Beattie | |
| 27.02.1949 |
4. Namen der Aktionäre
mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3.
Voltaire Finance B.V.
5. Datum der Schwellenberührung
10.04.2019
6. Gesamtstimmrechtsanteile
scroll
| Anteil Stimmrechte (Summe 7.a.) | Anteil Instrumente (Summe 7.b.1.+ 7.b.2.) | Summe Anteile (Summe 7.a. + 7.b.) | Gesamtzahl Stimmrechte | |
|---|---|---|---|---|
| neu | 83,88 % | 0,00 % | 83,88 % | 5.644.075 |
| letzte Mitteilung | 55,08 % | 28,17 % | 83,25 % |
7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen
a. Stimmrechte (§§ 21, 22 WpHG)
scroll
| ISIN | absolut | in % | ||
|---|---|---|---|---|
| direkt | zugerechnet | direkt | zugerechnet | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| (§ 21 WpHG) | (§ 22 WpHG) | (§ 21 WpHG) | (§ 22 WpHG) | |
| DE000A2TSU21 | 0 | 4.734.318 | 0,00 | 83,88 |
| Summe | 4.734.318 | 83,88 % |
b.1. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 1 WpHG
scroll
| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|
| Summe | % |
b.2. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 2 WpHG
scroll
| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Barausgleich oder physische Abwicklung | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|---|
| % | |||||
| Summe | % |
8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen
scroll
| Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1.). | |
| X | Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen: |
scroll
| Unternehmen | Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher |
Instrumente in %, wenn 5% oder höher |
Summe in %, wenn 5% oder höher |
|---|---|---|---|
| Mike Beattie | % | % | % |
| Zuglex Trustee AG | % | % | |
| Voltaire Investment B.V. | % | % | % |
| Voltaire Finance B.V. | 83,88 % | % | 83,88 % |
9. Bei Vollmacht gemäß § 22 Abs. 3 WpHG
(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG)
scroll
| Datum der Hauptversammlung: | |
| Gesamtstimmrechtsanteil nach der Hauptversammlung: | % (entspricht Stimmrechten) |
15.04.2019
Wild Bunch AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG
1. Angaben zum Emittenten
Wild Bunch AG
Knesebeckstraße 59-61
10719 Berlin
Deutschland
2. Grund der Mitteilung
scroll
| X | Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten |
| X | Erwerb/Veräußerung von Instrumenten |
| Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte | |
| Sonstiger Grund: |
3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen
scroll
| Name: | Registrierter Sitz und Staat: |
| Lars Windhorst | |
| 22.11.1976 |
4. Namen der Aktionäre
mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3.
Voltaire Finance B.V.
5. Datum der Schwellenberührung
10.04.2019
6. Gesamtstimmrechtsanteile
scroll
| Anteil Stimmrechte (Summe 7.a.) | Anteil Instrumente (Summe 7.b.1.+ 7.b.2.) |
Summe Anteile (Summe 7.a. + 7.b.) |
Gesamtzahl Stimmrechte | |
|---|---|---|---|---|
| Neu | 83,88 % | 0,00 % | 83,88 % | 5.644.075 |
| letzte Mitteilung | 55,08 % | 28,17 % | 83,25 % |
7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen
a. Stimmrechte (§§ 21, 22 WpHG)
scroll
| , ISIN | absolut | in % | ||
|---|---|---|---|---|
| direkt | zugerechnet | direkt | zugerechnet | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| (§ 21 WpHG) | (§ 22 WpHG) | (§ 21 WpHG) | (§ 22 WpHG) | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| DE000A2TSU21 | 0 | 4.734.318 | 0,00 | 83,88 |
| Summe | 4.734.318 | 83,88 % |
b.1. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 1 WpHG
scroll
| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Stimmrechte | absolut Stimmrechte in |
|---|---|---|---|---|
| Summe | % |
b.2. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 2 WpHG
scroll
| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Barausgleich oder physische Abwicklung | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|---|
| Summe |
8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen
scroll
| Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1.). | |
| X | Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen: |
scroll
| Unternehmen | Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher | Instrumente in %, wenn 5% oder höher | Summe in %, wenn 5% oder höher |
|---|---|---|---|
| Lars Windhorst | % | % | |
| Serene Holdings Ltd. | % | % | |
| Zuglex Trustee AG | % | % | |
| Voltaire Investment B.V. | % | % | |
| Voltaire Finance B.V. | 83,88 % | % | 83,88 % |
9. Bei Vollmacht gemäß § 22 Abs. 3 WpHG
(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG)
scroll
| Datum der Hauptversammlung: | |
| Gesamtstimmrechtsanteil nach der Hauptversammlung: | % (entspricht Stimmrechten) |
17.04.2019
Wild Bunch AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG
1. Angaben zum Emittenten
Wild Bunch AG
Knesebeckstraße 59-61
10719 Berlin
Deutschland
2. Grund der Mitteilung
scroll
| Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten | |
| Erwerb/Veräußerung von Instrumenten | |
| X | Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte |
| Sonstiger Grund: |
3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen
scroll
| Name: | Registrierter Sitz und Staat: |
| Al Mahmood Mahmood Ebraheem | |
| 16.11.1974 |
4. Namen der Aktionäre
mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3.
5. Datum der Schwellenberührung
12.04.2019
6. Gesamtstimmrechtsanteile
scroll
| Anteil Stimmrechte (Summe 7.a.) | Anteil Instrumente (Summe 7.b.1.+ 7.b.2.) | Summe Anteile (Summe 7.a. + 7.b.) | Gesamtzahl Stimmrechte | |
|---|---|---|---|---|
| neu | 0,73 % | 0% | 0,73 % | 23.942.755 |
| letzte Mitteilung | 3,11 % | 0% | 3,11 % |
7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen
a. Stimmrechte (§§ 21, 22 WpHG)
scroll
| ISIN | absolut | in % | ||
|---|---|---|---|---|
| direkt | zugerechnet | direkt | zugerechnet | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| (§ 21 WpHG) | (§ 22 WpHG) | (§ 21 WpHG) | (§ 22 WpHG) | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| DE000A2TSU21 | 175.516 | 0,73 | ||
| Summe | 175.516 | 0,73 % |
b.1. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 1 WpHG
scroll
| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Stimmrechte | absolut Stimmrechte in |
|---|---|---|---|---|
| Summe | % |
b.2. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 2 WpHG
scroll
| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Barausgleich oder physische Abwicklung | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|---|
| Summe | % |
8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen
scroll
| Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1.). | |
| X | Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen: |
scroll
| Unternehmen | Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher |
Instrumente in %, wenn 5% oder höher |
Summe in %, wenn 5% oder höher |
|---|---|---|---|
| Mahmood Ebraheem | |||
| Al Mahmood | |||
| ADS Holding LLC | |||
| ADS Securities LLC |
9. Bei Vollmacht gemäß § 22 Abs. 3 WpHG
(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 22 Abs. +1 Satz 1 Nr. 6 WpHG)
scroll
| Datum der Hauptversammlung: | |
| Gesamtstimmrechtsanteil nach der Hauptversammlung: | % (entspricht Stimmrechten) |
18.04.2019
Wild Bunch AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG
1. Angaben zum Emittenten
Wild Bunch AG
Knesebeckstraße 59-61
10719 Berlin
Deutschland
2. Grund der Mitteilung
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| Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten | |
| Erwerb/Veräußerung von Instrumenten | |
| X | Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte |
| Sonstiger Grund: |
3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen
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| Name: | Registrierter Sitz und Staat: |
|---|---|
| Vincent Grimond | |
| 20.02.1956 |
4. Namen der Aktionäre
mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3.
5. Datum der Schwellenberührung
12.04.2019
6. Gesamtstimmrechtsanteile
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| Anteil Stimmrechte (Summe 7.a.) | Anteil Instrumente (Summe 7.b.1.+ 7.b.2.) | Summe Anteile (Summe 7.a. + 7.b.) | Gesamtzahl Stimmrechte | |
|---|---|---|---|---|
| neu | 0,73 % | 0% | 0,73 % | 23.942.755 |
| letzte Mitteilung | 3,11 % | 0% | 3,11 % |
7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen
a. Stimmrechte (§§ 21, 22 WpHG)
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| ISIN | absolut | in % | ||
|---|---|---|---|---|
| direkt | zugerechnet | direkt | zugerechnet | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| (§ 21 WpHG) | (§ 22 WpHG) | (§ 21 WpHG) | (§ 22 WpHG) | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| DE000A2TSU21 | 175.588 | 0 | 0,73 | 0,00 |
| Summe | 175.588 | 0,73 % |
b.1. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 1 WpHG
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| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Stimmrechte | absolut Stimmrechte in |
|---|---|---|---|---|
| Summe | % |
b.2. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 2 WpHG
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| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Barausgleich oder physische Abwicklung | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|---|
| Summe | % |
8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen
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| X | Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1.). |
| Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen: |
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| Unternehmen | Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher | Instrumente in %, wenn 5% oder höher | Summe in %, wenn 5% oder höher |
|---|---|---|---|
9. Bei Vollmacht gemäß § 22 Abs. 3 WpHG
(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG)
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| Datum der Hauptversammlung: | |
| Gesamtstimmrechtsanteil nach der Hauptversammlung: | % (entspricht Stimmrechten) |
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| Anschaffungs- und Herstellungskosten | ||||
|---|---|---|---|---|
| 1.1.2018 | Zugänge | Abgänge | 31.12.2018 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| EUR | EUR | EUR | EUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| 1. entgeltlich erworbene Lizenzen | 615.598 | 0 | 0 | 615.598 |
| 2. entgeltlich erworbene Filmverwertungsrechte | 8.799.739 | 0 | 0 | 8.799.739 |
| 3. entgeltlich erworbene EDV-Software | 228.279 | 2.550 | 0 | 230.829 |
| 9.643.616 | 2.550 | 0 | 9.646.166 | |
| II. Sachanlagen | ||||
| 1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 227.995 | 72.892 | 0 | 300.887 |
| III. Finanzanlagen | ||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 115.415.892 | 0 | 0 | 115.415.892 |
| 2. Beteiligungen | 2.107.760 | 0 | 0 | 2.107.760 |
| 3. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 20.182.430 | 0 | 0 | 20.182.430 |
| 137.706.082 | 0 | 0 | 137.706.082 | |
| 147.577.692 | 75.442 | 0 | 147.653.135 |
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| Kumulierte Abschreibungen | ||||
|---|---|---|---|---|
| 1.1.2018 | Zugänge | Abgänge | 31.12.2018 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| EUR | EUR | EUR | EUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| 1. entgeltlich erworbene Lizenzen | 615.598 | 0 | 0 | 615.598 |
| 2. entgeltlich erworbene Filmverwertungsrechte | 8.799.739 | 0 | 0 | 8.799.739 |
| 3. entgeltlich erworbene EDV-Software | 227.322 | 1.018 | 0 | 228.340 |
| 9.642.659 | 1.018 | 0 | 9.643.677 | |
| II. Sachanlagen | ||||
| 1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 185.888 | 29.132 | 0 | 215.020 |
| III. Finanzanlagen | ||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 3.718.022 | 0 | 0 | 3.718.022 |
| 2. Beteiligungen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 3. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 2.000.000 | 0 | 0 | 2.000.000 |
| 5.718.022 | 0 | 0 | 5.718.022 | |
| 15.546.569 | 30.150 | 0 | 15.576.719 |
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| Buchwerte | ||
|---|---|---|
| 31.12.2018 | 31.12.2017 | |
| --- | --- | --- |
| EUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| 1. entgeltlich erworbene Lizenzen | 0 | 0 |
| 2. entgeltlich erworbene Filmverwertungsrechte | 0 | 0 |
| 3. entgeltlich erworbene EDV-Software | 2.489 | 957 |
| 2.489 | 957 | |
| II. Sachanlagen | ||
| 1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 85.867 | 42.107 |
| III. Finanzanlagen | ||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 111.697.870 | 111.697.870 |
| 2. Beteiligungen | 2.107.760 | 2.107.760 |
| 3. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 18.182.430 | 18.182.430 |
| 131.988.060 | 131.988.060 | |
| 132.076.416 | 132.031.124 |
Die Wild Bunch AG war zum 31. Dezember 2018 an folgenden Gesellschaften direkt oder mittelbar beteiligt:
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| Anteils besitz der Wild Bunch AG, Berlin | 2018 | ||
|---|---|---|---|
| Eigenkapital | Jahresergebnis | ||
| --- | --- | --- | --- |
| Anteil % | in T€ | in T€ | |
| --- | --- | --- | --- |
| Senator Film Köln GmbH, Köln 1 | 100,00 | 25 | 0 |
| Senator Film München GmbH, München 1 | 100,00 | 25 | 0 |
| Senator Film Produktion GmbH, Berlin 1 | 100,00 | 793 | 0 |
| Senator Film Verleih GmbH, Berlin 1 | 100,00 | 8.900 | 0 |
| Senator Finanzierungs- und Beteiligungs GmbH, Berlin | 100,00 | -24 | -1 |
| Senator Home Entertainment GmbH, Berlin 1 | 100,00 | 25 | 0 |
| Senator MovInvest GmbH, Berlin 1 | 100,00 | 29 | 0 |
| Eurofilm & Media Ltd., Fellaloe, Irland | 100,00 | -17.036 | -37 |
| Wild Bunch Austria GmbH, Wien, Österreich 2 | 100,00 | 12 | -38 |
| Central Film Verleih GmbH, Berlin 6 | 100,00 | 365 | 34 |
| Senator Reykjavik GmbH, Berlin 4 | 100,00 | -391 | -3 |
| Bavaria Pictures GmbH, München 3 | 50,00 | -1.228 | -34 |
| Wild Bunch S.A., Paris, Frankreich | 100,00 | 24.862 | -2.826 |
| Wild Bunch Germany GmbH, München 5 | 88,00 | 1.017 | 372 |
| BIM Distribuzione s.r.I., Rom, Italien 5 | 100,00 | 421 | 80 |
| Bunch of Talents SAS, Paris, Frankreich 5 | 80,00 | 100 | -4 |
| Capricci World, Nantes, Frankreich 8 | 33,00 | - | - |
| Cinéma de Panthéon, Paris, Frankreich 8 | 19,00 | - | - |
| Circuito Cinema s.r.I., Rom, Italien 7 | 24,90 | 3.003 | 135 |
| Continental Films SAS, Paris, Frankreich 5 | 100,00 | -44.245 | 1.214 |
| Elle Driver SAS, Paris, Frankreich 5 | 95,02 | 1.802 | -261 |
| EWB2 SAS, Paris, Frankreich 5 | 100,00 | 3.482 | 160 |
| EWB3 SAS, Paris, Frankreich 5 | 100,00 | 5.120 | 433 |
| Filmin, Barcelona, Spanien 8 | 10,00 | - | - |
| Filmoline SAS, Paris, Frankreich 5 | 90,09 | 1.822 | 177 |
| Insiders LLC, Los Angeles, USA 5 | 45,00 | -701 | 0 |
| Versatile SAS, Paris, Frankreich 5 | 95,02 | -1.962 | -331 |
| Vértigo Films S.L., Madrid, Spanien 5 | 80,00 | -2.076 | 31 |
| Virtual Films Ltd., Dublin, Irland 5 | 100,00 | -24.648 | -32 |
| Wild Bunch Distribution SAS, Paris, Frankreich 5 | 100,00 | 8.642 | -221 |
| Wild Side Film SAS, Paris, Frankreich 5 | 100,00 | -175 | -3 |
| Wild Side Video SAS, Paris, Frankreich 5 | 100,00 | 3.386 | 73 |
1 Ergebnisabführungsvertrag mit Wild Bunch AG
2 indirekt über Senator Film Verleih GmbH, Berlin
3 indirekt über Senator Film München GmbH, München
4 indirekt über Senator Film Produktion GmbH, Berlin
5 indirekt über Wild Bunch SA, Paris
6 50 % indirekt über Wild Bunch S.A., Paris
7 indirekt über BIM Distribuzione s.r.l., Rom
8 Finanzinformationen nicht verfügbar
Berlin, den 3. Mai 2019
Wild Bunch AG
Vincent Grimond, Vorstandsvorsitzender (CEO)
Max Sturm (CFO)
Versicherung der gesetzlichen Vertreter zum 31. Dezember 2018
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im zusammengefassten Konzernlage- und Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Berlin, den 3. Mai 2019
Wild Bunch AG
Vincent Grimond, Vorstandsvorsitzender (CEO)
Max Sturm (CFO)
An die Wild Bunch AG, Berlin:
Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Konzernlage- und Lageberichts
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Wild Bunch AG bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Konzernlage- und Lagebericht der Wild Bunch AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung, auf die im zusammengefassten Konzernlage- und Lagebericht Bezug genommen wird, haben wir im Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 und | |
| • vermittelt der beigefügte zusammengefasste Konzernlage- und Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Konzernlage- und Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Konzernlage- und Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung. |
Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Konzernlage- und Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Konzernlage- und Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Konzernlage- und Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Konzernlage- und Lagebericht zu dienen.
Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
Wir verweisen auf die Angaben in Abschnitt „Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Annahme der Unternehmensfortführung“ im Anhang und in Abschnitt 4.3.2. „Finanzielle Risiken“ des zusammengefassten Konzernlage- und Lageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter ausführen, dass verschiedene Maßnahmen zur Sicherstellung und Stärkung der Finanzbasis eingeleitet wurden. Neben der bereits in 2019 abgeschlossenen Umwandlung von Fremdkapital in Eigenkapital und der erfolgten Zuführung weiteren Fremdkapitals, ist für Mai 2019 die Auszahlung weiterer Darlehensbeträge aus dem Gesellschafterkreis vereinbart. Des Weiteren wird damit gerechnet, dass die im April 2020 fälligen Bankdarlehen erfolgreich refinanziert werden können und nicht vorzeitig durch die Bank im Fall der Verletzung von vereinbarten Financial Covenants fällig gestellt werden.
Der Vorstand führt weiter aus, dass sollten sich die dort beschriebenen und eingeleiteten Finanzierungs- bzw. Refinanzierungsmaßnahmen allerdings nicht erfolgreich zu Ende führen lassen, beziehungsweise es zu einer vorfälligen Rückzahlungsverpflichtung der bestehenden Darlehen kommen oder der Geschäftsverlauf deutlich hinter den geplanten Erwartungen zurückstehen, dies die weitere Entwicklung der Gesellschaft und des Konzerns beeinträchtigen würde und deren Bestand gefährden könnte, soweit die finanziellen Lücken nicht durch andere Kapitalmaßnahmen geschlossen werden könnten.
Dies weist auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 S. 3 HGB darstellt.
Unser Prüfungsurteil ist hinsichtlich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Beurteilung der Liquiditätsplanung der Wild Bunch Gruppe
Zugehörige Informationen im Jahresabschluss und zusammengefassten Konzernlage- und Lagebericht
Die Angaben der Gesellschaft zur Planung sind in den Abschnitten „Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen Annahme der Unternehmensfortführung“ und „Sonstige Angaben Ereignisse nach dem Bilanzstichtag des Anhangs sowie in den Abschnitten 3.3. „Erwartete Entwicklung“, 3.4. „Gesamtaussage des Vorstands zur Entwicklung des Konzerns“ und 4.3.2. „Finanzielle Risiken“ des zusammengefassten Konzernlage- und Lageberichts enthalten.
Sachverhalt und Risiko für die Prüfung
Die Liquiditätsplanung der Wild Bunch Gruppe basiert auf der Annahme, dass die eingeleitete finanzielle Restrukturierung erfolgreich abgeschlossen wird und den Konzerngesellschaften ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden können, um ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen sowie notwendige Investitionen in weitere Filmverleihrechte und neue Vermarktungsstrategien zu tätigen. Es besteht das Risiko, dass die Annahmen, die der Planung zugrunde liegen, nicht erreicht werden können. Hierdurch wäre die weitere Entwicklung der Gesellschaft beeinträchtigt und deren Bestand gefährdet. Vor diesem Hintergrund erachten wir die Beurteilung der Liquiditätsplanung des Konzerns als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt.
Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die von der Gesellschaft aufgestellte Liquiditätsplanung inhaltlich nachvollzogen und die zugrunde gelegten Annahmen verplausibilisiert. Die zutreffende Berücksichtigung der finanziellen Restrukturierungsmaßnahmen in der Planung haben wir überprüft.
Wir kommen nach intensiver Diskussion der Planung und der zugrundeliegenden Annahmen mit dem Vorstand zu dem Schluss, dass die zugrundeliegenden Annahmen und Planziele plausibel sind. Wir haben uns weiterhin mit dem möglichen Eintritt der im Abschnitt „Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit“ aufgeführten Risiken auseinandergesetzt. Hinsichtlich der weiteren geplanten finanziellen Restrukturierung haben wir den Vorstand befragt und sind zur Erkenntnis gekommen, dass diesem zum Prüfungszeitpunkt keine Anhaltspunkte vorliegen, die gegen die erfolgreiche Umsetzung der eingeleiteten Maßnahmen sprechen. Wir haben uns des Weiteren auch nach dem 31. Dezember 2018 bis zum Datum des Bestätigungsvermerks davon überzeugt, dass die im Anhang unter den Ereignissen nach dem Bilanzstichtag benannten Maßnahmen umgesetzt wurden und die vorhandenen Mittel dem Konzern unverändert zur Verfügung stehen.
Unter Berücksichtigung der durch die Wild Bunch Gruppe eingeleiteten finanziellen Restrukturierungsmaßnahmen kommen wir zu der Auffassung, dass die Liquiditätsplanung insgesamt risikobehaftet, aber plausibel ist.
Werthaltigkeit der Finanzanlagen
Zugehörige Informationen im Jahresabschluss und zusammengefassten Konzernlage- und Lagebericht
Zu den bezüglich der Finanzanlagen angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die Angabe im Anhang in den Abschnitten „Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze“ und „Angaben zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung“. Die Entwicklung der Finanzanlagen ist im Anlagenspiegel dargestellt.
Sachverhalt und Risiko für die Prüfung
Im Jahresabschluss der Wild Bunch AG werden unter dem Bilanzposten „Finanzanlagen“ Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen sowie Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von insgesamt T€ 131.988 ausgewiesen, die damit zusammen rund 90 % der Bilanzsumme ausmachen und das bilanzielle Eigenkapital der Gesellschaft um T€ 42.480 übersteigen. Die Finanzanlagen werden jährlich von der Gesellschaft einem Werthaltigkeitstest unterzogen, um einen möglichen Abschreibungs- bzw. Zuschreibungsbedarf zu ermitteln. Das Ergebnis dieser Bewertungen ist in hohem Maße davon abhängig, wie die gesetzlichen Vertreter die künftigen Zahlungsmittelzuflüsse einschätzen und die jeweils verwendeten Diskontierungszinssätze ableiten. Vor dem Hintergrund der der Bewertung zugrundeliegenden Komplexität sowie der im Rahmen der Bewertung vorhandenen Ermessensspielräume ist die Werthaltigkeit der Finanzanlagen im Rahmen unserer Prüfung ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt.
Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir den von den gesetzlichen Vertretern der Wild Bunch AG implementierten Prozess sowie die Bilanzierungs- und Bewertungsvorgaben zur Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der Finanzanlagen, auf mögliche Fehlerrisiken analysiert und uns ein Verständnis über die Prozessschritte und die implementierten internen Kontrollen verschafft. Wir haben das Vorgehen der Gesellschaft bei der Ermittlung der Kapitalisierungszinssätze sowie bei der Ableitung der Zukunftserfolge auf Vereinbarkeit mit handelsrechtlichen Vorschriften und berufsständischen Verlautbarungen gewürdigt.
Die dem Werthaltigkeitstest zugrundeliegende Unternehmensplanung haben wir analysiert. Die wesentlichen Annahmen zum Wachstum, geplanten Geschäftsverlauf und zur künftigen Rentabilität haben wir nachvollzogen und im Branchenvergleich verplausibilisiert. Wir haben die Planung mit den gesetzlichen Vertretern der Wild Bunch AG ausführlich diskutiert. Auf dieser Grundlage haben wir deren Angemessenheit beurteilt.
Die Angemessenheit der sonstigen wesentlichen Bewertungsannahmen, wie beispielsweise des Diskontierungszinssatzes, haben wir mit Unterstützung von internen Bewertungsspezialisten auf Basis einer Analyse von Marktindikatoren untersucht. Wir haben die bei der Bestimmung der verwendeten Diskontierungszinssätze herangezogenen Parameter im Hinblick auf die sachgerechte Ableitung analysiert und ihre Berechnung unter Beachtung der dafür vorliegenden Anforderungen der handelsrechtlichen Vorschriften nachvollzogen. Ferner haben wir die rechnerische Richtigkeit der Bewertungsmodelle unter Beachtung der handelsrechtlichen Anforderungen überprüft.
Der von den gesetzlichen Vertretern durchgeführte Wertminderungstest sowie die hierfür angewandten Bewertungsparameter und -annahmen sind aus unserer Sicht insgesamt geeignet, um die Werthaltigkeit der Finanzanlagen zu überprüfen.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
• die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB und 315d HGB, auf die im zusammengefassten Konzernlage- und Lagebericht Bezug genommen wird
• die Versicherung der gesetzlichen Vertreter nach § 264 Abs. 2 S. 3 und § 289 Abs. 1 S. 5 HGB im Abschnitt „Versicherung der gesetzlichen Vertreter“ des Jahresfinanzberichts 2018
• die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und zusammengefassten Konzernlage- und Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks
Der Aufsichtsrat ist für die folgenden sonstigen Informationen verantwortlich:
• den Bericht des Aufsichtsrats im Geschäftsbericht 2018
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Konzernlage- und Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen:
• wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zusammengefassten Konzernlage- und Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
• anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den zusammengefassten Konzernlage- und Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen beabsichtigten oder unbeabsichtigten falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Konzernlage- und Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Konzernlage- und Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Konzernlage- und Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Konzernlage- und Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Konzernlage- und Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen beabsichtigten oder unbeabsichtigten falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Konzernlage- und Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Konzernlage- und Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Konzernlage- und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im zusammengefassten Konzernlage- und Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Konzernlage- und Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im zusammengefassten Konzernlage- und Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
• beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
• beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Konzernlage- und Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.
• führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Konzernlage- und Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 26. September 2018 zum Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 26. November 2018 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2017 als Abschlussprüfer der Wild Bunch AG tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Frank Pannewitz.
Berlin, 5. Mai 2019
**Mazars GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft**
Udo Heckeler, Wirtschaftsprüfer
Frank Pannewitz, Wirtschaftsprüfer
Der Aufsichtsrat berichtet im Folgenden über seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2018, insbesondere über Art und Umfang der Prüfung der Geschäftsführung der Gesellschaft sowie über Beratungen im Aufsichtsrat, über die Beachtung der Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK), über die Prüfung des Jahresabschlusses der Wild Bunch AG und des Konzerns sowie über personelle Veränderungen in den Organen der Gesellschaft. Der Aufsichtsrat verfügt, der Empfehlung des DCGK entsprechend, über eine ausreichende Zahl unabhängiger Mitglieder.
Zusammenwirken von Aufsichtsrat und Vorstand
Der Aufsichtsrat nahm 2018 seine ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben und Pflichten wahr. Er überwachte laufend die Geschäftsführung des Vorstands und begleitete ihn regelmäßig beratend bei der Leitung und strategischen Ausrichtung des Unternehmens.
Durch schriftliche und mündliche Berichte seitens des Vorstands wurde der Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend unterrichtet. Die Berichte enthielten alle relevanten Informationen zur Geschäftsentwicklung und über die Lage des Konzerns, einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den genehmigten Plänen wurden vorgetragen, begründet und diskutiert. Der Vorstand stimmte die strategische Ausrichtung des Konzerns mit dem Aufsichtsrat ab und erörterte mit ihm alle für das Unternehmen bedeutenden Geschäftsvorgänge, die weitere strategische Ausrichtung sowie die künftige Finanzierung des Konzerns. Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen, die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung waren, eingebunden.
Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat weiterhin über die wichtigsten finanzwirtschaftlichen Kennzahlen und legte ihm Geschäftsvorgänge, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedurften oder von besonderer Bedeutung waren, rechtzeitig zur Beschlussfassung vor. Über besondere Absichten und Vorhaben, die für das Unternehmen eilbedürftig waren, wurde der Aufsichtsrat durch den Vorstand auch zwischen den Sitzungen ausführlich informiert und er hat – sofern erforderlich – sein schriftliches Votum erteilt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats ließ sich auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen regelmäßig über die aktuelle Geschäftslage und wesentliche Geschäftsvorgänge sowie bestehende Risiken im Unternehmen unterrichten.
Seine Prüfungstätigkeit erfüllte der Aufsichtsrat u.a. und soweit in diesem Bericht nicht gesondert beschrieben, indem er Berichte des Vorstands, der Mitarbeiter sowie von den mit der Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen beauftragten Wirtschaftsprüfer entgegennahm und erörterte.
Sitzungen des Aufsichtsrats
Im Jahre 2018 fanden sechs Aufsichtsratssitzungen statt, wobei eine Sitzung mit persönlicher Anwesenheit der Teilnehmer am Standort Paris abgehalten worden ist. Die sonstigen Aufsichtsratssitzungen wurden entweder als Telefonkonferenz durchgeführt oder fanden in partieller persönlicher Anwesenheit von Teilnehmern bei gleichzeitiger Telefonschalte statt. Die Teilnahmequote der Mitglieder in den Sitzungen des Aufsichtsrats lag bei 88%.
Ausschüsse
Um eine effiziente Wahrnehmung seiner Aufgaben sicherzustellen, verfügt der Aufsichtsrat über die folgenden beiden Ausschüsse: Den Prüfungs- und Bilanzausschuss sowie den Investitionsausschuss. Dem Prüfungs- und Bilanzausschuss gehörten im Geschäftsjahr folgende Mitglieder an:
Pierre Tattevin sowie Tarek Malak. Pierre Tattevin fungiert zudem als unabhängiger Finanzexperte (IFC) des Aufsichtsrates. Der Investitionsausschuss setzte sich bis zur Hauptversammlung aus den folgenden Mitgliedern zusammen: Tarek Malak, Benjamin Waisbren und bis zu seinem Ausscheiden Hans Mahr. Nach der Wahl neuer Aufsichtsratsmitglieder durch die Hauptversammlung setzte sich der Investitionsausschuss aus den Mitgliedern Benjamin Waisbren, Dr. Georg Kofler, Kai Diekmann und bis zu seinem Ausscheiden Michael Edelstein zusammen. Im Jahr 2018 fanden zwei Sitzungen des Prüfungs- und Bilanzausschusses statt. Eine Sitzung des Investitionsausschusses fand nicht statt.
Beratungen im Aufsichtsrat
Gegenstand regelmäßiger Berichterstattung durch den Vorstand und Beratungen in den Sitzungen des Aufsichtsrats und seinen Gremien waren die Entwicklung von Umsatz und Ergebnis der Konzerngesellschaften und des Konzerns, die Finanz- und Liquiditätslage, der Stand der Arbeiten an den Jahresabschlüssen, die finanzielle Restrukturierung des Konzerns, die Weiterentwicklung des Geschäftsmodells sowie die strategische Ausrichtung des Konzerns.
Schwerpunkt der Sitzungen waren in der ersten Jahreshälfte vor allem Beratungen über den Investorenprozess und über den Stand und den Fortschritt von Verhandlungen mit Gläubigern insbesondere auf Ebene der Wild Bunch S.A sowie über den Stand gerichtlicher Schutzschirmverfahren in Frankreich, die Aufstellung des Jahresabschlusses 2017 jeweils für den Konzern und die Wild Bunch AG sowie damit verwandte Themen, Vorschläge für die Beschlussfassungen der Hauptversammlung 2018 die Fremdkapitalbeschaffung sowie konkrete Verhandlungen mit Investoren zur Durchführung der Restrukturierungsbemühungen. Im weiteren Jahresverlauf wurden schwerpunktmäßig die Umsetzung der Restrukturierungsmaßnahmen und damit verbundene Einzelfragen, die Liquiditätslage des Konzerns, die Verhandlungen mit der Bank Leumi über die fortlaufende Unterstützung des Restrukturierungsprozesses sowie die strategische Ausrichtung der Gruppe diskutiert.
Zentraler Gegenstand der Beratung des Vorstands durch den Aufsichtsrat waren die Vorbereitungsmaßnahmen zur und die Durchführung der Restrukturierungsmaßnahmen zur bilanziellen Entschuldung des Unternehmens, die weitere Finanzierung der operativen Tätigkeiten der Gesellschaft, vor allem durch Zurverfügungstellung einer Zwischenfinanzierung von zuletzt 27 Millionen Euro als vorgezogenes Gesellschafterdarlehen.
Daneben sind folgende Themenbereiche der Aufsichtsratssitzungen hervorzuheben:
1. Beratung des Vorstands hinsichtlich der Aufstellung und Vorlage des Jahresabschlusses 2017 (Einzel- und Konzernabschluss) sowie der benötigten Dokumentation der zugrundeliegenden Prüfungssachverhalte und Beratung zur Prozessoptimierung der unternehmensseitig zur Prüfung zu erbringenden Leistungen.
2. Beratung des Vorstands zur zukünftigen Strategie der Gruppe, insbesondere auch in den Feldern TV und Digital.
3. Beratung des Vorstands zur Konzerninnenfinanzierung, insbesondere zur Finanzierung der Geschäftstätigkeit der Wild Bunch S.A. und der Muttergesellschaft Wild Bunch AG und zur Konzernliquiditätsorganisation.
Beschlüsse des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat hat im Rahmen seiner Sitzungen Beschlüsse über die Annahme und Billigung des Jahres- und Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2017, die Annahme des Abhängigkeitsberichts und der Corporate Governance Dokumentationen für das Geschäftsjahr 2017 gefasst. Der Aufsichtsrat hat zudem Beschlüsse über die Auswahl des Wirtschaftsprüfers für das Geschäftsjahr 2018 sowie über die Neuwahl eines Aufsichtsratsvorsitzenden und dessen Vertreter gefasst.
Corporate Governance
Der Aufsichtsrat hat sich in seinen Sitzungen mehrfach mit Fragen von Corporate Governance im Unternehmen befasst. Vorstand und Aufsichtsrat haben sich über die Aktualisierung der Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex verständigt und die gemeinsame Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG im April 2018 abgegeben. Sie ist der Öffentlichkeit auf der Internetseite der Wild Bunch AG zusammen mit früheren Entsprechenserklärungen dauerhaft zugänglich gemacht. Vorstand und Aufsichtsrat haben darin erklärt, dass den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner Fassung vom 7. Februar 2017 entsprochen wurde und wird, mit den in der Entsprechenserklärung bezeichneten Ausnahmen. Im Corporate Governance Bericht erläutern Vorstand und Aufsichtsrat gesondert die Corporate Governance.
Erläuterungen gemäß Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz
Der Aufsichtsrat hat sich mit den Angaben im Lagebericht der Wild Bunch AG und im Konzernlagebericht gemäß §§ 289a und 315a Abs. 4 HGB und den Erläuterungen des Vorstands hierzu auseinandergesetzt. Auf die entsprechenden Erläuterungen im Lagebericht/Konzernlagebericht wird Bezug genommen. Der Aufsichtsrat hat die Angaben und Erläuterungen geprüft und macht sie sich zu Eigen. Sie sind aus Sicht des Aufsichtsrats vollständig.
Besetzung des Aufsichtsrats
Im Geschäftsjahr 2018 ergaben sich folgende personelle Veränderungen in der Zusammensetzung des Aufsichtsrates: Das Aufsichtsratsmitglied Hans Mahr hat sein Mandat mit dem Ablauf des 16. Januar 2018 niedergelegt. In der Folge bestand der Aufsichtsrat zunächst aus den noch amtierenden drei Mitgliedern Herrn Tarek Malak, Herrn Pierre Tattevin und Herrn Benjamin Waisbren. Da die Amtszeiten dieser weiterhin amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrates mit Beendigung der Hauptversammlung am 26. September 2018. endeten, erfolgte eine Neuwahl aller Aufsichtsratsmitglieder durch die Hauptversammlung. Diese wählte neben den bis zu Hauptversammlung amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates die Herren Dr. Georg Kofler, Michael Edelstein und Kai Diekmann in den Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat wählte in seiner Sitzung vom 27. September 2018 Herrn Tarek Malak zum Nachfolger im Amt des Vorsitzenden und Herrn Kai Diekmann zum stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrates. Mit Ablauf des 22. November 2018 hat Michael Edelstein sein Amt niedergelegt. Das Aufsichtsratsmitglied Benjamin Waisbren legte sein Amt kurz nach Abschluss des Berichtsjahres mit Wirkung zum 19. Februar 2019 nieder.
Besetzung des Vorstands
Im Geschäftsjahr 2018 bestand der Vorstand der Gesellschaft bis zum 10. August 2018 zunächst aus den Herren Vincent Grimond, Max Sturm, Brahim Chioua, und Vincent Maraval. Ab dem 11. August 2018 bestand der Vorstand aus Herrn Vincent Grimond und Herrn Max Sturm. Herr Vincent Grimond ist Vorstandsvorsitzender.
Prüfung des Abschlusses der Wild Bunch AG und des Konzerns zum 31. Dezember 2018
Die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, wurde mit Beschluss der Hauptversammlung der Wild Bunch AG am 26. September 2018 zum Abschlussprüfer sowie als Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 und zum Prüfer für die gegebenenfalls prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung gewählt und vom Aufsichtsrat am 26. November 2018 mit der Durchführung der Prüfungshandlungen beauftragt. Gegenstand der Prüfungen waren der vom Vorstand vorgelegte und nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellte Jahresabschluss der Wild Bunch AG und der Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Konzernlage- und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018, der nach den Vorschriften des International Financial Reporting Standards (IFRS) und ergänzend nach den nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt wurde. Dem Jahresabschluss der Wild Bunch AG und dem Konzernabschluss wurden uneingeschränkte Bestätigungsvermerke erteilt.
Der Jahresabschluss der Wild Bunch AG sowie der Konzernabschluss und der zusammengefasste Konzernlage- und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018 haben allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vorgelegen. Sie waren Gegenstand der gemeinsamen Sitzung des Aufsichtsrats und des Audit Committee am 5. Mai 2019 an der auch Vertreter des Abschlussprüfers teilnahmen und für Fragen zur Verfügung standen. Der Aufsichtsrat hat das Prüfungsergebnis zustimmend zur Kenntnis genommen. Nach abschließendem Ergebnis seiner eigenen Prüfung waren Einwendungen nicht zu erheben. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Konzernlage- und Lagebericht gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018 festgestellt.
Prüfung des Berichts des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen
Aufgrund der im Berichtsjahr bestehenden Beteiligungen an der Gesellschaft, ist die Wild Bunch AG im Berichtsjahr als ein von einem einzelnen Aktionär abhängiges Unternehmen einzustufen. Ein Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag mit dem herrschenden Unternehmen besteht nicht.
Der Vorstand der Wild Bunch AG hat daher gemäß § 312 AktG für den Zeitraum der Abhängigkeit einen Bericht über die Beziehung zu verbundenen Unternehmen für das Geschäftsjahr 2018 erstellt (Abhängigkeitsbericht). Der Vorstand hat den Abhängigkeitsbericht dem Aufsichtsrat fristgerecht vorgelegt.
Der Abschlussprüfer der Gesellschaft hat den Abhängigkeitsbericht geprüft und folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
„Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass
1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,
2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Wild Buch AG nicht unangemessen hoch war.“
Seinen Prüfungsbericht hat der Abschlussprüfer dem Aufsichtsrat vorgelegt und darüber hinaus in einer separaten Sitzung des Audit Committee über seine Prüfung und die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben in ihrer Sitzung vom 5. Mai 2019 den Prüfungsbericht eingehend mit den Mitgliedern des Vorstands erörtert. Die Mitglieder des Aufsichtsrats gelangten zu der Überzeugung, dass der Prüfungsbericht den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Im Rahmen seiner eigenen Prüfung sind dem Aufsichtsrat keine Anhaltspunkte für eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit oder sonstige Beanstandungen ersichtlich geworden. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Vorschlag des Vorstands zur Ergebnisverwendung an.
Der Aufsichtsrat dankt Vorstand, Management und Mitarbeitern für eine große Leistungsbereitschaft und hohen persönlichen Einsatz.
Berlin, 5. Mai 2019
Der Aufsichtsrat
Tarek Malak, Vorsitzender
Inhalt
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| Konzernlage- und Lagebericht |
| 1. Grundlagen des Konzerns |
| 1.1. Konzernstruktur und Geschäftsmodell |
| 1.2. Geschäftsmodell |
| 1.3. Mitarbeiter |
| 1.4. Forschung und Entwicklung |
| 1.5. Steuerungssystem |
| 2. Wirtschaftsbericht |
| 2.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenspezifische Rahmenbedingungen |
| 2.2. Finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren |
| 2.3. Geschäftsverlauf und Analyse der nicht-finanziellen Leistungsindikatoren |
| 2.4. Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des Konzerns |
| 2.5. Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der Wild Bunch AG |
| 3. Prognosebericht |
| 3.1. Entwicklung des Marktumfeldes |
| 3.2. Ausrichtung des Konzerns im Geschäftsjahr 2019 |
| 3.3. Erwartete Entwicklung |
| 3.4. Gesamtaussage des Vorstands zur Entwicklung des Konzerns |
| 4. Chancen- und Risikobericht |
| 4.1. Risikomanagementsystem |
| 4.2. Internes Kontrollsystem |
| 4.3. Risikobericht |
| 4.4. Chancenbericht |
| 4.5. Gesamteinschätzung der Risiken und Chancen |
| 5. Übernahmerechtliche Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB |
| 6. Erklärung zur Unternehmensführung nach § 315 Abs. 5 HGB |
| 7. Abhängigkeitsbericht |
| 8. Vergütungsbericht |
Konzernlage- und Lagebericht
Der vorliegende zusammengefasste Konzernlage- und Lagebericht der Wild Bunch AG wurde gemäß § 315 HGB erstellt. Er orientiert sich an den Bestimmungen und Empfehlungen des Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 20 (DRS 20). Sofern nicht explizit auf die Wild Bunch AG oder die Wild Bunch Gruppe (im Folgenden „Wild Bunch“ oder „Konzern“ genannt) Bezug genommen wird, verstehen sich die Aussagen auf die Wild Bunch AG und den Konzern gleichermaßen. Die dargestellten Ausführungen des Geschäftsverlaufs sowie der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des Konzerns basieren auf dem Konzernabschluss, erstellt nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind.
Summen und Prozentangaben wurden auf Basis der nicht gerundeten Euro-Beträge berechnet und können von einer Berechnung auf Basis der berichteten Tausend bzw. Millionen Euro-Beträge abweichen.
1. Grundlagen des Konzerns
1.1. Konzernstruktur und Geschäftsmodell
Der Konzern ist in den zwei Segmenten „Internationaler Vertrieb und Verleih sowie Filmproduktion“ und „Sonstige“ tätig. Das Geschäftssegment „Internationaler Vertrieb und Verleih sowie Filmproduktion“ beinhaltet die Produktion und den Vertrieb von Filmen. Das Geschäftssegment „Sonstiges“ umfasst das Betreiben einer VOD-Plattform und sonstige Aktivitäten. Als Dachgesellschaft erfüllt die Wild Bunch AG unter anderem eine Holdingfunktion und ist für Management, Finanzierung, Konzernrecht, Kommunikation und Informationstechnik (IT) verantwortlich.
Die Konzernstruktur mit den wesentlichen Beteiligungen zum 31. Dezember 2018 ist wie folgt:

1.2. Geschäftsmodell
Wild Bunch ist ein führendes, unabhängiges europäisches Filmverleih- und Produktionsunternehmen, das im Direktvertrieb in Frankreich, Italien, Deutschland, Spanien und Österreich, im Weltvertrieb sowie in der Finanzierung von Koproduktionen und dem elektronischen Direktvertrieb von Filmen und TV-Serien tätig ist. Die Aktivitäten der Wild Bunch Gruppe decken die gesamte Wertschöpfungskette der Filmherstellung und des Filmvertriebs ab, angefangen bei der Produktion von Spielfilmen, über den Weltvertrieb bis hin zu Kinoverleih und digitalem Verleih (TV, Home Entertainment, VOD/SVOD). Mit seiner vielfältigen Redaktionspolitik bietet das Unternehmen kontinuierlich neue und innovative Filme aus aller Welt an, indem es sowohl in europäische Filmproduktionen als auch in US-amerikanische und internationale Independent-Filme investiert. Dank der internationalen Vertriebsaktivitäten durch die Vertriebslabels Wild Bunch, Elle Driver, Versatile und Insiders kann das Unternehmen Filmverleihern und Sendeanstalten weltweit internationale Kinofilme anbieten. Wild Bunch ist bestrebt, anders zu sein und führt das unverzichtbare klassische Know-how im Umgang mit Talenten und der Produktion von hochwertigen Inhalten mit einem radikal neuen Marktansatz und einer innovativen Herangehensweise zusammen, um den kommerziellen Wert solcher Inhalte zu maximieren. Dies beinhaltet die Ausrichtung des Geschäfts auf alternative Vertriebswege vor dem Hintergrund der Digitalisierung sowie die Fokussierung auf die Produktion und Vermarktung hochwertiger Inhalte im Film- und Unterhaltungsmarkt.
Das Unternehmen verfügt über ein europaweites Vertriebsnetzwerk und ist aktuell in fünf Märkten im Direktverleih tätig: in Frankreich mit Wild Bunch Distribution SAS und Wild Side Film SAS, in Italien mit BIM Distribuzione s.r.l. (im Folgenden BIM genannt), in Deutschland mit Wild Bunch Germany GmbH (im Folgenden Wild Bunch Germany genannt) und Central Film Verleih GmbH, in Spanien mit Vértigo Films S.L. (im Folgenden Vértigo genannt) und in Österreich mit Wild Bunch Austria GmbH.
Im Rahmen der Unternehmensstrategie möchte Wild Bunch die geografische und inhaltliche Expansion weiter vorantreiben, vorausgesetzt die notwendigen Investitionsmittel stehen dafür zur Verfügung. Mit dem im September 2015 gegründeten Label Wild Bunch TV setzt das Unternehmen auf Koproduktion, Finanzierung und Vermarktung internationaler TV-Serien. Unter dem Label Wild Bunch Digital entwickelt das Unternehmen seit 2017 zudem eine einheitliche Digitalstrategie für seine Produkte.
Wild Bunch bietet gegenwärtig eine Bibliothek mit über 2.500 Film- und Serientiteln unterschiedlichster Genres an und vertreibt derzeit bis zu 50 neue Independent-Filme im Jahr. Umfang und Qualität der Filmbibliothek machen Wild Bunch zu einem wichtigen Partner für alle Abnehmer, von TV-Anstalten bis hin zu Anbietern von digitalen Videoinhalten.
Wild Bunch hat alternative Ansätze der Kommerzialisierung entwickelt, die weitgehend auf neuen elektronischen Vertriebskanälen und einer Neugestaltung der Ablaufplanung basieren.
So hat sich das Unternehmen im Markt des elektronischen Direktvertriebs mit seiner französischen VOD/SVOD-Plattform FilmoTV positioniert. Über Partnerschaften mit traditionellen Sendern versucht das Unternehmen auch weiterhin, Reichweite und Inhalte von FilmoTV zu erweitern.
Darüber hinaus hat Wild Bunch als eine der ersten Vertriebsgesellschaften in Europa Aktivitäten im Bereich e-Cinema durch das Angebot eines alternativen Vertriebsmodells gestartet, um das Publikum für „Eventfilme“ und deren wirtschaftliches Potenzial zu gewinnen.
Im Bewusstsein des steigenden Marktanteils von VOD weltweit und der begrenzten Verfügbarkeit von Kinoleinwänden, bietet Wild Bunch diese Filme entweder direkt verschiedenen VOD-Diensten an oder, sofern gesetzlich erlaubt, gleichzeitig via VOD sowie in einer begrenzten Anzahl von Kinos.
1.3. Mitarbeiter
Die Gruppe beschäftigte im Geschäftsjahr 2018 durchschnittlich 149 Mitarbeiter (inkl. Management), ein leichter Rückgang im Vergleich zum Vorjahr (2017: 155 Mitarbeiter). Darin spiegeln sich zugleich die Bemühungen wider, die Overhead-Kosten im Zeitverlauf zu verringern.
1.4. Forschung und Entwicklung
Wild Bunch betreibt keine Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten im engeren Sinne. Zuordenbare Aufwendungen für Forschung und Entwicklung bestehen entsprechend nicht.
1.5. Steuerungssystem
Für die strategische Ausrichtung und Steuerung des Konzerns ist der Vorstand der Wild Bunch AG verantwortlich. Die operative Verantwortung der Konzerngesellschaften liegt bei den jeweiligen Geschäftsführungen. Die Steuerung dieser Gesellschaften erfolgt über Gesellschafterversammlungen, Strategiemeetings, Kurz- und Mittelfristplanungen sowie eine regelmäßige Berichterstattung über den Geschäftsverlauf. Der Vorstand hat dabei das interne Steuerungssystem entlang der Konzernstrategie ausgerichtet und geeignete Kontrollgrößen definiert. Ein wichtiges Modul des internen Steuerungs- und Kontrollsystems ist die regelmäßige Erfassung und Aktualisierung von Kennzahlen und Daten sowie die Berichterstattung an Vorstand und Aufsichtsrat. Gegenstand der Analysen und Berichterstattung sind insbesondere die in 2.2. dargestellten Leistungsindikatoren. Berichterstattung und Analysen werden durch das rechnungslegungsbezogene interne Kontroll- und Risikomanagementsystem (vergleiche Abschnitt 4.) ergänzt, insbesondere die detaillierte Risikoerfassung und Risikoüberwachung beim Erwerb und bei der Verwertung von Filmen.
2. Wirtschaftsbericht
2.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenspezifische Rahmenbedingungen
2.1.1. Geschäftsumfeld
Der regionale Fokus der operativen Geschäftstätigkeit des Wild Bunch Konzerns liegt vornehmlich auf den Ländern Frankreich, Deutschland/Österreich, Italien und Spanien. Vor allem durch Filmeinkäufe oder ihre Weltvertriebsaktivitäten ist die Wild Bunch Gruppe auch in außereuropäischen Märkten, wie etwa in den USA, aktiv. Dementsprechend ist die gesamtwirtschaftliche Entwicklung, insbesondere in diesen Ländern, von enormer Bedeutung für den Unternehmenserfolg der Wild Bunch Gruppe.
Nach Aussagen des Internationalen Währungsfonds (IWF) in seinem World Economic Outlook im April 2019 erwartet dieser für 2018 ein Wachstum der Weltwirtschaft von 3,6 %. In den Folgejahren liegen die Schätzungen bei 3,3 % für 2019 und 3,6 % im Jahr 2020. Der IWF geht somit von einer Abschwächung des Wachstums der Weltwirtschaft für die nächsten Jahre aus. Als Gründe für diesen Ausblick sieht der IWF insbesondere eine schwächere wirtschaftliche Entwicklung der Regionen Europa und Asien. So beeinflussen unter anderem steigende Handelsspannungen zwischen den USA, Europa und China, das aufflammende Länder- und Finanzrisiko in Italien, ein unkontrollierter EU-Austritt Großbritanniens und die eventuell stärkere Verlangsamung des Wirtschaftswachstums in China die Wachstumsdynamik dieser Regionen. Global sorgt sich der IWF zudem um die Verschlechterung des Finanzmarkt-Sentiments, ausgelöst durch sich verschärfende Finanzierungskonditionen sowie die weitere Verschuldung im privaten wie auch im öffentlichen Sektor oder durch bisher ungelöste Haushaltsprobleme wie etwa in Italien oder in den USA.
Heruntergebrochen auf die einzelnen Regionen und Länder ergeben sich große Unterschiede in der wirtschaftlichen Entwicklung.
Nach einer starken Entwicklung im Jahr 2018 von 2,9 % (Vj.: 2,2 %) wird die Wirtschaft in den USA nach Einschätzung des IWF in 2019 um 2,3 % zulegen.
Für die Europäische Union erwartet der IWF für 2018 ein Wachstum von 1,8 % nach 2,4 % in 2017. Das Wachstum soll sich in 2019 weiter auf 1,3 % reduzieren.
Die wichtigsten Märkte von Wild Bunch verzeichneten im Jahr 2018 ebenso eine eher nachlassende Dynamik in ihrer Wirtschaftsentwicklung.
Die französische Wirtschaft wuchs in 2018 nach Angaben vom IWF mit einer Rate von 1,5 %, nachdem es in 2017 noch 2,2 % waren. Für 2019 sagt der IWF ein gleichbleibendes Wachstum von 1,3 % voraus.
Die deutsche Wirtschaft verzeichnete in 2018 ebenfalls ein Wachstum von 1,5 % (Vj.: 2,5 %). Mit aber nur noch 0,8 % Wachstum für 2019 wird vom IWF eine weitere Abschwächung erwartet.
Für Italien meldet der IWF ein Wirtschaftswachstum von 0,9 % im Jahr 2018 gegenüber 1,6 % im Vorjahr. Das Wachstum soll auch 2019 weiter sinken und sich bei einer Rate von 0,1 % bewegen.
Das Bruttoinlandsprodukt Spaniens ist nach Einschätzung des IWF zwar im Vergleich erneut kräftig um 2,5 % gewachsen, nach 3,0 % im Vorjahr. Allerdings erwartet der IWF hier eine nachlassende Dynamik, so dass 2019 nur noch ein Plus von 2,1 % prognostiziert wird.
Einen großen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit des international agierenden Wild Bunch Konzerns kann zudem der Wechselkurs zwischen Euro und US-Dollar haben.
Nach Daten der Europäischen Zentralbank (EZB) stand zum Jahresanfang 2018 die Notierung bei 0,83 Euro / US-Dollar. Nach einem anfänglich weiteren Rückgang stieg der Wert des US-Dollars ab Mai 2018 kontinuierlich an und schloss das Jahr am letzten Handelstag mit einem Kurs von 0,87 Euro / US-Dollar ab.
2.1.2. Branchenspezifische Rahmenbedingungen
Der Wild Bunch Konzern agiert in einem herausfordernden Marktumfeld der Entertainment & Media-Branche.
Nach Aussagen des „PwC Global Entertainment & Media Outlook 2018 – 2022“ vollzieht sich in der Branche aktuell eine weitere vielschichtige Welle der Konvergenz hin zu einer Direct-to-Consumer Beziehung verschiedener Marktteilnehmer und mit unterschiedlichem Ursprung der jeweiligen Geschäftsmodelle.
Markttreiber in diesem Umfeld sind unter anderem:
- die immerwährende und technisch immer besser werdende Konnektivität der Konsumenten, die eine Rund-um-die-Uhr-Belieferung mit Inhalten und Erlebnissen, direkt und digital, ermöglicht
- dass mobile Endgeräte der Konsumenten als primärer Kontaktpunkt für den Inhalteanbieter dienen
- die Suche der Marktteilnehmer nach neuen Einnahmequellen führt zu neuen innovativen Produkten, Services und Medienerlebnissen
- der technologisch und inhaltlich getriebene Trend zu Plattformangeboten, welcher zukünftig eine effizientere Monetarisierung der Konsumenten ermöglicht
- die fortschreitende Personalisierung der Entertainment & Media-Erlebnisse der Konsumenten, welche zu neuen und innovativen Ansätzen basierend auf Datenanalysen und neuen Technologien führt, um die Entscheidungsfindung zu verbessern.
Trotz oder gerade aufgrund dieser Konvergenzbestrebungen und der damit einhergehenden Branchenveränderungen wird von PwC eine durchschnittliche jährliche Wachstumsrate des weltweiten Umsatzes der Entertainment & Media-Branche von 4,4 % für den Zeitraum 2017 bis 2022 erwartet, in dem die Entertainment & Mediaindustrie einen Gesamtumsatz von 2,4. Bio. Dollar erwirtschaften soll.
PwC erwartet, dass nur über qualitativ hochwertigen Content die Anbieter die Möglichkeit haben, eine Direct-to-Consumer Beziehung mit Konsumenten aller demografischen Schichten und technologischen Endgeräten mit einer starken, loyalen Bindung und einem hohen Nutzungsgrad in Dauer und Umfang herzustellen und so eine entsprechende Monetarisierung ihrer Geschäftsmodelle zu ermöglichen. Es sind die auf die persönlichen Wünsche und Präferenzen der Konsumenten zugeschnittenen Inhalte gefragt, welche gleichzeitig eine unvergleichliche User Experience vermitteln. Diese personalisierte User Experience zeigt sich in der gesamten Entertainment & Media-Branche, etwa durch das Verbinden von Zeitungsinhalten mit Audio/Video-Sequenzen. Weitere Beispiele: Social Media Plattformen integrieren Videostreaming-Angebote insbesondere von Sportevents, Filmstudios produzieren Videoserien, die Gaming-Industrie verbindet ihre mobilen Gaming-Angebote mit Live-Videos. Der Technologische Fortschritt und die voranschreitende Digitalisierung ermöglicht die Ausweitung von Angeboten und Services durch die Anbieter. Neue finanzkräftige Marktteilnehmer mit unterschiedlichen Wurzeln in ihren Geschäftsmodellen buhlen mit einer breiten Angebotspalette von der Produktion über den Verleih bis hin zum Wiederverkauf von Inhalten um die direkte Kundenbeziehung. So wird unter anderem die neue fünfte Generation des Mobilfunkstandards (5G) als nächster bedeutender Wachstumstreiber im mobilen Zugang von medialen Inhalten, durch Verbesserung bei Geschwindigkeit, Qualität und Zuverlässigkeit, angesehen. Auch haben Verschiebungen in der Auswertungskette zum Beispiel im Home Entertainment weg von DVD und Blu-ray hin zu Video-on-Demand (VOD) bereits stattgefunden und werden weiter voranschreiten. Die Marktbearbeitung und geografische Expansion, insbesondere der großen Marktteilnehmer, ist global ausgerichtet und oftmals lediglich ein Roll-Out eines bereits bestehenden Geschäftsmodells in den nächsten Markt.
Aufgrund seiner renommierten und hochwertigen Filmbibliothek, seiner umfangreichen Kontakte zu Talents weltweit und aufgrund des internationalen Verleih- und Vertriebsnetzwerks, sieht sich Wild Bunch als etablierter Anbieter von qualitativ hochwertigem Content entlang der gesamten Auswertungskette, der so gut positioniert ist, um von der oben beschriebenen Entwicklung zu profitieren.
2.1.2.1. Kino
Die Analysten von PwC gehen in ihrer Studie „PwC Global Entertainment & Media Outlook 2018 – 2022“ von einem weltweiten Brutto-Einspielergebnis von 41,4 Mrd. Dollar im Jahr 2018 aus. Der weltweite Kinomarkt wird getrieben durch eine hohe Anzahl an Kinoneueröffnungen in der Asien-Pazifik-Region und durch das Wetteifern der einzelnen Länder große, internationale Produktionen durch Steuerermäßigungen und andere Filmförderungen anzulocken. Weitere Markttreiber sind die großen US-Produktionsfirmen, die ihre Filme international aggressiv vermarkten, eine insbesondere in den gesättigten Märkten zu beobachtende Verschiebung hin zu einem älteren Kinopublikum und eine größere Konsolidierung unter den Kinobetreibern. Als Markthemmnis wird weiterhin die Filmpiraterie gerade auch durch den steigenden digitalen Anteil im Filmgeschäft gesehen. Rechteinhaber und Regulierungsbehörden konnten in diesem Bereich zwar weitere juristische Erfolge erzielen, aber der Einfluss auf die Umsätze ist nach wie vor signifikant.
Frankreich
Im stärksten Kinomarkt Europas konnten laut einer Auswertung der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle (EAI) im Jahr 2018 zirka 200,5 Mio. Kinokarten verkauft werden. Gegenüber dem Vorjahr (209,4 Mio. Kinokarten) bedeutet dies einen Rückgang von 4,3 %. Maßgeblicher Markttreiber ist die starke nationale Filmproduktion mit ihrem Fokus auf Comedy. Der Anteil einheimischer Filmproduktionen beträgt 39,3 % (Vj.: 37,4 %). Der Kinobesuch ist in Frankreich fester Bestandteil der Freizeitgestaltung. Nichtsdestotrotz sehen sich die Marktteilnehmer einer wachsenden Konkurrenz aus VOD-Plattformen ausgesetzt. Die Französische Regierung hat dementsprechend nach Genehmigung der Europäischen Kommission bestimmte Umsätze der VOD-Marktteilnehmer mit einer zweiprozentige-Steuer belegt und somit den französischen Filmmarkt zu einem der am stärksten geschützten Filmmärkte in Europa gemacht. Die Zusatzeinnahmen aus dieser Steuer werden für die Förderung der nationalen Filmproduktion eingesetzt.
Deutschland
Mit einem Minus von 13,9 % von 122,3 Mio. auf 105,4 Mio. Besuchern in 2018 verzeichnete Deutschland laut EAI den stärksten Rückgang aller Mitgliedsländer der Europäischen Union, der sich im Brutto-Einspielergebnis von nur noch 899,3 Mio. Euro (Vj.: 1.056,1 Mio. Euro) widerspiegelte. Gründe für diese Marktschwäche lagen unter anderem in der Austragung der Fußball-Weltmeisterschaft und in einem guten, langanhaltenden Sommerwetter. Weiterhin stagnierten im Jahr 2018 auch die Ticketpreise und es fehlten einige Blockbuster-Produktionen, um den Markt nachhaltig zu bewegen. Nicht zuletzt wird auch die in Konkurrenz zu Kinofilmen erfolgende Herausbringung hochwertiger Serien-Produktionen auf Netflix, Amazon Prime oder auf Sky zu einem Rückgang der Kinobesucher beitragen.
Der deutsche Kinomarkt war dabei im Geschäftsjahr 2018 geprägt von einem soliden und gesunden Auftritt nationaler Produktionen mit einem Marktanteil von 23,5 %, die aber international eher weniger Beachtung erhielten.
Italien
Auch in Italien kam es in 2018 zu einem Rückgang an den Kinokassen. 92,6 Mio. verkaufte Tickets (Vj.: 99,6 Mio.) bedeuten trotz Ausweitung des nationalen Marktanteils von 17,6 % auf 23,2 % in 2018 ein Minus von 7,0 %. Die Einnahmen gingen entsprechend um 5,0 % auf 589 Mio. Euro zurück (Vj.: 619 Mio. Euro).
Spanien
Leicht rückläufig entwickelte sich der spanische Kinomarkt auch im Jahr 2018 und zählte 97,3 Mio. Besucher (Vj.: 99,8). Dies entspricht einem leichten Rückgang von 2,5 %. Der Umsatz gab vergleichbar um 2,2 % auf 578 Mio. Euro (Vj.: 591 Mio. Euro) nach.
Die zukünftige Entwicklung der Besucherzahlen in Spanien wird durch sinkende Ticketpreise, durch die im Juli 2018 durchgeführte Mehrwertsteuersenkung auf Kinotickets (von 21 % auf 10 %), positiv beeinflusst werden.
2.1.2.2. Elektronische Distribution (Over the Top – OTT-Video)
Unter dem Segment der elektronischen Distribution von Content verstehen die Marktteilnehmer Over-the-Top-Video-Angebote (OTT-Video). Bei diesem Verfahren können Konsumenten Internet-Inhalte direkt über einen an das Internet angeschlossenen Fernseher (Smart-TV) oder aber andere Peripheriegeräte wie DVD-Player oder Spielekonsolen empfangen. Bei OTT-Video werden zwei Varianten unterschieden, das Transactional-Video-on-Demand (TVOD) und das Subscription-Video-on-Demand (SVOD).
Transactional-Video-on-Demand (TVOD): Ausleihe eines Videos für einen begrenzten Zeitraum; das Nutzungsrecht verfällt mit Ablauf des Zeitraumes; nur Einzelnutzung.
Subscription-Video-on-Demand (SVOD): Abonnement-Modell, mit meist monatlicher Zahlung für Nutzungsrechte von einer (un-)begrenzten Anzahl von Filmtiteln; Mehrfachnutzung möglich.
Um erfolgreich den OTT-Videomarkt zu besetzen und Marktanteile weiter gewinnen zu können, treiben die etablierten Anbieter ihr Investment in lokalen Content derzeit voran. Zusätzlich erhöht sich der Wettbewerbsdruck, da weitere große, finanzstarke Medienunternehmen (zum Beispiel Webedia, Google Play, Disney/Fox, Warner/ATT, Starz) neue SVOD-Anwendungen oder -Plattformen aufsetzen.
Für den Vertrieb des Wild Bunch Konzerns stellen die VOD/SVOD-Plattformen somit eine wichtige Kundengruppe dar.
Frankreich
Im viertgrößten Markt für OTT-Video in Europa dominiert deutlich der SVOD-Service mit dem Marktführer Netflix, gefolgt von Anbietern wie Canal Play, SFR Play oder Amazon Prime Video.
Deutschland
Durch die anhaltende Verschiebung der Sehgewohnheiten der deutschen Haushalte weg vom traditionellen Fernsehen hin zum Video on Demand auf den verschiedensten Endgeräten hat sich in Deutschland ein reifer und wettbewerbsintensiver OTT-Videomarkt (zweitgrößter Markt in Europa) mit einem breiten Spektrum an Marktteilnehmern vom internationalen SVOD-Anbieter bis hin zum nationalen Pay-TV-Anbieter entwickelt. Neben den großen bekannten SVOD-Anbietern wie Netflix, Amazon Prime Video oder Sky Deutschland streben aktuell auch kleinere Anbieter auf den Markt, die spezielle Genres bzw. Nischen besetzen, im Sportbereich DAZN oder bei Horrorfilmen Shudder von AMC Networks zum Beispiel. Zum notwendigen Ausbau ihrer Angebotskataloge investieren die OTT-Anbieter dabei insbesondere in lokalen Content.
Italien
Der italienische OTT-Videomarkt befindet sich nach wie vor in einem frühen Stadium, was sich auch in den Umsatzzahlen widerspiegelt. Laut PwC beläuft sich der Umsatz in 2018 nur auf 298 Mio. Dollar. Gründe für diese zurückhaltende Entwicklung liegen in der Marktgegebenheit, dass Video-on-Demand bereits in den Pay-TV-Abonnement-Paketen enthalten ist und in der relativ schlechten Infrastruktur für Breitband-Internet. Der Ausbau der Breitband-Struktur ist Voraussetzung, um das vollständige Umsatzpotential zu heben. Daneben wird der Start neuer Plattformen sowie das zunehmende Angebot von lokalem Content und Eigenproduktionen bei den bestehenden SVOD-Anbietern den OTT-Videomarkt in Italien beeinflussen.
Spanien
Erst der Start von Netflix in 2015 hat den OTT-Videomarkt in Spanien belebt. Mittlerweile sind weitere OTT-Anbieter wie HBO, Sky oder Amazon Prime Video in den Markt eingestiegen.
Dementsprechend liegt der Umsatz des OTT-Videomarktes gemäß PwC erst bei 158 Mio. Dollar in 2018.
2.1.2.3. TV und Home Entertainment
Das größte Marktsegment „TV und Home Entertainment“ steht ebenso wie das Kinosegment vor großen Herausforderungen.
Sich verändernde Sehgewohnheiten der Konsumenten einhergehend mit der weiter voranschreitenden Digitalisierung mit neuen innovativen Technologien und verschiedensten Endgeräten forcieren die Marktteilnehmer zur Anpassung ihrer Geschäftsmodelle. Klassisches Fernsehen bleibt zwar das am meisten konsumierte Medium bei Zugrundelegung der Gesamtnutzungsdauer, aber Alternativen wie OTT-Video laufen dem klassisches Fernsehen den Rang ab und könnten es wahrscheinlich auch auf lange Sicht ersetzen. Das Segment Home Entertainment erfährt weltweit bereits seit einigen Jahren die Ablösung durch Video-on-Demand-Angebote mit entsprechenden negativen Auswirkungen auf die Umsatzzahlen.
Aufgrund der erreichten Marktsättigung in den entwickelten Ländern schwächt sich das Wachstum aber merklich ab.
Auch die früher verfolgte Strategie durch Übernahmen Marktanteile zu gewinnen oder geografisch zu expandieren oder das Leistungsangebot durch Multi-Play-Angebote zu erweitern, um somit neue Konsumenten hinzuzubekommen, steht nicht mehr im Fokus der Marktteilnehmer.
Aktuell müssen alle Marktteilnehmer in den, meist lokalen, Content, investieren, um den Konsumenten die beste Unterhaltung zu ermöglichen und somit die Kundenbindung zu erhöhen.
Frankreich
Free-TV
Der französische Fernsehmarkt wird durch Free-TV-Sender (öffentlich-rechtlich mit France Télévision und privat mit TF1, M6, ARTE) sowie Pay-TV-Sender (hauptsächlich Canal +) und TNT-Kanäle abgedeckt.
Im Jahr 2018 dominierte TF1 mit der Übertragung der FIFA Weltmeisterschaft und mit französischen und ausländischen TV-Serien mit 91 der 100 höchsten Einschaltquoten gefolgt von M6, France 2 und France 3; ARTE verzeichnete den größten Zuschauerzuwachs seines Bestehens mit plus 9 % gegenüber dem Vorjahr; während sich Canal+ erneut einer schwindenden Abonnentenzahl in Frankreich um 4,4 % auf 4,73 Millionen Abonnenten gegenüber sah.
Pay-TV
Der viertgrößte Pay-TV-Markt in Europa ist dabei geprägt durch einen hohen Preisdruck unter den Anbietern und der Nachfrage nach preiswerteren TV-Paketen durch die Konsumenten, die diese mit Angeboten aus dem OTT-Videomarkt ergänzen.
Deutschland
Der deutsche Markt für klassisches Fernsehen ist gekennzeichnet durch eine fortgeschrittene Marktreife und -sättigung. Der Free-TV-Markt profitiert nach wie vor von der zweithöchsten Rundfunkgebühr der Welt, die weiterhin eine wichtige Rolle bei der Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Fernsehprogramme spielt. Sie trägt bereits 45,3 % zum Gesamtmarktumsatz bei.
Der Pay-TV Markt ist gekennzeichnet durch das Angebot von teureren Premium-Services, umfangreichen Multi-Play-Angeboten und verbesserter Technik zum Beispiel 4k UHD-Ausstrahlungen, für die die Konsumenten bereit sind, mehr zu zahlen.
In diesem Segment kann Sky Deutschland seine führende Rolle in Deutschland durch das Angebot von Premium-Inhalten insbesondere im Sportbereich weiter sichern.
Italien
Derzeit wird der italienische Fernsehmarkt von den makroökonomischen Unsicherheiten in Italien beeinflusst.
Die Marktteilnehmer stehen im Wettbewerb mit neuen, teureren Premium-TV-Paketen zum Beispiel mit mehr Fernsehkanälen, neuen Technikangeboten wie 4k UHD Auflösungen oder „TV Everywhere“-Angeboten.
Der italienische Pay-TV-Markt ist im Bereich der Satellitenübertragung weiterhin durch die Dominanz des Marktführers Sky Italien geprägt. Daneben gibt es kein Kabelangebot und nur vernachlässigbare IPTV-Aktivitäten. Gute Aussichten schreibt man dagegen dem Pay-DTT (Digitales terrestrisches Fernsehen) von Mediaset zu und geht davon aus, dass hier die Nutzerzahlen steigen werden.
Spanien
Aktueller Markttreiber im spanischen Fernsehmarkt ist der starke Ausbau von Multi-Play-Angeboten, meist sogar Quintuple-Angeboten (Mobilfunk, Festnetz, (A)DSL-Internet, TV und WiFi - mobiles Breitband) und das, obwohl der Markt einem starken Wettbewerbsdruck durch OTT-Video-Anbieter ausgesetzt ist. Technologisch führt die Übertragungstechnik IPTV den Markt für Bezahlfernsehen an, gefolgt von Kabel und Satellit.
2.1.2.4. Produktion
Die Produktion von Spielfilmen und TV-Shows, insbesondere in Deutschland, oder die Koproduktion und Kofinanzierung von internationalen TV-Serien gehört auch zu den Geschäftsaktivitäten der Wild Bunch Gruppe. Somit ist es auch möglich, die zukünftig immer größer werdende Nachfrage nach Inhalten, insbesondere durch die VOD-Videoanbieter zu bedienen. Diese suchen vornehmlich lokalen Content, um die Nutzerzahlen entsprechend auszuweiten.
Dabei agiert der Konzern in einem sehr herausfordernden Marktumfeld. Im deutschen Markt für Filmproduktionen ist laut der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO e.V.) in 2018 die Zahl der deutschen Spielfilm-Erstaufführungen im Kino mit 153 gegenüber 141 in 2017 um 9 % gestiegen. Langfristig gesehen, liegt der 10-Jahresdurchschnitt bei 145 Filmen. 49 % der neuen deutschen Spielfilme waren deutsch-ausländische Koproduktionen, wobei Frankreich, Österreich, Schweiz, Belgien und die USA zu den bevorzugten Koproduktionsländern der letzten 10 Jahre gehörten. An den deutschen Erstaufführungen im Jahr 2018 waren 179 Produktionsfirmen beteiligt.
Einen wichtigen Faktor in der Filmproduktion spielt wie überall in Europa die Filmförderung. Filmförderungen können für verschiedene Bereiche beantragt werden und stellen meist bedingt rückzahlbare Darlehen dar. So können Fördergelder zum Beispiel für die Produktion, das Drehbuch, eine internationale Koproduktion, den Verleih, die Videoauswertung oder für bauliche Maßnahmen am Kino beantragt werden. Die nationale Filmförderungsanstalt (FFA) berichtet für das Jahr 2018 zwar über weniger Anträge als in den vergangenen Jahren aber trotz gesunkener Besucherzahlen wurden 10 % mehr Anträge zur Modernisierung, Erweiterung und Neuerrichtung ihrer Spielstätten, gestellt. Die Betreiber investieren verstärkt in ihre Kinos.
2.2. Finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren
Finanzielle Leistungsindikatoren
Das vorrangige Ziel der Wild Bunch Gruppe ist es, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern. Umsatz, Bruttogewinn1 und das operative Ergebnis (EBIT) sind die maßgeblichen Steuerungsgrößen innerhalb der Gruppe. Im Zuge der finanziellen Restrukturierung des Konzerns hat der Vorstand beschlossen des Weiteren die Nettoverschuldung als weitere maßgeblich Steuerungsgröße heranzuziehen.
1 Bruttogewinn relevant für die Steuerung einzelner Bereiche in den Segmenten; keine Steuerungsgröße auf Ebene Gesamtkonzern
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| Kennzahlen in T€ | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Umsatz | 81.282 | 101.420 |
| Bruttogewinn 1 | 12.945 | 17.985 |
| Operatives Ergebnis (EBIT) | -6.503 | 734 |
| Nettoverschuldung 2 | 98.180 | 85.990 |
1 Umsatzerlöse plus sonstige filmbezogene Erträge abzüglich Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen
2 Nettoverschuldung entspricht Finanzverbindlichkeiten abzüglich liquide Mittel
Die Wild Bunch AG wird nach dem Jahresergebnis gesteuert.
Nicht finanzielle Leistungsindikatoren
Über die finanziellen Steuerungsgrößen hinaus sind nichtfinanzielle Leistungsindikatoren bzw. Erfolgsfaktoren von zentraler Bedeutung für die Performance des Unternehmens. Diese ergeben sich aus den spezifischen Anforderungen des Geschäftsmodells.
Besucherzahlen
Im Segment „Internationaler Vertrieb und Verleih sowie Filmproduktion“ ist das Kinokassen-Geschäft, das von einem Film generiert wird, ein entscheidender Faktor für die Profitabilität, da der Kinoerfolg in der Regel auch die nachfolgenden Verwertungsstufen beeinflusst. Die Film-Auswertung in diesem Segment bleibt ein volatiles Geschäft und die Filmveröffentlichungen von Wild Bunch im Jahr 2018 zeigten die gleiche Volatilität.
Zugang zu Rechten
Die Wild Bunch Gruppe befindet sich im Wettbewerb mit anderen, wenn sie Rechte an literarischen Werken und Drehbüchern erwerben oder Verträge mit erfolgreichen Regisseuren, Schauspielern und Filmstudios abschließen will. Aus diesem Grund pflegt die Wild Bunch Gruppe eine enge Zusammenarbeit mit renommierten und erfahrenen Drehbuchautoren, Regisseuren und Produzenten in Europa, die über eine ausgewiesene Kompetenz in der Produktion von Kinofilmen und TV-Formaten verfügen.
Fachkenntnisse und Kontaktnetzwert
Sowohl die technische als auch die inhaltliche Kompetenz sind, insbesondere mit Blick auf die steigende Bedeutung des digitalen Videomarkts, entscheidend. Ebenso wichtig sind die Rekrutierung, Förderung und Bindung von gut ausgebildeten, fachkundigen, engagierten und kreativen Mitarbeitern. Ein breites und etabliertes Netzwerk an Kontakten sowie eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern sind ebenfalls wichtige Faktoren für den Erfolg der Wild Bunch Gruppe.
2.3. Geschäftsverlauf und Analyse der nicht-finanziellen Leistungsindikatoren
Die traditionellen Vertriebsaktivitäten (Kinoverleih und International Sales) des Wild Bunch Konzerns zeigten im Geschäftsjahr 2018 einen deutlichen Rückgang, was auf eine geringe Investitionskapazität der Gruppe im dritten Jahr in Folge zurückzuführen ist. So brachte die Wild Bunch Gruppe im Jahr 2018 nur 38 Filme heraus, gegenüber noch 50 Filmen im Jahr 2017. Die übrigen Vertriebsbereiche entwickelten sich insgesamt recht zufriedenstellend, wobei der Umsatz von SVOD positiv herausragt.
Die Wild Bunch Gruppe reagierte auf die finanziellen Herausforderungen, indem zum Beispiel die Wild Bunch TV für die folgenden Jahre einige neue TV-Serien für den internationalen Vertrieb erworben werden konnten und die Gruppe insgesamt den Ausbau der Produktions- und Koproduktionsaktivitäten fortsetzen konnte.
Im Geschäftsjahr 2018 verfolgte Wild Bunch auch weiterhin seine Produktions-/Koproduktionsstrategie für Filme. Die Wild Bunch Gruppe koproduzierte oder startete die Koproduktion von Filmen wie DEUTSCHSTUNDE, produziert von Senator Film Produktion, DILILI A PARIS, 3 SAECKE GELD, KINDER DER WEIRDNESS, produziert oder koproduziert von Senator Film Produktion, LA PARENZA DEI BAMBINI von Roberto Saviano (Drehbuchautor von Gomorra), koproduziert von Wild Bunch und im internationalen Vertrieb von Elle Driver, LES INTRUS von Gonzague Legout koproduziert von Wild Bunch, PETERSON AND FINDUS 3, LOTTA LEBEN und MEINE FREUNDIN CONNIE, koproduziert von Senator Film Produktion, die zweite Staffel von OLAF MACHT MUT, produziert von Senator Film Produktion für den Fernsehsender MDR, QUITTE MOI SI TU PEUX von Nadia Lakhdar, geschrieben von Leila Bekti und koproduziert von Wild Bunch. In Spanien befindet sich Vértigo in der Vorproduktion des spanischen Remakes des französischen Smash-Hits LES TUCHE ("LOS BUITON"), das gemeinsam mit Atresmedia produziert wurde, und entwickelt seine erste TV-Serie.
Das Geschäftssegment Internationaler Vertrieb und Verleih sowie Filmproduktion von Wild Bunch deckt die gesamte Verwertungskette für Filme ab und umfasst vor allem Filmverwertungserlöse aus den Bereichen Kinoverleih, Weltvertrieb sowie elektronischer Direktvertrieb und Home Entertainment. Der Umsatz in diesem Segment reduzierte sich im Jahr 2018 auf € 76,4 Mio. im Vergleich zu € 97,1 Mio. im Jahr 2017.
Im Geschäftssegment Sonstige erhöhte sich der Umsatz auf € 4,9 Mio. im Jahr 2018 von € 4,3 Mio. im Jahr 2017, darin sind insbesondere die Aktivitäten der SVOD-Plattform enthalten.
2.3.1. Geschäftssegment Internationaler Vertrieb und Verleih sowie Filmproduktion
2.3.1.1. Kinoverleih (Theatrical Distribution)
Im Geschäftsjahr 2018 veröffentlichte die Gruppe insgesamt 38 Filme (Vj.: 50 Filme) in Frankreich, Deutschland, Italien und Spanien und erzielte in diesen und geringfügig auch in weiteren Ländern einen Gesamtumsatz von T€ 13.804 im Vergleich zu T€ 16.511 im Jahr 2017.
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| Title | Director | Origin | Distribution Company | Release Date |
|---|---|---|---|---|
| Veronica | Paco Plaza | Spain | Wild Bunch Distribution | 24.01.2018 |
| Wind River | Taylor Sheridan | USA | Wild Bunch Distribution | 08.02.2018 |
| Final Portrait - L'Arte Di Essere Amici | Stanley Tucci | Great Britain | BIM | 08.02.2018 |
| Docteur Knock - Ein Arzt mit gewissen Nebenwirkungen | Lorraine Lévy | France | Wild Bunch Germany | 22.02.2018 |
| Ultima bandera, La (Last Flag Flying) | Richard Linklater | USA | VERTIGO | 02.03.2018 |
| Oltre La Notte | Fatih Akin | Germany | BIM | 15.03.2018 |
| Croc-Blanc | Alexandre Espigares | France | Wild Bunch Distribution | 28.03.2018 |
| A l'heure des souvenirs | Ritesh Batra | Great Britain | Wild Bunch Distribution | 04.04.2018 |
| Silent Man, The | Peter Landesman | USA | BIM | 12.04.2018 |
| Euphoria | Lisa Langseth | Sweden | Wild Bunch Germany | 24.05.2018 |
| McQueen | Mark Steven Johnson | Great Britain | VERTIGO | 08.06.2018 |
| Vom Ende einer Geschichte | Ritesh Batra | UK | Wild Bunch Germany | 14.06.2018 |
| Das ist erst der Anfang | Ron Shelton | USA | Wild Bunch Germany | 14.06.2018 |
| Une prière avant l'aube | Jean Stéphane Sauvaire | Great Britain | Wild Bunch Distribution | 20.06.2018 |
| Meine teuflisch gute Freundin | Marco Petry | Germany | Wild Bunch Germany | 28.06.2018 |
| iCasate, conmigo! Por favor | Tarek Boudali | France | VERTIGO | 29.06.2018 |
| Whitney | Kevin Macdonald | Great Britain | VERTIGO | 06.07.2018 |
| Une pluie sans fin | Yue Dong | China | Wild Bunch Distribution | 25.07.2018 |
| Zuhause ist es am schönsten | Gabriele Muccino | Italy | Wild Bunch Germany | 02.08.2018 |
| Gans im Glück | Christopher Jenkins | USA | Wild Bunch Germany | 09.08.2018 |
| Kings | Deniz Gamze Ergüven | Belgium | VERTIGO | 31.08.2018 |
| Pettersson und Findus 3 - Findus zieht um | Ali Samadi Ahadi | Germany | Wild Bunch Germany | 13.09.2018 |
| Mackie Messer - Brechts Dreigroschenfilm | Joachim Lang | Germany | Wild Bunch Germany | 13.09.2018 |
| Shoplifters | Hirokazu Koreeda | Japan | BIM | 13.09.2018 |
| Book Club | Bill Holderman | USA | VERTIGO | 14.09.2018 |
| Climax | Gaspar Noé | France | Wild Bunch Distribution | 19.09.2018 |
| Casa Dei Libri, La | Isabel Coixet | Great Britain | BIM | 27.09.2018 |
| Girl | Lukas Dhont | Belgium | VERTIGO | 28.09.2018 |
| Children Act - II Verdetto, The | Richard Eyre | Great Britain | BIM | 18.10.2018 |
| Burning | Chang-dong Lee | South Korea | VERTIGO | 19.10.2018 |
| High Life | Claire Denis | Germany | Wild Bunch Distribution | 07.11.2018 |
| Lazzaro feliz | Alice Rohrwacher | Italy | VERTIGO | 09.11.2018 |
| Les filles du soleil | Eva Husson | France | Wild Bunch Distribution | 21.11.2018 |
| Troppa Grazia | Gianni Zanasi | Italy | BIM | 22.11.2018 |
| Veredicto, El | Richard Eyre | Great Britain | VERTIGO | 23.11.2018 |
| Non Ci Resta Che Vincere | Javier Fesser | Spain | BIM | 06.12.2018 |
| Expediente 64: Los casos del departamento Q | Christoffer Boe | Denmark | VERTIGO | 14.12.2018 |
| Old Man & The Gun | David Lowery | USA | BIM | 20.12.2018 |
| Miraï, ma petite soeur | Mamoru Hosoda | Japan | Wild Bunch Distribution | 26.12.2018 |
| Shoplifters | Hirokazu Koreeda | Japan | Wild Bunch Germany | 27.12.2018 |
Frankreich
In Frankreich veröffentlichte Wild Bunch 2018 neun Filme (Vj.: 14 Filme), darunter den französischen Animationsfilm CROC-BLANC von Alexandre Espigares (478.779 Besucher), den japanischen Animationsfilm MIRAI aus den Izu Studios von Mamoru Hosoda (11.124 Besucher), den spanischen Genrefilm VERONICA von Paco Plaza (144.901 Besucher), den chinesischen Thriller UNE PLUIE SANS FIN von Dong Yue (122.297 Besucher) und den französischen Film CLIMAX von Gaspar Noé, der von The Guardian als "optisch außergewöhnlich, strukturell und formal kühn" beschrieben wird (60.288 Besucher).
Deutschland
Im Jahr 2018 veröffentlichte Wild Bunch 11 Filme (Vj.: 13 Filme), darunter die Adaption von Bertolt Brechts „Die Dreigroschen Oper“ MACKIE MESSER - BRECHTS DREIGROSCHENFILM von Joachim Lang (230.281 Besucher), der 3. Teil der erfolgreichen PETTERSSON UND FINDUS Reihe des Regisseurs Ali Samadi Ahadi basierend auf den Büchern von Sven Nordquist (545.514 Besucher) und die deutsche Produktion MEINE TEUFLISCH GUTE FREUNDIN von Marco Petry (321.734 Besucher).
Italien
In Italien veröffentlichte BIM im Jahr 2018 neun Filme (Vj.: 15 Filme), darunter den britischen Film mit Emma Thompson, MY LADY von Richard Eyre (327.239 Besucher), den beim Festival in Cannes ausgezeichneten Film SHOPLIFTERS von Kore-Eda Hirokazu (199.675 Besucher), den amerikanischen Film THE OLD MAN AND THE GUN von David Lowery mit Robert Redford und Casey Affleck (138.664 Besucher) und den italienischen Film TROPPA GRAZIA von Gianni Zanasi (167.478 Besucher).
Spanien
In Spanien veröffentlichte Vértigo im Jahr 2018 11 Filme (Vj.: 13 Filme). Fast alle Filme wurden erst im zweiten Halbjahr veröffentlicht. Insgesamt betrachtet war das Jahr 2018 ein sehr enttäuschendes Jahr für die Kinostarts von Vértigo. Die besten Ergebnisse bei den Kinobesuchern erzielten die Filme BOOK CLUB von Bill Holderman mit 179.093 Besuchern und MY LADY von Richard Eyre mit 123.652 Besuchern.
Im Jahr 2018 veröffentlichte die Wild Bunch Gruppe mehrere Filme in unterschiedlichen Ländern parallel in den Kinos zum Beispiel in Italien und Spanien, wie die Filme MY LADY von Richard Eyre, KINGS von Deniz Gamze Ergüven oder FINAL PORTRAIT von Stanley Tucci.
Auch 2018 konnten einige Filme die Erwartungen nicht erfüllen wie LES FILLES DU SOLEIL in Frankreich (26.945 Besucher), HIGH LIFE von Claire Denis in Frankreich (33.660 Besucher), FINAL PORTRAIT in Italien von Stanley Tucci (24.257 Besucher), LAST FLAG FLYING von Richard Linklater in Spanien (8.531 Besucher), DAS IST ERST DER ANFANG von Ron Shelton in Deutschland (11.642 Besucher) und VOM ENDE EINER GESCHICHTE von Ritesh Batra in Deutschland (21.900 Besucher).
Im aktuellen Stadium der strategischen Entwicklung von Wild Bunch bleibt der Erfolg der veröffentlichten Kinofilme ein wesentlicher Faktor für Umsatz und Profitabilität der Gruppe.
2.3.1.2. Weltvertrieb
Beeinflusst durch die im Geschäftsjahr 2018 geringen Investitionskapazitäten des Konzerns sank der Umsatz im Weltvertrieb deutlich auf € 14,5 Mio. (Vj.: € 28,3 Mio.). In der Liste der 2018 gelieferten Filme befinden sich unter anderem der international ausgezeichnete libanesische Film CAPHARNAUM von Nadine Labaki, CLIMAX von Gaspar Noé, ein Film, der visuell außergewöhnlich, kühn und unverschämt ist, SHOPLIFTERS, das herzzerreißende Drama, großartig und voller Hoffnung von Kore-Eda Hirokazu, THE IMAGE BOOK von Jean-Luc Godard, einer der authentischsten Endpunkte in der fast 60-jährigen Karriere des Filmemachers, LES FILLES DU SOLEIL von Eva Husson, eine Geschichte des Widerstands und der Schwesternhaftigkeit, ein Kampf um die Hoffnung. Des Weiteren die Filme THE MISEDUCATION OF CAMERON POST von Desiree Akhavan, ein sensibel adaptierter Film aus Emily Danforths gefeiertem gleichnamigen Coming-of-Age-Roman, einem erfrischend originellen Teenagerfilm oder THE MAN WHO STOLE BANKSY von Marco Proserpio, KINGS von Deniz Gamze Ergüven, über eine Familie in South Central, wenige Wochen vor dem Ausbruch der Gewalt in der Stadt nach dem Urteil im Rodney King Prozess in 1992, THE SISTERS BROTHERS, eine düstere aber komödiantische Odyssee vom mehrfach ausgezeichneten Regisseur Jacques Audiard, THE STATE AGAINST MANDELA AND THE OTHERS von Gilles Porte und Nicolas Champeaux, mit kürzlich wiederhergestellten Audioaufnahmen vom Riviona-Prozess, illustriert mit stilisierten Animationen und das französische Drama COMPTE TES BLESSURES von Morgan Simon.
Wild Bunch TV mit 4 Serien in 2018 (Vj.: 2 Serien)
Wild Bunch TV gelang es, seine Vertriebsaktivitäten für TV-Serien mit der Auslieferung von vier neuen Serien zu stärken: TEAM SCHOKOLADE von Marc Bryssinck und Filip Lenaerts, eine 7 x 52' Dramaserie, für die WILD BUNCH TV Remake-Rechte an den kanadischen Produzenten und Vertriebspartner Reel One Entertainment verkaufte oder die Serie THE OIL FUND, eine 10x26' norwegische Serie, ausgewählt beim Festival SeriesMania und gedreht vom in Hollywood lebenden norwegischen Regisseur Harald Zwart. Ein brillantes und ambitioniertes, fiktives Drama, das einen Insider-Blick auf die kollidierenden Welten von Hochfinanz und öffentlichem Sektor wirft. Weiterhin DRAGONSLAYER666, eine 12x26' finnische Serie, basierend auf dem preisgekrönten Buch des von den Kritikern gefeierten jungen Schriftsteller Aleksi Delikouras. Inhalt des Films: Was es braucht, ein Champion zu werden und wie man ein Team aufbaut, dem man vertrauen kann, um in den Krieg zu ziehen, nur dieser Krieg findet online im Netz statt. Oder MARY AND MIKE, eine 7x52' chilenische Miniserie, ein Spionage-Drama über die wahre Geschichte des gefährlichsten Paares in Lateinamerika direkt nach Pinochets Putsch in Chile.
2.3.1.3. Elektronischer Direktvertrieb und Home Entertainment
Weltweit haben die Trends in den Schlüsselmärkten der Wild Bunch Gruppe weiter Bestand: Die Nachfrage nach physischen Videos ging 2018 zurück, die VOD-Nachfrage enttäuschte zwar, aber SVOD ragte heraus und trug zunehmend zum Gesamtumsatz des Marktes bei.
Dennoch erreichten einige physische Veröffentlichungen von Wild Bunch (DVD/Blu-ray) sehr gute Verkaufszahlen und wurden oft mit digitalen Veröffentlichungen erfolgreich kombiniert. Aus den vielzähligen DVD/VOD-Veröffentlichungen in Frankreich stachen zum Beispiel STAR 80, LA SUITE heraus, die mit einer spezifischen Marketingkampagne vermarktet wurden. Weiterhin sind GARDE ALTERNEE, mit den höchsten DVD-Verkaufszahlen und der Top-VOD-Titel der Wild Bunch Gruppe, der in der Weihnachtszeit veröffentlichte Animationsfilm CROC BLANC sowie die zwei TV-Serien, BRITANNIA Saison 1 und TIN STAR Saison 1, die am 31. Oktober veröffentlicht wurden, hervorzuheben. In Deutschland entwickelten sich Filme wie BALLERINA oder FELT im VOD-Umsatz im Vergleich zu den Erwartungen überproportional gut. In Italien ist der DVD-Markt sehr herausfordernd. Die 3 besten BIM-Titel nach VOD-Umsatz waren THE SILENT MAN, SNOWDEN und HAMPSTEAD. In Spanien stagniert die Gesamtzahl der Video-und VOD-Verkäufe.
Was den SVOD-Bereich betrifft, so hat Amazon, wenn Netflix auch mit Abstand der führende SVOD-Player in Europa bleibt, seine SVOD-Aktivitäten 2018 in mehreren neuen Gebieten operativ gestartet und im Mai 2018 seine erste Vereinbarung mit Wild Bunch für Filme aus der Filmbibliothek unterzeichnet. Weltweit verkaufte die Gruppe 2018 über 100 Titel in SVOD, die sich hauptsächlich auf die beiden Dienste Netflix und Amazon verteilen.
Im Jahr 2018 erzielte Wild Bunch auch bedeutende Umsätze mit lokalen Fernsehsendern. So wurden zum Beispiel in Frankreich die höchsten Zuschauerzahlen mit 9 MOIS FERME (France 2), LE GRAND PARTAGE (France 2) oder LA VIE D'ADELE (ARTE) erzielt.
2.3.2. Geschäftssegment Sonstige
Die Aktivitäten der Wild Bunch Gruppe im Geschäftsfeld Sonstige umfassen den Betrieb der unternehmenseigenen VOD-Plattform FilmoTV, den Verkauf von "On Board Entertainment" in Flugzeugen und Filmvorführungen bei Filmfestivals (z.B. Cannes Film Festival).
Die Aktivitäten der digitalen Plattform FilmoTV konzentrierten sich im Geschäftsjahr 2018 u.a. auf den weiteren Ausbau seiner neuen und innovativen Schnittstelle FilmoGeneric. So verstärkte FilmoTV den Einsatz von FilmoGeneric durch mehr Installationen bei seinen Vertriebspartnern und wurde auf Orange, Playstation und AndroidTV gelauncht. FilmoTV konzentrierte sich bei der Entwicklung von FilmoGeneric wie geplant auf personalisiertes Marketing durch die Entwicklung von Profiltests und hat es so ermöglicht, den Redaktions- und Marketingvorschlag zu verfeinern und damit die Performance der Anwendung zu verbessern. FilmoTV hat weiterhin ein neues Marketingsystem eingeführt, das dazu beigetragen hat, die Sichtbarkeit des Dienstes auf den Set-Top-Boxen der Betreiber zu verbessern.
Im Bereich „On-board-Entertainment“ konnten unter anderem die Filme MACKIE MESSER – BRECHTS DREIGROSCHENFILM und A CASA TUTTI BENE erfolgreich an Fluggesellschaften vermarktet werden.
2.3.3. Sonstige Informationen
Auszeichnungen auf Film Festivals
Die erste Auszeichnung im Jahr 2018 erhielt THE MISEDUCATION OF CAMERON POST von Desiree Akhavan, im Vertrieb von Elle Driver, der auf dem Sundance-Festival den Grand Jury Prize erhielt. Es folgte ein für Wild Bunch außergewöhnlich erfolgreiches Festival de Cannes 2018 unter anderem mit zwei goldenen Palmen für SHOPLIFTERS von Kore-Eda Hirokazu und für LE LIVRE D'IMAGES von Jean-Luc Godard, dem Jurypreis für CAPHARNAUM von Nadine Labaki und dem Directors‘ Fortnight-Preis für CLIMAX von Gaspard Noé.
2.4. Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des Konzerns
2.4.1 Gesamtbewertung des Berichtszeitraums
Im Berichtsjahr 2018 konnte der Konzern wichtige Schritte im Hinblick auf die finanzielle Restrukturierung in die Wege leiten. Allerdings konnten diese Schritte nicht wie ursprünglich geplant im Jahr 2018, sondern erst zu Beginn des Jahres 2019 weitgehend abgeschlossen werden. Dies betrifft insbesondere den Umtausch sämtlicher Schuldverschreibungen der 8 %-Unternehmensanleihe im Gesamtnennbetrag von € 18,0 Mio. in neue Aktien der Gesellschaft sowie die Einbringung bestehender Bankverbindlichkeiten und weiterer Verbindlichkeiten der französischen Konzerngesellschaften im Wege einer Sachkapitalerhöhung gegen Ausgabe neuer Aktien der Wild Bunch AG. Daher haben sich entgegen der Planung weder die Finanzverbindlichkeiten noch die Zinsaufwendungen der Wild Bunch Gruppe bereits im Berichtsjahr 2018 reduziert. Durch die Verzögerungen bei der finanziellen Restrukturierung konnten des Weiteren im Jahr 2018 statt der geplanten € 25,0 Mio. nur Investitionen in neue Filme von € 18,7 Mio. getätigt werden. Die anhaltende Investitionsschwäche führte im Geschäftsjahr zu Umsatzrückgängen aufgrund einer geringeren Anzahl an attraktiven sog. First Run-Erlösen. Der Zurückhaltung im Markt bei Library-Titeln konnte sich auch die Wild Bunch Gruppe nicht entziehen. Des Weiteren sind die Kosten der Restrukturierung höher ausgefallen als ursprünglich geplant.
Diese Faktoren haben sich insgesamt negativ auf die Umsatzerlöse und auf das operative Ergebnis (EBIT) ausgewirkt. Die wesentlichen Ertragskennzahlen der Wild Bunch Gruppe haben sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:
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| Kennzahlen in T€ | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Umsatz | 81.282 | 101.420 |
| Bruttogewinn 1 | 12.945 | 17.985 |
| Operatives Ergebnis (EBIT) | -6.503 | 734 |
1 Umsatzerlöse plus sonstige filmbezogene Erträge abzüglich Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen
Der Konzern verzeichnete im Berichtsjahr einen Umsatz von T€ 81.282. Damit lag der Umsatz wie erwartet deutlich unter dem Umsatz für das Jahr 2017 (T€ 101.420), aber auch unter der Prognose. Das EBIT im Jahr 2018 lag entgegen der Prognose des Vorstands mit T€ -6.503 deutlich unter dem EBIT des Vergleichszeitraums (Vj.: T€ 734). Ursprünglich ging der Vorstand für das Geschäftsjahr 2018 nach Sondereffekten aus den oben beschriebenen Kapitalmaßnahmen sowie der erfolgsneutralen Erfassung von Kosten im Zusammenhang mit den Kapitalerhöhungen von einem etwas über dem Niveau des Jahres 2017 liegenden EBIT aus. Ursächlich für die Abweichung von der Prognose waren Verzögerungen bei der Restrukturierung und dadurch geringer als geplant ausgefallene Investitionen in neue Filme und in der Folge niedrigere Umsatzerlöse sowie eine gesunkene Bruttogewinnmarge bei gleichzeitig höheren Verwaltungsaufwendungen. Durch die Verzögerung in der Umsetzung der Restrukturierungsmaßnahmen waren insbesondere die Rechts- und Beratungskosten in 2018 höher als geplant.
Im Geschäftsjahr 2018 wurden T€ 2.293 Kosten im Zusammenhang mit den in 2019 durchgeführten Sachkapitalerhöhungen ergebnisneutral abgegrenzt und haben das EBIT insoweit nicht gemindert. Diese Kosten werden in 2019 entsprechend den Vorschriften der IFRS mit dem Eigenkapital verrechnet.
2.4.2 Entwicklung der Segmente
2.4.2.1 Segment Internationaler Vertrieb und Verleih sowie Filmproduktion
Im Geschäftsjahr 2018 ging der Umsatz um 21,3 % auf T€ 76.370 zurück (Vj.: T€ 97.082), die sonstigen filmbezogenen Erlöse betrugen T€ 4.420 (Vj.: T€ 6.929). Der Rückgang der Umsatzerlöse ist im Wesentlichen eine Folge der geringeren Investitionen in neue Filmtitel. Die einzelnen Bereiche trugen dabei wie folgt zum Umsatz bei:
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| Kennzahlen in T€ | 2018 | 2017 | Veränderung |
|---|---|---|---|
| Weltvertrieb | 14.516 | 28.274 | -13.758 |
| Kinoverleih | 13.804 | 16.511 | -2.707 |
| Elektronischer Direktvertrieb/Home Entertainment/TV | 46.443 | 50.713 | -4.270 |
| Filmproduktion | 1.607 | 1.584 | +23 |
| Gesamt | 76.370 | 97.082 | -20.712 |
Den Umsatzerlösen standen im Berichtjahr 2018 aufgrund der geringeren Investitionstätigkeit auch geringere Herstellungskosten von T€ 68.834 (Vj.: T€ 88.251) gegenüber. Die Herstellungskosten beinhalten Vertriebskosten, die Amortisation von Filmrechten und Lizenzgeberabführungen. Das Bruttoergebnis sank auf T€ 11.956 nach T€ 15.760 im Vergleichszeitraum. Die Bruttoergebnismarge betrug 15,7 % nach 16,2 % im Jahr 2017.
2.4.2.2 Segment Sonstige
Das Segment Sonstige mit der VOD-Plattform und den sonstigen Aktivitäten erzielte im Jahr 2018 einen Umsatz von T€ 4.912 (Vj.: T€ 4.338) und sonstige Erträge von T€ 1.000 (Vj.: T€ 792). Bei Herstellungskosten von T€ 4.923 (Vj.: T€ 2.906) wurde ein Bruttoergebnis von T€ 989 (Vj.: T€ 2.224) erzielt. Die Bruttoergebnismarge reduzierte sich auf 20,1 % (Vj.: 51,3%).
2.4.3. Ertragslage des Konzerns
Das Konzernjahresergebnis lag mit T€ -13.267 unter dem Wert des Vorjahres (Vj.: T€ -6.677) und deutlich unter Budget. Das auf die Anteileigner des Konzerns entfallene Ergebnis betrug T€ -13.005 (Vj.: T€ -6.237).
Neben den oben erläuterten Effekten und der für die Segmente dargestellten Entwicklung der Umsatzerlöse sowie der Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen sind für das Berichtsjahr 2018 die folgenden Veränderungen hervorzuheben:
Die Veränderung der sonstigen betrieblichen Erträge auf T€ 3.248 (Vj.: T€ 9.404) ist vor allem auf um T€ 4.864 gesunkene Wechselkursgewinne und um T€ 1.478 gesunkene Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen zurückzuführen.
Die Verwaltungsaufwendungen stiegen insbesondere aufgrund höher als geplant ausgefallener Restrukturierungsaufwendungen leicht auf T€ 22.428 (Vj.: T€ 21.663). Die darin enthaltenen Personalaufwendungen betrugen T€ 13.693 (Vj.: T€ 12.679).
Das Finanzergebnis im Berichtjahr betrug T€ -6.581 nach T€ -6.170 im Vorjahrszeitraum und lag aufgrund der Verzögerung bei der Umsetzung der finanziellen Restrukturierung unter Budget. Es war im Wesentlichen geprägt von Zinsaufwendungen aus Finanzverbindlichkeiten von T€ 6.598 (Vj.: T€ 5.753), sonstigen Zinsaufwendungen von T€ 182 (Vj.: T€ 251). Andere Finanzaufwendungen und Währungskursverluste aus nicht operativer Tätigkeit haben sich mit Zinserträgen und Währungskursgewinnen aus nicht operativer Tätigkeit nahezu ausgeglichen.
2.4.4. Vermögenslage des Konzerns
Die Bilanzsumme des Konzerns belief sich zum 31. Dezember 2018 auf T€ 271.677 (Vj.: T€ 282.446). Auf der Aktivseite stehen um T€ 19.644 geringere langfristige Vermögenswerte (31. Dezember 2018: T€ 194.708; 31. Dezember 2017: T€ 214.352) einem Anstieg der kurzfristigen Vermögenswerte um T€ 8.876 (31. Dezember 2018: T€ 76.970; 31. Dezember 2017: T€ 68.094) gegenüber. Die Verminderung der langfristigen Vermögenwerte resultiert im Wesentlichen aus um T€ 17.860 auf T€ 63.829 gesunkene immaterielle Vermögenswerte. Dies betrifft im Wesentlichen das Filmvermögen. Die Abschreibungen auf das Filmvermögen haben die Neuinvestitionen deutlich übertroffen. Der Anstieg der kurzfristigen Vermögenswerte ist im Wesentlichen auf den Anstieg der liquiden Mittel um T€ 11.990 auf T€ 18.583 zurückzuführen. Leicht rückläufig waren die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Abnahme um T€ 1.256 auf T€ 34.764). Insgesamt spiegelt die Entwicklung der Vermögenslage im Berichtsjahr die geringeren Investitionen in Filme sowie das rückläufige Geschäftsvolumen wider.
2.4.5. Finanzlage des Konzerns
Die Wild Bunch Gruppe setzt sowohl Eigenkapital als auch Fremdkapital zur Konzernfinanzierung ein.
Der Konzern nutzt für die Finanzierung des operativen Geschäfts der französischen Tochtergesellschaften eine Vielzahl an Darlehen französischer Geschäftsbanken und Filmfinanzierungsgesellschaften. Diese Finanzverbindlichkeiten wurden in 2019 durch ein Darlehen eines Investors abgelöst bzw. durch eine Schuldübernahme und anschließender Sachkapitalerhöhung in neue Aktien der Wild Bunch AG gewandelt. Des Weiteren nutzt der Konzern den im April 2017 mit der in London ansässigen Geschäftsbank Bank Leumi (UK) plc („Bank Leumi“) abgeschlossenen Kreditrahmenvertrag mit einer Laufzeit von 3 Jahren über eine revolvierende Kreditlinie im Umfang von € 30 Mio., die den deutschen, italienischen und spanischen Gesellschaften der Wild Bunch Gruppe sowie der Wild Bunch AG zur Verfügung steht. Der durch den Wert der sog. Borrowing Base definierte Kreditrahmen betrug zum Stichtag T€ 26.770 und war im Umfang von T€ 25.003 in Anspruch genommen. Daneben bestanden zum 31. Dezember 2018 Verbindlichkeiten von T€ 18.285 aus eine 8 %-Inhaberschuldverschreibung (Anleihe 2016/2019). Diese Verbindlichkeiten wurden im März 2019 im Wege einer Sachkapitalerhöhung in neue Aktien der Wild Bunch AG gewandelt. Zur Finanzierung der laufenden Kosten hat die Sapinda Holding B.V. der Wild Bunch AG und der Wild Bunch S.A. einen Zwischenkreditrahmen gewährt. Dieser betrug zum 31. Dezember 2018 insgesamt T€ 21.550 (Vj.: T€ 5.000), wovon insgesamt T€ 21.550 (Vj.: T€ 0) in Anspruch genommen waren.
Sämtliche Fremdkapitalpositionen werden von der Wild Bunch AG laufend überwacht.
Insgesamt weist die Wild Bunch Gruppe zum 31. Dezember 2018 lang- und kurzfristige Finanzverbindlichkeiten von € 116,8 Mio. (Vj.: € 92,6 Mio.) aus, die nahezu vollständig in Anspruch genommen waren. Zum Stichtag standen der Wild Bunch Gruppe ungenutzte Kreditlinien in Höhe von € 2,1 Mio. zur Verfügung.
Das Eigenkapital des Wild Bunch Konzerns zum 31. Dezember 2018 beträgt T€ 67.677 (Vj.: T€ 81.175). Dies entspricht einer Eigenkapitalquote von 24,9 % (31. Dezember 2017: 28,7 %).
Die langfristigen Verbindlichkeiten reduzierten sich zum 31. Dezember 2018 auf T€ 28.812 (Vj.: T€ 53.019). Aufgrund der Fälligkeit im März 2019 sind die Verbindlichkeiten aus der 8 %-Inhaberschuldverschreibung (Anleihe 2016/2019) von T€ 18.285 (Vj.: T€ 17.964) nun unter den kurzfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Weitere Informationen zur Fälligkeit und Unterlegung der Finanzverbindlichkeiten finden sich im Konzernanhang. Die passiven latenten Steuern zum 31. Dezember 2018 betrugen T€ 2.693 (Vj.: T€ 2.881).
Die kurzfristigen Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2018 betrugen T€ 175.189 (Vj.: T€ 148.252). Der Anstieg der kurzfristigen Verbindlichkeiten resultiert im Wesentlichen aus um T€ 48.222 auf T€ 92.345 (31. Dezember 2017: T€ 44.123) gestiegenen Finanzverbindlichkeiten. Hierin enthalten ist die Umgliederung der 8 %-Inhaberschuldverschreibung in Höhe von T€ 18.285 (siehe oben). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Lizenzgeberabführungen verminderten sich um T€ 9.342 auf T€ 42.735 (31. Dezember 2017: T€ 52.077). Auch hier spiegelt sich das geringere Geschäftsvolumen im Berichtszeitraum wider.
Außerbilanzielle Finanzierungsinstrumente gab es weder zum 31. Dezember 2018 noch zum Vorjahresstichtag. Der Wild Bunch Konzern nutzt operatives Leasing im Wesentlichen für Büros, Lagerräume und Büroausstattung in einem Umfang, der unverändert ohne wesentlichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage des Konzerns ist.
2.4.6. Liquiditätsentwicklung des Wild Bunch Konzerns
Der Wild Bunch Konzern wies in der Berichtsperiode einen Mittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit von T€ 5.509 (Vj.: Mittelzufluss T€ 26.418) aus. Der Rückgang ist im Wesentlichen auf das rückläufige Geschäftsvolumen und den Abbau von kurzfristigen operativen Verbindlichkeiten zurückzuführen.
Die Investitionstätigkeit führte zu einem Mittelabfluss von T€ 16.575 (Vj.: T€ 39.450). Aufgrund der geringen finanziellen Handlungsspielräume des Wild Bunch Konzern konnten deutlich weniger Investitionen in Filmrechte getätigt werden. Die Auszahlungen für immaterielle Vermögenswerte, die weit überwiegend Filmrechte betreffen, betrugen in 2018 T€ 18.879 (Vj.: T€ 44.510).
Der Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit war mit T€ 21.381 (Vj.: T€ 12.490) erneut positiv. Durch verstärkte Ausnutzung der von der Sapinda Holding B.V. der Wild Bunch AG und der Wild Bunch S.A. eingeräumten Zwischenfinanzierung konnte das operative Geschäft finanziert werden. In Summe ergab sich in der Berichtsperiode ein positiver Cash-Flow von T€ 10.315 (Vj.: T€ -542).
Die Steuerung der liquiden Mittel erfolgt durch die Wild Bunch AG in enger Abstimmung mit den operativen Gesellschaften in Deutschland, Italien und Spanien sowie mit der Wild Bunch S.A., Paris. Diese wiederum stimmt sich eng mit den französischen operativen Konzerngesellschaften ab. Grundlage der Abstimmung ist eine Liquiditätsplanung sowie die Überwachung der Entwicklung der Nettoverschuldung. Zudem wird der Liquiditätsstatus innerhalb des Konzerns regelmäßig überprüft. Die Sicherung der Liquidität des Konzerns steht dabei an vorderster Stelle. Die operativen Gesellschaften sollen dabei soweit möglich ihre betrieblichen Geschäftsaktivitäten aus dem laufenden Cash-Flow finanzieren.
Die Nettoverschuldung entwickelte sich wie folgt:
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| 2018 | 2017 | Veränderung | ||
|---|---|---|---|---|
| Nettoverschuldung in T€ | absolut | % | ||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Liquide Kittel | 18.583 | 6.593 | 11.990 | 181,9 |
| - langfristige Finanzverbindlichkeiten | 24.418 | 48.459 | -24.041 | -49,6 |
| - kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 92.345 | 44.123 | 48.221 | 109,3 |
| Nettoverschuldung | 98.180 | 85.990 | 12.190 | 14,2 |
Die Nettoverschuldung erhöhte sich insbesondere durch weitere Kreditaufnahmen und der verzögerten finanziellen Restrukturierung der 8 %-Unternehmensanleihe und der Bankverbindlichkeiten französischer Konzerngesellschaften entgegen der Planung auf T€ 98.180 (Vj.: T€ 85.990).
2.4.7. Investitionen des Wild Bunch Konzerns
Im Geschäftsjahr 2018 betrugen die Zugänge bei immateriellen Vermögenswerten, die vor allem Filmrechte und geleistete Anzahlungen auf Filmrechte beinhalten, T€ 18.879 (Vj.: T€ 36.297). Die Zugänge bei Sachanlagen waren im Vergleich von untergeordneter Bedeutung.
2.5. Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der Wild Bunch AG
Der Lagebericht und der Konzernlagebericht der Wild Bunch AG für das Geschäftsjahr 2018 sind nach § 315 Abs. 5 HGB in Verbindung mit § 298 Abs. 2 HGB zusammengefasst.
Die Wild Bunch AG als Muttergesellschaft des Wild Bunch Konzerns obliegen Leitungsfunktionen wie die Unternehmensstrategie und das Risikomanagement für den Wild Bunch Konzern, Aufgaben der Beteiligungsverwaltung, die zentrale Finanzierung sowie das Konzernrechnungswesen. Die Erlöse aus der Abwicklung des operativen Altgeschäfts aus der Zeit vor dem im Jahr 2015 erfolgten Zusammenschluss mit der Wild Bunch Gruppe sind mittlerweile von untergeordneter Bedeutung. Darüber hinaus erbringt die Wild Bunch AG Dienstleistungen für Tochtergesellschaften in Deutschland. Im Berichtszeitraum bestand wie im Vorjahr eine umsatzsteuerliche und ertragsteuerliche Organschaft für insgesamt sechs inländische Gesellschaften.
Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Wild Bunch AG entsprechen im Wesentlichen denen in Kapitel 2.1. beschriebenen Rahmenbedingungen des Konzerns. Das konzernweite Chancen- und Risikomanagementsystem umfasst auch die Wild Bunch AG. Weitere Informationen siehe Risiko- und Chancenbericht in Kapitel 4.
2.5.1. Ertragslage der Wild Bunch AG
Das Jahresergebnis 2018 der Wild Bunch AG liegt unter den Erwartungen und deutlich unter Vorjahr. Die Abweichung im Vergleich zum Budget resultiert überwiegend aus höheren Rechts-und Beratungskosten im Zusammenhang mit der finanziellen Restrukturierung der Gesellschaft, da diese nicht wie ursprünglich geplant bereits im Berichtsjahr 2018 abgeschlossen werden konnten, sondern im Wesentlichen erst im ersten Quartal 2019. Siehe dazu auch die Erläuterungen im Nachtragsbericht des Anhangs zum Konzernabschluss.
Das Jahresergebnis betrug im Berichtsjahr T€ -6.265 (Vj.: T€ -2.517). Es war im Vergleich zum Vorjahr im Wesentlichen durch drei Faktoren beeinflusst. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind um T€ 2.002 auf T€ 5.485 (Vj.: T€ 3.483) gestiegen und die Erträge aus Gewinnabführungen um T€ 2.341 auf T€ 2.859 (Vj.: T€ 5.200) gesunken. Des Weiteren wurde das Ergebnis im Berichtsjahr durch Abschreibungen auf Forderungen gegen verbundene Unternehmen (Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten) in Höhe von T€ 2.547 (Vj.: T€ 2.924) belastet.
Der Umsatz im Jahr 2018 betrug T€ 664 (Vj.: T€ 412), im Wesentlichen bestehend aus Kostenweiterberechnungen von T€ 642 (Vj.: T€ 374). Die Umsatzerlöse umfassen des Weiteren Home Video Erlöse in Höhe von T€ 7 (Vj.: T€ 13) sowie Erlöse aus der Auswertung von sonstigen Rechten T€ 15 (Vj.: T€ 22). Diesen Erlösen aus dem sog. Altgeschäft standen Materialaufwendungen von T€ 88 (Vj.: T€ 14) gegenüber, wovon T€ 66 auf ein im Jahr 2018 begonnenes, aber zwischenzeitlich nicht weiter verfolgtes Projekt entfallen.
Die sonstigen betrieblichen Erträge der Einzelgesellschaft beliefen sich auf T€ 118 (Vj.: T€ 322) und beinhalten im Berichtsjahr insbesondere Erträge aus der Ausbuchung von Rückstellungen und von Verbindlichkeiten.
Ohne Vorstandsmitglieder beschäftige die Wild Bunch AG im Geschäftsjahr 2018 unverändert durchschnittlich 7 Mitarbeiter. Der Personalaufwand betrug im Jahr 2018 T€ 919 (Vj.: T€ 922).
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen der Gesellschaft beliefen sich 2018 auf T€ 5.485 (Vj.: T€ 3.483). Sie enthalten erhebliche Aufwendungen im Zusammenhang mit der finanziellen Restrukturierung der Gesellschaft und des Wild Bunch Konzerns. Darüber hinaus beinhalten die sonstigen betrieblichen Aufwendungen insbesondere Mietaufwendungen, Kosten für den Aufsichtsrat, Reisekosten und sonstige Verwaltungskosten.
Die Wild Bunch AG übernimmt als Muttergesellschaft die Konzernfinanzierung und stellt den Konzerngesellschaften Liquidität zur Verfügung. Hierzu nimmt sie Darlehen auf bzw. refinanziert sich über den Kapitalmarkt. Die Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen Konzerngesellschaften aus der Finanzierungstätigkeit werden verzinst. Die sonstigen Zinsen und ähnliche Erträge beliefen sich im Jahr 2018 auf T€ 1.289 (Vj.: T€ 651). Demgegenüber standen Zinsen und ähnliche Aufwendungen in Höhe von T€ 3.033 (Vj.: T€ 2.519).
2.5.2. Vermögens- und Finanzlage der Wild Bunch AG
Die Bilanzsumme der Wild Bunch AG zum 31. Dezember 2018 von T€ 147.058 lag geringfügig über dem Wert des Vorjahresstichtags (Vj.: T€ 144.238). Auf der Aktivseite ist der leichte Anstieg nahezu ausschließlich auf die Erhöhung des Umlaufvermögens zurückzuführen.
Das Anlagevermögen betrug zum 31. Dezember 2018 T€ 132.076 (Vj.: T€ 132.031), wobei analog zum Vorjahr mit T€ 111.698 der ganz wesentliche Teil den Anteilen an verbundenen Unternehmen zuzuordnen ist. Die ausgereichten Darlehen an die Wild Bunch S.A., Paris, Frankreich (Ausleihungen an verbundene Unternehmen) betrugen zum 31 Dezember 2018 unverändert T€ 18.182 (Vj.: T€ 18.182). Die Anteile an assoziierten Unternehmen betrugen unverändert T€ 2.108. Die immateriellen Vermögensgegenstände beliefen sich auf T€ 2 (Vj.: T€ 1), die Sachanlagen betrugen T€ 86 (Vj.: T€ 42).
Das Umlaufvermögen belief sich zum Bilanzstichtag 2018 auf T€ 14.873 (Vj.: T€ 11.976). Der Anstieg resultierte im Wesentlichen aus gestiegenen Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von T€ 13.043 (Vj.: T€ 11.766) sowie aus einem auf T€ 1.673 (Vj.: 64) gestiegenen Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten.
Auf der Passivseite der Bilanz betrug das Eigenkapital der Wild Bunch AG zum 31. Dezember 2018 T€ 89.597 (Vj.: T€ 95.862), die Eigenkapitalquote belief sich auf 60,9 % (Vj.: 66,5 %). Der Rückgang des Eigenkapitals ist im Wesentlichen auf den Jahresfehlbetrag 2018 zurückzuführen.
Zum Geschäftsjahresende beliefen sich die Rückstellungen auf T€ 1.566 (Vj.: T€ 823). Der Anstieg resultiert vor allem aus höheren Rückstellungen für ausstehende Rechnungen und für Rechtsstreitigkeiten.
Zum Bilanzstichtag 2018 erhöhten sich die Verbindlichkeiten auf T€ 55.894 (Vj.: T€ 47.552), was zum einen auf gestiegene Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von T€ 9.508 (Vj.: T€ 8.702) zurückzuführen ist, zum anderen auf T€ 5.458 gestiegene sonstige Verbindlichkeiten (Vj.: T€ 38). Darin enthalten ist ein Darlehen der Sapinda Holding B.V., Schiphol, Niederlande, von T€ 5.258 (Vj.: T€ 0). Daneben wird die Unternehmensanleihe mit T€ 18.298 bilanziert (Vj.: T€ 18.032) und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit T€ 22.155 (Vj.: T€ 19.964).
Außerbilanzielle Finanzierungsinstrumente gab es weder zum 31. Dezember 2018 noch zum Vorjahresstichtag. Die Wild Bunch AG nutzt operatives Leasing für Büros, Lagerräume und Büroausstattung.
Entgegen der Planung konnte die Finanzlage der Wild Bunch AG im Geschäftsjahr 2018 im Vergleich zum Vorjahr aufgrund der Verzögerungen bei der finanziellen Restrukturierung nicht wesentlich verbessert werden. Die Nettoverschuldung (Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten abzüglich der Verbindlichkeiten aus der Unternehmensanleihe 2016/2019, der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie des Darlehens der Sapinda Holding B.V.) lag bei T€ -44.038, und damit über dem Vorjahresstichtagswert von (Vj.: T€ -37.932). Der Anstieg resultiert überwiegend aus dem Darlehen der Sapinda Holding B.V. und der Zunahme des Darlehens der Bank Leumi.
3. Prognosebericht
3.1. Entwicklung des Marktumfeldes
Mit einem durchschnittlichen jährlichen Wachstum von 4,4 % erwartet die Wirtschaftsprüfungs-und Beratungsgesellschaft PwC entsprechend ihrem Branchenreport „PwC Global Entertainment & Media Outlook 2018 – 2022“ eine Fortsetzung des Wachstumstrends der weltweiten Unterhaltungs- und Medienindustrie für den Zeitraum 2017 bis 2020. Die Entertainment & Mediaindustrie soll am Ende des Zyklus einen Gesamtumsatz von 2,4 Bio. Dollar erwirtschaften.
Der globale Unterhaltungsmarkt wird dabei geprägt durch eine neue Konvergenzwelle mit grundlegenden Veränderungen auf unterschiedlichsten Ebenen hin zu einer Direct-to-Consumer Beziehung der jeweiligen Marktteilnehmer, die zu Anpassungsprozessen bei den Marktteilnehmern und ihren Geschäftsmodellen führen werden.
Die fortschreitende Digitalisierung und der verstärkte Breitband-Ausbau haben bereits in der Vergangenheit deutlich gemacht, welche Systemwechsel möglich sind. Das Branchensegment Home Entertainment (DVD und Blu-rays) wird sukzessive durch das Format On-the-Top-Video (OTT-Video) abgelöst. Rückgang und Wachstum zeigen in den Schätzungen von PwC vergleichbare absolute Prozentzahlen auf. In 2022 wird das Segment Home Entertainment nur noch für einen weltweiten Umsatz von 11,7 Mrd. Dollar stehen, OTT-Video dagegen bei 58,4 Mrd. Dollar.
Durch den mit der neuen Mobilfunktechnik 5G möglichen Zugewinn an Geschwindigkeit, Abdeckung und Zuverlässigkeit im mobilen Datenverkehr mit vielfältigen Endgeräten wird sich auch der mobile Vertrieb von Inhalten maßgeblich verändern. Aber dieser Einfluss wird sich nicht nur auf den mobilen Bereich beschränken.
Auch beim stationären Empfang von Inhalten sind wandelnde Trends in den einzelnen Empfangstechniken weltweit zu beobachten. Während Kabel eher einen Rückgang zu verzeichnen hat, wird der Empfang von IPTV via Satelliten weiter zunehmen. Zusammen mit Pay-DTT wird IPTV nach Schätzungen der Analysten von PwC mit jährlichen Wachstumsraten um die durchschnittlich 6 % bis 2022 am meisten profitieren. Der gesamte Umsatz im klassischen TV wird von PwC im Jahr 2022 auf rund 226 Mrd. Dollar geschätzt.
Der digitale Siegeszug setzt sich also fort und ermöglicht auch beim Konsumenten neue Wege des Konsums von Inhalten. Der Konsument wird in die Lage versetzt, seine Sehgewohnheiten flexibler zu gestalten, getreu dem Motto: was, wann und wo ich will. Zusätzlich kann und will er aufgrund seiner Vorlieben sein Programm individuell personalisieren und auf ihn zugeschnitten bekommen. OTT-Videoangebote bedienen hier hervorragend diese Nachfrage und setzen das Traditionelle TV aber auch den Kinomarkt damit erheblich unter Druck. Der weltweite Kinoumsatz wird von PwC auf 53,4 Mrd. Dollar in 2022 geschätzt und liegt somit unterhalb vom OTT-Videomarkt.
Der Schlüssel zum Erfolg im Kampf um den Konsumenten in diesem sich verändernden Marktumfeld ist und bleibt aber der qualitativ hochwertige Inhalt. Nur dieser ist in der Lage den Konsumenten zu binden und dadurch Umsätze für die Marktteilnehmer zu generieren.
Wild Bunch verfügt gegenwärtig über eine Gesamtbibliothek von über 2.500 Filmtiteln und kofinanziert bzw. vertreibt zusätzlich bis zu 50 neue Independent-Filme im Jahr. Zusätzlich fokussiert sich der Konzern mit der 2015 gegründeten Wild Bunch TV auf die Koproduktion und den Vertrieb von TV-Serien für den internationalen TV-Markt. Wild Bunch sieht sich somit für diese Herausforderung, der Suche nach qualitativ hochwertigem Inhalt, in den nächsten Jahren mit seiner Unternehmensstruktur entlang der Wertschöpfungskette der Filmindustrie optimal aufgestellt und verfolgt das Ziel, so von den Wachstumschancen zu profitieren.
3.2. Ausrichtung des Konzerns im Geschäftsjahr 2019
Wild Bunch bleibt für die Zukunft ehrgeizig. In den kommenden Monaten und Jahren will das Unternehmen sein Wachstum wieder aufnehmen und sich als führende paneuropäische Unternehmensgruppe auf dem globalen Filmmarkt behaupten. Die finanzielle Restrukturierung soll im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2019 abgeschlossen sein und Wild Bunch in die Lage versetzen, seine strategischen Weichenstellungen umzusetzen: mehr Präsenz in den TV-Programmen, erhöhter Fokus in der Produktion, vermehrte kommerzielle Präsenz durch die digitalen Vertriebsangebote, Ausbau seiner Präsenz als SVOD-Betreiber in Europa und Optimierung seiner Filmbibliothek.
Das Unternehmen setzt auch seine Bestrebungen fort, seine Effizienz zu verbessern und seine Kosten zu senken. Des Weiteren setzt Wild Bunch auf die Kommerzialisierung seiner umfangreichen Filmbibliothek, unterstützt durch die gesteigerte Nachfrage insbesondere von den digitalen Programmanbietern.
3.3. Erwartete Entwicklung
In 2019 wird Wild Bunch einen großen Schritt in der finanziellen Restrukturierung vollziehen. Das Managementteam kann sich nach Abschluss der Maßnahmen dann vollständig auf das operative Geschäft konzentrieren.
Die bestmögliche Verwertung der Filmbibliothek, insbesondere durch den Ausbau der Kundenbeziehungen zu digitalen Vertriebsplattformen, hat hohe Priorität.
Die Wild Bunch Gruppe setzt 2019 ihre Rationalisierungsbemühungen fort, vereinfacht Strukturen, harmonisiert ihre Instrumente und überprüft ihre Organisationsstruktur.
Wild Bunch plant 2019 rund 40 Kinofilmveröffentlichungen in Frankreich, Deutschland, Italien und Spanien. Einige Filme werden über das Vertriebsnetz von Wild Bunch in mehreren Märkten veröffentlicht, wie z.B. FAHIM von Pierre-François Martin-Laval (BIM und Wild Bunch Distribution), LES FILLES DU SOLEIL von Eva Husson (BIM, Vértigo und Wild Bunch Germany) und UN HOMME PRESSE von Hervé Mimran (BIM und VERTIGO).
Geplante Kinoveröffentlichungen nach Ländern:
Frankreich
Wild Bunch Distribution plant in Frankreich unter anderem folgende Filme zu veröffentlichen: DRAGON BALL SUPER BROLY, ein Animationsfilm von Tatsuya Nagamine, aus der Kultsaga von Akira Toriyama 35 Jahre nach seiner Entstehung; FAHIM von Pierre-François Martin-Laval, inspiriert von Fahim Mohammads Bestseller "A King In Hiding"; LA PARANZA DEI BAMBINI von Claudio Giovannesi, nach dem Bestseller von Roberto Saviano, der auf der Berlinale 2019 den Silbernen Bären für das besten Drehbuch erhalten hat.
Deutschland
Unter den geplanten Kinostarts der Wild Bunch Germany in Deutschland befindet sich unter anderem MEIN LOTTA-LEBEN von Neele Leana Vollmar, eine lustige Geschichte über Lottas chaotisches, verrücktes Leben auf der Grundlage der weltweit meistverkauften Kinderbücher; THE QUEENS CORGI von Ben Stassen und Vincent Kesteloot, ein Animationsfilm über das Abenteuer von Rex, dem beliebtesten Hund der britischen Monarchin; der Horrorfilm CHILD'S PLAY von Lars Klevberg, der 8. Film in der berühmten Franchise, in der eine Mutter ihrem Sohn eine Spielzeugpuppe namens Chucky schenkt, aber beide sind sich seiner Bösartigkeit nicht bewusst; der Film DEUTSCHSTUNDE von Christian Schwochow, ein Remake des Romans von Siegfried Lenz über die Geschichte von Siggi Jepsen, der in einer Institution für junge, schwer erziehbare Menschen im Nachkriegsdeutschland gefangen ist.
Italien
BIM plant ebenfalls zahlreiche Kinostarts in Italien, darunter THE BANKER von George Nolfi, basierend auf der wahren Geschichte zweier afroamerikanischer Unternehmer, die in den 1950er Jahren einen weißen Mann der Arbeiterklasse anheuerten, um vorzugeben, der Kopf ihres Geschäftsimperiums zu sein, während sie als Hausmeister und Chauffeur posierten; BOOK CLUB von Bill Holderman, eine amerikanische Komödie, in der sich das Leben von vier langjährigen Freundinnen für immer verändert, nachdem sie „50 Shades of Grey“ in ihrem monatlichen Buch Club gelesen haben sowie WILD ROSE von Tom Harper, über einen Musiker aus Glasgow, der davon träumt, ein Star in Nashville zu werden.
Spanien
Die geplanten Kinostarts der Vértigo beinhalten THE SECRET von Andy Tennant, eine Verfilmung des Selbsthilfe-Buchs "The Secret", das sich auf die Kraft des positiven Denkens konzentriert; WHAT IS LIFE WORTH von Sara Colangelo, über eine Anwältin in Washington D.C., die gegen Zynismus, Bürokratie und die Politik kämpft, um den Opfern des 11. September zu helfen; THE OLD MAN AND THE GUN von David Lowery, basierend auf der wahren Geschichte von Forrest Tucker und seiner kühnen Flucht aus San Quentin im Alter von 70 Jahren bis zu einer beispiellosen Reihe von Raubüberfällen, die die Behörden und die Öffentlichkeit verwirrt und der Horrorfilm CHILD’S PLAY von Lars Klevberg.
e-Cinema-Veröffentlichungen in Frankreich
Das Unternehmen wird seine Tests im e-Cinema mit der Veröffentlichung von PURITY OF VENGEANCE von Christoffer Boe fortsetzen, einem dänischen Film, dem vierten und letzten Film in der beliebten Department Q-Serie nach den Romanen von Jussi Adler-Olsen.
Weltvertrieb
Im Weltvertrieb soll in 2019 ebenfalls eine große Anzahl Filme vermarktet werden, darunter große Titel wie THE TRUTH ABOUT CATHERINE von Kore-Eda Hirokazu, für seinen ersten Spielfilm außerhalb Japans vereint Kore-Eda die französischen Filmlegenden Deneuve und Binoche in einer kraftvollen und emotionalen Geschichte, geprägt von Familienkonflikten; AHMED von Jean-Pierre & Luc Dardenne, einem jungen Fanatiker, der gerade erst seine Kindheit hinter sich gebracht hat und plant, seinen Lehrer im Namen seiner Religion zu töten; LONG DAY'S JOURNEY INTO NIGHT ein chinesischer Film von Bi Gan, nach Art von Wong Kar Wai, eine mutige, schöne und ehrgeizige Reise in die Geheimnisse eines unruhigen Lebens. Außerdem THE ROOM von Christian Volkman, ein Genrefilm über ein junges New Yorker Paar in den 30er Jahren. Sie entdecken bald einen geheimen versteckten Raum, der die außergewöhnliche Kraft hat, alles zu verwirklichen, was sie sich wünschen. Der Raum könnte ihren Traum aber sehr wohl in einen Alptraum verwandeln. Außerdem die Filme LA PARANZA DEI BAMBINI von Claudio Giovannesi; JESSICA von Ninja Thyberg, über die 20-jährige Jessica, die das Kleinstadtleben in Schweden in Richtung Los Angeles verlässt, mit dem Ziel, der nächste große Pornostar der Welt zu werden; CASANOVA, LAST LOVE von Benoît Jacquot, der 45-jährige Casanova befindet sich im Exil in London, wo er eine 25-jährige Frau trifft, die von seinen Ouvertüren unbeeindruckt ist. Weitere Titel sind GIRL WITH NO MOUTH von Can Evrenol, der Geschichte des Erwachsenwerdens von Perihan, einem Mädchen, das ohne Mund geboren wurde, auf der Flucht aus der Ödnis, in die sie hineingeboren wurde; DUMPLIN' von Anne Fletcher, über eine Teenager-Tochter einer ehemaligen Schönheitskönigin, die sich für den Miss Teen Bluebonnet-Wettbewerb ihrer Mutter aus Protest anmeldet und dieser dann eskaliert, als andere Teilnehmerinnen ihr folgen; WAITING FOR THE BARBARIANS von Ciro Guerra, einem Magistrat, der in einem entfernten Außenposten arbeitet und beginnt, seine Loyalität zu seinem Imperium in Frage zu stellen.
Vertrieb von TV-Serien
Trotz geringerer Investitionen wird WILD BUNCH TV in 2019 ein aktiver und attraktiver Player bleiben. Insgesamt vertreibt WILD BUNCH TV international einige neue Serien, unter anderem HAYA, eine 10 x 50' israelische Drama-Serie, in der eine schwangere obdachlose Frau die Gelegenheit hat, einen Verbrecherring zu infiltrieren und den Fall zu lösen; IN SEARCH OF THE ORIENT, eine 2x45' britische Serie einer zeitlosen Reise zwischen Mythos und Realität des mythischen Orient-Express.
Direktvertrieb und Home Entertainment
Der digitale Vertrieb und die Home Entertainment-Aktivitäten von Wild Bunch folgen den Markttrends, einerseits dem Rückgang der physischen Videoveröffentlichungen und andererseits der schnell wachsenden elektronischen Vertriebsaktivitäten, vor allem im Bereich SVOD, und einer soliden Entwicklung der Fernsehumsätze Dank einer starken Präsenz von Free- und Pay-TV in den jeweiligen Märkten. Darüber hinaus verfügt Wild Bunch in seinen Märkten über lokale Filmverwertungsrechte an einer hohen Anzahl aktuell erfolgreicher Titel (international und lokal) sowie eine attraktive Filmbibliothek, die das Unternehmen zu einem bevorzugten Anbieter von Filmen für Fernsehsender und elektronische Videoplattformen macht.
Wild Bunch passt sich stetig an das sich verändernde Verbraucherverhalten an und agiert mit einer jeweils länderspezifisch angepassten Strategie.
In Frankreich werden immer mehr Home Entertainment-Veröffentlichungen nach einem neuen Vertriebsmodell realisiert: eine elektronische Verwertung (VOD/EST) gefolgt von einer physischen Veröffentlichung. So wurden zum Beispiel Titel wie CLIMAX, HIGH LIFE und SOLIS veröffentlicht.
Während die traditionellen TV-Verkaufsaktivitäten stark bleiben, nehmen die Home Entertainment-Erlöse insgesamt ab.
Im VOD/SVOD-Marktsegment ist Deutschland einer der wichtigsten Märkte in Europa aber auch das traditionelle Fernsehen bleibt ein wichtiger Abnehmer. Somit sind sowohl VOD/SVOD- als auch das TV-Segment für Wild Bunch Germany gleichermaßen von Bedeutung. Für 2019 konnten in diesem Segment bereits umfangreiche Abschlüsse getätigt werden.
In Italien wird sich die gute Performance einiger Kinotitel zum Ende des Jahres 2018 positiv auf ihre VOD-Veröffentlichungen im Jahr 2019 auswirken. Das Segment SVOD nimmt dank der Einführung neuer Angebote wie Huawei im Jahr 2018, Starz und Turner im Jahr 2019 weiter zu. Das größte Segment für BIM bleibt der TV-Umsatz mit einer hohen Anzahl von Titeln, die für 2019 bereits mit Auswertungen im Free- oder Pay-TV verkauft worden sind.
In Spanien ist das Hauptsegment für Vértigo ebenfalls der TV-Umsatz mit ersten größeren Auswertungen über Pay-TV-Angebote und Free-TV-Sender. Obwohl alle großen elektronischen Videoplattformen ihre SVOD-Dienste bereits eingeführt haben, jüngst sind Sky und Amazon in den Wettbewerb mit eingetreten, muss sich der Markt noch weiterentwickeln und ausgebaut werden. Mit Vértigo und den entsprechenden Filmverwertungsrechten ist die Wild Bunch Gruppe aussichtsreich positioniert.
FilmoTV
Im Jahr 2019 werden bei FilmoTV die Verhandlungen mit bestehenden Partnern wie Telekommunikationsanbietern fortgesetzt, um neue Geschäftsmodelle zu initiieren sowie neue, zusätzliche Umsätze zu erzielen.
FilmoTV wird auch die Intelligenz seiner Schnittstelle weiter optimieren und mit Tools wie Profiling und Data Mining sich mehr an den Wünschen der Verbraucher ausrichten.
3.4. Gesamtaussage des Vorstands zur Entwicklung des Konzerns
Wild Bunch hat sich zum Ziel gesetzt, auch weiterhin ein renommierter Marktteilnehmer auf dem Film- und Unterhaltungsmarkt zu bleiben, insbesondere durch die weitere Stärkung seiner Aktivitäten in den Wachstumssparten VOD/SVOD und Produktion.
Ihre europaweite Präsenz, die Maßnahmen zur Erweiterung des Portfolios sowie die Nutzung der laufenden digitalen Revolution sind wichtige Voraussetzungen für den zukünftigen Erfolg. Im Jahr 2019 wird sich Wild Bunch nach Umsetzung der Refinanzierungsmaßnahmen darauf konzentrieren, das Geschäftsmodell weiter an die veränderten Marktbedingungen anzupassen und daraus resultierende Vorteile zu nutzen. Dies sollte beispielsweise zukünftig zu einem Umsatzwachstum durch die Geschäfte von Wild Bunch TV oder vermehrte Geschäftsaktivitäten im elektronischen Direktvertrieb führen.
Voraussetzung der vollständigen Umsetzung der Refinanzierungsmaßnahmen ist der noch ausstehende Abschluss einer Kreditvereinbarung entweder mit einer Bank oder dem Investor hinsichtlich der noch offenen Finanzverbindlichkeiten gegenüber der Bank Leumi.
Während im Jahresverlauf 2018 die finanziellen Mittel für den Erwerb von Filmen begrenzt waren, ist das Portfolio der Gruppe an neuen Inhalten für das Jahr 2019 umfangreicher.
Des Weiteren geht der Vorstand für das Geschäftsjahr 2019 von einem Rückgang der Overheadkosten im operativen Geschäft aus.
Für das Geschäftsjahr 2019 erwartet die Wild Bunch Gruppe folglich einen Konzernumsatz zwischen € 80,0 Mio. bis € 90,0 Mio. und ein Konzern-EBIT in einer Bandbreite von € -2,0 Mio. bis € -4,0 Mio. vor Sondereffekten im Zusammenhang mit den finanziellen Restrukturierungsmaßnahmen und damit eine Verbesserung gegenüber dem Geschäftsjahr 2018. Diese Sondereffekte umfassen das Ergebnis aus den im März bzw. April 2019 durchgeführten Sachkapitalerhöhungen sowie Kosten im Zusammenhang mit der noch in 2019 geplanten Refinanzierungen der noch offenen Finanzverbindlichkeiten gegenüber Bank Leumi bzw. der Vereinfachung und Verschlankung der Konzernstruktur.
Nach Umsetzung der Refinanzierungsmaßnahmen erwartet der Vorstand eine im Vergleich zu 2018 erkennbar reduzierte Nettoverschuldung.
Das Ergebnis der Wild Bunch AG als Holding hängt von der Entwicklung der Ergebnisse und Dividendenausschüttungen der operativen Beteiligungsunternehmen ab. Der Vorstand geht für das Geschäftsjahr 2019 von sinkenden Erträgen aus Ergebnisabführungen aus, Dividendenausschüttungen an die Wild Bunch AG werden wie im Vorjahr nicht erwartet. Unter Berücksichtigung der auch in 2019 anfallenden Kosten im Zusammenhang mit den noch durchzuführenden Refinanzierungs- und Reorganisationsmaßnahmen geht der Vorstand für die Wild Bunch AG von einem Jahresfehlbetrag in etwa in Höhe des Vorjahres aus.
4. Chancen- und Risikobericht
4.1. Risikomanagementsystem
Wild Bunch ist vielfältigen Risiken und Chancen ausgesetzt. Diese können sowohl positive als auch negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben. Das Risikomanagementsystem gilt für alle Bereiche des Konzerns. Als Risiken werden strategische und operative Ereignisse und Maßnahmen betrachtet, die wesentlichen Einfluss auf die Existenz und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens haben. Dazu zählen auch externe Faktoren, wie die Wettbewerbssituation, regulatorische Entwicklungen und andere, die das Erreichen der Unternehmensziele gefährden können. Die wesentlichen Chancen und Risiken sind unter 4.3.1 aufgelistet.
Zielsetzung des Vorstands von Wild Bunch ist nach wie vor die konzernweite Vereinheitlichung der Risiko- und Chancenbewertung durch ein standardisiertes und konzernweites Risikomanagementsystem, dessen Optimierungsprozess noch andauert. Risiken sollten nur in dem Maß eingegangen werden, dass diese absehbar keine besonderen negativen Einflüsse auf die Unternehmensentwicklung haben. Sämtliche Mitarbeiter sollen ihr Handeln auf Verhinderung von existenzgefährdenden Risiken überprüfen.
Das Risikomanagementsystem der Wild Bunch Gruppe basiert im Wesentlichen auf einer detaillierten Risikoerfassung und Risikoüberwachung beim Erwerb und der Verwertung von Filmrechten. Dabei werden umfangreiche Analysen über die Verwertbarkeit und Wirtschaftlichkeit von Filmrechten über die gesamte Verwertungskette, detaillierte Einschätzungen zu Umsatzerlösen und direkten Kosten auf den einzelnen Stufen der Verwertungskette sowie Soll/Ist-Vergleiche zur Risikoüberwachung genutzt. Die Liquiditätssteuerung und Sicherstellung der Einhaltung finanzieller Zielgrößen werden auf Ebene des Vorstands überwacht, der darüber regelmäßig dem Aufsichtsrat Bericht erstattet. Weiterhin überwacht die Wild Bunch Gruppe Risiken auf Ebene der einzelnen Tochtergesellschaften durch die laufende Kommunikation des lokalen Managements mit dem Vorstand. Die Liquiditäts- und Cashflow-Vorschau wird von den einzelnen Cash-Pools der Gruppe regelmäßig erstellt und auf Konzernebene konsolidiert, indem maßgeschneiderte Excel-basierte Tools verwendet werden. Das Unternehmen plant im Jahr 2019 weiter verbesserte Tools auf Konzernebene zu implementieren und den zugrundeliegenden Prozess zu optimieren.
Eine vollständige Vereinheitlichung wesentlicher Komponenten des Risikomanagementsystems der gesamten Wild Bunch Gruppe zur Verbesserung ihrer Effizienz ist für 2019 geplant.
4.2. Internes Kontrollsystem
Das rechnungslegungsbezogene interne Kontroll- und Risikomanagementsystem soll sicherstellen, dass alle Ereignisse und Transaktionen in der Finanzbuchhaltung vollständig erfasst, korrekt angesetzt und bewertet werden und in der finanziellen Berichterstattung der Wild Bunch AG und ihrer Tochtergesellschaften in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen sowie internen Leitlinien dargestellt sind. Die konzernweite Einhaltung gesetzlicher und unternehmensinterner Vorschriften ist Voraussetzung hierfür. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass trotz angemessener und funktionsfähiger Systeme eine vollständige Sicherheit bei der Identifizierung und Steuerung von Risiken nicht gewährleistet werden kann.
Die Rechnungslegungsprozesse innerhalb der Wild Bunch Gruppe sind an den Hauptstandorten in Paris und Berlin zentralisiert. In Paris werden bestimmte Zentralfunktionen für die Tochtergesellschaften der Wild Bunch S.A., Paris, übernommen. In Berlin wird zentral die Rechnungslegung für die deutschen Tochtergesellschaften verantwortet sowie die Konsolidierung des Konzernabschlusses vorgenommen.
Innerhalb des Konzerns ist SAGE als ERP-System in Paris im Einsatz und SAP R/3 in Berlin. Weiterhin nutzt die Wild Bunch Gruppe das System Opera für die Konsolidierung der einzelnen Konzerngesellschaften. Darüber hinaus werden die Daten aus anderen IT-Systemen im Hinblick auf ihre korrekte Übertragung und Verarbeitung überwacht. Die IT-Systeme, die im Rahmen der finanziellen Berichterstattung verwendet werden, sind vor unbefugtem Zugriff gesichert. Die Wild Bunch Gruppe verfügt über Berechtigungskonzepte, die regelmäßig aktualisiert und überwacht werden.
Das Rechnungswesen erstellt auf lokaler Ebene regelmäßig Einzelabschlüsse für alle lokalen Gesellschaften der Wild Bunch Gruppe unter Anwendung lokaler Rechnungslegungsvorschriften und berichtet konsolidierte IFRS-Finanzinformationen halbjährlich an den Vorstand. Für Konsolidierungszwecke werden in den lokalen Ländern Berichtspakete für die entsprechenden Gesellschaften erstellt, welche die Basis für den Konzernabschluss bilden. Die wesentlichen Elemente der Bilanzierung (u.a. Filmvermögen sowie Rückstellungen) sind die Grundlage für Buchungen in Tabellenkalkulationen.
Die Wild Bunch AG verfügt über ein System, welches Compliance-Themen, Berechtigungskonzepte für Bestellungen und Vertragsabschlüsse, Zeichnungsberechtigungen und interne Bilanzierungsrichtlinien abdeckt. Die wesentlichen Prozesse sind dokumentiert.
Darüber hinaus befasst sich auch der Aufsichtsrat regelmäßig mit den wesentlichen Fragen der Rechnungslegung und des hierauf bezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems.
4.3. Risikobericht
Grundsätzliche vorgesehene Methodik der Risikofestlegung
Risiken werden aufgrund der Eintrittswahrscheinlichkeit und des möglichen finanziellen Schadensrisikos bewertet. Das arithmetische Mittel aus der Summe von Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensrisiko ergibt dann eine Relevanz des Gesamtrisikos.
Bei der Risikobewertung wurden folgende Klassen von Eintrittswahrscheinlichkeiten berücksichtigt:
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| Klasse | Eintrittswahrscheinlichkeit | |
|---|---|---|
| 1 | sehr gering | 0 % bis 25 % |
| 2 | gering | 25 % bis 50 % |
| 3 | mittel | 50 % bis 75 % |
| 4 | hoch | 75 % bis 100 % |
Weiterhin wurden bei der Risikobewertung folgende Schadensklassen abgegrenzt:
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| Klasse | Auswirkung | |
|---|---|---|
| 1 | € 0,01 Mio. bis € 0,5 Mio. | Relevant |
| 2 | über € 0,5 Mio. | Bedeutend |
Risiken, die der Schadensklasse 2 zuzuordnen sind und eine Eintrittswahrscheinlichkeit der Klasse 3 oder 4 haben, werden als wesentliche Risiken klassifiziert und einzeln dargestellt. Der Prozess der Risikoerfassung und -klassifizierung ist nach weiteren Verbesserungen in der Risikodokumentation derzeit noch nicht vollständig abgeschlossen. Dies ist im weiteren Jahresverlauf 2019 vorgesehen.
4.3.1. Markt-, Betriebs- und Geschäftsrisiken
Die Wild Bunch Gruppe steht im Hinblick auf den Vertrieb ihrer Produkte in einem intensiven Wettbewerb.
Die Planung der Wild Bunch Gruppe unterstellt bestimmte Marktanteile sowie Besucherzahlen bzw. Erlöse aus den verschiedenen Auswertungsstufen. Wenn diese Annahmen nicht eintreten, werden die geplanten Umsätze nicht erreicht. Wenn dann die Kostenstrukturen nicht rechtzeitig angepasst werden können, birgt dies ebenfalls ein erhebliches Risiko. So können beispielsweise Marktveränderungen im Bereich Kino und Home Entertainment, wie sinkende Zuschauerzahlen oder ein zunehmender Wettbewerb, zu einem Rückgang der Preise für Produktionen oder Lizenzprodukte führen. Das Auslaufen von Rahmenverträgen oder eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Lizenznehmer kann zu fallenden Verkaufspreisen für Lizenzen führen und damit den Wert bestehender Filmrechte gefährden. Ein starkes Wettbewerbsumfeld könnte zu sinkenden Margen führen, insbesondere im Kinoverleih.
Die Diversifizierung der Wild Bunch Gruppe auf verschiedene Produkte und Märkte reduziert das Wettbewerbsrisiko in den einzelnen Segmenten. Da Marktanteil und Zuschauerzahlen Schlüsselfaktoren für Umsatzpotenziale sind, ist die Wild Bunch Gruppe bestrebt, attraktive Programminhalte für Fernsehsender und andere Plattformen sowie für ihre Filme und TV-Serien zu finden, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, ihr Profil zu schärfen und die Attraktivität ihrer Produkte durch höhere Marketingausgaben zu verbessern.
Sollten sich diese mit dem Wettbewerbsumfeld verbundenen Risiken jedoch ganz oder teilweise eintreten, kann die Wild Bunch Gruppe erhebliche nachteilige Auswirkungen auf ihre Vermögens- , Finanz- und Ertragslage haben.
Jede Verschlechterung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in den Märkten, in denen die Wild Bunch Gruppe tätig ist, kann sich nachteilig auf die Geschäftstätigkeit und das Ergebnis auswirken.
Das Umsatzwachstum und die Gewinnmargen, die Wild Bunch erzielen kann, hängen zum Teil von den globalen und regionalen wirtschaftlichen Bedingungen in den Märkten, in denen die Wild Bunch Gruppe tätig ist, und deren Auswirkungen auf die privaten Konsumausgaben ab. Der private Konsum dürfte in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit und Rezession eher zurückgehen. Infolgedessen kann die Unterhaltungs- und Medienbranche von solchen Entwicklungen stärker betroffen sein als andere Branchen.
Ungünstige wirtschaftliche Entwicklungen und wirtschaftliche Unsicherheiten können auf verschiedene Faktoren zurückzuführen sein, wie z.B. Terroranschläge in Europa und der ganzen Welt sowie andere politische Spannungen.
Darüber hinaus können unsere Umsätze auch durch andere Faktoren beeinflusst werden, die sich auf die privaten Konsumausgaben auswirken, wie z.B. Wetterbedingungen oder sportliche Highlights. Sonniges und warmes Wetter führt in der Regel zu geringeren Kinobesuchen, da die Verbraucher ihre Zeit im Freien verbringen. Ein sportliches Highlight wie die Fußball-WM 2018 führte zu rund einem Monat weniger Kinobesuchen. Die Saisonalität erschwert es uns auch, die Nachfrage nach unseren Filmrechten genau vorherzusagen. Wenn die Wild Bunch Gruppe die Nachfrage in unserem Greenlighting-Prozess nicht richtig antizipiert, können so Umsatzverluste und sinkende Gewinnmargen das Einzelprojekt belasten.
Ein Rückgang der privaten Konsumausgaben und der Kaufkraft könnte zu weniger Kinobesuchen führen.
Jede Verschlechterung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen könnte einen wesentlichen negativen Einfluss auf unsere Geschäftstätigkeit, die Finanzlage, die Cashflows, die Ertragslage und die Aussichten haben.
Die Geschäftsmodelle der Wild Bunch Gruppe hängen von der Fähigkeit ab, den Kundengeschmack zu treffen, das Nutzungsverhalten zu verstehen und auf Veränderungen zeitnah zu reagieren.
Die technische Möglichkeit der Erstellung illegaler Kopien von Filmen und das Fehlen eines ausreichenden Schutzes gegen Urheberrechtsverletzungen birgt das Risiko von Umsatzeinbußen. Darüber hinaus sind die Marktveränderungen im Bereich Home Entertainment besonders von der Digitalisierung geprägt, wobei eine Zunahme zusätzlicher Angebote und Vertriebsformen zu einer anhaltenden Veränderung der Mediennutzung führen kann. Die Unternehmen der Wild Bunch Gruppe versuchen, zukünftige Trends durch gezielte Marktforschung und Nutzeranalysen zu antizipieren. Durch die Erarbeitung verbraucherfreundlicher Programme und Stoffe wird die Attraktivität der Produkte erhöht. Die Auswirkungen der Piraterie werden durch Lobbyarbeit, Sensibilisierungskampagnen und konsequente rechtliche Schritte gegen Verstöße reduziert, um so die Umsatzeinbußen abzumildern. Sollte sich eine der Bewertungen der Wild Bunch Gruppe als unvollständig oder falsch erweisen, könnte dies zu einem wesentlichen negativen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Wild Bunch Gruppe führen.
Die Wild Bunch Gruppe ist abhängig von Kunden und Geschäftspartnern.
Im Direktvertrieb ist die Wild Bunch Gruppe auf die großen deutschen, französischen, italienischen und spanischen TV-Sender, IPTV-Anbieter, VOD/SVOD-Plattformen und DVD-Händler angewiesen. Ein erheblicher Teil der investierten Mindestgarantie wird durch Sublizenz-Vertriebsrechte für Filme und TV-Serien abgedeckt. Die erzielbaren Margen können aufgrund der starken Position oder des Nachfragerückgangs dieser Sender oder Plattformen niedriger sein als geplant. In diesem Fall kann die Wild Bunch Gruppe nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben.
Die globale wirtschaftliche Situation eines Landes oder einer Region kann sich kurzfristig negativ auf die Finanzlage von Filmverleihern auswirken, die Filme erwerben (Abwertung der Landeswährung, Insolvenzrisiken etc.). Darüber hinaus setzt die Wild Bunch Gruppe auf gute Geschäftsbeziehungen zu international tätigen Filmverleihern. Dies gilt insbesondere für die uneingeschränkte Einhaltung und Umsetzung der unterzeichneten Verträge, d.h. die Abnahme des gelieferten Materials bei der Lieferung, die Zahlung der vereinbarten Raten sowie angemessene Marketingausgaben und -aktivitäten bei der Veröffentlichung eines Films.
Die vorzeitige Beendigung von Einzelverträgen kann zu höheren Kosten durch die Suche nach neuen Partnern und den Aufbau neuer Strukturen führen. Die Pflege der Beziehungen zu Kunden und Geschäftspartnern ist daher eine der zentralen Aufgaben des Managements. Die Einhaltung der vertraglichen Bestimmungen und die Qualität der gelieferten Waren und erbrachten Dienstleistungen wird in regelmäßigen Abständen überprüft.
Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass Handlungen von Kunden oder Geschäftspartnern zu erhöhten Kosten für die Wild Bunch Gruppe führen, was wiederum einen wesentlichen negativen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage hat.
Die Unternehmen der Wild Bunch Gruppe könnten den Zugang zu Lizenzen und Material verlieren.
Der Zugang zu und der Erwerb von Rechten an literarischem Vorlagen, Verwertungsrechten und Drehbüchern sowie der Abschluss von Verträgen mit erfolgreichen Regisseuren, Schauspielern und Lizenzgebern sind entscheidende Faktoren für die Koproduktion und den Erwerb von Filmen und Fernsehserien sowie für den wirtschaftlichen Erfolg der Wild Bunch Gruppe. Die Produktionseinheiten der Wild Bunch Gruppe arbeiten eng mit renommierten, erfahrenen Drehbuchautoren, Regisseuren und Produzenten im In- und Ausland zusammen, die Experten für die Produktion von Kinofilmen sind und bei öffentlichen Filmförderinstitutionen einen ausgezeichneten Ruf genießen. Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass dieser Zugang auch in Zukunft gegeben ist.
Darüber hinaus werden Fremdproduktionen in der Regel auf dem jeweiligen Filmmarkt erworben. Die gezahlten Preise sind abhängig vom jeweiligen Projekt und dem speziellen Marktumfeld. In der Regel sind Filmprojekte mit dem Einkauf noch nicht fertiggestellt. Daher werden die Rechte auf Basis des Drehbuchs oder einer Skizze im Voraus verkauft. Zwischen dem Erwerb und der eigentlichen Lieferung des Films können bis zu zwei Jahre liegen. Wenn die Unternehmen der Wild Bunch Gruppe für einen Film zu viel bezahlt haben, kann dies einen wesentlichen negativen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit der Wild Bunch Gruppe sowie auf die Finanz- und Ertragslage haben, insbesondere wenn sich das gekaufte Filmprojekt als Flop erweist.
Obwohl die Unternehmen der Wild Bunch Gruppe Verfahren zur Überwachung dieser Risiken eingeführt haben (z.B. einen benchmark-basierten Einkaufsfreigabeprozess oder das Monitoring durch Mitarbeiter in den jeweiligen Rechte- und Lizenzeinkaufsabteilungen, mit einer jahrelangen, fundierten Expertise im Bereich des Weiterverkaufs von Filmrechten vor Abschluss des Projekts, um dem Risiko entsprechend zu begegnen), kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein solches Risiko sich ganz oder teilweise materialisiert.
Abhängigkeit von der Filmförderung.
Ungünstige Veränderungen der Förderrichtlinien für Filmprojekte oder die (teilweise) Nichtgewährung geplanter Fördermittel können dazu führen, dass die Wild Bunch Gruppe Finanzierungslücken für ihre Eigenproduktionen und Koproduktionen hat, die dann durch andere freie Mittel gedeckt werden müssen oder eine Änderung der mittelfristigen Produktionsplanung nach sich zieht, die sich negativ auf die Ergebnisbeiträge der einzelnen Filme auswirkt.
Es besteht auch das Risiko, dass bestimmte Auszahlungs- oder Verwertungsvoraussetzungen nicht eingehalten werden. Ein Verstoß gegen diese Regelungen kann dazu führen, dass die Wild Bunch Gruppe zur Rückzahlung der entsprechenden Fördermittel gezwungen wird.
Jegliche Störungen der IT-Systeme, auf die sich die Wild Bunch Gruppe stützt, können sich nachteilig auf ihre Leistung, ihren Betrieb und ihre Reputation auswirken.
Wild Bunch setzt auf informationstechnische Systeme und Netzwerke zur Unterstützung des internationalen Vertriebs, der Filmproduktion, der Dienstleistungen und Geschäftsprozesse sowie der internen und externen Kommunikation. Der dauerhafte und sichere Betrieb seiner IT-Systeme, einschließlich Computerhardware, Software, Plattformen und Netzwerke, ist entscheidend für die erfolgreiche Durchführung der Geschäftstätigkeit der Wild Bunch Gruppe und ihren Ruf.
Trotz IT-Wartungs- und Sicherheitsmaßnahmen sind die internen IT-Systeme und -Netzwerke der Wild Bunch Gruppe dem Risiko von Fehlfunktionen und Unterbrechungen aus einer Vielzahl von Quellen ausgesetzt, unter anderem durch unbefugten Zugriff, Cyberangriffe, Geräteschäden, mangelhaftes Datenbankdesign, Stromausfälle, Computerviren und eine Reihe anderer Hardware-, Software- und Netzwerkprobleme. Das IT-Personal von Wild Bunch ist möglicherweise nicht in der Lage, solche Probleme rechtzeitig oder überhaupt zu lösen. Einige potenzielle Ursachen, die zu einer Fehlfunktion oder Unterbrechung der IT-Systeme oder - Netze von Wild Bunch führen können, sind schwer zu erkennen und können erst dann erkannt werden, wenn das Risiko bereits eingetreten ist. Eine erhebliche oder weitreichende Fehlfunktion oder Unterbrechung, ob bösartig oder nicht, eines oder mehrerer der IT-Systeme oder -Netzwerke der Wild Bunch Gruppe könnte die Fähigkeit der Wild Bunch Gruppe, ihren Betrieb effizient aufrechtzuerhalten, beeinträchtigen. Darüber hinaus könnte ein längerer Ausfall eines Telekommunikationsnetzes, das von den IT-Systemen oder -Netzen der Wild Bunch Gruppe genutzt wird, oder ein ähnliches Ereignis, das außerhalb der Kontrolle von Wild Bunch liegt, zu einer längeren unvorhergesehenen Unterbrechung der IT-Systeme oder -Netze von Wild Bunch führen, was sich nachteilig auf das Geschäft auswirken könnte. Darüber hinaus können Datenlecks, die sich aus Verstößen gegen die Sicherheit der Informationstechnologie ergeben, zur Offenlegung oder zum Missbrauch geschützter oder vertraulicher Informationen, einschließlich Kunden- und Mitarbeiterdaten, führen, was die Wild Bunch Gruppe mit Geldbußen, Schadenersatzansprüchen und Reputationsschäden belegen kann.
Der Eintritt eines der oben beschriebenen Risiken könnte einen wesentlichen negativen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Wild Bunch Gruppe haben.
Die Wild Bunch Gruppe ist darauf angewiesen, qualifiziertes Personal zu halten und einzustellen.
Der Erfolg der Wild Bunch Gruppe hängt in hohem Maße von ihren qualifizierten Führungskräften und Spezialisten ab, darunter Geschäftsfeldleiter und Mitarbeiter mit umfassendem Know-how in der Content-Produktion oder einem profunden Netzwerk in der Film- und Medienbranche. Mit zunehmendem Wettbewerb um Führungskräfte und Spezialisten im Medienmarkt wächst das Risiko, dass qualifizierte Führungskräfte und Spezialisten nicht mehr in ausreichender Zahl und innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens von der Wild Bunch Gruppe eingestellt werden können oder - falls sie beschäftigt sind - für eine anderweitige Beschäftigung eingestellt werden können. Die Unfähigkeit der Wild Bunch Gruppe, eine ausreichende Anzahl von Fach- und Führungskräften zur Unterstützung ihrer Geschäftstätigkeit einzustellen und zu halten, könnte einen wesentlichen negativen Einfluss auf ihre Geschäftstätigkeit, ihre Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben.
Risiken aus der Änderung von rechtlichen Rahmenbedingungen und Änderungen des Steuerrechts.
Die Wild Bunch AG ist der Ansicht, dass alle Steuererklärungen des Konzerns und der einzelnen Konzerngesellschaften korrekt und vollständig waren. In Deutschland wurde eine Betriebsprüfung der Wild Bunch AG für alle Zeiträume bis zum 31. Dezember 2008 durchgeführt. Tatsächlich veranlagte Steuern bei zukünftigen Betriebsprüfungen für Zeiträume, die noch nicht von der letzten Betriebsprüfung erfasst sind, können die von uns bereits gezahlten Steuern übersteigen. Infolgedessen kann die Wild Bunch AG verpflichtet sein, erhebliche Steuernachzahlungen für frühere Perioden zu leisten. Darüber hinaus könnten die zuständigen Steuerbehörden ihre ursprüngliche Steuer ändern. Von unseren Erwartungen abweichende Steuerbescheide können zu einer Erhöhung der Steuerbelastung führen. Darüber hinaus kann die Wild Bunch AG verpflichtet sein, Zinsen auf diese zusätzlichen Steuern sowie Verzugszinsen zu zahlen. Bei abweichenden Steuerbescheiden kann sich die Ertragslage negativ auswirken.
Als herrschende Gesellschaft verfügt die Wild Bunch AG über umfangreiche körperschaftsteuerliche und gewerbesteuerliche Verlustvorträge. Nach Umsetzung der finanziellen Restrukturierungsmaßnahmen wird sich der Anteil der Voltaire Finance B.V. an der Wild Bunch AG auf rund 96,2 % erhöhen. Es besteht das Risiko, dass die Verlustvorträge in Zukunft nur begrenzt oder gar nicht genutzt werden können.
Änderungen des steuerlichen Umfelds und zukünftige Steuerprüfungen könnten einen wesentlichen negativen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit, die Finanzlage, die Cashflows, die Ertragslage und die Erwartungen haben.
4.3.2. Finanzielle Risiken
Die Aktivitäten der Wild Bunch Gruppe sind einer Vielzahl von finanziellen Risiken ausgesetzt, wie z.B. Marktrisiken (einschließlich Währungs- und Zinsrisiken), Kreditrisiken und Liquiditätsrisiken. Marktrisiken entstehen aus offenen Positionen in Fremdwährungen (Währungsrisiko) und verzinslichen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten (Zinsrisiko), die auf allgemeine und spezifische Marktbewegungen reagieren.
- Wechselkursschwankungen
Die Wild Bunch Gruppe ist von Wechselkursschwankungen zwischen dem Euro, der Berichtswährung, und anderen Währungen, insbesondere dem US-Dollar, abhängig, da der Großteil der auf dem internationalen Filmmarkt erworbenen Filmrechte in US-Dollar bezahlt wird. Die Erlöse der Filmverwertung dagegen fließen überwiegend in Euros zu. Die Schwankungen des EUR/USD-Kurses können sich somit auf die Ertragslage auswirken und sowohl zu Währungsgewinnen oder -verlusten führen. Finanzinstrumente zur Absicherung von Wechselkursschwankungen werden derzeit nicht eingesetzt.
- Zinsänderungen
Die Wild Bunch Gruppe ist von Zinsänderungen betroffen, insbesondere bei Finanzverbindlichkeiten. Bei steigenden Zinsen wäre der Konzern in einigen Fällen gezwungen, höhere Zinsen zu zahlen.
- Kreditrisiken
Darüber hinaus entsteht ein Kreditrisiko, wenn ein Schuldner seine Forderungen nicht oder nicht fristgerecht leisten kann. Kreditrisiken umfassen sowohl das direkte Ausfallrisiko als auch das Risiko einer Bonitätsverschlechterung. Dem potenziellen Risiko eines Forderungsausfalls wird durch regelmäßige Überwachung und gegebenenfalls durch Wertberichtigungen kontinuierlich Rechnung getragen.
Es gibt jedoch keine Garantie dafür, dass sich das Kreditrisiko innerhalb der internen Grenzen bewegt und Wild Bunch dadurch keine Verluste entstehen.
- Liquiditätsrisiko
Die Wild Bunch Gruppe benötigt liquide Mittel zur Deckung ihrer finanziellen Verbindlichkeiten. Diese liquiden Mittel werden zum Teil durch die laufende Geschäftstätigkeit und zum Teil durch Finanzierung generiert. Wild Bunch steht daher fortlaufend in Gesprächen mit Finanzinstituten und Investoren im In- und Ausland, um sich den Zugang zu Finanzmitteln zu sichern, die im Einklang mit den geplanten Investitionen stehen.
Liquiditätsrisiken entstehen, wenn die Wild Bunch Gruppe ihren Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen kann, weder durch verfügbare liquide Mittel noch durch die Nutzung der entsprechenden Kreditlinien.
Das größte Liquiditätsrisiko der Wild Bunch Gruppe ergibt sich aus einem Wegfall des Zugangs zu liquiden Mitteln. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn Garantie- oder Rahmenkreditverträge von Banken oder Investoren gekündigt oder nicht verlängert werden würden. Die Möglichkeit einer Kündigung während der Laufzeit einer Kreditlinie besteht insbesondere, wenn der Kreditnehmer mit Zahlungen unter dem Vertrag in Verzug gerät und die Situation nicht innerhalb eines vereinbarten Zeitraums beheben kann oder wenn bei Überprüfung bestimmter Finanzkennzahlen („Financial Covenants“) eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Unternehmensverfassung, die zu einer Abweichung der vertraglich festgelegten finanziellen Lage führt, festgestellt wird.
Die Beendigung solcher Verträge würde dann dazu führen, dass Wild Bunch (unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit von Betriebsmittelkrediten) gezwungen wäre, mehr Schulden auf dem Kapitalmarkt oder bei Banken aufzunehmen, um kurz- und mittelfristig neue Projekte zu finanzieren oder bestehende Verbindlichkeiten zu refinanzieren.
Der Vorstand hat mit Vollendung einer Reihe von Refinanzierungsmaßnahmen im April 2019 die Grundlage für eine langfristige Unternehmensfortführung gelegt. Durch Umsetzung aller wesentlichen Punkte der Restrukturierungsvereinbarung unter anderem zwischen der Wild Bunch AG, ihrer französischen Tochtergesellschaft Wild Bunch SA, den französischen Banken und dem beteiligten Investor (Voltaire Finance B.V. (vormals SWB Finance B.V.), im Folgenden „Investor“), gelang es der Gesellschaft bestehende Bankverbindlichkeiten und weitere Verbindlichkeiten in Höhe von € 36,6 Mio. im Wege einer Sachkapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre in die Wild Bunch AG einzubringen („Debt-Equity Swap II“). Mit dem Zeitpunkt der Eintragung des Debt-Equity-Swap II im Handelsregister am 12. April 2019 reduzierten sich die Finanzverbindlichkeiten der Wild Bunch Gruppe in gleicher Höhe. Die Übertragung der im Rahmen des Debt-Equity Swap II neugeschaffenen 18.298.680 Aktien für die Einbringung der vorgenannten € 36,6 Mio. Verbindlichkeiten an den Investor erfolgte am 20. April 2019.
Weitere € 26,1 Mio. bleiben zunächst als Gesellschafterdarlehen auf Ebene der Wild Bunch SA bestehen und sollen nach Abschluss des Darlehensvertrages zwischen Wild Bunch SA und dem Investor noch im Geschäftsjahr 2019 durch Bankkredite abgelöst werden.
Zudem haben die Gläubiger der 2016 begebenen 8%-Unternehmensanleihe im Gesamtnennbetrag von € 18,0 Mio. bereits im September 2018 in einer Abstimmung ohne Versammlung, an der stimmberechtigte Schuldverschreibungen im Nennwert von EUR 14.700.000,00 teilgenommen haben, was 81,67% der insgesamt 180 ausstehenden Schuldverschreibungen im Nennwert von je EUR 100.000,00 entspricht, den Umtausch sämtlicher von ihnen gehaltener Schuldverschreibungen in neue Aktien der Wild Bunch AG im Wege einer weiteren Sachkapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre beschlossen („Debt Equity Swap I“). Im Rahmen des Debt Equity Swap I haben die Anleihegläubiger mit Eintragung der Kapitalerhöhung ins Handelsregister am 14. März 2019 Erwerbsrechte auf insgesamt 3.600.000 neue Aktien der Wild Bunch AG erworben und diese in der Folgezeit ausgeübt. Die Durchführung des Debt Equity Swap I hat die Finanzverbindlichkeiten der Wild Bunch AG um weitere € 18,0 Mio. verringert.
Insgesamt reduzieren sich die Finanzverbindlichkeiten der Wild Bunch-Gruppe durch die beiden oben beschriebenen Debt-Equity Swaps um € 54,6 Mio.
Als weiteren Sanierungsbeitrag hat die Sapinda Holding B.V. der Wild Bunch-Gruppe während der Umsetzung der Restrukturierungsmaßnahmen eine Zwischenfinanzierung gewährt, aus welcher die Wild Bunch S.A. und die Wild Bunch AG derzeit Mittel im Umfang von € 27 Mio. (31. Dezember 2018: € 21,6 Mio.) abgerufen haben. Diese Zwischenfinanzierung wird vollständig durch ein Gesellschafterdarlehen in Höhe von € 40 Mio. refinanziert. Die Unterzeichnung dieser Darlehensvereinbarung und die Auszahlung der nicht zur Refinanzierung der Zwischenfinanzierung benötigten € 13 Mio. sind für den Mai 2019 vorgesehen.
Die Durchführung der o.g. Kapital- und Finanzierungsmaßnahmen stand seitens des Investors unter der Bedingung der vorherigen bilanziellen Entschuldung der Gesellschaft. Dazu hatte die Hauptversammlung der Gesellschaft am 26. September 2018 beschlossen, das Grundkapital im Wege der vereinfachten Einziehung von 15 Aktien herabzusetzen sowie das Grundkapital der Wild Bunch AG im Verhältnis 40 zu 1 von € 81.763.000 auf € 2.044.075 herabzusetzen. Die Kapitalherabsetzung wurde am 26. November 2018 in das Handelsregister eingetragen. Des Weiteren wurde in dieser Hauptversammlung die darauffolgende Erhöhung des Grundkapitals gegen Sacheinlagen (Einbringung der von der Wild Bunch AG begebenen € 18,0 Mio. 8%-Inhaberschuldverschreibungen 2016/2019 – Debt-Equity Swap I) unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre und die Erhöhung des Grundkapitals gegen Sacheinlagen (Einbringung von Forderungen aus französischen Bankdarlehen und Investitionsverträgen – Debt-Equity Swap II) unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre beschlossen. Anfechtungsklagen gegen diese Beschlüsse wurden nicht eingereicht.
Die mit der Bank Leumi vereinbarte Kreditlinie von bis zu € 30 Mio. hat eine Laufzeit bis zum 5. April 2020. Die Höhe der für die Gruppe grundsätzlich abrufbaren Mittel ist von den tatsächlich auf Monatsbasis festgestellten Vermögenswerten der Kreditnehmer abhängig und beträgt derzeit € 25,2 Mio. (31. Dezember 2018: € 26,8 Mio.). Seit dem 5. April 2019 befindet sich die Kreditlinie in einer Vorrückzahlungsphase innerhalb derer weitere Mittelabrufe durch die Gesellschaft nicht vorgesehen sind. Die im Kreditvertrag vereinbarten Financial Covenants bestehen jedoch auch in dieser Vorrückzahlungsphase, allerdings aufgrund einer Anpassungsregelung aus dem September 2018 in für das Unternehmen günstigerer, die Restrukturierung berücksichtigender Form fort. Diese beziehen sich im Wesentlichen auf folgende Leistungsindikatoren: EBITDA-Ratio, d. h. konsolidiertes EBITDA im Verhältnis zu den Umsatzerlösen, Liquiditäts-Ratio, d. h. das Volumen der zugänglichen Finanzierungsquellen im Vergleich zu dem erwarteten Finanzierungsbedarf, Leverage-Ratio, d. h. das Verhältnis von Nettoverschuldung zu konsolidiertem EBITDA, und eine Garantie eines Minimalwerts für das bilanzielle Eigenkapital der Gesellschaft (balance sheet equity). Im Zuge der oben genannten Restrukturierungsmaßnahmen wurde mit Bank Leumi mehrere Vereinbarungen geschlossen, auf die Fälligstellung des Kredits im Rahmen der Umsetzung dieser Restrukturierungsmaßnahmen zu verzichten („Waiver“). Im Rahmen der Waiver ist die Gesellschaft über die oben genannten Covenants hinaus zu einem regelmäßigen Reporting über bestimmte wirtschaftliche Eckdaten, u.a. auch bezüglich Barkontoständen der Kreditnehmer und Restrukturierungsfortschritt an Bank Leumi verpflichtet. Die Fortführung des Konzerns hängt im Fall der Vorfälligstellung des Kredits davon ab, dass die dann erforderliche anderweitige Beschaffung finanzieller Mittel im erforderlichen Umfang kurzfristig gelingt.
Ferner setzt die Fortführung des Konzerns voraus, dass die Refinanzierung der Bank Leumi Kreditlinie bis zum Ende der Laufzeit gelingt. Der Vorstand ist dazu in fortgeschrittenen Gesprächen.
Ein zusätzlicher, über die vorgestellten Refinanzierungsmaßnahmen hinausgehender Finanzierungsbedarf könnte entstehen, sollte es negative Abweichungen gegenüber der vom Vorstand erstellten Businessplanung für den Planungszeitraum 2019 bis 2023 geben. Eine deutliche negative Abweichung hätte nach Einschätzung des Vorstands eine Beeinträchtigung der geplanten Geschäftsentwicklung zur Folge und könnte sich negativ auf die Möglichkeiten der Refinanzierung der Bank Leumi-Kreditlinie auswirken.
Parallel zur Optimierung der Finanzlage durch die genannten Schritte plant der Vorstand zudem operative Maßnahmen zur Verbesserung der Ergebnissituation.
Der Vorstand sieht derzeit keine Anzeichen für eine Verwirklichung der genannten Risiken.
Sollten sich die beschriebenen und eingeleiteten Finanzierungs- bzw. Refinanzierungsmaßnahmen allerdings nicht erfolgreich zu Ende führen lassen, beziehungsweise es zu einer vorfälligen Rückzahlungsverpflichtung der bestehenden Darlehen kommen oder der Geschäftsverlauf deutlich hinter den geplanten Erwartungen zurückstehen, würde dies die weitere Entwicklung der Gesellschaft und des Konzerns beeinträchtigen und könnte deren Bestand gefährden soweit die finanziellen Lücken nicht durch andere Kapitalmaßnahmen geschlossen werden könnten.
4.3.3. Rechtliche Risiken
Regulatorische Risiken.
Als paneuropäisches Unternehmen unterliegt die Geschäftstätigkeit der Wild Bunch Gruppe sowohl in den Ländern, in denen die Konzerngesellschaften ihren Sitz haben, als auch auf europäischer Ebene den Vorschriften und rechtlichen Rahmenbedingungen. Unvorhergesehene Änderungen der regulatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen können Auswirkungen auf die einzelnen Geschäftsabläufe der Unternehmen haben. Die operativen Geschäftsaktivitäten von Wild Bunch unterliegen insbesondere regulatorischen Risiken, wenn sie die Herstellung und den Vertrieb von Filmen und Medieninhalten betreffen. Die Wild Bunch Gruppe ist durch ihre Führungskräfte und Mitarbeiter in Interessengruppen und Fachverbänden vertreten, um sicherzustellen, dass ihre Interessen so umfassend wie möglich vertreten sind.
Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen durch neue Gesetze oder Verordnungen oder deren Änderung oder durch Änderungen in der Anwendung durch Behörden oder Rechtsprechung können die Geschäftstätigkeit der Wild Bunch Gruppe negativ beeinflussen. Dies betrifft insbesondere Änderungen der Rechte an geistigem Eigentum und der Medienvorschriften sowie Gesetze über die Finanzierungsbedingungen in solchen Branchen. Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen können für die Wild Bunch Gruppe zu erhöhten Aufwendungen führen oder ihre Fähigkeit, ihre Projekte zu erleichtern, einschränken.
In Deutschland ist beispielsweise im März 2017 eine Änderung des Urhebervertragsrechts in Kraft getreten, die bedeutet, dass die Urheber einen höheren Anteil am wirtschaftlichen Erfolg von Filmproduktionen haben, wenn der Film überdurchschnittlich erfolgreich ist. Zur Begründung möglicher Ansprüche haben die Urheber ein Auskunftsrecht des Filmverleihs über die aus dem Film erzielten Erlöse, was zu höheren Verwaltungskosten führen kann. Auf der anderen Seite werden Rechteinhaber wie Wild Bunch durch die im April 2019 beschlossene EU-Urheberrechtsnovelle massiv in ihrer Rechtsposition gestärkt, insbesondere was den automatisierten Schutz vor illegaler Zugänglichmachung geschützten Contents angeht („Upload-Filter“).
Dies hat gezeigt, dass der Schutz des lokalen Kulturgutes, zu dem auch Filme und lokale Unternehmen gehören, die in der Unterhaltungsindustrie tätig sind, ein wichtiger und anhaltender Schwerpunkt der nationalen und europäischen Vorschriften ist.
Insgesamt werden regulatorische und rechtliche Risiken für die Wild Bunch Gruppe als gering und überschaubar eingestuft, wenn sie tatsächlich eintreten.
Risiko durch Verstöße gegen die Datenschutzbestimmungen.
Die Unternehmen der Wild Bunch Gruppe erheben, speichern und nutzen Daten im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit, die durch Datenschutzgesetze wie das Bundesdatenschutzgesetz und ähnliche Vorschriften in anderen relevanten EU-Mitgliedstaaten geschützt sind. Mit Wirkung ab Mai 2018 müssen die Tätigkeiten und Dienstleistungen der Wild Bunch Gruppe der neuen Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU 2016/679) ("DSGVO") entsprechen, die die Datenschutzvorschriften in der gesamten Europäischen Union harmonisiert, ein strengeres Datenschutzkonzept umsetzt und die Geldbußen für einen Verstoß gegen das Datenschutzrecht erheblich erhöht. Datenschutzbehörden haben das Recht, die Herausgeberin zu auditieren und Aufträge und Bußgelder zu verhängen, wenn sie feststellen, dass die Herausgeberin die geltenden Gesetze und angemessen geschützten Kundendaten nicht eingehalten hat. Beschränkungen, die sich aus einer strengeren Auslegung der bestehenden Anforderungen oder aus zukünftigen Änderungen der Datenschutzgesetze ergeben, könnten erhebliche Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb der Wild Bunch Gruppe und die Fähigkeit der Wild Bunch Gruppe haben, Produkte und Dienstleistungen an bestehende oder potenzielle Kunden zu vermarkten. Es ist möglich, Fälle von Datenverlust oder Datenmissbrauch infolge von menschlichem Versagen, technologischem Versagen oder anderen Faktoren, die außerhalb der Kontrolle der Wild Bunch Gruppe liegen, nicht zu verhindern. Wir können auch dem Verlust von Verbraucherdaten durch Cyberangriffe auf unsere Datensysteme oder kriminelle Aktivitäten von Mitarbeitern oder Dienstleistern der Wild Bunch Gruppe ausgesetzt sein.
Die Verwendung von Daten, insbesondere von Kundendaten, durch Wild Bunch unterliegt den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und ähnlichen Vorschriften. Sollten Dritte unbefugten Zugriff auf die von einem Unternehmen der Wild Bunch Gruppe selbst verarbeiteten Daten erhalten haben, kann dies zu Schadenersatzforderungen führen und dem Ansehen von Wild Bunch schaden und somit die Geschäftstätigkeit, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erheblich beeinträchtigen.
Risiko durch Verletzung von geistigem Eigentum.
Die Wild Bunch Gruppe verwendet Technologien, die sich des geistigen Eigentums Dritter bedienen. Daher kann es angeblichen Ansprüchen wegen der Verletzung von geistigen Eigentumsrechten Dritter ausgesetzt sein und nicht in der Lage sein, die eigenen geistigen Eigentumsrechte angemessen zu schützen. Die zunehmende Abhängigkeit der Filmproduktionsindustrie von Technologien oder Inhalten, die durch geistige Eigentumsrechte geschützt sind, erhöht die Möglichkeit, dass die Gesellschaften der Wild Bunch Gruppe Rechtsstreitigkeiten oder anderen Verfahren ausgesetzt sind, um sich gegen angebliche Verletzungen oder Streitigkeiten in Bezug auf die geistigen Eigentumsrechte anderer zu verteidigen. Insbesondere haben die Filmautoren nach dem deutschen Urheberrecht sowohl Anspruch auf eine angemessene Vergütung als auch auf eine zusätzliche Vergütung, wenn der Erlös aus der Verwertung eines Films im Verhältnis zur ursprünglichen Vergütung als außerordentlich hoch angesehen wird. Die jeweilige Gesellschaft der Wild Bunch Gruppe könnte mit Forderungen nach weiteren Zahlungen der jeweiligen Filmautoren konfrontiert sein.
Darüber hinaus können im Rahmen der Geschäftstätigkeit der Wild Bunch Gruppe Persönlichkeitsrechte Dritter bestehen. Im Falle der Verletzung dieser Rechte können Dritte Unterlassungsansprüche und/oder Schadenersatzansprüche geltend machen. So können die Betroffenen beispielsweise bei der Verfilmung von realen Ereignissen versuchen, die Veröffentlichung des Films vor Gericht mit dem Argument der Verletzung von Persönlichkeitsrechten zu verhindern. Dies kann die Veröffentlichung eines Films erheblich verzögern oder sogar ganz verhindern.
Darüber hinaus kann es sein, dass die Gesellschaften der Wild Bunch Gruppe gezwungen sind, in Zukunft zusätzliche und kostspielige Lizenzen zu erwerben oder zusätzliche Lizenzgebühren für eingesetzte Technologien oder Inhalte zu zahlen. Zu den vertraglichen Verpflichtungen, die zum Schutz der Wild Bunch Gruppe eingegangen wurden, gehören Entschädigungsansprüche gegenüber Subunternehmern. Diese könnten jedoch ihren Geschäftsbetrieb eingestellt haben oder anderweitig ihren Entschädigungspflichten nicht nachkommen. Darüber hinaus können Inhaber von geistigem Eigentum, die eine Verletzung geltend machen, einen erheblichen Schadenersatz verlangen und von einem Unternehmen der Wild Bunch Gruppe verlangen, die Verwendung geschützter Technologien oder Inhalte einzustellen, was wiederum dazu führen kann, dass wir Filmproduktionen herunterfahren oder Filmveröffentlichungen verschieben müssen.
Die Wild Bunch Gruppe verfügt über eine Reihe von Lizenzen, Urheberrechten und vertraglich geschützten Werken des geistigen Eigentums und des Know-hows, das die Unternehmen der Wild Bunch Gruppe zur Bereitstellung ihrer Produkte und Dienstleistungen nutzen. Für den Fall, dass die getroffenen Maßnahmen und der gesetzlich vorgesehene Schutz das geistige Eigentum und das Know-how nicht ausreichend schützen, könnte die Wild Bunch Gruppe Umsatz- und Gewinnverluste erleiden, die durch wettbewerbsfähigere Produkte und Dienstleistungen verursacht werden, die auf der Grundlage des geistigen Eigentums oder Know-hows der Wild Bunch Gruppe rechtswidrig angeboten werden. Rechtsstreitigkeiten oder andere Verfahren können für die Wild Bunch Gruppe notwendig sein, um die Rechte an geistigem Eigentum durchzusetzen und zu schützen. Ein solcher Rechtsstreit oder ein solches Verfahren zum Schutz geistigen Eigentums kann kostspielig sein. Eine ungünstige Gerichtsentscheidung in einem Rechtsstreit oder Verfahren könnte zum Verlust unseres geistigen Eigentums führen, was zu erheblichen Verbindlichkeiten führen oder den Geschäftsbetrieb der Wild Bunch Gruppe beeinträchtigen könnte.
Jedes dieser Risiken könnte einen wesentlichen negativen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit, die Finanz- und Ertragslage der Wild Bunch Gruppe haben.
Die Umsetzung des operativen Restrukturierungskonzeptes könnte scheitern.
Die Wild Bunch Gruppe hat bereits verschiedene operative Maßnahmen zur Restrukturierung eingeleitet. Insbesondere der Einkaufsprozess ("Greenlighting") von Filmrechten soll in Zukunft optimiert werden, um die Beschaffung unrentabler Filminhalte/Projekte zu vermeiden. Darüber hinaus sollen die Unternehmensstrukturen optimiert und die Mitarbeiter geschult werden, um die Kompetenz der Mitarbeiter zu fördern. Auch eine Reduzierung der geplanten Personalkostensteigerungen ist beabsichtigt. Schließlich wird eine steuerliche Organschaft zwischen der Wild Bunch AG und der Wild Bunch Germany GmbH geprüft, um eine Reduzierung der Steuerzahlungen in der Wild Bunch Gruppe zu ermöglichen.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass sich die dem operativen Restrukturierungskonzept zugrunde liegenden maßgeblichen Annahmen als falsch erweisen oder sich die geplanten Maßnahmen als unzureichend erweisen. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass wesentliche Maßnahmen des operativen Restrukturierungskonzeptes nicht ausreichend umgesetzt werden und nicht durch Maßnahmen mit ähnlicher Wirkung ersetzt werden können. Werden wesentliche Teile des operativen Restrukturierungskonzepts aus den vorgenannten Gründen nicht erfolgreich sein, könnte dies erhebliche nachteilige Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeit, unsere Finanz- und Ertragslage sowie unsere Perspektiven haben.
Risiken aus Rechtsverfahren.
Als grenzüberschreitend tätiges Unternehmen ist die Wild Bunch Gruppe einer Reihe von rechtlichen Risiken ausgesetzt, insbesondere Risiken aus Rechtsstreitigkeiten. Im Hinblick auf einzelne Rechtsgebiete, betreffen diese Risiken in erster Linie das Urheberrecht, das Gesellschaftsrecht, das Wertpapierhandels- und Aktienrecht und das Arbeitsrecht. Der Ausgang laufender, anhängiger oder zukünftiger Verfahren kann oft nicht mit Sicherheit bestimmt werden, was zu Aufwendungen aus Gerichts- oder Behördenentscheidungen oder Vergleichsvereinbarungen führen kann, die nicht (vollständig) durch Versicherungen abgedeckt sind und erhebliche negative Auswirkungen haben können. Zu den Rechtsstreitigkeiten zählt der Vorstand daher nicht nur gerichtlich anhängige Verfahren, sondern auch rechtliche Auseinandersetzungen, die noch zwischen den Parteien bzw. mit Aufsichtsbehörden geführt werden. Durch aktive Kommunikation und anwaltlich geführte Verhandlungen versucht die Gesellschaft risikomindernd, bei Rechtsstreitigkeiten auch außergerichtliche Lösungen anzustreben. Derzeit sind zwei Verfahren anhängig, der Vorstand schätzt das Risiko aus diesen Verfahren als bedeutend ein. Auf Basis rechtlicher Einschätzungen wurden Rückstellungen von € 0,9 Mio. gebildet, die die Risiken abdecken. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass zusätzliche signifikante Ergebnisbelastungen entstehen werden.
4.4. Chancenbericht
4.4.1. Chancenmanagement
Analog zum Risikomanagement verfolgt die Wild Bunch Gruppe mit dem Chancenmanagement das Ziel, die strategischen und operativen Ziele rasch und effizient durch konkrete Aktivitäten umzusetzen. Chancen können sich in allen Bereichen ergeben. Deren Identifikation und zielgerichtete Nutzung ist eine Managementaufgabe, die in die alltäglichen Entscheidungen mit einfließt. Ein wesentlicher Bestandteil im strukturierten Umgang ist die umfassende Marktforschung.
4.4.2. Angaben zu individuellen Chancen
Der Vorstand definiert eine Chance als eine mögliche künftige Entwicklung oder ein zukünftiges Ereignis, das zu einer positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen kann. Das bedeutet, dass Ereignisse, die bereits in die Budget- oder Mittelfristplanung eingegangen sind, nach dieser Definition keine Chance darstellen und in diesem Bericht nicht behandelt werden.
Die Wild Bunch Gruppe sieht Chancen in der Auswertung und Entwicklung von bereits gesicherten Lizenzen, Formaten und Stoffen sowie der Einbindung in ein ausgeprägtes internationales Netzwerk.
Die Wild Bunch Gruppe, die zu einem renommierten paneuropäischen Filmunternehmen geworden ist, besitzt angesichts dieser Gruppenstruktur eine Vielzahl an Nutzungs- und/oder Vermarktungsrechten (vor allem Filmrechte und Stoffe), die teilweise deutlich über den Planungszeitraum hinausgehen. Diese bilden die Grundlage für die Erzielung von Einnahmen weit über den Planungszeitraum hinaus. Sowohl das Image der Gruppe sowie die Aufrechterhaltung und Pflege eines ausgeprägten Netzwerks fördern den Zugang zu diesen Rechten auch in der Zukunft.
Die Auswertung dieser Rechte kann die Attraktivität und damit die Reichweite der Vermarktungsplattformen stärker als erwartet erhöhen, was zu zukünftigen Umsätzen führen würde, die höher als geplant ausfallen.
Die Wild Bunch Gruppe sieht Chancen für die Stärkung ihrer Marktposition durch die Aufnahme von Verhandlungen beispielsweise mit Rechteinhabern, Produzenten, Schauspielern und Kunden.
Infolge des erfolgreichen Zusammenschlusses von Wild Bunch und Senator sowie der dadurch deutlich stärkeren Marktposition können Synergien erzielt werden, die höher ausfallen als angenommen. Dies gilt insbesondere auf Einkauf-, Kosten- und Finanzierungsseite. So können durch die deutlich gesteigerte Unternehmensgröße und die internationale Aufstellung zum Beispiel Rechte und Verträge mit Rechteinhabern möglicherweise zu Bedingungen erworben werden, die aufgrund der stärkeren Verhandlungsposition weit vorteilhafter sind als ursprünglich erwartet. Im Zuge dessen kann auch der offenere und effizientere Zugang zu Talents zu geschäftlichen Chancen führen, die in den heutigen Planungen noch keine Berücksichtigung finden.
Die Wild Bunch Gruppe sieht Chancen in der zunehmenden Digitalisierung und dem damit verbundenen veränderten Mediennutzungsverhalten.
Der Medienkonsum ändert sich aufgrund der zunehmenden Digitalisierung. Die elektronische Verbreitung von Videoinhalten hat den Kauf und die Ausleihe von physischen Videos (DVD und Blu-ray) in absoluten Umsatzzahlen überholt. Die Wild Bunch Gruppe entwickelt ihr Geschäftsmodell stetig weiter und arbeitet weiter an der Einführung neuer direkter Vertriebswege. Aufgrund des zunehmenden Digitalisierungsdrucks wurde das e-Cinema zu einem neuen Vertriebskanal für „Eventfilme“ bzw. FilmoTV als neuer Vertriebskanal für den französischen VOD/SVOD-Service der Gruppe etabliert und nunmehr weiter ausgebaut. Zusätzlich hat die Gruppe aktiv neue Wege der Lizenzierung und Vermarktung ihrer Rechte entwickelt, die dank von Vereinbarungen mit digitalen Vertriebspartnern neue digitale Vermarktungsmöglichkeiten bieten, einschließlich Produktionen für internationale und nationale Anbieter wie Netflix. Die paneuropäische Positionierung mit Filmen und TV-Serien sowie seine starke und bekannte Marke verleiht Wild Bunch eine starke Position in der Medienbranche.
Die Wild Bunch Gruppe sieht Chancen dank der erneuten starken Anziehungskraft von Fernsehdiensten für Zuschauer, Nutzer und Werbetreibende.
Aus Kundensicht bleibt Fernsehen eine Hochburg der Medien im Bereich Filmentertainment. Heute zeichnet sich die hohe Attraktivität von Fernsehen nicht nur dadurch aus, dass Werbetreibende eine größere Reichweite innerhalb eines kurzen Zeitraums erzielen und ihren Bekanntheitsgrad steigern können, sondern auch dadurch, dass sich Fernsehen selbst neu erfunden hat und es gelungen ist, sich von einer linearen zu einer nicht-linearen Programmgestaltung zu entwickeln. Dabei wird ein jüngeres, flexibleres und unabhängigeres Publikum angezogen und bedient, das ständig nach neuen Inhalten verlangt. Online-Fernsehen mit seinen unzähligen Möglichkeiten der individualisierten Werbung verbindet die Senderkapazitäten einer intensivierten Werbung mit dem Bedürfnis des Publikums nach einer breiteren Palette an Qualitätsprodukten. Die höheren Werbeeinnahmen sollten die Akquisitionstätigkeiten des Netzwerkes weiterhin erhöhen, um so die Nachfrage des Publikums nach neuen Produkten zu bedienen. Der Vorstand ist der Auffassung, dass sich aus der Gründung von Wild Bunch TV bedeutende Chancen ergeben könnten. Die firmeninterne Koproduktions- und Marketingeinheit für internationale Fernsehserien konzentriert sich auf die Anforderungen des wachsenden Marktes für Fernsehdienste. Nachdem bereits erfolgreich zwei international attraktive TV-Serien produziert und verkauft wurden, sieht das Management auch Chancen, weitere TV-Serien, die von der Einheit entwickelt werden, über Plan zu vertreiben.
Die Wild Bunch Gruppe sieht Chancen in der weiteren Internationalisierung des Geschäfts.
Die Wild Bunch Gruppe ist derzeit in den meisten wichtigen europäischen Filmmärkten (Deutschland/Österreich, Frankreich, Italien und Spanien) vertreten. Neben der weiteren Durchdringung dieser Kernmärkte bietet die Expansion in neue Märkte Chancen, die möglicherweise größer sind als das Unternehmen derzeit plant. Andere bedeutende Chancen könnten sich aus den sich schnell entwickelnden Regionen wie China, Indien oder Südamerika ergeben. In Abhängigkeit davon, wie diese möglichen Markteintritte erfolgen, könnten diese Maßnahmen zu höheren Umsätzen als geplant führen. Mit der Gründung des China Europe Film Fund (CEFF) in 2016 und folglich mit der Schaffung von einzigartigen Bedingungen für die Entwicklung und Finanzierung von chinesisch-europäischen Gemeinschaftsproduktionen wurden attraktive Bedingungen im chinesischen Kernmarkt geschaffen, die zu zusätzlichen Wachstumschancen führen könnten.
Die Wild Bunch Gruppe sieht Chancen in weiteren Kooperationen und Unternehmenszusammenschlüssen.
Bedeutende Synergien sowie eine intensivierte oder beschleunigte Internationalisierung der Geschäftstätigkeiten könnten sich aus Akquisitionen und Zusammenschlüssen ergeben, die beispielsweise noch nicht in den derzeitigen Planungen enthalten sind. Darüber hinaus könnten der Umfang und die Nutzung der bestehenden Filmbibliothek durch neue Vertriebskanäle als Ergebnis von M & A-Transaktionen gestärkt werden. Die Erfahrungen und die Reputation des Managements der Gruppe ermöglichen es dem Unternehmen, eine aktive Rolle in der Zusammenführung von Filmvertreibern und Produzenten zu spielen.
4.5. Gesamteinschätzung der Risiken und Chancen
Auf Basis der vorliegenden Informationen und der Einschätzungen, insbesondere der Eintrittswahrscheinlichkeiten, der maximalen Schadenshöhe und der Wirkung der getroffenen Gegenmaßnahmen, gelangt der Vorstand der Wild Bunch AG zu der Überzeugung, dass neben den in Abschnitt 4.3.2 finanziellen Risiken dargestellten bestandsgefährdenden Risiken aktuell keine Risiken bekannt sind, die einen den Bestand des Konzerns gefährdenden Charakter aufweisen. Dies gilt für die Risiken im Einzelnen sowie auch deren Gesamtheit, sofern sich die Auswirkung der Gesamtheit sinnvoll simulieren oder anderweitig abschätzen lässt.
Sollten sich jedoch die erwarteten Ergebnisbeiträge von erworbenen und noch zu erwerbenden Filmverwertungsrechten nicht wie geplant entwickeln und das operative Geschäft der Tochtergesellschaften deutlich hinter den Erwartungen zurückbleiben, hängt die Fortführung der Gesellschaft im bisherigen Geschäftsumfang trotz der abgeschlossenen Finanzierungsverträge sowie trotz der im Falle der erfolgreichen Restrukturierung zusätzlich von Investorenseite zur Verfügung gestellten Mitteln wesentlich davon ab, dass die Aufnahme weiterer Mittel gelingt.
Der Vorstand ist der Überzeugung, dass die getroffenen Maßnahmen das Risiko in einem wirtschaftlich vertretbaren Ausmaß halten und erachtet die Risikotragfähigkeit der Gruppe als ausreichend.
Die größten Chancen sieht der Vorstand in der weiteren Integration der Gruppe, den daraus erwachsenden Synergien, einer Reduzierung der laufenden Kosten, den Wachstumspotenzialen sowie der Verstetigung der Erträge.
Darüber hinaus erwachsen Perspektiven aus der Zusammenarbeit mit Drehbuchautoren, Regisseuren und Produzenten im In- und Ausland sowie dem Zugriff auf attraktive Stoffe und Lizenzen, die verstärkte Zusammenarbeit mit Talenten und einer Erweiterung des Geschäftsmodells durch Internationalisierung der Produktions- und Vermarktungsaktivitäten sowie möglichen weiteren strategischen Akquisitionen.
5. Übernahmerechtliche Angaben nach § 315a Abs. 1 HGB
Gemäß §315a Abs. 1 HGB haben Aktiengesellschaften, die einen organisierten Markt im Sinne des §2 Abs. 7 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes durch von ihnen ausgegebene stimmberechtigte Aktien in Anspruch nehmen, folgende Angaben im Lagebericht zu machen:
Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals:
Das Grundkapital der Wild Bunch AG beträgt € 2.044.075. Es ist eingeteilt in 2.044.075 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Verschiedene Aktiengattungen bestehen nicht. Zu den Angaben für die bedingten und genehmigten Kapitalia verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang des Jahresabschlusses der Wild Bunch AG zum 31. Dezember 2018.
Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen:
Dem Vorstand sind keine Beschränkungen, die die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, bekannt.
Direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die zehn vom Hundert der Stimmrechte überschreiten:
Die Beteiligungen an der Wild Bunch AG, die 10 % der Stimmrechte überschreiten, sind im Anhang des Jahresabschlusses der Wild Bunch AG zum 31. Dezember 2018 dargestellt, der auf der Internetseite www.wildbunch.eu/investors/publications/ abrufbar ist. Unter der Adresse www.wildbunch.eu/investors/the-share/ sind die aktuellen Stimmrechtsmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz veröffentlicht.
Die Inhaber von Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen:
Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, existieren nicht.
Die Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben:
Es ist dem Vorstand nicht bekannt, dass Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben.
Die gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und über die Änderung der Satzung:
Die Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands erfolgt auf Grundlage der §§84, 85 AktG. Änderungen der Satzung richten sich nach §§179, 133 AktG, wobei der Aufsichtsrat auch ermächtigt ist, Änderungen der Satzung zu beschließen, die nur die Fassung betreffen.
Die Befugnisse des Vorstands insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen:
Der Vorstand der Wild Bunch AG wurde durch verschiedene Hauptversammlungsbeschlüsse ermächtigt, eigene Aktien in einem Volumen von bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben, zuletzt für einen Zeitraum bis zum 29. Juni 2020 durch Beschluss der Hauptversammlung 2015. Der letztmalige Erwerb von eigenen Anteilen erfolgte zu verschiedenen Zeitpunkten im Geschäftsjahr 2000. Zum Bilanzstichtag wies die Wild Bunch AG 60 Stückaktien als eigene Anteile aus, auf die nominal € 60 bzw. ca. 0,003 % des Grundkapitals am 31. Dezember 2018 entfallen. Mit Beschluss der Hauptversammlung 2018 wurde das bis dahin noch bestehende genehmigte Kapital 2015/I aufgehoben, soweit von diesem von der Gesellschaft kein Gebrauch gemacht worden war, und ein neues genehmigtes Kapital beschlossen, wodurch der Vorstand ermächtigt ist, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 25. September 2023 um bis zu insgesamt EUR 11.971.377,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018/I).
Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen:
Derartige vertragliche Regelungen bestehen für die Vorstände nicht.
Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen sind:
Entschädigungsvereinbarungen mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebots bestehen nicht.
6. Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB
Die Berichterstattung nach § 289f HGB ist unter der Internetadresse
http://wildbunch.eu/de/investor-relations/corporate-governance/ abrufbar.
7. Abhängigkeitsbericht
Der Vorstand hat gemäß § 312 AktG einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erstellt, der die folgende Schlusserklärung enthält:
„Wir erklären, dass die Gesellschaft bei jedem Rechtsgeschäft mit herrschenden und verbundenen Unternehmen nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt der Vornahme der Rechtsgeschäfte bekannt waren, angemessene Gegenleistungen erhalten hat und dass die Gesellschaft durch entsprechende getroffene oder unterlassene Maßnahmen nicht benachteiligt wurde.
Im Berichtszeitraum wurden keine Rechtsgeschäfte oder Maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse des herrschenden Unternehmens sowie der mit diesem verbundenen Unternehmen vorgenommen bzw. getroffen, noch unterlassen.“
8. Vergütungsbericht
Die Vorstände erhalten ein festes Jahresgehalt (einschließlich Zuschuss zur Altersvorsorge und ggf. Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung) sowie eine Bonuszahlung bei Erreichung bestimmter Unternehmensziele, welche die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft sowie die Leistungen des Vorstandsmitglieds angemessen berücksichtigt. Zudem kann den Vorständen bei außergewöhnlichen Leistungen durch den Aufsichtsrat eine zusätzliche freiwillige Tantieme von maximal T€ 100 zugesprochen werden. Die Grundlagen des Vergütungssystems sind gegenüber dem Vorjahr insoweit unverändert, als dass den Vorständen eine das kurzfristige und langfristige Geschäftsergebnis berücksichtigende Bonusvergütung nun nicht mehr gewährt wird.
Für den Fall der vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses enthalten die Vorstandsverträge keine ausdrückliche Abfindungszusage. Eine Abfindung kann sich aber aus einer individuell zu treffenden Aufhebungsvereinbarung ergeben.
Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine feste Vergütung, deren Höhe durch den Beschluss der Hauptversammlung festgelegt wird. Ihnen werden auch die mit ihrer Tätigkeit zusammenhängenden Auslagen erstattet.
Zu weiteren Ausführungen wird auf den Abschnitt 5.10 „Gesamtbezüge des Aufsichtsrats und des Vorstands“ im Konzernanhang verwiesen.
Berlin, den 5. Mai 2019
Vincent Grimond Vorstandsvorsitzender (CEO)
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