Annual Report • Mar 21, 2024
Annual Report
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Geschäftsbericht 2023 · AG

Redaktion, Konzeption und Realisation:
WASGAU Produktions & Handels AG Blocksbergstraße 183
D-66955 Pirmasens
Telefon (06331) 558-0 Telefax (06331) 558-109 www.wasgau-ag.de [email protected]

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| Wort des Vorstandssprechers | 2 |
|---|---|
| Bericht des Aufsichtsrates | 4 |
| Geschäftsverteilungsplan | 13 |
| Organe der Gesellschaft | 14 |
| Lagebericht | 17 |
| Jahresabschluss | 57 |
| Versicherung der gesetzlichen Vertreter | 79 |
| Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers | 80 |
| Finanzkalender | 88 |
das Geschäftsjahr 2023 hielt erneut einige außergewöhnliche Herausforderungen bereit. Die durch Krieg in der Ukraine ausgelöste Energiekrise mündete in einer bisher unge‐ kannt hohen Inflation, die sich insbesondere auch in deutlich höheren Lebensmittelprei‐ sen niederschlug. Der damit einhergehende Kaufkraftverlust breiter Bevölkerungsschich‐ ten führte zu geändertem Konsumverhalten sowie außerordentlich intensiv geführten Tarifauseinandersetzungen, die bis heute anhalten. Das gestiegene Zinsniveau belastet private Haushalte und Unternehmen zusätzlich.
In der WASGAU AG konnten wir uns in diesem schwierigen Umfeld erneut erfolgreich behaupten. Im Jahr 2023 wurde ein Umsatz von 321 Mio. Euro erzielt. Somit steigerte sich der Umsatz, auch aufgrund der bereits erwähnten Preiseffekte, gegenüber dem Jahr 2022 um 1,9%. Somit wurden die Erwartungen für das Geschäftsjahr erfüllt.

Die Umsatzentwicklung ist entsprechend der Bereiche Groß‐ und Einzelhandel differenziert zu betrachten.
Die Umsätze im Bereich Großhandel sind mit 276 Mio. Euro um 7 Mio. Euro höher als im Vorjahr mit 269 Mio. Euro.
Der Umsatz im Bereich Großhandel wird haupt‐ sächlich durch die Belieferung der konzernzuge‐ hörigen Einzelhandelsmärkte erzielt.
Der Gesamtumsatz im Bereich Einzelhandel beläuft sich auf 45 Mio. Euro (Vorjahr 46 Mio. Euro) und verringerte sich im Berichtszeitraum um 1 Mio. Euro. Der Rückgang der Umsätze ist im Wesentlichen zurückzuführen auf die Schließung des Mark‐ tes in Rodalben seit März 2023.
Neben dem Umsatz stellt das EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) eine wesentliche Leistungskennziffer für die WASGAU Produktions & Hanldes AG dar.
Im Geschäftsjahr 2023 beläuft sich das EBIT auf 3,4 Mio. Euro (VJ 5,1 Mio. Euro).
Der Jahresüberschuss beläuft sich auf 3,1 Mio. Euro (VJ 5,0 Mio. Euro).
Für Neuanschaffungen wurden insgesamt Mittel in Höhe von 9,6 Mio. Euro aufgewendet.
Das Eigenkapital hat sich von 101 Mio. Euro im Vorjahr auf 104 Mio. Euro im Berichts‐ zeitraum um 3 Mio. Euro erhöht. Die Eigenkapitalquote ist von 56,8 % im Vorjahr auf 54,8 % gesunken.
Im Geschäftsjahr 2023 schlägt der Vorstand im Rahmen der Gewinnverwendung vor, eine Dividende von 0,12 Euro je Aktie (VJ 0,12 Euro) aus dem Bilanzgewinn an die Aktio‐ näre auszuschütten. Dies trägt dem erwarteten Liquiditätsbedarf für die in den kom‐ menden Jahren geplanten Investitionen Rechnung.

Nachdem die allgemeine Wirtschaftsleistung, gemessen am Bruttoinlandsprodukt, nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2023 mit ‐0,3% rückläufig war wird für 2024 vom ifo Institut nur von einem geringfügigen Wachstum in Höhe von 0,7% ausgegangen. Die Inflationsrate wird für 2024 mit 2,2% nahe am Zielwert der Europäischen Zentralbank prognostiziert (gemäß ifo Prognosen vom 16.01.2024 und 24.01.2024).
Die gesamtwirtschaftlichen Unwägbarkeiten aufgrund anhaltender Lieferengpässe, weltweiter militärischer Konflikte, Haushaltsdiskussionen in Deutschland und nicht zuletzt der ausstehenden Tarifeinigung können die wirtschaftliche, in der Planung abge‐ bildete Situation, und somit auch die Prognose für das Jahr 2024 beeinflussen. Für die Kennziffer EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) erwartet der Vorstand einen Wert im Korridor von 1,0 bis 2,0 Mio. Euro für das Geschäftsjahr 2023.
Im Namen des Vorstands bedanke ich mich bei unseren Aktionärinnen und Aktionären für die größtenteils langfristigen Engagements und das damit ausgedrückte Vertrauen. Auch unseren Mitgliedern des Aufsichtsrates danke ich für das entgegengebrachte Vertrauen und die gewährte Unterstützung.
Mein besonderer Dank gilt all unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die täglich für unsere WASGAU ihr Bestes geben und großartiges leisten. Sie sind das Fundament unseres Erfolgs und was unsere WASGAU auszeichnet.
Ambroise Forssman‐Trevedy
Vorstandssprecher
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Aufsichtsrat berichtet im Folgenden über seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2023, insbesondere über die Aufsichtsratssitzungen, die Arbeit der Ausschüsse, Corporate Governance und die Prüfung des Jahres‐ und Konzernabschlusses.

Der Aufsichtsrat nahm im Geschäftsjahr 2023 seine ihm nach Gesetz, Satzung, Deutscher Corporate Governance Kodex und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben und Pflichten wahr. Er überwachte die Geschäftsführung des Vorstandes und begleitete ihn regelmäßig beratend bei der Leitung des Unter‐ nehmens. In alle Entscheidungen, die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung waren, wurde der Aufsichtsrat eingebunden. Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Mandatsausübung von Aufsichtsrat und Vorstand sind nicht aufgetreten.
Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen und seine Tochtergesellschaften relevanten Fragen der Strate‐ gie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance. Diese Berichte beinhalteten alle bedeutenden Informationen zur Ge‐ schäftsentwicklung und der Lage des Unternehmens und seiner Tochtergesellschaften.
Der Vorstand stimmte die strategische Ausrichtung des Konzerns mit dem Aufsichtsrat ab und erörterte mit ihm alle für das Unternehmen relevanten Geschäftsvorgänge, insbe‐ sondere die Überlegungen, die im Zusammenhang mit den Zukunftschancen und der Weiterentwicklung des Konzerns standen. Abweichungen des tatsächlichen Geschäfts‐ verlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen wurden vom Vorstand unter Angabe der Gründe vorgetragen.
Die Berichte des Vorstandes wurden in den Sitzungen des Aufsichtsrates und den Aus‐ schüssen ausführlich besprochen. Geschäftsvorgänge, die der Zustimmung des Auf‐ sichtsrates bedurften oder von besonderer Bedeutung waren, wurden rechtzeitig mit dem Vorstand eingehend beraten.
Über besondere Absichten und Vorhaben, die für das Unternehmen wichtig waren, stand der Vorsitzende des Aufsichtsrates auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen mit dem Vorstand und insbesondere mit dem Vorstandssprecher regelmäßig in Kontakt, um mit ihm insbesondere Fragen der Strategie, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance des Unternehmens zu beraten.
Die Gesellschaft unterstützt die Mitglieder des Aufsichtsrats bei Fortbildungsmaßnah‐ men angemessen.
Aus der mittels eines Fragebogens im November und Dezember 2021 vorbereiteten und durchgeführten Selbstbeurteilung der Arbeit des Aufsichtsrats sowie seiner Ausschüsse

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und Mitglieder ergaben sich keine Ergebnisse, die einer Veränderung der Praxis der Aufsichtsrats‐ und Ausschusstätigkeit bedurften. Ergänzend hatte der Aufsichtsratsvorsit‐ zende in 2021 einen zur gesetzlichen Berufsverschwiegenheit verpflichteten Dritten beauftragt und vereinbart, dass sich Aufsichtsratsmitglieder mit Anregungen zur Verbes‐ serung der Aufsichtsratsarbeit an diesen Dritten wenden können und dieser hierüber ausschließlich ohne namentliche Nennung des Aufsichtsratsmitgliedes berichten wird, sodass der Aufsichtsratsvorsitzende erteilte Hinweise gegebenenfalls anonym in die Aussprache des Aufsichtsrats zur Beurteilung seiner Arbeit einbringen konnte.
Im Geschäftsjahr 2023 fanden je Halbjahr zwei Sitzungen statt.
Gegenstand aller Sitzungen im Geschäftsjahr 2023 war der mündliche und schriftliche Bericht des Vorstandes über die wirtschaftliche Entwicklung des gesamten Konzerns, den aktuellen Geschäftsverlauf sowie die Ertrags‐ und Liquiditätslage. Im Geschäftsjahr 2023 wurde mit dem Neuabschluss des Konsortialdarlehensvertrages ein zustimmungspflich‐ tiges Geschäft vorgenommen.
In den jeweiligen Aufsichtsratssitzungen wurde auch Gelegenheit gegeben, Aufsichts‐ ratsthemen ohne Beteiligung des Vorstands zu beraten.
In der Aufsichtsratssitzung vom 23. März 2023, die in den Geschäftsräumen der Gesell‐ schaft in Pirmasens stattfand, stand in Anwesenheit des Abschlussprüfers der Jahresab‐ schluss des Jahres 2022 für den WASGAU Konzern und die WASGAU Produktions & Han‐ dels AG im Mittelpunkt. Der Aufsichtsrat befasste sich intensiv mit dem Jahres‐ und Konzernabschluss und dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstandes. Der Auf‐ sichtsrat prüfte auch eingehend den gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht nach §§ 315b, 315c i.V.m. 289c bis 289e HGB und den Bericht über Beziehungen zu verbunde‐ nen Unternehmen nach §312 AktG. Alle Fragen von Aufsichtsratsmitgliedern wurden vom Vorstand und von den Wirtschaftsprüfern vollständig beantwortet. Der Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022 sowie der Vergütungsbericht nach § 162 AktG wurden beschlossen. Der Konzernabschluss des Jahres 2022 wurde einstimmig vom Aufsichtsrat gebilligt und der Jahresabschluss der WASGAU Produktions & Handels AG festgestellt.
Weiterhin wurde über die Wahlvorschläge des Aufsichtsrates an die Hauptversammlung, die Neufestlegung des oberen Führungskreises, eine Neufassung des Vergütungssystems für den Vorstand, eine Änderung der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates sowie eine Ergänzung der Satzung der Gesellschaft beraten und beschlossen.
Neben den bereits genannten Tagesordnungspunkten waren die Beratung und Be‐ schlussfassung zur Hauptversammlung und zu deren Tagesordnung Gegenstand der Sitzung.
Darüber hinaus wurde über die Ergebnisse der die Sitzung vorbereitenden Ausschusssit‐ zungen berichtet: des Ausschusses für Zustimmungen nach §111b Abs. 1 AktG, des Finanz‐ und Prüfungsausschusses, des Personalausschusses, des Hauptausschusses sowie des Nominierungsausschusses; diese fanden zwischen dem 28. Februar 2023 und dem 23. März 2023 statt.
Die Sitzung am 31. Mai 2023 fand in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in Pirmasens statt. Aufgrund der Neuwahlen des Aufsichtsrates in der vorangegangenen Hauptver‐ sammlung am selbigen Tage standen die Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden, die Bildung der Ausschüsse und die Wahl seiner Mitglieder im Mittelpunkt der Sitzung. Weiterhin wurde der neu gebildete Aufsichtsrat im Thema Kapitalmarktrecht fortgebildet und im Hinblick auf die Marktmissbrauchsverordnung (MAR) belehrt. Weiterer Tagesordnungs‐ punkt war der Bericht aus der Sitzung des Finanz‐ und Prüfungsausschusses vom 03. Mai 2023.
In der als Präsenzsitzung des Aufsichtsrats am 19. September 2023 wurde über den Neuabschluss des Konsortialdarlehensvertrages beraten und der Vorstand beauftragt entsprechende Vertragsverhandlungen fortzuführen. Weitere Tagesordnungspunkte waren die Ergebnisse der Sitzungen des Finanz‐ und Prüfungsausschusses, des Ausschus‐ ses für Zustimmungen nach §111b Abs. 1 AktG vom 09. August 2023 sowie die Sitzungs‐ termine des Aufsichtsrates für das Jahr 2024. Im Rahmen einer Präsentation der WAS‐ GAU Bäckerei und WASGAU Metzgerei wurden die Weiterentwicklung der Sortimente besprochen und neue Produktentwicklungen verkostet.
Die Sitzung des Aufsichtsrates am 13. Dezember 2023 fand als Präsenzsitzung in Bad Kreuznach statt. In der Sitzung wurden schwerpunktmäßig die vom Vorstand vorgelegten Planungen und Ziele für das Geschäftsjahr 2024 sowie die strategische Dreijahrespla‐ nung erörtert. Der Gesamtplan besteht aus dem Umsatz‐ und Ergebnisplan, dem Finanz‐ und Investitionsplan sowie dem Expansionsplan.
Außerdem wurde die Kompetenzmatrix des Aufsichtsrates beschlossen und über die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex nach § 161 AktG beraten und mit dem Vorstand gemeinsam abgegeben. Der Geschäftsführer des Cash + Carry berichtete über die Geschäftsentwicklung in seinem Verantwortungsbereich.
Weitere Themen waren neben den bereits oben genannten Tagesordnungspunkten die Ergebnisse der Sitzungen des Finanz‐ und Prüfungsausschusses vom 9. November 2023. Ohne die Anwesenheit des Vorstands wurde zuletzt über die Sitzung des Personalaus‐ schusses vom 07. Dezember 2023 berichtet und auf dessen Empfehlung die Wiederbestel‐ lung des Vorstandsmitglieds Thomas Bings um weitere drei Jahre beschlossen.
An der Sitzung des Aufsichtsrates am 23. März 2023, die vor der Neuwahl des Aufsichts‐ rates in der Hauptversammlung am 31. Mai 2023 stattfand, ließen sich die Mitglieder Büchel, Rieger, Knoll und Schilg entschuldigen. Alle weiteren Mitglieder des Aufsichtsra‐ tes nahmen an der Sitzung teil.
An den drei weiteren Sitzungen des Aufsichtsrates nahmen alle Mitglieder, außer den Mitgliedern Theurer und Kerchner (Herbert), vollständig teil. Die Beiden genannten ließen sich in der Sitzung am 19. September 2023 entschuldigen.
Der Aufsichtsrat hatte zur Unterstützung und effizienten Wahrnehmung seiner Aufgaben bis zum Abschluss der Hauptversammlung am 31. Mai 2023 sechs Ausschüsse gebildet:

Nach der Neuwahl des Aufsichtsrates am 31. Mai 2023 wurden fünf Ausschüsse, alle oben genannten außer dem Hauptausschuss, gebildet. Die derzeitige Zusammensetzung der Ausschüsse ist auf Seite 14 des Geschäftsberichtes angegeben.
Bis zum Abschluss der Hauptversammlung am 31. Mai 2023 sind der Vorsitzende des Finanz‐ und Prüfungsausschusses, Herr Roland Pelka, und das Ausschussmitglied Herr Dr. Christian Mielsch Finanzexperten im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG. Nach Abschluss der Hauptversammlung am 31. Mai 2023 sind der Vorsitzende des Finanz‐ und Prüfungsaus‐ schusses, Herr Roland Pelka, und das Ausschussmitglied Herr Dr. Christian Hornbach Finanzexperten im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG. Herr Roland Pelka verfügt insbesonde‐ re auch über Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung. Herr Dr. Christian Mielsch und Herr Dr. Christian Hornbach verfügen insbesondere auch über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor vertraut, in dem sie tätig sind.
Der Finanz‐ und Prüfungsausschusstagte im Berichtsjahr 2023 viermal.
In der Sitzung am 14. März 2023, an der auch die Vertreter der Wirtschaftsprüfungsge‐ sellschaft teilnahmen, befasste sich der Ausschuss in seiner Präsenzsitzung in Pirmasens im Wesentlichen mit der Jahresabschlussprüfung 2022. Weitere Tagesordnungspunkte waren unter anderem der gesonderte nichtfinanzielle Bericht nach §§ 315b, 315c i.V.m. 289c bis 289e HGB für das Geschäftsjahr 2022, der Vergütungsbericht 2022, der Ge‐ winnverwendungsvorschlag des Vorstands, der Vorschlag an die Hauptversammlung für die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 einschließlich der prüferischen Durchsicht des Halbjahresabschlusses 2023 und der Compliance‐Bericht zum vierten Quartal 2022. Auf Wunsch des Ausschusses berichtete der Vorstand zur Finanzlage. An den anderen Tagesordnungspunkten nahm der Vorstand nicht teil.
Die Präsenzsitzung am 03. Mai 2023 in Pirmasens befasste sich im Wesentlichen mit dem Geschäftsverlauf im ersten Quartal 2023 und der Quartalsinformation zum ersten Quar‐ tal 2023. Weitere Themen der Sitzung waren der aktualisierte Risikobericht zum ersten Quartal 2023, der turnusmäßige Bericht der internen Revision und die Beurteilung der Qualität der Abschlussprüfung. Auf Wunsch des Ausschusses nahm der Vorstand an der Sitzung teil.
In der Sitzung am 09. August 2023, die als Präsenzsitzung in Pirmasens stattfand, stand der Finanzbericht zum ersten Halbjahr 2023 im Mittelpunkt der Erörterung. Die Vertreter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft berichteten über die Ergebnisse der prüferischen Durchsicht des Konzernzwischenabschlusses zum 30. Juni 2023. Auf Wunsch des Aus‐ schusses berichtete der Vorstand über die Refinanzierung des Konsortialdarlehens. An den anderen Tagesordnungspunkten nahm der Vorstand nicht teil.
Die Präsenzsitzung am 11. November 2023 befasste sich mit dem Geschäftsverlauf und der Quartalsinformation zum dritten Quartal 2023. Weiterhin berichtete der Geschäfts‐ leiter Finanzen über den Risikobericht zum dritten Quartal sowie das Gesamtheitliche IKS. Der Vorstand berichtete über die aktuelle Liquiditätslage. In Abwesenheit des Vorstands wurden der Prüfungsumfang und die Prüfungsschwerpunkte für die Jahres‐ und Kon‐ zernabschlussprüfung 2023 mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beraten, verab‐ schiedet und die Honorarvereinbarung getroffen. Der Abschlussprüfer bestätigte zudem seine Unabhängigkeit. Weitere Themen in Abwesenheit des Vorstands waren der aktua‐ lisierte Compliance Bericht zum dritten Quartal 2023 und der Bericht der internen Revi‐ sion.
Alle Sitzungen fanden unter vollständiger Teilnahme aller Ausschussmitglieder statt. Bei drei Sitzungen war der Abschlussprüfer anwesend.
Der Personalausschusstagte im Geschäftsjahr 2023 zweimal.
In seiner Präsenzsitzung am 23. März 2023 befasste er sich mit der Neufestlegung des "oberen Führungskreises", dem Vergütungssystem für den Vorstand, dem Vergütungsbe‐ richt 2022 sowie dem Vorschlag an den Aufsichtsrat zur Beschlussfassung über den Vor‐ schlag an die Hauptversammlung zur Billigung der Neufassung des Vergütungssystems.
Die virtuelle Sitzung am 07. Dezember 2023 befasste sich mit der Wiederbestellung von Herrn Bings als Vorstand und einem Nachtrag zu seinem Vorstandsvertrag.

Frau Dr. Büchel ließ sich zur Sitzung am 07. Dezember 2023 entschuldigen. Mit vorgenann‐ ter Ausnahme fanden beide Sitzungen unter vollständiger Teilnahme aller Ausschussmit‐ glieder und ohne den Vorstand statt.
Der Hauptausschuss tagte am 23. März 2023 in Präsenz und befasste sich mit dem Ver‐ gütungssystem für den Vorstand sowie dem Vorschlag an den Aufsichtsrat zur Beschluss‐ fassung über den Vorschlag an die Hauptversammlung zur Billigung der Neufassung des Vergütungssystems.
Die Sitzung fand unter vollständiger Teilnahme aller Ausschussmitglieder sowie unter Hinzuziehung des Vorstands statt.
Der Ausschuss für Zustimmungen zu Geschäften mit nahestehenden Personen gemäß § 111b Abs. 1 AktG tagte im Geschäftsjahr 2023 dreimal. Die Sitzung am 14. März 2023, die als Präsenzsitzung stattfand, befasste sich mit dem Bericht zum Geschäftsjahr 2022. Im Geschäftsjahr 2022 waren keine Zustimmungsbeschlüsse zu fassen. Die Geschäfte wurden entweder zu marktüblichen Bedingungen getätigt oder haben den Schwellen‐ wert gemäß §111b Abs. 1 AktG nicht überschritten. Die Sitzung fand unter vollständiger Teilnahme aller Ausschussmitglieder sowie unter Hinzuziehung des Vorstands statt.
Am 05. April 2023 tagte der Ausschuss auf Ersuchen des Vorstands virtuell aufgrund eines vom durch den Aufsichtsrat errichteten System zur Umsetzung des ARUG II nicht ausdrücklich behandelten Sachverhalts. Unter Hinzuziehung rechtlicher Beratung klärte der Ausschuss grundsätzlich die Handhabung des Überwachungssystems und stellte fest, dass kein Zustimmungsbeschluss zu fassen war. Herr Dr. Mielsch ließ sich zu der Sitzung entschuldigen. Die Sitzung fand unter Hinzuziehung des Vorstands statt.
Die Präsenzsitzung am 09. August 2023 befasste sich mit dem Bericht zum ersten Halb‐ jahr 2023, in welchem keine Zustimmungsbeschlüsse zu fassen waren. Die Sitzung fand unter vollständiger Teilnahme aller Ausschussmitglieder sowie unter Hinzuziehung des Vorstands statt.
Die virtuelle Sitzung des Nominierungsausschusses am 28. Februar 2023 befasste sich mit den Wahlvorschlägen an den Aufsichtsrat für die Aufsichtsratswahl am 31. Mai 2023. Die Sitzung fand unter vollständiger Teilnahme aller Mitglieder und ohne den Vorstand statt.
(Keine) Sitzungen des Vermittlungsausschusses
Der Vermittlungsausschuss gemäß § 27 Abs. 3 Mitbestimmungsgesetz musste nicht einberufen werden.
Prüfung von Jahres‐ und Konzernabschluss
Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG), Saarbrücken, wurde von der Hauptversammlung am 31. Mai 2023 zum Abschlussprüfer der WASGAU Produktions & Handels AG und Konzernabschlussprüfer bestellt und vom Aufsichtsrat beauftragt.
Gegenstand der Prüfungen waren der vom Vorstand vorgelegte Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2023, der nach den Vorschriften der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2023. Weiterhin Gegenstand waren der nach § 315 HGB aufgestellte Konzernlagebericht sowie der gesonderte nichtfinanzielle Konzernbericht nach §§ 315b, 315c i.V.m. 289c bis 289e HGB.
KPMG hat gemäß § 313 AktG den vom Vorstand erstellten Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nach §312 AktG geprüft. Weiterhin wurde der von Auf‐ sichtsrat und Vorstand für das Geschäftsjahr 2023 erstellte Vergütungsbericht nach §162 AktG geprüft.
Ebenfalls Gegenstand der Prüfung war der vom Vorstand vorgelegte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023, der nach den anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2023 aufgestellt wurde, und der nach § 289 HGB aufgestellte Lagebericht der WASGAU Produktions & Handels AG.
Die Festlegung des Prüfungsumfangs und der Prüfungsschwerpunkte erfolgte in Zusam‐ menarbeit mit KPMG sowie dem Finanz‐ und Prüfungsausschuss.
Dem Konzernabschluss und dem Konzernlagebericht sowie dem Jahresabschluss und Lagebericht der WASGAU Produktions & Handels AG für das Jahr 2023 wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.
KPMG bestätigte außerdem, dass das Risikofrüherkennungssystem den Vorschriften entspricht.

Der Konzernabschluss, der Konzernlagebericht und der Prüfungsbericht der Abschluss‐ prüfer zum Konzernabschluss für das Jahr 2023 und der gesonderte nichtfinanzielle Konzernbericht sowie der Jahresabschluss, der Lagebericht, der Vergütungsbericht und der Prüfungsbericht zum Jahresabschluss der WASGAU Produktions & Handels AG für das Jahr 2023 haben allen Mitgliedern des Aufsichtsrates vorgelegen. Sie waren Gegen‐ stand der Sitzungen des Finanz‐ und Prüfungsausschusses am 14. März 2024 und des Aufsichtsrates am 21. März 2024, an denen auch der Abschlussprüfer teilnahm. Nach‐ dem sich der Finanz‐ und Prüfungsausschuss vorbereitend mit den Themen auseinan‐ dergesetzt hatte, befasste sich der Gesamtaufsichtsrat mit dem Prozess der Abschlusser‐ stellung sowie dem Rechnungslegungsergebnis. Der Finanz‐ und Prüfungsausschuss berichtete dem Aufsichtsrat hierzu und auch über die Abschlussprüfung und welche Rolle der Prüfungsausschuss in diesem Prozess spielte.
KPMG berichtete über die Prüfung insgesamt, über die festgelegten Prüfungsschwer‐ punkte, die unternehmensspezifischen, besonders wichtigen Prüfungssachverhalte (sog. Key Audit Matters) sowie andere wesentliche Ergebnisse der Prüfung und stand für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung.
Nach eingehender Prüfung der vom Vorstand und den Abschlussprüfern vorgelegten Unterlagen erhebt der Aufsichtsrat keine Einwände. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Ergebnis der Abschlussprüfung durch KPMG an und billigt den vom Vorstand aufgestell‐ ten Konzernabschluss nebst Konzernlagebericht und stellt den Jahresabschluss nebst Lagebericht der WASGAU Produktions & Handels AG für das Geschäftsjahr 2023 fest.
KPMG hat den gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht geprüft. Das Ergebnis der Prüfung ergab, dass keine Sachverhalte bekannt geworden sind, die zu der Auffassung gelangen lassen, dass der gesonderte nichtfinanzielle Konzernbericht nicht in Überein‐ stimmung mit den §§ 315b, 315c i.V.m. 289c bis 289e HGB und mit der EU‐ Taxonomieverordnung und den hierzu erlassenen delegierten Rechtsakten sowie der in Abschnitt "Taxonomie" des gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts dargestellten Auslegung aufgestellt worden ist.
Außerdem hat der Aufsichtsrat den Bericht des Vorstandes über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß § 314 AktG geprüft. Die Prüfung und auch die Prü‐ fung durch KPMG haben keinen Anlass zur Beanstandung gegeben.
KPMG hat dazu folgenden, uneingeschränkten Bestätigungsvermerk nach §313 Abs. 3 AktG erteilt:
"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass
In der Sitzung am 21. März 2024 hat der Aufsichtsrat diesen Bericht des Aufsichtsrats beschlossen und den Vorsitzenden zu dessen Unterzeichnung beauftragt und bevoll‐ mächtigt.
Der Aufsichtsrat dankt den Mitgliedern des Vorstandes, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Arbeitnehmervertretungen der WASGAU Produktions & Handels AG und allen Tochtergesellschaften für ihre herausragende Leistung in Bezug auf die Geschäftsentwicklung im Jahr 2023.
Der Aufsichtsrat dankt auch ausdrücklich den Aktionären, die durch ihre Begleitung des Unternehmens ihr Vertrauen zum Ausdruck brachten.
Pirmasens, den 21. März 2024
Für den Aufsichtsrat
Dr. Sven Spork Vorsitzender



Ambroise Forssman‐Trevedy Vorstandssprecher (seit 01.12.2018)
‐ Einzelhandel (Regiemärkte) Produktion und Vertrieb WASGAU Metzgerei ‐ Produktion und Vertrieb WASGAU Bäckerei ‐ Cash + Carry Selbstständiger Einzelhandel ‐ Marketing Kundenmanagement Public Relations ‐ Revision

Einkauf / Category Managment Lager / Logistik Nachhaltigkeit ‐ Bau / Expansion ‐ Personal ‐ EDV Investor Relations Recht / Compliance / Datenschutz
Thomas Bings Vorstand (seit 01.10.2021)
Dr. Sven Spork Vorsitzender Dr. rer. pol., Dipl.‐Kfm. Frechen‐Königsdorf seit 31.05.2023
Dr. Christian Mielsch Vorsitzender Dr. rer. nat., Dipl.‐Phys. Dortmund bis 31.05.2023
Dr. Christian Hornbach Stellvertretender Vorsitzender (seit 06.06.2018) Diplom‐Wirtschaftsingenieur Annweiler am Trifels seit 08.10.2014
Dr. Daniela Büchel Dr. rer. pol, Diplom‐Ökonom Frechen seit 06.06.2018
Roland Pelka Diplom‐Kaufmann Annweiler am Trifels seit 23.07.2003
Hanno Rieger Diplom‐Wirtschaftsgeograph Bad Reichenhall bis 31.05.2023
Elisabeth Promberger Mag.rer.soc.oec, MSc München seit 31.05.2023
Christa Theurer Diplom‐Betriebswirt (FH) Schömberg seit 06.06.2018
Aufsichtsrat Vertreter der Arbeitnehmer
Isolde Woll Stellvertretende Vorsitzende Münchweiler / Rodalb seit 06.06.2018
Lutz Reiser Bottenbach bis 31.05.2023
Herbert Kerchner Petersberg seit 31.05.2023
Hans‐Jürgen Kerchner Pirmasens seit 06.06.2018
Jürgen Schilg Glan‐Münchweiler bis 31.05.2023
Carmen Hoffmann Heusweiler seit 31.05.2023
Jürgen Knoll Vertreter der Gewerkschaft ver.di Ludwigshafen seit 24.10.2017
Monika Di Silvestre Vertreterin der Gewerkschaft ver.di Mutterstadt seit 05.06.2013
Finanz‐ und Prüfungsausschuss Roland Pelka (Vorsitzender) Dr. Christian Hornbach Dr. Sven Spork Isolde Woll Hans‐Jürgen Kerchner
Personalausschuss Dr. Sven Spork (Vorsitzender) Isolde Woll Dr. Daniela Büchel Dr. Christian Hornbach
Nominierungsausschuss Dr. Sven Spork (Vorsitzender) Dr. Christian Hornbach
Ausschuss zu Geschäften mit nahestehenden Personen Roland Pelka (Vorsitzender) Dr. Christian Hornbach Dr. Sven Spork Hans‐Jürgen Kerchner
Vermittlungsausschuss (nach §27 Abs. 3 MitbestG) Dr. Sven Spork (Vorsitzender) Isolde Woll Dr. Daniela Büchel Monika Di Silvestre

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Ambroise Forssman ‐Trevedy Vorstandssprecher seit 01.01.2019 Diplom ‐Ingenieur Bergisch Gladbach seit 01.12.2018
Thomas Bings Dipl. Kaufmann Euskirchen seit 01.10.2021

| Grundlagen der Gesellschaft | 18 |
|---|---|
| Wirtschaftsbericht | 19 |
| Prognosebericht | 29 |
| Risiko‐ und Chancenbericht | 32 |
| internes Kontroll‐ und Risikomanagementsystem* | 37 |
| Übernahmerelevante Angaben | 41 |
| Erklärung zur Unternehmensführung | 43 |
Die WASGAU Produktions & Handels AG (WASGAU AG) ist im Wesentlichen im Lebens‐ mitteleinzel‐ und ‐großhandel engagiert und differenziert ihre Geschäftsaktivitäten entsprechend der Kundenstruktur in die Bereiche Groß‐ und Einzelhandel.
Die WASGAU AG als Konzernmuttergesellschaft führt neben dem Warengeschäft im Großhandel auch zentrale Bereiche in der Gesamtunternehmenssteuerung. Aus vertrieb‐ licher Sicht wird die WASGAU AG dominiert von den Geschäftsaktivitäten im Bereich Großhandel. Neben der Belieferung von Großkunden erfolgt aus dem Zentrallager die Warenversorgung der Einzelhandelsfilialen im WASGAU Konzern. Aus dem Bereich Groß‐ handel resultieren ca. 85 % der Umsatzerlöse.
Gegenüber dem Endverbraucher betreibt die WASGAU AG selbst neun (VJ zehn) Filialen. Die Einzelhandelsfilialen der WASGAU AG sind im Wesentlichen im südlichen Rheinland‐ Pfalz und im Saarland verbreitet. Der starke Wettbewerb im Lebensmitteleinzelhandel und der dadurch bestehende enorme Preisdruck bedingt für die WASGAU AG als regio‐ nales Handelsunternehmen, dass sie im Wettbewerb nur durch eine erfolgreiche Koope‐ ration mit einem starken Partner in der Warenbeschaffung die Attraktivität hinsichtlich Sortiment und Preis als Einkaufsstätte für den Konsumenten darstellen kann.
Die mit der REWE Group seit dem Jahr 2013 bestehende Zusammenarbeit in der Be‐ schaffung und Verrechnung der Einkaufsvolumina im Einzelhandelssortiment versetzt die WASGAU AG in die Lage, dem Kunden die Sortimente im Food und Near‐Food zu wett‐ bewerbskonformen Preisen zu offerieren. Durch diese Kooperation ist die WASGAU AG in der Lage, im Wettbewerb marktgerecht und erfolgreich zu agieren.
Die WASGAU AG unterliegt in ihrer Geschäftstätigkeit grundsätzlich keinen externen Einflussfaktoren, die sich hinsichtlich Art und Umfang von den Grundparametern im Wettbewerbsumfeld differenzieren.
Als im Wesentlichen regional agierendes Unternehmen unterliegt die WASGAU AG den Einflüssen der gesamtwirtschaftlichen und branchenbezogenen Rahmenbedingungen, wie sie in Deutschland in 2023 vorherrschten.
Zur Steuerung der WASGAU AG stehen im Zusammenhang mit der Ertragslage, die Umsatzentwicklung und vor allem die Entwicklung des EBIT (betriebliches Ergebnis vor Zinsen, Beteiligungsergebnis und Steuern) als wesentliche Steuerungskennzahlen im Fokus.
Die Finanz‐ und Vermögenslage wird mit dem Ziel gesteuert, die Liquiditätslage der Gesellschaft nachhaltig zu sichern.

Im ersten Halbjahr 2023 trat die deutsche Wirtschaft auf der Stelle. Die hohe Inflation zehrte an der Kaufkraft der privaten Haushalte und ließ die Zentralbanken die Leitzinsen kräftig anheben. Reale Einkommen sanken und Finanzierungskosten stiegen, worunter sowohl die Konsum‐ wie auch die Baukonjunktur litten (ifo Konjunkturprognose Herbst 2023).
Im zweiten Halbjahr 2023 erholte sich die hohe Inflation, die Einkommen stiegen mit kräftigen Raten und die Beschäftigung ist so hoch wie nie zuvor im wiedervereinigten Deutschland. Damit kehrt Kaufkraft zurück, und die gesamtwirtschaftliche Nachfrage sollte wieder zulegen. Aufgrund der sinkenden Inflationsraten sind auch erste Zinssen‐ kungen der Europäischen Zentralbank in Sicht (ifo Konjunkturprognose Winter 2023).
Unter diesen schwierigen Rahmenbedingungen reduzierte sich das Bruttoinlandsprodukt Angaben des statistischen Bundesamtes zufolge im Jahr 2023 preisbereinigt um 0,3%.
Die Inflationsrate in Deutschland belief sich einer Pressemeldung des DESTATIS vom 16. Januar 2023 zufolge im Jahresdurchschnitt auf 5,9 %. Sie lag damit unter dem histori‐ schen Höchststand des Vorjahres, jedoch immernoch auf hohem Niveau.
Die durchschnittliche Arbeitslosenquote erhöhte sich einer Pressemeldung der Bunde‐ sagentur für Arbeit (BA) vom 03. Januar 2024 zufolge leicht gegenüber dem Vorjahr um 0,4%‐Punkte auf 5,7%. Erwerbstätigkeit und Beschäftigung sind so hoch wie nie zuvor, auch wenn sich die Nachfrage nach Arbeitskräften in der zweiten Jahreshälfte leicht abschwächte.
Die Nominallöhne stiegen laut DESTATIS in den ersten neun Monaten des Jahres 2023 um 6,3%. Bezogen auf die Reallöhne bedeutet das ein Zuwachs von 0,6%.
Die WASGAU AG gliedert ihre wirtschaftlichen Tätigkeiten, entsprechend der Kunden‐ struktur, in die Bereiche Groß‐ und Einzelhandel. Die jeweiligen Rahmenbedingungen sind in den Geschäftsbereichen zu Teilen differenziertzu betrachten.
Der Bereich Großhandel wird im Umsatz wesentlich bestimmt durch die Kundenstruktur der konzernzugehörigen Regiemärkte.
Die darüber hinaus von der WASGAU AG betreuten und belieferten selbstständigen Einzelhandelsunternehmen sind als Kunden ebenfalls dem Bereich Großhandel zugeord‐ net. Diese Handelspartner unterliegen im Wettbewerb im Wesentlichen den gleichen Bedingungen wie die Regiemärkte im Bereich WASGAU Einzelhandel.
Neben der Ausrichtung auf die jeweiligen Wettbewerbsbedingungen vor Ort sind bei diesen Betrieben auch Fragen der Unternehmensfortführung durch potenzielle Genera‐ tionswechsel von Bedeutung.
Wesentliche Veränderungen hinsichtlich der Kundenstruktur ergaben sich im Berichts‐ zeitraum nicht und werden auch künftig nicht erwartet.
In diesem Bereich fasst die WASGAU AG ihre Aktivitäten gegenüber dem Endverbraucher zusammen.
Der deutsche Lebensmittelhandel ist von einer hohen Konzentration im Wettbewerb geprägt. Über 80 % des Umsatzes im deutschen Markt entfallen auf die Unterneh‐ men EDEKA, REWE, Kaufland, Lidl und Aldi.
Durch die gemeinsamen Aktivitäten mit REWE ist die WASGAU AG in der Lage, in diesem Marktumfeld ihre wirtschaftliche Leistung zu entfalten.
Insgesamt war, lt. DESTATIS im Jahr 2023 im deutschen Einzelhandel mit Lebensmittel, Getränke und Tabakwaren gegenüber dem Vorjahr ein Umsatzanstieg von 2,3% zu verzeichnen.

Als Kennziffer ist der Umsatz in einem Lebensmittelhandelsunternehmen, wie der WASGAU AG, von Bedeutung.
Entsprechend der Geschäftsaktivitäten unterteilt die WASGAU AG den Umsatz in die Bereiche Groß‐ und Einzelhandel.

Die WASGAU AG konnte im Berichtszeitraum einen Umsatz von 321 Mio. Euro erzielen. Gegenüber dem Vorjahr mit 315 Mio. Euro hat sich dieser um 1,9% erhöht.
Die Umsatzerwartung der WASGAU AG wurde erfüllt. Hierzu hat vor allem der Bereich Groß‐ handel beigetragen.
Die Umsätze im Geschäftsbereich Großhandel werden erzielt aus der Belieferung von Großkunden und aus den Warenbewegungen in der Belieferung der konzernzugehörigen Einzelhandelsfilialen.
Die Umsatzerlöse im Bereich Großhandel erhöhten sich in 2023 um 7 Mio. Euro von 269 Mio. Euro auf 276 Mio. Euro.
Die Umsätze mit Drittkunden sind mit 44 Mio. Euro konstant geblieben (VJ 44 Mio. Euro).
Wesentlicher Bestandteil der Großhandelsaktivitäten ist die Belieferung der konzernzuge‐ hörigen Regiemärkte im Einzelhandel und der Cash + Carry Märkte im WASGAU Verbund. Aus dieser Geschäftstätigkeit resultieren 78 % (VJ 78 %) des Umsatzes im Bereich Groß‐ handel.
Die Umsatzerlöse im Bereich Einzelhandel werden mit dem privaten Endverbraucher erzielt.
Der Umsatz im Bereich Einzelhandel beläuft sich auf 45 Mio. Euro (VJ 46 Mio. Euro) und verringerte sich im Berichtszeitraum um 1 Mio. Euro. Der Rückgang der Umsätze ist im Wesentlichen zurückzuführen auf die Schließung des Marktes in Rodalben seit März 2023.
Einhergehend mit der Betrachtung der Kennziffer zur Umsatzentwicklung wird in der WASGAU AG insbesondere der Leistungskennziffer EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steu‐ ern) eine wesentliche Bedeutung beigemessen.

Im Geschäftsjahr 2023 beläuft sich das EBIT auf der Basis der Gewinn‐ und Verlustrech‐ nung auf 3,4 Mio. Euro (VJ 5,1 Mio. Euro) und liegt somit unterhalb der Erwartung für das Jahr 2023 (4,0 bis 5,0 Mio. Euro).
Der absolute Rohertrag (Umsatzerlöse abzüglich Materialaufwand) reduzierte sich von im Vorjahr 23,2 Mio. Euro um 0,6 Mio. Euro auf 22,6 Mio. Euro. Die Rohertragsmarge (Rohertrag im Verhältnis zum Umsatz) ist mit 7,0% unter dem Niveau des Vorjahres (VJ 7,4%).
Die sonstigen betrieblichen Erträge erhöhten sich, im Wesentlichen durch den Anstieg der konzerninternen Verrechnung von Dienstleistungen und Mieten, um 2,3 Mio. Euro.
Die Personalaufwendungen waren im Berichtszeitraum mit 10,2 Mio. Euro nahezu konstant (VJ 10,6 Mio. Euro). Diese relative Konstanz gegenüber dem Vorjahr resultiert aus einer gesunkenen Mitarbeiterzahl und gegenläufig führten Lohnerhöhungen und der verstärkte Wettbewerb um qualifiziertes Personal zu höheren Aufwendungen.
Die Abschreibungen sind mit 1,9 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr konstant. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich um 3,6 Mio. Euro, im Wesentli‐ chen durch den Anstieg der konzerninternen Verrechnung von Dienstleistungen und Mieten, erhöht.
Neben dem EBIT trägt das Beteiligungsergebnis wesentlich zum Jahresüberschuss bei.
Aus den Ergebnisabführungsverträgen mit Tochtergesellschaften generierte die WASGAU AG saldiert Erträge in Höhe von 1,1 Mio. Euro (VJ 1,9 Mio. Euro).
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag haben sich im Wesentlichen ergebnisbe‐ dingt von 2,9 Mio. Euro im Vorjahr auf 2,3 Mio. Euro vermindert.
Der Jahresüberschuss beläuft sich auf 3,1 Mio. Euro (VJ 5,0 Mio. Euro).
Das Finanzmanagement wird bei der WASGAU AG zentral koordiniert. Durch die einheit‐ liche Führung des Finanz‐ und Rechnungswesens werden auch die täglichen Zahlungs‐ ströme zentral gesteuert und überwacht.
Oberstes Ziel ist die Sicherstellung der Liquiditätsausstattung der Gesellschaft.
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 beläuft sich die Bilanzsumme auf 189,6 Mio. Euro und verzeichnet gegenüber dem Vorjahr (178,1 Mio. Euro) einen Anstieg.
Das Eigenkapital hat sich von 101,1 Mio. Euro im Vorjahr auf 103,9 Mio. Euro im Berichts‐ zeitraumerhöht.
Die Eigenkapitalquote (Eigenkapital im Verhältnis zur Bilanzsumme) ist durch den Anstieg der Bilanzsumme, von 56,8 % im Vorjahr auf 54,8 % im Berichtszeitraum, reduziert.
Die Verbindlichkeiten haben sich von 72,1 Mio. Euro auf 80,0 Mio. Euro um 7,9 Mio. Euro erhöht. Dies ist im Wesentlichen auf die stichtagsbedingt erhöhten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zurückzuführen.
Der im Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestehen‐ de Konsortialdarlehensvertrag wurde im September 2019 mit einer Laufzeit bis Septem‐ ber 2024 mit Verlängerungsoption geschlossen. Dieser Konsortialdarlehensvertrag wurde mit Wirkung zum 12. Januar 2024 gekündigt. Im Dezember 2023 wurde ein neuer Konsortialdarlehensvertrag mit Laufzeit bis Dezember 2028 und Volumen von bis zu 80,3 Mio. Euro abgeschlossen.
Aus dem alten Konsortialdarlehensvertrag bestanden zum Bilanzstichtag Verbindlichkei‐ ten in Höhe von 41,5 Mio. Euro (VJ 44,5 Mio. Euro). Diese resultierten zu 24,5 Mio. Euro (VJ 26,5 Mio. Euro) aus dem Tilgungsdarlehen und zu 17,0 Mio. Euro (VJ 18,0 Mio. Euro) aus dem revolvierenden Teil des Darlehens.
Das neue Konsortialdarlehen besteht ebenfalls aus zwei Tranchen. Eine Tranche ist mit einer festen Tilgung p.a. in Höhe von 2,0 Mio. Euro vereinbart.
Die zweite Tranche ist als revolvierendes Darlehen bis zu einer Höhe von 29,9 Mio. Euro vereinbart.
Die zu dem Konsortialdarlehen vereinbarten Zinsen definieren sich aus dem jeweils aktuellen EURIBOR und einer über die Laufzeit fixierten Marge in Abhängigkeit vom dynamischen Verschuldungsgrad.
Des Weiteren besteht ein Darlehen zur Finanzierung eines Großumbaus eines C+C Standorts, das ursprünglich ein Gesamtvolumen von 10,0 Mio. € aufweist. Zum Bilanz‐ stichtag bestanden aus diesem Darlehen Verbindlichkeiten in Höhe von 9,9 Mio. €.
Als wesentliche Steuerungsgröße in der Betrachtung der Finanzlage werden die Netto‐ Finanzverbindlichkeiten beurteilt.

Die Summe der Netto‐Finanzverbindlichkeiten (Finanzverbindlichkeiten abzüglich der flüssigen Mittel) beläuft sich zum Bilanzstichtag auf 47,1 Mio. Euro (VJ 47,6 Mio. Euro).
Die Rückstellungen haben sich gegenüber dem Vorjahr von 4,1 Mio. Euro auf 4,6 Mio. Euro erhöht. Dies ist im Wesentlichen zurückzuführen auf die gegenüber dem Vorjahr erhöhten sonstigen Rückstellungen.
Das Anlagevermögen beläuft sich zum Bilanzstichtag auf 48,1 Mio. Euro und hat sich gegenüber dem Vorjahr mit 41,9 Mio. Euro investitionsbedingt erhöht.
Das Umlaufvermögen hat sich von 132,4 Mio. Euro auf 137,4 Mio. Euro erhöht. Dies ist im Wesentlichen auf Preissteigerungen zurückzuführen. Die Forderungen und sonsti‐ gen Vermögensgegenstände sind mit 117,8 Mio. Euro nahezu konstant geblieben, während sich die flüssigen Mittel und die Vorräte um jeweils 2,1 Mio. Euro im Vergleich zum Vorjahr erhöhten. Die flüssigen Mittel betrugen zum Bilanzstichtag 4,2 Mio. Euro (VJ 2,1 Mio. Euro)
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erhöhen sich um 0,2 Mio. Euro auf 1,7 Mio. Euro (VJ 1,5 Mio. Euro). Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind auf 105,1 Mio. Euro (VJ 104,3 Mio. Euro) um 0,8 Mio. Euro erhöht.
Die Vorräte erhöhten sich inflationsbedingt auf 15,4 Mio. Euro (VJ 13,3 Mio. Euro).
Für Neuanschaffungen wurden insgesamt Mittel in Höhe von 9,6 Mio. Euro (VJ 5,5 Mio. Euro) aufgewendet.
Die Investitionen entfielen im Jahr 2023 fast ausschließlich auf Sachanlagen, im Wesent‐ lichen für den Neubau eines Marktes in Schönenberg‐Kübelberg und den Umbau des C+C Standortes in Kaiserslautern.
Wesentliche Investitionsverpflichtungen, die über den Jahreswechsel hinaus vertraglich fixiert sind, bestanden am Abschlussstichtag in Höhe von 0,7 Mio. Euro für den Neubau in Schönenberg‐Kübelberg.
Die WASGAU AG war im Berichtszeitraum jederzeit in der Lage, ihre Finanzverpflichtun‐ gen zu erfüllen.
Die Berechnung des Working Capital ergibt zum Bilanzstichtag wie folgt:
| Mio. Euro | |
|---|---|
| Umlaufvermögen (ohne verbundene) | 32,3 |
| ./. kurzfristige Verbindlichkeiten | |
| (ohne verbundene) | 27,6 |
| Working Capital | 4,7 |
Gegenüber dem Vorjahr mit 6,6 Mio. Euro hat sich das Working Capital, im Wesentli‐ chen durch den höheren Bestand an Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um 1,9 Mio. Euro verringert.
Durch die Finanzierung über das Bankenkonsortialdarlehen stehen Mittel in Höhe von bis zu 27,0 Mio. Euro im revolvierenden Teil auf Abruf zur Verfügung. Zum Bilanzstichtag waren aus dieser Tranche 17,0 Mio. Euro in Anspruch genommen.
Auf Basis eines, nach der indirekten Methode ermittelten Zahlungsmittelstroms (in An‐ lehnung an DRS 21), ergibt sich ein Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit von 9,7 Mio. Euro (VJ Mittelabfluss 9,0 Mio. Euro). Der Mittelzufluss ist im Wesentlichen zurückzuführen auf die Erhöhung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und der Rückstellungen.
Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit umfasst die Mittelabflüsse für Neuerwerbe im Anlagevermögen und Mittelzuflüsse aus Abgängen im Anlagevermögen sowie die erhal‐ tenen Zinsen. Hieraus resultiert im Geschäftsjahr ein Mittelabfluss in Höhe von 6,4 Mio. Euro (VJ Mittelabfluss 3,1 Mio. Euro).
Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit ergibt einen Mittelabfluss von 1,2 Mio. Euro im Geschäftsjahr (VJ Mittelzufluss 10,5 Mio. Euro). Dieser resultiert im Wesentlichen aus der Rückführung von Finanzkrediten.
Im Jahresabschluss der WASGAU AG sind 2,4 Mio. Euro an aktiven latenten Steuern enthalten. Dieser Betrag unterliegt einer Ausschüttungssperre gemäß HGB.
Im Rahmen der Dividendenpolitik beabsichtigen Aufsichtsrat und Vorstand, der Haupt‐ versammlung eine Dividendenausschüttung von 0,12 Euro je Aktie vorzuschlagen.

In der WASGAU AG waren zum Bilanzstichtag 258 (VJ 278) Mitarbeiterinnen und Mitar‐ beiter als Arbeitnehmer bzw. Azubi beschäftigt.
Davon waren zu diesem Zeitpunkt 72 (VJ 74) Personen im Bereich Großhandel / Verwal‐ tung und 186 (VJ 204) Personen im Einzelhandel tätig.
An der Dauer der Betriebszugehörigkeit kann die Wertschätzung gegenüber dem Arbeit‐ geber von Seiten der Arbeitnehmer abgeleitet werden. Eine große Anzahl der Mitarbei‐ terInnen kann auf eine Betriebszugehörigkeit von 10 und mehr Jahren zurückblicken.
Das soziale Engagement zeigt sich auch im beruflichen Alltag. Die WASGAU AG beschäf‐ tigt auch Menschen mit Behinderung.
Über dieses direkte Engagement hinaus besteht mit der Lebenshilfe Obere Saar e.V. eine langjährige Zusammenarbeit und Unterstützung in der Produktion und Vermarktung von Bio‐Lebensmitteln über das Filialnetz der WASGAU Frischemärkte.
Im Rahmen des Warenbezugs bemüht sich die WASGAU AG, wenn möglich und wirt‐ schaftlich vertretbar, dem Kunden neben den bekannten Marken auch Produkte aus regionaler Erzeugung oder Fair Trade als Alternative anzubieten.
Mit dem WASGAU‐Markensortiment, das auch ausgerichtet ist auf traditionelle Ferti‐ gung und regionale Herstellung von Produkten, leistet die WASGAU einen Beitrag für die Region.
Der Energieverwendung wird in der WASGAU AG wie im Konzernverbund insgesamt besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Die WASGAU ist konzernweit nach DIN ISO 50.001 zertifiziert.
Wesentliche Risiken, die sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen auf Umwelt‐, Arbeitnehmer‐ und Sozialbelange oder im Zusammenhang mit der Achtung der Menschenrechte und der Bekämpfung von Korruption und Bestechung haben, haben wir im Rahmen unseres Risikofrüherkennungssystems nicht identifiziert.
Zu den Beziehungen zwischen der Wasgau Food Beteiligungsgesellschaft mbH und der WASGAU Produktions & Handels AG: Berichtspflichtige Vorgänge haben im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Zu den Beziehungen zwischen der WASGAU Produktions & Handels AG und den im Konzernverbund genannten Gesellschaften:
Der Vorstand hat bestätigt, dass die WASGAU AG bei den im Bericht über die Beziehun‐ gen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften und Maßnahmen nach den Umständen, die im Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder die Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, bekannt waren, bei jedem Rechts‐ geschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat und dadurch, dass Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt worden ist.

Nachdem sich die allgemeine Wirtschaftsleistung, gemessen am Bruttoinlandsprodukt, im Verlaufe des Jahres 2023 leicht abgeschwächt hat, blickt die Bundesregierung wieder zuversichtlicher in das Folgejahr.
Nach ihrer Prognose im Herbstgutachten erwartet die Bundesregierung für 2024 einen Aufschwung der Wirtschaft von 1,3%. Der Aufschwung begründet sich vor allem in der zurückgehenden Inflation, Lohnzuwächsen und einer stabileren Nachfrage.
Das Konjunkturbarometer des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) für den Monat Januar 2024 konnte sich mit einem Indexstand von 91,2 Punkten zwar den zweiten Monat in Folge nach oben entwickeln und kommt der 100‐Punkte‐Marke näher, die Aussichten sind jedoch weiterhin getrübt. Kaufkraftverluste belasten die privaten Haushalte nach wie vor – und damit auch die für die deutsche Wirtschaft wichtigen Konsumausgaben.
Das ifo Institut kappt einer Pressemitteilung vom 24. Januar 2024 zufolge die Wachstums‐ prognose für das Jahr 2024 von +0,9% auf +0,7%. Als Grund für die schwächere Prognose werden vor allem die Einsparungen im Bundeshaushalt und die daraus resultierenden Belastungen für Haushalte und Unternehmen genannt.
In Bezug auf den Arbeitsmarkt erwartet das Ifo Institut einen leichten Anstieg der Arbeitslosenquote auf 5,9% im Jahr 2024. Wobei auch hinsichtlich der Zahl der Erwerbstätigen von einem leichten Anstieg ausgegangen wird.
Insbesondere die hohe Inflation der letzten zwei Jahre und die daraus resultierenden Preiserhöhungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette bewegen den Lebensmit‐ telhandel auch im Jahr 2024.
Der Wettbewerb zwischen Discount und Vollsortimentern und der daraus resultierende Preis‐ und Margendruck nimmt insbesondere in konjunkturell schwierigen Zeiten deutlich zu.
Die bereits vorhandene hohe Dichte im Filialnetz der Vertriebstypen forciert auch den Wettbewerb um vermeintlich attraktive Standorte. Dies führt bei besonders attraktiven Flächen zu höheren Mieten und belastet die Ertragssituation am jeweiligen Standort.
Der in der Lebensmittelbranche bisher noch auf niedrigem Niveau getätigte Onlinehandel wird, insbesondere in den Großstadtlagen, den Wettbewerb in den kommenden Jahren beeinflussen.
Für das Jahr 2024 erwartet die GfK (Gesellschaft für Konsumforschung) in Bezug auf die Entwicklung der Kaufkraft der Verbraucher eine Steigerung von 2,8% pro Kopf.
Die in der Planung der WASGAU AG getroffenen Annahmen stehen im Wesentlichen in Einklang mit den zuvor genannten Prognosen und der Geschäftsverlaufserwartung im Lebensmittelhandel.
Die Umsatzprognose der WASGAU AG bewegt sich deutlich oberhalb der Erwartungen zur Kaufkraft.
Bei der Warenbeschaffung wird von einem weiterhin steigenden Preisniveau ausgegan‐ gen.
Bei den Personalaufwendungen wird von einer Steigerung durch tarifliche Anpassungen der Löhne und Gehälter ausgegangen. Darüber hinaus wird durch den demographischen Wandel und den anhaltend hohen Grad der allgemeinen Beschäftigung zunehmend von einem verstärkten Wettbewerb um qualifiziertes Personal ausgegangen. In diesem Zu‐ sammenhang gilt es immer mehr, ein attraktiver Arbeitgeber zu sein, was tendenziell zu zusätzlichen Aufwendungen in Verbindung mit Personal führen kann.
Im Bereich der allgemeinen betrieblichen Aufwendungen gehen wir von einem Anstieg leicht unterhalb der Inflationserwartungen aus.
Die Basis der Finanzmittelausstattung bildet ein im Dezember 2023 geschlossener Kon‐ sortialdarlehensvertrag, mit Laufzeit bis Dezember 2028. Die Verzinsung der Darlehen erfolgt auf der Basis einer festen Margenvereinbarung, in Abhängigkeit vom dynami‐ schen Verschuldungsgrad,zuzüglich des aktuellen EURIBOR.
Für das Jahr 2024 erwarten wir, in Übereinstimmung mit den Finanzexperten der Banken, ein zunächst stabiles Zinsniveau auf hohem Niveau, dass sich im zweiten Halbjahr leicht reduzieren wird.

Entsprechend der Unterschiede in der Kundenstruktur ist von einem heterogenen Ver‐ lauf der Umsatzentwicklung auszugehen.
Im Bereich der Belieferung der selbstständigen Einzelhändler und weiterer Drittkunden gehen wir von einem konstanten Umsatzverlauf aus.
Für die Belieferungssituation eines Großkunden wird mit Umsätzen auf dem Niveau des Vorjahres gerechnet.
Für die Großhandelsumsätze mit verbundenen Unternehmen wird von einer Entwick‐ lung leicht oberhalb des Vorjahresniveaus ausgegangen.
Der für 2024 prognostizierte Umsatz wird sich spürbar oberhalb der Erwartungen an die Entwicklung der Kaufkraft der Konsumenten bewegen.
Hinsichtlich der Warenbeschaffung wird im Vergleich zum Vorjahr ein sich in der Intensi‐ tät abschwächendes aber weiterhin steigendes Preisniveau erwartet. Bei der Margen‐ entwicklung gehen wir von einer Marge leicht oberhalb des Vorjahresniveaus aus.
Im Bereich der übrigen Kostenpositionen erwarten wir Kostensteigerungen in Höhe der Inflation.
Die Bundesregierung und weitere namhafte Wirtschaftsforschungsinstitute gehen für das Jahr 2024 von einem leicht steigenden Bruttoinlandsprodukt aus.
Vor allem die anhalten geopolitischen Unruhen und Konflikte bergen Risiken für die weitere konjunkturelle Entwicklung. Im Bereich Lebensmittelhandel ist vor allem die Entwicklung der Kaufkraft der privaten Haushalte maßgeblich für die künftige Entwick‐ lung.
Unter Einbeziehung der Prognosen der Experten erwarten wir für die WASGAU AG im Vergleich zu 2023 einen Umsatzanstieg spürbar oberhalb des Niveaus der prognostizier‐ ten Konjunkturentwicklung.
Bei der Beschäftigtenzahl gehen wir davon aus, dass die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der WASGAU AG insgesamt nahezu konstant bleibt. Im Bereich der Personalaufwendungen erwarten wir einen Anstieg, der auch dem zu‐ nehmenden Wettbewerb um qualifiziertes Personal Rechnung trägt.
Für die Kennziffer EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) erwartet der Vorstand einen Wert im Korridor von 1,0 bis 2,0 Mio. Euro. Der Rückgang des EBIT begründet sich in der Veränderung der konzerninternen Verrechnungssystematik.
Die Erreichung wirtschaftlicher Ziele und die Umsetzung damit verbundener Maßnah‐ men ist mit Risiken verbunden. Zur Steuerung dieser Risiken hat die WASGAU AG, wie auch in § 91 Abs. 2 AktG gefordert, ein Risikomanagementsystem eingerichtet.
Das Risikomanagementsystem der WASGAU AG berücksichtigt die möglichen künftigen Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer negativen Prognose‐ bzw. Zielabweichung führen können.
Die Zielsetzung ist, dass sich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu einem verantwor‐ tungsvollen Umgang mit Risiken veranlasst sehen und nachhaltig den Prozess zur Förde‐ rung von Risikobewusstsein und Risikokontrolle begleiten.
Die organisatorische Ausgestaltung des Systems und die Einhaltung der gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen an dieses System obliegt auf der Leitungsebene laut Ge‐ schäftsverteilungsplan dem Finanzvorstand.
Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben wurde ein Risikomanagementbeauftragter benannt. Dieser führt die quartalsweisen Risikoinventuren durch.
Die Berichterstattung an den Vorstand erfolgt vierteljährlich sowie halbjährlich an den Finanz‐ und Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates. Im Falle unerwartet eintretender Risikosituationen erfolgt auch eine Ad‐hoc Kommunikation an die Unternehmensleitung.
Risiken, die sofern wirtschaftlich sinnvoll, an Versicherungen übertragen wurden, sind nicht Bestandteil der Überwachung im Rahmen des Risikomanagementsystems.
Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems ist detailliert in einem eigenen Hand‐ buch dokumentiert.
Für die potenzielle Schadenshöhenklassifizierung ist eine Wesentlichkeitsgrenze von 20 T‐Euro definiert.

Bei der Bewertung wird auf Ebene der Bereiche die Risikoklassifizierung in drei Gruppen vorgenommen.
| schwerwiegend | größer als 100 T‐Euro |
|---|---|
| mittel | größer als 50 T‐Euro |
| gering | größer als 20 T‐Euro |
Die jeweilige Eintrittswahrscheinlichkeit wird als Prozentwert definiert.
Der Betrachtungszeitraum für die Risikoeinschätzung und –bewertung ist auf zwölf Monate festgelegt.
Bei den quartalsweisen Risikoinventuren werden alle wesentlichen, mit der Geschäftstä‐ tigkeit einhergehenden Risiken erfasst, bewertet, dokumentiert und kommuniziert. Bei der Bewertung der Risiken wird auf den Erwartungswert aus Schadenshöhe und Ein‐ trittswahrscheinlichkeit nach Berücksichtigung der dokumentierten Gegenmaßnahmen abgestellt. Die relevante Ergebnisgröße ist hierbei das EBIT.
Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung wird, nach den gesetzlichen Erfordernissen, im Sinne des § 317 Abs. 4 HGB das Risikofrüherkennungssystem durch den Abschlussprüfer geprüft und beurteilt.
Die wesentlichen Risiken, die bei der Risikoinventur zum Bilanzstichtag festgestellt wur‐ den und die einen entsprechenden negativen Einfluss auf die Prognose haben können, werden nachfolgend getrennt nach der Risikokategorisierung und dem jeweiligen Be‐ reich hinsichtlich Schadenshöhe (T‐Euro) und Eintrittswahrscheinlichkeit (%) benannt.
Als wesentliche Risiken aus dem Markt‐ und Branchenumfeld sowie der wirtschaftlichen Tätigkeit wurden identifiziert:
Verschlechterung der allgemeinen konjunkturellen Rahmenbedingungen mit negati‐ ven Auswirkungen auf das Konsumklima
| Potentielle Risikoauswirkung | Eintrittswahrscheinlichkeit | |
|---|---|---|
| 360 T‐Euro | 25% |
Der Ausbau der strategischen Säulen und die Optimierung der Sortimentskompetenz durch WASGAU Eigenmarken und die weitere Forcierung regionaler Produkte sollen die Neukundengewinnung fördern.
Adressausfallrisiko bei Kunden aus dem Umfeld der Belieferung 100 T‐Euro mit 30 %
Die Risikosituation wird durch Aval‐Gestellung und das Mahnwesen reduziert.
aggressivere Preispositionierung im Aktionsfeld 350 T‐Euro mit 25 %
Durch turnusmäßige Aktionsauswertungen werden die Werbepläne und Sortimentsbe‐ reiche ständig überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Erweiterung der Flächengrößen und Ausweitung der Sortimente bei den Discountern 150 T‐Euro mit 40 %
Die Risikobegrenzung erfolgt über den weiteren Ausbau der Sortimentskompetenz sowie die Forcierung der regionalen Produkte im Verbund mit den strategischen Säulen in Verbindung mit einer optimalen Preispolitik.
Umsatzausfall aufgrund von Lieferengpässen und ‐ausfällen 150 T‐Euro mit 35 %

Die Risikobegrenzung erfolgt über den weiteren Ausbau der Sortimentskompetenz sowie die Forcierung der regionalen Produkte im Verbund mit den strategischen Säulen in Verbindung mit einer optimalen Preispolitik.
Durch die quartalsweise Fortschreibung und Überwachung der Gesamt‐Risikosituation verfügt die Unternehmensleitung stets über die Informationen, die zur Steuerung und Beurteilung der Risiken notwendig sind.
Wesentlicher Bestandteil der Finanzierung ist ein Bankenkonsortialdarlehen, dessen Verzinsung vom EURIBOR (Euro Interbank Offered Rate) abhängig ist. Für das Jahr 2024 erwarten wir ein zunächst stabiles Zinsniveau auf hohem Niveau, dass sich im zweiten Halbjahr leicht reduzieren wird,sodass aus der Zinsentwicklung aktuell kein wesentliches Risiko zu erwarten ist.
Zu dem Konsortialdarlehen bestehen vertraglich vereinbarte Finanzierungsrichtlinien (Financial Covenants) auf Ebene des WASGAU Konzerns, bei deren Verletzung das Darle‐ hen fällig gestellt werden kann. Diese stellen sich wie folgt dar:
| Financial Covenant | Höchst‐/ | Wert per |
|---|---|---|
| Untergrenze | 31.12.2023 | |
| Eigenmittelquote im Konzern | 20 % | 30,07 % |
| Dynamischer Verschuldungsgrad | 7,00 | 3,71 |
Der Konsortialdarlehensvertrag wurde im September 2019 mit einer Laufzeit bis Sep‐ tember 2024 mit Verlängerungsoption geschlossen. Dieser wurde mit Wirkung zum 12. Januar 2024 gekündigt. Im Dezember 2023 wurde ein neuer Konsortialdarle‐ hensvertrag mit Laufzeit bis Dezember 2028 abgeschlossen.
Die Liquiditätssteuerung wird zentral in einer dafür eingerichteten Treasury‐Abteilung vorgenommen. Liquiditätsengpässe traten weder im Geschäftsjahr 2023 auf, noch sind solche für den Prognosezeitraum zu erwarten.
Neben der Sicherung der Liquidität über das Konsortialdarlehen bestehen weitere Fi‐ nanzverpflichtungen aus Mietverhältnissen, die über die gesamte vertragliche Laufzeit fixiert sind.
Derivative Finanzinstrumente, die eine vermeintliche Risikoposition hinsichtlich Rohstoff‐, Zins‐ und Währungsrisiken absichern können, werden derzeit nicht eingesetzt.
Das Risikomanagementsystem der WASGAU AG versetzt Vorstand und Aufsichtsrat durch die regelmäßige Aufnahme, Bewertung und Dokumentation sowie die sich anschließende Kommunikation wesentlicher Risiken in die Lage, Entscheidungen über die künftige Entwick‐ lung auf der Basis einer umfassenden Risikobetrachtung zu treffen.
Nach Einschätzung von Vorstand und Aufsichtsrat bestehen derzeit keine den Bestand ge‐ fährdenden oder die künftige Entwicklung wesentlich beeinträchtigenden Risiken. Im Ver‐ gleich zumVorjahr hatsich die Gesamtrisikoposition nicht wesentlich verändert.
Neben der Beurteilung und Einschätzung der Risiken können sich aus dem wirtschaftlichen Handeln auch Chancen im Geschäftsjahresverlauf ergeben, die zu positiven Prognose‐ bzw. Zielabweichungen führen können.
Die erkenn‐ und bewertbaren Chancen im Markt‐ und Branchenumfeld sind Bestandteil der Planung für das Jahr 2024.
Im Bereich Großhandel können sich Chancen durch die Hinzugewinnung von Kunden ergeben, insbesondere durch die Expansionsbestrebungen konzernzugehöriger Tochterge‐ sellschaften.
Daneben sind im Bereich Einzelhandel Chancen in der weiteren Expansion denkbar, die sich im Laufe von Verhandlungen zu einzelnen Standorten einstellen können. Durch die Forcie‐ rung von substantiellen Umbauten im Filialnetz können wir die Attraktivität der Einkaufs‐ stätten für unsere Kunden weiter steigern.
* Die Inhalte dieses Abschnitts sind von Abschlussprüfer lediglich kritisch gewürdigt, nicht geprüft worden.

Die WASGAU Produktions & Handels AG hat ein internes Kontroll‐, Compliance‐ und Risikomanagementsystem eingerichtet.
Das interne Kontrollsystem dient der Sicherstellung bzw. Ordnungsmäßigkeit von Prozes‐ sen und Abläufen innerhalb der WASGAU AG. Ausgehend von den Prozessen und Pro‐ zessstufen, die ein erhöhtes Risikopotential aufweisen, sind Maßnahmen zur Sicherstel‐ lung der Ordnungsmäßigkeit wie z.B. Vier‐Augen‐Prinzip etabliert.
Das Compliance Management Systems der WASGAU AG dient der Sicherstellung der Einhaltung von Gesetzen und Regeln. Hierzu wurde vom Vorstand eine Compliance Beauftragte benannt. Es werden sowohl rechtliche Neuerungen und Veränderungen beobachtet, an den Vorstand berichtet und deren Umsetzung innerhalb der Organisation überwacht, wie auch auf die Einhaltung bestehender Regeln und Gesetze z.B. durch Richtlinien, Schulungen und Awareness‐Maßnahmen hingewirkt.
Die Grundzüge des Risikomanagementsystems sind im Abschnitt Risiko‐ und Chancenbe‐ richt beschrieben.
Das unternehmensweite interne Kontroll‐, Compliance‐ und Risikomanagementsystem der WASGAU AG vollzieht sich auf drei Ebenen:
Auf der ersten Ebene werden die Tätigkeiten einschließlich des Managements von finan‐ ziellen und nicht‐finanziellen Risiken und der Einsatz von Ressourcen unter Berücksichti‐ gung externer und interner Vorgaben gesteuert. Risiken sollen dort verhindert bezie‐ hungsweise erfasst und reduziert werden, wo sie entstehen können, d.h. auf operativer Ebene.
Auf der zweiten Ebene wird der Rahmen für die Ausgestaltung des internen Kontrollsys‐ tems, des Risikomanagementsystems und des Compliance‐Management‐Systems ge‐ setzt, indem entsprechende Mindestvorgaben für die Governance, Systeme und Prozes‐ se zur Anwendung auf der ersten Ebene festgelegt werden. Die spezifische Ausgestal‐ tung dieser Governance erfolgt risikoorientiert und liegt im Ermessen des Vorstands. Vorstand und der Finanz‐ und Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats erhalten regelmäßig Berichte über das Risikomanagement und die Compliance.
* Die Inhalte dieses Abschnitts sind von Abschlussprüfer lediglich kritisch gewürdigt, nicht geprüft worden.
Auf dritter Ebene überwacht die interne Revision durch unabhängige Prüfungen die Ordnungsmäßigkeit, Sicherheit, Angemessenheit und Wirksamkeit der existierenden Governance und der implementierten Prozesse. Die interne Revision ist dabei mit kauf‐ männisch ausgebildeten Fachkräften besetzt, um ihre Aufgaben auszuüben. Zu den wesentlichen Aufgaben der internen Revision zählt die Fraud‐Protection in den Einzel‐ handelsmärkten und die Überwachung des internen Kontrollsystems. Die Mitarbeiter der internen Revision sind unmittelbar dem Vorstand unterstellt. Darüber hinaus berich‐ tet der Leiter der Revision jährlich an den Finanz‐ und Prüfungsausschuss des Aufsichts‐ rats.
Es besteht eine zentrale Buchhaltung, die bis auf wenige Ausnahmen die Buchhaltung aller Tochtergesellschaften führt und deren Abschlüsse erstellt. Diese ist mit den Anfor‐ derungen entsprechendem qualifiziertem Personal besetzt.
Der Erstellung der jeweiligen Abschlüsse liegt eine an den gesetzlichen Vorschriften orien‐ tierte Abschlussagenda zu Grunde, die auch die Berichterstattung an den Aufsichtsrat sowie dessen Finanz‐ und Prüfungsausschuss berücksichtigt und zeitliche Reserven für Unwägbarkeiten vorsieht.
Treasury, Controlling und Steuern sind eigene Zentralbereiche für spezielle Themen, die in ständigem Austausch mit der Buchhaltung stehen und organisatorisch, wie auch die Buchhaltung, im kaufm. Bereich zusammengefasst und dem für den kaufm. Bereich zuständigen Vorstandsmitglied unterstellt sind.
Steuerberechnungen und versicherungsmathematische Berechnungen werden unter Einbindung fachlich geeigneter Berater, bzw. Gutachter, erstellt. Zur Bildung von Rückstel‐ lungen für Risiken aus Rechtsstreitigkeiten wird auf die Expertise in‐ und externer Juristen zurückgegriffen.
In der zentralen Buchhaltung kommt ein einheitlicher Kontenrahmen zum Einsatz.
Im Rahmen der Abschlusserstellung werden alle Fragestellungen zu Ausweis und Bewer‐ tung nach dem anwendungspflichtigen Regelwerk behandelt.
Zur Abschlusserstellung wird auch auf Informationen des Controllings zurückgegriffen, insbesondere zur Beurteilung künftiger Cashflows.
* Die Inhalte dieses Abschnitts sind von Abschlussprüfer lediglich kritisch gewürdigt, nicht geprüft worden.

Zentrales System zur Erfassung von Geschäftsvorfällen und der Erstellung von HGB‐ Jahresabschlüssen, ist die Finanzbuchhaltungssoftware eGECKO der Firma CSS AG, Fulda. Die jeweils erforderlichen Rechnungslegungskreise sind vollständig integriert in diesem System abgebildet.
Rechnungslegungsrelevante Informationen aus dem operativen Geschäft, im Wesentli‐ chen Wareneinkauf, Lagerung und Warenverkauf in den Märkten, werden über IT‐ Schnittstellen aus den geschäftsbereichs‐individuellen Warenwirtschaftssystemen in die Finanzbuchhaltungssoftware übertragen.
Auch Treasury‐Geschäftsvorfälle (im Wesentlichen electronic Banking) werden mittels IT‐ Schnittstelle für die Finanzbuchhaltung zur Verfügung gestellt.
Sowohl in den vorgelagerten IT‐Systemen als auch in der Finanzbuchhaltungssoftware sind automatisierte Kontrollen installiert. Diese beinhalten z. B. passwortgeschützte Zugänge zu bestimmten Transaktionen, benutzergesteuerte Zugangssysteme, Prüfsum‐ men, Plausibilitätschecks, Limitprüfungen bei Abweichungen in der Warenrechnungs‐ kontrolle und im Freigabesystem für Aufwandsrechnungen.
Im Rahmen der Geschäftsprozesse sowie deren Ablauforganisation sind grundsätzlich Funktionstrennungen sowie ein Vier‐Augen‐Prinzip organisatorisch umgesetzt. Für Aufwandsrechnungen und Finanztransaktionen sind, je nach Betragshöhe, größtenteils mehrstufige Freigabe‐ und Genehmigungsverfahren eingerichtet.
Manuelle Kontrollzyklen finden auf Basis des monatlichen Reportings aus dem Control‐ ling‐Bereich sowie der monatlichen internen Abschlusserstellung statt. Hierbei werden die Werte auch gegenüber der Planung und den korrespondierenden Vorjahreswerten hinsichtlich der Abweichungen plausibilisiert. In der Finanzbuchhaltung finden in diesem Zyklus auch entsprechende Kontendurchsichten und Abstimmungen statt.
Der Jahresabschluss der WASGAU AG wird durch den Abschlussprüfer, die KPMG AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, hinsichtlich der anzuwendenden Rechnungslegungs‐ vorschriften geprüft und beurteilt.
* Die Inhalte dieses Abschnitts sind von Abschlussprüfer lediglich kritisch gewürdigt, nicht geprüft worden.
Das Risikomanagement‐, das Compliance Management‐, wie auch das interne Kontroll‐ system unterliegen einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess, der die Weiterent‐ wicklung der Systeme und die Anpassung an sich verändernde Gegebenheiten sicher‐ stellt. Im Falle identifizierter Schwächen werden Verbesserungsmaßnahmen eingeleitet, um diese zu beheben.
Dem Vorstand liegen bezogen auf das Geschäftsjahr 2023 keine Anhaltspunkte vor, die insgesamt gegen die Angemessenheit und Wirksamkeit dieser Systeme sprechen.
* Die Inhalte dieses Abschnitts sind von Abschlussprüfer lediglich kritisch gewürdigt, nicht geprüft worden.

Die WASGAU AG ist ein im Börsensegment des General Standard der Deutschen Börse AG gelistetes Unternehmen.
Die Aktien der WASGAU AG sind unter ISIN DE0007016008 zum Börsenhandel im regulier‐ ten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen.
Das Grundkapital beläuft sich auf 19,8 Mio. Euro und ist eingeteilt in 6.600.000 auf den Namen lautende Stück‐Stammaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 3,00 Euro pro Aktie.
Die Rechte und Pflichten aus den, auf den Namen lautenden Stück‐Stammaktien sind im Wesentlichen geregelt in den §§ 118 ff. des Aktiengesetzes in Bezug auf die Hauptver‐ sammlung sowie in § 17 der Satzung der WASGAU AG und im § 33 ff. WpHG zu den Mitteilungspflichten der Aktionäre.
An Beteiligungen, die 10 Prozent der Stimmrechte überschreiten, sind der WASGAU AG zum Bilanzstichtag 31.12.2023 bekannt:
| 53,10 % | hält die Wasgau Food Beteiligungsgesellschaft mbH |
|---|---|
| mit Sitzin Annweiler, Deutschland | |
| 24,98 % | hält die Edeka Südwest eG |
| mit Sitzin Offenburg, Deutschland | |
| 14,84 % | hält die REWE Markt GmbH |
| mit Sitzin Köln, Deutschland | |
Aus dem öffentlichen Übernahmeangebot der REWE Markt GmbH an die Aktionäre der WASGAU AG vom 30. April 2013 ist zu entnehmen, dass die REWE Markt GmbH eine 51 %‐Beteiligung an der Wasgau Food Beteiligungsgesellschaft mbH besitzt.
Gemäß den in diesem Übernahmeangebot gemachten Angaben ergibt sich, dass die Ge‐ sellschafter der Wasgau Food Beteiligungsgesellschaft mbH jeweils einen Vertreter in die Geschäftsführung dieser Gesellschaft berufen. Darüber hinaus ist im Gesellschaftsvertrag der Wasgau Food Beteiligungsgesellschaft mbH vereinbart, dass wesentliche geschäfts‐ politische Entscheidungen einer 75 %igen Stimmrechtsmehrheit in der Gesellschafter‐ versammlung bedürfen.
Die Geschäftsanteile werden von zwei Gesellschaftern mit einer Anteilsverteilung von 51 % und 49 % gehalten, so dass bei erforderlicher 75 %iger Zustimmung zu wesentli‐ chen strategischen und finanziellen Entscheidungen eine einstimmige Entscheidung erforderlich ist.
Weitere Beschränkungen, die die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betref‐ fen, sind dem Vorstand der WASGAU AG nicht bekannt.
Über Änderungen der Satzung der WASGAU AG beschließt gemäß § 119 AktG die Hauptversammlung. Nach § 23 der aktuellen Satzung vom 31. Mai 2023 ist der Auf‐ sichtsrat ermächtigt, Änderungen der Satzung zu beschließen, die nur die Fassung be‐ treffen.
Gemäß § 7 der Satzung besteht der Vorstand aus zwei oder mehr Personen. Für die Bestellung und Abberufung von Mitgliedern des Vorstands gelten die gesetzlichen Rege‐ lungen gemäß § 84 AktG.
Befugnisse des Vorstands zu Kapitalmaßnahmen, die die Ausgabe und den Rückerwerb von Aktien betreffen, bestehen nicht.
Sowohl der alte Konsortialdarlehensvertrag in Höhe von 60 Mio. Euro vom 25. September 2019, der mit Wirkung zum 12. Januar 2024 gekündigt wurde, wie auch der neue Konsortialdarlehensvertrag, der im Dezember 2023 mit einem Volumen von bis zu 80,3 Mio. Euro geschlossen wurde, enthält Bedingungen, die im Falle eines Kontroll‐ wechsels von wesentlicher Bedeutung für die Vermögens‐ und Finanzlage des WASGAU Konzerns sind. Entsprechend der Vereinbarung ist jede am Konsortialdarlehen beteiligte Bank berechtigt, die Rückzahlung des auf sie entfallenden Anteils am jeweiligen Darle‐ hensbetrag, im Falle eines Kontrollwechsels,zu verlangen.
Entschädigungsvereinbarungen, für den Fall eines Übernahmeangebots, bestehen mit den Mitgliedern des Vorstands oder den Arbeitnehmern nicht.

Börsennotierte Aktiengesellschaften haben nach §§ 315d, 289f HGB in ihrem Konzernla‐ gebericht bzw. in ihrem Lagebericht eine Erklärung zur Unternehmensführung abzuge‐ ben, die dort einen gesonderten Abschnitt bildet:
Vorstand und Aufsichtsrat der WASGAU Produktions & Handels AG ("WASGAU AG") erklären hiermit gemäß §161 AktG, dass den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK) in der Fassung vom 28. April 2022 – bekannt gemacht im Bundesanzeiger am 27. Juni 2022 –grundsätzlich entsprochen wurde und wird. Nicht angewandt wurden und werden die Empfehlungen aus A.1, A.3, B.1, C.1 Satz 2 und Satz 6 sowie C.4 bis C.13, D.9, E.1 Sätze 2 und 3, G.1 bis G.3, G.7 Satz 1, G.9 Satz 1, G.10 und G.11 Satz 2. Bis zum 22. November 2023 wurde zudem die Emp‐ fehlung aus A.5 nicht angewandt.
Diese Abweichungen von einzelnen Empfehlungen beruhen auf folgenden Erwägungen:
Über die nachhaltige Ausrichtung des gesamten WASGAU Konzerns berichtet die Gesell‐ schaft schon länger und umfänglich im Rahmen des gesonderten nichtfinanziellen Kon‐ zernberichts, beispielsweise abrufbar unter https://www.wasgau.com/finanzberichte/. Mit der Berichterstattung geht eine Identifikation und Bewertung der mit den Sozial‐ und Umweltfaktoren verbundenen Risiken und Chancen für das Unternehmen sowie die ökologischen und sozialen Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit einher. Höchstvor‐ sorglich wird gleichwohl eine Abweichung erklärt, da weiterhin nicht hinreichend zu klären ist, ob die Praxis der Gesellschaft, die sich vorrangig an den gesetzlichen Vorgaben der Rechnungslegung orientiert, vollumfänglich alle Facetten abdeckt, die diese Empfeh‐ lungen erfassen oder erfassen wollen könnten.
Eine Vielzahl der in der WASGAU AG verfolgten Ziele und verarbeiteten nachhaltigkeits‐ bezogenen Daten wurden und werden durch das Interne Kontrollsystem und das Risiko‐ managementsystem abgedeckt. Höchstvorsorglich wird gleichwohl eine Abweichung erklärt, da nicht hinreichend sichergestellt ist, dass dies auf Grundlage entsprechender Prozesse und Systeme vollumfänglich alle genutzten nachhaltigkeitsbezogenen Daten bzw. damit korrespondierende Ziele einschließt.
Im Lagebericht sollen die wesentlichen Merkmale des gesamten internen Kontrollsys‐ tems und des Risikomanagementsystems beschrieben werden und soll zur Angemes‐ senheit und Wirksamkeit dieser Systeme Stellung genommen werden. Die Gesellschaft hat ein internes Kontrollsystem und ein Risikomanagementsystem. Dieses wurde vor dem Hintergrund der Empfehlung A.5 neu bewertet und angepasst. Höchstvorsorglich
wird eine Abweichung bis zur Einführung des überarbeiteten internen Kontrollsystems erklärt. Seit dem 23. November 2023 wurde und wird der Empfehlung entsprochen.
Bei der Zusammensetzung des Vorstands soll der Aufsichtsrat auf Diversität achten. Ein starres Diversitätskonzept wurde und wird für die Besetzung des Vorstands durch den Aufsichtsrat nicht verfolgt. Für die Gesellschaft kam und kommt es bei der Besetzung des Vorstands vorrangig auf die Erfahrungen, Fähigkeiten und Kenntnisse des Einzelnen an, weswegen diesbezüglich eine Abweichung erklärt wird.
Diversität ist jedoch auch für die WASGAU AG ein wichtiger Treiber unternehmerischer Erfolge. Sie reicht für den Aufsichtsrat auch über Zielgrößen für den Anteil von Frauen im Vorstand hinaus.
C.1 Satz 2 und 6 sowie C.4 bis C.13 und E.1 Satz 3 enthalten verschiedene Empfehlungen rund um die Zusammensetzung des Aufsichtsrats und für die Wahl von Aufsichtsratsmit‐ gliedern, etwa hinsichtlich deren Unabhängigkeit. Für die Gesellschaft kam und kommt es bei der Besetzung des Aufsichtsrats vorrangig auf die Erfahrungen, Fähigkeiten und Kenntnisse des Einzelnen an, weswegen diesbezüglich eine Abweichung erklärt wird.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen prüft der Abschlussprüfer, nur das "ob" der Abga‐ be einer Erklärung nach §161 AktG, nicht aber diese inhaltlich. Im Hinblick auf die Kos‐ ten einer Erweiterung des Prüfungsumfangs wird eine Abweichung von der Empfehlung aus D.9 erklärt. Zugleich soll dadurch sichergestellt werden, dass die Abschlussprüfung nicht durch eventuelle Unschärfen in der Formulierung einzelner Empfehlungen belastet wird.
Der Aufsichtsrat hat in seiner Geschäftsordnung die Behandlung von Interessenkollisio‐ nen geregelt. Die Geschäftsordnung verpflichtet jedes Aufsichtsratsmitglied, Interessen‐ konflikte gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden offenzulegen; der Aufsichtsratsvor‐ sitzende ist zur Offenlegung gegenüber seinem Stellvertreter verpflichtet. Ein Verzicht auf eine öffentliche Behandlung solcher Mitteilungen soll den Aufsichtsratsmitgliedern im Gesellschaftsinteresse erlauben, auch bloße Anscheinsfälle vertrauensvoll zu erör‐ tern.
§87a AktG verpflichtet Aufsichtsräte börsennotierter Aktiengesellschaften dazu, ein "System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder" zu beschließen und der Hauptver‐ sammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Die im Berichtszeitraum zu berücksichtigen‐ den Vergütungssysteme für die Mitglieder des Vorstands wurden vom Aufsichtsrat 3. Dezember 2020 bzw. zuletzt am 23. März 2023 beschlossen und von der Hauptver‐

sammlung am 2. Juni 2021 mit 73,08% bzw. zuletzt am 31. Mai 2023 mit 99,73% der gültigen Stimmen gebilligt.
Das vom Aufsichtsrat beschlossene und von der Hauptversammlung jeweils gebilligte Vergütungssystem ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter:
https://www.wasgau.com/konzern/verguetungssystem‐berichte/
jeweils veröffentlicht und für die Dauer der Gültigkeit des Vergütungssystems, mindes‐ tens jedoch für zehn Jahre, kostenfrei öffentlich zugänglich gehalten.
Im Hinblick auf das Vergütungssystem wird eine Nichtanwendung der Empfehlungen G.1 bis G.3, G.7 Satz 1, G.9 Satz 1, G.10 und G.11 Satz 2 erklärt. Dies beruht im Einzelnen auf folgenden Erwägungen:
G.1: Das Vergütungssystem legt keine Zielvergütung und keine relativen Anteile von fixer und variabler Vergütung fest. Auch werden keine nichtfinanziellen Leistungskriterien festgelegt.
Für den Aufsichtsrat ist die im Vergütungssystem beschriebene Verzahnung der variablen Vergütung mittels eines an die testierte Rechnungslegung nach IFRS anknüpfenden EBIT mit der Konzernstrategie "Mehr Ertrag für mehr Wert" ein wesentlicher Punkt der Aus‐ gestaltung des Vergütungssystems. Dieser Ansatz soll den Konzern für die Zukunft stär‐ ken und helfen, die Position am Markt weiter auszubauen. Aus diesem Grunde wird auch nicht eine jährliche Festlegung eines bestimmten EBIT‐Zieles in Euro zur Bestimmung einer Zielerreichung genutzt, sondern in der Vergütung wird auf einen bestimmten, festen Prozentsatz des in drei Geschäftsjahren erreichten, gegebenenfalls bereinigten durchschnittlichen EBIT abgestellt, dessen Höhe für die einzelnen Vorstandsressorts unterschiedlich sein kann.
Eine feste Gewichtung der einzelnen Vergütungsbestandteile ist nicht vorgesehen; sie verändert sich alljährlich nach der Höhe der variablen Vergütung in Relation zu den festen Vergütungsbestandteilen sowie den Neben‐ und Versorgungsleistungen.
G.2: Die beschriebene Abweichung von G.1 hat automatisch auch eine Abweichung von G. 2 zur Folge, weil hier eine Zielvergütung nach G.1 unterstellt wird.
G.3: Der Aufsichtsrat trägt Sorge für die Marktüblichkeit der Vorstandsvergütung und prüft diese jährlich. Hierfür zieht er sowohl einen Horizontal‐ als auch einen Vertikalver‐ gleich heran. Im horizontalen Vergleich werden nicht nur die unterschiedlichen Vergü‐ tungshöhen börsennotierter Aktiengesellschaften im MDAX und SDAX berücksichtigt, sondern auch relevante anderweitige Markterfahrungen. Ein dezidierter Peer Group‐ Vergleich wird nicht angestellt, da es an einer hinreichenden Anzahl regional tätiger, mit der Gesellschaft vergleichbarer börsennotierter Handelsunternehmen fehlt.
G.7 Satz 1: Für den Aufsichtsrat ist, wie bereits ausgeführt, die im Vergütungssystem beschriebene Verzahnung der variablen Vergütung mittels eines an die testierte Rech‐ nungslegung nach IFRS anknüpfenden EBIT mit der Konzernstrategie "Mehr Ertrag für mehr Wert" ein wesentlicher Punkt der Ausgestaltung des Vergütungssystems. Dieser Ansatz soll den Konzern für die Zukunft stärken und helfen, die Position am Markt weiter
auszubauen. Aus diesem Grunde wird auch nicht eine jährliche Festlegung eines be‐ stimmten EBIT‐Zieles in Euro zur Bestimmung einer Zielerreichung genutzt.
G.9 Satz 1: Die variable, erfolgsabhängige Vergütung besteht grundsätzlich ausschließlich aus einer erfolgsabhängigen Tantieme, die an das sich aus der Rechnungslegung nach IFRS ergebende EBIT des WASGAU‐Konzerns anknüpft. Eine gesonderte Festlegung der Zielerreichung durch den Aufsichtsrat ist daher entbehrlich.
G.10: Eine aktienbasierte Vergütung wird als Vergütungsbestandteil nach dem Vergü‐ tungssystem nicht gewährt; es besteht auch keine Verpflichtung zur Anlage in Aktien. Börsenkurse unterliegen bekanntermaßen auch vielfältigen Einflüssen, die von der Entwicklung des Unternehmens und etwaigen Leistungen seines Vorstands unabhängig sind. Die variable, erfolgsabhängige Vergütung besteht grundsätzlich ausschließlich aus einer erfolgsabhängigen Tantieme. Bemessungsgrundlage der Tantieme ist das erreichte, gegebenenfalls bereinigte EBIT in jeweils drei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren. Hierdurch soll geleistete Arbeit nachvollziehbar und ergebnisorientiert vergütet werden.
G.11 Satz 2: Sogenannte "Clawback"‐Regelungen über eine Rückforderung bereits ge‐ zahlter variabler Vergütungen, namentlich bei Verletzung der Pflichten eines Vorstands‐ mitglieds, sind in das Vergütungssystem nicht implementiert. Solche Regelungen sind zwar in anderen Ländern verbreitet, aufgrund der gesetzlichen Haftungsregelungen durch §93 AktG die in Abs. 2 Satz 2 dem Vorstandsmitglied sogar die Beweislast für die Erfüllung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters auferle‐ gen,sieht die WASGAU AG keinen erkennbaren Bedarf hierfür.
Pirmasens, 13. Dezember 2023
Der Aufsichtsrat Der Vorstand

Das Handelsgesetzbuch sieht eine gesonderte Bezugnahme auf die Internetseite der Gesellschaft, auf der der Vergütungsbericht über das letzte Geschäftsjahr und der Ver‐ merk des Abschlussprüfers gemäß §162 des Aktiengesetzes, das geltende Vergütungs‐ system gemäß §87a Absatz 1 und 2 Satz 1 des Aktiengesetzes und der letzte Vergü‐ tungsbeschluss gemäß §113 Absatz 3 des Aktiengesetzes öffentlich zugänglich gemacht werden, vor:
https://www.wasgau.com/konzern/verguetungssystem‐berichte/
Die WASGAU Produktions & Handels AG richtet ihr unternehmerisches Handeln an der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland wie auch der Rechtsordnungen der Län‐ der aus, in deren Geltungsbereich die Gesellschaft tätig ist.
Wertschätzung, Kompetenz und Verantwortung bilden das Wertekonzept der WASGAU AG. Hierauf basierend wurden für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verpflichtende Verhaltensgrundsätze sowie ein die Unternehmenskultur unterstützender Verhaltensko‐ dex eingeführt. Diese beinhalten standardisierte Verfahrensweisen und Verhaltensregeln sowohl im Außenverhältnis mit Kunden, Lieferanten, Wettbewerbern und Behörden als auch im Innenverhältnis der Mitarbeiter.
Unser Wertekonzept ist öffentlich zugänglich unter:
https://www.wasgau.de/infos/nachhaltiger‐nutzen‐in‐beruf‐und‐alltag/
Die WASGAU Produktions & Handels AG ist eine Gesellschaft nach deutschem Recht. Ein Grundprinzip des deutschen Aktienrechts ist das duale Führungssystem bestehend aus den Organen Aufsichtsrat und Vorstand, die beide mit jeweils eigenen Zuständigkeiten ausgestattet sind.
Aufsichtsrat und Vorstand der WASGAU Produktions & Handels AG arbeiten bei der Steuerung und Überwachung des WASGAU Konzerns eng und vertrauensvoll zusammen.
Der Vorstand der WASGAU Produktions & Handels AG bestand im Jahr 2023 aus zwei Mitgliedern. Ein Mitglied des Vorstandes ist zum Sprecher bestellt. Die Angaben zur Person sind für die Vorstandsmitglieder im Internet öffentlich zugänglich unter https://www.wasgau.com/konzern/vorstand/.
Der Vorstand führt als Leitungsorgan die Geschäfte der Gesellschaft in eigener Verant‐ wortung mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfung im Unternehmensinteresse. Der Vorstand ist der gesetzliche Vertreter der Gesellschaft. Die Zuständigkeitsbereiche der einzelnen Vorstandsmitglieder sind unbeschadet der Verantwortung des Gesamtorgans im Geschäftsverteilungsplan aufgeführt. Die Einhaltung von Gesetz, unternehmensinter‐
nen Richtlinien und Compliance bildet dabei eine wesentliche Leitungsaufgabe. Die Vorstandsmitglieder sind allein dem Unternehmensinteresse verpflichtet. Wesentliche Geschäfte bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats.
Kein Vorstandsmitglied hielt Aufsichtsratsmandate bei nicht zum Konzern gehörenden Aktiengesellschaften.
Der Vorstand tritt gewöhnlich mindestens einmal im Monat und bei Bedarf ad hoc zu‐ sammen.
Der Vorstand hat keine Ausschüsse gebildet.
Die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands durch den Aufsichtsrat richtet sich nach §§ 84 f. AktG in Verbindung mit § 31 MitbestG.
Die Altersgrenze für Vorstandsmitglieder wurde auf 65 Jahre festgelegt.
Der Aufsichtsrat berät und überwacht den Vorstand bei der Leitung der Gesellschaft und des WASGAU Konzerns. Er ist in Themen der Strategie, der Planung, der Geschäftsent‐ wicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance sowie in alle Fragen von grundlegender Bedeutung für die Gesellschaft oder den WASGAU Konzern eingebunden. Der Aufsichtsrat tritt gewöhnlich zweimal je Kalenderhalbjahr sowie bei Bedarfzusammen.
Für bedeutende Geschäftsvorgänge beinhaltet die Geschäftsordnung für den Vorstand Zustimmungsvorbehalte zugunsten des Aufsichtsrats.
Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat, leitet dessen Sitzun‐ gen und nimmt die Belange des Gremiums nach außen wahr.
Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat zeitnah und umfassend schriftlich sowie in den turnusmäßigen Sitzungen über die Entwicklung und Lage der Gesellschaft und des Kon‐ zerns. Über wichtige Ereignisse, die für die Beurteilung der Lage und Entwicklung sowie die Leitung der Gesellschaft und des Konzerns von wesentlicher Bedeutung sind, unter‐ richtet der Sprecher des Vorstands den Aufsichtsratsvorsitzenden unverzüglich.

Dem Aufsichtsrat der WASGAU Produktions & Handels AG gehören gemäß Satzung zwölf Mitglieder an, von denen jeweils sechs von den Aktionären und den Arbeitnehmern gewählt werden. Die Amtsperiode der Aufsichtsratsmitglieder beträgt fünf Jahre. Die Angaben zur Person sind im Internet öffentlich zugänglich unter https://www.wasgau.com/konzern/aufsichtsrat/. Informationen zu den von den Mitglie‐ dern des Aufsichtsrats ausgeübten Berufen und Angaben zu den Mitgliedschaften der Aufsichtsratsmitglieder in weiteren Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien sind an dieser Stelle und im Konzernabschluss 2023 der WASGAU Produktions & Handels AG (dort Anhang) enthalten, der unter https://www.wasgau.com/finanzberichte/finanzberichte‐2023/ öffentlich zugänglich ist.
Nach Ansicht der WASGAU Produktions & Handels AG gehört dem Gremium eine ausrei‐ chende Anzahl unabhängiger Mitglieder an.
Der Aufsichtsratsorgt gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung. Dazu trägt bei, dass die Mitglieder des Vorstandes unterschiedlich alt sind und nicht alle Anstellungsverträge mit Vorstandsmitgliedern dieselbe Laufzeit haben. Im Hinblick auf eventuelle interne Bestellungen hat der Aufsichtsrat Gelegenheit, Geschäftsführer wesent‐ licher Tochterunternehmen bzw. Inhaber bestimmter Unternehmensfunktionen im Rah‐ men von Aufsichtsratssitzungen und bei anderen Gelegenheiten persönlich kennen zu lernen und ggfs. deren Entwicklung über Jahre hinweg zu verfolgen. Externe Bestellungen werden bei Bedarf anlassbezogen erwogen.
Auch für die Mitglieder des Aufsichtsrats wurde eine Altersgrenze festgelegt. Kandidaten, die das 72. Lebensjahr am Tag der Hauptversammlung bereits vollendet haben werden,soll der Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats nichtzur Wahl benennen.
Der Aufsichtsrat hat aus dem Kreis seiner Mitglieder Ausschüsse gebildet, die seine Arbeit vorbereiten und ergänzen. Bis zum Ablauf der Hauptversammlung am 31. Mai 2023 hatte der Aufsichtsrat mit dem Hauptausschuss, dem Finanz‐ und Prü‐ fungsausschuss, dem Personalausschuss, dem Nominierungsausschuss, dem Ausschuss zu Geschäften mit nahestehenden Personen und dem kraft Gesetzes zu bildenden Ver‐ mittlungsausschuss sechs Ausschüsse gebildet. Seit Ablauf der Hauptversammlung am 31. Mai 2023 hat der Aufsichtsrat mit dem Finanz‐ und Prüfungsausschuss, dem Perso‐ nalausschuss, dem Nominierungsausschuss, dem Ausschuss zu Geschäften mit naheste‐ henden Personen und dem kraft Gesetzes zu bildenden Vermittlungsausschuss fünf Ausschüsse gebildet. Die Ausschüsse dienen der effektiven und effizienten Wahrneh‐ mung der Aufgaben des Aufsichtsrats.
Bis zum Ablauf der Hauptversammlung am 31. Mai 2023 bestand der Hauptausschuss aus vier Mitgliedern und war paritätisch mit Vertretern der Aktionäre und Arbeitnehmer besetzt. Er setzte sich zusammen aus: Herrn Dr. Christian Mielsch (Vorsitzender), Herrn Dr. Christian Hornbach, Herrn Lutz Reiser und Herrn Jürgen Schilg. Seit der Neuwahl des Aufsichtsrates am 31. Mai 2023 wurde kein Hauptausschuss gebildet.
Der Finanz‐ und Prüfungsausschuss bestand bis zum Ablauf der Hauptversammlung am 31. Mai 2023 aus vier Mitgliedern und war paritätisch mit Vertretern der Aktionäre und Arbeitnehmer besetzt. Er setzte sich zusammen aus: Herrn Roland Pelka (Vorsitzender), Herrn Dr. Christian Mielsch, Herrn Hans‐Jürgen Kerchner und Frau Isolde Woll. Seit dem 31. Mai 2023 besteht der neu gebildete Finanz‐ und Prüfungsausschuss aus fünf Mitglie‐
dern. Er setzt sich zusammen aus: Herrn Roland Pelka (Vorsitzender), Herrn Dr. Christian Hornbach, Herrn Dr. Sven Spork, Herrn Hans‐Jürgen Kerchner und Frau Isolde Woll.
Der Vorsitzende des Finanz‐ und Prüfungsausschusses Herr Roland Pelka, das Aus‐ schussmitglied Herr Dr. Christian Mielsch (bis zum 31. Mai 2023) und das Ausschussmit‐ glied Herr Dr. Christian Hornbach (seit dem 31. Mai 2023), sind Finanzexperten im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG. Herr Roland Pelka verfügt aus seiner beruflichen Praxis, insbe‐ sondere als langjähriges Mitglied des Vorstands (CFO und Stellvertretender Vorsitzender) sowie als Mitglied des Aufsichtsrates (u.a. Vorsitzender des Finanz‐ und Prüfungsaus‐ schusses) mehrerer börsennotierter Aktiengesellschaften, wie auch aufgrund seiner Berufspraxis und Berufsexamina zum Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, auch über Sachverstand auf dem Gebiet Abschlussprüfung. Herr Dr. Christian Mielsch verfügt aus seiner beruflichen Praxis, insbesondere als langjähriges Mitglied des Vorstands (CFO) der Rewe Group sowie als Mitglied des Aufsichtsrates (u.a. Vorsitzender und Mitglied des Finanz‐ und Prüfungsausschusses) mehrerer börsennotierter Aktiengesellschaften, insbesondere auch über Sachverstand auf dem Gebiet Rechnungslegung. Herr Dr. Chris‐ tian Hornbach verfügt aus seiner beruflichen Praxis, insbesondere als Geschäftsführer und als Vorsitzender der Geschäftsführung der Hornbach Baustoff Union GmbH sowie als Mitglied des Aufsichtsrates mehrerer Aktiengesellschaften sowie weiteren vergleich‐ barer Kontrollgremien, insbesondere auch über Sachverstand auf dem Gebiet Rech‐ nungslegung. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor vertraut, in dem sie tätig sind.
Der Personalausschuss besteht aus vier Mitgliedern. Dem Personalausschuss gehören der Aufsichtsratsvorsitzende sowie drei weitere Aufsichtsratsmitglieder an, von denen eines auf Vorschlag der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat gewählt wird. Bis zum Ablauf der Hauptversammlung am 31. Mai 2023 setzte der Personalausschuss sich zusammen aus: Herrn Dr. Christian Mielsch (Vorsitzender), Frau Dr. Daniela Büchel, Herrn Dr. Christian Hornbach und Frau Isolde Woll. Seit dem 31. Mai 2023 besteht der neu gebildete Personalausschuss aus: Herrn Dr. Sven Spork (Vorsitzender), Frau Dr. Daniela Büchel, Herrn Dr. Christian Hornbach und Frau Isolde Woll.
Der Nominierungsausschuss setzte sich bis zum Ablauf der Hauptversammlung am 31. Mai 2023 aus vier Mitgliedern ausschließlich aus Vertretern der Anteilseigner zu‐ sammen: Herrn Dr. Christian Mielsch (Vorsitzender), Frau Dr. Daniela Büchel, Herrn Roland Pelka, Herrn Dr. Christian Hornbach. Der seit dem 31. Mai 2023 neu gebildete Nominierungsausschuss besteht aus zwei Mitgliedern ausschließlich aus Vertretern der Anteilseigner: Dr. Sven Spork (Vorsitzender) und Dr. Christian Hornbach.
Der Ausschuss zu Geschäften mit nahestehenden Personen besteht aus vier Mietglie‐ dern. Bis zum Ablauf der Hauptversammlung am 31. Mai 2023 setzte er sich zusammen aus: Herrn Roland Pelka (Vorsitzender), Herrn Dr. Christian Hornbach, Herrn Hans‐Jürgen Kerchner und Herrn Dr. Christian Mielsch. Der seit dem 31. Mai 2023 neu gebildete Ausschuss zu Geschäften mit nahestehenden Personen setzt sich zusammen aus: Herrn Roland Pelka (Vorsitzender), Herrn Dr. Christian Hornbach, Herrn Hans‐Jürgen Kerchner und Herrn Dr. Sven Spork.
Der Vermittlungsausschuss besteht aus dem Aufsichtsratsvorsitzenden und seinem ersten Stellvertreter sowie zwei weiteren Mitgliedern, von denen eines von den Arbeit‐ nehmer‐ und eines von den Anteilseignervertretern im Aufsichtsrat in getrennter Wahl gewählt wird. Bis zum Ablauf der Hauptversammlung am 31. Mai 2023 setzte er sich

zusammen aus: Herrn Dr. Christian Mielsch (Vorsitzender), Frau Dr. Daniela Büchel, Frau Monika Di Silvestre und Frau Isolde Woll. Der seit dem 31. Mai 2023 neu gebildete Vermittlungsausschuss besteht aus: Herrn Dr. Sven Spork (Vorsitzender), Frau Dr. Daniela Büchel, Frau Monika Di Silvestre und Frau Isolde Woll.
Vorstand und Aufsichtsrat sind allein dem Unternehmensinteresse der WASGAU Produk‐ tions & Handels AG verpflichtet. Im abgelaufenen Geschäftsjahr traten keine Interessen‐ konflikte, die dem Aufsichtsrat unverzüglich offen zu legen waren, auf.
Nach D. 13 des Deutschen Corporate Governance Kodex soll der Aufsichtsrat regelmäßig beurteilen, wie wirksam der Aufsichtsrat insgesamt und seine Ausschüsse ihre Aufgaben erfüllen. Der Aufsichtsrat hat eine solche Beurteilung zuletzt im Geschäftsjahr 2021 durchgeführt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben sich anhand eines Fragebogens, der Ihnen am 12. November 2021 zur Verfügung gestellt wurde, auf die Aussprache individuell vorbereitet. Dieser Fragebogen arbeitete 42 unterschiedliche Felder ab; betrachtet wurden namentlich Themen wie Durchführung von Aufsichtsratssitzungen, Arbeit des Aufsichtsratsvorsitzenden, Arbeit der Aufsichtsratsmitglieder sowie die Aus‐ schüsse und deren Arbeit. Ferner standen Themenbereiche wie Strategie, Personal, Überwachung und externe Berichterstattung im Blick. Ergänzend hat der Aufsichtsrats‐ vorsitzende einen zur gesetzlichen Berufsverschwiegenheit verpflichteten Dritten beauf‐ tragt und vereinbart, dass sich Aufsichtsratsmitglieder mit Anregungen zur Verbesserung der Aufsichtsratsarbeit an diesen Dritten wenden können und dieser hierüber aus‐ schließlich ohne namentliche Nennung des Aufsichtsratsmitgliedes berichten wird, sodass der Aufsichtsratsvorsitzende erteilte Hinweise gegebenenfalls anonym in die Aussprache des Aufsichtsrats zur Beurteilung seiner Arbeit einbringen kann. Die Aus‐ sprache im Aufsichtsrat erfolgte am 10. Dezember 2021. Mit Rücksicht auf das Unter‐ nehmensinteresse an einer möglichst offenen Aussprache innerhalb des Aufsichtsrates wird über Einzelheiten der Beratung dort nicht berichtet.

Festlegung von Zielgrößen und Fristen für die Erreichung für den Frauenanteil im Aufsichtsrat, im Vorstand und in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands; die vorgeschriebenen Festlegungen und Begründungen und Angabe ob die Zielgrößen während des Bezugszeitraumes erreicht worden sind, und wenn nicht, den Gründen
Mit Beschluss des Vorstands vom 24. November 2021 wurden gemäß §76 Abs. 4 AktG i.V.m. §26l Abs. 3 EG AktG folgende Zielgrößen für den angestrebten Frauenanteil in der jeweiligen Führungsebene unter dem Vorstand festgelegt:
a) für die erste Ebene unter dem Vorstand, die sich zusammensetzt aus Geschäftsfüh‐ rer*Innen der Tochtergesellschaften und Hauptabteilungsleiter*Innen beträgt die Ziel‐ größe 3/10 (dies entspricht derzeit einer Gesamtzahl weiblicher Führungskräfte von 5).
b) für die zweite Ebene unter dem Vorstand, die sich zusammensetzt aus Bezirkslei‐ ter*Innen, Marktleiter*Innen und Standortmanager*Innen, beträgt die Zielgröße 3/10 (dies entspricht derzeit einer Gesamtzahl weiblicher Führungskräfte von 39).
Gleichzeitig wurde die Frist zur Erreichung der Zielgröße festgelegt auf den 31. Dezember 2025.
Der seither im Berichtszeitraum und am 31. Dezember 2023 erreichte Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unter dem Vorstand betrug:
a) für die erste Ebene unter dem Vorstand betrug 3/10 (dies entsprach 8 weiblichen Führungskräften)
b) für die zweite Ebene unter dem Vorstand betrug 4/10 (dies entsprach 53 weiblichen Führungskräften).
Das zum 31. Dezember 2025 gesetzte Ziel wurde auf beiden Ebenen erreicht und mehr Frauen beschäftigt.
Nach Beratung in der Aufsichtsratssitzung am 10. Dezember 2021 hat der Aufsichtsrat im Umlaufverfahren vom 03. bis 19. Januar 2022 folgenden Beschluss gefasst: Der Auf‐ sichtsrat legt nach §111 Abs. 5 AktG für den Frauenanteil im Vorstand eine Quote von 1/3 als Zielgröße fest (dies entspricht derzeit beim dreiköpfigen Vorstand einem von drei Mitgliedern) und die Frist zur Erreichung auf den 31.12.2026. Der seither im Berichtszeit‐ raum erreichte Frauenanteil im Vorstand betrug 0/2.
Da für den Aufsichtsrat der WASGAU Produktions & Handels AG das Mindestbeteili‐ gungsgebot des §96 Abs. 2 AktG gilt (dazu nachstehend), waren und sind Zielfestlegun‐ gen für den Aufsichtsrat nicht vorzunehmen.
Für paritätisch mitbestimmte Aufsichtsräte, wie jenen der WASGAU Produktions & Handels AG, sieht das Gesetz in § 96 Abs. 2 AktG für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen ab 2016 für Neubesetzungen eine verbind‐ liche Quote von Frauen und von Männern von jeweils mindestens 30 % vor. Die Quote ist vom Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen. Widerspricht die Seite der Anteilseigner‐ oder Arbeitnehmervertreter vor der Wahl der Gesamterfüllung gegenüber dem Aufsichtsrats‐ vorsitzenden, so ist der Mindestanteil für diese Wahl von der Seite der Anteilseigner und der Seite der Arbeitnehmer getrennt zu erfüllen.
Am 8. Juni 2017 und am 02. Juni 2022 hat die Seite der Arbeitnehmervertreter auf‐ grund eines einstimmig gefassten Beschlusses gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden gemäß § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG der Gesamterfüllung für eine gerichtliche Bestellung eines Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer und für die Neuwahl des Aufsichtsrats widersprochen.
Im Aufsichtsrat der WASGAU Produktions & Handels AG waren auf Anteilseignerseite bis zum Abschluss der Hauptversammlung am 31. Mai 2023 33% Frauen und nach Abschluss der Hauptversammlung am 31. Mai 2023 50 % Frauen vertreten. Auf Arbeitnehmerseite waren es bis zum Abschluss der Hauptversammlung am 31. Mai 2023 33% Frauen und nach Abschluss der Hauptversammlung am 31. Mai 2023 50% Frauen. Insgesamt waren im Aufsichtsrat bis zum Abschluss der Hauptversammlung am 31. Mai 2023 33 % Frauen vertreten und nach Abschluss der Hauptversammlung am 31. Mai 2023 50% Frauen. Die restlichen Sitze nahmen jeweils Männer ein.
§96 Abs. 3 AktG ist auf die Gesellschaft nicht anzuwenden.
Besteht der Vorstand bei börsennotierten Gesellschaften, für die das Mitbestimmungsgesetz gilt, aus mehr als drei Personen, so muss seit 12. August 2021 mindestens eine Frau und mindestens ein Mann Mitglied des Vorstands sein. Der Vorstand bestand im Geschäftsjahr 2023 aus zwei Mitgliedern. Dementsprechend findet die Rege‐ lung zum Mindestanteil an Frauen und Männern keine Anwendung.
Ein gesondertes Diversitätskonzept im Sinne des § 289 f Abs. 2 Nr. 6 HGB i.V.m § 315d HGB wird für die Besetzung von Vorstand und Aufsichtsrat derzeit nicht verfolgt.
Mit der vorstehend wiedergegebenen Entsprechenserklärung wurde eine Abweichung von Ziffer B. 1 und Ziffer C. 1 Satz 2 des Deutschen Corporate Governance Kodexes in der Fas‐ sung vom 28. April 2022 erklärt, die die angemessene Berücksichtigung der Vielfalt (Diversi‐

ty) bei der Besetzung des Vorstands bzw. des Aufsichtsrats empfehlen, und diese Abwei‐ chungen jeweils begründet. Hierauf wird Bezug genommen.
Personelle Vielfalt (Diversity) ist jedoch auch für die WASGAU Produktions & Handels AG ein wichtiger Treiber unternehmerischer Erfolge. Dieser wegweisende Ansatz reicht für sie weit über Zielgrößen für den Anteil von Frauen in Führungsebenen hinaus. Dementspre‐ chend verfolgt der Aufsichtsrat seit seinem Beschluss vom 5. Oktober 2017 und auch künftig für seine Zusammensetzung vorrangig das Ziel, verschiedene berufliche und persönliche Erfahrungen in seinen Reihen zu vereinen. Darin wollte er seither und will er auch künftig keinen Beschränkungen durch starre Schranken unterliegen. Das vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung erarbeitete fachliche Kompetenzprofil, das am 5. Oktober 2017 verabschiedet worden war, wurde am 19. September 2022 weiterent‐ wickelt wie folgt neu gefasst:
Qualität und Service in Handel und Produktion von Lebensmitteln, insbesondere in den Bereichen Fleisch‐ und Wurstwaren, Backwaren, Obst, Gemüse und Wein, tragen zur starken Positionierung von WASGAU als Marke bei. Unterstützt wird dies durch die Einbindung regionaler Lieferanten und Hersteller hochwertiger Lebensmittel. Der Auf‐ sichtsrat strebt an, dass einzelne Aufsichtsratsmitglieder über eine besondere Kompe‐ tenz verfügen, das Unternehmen in diesen Feldern zu begleiten und den Vorstand in der Pflege und Fortentwicklung dieser Stärken zu beraten und zu überwachen.
Den Kern der Handelstätigkeit bilden die WASGAU Super‐ und Verbrauchermärkte mit unterschiedlich großen Verkaufsflächen, daneben betreibt WASGAU Cash + Carry Betrie‐ be als Partner für Gastronomie und Großverbraucher. Daher muss auch im Aufsichtsrat ein klarer Schwerpunkt der Fachkompetenz der Aufsichtsratsmitglieder auf einem pro‐ funden Verständnis des Handels (einschließlich Einkauf und Logistik) liegen.
Einzelne Mitglieder des Aufsichtsrats sollen zudem im Geschäftsgebiet wohnen, um die nötige Nähe zu den Kunden in den Aufsichtsrat einzubringen ("WASGAU – Weil die Menschen von hier uns wichtig sind").
Ein wesentlicher Erfolgsfaktor sind die Mitarbeiter des Konzerns. Der Aufsichtsrat sieht sich dementsprechend in einer besonderen Verantwortung für die Beschäftigten. Deren Belange genau zu kennen und im Aufsichtsrat vertreten zu können, ist auch eine Kompe‐ tenz, die im Gesamtgremium unverzichtbar ist.
Schließlich sollen einzelne Mitglieder des Aufsichtsrats über besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet Rechnungslegung (insbesondere in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und interner Kontroll‐ und Risikomanagementsyste‐ me) und auf dem Gebiet Abschlussprüfung verfügen. Zur Rechnungslegung und Ab‐ schlussprüfung gehören dabei auch die Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung.
Nachhaltigkeit ruht bei der Gesellschaft als integraler Bestandteil auf insbesondere vier Säulen: Produkte & Lieferanten, Energie & Umwelt, Mitarbeiter & Kunden sowie soziales Engagement. Einzelne Aufsichtsratsmitglieder sollen über eine besondere Kom‐ petenz verfügen, den Vorstand auch in einzelnen dieser vier integralen Säulen der Nach‐ haltigkeit zu beraten und zu überwachen.
Nach Auffassung des Aufsichtsrats berücksichtigt seine heutige Zusammensetzung diese Ziele und füllt das vorstehend beschriebene Kompetenzprofil vollumfänglich aus. Auf Basis des Kompetenzprofils hat der Aufsichtsrat folgende Übersicht über seine Qualifika‐ tionen ("Kompetenzmatrix") erstellt:
| 1. Lebens mittel |
2. Handel |
3. Geschäfts gebiet |
4. Mitarbeiter |
5. Rechnungs legung/ Abschluss prüfung |
6. Nachhal tigkeit |
|
|---|---|---|---|---|---|---|
| Dr. Daniela Büchel Dr. Christian Hornbach Ronald Pelka Elisabeth Promberger Dr. Sven Spork Christa Theurer Monika Di Silvestre Hans-Jürgen Kerchner Herbert Kerchner Jürgen Knoll Carmen Hoffmann Isolde Woll |
||||||
| Ausbildung im Kompetenzfeld und/oder mehrjährige operative Verantwortung im Kompetenzfeld Über fünfjährige Aufsichtsratserfahrung bei Wasgau oder anderen börsennotierten oder großen Unternehmen. |
Bislang geringe Erfahrung
Dessen ungeachtet legt die Gesellschaft großen Wert auf Vielfalt. Dies macht sich nicht nur, wie vorstehend in der Begründung der Abweichung zu B. 1 bereits näher ausgeführt, in der Zusammensetzung des Vorstands bemerkbar, sondern auch bei der Zusammensetzung der Belegschaft: Im Berichtsjahr wurden nicht nur verschiedene Geschlechter, sondern Men‐ schen aus 57 unterschiedlichen Nationen beschäftigt. Eine wesentliche Voraussetzung für Diversität, Integration und Inklusion sieht die Gesellschaft in einem respektvollen, partner‐ schaftlichen Miteinander.

| Bilanz | 58 |
|---|---|
| Gewinn‐ und Verlustrechnung | 60 |
| Anhang | 61 |
| Allgemeine Hinweise | 61 |
| Bilanzierungs‐ und Bewertungsmethoden | 61 |
| Erläuterungen zur Bilanz | 63 |
| Erläuterungen zur Gewinn‐ und Verlustrechnung | 67 |
| Sonstige Angaben | 69 |
| Entwicklung des Anlagevermögens | 76 |
| Anteilsbesitzliste | 78 |
| 31. Dezember 2023 T‐Euro |
31. Dezember 2022 T‐Euro |
|
|---|---|---|
| A. Anlagevermögen | ||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände |
||
| 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, | ||
| gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte | ||
| und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 75 | 54 |
| II. Sachanlagen |
||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten | ||
| einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 18.117 | 18.874 |
| 2. Andere Anlagen, Betriebs‐ und Geschäftsausstattung | 8.317 | 6.206 |
| 3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 8.125 | 2.031 |
| III. Finanzanlagen | ||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 9.824 | 9.824 |
| 2. Beteiligungen | 3 | 3 |
| 3. Geschäftsguthaben bei Genossenschaften | 8 | 8 |
| 4. Sonstige Ausleihungen | 3.674 | 4.924 |
| 48.143 | 41.924 | |
| B. Umlaufvermögen | ||
| I. Vorräte | ||
| 1. Hilfs‐ und Betriebsstoffe | 11 | 10 |
| 2. Waren | 15.373 | 13.307 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 1.661 | 1.469 |
| 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 105.091 | 104.297 |
| 3. Sonstige Vermögensgegenstände | 11.007 | 11.071 |
| III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | ||
| und Schecks | 4.278 | 2.170 |
| 137.421 | 132.324 | |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 1.638 | 1.746 |
| D. Aktive latente Steuern |
2.426 | 2.109 |
| SUMME AKTIVA | 189.628 | 178.103 |

| 31. Dezember 2023 | 31. Dezember 2022 | ||
|---|---|---|---|
| T‐Euro | T‐Euro | ||
| A. | Eigenkapital | ||
| I. Gezeichnetes Kapital |
19.800 | 19.800 | |
| II. Kapitalrücklage |
22.587 | 22.587 | |
| III. Gewinnrücklagen | |||
| 1. Gesetzliche Rücklage | 3.579 | 3.579 | |
| 2. Andere Gewinnrücklagen | 49.222 | 44.222 | |
| IV. Bilanzgewinn | 8.729 | 10.940 | |
| 103.917 | 101.128 | ||
| B. | Rückstellungen | ||
| 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 1.071 | 1.039 | |
| 2. Steuerrückstellungen | 303 | 380 | |
| 3. Sonstige Rückstellungen | 3.192 | 2.637 | |
| 4.566 | 4.056 | ||
| C. Verbindlichkeiten | |||
| 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 51.409 | 49.790 | |
| 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 26.107 | 20.496 | |
| 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 999 | 880 | |
| 4. Sonstige Verbindlichkeiten | 1.497 | 945 | |
| 80.012 | 72.111 | ||
| D. | Rechnungsabgrenzungsposten | 1.133 | 808 |
| SUMME PASSIVA | 189.628 | 178.103 |
| 2023 T‐Euro |
2022 T‐Euro |
||
|---|---|---|---|
| 1. | Umsatzerlöse | 321.208 | 315.100 |
| 2. | Sonstige betriebliche Erträge | 59.065 | 56.815 |
| 3. | Materialaufwand | ||
| a) Aufwendungen für Roh‐, Hilfs‐ und Betriebsstoffe und für bezogene Waren | 298.642 | 291.815 | |
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | 1 | 1 | |
| 4. | Personalaufwand | ||
| a) Löhne und Gehälter | 8.544 | 8.935 | |
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | 1.698 | 1.662 | |
| 5. | Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 1.875 | 1.928 |
| 6. | Sonstige betriebliche Aufwendungen | 66.137 | 62.496 |
| (Betriebliches Ergebnis) | 3.376 | 5.078 | |
| 7. | Erträge aus Gewinnabführungsverträgen | 1.197 | 2.540 |
| 8. | Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen | ||
| des Finanzanlagevermögens | 8 | 1 | |
| 9. | Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 3.174 | 1.792 |
| 10. Abschreibungen auf Finanzanlagen | 7 | 34 | |
| 11. Aufwendungen aus Verlustübernahme | 115 | 600 | |
| 12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 2.043 | 741 | |
| 13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 1.837 | 2.930 | |
| 14. Ergebnis nach Steuern | 3.753 | 5.106 | |
| 15. Sonstige Steuern | 173 | 135 | |
| 16. Jahresüberschuss | 3.580 | 4.971 | |
| 17. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 5.148 | 5.969 | |
| 18. Bilanzgewinn | 8.728 | 10.940 |

Der Jahresabschluss der WASGAU Produktions & Handels AG, Blocksbergstraße 183, 66955 Pirmasens, eingetragen im Handelsregis‐ ter beim Amtsgericht Zweibrücken unter HRB 22467, wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vor‐ schriften des AktG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften. Der Abschluss wurde in Euro aufgestellt. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurden alle Werte ‐sofern nicht anders angegeben‐ kaufmännisch auf T‐Euro (Tausend Euro) bzw. Mio. Euro (Millionen Euro) gerundet. Der Berechnung von Verhältniszahlen liegen die exakten Werte zugrunde. Aus der kaufmänni‐ schen Rundung können Rundungsdifferenzen von +/‐ 1 T‐Euro bzw. +/‐ 0,1 Mio. Euro auftreten.
Die Gewinn‐ und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Der Jahresabschluss der WASGAU Produktions & Handels AG wird im Unternehmensregister veröffentlicht.
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses der WASGAU Produktions & Handels AG waren die nachfolgenden Bilanzierungs‐ und Bewertungsmethoden maßgebend:
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu den Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer von i. d. R. drei Jahren um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungskosten bilanziert und nach Maßgabe der betriebs‐ gewöhnlichen Nutzungsdauer, die sich an der vom Bundesfinanzministerium veröffentlichten AfA‐Tabelle als zulässigem Höchst‐ satz orientiert, um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert.
Die Finanzanlagen wurden mit Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Innerhalb der Finanzan‐ lagen werden, als Ergänzung des Gliederungsschemas nach §266 HGB, Geschäftsguthaben bei Genossenschaften ausgewiesen.
Die Anschaffungskosten beinhalten neben dem Anschaffungspreis auch Anschaffungsnebenkosten und nachträgliche Anschaf‐ fungskosten; direkt zurechenbare Anschaffungskostenminderungen werden abgesetzt. Im Falle voraussichtlich dauerhafter Wertminderungen werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.
Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks
Die Kassenbestände, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert am Bilanzstichtag bilanziert.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.
Latente Steuern werden auf die Unterschiede in den Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz angesetzt, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert ausgewiesen. Im Falle eines Aktivüberhangs der latenten Steuern zum Bilanzstichtag wird von dem Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB Gebrauch gemacht.
Der Berechnung der latenten Steuern liegt ein effektiver Steuersatz von 29,50 % zugrunde (15,82 % für die Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und 13,68 % für die Gewerbesteuer), der sich voraussichtlich im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen ergeben wird.
Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnung nach der Methode der laufenden Einmalprämien (Projected Unit Credit Method) unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck bewertet. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden mit dem von der Deut‐ schen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Dieser Zinssatz beträgt 1,82 % (VJ 1,78 %).
Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden Rentensteigerungen von jährlich zwischen 1,0 % und 3,5 % (VJ 1,0 % bzw. 3,5 %) zugrunde gelegt.
Die Gesellschaft macht von dem Wahlrecht des Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB Gebrauch und verteilt den Zuführungsbetrag von 738 T-Euro aus der Umstellung der Pensionsrückstellungen im Rahmen des BilMoG zum 1. Januar 2010 linear über einen Zeit‐ raum von 15 Jahren.
Die Verpflichtungen aus Pensionen werden mit den Vermögensgegenständen, die ausschließlich der Erfüllung der Altersversor‐ gungs‐ und ähnlichen Verpflichtungen dienen und dem Zugriff fremder Dritter entzogen sind (sog. Deckungsvermögen), verrech‐ net. Hieraus entstehende Aufwendungen und Erträge werden saldiert ausgewiesen. Die Bewertung des zweckgebundenen, ver‐ pfändeten und insolvenzgesicherten Deckungsvermögens erfolgt zum beizulegenden Zeitwert.
Die sonstigen Rückstellungen und Steuerrückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung not‐ wendigen Erfüllungsbetrages angesetzt und berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwe‐ benden Geschäften.

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden, von der Deut‐ schen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7 Jahre abgezinst.
Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Als passive Rechnungsabgrenzungsposten sind Einzahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, die erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgswirksam werden.
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel dargestellt, der dem Anhang als Anlage beigefügt ist.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben, wie im Vorjahr, im Wesentlichen eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren mit 73.803 T‐Euro (VJ 57.213 T‐Euro) aus der Konzernfinanzierung mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr. Die verbleibenden Forderungen resultieren aus Lieferungen und Leistungen und sind binnen eines Jahres fällig.
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Steuererstattungsansprüche in Höhe von 126 T‐Euro (VJ 0 T‐Euro) sowie Forde‐ rungen gegen Lieferanten in Höhe von 10.050 T‐Euro (VJ 10.157 T‐Euro) enthalten, die eine Restlaufzeit von unter einem Jahr haben.
Nach Saldierung der aktiven und passiven latenten Steuern (Gesamtdifferenzenbetrachtung) ergibt sich ein Aktivüberhang in Höhe von 2.426 T‐Euro. Die Gesellschaft macht von dem Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB Gebrauch, so dass ein Ausweis des Aktivüberhangs in der Bilanz unter dem Posten "Aktive latente Steuern" erfolgt.
Die Differenzen zwischen Handels‐ und Steuerbilanz, welche zu aktiven latenten Steuern führen, resultieren im Wesentlichen aus den unterschiedlichen Bilanzansätzen im Anlagevermögen, in der Pensionsrückstellung sowie in den Drohverlustrückstellungen.
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2023 19.800.000 Euro und ist eingeteilt in 6.600.000 Stück Na‐ mens‐Stammaktien. Auf jede Stückaktie entfällt ein anteiliger Betrag des Grundkapitals von 3,00 Euro.
Die Kapitalrücklage wurde überwiegend im Rahmen des Börsengangs und der in Vorjahren erfolgten Kapitalerhöhungen bei der Ausgabe der Anteile für das zugeflossene Agio gebildet.
Ausgehend vom Bilanzgewinn aus dem Vorjahr in Höhe von 10.940 T-Euro, abzüglich des Abflusses der Dividende für das Jahr 2022 von 792 T‐Euro und der Einstellung in die Gewinnrücklage von 5.000 T‐Euro sowie unter Berücksichtigung des Jahresüber‐ schusses des Jahres 2023 von 3.580 T‐Euro beträgt der Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2023 8.728 T‐Euro.
Durch die Bildung aktiver latenter Steuern stehen 2.426 T‐Euro gem. § 268 Abs. 8 HGB und durch die Änderung des Zinssatzes für die Bewertung der Pensionsrückstellungen stehen 8 T‐Euro nach § 253 Abs. 6 S. 2 HGB per 31. Dezember 2023 aus dem Eigenkapital für Ausschüttungen nicht zur Verfügung.
Pensionsverpflichtungen bestehen zum Bilanzstichtag in Höhe von 5.102 T‐Euro. Diese wurden mit Deckungsvermögen von 4.032 T-Euro gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB verrechnet. Als Deckungsvermögen wurden die verpfändeten Rückdeckungsversi‐ cherungen klassifiziert.
Saldiert ergibt sich eine Rückstellung in Höhe von 1.070 T‐Euro. Aus der Ausübung des Wahlrechts gem. Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB wurden im Geschäftsjahr 2023 49 T‐Euro in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Zum Abschlussstichtag beläuft sich die Unterdeckung bei den Pensionsrückstellungen somit auf 49 T‐Euro.
Die sonstigen Rückstellungen wurden im Wesentlichen für allgemeine Verpflichtungen im Personalbereich (921 T‐Euro), für drohende Verluste aus Mietverträgen (340 T‐Euro) und Strombeschaffung (910 T‐Euro), für noch ausstehende Rechnungen (480 T‐Euro) und für Aufsichtsratsvergütung (180 T‐Euro) gebildet.

Die Restlaufzeiten und die Besicherung der Verbindlichkeiten sind im Verbindlichkeitenspiegel im Einzelnen dargestellt:
Verbindlichkeitenspiegel 31. Dezember 2023
| über 1 Jahr | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| davon über | |||||
| Gesamt | unter 1 Jahr | Gesamt | 5 Jahre | gesicherte Beträge | |
| T‐Euro | T‐Euro | T‐Euro | T‐Euro | T‐Euro | |
| Verbindlichkeiten | |||||
| gegenüber Kreditinstituten | 51.409 | 19.171 | 32.238 | 6.531 | 51.409 |
| (Vorjahr) | (49.790) | (20.725) | (29.065) | (1.593) | (49.790) |
| Verbindlichkeiten | |||||
| aus Lieferungen und Leistungen | 26.107 | 26.107 | 0 | 0 | 0 |
| (Vorjahr) | (20.496) | (20.496) | (0) | (0) | (0) |
| Verbindlichkeiten gegenüber | |||||
| verbundenen Unternehmen | 999 | 999 | 0 | 0 | 0 |
| (Vorjahr) | (880) | (880) | (0) | (0) | (0) |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 1.497 | 1.465 | 32 | 0 | 0 |
| (Vorjahr) | (945) | (912) | (33) | (0) | (0) |
| davon aus Steuern | 771 | 771 | 0 | 0 | 0 |
| (Vorjahr) | (791) | (791) | (0) | (0) | (0) |
| 80.012 | 47.742 | 32.270 | 6.531 | 51.409 | |
| (Vorjahr) | (72.111) | (43.013) | (29.098) | (1.593) | (49.790) |
Die gesicherten Beträge sind durch Grundschulden gesichert.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch eine Kreditrahmenvereinbarung im Rahmen eines Bankenkonsortial‐ vertrages mittelfristig gesichert.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen belaufen sich zum Bilanzstichtag auf 999 T‐Euro und resultieren aus der kurzfristigen Finanzierungstätigkeit.
Zum 31. Dezember 2023 bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet‐ und Leasingverträgen in folgender Höhe:
| 31.12.2023 | |
|---|---|
| T‐Euro | |
| Miet‐ bzw. Leasingverpflichtungen | |
| für Immobilien | 138.690 |
| für Mobilien | 5.020 |
| (davon gegenüber verbundenen Unternehmen) | (22) |
| 143.710 |
Die Miet‐, Pacht‐ und Leasingverträge betreffen im Wesentlichen Einzelhandelsmärkte (Immobilien) sowie Fuhrpark und Einrich‐ tung (Mobilien). In allen Fällen handelt es sich um sogenannte Operating‐Lease Verträge, die zu keiner Bilanzierung der Objekte bei der Gesellschaft führen. Der Vorteil dieser Verträge liegt in der geringeren Kapitalbindung im Vergleich zum Erwerb sowie im Wegfall des Verwertungsrisikos. Risiken könnten sich aus der Vertragslaufzeit ergeben, sofern die Objekte nicht mehr vollständig genutzt werden könnten, wozu es derzeit keine Anzeichen gibt.
| 31.12.2023 | |
|---|---|
| T‐Euro | |
| Bürgschaften | 4.429 |
Bei den Bürgschaften handelt es sich um eine Bürgschaft für die Verbindlichkeiten zweier Tochtergesellschaften aus einer Koope‐ rationsvereinbarung mit einem Dritten. Mit einer Inanspruchnahme oder Belastung der WASGAU Produktions & Handels AG wird nicht gerechnet, da die Gesellschaften in der Vergangenheit stets in der Lage waren sowie aufgrund ihrer künftig erwarteten Ergebnis‐ und Cashflow‐Situation jederzeit in der Lage sein werden, die Verpflichtungen zu erfüllen.

Die WASGAU Produktions & Handels AG unterscheidet die Bereiche Großhandel und Einzelhandel. Die Festlegung der Bereiche erfolgte entsprechend der Steuerung durch den Vorstand und dem internen Berichtssystem.
| Großhandel | 276.078 | 85,9 | 268.638 | 85,3 |
|---|---|---|---|---|
| Einzelhandel | 45.130 | 14,1 | 46.462 | 14,7 |
| 321.208 | 100 | 315.100 | 100 |
Der Großhandelsumsatz der WASGAU Produktions & Handels AG beinhaltet mit verbundenen Unternehmen getätigte Umsatzer‐ löse in Höhe von rd. 78 % (VJ 78 %).
Die Umsätze wurden, wie im Vorjahr, im Wesentlichen im Inland erzielt.
Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten insbesondere Erlöse aus der konzerninternen, erfolgsneutralen Weiterbelastung von Mieten, Pachten und Aufwandserstattungen. Die konzerninterne Weiterberechnung erfolgt ohne Aufschläge. Darüber hinaus sind in dem Posten periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und Einzelwertberichtigungen sowie aus dem Abgang von Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens in Höhe von insgesamt 91 T‐Euro enthalten.
Im Materialaufwand sind periodenfremde Erlöse in Höhe von 2,5 Mio. Euro (VJ 1,5 Mio. Euro) aus nachträglichen Lieferanten‐ vergütungen im Rahmen der Zentralregulierungsabrechnung enthalten.
Die sozialen Abgaben beinhalten die Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung in Höhe von 6 T‐Euro (VJ 5 T‐Euro), die im Wesentlichen aus Pensionsverpflichtungen resultieren.
Die Abschreibungen enthalten in 2023, wie im Vorjahr, keine außerplanmäßigen Abschreibungen.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten neben den allgemeinen Verwaltungskosten im Wesentlichen Kostenwei‐ terbelastungen von Tochterunternehmen, Aufwendungen für Mieten, Stromkosten, Aufwendungen für den Fuhrpark, für Tele‐ kommunikation, für Werbung, für Versicherungen sowie Rechts‐ und Beratungskosten.
Bezüglich der Angabe des Abschlussprüferhonorars verweisen wir auf den Konzernanhang. Neben den Abschlussprüfungsleistun‐ gen wurden sonstige Bestätigungsleistungen durch den Abschlussprüfer vorgenommen.
Aus Beherrschungs‐ & Ergebnisabführungsverträgen sind im Geschäftsjahr 2023 per Saldo Ergebnisse in Höhe von 1.081 T‐Euro (VJ 1.940 T‐Euro) übernommen worden.
Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge enthalten Zinsen von verbundenen Unternehmen in Höhe von 3.104 T‐Euro (VJ 1.776 T‐Euro).
Die Erträge aus dem Deckungsvermögen der Pensionsrückstellungen (133 T‐Euro) wurden mit den Zinszuführungen (94 T‐Euro) gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB saldiert. Der sich ergebende Ertrag von im Saldo 39 T‐Euro ist unter dem Posten "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" ausgewiesen.
Unter den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag werden Erträge aus latenten Steuern in Höhe von 492 T‐Euro (VJ 347 T‐Euro) und Aufwendungen aus latenten Steuern in Höhe von 174 T‐Euro (VJ 63 T‐Euro) ausgewiesen. Diese resultieren aus den unterschiedlichen Bilanzansätzen in der Handels‐ und Steuerbilanz. Ebenfalls enthalten ist ein periodenfremder Steuerer‐ trag von saldiert 217 T‐Euro.
Die sonstigen Steuern beinhalten im Wesentlichen Grundsteuern sowie die Kfz‐Steuern.

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter:
| 2023 | 2022 | |
|---|---|---|
| Gewerbliche / Angestellte | 245 | 258 |
| Auszubildende | 17 | 21 |
| 262 | 279 |
Die Verteilung auf die Bereiche stellt sich wie folgt dar:
| 2023 | 2022 | |
|---|---|---|
| Großhandel | 62 | 61 |
| Vollzeit | 45 | 46 |
| Teilzeit | 17 | 15 |
| Einzelhandel | 183 | 197 |
| Vollzeit | 50 | 51 |
| Teilzeit | 133 | 146 |
| 245 | 258 |
Der Gesellschaft sind folgende Personen als meldepflichtige Aktionäre im Sinne des § 33 WpHG (vormals: § 21 WpHG) mit nach‐ stehend genannten Anteilen an der Gesellschaft bekannt:
| Beteiligung am | ||
|---|---|---|
| Anzahl Stückaktien | Grundkapital in % | |
| Wasgau Food Beteiligungsgesellschaft mbH | 3.504.913 | 53,1 |
| EDEKA Südwest eG | 1.649.339 | 24,98 |
| REWE Markt GmbH | 979.383 | 14,84 |
"Gemäß § 21 Abs. 1 WpHG teilte uns die Aktionärin, EDEKA Südwest eG, Offenburg, Deutschland, am 15.07.2003 schriftlich mit, dass ihr Stimmrechtsanteil an der WASGAU Produktions & Handels AG am 10.08.2001 sowohl die Schwelle von 5 % als auch die Schwelle von 10 % überschritten hat und nun 23,47 % beträgt."
"Gemäß § 21 Abs. 1 WpHG teilte uns die Aktionärin, Wasgau Food Beteiligungsgesellschaft mbH, Annweiler, Deutschland, am 26.08.2005 mit, dass ihr Stimmrechtsanteil an der WASGAU Produktions & Handels AG am 26.08.2005 die Schwelle von 50 % überschritten hat. Der Wasgau Food Beteiligungsgesellschaft mbH stehen nunmehr 3.504.913 Stimmen zu; dies entspricht einem Stimmrechtsanteil von etwa 53,10 %."
Aufsichtsrat und Vorstand der WASGAU Produktions & Handels AG haben die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Gover‐ nance Kodex in der gesetzlich vorgeschriebenen Form am 13. Dezember 2023 abgegeben und diese Erklärung den Aktionären auf der Internetseite https://www.wasgau.com/corporate‐governance/ dauerhaft zugänglich gemacht.
| Dr. Sven Spork Vorsitzender |
Bereichsvorstand Corporate Affairs der REWE‐ ZENTRALFINANZ eG Mitglied des Aufsichtsrats der REWE Beteiligungs‐Holding AG Mitglied des Aufsichtsrats der GS1 Germany GmbH Mitglied des Aufsichtsrats der REWE International AG Mitglied des Präsidiums des Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels e.V. (BVLH) Mitglied des Verwaltungsrates des EHI Retail Institute |
Frechen‐Königsdorf |
|---|---|---|
| Dr. Christian Mielsch Vorsitzender (bis 31. Mai 2023) |
Diplom Physiker Verwaltungsratsmitglied Zur Rose Group AG, CH‐Frauenland Mitglied des Regionalbeirats West der Commerzbank AG |
Dortmund |
| Dr. Christian Hornbach Stellv. Vorsitzender |
Diplom‐Wirtschaftsingenieur Vorsitzender der Geschäftsführung der Hornbach Baustoff Union GmbH, der Union Bauzentrum Hornbach GmbH, der Ruhland‐Kallenborn & Co. GmbH und der Robert Röhlinger GmbH Mitglied des Aufsichtsrats der REVIVAT AG Mitglied des Stiftungsrats der Adrienne und Otmar Horn‐ bach‐Stiftung Président Directeur Général en qualité de Président du Conseil d'Administration de la société Etablissments Camile HOLTZ et Cie Gérant dur SAAR‐LOR Immobilière, Société civile Immobilière au capital |
Annweiler |
| Christa Theurer | Diplom‐Betriebswirtin (FH) Mitglied des Vorstands der HORNBACH Baumarkt AG |
Schömberg |
| Dr. Daniela Büchel | Diplom‐Ökonomin Mitglied des Vorstands der REWE Group, Verantwortungsbe‐ reich HR und Nachhaltigkeit der REWE ZENTRALFINANZ eG Vorstand der REWE Beteiligungs‐Holding AG Geschäftsführerin der REWE Markt GmbH und der Penny Markt GmbH |
Frechen |

| Roland Pelka | Diplom‐Kaufmann Stellvertretender Vorsitzender des Vorstands der HORNBACH Baumarkt AG, im Ruhestand Mitglied des Stiftungsrats der Adrienne und Otmar Hornbach‐Stiftung |
Annweiler |
|---|---|---|
| Hanno Rieger (bis 31. Mai 2023) |
Diplom‐Wirtschaftsgeograph Vorsitzender der Geschäftsleitung der REWE Markt GmbH Zweigniederlassung West (Prokurist) und der REWE Regie‐ markt GmbH Zweigniederlassung West Geschäftsführer, REWE Partner GmbH |
Bad Reichenhall |
| Elisabeth Promberger | Master of Science Vorsitzende der Geschäftsleitung der REWE Markt GmbH Zweigniederlassung Süd Geschäftsführerin der REWE Partner GmbH und der REWE Südmarkt GmbH |
München |
| Isolde Woll Stellv. Vorsitzender |
Leitung Marketing WASGAU Konzern WASGAU Frischwaren GmbH |
Münchweiler/Rodalb |
|---|---|---|
| Hans‐Jürgen Kerchner | Warenbereichsleiter Metzgerei WASGAU Metzgerei GmbH |
Pirmasens |
| Lutz Reiser (bis 31. Mai 2023) |
Bereichsleiter Dezentrale Warenwirtschaft WASGAU Frischwaren GmbH |
Bottenbach |
| Herbert Kerchner | Schichtleiter WASGAU Metzgerei GmbH |
Petersberg |
| Jürgen Knoll | Bezirksgeschäftsführer für den ver.di‐Bezirk‐Pfalz |
Ludwigshafen |
| Jürgen Schilg (bis 31. Mai 2023) |
Betriebsrat Einzelhandelsfilialen WASGAU Einzelhandels GmbH |
Glan‐Münchweiler |
| Carmen Hoffmann | Warenbereichsleiterin Metzgerei WASGAU Metzgerei GmbH Vorsitzende des Sozialverbands VdK Ortsverband Heusweiler |
Heusweiler |
| Monika Di Silvestre | Landesfachbereichsleiterin ver.di Landesbezirk Rhein‐ land‐Pfalz‐Saarland, Fachbereich Handel Mitglied des Aufsichtsrats der HORNBACH Baumarkt AG Mitglied des Aufsichtsrats der REWE‐ZENTRALFINANZ eG |
Mutterstadt |

| Ambroise Forssman‐Trevedy | Vorstandssprecher | Bergisch‐Gladbach |
|---|---|---|
| Einzelhandel (Regiemärkte), | ||
| WASGAU Bäckerei (Produktion und Vertrieb), | ||
| WASGAU Metzgerei (Produktion und Vertrieb), | ||
| Cash + Carry, | ||
| Selbständiger Einzelhandel, | ||
| Marketing, | ||
| Kundenmanagement, | ||
| Public Relations, | ||
| Revision | ||
| Thomas Bings | Rechnungswesen / Controlling / Finanzen, | Euskirchen |
| Einkauf / Category Management, | ||
| Lager / Logistik, | ||
| Nachhaltigkeit, | ||
| Bau / Expansion, | ||
| Personal, | ||
| EDV, | ||
| Investor Relations, | ||
| Recht / Compliance / Datenschutz |
Gesamtbezüge des Aufsichtsrates und des Vorstandes sowie früherer Mitglieder dieser Gremien
Die Vergütung für den Aufsichtsrat betrug für das Geschäftsjahr 180 T‐Euro (VJ 180 T‐Euro).
Die Gesamtbezüge des Vorstandes betrugen im Berichtsjahr 798 T‐Euro (VJ 1.068 T‐Euro).
An ehemalige Mitglieder des Vorstandes bzw. an deren Hinterbliebene wurden Ruhegehälter in Höhe von 282 T‐Euro (VJ 276 T‐Euro) gezahlt. Der auf diesen Personenkreis entfallende Anteil an den Pensionsverpflichtungen beträgt zum Stichtag 4.856 T‐Euro (VJ 4.882 T‐Euro). Darin enthalten sind diesen Personenkreis betreffende Verpflichtungen in Höhe von 49 T‐Euro (VJ 70 T‐Euro), die gemäß dem Wahlrecht des Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB zum Bilanzstichtag nicht zurückgestellt waren.
Die individualisierte Offenlegung der Vorstandsvergütung erfolgt in dem separaten Vergütungsbericht, der unter folgendem Link zugänglich ist:
https://www.wasgau.com/konzern/verguetungssystem‐berichte/
Von den Vorstandsmitgliedern und den Aufsichtsratsmitgliedern wurden zum Bilanzstichtag keine Aktien gehalten.
Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten und weder in der Gewinn‐ und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, ergaben sich nicht.
Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von EUR 8.728.657,64 wie folgt zu verwenden:
| Bilanzgewinn | EUR | 8.728.657,64 |
|---|---|---|
| Dividende von EUR 0,12 je dividendenberechtigte Aktie | EUR | 792.000,00 |
| Einstellung in die Gewinnrücklage | EUR | 3.000.000,00 |
| Gewinnvortrag auf neue Rechnung | EUR | 4.936.657,64 |
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf Auszahlung der Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig, mithin am 11. Juni 2024.
Sofern die WASGAU Produktions & Handels AG im Zeitpunkt der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung eigene Anteile hält,sind diese nach dem Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt.
Der auf nicht dividendenberechtigte Stückaktien entfallende Teilbetrag wird ebenfalls auf neue Rechnung vorgetragen.
Pirmasens, 21. März 2024
Der Vorstand
Ambroise Forssman‐Trevedy Thomas Bings

| Stand | Zugänge | Anschaffungskosten Umbuchung |
Abgänge | Stand | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 01.01.2023 | 31.12.2023 | |||||
| T‐Euro | T‐Euro | T‐Euro | T‐Euro | T‐Euro | ||
| I. | Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
| 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, | ||||||
| gewerbliche Schutzrechte und ähnliche | ||||||
| Rechte und Werte sowie Lizenzen an | ||||||
| solchen Rechten und Werten | 3.876 | 36 | 0 | 52 | 3.860 | |
| 2. Geleistete Anzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 3.876 | 36 | 0 | 52 | 3.860 | ||
| II. | Sachanlagen | |||||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche | ||||||
| Rechte und Bauten einschl. der Bauten | ||||||
| auf fremden Grundstücken | 36.604 | 6 | 0 | 1.471 | 35.139 | |
| 2. Andere Anlagen, Betriebs‐ und | ||||||
| Geschäftsausstattung | 13.489 | 865 | 2.438 | 460 | 16.332 | |
| 3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen | ||||||
| im Bau | 2.031 | 8.532 | ‐2.438 | 0 | 8.125 | |
| 52.124 | 9.403 | 0 | 1.931 | 59.596 | ||
| III. | Finanzanlagen | |||||
| 1. Anteile an verbundenen | ||||||
| Unternehmen | 9.952 | 0 | 0 | 0 | 9.952 | |
| 2. Beteiligungen | 10 | 9 | 0 | 3 | 16 | |
| 3. Geschäftsguthaben bei | ||||||
| Genossenschaften | 8 | 0 | 0 | 0 | 8 | |
| 4. Sonstige Ausleihungen | 4.924 | 134 | 0 | 1.384 | 3.674 | |
| 14.894 | 143 | 0 | 1.387 | 13.650 | ||
| Gesamt | 70.894 | 9.582 | 0 | 3.370 | 77.106 | |

77
| Stand | Zugänge | Abschreibung Zuschreibung |
Abgänge | Stand | Buchwerte Buchwert |
Buchwert | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 01.01.2023 | 31.12.2023 | 31.12.2023 | 31.12.2022 | |||||
| T‐Euro | T‐Euro | T‐Euro | T‐Euro | T‐Euro | T‐Euro | T‐Euro | ||
| I. | Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||||
| 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, | ||||||||
| gewerbliche Schutzrechte und ähnliche | ||||||||
| Rechte und Werte sowie Lizenzen an | ||||||||
| solchen Rechten und Werten | 3.822 | 15 | 0 | 52 | 3.785 | 75 | 54 | |
| 2. Geleistete Anzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 3.822 | 15 | 0 | 52 | 3.785 | 75 | 54 | ||
| II. | Sachanlagen | |||||||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche | ||||||||
| Rechte und Bauten einschl. der Bauten | ||||||||
| auf fremden Grundstücken | 17.730 | 701 | 0 | 1.409 | 17.022 | 18.117 | 18.874 | |
| 2. Andere Anlagen, Betriebs‐ und | ||||||||
| Geschäftsausstattung | 7.283 | 1.159 | 0 | 427 | 8.015 | 8.317 | 6.206 | |
| 3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen | ||||||||
| im Bau | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 8.125 | 2.031 | |
| 25.013 | 1.860 | 0 | 1.836 | 25.037 | 34.559 | 27.111 | ||
| III. | Finanzanlagen | |||||||
| 1. Anteile an verbundenen | ||||||||
| Unternehmen | 128 | 0 | 0 | 0 | 128 | 9.824 | 9.824 | |
| 2. Beteiligungen | 7 | 9 | 0 | 3 | 13 | 3 | 3 | |
| 3. Geschäftsguthaben bei | ||||||||
| Genossenschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 8 | 8 | |
| 4. Sonstige Ausleihungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 3.674 | 4.924 | |
| 135 | 9 | 0 | 3 | 141 | 13.509 | 14.759 | ||
| Gesamt | 28.970 | 1.884 | 0 | 1.891 | 28.963 | 48.143 | 41.924 |
Die WASGAU Produktions & Handels AG hält selbst oder über Tochtergesellschaften in 12 Fällen Beteiligungen an anderen Gesell‐ schaften, davon 10 mit einem Kapitalanteil von mindestens 20 Prozent.
Aufstellung der Kapitalanteile in Höhe von mindestens 20 Prozent gemäß § 285 Nr. 11 HGB i.V.m. § 313 Abs. 2 HGB bzw. mindes‐ tens 5 Prozent der Stimmrechte gemäß §285 Nr. 11b HGB.
| Gesellschaft Name / Sitz |
Anmerkung | Anteil am Gesellschafts‐ kapital in % |
Eigenkapital EUR |
Ergebnis vor Ergebnis‐ abführung EUR |
||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | WASGAU Metzgerei GmbH, Pirmasens |
*, a, b, d | 100,00 | 1.209.048,86 | 134.991,66 | |
| 2 | WASGAU Bäckerei & Konditorei GmbH, Pirmasens |
*, a, b, d | 100,00 | 8.194.171,83 | 258.203,18 | |
| 3 | WASGAU Frischwaren GmbH, Pirmasens |
*, a, d | 100,00 | 2.086.742,12 | 519.168,86 | |
| 4 | WASGAU C+C Großhandel GmbH, Pirmasens |
*, a, b, d | 100,00 | 1.250.000,00 | ‐115.483,20 | |
| 5 | WASGAU Einzelhandels GmbH, Pirmasens |
*, a, b, d | 100,00 | 817.131,41 | 284.418,66 | |
| 6 | Einkaufsmarkt Kusel GmbH, Pirmasens |
d | 100,00 | ‐1.018.840,99 | 291.308,10 | |
| 7 | Glantal‐Center GmbH Lauterecken Lauterecken |
d | 100,00 | 1.539.188,42 | 196.042,07 | |
| 8 | Weinstraßen C + C Großhandels GmbH, Neustadt a. d. Weinstraße |
d | 74,90 | 5.138.120,37 | 407.729,39 | |
| 9 | MOLBERNO Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Pirmasens KG, Grünwald |
1, d | 94,00 | 0,00 | 85.027,98 | |
| 10 | QM Software GmbH Pirmasens |
c | 33,33 | 25.000,00 | 0,00 |
* Ergebnisabführungsvertrag
1 Eigenkapital und Ergebnis vor Ergebnisabführung beziehen sich auf die Werte zum 31. Dezember 2022
a Die Gesellschafter haben gem. § 264 Abs. 3 HGB beschlossen, auf die Erstellung eines Anhangs und Lageberichts sowie die Offenlegung gem. § 325 HGB zu verzichten.
b Große Kapitalgesellschaft mit mehr als 5 Prozent der Stimmrechte gemäß § 285 Nr. 11b HGB
c Zum 31.12.2023 noch kein Ergebnis vorhanden, da Gründung der Gesellschaft im Laufe des GJ 2023 erfolgt ist
d Zum 31.12.2023 in den Konzernkonsolidierungskreis einbezogen
Die WASGAU Produktions & Handels AG erstellt einen Konzernabschluss, in den die oben aufgeführten Unternehmen einbezogen werden.

(Erklärung nach § 264 Abs. 2 Satz 3 und § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB)
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens‐, Finanz‐ und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt wird, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraus‐ sichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Pirmasens, 21. März 2024
Der Vorstand
Ambroise Forssman‐Trevedy Thomas Bings
An die WASGAU Produktions & Handels AG, Pirmasens
Wir haben den Jahresabschluss der WASGAU Produktions & Handels AG, Pirmasens, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezem‐ ber 2023 und der Gewinn‐ und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs‐ und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der WASGAU Produktions & Handels AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.
Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens‐ und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und
• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Lageberichts.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU‐ Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU‐APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklä‐ ren wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU‐APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU‐ APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsams‐ ten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sach‐ verhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prü‐ fungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Zu den Umsatzerlösen verweisen wir auf das Kapitel "Erläuterungen zur Gewinn‐ und Verlustrechnung/Umsatzerlöse" des Anhangs.
Im Jahresabschluss der WASGAU Produktions & Handels AG werden in der Gewinn‐ und Verlustrechnung Umsatzerlöse in Höhe von insgesamt TEUR 321.208 ausgewiesen. Diese resultieren mit TEUR 276.078 überwiegend aus dem Geschäftsbereich Groß‐ handel, der neben der Belieferung von verbundenen Unternehmen auch die Belieferung von Wasgau‐konzernexternen Großhan‐ delskunden im Inland und im benachbarten Ausland (im Folgenden: externe Großhandelskunden) umfasst. Daneben generiert die WASGAU Produktions & Handels AG Umsatzerlöse im Geschäftsbereich Einzelhandel in Höhe von TEUR 45.130 aus zehn selbst betriebenen Einzelhandelsfilialen.
Die WASGAU Produktions & Handels AG realisiert die Umsätze aus dem Verkauf von Waren und Produkten zu dem Zeitpunkt, an dem die Leistung erbracht bzw. die Gefahr an den verkauften Waren bzw. Produkten auf die Kunden übergegangen ist.
Es besteht das Risiko für den Jahresabschluss, dass die Umsatzerlöse hinsichtlich Bestand und Genauigkeit der Erlöse aus dem Geschäftsbereich Einzelhandel und mit externen Großhandelskunden nicht zutreffend in der Gewinn‐ und Verlustrechnung erfasst wurden. Darüber hinaus besteht in Bezug auf die externen Großhandelskunden das Risiko, dass die Umsatzerlöse im abge‐ laufenen Geschäftsjahr zu hoch und somit nicht periodengerecht erfasst werden.
Für die Geschäftsbereiche Einzelhandel und Großhandel haben wir zunächst ein Prozessverständnis erlangt.
Im Geschäftsbereich Einzelhandel haben wir die Ausgestaltung, Einrichtung und Wirksamkeit der internen Kontrollen in Bezug auf den Bestand und die Genauigkeit der erfassten Umsatzerlöse beurteilt und darüber hinaus Prüfungshandlungen zur Plausibilisie‐ rung von Umsatzerlösen und Rohmargen auf Marktebene durchgeführt.
Im Geschäftsbereich Großhandel haben wir in Bezug auf die Belieferung externer Großhandelskunden die Ausgestaltung und Einrichtung der internen Kontrollen in Bezug auf den Bestand und die Genauigkeit der erfassten Umsatzerlöse beurteilt. Darüber hinaus haben wir für einen Teil der externen Großhandelskunden mittels mathematisch statistischer Stichprobe den Bestand und die Genauigkeit der realisierten Umsatzerlöse, sowohl unterjährig als auch zusätzlich im Rahmen der Periodenabgrenzung, durch Abgleich der Rechnungen mit Liefernachweisen und Zahlungseingängen beurteilt. Des Weiteren haben wir für einen wesentlichen externen Großhandelskunden die Höhe der Umsatzerlöse extern bestätigen lassen.
Die Vorgehensweise der WASGAU Produktions & Handels AG zur Sicherstellung des Bestands und der Genauigkeit der Umsatzer‐ löse aus dem Geschäftsbereich Einzelhandel und aus der Belieferung von externen Großhandelskunden ist sachgerecht. Die Vor‐ gehensweise der WASGAU Produktions & Handels AG bezüglich der Periodenabgrenzung der Umsatzerlöse im Bereich der exter‐ nen Großhandelskunden ist sachgerecht.
Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Lageberichts:
Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile des Geschäftsberichts. Die sonstigen Informationen umfassen nicht den Jahresabschluss, die inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben sowie unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
• wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
• anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesell‐ schaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresab‐ schluss unter Beachtung der deutschen Grund‐sätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entspre‐ chendes Bild der Vermögens‐, Finanz‐ und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verant‐ wortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammen‐ hang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit,sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU‐APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungs‐ mäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts ge‐ troffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht auf‐ grund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftset‐ zen interner Kontrollen beinhalten können.
• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Ge‐ sellschaft abzugeben.
• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungs‐ grundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähig‐ keit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresab‐ schluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
• beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahres‐ abschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens‐, Finanz‐ und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittel‐ te Bild von der Lage des Unternehmens.
• führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebe‐ richt durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientier‐ ten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsan‐ forderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftiger‐ weise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sach‐ verhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Geset‐ ze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der bereitgestellten Datei "wasgau‐produktions‐und‐handels‐ag‐2021‐12‐31‐de.zip" (SHA256‐Hashwert: aa8d65d22db0f7e400254c8c703e545169dc5fcb0540116178d68d66fd71de81) enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF‐Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF‐Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des Lageberichts in das ESEF‐Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.
Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten bereitgestellten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenle‐ gung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Infor‐ mationen ab.
Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten bereitgestellten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwe‐ cke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist nachstehend weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprü‐ ferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF‐Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben desJahresabschlusses und des Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF‐Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Ver‐ stößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF‐Unterlagen als Teil des Rechnungs‐ legungsprozesses.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF‐Unterlagen frei von wesentlichen – beabsichtig‐ ten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – Verstöße gegen die Anforde‐ rungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prü‐ fungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – Verstöße gegen die Anforde‐ rungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prü‐ fungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
• beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF‐Unterlagen, d. h. ob die die ESEF‐Unterlagen enthaltende bereitgestellte Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezi‐ fikation für diese Datei erfüllt.
• beurteilen wir, ob die ESEF‐Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML‐Wiedergabe des geprüften Jahresabschlusses und des ge‐ prüften Lageberichts ermöglichen.
Wir wurden von der Hauptversammlung am 31. Mai 2023 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 8. August 2023 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2020 als Abschlussprüfer der WASGAU Produktions & Handels AG tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungs‐ ausschuss nach Artikel 11 EU‐APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Jahresabschluss und dem geprüften Lagebericht sowie den geprüften ESEF‐Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF‐Format überführte Jahresabschluss und Lagebericht – auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen – sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF‐Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF‐Unterlagen verwendbar.
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Andreas Jeromin.
Saarbrücken, der 21. März 2024
KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
gez. Jeromin gez. Nobis
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüferin
Mai 2024
August 2024

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