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Westwing Group SE

Governance Information Jun 17, 2022

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Governance Information

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Aktualisierung der Entsprechenserklärung

Vorstand und Aufsichtsrat der Westwing Group SE (vormals Westwing Group AG) haben zuletzt am 20. Dezember 2021 eine Entsprechenserklärung gemäß § 161 Abs. 1 AktG abgegeben. Diese Erklärung wird wie folgt aktualisiert:

  • Gemäß B.3 DCGK 2020 soll die erstmalige Bestellung von Vorstandsmitgliedern für einen Zeitraum von nicht mehr als drei Jahren erfolgen. Abweichend hiervon ist Andreas Hoerning für einen Zeitraum von zunächst 3,5 Jahren ab dem 1. Juli 2022 zum Mitglied des Vorstands bestellt worden. Da Herr Hoerning bereits seit mehreren Jahren bei der Gesellschaft beschäftigt ist, hatte der Aufsichtsrat auch bereits vor der Bestellung ein umfassendes Bild seiner Fähigkeiten und Kenntnisse. Eine Amtszeit von 3,5 Jahren hält der Aufsichtsrat auch mit Blick auf die Umsetzung mittelfristiger strategischer Entscheidungen und Ziele für angemessen.
  • Die Abweichung zu G.9 DCGK wird gestrichen, weil über die Zielerreichung im Rahmen des Vergütungsberichts über die gesetzlichen Anforderungen hinaus berichtet wurde und auch in Zukunft keine Abweichung vorgesehen ist.

Im Übrigen gilt die Entsprechenserklärung vom 20. Dezember 2021 uneingeschränkt fort.

München, 17. Juni 2022

Für den Vorstand Für den Aufsichtsrat

Stefan Smalla Christoph Barchewitz

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