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VSE CORP Audit Report / Information 2023

Jan 16, 2025

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Audit Report / Information

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Publication

VSE Aktiengesellschaft

Saarbrücken

Jahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

1 Geschäft und Rahmenbedingungen

1.1 Geschäftstätigkeit

Die VSE AG ist seit über 100 Jahren mit dem Saarland eng verwurzelt. An dem Unternehmen mit Sitz in Saarbrücken sind die E.ON Verwaltungs GmbH, das Saarland, Landkreise, Städte und Gemeinden des Saarlandes bzw. deren Stadt- und Gemeindewerke beteiligt.

Über die E.ON Verwaltungs GmbH als unmittelbare Mehrheitsaktionärin der VSE AG ist diese in den E.ON Konzern eingebunden. Die VSE AG als regionaler Energieversorger steuert aber weiterhin eigenverantwortlich das operative Geschäft in der Region.

Kerngeschäft ist die Energieversorgung und damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen. Die VSE AG betreibt mit überwiegend kommunalen Partnern regenerative Erzeugungsanlagen. Sie ist Strom- und Gaslieferant sowie Dienstleister für Stadt- und Gemeindewerke und große Industriekunden. Darüber hinaus erbringt die VSE AG für ihre Partnerunternehmen und Dritte qualifizierte technische und kaufmännische Dienstleistungen. Die VSE Verteilnetz GmbH, eine 100% Tochter der VSE AG, betreibt im Saarland ein umfangreiches Hoch- und Mittelspannungsnetz.

Die VSE AG hat sich zu einer starken Unternehmensgruppe entwickelt, die vorrangig in Südwestdeutschland und Luxemburg tätig ist. Dazu hat sie ihr Know-how gemeinsam mit Partnern aus der Region gebündelt: für Strom, Gas und Wasser in der energis GmbH, für Telekommunikation in der artelis S. A ., für Energiedienstleistungen und technische Services in der FAMIS GmbH, für IT- und Logistikdienstleistungen in der prego services GmbH, sowie für Energie- und Zählerdienstleistungen in der VOLTARIS GmbH. Darüber hinaus ist die VSE AG an weiteren Unternehmen beteiligt.

Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der E.ON SE (kleinster und größter Konsolidierungskreis) zum 31. Dezember 2023 einbezogen.

Im Sinne des § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 S.2 MsbG übt die Gesellschaft folgende Tätigkeiten aus:

Elektrizitätsverteilung
Gasverteilung
Messstellenbetrieb
„andere Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitätssektors“,
„andere Tätigkeiten innerhalb des Gassektors“ sowie
„Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors“

Für das Erbringen der energiespezifischen Dienstleistungen gegenüber den Tätigkeitsbereichen gem. § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG (Elektrizitätsverteilung und Gasverteilung) und § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG (Messstellenbetrieb) wird ein Tätigkeitsabschluss nach den Vorschriften des § 6b Abs. 3 EnWG und des § 3 Abs. 4 S.2 MsbG sowie den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

1.2 Strategie

Insgesamt hat sich die Lage am Energiemarkt im Vergleich zum durch starke Turbulenzen geprägten Jahr 2022 wieder beruhigt.

Die Energiekrise im Jahr 2022 war ein Beschleuniger der Energiewende, da die Notwendigkeit der nachhaltigen Energieproduktion noch stärker in den Fokus gerückt ist. Die Energiewende ist somit nicht nur eine dringend benötigte Antwort auf den Klimawandel, sondern auch eine große Chance für Europa und Deutschland, um wettbewerbsfähig und resilient zugleich zu bleiben und so einen nachhaltigen Weg heraus aus der Energiekrise zu begründen. Nicht zuletzt zeigen auch die politischen Beschlüsse im Hinblick auf das Osterpaket, dass der Fokus auf Energiesicherheit und Energieunabhängigkeit sowie eine dafür erforderliche resiliente und digitale Energieinfrastruktur noch weiter an Bedeutung gewonnen hat.1

1.3 Nachhaltigkeit

ESG-Aspekte (Environment, Social, Governance) sind systematisch in die zentralen Steuerungs- und Managementprozesse von VSE AG eingebettet. Es werden Maßnahmen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit ergriffen, um die festgelegten Ziele wie Coporate Governance und Klimaschutz zu erreichen.

2 Wirtschaftsbericht

2.1 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Im Jahr 2023 beeinträchtigten die Folgen der Covid-Pandemie wie zum Beispiel Lieferkettenengpässe und die Auswirkungen der geopolitischen Spannungen durch den Russland- Ukraine-Krieg und damit verbundene Unsicherheiten die Weltwirtschaft. Weiter belasteten die hohe Inflation sowie die Zinsanhebungen der Notenbanken die Weltwirtschaft im Berichtsjahr, was sich in den Prognosen für das Wachstum der Bruttoinlandsprodukte (BIP) widerspiegelt. Gemäß OECD soll das globale BIP für das Jahr 2023 ein Wachstum von 2,9 Prozent erreicht haben und läge damit hinter dem Wachstum des Jahres 2022 mit 3,3 Prozent zurück.2

1 Die Inhalte dieses Abschnittes sind ungeprüfte sonstige Informationen, die vom Abschlussprüfer kritisch gelesen worden sind

2 Wirtschaftswachstum: OECD geht 2024 von schwacher Weltwirtschaft aus | ZEIT ONLINE; OECD Economic Outlook, Volume 2023 Issue 2 : Preliminary version | OECD iLibrary (oecd-ilibrary.org); BMWK - Die wirtschaftliche Lage in Deutschland im Dezember 20231

Wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland

Während die Konjunkturprognose der OECD für Deutschland im Juni 2023 für das Berichtsjahr noch eine Stagnation für möglich gehalten hatte, ist das BIP schließlich um 0,2 Prozent (OECD) beziehungsweise laut Statistischem Bundesamt um 0,3 Prozent zurückgegangen. Ein wesentlicher Grund hierfür waren Zinserhöhungen. Diese sollte der Inflation entgegenwirken, bremsten jedoch zugleich die Wirtschaftsaktivitäten.3

Im gesamten Jahresverlauf war für Wirtschaft und Haushalte die Inflation spürbar, die gemäß OECD im Jahr 2023 im Schnitt bei 6,6 Prozent lag.4

2.2 Energiepolitisches Umfeld und Branchensituation

Mitte 2022 hat der Bundestag das sogenannte Osterpaket zum beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien verabschiedet. Mit verschiedenen Gesetzesänderungen, beispielsweise im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), hat der Gesetzgeber die Ziele für den Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch von 50 Prozent auf 80 Prozent erhöht. Dabei rückt der Ausbau der Solarenergie in den Fokus. Bis 2030 soll die installierte Photovoltaik-Leistung von 100 GW auf über 215 GW mehr als verdoppelt und die Onshore Wind-Leistung von 71 GW auf 115 GW erhöht werden. Das Jahresziel von 9 GW Netto-Zubau an Photovoltaik-Leistung in 2023 wurde dieses Jahr bereits im September erreicht. Der Zubau von Onshore-Windleistung lag Ende des dritten Quartals 2023 bei zirka 50 Prozent des Jahresziels von 3,9 GW.

Um die politischen Ausbauziele zu erreichen, müssen gleichwohl insbesondere die Instrumente zur Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren Wirkung entfalten und die zusätzlichen Maßnahmen aus dem „Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung“ zwischen Bund und Ländern von Anfang November 2023 zeitnah umgesetzt werden.

Auf Bundesebene hat die Bundesregierung mit dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) Maßnahmen zur Beschleunigung des Smart Energy Meter Rollouts beschlossen. Das MsbG wurde durch das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende novelliert und sieht einen Rollout-Fahrplan mit verbindlichen Zielen bis 2030 vor.5 Die Messstellenbetreiber werden verpflichtet, die angeschlossenen Verbrauchsstellen sukzessive mit intelligenten Messsystemen auszustatten. Das Gesetz trat im Mai 2023 in Kraft.

3 https://www.zeit.de/wirtschaft/2023-09/oecd-weltwirtschaft-wachstum-inflation; https://www.destatis.de/DE/Presse/

Pressemitteilungen/2024/01/PD24_019_811.html; https://de.statista.com/statistik/daten/studie/2284/umfrage/veraenderung-des-

bruttoinlandsproduktsder-deutschen-wirtschaft/

4 https://www.oecd.org/berlin/presse/deutschlands-rueckkehr-zu-starkem-robustem-

und-nachhaltigemwachstum-erfordert-zukunftsorientierte-investitionen-undreformen.htm

:~:text=F%C3%BCr%202023%20geht%20die%20Studie,auf%201%2C3%20Prozent%20steigt

5 https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/133/VO.html

Die Neufassung des § 14a im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sieht vor, dass steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie z.B. elektrische Wärmepumpen oder Wallboxen für Elektroautos zukünftig netzorientiert gesteuert werden und im Gegenzug Netzentgeltreduktionen erhalten.6 Das Instrument ersetzt nicht die Ertüchtigung der Verteilnetze, sondern ergänzt diese temporär. Die zuständige Bundesnetzagentur hat Ende November 2023 eine entsprechende Regelung festgelegt.

Zudem hat die Bundesregierung im Juni 2023 die Neufassung des Klimaschutzgesetzes auf den Weg gebracht.7 Ursprünglich sah das Klimaschutzgesetz jährliche Emissionsreduktionsziele für die Sektoren Energie, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft vor. Die derzeit laufende Anpassung sieht nun u.a. vor, die Klimaziele nicht mehr rückwirkend nach Sektoren, sondern vorausschauend, mehrjährig und sektorübergreifend einzuhalten. Emissionsminderungsziele für einzelne Sektoren sollen damit entfallen.

Die Notwendigkeit, den Stromsektor in kurzer Zeit vollständig auf erneuerbare Energien umzustellen und diesen Umbau effizient, sicher und schnell zu gestalten, erfordert eine Weiterentwicklung des Strommarktdesigns. Daher hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mit der Plattform Klimaneutrales Stromsystem (PKNS) 2023 ein Diskussionsforum zum zukünftigen Marktdesign im Strommarkt ins Leben gerufen.8 Beteiligt sind Akteure aus Parlament, EU-Kommission, Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft.

Um das Ziel der vollständigen Dekarbonisierung der Wärmeversorgung bis 2045 zu erreichen, wurden im Jahr 2023 das Gebäudeenergiegesetz, das auf die Umstellung der Heizungstechnologien abzielt, und das Wärmeplanungsgesetz, das die Wärmenetze adressiert und die Grundlage für die kommunale Wärmeplanung bildet, verabschiedet. Das Gebäudeenergiegesetz sieht vor, dass Heizungsanlagen künftig nur noch neu installiert werden dürfen, wenn sie mindestens 65 Prozent der bereitgestellten Wärme mit erneuerbaren Energien erzeugen. Für Neubauten gilt dies ab Januar 2024, für den Bestand sind Übergangsfristen bis 2028 vorgesehen. Flankiert werden die Regelungen durch eine unter anderem nach Einkommen gestaffelte Förderung. Das Wärmegesetz sieht zunächst einen Anteil von 30 Prozent erneuerbarer Energien in bestehenden Wärmenetzen vor. Gleichzeitig werden die Länder verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass die Kommunen bis spätestens 2028 Wärmepläne erstellen. Diese legen fest, welche Gebiete dezentral oder leitungsgebunden mit Wärme versorgt werden und wie erneuerbare Energien und Abwärme genutzt werden können. Für Gasnetze sind die operativen Auswirkungen aus der seitens der EU beschlossenen Methanemissionsverordnung noch nicht vollumfänglich abschätzbar, da die konkreten Vorgaben an die Gasnetzbetreiber zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend definiert sind.

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) wurde im Jahr 2023 mehrfach novelliert.9 Dabei wurden verschiedene Themen behandelt, insbesondere die Umsetzung des EuGH-Urteils zur Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde und der Aufbau eines Wasserstoff-Kernnetzes einschließlich dessen Finanzierung. Zentral für die Umsetzung des EuGH-Urteils ist die formale Aufwertung der Bundesnetzagentur, die nun allein die Bedingungen für den Netzzugang und die Netzentgelte (Strom, Gas, Wasserstoff) festlegen kann. In einem parallel zur EnWG-Hauptnovelle verabschiedeten Entschließungsantrag wird angekündigt, dass weitere Regelungen zum Thema Netzanschluss zu erwarten sind.

6 https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/1_GZ/BK6-GZ/2022/BK6-22-300/BK6-22-300_

Festlegungsverfahren.html?nn=659906

7 https://dserver.bundestag.de/btd/20/082/2008290.pdf

8 https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Dossier/strommarkt-der-zukunft.html

9 https://dserver.bundestag.de/btd/20/091/2009187.pdf, https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw45-de-energiewirtschaftsrecht-973174

In Bezug auf die vierte Regulierungsperiode (2023 bis 2027 im Gas beziehungsweise 2024 bis 2028 im Strom) hat die BNetzA im Jahr 2023 zudem einige der regulatorischen Großparameter fixiert. So hat die Behörde im Laufe des Jahres u.a. eine Erhöhung der Zinssätze für den Fremd- und Eigenkapitalanteil im Kapitalkostenaufschlag für Neuinvestitionen in die Strom- und Gasnetze ab 2024 angekündigt. Die Festlegung des Fremdkapitalzins im Kapitalkostenaufschlag erfolgte in 2023, die des Eigenkapitalzins im Januar 2024. Damit soll zum einen der aktuellen Zinsentwicklung Rechnung getragen und zum anderen auch Anreize für Investitionen in den Netzausbau gesetzt werden, um die Energiewende weiter voranzutreiben. Diese Festlegungen stellen jedoch nur eine Übergangsregelung dar, die auf die Dauer der vierten Regulierungsperiode beschränkt ist. Viele Verteilnetzbetreibergesellschaften haben gegen die Festlegung für den Fremdkapitalanteil im Kapitalkostenaufschlag für Neuinvestitionen in die Strom- und Gasnetze ab 2024 mit Blick auf eine Ausweitung der Regelung auf das Jahr 2023 Beschwerde eingelegt, um insbesondere auch der Zinsentwicklung für Fremdkapital in 2023 ausreichend Rechnung zu tragen.

Mit etwa dem generellen sowie auch individuellen Produktivitätsfaktor für Gas und Strom sind jedoch einige regulatorische Großparameter zur vierten Regulierungsperiode noch nicht abschließend festgelegt beziehungsweise befinden sich aktuell immer noch in Diskussion beziehungsweise Konsultation mit der Behörde. Auch ist die Festlegung zur regulatorischen Eigenkapitalverzinsung (sogenannter EK I-Zinssatz) zur vierten Regulierungsperiode noch nicht rechtskräftig, da die BNetzA vor dem Bundesgerichtshof (BGH) Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt hat, das den Netzbetreibern in ihrer ursprünglichen Klage im August 2023 in erster Instanz Recht gegeben hatte. Mit einem Urteil durch den BGH ist im Laufe des Jahres 2024 zur rechnen.

Was die Entlastung der Strom- und Gaskunden betrifft, so wurde 2023 ein ermäßigter Umsatzsteuersatz auf Gas- und Stromlieferungen wirksam.10 Diese Maßnahme wurde bis zum 29. Februar 2024 verlängert. Zudem gab es eine einmalige Entlastung im Dezember 2022.

Das Bundesverfassungsgericht hat am 15. November 2023 entschieden, dass das Gesetz über den zweiten Nachtragshaushalt 2021 verfassungswidrig ist. Das Urteil betrifft unmittelbar den Klima- und Transformationsfonds (KTF). Bei Übertragung der Grundsätze auf die weiteren Sondervermögen ist mittelbar auch der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) betroffen. In der Folge hat die Bundesregierung die staatliche Förderung über die Strom- und Gaspreisbremsen nicht wie geplant bis Ende März 2024 verlängert, sondern diese liefen Ende 2023 aus. Die Entlastungen sollten ab Dezember 2022 über die Abschöpfung von Überschusserlösen im Strommarkt teilweise gegenfinanziert werden. Die Grundlage hierfür bildet eine EU-Verordnung, woraufhin in Deutschland das Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse (Strompreisbremsegesetz - StromPBG) im Dezember 2022 in Kraft getreten ist. Dieses Instrument ist Ende Juni 2023 ausgelaufen und eine Option auf Verlängerung bis zum 30. April 2024 wurde seitens der Bundesregierung nicht genutzt. Durch diese Gesetzesbeschlüsse zur Krisenbewältigung wurden umfangreiche und komplexe Aufgaben auf die Gesellschaft übertragen.

10 https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/steuersenkung-gas-2125486#:~: text=Mit%20dem%20%E2

%80%9EGesetz%20zur%20tempor%C3%A4ren,19%20auf%207%20Prozent%20reduziert.

Der Energiesektor befindet sich in einer Phase grundlegender und anhaltender Veränderungen. Der Russland-Ukraine Krieg sorgt weiterhin für große volkswirtschaftliche Unsicherheiten und beeinflusst den Energiesektor.

2.3 Energiepreisentwicklung

Im Verlauf des Jahres 2023 haben sich die Energiepreise im Großhandel gegenüber dem Vorjahr deutlich erholt. Die unmittelbaren Auswirkungen des anhaltenden Russland-Ukraine-Kriegs auf die Versorgungssituation in Europa haben sich mit dem bereits erfolgten beziehungsweise weiterhin steigenden Ausbau der Importkapazität von Flüssiggas reduziert. Zum Ende der Heizperiode im vergangenen Winter waren im März 2023 in Europa bereits 48 Terminals in Betrieb und weitere Terminals in Planung.11

Bei insgesamt milden Witterungsbedingungen im vergangenen Winter konnten zudem Gasreserven in den Untergrundspeichern gegenüber Vorjahren geschont werden. EU-weit betrug der Füllstand zum 1. April 2023 noch zirka 56 Prozent (im Vorjahr nur zirka 27 Prozent). Auf dieser Basis war es den Speicherbetreibern möglich, bis zum kalendarischen Beginn des Winterhalbjahres am 1. Oktober 2023, die Speicher zu befüllen, da die Nachfrage und damit auch der Druck auf die Großhandelspreise entsprechend geringer waren. Zu diesem Zeitpunkt lag der Füllstand der Gasspeicher bereits bei zirka 96 Prozent und erreichte bis zum Jahresende noch zirka 86 Prozent.

Zum Berichtszeitpunkt können witterungsbedingt für den Verlauf des gesamten Winters noch keine verlässlichen Aussagen über die kundenbezogenen Verbrauchsreduktionen getroffen werden. Im vergangenen Winter 2022/23 haben Haushalte zum Beispiel in Deutschland ihren Verbrauch reduziert, und zwar in Höhe der geschätzten temperaturunabhängigen Reduktion von etwa 10 Prozent und in Großbritannien waren es etwa 15 Prozent. Die Einsparungen trugen insgesamt zu einer geringeren Nachfrage im Großhandelsmarkt bei und haben zudem eine preisdämpfende Wirkung.

Zu Jahresbeginn 2023 kostete eine MWh Gas im Monatskontrakt an der niederländischen TTF-Börse 77 €. Zum Ende des Berichtsjahres pendelten sich die Preise bei zirka 35 € ein. Für Strom war die Entwicklung ähnlich. Zu Jahresbeginn kostete eine MWh Strom Grundlast im Jahreskontrakt des Folgejahres 214 €, zum Ende des Berichtsjahres zirka 100 €. Damit liegt das Preisniveau insgesamt aktuell wieder unterhalb des Niveaus vor Beginn des Russland-Ukraine-Krieges, jedoch ist es immer noch knapp doppelt so hoch, wie in einem langfristigen Mittel vor Beginn der Energiekrise.

11 https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1154199/umfrage/Ing-terminals-in-europa/].

Als Faktoren für ein aktuell weiterhin erhöhtes Preisniveau wirken neben der gegenwärtigen Unsicherheit über den witterungsbezogenen Verlauf des Winters insbesondere verbleibende geopolitische Risiken und der Wettbewerb um Flüssiggas auf dem Weltmarkt. Im Wettbewerb um Flüssiggas insbesondere mit Asien hat der erwartete Ausbau von Kapazitäten zur Verflüssigung von Gas bei wesentlichen Produzenten in den kommenden Jahren dagegen das Potenzial, mittelfristig zu einer weiteren preislichen Erholung zu führen.

Strompreise und Gaspreisentwicklung

Der Russland-Ukraine Krieg und die damit verbundene Reduzierung der russischen Gasliefermengen auf der Angebotsseite haben eine preistreibende Verknappung ausgelöst. In den ersten drei Quartalen des Geschäftsjahres 2022 zeigten sich die Energiepreise auf den Großhandelsmärkten sehr volatil. Hierbei sind vor allem die Gaspreise zunächst stark gestiegen, ehe die Preise zum Jahresende 2022 sanken.

Mit Beginn des Jahres 2023 sind die Großhandelspreise für Gas gesunken. Dennoch ist der Gasbezugspreis in etwa viermal so hoch wie zur Zeit vor der Energiepreiskrise. Die Strompreise sind mit dem Ausklingen des ersten Quartals 2023 ebenso gesunken, befinden sich aber auf einem Niveau, das in etwa um das Dreifache höher liegt als vor der Energiekrise.

Aufgrund der konjunkturellen Eintrübung und des hohen Preisniveaus ist der Stromverbrauch in Deutschland um 4,2 % im Vergleich zum Vorjahr gesunken.12

Der Erdgasverbrauch liegt in Deutschland um -4,5 % unter dem Verbrauch des Vorjahres.13 Die Ursachen hierfür sind im Wesentlichen eine mildere Witterung und Einspareffekte aufgrund der stark gestiegenen Preise.

Der CO2 Zertifikatspreis lag im Berichtsjahr im Jahresmittel bei rund 83,91 €/t CO2 und war damit um 4,0 % höher im Vergleich zum Vorjahr. Der CO2 Zertifikatspreis erreichte am 19.08.2022 bei 97,58 €/t CO2 ein Allzeithoch.14

Strompreise

12 16d_Stromverbrauch Nachweis STRERZ_Tabelle.pdf

13 16c_Erdgasverbrauch Nachweis STRERZ_Tabelle.pdf

14 16b_Erdgasdaten_aktuell_14Dez2023.pdf

Der durchschnittliche Strompreis für Haushalte im zweiten Halbjahr des Geschäftsjahres 2023 hat sich im Vergleich zur ersten Hälfte vermindert und beträgt 45,73 ct/kWh (im ersten Halbjahr 46,27 ct/kWh; Grundpreis anteilig für einen Verbrauch von 3.500 kWh/a enthalten). Der durchschnittliche Strompreis hat sich im Vergleich zum ersten Halbjahr um 1,1 % vermindert und ist im Vergleich zum zweiten Halbjahr 2022 um ca. 14,1 % gestiegen (Vorjahr 40,07 ct/kWh €). Der Grund für diese Entwicklung sind im Wesentlichen die langfristigen Beschaffungsverträge für diese Produktgruppe. Die Kosten für die Beschaffung und Vertrieb liegen bei Haushaltstarifen durchschnittlich 15 % höher als in der zweiten Jahreshälfte 2022.15 Der Durchschnittspreis für Strom in Deutschland am Spotmarkt betrug 99,01 €/MWh (Vorjahr 235,43 €/MWh) und ist im Vergleich zum Vorjahr um 57,9 % gesunken. In der Spitze wurde in Deutschland ein Tages-Base bei 202,38 €/MWh am 23.01.2023 gehandelt (Vorjahr 871 €/MWh am 29.08.2022).16

Gaspreise

Auf dem Höhepunkt der Preis-Aufwärtsspirale betrug am 10.01.2023 der Großhandelspreis für eine MWh Gas in Deutschland 72,41 € (Vorjahr 319,57 € am 27.08.2022).17 Der Durchschnittspreis für Gas in Deutschland am Spotmarkt beträgt 41,27 € (Vorjahr 125,72 €) und ist im Vergleich zum Vorjahr um 67 % gesunken. Neben Unsicherheiten auf dem Markt war eine weitere Ursache, dass der deutsche marktgebietsverantwortliche Trading Hub Europe auf den Märkten im Berichtsjahr 2022 sehr aktiv war, um möglichst zügig die im Frühjahr 2022 noch außergewöhnlich leeren Gasspeicher zu befüllen und die im Mai 2022 neu erlassenen gesetzlichen Vorgaben zur Befüllung von Gasspeichern zu erfüllen. Im Geschäftsjahr 2023 waren diese Aktivitäten nicht mehr zu verzeichnen.18 Die deutschen Speicher machen rund 22 % der europaweiten Kapazität aus; die forcierte Befüllung hatte somit auch eine Rückwirkung auf das Preisgeschehen in Europa insgesamt.19

Für private Haushalte, aber auch für KMU sowie die Industrie sind hohe Gaspreise wirtschaftlich weiterhin sehr belastend. Trotz Absenkung der Mehrwertsteuer beträgt der durchschnittliche Erdgaspreis im 4. Quartal des Geschäftsjahres 2023 bei einem Verbrauch von 20.000 kWh 11,53 ct/kWh (Vorjahr 20,04 ct/kWh) und liegt zwar somit 42,5 % unter dem vergleichbaren Vorjahresniveau, allerdings noch immer 63,3 % über dem Niveau aus dem vergleichbaren Niveau aus dem Berichtsjahr 2021.20

2.4 Geschäftsverlauf

Die Folgen des Russland-Ukraine Krieges und die dadurch induzierte Energiekrise waren auch im Geschäftsjahr 2023 im B2B Segment deutlich spürbar. Insbesondere in der ersten Hälfte des Geschäftsjahres kam es noch zu extremen Marktverwerfungen an den Großhandelsmärkten durch die phasenweisen Preiserhöhungen sowohl am Spotmarkt als auch am langfristigen Terminmarkt. Auch wenn diese Marktsituation durch die in der Regel langfristig orientierte Beschaffung bei Großkunden der VSE nur teilweise auf das Geschäftsjahr wirkt, liegen darin die wesentlichen Ursachen für Veränderungen von Abgabe und Umsatz.

15 16e _Strompreise.xlsx; 231212_BDEW-Strompreisanalyse_Dezember_2023_12.12.2023.pdf

16 16a_EPEX Germany Electricity Full Day 15 Minutely_neu.xlsx

17 16d Gas_Spot_01012022_30112023.xlsx

18 231206_BDEW-Gaspreisanalyse_Dezember_2023_06.12.2023.pdf

19 16i_Gasspeichermengen.xlsx

20 16f_Gaspreise.xlsx

Unsere Dienstleistungsgeschäfte an Weiterverteiler und Industriekunden im Bereich des Portfoliomanagements konnten im Geschäftsjahr deutlich ausgebaut werden.

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Geschäftstätigkeiten lag in der Vermarktung von flexiblen dezentralen Erzeugungsanlagen in Form eines Poolmodells am Spotmarkt sowie im Rahmen der Regelleistungsvermarktung.

Das Geschäftsmodell zur Assetoptimierung im Gas- und Strombereich, ebenso wie die Direktvermarktung regenerativer Energien, konnte in der hochdynamischen Marktlage weiter ausgebaut werden.

Im Bereich E-Mobility wurden aufgrund der Energiekrise und der folgenden Inflation einige Projekte und Prioritäten verschoben, so dass der eingeschlagene Wachstumspfad nicht beibehalten werden konnte. Im zweiten Halbjahr konnten wiederum neue Projekte initiiert werden, deren Umsetzung sich positiv auf die folgenden Geschäftsjahre auswirken dürfte. VSE vertreibt Ladeinfrastruktur und damit verbundene digitale Dienste an Stadtwerke und industrielle Verbraucher.

2.5 Ertragslage

Umsatzerlöse bei erhöhtem Preisniveau im Strom- und Gasbereich gestiegen

Die Stromabgabe ist im Geschäftsjahr von 5.173 GWh auf 4.837 GWh gefallen. Dies ist im Wesentlichen auf einen deutlichen Rückgang der Abgabe an industrielle Großverbraucher und Großhändler infolge der konjunkturellen Eintrübung zurückzuführen. Zudem wurden bei gestiegenen Marktpreisen monetäre Kreditrisikogrenzen im Großhandel bereits bei niedrigeren Absatzmengen ausgeschöpft. Gleichzeitig sind die Umsatzerlöse aus Stromverkauf im Wesentlichen marktpreispreisbedingt von 611,9 Mio. € auf 944,2 Mio. € gestiegen.

Die Gasabgabe ist im Geschäftsjahr von 7.303 GWh auf 7.510 GWh gestiegen. Während der industrielle Absatz weitestgehend konstant blieb, stieg der Absatz an Großhändler. Dies ist im Wesentlichen auf die in Folge niedriger Temperaturen und krisenbedingten Einspareffekte resultierender Rückverkäufe an die Gasbörse begründet. Die Umsatzerlöse aus Gasverkauf sind auf Grund der Preisentwicklung überproportional auf 518,9 Mio. € (Vorjahr 346,4 Mio. €) gestiegen.

Insgesamt sind die Umsatzerlöse überwiegend preisbedingt auf 1.511 Mio. € (Vorjahr 1.013 Mio. €) gestiegen.

Materialaufwand steigt bei höheren spezifischen Bezugskosten

Die Beschaffung von Strom und Erdgas erfolgt in der Regel zeitnah, häufig simultan, zu dem Vertragsabschluss auf Verkaufsseite. Deshalb ist krisenbedingt auch der Materialaufwand - entsprechend der Umsatzentwicklung - insgesamt von 959,1 Mio. € auf 1.468,7 Mio. € gestiegen.

Die erhöhten Aufwendungen konnten in der Regel vollumfänglich an Kunden der VSE weiterverrechnet werden.

Rohergebnis

Die dargestellte Entwicklung der Umsatzerlöse und des Materialaufwands sowie die Entwicklung der aktivierten Eigenleistungen und der Bestandsveränderung führen zu einem Rückgang des Rohergebnisses um 7,1 Mio. € auf 42,3 Mio. €.

Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge sind um 14,0 Mio. € auf 28,9 Mio. € angestiegen und bestehen im Wesentlichen aus periodenfremden Erträge wie z.B. der Auflösung von Rückstellungen.

Personalaufwand

Der Personalaufwand liegt mit 27,2 Mio. € um rd. 15,1 Mio. € unter dem Vorjahreswert. Der Rückgang resultiert im Wesentlichen aus der Entwicklung der Vorsorge für die betriebliche Altersversorgung.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind in diesem Jahr um 6 Mio. € auf 33,1 Mio. € angestiegen. Zum Anstieg haben u.a. die Zuführung zu den sonstigen Rückstellungen und die Aufwendungen für Beraterleistungen geführt.

Beteiligungs- und Zinsergebnis

Das Beteiligungsergebnis (als Saldo aus Erträgen aus Beteiligungen und Erträgen/Aufwendungen aus vertraglicher Gewinnabführung) ist gegenüber dem Vorjahr um 8,1 Mio. € gestiegen. Die geringeren Beteiligungserträge insb. bei verbundenen Unternehmen wurden durch die höhere Ergebnisabführung der VSE Verteilnetz GmbH kompensiert.

Das Zinsergebnis (als Saldo aus sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen sowie Zinsen und ähnlichen Aufwendungen) erhöht sich gegenüber dem Vorjahr um 26,1 Mio. €. Es ist in hohem Maße von der Entwicklung des Zinsanteils der Pensionsrückstellungen und des dazugehörigen Deckungsvermögens beeinflusst.

Erträge aus Wertpapieren/Abschreibungen auf Finanzanlagen

Die Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens enthalten Erträge aus Wertpapieren in Höhe von 2,0 Mio. € (Vorjahr 2,5 Mio. €). Weiter wurde im Geschäftsjahr eine Abschreibung auf Fondsvermögen aufgrund dauerhafter Wertminderung auf den Marktwert am Bilanzstichtag vorgenommen (-11,7 Mio. €).

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Dieser Posten enthält im Geschäftsjahr neben Steueraufwendungen in Höhe von 16,7 Mio. €, periodenfremde Steueraufwendungen von 3,2 Mio. € (5,6 Mio. €) sowie periodenfremde Steuererträge von 10,3 Mio. € (4,8 Mio. €).

Jahresüberschuss und Ausschüttung

Insgesamt führen u.a. die Verminderung des Rohergebnisses um 7,1 Mio. €, die Verminderung des Personalaufwands um 15,1 Mio. €, die positive Entwicklung in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträgen (+8,1 Mio. €), Abschreibungen im Fondsvermögen (zum Vorjahr -11,1 Mio. €) und die Veränderung im Beteiligungs- und Zinsergebnis (+34,2 Mio. €) sowie eine Erhöhung des Steueraufwandes (+8,7 Mio. €) zu einem Jahresüberschuss von rd. 20,7 Mio. € (Vorjahr Jahresfehlbetrag von rd. 8,2 Mio. €).

Die Eigenkapitalrentabilität (als Verhältnis von Jahresüberschuss zu Eigenkapital vor Jahresüberschuss) beträgt 11,8 % (Vorjahr -4,2 %).

2.6 Vermögenslage

Die Bilanzsumme ist mit 633,6 Mio. € gegenüber dem Vorjahr stark gestiegen (Vorjahr 566,6 Mio. €).

Die Entwicklung im Sachanlagevermögen war im Geschäftsjahr geprägt von Abgängen eines Grundstücks und Erzeugungsanlagen in Zusammenhang mit den Rückbauarbeiten im Kraftwerk Ensdorf. Neben zurückgeführten Ausleihungen an verbundene Unternehmen 2,9 Mio. € (Vorjahr 2,8 Mio. €) wirkte sich insbesondere eine Abschreibung im Fondsvermögen i.H.v. 11,7 Mio. € auf den Rückgang der Finanzanlagen aus.

Die Aktivseite hat sich insbesondere durch Entwicklungen innerhalb des Forderungsbestandes erhöht.

in T€ 31.12.2023 31.12.2022
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 84.204 42.266
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 152.261 100.551
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 3.530 14.247
Sonstige Vermögensgegenstände 55.847 61.190
295.842 218.254

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind im Wesentlichen preisbedingt gestiegen.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen erhöhten sich um 51,7 Mio. € und bestehen im Wesentlichen aus Finanzforderungen im Rahmen des Cash-Poolings.

Auf der Passivseite wirkten sich insbesondere gestiegene Rückstellungen und Verbindlichkeiten aus:

in T€ 31.12.2023 31.12.2022
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 30.166 34.944
Steuerrückstellungen 19.209 17.310
Sonstige Rückstellungen 129.580 108.357
178.955 160.611
in T€ 31.12.2023 31.12.2022
Erhaltene Anzahlungen 2.891 942
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 106.748 88.924
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 83.108 95.224
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 34.497 25.191
Sonstige Verbindlichkeiten 28.031 4.879
255.275 215.159

Innerhalb der sonstigen Rückstellungen haben sich insbesondere gebildete Vorsorgen für operative Risiken erhöhend ausgewirkt.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen haben sich im Wesentlichen durch gesunkene Cash-Pooling-Verbindlichkeiten vermindert.

Die sonstigen Verbindlichkeiten resultieren im Wesentlichen aus Umsatzsteuerverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus der Strom- und Gaspreisbremse.

Weitere Kennzahlen

Der Anteil des Anlagevermögens beträgt 51,3 % (Vorjahr 60,3 %) der Bilanzsumme.

Die Eigenkapitalquote ist von 33,0 % auf 30,9 % leicht gesunken.

2.7 Finanzlage

Die VSEAG ist in das Cash-Management der E.ON SE einbezogen; die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war jederzeit sichergestellt.

Die Dividendenzahlung belief sich auf 12,0 Mio. € (Vorjahr 17,5 Mio. €).

Cashflowentwicklung

Der Cashflow des Geschäftsjahres entwickelte sich wie folgt:

2023 2022
T€ T€
--- --- ---
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 32.998 37.824
Cashflow aus der Investitionstätigkeit 29.128 34.854
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -13.002 -18.553
Finanzmittelfonds am Ende der Periode
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds 49.124 54.125
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 13.646 -40.479
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 62.770 13.646

Der Finanzmittelfonds setzt sich zusammen aus dem Finanzforderungen/-verbindlichkeiten und flüssigen Mitteln.

Gesamtaussage

Das Geschäftsjahr 2023 verlief hinsichtlich der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage für die VSE AG insgesamt positiv. Insbesondere die gesunkenen Personalaufwendungen, die Verbesserung des Beteiligungs- und Zinsergebnisses und die periodenfremden Erträge, konnten die negativen Auswirkungen von stichtagsbedingten Wertanpassungen im Finanzanlagevermögen und des gesunkenen Rohergebnisses überkompensieren. Die Gesellschaft erzielte einen Jahresüberschuss in Höhe von 20,7 Mio. €.

2.8 (Finanzielle und nicht-finanzielle) Leistungsindikatoren

Finanzielle Leistungsindikatoren

Der Jahresüberschuss nach HGB ist ein zentraler Leistungsindikator für die VSE.

Die VSE AG wird in den Konzernverbund der E.ON SE einbezogen, welche ihre Gesellschaften auf Segmentebene nach IFRS Kennzahlen steuert. Zur internen Steuerung und als Indikator für die nachhaltige Ertragskraft verwendet der E.ON Konzern ein um außergewöhnliche Effekte bereinigtes Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA), welches auf Basis der International Financial Reporting Standards (IFRS) ermittelt wird.

Analog zur Segmentsteuerung nach IFRS des E.ON Konzerns zieht die Gesellschaft das bereinigte EBITDA nach IFRS als weiteren zentralen Leistungsindikator für die Segmente auf Ebene der gesamten VSE Gruppe heran (vollkonsolidierte Tochterunternehmen der VSE, die in den Konzernabschluss der Mutter herangezogen werden). Abweichungen zu den Ergebnissen nach Steuern nach HGB ergeben sich, abgesehen vom Zinsergebnis und Steuern, im Wesentlichen aufgrund unterschiedlicher Ansatz- und Bewertungsmethoden der beiden Rechnungslegungen im Bereich Pensionsrückstellungen und Abschreibungen. Im Geschäftsjahr ergab sich auf VSE- Gruppenebene ein EBITDA (IFRS) von 124,0 Mio. €. Das prognostizierte bereinigte EBITDA nach IFRS für das Geschäftsjahr 2024 beträgt 104,4 Mio. € (Gruppe).21

Nicht - finanzielle Leistungsindikatoren

Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz22

Wesentlich für die VSE AG sind der faire Umgang mit Partnern und Kunden sowie ein innovatives, marktorientiertes Dienstleistungsangebot für Kommunen, Industrie, Gewerbe und Haushalte. Hinzu kommen ein intelligentes Kostenmanagement und ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein für die Region. Wir pflegen einen offenen Umgang mit Problemen und legen hohen Stellenwert auf offene Kommunikation. Damit stärken wir das gegenseitige Vertrauen zwischen uns und unserem Umfeld. Durch die Schaffung und Erhaltung einer sicheren, gesundheits- und energieeffizienten Arbeitsumgebung und durch gelebten Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz tragen wir zum Fortbestand und Erfolg unseres Unternehmens bei. Als nicht finanzieller Leistungsindikator dient hierzu u.a. der LTIF-Wert (Lost Time Incident Frequency). Er lag im Geschäftsjahr bei 3,0 (Vorjahr 2,8) für eigene Mitarbeiter sowie bei VSE AG eingesetzte Mitarbeiter von Fremdunternehmen. Wir setzen uns konsequent für eine nachhaltige Energiewelt ein. Dies umfasst nicht nur die Reduktion der von uns beeinflussbaren Emissionen und unser Ziel bis 2040 klimaneutral zu werden. Auch unsere dezentralen und intelligenten Kundenlösungen rund um E-Mobilität oder Photovoltaik sowie unser Angebot für eine saubere Strom- und Wärmeversorgung stehen im Fokus.

Eine ausgeprägte HSE-Kultur (inkl. Partnerfirmen) sowie geeignete KPIs zur effektiven Bewertung und Verbesserung der HSE (Health, Safety & Environment) -Leistung sind für uns ein entscheidender Hebel zum Erfolg. Diese wird von uns regelmäßig bewertet und im Rahmen von flankierenden Maßnahmen vorangetrieben.

Die Gesundheit unserer MitarbeiterInnen hat für uns oberste Priorität. Sie ist nicht verhandelbar und grundlegend für den Erfolg unseres Unternehmens. Deshalb kümmern wir uns um die physische, psychische und soziale Gesundheit unserer Mitarbeiter.

21 Die Inhalte dieses Abschnittes sind ungeprüfte sonstige Informationen, die vom Abschlussprüfer kritisch gelesen worden sind

22 Die Inhalte dieses Abschnittes sind ungeprüfte sonstige Informationen, die vom Abschlussprüfer kritisch gelesen worden sind

Im Bereich des Gesundheitsschutzes fördert die VSE AG die Gesundheit ihrer Mitarbeiter durch die Angebote im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements. Mit dem Ziel der Vereinbarkeit von Beruf und Familie werden verstärkt flexible Arbeitszeitmodelle umgesetzt und vielfältige Kinderbetreuungsmöglichkeiten angeboten und unterstützt.

Im Rahmen unserer Managementsysteme erfolgt die regelmäßige Überprüfung der Einhaltung aller relevanten Vorschriften des Umwelt-, Arbeits- und Gesundheitsschutzrechtes sowie sonstiger bindender Verpflichtungen. Im Rahmen der Corona-Pandemie wurden die rechtlichen Anforderungen regelmäßig überprüft und angepasst. Es wurden in diesem Zusammenhang spezifische Gefährdungsbeurteilungen, Hygienekonzepte, eine Gesamtkonzeption für den Corona-Regelbetrieb sowie weitere Maßnahmen erstellt. Weiterhin wurde das Thema durch den Krisenstab begleitet.

Alle Tätigkeiten, welche durch unsere Partnerfirmen in unserem Auftrag durchgeführt werden, unterliegen auch unseren internen Anforderungen zum Umwelt-, Arbeits- und Gesundheitsschutz und werden im Rahmen unseres Partnerfirmenmanagements dahingehend überwacht.

Der in unserem Managementsystem verankerte kontinuierliche Verbesserungsprozess trägt zur Realisierung unserer Unternehmensziele und der weiteren Optimierung unserer Organisation bei. Wir fördern die Einbeziehung aller Mitarbeiter im Unternehmen, unserer Kunden sowie Partnerfirmen in dem genannten Prozess. Die VSE AG ermittelt, bewertet und kontrolliert die Umweltauswirkungen sowie die Gefährdungen und Risiken, die mit unserer Arbeit verbunden sind. Wir treffen alle erforderlichen Vorkehrungen, um Störungen zu verhindern und um die Auswirkung potenzieller Störungen zu minimieren.

Die Beschaffenheit der Anlagen in unserem Betriebsbereich entspricht dem Stand der Sicherheitstechnik. Die Beschaffung von Hilfsmitteln und Betriebsstoffen erfolgt u.a. unter Berücksichtigung von Umweltverträglichkeit, Sicherheit sowie Energieeffizienz. Wir analysieren unsere Dienstleistungen, Produkte und Prozesse mit wesentlichem Einfluss auf den Energieverbrauch.

Gleichzeitig steht die VSE AG mit ihrem großen Erfahrungsschatz auf dem Feld der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes ihren Partnerunternehmen mit Rat und Tat zur Seite. Angefangen beim gesamten Thema der sicherheitstechnischen Betreuung im Arbeitsschutz über die arbeitsmedizinische Beratung bis hin zur Einführung und Pflege eines Managementsystems.

Datenschutz

Die VSE AG legt nach wie vor größten Wert auf die Sicherheit und den Schutz der bei ihr geführten Daten. Seit dem 25. Mai 2018 sind die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung auch in Deutschland anzuwenden. Durch die kontinuierliche Anpassung der technischen und organisatorischen Maßnahmen im Rahmen der gesamten Prozesslandschaft stellt die VSE AG den Schutz insbesondere der personenbezogenen Daten sicher und bezieht die Anforderungen bei der Entwicklung neuer Prozesse und Produkte standardmäßig bereits von Anfang an ein.

Zum Nachweis der Erfüllung der umfassenden Dokumentations- und Rechenschaftspflichten aus der Datenschutz-Grundverordnung hat die VSE AG ein Datenschutz-Managementsystem (DSMS) etabliert. Dieses wird regelmäßig im Sinne der kontinuierlichen Prozessverbesserung aktualisiert. Das DSMS stellt den Regelbetrieb Datenschutz, die aktive Maßnahmenverfolgung sowie ein quartalsweises Datenschutzreporting inkl. Kennzahlen sicher, um die Verantwortlichen umfassend über die Funktionsfähigkeit der Datenschutzorganisation zu informieren und die Handlungsnotwendigkeiten aufzeigen zu können.

Im Jahr 2023 wurden die Datenschutzmaßnahmen weiterhin insbesondere nach den Vorgaben der Datenschutz-RoadMap von E.ON ausgerichtet. Maßgeblich war die Fortführung des Datenschutz- Regelbetriebs inkl. Kontrolle und Schulung sowie das Führen einer Maßnahmenliste als wesentliche Aspekte der Nachweisführung und Wirksamkeitsmessung. In 2023 wurden eine Vielzahl an Maßnahmen datenschutzrechtlich durch den Datenschutzbeauftragten begleitet und abgeschlossen. Im Bereich der Schulungen wurden erneut über verschiedene Maßnahmen die Mitarbeiter sensibilisiert.

3 Mitarbeiter

Die VSE AG beschäftigte im Jahresdurchschnitt rd. 218 (Vorjahr 205) Mitarbeiter (inkl. Auszubildenden, Praktikanten und Studenten) und zum Bilanzstichtag 226 (Vorjahr 209) Mitarbeiter (inkl. Auszubildenden, Praktikanten und Studenten).

Die Aus- und Weiterbildung hat in der VSE AG weiterhin einen hohen Stellenwert. Insgesamt stehen 13 (Vorjahr 12) junge Menschen zum Bilanzstichtag in einem Ausbildungsverhältnis. Die Ausbildungsquote liegt damit bei rund 5,8 % (Vorjahr 5,8 %).

Der Vorstand der VSE AG hat für die im Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst geforderte Zielquote einen Anteil von Frauen von 20 % für die erste Führungsebene und von 27 % für die zweite Führungsebene unterhalb des Vorstandes beschlossen. Diese Quote ist bis zum 30. Juni 2027 zu erreichen. Die für Mitte des Jahres 2022 zu erreichende Quote wurde mit 14 % bzw. 23 % leicht übertroffen.23

23 Die Inhalte dieses Abschnittes sind ungeprüfte sonstige Informationen, die vom Abschlussprüfer kritisch gelesen worden sind

Der Aufsichtsrat hat für den am 1. Juli 2022 beginnenden Erfüllungszeitraum eine Zielquote für den Anteil von Frauen im Aufsichtsrat von 23,8 % und den Anteil von Frauen im Vorstand von 50 % mit einer Umsetzungsfrist bis zum 30. Juni 2027 beschlossen.24

4 Prognosebericht

Gesamtwirtschaftliche Entwicklung

Die globale wirtschaftliche Entwicklung wird auch im Jahr 2024 von den Herausforderungen der Inflation und der geringen Wachstumsaussichten geprägt sein. Die OECD prognostiziert ein moderates Wachstum der Weltwirtschaft von 2,7 Prozent, ausgehend von strengeren Finanzierungsbedingungen, schwachem Handelswachstum in einem Umfeld von geopolitischen Spannungen und auch den Auswirkungen einer strafferen Geldpolitik, das weitere Störungen auf den Märkten verursachen kann.25 Unter der Annahme, dass die Inflation weiter nachlässt und die Realeinkommen steigen, wird die Weltwirtschaft im Jahr 2025 voraussichtlich um 3 Prozent wachsen. Der weltweite Warenhandel und die Industrieproduktion werden aufgrund des weitgehenden Abbaus von Lagerbeständen in Unternehmen wieder an Dynamik gewinnen, während sich die schwache Wirtschaftsentwicklung in China dämpfend auswirken wird.26

Für die EU wird für das Jahr 2024 ein Wachstum des BIP von 1,3 Prozent prognostiziert und für das Jahr 2025 voraussichtlich von 1,7 Prozent.27

Mit Blick auf Deutschland gehen Wirtschaftsinstitute für das Jahr 2024 von einer beginnenden Erholung der Wirtschaft und einem Wachstum von 0,9 Prozent aus. Darüber hinaus wird mit einer weiteren Normalisierung der Konjunktur im Jahr 2025 und einem BIP-Wachstum von 1,3 Prozent gerechnet. Die sich zuletzt abschwächende Inflation, die steigenden Lohneinkommen und die hohe Beschäftigungsrate lassen auf eine höhere Kaufkraft sowie gesamtwirtschaftliche Nachfrage schließen, die diese Einschätzungen/Prognosen stützen.28

24 Die Inhalte dieses Abschnittes sind ungeprüfte sonstige Informationen, die vom Abschlussprüfer kritisch gelesen worden sind

25 https://www.oecd.org/economic-outlook/november-2023/

26 https://www.ifo.de/publikationen/2023/zeitschrift-einzelheft/ifo-schnelldienst-sonderausgabedezember-2023

27 https://economy-finance.ec.europa.eu/economic-forecast-and-surveys/economic-forecasts/

autumn-2023-economic-forecast-modest-recovery-ahead-after-challenging-year_en?

prefLang=de#executivesummary

28 https://www.ifo.de/publikationen/2023/zeitschrift-einzelheft/ifo-schnelldienst-sonderausgabedezember-2023

Dem Jahr 2024 steht man im Saarland verhalten gegenüber. Neben den anhaltenden konjunkturellen Risiken und strukturellen Defiziten, denen der Wirtschaftsstandort ausgesetzt ist, müssen nach Einschätzung der IHK Saarland die Unternehmen auch die Herausforderungen der ökonomischen, ökologischen und digitalen Transformation bewältigen. All dies wirkt kostentreibend, verringert den Spielraum für Innovationen und Investitionen und reduziert zunehmend die internationale Wettbewerbsfähigkeit. Unter diesen Bedingungen wird die saarländische Wirtschaft nicht aus ihrer anhaltenden Wachstumsschwäche herausfinden. Für das Jahr 2024 rechnet die IHK Saarland mit einem minimalen Plus beim BIP-Wachstum in der Größenordnung von 0,5 Prozent unter der Annahme eines weiterhin starken Exportgeschäftes.29

Strom- und Gasnachfrage

In 2024 hängt die Entwicklung der Strom- und Gasnachfrage von der konjunkturellen Entwicklung einerseits, sowie andererseits von der durch die geopolitische Lage maßgeblich beeinflussten Energiepreisentwicklung ab. Stabilisiert sich das zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Lageberichts deutlich gesunkene Energiepreisniveau an den Großhandelsmärkten, so wird mit einer Erholung der Strom und Gasnachfrage gerechnet. Zudem führt der starke Wettbewerb im Strom- und Gasbereich voraussichtlich wieder zu einer gedämpften Strom- und Gasabgabe in 2024.

Energiepreise

Es wird erwartet, dass die Energiepreise, in Folge eines höheren Angebotes insbesondere hinsichtlich der preisbestimmenden LNG-Lieferungen, sich auch im Jahr 2024 weiter in Richtung des Vorkrisenniveaus normalisieren werden. Allerdings wird der Rückgang bei den Großhandelspreisen in Teilen durch gestiegene gesetzliche Abgaben und Umlagen gebremst. Zudem werden sich, wegen der langfristigen Energiebeschaffung, die Preisrückgänge am Großhandel nur sukzessive im Form sinkender Endkundenpreise wiederspiegeln. Maßgeblich bestimmt durch diese tendenziell fallende Preisentwicklung, bei stagnierendem Absatz auf konjunkturbedingt niedrigem Niveau, wird das zu sinkenden Umsatzerlösen und Materialaufwendungen bei der Gesellschaft führen.

Gesamtprognose

Die VSE AG geht davon aus, weiterhin positive Ergebnisse im unteren zweistelligen Mio. € Bereich zu erwirtschaften und somit eine angemessene Dividende für die Aktionäre sicherstellen zu können. Für das Jahr 2024 wird ein Jahresüberschuss in Höhe von rd. 12,8 Mio. € prognostiziert.

29 https://www.saarland.ihk.de/p/IHKPrognose_Im_n%C3%A4chsten_Jahr_bestenfalls_nur_

MiniWachstum -17-18071.html

5 Chancen- und Risikobericht

Risikomanagement

Das Risikomanagement wird im VSE-Konzern nicht ausschließlich als ein System nur zur Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften des KonTraG (Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich) gesehen, sondern als eine Ergänzung der bereits im Unternehmen vorhandenen Frühwarnsysteme. Mit einem wirksamen Risikomanagementsystem können Risiken frühzeitig erkannt und bewertet werden und durch ein Optimieren und Gegensteuern letztendlich minimiert oder gar vermieden werden. Die Risiken der gesamten VSE-Gruppe (VSE AG und ihre wesentlichen Beteiligungen) unterliegen einer ständigen Beobachtung und Aktualisierung. Systemtechnisch dient die Datenbank der Firma RiskCo GmbH namens KASSANDRA zur Unterstützung. Durch KASSANDRA wird eine einheitliche Erfassung sämtlicher Risiken für alle Gesellschaften der VSE-Gruppe gewährleistet.

Durch die Zuordnung von Risiken zu Organisationseinheiten, Sparten, Commodities und Risikokategorien sind jederzeit gezielte Auswertungen möglich. Neben der monetären Bewertung (Schadenshöhe) ist auch eine Einschätzung zur Eintrittswahrscheinlichkeit notwendig. Hierbei erfolgt eine Betrachtung des Schadenserwartungswertes (Produkt aus Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit), eine Definition dreier Risikoklassen („zu beobachten“, „zu überwachen“ und „wesentlich“), deren Grenzen gesellschaftsspezifisch festgelegt werden und eine visuelle Darstellung der Risikosituation (Ampelfunktion). Sowohl der Vorstand als auch die Geschäftsführer der im Risikomanagement eingebundenen Unternehmen werden regelmäßig über die Risikosituation in ihrem Unternehmen informiert. Darüber hinaus ist die Gesellschaft in das Risikofrüherkennungssystem der E.ON SE, Essen, einbezogen. Ein verstärktes Augenmerk wird auch weiterhin auf Marktrisiken liegen, die sich aus veränderten Energiemärkten ergeben. Die Folgewirkungen aus dem Ausbau der Erzeugungskapazitäten regenerativer Energien werden auch in Zukunft erhöhte Aufmerksamkeit erfordern. Darüber hinaus gilt es den energiewirtschaftlichen Ordnungsrahmen zu beobachten und dessen Einfluss auf unsere Wertschöpfungsstufen regenerative Erzeugung und Vertrieb sowie den Dienstleistungssektor rechtzeitig zu bewerten.

Wesentliche Chancen und Risiken

Chancen

Die VSE AG sieht Chancen für ihre Entwicklung im Wesentlichen im konsequenten Ausbau ihres Dienstleistungsportfolios für den gesamten Energiebereich (Vertrieb und regenerative Erzeugung), sowie in der Umsetzung weiterer Effizienzsteigerungsmaßnahmen.

Aus der operativen Tätigkeit der VSE AG ergeben sich grundsätzlich folgende Risiken nach fallender Bedeutung:

Preisänderungsrisiken

Aufgrund des weltweiten Marktgeschehens - zum einen weiterhin die Auswirkungen der Corona- Pandemie und zum anderen der Krieg durch den Angriff Russlands auf die Ukraine - sind weiterhin Situationen in nicht üblichem Ausmaß möglich. So sind Strom- und Gaspreise noch immer auf sehr hohem Niveau und insbesondere extrem hohe Volatilitäten werden beobachtet. Dadurch ergeben sich Risiken sowohl auf dem Absatz-, als auch auf dem Beschaffungsmarkt:

Absatzmarktrisiken

Es besteht das Risiko, dass aufgrund der konjunkturellen Lage der Absatz an Strom- und Gaskunden zurückgeht. Hierdurch kann es zu Verlusten bei Rückvermarktungen kommen - je nach Preisniveau besteht gleichzeitig eine Chance.

Beschaffungsmarktrisiken

Das extrem hohe Preisniveau des Vorjahres hat sich inzwischen leicht abgeschwächt. Lieferengpässe oder gar Lieferstopps zählen jedoch weiterhin zu den Beschaffungsmarktrisiken.

Sie existieren nicht nur im Vertrieb (optimaler Beschaffungszeitpunkt für Strom und Gas), sondern auch in den Overhead-Bereichen (z.B. Personalbeschaffung, Einkauf).

Sämtliche Marktrisiken hinsichtlich Commodities (Strom, Gas, CO2 ) werden durch den Bereich Risikocontrolling analysiert und gemanagt.

Aufgrund der Kundenstruktur der VSE AG erfolgt prinzipiell eine sog. back-to-back-Beschaffung, um die Preisänderungsrisiken zu minimieren. Spekulationsgeschäfte werden nicht betrieben.

Ausfallrisiken

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen unterliegen grundsätzlich Ausfallrisiken. Die VSE AG versucht diese Risiken zu begrenzen. Das Kundenportfolio besteht aus Sonderkunden und Weiterverteilern. Im Vorfeld eines Vertragsabschlusses werden bei allen Kunden Bonitätsbetrachtungen durchgeführt. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Finanzlage der Kunden im Laufe der Zeit verschlechtert. Daher unterliegen auch unsere Bestandskunden einem ständigen Bonitätsmonitoring.

Bei Bedarf werden zusätzliche Sicherheitsleistungen (z.B. Vorauskasse, Bankgarantien, Patronatserklärungen) vereinbart. Das aktive Forderungsmanagement minimiert zusätzlich diese Risiken.

Ausfallrisiken wird durch Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.

Liquiditätsrisiken

Durch die monatliche Abrechnung der Kunden ergibt sich keine wesentliche Vorfinanzierung, so dass sich hieraus nur in geringem Umfang Liquiditätsrisiken ergeben.

Im laufenden Geschäftsbetrieb steht auch aufgrund von Cash-Management-Vereinbarungen mit Konzernunternehmen jederzeit ausreichende Liquidität zur Verfügung.

Daneben verfügt die Gesellschaft über Anlagen in Wertpapieren, die bei Bedarf in liquide Mittel umgewandelt werden können.

Finanzrisiken

Hierzu zählt im Wesentlichen das Kursrisiko, das sich aufgrund von Zins-, Währungskurs- und Aktienkursänderungen ergibt und zu einer Verringerung des Marktwertes des Gesamtportfolios unserer Kapitalmarktanlagen führen kann.

Rechtliche Risiken

Durch den Geschäftsbetrieb bestehen prinzipiell auch rechtliche Risiken dahingehend, dass die VSE AG auch in Gerichtsprozesse und Schiedsverfahren involviert sein kann. Belastungen können sich unter anderem daraus ergeben, dass vertragliche Regelungen im Nachhinein als nicht wirksam erachtet werden. Mitunter können auch außergerichtliche Ansprüche gegen die Gesellschaft geltend gemacht werden.

Für potenzielle Verluste aus rechtlichen Risiken wurden Rückstellungen gebildet.

Weitere Risiken

Risiken in den weiteren Risikokategorien (Umwelt- und Technik, Risiken im Bereich Mitarbeiter, Strategische Risiken und Sonstige Risiken) bestehen permanent. Sie können in allen Bereichen vorkommen.

Gesamtbeurteilung Risiken

Nach gegenwärtigem Kenntnisstand sind keine Risiken erkennbar, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden würden.

6 Schlusserklärung zum Abhängigkeitsbericht gemäß § 312 AktG

Der gemäß § 312 Aktiengesetz (AktG) erstellte Bericht des Vorstandes über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr 2023 enthält folgende Schlusserklärung:

" Unsere Gesellschaft hat bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften und Maßnahmen nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder die Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten und ist dadurch, dass Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt worden."

Saarbrücken, den 01. März 2024

VSE Aktiengesellschaft

Dr.-Ing. Stephan Tenge

Dr. jur. Hanno Dornseifer

Bilanz zum 31. Dezember 2023

AKTIVA

31.12.2023 Vorjahr
T€ T€
--- --- ---
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 8.292 8.625
II. Sachanlagen 24.425 27.632
III. Finanzanlagen 292.136 305.661
324.853 341.918
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 5.562 5.881
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 295.842 218.254
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 7.195 353
308.598 224.488
173 180
C. Rechnungsabgrenzungsposten 633.624 566.586

PASSIVA

A. Eigenkapital
I. Grundkapital 40.960
Nennwert eigene Anteile -1.092
ausgegebenes Kapital 39.868 39.868
II. Kapitalrücklage 77.906 77.906
III. Gewinnrücklagen 57.368 57.368
IV. Bilanzgewinn 20.760 12.062
195.902 187.204
B. Sonderposten 1.753 1.772
C. Rückstellungen 178.955 160.611
D. Verbindlichkeiten 255.275 215.159
E. Rechnungsabgrenzungsposten 1.739 1.840
633.624 566.586

Gewinn- und Verlustrechnung vom 01. Januar bis 31. Dezember 2023

2023 Vorjahr
T€ T€
--- --- ---
1. Umsatzerlöse 1.511.286 1.013.135
2. Verminderung des Bestands an unfertigen Erzeugnissen -375 -5.342
3. Andere aktivierte Eigenleistungen 0 640
4. Sonstige betriebliche Erträge 28.952 14.917
5. Materialaufwand:
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 1.434.105 938.955
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 34.554 20.123
6. Personalaufwand:
a) Löhne und Gehälter 19.932 17.585
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung, 7.287 24.749
davon für Altersversorgung in T€: 4.230 (21.650)
7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 2.598 1.193
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 33.063 27.103
9. Erträge aus Beteiligungen, 14.279 24.754
davon aus verbundenen Unternehmen in T€: 8.126 (22.075)
10. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens, 2.763 2.883
davon aus verbundenen Unternehmen in T€: 792 (338)
11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, 12.335 861
davon aus verbundenen Unternehmen in T€: 3.233 (369)
12. Abschreibungen auf Finanzanlagen 11.687 600
13. Erträge aus vertraglicher Gewinnabführung 6.932 0
14. Aufwendungen aus Verlustübernahmen 0 11.665
15. Zinsen und ähnliche Aufwendungen, 2.472 17.064
davon an verbundene Unternehmen in T€: 2.018 (31)
16. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 9.516 782
17. Ergebnis nach Steuern 20.958 -7.972
18. Sonstige Steuern 260 243
19. Jahresüberschuss/ - fehlbetrag 20.698 -8.215
20. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 62 77
21. Entnahme aus anderen Gewinnrücklagen 0 20.200
22. Bilanzgewinn 20.760 12.062

Anhang für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2023

I. Allgemeine Grundlagen

Die VSE AG, mit Sitz in Saarbrücken, ist im Handelsregister des ortsansässigen Amtsgerichts unter HRB 4145 eingetragen.

Unmittelbare Mehrheitsaktionärin der VSE AG ist die E.ON Verwaltungs GmbH, Essen. Mehrheitsgesellschafterin der E.ON Verwaltungs GmbH, Essen, ist die E.ON SE, Essen, die Kraft Zurechnung mittelbar an der VSE AG beteiligt ist. Die Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 4 AktG ist erfolgt.

Der Jahresabschluss wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in Verbindung mit dem Aktiengesetz (AktG) sowie des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG) aufgestellt.

Es handelt sich um eine große Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 3 HGB.

Die VSE AG und ihre Tochterunternehmen werden zum 31. Dezember 2023 in den Konzernabschluss der E.ON SE, Essen (HRB 28196) (größter und kleinster Konsolidierungskreis) einbezogen, der nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt wird. Der Konzernabschluss der E.ON SE wird beim Betreiber des Unternehmensregisters elektronisch eingereicht und bekannt gemacht.

Aus diesem Grund wird die VSE AG grundsätzlich von der Verpflichtung befreit, einen eigenen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen, da kein entsprechender Antrag von Minderheitsaktionären nach § 291 Abs. 3 Nr. 2 HGB vorliegt.

Die Gesellschaft ist ein i.S.v. § 3 Nr. 38 EnWG vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen mit der Folge der Kontentrennungspflicht nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 MsbG.

Der Jahresabschluss wird in Euro (€) aufgestellt; die Beträge werden in Millionen Euro (Mio. €) oder Tausend Euro (T€) angegeben.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst. Diese Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Die Zahlen in Klammern betreffen das Vorjahr. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Aktiva

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten erfasst und linear entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Herstellungskosten umfassen Einzelkosten und angemessene Teile der Gemeinkosten im Sinne des § 255 Abs. 2 HGB.

Bei immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagen werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen, wenn eine voraussichtlich dauernde Wertminderung eingetreten ist. Die geleisteten Anzahlungen werden zum Nennbetrag angesetzt.

Bei der Berechnung der Herstellungskosten werden angemessene Teile der allgemeinen Verwaltung sowie angemessene Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebes und für die betriebliche Altersversorgung nicht berücksichtigt. Von dem Wahlrecht zur Einbeziehung der nach § 255 Abs. 2 S. 3 HGB genannten Kosten wurde daher kein Gebrauch gemacht. Auch das Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB wird nicht angewendet.

Die planmäßigen Abschreibungen basieren auf den betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern. Planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen für Zugänge bis 2007 und im Jahr 2009 werden - soweit steuerlich zulässig - sowohl degressiv als auch linear vorgenommen. Bei der degressiven Abschreibungsmethode erfolgt der Wechsel auf die lineare Rechnung, sobald diese zu höheren Abschreibungsbeträgen führt. Für Zugänge im Jahr 2008 und ab dem 1. Januar 2010 wird grundsätzlich die lineare Methode angewendet. Auf Zugänge des Sachanlagevermögens von neu erstellten bzw. angeschafften Vermögensgegenständen werden Abschreibungen monatsgenau verrechnet.

Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von bis zu 250 € werden im Zugangsjahr aufwandswirksam erfasst. Anlagenzugänge mit Anschaffungskosten von mehr als 250 € und bis zu 800 € werden aktiviert und im Zugangsjahr vollständig abgeschrieben. Alle anderen Vermögensgegenstände werden über die planmäßige Nutzungsdauer abgeschrieben.

Den planmäßigen Abschreibungen liegen im Wesentlichen die folgenden Nutzungsdauern zugrunde:

Nutzungsdauer in Jahren

Immaterielle Vermögensgegenstände 5
Gebäude 33
Regenerative Anlagen 20
Technische Anlagen 20
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 10

Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert.

Die Wertpapiere des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten oder einem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt, wobei der jeweilige Börsen- oder Marktpreis am Bilanzstichtag herangezogen wird.

Verzinsliche Ausleihungen sind zum Nennwertwert bilanziert.

Die Vorräte sind im Wesentlichen zu fortgeschriebenen durchschnittlichen Anschaffungskosten oder zu niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert. Die im Vorratsvermögen ausgewiesenen Ersatz- und Reserveteile des Kraftwerks Ensdorf sind vollständig wertberichtigt. Weitere Lagermaterialien werden in Abhängigkeit der Lagerverweildauer abgewertet.

Seit dem 1. Januar 2021 wird eine CO2 -Abgabe auf in Verkehr gebrachte Brennstoffe (zunächst Erdgas, Flüssiggase, Heizöle, Kraftstoffe) erhoben. In den ersten fünf Jahren (2021-2026) funktioniert das Emissionshandelssystem mit einem Festpreis pro Tonne CO2 , der vom Gesetzgeber festgelegt ist.

Entgeltlich, zu Handelszwecken, erworbene Emissionsberechtigungen sind mit ihren durchschnittlichen Anschaffungskosten oder gegebenenfalls mit dem niedrigeren Börsenhandelswert an der EEX Leipzig bewertet. Zum 31.12.2023 befinden sich keine zu Handelszwecken erworbene Emissionsberechtigungen im Bestand.

Die Herstellungskosten für unfertige Leistungen/Erzeugnisse umfassen Einzel- und Gemeinkosten im Sinne des § 255 Abs. 2 HGB. Von dem Wahlrecht zur Einbeziehung der in § 255 Abs. 2 S. 3 HGB genannten Kosten wurde kein Gebrauch gemacht. Fremdkapitalzinsen werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nennbetrag abzüglich angemessener Wertberichtigungen bilanziert. Es werden alle erkennbaren Einzelrisiken berücksichtigt. Das allgemeine Ausfallrisiko wird durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Schadensersatzansprüche gegenüber Versicherungen sind in Höhe der bisher angefallenen Aufwendungen unter Berücksichtigung eines Selbstbehalts angesetzt. Es sind keine Forderungen in Fremdwährungen enthalten.

Flüssige Mittel werden mit dem Nennwert bilanziert.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwendungen für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.

Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handels- und steuerbilanziellen Wertansätzen gebildet.

Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis des kombinierten Ertragsteuersatzes von aktuell 31,0%. Der kombinierte Ertragsteuersatz umfasst Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag.

Passive latente Steuern aus den nur steuerlich zulässigen Wertansätzen wie degressive Abschreibung auf Zugänge im Anlagevermögen aus Vorjahren sowie steuerlich vorgenommene Sonderabschreibungen der Vorjahre, wurden mit aktiven latenten Steuern auf die handels- und steuerrechtlich voneinander abweichenden Wertansätze der Pensionsrückstellungen, Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen verrechnet.

Über den Saldierungsbereich mit den passiven latenten Steuern hinausgehende aktive Steuerlatenzen werden nicht aktiviert (keine Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 HGB).

Passiva

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert bilanziert.

Steuerrechtliche Sonderabschreibungen auf das Anlagevermögen (einschließlich Übertragungen gemäß § 6b EStG), die vor dem 1. Januar 2010 gebildet wurden, sind unter Anwendung des Beibehaltungswahlrechts gemäß Art. 67 Abs. 3 EGHGB als Sonderposten mit Rücklageanteil ausgewiesen und werden im Verhältnis zu den planmäßigen Abschreibungen aufgelöst.

Rückstellungen tragen allen erkennbaren Risiken im Rahmen der handelsrechtlichen Vorschriften ausreichend Rechnung und werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Rückstellungen mit einer originären Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz, der von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wird, abgezinst.

Die Pensionsrückstellungen umfassen neben den vertraglich zugesagten Barbezügen Rückstellungen für Deputatverpflichtungen, die auf der Basis des Ablösebetrags bzw. der Netto-Selbstkosten bewertet werden.

Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen erfolgt nach dem international anerkannten Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Methode). Nach diesem Verfahren errechnet sich die Höhe der Pensionsverpflichtungen aus der zum Bilanzstichtag erdienten Anwartschaft unter Berücksichtigung eines Gehaltstrends und einer Rentendynamik. Für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen, die Altersversorgungscharakter haben, wird der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren zugrunde gelegt. Der im Geschäftsjahr angewendete Zinssatz beträgt 1,82 % (1,78 %).

Den versicherungsmathematischen Rückstellungsberechnungen liegen als Rechnungsgrundlagen die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck - die eine generationenabhängige Lebenserwartung berücksichtigen - zugrunde. Das Wahlrecht nach Art. 28 Abs. 1 EGHGB wird nicht in Anspruch genommen.

Eine Dynamisierung der Renten mit 2,2 % (2,0 %) und ein Gehaltstrend von 2,95 % (2,75 %) wurden berücksichtigt.

Im Rahmen eines Contractual Trust Arrangements (CTA) wurden zum 14.12.2017 Geldwerte in Höhe von 170,1 Mio. € auf den Treuhänder Helaba Pension Trust e.V. zur externen Finanzierung der betrieblichen Altersversorgung übertragen. Im Rahmen dieses Treuhandmodells wurde Deckungsvermögen nach § 246 Abs. 2 HGB geschaffen, das am Bilanzstichtag mit dem beizulegenden Zeitwert gemäß § 253 Abs. 1 S. 4 HGB bewertet wurde.

Die bestehenden Pensionsverpflichtungen wurden in Höhe ihrer Erfüllungswerte mit dem Zeitwert des Deckungsvermögens saldiert. Die betreffenden Vermögensgegenstände dienen ausschließlich der Erfüllung der Pensionsverpflichtungen und sind dem Zugriff der übrigen Gläubiger entzogen. Sie sind gemäß § 246 Abs. 2 HGB mit den zugrundeliegenden Verpflichtungen zu verrechnen. Entsprechend wird mit den zugehörigen Aufwendungen und Erträgen aus Zinseffekten und aus dem zu verrechnenden Vermögen verfahren. In 2023 wurde im Rahmen einer Fondsausschüttung und gleichzeitiger Wiedereinlage Anteile zu Anschaffungskosten in Höhe von 1,0 Mio. € (1,1 Mio. €) erworben. Gleichzeitig wurden in 2023 Fondsanteile zur Deckung von Pensionszahlungen in Höhe von 9,9 Mio. € veräußert. Damit betragen die Anschaffungskosten insgesamt 165,7 Mio. € (175,3 Mio. €). Der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens zum 31. Dezember 2023 für Pensionen beträgt insgesamt 165,0 Mio. € (164,2 Mio. €).

Die Steuerrückstellungen enthalten - neben einer allgemeinen Vorsorge - die noch ausstehenden Abschlusszahlungen.

Sonstige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten, durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre laufzeitadäquat abgezinst.

Die innerhalb der sonstigen Rückstellungen ausgewiesenen Rückstellungen für Verpflichtungen aus dem Personalbereich beinhalten u.a. Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen, Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz, Arbeitszeitguthaben sowie nicht genommenen Urlaub.

Die Bewertung der den Pensionsrückstellungen vergleichbar langfristigen Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen erfolgt ebenfalls nach dem international anerkannten Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Methode) unter Berücksichtigung eines Gehaltstrends. Zur Diskontierung wird der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzins der vergangenen sieben Jahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren in Höhe von 1,74 % (1,44 %) p.a. zugrunde gelegt.

Die Ermittlung der Höhe der Rückstellung für Verpflichtungen zur Erbringung von Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz und Vorruhestand wurde nach den handelsrechtlichen Bestimmungen durchgeführt. Sie enthält Aufstockungsbeträge und bis zum Bilanzstichtag aufgelaufene Erfüllungsverpflichtungen der Gesellschaft. Als Rechnungsgrundlagen dienen die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck mit einem unter der Anwendung der Durationsmethode ermittelten Rechnungszinssatz von 1,08 % (0,59 %) p.a. und der Annahme des Gehaltstrends (2,95 %; Vorjahr 2,75 %) p.a.

Zur Absicherung von Altersteilzeit-Wertkonten wurden in 2023 im Rahmen einer Wiederanlage von Ausschüttungen, weitere Anteile zu Anschaffungskosten von rd. 2 T€ erworben. Die Anschaffungskosten betragen insgesamt 0,3 Mio. € (0,3 Mio. €). Der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens zum 31. Dezember 2023 für Altersteilzeit-Wertkonten beträgt insgesamt 0,3 Mio. € (0,3 Mio. €).

Bei der unter den sonstigen Rückstellungen ausgewiesenen Rückstellung für das Long Term Incentive Programm handelt es sich um den E.ON Performance-Plan 2020ff. Die Rückstellung beinhaltet alle Tranchen und wurde mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Tranchen des E.ON Performance Plans haben eine Laufzeit von vier Jahren, so dass die erste Tranche im 1. Quartal 2024 zur Auszahlung kommen wird.

Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Es sind keine Verbindlichkeiten in Fremdwährungen enthalten.

Erhaltene Anzahlungen werden separat zum Nennwert ausgewiesen.

Als passive Rechnungsabgrenzungsposten werden die vor dem Bilanzstichtag erhaltenen Einnahmen abgegrenzt, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Die Wertansätze der Haftungsverhältnisse entsprechen dem am Bilanzstichtag bestehenden Stand der jeweiligen Hauptschuld.

III. Erläuterungen zur Bilanz

1. Anlagevermögen

Die Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten Anlageposten und deren Entwicklung im Berichtsjahr sind im Anlagenspiegel, der als Anlage diesem Anhang beigefügt ist, dargestellt. Eine Aufstellung des vollständigen Anteilsbesitzes nach § 285 Nr. 11 HGB ist als Anlage beigefügt.

Immaterielle Vermögensgegenstände

Bei den Zugängen von 1,5 Mio. € (4,9 Mio. €) handelt es sich im Wesentlichen um den Erwerb von neuer Software und Lizenzen.

Sachanlagen

Die Investitionen in Sachanlagen belaufen sich auf 0,8 Mio. € (10,2 Mio. €) und betreffen hauptsächlich Photovoltaik-Freiflächenanlagen.

Finanzanlagen

Die Abgänge aus den Finanzanlagen betragen insgesamt 3,1 Mio. € (20,0 Mio. €). Im Wesentlichen handelt es sich um zurückgeführte Ausleihungen an verbundene Unternehmen mit 2,9 Mio. € (2,8 Mio. €).

Im Berichtsjahr mussten Fondsanteile aus den Wertpapieren des Anlagevermögens um 11,7 Mio. € aufgrund dauerhafter Wertminderung abgeschrieben werden.

Die Ausleihungen betreffen mit 6,1 Mio. € (9,0 Mio. €) Ausleihungen an verbundene Unternehmen, mit 1,1 Mio. € (1,3 Mio. €) Ausleihungen an Beteiligungen sowie sonstige Ausleihungen mit 0,1 Mio. € (0,1 Mio. €) für Arbeitgeberbaudarlehen.

2. Vorräte

in T€ 31.12.2023 31.12.2022
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 1.841 1.785
Unfertige Leistungen/Erzeugnisse 3.721 4.096
5.562 5.881

Die Roh -, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu durchschnittlichen Einstandspreisen unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Im Rahmen des Bundesemissionshandelsgesetzes wurden 56.454 Emissionszertifikate (CO2 Zertifikate) zu Anschaffungskosten von 1,7 Mio. € gekauft. Die unfertigen Leistungen/Erzeugnisse betreffen im Wesentlichen Weiterverrechnungen an verbundene Unternehmen.

3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

in T€ 31.12.2023 31.12.2022
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 84.204 42.266
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 152.261 100.551
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 3.530 14.247
Sonstige Vermögensgegenstände 55.847 61.190
295.842 218.254

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind im Wesentlichen preisbedingt gestiegen.

Von den Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen 19,3 Mio. € (11,0 Mio. €) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, 118,8 Mio. € (89,0 Mio. €) Forderungen aus Cash- Pooling, 6,9 Mio. € Forderungen aus Ergebnisabführung und 7,2 Mio. € (0,6 Mio. €) umsatzsteuerliche Organschaften.

Von den Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen 1,1 Mio. € (12,8 Mio. €) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie 2,4 Mio. € (1,5 Mio. €) Forderungen aus Cash- Pooling.

Beträge mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind nur in den sonstigen Vermögensgegenständen mit 17,7 Mio. € (22,2 Mio. €) enthalten.

Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen im Wesentlichen mit 24,3 Mio. € (22,5 Mio. €) Steuerforderungen, mit 17,5 Mio. € (17,5 Mio. €) Sicherheitsleistungen sowie mit 8,4 Mio. € (19,0 Mio.€) debitorische Kreditoren.

4. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

in T€ 31.12.2023 31.12.2022
Kassenbestand 3 45
Guthaben bei Kreditinstituten 7.192 308
7.195 353

Der Kassenbestand betrifft ausschließlich Guthaben einer Frankiermaschine. Das Guthaben bei Kreditinstituten betrifft Geldeingänge nach Clearing-Schluss, die am ersten Werktag des Folgejahres ins Cash-Pooling der E.ON transferiert wurden.

5. Eigenkapital

Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital beträgt unverändert 40.960 T€ und ist eingeteilt in 800.000 auf Namen lautende Stückaktien. Mit Kaufvertrag vom 25. April 2017 wurden 21.334 eigene Aktien (2,67 % des Grundkapitals) von der Electricité de France S.A. aus strategischen Gründen zurückgekauft und mit einem Nennwert von 1.092 T€ unter dem gezeichneten Kapital offen abgesetzt.

Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage entspricht dem Aufgeld der Kapitalerhöhung aus dem Jahr 1962 zuzüglich der Wiedereinlage aus dem "Schütt-aus-hol-zurück-Verfahren" in 1994 und 2001. Die Kapitalrücklage beläuft sich unverändert auf 77.906 T€.

Gewinnrücklage

Die Überdeckungsbeträge der langfristigen Rückstellungen aus der im Geschäftsjahr 2010 vorgenommenen erfolgsneutralen Umbewertung gemäß § 67 Abs. 1 S. 3 EGHGB sind in Höhe von 11.491 T€ in den anderen Gewinnrücklagen enthalten.

Der Unterschiedsbetrag von 9.033 T€ zwischen dem Kaufpreis und dem Nennwert der in Vorjahren zurückgekauften Aktien wurde mit den Gewinnrücklagen verrechnet.

Die Gewinnrücklagen betragen zum Bilanzstichtag wie im Vorjahr 57.368 T€.

Bilanzgewinn

Der Bilanzgewinn (Nettodarstellung) setzt sich wie folgt zusammen:

T€
Jahresüberschuss 20.698
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 62
Bilanzgewinn 20.760

6. Sonderposten

in T€ 31.12.2023 31.12.2022
Sonderposten mit Rücklageanteil
- Steuerliche Mehrabschreibungen 1.753 1.772

Die nur steuerrechtlich zulässigen Abschreibungen beinhalten Beträge nach § 6b EStG.

7. Rückstellungen

in T€ 31.12.2023 31.12.2022
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 30.166 34.944
Steuerrückstellungen 19.209 17.310
Sonstige Rückstellungen 129.580 108.357
178.955 160.611

Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen (absteigend nach Bilanzwert sortiert) die gebildete Vorsorge für operative Risiken, den Kraftwerksbereich, Prozessrisiken und sonstige Personalverpflichtungen.

8. Verbindlichkeiten

in T€ 31.12.2023 davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 31.12.2022 davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
Erhaltene Anzahlungen 2.891 2.891 942 942
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 106.748 106.748 88.924 88.924
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 83.108 83.108 95.224 95.224
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 34.497 34.497 25.191 25.191
Sonstige Verbindlichkeiten 28.031 28.031 4.879 4.879
- davon aus Steuern (10.550) (10.550) (3.762) (3.762)
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit (497) (497) (503) (503)
255.275 255.275 215.159 215.159

Grundpfandrechtliche Sicherheiten für Verbindlichkeiten bestehen nicht.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen im Wesentlichen mit 17,9 Mio. € (10,1 Mio. €) Lieferungen und Leistungen, mit 55,1 Mio. € (80,8 Mio. €) Verbindlichkeiten aus Cash-Pooling, mit 6,9 Mio. € umsatzsteuerliche Organschaft sowie mit 3,2 Mio. € (3,1 Mio. €) eine Personalverrechnungsvereinbarung.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen mit 0,9 Mio. € (0,9 Mio. €) Lieferungen und Leistungen, mit 14,1 Mio. € (8,0 Mio. €) Verbindlichkeiten aus Cash-Pooling sowie mit 19,5 Mio. € (16,2 Mio. €) eine Personalverrechnungsvereinbarung.

9. Rechnungsabgrenzungsposten

Als passive Rechnungsabgrenzung weisen wir unter anderem abgegrenzte Entgelte für Dienstleistungen im Rahmen des Portfoliomanagements von Kunden aus. Die passivierten Dienstleistungen für das Portfoliomanagement werden ratierlich über drei Jahre zu Gunsten der Umsatzerlöse aufgelöst.

10. Latente Steuern

Der Überhang der aktiven latenten Steuern über die passiven latenten Steuern beträgt 56,9 Mio. €. Der Berechnung der latenten Steuern liegt ein effektiver Steuersatz von 31,0 Prozent zugrunde (15,8 Prozent für die Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und 15,2 Prozent für die Gewerbesteuer), der sich voraussichtlich im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen ergeben wird. Zum Bilanzstichtag ergibt sich bei der Gesellschaft in ihrer Funktion als Organträger, einschließlich der Unterschiede bei den Organgesellschaften, nach Saldierung der aktiven und passiven latenten Steuern (Gesamtdifferenzbetrachtung) ein Aktivüberhang der latenten Steuern. Auf einen Ausweis der latenten Steuern wurde in der Bilanz verzichtet (keine Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 S. 2 HGB). Die Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz, welche zu aktiven latenten Steuern führen, resultieren im Wesentlichen aus temporären Differenzen bei den Rückstellungen für Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen und den sonstigen Rückstellungen. Die Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz, welche zu passiven latenten Steuern führen, resultieren im Wesentlichen aus Unterschieden bei der Bewertung von Sachanlagevermögen und Finanzanlagevermögen.

11. Haftungsverhältnisse

Die VSE AG haftet im Rahmen von vertraglichen Vereinbarungen in Höhe von 50,8 Mio. € (50,5 Mio. €) für Pensionszusagen an Mitarbeiter, die zu anderen Unternehmen der VSE-Gruppe übergeleitet wurden (davon verbundene Unternehmen 23,5 Mio. € (23,3 Mio. €)). Mit einer Inanspruchnahme aus diesem Haftungsverhältnis ist nach unserer Einschätzung aus wirtschaftlichen Gründen derzeit nicht zu rechnen.

12. Ausschüttungsgesperrte Beträge

Ausschüttungsgesperrte Beträge resultieren gemäß § 253 Abs. 6 HGB zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellungen und ähnlichen Verpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren (1,82 % p.a.) und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren (1,74 % p.a.). Der ausschüttungsgesperrte Unterschiedsbetrag beträgt zum Stichtag 1,7 Mio. € (8,7 Mio. €). Die ausschüttungsgesperrten Beträge sind durch frei verfügbare Rücklagen gedeckt. Damit ergeben sich keine Beschränkungen auf die Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2023.

13. Außerbilanzielle Geschäfte

Es liegen keine außerbilanziellen Geschäfte gemäß § 285 Nr. 3 HGB, die für die Beurteilung der Finanzlage notwendig sind, vor.

14. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Verpflichtungen aus Miet- und Leasinggeschäften belaufen sich zum Abschlussstichtag auf rund 0,4 Mio. € (0,2 Mio. €). Im Rahmen des Investitions- und Instandhaltungsprogramms besteht ein Bestellobligo in Höhe von 1,3 Mio. € (2,4 Mio. €). Für Commodity-Bezugsverträge bestehen Bestellverpflichtungen für Strom in Höhe von 641,4 Mio. € (davon von verbundenen Unternehmen 23,7 Mio. €) und für Gas in Höhe von 297,0 Mio. € (davon von verbundenen Unternehmen 7,1 Mio. €).

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

1. Umsatzerlöse

Im Berichtsjahr ist der Gesamtumsatz auf 1.511,3 Mio. € (1.013,1 Mio. €) gestiegen. Die vereinnahmte Strom- und Erdgassteuer wurde unter den Umsatzerlösen ausgewiesen und die abgeführten Beträge in Höhe von -6,7 Mio. € (-5,9 Mio. €) davon abgesetzt. Auf den Stromverkauf entfallen 944,2 Mio. € (611,9 Mio. €), der Gasverkauf liegt bei 518,9 Mio. € (346,4 Mio. €). Die restlichen 54,9 Mio. € (54,8 Mio. €) verteilen sich größtenteils auf Vergütungen für Geschäftsbesorgung und Dienstleistungen. In den Umsatzerlösen sind auch Erlöse aus Vorjahren in Höhe von 46,4 Mio. € (21,9 Mio. €) enthalten. Die Umsatzerlöse werden, wie im Vorjahr, ausschließlich im Inland erzielt.

2. Sonstige betriebliche Erträge

Es handelt sich im Wesentlichen um Auflösung von Wertberichtigungen in Höhe von 1,0 Mio. € (0,3 Mio. €) und Rückstellungen in Höhe von 17,8 Mio. € (8,6 Mio. €) sowie Erträgen aus dem Abgang von Anlagevermögen in Höhe von 9,8 Mio. € (2,4 Mio. €) (alles periodenfremd). Der Posten beinhaltet periodenfremde Erträge in Höhe von 28,6 Mio. € (14,6 Mio. €).

3. Materialaufwand

in T€ 2023 2022
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 1.434.105 938.955
Aufwendungen für bezogene Leistungen 34.554 20.123
1.468.659 959.078

Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe enthalten als wesentliche Posten die Strom- und Gasbezugskosten. Die bezogenen Leistungen setzen sich zum größten Teil aus Fremdleistungen für Betriebs- und Unterhaltungsarbeiten zusammen. Der Posten enthält 41,7 Mio. € periodenfremde Aufwendungen und entfällt im Wesentlichen auf Strom- und Gasbezug.

4. Personalaufwand

in T€ 2023 2022
Löhne und Gehälter 19.932 17.585
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 7.287 24.749
- davon für Altersversorgung 4.230 21.650
27.219 42.334

Im Vorjahr wurden erhebliche, einmalige Anpassungen der Berechnungsparameter vorgenommen, die zu einer starken Erhöhung der sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung führten. Im Geschäftsjahr wurde der Renten- und Gehaltstrend nur leicht angepasst.

In 2023 ergab sich im Jahresdurchschnitt folgende Struktur der Beschäftigten:

Mitarbeiter Vorjahr
Unbefristete Anstellungsverhältnisse 199 180
Befristete Anstellungsverhältnisse 5 14
204 194

Darüber hinaus bestanden im Jahresdurchschnitt 14(11) Ausbildungsverhältnisse (inkl. Auszubildenden, Praktikanten und Studenten).

5. Abschreibungen

Die Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände können der Aufstellung über das Anlagevermögen (Anlagengitter) entnommen werden.

Im Geschäftsjahr wurden - wie im Vorjahr - keine außerplanmäßigen Abschreibungen vorgenommen.

6. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Der Posten beinhaltet im Wesentlichen neben den Zuführungen zu den sonstigen Rückstellungen in Höhe von 12,0 Mio. € (3,8 Mio. €), Aufwendungen für die allgemeinen Betriebs- und Verwaltungskosten in Höhe von 5,7 Mio. € (5,8 Mio. €), Geschäftsbesorgungsvergütungen in Höhe von 4,0 Mio. € (3,0 Mio. €), Personalüberleitungskosten in Höhe von 1,5 Mio. € (3,3 Mio. €) sowie Abschreibungen auf Forderungen in Höhe von 0,5 Mio. € (0,4 Mio. €).

Es sind periodenfremden Aufwendungen in Höhe von 1,9 Mio. € (0,0 Mio. €) enthalten.

7. Erträge aus Beteiligungen

Hiervon betreffen 8,1 Mio. € (22,1 Mio. €) Beteiligungserträge von verbundenen Unternehmen.

8. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens

Hiervon betreffen 2,0 Mio. € (2,5 Mio. €) Erträge aus Wertpapieren sowie 0,8 Mio. € (0,3 Mio. €) Erträge aus Ausleihungen an verbundene Unternehmen.

9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

Die Wertanpassung des Helaba Pension Trust Fonds e.V. beinhaltet im Geschäftsjahr eine Ausschüttung und ihre sofortige Wiedereinlage sowie die Gesamtperformance aller Anlagen zum Bilanzstichtag, die mit insgesamt +10,9 Mio. € (-11,3 Mio. €) gemäß § 246 Abs. 2 S. 2 HGB mit den Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen in Höhe von 3,6 Mio. € (5,4 Mio. €) saldiert werden.

Bei den restlichen Zinserträgen handelt sich unter anderem um Zinsen auf Steuererstattungen, aus Cash-Pooling, aus Jubiläums-, Deputats- und Altersteilzeit-Rückstellungen. Sie betrafen mit 3,2 Mio. € (0,4 Mio. €) verbundene Unternehmen.

10. Abschreibungen auf Finanzanlagen

Bei den Abschreibungen auf Finanzanlagen handelt es sich um eine Wertberichtigung eines Wertpapier- Fonds aufgrund dauerhafter Wertminderung.

11. Erträge aus vertraglicher Gewinnabführung

Die Erträge aus der vertraglichen Gewinnabführung in Höhe von 6,9 Mio. € betreffen die VSE Verteilnetz GmbH (-11,7 Mio. €).

12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Die Zinsaufwendungen betreffen mit 3,6 Mio. € (5,4 Mio. €) den Zinsaufwand aus der Pensionsrückstellung, die gemäß § 246 Abs. 2 S. 2 HGB mit der Wertanpassung des Helaba Pension Trust Fonds e.V. saldiert werden. Zum Bilanzstichtag ergibt sich hieraus ein Ertrag, der unter sonstige Zinsen und ähnliche Erträge saldiert ausgewiesen wird.

Die Aufwendungen aus der Aufzinsung sonstiger Rückstellungen belaufen sich auf 0,1 Mio. € (0,2 Mio. €). Zinsaufwendungen gegenüber verbundenen Unternehmen sind in Höhe von 2,0 Mio. € (0,1 Mio. €) angefallen.

13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Dieser Posten enthält im Geschäftsjahr periodenfremde Steueraufwendungen von 3,2 Mio. € (5,6 Mio. €) sowie periodenfremde Steuererträge von 10,3 Mio. € (4,8 Mio. €).

14. Gewinnverwendungsvorschlag

Der Vorstand schlägt vor, aus dem Bilanzgewinn in Höhe von 20,8 Mio. € eine Dividende für das Geschäftsjahr in Höhe von 17,5 Mio. € an die Anteilseigener auszuschütten, weitere 3,2 Mio. € in die freie Gewinnrücklage einzustellen und den Restbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.

V. Sonstige Angaben

1. Organe

Die Schutz- bzw. Befreiungsklausel gemäß § 286 (4) HGB wurde in Bezug auf die aktiven Vorstände in Anspruch genommen.

Die Bezüge der ehemaligen Vorstandsmitglieder einschließlich ihrer Hinterbliebenen beliefen sich im Berichtsjahr auf 0,1 Mio. € (0,2 Mio. €). Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats betrugen im Berichtsjahr 0,3 Mio. € (0,3 Mio. €). Für ehemalige Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen sind Pensionsrückstellungen in Höhe von 2,7 Mio. € (2,8 Mio. €) gebildet.

Dem Vorstand und dem Aufsichtsrat wurden keine Vorschüsse oder Kredite gewährt.

2. Abschlussprüferhonorar

Das von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar im Sinne des § 285 Nr. 17 HGB ist in der entsprechenden Anhangangabe des Konzernabschlusses der E.ON SE enthalten und grundsätzlich nach Abschlussprüfungsleistungen, andere Bestätigungsleistungen, Steuerberaterleistungen und sonstige Leistungen aufgeschlüsselt.

3. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Angabepflichtige Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen in wesentlichem Umfang zu nicht marktüblichen Bedingungen bestanden nicht.

4. Angaben nach § 6b EnWG

Geschäfte größeren Umfangs, die mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen der VSE AG getätigt wurden

Im Geschäftsjahr wurden Geschäfte größeren Umfangs, die aus dem Rahmen der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit herausfallen und für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht von untergeordneter Bedeutung sind, mit verbundenen Unternehmen auf Grund folgender Verträge getätigt:

Technische und kaufmännische Dienstleistungen an verbundene Unternehmen in Höhe von 26,0 Mio. € (29,3 Mio. €)

Für das Erbringen der energiespezifischen Dienstleistungen gegenüber den Tätigkeitsbereichen gem. § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG der Unternehmen des vertikal integrierten EVU wird ein Tätigkeitsabschluss nach den Vorschriften des § 6b Abs. 3 EnWG und den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Angaben über die Zuordnungsregeln (§ 6b Abs. 3 S. 7 EnWG)

Grundsätzlich werden für die einzelnen Tätigkeitsbereiche getrennte Konten geführt. Soweit eine direkte Zuordnung zu den einzelnen Tätigkeiten nicht möglich ist oder mit unvertretbarem Aufwand verbunden wäre, erfolgt folgende Schlüsselung:

Innerhalb der Umsatzerlöse nach Kundenschlüssel
Innerhalb der sonstigen betrieblichen Erträge nach Umsatzerlös- und Kundenschlüssel
Innerhalb des Materialaufwands nach Umsatzerlös- und Kundenschlüssel
Innerhalb der sonstigen betrieblichen Aufwendungen nach Umsatzerlös- und Kundenschlüssel

Die Tätigkeitsabschlüsse nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG können der gesonderten Anlage entnommen werden.

5. Nachtragsbericht

Nach dem Schluss des Geschäftsjahres sind keine berichtspflichtigen Vorgänge von besonderer Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eingetreten.

Aufsichtsrat

Harald Heß, Vorsitzender

Senior Vice President Energy Network Technology & Innovation E.ON SE, Essen (ab 25.04.2023)

Peter Gillo, 1. stellv. Vorsitzender

Regionalverbandsdirektor, Saarbrücken

Thomas Neifer, 2. stellv. Vorsitzender

Betriebsratsvorsitzender energis GmbH, Wadgassen

Dr. Joachim Schneider

Mülheim an der Ruhr (bis 25.04.2023 Vorsitzender des Aufsichtsrates)

René Ehm

Projektleiter, Rehlingen-Siersburg

Jürgen Barke

Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, Saarbrücken

Michael Blug

Landesbezirksleiter ver.di Rheinland-Pfalz-Saarland, Bous

Uwe Conradt

Oberbürgermeister Saarbrücken, Saarbrücken

Peter Demmer

Oberbürgermeister Saarlouis, Saarlouis

Marcel Dubois

Geschäftsführer Kommunale Beteiligungsgesellschaft Saar mbH, Neunkirchen

Torsten Flosbach

Senior Vice President Business Controlling Digital E.ON SE, Engelskirchen

Martin Folz

Meister Anlagenservice, Saarwellingen (ab 26.04.2023)

Marc Geble

Betriebsratsvorsitzender VSE AG, Friedrichtsthal

Katja Haumer

Bereichsleiterin Steuerung Messstellenbetrieb der E.ON Grid Solutions GmbH, Hamburg (ab 25.04.2023)

Thomas Herrmann

Netzmeister Gas/Wasser energis-Netzgesellschaft mbH, Saarbrücken

Ernst-Rainer Hertel

Betriebsratsvorsitzender FAMIS GmbH, Saarbrücken (bis 25.04.2023)

Ute Kurtz

Technische Sachbearbeiterin energis-Netzgesellschaft mbH, Saarbrücken

Patrik Lauer

Landrat Saarlouis, Nalbach

Sören Meng

Landrat Neunkirchen, Neunkirchen

Hans-Joachim Neumeyer

Bürgermeister Schwalbach, Schwalbach

Udo Recktenwald

Landrat St. Wendel, St. Wendel

Katja Steger

Geschäftsführerin der E WIE EINFACH GmbH, Köln

Robin Weiand

Geschäftsführer Westconnect GmbH, Essen

Vorstand

Dr.-Ing. Stephan Tenge (techn. Vorstand)

Hannover

Dr. jur. Hanno Dornseifer (kaufm. Vorstand)

Homburg

Saarbrücken, den 01. März 2024

VSE Aktiengesellschaft

Dr.-Ing. Stephan Tenge

Dr. jur. Hanno Dornseifer

Entwicklung des Anlagevermögens der VSE AG vom 01. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023

ANSCHAFFUNGS- BZW. HERSTELLUNGSKOSTEN
Stand 01.01.2023 Zugänge Abgänge Umbuchung Stand 31.12.2023
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I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 19.402 1.486 6.465 28 14.451
2. Geleistete Anzahlungen 608 37 0 -28 617
20.010 1.523 6.465 0 15.068
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 37.650 17 1.703 26 35.990
2. Technische Anlagen und Maschinen
- Erzeugungsanlagen 69.125 0 28.202 0 40.923
- Verteilungsanlagen 1.205 0 0 0 1.205
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.289 261 0 41 3.591
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 10.392 572 33 -67 10.864
121.661 850 29.938 0 92.573
III. Finanzanlagen
1. Anteile an Verbundenen Unternehmen 141.248 0 0 0 141.248
2. Ausleihungen an Verbundene Unternehmen 9.009 0 2.919 0 6.090
3. Beteiligungen 42.277 1.310 0 0 43.587
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1.349 0 220 0 1.129
5. Wertpapiere des Anlagevermögens 114.278 0 0 0 114.278
6. Sonstige Ausleihungen 79 0 9 0 70
308.240 1.310 3.148 0 306.402
449.911 3.683 39.551 0 414.043
ABSCHREIBUNGEN
Stand 01.01.2023 Abschreibung des Geschäftsjahres Abgänge Stand 31.12.2023
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I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 11.385 1.857 6.466 6.776
2. Geleistete Anzahlungen 0 0 0 0
11.385 1.857 6.466 6.776
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 26.157 375 220 26.312
2. Technische Anlagen und Maschinen
- Erzeugungsanlagen 64.104 65 26.402 37.767
- Verteilungsanlagen 1.197 2 0 1.199
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.571 299 0 2.870
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0 0 0 0
94.029 741 26.622 68.148
III. Finanzanlagen
1. Anteile an Verbundenen Unternehmen 0 0 0 0
2. Ausleihungen an Verbundene Unternehmen 0 0 0 0
3. Beteiligungen 2.579 0 0 2.579
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0 0 0 0
5. Wertpapiere des Anlagevermögens 0 11.687 0 11.687
6. Sonstige Ausleihungen 0 0 0 0
2.579 11.687 0 14.266
107.993 14.285 33.088 89.190
BUCHWERTE
31.12.2023 31.12.2022
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I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 7.675 8.017
2. Geleistete Anzahlungen 617 608
8.292 8.625
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 9.678 11.493
2. Technische Anlagen und Maschinen
- Erzeugungsanlagen 3.156 5.021
- Verteilungsanlagen 6 8
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 721 718
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 10.864 10.392
24.425 27.632
III. Finanzanlagen
1. Anteile an Verbundenen Unternehmen 141.248 141.248
2. Ausleihungen an Verbundene Unternehmen 6.090 9.009
3. Beteiligungen 41.008 39.698
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1.129 1.349
5. Wertpapiere des Anlagevermögens 102.591 114.278
6. Sonstige Ausleihungen 70 79
292.136 305.661
324.853 341.918

Aufstellung des Anteilsbesitzes der VSE AG zum 31.12.2023

Anteil am Kapital 31.12.23 Gezeichnetes Kapital Eigenkapital1) Ergebnis des Geschäftsjahres1)
% T Euro T Euro T Euro
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Energy Ventures GmbH, Saarbrücken 100,00 50 511 -4
Fernwärmeversorgung Saarlouis-Steinrausch Investitionsgesellschaft mbH, Saarlouis 100,00 511 7.582 2
VSE-Stiftung gGmbH, Saarbrücken 100,00 25 2.560 -2
VSE Verteilnetz GmbH, Saarbrücken 100,00 30 52.985 02) 3)
VSE-Windpark Merchingen GmbH & Co. KG, Saarbrücken 100,00 2.800 2.800 381
VSE-Windpark Merchingen VerwaltungsGmbH, Saarbrücken 100,00 50 71 1
Windpark Wadern-Felsenberg GmbH, Wadern 100,00 25 4.415 675
artelis S.A., Luxembourg 90,00 3.000 38.049 2.897
FAMIS GmbH, Saarbrücken 74,90 4.270 11.048 964
energis GmbH, Saarbrücken 56,53 50.208 135.075 14.619
Windpark Büschdorf GmbH, Perl 51,00 25 3.430 388
VKB-GmbH, Neunkirchen 50,01 25 43.091 4.466
prego services GmbH, Saarbrücken 50,00 1.000 2.472 1.511
Projecta 14 GmbH, Saarbrücken 50,00 25 39.118 2.893
VOLTARIS GmbH, Maxdorf 50,00 100 2.710 453
Windpark Losheim-Britten GmbH, Losheim am See 50,00 25 2.280 174
Windpark Nohfelden-Eisen GmbH, Nohfelden 50,00 25 4.079 522
Windpark Perl GmbH, Perl 42,00 25 7.856 631
Windpark Oberthal GmbH, Oberthal 35,00 25 4.715 287
Kraftwerk Wehrden GmbH, Völklingen 33,34 30 56 -21
Gichtgaskraftwerk Dillingen GmbH & Co. KG, Dillingen/Saar 25,20 12.000 39.504 7.548
Verwaltungsgesellschaft GKW Dillingen mbH, Dillingen/Saar 25,20 100 218 5
Windenergie Merzig GmbH, Merzig 20,00 25 5.073 1.377
Stadtwerke Völklingen Netz GmbH, Völklingen 17,60 12.100 16.387 03)
Stadtwerke Völklingen Vertrieb GmbH, Völklingen 17,60 6.000 7.301 03)
Stadtwerke Sulzbach/Saar GmbH, Sulzbach/Saar 15,00 10.300 11.431 03)
Windpark Saar 2016 GmbH & Co. KG, Freisen 11,58 4.760 6.414 1.654
IZES gGmbH, Saarbrücken 8,26 820 829 120
Windpark Saar GmbH & Co. Repower KG, Freisen 8,11 5.578 9.455 3.458
Deutsches Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz GmbH, Kaiserslautern 2,50 1.716 30.439 1.029

1) Geschäftsjahr 2022

2) Geschäftsjahr 2023

3) nach Ergebnisabführung

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01.2023 bis 31.12.2023

für energiespezifische Dienstleistungen i. S. d. § 6b Abs. 1 Satz 1 EnWG

in Euro Elektrizitätsverteilung Erdgasverteilung
2023 2022 2023 2022
--- --- --- --- ---
1. Umsatzerlöse 5.860.011 7.836.280 445.358 966.612
2. Bestandsveränderung der in Ausführung befindlichen Aufträge 311.013 -2.223.693 21.887 -337.603
3. andere aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0
4. Sonstige betriebliche Erträge 16.434 283.696 1.664 33.724
5. Materialaufwand 3.142.638 5.013.061 211.401 587.999
6. Personalaufwand 179.439 224.127 0 0
7. Abschreibungen 36.943 12.456 694 554
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 2.145.384 873.543 155.022 73.911
9. Erträge aus Beteiligungen 0 0 0 0
10. Erträge aus and. Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 0 0 0 0
11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0 0 0 0
12. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere d. Umlaufvermögens 0 0 0 0
13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0 0 0 0
14. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 204.917 0 30.538 81
15. Ergebnis nach Steuern 478.137 -226.905 71.254 188
16. sonstige Steuern 0 0 0 0
17. Jahresüberschuss (+); Jahresfehlbetrag (-) 478.137 -226.905 71.254 188
in Euro mME/iMS
2023 2022
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1. Umsatzerlöse 378.722 76.775
2. Bestandsveränderung der in Ausführung befindlichen Aufträge 104.312 -1.250
3. andere aktivierte Eigenleistungen 0 0
4. Sonstige betriebliche Erträge 0 6.117
5. Materialaufwand 200.193 82.434
6. Personalaufwand 0 0
7. Abschreibungen 420 0
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 109.610 910
9. Erträge aus Beteiligungen 0 0
10. Erträge aus and. Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 0 0
11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0 0
12. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere d. Umlaufvermögens 0 0
13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0 0
14. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 51.843 0
15. Ergebnis nach Steuern 120.968 -1.703
16. sonstige Steuern 0 0
17. Jahresüberschuss (+); Jahresfehlbetrag (-) 120.968 -1.703

Bilanz zum 31.12.2023

für energiespezifische Dienstleistungen i. S. d. § 6b Abs. 1 Satz 1 EnWG

AKTIVA

in Euro Elektrizitätsverteilung Erdgasverteilung
31.12.2023 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2022
--- --- --- --- ---
A. Anlagevermögen 296.776 124.206 14.217 16.807
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 244.813 107.403 12.507 14.586
II. Sachanlagen 51.962 16.803 1.710 2.222
III. Finanzanlagen 0 0 0 0
B. Umlaufvermögen 529.803 655.751 39.876 80.848
I. Vorräte 0 0 0 0
II. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0 0 0 0
III. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 488.334 653.023 37.113 80.551
IV. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0 0 0 0
V. Sonstige Vermögensgegenstände 0 0 0 0
VI. Wertpapiere/Guthaben bei Kreditinstituten 41.468 2.727 2.763 297
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0 0 0 0
Summe Aktiva 826.578 779.956 54.093 97.655
in Euro mME/iMS
31.12.2023 31.12.2022
--- --- ---
A. Anlagevermögen 8.599 25.545
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 7.565 159
II. Sachanlagen 1.034 24
III. Finanzanlagen 0 25.362
B. Umlaufvermögen 31.717 6.401
I. Vorräte 0 0
II. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0 0
III. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 31.560 6.398
IV. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0 0
V. Sonstige Vermögensgegenstände 0 0
VI. Wertpapiere/Guthaben bei Kreditinstituten 157 3
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0 0
Summe Aktiva 40.315 31.945

PASSIVA

A. Zugeordnetes Eigenkapital 385.910 289.406 23.558 42.496
B. Sonderposten mit Rücklagenanteil 0 0 0 0
C. Rückstellungen 0 0 0 0
I. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 0 0 0 0
II. Sonstige Rückstellungen 0 0 0 0
D. Verbindlichkeiten 440.668 490.550 30.535 55.159
I. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0 0 0 0
II. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 0 0 0 0
III. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0 0 0 0
IV. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 440.668 490.550 30.535 55.159
V. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0 0 0 0
VI. Verbindlichkeiten aus Steuern 0 0 0 0
VII. Sonstige Verbindlichkeiten 0 0 0 0
E. Rechnungsabgrenzungsposten 0 0 0 0
Summe Passiva 826.578 779.956 54.093 97.655
A. Zugeordnetes Eigenkapital 14.499 25.000
B. Sonderposten mit Rücklagenanteil 0 0
C. Rückstellungen 0 0
I. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 0 0
II. Sonstige Rückstellungen 0 0
D. Verbindlichkeiten 25.817 6.945
I. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0 0
II. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 0 0
III. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0 0
IV. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 25.817 6.945
V. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0 0
VI. Verbindlichkeiten aus Steuern 0 0
VII. Sonstige Verbindlichkeiten 0 0
E. Rechnungsabgrenzungsposten 0 0
Summe Passiva 40.315 31.945

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die VSE Aktiengesellschaft, Saarbrücken

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der VSE Aktiengesellschaft, Saarbrücken, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der VSE Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Die im Abschnitt „Sonstige Informationen“ unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt „Sonstige Informationen“ genannten Bestandteile des Lageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Lageberichts:

die als ungeprüft gekennzeichneten freiwilligen Angaben zur Frauenquote, die in Abschnitt 3 „Mitarbeiter“ des Lageberichts freiwillig enthalten sind, und
die im Lagebericht enthaltenen lageberichtsfremden und als ungeprüft gekennzeichneten Angaben.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG

Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten „Elektrizitätsverteilung“ und „Erdgasverteilung“ und „Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Systeme“ nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie die im Anhang enthaltenen Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.

Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die beigefügten Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG.

Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist nachfolgend weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den IDW Qualitätsmanagementstandard: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten.

Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt „Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht“ hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG.

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,

ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben und
ob die Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG entsprechen.

Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet.

Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.

Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.

Saarbrücken, den 1. März 2024

**KPMG AG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

Jeromin, Wirtschaftsprüfer

Heintz, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2023

Der Aufsichtsrat der VSE AG hat während des Geschäftsjahres 2023 seine ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Verpflichtungen wahrgenommen und die Geschäftsführung durch den Vorstand der Gesellschaft laufend überwacht. Er ist vom Vorstand regelmäßig über den Gang der Geschäfte und die beabsichtigte Geschäftspolitik, über grundsätzliche Fragen der zukünftigen Geschäftsführung, über die Lage und Entwicklung der Gesellschaft sowie über bedeutsame Geschäftsvorfälle ausführlich schriftlich und mündlich unterrichtet worden, hat mit dem Vorstand hierüber eingehend beraten und die erforderlichen Entscheidungen getroffen.

Im Geschäftsjahr 2023 haben sechs Aufsichtsratssitzungen stattgefunden.

Schwerpunkte der Beratungen waren:

der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022,
die Berichte des Compliance- und Revisions-Beauftragten,
die Geschäftslage der Gesellschaft,
die Unternehmensplanung für das Geschäftsjahr 2024, bestehend aus Ergebnis-, Bilanz-, Investitions-, Instandhaltungs-, Finanz- und Personalplan,
die Mittelfristplanung 2024 - 2026,
die Grundsatzstrategie der VSE-Gruppe,
der Erwerb oder Verkauf von Anteilen an anderen Unternehmen,
der Erwerb oder Verkauf von Grundstücken,
die Arbeiten zum Rückbau des Kraftwerks in Ensdorf
die mögliche Neuausrichtung der prego services GmbH und der Voltaris GmbH.

Im Rahmen einer Aufsichtsratsinformationsveranstaltung wurden weitere Informationen zur Festlegung des Investitions- und Instandhaltungsprogramms 2024 sowie des Personal-, Ergebnis-, Bilanz- und Finanzplans 2024 besprochen.

In der Aufsichtsratssitzung am 20. Dezember 2023 wurde die Einrichtung eines Bilanz- und Finanzausschusses beschlossen, der künftig die Beschlussfassungen des Aufsichtsrates zum Jahresabschluss und zur Wirtschaftsplanung inhaltlich vorbereiten und dem Aufsichtsrat darüber berichten soll. Das Präsidium des Aufsichtsrates hat im Geschäftsjahr 2023 einmal getagt und die Entscheidungen über personelle Angelegenheiten des Vorstands vorbereitet.

Auch außerhalb der Sitzungen hat der Aufsichtsratsvorsitzende sowie sein Stellvertreter mit dem Vorstand Fragen der Geschäftsführung, der geschäftspolitischen Ausrichtung, der Unternehmensplanung und der strategischen Ziele sowie wichtige Einzelvorgänge besprochen.

Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 sind unter Einbeziehung der Buchführung von dem in der Hauptversammlung am 25. April 2023 gewählten und aufgrund des Beschlusses des Aufsichtsrats vom 25. April 2023 beauftragten Abschlussprüfers, KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Saarbrücken, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden.

Der Bericht des Abschlussprüfers und der Jahresabschluss einschließlich aller Anlagen sind dem Bilanz- und Finanzausschuss rechtzeitig vor dessen Sitzung am 19. März 2024 zugegangen. Der Bilanz- und Finanzausschuss hat den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023, den Lagebericht, den Prüfungsbericht des Abschlussprüfers, den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns, den Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen und diesen Bericht des Aufsichtsrats vorbesprochen und beschlossen, dem Aufsichtsrat zu empfehlen, den Jahresabschluss zu billigen und sich dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns anzuschließen.

Der Bericht des Abschlussprüfers und der Jahresabschluss einschließlich aller Anlagen sind dem Aufsichtsrat rechtzeitig vor dessen Bilanzsitzung am 10. April 2024 ausgehändigt und in der Aufsichtsratssitzung umfassend erörtert worden. Der Vorsitzende des Bilanz- und Finanzausschusses hat dem Aufsichtsrat von den Beratungen im Bilanz- und Finanzausschusses und von dem Ergebnis dieser Beratungen berichtet. Der Abschlussprüfer hat an den Beratungen des Bilanz- und Finanzausschusses und des Aufsichtsrats über den Jahresabschluss teilgenommen und über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet. Außerdem stand er für ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Der Aufsichtsrat hat dem Ergebnis der Prüfung zugestimmt. Er hat seinerseits den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung sind Einwendungen nicht zu erheben. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 gebilligt, der damit festgestellt ist. Dem Vorschlag des Vorstands für die Gewinnverwendung schließt er sich an.

Der Aufsichtsrat hat auch den vom Vorstand gemäß § 312 AktG erstellten Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen geprüft und in Ordnung befunden. Der Abschlussprüfer hat den Abhängigkeitsbericht gemäß § 313 Abs. 3 AktG mit folgendem Vermerk versehen:

"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,
2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war."

Von dem Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers hat der Aufsichtsrat zustimmend Kenntnis genommen. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung erhebt der Aufsichtsrat keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Berichts.

Herr Dr. Joachim Schneider hat sein Mandat im Aufsichtsrat mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung am 25. April 2023 niedergelegt. Als Nachfolgerin hat die Hauptversammlung Frau Katja Haumer für den Rest der Amtszeit in den Aufsichtsrat gewählt. Herr Hertel hat sein Mandat im Aufsichtsrat ebenfalls zum Ablauf der Hauptversammlung am 25. April 2023 niedergelegt. Als Ersatzmitglied wurde Herr Martin Folz von den Arbeitnehmern bereits als Nachfolger für Herrn Hertel ab diesem Zeitpunkt und für den Rest der Amtszeit in den Aufsichtsrat gewählt.

Herr Harald Heß wurde in einer im Anschluss an die Hauptversammlung durchgeführten konstituierenden Aufsichtsratssitzung zum Vorsitzenden des Aufsichtsrates gewählt.

Der Aufsichtsrat bedankt sich bei den ausgeschiedenen Mitgliedern für die langjährige, engagierte und konstruktive Zusammenarbeit im Aufsichtsrat zum Wohle des Unternehmens.

Der Aufsichtsrat spricht dem Vorstand, den Betriebsräten und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der VSE-Gruppe für die im Geschäftsjahr 2023 geleistete Arbeit seinen Dank und seine Anerkennung aus.

Saarbrücken, den 10. April 2024

DER AUFSICHTSRAT

Harald Heß, Vorsitzender

Gewinnverwendungsvorschlag

Es wird vorgeschlagen, den Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden:

Jahresüberschuss 20.697.861,02 €
+ Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 62.078,72 €
Bilanzgewinn 20.759.939,74 €
./. Dividende von 43,9 % auf das ausgegebene Kapital von 39.867.699,20 € 17.500.000 €
./. Einstellung in die anderen Gewinn- Rücklagen 3.200.000 €
Gewinnvortrag 59.939,74 €

Saarbrücken, den 10. April 2024

VSE Aktiengesellschaft

Dr.-Ing. Stephan Tenge

Dr. jur. Hanno Dornseifer

Zu Punkt 2 der TO:

Verwendung des Bilanzgewinns

Die Hauptversammlung beschließt gemäß § 119 Abs. 1 Nr. 2 und § 58 Abs. 2 bis 4 AktG über die Verwendung des gesamten Bilanzgewinns.

Der Vorsitzende stellt den folgenden Beschlussvorschlag über die Normaldividende und die Verwendung eines Restbetrages als Gewinnvortrag zur Abstimmung:

"Die Hauptversammlung beschließt, aus dem Bilanzgewinn in Höhe von 20.759.939,74 Euro eine Dividende in Höhe von 17.500.000 Euro (43,9 % Dividende auf das ausgegebene Kapital von 39.867.699,20 Euro) auszuschütten und einen Betrag in Höhe von 3.200.000 Euro in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen und den Restbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.“

Dem Beschlussvorschlag wird einstimmig zugestimmt.

Der Vorsitzende verkündet den Beschluss.