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Vonovia SE

Governance Information Feb 29, 2016

477_cgr_2016-02-29_1dfcf2a1-15c0-4951-b956-3d5ad61de074.pdf

Governance Information

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Entsprechenserklärung

des Vorstands und des Aufsichtsrats

der Vonovia SE

zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex

gemäß § 161 AktG

Die Vonovia SE entspricht sämtlichen vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" (DCGK) in der Fassung vom 05. Mai 2015.

Seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung vom Februar 2015 hat die Vonovia SE sämtlichen Empfehlungen des DCGK in der Fassung vom 24. Juni 2014 mit folgenden Ausnahmen entsprochen:

  • Ziffer 4.2.3 Abs. 2 Satz 6 (Betragsmäßige Höchstgrenzen für Vorstandsvergütung): Die im letzten Jahr erklärte Abweichung ist mit der vom Aufsichtsrat mit Wirkung ab dem Geschäftsjahr 2015 beschlossenen Änderung des Vergütungssystems entfallen.
  • Ziffer 7.1.2 Satz 4 (Zwischenberichte): Der Empfehlung, Zwischenberichte binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich zu machen, wurde aufgrund des erhöhten Zeitaufwands für die Konsolidierung im Zuge des Erwerbs der GAGFAH SA-Gruppe für die Zwischenberichte für das erste und zweite Quartal 2015 nicht entsprochen, seit dem dritten Quartal 2015 wird dieser Empfehlung wieder entsprochen.

Düsseldorf, im Februar 2016 Für den Vorstand Für den Aufsichtsrat Rolf Buch Dr. Wulf H. Bernotat

Vorsitzender des Vorstands Vorsitzender des Aufsichtsrats

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