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VSE CORP Management Reports 2022

May 16, 2024

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Management Reports

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Publication

VSE Aktiengesellschaft

Saarbrücken

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022

1 Geschäft und Rahmenbedingungen

1.1 Geschäftstätigkeit

Die VSE AG ist seit über 100 Jahren mit dem Saarland eng verwurzelt. An dem Unternehmen mit Sitz in Saarbrücken sind die innogy SE, das Saarland, Landkreise, Städte und Gemeinden des Saarlandes bzw. deren Stadt- und Gemeindewerke beteiligt.

Über die innogy SE als unmittelbare Mehrheitsaktionärin der VSE AG ist diese in den E.ON Konzern eingebunden. Die VSE AG als regionaler Energieversorger steuert aber weiterhin eigenverantwortlich das operative Geschäft in der Region.

Kerngeschäft ist die Energieversorgung und damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen. Die VSE AG betreibt mit überwiegend kommunalen Partnern regenerative Erzeugungsanlagen. Sie ist Strom- und Gaslieferant sowie Dienstleister für Stadt- und Gemeindewerke und große Industriekunden. Darüber hinaus erbringt die VSE AG für ihre Partnerunternehmen und Dritte qualifizierte technische und kaufmännische Dienstleistungen. Die VSE Verteilnetz GmbH betreibt im Saarland ein umfangreiches Hoch- und Mittelspannungsnetz.

Die VSE AG hat sich zu einer starken Unternehmensgruppe entwickelt, die vorrangig in Südwestdeutschland und Luxemburg tätig ist. Dazu hat sie ihr Know-how gemeinsam mit Partnern aus der Region gebündelt: Für Strom, Gas und Wasser in der energis GmbH, für Telekommunikation in der artelis S. A., für Energiedienstleistungen und technische Services in der FAMIS GmbH, für IT- und Logistikdienstleistungen in der prego Services GmbH, sowie für Energie- und Zählerdienstleistungen in der VOLTARIS GmbH. Darüber hinaus ist die VSE AG an weiteren Unternehmen beteiligt.

Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der E.ON SE (kleinster und größter Konsolidierungskreis) zum 31. Dezember 2022 einbezogen. Die VSE AG erbringt gem. § 6b Abs. 1 Satz 1 EnWG energiespezifische Dienstleistungen innerhalb einer Gruppe verbundener Elektrizitäts- und Gasunternehmen (i.S. des Artikels 3 Abs. 2 FKVO). Diese Dienstleistungen erbringt die VSE AG gegenüber dem Tätigkeitsbereich Elektrizitätsverteilung gem. § 6b Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 EnWG und Gasverteilung gem. § 6b Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 EnWG und § 3 Abs. 4 S.2 MsbG eines Unternehmens des vertikal integrierten EVU. Weiterhin übt die VSE AG „andere Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitätssektors", „andere Tätigkeiten innerhalb des Gassektors" sowie „Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors" aus.

Für das Erbringen der energiespezifischen Dienstleistungen gegenüber den Tätigkeitsbereichen gem. § 6b Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-6 EnWG der Unternehmen des vertikal integrierten EVU wird ein Tätigkeitsabschluss nach den Vorschriften des § 6b Abs. 3 EnWG und den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

1.2 Personelle Änderungen

Dr. Stephan Tenge wurde mit Wirkung zum 01.04.2022 neuer Technikvorstand (CTO) der VSE AG. Er folgt auf Dr. Gabriel Clemens.

1.3 Nachhaltigkeit

ESG-Aspekte sind systematisch in die zentralen Steuerungs- und Managementprozesse von VSE AG eingebettet. Es werden Maßnahmen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit ergriffen um die festgelegten Ziele wie Coporate Governance und Klimaschutz zu erreichen.

2 Wirtschaftsbericht

2.1 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Der russische Angriffskrieg in der Ukraine, die hohe Inflation und die Folgen der Corona-Pandemie belasteten die Weltwirtschaft schwer und spiegelten sich in den Prognosen für das Wachstum des Bruttoinlandsproduktes (BIP) wider. Das Weltwirtschaftswachstum entwickelte sich vor dem Hintergrund der angespannten Lage im vergangenen Jahr nur langsam. Das Bruttoinlandsprodukt ist gemäß OECD mit 3,1 Prozent nur etwa halb so stark gewachsen wie im Jahr 2021.

Wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland

Der russische Überfall auf die Ukraine am 24. Februar hat die Wachstumshoffnungen zunichtegemacht. Als Reaktion auf den Krieg in der Ukraine sprach Bundeskanzler Olaf Scholz vor den Mitgliedern des Deutschen Bundestages unmittelbar nach dem russischen Angriff von „einer Zeitenwende". Diese Neuorientierung kennzeichnete seither die politischen Entscheidungen und die Gesetzgebung, insbesondere im Energiesektor. Die Bunderegierung hat seit Beginn des Krieges in der Ukraine und dem damit verbundenen beschleunigten Anstieg der Energiepreise zahlreiche Gesetze und Verordnungen auf den Weg gebracht, um das Funktionieren des Gas- und Strommarktes sicherzustellen, Versorgungssicherheit zu gewährleisten sowie Industrie und Bürger zu entlasten - und so auch zu einer Eindämmung der extrem hohen Unsicherheit über die weitere wirtschaftliche Entwicklung beizutragen.1

Trotz aller stützenden Maßnahmen durch die Politik in Folge der geopolitischen Verwerfungen, die ihre Wirkung erst allmählich entfalten können, wurde die Wirtschaft in erheblichem Maße von den Entwicklungen an den Energiemärkten und den sonstigen Rohstoffmärkten, an denen sich ähnlich massive Preissteigerungen ergaben, getroffen.2

1 https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/regierungserklaerung-von-bundeskanzler-olaf-scholz-am-27-februar-2022-2008356

2 https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2022/07/PD22_322_811.html

Das preisbereinigte Bruttoinlandprodukt für das Geschäftsjahr 2022 ist gegenüber dem Vorjahr um 1,9 Prozent angestiegen. Zuvor wurde für das Gesamtjahr 2022 laut Prognosen der führenden Wirtschaftsforschungsinstitute in den Herbstprognosen nur noch ein Wachstum von 1,4% erwartet.3

Über das ganze Berichtsjahr hinweg für Wirtschaft und Bürger spürbar war die rasant steigende Teuerung. Die Bundesregierung ging in ihrer Herbstprojektion von Mitte Oktober für den Jahresdurchschnitt 2022 von einer Inflationsrate von 8,0 Prozent und für 2023 von 7 Prozent aus. Der Sachverständigenrat kam in seiner Novemberprognose für 2022 auf denselben Wert und geht für 2023 von einer Teuerung von 7,4 Prozent aus. Eine Hauptursache für die hohe Inflation ist die Energiepreisentwicklung.“

Eine weiterhin wichtige Einflussgröße für die deutsche Wirtschaft blieb auch im Berichtsjahr die Corona-Pandemie. Insbesondere die Lieferketten waren weltweit weiterhin stark gestört und verzögerten so eine schnellere wirtschaftliche Erholung. Obwohl einzelne Unternehmen bereits von Verbesserungen in der Lieferkette berichten, werden die Probleme vermutlich noch weit in das Jahr 2023 reichen.

2.2 Energiepolitisches Umfeld

Kurz vor der parlamentarischen Sommerpause hat der Bundestag das sogenannte Osterpaket zum beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien verabschiedet. Insbesondere das EnWG, EEG und WindSeeG haben umfangreiche Änderungen erfahren. Insgesamt wurden 19 Einzelgesetze geändert. Es handelt sich damit um eine der größten energiepolitischen Gesetzesnovellen der vergangenen Jahrzehnte.

Der Energiesektor befindet sich in einer Phase grundlegender und anhaltender Veränderungen. Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat die Situation an den Energiemärkten in Deutschland und Europa immer weiter verschärft und stellt die Welt vor neue, große Herausforderungen.

Die Energiebranche ist seit Beginn des Krieges von einer extremen Unsicherheit über notwendige Gaslieferungen sowie einer außerordentlichen Volatilität bei ohnehin bereits hohem Preisniveau gekennzeichnet. Insbesondere die sehr massiven Preissteigerungen bei Gas, die einen Teil der gestiegenen Strompreise begründen, stellen eine erhebliche, teilweise existenzbedrohende Belastung für die Bevölkerung und Unternehmen in Deutschland und Europa dar und sind eine enorme gesellschafts- und wirtschaftspolitische Herausforderung. Die gestiegenen und deutlich volatileren Commodity-Preise, steigende Zinsen, die Inflation sowie weitere Belastungen der schon durch die Corona-Pandemie in Mitleidenschaft gezogenen Lieferketten führen zu Unsicherheiten.

Die derzeitige Energiemangellage und die daraus resultierenden hohen Strompreise können mittel- und langfristig nur durch Investitionen in neue Erzeugungsanlagen und Diversifizierung bestehender Energiequellen überwunden werden, also durch die Schaffung von mehr Alternativen zu russischem Erdgas. Auch wenn die Großhandelspreise für Strom zuletzt zurückgegangen sind, verbleiben die Strompreise in Deutschland und Europa weiterhin auf einem deutlich höheren Niveau als vor der Krise. Zugleich führen die anhaltend hohen Börsenstrompreise auch zu einem Anstieg anderer Strompreisbestandteile. Die Bundesregierung hat mit den sog.

3 https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2023/01/PD23_020_811.html

4 https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Preise/Verbraucherpreisindex/_inhalt.html

„Entlastungspaketen I-III" umfangreiche Maßnahmen zur finanziellen Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der Unternehmen in Deutschland beschlossen. Zudem hat die Bundesregierung mit dem weiterentwickelten Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) einen umfassenden wirtschaftlichen Abwehrschirm mit einem Gesamtvolumen von bis zu 200 Milliarden Euro geschaffen. Ein wichtiges Element dieses Abwehrschirms sind die Strompreis- und Gaspreisbremse, die durch dieses Gesetz eingeführt werden. Sie sollen die steigenden Energiekosten und die schwersten Folgen für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen abfedern. Sie sind zugleich ein wichtiger nationaler Beitrag in dieser Krise, die die gesamte Europäische Union betrifft und eine europaweit abgestimmte Lösung erfordert.

Abschöpfung von Zufallsgewinnen: Die EU-Staaten beschlossen Ende September auf Basis eines Vorschlags der EU-Kommission, eine Erlösobergrenze von 180 € je MWh im Stromgroßhandelsmarkt einzuführen. Sie gilt für erneuerbare Energien, Kernkraft und Braunkohle. Ebenfalls mit einem Solidaritätsbeitrag belastet werden sollten nach EU-Beschluss Anbieter von Öl-, Gas- und Krafttreibstoffen.

Der Bundestag hat die Abschöpfung der Zufallsgewinne von Stromproduzenten nicht rückwirkend zum 1. September 2022, sondern rückwirkend zum 1. Dezember beschlossen. Die Laufzeit der Abschöpfung ist zunächst bis 30. Juni 2023 befristet, könnte aber durch eine Rechtsverordnung maximal bis April 2024 verlängert werden. Verteilnetzbetreiber werden in die Organisation der Abschöpfung einbezogen; sie tragen jedoch keine weiterreichenden Durchsetzungspflichten.

2.3 Energiepreisentwicklung

Im Berichtsjahr haben sich die Energiepreise - und hierbei insbesondere die Gaspreise - nahezu ungebremst nach oben bewegt. Das Abflauen der Corona-Welle im Herbst 2021 begünstigte einen wirtschaftlichen Aufschwung und förderte so einen preistreibenden Anstieg der Nachfrage nach Energie. Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und die damit verbundenen Sanktionen auf der Angebotsseite haben eine preistreibende Verknappung ausgelöst.

Strompreise5

Der durchschnittliche Strompreis für Haushalte im 2. Halbjahr des Geschäftsjahres 2022 beträgt 40,07 ct/kWh (im ersten Halbjahr 37,07 ct kWh; Grundpreis anteilig für einen Verbrauch von 3.500 kWh/a enthalten). Trotz Wegfall der EEG-Umlage zum 01. Juli 2022, ist der Strompreis im Vergleich zum ersten Halbjahr um 8,1 % und im Vergleich zum 31.12.2021 um ca. 24,6 % gestiegen (Vorjahr 32,16 ct/kWh €). Der Grund für diese Entwicklung sind die weiter stark angestiegenen Beschaffungskosten im Großhandel. Der Durchschnittspreis für Strom in Deutschland am Spotmarkt betrug 235,43€/MWh (Vorjahr 96,85 €/MWh). In der Spitze wurde in Deutschland ein Tages-Base bei 699,4 MWh6 am 26.08.2022 gehandelt (Vorjahr 431 €/MWh am 21.12.2021).

5 BDEW-Strompreisanalyse_Dez 2022

6 Spotpreise Strom / Gas 22

Gaspreise7

In Deutschland betrug der Großhandelspreis für eine MWh Gas am 27.08.2022 in der Spitze 319,57 € (Vorjahr 190,50 € am 21.12.2021). Der Durchschnittspreis für Gas in Deutschland am Spotmarkt beträgt 125,72€8 (Vorjahr 47,09 €) und ist im Vergleich zum Vorjahr um 160,93 % gestiegen. Unsicherheit ist die eine Ursache für die massiven Preisübertreibungen im Verlauf des vergangenen Jahres. Eine weitere Ursache ist, dass gerade der deutsche Marktgebietsverantwortliche Trading Hub Europe auf den Märkten sehr aktiv war, um möglichst zügig die im Frühjahr 2022 noch außergewöhnlich leeren Gas-Speicher zufüllen und die im Mai 2022 neu erlassenen gesetzlichen Vorgaben zur Befüllung von Gas-Speicher zu erfüllen. Die deutschen Speicher machen rund 24 % der europaweiten Kapazität aus; die forcierte Befüllung hatte somit auch eine Rückwirkung auf das Preisgeschehen in Europa insgesamt.

Für private Haushalte, aber auch für kleine und mittlere Unternehmen sowie die Industrie ist diese Situation wirtschaftlich sehr belastend. Trotz Absenkung der Mehrwertsteuer beträgt der durchschnittliche Erdgaspreis im 4. Quartal des Geschäftsjahres 2022 bei einem Verbrauch von 20.000 kWh 20,04 ct/kWh (Vorjahr 7,06 ct/kWh). Damit hat dieser Haushalt im Vergleich zum Vorjahr ein Plus von 183,85 % zu verkraften.9

Politische Maßnahmen zur Dämpfung der Energiekosten

Die Bundesregierung hat in Reaktion auf die stark gestiegenen Energiepreise weitreichende Maßnahmen zur Entlastung der Bürger und der Industrie beschlossen. Die Mehrwertsteuer auf Gas ist für den Zeitraum zwischen dem 1. Oktober 2022 und dem 31. März 2024 von 19 Prozent auf 7 Prozent abgesenkt worden. Um Bürger und Unternehmen zusätzlich bei den Energiekosten zu entlasten, wurde die eigentlich für Anfang 2023 anstehende Erhöhung des CO2 -Preises für Heizöl, Erdgas und Sprit um weitere fünf Euro pro Tonne um ein Jahr verschoben. Im Jahr 2022 war der Preis auf 30 Euro pro Tonne gestiegen. Für untere Einkommensbezieher und auch solche, die auf Sozialtransfers angewiesen sind, erhöhte die Regierung unter anderem den Grundfreibetrag, passte das Wohngeld nach oben an und beschloss Heizkostenzuschüsse.10

Strompreisbremse & Gaspreisbremse

Das Gesetz zur Strompreisbremse wurde Ende November vom Bundestag verabschiedet. Die Strompreisbremse gilt vom 1. März 2023 bis zum 30. April 2024. Rückwirkend sollen jedoch auch die Monate Januar und Februar berücksichtigt werden und die entsprechenden Entlastungsbeträge im März verrechnet werden. Der Strompreis für private Verbraucher sowie kleine und mittelständische Unternehmen mit einem Stromverbrauch von bis zu 30.000 kWh wird bei 40 Cent/kWh begrenzt, inklusive aller Steuern, Umlagen, Abgaben und Netzentgelte. Diese Regelung gilt für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Industriekunden zahlen für 70 Prozent des bisherigen Verbrauchs 13 Cent/kWh zuzüglich Steuern, Abgaben und Umlagen. Auch in Bezug auf die Strompreisbremse sollen Versorger vollständig kompensiert werden. Das Geld hierfür nimmt der Bund aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds; ein Teil soll aber auch aus der Abschöpfung sogenannter Überschuss-Erlöse von Erneuerbare-Energie-Anlagen-Betreiber, Kernenergie- und Braunkohlekraftwerksbetreiber kommen.

7 BDEW-Gaspreisanalyse Dezember 2022

8 https://www.bdew.de/media/documents/Erdgasdaten_aktuell_30Jan2023.pdf

9 BDEW-Gaspreisanalyse Dezember 2022

10 Pressemitteilung vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz vom 28.10.2022

Der Bundestag hat Mitte Dezember 2022 die Gaspreisbremse verabschiedet. Ab dem 1. März 2023 bis zum 30. April 2024 sollen im Wesentlichen SLP-Kunden (bis zu einem Verbrauch 1,5 GWh), die auch von der Soforthilfe Gebrauch machen konnten, eine Entlastung mittels eines garantierten Gas-Bruttopreises von 12 ct/kWh für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs gewährt werden; bei Fernwärme sind dies 9,5 ct/kWh. Für die restlichen 20 Prozent des Verbrauchs gilt der Vertragspreis. Die Gaspreisbremse gilt rückwirkend zum 1. Januar 2023. SLP-Kunden werden damit im März 2023 auch die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 angerechnet. Für die Industrie gilt die Gaspreisbremse ab dem 1. Januar 2023. Kunden mit einem Gasverbrauch von mehr als 1,5 Mio. kWh zahlen netto 7 ct/kWh Gas und 7,5 ct/kWh für Fernwärme. Versorger sollen vollständig mit Mitteln aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfond kompensiert werden.

2.4 Geschäftsverlauf

Das Geschäftsjahr 2022 brachte im B2B Segment diverse Herausforderungen mit sich. Durch den Ukraine Krieg und die dadurch induzierte Energiekrise kam es im Geschäftsjahr zu extremen Marktverwerfungen an den Großhandelsmärkten durch die phasenweisen Preiserhöhungen sowohl am Spotmarkt als auch am langfristigen Terminmarkt. Auch wenn diese Marktsituation durch die in der Regel langfristig orientierte Beschaffung bei Großkunden der VSE nur teilweise auf das Geschäftsjahr wirkt, liegen darin die wesentlichen Ursachen für Veränderungen von Abgabe und Umsatz.

Unsere Dienstleistungsgeschäfte an Weiterverteiler und Industriekunden im Bereich des Portfoliomanagements wurden im Geschäftsjahr weiter ausgebaut.

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Geschäftstätigkeiten lag in der Vermarktung von flexiblen dezentralen Erzeugungsanlagen in Form eines Poolmodells am Spotmarkt sowie im Rahmen der Regelleistungsvermarktung.

Das Geschäftsmodell zur Assetoptimierung im Gas- und Strombereich wurde insbesondere in der hochdynamischen Marktlage im zweiten Halbjahr, ebenso wie die Direktvermarktung regenerativer Energien, weiter ausgebaut.

Darüber hinaus lag ein Schwerpunkt in der Weiterentwicklung des Reseller-Geschäftes für E Mobility. VSE vertreibt Ladeinfrastruktur und damit verbundene digitale Dienste an Stadtwerke und industrielle Verbraucher.

Nachdem SAP die weitere Wartung und Weiterentwicklung der SAP-R/3 Technologie einstellt, wurde im E.ON Konzern eine einheitliche SAP-Plattform geschaffen. Mit der Einführung konzernweiter standardisierter Plattformen wird die Zusammenarbeit erleichtert, Innovationen gefördert, Komplexitäten reduziert und ein wesentlicher Beitrag zur Digitalisierung der VSE AG geleistet. So wurde im Geschäftsjahr erfolgreich auf die Einführung von SAP S/4HANA und EAM (Enterprise Assetmanagement) zum neuen Geschäftsjahr hingearbeitet.

2.5 Ertragslage

Umsatzerlöse bei erhöhtem Preisniveau im Strom- und Gasbereich gestiegen

Die Stromabgabe ist im Geschäftsjahr von 7.454 GWh auf 5.173 GWh gefallen. Dies ist im Wesentlichen auf einen deutlichen Rückgang der Abgabe an industrielle Großverbraucher und Großhändler infolge der konjunkturellen Eintrübung zurückzuführen. Zudem wurden bei gestiegenen Marktpreisen monetäre Kreditrisikogrenzen im Großhandel bereits bei niedrigeren Absatzmengen ausgeschöpft. Gleichzeitig sind die Umsatzerlöse aus Stromverkauf im Wesentlichen marktpreispreisbedingt von 393,9 Mio. € auf 611,9 Mio. € gestiegen.

Die Gasabgabe ist im Geschäftsjahr von 9.074 Gwh auf 7.303 Gwh gefallen. Während der industrielle Absatz weitestgehend konstant blieb, sank temperaturbedingt wie auch motiviert durch politische Einsparziele der Verbrauch auf Endkundenseite und damit mittelbar auch der Absatz an Großhändler. Zudem wurden bei gestiegenen Marktpreisen monetäre Kreditrisikogrenzen im Großhandel bereits bei niedrigeren Absatzmengen ausgeschöpft. Die Umsatzerlöse aus Gasverkauf sind im Wesentlichen auf Grund der Preisentwicklung zum Jahresende auf 346,4 Mio. € (Vorjahr 203,5 Mio. €) gestiegen.

Insgesamt sind die Umsatzerlöse überwiegend preisbedingt auf 1.013 Mio. € (Vorjahr 647,6 Mio. €) gestiegen.

Materialaufwand steigt bei höheren spezifischen Bezugskosten

Die Beschaffung von Strom und Erdgas erfolgt in der Regel zeitnah, häufig simultan, zu dem Vertragsabschluss auf Verkaufsseite. Deshalb ist krisenbedingt auch der Materialaufwand - entsprechend der Umsatzentwicklung - insgesamt von 624,9 Mio. € auf 959,1 Mio. € gestiegen. Die erhöhten Aufwendungen konnten in der Regel vollumfänglich an Kunden der VSE weiterverrechnet werden.

Rohergebnis

Die dargestellte Entwicklung der Umsatzerlöse und des Materialaufwands sowie eine leichte Erhöhung um 0,5 Mio. € des Bestands an unfertigen Leistungen führen zu einem Anstieg des Rohergebnisses um 18,6 Mio. €. auf 48,7 Mio. €.

Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge sind um 8,3 Mio. € auf 14,9 Mio. € - bedingt u.a durch periodenfremde Erträge - angestiegen.

Personalaufwand

Der Personalaufwand liegt mit 42,3 Mio. € um rd. 25,3 Mio. € über dem Vorjahreswert. Die Erhöhung resultiert im Wesentlichen aus der Entwicklung der Vorsorge für die betriebliche Altersversorgung.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind in diesem Jahr um 10,3 Mio. € auf 27,1 Mio. € angestiegen. Zum Anstieg haben u.a. die Zuführung zu den sonstigen Rückstellungen und IT Sonderprojekten geführt.

Beteiligungs- und Zinsergebnis

Das Beteiligungsergebnis (inkl. Erträge aus vertraglicher Gewinnabführung und Abschreibung auf Finanzanlagen) ist gegenüber dem Vorjahr um 9,3 Mio. € gesunken. Die höheren Beteiligungserträge insb. bei verbundenen Unternehmen wurden durch die Verlustübernahme der VSE Verteilnetz GmbH kompensiert.

Das Zinsergebnis (als Saldo aus sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen sowie Zinsen und ähnlichen Aufwendungen) vermindert sich gegenüber dem Vorjahr um 8,3 Mio. €. Es ist in hohem Maße von der Entwicklung der Pensionsrückstellung und des dazugehörigen Deckungsvermögens beeinflusst.

Im Berichtsjahr musste eine Beteiligung um 0,6 Mio. € abgeschrieben werden.

Erträge aus Wertpapieren

Die Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens enthalten Erträge aus Wertpapieren in Höhe von 2,5 Mio. € (Vorjahr 2,4 Mio. €).

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Im Geschäftsjahr ergaben sich periodenfremde Steueraufwendungen, sodass die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0,8 Mio. € (Vorjahr +1,9 Mio. €) betragen.

Jahresfehlbetrag und Ausschüttung

Insgesamt führen u.a. die Erhöhung des Rohergebnisses um 18,6 Mio. €, die Erhöhung des Personalaufwands um 25,3 Mio. €, die Entwicklung in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträgen (-2,0 Mio. €) und die Veränderung im Beteiligungs- und Zinsergebnis (-17,7 Mio. €) zu einem Jahresfehlbetrag von rd. 8,2 Mio. € (Vorjahr Jahresüberschuss von rd. 20,3 Mio. €).

Der Vorstand schlägt vor, aus dem Bilanzgewinn in Höhe von 12,1 Mio. €, der sich nach Auflösung anderer Gewinnrücklagen von 20,2 Mio. € ergibt, eine Dividende für das Geschäftsjahr in Höhe von 12,0 Mio. € auszuschütten und den Restbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.

Die Eigenkapitalrentabilität (als Verhältnis von Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag zu Eigenkapital vor Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag) beträgt -4,2 % (Vorjahr 10,6 %).

2.6 Vermögenslage

Die Bilanzsumme ist mit 566,6 Mio. € gegenüber dem Vorjahr stark gestiegen (Vorjahr 491,0 Mio.).

Im Berichtsjahr wurde insbesondere in EEG Anlagen investiert.

Im Zusammenhang mit verschiedenen IT-Projekten zur Erweiterung und Modernisierung der IT- Landschaft (z.B. SAP S/4HANA) erhöhten sich die immateriellen Vermögensgegenstände um rd. 4,7 Mio. €.

Im Geschäftsjahr erfolgten keine Zugänge zu den Finanzanlagen (Vorjahr 0,4 Mio. €). Die Abgänge zu den Finanzanlagen betragen insgesamt 20,0 Mio. € (Vorjahr 4,0 Mio. €). Im Wesentlichen handelt es sich um den Verkauf von Fonds-Anteilen in Höhe von 15,4 Mio. € und um zurückgeführte Ausleihungen an verbundene Unternehmen 2,8 Mio. € (Vorjahr 2,7 Mio. €).

Die Aktivseite hat sich insbesondere durch Entwicklungen innerhalb des Forderungsbestandes erhöht.

in T€ 31.12.2022 31.12.2021
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 42.266 50.996
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 100.551 15.033
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 14.247 16.055
Sonstige Vermögensgegenstände 61.190 44.398
218.254 126.482

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen erhöhten sich um 85,5 Mio. €, im Wesentlichen aufgrund einer am Bilanzstichtag bestehenden kurzfristigen Anlage im Rahmen des Cashpooling- Vertrags mit E.ON SE.

Der Anstieg der sonstigen Vermögensgegenstände resultiert i.W. aus hinterlegten Sicherheitsleistungen und debitorischen Kreditoren.

Auf der Passivseite wirkten sich insbesondere gestiegene Verbindlichkeiten und Rückstellungen aus:

in T€ 31.12.2022 31.12.2021
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 34.944 5.812
Steuerrückstellungen 17.310 20.502
Sonstige Rückstellungen 108.357 87.179
160.611 113.493
in T€ 31.12.2022 31.12.2021
Erhaltene Anzahlungen 942 7.650
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 88.924 50.190
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 95.224 67.391
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 25.191 22.841
Sonstige Verbindlichkeiten 4.879 12.679
215.159 160.751

Der Anstieg der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen resultiert u.a. aus der Anpassung des Rententrends aufgrund der aktuellen und erwarteten Inflationsentwicklung.

Innerhalb der sonstigen Rückstellungen haben sich insbesondere gebildete Vorsorgen für operative Risiken erhöhend ausgewirkt.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen haben sich im Wesentlichen aufgrund gestiegener Cashpooling- Verbindlichkeiten erhöht.

Die sonstigen Verbindlichkeiten sind aufgrund gesunkener Steuerlasten zum Bilanzstichtag zurückgegangen.

Weitere Kennzahlen

Der Anteil des Anlagevermögens beträgt 60,3 % (Vorjahr 71,2 %) der Bilanzsumme.

Die Eigenkapitalquote ist von 43,4 % auf 33,0 % gefallen.

2.7 Finanzlage

Die VSEAG ist in das Cash-Management der E.ON SE einbezogen; die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war jederzeit sichergestellt.

Die Dividendenzahlung belief sich auf 17,5 Mio. € (Vorjahr 17,5 Mio. €).

Cashflowentwicklung

Der Cashflow des Geschäftsjahres entwickelte sich wie folgt:

2022 2021
TEUR TEUR
--- --- ---
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 37.824 655
Cashflow aus der Investitionstätigkeit 34.854 20.499
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -18.553 -18.308
Finanzmittelfonds am Ende der Periode
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds 54.125 2.846
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode -40.479 -43.326
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 13.646 -40.479

Der Finanzmittelfonds setzt sich zusammen aus dem Cashpooling (13,3 Mio. €; Vorjahr - 41,8 Mio. €) und Flüssigen Mittel (0,3 Mio. €; Vorjahr 1,3 Mio. €)).

Gesamtaussage

Das Geschäftsjahr 2022 verlief hinsichtlich der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage für die VSE AG insgesamt durchwachsen. Das stark gestiegene Rohergebnis konnte die negativen Auswirkungen der weltpolitischen Lage auf die Energie- und Finanzmärkte sowie die gestiegenen Aufwendungen zur Erfüllung bestehender Anforderungen im IT Umfeld, abmildern. Die Gesellschaft erwirtschaftet ein negatives Ergebnis nach Steuern in Höhe von 8,2 Mio. €.

3 (Finanzielle und nicht-finanzielle) Leistungsindikatoren

Finanzielle Leistungsindikatoren

Der Jahresüberschuss nach HGB ist ein zentraler Leistungsindikator für die VSE.

Die VSE AG wird in den Konzernverbund der E.ON SE einbezogen, welche ihre Gesellschaften auf Segmentebene nach IFRS Kennzahlen steuert. Zur internen Steuerung und als Indikator für die nachhaltige Ertragskraft verwendet der E.ON Konzern ein um außergewöhnliche Effekte bereinigtes Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA), welches auf Basis der International Financial Reporting Standards (IFRS) ermittelt wird.

Analog zur Segmentsteuerung nach IFRS des E.ON Konzerns zieht die Gesellschaft das bereinigte EBITDA nach IFRS als weiteren zentralen Leistungsindikator für die Segmente auf Ebene der gesamten VSE Gruppe heran (vollkonsolidierte Tochterunternehmen der VSE, die in den Konzernabschluss der Mutter herangezogen werden). Abweichungen zu den Ergebnissen nach Steuern nach HGB ergeben sich, abgesehen vom Zinsergebnis und Steuern, im Wesentlichen aufgrund unterschiedlicher Ansatz- und Bewertungsmethoden der Rechnungslegungswerke im Bereich Pensionsrückstellungen und Abschreibungen. Im Geschäftsjahr ergab sich auf VSE-Gruppenebene ein bereinigtes EBITDA (IFRS) von 106,4 Mio. €. Das prognostizierte bereinigte EBITDA nach IFRS für das Geschäftsjahr 2023 beträgt 90,1 Mio. € (Gruppe).11

Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren

Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz12

Wesentlich für die VSE AG sind der faire Umgang mit Partnern und Kunden sowie ein innovatives, marktorientiertes Dienstleistungsangebot für Kommunen, Industrie, Gewerbe und Haushalte. Hinzu kommen ein intelligentes Kostenmanagement und ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein für die Region. Wir pflegen einen offenen Umgang mit Problemen und legen hohen Stellenwert auf offene Kommunikation. Damit stärken wir das gegenseitige Vertrauen zwischen uns und unserem Umfeld. Durch die Schaffung und Erhaltung einer sicheren, gesundheits- und energieeffizienten Arbeitsumgebung und durch gelebten Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz tragen wir zum Fortbestand und Erfolg unseres Unternehmens bei. Als nicht finanzieller Leistungsindikator dient hierzu u.a. der LTIF-Wert (Lost Time Incident Frequency). Er lag im Geschäftsjahr bei 2,8 (Vorjahr 2,1) für eigene Mitarbeiter sowie bei VSE AG eingesetzte Mitarbeiter von Fremdunternehmen. Wir setzen uns konsequent für eine nachhaltige Energiewelt ein. Dies umfasst nicht nur die Reduktion der von uns beeinflussbaren Emissionen und unser Ziel bis 2040 klimaneutral zu werden. Auch unsere dezentralen und intelligenten Kundenlösungen rund um E-Mobilität oder Photovoltaik sowie unser Angebot für eine saubere Strom- und Wärmeversorgung stehen im Fokus.

11 Die Inhalte dieses Abschnittes sind ungeprüfte sonstige Informationen, die vom Abschlussprüfer kritisch gelesen worden sind

12 Die Inhalte dieses Abschnittes sind ungeprüfte sonstige Informationen, die vom Abschlussprüfer kritisch gelesen worden sind

Eine ausgeprägte HSE-Kultur (inkl. Partnerfirmen) sowie geeignete KPIs zur effektiven Bewertung und Verbesserung der HSE (Health, Safety & Environment) -Leistung sind für uns ein entscheidender Hebel zum Erfolg. Diese wird von uns regelmäßig bewertet und im Rahmen von flankierenden Maßnahmen vorangetrieben.

Die Gesundheit unserer MitarbeiterInnen hat für uns oberste Priorität. Sie ist nicht verhandelbar und grundlegend für den Erfolg unseres Unternehmens. Deshalb kümmern wir uns um die physische, psychische und soziale Gesundheit unserer Mitarbeiter.

Im Bereich des Gesundheitsschutzes fördert die VSE AG die Gesundheit ihrer Mitarbeiter durch die Angebote im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements. Mit dem Ziel der Vereinbarkeit von Beruf und Familie werden verstärkt flexible Arbeitszeitmodelle umgesetzt und vielfältige Kinderbetreuungsmöglichkeiten angeboten und unterstützt.

Im Rahmen unserer Managementsysteme erfolgt die regelmäßige Überprüfung der Einhaltung aller relevanten Vorschriften des Umwelt-, Arbeits- und Gesundheitsschutzrechtes sowie sonstiger bindender Verpflichtungen. Im Rahmen der Corona-Pandemie wurden die rechtlichen Anforderungen regelmäßig überprüft und angepasst. Es wurden in diesem Zusammenhang spezifische Gefährdungsbeurteilungen, Hygienekonzepte, eine Gesamtkonzeption für den Corona- Regelbetrieb sowie weitere Maßnahmen erstellt. Weiterhin wurde das Thema durch den Krisenstab begleitet.

Alle Tätigkeiten, welche durch unsere Partnerfirmen in unserem Auftrag durchgeführt werden, unterliegen auch unseren internen Anforderungen zum Umwelt-, Arbeits- und Gesundheitsschutz und werden im Rahmen unseres Partnerfirmenmanagements dahingehend überwacht.

Der in unserem Managementsystem verankerte kontinuierliche Verbesserungsprozess trägt zur Realisierung unserer Unternehmensziele und der weiteren Optimierung unserer Organisation bei. Wir fördern die Einbeziehung aller Mitarbeiter im Unternehmen, unserer Kunden sowie Partnerfirmen in dem genannten Prozess. Die VSE AG ermittelt, bewertet und kontrolliert die Umweltauswirkungen sowie die Gefährdungen und Risiken, die mit unserer Arbeit verbunden sind. Wir treffen alle erforderlichen Vorkehrungen, um Störungen zu verhindern und um die Auswirkung potenzieller Störungen zu minimieren.

Die Beschaffenheit der Anlagen in unserem Betriebsbereich entspricht dem Stand der Sicherheitstechnik. Die Beschaffung von Hilfsmitteln und Betriebsstoffen erfolgt u. a. unter Berücksichtigung von Umweltverträglichkeit, Sicherheit sowie Energieeffizienz. Wir analysieren unsere Dienstleistungen, Produkte und Prozesse mit wesentlichem Einfluss auf den Energieverbrauch.

Gleichzeitig steht die VSEAG mit ihrem großen Erfahrungsschatz auf dem Feld der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes ihren Partnerunternehmen mit Rat und Tat zur Seite. Angefangen beim gesamten Thema der sicherheitstechnischen Betreuung im Arbeitsschutz über die arbeitsmedizinische Beratung bis hin zur Einführung und Pflege eines Managementsystems.

Datenschutz

Die VSE AG legt nach wie vor größten Wert auf die Sicherheit und den Schutz der bei ihr geführten Daten. Seit dem 25. Mai 2018 sind die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung auch in Deutschland anzuwenden. Durch die kontinuierliche Anpassung der technischen und organisatorischen Maßnahmen im Rahmen der gesamten Prozesslandschaft stellt die VSE AG den Schutz insbesondere der personenbezogenen Daten sicher und bezieht die Anforderungen bei der Entwicklung neuer Prozesse und Produkte standardmäßig bereits von Anfang an ein.

Zum Nachweis der Erfüllung der umfassenden Dokumentations- und Rechenschaftspflichten aus der Datenschutz-Grundverordnung hat die VSE AG ein Datenschutz-Managementsystem (DSMS) etabliert. Dieses wird regelmäßig im Sinne der kontinuierlichen Prozessverbesserung aktualisiert. Das DSMS stellt den Regelbetrieb Datenschutz, die aktive Maßnahmenverfolgung sowie ein quartalsweises Datenschutzreporting inkl. Kennzahlen sicher, um die Verantwortlichen umfassend über die Funktionsfähigkeit der Datenschutzorganisation zu informieren und die Handlungsnotwendigkeiten aufzeigen zu können.

Im Jahr 2022 wurden die Datenschutzmaßnahmen weiterhin insbesondere nach den Vorgaben der Datenschutz-RoadMap von E.ON ausgerichtet. Maßgeblich war die Fortführung des Datenschutz-Regelbetriebs, Referenzieren von KPIs und Führen eines Maßnahmenkataloges als wesentliche Aspekte der Nachweisführung und Wirksamkeitsmessung. In 2022 wurden eine Vielzahl an Maßnahmen datenschutzrechtlich über D SI begleitet und abgeschlossen.

4 Mitarbeiter

Die VSEAG beschäftigte im Jahresdurchschnitt rd. 205 (Vorjahr 197) Mitarbeiter (inkl. Auszubildenden, Praktikanten und Studenten) und zum Bilanzstichtag 209 (Vorjahr 196) Mitarbeiter (inkl. Auszubildenden, Praktikanten und Studenten).

Die Aus- und Weiterbildung hat in der VSE AG weiterhin einen hohen Stellenwert. Insgesamt stehen 12 (Vorjahr 11) junge Menschen zum Bilanzstichtag in einem Ausbildungsverhältnis. Die Ausbildungsquote liegt damit bei rund 5,8 % (Vorjahr 5,6 %).

Der Vorstand der VSE AG hat für die im Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst geforderte Zielquote einen Anteil von Frauen von 20% für die erste Führungsebene und von 27 % für die zweite Führungsebene unterhalb des Vorstandes beschlossen. Diese Quote ist bis zum 30. Juni 2027 zu erreichen. Die für Mitte des Jahres 2022 zu erreichende Quote wurde mit 14 % bzw. 23% leicht übertroffen.13

Der Aufsichtsrat hat für den am 1. Juli 2022 beginnenden Erfüllungszeitraum eine Zielquote für den Anteil von Frauen im Aufsichtsrat von 23,8 % und den Anteil von Frauen im Vorstand von 50% mit einer Umsetzungsfrist bis zum 30. Juni 2027 beschlossen.14

13 Die Inhalte dieses Abschnittes sind ungeprüfte sonstige Informationen, die vom Abschlussprüfer kritisch gelesen worden sind

14 Die Inhalte dieses Abschnittes sind ungeprüfte sonstige Informationen, die vom Abschlussprüfer kritisch gelesen worden sind

5 Prognosebericht

Im Jahresgutachten des Sachverständigenrates, das im Herbst publiziert wurde, wird ein Rückgang für das reale Bruttoinlandsprodukt in Deutschland im Jahr 2023 um 0,2 Prozent erwartet. Auch die Bundesbank geht in ihrem Monatsbericht von Dezember unter den gegebenen Bedingungen von einem Schrumpfen der deutschen Wirtschaft von sogar 0,5 Prozent aus. Für das Jahr 2024 hingegen rechnet sie mit einem Wirtschaftswachstum von 1,7 Prozent. Voraussetzungen hierfür sind, dass die Auslandsnachfrage annahmegemäß anzieht, der Druck auf die Energiepreise abnimmt und die Inflationsrate sinkt.

Dem Jahr 2023 steht man im Saarland verhalten gegenüber. Neben konjunktureller Risiken belasten die Herausforderungen der ökonomischen, ökologischen und digitalen Transformation die Unternehmen im Land. Weiter wirken verstärkte Klimaschutzanforderungen, hohe Energiepreise, der zunehmende Arbeitskräftemangel und steigende Zinsen kostentreibend und engen den Spielraum für Investitionen und Beschäftigungsaufbau erheblich ein. Die IHK Saarland rechnet angesichts der nach wie vor schwachen und unsicheren Weltkonjunktur mit einer Wirtschaftsleistung knapp unter dem Vorjahresniveau (minus 0,5 Prozent BIP-Wachstum), bestenfalls mit Nullwachstum. Dies allerdings auch nur unter der Voraussetzung, dass der Ukraine-Krieg und die Spannungen im asiatisch-pazifischen Raum nicht eskalieren und eine Gasmangellage in Europa ausbleibt. Daneben werden positive Effekte auf das Wachstum der Saarwirtschaft erwartet, u.a. durch den von der Bundesregierung angekündigten Anstieg der öffentlichen Investitionen sowie die in Aussicht gestellten verbesserten Anreize für private Investitionen. Wachstumsbeiträge werden auch durch den in der Landespolitik vorherrschenden Konsens zu einer öffentlichen Investitionsoffensive erwartet.15

Strom- und Gasnachfrage

In 2023 wird die Strom- und Gasnachfrage weiterhin durch die Energiekrise in Folge des Ukraine-Krieges bestimmt werden. Die Nachfrage für Strom und Gas wird insbesondere von der Dauer und Wirksamkeit der politisch eingeleiteten Energieeinsparmaßnahmen sowie von der Geschwindigkeit einer wirtschaftlichen Erholung nach Beendigung der Krise beeinflusst werden.

Energiepreise

Für das Jahr 2023 werden trotz niedrigeren Belastungen durch die gesetzlichen Abgaben und Umlagen weiter steigende Energiepreise erwartet. Auch wenn zum Ende des Geschäftsjahres die Marktpreise rückläufig sind, bleiben diese historisch gemessen weiter sehr hoch. Durch die langfristige Energiebeschaffung werden diese trotz erwarteter Absatzrückgänge voraussichtlich zu steigenden Umsatzerlösen und Materialaufwendungen bei der Gesellschaft führen.

Der Wettbewerb im Strom- und Gasgeschäft wird sich nach Ende der Krise wieder normalisieren. Wegen der hohen Energiepreise strebt die VSE AG eine Fortsetzung der Konsolidierung im klassischen Strom- und Gasvertrieb an, verbunden mit einer weiter sinkenden Strom- und Gasabgabe in 2023.

15 Veröffentlichung IHK Saarland, online, 21.12.2022

Gesamtprognose

Die VSE AG geht davon aus, auch in den kommenden Jahren moderat zu wachsen, weiterhin gute Ergebnisse zu erwirtschaften und somit eine angemessene Dividende für die Aktionäre sicherstellen zu können. Für das Jahr 2023 wird ein Jahresüberschuss in Höhe von rd. 12,0 Mio. € prognostiziert.

6 Chancen- und Risikobericht

Risikomanagement

Das Risikomanagement wird im VSE-Konzern nicht ausschließlich als ein System nur zur Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften des KonTraG (Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich) gesehen, sondern als eine Ergänzung der bereits im Unternehmen vorhandenen Frühwarnsysteme. Mit einem wirksamen Risikomanagementsystem können Risiken frühzeitig erkannt und bewertet werden und durch ein Optimieren und Gegensteuern letztendlich minimiert oder gar vermieden werden. Die Risiken der gesamten VSE-Gruppe (VSE AG und ihre wesentlichen Beteiligungen) unterliegen einer ständigen Beobachtung und Aktualisierung. Systemtechnisch dient die Datenbank der Firma RiskCo GmbH namens KASSANDRA zur Unterstützung. Durch KASSANDRA wird eine einheitliche Erfassung sämtlicher Risiken für alle Gesellschaften der VSE-Gruppe gewährleistet.

Durch die Zuordnung von Risiken zu Organisationseinheiten, Sparten, Commodities und Risikokategorien sind jederzeit gezielte Auswertungen möglich. Neben der monetären Bewertung (Schadenshöhe) ist auch eine Einschätzung zur Eintrittswahrscheinlichkeit notwendig. Hierbei erfolgt eine Betrachtung des Schadenserwartungswertes (Produkt aus Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit), eine Definition dreier Risikoklassen („zu beobachten", „zu überwachen" und „wesentlich"), deren Grenzen gesellschaftsspezifisch festgelegt werden und eine visuelle Darstellung der Risikosituation (Ampelfunktion). Sowohl der Vorstand als auch die Geschäftsführer der im Risikomanagement eingebundenen Unternehmen werden regelmäßig über die Risikosituation in ihrem Unternehmen informiert. Darüber hinaus ist die Gesellschaft in das Risikofrüherkennungssystem der E.ON SE, Essen, einbezogen. Ein verstärktes Augenmerk wird auch weiterhin auf Marktrisiken liegen, die sich aus veränderten Energiemärkten ergeben. Die Folgewirkungen aus dem Ausbau der Erzeugungskapazitäten regenerativer Energien werden auch in Zukunft unsere erhöhte Aufmerksamkeit erfordern. Darüber hinaus gilt es den energiewirtschaftlichen Ordnungsrahmen zu beobachten und dessen Einfluss auf unsere Wertschöpfungsstufen regenerative Erzeugung und Vertrieb sowie den Dienstleistungssektor rechtzeitig zu bewerten.

Wesentliche Risiken und Chancen

Chancen

Die VSE AG sieht Chancen für ihre Entwicklung im Wesentlichen im konsequenten Ausbau ihres Dienstleistungsportfolios für den gesamten Energiebereich (Vertrieb und regenerative Erzeugung), sowie in der Umsetzung weiterer Effizienzsteigerungsmaßnahmen.

Aus der operativen Tätigkeit der VSE AG ergeben sich grundsätzlich folgende Risiken nach fallender Bedeutung:

Preisänderungsrisiken

Aufgrund des weltweiten Marktgeschehens - zum einen weiterhin die Auswirkungen der Corona- Pandemie und zum anderen der Kriegsbeginn durch den Angriff Russlands auf die Ukraine - haben sich Situationen in noch nie dagewesenem Ausmaß ergeben. Strom- und Gaspreise erreichen Höhen und Volatilitäten in nicht gekannten Ausmaß. Dadurch ergeben sich Risiken sowohl auf dem Absatz-, als auch auf dem Beschaffungsmarkt:

Absatzmarktrisiken

Es besteht das Risiko, dass aufgrund der konjunkturellen Lage der Absatz an Strom- und Gaskunden zurückgeht. Hierdurch kann es zu Verlusten bei Rückvermarktungen kommen - je nach Preisniveau besteht gleichzeitig eine Chance.

Beschaffungsmarktrisiken

Das extrem hohe Preisniveau bis hin zum Lieferengpass oder gar Lieferstopp prägen die Beschaffungsmarktrisiken.

Sie existieren nicht nur im Vertrieb (optimaler Beschaffungszeitpunkt für Strom und Gas), sondern auch in den Overhead-Bereichen (z.B. Personalbeschaffung, Einkauf).

Sämtliche Marktrisiken hinsichtlich Commodities (Strom, Gas, CO2 ) werden durch den Bereich Risikocontrolling analysiert und gemanagt.

Aufgrund der Kundenstruktur der VSE AG erfolgt prinzipiell eine sog. back-to-back-Beschaffung, um die Preisänderungsrisiken zu minimieren. Spekulationsgeschäfte werden nicht betrieben.

Ausfallrisiken

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen unterliegen grundsätzlich Ausfallrisiken. Die VSE AG versucht diese Risiken zu begrenzen. Das Kundenportfolio besteht aus Sonderkunden und Weiterverteilern. Im Vorfeld eines Vertragsabschlusses werden bei Sonderkunden Bonitätsbetrachtungen durchgeführt. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Finanzlage der Kunden im Laufe der Zeit verschlechtert.

Bei Bedarf werden zusätzliche Sicherheitsleistungen vereinbart. Das aktive Forderungsmanagement minimiert zusätzlich diese Risiken.

Ausfallrisiken werden durch Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.

Liquiditätsrisiken

Durch die monatliche Abrechnung der Kunden ergibt sich keine wesentliche Vorfinanzierung, so dass sich hieraus nur in geringem Umfang Liquiditätsrisiken ergeben.

Im laufenden Geschäftsbetrieb steht auch aufgrund von Cash-Management-Vereinbarungen mit Konzernunternehmen jederzeit ausreichende Liquidität zur Verfügung.

Daneben verfügt die Gesellschaft über Anlagen in Wertpapieren, die bei Bedarf in liquide Mittel umgewandelt werden können.

Finanzrisiken

Hierzu zählt im Wesentlichen das Kursrisiko, das sich aufgrund von Zins-, Währungskurs- und Aktienkursänderungen ergibt und zu einer Verringerung des Marktwertes des Gesamtportfolios unserer Kapitalmarktanlagen führen kann.

Rechtliche Risiken

Durch den Geschäftsbetrieb bestehen prinzipiell auch rechtliche Risiken dahingehend, dass die VSE AG auch in Gerichtsprozesse und Schiedsverfahren involviert sein kann. Belastungen können sich unter anderem daraus ergeben, dass vertragliche Regelungen im Nachhinein als nicht wirksam erachtet werden. Mitunter können auch außergerichtliche Ansprüche gegen die Gesellschaft geltend gemacht werden.

Für potenzielle Verluste aus rechtlichen Risiken wurden Rückstellungen gebildet.

Weitere Risiken

Risiken in den weiteren Risikokategorien (Politik/Gesetzgeber, Umwelt- und Technik, Risiken im Bereich Mitarbeiter, Strategische Risiken und Sonstige Risiken) bestehen permanent. Sie können in allen Bereichen vorkommen.

Gesamtbeurteilung Risiken

Nach gegenwärtigem Kenntnisstand sind keine Risiken erkennbar, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden würden.

7 Schlusserklärung zum Abhängigkeitsbericht gemäß § 312 AktG

Der gemäß § 312 Aktiengesetz (AktG) erstellte Bericht des Vorstandes über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr 2022 enthält folgende Schlusserklärung:

"Unsere Gesellschaft hat bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften und Maßnahmen nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt ihrer Vornahme bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten und wurde dadurch, dass die Maßnahmen getroffen wurden, nicht benachteiligt."

Saarbrücken, den 01. März 2023

VSE Aktiengesellschaft

Dr.-Ing. Stephan Tenge

Dr. jur. Hanno Dornseifer

Bilanz der VSE AG zum 31.12.2022

AKTIVA

31.12.2022 Vorjahr
T€ T€
--- --- ---
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 8.625 3.853
II. Sachanlagen 27.632 19.662
III. Finanzanlagen 305.661 326.293
341.918 349.808
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 5.881 13.401
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 218.254 126.482
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 353 1.281
224.488 141.164
C. Rechnungsabgrenzungsposten 180 0
566.586 490.972

PASSIVA

A. Eigenkapital
I. Grundkapital 40.960
Nennwert eigene Anteile -1.092
ausgegebenes Kapital 39.868 39.868
II. Kapitalrücklage 77.906 77.906
III. Gewinnrücklagen 57.368 74.768
IV. Bilanzgewinn 12.062 20.377
187.204 212.919
B. Sonderposten 1.772 1.779
C. Rückstellungen 160.611 113.493
D. Verbindlichkeiten 215.159 160.751
E. Rechnungsabgrenzungsposten 1.840 2.030
566.586 490.972

Gewinn- und Verlustrechnung der VSE AG vom 01. Januar bis 31. Dezember 2022

2022 Vorjahr
T€ T€
--- --- ---
1. Umsatzerlöse 1.013.135 647.571
2. Erhöhung (+) oder Verminderung (-) des Bestands an unfertigen Erzeugnissen -5.342 7.398
3. Andere aktivierte Eigenleistungen 640 166
4. Sonstige betriebliche Erträge 14.917 6.624
5. Materialaufwand:
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 938.955 603.096
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 20.123 21.791
6. Personalaufwand:
a) Löhne und Gehälter 17.585 16.191
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 24.749 801
davon für Altersversorgung in T€ (Aufwand; im Vj.Ertrag): 21.650 (-2.033)
7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 1.193 1.241
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 27.103 16.770
9. Erträge aus Beteiligungen 24.754 18.769
davon aus verbundenen Unternehmen in T€: 22.075 (15.527)
10. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 2.883 2.894
davon aus verbundenen Unternehmen in T€: 338 (416)
11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 861 6.107
davon aus verbundenen Unternehmen in T€: 369 (195)
12. Abschreibungen auf Finanzanlagen 600 0
13. Erträge aus vertraglicher Gewinnabführung 0 3.023
14. Aufwendungen aus Verlustübernahmen 11.665 0
15. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 17.064 13.966
davon an verbundene Unternehmen in T€: 31 (122)
16. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (im Vj. Ertrag) 782 -1.873
17. Ergebnis nach Steuern -7.972 20.569
18. Sonstige Steuern 243 249
19. Jahresfehlbetrag / Jahresüberschuss -8.215 20.320
20. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 77 57
21. Entnahme aus anderen Gewinnrücklagen 20.200 0
21. Bilanzgewinn 12.062 20.377

Anhang für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2022

I. Allgemeine Grundlagen

Die VSE AG, mit Sitz in Saarbrücken, ist im Handelsregister des ortsansässigen Amtsgerichts unter HRB 4145 eingetragen.

Unmittelbare Mehrheitsaktionärin der VSEAG ist die innogy SE, Essen. Diese geht aus der Verschmelzung der ehemals mit Mehrheit (50 % plus 1 Aktie) unmittelbar an der VSE AG beteiligten innogy SE, Essen (alt) auf die E.ON Verwaltungs SE, Essen hervor, die anschließend umfirmierte in innogy SE, Essen. Die Verschmelzung erfolgte mit Eintragung ins Handelsregister am 02.06.2020. Mehrheitsaktionärin der innogy SE, Essen ist die E.ON SE, Essen, die Kraft Zurechnung mittelbar an der VSE AG beteiligt ist.

Die Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der für das Geschäftsjahr gültigen Fassung wurden beachtet. Gleiches gilt für rechtsformspezifische Vorschriften aus dem Aktiengesetz.

Es handelt sich um eine große Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 3 HGB.

Die VSE AG und ihre Tochterunternehmen werden zum 31. Dezember 2022 in den Konzernabschluss der E.ON SE (HRB 28196), Essen (größter und kleinster Konsolidierungskreis) einbezogen, der nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt wird. Der Konzernabschluss der E.ON SE wird beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch eingereicht und bekannt gemacht.

Aus diesem Grund wird die VSE AG grundsätzlich von der Verpflichtung befreit, einen eigenen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen, da kein entsprechender Antrag von Minderheitsgesellschaftern nach § 291 Abs. 3 Nr. 2 HGB vorliegt.

Die Gesellschaft unterliegt als Energieversorgungsunternehmen den Vorschriften des EnWG in der jeweils geltenden Fassung. Gemäß § 6b Abs. 1 EnWG besteht für den Jahresabschluss und den Lagebericht die Aufstellungs- und Offenlegungspflicht nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB.

Die Gesellschaft ist ein i.S.v. § 3 Nr. 38 EnWG vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen mit der Folge der Kontentrennungspflicht nach § 6b Abs. 3 EnWG.

Der Jahresabschluss wird in Euro (€) aufgestellt; die Beträge werden in Millionen Euro (Mio. €) oder Tausend Euro (T€) angegeben.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst. Diese Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Die Zahlen in Klammern betreffen das Vorjahr.

Der mit Datum vom 17.02.2023 aufgestellte Jahresabschluss wurde am 01.03.2023 dahingehend angepasst, dass ein Betrag in Höhe von 20,2 Mio. € aus den anderen Gewinnrücklagen entnommen wurde, wodurch sich ein Bilanzgewinn in Höhe von 12,1 Mio. € ergibt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Aktiva

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten erfasst und linear entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Wenn eine voraussichtlich dauernde Wertminderung eingetreten ist, werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Herstellungskosten umfassen Einzelkosten und angemessene Teile der Gemeinkosten im Sinne des § 255 Abs. 2 HGB.

Bei der Berechnung der Herstellungskosten werden angemessene Teile der allgemeinen Verwaltung sowie angemessene Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebes und für die betriebliche Altersversorgung nicht berücksichtigt. Von dem Wahlrecht zur Einbeziehung der nach § 255 Abs. 2 S. 3 HGB genannten Kosten wurde daher kein Gebrauch gemacht. Auch das Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB wird nicht angewendet.

Die planmäßigen Abschreibungen basieren auf den betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern. Planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen für Zugänge bis 2007 und im Jahr 2009 werden - soweit steuerlich zulässig - sowohl degressiv als auch linear vorgenommen. Bei der degressiven Abschreibungsmethode erfolgt der Wechsel auf die lineare Rechnung, sobald diese zu höheren Abschreibungsbeträgen führt. Für Zugänge im Jahr 2008 und ab dem 1. Januar 2010 wird grundsätzlich die lineare Methode angewendet. Auf Zugänge des Sachanlagevermögens von neu erstellten bzw. angeschafften Vermögensgegenständen werden Abschreibungen monatsgenau verrechnet.

Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von bis zu 250 € (250 €) werden im Zugangsjahr aufwandswirksam erfasst. Alle anderen Vermögensgegenstände werden über die planmäßige Nutzungsdauer abgeschrieben.

Den planmäßigen Abschreibungen liegen im Wesentlichen die folgenden betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern zugrunde:

Nutzungsdauer in Jahren
Immaterielle Vermögensgegenstände 5
Gebäude 33,33
Regenerative Anlagen 20
Technische Anlagen 20
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 10

Bei immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagen werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen, wenn eine voraussichtlich dauernde Wertminderung eingetreten ist. Die geleisteten Anzahlungen werden zum Nennbetrag angesetzt.

Bei den Finanzanlagen sind die Anteile an verbundenen Unternehmen und die Beteiligungen zu Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert.

Die Wertpapiere des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten oder einem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt, wobei der jeweilige Börsen- oder Marktpreis am Bilanzstichtag herangezogen wird.

Verzinsliche Ausleihungen sind zum Nennwertwert bilanziert. In Einzelfällen wird auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Die Vorräte sind im Wesentlichen zu fortgeschriebenen durchschnittlichen Anschaffungskosten oder zu niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert. Die im Vorratsvermögen ausgewiesenen Ersatz- und Reserveteile des Kraftwerks Ensdorf sind vollständig wertberichtigt. Weitere Lagermaterialien werden in Abhängigkeit der Lagerverweildauer abgewertet.

Seit dem 1. Januar 2021 wird eine CO2 -Abgabe auf in Verkehr gebrachte Brennstoffe (zunächst Erdgas, Flüssiggase, Heizöle, Kraftstoffe) erhoben. In den ersten fünf Jahren (2021-2026) funktioniert das Emissionshandelssystem mit einem Festpreis pro Tonne CO2 , der von der Politik festgelegt ist.

Entgeltlich, zu Handelszwecken, erworbene Emissionsberechtigungen sind mit ihren durchschnittlichen Anschaffungskosten oder gegebenenfalls mit dem niedrigeren Börsenhandelswert an der EEX Leipzig bewertet. Zum 31.12.2022 befinden sich keine zu Handelszwecken erworbene Emissionsberechtigungen im Bestand.

Die Herstellungskosten für unfertige Leistungen/Erzeugnisse umfassen Einzel- und Gemeinkosten im Sinne des § 255 Abs. 2 HGB. Von dem Wahlrecht zur Einbeziehung der in § 255 Abs. 2 S. 3 HGB genannten Kosten wurde kein Gebrauch gemacht. Fremdkapitalzinsen werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen.

Die Forderungen sind mit dem Nennwert angesetzt, soweit nicht in Einzelfällen Wertberichtigungen vorzunehmen sind. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch einen ausreichend bemessenen Abschlag Rechnung getragen. Die sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert angesetzt. Schadensersatzansprüche gegenüber Versicherungen sind in Höhe der bisher angefallenen Aufwendungen unter Berücksichtigung eines Selbstbehalts angesetzt. Es sind keine Forderungen in Fremdwährungen enthalten.

Flüssige Mittel werden mit dem Nennwert bilanziert.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwendungen für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.

Bei der Berechnung der latenten Steuern auf temporäre Differenzen wurde ein durchschnittlicher Steuersatz von 31,0 % angesetzt.

Passive latente Steuern aus den nur steuerlich zulässigen Wertansätzen wie degressive Abschreibung auf Zugänge im Anlagevermögen aus Vorjahren sowie steuerlich vorgenommene Sonderabschreibungen, wurden mit aktiven latenten Steuern auf die handels- und steuerrechtlich voneinander abweichenden Wertansätze der Pensionsrückstellungen, Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen verrechnet.

Über den Saldierungsbereich mit den passiven latenten Steuern hinausgehende aktive Steuerlatenzen werden nicht aktiviert (keine Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 HGB).

Passiva

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert bilanziert.

Steuerrechtliche Sonderabschreibungen auf das Anlagevermögen (einschließlich Übertragungen gemäß § 6b EStG), die vor dem 1. Januar 2010 gebildet wurden, sind unter Anwendung des Beibehaltungswahlrechts gemäß Art. 67 Abs. 3 EGHGB als Sonderposten mit Rücklageanteil ausgewiesen und werden im Verhältnis zu den planmäßigen Abschreibungen aufgelöst.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck - die eine generationenabhängige Lebenserwartung berücksichtigen - nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren gebildet. Der Gesetzgeber hat beschlossen, für Pensionsrückstellungen ab 2016 einen von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre zugrunde zu legen, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der Zinssatz beträgt 1,78% (1,87%). Die gesetzliche Neuregelung ist zum 17.03.2016, dem Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt, in Kraft getreten. Bis zum 31.12.2015 wurde ein von der Deutschen Bundesbank veröffentlichter 7 - Jahresdurchschnittszinssatz verwendet. Auf dieser Basis von 1,44% (1,35%) ergibt sich am Bilanzstichtag für Pensionen und Deputate ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 8,7 Mio. € (12,5 Mio. €), der ausschüttungsgesperrt ist.

Das Wahlrecht nach Art. 28 Abs. 1 EGHGB wird nicht in Anspruch genommen.

Eine Dynamisierung der Renten mit 2,0 % (1,5 %) und ein Gehaltstrend von 2,75 % (2,35 %) wurden berücksichtigt.

Die Pensionsrückstellungen umfassen neben den vertraglich zugesagten Barbezügen Rückstellungen für Deputatverpflichtungen.

Im Rahmen eines Contractual Trust Arrangement (CTA) wurden zum 14.12.2017 Geldwerte in Höhe von 170,1 Mio. € auf den Treuhänder Helaba Pension Trust e.V. zur externen Finanzierung der betrieblichen Altersversorgung übertragen. Im Rahmen dieses Treuhandmodells wurde Deckungsvermögen nach § 246 Abs. 2 HGB geschaffen. Die bestehenden Pensionsverpflichtungen wurden mit dem Zeitwert des Deckungsvermögens saldiert. Die korrespondierenden Aufwendungen und Erträge, die sich aus der Bewertung des Deckungsvermögens ergeben, werden nach § 246 Abs. 2 S. 2 HGB saldiert. In 2022 wurde im Rahmen einer Fondsausschüttung und gleichzeitiger Wiedereinlage 10.234 (7.822) Stücke zu Anschaffungskosten in Höhe von 1,1 Mio. € (0,8 Mio. €) erworben. Damit betragen die Anschaffungskosten insgesamt 175,3 Mio. € (174,2 Mio. €). Der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens zum 31. Dezember 2022 beträgt insgesamt 164,2 Mio. € (175,6 Mio. €).

Zur Absicherung von Altersteilzeit-Wertkonten wurden zum 14.02.2022 im Rahmen einer Wiederanlage von Ausschüttungen, weitere 16 Anteile zu Anschaffungskosten von rd. 2T€ erworben.

Die Steuerrückstellungen enthalten - neben einer allgemeinen Vorsorge - die noch ausstehenden Abschlusszahlungen.

Bei der Bemessung der sonstigen Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen. Der Wertansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages unter Berücksichtigung geschätzter künftiger Kostensteigerungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten, durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre laufzeitadäquat abgezinst.

Bei der unter den sonstigen Rückstellungen ausgewiesenen Rückstellung für das Long Term Incentive Programm handelt es sich um den E.ON Perfomance Plan 2020ff. Die Rückstellung beinhaltet alle Tranchen und wurde mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Tranchen des E.ON Performance Plans haben eine Laufzeit von vier Jahren, so dass die erste Tranche im 2. Quartal 2024 zur Auszahlung kommen wird.

Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Es sind keine Verbindlichkeiten in Fremdwährungen enthalten.

Erhaltene Anzahlungen werden separat zum Nennwert ausgewiesen.

Als passive Rechnungsabgrenzungsposten werden die vor dem Bilanzstichtag erhaltenen Einnahmen abgegrenzt, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Die passivierten Dienstleistungen für das Portfoliomanagement werden ratierlich über drei Jahre zu Gunsten der Umsatzerlöse aufgelöst.

Die Wertansätze der Haftungsverhältnisse entsprechen dem am Bilanzstichtag bestehenden Stand der jeweiligen Hauptschuld.

III. Erläuterungen zur Bilanz

1. Anlagevermögen

Die Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten Anlageposten und deren Entwicklung im Berichtsjahr sind im Anlagenspiegel, der als Anlage diesem Anhang beigefügt ist, dargestellt. Eine Aufstellung des vollständigen Anteilsbesitzes nach § 285 Nr. 11 HGB ist als Anlage beigefügt.

Immaterielle Vermögensgegenstände

Bei den Zugängen von 4,9 Mio. € (3,4 Mio. €) handelt es sich im Wesentlichen um den Erwerb von neuer Software und Lizenzen.

Sachanlagen

Die Investitionen in Sachanlagen belaufen sich auf 10,2 Mio. € (0,4 Mio. €) und betreffen hauptsächlich PV-Freiflächenanlagen.

Finanzanlagen

Die Abgänge aus den Finanzanlagen betragen insgesamt 20,0 Mio. € (4,0 Mio. €). Im Wesentlichen handelt es sich um den Verkauf von Fonds-Anteilen in Höhe von 15,4 Mio. € und um zurückgeführte Ausleihungen an verbundene Unternehmen 2,8 Mio. € (2,7 Mio. €).

Im Berichtsjahr musste eine Beteiligung um 0,6 Mio. € abgeschrieben werden.

Die Anschaffungskosten der Ausleihungen betreffen mit 9,0 Mio. € (11,8 Mio. €) Ausleihungen an verbundene Unternehmen, mit 1,3 Mio. € (1,6 Mio. €) Ausleihungen an Beteiligungen sowie sonstige Ausleihungen mit 0,1 Mio. € (0,1 Mio. €) für Arbeitgeberbaudarlehen.

2. Vorräte

in T€ 31.12.2022 31.12.2021
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 1.785 3.964
Unfertige Leistungen/Erzeugnisse 4.096 9.437
5.881 13.401

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu durchschnittlichen Einstandspreisen unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Im Rahmen des Bundesemissionshandelsgesetzes wurden 54.039 Emissionszertifikate zu Anschaffungskosten von 1,6 Mio. € gekauft. Die unfertigen Leistungen/Erzeugnisse betreffen im Wesentlichen Weiterverrechnungen an verbundene Unternehmen für eine neue ERP-Technologie im E.ON-Konzern.

3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

in T€ 31.12.2022 31.12.2021
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 42.266 50.996
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 100.551 15.033
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 14.247 16.055
Sonstige Vermögensgegenstände 61.190 44.398
218.254 126.482

Von den Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen 11,0 Mio. € (2,1 Mio. €) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, 89,0 Mio. € (12,0 Mio. €) Finanzforderungen und 0,6 Mio. € (0,9 Mio. €) umsatzsteuerliche Organschaften.

Von den Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen 12,8 Mio. € (12,5 Mio. €) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie 1,5 Mio. € (3,6 Mio. €) Finanzforderungen.

Beträge mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind nur in den sonstigen Vermögensgegenständen mit 22,2 Mio. € (11,7 Mio. €) enthalten.

Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen im Wesentlichen mit 22,5 Mio. € (32,6 Mio. €) Steuerforderungen, mit 17,5 Mio. € (7,0 Mio. €) Sicherheitsleistungen ECC sowie mit 19,0 Mio. € (3,0 Mio.€) debitorische Kreditoren.

4. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

in T€ 31.12.2022 31.12.2021
Kassenbestand 45 65
Guthaben bei Kreditinstituten 308 1.217
353 1.282

Die VSE AG ist in das Finanzclearing-System des E.ON-Konzerns einbezogen.

5. Eigenkapital

Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital beträgt unverändert 40.960 T€ und ist eingeteilt in 800.000 auf Namen lautende Stückaktien. Mit Kaufvertrag vom 25. April 2017 wurden 21.334 eigene Aktien (2,67 % des Grundkapitals) von der Electricite de France S.A. aus strategischen Gründen zurückgekauft und mit einem Nennwert von 1.092 T€ unter dem gezeichneten Kapital offen abgesetzt.

Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage entspricht dem Aufgeld der Kapitalerhöhung aus dem Jahr 1962 zuzüglich der Wiedereinlage aus dem "Schütt-aus-hol-zurück-Verfahren" in 1994 und 2001. Die Kapitalrücklage beläuft sich unverändert auf 77.906 T€.

Gewinnrücklage

Die Überdeckungsbeträge der langfristigen Rückstellungen aus der im Geschäftsjahr 2010 vorgenommenen erfolgsneutralen Umbewertung gemäß § 67 Abs. 1 S. 3 EGHGB sind in Höhe von 11.491 T€ in den anderen Gewinnrücklagen enthalten.

Der Unterschiedsbetrag von 9.033 T€ zwischen dem Kaufpreis und dem Nennwert der in Vorjahren zurückgekauften Aktien wurde mit den Gewinnrücklagen verrechnet.

Weiterhin hat die Hauptversammlung aus dem Bilanzgewinn des Vorjahres einen Betrag von 2.800 T€ in die Gewinnrücklagen eingestellt. Daneben wurden Entnahmen aus den anderen Gewinnrücklagen in Höhe von 20.200 T€ zur Wahrung der Dividendenkontinuität vorgenommen. Somit betragen die Gewinnrücklagen zum Bilanzstichtag 57.368 T€ (74.768 T€).

Bilanzgewinn

Der Bilanzgewinn (Nettodarstellung) setzt sich wie folgt zusammen:

T€
Jahresfehlbetrag -8.215
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 77
Entnahme aus den anderen Gewinnrücklagen 20.200
Bilanzgewinn 12.062

6. Sonderposten

in T€ 31.12.2022 31.12.2021
Sonderposten mit Rücklageanteil
- Steuerliche Mehrabschreibungen 1.772 1.779

Die nur steuerrechtlich zulässigen Abschreibungen beinhalten Beträge nach § 6b EStG.

Die Veränderung des Sonderpostens mit Rücklageanteil hat das Ergebnis des Geschäftsjahres mit 7 T€ (6 T€) nur geringfügig beeinflusst.

7. Rückstellungen

in T€ 31.12.2022 31.12.2021
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 34.944 5.812
Steuerrückstellungen 17.310 20.502
Sonstige Rückstellungen 108.357 87.179
160.611 113.493

Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen (absteigend nach Bilanzwert sortiert) die gebildete Vorsorge für operative Risiken, den Kraftwerksbereich, Strompreisgutschriften, Prozessrisiken und Frühpensionsvereinbarungen.

8. Verbindlichkeiten

in T€ 31.12.2022 davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 31.12.2021 davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
Erhaltene Anzahlungen 942 942 7.650 7.650
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 88.924 88.924 50.190 50.190
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 95.224 95.224 67.391 67.391
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 25.191 25.191 22.841 22.841
Sonstige Verbindlichkeiten 4.879 4.879 12.679 12.679
- davon aus Steuern (3.762) (3.762) (11.764) (11.764)
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit (503) (503) (512) (512)
215.159 215.159 160.751 160.751

Grundpfandrechtliche Sicherheiten für Verbindlichkeiten bestehen nicht.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen im Wesentlichen mit 10,1 Mio. € (13,7 Mio. €) Lieferungen und Leistungen, mit 80,8 Mio. € (51,0 Mio. €) Finanzverbindlichkeiten, sowie mit 3,1 Mio. € (2,7 Mio. €) eine Personalverrechnungsvereinbarung. Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen mit 0,9 Mio. € (0,8 Mio. €) Lieferungen und Leistungen, mit 8,0 Mio. € (5,9 Mio. €) Finanzverbindlichkeiten, sowie mit 16,2 Mio. € (16,1 Mio. €) eine Personalverrechnungsvereinbarung.

9. Rechnungsabgrenzungsposten

Als passive Rechnungsabgrenzung weisen wir unter anderem abgegrenzte Dienstleistungen im Rahmen des Portfoliomanagements von Kunden aus.

10. Latente Steuern

Der Überhang der aktiven latenten Steuern über die passiven latenten Steuern beträgt 39,6 Mio. €. Der Berechnung der latenten Steuern liegt ein effektiver Steuersatz von 31,0 Prozent zugrunde (15,83 Prozent für die Körperschaftssteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und 15,69 Prozent für die Gewerbesteuer), der sich voraussichtlich im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen ergeben wird. Zum Bilanzstichtag ergibt sich bei der Gesellschaft in ihrer Funktion als Organträger, einschließlich der Unterschiede bei den Organgesellschaften, nach Saldierung der aktiven und passiven latenten Steuern (Gesamtdifferenzbetrachtung) ein Aktivüberhang der latenten Steuern. Auf einen Ausweis der latenten Steuern wurde in der Bilanz verzichtet (keine Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 S. 2 HGB). Die Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz, welche zu aktiven latenten Steuern führen, resultieren im Wesentlichen aus temporären Differenzen bei den Rückstellungen für Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen, den sonstigen Rückstellungen sowie aus Verlustvorträgen. Die Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz, welche zu passiven latenten Steuern führen, resultieren im Wesentlichen aus Unterschieden bei der Bewertung von Sachanlagevermögen und Finanzanlagevermögen.

11. Haftungsverhältnisse

Die VSEAG haftet im Rahmen von vertraglichen Vereinbarungen in Höhe von 50,5 Mio. € (47,0 Mio. €) für Pensionszusagen an Mitarbeiter, die zu anderen Unternehmen der VSE-Gruppe übergeleitet wurden. Davon entfallen auf verbundene Unternehmen 23,3 Mio. € (22,0 Mio. €). Mit einer Inanspruchnahme aus diesem Haftungsverhältnis ist nach unserer Einschätzung aus wirtschaftlichen Gründen derzeit nicht zu rechnen.

12. Ausschüttungsgesperrte Beträge

Aus der Bewertung der Pensionsrückstellungen und Deputate (7-Jahres zu 10-Jahresdurchschnittszinssatz) ergibt sich am Bilanzstichtag ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 8,7 Mio. € (12,5 Mio. €), der grundsätzlich ausschüttungsgesperrt ist.

13. Außerbilanzielle Geschäfte

Es liegen keine außerbilanziellen Geschäfte gemäß § 285 Nr. 3 HGB, die für die Beurteilung der Finanzlage notwendig sind, vor.

14. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Verpflichtungen aus Miet- und Leasinggeschäften belaufen sich zum Abschlussstichtag auf rund 0,2 Mio. € (0,1 Mio. €). Im Rahmen des Investitions- und Instandhaltungsprogramms besteht ein Bestellobligo in Höhe von 2,4 Mio. € (2,4 Mio. €). Für Commodity-Bezugsverträge bestehen Bestellverpflichtungen für Strom in Höhe von 738,8 Mio. € (davon von verbundenen Unternehmen 24,1 Mio. €) und für Gas in Höhe von 264,3 Mio. € (davon von verbundenen Unternehmen 22,5 Mio. €).

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

1. Umsatzerlöse

Im Berichtsjahr ist der Gesamtumsatz auf 1.013,1 Mio. € (647,6 Mio. €) gestiegen. Die vereinnahmte Strom- und Erdgassteuer wurde unter den Umsatzerlösen ausgewiesen und die abgeführten Beträge in Höhe von -5,9 Mio. € (-10,1 Mio. €) davon abgesetzt. Auf den Stromverkauf entfallen 611,9 Mio. € (393,9 Mio. €), der Gasverkauf liegt bei 346,4 Mio. € (203,5 Mio. €). Die restlichen 54,8 Mio. € (50,2 Mio. €) verteilen sich größtenteils auf Vergütungen für Geschäftsbesorgung und Dienstleistungen, sowie aus der EEG Direktvermarktung. In den Umsatzerlösen sind auch Erlöse aus Vorjahren in Höhe von 21,9 Mio. € (3,3 Mio. €) enthalten. Die Umsatzerlöse werden, wie im Vorjahr, ausschließlich im Inland erzielt.

2. Sonstige betriebliche Erträge

Es handelt sich im Wesentlichen um Auflösung von Wertberichtigungen und Rückstellungen in Höhe von 8,6 Mio. € (4,7 Mio. €), Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen in Höhe von 2,4 Mio. € (0,1 Mio. €) und Steuererstattungen in Höhe von 1,3 Mio. € (0 T€). Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens mit Rücklageanteil sind in Höhe von 7 T€ (6 T€) enthalten. Der Posten beinhaltet periodenfremde Erträge in Höhe von 14,6 Mio. € (4,9 Mio. €).

3. Materialaufwand

in T€ 2022 2021
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 938.955 603.096
Aufwendungen für bezogene Leistungen 20.123 21.791
959.078 624.887

Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe enthalten als wesentliche Posten die Strom- und Gasbezugskosten. Die bezogenen Leistungen setzen sich zum größten Teil aus Fremdleistungen für Betriebs- und Unterhaltungsarbeiten zusammen.

4. Personalaufwand

in T€ 2022 2021
Löhne und Gehälter 17.585 16.191
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 24.749 801
- davon für Altersversorgung 21.650 -2.033
42.334 16.992

Die Erhöhung der Aufwendungen für Altersversorgung ergibt sich aus der Anpassung der Berechnungsparameter der Pensionsrückstellungen.

In 2022 ergab sich im Jahresdurchschnitt folgende Struktur der Beschäftigten:

Mitarbeiter Vorjahr
Unbefristete Anstellungsverhältnisse 180 171
Befristete Anstellungsverhältnisse 14 11
194 182

Darüber hinaus bestanden zum Bilanzstichtag 12 (11) Ausbildungsverhältnisse.

5. Abschreibungen

Die Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände können der Aufstellung über das Anlagevermögen (Anlagengitter) entnommen werden.

Im Geschäftsjahr wurden keine außerplanmäßigen Abschreibungen vorgenommen.

6. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Der Posten beinhaltet im Wesentlichen neben den Aufwendungen für die allgemeinen Betriebs- und Verwaltungskosten, Kosten für IT in Höhe von 5,7 Mio. € (2,9 Mio. €), Zuführungen zu den sonstigen Rückstellungen in Höhe von 3,8 Mio. EUR (0 T€), Personalüberleitungskosten in Höhe von 3,3 Mio. € (0,6 Mio. €), Geschäftsbesorgungsvergütungen in Höhe von 3,0 Mio. € (3,4 Mio. €), Aufwendungen für Beraterleistungen in Höhe von 1,0 Mio. € (0,7 Mio. €) sowie Abschreibungen auf Forderungen in Höhe von 0,4 Mio. € (0,6 Mio. €).

Es sind keine periodenfremden Aufwendungen (0,1 Mio. €) enthalten.

7. Erträge aus Beteiligungen

Hiervon betreffen 22,1 Mio. € (15,5 Mio. €) Beteiligungserträge von verbundenen Unternehmen.

8. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens

Hiervon betreffen 2,5 Mio. € (2,4 Mio. €) Erträge aus Wertpapieren sowie 0,3 Mio. € (0,4 Mio. €) Erträge aus Ausleihungen an verbundene Unternehmen.

9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

Bei den Zinserträgen handelt sich unter anderem um Zinsen auf Steuererstattungen sowie aus dem Finanzclearing. Sie betrafen mit 0,4 Mio. € (0,2 Mio. €) verbundene Unternehmen.

10. Abschreibungen auf Finanzanlagen

Bei den Abschreibungen auf Finanzanlagen handelt es sich um eine Wertberichtigung einer Beteiligung aufgrund dauerhafter Wertminderung.

11. Aufwendungen aus vertraglicher Gewinnabführung

Die Aufwendungen aus der vertraglichen Gewinnabführung in Höhe von 11,7 Mio. € betreffen die VSE Verteilnetz GmbH.

12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Die Zinsaufwendungen betreffen unter anderem mit 5,4 Mio. € (13,4 Mio. €) den Zinsaufwand aus der Pensionsrückstellung. Die Wertanpassung des Helaba Pension Trust Fonds e.V. beinhaltet im Geschäftsjahr eine Ausschüttung und ihre sofortige Wiedereinlage sowie die Gesamtperformance aller Anlagen zum Bilanzstichtag, die mit insgesamt -11,3 Mio. € (+4,3 Mio. €) gemäß § 246 Abs. 2 S. 2 HGB mit den Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen saldiert werden. Die Aufwendungen aus der Aufzinsung sonstiger Rückstellungen belaufen sich auf 0,2 Mio. € (0,4 Mio. €). Zinsaufwendungen gegenüber verbundenen Unternehmen sind mit 0,1 Mio. € (0,1 Mio. €) angefallen.

13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Dieser Posten enthält im Geschäftsjahr periodenfremde Steueraufwendungen von 5,6 Mio. € (0 Mio. €) sowie periodenfremde Steuererträge von 4,8 Mio. € (2,4 Mio. €).

14. Gewinnverwendungsvorschlag

Der Vorstand schlägt vor, aus dem Bilanzgewinn in Höhe von 12,1 Mio. €, der sich nach Auflösung anderer Gewinnrücklagen von 20,2 Mio. € ergibt, eine Dividende für das Geschäftsjahr in Höhe von 12,0 Mio. € auszuschütten und den Restbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.

V. Sonstige Angaben

1. Organe

Die Schutz- bzw. Befreiungsklausel gemäß § 286 (4) HGB wurde in Bezug auf die aktiven Vorstände in Anspruch genommen.

Die Bezüge der ehemaligen Vorstandsmitglieder einschließlich ihrer Hinterbliebenen beliefen sich im Berichtsjahr auf 0,21 Mio. € (0,17 Mio. €). Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats betrugen im Berichtsjahr 0,27 Mio. € (0,28 Mio. €). Für ehemalige Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen sind Pensionsrückstellungen in Höhe von 2,8 Mio. € (2,7 Mio. €) gebildet.

Dem Vorstand und dem Aufsichtsrat wurden keine Vorschüsse oder Kredite gewährt.

2. Abschlussprüferhonorar

Das von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar im Sinne des § 285 Nr. 17 HGB ist in der entsprechenden Anhangangabe des Konzernabschlusses der E.ON SE enthalten.

3. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Angabepflichtige Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen im wesentlichen Umfang zu nicht marktüblichen Bedingungen bestanden nicht.

4. Angaben nach § 6b EnWG

Geschäfte größeren Umfangs, die mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen der VSE AG getätigt wurden

Im Geschäftsjahr wurden Geschäfte größeren Umfangs, die aus dem Rahmen der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit herausfallen und für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht von untergeordneter Bedeutung sind, mit verbundenen Unternehmen auf Grund folgender Verträge getätigt:

Technische und kaufmännische Dienstleistungen an verbundene Unternehmen in Höhe von 29,3 Mio. € (24,3 Mio. €)

Für das Erbringen der energiespezifischen Dienstleistungen gegenüber den Tätigkeitsbereichen gem. § 6b Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-6 EnWG der Unternehmen des vertikal integrierten EVU wird ein Tätigkeitsabschluss nach den Vorschriften des § 6b Abs. 3 EnWG und den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Angaben über die Zuordnungsregeln (§ 6b Abs. 3 S. 7 EnWG)

Grundsätzlich werden für die einzelnen Tätigkeitsbereiche getrennte Konten geführt. Soweit eine direkte Zuordnung zu den einzelnen Tätigkeiten nicht möglich ist oder mit unvertretbarem Aufwand verbunden wäre, erfolgt folgende Schlüsselung:

Innerhalb der Umsatzerlöse nach Kundenschlüssel
Innerhalb der sonstigen betrieblichen Erträge nach Umsatzerlös- und Kundenschlüssel
Innerhalb des Materialaufwands nach Umsatzerlös- und Kundenschlüssel
Innerhalb der sonstigen betrieblichen Aufwendungen nach Umsatzerlös- und Kundenschlüssel

5. Nachtragsbericht

Am 01.02.2023 haben Wolfspeed und ZF den geplanten Bau einer Chipfabrik am Standort des ehemaligen Kohlekraftwerks Ensdorf bekannt gegeben. Diese Bekanntmachung hat keine Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft am Bilanzstichtag. Andere berichtspflichtige Vorgänge von besonderer Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nach dem Schluss des Geschäftsjahres sind ebenfalls nicht eingetreten.

Aufsichtsrat

Dr. Joachim Schneider, Vorsitzender

Mülheim an der Ruhr

Peter Gillo, 1. stellv. Vorsitzender

Regionalverbandsdirektor, Saarbrücken

René Ehm, 2. stellv. Vorsitzender

Projektleiter VSE AG, Rehlingen-Siersburg

Jürgen Barke

Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, Saarbrücken (ab 25.08.2022)

Michael Blug

Landesbezirksleiter ver.di Rheinland-Pfalz-Saarland, Bous

Uwe Conradt

Oberbürgermeister Saarbrücken, Saarbrücken

Peter Demmer

Oberbürgermeister Saarlouis, Saarlouis (ab 1.07.2022)

Marcel Dubois

Geschäftsführer Kommunale Beteiligungsgesellschaft Saar mbH, Neunkirchen

Torsten Flosbach

Chief Financial Officer E.ON Energie Deutschland GmbH, Engelskirchen

Michael Forster

Bürgermeister Homburg, Homburg (bis 30.06.2022)

Marc Geble

Betriebsratsvorsitzender VSE AG, Spiesen-Elversberg

Thomas Herrmann

Netzmeister Gas/Wasser energis-Netzgesellschaft mbH, Saarbrücken

Ernst-Rainer Hertel

Betriebsratsvorsitzender FAMIS GmbH, Saarbrücken

Harald Heß

Senior Vice President Energy Networks Technology & Innovation E.ON SE, Essen (ab 29.04.2022)

Albert Hettrich

Staatssekretär a. D., Hasborn (bis 18.07.2022)

Ute Kurtz

Technische Sachbearbeiterin energis-Netzgesellschaft mbH, Saarbrücken

Patrik Lauer

Landrat Saarlouis, Nalbach

Stefan Louis

Bürgermeister Bous, Bous (bis 30.06.2022)

Sören Meng

Landrat Neunkirchen, Neunkirchen

Thomas Neifer

Betriebsratsvorsitzender energis GmbH, Wadgassen

Hans-Joachim Neumeyer

Bürgermeister Schwalbach, Schwalbach (ab 01.07.2022)

Udo Recktenwald

Landrat St. Wendel, St. Wendel

Katja Steger

Geschäftsführerin der E WIE EINFACH GmbH, Köln (ab 01.02.2022)

Dr. Marie-Theres Thiell

Juristin, Werne (28.04.2022)

Robin Weiand

Geschäftsführerwestenergie Breitband GmbH, Düsseldorf

Vorstand

Ab 01.04.2022

Dr.-Ing. Stephan Tenge (techn. Vorstand)

Hannover

Bis 31.03.2022

Dr.-Ing. Gabriel Clemens (techn. Vorstand)

Saarbrücken

Dr. jur. Hanno Dornseifer (kaufm. Vorstand)

Homburg

Saarbrücken, den 01. März 2023

VSE Aktiengesellschaft

Dr.-Ing. Stephan Tenge

Dr. jur. Hanno Dornseifer

Entwicklung des Anlagevermögens vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 - HGB

ANSCHAFFUNGS- BZW. HERSTELLKOSTEN
Stand 01.01.2022 Zugänge Abgänge Umbuchung Stand 31.12.2022
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Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 19.375 4.627 4.955 355 19.402
2. Geleistete Anzahlungen 343 284 19 0 608
19.718 4.911 4.974 355 20.010
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 37.935 62 458 111 37.650
2. Technische Anlagen und Maschinen - Erzeugungsanlagen 69.125 0 0 0 69.125
- Verteilungsanlagen 1.205 0 0 0 1.205
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.362 166 239 0 3.289
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 1.695 9.930 767 -466 10.392
113.322 10.158 1.464 -355 121.661
III. Finanzanlagen
1. Anteile an Verbundenen Unternehmen 141.248 0 0 0 141.248
2. Ausleihungen an Verbundene Unternehmen 11.847 0 2.838 0 9.009
3. Beteiligungen 43.797 0 1.520 0 42.277
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1.569 0 770 0 1.349
5. Wertpapiere des Anlagevermögens 129.715 0 15.437 0 114.278
6. Sonstige Ausleihungen 96 0 17 0 12
328.272 0 20.032 0 308.240
461.312 15.069 26.470 0 449.911
ABSCHREIBUNGEN
Stand 01.01.2022 Abschreibung des Geschäftsjahres Abgänge Umbuchung Stand 31.12.2022
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Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 15.865 475 4.955 0 11.385
2. Geleistete Anzahlungen 0 0 0 0 0
15.865 475 4.955 0 11.385
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 25.892 376 111 0 26.157
2. Technische Anlagen und Maschinen - Erzeugungsanlagen 64.039 65 0 0 64.104
- Verteilungsanlagen 1.195 2 0 0 1.197
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.534 275 238 0 2.571
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0 0 0 0 0
93.660 718 349 0 94.029
III. Finanzanlagen
1. Anteile an Verbundenen Unternehmen 0 0 0 0 0
2. Ausleihungen an Verbundene Unternehmen 0 0 0 0 0
3. Beteiligungen 1.979 600 0 0 2.579
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0 0 0 0 0
5. Wertpapiere des Anlagevermögens 0 0 0 0 0
6. Sonstige Ausleihungen 0 0 0 0 0
1.979 600 0 0 2.579
111.504 1.793 5.304 0 107.993
BUCHWERTE
31.12.2022 31.12.2021
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Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 8.017 3.510
2. Geleistete Anzahlungen 608 343
8.625 3.853
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 11.493 12.043
2. Technische Anlagen und Maschinen - Erzeugungsanlagen 5.021 5.086
- Verteilungsanlagen 8 10
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 718 828
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 10.392 1.695
27.632 19.662
III. Finanzanlagen
1. Anteile an Verbundenen Unternehmen 141.248 141.248
2. Ausleihungen an Verbundene Unternehmen 9.009 11.847
3. Beteiligungen 39.698 41.818
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1.349 1.569
5. Wertpapiere des Anlagevermögens 114.278 129.715
6. Sonstige Ausleihungen 79 96
305.661 326.293
341.918 349.808

Aufstellung des Anteilsbesitzes der VSE AG zum 31.12.2022

Anteil am Kapital 31.12.22 Gezeichnetes Kapital Eigenkapital1) Ergebnis des Geschäftsjahres1)
% T Euro T Euro T Euro
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Energy Ventures GmbH, Saarbrücken 100,00 50 515 22
Fernwärmeversorgung Saarlouis-Steinrausch Investitions-gesellschaft mbH, Saarlouis 100,00 511 7.580 1
VSE-Stiftung gGmbH, Saarbrücken 100,00 25 2.561 -6
VSE Verteilnetz GmbH, Saarbrücken 100,00 30 52.985 02)3)
VSE-Windpark Merchingen GmbH & Co. KG, Saarbrücken 100,00 2.800 2.800 373
VSE-Windpark Merchingen VerwaltungsGmbH, Saarbrücken 100,00 50 70 1
Windpark Wadern-Felsenberg GmbH, Wadern 100,00 25 3.740 -555
artelis S.A., Luxembourg 90,00 3.000 38.151 2.956
FAMIS GmbH, Saarbrücken 74,90 4.270 10.084 737
energis GmbH, Saarbrücken 56,53 50.208 150.257 32.994
Windpark Büschdorf GmbH, Perl 51,00 25 3.112 101
VKB-GmbH, Neunkirchen 50,01 25 42.868 2.993
prego Services GmbH, Saarbrücken 50,00 1.000 961 695
Projecta 14 GmbH, Saarbrücken 50,00 25 37.233 1.008
VOLTARIS GmbH, Maxdorf 50,00 100 2.317 83
Windpark Losheim-Britten GmbH, Losheim am See 50,00 25 2.156 26
Windpark Nohfelden-Eisen GmbH, Nohfelden 50,00 25 3.707 163
Windpark Perl GmbH, Perl 42,00 25 8.226 416
Windpark Oberthal GmbH, Oberthal 35,00 25 4.828 339
Kraftwerk Wehrden GmbH, Völklingen 33,34 30 77 -21
Gichtgaskraftwerk Dillingen GmbH & Co. KG, Dillingen/Saar 25,20 12.000 40.706 7.146
Verwaltungsgesellschaft GKW Dillingen mbH, Dillingen/Saar 25,20 100 213 5
Windenergie Merzig GmbH, Merzig 20,00 25 4.396 798
Stadtwerke Völklingen Netz GmbH, Völklingen 17,60 12.100 16.387 03)
Stadtwerke Völklingen Vertrieb GmbH, Völklingen 17,60 6.000 7.301 03)
Stadtwerke Sulzbach/Saar GmbH, Sulzbach/Saar 15,00 10.300 11.431 03)
Windpark Saar 2016 GmbH & Co. KG, Freisen 11,58 4.760 4.901 416
IZES gGmbH, Saarbrücken 8,26 820 710 119
Windpark Saar GmbH & Co. Repower KG, Freisen 8,11 5.578 7.010 1.014
Deutsches Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz GmbH, Kaiserslautern 2,50 1.716 29.410 1.646

1) Geschäftsjahr 2021

2) Geschäftsjahr 2022

3) nach Ergebnisabführung

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die VSE Aktiengesellschaft, Saarbrücken

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der VSE Aktiengesellschaft, Saarbrücken, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der VSE Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft.

Die im Abschnitt „Sonstige Informationen“ unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 und
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt „Sonstige Informationen“ genannten Bestandteile des Lageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Lageberichts:

die als ungeprüft gekennzeichneten freiwilligen Angaben zur Frauenquote, die in Abschnitt 4 „Mitarbeiter“ des Lageberichts freiwillig enthalten sind, und
die im Lagebericht enthaltenen lageberichtsfremden und als ungeprüft gekennzeichneten Angaben.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da do- lose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG

Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten „Elektrizitätsverteilung“ und „Erdgasverteilung“ und „Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Systeme“ nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie die im Anhang enthaltenen Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.

Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die beigefügten Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG.

Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist nachfolgend weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten.

Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt „Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht“ hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG.

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,

ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben und
ob die Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG entsprechen.

Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet.

Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.

Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.

Hinweis zur Nachtragsprüfung

Diesen Bestätigungsvermerk erteilen wir zu dem geänderten Jahresabschluss und geänderten Lagebericht aufgrund unserer pflichtgemäßen, am 17. Februar 2023 abgeschlossenen Prüfung und unserer am 7. März 2023 abgeschlossenen Nachtragsprüfung, die sich auf die Änderungen der Entnahme aus anderen Gewinnrücklagen und deren Darstellung im Jahresabschluss und Lagebericht bezog. Auf die Darstellung der Änderungen durch die gesetzlichen Vertreter im geänderten Anhang, Abschnitt „I. Allgemeine Grundlagen“ wird verwiesen.

Saarbrücken, den 17. Februar 2023/begrenzt auf die im Hinweis zur Nachtragsprüfung genannten Änderungen: 7. März 2023

**KPMG AG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

Geis-Sändig, Wirtschaftsprüfer

Heintz, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat der VSE AG hat während des Geschäftsjahres 2022 seine ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Verpflichtungen wahrgenommen und die Geschäftsführung durch den Vorstand der Gesellschaft laufend überwacht. Er ist vom Vorstand regelmäßig über den Gang der Geschäfte und die beabsichtigte Geschäftspolitik, über grundsätzliche Fragen der zukünftigen Geschäftsführung, über die Lage und Entwicklung der Gesellschaft sowie über bedeutsame Geschäftsvorfälle ausführlich schriftlich und mündlich unterrichtet worden, hat mit dem Vorstand hierüber eingehend beraten und die erforderlichen Entscheidungen getroffen.

Im Geschäftsjahr 2022 haben vier Aufsichtsratssitzungen stattgefunden.

Schwerpunkte der Beratungen waren:

der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2021,
die Berichte des Compliance- und Revisions-Beauftragten,
die Geschäftslage der Gesellschaft,
die Unternehmensplanung für das Geschäftsjahr 2023, bestehend aus Ergebnis-, Bilanz-, Investitions-, Instandhaltungs-, Finanz- und Personalplan,
die Mittelfristplanung 2023 - 2025,
die Grundsatzstrategie der VSE-Gruppe,
die Bestellung eines neuen Mitgliedes des Vorstands,
der Erwerb oder Verkauf von Anteilen an anderen Unternehmen,
der Erwerb oder Verkauf von Grundstücken,
die Festlegung von Zielquoten für Frauen im Vorstand und Aufsichtsrat.

Im Rahmen von schriftlichen Umlaufverfahren wurde ein Beschluss zur Durchführung einer außerordentlichen Online-Hauptversammlung gefasst.

Das Präsidium des Aufsichtsrates hat im Geschäftsjahr 2022 zweimal getagt. Auch außerhalb der Sitzungen hat der Aufsichtsratsvorsitzende sowie sein Stellvertreter mit dem Vorstand Fragen der Geschäftsführung, der geschäftspolitischen Ausrichtung, der Unternehmensplanung und der strategischen Ziele sowie wichtige Einzelvorgänge besprochen.

Das Präsidium des Aufsichtsrates hat im Berichtsjahr zwei Mal getagt und die Entscheidungen über personelle Angelegenheiten des Vorstands vorbereitet.

Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 sind unter Einbeziehung der Buchführung von dem in der Hauptversammlung am 28. April 2022 gewählten und aufgrund des Beschlusses des Aufsichtsrats vom 28. April 2022 beauftragten Abschlussprüfers, KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Saarbrücken, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden.

Der Bericht des Abschlussprüfers, der Jahresabschluss, der Lagebericht und der Bericht des Aufsichtsrats sind dem Aufsichtsrat durch den Aufsichtsratsvorsitzenden rechtzeitig vor der Bilanzsitzung am 15. März 2023 ausgehändigt und in der Sitzung umfassend erörtert worden. Der Abschlussprüfer hat an den Beratungen des Aufsichtsrats über den Jahresabschluss teilgenommen und über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet. Außerdem stand er für ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Der Aufsichtsrat hat dem Ergebnis der Prüfung zugestimmt. Er hat seinerseits den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung sind Einwendungen nicht zu erheben. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 gebilligt, der damit festgestellt ist. Dem Vorschlag des Vorstands für die Gewinnverwendung schließt er sich an.

Der Aufsichtsrat hat auch den vom Vorstand gemäß § 312 AktG erstellten Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen geprüft und in Ordnung befunden. Der Abschlussprüfer hat den Abhängigkeitsbericht gemäß § 313 Abs. 3 AktG mit folgendem Vermerk versehen:

"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,
2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war."

Von dem Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers hat der Aufsichtsrat zustimmend Kenntnis genommen. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung erhebt der Aufsichtsrat keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Berichts.

Mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2021 hat Herr Carl-Ernst Giesting sein Mandat im Aufsichtsrat niedergelegt. Zu seiner Nachfolgerin wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Saarbrücken vom 01. Februar 2022 Frau Katja Steger für den Rest der Amtszeit bestellt. Herr Michael Forster hat sein Mandant im Aufsichtsrat mit Wirkung zum Ablauf des 30. Juni 2022 niedergelegt. Die Hauptversammlung hat am 28. April 2022 Herrn Peter Demmer als seinen Nachfolger für den Rest der Amtszeit gewählt. Herr Stefan Louis hat sein Mandant im Aufsichtsrat ebenfalls mit Wirkung zum Ablauf des 30. Juni 2022 niedergelegt. Die Hauptversammlung hat am 28. April 2022 Herrn Hans-Joachim Neumeyer als seinen Nachfolger für den Rest der Amtszeit gewählt.

Frau Marie-Theres Thiell, die von innogy SE in den Aufsichtsrat entsandt wurde, hat ihr Mandat im Aufsichtsrat mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung am 28. April niedergelegt. Als Nachfolger hat innogy SE mit Wirkung ab diesem Zeitpunkt für den Rest der Amtszeit Herrn Harald Hess in den Aufsichtsrat entsandt. Herr Albert Hettrich hat sein Mandat im Aufsichtsrat mit Wirkung zum Ablauf des 18. Juli 2022 niedergelegt. Die Hauptversammlung hat in einer außerordentlichen Sitzung am 25. August 2022 Herrn Jürgen Barke als Nachfolger für den Rest der Amtszeit in den Aufsichtsrat gewählt.

Herr Dr. Joachim Schneider wurde in einer im Anschluss an die Hauptversammlung durchgeführten konstituierenden Aufsichtsratssitzung zum Vorsitzenden des Aufsichtsrates gewählt.

Der Aufsichtsrat bedankt sich bei den ausgeschiedenen Mitgliedern für die langjährige, engagierte und konstruktive Zusammenarbeit im Aufsichtsrat zum Wohle des Unternehmens.

Der Aufsichtsrat spricht dem Vorstand, den Betriebsräten und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der VSE-Gruppe für die im Geschäftsjahr 2022 geleistete Arbeit seinen Dank und seine Anerkennung aus.

Saarbrücken, den 15. März 2023

DER AUFSICHTSRAT

Dr. Joachim Schneider, Vorsitzender

Gewinnverwendungsvorschlag

Es wird vorgeschlagen, den Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden:

Jahresfehlbetrag 8.214.785,70 €
+ Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 76.864,42 €
+ Entnahme aus den anderen Gewinnrücklagen 20.200.000,00 €
Bilanzgewinn 12.062.078,72 €
./. Dividende von 30,1 % auf das ausgegebene Kapital von 39.867.699,20 € 12.000.000,00 €
Gewinnvortrag 62.078,72 €

Saarbrücken, den 15. März 2023

VSE Aktiengesellschaft

Dr.-Ing. Stephan Tenge

Dr. jur. Hanno Dornseifer

Zu Punkt 2 der TO:

Verwendung des Bilanzgewinns

Die Hauptversammlung beschließt gemäß § 119 Abs. 1 Nr. 2 und § 58 Abs. 2 bis 4 AktG über die Verwendung des gesamten Bilanzgewinns.

Der Vorsitzende stellt den folgenden Beschlussvorschlag über die Normaldividende und die Verwendung eines Restbetrages als Gewinnvortrag zur Abstimmung:

"Die Hauptversammlung beschließt, aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2022 von 12.062.078,72 Euro eine Dividende in Höhe von 12.000.000,00 Euro (30,1 % Dividende auf das ausgegebene Kapital von 39.867.699,20 Euro) auszuschütten. Der Restbetrag in Höhe von 62.078,72 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.“

Dem Beschlussvorschlag wird einstimmig zugestimmt.

Der Vorsitzende verkündet den Beschluss.