Annual Report • Apr 26, 2024
Annual Report
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GESCHÄFTSBERICHT 2023
| INHALT | Seite | ||
|---|---|---|---|
| Organe der Gesellschaft | 2 | ||
| Kennzahlen des Konzerns nach IFRS | 3 | ||
| Bericht des Aufsichtsrats | 4 | - | 5 |
| Zusammengefasster Lagebericht des Webac Konzerns und der Webac Holding AG |
6 | - | 18 |
| Abschluss des Webac Konzerns Gesamtergebnisrechnung des Konzerns für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023 Eigenkapitalveränderungsrechnung des Konzerns für das Geschäftsjahr 2023 Kapitalflussrechnung des Konzerns für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 Anhang des Konzerns für das Geschäftsjahr 2023 |
19 | - | 60 |
| Versicherung des gesetzlichen Vertreters ("Bilanzeid") |
61 | ||
| Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers | 62 | - | 69 |
Aufsichtsrat Vorstand
Dipl.-Ing., Dipl.-Kfm. John Gajland Vorsitzender
Dr. Tilmann Steinert, Rechtsanwalt Stellvertretender Vorsitzender
Dipl.-Kfm. Christoph Walbrecht Mitglied
Konrad Steinert, Rechtsanwalt
| Kennzahlen des Konzerns nach IFRS Übersicht |
||
|---|---|---|
| 2022 | 2023 | |
| TEUR | TEUR | |
| Umsatzerlöse | 353 | 351 |
| Gesamtleistung | 359 | 353 |
| Rohertrag | 359 | 353 |
| EBT | -1.403 | 17 |
| Konzernergebnis nach Ertragsteuern | -1.403 | -26 |
| Ergebnis je Aktie (in EUR) | -1,76 | -0,03 |
| Cash - Flow aus laufender Geschäftstätigkeit |
-37 | -205 |
| Cash - Flow aus Investitionstätigkeit |
1.550 | -1.043 |
| Free Cash - Flow |
1.513 | -1.248 |
| Cash - Flow aus der Finanzierungstätigkeit |
-445 | 39 |
| Zahlungswirksame Veränderung Finanzmittelfonds | 1.068 | -1.209 |
| Bilanzsumme | 3.461 | 3.406 |
| Eigenkapital | 3.243 | 3.163 |
| Eigenkapitalquote | 93,7% | 92,9% |
Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr alle ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen und den Vorstand bei seiner Arbeit beratend unterstützt und überwacht. Insbesondere wurde der Aufsichtsrat durch den Vorstand regelmäßig durch schriftliche Berichte über die Lage des Unternehmens und über wichtige Geschäftsvorfälle unterrichtet. Hierzu gehörten monatliche Berichte über Umsatz, Plan-/Ist-Abweichungen und die Liquiditätslage sowie vierteljährliche Berichte über die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung.
An allen der vier im Jahr 2023 einberufenen Sitzungen am 28. März, 26. April, 14. Juni, 15. Dezember hat auch der Vorstand teilgenommen. Der Aufsichtsrat hat in diesen Sitzungen die Berichte des Vorstands eingehend diskutiert und die Entwicklungsperspektiven des Unternehmens mit dem Vorstand erörtert.
In alle Entscheidungen, die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung waren, war der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat in schriftlicher und mündlicher Form regelmäßig, zeitnah und umfassend zu Themen der Geschäftsentwicklung. Die für alle Sitzungen notwendigen Unterlagen wurden dem Aufsichtsrat jeweils rechtzeitig zugestellt.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr gab es keine personellen Veränderungen im Vorstand und im Aufsichtsrat.
Der Aufsichtsrat befasste sich ausführlich mit dem im Deutschen Corporate Governance Kodex enthaltenen Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Vorstand und Aufsichtsrat haben eine aktualisierte Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben und diese den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht.
Entsprechend der EU-Abschlussprüferrichtlinie hat der Aufsichtsrat am 11. März 2024 eine Erklärung des Abschlussprüfers eingeholt, welche geschäftlichen, finanziellen, persönlichen oder sonstigen Beziehungen zwischen dem Prüfer sowie dem Unternehmen und ihren Organmitgliedern bestehen, die Zweifel an seiner Unabhängigkeit begründen könnten (Unabhängigkeitserklärung).
Der bestellte Abschlussprüfer, die Nexia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf (vormals: RSM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf) hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht der Webac Holding AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2023 geprüft. Die Nexia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft führt den Auftrag als diesbezügliche Gesamtrechtsnachfolgerin der RSM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft aus. Die Abschlussprüfer kommen zu dem Ergebnis, dass sowohl der Jahresabschluss nach HGB als auch der Konzernabschluss in Übereinstimmung mit den Vorschriften der IFRS ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- , Finanz- und Ertragslage des Geschäftsjahres 2023 vermittelt und erteilen jeweils einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zu den geprüften Abschlüssen.
Die Abschlussprüfer haben nach Abschluss ihrer Prüfung an der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats teilgenommen und über die Ergebnisse ihrer Prüfung Bericht erstattet. Der Aufsichtsrat hat von dem Ergebnis der Prüfung zustimmend Kenntnis genommen. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und Konzernabschluss der Webac Holding AG sowie den zusammengefassten Lagebericht erörtert und geprüft und erhebt nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss durch Beschluss vom 26. April 2024 gebilligt. Somit ist der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 nach § 172 AktG festgestellt.
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand, den Unternehmensleitungen und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Arbeit im Berichtsjahr.
München, im April 2024
John Gajland Vorsitzender des Aufsichtsrats
Der Webac Konzern umfasst eine Gruppe von 4 (Vorjahr: 4) direkt und indirekt beherrschte und in den Konzernabschluss einbezogene Gesellschaften, die unter Führung der Webac Holding AG stehen.
Die Gesellschaft macht von dem Wahlrecht der §§ 298 Abs. 2 und 315 Abs. 5 HGB Gebrauch und fasst den Lagebericht des Konzerns und der AG zusammen.
Der Konzern ist in den Bereichen des An- und Verkaufs von Grundstücken und deren Verwaltung (Geschäftsbereich "Immobilien") sowie der Verwaltung von Krediten und Darlehen (Geschäftsbereich "Kreditverwaltung") tätig. Die Konzernobergesellschaft Webac Holding AG ist als Beteiligungsholding tätig, besitzt langfristig gehaltene Wertpapiere und übernimmt zudem die Konzernsteuerungsfunktion.
Die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren für die Konzernsteuerung sind der Konzernumsatz, das Konzernergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) und das Konzernergebnis vor Steuern (EBT). Dies gilt auch für die jeweiligen operativen Segmente Immobilien und Kreditverwaltung.
Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren besitzen im Konzern nur eine untergeordnete Bedeutung als Steuerungsgrößen.
Im Jahr 2023 kam die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland im weiterhin krisengeprägten Umfeld ins Stocken. Zwar lag das preisbereinigte BIP um 0,7 % höher als vor der Corona-Pandemie, jedoch setzte sich die Erholung der deutschen Wirtschaft vom tiefen Einbruch im Corona-Jahr 2020 nicht weiter fort. Im Vergleich zum Vorjahr ist das preisbereinigte BIP um 0,3 % gesunken. Die Energiekrise und geopolitische Spannungen verunsicherten Produzenten, Investoren sowie Konsumentinnen und Konsumenten. Die Energiepreise, die 2022 infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine extrem gestiegen waren, stabilisierten sich auf hohem Niveau. Insgesamt dämpften die trotz der jüngsten Rückgänge nach wie vor hohen Preise auf allen Wirtschaftsstufen die Konjunktur. Im Zuge dessen rutschte die deutsche Wirtschaft im Jahr 2023 ins Minus (Pressemitteilung des statistischen Bundesamtes vom 15.01.2024).
Die Weltkonjunktur wird belastet durch hohe Inflationsraten und geldpolitische Straffungen. Die deutsche Wirtschaft hat sich im europäischen Vergleich besonders stark abgekühlt. Das außenwirtschaftliche Umfeld dürfte sich nur langsam verbessern und die Geldpolitik die Kreditvergabe weiterhin bremsen. Der Sachverständigenrat erwartet, dass die deutsche Volkswirtschaft sich erst im Verlauf des Jahres 2024 allmählich wieder erholt. Die Inflation in Deutschland ist auf dem Weg der Normalisierung. Es ist allerdings zu erwarten, dass die Kerninflation im Euro-Raum noch bis ins Jahr 2025 hoch gehalten wird (Sachverständigen Rat, Jahresgutachten 2023/24).
Das Ergebnis aus dem Bereich Immobilien lag im Berichtszeitraum leicht über dem Vorjahr und deutlich über dem Budget, im Wesentlichen aufgrund der Immobilienveräußerung. Der Bereich Kreditverwaltung entwickelte sich aufgrund von rückläufigen Einnahmen bei geringerer Risikovorsorge schlechter als im Vorjahr und als im Budget geplant.
Insgesamt verlief das Geschäftsjahr 2023 für den Konzern besser als erwartet. Das Konzernjahresergebnis war jedoch erneut negativ und lag mit -26 TEUR (Vorjahr: -1.403 TEUR) vor allem infolge des Immobilienverkaufs deutlich über dem Vorjahr. Damit lag das Ergebnis auch deutlich über dem Budget (siehe auch Erläuterung Konzern und Konzernbereiche unten).
| Budget | Ist | Ist | Veränderungen | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2023 | 2023 | 2022 | Ist zu Budget | Ist zu Vorjahr | |||
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | % | TEUR | % | |
| Umsatzerlöse | 96 | 351 | 353 | 255 | >100% | -2 | -0,6% |
| Gesamtleistung * | 102 100,0% |
353 100,0% |
359 100,0% |
251 | >100% | -6 | -1,7% |
| E B I T | -157 <-100% |
-18 -4,5% |
-1.397 <-100% |
139 | -88,5% | 1.379 | 98,7% |
| E B T * Umsatzerlöse und Erträge aus Darlehensverwaltung |
-157 <-100% |
17 5,4% |
-1.403 <-100% |
174 | >100% | 1.420 | >100% |
Insgesamt lagen die Umsatzerlöse im Berichtsjahr deutlich über dem Budget und leicht unter dem Vorjahr. Dies resultiert im Wesentlichen aus der Veräußerung der vermieteten Immobilien in Euskirchen sowie in Hagen im Vorjahr und der damit einhergehenden Verringerung der Mieteinnahmen. Die geplanten Umsätze aus der Vermietung wurden um 5 TEUR leicht unterschritten.
Die maßgeblichen Steuerungsgrößen EBIT und EBT liegen beide über dem Budget und dem Vorjahr. Ursächlich für die Überschreitung sind im Wesentlichen die nicht im Budget für 2023 berücksichtigten Verkaufserlöse der Immobilie in Euskirchen. Ohne diesen Effekt lägen EBIT und EBT unter dem Budget, vor allem aufgrund im Vergleich zum Budget stärker gestiegenen sonstigen betriebliche Aufwendungen. Die Budgetabweichung entspricht der Prognoseabweichung zum Vorjahresabschluss, daher wird auf weitere Erläuterungen diesbezüglich verzichtet.
| Budget Ist Ist Veränderungen 2023 2023 2022 Ist zu Budget |
Ist zu Vorjahr | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | % | TEUR | % | |
| Umsatzerlöse | 96 100,0% |
351 100,0% |
353 100,0% |
255 | >100% | -2 | -0,6% |
| Segment - EBIT | 51 53,1 % |
302 86,0% |
-1.111 <-100% |
251 | >100% | 1.413 | >100% |
| Segment - EBT | 33 34,4 % |
321 91,5% |
-1.135 <-100% |
288 | >100% | 1.456 | >100% |
Die Umsatzerlöse betrafen wie im Vorjahr Mieteinnahmen und Erlöse aus Immobilienveräußerungen. Mit Übergang von Nutzen und Lasten im Dezember 2023 wurde die verbliebene vermietete Immobilie in Euskirchen veräußert, der Mietvertrag endete bereits zum 31. Juli 2023, weshalb die Mieterträge im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen sind. Aus der Veräußerung der Immobilie ergab sich ein Gewinn in Höhe von 260 TEUR. Die geplanten Umsätze wurden um 255 TEUR deutlich überschritten.
Das Segment-EBIT und das Segment-EBT liegen deutlich über den Ergebnissen im Vorjahr und dem Budget. Dies beruht vor allem auf der zur Veräußerung gehaltenen Immobilie, die im Geschäftsjahr 2023 veräußert wurde.
Der Unternehmensbereich Immobilien besteht nach Verkauf der Immobilie in Euskirchen noch aus unbebauten bzw. mit Kleingärten bebauten Grundstücken in Hagen. Seit dem Auslaufen des Mietvertrags der Immobilie in Euskirchen Ende Juli 2023 werden nur noch geringe Mieteinnahmen aus der Vermietung von Kleingärten erzielt.
| Budget 2023 |
Ist 2023 |
Ist 2022 |
Veränderungen Ist zu Budget Ist zu Vorjahr |
||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | % | TEUR | % | |
| Zahlungseingänge | 40 | 28 | 30 | -12 | -30,0% | -2 | -6,7% |
| Erträge aus Darlehensverwaltung | 6 | 2 | 6 | -4 | -66,7% | -4 | -66,7% |
| Segment - EBIT | -22 | -60 | -48 | -38 | <-100% | -12 | 25,0% |
| Segment - EBT | 77 | -1.571 | -133 | -1.648 | <-100% | -1.438 | <-100% |
Im Geschäftsbereich Kreditverwaltung lagen die Zahlungseingänge aus Darlehensverwaltung sowohl leicht unter Budget als auch unter dem Vorjahr.
Das Segment-EBIT ist erneut negativ und liegt unter dem Vorjahr und dem Budget. Grund hierfür ist insbesondere eine erhöhte Forderungskorrektur aufgrund rückläufiger Zahlungseingänge in den vorangegangenen Jahren sowie rückläufige Erträge aus Forderungszuschreibungen (0 TEUR, Vorjahr 41 TEUR). Auch das Segment-EBT liegt aufgrund dieser Effekte und aufgrund der Abschreibung einer Beteiligung in Höhe von 1.464 TEUR deutlich unter dem Vorjahr und unter dem Budget.
Alle Kredite werden aktiv von unseren Mitarbeitern und Rechtsberatern verwaltet und eingefordert. Die Abwicklung gestaltet sich weiterhin schwierig, da der überwiegende Teil der Forderungen im Wege der Zwangsvollstreckung beigetrieben werden muss. Der verwaltete Forderungsbestand von nominal 3.264 TEUR (Vorjahr: 3.269 TEUR) ist zu 97,4 % (Vorjahr: 95,7 %) wertberichtigt.
| Budget | Ist | Ist | Veränderungen | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2023 | 2023 | 2022 | Ist zu Budget | Ist zu Vorjahr | |||
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | % | TEUR | % | |
| Segment - EBIT | -185 | -497 | -691 | -312 | <-100% | 194 | 28,1% |
| Segment - EBT | -157 | -546 | -786 | -389 | <-100% | 240 | 30,5% |
Der Bereich Sonstige betrifft vor allem das Segment-EBIT und Segment-EBT der Webac Holding AG. Wie im Vorjahr und wie geplant wurden weder Zahlungseingänge noch Umsatzerlöse erzielt.
Das Segment-EBT 2023 in Höhe von -546 TEUR lag insbesondere aufgrund von Wertberichtigungen auf Forderungen mit einem verbundenen Unternehmen in Höhe von 237 TEUR sowie Wertberichtigungen auf Beteiligungen in Höhe von 112 TEUR unter dem Budget und über dem Vorjahr.
Die Bilanzsumme sank geringfügig um 55 TEUR auf 3.406 TEUR. Der Abgang der zur Veräußerung bestimmten Immobilie wurde mangels Kaufpreiszahlung in 2023 durch eine entsprechende Forderung kompensiert.
Die langfristigen Vermögenswerte erhöhten sich um 878 TEUR auf 1.314 TEUR. Dies ist im Wesentlichen auf Investitionen in Wertpapiere, die langfristig gehalten werden sollen und zum Bilanzstichtag erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, zurückzuführen.
Die kurzfristigen Vermögenswerte verringerten sich im Wesentlichen in Folge der Auszahlungen für die Investitionen in Wertpapiere um 933 TEUR auf 2.092 TEUR. Die liquiden Mittel sind insgesamt um 1.209 TEUR gesunken. Dem Abgang der zur Veräußerung bestimmten Immobilie (1.740 TEUR) steht eine Zunahme der übrigen Vermögenswerte aufgrund der Kaufpreisforderung gegenüber.
Das Eigenkapital liegt bei 3.163 TEUR (Vorjahr 3.243 TEUR) und die Eigenkapitalquote beträgt zum 31. Dezember 2023 92,9 % (Vorjahr: 93,7 %). Die konstante Eigenkapitalquote resultiert aus dem Rückgang des Eigenkapitals und der Bilanzsumme im gleichen Verhältnis.
Das langfristige Vermögen ist wie im Vorjahr vollständig durch Eigenkapital gedeckt. Die Finanzierung von Investitionen erfolgt, soweit nicht mit freien Eigenmitteln, durch fristenkongruente Darlehensaufnahme. Daneben bestehen bisher nur teilweise in Anspruch genommene Kreditlinien in Höhe von 350 TEUR. Die Laufzeiten der Kreditlinien sind unbefristet.
Die langfristigen Schulden 40 TEUR wurden im Berichtsjahr vollständig getilgt.
Die kurzfristigen Schulden erhöhten sich um 65 TEUR auf 243 TEUR. Dies resultiert im Wesentlichen aus der Aufnahme eines Kontokorrentkredits über 50 TEUR sowie der Zunahme von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 13 TEUR.
Die Entwicklung der Liquidität des Konzerns ist in der Kapitalflussrechnung dargestellt. Zusammengefasst sieht die Entwicklung wie folgt aus:
| Cash-Flow aus: | 2023 | Vorjahr |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| - Laufender Geschäftstätigkeit - Investitionstätigkeit |
-205 -1.043 |
-37 1.550 |
| - Free Cash-Flow |
-1.248 | 1.513 |
| - Finanzierungstätigkeit |
39 | -445 |
| Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds |
-1.209 | 1.068 |
| Finanzmittelfonds am: | ||
| - Anfang der Periode |
1.233 | 165 |
| - Ende der Periode |
24 | 1.233 |
Der negative Cash-Flow resultiert im Wesentlichen aus der noch nicht erfolgten Kaufpreiszahlung aus der Immobilienveräußerung.
Die Veränderung des Cash-Flows aus Investitionstätigkeit resultiert aus der Anschaffung von langfristig gehaltenen Wertpapieren.
Der Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit resultiert aus der Einzahlung des Kontokorrentkredits sowie Auszahlungen für Leasingverbindlichkeiten.
Der Bereich Immobilien wird durch die Mieteinnahmen finanziert und im Bereich Kreditverwaltung deckt die Höhe der Zahlungseingänge die Inkasso- und Verwaltungskosten der Kreditforderungen.
Die im Folgenden dargestellte Entwicklung der Webac Holding AG basiert auf dem Jahresabschluss, der nach den Vorschriften des HGB und des AktG aufgestellt wurde.
Der bedeutsamste finanzielle Leistungsindikator für die Unternehmenssteuerung der Webac Holding AG ist das Jahresergebnis. Die Ergebnis- und Kostenkontrolle ist nach wie vor eine der zentralen Aufgaben des Vorstands. Wesentliche Veränderungen in Bezug auf die interne Organisation, die Steuerungssysteme und die Entscheidungsfindung im Konzern haben sich nicht ergeben.
Insgesamt ergibt sich für das Geschäftsjahr 2023 ein Jahresfehlbetrag in Höhe von - 268 TEUR (Vorjahr: - 1.545 TEUR). Der gegenüber dem Vorjahr stark rückläufige Jahresfehlbetrag resultiert im Wesentlichen aus Erträgen aus Gewinnabführung von insgesamt 446 TEUR (im Vorjahr Aufwendungen aus Verlustübernahmen von 758 TEUR).
Die deutlich gestiegenen Erträge aus Gewinnabführungen resultieren vor allem aus der LEGA Kreditverwaltungs GmbH, die ihrerseits hohe Gewinne von der Webac Gamma Immobilien GmbH erhalten hat, auf deren Ebene stille Reserven im Rahmen der Immobilienveräußerung aufgedeckt wurden. Gegenläufig wurde auf Ebene der LEGA Kreditverwaltungs GmbH eine Abwertung der Beteiligung an der Webac Gamma Immobilien GmbH vorgenommen.
Die Forderungen der Webac Holding AG gegen die LEGA Kreditverwaltungs GmbH wurden wertberichtigt, da aus den Organgesellschaften aufgrund der jeweils bestehenden Ergebnisabführungsverträge nur noch Liquidität aus der Veräußerung der Grundstücke zu erwarten ist. Ab August 2023 sind die Mieteinnahmen aus der Immobilie in Euskirchen durch Auslaufen des Mietvertrages entfallen.
Die Bilanzsumme der AG beträgt 3.289 TEUR (Vorjahr: 3.810 TEUR). Das vor allem aus den langfristig gehaltenen Wertpapieren (865 TEUR) sowie den Beteiligungen an der LEGA Kreditverwaltungs GmbH (449 TEUR) und Webac Gamma Immobilien GmbH (50 TEUR) bestehende Anlagevermögen erhöhte sich durch die Investitionen in Wertpapiere von 612 TEUR auf 1.365 TEUR. Das Umlaufvermögen sank dagegen um 1.273 TEUR auf 1.923 TEUR infolge des Rückgangs liquider Mittel durch den Wertpapierkauf sowie weiterer Wertberichtigungen auf die Forderungen gegen die LEGA Kreditverwaltungs GmbH.
Das Eigenkapital verminderte sich ergebnisbedingt um 268 TEUR auf 2.366 TEUR. Die Eigenkapitalquote zum 31. Dezember 2023 beträgt 71,9 % (Vorjahr: 69,2 %). Der Anstieg resultiert aus der gesunkenen Bilanzsumme.
Die Verbindlichkeiten haben sich um 258 TEUR auf 806 TEUR vermindert, vor allem aufgrund des Rückgangs um 301 TEUR der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen. Gegenläufig wurde ein Kontokorrentkredit in Anspruch genommen (50 TEUR). Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten vor allem Verpflichtungen aus den Verrechnungskonten mit den Tochtergesellschaften aufgrund der bestehenden Beherrschungsund Gewinnabführungsverträge im Konzern. Die Rückstellungen in Höhe von 116 TEUR (Vorjahr: 110 TEUR) haben sich nur geringfügig erhöht.
Grundsätzlich sind die Managementebenen in der Webac Holding AG und ihren Beteiligungen durch klare Verantwortlichkeiten und eine flache Hierarchie geprägt. Der Konzern hat das Rechnungswesen an eine Steuerberatungsgesellschaft ausgelagert. Daher erfolgen die laufende Finanzbuchhaltung und die Erstellung der Zwischen- und Jahresabschlüsse einschließlich Budgets dezentral. Durch ein regelmäßiges monatliches Reporting für sämtliche Einzelgesellschaften im Konzern durch die Steuerberatungsgesellschaft als externer Dienstleister an den Vorstand der Gesellschaft erfolgt eine laufende Kontrolle der Ist-/Soll-Abweichungen.
Der Vorstand benutzt eine Reihe von Instrumenten, um während des Jahres die Risiken der Gesellschaft zu überwachen.
Für die AG sowie die übrigen Konzernunternehmen werden monatlich betriebswirtschaftliche Auswertungen erstellt und über die Liquidität der Gruppe wird monatlich berichtet.
Um die jederzeitige Zahlungsfähigkeit und die finanzielle Flexibilität im Konzern zu gewährleisten, werden Kreditlinien vorgehalten und erforderlichenfalls in Anspruch genommen. Die Kreditlinien und Cashflows haben im Geschäftsjahr 2023 eine ausreichende Liquiditätsausstattung gesichert. Webac beabsichtigt, auch in der Zukunft die Kreditlinien aufrechtzuerhalten und bei Bedarf zu nutzen.
Die Entwicklung des Geschäftsbereichs Immobilien wird über die Berichterstattung bestimmter Geschäftsvorgänge, wie der Anschluss- und Neuvermietung oder bei wesentlichen Investitionen und Desinvestitionen sowie durch einen Bericht über die monatlichen Mieteingänge überwacht. Der Geschäftsbereich Kreditverwaltung berichtet monatlich über den Forderungseingang und die Inkassoaufwendungen. Der Wertberichtigungsbedarf wird am Jahresende ermittelt.
Maßnahmen bei Nichterreichen von Budgetzahlen werden gefordert, entwickelt und besprochen. Damit steht dem Management der Webac Holding AG ein relativ dynamisches Mittel zur Verhinderung von hohen überraschenden Verlusten zur Verfügung, obwohl der Handlungsspielraum bei ungünstiger Entwicklung beschränkt ist.
Der Aufsichtsrat übt seine Beratungs- und Kontrollfunktion gemäß den nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung zugewiesenen Aufgaben und unter Berücksichtigung des Deutschen Corporate Governance Kodex aus.
Die Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat ist effizient und vertrauensvoll. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat umfassend und zeitnah in mündlichen und schriftlichen Berichten über die laufende Geschäftsentwicklung, bedeutende Geschäftsvorfälle, die Lage der Tochtergesellschaften und des Konzerns, die Risikolage, das interne Kontrollsystem und die Compliance. Hauptansprechpartner des Vorstands ist hierbei vor allem der Aufsichtsratsvorsitzende.
Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem (IKS) in Bezug auf die (Konzern-) Rechnungslegung der Webac Holding AG ist darauf ausgelegt, Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der (Konzern-)Rechnungslegung sowie die Einhaltung aller relevanten rechtlichen Normen im Konzern sicherzustellen. Wesentliches Ziel ist die Aufstellung eines Konzernabschlusses der Webac Holding AG nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) – wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind – und den ergänzenden handelsrechtlichen Vorschriften entsprechend § 315e Abs. 1 HGB. Darüber hinaus verfolgt die Webac Holding AG das Ziel, ihren Jahresabschluss nach den handelsrechtlichen Vorschriften aufzustellen.
Der Vorstand der Webac Holding AG ist für die Implementierung, die Ausgestaltung und den Umfang des IKS verantwortlich. Dem Aufsichtsrat der Webac Holding AG obliegt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG die Überwachung der Wirksamkeit des IKS.
Aufgrund der geringen Größe und Komplexität wurde das IKS in Bezug auf die (Konzern-)Rechnungslegung der Webac Holding AG auf eine externe Steuerberatungsgesellschaft (StBG) ausgelagert. Die StBG führt die Bücher der Webac Holding AG und aller Tochtergesellschaften und erstellt deren handelsrechtliche Jahresabschlüsse. Die StBG erstellt außerdem den Konzernabschluss der Webac Holding AG. Die Verantwortung für die (Konzern-)Rechnungslegung obliegt dem Vorstand der Webac Holding AG. Durch regelmäßige Abstimmung mit der StBG und dem monatlichen Reporting seitens der StBG an den Vorstand ist eine laufende Kontrolle der Finanzen und der Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Webac Holding AG und des Konzerns sichergestellt. Zusätzlich erfolgt über eine Mitarbeiterin aus dem kaufmännischen Bereich der Informations- und Belegfluss an die ausgelagerte Buchhaltung, so dass hierüber die Vollständigkeit der Geschäftsvorfälle sichergestellt wird. Durch regelmäßigen Abgleich der gebuchten Zahlen wird die Funktion dieser manuellen Schnittstelle regelmäßig kontrolliert.
Der Webac Konzern ist im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit vor allem Ausfall- und Liquiditätsrisiken aus Finanzinstrumenten ausgesetzt. Nennenswerte Zinsänderungsrisiken bestehen nicht, da im Webac Konzern weder Vermögensanlagen noch Darlehensverbindlichkeiten bestehen. Derivative Finanzinstrumente kommen im Webac Konzern dagegen nicht zum Einsatz.
Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2023 Wertpapiere in Form von Aktien erworben, die Marktpreisrisiken ausgesetzt sind. Die Marktpreisrisiken ergeben sich im Wesentlichen aus der Unsicherheit künftiger Wertentwicklungen. Der Konzern steuert das Kursrisiko durch Diversifikation und durch Beschränkungen bei der Investition in einzelne Wertpapiere.
Der Konzern unterliegt vor allem im operativen Bereich der Kreditverwaltung Ausfallrisiken. Das maximale Ausfallrisiko ist durch den in der Bilanz ausgewiesenen Buchwert der Kreditforderungen ersichtlich. Den Risiken aus den Kreditforderungen wird durch Wertberichtigungen ausreichend Rechnung getragen. Die Wertberichtigungen werden auf Basis der in Einzelfällen bekannten Ausfallrisiken und pauschalisiert auf der Grundlage von Erfahrungswerten gebildet. Ausfallrisiken manifestieren sich in der Regel durch Zahlungsschwierigkeiten, wahrscheinliche Insolvenz oder Nichterfüllung. Zu überfälligen und wertgeminderten Darlehensforderungen werden im Einzelfall mit den Schuldnern der Kreditforderungen neue Konditionen zu Tilgungsleistungen und Verzinsung getroffen.
Das Risiko, dass die Darlehensnehmer ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, gestellte Sicherheiten nicht verwertet werden können oder die Verwertungserlöse nicht die Kosten und die Schuld decken, wird im Rahmen des laufenden Forderungsmanagements überwacht und es werden – sofern möglich – Maßnahmen ergriffen, um einen Zahlungseingang sicherzustellen. Der monatliche Zahlungseingang und wesentliche Zahlungsstockungen werden an den Aufsichtsrat berichtet. Wertberichtigungen für Forderungen werden immer in Höhe des über die Laufzeit zu erwartenden Kreditverlusts bewertet. Aus der noch nicht erfolgten Kaufpreiszahlung in Bezug auf den Immobilienverkauf in 2023 ergeben sich keine Ausfallrisiken.
Als Liquiditätsrisiko wird das Risiko verstanden, dass ein Unternehmen Schwierigkeiten bei der Erfüllung seiner sich aus den finanziellen Verbindlichkeiten ergebenden Verpflichtungen hat. Der Bestand an liquiden Mitteln ist zwar aufgrund der Investitionen in Wertpapiere gesunken, die Wertpapiere können jedoch wieder in liquide Mittel umgewandelt werden. Dies wird zunächst nicht beabsichtigt.
Um die Zahlungsfähigkeit und finanzielle Flexibilität jederzeit sicherzustellen, werden Reserven in Form von Kreditlinien bei der Hausbank vorgehalten, die bislang nur geringfügig in Anspruch genommen wurden.
Die wesentlichen Chancen bestehen in der gewinnbringenden Anlage bzw. Investition der Veräußerungserlöse und in der Nutzung der bestehenden hohen steuerlichen Verlustvorträge.
Für den Bereich werden verschiedene Optimierungsmaßnahmen gesucht, um die heutige Substanz bestmöglich zu erhalten bzw. zu verwerten.
Die zukünftige Entwicklung des Konzerns und damit auch der Webac Holding AG kann im Wesentlichen durch folgende Risikofaktoren negativ beeinflusst werden, dargestellt in der Reihenfolge ihrer relativen Bedeutung:
Die noch bis Ende des Geschäftsjahres 2022 andauernde und die Wirtschaft enorm beeinflussende Corona-Pandemie hat sich bis zur Aufstellung dieses Lageberichts entspannt; nennenswerte Effekte auf die Lage des Unternehmens hat dies nicht. Zwar gilt das grundsätzlich auch für mögliche unmittelbare Auswirkungen aus dem im Februar 2022 durch Russland begonnenen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Gleichwohl führten die EU-Sanktionen zu einem Lieferstopp von russischem Gas und daraus resultierenden Energieverknappungen und zunehmender Inflationssteigerung. Letztere beschleunigte zudem noch den generellen Preisauftrieb, der sich als Folge der jahrelangen Niedrigzinspolitik der globalen Zentralbanken bereits abgezeichnet hatte.
Auf den Schock des Krieges, der buchstäblichen "Zeitenwende", folgten zusätzlich zur Energieverknappung noch Störungen globaler Lieferketten, eine massive Verteuerung vieler Rohstoffe und Vorprodukte (z. B. für die Bauindustrie) sowie eine Kehrtwende der Zentralbanken bei der Zinspolitik, um die steigende Inflation einzubremsen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt können etwaige negative wirtschaftliche Folgen nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
In der Gesamtbetrachtung aller Chancen und Risiken ist festzustellen, dass die Risikosituation des Konzerns im Vergleich zum Vorjahr konstant geblieben ist und die Ertragslage anders als in den Vorjahren positiv war. Aufgrund der hohen Eigenkapitalbasis können weitere Verluste in Folgejahren aufgefangen werden. Wenn dagegen die tatsächliche Entwicklung deutlich negativ von den Planannahmen abweicht und die kurzfristigen Kreditlinien gekündigt werden, könnten Liquiditätsengpässe auftreten, die zu einer wesentlichen Beeinträchtigung bis hin zu einer Bestandsgefährdung führen. Es liegen derzeit aber keine Anhaltspunkte dafür vor, dass eine entsprechende Kündigung ausgesprochen werden könnte. Zum 31. Dezember 2023 verfügt der Konzern zwar über geringere liquide Mittel als in den Vorjahren. Durch den Verkauf der Immobilie in Euskirchen ist jedoch im März 2024 die entsprechende Liquidität zugeflossen, sodass der Konzern insgesamt über einen guten Bestand an liquiden Mitteln verfügt.
Für die AG gilt die Schlussfolgerung aus der Gesamtbewertung für den Konzern analog. Die über die Ergebnisabführungen zu erwartenden Ergebnisse der Unternehmensbereiche decken derzeit die laufenden Verwaltungskosten der AG. Die Liquiditätssituation der AG hat sich im Vergleich zum Vorjahr durch die Investitionen in Wertpapiere verschlechtert. Dem entgegen steht die Einzahlung aus der Veräußerung der Immobilie in Euskirchen zu Beginn des Jahres 2024. Gleichzeitig kann die Verschlechterung der Ertragslage bei Tochterunternehmen bzw. die Verwertung von Vermögenswerten unter Buchwert zu einer Minderung des Beteiligungsansatzes an den Tochterunternehmen führen und das Eigenkapital der Webac Holding AG weiter belasten. Nach jetzigem Kenntnisstand liegen keine Anhaltspunkte vor, dass solche Ereignisse eintreten könnten.
Für das Jahr 2024 ist von einem weiterhin herausfordernden Umfeld auszugehen. Die deutsche Wirtschaft ist wie gelähmt und fällt im Vergleich zu anderen europäischen Ländern deutlich ab. Die aktuell vorliegenden Frühindikatoren deuten für den Jahresbeginn 2024 auf keine konjunkturelle Trendwende hin: Verschlechterung der Auftragslage in allen Wirtschaftsbereichen, geringer Auftragsbestand, hoher Krankenstand, andauernde Streiks.
Mit einer spürbaren gesamtwirtschaftlichen Erholung wird erst in der zweiten Jahreshälfte gerechnet. Insgesamt wird das preisbereinigte BIP in 2024 nur um 0,2 % steigen, im Jahr 2025 wird die Wirtschaftsleistung dann um 1,5 % zulegen (ifo Konjunkturprognose 2024 vom 6. März 2024).
Nach Einschätzung des Sachverständigenrates haben die Energiekrise und die erhöhte Inflation deutliche Spuren in der deutschen Wirtschaft hinterlassen. Zwar ist ein starker Rückgang der Wirtschaftsleistung bisher ausgeblieben, auf einen Wachstumspfad kehrte die Gesamtwirtschaft bisher allerdings nicht zurück. Im Prognosehorizont dürfte sie sich nur langsam erholen.
Die Prognosen aus dem Frühjahr 2023 wurden aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung vom Sachverständigenrat im Herbst revidiert und nach unten korrigiert. Die pessimistischen Wachstumserwartungen für das 2. Halbjahr 2023 tragen auch zur Abwärtsrevision des prognostizierten BIP-Wachstums für das Jahr 2024 bei. So dürfte der Überhang 0 % betragen statt 0,3 %, wie noch in der Frühjahrsprognose angenommen.
Für das Jahr 2024 geht der Sachverständigenrat von einer Gesamtinflation von 2,6 % aus. Damit dauert der Rückgang der Inflationsrate im Prognosezeitraum weiter an. Der EZB-Rat hat die Geldpolitik angesichts der stark erhöhten Inflationsraten und der Erwartung, dass die Inflation zu lange hoch bleibt, weiter gestrafft. Nachdem die Leitzinsen seit Juli 2022 zehnmal in Folge um insgesamt 4,5 Prozentpunkte angehoben wurden, wurde im Oktober 2023 erstmals eine Pause eingelegt (Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigen Rat).
Bei der Prognose für die deutsche Volkswirtschaft dominieren die Abwärtsrisiken. Das Konsumklima ist gedämpft und konsumbezogene Unsicherheitsmaße deutlich erhöht. Dies könnte mit den gestiegenen Zinsen zusammenhängen, die das Sparverhalten anregen. Eine gegenüber den Prognoseannahmen ungünstigere Entwicklung der Weltkonjunktur und der weltpolitischen Lage, der Energiepreise sowie eine unerwartet stark dämpfende Wirkung der Geldpolitik stellen für die deutsche Wirtschaft ebenfalls bedeutende Risiken dar.
Zwar sind die Energiepreise und ihre Volatilität im Jahr 2023 stark zurückgegangen. Es bestehen jedoch weiterhin Risiken im Hinblick auf die Energieversorgung, beispielsweise aufgrund einer Verknappung des Erdgasangebots im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine. Zusammen mit der noch unvollständigen Erholung der Realeinkommen würden erneute Kaufkraftverluste die privaten Konsumausgaben weiter belasten.
Für den Konzern erwarten wir für 2024 bei einem Umsatz von 17 TEUR ein negatives Ergebnis vor Zinsen und vor Steuern (EBIT) von -262 bzw. negatives Ergebnis vor Steuern (EBT) von -156 TEUR. Im Bereich Immobilien sind im Jahr 2024 ein Umsatz in Höhe von 17 TEUR und ein EBIT von -19 sowie ein EBT in Höhe von 1 TEUR, die damit beide erheblich unter dem Niveau des Vorjahres liegen, geplant. Grund hierfür ist, dass der Mietvertrag der einzigen Immobilie mit wesentlichen Mieterträgen in 2023 geendet ist, die Immobilie verkauft wurde und danach nur noch geringe Mieterträge aus der Vermietung der Kleingärten in Hagen zu erwarten sind. Für den Bereich Kreditverwaltung rechnen wir mit einem negativen EBIT und EBT - vor eventuellen außerplanmäßigen Wertberichtigungen auf Forderungen.
Bei der Webac Holding AG werden die Verwaltungskosten über dem Niveau des Vorjahres liegen. Wir rechnen für das Jahr 2024 mit einem EBIT von -223 TEUR, da die geplanten Erträge aus den Gewinnabführungen und Wertpapieren nicht die Verwaltungskosten decken werden; aber mit einem verbesserten negativen Jahresergebnis in Höhe von -90 TEUR, aufgrund der Erträge aus Wertpapieren.
Es werden aktuell keine Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten im Konzern vorgenommen.
Hinsichtlich der Modalitäten für die Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats verweisen wir auf die Ausführungen im Vergütungsbericht gem. § 162 AktG auf unserer Website.
Am 31. Dezember 2023 betrug das gezeichnete Kapital der AG 1.000.000 Euro, eingeteilt in 851.133 nennwertlose Stückaktien, die auf den Inhaber lauten.
Die Aktien der Gesellschaft sind zum Börsenhandel zugelassen und werden am regulierten Markt an den Börsenplätzen Düsseldorf und Frankfurt gehandelt.
Aktien mit Sonderrechten oder besondere Stimmrechtskontrollen liegen nicht vor. Nach Kenntnis des Vorstands gibt es keine Vereinbarungen zwischen einzelnen Aktionären, die die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien beschränken.
Der Gesellschaft sind folgende Beteiligungen an ihrem Grundkapital – die 10% der Stimmrechte überschreiten – gemäß § 21 WpHG gemeldet worden:
Die Hauptversammlung vom 20. November 2019 hat den Vorstand ermächtigt, eigene Aktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von bis zu 10 % zu erwerben. Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gilt bis zum 19. November 2024. In der ordentlichen Hauptversammlung am 02. Dezember 2020 wurde dazu kein weiterer Beschluss gefasst.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 und auch nach dem Bilanzstichtag bis zur Aufstellung dieses Lageberichts wurden keine weiteren eigenen Aktien erworben. Somit hatte die Gesellschaft am Bilanzstichtag wie im Vorjahr 53.094 Stück eigene Aktien im Besitz mit einem anteiligen Wert am gezeichneten Kapital in Höhe von 62.380,38 Euro. Dies entspricht 6,24 % des Grundkapitals. Die Anschaffungskosten betrugen 240.811,21 Euro.
Im Fall einer "Change-of-Control" Transaktion weist der Vorstand darauf hin, dass ihm keine Regeln oder Hindernisse bekannt sind, die eine Übernahme und Ausübung der Kontrolle über die AG erschweren könnten.
Für Fälle eines Übernahmeangebotes gibt es bei der AG keine Entschädigungsvereinbarungen mit dem Vorstand oder den Arbeitnehmern.
Der Vorstand besteht gemäß § 8 der Satzung der AG aus einer Person oder mehreren Personen, wobei der Aufsichtsrat die Zahl der Mitglieder des Vorstands – nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen – festlegt. Der Aufsichtsrat kann ein Vorstandsmitglied zum Vorsitzenden des Vorstands bzw. stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellen.
Die Mitglieder des Vorstands werden für höchstens fünf Jahre bestellt. Eine mehrmalige Bestellung – jeweils für höchstens fünf Jahre – ist zulässig.
Nach § 29 ist der Aufsichtsrat befugt, Änderungen der Satzungsfassung zu beschließen. Die Beschlüsse der Hauptversammlung werden mit einfacher Mehrheit - wenn das Gesetz nicht zwingend eine größere Stimmenmehrheit vorschreibt - der abgegebenen Stimmen gefasst.
Soweit das AktG außerdem zur Beschlussfassung eine Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals vorschreibt, genügt – wenn dies gesetzlich zulässig ist – die einfache Mehrheit des vertretenen Kapitals.
Der Konzern beschäftigt wie im Vorjahr eine Mitarbeiterin.
Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f und § 315d HGB, die auch die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG sowie den Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG beinhaltet, ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://webac-ag.com/corporategovernance.html undhttps://webac-ag.com/finanzdaten.html veröffentlicht und den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht.
Ich danke allen Aktionären, den Geschäftspartnern und Mitarbeitern unseres Hauses sowie dem Aufsichtsrat für die in der Vergangenheit gewährte Unterstützung und für die gute Zusammenarbeit.
München, den 26. April 2024
Konrad Steinert Vorstand
| Anhang | TEUR | Vorjahr TEUR |
||
|---|---|---|---|---|
| 1. | Umsatzerlöse | E.1 | 351 | 353 |
| 2. | Erträge aus Darlehensverwaltung | 2 | 6 | |
| 3. | Sonstige betriebliche Erträge | E.2 | 55 | 57 |
| 408 | 416 | |||
| 4. | Personalaufwand | E.3 | 20 | 24 |
| 5. | Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen |
13 | 13 | |
| 6. | Sonstige betriebliche Aufwendungen | E.4 | 393 | 1.776 |
| 7. | Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT) | -18 | -1.397 | |
| 8. | Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | E.5 | 35 | 0 |
| 9. | Zinsen und ähnliche Aufwendungen | E.5 | 0 | 6 |
| 10. | Finanzergebnis | 35 | -6 | |
| 11. | Konzernergebnis vor Ertragsteuern (EBT) | 17 | -1.403 | |
| 12. | Steuern vom Einkommen und Ertrag | E.6 | -43 | 0 |
| 13. | Konzernergebnis | -26 | -1.403 | |
| Vom Konzernergebnis entfallen auf: | ||||
| - Aktionäre der Webac Holding AG | -25 | -1.357 | ||
| - Nicht beherrschende Anteile | -1 | -46 | ||
| Ergebnis je Aktie unverwässert / verwässert (in EUR) Vom Gesamtergebnis entfallen auf: |
E.7 | -0,03 | -1,76 | |
| - Aktionäre der Webac Holding AG | -79 | -1.357 | ||
| - Nicht beherrschende Anteile | -1 | -46 |
| Vorjahr | ||
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| Konzernergebnis | -26 | -1.403 |
| Erfolgsneutrale Veränderung aus der Neubewertung von zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Vermögenswerten |
-133 | 0 |
| Erfolgsneutrale Veränderung durch die Veräußerung von zum | ||
| beizulegenden Zeitwert bewerteten Vermögenswerten | 36 | 0 |
| Latente Steuern aus der erfolgsneutralen Veränderung von zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Vermögenswerten |
43 | 0 |
| Gesamtergebnis vor Anteil anderer Gesellschafter | -80 | -1.403 |
| Gesamtergebnis anderer Gesellschafter | -1 | -46 |
| Gesamtergebnis | -79 | -1.357 |
| Aktiva | Anhang | TEUR | Vorjahr TEUR |
|
|---|---|---|---|---|
| A. | Langfristige Vermögenswerte | |||
| I. | Sachanlagen | E.8 | 0 | 0 |
| II. | Nutzungsrechte | E.9 | 3 | 5 |
| III. | Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien | E.10 | 318 | 318 |
| IV. | Wertpapiere | E.8 | 938 | 0 |
| V. | Forderungen aus Darlehensverwaltung | E.11 | 54 | 112 |
| VI. | Aktive latente Steuern | E.12 | 0 | 0 |
| 1.314 | 436 | |||
| B. | Kurzfristige Vermögenswerte | |||
| I. | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 3 | 4 | |
| II. | Forderungen aus Darlehensverwaltung | E.11 | 32 | 34 |
| III. | Ertragsteuerforderungen | 10 | 1 | |
| IV. | Übrige Vermögenswerte | E.12 | 2.023 | 13 |
| V. | Liquide Mittel | E.14 | 24 | 1.233 |
| VI. | Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte | E.20 | 0 | 1.740 |
| 2.092 | 3.025 | |||
| 3.406 | 3.461 |
| Passiva | Vorjahr | |||
|---|---|---|---|---|
| Anhang | TEUR | TEUR | ||
| A. | Eigenkapital | |||
| I. | Gezeichnetes Kapital | E.15 | 1.000 | 1.000 |
| II. | Eigene Anteile | E.15 | -62 | -62 |
| Ausgegebenes Kapital | 938 | 938 | ||
| III. | Kapitalrücklagen | E.15 | 4.122 | 4.122 |
| IV. | Gesetzliche Rücklage | E.15 | 39 | 39 |
| V. | Gewinn- und sonstige Rücklagen |
E.15 | 1.602 | 1.656 |
| VI. | Konzernbilanzverlust | E.15 | -3.609 | -3.584 |
| VII. | Aktionären der Webac Holding AG zuzurechnender Anteil | 3.092 | 3.171 | |
| VIII. | Nicht beherrschende Anteile | E.15 | 71 | 72 |
| 3.163 | 3.243 | |||
| B. | Langfristige Schulden | |||
| I. | Übrige Verbindlichkeiten | E.19 | 0 | 40 |
| II. | Passive latente Steuern | E.13 | 0 | 0 |
| 0 | 40 | |||
| C. | Kurzfristige Schulden | |||
| I. | Rückstellungen | E.17 | 149 | 145 |
| II. | Finanzverbindlichkeiten | E.16 | 50 | 0 |
| III. | Leasingverbindlichkeiten | E.9 | 3 | 5 |
| IV. | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | E.18 | 38 | 25 |
| V. | Übrige Verbindlichkeiten | E.19 | 3 | 3 |
| VI. | Schulden in direktem Zusammenhang mit zur Veräußerung | E.20 | 0 | 0 |
| gehaltenen langfristigen Vermögenswerten | ||||
| 243 | 178 | |||
| 3.406 | 3.461 |
| Gezeichnetes Kapital | Eigene Anteile | Kapitalrücklage | Gesetzliche Rücklage | Gewinnrücklagen | Rücklage für Zeitwertänderungen | Sonstige Rücklage | Konzernbilanzverlust | am Eigenkapital Aktionären der Webac Holding AG zuzurechnender Anteil |
Nicht beherrschende Anteile | Gesamt | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| Stand 01.01.2022 | 1.000 | -62 | 4.122 | 39 | 1.552 | 0 | 104 | -2.227 | 4.528 | 118 | 4.646 |
| Gesamtergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | -1.357 | -1.357 | -46 | -1.403 |
| Stand 31.12.2022 | 1.000 | -62 | 4.122 | 39 | 1.552 | 0 | 104 | -3.584 | 3.171 | 72 | 3.243 |
| Stand 01.01.2023 | 1.000 | -62 | 4.122 | 39 | 1.552 | 0 | 104 | -3.584 | 3.171 | 72 | 3.243 |
| Umgliederung | 0 | 0 | 0 | 0 | 140 | -36 | -104 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Gesamtergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | -97 | 43 | -25 | -79 | -1 | -80 |
| Stand 31.12.2023 | 1.000 | -62 | 4.122 | 39 | 1.692 | -133 | 43 | -3.609 | 3.092 | 71 | 3.163 |
Der Posten "Nicht beherrschende Anteile" im Konzern betrifft die Minderheitsaktionäre der Webac Immobilien AG.
Die Gesellschaft hatte am Bilanzstichtag 53.094 Stück eigene Aktien im Besitz mit einem anteiligen Wert am gezeichneten Kapital in Höhe von 62.380,38 Euro. Dies entspricht 6,24 % des Grundkapitals. Die Anschaffungskosten betrugen 240.811,21 Euro.
| Vorjahr | |||
|---|---|---|---|
| TEUR | TEUR | ||
| 1. | Konzernergebnis nach Ertragsteuern | -26 | -1.403 |
| 2. | Veränderung der latenten Steuern (erfolgswirksam | 43 | 0 |
| verbucht) | |||
| 3. | Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen |
13 | 13 |
| Minderung / (Erhöhung) des beizulegenden Zeitwerts | |||
| 4. | von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien | 0 | 1.368 |
| 5. | Erhöhung / (Minderung) langfristige Schulden | -40 | -4 |
| 6. | Minderung / (Erhöhung) langfristige Vermögenswerte | 58 | 46 |
| 7. | Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen / (Erträge) | 6 | 10 |
| 8. | Brutto Cash - Flow |
54 | 30 |
| 9. | Verlust / (Gewinn) aus Immobilienverkäufen | -260 | -65 |
| 10. | Minderung / (Erhöhung) kurzfristige Vermögenswerte | -16 | 5 |
| 11. | Erhöhung / (Minderung) kurzfristige Schulden | 17 | -7 |
| 12. | Cash - Flow aus laufender Geschäftstätigkeit |
-205 | -37 |
| Davon: | |||
| Gezahlte Zinsen | 0 | 6 | |
| Gezahlte Ertragsteuern | 0 | 0 | |
| 13. | Einzahlungen aus dem Abgang von zur Veräußerung | 0 | 1.550 |
| gehaltenen langfristigen Vermögenswerten | |||
| 14. | Einzahlungen aus dem Abgang von Wertpapieren | 191 | 0 |
| 15. | Auszahlungen für Investitionen in Wertpapiere | -1.234 | 0 |
| 16. | Cash - Flow aus der Investitionstätigkeit |
-1.043 | 1.550 |
| 17. | Free Cash - Flow |
-1.248 | 1.513 |
| 18. | Einzahlungen aus der Aufnahme | ||
| Finanzverbindlichkeiten Auszahlungen aus der Tilgung Finanz |
50 | 0 | |
| 19. | verbindlichkeiten | 0 | -423 |
| 20. | Auszahlungen für Leasingverbindlichkeiten | -11 | -22 |
| 21. | Cash - Flow aus der Finanzierungstätigkeit |
39 | -445 |
| 22. | Zahlungswirksame Veränderungen des | ||
| Finanzmittelfonds | -1.209 | 1.068 | |
| 23. | Finanzmittelfonds am Anfang der Periode | 1.233 | 165 |
| 24. | Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 24 | 1.233 |
Die Webac Holding Aktiengesellschaft ist eine in der Rosenheimer Straße 12, 81669 München, Deutschland, ansässige Aktiengesellschaft, deren Aktien am regulierten Markt an den Börsenplätzen Düsseldorf und Frankfurt gehandelt werden. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 140727 eingetragen. Der Konzern ist in den Bereichen des An- und Verkaufs von Grundstücken und deren Verwaltung sowie der Verwaltung von Krediten und Darlehen tätig.
Die Gesellschaft hat den Konzernabschluss für das Jahr 2023 in Übereinstimmung mit den internationalen Rechnungslegungsvorschriften – den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, den Auslegungen des IFRS Interpretations Committee (IFRIC) – und nach den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften erstellt. Dabei wurden die IFRS-Standards angewandt, welche für die am 1. Januar 2023 beginnenden Geschäftsjahre verbindlich sind. Die Vorjahreszahlen wurden nach denselben Standards ermittelt.
Des Weiteren wurden zur klareren Darstellung die Bestandteile des Eigenkapitals neu aufgegliedert und der Eigenkapitalspiegel neu strukturiert. Die Abschreibungen auf Vermögenswerte des Umlaufvermögens werden aus Vereinfachungsgründen nun unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Zur transparenteren Darstellung der Ertragslage werden ab dem Geschäftsjahr 2023 die vormals in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesenen Erträge aus Immobilienveräußerungen in den Umsatzerlösen ausgewiesen. Der entsprechende Ausweis des Vorjahres wurde angepasst. Für die Gesamtergebnisrechnung wird das Gesamtkostenverfahren angewendet.
Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, werden, soweit zulässig, einzelne Posten der Gesamtergebnisrechnung bzw. der Bilanz zusammengefasst. Diese Posten werden im Anhang aufgegliedert und erläutert. Soweit nicht anders vermerkt, werden alle Beträge in Tausend Euro (TEUR) gerundet angegeben.
Die Gliederung der Bilanz des Konzerns erfolgt nach der Fristigkeit. Als kurzfristig werden Vermögenswerte und Schulden angesehen, wenn sie innerhalb eines Jahres fällig sind. Nicht beherrschende Anteile konzernfremder Gesellschafter werden als Bestandteil des Eigenkapitals ausgewiesen.
Die Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen wurden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt und enden am 31. Dezember.
Die folgenden vom IASB veröffentlichten, zum 1. Januar 2023 in Kraft getretenen und von der EU-Kommission übernommenen Standards und Interpretationen waren erstmalig im Geschäftsjahr 2023 zum 1. Januar 2023 anzuwenden:
| Standard/ Interpretation |
Titel | Zeitpunkt der Veröffent lichung |
Zeitpunkt der Aufnahme in EU-Recht |
Auswirkungen auf den Konzern abschluss |
|---|---|---|---|---|
| Änderungen an IAS 1 |
Disclosure of Accounting Policies |
12.02.2021 | 02.03.2022 | Keine wesentlichen Auswirkungen |
| Änderungen an IAS 8 |
Definition of Accounting Estimates |
12.02.2021 | 02.03.2022 | Keine wesentlichen Auswirkungen |
| Änderungen an IAS 12 |
Deferred Tax related to Assets and Liabilities arising from a Single Transaction |
07.05.2021 | 11.08.2022 | Keine wesentlichen Auswirkungen |
| Änderungen an IAS 12 |
International Tax Reform – Pillar Two Model Rules |
23.05.2023 | 08.11.2023 | Keine wesentlichen Auswirkungen |
| IFRS 17; Änderungen an IFRS 17 |
IFRS 17 Insurance Contracts; Amendments to IFRS 17; Initial Application of IFRS 17 and IFRS 9 – Comparative Information |
18.05.2017 25.06.2020 09.12.2021 |
19.11.2021 19.11.2021 08.09.2022 |
Keine wesentlichen Auswirkungen |
Die Anwendung folgender Standards, Interpretationen und Änderungen zu bestehenden Standards ist noch nicht verpflichtend. Der Konzern hat die entsprechenden Verlautbarungen auch nicht freiwillig frühzeitig angewendet.
| Standard/ Interpretation |
Titel | Zeitpunkt der Veröffent lichung |
Zeitpunkt der Aufnahme in EU-Recht |
Geforderter Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung |
Auswirkungen auf den Konzern abschluss |
|---|---|---|---|---|---|
| Änderungen an IFRS 16 |
Lease Liability in a Sale and Leaseback |
22.09.2022 | 20.11.2023 | 01.01.2024 | Keine wesentlichen Auswirkungen |
| Änderungen an IAS 1 |
Classification of Liabilities as Current or Non-current; Classification of Liabilities as Current or Non-Current – Deferral of Effective Date |
23.01.2020 15.07.2020 |
19.12.2023 | 01.01.2024 | Keine wesentlichen Auswirkungen |
| Änderungen an IAS 1 |
Non-current Liabilities with covenants |
31.10.2022 | 19.12.2023 | 01.01.2024 | Keine wesentlichen Auswirkungen |
Die Anwendung folgender Standards, Interpretationen und Änderungen zu bestehenden Standards ist noch nicht von der EU übernommen und sind daher auch noch nicht verpflichtend.
| Standard/ Interpretation |
Titel | Zeitpunkt der Veröffent lichung |
Voraussichtlich er Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung |
Auswirkungen auf den Konzern abschluss |
|---|---|---|---|---|
| Änderungen an IAS 7 |
Supplier Finance Arrangements | 25.05.2023 | 01.01.2024 | Keine wesentlichen Auswirkungen |
| Änderungen an IAS 21 |
Lack of Exchangebility | 15.08.2023 | 01.01.2025 | Keine wesentlichen Auswirkungen |
| Änderungen an IFRS 7 |
Supplier Finance Arrangements | 25.05.2023 | 01.01.2024 | Keine wesentlichen Auswirkungen |
Die Erstellung des Konzernabschlusses verlangt vom Vorstand Ermessensentscheidungen und Schätzungen, die die Anwendung von Rechnungslegungsmethoden und die ausgewiesenen Beträge der Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen betreffen. Tatsächliche Ergebnisse können von diesen Schätzungen abweichen.
Aufgrund der hohen Dynamik des gesamtwirtschaftlichen Umfelds ist der Unsicherheitsgrad bei der Erstellung des Konzernabschlusses deutlich höher, als dies in der Vergangenheit üblicherweise der Fall war. Unsicherheitsfaktoren ergaben sich insbesondere aufgrund der Inflationsentwicklung, der Entwicklung des Zinsniveaus, der geopolitischen Herausforderungen sowie durch Handelsbeschränkungen und Sanktionen (insbesondere aufgrund des Ukraine-Krieges). Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Werthaltigkeit nicht finanzieller Vermögenswerte.
Schätzungen und zugrunde liegende Annahmen werden laufend überprüft. Überarbeitungen von Schätzungen werden prospektiv erfasst.
1. Ermessensentscheidungen:
Informationen über Ermessensentscheidungen bei der Anwendung der Rechnungslegungsmethoden, die die im Abschluss erfassten Beträge am wesentlichsten beeinflussen, sind in den nachstehenden Anhangsangaben enthalten:
Pkt. E.9 Leasing: Laufzeit des Leasingvertrages und Bestimmung des Grenzfremdkapitalzinssatzes
Informationen über Annahmen und Schätzungsunsicherheiten zum 31. Dezember 2023, durch die ein beträchtliches Risiko entstehen kann, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte der Vermögenswerte und Schulden erforderlich wird, sind in den nachstehenden Anhangsangaben enthalten:
3. Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte
Eine Reihe von Rechnungslegungsmethoden und Angaben des Konzerns verlangen die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte für finanzielle und nicht finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.
Der Vorstand beauftragt in regelmäßigen Zeitabständen externe Gutachter für die Bestimmung und Überprüfung der beizulegenden Zeitwerte von Immobilien.
Unterjährig und im Rahmen der Erstellung des Konzernabschlusses werden die wesentlichen, nicht beobachtbaren Inputfaktoren geprüft. Bei wesentlichen Änderungen erfolgen notwendige Bewertungsanpassungen, spätestens im Rahmen der Konzernabschlusserstellung.
Wesentliche Änderungen von Inputfaktoren, die Auswirkungen auf die Bewertung haben, werden dem Aufsichtsrat berichtet.
Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes eines Vermögenswertes oder einer Schuld verwendet der Konzern, soweit möglich, am Markt beobachtbare Daten. Basierend auf den in den Bewertungstechniken verwendeten Inputfaktoren werden die beizulegenden Zeitwerte in unterschiedliche Stufen der Fair Value-Hierarchie eingeordnet:
Wenn die zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes eines Vermögenswertes oder einer Schuld verwendeten Inputfaktoren in unterschiedliche Stufen der Fair Value-Hierarchie eingeordnet werden können, wird die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in ihrer Gesamtheit der Stufe der Fair Value-Hierarchie zugeordnet, die dem niedrigsten Inputfaktor entspricht, der für die Bewertung insgesamt wesentlich ist.
Der Konzern erfasst Umgruppierungen zwischen verschiedenen Stufen der Fair Value-Hierarchie zum Ende der Berichtsperiode, in der die Änderung eingetreten ist.
Weitere Informationen zu den Annahmen bei der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte sind in den nachstehenden Anhangsangaben unter Pkt. E.10 enthalten.
Die erworbenen und selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten – vermindert um planmäßige Abschreibungen über die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer (fortgeführte Anschaffungskosten) – bewertet. Die Abschreibungsdauer wurde entsprechend der geschätzten wirtschaftlichen Nutzungsdauer der Vermögenswerte wie folgt festgelegt:
| EDV-Software | 3 | bis | 5 Jahre linear |
|---|---|---|---|
| Bauten | 25 | bis | 50 Jahre linear |
| Technische Anlagen und Maschinen | 3 | bis | 10 Jahre linear |
| Betriebs- und Geschäftsanlagen | 3 | bis | 10 Jahre linear |
Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen werden zu jedem Bilanzstichtag dahingehend überprüft, ob Anzeichen für eine Wertminderung vorliegen. In diesem Fall wird der für den betreffenden Vermögenswert erzielbare Betrag ermittelt, um die Höhe einer gegebenenfalls vorzunehmenden Wertberichtigung zu bestimmen. Der erzielbare Betrag entspricht dem höheren Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert.
In den Fällen, in denen kein erzielbarer Betrag für den einzelnen Vermögenswert ermittelt werden kann, wird der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit bestimmt, der dem betreffenden Vermögenswert zugeordnet werden kann. Ergibt sich nach vorgenommener Wertminderung zu einem späteren Zeitpunkt ein höherer erzielbarer Betrag des Vermögenswertes oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, erfolgt eine Wertaufholung.
Die ergebniswirksam zu erfassende Wertaufholung ist auf den fortgeführten Buchwert begrenzt, der sich ohne die Wertberichtigung in der Vergangenheit ergeben hätte. Die vorzunehmende Zuschreibung erfolgt ergebniswirksam.
Bei Abschluss eines Vertrags stellt der Konzern fest, ob es sich bei dem Vertrag um ein Leasingverhältnis handelt oder ob der Vertrag ein solches beinhaltet. Ein Vertrag ist oder enthält ein Leasingverhältnis, wenn der Vertrag ein Recht auf die Nutzung des Vermögenswerts (oder der Vermögenswerte) im Austausch für eine Gegenleistung überträgt.
Der Konzern erfasst am Bereitstellungsdatum des Leasingverhältnisses ein Nutzungsrecht und eine Leasingverbindlichkeit. Das Nutzungsrecht wird anfänglich zu Anschaffungskosten bewertet. Diese ergeben sich aus dem Anfangsbetrag der Leasingverbindlichkeit, bereinigt um etwaige Leasingzahlungen vor oder zum Bereitstellungsdatum des Leasingverhältnisses, zuzüglich etwaiger anfänglich anfallender direkter Kosten und einer Schätzung der Kosten für Abbau, Beseitigung, oder Wiederherstellung des zugrundeliegenden Vermögenswerts oder des Standorts, an dem er sich befindet und abzüglich etwaiger erhaltener Leasinganreize.
Die Abschreibung des Nutzungsrechts erfolgt linear vom Bereitstellungsdatum entweder bis zum Ende seiner Nutzungsdauer – oder sollte dieses früher eintreten – bis zum Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses. Die geschätzten Nutzungsdauern von Vermögenswerten mit Nutzungsrecht werden auf der gleichen Grundlage wie die von Sachanlagen bestimmt. Darüber hinaus wird das Nutzungsrecht regelmäßig um etwaige Wertminderungen gemindert und bei Neubewertungen der Leasingverbindlichkeit entsprechend angepasst.
Am Bereitstellungsdatum wird die Leasingverbindlichkeit mit dem Barwert der zu diesem Zeitpunkt noch nicht geleisteten Leasingzahlungen bewertet, abgezinst mit dem Leasingverhältnis zugrundeliegenden Zinssatz oder, falls dieser Satz nicht ohne Weiteres bestimmt werden kann, mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Konzerns. Der Konzern verwendet seinen Grenzfremdkapitalzinssatz als Abzinsungssatz.
Die bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeit zu berücksichtigenden Leasingzahlungen setzen sich wie folgt zusammen:
Die Leasingverbindlichkeit wird zu fortgeführten Anschaffungskosten mittels der Effektivzinsmethode bewertet. Eine Neubewertung erfolgt, wenn sich die künftigen Leasingzahlungen aufgrund einer Änderung des Index oder des Zinssatzes ändern, oder wenn sich die Schätzung des Konzerns hinsichtlich des Betrags ändert, der voraussichtlich im Rahmen einer Restwertgarantie zu zahlen ist, oder wenn der Konzern seine Einschätzung ändert, ob eine Kauf-, Verlängerungs- oder Kündigungsoption ausgeübt wird.
Wenn eine Neubewertung der Leasingverbindlichkeit erfolgt, wird eine entsprechende Anpassung des Buchwerts des Nutzungswerts vorgenommen oder wird in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, wenn der Buchwert des Nutzungsrechts auf null reduziert wurde.
Zahlungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse, denen Vermögenswerte von geringem Wert zugrunde liegen, werden linear als Aufwand im Gewinn oder Verlust erfasst. Als kurzfristige Leasingverhältnisse gelten Leasingverträge mit einer Laufzeit von bis zu 12 Monaten.
Grundstücke und Gebäude, die zur Erzielung von Mieteinnahmen oder für Zwecke der Wertsteigerung gehalten und nicht für die Lieferung oder die Bearbeitung von Gütern bzw. zu Verwaltungszwecken genutzt werden, sind als "als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien" ausgewiesen. Die Bewertung der als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien erfolgt zum beizulegenden Zeitwert.
Für Zwecke der Bewertung wurden im Vorjahr Wertgutachten eines zu diesem Zweck beauftragten unabhängigen Sachverständigen eingeholt. Die Bewertung erfolgte für bebaute Grundstücke auf Basis eines Ertragswertverfahrens unter Zugrundelegung von erwarteten künftigen Einnahmenüberschüssen sowie für unbebaute Grundstücke auf Basis eines Vergleichswertverfahrens. Im Berichtsjahr wurden keine neuen Gutachten eingeholt, da die Immobilie in Euskirchen veräußert wurde und für die Grundstücke in Hagen von keiner Wertveränderung ausgegangen wird.
Forderungen und übrige Vermögenswerte werden zum Nennwert bzw. zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung angemessener Abschläge für alle erkennbaren Einzelrisiken bewertet. Die Wertminderungen werden erfolgswirksam erfasst. Das maximale Ausfallrisiko ist der Buchwert.
Die Ertragsteuerforderungen und Ertragsteuerschulden werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Finanzbehörde, beziehungsweise eine Zahlung an die Finanzbehörde, erwartet wird. Die tatsächlichen Ertragsteuern werden basierend auf den jeweiligen nationalen steuerlichen Ergebnissen und Vorschriften des Jahres berechnet.
Darüber hinaus beinhalten die im Geschäftsjahr ausgewiesenen tatsächlichen Steuern auch Anpassungsbeträge für eventuelle anfallende Steuerzahlungen bzw. -erstattungen für noch nicht endgültig veranlagte Jahre, allerdings ohne Zinszahlungen bzw. -erstattungen und Strafen auf Steuernachzahlungen. Für den Fall, dass in den Steuererklärungen angesetzte Beträge wahrscheinlich nicht realisiert werden können (unsichere Steuerpositionen), werden Steuerverbindlichkeiten gebildet. Der Betrag ermittelt sich aus der bestmöglichen Schätzung der erwarteten Steuerzahlung (Erwartungswert bzw. wahrscheinlichste Wert der Steuerunsicherheit). Steuerforderungen aus unsicheren Steuerpositionen werden dann gebildet, wenn es wahrscheinlich ist, dass sie realisiert werden. Nur bei Bestehen eines steuerlichen Verlustvortrags oder einer ungenutzten Steuergutschrift wird keine Steuerverbindlichkeit oder Steuerforderung für diese unsichere Steuerposition bilanziert. Stattdessen werden die aktive Latenz für die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und Steuergutschriften angepasst.
Die liquiden Mittel umfassen Barkassenbestände, Sichteinlagen sowie andere kurzfristige liquide Vermögenswerte mit einer Restlaufzeit ab Erwerbszeitpunkt von maximal drei Monaten und sind zum Nennwert angesetzt.
Latente Steuern werden gemäß IFRS auf alle temporären Differenzen zwischen den Wertansätzen von Vermögenswerten und Schulden nach IFRS und den steuerlichen Wertansätzen der Vermögenswerte und Schulden ("Liability-Method") sowie auf Konsolidierungsvorgänge und steuerliche Verlustvorträge gebildet, soweit die Realisierung der hieraus resultierenden Steuerminderungsansprüche aus der erwarteten Nutzung wahrscheinlich ist.
Der Berechnung der latenten Steuern liegen die zum Realisierungszeitpunkt des Vermögenswertes oder zum Zeitpunkt der Erfüllung der Schuld erwarteten Steuersätze entsprechend der zum Bilanzstichtag geltenden gesetzlichen Regelungen zugrunde.
Passive latente Steuern aus Anteilen an Tochterunternehmen, Zweigniederlassungen und assoziierten Unternehmen sowie Anteilen an gemeinsamen Vereinbarungen werden dann nicht angesetzt, wenn der Konzern den Zeitpunkt der Umkehrung bestimmen kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporäre Differenz in absehbarer Zeit nicht auflösen wird.
Im Berichtsjahr werden aktive latente Steuern auf Verlustvorträge nur aktiviert, soweit aufgrund von steuerpflichtigen Ergebnissen im Folgejahr eine Nutzung zu erwarten ist.
Langfristige Vermögenswerte oder Veräußerungsgruppen werden als zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte klassifiziert, wenn der zugehörige Buchwert überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird. Diese Bedingung wird nur dann als erfüllt angesehen, wenn der langfristige Vermögenswert oder die Veräußerungsgruppe im gegenwärtigen Zustand sofort zur Veräußerung verfügbar und die Veräußerung hochwahrscheinlich ist. Die Geschäftsführung muss sich zu einer Veräußerung verpflichtet haben. Dabei muss davon ausgegangen werden, dass der Veräußerungsvorgang innerhalb eines Jahres nach einer solchen Klassifizierung abgeschlossen wird.
Langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen, die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert sind, werden zu dem niedrigeren Betrag ihres ursprünglichen Buchwertes und dem beizulegenden Wert abzüglich Veräußerungskosten bewertet. Vor erstmaliger Umklassifizierung der zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerte erfolgt die Bewertung noch nach den einschlägigen Bewertungsvorschriften der bislang "als zur Finanzinvestition gehaltenen" Immobilien.
Die Rückstellungen werden dann angesetzt, wenn gegenüber einem Dritten eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses und eine überwiegende Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme mit entsprechendem Mittelabfluss bestehen. Darüber hinaus muss eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich sein.
Der angesetzte Rückstellungsbetrag ist der beste Schätzwert, der sich am Abschlussstichtag für die hinzugebende Leistung ergibt, um die gegenwärtige Verpflichtung zu erfüllen. Dabei sind bei der Ermittlung der Verpflichtung inhärente Risiken und Unsicherheiten zu berücksichtigen. Wird eine Rückstellung auf Basis der für die Erfüllung der Verpflichtung geschätzten Zahlungsströme bewertet, sind diese Zahlungsströme abzuzinsen, sofern der Zinseffekt wesentlich ist.
Kann davon ausgegangen werden, dass Teile oder der gesamte zur Erfüllung der Rückstellung notwendige wirtschaftliche Nutzen durch einen außenstehenden Dritten erstattet wird, wird dieser Anspruch als Vermögenswert aktiviert, wenn die Erstattung so gut wie sicher ist und ihr Betrag zuverlässig geschätzt werden kann.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie übrige Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode angesetzt. Die Bewertung erfolgt bei Entstehen der Verbindlichkeit in Höhe des beizulegenden Zeitwertes der erhaltenen Leistungen. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Bei Zahlungsverpflichtungen mit Fälligkeiten innerhalb von zwölf Monaten erfolgt ein Ausweis unter den kurzfristigen Schulden. Andernfalls werden diese als langfristige Schulden bilanziert.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und ausgegebene Schuldverschreibungen werden ab dem Zeitpunkt, zu dem sie entstanden sind, angesetzt. Alle anderen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden erstmals am Handelstag erfasst, wenn das Unternehmen Vertragspartei nach den Vertragsbestimmungen des Instruments wird.
Ein finanzieller Vermögenswert (außer einer Forderung aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente) oder eine finanzielle Verbindlichkeit wird beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert ("Fair Value Through Profit or Loss" –"FVTPL") bewertet.
Bei einem Posten, der nicht zu FVTPL bewertet wird, kommen hierzu die Transaktionskosten, die direkt seinem Erwerb oder seiner Ausgabe zurechenbar sind. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente werden beim erstmaligen Ansatz zum Transaktionspreis bewertet.
Finanzielle Vermögenswerte werden nach der erstmaligen Erfassung nicht reklassifiziert, es sei denn, der Konzern ändert sein Geschäftsmodell zur Steuerung der finanziellen Vermögenswerte. In diesem Fall werden alle betroffenen finanziellen Vermögenswerte am ersten Tag der Berichtsperiode reklassifiziert, die auf die Änderung des Geschäftsmodells folgt.
Ein finanzieller Vermögenswert wird zu fortgeführten Anschaffungskosten ("At Cost" – "AC") bewertet, wenn beide der folgenden Bedingungen erfüllt sind und er nicht als FVTPL designiert wurde:
Ein Schuldinstrument wird erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet ("Fair Value Through Other Comprehensive Income" –"FVTOCI"), wenn beide der folgenden Bedingungen erfüllt sind und es nicht als FVTPL designiert wurde:
Beim erstmaligen Ansatz eines Eigenkapitalinvestments, das nicht zu Handelszwecken gehalten wird, kann der Konzern unwiderruflich wählen, Folgeänderungen im beizulegenden Zeitwert des Investments im sonstigen Ergebnis zu zeigen. Diese Wahl wird einzelfallbezogen für jedes Investment getroffen. Alle finanziellen Vermögenswerte, die nicht zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zu FVOCI bewertet werden, werden zu FVTPL bewertet.
Der Konzern trifft eine Einschätzung der Ziele des Geschäftsmodels, in dem der finanzielle Vermögenswert gehalten wird, auf einer Portfolio-Ebene, da dies am besten die Art, wie das Geschäft gesteuert und Informationen an das Management gegeben werden, widerspiegelt.
Finanzielle Vermögenswerte, die zu Handelszwecken gehalten oder verwaltet werden und deren Wertentwicklung anhand des beizulegenden Zeitwertes beurteilt wird, werden zu FVTPL bewertet.
Für Zwecke der Einschätzung des Zahlungsstromkriteriums ist der "Kapitalbetrag" definiert als beizulegender Zeitwert des finanziellen Vermögenswertes beim erstmaligen Ansatz. "Zins" ist definiert als Entgelt für den Zeitwert des Geldes und für das Ausfallrisiko, das mit dem über einen bestimmten Zeitraum ausstehenden Kapitalbetrag verbunden ist, sowie für andere grundlegende Kreditrisiken, Kosten (zum Beispiel Liquiditätsrisiko und Verwaltungskosten) und einer Gewinnmarge.
Eine vorzeitige Rückzahlungsmöglichkeit steht im Einklang mit dem Kriterium, der ausschließlichen Zins- und Tilgungszahlungen, wenn der Betrag der vorzeitigen Rückzahlung im Wesentlichen nicht geleistete Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag umfasst, wobei angemessenes zusätzliches Entgelt für die vorzeitige Beendigung des Vertrages enthalten sein kann.
Finanzielle Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) eingestuft und bewertet. Eine finanzielle Verbindlichkeit wird zu FVTPL eingestuft, wenn sie als zu Handelszwecken gehalten eingestuft wird, ein Derivat ist oder beim Erstansatz als ein solches designiert wird.
Finanzielle Verbindlichkeiten zu FVTPL werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet und Nettogewinne oder -verluste, einschließlich Zinsaufwendungen, werden im Gewinn oder Verlust erfasst.
Die Gesellschaft wendet zur Ermittlung des erwarteten Kreditausfalls für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gemäß IFRS 9 den vereinfachten Ansatz zur Ermittlung der Risikovorsorge ("Expected Credit Loss Modell") an, wonach der Kreditausfall auf Basis der Gesamtlaufzeit des finanziellen Vermögenswertes berechnet wird. Liegen objektive Hinweise eines Kreditausfalls vor, erfolgt eine Einzelwertberichtigung der entsprechenden Forderungen.
Die Ermittlung der Risikovorsorge für die erwarteten Kreditausfälle auf nicht einzelwertberichtigte Forderungen erfolgt basierend auf dem kundengruppenspezifischen Fälligkeitsprofil der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Diese werden in Bänder nach Risikograd und Überfälligkeit gruppiert. Die hierfür angewandten historischen Ausfallraten werden um zukunftsgerichtete Informationen wie ökonomische Marktbedingungen und allgemeine zukünftige Risiken adjustiert. Im Einzelfall werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen weiterhin einzelwertberichtigt sofern erhebliche finanzielle Schwierigkeiten von Kunden oder ein Vertragsbruch wie etwa ein Ausfall von Zahlungen vorliegen.
Als erwarteter Kreditverlust ("Expected Credit Loss" bzw. "ECL") wird der gewichtete Durchschnitt der Kreditverluste definiert, wobei die jeweiligen Ausfallwahrscheinlichkeiten als Gewichtungen angesetzt werden. Der ECL ist der erwartete Kreditverlust eines Kreditengagements und ergibt sich als Produkt aus der (erwarteten) Ausfallwahrscheinlichkeit ("Probability of Default") mit dem (erwarteten) Verlustumfang einer Forderung zum Zeitpunkt des Ausfalls ("Exposure At Default").
Der Ansatz der erwarteten Kreditverluste nutzt grundsätzlich ein dreistufiges Vorgehen zur Allokation von Wertberichtigungen:
Im Konzern fallen grundsätzlich die folgenden Kategorien unter das Wertminderungsmodell nach IFRS 9:
Forderungen aus Darlehensverwaltung werden durch den Konzern individuell zu jedem Stichtag auf Wertminderung geprüft und entsprechend einzelwertberichtigt. Eine Berücksichtigung im ECL-Modell findet so implizit statt.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie ggf. übrige Vermögenswerte werden unter Anwendung des vereinfachten Ansatzes mit einer Wertberichtigung in Höhe des über die Laufzeit erwarteten Forderungsausfalls bewertet.
Der Konzern bucht einen finanziellen Vermögenswert aus, wenn die vertraglichen Rechte hinsichtlich der Zahlungsströme aus dem finanziellen Vermögenswert auslaufen oder er die Rechte zum Erhalt der Zahlungsströme in einer Transaktion überträgt, in der auch alle wesentlichen mit dem Eigentum des finanziellen Vermögenswertes verbundenen Risiken und Chancen übertragen werden.
Der Konzern bucht eine finanzielle Verbindlichkeit aus, wenn die vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, aufgehoben oder ausgelaufen sind. Der Konzern bucht des Weiteren eine finanzielle Verbindlichkeit aus, wenn deren Vertragsbedingungen geändert werden und die Zahlungsströme der angepassten Verbindlichkeit signifikant anders sind. In diesem Fall wird eine neue finanzielle Verbindlichkeit basierend auf den angepassten Bedingungen zum beizulegenden Zeitwert erfasst.
Derivate Finanzinstrumente werden in der Webac-Gruppe nicht angewendet bzw. in Anspruch genommen.
Im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 werden Wertpapiere, die von der Webac Holding AG langfristig gehalten werden, ausgewiesen.
Die Einteilung der Bewertungsklassen erfolgt nach der Bestimmung des Geschäftsmodells, im Rahmen dessen die vertraglichen Zahlungsströme vereinnahmt werden sowie nach der Prüfung der Zahlungsstrombedingungen mittels SPPI-Test (Solely-Payments-of-Principal-and-Interest). Die Finanzinstrumente des Webac Konzerns klassifizieren sich wie folgt:
Eigenkapitalinstrumente, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden bei Zugang mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Gewinne oder Verluste, die aus der Folgebewertung resultieren, sind erfolgsneutral im Eigenkapital zu erfassen. Bei Eigenkapitalinstrumenten erfolgt bei Abgang keine erfolgswirksame Umgliederung der Neubewertungsrücklage, sondern eine neutrale Umbuchung innerhalb des Eigenkapitals. Dividendenerträge werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt.
Gemäß IFRS werden Eventualforderungen und Eventualverbindlichkeiten nicht in der Bilanz erfasst. Dabei handelt es sich um mögliche Ansprüche und Verpflichtungen, deren tatsächliche Existenz durch das Eintreten eines oder mehrerer ungewisser zukünftiger Ereignisse, die nicht vollständig beeinflusst werden können, bestätigt werden muss.
Des Weiteren sind Eventualverbindlichkeiten auf vergangenen Ereignissen beruhende, gegenwärtige Verpflichtungen, die jedoch nicht erfasst werden, weil ein Abfluss von Ressourcen zur Erfüllung der Verpflichtungen nicht wahrscheinlich ist oder die Verpflichtungshöhe nicht ausreichend zuverlässig geschätzt werden kann.
Die Ansprüche und Verpflichtungen sind mit ihrem Nennwert beziehungsweise höherem Erfüllungsbetrag angegeben.
Alle Vermögenswerte und Schulden, für die der beizulegende Zeitwert (Fair Value) bestimmt oder im Abschluss ausgewiesen wird, werden unter Ermessensentscheidungen und Schätzunsicherheiten in die oben dargestellte Fair-Value-Hierarchie eingeordnet.
Die Ertrags- und Aufwandsrealisation erfolgt, wenn die Leistungen erbracht worden sind, d.h. der Gefahrenübergang vorliegt. Umsatzerlöse werden erfasst, wenn die Verfügungsmacht über ein Produkt oder eine Dienstleistung an einen Kunden übertragen wurde.
Die Erlöse werden auf der Grundlage der in einem Vertrag mit einem Kunden festgelegten Gegenleistung bemessen.
Die Erlöse aus dem Segment Immobilien beinhalten Einnahmen aus der Vermietung von den als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien, die unter Abzug von Erlösschmälerungen entsprechend der zugrunde liegenden Vertragslaufzeiten realisiert werden, sofern die Vergütung vertraglich festgesetzt oder verlässlich bestimmbar und die Erfüllung der damit verbundenen Forderungen wahrscheinlich ist. Beim Konzern werden alle bis zum Jahresende erbrachten Leistungen für Betriebskosten und auch die korrespondierenden Erlöse im Jahr der Leistungserbringung erfasst. Der Ausweis erfolgt unsaldiert. Die Erlöse aus dem Segment Immobilien umfassen ferner Erlöse aus Immobilienveräußerungen. Diese werden realisiert, wenn das wirtschaftliche Eigentum (Besitz, Nutzen, Gefahr und Lasten) auf den Erwerber übergegangen ist.
Die sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen werden zeitanteilig abgegrenzt und in der Periode erfolgswirksam erfasst, der sie wirtschaftlich zugeordnet sind. Ebenso werden Finanzerträge und -aufwendungen periodengerecht abgegrenzt.
Zuwendungen der öffentlichen Hand, die mit bestimmten Aufwendungen zusammenhängen, werden in der gleichen Periode als Ertrag erfasst. Sofern die Zuwendungen eine Investition betreffen, werden sie vom Buchwert des geförderten Vermögenswerts abgesetzt und reduzieren damit die Abschreibungen der künftigen Perioden.
Im Konzernabschluss müssen Annahmen und Schätzungen vorgenommen werden, die Auswirkungen auf die Höhe der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden haben. Die tatsächlichen Werte können von den Schätzungen abweichen.
Die im Folgenden genannten wesentlichen Positionen und Risiken sind in ihrem Ansatz und Wert von den zugrunde liegenden Annahmen und Schätzungen abhängig:
Im Konzernabschluss sind aus heutiger Sicht für vorhandene Risiken ausreichende Wertberichtigungen und Rückstellungen gebildet worden. Dennoch kann nicht mit Bestimmtheit ausgeschlossen werden, dass aus zukünftigen Rechtsstreiten und/oder gerichtlichen Entscheidungen Aufwendungen entstehen, die die gebildeten Vorsorgen übersteigen.
In den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 sind neben der Webac Holding AG ausschließlich inländische Gesellschaften einbezogen, über die die Webac Holding AG unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben kann.
Grundlagen der Beherrschung bilden neben den bestehenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträgen die Mehrheit der Stimmrechte.
Ein Tochterunternehmen wird ab dem Zeitpunkt, zu dem die Gesellschaft die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt, bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung durch die Gesellschaft endet, in den Konzernabschluss einbezogen.
In den Konzernabschluss sind neben dem Mutterunternehmen folgende Tochterunternehmen nach den Grundsätzen der Vollkonsolidierung einbezogen:
| Gesellschaft, Sitz | Geschäftsanschrift | Eigenkapital | Ergebnis | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Anteil | 31.12.2023 | 2023 | ||||
| in % | TEUR | TEUR | ||||
| LEGA Kreditverwaltungs GmbH, | Albert-Latz-Str. 3, | |||||
| Euskirchen | 53879 Euskirchen Albert-Latz-Str. 3, |
100,00 | 1) 4) | 449 | -107 | |
| Webac Immobilien AG, Hagen Webac Gamma Immobilien |
53879 Euskirchen Albert-Latz-Str. 3, |
94,07 | 1) 2) 4) | 522 | -13 | |
| Gesellschaft mbH, Euskirchen | 53879 Euskirchen | 100,00 | 1) 3) 4) | 709 | 334 |
1) Ergebnisabführungsvertrag, das angegebene IAS/IFRS-Ergebnis ist nach Steuern aber vor Ergebnisabführung.
2) Die AG ist mittelbar über die LEGA Kreditverwaltungs GmbH beteiligt.
3) Die AG ist unmittelbar mit 7,14 % bzw. mittelbar über die LEGA Kreditverwaltungs GmbH mit weiteren 92,86 % beteiligt.
4) Die Gesellschaft ist gemäß § 264 Abs. 3 HGB bzw. § 264b HGB von der Verpflichtung befreit, ihren Jahresabschluss offen zu legen.
Die Abbildung von Unternehmenszusammenschlüssen erfolgt nach der Erwerbsmethode durch Verrechnung der Gegenleistung für das erworbene Unternehmen mit dem auf sie entfallenden neu bewerteten Nettoreinvermögen. Das neu bewertete Eigenkapital basiert auf den beizulegenden Zeitwerten der Vermögenswerte und Schulden einschließlich identifizierbarer immaterieller Vermögenswerte und zu passivierender Eventualverbindlichkeiten zum Erwerbszeitpunkt. Kann im Rahmen der Kaufpreisverteilung nicht auf Börsen- oder Marktpreise zurückgegriffen werden, wird die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte anhand geeigneter Bewertungsverfahren vorgenommen.
Verbleibt nach der Kaufpreisverteilung ein positiver Unterschiedsbetrag zwischen der Gegenleistung für das erworbene Unternehmen und dem anteiligen Nettoreinvermögen, so wird dieser als Geschäfts- oder Firmenwert gesondert bilanziert; ein negativer Unterschiedsbetrag wird nach erneuter Überprüfung der Wertansätze der erworbenen Vermögenswerte und Schulden unmittelbar in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Die Bewertung der Anteile nicht beherrschender Gesellschafter werden mit dem Anteil an den beizulegenden Zeitwerten der identifizierten Vermögenswerte und Schulden vorgenommen.
Konzerninterne Forderungen, Schulden, Erträge und Aufwendungen sowie Zwischenergebnisse werden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert. Konsolidierungsvorgänge unterliegen der Abgrenzung latenter Steuern.
| 2023 | Vorjahr | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| Nach Regionen: | ||
| Deutschland | 351 | 353 |
| 351 | 353 | |
| Nach Unternehmensbereichen: | ||
| Immobilien | 351 | 353 |
| Kreditverwaltung | 0 | 0 |
| 351 | 353 |
Der Bereich Immobilien hat im Berichtsjahr mit einem Kunden Erlöse erzielt, die über 10 % vom Umsatz lagen (77 TEUR; Vorjahr: 238 TEUR). Hierbei erfolgen die Zahlungen jeweils zum Monatsanfang. Es wurden ausschließlich Umsätze im Bereich der Immobilienvermietung und -veräußerung erzielt.
Die Erträge aus Immobilienveräußerung in Höhe von 260 TEUR (Vorjahr: 65 TEUR) resultieren aus dem Verkauf der Immobilie in Euskirchen mit Übergang von Nutzen und Lasten zum 19. Dezember 2023. Mit dem Käufer der Immobilie wurden auch Erlöse erzielt, die über 10 % vom Umsatz lagen.
| 2023 | Vorjahr | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| Zahlungseingänge ausgebuchte Forderungen | 20 | 2 |
| Neubewertung Nutzungsrecht | 11 | 11 |
| Herabsetzung von Verbindlichkeiten | 5 | 4 |
| Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen | 0 | 39 |
| Übrige | 19 | 2 |
| 55 | 57 |
| 2023 | Vorjahr | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| Löhne und Gehälter Soziale Abgaben |
17 3 |
20 4 |
| 20 | 24 |
Durchschnittszahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter Angestellte 1 1
| 2023 | Vorjahr | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| Veröffentlichungen | 146 | 132 |
| Forderungsverluste | 56 | 65 |
| Rechts- und Beratungskosten |
54 | 50 |
| Provisionen | 20 | 0 |
| Vergütung Aufsichtsrat | 18 | 18 |
| Abgaben und Beträge | 16 | 15 |
| Immobilien und Grundstücke | 15 | 21 |
| Büro und EDV | 14 | 14 |
| Neubewertung Leasingverbindlichkeit | 13 | 11 |
| Buchhaltung | 12 | 13 |
| Versicherungen | 8 | 16 |
| Periodenfremde Aufwendungen | 8 | 9 |
| Geldverkehr | 6 | 7 |
| Grundsteuer | 3 | 14 |
| Gas, Strom und Wasser | 2 | 21 |
| Übrige (< 10 TEUR) | 2 | 2 |
| Anpassungen des beizulegenden Zeitwertes von | ||
| als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien | 0 | 1.368 |
| 393 | 1.776 |
In den Aufwendungen sind Aufwendungen für Gas, Strom und Wasser, Reparaturen, Instandhaltung und ähnliches in Höhe von 58 TEUR (Vorjahr: 101 TEUR) enthalten, die den als Finanzinvestitionen und zur Veräußerung gehaltenen vermieteten Immobilien zuzurechnen sind.
| 2023 | Vorjahr | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| Zinserträge Zinsaufwendungen: |
35 | 0 |
| Darlehen von Kreditinstituten | 0 | -6 |
| 35 | -6 |
Die Zinserträge beinhalten Dividendenerträge aus den Wertpapieren.
| 2023 | Vorjahr | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| Tatsächliche Steuererträge und -aufwendungen: Gewerbesteuer Körperschaftsteuer |
0 0 |
0 0 |
| Latente Steuererträge und -aufwendungen: Aufgrund temporärer Differenzen (erfolgswirksam) Aufgrund temporärer Differenzen (erfolgsneutral) Latente Steuern auf Verlustvorträge zur Verrechnung (erfolgswirksam) |
312 43 -355 |
321 0 -321 |
| Effektive Ertragsteuern | 0 | 0 |
| 2023 TEUR |
Vorjahr TEUR |
|
| Konzernergebnis vor Steuern Konzernsteuersatz |
17 32,5% |
-1.403 32,5% |
| Erwartete Ertragsteuern Überleitungsposten: |
-6 | 456 |
| Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen Nicht bilanzierte latente Steuern auf temporäre Differenzen und steuerliche |
-3 | -3 |
| Verlustvorträge Steuerliche Verluste des laufenden Jahres, für |
0 | -242 |
| die keine latenten Steuern angesetzt sind | 0 | -213 |
| Nutzung bestehender Verlustvorträge | 9 | 0 |
| Sonstige | 0 | 2 |
| Effektive Ertragsteuern | 0 | 0 |
Steuereffekte aus Posten, die direkt dem Eigenkapital belastet oder zugeschrieben werden, resultieren in Höhe von 43 TEUR aus den Wertpapieren. Die Webac Holding AG fällt nicht in den Anwendungsbereich der OECD Pillar 2 Regelungen zur Sicherstellung einer globalen Mindestbesteuerung von 15 %.
Das Ergebnis je Aktie ergibt sich aus der Teilung des Ergebnisses nach Steuern durch die sich durchschnittlich während der Periode im Umlauf befindliche Anzahl der Aktien. Im Berichtsjahr waren es 798.039 Stück (Vorjahr: 798.039 Stück). Die Anzahl der Aktien zum Bilanzstichtag hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert (siehe auch Pkt. 15 im Anhang). Da keine Verwässerungseffekte vorliegen, ist das unverwässerte Ergebnis identisch mit dem verwässerten Ergebnis je Aktie.
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt. Bei den immateriellen Vermögenswerten und den Sachanlagen des Konzerns sind voll abgeschriebene, aber noch genutzte Gegenstände in den historischen Anschaffungskosten und kumulierten Abschreibungen enthalten.
| in 2023 | Anschaffungs- & Herstellungskosten | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Stand | Zugänge | Abgänge | Stand | ||
| 01.01. | 31.12. | ||||
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | ||
| I. Immaterielle Vermögenswerte | |||||
| EDV-Software | 4 | 0 | 0 | 4 | |
| 4 | 0 | 0 | 4 | ||
| II. Sachanlagen | |||||
| Grundstücke und Bauten | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| Betriebs- und Geschäftsanlagen | 33 | 0 | 0 | 33 | |
| 33 | 0 | 0 | 33 | ||
| III. Nutzungsrechte | 65 | 11 | 11 | 65 | |
| IV. Finanzanlagen | |||||
| Wertpapiere | 0 | 1.234 | 163 | 1.071 | |
| V. Gesamt | 102 | 1.245 | 174 | 1.173 | |
| in 2022 | Anschaffungs- & Herstellungskosten | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Stand | Zugänge | Abgänge | Stand | ||
| 01.01. | 31.12. | ||||
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | ||
| I. Immaterielle Vermögenswerte | |||||
| EDV-Software | 4 | 0 | 0 | 4 | |
| 4 | 0 | 0 | 4 | ||
| II. Sachanlagen | |||||
| Grundstücke und Bauten | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| Betriebs- und Geschäftsanlagen | 33 | 0 | 0 | 33 | |
| 33 | 0 | 0 | 33 | ||
| III. Nutzungsrechte | 65 | 11 | 11 | 65 | |
| IV. Finanzanlagen | |||||
| Wertpapiere | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| V. Gesamt | 102 | 11 | 11 | 102 |
| Kumulierte Abschreibungen | Buchwerte | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in 2023 | Stand | Zugänge | Abgänge | Stand | ||
| 01.01. | 31.12. | 31.12. | Vorjahr | |||
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| I. Immaterielle Vermögenswerte | ||||||
| EDV-Software | 4 | 0 | 0 | 4 | 0 | 0 |
| 4 | 0 | 0 | 4 | 0 | 0 | |
| II. Sachanlagen | ||||||
| Grundstücke und Bauten | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Betriebs- und Geschäftsanlagen | 33 | 0 | 0 | 33 | 0 | 0 |
| 33 | 0 | 0 | 33 | 0 | 0 | |
| III. Nutzungsrechte | 60 | 13 | 11 | 62 | 3 | 5 |
| IV. Finanzanlagen | ||||||
| Wertpapiere | 0 | 133 | 0 | 133 | 938 | 0 |
| V. Gesamt | 97 | 146 | 11 | 232 | 941 | 5 |
| Kumulierte Abschreibungen | Buchwerte | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in 2022 | Stand | Zugänge | Abgänge | Stand | ||
| 01.01. | 31.12. | 31.12. | Vorjahr | |||
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| I. Immaterielle Vermögenswerte EDV-Software |
4 | 0 | 0 | 4 | 0 | 0 |
| 4 | 0 | 0 | 4 | 0 | 0 | |
| II. Sachanlagen | ||||||
| Grundstücke und Bauten | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Betriebs- und Geschäftsanlagen | 31 | 2 | 0 | 33 | 0 | 2 |
| 31 | 2 | 0 | 33 | 0 | 2 | |
| III. Nutzungsrechte | 60 | 11 | 11 | 60 | 5 | 5 |
| IV. Finanzanlagen | ||||||
| Wertpapiere | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| V. Gesamt | 95 | 13 | 11 | 97 | 5 | 7 |
Im Berichtsjahr wurden wie im Vorjahr keine Entwicklungskosten im Konzern erfasst.
Im Konzern bestehen im Geschäftsjahr Leasingverhältnisse für Grundstücke und Gebäude (im Wesentlichen Lager und Büros), Betriebs- und Geschäftsausstattung (u.a. Container) und Sonstiges (z.B. Trafostation).
In der Bilanz werden nachfolgende Posten im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen ausgewiesen:
| 31.12. | 31.12. | |
|---|---|---|
| 2023 | Vorjahr | |
| TEUR | TEUR | |
| Nutzungsrechte: | ||
| - Gebäude |
3 | 5 |
| 3 | 5 | |
| Leasingverbindlichkeiten | 3 | 5 |
| Davon fällig nach über 1 Jahr | 0 | 0 |
| Davon fällig innerhalb 1 Jahr | 3 | 5 |
Die Gewinn- und Verlustrechnung zeigt folgende Beträge im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen:
| 2023 | Vorjahr | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| Abschreibungen auf Nutzungsrechte: | ||
| - Gebäude |
13 | 11 |
| - Fahrzeuge |
0 | 0 |
| 13 | 11 | |
| Aktivierungen auf Nutzungsrechte: | ||
| - Gebäude |
11 | 11 |
| 11 | 11 | |
| Abgang Nutzungsrechte: |
||
| - Gebäude |
-11 | -11 |
| -11 | -11 | |
| Zinsaufwand | 0 | 0 |
Durch Anwendung der praktischen Behelfe des IFRS 16 ergaben sich im Geschäftsjahr folgende Effekte auf die Gewinn- und Verlustrechnung:
| 2023 | Vorjahr | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| Aufwand für Leasingverhältnisse über Vermögenswerte von geringem Wert Aufwand für kurzfristige Leasingverhältnisse |
0 0 |
2 0 |
| 0 | 2 |
Basierend auf den bestehenden vertraglichen Leasingverhältnissen erwartet die Gesellschaft folgende Zahlungsmittelabflüsse in zukünftigen Perioden:
| Laufzeit | 31.12. |
|---|---|
| 2023 | |
| TEUR | |
| Bis zu einem Jahr | 5 |
| Länger als ein Jahr und bis zu fünf Jahre | 1 |
| Länger als fünf Jahre | 0 |
| 6 | |
| Barwert | 6 |
| 2023 | Vorjahr | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| Stand 01.01. | 318 | 3.426 |
| Zugänge | 0 | 0 |
| Anpassungen des beizulegenden Zeitwertes | 0 | -1.368 |
| Umklassifizierungen | 0 | -1.740 |
| Stand 31.12. | 318 | 318 |
Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien umfassen nach Umklassifizierungen eine Reihe von unbebauten Immobilien, die teilweise als Kleingärten an dritte Parteien vermietet sind.
Die Bilanzierung der als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien erfolgt nach der Methode des beizulegenden Zeitwerts. Die Immobilien werden in der Hierarchie beizulegender Zeitwerte als Stufe 3 klassifiziert. Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte erfolgte für bebaute Grundstücke unter Anwendung des Ertragswertverfahrens unter Zugrundelegung von erwarteten künftigen Einnahme-Überschüssen sowie für unbebaute Grundstücke auf Basis eines Vergleichswertverfahrens. Die Bewertung erfolgte durch einen unabhängigen Gutachter. Inputfaktoren für die Bewertung der bebauten Grundstücke waren insbesondere die marktüblichen Mieten sowie Liegenschaftszinssätze, für die unbebauten Grundstücke die ortsüblichen Bodenrichtwerte. Die Inputfaktoren der Stufe 3-Bewertungen sind die marktüblichen Mieten – in Höhe von 7,50 Euro/qm sowie Bodenrichtwerte zwischen 0,80 Euro/qm und 155 Euro/qm.
| 31.12. | 31.12. | |
|---|---|---|
| 2023 | Vorjahr | |
| TEUR | TEUR | |
| Brutto | 3.266 | 3.274 |
| Wertberichtigungen | 3.180 | 3.127 |
| 86 | 147 | |
| Davon fällig nach 1 Jahr | 54 | 113 |
| Davon fällig innerhalb 1 Jahr | 32 | 34 |
Zu überfälligen und wertgeminderten Darlehensforderungen werden im Einzelfall mit den Schuldnern neue Konditionen zu Tilgungsleistungen und Verzinsung getroffen.
Es besteht das Risiko, dass die Darlehensnehmer ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, gestellte Sicherheiten nicht verwertet werden können oder die Verwertungserlöse nicht die Kosten und die Schuld decken.
Im Rahmen des laufenden Forderungsmanagements werden die Risiken überwacht und – sofern möglich – Maßnahmen ergriffen, um einen Zahlungseingang sicherzustellen. Der monatliche Zahlungseingang und wesentliche Zahlungsstockungen werden an den Aufsichtsrat berichtet.
Im Berichtszeitraum wurden wie auch im Vorjahr keine Zuschreibungen auf Forderungen vorgenommen (siehe auch Textziffer 2). Es wurden dagegen Forderungen in Höhe von 56 TEUR wegen Uneinbringlichkeit abgeschrieben.
Die Wertberichtigungen werden nach individueller Einschätzung zu einzelnen Forderungen vorgenommen und haben sich wie folgt entwickelt:
| 31.12. | 31.12. | |
|---|---|---|
| Wertberichtigungen | 2023 | Vorjahr |
| TEUR | TEUR | |
| Stand 01.01. | 3.127 | 3.165 |
| Zuführungen | 54 | 3 |
| Verbrauch | 0 | 0 |
| Auflösungen | -1 | -41 |
| Stand 31.12. | 3.180 | 3.127 |
Hierbei handelt es sich um finanzielle Vermögenswerte deren Bonität zum Abschlussstichtag beeinträchtigt ist. Demnach wird eine Wertberichtigung in Höhe der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste erfasst.
Die Zinsvereinbarungen mit den Schuldnern sehen Verzinsungen zwischen 5 % pro Jahr und 10 % pro Jahr vor. Zinsforderungen werden aktiviert, sofern mit einem Eingang der Forderungen in den nächsten 20 Jahren gerechnet werden kann.
Die Zinserträge aus der Aktivierung von Zinsforderungen werden in der Gesamtergebnisrechnung unter Position "Erträge aus Darlehensverwaltung" ausgewiesen.
Für die Darlehensforderungen besteht kein transparenter Markt. Der Zeitwert des Kreditportfolios wird auf der Grundlage einer Cashflow-Prognose ermittelt. In der Berechnung wurde zudem eine erwartete Wertminderung in Form eines jährlichen Abschlags von 5,0 % berücksichtigt.
Der Gesamtbetrag der Darlehensforderungen, welcher einem Ausfallrisiko unterliegt beträgt zum Stichtag 3.266 TEUR. Das Risiko ist hierbei individuell je Einzelforderung zu betrachten und es deuten keine Hinweise auf eine Konzentration des Kreditrisikos hin.
| 31.12. | 31.12. | |
|---|---|---|
| 2023 | Vorjahr | |
| TEUR | TEUR | |
| Umsatzsteuer | 12 | 7 |
| Forderungen aus Rückzahlung Kaution | 4 | 4 |
| Kaufpreisforderung Immobilie Euskirchen |
2.000 | 0 |
| Sonstige (< 10 TEUR) | 7 | 2 |
| 2.023 | 13 | |
| Davon fällig innerhalb 1 Jahr | 2.023 | 13 |
Sämtliche übrige Vermögenswerte sind kurzfristig.
| Aktive | ||
|---|---|---|
| 31.12. | 31.12. | |
| 2023 | Vorjahr | |
| TEUR | TEUR | |
| Latente Steuern auf Verlustvorträge Mit passiven latenten Steuern verrechnete aktive |
195 | 551 |
| latente Steuern | -239 | -551 |
| Latente Steuern auf temporäre Differenzen | 43 | 0 |
| 0 | 0 | |
| Passive | ||
| 31.12. | 31.12. | |
| 2023 | Vorjahr | |
| TEUR | TEUR |
Latente Steuern auf temporäre Differenzen 239 551 Mit aktiven latenten Steuern verrechnete passive latente Steuern -239 -551 0 0
Die körperschaftsteuerlichen Verlustvorträge betragen zum 31. Dezember 2023 rd. 34 Mio. EUR und die gewerbesteuerlichen Verlustvorträge rd. 36 Mio. EUR.
Bei einer Bewertung der körperschaftsteuerlichen und gewerbesteuerlichen Verlustvorträge mit den geltenden Steuersätzen ergeben sich die latenten Steuern auf Verlustvorträge vor Wertberichtigungen in Höhe von 11.641 TEUR (Vorjahr 11.960 TEUR). Auf diese latenten Steuern wurden Wertberichtigungen in Höhe von 11.446 TEUR (Vorjahr 11.409 TEUR) gebildet.
Aufgrund von Bewertungsdifferenzen zwischen der Konzernbilanz und den Steuerbilanzen ergeben sich temporäre Differenzen, die zu Steuerlatenzen im Konzern führen. Hier erfolgt ein Ansatz von aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge, soweit deren Nutzung aufgrund vorhandener passiver latenter Steuern wahrscheinlich ist. Die latenten Steueransprüche und -schulden werden saldiert, wenn sie sich auf ein Steuersubjekt beziehen und aufrechenbar sind.
Aufgrund der mit dem Zeithorizont zunehmenden Unsicherheit der aus der Gewinnprognose abgeleiteten Steuerplanung werden aktive latente Steuern auf Verlustvorträge, soweit nicht eine Verrechnung mit passiven latenten Steuern erfolgt, nur in der Höhe aktiviert, in der sie im nächsten Jahr voraussichtlich genutzt werden können. Aufgrund der erstellten Planung wird nicht davon ausgegangen, dass im Folgejahr Verlustvorträge genutzt werden können.
Latente Steueransprüche wurden im Hinblick auf folgenden Posten nicht erfasst, da es nicht wahrscheinlich ist, dass künftig ein zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen dass der Konzern die latenten Steueransprüche verwenden kann.
| Abzugsfähige temporäre Differenzen | 2023 TEUR |
Vorjahr TEUR |
|---|---|---|
| Bruttobetrag | 0 | 0 |
| Konzernsteuersatz | 32,5% | 32,5% |
| Steuereffekt | 0 | 0 |
Die latenten Steuern setzen sich wie folgt zusammen:
| Aktive | Passive | |||
|---|---|---|---|---|
| 2023 | Vorjahr | 2023 | Vorjahr | |
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| Sachanlagen | 0 | 0 | 0 | 551 |
| Wertpapiere | 43 | 0 | 0 | 0 |
| § 6b EStG Rücklage | 0 | 0 | 239 | 0 |
| Verlustvorträge | 195 | 551 | 0 | 0 |
| Saldierung | -239 | -551 | -239 | -551 |
| 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31.12. | 31.12. | |
|---|---|---|
| 2023 | Vorjahr | |
| TEUR | TEUR | |
| Guthaben bei Kreditinstituten Kassenbestände |
24 0 |
1.233 0 |
| 24 | 1.233 |
Der Konzern verfügte zum 31. Dezember 2023 über Liquide Mittel in Höhe von 24 TEUR (Vorjahr: 1.233 TEUR). Diese werden bei Banken und Finanzinstituten hinterlegt, die Ratings von A1 bis A2 aufweisen, basierend auf dem Rating der Ratingagentur Moody's.
Die geschätzte Wertberichtigung auf Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente wurde auf Grundlage erwarteter Verluste innerhalb von zwölf Monaten berechnet und spiegelt die kurzen Laufzeiten wider. Der Konzern nimmt an, dass seine Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente auf Grundlage der externen Ratings der Banken und Finanzinstitute ein geringes Ausfallrisiko aufweisen.
Das gezeichnete Kapital beträgt 1.000 TEUR zum 31. Dezember 2023 (Vorjahr: 1.000 TEUR). Es ist voll eingezahlt und in 851.133 nennwertlose Stückaktien, die auf den Inhaber lauten, mit einem rechnerischen Wert je Aktie von 1,1749 Euro (Vorjahr: 1,1749 Euro) eingeteilt.
Die Aktien der Gesellschaft sind zum Börsenhandel zugelassen und werden am regulierten Markt an den Börsenplätzen Düsseldorf und Frankfurt gehandelt.
Am 6. Juli 2023 wurde der Gesellschaft gemeldet, dass der Stimmrechtsanteil der Hummel & Partner AG, Grünwald/Deutschland, durch den Erwerb von Aktien die Schwelle von 5 % am 4. Juli 2023 überschritten hat und nun 5,02 % beträgt. Nach den zuletzt erfolgten Meldungen gem. § 21 WpHG1 waren die AB Tuna Holding, Stockholm/Schweden mit 10,3 % und die SHS Intressenter AB, Stockholm/Schweden mit 14,99 % an der Webac Holding AG beteiligt.
Die Hauptversammlung vom 20. November 2019 hat den Vorstand ermächtigt, eigene Aktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von bis zu 10 % zu erwerben. Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gilt bis zum 19. November 2024.
Durch den Kauf von eigenen Aktien soll die Möglichkeit geschaffen werden, diese als Gegenleistung beim Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen oder Unternehmensteilen verwenden zu können. Somit soll die notwendige Flexibilität gegeben werden, um derartige sich bietende Gelegenheiten schnell und flexibel ohne Belastung der Liquidität der Gesellschaft ausnutzen zu können.
Ferner ist die Gesellschaft berechtigt, eigene Aktien auch ohne einen erneuten Beschluss der Hauptversammlung einzuziehen. Die Einziehung soll dabei nach Entscheidung der zuständigen Organe mit oder ohne Herabsetzung des Grundkapitals möglich sein.
Durch den Kauf und Verkauf von eigenen Aktien soll zum einen Kurspflege betrieben werden und zum anderen soll dies dazu dienen, den Gewinn je Aktie zu steigern.
Im Geschäftsjahr 2023 wurden keine weiteren eigenen Aktien erworben. Die Gesellschaft hatte am Bilanzstichtag 53.094 Stück eigene Aktien im Eigentum. Dies entspricht 6,24 % des Grundkapitals. Die eigenen Anteile wurden wie folgt in den Geschäftsjahren 2009 bis 2016 erworben:
| Rechnerischer | Erwerbs | |||
|---|---|---|---|---|
| Anteil in | Wert | preis | ||
| Jahr | Anzahl | Prozent | Euro | Euro |
| 2009 | 9.005 | 1,06% | 10.580,02 | 37.766,50 |
| 2010 | 5.801 | 0,68% | 6.815,62 | 25.935,51 |
| 2011 | 9.337 | 1,10% | 10.970,08 | 43.279,10 |
| 2012 | 5.077 | 0,60% | 5.964,99 | 23.836,20 |
| 2013 | 4.726 | 0,56% | 5.552,60 | 25.034,00 |
| 2014 | 5.810 | 0,68% | 6.826,20 | 26.514,20 |
| 2015 | 9.688 | 1,14% | 11.382,47 | 42.020,70 |
| 2016 | 3.650 | 0,43% | 4.288,40 | 16.425,00 |
| 53.094 | 6,24% | 62.380,38 | 240.811,21 |
Die Rücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 1 – 3 HGB beträgt zum Jahresende 500 TEUR (Vorjahr: 500 TEUR).
Die Rücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB beträgt zum Jahresende 3.622 TEUR (Vorjahr: 3.622 TEUR).
1 alte Fassung; mit Wirkung vom 03.01.2018 hat sich die Nummerierung im WpHG geändert. § 21 WpHG a. F. entspricht § 33 WpHG n. F.
Zum 31. Dezember 2023 betrug die gesetzliche Rücklage 39 TEUR (Vorjahr: 39 TEUR) und die Gewinnrücklagen betrugen 1.692 TEUR (Vorjahr: 1.552 TEUR).
Die Neubewertungsrücklage in Höhe von 0 TEUR (Vorjahr: 104 TEUR) bezieht sich auf die Neubewertung von Immobilien in 2018 unmittelbar vor ihrer Umgliederung in als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien. Aufgrund der Veräußerung der Immobilie mit Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten im Dezember 2023 wurde die Neubewertungsrücklage zum 31. Dezember 2023 vollständig in die Gewinnrücklagen umgebucht.
Die Rücklage für die Zeitwertänderungen für erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Vermögenswerten beträgt -133 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR). Es wurden unterjährig 36 TEUR aus der Rücklage in die Gewinnrücklagen umgebucht, da die betreffenden Wertpapiere veräußert wurden.
Die sonstige Rücklage beinhaltet in Höhe von 43 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) erfolgsneutral berücksichtigte latente Steuern.
Die Veränderungen des Bilanzverlusts sind in der Eigenkapitalentwicklung des Konzerns erläutert.
Der Posten betrifft die Minderheitsaktionäre (5,93 %) der Webac Immobilien AG.
Das Kapitalmanagement des Webac-Konzerns verfolgt das Ziel, die Eigenkapitalbasis und die Geschäftstätigkeit nachhaltig zu sichern. Hier unterliegt die Webac Holding AG keinen satzungsmäßigen oder von externer Seite vorgegebenen Kapitalerfordernissen.
Die Eigenkapitalstruktur wird vom Vorstand im Rahmen seines Risikomanagementprozesses routinemäßig überwacht und unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gesteuert. Quantitative Zielvorgaben bestehen nicht. Das Eigenkapital ist in der Konzernbilanz sowie der Eigenkapitalentwicklung des Konzerns dargestellt.
| 31.12. | 31.12. | |
|---|---|---|
| 2023 | Vorjahr | |
| TEUR | TEUR | |
| Eigenkapital | 3.163 | 3.243 |
| 92,9% | 93,7% | |
| Fremdkapital | 243 | 218 |
| 7,1% | 6,3% | |
| Gesamtkapital | 3.406 | 3.461 |
| 100,0% | 100,0% |
| 31.12. | 31.12. | |
|---|---|---|
| 2023 | Vorjahr | |
| TEUR | TEUR | |
| Kontokorrent | 50 | 0 |
| 50 | 0 | |
| Gesamt | 50 | 0 |
Im Geschäftsjahr 2023 wurden liquide Mittel in Form eines kurzfristigen Kontokorrentkredits in Höhe von 50 TEUR aufgenommen. Sämtliche Finanzverbindlichkeiten sind kurzfristig.
| 01.01. 2023 |
Verbrauch | Auflösung | Zuführung | 31.12. 2023 |
|
|---|---|---|---|---|---|
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| Abschlüsse, Hauptversammlung und Veröffentlichung Sanktionen, Schadensersatzansprüche |
108 | -108 | 0 | 116 | 116 |
| und Prozesskosten | 9 | -9 | 0 | 5 | 5 |
| Aufsichtsratvergütung | 18 | -18 | 0 | 18 | 18 |
| Übrige (< 10 TEUR) | 10 | 0 | 0 | 0 | 10 |
| 145 | -135 | 0 | 139 | 149 |
| 31.12. | 31.12. | |
|---|---|---|
| 2023 | Vorjahr | |
| TEUR | TEUR | |
| Gegen Dritte: Lieferungen und Leistungen |
38 | 25 |
| 38 | 25 |
Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
| 31.12. | 31.12. | |
|---|---|---|
| 2023 | Vorjahr | |
| TEUR | TEUR | |
| Erhaltene Kautionen Übrige |
0 3 |
40 3 |
| 3 | 43 | |
| Davon fällig innerhalb 1 Jahr | 3 | 43 |
Nach Beendigung des letzten Mietvertrags und der anschließenden Veräußerung der Immobilie wurden die erhaltenen Kautionen zurückgezahlt. Sämtliche übrige Verbindlichkeiten sind kurzfristig.
| 2023 | Vorjahr | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte |
||
| Stand 01.01. | 1.740 | 1.485 |
| Abgang aufgrund Veräußerung | -1.740 | -1.485 |
| Zugang aus Umklassifizierung | 0 | 1.740 |
| Stand 31.12. | 0 | 1.740 |
| Schulden in direktem Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten |
||
| Stand 01.01. | 0 | 423 |
| Abgang aufgrund Veräußerung | 0 | -423 |
| Stand 31.12. | 0 | 0 |
Die zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerte betreffen ein unbebautes und ein bebautes Grundstück in Euskirchen. Die Büro- und Gewerbeflächen des bebauten Grundstücks waren bis zum 31.07.2023 an dritte Parteien vermietet. Die Grundstücke sind dem Segment "Immobilien" zuzurechnen.
Aufgrund der Veräußerungsabsicht erfolgte im Vorjahr eine Umklassifizierung in einen zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswert. Nach Beendigung des Mietvertrages erfolgte im Dezember 2023 die Veräußerung der Immobilie, aus der sich der Abgang des beizulegenden Zeitwerts in Höhe von 1.740 TEUR ergibt.
Es bestanden keine Schulden in Zusammenhang mit den zur Veräußerung gehaltenen Immobilien.
Im Konzern bestehen wie im Vorjahr keine Haftungsverhältnisse.
Der ehemalige Vorstand und ein ehemaliges Mitglied des Aufsichtsrats haben die Webac Holding AG beim Landgericht München auf Zahlung von vermeintlichen Sondervergütungen in Höhe von insgesamt TEUR 108 für behauptete Leistungen im Zusammenhang mit dem Verkauf der Maschinenbau-Sparte in 2019, der ehemalige Vorstand zudem für die vorzeitige Ablösung eines Verkäuferdarlehens zur Finanzierung des Kaufpreises aus dieser Transaktion und für angebliche sonstige Beratungstätigkeiten, verklagt. Die geltend gemachten Ansprüche werden dem Grunde und der Höhe nach weiterhin von uns bestritten. Unser rechtlicher Berater hält es insgesamt für überwiegend wahrscheinlich, dass die beiden Kläger mit ihren geltend gemachten Ansprüchen keinen Erfolg haben werden. Die Klage des ehemaligen Vorstands haben wir bereits in erster Instanz gewonnen, der Kläger hat aber mittlerweile Berufung eingelegt. In beiden Fällen fehlt es sowohl an einer Vereinbarung zwischen den Parteien sowie an einem Beschluss des Aufsichtsrats über die Gewährung dieser mutmaßlichen Sondervergütungen. Es wurde daher zum 31. Dezember 2023 lediglich eine geringe Rückstellung für nicht erstattungspflichtige Rechtsverfolgungskosten gebildet.
| Kategorie nach IFRS 9 |
31.12. 2023 |
Fair Value |
31.12. 2022 |
Fair Value |
||
|---|---|---|---|---|---|---|
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |||
| Aktiva | ||||||
| Wertpapiere | FVOCI | 938 | 938 | 0 | - | |
| Forderungen Darlehensverwaltung | AC | 86 | - | 146 | - | |
| Forderungen Lieferungen & Leistungen |
AC | 3 | - | 5 | - | |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | AC | 2.033 | - | 13 | - | |
| Zahlungsmittel | AC | 24 | - | 1.233 | - | |
| Passiva | ||||||
| Leasingverbindlichkeiten | AC | 3 | - | 5 | - | |
| Verbindlichkeiten Lieferungen & Leistungen |
AC | 38 | - | 25 | - | |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten Schulden in direktem Zusammenhang |
AC | 3 | - | 43 | - | |
| mit zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten |
AC | 0 | - | 0 | - | |
| Gesamt nach Bewertungskategorien | ||||||
| Finanzielle Vermögenswerte | AC | 2.146 | - | 1.397 | - | |
| Finanzielle Vermögenswerte | FVOCI | 938 | 938 | - | - | |
| Finanzielle Verbindlichkeiten | AC | 44 | - | 68 | - | |
Abgesehen von den Wertpapieren werden sämtliche finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten zu (fortgeführten) Anschaffungskosten ("At Cost") bewertet.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die übrigen Forderungen und Verbindlichkeiten haben überwiegend kurze Restlaufzeiten. Daher entsprechen ihre Buchwerte zum Abschlussstichtag näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert.
Die beizulegenden Zeitwerte der Finanzverbindlichkeiten werden als Barwerte unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Zinsparameter ermittelt. Da die Verzinsung marktüblich erfolgt, entsprechen die beizulegenden Zeitwerte näherungsweise den Buchwerten.
Das Nettoergebnis der zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten finanziellen Vermögenswerte ergibt sich im Wesentlichen aus Zinsen, Forderungsausfällen, Wertberichtigungen und Eingängen ausgebuchter Forderungen und beträgt -51 TEUR (Vorjahr: -18 TEUR).
Das Nettoergebnis der zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten finanziellen Verbindlichkeiten resultiert aus Zinsen und beträgt 0 TEUR (Vorjahr: -6 TEUR).
Als Eigenkapitalinstrumente werden die Wertpapiere erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts resultieren aus Kursgewinnen bzw. -verlusten von insgesamt -133 TEUR und werden erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst. Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts aus der Veräußerung von Wertpapieren (36 TEUR) werden ebenfalls erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst und anschließend in die Gewinnrücklagen umgegliedert. Die Dividendenerträge von 35 TEUR werden erfolgswirksam in der Gesamtergebnisrechnung berücksichtigt.
Die Gesellschaft ist aus ihrer operativen Tätigkeit einem Kreditrisiko ausgesetzt. Als Kreditrisiko wird ein unerwarteter Verlust aus finanziellen Vermögenswerten bezeichnet, z. B. die Unfähigkeit eines Kunden, seinen Verpflichtungen innerhalb der Fälligkeit nachzukommen. Dem Risiko wird durch laufende Überwachung der Außenstände Rechnung getragen, Ausfallrisiken werden mittels Wertberichtigungen berücksichtigt.
Das maximale Kreditrisiko wird durch die in der Bilanz angesetzten finanziellen Vermögenswerte dargestellt.
Hinsichtlich der weder überfälligen noch wertgeminderten finanziellen Vermögenswerte deuten zum Abschlussstichtag keine Anzeichen darauf hin, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden.
Zinsänderungs- und Währungsrisiken sind aus Konzernsicht nicht wesentlich, da keine verzinslichen Finanzverbindlichkeiten mehr bestehen.
Liquiditätsrisiken werden durch laufende Überwachung Rechnung getragen. Der Konzern strebt an, die Höhe der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie sonstigen hochgradig handelsfähigen Schuldinstrumente auf einem Stand zu halten, der über den erwarteten Zahlungsabflüssen aus finanziellen Verbindlichkeiten (außer Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen) liegt. Der Konzern überwacht zudem die Höhe der erwarteten Einzahlungen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstigen Forderungen zusammen mit den erwarteten Auszahlungen aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstigen Verbindlichkeiten.
Zudem verfügt der Konzern über geringfügig genutzte Kreditlinie in Höhe von 350 TEUR. Die Verzinsung hierfür beläuft sich zwischen 2,95 bis 10,5 %.
Die nachstehende Tabelle gibt die Cash Flows der zum 31. Dezember 2023 bestehenden originären und derivativen finanziellen Verbindlichkeiten im Webac Konzern wieder.
Die Cash Flows im Zusammenhang mit den Finanzverbindlichkeiten geben die zukünftigen Zins- und Tilgungsleistungen wieder.
| 2029 | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 2023 | 31.12. | 2026 | und | ||
| 2023 | 2024 | 2025 | - 2028 |
später | |
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| Originäre finanzielle Verbindlichkeiten | |||||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen & Leistungen | 25 | 38 | 0 | 0 | 0 |
| Übrige finanzielle Verbindlichkeiten | 43 | 3 | 0 | 0 | 0 |
| 2028 | |||||
| 2022 | 31.12. | 2025 | und | ||
| 2022 | 2023 | 2024 | - 2027 |
später | |
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| Originäre finanzielle Verbindlichkeiten | |||||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen & Leistungen | 45 | 25 | 0 | 0 | 0 |
| Übrige finanzielle Verbindlichkeiten | 11 | 43 | 0 | 0 | 0 |
Als nahestehende Personen und Unternehmen im Webac Konzern kommen die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats, nicht konsolidierte verbundene Unternehmen sowie andere Personen oder Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss in Betracht.
Die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen bestehen – neben Einflussnahmen aus dem gesellschaftsrechtlichen Verhältnis – aus Liefer- und Leistungsbeziehungen.
| Verbindlichkeit | ||||
|---|---|---|---|---|
| Einkäufe | 31.12. | 31.12. | ||
| Lieferungen und Leistungen | 2023 | Vorjahr | 2023 | Vorjahr |
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| Webac Vibrator GmbH, Euskirchen | 22 | 30 | 0 | 0 |
| 22 | 30 | 0 | 0 |
Mitglieder des Aufsichtsrats der Webac Holding AG haben im Rahmen von Vereinbarungen Vergütungen von 18 TEUR (Vorjahr: 18 TEUR) erhalten.
Weitere Angaben zu den Mitgliedern des Vorstands und Aufsichtsrats können aus Tz. 25 entnommen werden.
Herr Rechtsanwalt Konrad Steinert Vorsitzender
Der Aufsichtsrat setzte sich im Berichtsjahr wie folgt zusammen:
Herr Dipl.-Ing., Dipl.-Kfm. John Gajland Vorsitzender
Herr Dr. Tilman Steinert, Rechtsanwalt, Anwaltskanzlei Steinert Stv. Vorsitzender
Herr Dipl.-Kfm. Christoph Walbrecht, Geschäftsführer, FIBU Buchhaltungsservice GmbH Mitglied
Weitere Mitgliedschaften bestehen bzw. bestanden in den Aufsichtsgremien folgender Gesellschaften:
Herr Dipl.-Ing., Dipl.-Kfm. John Gajland: Webac Immobilien AG DIB Svenska AB, Schweden
Die Bezüge und die Honorare an den Vorstand betrugen im abgelaufenen Geschäftsjahr bei der AG und im Konzern 37 TEUR (Vorjahr: 37 TEUR). Davon waren keine Bezüge erfolgsbezogen.
Die fixen Vergütungen an die Aufsichtsräte der Webac Holding AG betrugen bei der AG und im Konzern 18 TEUR (Vorjahr: 18 TEUR).
Pensionsverpflichtungen bestehen weder für den Vorstand oder für frühere Vorstandsmitglieder noch für den Aufsichtsrat. Kredite wurden Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats nicht gewährt.
Der Konzernabschlussprüfer hat gegenüber der Gesellschaft und ihren Tochter-Unternehmen für das Berichtsjahr folgende Leistungen erbracht:
| Konzern | |||
|---|---|---|---|
| 2023 | Vorjahr | ||
| TEUR | TEUR | ||
| Abschlussprüfungsleistungen Davon für das Vorjahr |
46 0 |
47 2 |
|
| 46 | 47 |
Die Kategorie Abschlussprüfungsleistungen umfasst die Honorare für die Konzernabschlussprüfung und die Prüfung des Jahresabschlusses der Webac Holding AG.
Die Kapitalflussrechnung für den Konzern ist in einer gesonderten Anlage dargestellt. Die Ermittlung erfolgte nach der indirekten Methode aus dem Konzernabschluss. Die liquiden Mittel, bestehend aus Kassenbestand und laufenden Guthaben bei Kreditinstituten, bilden den Finanzmittelfonds in der Kapitalflussrechnung.
Nach § 161 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat jährlich zu erklären, in welchem Umfang den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" entsprochen wurde bzw. welche nicht angewendet wurden. Die Erklärung wurde am 6. Oktober 2023 abgegeben und ist im Internet unter "https://webac-ag.com/corporategovernance.html" hinterlegt.
Im März 2024 erfolgte die Zahlung des Kaufpreises in Höhe von 2.000 TEUR für die Immobilie in Euskirchen.
Weitere nennenswerte Ereignisse nach dem Bilanzstichtag mit wesentlicher Bedeutung für den Konzernabschluss haben sich nicht ergeben.
Der Konzern stellt eine Segmentrechnung nach IFRS 8 auf. Die regionale Zuordnung der Umsatzerlöse erfolgt auf Grundlage des Bestimmungslandprinzips. Die langfristigen Vermögenswerte werden auf der Grundlage des Standortes der Tochterunternehmen zugeordnet.
Hier ist die LEGA Kreditverwaltungs GmbH dargestellt, die von der Webac Holding AG übertragene Kredite abwickelt. Im ausgewiesenen Segmentvermögen sind Beteiligungsbuchwerte in Höhe von TEUR 1.150 (Vorjahr: 2.613 TEUR) enthalten, die verbundene Unternehmen anderer Segmente betreffen.
Das Segment Immobilien beinhaltet die Webac Immobilien AG und Webac Gamma Immobilien GmbH. Die Gesellschaften verwalten und verwerten Grundbesitz. Im ausgewiesenen Segmentvermögen sind Beteiligungsbuchwerte in Höhe von 0 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) enthalten, die verbundene Unternehmen anderer Segmente betreffen.
In diesem Segment ist die nicht operativ tätige Muttergesellschaft dargestellt. Im ausgewiesenen Segmentvermögen sind Beteiligungsbuchwerte in Höhe von 500 TEUR (Vorjahr: 612 TEUR) enthalten, die verbundene Unternehmen anderer Segmente betreffen.
Der Abrechnungsverkehr zwischen den Segmenten erfolgt fremdüblich.
| Ergebnisrechnung | Kreditverwaltung Immobilien |
Sonstiges | Gesamt | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Vorjahr | Vorjahr | Vorjahr | Vorjahr | |||||
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| Umsatzerlöse Dritte | 0 | 0 | 351 | 353 | 0 | 0 | 351 | 353 |
| Umsatzerlöse anderen Segmenten | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Erträge aus Darlehensverwaltung | 2 | 6 | 0 | 0 | 0 | 0 | 2 | 6 |
| Gesamterlöse | 2 | 6 | 351 | 353 | 0 | 0 | 353 | 359 |
| Davon Ausland / Übriges Europa | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Sonstige Erträge | 22 | 41 | 32 | 12 | 1 | 4 | 55 | 57 |
| 24 | 47 | 383 | 365 | 1 | 4 | 408 | 416 | |
| Personalaufwand | 20 | 20 | 0 | 4 | 0 | 0 | 20 | 24 |
| Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 13 | 13 | 13 | 13 |
| Sonstige Aufwendungen | 64 | 75 | 81 | 1.472 | 248 | 229 | 393 | 1.776 |
| E B I T | -60 | -48 | 302 | -1.111 | -260 | -238 | -18 | -1.397 |
| Davon zahlungsunwirksamen Posten | --53 | -24 | 4 | -1.368 | 1 | 4 | -48 | -1.388 |
| Zinserträge | 8 | 106 | 27 | 26 | 86 | 0 | 121 | 132 |
| Zinsaufwendungen | 55 | 7 | 8 | 50 | 23 | 81 | 86 | 138 |
| Abschreibung Finanzanlagen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Finanzergebnis * | -47 | 99 | 19 | -24 | 63 | -81 | 35 | -6 |
| E B T | -107 | 51 | 321 | -1.135 | -197 | -319 | 17 | -1.403 |
| Ertragsteuern | 0 | 0 | 0 | 0 | -43 | 0 | -43 | 0 |
| Ergebnis nach Ertragsteuern | -107 | 51 | 321 | -1.135 | -240 | -319 | -26 | -1.403 |
*) Ohne Ergebnisabführung bzw. -übernahme
| Ergebnisrechnung | Kreditverwaltung | Immobilien | Sonstige | Gesamt | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Vorjahr | Vorjahr | Vorjahr | Vorjahr | |||||
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| Umsatzerlöse | 0 | 0 | 351 | 353 | 0 | 0 | 351 | 353 |
| Eliminierungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Konzernumsätze | 0 | 0 | 351 | 353 | 0 | 0 | 351 | 353 |
| Bilanz zum 31. Dezember 2023 | Kreditverwaltung | Immobilien | Sonstige | Gesamt | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Vorjahr | Vorjahr | Vorjahr | Vorjahr | |||||
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| Aktiva | ||||||||
| Segmentvermögen | 3.061 | 3.289 | 3.097 | 3.522 | 3.353 | 3.810 | 9.511 | 10.621 |
| Übrige Vermögenswerte | 10 | 1 | ||||||
| Gesamtvermögen | 9.521 | 10.622 | ||||||
| Abzüglich Eliminierungen | 6.115 | 7.160 | ||||||
| Konzernvermögen | 3.406 | 3.462 | ||||||
| Passiva | ||||||||
| Segmentverbindlichkeiten | 2.612 | 2.841 | 1.866 | 595 | 871 | 1.173 | 5.349 | 4.609 |
| Übrige Verbindlichkeiten | 50 | 0 | ||||||
| Gesamtverbindlichkeiten | 5.399 | 4.609 | ||||||
| Abzüglich Eliminierungen | 5.156 | 4.391 | ||||||
| Konzernverbindlichkeiten | 243 | 218 | ||||||
| Langfristige Vermögenswerte | 1.314 | 436 | ||||||
| Davon übriges Europa | 0 | 0 | ||||||
| Investitionen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
München, den 26. April 2024
Konrad Steinert Vorstand
Ich versichere nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen, der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
München, den 26. April 2024
Konrad Steinert Vorstand
An die Webac Holding AG:
Wir haben den Konzernabschluss der Webac Holding AG und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Webac Holding AG, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden: "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EUAPrVO erbracht haben.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.
Der in das ESEF-Format überführte Konzernabschluss ist aufgrund des von der Gesellschaft gewählten Konvertierungsprozesses hinsichtlich der Anhanginformationen im iXBRL-Format ("Blocktagging") nicht vollumfänglich sinnvoll maschinell auswertbar. Die Rechtskonformität der Auslegung des gesetzlichen Vertreters, dass eine sinnvolle maschinelle Auswertbarkeit der strukturierten Anhanginformationen von der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 beim Blocktagging des Anhangs nicht explizit gefordert wird, unterliegt einer bedeutsamen Rechtsunsicherheit, die damit auch eine inhärente Unsicherheit unserer Prüfung darstellt.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Aus unserer Sicht war folgender Sachverhalt am bedeutsamsten in unserer Prüfung:
Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhaltes haben wir wie folgt strukturiert:
Nachfolgend stellen wir den besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:
Die zur Veräußerung gehaltene Immobilie in Euskirchen wurde mit Kaufvertrag vom 19. Dezember 2023 veräußert. Der Kaufpreis beträgt 2.000 TEUR, der bei einem Restbuchwert von 1.740 TEUR zu Umsatzerlösen in Höhe von 260 TEUR geführt hat. Die Umsatzerlöse aus der Veräußerung der Immobilie machen einen erheblichen Anteil der Konzernumsatzerlöse aus. Die Kaufpreisforderung ist nicht vor dem 29. Februar 2024 fällig und wurde somit zum 31. Dezember 2023 als offene Forderung in den kurzfristigen Vermögenswerten ausgewiesen. Mit dem Käufer wurde ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag vereinbart, welches unter bestimmten Voraussetzungen zum Rücktritt berechtigt hätte. Dieses Rücktrittsrecht erlischt spätestens zum 29. Februar 2024. Aus unserer Sicht war dieser Sachverhalt aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen und der wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss von besonderer Bedeutung.
Der gesetzliche Vertreter ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN
Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB
Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der beigefügten Datei webac_ka_lb_20231231 enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.
Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.
Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1) angewendet.
Der gesetzliche Vertreter der Gesellschaft ist verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.
Ferner ist der gesetzliche Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig erachtet, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Durch Beschluss der Hauptversammlung der Muttergesellschaft am 28. Juli 2023 wurde die RSM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft als Konzernabschlussprüfer gewählt. Die Nexia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft führt den Auftrag als diesbezügliche Gesamtrechtsnachfolgerin der RSM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft aus. Wir wurden am 25. August 2023 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2023 als Konzernabschlussprüfer der Webac Holding AG tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Konzernabschluss und dem geprüften Konzernlagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Konzernabschluss und Konzernlagebericht – auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen – sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften Konzernlageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.
Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Daniel Schulz.
Düsseldorf, den 26. April 2024
Nexia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Weyers Schulz
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