Annual Report • Oct 2, 2020
Annual Report
Open in ViewerOpens in native device viewer
Finanzbericht: 26693917

Gemäß § 315 Abs. 5 HGB in Verbindung mit § 298 Abs. 2 HGB wurde der Lagebericht der Voltabox AG mit dem Konzernlagebericht des Voltabox-Konzerns zusammengefasst. Der zusammengefasste Lagebericht ist im Geschäftsbericht 2019 des Voltabox-Konzerns enthalten und wird beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers eingereicht und im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Der Geschäftsbericht ist zudem unter https://ir.voltabox.ag/websites/voltabox/German/4100/geschaeftsberichte.html zugänglich gemacht.
scrollen
| 2019 | 2018 | |||
|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | EUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 1. Umsatzerlöse | 63.335.270,57 | 52.136.402,35 | ||
| 2. Bestandsveränderung der Erzeugnisse | -1.943.044,89 | 7.674.558,13 | ||
| 3. Andere aktivierte Eigenleistungen | 1.092.383,05 | 107.500,98 | ||
| 4. Sonstige betriebliche Erträge | 2.641.178,87 | 1.504.718,74 | ||
| 65.125.787,60 | 61.423.180,20 | |||
| 5. Materialaufwand | ||||
| a. Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | -90.938.679,30 | -35.877.441,89 | ||
| b. Aufwendungen für bezogene Leistungen | -2.045.618,02 | -2.633.880,56 | ||
| -92.984.297,32 | -38.511.322,45 | |||
| 6. Personalaufwand | ||||
| a. Löhne und Gehälter | -9.141.202,47 | -6.493.489,45 | ||
| b. Soziale Abgaben | -1.583.848,59 | -1.048.628,87 | ||
| -10.725.051,06 | -7.542.188,32 | |||
| 7. Abschreibungen | -7.780.457,27 | -1.661.171,94 | ||
| 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen | -45.771.024,74 | -10.343.564,53 | ||
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | ||||
| 9. | 435.527,94 | 267.344,25 | ||
| 10. Abschreibungen auf Finanzanlagen | -17.608.670,69 | 0,00 | ||
| 11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -88.228,30 | -380.678,92 | ||
| 12. Ergebnis vor Steuern | -109.396.413,84 | 3.251.668,29 | ||
| 13. Ertragssteueraufwand | 617.957,29 | -617.957,29 | ||
| 14. Sonstige Steuern | -3.960,98 | -622,02 | ||
| 15. Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss | -108.782.417,53 | 2.633.088,98 | ||
| 16. Gewinnvortrag | 1.494.282,84 | -1.138.806,14 | ||
| 17. Ausschüttung | -474.750,00 | 0,00 | ||
| 18. Entnahme aus der Kapitalrücklage | 107.762.884,69 | 0,00 | ||
| 19. Bilanzgewinn | 0,00 | 1.494.282,84 |
Aktiva
scrollen
| 31.12.2019 | 31.12.2018 | ||
|---|---|---|---|
| EUR | EUR | ||
| --- | --- | --- | --- |
| A. Anlagevermögen | |||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||
| 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 1.233.717,06 | 7.918.738,93 | |
| 2. Geleistete Anzahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände | 178.500,00 | 0,00 | |
| 1.412.217,06 | 7.918.738,93 | ||
| II. Sachanlagen | |||
| 1. Technische Anlagen und Maschinen | 1.275.736,19 | 1.024.535,81 | |
| 2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1.247.179,84 | 917.332,92 | |
| 3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 18.514,98 | 354.901,74 | |
| 2.541.431,01 | 2.296.770,47 | ||
| III. Finanzanlagen | |||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 100,00 | 5.500.100,00 | |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 11.645.362,66 | 32.094.161,32 | |
| 3. Beteiligungen | 1.400.000,00 | 0 | |
| 13.045.462,66 | 37.594.261,32 | ||
| B. Umlaufvermögen | |||
| I. Vorräte | |||
| 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 5.179.757,16 | 5.013.393,19 | |
| 2. Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen | 105.100,13 | 3.082.176,32 | |
| 3. Fertige Erzeugnisse und Waren | 5.871.387,90 | 4.837.356,60 | |
| 4. Geleistete Anzahlungen auf Vorratsvermögen | 0,00 | 10.000.000,00 | |
| 11.156.245,19 | 22.932.926,11 | ||
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | |||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 26.082.445,15 | 50.547.771,74 | |
| 2. Forderungen gegen verbundenen Unternehmen | 5.206.581,53 | 11.682.384,77 | |
| 3. Sonstige Vermögensgegenstände | 868.623,30 | 2.302.819,34 | |
| 32.157.649,98 | 64.532.975,85 | ||
| III. Schecks, Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten | |||
| 1. Kasse | 2.094,74 | 1.083,82 | |
| 2. Bankguthaben | 1.385.889,44 | 26.814.358,63 | |
| 1.387.984,18 | 26.815.442,45 | ||
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 98.992,03 | 3.711.979,27 | |
| 61.799.982,11 | 165.803.094,40 | ||
| PASSIVA | |||
| 31.12.2019 | 31.12.2018 | ||
| EUR | EUR | ||
| A. Eigenkapital | |||
| I. Gezeichnetes Kapital | 15.825.000,00 | 15.825.000,00 | |
| 15.825.000,00 | 15.825.000,00 | ||
| II. Kapitalrücklage | 27.456.104,86 | 135.218.989,11 | |
| 27.456.104,86 | 135.218.989,11 | ||
| III. Bilanzgewinn | 0,00 | 1.494.282,84 | |
| Gewinn-/Verlustvortrag | 0,00 | 1.494.282,84 | |
| 43.281.104,86 | 152.538.271,95 | ||
| B. Rückstellungen | |||
| 1. Sonstige Rückstellungen | 4.187.815,24 | 1.112.455,00 | |
| 2. Steuerrückstellungen | 0,00 | 617.957,29 | |
| 4.187.815,24 | 1.730.412,29 | ||
| C. Verbindlichkeiten | |||
| 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 141.490,45 | 397.876,63 | |
| 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 11.418.737,68 | 7.506.247,93 | |
| 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 323.026,16 | 530.051,72 | |
| 4. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 716.500,00 | ||
| 5. Sonstige Verbindlichkeiten | 1.731.307,72 | 3.100.233,88 | |
| 14.331.062,01 | 11.534.410,16 | ||
| 61.799.982,11 | 165.803.094,40 |
scrollen
| Anschaffungs- / Herstellungskosten | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Anlagevermögen | Stand 01.01.2019 EUR |
Umgliederungen EUR |
Zugänge EUR |
Abgänge EUR |
Umbuchungen EUR |
Stand 31.12.2019 EUR |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||||
| 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 8.855.166,98 | 0,00 | 130.314,00 | 0,00 | 0,00 | 8.985.480,98 |
| 2. Geleistete Anzahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände | 0,00 | 0,00 | 178.500,00 | 0,00 | 0,00 | 178.500,00 |
| 8.855.166,98 | 308.814,00 | 0,00 | 0,00 | 9.163.980,98 | ||
| II. Sachanlagen | ||||||
| 1. Grundstücke und Gebäude | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 3.019.147,86 | 0,00 | 869.917,59 | 0,00 | 0,00 | 3.889.065,45 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2.001.580,95 | 0,00 | 742.538,74 | 66.287,63 | 0,00 | 2.677.832,06 |
| 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 354.901,74 | 0,00 | 806.194,63 | 1.142.581,39 | 0,00 | 18.514,98 |
| 5.375.630,55 | 0,00 | 2.418.650,96 | 1.208.869,02 | 0,00 | 6.585.412,49 | |
| III. Finanzanlagen | ||||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 5.500.100,00 | 0,00 | 0,00 | 5.000.000,00 | 0,00 | 500.100,00 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 32.094.161,32 | 8.281.637,31 | 6.838.541,11 | 1.897.031,77 | 0,00 | 28.754.033,35 |
| 3. Beteiligungen | 0,00 | 0,00 | 1.400.000,00 | 0,00 | 0,00 | 1.400.000,00 |
| 37.594.261,32 | 8.281.637,31 | 8.238.541,11 | 6.897.031,77 | 0,00 | 30.654.133,35 | |
| 51.825.058,85 | 8.281.637,31 | 10.966.006,07 | 8.105.900,79 | 0,00 | 46.403.526,82 |
scrollen
| Aufgelaufene Abschreibungen | Buchwerte | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Anlagevermögen | Stand 01.01.2019 EUR |
Zuführungen EUR |
Auflösungen EUR |
Umbuchungen EUR |
Stand 31.12.2019 EUR |
Stand 31.12.2019 EUR |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||||
| 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 936.428,05 | 6.815.335,87 | 0,00 | 0,00 | 7.751.763,92 | 1.233.717,06 |
| 2. Geleistete Anzahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 178.500,00 |
| 936.428,05 | 6.815.335,87 | 0,00 | 0,00 | 7.751.763,92 | 1.412.217,06 | |
| II. Sachanlagen | ||||||
| 1. Grundstücke und Gebäude | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 1.994.612,05 | 618.717,21 | 0,00 | 0,00 | 2.613.329,26 | 1.275.736,19 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1.084.248,03 | 346.404,19 | 0,00 | 0,00 | 1.430.652,22 | 1.247.179,84 |
| 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 18.514,98 |
| 3.078.860,08 | 965.121,40 | 0,00 | 0,00 | 4.043.981,48 | 2.541.431,01 | |
| III. Finanzanlagen | ||||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 0,00 | 500.000,00 | 0,00 | 0,00 | 500.000,00 | 100,00 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 0,00 | 17.108.670,69 | 0,00 | 0,00 | 17.108.670,69 | 11.645.362,66 |
| 3. Beteiligungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 1.400.000,00 |
| 0,00 | 17.608.670,69 | 0,00 | 0,00 | 17.608.670,69 | 13.045.462,66 | |
| 4.015.288,13 | 25.389.127,96 | 0,00 | 0,00 | 29.404.416,09 | 16.999.110,73 |
scrollen
| Anlagevermögen | Buchwerte Stand 31.12.2018 EUR |
|---|---|
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |
| 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 7.918.738,93 |
| 2. Geleistete Anzahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände | 0,00 |
| 7.918.738,93 | |
| II. Sachanlagen | |
| 1. Grundstücke und Gebäude | 0,00 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 1.024.535,81 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 917.332,92 |
| 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 354.901,74 |
| 2.296.770,47 | |
| III. Finanzanlagen | |
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 5.500.100,00 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 32.094.161,32 |
| 3. Beteiligungen | |
| 37.594.261,32 | |
| 47.809.770,72 |
Die Voltabox AG hat ihren Sitz in Delbrück und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Paderborn (HRB 12895).
Der Jahresabschluss der Voltabox AG wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Aktienrechts erstellt.
Die Gliederung der Bilanz ist nach dem handelsrechtlichen Gliederungsschema gemäß § 266 HGB vorgenommen, die Gewinn- und Verlustrechnung ist gemäß § 275 HGB in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden.
Im Anhang sind die nach den gesetzlichen Vorschriften anzubringenden Vermerke aufgeführt, soweit sie in Ausübung des Wahlrechts nicht bereits in der Bilanz oder in der Gewinn- und Verlustrechnung gemacht wurden.
Der Abschluss ist in Euro (EUR) aufgestellt. Die Berichtsperiode der Gesellschaft ist das Kalenderjahr.
Mit Wirkung zum 01.01.2019 ist die ACCURATE -SMART BATTERY SYSTEMS- GmbH rückwirkend auf die Voltabox AG, als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Kaufvertrages vom 13.08.2018_ver-schmolzen worden. Die ACCURATE -SMART BATTERY SYSTEMS- GmbH führte das operative Geschäft im Bereich Entwicklung, Produktion und Vertrieb von Batterie- und Akkumulatorsystemen.
Gemäß § 265 Abs. 2 HGB sind wegen der durchgeführten Verschmelzung in der Bilanz sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung die zu jedem Posten entsprechenden Beträge des vorhergehenden Geschäftsjahres grundsätzlich nicht vergleichbar.
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Es wird die voraussichtliche Nutzungsdauer zu Grunde gelegt, die zwischen drei und zehn Jahren beträgt.
Die Zugänge in Höhe von TEUR 309 im Geschäftsjahr 2019 (Vorjahr: TEUR 8.559) betreffen im Wesentlichen ein entgeltlich erworbenes Nutzungsrecht an einer Technologie und EDV-Software. Die Zugänge entfallen mit TEUR 179 (Vorjahr: TEUR 0) auf geleistete Anzahlungen.
Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände enthalten außerplanmäßige Abschreibungen auf den Investitionszuschuss in Höhe von TEUR 5.593 (Vorjahr: TEUR 0).
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, linear über die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände abgeschrieben. Diese beträgt für Gebäude 20-33 Jahre, für Mietereinbauten 5-10 Jahre und für bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens im Rahmen der üblichen Nutzungsdauern im Wesentlichen zwischen drei und zehn Jahren.
Ab dem 1. Januar 2011 und bis 31. Dezember 2017 werden Investitionen in das abnutzbare bewegliche Anlagevermögen, deren Anschaffungskosten netto EUR 150, nicht aber EUR 410 übersteigen, als geringwertige Wirtschaftsgüter angesetzt. Seit dem 1. Januar 2018 wurde der Betrag von EUR 410 auf EUR 800 erhöht. Der Zugang und Abgang wird innerhalb eines Geschäftsjahres im Anlagenspiegel gezeigt. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu netto EUR 150 werden ohne Aufnahme im Anlagenspiegel sofort als Aufwand gebucht.
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten zzgl. Anschaffungsnebenkosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips gemäß § 253 Abs. 3 HGB bewertet.
scrollen
| USA | Anteilsbesitz % |
Konsolidierung | Eigenkapital zum 31.12.2019 | Jahresergebnis nach Steuern |
|---|---|---|---|---|
| Voltabox of Texas, Inc., (Texas) | 100 % | Voll | -29.779.696,85 USD | -11.087.442,97 USD |
| Voltabox New Energy Co., Ltd. (Kunshan) | 100 % | Voll | 2.361.001,05 RMB | -860.059,15 RMB |
Im Geschäftsjahr 2019 wurde die Accurate - SMART BATTERY SYSTEMS - GmbH auf die Voltabox AG verschmolzen. Aus der Verschmelzung resultierte ein Verschmelzungsverlust von TEUR 5.579. Dieser Verlust ergibt sich aus der Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträgen der Verschmelzung. Die Aufwendungen entstehen aus der Beteiligung TEUR 5.000, dem Darlehen TEUR 1.488 und den sich daraus ergebenen Zinsen TEUR 2. Die Erträge setzen sich aus dem Gewinnvortrag des verschmelzenden Unternehmens TEUR 1.023, dem Krediten der PA Invest AG TEUR 1.479 und der ProVenCon AG in Höhe von TEUR 456 zusammen. Das Gesamtergebnis wird in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Die übernommenen Vermögenswerte belaufen sich auf TEUR 70 und die übernommenen Verbindlichkeiten auf TEUR 1.351. Die Umsatzerlöse 2019, die auf die Accurate- SMART BATTERY SYSTEMS -GmbH entfallen wären, betragen TEUR 4.536. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde eine Beteiligung an der ForkOn GmbH in Höhe von TEUR 1.400 erworben. Die Voltabox AG hat einen Anteilsbesitz von 9,45 %.
Es wurde eine Wertberichtigung der Ausleihungen gegenüber der Voltabox of Texas von TEUR 17.109 (Vorjahr: TEUR 0) vorgenommen.
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist dem, in den Anlagen zum Anhang, beigefügten Anlagenspiegel für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 zu entnehmen.
Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zu niedrigeren Zeitwerten angesetzt.
Unfertige Leistungen und fertige Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten, zu den niedrigeren letzten Wiederbeschaffungskosten am Bilanzstichtag bewertet. Bestandteile der Herstellungskosten sind neben dem Fertigungsmaterial und den Fertigungslöhnen die durch die Produktion veranlassten Material- und Fertigungsgemeinkosten, allgemeine Verwaltungskosten und fertigungsbedingte Abschreibungen. Fremdkapitalzinsen werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen.
Geleistete Anzahlungen auf Vorräte werden mit dem Nennwert angesetzt. Die von Kunden erhaltenen Anzahlungen werden projektbezogen bis zur Höhe der Herstellungskosten von den Vorräten offen in der Bilanz abgesetzt. Darüber hinausgehende Anzahlungen werden auf der Passivseite ausgewiesen.
Der im Geschäftsjahr 2015 erstmals angesetzte Festwert für Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Verpackungen wurde aufgrund einer durchgeführten Inventur, die zu Durchschnittspreisen des Einkaufs bewertet wurde, ermittelt.
Die Voltabox AG erhöht aufgrund der Intensität der Vorräte und dem rückläufigen Warenumschlag in diesem Abschluss die Abschreibungssätze aufgrund von Liegezeitabwertungen. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, die unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden um TEUR 36.135 abgewertet. Durch die Veränderung der Liegezeit-Bewertungsmethode wird eine bessere Darstellung der Unternehmenslage gewährleistet.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten in Höhe von TEUR 45 (Vorjahr: TEUR 11.682) sonstige Forderungen gegen Gesellschafter. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultiert im Wesentlichen aus einer geleisteten Mietvorauszahlung welche im Geschäftsjahr 2019 in die Forderungen umgebucht wurden und aus dem Verkauf von Sachanlagen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert abzüglich Wertabschlägen für erkennbare Einzelrisiken bewertet. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung auf die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen angemessen Rechnung getragen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind auf den Barwert abgezinst.
Die sonstigen Vermögensgegenstände von TEUR 869 bestehen im Wesentlichen aus Vorauszahlungen an Lieferanten in Höhe von TEUR 489 (Vorjahr TEUR 289). Des Weiteren aus Forderungen im Rahmen des Factorings gegenüber der Deutschen Factoring Bank AG. Davon entfällt ein Betrag von TEUR 93 (Vorjahr: TEUR 0) auf einen Sicherheitseinbehalt im Rahmen des Factorings.
Der Posten beinhaltet den Kassenbestand und laufende Guthaben bei Kreditinstituten und ist zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzung TEUR 99 (Vorjahr: TEUR 3.712) beinhalten im Wesentlichen ein Vertriebsrecht. Der Abgrenzungsposten wird aufwandswirksam in Abhängigkeit mit der tatsächlichen periodengerechten Nutzung der zugrundeliegenden Auszahlungen aufgelöst.
Die unmittelbar zu entrichtenden Steuern vom Einkommen und vom Ertrag für die laufende Periode und die früheren Perioden werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung bzw. eine Zahlung der Steuerbehörde erwartet wird. Die Berechnung des Betrags basiert auf dem Steuergesetzesstand und damit denjenigen Steuersätzen, die zum Bilanzstichtag gelten oder angekündigt sind.
Latente Steuern werden nach § 274 HGB gemäß dem Konzept der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode ermittelt. Liegen hiernach temporäre Differenzen aus der unterschiedlichen Behandlung bestimmter Bilanzposten zwischen handelsrechtlichem Jahresabschluss und dem steuerlichen Jahresabschluss vor, führen diese zu aktiven und passiven latenten Steuern ("temporary concept"). Darüber hinaus können latente Steuern auf zukünftige Steuerminderungsansprüche gebildet werden.
Aktive latente Steuern auf abzugsfähige temporäre Differenzen und Steuerminderungsansprüche können nur in dem Umfang aktiviert werden, in dem damit gerechnet werden kann, dass diese in zukünftigen Perioden voraussichtlich durch ausreichend zur Verfügung stehende passive temporäre Differenzen gedeckt sind. Darüber hinaus bestehende aktive latente Steuern können nur aktiviert werden, wenn in den folgenden fünf Jahren ausreichend zu versteuernden Ergebnissen erwarten werden können.
Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgte zum 31. Dezember 2019 in Höhe eines kombinierten Ertragssteuersatzes von 30,0 % (Vorjahr: 30,0 %). Darin sind ein Körperschaftsteuersatz in Höhe von 15% sowie ein Solidaritätszuschlag von 5,5% enthalten. Andererseits enthält dieser Ertragssteuersatz die Gewerbesteuer unter Berücksichtigung der Aufteilung des Gewerbesteuermessbetrags auf die Gemeinden, in denen sich die Zweigniederlassungen des Unternehmens befinden.
Am 18. Mai 2017 wurde die Umwandlung der Voltabox Deutschland GmbH in die Voltabox AG ins Handelsregister eingetragen. Das Grundkapital betrug zu diesem Zeitpunkt TEUR 100.
Am 13. Oktober 2017 erfolgte im Rahmen des Börsengangs die Notierungsaufnahme an der Frankfurter Wertpapierbörse im Segment Prime Standard unter dem Börsenkürzel VBX, der ISIN DE000A2E4LE9 und der WKN A2E4LE mit einer ersten Preisfeststellung von 30,00 Euro je Aktie. Das Platzierungsvolumen betrug 151,8 Millionen Euro, wovon der Gesellschaft 139,8 Millionen Euro als Bruttoemissionserlös zuflossen.
Nach Beschluss zur Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage in Höhe von TEUR 9.900 vom 6. September 2017 (Eintragung im Handelsregister erfolgte am 21. September 2017) und einer weiteren Erhöhung um weitere TEUR 5.000 (Beschluss vom 22. September, Handelsregistereintrag am 11. Oktober 2017) sowie einer Erhöhung um TEUR 825 aus einer Mehrzuteilungsoption beträgt das Grundkapital der Voltabox AG per 31. Dezember 2017 insgesamt TEUR 15.825 (Vorjahr: TEUR 15.825). Diese ist in 15.825.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 eingeteilt.
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 21.September 2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 6.675.000,- EUR durch Ausgabe von bis zu 6.675.000 auf den Inhaber lautenden Aktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital).
Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 22. September 2017 erteilten Ermächtigung -Genehmigtes Kapital 2017 - ist die Erhöhung des Grundkapitals der Voltabox AG durch die Ausgabe von 825.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien um 825.000,00 Euro durchgeführt worden.
Die Kapitalrücklage betrug im Vorjahr zum 31. Dezember 2018 TEUR 135.219 und umfasst nach § 272 Abs. 1 Nr. 1 HGB das Agio aus der Ausgabe von Anteilen. Aufgrund des Jahresfehlbetrags erfolgt im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses eine anteilige Auflösung der Kapitalrücklage im Geschäftsjahr 2019 nach § 150 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 AktG in Höhe des Jahresfehlbetrages abzüglich des vorhandenen Gewinnvortrages.
Die Auflösung im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses beträgt EUR 107.762.884,69.
Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 4.187 (Vorjahr: TEUR 1.112) beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für drohende Verluste in Höhe von TEUR 3.015, diese ergeben sich aus Rückgaberechten von Kunden.
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten weiterhin Rückstellungen für ausstehende Gutschriften, rückständige Urlaubs- und Prämienverpflichtungen, Tantiemeverpflichtungen, Abschlusskosten sowie Gewährleistungen.
Die Steuerrückstellungen sowie sonstige Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, welcher nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre gemäß § 253 Abs. 2 HGB abgezinst.
Verbindlichkeiten werden grundsätzlich zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten aus Mietkaufgeschäften zum Erwerb von Anlagevermögen werden unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen.
Die Zusammensetzung der Verbindlichkeiten ergibt sich aus dem folgenden Verbindlichkeitenspiegel:
scrollen
| Verbindlichkeitenspiegel (Werte in TEUR) | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 142 | 398 |
| - davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr | 95 | 194 |
| - davon mit einer Restlaufzeit zwischen einem und fünf Jahren | 47 | 204 |
| - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 11.419 | 7.506 |
| - davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr | 11.419 | 7.506 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 323 | 530 |
| - davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr | 323 | 530 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 717 | 0 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 1.731 | 3.100 |
| - davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr | 1.731 | 3.100 |
Der Zinssatz für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten beträgt zwischen 1,96 % und 2,64 % und ist für alle Darlehen fest vereinbart. Es besteht somit kein Zinsänderungsrisiko. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch die Sicherungsübereignung von Sachanlagevermögen in Höhe von TEUR 506 (Vorjahr: TEUR 398) besichert.
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten zum 31. Dezember 2019 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 203 (Vorjahr: TEUR 530). Von den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen entfallen auf die paragon GmbH & Co. KGaA (vormals paragon AG) TEUR 1 (Vorjahr: TEUR 333).
Die Verbindlichkeiten aus Mietkaufverträgen haben regelmäßig eine Laufzeit von fünf Jahren und werden unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen. Der Barwert der Tilgungszahlungen aus Mietkaufverträgen für die folgenden Jahre beträgt TEUR 789 (Vorjahr: TEUR 42), wovon TEUR 176 auf das Kalenderjahr 2020 entfallen. Die zukünftigen Zinszahlungen der Mietkaufverträge betragen insgesamt TEUR 68 (Vorjahr: TEUR 2), wovon TEUR 28 auf das Jahr 2019 entfallen.
In Höhe von TEUR 128 (Vorjahr: TEUR 152) wurden in den sonstigen Verbindlichkeiten noch nicht gezahlte Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuern ausgewiesen.
Die Umsatzerlöse aus Warenlieferungen in Höhe von TEUR 63.335 (Vorjahr: TEUR 52.136) entfallen mit TEUR 40.271 auf das Inland (Vorjahr: TEUR 49.631), mit TEUR 1.126 (Vorjahr: TEUR 648) auf die EU und mit TEUR 21.938 auf Drittländer (Vorjahr: TEUR 1.857).
Die Umsatzerlöse beziehen sich auf folgende Geschäftsfelder:
scrollen
| in TEUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Voltapower | 43.805 | 50.228 |
| Voltaforce | 19.530 | 120 |
| Voltamotion | 0 | 1.788 |
Erträge aus der Fremdwährungsumrechnung im Sinne des § 277 Abs. 5 S. 2 HGB sind in den sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von TEUR 264 (Vorjahr: TEUR 560) enthalten.
Im Geschäftsjahr lagen keine periodenfremden Erträge vor.
Aufwendungen aus der Fremdwährungsumrechnung im Sinne des § 277 Abs. 5 S. 2 HGB sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 333 (Vorjahr: TEUR 220) enthalten.
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen wurde eine Wertberichtigung von TEUR 25.898 gegenüber der Voltabox of Texas erfasst (Vorjahr: TEUR 0).
Die sonstige Zinsen und ähnliche Erträge enthalten Zinserträge gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 436 (Vorjahr: TEUR 267).
In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind Zinsaufwendungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 21) enthalten.
Als außergewöhnliche Aufwendungen gem. § 285 Nr. 31 HGB sind der Verschmelzungsverlust in Höhe von TEUR 5.579 und die Einzelwertberichtigung der Forderungen der Voltabox of Texas in Höhe von TEUR 25.898 unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Ebenfalls resultieren außergewöhnliche Aufwendungen aus der Abschreibung von Ausleihungen gegen die Voltabox of Texas in Höhe von 17.109 sowie aus der außerplanmäßigen Abschreibung des Investitionszuschusses (TEUR 5.593). Außergewöhnliche Aufwendungen aus der Abwertung des Vorratsvermögens in Höhe von TEUR 36.135 sind im Materialaufwand erfasst.
Die in der Berichtsperiode vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 als Aufwand erfassten Honorare für die Prüfung des Einzelabschlusses der Voltabox AG, aufgestellt nach handelsrechtlichen Vorschriften sowie das Honorar der Prüfung des Konzernabschlusses der Voltabox AG, aufgestellt nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, der Baker Tilly GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, betragen TEUR 163 (Vorjahr: TEUR 124).
Die Summe der sonstigen finanziellen Verpflichtungen für die nächsten fünf Jahre beträgt TEUR 17.361 (Vorjahr: TEUR 104.886), wovon TEUR 15.234 (Vorjahr: TEUR 89.603) eine Laufzeit von bis zu einem Jahr aufweisen. Sonstige finanzielle Verpflichtungen mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren betragen TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 7.099).
scrollen
| In TEUR | Restlaufzeit < 1 Jahr | Restlaufzeit zwischen 1 und 5 Jahre | Restlaufzeit >5 Jahre | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|---|---|---|
| Bestellobligo | 13.684 | 0 | 0 | 13.684 | 87.928 |
| Sonstige Verpflichtungen | 1.550 | 2.127 | 0 | 3.677 | 16.958 |
| Sonstige finanzielle Verpflichtungen | 15.234 | 2.127 | 0 | 17.361 | 104.886 |
Mit der Deutschen Factoring Bank GmbH & Co. KG besteht ein Vertrag über ein stilles Factoring. Dieser Vertrag löst einen im Geschäftsjahr 2018 beendeten Factoring-Vertrag ab. In diesem Vertrag ist geregelt, dass wesentliche Teile der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte verkauft werden und damit nicht mehr zu bilanzieren sind. Erste Forderungen werden ab dem Geschäftsjahr 2019 veräußert.
Zum Stichtag beläuft sich der Bestand an verkauften Forderungen auf TEUR 926 (Vorjahr: 0). Sicherheitseinbehalte in Höhe von TEUR 93 (Vorjahr: TEUR 0) werden unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen.
Zum Bilanzstichtag hatte die Voltabox AG offene Verpflichtungen aus unkündbaren Leasingverhältnissen i.H.v. TEUR 3.043 (Vorjahr: TEUR 4.892), wovon TEUR 1.229 (Vorjahr: TEUR 1.471) eine Laufzeit bis zu einem Jahr aufweisen. Wesentliche Leasing-Vereinbarungen bestehen für Kraftfahrzeug-Leasing, IT-Leasing und Maschinen-Leasing.
Verträge über Kraftfahrzeug-Leasing haben in der Regel eine Laufzeit zwischen 36 und 48 Monaten. Der Leasinggegenstand wird nach Vertragsende wieder an den Leasinggeber zurückgegeben. Änderungen in der Höhe der monatlichen Leasingraten sind während der Vertragslaufzeit nicht vorgesehen. Operating-Leasing für Kraftfahrzeuge, technische Anlagen und Maschinen hat für die Voltabox AG Vorteile, insbesondere hinsichtlich der Liquiditätsbelastung, der Eigenkapitalquote in Folge der Bilanzneutralität und der Planungs- und Kalkulationssicherheit durch feste Leasingvertragsparameter. Wesentliche Risiken aus den genannten Operating-Leasing-Verträgen bestehen nicht.
Zum 31. Dezember 2019 bestand eine unbegrenzte Bürgschaft für einen Gebäudemietvertrag in Texas, bei dem die Voltabox AG als Bürge auftritt. Die Eintrittswahrscheinlichkeit wird als gering bewertet.
Zu den nahestehenden Personen gehören die Mitglieder des Vorstands, des Aufsichtsrats und nahe Familienangehörige der Organmitglieder sowie verbundene Unternehmen der Voltabox AG.
Herr Klaus Dieter Frers ist Vorstandsvorsitzender der paragon GmbH & Co. KGaA und geschäftsführender Gesellschafter der Artega GmbH.
Persönlich erbrachte Leistungen erfolgten im Berichtszeitraum durch das Aufsichtsratsmitglied Herrn Hermann Börnemeier in Höhe von TEUR 37 der für die Voltabox AG steuerberatend tätig ist.
Die ausstehenden Salden für nahestehende Personen zum Bilanzstichtag sind wie folgt:
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber nahestehenden Unternehmen in Höhe von TEUR 3.549 (Vorjahr: TEUR 0) entfallen vollständig auf die Nordhagen Immobilien GmbH, eine Tochtergesellschaft der paragon GmbH & Co. KGaA. Gegenüber paragon Automotive Kunshan bestehen zum 31.12.2019 Forderungen in Höhe von TEUR 26. In Höhe von TEUR 45 bestehen Forderungen gegenüber paragon GmbH & Co. KGaA (Vorjahr TEUR 11.682). Gegenüber paragon electrodrive GmbH bestehen Forderungen in Höhe von TEUR 1.416 (Vorjahr TEUR 0). In Höhe von TEUR 171 (Vorjahr TEUR 0) bestehen Forderungen gegen paragon movasys GmbH.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber nahestehenden Unternehmen in Höhe von TEUR 1 (Vorjahr: TEUR 530) entfallen auf die paragon GmbH & Co. KG. Die paragon GmbH & Co. KGaA hat wiederum Umsätze mit dem Voltabox-Konzern im Wesentlichen durch Konzerndienstleistungen in Höhe von TEUR 4.109 (Vorjahr: TEUR 2.868) realisiert. Es wurden Umsätze durch Warenverkauf an paragon Automotive (Kunshan) in Höhe von TEUR 26 (Vorjahr TEUR 0) realisiert. Durch Veräußerungen von Wirtschaftsgütern wurden mit paragon electrodrive GmbH Umsätze in Höhe von TEUR 1.190 (Vorjahr TEUR 0) erreicht. Mit paragon GmbH & Co. KGaA wurde ein Umsatz von TEUR 123 (Vorjahr TEUR 0) durch eine Sachkostenumlage, davon durch TEUR 23 (Vorjahr TEUR 0) Warenverkauf, erwirtschaftet. Durch diverse Weiterberechnungen in Höhe von TEUR 187 (Vorjahr TEUR 0) an paragon movasys GmbH wurden weitere Umsätze erwirtschaftet. Umsätze in Höhe von TEUR 15 (Vorjahr TEUR 0) wurden durch Messekosten der paragon semvox GmbH realisiert.
Darüber hinaus wurden Umsätze in Höhe von TEUR 1.252 mit die Artega GmbH & Co. KG realisiert.
Eine Forderung gegenüber der Artega GmbH in Höhe von TEUR 2.128 wurde an die paragon electrodrive GmbH abgetreten.
Im Geschäftsjahr war Herr Jürgen Pampel Vorstandsvorsitzender der Gesellschaft.
Zum 02.07.2019 wurde Herr Jörg Dorbandt als Vorstand abberufen.
Zum 26.05.2020 wurden Herr Dr. Burkhard Leifhelm, stellvertretener Vorstandsvorsitzender, als Vorstand Einkauf, Produktion und Entwicklung sowie Herr Patrick Zabel als Vorstand Finanzen und Personal berufen.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht aus folgenden Personen:
scrollen
| Name | Beruf |
|---|---|
| Klaus Dieter Frers | Vorstandsvorsitzender paragon GmbH & Co. KGaA |
| Vorsitzender | |
| Prof. Dr. Martin Winter | Professor am Institut für Physikalische Chemie der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster |
| Stellvertretender Vorsitzender | |
| Hermann Börnemeier | Diplom Finanzwirt und Steuerberater, |
| Mitglied | Geschäftsführer Treu-Union Treuhandgesellschaft mbH |
Herr Prof. Dr. Martin Winter hat sein Amt als Aufsichtsrat der Voltabox AG zum Geschäftsjahresende 2019 niedergelegt. Rechtsanwalt Walter Schäfers wurde durch das Registergericht zum neuen Aufsichtsratsmitglied ernannt. Der Walter Schäfers wird im Rahmen der Hauptversammlung zur Wahl gestellt.
Zur Vergütung der Organmitglieder verweisen wir auf den zusammengefassten Lagebericht des Konzernabschlusses.
Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtsjahr durchschnittlich 172 (Vorjahr: 114) Mitarbeiter, davon 60 (Vorjahr: 37) gewerbliche Mitarbeiter.
Das Ergebnis aus dem zum 31. Dezember 2018 endenden Geschäftsjahr wurde letztmalig an die Muttergesellschaft paragon GmbH & Co. KGaA abgeführt.
Im Berichtsjahr ergaben sich keine Veröffentlichungen gemäß § 26 Abs. 1 WpHG, die nach § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG für die Gesellschaft berichtspflichtig sind.
Die nach § 161 AktG vorgeschriebene Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) wurde zuletzt im März 2019 abgegeben und ist den Aktionären dauerhaft auf der Internetseite der Gesellschaft (www.voltabox.ag) zugänglich gemacht worden.
Die Gesellschaft verfügt über ein Tochterunternehmen i.S.d. § 290 Abs. 2 Nr.1. Muttergesellschaft des Konzerns ist die paragon GmbH & Co. KGaA, Delbrück. Die paragon GmbH & Co. KGaA als Konzernmuttergesellschaft stellt den Konzernabschluss für den größten Konsolidierungskreis auf. Dieser ist im Bundesanzeiger zu finden. Die paragon GmbH & Co. KGaA hält 60 % der Anteile an der Voltabox AG.
Dem Vorstand sind nach Ablauf des Geschäftsjahres keine wesentlichen Ereignisse mit besonderer Wirkung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens bekannt.
Dem Vorstand sind nach Ablauf des Geschäftsjahres die wesentlichen Ereignisse durch die Ausbreitung des Corona-Virus bekannt geworden. Die Corona-Ausbreitung wird als wertbegründendes Ereignis eingestuft. Dies bedeutet, dass die bilanziellen Konsequenzen erst in den Abschlüssen nach dem 31.12.2019 beachtet werden. Trotzdem wurden die Auswirkungen auf die Voltabox AG beim Aufstellen des Abschlusses zum 31.12.2019 miteinbezogen. Die Pandemie hat weitreichende Folgen für die Voltabox AG. Lieferanten können nicht liefern, die Abnahme durch die Kunden verringert sich und auch die Mitarbeitersituation durch Kurzarbeit und ähnliches verschlechtert sich. Die finanziellen Auswirkungen sind noch nicht konkret zu quantifizieren, da sich eine täglich verändernde Situation ergibt.
Delbrück, den 20. August 2020
Voltabox AG, Delbrück
Jürgen Pampel
Dr. Burkhard Leifhelm
Patrick Zabel
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Einzelabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Delbrück, den 20. August 2020
Voltabox AG, Delbrück
Jürgen Pampel
Dr. Burkhard Leifhelm
Patrick Zabel
An die Voltabox AG, Delbrück
Wir haben den Jahresabschluss der Voltabox AG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der dort dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht der Voltabox AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
scrollen
| ― | entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und |
| ― | vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 2 und 5 HGB.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.
Wir verweisen auf die Angaben im Anhang sowie in Abschnitt "Risikobericht des zusammengefassten Lageberichts unter "Finanzwirtschaftliche Risiken", in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass sich die Gesellschaft in einer angespannten Liquiditätssituation befindet. Wie im Abschnitt "Finanzwirtschaftliche Risiken" dargelegt, deuten diese Ereignisse und Gegebenheiten zusammen mit den anderen dort ausgeführten Sachverhalten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie der Prüfung des zusammengefassten Lageberichts waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Zusätzlich zu dem im Abschnitt "Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit" beschriebenen Sachverhalt haben wir die unten beschriebenen Sachverhalte als die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte bestimmt, die in unserem Bestätigungsvermerk mitzuteilen sind.
Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:
1.) Sachverhalt und Problemstellung
2.) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
3.) Verweis auf weitergehende Informationen
Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung:
I. Umsatzrealisierung
II. Angemessenheit der Prämisse der Unternehmensfortführung
1.) Die Voltabox AG weist im Geschäftsjahr 2019 Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 63.335 aus. Die Beurteilung der Umsatzerlösrealisation birgt aufgrund der in Teilen individuellen Vertragsgestaltungen mit den Kunden ein inhärentes Fehlerrisiko. Es besteht das Risiko für den Jahresabschluss, dass die Abgrenzung von Umsatzerlösen zum Bilanzstichtag fehlerhaft ist und somit Umsatzerlöse der falschen Periode zugeordnet werden.
2.) Wir haben im Rahmen der Prüfung der Umsatzerlöse uns daher ein Bild von den bestehenden unternehmensinternen Kontrollen im Absatzbereich verschafft und anschließend die Effektivität der vorhandenen Kontrollen durch Funktionstest überprüft. Ergänzt wurde die Systemprüfung durch aussagebezogenen Prüfungshandlungen in Form von analytischen Verprobungen der Umsatzerlösentwicklung, durch Prüfung der korrekten Periodenabgrenzung der Umsatzerlöse, durch Einholung von Saldenbestätigungen bei Kunden sowie durch weitere Einzelfallprüfungshandlungen der vertraglichen Grundlagen und des Belegflusses. Insgesamt konnten wir uns von der Ordnungsmäßigkeit der Umsatzerlöserfassung überzeugen.
3.) Wir verweisen auf die Angaben der Gesellschaft zu den Umsatzerlösen in der Gewinn- und Verlustrechnung.
1.) Der Jahresabschluss der Voltabox AG ist unter der Prämisse der Unternehmensfortführung aufgestellt worden. Angesichts der Corona-Pandemie und deren gesamtwirtschaftlichen Folgen sowie damit zusammenhängenden Auftragsstornierungen mit umfassenden Umsatzausfällen hat der Vorstand am 27. März 2020 seine bisherige Umsatz- und Ergebnisprognose für das Geschäftsjahr 2020 zurückgenommen. Auch besteht aus Sicht des Vorstands eine erhebliche Unsicherheit über die Dauer und die Folgen der Pandemie. Es ist nicht beabsichtigt, staatliche Fördermaßnahmen zu beantragen. Stattdessen soll durch entsprechende Maßnahmen zur Kostensenkung (z.B. Kurzarbeit) die angespannte Finanzlage stabilisiert werden.
2.) Wir haben auf Basis der angepassten Ertrags- und Liquiditätsplanung sowohl für die Gesellschaft als auch für den Konzern beurteilt, ob die vom Vorstand getroffene Einschätzung der Fähigkeit der Voltabox AG zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit angemessen ist. Hierzu haben wir zunächst die vorgelegte Planung auf formale Konsistenz (rechnerische Richtigkeit, korrekte Umsetzung der zugrunde gelegten Prämissen) überprüft. Außerdem haben wir die Planungsprämissen (v.a. bezüglich der Umsatzprognose) mit vorliegenden Kundenaufträgen bzw. -abrufen abgeglichen sowie die wesentlichen Kostenarten plausibilisiert. Die von den gesetzlichen Vertretern zu Grunde gelegte Prämisse der Unternehmensfortführung sind aus unserer Sicht angemessen und sachgerecht aus der Planungsrechnung abgeleitet worden.
3.) Die Angaben der Gesellschaft zur Beurteilung der Fähigkeit der Unternehmensfortführung sind im Risiko- und Prognosebericht des Lageberichts enthalten.
Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die im Abschnitt "Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 315d i.V.m. § 289f Abs. 1 HGB" des zusammengefassten Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 1 HGB. Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses, des geprüften zusammengefassten Lageberichts und unseres Bestätigungsvermerks, sowie
scrollen
| ― | die Versicherung der gesetzlichen Vertreter nach § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB zum Jahresabschluss und die Versicherung nach § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB zum zusammengefassten Lagebericht, |
| ― | den Corporate Governance-Bericht nach Nr. 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex sowie |
| ― | sonstige nicht prüfungspflichtige Teile des Geschäftsberichts der Voltabox AG, Delbrück für das zum 31. Dezember 2019 endende Geschäftsjahr. |
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
scrollen
| ― | wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zusammengefassten Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist es, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
scrollen
| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter -falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
| ― | beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir wurden von der Hauptversammlung am 16. Mai 2019 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 3. Dezember 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2016 als Abschlussprüfer der Voltabox AG tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Markus Miklis."
Düsseldorf, den 20. August 2020
Baker Tilly GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
(Düsseldorf)
Thomas Gloth, Wirtschaftsprüfer
Markus Miklis, Wirtschaftsprüfer
Building tools?
Free accounts include 100 API calls/year for testing.
Have a question? We'll get back to you promptly.