AGM Information • Aug 16, 2021
AGM Information
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Finanzbericht: 28745864
![]() ### Webac Holding AG #### München #### Mitteilung gemäß §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 #### Gesellschafterbeschluss Unter Verzicht auf alle gesetzlichen und gesellschaftsvertraglichen Frist- und Formvorschriften ist die WEB AC Holding AG München, vertreten durch deren Vorstand, Herrn Konrad Steinert, als alleinige Gesellschafterin der Firma #### Lega Kreditverwaltungs GmbH Albert-Latz-Str. 3 53879 Euskirchen Zu einer Gesellschafterversammlung zusammengetreten und hat folgendes einstimmig beschlossen: #### Tagesordnung: 1. Befreiung der Gesellschaft von der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses. #### Beschlussfassung: Die Webac Holding AG als Gesellschafterin der Lega Kreditverwaltungs GmbH, Euskirchen, hat am 23. April 2021 beschlossen, dass die Lega Kreditverwaltungs GmbH für das Geschäftsjahr 2020 die Befreiungsvorschriften des § 264 Abs. 3 HGB bezüglich der Vorschriften des Ersten Unterabschnitts (Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft und Lagebericht) und des Vierten Unterabschnitts (Offenlegung) in Anspruch nimmt und den Jahresabschluss zum 31.12.2020 nicht offen legt. Zwischen der Webac Holding AG und der Lega Kreditverwaltungs GmbH besteht ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag, der im Handelsregister der Gesellschaften eingetragen ist. Die Webac Holding AG ist aufgrund des bestehenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages gemäß § 302 AktG zur Übernahme der Verluste der Lega Kreditverwaltungs GmbH verpflichtet. Die Lega Kreditverwaltungs GmbH wird als Tochterunternehmen in den Konzernabschluss der Webac Holding AG (HR B 140727) einbezogen. Euskirchen, den 23.04.2021 Webac Holding AG Konrad Steinert #### Protokoll der außerordentlichen Hauptversammlung der #### Webac Immobilien AG vom 23.04.2021 Die Ordnungsmäßigkeit der Einladung wird bestätigt. Die Gesellschafter sind vollzählig anwesend. #### Tagesordnung: 1. Befreiung der Gesellschaft von der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses #### Beschlussfassung: Die Hauptversammlung hat beschlossen, dass die Webac Immobilien AG für das Geschäftsjahr 2020 die Befreiungsvorschriften des § 264 Abs. 3 HGB bezüglich der Vorschriften des Ersten Unterabschnitts (Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft und Lagebericht) und des Vierten Unterabschnitts (Offenlegung) in Anspruch nimmt und den Jahresabschluss zum 31.12.2020 nicht offen legt. Zwischen der Lega Kreditverwaltungs GmbH und der Webac Immobilien AG besteht ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag, der im Handelsregister der Gesellschaft eingetragen ist. Die Lega Kreditverwaltungs GmbH ist aufgrund des bestehenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages gemäß § 302 AktG zur Übernahme der Verluste der Webac Immobilien AG verpflichtet. Die Webac Immobilien AG wird als Tochterunternehmen in den Konzernabschluss der Webac Holding AG (HR B 140727) einbezogen. Euskirchen, den 23.04.2021 John Gajland, Vorsitzender Aufsichtsrat |
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