Annual Report • Apr 27, 2023
Annual Report
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mit Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Versicherung der gesetzlichen Vertreter

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Vorstand und Aufsichtsrat der Voltabox AG bekennen sich zu der im Deutschen Corporate Governance Kodex ("Kodex") enthaltenen Verpflichtung, im Einklang mit den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft für den Bestand des Unternehmens und seine nachhaltige Wertschöpfung zu sorgen (Unternehmensinteresse). Interessenskonflikte einzelner Vorstandsmitglieder bestanden im Geschäftsjahr 2022 nicht. Eine Aufstellung aller Mandate der Aufsichtsratsmitglieder ist im Konzernanhang enthalten (Note (40)).
Im Geschäftsjahr 2022 hat der Aufsichtsrat der Voltabox AG die ihm nach Gesetz, Satzung, Corporate Governance Kodex und Geschäftsordnung obliegenden Beratungsund Kontrollaufgaben mit großer Sorgfalt wahrgenommen. Dabei hat der Aufsichtsrat den Vorstand laufend beaufsichtigt und sich von der Recht- und Ordnungsmäßigkeit, der Zweckmäßigkeit und der Wirtschaftlichkeit der Unternehmensführung überzeugt.
Im Februar 2023 haben Vorstand und Aufsichtsrat eine aktualisierte Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben und im Investor Relations-Bereich der Internetseite der Voltabox AG dauerhaft zugänglich gemacht. Die Abweichungen von den Empfehlungen des Kodex und darüberhinausgehende Informationen zur Corporate Governance bei der Voltabox AG sind dort ebenfalls erläutert.
Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat in schriftlicher und mündlicher Form in den Aufsichtsratssitzungen umfassend über alle Vorgänge von wesentlicher
Bedeutung, die allgemeine Geschäftsentwicklung und die aktuelle Lage der Gesellschaft. Dabei ging er insbesondere auf Themen der Strategie, Planung, Geschäftsentwicklung, Risikolage und des Risikomanagements ein. Der Aufsichtsrat überprüfte die Berichte des Vorstands intensiv und erörterte diese im Gremium. Über die Aufsichtsratssitzungen und Telefonkonferenzen zwischen allen Mitgliedern von Vorstand und Aufsichtsrat hinaus diskutierten der Aufsichtsratsvorsitzende und der Vorstand bei Bedarf über wichtige Themen. Über außergewöhnliche Ereignisse, die für die Beurteilung des Jahresergebnisses von Bedeutung sind, wurde der Aufsichtsrat in vollem Umfang informiert.
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Dem Aufsichtsrat der Voltabox AG gehörten zum 1. Januar 2022 drei Mitglieder an: Herbert Hilger (Vorsitzender), Roland Mackert (Stellvertreter und Leiter Prüfungsausschuss) und Toni Junas. Im Rahmen der außerordentlichen Hauptversammlung am 17. März 2022 wurde der Aufsichtsrat bestätigt.
| Datum | Art | Inhalte |
|---|---|---|
| 21.01.2022 | Außerordentliche virtuelle Sitzung | • Bericht des Vorstandes zum Geschäftsjahr 2021 • Tagesordnung außerordentliche Hauptversammlung • Beschluss zum Versammlungsleiter der außerordentlichen Hauptversammlung • Beschluss darüber, dass Herr Zabel in Namen und Auftrag im Rahmen der außerordentlichen Hauptversammlung Fragen an den Aufsichtsrat beantworten darf |
| 21.02.2022 | Außerordentliche virtuelle Sitzung | • Beschluss zur Kapitalerhöhung |
| 22.02.2022 | Außerordentliche virtuelle Sitzung | • Weiterer Beschluss zur Kapitalerhöhung |
| 22.04.2022 | Ordentliche virtuelle Sitzung | • Bericht des Abschlussprüfers • Abhängigkeitsberichterstattung • Vorstellung Ergebnis des Geschäftsjahres 2021 • Tagesordnung Hauptversammlung • Beschluss zum Versammlungsleiter der ordentlichen Hauptversammlung • Auswahl Abschlussprüfer • Strategie und Planung 2022 • Vorstellung neuer Mitarbeiter • Abstimmung zur künftigen Außendarstellung |
| 28.04.2022 | Außerordentliche virtuelle Sitzung | • Feststellung Ergebnis Geschäftsjahr 2021 |
| 29.05.2022 | Umlaufbeschluss | • Gründung der GreenCluster GmbH |
| 23.08.2022 | Ordentliche virtuelle Sitzung | • Aktuelle Geschäftsentwicklung (insb. GreenCluster, Produktionsanlaufplanung, Auftragsplanung) • Organigramm und künftige Ausrichtung in Business Units |
| 21.10.2022 | Ordentliche virtuelle Sitzung | • Aktuelle Geschäftsentwicklung • Abstimmung zum Prüfungsausschuss |
| 25.11.2022 | Außerordentliche virtuelle Sitzung | • Kapitalerhöhung |
In der konstituierenden Sitzung des neuen Aufsichtsrats vom 29. November 2021 beschloss dieser, dass ein Prüfungsausschuss gebildet wird. Dieser Prüfungsausschuss bestand im Geschäftsjahr 2022 unverändert. Der Ausschuss wird durch Herrn Roland Mackert geleitet. Die übrigen Aufsichtsratsmitglieder sind ebenfalls Mitglieder dieses Ausschusses.
Die Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Bielefeld wurde durch Beschluss der Hauptversammlung zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer des Geschäftsjahres vom 01. Januar bis 31. Dezember 2022 gewählt und durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrates entsprechend beauftragt. Eine Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers gemäß Artikel 6 Abs. 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) 537/2014 liegt dem Aufsichtsrat vor.
Gegenstand der Abschlussprüfung war der vom Vorstand nach den Regeln des HGB aufgestellte Jahresabschluss der Voltabox AG für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2022, der vom Vorstand gemäß § 315a HGB auf der Grundlage der internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS aufgestellte Konzernabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2022 sowie der zusammengefasste Lagebericht des Voltabox-Konzerns und der Voltabox AG.
Zum Abschluss der Prüfung hat die Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Bielefeld, den Jahresabschluss, den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht des Voltabox-Konzerns und der Voltabox AG jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Abschlussprüfer hat außerdem festgestellt, dass das vom Vorstand eingerichtete Informations- und Überwachungssystem geeignet ist, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden könnten, frühzeitig zu erkennen.
Jedem Mitglied des Aufsichtsrats wurden vom Abschlussprüfer die zu prüfenden Unterlagen über den Jahresabschluss, den Konzernabschluss, den zusammengefassten Lagebericht des Voltabox-Konzerns und der Voltabox AG, der Vorschlag über die Verwendung des Jahresüberschusses sowie der Bericht über die Abschlussprüfung zur Verfügung gestellt. Über die Prüfung wurde in der Aufsichtsratssitzung am 20. April 2023 berichtet und diskutiert. Der Abschlussprüfer nahm an der Beratung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses teil.
Er berichtete über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfungen und stand dem Aufsichtsrat für ergänzende Fragen und Auskünfte zur Verfügung. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss per Umlaufbeschluss gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss festgestellt.
Der Aufsichtsrat ist in seiner Sitzung vom 27. April 2023 zudem mittels Umlaufbeschluss dem Vorschlag gefolgt, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Paderborn, 27. April 2023
Für den Aufsichtsrat
Herbert Hilger
Die Voltabox AG erweitert ab dem Geschäftsjahr 2022 entsprechend den Anforderungen durch ARUG II den Vergütungsbericht inhaltlich um eine vergleichende Darstellung der jährlichen Veränderung der Vergütung, der Ertragsentwicklung der Gesellschaft sowie der über die letzten fünf Geschäftsjahre betrachteten durchschnittlichen Vergütung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und Angaben dazu, ob und wie von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wurde, variable Vergütungsbestandteile zurückzufordern.
Der Vergütungsbericht ist über die Internetseite der Gesellschaft im Bereich Investor Relations für zehn Jahre abrufbar (https://ir.voltabox.ag/, Rubrik "Veröffentlichungen / Jahresfinanzberichte"). Der Prüfungsvermerk des Abschlussprüfers ist entsprechend hinterlegt
Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands setzt sich aus einer jährlichen Festvergütung, Nebenleistungen sowie einer einjährigen variablen Vergütung zusammen. Im Geschäftsjahr sind neben der Festvergütung und der Nebenleistung zugunsten eines ehemaligen Vorstandsmitglieds Vergütungen aus Leistungen nach Beendigung des Anstellungsverhältnisses gewährt worden und im Berichtsjahr teilweise zugeflossen. Für den variablen Vergütungsanteil ist eine Deckelung (Minimum/Maximum) nicht vorgesehen. Ein mehrjähriger variabler Vergütungsanteil wurde nicht vereinbart.
Die Gesamtvergütung des Vorstands enthält Gehälter und kurzfristige Leistungen in Höhe von TEUR 138 (Vorjahr: TEUR 657) und umfasst feste Bestandteile in Höhe von TEUR 134 (Vorjahr: TEUR 657) sowie variable Bestandteile
Die gewährten und zugeflossenen Zuwendungen erfolgten in Übereinstimmung mit dem maßgeblichen Vergütungssystem. Den Vorstandsmitgliedern wurden für ihre Vorstandstätigkeit keine Vergütungen durch einen Dritten zugesagt oder im Geschäftsjahr gewährt. Die gewährten und zugeflossenen Zuwendungen erfolgten in Übereinstimmung mit dem maßgeblichen Vergütungssystem.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die im Berichtsjahr gewährten Zuwendungen der Mitglieder des Vorstands:
| Gewährte Zuwendungen | Jürgen Pampel CEO Eintrittsdatum: 09.08.2017 Austrittsdatum: 16.03.2022 |
Dr. Burkhard Leifhelm CTO Eintrittsdatum: 26.05.2020 Austrittsdatum: 30.06.2021 |
Patrick Zabel CFO Eintrittsdatum: 26.05.2020 Austrittsdatum: 31.12.2021 |
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|---|---|---|---|---|---|---|---|
| In EUR | 2022 | 2021 | 2022 | 2021 | 2022 | 2021 | |
| Festvergütung | 54.000 | 248.990 | 0 | 86.301 | * | 169.600 | |
| Leistungen nach Beendigung des Anstellungsverhältnisses |
79.812,84 | 0 | 0 | 90.000 | 0 | 85.000 | |
| Variable Vergütung | 4.537,11 | 152.569 | 0 | 3.561 | 0 | 0 | |
| Summe | 138.349,59 | 401.559 | 0 | 179.862 | 0 | 254.600 | |
| Anteil an der Gesamtvergütung | 61,9 % | 48,0 % | 0,0 % | 21,5 % | 0 % | 30,5 % | |
| Jährlicher Betrag anzurechnen auf die mehrjährige variable Vergütung |
0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| Summe | 138.349,59 | 401.559 | 0 | 179.862 | 0 | 254.600 | |
| Anteil an der Gesamtvergütung | 61,9 % | 48,0 % | 0,0 % | 21,5 % | 0 % | 30,5 % | |
| Gesamtvergütung | 138.349,59 | 401.559 | 0 | 179.862 | 0 | 254.600 |
* Hinzu kommt die im Folgenden erwähnte Drittvergütung
Weder wurden Aktien gewährt noch zugesagt. Es wurden zudem keine Aktienoptionen durchgeführt. Darüber hinaus wurde nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, variable Vergütungsbestandteile zurückzufordern.
Hinsichtlich der Vergütung jedes einzelnen Vorstandsmitglieds hat der Vergütungsbericht gemäß § 162 Abs. 2 Nr. 1 AktG ferner Angaben zu solchen Leistungen zu enthalten, die einem Vorstandsmitglied von einem Dritten im Hinblick auf seine Tätigkeit als Vorstandsmitglied zugesagt oder im Geschäftsjahr gewährt worden sind. Offenzulegen sind nicht nur Leistungen für, sondern auch Leistungen im Hinblick auf die Tätigkeit als Vorstandsmitglied. Damit sind alle Vorteile, die eine sachliche Nähe zur Vorstandstätigkeit aufweisen, darzustellen über die eigentliche Vergütung für die Vorstandstätigkeit hinausgehend. Patrick Zabel sind im abgelaufenen Geschäftsjahr Drittzuwendungen gemäß §162 Abs. 2 Nr. 1 AktG in Höhe von TEUR 192 zugeflossen.
Die Drittvergütung resultiert aus einem Dienstleistungsvertrag, der zwischen der Trionity Invest GmbH und der Voltabox AG geschlossen wurde und sich auf die Vorstandstätigkeit bezieht. Hierfür hat die Voltabox AG im Geschäftsjahr 2022 TEUR 75 an die Trionity Invest GmbH gezahlt.
| In TEUR bzw. lt. Angabe | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 |
|---|---|---|---|---|
| Gewährte Vergütung Jürgen Pampel |
262 | 325 | 402 | 138 |
| Gewährte Vergütung Dr. Burkhard Leifhelm |
0 | 124 | 180 | 0 |
| Gewährte Vergütung Patrick Zabel |
0 | 108 | 255 | 0 |
| EBITDA-Entwicklung im Vergleich zum Vorjahr |
-250 % | -69 % | 79 % | 38 % |
| Durchschnittliche Vergütung aller Angestellten Arbeitnehmer auf Vollzeitäquivalenzbasis weltweit im Verhältnis zur Vorstandsvergütung |
2 % | 3 % | 11 % | 23 % |
Es lagen keine Abweichungen zum Vergütungssystem vor. Der Beschluss der Hauptversammlung zur neuen Vergütungsstruktur wird bei neuen Vorstandsverträgen berücksichtigt.
Im Geschäftsjahr 2021 wurden dem Vorstandsmitglied Patrick Zabel eine Vergütung für die vorzeitige Beendigung seines Vertrages zugesagt. Patrick Zabel wurde zum 19. Oktober 2021 als Vorstand der Voltabox AG abberufen. Er trat aus der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 aus. Davon wurden im Geschäftsjahr 2022 noch TEUR 85 durch die Gesellschaft geleistet.
Am 16.03.2022 trat Herr Zabel erneut in den Vorstand ein und wurde zum CEO berufen.
Als Mitglied des freiwilligen Aufsichtsrats der ForkOn GmbH erhielt Patrick Zabel keine Vergütung.
Die Voltabox AG hat im Geschäftsjahr 2020 erstmals eine Rückstellung von TEUR 119 für Ruhegeldansprüche gegenüber Vorstandsmitgliedern gebildet. Der Anspruch bestand zum 31. Dezember 2022 gegenüber keinem Vorstandsmitglied. Die Rückstellung wurde daher zum 31. Dezember 2022 auf TEUR 0 reduziert.
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Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats wird satzungsgemäß von der Hauptversammlung festgelegt, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats beschließt.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten satzungsgemäß eine feste Vergütung in Höhe von TEUR 10. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält TEUR 20, der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält TEUR 15 pro Geschäftsjahr. Gehört ein Mitglied dem Aufsichtsrat nur einen Teil des Geschäftsjahres an, bestimmt sich die Vergütung zeitanteilig.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind in eine von der Gesellschaft zugunsten der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats zu marktüblichen Bedingungen abgeschlossene Vermögensschadenhaftpflichtversicherung einbezogen.
Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats Ersatz ihrer bei Wahrnehmung ihres Amts entstandenen angemessenen und nachgewiesenen Auslagen sowie des eventuell auf die Aufsichtsratsvergütung entfallenden Umsatzsteuerbetrages, soweit sie berechtigt sind, der Gesellschaft die Umsatzsteuer gesondert in Rechnung zu stellen und dieses Recht auszuüben.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben im Berichtsjahr eine feste Vergütung in Höhe von TEUR 45 (Vorjahr: TEUR 51) erhalten. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder:
| Klaus Dieter Frers | Hermann Börnemeier |
Walter Schäfers | Herbert Hilger | Roland Mackert | Toni Junas | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Vorsitzender des Stv. Vorsitzender |
Mitglied des | Vorsitzender des | Stv. Vorsitzender | Mitglied des | ||||||||
| Aufsichtsrats bis | des Aufsichtsrats | Aufsichtsrats | Aufsichtsrats | des Aufsichtsrats | Aufsichtsrats | |||||||
| In EUR | 15.11.2021 | bis 12.11.2021 | bis 12.11.2021 | ab 22.11.2021 | ab 22.11.2021 | ab 22.11.2021 | ||||||
| 2022 | 2021 | 2022 | 2021 | 2022 | 2021 | 2022 | 2021 | 2022 | 2021 | 2022 | 2021 | |
| Festvergütung | 0 | 17.479 | 0 | 13.110 | 0 | 8.740 | 20.000 | 5.000 | 15.000 | 3.750 | 10.000 | 2.500 |
| Gesamtvergütung | 0 | 17.479 | 0 | 13.110 | 0 | 8.740 | 20.000 | 5.000 | 15.000 | 3.750 | 10.000 | 2.500 |
Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft sind den Grundsätzen einer transparenten und verantwortungsvollen Unternehmensführung und -kontrolle verpflichtet. Sie messen den Standards guter Corporate Governance entsprechend einen hohen Stellenwert bei.
Die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 315d i.V.m. 289f Abs. 1 HGB kann dauerhaft auf der Voltabox-Homepage unter https://ir.voltabox.ag/ corporate-governance/ eingesehen werden. Sie beinhaltet die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß §161 AktG, relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken und die Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie deren Zusammensetzung, die Zielgrößenfestlegungen nach § 76 Absatz 4 und § 111 Absatz 5 AktG und die Angaben zur Erreichung der Zielgrößen sowie die Maßnahmen der Gesellschaft im Zusammenhang mit der Steigerung der Diversität.
Der Vergütungsbericht über das jeweils letzte Geschäftsjahr im Sinne von § 162 AktG, der Vermerk des Abschlussprüfers gemäß § 162 AktG, das geltende Vergütungssystem des Vorstands gemäß § 87a Abs. 1 und 2 Satz 1 AktG und der letzte Vergütungsbeschluss der Hauptversammlung zur Aufsichtsratsvergütung gem. § 113 Abs. 3 AktG stehen auf der Website der Gesellschaft unter folgender Adresse zur Verfügung: https://ir.voltabox.ag/mitteilungen-und-publikationen/#finanzberichte
Die Unternehmensführung der Voltabox AG als deut-
sche Aktiengesellschaft wird durch das Aktiengesetz, die Satzung des Unternehmens, die freiwillige Verpflichtung auf die Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in seiner jeweils aktuellen Fassung sowie die jeweils aktuellen Geschäftsordnungen für Vorstand und Aufsichtsrat bestimmt. Für Vorstand und Aufsichtsrat sind die Empfehlungen und Anregungen des Corporate Governance Kodex ebenso wie die gesetzlichen Vorschriften ein fester Bestandteil ihrer Arbeit. Nachhaltiges wirtschaftliches, ökologisches und soziales Handeln bei gleichzeitiger Beachtung der rechtlichen Vorgaben ist für Voltabox ein wesentliches Element der Unternehmenskultur.
Voltabox achtet strengstens darauf, dass im Unternehmen keine Rechtsverletzungen toleriert werden. Im Fall von Verstößen gegen geltende Rechtsprechung und interne Vorschriften verfolgt Voltabox konsequent die Umsetzung von Disziplinarmaßnahmen und prüft bei Bedarf zivil- oder strafrechtliche Konsequenzen. Die Umsetzung dieser Grundsätze ist durch bestehende Programme und Managementsysteme abgesichert.
Gemäß den gesetzlichen Vorschriften verfügt die Voltabox AG über ein so genanntes duales Führungssystem. Dieses ist durch eine strikte personelle Trennung zwischen dem Vorstand als Leitungsorgan und dem Aufsichtsrat als Überwachungsorgan gekennzeichnet.
Der Vorstand führt das Unternehmen nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung und seiner Geschäftsordnung in eigener Verantwortung. Die Aufgaben des Vorstands
umfassen vor allem die Führung des Konzerns, die Entwicklung und Verfestigung der strategischen Ausrichtung sowie die Organisation, Durchführung und kontinuierliche Überwachung des Risikomanagements.
Der Vorstand der Voltabox AG bestand zum 31. Dezember 2022 aus dem CEO Patrick Zabel, geb. am 17. September 1989. Seine erstmalige Bestellung in den Vorstand der Voltabox AG erfolgte am 26.05.2020 mit seiner Berufung zum CFO. Zum Alleinvorstand (CEO) wurde er am 16.03.2022 bestellt.
Der Aufsichtsrat beaufsichtigt den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens und steht ihm beratend zur Seite. Zum Ziel der Überwachung der Vorstandstätigkeit stehen dem Aufsichtsrat Informations- und Prüfungsrechte zu. Ihm obliegt außerdem die Ausführung der Beschlüsse der Hauptversammlung.
Die Besetzung des Aufsichtsrats richtet sich grundsätzlich nach den für eine Aktiengesellschaft geltenden Vorschriften. Der Aufsichtsrat bestellt und entlässt die Vorstandsmitglieder, bestimmt die zustimmungspflichtigen Geschäfte, beschließt das Vergütungssystem für den Vorstand und setzt dessen jeweilige Gesamtvergütung fest. Er wird in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für die Voltabox AG, die das Aktiengesetz und die Geschäftsordnung vorsehen, eingebunden. Die Grundsätze der Zusammenarbeit des Aufsichtsrats regelt die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat bewertet durch Selbsteinschätzung einmal jährlich die Effizienz seiner Arbeit. Ein Prüfungsausschuss wurde eingerichtet.
Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat in schrift-
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licher und mündlicher Form in den Aufsichtsratssitzungen umfassend über alle Vorgänge von wesentlicher Bedeutung, die allgemeine Geschäftsentwicklung und die aktuelle Lage der Gesellschaft. Dabei ging er insbesondere auf Themen der Strategie- und Organisationsentwicklung ein. Der Aufsichtsrat überprüfte die Berichte des Vorstands intensiv und erörterte diese im Gremium. Über die Aufsichtsratssitzungen und Telefonkonferenzen zwischen Vorstand und Aufsichtsrat in ihrer Gesamtheit hinaus diskutierten der Aufsichtsratsvorsitzende und der Vorsitzende des Vorstands bei Bedarf über wichtige Themen. Über außergewöhnliche Ereignisse, die für die Beurteilung des Jahresergebnisses von Bedeutung sind, wurde der Aufsichtsrat in vollem Umfang informiert.
Dem Aufsichtsrat der Voltabox AG gehörten im Geschäftsjahr 2022 folgende Mitglieder an:
| Zeitraum | Name | Funktion | ||
|---|---|---|---|---|
| ab 22.11.2021 | Herbert Hilger | Vorsitzender des Aufsichtsrats | ||
| ab 22.11.2021 | Roland Mackert | Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats |
||
| ab 22.11.2021 | Toni Junas | Mitglied des Aufsichtsrats |
Im Geschäftsjahr 2022 bestanden keine Interessens konflikte.
Der seit dem 22. November 2021 tätige Aufsichtsrat erachtet es hinsichtlich der Zusammensetzung des Gremiums als angemessen, wenn mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats unabhängig ist. Im aktuellen Aufsichtsrat kommt diese Funktion sowohl dem Mitglied Herbert Hilger als auch dem Mitglied Toni Junas zu.
Voltabox misst der Diversität im Unternehmen einen hohen Stellenwert bei. Das umfasst auch Inklusion und Vielfalt. Die Gesellschaft ist bestrebt, Diversität sowohl innerhalb der Verwaltungsorgane als auch auf Mitarbeiterebene zu fördern. Gleichwohl will die Gesellschaft in Form ihrer Organe daran festhalten, auch künftig sowohl bei Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung für Aufsichtsratsmitglieder als auch bei der Berufung von Vorstandsmitgliedern nicht das Geschlecht in den Vordergrund zu stellen, sondern sich weiterhin – unabhängig vom Geschlecht – an den Kenntnissen und fachlichen Qualifikationen der infrage kommenden Personen zu orientieren. Mit Blick auf § 76 Absatz 4 und § 111 Absatz 5 des Aktiengesetzes sowie Ziffer B.1 und C.1 des Corporate Governance Kodex in seiner Fassung vom 28. April 2022 zum Thema "Diversity" wurden im Jahr 2023 vom Vorstand Zielgrößen definiert. Für beide Organe beträgt der aktuelle Frauenanteil der Voltabox AG Null. Die Zielgrößen für die beiden Gremien wurden ebenfalls mit Null festgelegt. Dies ist darin begründet, dass sich die Voltabox AG angesichts ihrer jüngeren Historie und der daraus resultierenden eingeschränkten Attraktivität der Gesellschaft für Führungskräfte im Rahmen der Gremien-Besetzung nicht vom Faktor der Diversität leiten lassen kann. Die Gesellschaft hat derzeit faktisch keine zweite Führungsebene definiert, sondern hat Teamleiter ohne disziplinarische Verantwortung installiert. Auf der Ebene dieser Teamleiter und etwaiger weiterer definierter nachgelagerter Führungsebenen beträgt der derzeitige Frauenanteil nach den erheblichen Verschiebungen in der Personalstruktur des Unternehmens aktuell bis auf Weiteres 0,0 %.
Der Aufsichtsrat befasst sich kontinuierlich mit der langfristigen Nachfolgeplanung für den Vorstand. Im Falle der Notwendigkeit der Ergänzung oder der Neubesetzung einer Position im Vorstand stimmen sich die Aufsichtsratsmitglieder eng untereinander ab und identifizieren,
ggf. unter Hinzunahme externer Berater, geeignete Kandidaten.
Vorstand und Aufsichtsrat der Voltabox AG erklären gemäß §161 AktG, dass den am 27. Juni 2022 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" seit der letzten Entsprechenserklärung vom 28. Februar 2023 mit den folgenden Abweichungen entsprochen wurde:
Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, dass die mit den Sozial- und Umweltfaktoren verbundenen Risiken und Chancen für das Unternehmen sowie die ökologischen und sozialen Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit durch den Vorstand systematisch identifiziert und bewertet werden. Zudem sollen in der Unternehmensplanung neben finanziellen auch nachhaltigkeitsbezogene Ziele enthalten sein. Mit Blick auf die tiefgreifende Neuausrichtung des Unternehmens und den gerade erst wieder erfolgten Anlauf der Produktionstätigkeit hat der Vorstand bislang weder eine Notwendigkeit noch potentielle Ansatzpunkte gesehen, um die genannten Aspekte über ein Normalmaß hinaus in der Strategie und Planung aufzunehmen. Die konsequente Folge aus der stark reduzierten Geschäftstätigkeit von Voltabox ist die zuletzt nicht mehr gegebene Verpflichtung zur Veröffentlichung eines CSR-Berichts.
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Der Kodex regt an, dass das interne Kontrollsystem und das Risikomanagementsystem nachhaltigkeitsbezogene Ziele abdecken soll und in diesem Zusammenhang Prozesse und Systeme zur Erfassung und Verarbeitung nachhaltigkeitsbezogener Daten implementiert werden. Auch hier ist mit Blick auf die Situation, in der sich das Unternehmen im Berichtsjahr befand, festzuhalten, dass der Fokus der sich im Aufbau befindlichen Gesellschaft zuletzt ein anderer war.
Der DCGK regt die Einrichtung eines an der Risikolage des Unternehmens ausgerichteten Compliance Management Systems an, das Beschäftigen und Dritten ermöglichen soll, Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen abzugeben. Im Zuge der Geschäftsentwicklung und der Fokussierung auf entsprechende konzern-ähnliche Strukturen wird der Vorstand auch den Aufbau eines Compliance Management Systems forcieren. Davon unberührt ist die Praxis, Rechtsverstöße im Unternehmen jederzeit vertraulich melden zu können.
Der DCGK empfiehlt, bei der Zusammensetzung des Vorstands auf Vielfalt (Diversity) zu achten. Der frühere Aufsichtsrat der Voltabox AG hat sich bei der Bestellung des Vorstands nicht vom Gesichtspunkt der Diversität leiten lassen.
Der DCGK enthält die Empfehlung, eine Altersgrenze für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder festzulegen. Die Gremien der Voltabox AG räumen hingegen der Kompetenz von Mitgliedern Vorrang ein und verzichteten daher auf die Definition eines Höchstalters.
Der Deutsche Corporate Governance Kodex regt an, dass der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeiten soll. Dabei sei auf Diversität zu achten und Expertise zu den für das Unternehmen bedeutsamen Nachhaltigkeitsfragen umfasst sein. Die Arbeit des Aufsichtsrats an dem Kompetenzprofil ist bislang noch nicht abgeschlossen. Daher erfolgen die Umsetzung und eine entsprechende Veröffentlichung zu einem späteren Zeitpunkt.
Der DCGK empfiehlt, dass der Lebenslauf, die relevanten Kenntnisse, Fähigkeiten und fachliche Erfahrungen sowie die wesentlichen Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat auf der Internetseite des Unternehmens zugänglich gemacht und jährlich aktualisiert werden sollen. Voltabox weicht von der Empfehlung ab, da die Gesellschaft die Lebensläufe der Aufsichtsratsmitglieder inkl. der gesetzlich geforderten Angaben zwar im Kandidatenvorschlag an die Hauptversammlung veröffentlicht hat, die Dokumente bislang jedoch nicht zusätzlich an anderer Stelle auf der Webseite der Gesellschaft zugänglich gemacht hat.
Der DCGK empfiehlt, dass die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden soll. Die Voltabox AG hat dieser Empfehlung im Verlauf des Geschäftsjahres 2022 entsprochen und wird die Informationen auch auf ihrer neuen Internetpräsenz hinterlegen.
Gemäß DCGK soll die Erklärung zur Unternehmensführung nähere Angaben zum Sachverstand der Mitglieder des Prüfungsausschusses auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung enthalten. Voltabox weicht von der Empfehlung in Teilen ab, da die Gesellschaft die Lebensläufe der Aufsichtsratsmitglieder inkl. der gesetzlich geforderten Angaben bislang lediglich im Kandidatenvorschlag an die Hauptversammlung veröffentlicht hat.
Auf Empfehlung des DCGK hin soll der Aufsichtsrat einen Nominierungsausschuss bilden. Da der Aufsichtsrat ohnehin ausschließlich aus Vertretern der Anteilseigner besteht und in Summe lediglich drei Mitglieder umfasst, erachtet er einen Nominierungsausschuss als nicht Mehrwert bringend.
Der Aufsichtsrat soll gemäß DCGK regelmäßig auch ohne den Vorstand tagen. Angesichts der engen Zusammenarbeit hat der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2022 fast regelmäßig den Vorstand hinzugezogen, um ein verläss
liches Bild von der Unternehmenssituation zu erhalten.
Der DCGK fordert, dass Aufsichtsrat und Abschlussprüfer vereinbaren, dass es bei Vorkommnissen und Feststellungen zu einem direkten Austausch kommt bzw. der Prüfungsausschuss mit dem Abschlussprüfer regelmäßig in Kontakt steht. Ein konkreter Modus Operandi ist nicht vereinbart worden. Der Aufsichtsrat bzw. der Prüfungsausschuss bzw. dessen Vorsitzender stehen natürlich jederzeit für einen Austausch bereit, wenn die vom DCGK beschriebenen Situationen eintreten.
Gemäß DCGK soll der Aufsichtsrat regelmäßig beurteilen, wie wirksam er seine Aufgaben erfüllt. Die Aufsichtsratsmitglieder haben im vergangenen Jahr ihre Zusammenarbeit etabliert. Eine Selbstbeurteilung fand im Zeitraum des Bestehens dieser Zusammenarbeit noch nicht statt.
Die Voltabox AG legt stets größten Wert darauf, den Jahresabschluss und die Zwischenberichte gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu veröffentlichen und strebt dabei auch die Einhaltung der vom Kodex empfohlenen Fristen an. Die Gesellschaft hat die von Seiten des DCGK empfohlenen Fristen einer Offenlegung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende und Offenlegung der verpflichtenden, unterjährigen Finanzinformationen
binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums nicht überschritten.
Der DCGK regt an, zur Beurteilung der Üblichkeit der konkreten Gesamtvergütung des Vorstands eine geeignete Vergleichsgruppe anderer Unternehmen heranzuziehen. Der Aufsichtsrat ist davon überzeugt, dass die Vergütung des einzigen Vorstandsmitglieds mit Blick auf die Marktüblichkeit angemessen ist. Auf eine Definition einer Peer Group und Heranziehung der entsprechenden Vergütungsdaten hat der Aufsichtsrat daher aus Kosten-/Nutzenerwägungen bislang verzichtet.
Zur Beurteilung der Üblichkeit innerhalb des Unternehmens soll gemäß DCGK der Aufsichtsrat das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt und dieses auch in der zeitlichen Entwicklung berücksichtigen. Dieser Empfehlung wird wegen der geringen Größe der Gesellschaft nicht entsprochen.
Der DCGK empfiehlt, dass Vorstandsmitglieder erst nach vier Jahren über die langfristig variablen Gewährungsbeträge verfügen können. Derzeit liegt keine variable Vergütungsvereinbarung mit dem Vorstand vor.
Der Aufsichtsrat soll gemäß DCGK die Möglichkeit haben, außergewöhnlichen Entwicklungen in angemessenem Rahmen Rechnung zu tragen. In begründeten Fällen soll eine variable Vergütung einbehalten oder zurückgefordert werden können. In den bisherigen und aktuell noch gültigen Vorstandsanstellungsverträgen sowie im Vergütungssystem ist dies nicht vorgesehen.
Der DCGK enthält die Empfehlung, dass Zahlungen an ein Vorstandsmitglied bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten (Abfindungs-Cap) und nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags vergüten sollen. Im Fall eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots soll die Abfindungszahlung auf die Karenzentschädigung angerechnet werden. In den bisherigen und aktuell noch gültigen Vorstandsanstellungsverträgen sowie im Vergütungssystem ist dies nicht vorgesehen.
Paderborn, 28. Februar 2023
Der Vorstand Der Aufsichtsrat
Die im Regulierten Markt (Prime Standard) der Deutsche Börse AG in Frankfurt a.M. notierte Voltabox AG (ISIN DE000A2E4LE9) ist ein technologiegetriebener Anbieter für Elektromobilitätslösungen in industriellen Anwendungen. Kerngeschäft sind sichere, hochentwickelte und leistungsstarke Batteriesysteme auf Lithium-Ionen-Basis, die modular und in Serie gefertigt werden. Die Batteriesysteme finden vor allem Verwendung in Bau- und Landmaschinen sowie Elektro- und Hybrid-Bussen. Darüber hinaus ist Voltabox über die Tochtergesellschaft GreenCluster GmbH im Bereich der infrastrukturellen Energiegewinnung tätig.
Satzungsmäßiger Geschäftsgegenstand der Voltabox AG (nachfolgend auch "Unternehmen", "Gesellschaft" oder "Voltabox") ist die Entwicklung, Produktion und Vertrieb von Lösungen für die Elektromobilität – insbesondere Lithium-Ionen-Batteriesysteme – sowie die Verwaltung von Patenten, Lizenzen und Gebrauchsmustern. Die Gesellschaft kann andere Gesellschaften im In- und Ausland erwerben oder sich an solchen beteiligen,
Zweigniederlassungen errichten, die Geschäftsführung und Vertretung anderer Unternehmen übernehmen und Unternehmensverträge abschließen sowie alle sonstigen Maßnahmen ergreifen und Rechtsgeschäfte vornehmen, die zur Erreichung und Förderung des Gesellschaftszweckes zu dienen geeignet erscheinen, soweit sie keiner gesonderten Erlaubnis bedürfen.
Im Geschäftsjahr 2022 wurde die Produktion von Batteriesystemen an ein Unternehmen der Triathlon Gruppe outgesourct. Dies dient der Schaffung von Synergien und trägt zur Senkung der Produktionskosten und der Liquiditätsbindung bei.
Im Laufe des Jahres 2022 hat die Voltabox AG über die Gründung der 80-prozentigen Tochtergesellschaft GreenCluster GmbH den Einstieg in den Bereich der Nutzung erneuerbarer Energien forciert. Das Geschäftsmodell von GreenCluster sieht die Planung, den Vertrieb, die Installation und den Handel von Photovoltaik-Modulen vor. Mit dem Angebot richtet sich das Unternehmen an gewerbliche Kunden. Anknüpfungspunkte zum Kerngeschäft der Voltabox AG ergeben sich über stationäre Energiespeicher auf Basis von Lithium-Ionen Modulen. Die Gesellschaft

erwartet, im kommenden Jahr entsprechende ganzheitliche Lösungen für Kunden anbieten zu können.
Die Voltabox Aktiengesellschaft (im Folgenden: Voltabox AG) mit Sitz in 33100 Paderborn, Technologiepark 32, Deutschland, ist eine nach deutschem Recht errichtete Aktiengesellschaft. Die Aktien der Voltabox AG werden an der Frankfurter Wertpapierbörse im Segment Prime Standard gehandelt. Wesentliche Anteilseigner der Voltabox AG zum Bilanzstichtag waren die Trionity Invest GmbH (Anteil am Grundkapital gem. der letzten Stimmrechtsmitteilung vom 14. Januar 2022 i.H.v. 30,21 % sowie die EW-Trade AG (Anteil von 18,89 % gem. Stimmrechtsmitteilung vom 03. Mai 2022). Nach dem Bilanzstichtag, am 07. Februar 2023, erwarb die Triathlon Holding GmbH das gesamte Aktienpaket der Trionity Invest GmbH, das gemäß der Mitteilung vom 13. Februar 2023 zu diesem Zeitpunkt 37,16 % des Grundkapitals umfasste. Die im November 2022 durchgeführte Kapitalerhöhung war zu diesem Zeitpunkt noch nicht im Handelsregister eingetragen. Die im Rahmen dieser Kapitalerhöhung von der Trionity Invest GmbH gezeichneten Aktien sind ebenfalls Bestandsteil des Kaufvertrags und zwischenzeitlich in den Besitz der Triathlon Holding GmbH übergegangen.
Zum Konsolidierungskreis des Voltabox-Konzerns gehören die in ihrem Kerngeschäft ruhenden 100-prozentigen Tochtergesellschaften Voltabox of Texas, Inc. (Cedar Park, Texas, USA) und die Voltabox of North America, Inc. (Cedar Park, Texas, USA) sowie die 80-prozentige Tochtergesellschaft GreenCluster GmbH. An der ForkOn GmbH (Haltern am See) hält die Voltabox AG eine Beteiligung in Höhe von rund 9 %.
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Der Vorstand der Voltabox AG unterzieht seine Strategie einem regelmäßigen Abgleich mit der tatsächlichen Geschäftsentwicklung. Der Konzern verfolgt dabei bewusst eine flache und agile Hierarchie-Struktur. Der Vorstand entwickelt die Strategie des Unternehmens und bindet die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aktiv in die konkrete Ausgestaltung mit ein. Daraus ergeben sich Oberziele und entsprechende Folgeaktivitäten. Die Strategie wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Insbesondere durch die vielfältigen Marktchancen ist kein Strategieprozess im klassischen, starren Sinne möglich. Sich neu ergebende marktseitige Opportunitäten haben typischerweise wesentlichen Einfluss auf das Gesamtunternehmen. Die Effekte aus der Nutzung dieser Marktchancen sind daher Bestandteil von regelmäßig stattfindenden Strategiemeetings der Voltabox AG.
Das Unternehmen verfügt über ein Planungs- und Kontrollsystem. Dieses beinhaltet unter anderem ein kontinuierliches Controlling der Monats- und Jahresplanungen. Der Vorstand sowie der Aufsichtsrat der Voltabox AG erhalten im Rahmen einer regelmäßigen Berichterstattung über die Geschäftsentwicklung ein ausführliches Reporting.
Diese Berichte dokumentieren mögliche Abweichungen von den Plangrößen in einem Soll-Ist-Vergleich und bilden die Basis für unternehmerische Entscheidungen.
Der Vorstand bedient sich regelmäßig wesentlicher Kennzahlen, um den wirtschaftlichen Erfolg der operativen Umsetzung seiner Unternehmensstrategie messen zu können. Das Steuerungssystem berücksichtigt dabei in der Art und/oder Höhe einmalige bzw. außerordentliche Effekte auf die Leistungsindikatoren.
Aufgrund der volatilen Geschäftsentwicklung werden die internen Zielgrößen teilweise im Rahmen von Bandbreiten festgelegt.
Der Voltabox-Vorstand nutzte im Geschäftsjahr 2022 die folgenden finanziellen Leistungsindikatoren:
Der Free-Cash-Flow ist nach der Neustrukturierung der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2022 kein bedeutsamer finanzieller Leistungsindikator mehr. Durch die Anpassung des Geschäftsmodells ist die Umschlaghäufigkeit deutlich erhöht und die Kapitalbindung massiv reduziert. Der Vorstand prüft mit der erneuten Ausweitung der Geschäftsaktivitäten die Einführung weiterer Steuerungsgrößen.
Im Rahmen der Steuerungssysteme werden teilweise adjustierte Kennzahlen verwendet. Diese sind als solche ausgewiesen. Die finanziellen Leistungsindikatoren des Voltabox-Konzerns sind mit denen der Voltabox AG identisch.
Der Umsatz setzt sich aus der Leistungserbringung gegenüber externen Dritten zusammen. Interne Leistungserbringungen werden konsolidiert.
Die EBITDA-Marge zeigt die operative Ertragsfähigkeit der Voltabox. In der Berichterstattung zur Prognose erfolgt die Angabe des EBITDA als relative Kennzahl oder als absolute Größe.
Vor dem Hintergrund der strategischen Positionierung als Anbieter technologisch anspruchsvoller Elektromobilitäts- und Infrastrukturlösungen nutzt der Vorstand im Rahmen seiner Unternehmenssteuerung auch nichtfinanzielle Leistungsindikatoren. Diese sind für die Steuerung des Konzerns unwesentlich.
Im Geschäftsjahr 2022 ist die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um 20 auf 26 (Vorjahr: 46 Mitarbeiter) gesunken. Von den Neueinstellungen entfielen 6 auf die neu gegründete Tochtergesellschaft GreenCluster GmbH.
Die Fluktuationsquote – ohne die Streichung von vorherigen Planstellen – sank auf 48,1 % (Vorjahr: 79,6 %). Der Anteil der bei Voltabox beschäftigten weiblichen Mitarbeiterinnen ist auf 11,5 % gestiegen (Vorjahr: 6,5 %). Mit einem Wert von 26,9 % ist zudem die Akademikerquote gesunken (Vorjahr: 30,4 %). Die Schwerbehindertenquote liegt bei 0,0 % (Vorjahr: 2,2 %). Das Durchschnittsalter beläuft sich auf 36,1 Jahre (Vorjahr: 42,9 Jahre) und die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit ist auf 1,8 Jahre gesunken (Vorjahr: 3,1 Jahre).
Der Personalaufwand betrug im Berichtszeitraum 1,1 Mio. Euro (Vorjahr: 2,8 Mio. Euro). Davon entfielen 0,9 Mio. Euro (Vorjahr: 1,8 Mio. Euro) auf Lohn- und Gehaltskosten, 0,2 Mio. Euro (Vorjahr: 1,0 Mio. Euro) auf soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung. Voltabox nutzte im Geschäftsjahr keine Kurzarbeit.
Verteilung der fest angestellten Mitarbeiter auf die Standorte
| Standort | 31.12.2022 | 31.12.2021 Veränderung | |
|---|---|---|---|
| Paderborn, Deutschland | 25 | 45 | -44,4 % |
| Texas, USA | 1 | 1 | 0,0 % |
| Gesamt | 26 | 46 | -43,5 % |
Die Voltabox AG hat ein Managementsystem nach dem Standard der ISO 9001 etabliert. Die Anforderungen an den Umwelt- und Arbeitsschutz haben wir in unser Managementsystem integriert. Diese sind somit ein fester Bestandteil des Unternehmensleitbilds. Die erfolgreiche Zertifizierung erfolgte im Geschäftsjahr 2022 auf Basis der im Rahmen der Reorganisation überarbeiteten Strukturen und Prozesse.
Zur Steuerung von Voltabox werden neben den bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren weitere Steuerungsgrößen verwendet. Diese sonstigen Steuerungsgrößen sind im Vergleich zu den Leistungsindikatoren von nachrangiger Bedeutung. Als Indikator zur Steuerung bzw. Gradmesser für den planmäßigen Eintritt der Weiterentwicklung der Organisation zieht der Vorstand insbesondere die Freie Liquidität heran.
Die Finanzmittel haben sich zum Stichtag in Folge von im Berichtsjahr durchgeführten Kapitalmaßnahmen erhöht. Allgemein ist die Liquiditäts- und Refinanzierungslage der Gesellschaft nach dem Wechsel der Ankeraktionäre und damit einhergehender Zusagen der Unterstützung deutlich stabilisiert.
Die liquiden Mittel haben sich zum jeweiligen Bilanzstichtag wie folgt entwickelt:

Der Vorstand hat eine Dividendenpolitik formuliert, die dem strategischen Unternehmensziel gerecht werden soll. Die sich weiterhin vollziehende Neuausrichtung des Unternehmens und die Überarbeitung des Geschäftsmodells lassen jedochin der aktuellen Situation keine Definition einer langfristigen Dividendenstrategie zu. Im Berichtsjahr hat die Voltabox AG ein negatives Ergebnis erwirtschaftet. Entsprechend verzichten Vorstand und Aufsichtsrat auf den Vorschlag zur Zahlung einer Dividende für das Geschäftsjahr 2022.
Aufwendungen für Forschung & Entwicklung fielen im Geschäftsjahr 2022 nicht an (Vorjahr: 0,8 Mio. Euro).
Das Berichtsjahr war maßgeblich geprägt von den direkten und indirekten Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine. Mit der Invasion der russischen Armee auf ukrainisches Territorium am 24. Februar nahm das Jahr 2022 bereits zu einem frühen Zeitpunkt eine Wendung, die größtenteils nicht für möglich gehalten worden ist. Nachdem die Volkswirtschaften in den Jahren zuvor maßgeblich durch die Einschränkungen der Corona-Pandemie limitiert worden sind, kamen zu den im Jahr 2021 sukzessive zunehmenden Inflations- und bisweilen Deflationstendenzen im Berichtsjahr neue Herausforderungen in Form der Energiekrise hinzu.
In der Folge haben sich die globalen Konjunkturaussichten deutlich gegenüber den ursprünglichen Erwartungen der Wirtschaftsforschungsinstitute eingetrübt. Ein hohes Inflationsniveau und der starke Anstieg der Energiekosten haben im Jahr 2022 zu erhöhten Produktionskosten für die Unternehmen geführt. Parallel ließ die Kaufkraft der Verbraucherinnen und Verbraucher spürbar nach. Die globalen Lieferketten konnten sich zwar in den zurückliegenden Monaten entspannen, doch unterjährig hatten verschiedene Industriezweige weiterhin mit Problemen in der Belieferung und Teileverfügbarkeit zu kämpfen. Die Industrieproduktion blieb entsprechend gedämpft. Der global spürbare Nachfragerückgang trug zuletzt zu einer Verbesserung der Situation auf den Handelsrouten bei.1
Speziell in Deutschland entwickelte sich aufgrund der starken Abhängigkeit von russischem Erdgas eine
1 Vgl. Energiekrise solidarisch bewältigen, neue Realität gestalten (sachverstaendigenrat-wirtschaft.de)
intensive Diskussion um Wege aus der Energieversorgungsunsicherheit zu einer stärkeren Autarkie in diesem Bereich und eine Sicherstellung der Produktionsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Als stützend wurde der hohe Auftragsbestand in der verarbeitenden Industrie angesehen, den die Unternehmen gleichzeitig infolge der durch die Preissteigerungen nicht mehr so dynamisch steigenden Nachfrage nunmehr in Teilen besser abarbeiten konnten.
Der Internationale Währungsfonds (IWF) erwartete in seinem World Economic Outlook von Januar 2023 für das vergangenen Jahr ein globales Wachstum von 3,4 %. Dabei hätte sich die Weltwirtschaft im Jahr 2022 noch besser entwickeln können, wenn neben dem Krieg in der Ukraine und der Anhebung der Zentralbankzinsen zur Bekämpfung der Inflation nicht auch die abrupte Aufhebung der Zero-Covid-Restriktionen in China und die daraus resultierende schlagartige Erhöhung der Corona-Fallzahlen in der Volksrepublik dämpfend auf die Wirtschaftstätigkeit gewirkt hätten. Letzteres sei aber gleichzeitig ausschlaggebend dafür, dass die Erholung global nunmehr rascher einsetzen könne.2
Auch mit Blick auf die deutsche Wirtschaft im Jahr 2022 kann festgestellt werden, dass die Befürchtungen zunächst weit dramatischer waren als letztlich der tatsächliche Verlauf. Noch zu Jahresbeginn herrschte gemäß ifo-Geschäftsklimaindex noch eine gute Stimmung in der deutschen Wirtschaft. Kurz vor dem Ausbruch der Ukraine-Krise erreichte der Index mit 98,9 Punkten seinen Höchststand im laufenden Jahr.3 Die deutsche Wirtschaft setzte trotz des nicht ausgeschlossenen Ausbruchs einer russischen Aggression gegen die Ukraine auf eine Verbesserung ihrer Situation – insbesondere mit Blick auf das Ende der Coronakrise. Bereits einen Monat später war diese Annahme deutlich überholt. Der Ausbruch des Kriegs in der Ukraine ließ die Erwartungen drastisch einbrechen.4 Das Konjunkturbarometer des DIW Berlin zeigte vor allem ab dem Halbjahr eine deutliche Reaktion auf infolge des Ukraine-Kriegs entstandenen wirtschaftspolitischen Unsicherheiten. So sackte der Index von durchschnittlich über 90 Punkten im zweiten Quartal auf 71,8 Punkte im Juli ab.5 Als Ergebnis der geringen Nachfrage nach - durch die Inflation verteuerten - Export-Waren aus Deutschland und hohen Importpreisen für Energie war die deutsche Handelsbilanz im Juli erstmals seit langem negativ.
Erst im November konnte das DIW-Konjunkturbarometer etwas Hoffnung durch einen leichten Anstieg verbreiten.6 Gleichwohl blieben auch zu diesem Zeitpunkt die Aussichten düster. Entscheidend für die Erholung war die inzwischen deutlich reduzierte Wahrscheinlichkeit für eine Gasmangellage in Deutschland. Darüber hinaus wirkten auch die politisch induzierten Entlastungspakete stützend. Als Belastungsfaktor wirkte die globale Wirtschaftsleistung auf die exportorientierte deutsche
Wirtschaft. Bei hoher Kapazitätsauslastung insbesondere der verarbeitenden Industrie manifestierte sich im zweiten Halbjahr der Eindruck, dass die Auftragseingänge stagnieren oder sogar rückläufig sind. Auch der ifo-Geschäftsklimaindex bestätigte diese Entwicklung.7 Nach zuvor sechs Rückgängen in Folge stieg der Index im Schlussmonat Dezember wieder an und deutete auf eine verbesserte Stimmung in der deutschen Wirtschaft hin. Unter dem Strich zeigt die Entwicklung der deutschen Wirtschaft aber, dass sie krisenresistent ist. Die befürchtete Winterrezession ist ausgeblieben.8
Das preisbereinigte Wachstum für Deutschland wird für 2022 mit 1,9 % angegeben.9 Demnach konnte sich die deutsche Wirtschaft nicht nur gut gegen global wirkende Faktoren behaupten, sondern auch spezifischen nationalen Herausforderungen wie dem Fachkräftemangel trotzen. (Entwicklung des BIP zum Vorquartal, preis-, saison- und kalenderbereinigt: Q1 0,8 %; Q2 0,1 %; Q3: 0,5 %; Q4: -0,4 %)10.
Für das Jahr 2022 wurde für den gesamten Lithium-Ionen-Batteriemarkt ein ungebremst steiles Wachstum prognostiziert. Der Branchenverband der Elektro- und Digitalindustrie ZVEI registrierte im Berichtsjahr ein Produktionsplus von rund vier Prozent und sprach von einem "starken Jahr für die deutsche Elektro- und Digi-
2 https://www.imf.org/-/media/Files/Publications/WEO/2023/Update/January/English/text.ashx
3 ifo Geschäftsklimaindex steigt trotz Ukrainekrise (Februar 2022) | Fakten | ifo Institut
4 Krieg in der Ukraine lässt ifo Geschäftsklimaindex abstürzen (März 2022) | Fakten | ifo Institut
5 DIW Berlin: DIW-Konjunkturbarometer Juli: Deutsche Wirtschaft weiter mit viel Gegenwind
6 DIW Berlin: DIW-Konjunkturbarometer November: Aussichten trotz leichter Erholung weiterhin trüb
7 ifo Geschäftsklimaindex gestiegen (Dezember 2022) | Fakten | ifo Institut
8 DIW Berlin: DIW-Konjunkturbarometer Januar: Deutsche Wirtschaft kommt kurzfristig mit blauem Auge davon
9 Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2022 um 1,9 % gestiegen - Statistisches Bundesamt (destatis.de)
10 Bruttoinlandsprodukt: Ausführliche Ergebnisse zur Wirtschaftsleistung im 4. Quartal 2022 - Statistisches Bundesamt (destatis.de)
talindustrie".11 Während die nominalen Erlöse um zwölf Prozent auf einen Rekordwert gestiegen seien, hätte der Bereich Batterien maßgeblich zu diesem Wachstum beigetragen. Die Produktgruppe zählt zu den Bereichen mit den höchsten Zuwächsen. Hier stiegen die Erlöse um rund 14 % an. Gemäß der Studie "Battery Monitor 2022"12, die in gemeinsam von der RWTH Aachen und der Beratungsgesellschaft Roland Berger erstellt worden ist, beläuft sich die Nachfrage nach Lithium-Batterien für "Commercial Vehicles" im Jahr 2022 auf rund 38 GWh.
Noch im Jahr 2020 betrug die Nachfrage gemäß den herangezogenen Quellen bestehend aus Daten von IHS Markit sowie qualitativen Feldinterviews mit Marktteilnehmern rund 22 GWh. Das gesamte globale Nachfragevolumen, d.h. auch für Pkw sowie Stationärspeicher, beläuft sich demnach in 2022 auf 657 GWh (nach 254 GWh im Jahr 2020). Gemäß dem Marktforschungsinstitut Precedence Research betrug der globale Markt für Lithium-Ionen-Batterien im Jahr 2021 rund 58,6 Mrd. US-Dollar.13 Das durchschnittliche jährliche Wachstum bis 2030 beläuft sich demnach auf 18,9 %.
Das Marktforschungsunternehmen BloombergNEF14 sieht in den steigenden Kosten für die in den Batterien verwendeten Rohmaterialien keinen Grund, um die prognostizierte dynamische Entwicklung des Batteriemarktes zu verändern. So würden einige der Faktoren, die die Teuerung im Bereich der Rohmaterialien für Batterien befeuern, auch zu Preisspiralen bei Benzin und Diesel führen.
Die Kriegsgeschehnisse in der Ukraine, Inflationstenden-
zen und Handelskonflikte sorgen also auch indirekt für eine höhere Nachfrage nach Elektrofahrzeugen – sowohl bei Privatverbrauchern als auch seitens der Industrie.
Das Geschäftsjahr von Voltabox ist im Wesentlichen entsprechend den Erwartungen des Vorstands verlaufen. Der Umsatz in Höhe von 3,0 Mio. Euro (Vorjahr: 3,5 Mio. Euro) setzt sich vor allem aus Erträgen durch erbrachte Serviceleistungen, den Verkauf von Batteriesystemen sowie Erlösen aus dem Handel und der Installation von Photovoltaik-Modulen über die neu gegründete Tochtergesellschaft GreenCluster zusammen.
Die Realisierung von Umsätzen beschränkte sich dabei vor allem auf das vierte Quartal 2022. Die Tochtergesellschaft GreenCluster hat nach einem wenige Wochen dauernden Aufbau von Strukturen und Prozessen, bspw. im Bereich des Einkaufs, der Verwaltung oder der Montage-Teams, zügig erste Umsätze erzielt.
Der Vorstand ist zum Zeitpunkt der Aufstellung der Prognose noch davon ausgegangen, dass der Produktionsanlauf des Kerngeschäfts Batteriesysteme bereits zu Beginn des 2. Halbjahres erfolgen wird. Der tatsächliche Produktionsbeginn hat sich jedoch durch lange Lieferzeiten bei verschiedensten Produktionsmaterialen erheblich verzögert. Diese Entwicklung konnte durch die Gründung und den sehr schnellen Markteintritt der GreenCluster GmbH spürbar kompensiert werden. Faktisch blieb daher das Geschäft
mit den Batteriesystemen hinter den Möglichkeiten zurück, die auf Basis der vorliegenden Kundenbestellungen hätten realisiert werden können. Der Vorstand konnte jedoch im Geschäftsjahr durch die hohe Auslastung der GreenCluster GmbH im Bereich Installation und Handel davon ausgehen, die Prognoseziele zu erreichen, und hat daher keine Anpassung der Prognose vornehmen müssen.
Der prognostizierte Umsatz von rund 2,5 Mio. Euro und das EBITDA von rund -2,5 Mio. Euro sind zwar entsprechend den Erwartungen eingetreten, das Geschäftsergebnis setzt sich infolge der beschriebenen Entwicklungen jedoch anders zusammen als bei der Prognoseaufstellung angenommen. Der freie Cashflow von weniger als -2,5 Mio. Euro konnte nicht realisiert werden.
Der Umsatz wies einen Rückgang von 14,5 % zum Vorjahr auf. Das EBIT des Voltabox-Konzerns betrug -3,9 Mio. Euro (Vorjahr: -10,0 Mio. Euro), was einer EBIT-Marge von -130,6 % (Vorjahr: -285,7 %) entspricht.
Das EBITDA des Konzerns betrug -2,3 Mio. Euro (Vorjahr: -3,7 Mio. Euro). Dies entspricht einer EBITDA-Marge von -77,1 % (Vorjahr: -105,7 %).
Der Geschäftsverlauf des Voltabox-Konzerns war im Berichtsjahr noch erheblich von der Produktionsverlagerung und langen Zulaufzeiten von Produktionsmaterial geprägt.
11 Elektro- und Digitalindustrie startet zuversichtlich ins neue Jahr - zvei.org
12 https://www.rolandberger.com/en/Insights/Publications/Battery-Monitor-2022-Technology-and-sustainability-in-the-battery-market.html
13 https://www.altenergymag.com/news/2022/11/01/lithium-ion-battery-market-growing-demand-globally/38477/
14 https://about.bnef.com/electric-vehicle-outlook/
Die Gesellschaft hat zum Ende des Jahres 2021 die Produktion vom ehemaligen Unternehmenssitz Delbrück nach Freiberg, Sachsen, verlagert und dort in einer hochmodernen Batterieproduktionsanlage in Zusammenarbeit mit einem Fertigungspartner wieder aufgebaut. Die Verlagerung und die Wiederinbetriebnahme haben anstatt der ursprünglich angenommenen 6 Monate rund 10 Monate in Anspruch genommen.
Gleichzeitig realisierte ein Projektteam die Gründung der GreenCluster GmbH und realisierte den damit verbundenen Einstieg in das Geschäft mit Photovoltaik-Lösungen. Die Auslegung und Installation von sowie der Handel mit Photovoltaik-Modulen stellte sich unmittelbar nach Markteintritt und dem Start der Vertriebsaktivitäten als sehr dynamisch und umsatzstark dar. Entsprechende Fachkräfte und eine erhebliche Anzahl von Neukunden konnten gewonnen werden.
Ursprünglich wurde angenommen, dass der Konzern ab dem Beginn des zweiten Halbjahres in der Produktion von Batteriesystemen tätig werden kann. Tatsächlich konnten die Batteriesysteme jedoch erst ab Oktober 2022 produziert werden. Gleichzeitig konnte durch die Gründung der GreenCluster eine weitere Umsatz- und Ergebnisquelle aufgebaut werden, die bereits ab dem Beginn des zweiten Halbjahres positive Effekte beigesteuert hat.
Insgesamt wurden daher erstmals im vierten Quartal 2022 vollständig Synergieeffekte aus der Kombination von historischem Kerngeschäft und neugeschaffenen Bereichen realisiert.
Einen wesentlichen Beitrag zur Liquiditätssicherung der Voltabox AG und des Konzerns stellten die im Geschäftsjahr 2022 durchgeführten Kapitalerhöhungen dar, welche die finanzielle Solidität und Bilanzqualität der Voltabox
AG und des Voltabox-Konzerns erhöhen. Im Rahmen dieser Kapitalerhöhungen wurde das Grundkapital der Voltabox AG durch Ausgabe von 1.582.500 bzw. 1.740.749 neuen Stammaktien unter Nutzung des Genehmigten Kapitals und unter Ausschluss des Bezugsrechts der Altaktionäre erhöht. Die neuen Aktien wurden zu einem Ausgabebetrag von 1,00 Euro je Aktie zzgl. eines Agios ausgegeben. Die Eintragung der ersten Kapitalmaßnahme in das Handelsregister erfolgte am 28.04.2022. Die zweite Kapitalerhöhung ist nach dem Bilanzstichtag am 15.02.2023 in das Handelsregister eingetragen worden, sodass im Abschluss des Berichtsjahres ein Sonderposten im Eigenkapital in Höhe von 1,9 Mio. Euro gebildet wurde (Zur Durchführung der beschlossenen Kapitalerhöhung geleistete Einlage).
Der Voltabox-Konzern hat mit einem Umsatzrückgang von -14,5 % auf rund 3,0 Mio. Euro (Vorjahr: 3,5 Mio. Euro) die zuletzt negative Umsatzentwicklung fortgesetzt. Die als finanzieller Leistungsindikator definierte Kenngröße EBITDA beträgt im Berichtsjahr -2,3 Mio. Euro (Vorjahr: -3,7 Mio. Euro). Die ursprüngliche Prognose vom 28. April 2022 mit einem Umsatz von 2,5 Mio. Euro und einem EBITDA von -2,5 Mio. Euro konnte gleichwohl übertroffen werden.
Die sonstigen betrieblichen Erträge verringerten sich auf 1,0 Mio. Euro (Vorjahr: 2,0 Mio. Euro). Dies ergibt sich im Wesentlichen aus Personaldienstleistungen von 0,3 Mio. Euro, einer Steuererstattung von 0,2 Mio. Euro und der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen in Höhe von 0,2 Mio. Euro. Aufgrund des späten Produktionsanlaufs und den damit
einhergehenden, rückläufigen Geschäftsaktivitäten sind die umsatzbezogenen Kosten, insbesondere der Materialaufwand, ebenfalls rückläufig. Infolge der Reorganisation des Konzerns sind die Entwicklungsaktivitäten eingestellt worden bzw. werden in reduziertem Umfang über einen Kooperationspartner fortgeführt. Die Materialeinsatzquote (ermittelt aus dem Verhältnis Materialaufwand zu Umsatz und Bestandsveränderung) hat sich auf 76,6 % (Vorjahr: 93,9 %) verbessert. Damit ergibt sich für das Geschäftsjahr 2022 – unter Nicht-Berücksichtigung der sonstigen betrieblichen Erträge – ein Rohertrag in Höhe von 0,7 Mio. Euro (Vorjahr: 0,4 Mio. Euro), was einer Rohertragsmarge von 24,9 % entspricht (Vorjahr: 11,0 %). Der Personalaufwand ist durch den planmäßigen Personalabbau um 59,3 % auf 1,1 Mio. Euro (Vorjahr: 2,8 Mio. Euro) gesunken. Aufgrund der nur leicht rückläufigen Umsatzentwicklung verringerte sich die Personalaufwandsquote auf 33,8 % (Vorjahr: 80,2 %). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen blieben leicht verringert bei 3,0 Mio. Euro (Vorjahr: 3,3 Mio. Euro). Es fielen keine Wertminderungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte an (Vorjahr: 3,0 Mio. Euro). Wertminderungen auf Finanzanlagen in Höhe von 1,0 Mio. Euro (Vorjahr: 0,0 Mio. Euro) beziehen sich auf die Beteiligung an der ForkOn und sind aufgrund der fehlenden Werthaltigkeit abgewertet worden.
In der Folge stieg das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) auf -2,3 Mio. Euro (Vorjahr: -3,7 Mio. Euro), was einer EBITDA-Marge von -77,1 % entspricht (Vorjahr: -105,7 %). Nach planmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 0,6 Mio. Euro (Vorjahr: 3,3 Mio. Euro) stieg das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) auf -3,9 Mio. Euro (Vorjahr: -10,0 Mio. Euro). Die EBIT-Marge verbesserte sich entsprechend auf -130,6 % (Vorjahr: -285,7 %).
Unter Berücksichtigung des Finanzergebnisses ergibt sich ein Ergebnis vor Steuern (EBT) von -4,0 Mio. Euro (Vorjahr: -10,0 Mio. Euro). So erwirtschaftete der Voltabox-Konzern im Berichtszeitraum ein Konzernergebnis in Höhe von -4,0 Mio. Euro (Vorjahr: -12,8 Mio. Euro). Das entspricht einem Ergebnis je Aktie von -0,23 Euro.
Die Vermögenswerte des Voltabox-Konzerns sind zum Bilanzstichtag hauptsächlich aufgrund des Vorratsaufbaus auf 6,6 Mio. Euro (31. Dezember 2021: 5,7 Mio. Euro) gestiegen. Die langfristigen Vermögenswerte sanken im Wesentlichen durch die Abwertung der Finanzanlagen auf 1,0 Mio. Euro (31. Dezember 2021: 1,6 Mio. Euro). Dabei haben sich die Sachanlagen durch Investitionen auf 0,5 Mio. Euro (31. Dezember 2021: 0,2 Mio. Euro) erhöht. Die Finanzanlagen belaufen sich auf 0,5 Mio. Euro (31. Dezember 2021: 1,4 Mio. Euro) und betreffen im Wesentlichen die Beteiligung an der ForkOn GmbH.
Die kurzfristigen Vermögenswerte stiegen auf 5,6 Mio. Euro (31. Dezember 2021: 4,1 Mio. Euro). Dies ist im Wesentlichen auf die Zunahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der flüssigen Mittel zurückzuführen. Die liquiden Mittel betrugen zum Ende des Geschäftsjahres 0,8 Mio. Euro (31. Dezember 2021: 0,4 Mio. Euro). Die Vorräte wurden auf 0,8 Mio. Euro (31. Dezember 2021: 0,1 Mio. Euro) aufgebaut. Der Wert der Vorräte bezieht sich ausschließlich auf die neugegründete GreenCluster GmbH. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erhöhten sich gleichzeitig auf 1,7 Mio. Euro (31. Dezember 2021: 0,2 Mio. Euro). Die Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen haben sich hingegen auf 0,0 Mio. Euro reduziert (31. Dezember 2021: 1,0 Mio. Euro). Die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte betragen 2,3 Mio. Euro (31. Dezember 2021: 2,4 Mio. Euro) und enthalten
im Wesentlichen Forderungen aus der Kapitalerhöhung in Höhe von 1,9 Mio. Euro.
Die langfristigen Rückstellungen und Verbindlichkeiten i.H.v. 0,2 Mio. Euro bestehen ausschließlich aus den langfristigen Verbindlichkeiten aus Leasing-Verhältnissen (31. Dezember 2021: 0,0 Mio. Euro).
Die kurzfristigen Rückstellungen und Verbindlichkeiten erhöhten sich auf 4,7 Mio. Euro (31. Dezember 2021: 4,0 Mio. Euro). Der Saldo beinhaltet im Wesentlichen sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten von 2,7 Mio. Euro (31. Dezember 2021: 1,1 Mio. Euro). Die Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistungen reduzierten sich auf 1,0 Mio. Euro (31. Dezember 2021: 1,8 Mio. Euro) und die kurzfristigen Leasing-Verbindlichkeiten auf 0,1 Mio. Euro (31. Dezember 2021: 0,3 Mio. Euro).
Das Eigenkapital des Voltabox-Konzerns beträgt zum Bilanzstichtag unverändert 1,7 Mio. Euro (31. Dezember 2021: 1,7 Mio. Euro), was aus dem Konzernergebnis sowie den durchgeführten Kapitalerhöhungen des Berichtsjahres 2022 resultiert.
Der Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit hat sich im Berichtszeitraum auf -2,7 Mio. Euro (Vorjahr: -8,2 Mio. Euro) erhöht. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit belief sich auf -0,4 Mio. Euro (Vorjahr: 9,9 Mio. Euro). Die Auszahlungen für das Sachanlagevermögen in Höhe von 0,3 Mio. Euro (Vorjahr: 0,3 Mio. Euro) und in immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 0,0 Mio. Euro (Vorjahr: 0,2 Mio. Euro) bilden die CAPEX-Investitionen von 0,3 Mio. Euro (Vorjahr: 0,5 Mio. Euro) ab.
Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit erhöhte sich infolge der durchgeführten Kapitalerhöhung auf 3,4 Mio. Euro (Vorjahr: -3,6 Mio. Euro).
Entsprechend ergibt sich ein Free Cashflow von -3,0 Mio. Euro (Vorjahr: -8,7 Mio. Euro). Damit hat die Gesellschaft die ursprünglich ausgegebene Prognose des Free Cashflow, der mit weniger als -2,5 Mio. Euro erwartet wurde, nicht erreicht.
Der Finanzmittelbestand stieg zum Bilanzstichtag auf 0,8 Mio. Euro (Vorjahr: 0,4 Mio. Euro) an.
Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Voltabox Konzerns stand im abgelaufenen Geschäftsjahr im Zeichen der strategischen Neuausrichtung der Gesellschaft. So hat sich das Umsatzniveau des Unternehmens im Berichtsjahr leicht reduziert. Trotz einer damit einhergehenden, deutlichen Anpassung der Fixkosten-Faktoren wie bspw. Personalkosten konnte der Geschäftsbetrieb folglich nicht kostendeckend geführt werden. Die Vermögens- und Finanzlage hat sich durch die angepasste Kostenstruktur, den Produktionsanlauf des Kerngeschäfts und die Kapitalerhöhung verbessert. Die Ertragslage ist weiterhin defizitär. Gleichzeitig ist der Konzern infolge der neugegründeten Gesellschaft gewachsen. Die Vermögenslage war im Berichtsjahr insbesondere durch den Aufbau von Working Capital und durch Kapitalerhöhungen geprägt – aber auch durch die Zuführung sonstiger kurzfristiger Verbindlichkeiten. Die Eigenkapitalquote reduzierte sich auf 26,2 % (31. Dezember 2021: 30,0 %).
Die Voltabox AG musste mit einer Umsatzverringerung von 62,3 % im Einzelabschluss auf rund 2,0 Mio. Euro
(Vorjahr: 5,3 Mio. Euro) einen deutlichen Rückgang der Erlöse registrieren. Die sonstigen betrieblichen Erträge reduzierten sich auf 0,8 Mio. Euro (Vorjahr: 10,2 Mio. Euro). Die EBIT-Marge hat sich, beeinflusst im Wesentlichen durch die angepasste Kostenstruktur, trotz des niedrigen Umsatzniveaus auf -165,1 % (Vorjahr: -249,1 %) erheblich verbessert.
Der Materialaufwand sank um 67,1 % auf 1,4 Mio. Euro (Vorjahr: 4,2 Mio. Euro). Unter Berücksichtigung der sonstigen betrieblichen Erträge ergibt sich für das Geschäftsjahr 2022 ein Rohergebnis in Höhe von 1,5 Mio. Euro (Vorjahr: 10,4 Mio. Euro), was einer Rohertragsmarge von 72,6 % entspricht (Vorjahr: 196,8 %).
Der Personalaufwand sank vor allem durch die deutliche geplante Reduktion innerhalb der Personalstruktur um 82,6 % auf 0,7 Mio. Euro (Vorjahr: 4,1 Mio. Euro). Die Personalaufwandsquote verbesserte sich entsprechend und beträgt 35,6 % (Vorjahr: 77,4 %). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sanken auf 3,1 Mio. Euro (Vorjahr: 6,8 Mio. Euro).
Vor stark verringerten planmäßigen Abschreibungen von 0,0 Mio. Euro (Vorjahr: 2,6 Mio. Euro) und außerplanmäßigen Wertminderungen von 1,0 Mio. Euro (Vorjahr: 10,1 Mio. Euro) verringerte sich das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) auf -2,3 Mio. Euro (Vorjahr: -0,5 Mio. Euro). Die EBITDA-Marge reduzierte sich entsprechend auf -114,7 % (Vorjahr: -9,4 %). Die Voltabox AG weist im Berichtszeitraum folglich ein Jahresdefizit in Höhe von -3,4 Mio. Euro (Vorjahr: -13,0 Mio. Euro) aus.
Die Vermögenswerte der Voltabox AG haben sich zum Bilanzstichtag hauptsächlich durch die Zunahme von
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um 0,5 Mio. Euro auf 5,6 Mio. Euro erhöht (31. Dezember 2021: 5,1 Mio. Euro).
Die langfristigen Vermögenswerte sanken um 0,8 Mio. Euro auf 0,6 Mio. Euro (31. Dezember 2021: 1,4 Mio. Euro). Während die immateriellen Vermögensgegenstände unwesentlich auf 0,03 Mio. Euro (31. Dezember 2021: 0,0 Mio. Euro) und die Sachanlagen auf 0,05 Mio. Euro (31. Dezember 2021: 0,01 Mio. Euro) anstiegen, wurden die Finanzanlagen auf 0,5 Mio. Euro (31. Dezember 2021: 1,4 Mio. Euro) abgewertet.
Die kurzfristigen Vermögenswerte erhöhten sich um 1,3 Mio. Euro auf 5,0 Mio. Euro (31. Dezember 2021: 3,7 Mio. Euro). Dies ist im Wesentlichen auf den Aufbau der Forderungen gegen verbundene Unternehmen auf 0,5 Mio. Euro (31. Dezember 2021: 0,0 Mio. Euro) sowie den Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf 1,7 Mio. Euro (31. Dezember 2021: 1,2 Mio. Euro) zurückzuführen. Die flüssigen Mittel betragen nunmehr 0,5 Mio. Euro (31. Dezember 2021: 0,4 Mio. Euro). Die sonstigen Vermögensgegenstände sind leicht auf 2,3 Mio. Euro (31. Dezember 2021: 2,2 Mio. Euro) angewachsen.
Der Rechnungsabgrenzungsposten ist zum Bilanzstichtag komplett entfallen (31. Dezember 2021: 0,01 Mio. Euro).
Auf der Passiv-Seite sanken die Rückstellungen auf 0,7 Mio. Euro (31. Dezember 2021: 1,1 Mio. Euro). Demgegenüber stiegen die Verbindlichkeiten auf 2,9 Mio. Euro (31. Dezember 2021: 2,6 Mio. Euro). Vor allem die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen verringerten sich um 0,7 Mio. Euro auf 1,1 Mio. Euro (31. Dezember 2021: 1,8 Mio. Euro). Die sonstigen Verbindlichkeiten erhöhten sich auf 1,8 Mio. Euro (31. Dezember 2021: 0,8 Mio. Euro). Das Eigenkapital der Voltabox AG stieg aufgrund des
Jahresergebnisses und der Kapitalerhöhung auf 2,0 Mio. Euro (31. Dezember 2021: 1,4 Mio. Euro). Vor diesem Hintergrund erhöhte sich die Eigenkapitalquote zum Bilanzstichtag auf 35,3 % (31. Dezember 2021: 27,4 %).
Der Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit verringerte sich im Berichtszeitraum leicht auf -3,6 Mio. Euro (Vorjahr: -3,5 Mio. Euro). Der Cashflow aus Investitionstätigkeit ist im Berichtszeitraum auf -0,3 Mio. Euro (Vorjahr: 1,6 Mio. Euro) gesunken. Der Finanzmittelbestand erhöhte sich zum Bilanzstichtag auf 0,5 Mio. Euro (Vorjahr: 0,4 Mio. Euro). Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeiten betrug im Berichtsjahr 4,0 Mio. Euro (Vorjahr: -0,1 Mio. Euro).
Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage stand im abgelaufenen Geschäftsjahr unter dem Eindruck des erfolgreichen Neustart der Voltabox AG. Die Fixkosten konnten durch die Verzögerungen im Bereich der Produktion von Batteriesystemen nicht ausreichend gedeckt, aber gleichzeitig durch die Gründung der GreenCluster GmbH in Teilen kompensiert werden. Die Finanzlage ist infolge der durchgeführten Kapitalerhöhungen gestärkt.
21
Zur Ermittlung von Chancen und Risiken in der Unternehmensentwicklung hat der Voltabox-Konzern ein dem Geschäftsvolumen angemessenes Risikomanagementsystem etabliert. Das nachfolgend erläuterte Risikomanagement bezieht sich entsprechend gleichermaßen auf die Voltabox AG wie auch auf den Voltabox-Konzern. Zu den Risikomanagementzielen und -methoden in Bezug auf die Verwendung von derivativen Finanzinstrumenten verweisen wir auf die Angaben im Konzernanhang (Note (35)).
Die zurückliegende Neuausrichtung der Voltabox, der Aufbau neuer Geschäftsbereiche, die Abspaltung defizitärer Aktivitäten und die Adressierung von Kundengruppen und Märkten erfolgte streng ausgerichtet an den damit einhergehenden Chancen für die Gesellschaft. Durch die Fokussierung von Partnerschaften und Kooperationen mit weiteren Unternehmen aus dem Bereich der Herstellung von Batterien erwartet Voltabox die Hebung von Synergien. Die Strategieentwicklung von Voltabox ist damit jedoch noch nicht abgeschlossen. Das Management versteht darunter einen kontinuierlichen, iterativen Prozess, der eine flexible Reaktion auf sich bietende Chancen und Opportunitäten ermöglicht.
Die Elektrifizierung bzw. Substitution von herkömmlichen Antrieben durch die Lithium-Ionen-Technologie innerhalb industrieller Anwendungen vollzieht sich – trotz zahlreicher politischer und wirtschaftspolitischer Entwicklungen mit globalem Ausmaß und erheblicher Unsicherheiten über die konjunkturelle Stabilität – unverändert mit hoher Dynamik. Die Treiber für die Entwicklung sind laut Electric Vehicle Outlook 202215 des Marktforschungsinstituts BloombergNEF u.a. die sich ständig verbessernden Technologien im Zusammenhang mit Batterien sowie politischer Druck und entsprechende regulatorische Programme zur Erreichung von "Zero-Emission-Vorgaben". Gleichzeitig trete neben politisch induzierten Anreizen oder auch Vorgaben zur Einhaltung von Grenzwerten an die Hersteller inzwischen auch eine erhöhte organische Nachfrage seitens der Kunden. Dies trifft zunächst vor allem auf den Bereich des Pkw-Absatzes zu. Doch die Elektrifizierung nehme auch abseits des Pkw-Massenmarktes rasant an Geschwindigkeit auf. Die Branchenbeobachter von BloombergNEF machen dies an einzelnen Ländern mit dem Fokus auf den asiatischen Raum fest: So seien demnach in China aktuell 685.000 elektrische Busse und bereits 195 Millionen elektrische Zweiräder im Einsatz. Fast 40 % der in Indien beliebten dreirädrigen Fahrzeuge seien inzwischen elektrisch unterwegs. Der Report hält zusammenfassend fest, dass heute rund 1,3 Mio. elektrische Nutzfahrzeuge (Commercial EVs) wie Busse, Lieferfahrzeuge oder Lkw im Einsatz sind.
Der Battery Monitor 202216 führt als zusätzliche Treiber der Transformation innerhalb des Batteriemarktes die Aspekte Nachhaltigkeit, Verfügbarkeit von Rohmaterialien, den Markt für Elektrofahrzeuge und die Nachfrage nach immer leistungsstärkeren Lithium-Ionen-Batterien an. Insbesondere der Aspekt Nachhaltigkeit werde gemäß den Autoren der Studie immer bedeutender. Regulierung und neu aufgelegte politische Initiativen zur Reduzierung der CO2-Emissionen und zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und damit des Recyclings spielen dabei weiterhin eine wichtige Rolle.
Darüber hinaus kann die sukzessive stärkere Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern und führenden Innovatoren der E-Mobility-Branche für Voltabox eine Chance darstellen, um einen besseren Zugang zu neuen Technologien, Produkten, Teilmärkten und ggf. auch über das Netzwerk zu Kundengruppen zu erhalten.
Durch die Neugründung der GreenCluster GmbH und den damit verbundenen Einstieg in den Handel und die Installation von Haus- und Anlagentechnik im Bereich der Energieversorgung, insbesondere Photovoltaikanlagen und Energiespeicher, haben sich neue Chancen für Voltabox ergeben. Insbesondere vor dem Hintergrund steigender Energiepreise und dem stärker werdenden Handlungsdruck für die Politik, die Energieversorgung in Deutschland sicherzustellen, erfährt die Nachfrage nach Photovoltaikanlagen derzeit einen starken Schub – sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich.17 So hält das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE in einer jüngst vorgelegten Kurzstudie fest, dass "das Wachstum bei den Aufdachanlagen bis 30 Kilowatt sowie der Zuwachs bei den PV-Heimspeichern" zu den wichtigsten Trends zähle.18 Der Abbau regulatorischer Hürde kurbele die Installation entsprechender Anlagen deutlich an.
Im Ergebnis bestehen für Voltabox insbesondere mittel-
15 https://about.bnef.com/electric-vehicle-outlook/
16 https://www.rolandberger.com/en/Insights/Publications/Battery-Monitor-2022-Technology-and-sustainability-in-the-battery-market.html
17 EE-Statistik MaStR BNetzA - Oktober 2022 (Stand 28.11.2022).xlsx (bundesnetzagentur.de)
18 Kurzstudie des Fraunhofer ISE: Abbau regulatorischer Hürden führt zu mehr PV-Dachanlagen bis 30 kW - Fraunhofer ISE
fristig Chancen, welche die Gesellschaft wie im Vorjahr einheitlich als signifikant einschätzt: Die Gesellschaft kann zukünftig an den Substitutionseffekten partizipieren, die für die Anwender aus den ökonomischen und ökologischen Vorteilen gegenüber den beispielsweise bisher verwendeten Technologie-Konzepten erwachsen.
Durch die strukturierte Überwachung der Chancen im Voltabox-Konzern ist die Unternehmensführung in der Lage, mittel- und langfristige Perspektiven für den Konzern zu identifizieren. Zum Ende des Geschäftsjahres 2022 wurden sowohl externe als auch interne Chancen identifiziert. Chancen aus dem Vorjahr bleiben – unter besonderer Berücksichtigung der weiterhin gegebenen Dynamik im Bereich der Elektromobilität – grundsätzlich unverändert bestehen. Neue Potentiale für die Unternehmensentwicklung sind durch den Aufbau des Geschäftsbereichs GreenCluster und den damit verbundenen Einstieg in den sich insbesondere im Berichtsjahr stark entwickelnden Markt für Photovoltaik-Lösungen und die entsprechende Nutzung erneuerbarer Energien entstanden.
Die Bedeutung der aufgezeigten Chancen wird zusammenfassend als gering eingestuft. Der Vorstand erwartet daher die im Prognosebericht erläuterte Entwicklung des Geschäftsverlaufs.
Im Rahmen einer risikoorientierten Unternehmensführung nutzt Voltabox ein Risikomanagementsystem.
Risiken werden bei Voltabox nicht nur als den Bestand des Unternehmens gefährdende, sondern auch als den Geschäftserfolg beeinflussende Aktivitäten, Ereignisse und Entwicklungen definiert. Wir verstehen unter Geschäftserfolg messbare Größen wie vorrangig den Umsatz und die EBITDA-Marge sowie die Liquidität. Zur Risikobewertung wird immer das Ergebnisrisiko zu Grunde gelegt. Ein Risiko ist die Möglichkeit, dass eine Bedrohung unter Ausnutzung einer Schwachstelle Schaden an einem Objekt oder den Verlust eines Objektes und damit direkt oder indirekt einen Schaden verursachen kann. Ziel ist es, auch diese Risiken zu erkennen und zu bewerten, um auf dieser Basis geeignete und angemessene Sicherheitsmaßnahmen auswählen zu können.
Die Verantwortung für das Risikomanagement liegt zentral beim Vorstand. Der Vorstand informiert sich direkt. Die entsprechenden Risiken werden durch den Vorstand kontinuierlich überwacht und gesteuert. Der Vorstand erstellt ein entsprechendes Risiko-Reporting und meldet Risiken an den Aufsichtsrat (sogenanntes Ad-hoc-Risiko-Reporting). Anhand der Risikoentwicklung leitet der Vorstand Maßnahmen ab, welche erforderlich sind, um eine Reduktion des Risikos herbeizuführen.
Die von Voltabox im Rahmen des Risiko-Monitorings laufend analysierten Risiken lassen sich folgenden Risiko-Kategorien zuordnen, die jeweils in Einzelrisiken unterteilt werden:
Insgesamt waren zum Ende des Berichtsjahres im Voltabox-Konzern 8 Einzelrisiken erfasst. Von diesen Einzelrisiken war nach Einschätzung der Voltabox AG keines bestandsgefährdend.
Wesentliche Änderungen des Risikomanagements gegenüber dem Vorjahr ergaben sich nicht.
Voltabox arbeitet daran, sich innerhalb des Marktes Elektromobilität neu und nachhaltig zu positionieren. Die Wettbewerbssituation im Bereich der (industriellen) Elektromobilität verändert sich aktuell rasant. Neue Marktteilnehmer treten in Erscheinung, bekannte Teilnehmer gehen Kooperationen mit Industriekonzernen ein. Daraus ergibt sich für die Voltabox AG das Risiko einer Reduzierung der potenziellen Kundenbasis. Zudem besteht das Risiko, dass Konkurrenz-Unternehmen mit den der Voltabox AG vergleichbaren Produkten aufgrund von Skaleneffekten eine verbesserte Preisstruktur erzielen können.
In der Risikogruppe der internen Risiken beobachtet Voltabox derzeit insbesondere die sich aus der aktuell in der Umsetzung befindlichen Wachstumsstrategie resultierenden Risikofelder. Hierzu gehören vor allem personalwirtschaftliche Risiken.
Die Gesellschaft ist grundsätzlich auf die Gewinnung und Bindung von qualifiziertem Personal und Personen in Schlüsselpositionen angewiesen – insbesondere mit Blick auf den deutlichen Personalabbau in
den zurückliegenden zwei Jahren. Der Bedarf an "Human Capital" trifft in besonderem Umfang auf die Tochtergesellschaft GreenCluster zu. Der Wertschöpfungsanteil der Gesellschaft, der auf handwerkliche Leistungen zurückgeht, ist besonders hoch. Um relevante, kostendeckende Umsätze zu erzielen, ist die GreenCluster GmbH auf ein Minimum an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die in Teams die Installation von Anlagen vornehmen, angewiesen. Anders gesagt sorgt bei diesem Geschäftsmodell jede oder jeder weitere Mitarbeiter/in bzw. jedes weitere Team für einen signifikant höheren Hebelfaktor der Preisvorteile, die sich durch die strategischen Vorteile auf der Einkaufsebene ergeben.
Sollte Voltabox in Zukunft kein qualifiziertes Personal in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen, könnten die strategischen und wirtschaftlichen Ziele der Gesellschaft möglicherweise nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt erreicht werden, was nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft hätte.
In der Gruppe der operativen Risiken stehen für Voltabox derzeit die Tätigkeiten im Bereich Vertrieb und Produktmanagement im Mittelpunkt der Betrachtung.
Der künftige wirtschaftliche Erfolg von Voltabox wird von der Fähigkeit abhängen, Technologien zu entwickeln und diese erfolgreich im Markt einzuführen. Voraussetzung hierfür ist, dass technologische Entwicklungen erkannt und umgesetzt werden. Sollte Voltabox nicht oder nicht rechtzeitig neue Trends, Kundenanforderungen oder den jeweiligen neuesten Stand der Technologie erkennen, kann dies nachteilige Auswirkungen auf die Gesellschaft
haben. Daneben erhöht eine zu starke Abhängigkeit von wenigen Kunden die Gefahr, von Ausfällen von Großkunden stark betroffen zu sein, was wiederum zu entsprechend signifikanten Umsatzrückgängen führen kann.
In der Gruppe der finanzwirtschaftlichen Risiken beobachtet Voltabox neben Liquiditätsrisiken insbesondere Risiken durch Forderungsausfall sowie Bilanzrisiken.
Die Zahlungsfähigkeit sichert die Gesellschaft grundsätzlich durch eine umfassende Planung und Kontrolle der Liquidität ab. Die Liquiditätsplanung erfolgt detailliert auf 12-Monats-Ebene und wird um einen Forecast über 24 Monate ergänzt.
Die Liquiditätslage der Gesellschaft ist durch zwei im Berichtsjahr durchgeführte Kapitalerhöhungen und eine nachranginge Refinanzierungszusage der Trionity Invest GmbH gesichert. Die Refinanzierungszusage hat unabhängig vom Wechsel des Hauptaktionärs Bestand.
Die Risikolage des Konzerns ist insgesamt deutlich reduzierter als in zurückliegenden Berichtsperioden. Allerdings befindet sich der Voltabox-Konzern unvermindert im Aufbau und erwartet schnelle Wachstumsschritte. Diesen gemein sind stets Risiken, insbesondere operativer Natur. Mit zunehmender Geschäftsaktivität werden sich also auch wieder Risiken im Zusammenhang mit der Nutzung der sich bietenden Chancen aufbauen. Die Gesellschaft verfügt hier aber mit Blick auf die besondere Risikoexposition des Unternehmens in der Vergangenheit über eine erhöhte
Sensitivität demgegenüber. Die Voltabox AG ordnet die aktuell bestehenden Risiken im Konzern als gleichwertig ein.
Unter einem internen Kontrollsystem werden die vom Management im Unternehmen eingeführten Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen verstanden, die auf die organisatorische Umsetzung der Entscheidungen des Managements gerichtet sind. Dabei werden folgende Zielsetzungen angestrebt:
Der Vorstand der Voltabox AG trägt die Gesamtverantwortung für das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem. Der Prüfungsausschuss der Voltabox AG wurde über das Kontrollsystem informiert und hat insbesondere mit den Financial Experts dessen Wirksamkeit überwacht. Der Prüfungsausschuss hat durch sein Auskunftsrecht eine besondere Kontroll- und Überwachungsfunktion. Ihm ist es durch den Vorstand ausdrücklich freigestellt, unmittelbar Auskünfte bei allen Führungskräften der Voltabox AG einzuholen. Das Risikomanagement-System dient zur Aufdeckung, Steuerung und Bewältigung aller wesentlichen Risiken. In Anbetracht der Größe und Komplexität des Rechnungslegungsprozesses hat das Management den Umfang und die Ausgestaltung der Kontrollaktivitäten bestimmt und in diesen Prozess implementiert. Daneben wurden prozessunabhängige Kontrollen eingerichtet. Der Voltabox Konzern zeichnet sich durch eine klare und überschaubare gesellschaftsrechtliche Struktur aus.
Der Rechnungslegungsprozess des Voltabox Konzerns ist zentral organisiert. Hierbei setzen die einzelnen Gesellschaften unterschiedliche Buchhaltungsprogramme ein, wobei es sich um Standardsoftware handelt. Die Verarbeitung von standardisierten Geschäftsvorfällen, die regelmäßig und in großer Anzahl anfallen, wie z. B. die Fakturierung und die Lohn- und Gehaltsabrechnung, erfolgt ebenfalls in EDV-gestützten Systemen, die über Schnittstellen mit den Buchhaltungssystemen verbunden sind. Auf diese Weise wird das Fehlerpotenzial im Rechnungslegungsprozess minimiert.
Die interne Kontrolle des Rechnungslegungsprozesses erfolgt durch die Anwendung des "Vier-Augen-Prinzips" sowie durch die regelmäßige Durchführung von Plausibilitätskontrollen. Innerhalb des Voltabox Konzerns wird die interne monatliche Berichterstattung aus dem Rechnungswesen abgeleitet. Da auf die Verwendung von kalkulatorischen Größen oder pauschalen Umlagen verzichtet wird, orientiert sich das interne Controllingsystem an den Ergebnisgrößen, die dem Rechnungswesen entstammen. Entsprechend ist die interne Kontrolle des Rechnungslegungsprozesses integraler Bestandteil des Controllingsystems.
Zur Aufstellung des Konzernabschlusses werden die jeweiligen Einzelabschlüsse in den einheitlichen Konzernkontenrahmen überführt. Der Konzernabschluss wird zentral erstellt. Die internen Kontrollsysteme zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit der Konzernrechnungslegung umfassen auf Konzernebene insbesondere die Plausibilitäts- und Vollständigkeitsprüfung der Berichterstattungsabschlüsse. Die beschriebenen Kontrollsysteme, die Voltabox im Hinblick auf den (Konzern-) Rechnungslegungsprozess unterhält, sollen das Risiko, dass die Einzelabschlüsse oder der Konzernabschluss wesentliche Sachverhalte nicht, unvollständig oder fehlerhaft darstellen, minimieren. Sie können allerdings keine absolute Sicherheit geben, dass die Einzelabschlüsse oder der Konzernabschluss frei von Fehlern sind.
Aus der Verwendung von Finanzinstrumenten entstehen dem Voltabox-Konzern folgende Risiken:
Zurzeit setzt Voltabox keine Finanzinstrumente zur Absicherung von Währungsrisiken ein.
Nach den Bestimmungen von § 91 Abs. 3 AktG hat der Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft ein im Hinblick auf den Umfang der Geschäftstätigkeit und der Risikolage des Unternehmens angemessenes und wirksames internes Kontrollsystem und Risikomanagementsystem einzurichten. Die Überwachung der Wirksamkeit des internen Kontrollund Risikomanagementsystems obliegt dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates (§ 107 Abs. 3 Satz 2 AktG). Darauf bezugnehmend wird in der aktualisierten Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen, im Lagebericht die wesentlichen Merkmale des gesamten internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems zu beschreiben und Stellung zur Angemessenheit und Wirksamkeit dieser Systeme zu nehmen. In diesem Abschnitt enthaltene Aussagen beziehen sich auf das gesamte interne Kontroll- und Risikomanagementsystem und damit auch auf das rechnungslegungsbezogene interne Kontroll- und Risikomanagementsystem, welches in dem entsprechenden separaten Abschnitt näher beschrieben wird.
Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem bei Voltabox umfasst die Gesamtheit aller Überwachungsmaßnahmen zur Minimierung von Risiken in Unternehmensprozessen. Es ist darauf ausgerichtet, alle wesentlichen operativen und finanziellen Unternehmensrisiken zu adressieren sowie die Risiken und Chancen für das Erreichen der Geschäftsziele, die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Rechnungslegung und die Einhaltung der für das Unternehmen maßgeblichen rechtlichen Vorschriften sowie der internen Richtlinien zu managen. Das interne
Kontrollsystem erstreckt sich über alle wesentlichen Geschäftsprozesse. Ein bedeutsamer Bestandteil ist unter Berücksichtigung der flachen Hierarchie die umfassende Einbindung des Vorstands, der beispielsweise bei Zahlungen, der Abgabe wesentlicher Angebote und der Genehmigung von Bestellanforderungen konsultiert wird und damit Kontrolle ausübt bzw. eine Komponente der Qualitätssicherung darstellt. Neben weiteren Kontrollmechanismen soll das Risiko betrügerischer Handlungen bereits präventiv durch maßgeschneiderte Zugangsberechtigungen für wesentliche IT-basierte Prozesse und eine angemessene Funktionstrennung reduziert werden.
Werden darüber hinaus Risiken seitens der jeweiligen Prozessverantwortlichen bei wesentlichen Vorgängen, die das interne Kontrollsystem betreffen, identifiziert, werden diese unverzüglich an den Vorstand berichtet. Dieser informiert, sofern von den Risiken keine außerordentliche Gefahr für das Unternehmen ausgeht, zu den jeweiligen Sitzungen an den Aufsichtsrat. Im Falle von Risiken erheblichen Ausmaßes informiert der Vorstand den Aufsichtsrat unverzüglich. Anhand des Auftretens von Risiken beurteilt der Vorstand in regelmäßigen Abständen die Angemessenheit und Wirksamkeit des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems. Die Erkenntnisse aus diesen Prüfungen werden regelmäßig zur Weiterentwicklung des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems genutzt. Zudem wird das gesamte interne Kontrollund Risikomanagementsystem laufend an geschäftsspezifische Risiken und neue gesetzliche Anforderungen angepasst.
Dem Vorstand liegen keine Hinweise vor, dass das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem zum 31. Dezember 2022 in wesentlichem Umfang nicht angemessen oder nicht wirksam gewesen wäre. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass weder das interne Kontrollsystem noch das Risikomanagementsystem absolute Sicherheit für das Erreichens der damit verbundenen Ziele geben können.
Auch wenn ein System als angemessen und wirksam beurteilt wurde, kann es nicht garantieren, dass alle tatsächlich eintretenden Risiken vorab aufgedeckt werden, jedwede Verstöße ausgeschlossen und alle unzutreffenden Angaben verhindert oder aufgedeckt werden. Kontrollen können aus simplen Fehlern oder Irrtümern heraus in Einzelfällen nicht greifen oder Veränderungen können trotz entsprechender Überwachung verspätet erkannt werden.
Der Internationale Währungsfonds ("IWF") veröffentlichte im Januar 2023 seine aktualisierte Prognose19 für die Weltwirtschaft im Jahr 2023. Demnach erwarten die Ökonomen für das laufende Jahr einen Rückgang der globalen Wirtschaftsleistung. Zwar hätten sich die Aussichten seit der Aufstellung der ersten Prognose im World Economic Outlook im Oktober 2022 verbessert, sodass die Erwartung für das globale Wachstum um 0,2 Prozentpunkte angehoben wurde. Doch auch im aktuellen Jahr wirkten hohe Zentralbankzinsen zur Bekämpfung der Inflation und die unmittelbaren
Auswirkungen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine die internationale Wertschöpfung und den Handel. Nicht nur der IWF sieht die Spitze des Inflationsniveaus bewältigt. Im globalen Maßstab werde die Inflation von voraussichtlich 8,8 % im Jahr 2022 auf 6,6 % in 2023 zurückgehen.
Der IWF erwartet für die entwickelten Volkswirtschaften ein Wachstum von 1,2 % (2022: 2,7 %; 2021: 5,4 %) und für die Schwellenländer kumuliert ein Wachstum von 4,0 % (2022: 3,9 %; 2021: 6,7 %). Der IWF geht im Einzelnen davon aus, dass die Entwicklung der Wirtschaft in den USA 2,0 % in 2022 betrug und 1,4 % in 2023 betragen wird, in den EURO-Staaten 3,5 % in 2022 und 0,7 % in 2023, in Deutschland 1,9 % in 2022 und 0,1 % in 2023 sowie in China 3,0 % in 2022 betrug und 5,2 % in 2023 betragen wird.
Deutlich positiver bewertet der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung die Perspektiven der deutschen Wirtschaft im Jahr 2023. Das Expertengremium erwartet eine positive Entwicklung des BIP mit einem Wachstum um 3,6 %.20 Erhöhte Energiepreise sind in dieser Prognose bereits unterstellt. Das Gremium unterstützt dabei die angestoßenen wirtschafts- und energiepolitischen Maßnahmen zur Steigerung der Energiesicherheit, beispielsweise durch einen stärkeren Fokus auf den Ausbau der erneuerbaren Energien und die Diversifikation der Energieimporte.21
Voltabox ist in den industriellen Teilmärkten Öffentlicher Personennahverkehr (voll- und teilelektrische Busse) sowie Land- und Bauwirtschaft tätig. Darüber hinaus
19 https://www.imf.org/-/media/Files/Publications/WEO/2023/Update/January/English/text.ashx
20 https://www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de/konjunkturprognose-2022.html
21 Ebd.
vertreibt und produziert Voltabox Batteriesysteme für leichte Nutzfahrzeuge der Fahrzeugklasse N1 und in geringfügigem Maße für Bestandskunden aus dem Bereich Intralogistik. Im Bereich der Busse zeigt sich weiterhin eine hohe Dynamik bei der Elektrifizierung von einzelnen Fahrzeugklassen bzw. -modellen. Gemäß dem Branchenverband VDV (Verband deutscher Verkehrsunternehmen) seien im Jahr 2022 rund 1.200 Elektrobusse auf deutschen Straßen unterwegs gewesen. Dabei betont der Verband, dass weitere Busse bestellt seien.22 Die Untersuchung der Beratungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers23 bestätigt diese Annahme mit Datenstand vom Dezember 2021 und geht für die Jahre 2022 und 2023 von einem Zuwachs des Bestands rein elektrisch angetriebener Busse um rund 1.000 bzw. rund 670 Stück aus. Das laufende Jahr 2023 stellt damit zwar einen nominellen Rückgang in der Wachstumsrate des E-Bus-Marktes dar, doch die langfristige Entwicklung ist intakt. Als wesentlichen Treiber nennen die Studienautoren von PwC die seit August 2021 geltende Clean Vehicles Directive, nach der eine Mindestquote an elektrisch betriebenen Bussen bei der Neubeschaffung von Flottenfahrzeugen erfüllt werden muss. Jedoch dürfte die hohe Inflation dämpfend auf die Investitionsfreude der Flottenbetreiber, also vorrangig der Kommunen, wirken. Es ist nicht ausgeschlossen, dass alte Fahrzeuge infolgedessen kurzfristig nicht ausgetauscht, sondern vorerst weiter betrieben werden.
Ähnlich dürfte sich die Situation auch im Bereich der Land- und Bauwirtschaft darstellen. Der Deutsche Bauernverband sprach zum Jahreswechsel von einem
22 https://www.vdv.de/e-bus-projekt.aspx
herausfordernden Umfeld.24 Dennoch standen die Zeichen zum Jahreswechsel auf Stimmungsaufhellung. Das Konjunktur- und Investitionsbarometer Agrar des Deutschen Bauernverbands stieg auf 14,9 Punkte und erreichte damit den höchsten Wert seit Mitte 2021. Das geplante Investitionsvolumen für die nächsten 6 Monate, also das erste Halbjahr 2023, liege bei mäßigen 5,8 Mrd. Euro. Dies stelle einen Anstieg des geplanten Investitionsvolumens dar, doch zielten die Betriebe vorrangig nicht auf Maschinen/Geräte ab. Die Entwicklung werde hier dementsprechend voraussichtlich stagnieren.25
Positiver stellt sich die Situation gemäß Einschätzung der deutschen Hersteller von Baumaschinen dar. 26 Zu Beginn des laufenden Jahres seien kaum Stornierungen zu registrieren. Die Entwicklung der Umsätze zum Ende des Vorjahres sei sehr zufriedenstellend verlaufen. Demnach profitieren die Hersteller von vollen Auftragsbüchern, die eine Auslastung bis mindestens zur Jahresmitte garantieren würden. Auch Einschränkungen durch die hohen Energiepreise seien für die Branche kein Thema.
Die Unternehmensplanung des Konzerns basiert auf einer Absatz- und Umsatzplanung und wird
im Bereich der Batteriesysteme kundenspezifisch bis auf die Produktebene analysiert und gemäß dem Bottom-up-Prinzip, sowie
im Bereich der GreenCluster GmbH nach dem Top-Down-Ansatz aufgestellt.
Die Gruppe erwartet einen Jahresumsatz von rd. 12,8 Mio. Euro sowie eine EBITDA-Marge von rd. 0 %. Der Vorstand ordnet auch im Geschäftsjahr 2023 das Ergebnis-Ziel und damit die nachhaltige Profitabilität höherwertiger ein als das Umsatzziel.
| In TEUR bzw. lt. Angabe |
2021 | 2022 | Veränd. | Prognose 2023 Stand: 27.April 2023 |
|---|---|---|---|---|
| Finanzielle Leistungsindikatoren | ||||
| Konzernumsatz | 3.490 | 2.983 | -14,5 % | rd. 12,8 Mio. Euro |
| EBITDA (Marge) | -105,9 % | -77,1 % | n.a. | rd. 0 % |
Entwicklung der wesentlichen Leistungsindikatoren:
| In TEUR bzw. lt. Angabe 2021 Finanzielle Leistungsindikatoren |
2022 | Veränd. | Prognose 2023 Stand: 27.April 2023 |
|
|---|---|---|---|---|
| Umsatz | 5.307 | 2.032 | -61.7 % | rd. 6 Mio. Euro |
| EBITDA (Marge) | -105,9 % | -114,7 % | n.a. | rd. -30 % |
Die Gesellschaft erwartet, die Ergebnissituation durch die Schaffung eines Ergebnisabführungsvertrags im Jahresverlauf deutlich zu verbessern.
23 E-Bus-Radar 2022 (pwc.de)
24 Deutscher Bauernverband e.V. - Marktbericht zum Jahreswechsel 2022/23
25 Deutscher Bauernverband e.V. - Kurzfristige Stimmungsaufhellung zum Jahreswechsel
26 Baumaschinenbranche startet mit Schwung ins neue Jahr - vdma.org - VDMA
Der Vorstand der Voltabox AG geht unabhängig von der Erreichung der finanziellen Leistungsindikatoren von einer positiven Entwicklung des Unternehmens aus. Im Geschäftsjahr 2023 erwartet der Vorstand eine weitere Festigung der Marktposition in den besetzten Teilmärkten. Gleichzeitig strebt er die weitere Stabilisierung der Ergebnissituation der Gesellschaft an, um von dieser Position aus zukünftig gesund und nachhaltig zu wachsen.
Die Sicherung und der Ausbau einer nachhaltigen Profitabilität stehen folglich im Mittelpunkt dieser Geschäftsausrichtung. Darüber hinaus wird die weitere organische Erschließung zusätzlicher Handlungsfelder im Sinne einer Portfolio-Erweiterung angestrebt, nahe am Kerngeschäft und unter engen Rentabilitätsund Investitionsvorgaben.
Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) der Voltabox AG beträgt 19.148.249,00 Euro und ist eingeteilt in 19.148.249 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stammaktien (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von jeweils 1,00 Euro. Sämtliche Aktien sind gewinnanteilsberechtigt. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.
Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind dem Vorstand nicht bekannt.
Zum 14. Januar 2022 hielt die Trionity Invest GmbH einen Anteil am Grundkapital in Höhe von 30,21 %. Der Erwerb dieses Anteils wurde der Voltabox AG am 17. Januar 2022 mitgeteilt. Die EW Trade AG hielt darüber hinaus zum 28. April 2022 einen Anteil von 18,89 % am Grundkapital der Gesellschaft. Die Meldung erging am 03. Mai 2022 an die Voltabox AG.
Im Geschäftsjahr 2023, also erst nach dem Bilanzstichtag, sind sämtliche von der Trionity Invest GmbH gehaltenen Aktien von der Triathlon Holding GmbH übernommen worden. Zum Zeitpunkt des Aktienübertrags umfasste diese Transaktion in Summe 37,16 % des Grundkapitals. Die im November 2022 durchgeführte Kapitalerhöhung war zu diesem Zeitpunkt noch nicht im Handelsregister eingetragen. Die von der Trionity Invest GmbH gezeichneten Aktien sind ebenfalls Bestandteil des Kaufvertrags und sind zwischenzeitlich in den Besitz der Triathlon Holding GmbH übergegangen.
Die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, die bislang rd. 3,0 % des Grundkapitals der Voltabox AG hielt, teilte der Gesellschaft am 21. Februar 2023 mit, dass ihr Anteil unter die meldepflichtige Schwelle gefallen ist.
Es existieren keine Aktien mit Sonderrechten, die
Kontrollbefugnisse verleihen.
Soweit Arbeitnehmer als Aktionäre am Kapital beteiligt sind, können sie daraus keine besonderen Rechte herleiten.
Bezüglich der Regelungen zur Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands wird auf die gesetzlichen Vorschriften der §§ 84 und 85 AktG verwiesen. Bezüglich der Regelungen zur Änderung der Satzung wird auf die gesetzlichen Vorschriften der §§ 133 und 179 AktG verwiesen.
Durch einen Beschluss der Hauptversammlung vom 22. September 2017 war der Vorstand dazu ermächtigt bis zum 21. September 2022 einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 6.675.000,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 6.675.000 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen. Hiervon machte die Gesellschaft am 22.02.2022 Gebrauch und gab 1.582.500 neue Aktien zu einem Ausgabebetrag von 1,00 Euro zzgl. eines Agios aus.
Mit Hauptversammlungsbeschluss vom 22. September 2017 ist das Grundkapital um bis zu 5.000.000,00 Euro eingeteilt in bis zu 5.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2017).
Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit
durchgeführt, wie die Inhaber oder Gläubiger von Options- oder Wandlungsrechten oder die zur Wandlung Verpflichteten aus Options- oder Wandelschuldverschreibungen, die aufgrund der Ermächtigung des Vorstands durch den Hauptversammlungsbeschluss vom 22. September 2017 ausgegeben oder garantiert werden, von ihren Optionsoder Wandlungsrechten Gebrauch machen oder, soweit sie zur Wandlung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Wandlung erfüllen, und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Die neuen Aktien sind ab Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe gewinnberechtigt für alle Geschäftsjahre, für die die Hauptversammlung noch keinen Gewinnverwendungsbeschluss gefasst hat. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 22. Juni 2022 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 21. Juni 2027 einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 8.500.000,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 8.500.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2022). Im Rahmen der zweiten Kapitalerhöhung im Geschäftsjahr 2022 hat der Vorstand durch die Ausgabe von 1.740.749 neuen Stammaktien zu einem Ausgabebetrag von 1,00 Euro je Aktie zzgl. eines Agios von dieser Möglichkeit teilweise Gebrauch gemacht. Diese Kapitalerhöhung wurde am 15.02.2023 in das Handelsregister eingetragen. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten bzw. diesen gemäß § 186 Absatz 5 AktG gleichgestellten Unternehmen mit der Verpflichtung
übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre in den in Punkt 4.5 der Satzung der Gesellschaft in der Fassung vom November 2022 genannten Fällen auszuschließen.
Besondere Regelungen für den Fall eines Kontrollwechsels (Change of Control) oder besondere Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft für den Fall eines Übernahmeangebots bestehen nicht. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Trionity Invest GmbH gem. § 37 Abs. 1, 2 WpÜG i.V.m. § 9 Satz 1 Nr. 3 WpÜG-Angebotsverordnung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Pflichtangebots gem. § 35 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 WpÜG befreit.
Die Entsprechenserklärung gemäß §161 AktG und die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 315d i.V.m. 289f Abs. 1 HGB kann dauerhaft auf der Voltabox-Website unter https://ir.voltabox.ag/websites/voltabox/ German/7200/erklaerung-zum-deutschen-corporategovernance-kodex.html eingesehen werden. Sie findet sich in diesem Geschäftsbericht im Kapitel "Corporate Governance" unmittelbar vor dem Kapitel "Zusammengefasster Lagebericht".

Einzelabschluss der Voltabox AG für das Geschäftsjahr 2022
| 2022 | 2021 | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | EUR | ||
| 1. Umsatzerlöse | 2.031.983,32 | 5.307.394,93 | |||
| 2. Bestandsveränderung der fertigen und unfertigen Erzeugnisse | 0,00 | -820.940,46 | |||
| 3. Sonstige betriebliche Erträge | 832.666,43 | 10.185.262,18 | |||
| 4. Materialaufwand | |||||
| a. Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe |
-1.366.378,73 | -4.109.887,58 | |||
| b. Aufwendungen für bezogene Leistungen | -22.852,60 | -118.303,96 | |||
| -1.389.231,33 | -4.228.191,54 | ||||
| 5. Personalaufwand | |||||
| a. Löhne und Gehälter | -580.940,91 | -3.154.015,55 | |||
| b. Soziale Abgaben | -141.678,08 | -991.564,80 | |||
| -722.618,99 | -4.145.580,35 | ||||
| 6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen |
-23.343,40 | -2.606.574,95 | |||
| 7. Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten |
0,00 | -10.062.974,64 | |||
| 8. Abschreibungen auf Finanzanlagen | -1.000.000,00 | 0,00 | |||
| 9. Sonstige betriebliche Aufwendungen | -3.083.537,99 | -6.835.030,21 | |||
| 10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 0,00 | 294.504,32 | |||
| 11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -40.641,87 | -63.991,09 | |||
| 12. Ergebnis nach Steuern | -3.394.723,83 | -12.976.121,81 | |||
| 13. Sonstige Steuern | 0,00 | -1.665,00 | |||
| 14. Jahresfehlbetrag | -3.394.723,83 | -12.977.786,81 | |||
| 15. Verlustvortrag | -41.896.964,08 | -28.919.177,27 | |||
| 16. Bilanzverlust | -45.291.687,91 | -41.896.964,08 |
| AKTIVA | 31.12.2022 EUR |
31.12.2021 EUR |
|---|---|---|
| A. Anlagevermögen | ||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte | ||
| und ähnliche Rechte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 34.553,00 | 0,00 |
| 34.553,00 | 0,00 | |
| II. Sachanlagen | ||
| Andere Anlagen, Betriebs und Geschäftsausstattung | 54.206,28 | 10.733,28 |
| 54.206,28 | 10.733,28 | |
| III. Finanzanlagen | ||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 20.100,00 | 100,00 |
| 2. Beteiligungen | 400.000,00 | 1.400.000,00 |
| 3. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht |
75.000,00 | 0,00 |
| 495.100,00 | 1.400.100,00 | |
| 583.859,28 | 1.410.833,28 | |
| B. Umlaufvermögen | ||
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 1.671.675,69 | 1.163.320,95 |
| 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 562.098,15 | 0,00 |
| 3. Sonstige Vermögensgegenstände | 2.278.261,81 | 2.198.726,48 |
| 4.512.035,65 | 3.362.047,43 | |
| II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | ||
| 1. Kasse | 23,23 | 7.326,75 |
| 2. Bankguthaben | 467.434,22 | 345.943,03 |
| 467.457,45 | 353.269,78 | |
| 4.979.493,10 | 3.715.317,21 | |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 0,00 | 12.873,85 |
| 5.563.352,38 | 5.139.024,34 |
| PASSIVA | 31.12.2022 EUR |
31.12.2021 EUR |
|---|---|---|
| A. Eigenkapital | ||
| I. Gezeichnetes Kapital | 17.407.500,00 | 15.825.000,00 |
| 17.407.500,00 | 15.825.000,00 | |
| II. Kapitalrücklage Kapitalerhöhung geleistete Einlage 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen |
27.930.854,42 | 27.456.104,42 |
| 27.930.854,42 | 27.456.104,42 | |
| III. Zur Durchführung der beschlossenen | 1.914.823,90 | 0,00 |
| IV. Bilanzverlust | -45.291.687,91 | -41.896.964,08 |
| -45.291.687,91 | -41.896.964,08 | |
| 1.961.490,41 | 1.384.140,36 | |
| B. Rückstellungen Sonstige Rückstellungen |
708.659,49 | 1.140.690,25 |
| 708.659,49 | 1.140.690,25 | |
| C. Verbindlichkeiten 4. Sonstige Verbindlichkeiten |
0,00 1.086.134,69 1.846.467,60 0,00 1.807.067,79 767.726,15 |
|
| 2.893.202,48 | 2.614.193,75 | |
| 5.563.352,38 | 5.139.024,34 |
| Anschaffungs- /Herstellungskosten | Aufgelaufene Abschreibungen | Buchwert | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Anlagevermögen | Stand 01.01.2022 EUR |
Umglieder ungen EUR |
Zugänge EUR |
Abgänge EUR |
Umbuch ungen EUR |
Stand 31.12.2022 EUR |
Stand 01.01.2022 EUR |
Zugänge EUR |
Abgänge EUR |
Umbuch ungen EUR |
Stand 31.12.2022 EUR |
Stand 01.01.2022 EUR |
Stand 31.12.2021 EUR |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände |
|||||||||||||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten |
0,00 | 0,00 | 42.058,85 | 0,00 | 0,00 | 42.058,85 | 0,00 | 7.505,85 | 0,00 | 0,00 | 7.505,85 | 34.553,00 | 0,00 |
| 0,00 | 0,00 | 42.058,85 | 0,00 | 0,00 | 42.058,85 | 0,00 | 7.505,85 | 0,00 | 0,00 | 7.505,85 | 34.553,00 | 0,00 | |
| II. Sachanlagen Andere Anlagen, Betriebs |
|||||||||||||
| und Geschäftsausstattung | 17.849,53 | 0,00 | 163.455,55 | 104.700,00 | 0,00 | 76.605,08 | 7.116,25 | 15.837,55 | 555,00 | 0,00 | 22.398,80 | 54.206,28 | 10.733,28 |
| 17.849,53 | 0,00 | 163.455,55 | 104.700,00 | 0,00 | 76.605,08 | 7.116,25 | 15.837,55 | 555,00 | 0,00 | 22.398,80 | 54.206,28 | 10.733,28 | |
| III. Finanzanlagen 1. Anteile an verbundenen Unternehmen |
100,00 | 0,00 | 20.000,00 | 0,00 | 0,00 | 20.100,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 20.100,00 | 100,00 |
| 2. Beteiligungen | 1.400.000,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 1.400.000,00 | 0,00 | 1.000.000,00 | 0,00 | 0,00 | 1.000.000,00 | 400.000,00 | 1.400.000,00 |
| 3. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis |
|||||||||||||
| besteht | 0,00 | 0,00 | 75.000,00 | 0,00 | 0,00 | 75.000,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 75.000,00 | 0,00 |
| 1.400.100,00 | 0,00 | 95.000,00 | 0,00 | 0,00 | 1.495.100,00 | 0,00 | 1.000.000,00 | 0,00 | 0,00 | 1.000.000,00 | 495.100,00 | 1.400.100,00 | |
| 1.417.949,53 | 0,00 | 300.514,40 | 104.700,00 | 0,00 | 1.613.763,93 | 7.116,25 | 1.023.343,40 | 555,00 | 0,00 | 1.029.904,65 | 583.859,28 | 1.410.833,28 |

Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022
Die am geregelten Markt notierte Voltabox AG hat ihren Sitz in Paderborn und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Paderborn (HRB 12895). Der Jahresabschluss und der Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns der Voltabox AG, Paderborn, für das Geschäftsjahr 2022 werden im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Der Jahresabschluss der Voltabox AG wurde nach den für große Kapitalgesellschaften i.S.d § 267 Abs. 3 HGB i.V.m. § 264d HGB geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt.
Die Gliederung der Bilanz ist nach dem handelsrechtlichen Gliederungsschema gemäß § 266 HGB vorgenommen, die Gewinn- und Verlustrechnung ist gemäß § 275 HGB in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden.
Im Anhang sind die nach den gesetzlichen Vorschriften anzubringenden Vermerke aufgeführt, soweit sie in Ausübung des Wahlrechts nicht bereits in der Bilanz oder in der Gewinn- und Verlustrechnung gemacht wurden.
Der Abschluss ist in Euro (EUR) aufgestellt. Die Berichtsperiode der Gesellschaft ist das Kalenderjahr. Das Vorjahr war geprägt durch eine umfangreiche Umstrukturierung der Voltabox AG. Insofern ist die Vergleichbarkeit der Abschlussposten zum Vorjahr nur bedingt gegeben.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 wurde unter
der Prämisse der Unternehmensfortführung aufgestellt. Die Ermittlung der Wertansätze von Vermögensgegenständen und Schulden erfolgte dementsprechend auf der Basis von Fortführungswerten.
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Zur Aufstellung des Jahresabschlusses nach HGB muss der Vorstand Schätzungen vornehmen und Annahmen treffen, die den Ausweis der Vermögenswerte und Schulden sowie der Aufwendungen und Erträge beeinflussen. Alle Schätzungen und Annahmen werden nach bestem Wissen und Gewissen getroffen, um ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft zu vermitteln. Dennoch können die tatsächlichen Werte von den Schätzwerten abweichen. Gleiches gilt hinsichtlich der Aussagen im zusammengefassten Lagebericht.
Die entgeltlich von Dritten erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Es wird die voraussichtliche Nutzungsdauer zu Grunde gelegt, die zwischen drei und zehn Jahren beträgt.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, linear über die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände abgeschrieben. Diese beträgt für bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens im Rahmen der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern im Wesentlichen zwischen drei und zehn Jahren.
Investitionen in das abnutzbare bewegliche Anlagevermögen, deren Anschaffungskosten netto EUR 250, nicht aber EUR 800 übersteigen, werden als geringwertige Wirtschaftsgüter angesetzt. Der Zugang und Abgang wird innerhalb eines Geschäftsjahres im Anlagenspiegel gezeigt. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu netto EUR 250 werden ohne Aufnahme im Anlagenspiegel sofort als Auf-wand gebucht.
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten zzgl. Anschaffungsnebenkosten bewertet. Soweit erforderlich, werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Bestehen die Gründe, die zu einer außerplanmäßigen Abschreibung geführt haben, nicht mehr, wird eine entsprechende Zuschreibung auf den beizulegenden Wert vorgenommen.
| Anteils besitz % |
Konsoli dierung |
Eigen kapital |
Ergebnis des letzten Geschäfts jahres |
|
|---|---|---|---|---|
| Voltabox of North America, Inc, (Texas) |
100% | Voll | 0,00 USD* |
0,00 USD* |
| Voltabox of Texas, Inc., (Texas) |
100 % | Voll | -20.490,48 USD* |
-419.933 USD* |
| ForkOn GmbH, Haltern am See |
9,45% | Nein | -317.271,10 Euro** |
-1.071.365 Euro** |
| GreenCluster GmbH |
80 % | Voll | 183.233,35 Euro* |
-208.233,35 Euro* |
* Wert bezieht sich auf den Bilanzstichtag 31.12.2022
** Wert bezieht sich auf den Bilanzstichtag 31.12.2021
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist dem beigefügten Anlagenspiegel für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 zu entnehmen.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert abzüglich Wertabschlägen für erkennbare Einzelrisiken bewertet. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung auf die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen angemessen Rechnung getragen. Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind auf den Barwert abgezinst. Forderungen in Fremdwährung werden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschluss-
Der Posten beinhaltet den Kassenbestand und laufende Guthaben bei Kreditinstituten und ist zum Nennwert angesetzt.
Als Rechnungsabgrenzungsposten werden gem. § 250 Abs. 1 HGB auf der Aktivseite nur Ausgaben vor dem Abschlussstichtag bilanziert, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Der Abgrenzungsposten wird aufwandswirksam in Abhängigkeit mit der tatsächlichen periodengerechten Nutzung der zugrundeliegenden Auszahlungen aufgelöst.
Die unmittelbar zu entrichtenden Steuern vom Einkommen und vom Ertrag für die laufende Periode und die früheren Perioden werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung bzw. eine Zahlung der Steuerbehörde erwartet wird. Die Berechnung des Betrags basiert auf dem Steuergesetzesstand und damit denjenigen Steuersätzen, die zum Bilanzstichtag gelten oder angekündigt sind.
Latente Steuern werden nach § 274 HGB gemäß dem Konzept der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode ermittelt. Liegen hiernach temporäre Differenzen aus der unterschiedlichen Behandlung bestimmter Bilanzposten zwischen handelsrechtlichem Jahresabschluss und dem steuerlichen Jahresabschluss vor, führen diese zu aktiven und passiven latenten Steuern ("temporary concept"). Darüber hinaus können latente Steuern auf zukünftige
Steuerminderungsansprüche gebildet werden.
Aktive latente Steuern auf abzugsfähige temporäre Differenzen und Steuerminderungsansprüche können nur in dem Umfang aktiviert werden, in dem damit gerechnet werden kann, dass diese in zukünftigen Perioden voraussichtlich durch ausreichend zur Verfügung stehende passive temporäre Differenzen gedeckt sind. Darüber hinaus bestehende aktive latente Steuern können nur aktiviert werden, wenn in den folgenden fünf Jahren ausreichend zu versteuernde Ergebnisse erwarten werden können.
Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgte zum 31. Dezember 2022 in Höhe eines kombinierten Ertragssteuersatzes von 30,0 % (Vorjahr: 30,0 %). Zur Anwendung kommt hierbei ein individueller, zukünftig zu erwartender Steuersatz, der sich durch die Berücksichtigung von Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag ergibt. Aktive und passive latente Steuern werden für einen Bilanzausweis saldiert. Ein Überhang aktiver latenter Steuern wird nicht angesetzt.
Im Geschäftsjahr betragen die aktiven latenten Steuern TEUR 31.108 (Vorjahr: TEUR 30.074). Aktive latente Steuern aus Verlustvorträgen in Höhe von TEUR 31.108 (Vorjahr: 30.074) wurden nicht aktiviert, da eine Werthaltigkeit nicht ausreichend begründet ist. Im Berichts- sowie im Vorjahr sind weder aktive noch passive latente Steuern angesetzt worden.
Das Eigenkapital ist zum Nennwert bilanziert. Am 13. Oktober 2017 erfolgte im Rahmen des Börsengangs die Notierungsaufnahme an der Frankfurter Wertpapierbörse im Segment Prime Standard unter dem Börsenkürzel VBX, der ISIN DE000A2E4LE9 und der WKN
Im Geschäftsjahr 2022 wurden zwei Kapitalerhöhungen durchgeführt, infolgedessen das Grundkapital der Voltabox AG durch Ausgabe von 1.582.500 bzw. 1.740.749 neuen Stammaktien unter Nutzung des Genehmigten Kapitals und unter Ausschluss des Bezugsrechts der Altaktionäre erhöht wurde. Die neuen Aktien wurden zu einem Ausgabebetrag von 1,00 Euro je Aktie zzgl. eines Agios ausgegeben. Die Eintragung der ersten Kapitalmaßnahme in das Handelsregister erfolgte am 28. April 2022. Die zweite Kapitalerhöhung des Berichtsjahres wurde am 15. Februar 2023 in das Handelsregister eingetragen.
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt TEUR 17.408 und ist in 17.407.500 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 eingeteilt.
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 21. Juni 2027 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu TEUR 8.500 durch Ausgabe von bis zu 8.500.000 auf den Inhaber lautenden Aktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Im Rahmen der zweiten Kapitalerhöhung im Geschäftsjahr 2022 hat der Vorstand durch die Ausgabe von 1.740.749 neuen Stammaktien zu eine Ausgabebetrag von 1,00 Euro je Aktie zzgl. eines Agios von dieser Möglichkeit teilweise Gebrauch gemacht.
Hierbei kann in bestimmten Fällen das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden. Von dieser Ermächtigung wurde bisher kein Gebrauch gemacht.
Durch einen Beschluss der Hauptversammlung vom 22. September 2017 war der Vorstand dazu ermächtigt bis zum 21. September 2022 einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 6.675.000,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 6.675.000 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen. Hiervon
machte die Gesellschaft am 22.02.2022 Gebrauch und gab 1.582.500 neue Aktien zu einem Ausgabebetrag von 1,00 Euro zzgl. eines Agios aus.
Die Kapitalrücklage beträgt zum 31. Dezember 2022 TEUR 27.931 (Vorjahr: TEUR 27.456) und umfasst nach § 272 Abs. 1 Nr. 1 HGB das Agio aus der Ausgabe von Anteilen.
Aufgrund der im Februar 2023 erfolgten Eintragung der zweiten Kapitalerhöhung im Handelsregister wird im Abschluss des Berichtsjahres ein Sonderposten im Eigenkapital in Höhe von TEUR 1.915 gebildet (Zur Durchführung der beschlossenen Kapitalerhöhung geleistete Einlage). Der Verlust des laufenden Jahres von TEUR 3.395 führt zusammen mit dem Ergebnisvortrag von TEUR -41.897 zu einem Bilanzverlust von TEUR -45.292.
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten weiterhin im Wesentlichen Rückstellungen für Gewährleistungen (TEUR 293), Schadensersatzverpflichtungen (TEUR 170) sowie Abschlusskosten (TEUR 108). Darüber hinaus wurden ausreichende Rückstellungen für ausstehende Rechnungen/Gebühren, Urlaub und alle anderen erkennbaren Risiken und Verpflichtungen gebildet.
Die Steuerrückstellungen sowie sonstige Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, welcher nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre gemäß § 253 Abs. 2 HGB abgezinst.
Verbindlichkeiten werden grundsätzlich zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern Verbindlichkeiten in Fremdwährung vorhanden sind, werden diese grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Sämtliche Verbindlichkeiten sind nicht besichert.
Die Zusammensetzung der Verbindlichkeiten ergibt sich aus dem folgenden Verbindlichkeitenspiegel:
| Verbindlichkeitenspiegel (Werte in TEUR) | 31.12.2022 | 31.12.2021 |
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten |
0 | 0 |
| davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr |
0 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
1.086 | 1.846 |
| davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr |
918 | 1.437 |
| davon mit einer Restlaufzeit von einem bis zu fünf Jahren |
168 | 409 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen |
0 | 0 |
| davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr |
0 | 0 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 1.807 | 768 |
| davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr |
1.807 | 768 |
In den sonstigen Verbindlichkeiten wurden in Höhe von TEUR 12 (Vorjahr: TEUR 53) noch nicht gezahlte Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuern sowie in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 331) Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit ausgewiesen.
Die Umsatzerlöse aus Warenlieferungen in Höhe von
TEUR 2.032 (Vorjahr: TEUR 5.307) entfallen mit TEUR 1.146 auf das Inland (Vorjahr: TEUR 3.483), mit TEUR 798 (Vorjahr: TEUR 510) auf die EU und mit TEUR 88 auf Drittländer (Vorjahr: TEUR 1.314).
Erträge aus der Fremdwährungsumrechnung im Sinne des § 277 Abs. 5 S. 2 HGB sind in den sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 28) enthalten.
Die sonstigen betrieblichen Erträge bestehen zu einem großen Teil TEUR 247 aus Erträgen aus der Auflösung einer Einzelwertberichtigung einer Forderung.
Die Abschreibungen enthalten planmäßige Abschreibungen und die außerplanmäßige Abschreibung einer Finanzanlage in Höhe von TEUR 1.000.
Verlust aus Anlagenabgang in Höhe von TEUR 62 (Vorjahr: TEUR 1.134) ist der Veräußerung eines Werkzeuges zu verschulden.
Bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen handelt es sich im Wesentlichen um Aufwendungen für Gewährleistungen.
Die sonstigen Zinsen und ähnliche Erträge enthalten Zinserträge gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 295).
Die Angaben zum Abschlussprüferhonorar sind im Konzernabschluss der Voltabox AG, Paderborn, enthalten. Auf die Veröffentlichung an dieser Stelle wird daher aufgrund der befreienden Konzernklausel des § 285 Nr. 17 HGB verzichtet.
Die Summe der sonstigen finanziellen Verpflichtungen für die nächsten fünf Jahre beträgt TEUR 5.143 (Vorjahr: TEUR 553), wovon TEUR 2.960 (Vorjahr: TEUR 553) eine Laufzeit von bis zu einem Jahr aufweisen. Sonstige finanzielle Verpflichtungen mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren betragen TEUR 323 (Vorjahr: TEUR 0).
| In TEUR | Rest laufzeit < 1 Jahr |
Rest laufzeit zwischen 1 und 5 Jahre |
Rest laufzeit |
> 5 Jahre 31.12.2022 | 31.12.2021 |
|---|---|---|---|---|---|
| Bestell obligo |
2.854 | 1.966 | 0 | 4.820 | 0 |
| Sonstige Verpflich tungen |
106 | 217 | 0 | 323 | 553 |
| Sonstige finanzielle Verpflich tungen |
2.960 | 2.183 | 0 | 5.143 | 553 |
Zum Bilanzstichtag hatte die Voltabox AG offene Verpflichtungen aus unkündbaren Leasingverhältnissen in Höhe von TEUR 323 (Vorjahr: TEUR 553), wovon TEUR 106 (Vorjahr: TEUR 553) eine Laufzeit bis zu einem Jahr aufweisen. Wesentliche Leasing-Vereinbarungen bestehen für Kraftfahrzeug-Leasing und Maschinen-Leasing.
Verträge über Kraftfahrzeug-Leasing haben in der Regel eine Laufzeit zwischen 36 und 48 Monaten. Der Leasinggegenstand wird nach Vertragsende wieder an den Leasinggeber zurückgegeben. Änderungen in der Höhe der monatlichen Leasingraten sind während der Vertragslaufzeit nicht vorgesehen. Operating-Leasing für Kraftfahrzeuge, technische Anlagen und Maschinen hat für die Voltabox AG Vorteile, insbesondere hinsichtlich der Liquiditätsbelastung, der Eigenkapitalquote in Folge der Bilanzneutralität und der Planungs- und Kalkulationssicherheit durch feste Leasingvertragsparameter. Wesentliche Risiken aus den genannten Operating-Leasing-Verträgen bestehen nicht.
Zu den nahestehenden Personen gehören die Mitglieder des Vorstands, des Aufsichtsrats und nahe Familienangehörige der Organmitglieder sowie verbundene Unternehmen der Voltabox AG.
Im Geschäftsjahr 2022 hat die Trionity Invest GmbH der Voltabox AG TEUR 75 für die Vorstandstätigkeit von Herrn Zabel und TEUR 4 für die Stellung eines Fahrzeuges berechnet.
Zum Stichtag 31.12.2022 bestanden Forderungen gegenüber der GreenCluster GmbH aus Darlehenshingabe in Höhe von TEUR 462.
Darüber hinaus wurden an die GreenCluster GmbH Personalkosten in Höhe von TEUR 89, Kfz-Kosten in Höhe von TEUR 9 und sonstige Kosten in Höhe von TEUR 2 weiterbelastet.
Herr Jürgen Pampel wurde in der Aufsichtsratssitzung vom 16.03.2022 zum selbigen Datum als Vorstand abberufen. Herr Pampel wird zukünftig die Position des Geschäftsführers einer Triathlon-Tochter in der Triathlon-Gruppe einnehmen.
Herr Patrick Zabel wurde zum 19.10.2021 als Finanzvorstand der Voltabox AG abberufen und trat aus der Gesellschaft zum 31.12.2021 aus. In der Aufsichtsratssitzung vom 16.03.2022 wurde Herr Patrick Zabel als Allein-Vorstand der Gesellschaft berufen. Neben seiner Tätigkeit als Vorstand hat Herr Patrick Zabel die Position des Geschäftsführers der Trionity Invest GmbH, Hauptaktionär der Voltabox AG, inne. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht aus folgenden Personen:
| Name | Beruf |
|---|---|
| Herbert Hilger Vorsitzender seit 22.11.2021 |
Privatier / im Ruhestand |
| Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen |
keine |
Stellvertreter und Leiter Prüfungsausschuss seit 22.11.2021
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Geschäftsführer der Immocon Holding AG, Lucky Live AG und der Advaiis AG
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen Verwaltungsrat der ADARX
Verwaltungsrat der Dennemeyer AG
Capital AG
Rechtsanwalt und Notar, Kanzlei Junas
Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats für seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2022 betrugen TEUR 45 (Vor-jahr: TEUR 51), davon erfolgsunabhängig TEUR 45 (Vorjahr: TEUR 51). Die Gesamtbezüge des Vorstands der Voltabox AG im Berichtsjahr betrugen TEUR 138 (Vorjahr: TEUR 836).
Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtsjahr durchschnittlich 17 (Vorjahr: 92) Mitarbeiter, davon 3 (Vorjahr: 29) gewerbliche Mitarbeiter.
Im Berichtsjahr ergaben sich keine Veröffentlichungen gemäß § 26 Abs. 1 WpHG, die nach § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG für die Gesellschaft berichtspflichtig sind.
Die nach § 161 AktG vorgeschriebene Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) wurde zuletzt im Februar 2023 abgegeben und ist den Aktionären dauerhaft auf der Internetseite der Gesellschaft (www.voltabox.ag) zugänglich gemacht worden.
Die Voltabox AG ist das Mutterunternehmen des Konzerns und stellt den Konzernabschluss für den größten und zugleich auch kleinsten Konsolidierungskreis von Unternehmen auf. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger offengelegt.
Dem Vorstand sind nach Ablauf des Geschäftsjahres keine wesentlichen Ereignisse mit besonderer Wirkung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens bekannt.
Die Frist für die Annahme des Übernahmeangebots durch die Triathlon Holding GmbH endete am 14. April 2023, 24:00 Uhr. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde das Pflichtangebot für insgesamt 141.433 Voltabox-Aktien angenommen. Dies entspricht einem Anteil von rund 0,74 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Voltabox. Damit beläuft sich die Gesamtzahl der Voltabox-Aktien, die fortan von der Triathlon Holding GmbH gehalten werden oder ihr nach § 30 WpÜG zugerechnet werden, auf 8.169.224 Voltabox-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von rund 42,66 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Voltabox AG.
Paderborn, den 27. April 2023
Voltabox AG, Paderborn
Patrick Zabel
CEO

Versicherung der gesetzlichen Vertreter
An die Voltabox AG, Paderborn
Wir haben den Jahresabschluss der Voltabox AG, Paderborn, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht der Voltabox AG, Paderborn, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Die in der Anlage genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
richt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der in der Anlage genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt.
Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2
Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Zur Stabilisierung der Eigenkapitalbasis hat der Vorstand im Geschäftsjahr 2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrates zwei Kapitalerhöhungen beschlossen. In diesem Zusammenhang wurde das Grundkapital der Voltabox AG durch Ausgabe von insgesamt 3.323.249 neuen Stammaktien unter Nutzung des Genehmigten Kapitals und unter Ausschluss des Bezugsrechts der Altaktionäre erhöht. Die Eintragung der zweiten Kapitalerhöhung vom 25. November 2022 im Handelsregister erfolgte am 15. Februar 2023, somit vor der Aufstellung des Jahresabschlusses der Gesellschaft und damit noch während des Wertaufhellungszeitraums. Aus Sicht des gesetzlichen Vertreters der Gesellschaft erscheint daher ein Ausweis als Sonderposten innerhalb des Eigenkapitals möglich bzw. zulässig. Entsprechend weist die Voltabox AG zum 31. Dezember 2022 einen Sonderposten (Zur Durchführung der beschlossenen Kapitalerhöhung geleistete Einlagen) mit EUR 1,9 Mio. innerhalb des Eigenkapitals aus.
Für die langfristig erfolgreiche Ausrichtung der Voltabox Gruppe bedarf es einer gestärkten Eigenkapitalbasis sowie entsprechender Liquidität in der Gruppe. Aus diesem Grund stellen die durchgeführten Eigenkapitalmaßnahmen sowie die Darstellung im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar.
Wir haben die Beschlüsse von Vorstand und Aufsichtsrat gewürdigt. Darüber hinaus haben wir die formellen und materiellen Voraussetzungen des Ausweises als Eigenkapital zum Bilanzstichtag anhand der Ausführungen des Vorstandes sowie geeigneter Prüfungsnachweise untersucht und die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben zu diesem Sachverhalt im Jahresabschluss und zusammengefassten Lagebericht geprüft.
Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf den Anhang zum Jahresabschluss, Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sowie Erläuterungen zur Bilanz" sowie auf den Abschnitt "Wesentliche Einflussfaktoren für den Geschäftsverlauf" des zusammengefassten Lageberichts.
Die Umsatzerlöse stellen einen wesentlichen Posten im Jahresabschluss dar und werden als wesentlicher Key Performance Indicator (KPI) zur Unternehmenssteuerung herangezogen. Die wesentlichen Umsatzströme im Jahresabschluss der Voltabox AG entstehen aus dem Vertrieb von Kleinserien und Prototypen von Batteriesystemen für den Bereich Bus-, Bau- und Landmaschinen. Die ordnungsgemäße Bilanzierung von Umsatzerlösen ist ein Bereich mit einem bedeutsamen Risiko wesentlich falscher Darstellungen (einschließlich des möglichen Risikos, dass Führungskräfte Kontrollen umgehen) und damit ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt.
Im Rahmen unserer Abschlussprüfung haben wir uns mit den unternehmensintern festgelegten Methoden, Verfahren und Kontrollmechanismen der Umsatzrealisierung befasst. Zudem haben wir die Angemessenheit und Implementierung der rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollen durch Nachvollziehen von spezifischen Geschäftsvorfällen von deren Entstehung bis zur Abbildung im Jahresabschluss beurteilt. Unsere Prüfungshandlungen beinhalteten unter anderem die Durchsicht der vertraglichen Grundlagen. Im Rahmen der Beurteilung der von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Umsatzrealisierung haben wir insbesondere aufgrund unseres Verständnisses des Geschäftsmodells und der Vertragsgestaltungen gewürdigt, ob die Anforderungen zur Umsatzrealisierung richtig und periodengerecht umgesetzt wurden.
Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen und zu den Umsatzerlösen verweisen wir auf den Anhang zum Jahresabschluss, Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sowie Erläuterungen zur Bilanz" sowie auf den Abschnitt "Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung".
Die Gesellschaft bilanziert eine Beteiligung an der ForkOn GmbH, Haltern am See, einem IT-Dienstleister für die Logistikbranche, in Höhe von TEUR 400 (Vorjahr: TEUR 1.400). In der Vergangenheit hat die ForkOn GmbH keine positiven Jahresergebnisse erzielt. Infolgedessen wurde eine neue strategische Planung erarbeitet und auf dieser Grundlage ein beizulegender Wert durch den Vorstand ermittelt. Dies führte zu einer außerplanmäßigen Abschreibung aufgrund von voraussichtlich dauerhafter Wertminderung in Höhe von TEUR 1.000.
Die Werthaltigkeit dieser Beteiligung beruht vor allem auf Einschätzungen und Beurteilungen der zukünftigen Ertragskraft dieser Gesellschaft im Sinne eines Ertragswerts. Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung des Vorstands hinsichtlich der künftigen Erträge, des verwendeten Diskontierungssatzes sowie weiteren Annahmen abhängig und dadurch mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet. Es besteht das Risiko, dass außerplanmäßige Abschreibungen auf die Beteiligung nicht in ausreichender Höhe gebildet wurden. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der Komplexität der Bewertung ist dieser Sachverhalt im Rahmen unserer
Prüfung von besonderer Bedeutung.
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Durchführung des Werthaltigkeitstests nachvollzogen. Nach Abgleich der bei der Berechnung verwendeten künftigen Erträge mit der Mittelfristplanung des Unternehmens haben wir die Angemessenheit der Berechnung insbesondere durch Abstimmung mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen beurteilt. Unsere Prüfungshandlungen umfassten insbesondere die Prüfung der Vollständigkeit, rechnerische Richtigkeit und Plausibilität der zugrundeliegenden Planungsannahmen sowie die Beurteilung der weiteren von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Einschätzungen, sowie der eingerichteten Prozesse und Kontrollen. Wir haben die Vorgehensweise mit den bei der Gesellschaft angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden abgeglichen.
Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen und den Angaben zu den Beteiligungen verweisen wir auf den Anhang zum Jahresabschluss, Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sowie Erläuterungen zur Bilanz" sowie auf den Abschnitt "Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung".
Der gesetzliche Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen
die in der Anlage zum Bestätigungsvermerk ge-
nannten, nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts,
Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Für die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die Bestandteil der in Abschnitt "Entsprechenserklärung und Erklärung zur Unternehmensführung" des zusammengefassten Lageberichts enthaltenen Konzernerklärung zur Unternehmensführung ist, sind der gesetzliche Vertreter und der Aufsichtsrat verantwortlich. Im Übrigen ist der gesetzliche Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetz-
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liche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber
zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt.
Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei "Voltabox_AG_JA_LB-2022-12-31-de.xhtml" (Hashwert: 39295d559506a1d4e51ddaf782972d58ecc5755bebc8b721ded88d12021ac220) enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.
Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten bereitgestellten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des
Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.
Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten bereitgestellten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.
Der gesetzliche Vertreter der Gesellschaft ist verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB.
Ferner ist der gesetzliche Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig erachtet, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben.
Wir wurden von der Hauptversammlung am 22. Juni 2022 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 3. November 2022 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2022 als Abschlussprüfer der Voltabox AG, Paderborn, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Jahresabschluss und dem geprüften zusammengefassten Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Jahresabschluss und zusammengefasste Lagebericht – auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen – sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Stefan Schumacher.
Bielefeld, den 27. April 2023
Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
gez. Fischer gez. Schumacher Wirtschaftsprüferin Wirtschaftsprüfer
Folgende Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir nicht inhaltlich geprüft:

Versicherung der gesetzlichen Vertreter
Ich versichere nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Einzelabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Paderborn, den 27. April 2023
Patrick Zabel
CEO
Technologiepark 32 33100 Paderborn / Germany
Phone: +49 (0) 5251 693 969 0 E-Mail: [email protected]
www.voltabox.ag
Technologiepark 32 33100 Paderborn / Germany
Phone: +49 (0) 5251 693 969 0 E-Mail: [email protected]
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