Governance Information • Sep 15, 2017
Governance Information
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Vorstand und Aufsichtsrat der Vonovia SE erklären,
dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" (DCGK) in der Fassung vom 07. Februar 2017 seit der letzten Entsprechenserklärung vom Februar 2017 mit der dort genannten Ausnahme entsprochen wurde und mit folgender Ausnahme entsprochen wird:
Gemäß Ziffer 5.3.2 Absatz 3 Satz 3 DCGK soll der Aufsichtsratsvorsitzende nicht den Vorsitz im Prüfungsausschuss innehaben. Der Aufsichtsrat hat nach dem Rücktritt des bisherigen Aufsichtsratsvorsitzenden dessen bisherigen Stellvertreter, Prof. Dr. Edgar Ernst, bis zu der im Mai 2018 stattfindenden Hauptversammlung zum Vorsitzenden gewählt. Prof. Ernst ist zugleich Vorsitzender des Prüfungsausschusses. Da Prof. Ernst aus dem Kreise des derzeitigen Aufsichtsrats über die größte Fachkompetenz auf dem Gebiet der Rechnungslegung verfügt, soll er weiterhin Vorsitzender des Prüfungsausschusses bleiben. Der Empfehlung wird daher vorläufig nicht entsprochen werden. Es ist beabsichtigt, nach der Konstituierung des neuen Aufsichtsrats nach der in der Hauptversammlung im Mai 2018 anstehenden Neuwahl aller Aufsichtsratsmitglieder der Ziffer 5.3.2. Absatz 3 S. 3 DCGK wieder zu entsprechen.
Düsseldorf, im September 2017
Für den Vorstand Für den Aufsichtsrat
Rolf Buch Prof. Dr. Edgar Ernst
Vorsitzender des Vorstands Vorsitzender des Aufsichtsrats
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