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WASGAU Produktions & Handels AG

Annual Report (ESEF) Jun 4, 2024

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Report 391200L5YUG6A7Z8I0492023-01-012023-12-31iso4217:EURxbrli:sharesiso4217:EUR391200L5YUG6A7Z8I0492022-01-012022-12-31391200L5YUG6A7Z8I0492023-12-31391200L5YUG6A7Z8I0492022-12-31391200L5YUG6A7Z8I0492021-12-31ifrs-full:IssuedCapitalMember391200L5YUG6A7Z8I0492021-12-31ifrs-full:SharePremiumMember391200L5YUG6A7Z8I0492021-12-31wasgauag:OtherRetainedEarningsmember391200L5YUG6A7Z8I0492021-12-31ifrs-full:AccumulatedOtherComprehensiveIncomeMember391200L5YUG6A7Z8I0492021-12-31wasgauag:ReserveOfTransferToIFRSmember391200L5YUG6A7Z8I0492021-12-31wasgauag:ProfitRetainedmember391200L5YUG6A7Z8I0492021-12-31ifrs-full:EquityAttributableToOwnersOfParentMember391200L5YUG6A7Z8I0492021-12-31ifrs-full:NoncontrollingInterestsMember391200L5YUG6A7Z8I0492021-12-31391200L5YUG6A7Z8I0492022-01-012022-12-31wasgauag:ProfitRetainedmember391200L5YUG6A7Z8I0492022-12-012022-12-31ifrs-full:EquityAttributableToOwnersOfParentMember391200L5YUG6A7Z8I0492022-01-012022-12-31ifrs-full:NoncontrollingInterestsMember391200L5YUG6A7Z8I0492022-01-012022-12-31ifrs-full:AccumulatedOtherComprehensiveIncomeMember391200L5YUG6A7Z8I0492022-01-012022-12-31ifrs-full:EquityAttributableToOwnersOfParentMember391200L5YUG6A7Z8I0492022-01-012022-12-31wasgauag:OtherRetainedEarningsmember391200L5YUG6A7Z8I0492022-12-31ifrs-full:IssuedCapitalMember391200L5YUG6A7Z8I0492022-12-31ifrs-full:SharePremiumMember391200L5YUG6A7Z8I0492022-12-31wasgauag:OtherRetainedEarningsmember391200L5YUG6A7Z8I0492022-12-31ifrs-full:AccumulatedOtherComprehensiveIncomeMember391200L5YUG6A7Z8I0492022-12-31wasgauag:ReserveOfTransferToIFRSmember391200L5YUG6A7Z8I0492022-12-31wasgauag:ProfitRetainedmember391200L5YUG6A7Z8I0492022-12-31ifrs-full:EquityAttributableToOwnersOfParentMember391200L5YUG6A7Z8I0492022-12-31ifrs-full:NoncontrollingInterestsMember391200L5YUG6A7Z8I0492023-01-012023-12-31wasgauag:ProfitRetainedmember391200L5YUG6A7Z8I0492023-01-012023-12-31ifrs-full:EquityAttributableToOwnersOfParentMember391200L5YUG6A7Z8I0492023-01-012023-12-31ifrs-full:NoncontrollingInterestsMember391200L5YUG6A7Z8I0492023-01-012023-12-31ifrs-full:AccumulatedOtherComprehensiveIncomeMember391200L5YUG6A7Z8I0492023-01-012023-12-31wasgauag:OtherRetainedEarningsmember391200L5YUG6A7Z8I0492023-12-31ifrs-full:IssuedCapitalMember391200L5YUG6A7Z8I0492023-12-31ifrs-full:SharePremiumMember391200L5YUG6A7Z8I0492023-12-31wasgauag:OtherRetainedEarningsmember391200L5YUG6A7Z8I0492023-12-31ifrs-full:AccumulatedOtherComprehensiveIncomeMember391200L5YUG6A7Z8I0492023-12-31wasgauag:ReserveOfTransferToIFRSmember391200L5YUG6A7Z8I0492023-12-31wasgauag:ProfitRetainedmember391200L5YUG6A7Z8I0492023-12-31ifrs-full:EquityAttributableToOwnersOfParentMember391200L5YUG6A7Z8I0492023-12-31ifrs-full:NoncontrollingInterestsMember Geschäftsverteilungsplan Konzernlagebericht Grundlagen des Konzerns Der WASGAU Konzern ist im Wesentlichen im Lebensmitteleinzel- und –großhandel engagiert und differenziert seine Geschäftsaktivitäten entsprechend der Kundenstruktur in die Segmente Groß- und Einzelhandel. Die WASGAU Produktions & Handels AG (WASGAU AG) als Konzernmuttergesellschaft führt neben dem Warengeschäft im Großhandel auch zentrale Bereiche in der Gesamtunternehmenssteuerung. Dazu zählen im Wesentlichen Bereiche wie Finanz- und Rechnungswesen, Controlling, Compliance, Revision, Expansion, Vertragsverwaltung und Investor-Relations. Diese administrativen Bereiche werden innerhalb der Segmentberichterstattung im Segment Übrige ausgewiesen. Dem Segment Großhandel werden auch die wirtschaftlichen Aktivitäten der WASGAU Frischwaren GmbH (WFW) zugeordnet. Diese Gesellschaft steuert innerhalb des WASGAU Konzerns den gesamten Warenfluss zwischen dem Zentrallager und den Filialen im Einzelhandel und Cash + Carry. Darüber hinaus beliefert die WFW weitere Großhandelskunden im Auftrag der WASGAU AG. Zusätzlich erbringt die Gesellschaft Dienstleistungen in zentralen Bereichen wie z. B. IT, Category-Management, Marketing und Personalwesen für die gesamte WASGAU Gruppe. Die sechs (VJ sechs) Cash + Carry Märkte sind dem Segment Großhandel zugeordnet. An den Standorten in Rheinland-Pfalz und dem Saarland sind diese als Abhol- und Zustellgroßhandel vertrieblicher Ansprechpartner für die Kunden aus Gastronomie, Hotellerie und Großkunden aus dem Bereich der Sozialverpflegung, wie beispielsweise Krankenhäuser und Altenheime. Durch die langjährige Zusammenarbeit mit dem Verrechnungskontor MARKANT und der Intergast, sind die C + C Märkte in der Lage, ihren Kunden die bedarfsspezifischen Großverbrauchersortimente anzubieten. Das Segment Einzelhandel dominiert den WASGAU Konzern in vertrieblicher Hinsicht. Hierbei werden die für den Endverbraucher erkennbaren Leistungen in den WASGAU Regiemärkten im Wesentlichen von der WASGAU Einzelhandels GmbH und den Produktions- und Vertriebsgesellschaften, der WASGAU Metzgerei GmbH (WASGAU Metzgerei) und WASGAU Bäckerei & Konditorei GmbH (WASGAU Bäckerei), erbracht. Einen Schwerpunkt in der strategischen Ausrichtung innerhalb des Einzelhandels bilden die WASGAU Produktionsbetriebe. In den zentralen Betriebs- und Produktionsstätten der WASGAU Metzgerei und WASGAU Bäckerei werden unter anderem Produkte hergestellt, die dem Konsumenten von den jeweiligen, den Gesellschaften zugehörigen Vertriebsmitarbeitern an Bedienungstheken und in Selbstbedienung angeboten werden. Durch die hohen eigenen Qualitätsansprüche sind diese Produktions- und Vertriebsgesellschaften wesentlicher Bestandteil der Profilierung im Lebensmitteleinzelhandel gegenüber den Wettbewerbern. Eigenmarken, die von regionalen Partnern hergestellt werden, unterstreichen die Sortimentskompetenz und stärken das Profil gegenüber dem Konsumenten. Der WASGAU Konzern ist als regionales Unternehmen im Einzelhandel mit Standorten im Wesentlichen im südlichen Rheinland-Pfalz und im Saarland für den Endverbraucher präsent. Zum Jahresende 2023 betreibt die WASGAU 71 Einzelhandelsstandorte. Im Jahresverlauf wurde ein Standort eröffnet und zwei Standorte geschlossen, ein Markt wurde im Geschäftsjahr 2023 substantiell umgebaut, in einem Markt wurde die Gewerbekälteanlage modernisiert und zwei Märkte wurden abgerissen. Der Neubau der Standorte auf gleicher Fläche erstreckt sich bis in das Jahr 2024. Die Verkaufsfläche im Einzelhandel ist mit 102.500 qm (VJ 102.500 qm) konstant zum Vorjahr. Der starke Wettbewerb im Lebensmitteleinzelhandel und der dadurch bestehende enorme Preisdruck bedingt für die WASGAU als regionales Handelsunternehmen, dass sie im Wettbewerb nur durch eine erfolgreiche Kooperation mit einem starken Partner in der Warenbeschaffung die Attraktivität hinsichtlich Sortiment und Preis als Einkaufsstätte für den Konsumenten darstellen kann. Die mit der REWE Group seit dem Jahr 2013 bestehende Zusammenarbeit in der Warenbeschaffung für den Einzelhandel versetzt die WASGAU in die Lage, dem Kunden die Food- und Near-Food-Sortimente zu wettbewerbskonformen Preisen zu offerieren. Durch diese Kooperation ist die WASGAU in der Lage, im Wettbewerb marktgerecht und erfolgreich zu agieren. Der WASGAU Konzern unterliegt in seiner Geschäftstätigkeit grundsätzlich keinen externen Einflussfaktoren, die sich hinsichtlich Art und Umfang von den Grundparametern im Wettbewerbsumfeld des Lebensmittelhandels unterscheiden. Als im Wesentlichen regional agierendes Unternehmen unterliegt die WASGAU den Einflüssen der gesamtwirtschaftlichen und branchenbezogenen Rahmenbedingungen, wie sie in Deutschland in 2023 vorherrschten. Zu den wesentlichen Themen unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit berichtet die WASGAU im Rahmen der nichtfinanziellen Erklärung durch den gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht, der als eigenständiger Bericht verfasst ist und zusammen mit dem Geschäftsbericht unter https://www.wasgau.com/finanzberichte/finanzberichte-2023/ offengelegt wird. Zur Steuerung des WASGAU Konzerns stehen im Zusammenhang mit der Ertragslage, die Umsatzentwicklung und vor allem die Entwicklung des EBIT auf der Ebene des Konzerns und der Segmente als wesentliche Steuerungskennzahlen im Fokus. Die Finanz- und Vermögenslage wird mit dem Ziel gesteuert, die Liquiditätslage der Konzerngesellschaften nachhaltig zu sichern. Im Wesentlichen bilden dabei die Investitionstätigkeit und die Nettofinanzverbindlichkeiten die Steuerungsgrößen zur Zielerreichung ab. Wirtschaftsbericht Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Wirtschaftsbericht Im ersten Halbjahr 2023 trat die deutsche Wirtschaft auf der Stelle. Die hohe Inflation zehrte an der Kaufkraft der privaten Haushalte und ließ die Zentralbanken die Leitzinsen kräftig anheben. Reale Einkommen sanken und Finanzierungskosten stiegen, worunter sowohl die Konsum- wie auch die Baukonjunktur litten (ifo Konjunkturprognose Herbst 2023). Im zweiten Halbjahr 2023 erholte sich die hohe Inflation etwas, die Einkommen stiegen mit kräftigen Raten und die Beschäftigung ist so hoch wie nie zuvor im wiedervereinigten Deutschland. Damit kehrt Kaufkraft zurück, und die gesamtwirtschaftliche Nachfrage sollte wieder zulegen. Aufgrund der sinkenden Inflationsraten sind auch erste Zinssenkungen der Europäischen Zentralbank in Sicht (ifo Konjunkturprognose Winter 2023). Unter diesen schwierigen Rahmenbedingungen reduzierte sich das Bruttoinlandsprodukt Angaben des statistischen Bundesamtes zufolge im Jahr 2023 preisbereinigt um 0,3 %. Die Inflationsrate belief sich in Deutschland einer Pressemeldung des DESTATIS vom 16. Januar 2023 zufolge im Jahresdurchschnitt auf 5,9 %. Sie lag damit unter dem historischen Höchststand des Vorjahres, jedoch immernoch auf hohem Niveau. Die durchschnittliche Arbeitslosenquote erhöhte sich einer Pressemeldung der Bundesagentur für Arbeit (BA) vom 03. Januar 2024 zufolge leicht gegenüber dem Vorjahr um 0,4 %-Punkte auf 5,7 %. Erwerbstätigkeit und Beschäftigung sind so hoch wie nie zuvor, auch wenn sich die Nachfrage nach Arbeitskräften in der zweiten Jahreshälfte leicht abschwächte. Die Nominallöhne stiegen laut DESTATIS in den ersten neun Monaten des Jahres 2023 um 6,3 %. Bezogen auf die Reallöhne bedeutet das ein Zuwachs von 0,6 %. Branchenbezogene Rahmenbedingungen Der WASGAU Konzern gliedert seine wirtschaftlichen Tätigkeiten, entsprechend der Kundenstruktur, in die Bereiche Groß- und Einzelhandel. Die jeweiligen Rahmenbedingungen sind in den Geschäftsbereichen zu Teilen differenziert zu betrachten. Segment Großhandel Das Segment Großhandel wird hinsichtlich des Umsatzes durch den Bereich Cash + Carry dominiert. Die Gastronomie und die Verpflegungsdienstleister aus dem Bereich der Caterer und Sozialverpflegung sind die wesentlichen Kundengruppen der WASGAU Cash + Carry-Märkte. Das Statistische Bundesamt (DESTATIS) erwartete für das Gastgewerbe im Jahr 2023 einen realen Zuwachs von 2,6 % im Vergleich zum Vorjahr. Die Cash + Carry-Märkte der WASGAU sind vor allem im Wirtschaftsraum Rheinland-Pfalz und Saarland tätig. Dementsprechend ist die regionale Entwicklung von besonderem Belang. Daten des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz zufolge waren die Umsätze im Gastgewerbe im Zeitraum Januar bis September um 6,1 % höher als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Die Zielgruppe auf den Absatzmärkten der Cash + Carry-Märkte setzt sich im Wesentlichen aus gewerblichen Kunden der Gastronomie, Hotellerie und Gemeinschaftsverpflegung im Bereich Altenheime und Krankenhäuser zusammen. Segment Einzelhandel In diesem Segment fasst der WASGAU Konzern seine Aktivitäten gegenüber dem Endverbraucher zusammen. Der deutsche Lebensmittelhandel ist von einer hohen Konzentration im Wettbewerb geprägt. Über 80 % des Umsatzes im deutschen Markt entfallen auf die Unternehmen EDEKA, REWE, Kaufland, Lidl und Aldi. Durch die gemeinsamen Aktivitäten mit REWE ist der WASGAU Konzern in der Lage, in diesem Marktumfeld seine wirtschaftliche Leistung zu entfalten. Insgesamt war, lt. DESTATIS im Jahr 2023 im deutschen Einzelhandel mit Lebensmittel, Getränke und Tabakwaren gegenüber dem Vorjahr ein Umsatzanstieg von 2,3 % zu verzeichnen. Ertragslage Als Kennziffer ist der Umsatz in einem Lebensmittelproduktions- und Handelskonzern, wie der WASGAU, von Bedeutung. Umsatzentwicklung Im WASGAU Konzern wurde im Berichtszeitraum ein Umsatz von 630 Mio. Euro erzielt. Gegenüber dem Vorjahr mit 607 Mio. Euro erhöhte sich der Umsatz um 3,9 % und lag somit deutlich über den Erwartungen für das Geschäftsjahr. Entsprechend den Geschäftsaktivitäten gliedert die WASGAU ihre Segmente in Groß- und Einzelhandel. Dementsprechend wird die Umsatzentwicklung differenziert nach den jeweiligen Segmenten betrachtet. Segment Großhandel Die Umsätze im Geschäftsbereich Großhandel werden aus der Belieferung von Großkunden und über die sechs (VJ sechs), in der Region Rheinland-Pfalz und Saarland bestehenden Cash + Carry Standorte erzielt. Die Umsätze im Segment Großhandel sind mit 172 Mio. Euro spürbar über dem Niveau des Vorjahres mit 163 Mio. Euro und lagen somit leicht über den Erwartungen für das Geschäftsjahr. Ausschlaggebend hierfür ist vor allem die Umsatzentwicklung im Bereich Cash + Carry. Durch gestiegene Preise, die Kooperation mit Froneri Schöller und den Kauf der Foodsparte der Karlsberg Direkt GmbH & Co. KG konnten die Umsätze im Bereich Cash + Carry um 7 % gesteigert werden. Im Bereich des übrigen Großhandels waren die Umsätze auf Vorjahresniveau. Segment Einzelhandel Die Umsatzerlöse im Segment Einzelhandel werden mit dem privaten Endverbraucher erzielt. Im WASGAU Konzern umfasst dieser Bereich die Umsätze der WASGAU Frischemärkte, der WASGAU Metzgerei und WASGAU Bäckerei, die gemeinsam am jeweiligen Standort dem Kunden die Waren offerieren. Der Gesamtumsatz im Segment Einzelhandel beläuft sich auf 458 Mio. Euro (VJ 444 Mio. Euro) und erhöhte sich somit im Berichtszeitraum um 3,2 %. Hiermit wurde die Erwartung für das Geschäftsjahr erfüllt. Der Anstieg der Umsätze ist zum einen durch gestiegene Preise, die teilweise durch erhöhte Preissensibilität der Kunden kompensiert wurden und zum anderen durch die Neueröffnung eines Marktes in Kaiserslautern und vier Stand-Alone Bäckereifilialen zurückzuführen. Gegenläufig hierzu wirkte sich die Schließung zweier Märkte in Pirmasens-Winzeln und Steinfeld und die temporäre Schließung zweier Märkte in Schönenberg-Kübelberg und Rodalben aus. Die Anzahl der Filialen ist mit 71 Märkten zum Jahresende gegenüber dem Vorjahr mit 72 Märkten um eine Filiale zurück gegangen. Eine Filiale wurde unterjährig substantiell umgebaut und in einer Filiale wurde die Gewerbekälteanlage modernisiert. Zwei Filialen in Rodalben und Schönenberg-Kübelberg wurden abgerissen, der Neubau der Standorte auf gleicher Fläche erstreckt sich bis in das Jahr 2024. Der Netto-Umsatz je m² Verkaufsfläche erhöhte sich leicht von 4.326 Euro je m² auf 4.471 Euro je m². Innerhalb des Segments Einzelhandel unterscheidet sich die Umsatzentwicklung der einzelnen Bereiche: Im Bereich der WASGAU Bäckerei konnte der Umsatz im Vergleich zum Vorjahr um 12 % gesteigert werden. Die Umsätze in den Bereichen der WASGAU Metzgerei und der WASGAU Frischemärkte konnten jeweils um 2 % gegenüber dem Vorjahr gesteigert werden. Eine wesentliche Bedeutung wird neben der Umsatzentwicklung vor allem der Leistungskennziffer EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) im WASGAU Konzern beigemessen. Ertragsentwicklung Im Geschäftsjahr 2023 beläuft sich das EBIT auf 10,8 Mio. Euro (VJ 11,5 Mio. Euro). Somit konnte die EBIT-Prognose vom 6. Dezember 2022, mit einer Erwartungshaltung im Korridor von 7,0 bis 10,0 Mio. Euro, für das Geschäftsjahr 2023 leicht übererfüllt werden. Ursächlich für den wirtschaftlichen Erfolg im Berichtszeitraum sind im Wesentlichen, neben der zuvor beschriebenen Umsatzentwicklung, die folgenden Faktoren zu benennen. Der absolute Rohertrag (Umsatzerlöse abzüglich Materialaufwand) erhöhte sich von 217 Mio. Euro im Vorjahr um 8 Mio. Euro, auf 225 Mio. Euro. Die Rohertragsmarge (Rohertrag im Verhältnis zum Umsatz) ist im Berichtszeitraum mit 35,8 % relativ konstant zum Vorjahr mit 35,7 %. Das Segmentergebnis (EBIT) im Großhandel ist mit 9,9 Mio. Euro um 0,9 Mio. Euro geringer als im Vorjahr mit 10,8 Mio. Euro. Die Prognose für das Geschäftsjahr wurde hiermit erfüllt. Der Rückgang ist im Wesentlichen auf die deutlich gestiegenen Kosten zurückzuführen. Im Segment Einzelhandel hat sich das EBIT gegenüber dem Vorjahr von 5,6 Mio. Euro auf 5,8 Mio. Euro leicht erhöht. Hiermit konnte die Erwartung für das Geschäftsjahr leicht übertroffen werden. Die weiteren die Kennziffer EBIT beeinflussenden Posten der Gewinn- und Verlustrechnung haben sich wie folgt entwickelt: Die sonstigen betrieblichen Erträge belaufen sich auf 4,7 Mio. Euro und sind gegenüber dem Vorjahr nahezu konstant geblieben (VJ 4,6 Mio. Euro). Der Personalaufwand ist mit 126,9 Mio. Euro im Vergleich zu 120,7 Mio. Euro im Vorjahr angestiegen. Gründe hierfür sind vor allem gestiegene Personalkosten aus Tariferhöhungen und Bemühungen um qualifiziertes Personal. Die Personalaufwandsquote (Personalaufwand im Verhältnis zu den Umsatzerlösen) ist gegenüber dem Vorjahr von 19,9 % auf 20,1 % leicht angestiegen. Die Abschreibungen auf das Anlagevermögen in Höhe von 35,6 Mio. Euro sind gegenüber dem Vorjahr um 1,2 Mio. Euro angestiegen. Der Anstieg ist im Wesentlichen zurückzuführen auf erhöhte Abschreibungen für Betriebs- u. Geschäftsausstattung. Daneben führten Neubewertungen von Leasingverträgen zu höheren Abschreibungen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr von 54,9 Mio. Euro um 2,0 Mio. Euro auf 56,9 Mio. Euro erhöht. Der Anstieg bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist im Wesentlichen zurückzuführen auf die deutlich gestiegenen Kosten für Wartung von IT-Anlagen und die Reparatur und Instandhaltung von Grundstücken und Gebäuden. Das Konzernergebnis vor Steuern wird nach dem EBIT durch das Finanzergebnis beeinflusst. Das Finanzergebnis in Höhe von -4,4 Mio. Euro ist um 1,3 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr mit -3,1 Mio. Euro verringert. Das Konzernergebnis vor Steuern beläuft sich auf 6,4 Mio. Euro (VJ 8,4 Mio. Euro). Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belaufen sich auf 2,0 Mio. Euro (VJ 2,8 Mio. Euro). Daraus ergibt sich im Verhältnis zum Konzernergebnis vor Steuern eine Steuerquote von 31,0 % (VJ 33,0 %). Der Konzernjahresüberschuss beläuft sich auf 4,4 Mio. Euro (VJ 5,6 Mio. Euro). Finanzlage Das Finanzmanagement wird für alle Gesellschaften im WASGAU Konzern zentral koordiniert. Durch die konzerneinheitliche Führung des Finanz- und Rechnungswesens werden auch die täglichen Zahlungsströme zentral gesteuert und überwacht. Oberstes Ziel ist die Sicherstellung der Liquiditätsausstattung im WASGAU Konzern. Kapitalstruktur Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 beläuft sich die Bilanzsumme auf 359 Mio. Euro und ist somit um 8 Mio. Euro höher als im Vorjahr mit 351 Mio. Euro. Das Eigenkapital hat sich von 106 Mio. Euro am 31. Dezember 2022 auf 109 Mio. Euro am 31. Dezember 2023 um 3 Mio. Euro, im Wesentlichen durch das positive Ergebnis, erhöht. Die Eigenkapitalquote (Eigenkapital im Verhältnis zur Bilanzsumme) konnte trotz deutlichem Anstieg der Bilanzsumme mit 30,5 % um 0,3 %-Punkte erhöht werden. Die WASGAU finanziert sich im Wesentlichen über ein Bankenkonsortialdarlehen. Der Konsortialdarlehensvertrag wurde im September 2019 mit einer Laufzeit bis September 2024 mit Verlängerungsoption geschlossen. Dieser wurde mit Wirkung zum 12. Januar 2024 gekündigt. Im Dezember 2023 wurde ein neuer Konsortialdarlehensvertrag mit Laufzeit bis Dezember 2028 und Volumen von bis zu 80,3 Mio. Euro abgeschlossen. Aus dem alten Konsortialdarlehensvertrag bestanden zum Bilanzstichtag Verbindlichkeiten in Höhe von 41,5 Mio. Euro (VJ 44,5 Mio. Euro). Diese resultierten zu 24,5 Mio. Euro aus dem Tilgungsdarlehen und zu 17,0 Mio. Euro (VJ 18,0 Mio. Euro) aus dem revolvierenden Teil des Darlehens. Das neue Konsortialdarlehen besteht ebenfalls aus zwei Tranchen. Eine Tranche ist mit einer festen Tilgung p.a. in Höhe von 2,0 Mio. Euro vereinbart. Die zweite Tranche ist als revolvierendes Darlehen bis zu einer Höhe von aktuell 29,9 Mio. Euro vereinbart. Die zu dem Konsortialdarlehen vereinbarten Zinsen definieren sich aus dem jeweils aktuellen EURIBOR und einer über die Laufzeit fixierten Marge in Abhängigkeit vom dynamischen Verschuldungsgrad (EBITDA im Verhältnis zu den Netto-Finanzverbindlichkeiten). Neben dem Konsortialdarlehen wurde zur Finanzierung des Großumbaus eines C+C Standorts ein Immobiliendarlehen aufgenommen, das ursprünglich ein Gesamtvolumen von 10,0 Mio. Euro aufweist. Zum Bilanzstichtag bestanden aus diesem Darlehen Verbindlichkeiten in Höhe von 9,9 Mio. Euro. Der Zinsdeckungsgrad als Verhältnis von EBIT zu Zinsergebnis hat sich gegenüber dem Vorjahr mit 3,7 auf 2,4 vermindert. Als weitere Steuerungsgröße werden in der Betrachtung der Finanzlage die Netto-Finanzverbindlichkeiten (Finanzverbindlichkeiten abzüglich flüssige Mittel) zur Beurteilung herangezogen. Die Summe der Netto-Finanzverbindlichkeiten beläuft sich zum Bilanzstichtag auf 172 Mio. Euro (VJ 180 Mio. Euro). Die kurzfristigen Verbindlichkeiten und Rückstellungen waren mit 79 Mio. Euro über dem Vorjahresniveau mit 74 Mio. Euro. Dies ist im Wesentlichen zurückzuführen auf eine stichtagsbedingte Erhöhung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Die langfristigen Verbindlichkeiten und Rückstellungen blieben mit 171 Mio. Euro auf Vorjahresniveau (VJ 171 Mio. Euro). Vermögenslage Die langfristigen Vermögenswerte haben sich zum Bilanzstichtag leicht auf 269 Mio. Euro (VJ 270 Mio. Euro) verringert. Die kurzfristigen Vermögenswerte erhöhten sich um 9 Mio. Euro von 81 Mio. Euro im Vorjahr auf 90 Mio. Euro. Die flüssigen Mittel erhöhten sich stichtagsbedingt um 6 Mio. Euro. Die Vorräte sind um 3 Mio. Euro angestiegen und die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erhöhten sich um 1 Mio. Euro. Die Erhöhungen sind im Wesentlichen durch gestiegene Preise getrieben. Investitionen Für Neuanschaffungen wurden insgesamt Mittel in Höhe von 20,2 Mio. Euro aufgewendet. Der Hauptanteil der Investitionen entfiel auf den Bereich der Sachanlagen mit 19,4 Mio. Euro. Des Weiteren wurden 0,6 Mio. Euro für Software und Lizenzen verwandt. Der größte Umfang an Investitionen entfällt mit 10,9 Mio. Euro auf das Segment Großhandel. Der überwiegende Teil hiervon entfällt mit 8,7 Mio. Euro auf die WASGAU AG für den Neubau in Schönenberg-Kübelberg und den Umbau am C+C Standort in Kaiserslautern. Daneben wurden im Bereich der Cash + Carry Märkte 1,3 Mio. Euro in Betriebs- u. Geschäftsausstattung und die Modernisierung der Standorte investiert. Im Segment Einzelhandel wurden für 9,2 Mio. Euro Neuanschaffungen getätigt. Hiervon entfallen 4,7 Mio. Euro auf die Einrichtung der umgebauten und des neugebauten Frischemarktes. In der WASGAU Metzgerei wurden 0,9 Mio. Euro und in der WASGAU Bäckerei 3,6 Mio. Euro eingesetzt, im Wesentlichen für Maschinen und Betriebs- und Geschäftsausstattung in den Filialen und die Betriebsanlagen in den jeweiligen Produktionsstätten. Wesentliche Investitionsverpflichtungen, die über den Jahreswechsel hinaus vertraglich fixiert sind, bestanden am Abschlussstichtag in Höhe von 0,7 Mio. Euro für den Neubau in Schönenberg-Kübelberg. Liquidität Der WASGAU Konzern war im Berichtszeitraum jederzeit in der Lage, seine Finanzverpflichtungen zu erfüllen. Die Berechnung des Working Capital ergibt zum Bilanzstichtag: kurzfristige Vermögenswerte 90,0 Mio. Euro ./. kurzfristige Verbindlichkeiten 79,0 Mio. Euro Working Capital 11,0 Mio. Euro Das Working Capital ist mit 11,0 Mio. Euro über dem Niveau des Vorjahres mit 7,0 Mio. Euro. Durch die Finanzierung über das alte Bankenkonsortialdarlehen stehen Mittel in Höhe von bis zu 27,0 Mio. Euro im revolvierenden Teil auf Abruf zu Verfügung. Zum Bilanzstichtag waren aus dieser Tranche 17,0 Mio. Euro in Anspruch genommen. Auf Basis der Kapitalflussrechnung wurde ein Brutto-Cashflow in Höhe von 47 Mio. Euro (VJ 46 Mio. Euro) erwirtschaftet. Unter Berücksichtigung der Veränderung der Vorräte, Forderungen, Verbindlichkeiten und gezahlten Steuern beträgt der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 48 Mio. Euro (VJ 39 Mio. Euro). Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit wurde mit ‑19 Mio. Euro (VJ ‑28 Mio. Euro) ermittelt. Dieser umfasst die Mittelabflüsse für Neuerwerbe und Mittelzuflüsse aus Abgängen im Anlagevermögen. Die Investitionen wurden aus dem Cashflow der laufenden Geschäftstätigkeit finanziert. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit beläuft sich zum Bilanzstichtag auf ‑24 Mio. Euro (VJ -12 Mio. Euro). In dem Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit sind die Dividendenausschüttung an die Aktionäre mit 0,8 Mio. Euro (VJ 1,6 Mio. Euro) und der saldierte Mittelabfluss aus Finanz- und Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 19 Mio. Euro (VJ 8 Mio. Euro) enthalten. Des Weiteren beinhaltet dieser Posten den Mittelabfluss für Zinsen in Höhe von 4 Mio. Euro (VJ 3 Mio. Euro). Auf Grund dieser Entwicklungen haben sich die in der Konzernbilanz ausgewiesenen flüssigen Mittel von 11 Mio. Euro auf 17 Mio. Euro erhöht. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Im WASGAU Konzern waren im Jahresdurchschnitt 3.702 (VJ 3.647) Menschen beschäftigt. Davon waren im Segment Großhandel durchschnittlich 908 (VJ 873) und im Segment Einzelhandel 2.794 (VJ 2.774) Personen tätig. Seiner Verantwortung für die Region und zur zukünftigen Deckung des Bedarfs an gut ausgebildeten Nachwuchskräften wird der WASGAU Konzern durch die hohe Zahl an Auszubildenden gerecht. Zum Jahresende wurden 126 (VJ 111) junge Menschen auf die berufliche Laufbahn im Rahmen ihrer Ausbildung vorbereitet. Zu den wesentlichen Themen unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit berichtet die WASGAU im Rahmen des gesonderten nichtfinanziellen WASGAU Konzernberichts, der als eigenständiger Bericht verfasst ist und zeitgleich mit dem Geschäftsbericht offengelegt wird. Wesentliche Risiken, die sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen auf Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange oder im Zusammenhang mit der Achtung der Menschenrechte und der Bekämpfung von Korruption und Bestechung haben wurden im Rahmen des Risikofrüherkennungssystems nicht identifiziert. Prognosebericht Gesamtwirtschaft Nachdem sich die allgemeine Wirtschaftsleistung, gemessen am Bruttoinlandsprodukt, im Verlaufe des Jahres 2023 leicht abgeschwächt hat, blickt die Bundesregierung wieder zuversichtlicher in das Folgejahr. Nach ihrer Prognose im Herbstgutachten erwartet die Bundesregierung für 2024 einen Aufschwung der Wirtschaft von 1,3 %. Der Aufschwung begründet sich vor allem in der zurückgehenden Inflation, Lohnzuwächsen und einer stabileren Nachfrage. Das Konjunkturbarometer des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) für den Monat Januar 2024 konnte sich mit einem Indexstand von 91,2 Punkten zwar den zweiten Monat in Folge nach oben entwickeln und kommt der 100-Punkte-Marke näher, die Aussichten sind jedoch weiterhin getrübt. Kaufkraftverluste belasten die privaten Haushalte nach wie vor – und damit auch die für die deutsche Wirtschaft wichtigen Konsumausgaben. Das ifo Institut kappt einer Pressemitteilung vom 24. Januar 2024 zufolge die Wachstumsprognose für das Jahr 2024 von +0,9 % auf +0,7 %. Als Grund für die schwächere Prognose werden vor allem die Einsparungen im Bundeshaushalt und die darauf resultierenden Belastungen für Haushalte und Unternehmen genannt. In Bezug auf den Arbeitsmarkt erwartet das ifo Institut einen leichten Anstieg der Arbeitslosenquote auf 5,9 % im Jahr 2024. Wobei auch hinsichtlich der Zahl der Erwerbstätigen von einem leichten Anstieg ausgegangen wird. Branchenentwicklung Insbesondere die hohe Inflation der letzten zwei Jahre und die daraus resultierenden Preiserhöhungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette bewegen den Lebensmittelhandel auch im Jahr 2024. Der Wettbewerb zwischen Discount und Vollsortimentern und der daraus resultierende Preis- und Margendruck nimmt insbesondere in konjunkturell schwierigen Zeiten deutlich zu. Die bereits vorhandene hohe Dichte im Filialnetz der Vertriebstypen forciert auch den Wettbewerb um vermeintlich attraktive Standorte. Dies führt bei besonders attraktiven Flächen zu höheren Mieten und belastet die Ertragssituation am jeweiligen Standort. Der in der Lebensmittelbranche bisher noch auf niedrigem Niveau getätigte Onlinehandel wird, insbesondere in den Großstadtlagen, den Wettbewerb in den kommenden Jahren beeinflussen. Für das Jahr 2024 erwartet die GfK (Gesellschaft für Konsumforschung) in Bezug auf die Entwicklung der Kaufkraft der Verbraucher eine Steigerung von 2,8 % pro Kopf. WASGAU Konzern Die in der Planung im WASGAU Konzern getroffenen Annahmen stehen im Wesentlichen in Einklang mit den zuvor genannten Prognosen und der Geschäftsverlaufserwartung im Lebensmittelhandel. Die Umsatzprognose im WASGAU Konzern bewegt sich spürbar oberhalb der Erwartungen zur Kaufkraft. Bei der Warenbeschaffung wird von einem weiterhin steigenden Preisniveau ausgegangen. Bei den Personalaufwendungen wird von einer Steigerung durch tarifliche Anpassungen der Löhne und Gehälter ausgegangen. Darüber hinaus wird durch den demographischen Wandel und den anhaltend hohen Grad der allgemeinen Beschäftigung zunehmend von einem verstärkten Wettbewerb um qualifiziertes Personal ausgegangen. In diesem Zusammenhang gilt es immer mehr, ein attraktiver Arbeitgeber zu sein, was tendenziell zu zusätzlichen Aufwendungen in Verbindung mit Personal führen kann. Im Bereich der allgemeinen betrieblichen Aufwendungen gehen wir von einem Anstieg leicht unterhalb der Inflationserwartungen aus. Die Basis der Finanzmittelausstattung bildet ein im Dezember 2023 geschlossener Konsortialdarlehensvertrag, mit Laufzeit bis Dezember 2028. Die Verzinsung der Darlehen erfolgt auf der Basis einer festen Margenvereinbarung, in Abhängigkeit vom dynamischen Verschuldungsgrad, zuzüglich des aktuellen EURIBOR. Für das Jahr 2024 erwarten wir, in Übereinstimmung mit den Finanzexperten der Banken, ein zunächst stabiles Zinsniveau auf hohem Niveau, dass sich im zweiten Halbjahr leicht reduzieren wird. Bei den Netto-Finanzverbindlichkeiten erwarten wir einen moderaten Anstieg, der sich vorwiegend aus der Investitionstätigkeit einstellen wird. Segment Großhandel Entsprechend der Unterschiede in der Kundenstruktur ist von einem heterogenen Verlauf der Umsatzentwicklung auszugehen. Im Bereich der Belieferung der selbstständigen Einzelhändler und weiterer Drittkunden gehen wir von einem konstanten Umsatzverlauf im Vergleich zum Vorjahr aus. Für die Belieferungssituation eines Großkunden wird mit Umsätzen auf dem Niveau des Vorjahres gerechnet. Für die intersegmentären Umsätze mit den Geschäftseinheiten des Einzelhandelssegments wird im Vergleich zu 2023 von einem Anstieg leicht oberhalb des Vorjahresniveaus ausgegangen. Für das Segment Großhandel gehen wir insgsamt von einer Umsatzentwicklung leicht oberhalb des Vorjahresniveaus aus. Wesentlichen Einfluss auf die wirtschaftliche Entwicklung im Cash + Carry Umfeld hat die Lage bei der Gastronomie und den Beherbergungsbetrieben. Die Stimmung im Gastgewerbe zu Beginn des Jahres ist maßgeblich durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer ab dem 1. Januar 2024 getrübt. Einer Umfrage des DEHOGA Rheinland-Pfalz vom Dezember 2023 zu Folge, geben über 87 % der befragten Betriebe an die Preise ab 1. Januar 2024 erhöhen zu müssen und ein Großteil der Befragten rechnet damit, dass sie die Erhöhung der Mehrwertsteuer wirtschaftlich hart treffen wird. Das EBIT im Segment Großhandel wird auf Grund der oben genannten Annahmen auf dem Niveau des Jahres 2023 erwartet. Segment Einzelhandel Der für 2024 prognostizierte Umsatz wird sich spürbar oberhalb der Erwartungen an die Entwicklung der Kaufkraft der Konsumenten bewegen. Hinsichtlich der Warenbeschaffung wird im Vergleich zum Vorjahr ein sich abschwächendes aber weiterhin steigendes Preisniveau erwartet. Bei der Margenentwicklung gehen wir von einer Marge leicht oberhalb des Vorjahresniveaus aus. Im Bereich der übrigen Kostenpositionen erwarten wir Kostensteigerungen in Höhe der Inflation. Unter Berücksichtigung der oben genannten Annahmen erwarten wir ein Segment-EBIT auf dem Niveau des Vorjahres. Gesamtaussage Die Bundesregierung und weitere namhafte Wirtschaftsforschungsinstitute gehen für das Jahr 2024 von einem leicht steigenden Bruttoinlandsprodukt aus. Vor allem die anhalten geopolitischen Unruhen und Konflikte bergen Risiken für die weitere konjunkturelle Entwicklung. Im Bereich Lebensmittelhandel ist vor allem die Entwicklung der Kaufkraft der privaten Haushalte maßgeblich für die künftige Entwicklung. Unter Einbeziehung der Prognosen der Experten erwarten wir für den WASGAU Konzern im Vergleich zu 2023 einen Umsatzanstieg spürbar oberhalb des Niveaus der prognostizierten Konjunkturentwicklung. Bei der Beschäftigtenzahl gehen wir davon aus, dass die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im WASGAU Konzern insgesamt nahezu konstant bleibt. Im Bereich der Personalaufwendungen erwarten wir einen Anstieg, der auch dem zunehmenden Wettbewerb um qualifiziertes Personal Rechnung trägt. Für die Kennziffer Konzern‐EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) erwartet der Vorstand einen Wert im Korridor in Höhe von 8,5 bis 11,5 Mio. Euro. Risiko- und Chancenbericht Die Erreichung wirtschaftlicher Ziele und die Umsetzung damit verbundener Maßnahmen ist mit Risiken verbunden. Zur Steuerung dieser Risiken hat der WASGAU Konzern, wie auch in § 91 Abs. 2 AktG gefordert, ein Risikomanagementsystem eingerichtet. Risikomanagementsystem Das Risikomanagementsystem im WASGAU Konzern berücksichtigt die möglichen künftigen Entwicklungen oder Ereignisse, die für den Konzern zu einer Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Die Zielsetzung ist, dass sich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Konzern zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Risiken veranlasst sehen und nachhaltig den Prozess zur Förderung von Risikobewusstsein und Risikokontrolle begleiten. Die organisatorische Ausgestaltung des Systems und die Einhaltung der gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen an dieses System obliegt auf der Konzernleitungsebene laut Geschäftsverteilungsplan dem Finanzvorstand. Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben wurden ein Konzern-Risikomanagementbeauftragter und Risikomanagementverantwortliche in allen Geschäftsbereichen benannt. Diese führen gemeinsam die quartalsweisen Risikoinventuren durch. Die Berichterstattung an den Gesamtvorstand erfolgt vierteljährlich sowie halbjährlich an den Finanz- und Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates. Im Falle unerwartet eintretender Risikosituationen erfolgt auch eine Ad-hoc Kommunikation an die Konzernleitung. Risiken, die sofern wirtschaftlich sinnvoll, an Versicherungen übertragen wurden, sind nicht Bestandteil der Überwachung im Rahmen des Risikomanagementsystems. In den Risikokonsolidierungskreis im WASGAU Konzern sind alle operativ tätigen Einheiten und Gesellschaften einbezogen. Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems ist detailliert in einem eigenen Handbuch des WASGAU Konzerns dokumentiert. Für die potenzielle Schadenshöhenklassifizierung ist eine Wesentlichkeitsgrenze von 50 T-Euro definiert. Bei der Bewertung wird im WASGAU Konzern und auf Ebene der Segmente die Risikoklassifizierung in drei Gruppen vorgenommen. schwerwiegend größer als 500 T-Euro mittel größer als 250 T-Euro gering größer als 125 T-Euro Die jeweilige Eintrittswahrscheinlichkeit wird als Prozentwert definiert. Der Betrachtungszeitraum für die Risikoeinschätzung und -bewertung ist auf zwölf Monate festgelegt. Risikoprozess Bei den quartalsweisen Risikoinventuren werden alle wesentlichen, mit der Geschäftstätigkeit der operativ tätigen Gesellschaften im WASGAU Konzern einhergehenden Risiken erfasst, bewertet, dokumentiert und kommuniziert. Bei der Bewertung der Risiken wird auf den Erwartungswert aus Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit nach Berücksichtigung der dokumentierten Gegenmaßnahmen abgestellt. Die relevante Ergebnisgröße ist hierbei das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT). Im Rahmen der Konzernabschlussprüfung hat der Abschlussprüfer geprüft, ob ein Risikofrüherkennungssystem im Sinne des § 317 Abs. 4 HGB eingerichtet wurde. Risiken Die wesentlichen Risiken, die bei der Risikoinventur zum Bilanzstichtag festgestellt wurden und die einen entsprechenden negativen Einfluss auf die Prognose haben können, werden nachfolgend getrennt nach der Risikokategorisierung und dem jeweiligen Segment im WASGAU Konzern hinsichtlich Schadenshöhe (T-Euro) und Eintrittswahrscheinlichkeit (%) benannt. Als wesentliche externe Risiken aus dem Markt- und Branchenumfeld wurden identifiziert: Segmentübergreifend Tarifliche Gehaltssteigerungen können nicht kompensiert werden Durch die wirtschafltiche Entwicklung des Landes einhergehend mit der hohen Inflationsrate und den Preissteigerungen können Lohnerhöhungen anfallen Potentielle Risikoauswirkung Eintrittswahrscheinlichkeit 860 T-Euro 30 % Kompensation der bevorstehenden Mehrkosten aus Konzernbereichen, die einen Einfluss auf die Ertragslage im Einzelhandel haben Verschlechterung der allgemeinen konjunkturellen Rahmenbedingungen mit negativen Auswirkungen auf das Konsumklima Potentielle Risikoauswirkung Eintrittswahrscheinlichkeit 720 T-Euro 25 % Der Ausbau der strategischen Säulen und die Optimierung der Sortimentskompetenz durch WASGAU Eigenmarken und die weitere Forcierung regionaler Produkte sollen die Neukundengewinnung fördern. Segment Großhandel Umsatzeinbruch bei einer Masterhauptbranche bzw. einem Masterkunden im C+C-Bereich Potentielle Risikoauswirkung Eintrittswahrscheinlichkeit 724 T-Euro 40 % Durch den Ausbau der Kundenbreite sowie -tiefe wird dem Risiko begegnet. Segment Einzelhandel Die durch die hohe Inflation ausgelöste Welle an Preissteigerungen von Rohstoffen und Waren kann nicht oder nicht vollumfänglich kompensiert werden. Potentielle Risikoauswirkung Eintrittswahrscheinlichkeit 1.583 T-Euro 30 % Die ständige Kalkulationskontrolle der Preisstellung und die Überprüfung der Verkaufspreise im Wettbewerb tragen zu einer Reduktion des Risikos bei. Die weiter anhaltende strategische Veränderung vordringlich bei den Discountern, mit den Erweiterungen der Flächengrößen und Ausweitung der Sortimente im Bereich der Markenartikel, sowie der Sortimentspreispositionierung dieser Artikel auf den ursprünglichen Aktionspreis der Wettbewerber bergen ein Risiko im Bereich der Absätze und der Roherträge. Potentielle Risikoauswirkung Eintrittswahrscheinlichkeit 1.057 T-Euro 40 % Durch den Ausbau der strategischen Säulen von WASGAU und weiterer Erhöhung und Optimierung der Sortimentskompetenz wird das Risiko begrenzt. Aus der internen Betrachtung der wirtschaftlichen Tätigkeit wurden als Risiken identifiziert: Segment Großhandel Risiko der Lieferfähigkeit an die gewerblichen Kunden der Gastronomie wegen Lieferverzug der Hersteller oder eigener Dispositionsfehler Potentielle Risikoauswirkung Eintrittswahrscheinlichkeit 645 T-Euro 50 % Durch Lieferantenbewertung und die regelmäßige Kontrolle der Warenbestände und Abverkaufszahlen wird dem Risiko begegnet. Risiko des Verderbs von Waren durch Tiefkühlschäden Potentielle Risikoauswirkung Eintrittswahrscheinlichkeit 500 T-Euro 15 % Durch Temperaturkontrollen, Alarmaufschaltung und Absicherung durch Versicherungen wird dem Risiko begegnet. Segment Einzelhandel Wettbewerbsbedingte aggressivere Preispositionierung im Aktionsfeld Potentielle Risikoauswirkung Eintrittswahrscheinlichkeit 2.543 T-Euro 25 % Durch turnusmäßige Aktionsauswertungen werden die Werbepläne und Sortimentsbereiche ständig überprüft und gegebenenfalls angepasst. Auf Grund von Rohstoffmangel innerhalb der Liefer- und Versorgungskette kommt es zu mittelfristigen Lieferengpässen und Lieferausfällen mit einer negativen Auswirkung auf die Warenverfügbarkeit und somit den Absatz Potentielle Risikoauswirkung Eintrittswahrscheinlichkeit 1.057 T-Euro 35 % Durch die Sicherstellung der Versorgungskette durch Ausweichartikel und der Arbeitsabläufe zur Warendisposition am Point-of-Sale wird das Risiko begrenzt. Durch die quartalsweise Fortschreibung und Überwachung der Gesamt-Risikosituation verfügt die Konzernleitung stets über die Informationen, die zur Steuerung und Beurteilung der Risiken notwendig sind. Risiken in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten Wesentlicher Bestandteil der Konzernfinanzierung ist ein Bankenkonsortialdarlehen, dessen Verzinsung vom EURIBOR (Euro Interbank Offered Rate) abhängig ist. Für das Jahr 2024 erwarten wir ein zunächst stabiles Zinsniveau auf hohem Niveau, dass sich im zweiten Halbjahr leicht reduzieren wird, sodass aus der Zinsentwicklung aktuell kein wesentliches Risiko zu erwarten ist. Sowohl zu dem alten, wie auch zu dem neuen Konsortialdarlehen bestehen vertraglich vereinbarte Finanzierungsrichtlinien (Financial Covenants), bei deren Verletzung das Darlehen fällig gestellt werden kann. Diese stellen sich wie folgt dar: Financial Covenant Höchst-/ Untergrenze Wert per 31.12.2023 Eigenmittelquote im Konzern 20 % 30,07 % Dynamischer Verschuldungsgrad 7,00 3,71 Der Konsortialdarlehensvertrag wurde im September 2019 mit einer Laufzeit bis September 2024 mit Verlängerungsoption geschlossen. Dieser wurde mit Wirkung zum 12. Januar 2024 gekündigt. Im Dezember 2023 wurde ein neuer Konsortialdarlehensvertrag mit Laufzeit bis Dezember 2028 abgeschlossen. Die Liquiditätssteuerung des Konzerns wird zentral in einer dafür eingerichteten Treasury-Abteilung vorgenommen. Liquiditätsengpässe traten weder im Geschäftsjahr 2023 auf, noch sind solche für den Prognosezeitraum zu erwarten. Neben der Sicherung der Liquidität über das Konsortialdarlehen bestehen weitere Finanzverpflichtungen aus Leasingverhältnissen, die über die gesamte vertragliche Laufzeit fixiert sind. Derivative Finanzinstrumente, die eine vermeintliche Risikoposition hinsichtlich Rohstoff-, Zins- und Währungsrisiken absichern können, werden derzeit nicht eingesetzt. Wirksamkeit und Fazit Das Risikomanagementsystem im WASGAU Konzern versetzt Vorstand und Aufsichtsrat durch die regelmäßige Aufnahme, Bewertung und Dokumentation sowie die sich anschließende Kommunikation wesentlicher Risiken in die Lage, Entscheidungen über die künftige Entwicklung auf der Basis einer umfassenden Risikobetrachtung zu treffen. Nach Einschätzung von Vorstand und Aufsichtsrat bestehen derzeit keine den Bestand gefährdenden oder die künftige Entwicklung wesentlich beeinträchtigenden Risiken. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Gesamtrisikoposition nicht wesentlich verändert. Chancen Neben der Beurteilung und Einschätzung der Risiken können sich aus dem wirtschaftlichen Handeln auch Chancen im Geschäftsjahresverlauf ergeben, die zu positiven Prognose- bzw. Zielabweichungen führen können. Die erkenn- und bewertbaren Chancen im Markt- und Branchenumfeld sind Bestandteil der Planung für das Jahr 2024. Im Segment Großhandel können sich Chancen durch die Hinzugewinnung von Kunden ergeben. Im Segment Einzelhandel sind insbesondere Chancen in der weiteren Expansion denkbar, die sich im Laufe von Verhandlungen zu einzelnen Standorten einstellen können. Durch die Forcierung von substantiellen Umbauten im Filialnetz können wir die Attraktivität der Einkaufsstätten für unsere Kunden weiter steigern. * Die Inhalte dieses Abschnitts sind von Abschlussprüfer lediglich kritisch gewürdigt, nicht geprüft worden. Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem Der WASGAU Konzern hat ein internes Kontroll-, Compliance- und Risikomanagementsystem eingerichtet. Das interne Kontrollsystem dient der Sicherstellung bzw. Ordnungsmäßigkeit von Prozessen und Abläufen innerhalb des WASGAU Konzerns. Ausgehend von den Prozessen und Prozessstufen, die ein erhöhtes Risikopotential aufweisen, sind Maßnahmen zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit wie z.B. Vier-Augen-Prinzip etabliert. Das Compliance Management Systems des WASGAU Konzerns dient der Sicherstellung der Einhaltung von Gesetzen und Regeln. Hierzu wurde vom Vorstand eine Compliance Beauftragte benannt. Es werden sowohl rechtliche Neuerungen und Veränderungen beobachtet, an den Vorstand berichtet und deren Umsetzung innerhalb der Organisation überwacht, wie auch auf die Einhaltung bestehender Regeln und Gesetze z.B. durch Richtlinien, Schulungen und Awareness-Maßnahmen hingewirkt. Die Grundzüge des Risikomanagementsystems sind im Abschnitt Risiko- und Chancenbericht beschrieben. Das unternehmensweite interne Kontroll-, Compliance- und Risikomanagementsystem des WASGAU Konzerns vollzieht sich auf drei Ebenen: Auf der ersten Ebene werden die Tätigkeiten einschließlich des Managements von finanziellen und nicht-finanziellen Risiken und der Einsatz von Ressourcen unter Berücksichtigung externer und interner Vorgaben gesteuert. Risiken sollen dort verhindert beziehungsweise erfasst und reduziert werden, wo sie entstehen können, d.h. auf operativer Ebene. Auf der zweiten Ebene wird der Rahmen für die Ausgestaltung des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des Compliance-Management-Systems gesetzt, indem entsprechende Mindestvorgaben für die Governance, Systeme und Prozesse zur Anwendung auf der ersten Ebene festgelegt werden. Die spezifische Ausgestaltung dieser Governance erfolgt risikoorientiert und liegt im Ermessen des Vorstands. Vorstand und der Finanz- und Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats erhalten regelmäßig Berichte über das Risikomanagement und die Compliance. Auf dritter Ebene überwacht die interne Revision durch unabhängige Prüfungen die Ordnungsmäßigkeit, Sicherheit, Angemessenheit und Wirksamkeit der existierenden Governance und der implementierten Prozesse. Die interne Revision ist dabei mit kaufmännisch ausgebildeten Fachkräften besetzt, um ihre Aufgaben auszuüben. Zu den wesentlichen Aufgaben der internen Revision zählt die Fraud-Protection in den Einzelhandelsmärkten und die Überwachung des internen Kontrollsystems. Die Mitarbeiter der internen Revision sind unmittelbar dem Vorstand unterstellt. Darüber hinaus berichtet der Leiter der Revision jährlich an den Finanz- und Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats. * Die Inhalte dieses Abschnitts sind von Abschlussprüfer lediglich kritisch gewürdigt, nicht geprüft worden. Bezogen auf den Rechnungslegungsprozess Es besteht ein konzernweites zentrales Rechnungswesen, das bis auf wenige Ausnahmen die Buchhaltung aller Gesellschaften führt und deren Abschlüsse erstellt. Dieses ist mit den Anforderungen entsprechendem qualifiziertem Personal besetzt. Der Erstellung von Einzel- und Konzernabschlüssen liegt eine an den gesetzlichen Vorschriften orientierte Abschlussagenda zu Grunde, die auch die Berichterstattung an den Aufsichtsrat sowie dessen Finanz- und Prüfungsausschuss berücksichtigt und zeitliche Reserven für Unwägbarkeiten vorsieht. Treasury, Controlling und Steuern sind eigene Zentralbereiche für spezielle Themen, die in ständigem Austausch mit der Buchhaltung stehen. Diese sind organisatorisch im Rechnungswesen angesiedelt und dem für den kaufm. Bereich zuständigen Vorstandsmitglied unterstellt. Steuerberechnungen und versicherungsmathematische Berechnungen werden unter Einbindung fachlicher Berater, bzw. Gutachter, erstellt. Zur Bildung von Rückstellungen für Risiken aus Rechtsstreitigkeiten wird auf die Expertise in- und externer Juristen zurückgegriffen. In der zentralen Buchhaltung kommt ein konzerneinheitlicher Kontenrahmen zum Einsatz, der auch Grundlage des Konzernabschlusses unter Berücksichtigung der Besonderheiten der IFRS ist. Der Konzernabschluss wird durch eine Gesamtkonsolidierung auf Ebene der Konzernmuttergesellschaft WASGAU Produktions & Handels AG erstellt. Bei der Konsolidierung werden die internen Liefer- und Leistungsbeziehungen zwischen Gesellschaften, die dem Konzern zugehörig sind, identifiziert und eliminiert. Die Vorratsbewertung erfolgt nach der Durchschnittsmethode unter Beachtung niedrigerer beizulegender Zeitwerte. Konzerninterne Warenlieferungen werden auf die niedrigeren Konzernanschaffungskosten abgewertet (Zwischenergebniseliminierung). Da alle dem Konzern zugehörigen Gesellschaften ihren Sitz in Deutschland haben und alle Geschäfte in Euro getätigt werden, entfällt die Notwendigkeit einer Währungsumrechnung. Im Rahmen der Abschlusserstellung werden alle Fragestellungen zu Ausweis und Bewertung nach dem für den Konzern anwendungspflichtigen IFRS-Regelwerk berücksichtigt. Zur Konzernabschlusserstellung wird auch auf Informationen des zentralen Controllings zurückgegriffen, insbesondere zur Beurteilung künftiger Cashflows und zur Gewinnung einzelner Informationen der Segmentberichterstattung. * Die Inhalte dieses Abschnitts sind von Abschlussprüfer lediglich kritisch gewürdigt, nicht geprüft worden. Zentrales System zur Erfassung von Geschäftsvorfällen, der Erstellung von HGB-Jahresabschlüssen und des IFRS-Konzernabschlusses ist die Finanzbuchhaltungssoftware eGECKO der Firma CSS AG, Fulda. Die jeweils erforderlichen Rechnungslegungskreise sind vollständig integriert in diesem System abgebildet. Rechnungslegungsrelevante Informationen aus dem operativen Geschäft, im Wesentlichen Wareneinkauf, Lagerung und Warenverkauf in den Märkten des Konzerns, werden über IT-Schnittstellen aus den geschäftsbereichsindividuellen Warenwirtschaftssystemen in die Finanzbuchhaltungssoftware übertragen. Auch Treasury-Geschäftsvorfälle (im Wesentlichen electronic banking) werden mittels IT-Schnittstelle für die Finanzbuchhaltung zur Verfügung gestellt. Sowohl in den vorgelagerten IT-Systemen als auch in der Finanzbuchhaltungssoftware sind automatisierte Kontrollen installiert. Diese beinhalten z. B. passwortgeschützte Zugänge zu bestimmten Transaktionen, benutzergesteuerte Zugangssysteme, Prüfsummen, Plausibilitätschecks, Limitprüfungen bei Abweichungen in der Warenrechnungskontrolle und im Freigabesystem für Aufwandsrechnungen. Im Rahmen der Geschäftsprozesse sowie deren Ablauforganisation sind in den Konzernunternehmen grundsätzlich Funktionstrennungen sowie ein Vier-Augen-Prinzip organisatorisch umgesetzt. Für Aufwandsrechnungen und Finanztransaktionen sind, je nach Größe des Konzernunternehmens und der Betragshöhe, mehrstufige Freigabe- und Genehmigungsverfahren eingerichtet. Manuelle Kontrollzyklen finden auf Basis des monatlichen Reportings aus dem Controlling-Bereich sowie der konzernweiten monatlichen internen Abschlusserstellung statt. Hierbei werden die Werte auch gegenüber der Planung und den korrespondierenden Vorjahreswerten hinsichtlich der Abweichungen plausibilisiert. In der Finanzbuchhaltung finden in diesem Zyklus auch entsprechende Kontendurchsichten und Abstimmungen statt. Sowohl der Konzernabschluss als auch der handelsrechtliche Jahresabschluss der WASGAU AG sowie weiterer Konzerngesellschaften werden durch den Konzernabschlussprüfer, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, hinsichtlich der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften geprüft und beurteilt. Der Halbjahresabschluss des Konzerns wird einer prüferischen Durchsicht durch den Konzernabschlussprüfer unterzogen. * Die Inhalte dieses Abschnitts sind von Abschlussprüfer lediglich kritisch gewürdigt, nicht geprüft worden. Wirksamkeit Das Risikomanagement-, das Compliance Management-, wie auch das interne Kontrollsystem unterliegen einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess, der die Weiterentwicklung der Systeme und die Anpassung an sich verändernde Gegebenheiten sicherstellt. Im Falle identifizierter Schwächen werden Verbesserungsmaßnahmen eingeleitet, um diese zu beheben. Dem Vorstand liegen bezogen auf das Geschäftsjahr 2023 keine Anhaltspunkte vor, die insgesamt gegen die Angemessenheit und Wirksamkeit dieser Systeme sprechen. * Die Inhalte dieses Abschnitts sind von Abschlussprüfer lediglich kritisch gewürdigt, nicht geprüft worden. Übernahmerelevante Angaben Die WASGAU AG ist ein im Börsensegment des General Standard der Deutschen Börse AG gelistetes Unternehmen. Die Aktien der WASGAU AG sind unter ISIN DE0007016008 zum Börsenhandel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen. Das Grundkapital beläuft sich auf 19,8 Mio. Euro und ist eingeteilt in 6.600.000 auf den Namen lautende Stück-Stammaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 3,00 Euro pro Aktie. Die Rechte und Pflichten aus den, auf den Namen lautenden Stück-Stammaktien sind im Wesentlichen geregelt in den §§ 118 ff. des Aktiengesetzes in Bezug auf die Hauptversammlung sowie in § 17 der Satzung der WASGAU AG und im § 33 ff. WpHG zu den Mitteilungspflichten der Aktionäre. An Beteiligungen, die 10 Prozent der Stimmrechte überschreiten, sind der WASGAU AG zum Bilanzstichtag 31.12.2023 bekannt: 53,10 %hält die Wasgau Food Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Annweiler, Deutschland 24,98 % hält die Edeka Südwest eG mit Sitz in Offenburg, Deutschland 14,84 %hält die REWE Markt GmbH mit Sitz in Köln, Deutschland Aus dem öffentlichen Übernahmeangebot der REWE Markt GmbH an die Aktionäre der WASGAU AG vom 30. April 2013 ist zu entnehmen, dass die REWE Markt GmbH eine 51 %-Beteiligung an der Wasgau Food Beteiligungsgesellschaft mbH besitzt. Gemäß den in diesem Übernahmeangebot gemachten Angaben ergibt sich, dass die Gesellschafter der Wasgau Food Beteiligungsgesellschaft mbH jeweils einen Vertreter in die Geschäftsführung dieser Gesellschaft berufen. Darüber hinaus ist im Gesellschaftsvertrag der Wasgau Food Beteiligungsgesellschaft mbH vereinbart, dass wesentliche geschäftspolitische Entscheidungen einer 75 %igen Stimmrechtsmehrheit in der Gesellschafterversammlung bedürfen. Die Geschäftsanteile werden von zwei Gesellschaftern mit einer Anteilsverteilung von 51 % und 49 % gehalten, so dass bei erforderlicher 75 %iger Zustimmung zu wesentlichen strategischen und finanziellen Entscheidungen eine einstimmige Entscheidung erforderlich ist. Weitere Beschränkungen, die die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind dem Vorstand der WASGAU AG nicht bekannt. Über Änderungen der Satzung der WASGAU AG beschließt gemäß § 119 AktG die Hauptversammlung. Nach § 23 der aktuellen Satzung vom 31. Mai 2023 ist der Aufsichtsrat ermächtigt, Änderungen der Satzung zu beschließen, die nur die Fassung betreffen. Gemäß § 7 der Satzung besteht der Vorstand aus zwei oder mehr Personen. Für die Bestellung und Abberufung von Mitgliedern des Vorstands gelten die gesetzlichen Regelungen gemäß § 84 AktG. Befugnisse des Vorstands zu Kapitalmaßnahmen, die die Ausgabe und den Rückerwerb von Aktien betreffen, bestehen nicht. Sowohl der alte Konsortialdarlehensvertrag in Höhe von 60 Mio. Euro vom 25. September 2019, der mit Wirkung zum 12. Januar 2024 gekündigt wurde, wie auch der neue Konsortialdarlehensvertrag, der im Dezember 2023 mit einem Volumen von bis zu 80,3 Mio. Euro geschlossen wurde, enthält Bedingungen, die im Falle eines Kontrollwechsels von wesentlicher Bedeutung für die Vermögens- und Finanzlage des WASGAU Konzerns sind. Entsprechend der Vereinbarung ist jede am Konsortialdarlehen beteiligte Bank berechtigt, die Rückzahlung des auf sie entfallenden Anteils am jeweiligen Darlehensbetrag, im Falle eines Kontrollwechsels, zu verlangen. Entschädigungsvereinbarungen, für den Fall eines Übernahmeangebots, bestehen mit den Mitgliedern des Vorstands oder den Arbeitnehmern nicht. Erklärung zur Unternehmensführung Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 315d, 289f HGB Börsennotierte Aktiengesellschaften haben nach §§ 315d, 289f HGB in ihrem Konzernlagebericht bzw. in ihrem Lagebericht eine Erklärung zur Unternehmensführung abzugeben, die dort einen gesonderten Abschnitt bildet: Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der WASGAU Produktions & Handels AG gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex Vorstand und Aufsichtsrat der WASGAU Produktions & Handels AG („WASGAU AG“) erklären hiermit gemäß § 161 AktG, dass den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK) in der Fassung vom 28. April 2022 – bekannt gemacht im Bundesanzeiger am 27. Juni 2022 – grundsätzlich entsprochen wurde und wird. Nicht angewandt wurden und werden die Empfehlungen aus A.1, A.3, B.1, C.1 Satz 2 und Satz 6 sowie C.4 bis C.13, D.9, E.1 Sätze 2 und 3, G.1 bis G.3, G.7 Satz 1, G.9 Satz 1, G.10 und G.11 Satz 2. Bis zum 22.November 2023 wurde zudem die Empfehlung aus A.5 nicht angewandt. Diese Abweichungen von einzelnen Empfehlungen beruhen auf folgenden Erwägungen: A.1 – Sozial- und Umweltfaktoren Über die nachhaltige Ausrichtung des gesamten WASGAU Konzerns berichtet die Gesellschaft schon länger und umfänglich im Rahmen des gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts, beispielsweise abrufbar unter https://www.wasgau.com/finanzberichte/. Mit der Berichterstattung geht eine Identifikation und Bewertung der mit den Sozial- und Umweltfaktoren verbundenen Risiken und Chancen für das Unternehmen sowie die ökologischen und sozialen Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit einher. Höchstvorsorglich wird gleichwohl eine Abweichung erklärt, da weiterhin nicht hinreichend zu klären ist, ob die Praxis der Gesellschaft, die sich vorrangig an den gesetzlichen Vorgaben der Rechnungslegung orientiert, vollumfänglich alle Facetten abdeckt, die diese Empfehlungen erfassen oder erfassen wollen könnten. A.3 – Nachhaltigkeitsbezogene Daten und Ziele Eine Vielzahl der in der WASGAU AG verfolgten Ziele und verarbeiteten nachhaltigkeitsbezogenen Daten wurden und werden durch das Interne Kontrollsystem und das Risikomanagementsystem abgedeckt. Höchstvorsorglich wird gleichwohl eine Abweichung erklärt, da nicht hinreichend sichergestellt ist, dass dies auf Grundlage entsprechender Prozesse und Systeme vollumfänglich alle genutzten nachhaltigkeitsbezogenen Daten bzw. damit korrespondierende Ziele einschließt. A.5 – Internes Kontrollsystem und Risikomanagementsystem Im Lagebericht sollen die wesentlichen Merkmale des gesamten internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems beschrieben werden und soll zur Angemessenheit und Wirksamkeit dieser Systeme Stellung genommen werden. Die Gesellschaft hat ein internes Kontrollsystem und ein Risikomanagementsystem. Dieses wurde vor dem Hintergrund der Empfehlung A.5 neu bewertet und angepasst. Höchstvorsorglich wird eine Abweichung bis zur Einführung des überarbeiteten internen Kontrollsystems erklärt. Seit dem 23.November 2023 wurde und wird der Empfehlung entsprochen. B.1 – Zusammensetzung des Vorstands Bei der Zusammensetzung des Vorstands soll der Aufsichtsrat auf Diversität achten. Ein starres Diversitätskonzept wurde und wird für die Besetzung des Vorstands durch den Aufsichtsrat nicht verfolgt. Für die Gesellschaft kam und kommt es bei der Besetzung des Vorstands vorrangig auf die Erfahrungen, Fähigkeiten und Kenntnisse des Einzelnen an, weswegen diesbezüglich eine Abweichung erklärt wird. Diversität ist jedoch auch für die WASGAU AG ein wichtiger Treiber unternehmerischer Erfolge. Sie reicht für den Aufsichtsrat auch über Zielgrößen für den Anteil von Frauen im Vorstand hinaus. C.1 Satz 2 und 6 sowie C.4 bis C.13 und E.1 Satz 3 – Zusammensetzung des Aufsichtsrats und Aufsichtsratswahlen C.1 Satz 2 und 6 sowie C.4 bis C.13 und E.1 Satz 3 enthalten verschiedene Empfehlungen rund um die Zusammensetzung des Aufsichtsrats und für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern, etwa hinsichtlich deren Unabhängigkeit. Für die Gesellschaft kam und kommt es bei der Besetzung des Aufsichtsrats vorrangig auf die Erfahrungen, Fähigkeiten und Kenntnisse des Einzelnen an, weswegen diesbezüglich eine Abweichung erklärt wird. D.9 – Prüfung der Erklärung nach § 161 AktG durch den Abschlussprüfer Nach den gesetzlichen Bestimmungen prüft der Abschlussprüfer, nur das „ob“ der Abgabe einer Erklärung nach § 161 AktG, nicht aber diese inhaltlich. Im Hinblick auf die Kosten einer Erweiterung des Prüfungsumfangs wird eine Abweichung von der Empfehlung aus D.9 erklärt. Zugleich soll dadurch sichergestellt werden, dass die Abschlussprüfung nicht durch eventuelle Unschärfen in der Formulierung einzelner Empfehlungen belastet wird. E.1 Satz 2 – Information über Interessenkonflikte Der Aufsichtsrat hat in seiner Geschäftsordnung die Behandlung von Interessenkollisionen geregelt. Die Geschäftsordnung verpflichtet jedes Aufsichtsratsmitglied, Interessenkonflikte gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden offenzulegen; der Aufsichtsratsvorsitzende ist zur Offenlegung gegenüber seinem Stellvertreter verpflichtet. Ein Verzicht auf eine öffentliche Behandlung solcher Mitteilungen soll den Aufsichtsratsmitgliedern im Gesellschaftsinteresse erlauben, auch bloße Anscheinsfälle vertrauensvoll zu erörtern. G.1 bis G.3, G.7 Satz 1, G.9 Satz 1, G.10 und G.11 Satz 2 - Vorstandsvergütung § 87a AktG verpflichtet Aufsichtsräte börsennotierter Aktiengesellschaften dazu, ein „System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder“ zu beschließen und der Hauptversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Die im Berichtszeitraum zu berücksichtigenden Vergütungssysteme für die Mitglieder des Vorstands wurden vom Aufsichtsrat 3.Dezember 2020 bzw. zuletzt am 23.März 2023 beschlossen und von der Hauptversammlung am 2.Juni 2021 mit 73,08 % bzw. zuletzt am 31.Mai 2023 mit 99,73 % der gültigen Stimmen gebilligt. Das vom Aufsichtsrat beschlossene und von der Hauptversammlung jeweils gebilligte Vergütungssystem ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter: https://www.wasgau.com/konzern/verguetungssystem-berichte/ jeweils veröffentlicht und für die Dauer der Gültigkeit des Vergütungssystems, mindestens jedoch für zehn Jahre, kostenfrei öffentlich zugänglich gehalten. Im Hinblick auf das Vergütungssystem wird eine Nichtanwendung der Empfehlungen G.1 bis G.3, G.7 Satz 1, G.9 Satz 1, G.10 und G.11 Satz 2 erklärt. Dies beruht im Einzelnen auf folgenden Erwägungen: G.1: Das Vergütungssystem legt keine Zielvergütung und keine relativen Anteile von fixer und variabler Vergütung fest. Auch werden keine nichtfinanziellen Leistungskriterien festgelegt. Für den Aufsichtsrat ist die im Vergütungssystem beschriebene Verzahnung der variablen Vergütung mittels eines an die testierte Rechnungslegung nach IFRS anknüpfenden EBIT mit der Konzernstrategie „Mehr Ertrag für mehr Wert“ ein wesentlicher Punkt der Ausgestaltung des Vergütungssystems. Dieser Ansatz soll den Konzern für die Zukunft stärken und helfen, die Position am Markt weiter auszubauen. Aus diesem Grunde wird auch nicht eine jährliche Festlegung eines bestimmten EBIT-Zieles inEuro zur Bestimmung einer Zielerreichung genutzt, sondern in der Vergütung wird auf einen bestimmten, festen Prozentsatz des in drei Geschäftsjahren erreichten, gegebenenfalls bereinigten durchschnittlichen EBIT abgestellt, dessen Höhe für die einzelnen Vorstandsressorts unterschiedlich sein kann. Eine feste Gewichtung der einzelnen Vergütungsbestandteile ist nicht vorgesehen; sie verändert sich alljährlich nach der Höhe der variablen Vergütung in Relation zu den festen Vergütungsbestandteilen sowie den Neben- und Versorgungsleistungen. G.2: Die beschriebene Abweichung von G.1 hat automatisch auch eine Abweichung von G.2 zur Folge, weil hier eine Zielvergütung nach G.1 unterstellt wird. G.3: Der Aufsichtsrat trägt Sorge für die Marktüblichkeit der Vorstandsvergütung und prüft diese jährlich. Hierfür zieht er sowohl einen Horizontal- als auch einen Vertikalvergleich heran. Im horizontalen Vergleich werden nicht nur die unterschiedlichen Vergütungshöhen börsennotierter Aktiengesellschaften im MDAX und SDAX berücksichtigt, sondern auch relevante anderweitige Markterfahrungen. Ein dezidierter Peer Group-Vergleich wird nicht angestellt, da es an einer hinreichenden Anzahl regional tätiger, mit der Gesellschaft vergleichbarer börsennotierter Handelsunternehmen fehlt. G.7 Satz 1: Für den Aufsichtsrat ist, wie bereits ausgeführt, die im Vergütungssystem beschriebene Verzahnung der variablen Vergütung mittels eines an die testierte Rechnungslegung nach IFRS anknüpfenden EBIT mit der Konzernstrategie „Mehr Ertrag für mehr Wert“ ein wesentlicher Punkt der Ausgestaltung des Vergütungssystems. Dieser Ansatz soll den Konzern für die Zukunft stärken und helfen, die Position am Markt weiter auszubauen. Aus diesem Grunde wird auch nicht eine jährliche Festlegung eines bestimmten EBIT-Zieles inEuro zur Bestimmung einer Zielerreichung genutzt. G.9 Satz 1: Die variable, erfolgsabhängige Vergütung besteht grundsätzlich ausschließlich aus einer erfolgsabhängigen Tantieme, die an das sich aus der Rechnungslegung nach IFRS ergebende EBIT des WASGAU-Konzerns anknüpft. Eine gesonderte Festlegung der Zielerreichung durch den Aufsichtsrat ist daher entbehrlich. G.10: Eine aktienbasierte Vergütung wird als Vergütungsbestandteil nach dem Vergütungssystem nicht gewährt; es besteht auch keine Verpflichtung zur Anlage in Aktien. Börsenkurse unterliegen bekanntermaßen auch vielfältigen Einflüssen, die von der Entwicklung des Unternehmens und etwaigen Leistungen seines Vorstands unabhängig sind. Die variable, erfolgsabhängige Vergütung besteht grundsätzlich ausschließlich aus einer erfolgsabhängigen Tantieme. Bemessungsgrundlage der Tantieme ist das erreichte, gegebenenfalls bereinigte EBIT in jeweils drei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren. Hierdurch soll geleistete Arbeit nachvollziehbar und ergebnisorientiert vergütet werden. G.11 Satz 2: Sogenannte „Clawback“-Regelungen über eine Rückforderung bereits gezahlter variabler Vergütungen, namentlich bei Verletzung der Pflichten eines Vorstandsmitglieds, sind in das Vergütungssystem nicht implementiert. Solche Regelungen sind zwar in anderen Ländern verbreitet, aufgrund der gesetzlichen Haftungsregelungen durch § 93 AktG die in Abs.2 Satz 2 dem Vorstandsmitglied sogar die Beweislast für die Erfüllung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters auferlegen, sieht die WASGAU AG keinen erkennbaren Bedarf hierfür. Pirmasens, 13.Dezember 2023 Der Aufsichtsrat Der Vorstand Bezugnahme auf die Internetseite der Gesellschaft Das Handelsgesetzbuch sieht eine gesonderte Bezugnahme auf die Internetseite der Gesellschaft, auf der der Vergütungsbericht über das letzte Geschäftsjahr und der Vermerk des Abschlussprüfers gemäß § 162 des Aktiengesetzes, das geltende Vergütungssystem gemäß § 87a Absatz 1 und 2 Satz 1 des Aktiengesetzes und der letzte Vergütungsbeschluss gemäß § 113 Absatz 3 des Aktiengesetzes öffentlich zugänglich gemacht werden, vor: https://www.wasgau.com/konzern/verguetungssystem-berichte/ Angaben zu Unternehmensführungspraktiken Die WASGAU Produktions & Handels AG richtet ihr unternehmerisches Handeln an der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland wie auch der Rechtsordnungen der Länder aus, in deren Geltungsbereich die Gesellschaft tätig ist. Wertschätzung, Kompetenz und Verantwortung bilden das Wertekonzept der WASGAU AG. Hierauf basierend wurden für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verpflichtende Verhaltensgrundsätze sowie ein die Unternehmenskultur unterstützender Verhaltenskodex eingeführt. Diese beinhalten standardisierte Verfahrensweisen und Verhaltensregeln sowohl im Außenverhältnis mit Kunden, Lieferanten, Wettbewerbern und Behörden als auch im Innenverhältnis der Mitarbeiter. Unser Wertekonzept ist öffentlich zugänglich unter: https://www.wasgau.de/infos/nachhaltiger-nutzen-in-beruf-und-alltag/ Arbeitsweise und Zusammensetzung von Verwaltungsorganen und Ausschüssen Die WASGAU Produktions & Handels AG ist eine Gesellschaft nach deutschem Recht. Ein Grundprinzip des deutschen Aktienrechts ist das duale Führungssystem bestehend aus den Organen Aufsichtsrat und Vorstand, die beide mit jeweils eigenen Zuständigkeiten ausgestattet sind. Aufsichtsrat und Vorstand der WASGAU Produktions & Handels AG arbeiten bei der Steuerung und Überwachung des WASGAU Konzerns eng und vertrauensvoll zusammen. Der Vorstand der WASGAU Produktions & Handels AG bestand im Jahr 2023 aus zwei Mitgliedern. Ein Mitglied des Vorstandes ist zum Sprecher bestellt. Die Angaben zur Person sind für die Vorstandsmitglieder im Internet öffentlich zugänglich unter https://www.wasgau.com/konzern/vorstand/. Der Vorstand führt als Leitungsorgan die Geschäfte der Gesellschaft in eigener Verantwortung mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfung im Unternehmensinteresse. Der Vorstand ist der gesetzliche Vertreter der Gesellschaft. Die Zuständigkeitsbereiche der einzelnen Vorstandsmitglieder sind unbeschadet der Verantwortung des Gesamtorgans im Geschäftsverteilungsplan aufgeführt. Die Einhaltung von Gesetz, unternehmensinternen Richtlinien und Compliance bildet dabei eine wesentliche Leitungsaufgabe. Die Vorstandsmitglieder sind allein dem Unternehmensinteresse verpflichtet. Wesentliche Geschäfte bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats. Kein Vorstandsmitglied hielt Aufsichtsratsmandate bei nicht zum Konzern gehörenden Aktiengesellschaften. Der Vorstand tritt gewöhnlich mindestens einmal im Monat und bei Bedarf ad-hoc zusammen. Der Vorstand hat keine Ausschüsse gebildet. Die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands durch den Aufsichtsrat richtet sich nach §§ 84 f. AktG in Verbindung mit § 31 MitbestG. Die Altersgrenze für Vorstandsmitglieder wurde auf 65 Jahre festgelegt. Der Aufsichtsrat berät und überwacht den Vorstand bei der Leitung der Gesellschaft und des WASGAU Konzerns. Er ist in Themen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance sowie in alle Fragen von grundlegender Bedeutung für die Gesellschaft oder den WASGAU Konzern eingebunden. Der Aufsichtsrat tritt gewöhnlich zweimal je Kalenderhalbjahr sowie bei Bedarf zusammen. Für bedeutende Geschäftsvorgänge beinhaltet die Geschäftsordnung für den Vorstand Zustimmungsvorbehalte zugunsten des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat, leitet dessen Sitzungen und nimmt die Belange des Gremiums nach außen wahr. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat zeitnah und umfassend schriftlich sowie in den turnusmäßigen Sitzungen über die Entwicklung und Lage der Gesellschaft und des Konzerns. Über wichtige Ereignisse, die für die Beurteilung der Lage und Entwicklung sowie die Leitung der Gesellschaft und des Konzerns von wesentlicher Bedeutung sind, unterrichtet der Sprecher des Vorstands den Aufsichtsratsvorsitzenden unverzüglich. Dem Aufsichtsrat der WASGAU Produktions & Handels AG gehören gemäß Satzung zwölf Mitglieder an, von denen jeweils sechs von den Aktionären und den Arbeitnehmern gewählt werden. Die Amtsperiode der Aufsichtsratsmitglieder beträgt fünf Jahre. Die Angaben zur Person sind im Internet öffentlich zugänglich unter https://www.wasgau.com/konzern/aufsichtsrat/. Informationen zu den von den Mitgliedern des Aufsichtsrats ausgeübten Berufen und Angaben zu den Mitgliedschaften der Aufsichtsratsmitglieder in weiteren Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien sind an dieser Stelle und im Konzernabschluss 2023 der WASGAU Produktions & Handels AG (dort Anhang) enthalten, der unter https://www.wasgau.com/finanzberichte/finanzberichte-2023/ öffentlich zugänglich ist. Nach Ansicht der WASGAU Produktions & Handels AG gehört dem Gremium eine ausreichende Anzahl unabhängiger Mitglieder an. Der Aufsichtsrat sorgt gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung. Dazu trägt bei, dass die Mitglieder des Vorstandes unterschiedlich alt sind und nicht alle Anstellungsverträge mit Vorstandsmitgliedern dieselbe Laufzeit haben. Im Hinblick auf eventuelle interne Bestellungen hat der Aufsichtsrat Gelegenheit, Geschäftsführer wesentlicher Tochterunternehmen bzw. Inhaber bestimmter Unternehmensfunktionen im Rahmen von Aufsichtsratssitzungen und bei anderen Gelegenheiten persönlich kennen zu lernen und ggfs. deren Entwicklung über Jahre hinweg zu verfolgen. Externe Bestellungen werden bei Bedarf anlassbezogen erwogen. Auch für die Mitglieder des Aufsichtsrats wurde eine Altersgrenze festgelegt. Kandidaten, die das 72. Lebensjahr am Tag der Hauptversammlung bereits vollendet haben werden, soll der Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats nicht zur Wahl benennen. Der Aufsichtsrat hat aus dem Kreis seiner Mitglieder Ausschüsse gebildet, die seine Arbeit vorbereiten und ergänzen. Bis zum Ablauf der Hauptversammlung am 31. Mai 2023 hatte der Aufsichtsrat mit dem Hauptausschuss, dem Finanz- und Prüfungsausschuss, dem Personalausschuss, dem Nominierungsausschuss, dem Ausschuss zu Geschäften mit nahestehenden Personen und dem kraft Gesetzes zu bildenden Vermittlungsausschuss sechs Ausschüsse gebildet. Seit Ablauf der Hauptversammlung am 31. Mai 2023 hat der Aufsichtsrat mit dem Finanz- und Prüfungsausschuss, dem Personalausschuss, dem Nominierungsausschuss, dem Ausschuss zu Geschäften mit nahestehenden Personen und dem kraft Gesetzes zu bildenden Vermittlungsausschuss fünf Ausschüsse gebildet. Die Ausschüsse dienen der effektiven und effizienten Wahrnehmung der Aufgaben des Aufsichtsrats. Bis zum Ablauf der Hauptversammlung am 31. Mai 2023 bestand der Hauptausschuss aus vier Mitgliedern und war paritätisch mit Vertretern der Aktionäre und Arbeitnehmer besetzt. Er setzte sich zusammen aus: Herrn Dr. Christian Mielsch (Vorsitzender), Herrn Dr. Christian Hornbach, Herrn Lutz Reiser und Herrn Jürgen Schilg. Seit der Neuwahl des Aufsichtsrates am 31. Mai 2023 wurde kein Hauptausschuss gebildet. Der Finanz- und Prüfungsausschuss bestand bis zum Ablauf der Hauptversammlung am 31. Mai 2023 aus vier Mitgliedern und war paritätisch mit Vertretern der Aktionäre und Arbeitnehmer besetzt. Er setzte sich zusammen aus: Herrn Roland Pelka (Vorsitzender), Herrn Dr. Christian Mielsch, Herrn Hans-Jürgen Kerchner und Frau Isolde Woll. Seit dem 31. Mai 2023 besteht der neu gebildete Finanz- und Prüfungsausschuss aus fünf Mitgliedern. Er setzt sich zusammen aus: Herrn Roland Pelka (Vorsitzender), Herrn Dr. Christian Hornbach, Herrn Dr. Sven Spork, Herrn Hans-Jürgen Kerchner und Frau Isolde Woll. Der Vorsitzende des Finanz- und Prüfungsausschusses Herr Roland Pelka, das Ausschussmitglied Herr Dr. Christian Mielsch (bis zum 31. Mai 2023) und das Ausschussmitglied Herr Dr. Christian Hornbach (seit dem 31. Mai 2023), sind Finanzexperten im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG. Herr Roland Pelka verfügt aus seiner beruflichen Praxis, insbesondere als langjähriges Mitglied des Vorstands (CFO und Stellvertretender Vorsitzender) sowie als Mitglied des Aufsichtsrates (u. a. Vorsitzender des Finanz- und Prüfungsausschusses) mehrerer börsennotierter Aktiengesellschaften, wie auch aufgrund seiner Berufspraxis und Berufsexamina zum Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, auch über Sachverstand auf dem Gebiet Abschlussprüfung. Herr Dr. Christian Mielsch verfügt aus seiner beruflichen Praxis, insbesondere als langjähriges Mitglied des Vorstands (CFO) der Rewe Group sowie als Mitglied des Aufsichtsrates (u. a. Vorsitzender und Mitglied des Finanz- und Prüfungsausschusses) mehrerer börsennotierter Aktiengesellschaften, insbesondere auch über Sachverstand auf dem Gebiet Rechnungslegung. Herr Dr. Christian Hornbach verfügt aus seiner beruflichen Praxis, insbesondere als Geschäftsführer und als Vorsitzender der Geschäftsführung der Hornbach Baustoff Union GmbH sowie als Mitglied des Aufsichtsrates mehrerer Aktiengesellschaften sowie weiteren vergleichbarer Kontrollgremien, insbesondere auch über Sachverstand auf dem Gebiet Rechnungslegung. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor vertraut, in dem sie tätig sind. Der Personalausschuss besteht aus vier Mitgliedern. Dem Personalausschuss gehören der Aufsichtsratsvorsitzende sowie drei weitere Aufsichtsratsmitglieder an, von denen eines auf Vorschlag der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat gewählt wird. Bis zum Ablauf der Hauptversammlung am 31. Mai 2023 setzte der Personalausschuss sich zusammen aus: Herrn Dr. Christian Mielsch (Vorsitzender), Frau Dr. Daniela Büchel, Herrn Dr. Christian Hornbach und Frau Isolde Woll. Seit dem 31. Mai 2023 besteht der neu gebildete Personalausschuss aus: Herrn Dr. Sven Spork (Vorsitzender), Frau Dr. Daniela Büchel, Herrn Dr. Christian Hornbach und Frau Isolde Woll. Der Nominierungsausschuss setzte sich bis zum Ablauf der Hauptversammlung am 31. Mai 2023 aus vier Mitgliedern ausschließlich aus Vertretern der Anteilseigner zusammen: Herrn Dr. Christian Mielsch (Vorsitzender), Frau Dr. Daniela Büchel, Herrn Roland Pelka, Herrn Dr. Christian Hornbach. Der seit dem 31. Mai 2023 neu gebildete Nominierungsausschuss besteht aus zwei Mitgliedern ausschließlich aus Vertretern der Anteilseigner: Dr. Sven Spork (Vorsitzender) und Dr. Christian Hornbach. Der Ausschuss zu Geschäften mit nahestehenden Personen besteht aus vier Mietgliedern. Bis zum Ablauf der Hauptversammlung am 31. Mai 2023 setzte er sich zusammen aus: Herrn Roland Pelka (Vorsitzender), Herrn Dr. Christian Hornbach, Herrn Hans-Jürgen Kerchner und Herrn Dr. Christian Mielsch. Der seit dem 31. Mai 2023 neu gebildete Ausschuss zu Geschäften mit nahestehenden Personen setzt sich zusammen aus: Herrn Roland Pelka (Vorsitzender), Herrn Dr. Christian Hornbach, Herrn Hans-Jürgen Kerchner und Herrn Dr. Sven Spork. Der Vermittlungsausschuss besteht aus dem Aufsichtsratsvorsitzenden und seinem ersten Stellvertreter sowie zwei weiteren Mitgliedern, von denen eines von den Arbeitnehmer- und eines von den Anteilseignervertretern im Aufsichtsrat in getrennter Wahl gewählt wird. Bis zum Ablauf der Hauptversammlung am 31. Mai 2023 setzte er sich zusammen aus: Herrn Dr. Christian Mielsch (Vorsitzender), Frau Dr. Daniela Büchel, Frau Monika Di Silvestre und Frau Isolde Woll. Der seit dem 31. Mai 2023 neu gebildete Vermittlungsausschuss besteht aus: Herrn Dr. Sven Spork (Vorsitzender), Frau Dr. Daniela Büchel, Frau Monika Di Silvestre und Frau Isolde Woll. Vorstand und Aufsichtsrat sind allein dem Unternehmensinteresse der WASGAU Produktions & Handels AG verpflichtet. Im abgelaufenen Geschäftsjahr traten keine Interessenkonflikte, die dem Aufsichtsrat unverzüglich offen zu legen waren, auf. Nach D. 13 des Deutschen Corporate Governance Kodex soll der Aufsichtsrat regelmäßig beurteilen, wie wirksam der Aufsichtsrat insgesamt und seine Ausschüsse ihre Aufgaben erfüllen. Der Aufsichtsrat hat eine solche Beurteilung zuletzt im Geschäftsjahr 2021 durchgeführt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben sich anhand eines Fragebogens, der Ihnen am 12. November 2021 zur Verfügung gestellt wurde, auf die Aussprache individuell vorbereitet. Dieser Fragebogen arbeitete 42 unterschiedliche Felder ab; betrachtet wurden namentlich Themen wie Durchführung von Aufsichtsratssitzungen, Arbeit des Aufsichtsratsvorsitzenden, Arbeit der Aufsichtsratsmitglieder sowie die Ausschüsse und deren Arbeit. Ferner standen Themenbereiche wie Strategie, Personal, Überwachung und externe Berichterstattung im Blick. Ergänzend hat der Aufsichtsratsvorsitzende einen zur gesetzlichen Berufsverschwiegenheit verpflichteten Dritten beauftragt und vereinbart, dass sich Aufsichtsratsmitglieder mit Anregungen zur Verbesserung der Aufsichtsratsarbeit an diesen Dritten wenden können und dieser hierüber ausschließlich ohne namentliche Nennung des Aufsichtsratsmitgliedes berichten wird, sodass der Aufsichtsratsvorsitzende erteilte Hinweise gegebenenfalls anonym in die Aussprache des Aufsichtsrats zur Beurteilung seiner Arbeit einbringen kann. Die Aussprache im Aufsichtsrat erfolgte am 10. Dezember 2021. Mit Rücksicht auf das Unternehmensinteresse an einer möglichst offenen Aussprache innerhalb des Aufsichtsrates wird über Einzelheiten der Beratung dort nicht berichtet. Festlegung von Zielgrößen und Fristen für die Erreichung für den Frauenanteil im Aufsichtsrat, im Vorstand und in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands; die vorgeschriebenen Festlegungen und Begründungen und Angabe ob die Zielgrößen während des Bezugszeitraumes erreicht worden sind, und wenn nicht, den Gründen Mit Beschluss des Vorstands vom 24. November 2021 wurden gemäß § 76 Abs. 4 AktG i.V.m. § 26l Abs. 3 EG AktG folgende Zielgrößen für den angestrebten Frauenanteil in der jeweiligen Führungsebene unter dem Vorstand festgelegt: a) für die erste Ebene unter dem Vorstand, die sich zusammensetzt aus GeschäftsführerInnen der Tochtergesellschaften und HauptabteilungsleiterInnen beträgt die Zielgröße 3/10 (dies entspricht derzeit einer Gesamtzahl weiblicher Führungskräfte von 5). b) für die zweite Ebene unter dem Vorstand, die sich zusammensetzt aus BezirksleiterInnen, MarktleiterInnen und StandortmanagerInnen, beträgt die Zielgröße 3/10 (dies entspricht derzeit einer Gesamtzahl weiblicher Führungskräfte von 39). Gleichzeitig wurde die Frist zur Erreichung der Zielgröße festgelegt auf den 31. Dezember 2025. Der seither im Berichtszeitraum und am 31. Dezember 2023 erreichte Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unter dem Vorstand betrug: a) für die erste Ebene unter dem Vorstand betrug 3/10 (dies entsprach 8 weiblichen Führungskräften) b) für die zweite Ebene unter dem Vorstand betrug 4/10 (dies entsprach 53 weiblichen Führungskräften). Das zum 31. Dezember 2025 gesetzte Ziel wurde auf beiden Ebenen erreicht und mehr Frauen beschäftigt. Nach Beratung in der Aufsichtsratssitzung am 10. Dezember 2021 hat der Aufsichtsrat im Umlaufverfahren vom 03. bis 19. Januar 2022 folgenden Beschluss gefasst: Der Aufsichtsrat legt nach § 111 Abs. 5 AktG für den Frauenanteil im Vorstand eine Quote von 1/3 als Zielgröße fest (dies entspricht derzeit beim dreiköpfigen Vorstand einem von drei Mitgliedern) und die Frist zur Erreichung auf den 31.12.2026. Der seither im Berichtszeitraum erreichte Frauenanteil im Vorstand betrug 0/2. Da für den Aufsichtsrat der WASGAU Produktions & Handels AG das Mindestbeteiligungsgebot des § 96 Abs. 2 AktG gilt (dazu nachstehend), waren und sind Zielfestlegungen für den Aufsichtsrat nicht vorzunehmen. Angabe, ob die Gesellschaft im Berichtszeitraum den Mindestanteil an Frauen und Männern nach § 96 Abs. 2 und 3 AktG eingehalten hat Für paritätisch mitbestimmte Aufsichtsräte, wie jenen der WASGAU Produktions & Handels AG, sieht das Gesetz in § 96 Abs. 2 AktG für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen ab 2016 für Neubesetzungen eine verbindliche Quote von Frauen und von Männern von jeweils mindestens 30 % vor. Die Quote ist vom Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen. Widerspricht die Seite der Anteilseigner- oder Arbeitnehmervertreter vor der Wahl der Gesamterfüllung gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden, so ist der Mindestanteil für diese Wahl von der Seite der Anteilseigner und der Seite der Arbeitnehmer getrennt zu erfüllen. Am 8. Juni 2017 und am 02. Juni 2022 hat die Seite der Arbeitnehmervertreter aufgrund eines einstimmig gefassten Beschlusses gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden gemäß § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG der Gesamterfüllung für eine gerichtliche Bestellung eines Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer und für die Neuwahl des Aufsichtsrats widersprochen. Im Aufsichtsrat der WASGAU Produktions & Handels AG waren auf Anteilseignerseite bis zum Abschluss der Hauptversammlung am 31. Mai 2023 33 % Frauen und nach Abschluss der Hauptversammlung am 31.Mai 2023 50 % Frauen vertreten. Auf Arbeitnehmerseite waren es bis zum Abschluss der Hauptversammlung am 31. Mai 2023 33 % Frauen und nach Abschluss der Hauptversammlung am 31. Mai 2023 50 % Frauen. Insgesamt waren im Aufsichtsrat bis zum Abschluss der Hauptversammlung am 31. Mai 2023 33 % Frauen vertreten und nach Abschluss der Hauptversammlung am 31. Mai 2023 50 % Frauen. Die restlichen Sitze nahmen jeweils Männer ein. § 96 Abs. 3 AktG ist auf die Gesellschaft nicht anzuwenden. Angabe, ob die Gesellschaft im Berichtszeitraum den Mindestanteil an Frauen und Männern nach § 76 Abs. 3a AktG eingehalten hat Besteht der Vorstand bei börsennotierten Gesellschaften, für die das Mitbestimmungsgesetz gilt, aus mehr als drei Personen, so muss seit 12. August 2021 mindestens eine Frau und mindestens ein Mann Mitglied des Vorstands sein. Der Vorstand bestand im Geschäftsjahr 2023 aus zwei Mitgliedern. Dementsprechend findet die Regelung zum Mindestanteil an Frauen und Männern keine Anwendung. Diversitätskonzept Ein gesondertes Diversitätskonzept im Sinne des § 289 f Abs. 2 Nr. 6 HGB i.V.m § 315d HGB wird für die Besetzung von Vorstand und Aufsichtsrat derzeit nicht verfolgt. Mit der vorstehend wiedergegebenen Entsprechenserklärung wurde eine Abweichung von Ziffer B. 1 und Ziffer C. 1 Satz 2 des Deutschen Corporate Governance Kodexes in der Fassung vom 28. April 2022 erklärt, die die angemessene Berücksichtigung der Vielfalt (Diversity) bei der Besetzung des Vorstands bzw. des Aufsichtsrats empfehlen, und diese Abweichungen jeweils begründet. Hierauf wird Bezug genommen. Personelle Vielfalt (Diversity) ist jedoch auch für die WASGAU Produktions & Handels AG ein wichtiger Treiber unternehmerischer Erfolge. Dieser wegweisende Ansatz reicht für sie weit über Zielgrößen für den Anteil von Frauen in Führungsebenen hinaus. Dementsprechend verfolgt der Aufsichtsrat seit seinem Beschluss vom 5. Oktober 2017 und auch künftig für seine Zusammensetzung vorrangig das Ziel, verschiedene berufliche und persönliche Erfahrungen in seinen Reihen zu vereinen. Darin wollte er seither und will er auch künftig keinen Beschränkungen durch starre Schranken unterliegen. Das vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung erarbeitete fachliche Kompetenzprofil, das am 5. Oktober 2017 verabschiedet worden war, wurde am 19. September 2022 weiterentwickelt wie folgt neu gefasst: 1. Qualität und Service in Handel und Produktion von Lebensmitteln, insbesondere in den Bereichen Fleisch- und Wurstwaren, Backwaren, Obst, Gemüse und Wein, tragen zur starken Positionierung von WASGAU als Marke bei. Unterstützt wird dies durch die Einbindung regionaler Lieferanten und Hersteller hochwertiger Lebensmittel. Der Aufsichtsrat strebt an, dass einzelne Aufsichtsratsmitglieder über eine besondere Kompetenz verfügen, das Unternehmen in diesen Feldern zu begleiten und den Vorstand in der Pflege und Fortentwicklung dieser Stärken zu beraten und zu überwachen. 2. Den Kern der Handelstätigkeit bilden die WASGAU Super- und Verbrauchermärkte mit unterschiedlich großen Verkaufsflächen, daneben betreibt WASGAU Cash + Carry Betriebe als Partner für Gastronomie und Großverbraucher. Daher muss auch im Aufsichtsrat ein klarer Schwerpunkt der Fachkompetenz der Aufsichtsratsmitglieder auf einem profunden Verständnis des Handels (einschließlich Einkauf und Logistik) liegen. 3. Einzelne Mitglieder des Aufsichtsrats sollen zudem im Geschäftsgebiet wohnen, um die nötige Nähe zu den Kunden in den Aufsichtsrat einzubringen („WASGAU – Weil die Menschen von hier uns wichtig sind“). 4. Ein wesentlicher Erfolgsfaktor sind die Mitarbeiter des Konzerns. Der Aufsichtsrat sieht sich dementsprechend in einer besonderen Verantwortung für die Beschäftigten. Deren Belange genau zu kennen und im Aufsichtsrat vertreten zu können, ist auch eine Kompetenz, die im Gesamtgremium unverzichtbar ist. 5. Schließlich sollen einzelne Mitglieder des Aufsichtsrats über besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet Rechnungslegung (insbesondere in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und interner Kontroll- und Risikomanagementsysteme) und auf dem Gebiet Abschlussprüfung verfügen. Zur Rechnungslegung und Abschlussprüfung gehören dabei auch die Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung. 6. Nachhaltigkeit ruht bei der Gesellschaft als integraler Bestandteil auf insbesondere vier Säulen: Produkte & Lieferanten, Energie & Umwelt, Mitarbeiter & Kunden sowie soziales Engagement. Einzelne Aufsichtsratsmitglieder sollen über eine besondere Kompetenz verfügen, den Vorstand auch in einzelnen dieser vier integralen Säulen der Nachhaltigkeit zu beraten und zu überwachen. 7. Von allen Mitgliedern des Aufsichtsrats wird erwartet, dass sie den zeitlichen Anforderungen an die Mandatswahrnehmung grundsätzlich entsprechen und die gesetzlichen Anforderungen für eine Wahl/Mitgliedschaft im Aufsichtsrat erfüllen, auch hinsichtlich der Höchstzahl an Mandaten. Nach Auffassung des Aufsichtsrats berücksichtigt seine heutige Zusammensetzung diese Ziele und füllt das vorstehend beschriebene Kompetenzprofil vollumfänglich aus. Auf Basis des Kompetenzprofils hat der Aufsichtsrat folgende Übersicht über seine Qualifikationen („Kompetenzmatrix“) erstellt: Dessen ungeachtet legt die Gesellschaft großen Wert auf Vielfalt. Dies macht sich nicht nur, wie vorstehend in der Begründung der Abweichung zu B. 1 bereits näher ausgeführt, in der Zusammensetzung des Vorstands bemerkbar, sondern auch bei der Zusammensetzung der Belegschaft: Im Berichtsjahr wurden nicht nur verschiedene Geschlechter, sondern Menschen aus 57 unterschiedlichen Nationen beschäftigt. Eine wesentliche Voraussetzung für Diversität, Integration und Inklusion sieht die Gesellschaft in einem respektvollen, partnerschaftlichen Miteinander. Konzernabschluss Gewinn- und Verlustrechnung und Gesamtergebnis 1. Januar – 31. Dezember 2023 2023 2022 T-Euro T-Euro Umsatzerlöse (1) 630.189 606.812 Sonstige betriebliche Erträge (2) 4.698 4.590 Materialaufwand (3) a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren 404.668 389.852 b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 46 131 Personalaufwand (4) a) Löhne und Gehälter 104.615 99.408 b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung 22.266 21.243 Abschreibungen und Wertminderungen auf immaterielle (5,11,12) Vermögenswerte des Anlagevermögens und Sachanlagen 35.569 34.387 Sonstige betriebliche Aufwendungen (6) 56.909 54.929 Betriebliches Ergebnis (EBIT) 10.814 11.452 Erträge aus Wertpapieren und Ausleihungen im Rahmen der langfristigen finanziellen Vermögenswerte (7) 8 1 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge (7) 75 17 Zinsen und ähnliche Aufwendungen (7) 4.530 3.071 Ergebnis vor Steuern 6.367 8.399 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (8) 1.976 2.774 Konzernjahresüberschuss 4.391 5.625 Anteil der Aktionäre der WASGAU AG am Konzernjahresüberschuss 4.292 5.425 Anteile anderer Gesellschafter am Konzernjahresüberschuss (9) 99 200 Auf Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallendes Ergebnis in Euro je Aktie (10) unverwässert 0,65 0,82 verwässert 0,65 0,82 GESAMTERGEBNIS Konzernjahresüberschuss 4.391 5.625 Direkt im Eigenkapital erfasste Aufwendungen/Erträge Versicherungsmathematische Verluste/Gewinne nach Steuern (21,22) -40 556 Sonstiges Ergebnis, das zukünftig nicht in das Jahresergebnis umgegliedert wird -40 556 Gesamtergebnis 4.351 6.181 Anteil der Aktionäre der WASGAU AG am Gesamtergebnis 4.252 5.981 Anteile anderer Gesellschafter am Gesamtergebnis 99 200 Bilanz 31. Dezember 2023 AKTIVA Anhang 31. Dezember 2023 31. Dezember 2022 T-Euro T-Euro Langfristige Vermögenswerte Sachanlagen (11) 259.229 259.350 Immaterielle Vermögenswerte (12) 1.830 1.927 Langfristige finanzielle Vermögenswerte (13, 20) 852 2.121 Sonstige langfristige Vermögenswerte (14, 20) 1.408 1.669 Aktive latente Steuern (15) 5.535 4.988 268.854 270.055 Kurzfristige Vermögenswerte Vorräte (16) 52.197 48.790 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (17, 20) 5.617 4.955 Forderungen aus Ertragsteuern (18) 729 91 Sonstige kurzfristige Vermögenswerte (17, 20) 14.660 15.368 Flüssige Mittel (19, 20) 16.830 11.421 90.033 80.625 SUMME AKTIVA 358.887 350.680 PASSIVA Anhang 31. Dezember 2023 31. Dezember 2022 T-Euro T-Euro Eigenkapital Gezeichnetes Kapital (21) 19.800 19.800 Kapitalrücklage 22.587 22.587 Gewinnrücklagen 50.436 45.476 Bilanzgewinn 15.285 16.785 Anteil der Aktionäre der WASGAU AG am Eigenkapital 108.108 104.648 Anteil anderer Gesellschafter am Eigenkapital 1.251 1.152 109.359 105.800 Langfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen (22) 920 952 Langfristige Finanzverbindlichkeiten (23, 28) 168.329 169.607 Passive latente Steuern (15) 108 4 Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 1.169 702 170.526 171.265 Kurzfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten (23, 28) 20.595 21.375 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (25, 28) 43.262 38.224 Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern (24) 411 1.025 Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten (26, 28) 13.056 11.901 Sonstige kurzfristige Rückstellungen (27) 1.678 1.090 79.002 73.615 SUMME PASSIVA 358.887 350.680 Entwicklung des Eigenkapitals 1. Januar – 31. Dezember 2023 Gewinnrücklagen siehe Anhang Ziffer (21) Aktien- anzahl im Umlauf Grund- kapital Kapital- rücklage Andere Gewinn- rücklage Im sonst. Ergebnis erfasste Neube- wertungen Rücklage aus erstmaligem Übergang auf IFRS Bilanz- gewinn/ -verlust Auf Aktionäre der WASGAU AG entfallendes Eigenkapital Anteil anderer Gesell- schafter Konzern- eigen- kapital Stück T-Euro T-Euro T-Euro T-Euro T-Euro T-Euro T-Euro T-Euro T-Euro 01.01.2022 6.600.000 19.800 22.587 41.760 -2.117 2.411 15.944 100.385 952 101.337 Gewinn nach Steuern 5.425 5.425 200 5.625 Versicherungsmathe- matische Gewinne / Verluste nach Steuern 556 556 556 Dividenden- ausschüttungen -1.584 -1.584 -1.584 Sonstige Veränderungen 3.000 -134 -3.000 -134 -134 31.12.2022 6.600.000 19.800 22.587 44.760 -1.695 2.411 16.785 104.648 1.152 105.800 Gewinn nach Steuern 4.292 4.292 99 4.391 Versicherungsmathe- matische Gewinne / Verluste nach Steuern -40 -40 -40 Dividenden- ausschüttungen -792 -792 -792 Sonstige Veränderungen 5.000 -5.000 31.12.20223 6.600.000 19.800 22.587 49.760 -1.735 2.411 15.285 108.108 1.251 109.359 Kapitalflussrechnung 1. Januar – 31. Dezember 2023 2023 2022 T-Euro T-Euro Jahresüberschuss 4.391 5.625 + laufende Ertragsteuern 1.975 2.774 + Abschreibungen 35.569 34.387 - Zinserträge -74 -17 + Zinsaufwendungen 4.531 3.071 Veränderung der Rückstellungen 619 -11 +Verlust/-Gewinn aus dem Abgang von Anlagevermögen 136 -221 Brutto Cashflow 47.147 45.608 Veränderung der Vorräte -3.407 -1.970 Veränderung der Forderungen -878 -1.557 Veränderung der Verbindlichkeiten 8.774 510 - gezahlte Ertragsteuern / + erhaltene Steuerrückzahlungen -3.311 -3.869 Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 48.325 38.722 Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens 1.143 296 Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -19.428 -27.710 Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen -649 -714 Auszahlungen für Investitionen in langfristige finanzielle Vermögenswerte -124 -247 Cashflow aus Investitionstätigkeit -19.058 -28.375 Auszahlungen an Aktionäre und Minderheitsgesellschafter -792 -1.584 Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzverbindlichkeiten 3.005 11.959 Auszahlungen für die Tilgung von Finanzverbindlichkeiten -1.609 -2.000 Veränderung der Leasingverbindlichkeiten -20.006 -17.484 gezahlte Zinsen -4.456 -3.054 Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -23.858 -12.163 Finanzmittelfonds am 01.01.2022 bzw. 01.01.2021 11.421 13.237 Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds 5.409 -1.816 Finanzmittelfonds am 31.12.2022 bzw. 31.12.2021 16.830 11.421 Vgl. hierzu auch die Erläuterungen im Anhang unter (31) Anhang DIE GESELLSCHAFT Sitz der WASGAU Produktions & Handels AG ist Blocksbergstraße 183, 66955 Pirmasens, Deutschland. Die Gesellschaft ist im Handelsregister B Nr. 22467 beim Registergericht Zweibrücken eingetragen. Die WASGAU Produktions & Handels AG steht im Mehrheitsbesitz der Wasgau Food Beteiligungsgesellschaft mbH, Annweiler, die 53,1 % der Anteile hält und gleichzeitig oberstes Mutterunternehmen ist. Gegenstand des Unternehmens ist gemäß 2 Abs. 1 unserer Satzung der Betrieb eines Handelsunternehmens mit Konsumgütern aller Art (Einzelhandel und Großhandel), die Herstellung und der Vertrieb von Konsumgütern aller Art sowie der Handel mit Investitionsgütern für die Ausstattung von Handels- und Dienstleistungsbetrieben, die Förderung, Beratung und Betreuung von Einzelhandelsunternehmen auf betriebswirtschaftlichen, finanzwirtschaftlichen, technischen und anderen Gebieten. Die Gesellschaft unterhielt am Bilanzstichtag durch verschiedene Tochterunternehmen sechs Großverbrauchermärkte sowie 71 Einkaufsmärkte, in denen sich mehrheitlich auch Verkaufsfilialen der konzerneigenen Bäckerei und Metzgerei befinden. Die Einkaufsmärkte befinden sich alle in Deutschland. Zu weiteren Details verweisen wir auf das Kapitel „Grundlagen des Konzerns“ des Konzernlageberichts. ALLGEMEINE INFORMATIONEN Der Konzernabschluss der WASGAU Produktions & Handels AG wurde nach den Vorschriften des International Accounting Standards Board (IASB), London, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzenden nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Es wurden die zum 31. Dezember 2023 in der EU verbindlich anzuwendenden IFRS beachtet. Die Anforderungen aller Standards, die von der EU übernommen wurden und zum Bilanzstichtag verpflichtend anzuwenden waren, wurden ausnahmslos erfüllt. Im Geschäftsjahr erstmalig anzuwendende Standards und Interpretationen sowie Änderungen an Standards Standard Name IAS 12 Amendments to IAS 12 Income taxes: International Tax Reform – Pillar Two Model Rules; Deferred Tax related to Assets and Liabilities arising from a Single Transaction IFRS 17, IFRS 9 Amendments to IFRS 17 Insurance contracts: Initial Application of IFRS 17 and IFRS 9 – Comparative Information IAS 1 Amendments to IAS 1 Presentation of Financial Statements and IFRS Practice Statement 2: Disclosure of Accounting policies IAS 8 Amendments to IAS 8 Accounting policies, Changes in Accounting Estimates and Errors: Definition of Accounting Estimates Die Anwendung der neuen Standards und Interpretationen sowie Änderungen an bestehenden Standards und Interpretationen hatten keine wesentlichen Auswirkungen auf die Bilanzierung und Bewertung im WASGAU Konzern. Standards, Interpretationen und Änderungen zu veröffentlichten Standards, die 2023 noch nicht verpflichtend anzuwenden sind und vom Konzern auch nicht angewendet wurden. Im Geschäftsjahr wurden folgende noch nicht verpflichtend anzuwendenden Standards und Interpretationen bzw. Änderungen zu bestehenden Standards und Interpretationen im Abschluss des WASGAU Konzerns nicht berücksichtigt: Standard Name IAS 1 Amendments to IAS 1 Presentation of Financial Statements; Classification of Liabilities as Current or Noncurrent; Classification of Liabilities as Current or Noncurrent - Deferral of Effective Date and Non-current Liabilities with Covenants IFRS 16 Amendments to IFRS 16 Leases: Lease Liability in a Sale and Leaseback Ebenfalls wurde von der Anwendung der noch nicht von der EU in Europäisches Recht übernommenen und auch noch nicht zwingend anzuwendenden Standards und Interpretationen abgesehen. Die neuen und geänderten Standards wird WASGAU erst zum Zeitpunkt der erstmaligen verpflichtenden Anwendung innerhalb der EU im Abschluss berücksichtigen. Auch aus der Anwendung dieser Vorschriften erwarten wir keine wesentlichen Auswirkungen auf die Bilanzierung und Bewertung im WASGAU Konzern. Der Konzernabschluss wurde in Übereinstimmung mit den nachfolgend dargestellten Konsolidierungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in Euro aufgestellt. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurden alle Werte –sofern nicht anders angegeben– kaufmännisch auf T-Euro (Tausend Euro) bzw. Mio. Euro (Millionen Euro) gerundet. Der Berechnung von Verhältniszahlen liegen die exakten Werte zugrunde. Aus der kaufmännischen Rundung können Rundungsdifferenzen von +/- 1 T-Euro bzw. +/- 0,1 Mio. Euro auftreten. Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgte auf Basis der historischen Anschaffungs-/Herstellungskosten, eingeschränkt durch die erfolgswirksame Bewertung von zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten. Der Konzernabschluss wurde am 21. März 2024 durch den Vorstand der WASGAU Produktions & Handels AG genehmigt. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Konsolidierungskreis In den Konsolidierungskreis sind neben der WASGAU Produktions & Handels AG als Muttergesellschaft sämtliche Tochterunternehmen einbezogen, bei denen der Muttergesellschaft, direkt oder indirekt, die Mehrheit der Stimmrechte zusteht bzw. bei denen in anderer Weise ein Beherrschungsverhältnis vorliegt. Die in den Konsolidierungskreis einbezogenen Unternehmen sind in der Anlage zum Anhang (Anteilsbesitz zum 31. Dezember 2023) dargestellt. Konsolidierungsgrundsätze Der Stichtag für den Abschluss der WASGAU Produktions & Handels AG und aller einbezogenen Unternehmen ist der 31. Dezember 2023. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. In den Konzernabschluss werden alle Tochterunternehmen einbezogen, die dem beherrschenden Einfluss des Mutterunternehmens unterliegen. Ein Beherrschungsverhältnis wird angenommen, wenn das Mutterunternehmen die Verfügungsgewalt hat, variable Rückflüsse erhält und die Möglichkeit zur Beeinflussung der variablen Rückflüsse durch die Ausübung der Verfügungsgewalt hat. Die Bilanzierung erworbener Tochterunternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode. Die Anschaffungskosten des Erwerbs entsprechen dem beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte, der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und der entstandenen bzw. übernommenen Schulden zum Transaktionszeitpunkt. Außerdem beinhalten sie die beizulegenden Zeitwerte jeglicher angesetzter Vermögenswerte oder Schulden, die aus einer bedingten Gegenleistungsvereinbarung resultieren. Erwerbsbezogene Kosten werden aufwandswirksam erfasst, wenn sie anfallen. Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses identifizierbare Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten werden bei der Erstkonsolidierung mit ihren beizulegenden Zeitwerten im Erwerbszeitpunkt bewertet. Wesentliche Unternehmenserwerbe lagen im Geschäftsjahr 2023 nicht vor. Die Einbeziehung in den Konzernabschluss erfolgt zu dem Zeitpunkt, zu dem das Beherrschungsverhältnis vorliegt. Umgekehrt scheidet ein Unternehmen aus dem Konsolidierungskreis aus, sobald das Beherrschungsverhältnis nicht mehr gegeben ist. Gemäß IFRS 10 werden alle Forderungen und Verbindlichkeiten, Umsätze, Aufwendungen und Erträge sowie Zwischenergebnisse innerhalb des Konsolidierungskreises im Rahmen der Konzernkonsolidierung eliminiert. Da der WASGAU Konzern nur im Euroraum tätig ist und keine Geschäfte in Fremdwährungen abgeschlossen hat, erfolgt keine Währungsumrechnung. Umsatzerlöse und sonstige Erträge Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Waren im Großhandel werden erfasst, wenn der Kunde die Verfügungsgewalt über die Ware erlangt hat und somit die wesentlichen Chancen und Risiken auf den Kunden übertragen wurden. Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Waren im Einzelhandel werden erfasst, wenn ein Konzernunternehmen Produkte an einen Kunden verkauft. Einzelhandelsverkäufe werden i.d.R. bar oder unbar abgewickelt. Der erfasste Umsatzerlös entspricht dem Erlös aus dem Verkauf, einschließlich etwaiger Kreditkartengebühren, die für die Transaktion zu zahlen sind. Zinserträge werden zeitanteilig unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfasst. Dividendenerträge werden in dem Zeitpunkt erfasst, in dem das Recht auf den Empfang der Zahlung entsteht. Sachanlagen Vermögenswerte des Sachanlagevermögens, die im Geschäftsbetrieb länger als ein Jahr genutzt werden, sind mit ihren Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen und Wertminderungen bewertet. Gewinne oder Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens werden in den sonstigen betrieblichen Erträgen oder Aufwendungen berücksichtigt. Es bestehen keine Rückbauverpflichtungen, die in den Anschaffungskosten zu berücksichtigen waren. Die Abschreibung der Sachanlagen erfolgt ausschließlich nach der linearen Methode. Den planmäßigen Abschreibungen liegen konzerneinheitlich folgende wirtschaftliche Nutzungsdauern zu Grunde: Gebäude 22 bis 50 Jahre Außenanlagen 10 bis 20 Jahre Technische Anlagen 8 bis 20 Jahre Kraftfahrzeuge 3 bis 6 Jahre Büroausstattung 5 bis 10 Jahre Ladeneinbauten 5 bis 10 Jahre Übrige Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 10 Jahre Mietereinbauten werden über die entsprechende Vertragslaufzeit oder gegebenenfalls über die kürzere Nutzungsdauer abgeschrieben. Restbuchwerte sowie Nutzungsdauern werden jährlich überprüft und gegebenenfalls angepasst. Nutzungsrechte Nutzungsrechte werden zu Anschaffungskosten bewertet. Diese beinhalten die sich aus der Erstbewertung der Leasingverbindlichkeit zuzüglich aller vor Bereitstellung geleisteten Leasingzahlungen und abzüglich aller etwaigen Leasinganreize und der anfänglich entstandenen sowie der geschätzten, für die Demontage anfallenden, Kosten. Die Aktivierung von Demontagekosten war im WASGAU Konzern nicht anwendbar. Die Nutzungsrechte werden linear über den kürzeren der beiden Zeiträume aus Laufzeit des zugrundeliegenden Leasingvertrags, ggf. unter Berücksichtigung von Verlängerungsoptionen, und der Nutzungsdauer des Leasingobjekts abgeschrieben. Immaterielle Vermögenswerte Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögenswerte werden mit Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung und Wertminderungen bewertet. Die planmäßige Abschreibung erfolgt linear über eine Nutzungsdauer von drei bis fünf Jahren. Es befinden sich keine selbsterstellten immateriellen Vermögenswerte im Eigentum der in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften. Der Geschäfts- oder Firmenwert hat eine unbestimmte Nutzungsdauer. Erworbene Software wird planmäßig linear über eine Nutzungsdauer von drei bis fünf Jahren, Lizenzen werden i.d.R. über fünf Jahre oder eine ggf. abweichende Vertragslaufzeit abgeschrieben. Wertminderungen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen Liegen Anhaltspunkte oder Ereignisse vor, die auf eine Wertminderung von immateriellen Vermögenswerten oder Sachanlagen schließen lassen, wird eine Überprüfung ihrer Werthaltigkeit vorgenommen. Wertminderungsaufwendungen werden erfasst, wenn der künftig erzielbare Betrag aus dem Vermögenswert den Buchwert unterschreitet. Der erzielbare Betrag ergibt sich aus dem höheren Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Dieser entspricht dem Barwert der künftigen, dem Vermögenswert zuzuordnenden Zahlungsströme aus der fortgesetzten Nutzung. Finanzinstrumente Die Bilanzierung finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten erfolgt bei Erwerb zum beizulegenden Zeitwert. Dabei sind bei allen finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, die in der Folge nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, die dem Erwerb direkt zurechenbaren Transaktionskosten zu berücksichtigen. Der Bilanzansatz erfolgt zum Erfüllungstag. Gemäß IFRS 9 hat WASGAU finanzielle Vermögenswerte in folgende Kategorien unterteilt: Zu fortgeführten Anschaffungskosten werden Fremdkapitalinstrumente bilanziert, die im Rahmen des Geschäftsmodells gehalten werden und deren Zielsetzung in der Vereinnahmung vertraglicher Zahlungsströme aus der Verzinsung oder Tilgung des ausstehenden Kapitalbetrags besteht. Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert werden solche Fremdkapitalinstrumente designiert, die auch mit Veräußerungsabsicht gehalten werden und deren vertragsgemäße Zahlungsströme in der Verzinsung oder Tilgung des ausstehenden Kapitalbetrags bestehen. Wertveränderungen solcher Finanzinstrumente werden erfolgsneutral in den Rücklagen erfasst. Bei Ausbuchung des Finanzinstruments erfolgt eine Umgliederung der Gewinne bzw. Verluste in die Erfolgsrechnung (sog. Recycling). Alle übrigen Finanzinstrumente werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Wertänderungen werden grundsätzlich über die Erfolgsrechnung erfasst. Gemäß IFRS 9 hat WASGAU finanzielle Verbindlichkeiten in folgende Kategorien unterteilt: Finanzielle Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, weil sie als zu Handelszwecken gehalten oder beim erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten eingestuft wurden. Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Dies sind sämtliche finanzielle Verbindlichkeiten, die nicht unter die erstgenannte Kategorie fallen. Zeitwerte für die Kategorie "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert" wurden auf der Grundlage von Marktnotierungen ermittelt. Die beizulegenden Zeitwerte für die übrigen Kategorien, sofern sie von den fortgeführten Anschaffungskosten abweichen, wurden auf der Grundlage subjektiver Schätzungen des Konzerns über die Bonität der Gläubiger bestimmt, da hierüber keine verlässlichen Marktdaten existieren. Vorräte Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, gegebenenfalls zu einem niedrigeren erzielbaren Nettoveräußerungswert, bewertet. Die als Vorräte bilanzierten Handelswaren werden zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren Nettoveräußerungswert angesetzt. Der Ansatz der Anschaffungskosten erfolgt mit den gewichteten Durchschnittskosten. Bei den Handelswaren werden individuelle Bewertungsabschläge vorgenommen, sofern die aus ihrem Verkauf voraussichtlich zu realisierenden Erlöse niedriger sind als die Buchwerte der Vorräte. Als Nettoveräußerungswert werden hierbei die voraussichtlich erzielbaren Verkaufserlöse abzüglich der bis zum Verkauf noch anfallenden Kosten angesehen. Wenn die Gründe, die zu einer Abwertung der Handelswaren geführt haben, nicht länger bestehen, wird eine entsprechende Wertaufholung vorgenommen. Erzeugnisse aus den Produktionsbetrieben des Konzerns werden zu Herstellungskosten angesetzt. Die Kalkulation erfolgt dabei auf der Grundlage der verwendeten Rezepturen, der daraus resultierenden direkt zurechenbaren Kosten und den Produktionsgemeinkosten. Forderungen und sonstige Vermögenswerte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden im Zugangszeitpunkt mit dem Transaktionspreis angesetzt und in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die in den übrigen Forderungen und sonstigen Vermögenswerten ausgewiesenen finanziellen Vermögenswerte werden gemäß IFRS 9 im Zugangszeitpunkt mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt und in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Soweit Wertminderungen auftreten, werden diese im Periodenergebnis erfasst. Der Buchwert des Vermögenswerts wird dabei durch den Ansatz eines Wertminderungskontos gemindert. Der Verlust wird in der Gewinn- und Verlustrechnung unter „Sonstige betriebliche Aufwendungen" erfasst. Eine Ausbuchung erfolgt gegen das Wertminderungskonto, wenn eine Forderung als uneinbringlich anzusehen ist bzw. die rechtliche oder wirtschaftliche Grundlage, die zum Ansatz geführt hat, nicht mehr existiert, ohne dass die Forderung beglichen wurde. Nachträgliche Zahlungseingänge auf vormals ausgebuchte Beträge werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter „Sonstige betriebliche Erträge" erfasst. Flüssige Mittel Die flüssigen Mittel sind mit dem Zeitwert, der dem Nennwert entspricht, angesetzt und beinhalten den Kassenbestand sowie kurzfristige Guthaben bei Kreditinstituten. Für Zwecke der Kapitalflussrechnung repräsentieren die flüssigen Mittel die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Latente Steuern Die Ermittlung latenter Steuern erfolgt in Übereinstimmung mit IAS 12. Danach werden für temporäre Unterschiede zwischen den im Konzernabschluss angesetzten Buchwerten und den steuerlichen Wertansätzen von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten zukünftig wahrscheinlich eintretende Steuerent- und -belastungen bilanziert. Erwartete Steuerersparnisse aus der Nutzung von als zukünftig realisierbar eingeschätzten Verlustvorträgen werden aktiviert. Aktive latente Steuern aus abzugsfähigen temporären Unterschieden und steuerlichen Verlustvorträgen, die die passiven latenten Steuern aus zu versteuernden temporären Unterschieden übersteigen, werden nur in dem Umfang angesetzt, in dem mit hinreichender Wahrscheinlichkeit angenommen werden kann, dass das jeweilige Unternehmen ausreichend steuerpflichtiges Einkommen zur Realisierung des entsprechenden Nutzens erzielen wird. Die das Inland betreffenden latenten Steuern wurden auf der Grundlage der aktuell geltenden Steuergesetze gebildet. Hierbei wurde für die Umkehr von Unterschieden zwischen der Steuerbilanz und der IFRS-Bilanz ein Steuersatz von 29,5 % (Vorjahr 29,5 %) zu Grunde gelegt. Rückstellungen Der Konzern hat sowohl leistungsorientierte als auch beitragsorientierte Pensionspläne. Ein beitragsorientierter Plan ist ein Pensionsplan, unter dem der Konzern fixe Beiträge an eine nicht zum Konzern gehörende Einrichtung entrichtet. Der Konzern hat keine rechtliche oder faktische Verpflichtung, zusätzliche Beiträge zu leisten, wenn die Einrichtung nicht genügend Vermögenswerte hält, um die Pensionsansprüche aller Mitarbeiter aus den laufenden und vorherigen Geschäftsjahren zu begleichen. Im WASGAU Konzern betrifft dies ausschließlich Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland. Die versicherungsmathematische Bewertung der Pensionsrückstellungen für die betriebliche Altersversorgung (leistungsorientierte Pläne) erfolgt nach der in IAS 19 „Leistungen an Arbeitnehmer" vorgeschriebenen Methode der laufenden Einmalprämien (Projected Unit Credit Method). Im Rahmen dieses Anwartschaftsbarwertverfahrens werden sowohl die am Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften als auch die künftig zu erwartenden Steigerungen der Gehälter und Renten berücksichtigt, sofern diese durch die einzelvertraglichen Vereinbarungen für die Leistungshöhe relevant sind. Sich am Jahresende ergebende Unterschiedsbeträge (so genannte versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste) werden dabei nach IAS 19 „Leistungen an Arbeitnehmer" erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis (OCI) erfasst. Bei den Pensionsverpflichtungen im WASGAU Konzern handelt es sich um leistungsorientierte Einzelzusagen gegenüber ehemaligen Vorstandsmitgliedern der Muttergesellschaft, für ehemalige Geschäftsführer von Tochterunternehmen sowie in geringem Maße für einzelne Mitarbeiter von Konzerngesellschaften. Die Zusagen beinhalten Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenrenten. Für den überwiegenden Teil der Pensionsverpflichtungen bestehen Rückdeckungsversicherungen, die größtenteils als Planvermögen mit dem Rückstellungsbetrag verrechnet wurden. Die Rückdeckungsversicherungen dienen dazu, künftige Zahlungsmittelzu und -abflüsse weitgehend auszugleichen. Soweit Rückdeckungsversicherungen bestehen, erfolgt die Zahlung von laufenden Renten an die jeweiligen Empfänger über die Rückdeckungsversicherung sowie einen Treuhänder. Übrige Rückstellungen werden gebildet, soweit rechtliche oder faktische Verpflichtungen gegenüber Dritten bestehen, die auf Geschäftsvorfällen oder Ereignissen in der Vergangenheit beruhen und wahrscheinlich zu Vermögensabflüssen führen, die zuverlässig ermittelbar sind. Sie werden unter Berücksichtigung aller daraus erkennbaren Risiken zum voraussichtlichen Erfüllungsbetrag angesetzt und nicht mit Rückgriffsansprüchen verrechnet. Dabei wird von dem Erfüllungsbetrag mit der höchsten Eintrittswahrscheinlichkeit ausgegangen. Leasingverbindlichkeiten Leasingverbindlichkeiten werden im Zugangszeitpunkt zum Barwert erfasst. Der Barwert beinhaltet fixe sowie variable Leasingzahlungen. Variable Leasingzahlungen, die sich aus den Änderungen eines Indizes ergeben, sind bis zu deren Wirksamwerden nicht in der Leasingverbindlichkeit berücksichtigt. Sobald Änderungen eines Indexes sich auf die Leasingraten auswirken, wird die Leasingverbindlichkeit gegen das Nutzungsrecht angepasst. Bei der Bestimmung der Laufzeit eines Leasingverhältnisses werden alle Umstände, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung oder Unterlassung von Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen bieten, mit einbezogen. Laufzeitveränderungen, die sich aus Verlängerungs- oder vorzeitigen Kündigungsoptionen ergeben, werden, sofern aus wirtschaftlicher Betrachtung mit hinreichender Sicherheit von einer Inanspruchnahme auszugehen ist, berücksichtigt. Die Mehrheit der bestehenden Verlängerungs- und Kündigungsoptionen können nur durch den WASGAU Konzern, nicht hingegen durch den Leasinggeber ausgeübt werden. Die Leasingzahlungen werden mit dem, dem Leasingverhältnis innewohnenden Zins abgezinst, soweit dieser ohne Weiteres bestimmbar ist. Andernfalls – und das ist im WASGAU Konzern der Regelfall – erfolgt eine Abzinsung mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingnehmers, d. h. dem Zins, den der Leasingnehmer unter vergleichbaren Bedingungen und vergleichbarer Laufzeit, zahlen müsste. Zur Bestimmung des Grenzfremdkapitalzinssatzes geht der Konzern wie folgt vor: Sofern vorhanden werden kürzlich abgeschlossene vergleichbare Finanzierungen als Ausgangspunkt verwendet und sofern erforderlich angepasst. In Ermangelung einer solchen vergleichbaren Finanzierung bedient sich der WASGAU Konzern einer Verknüpfung aus einem risikolosen Zins vergleichbarer Laufzeit und einem individuellen, risikoadäquaten Aufschlag des Leasingnehmers (sog. build-up-Approach). Hierbei wird für ein Portfolio ähnlich ausgestalteter Leasingverhältnisse ein einziger Abzinsungssatz zugrunde gelegt. Zukünftige Steigerungen der Leasingzahlungen durch die Änderung von zugrundeliegenden Indizes werden erst mit ihrem Wirksamwerden berücksichtigt. Im Zeitpunkt des Wirksamwerdens erfolgt eine Anpassung der Leasingverbindlichkeit gegen das Nutzungsrecht. Die Leasingzahlung wird in eine Zins- und eine Tilgungskomponente aufgeteilt. Für kurzfristige Leasingverhältnisse, das heißt solche mit einer Laufzeit von bis zu 12 Monaten, und Leasingverhältnisse deren zugrundeliegender Vermögenswert einen Wert von 5 T€ nicht übersteigt, wird in Übereinstimmung mit dem Standard keine Leasingverbindlichkeit und analog kein Nutzungsrecht erfasst. Diese Leasingverhältnisse werden wie bisher mit dem auf diese Periode entfallenden Aufwand erfasst. Vermögenswerte mit geringem Wert beinhalten im Wesentlichen IT-Ausstattung. WASGAU tritt in geringem Umfang auch als Leasinggeber auf. Die hieraus erzielten Erträge sind aus Konzernsicht unwesentlich, weshalb auf die entsprechenden Angaben gemäß IFRS 16 verzichtet wurde. Verbindlichkeiten Finanzverbindlichkeiten gemäß IFRS 9 werden im Zeitpunkt der Erfassung zum beizulegenden Zeitwert und in der Folge zu ihren fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode angesetzt. Werden Verbindlichkeiten mit Disagio aufgenommen, entspricht die Erstbewertung dem Zeitwert. Finanzverbindlichkeiten aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen werden zum Zeitpunkt der erstmaligen Bilanzierung mit dem Barwert der zukünftigen Leasingraten passiviert und in den Folgeperioden um den Tilgungsanteil der Leasingraten verringert. Wenn der beizulegende Zeitwert niedriger ist als der Barwert der Leasingzahlungen, wird der Zeitwert angesetzt. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die übrigen Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten, falls erforderlich unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode, angesetzt, sofern es sich nicht um derivative Finanzinstrumente im Zusammenhang mit Hedge-Accounting handelt, die gemäß IAS 39 mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet sind. Verbindlichkeiten werden ausgebucht, sofern keine rechtliche oder wirtschaftliche bzw. faktische Verpflichtung seitens der WASGAU Gruppe zu deren Begleichung mehr besteht. Eventualverbindlichkeiten Eventualverbindlichkeiten sind mögliche oder bestehende Verpflichtungen, die auf vergangenen Ereignissen beruhen, bei denen ein Ressourcenabfluss jedoch als nicht unwahrscheinlich eingeschätzt wird. Solche Verpflichtungen sind nach IAS 37 (Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen) nicht in der Bilanz zu erfassen, sondern im Anhang zu nennen. Verwendung von Annahmen und Schätzungen Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind Annahmen getroffen und Schätzungen verwandt worden, die sich auf Ausweis und Höhe der bilanzierten Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Rückstellungen, Erträge, Aufwendungen sowie der Eventualverbindlichkeiten ausgewirkt haben. Diese Annahmen und Schätzungen beziehen sich im Wesentlichen auf die konzerneinheitliche Festlegung wirtschaftlicher Nutzungsdauern, Wertberichtigungen auf Forderungen, die Bewertung von Rückstellungen, die Realisierbarkeit zukünftiger Steuerentlastungen sowie die Ermittlung etwaigen Wertminderungsbedarfs. Zur Ermittlung des Grenzfremdkapitalzinssatzes verweisen wir auf die Erläuterungen im Bereich Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden unter den Leasingverbindlichkeiten. Bei der Ermittlung von Rückstellungen werden durch die Geschäftsleitung Annahmen zu Wahrscheinlichkeit und Höhe eines etwaigen Mittelabflusses sowie über dessen Zeitpunkt getroffen, die eine wesentliche Auswirkung auf die Höhe der gebildeten Rückstellungen haben können. Für Rückstellungen aus schwebenden Rechtsstreitigkeiten wird hierzu insbesondere auf die Dienste von externen Rechtsberatern zurückgegriffen, bei versicherungsmathematischen Rückstellungen auf die Dienste von Aktuaren. Zur Ermittlung eines möglichen Wertminderungsbedarfs einzelner Vermögenswerte oder zahlungsmittelgenerierender Einheiten beziehen sich Annahmen und Schätzungen auf das auslösende Ereignis (Indikator) sowie die künftig zu erwartenden Zahlungsmittelzuflüsse eines Vermögenswertes oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit im Rahmen der zur Ermittlung verwendeten „Discounted-Cashflow"- Methode. Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis erfolgswirksam berücksichtigt. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG (1) UMSATZERLÖSE Aufgliederung nach Tätigkeitsbereichen: 2023 2022 T-Euro T-Euro - Großhandel 171.805 163.110 - Einzelhandel 458.384 443.702 GESAMT 630.189 606.812 Vgl. hierzu auch die Segmentberichtserstattung gemäß IFRS 8 (32). Die Umsatzerlöse resultieren aus dem Verkauf von Handelswaren sowie selbst hergestellten Produkte im Lebensmittelbereich. Es werden mit keinem Kunden Umsätze getätigt, die 10 % der gesamten Umsätze übersteigen. (2) SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE 2023 2022 T-Euro T-Euro Erträge aus Anlagenverkäufen 351 342 Auflösung von Rückstellungen 444 391 Miet- und Pachterträge 878 957 Erträge aus geldwertem Vorteil 810 745 Sonstige 2.215 2.155 GESAMT 4.698 4.590 (3) MATERIALAUFWAND 2023 2022 T-Euro T-Euro Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 404.609 390.088 Bestandsveränderung fertige und unfertige Erzeugnisse 59 -237 Aufwendungen für bezogene Leistungen 46 132 GESAMT 404.714 389.983 (4) PERSONALAUFWAND 2023 2022 T-Euro T-Euro Löhne und Gehälter 104.615 99.408 Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung 22.266 21.243 GESAMT 126.881 120.651 2023 2022 Mitarbeiter (Köpfe im Durchschnitt) - Großhandel/Holding 72 72 - übriger Großhandel 836 801 - Einzelhandel 2.794 2.774 GESAMT 3.702 3.647 Der Aufwand für beitragsorientierte Versorgungspläne von Mitarbeitern (betrifft nur gesetzliche Rentenversicherungsbeiträge des Arbeitgebers) betrug 9.304 T-Euro (VJ 8.708 T-Euro). (5) ABSCHREIBUNGEN UND WERTMINDERUNGEN AUF IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE DES ANLAGEVERMÖGENS UND SACHANLAGEN 2023 2022 T-Euro T-Euro Immaterielle Vermögenswerte 747 807 Gebäude 19.596 19.332 Technische Anlagen 1.378 1.255 Fuhrpark 2.450 2.297 Betriebs- u. Geschäftsausstattung 11.398 10.696 GESAMT 35.569 34.387 Wertminderungen auf den erzielbaren Betrag (höherer aus Nettoveräußerungserlös und Nutzungswert) wurden im Geschäftsjahr keine erfasst. (6) SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN 2023 2022 T-Euro T-Euro Aufwendungen für Energie- und Nebenkosten 18.799 18.652 Leasing 1.676 2.072 Instandhaltung und Reparatur 9.050 8.168 KFZ- und Logistikkosten 5.715 4.966 Sonstige 21.669 21.071 GESAMT 56.909 54.929 Die Sonstigen Aufwendungen enthalten als wesentliche Posten Werbeaufwendungen, Verbrauchs- und Verpackungsmaterial, Zuführungen zu Rückstellungen Versicherungsprämien sowie Kosten des Geldverkehrs. Insgesamt wurden im Geschäftsjahr 2023 Auszahlungen für Leasingverhältnisse in Höhe von 22.823 T€ (VJ 22.142 T€) getätigt. Auf Leasingverhältnisse über Vermögenswerte von geringem Wert und auf kurzfristige Leasingverhältnisse, die in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst werden, entfallen hiervon: 2023 Art des Leasingverhältnisses T-Euro Leasingverhältnisse über Vermögenswerte mit geringem Wert 1.260 kurzfristige Leasingverhältnisse 416 (7) FINANZ- UND BETEILIGUNGSERGEBNIS 2023 2022 T-Euro T-Euro Zinsergebnis Erträge aus Wertpapieren und Ausleihungen im Rahmen der langfristigen finanziellen Vermögenswerte 8 1 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 75 17 Zinsen und ähnliche Aufwendungen -4.530 -3.071 GESAMT -4.447 -3.053 Nettoergebnis nach Bewertungskategorien in T-Euro 2023 Folgebewertung Kategorie nach IFRS 9 Zinsen und Dividenden zum Fair Value Wert- berichtigung Netto- ergebnis zu fortgeführten Anschaffungskosten -4.447 0 -224 -4.671 Aufwendungen aus Krediten -2.084 0 0 -2.084 Aufwendungen aus Finanzierungsleasing -2.442 0 0 -2.442 sonstige Aufwendungen -13 0 -395 -408 sonstige Erträge 92 0 171 263 erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert 0 0 0 0 Forderungen und Kredite 0 0 0 0 GESAMT -4.447 0 -224 -4.671 2022 Folgebewertung Kategorie nach IFRS 9 Zinsen und Dividenden zum Fair Value Wert- berichtigung Netto- ergebnis zu fortgeführten Anschaffungskosten -3.053 0 -481 -3.534 Aufwendungen aus Krediten -763 0 0 -763 Aufwendungen aus Finanzierungsleasing -2.283 0 0 -2.283 sonstige Aufwendungen -25 0 -518 -543 sonstige Erträge 18 0 37 55 erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert 0 0 0 0 Forderungen und Kredite 0 0 0 0 GESAMT -3.053 0 -481 -3.534 Die Zinsaufwendungen resultieren größtenteils aus den Zinsen im Rahmen von Leasingverhältnissen und aus dem Konsortialdarlehen. Aus der Aufzinsung von Leasingverbindlichkeiten resultiert ein Zinsaufwand in Höhe von 2.223 T-Euro (VJ 1.899 T-Euro). Neu gebildete Wertberichtigungen auf Forderungen und sonstige Vermögenswerte sowie die Ausbuchung von Forderungen in Höhe von 597 T-Euro (VJ 541 T-Euro) sind im sonstigen betrieblichen Aufwand erfasst. Die Auflösung gebildeter Wertberichtigungen auf Forderungen sowie eingegangene Zahlungen auf wertberichtigte Forderungen in Höhe von 177 T-Euro (VJ 38 T-Euro) wurden im sonstigen betrieblichen Ertrag ausgewiesen. (8) STEUERN VOM EINKOMMEN UND vom ERTRAG Als Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sind die jeweils gezahlten bzw. geschuldeten Steuern auf Einkommen und Ertrag sowie die latenten Steuerabgrenzungen ausgewiesen. Die Gesellschaften der WASGAU Gruppe unterliegen einer durchschnittlichen Gewerbeertragsteuer von ca. 13,675 Prozent des Gewerbeertrags. Der Körperschaftsteuersatz beträgt 15,0 Prozent, zuzüglich eines Solidaritätszuschlags (SolZ) auf die Körperschaftsteuer von 5,5 Prozent, so dass latente Steuern mit einem Gesamtsteuersatz von 29,5 Prozent bewertet wurden. Der effektive Steuersatz des Konzerns lag bei 31,0 % (VJ 33,0 %). Dieser Rückgang ist im Wesentlichen durch Steuererstattungen für Vorjahre begründet. Der Ermittlung der latenten Steuern liegen die in Deutschland zum Realisierungszeitpunkt erwarteten Steuersätze zu Grunde. Diese basieren grundsätzlich auf den, am Bilanzstichtag gültigen bzw. verabschiedeten, gesetzlichen Regelungen. 2023 2022 T-Euro T-Euro Gezahlte bzw. geschuldete Steuern 2.402 3.651 davon Inland 2.402 3.651 Latente Steuern -426 -877 In den gezahlten bzw. geschuldeten Steuern sind im Saldo periodenfremde Steuererstattungen in Höhe von 217 T‑Euro (VJ 4 T‑Euro) enthalten. Der tatsächliche Steueraufwand von 1.976 T-Euro (VJ 2.774 T-Euro) ist um 98 T-Euro höher als der erwartete Ertragsteueraufwand, der sich bei Anwendung des inländischen Ertragsteuersatzes auf das Jahresergebnis des Konzerns vor Ertragsteuern zuzüglich latenter Steuereffekte ergäbe (VJ 296 T-Euro). Der erwartete leitet sich zum tatsächlichen Ertragsteueraufwand wie folgt über: 2023 2022 T-Euro T-Euro Konzernjahresüberschuss vor Ertragsteuern 6.367 8.399 Erwarteter Ertragsteueraufwand 1.878 2.478 Steuerliche Auswirkungen Inländische Verluste 0 10 Kürzungen für Körperschaft- und Gewerbesteuer 459 408 Steuererstattungen für Vorjahre -217 0 Steuernachzahlungen für Vorjahre 0 4 Steuernachzahlungen aus Betriebsprüfungen 0 0 Steuererstattungen aus Betriebsprüfungen 0 0 Anpassung latente Steuern 0 0 Inanspruchnahme Verlustvortrag -93 -95 Sonstige Abweichungen -51 -31 GESAMT 1.976 2.774 (9) ANTEIL ANDERER GESELLSCHAFTER AM KONZERNJAHRESÜBERSCHUSS 2023 2022 T-Euro T-Euro Anderen Gesellschaftern zustehender Gewinn 99 200 Es handelt sich um den Gewinn- bzw. Verlustanteil eines Minderheitsgesellschafters in einem rechtlich selbstständigen Cash + Carry Markt. (10) UNVERWÄSSERTES UND VERWÄSSERTES ERGEBNIS JE AKTIE Das Ergebnis je Aktie wird in Übereinstimmung mit IAS 33 ermittelt. Es ergibt sich aus der Division des den Aktionären zustehenden Konzernjahresüberschusses durch die gewichtete Zahl ausgegebener Aktien. 2023 2022 unverwässertes Ergebnis je Aktie in Euro 0,65 0,82 verwässertes Ergebnis je Aktie in Euro 0,65 0,82 Konzernergebnis der Muttergesellschaft in Euro 4.292.448 5.424.254 Gewichteter Durchschnitt der Aktienanzahl 6.600.000 6.600.000 ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ (11) sachanlagen Grundstücke und Gebäude einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken Technische Anlagen und Maschinen Kraftfahrzeuge Betriebs- und Geschäfts- ausstattung geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau Gesamt 2023 T-Euro T-Euro T-Euro T-Euro T-Euro T-Euro Anschaffungskosten Stand 01.01.2023 315.129 26.936 12.935 150.924 5.720 511.644 (davon Nutzungsrechte) (179.717) (0) (6.289) (288) (0) (186.294) Zugänge 14.671 332 1.922 8.772 10.283 35.980 (davon Nutzungsrechte) (14.558) (0) (1.787) (208) (0) (16.553) Abgänge 4.117 2.195 783 6.181 0 13.276 (davon Nutzungsrechte) (2.296) (0) (686) (253) (0) (3.235) Umbuchungen 0 2.268 0 4.199 -6.467 0 Stand 31.12.2023 325.683 27.341 14.074 157.714 9.536 534.348 (davon Nutzungsrechte) (191.979) (0) (7.390) (243) (0) (199.612) Abschreibungen/ Wertminderungen Stand 01.01.2023 136.422 18.631 7.106 90.135 0 252.294 (davon Nutzungsrechte) (56.908) (0) (4.976) (177) (0) (62.061) Zugänge 19.595 1.378 2.450 11.399 0 34.822 (davon Nutzungsrechte) (16.578) (0) (2.315) (73) (0) (18.966) Abgänge 3.004 2.195 760 6.038 0 11.997 (davon Nutzungsrechte) (1.256) (0) (673) (253) (0) (2.182) Stand 31.12.2023 153.013 17.814 8.796 95.496 0 275.119 (davon Nutzungsrechte) (72.230) (0) (6.618) (-3) (0) (78.845) Buchwert 31.12.2023 172.670 9.527 5.278 62.218 9.536 259.229 (davon Nutzungsrechte) (119.749) (0) (772) (246) (0) (120.767) (davon ehemaliges Finanzierungsleasing) (809) (0) (27) (0) (0) (836) Grundstücke und Gebäude einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken Technische Anlagen und Maschinen Kraftfahrzeuge Betriebs- und Geschäfts- ausstattung geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau Gesamt 2022 T-Euro T-Euro T-Euro T-Euro T-Euro T-Euro Anschaffungskosten Stand 01.01.2022 296.126 27.230 12.071 136.066 4.222 475.715 (davon Nutzungsrechte) (163.673) (0) (5.456) (220) (0) (169.349) Zugänge 17.114 931 2.603 19.314 6.402 46.364 (davon Nutzungsrechte) (16.044) (0) (2.523) (86) (0) (18.653) Abgänge 156 2.749 1.739 5.791 0 10.435 (davon Nutzungsrechte) (0) (0) (1.690) (18) (0) (1.708) Umbuchungen 2.045 1.524 0 1.335 -4.904 0 Stand 31.12.2022 315.129 26.936 12.935 150.924 5.720 511.644 (davon Nutzungsrechte) (179.717) (0) (6.289) (288) (0) (186.294) Abschreibungen/ Wertminderungen Stand 01.01.2022 116.695 20.125 6.536 85.216 0 228.572 (davon Nutzungsrechte) (40.143) (0) (2.763) (126) (0) (43.032) Zugänge 19.332 1.255 2.297 10.696 0 33.580 (davon Nutzungsrechte) (16.262) (0) (2.213) (69) (0) (18.544) Abgänge -395 2.749 1.727 5.777 0 9.858 (davon Nutzungsrechte) -(503) (0) (0) (18) (0) -(485) Stand 31.12.2022 136.422 18.631 7.106 90.135 0 252.294 (davon Nutzungsrechte) (56.908) (0) (4.976) (177) (0) (62.061) Buchwert 31.12.2022 178.707 8.305 5.829 60.789 5.720 259.350 (davon Nutzungsrechte) (122.809) (0) (1.313) (111) (0) (124.233) (davon ehemaliges Finanzierungsleasing) (2.337) (0) (310) (0) (0) (2.647) Von den Investitionen entfielen auf den Neubau eines Marktes in Kaiserslautern 1,7 Mio. Euro und auf den begonnenen Neubau des Marktes in Schönenberg-Kübelberg 4,7 Mio. Euro. Auf den Umbau eines bestehenden Marktes in Enkenbach und die Modernisierung der Gewerbekälteanlage in Bundenthal entfielen 2,3 Mio. Euro. Darüber hinaus wurden Investitionen im Bereich Cash + Carry in Höhe von 5,1 Mio. Euro getätigt. Weitere Investitionen betrafen die Produktionsbetriebe und das Logistikzentrum in Höhe von 2,9 Mio. Euro. Leasingverhältnisse für Immobilien, die oftmals vertragliche Verlängerungsoptionen beinhalten, werden in der Regel über einen Zeitraum zwischen 10 und 30 Jahren abgeschlossen. Leasingverhältnisse für Mobilien werden in der Regel für einen Zeitraum zwischen drei und sieben Jahren abgeschlossen. Für einige Mobilien-Leasingvereinbarungen bestehen Kaufoptionen, die sich als Festpreisoptionen an den voraussichtlichen Marktwerten orientieren. Sofern die Ausübung einer Kaufoption als wirtschaftlich sinnvoll angesehen wird, wird diese bei der Bilanzierung des Leasingverhältnisses berücksichtigt. Als Zinssatz wird der Grenzfremdkapitalzinssatz, der nach dem build-up-Approach ermittelt wird, im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses herangezogen. Dieser bewegt sich zwischen 1,2 und 7,8 %, im Durchschnitt bei 1,6 %. 2023 bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre Gesamt T-Euro T-Euro T-Euro T-Euro Leasingverbindlichkeit Zukünftig zu leistende Leasingzahlungen 21.181 66.991 60.445 148.617 Abzinsung 2.757 7.607 4.400 14.764 Barwert 18.424 59.384 56.045 133.853 2022 bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre Gesamt T-Euro T-Euro T-Euro T-Euro Leasingverbindlichkeit Zukünftig zu leistende Leasingzahlungen 20.833 67.950 59.744 148.527 Abzinsung 2.183 5.942 3.203 11.328 Barwert 18.650 62.008 56.541 137.199 Aus Leasingverhältnissen, denen Vermögenswerte von geringem Wert zugrunde liegen, bestehen in Folgejahren Verpflichtungen in Höhe von 2.179 T-Euro. Die zukünftigen Leasingerträge aus Untermietverträgen, die über eine Laufzeit bis maximal 2029 vereinbart sind, betragen nominal 1.250 T-Euro (VJ 1.309 T-Euro). Die Leasingverhältnisse betreffen im Wesentlichen Leasingverträge für Immobilien, Kraftfahrzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung. Die durchschnittliche Vertragslaufzeit für Mobilien liegt zum 31. Dezember 2023 zwischen 3 und 7 Jahren, für Immobilien liegen die verbleibenden Vertragslaufzeiten zwischen 5 und 30 Jahren. Aus dem Sachanlagevermögen wurden Vermögenswerte in Höhe von 60.603 T-Euro (VJ 82.326 T-Euro) als Sicherheiten für Bankverbindlichkeiten vertraglich zur Verfügung gestellt. Bei den Vermögenswerten handelt es sich im Wesentlichen um Grundstücke und deren Aufbauten, die durch Grundschulden in der Sicherheitengestellung berücksichtigt sind. Im Geschäftsjahr 2023 wurden Nutzungsrechte mit einem Gesamtwert von 17 Mio. Euro neu aktiviert. Insgesamt bestehen zum Bilanzstichtag Nutzungsrechte mit einem Restbuchwert von insgesamt 120 Mio. Euro. (12) IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE 2023 2022 T-Euro T-Euro Anschaffungskosten Stand 01.01. 16.096 15.424 Zugänge 649 714 Abgänge 123 42 Stand 31.12. 16.622 16.096 Abschreibungen Stand 01.01. 14.169 13.404 Zugänge 747 807 Abgänge 124 42 Stand 31.12. 14.792 14.169 Buchwert 31.12. 1.830 1.927 Die Immateriellen Vermögenswerte betreffen ausschließlich Software, Softwarelizenzen und einen Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 0,3 Mio. Euro, der aus dem Erwerb der Food Sparte der Karlsberg Direkt GmbH & Co. KG resultiert. Die Zugänge betreffen ausschließlich den Erwerb immaterieller Vermögenswerte von Dritten. Alle immateriellen Vermögenswerte, außer dem Geschäfts- oder Firmenwert, haben eine bestimmbare Nutzungsdauer. (13) LANGFRISTIGE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE Die WASGAU Produktions & Handels AG hält zum 31. Dezember 2023 selbst oder über Tochtergesellschaften Anteile an 12 anderen Gesellschaften. Soweit diese Unternehmen unter Kontrolle der WASGAU Produktions & Handels AG stehen, werden sie in den Konzernabschluss einbezogen. Zum 31. Dezember 2023 wurden neun Unternehmen in den Konzernabschluss einbezogen und vollkonsolidiert. Die Geschäftsguthaben bei Genossenschaften werden zum beizulegenden Zeitwert, der dem Nominalwert der Geschäftsguthaben entspricht, bewertet. Beteiligungen - im Wesentlichen Anteile an der Intergast GmbH, an der Saarpfälzische Bio-Höfe GmbH sowie an der QM Software GmbH - werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, da diese Beteiligungen für den Konzernabschluss nicht wesentlich sind. Eine Veräußerung dieser Anteile ist derzeit nicht geplant. Bei den Zugängen handelt es sich um die vertragsmäßige Erhöhung der Anspardarlehen aus Immobilienleasingverträgen. Die Bewertung zum Zeitpunkt der erstmaligen Bilanzierung erfolgt zu Anschaffungskosten. Der Zeitwert der Mieterdarlehen (Level III der IFRS 13-Bemessungshierarchie, Zins auf Basis von durch die Bundesbank veröffentlichten, fristkongruenten Umlaufrenditen) am Abschlussstichtag liegt auf Basis künftiger Zahlungsströme nach der Effektivzinsmethode vorgenommener Berechnungen bei 813 T-Euro (VJ 2.093 T‑Euro). Wesentliche Marktrisiken im Zusammenhang mit den finanziellen Vermögenswerten liegen nicht vor. Der Buchwert der langfristigen finanziellen Vermögenswerte hat sich im Geschäftsjahr 2023 von 2.121 T-Euro auf 852 T-Euro verringert. Der Rückgang ist im Wesentlichen auf den Abgang des Anspardarlehens aus Immobilienleasing für den Markt in Rodalben zurückzuführen. (14) SONSTIGE LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE Die Posten enthalten im Wesentlichen im Voraus geleistete Auszahlungen aus Mietverträgen in Höhe von 1.261 T-Euro (VJ 1.458), die über die Laufzeit aufgelöst werden und verzinsliche Forderungen auf Treuhandkonten in Höhe von 146 T-Euro (VJ 205 T-Euro). Ein vom Bilanzansatz abweichender Zeitwert liegt nicht vor. Es befinden sich hierunter keine Vermögenswerte, deren überwiegende Realisierung innerhalb des nächsten Jahres erwartet wird. (15) LATENTE STEUERN Die latenten Steuern werden in Übereinstimmung mit IAS 12 bilanziert. Die bilanzierten latenten Steuern betreffen folgende Bilanzposten: 31.12.2023 31.12.2022 T-Euro T-Euro aktiv passiv aktiv passiv Anlagevermögen 2.857 35.711 2.611 36.734 Vorräte 626 0 613 0 Pensionsrückstellungen 566 0 571 0 Sonstige Rückstellungen 38 0 6 0 Leasingverbindlichkeiten 36.613 101 37.451 101 Sonstige Positionen 649 110 574 7 Summe 41.349 35.922 41.826 36.842 Saldierung -35.814 -35.814 -36.838 -36.838 Konzernbilanz 5.535 108 4.988 4 Des Weiteren wurden folgende latente Steuerträge bzw. -aufwendungen im Gewinn oder Verlust erfasst: Stand zum 31.12. Stand netto Erfasst im Erfasst im Stand netto latente latente 01.01. Gewinn oder Verlust sonstigen Ergebnis 31.12. Steueransprüche Steuerschulden Anlagevermögen 2.526 246 2.772 2.857 35.711 Vorräte 613 13 626 626 0 Pensionsrückstellungen 571 -22 17 566 566 0 Sonstige Rückstellungen 6 32 38 38 0 Leasingverbindlichkeiten 701 185 886 36.613 101 Sonstige Positionen 567 -28 539 649 110 Summe 4.984 426 17 5.427 41.349 35.922 Saldierung -35.814 -35.814 Konzernbilanz 4.984 426 17 5.427 5.535 108 Die latenten Steuern betreffen mit ihrem weit überwiegenden Anteil die Jahre nach 2024. Der Betrag der latenten Steuern, der direkt dem sonstigen Ergebnis belastet oder gutgeschrieben wurde, setzt sich wie folgt zusammen: 2023 2022 vor Steuer Steuer-(belastung)/ gutschrift nach Steuern vor Steuer Steuer-(belastung)/ gutschrift nach Steuern Pensionsrückstellungen -58 17 -41 789 -233 556 Der Betrag der gewerbesteuerlichen Verlustvorträge, die voraussichtlich nicht nutzbar sind, weil sie Verlustverrechnungsbeschränkungen unterliegen und eine Nutzung durch positive steuerliche Ergebnisse derzeit nicht wahrscheinlich ist, und für die keine latenten Steueransprüche angesetzt wurden, beläuft sich auf 0,7 Mio. Euro (Vorjahr 1,1 Mio. Euro), die der körperschaftsteuerlichen Verluste auf 1,3 Mio. Euro (Vorjahr 1,6 Mio. Euro). Diese steuerlichen Verlustvorträge unterliegen keiner rechtlichen Verfallbarkeit. (16) VORRÄTE Im Einzelnen gliedern sich die Vorräte wie folgt: 31.12.2023 31.12.2022 T-Euro T-Euro Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 1.473 1.550 Fertige und unfertige Erzeugnisse 1.750 1.809 Handelswaren 48.974 45.432 GESAMT 52.197 48.791 31.12.2023 31.12.2022 T-Euro T-Euro WASGAU Regiemärkte 22.870 22.178 WASGAU Produktions & Handels AG 12.246 10.103 Cash + Carry-Märkte 13.028 12.038 WASGAU Metzgerei GmbH 2.543 2.949 WASGAU Bäckerei & Konditorei GmbH 1.314 1.396 WASGAU Frischwaren GmbH 196 127 GESAMT 52.197 48.791 In den Geschäftsjahren 2022 und 2023 wurden keine Vorräte zum niedrigeren Nettoveräußerungswert angesetzt. Wertaufholungen wurden keine vorgenommen. (17) KURZFRISTIGE FORDERUNGEN UND SONSTIGE VERMÖGENSWERTE 31.12.2023 31.12.2022 T-Euro T-Euro Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 7.130 6.554 Sonstige Vermögenswerte 14.851 15.410 Wertberichtigungen auf Forderungen und sonst. Vermögenswerte -1.704 -1.641 Auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie auf sonstige Vermögenswerte werden Wertminderungen gemäß IFRS 9 nach einem zweistufigen Verfahren gebildet. Hierbei wird der erwartete Verlust bis zum vereinbarten Zahlungsziel als Wertberichtigung erfasst. Treten in der Folge objektive Hinweise auf Wertänderungen des Finanzinstruments auf, so werden diesen über zusätzliche Wertminderungen Rechnung getragen. Zum Bilanzstichtag wurden auf Forderungen in Höhe von 3.430 T-Euro Wertberichtigungen in Höhe von 1.704 T-Euro (VJ 1.641 T-Euro) gebildet. Die Wertberichtigungen entwickelten sich wie folgt: 2023 2022 T-Euro T-Euro Stand 1. Januar 1.641 1.213 Inanspruchnahme 160 52 Auflösung 170 37 Zuführung 393 517 Stand 31. Dezember 1.704 1.641 Die Altersstruktur der Forderungen nach der Berücksichtigung von Wertberichtigungen stellt sich wie folgt dar: 31.12.2023 31.12.2022 T-Euro T-Euro Forderungen ohne Zahlungsverzug 20.113 19.964 Forderungen mit Zahlungsverzug < 180 Tage 112 222 > 180 Tage und < 360 Tage 52 137 > 360 Tage 0 0 GESAMT 20.277 20.323 Zu den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen nahestehende Unternehmen oder Personen verweisen wir auf (33). Die sonstigen Vermögenswerte beinhalten im Wesentlichen Forderungen an Lieferanten aus Vergütungsvereinbarungen in Höhe von 11.276 T-Euro (VJ 11.505 T-Euro) sowie Steuererstattungsansprüche von 413 T-Euro aus Umsatzsteuer (VJ 504 T-Euro). Wertminderungen auf Forderungen und sonstige Vermögenswerte sind in Höhe von 393 T-Euro (VJ 517 T-Euro) in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten. (18) FORDERUNGEN AUS ERTRAGSTEUERN Die Forderungen aus Ertragsteuern in Höhe von 729 T-Euro (VJ 91 T-Euro) resultieren im Wesentlichen aus zu viel gezahlten Körperschaftsteuervorauszahlungen 2023. (19) FLÜSSIGE MITTEL 31.12.2023 31.12.2022 T-Euro T-Euro Kassenbestand 851 885 Guthaben bei Kreditinstituten 15.979 10.536 GESAMT 16.830 11.421 Die Guthaben bei Kreditinstituten haben eine Laufzeit von weniger als drei Monaten. Der angegebene Betrag entspricht auch den Zahlungsmitteln im Rahmen der Kapitalflussrechnung. (20) ÜBERSICHT DER FINANZIELLEN VERMÖGENSWERTE Kategorie nach IFRS 9 Bilanzposten Buchwert 31.12.2023 31.12.2022 T-Euro T-Euro erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert 0 0 erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert Langfristige finanzielle Vermögenswerte 39 28 zu fortgeführten Anschaffungskosten Langfristige finanzielle Vermögenswerte 813 2.093 Sonst. langfr. Vermögenswerte 148 210 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 5.617 4.955 Sonst. kurzfr. Vermögenswerte 14.661 15.368 Flüssige Mittel 16.830 11.421 GESAMT 38.108 34.075 Der Zeitwert der in den langfristigen finanziellen Vermögenswerten enthaltenen Mieterdarlehen belief sich zum Abschlussstichtag, ermittelt auf Basis künftiger Zahlungsströme vorgenommener Berechnungen, auf 813 T-Euro (VJ 2.093 T-Euro). Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, den sonstigen kurzfristigen Vermögenswerten und den Flüssigen Mitteln entspricht der Buchwert dem Zeitwert. Level nach IFRS 13.94 Bilanzposten Zeitwert 31.12.2023 31.12.2022 T-Euro T-Euro Level I Geschäftsguthaben bei Genossenschaften 39 28 Level II Keine Level III langfristige finanzielle Vermögenswerte 813 2.093 sonstige langfristige Vermögenswerte 148 210 Level I: Es sind notierte Marktpreise für identische Vermögenswerte an aktiven Märkten vorhanden. Level II:Es existieren andere Informationen als notierte Marktpreise, die direkt oder indirekt beobachtbar sind. Level III:Informationen für Vermögenswerte, bei denen keine beobachtbaren Marktdaten vorliegen, sind vorhanden. Der Zeitwert wird unter Anwendung anerkannter finanzmathematischer Modelle (Bewertungsmethoden) und Zugrundelegung instrumentspezifischer Marktparameter ermittelt, was zu einer Zuordnung der Stufe 3 führt. (21) EIGENKAPITAL Das Grundkapital beträgt 19.800.000,00 Euro und ist eingeteilt in 6.600.000 Stück Namens-Stammaktien. Auf jede Stückaktie entfällt ein anteiliger Betrag des Grundkapitals von 3,00 Euro. Im Geschäftsjahr 2023 wurden keine eigenen Anteile durch die WASGAU Produktions & Handels AG oder eines ihrer Tochterunternehmen erworben oder veräußert. Alle Anteile wurden über die Börse Frankfurt ausgegeben und sind voll eingezahlt. Die Kapitalrücklage resultiert aus den Agien bei der Begebung von Anteilen, die Gewinnrücklage aus der Thesaurierung von Gewinnen im Unternehmen. Die Rücklage enthält außerdem die nach § 150 Abs. 1 AktG zu bildende gesetzliche Rücklage der WASGAU Produktions & Handels AG, Pirmasens, in Höhe von 10 % des Grundkapitals. Die Rücklagen dienen der Innenfinanzierung und stärken die Investitionskraft des Konzerns. Das Kapitalmanagement der WASGAU Produktions & Handels AG ist ausgerichtet auf die Gewährleistung einer Eigenkapitalquote von mindestens 20 % und der weiteren Erhöhung selbiger. Das Eigenkapital ist in diesem Fall identisch mit dem bilanziellen Eigenkapital, da keine nachrangigen Verbindlichkeiten bestehen und auch keine Eigenkapitalbestandteile mit Fremdkapitalcharakter bilanziert werden. Die Eigenkapitalquote betrug zum 31. Dezember 2023 30,5 % (VJ 30,2 %). Gewinnverwendungsvorschlag: Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2023 wie folgt zu verwenden: Dividende von EUR 0,12 je dividendenberechtigte Aktie EUR 792.000,00 Einstellung in die Gewinnrücklage EUR 3.000.000,00 Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf Auszahlung der Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig, mithin am 11. Juni 2024. Sofern die WASGAU Produktions & Handels AG im Zeitpunkt der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung eigene Anteile hält, sind diese nach dem Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt. Der auf nicht dividendenberechtigte Stückaktien entfallende Teilbetrag wird ebenfalls auf neue Rechnung vorgetragen. (22) RÜCKSTELLUNGEN FÜR PENSIONSVERPFLICHTUNGEN Pensionsverpflichtungen in Form monatlicher Rentenzahlungen bestehen im Wesentlichen gegenüber ehemaligen Mitgliedern der Unternehmensleitung von Konzerngesellschaften auf Basis einzelvertraglicher Regelungen. Diesen Verpflichtungen stehen Rückdeckungsversicherungen in Form von Rentenversicherungen gegenüber, deren Erträge voraussichtlich die erwarteten korrespondierenden Rentenerhöhungen abdecken. Die Pensionsaufwendungen der Geschäftsjahre setzen sich wie folgt zusammen: 2023 2022 T-Euro T-Euro Dienstzeitaufwand 73 73 Netto-Zinsaufwand 29 8 Netto-Pensionsaufwendungen 102 81 In der nachfolgenden Tabelle sind der Stand und die Entwicklung der Pensionsverpflichtungen sowie die grundlegenden Annahmen zu deren Bestimmung zusammengestellt. 2023 2022 T-Euro T-Euro Veränderung des Barwerts der Verpflichtung 1. Januar 4.078 5.839 + Laufender Dienstzeitaufwand 73 73 + nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand 0 0 + Zinsaufwand 138 29 + Versicherungsmathematische Gewinne (-)/Verluste -16 -1.585 - Gezahlte Versorgungsleistungen 284 278 31. Dezember 3.989 4.078 Veränderung des Zeitwerts des Planvermögens 1. Januar 4.032 4.024 + Zinserträge auf das Planvermögen 140 20 + andere Ergebniseffekte des Planvermögens außer Zinserträge -7 111 + Beiträge des Arbeitgebers 73 73 - Gezahlte Leistungen 196 196 31. Dezember 4.042 4.032 Veränderung der Vermögensobergrenze 1. Januar 906 0 + Zinseffekt der Veränderung 0 0 + Veränderung 67 906 31. Dezember 973 906 Annahmen 2023 2022 Rechnungszins 3,5 % 3,5 % Die in der Bilanz angesetzten Werte leiten sich wie folgt über: Rückstellung 2023 2022 1. Januar 952 1.814 + Laufender Dienstzeitaufwand 73 73 + nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand 0 0 + Zinsaufwand der Verpflichtung 138 29 + Versicherungsmathematische Gewinne (-)/Verluste -16 -1.585 - Gezahlte Versorgungsleistungen 284 278 - Zinserträge auf das Planvermögen 140 20 - andere Ergebniseffekte des Planvermögens außer Zinserträge -7 111 - Beiträge des Arbeitgebers zum Planvermögen 73 73 + Gezahlte Leistungen aus dem Planvermögen 196 196 + Zinseffekt der Veränderung der Vermögensobergrenze 0 0 + Veränderung der Vermögensobergenze 67 906 Rückstellung zum 31. Dezember 920 952 Basis der versicherungsmathematischen Annahmen waren die „Richttafeln 2018 G“ von Dr. Klaus Heubeck, bei einer Duration von 10 Jahren (VJ 10 Jahre). Da es sich bei den Pensionszusagen um Einzelzusagen für frühere Mitglieder der Geschäftsleitung handelt, wurden zukünftige Gehalts- und Rentensteigerungen (2,1 %, VJ 2,1 % bzw. 1,0 % bis 3,5 %; VJ 1,0 % bis 3,5 %) gemäß den einzelvertraglichen Grundlagen mit diesem Personenkreis berücksichtigt. Die Festlegung der jeweiligen Werte richtet sich nach den zusammengefassten Personenkreisen. Zinsaufwand und -erträge aus dem Planvermögen wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung im Finanzergebnis erfasst, die übrigen erfolgswirksamen Veränderungen unter den Personalaufwendungen. Das angegebene Planvermögen besteht vollständig aus Rückdeckungsversicherungen, die nicht an einem aktiven Markt gehandelt werden. Im Geschäftsjahr wurden 282 T-Euro (VJ 277 T-Euro) an Renten gezahlt. Aus erfahrungsbedingten Anpassungen und aus der Änderung demographischer Annahmen resultieren versicherungsmathematische Verluste von 16 T-Euro, die den Barwert der Verpflichtung in 2023 reduziert haben. Sie wurden abzüglich der direkt auf diese Gewinne entfallenden latenten Steuern im sonstigen Ergebnis erfasst. Im nächsten Geschäftsjahr rechnet die Gesellschaft auf der Grundlage der versicherungsmathematischen Gutachten mit Beiträgen des Arbeitgebers in Höhe von 73 T-Euro für die als Planvermögen angesetzte Rückdeckungsversicherung. 2024 2025 2026 2027 2028 T-Euro T-Euro T-Euro T-Euro T-Euro erwartete Rentenzahlungen 281 280 277 274 309 Aufgrund des aktuell anspruchsberechtigten Personenkreises und der Vertragsgestaltung ist nur die Veränderung des Rechnungszinses wesentlicher Einflussfaktor bei der Bestimmung des Verpflichtungsumfanges. So hat, auf Basis ansonsten unveränderter Annahmen im versicherungsmathematischen Gutachten und gleicher Berechnungsmethode, eine Erhöhung des Rechnungszinses um 0,25 Prozentpunkte einen um 92 T-Euro (VJ 97 T-Euro) geringeren Verpflichtungsumfang zur Folge, eine Verringerung um 0,25 Prozentpunkte einen um 96 T-Euro (VJ 102 T-Euro) höheren Verpflichtungsumfang. (23) FINANZVERBINDLICHKEITEN 2023 Bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre Gesamt T-Euro T-Euro T-Euro T-Euro Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 2.172 42.707 10.192 55.071 Leasingverbindlichkeiten 18.424 59.384 56.045 133.853 Finanzverbindlichkeiten 20.596 102.091 66.237 188.924 2022 Bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre Gesamt T-Euro T-Euro T-Euro T-Euro Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 2.725 43.507 7.551 53.783 Leasingverbindlichkeiten 18.650 62.008 56.541 137.199 Finanzverbindlichkeiten 21.375 105.515 64.092 190.982 Die Finanzverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten werden gemäß IFRS 9 zum Zeitpunkt ihrer erstmaligen Bilanzierung mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Von den Finanzverbindlichkeiten waren 189 Mio. Euro (VJ 191 Mio. Euro) verzinslich. Die durchschnittliche Zinsbelastung der Verbindlichkeiten betrug 2,4 % (VJ 1,6 %). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten resultieren im Wesentlichen aus einem Konsortialdarlehen, das am 25. September 2019 abgeschlossen wurde. Dieser Konsortialdarlehensvertrag wurde mit Wirkung zum 12. Januar 2024 gekündigt. Im Dezember 2023 wurde ein neuer Konsortialdarlehensvertrag mit Laufzeit bis Dezember 2028 und Volumen von bis zu 80,3 Mio. Euro abgeschlossen. Im Rahmen des alten Konzernkonsortialdarlehens stellen die Konsortialbanken dem WASGAU‑Konzern eine Kreditlinie von ursprünglich 60,0 Mio. Euro zur Verfügung. Die Kreditlinie setzt sich aus zwei Darlehen zusammen: Ein Tilgungsdarlehen in Höhe von ursprünglich 33,0 Mio. Euro, das bis zum 30. Juni 2024 quartalsweise um je 0,5 Mio. Euro auf 23,5 Mio. Euro zurückzuführen ist. Eine vorzeitige Tilgung, auch über den vorgenannten Betrag hinaus, ist möglich. Das zweite Teildarlehen in Höhe von 27,0 Mio. Euro wird auf revolvierender Basis in Anspruch genommen. Eine feste Tilgung ist für dieses Darlehen nicht vorgesehen, allerdings kann WASGAU einseitig unwiderruflich auf die Inanspruchnahme eines Teils dieses Darlehens verzichten. Zum 31. Dezember 2023 belief sich die Inanspruchnahme beider Darlehensteile auf 41,5 Mio. Euro (VJ 44,5 Mio. Euro). Beide Darlehensteile unterliegen hinsichtlich ihrer Verzinsung dem EURIBOR zuzüglich einer vom Verschuldungsgrad abhängigen Marge. Die Festlegung der Verzinsung des Tilgungsdarlehens erfolgt dabei quartalsweise, die des revolvierenden Darlehens ist abhängig von den individuellen Zinsperioden der gezogenen Tranchen, wobei eine Festlegung für ein, drei oder sechs Monate erfolgt. Hierdurch kann der Konzern in geringem Umfang einem kurzfristigen zinsbedingten Cashflow-Risiko unterliegen. Seitens der Banken bestehen Sonderkündigungsrechte in Abhängigkeit der Überschreitung des Verschuldungsgrades und der Einhaltung festgelegter Eigenkapitalquoten. Das Konsortialdarlehen ist mit Grundschulden und Teilen des beweglichen Sachanlagevermögens besichert. Das neue Konsortialdarlehen besteht ebenfalls aus zwei Tranchen. Eine Tranche ist mit einer festen Tilgung p.a. in Höhe von 2,0 Mio. Euro vereinbart. Die zweite Tranche ist als revolvierendes Darlehen bis zu einer Höhe von 29,9 Mio. Euro vereinbart. Zu dem Darlehen bestehen vertraglich vereinbarte Ereignisse bzw. Grenzwerte (Financial Covenants), bei deren Verletzung das Darlehen seitens der Darlehensgeber fällig gestellt werden kann. Diese stellen sich wie folgt dar: Covenant Höchst-/ Untergrenze Wert Eigenmittelquote im Konzern per 31.12.2023 20,0 % 30,07 Dynamischer Verschuldungsgrad per 31.12.2023 7,00 3,71 Darüber hinaus kann auch ein Change of Control im Konzern ein solches Kreditereignis sein. In geringem Maße bestehen Risiken aus einer Änderung der Marktzinssätze durch die Vereinbarung fester Zinssätze über Laufzeiten größer ein Jahr für die übrigen hier ausgewiesenen Bankverbindlichkeiten. Der Zeitwert zum 31. Dezember 2023 ist im Wesentlichen identisch mit den fortgeführten Anschaffungskosten, da die Verzinsung des weit überwiegenden Teils der Verbindlichkeiten regelmäßig an Veränderungen der Marktzinssätze angepasst wird. Die Finanzverbindlichkeiten sind insgesamt in Höhe von 60,6 Mio. Euro (VJ 74,0 Mio. Euro) durch Grundpfandrechte und in Höhe von 0,0 Mio. Euro (VJ 8,3 Mio. Euro) durch Sicherungsübereignung von technischen Anlagen gesichert. Der WASGAU-Konzern kann im Rahmen der operativen Geschäftstätigkeit über die Sicherheiten verfügen. (24) VERBINDLICHKEITEN AUS ERTRAGSTEUERN Die Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern beinhalten Verpflichtungen aus Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer der Konzernunternehmen für das Jahr 2023. (25) VERBINDLICHKEITEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 43.262 T-Euro (VJ 38.224 T-Euro) sind innerhalb eines Jahres fällig. Eine Abzinsung im Rahmen der Effektivzinsmethode war nicht erforderlich. Der erstmalige Ansatz in der Bilanz erfolgt zum beizulegenden Zeitwert, der dem Erfüllungsbetrag entspricht. Die Folgebewertung wurde zu fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen. (26) SONSTIGE KURZFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN Die Zusammensetzung der sonstigen Verbindlichkeiten ergibt sich aus folgender Tabelle: 31.12.2023 31.12.2022 T-Euro T-Euro Lohn- und Gehaltsabrechnung 1.002 939 sonstige Personalverbindlichkeiten 7.010 6.394 Verbindlichkeiten aus Steuern 712 780 Verbindlichkeiten aus sonstigen Finanzgeschäften 18 19 Übrige 4.314 3.769 Gesamt 13.056 11.901 Die Restlaufzeiten der übrigen kurzfristigen Verbindlichkeiten betragen wie im Vorjahr weniger als ein Jahr. Soweit die Verbindlichkeiten Finanzinstrumente gemäß IFRS 9 betreffen, wurden diese beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bilanziert, der dem Rückzahlungswert entspricht. Die Folgebewertung wurde zu fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen. Eine Abzinsung im Rahmen der Effektivzinsmethode war nicht erforderlich. Die sonstigen Personalverbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Resturlaub, Mehrarbeit und Tantiemeansprüche. Die Verbindlichkeiten aus Steuern beinhalten überwiegend Umsatzsteuerzahllasten für Dezember 2023, die übrigen Verbindlichkeiten im Wesentlichen ausstehende Rechnungen für Leistungen und Rückvergütungen, die das Jahr 2023 betreffen. (27) Sonstige KURZFRISTIGE RÜCKSTELLUNGEN Die sonstigen Rückstellungen entwickelten sich im Geschäftsjahr wie folgt: Drohende Verluste Abschlusskosten Übrige Gesamt T-Euro T-Euro T-Euro T-Euro Stand 01.01.2023 275 587 228 1.090 Inanspruchnahme 275 433 99 807 Auflösung 0 94 0 94 Zuführung 910 501 79 1.490 Stand 31.12.2023 910 561 207 1.678 Die übrigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Verpflichtungen aus der Aufbewahrung für Geschäftsunterlagen, Jubiläumsverpflichtungen für Mitarbeiter und Verpflichtungen aus Arbeitsrechtsstreitigkeiten. Mit dem Eintritt der Verpflichtungen wird überwiegend im folgenden Geschäftsjahr gerechnet. Sofern Verpflichtungen auf spätere Geschäftsjahre entfallen, wurden diese mit dem Barwert der erwarteten Ausgaben berücksichtigt. (28) ÜBERSICHT DER FINANZIELLEN VERBINDLICHKEITEN Kategorie nach IFRS 9 Bilanzposten Buchwert 31.12.2023 31.12.2022 T-Euro T-Euro zu fortgeführten Anschaffungskosten langfristige Finanzverbindlichkeiten 168.329 169.607 kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 20.595 21.375 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 43.262 38.224 sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 13.056 11.901 GESAMT 245.242 241.107 Die lang- und kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten veränderten sich im Geschäftsjahr wie folgt: Bilanzposten 31.12.2022 Zahlungs- wirksam Zahlungs- unwirksam 31.12.2023 langfristige Finanzverbindlichkeiten 169.607 2.765 -4.043 168.329 kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 21.375 -21.375 20.595 20.595 Die zahlungswirksamen Effekte sind im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit enthalten. Bei den zahlungsunwirksamen Veränderungen handelt es sich im Wesentlichen um Effekte im Rahmen der Bilanzierung des Finanzierungsleasings nach IFRS 16. Aus den finanziellen Verbindlichkeiten ergeben sich in den Folgejahren folgende Zahlungsmittelabflüsse: 2024 2025 bis 2028 T-Euro T-Euro kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 23.352 0 langfristige Finanzverbindlichkeiten 0 180.336 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 43.262 0 sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 13.056 0 Gesamt 79.670 180.336 Sonstige Angaben (29) HAFTUNGSVERHÄLTNISSE UND SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN Im Konzern bestehen keine Verpflichtungen aus Wechselobligen und Bürgschaften für konzernfremde Personen oder Gesellschaften. Sonstige, nicht bilanzierte Verpflichtungen Aus den am Bilanzstichtag bestehenden Vertragsverhältnissen ergeben sich folgende Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind. Diese bestehen im Wesentlichen aus Leasingverträgen über Vermögenwerte mit geringem Wert: Restlaufzeit Bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre Gesamt T-Euro T-Euro T-Euro T-Euro Verpflichtungen 2023 1.014 1.116 49 2.179 Verpflichtungen 2022 1.217 1.640 45 2.902 (30) RISIKOMANAGEMENTPOLITIK UND SICHERUNGSMASSNAHMEN Durch seine Geschäftstätigkeit ist der Konzern verschiedenen finanziellen Risiken ausgesetzt: Marktrisiken, Kreditrisiken und Liquiditätsrisiken. Das übergreifende Risikomanagement des Konzerns ist auf die Unvorhersehbarkeit der Entwicklungen an den Finanzmärkten fokussiert und zielt darauf ab, die potenziell negativen Auswirkungen auf die Finanzlage des Konzerns zu minimieren. Der Konzern nutzt gegebenenfalls derivative Finanzinstrumente, um sich gegen bestimmte Risiken abzusichern. Der Konzern verfolgt dabei einen zentralen Liquiditätsmanagementansatz. Die Grundzüge der Finanzpolitik werden jährlich vom Vorstand festgelegt und vom Aufsichtsrat überwacht. Die Umsetzung der Finanzpolitik sowie das laufende Risikomanagement obliegen dem Konzern-Treasury. Bestimmte Transaktionen bedürfen der vorherigen Genehmigung durch den Vorstand. Das Marktrisiko des Konzerns beinhaltet nahezu ausschließlich Zinsrisiken, die durch überwiegend langfristige, variabel verzinsliche Finanzschulden entstehen. Nach der aktuellen Beurteilung der mittelfristigen Entwicklung auf den Zinsmärkten, kommen derzeit im WASGAU Konzern keine derivativen Finanzinstrumente zur Zinssicherung zum Einsatz. Der Konzern ist ausschließlich innerhalb der europäischen Währungsunion tätig und dadurch keinem Fremdwährungsrisiko ausgesetzt. Hinsichtlich möglicher Kreditrisiken bestehen im Konzern keine signifikanten Konzentrationen. Verträge über Finanztransaktionen und derivative Finanzinstrumente werden nur mit Finanzinstituten guter Bonität abgeschlossen. Das Ausfallrisiko bei nicht derivativen Finanzinstrumenten ergibt sich aus dem Risiko, dass Kontrahenten ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen können. Im Konzern besteht hinsichtlich der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aufgrund der Kundenstruktur keine signifikante Konzentration von Ausfallrisiken. Das erkennbare Ausfallrisiko einzelner Forderungen sowie das Kreditrisiko werden durch entsprechende Einzelwertberichtigungen abgedeckt. Sicherheiten bestehen nicht. Bezüglich der Werthaltigkeit der Finanzforderungen liegen zum Abschlussstichtag keine Hinweise auf eine Wertminderung vor. Das maximale Ausfallrisiko aus finanziellen Vermögenswerten besteht in der Gefahr des Ausfalls eines Vertragspartners und daher in Höhe des Buchwerts gegenüber den jeweiligen Kontrahenten. Eine Darstellung der Buchwerte und des daraus resultierenden maximalen Ausfallrisikos ist in Note 20 („Übersicht der finanziellen Vermögenswerte") ersichtlich. Das allgemeine Liquiditätsrisiko besteht darin, dass die Gesellschaft möglicherweise ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Ein vorsichtiges Liquiditätsmanagement schließt das Halten einer ausreichenden Reserve an flüssigen Mitteln und die Möglichkeit zur Finanzierung durch einen adäquaten Betrag an zugesagten Kreditlinien ein. Dabei ist der Konzern bestrebt, die notwendige Flexibilität in der Finanzierung beizubehalten, indem ausreichend freie, vertraglich zugesicherte Kreditlinien bestehen. Zinsänderungsrisiken werden gemäß IFRS 7 mittels Sensitivitätsanalysen dargestellt. Diese stellen die Effekte von Änderungen der Marktzinssätze auf Zinszahlungen, Zinserträge und -aufwendungen, andere Ergebnisteile sowie gegebenenfalls auf das Eigenkapital dar. Marktzinssatzänderungen wirken sich auf das Zinsergebnis von variabel verzinslichen Finanzinstrumenten aus und gehen in die Berechnung der ergebnisbezogenen Sensitivitäten mit ein. Eine Betrachtung der Marktrisiken für den EURIBOR, von dem die Kosten der Fremdfinanzierung im Wesentlichen abhängen, zeigt, dass eine Änderung um eine Einheit (25 Basispunkte) bezogen auf die Inanspruchnahme der Konsortialdarlehen, keine Auswirkungen auf das Finanzergebnis hat. Für das Geschäftsjahr 2024 ist von einer durchschnittlichen Inanspruchnahme von 48,0 Mio. Euro auszugehen. (31) ERLÄUTERUNGEN ZUR KAPITALFLUSSRECHNUNG Die Kapitalflussrechnung wurde gemäß IAS 7.18 (b) nach der indirekten Methode erstellt. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in der Kapitalflussrechnung sind identisch mit den Flüssigen Mitteln, die sich aus Bargeldbeständen und Bankguthaben zusammensetzen. Verfügungsbeschränkungen i.S.d. IAS 7.49 bestehen hierbei nicht. (32) ERLÄUTERUNGEN ZUR SEGMENTBERICHTERSTATTUNG Die operativen Konzernaktivitäten werden in die Bereiche Einzelhandel und Großhandel unterschieden. Das Segment Einzelhandel umfasst die Produktion und den Verkauf von Food und Near-Food an Endverbraucher. Im Segment Großhandel sind der zentrale Wareneinkauf, der Betrieb von sechs Cash + Carry Großhandelsmärkten sowie die Direktbelieferung einzelner Großkunden und selbstständiger Einzelhändler zusammengefasst. Übergeordnete administrative Bereiche wurden in der Spalte Übrige ausgewiesen. Kriterium der Segmentzuordnung ist der Verkauf von Waren an Endverbraucher oder Weiterveräußerer. Hierbei wurden keine Geschäftssegmente zusammengefasst. Das Management hat sich bei der Festlegung der Geschäftssegmente auf die Berichte gestützt, die dem Vorstand zur strategischen Entscheidungsfindung regelmäßig vorliegen. Maßgebliche Kennziffer zur Beurteilung des Segmenterfolges ist hierbei das EBIT. Auf den Ausweis der geforderten Angaben hinsichtlich geographischer Aspekte wurde verzichtet, da sich innerhalb des Konzerns keine wesentlichen Unterscheidungsmerkmale außer den berücksichtigten ergeben. Die Konzernsteuerung erfolgt auf der Grundlage der dargestellten Segmentierung. Die Innenumsätze weisen die Umsatzbeziehungen zwischen den Konzerngesellschaften aus. Alle Forderungen und Verbindlichkeiten sowie alle Umsatzerlöse und Aufwendungen innerhalb eines Segments wurden gegeneinander aufgerechnet. Konzerninterne Lieferungen und Leistungen erfolgen zu marktüblichen Preisen. Die Überleitung des Vermögens und der Verbindlichkeiten der Segmente auf das Vermögen und die Verbindlichkeiten des Konzerns ergibt sich durch die Einbeziehung der nach den Vorschriften des IFRS 8 nicht berücksichtigten laufenden und latenten Ertragsteuerforderungen bzw. -verbindlichkeiten. Die Abschreibungen betreffen das den einzelnen Segmenten zugeordnete Anlagevermögen. Die Segmentinvestitionen beziehen sich auf materielle und immaterielle Vermögenswerte. Vom EBIT ist wie folgt auf das Betriebsergebnis vor Steuern überzuleiten: 2023 2022 T-Euro T-Euro EBIT 15.692 16.432 übrige/Konsolidierung -4.879 -4.980 Finanzerträge 83 18 Finanzaufwendungen 4.530 3.071 Betriebsergebnis vor Steuern 6.367 8.399 31. Dezember 2023 Großhandel Einzelhandel Übrige Konsolidierung Konzern T-Euro T-Euro T-Euro T-Euro T-Euro Umsatzerlöse - mit externen Dritten 171.805 458.384 0 0 630.189 - Intersegmenterlöse 251.004 3.669 0 -254.673 0 Segmentergebnis (EBIT) 9.936 5.757 -5.239 360 10.814 - darin enthaltene Abschreibung auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen 6.330 29.110 129 0 35.569 -andere nicht zahlungs- wirksame Posten 370 123 0 1 494 Vermögen (einschließlich Beteiligungen) 204.215 239.322 7.178 -98.092 352.623 Investitionen in das langfristige Vermögen 13.628 22.797 328 0 36.753 Schulden 46.397 48.165 0 154.966 249.528 31. Dezember 2022 Großhandel Einzelhandel Übrige Konsolidierung Konzern T-Euro T-Euro T-Euro T-Euro T-Euro Umsatzerlöse - mit externen Dritten 163.110 443.702 0 0 606.812 - Intersegmenterlöse 243.272 3.404 0 -246.676 0 Segmentergebnis (EBIT) 10.799 5.632 -5.023 44 11.452 - darin enthaltene Abschreibung auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen 6.326 27.888 173 0 34.387 -andere nicht zahlungs- wirksame Posten -743 14 0 -100 -829 Vermögen (einschließlich Beteiligungen) 194.931 243.236 7.109 -99.675 345.601 Investitionen in das langfristige Vermögen 8.312 38.677 336 0 47.325 Schulden 38.598 60.310 0 145.972 244.880 * Segmentergebnis (EBIT) beinhaltet das Ergebnis vor Zinsen und Steuern. Die Segmentumsätze sind um innersegmentäre Umsätze bereinigt. Die intersegmentären Umsätze werden gesondert ausgewiesen und in der Konsolidierungsspalte eliminiert. Das Segmentvermögen enthält keine Positionen aus Ertragsteuern und latenten Steuern. (33) ANGABEN ZU NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONEN Nahestehende Personen und Unternehmen im Sinne von IAS 24 sind aus Sicht der WASGAU Produktions & Handels AG der Vorstand, der Aufsichtsrat, assoziierte Unternehmen, Managementmitglieder sowie die Anteilseigner. Geschäftsvorfälle zwischen der Gesellschaft und ihren Tochterunternehmen, die als nahestehende Unternehmen anzusehen sind, sind durch die Konsolidierung eliminiert worden und werden in diesem Anhang nicht erläutert. Durch die Mehrheitsbeteiligung der REWE Markt GmbH, Köln, an der Wasgau Food Beteiligungsgesellschaft mbH sind alle der REWE Group zuzurechnenden Gesellschaften nahestehende Personen nach IAS 24. Diese werden nicht in den Konzernabschluss einbezogen. Für Beratungsleistungen wurden an die Aufsichtsratsmitglieder in den Geschäftsjahren 2023 und 2022 keine Vergütungen gezahlt. Die an Mitglieder des Aufsichtsrates, die auch Arbeitnehmer im WASGAU Konzern sind, gezahlten Entgelte für ihre Arbeitsleistung außerhalb des Aufsichtsrates bewegen sich in einem marktgerechten, der Tätigkeit angemessenen Rahmen. Von Gesellschaften, die unter dem maßgeblichen Einfluss von Mitgliedern des Aufsichtsrates stehen, wurden acht Immobilien (VJ acht), in denen Einzelhandelsmärkte betrieben werden, gemietet. Im Geschäftsjahr 2023 wurden 3.290 T-Euro (VJ 3.242 T‑Euro) für Miete und Nebenkosten aufgewendet. Offene Verbindlichkeiten oder Forderungen aus diesen Mietverhältnissen bestanden zum Bilanzstichtag nicht. Für die Zentralregulierung des Warenbezugs wurde von Seiten der REWE Group eine Dienstleistungsgebühr in Höhe von 15 T‑Euro (inkl. Umsatzsteuer) berechnet. Der unmittelbare Warenbezug von Gesellschaften der REWE Group belief sich auf 70.160 T-Euro (inkl. Umsatzsteuer). Darüber hinaus wurden Entgelte in Höhe von 16.364 T-Euro (inkl. Umsatzsteuer) im Wesentlichen für Strombeschaffung, die Erstellung und den Druck von Handzetteln, Kooperationsbeiträge und Kostenerstattungen für die Teilnahme am DPG-System berechnet. Aus der Verrechnung bestanden zum 31. Dezember 2023 Verbindlichkeiten von 12.739 T-Euro (VJ 8.169 T‑Euro). Neben der Verrechnung von Waren wurden sonstige Leistungen von der REWE Group in Höhe von 59 T-Euro (VJ 57 T-Euro) bezogen, im Wesentlichen handelt es sich hierbei um Mieten für eine Bäckereifiliale in einem REWE-Markt. (34) ANGABEN ZUM HONORAR DES KONZERNABSCHLUSSPRÜFERS Für den Konzernabschlussprüfer, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die seit dem Geschäftsjahr 2020 Abschlussprüfer ist, wurde im Geschäftsjahr 2023 Honorare von insgesamt 414 T-Euro (VJ 372 T-Euro) aufgewendet. Hiervon entfielen 332 T-Euro auf Abschlussprüfungsleistungen und 82 T-Euro auf andere Bestätigungsleistungen. Die Abschlussprüfungsleistungen betreffen im Wesentlichen die Prüfungen des Konzernabschlusses und des Jahresabschlusses der WASGAU AG sowie die Jahresabschlussprüfungen der prüfungspflichtigen Tochtergesellschaften der WASGAU AG. Die anderen Bestätigungsleistungen betreffen im Wesentlichen die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2023, die Prüfung des gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts und die Covenant-Bescheinigung zum 30. Juni 2023 und zum 31. Dezember 2023. Aufsichtsrat Vertreter der Anteilseigner Dr. Sven Spork Vorsitzender Bereichsvorstand Corporate Affairs der REWE-ZENTRALFINANZ eG Mitglied des Aufsichtsrats der REWE Beteiligungs-Holding AG Mitglied des Aufsichtsrats der GS1 Germany GmbH Mitglied des Aufsichtsrats der REWE International AG Mitglied des Präsidiums des Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels e.V. (BVLH) Mitglied des Verwaltungsrates des EHI Retail Institute Frechen-Königsdorf Dr. Christian Mielsch Vorsitzender (bis 31. Mai 2023) Diplom Physiker Verwaltungsratsmitglied Zur Rose Group AG, CH-Frauenland Mitglied des Regionalbeirats West der Commerzbank AG Dortmund Dr. Christian Hornbach Stellv. Vorsitzender Diplom-Wirtschaftsingenieur Vorsitzender der Geschäftsführung der Hornbach Baustoff Union GmbH, der Union Bauzentrum Hornbach GmbH, der Ruhland-Kallenborn & Co. GmbH und der Robert Röhlinger GmbH Mitglied des Aufsichtsrats der REVIVAT AG Mitglied des Stiftungsrats der Adrienne und Otmar Hornbach-Stiftung Président Directeur Général en qualité de Président du Conseil d'Administration de la société Etablissments Camile HOLTZ et Cie Gérant dur SAAR-LOR Immobilière, Société civile Immobilière au capital Annweiler Christa Theurer Diplom-Betriebswirtin (FH) Mitglied des Vorstands der HORNBACH Baumarkt AG Schömberg Dr. Daniela Büchel Diplom-Ökonomin Mitglied des Vorstands der REWE Group, Verantwortungsbereich HR und Nachhaltigkeit der REWE ZENTRALFINANZ eG Vorstand der REWE Beteiligungs-Holding AG Geschäftsführerin der REWE Markt GmbH und der Penny Markt GmbH Frechen Roland Pelka Diplom-Kaufmann Stellvertretender Vorsitzender des Vorstands der HORNBACH Baumarkt AG, im Ruhestand Mitglied des Stiftungsrats der Adrienne und Otmar Hornbach-Stiftung Annweiler Hanno Rieger (bis 31. Mai 2023) Diplom-Wirtschaftsgeograph Vorsitzender der Geschäftsleitung der REWE Markt GmbH Zweigniederlassung West (Prokurist) und der REWE Regiemarkt GmbH Zweigniederlassung West Geschäftsführer, REWE Partner GmbH Bad Reichenhall Elisabeth Promberger Master of Science Vorsitzende der Geschäftsleitung der REWE Markt GmbH Zweigniederlassung Süd Geschäftsführerin der REWE Partner GmbH und der REWE Südmarkt GmbH München Arbeitnehmervertreter Isolde Woll Stellv. Vorsitzende Leitung Marketing WASGAU Konzern WASGAU Frischwaren GmbH Münchweiler/Rodalb Hans-Jürgen Kerchner Warenbereichsleiter Metzgerei WASGAU Metzgerei GmbH Pirmasens Lutz Reiser (bis 31. Mai 2023) Bereichsleiter Dezentrale Warenwirtschaft WASGAU Frischwaren GmbH Bottenbach Herbert Kerchner Schichtleiter WASGAU Metzgerei GmbH Petersberg Jürgen Knoll Bezirksgeschäftsführer für den ver.di-Bezirk-Pfalz Ludwigshafen Jürgen Schilg (bis 31. Mai 2023) Betriebsrat Einzelhandelsfilialen WASGAU Einzelhandels GmbH Glan-Münchweiler Carmen Hoffmann Warenbereichsleiterin Metzgerei WASGAU Metzgerei GmbH Vorsitzende des Sozialverbands VdK Ortsverband Heusweiler Heusweiler Monika Di Silvestre Landesfachbereichsleiterin ver.di Landesbezirk Rheinland-Pfalz-Saarland, Fachbereich Handel, Mitglied des Aufsichtsrats der HORNBACH Baumarkt AG bis 05.07.2018 Mitglied des Aufsichtsrats der REWE-ZENTRALFINANZ eG Mutterstadt Vorstand Ambroise Forssman-Trevedy Vorstandssprecher Einzelhandel (Regiemärkte), WASGAU Bäckerei (Produktion und Vertrieb), WASGAU Metzgerei (Produktion und Vertrieb), Cash + Carry, Selbständiger Einzelhandel, Marketing, Kundenmanagement, Public Relations, Revision Bergisch-Gladbach Thomas Bings Rechnungswesen / Controlling / Finanzen, Einkauf / Category Management, Lager / Logistik, Nachhaltigkeit, Bau / Expansion, Personal, EDV, Investor Relations, Recht / Compliance / Datenschutz Euskirchen Die Vergütung für den Aufsichtsrat im Rahmen von dessen Aufsichtsratstätigkeit betrug für das Geschäftsjahr 180 T‑Euro (VJ 180 T‑Euro) an kurzfristig fälligen Leistungen. Sie enthält keine variablen Bestandteile. Die Gesamtbezüge des Vorstands betrugen im Berichtsjahr 798 T-Euro (VJ 1.068 T Euro). Diese entfielen wie im Vorjahr hauptsächlich auf kurzfristig fällige Leistungen. Die Gesamtbezüge für frühere Mitglieder des Vorstandes bzw. deren Hinterbliebene betrugen 411 T-Euro (VJ 430 T‑Euro) an kurzfristig fälligen Leistungen. Der auf diesen Personenkreis entfallende Anteil an den Pensionsverpflichtungen (leistungsorientiert) beträgt 3.930 T-Euro (VJ 4.017 T-Euro) und wird überwiegend durch Rückdeckungsversicherungen finanziert. Am Bilanzstichtag bestanden keine Forderungen an Mitglieder des Aufsichtsrates oder Vorstands. Aus der Aufsichtsratsvergütung 2023 bestanden gegenüber den Mitgliedern des Aufsichtsrates Verbindlichkeiten in Höhe von 180 T‑Euro. (35) ENTSPRECHENSERKLÄRUNG ZUM DEUTSCHEN CORPORATE GOVERNANCE KODEX Die Entsprechenserklärung wurde von Vorstand und Aufsichtsrat abgegeben und ist den Aktionären dauerhaft im Internet unter https://wasgau-ag.de/corporate-governance zugänglich gemacht. Die letztmalige Aktualisierung erfolgte zum 13. Dezember 2023. Pirmasens, 21. März 2024 Der Vorstand Ambroise Forssman-Trevedy Thomas Bings Anteilsbesitzliste zum 31. Dezember 2023 Aufstellung der Kapitalanteile in Höhe von mindestens 20 Prozent gemäß § 285 Nr. 11 HGB i.V.m. § 313 Abs. 2 HGB bzw. mindestens 5 Prozent der Stimmrechte gemäß § 285 Nr. 11b HGB Gesellschaft Anmerkung Anteil am Gesellschafts- kapital Eigenkapital Ergebnis vor Ergebnis- abführung Name / Sitz in % EUR EUR 1 WASGAU Metzgerei GmbH, , a, b, d 100,00 1.209.048,86 134.991,66 Pirmasens 2 WASGAU Bäckerei & Konditorei GmbH, , a, b, d 100,00 8.194.171,83 258.203,18 Pirmasens 3 WASGAU Frischwaren GmbH, , a, d 100,00 2.086.742,12 519.168,86 Pirmasens 4 WASGAU C+C Großhandel GmbH, , a, b, d 100,00 1.250.000,00 -115.483,20 Pirmasens 5 WASGAU Einzelhandels GmbH, , a, b, d 100,00 817.131,41 284.418,66 Pirmasens 6 Einkaufsmarkt Kusel GmbH, d 100,00 -1.018.840,99 291.308,10 Pirmasens 7 Glantal-Center GmbH Lauterecken d 100,00 1.539.188,42 196.042,07 Lauterecken 8 Weinstraßen C + C Großhandels GmbH, d 74,90 5.138.120,37 407.729,39 Neustadt a. d. Weinstraße 9 MOLBERNO Vermietungsgesellschaft mbH & Co. 1, d 94,00 0,00 85.027,98 Objekt Pirmasens KG, Grünwald 10 QM Software GmbH c 33,33 25.000,00 0,00 Pirmasens * Ergebnisabführungsvertrag 1 Eigenkapital und Ergebnis vor Ergebnisabführung beziehen sich auf die Werte zum 31. Dezember 2022 a Die Gesellschafter haben gem. § 264 Abs. 3 HGB beschlossen, auf die Erstellung eines Anhangs und Lageberichts sowie die Offenlegung gem. § 325 HGB zu verzichten. b Große Kapitalgesellschaft mit mehr als 5 Prozent der Stimmrechte gemäß § 285 Nr. 11b HGB c Zum 31.12.2023 noch kein Ergebnis vorhanden, da Gründung der Gesellschaft im Laufe des GJ 2023 erfolgt ist d Zum 31.12.2023 in den Konzernkonsolidierungskreis einbezogen Versicherung der gesetzlichen Vertreter (Erklärung nach § 297 Abs. 2 Satz 4 und § 315 Abs. 1 Satz 6 HGB) Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt wird, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind. Pirmasens, 21. März 2024 Der Vorstand Ambroise Forssman-Trevedy Thomas Bings

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