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VSE CORP Annual Report 2021

May 23, 2023

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Annual Report

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Publication

VSE Aktiengesellschaft

Saarbrücken

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021

1 Grundlagen der Gesellschaft

Die VSE AG ist seit über 100 Jahren mit dem Saarland eng verwurzelt. An dem Unternehmen mit Sitz in Saarbrücken sind die innogy SE, das Saarland, Landkreise, Städte und Gemeinden des Saarlandes bzw. deren Stadt- und Gemeindewerke beteiligt.

Über die innogy SE als unmittelbare Mehrheitsaktionärin der VSE AG ist diese in den E.ON Konzern eingebunden. Die VSE AG als regionaler Energieversorger steuert aber weiterhin eigenverantwortlich das operative Geschäft in der Region.

Kerngeschäft ist die Energieversorgung und damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen. Die VSE AG betreibt mit überwiegend kommunalen Partnern regenerative Erzeugungsanlagen. Sie ist Strom- und Gaslieferant sowie Dienstleister für Stadt- und Gemeindewerke und große Industriekunden. Darüber hinaus erbringt die VSE AG für ihre Partnerunternehmen und Dritte qualifizierte technische und kaufmännische Dienstleistungen. Die VSE Verteilnetz GmbH betreibt im Saarland ein umfangreiches Hoch- und Mittelspannungsnetz.

Die VSE AG hat sich zu einer starken Unternehmensgruppe entwickelt, die vorrangig in Südwestdeutschland und Luxemburg tätig ist. Dazu hat sie ihr Know-how gemeinsam mit Partnern aus der Region gebündelt: Für Strom, Gas und Wasser in der energis GmbH, für Telekommunikation in der artelis S. A., für Energiedienstleistungen und technische Services in der FAMIS GmbH, für IT- und Logistikdienstleistungen in der prego services GmbH, sowie für Energie- und Zählerdienstleistungen in der VOLTARIS GmbH. Darüber hinaus ist die VSE AG an weiteren Unternehmen beteiligt.

Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der E.ON SE (kleinster und größter Konsolidierungskreis) zum 31. Dezember 2021 einbezogen.

2 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Im Jahr 2021 kennzeichnete eine Aufwärtsbewegung die Entwicklung der Weltwirtschaft. Tempo und Umfang der Erholung erfolgten dabei abhängig von den Erfolgen bei der Bekämpfung der Covid-19-Pandemie und dem Zugang zu Impfstoffen. Insbesondere die Industrie konnte sich aufgrund steigender Nachfrage vom pandemiebedingt drastischen Einbruch des Frühjahrs 2020 erholen.

Die europäische Wirtschaft zeigte sich in der zweiten Jahreshälfte 2021 insgesamt widerstandsfähig. Positive Effekte auf die Länder Europas hatte die Einigung zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich über die Bedingungen der künftigen Zusammenarbeit und die Kosten für den Austritt Großbritanniens aus dem Binnenmarkt und aus der Zollunion.

Die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland hatte zunächst zur Jahresmitte an Fahrt gewonnen, nachdem das 1. Quartal noch von den Einschränkungen durch die Covid-19-Pandemie geprägt war. Im 3. Quartal verlor das Wirtschaftswachstum aufgrund von weltweiten Lieferengpässen bei Vorprodukten, die die Industrieproduktion massiv behindern, deutlich an Dynamik. Daher prognostizierte der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung für das Bruttoinlandsprodukts (BIP) einen Anstieg von nur noch 2,7 % für das Jahr 2021, nachdem die Prognosen im Frühjahr 2021 noch deutlich höher lagen.1

Auch die Konjunktur im Saarland war zum Jahresende wiederum gedämpft. Zwar zeigte sich die Industrie trotz Lieferengpässen, Preissteigerungen bei Vorprodukten und sinkender Investitionsbereitschaft noch überwiegend robust, doch das Dienstleistungsgewerbe wurde von den politischen Maßnahmen zur Eindämmung der vierten Corona-Welle behindert.

Durch die weltwirtschaftliche Erholung im Jahresverlauf hat sich die Nachfrage nach Rohstoffen und Vorprodukten - begleitet von einem Preisanstieg - erhöht. In der Folge haben Transportengpässe und Lieferschwierigkeiten unter anderem Investitionen und Exporte beeinträchtigt. Die Inflationsrate in Deutschland ist zum Jahresende auf den höchsten Stand seit 30 Jahren gestiegen. Der Sachverständigenrat erwartet in seiner Jahresprognose 2021/22 eine Inflationsrate in Deutschland von 3,1 % für das Jahr 2021 und von 2,6 % für das Jahr 2022. Im Dezember lag die Rate in Deutschland laut Statistischem Bundesamt bei 5,3 % im Vergleich zum Vorjahresmonat. Im Dezember 2020 hatte sie noch bei -0,3 % gelegen.

Länger anhaltende Engpässe, höhere Lohnabschlüsse und steigende Energiepreise bergen nach Einschätzung der Experten das Risiko, dass solche im Regelfall nur zeitlich befristet auftretenden Preistreiber zu einer anhaltenden Inflation führen könnten. Neben gestiegenen Preisen für Rohstoffe und Vorprodukte ließen insbesondere steigende Energiepreise die Inflationsraten wachsen.

1 Sachverständigenrat Jahresgutachten 2021/22

2.1 Energiepolitisches Umfeld

International

Die Fragen, mit welchen Mitteln und wie schnell der von Menschen verursachte Klimawandel gebremst werden muss, prägte auch im Jahr 2021 weltweit die energiepolitische Debatte.

Auch die Teilnehmer des G20-Gipfels bezogen Stellung zum Klimawandel, vereinbarten jedoch keine konkreten Maßnahmen. Bei ihrem Gipfeltreffen am 30. und 31. Oktober 2021 hatten sich die Regierungschefs der 20 wichtigsten Industrie- und Schwellenländer verpflichtet, Treibhausgasneutralität „bis oder um Mitte des Jahrhunderts herum" zu erreichen.

Bei der UN-Klimakonferenz COP 26 (United Nations-Framework Convention on Climate Change, 26th Conference of the Parties) wurde ein neues globales Abkommen geschlossen. Die Vereinbarung, die in Glasgow zum Abschluss der Klimakonferenz getroffen wurde, ist allerdings nicht rechtsverbindlich. Sie wird dennoch die Klimaschutzagenda der kommenden Dekade bestimmen.

Europa

Mit der Verabschiedung des Europäischen Klimagesetzes im Juni 2021 hatte Europa als erster Kontinent eine Verpflichtung zur Klimaneutralität bis 2050 verbindlich festgeschrieben. Dazu wurde mit dem Klimagesetz auch ein neues Zwischenziel festgelegt: Bis 2030 sollen die Netto- Treibhausgasemissionen in der Europäischen Union um 55 % im Vergleich zu 1990 sinken; zuvor lag das gemeinsame Reduzierungs-Ziel bei einem Rückgang von 40 %.

Zur Realisierung des neuen Klimaziels legte die Europäische Kommission am 14. Juli 2021 ihr „Fit-for-55-Paket" vor. Es überarbeitet die aktuelle Energie- und Klimagesetzgebung und enthält zahlreiche Vorschläge für Maßnahmen zur Senkung von Treibhausgasemissionen in allen Sektoren. Es wird sich damit auf alle Bereiche von Wirtschaft, Industrie und Gesellschaft auswirken.

Das Paket knüpft an den so genannten „Green Deal" der EU-Kommission aus dem Jahr 2020 an: „Fit-for-55" bekräftigt die Wachstumsstrategie Europas, die Klimaschutz und Wohlstand miteinander verbinden soll. Die wirtschaftliche Erholung nach der Pandemie und die Resilienz der Wirtschaftsmodelle der einzelnen Mitgliedsländer werden mit dem Klima- und Umweltschutz verknüpft. Unternehmen sollen dadurch Planungssicherheit für Investitionen bekommen.

Das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten haben im vierten Quartal 2021 mit den Beratungen über das „Fit-for-55"-Paket begonnen. Die Verhandlungen werden im Jahr 2022 und möglicherweise darüber hinaus fortgesetzt.

Ein Baustein für nachhaltigeres Wirtschaften wurde mit der am 21. April 2021 veröffentlichten EU-Taxonomie Verordnung geschaffen, die erstmals in 2022 in Teilen in Kraft treten soll. Die ursprünglich für die nachhaltige Ausrichtung der Finanzmärkte aufgestellte Regelung stellt Kriterien für ökologisch nachhaltige Aktivitäten von Unternehmen auf. Diese Betätigungen - dazu zählen beispielsweise der Betrieb von Produktionsanlagen - müssen dem Klimaschutz oder der Anpassung an den Klimawandel dienen, damit sie als „nachhaltig" klassifiziert werden.

Das Erreichen weiterer Umweltziele ist in der Taxonomie vorgesehen, aber noch nicht im Detail beschrieben. Im Wesentlichen sind Unternehmen damit verpflichtet, für das Jahr 2021 anzugeben, wie viele ihrer Aktivitäten in Bereichen stattfanden, die von der Taxonomie abgedeckt sind. Für das Folgejahr müssen sie den Anteil ihrer Aktivitäten angeben, die laut der Taxonomie ökologisch nachhaltig sind - anhand von Kennzahlen wie Umsatz, Investitionen und operativer Ausgaben. Ziel der Taxonomie ist, die Finanzmärkte stärker zu nachhaltigen Investitionen und Finanzierungen zu bewegen.

Die EU-Kommission hat am 15. Dezember 2021 ein weiteres Maßnahmenpaket zur Umsetzung des „Green Deals" vorgestellt. Ziel des „Wasserstoff- und Gasmarkt-Dekarbonisierungspakets" ist es, fossiles Gas nach und nach durch CO2 -arme und erneuerbare Alternativen zu ersetzen, um Klimaneutralität zu erreichen.

Deutschland

Das Bundesverfassungsgericht hatte am 24. März 2021 das Klimaschutzgesetz von 2019 (KSG 2019) für teilweise verfassungswidrig erklärt. Die Bundesregierung und das Parlament haben daraufhin wesentliche Änderungen am KSG 2019 beschlossen, die darauf zielen, Klimaneutralität in Deutschland schneller zu erreichen als zuvor geplant. Demnach soll Klimaneutralität bis 2045 erreicht werden, das Treibhausgas-Minderungsziel für 2030 wurde auf 65 % angehoben. Zudem werden für die einzelnen Sektoren jeweils separate Ziele für 2030 festgelegt. Für den Zeitraum zwischen 2031 und 2040 wiederum wurden nicht-sektorspezifische CO2 -Minderungsziele fixiert. Um Treibhausgasemissionen zu senken, wurden daneben Vorgaben für Investitions- und Beschaffungsvorhaben des Bundes gemacht.

Um die neuen ambitionierteren Klimaziele zu erreichen, hatte die Bundesregierung parallel zum KSG 2019 ein „Klimapaket Deutschland" beschlossen; dieses Paket gibt die Rahmenbedingungen für die Maßnahmen vor. So soll beispielsweise der CO2 -Preis angehoben werden. Eine konkrete Zahl und ein Zeitpunkt hierfür wurden allerdings nicht genannt; Erneuerbare Energien sollen beschleunigt ausgebaut werden. Ebenso soll der Hochlauf von Wasserstoff forciert werden.

Änderungen hat der Gesetzgeber 2021 außerdem an mehreren Stellen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vorgenommen. Sie betreffen Aspekte der Energieinfrastruktur und der Stromerzeugung, aber auch kundenbezogene Lösungen und damit das Verhältnis der Energieversorger gegenüber Verbrauchern.2

Im Bereich der Stromnetze wurde das EnWG unter anderem mit Blick auf die Vergütung der Netzinvestitionen überarbeitet; hinzu kamen außerdem erhöhte Transparenzpflichten bei der Veröffentlichung von Netzdaten sowie neue Vorgaben für das Management von Netzengpässen („Redispatch 2.0"). Mit dem Redispatch 2.0 müssen Anlagenbetreiber und Netzbetreiber Prozesse miteinander abstimmen und in erheblichen Maße Daten austauschen - diese umfangreichen Änderungen machten eine Übergangslösung erforderlich, die bis zum 1. März 2022 reicht und mit einer anschließenden Testphase bis zum 31. Mai 2022 endet.

Mit Bezug auf die Stromerzeugung sind im Zuge der EnWG-Novelle höhere Ausschreibungsvolumina in 2022 für Wind an Land und Fotovoltaik sowie die Erweiterung des EEG-Eigenversorgungsprivilegs auf Anlagengrößen bis 30 kW (von zuvor 10 kW) erwähnenswert.

2.2 Branchensituation

Der Energiesektor befindet sich in einer Phase grundlegender Veränderungen. Durch die Dekarbonisierung der Volkswirtschaften steht die Energiewirtschaft vor einer Schlüsseldekade des Wachstums. Mit Themen wie Erneuerbare Energien, E-Mobilität und Wasserstoff ist die Energiebranche zum wichtigen Problemlöser für eine der größten Herausforderungen der Menschheit im 21. Jahrhundert geworden.

Die Energieverteilnetze bilden das Rückgrat dieser Transformation, denn der Bedarf nach nachhaltiger Energie wächst mit der Dekarbonisierung ganzer Industrien und Lebensbereiche stetig.

Auch im Bereich Mobilität eröffnen sich Wachstumschancen für die Branche. Das Ende der Neuproduktion von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren ist immer mehr absehbar. Deshalb setzt die Energiewirtschaft noch entschlossener auf den Ausbau von leistungsfähiger Ladeinfrastruktur.

Ein zusätzliches Wachstumspotenzial ergibt sich aus dem Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft, denn gerade die kleinen und mittleren Unternehmen suchen nach Möglichkeiten, ihren CO2 -Fußabdruck zu verkleinern. Mit den bestehenden Gasverteilnetzen und der Expertise in der kundennahen Energieinfrastruktur bestehen die besten Voraussetzungen für industriellen Zugang zu Wasserstoff.

In diesem Kontext werden die Energiesysteme zunehmend von digitalen und vernetzten Anwendungen und Lösungen geprägt. Netze, Produkte und Kundenschnittstellen, aber auch interne Prozesse in den Energieunternehmen werden digitalisiert. Damit können die Energienetze sicher geführt und der Netzausbau optimiert werden. Die Digitalisierung ermöglicht in einem herausfordernden Regulierungsumfeld den daraus resultierenden Effizienzvorgaben gerecht zu werden.3

2 vgl. https://dserver.bundestag.de/btd/19/297/1929793.pdf

3 vgl. https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Energie/die-nationale-wasserstoffstrategie.pdf?__blob=publicationFile&v=20

2.3 Energiepreisentwicklung

Der Energieverbrauch in Deutschland ist im Geschäftsjahr 2021 insgesamt gestiegen. Während die Corona-Maßnahmen im Jahr 2020 für einen deutlichen Rückgang der Nachfrage insbesondere nach Erdgas und Strom geführt haben, bewegen sich die Verbrauchswerte wieder auf Vor-Corona-Niveau. Der Stromverbrauch ist infolge der konjunkturellen Erholung um 3,1 % gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Der Erdgasverbrauch liegt 3,9 % über dem Vorjahreswert. Hierzu haben neben der konjunkturellen Erholung und dem damit verbundenen Mehrverbrauch der Industrie auch die kühlen Temperaturen im Frühjahr beigetragen. Aufgrund einer witterungsbedingt geringeren Einspeisung Erneuerbarer Energien, insbesondere im ersten Halbjahr, wurde zudem Gas verstärkt zur Stromerzeugung eingesetzt.

Der CO2 -Zertifikatepreis lag 2021 im Jahresmittel bei rund 52 €/t CO2 und damit mehr als doppelt so hoch wie im Jahr zuvor.

Eine Kombination ganz unterschiedlicher Faktoren hat 2021 die Energiepreise auf breiter Front steigen lassen. Hauptursache war ein knappes Erdgasangebot, das auf eine weltweit steigende Gasnachfrage traf. Hinzu kam, dass die Großhandelspreise für Gas und Strom aufgrund höherer Kohle- und CO2 -Preise nach oben kletterten.

Strompreise

Die Großhandelspreise für Strom sind im Geschäftsjahr 2021 auf den höchsten Stand seit 12 Jahren gestiegen. Hier haben sich insbesondere die höheren Preise für CO2 -Emissionszertifikate infolge der verschärften Klimaschutzziele der Europäischen Union sowie für fossile Brennstoffe ausgewirkt. Dementsprechend ist der durchschnittliche Strompreis für kleinere bis mittlere Industriebetriebe (ohne Stromsteuer) im Durchschnitt um rund 20 % höher als im Vorjahr. Hingegen haben die zeitversetzt wirkenden geringeren Strom-Großhandelspreise der Vorjahre bei leicht höheren Netznutzungsentgelten zu um circa 1 % höheren Strompreisen für Privatkunden auf durchschnittlich 32,16 ct/kWh geführt.4

In der Praxis zeigten sich erhebliche Unterschiede in Bezug auf den Anstieg der Stromgroßhandelspreise: Die durchschnittlichen Strompreise variierten im September 2021 in Europa zwischen 50 und 196 Euro/MWh. In Oktober lag der Strompreis in Deutschland am so genannten Spotmarkt (dort wird Strom kurzfristig gehandelt) durchschnittlich bei rund 140 Euro/MWh und stieg im Verlauf des Novembers auf durchschnittlich über 160 €/MWh an. Im Jahr 2019 lagen die Strompreise am Spotmarkt noch bei durchschnittlich 38 Euro/MWh.5

4 vgl. BDEW Jahresbericht 2021, abrufbar unter: https://www.bdew.de/service/anwendungshilfen/die-energieversorgung-2021/

5 vgl. https://strom-report.de/strompreise-europa/

Gaspreise

Auch die Großhandelspreise für Erdgas sind im Geschäftsjahr 2021 im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen. Sie erreichten Anfang Oktober Rekordwerte und blieben auf hohem Niveau. Im Kurzfristhandel notierte Erdgas im Oktober in Deutschland bei durchschnittlich 91,03 €/MWh und damit über 80 €/MWh höher als im Jahresmittel 2020. Im Verlauf des Novembers schwankte der Preis im Kurzfristhandel zwischen 65 und 90 €/MWh. Die Großhandelspreise sowohl für Strom als auch für Gas stiegen noch weiter an und erreichten im Dezember neue Höchststände.6

6 vgl. BDEW Jahresbericht 2021, abrufbar unter: https://www.bdew.de/service/anwendungshilfen/die-energieversorgung-2021/

3 Wirtschaftsbericht

3.1 Ertragslage

Leistungsindikatoren

Zur Steuerung der Unternehmensaktivität nutzt die VSE AG verschiedene Kennzahlen. Als bedeutsamster finanzieller Leistungsindikator dient der Jahresüberschuss der VSE AG.

Umsatzerlöse bei erhöhtem Preisniveau im Strom- und Gasbereich gestiegen

Die Stromabgabe ist im Geschäftsjahr von 9.316 GWh auf 7.454 GWh gefallen. Dies ist im Wesentlichen auf einen deutlichen Rückgang der Abgabe an industrielle Großverbraucher und Großhändler infolge der konjunkturellen Eintrübung zurückzuführen. Gleichzeitig sind die Umsatzerlöse aus Stromverkauf im Wesentlichen preisbedingt um 33,2 Mio. € auf 393,9 Mio. € gestiegen.

Die Gasabgabe ist im Geschäftsjahr von 10.430 GWh auf 9.074 Gwh gefallen. Während der industrielle Absatz weitestgehend konstant blieb, sank vor allem der Absatz an den Großhandel. Die Umsatzerlöse aus Gasverkauf sind im Wesentlichen auf Grund der Preisentwicklung zum Jahresende auf 203,5 Mio. € (191,2 Mio. €) gestiegen.

Unsere Dienstleistungsgeschäfte an Weiterverteiler und Industriekunden im Bereich des Portfoliomanagements wurden im Geschäftsjahr weiter ausgebaut.

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Geschäftstätigkeiten lag in der Vermarktung von Minutenreserven und Sekundärreserveleistungen, zur Verfügung gestellt durch dezentrale Erzeugungsanlagen in Form eines Poolmodells.

Das Geschäftsmodell zur Assetoptimierung im Gas- und Strombereich wurde insbesondere in der hochdynamischen Marktlage im zweiten Halbjahr, ebenso wie die Direktvermarktung regenerativer Energien, weiter ausgebaut.

Darüber hinaus lag ein Schwerpunkt in der Weiterentwicklung des Reseller-Geschäftes für E-Mobility. VSE vertreibt Ladeinfrastruktur und damit verbundene digitale Dienste an Stadtwerke und industrielle Verbraucher.

Insgesamt sind die Umsatzerlöse überwiegend preisbedingt auf 647,6 Mio. € (Vorjahr 619,0 Mio. €) gestiegen.

Materialaufwand steigt bei höheren spezifischen Bezugskosten

Der Materialaufwand ist - entsprechend der Umsatzentwicklung - insgesamt von 592,8 Mio. € auf 624,9 Mio. € gestiegen.

Rohergebnis

Die dargestellte Entwicklung der Umsatzerlöse und des Materialaufwands sowie insbesondere eine gegenüber dem Vorjahr um 6,2 Mio. € höhere Veränderung des Bestands an unfertigen Leistungen führen zu einem Anstieg des Rohergebnisses um 2,2 Mio. €.

Personalaufwand

Der Personalaufwand liegt mit 17,0 Mio. € um rd. 1,6 Mio. € unter dem Vorjahreswert. Die Absenkung resultiert im Wesentlichen aus der Entwicklung der Vorsorge für die betriebliche Altersversorgung.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen für Geschäftsbesorgungsvergütungen, und Beraterleistungen sowie Softwaremieten, -wartung und -lizenzgebühren.

Beteiligungs- und Zinsergebnis

Das Beteiligungsergebnis (inkl. Erträge aus vertraglicher Gewinnabführung) ist gegenüber dem Vorjahr um 6,7 Mio. € gesunken, was im Wesentlichen aus der verminderten Gewinnübernahme der VSE Verteilnetz GmbH in Höhe von 2,4 Mio. € (Vorjahr 6,9 Mio. €) resultiert.

Das Zinsergebnis (als Saldo aus sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen sowie Zinsen und ähnlichen Aufwendungen) erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 7,4 Mio. €. Es ist in hohem Maße durch den Finanzierungsanteil der Pensionsverpflichtungen beeinflusst.

Erträge aus Wertpapieren

Die Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens enthalten Erträge aus Wertpapieren in Höhe von 2,4 Mio. € (Vorjahr 2,8 Mio. €).

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Im Geschäftsjahr wurden in Höhe von 2,4 Mio. € periodenfremde Steuererträge aus der Betriebsprüfung für die Jahre 2009 - 2012 erzielt, sodass sich die Erträge aus Steuern vom Einkommen und vom Ertrag auf 1,9 Mio. € (Vorjahr 0,8 Mio. €) erhöhten.

Jahresüberschuss und Ausschüttung

Insgesamt führen die Erhöhung des Rohergebnisses um 2,2 Mio. €, die Verminderung des Personalaufwands um 1,6 Mio. €, die Erhöhung des Zinsergebnisses um 7,4 Mio. € und die Erhöhung des Steuerertrags um 1,1 Mio € bei einer gegenläufigen Verminderung des Beteiligungsergebnisses um 6,7 Mio € zu einem Jahresüberschuss von rd. 20,3 Mio. € (Vorjahr 15,0 Mio. €). Der Vorstand schlägt für das Geschäftsjahr 2021 eine Ausschüttung von 17,5 Mio. € (Vorjahr 17,5 Mio. €) an die Anteilseigner und eine Einstellung von 2,8 Mio. € (Vorjahr Entnahme in Höhe von 2,5 Mio. €) in die freie Gewinnrücklage vor.

Die Eigenkapitalrentabilität (als Verhältnis von Jahresüberschuss zu Eigenkapital vor Jahresüberschuss) beträgt 10,6 % (Vorjahr 7,7 %).

3.2 Vermögenslage

Investitionen

Die Sachinvestitionen beliefen sich im Geschäftsjahr auf 0,4 Mio. € (Vorjahr 2,5 Mio. €). Unter anderem handelt es sich um die Erneuerung einer CO2 -Löschanlage.

Im Zusammenhang mit verschiedenen IT-Projekten zur Erweiterung und Modernisierung der IT- Landschaft erhöhten sich die immateriellen Vermögensgegenstände um rd. 3,4 Mio. €.

Finanzanlagen

Die Zugänge zu den Finanzanlagen betragen 0,4 Mio. € (50,4 Mio. €). Die Abgänge zu den Finanzanlagen betragen insgesamt 4,0 Mio. € (3,6 Mio. €). Im Wesentlichen handelt es sich mit 2,7 Mio. € (2,7 Mio. €) um zurückgeführte Ausleihungen an verbundene Unternehmen.

Die Bilanzsumme ist mit 491,0 Mio. € gegenüber dem Vorjahr leicht gestiegen (457,1 Mio. €).

Auf der Aktivseite stieg insbesondere in der Folge von Preiserhöhungen zum Jahresende der Bestand an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um 18,1 Mio. € bzw. 56% und der Bestand an Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, um 6,5 Mio. € bzw. 68%. Gegenläufig verringerten sich die Forderungen gegen verbundene Unternehmen um 15,8 Mio. € bzw. 51% im Wesentlichen aufgrund geringerer Forderungen aus der Ergebnisabführung. Der Anstieg der sonstigen Vermögensgegenstände um 14,5 Mio. € bzw. 49% resultiert insbesondere aus höheren Steuererstattungsansprüchen.

Auch auf der Passivseite führten Preiserhöhungen zu einem Anstieg der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um 19,9 Mio. € bzw. 66%. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bewegen sich mit 67,4 Mio. € nur leicht über dem Niveau des Vorjahres (65,2 Mio. €) und resultieren im Wesentlichen aus Finanzclearing. Der Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, um 9,2 Mio. € bzw. 68% ist insbesondere auf Personalverrechnungsvereinbarungen zurückzuführen. Die Rückstellungen haben sich im Wesentlichen bedingt durch eine positive Entwicklung des Deckungsvermögens der Pensionsrückstellungen sowie geringerer Rückstellungen für Personalüberleitungskosten um 7,2 Mio. € bzw. 6% reduziert.

Weitere Kennzahlen

Der Anteil des Anlagevermögens beträgt 71,2 % (Vorjahr 76,9 %) der Bilanzsumme.

Die Eigenkapitalquote ist von 46,0 % auf 43,4 % gefallen.

3.3 Finanzlage

Die VSE AG ist in das Cash-Management der E.ON SE einbezogen; die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war jederzeit sichergestellt.

Die Dividendenzahlung belief sich auf 17,5 Mio. € (Vorjahr 17,5 Mio. €).

3.4 Gesamtaussage

Die wirtschaftliche Lage der VSE AG war im Berichtsjahr trotz relativ hoher Volatilitäten auf der Absatz- und Beschaffungsseite weiterhin stabil. Die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie konnten weitgehend begrenzt werden.

3.5 Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Personal

Die VSE AG beschäftigte im Jahresdurchschnitt rd. 197 (Vorjahr 200) Mitarbeiter (inkl. Auszubildenden, Praktikanten und Studenten) und zum Bilanzstichtag 196 (Vorjahr 201) Mitarbeiter (inkl. Auszubildenden, Praktikanten und Studenten).

Die Aus- und Weiterbildung hat in der VSE AG weiterhin einen hohen Stellenwert. Insgesamt stehen 11 (Vorjahr 15) junge Menschen in einem Ausbildungsverhältnis. Die Ausbildungsquote liegt damit bei rund 5,6 % (Vorjahr 7,5 %).

Der Vorstand der VSE AG hat für die im Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst geforderte Zielquote einen Anteil von Frauen von 10 % für die erste Führungsebene und von 17 % für die zweite Führungsebene unterhalb des Vorstandes beschlossen. Diese Quote ist bis zum 30. Juni 2022 zu erreichen.

Die Führungsebenen werden durch Berichtslinien bestimmt.

Die Zielquote für den Anteil von Frauen im Aufsichtsrat beträgt 19 %.

Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz7

Wesentlich für die VSE AG sind der faire Umgang mit Partnern und Kunden sowie ein innovatives, marktorientiertes Dienstleistungsangebot für Kommunen, Industrie, Gewerbe und Haushalte. Hinzu kommen ein intelligentes Kostenmanagement und ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein für die Region. Wir pflegen einen offenen Umgang mit Problemen und legen hohen Stellenwert auf offene Kommunikation. Damit stärken wir das gegenseitige Vertrauen zwischen uns und unserem Umfeld. Durch die Schaffung und Erhaltung einer sicheren, gesundheits- und energieeffizienten Arbeitsumgebung und durch gelebten Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz tragen wir zum Fortbestand und Erfolg unseres Unternehmens bei. Als nicht finanzieller Leistungsindikator dient hierzu u.a. der LTIF-Wert (Lost Time Incident Frequency). Er lag im Geschäftsjahr bei 2,1 (Vorjahr 3,3) für eigene Mitarbeiter sowie bei VSE AG eingesetzte Mitarbeiter von Fremdunternehmen.

Wir setzen uns konsequent für eine nachhaltige Energiewelt ein. Dies umfasst nicht nur die Reduktion der von uns beeinflussbaren Emissionen und unser Ziel bis 2040 klimaneutral zu werden. Auch unsere dezentralen und intelligenten Kundenlösungen rund um E-Mobilität oder Photovoltaik sowie unser Angebot für eine saubere Strom- und Wärmeversorgung stehen im Fokus.

Eine ausgeprägte HSE-Kultur (inkl. Partnerfirmen) sowie geeignete KPIs zur effektiven Bewertung und Verbesserung der HSE (Health, Safety & Environment) -Leistung sind für uns ein entscheidender Hebel zum Erfolg. Diese wird von uns regelmäßig bewertet und im Rahmen von flankierenden Maßnahmen vorangetrieben.

Die Gesundheit unserer Mitarbeiter hat für uns oberste Priorität. Sie ist nicht verhandelbar und grundlegend für den Erfolg unseres Unternehmens. Deshalb kümmern wir uns um die physische, psychische und soziale Gesundheit unserer Mitarbeiter.

Im Bereich des Gesundheitsschutzes fördert die VSE AG die Gesundheit ihrer Mitarbeiter durch die Angebote im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements. Mit dem Ziel der Vereinbarkeit von Beruf und Familie werden verstärkt flexible Arbeitszeitmodelle umgesetzt und vielfältige Kinderbetreuungsmöglichkeiten angeboten und unterstützt.

Im Rahmen unserer Managementsysteme erfolgt die regelmäßige Überprüfung der Einhaltung aller relevanten Vorschriften des Umwelt-, Arbeits- und Gesundheitsschutzrechtes sowie sonstiger bindender Verpflichtungen. Im Rahmen der Corona-Pandemie wurden die rechtlichen Anforderungen regelmäßig überprüft und angepasst. Es wurden in diesem Zusammenhang spezifische Gefährdungsbeurteilungen, Hygienekonzepte, eine Gesamtkonzeption für den Corona-Regelbetrieb sowie weitere Maßnahmen erstellt. Weiterhin wurde das Thema durch den Krisenstab begleitet.

Alle Tätigkeiten, welche durch unsere Partnerfirmen in unserem Auftrag durchgeführt werden, unterliegen auch unseren internen Anforderungen zum Umwelt-, Arbeits- und Gesundheitsschutz und werden im Rahmen unseres Partnerfirmenmanagements dahingehend überwacht.

Der in unserem Managementsystem verankerte kontinuierliche Verbesserungsprozess trägt zur Realisierung unserer Unternehmensziele und der weiteren Optimierung unserer Organisation bei. Wir fördern die Einbeziehung aller Mitarbeiter im Unternehmen, unserer Kunden sowie Partnerfirmen in dem genannten Prozess. Die VSE AG ermittelt, bewertet und kontrolliert die Umweltauswirkungen sowie die Gefährdungen und Risiken, die mit unserer Arbeit verbunden sind. Wir treffen alle erforderlichen Vorkehrungen, um Störungen zu verhindern und um die Auswirkung potenzieller Störungen zu minimieren.

Die Beschaffenheit der Anlagen in unserem Betriebsbereich entspricht dem Stand der Sicherheitstechnik. Die Beschaffung von Hilfsmitteln und Betriebsstoffen erfolgt u. a. unter Berücksichtigung von Umweltverträglichkeit, Sicherheit sowie Energieeffizienz. Wir analysieren unsere Dienstleistungen, Produkte und Prozesse mit wesentlichem Einfluss auf den Energieverbrauch.

Gleichzeitig steht die VSE AG mit ihrem großen Erfahrungsschatz auf dem Feld der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes ihren Partnerunternehmen mit Rat und Tat zur Seite. Angefangen beim gesamten Thema der sicherheitstechnischen Betreuung im Arbeitsschutz über die arbeitsmedizinische Beratung bis hin zur Einführung und Pflege eines Managementsystems.

7 Die Inhalte dieses Abschnittes sind ungeprüfte sonstige Informationen, die vom Abschlussprüfer kritisch gelesen worden sindDie Inhalte dieses Abschnittes sind ungeprüfte sonstige Informationen, die vom Abschlussprüfer kritisch gelesen worden sind

Datenschutz

Die VSE AG legt nach wie vor größten Wert auf die Sicherheit und den Schutz der bei ihr geführten Daten. Seit dem 25. Mai 2018 sind die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung auch in Deutschland anzuwenden. Durch die kontinuierliche Anpassung der technischen und organisatorischen Maßnahmen im Rahmen der gesamten Prozesslandschaft stellt die VSE AG den Schutz insbesondere der personenbezogenen Daten sicher und bezieht die Anforderungen bei der Entwicklung neuer Prozesse und Produkte standardmäßig bereits von Anfang an ein.

Zum Nachweis der Erfüllung der umfassenden Dokumentations- und Rechenschaftspflichten aus der Datenschutz-Grundverordnung hat die VSE AG ein Datenschutz-Managementsystem (DSMS) etabliert. Dieses wird regelmäßig im Sinne der kontinuierlichen Prozessverbesserung aktualisiert. Das DSMS stellt den Regelbetrieb Datenschutz, die aktive Maßnahmenverfolgung sowie ein quartalsweises Datenschutzreporting inkl. Kennzahlen sicher, um die Verantwortlichen umfassend über die Funktionsfähigkeit der Datenschutzorganisation zu informieren und die Handlungsnotwendigkeiten aufzeigen zu können.

4 Bericht zu verbundenen Unternehmen

Die innogy SE, mit Sitz in Essen, ist mit einem Anteil von 50,0 % plus 1 Aktie mehrheitlich unmittelbar an der VSE AG beteiligt. Gemäß § 312 AktG hat die VSE AG einen gesonderten Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erstellt.

4.1 Wiedergabe der Schlusserklärung aus dem Abhängigkeitsbericht

Unsere Gesellschaft hat bei den im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften und Maßnahmen nach den Umständen, die uns zum Zeitpunkt, zu dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder unterlassen wurden, bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten und ist dadurch, dass Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt worden.

5 Chancen- und Risikobericht

5.1 Risikomanagement

Dem vorausschauenden Management von Risiken und Chancen messen wir nach wie vor eine hohe Bedeutung zu. Die vorhandenen Risiken sowohl bei VSE AG als auch bei den wesentlichen Beteiligungsgesellschaften sind erfasst und werden kontinuierlich überwacht. Die Risikobetrachtung wird regelmäßig aktualisiert. So kann das Risikomanagement zur Erreichung der strategischen Ziele beitragen.

Darüber hinaus ist die Gesellschaft in das Risikofrüherkennungssystem der E.ON SE, Essen, einbezogen. Ein verstärktes Augenmerk wird auch weiterhin auf Marktrisiken liegen, die sich aus veränderten Energiemärkten ergeben. Die Folgewirkungen aus dem Ausbau der Erzeugungskapazitäten regenerativer Energien werden auch in Zukunft unsere erhöhte Aufmerksamkeit erfordern. Darüber hinaus gilt es den energiewirtschaftlichen Ordnungsrahmen zu beobachten und dessen Einfluss auf unsere Wertschöpfungsstufen regenerative Erzeugung und Vertrieb sowie den Dienstleistungssektor rechtzeitig zu bewerten.

5.2 Wesentliche Risiken

Aufgrund des nachhaltig niedrigen Zinsniveaus werden weiterhin erhöhte bilanzielle Belastungen aus den Pensionsverpflichtungen erwartet. Dies stellt den Risiko-Schwerpunkt in Bezug auf die betragsmäßige Höhe und die Eintrittswahrscheinlichkeit dar. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Gesamtrisikoposition im Berichtsjahr nicht wesentlich verändert.

Aus der operativen Tätigkeit der VSE AG ergeben sich grundsätzlich folgende Risiken nach fallender Bedeutung:

Preisänderungsrisiken

Sowohl auf der Bezugs- als auch Absatzseite unterliegen die Preise Schwankungen und können daher das Jahresergebnis sowohl positiv als auch negativ beeinflussen. Aufgrund der Kundenstruktur der VSEAG erfolgt prinzipiell eine sog. back-to-back-Beschaffung, um die Preisänderungsrisiken zu minimieren. Spekulationsgeschäfte werden nicht betrieben.

Ausfallrisiken

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen unterliegen grundsätzlich Ausfallrisiken. Die VSE AG versucht diese Risiken zu begrenzen. Das Kundenportfolio besteht aus Sonderkunden und Weiterverteilern. Im Vorfeld eines Vertragsabschlusses werden bei Sonderkunden Bonitätsbetrachtungen durchgeführt. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Finanzlage der Kunden im Laufe der Zeit verschlechtert.

Bei Bedarf werden zusätzliche Sicherheitsleistungen vereinbart. Das aktive Forderungsmanagement minimiert zusätzlich diese Risiken.

Liquiditätsrisiken

Durch die monatliche Abrechnung der Kunden ergibt sich keine wesentliche Vorfinanzierung, so dass sich hieraus nur in geringem Umfang Liquiditätsrisiken ergeben.

Im laufenden Geschäftsbetrieb steht auch aufgrund von Cash-Management-Vereinbarungen mit Konzernunternehmen jederzeit ausreichende Liquidität zur Verfügung.

Die Liquiditätsrisiken aus den Pensionsrückstellungen wurden durch die Dotierung von Deckungsvermögen minimiert.

Daneben verfügt die Gesellschaft über Anlagen in Wertpapieren, die bei Bedarf in liquide Mittel umgewandelt werden können.

Rechtliche Risiken

Durch den Geschäftsbetrieb bestehen prinzipiell auch rechtliche Risiken dahingehend, dass die VSE AG auch in Gerichtsprozesse und Schiedsverfahren involviert sein kann. Belastungen können sich unter anderem daraus ergeben, dass vertragliche Regelungen im Nachhinein als nicht wirksam erachtet werden. Mitunter können auch außergerichtliche Ansprüche gegen die Gesellschaft geltend gemacht werden.

Für potenzielle Verluste aus rechtlichen Risiken wurden Rückstellungen gebildet.

Gesamtbeurteilung

Nach gegenwärtigem Kenntnisstand sind keine Risiken erkennbar, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden würden.

5.3 Wesentliche Chancen

Die VSE AG sieht Chancen für ihre Entwicklung im Wesentlichen im konsequenten Ausbau ihres Dienstleistungsportfolios für den gesamten Energiebereich sowie in der konsequenten Umsetzung weiterer Effizienzsteigerungsmaßnahmen.

6 Verwendung von Finanzinstrumenten

Bei der VSE AG bestehen Finanzinstrumente im Wesentlichen in Form von Forderungen und Verbindlichkeiten aus dem Liefer-/Leistungsverkehr und Finanzbereich sowie in Form von Finanzanlagen. Im Bereich der Forderungen und Verbindlichkeiten können aufgrund der Geschäftstätigkeit Preisänderungsrisiken, die für die Lage oder die voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft von wesentlicher Bedeutung sind, weitgehend ausgeschlossen werden. Ausfallrisiken werden durch Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.

Daneben werden im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Forward-Kontrakte (Termingeschäfte) hinsichtlich der Energiebeschaffung abgeschlossen. Dies erfolgt im Rahmen sog. Back-to-back-Geschäfte, so dass die Gesellschaft keine offenen Positionen hat bzw. keine Spekulationsgeschäfte eingeht.

7 Angaben gem. § 6b Abs. 7 EnWG zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Im Vorjahr erfolgte durch die VSE AG rückwirkend zum 01.01.2020 eine Übertragung des Vermögens aus dem Geschäftsbereich Verpachtung der Stromverteilnetze - als Gesamtheit im Wege der Teilbetriebsausgliederung zur Aufnahme nach dem Umwandlungsgesetz - in das Eigentum der VSE Verteilnetz GmbH. Durch die Eigentumsübertragung übt die VSE AG keine Tätigkeit mehr im Sinne des § 6b Abs. 3 (Nr. 1- 6) EnWG aus. Ein Tätigkeitsabschluss nach den Vorschriften des § 6b Abs. 3 EnWG und den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches wird deshalb für die VSE AG als Verpächter nicht mehr aufgestellt.

Die VSE AG erbringt gem. § 6b Abs. 1 Satz 1 energiespezifische Dienstleistungen innerhalb einer Gruppe verbundener Elektrizitäts- und Gasunternehmen (i.S. des Artikels 3 Abs. 2 FKVO). Diese Dienstleistungen erbringt die VSE AG gegenüber dem Tätigkeitsbereich Elektrizitätsverteilung gem. § 6b Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 EnWG und Gasverteilung gem. § 6b Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 EnWG eines Unternehmens des vertikal integrierten EVU. Weiterhin übt die VSE AG „andere Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitätssektors", „andere Tätigkeiten innerhalb des Gassektors" sowie „Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors" aus.

Für das Erbringen der energiespezifischen Dienstleistungen gegenüber den Tätigkeitsbereichen gem. § 6b Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-6 EnWG der Unternehmen des vertikal integrierten EVU wird ein Tätigkeitsabschluss nach den Vorschriften des § 6b Abs. 3 EnWG und den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

8 Prognosebericht

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Gesamtwirtschaftliche Situation

Prognosen zur wirtschaftlichen Entwicklung blieben angesichts der schwer vorhersehbaren Entwicklung der Covid-19-Pandemie und deren Auswirkungen mit Unsicherheit behaftet. Zuletzt breitet sich seit Jahresende 2021 die unter dem Namen Omikron bekannte Variante des Covid-19 Virus rasant in Deutschland, Europa und weiten Teilen der Welt aus. Solange weite Teile der Bevölkerung nicht geimpft sind und die Gefahr neuer Ausbrüche besteht, wird voraussichtlich auch die Erholung der Wirtschaft ungleichmäßig verlaufen und anfällig für Rückschläge bleiben.

Steigender Konsum in Folge hoher Ersparnisse der privaten Haushalte, niedrige Finanzierungskosten aber auch politische Impulse können der Aufwärtsentwicklung der Wirtschaft einen Schub verleihen.

In ihrem Wirtschaftsausblick vom Dezember 2021 geht die OECD für das Jahr 2022 von einem globalen Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 4,5 % aus. Für den Euro-Raum rechnet die OECD mit einer Steigerung von 4,3 % im Jahr 2022 und für Deutschland im selben Zeitraum mit einem Wachstum des BIP um 4,1%. Die deutsche Wirtschaft könnte im Verlauf des Jahres 2022 wieder die Normalauslastung erreichen.

Für 2022 ist man im Saarland verhalten optimistisch, auch wenn das kommende Jahr kein einfaches für die Saarwirtschaft werden wird. Die Unternehmen müssen neben den konjunkturellen Risiken mehr und mehr die strukturellen Herausforderungen zur ökonomischen, ökologischen und digitalen Transformation meistern. Die verstärkten Klimaschutzanforderungen, steigende Energiepreise und der zunehmende Arbeitskräftemangel werden die Kosten erhöhen und den Spielraum für Investitionen und Beschäftigungsaufbau einengen. Unter der Voraussetzung, dass sich die Lieferketten bis zur Jahreshälfte deutlich entspannen und das pandemische Geschehen mit weltweit zunehmenden Impfquoten abflacht, rechnen wir mit einem Saarwachstum von bis zu drei Prozent. Damit ist das Vor-Corona-Niveau noch nicht erreicht und auch die Wachstumslücke gegenüber dem Bund nicht geschlossen.

Strom- und Gasnachfrage

In 2022 wird die Strom- und Gasnachfrage weiterhin durch die Corona-Krise bestimmt werden. Die Nachfrage für Strom und Gas wird insbesondere von der Dauer und Intensität der zurzeit geltenden Maßnahmen sowie von der Geschwindigkeit einer wirtschaftlichen Erholung nach Beendigung der Krise beeinflusst werden.

Energiepreise

Für das Jahr 2022 ergeben sich insbesondere infolge der geringeren EEG-Umlage niedrigere Belastungen durch die gesetzlichen Abgaben und Umlagen. Bei den Netznutzungsentgelten ist zwischen den einzelnen Netzbetreibern und den unterschiedlichen Kundengruppen je nach Spannungsebene zu differenzieren, wobei sich insgesamt höhere Netzentgelte ergeben. Wesentlicher Preistreiber ist jedoch die Entwicklung an den Großhandelsmärkten für Strom und Gas. Hierbei zeichnet sich die Marktlage weiterhin durch tendenziell volatile Preise aus.

Der Wettbewerb im Strom- und Gasgeschäft wird sich weiterhin verschärfen, gleichwohl strebt die VSE AG im klassischen Strom- und Gasvertrieb eine Steigerung der Strom- und Gasabgabe in 2022 an.

Kraftwerk Ensdorf

Zum 31.12.2017 hat das Kraftwerk Ensdorf die Stromerzeugung eingestellt. Es wurde vom Übertragungsnetzbetreiber Amprion als nicht systemrelevant eingestuft. Nachdem die Stilllegungsanzeige nach BimschG erfolgt ist, soll der Rückbau ab 2022 in Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde beginnen.

Regenerative Energien

Die VSE AG richtet auch weiterhin ein verstärktes Augenmerk auf neue Projekte zur regenerativen Energieerzeugung. Aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen sind zukünftige Projekte im Saarland weiterhin schwieriger umzusetzen.

Sonstiges

Dem Ausbau der kerngeschäftsunterstützenden Tätigkeiten kommt auch weiterhin eine hohe Bedeutung zu. Ebenso wird die VSE AG die Möglichkeiten eines leistungsstarken Glasfasernetzes weiter nutzen und dessen Ausbau verstärkt vorantreiben. Durch nachhaltige Investitionen in die regenerative Energieerzeugung sowie die Beteiligung an innovativen Projekten zur weiteren Förderung erneuerbarer Energien, trägt die VSE AG ihrer Verantwortung in der Region Rechnung.

Unsere Strategie der Kooperationen mit regionalen Partnern werden wir nach wie vor weiterverfolgen, um die Chancen aus Synergie- und Einsparpotenzialen zu nutzen.

Gesamtprognose

Die VSE AG geht davon aus, auch in den kommenden Jahren moderat zu wachsen, weiterhin gute Ergebnisse zu erwirtschaften und somit eine angemessene Dividende für die Aktionäre sicherstellen zu können. Für das Jahr 2022 wird bei leicht erhöhtem Investitionsniveau, im Wesentlichen in dem Bereich regenerative Energieerzeugung, ein Jahresüberschuss in Höhe von rd. 12,5 Mio. € prognostiziert. Aufgrund des Jahresüberschusses und eventuellen Entnahmen aus Gewinnrücklagen wird wiederum, wie auch für die Folgejahre, eine Ausschüttung in Höhe von rd. 17,5 Mio. € erwartet.

Saarbrücken, den 09. Februar 2022

VSE Aktiengesellschaft

Dr.-Ing. Gabriël Clemens

Dr. jur. Hanno Dornseifer

Bilanz zum 31.12.2021

AKTIVA

31.12.2021 Vorjahr
T€ T€
--- --- ---
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3.853 1.026
II. Sachanlagen 19.662 21.537
III. Finanzanlagen 326.293 328.887
349.808 351.450
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 13.401 2.280
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 126.482 103.122
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 1.281 246
141.164 105.648
490.972 457.098

PASSIVA

A. Eigenkapital
I. Grundkapital 40.960
Nennwert eigene Anteile -1.092
ausgegebenes Kapital 39.868 39.868
II. Kapitalrücklage 77.906 77.906
III. Gewinnrücklagen 74.768 74.768
IV. Bilanzgewinn 20.377 17.557
212.919 210.099
B. Sonderposten 1.779 1.785
C. Rückstellungen 113.493 120.709
D. Verbindlichkeiten 160.751 122.932
E. Rechnungsabgrenzungsposten 2.030 1.573
490.972 457.098

Gewinn- und Verlustrechnung vom 01. Januar bis 31. Dezember 2021

2021 Vorjahr
T€ T€
--- --- ---
1. Umsatzerlöse 647.571 619.020
2. Erhöhung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 7.398 1.173
3. Andere aktivierte Eigenleistungen 166 33
4. Sonstige betriebliche Erträge 6.624 7.161
5. Materialaufwand:
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 603.096 574.463
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 21.791 18.298
6. Personalaufwand:
a) Löhne und Gehälter 16.191 16.416
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung, 801 2.171
davon für Altersversorgung in T € (Ertrag): -2.033 (-972)
7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 1.241 1.301
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 16.770 16.936
9. Erträge aus Beteiligungen, 18.769 21.635
davon aus verbundenen Unternehmen in T €: 15.527 (17.775)
10. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens, 2.894 3.407
davon aus verbundenen Unternehmen in T €: 416 (493)
11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, 6.107 519
davon aus verbundenen Unternehmen in T €: 195 (359)
12. Erträge aus vertraglicher Gewinnabführung 3.023 6.886
13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen, 13.966 15.823
davon an verbundene Unternehmen in T €: 122 (241)
14. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (Ertrag) -1.873 -798
15. Ergebnis nach Steuern 20.569 15.224
16. Sonstige Steuern 249 252
17. Jahresüberschuss 20.320 14.972
18. Gewinnvortrag 57 85
19. Entnahme aus Gewinnrücklagen 0 2.500
20. Bilanzgewinn 20.377 17.557

Anhang für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2021

I. Allgemeine Grundlagen

Die VSE AG mit Sitz in Saarbrücken, ist im Handelsregister des ortsansässigen Amtsgerichts unter HRB 4145 eingetragen.

Unmittelbare Mehrheitsaktionärin der VSE AG ist die innogySE, Essen. Diese geht aus der Verschmelzung der ehemals mit Mehrheit (50 % plus 1 Aktie) unmittelbar an der VSE AG beteiligten innogy SE, Essen (alt) auf die E.ON Verwaltungs SE, Essen hervor, die anschließend umfirmierte in innogy SE, Essen. Die Verschmelzung erfolgte mit Eintragung ins Handelsregister am 02.06.2020. Mehrheitsaktionärin der innogy SE, Essen ist die E.ON SE, Essen, die Kraft Zurechnung mittelbar an der VSE AG beteiligt ist. Die Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 4 AktG ist erfolgt.

Die Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der für das Geschäftsjahr gültigen Fassung wurden beachtet. Gleiches gilt für rechtsformspezifische Vorschriften aus dem Aktiengesetz.

Es handelt sich um eine große Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 3 HGB.

Die VSE AG und ihre Tochterunternehmen werden zum 31. Dezember 2021 in den Konzernabschluss der E.ON SE, Essen (größter und kleinster Konsolidierungskreis) einbezogen, der nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt wird. Der Konzernabschluss der E.ON SE wird beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch eingereicht und bekannt gemacht.

Aus diesem Grund wird die VSE AG grundsätzlich von der Verpflichtung befreit, einen eigenen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen, da kein entsprechender Antrag von Minderheitsgesellschaftern nach § 291 Abs. 3 Nr. 2 HGB vorliegt.

Die Gesellschaft unterliegt als Energieversorgungsunternehmen den Vorschriften des EnWG in der jeweils geltenden Fassung. Gemäß § 6b Abs. 1 EnWG besteht für den Jahresabschluss und den Lagebericht die Aufstellungs- und Offenlegungspflicht nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB.

Die Gesellschaft ist ein i.S.v. § 3 Nr. 38 EnWG vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen mit der Folge der Kontentrennungspflicht nach § 6b Abs. 3 EnWG.

Der Jahresabschluss wird in Euro (€) aufgestellt; die Beträge werden in Millionen Euro (Mio. €) oder Tausend Euro (T€) angegeben.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst. Diese Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Die Zahlen in Klammern betreffen das Vorjahr.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Aktiva

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten erfasst und linear entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Wenn eine voraussichtlich dauernde Wertminderung eingetreten ist, werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.

Selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände und Entwicklungskosten werden nicht aktiviert.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Herstellungskosten umfassen Einzelkosten und angemessene Teile der Gemeinkosten im Sinne des § 255 Abs. 2 HGB.

Bei der Berechnung der Herstellungskosten werden angemessene Teile der allgemeinen Verwaltung sowie angemessene Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebes und für die betriebliche Altersversorgung nicht berücksichtigt. Von dem Wahlrecht zur Einbeziehung der nach § 255 Abs. 2 S. 3 HGB genannten Kosten wurde daher kein Gebrauch gemacht. Auch das Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB wird nicht angewendet.

Die planmäßigen Abschreibungen basieren auf den betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern. Planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen für Zugänge bis 2007 und im Jahr 2009 werden - soweit steuerlich zulässig - sowohl degressiv als auch linear vorgenommen. Bei der degressiven Abschreibungsmethode erfolgt der Wechsel auf die lineare Rechnung, sobald diese zu höheren Abschreibungsbeträgen führt. Für Zugänge im Jahr 2008 und ab dem 1. Januar 2010 wird grundsätzlich die lineare Methode angewendet. Auf Zugänge des Sachanlagevermögens von neu erstellten bzw. angeschafften Vermögensgegenständen werden Abschreibungen monatsgenau verrechnet.

Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von bis zu 250 € (250 €) werden im Zugangsjahr aufwandswirksam erfasst. Alle anderen Vermögensgegenstände werden über die planmäßige Nutzungsdauer abgeschrieben.

Den planmäßigen Abschreibungen werden, bezogen auf den überwiegenden Anteil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, folgende Nutzungsdauern zugrunde gelegt:

Nutzungsdauer in Jahren
Immaterielle Vermögensgegenstände 5
Gebäude 33,33
Regenerative Anlagen 20
Technische Anlagen 20
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 10

Bei Sachanlagen werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen, wenn eine voraussichtlich dauernde Wertminderung eingetreten ist. Die geleisteten Anzahlungen werden zum Nennbetrag angesetzt.

Bei den Finanzanlagen sind die Anteile an verbundenen Unternehmen und die Beteiligungen zu Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert.

Die Wertpapiere des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten oder einem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt, wobei der jeweilige Börsen- oder Marktpreis am Bilanzstichtag herangezogen wird.

Verzinsliche Ausleihungen sind zum Nominalwert bilanziert. In Einzelfällen wird auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Die Vorräte sind im Wesentlichen zu fortgeschriebenen durchschnittlichen Anschaffungskosten oder zu niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert. Die im Vorratsvermögen ausgewiesenen Ersatz- und Reserveteile des Kraftwerks Ensdorf sind vollständig wertberichtigt. Weitere Lagermaterialien werden in Abhängigkeit der Lagerverweildauer abgewertet.

Seit dem 1. Januar 2021 wird eine CO2 -Abgabe auf in Verkehr gebrachte Brennstoffe (zunächst Erdgas, Flüssiggase, Heizöle, Kraftstoffe) erhoben. In den ersten fünf Jahren (2021-2026) funktioniert das Emissionshandelssystem mit einem Festpreis pro Tonne CO2 , der von der Politik festgelegt ist.

Entgeltlich, zu Handelszwecken, erworbene Emissionsberechtigungen sind mit ihren durchschnittlichen Anschaffungskosten oder gegebenenfalls mit dem niedrigeren Börsenhandelswert an der EEX Leipzig bewertet. Zum 31.12.2021 befinden sich keine zu Handelszwecken erworbene Emissionsberechtigungen im Bestand.

Die Herstellungskosten für fertige/unfertige Leistungen/Erzeugnisse umfassen Einzel- und Gemeinkosten im Sinne des § 255 Abs. 2 HGB. Von dem Wahlrecht zur Einbeziehung der in § 255 Abs. 2 S. 3 HGB genannten Kosten wurde kein Gebrauch gemacht. Fremdkapitalzinsen werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen.

Die Forderungen sind mit dem Nennwert angesetzt, soweit nicht in Einzelfällen Wertberichtigungen vorzunehmen sind. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch einen ausreichend bemessenen Abschlag Rechnung getragen. Die sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert angesetzt. Schadensersatzansprüche gegenüber Versicherungen sind in Höhe der bisher angefallenen Aufwendungen unter Berücksichtigung eines Selbstbehalts angesetzt. Es sind keine Forderungen in Fremdwährungen enthalten.

Flüssige Mittel werden mit dem Nennwert bilanziert.

Bei der Berechnung der latenten Steuern auf temporäre Differenzen wurde ein durchschnittlicher Steuersatz von 31,0 % angesetzt.

Passive latente Steuern aus den nur steuerlich zulässigen Wertansätzen wie degressive Abschreibung auf Zugänge im Anlagevermögen aus Vorjahren sowie steuerlich vorgenommene Sonderabschreibungen, wurden mit aktiven latenten Steuern auf die handels- und steuerrechtlich voneinander abweichenden Wertansätze der Pensionsrückstellungen, Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen verrechnet.

Über den Saldierungsbereich mit den passiven latenten Steuern hinausgehende aktive Steuerlatenzen werden nicht aktiviert (keine Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 HGB).

Passiva

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert bilanziert.

Steuerrechtliche Sonderabschreibungen auf das Anlagevermögen (einschließlich Übertragungen gemäß § 6b EStG), die vor dem 1. Januar 2010 gebildet wurden, sind unter Anwendung des Beibehaltungswahlrechts gemäß Art. 67 Abs. 3 EGHGB als Sonderposten mit Rücklageanteil ausgewiesen und werden im Verhältnis zu den planmäßigen Abschreibungen aufgelöst.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck - die eine generationenabhängige Lebenserwartung berücksichtigen - nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren gebildet. Der Gesetzgeber hat beschlossen, für Pensionsrückstellungen ab 2016 einen von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre zugrunde zu legen, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der Zinssatz beträgt 1,87% (2,30%). Die gesetzliche Neuregelung ist zum 17.03.2016, dem Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt, in Kraft getreten. Bis zum 31.12.2015 wurde ein von der Deutschen Bundesbank veröffentlichter 7 - Jahresdurchschnittszinssatz verwendet. Auf dieser Basis von 1,35% (1,60%) ergibt sich am Bilanzstichtag für Pensionen und Deputate ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 12,5 Mio. € (16,8 Mio. €), der ausschüttungsgesperrt ist.

Das Wahlrecht nach Art. 28 Abs. 1 EGHGB wird nicht in Anspruch genommen.

Eine Dynamisierung der Renten mit 1,5 % (1,5 %) und ein Gehaltstrend von 2,35 % (2,35 %) wurden berücksichtigt.

Die Pensionsrückstellungen umfassen neben den vertraglich zugesagten Barbezügen Rückstellungen für Deputatverpflichtungen.

Im Rahmen eines Contractual Trust Arrangement (CTA) wurden zum 14.12.2017 Geldwerte in Höhe von 170,1 Mio. € auf den Treuhänder Helaba Pension Trust e.V. zur externen Finanzierung der betrieblichen Altersversorgung übertragen. Im Rahmen dieses Treuhandmodells wurde Deckungsvermögen nach § 246 Abs. 2 HGB geschaffen. Die bestehenden Pensionsverpflichtungen wurden mit dem Deckungsvermögen saldiert. In 2021 wurde im Rahmen einer Fondsausschüttung und gleichzeitiger Wiedereinlage 7.822 (14.856) Stücke zu Anschaffungskosten in Höhe von 0,8 Mio. € (1,6 Mio. €) erworben. Damit betragen die Anschaffungskosten insgesamt 174,2 Mio. € (173,4 Mio. €). Der beizulegende Zeitwert zum 31. Dezember 2021 beträgt für 1.660.653 (1.652.831) Stücke insgesamt 175,6 Mio. € (171,5 Mio. €).

Zur Absicherung von Altersteilzeit-Wertkonten wurden zum 24.02.2021 im Rahmen einer Wiederanlage von Ausschüttungen, weitere 12 Anteile zu Anschaffungskosten von rd. 1T€ erworben.

Die Steuerrückstellungen enthalten - neben einer allgemeinen Vorsorge - die noch ausstehenden Abschlusszahlungen.

Bei der Bemessung der sonstigen Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen. Der Wertansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages unter Berücksichtigung geschätzter künftiger Kostensteigerungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre laufzeitadäquat abgezinst.

Bei der unter den sonstigen Rückstellungen ausgewiesenen Rückstellung für das Long Term Incentive Programm handelt es sich um den E.ON Perfomance Plan 2020ff. Die Rückstellung beinhaltet alle Tranchen und wurde mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Tranchen des E.ON Performance Plans haben eine Laufzeit von vier Jahren, so dass die erste Tranche im 2. Quartal 2024 zur Auszahlung kommen wird.

Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Es sind keine Verbindlichkeiten in Fremdwährungen enthalten.

Zur Absicherung von Commodity-Risiken werden derivative Finanzinstrumente eingesetzt.

Erhaltene Anzahlungen werden separat zum Nennwert ausgewiesen.

Als passive Rechnungsabgrenzungsposten werden die vor dem Bilanzstichtag erhaltenen Einnahmen abgegrenzt, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Die passivierten Dienstleistungen für das Portfoliomanagement werden ratierlich über drei Jahre zu Gunsten der Umsatzerlöse aufgelöst.

Die Wertansätze der Haftungsverhältnisse entsprechen dem am Bilanzstichtag bestehenden Stand der jeweiligen Hauptschuld.

III. Erläuterungen zur Bilanz

1. Anlagevermögen

Die Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten Anlageposten und deren Entwicklung im Berichtsjahr sind im Anlagenspiegel, der als Anlage diesem Anhang beigefügt ist, dargestellt. Eine Aufstellung des vollständigen Anteilsbesitzes nach § 285 Nr. 11 HGB ist als Anlage beigefügt.

Immaterielle Vermögensgegenstände

Bei den Zugängen von 3,4 Mio. € (0,4 Mio. €) handelt es sich im Wesentlichen um den Erwerb von neuer Software und Lizenzen.

Sachanlagen

Die Investitionen in Sachanlagen belaufen sich auf 0,4 Mio. € (2,5 Mio. €) und betreffen unter anderem die Erneuerung der CO2 -Löschanlage im Lager Nalbach, sowie die Erneuerung der Büro- und Geschäftsausstattungen.

Finanzanlagen

Die Zugänge zu den Finanzanlagen betragen 0,4 Mio. € (50,4 Mio. €). Es handelt sich um die Erhöhung einer Ausleihung gegenüber einem Beteiligungsunternehmen. Der Sondereffekt im Vorjahr resultierte aus der Teilbetriebsausgliederung des Geschäftsbereichs Verpachtung der Stromverteilnetze zum 01.01.2020. Die Abgänge aus den Finanzanlagen betragen insgesamt 4,0 Mio. € (3,6 Mio. €). Im Wesentlichen handelt es sich mit 2,7 Mio. € (2,7 Mio. €) um zurückgeführte Ausleihungen an verbundene Unternehmen.

Die Anschaffungskosten der Ausleihungen betreffen mit 11,8 Mio. € (14,6 Mio. €) Ausleihungen an verbundene Unternehmen, mit 1,6 Mio. € (2,3 Mio. €) Ausleihungen an Beteiligungen sowie sonstige Ausleihungen mit 0,1 Mio. € (0,1 Mio. €) für Arbeitgeberbaudarlehen.

2. Vorräte

in T€ 31.12.2021 31.12.2020
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 3.964 241
Unfertige Leistungen/Erzeugnisse 9.437 2.039
13.401 2.280

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu durchschnittlichen Einstandspreisen unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Im Rahmen des Bundesemissionshandelsgesetzes wurden 149.078 Emissionszertifikate zu Anschaffungskosten von 3,7 Mio. € gekauft. Die unfertigen Leistungen/Erzeugnisse betreffen im Wesentlichen Weiterverrechnungen an verbundene Unternehmen für eine neue ERP-Technologie im E.ON-Konzern.

3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

in T€ 31.12.2021 31.12.2020
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 50.996 32.866
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 15.033 30.804
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 16.055 9.556
Sonstige Vermögensgegenstände 44.398 29.896
126.482 103.122

Von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entfallen 0,8 Mio. € (0,8 Mio. €) auf Forderungen gegen verbundene Unternehmen.

Von den Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen 2,1 Mio. € (6,8 Mio. €) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, 12,0 Mio. € (19,4 Mio. €) Finanzforderungen und 0,9 Mio. € (4,6 Mio. €) umsatzsteuerliche Organschaften.

Von den Forderungen gegen Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen 12,5 Mio. € (8,9 Mio. €) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie 3,6 Mio. € (0,7 Mio. €) Finanzforderungen. Beträge mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind nur in den sonstigen Vermögensgegenständen mit 11,7 Mio. € (8,2 Mio. €) enthalten.

4. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

in T€ 31.12.2021 31.12.2020
Kassenbestand 65 60
Guthaben bei Kreditinstituten 1.217 186
1.282 246

Die VSE AG ist in das Finanzclearing-System des E.ON-Konzerns einbezogen.

5. Eigenkapital

Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital beträgt unverändert 40.960 T€ und ist eingeteilt in 800.000 auf Namen lautende Stückaktien. Mit Kaufvertrag vom 25. April 2017 wurden 21.334 eigene Aktien (2,67 % des Grundkapitals) von der Electricité de France S.A. aus strategischen Gründen zurückgekauft und mit einem Nennwert von 1.092 T€ unter dem gezeichneten Kapital offen abgesetzt.

Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage entspricht dem Aufgeld der Kapitalerhöhung aus dem Jahr 1962 zuzüglich der Wiedereinlage aus dem "Schütt-aus-hol-zurück-Verfahren" in 1994 und 2001. Die Kapitalrücklage beläuft sich unverändert auf 77.906 T€.

Gewinnrücklagen

Die Überdeckungsbeträge der langfristigen Rückstellungen aus der im Geschäftsjahr 2010 vorgenommenen erfolgsneutralen Umbewertung gemäß § 67 Abs. 1 S. 3 EGHGB sind in Höhe von 11.491 T€ in den anderen Gewinnrücklagen enthalten.

Der Unterschiedsbetrag von 9.033 T€ zwischen dem Kaufpreis und dem Nennwert der zurückgekauften Aktien wurde mit den Gewinnrücklagen verrechnet.

Die anderen Gewinnrücklagen betragen zum Bilanzstichtag 74.768 T€ (74.768 T€).

Bilanzgewinn

Der Bilanzgewinn (Nettodarstellung) setzt sich wie folgt zusammen:

T€
Jahresüberschuss 20.320
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 57
Bilanzgewinn 20.377

6. Sonderposten

in T€ 31.12.2021 31.12.2020
Sonderposten mit Rücklageanteil
- Steuerliche Mehrabschreibungen 1.779 1.785

Die nur steuerrechtlich zulässigen Abschreibungen beinhalten Beträge nach § 6b EStG.

Die Veränderung des Sonderpostens mit Rücklageanteil hat das Ergebnis des Geschäftsjahres mit 6 T€ (6 T€) nur geringfügig beeinflusst.

7. Rückstellungen

in T€ 31.12.2021 31.12.2020
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 5.812 8.738
Steuerrückstellungen 20.502 20.500
Sonstige Rückstellungen 87.179 91.471
113.493 120.709

Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen (absteigend nach Bilanzwert sortiert) den Kraftwerksbereich, Strompreisgutschriften, Prozessrisiken, Frühpensionsvereinbarungen, Personalüberleitungsvereinbarungen und ausstehende Rechnungen.

8. Verbindlichkeiten

in T€ 31.12.2021 davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 31.12.2020 davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
Erhaltene Anzahlungen 7.650 7.650 3.893 3.893
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 50.190 50.190 30.323 30.323
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 67.391 67.391 65.204 65.204
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 22.841 22.841 13.626 13.626
Sonstige Verbindlichkeiten 12.679 12.679 9.886 9.886
- davon aus Steuern (11.764) (11.764) (9.094) (9.094)
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit (512) (512) (502) (502)
160.751 160.751 122.932 122.932

Alle Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Grundpfandrechtliche Sicherheiten für Verbindlichkeiten bestehen nicht.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen mit 13,7 Mio. € (12,0 Mio. €) Lieferungen und Leistungen, mit 51,0 Mio. € (50,8 Mio. €) Finanzverbindlichkeiten, sowie mit 2,7 Mio. € (2,4 Mio. €) eine Personalverrechnungsvereinbarung.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen mit 0,8 Mio. € (0,7 Mio. €) Lieferungen und Leistungen, mit 5,9 Mio. € (6,4 Mio. €) Finanzverbindlichkeiten, sowie mit 16,1 Mio. € (6,5 Mio. €) eine Personalverrechnungsvereinbarung.

9. Rechnungsabgrenzungsposten

Als passive Rechnungsabgrenzung weisen wir unter anderem Dienstleistungen im Rahmen des Portfoliomanagements von Kunden aus.

10. Latente Steuern

Die latenten Steueransprüche und -schulden verteilen sich auf die folgenden Bilanzposten:

Latente Steuern 31,0 % Temporäre Differenz Latente Steuern (+aktiv/-passiv)
Aktiva -2,5 Mio. € -0,8 Mio. €
Anlagevermögen -5,5 Mio. € -1,7 Mio. €
Umlaufvermögen 3,0 Mio. € 0,9 Mio. €
Passiva -184,0 Mio.€ 57,1 Mio. €
Sonderposten mit RL -1,7 Mio. € 0,6 Mio. €
Rückstellungen -181,9 Mio. € 56,4 Mio. €
Verbindlichkeiten -0,4 Mio. € 0,1 Mio. €
Saldo temp. Differenzen -186,5 Mio.€ 56,3 Mio. €
Körperschaftsteuer 15,83 % Gewerbesteuer 13,65 % Verlustvorträge Latente Steuern (+aktiv/-passiv)
Körperschaftsteuerlicher Verlustvortrag 0,0 Mio. € 0,0 Mio. €
Gewerbesteuerlicher Verlustvortrag 0,0 Mio. € 0,0 Mio. €
Saldo Verlustvorträge 0,0 Mio. € 0,0 Mio. €

In der Berichtsperiode ergibt sich insgesamt eine aktive Steuerlatenz, die nicht aktiviert wurde (keine Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 S. 2 HGB).

Stand 1.1.2021 Veränderung Stand 31.12.2021
Aktive latente Steuern 57,3 Mio. € 0,7 Mio. € 58,0 Mio. €
Passive latente Steuern -0,6 Mio. € -1,1 Mio. € -1,7 Mio. €

Der Überhang der aktiven latenten Steuern über die passiven latenten Steuern beträgt 56,3 Mio. €.

11. Haftungsverhältnisse

Die VSEAG haftet im Rahmen von vertraglichen Vereinbarungen in Höhe von 47,0 Mio. € (44,8 Mio. €) für Pensionszusagen an Mitarbeiter, die zu anderen Unternehmen der VSE-Gruppe übergeleitet wurden. Davon entfallen auf verbundene Unternehmen 22,0 Mio. € (21,4 Mio. €). Mit einer Inanspruchnahme aus diesem Haftungsverhältnis ist nach unserer Einschätzung aus wirtschaftlichen Gründen derzeit nicht zu rechnen.

12. Ausschüttungsgesperrte Beträge

Im Geschäftsjahr bestehen keine ausschüttungsgesperrten Beträge durch Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände oder aktiver latenter Steuern, die nicht durch freie Rücklagen gedeckt sind. Aus der Bewertung der Pensionsrückstellungen und Deputate (7-Jahres zu 10-Jahresdurchschnittszinssatz) ergibt sich am Bilanzstichtag ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 12,5 Mio. € (16,8 Mio. €), der grundsätzlich ausschüttungsgesperrt ist.

13. Außerbilanzielle Geschäfte

Es liegen keine außerbilanziellen Geschäfte gemäß § 285 Nr. 3 HGB, die für die Beurteilung der Finanzlage notwendig sind, vor.

14. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Verpflichtungen aus Miet- und Leasinggeschäften belaufen sich zum Abschlussstichtag auf rund 0,1 Mio. € (0,3 Mio. €). Im Rahmen des Investitions- und Instandhaltungsprogramms besteht ein Bestellobligo in Höhe von 2,4 Mio. € (2,1 Mio. €). Für Commodity-Bezugsverträge bestehen Bestellverpflichtungen für Strom in Höhe von 315,3 Mio. € (davon von verbundenen Unternehmen 103,3 Mio. €) und für Gas in Höhe von 185,2 Mio. € (davon von verbundenen Unternehmen 38,9 Mio. €).

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

1. Umsatzerlöse

Im Berichtsjahr ist der Gesamtumsatz auf 647,6 Mio. € (619,0 Mio. €) gestiegen. Die vereinnahmte Strom- und Erdgassteuer in Höhe von 10,1 Mio. € (9,9 Mio. €) wurde wiederum unter den Umsatzerlösen ausgewiesen und die abgeführten Beträge abgesetzt. Auf den Stromverkauf entfallen 393,9 Mio. € (360,7 Mio. €), der Gasverkauf liegt bei 203,5 Mio. € (191,2 Mio. €). Die restlichen 50,2 Mio. € (67,1 Mio. €) verteilen sich größtenteils auf Vergütungen für Geschäftsbesorgung und Dienstleistungen, sowie aus der EEG Direktvermarktung. In den Umsatzerlösen sind auch Erlöse aus Vorjahren enthalten. Die Umsatzerlöse werden, wie im Vorjahr, ausschließlich im Inland erzielt.

2. Sonstige betriebliche Erträge

Es handelt sich u. a. um Auflösung von Wertberichtigungen und Rückstellungen, Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen und Kostenerstattungen. Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens mit Rücklageanteil sind in Höhe von 6 T€ (6 T€) enthalten. Der Posten beinhaltet periodenfremde Erträge in Höhe von 4,9 Mio. € (3,7 Mio. €).

3. Materialaufwand

in T€ 2021 2020
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 603.096 574.463
Aufwendungen für bezogene Leistungen 21.791 18.298
624.887 592.761

Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe enthalten als wesentliche Posten die Strom- und Gasbezugskosten. Die bezogenen Leistungen setzen sich zum größten Teil aus Fremdleistungen für Betriebs- und Unterhaltungsarbeiten zusammen.

4. Personalaufwand

in T€ 2021 2020
Löhne und Gehälter 16.191 16.416
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 801 2.171
- davon für Altersversorgung (-2.033) (-972)
16.992 18.587

In 2021 ergab sich im Jahresdurchschnitt folgende Struktur der Beschäftigten (ohne Auszubildende):

Mitarbeiter Vorjahr
Angestellte (Sonstige Aktivitäten) 182 179
Gewerbliche Arbeitnehmer (Kraftwerksbetrieb) 0 2
182 181

Darüber hinaus bestanden zum Bilanzstichtag 11 (15) Ausbildungsverhältnisse und 12 (9) befristete Anstellungsverhältnisse.

5. Abschreibungen

Die Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände können der Aufstellung über das Anlagevermögen (Anlagengitter) entnommen werden.

Im Geschäftsjahr wurden keine außerplanmäßigen Abschreibungen vorgenommen.

6. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Der Posten beinhaltet neben den Aufwendungen für die allgemeinen Betriebs- und Verwaltungskosten, Zuführungen zu den sonstigen Rückstellungen, Geschäftsbesorgungsvergütungen, Aufwendungen für Beraterleistungen, Softwaremiete, Wartung und Lizenzen sowie Abschreibungen auf Forderungen.

Es sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 0,1 Mio. € (0,2 Mio. €) enthalten.

7. Erträge aus Beteiligungen

Hiervon betreffen 15,5 Mio. € (17,8 Mio. €) Beteiligungserträge von verbundenen Unternehmen.

8. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens

Hiervon betreffen 2,4 Mio. € (2,8 Mio. €) Erträge aus Wertpapieren sowie 0,4 Mio. € (0,5 Mio. €) Erträge aus Ausleihungen an verbundene Unternehmen.

9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

Bei den Zinserträgen handelt sich unter anderem um Zinsen auf Steuererstattungen sowie aus dem Finanzclearing. Sie betrafen mit 0,2 Mio. € (0,4 Mio. €) verbundene Unternehmen.

10. Erträge aus vertraglicher Gewinnabführung

Die Erträge aus der vertraglichen Gewinnabführung in Höhe von 3,0 Mio. € betreffen die VSE Verteilnetz GmbH und die Windpark Merchingen GmbH & Co.KG.

11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Die Zinsaufwendungen betreffen unter anderem mit 13,4 Mio. € (13,4 Mio. €) den Zinsaufwand aus der Pensionsrückstellung. Die Wertanpassung des Helaba Pension Trust Fonds e.V. beinhaltet im Geschäftsjahr eine Ausschüttung und ihre sofortige Wiedereinlage, sowie die Gesamtperformance aller Anlagen zum Bilanzstichtag. Im Vergleich zum Vorjahresaufwand erzielte der Fond im Geschäftsjahr einen Ertrag von 4,3 Mio. € (-2,0 Mio. €), der in den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen ausgewiesen ist. Die Aufwendungen aus der Aufzinsung sonstiger Rückstellungen belaufen sich auf 0,4 Mio. € (0,1 Mio. €). Zinsaufwendungen gegenüber verbundenen Unternehmen sind mit 0,1 Mio. € (0,2 Mio. €) angefallen.

12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Dieser Posten enthält im Geschäftsjahr periodenfremde Steuererträge von 2,4 Mio. € (-1,0 Mio. €).

13. Ergebnisverwendungsvorschlag

Bei einem Jahresüberschuss von 20,3 Mio. € (15,0 Mio. €) schlägt der Vorstand für das Geschäftsjahr 2022 eine Ausschüttung von 17,5 Mio. € (17,5 Mio. €) an die Anteilseigner und eine Einstellung in die freien Gewinnrücklagen in Höhe von 2,8 Mio. € (Vorjahr Auflösung in Höhe von 2,5 Mio. €) vor.

V. Sonstige Angaben

1. Organe

Die Schutz- bzw. Befreiungsklausel gemäß § 286 (4) HGB wurde in Bezug auf die aktiven Vorstände in Anspruch genommen.

Die Bezüge der ehemaligen Vorstandsmitglieder einschließlich ihrer Hinterbliebenen beliefen sich im Berichtsjahr auf 0,17 Mio. € (0,34 Mio. €). Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats betrugen im Berichtsjahr 0,28 Mio. € (0,27 Mio. €). Für ehemalige Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen sind Pensionsrückstellungen in Höhe von 2,7 Mio. € (2,7 Mio. €) gebildet.

Dem Vorstand und dem Aufsichtsrat wurden keine Vorschüsse oder Kredite gewährt.

2. Abschlussprüferhonorar

Das von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar im Sinne des § 285 Nr. 17 HGB ist in der entsprechenden Anhangangabe des Konzernabschlusses der E.ON SE enthalten.

3. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Angabepflichtige Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen im wesentlichen Umfang zu nicht marktüblichen Bedingungen bestanden nicht.

4. Angaben nach § 6b EnWG

Geschäfte größeren Umfangs, die mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen der VSE AG getätigt wurden

Im Geschäftsjahr wurden Geschäfte größeren Umfangs, die aus dem Rahmen der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit herausfallen und für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht von untergeordneter Bedeutung sind, mit verbundenen Unternehmen auf Grund folgender Verträge getätigt:

Technische und kaufmännische Dienstleistungen an verbundene Unternehmen in Höhe von 24,3 Mio. € (23,0 Mio. €)

Für das Erbringen der energiespezifischen Dienstleistungen gegenüber den Tätigkeitsbereichen gem. § 6b Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-6 EnWG der Unternehmen des vertikal integrierten EVU wird ein Tätigkeitsabschluss nach den Vorschriften des § 6b Abs. 3 EnWG und den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Angaben über die Zuordnungsregeln (§ 6b Abs. 3 S. 7 EnWG)

Grundsätzlich werden für die einzelnen Tätigkeitsbereiche getrennte Konten geführt. Soweit eine direkte Zuordnung zu den einzelnen Tätigkeiten nicht möglich ist oder mit unvertretbarem Aufwand verbunden wäre, erfolgt folgende Schlüsselung:

Innerhalb der Umsatzerlöse nach Kundenschlüssel
Innerhalb der sonstigen betrieblichen Erträge nach Umsatzerlös- und Kundenschlüssel
Innerhalb des Materialaufwands nach Umsatzerlös- und Kundenschlüssel
Innerhalb der sonstigen betrieblichen Aufwendungen nach Umsatzerlös- und Kundenschlüssel

5. Nachtragsbericht

Nach dem Schluss des Geschäftsjahres sind keine berichtspflichtigen Vorgänge von besonderer Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eingetreten.

Entwicklung des Anlagevermögens vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 - HGB

ANSCHAFFUNGS- BZW. HERSTELLKOSTEN
Stand 01.01.2021 Zugänge Abgänge Umbuchung Stand 31.12.2021
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I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 16.368 3.018 17 6 19.375
2. Geleistete Anzahlungen 0 343 0 0 343
16.368 3.361 17 6 19.718
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 37.248 48 0 639 37.935
2. Technische Anlagen und Maschinen
- Erzeugungsanlagen 69.125 0 0 0 69.125
- Verteilungsanlagen 1.977 0 222 -550 1.205
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
6.740 201 3.579 0 3.362
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 3.208 180 1.598 -95 1.695
118.298 429 5.399 -6 113.322
III. Finanzanlagen
1. Anteile an Verbundenen Unternehmen 141.248 0 0 0 141.248
2. Ausleihungen an Verbundene Unternehmen 14.607 0 2.760 0 11.847
3. Beteiligungen 43.823 0 26 0 43.797
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 2.288 435 1.154 0 1.569
5. Wertpapiere des Anlagevermögens 129.715 0 0 0 129.715
6. Sonstige Ausleihungen 111 0 15 0 96
331.792 435 3.955 0 328.272
466.458 4.225 9.371 0 461.312
ABSCHREIBUNGEN
Stand 01.01.2021 Abschreibung des Geschäftsjahres Abgänge Umbuchung Stand 31.12.2021
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I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 15.342 541 18 0 15.865
2. Geleistete Anzahlungen 0 0 0 0 0
15.342 541 18 0 15.865
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 24.981 361 0 -550 25.892
2. Technische Anlagen und Maschinen
- Erzeugungsanlagen 63.974 65 0 0 64.039
- Verteilungsanlagen 1.964 3 222 550 1.195
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
5.842 271 3.579 0 2.534
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0 0 0 0 0
96.761 700 3.801 0 93.660
III. Finanzanlagen
1. Anteile an Verbundenen Unternehmen 0 0 0 0 0
2. Ausleihungen an Verbundene Unternehmen 0 0 0 0 0
3. Beteiligungen 2.005 0 26 0 1.979
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 900 0 900 0 0
5. Wertpapiere des Anlagevermögens 0 0 0 0 0
6. Sonstige Ausleihungen 0 0 0 0 0
2.905 0 926 0 1.979
115.008 1.241 4.745 0 111.504
BUCHWERTE
31.12.2021 31.12.2020
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T€ T€
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I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 3.510 1.026
2. Geleistete Anzahlungen 343 0
3.853 1.026
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 12.043 12.267
2. Technische Anlagen und Maschinen
- Erzeugungsanlagen 5.086 5.151
- Verteilungsanlagen 10 13
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
828 898
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 1.695 3.208
19.662 21.537
III. Finanzanlagen
1. Anteile an Verbundenen Unternehmen 141.248 141.248
2. Ausleihungen an Verbundene Unternehmen 11.847 14.607
3. Beteiligungen 41.818 41.818
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1.569 1.388
5. Wertpapiere des Anlagevermögens 129.715 129.715
6. Sonstige Ausleihungen 96 111
326.293 328.887
349.808 351.450

Aufstellung des Anteilsbesitzes der VSE AG zum 31.12.2021

Anteil am Kapital 31.12.21 Gezeichnetes Kapital Eigenkapital1) Ergebnis des Geschäftsjahres1)
% T Euro T Euro T Euro
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Energy Ventures GmbH, Saarbrücken 100,00 50 494 366
Fernwärmeversorgung Saarlouis-Steinrausch Investitionsgesellschaft mbH, Saarlouis 100,00 511 7.579 8
VSE-Stiftung gGmbH, Saarbrücken 100,00 25 2.567 6
VSE Verteilnetz GmbH, Saarbrücken 100,00 30 52.985 2.3612) 3)
VSE-Windpark Merchingen GmbH & Co. KG, Saarbrücken 100,00 2.800 2.800 662
VSE-Windpark Merchingen VerwaltungsGmbH, Saarbrücken 100,00 50 68 1
Windpark Wadern-Felsenberg GmbH, Wadern 100,00 25 4.295 -23
artelis S.A., Luxembourg 90,00 3.000 38.196 2.308
FAMIS GmbH, Saarbrücken 74,90 4.270 9.347 722
energis GmbH, Saarbrücken 56,53 50.208 137.347 23.335
Windpark Büschdorf GmbH, Perl 51,00 25 3.083 185
VKB-GmbH, Neunkirchen 50,01 25 42.752 3.527
prego services GmbH, Saarbrücken 50,00 1.000 265 528
Projecta 14 GmbH, Saarbrücken 50,00 25 37.184 959
VOLTARIS GmbH, Maxdorf 50,00 100 2.294 -668
Windpark Losheim-Britten GmbH, Losheim am See 50,00 25 2.170 125
Windpark Nohfelden-Eisen GmbH, Nohfelden 50,00 25 3.674 133
Windpark Perl GmbH, Perl 42,00 25 8.810 1.004
Windpark Oberthal GmbH, Oberthal 35,00 25 4.889 379
Kraftwerk Wehrden GmbH, Völklingen 33,34 30 97 -7
Gichtgaskraftwerk Dillingen GmbH & Co. KG, Dillingen/Saar 25,20 12.000 37.511 6.440
Verwaltungsgesellschaft GKW Dillingen mbH, Dillingen/Saar 25,20 100 207 6
Windenergie Merzig GmbH, Merzig 20,00 25 4.247 743
Stadtwerke Völklingen Netz GmbH, Völklingen 17,60 12.100 16.387 1.9323)
Stadtwerke Völklingen Vertrieb GmbH, Völklingen 17,60 6.000 7.301 3.3633)
Stadtwerke Sulzbach/Saar GmbH, Sulzbach/Saar 15,00 10.300 11.431 1.5523)
Windpark Saar 2016 GmbH & Co. KG, Freisen 11,58 4.760 4.485 261
IZES gGmbH, Saarbrücken 8,26 820 591 90
Windpark Saar GmbH & Co. Repower KG, Freisen 8,11 5.578 7.394 1.397
Deutsches Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz GmbH, Kaiserslautern 2,50 1.716 27.764 4.655

1) Geschäftsjahr 2020

2) Geschäftsjahr 2021

3) vor Ergebnisabführung

Dr. Joachim Schneider, Vorsitzender

Senior Vice President Energy Networks Technology and Innovation E.ON SE, im Vorruhestand,

Mülheim an der Ruhr
Peter Gillo, 1. stellv. Vorsitzender

Regionalverbandsdirektor, Saarbrücken
René Ehm, 2. stellv. Vorsitzender

Projektleiter VSE AG, Rehlingen-Siersburg
Michael Blug

Landesbezirksleiter ver.di Rheinland-Pfalz-Saarland, Bous
Uwe Conradt

Oberbürgermeister Saarbrücken, Saarbrücken
Marcel Dubois

Geschäftsführer Kommunale Beteiligungsgesellschaft Saar mbH, Neunkirchen (ab 30.04.2021)
Torsten Flosbach

Chief Financial Officer E.ON Energie Deutschland GmbH, Engelskirchen
Michael Forster

Bürgermeister Homburg, Homburg
Marc Geble

Betriebsratsvorsitzender VSE AG, Quierschied
Carl-Ernst Giesting

Mitglied der Geschäftsführung E.ON Energie Deutschland GmbH, Düsseldorf (bis 31.12.2021)
Thomas Herrmann

Netzmeister Gas/Wasser energis-Netzgesellschaft mbH, Saarbrücken
Ernst-Rainer Hertel

Betriebsratsvorsitzender FAMIS GmbH, Saarbrücken
Albert Hettrich

Staatssekretär a. D., Hasborn
Ute Kurtz

Technische Sachbearbeiterin energis-Netzgesellschaft mbH, Saarbrücken
Patrik Lauer

Landrat Saarlouis, Nalbach
Stefan Louis

Bürgermeister Bous, Bous
Sören Meng

Landrat Neunkirchen, Neunkirchen
Thomas Neifer

Betriebsratsvorsitzender energis GmbH, Wadgassen
Udo Recktenwald

Landrat St. Wendel, St. Wendel
Werner Spaniol

Geschäftsführer Kommunale Beteiligungsgesellschaft Saar mbH, Neunkirchen (bis 29.04.2021)
Dr. Marie-Theres Thiell

Juristin, Werne
Robin Weiand

Geschäftsführer Westenergie Breitband GmbH, Düsseldorf

Vorstand

Dr.-Ing. Gabriël Clemens

Saarbrücken
Dr. jur. Hanno Dornseifer

Homburg

Saarbrücken, den 9. Februar 2022

VSE Aktiengesellschaft

Dr.-Ing. Gabriël Clemens

Dr. jur. Hanno Dornseifer

Als Ergebnis unserer Prüfung haben wir den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die VSE Aktiengesellschaft, Saarbrücken

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der VSE Aktiengesellschaft, Saarbrücken, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der VSE Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft.

Die im Abschnitt „Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 und
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt „Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Lageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Lageberichts:

die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote), die in Abschnitt 3.5 „Personal" des Lageberichts enthalten ist, und
die im Lagebericht enthaltenen lageberichtsfremden und als ungeprüft gekennzeichneten Angaben.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten „Elektrizitätsverteilung" und „Erdgasverteilung" nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie den Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.

Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die beigefügten Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG.

Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist nachfolgend weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten.

Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt „Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG.

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,

ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben und
ob die Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG entsprechen.

Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet.

Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.

Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.

Saarbrücken, den 25. Februar 2022

**KPMG AG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

gez. Geis-Sändig, Wirtschaftsprüfer

gez. Heintz, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2021

Der Aufsichtsrat der VSE AG hat während des Geschäftsjahres 2021 seine ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Verpflichtungen wahrgenommen und die Geschäftsführung durch den Vorstand der Gesellschaft laufend überwacht. Er ist vom Vorstand regelmäßig über den Gang der Geschäfte und die beabsichtigte Geschäftspolitik, über grundsätzliche Fragen der zukünftigen Geschäftsführung, über die Lage und Entwicklung der Gesellschaft sowie über bedeutsame Geschäftsvorfälle ausführlich schriftlich und mündlich unterrichtet worden, hat mit dem Vorstand hierüber eingehend beraten und die erforderlichen Entscheidungen getroffen.

Im Geschäftsjahr 2021 haben fünf Aufsichtsratssitzungen stattgefunden.

Schwerpunkte der Beratungen waren:

der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020,
die Berichte des Compliance- und Revisions-Beauftragten,
die Geschäftslage der Gesellschaft,
die Unternehmensplanung für das Geschäftsjahr 2022, bestehend aus Ergebnis-, Bilanz-, Investitions-, Instandhaltungs-, Finanz- und Personalplan,
die Mittelfristplanung 2022 - 2024,
die Grundsatzstrategie der VSE-Gruppe,
der Erwerb oder Verkauf von Anteilen an anderen Unternehmen,

Im Rahmen von schriftlichen Umlaufverfahren wurden Beschlüsse

zu Vergütungsangelegenheiten des Vorstandes
zur Durchführung einer Online-Hauptversammlung

gefasst.

Auch außerhalb der Sitzungen hat der Aufsichtsratsvorsitzende sowie sein Stellvertreter mit dem Vorstand Fragen der Geschäftsführung, der geschäftspolitischen Ausrichtung, der Unternehmensplanung und der strategischen Ziele sowie wichtige Einzelvorgänge besprochen.

Das Präsidium des Aufsichtsrates hat im Berichtsjahr zweimal getagt. Er befasste sich dabei im Wesentlichen gemäß den Regelungen des Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung sowie des Aktiengesetzes mit der Höhe der Vorstandsbezüge und dem Vergütungssystem der Vorstandsmitglieder.

Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021 sind unter Einbeziehung der Buchführung von dem in der Hauptversammlung am 29. April 2021 gewählten und aufgrund des Beschlusses des Aufsichtsrats vom 29. April 2021 beauftragten Abschlussprüfers, KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Saarbrücken, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden.

Der Bericht des Abschlussprüfers, der Jahresabschluss, der Lagebericht und der Bericht des Aufsichtsrats sind dem Aufsichtsrat durch den Aufsichtsratsvorsitzenden rechtzeitig vor der Bilanzsitzung am 17. März 2022 ausgehändigt und in der Sitzung umfassend erörtert worden. Der Abschlussprüfer hat an den Beratungen des Aufsichtsrats über den Jahresabschluss teilgenommen und über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet. Außerdem stand er für ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Der Aufsichtsrat hat dem Ergebnis der Prüfung zugestimmt. Er hat seinerseits den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung sind Einwendungen nicht zu erheben. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 gebilligt, der damit festgestellt ist. Dem Vorschlag des Vorstands für die Gewinnverwendung schließt er sich an.

Der Aufsichtsrat hat auch den vom Vorstand gemäß § 312 AktG erstellten Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen geprüft und in Ordnung befunden. Der Abschlussprüfer hat den Abhängigkeitsbericht gemäß § 313 Abs. 3 AktG mit folgendem Vermerk versehen:

"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,
2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war."

Von dem Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers hat der Aufsichtsrat zustimmend Kenntnis genommen. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung erhebt der Aufsichtsrat keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Berichts.

Mit Ablauf der Hauptversammlung am 29. April 2021 endete die Amtsperiode des Aufsichtsrates. Herr Dr. Joachim Schneider, Herr Peter Gillo, Herr Uwe Conradt, Herr Marcel Dubois, Herr Torsten Flosbach, Herr Michael Forster, Herr Carl-Ernst Giesting, Herr Albert Hettrich, Herr Patrik Lauer, Herr Stefan Louis und Herr Udo Recktenwald wurden in der Hauptversammlung für eine neue Amtsperiode zu Mitgliedern des Aufsichtsrates der VSE AG gewählt. Frau Dr. Marie-Theres Thiell, Herr Sören Meng und Herr Robin Weiand sind mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung in den Aufsichtsrat entsandt worden. Als Arbeitnehmervertreter sind Frau Ute Kurtz, Herr René Ehm, Herr Michael Blug, Herr Marc Geble, Herr Thomas Herrmann, Herr Ernst-Rainer Hertel, Herr Thomas Neifer in den Aufsichtsrat entsandt worden.

Mit Schreiben vom 22.10.2021 hat Herr Carl-Ernst Giesting sein Mandat mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2021 niedergelegt. Als Nachfolgerin wurde vom zuständigen Amtsgericht Saarbrücken mit Beschluss vom 01.02.2022 Frau Katja Steger als Aufsichtsrätin bestellt.

Der Aufsichtsrat bedankt sich bei den ausgeschiedenen Mitgliedern für die langjährige, engagierte und konstruktive Zusammenarbeit im Aufsichtsrat zum Wohle des Unternehmens.

Der Aufsichtsrat spricht dem Vorstand, den Betriebsräten und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der VSE-Gruppe für die im Geschäftsjahr 2021 geleistete Arbeit seinen Dank und seine Anerkennung aus.

Saarbrücken, den 17. März 2022

DER AUFSICHTSRAT

Dr. Joachim Schneider, Vorsitzender

Gewinnverwendungsvorschlag

Es wird vorgeschlagen, den Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden:

Jahresüberschuss 20.319.816,52 €
+ Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 57.047,90 €
./. Dividende von 43,9 % auf das ausgegebene Kapital von 39.867.699,20 € 17.500.000,00 €
./. Einstellung in die freie Gewinnrücklage 2.800.000,00 €
Gewinnvortrag 76.864,42 €

Saarbrücken, den 17. März 2022

VSE Aktiengesellschaft

Dr.-Ing. Gabriël Clemens

Dr. jur. Hanno Dornseifer

Zu Punkt 2 der TO:

„Verwendung des Bilanzgewinns“

Die Hauptversammlung beschließt gemäß § 119 Abs. 1 Nr. 2 und § 58 Abs. 2 bis 4 AktG über die Verwendung des gesamten Bilanzgewinns.

Der Vorsitzende stellt den folgenden Beschlussvorschlag über die Normaldividende, die Einstellung in die freie Gewinnrücklage und die Verwendung eines Restbetrages als Gewinnvortrag zur Abstimmung:

„Die Hauptversammlung beschließt, aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2021 von 20.376.864,42 Euro eine Dividende in Höhe von 17.500.000,00 Euro (43,9 % Dividende auf das ausgegebene Kapital von 39.867.699,20 Euro) auszuschütten und 2.800.000,00 Euro in die freie Gewinnrücklage einzustellen. Der Restbetrag in Höhe von 76.864,42 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.“

Dem Beschlussvorschlag wird einstimmig zugestimmt.

Der Vorsitzende verkündet den Beschluss.