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Wienerberger AG

AGM Information May 16, 2014

769_agm-r_2014-05-16_1a291eed-5cae-4d75-99ad-613805675664.pdf

AGM Information

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Veröffentlichung: 16.05.2014 16:45 Quelle: http://adhoc.pressetext.com/news/1400251500833 Stichwörter: Ergebnisse / Hauptversammlung / Wienerberger

Ergebnisse Hauptversammlung

Wienerberger AG: Abstimmungsergebnisse der 145. ordentlichen Hauptversammlung

Wien (pta023/16.05.2014/16:45) - TOP 2: Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2013 ausgewiesenen

Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Hauptversammlung möge beschließen, aus dem Bilanzgewinn von EUR 18.793.934,15 auf das Grundkapital von EUR 117.526.764 eine Dividende in Höhe von EUR 0,12 je Aktie, das sind EUR 14.103.211,68 abzüglich eines anteiligen Betrags für eigene Anteile von EUR 295.696,56, somit EUR 13.807.515,12, auszuschütten und den Restgewinn von EUR 4.986.419,03 auf neue Rechnung vorzutragen.

Ja-Stimmen: 56.388.792 Nein-Stimmen: 62.823 Stimmenthaltungen: 1

Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden: 56.451.615 Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 48,03 % Gesamtanzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 56.451.615

TOP 3: Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Hauptversammlung möge beschließen, dass den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Vorstands die Entlastung für diesen Zeitraum erteilt werde.

Ja-Stimmen: 55.918.205 Nein-Stimmen: 346.310 Stimmenthaltungen: 187.151

Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden: 56.264.515 Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 47,87 % Gesamtanzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 56.264.515

TOP 4: Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Hauptversammlung möge beschließen, dass den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats die Entlastung für diesen Zeitraum erteilt werde.

Ja-Stimmen: 55.511.981 Nein-Stimmen: 347.473 Stimmenthaltungen: 592.212

Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden: 55.859.454 Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 47,53 % Gesamtanzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 55.859.454

TOP 5: Wahlen in den Aufsichtsrat

(1) Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Hauptversammlung möge beschließen, die Anzahl der von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats der Wienerberger AG innerhalb der satzungsmäßigen Grenzen von drei bis zehn Mitgliedern von derzeit fünf Mitgliedern um zwei Personen auf insgesamt sieben Mitglieder zu erhöhen.

Ja-Stimmen: 56.441.032 Nein-Stimmen: 8.248 Stimmenthaltungen: 586

Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden: 56.449.280 Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 48,03 % Gesamtanzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 56.449.280

(2) Dazu schlägt der Aufsichtsrat folgende Personen zur Wahl vor:

a) Herrn Franz-Josef HASLBERGER

Ja-Stimmen: 56.291.632 Nein-Stimmen: 156.174 Stimmenthaltungen: 2.060

Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden: 56.447.806 Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 48,03 % Gesamtanzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 56.447.806

b) Herrn Christian JOURQUIN

Ja-Stimmen: 56.292.332 Nein-Stimmen: 155.474 Stimmenthaltungen: 2.060

Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden: 56.447.806 Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 48,03 % Gesamtanzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 56.447.806

TOP 6: Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Hauptversammlung möge beschließen, die KPMG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs AG, Wien, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu wählen.

Ja-Stimmen: 56.288.898 Nein-Stimmen: 158.047 Stimmenthaltungen: 2.921

Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden: 56.446.945 Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 48,03 % Gesamtanzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 56.446.945

TOP 7: Genehmigtes Kapital mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses

(a) Beschlussfassung über ein Genehmigtes Kapital und über die Änderung von § 4 Abs. 3 der Satzung (nun genehmigtes Kapital) wie folgt:

"(3) Der Vorstand ist gemäß § 169 AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft innerhalb von fünf Jahren ab Eintragung der Satzungsänderung in das Firmenbuch - allenfalls in mehreren Tranchen - gegen Bar- und/oder Sacheinlage um bis zu EUR 17.629.014 durch Ausgabe von bis zu 17.629.014 Stück neue auf Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen und den Ausgabekurs und die Ausgabebedingungen festzulegen.

Das gesetzliche Bezugsrecht kann den Aktionären in der Weise eingeräumt werden, dass die Kapitalerhöhung von einem Kreditinstitut oder einem Konsortium von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen wird, sie den Aktionären entsprechend ihrem Bezugsrecht anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben, von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen.

Der Vorstand wird darüber hinaus ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht bei einer Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital (i) gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien zum Zweck des Erwerbes von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen oder (ii) bei Mehrzuteilungsoptionen im Rahmen der Platzierung neuer Aktien der Gesellschaft (Greenshoe) auszuschließen. Die Anzahl der unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien darf insgesamt 5.876.338 nicht überschreiten.

Der Aufsichtsrat oder ein hierzu vom Aufsichtsrat bevollmächtigter Ausschuss ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich aus der Ausnützung des genehmigten Kapitals ergeben, zu beschließen."

Ja-Stimmen: 54.818.567 Nein-Stimmen: 1.630.253 Stimmenthaltungen: 1.046

Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden: 56.448.820 Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 48,03 % Gesamtanzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 56.448.820

(b) Gelangte nicht zur Abstimmung.

TOP 8: Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Rückkauf und zur Veräußerung eigener Aktien

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Hauptversammlung möge beschließen, den Vorstand gemäß § 65 Abs. 1 Z. 8 AktG zu ermächtigen, im gesetzlichen jeweils höchstzulässigen Ausmaß eigene Stückaktien während der Geltungsdauer von 30 Monaten ab dem Tag dieser Beschlussfassung zu erwerben, höchstens zum Zweifachen des Börsekurses vom 16. Mai 2014 und mindestens zum Rechenwert von einem Euro pro Aktie, und rückgekaufte Aktien ohne weitere Beschlussfassung der Hauptversammlung entweder einzuziehen oder wieder zu verkaufen sowie eigene Aktien auf eine andere Weise als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu veräußern. Diese Ermächtigung ersetzt die in der Hauptversammlung vom 11. Mai 2012 beschlossene Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien.

Ja-Stimmen: 55.944.933 Nein-Stimmen: 503.904 Stimmenthaltungen: 1.029

Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden: 56.448.837 Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 48,03 % Gesamtanzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 56.448.837

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