Skip to main content

AI assistant

Sign in to chat with this filing

The assistant answers questions, extracts KPIs, and summarises risk factors directly from the filing text.

Voltabox AG Governance Information 2018

Mar 1, 2018

476_cgr_2018-03-01_221ad11b-2fa0-47af-b2a3-721e344fb75e.pdf

Governance Information

Open in viewer

Opens in your device viewer

Erklärung der Voltabox AG zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Gemäß § 161 Abs. 1 Satz 1 AktG sind der Vorstand und der Aufsichtsrat der Voltabox AG verpflichtet, mindestens jährlich eine Erklärung darüber abzugeben, in welchem Umfang den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex ("DCGK") in der Vergangenheit entsprochen worden ist und wie dies für die Zukunft beabsichtigt ist. Da die Aktien der Voltabox AG erstmalig am 13. Oktober 2017 in den Handel im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen wurden, hat es in der Vergangenheit noch keine Entsprechenserklärung der Voltabox AG gegeben.

Gemäß § 161 AktG geben Vorstand und Aufsichtsrat der Voltabox AG folgende Entsprechenserklärung zu den am 24. April 2017 im Bundesanzeiger bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 07. Februar 2017 ab:

Vorstand und Aufsichtsrat der Voltabox AG begrüßen die Anregungen und Regeln des Deutschen Corporate Governance Kodex. Sie verpflichten sich zu einer transparenten, verantwortlichen und auf Wertschöpfung ausgerichteten Unternehmensführung und -kontrolle. Die Voltabox AG entsprach und entspricht den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex mit den folgenden Abweichungen:

  • Aktuell verfügt die Gesellschaft noch nicht über ein vollumfängliches Compliance Management-System. Die Implementierung eines Compliance Management-Systems nach ISO 19600 ist für das Jahr 2019 geplant (Ziffer 4.1.3).
  • Eine Regelung zu Abfindungen (Abfindungs-Cap) ist mit dem Vorstand nicht vereinbart (Ziffer 4.2.3).
  • Bei der Bestellung der aktuellen Vorstandsmitglieder hat sich der Aufsichtsrat nicht vom Gesichtspunkt der Diversity leiten lassen. Der Aufsichtsrat beabsichtigt, bei etwaigen künftigen Veränderungen in der Zusammensetzung des Vorstands den Gesichtspunkt der Diversity sowie eine angemessene Berücksichtigung von Frauen zu beachten. (Ziffer 5.1.2).
  • Der Aufsichtsrat hat keine Ausschüsse gebildet, da dies aufgrund der geringen Größe des Aufsichtsrats von drei Mitgliedern als nicht effizient angesehen wird (Ziffern 5.3.1 bis 5.3.3).
  • Es ist weder für Aufsichtsrats- noch für Vorstandsmitglieder eine Altersgrenze festgelegt worden, da der Kompetenz von Mitgliedern Vorrang eingeräumt wird (Ziffern 5.1.2 bzw. 5.4.1).
  • Die Voltabox AG veröffentlicht den Jahresabschluss und die Zwischenberichte gemäß den gesetzlichen Vorschriften und strebt dabei auch die Einhaltung der vom Kodex empfohlenen Fristen (90 Tage für den Jahresabschluss, 45 Tage für Zwischenabschlüsse) an. Aus organisatorischen Gründen könnten diese Fristen jedoch gegebenenfalls überschritten werden (Ziffer 7.1.2).

Delbrück, im März 2018

Der Vorstand

Der Aufsichtsrat