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Webac Holding AG

Annual Report Apr 26, 2024

485_10-k_2024-04-26_d152023d-5842-436d-8fb3-3d318e3faec4.pdf

Annual Report

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W e b a c H o l d i n g A G

GESCHÄFTSBERICHT 2023

INHALT Seite
Organe der Gesellschaft 2
Kennzahlen des Konzerns nach IFRS 3
Bericht des Aufsichtsrats 4 - 5
Zusammengefasster Lagebericht des Webac Konzerns und der
Webac Holding AG
6 - 18
Abschluss des Webac Konzerns

Gesamtergebnisrechnung des Konzerns
für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023

Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023

Eigenkapitalveränderungsrechnung
des Konzerns für das
Geschäftsjahr 2023

Kapitalflussrechnung des Konzerns
für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023

Anhang des Konzerns
für das Geschäftsjahr 2023
19 - 60
Versicherung des
gesetzlichen Vertreters
("Bilanzeid")
61
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers 62 - 69

ORGANE der Gesellschaft

Aufsichtsrat Vorstand

Dipl.-Ing., Dipl.-Kfm. John Gajland Vorsitzender

Dr. Tilmann Steinert, Rechtsanwalt Stellvertretender Vorsitzender

Dipl.-Kfm. Christoph Walbrecht Mitglied

Konrad Steinert, Rechtsanwalt

Kennzahlen des Konzerns nach IFRS
Übersicht
2022 2023
TEUR TEUR
Umsatzerlöse 353 351
Gesamtleistung 359 353
Rohertrag 359 353
EBT -1.403 17
Konzernergebnis nach Ertragsteuern -1.403 -26
Ergebnis je Aktie (in EUR) -1,76 -0,03
Cash -
Flow aus laufender Geschäftstätigkeit
-37 -205
Cash -
Flow aus Investitionstätigkeit
1.550 -1.043
Free Cash -
Flow
1.513 -1.248
Cash -
Flow aus der Finanzierungstätigkeit
-445 39
Zahlungswirksame Veränderung Finanzmittelfonds 1.068 -1.209
Bilanzsumme 3.461 3.406
Eigenkapital 3.243 3.163
Eigenkapitalquote 93,7% 92,9%

BERICHT DES AUFSICHTSRATS

Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr alle ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen und den Vorstand bei seiner Arbeit beratend unterstützt und überwacht. Insbesondere wurde der Aufsichtsrat durch den Vorstand regelmäßig durch schriftliche Berichte über die Lage des Unternehmens und über wichtige Geschäftsvorfälle unterrichtet. Hierzu gehörten monatliche Berichte über Umsatz, Plan-/Ist-Abweichungen und die Liquiditätslage sowie vierteljährliche Berichte über die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung.

Sitzungen

An allen der vier im Jahr 2023 einberufenen Sitzungen am 28. März, 26. April, 14. Juni, 15. Dezember hat auch der Vorstand teilgenommen. Der Aufsichtsrat hat in diesen Sitzungen die Berichte des Vorstands eingehend diskutiert und die Entwicklungsperspektiven des Unternehmens mit dem Vorstand erörtert.

In alle Entscheidungen, die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung waren, war der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat in schriftlicher und mündlicher Form regelmäßig, zeitnah und umfassend zu Themen der Geschäftsentwicklung. Die für alle Sitzungen notwendigen Unterlagen wurden dem Aufsichtsrat jeweils rechtzeitig zugestellt.

Besetzung von Aufsichtsrat und Vorstand

Im abgelaufenen Geschäftsjahr gab es keine personellen Veränderungen im Vorstand und im Aufsichtsrat.

Corporate Governance und Entsprechenserklärung

Der Aufsichtsrat befasste sich ausführlich mit dem im Deutschen Corporate Governance Kodex enthaltenen Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Vorstand und Aufsichtsrat haben eine aktualisierte Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben und diese den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht.

Entsprechend der EU-Abschlussprüferrichtlinie hat der Aufsichtsrat am 11. März 2024 eine Erklärung des Abschlussprüfers eingeholt, welche geschäftlichen, finanziellen, persönlichen oder sonstigen Beziehungen zwischen dem Prüfer sowie dem Unternehmen und ihren Organmitgliedern bestehen, die Zweifel an seiner Unabhängigkeit begründen könnten (Unabhängigkeitserklärung).

Prüfung des Konzern- und Jahresabschlusses

Der bestellte Abschlussprüfer, die Nexia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf (vormals: RSM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf) hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht der Webac Holding AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2023 geprüft. Die Nexia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft führt den Auftrag als diesbezügliche Gesamtrechtsnachfolgerin der RSM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft aus. Die Abschlussprüfer kommen zu dem Ergebnis, dass sowohl der Jahresabschluss nach HGB als auch der Konzernabschluss in Übereinstimmung mit den Vorschriften der IFRS ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- , Finanz- und Ertragslage des Geschäftsjahres 2023 vermittelt und erteilen jeweils einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zu den geprüften Abschlüssen.

Die Abschlussprüfer haben nach Abschluss ihrer Prüfung an der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats teilgenommen und über die Ergebnisse ihrer Prüfung Bericht erstattet. Der Aufsichtsrat hat von dem Ergebnis der Prüfung zustimmend Kenntnis genommen. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und Konzernabschluss der Webac Holding AG sowie den zusammengefassten Lagebericht erörtert und geprüft und erhebt nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss durch Beschluss vom 26. April 2024 gebilligt. Somit ist der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 nach § 172 AktG festgestellt.

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand, den Unternehmensleitungen und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Arbeit im Berichtsjahr.

München, im April 2024

John Gajland Vorsitzender des Aufsichtsrats

Zusammengefasster Lagebericht des Webac Konzerns und der Webac Holding AG

Grundlagen des Konzerns

Der Webac Konzern umfasst eine Gruppe von 4 (Vorjahr: 4) direkt und indirekt beherrschte und in den Konzernabschluss einbezogene Gesellschaften, die unter Führung der Webac Holding AG stehen.

Die Gesellschaft macht von dem Wahlrecht der §§ 298 Abs. 2 und 315 Abs. 5 HGB Gebrauch und fasst den Lagebericht des Konzerns und der AG zusammen.

Der Konzern ist in den Bereichen des An- und Verkaufs von Grundstücken und deren Verwaltung (Geschäftsbereich "Immobilien") sowie der Verwaltung von Krediten und Darlehen (Geschäftsbereich "Kreditverwaltung") tätig. Die Konzernobergesellschaft Webac Holding AG ist als Beteiligungsholding tätig, besitzt langfristig gehaltene Wertpapiere und übernimmt zudem die Konzernsteuerungsfunktion.

Größen der Konzernsteuerung

Die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren für die Konzernsteuerung sind der Konzernumsatz, das Konzernergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) und das Konzernergebnis vor Steuern (EBT). Dies gilt auch für die jeweiligen operativen Segmente Immobilien und Kreditverwaltung.

Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren besitzen im Konzern nur eine untergeordnete Bedeutung als Steuerungsgrößen.

Wirtschaftsbericht

Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Im Jahr 2023 kam die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland im weiterhin krisengeprägten Umfeld ins Stocken. Zwar lag das preisbereinigte BIP um 0,7 % höher als vor der Corona-Pandemie, jedoch setzte sich die Erholung der deutschen Wirtschaft vom tiefen Einbruch im Corona-Jahr 2020 nicht weiter fort. Im Vergleich zum Vorjahr ist das preisbereinigte BIP um 0,3 % gesunken. Die Energiekrise und geopolitische Spannungen verunsicherten Produzenten, Investoren sowie Konsumentinnen und Konsumenten. Die Energiepreise, die 2022 infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine extrem gestiegen waren, stabilisierten sich auf hohem Niveau. Insgesamt dämpften die trotz der jüngsten Rückgänge nach wie vor hohen Preise auf allen Wirtschaftsstufen die Konjunktur. Im Zuge dessen rutschte die deutsche Wirtschaft im Jahr 2023 ins Minus (Pressemitteilung des statistischen Bundesamtes vom 15.01.2024).

Die Weltkonjunktur wird belastet durch hohe Inflationsraten und geldpolitische Straffungen. Die deutsche Wirtschaft hat sich im europäischen Vergleich besonders stark abgekühlt. Das außenwirtschaftliche Umfeld dürfte sich nur langsam verbessern und die Geldpolitik die Kreditvergabe weiterhin bremsen. Der Sachverständigenrat erwartet, dass die deutsche Volkswirtschaft sich erst im Verlauf des Jahres 2024 allmählich wieder erholt. Die Inflation in Deutschland ist auf dem Weg der Normalisierung. Es ist allerdings zu erwarten, dass die Kerninflation im Euro-Raum noch bis ins Jahr 2025 hoch gehalten wird (Sachverständigen Rat, Jahresgutachten 2023/24).

Geschäftsverlauf

Das Ergebnis aus dem Bereich Immobilien lag im Berichtszeitraum leicht über dem Vorjahr und deutlich über dem Budget, im Wesentlichen aufgrund der Immobilienveräußerung. Der Bereich Kreditverwaltung entwickelte sich aufgrund von rückläufigen Einnahmen bei geringerer Risikovorsorge schlechter als im Vorjahr und als im Budget geplant.

Insgesamt verlief das Geschäftsjahr 2023 für den Konzern besser als erwartet. Das Konzernjahresergebnis war jedoch erneut negativ und lag mit -26 TEUR (Vorjahr: -1.403 TEUR) vor allem infolge des Immobilienverkaufs deutlich über dem Vorjahr. Damit lag das Ergebnis auch deutlich über dem Budget (siehe auch Erläuterung Konzern und Konzernbereiche unten).

Budget Ist Ist Veränderungen
2023 2023 2022 Ist zu Budget Ist zu Vorjahr
TEUR TEUR TEUR TEUR % TEUR %
Umsatzerlöse 96 351 353 255 >100% -2 -0,6%
Gesamtleistung * 102
100,0%
353
100,0%
359
100,0%
251 >100% -6 -1,7%
E B I T -157
<-100%
-18
-4,5%
-1.397
<-100%
139 -88,5% 1.379 98,7%
E B T
* Umsatzerlöse und Erträge aus
Darlehensverwaltung
-157
<-100%
17
5,4%
-1.403
<-100%
174 >100% 1.420 >100%

Umsatz und Ergebnisse des Konzerns

Insgesamt lagen die Umsatzerlöse im Berichtsjahr deutlich über dem Budget und leicht unter dem Vorjahr. Dies resultiert im Wesentlichen aus der Veräußerung der vermieteten Immobilien in Euskirchen sowie in Hagen im Vorjahr und der damit einhergehenden Verringerung der Mieteinnahmen. Die geplanten Umsätze aus der Vermietung wurden um 5 TEUR leicht unterschritten.

Die maßgeblichen Steuerungsgrößen EBIT und EBT liegen beide über dem Budget und dem Vorjahr. Ursächlich für die Überschreitung sind im Wesentlichen die nicht im Budget für 2023 berücksichtigten Verkaufserlöse der Immobilie in Euskirchen. Ohne diesen Effekt lägen EBIT und EBT unter dem Budget, vor allem aufgrund im Vergleich zum Budget stärker gestiegenen sonstigen betriebliche Aufwendungen. Die Budgetabweichung entspricht der Prognoseabweichung zum Vorjahresabschluss, daher wird auf weitere Erläuterungen diesbezüglich verzichtet.

Umsatz und Ergebnisse der Konzernbereiche Unkonsolidiert

Bereich Immobilien

Budget
Ist
Ist
Veränderungen
2023
2023
2022
Ist zu Budget
Ist zu Vorjahr
TEUR TEUR TEUR TEUR % TEUR %
Umsatzerlöse 96
100,0%
351
100,0%
353
100,0%
255 >100% -2 -0,6%
Segment - EBIT 51
53,1 %
302
86,0%
-1.111
<-100%
251 >100% 1.413 >100%
Segment - EBT 33
34,4 %
321
91,5%
-1.135
<-100%
288 >100% 1.456 >100%

Die Umsatzerlöse betrafen wie im Vorjahr Mieteinnahmen und Erlöse aus Immobilienveräußerungen. Mit Übergang von Nutzen und Lasten im Dezember 2023 wurde die verbliebene vermietete Immobilie in Euskirchen veräußert, der Mietvertrag endete bereits zum 31. Juli 2023, weshalb die Mieterträge im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen sind. Aus der Veräußerung der Immobilie ergab sich ein Gewinn in Höhe von 260 TEUR. Die geplanten Umsätze wurden um 255 TEUR deutlich überschritten.

Das Segment-EBIT und das Segment-EBT liegen deutlich über den Ergebnissen im Vorjahr und dem Budget. Dies beruht vor allem auf der zur Veräußerung gehaltenen Immobilie, die im Geschäftsjahr 2023 veräußert wurde.

Der Unternehmensbereich Immobilien besteht nach Verkauf der Immobilie in Euskirchen noch aus unbebauten bzw. mit Kleingärten bebauten Grundstücken in Hagen. Seit dem Auslaufen des Mietvertrags der Immobilie in Euskirchen Ende Juli 2023 werden nur noch geringe Mieteinnahmen aus der Vermietung von Kleingärten erzielt.

Bereich Kreditverwaltung

Budget
2023
Ist
2023
Ist
2022
Veränderungen
Ist zu Budget
Ist zu Vorjahr
TEUR TEUR TEUR TEUR % TEUR %
Zahlungseingänge 40 28 30 -12 -30,0% -2 -6,7%
Erträge aus Darlehensverwaltung 6 2 6 -4 -66,7% -4 -66,7%
Segment - EBIT -22 -60 -48 -38 <-100% -12 25,0%
Segment - EBT 77 -1.571 -133 -1.648 <-100% -1.438 <-100%

Im Geschäftsbereich Kreditverwaltung lagen die Zahlungseingänge aus Darlehensverwaltung sowohl leicht unter Budget als auch unter dem Vorjahr.

Das Segment-EBIT ist erneut negativ und liegt unter dem Vorjahr und dem Budget. Grund hierfür ist insbesondere eine erhöhte Forderungskorrektur aufgrund rückläufiger Zahlungseingänge in den vorangegangenen Jahren sowie rückläufige Erträge aus Forderungszuschreibungen (0 TEUR, Vorjahr 41 TEUR). Auch das Segment-EBT liegt aufgrund dieser Effekte und aufgrund der Abschreibung einer Beteiligung in Höhe von 1.464 TEUR deutlich unter dem Vorjahr und unter dem Budget.

Alle Kredite werden aktiv von unseren Mitarbeitern und Rechtsberatern verwaltet und eingefordert. Die Abwicklung gestaltet sich weiterhin schwierig, da der überwiegende Teil der Forderungen im Wege der Zwangsvollstreckung beigetrieben werden muss. Der verwaltete Forderungsbestand von nominal 3.264 TEUR (Vorjahr: 3.269 TEUR) ist zu 97,4 % (Vorjahr: 95,7 %) wertberichtigt.

Bereich Sonstige

Budget Ist Ist Veränderungen
2023 2023 2022 Ist zu Budget Ist zu Vorjahr
TEUR TEUR TEUR TEUR % TEUR %
Segment - EBIT -185 -497 -691 -312 <-100% 194 28,1%
Segment - EBT -157 -546 -786 -389 <-100% 240 30,5%

Der Bereich Sonstige betrifft vor allem das Segment-EBIT und Segment-EBT der Webac Holding AG. Wie im Vorjahr und wie geplant wurden weder Zahlungseingänge noch Umsatzerlöse erzielt.

Das Segment-EBT 2023 in Höhe von -546 TEUR lag insbesondere aufgrund von Wertberichtigungen auf Forderungen mit einem verbundenen Unternehmen in Höhe von 237 TEUR sowie Wertberichtigungen auf Beteiligungen in Höhe von 112 TEUR unter dem Budget und über dem Vorjahr.

Vermögens- und Finanzlage des Konzerns

Die Bilanzsumme sank geringfügig um 55 TEUR auf 3.406 TEUR. Der Abgang der zur Veräußerung bestimmten Immobilie wurde mangels Kaufpreiszahlung in 2023 durch eine entsprechende Forderung kompensiert.

Die langfristigen Vermögenswerte erhöhten sich um 878 TEUR auf 1.314 TEUR. Dies ist im Wesentlichen auf Investitionen in Wertpapiere, die langfristig gehalten werden sollen und zum Bilanzstichtag erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, zurückzuführen.

Die kurzfristigen Vermögenswerte verringerten sich im Wesentlichen in Folge der Auszahlungen für die Investitionen in Wertpapiere um 933 TEUR auf 2.092 TEUR. Die liquiden Mittel sind insgesamt um 1.209 TEUR gesunken. Dem Abgang der zur Veräußerung bestimmten Immobilie (1.740 TEUR) steht eine Zunahme der übrigen Vermögenswerte aufgrund der Kaufpreisforderung gegenüber.

Das Eigenkapital liegt bei 3.163 TEUR (Vorjahr 3.243 TEUR) und die Eigenkapitalquote beträgt zum 31. Dezember 2023 92,9 % (Vorjahr: 93,7 %). Die konstante Eigenkapitalquote resultiert aus dem Rückgang des Eigenkapitals und der Bilanzsumme im gleichen Verhältnis.

Das langfristige Vermögen ist wie im Vorjahr vollständig durch Eigenkapital gedeckt. Die Finanzierung von Investitionen erfolgt, soweit nicht mit freien Eigenmitteln, durch fristenkongruente Darlehensaufnahme. Daneben bestehen bisher nur teilweise in Anspruch genommene Kreditlinien in Höhe von 350 TEUR. Die Laufzeiten der Kreditlinien sind unbefristet.

Die langfristigen Schulden 40 TEUR wurden im Berichtsjahr vollständig getilgt.

Die kurzfristigen Schulden erhöhten sich um 65 TEUR auf 243 TEUR. Dies resultiert im Wesentlichen aus der Aufnahme eines Kontokorrentkredits über 50 TEUR sowie der Zunahme von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 13 TEUR.

Die Entwicklung der Liquidität des Konzerns ist in der Kapitalflussrechnung dargestellt. Zusammengefasst sieht die Entwicklung wie folgt aus:

Cash-Flow aus: 2023 Vorjahr
TEUR TEUR
-
Laufender Geschäftstätigkeit
-
Investitionstätigkeit
-205
-1.043
-37
1.550
-
Free Cash-Flow
-1.248 1.513
-
Finanzierungstätigkeit
39 -445
Zahlungswirksame
Veränderung
des
Finanzmittelfonds
-1.209 1.068
Finanzmittelfonds am:
-
Anfang der Periode
1.233 165
-
Ende der Periode
24 1.233

Der negative Cash-Flow resultiert im Wesentlichen aus der noch nicht erfolgten Kaufpreiszahlung aus der Immobilienveräußerung.

Webac Holding AG, München

Geschäftsbericht 2023

Die Veränderung des Cash-Flows aus Investitionstätigkeit resultiert aus der Anschaffung von langfristig gehaltenen Wertpapieren.

Der Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit resultiert aus der Einzahlung des Kontokorrentkredits sowie Auszahlungen für Leasingverbindlichkeiten.

Der Bereich Immobilien wird durch die Mieteinnahmen finanziert und im Bereich Kreditverwaltung deckt die Höhe der Zahlungseingänge die Inkasso- und Verwaltungskosten der Kreditforderungen.

Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der Webac Holding AG

Die im Folgenden dargestellte Entwicklung der Webac Holding AG basiert auf dem Jahresabschluss, der nach den Vorschriften des HGB und des AktG aufgestellt wurde.

Der bedeutsamste finanzielle Leistungsindikator für die Unternehmenssteuerung der Webac Holding AG ist das Jahresergebnis. Die Ergebnis- und Kostenkontrolle ist nach wie vor eine der zentralen Aufgaben des Vorstands. Wesentliche Veränderungen in Bezug auf die interne Organisation, die Steuerungssysteme und die Entscheidungsfindung im Konzern haben sich nicht ergeben.

Insgesamt ergibt sich für das Geschäftsjahr 2023 ein Jahresfehlbetrag in Höhe von - 268 TEUR (Vorjahr: - 1.545 TEUR). Der gegenüber dem Vorjahr stark rückläufige Jahresfehlbetrag resultiert im Wesentlichen aus Erträgen aus Gewinnabführung von insgesamt 446 TEUR (im Vorjahr Aufwendungen aus Verlustübernahmen von 758 TEUR).

Die deutlich gestiegenen Erträge aus Gewinnabführungen resultieren vor allem aus der LEGA Kreditverwaltungs GmbH, die ihrerseits hohe Gewinne von der Webac Gamma Immobilien GmbH erhalten hat, auf deren Ebene stille Reserven im Rahmen der Immobilienveräußerung aufgedeckt wurden. Gegenläufig wurde auf Ebene der LEGA Kreditverwaltungs GmbH eine Abwertung der Beteiligung an der Webac Gamma Immobilien GmbH vorgenommen.

Die Forderungen der Webac Holding AG gegen die LEGA Kreditverwaltungs GmbH wurden wertberichtigt, da aus den Organgesellschaften aufgrund der jeweils bestehenden Ergebnisabführungsverträge nur noch Liquidität aus der Veräußerung der Grundstücke zu erwarten ist. Ab August 2023 sind die Mieteinnahmen aus der Immobilie in Euskirchen durch Auslaufen des Mietvertrages entfallen.

Die Bilanzsumme der AG beträgt 3.289 TEUR (Vorjahr: 3.810 TEUR). Das vor allem aus den langfristig gehaltenen Wertpapieren (865 TEUR) sowie den Beteiligungen an der LEGA Kreditverwaltungs GmbH (449 TEUR) und Webac Gamma Immobilien GmbH (50 TEUR) bestehende Anlagevermögen erhöhte sich durch die Investitionen in Wertpapiere von 612 TEUR auf 1.365 TEUR. Das Umlaufvermögen sank dagegen um 1.273 TEUR auf 1.923 TEUR infolge des Rückgangs liquider Mittel durch den Wertpapierkauf sowie weiterer Wertberichtigungen auf die Forderungen gegen die LEGA Kreditverwaltungs GmbH.

Das Eigenkapital verminderte sich ergebnisbedingt um 268 TEUR auf 2.366 TEUR. Die Eigenkapitalquote zum 31. Dezember 2023 beträgt 71,9 % (Vorjahr: 69,2 %). Der Anstieg resultiert aus der gesunkenen Bilanzsumme.

Die Verbindlichkeiten haben sich um 258 TEUR auf 806 TEUR vermindert, vor allem aufgrund des Rückgangs um 301 TEUR der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen. Gegenläufig wurde ein Kontokorrentkredit in Anspruch genommen (50 TEUR). Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten vor allem Verpflichtungen aus den Verrechnungskonten mit den Tochtergesellschaften aufgrund der bestehenden Beherrschungsund Gewinnabführungsverträge im Konzern. Die Rückstellungen in Höhe von 116 TEUR (Vorjahr: 110 TEUR) haben sich nur geringfügig erhöht.

Webac Holding AG, München Geschäftsbericht 2023 Prognose-, Chancen- und Risikobericht

Internes Kontrollsystem und Risikomanagement in der Gruppe

Grundsätzlich sind die Managementebenen in der Webac Holding AG und ihren Beteiligungen durch klare Verantwortlichkeiten und eine flache Hierarchie geprägt. Der Konzern hat das Rechnungswesen an eine Steuerberatungsgesellschaft ausgelagert. Daher erfolgen die laufende Finanzbuchhaltung und die Erstellung der Zwischen- und Jahresabschlüsse einschließlich Budgets dezentral. Durch ein regelmäßiges monatliches Reporting für sämtliche Einzelgesellschaften im Konzern durch die Steuerberatungsgesellschaft als externer Dienstleister an den Vorstand der Gesellschaft erfolgt eine laufende Kontrolle der Ist-/Soll-Abweichungen.

Der Vorstand benutzt eine Reihe von Instrumenten, um während des Jahres die Risiken der Gesellschaft zu überwachen.

Für die AG sowie die übrigen Konzernunternehmen werden monatlich betriebswirtschaftliche Auswertungen erstellt und über die Liquidität der Gruppe wird monatlich berichtet.

Um die jederzeitige Zahlungsfähigkeit und die finanzielle Flexibilität im Konzern zu gewährleisten, werden Kreditlinien vorgehalten und erforderlichenfalls in Anspruch genommen. Die Kreditlinien und Cashflows haben im Geschäftsjahr 2023 eine ausreichende Liquiditätsausstattung gesichert. Webac beabsichtigt, auch in der Zukunft die Kreditlinien aufrechtzuerhalten und bei Bedarf zu nutzen.

Die Entwicklung des Geschäftsbereichs Immobilien wird über die Berichterstattung bestimmter Geschäftsvorgänge, wie der Anschluss- und Neuvermietung oder bei wesentlichen Investitionen und Desinvestitionen sowie durch einen Bericht über die monatlichen Mieteingänge überwacht. Der Geschäftsbereich Kreditverwaltung berichtet monatlich über den Forderungseingang und die Inkassoaufwendungen. Der Wertberichtigungsbedarf wird am Jahresende ermittelt.

Maßnahmen bei Nichterreichen von Budgetzahlen werden gefordert, entwickelt und besprochen. Damit steht dem Management der Webac Holding AG ein relativ dynamisches Mittel zur Verhinderung von hohen überraschenden Verlusten zur Verfügung, obwohl der Handlungsspielraum bei ungünstiger Entwicklung beschränkt ist.

Der Aufsichtsrat übt seine Beratungs- und Kontrollfunktion gemäß den nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung zugewiesenen Aufgaben und unter Berücksichtigung des Deutschen Corporate Governance Kodex aus.

Die Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat ist effizient und vertrauensvoll. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat umfassend und zeitnah in mündlichen und schriftlichen Berichten über die laufende Geschäftsentwicklung, bedeutende Geschäftsvorfälle, die Lage der Tochtergesellschaften und des Konzerns, die Risikolage, das interne Kontrollsystem und die Compliance. Hauptansprechpartner des Vorstands ist hierbei vor allem der Aufsichtsratsvorsitzende.

Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem in Bezug auf die (Konzern-)Rechnungslegung

Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem (IKS) in Bezug auf die (Konzern-) Rechnungslegung der Webac Holding AG ist darauf ausgelegt, Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der (Konzern-)Rechnungslegung sowie die Einhaltung aller relevanten rechtlichen Normen im Konzern sicherzustellen. Wesentliches Ziel ist die Aufstellung eines Konzernabschlusses der Webac Holding AG nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) – wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind – und den ergänzenden handelsrechtlichen Vorschriften entsprechend § 315e Abs. 1 HGB. Darüber hinaus verfolgt die Webac Holding AG das Ziel, ihren Jahresabschluss nach den handelsrechtlichen Vorschriften aufzustellen.

Der Vorstand der Webac Holding AG ist für die Implementierung, die Ausgestaltung und den Umfang des IKS verantwortlich. Dem Aufsichtsrat der Webac Holding AG obliegt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG die Überwachung der Wirksamkeit des IKS.

Aufgrund der geringen Größe und Komplexität wurde das IKS in Bezug auf die (Konzern-)Rechnungslegung der Webac Holding AG auf eine externe Steuerberatungsgesellschaft (StBG) ausgelagert. Die StBG führt die Bücher der Webac Holding AG und aller Tochtergesellschaften und erstellt deren handelsrechtliche Jahresabschlüsse. Die StBG erstellt außerdem den Konzernabschluss der Webac Holding AG. Die Verantwortung für die (Konzern-)Rechnungslegung obliegt dem Vorstand der Webac Holding AG. Durch regelmäßige Abstimmung mit der StBG und dem monatlichen Reporting seitens der StBG an den Vorstand ist eine laufende Kontrolle der Finanzen und der Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Webac Holding AG und des Konzerns sichergestellt. Zusätzlich erfolgt über eine Mitarbeiterin aus dem kaufmännischen Bereich der Informations- und Belegfluss an die ausgelagerte Buchhaltung, so dass hierüber die Vollständigkeit der Geschäftsvorfälle sichergestellt wird. Durch regelmäßigen Abgleich der gebuchten Zahlen wird die Funktion dieser manuellen Schnittstelle regelmäßig kontrolliert.

Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten

Der Webac Konzern ist im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit vor allem Ausfall- und Liquiditätsrisiken aus Finanzinstrumenten ausgesetzt. Nennenswerte Zinsänderungsrisiken bestehen nicht, da im Webac Konzern weder Vermögensanlagen noch Darlehensverbindlichkeiten bestehen. Derivative Finanzinstrumente kommen im Webac Konzern dagegen nicht zum Einsatz.

Marktpreisrisiken

Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2023 Wertpapiere in Form von Aktien erworben, die Marktpreisrisiken ausgesetzt sind. Die Marktpreisrisiken ergeben sich im Wesentlichen aus der Unsicherheit künftiger Wertentwicklungen. Der Konzern steuert das Kursrisiko durch Diversifikation und durch Beschränkungen bei der Investition in einzelne Wertpapiere.

Ausfallrisiken

Der Konzern unterliegt vor allem im operativen Bereich der Kreditverwaltung Ausfallrisiken. Das maximale Ausfallrisiko ist durch den in der Bilanz ausgewiesenen Buchwert der Kreditforderungen ersichtlich. Den Risiken aus den Kreditforderungen wird durch Wertberichtigungen ausreichend Rechnung getragen. Die Wertberichtigungen werden auf Basis der in Einzelfällen bekannten Ausfallrisiken und pauschalisiert auf der Grundlage von Erfahrungswerten gebildet. Ausfallrisiken manifestieren sich in der Regel durch Zahlungsschwierigkeiten, wahrscheinliche Insolvenz oder Nichterfüllung. Zu überfälligen und wertgeminderten Darlehensforderungen werden im Einzelfall mit den Schuldnern der Kreditforderungen neue Konditionen zu Tilgungsleistungen und Verzinsung getroffen.

Das Risiko, dass die Darlehensnehmer ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, gestellte Sicherheiten nicht verwertet werden können oder die Verwertungserlöse nicht die Kosten und die Schuld decken, wird im Rahmen des laufenden Forderungsmanagements überwacht und es werden – sofern möglich – Maßnahmen ergriffen, um einen Zahlungseingang sicherzustellen. Der monatliche Zahlungseingang und wesentliche Zahlungsstockungen werden an den Aufsichtsrat berichtet. Wertberichtigungen für Forderungen werden immer in Höhe des über die Laufzeit zu erwartenden Kreditverlusts bewertet. Aus der noch nicht erfolgten Kaufpreiszahlung in Bezug auf den Immobilienverkauf in 2023 ergeben sich keine Ausfallrisiken.

Liquiditätsrisiken

Als Liquiditätsrisiko wird das Risiko verstanden, dass ein Unternehmen Schwierigkeiten bei der Erfüllung seiner sich aus den finanziellen Verbindlichkeiten ergebenden Verpflichtungen hat. Der Bestand an liquiden Mitteln ist zwar aufgrund der Investitionen in Wertpapiere gesunken, die Wertpapiere können jedoch wieder in liquide Mittel umgewandelt werden. Dies wird zunächst nicht beabsichtigt.

Um die Zahlungsfähigkeit und finanzielle Flexibilität jederzeit sicherzustellen, werden Reserven in Form von Kreditlinien bei der Hausbank vorgehalten, die bislang nur geringfügig in Anspruch genommen wurden.

Chancen und Risiken in der Gruppe

Die wesentlichen Chancen bestehen in der gewinnbringenden Anlage bzw. Investition der Veräußerungserlöse und in der Nutzung der bestehenden hohen steuerlichen Verlustvorträge.

Für den Bereich werden verschiedene Optimierungsmaßnahmen gesucht, um die heutige Substanz bestmöglich zu erhalten bzw. zu verwerten.

Die zukünftige Entwicklung des Konzerns und damit auch der Webac Holding AG kann im Wesentlichen durch folgende Risikofaktoren negativ beeinflusst werden, dargestellt in der Reihenfolge ihrer relativen Bedeutung:

  • Durch die Veräußerung einer Immobilie in Hagen erfolgte ein Zuwachs liquider Mittel, welche Anfang 2023 in Höhe von ca. 1,2 Mio. EUR in Wertpapiere investiert wurden. Aus diesen werden ab 2023 jährliche Dividenden erwartet, die die Liquidität verbessern könnten. Aufgrund von Schwankungen am Wertpapiermarkt kann es jedoch auch zu Kursverlusten kommen, die zu einer Abwertung der Wertpapiere führen und damit die Vermögens- und Ertragslage negativ beeinflussen könnten.
  • Die Notwendigkeit von weiteren Wertberichtigungen auf Forderungen im Geschäftsbereich Kreditverwaltung aufgrund von externen Umständen, die die Zahlungsfähigkeit der Schuldner oder die Verwertungserlöse aus Sicherheiten negativ beeinflussen. Da sich Einnahmen und Forderungen auf eine Vielzahl von Schuldnern bei nur wenigen Großforderungen verteilen, sind die Prognosen zuverlässig und die Risiken relativ niedrig.
  • Die Risiken sind zudem durch die Marktkenntnisse, das Know-how und die Managementfähigkeiten des Vorstands, der in Personalunion zugleich Geschäftsführer in den übrigen wesentlichen Unternehmen ist, und durch die Zusammenarbeit des Vorstands mit dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats, der über langjährige Unternehmenskenntnisse verfügt, begrenzt. Allerdings sind Wachstums- und Gewinnmöglichkeiten derzeit durch den vorhandenen Immobilienbestand beschränkt sowie latente Risiken aus branchenbezogenen konjunkturellen Entwicklungen zu beachten. Diese externen Risiken können Vorstand und Geschäftsführung nicht wesentlich beeinflussen.
  • Die noch bis Ende des Geschäftsjahres 2022 andauernde und die Wirtschaft enorm beeinflussende Corona-Pandemie hat sich bis zur Aufstellung dieses Lageberichts entspannt; nennenswerte Effekte auf die Lage des Unternehmens hat dies nicht. Zwar gilt das grundsätzlich auch für mögliche unmittelbare Auswirkungen aus dem im Februar 2022 durch Russland begonnenen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Gleichwohl führten die EU-Sanktionen zu einem Lieferstopp von russischem Gas und daraus resultierenden Energieverknappungen und zunehmender Inflationssteigerung. Letztere beschleunigte zudem noch den generellen Preisauftrieb, der sich als Folge der jahrelangen Niedrigzinspolitik der globalen Zentralbanken bereits abgezeichnet hatte.

  • Auf den Schock des Krieges, der buchstäblichen "Zeitenwende", folgten zusätzlich zur Energieverknappung noch Störungen globaler Lieferketten, eine massive Verteuerung vieler Rohstoffe und Vorprodukte (z. B. für die Bauindustrie) sowie eine Kehrtwende der Zentralbanken bei der Zinspolitik, um die steigende Inflation einzubremsen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt können etwaige negative wirtschaftliche Folgen nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

  • Der ehemalige Vorstand und ein ehemaliges Mitglied des Aufsichtsrats haben die Webac Holding AG beim Landgericht München auf Zahlung von vermeintlichen Sondervergütungen in Höhe von insgesamt 108 TEUR für behauptete Leistungen im Zusammenhang mit dem Verkauf der Maschinenbau-Sparte in 2019, der ehemalige Vorstand zudem für die vorzeitige Ablösung eines Verkäuferdarlehens zur Finanzierung des Kaufpreises aus dieser Transaktion und für angebliche sonstige Beratungstätigkeiten, verklagt. Die geltend gemachten Ansprüche werden dem Grunde und der Höhe nach weiterhin von uns bestritten. Unser rechtlicher Berater hält es insgesamt für überwiegend wahrscheinlich, dass die beiden Kläger mit ihren geltend gemachten Ansprüchen keinen Erfolg haben werden. Die Klage des ehemaligen Vorstands haben wir bereits in erster Instanz gewonnen, der Kläger hat aber mittlerweile Berufung eingelegt. In beiden Fällen fehlt es sowohl an einer Vereinbarung zwischen den Parteien sowie an einem Beschluss des Aufsichtsrats über die Gewährung dieser mutmaßlichen Sondervergütungen. Es wurde daher zum 31. Dezember 2023 lediglich eine geringe Rückstellung für nicht erstattungspflichtige Rechtsverfolgungskosten gebildet.

Gesamtbewertung der Risikolage und Chancen

In der Gesamtbetrachtung aller Chancen und Risiken ist festzustellen, dass die Risikosituation des Konzerns im Vergleich zum Vorjahr konstant geblieben ist und die Ertragslage anders als in den Vorjahren positiv war. Aufgrund der hohen Eigenkapitalbasis können weitere Verluste in Folgejahren aufgefangen werden. Wenn dagegen die tatsächliche Entwicklung deutlich negativ von den Planannahmen abweicht und die kurzfristigen Kreditlinien gekündigt werden, könnten Liquiditätsengpässe auftreten, die zu einer wesentlichen Beeinträchtigung bis hin zu einer Bestandsgefährdung führen. Es liegen derzeit aber keine Anhaltspunkte dafür vor, dass eine entsprechende Kündigung ausgesprochen werden könnte. Zum 31. Dezember 2023 verfügt der Konzern zwar über geringere liquide Mittel als in den Vorjahren. Durch den Verkauf der Immobilie in Euskirchen ist jedoch im März 2024 die entsprechende Liquidität zugeflossen, sodass der Konzern insgesamt über einen guten Bestand an liquiden Mitteln verfügt.

Chancen und Risiken der AG

Für die AG gilt die Schlussfolgerung aus der Gesamtbewertung für den Konzern analog. Die über die Ergebnisabführungen zu erwartenden Ergebnisse der Unternehmensbereiche decken derzeit die laufenden Verwaltungskosten der AG. Die Liquiditätssituation der AG hat sich im Vergleich zum Vorjahr durch die Investitionen in Wertpapiere verschlechtert. Dem entgegen steht die Einzahlung aus der Veräußerung der Immobilie in Euskirchen zu Beginn des Jahres 2024. Gleichzeitig kann die Verschlechterung der Ertragslage bei Tochterunternehmen bzw. die Verwertung von Vermögenswerten unter Buchwert zu einer Minderung des Beteiligungsansatzes an den Tochterunternehmen führen und das Eigenkapital der Webac Holding AG weiter belasten. Nach jetzigem Kenntnisstand liegen keine Anhaltspunkte vor, dass solche Ereignisse eintreten könnten.

Ausblick auf das Jahr 2024

Für das Jahr 2024 ist von einem weiterhin herausfordernden Umfeld auszugehen. Die deutsche Wirtschaft ist wie gelähmt und fällt im Vergleich zu anderen europäischen Ländern deutlich ab. Die aktuell vorliegenden Frühindikatoren deuten für den Jahresbeginn 2024 auf keine konjunkturelle Trendwende hin: Verschlechterung der Auftragslage in allen Wirtschaftsbereichen, geringer Auftragsbestand, hoher Krankenstand, andauernde Streiks.

Mit einer spürbaren gesamtwirtschaftlichen Erholung wird erst in der zweiten Jahreshälfte gerechnet. Insgesamt wird das preisbereinigte BIP in 2024 nur um 0,2 % steigen, im Jahr 2025 wird die Wirtschaftsleistung dann um 1,5 % zulegen (ifo Konjunkturprognose 2024 vom 6. März 2024).

Nach Einschätzung des Sachverständigenrates haben die Energiekrise und die erhöhte Inflation deutliche Spuren in der deutschen Wirtschaft hinterlassen. Zwar ist ein starker Rückgang der Wirtschaftsleistung bisher ausgeblieben, auf einen Wachstumspfad kehrte die Gesamtwirtschaft bisher allerdings nicht zurück. Im Prognosehorizont dürfte sie sich nur langsam erholen.

Die Prognosen aus dem Frühjahr 2023 wurden aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung vom Sachverständigenrat im Herbst revidiert und nach unten korrigiert. Die pessimistischen Wachstumserwartungen für das 2. Halbjahr 2023 tragen auch zur Abwärtsrevision des prognostizierten BIP-Wachstums für das Jahr 2024 bei. So dürfte der Überhang 0 % betragen statt 0,3 %, wie noch in der Frühjahrsprognose angenommen.

Für das Jahr 2024 geht der Sachverständigenrat von einer Gesamtinflation von 2,6 % aus. Damit dauert der Rückgang der Inflationsrate im Prognosezeitraum weiter an. Der EZB-Rat hat die Geldpolitik angesichts der stark erhöhten Inflationsraten und der Erwartung, dass die Inflation zu lange hoch bleibt, weiter gestrafft. Nachdem die Leitzinsen seit Juli 2022 zehnmal in Folge um insgesamt 4,5 Prozentpunkte angehoben wurden, wurde im Oktober 2023 erstmals eine Pause eingelegt (Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigen Rat).

Bei der Prognose für die deutsche Volkswirtschaft dominieren die Abwärtsrisiken. Das Konsumklima ist gedämpft und konsumbezogene Unsicherheitsmaße deutlich erhöht. Dies könnte mit den gestiegenen Zinsen zusammenhängen, die das Sparverhalten anregen. Eine gegenüber den Prognoseannahmen ungünstigere Entwicklung der Weltkonjunktur und der weltpolitischen Lage, der Energiepreise sowie eine unerwartet stark dämpfende Wirkung der Geldpolitik stellen für die deutsche Wirtschaft ebenfalls bedeutende Risiken dar.

Zwar sind die Energiepreise und ihre Volatilität im Jahr 2023 stark zurückgegangen. Es bestehen jedoch weiterhin Risiken im Hinblick auf die Energieversorgung, beispielsweise aufgrund einer Verknappung des Erdgasangebots im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine. Zusammen mit der noch unvollständigen Erholung der Realeinkommen würden erneute Kaufkraftverluste die privaten Konsumausgaben weiter belasten.

Für den Konzern erwarten wir für 2024 bei einem Umsatz von 17 TEUR ein negatives Ergebnis vor Zinsen und vor Steuern (EBIT) von -262 bzw. negatives Ergebnis vor Steuern (EBT) von -156 TEUR. Im Bereich Immobilien sind im Jahr 2024 ein Umsatz in Höhe von 17 TEUR und ein EBIT von -19 sowie ein EBT in Höhe von 1 TEUR, die damit beide erheblich unter dem Niveau des Vorjahres liegen, geplant. Grund hierfür ist, dass der Mietvertrag der einzigen Immobilie mit wesentlichen Mieterträgen in 2023 geendet ist, die Immobilie verkauft wurde und danach nur noch geringe Mieterträge aus der Vermietung der Kleingärten in Hagen zu erwarten sind. Für den Bereich Kreditverwaltung rechnen wir mit einem negativen EBIT und EBT - vor eventuellen außerplanmäßigen Wertberichtigungen auf Forderungen.

Bei der Webac Holding AG werden die Verwaltungskosten über dem Niveau des Vorjahres liegen. Wir rechnen für das Jahr 2024 mit einem EBIT von -223 TEUR, da die geplanten Erträge aus den Gewinnabführungen und Wertpapieren nicht die Verwaltungskosten decken werden; aber mit einem verbesserten negativen Jahresergebnis in Höhe von -90 TEUR, aufgrund der Erträge aus Wertpapieren.

Sonstige Angaben

Forschung und Entwicklung

Es werden aktuell keine Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten im Konzern vorgenommen.

Vorstandsvergütung

Hinsichtlich der Modalitäten für die Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats verweisen wir auf die Ausführungen im Vergütungsbericht gem. § 162 AktG auf unserer Website.

Angaben nach § 289a bzw. § 315a HGB

Zusammensetzung des Aktienkapitals

Am 31. Dezember 2023 betrug das gezeichnete Kapital der AG 1.000.000 Euro, eingeteilt in 851.133 nennwertlose Stückaktien, die auf den Inhaber lauten.

Die Aktien der Gesellschaft sind zum Börsenhandel zugelassen und werden am regulierten Markt an den Börsenplätzen Düsseldorf und Frankfurt gehandelt.

Aktien mit Sonderrechten oder besondere Stimmrechtskontrollen liegen nicht vor. Nach Kenntnis des Vorstands gibt es keine Vereinbarungen zwischen einzelnen Aktionären, die die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien beschränken.

Kapitalanteile von über 10 % der Stimmrechte

Der Gesellschaft sind folgende Beteiligungen an ihrem Grundkapital – die 10% der Stimmrechte überschreiten – gemäß § 21 WpHG gemeldet worden:

  • AB Tuna Holding, Stockholm/Schweden 10,3 %
  • SHS Intressenter AB, Stockholm/Schweden 14,99 %

Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb von Aktien

Die Hauptversammlung vom 20. November 2019 hat den Vorstand ermächtigt, eigene Aktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von bis zu 10 % zu erwerben. Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gilt bis zum 19. November 2024. In der ordentlichen Hauptversammlung am 02. Dezember 2020 wurde dazu kein weiterer Beschluss gefasst.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 und auch nach dem Bilanzstichtag bis zur Aufstellung dieses Lageberichts wurden keine weiteren eigenen Aktien erworben. Somit hatte die Gesellschaft am Bilanzstichtag wie im Vorjahr 53.094 Stück eigene Aktien im Besitz mit einem anteiligen Wert am gezeichneten Kapital in Höhe von 62.380,38 Euro. Dies entspricht 6,24 % des Grundkapitals. Die Anschaffungskosten betrugen 240.811,21 Euro.

Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Aktien Es liegt keine Ermächtigung vor.

Bestimmungen im Fall eines Eigentümerwechsels

Im Fall einer "Change-of-Control" Transaktion weist der Vorstand darauf hin, dass ihm keine Regeln oder Hindernisse bekannt sind, die eine Übernahme und Ausübung der Kontrolle über die AG erschweren könnten.

Für Fälle eines Übernahmeangebotes gibt es bei der AG keine Entschädigungsvereinbarungen mit dem Vorstand oder den Arbeitnehmern.

Zusammensetzung des Vorstands

Der Vorstand besteht gemäß § 8 der Satzung der AG aus einer Person oder mehreren Personen, wobei der Aufsichtsrat die Zahl der Mitglieder des Vorstands – nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen – festlegt. Der Aufsichtsrat kann ein Vorstandsmitglied zum Vorsitzenden des Vorstands bzw. stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellen.

Die Mitglieder des Vorstands werden für höchstens fünf Jahre bestellt. Eine mehrmalige Bestellung – jeweils für höchstens fünf Jahre – ist zulässig.

Satzungsänderungen

Nach § 29 ist der Aufsichtsrat befugt, Änderungen der Satzungsfassung zu beschließen. Die Beschlüsse der Hauptversammlung werden mit einfacher Mehrheit - wenn das Gesetz nicht zwingend eine größere Stimmenmehrheit vorschreibt - der abgegebenen Stimmen gefasst.

Soweit das AktG außerdem zur Beschlussfassung eine Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals vorschreibt, genügt – wenn dies gesetzlich zulässig ist – die einfache Mehrheit des vertretenen Kapitals.

Mitarbeitende

Der Konzern beschäftigt wie im Vorjahr eine Mitarbeiterin.

Erklärung zur Unternehmensführung (§ 289f und § 315d HGB)

Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f und § 315d HGB, die auch die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG sowie den Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG beinhaltet, ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://webac-ag.com/corporategovernance.html undhttps://webac-ag.com/finanzdaten.html veröffentlicht und den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht.

Ein Wort des Dankes

Ich danke allen Aktionären, den Geschäftspartnern und Mitarbeitern unseres Hauses sowie dem Aufsichtsrat für die in der Vergangenheit gewährte Unterstützung und für die gute Zusammenarbeit.

München, den 26. April 2024

Konrad Steinert Vorstand

Gesamtergebnisrechnung des Konzerns für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023

Anhang TEUR Vorjahr
TEUR
1. Umsatzerlöse E.1 351 353
2. Erträge aus Darlehensverwaltung 2 6
3. Sonstige betriebliche Erträge E.2 55 57
408 416
4. Personalaufwand E.3 20 24
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte
und
Sachanlagen
13 13
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen E.4 393 1.776
7. Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT) -18 -1.397
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge E.5 35 0
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen E.5 0 6
10. Finanzergebnis 35 -6
11. Konzernergebnis vor Ertragsteuern (EBT) 17 -1.403
12. Steuern vom Einkommen und Ertrag E.6 -43 0
13. Konzernergebnis -26 -1.403
Vom Konzernergebnis entfallen auf:
- Aktionäre der Webac Holding AG -25 -1.357
- Nicht beherrschende Anteile -1 -46
Ergebnis je Aktie unverwässert / verwässert (in EUR)
Vom Gesamtergebnis entfallen auf:
E.7 -0,03 -1,76
- Aktionäre der Webac Holding AG -79 -1.357
- Nicht beherrschende Anteile -1 -46

Gesamtergebnisrechnung des Konzerns für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023

Vorjahr
TEUR TEUR
Konzernergebnis -26 -1.403
Erfolgsneutrale Veränderung aus der Neubewertung von zum
beizulegenden Zeitwert bewerteten Vermögenswerten
-133 0
Erfolgsneutrale Veränderung durch die Veräußerung von zum
beizulegenden Zeitwert bewerteten Vermögenswerten 36 0
Latente Steuern aus der erfolgsneutralen Veränderung von
zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Vermögenswerten
43 0
Gesamtergebnis vor Anteil anderer Gesellschafter -80 -1.403
Gesamtergebnis anderer Gesellschafter -1 -46
Gesamtergebnis -79 -1.357

Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023

Aktiva Anhang TEUR Vorjahr
TEUR
A. Langfristige Vermögenswerte
I. Sachanlagen E.8 0 0
II. Nutzungsrechte E.9 3 5
III. Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien E.10 318 318
IV. Wertpapiere E.8 938 0
V. Forderungen aus Darlehensverwaltung E.11 54 112
VI. Aktive latente Steuern E.12 0 0
1.314 436
B. Kurzfristige Vermögenswerte
I. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3 4
II. Forderungen aus Darlehensverwaltung E.11 32 34
III. Ertragsteuerforderungen 10 1
IV. Übrige Vermögenswerte E.12 2.023 13
V. Liquide Mittel E.14 24 1.233
VI. Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte E.20 0 1.740
2.092 3.025
3.406 3.461

Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023

Passiva Vorjahr
Anhang TEUR TEUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital E.15 1.000 1.000
II. Eigene Anteile E.15 -62 -62
Ausgegebenes Kapital 938 938
III. Kapitalrücklagen E.15 4.122 4.122
IV. Gesetzliche Rücklage E.15 39 39
V. Gewinn-
und sonstige Rücklagen
E.15 1.602 1.656
VI. Konzernbilanzverlust E.15 -3.609 -3.584
VII. Aktionären der Webac Holding AG zuzurechnender Anteil 3.092 3.171
VIII. Nicht beherrschende Anteile E.15 71 72
3.163 3.243
B. Langfristige Schulden
I. Übrige Verbindlichkeiten E.19 0 40
II. Passive latente Steuern E.13 0 0
0 40
C. Kurzfristige Schulden
I. Rückstellungen E.17 149 145
II. Finanzverbindlichkeiten E.16 50 0
III. Leasingverbindlichkeiten E.9 3 5
IV. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen E.18 38 25
V. Übrige Verbindlichkeiten E.19 3 3
VI. Schulden in direktem Zusammenhang mit zur Veräußerung E.20 0 0
gehaltenen langfristigen Vermögenswerten
243 178
3.406 3.461
Gezeichnetes Kapital Eigene Anteile Kapitalrücklage Gesetzliche Rücklage Gewinnrücklagen Rücklage für Zeitwertänderungen Sonstige Rücklage Konzernbilanzverlust am Eigenkapital
Aktionären der Webac Holding AG
zuzurechnender Anteil
Nicht beherrschende Anteile Gesamt
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Stand 01.01.2022 1.000 -62 4.122 39 1.552 0 104 -2.227 4.528 118 4.646
Gesamtergebnis 0 0 0 0 0 0 0 -1.357 -1.357 -46 -1.403
Stand 31.12.2022 1.000 -62 4.122 39 1.552 0 104 -3.584 3.171 72 3.243
Stand 01.01.2023 1.000 -62 4.122 39 1.552 0 104 -3.584 3.171 72 3.243
Umgliederung 0 0 0 0 140 -36 -104 0 0 0 0
Gesamtergebnis 0 0 0 0 0 -97 43 -25 -79 -1 -80
Stand 31.12.2023 1.000 -62 4.122 39 1.692 -133 43 -3.609 3.092 71 3.163

Eigenkapitalveränderungsrechnung des Konzerns für das Geschäftsjahr 2023

Der Posten "Nicht beherrschende Anteile" im Konzern betrifft die Minderheitsaktionäre der Webac Immobilien AG.

Die Gesellschaft hatte am Bilanzstichtag 53.094 Stück eigene Aktien im Besitz mit einem anteiligen Wert am gezeichneten Kapital in Höhe von 62.380,38 Euro. Dies entspricht 6,24 % des Grundkapitals. Die Anschaffungskosten betrugen 240.811,21 Euro.

Kapitalflussrechnung des Konzerns für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023

Vorjahr
TEUR TEUR
1. Konzernergebnis nach Ertragsteuern -26 -1.403
2. Veränderung der latenten Steuern (erfolgswirksam 43 0
verbucht)
3. Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte
und Sachanlagen
13 13
Minderung / (Erhöhung) des beizulegenden Zeitwerts
4. von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien 0 1.368
5. Erhöhung / (Minderung) langfristige Schulden -40 -4
6. Minderung / (Erhöhung) langfristige Vermögenswerte 58 46
7. Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen / (Erträge) 6 10
8. Brutto Cash -
Flow
54 30
9. Verlust / (Gewinn) aus Immobilienverkäufen -260 -65
10. Minderung / (Erhöhung) kurzfristige Vermögenswerte -16 5
11. Erhöhung / (Minderung) kurzfristige Schulden 17 -7
12. Cash -
Flow aus laufender Geschäftstätigkeit
-205 -37
Davon:
Gezahlte Zinsen 0 6
Gezahlte Ertragsteuern 0 0
13. Einzahlungen aus dem Abgang von zur Veräußerung 0 1.550
gehaltenen langfristigen Vermögenswerten
14. Einzahlungen aus dem Abgang von Wertpapieren 191 0
15. Auszahlungen für Investitionen in Wertpapiere -1.234 0
16. Cash -
Flow aus der Investitionstätigkeit
-1.043 1.550
17. Free Cash -
Flow
-1.248 1.513
18. Einzahlungen aus der Aufnahme
Finanzverbindlichkeiten
Auszahlungen aus der Tilgung Finanz
50 0
19. verbindlichkeiten 0 -423
20. Auszahlungen für Leasingverbindlichkeiten -11 -22
21. Cash -
Flow aus der Finanzierungstätigkeit
39 -445
22. Zahlungswirksame Veränderungen des
Finanzmittelfonds -1.209 1.068
23. Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 1.233 165
24. Finanzmittelfonds am Ende der Periode 24 1.233

Anhang des Konzerns für das Geschäftsjahr 2023

A. Allgemeine Angaben und Darstellung des Abschlusses

Die Webac Holding Aktiengesellschaft ist eine in der Rosenheimer Straße 12, 81669 München, Deutschland, ansässige Aktiengesellschaft, deren Aktien am regulierten Markt an den Börsenplätzen Düsseldorf und Frankfurt gehandelt werden. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 140727 eingetragen. Der Konzern ist in den Bereichen des An- und Verkaufs von Grundstücken und deren Verwaltung sowie der Verwaltung von Krediten und Darlehen tätig.

Die Gesellschaft hat den Konzernabschluss für das Jahr 2023 in Übereinstimmung mit den internationalen Rechnungslegungsvorschriften – den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, den Auslegungen des IFRS Interpretations Committee (IFRIC) – und nach den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften erstellt. Dabei wurden die IFRS-Standards angewandt, welche für die am 1. Januar 2023 beginnenden Geschäftsjahre verbindlich sind. Die Vorjahreszahlen wurden nach denselben Standards ermittelt.

Des Weiteren wurden zur klareren Darstellung die Bestandteile des Eigenkapitals neu aufgegliedert und der Eigenkapitalspiegel neu strukturiert. Die Abschreibungen auf Vermögenswerte des Umlaufvermögens werden aus Vereinfachungsgründen nun unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Zur transparenteren Darstellung der Ertragslage werden ab dem Geschäftsjahr 2023 die vormals in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesenen Erträge aus Immobilienveräußerungen in den Umsatzerlösen ausgewiesen. Der entsprechende Ausweis des Vorjahres wurde angepasst. Für die Gesamtergebnisrechnung wird das Gesamtkostenverfahren angewendet.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, werden, soweit zulässig, einzelne Posten der Gesamtergebnisrechnung bzw. der Bilanz zusammengefasst. Diese Posten werden im Anhang aufgegliedert und erläutert. Soweit nicht anders vermerkt, werden alle Beträge in Tausend Euro (TEUR) gerundet angegeben.

Die Gliederung der Bilanz des Konzerns erfolgt nach der Fristigkeit. Als kurzfristig werden Vermögenswerte und Schulden angesehen, wenn sie innerhalb eines Jahres fällig sind. Nicht beherrschende Anteile konzernfremder Gesellschafter werden als Bestandteil des Eigenkapitals ausgewiesen.

Die Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen wurden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt und enden am 31. Dezember.

Veröffentlichte, von der EU übernommene und im Geschäftsjahr 2023 erstmals anzuwendende IFRS

Die folgenden vom IASB veröffentlichten, zum 1. Januar 2023 in Kraft getretenen und von der EU-Kommission übernommenen Standards und Interpretationen waren erstmalig im Geschäftsjahr 2023 zum 1. Januar 2023 anzuwenden:

Standard/
Interpretation
Titel Zeitpunkt der
Veröffent
lichung
Zeitpunkt der
Aufnahme in
EU-Recht
Auswirkungen auf
den Konzern
abschluss
Änderungen an
IAS 1
Disclosure of Accounting
Policies
12.02.2021 02.03.2022 Keine
wesentlichen
Auswirkungen
Änderungen an
IAS 8
Definition of Accounting
Estimates
12.02.2021 02.03.2022 Keine
wesentlichen
Auswirkungen
Änderungen an
IAS 12
Deferred Tax related to Assets
and Liabilities arising from a
Single Transaction
07.05.2021 11.08.2022 Keine
wesentlichen
Auswirkungen
Änderungen an
IAS 12
International Tax Reform – Pillar
Two Model Rules
23.05.2023 08.11.2023 Keine
wesentlichen
Auswirkungen
IFRS 17;
Änderungen an
IFRS 17
IFRS 17 Insurance Contracts;
Amendments to IFRS 17; Initial
Application of IFRS 17 and IFRS
9 – Comparative Information
18.05.2017
25.06.2020
09.12.2021
19.11.2021
19.11.2021
08.09.2022
Keine
wesentlichen
Auswirkungen

Erstmals ab dem Geschäftsjahr 2024 anzuwendende Standards und Änderungen von Standards

Die Anwendung folgender Standards, Interpretationen und Änderungen zu bestehenden Standards ist noch nicht verpflichtend. Der Konzern hat die entsprechenden Verlautbarungen auch nicht freiwillig frühzeitig angewendet.

Standard/
Interpretation
Titel Zeitpunkt
der
Veröffent
lichung
Zeitpunkt der
Aufnahme in
EU-Recht
Geforderter
Zeitpunkt der
erstmaligen
Anwendung
Auswirkungen
auf den
Konzern
abschluss
Änderungen an
IFRS 16
Lease Liability in a
Sale and Leaseback
22.09.2022 20.11.2023 01.01.2024 Keine
wesentlichen
Auswirkungen
Änderungen an
IAS 1
Classification of
Liabilities as Current or
Non-current;
Classification of
Liabilities as Current or
Non-Current – Deferral
of Effective Date
23.01.2020
15.07.2020
19.12.2023 01.01.2024 Keine
wesentlichen
Auswirkungen
Änderungen an
IAS 1
Non-current Liabilities
with covenants
31.10.2022 19.12.2023 01.01.2024 Keine
wesentlichen
Auswirkungen

Veröffentlichte, aber noch nicht anzuwendende Standards, Interpretationen und Änderungen von noch nicht in das EU-Recht übernommenen IFRS

Die Anwendung folgender Standards, Interpretationen und Änderungen zu bestehenden Standards ist noch nicht von der EU übernommen und sind daher auch noch nicht verpflichtend.

Standard/
Interpretation
Titel Zeitpunkt der
Veröffent
lichung
Voraussichtlich
er Zeitpunkt
der erstmaligen
Anwendung
Auswirkungen auf
den Konzern
abschluss
Änderungen an
IAS 7
Supplier Finance Arrangements 25.05.2023 01.01.2024 Keine
wesentlichen
Auswirkungen
Änderungen an
IAS 21
Lack of Exchangebility 15.08.2023 01.01.2025 Keine
wesentlichen
Auswirkungen
Änderungen an
IFRS 7
Supplier Finance Arrangements 25.05.2023 01.01.2024 Keine
wesentlichen
Auswirkungen

Schätzungsunsicherheiten und Ermessensentscheidungen

Die Erstellung des Konzernabschlusses verlangt vom Vorstand Ermessensentscheidungen und Schätzungen, die die Anwendung von Rechnungslegungsmethoden und die ausgewiesenen Beträge der Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen betreffen. Tatsächliche Ergebnisse können von diesen Schätzungen abweichen.

Aufgrund der hohen Dynamik des gesamtwirtschaftlichen Umfelds ist der Unsicherheitsgrad bei der Erstellung des Konzernabschlusses deutlich höher, als dies in der Vergangenheit üblicherweise der Fall war. Unsicherheitsfaktoren ergaben sich insbesondere aufgrund der Inflationsentwicklung, der Entwicklung des Zinsniveaus, der geopolitischen Herausforderungen sowie durch Handelsbeschränkungen und Sanktionen (insbesondere aufgrund des Ukraine-Krieges). Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Werthaltigkeit nicht finanzieller Vermögenswerte.

Schätzungen und zugrunde liegende Annahmen werden laufend überprüft. Überarbeitungen von Schätzungen werden prospektiv erfasst.

1. Ermessensentscheidungen:

Informationen über Ermessensentscheidungen bei der Anwendung der Rechnungslegungsmethoden, die die im Abschluss erfassten Beträge am wesentlichsten beeinflussen, sind in den nachstehenden Anhangsangaben enthalten:

Pkt. E.9 Leasing: Laufzeit des Leasingvertrages und Bestimmung des Grenzfremdkapitalzinssatzes

2. Schätzunsicherheiten:

Informationen über Annahmen und Schätzungsunsicherheiten zum 31. Dezember 2023, durch die ein beträchtliches Risiko entstehen kann, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte der Vermögenswerte und Schulden erforderlich wird, sind in den nachstehenden Anhangsangaben enthalten:

  • Pkt. E.10 Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien
  • Pkt. E.11 Forderungen Darlehensverwaltung

3. Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte

Eine Reihe von Rechnungslegungsmethoden und Angaben des Konzerns verlangen die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte für finanzielle und nicht finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.

Der Vorstand beauftragt in regelmäßigen Zeitabständen externe Gutachter für die Bestimmung und Überprüfung der beizulegenden Zeitwerte von Immobilien.

Unterjährig und im Rahmen der Erstellung des Konzernabschlusses werden die wesentlichen, nicht beobachtbaren Inputfaktoren geprüft. Bei wesentlichen Änderungen erfolgen notwendige Bewertungsanpassungen, spätestens im Rahmen der Konzernabschlusserstellung.

Wesentliche Änderungen von Inputfaktoren, die Auswirkungen auf die Bewertung haben, werden dem Aufsichtsrat berichtet.

Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes eines Vermögenswertes oder einer Schuld verwendet der Konzern, soweit möglich, am Markt beobachtbare Daten. Basierend auf den in den Bewertungstechniken verwendeten Inputfaktoren werden die beizulegenden Zeitwerte in unterschiedliche Stufen der Fair Value-Hierarchie eingeordnet:

  • Stufe 1: Notierte Preise (unbereinigt) auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden, auf die das Unternehmen am Bewertungsstichtag zugreifen kann.
  • Stufe 2: Bewertungsparameter, bei denen es sich nicht um die in Stufe 1 berücksichtigten, notierten Preise handelt, die sich aber für den Vermögenswert oder die Schuld entweder direkt (das heißt als Preis) oder indirekt (das heißt als Ableitung von Preisen) beobachten lassen.
  • Stufe 3: Bewertungsparameter für Vermögenswerte oder Schulden, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten beruhen.

Wenn die zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes eines Vermögenswertes oder einer Schuld verwendeten Inputfaktoren in unterschiedliche Stufen der Fair Value-Hierarchie eingeordnet werden können, wird die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in ihrer Gesamtheit der Stufe der Fair Value-Hierarchie zugeordnet, die dem niedrigsten Inputfaktor entspricht, der für die Bewertung insgesamt wesentlich ist.

Der Konzern erfasst Umgruppierungen zwischen verschiedenen Stufen der Fair Value-Hierarchie zum Ende der Berichtsperiode, in der die Änderung eingetreten ist.

Weitere Informationen zu den Annahmen bei der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte sind in den nachstehenden Anhangsangaben unter Pkt. E.10 enthalten.

B. Wesentliche Grundsätze und Methoden der Bilanzierung und Bewertung

Die erworbenen und selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten – vermindert um planmäßige Abschreibungen über die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer (fortgeführte Anschaffungskosten) – bewertet. Die Abschreibungsdauer wurde entsprechend der geschätzten wirtschaftlichen Nutzungsdauer der Vermögenswerte wie folgt festgelegt:

EDV-Software 3 bis 5
Jahre linear
Bauten 25 bis 50
Jahre linear
Technische Anlagen und Maschinen 3 bis 10
Jahre linear
Betriebs- und Geschäftsanlagen 3 bis 10
Jahre linear

Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen werden zu jedem Bilanzstichtag dahingehend überprüft, ob Anzeichen für eine Wertminderung vorliegen. In diesem Fall wird der für den betreffenden Vermögenswert erzielbare Betrag ermittelt, um die Höhe einer gegebenenfalls vorzunehmenden Wertberichtigung zu bestimmen. Der erzielbare Betrag entspricht dem höheren Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert.

In den Fällen, in denen kein erzielbarer Betrag für den einzelnen Vermögenswert ermittelt werden kann, wird der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit bestimmt, der dem betreffenden Vermögenswert zugeordnet werden kann. Ergibt sich nach vorgenommener Wertminderung zu einem späteren Zeitpunkt ein höherer erzielbarer Betrag des Vermögenswertes oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, erfolgt eine Wertaufholung.

Die ergebniswirksam zu erfassende Wertaufholung ist auf den fortgeführten Buchwert begrenzt, der sich ohne die Wertberichtigung in der Vergangenheit ergeben hätte. Die vorzunehmende Zuschreibung erfolgt ergebniswirksam.

Bei Abschluss eines Vertrags stellt der Konzern fest, ob es sich bei dem Vertrag um ein Leasingverhältnis handelt oder ob der Vertrag ein solches beinhaltet. Ein Vertrag ist oder enthält ein Leasingverhältnis, wenn der Vertrag ein Recht auf die Nutzung des Vermögenswerts (oder der Vermögenswerte) im Austausch für eine Gegenleistung überträgt.

Der Konzern erfasst am Bereitstellungsdatum des Leasingverhältnisses ein Nutzungsrecht und eine Leasingverbindlichkeit. Das Nutzungsrecht wird anfänglich zu Anschaffungskosten bewertet. Diese ergeben sich aus dem Anfangsbetrag der Leasingverbindlichkeit, bereinigt um etwaige Leasingzahlungen vor oder zum Bereitstellungsdatum des Leasingverhältnisses, zuzüglich etwaiger anfänglich anfallender direkter Kosten und einer Schätzung der Kosten für Abbau, Beseitigung, oder Wiederherstellung des zugrundeliegenden Vermögenswerts oder des Standorts, an dem er sich befindet und abzüglich etwaiger erhaltener Leasinganreize.

Die Abschreibung des Nutzungsrechts erfolgt linear vom Bereitstellungsdatum entweder bis zum Ende seiner Nutzungsdauer – oder sollte dieses früher eintreten – bis zum Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses. Die geschätzten Nutzungsdauern von Vermögenswerten mit Nutzungsrecht werden auf der gleichen Grundlage wie die von Sachanlagen bestimmt. Darüber hinaus wird das Nutzungsrecht regelmäßig um etwaige Wertminderungen gemindert und bei Neubewertungen der Leasingverbindlichkeit entsprechend angepasst.

Am Bereitstellungsdatum wird die Leasingverbindlichkeit mit dem Barwert der zu diesem Zeitpunkt noch nicht geleisteten Leasingzahlungen bewertet, abgezinst mit dem Leasingverhältnis zugrundeliegenden Zinssatz oder, falls dieser Satz nicht ohne Weiteres bestimmt werden kann, mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Konzerns. Der Konzern verwendet seinen Grenzfremdkapitalzinssatz als Abzinsungssatz.

Die bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeit zu berücksichtigenden Leasingzahlungen setzen sich wie folgt zusammen:

  • feste Zahlungen, einschließlich wesentlicher fester Zahlungen;
  • variable Leasingraten, die an einen Index oder (Zins-)Satz gekoppelt sind und deren erstmalige Bewertung anhand des am Bereitstellungsdatum gültigen Indexes oder Zinssatzes vorgenommen wird;
  • Beträge, die der Leasingnehmer im Rahmen von Restwertgarantien voraussichtlich wird entrichten müssen;
  • dem Ausübungspreis einer Kaufoption, wenn der Konzern hinreichend sicher ist, dass er diese auch tatsächlich wahrnehmen wird, Leasingzahlungen eines optionalen Verlängerungszeitraums, wenn der Konzern hinreichend sicher ist, dass er die Verlängerungsoption ausübt sowie Strafzahlungen für eine vorzeitige Kündigung des Leasingverhältnisses, es sei denn der Konzern ist hinreichend sicher nicht vorzeitig zu kündigen.

Die Leasingverbindlichkeit wird zu fortgeführten Anschaffungskosten mittels der Effektivzinsmethode bewertet. Eine Neubewertung erfolgt, wenn sich die künftigen Leasingzahlungen aufgrund einer Änderung des Index oder des Zinssatzes ändern, oder wenn sich die Schätzung des Konzerns hinsichtlich des Betrags ändert, der voraussichtlich im Rahmen einer Restwertgarantie zu zahlen ist, oder wenn der Konzern seine Einschätzung ändert, ob eine Kauf-, Verlängerungs- oder Kündigungsoption ausgeübt wird.

Wenn eine Neubewertung der Leasingverbindlichkeit erfolgt, wird eine entsprechende Anpassung des Buchwerts des Nutzungswerts vorgenommen oder wird in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, wenn der Buchwert des Nutzungsrechts auf null reduziert wurde.

Zahlungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse, denen Vermögenswerte von geringem Wert zugrunde liegen, werden linear als Aufwand im Gewinn oder Verlust erfasst. Als kurzfristige Leasingverhältnisse gelten Leasingverträge mit einer Laufzeit von bis zu 12 Monaten.

Grundstücke und Gebäude, die zur Erzielung von Mieteinnahmen oder für Zwecke der Wertsteigerung gehalten und nicht für die Lieferung oder die Bearbeitung von Gütern bzw. zu Verwaltungszwecken genutzt werden, sind als "als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien" ausgewiesen. Die Bewertung der als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien erfolgt zum beizulegenden Zeitwert.

Für Zwecke der Bewertung wurden im Vorjahr Wertgutachten eines zu diesem Zweck beauftragten unabhängigen Sachverständigen eingeholt. Die Bewertung erfolgte für bebaute Grundstücke auf Basis eines Ertragswertverfahrens unter Zugrundelegung von erwarteten künftigen Einnahmenüberschüssen sowie für unbebaute Grundstücke auf Basis eines Vergleichswertverfahrens. Im Berichtsjahr wurden keine neuen Gutachten eingeholt, da die Immobilie in Euskirchen veräußert wurde und für die Grundstücke in Hagen von keiner Wertveränderung ausgegangen wird.

Forderungen und übrige Vermögenswerte werden zum Nennwert bzw. zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung angemessener Abschläge für alle erkennbaren Einzelrisiken bewertet. Die Wertminderungen werden erfolgswirksam erfasst. Das maximale Ausfallrisiko ist der Buchwert.

Die Ertragsteuerforderungen und Ertragsteuerschulden werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Finanzbehörde, beziehungsweise eine Zahlung an die Finanzbehörde, erwartet wird. Die tatsächlichen Ertragsteuern werden basierend auf den jeweiligen nationalen steuerlichen Ergebnissen und Vorschriften des Jahres berechnet.

Darüber hinaus beinhalten die im Geschäftsjahr ausgewiesenen tatsächlichen Steuern auch Anpassungsbeträge für eventuelle anfallende Steuerzahlungen bzw. -erstattungen für noch nicht endgültig veranlagte Jahre, allerdings ohne Zinszahlungen bzw. -erstattungen und Strafen auf Steuernachzahlungen. Für den Fall, dass in den Steuererklärungen angesetzte Beträge wahrscheinlich nicht realisiert werden können (unsichere Steuerpositionen), werden Steuerverbindlichkeiten gebildet. Der Betrag ermittelt sich aus der bestmöglichen Schätzung der erwarteten Steuerzahlung (Erwartungswert bzw. wahrscheinlichste Wert der Steuerunsicherheit). Steuerforderungen aus unsicheren Steuerpositionen werden dann gebildet, wenn es wahrscheinlich ist, dass sie realisiert werden. Nur bei Bestehen eines steuerlichen Verlustvortrags oder einer ungenutzten Steuergutschrift wird keine Steuerverbindlichkeit oder Steuerforderung für diese unsichere Steuerposition bilanziert. Stattdessen werden die aktive Latenz für die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und Steuergutschriften angepasst.

Die liquiden Mittel umfassen Barkassenbestände, Sichteinlagen sowie andere kurzfristige liquide Vermögenswerte mit einer Restlaufzeit ab Erwerbszeitpunkt von maximal drei Monaten und sind zum Nennwert angesetzt.

Latente Steuern werden gemäß IFRS auf alle temporären Differenzen zwischen den Wertansätzen von Vermögenswerten und Schulden nach IFRS und den steuerlichen Wertansätzen der Vermögenswerte und Schulden ("Liability-Method") sowie auf Konsolidierungsvorgänge und steuerliche Verlustvorträge gebildet, soweit die Realisierung der hieraus resultierenden Steuerminderungsansprüche aus der erwarteten Nutzung wahrscheinlich ist.

Der Berechnung der latenten Steuern liegen die zum Realisierungszeitpunkt des Vermögenswertes oder zum Zeitpunkt der Erfüllung der Schuld erwarteten Steuersätze entsprechend der zum Bilanzstichtag geltenden gesetzlichen Regelungen zugrunde.

Passive latente Steuern aus Anteilen an Tochterunternehmen, Zweigniederlassungen und assoziierten Unternehmen sowie Anteilen an gemeinsamen Vereinbarungen werden dann nicht angesetzt, wenn der Konzern den Zeitpunkt der Umkehrung bestimmen kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporäre Differenz in absehbarer Zeit nicht auflösen wird.

Im Berichtsjahr werden aktive latente Steuern auf Verlustvorträge nur aktiviert, soweit aufgrund von steuerpflichtigen Ergebnissen im Folgejahr eine Nutzung zu erwarten ist.

Langfristige Vermögenswerte oder Veräußerungsgruppen werden als zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte klassifiziert, wenn der zugehörige Buchwert überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird. Diese Bedingung wird nur dann als erfüllt angesehen, wenn der langfristige Vermögenswert oder die Veräußerungsgruppe im gegenwärtigen Zustand sofort zur Veräußerung verfügbar und die Veräußerung hochwahrscheinlich ist. Die Geschäftsführung muss sich zu einer Veräußerung verpflichtet haben. Dabei muss davon ausgegangen werden, dass der Veräußerungsvorgang innerhalb eines Jahres nach einer solchen Klassifizierung abgeschlossen wird.

Langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen, die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert sind, werden zu dem niedrigeren Betrag ihres ursprünglichen Buchwertes und dem beizulegenden Wert abzüglich Veräußerungskosten bewertet. Vor erstmaliger Umklassifizierung der zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerte erfolgt die Bewertung noch nach den einschlägigen Bewertungsvorschriften der bislang "als zur Finanzinvestition gehaltenen" Immobilien.

Die Rückstellungen werden dann angesetzt, wenn gegenüber einem Dritten eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses und eine überwiegende Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme mit entsprechendem Mittelabfluss bestehen. Darüber hinaus muss eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich sein.

Der angesetzte Rückstellungsbetrag ist der beste Schätzwert, der sich am Abschlussstichtag für die hinzugebende Leistung ergibt, um die gegenwärtige Verpflichtung zu erfüllen. Dabei sind bei der Ermittlung der Verpflichtung inhärente Risiken und Unsicherheiten zu berücksichtigen. Wird eine Rückstellung auf Basis der für die Erfüllung der Verpflichtung geschätzten Zahlungsströme bewertet, sind diese Zahlungsströme abzuzinsen, sofern der Zinseffekt wesentlich ist.

Kann davon ausgegangen werden, dass Teile oder der gesamte zur Erfüllung der Rückstellung notwendige wirtschaftliche Nutzen durch einen außenstehenden Dritten erstattet wird, wird dieser Anspruch als Vermögenswert aktiviert, wenn die Erstattung so gut wie sicher ist und ihr Betrag zuverlässig geschätzt werden kann.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie übrige Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode angesetzt. Die Bewertung erfolgt bei Entstehen der Verbindlichkeit in Höhe des beizulegenden Zeitwertes der erhaltenen Leistungen. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Bei Zahlungsverpflichtungen mit Fälligkeiten innerhalb von zwölf Monaten erfolgt ein Ausweis unter den kurzfristigen Schulden. Andernfalls werden diese als langfristige Schulden bilanziert.

Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und ausgegebene Schuldverschreibungen werden ab dem Zeitpunkt, zu dem sie entstanden sind, angesetzt. Alle anderen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden erstmals am Handelstag erfasst, wenn das Unternehmen Vertragspartei nach den Vertragsbestimmungen des Instruments wird.

Ein finanzieller Vermögenswert (außer einer Forderung aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente) oder eine finanzielle Verbindlichkeit wird beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert ("Fair Value Through Profit or Loss" –"FVTPL") bewertet.

Bei einem Posten, der nicht zu FVTPL bewertet wird, kommen hierzu die Transaktionskosten, die direkt seinem Erwerb oder seiner Ausgabe zurechenbar sind. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente werden beim erstmaligen Ansatz zum Transaktionspreis bewertet.

Klassifizierung und Folgebewertung – finanzielle Vermögenswerte

Finanzielle Vermögenswerte werden nach der erstmaligen Erfassung nicht reklassifiziert, es sei denn, der Konzern ändert sein Geschäftsmodell zur Steuerung der finanziellen Vermögenswerte. In diesem Fall werden alle betroffenen finanziellen Vermögenswerte am ersten Tag der Berichtsperiode reklassifiziert, die auf die Änderung des Geschäftsmodells folgt.

Ein finanzieller Vermögenswert wird zu fortgeführten Anschaffungskosten ("At Cost" – "AC") bewertet, wenn beide der folgenden Bedingungen erfüllt sind und er nicht als FVTPL designiert wurde:

  • er wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme zu halten, und
  • die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.

Ein Schuldinstrument wird erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet ("Fair Value Through Other Comprehensive Income" –"FVTOCI"), wenn beide der folgenden Bedingungen erfüllt sind und es nicht als FVTPL designiert wurde:

  • er wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung sowohl darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme zu halten als auch in dem Verkauf finanzieller Vermögenswerte, und
  • seine Vertragsbedingungen führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.

Beim erstmaligen Ansatz eines Eigenkapitalinvestments, das nicht zu Handelszwecken gehalten wird, kann der Konzern unwiderruflich wählen, Folgeänderungen im beizulegenden Zeitwert des Investments im sonstigen Ergebnis zu zeigen. Diese Wahl wird einzelfallbezogen für jedes Investment getroffen. Alle finanziellen Vermögenswerte, die nicht zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zu FVOCI bewertet werden, werden zu FVTPL bewertet.

Einschätzung Geschäftsmodell

Der Konzern trifft eine Einschätzung der Ziele des Geschäftsmodels, in dem der finanzielle Vermögenswert gehalten wird, auf einer Portfolio-Ebene, da dies am besten die Art, wie das Geschäft gesteuert und Informationen an das Management gegeben werden, widerspiegelt.

Finanzielle Vermögenswerte, die zu Handelszwecken gehalten oder verwaltet werden und deren Wertentwicklung anhand des beizulegenden Zeitwertes beurteilt wird, werden zu FVTPL bewertet.

Für Zwecke der Einschätzung des Zahlungsstromkriteriums ist der "Kapitalbetrag" definiert als beizulegender Zeitwert des finanziellen Vermögenswertes beim erstmaligen Ansatz. "Zins" ist definiert als Entgelt für den Zeitwert des Geldes und für das Ausfallrisiko, das mit dem über einen bestimmten Zeitraum ausstehenden Kapitalbetrag verbunden ist, sowie für andere grundlegende Kreditrisiken, Kosten (zum Beispiel Liquiditätsrisiko und Verwaltungskosten) und einer Gewinnmarge.

Eine vorzeitige Rückzahlungsmöglichkeit steht im Einklang mit dem Kriterium, der ausschließlichen Zins- und Tilgungszahlungen, wenn der Betrag der vorzeitigen Rückzahlung im Wesentlichen nicht geleistete Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag umfasst, wobei angemessenes zusätzliches Entgelt für die vorzeitige Beendigung des Vertrages enthalten sein kann.

Klassifizierung und Folgebewertung – finanzielle Verbindlichkeiten

Finanzielle Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) eingestuft und bewertet. Eine finanzielle Verbindlichkeit wird zu FVTPL eingestuft, wenn sie als zu Handelszwecken gehalten eingestuft wird, ein Derivat ist oder beim Erstansatz als ein solches designiert wird.

Finanzielle Verbindlichkeiten zu FVTPL werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet und Nettogewinne oder -verluste, einschließlich Zinsaufwendungen, werden im Gewinn oder Verlust erfasst.

Wertberichtigung finanzieller Vermögenswerte

Die Gesellschaft wendet zur Ermittlung des erwarteten Kreditausfalls für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gemäß IFRS 9 den vereinfachten Ansatz zur Ermittlung der Risikovorsorge ("Expected Credit Loss Modell") an, wonach der Kreditausfall auf Basis der Gesamtlaufzeit des finanziellen Vermögenswertes berechnet wird. Liegen objektive Hinweise eines Kreditausfalls vor, erfolgt eine Einzelwertberichtigung der entsprechenden Forderungen.

Die Ermittlung der Risikovorsorge für die erwarteten Kreditausfälle auf nicht einzelwertberichtigte Forderungen erfolgt basierend auf dem kundengruppenspezifischen Fälligkeitsprofil der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Diese werden in Bänder nach Risikograd und Überfälligkeit gruppiert. Die hierfür angewandten historischen Ausfallraten werden um zukunftsgerichtete Informationen wie ökonomische Marktbedingungen und allgemeine zukünftige Risiken adjustiert. Im Einzelfall werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen weiterhin einzelwertberichtigt sofern erhebliche finanzielle Schwierigkeiten von Kunden oder ein Vertragsbruch wie etwa ein Ausfall von Zahlungen vorliegen.

Als erwarteter Kreditverlust ("Expected Credit Loss" bzw. "ECL") wird der gewichtete Durchschnitt der Kreditverluste definiert, wobei die jeweiligen Ausfallwahrscheinlichkeiten als Gewichtungen angesetzt werden. Der ECL ist der erwartete Kreditverlust eines Kreditengagements und ergibt sich als Produkt aus der (erwarteten) Ausfallwahrscheinlichkeit ("Probability of Default") mit dem (erwarteten) Verlustumfang einer Forderung zum Zeitpunkt des Ausfalls ("Exposure At Default").

Der Ansatz der erwarteten Kreditverluste nutzt grundsätzlich ein dreistufiges Vorgehen zur Allokation von Wertberichtigungen:

  • Stufe 1 beinhaltet alle Verträge ohne wesentlichen Anstieg des Kreditrisikos seit der erstmaligen Erfassung und beinhaltet regelmäßig neue Verträge und solche, deren Zahlungen weniger als 31 Tage überfällig sind. Der Anteil an den erwarteten Kreditverlusten über die Laufzeit des Instruments, welcher auf einen Ausfall innerhalb der nächsten zwölf Monate zurückzuführen ist, wird erfasst.
  • Wenn ein finanzieller Vermögenswert nach seiner erstmaligen Erfassung eine signifikante Steigerung des Kreditrisikos erfahren hat, allerdings nicht in seiner Bonität beeinträchtigt ist, wird er der Stufe 2 zugeordnet. Als Wertberichtigung werden die erwarteten Kreditverluste erfasst, welche über mögliche Zahlungsausfälle über die gesamte Laufzeit des finanziellen Vermögenswerts bemessen werden.
  • Wenn ein finanzieller Vermögenswert in seiner Bonität beeinträchtigt oder ausgefallen ist, wird er der Stufe 3 zugeordnet. Als Wertberichtigung werden die erwarteten Kreditverluste über die gesamte Laufzeit des finanziellen Vermögenswerts erfasst. Objektive Hinweise darauf, dass ein finanzieller Vermögenswert in seiner Bonität beeinträchtigt ist, umfassen eine Überfälligkeit ab 91 Tagen sowie weitere Informationen über wesentliche finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners.

Im Konzern fallen grundsätzlich die folgenden Kategorien unter das Wertminderungsmodell nach IFRS 9:

  • Forderungen aus Darlehensverwaltung
  • Übrige Vermögenswerte
  • Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Forderungen aus Darlehensverwaltung werden durch den Konzern individuell zu jedem Stichtag auf Wertminderung geprüft und entsprechend einzelwertberichtigt. Eine Berücksichtigung im ECL-Modell findet so implizit statt.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie ggf. übrige Vermögenswerte werden unter Anwendung des vereinfachten Ansatzes mit einer Wertberichtigung in Höhe des über die Laufzeit erwarteten Forderungsausfalls bewertet.

Ausbuchung und Verrechnung

Der Konzern bucht einen finanziellen Vermögenswert aus, wenn die vertraglichen Rechte hinsichtlich der Zahlungsströme aus dem finanziellen Vermögenswert auslaufen oder er die Rechte zum Erhalt der Zahlungsströme in einer Transaktion überträgt, in der auch alle wesentlichen mit dem Eigentum des finanziellen Vermögenswertes verbundenen Risiken und Chancen übertragen werden.

Der Konzern bucht eine finanzielle Verbindlichkeit aus, wenn die vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, aufgehoben oder ausgelaufen sind. Der Konzern bucht des Weiteren eine finanzielle Verbindlichkeit aus, wenn deren Vertragsbedingungen geändert werden und die Zahlungsströme der angepassten Verbindlichkeit signifikant anders sind. In diesem Fall wird eine neue finanzielle Verbindlichkeit basierend auf den angepassten Bedingungen zum beizulegenden Zeitwert erfasst.

Derivate Finanzinstrumente werden in der Webac-Gruppe nicht angewendet bzw. in Anspruch genommen.

Finanzinstrumente

Im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 werden Wertpapiere, die von der Webac Holding AG langfristig gehalten werden, ausgewiesen.

Die Einteilung der Bewertungsklassen erfolgt nach der Bestimmung des Geschäftsmodells, im Rahmen dessen die vertraglichen Zahlungsströme vereinnahmt werden sowie nach der Prüfung der Zahlungsstrombedingungen mittels SPPI-Test (Solely-Payments-of-Principal-and-Interest). Die Finanzinstrumente des Webac Konzerns klassifizieren sich wie folgt:

Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI)

Eigenkapitalinstrumente, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden bei Zugang mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Gewinne oder Verluste, die aus der Folgebewertung resultieren, sind erfolgsneutral im Eigenkapital zu erfassen. Bei Eigenkapitalinstrumenten erfolgt bei Abgang keine erfolgswirksame Umgliederung der Neubewertungsrücklage, sondern eine neutrale Umbuchung innerhalb des Eigenkapitals. Dividendenerträge werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt.

Gemäß IFRS werden Eventualforderungen und Eventualverbindlichkeiten nicht in der Bilanz erfasst. Dabei handelt es sich um mögliche Ansprüche und Verpflichtungen, deren tatsächliche Existenz durch das Eintreten eines oder mehrerer ungewisser zukünftiger Ereignisse, die nicht vollständig beeinflusst werden können, bestätigt werden muss.

Des Weiteren sind Eventualverbindlichkeiten auf vergangenen Ereignissen beruhende, gegenwärtige Verpflichtungen, die jedoch nicht erfasst werden, weil ein Abfluss von Ressourcen zur Erfüllung der Verpflichtungen nicht wahrscheinlich ist oder die Verpflichtungshöhe nicht ausreichend zuverlässig geschätzt werden kann.

Die Ansprüche und Verpflichtungen sind mit ihrem Nennwert beziehungsweise höherem Erfüllungsbetrag angegeben.

Alle Vermögenswerte und Schulden, für die der beizulegende Zeitwert (Fair Value) bestimmt oder im Abschluss ausgewiesen wird, werden unter Ermessensentscheidungen und Schätzunsicherheiten in die oben dargestellte Fair-Value-Hierarchie eingeordnet.

Die Ertrags- und Aufwandsrealisation erfolgt, wenn die Leistungen erbracht worden sind, d.h. der Gefahrenübergang vorliegt. Umsatzerlöse werden erfasst, wenn die Verfügungsmacht über ein Produkt oder eine Dienstleistung an einen Kunden übertragen wurde.

Die Erlöse werden auf der Grundlage der in einem Vertrag mit einem Kunden festgelegten Gegenleistung bemessen.

Die Erlöse aus dem Segment Immobilien beinhalten Einnahmen aus der Vermietung von den als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien, die unter Abzug von Erlösschmälerungen entsprechend der zugrunde liegenden Vertragslaufzeiten realisiert werden, sofern die Vergütung vertraglich festgesetzt oder verlässlich bestimmbar und die Erfüllung der damit verbundenen Forderungen wahrscheinlich ist. Beim Konzern werden alle bis zum Jahresende erbrachten Leistungen für Betriebskosten und auch die korrespondierenden Erlöse im Jahr der Leistungserbringung erfasst. Der Ausweis erfolgt unsaldiert. Die Erlöse aus dem Segment Immobilien umfassen ferner Erlöse aus Immobilienveräußerungen. Diese werden realisiert, wenn das wirtschaftliche Eigentum (Besitz, Nutzen, Gefahr und Lasten) auf den Erwerber übergegangen ist.

Die sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen werden zeitanteilig abgegrenzt und in der Periode erfolgswirksam erfasst, der sie wirtschaftlich zugeordnet sind. Ebenso werden Finanzerträge und -aufwendungen periodengerecht abgegrenzt.

Zuwendungen der öffentlichen Hand, die mit bestimmten Aufwendungen zusammenhängen, werden in der gleichen Periode als Ertrag erfasst. Sofern die Zuwendungen eine Investition betreffen, werden sie vom Buchwert des geförderten Vermögenswerts abgesetzt und reduzieren damit die Abschreibungen der künftigen Perioden.

Im Konzernabschluss müssen Annahmen und Schätzungen vorgenommen werden, die Auswirkungen auf die Höhe der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden haben. Die tatsächlichen Werte können von den Schätzungen abweichen.

Die im Folgenden genannten wesentlichen Positionen und Risiken sind in ihrem Ansatz und Wert von den zugrunde liegenden Annahmen und Schätzungen abhängig:

  • Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien in Höhe von 318 TEUR (Entwicklung der beizulegenden Zeitwerte)
  • Forderungen aus Darlehensverwaltung in Höhe von 86 TEUR (Ausfallrisiko)
  • Rechtliche Risiken aus den Bereichen Wettbewerbs- und Steuerrecht sowie andere Verpflichtungen

Im Konzernabschluss sind aus heutiger Sicht für vorhandene Risiken ausreichende Wertberichtigungen und Rückstellungen gebildet worden. Dennoch kann nicht mit Bestimmtheit ausgeschlossen werden, dass aus zukünftigen Rechtsstreiten und/oder gerichtlichen Entscheidungen Aufwendungen entstehen, die die gebildeten Vorsorgen übersteigen.

C. Konsolidierungskreis

In den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 sind neben der Webac Holding AG ausschließlich inländische Gesellschaften einbezogen, über die die Webac Holding AG unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben kann.

Grundlagen der Beherrschung bilden neben den bestehenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträgen die Mehrheit der Stimmrechte.

Ein Tochterunternehmen wird ab dem Zeitpunkt, zu dem die Gesellschaft die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt, bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung durch die Gesellschaft endet, in den Konzernabschluss einbezogen.

In den Konzernabschluss sind neben dem Mutterunternehmen folgende Tochterunternehmen nach den Grundsätzen der Vollkonsolidierung einbezogen:

Gesellschaft, Sitz Geschäftsanschrift Eigenkapital Ergebnis
Anteil 31.12.2023 2023
in % TEUR TEUR
LEGA Kreditverwaltungs GmbH, Albert-Latz-Str. 3,
Euskirchen 53879 Euskirchen
Albert-Latz-Str. 3,
100,00 1) 4) 449 -107
Webac Immobilien AG, Hagen
Webac Gamma Immobilien
53879 Euskirchen
Albert-Latz-Str. 3,
94,07 1) 2) 4) 522 -13
Gesellschaft mbH, Euskirchen 53879 Euskirchen 100,00 1) 3) 4) 709 334

1) Ergebnisabführungsvertrag, das angegebene IAS/IFRS-Ergebnis ist nach Steuern aber vor Ergebnisabführung.

2) Die AG ist mittelbar über die LEGA Kreditverwaltungs GmbH beteiligt.

3) Die AG ist unmittelbar mit 7,14 % bzw. mittelbar über die LEGA Kreditverwaltungs GmbH mit weiteren 92,86 % beteiligt.

4) Die Gesellschaft ist gemäß § 264 Abs. 3 HGB bzw. § 264b HGB von der Verpflichtung befreit, ihren Jahresabschluss offen zu legen.

D. Konsolidierungsgrundsätze

1. Unternehmenszusammenschlüsse

Die Abbildung von Unternehmenszusammenschlüssen erfolgt nach der Erwerbsmethode durch Verrechnung der Gegenleistung für das erworbene Unternehmen mit dem auf sie entfallenden neu bewerteten Nettoreinvermögen. Das neu bewertete Eigenkapital basiert auf den beizulegenden Zeitwerten der Vermögenswerte und Schulden einschließlich identifizierbarer immaterieller Vermögenswerte und zu passivierender Eventualverbindlichkeiten zum Erwerbszeitpunkt. Kann im Rahmen der Kaufpreisverteilung nicht auf Börsen- oder Marktpreise zurückgegriffen werden, wird die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte anhand geeigneter Bewertungsverfahren vorgenommen.

Verbleibt nach der Kaufpreisverteilung ein positiver Unterschiedsbetrag zwischen der Gegenleistung für das erworbene Unternehmen und dem anteiligen Nettoreinvermögen, so wird dieser als Geschäfts- oder Firmenwert gesondert bilanziert; ein negativer Unterschiedsbetrag wird nach erneuter Überprüfung der Wertansätze der erworbenen Vermögenswerte und Schulden unmittelbar in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Die Bewertung der Anteile nicht beherrschender Gesellschafter werden mit dem Anteil an den beizulegenden Zeitwerten der identifizierten Vermögenswerte und Schulden vorgenommen.

2. Bei der Konsolidierung eliminierte Geschäftsvorfälle

Konzerninterne Forderungen, Schulden, Erträge und Aufwendungen sowie Zwischenergebnisse werden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert. Konsolidierungsvorgänge unterliegen der Abgrenzung latenter Steuern.

E. Erläuterungen

Gesamtergebnisrechnung

1. Umsatzerlöse

2023 Vorjahr
TEUR TEUR
Nach Regionen:
Deutschland 351 353
351 353
Nach Unternehmensbereichen:
Immobilien 351 353
Kreditverwaltung 0 0
351 353

Der Bereich Immobilien hat im Berichtsjahr mit einem Kunden Erlöse erzielt, die über 10 % vom Umsatz lagen (77 TEUR; Vorjahr: 238 TEUR). Hierbei erfolgen die Zahlungen jeweils zum Monatsanfang. Es wurden ausschließlich Umsätze im Bereich der Immobilienvermietung und -veräußerung erzielt.

Die Erträge aus Immobilienveräußerung in Höhe von 260 TEUR (Vorjahr: 65 TEUR) resultieren aus dem Verkauf der Immobilie in Euskirchen mit Übergang von Nutzen und Lasten zum 19. Dezember 2023. Mit dem Käufer der Immobilie wurden auch Erlöse erzielt, die über 10 % vom Umsatz lagen.

2. Sonstige betriebliche Erträge

2023 Vorjahr
TEUR TEUR
Zahlungseingänge ausgebuchte Forderungen 20 2
Neubewertung Nutzungsrecht 11 11
Herabsetzung von Verbindlichkeiten 5 4
Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen 0 39
Übrige 19 2
55 57

3. Personalaufwand

2023 Vorjahr
TEUR TEUR
Löhne und Gehälter
Soziale Abgaben
17
3
20
4
20 24

Durchschnittszahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter Angestellte 1 1

4. Sonstige betriebliche Aufwendungen

2023 Vorjahr
TEUR TEUR
Veröffentlichungen 146 132
Forderungsverluste 56 65
Rechts-
und Beratungskosten
54 50
Provisionen 20 0
Vergütung Aufsichtsrat 18 18
Abgaben und Beträge 16 15
Immobilien und Grundstücke 15 21
Büro und EDV 14 14
Neubewertung Leasingverbindlichkeit 13 11
Buchhaltung 12 13
Versicherungen 8 16
Periodenfremde Aufwendungen 8 9
Geldverkehr 6 7
Grundsteuer 3 14
Gas, Strom und Wasser 2 21
Übrige (< 10 TEUR) 2 2
Anpassungen des beizulegenden Zeitwertes von
als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien 0 1.368
393 1.776

In den Aufwendungen sind Aufwendungen für Gas, Strom und Wasser, Reparaturen, Instandhaltung und ähnliches in Höhe von 58 TEUR (Vorjahr: 101 TEUR) enthalten, die den als Finanzinvestitionen und zur Veräußerung gehaltenen vermieteten Immobilien zuzurechnen sind.

5. Finanzergebnis

2023 Vorjahr
TEUR TEUR
Zinserträge
Zinsaufwendungen:
35 0
Darlehen von Kreditinstituten 0 -6
35 -6

Die Zinserträge beinhalten Dividendenerträge aus den Wertpapieren.

6. Steuern vom Einkommen und Ertrag

2023 Vorjahr
TEUR TEUR
Tatsächliche Steuererträge und -aufwendungen:
Gewerbesteuer
Körperschaftsteuer
0
0
0
0
Latente Steuererträge und -aufwendungen:
Aufgrund temporärer Differenzen
(erfolgswirksam)
Aufgrund temporärer Differenzen
(erfolgsneutral)
Latente Steuern auf Verlustvorträge zur Verrechnung
(erfolgswirksam)
312
43
-355
321
0
-321
Effektive Ertragsteuern 0 0
2023
TEUR
Vorjahr
TEUR
Konzernergebnis vor Steuern
Konzernsteuersatz
17
32,5%
-1.403
32,5%
Erwartete Ertragsteuern
Überleitungsposten:
-6 456
Steuerlich nicht
abzugsfähige Aufwendungen
Nicht bilanzierte latente Steuern auf
temporäre Differenzen und steuerliche
-3 -3
Verlustvorträge
Steuerliche Verluste des laufenden Jahres,
für
0 -242
die keine latenten Steuern angesetzt sind 0 -213
Nutzung bestehender Verlustvorträge 9 0
Sonstige 0 2
Effektive Ertragsteuern 0 0

Steuereffekte aus Posten, die direkt dem Eigenkapital belastet oder zugeschrieben werden, resultieren in Höhe von 43 TEUR aus den Wertpapieren. Die Webac Holding AG fällt nicht in den Anwendungsbereich der OECD Pillar 2 Regelungen zur Sicherstellung einer globalen Mindestbesteuerung von 15 %.

7. Ergebnis je Aktie

Das Ergebnis je Aktie ergibt sich aus der Teilung des Ergebnisses nach Steuern durch die sich durchschnittlich während der Periode im Umlauf befindliche Anzahl der Aktien. Im Berichtsjahr waren es 798.039 Stück (Vorjahr: 798.039 Stück). Die Anzahl der Aktien zum Bilanzstichtag hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert (siehe auch Pkt. 15 im Anhang). Da keine Verwässerungseffekte vorliegen, ist das unverwässerte Ergebnis identisch mit dem verwässerten Ergebnis je Aktie.

Bilanz

8. Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt. Bei den immateriellen Vermögenswerten und den Sachanlagen des Konzerns sind voll abgeschriebene, aber noch genutzte Gegenstände in den historischen Anschaffungskosten und kumulierten Abschreibungen enthalten.

in 2023 Anschaffungs- & Herstellungskosten
Stand Zugänge Abgänge Stand
01.01. 31.12.
TEUR TEUR TEUR TEUR
I. Immaterielle Vermögenswerte
EDV-Software 4 0 0 4
4 0 0 4
II. Sachanlagen
Grundstücke und Bauten 0 0 0 0
Betriebs- und Geschäftsanlagen 33 0 0 33
33 0 0 33
III. Nutzungsrechte 65 11 11 65
IV. Finanzanlagen
Wertpapiere 0 1.234 163 1.071
V. Gesamt 102 1.245 174 1.173
in 2022 Anschaffungs- & Herstellungskosten
Stand Zugänge Abgänge Stand
01.01. 31.12.
TEUR TEUR TEUR TEUR
I. Immaterielle Vermögenswerte
EDV-Software 4 0 0 4
4 0 0 4
II. Sachanlagen
Grundstücke und Bauten 0 0 0 0
Betriebs- und Geschäftsanlagen 33 0 0 33
33 0 0 33
III. Nutzungsrechte 65 11 11 65
IV. Finanzanlagen
Wertpapiere 0 0 0 0
V. Gesamt 102 11 11 102
Kumulierte Abschreibungen Buchwerte
in 2023 Stand Zugänge Abgänge Stand
01.01. 31.12. 31.12. Vorjahr
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
I. Immaterielle Vermögenswerte
EDV-Software 4 0 0 4 0 0
4 0 0 4 0 0
II. Sachanlagen
Grundstücke und Bauten 0 0 0 0 0 0
Betriebs- und Geschäftsanlagen 33 0 0 33 0 0
33 0 0 33 0 0
III. Nutzungsrechte 60 13 11 62 3 5
IV. Finanzanlagen
Wertpapiere 0 133 0 133 938 0
V. Gesamt 97 146 11 232 941 5
Kumulierte Abschreibungen Buchwerte
in 2022 Stand Zugänge Abgänge Stand
01.01. 31.12. 31.12. Vorjahr
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
I. Immaterielle Vermögenswerte
EDV-Software
4 0 0 4 0 0
4 0 0 4 0 0
II. Sachanlagen
Grundstücke und Bauten 0 0 0 0 0 0
Betriebs- und Geschäftsanlagen 31 2 0 33 0 2
31 2 0 33 0 2
III. Nutzungsrechte 60 11 11 60 5 5
IV. Finanzanlagen
Wertpapiere 0 0 0 0 0 0
V. Gesamt 95 13 11 97 5 7

Im Berichtsjahr wurden wie im Vorjahr keine Entwicklungskosten im Konzern erfasst.

9. Nutzungsrechte

Im Konzern bestehen im Geschäftsjahr Leasingverhältnisse für Grundstücke und Gebäude (im Wesentlichen Lager und Büros), Betriebs- und Geschäftsausstattung (u.a. Container) und Sonstiges (z.B. Trafostation).

In der Bilanz werden nachfolgende Posten im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen ausgewiesen:

31.12. 31.12.
2023 Vorjahr
TEUR TEUR
Nutzungsrechte:
-
Gebäude
3 5
3 5
Leasingverbindlichkeiten 3 5
Davon fällig nach über 1 Jahr 0 0
Davon fällig innerhalb 1 Jahr 3 5

Die Gewinn- und Verlustrechnung zeigt folgende Beträge im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen:

2023 Vorjahr
TEUR TEUR
Abschreibungen auf Nutzungsrechte:
-
Gebäude
13 11
-
Fahrzeuge
0 0
13 11
Aktivierungen auf Nutzungsrechte:
-
Gebäude
11 11
11 11
Abgang
Nutzungsrechte:
-
Gebäude
-11 -11
-11 -11
Zinsaufwand 0 0

Durch Anwendung der praktischen Behelfe des IFRS 16 ergaben sich im Geschäftsjahr folgende Effekte auf die Gewinn- und Verlustrechnung:

2023 Vorjahr
TEUR TEUR
Aufwand für Leasingverhältnisse über
Vermögenswerte von geringem Wert
Aufwand für kurzfristige
Leasingverhältnisse
0
0
2
0
0 2

Basierend auf den bestehenden vertraglichen Leasingverhältnissen erwartet die Gesellschaft folgende Zahlungsmittelabflüsse in zukünftigen Perioden:

Laufzeit 31.12.
2023
TEUR
Bis zu einem Jahr 5
Länger als ein Jahr und bis zu fünf Jahre 1
Länger als fünf Jahre 0
6
Barwert 6

10. Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien

2023 Vorjahr
TEUR TEUR
Stand 01.01. 318 3.426
Zugänge 0 0
Anpassungen des beizulegenden Zeitwertes 0 -1.368
Umklassifizierungen 0 -1.740
Stand 31.12. 318 318

Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien umfassen nach Umklassifizierungen eine Reihe von unbebauten Immobilien, die teilweise als Kleingärten an dritte Parteien vermietet sind.

Die Bilanzierung der als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien erfolgt nach der Methode des beizulegenden Zeitwerts. Die Immobilien werden in der Hierarchie beizulegender Zeitwerte als Stufe 3 klassifiziert. Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte erfolgte für bebaute Grundstücke unter Anwendung des Ertragswertverfahrens unter Zugrundelegung von erwarteten künftigen Einnahme-Überschüssen sowie für unbebaute Grundstücke auf Basis eines Vergleichswertverfahrens. Die Bewertung erfolgte durch einen unabhängigen Gutachter. Inputfaktoren für die Bewertung der bebauten Grundstücke waren insbesondere die marktüblichen Mieten sowie Liegenschaftszinssätze, für die unbebauten Grundstücke die ortsüblichen Bodenrichtwerte. Die Inputfaktoren der Stufe 3-Bewertungen sind die marktüblichen Mieten – in Höhe von 7,50 Euro/qm sowie Bodenrichtwerte zwischen 0,80 Euro/qm und 155 Euro/qm.

31.12. 31.12.
2023 Vorjahr
TEUR TEUR
Brutto 3.266 3.274
Wertberichtigungen 3.180 3.127
86 147
Davon fällig nach 1 Jahr 54 113
Davon fällig innerhalb 1 Jahr 32 34

11. Forderungen aus Darlehensverwaltung

Zu überfälligen und wertgeminderten Darlehensforderungen werden im Einzelfall mit den Schuldnern neue Konditionen zu Tilgungsleistungen und Verzinsung getroffen.

Es besteht das Risiko, dass die Darlehensnehmer ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, gestellte Sicherheiten nicht verwertet werden können oder die Verwertungserlöse nicht die Kosten und die Schuld decken.

Im Rahmen des laufenden Forderungsmanagements werden die Risiken überwacht und – sofern möglich – Maßnahmen ergriffen, um einen Zahlungseingang sicherzustellen. Der monatliche Zahlungseingang und wesentliche Zahlungsstockungen werden an den Aufsichtsrat berichtet.

Im Berichtszeitraum wurden wie auch im Vorjahr keine Zuschreibungen auf Forderungen vorgenommen (siehe auch Textziffer 2). Es wurden dagegen Forderungen in Höhe von 56 TEUR wegen Uneinbringlichkeit abgeschrieben.

Webac Holding AG, München

Geschäftsbericht 2023

Die Wertberichtigungen werden nach individueller Einschätzung zu einzelnen Forderungen vorgenommen und haben sich wie folgt entwickelt:

31.12. 31.12.
Wertberichtigungen 2023 Vorjahr
TEUR TEUR
Stand 01.01. 3.127 3.165
Zuführungen 54 3
Verbrauch 0 0
Auflösungen -1 -41
Stand 31.12. 3.180 3.127

Hierbei handelt es sich um finanzielle Vermögenswerte deren Bonität zum Abschlussstichtag beeinträchtigt ist. Demnach wird eine Wertberichtigung in Höhe der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste erfasst.

Die Zinsvereinbarungen mit den Schuldnern sehen Verzinsungen zwischen 5 % pro Jahr und 10 % pro Jahr vor. Zinsforderungen werden aktiviert, sofern mit einem Eingang der Forderungen in den nächsten 20 Jahren gerechnet werden kann.

Die Zinserträge aus der Aktivierung von Zinsforderungen werden in der Gesamtergebnisrechnung unter Position "Erträge aus Darlehensverwaltung" ausgewiesen.

Für die Darlehensforderungen besteht kein transparenter Markt. Der Zeitwert des Kreditportfolios wird auf der Grundlage einer Cashflow-Prognose ermittelt. In der Berechnung wurde zudem eine erwartete Wertminderung in Form eines jährlichen Abschlags von 5,0 % berücksichtigt.

Der Gesamtbetrag der Darlehensforderungen, welcher einem Ausfallrisiko unterliegt beträgt zum Stichtag 3.266 TEUR. Das Risiko ist hierbei individuell je Einzelforderung zu betrachten und es deuten keine Hinweise auf eine Konzentration des Kreditrisikos hin.

31.12. 31.12.
2023 Vorjahr
TEUR TEUR
Umsatzsteuer 12 7
Forderungen aus Rückzahlung Kaution 4 4
Kaufpreisforderung Immobilie
Euskirchen
2.000 0
Sonstige (< 10 TEUR) 7 2
2.023 13
Davon fällig innerhalb 1 Jahr 2.023 13

12. Übrige Vermögenswerte

Sämtliche übrige Vermögenswerte sind kurzfristig.

13. Latente Steuern

Aktive
31.12. 31.12.
2023 Vorjahr
TEUR TEUR
Latente Steuern auf Verlustvorträge
Mit passiven latenten Steuern verrechnete aktive
195 551
latente Steuern -239 -551
Latente Steuern auf temporäre Differenzen 43 0
0 0
Passive
31.12. 31.12.
2023 Vorjahr
TEUR TEUR

Latente Steuern auf temporäre Differenzen 239 551 Mit aktiven latenten Steuern verrechnete passive latente Steuern -239 -551 0 0

Die körperschaftsteuerlichen Verlustvorträge betragen zum 31. Dezember 2023 rd. 34 Mio. EUR und die gewerbesteuerlichen Verlustvorträge rd. 36 Mio. EUR.

Bei einer Bewertung der körperschaftsteuerlichen und gewerbesteuerlichen Verlustvorträge mit den geltenden Steuersätzen ergeben sich die latenten Steuern auf Verlustvorträge vor Wertberichtigungen in Höhe von 11.641 TEUR (Vorjahr 11.960 TEUR). Auf diese latenten Steuern wurden Wertberichtigungen in Höhe von 11.446 TEUR (Vorjahr 11.409 TEUR) gebildet.

Aufgrund von Bewertungsdifferenzen zwischen der Konzernbilanz und den Steuerbilanzen ergeben sich temporäre Differenzen, die zu Steuerlatenzen im Konzern führen. Hier erfolgt ein Ansatz von aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge, soweit deren Nutzung aufgrund vorhandener passiver latenter Steuern wahrscheinlich ist. Die latenten Steueransprüche und -schulden werden saldiert, wenn sie sich auf ein Steuersubjekt beziehen und aufrechenbar sind.

Aufgrund der mit dem Zeithorizont zunehmenden Unsicherheit der aus der Gewinnprognose abgeleiteten Steuerplanung werden aktive latente Steuern auf Verlustvorträge, soweit nicht eine Verrechnung mit passiven latenten Steuern erfolgt, nur in der Höhe aktiviert, in der sie im nächsten Jahr voraussichtlich genutzt werden können. Aufgrund der erstellten Planung wird nicht davon ausgegangen, dass im Folgejahr Verlustvorträge genutzt werden können.

Latente Steueransprüche wurden im Hinblick auf folgenden Posten nicht erfasst, da es nicht wahrscheinlich ist, dass künftig ein zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen dass der Konzern die latenten Steueransprüche verwenden kann.

Abzugsfähige temporäre Differenzen 2023
TEUR
Vorjahr
TEUR
Bruttobetrag 0 0
Konzernsteuersatz 32,5% 32,5%
Steuereffekt 0 0

Die latenten Steuern setzen sich wie folgt zusammen:

Aktive Passive
2023 Vorjahr 2023 Vorjahr
TEUR TEUR TEUR TEUR
Sachanlagen 0 0 0 551
Wertpapiere 43 0 0 0
§ 6b EStG Rücklage 0 0 239 0
Verlustvorträge 195 551 0 0
Saldierung -239 -551 -239 -551
0 0 0 0

14. Liquide Mittel

31.12. 31.12.
2023 Vorjahr
TEUR TEUR
Guthaben bei Kreditinstituten
Kassenbestände
24
0
1.233
0
24 1.233

Der Konzern verfügte zum 31. Dezember 2023 über Liquide Mittel in Höhe von 24 TEUR (Vorjahr: 1.233 TEUR). Diese werden bei Banken und Finanzinstituten hinterlegt, die Ratings von A1 bis A2 aufweisen, basierend auf dem Rating der Ratingagentur Moody's.

Die geschätzte Wertberichtigung auf Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente wurde auf Grundlage erwarteter Verluste innerhalb von zwölf Monaten berechnet und spiegelt die kurzen Laufzeiten wider. Der Konzern nimmt an, dass seine Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente auf Grundlage der externen Ratings der Banken und Finanzinstitute ein geringes Ausfallrisiko aufweisen.

15. Eigenkapital

Gezeichnetes Kapital (Grundkapital)

Das gezeichnete Kapital beträgt 1.000 TEUR zum 31. Dezember 2023 (Vorjahr: 1.000 TEUR). Es ist voll eingezahlt und in 851.133 nennwertlose Stückaktien, die auf den Inhaber lauten, mit einem rechnerischen Wert je Aktie von 1,1749 Euro (Vorjahr: 1,1749 Euro) eingeteilt.

Die Aktien der Gesellschaft sind zum Börsenhandel zugelassen und werden am regulierten Markt an den Börsenplätzen Düsseldorf und Frankfurt gehandelt.

Am 6. Juli 2023 wurde der Gesellschaft gemeldet, dass der Stimmrechtsanteil der Hummel & Partner AG, Grünwald/Deutschland, durch den Erwerb von Aktien die Schwelle von 5 % am 4. Juli 2023 überschritten hat und nun 5,02 % beträgt. Nach den zuletzt erfolgten Meldungen gem. § 21 WpHG1 waren die AB Tuna Holding, Stockholm/Schweden mit 10,3 % und die SHS Intressenter AB, Stockholm/Schweden mit 14,99 % an der Webac Holding AG beteiligt.

Die Hauptversammlung vom 20. November 2019 hat den Vorstand ermächtigt, eigene Aktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von bis zu 10 % zu erwerben. Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gilt bis zum 19. November 2024.

Durch den Kauf von eigenen Aktien soll die Möglichkeit geschaffen werden, diese als Gegenleistung beim Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen oder Unternehmensteilen verwenden zu können. Somit soll die notwendige Flexibilität gegeben werden, um derartige sich bietende Gelegenheiten schnell und flexibel ohne Belastung der Liquidität der Gesellschaft ausnutzen zu können.

Ferner ist die Gesellschaft berechtigt, eigene Aktien auch ohne einen erneuten Beschluss der Hauptversammlung einzuziehen. Die Einziehung soll dabei nach Entscheidung der zuständigen Organe mit oder ohne Herabsetzung des Grundkapitals möglich sein.

Durch den Kauf und Verkauf von eigenen Aktien soll zum einen Kurspflege betrieben werden und zum anderen soll dies dazu dienen, den Gewinn je Aktie zu steigern.

Im Geschäftsjahr 2023 wurden keine weiteren eigenen Aktien erworben. Die Gesellschaft hatte am Bilanzstichtag 53.094 Stück eigene Aktien im Eigentum. Dies entspricht 6,24 % des Grundkapitals. Die eigenen Anteile wurden wie folgt in den Geschäftsjahren 2009 bis 2016 erworben:

Rechnerischer Erwerbs
Anteil in Wert preis
Jahr Anzahl Prozent Euro Euro
2009 9.005 1,06% 10.580,02 37.766,50
2010 5.801 0,68% 6.815,62 25.935,51
2011 9.337 1,10% 10.970,08 43.279,10
2012 5.077 0,60% 5.964,99 23.836,20
2013 4.726 0,56% 5.552,60 25.034,00
2014 5.810 0,68% 6.826,20 26.514,20
2015 9.688 1,14% 11.382,47 42.020,70
2016 3.650 0,43% 4.288,40 16.425,00
53.094 6,24% 62.380,38 240.811,21

Kapitalrücklage

Die Rücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 1 – 3 HGB beträgt zum Jahresende 500 TEUR (Vorjahr: 500 TEUR).

Die Rücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB beträgt zum Jahresende 3.622 TEUR (Vorjahr: 3.622 TEUR).

1 alte Fassung; mit Wirkung vom 03.01.2018 hat sich die Nummerierung im WpHG geändert. § 21 WpHG a. F. entspricht § 33 WpHG n. F.

Gewinnrücklagen

Zum 31. Dezember 2023 betrug die gesetzliche Rücklage 39 TEUR (Vorjahr: 39 TEUR) und die Gewinnrücklagen betrugen 1.692 TEUR (Vorjahr: 1.552 TEUR).

Sonstige Rücklagen

Die Neubewertungsrücklage in Höhe von 0 TEUR (Vorjahr: 104 TEUR) bezieht sich auf die Neubewertung von Immobilien in 2018 unmittelbar vor ihrer Umgliederung in als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien. Aufgrund der Veräußerung der Immobilie mit Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten im Dezember 2023 wurde die Neubewertungsrücklage zum 31. Dezember 2023 vollständig in die Gewinnrücklagen umgebucht.

Die Rücklage für die Zeitwertänderungen für erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Vermögenswerten beträgt -133 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR). Es wurden unterjährig 36 TEUR aus der Rücklage in die Gewinnrücklagen umgebucht, da die betreffenden Wertpapiere veräußert wurden.

Die sonstige Rücklage beinhaltet in Höhe von 43 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) erfolgsneutral berücksichtigte latente Steuern.

Bilanzverlust

Die Veränderungen des Bilanzverlusts sind in der Eigenkapitalentwicklung des Konzerns erläutert.

Nicht beherrschende Anteile

Der Posten betrifft die Minderheitsaktionäre (5,93 %) der Webac Immobilien AG.

Kapitalmanagement

Das Kapitalmanagement des Webac-Konzerns verfolgt das Ziel, die Eigenkapitalbasis und die Geschäftstätigkeit nachhaltig zu sichern. Hier unterliegt die Webac Holding AG keinen satzungsmäßigen oder von externer Seite vorgegebenen Kapitalerfordernissen.

Die Eigenkapitalstruktur wird vom Vorstand im Rahmen seines Risikomanagementprozesses routinemäßig überwacht und unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gesteuert. Quantitative Zielvorgaben bestehen nicht. Das Eigenkapital ist in der Konzernbilanz sowie der Eigenkapitalentwicklung des Konzerns dargestellt.

31.12. 31.12.
2023 Vorjahr
TEUR TEUR
Eigenkapital 3.163 3.243
92,9% 93,7%
Fremdkapital 243 218
7,1% 6,3%
Gesamtkapital 3.406 3.461
100,0% 100,0%

16. Finanzverbindlichkeiten

31.12. 31.12.
2023 Vorjahr
TEUR TEUR
Kontokorrent 50 0
50 0
Gesamt 50 0

Im Geschäftsjahr 2023 wurden liquide Mittel in Form eines kurzfristigen Kontokorrentkredits in Höhe von 50 TEUR aufgenommen. Sämtliche Finanzverbindlichkeiten sind kurzfristig.

17. Rückstellungen

01.01.
2023
Verbrauch Auflösung Zuführung 31.12.
2023
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Abschlüsse, Hauptversammlung
und Veröffentlichung
Sanktionen, Schadensersatzansprüche
108 -108 0 116 116
und Prozesskosten 9 -9 0 5 5
Aufsichtsratvergütung 18 -18 0 18 18
Übrige (< 10 TEUR) 10 0 0 0 10
145 -135 0 139 149

18. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

31.12. 31.12.
2023 Vorjahr
TEUR TEUR
Gegen Dritte:
Lieferungen und Leistungen
38 25
38 25

Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

19. Übrige Verbindlichkeiten

31.12. 31.12.
2023 Vorjahr
TEUR TEUR
Erhaltene Kautionen
Übrige
0
3
40
3
3 43
Davon fällig innerhalb 1 Jahr 3 43

Nach Beendigung des letzten Mietvertrags und der anschließenden Veräußerung der Immobilie wurden die erhaltenen Kautionen zurückgezahlt. Sämtliche übrige Verbindlichkeiten sind kurzfristig.

20. Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Schulden

2023 Vorjahr
TEUR TEUR
Zur Veräußerung gehaltene langfristige
Vermögenswerte
Stand 01.01. 1.740 1.485
Abgang aufgrund Veräußerung -1.740 -1.485
Zugang aus Umklassifizierung 0 1.740
Stand 31.12. 0 1.740
Schulden in direktem Zusammenhang mit zur
Veräußerung gehaltenen langfristigen
Vermögenswerten
Stand 01.01. 0 423
Abgang aufgrund Veräußerung 0 -423
Stand 31.12. 0 0

Die zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerte betreffen ein unbebautes und ein bebautes Grundstück in Euskirchen. Die Büro- und Gewerbeflächen des bebauten Grundstücks waren bis zum 31.07.2023 an dritte Parteien vermietet. Die Grundstücke sind dem Segment "Immobilien" zuzurechnen.

Aufgrund der Veräußerungsabsicht erfolgte im Vorjahr eine Umklassifizierung in einen zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswert. Nach Beendigung des Mietvertrages erfolgte im Dezember 2023 die Veräußerung der Immobilie, aus der sich der Abgang des beizulegenden Zeitwerts in Höhe von 1.740 TEUR ergibt.

Es bestanden keine Schulden in Zusammenhang mit den zur Veräußerung gehaltenen Immobilien.

21. Haftungsverhältnisse

Im Konzern bestehen wie im Vorjahr keine Haftungsverhältnisse.

22. Eventualschulden

Der ehemalige Vorstand und ein ehemaliges Mitglied des Aufsichtsrats haben die Webac Holding AG beim Landgericht München auf Zahlung von vermeintlichen Sondervergütungen in Höhe von insgesamt TEUR 108 für behauptete Leistungen im Zusammenhang mit dem Verkauf der Maschinenbau-Sparte in 2019, der ehemalige Vorstand zudem für die vorzeitige Ablösung eines Verkäuferdarlehens zur Finanzierung des Kaufpreises aus dieser Transaktion und für angebliche sonstige Beratungstätigkeiten, verklagt. Die geltend gemachten Ansprüche werden dem Grunde und der Höhe nach weiterhin von uns bestritten. Unser rechtlicher Berater hält es insgesamt für überwiegend wahrscheinlich, dass die beiden Kläger mit ihren geltend gemachten Ansprüchen keinen Erfolg haben werden. Die Klage des ehemaligen Vorstands haben wir bereits in erster Instanz gewonnen, der Kläger hat aber mittlerweile Berufung eingelegt. In beiden Fällen fehlt es sowohl an einer Vereinbarung zwischen den Parteien sowie an einem Beschluss des Aufsichtsrats über die Gewährung dieser mutmaßlichen Sondervergütungen. Es wurde daher zum 31. Dezember 2023 lediglich eine geringe Rückstellung für nicht erstattungspflichtige Rechtsverfolgungskosten gebildet.

Kategorie
nach
IFRS 9
31.12.
2023
Fair
Value
31.12.
2022
Fair
Value
TEUR TEUR TEUR TEUR
Aktiva
Wertpapiere FVOCI 938 938 0 -
Forderungen Darlehensverwaltung AC 86 - 146 -
Forderungen Lieferungen &
Leistungen
AC 3 - 5 -
Sonstige finanzielle Vermögenswerte AC 2.033 - 13 -
Zahlungsmittel AC 24 - 1.233 -
Passiva
Leasingverbindlichkeiten AC 3 - 5 -
Verbindlichkeiten Lieferungen &
Leistungen
AC 38 - 25 -
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
Schulden in direktem Zusammenhang
AC 3 - 43 -
mit zur Veräußerung gehaltenen
langfristigen Vermögenswerten
AC 0 - 0 -
Gesamt nach Bewertungskategorien
Finanzielle Vermögenswerte AC 2.146 - 1.397 -
Finanzielle Vermögenswerte FVOCI 938 938 - -
Finanzielle Verbindlichkeiten AC 44 - 68 -

23. Zusätzliche Angaben zu den Finanzinstrumenten

Abgesehen von den Wertpapieren werden sämtliche finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten zu (fortgeführten) Anschaffungskosten ("At Cost") bewertet.

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die übrigen Forderungen und Verbindlichkeiten haben überwiegend kurze Restlaufzeiten. Daher entsprechen ihre Buchwerte zum Abschlussstichtag näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert.

Die beizulegenden Zeitwerte der Finanzverbindlichkeiten werden als Barwerte unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Zinsparameter ermittelt. Da die Verzinsung marktüblich erfolgt, entsprechen die beizulegenden Zeitwerte näherungsweise den Buchwerten.

Das Nettoergebnis der zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten finanziellen Vermögenswerte ergibt sich im Wesentlichen aus Zinsen, Forderungsausfällen, Wertberichtigungen und Eingängen ausgebuchter Forderungen und beträgt -51 TEUR (Vorjahr: -18 TEUR).

Das Nettoergebnis der zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten finanziellen Verbindlichkeiten resultiert aus Zinsen und beträgt 0 TEUR (Vorjahr: -6 TEUR).

Als Eigenkapitalinstrumente werden die Wertpapiere erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts resultieren aus Kursgewinnen bzw. -verlusten von insgesamt -133 TEUR und werden erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst. Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts aus der Veräußerung von Wertpapieren (36 TEUR) werden ebenfalls erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst und anschließend in die Gewinnrücklagen umgegliedert. Die Dividendenerträge von 35 TEUR werden erfolgswirksam in der Gesamtergebnisrechnung berücksichtigt.

Die Gesellschaft ist aus ihrer operativen Tätigkeit einem Kreditrisiko ausgesetzt. Als Kreditrisiko wird ein unerwarteter Verlust aus finanziellen Vermögenswerten bezeichnet, z. B. die Unfähigkeit eines Kunden, seinen Verpflichtungen innerhalb der Fälligkeit nachzukommen. Dem Risiko wird durch laufende Überwachung der Außenstände Rechnung getragen, Ausfallrisiken werden mittels Wertberichtigungen berücksichtigt.

Das maximale Kreditrisiko wird durch die in der Bilanz angesetzten finanziellen Vermögenswerte dargestellt.

Hinsichtlich der weder überfälligen noch wertgeminderten finanziellen Vermögenswerte deuten zum Abschlussstichtag keine Anzeichen darauf hin, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden.

Zinsänderungs- und Währungsrisiken sind aus Konzernsicht nicht wesentlich, da keine verzinslichen Finanzverbindlichkeiten mehr bestehen.

Liquiditätsrisiken werden durch laufende Überwachung Rechnung getragen. Der Konzern strebt an, die Höhe der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie sonstigen hochgradig handelsfähigen Schuldinstrumente auf einem Stand zu halten, der über den erwarteten Zahlungsabflüssen aus finanziellen Verbindlichkeiten (außer Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen) liegt. Der Konzern überwacht zudem die Höhe der erwarteten Einzahlungen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstigen Forderungen zusammen mit den erwarteten Auszahlungen aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstigen Verbindlichkeiten.

Zudem verfügt der Konzern über geringfügig genutzte Kreditlinie in Höhe von 350 TEUR. Die Verzinsung hierfür beläuft sich zwischen 2,95 bis 10,5 %.

Die nachstehende Tabelle gibt die Cash Flows der zum 31. Dezember 2023 bestehenden originären und derivativen finanziellen Verbindlichkeiten im Webac Konzern wieder.

Die Cash Flows im Zusammenhang mit den Finanzverbindlichkeiten geben die zukünftigen Zins- und Tilgungsleistungen wieder.

2029
2023 31.12. 2026 und
2023 2024 2025 -
2028
später
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Originäre finanzielle Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen & Leistungen 25 38 0 0 0
Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 43 3 0 0 0
2028
2022 31.12. 2025 und
2022 2023 2024 -
2027
später
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Originäre finanzielle Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen & Leistungen 45 25 0 0 0
Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 11 43 0 0 0

24. Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen

Als nahestehende Personen und Unternehmen im Webac Konzern kommen die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats, nicht konsolidierte verbundene Unternehmen sowie andere Personen oder Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss in Betracht.

Die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen bestehen – neben Einflussnahmen aus dem gesellschaftsrechtlichen Verhältnis – aus Liefer- und Leistungsbeziehungen.

Verbindlichkeit
Einkäufe 31.12. 31.12.
Lieferungen und Leistungen 2023 Vorjahr 2023 Vorjahr
TEUR TEUR TEUR TEUR
Webac Vibrator GmbH, Euskirchen 22 30 0 0
22 30 0 0

Mitglieder des Aufsichtsrats der Webac Holding AG haben im Rahmen von Vereinbarungen Vergütungen von 18 TEUR (Vorjahr: 18 TEUR) erhalten.

Weitere Angaben zu den Mitgliedern des Vorstands und Aufsichtsrats können aus Tz. 25 entnommen werden.

25. Organe der Webac Holding AG

Vorstand

Herr Rechtsanwalt Konrad Steinert Vorsitzender

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzte sich im Berichtsjahr wie folgt zusammen:

Herr Dipl.-Ing., Dipl.-Kfm. John Gajland Vorsitzender

Herr Dr. Tilman Steinert, Rechtsanwalt, Anwaltskanzlei Steinert Stv. Vorsitzender

Herr Dipl.-Kfm. Christoph Walbrecht, Geschäftsführer, FIBU Buchhaltungsservice GmbH Mitglied

Weitere Mitgliedschaften bestehen bzw. bestanden in den Aufsichtsgremien folgender Gesellschaften:

Herr Dipl.-Ing., Dipl.-Kfm. John Gajland: Webac Immobilien AG DIB Svenska AB, Schweden

Bezüge des Vorstands und des Aufsichtsrats

Die Bezüge und die Honorare an den Vorstand betrugen im abgelaufenen Geschäftsjahr bei der AG und im Konzern 37 TEUR (Vorjahr: 37 TEUR). Davon waren keine Bezüge erfolgsbezogen.

Die fixen Vergütungen an die Aufsichtsräte der Webac Holding AG betrugen bei der AG und im Konzern 18 TEUR (Vorjahr: 18 TEUR).

Pensionsverpflichtungen bestehen weder für den Vorstand oder für frühere Vorstandsmitglieder noch für den Aufsichtsrat. Kredite wurden Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats nicht gewährt.

26. Gesamthonorar des Abschlussprüfers

Der Konzernabschlussprüfer hat gegenüber der Gesellschaft und ihren Tochter-Unternehmen für das Berichtsjahr folgende Leistungen erbracht:

Konzern
2023 Vorjahr
TEUR TEUR
Abschlussprüfungsleistungen
Davon für das Vorjahr
46
0
47
2
46 47

Die Kategorie Abschlussprüfungsleistungen umfasst die Honorare für die Konzernabschlussprüfung und die Prüfung des Jahresabschlusses der Webac Holding AG.

27. Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2023

Die Kapitalflussrechnung für den Konzern ist in einer gesonderten Anlage dargestellt. Die Ermittlung erfolgte nach der indirekten Methode aus dem Konzernabschluss. Die liquiden Mittel, bestehend aus Kassenbestand und laufenden Guthaben bei Kreditinstituten, bilden den Finanzmittelfonds in der Kapitalflussrechnung.

28. Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG

Nach § 161 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat jährlich zu erklären, in welchem Umfang den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" entsprochen wurde bzw. welche nicht angewendet wurden. Die Erklärung wurde am 6. Oktober 2023 abgegeben und ist im Internet unter "https://webac-ag.com/corporategovernance.html" hinterlegt.

29. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Im März 2024 erfolgte die Zahlung des Kaufpreises in Höhe von 2.000 TEUR für die Immobilie in Euskirchen.

Weitere nennenswerte Ereignisse nach dem Bilanzstichtag mit wesentlicher Bedeutung für den Konzernabschluss haben sich nicht ergeben.

30. Segmentberichterstattung für das Geschäftsjahr 2023 (siehe auch Lagebericht)

Der Konzern stellt eine Segmentrechnung nach IFRS 8 auf. Die regionale Zuordnung der Umsatzerlöse erfolgt auf Grundlage des Bestimmungslandprinzips. Die langfristigen Vermögenswerte werden auf der Grundlage des Standortes der Tochterunternehmen zugeordnet.

Kreditverwaltung

Hier ist die LEGA Kreditverwaltungs GmbH dargestellt, die von der Webac Holding AG übertragene Kredite abwickelt. Im ausgewiesenen Segmentvermögen sind Beteiligungsbuchwerte in Höhe von TEUR 1.150 (Vorjahr: 2.613 TEUR) enthalten, die verbundene Unternehmen anderer Segmente betreffen.

Immobilien

Das Segment Immobilien beinhaltet die Webac Immobilien AG und Webac Gamma Immobilien GmbH. Die Gesellschaften verwalten und verwerten Grundbesitz. Im ausgewiesenen Segmentvermögen sind Beteiligungsbuchwerte in Höhe von 0 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) enthalten, die verbundene Unternehmen anderer Segmente betreffen.

Sonstige

In diesem Segment ist die nicht operativ tätige Muttergesellschaft dargestellt. Im ausgewiesenen Segmentvermögen sind Beteiligungsbuchwerte in Höhe von 500 TEUR (Vorjahr: 612 TEUR) enthalten, die verbundene Unternehmen anderer Segmente betreffen.

Der Abrechnungsverkehr zwischen den Segmenten erfolgt fremdüblich.

Konzernsegmentbericht für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023

Ergebnisrechnung Kreditverwaltung
Immobilien
Sonstiges Gesamt
Vorjahr Vorjahr Vorjahr Vorjahr
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Umsatzerlöse Dritte 0 0 351 353 0 0 351 353
Umsatzerlöse anderen Segmenten 0 0 0 0 0 0 0 0
Erträge aus Darlehensverwaltung 2 6 0 0 0 0 2 6
Gesamterlöse 2 6 351 353 0 0 353 359
Davon Ausland / Übriges Europa 0 0 0 0 0 0 0 0
Sonstige Erträge 22 41 32 12 1 4 55 57
24 47 383 365 1 4 408 416
Personalaufwand 20 20 0 4 0 0 20 24
Abschreibungen 0 0 0 0 13 13 13 13
Sonstige Aufwendungen 64 75 81 1.472 248 229 393 1.776
E B I T -60 -48 302 -1.111 -260 -238 -18 -1.397
Davon zahlungsunwirksamen Posten --53 -24 4 -1.368 1 4 -48 -1.388
Zinserträge 8 106 27 26 86 0 121 132
Zinsaufwendungen 55 7 8 50 23 81 86 138
Abschreibung Finanzanlagen 0 0 0 0 0 0 0 0
Finanzergebnis * -47 99 19 -24 63 -81 35 -6
E B T -107 51 321 -1.135 -197 -319 17 -1.403
Ertragsteuern 0 0 0 0 -43 0 -43 0
Ergebnis nach Ertragsteuern -107 51 321 -1.135 -240 -319 -26 -1.403

*) Ohne Ergebnisabführung bzw. -übernahme

Ergebnisrechnung Kreditverwaltung Immobilien Sonstige Gesamt
Vorjahr Vorjahr Vorjahr Vorjahr
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Umsatzerlöse 0 0 351 353 0 0 351 353
Eliminierungen 0 0 0 0 0 0 0 0
Konzernumsätze 0 0 351 353 0 0 351 353

Bilanz der Segmente zum 31. Dezember 2023

Bilanz zum 31. Dezember 2023 Kreditverwaltung Immobilien Sonstige Gesamt
Vorjahr Vorjahr Vorjahr Vorjahr
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Aktiva
Segmentvermögen 3.061 3.289 3.097 3.522 3.353 3.810 9.511 10.621
Übrige Vermögenswerte 10 1
Gesamtvermögen 9.521 10.622
Abzüglich Eliminierungen 6.115 7.160
Konzernvermögen 3.406 3.462
Passiva
Segmentverbindlichkeiten 2.612 2.841 1.866 595 871 1.173 5.349 4.609
Übrige Verbindlichkeiten 50 0
Gesamtverbindlichkeiten 5.399 4.609
Abzüglich Eliminierungen 5.156 4.391
Konzernverbindlichkeiten 243 218
Langfristige Vermögenswerte 1.314 436
Davon übriges Europa 0 0
Investitionen 0 0 0 0 0 0 0 0

München, den 26. April 2024

Konrad Steinert Vorstand

Versicherung des gesetzlichen Vertreters

Ich versichere nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen, der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

München, den 26. April 2024

Konrad Steinert Vorstand

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Webac Holding AG:

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS UND KONZERNLAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der Webac Holding AG und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Webac Holding AG, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2023 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und
  • vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Konzernlageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden: "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EUAPrVO erbracht haben.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Rechtsunsicherheit über die Konformität der Auslegung der einschlägigen europäischen Vorschriften

Der in das ESEF-Format überführte Konzernabschluss ist aufgrund des von der Gesellschaft gewählten Konvertierungsprozesses hinsichtlich der Anhanginformationen im iXBRL-Format ("Blocktagging") nicht vollumfänglich sinnvoll maschinell auswertbar. Die Rechtskonformität der Auslegung des gesetzlichen Vertreters, dass eine sinnvolle maschinelle Auswertbarkeit der strukturierten Anhanginformationen von der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 beim Blocktagging des Anhangs nicht explizit gefordert wird, unterliegt einer bedeutsamen Rechtsunsicherheit, die damit auch eine inhärente Unsicherheit unserer Prüfung darstellt.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Aus unserer Sicht war folgender Sachverhalt am bedeutsamsten in unserer Prüfung:

  • Veräußerung der Immobilie in Euskirchen

Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhaltes haben wir wie folgt strukturiert:

    1. Sachverhalt und Problemstellung
    1. Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
    1. Verweis auf weitergehende Informationen

Nachfolgend stellen wir den besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:

Veräußerung der Immobilie in Euskirchen

  1. Die zur Veräußerung gehaltene Immobilie in Euskirchen wurde mit Kaufvertrag vom 19. Dezember 2023 veräußert. Der Kaufpreis beträgt 2.000 TEUR, der bei einem Restbuchwert von 1.740 TEUR zu Umsatzerlösen in Höhe von 260 TEUR geführt hat. Die Umsatzerlöse aus der Veräußerung der Immobilie machen einen erheblichen Anteil der Konzernumsatzerlöse aus. Die Kaufpreisforderung ist nicht vor dem 29. Februar 2024 fällig und wurde somit zum 31. Dezember 2023 als offene Forderung in den kurzfristigen Vermögenswerten ausgewiesen. Mit dem Käufer wurde ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag vereinbart, welches unter bestimmten Voraussetzungen zum Rücktritt berechtigt hätte. Dieses Rücktrittsrecht erlischt spätestens zum 29. Februar 2024. Aus unserer Sicht war dieser Sachverhalt aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen und der wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss von besonderer Bedeutung.

    1. Um diesen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt zu adressieren, haben wir unter anderem die folgenden Prüfungshandlungen durchgeführt:
    2. Wir haben durch eine Einsichtnahme in den Kaufvertrag geprüft, ob im Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 Besitz, Nutzung, Lasten, Gefahr und Verkehrssicherungspflichten einschließlich aller Rechte und Verpflichtungen auf den Käufer übergegangen sind, insbesondere unabhängig von der Zahlung des Kaufpreises.
    3. Weiterhin haben wir über eine Einsichtnahme in den Kaufvertrag geprüft, in welchem Umfang die möglichen Rücktrittsrechte ausgestaltet sind und über Befragungen des gesetzlichen Vertreters uns bestätigen lassen, dass das Rücktrittsrecht nicht in Anspruch genommen wurde.
    4. Darüber hinaus haben wir nachvollzogen, ob die Veräußerung der Immobilie technisch sachgerecht erfolgte sowie die Umsatzerlöse korrekt ermittelt und buchhalterisch erfasst wurden.
    5. Die zum 31. Dezember 2023 ausstehende Kaufpreisforderung in Höhe von 2.000 TEUR haben wir hinsichtlich ihrer Werthaltigkeit geprüft. Die Forderung wurde im März 2024 in voller Höhe seitens des Käufers beglichen. Den entsprechenden Zahlungseingang haben wir eingesehen und geprüft.
    6. Zudem haben wir entsprechende Angaben hierzu im Anhang und Lagebericht des Jahresabschlusses geprüft.
    1. Die Angaben der Gesellschaft zur Veräußerung der Immobilie in Euskirchen finden sich im Konzernabschluss im Anhang unter "Erläuterungen" sowie unter "Ereignisse nach dem Bilanzstichtag". Zudem finden sich im Lagebericht hierzu Angaben im Abschnitt "Umsatz und Ergebnisse des Konzerns" sowie im "Prognose-, Chancen- und Risikobericht".

Sonstige Informationen

Der gesetzliche Vertreter ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

  • die Konzernerklärung zur Unternehmensführung
  • die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks,
  • die Versicherung nach § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB zum Konzernabschluss und die Versicherung nach § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB zum Konzernlagebericht.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

  • wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zum Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
  • anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung des gesetzlichen Vertreters und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.
  • beurteilen wir die Angemessenheit der von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
  • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
  • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Konzernabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.
  • holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.
  • beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.
  • führen wir Prüfungshandlungen zu den von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von dem gesetzlichen Vertreter zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB

Prüfungsurteil

Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der beigefügten Datei webac_ka_lb_20231231 enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.

Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1) angewendet.

Verantwortung des gesetzlichen Vertreters und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen

Der gesetzliche Vertreter der Gesellschaft ist verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.

Ferner ist der gesetzliche Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig erachtet, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.

Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter – Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
  • gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben.
  • beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt.
  • beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften Konzernlageberichts ermöglichen.
  • beurteilen wir, ob die Auszeichnung der ESEF-Unterlagen mit Inline XBRL-Technologie (iXBRL) nach Maßgabe der Artikel 4 und 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der am Abschlussstichtag geltenden Fassung eine angemessene und vollständige maschinenlesbare XBRL-Kopie der XHTML-Wiedergabe ermöglicht.

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Durch Beschluss der Hauptversammlung der Muttergesellschaft am 28. Juli 2023 wurde die RSM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft als Konzernabschlussprüfer gewählt. Die Nexia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft führt den Auftrag als diesbezügliche Gesamtrechtsnachfolgerin der RSM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft aus. Wir wurden am 25. August 2023 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2023 als Konzernabschlussprüfer der Webac Holding AG tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Sonstiger Sachverhalt – Verwendung des Bestätigungsvermerks

Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Konzernabschluss und dem geprüften Konzernlagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Konzernabschluss und Konzernlagebericht – auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen – sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften Konzernlageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Daniel Schulz.

Düsseldorf, den 26. April 2024

Nexia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Weyers Schulz

Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

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