Annual Report • Apr 24, 2018
Annual Report
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| ― | Konzernumsatz wächst um 2,0 % auf 836,5 Mio. €, kursbereinigt um 2,7 %. |
| ― | Operatives EBIT um 8,5 % auf 49,8 Mio. € gesteigert. |
| ― | Operative Umsatzrendite von 5,6 % auf 6,0 % verbessert. |
| ― | Gewinn vor Steuern (EBT) mit 45,4 Mio. € um 9,1 % über Vorjahr. |
| ― | Operative Nettovermögensrendite von 15,7 % auf 17,7 % verbessert. |
Der Villeroy & Boch-Konzern ist ein international führender Keramikhersteller. Als Komplettanbieter im Bad und "rund um den gedeckten Tisch" unterteilt sich unser operatives Geschäft in die beiden Unternehmensbereiche Bad und Wellness sowie Tischkultur. Konzernübergreifende Aufgaben und Funktionen werden von unseren Zentralbereichen wahrgenommen.
Die Villeroy & Boch AG fungiert als Konzernobergesellschaft für insgesamt 53 (Vorjahr: 52) direkt oder indirekt gehaltene, vollkonsolidierte Tochtergesellschaften. Ausführliche Informationen zum Konsolidierungskreis und zur Beteiligungsstruktur des Villeroy & Boch-Konzerns sind in Tz. 2 und 61 des Anhangs zum Konzernabschluss dargestellt.
Unsere Produkte werden in 125 Ländern verkauft. Im Unternehmensbereich Bad und Wellness umfasst unser Produktportfolio keramische Badkollektionen in unterschiedlichen Stilrichtungen, Badmöbel, Dusch-, Wannen- und Whirlpoolsysteme, Armaturen, keramische Küchenspülen und ergänzendes Zubehör. Hierfür wenden wir uns in der Regel über einen zwei- bzw. dreistufigen Vertriebsweg an den Endverbraucher. Unsere Kernzielgruppen stellen dabei Händler, das verarbeitende Handwerk, Architekten, Interior Designer und Fachplaner dar. Weltweit sind unsere Bad- und Wellness-Produkte in über 10.500 Showrooms ausgestellt. Daneben erreichen wir die jeweiligen Zielgruppen über unterschiedliche Kommunikationsmedien, unter anderem den auf unserer Internetseite speziell für Architekten, Planer und Handwerker eingerichteten Profi-Bereich, der umfassende Informationen über Produktneuheiten, Referenzen und Planungstools inklusive technischer Produktspezifikationen bietet. Dem Endverbraucher stehen zudem mit dem Badinspirator, dem Badplaner oder der Augmented Reality-App praktische Anwendungen zur Verfügung, die es ihm in einer virtuellen Umgebung ermöglichen, komplette Bäder individuell zu planen und zu gestalten.
Unser Produktsortiment im Unternehmensbereich Tischkultur umfasst hochwertiges Geschirr, Gläser, Besteck und passende Accessoires, Küchen- und Tischtextilien sowie Geschenkartikel. Dabei beliefern wir zum einen den Fachhandel - vom kleinen Porzellangeschäft über große Warenhausketten bis hin zu spezialisierten E-Commerce-Anbietern. Zum anderen erreichen wir den Endverbraucher über unsere eigenen Einzelhandelsaktivitäten. Dazu zählen mehr als 100 Villeroy & Boch-Geschäfte sowie rund 510 von unserem eigenen Personal betreute Verkaufspunkte in namhaften Warenhäusern. Außerdem verfolgen wir auch im eigenen Einzelhandel den kontinuierlichen Ausbau unserer weltweiten Onlinepräsenz. Mittlerweile vertreiben wir unsere Tischkultur-Produkte in mehr als 20 Ländern über eigene Online-Shops. Insgesamt sind unsere Produkte an weltweit rund 4.750 Verkaufsstellen erhältlich.
Darüber hinaus ergänzen wir unser Sortiment mit lizenz-basierten Produkten aus dem Bereich "Wohnen". Hierzu gehören vor allem Leuchten, Badaccessoires, Gartenmöbel und Fußböden.
Im Projektgeschäft beider Unternehmensbereiche setzen wir auf spezialisierte Vertriebseinheiten. Zielgruppe für Projekte im Sanitärbereich sind in erster Linie Architekten, Interior Designer sowie Planer von öffentlichen Einrichtungen, Bürogebäuden, Hotels und hochwertigen Wohnkomplexen. Im Unternehmensbereich Tischkultur sprechen wir vorrangig Investoren und Betreiber von Hotels und Restaurants an.

Ramos (Mexiko)

Gustavsberg und Vargarda (Schweden) Hódmezővásárhely (Ungarn)
Lugoj (Rumänien)
Merzig, Mettlach, Torgau und Treuchtlingen (Deutschland)
Mondsee (Österreich)
Roden (Niederlande)
Roeselare (Belgien)
Valence d'Agen (Frankreich)

Saraburi (Thailand)
Die Villeroy & Boch AG hat ihren Sitz im saarländischen Mettlach.
Wir unterhalten derzeit 14 Produktionsstandorte in Europa, Asien und Amerika. Unsere Produkte für den Unternehmensbereich Tischkultur werden in den Werken Merzig und Torgau (beide Deutschland) hergestellt. In den übrigen zwölf Werken fertigen wir Produkte für den Unternehmensbereich Bad und Wellness. Sanitärkeramik produzieren wir an den Standorten in Mettlach (Deutschland), Valence d'Agen (Frankreich), Hódmezővásárhely (Ungarn), Lugoj (Rumänien), Gustavsberg (Schweden), Ramos (Mexiko) und Saraburi (Thailand). Darüber hinaus stellen wir in Treuchtlingen (Deutschland) und Mondsee (Österreich) Badmöbel her, während wir in Roden (Niederlande) und Roeselare (Belgien) Bade- und Duschwannen sowie Whirlpools und in Vargarda (Schweden) Armaturen fertigen.
Der Vorstand der Villeroy & Boch AG steuert den Gesamtkonzern mittels einer fest definierten Führungsstruktur und operativer Ziele, deren Erreichungsgrad durch festgelegte Kennzahlen überwacht wird. Hierbei stehen finanzielle Steuerungsgrößen im Fokus.
Die Leistungsstärke unseres Konzerns im Ganzen sowie unserer beiden Unternehmensbereiche im Einzelnen wird mit den folgenden finanziellen Steuerungsgrößen gemessen: Nettoumsatzerlöse, Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) und rollierende operative Nettovermögensrendite. Letztere errechnet sich aus dem rollierenden operativen Ergebnis, dividiert durch das operative Nettovermögen auf Basis der Durchschnittswerte der vergangenen zwölf Monate.
Das hier verwendete operative Ergebnis ist das Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit auf Konzernebene. Das operative Nettovermögen errechnet sich als die Summe der immateriellen Vermögenswerte, Sachanlagen, Vorräte, Warenforderungen und der sonstigen operativen Vermögenswerte abzüglich der Summe der Lieferantenverbindlichkeiten, Rückstellungen und der übrigen operativen Verbindlichkeiten.
Ausführliche Informationen zur Entwicklung der finanziellen Steuerungsgrößen sind im Wirtschaftsbericht dargestellt. Eine konzernübergreifende Steuerung unter Anwendung nichtfinanzieller Leistungsindikatoren erfolgt derzeit nicht -diese spielen auf operativer Ebene innerhalb der Handlungsfelder Umwelt, Mitarbeiter, Lieferkette, Produktverantwortung und Compliance dennoch eine wichtige Rolle. Ausführliche Informationen über unsere nichtfinanzielle Leistung sind im Nachhaltigkeitsbericht des Villeroy & Boch-Konzerns dargestellt. Dieser nach § 315b Abs. 3 HGB erstellte, gesonderte nichtfinanzielle Konzernbericht ist im Internet unter www.villeroyboch-group.com/de/investor-relations/publikationen/nachhaltiakeitsberichte für das Geschäftsjahr 2017 abrufbar. Für weitere Einzelheiten wird auf das Kapitel "Nachhaltigkeit" im Konzernlagebericht verwiesen.
Unsere Aktivitäten in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Innovation stärken unsere Wettbewerbsfähigkeit und bilden damit die Basis für einen langfristigen und nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg.
Einschließlich der Designentwicklung haben wir im Geschäftsjahr 2017 im Villeroy & Boch-Konzern 15,9 Mio. € (Vorjahr: 15,2 Mio. €) in Forschung und Entwicklung investiert. Hiervon entfielen 12,2 Mio. € (Vorjahr: 11,7 Mio. €) auf den Unternehmensbereich Bad und Wellness sowie 3,7 Mio. € (Vorjahr: 3,5 Mio. €) auf den Unternehmensbereich Tischkultur.
Unsere Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten konzentrierten sich auch im Geschäftsjahr 2017 auf die kontinuierliche Weiterentwicklung unserer keramischen Werkstoffe, Produkte und Fertigungstechnologien.
Villeroy & Boch unterhält ein Netzwerk aus externen Partnern im Bereich der angewandten Forschung und industriellen Entwicklung. Hiermit verfolgen wir das Ziel, innovative Lösungsansätze zu generieren, um Produkte mit konkretem Kundenmehrwert zu erschaffen, effiziente Fertigungstechnologien zu ermöglichen sowie die Digitalisierung von Prozessen voranzutreiben. In diesem Zusammenhang haben wir unsere seit 2016 bestehende Kooperation mit dem Luxembourg Institute of Science and Technology (LIST) fortgesetzt, welche die Durchführung diverser Machbarkeitsstudien zu den Themen Oberflächenveredelung und energieeffizienten Prozesstechniken beinhaltet.
Ein anderes wichtiges Projekt ist das Verbundvorhaben "HYFLY" im Rahmen der Forschungsinitiative "Infect-Control 2020" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Gemeinsam mit Partnern aus dem Hochschulwesen haben wir die im Vorjahr begonnene Entwicklungsarbeit an neuartigen Oberflächen mit antibakteriellen und zugleich pflegeleichten Eigenschaften fortgeführt. Ziel dabei ist es, Produkte für den Gebrauch in speziellen Umgebungen zu konzipieren, in denen hohe Hygienestandards und die Infektionsprävention im Vordergrund stehen, wie beispielsweise klinische Einrichtungen oder öffentliche Gebäude und Anlagen.
Darüber hinaus haben wir im Bereich der Thermoprozesstechnik geforscht: Im Allgemeinen befasst sich die Thermoprozesstechnik mit der Wärmebehandlung von Gütern aller Art und stellt somit insbesondere in der Keramikindustrie den energieintensivsten und einen der komplexesten Fertigungsprozessschritte dar. Mithilfe von softwaregestützten Simulationen verfolgen wir eine gezielte Prozessoptimierung, um einen effizienteren Umgang mit Rohstoffen und Ressourcen bei gleichzeitiger Erhöhung der Ausbringungsmenge zu ermöglichen.
Im Rahmen des betrieblichen Gesundheits- und Arbeitsschutzes haben wir im Jahr 2017 verstärkt an der Digitalisierung von Prozessen gearbeitet, um uns an die dynamischer werdenden Anforderungen in diesen Handlungsfeldern anzupassen. Eine wichtige Rolle hierbei spielt der Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT). Diese gehören zu den Schlüsseltechnologien der deutschen Industrie, weshalb die Bundesregierung im Rahmen ihrer Hightech-Strategie 2020 das BMBF-Förderprogramm "IKT 2020 - Forschung für Innovation" aufgelegt hat, an dem sich auch Villeroy & Boch aktiv beteiligt. Im Berichtsjahr arbeiteten wir mit dem Deutschen Forschungszentrum für
Künstliche Intelligenz (DFKI) an einem gemeinsamen Forschungsvorhaben mit dem Ziel, bislang manuell ablaufende Prozesse im betrieblichen Gefahrstoffmanagement, insbesondere auf dem Gebiet der Substitutionsprüfung, weitestgehend zu automatisieren.
Im Rahmen der internen Weiterentwicklung unserer Fertigungsverfahren wurden Projekte initiiert, die die Schaffung von robusten Prozessen, Rohstoff- und Ressourceneffizienzen sowie Standardisierung und damit die Ausbringungsverbesserung zum Ziel haben. Unterstützend hierfür wurden neue Managementmethoden und statistische Datenanalyseverfahren eingesetzt sowie Fertigungsanlagen konstruktiv neu entwickelt.
Darüber hinaus arbeiten wir kontinuierlich an der Optimierung der Technologien, die gemeinhin unter dem Schlagwort "Industrie 4.0" bekannt sind. Neu verfügbare Techniken wurden dabei hinsichtlich ihres Potenzials bewertet und wir haben die Möglichkeiten überprüft, diese an unseren Produktionsstandorten in bestehende Fertigungsanlagen zu integrieren.
Im Unternehmensbereich Bad und Wellness lag der Schwerpunkt unserer produktbezogenen Entwicklungen im Ausbau der Premium-Kollektionen. Eine wichtige Rolle hierbei spielte die kontinuierliche Weiterentwicklung unseres innovativen Werkstoffs TitanCeram, der aufgrund seiner hohen Maßhaltigkeit und Festigkeit besonders filigrane Produktdesigns mit sehr dünnen Wandstärken ermöglicht. Waren seit Markteinführung im Jahr 2015 bislang nur sehr wenige Waschtisch-Kollektionen in diesem Material verfügbar, haben wir unser Angebot ab 2017 sukzessive um weitere Kollektionen, wie zum Beispiel unsere neuen Premium-Serien Finion und Antheus, erweitert.
Auch im Geschäftsjahr 2017 richteten wir unseren Entwicklungsfokus weiterhin auf die Produktkategorie der Dusch-WCs, die insbesondere im asiatischen Raum stark verbreitet sind und auch in Europa eine stetig zunehmende Nachfrage erfahren. Hierbei haben wir intensiv an der kontinuierlichen Verbesserung unserer Modelle hinsichtlich Design und Nutzungskomfort gearbeitet, um die hohen ästhetischen und funktionalen Ansprüche unserer Kunden optimal zu erfüllen. Zudem stand die Umsetzung einer anwender- und wartungsfreundlichen Installationstechnik im Vordergrund. In diesem Zusammenhang haben wir auf der ISH-Messe 2017 erstmals unsere neue Modellplattform ViClean-I 100 vorgestellt, die einen neuen Designmaßstab für Dusch-WCs definiert: Da die gesamte Technik nicht im Sitz, sondern in der Keramik integriert ist, weicht die Optik nicht von der eines herkömmlichen WCs ab. Neben der minimalistischen Optik bestechen die Dusch-WCs der neuen Serie ViClean-I 100 zudem durch ein intuitives Bedienungskonzept sowie komfortable Duschfunktionen.
Auch die Digitalisierung auf dem Gebiet der Haustechnik bietet ein nicht unerhebliches Innovationspotenzial für den Unternehmensbereich Bad und Wellness, dem wir deswegen auch im Rahmen unserer Produktentwicklung durch die Integration von sogenannten Smart-Home-Features Rechnung tragen. Dazu zählen zum Beispiel drahtlose Ladestationen für Smartphones oder intelligente Licht- und Musikfunktionalitäten, die in den Badezimmermöbeln verbaut sind.
Im Unternehmensbereich Tischkultur betrafen die Schwerpunkte unserer Entwicklungstätigkeiten insbesondere die Erweiterung unserer Food-Specials-Kollektionen. Neben der Ergänzung der bestehenden Konzepte um weitere funktionale Highlights lag der Fokus insbesondere auf dem Thema Kaffeegenuss. Mit "Coffee Passion" wurde eine neue Kollektion entwickelt, die den Barista-typischen Kaffeegenuss in das Zuhause unserer Kunden bringt und dank besonderer Produkteigenschaften das natürliche Kaffeearoma unterstützt. Darüber hinaus befasste sich der Unternehmensbereich mit der Produktentwicklung und -gestaltung im Bereich neuer Essgewohnheiten. Eher standen verschiedene Schalen-Formen und -Größen sowie die Themen Mobilität und gesunde Ernährung am Arbeitsplatz im Vordergrund. Wir sprechen mit all diesen Produkttrends in erster Linie Menschen an, die insbesondere im Bereich "Essen und Trinken" anstelle der Anschaffung von kompletten Kollektionen zunehmend individuelle bedarfsspezifische bzw. variantenreiche Lösungen präferieren.
Über formale Produktdesigns hinaus lag der Entwicklungsfokus zudem auf neuen Gestaltungsmöglichkeiten für keramische Oberflächen - beispielsweise der Erschaffung metallisch anmutender Optiken - sowie deren verfahrenstechnische Umsetzung. Des Weiteren wurde zum Ende des Jahres 2017 eine Digitaldruck-Anlage produktionsseitig implementiert, die mithilfe des Inkjet-Verfahrens ebenso vielfältige wie ausgefallene Dekore ermöglicht.
Zugleich haben wir unsere Entwicklungstätigkeit im Bereich additiver Fertigungsverfahren, des sogenannten 3D-Drucks, und der damit verbundenen Designfreiheiten bei Werkstoffen wie Metall und Kunststoff intensiviert. Im Rahmen von Machbarkeitsstudien mit externen Know-how-Trägern wurden diverse Techniken getestet, wobei es eine maßgebliche Zielsetzung war, sowohl Druckgeschwindigkeit und Baugröße als auch Qualität und Gebrauchseigenschaften der gedruckten Keramikprodukte zu optimieren. Zusätzlich wurden in zahlreichen Studien die Kombinationsmöglichkeiten unserer herkömmlichen Keramikprodukte mit anderen Materialien evaluiert, wodurch wir für unsere Produkte innovative Designs und eine einzigartige Haptik ermöglichen wollen.
Das Beschaffungsportfolio des Villeroy & Boch-Konzerns umfasst sowohl den Einkauf von Rohmaterialien, Energie sowie Hilfs- und Betriebsstoffen für eigene Produktionsstätten als auch den Zukauf von Halbfertig- und Fertigwaren. Darüber hinaus werden Investitionsgüter, Verpackungsmaterialien, Transportleistungen und eine große Bandbreite weiterer Dienstleistungen beschafft. Insgesamt beträgt unser Beschaffungsvolumen inklusive Investitionen wertmäßig über 60 % der Umsatzerlöse. Ziel unserer Einkaufsorganisation und unserer Beschaffungsstrategien ist es, einen nachhaltigen Beitrag zum langfristigen Unternehmenserfolg zu leisten, indem wir die benötigten Materialien und Dienstleistungen in der erforderlichen Qualität und Menge zum geforderten Zeitpunkt und zum möglichst optimalen Preis bereitstellen. Aus Sicht des Konzerns schlugen im Geschäftsjahr 2017 beschaffungsmarktseitig höhere Kosten zu Buche. Durch das anhaltend robuste Wachstum der Weltwirtschaft sind die Einkaufspreise vieler Rohstoffe im Jahr 2017 nachfragebedingt gestiegen. Im Zuge dessen mussten wir insbesondere Preiserhöhungen bei Materialien für die Produktion, Energie, Verpackungen, Transporten sowie Zukaufwaren akzeptieren. Dies konnten wir durch entsprechende Einsparungsmaßnahmen im Einkaufsmanagement zumindest teilweise kompensieren. Hinzu kommt, dass sich Wechselkursveränderungen insgesamt leicht positiv auf unsere Beschaffungskosten auswirkten. Unter anderem haben wir davon profitiert, dass der US-Dollar - dieser bildet für einige Beschaffungsvolumina die maßgebende Währung - gegenüber der Konzernwährung Euro an Wert verloren hat.
Wir messen unseren Lieferantenbeziehungen eine große Bedeutung bei. Im Rahmen eines konsequenten strategischen Beschaffungsmanagements führen wir laufend Bewertungen unserer Lieferanten anhand eines standardisierten Kriterienkatalogs in den Kategorien Qualität, Kosten, Logistik, Service, Technologie und Umwelt durch und entwickeln auf dieser Basis unsere Zusammenarbeit weiter. Außerdem gilt es, Lieferantenbeziehungen so zu gestalten, dass jegliche Risiken in der Zusammenarbeit möglichst minimiert werden. Dementsprechend werden Lieferantenverträge verhandelt, die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sichergestellt und ein daran ausgerichtetes Risikomanagement praktiziert. Insbesondere verpflichten wir unsere Lieferanten im Rahmen des "Supplier Code of Conduct", sich hinsichtlich Integrität, Geschäftsethik, Arbeitsbedingungen und Beachtung von Menschenrechten an dieselben Standards zu halten, denen wir als Unternehmen verpflichtet sind und zu deren Einhaltung wir uns bekennen.

* Angaben des Vorjahres angepasst
Zum 31. Dezember 2017 beschäftigte der Villeroy & Boch-Konzern insgesamt 8.099 Mitarbeiter. Im Vergleich zum Vorjahresstichtag erhöhte sich der Personalstand um 138 Personen (Vorjahr: 7.961 Mitarbeiter). 33,6 % der Belegschaft waren in Deutschland tätig (Vorjahr: 34,1 %). Auf den Unternehmensbereich Bad und Wellness entfielen 5.241 Mitarbeiter (Vorjahr: 4.995 Mitarbeiter), auf den Unternehmensbereich Tischkultur 2.302 (Vorjahr: 2.405 Mitarbeiter) und auf die Zentralbereiche 556 Mitarbeiter (Vorjahr: 561 Mitarbeiter). Im Jahresdurchschnitt erhöhte sich unser Personalstand gegenüber dem Vorjahr von 7.894 auf 8.090 Mitarbeiter. Weitere Informationen über unsere strategischen Schwerpunkte und Aktivitäten im Bereich Human Resources (HR) stellen wir gesondert in unserem Nachhaltigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2017 zur Verfügung; dieser ist im Internet unter www.villeroyboch-group.com/de/investor-relations/Dublikationen/nachhaltigkeitsberichte abrufbar.
Die Weltwirtschaft befand sich im Jahr 2017 in einem anhaltenden Aufschwung - insgesamt lag der globale Konjunkturanstieg über dem Niveau des Vorjahres. Die deutsche Wirtschaft legte ein beschleunigtes Expansionstempo vor und profitierte insbesondere von der starken Exportentwicklung sowie den gestiegenen Unternehmensinvestitionen. Hinzu kommt, dass die Bautätigkeit weiterhin durch niedrige Zinsen und den erhöhten Bedarf an Wohnraum angeregt wurde. Auch die Konjunktur im Euroraum zeigte einen Aufwärtstrend auf breiter Basis, der sowohl durch von der Außen- und Binnenwirtschaft kommende Impulse als auch durch eine positive Beschäftigungsentwicklung gestützt wurde. Hingegen hat sich die Konjunktur im Vereinigten Königreich mehr als ein Jahr nach der Brexit-Entscheidung deutlich abgeschwächt. In Übersee hat die gesamtwirtschaftliche Dynamik in den Vereinigten Staaten nach schwachem Beginn im weiteren Jahresverlauf spürbar zugelegt. Begünstigt durch eine expansive Kreditvergabe und hohe öffentliche Investitionen konnte außerdem Chinas Wirtschaft ein anhaltend kräftiges Wachstum verzeichnen.
Im Unternehmensbereich Bad und Wellness wird die Geschäftsentwicklung maßgeblich durch die europäische Wohnungsbaukonjunktur beeinflusst. In der Tendenz zeigte der Indikator Wohnungsbau in Europa eine leichte Abschwächung gegenüber dem Vorjahr. Hinzu kam, dass in unserem wichtigen Heimatmarkt Deutschland aufgrund mangelnder Verfügbarkeit von Handwerkern und Installateuren das Branchenwachstum verlangsamt wurde. Deutlich dynamischer expandierte der Wohnungsbau in anderen für uns wichtigen Märkten wie Schweden und den Niederlanden. Ein bedeutender Einflussfaktor für die Geschäftsentwicklung im Unternehmensbereich Tischkultur ist das Konsumklima der Privathaushalte. Die privaten Konsumausgaben in Europa sind dabei mit 1,8 % weniger stark als im Vorjahr (+2,1 %) gestiegen. Darüber hinaus spiegelt sich die Konsumentenaktivität in der Besucherfrequenz im stationären Einzelhandel wider, die in weiten Teilen Europas auch im zurückliegenden Berichtszeitraum rückläufig war. Auf dem für Villeroy & Boch sehr wichtigen Heimatmarkt Deutschland sank die Besucherfrequenz im Vorjahresvergleich um 3,5 %.
Der Vorstand der Villeroy & Boch AG beurteilt die wirtschaftliche Lage des Konzerns positiv.
Wir haben die uns für das Geschäftsjahr 2017 gesteckten Ergebnis- und Renditeziele erreicht. Das zum Halbjahr 2017 aufgrund veränderter Marktgegebenheiten angepasste Umsatzziel haben wir ebenfalls erfüllt.
Eine Gegenüberstellung der im Konzernlagebericht 2016 prognostizierten Kennzahlen zu den erreichten Istwerten sowie zu den Prognosewerten für das Jahr 2018 erfolgt in nachfolgender Tabelle:
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| Prognose 2017 | Ist 2017 | Prognose 2018 | |
|---|---|---|---|
| Umsatzsteigerung1) | 3-5 %2) | 2,0 % (2,7 %) | 3-5 % |
| EBIT-Steigerung operativ | 5-10 % | 8,5 % | 5-10 % |
| Operative Nettovermögensrendite | > 15,7 % | 17,7 % | 17-18 % |
| Investitionen | > 35 Mio. € | 35,9 Mio. € | > 40 Mio. € |
1) Angaben zu Umsatzsteigerung in Nominalwerten; in Klammem: auf konstanter Kursbasis
2) Unterjährig aktualisiert auf 2 bis 3 %
Insgesamt haben wir unseren Konzernumsatz um 2,0 % auf 836,5 Mio. € gesteigert. Auf kursbereinigter Basis, das heißt gerechnet zu Währungskursen des Vorjahres, erzielten wir einen Umsatzzuwachs von 2,7 %. Negative Wechselkurseffekte resultierten in erster Linie durch Abwertungen des Britischen Pfund, des Chinesischen Renminbi, der Schwedischen Krone und des US-Dollars.
Sehr erfreulich ist, dass wir unser operatives Ergebnisziel - in Aussicht gestellt war eine Verbesserung um 5 bis 10 % - am oberen Ende erreicht haben. Insgesamt erhöhte sich das operative EBIT um 8,5 % auf nunmehr 49,8 Mio. € (Vorjahr: 45,9 Mio. €). Unsere EBIT-Umsatzrendite haben wir damit von 5,6 % auf 6,0 % verbessert. Profitiert haben wir von der gesteigerten operativen Marge in beiden Unternehmensbereichen.
Die operative Nettovermögensrendite des Konzerns haben wir gegenüber dem Vorjahr um 2,0 Prozentpunkte auf 17,7 % verbessert. Maßgeblich zu der Rentabilitätsverbesserung beigetragen hat unsere gute Ergebnisentwicklung, die durch eine Reduzierung des rollierenden operativen Nettovermögens begleitet wurde.
Die im Geschäftsjahr 2017 getätigten Investitionen in Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten beliefen sich insgesamt auf 35,9 Mio. € und lagen damit innerhalb unserer Prognose.
Weitere Informationen zur Umsatz- und Ergebnisentwicklung der beiden Unternehmensbereiche Bad und Wellness sowie Tischkultur sind in den nachfolgenden Erläuterungen zur Ertragslage dargestellt. Die Entwicklung weiterer Kennzahlen wird in den Abschnitten "Finanzlage", "Vermögenslage" und "Sonstige finanzielle Leistungsindikatoren" im Konzernlagebericht beschrieben.
Die folgenden Erläuterungen geben einen Überblick über unsere Ertragslage im Geschäftsjahr 2017.
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| In Mio. € | 2017 | % vom Umsatz | 2016 | % vom Umsatz |
|---|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 836,5 | 100,0 | 820,1 | 100,0 |
| Einstandskosten der verkauften Waren | -466,4 | -55,8 | -456,1 | -55,6 |
| Vertriebs-, Marketing-, Entwicklungskosten | -275,3 | -32,9 | -270,0 | -32,9 |
| Allgemeine Verwaltungskosten | -47,2 | -5,6 | -45,6 | -5,6 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen / Erträge | 1,7 | 0,2 | -2,6 | -0,3 |
| Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen | 0,5 | 0,1 | 0,1 | 0,0 |
| Operatives EBIT (vor Immobilienertrag Gustavsberg) | 49,8 | 6,0 | 45,9 | 5,6 |
| Immobilienertrag Gustavsberg | 0,0 | 0,0 | 1,7 | 0,2 |
| Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) | 49,8 | 6,0 | 47,6 | 5,8 |
| Finanzergebnis | -4,4 | -0,6 | -6,0 | -0,7 |
| Ergebnis vor Steuern (EBT) | 45,4 | 5,4 | 41,6 | 5,1 |
| Ertragsteuern | -15,6 | -1,8 | -12,5 | -1,5 |
| Konzernergebnis | 29,8 | 3,6 | 29,1 | 3,6 |
Der Villeroy & Boch-Konzern erzielte im Geschäftsjahr 2017 einen Umsatz in Höhe von 836,5 Mio. €. Nominal verbesserten wir uns somit um 2,0 % gegenüber dem Vorjahr (820,1 Mio. €), kursbereinigt entspricht dies einer Umsatzsteigerung von 2,7%.
Die Umsatzentwicklung war geprägt von einer großen Heterogenität in den beiden Unternehmensbereichen. Im Konzern ist unser Umsatz in Europa um 1,1 % zurückgegangen (kursbereinigt: -0,7 %). Der wesentliche Grund hierfür war -ebenso wie in der um nominal 8,8 % bzw. kursbereinigt um 6,4% gesunkenen Region Americas - die rückläufige Umsatzentwicklung im Unternehmensbereich Tischkultur. In den Wachstumsregionen Naher und Mittlerer Osten /Afrika (+17,9% auf 30,3 Mio. €) und speziell Asien-Pazifik (+30,5% auf 99,0 Mio. €) sind wir unterdessen überdurchschnittlich stark gewachsen. Die positive Entwicklung zahlt auch auf das Ziel ein, unsere Marktposition außerhalb der eher gesättigten Regionen auszuweiten, um gleichzeitig die Abhängigkeit vom europäischen Heimatmarkt zu verringern.

Mit einer Steigerung des Umsatzes um 6,4 % auf 558,1 Mio. € ist der Unternehmensbereich Bad und Wellness auch im Geschäftsjahr 2017 deutlich gewachsen (Vorjahr: 524,4 Mio. €). Kursbereinigt erzielten wir ein Umsatzplus von 70 %. Während wir erfreulicherweise in allen vier Produktfeldern -nämlich Sanitärkeramik, Wellness, Armaturen und Badmöbel - zulegen konnten, stellte sich die Umsatzentwicklung in den Weltregionen unterschiedlich dynamisch dar.
Auf dem europäischen Heimatmarkt war die Entwicklung insbesondere durch die enorme Nachfrage nach unseren spülrandlosen DirectFlush-WCs und den dünnwandigen TitanCeram-Waschtischen geprägt. Diese Produkte wurden in den vergangenen Jahren neu ins Portfolio aufgenommen und haben bestehende keramische Sortimente schneller verdrängt als geplant. Wir haben unsere Produktionskapazitäten für diese Produkte bereits massiv ausgebaut und das Investitionsvolumen weiter erhöht. Dennoch konnte die Nachfrage nicht vollständig bedient werden, was sich auch im Auftragsbestand niederschlug, der im gesamten Unternehmensbereich um 32,8 Mio. € auf 96,2 Mio. € zugenommen hat. Hinzu kommt in ausgewählten europäischen Märkten wie Deutschland, dass die zu geringen Installationskapazitäten im Handwerk das Wachstum gebremst haben. Gegenüber dem hohen Vorjahresniveau konnten wir in Deutschland um 1,7 % auf 157,9 Mio. € zulegen. Insgesamt sind wir in Europa um 1,5 % auf 452,1 Mio. € gewachsen; kursbereinigt betrug der Umsatzanstieg 1,8 %.
In den außereuropäischen Märkten haben wir unseren Umsatz insgesamt um 34,0 % auf 106,0 Mio. € gesteigert. Wachsen konnten wir dabei im Raum Naher und Mittlerer Osten /Afrika dank des erfolgreichen Projektgeschäfts um 25,6 % auf 21,0 Mio. €. Dazu haben in erster Linie die Golfstaaten (+40,7 %) beigetragen, wo sich die Bautätigkeit in der Vorbereitung auf internationale Großereignisse sehr erfreulich entwickelte.
Noch stärker fiel unser Umsatzwachstum in der Region Asien-Pazifik aus. Dort ragte die Entwicklung in unserem wichtigsten Wachstumsmarkt China mit einem Umsatzplus von 45,0 % heraus. In der Gesamtregion haben wir 2017 einen Umsatz in Höhe von 75,1 Mio. € erzielt. Enthalten sind darin 8,4 Mio. € aus der unterjährig erworbenen Argent Australia Pty. Ltd., mit der wir unser Geschäftsvolumen in Australien nachhaltig erhöhen. Ohne diese Akquisition betrug das Wachstum in Asien-Pazifik 31,0 %.
Der Unternehmensbereich Tischkultur steuerte 278,4 Mio. € zum Konzernjahresumsatz bei und befand sich damit 5,8 % (kursbereinigt: -4,9 %) unter der Vorjahresmarke.
Die weltweit abnehmenden Besucherfrequenzen im stationären Einzelhandel verbunden mit der zunehmenden Verdrängung klassischer Vertriebswege durch den Online-Handel wirkten sich im abgelaufenen Geschäftsjahr negativ auf die Entwicklung des Tischkultur-Umsatzes aus. Darüber hinaus war die Umsatzlage des Unternehmensbereichs von wichtigen strategischen Entscheidungen geprägt. Zum einen haben wir uns konsequent aus unrentablem Geschäft zurückgezogen und defizitäre Shops im Zuge der Optimierung unseres Vertriebsnetzwerks geschlossen. Zum anderen haben wir unseren Kurs fortgesetzt, einen zunehmenden Fokus auf margenstärkere Handelskanäle zu legen und zugleich eine restriktivere Rabattpolitik zu verfolgen. Dank dieser Maßnahme, die neben dem Premium-Anspruch der Marke Villeroy & Boch vor allem die Festigung unserer Umsatzqualität auf einem nachhaltig hohen Niveau unterstützt, konnten wir eine spürbare Verbesserung unserer operativen Marge um 0,7 Prozentpunkte auf 58,7 % erzielen.
Diese Marktfaktoren und strategischen Entscheidungen führten zu Umsatzrückgängen in den meisten Märkten. So präsentierte sich der Kernmarkt Europa im Berichtszeitraum - mit vereinzelten Ausnahmen - in Summe rückläufig (-6,2 %). In den USA war die Umsatzentwicklung in Höhe von -6,9 % unter anderem auf Standortschließungen eines wichtigen Vertriebspartners zurückzuführen. Mit einer sehr positiven Umsatzentwicklung stachen hingegen unsere Märkte in Südkorea (+20,5 %) und - dank eines guten Projektgeschäfts - in den Golfstaaten (+18,9 %) hervor.
Der Auftragsbestand im Konzern zum 31. Dezember 2017 in Höhe von 107,0 Mio. € ist gegenüber dem Vorjahr (73,9 Mio. €) deutlich angestiegen. Im Unternehmensbereich Bad und Wellness bewegte sich der Auftragsbestand unterjährig mehrmals auf Rekordniveau - zum Stichtag betrug dieser 96,2 Mio. € (Vorjahr: 63,4 Mio. €). Dem Unternehmensbereich Tischkultur waren 10,8 Mio. € (Vorjahr: 10,5 Mio. €) zuzuordnen.
Im Geschäftsjahr 2017 gelang es uns, das operative EBIT des Konzerns um 8,5 % bzw. 3,9 Mio. € auf 49,8 Mio. € zu steigern. Dies entspricht zugleich der Höhe unseres insgesamt erzielten Konzern-EBIT, da im Berichtszeitraum ein Nettoertrag von nur unwesentlicher Größenordnung aus unserem Immobilienprojekt in Gustavsberg (Schweden) realisiert wurde. Hingegen war im Konzern-EBIT des Vorjahres (47,6 Mio. €) ein entsprechender Immobiliensonderertrag in Höhe von 1,7 Mio. € enthalten.

Die Vertriebs-, Marketing- und Entwicklungskosten in Höhe von 275,3 Mio. € stiegen im Vorjahresvergleich um 5,3 Mio. €. Zugleich erhöhten sich die allgemeinen Verwaltungskosten um 1,6 Mio. € auf 47,2 Mio. €. Ein wesentlicher Teil dieser Kostenanstiege war auf Personalkostensteigerungen durch tarifvertragliche Gehaltsanpassungen und die Nachbesetzung vakanter Stellen zurückzuführen. Zudem investierten wir in den weltweiten Ausbau unserer Vertriebsstrukturen, vor allem in unseren außereuropäischen Wachstumsmärkten.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträge beliefen sich per Saldo auf 1,7 Mio. €. Damit verbesserte sich das sonstige betriebliche Ergebnis im Jahresvergleich um 2,6 Mio. €, da die Vorperiode vor allem durch einmalige Aufwendungen für Reorganisationsmaßnahmen belastet worden war.
Der Unternehmensbereich Bad und Wellness konnte den operativen Gewinn (EBIT) im Geschäftsjahr 2017 auf 41,0 Mio. € steigern und erreichte damit eine Verbesserung von 13,3% gegenüber dem Vorjahr (36,2 Mio. €). Neben unserem starken Umsatzwachstum profitierten wir dabei von der Optimierung der Umsatzqualität sowie - damit einhergehend - der Verbesserung unserer operativen Margen. Maßgeblich hierzu beigetragen hat der höhere Umsatzanteil, den wir aus dem Verkauf von Produkten unserer Hauptmarke Villeroy & Boch erzielten, während zugleich das Volumen weniger margenstarker Geschäfte in den Märkten Mexiko und Europa reduziert wurde.
Der Unternehmensbereich Tischkultur beendete das Geschäftsjahr 2017 mit einem operativen Gewinn von 8,8 Mio. € (Vorjahr: 9,7 Mio. €). In der Ergebnisrechnung ist es uns dank unserer restriktiveren Rabattpolitik gelungen, das gesunkene Umsatzvolumen durch eine um 0,7 Prozentpunkte verbesserte operative Marge teilweise zu kompensieren. Die Kostenstrukturen des Unternehmensbereichs haben wir weiterhin durch die Schließung unrentabler Shops entlastet. Darüber hinaus erzielten wir Einsparungen in unseren Vertriebs-, Marketing-, und Logistikstrukturen sowie im Verwaltungsbereich. Hinzu kommen höhere Erträge aus dem Lizenzgeschäft.

Das im Vorjahresvergleich um 0,7 Mio. € bzw. 2,4 % gesteigerte Konzernergebnis in Höhe von 29,8 Mio. € spiegelt die deutliche Verbesserung beim operativen EBIT nur eingeschränkt wider. Grund dafür war ein erhöhter Steueraufwand von 15,6 Mio. € (Vorjahr: 12,5 Mio. €), der maßgeblich durch die am 22. Dezember 2017 in Kraft getretene US-Steuerreform beeinflusst wurde. Als wesentlichen Bestandteil sieht die Reform die Absenkung des Bundeskörperschaftsteuersatzes von bisher 35 % auf 21 % ab Jahresbeginn 2018 vor. Aufgrund des verlängerten Nutzungsintervalls der Verlustvorträge ergab sich hieraus ein zusätzlicher Steueraufwand, der jedoch nicht zahlungswirksam war. Durch die Veränderung dieser gesetzlich bedingten Bewertungsanpassung erhöhte sich die Konzernsteuerquote vom gewohnten Niveau von rund 30 % auf 34,4 %. Durch das im Vergleich zum Vorjahr verbesserte Finanzergebnis von -4,4 Mio. € (Vorjahr: -6,0 Mio. €) konnte der Steuereffekt zumindest teilkompensiert werden. Erreicht wurde die Verbesserung durch gesunkene Zinsaufwendungen aus Pensionsverpflichtungen, nachdem der zugrundeliegende Diskontierungszinssatz im Jahr 2016 an das Niedrigzinsniveau angepasst worden war.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen der Hauptversammlung am 23. März 2018 vor, den Bilanzgewinn der Villeroy & Boch AG zur Ausschüttung einer Dividende von
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| 0,52 € | für die Stamm-Stückaktie |
| 0,57 € | für die Vorzugs-Stückaktie |
zu verwenden. Das Ausschüttungsvolumen beträgt 15,3 Mio. €. Unter Berücksichtigung des Bestands eigener Vorzugs-Stückaktien der Gesellschaft zum Ausschüttungszeitpunkt wird der Liquiditätsabfluss daraus 143 Mio. € betragen.
Wir verfügen über ein zentrales Finanzmanagement, das die globale Liquiditätssteuerung, das Cash Management sowie das Management von Marktpreisrisiken umfasst.
Das Finanzmanagement wird konzernweit einheitlich aus der zentralen Abteilung Konzern-Treasury heraus ausgeführt. Den Rahmen hierfür bilden neben externen gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen auch interne Richtlinien und Limite.
Unser Liquiditätsmanagement stellt sicher, dass wir jederzeit unsere Zahlungsverpflichtungen erfüllen können. Die Zu- und Abflüsse aus dem operativen Geschäft sind Basis der täglichen Kontendisposition sowie der kurz- und mittelfristigen Liquiditätsplanung.
Daraus entstehende Finanzierungsbedarfe werden in der Regel über Bankkredite abgedeckt. Liquiditätsüberschüsse legen wir unter Beachtung von Risiko- und Renditegesichtspunkten am Geldmarkt an. Unter der Bedingung einer guten Bonität der Finanzhandelspartner, ausgedrückt in einem Investment Grade-Rating, verfolgen wir das Ziel, ein optimales Finanzergebnis zu erreichen.
Unser Cash Management wird ebenfalls zentral gesteuert und gestaltet. Die Zentralisierung von Zahlungsströmen durch Cash-Pooling-Verfahren steht dabei im Rahmen der wirtschaftlichen Effizienz an vorderster Stelle. Ein Inhouse-Cash-System führt konzerninterne Zahlungsströme immer dann über interne Verrechnungskonten aus, wenn dies steuerlich und rechtlich möglich ist. Durch die konzerninterne Verrechnung reduzieren wir somit die Anzahl externer Bankgeschäfte auf ein Mindestmaß. Zur Durchführung des Zahlungsverkehrs sind standardisierte Prozesse und Übermittlungswege etabliert.
Das Management von Marktpreisrisiken umfasst die Bereiche Währungskursrisiken, Zinsänderungsrisiken und sonstige Preisänderungsrisiken. Unser Ziel ist es, negative Auswirkungen von Schwankungen auf das Ergebnis der Unternehmensbereiche und des Konzerns zu begrenzen. Das konzernweite Risikopotenzial wird hierzu regelmäßig ermittelt, und entsprechende Sicherungsentscheidungen werden getroffen. Weitere Informationen zum Management von Risiken finden sich im Kapitel "Risiko- und Chancenbericht" des Konzernlageberichts.
Unsere Finanzierungsstruktur, die in der nachfolgenden Tabelle dargestellt ist, hat sich im Geschäftsjahr 2017 wie folgt verändert:
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| In Mio. € | 31.12.2017 | 31.12.2016 |
|---|---|---|
| Eigenkapital | 194,6 | 172,6 |
| Langfristige Schulden | 273,7 | 294,5 |
| Kurzfristige Schulden | 218,8 | 209,2 |
| Summe Eigenkapital und Schulden | 687,1 | 676,3 |
Das Eigenkapital ist im Berichtszeitraum gegenüber dem Vorjahresstichtag um 22,0 Mio. € auf 194,6 Mio. € angestiegen. Die Gewinnrücklagen erhöhten sich per Saldo um 16,6 Mio. € - dem im Geschäftsjahr 2017 erwirtschafteten Konzerngewinn in Höhe von 29,8 Mio. € stand die im Frühjahr 2017 erfolgte Ausschüttung der Dividende (-13,3 Mio. €) gegenüber. Der unterjährige Erwerb der Tochtergesellschaft Argent Australia Pty. Ltd. führte zu einer Erhöhung der Minderheitenanteile am Eigenkapital um 5,3 Mio. €. Insgesamt verbesserte sich unsere Eigenkapitalquote (inklusive Minderheitenanteile) zum Bilanzstichtag auf 28,3 % (Vorjahr: 25,5 %). Das Konzernanlagevermögen in Höhe von 227,3 Mio. € wurde zu 85,6 % durch Eigenkapital abgedeckt. Die langfristigen Schulden in Höhe von 273,7 Mio. € umfassten Pensionsrückstellungen, Finanzverbindlichkeiten, Personalrückstellungen, sonstige Sachverhalte sowie latente Steuerschulden. Gegenüber dem Vorjahr haben sich die langfristigen Schulden um 20,8 Mio. € reduziert - allein 16,0 Mio. € entfielen auf die Abnahme der Pensionsverpflichtungen, die teils durch die Anhebung des zugrundeliegenden Bewertungszinssatzes von 1,25 % auf 1,75 % bedingt war. Darüber hinaus wurde ein Teilbetrag (4,1 Mio. €) der im Vorjahr im Zusammenhang mit unserem Immobilienentwicklungsprojekt in Luxemburg gebildeten Rückbau- und Sanierungsverpflichtung in die kurzfristigen Verbindlichkeiten umgegliedert.
Die kurzfristigen Schulden in Höhe von 218,8 Mio. € enthielten im Wesentlichen sonstige Verbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Rückstellungen, Personalrückstellungen, Ertragsteuerschulden und Finanzverbindlichkeiten. Im Vergleich zum Vorjahr stiegen die kurzfristigen Schulden um 9,6 Mio. € an, wobei die größten Veränderungen aus der Zunahme von erhaltenen Anzahlungen in Bezug zum Warengeschäft (6,0 Mio. €) sowie der bereits genannten laufzeitbedingten Umgliederung (4,1 Mio. €) herrührten.
Unsere Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte betrugen im Geschäftsjahr 2017 insgesamt 35,9 Mio. € (Vorjahr: 26,2 Mio. €). Hiervon entfielen 54 % auf das Inland (Vorjahr: 56 %). Zum 31. Dezember 2017 bestanden Verpflichtungen zum Erwerb von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten in Höhe von 2,2 Mio. €. Die Finanzierung unserer Investitionen wird aus dem operativen Cash Flow erfolgen.

Der Großteil unserer Investitionsausgaben entfiel mit 29,0 Mio. € bzw. 81 % auf den Unternehmensbereich Bad und Wellness. Der Investitionsfokus lag in der Anschaffung neuer Produktionsanlagen für unsere Sanitärkeramik-Werke im In- und Ausland, davon insbesondere in Mettlach, in Hódmezővásárhely (Ungarn), in Ramos (Mexiko) und in Valence d'Agen (Frankreich). 14,9 Mio. € des Investitionsvolumens flossen in unsere ausländischen Standorte, wovon sich 40 % auf Westeuropa, 36 % auf Osteuropa sowie 24 % auf Werke in Übersee verteilten.
Im Unternehmensbereich Tischkultur investierten wir 6,9 Mio. €, was 19 % der Gesamtinvestitionen entspricht. Hiervon entfielen 5,5 Mio. € auf das Inland. Für unsere Produktion in den Werken Merzig und Torgau wurden neue Maschinen und Werkzeuge erworben. Darüber hinaus haben wir in die weitere Optimierung unseres Einzelhandelsnetzes wie zum Beispiel die Renovierung bzw. Neueröffnung von Verkaufsgeschäften in Großbritannien, Australien und in der Schweiz investiert.
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| In Mio. € | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Konzernergebnis | 29,8 | 29,1 |
| Lfd. Abschreibungen auf das Anlagevermögen inkl. Zuschreibung | 26,2 | 27,8 |
| Veränderung der langfristigen Rückstellungen | -10,2 | -7,7 |
| Ergebnis aus Anlagenabgängen | -0,4 | 0,8 |
| Veränderungen Vorräte, Forderungen, Verbindlichkeiten und lfd. kurzfristige Rückstellungen sowie sonstige Aktiva und Passiva | -13,4 | 18,1 |
| Sonstige zahlungsunwirksame Erträge/Aufwendungen | 9,0 | 9,8 |
| Cash Flow aus laufendem Geschäft | 41,0 | 77,9 |
| Cash Flow aus der Investitionstätigkeit | -27,3 | -19,9 |
| Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit | -14,1 | -12,3 |
| Summe der Cash Flows | -0,4 | 45,7 |
| Zahlungsmittelbestand am 01.01. | 111,2 | 65,6 |
| Summe der Cash Flows | -0,4 | 45,7 |
| Wechselkursbedingte Änderung des Zahlungsmittelbestands | -2,1 | -0,1 |
| Zahlungsmittelbestand am 31.12. | 108,7 | 111,2 |
Unser Cash Flow aus dem laufenden operativen Geschäft betrug 41,0 Mio. € (Vorjahr: 77,9 Mio. €). Die Abweichung zum Vorjahr ergab sich zum einen aus der Veränderung des Nettoumlaufvermögens, in dem die Vorräte, Forderungen und sonstigen Aktiva insgesamt um 9,8 Mio. gestiegen sind. Zum anderen wurde der operative Cashflow durch die im Berichtszeitraum gezahlten Steuern (per Saldo: -10,2 Mio. €) belastet.
Der Cash Flow aus der Investitionstätigkeit in Höhe von -27,3 Mio. € (Vorjahr: -19,9 Mio. €) umfasste Auszahlungen von insgesamt 47,4 Mio. €, die in Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte und langfristige finanzielle Vermögenswerte investiert sowie zudem für den Anteilserwerb an der Argent Australia Pty. Ltd. verwendet wurden. Dem stehen Einzahlungen aus Anlagenabgängen in Höhe von 20,1 Mio. € gegenüber.
Der Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit betrug -14,1 Mio. € (Vorjahr: -12,3 Mio. €). Hierin enthalten war hauptsächlich die im Frühjahr 2017 getätigte Dividendenzahlung (13,3 Mio. €).
Unsere Nettoliquidität betrug zum Bilanzstichtag 57,6 Mio. €. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einer Minderung um 3,1 Mio. €, die damit zusammenhängt, dass wir im Laufe des Geschäftsjahres 2017 zu Renditezwecken einen Teil unserer Liquidität (7,2 Mio. €) für die Aufstockung unseres Investments in eine freie Kapitalanlage verwendet haben.
Bei der Berechnung der Nettoliquidität wurden der Zahlungsmittelbestand, die kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte sowie die kurz- bzw. langfristigen Finanzverbindlichkeiten zusammengefasst.
Wir verfügten zum 31. Dezember 2017 über nicht in Anspruch genommene Kreditlinien in Höhe von 245 Mio. € (31. Dezember 2016: 203 Mio. €), die keinen Beschränkungen unterliegen.
Die Bilanzsumme des Villeroy & Boch-Konzerns belief sich zum 31. Dezember 2017 auf 687,1 Mio. € gegenüber 676,3 Mio. € zum Vorjahresstichtag. Die Bilanzstruktur zeigte nachstehendes Bild:

Das langfristige Vermögen in Höhe von 268,3 Mio. € (Vorjahr: 265,1 Mio. €) umfasste das Anlagevermögen, latente Steueransprüche sowie sonstige langfristige Vermögenswerte. Der Anteil des gesamten Anlagevermögens an der Bilanzsumme erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr auf 33,1 % (Vorjahr: 31,7 %).
Das kurzfristige Vermögen setzte sich hauptsächlich aus Vorräten, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, dem Zahlungsmittelbestand sowie sonstigen kurzfristigen Vermögenswerten zusammen. Im Vergleich zum Vorjahr nahm das kurzfristige Vermögen (inklusive der zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerte) um 7,6 Mio. € auf 418,8 Mio. € zu. Die Vorräte sind dabei um 13,2 Mio. € sowie die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um 11,2 Mio. € gestiegen, wovon ein wesentlicher Teil akquisitionsbedingt war: Durch die erstmalige Einbeziehung der Argent Australia Pty. Ltd. in unseren Konzernabschluss erhöhten sich die Vorräte um 11,2 Mio. € und die Warenforderungen um 4,0 Mio. €. Die größte gegenüberstehende Verminderung zeigte sich in den sonstigen kurzfristigen Vermögenswerten (-14,1 Mio. €) - hier erfolgte im Februar 2017 die Tilgung der Kaufpreisforderung aus der bereits Ende 2016 getätigten Veräußerung einer Teilfläche unseres ehemaligen Tischkulturwerks in Luxemburg an die Stadt Luxemburg.
Die Positionen der Passivseite werden im Lagebericht im Kapitel "Kapitalstruktur" erläutert.
Neben den für uns wesentlichen Steuerungsgrößen Umsatz und Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT), deren Entwicklung im abgelaufenen Geschäftsjahr im Abschnitt "Ertragslage" erläutert wird, liegt ein weiterer Schwerpunkt in der Optimierung der rollierenden operativen Nettovermögensrendite. Das operative Nettovermögen errechnet sich aus den immateriellen Vermögenswerten, Sachanlagen, Vorräten, Warenforderungen und sonstigen operativen Vermögenswerten abzüglich der Summe der Lieferantenverbindlichkeiten, Rückstellungen und übrigen operativen Verbindlichkeiten.
Die operative Nettovermögensrendite wird wie folgt ermittelt:
rollierende operative Nettovermögensrendite (ONVR) = operatives Ergebnis (EBIT) / operatives Nettovermögen (ø 12 Monate)
Das rollierende operative Nettovermögen des Villeroy & Boch-Konzerns setzte sich zum 31. Dezember 2017 wie folgt zusammen:
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| Konzern In Mio. € |
2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Operatives Nettovermögen | 280,4 | 292,5 |
| - Sachanlagen | 173,3 | 176,5 |
| - Vorräte | 150,1 | 152,6 |
| - Forderungen (ggü. Dritten) | 114,8 | 111,8 |
| - Verbindlichkeiten | -67,2 | -66,1 |
| - Sonstiges Vermögen | -90,6 | -82,3 |
| Operatives Ergebnis (EBIT) | 49,8 | 45,9 |
| Operative Nettovermögensrendite | 17,7 % | 15,7 % |
Im Geschäftsjahr 2017 ist es uns gelungen, unsere operative Nettovermögensrendite um 2,0 Prozentpunkte auf 17,7 % zu verbessern. Dieser Anstieg basierte zum einen auf dem im Vorjahresvergleich verbesserten operativen Ergebnis, zum anderen reduzierte sich das rollierende operative Nettovermögen auf 280,4 Mio. € (Vorjahr: 292,5 Mio. €). Die Abnahme des operativen Nettovermögens resultierte zu einem großen Teil aus der Verminderung des sonstigen Nettovermögens. Ebenso hat der durchschnittliche Bestand an Sachanlagen und Vorräten abgenommen.
Das rollierende operative Nettovermögen des Unternehmensbereichs Bad und Wellness stellte sich folgendermaßen dar:
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| Bad und Wellness In Mio € |
2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Operatives Nettovermögen | 202,1 | 208,6 |
| - Sachanlagen | 149,2 | 149,3 |
| - Vorräte | 86,4 | 87,8 |
| - Forderungen (ggü. Dritten) | 86,6 | 82,0 |
| - Verbindlichkeiten | -51,1 | -49,6 |
| - Sonstiges Vermögen | -69,0 | -60,9 |
| Operatives Ergebnis (EBIT)* | 47,5 | 42,9 |
| Operative Nettovermögensrendite | 23,5% | 20,6 % |
* Die vom Unternehmensbereich nicht beeinflussbaren Ergebnisanteile des Zentralbereichs werden bei Berechnung der operativen Nettovermögensrendite nicht berücksichtigt.
Das rollierende operative Nettovermögen des Unternehmensbereichs Tischkultur setzt sich wie folgt zusammen:
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| Tischkultur In Mio. € |
2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Operatives Nettovermögen | 78,3 | 83,9 |
| - Sachanlagen | 24,1 | 27,2 |
| - Vorräte | 63,7 | 64,8 |
| - Forderungen (ggü. Dritten) | 28,2 | 29,8 |
| - Verbindlichkeiten | -16,1 | -16,5 |
| - Sonstiges Vermögen | -21,6 | -21,4 |
| Operatives Ergebnis (EBIT)* | 9,3 | 11,4 |
| Operative Nettovermögensrendite | 11,9 % | 13,6 % |
* Die vom Unternehmensbereich nicht beeinflussbaren Ergebnisanteile des Zentralbereichs werden bei Berechnung der operativen Nettovermögensrendite nicht berücksichtigt.
Das Erreichen der finanziellen Ziele ist für uns eng mit den verschiedenen Facetten der Nachhaltigkeit (CSR - Corporate Social Responsibilty) verbunden, um unser unternehmerisches Handeln neben ökonomischen auch mit ökologischen und sozialen Rahmenbedingungen in Einklang zu bringen. Die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Stakeholdern - allen voran Kunden und Lieferanten, Mitarbeitern, Eigentümern und Kapitalgebern - sowie der verantwortungsbewusste Umgang mit der Umwelt nehmen daher einen besonderen Stellenwert in unserer Organisation und unseren Prozessen ein.
Nachhaltige Unternehmensführung im Sinne einer guten und transparenten Corporate Governance erfordert das integre und rechtskonforme Verhalten aller Villeroy & Boch-Mitarbeiter, damit langfristiger Unternehmenserfolg erreicht werden kann. Die Einhaltung von gesetzlichen und behördlichen Vorschriften sowie unternehmensintern geltenden Kodizes und Richtlinien - hierzu gehört vor allem unser für alle Mitarbeiter geltender Code of Conduct - wird durch ein konzernweit wirksames Compliance-Management-System gesichert. Da der Unternehmenserfolg zudem untrennbar mit dem Engagement von kreativen und motivierten Mitarbeitern verbunden ist, legen wir im Rahmen unserer Personalstrategie einen großen Wert auf ein attraktives Beschäftigungsumfeld unter gesunden und sicheren Arbeitsbedingungen, eine faire Bezahlung, gezielte Weiterbildungsangebote sowie eine gelebte Vielfalt und Chancengleichheit. Unsere Kunden vertrauen auf die hohe Qualität unserer Produkte - und diese basiert gleichermaßen auf einem stilvollen Design, einer extrem hohen Langlebigkeit und einer maximalen Produktsicherheit. Mit technisch überlegenen Produkten und einer nachhaltigen Wertschöpfung wollen wir uns dieses Vertrauen auch in Zukunft verdienen. Deshalb stellen wir ebenso hohe Anforderungen an unsere Lieferanten wie an unsere eigene Produktion. Neben der Einhaltung von Recht und Gesetz sowie Arbeits- und Umweltstandards setzen wir uns zum Ziel, unsere außergewöhnliche Produktqualität mit einer möglichst hohen Ressourcen- und Energieeffizienz zu erreichen. Der Einsatz von Managementsystemen und standardisierten Prozessen unterstützt uns dabei.
Mit dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz vom 11. November 2017 ist die Villeroy & Boch AG gemäß § 315b HGB erstmals ab dem Geschäftsjahr 2017 verpflichtet, den Konzernlagebericht um eine sog. nichtfinanzielle Konzernerklärung zu erweitern. Berichtspflichtige Aspekte im Sinnes des § 315c i.V.m. § 289c HGB umfassen unternehmensbezogene Angaben zu Umwelt-, Arbeitnehmer und Sozialbelangen, zur Achtung der Menschenrechte sowie zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung - und beziehen sich damit unmittelbar auf unsere nachhaltigkeitsrelevanten Aktivitäten in den zuvor skizzierten Handlungsfeldern. Bei der Erstellung der nichtfinanziellen Konzernerklärung macht die Villeroy & Boch AG von dem Wahlrecht gemäß § 315b Abs. 3 HGB Gebrauch, alternativ einen gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht außerhalb des Konzernlageberichts zu erstellen und im Internet unter dem Link www.villeroyboch-group.com/de/investor-relations/Dublikationen/nachhaltiakeitsberichte zu veröffentlichen. Dabei handelt es sich um den ersten Nachhaltigkeitsbericht des Villeroy & Boch-Konzerns für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017, in dem wir ausführlich über unsere nichtfinanzielle Leistung informieren; zukünftig wird der Nachhaltigkeitsbericht jährlich erscheinen.
Unsere Geschäftspolitik ist darauf ausgerichtet, die Leistungsfähigkeit und Ertragskraft sowie damit einhergehend den Wert unseres Unternehmens im Sinne unserer Aktionäre und weiterer Anspruchsgruppen nachhaltig zu steigern. In diesem Zusammenhang eröffnen die Geschäftsaktivitäten des Villeroy & Boch-Konzerns eine Vielzahl von Chancen; zugleich bringen sie fortwährend Risiken mit sich. In unserem unternehmerischen Handeln unterliegen wir dabei allgemeinen konjunkturellen und spezifischen Branchenrisiken sowie den üblichen finanzwirtschaftlichen Risiken.
Gemäß unserem Risikoverständnis werden potenzielle Geschäftsrisiken frühestmöglich identifiziert, bewertet und -soweit möglich - mittels anerkannter Methoden und Maßnahmen minimiert bzw. vollständig vermieden. Risiken gehen wir bewusst dann ein, wenn die damit verbundenen Erfolgsaussichten entsprechend attraktiv sind. Zudem müssen die vorliegenden Risiken kalkulierbar, in der Höhe verkraftbar und in ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit gering sein. Innerhalb unseres Unternehmens besteht ein funktionsfähiges und wirksames Risikomanagement. Dieses System dient dazu, den Fortbestand des Konzerns zu sichern und das Erreichen unserer Unternehmensziele - vor allem finanzielle, operative oder strategische Ziele - zu gewährleisten.
Unser Risikomanagementsystem erfasst sowohl Risiken als auch Chancen. Im Gegensatz zu Risikobegrenzungsmaßnahmen wirken Chancen grundsätzlich nicht risikoreduzierend; diese werden separat im Abschnitt "Chancenbericht" dargestellt.
Das Risikomanagementsystem umfasst sämtliche Bereiche unseres Konzerns und ordnet allen Organisationseinheiten eindeutige Verantwortlichkeiten und Aufgaben zu. In diesem System legt der Vorstand über die allgemeinen Grundzüge der Konzernstrategie hinaus auch die Grundsätze der Risikopolitik und -behandlung fest und sorgt für deren Überwachung. Ein weiterer Baustein dieser Systematik ist die konzernweit für alle Mitarbeiter und Führungskräfte gültige Verhaltensrichtlinie, mit der die Risiken möglicher Rechts- und Regelverletzungen begrenzt werden sollen.
In der Umsetzung des Gesamtsystems sind verschiedene aufeinander abgestimmte Planungs-, Berichts- und Kontrollprozesse sowie Frühwarnsysteme eingerichtet, die darauf abzielen, Entwicklungen, die den Fortbestand des Konzerns gefährden, frühzeitig zu erkennen und geeignete Gegenmaßnahmen wirksam zu ergreifen.
Unser operatives Risikomanagement umfasst den gesamten Prozess von der Risikofrüherkennung bis hin zur Steuerung bzw. Handhabung der (Rest-)Risiken und liegt einschließlich der gebotenen Gegenmaßnahmen primär in der Verantwortung des Prozessmanagements, also dezentral in den Unternehmensbereichen. Das Risikocontrolling identifiziert, misst und bewertet alle Risiken. Im Besonderen ist mit der Einbindung des jeweiligen Unternehmensbereichscontrollings die Integration des Risikomanagements in die dezentrale Controlling-Organisation gewährleistet. Zusätzlich werden die Funktionen des Risikomanagements zur Gewährleistung eines konzerneinheitlichen und reibungslosen Prozessablaufs zentral koordiniert.
Einen zentralen Bestandteil des Risikomanagements bei Villeroy & Boch bildet das interne Kontrollsystem. Es umfasst die vom Management eingeführten Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur
| ― | Sicherung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit, |
| ― | Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der internen und externen Finanzberichterstattung sowie |
| ― | Einhaltung der für das Unternehmen maßgeblichen rechtlichen Vorschriften (Compliance). |
Die Grundsätze, die Aufbau- und Ablauforganisation sowie die Prozesse des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems sind in konzernweit gültigen Richtlinien und Arbeitsanweisungen kodifiziert. Diese fachspezifischen Vorgaben basieren sowohl auf einschlägigen Gesetzen und Regularien als auch auf freiwillig auferlegten Unternehmensstandards und werden in kontinuierlichen Abständen an externe und interne Entwicklungen angepasst.
Auf der Grundlage eines im Villeroy & Boch-Konzern vom Vorstand delegierten Mandats überprüft die Konzernrevision regelmäßig die Effizienz der Arbeits- und Prozessabläufe sowie die Effektivität der in den dezentralen Unternehmensbereichen eingerichteten internen Kontrollen und des installierten Risikomanagementsystems. Über die Ergebnisse der Revisionsprüfungen wird zeitnah berichtet. Damit ist eine kontinuierliche Information des Vorstands über bestehende Schwächen und eventuell daraus resultierende Risiken sowie die Ableitung adäquater Empfehlungen zur Behebung dieser Schwächen gewährleistet. Im Einzelnen ist unsere Konzernrevision dafür verantwortlich, im Rahmen ihres Tätigkeitsspektrums Risiken zu erkennen (Aufdeckungsfunktion), diese unabhängig und objektiv zu beurteilen (Bewertungsfunktion) sowie Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten (Beratungsfunktion) und deren Umsetzung zu verfolgen (Nachschaufunktion).
Zusätzlich überwacht der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats die Wirksamkeit des Risikomanagement-, internen Kontroll- und internen Revisionssystems sowie insbesondere den Rechnungslegungsprozess. Darüber hinaus werden die Effektivität des internen Kontrollsystems für die Finanzberichterstattung sowie die Wirksamkeit des Risikofrüherkennungssystems regelmäßig im Rahmen der externen Prüfung des Konzernjahresabschlusses durch unsere Wirtschaftsprüfer bestätigt.
Die Villeroy & Boch AG ist als kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft im Sinne des § 264d HGB dazu verpflichtet, gemäß § 315 Abs. 4 HGB die wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess zu beschreiben. Die Zwecksetzung dieses Systems besteht darin, mit hinreichender Sicherheit zu gewährleisten, dass die Finanzberichterstattung zuverlässig ist und mit den allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen im Einklang steht.
Das rechnungslegungsbezogene interne Kontroll- und Risikomanagementsystem ist in unser konzernweites Risikomanagementsystem integriert. Es umfasst die Organisations- sowie Kontroll- und Überwachungsstrukturen, mit denen wir sicherstellen, dass die Geschäftsvorfälle und unternehmerischen Sachverhalte vollständig, zeitnah und sachgerecht erfasst, aufbereitet und bilanziell abgebildet werden. Die zentrale Grundlage für einen ordnungsgemäßen, einheitlichen und kontinuierlichen Rechnungslegungsprozess bilden einschlägige Gesetze und Normen sowie unternehmensinterne Vorgaben, die in einer konzernweit gültigen, laufend aktualisierten Bilanzierungsrichtlinie kodifiziert sind. Zudem existieren eindeutig festgelegte Verfahrensweisen, die durch einen einheitlichen Kontenplan für die Berichterstattung, einen konzernweiten Terminplan für die Abschlusserstellung und diverse Handbücher spezifiziert werden. Darüber hinaus folgen die im Rahmen des Rechnungslegungs- und Konsolidierungsprozesses wahrgenommenen Funktionen (zum Beispiel Konzernberichtswesen, Controlling, Finanzbuchhaltung, Personalabrechnung, Steuern und Konzern-Treasury) klaren fachlichen wie personellen Zuordnungen, wodurch eine trennscharfe Abgrenzung der spezifischen Verantwortungsbereiche gewährleistet wird.
Neben angemessenen personellen Ressourcen wird die Konzernabschlusserstellung durch eine einheitliche, standardisierte Berichterstattungs- und Konsolidierungssoftware unterstützt, die umfangreiche Prüf- und Validierungsroutinen beinhaltet. In diesem Sinne sieht das rechnungslegungsbezogene interne Kontroll- und Risikomanagementsystem sowohl präventive als auch nachträglich aufdeckende Kontrollen vor. Hierzu gehören etwa IT-gestützte und manuelle Abstimmungen in Form von regelmäßigen Stichproben- und Plausibilitätskontrollen, diverse risiko-, prozess- oder inhaltlich orientierte Kontrollen in den Unternehmensbereichen, die Einrichtung von Funktionstrennungen und vordefinierten Genehmigungsprozessen, die konsequente Umsetzung des Vier-Augen-Prinzips bei allen wesentlichen rechnungslegungsrelevanten Prozessen sowie streng reglementierte Zugriffsregelungen in unseren IT-Systemen.
Die Einhaltung der Kontrollsysteme und Bilanzierungsvorgaben durch die Konzerngesellschaften wird regelmäßig durch analytische Prüfungen überwacht - namentlich von den lokalen Geschäftsführern und Abschlussprüfern, der Zentralabteilung Konzernberichtswesen, dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats, der Konzernrevision und dem Konzernabschlussprüfer. Die Überwachung beinhaltet die Identifizierung von Schwachstellen, die Einleitung von Verbesserungsmaßnahmen sowie die Überprüfung, ob Schwachstellen behoben worden sind.
Nachfolgend werden die Risiken erläutert, die sich aus Sicht des Villeroy & Boch-Konzerns als bedeutend erweisen und bei ihrem potenziellen Eintritt relevante nachteilige Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Konzerns haben können.
Einen Gesamtüberblick über die einzelnen Risiken vermittelt die nachstehende Übersicht. Ausgehend von einem einjährigen Prognosehorizont zeigt sie die relative Bedeutung der Einzelrisiken, welche sich aus der Eintrittswahrscheinlichkeit und der möglichen finanziellen Auswirkungen - nach etwaigen Maßnahmen zur Risikobegrenzung (Nettorisiko) - ergibt. Dabei wird eine Eintrittswahrscheinlichkeit von weniger als 30 % als "niedrig", eine von mehr als 60 % als "hoch" eingestuft. Die Einschätzung über die möglicherweise eintretenden finanziellen Auswirkungen erfolgt auf Grundlage der qualitativen Kriterien "unwesentlich" (Schadenswert kleiner 1 Mio. €), "moderat" (Schadenswert zwischen 1 Mio. € und 5 Mio. €) und "wesentlich" (Schadenswert größer 5 Mio. €). Im Vergleich zum Vorjahr hat sich unsere Beurteilung der Einzelrisiken hinsichtlich Eintrittswahrscheinlichkeit und möglicher finanzieller Auswirkungen nicht verändert.
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| Eintrittswahrscheinlichkeit | Mögliche finanzielle Auswirkungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Risikoart | niedrig | mittel | hoch | unwesentlich | moderat | wesentlich |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Allgemeine und branchenspezifische Marktrisiken | X | X | ||||
| Leistungswirtschaftliche Risiken | ||||||
| - Beschaffungsrisiken | X | X | ||||
| - Produktentwicklungsrisiken | X | X | ||||
| - Produktionsrisiken | X | X | ||||
| - Umweltschutzrisiken | X | X | ||||
| Finanzwirtschaftliche Risiken | ||||||
| - Bestandsrisiken | X | X | ||||
| - Ausfall- und Bonitätsrisiken | X | X | ||||
| - Liquiditätsrisiken | X | X | ||||
| - Währungsrisiken | X | X | ||||
| - Zinsänderungsrisiken | X | X | ||||
| - Sonstige Preisänderungsrisiken | X | X | ||||
| Steuerrisiken | X | X | ||||
| Personalrisiken | X | X | ||||
| Rechtliche Risiken | X | X | ||||
| IT-Risiken | X | X |
Als weltweit agierendes Unternehmen vermarkten wir unsere Produkte gegenwärtig in 125 Ländern. Typischerweise sind mit jeder internationalen Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von allgemeinen Marktrisiken verbunden, die von gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen, gesellschafts- und geopolitischen Faktoren sowie regulatorischen Rahmenbedingungen abhängen.
Im Einzelnen können makroökonomische Entwicklungen -beispielsweise eine Konjunkturabschwächung in den Industrie- und Schwellenländern oder Währungskursschwankungen - die Investitionsbereitschaft bzw. -möglichkeiten unserer Kunden beeinträchtigen oder zu Verzögerungen bei Kaufentscheidungen führen. So hat der Brexit die britische Wirtschaft während des Jahres 2017 spürbar ausgebremst und sich nachteilig auf die Stimmung der Verbraucher ausgewirkt. Hinzu kommt, dass der anhaltende Kursverfall des Britischen Pfunds die Preise für importierte Güter in Großbritannien verteuert. Für unser Absatzgeschäft im britischen Markt bedeutete dies im Geschäftsjahr 2017 einen währungsbedingten Umsatzrückgang, während wir auf konstanter Kursbasis ein Umsatzplus generierten.
Darüber hinaus können die Höhe der Konsumausgaben und das Konsumentenvertrauen in den Märkten aufgrund von gesellschaftspolitischen Faktoren, wie zum Beispiel militärische Auseinandersetzungen oder Bürgerunruhen, beeinträchtigt werden. Wie für alle Unternehmen bestehen zudem potenzielle, wenngleich schwer quantifizierbare Risiken für die Geschäftsentwicklung des Konzerns in Form von terroristischen Handlungen. So wurde durch tragische Fälle der jüngeren Vergangenheit verdeutlicht, dass Anschläge und damit einhergehende Diskussionen um die öffentliche Sicherheitslage die Geschäftsentwicklung und die Nachfrage überregional beeinträchtigen können.
Die Absatzerwartung im Unternehmensbereich Bad und Wellness unterliegt nicht nur dem Einfluss der vorstehenden allgemeinen Marktrisiken, sondern hängt insbesondere maßgeblich von der Entwicklung der Baukonjunktur ab. Insgesamt hat sich das robuste Wachstum des europäischen Wohnungsbaus im Jahr 2017 im Direktvergleich zu 2016 etwas abgeschwächt, wenngleich die Zuwachsraten im Mehrjahresvergleich nach wie vor als überdurchschnittlich zu beurteilen sind. Nach gegenwärtigem Stand spricht der auch der für das Jahr 2018 zu erwartende positive Trend somit gegen das konkrete Vorliegen akuter Risiken. Zu einer Verstärkung des Wettbewerbs und einer Veränderung unserer relativen Marktposition könnte unterdessen die anhaltende Konsolidierung in der Sanitärbranche führen. Gleichzeitig steigt die Konzentration im Sanitärgroßhandel, wodurch der Preisdruck auf uns als Hersteller zunimmt. Außerdem beobachten wir den Trend deutscher Großhändler, verstärkt eigene Hausmarken anstelle von Herstellermarken anzubieten. Neben den allgemeinen konjunkturellen Absatzrisiken ergeben sich für den Unternehmensbereich Tischkultur zusätzliche Herausforderungen durch die dynamische Veränderung des Konsumverhaltens unserer Kunden. Im Hinblick auf den stationären Einzelhandel in den westeuropäischen Märkten bedingen nachlassende Besucherfrequenzen ein nicht unerhebliches Absatzrisiko, dem wir im Besonderen mit der effektiveren Verknüpfung der Offline- und Online-Vertriebskanäle begegnen. Dadurch können wir unser Produkt- und Service-Angebot noch besser auf die Bedürfnisse der Kunden ausrichten. Darüber hinaus vergrößert die Konsolidierung im Einzelhandel die Marktmacht großer Handelsketten, sodass wir uns auch hier einem zunehmenden Preis- und Margendruck ausgesetzt sehen.
Im Hinblick auf die aufgeführten Marktrisiken betreiben wir ein umfassendes Risiko-Monitoring, indem wir kontinuierlich die für unser Geschäft besonders wichtigen makroökonomischen Daten sowie Konjunktur- und Branchenentwicklungen beobachten und analysieren. In unseren operativen Unternehmensbereichen werden die daraus erkennbaren Anpassungserfordernisse und Maßnahmen zur Abwehr drohender Risiken sowie vor allem auch zur Nutzung sich bietender Chancen konzipiert, vorbereitet und umgesetzt.
Allgemeine Beschaffungsrisiken umfassen - insbesondere im kritischen Bereich der Produktionsversorgung - Risiken aus mangelnder Qualität gelieferter Materialien, Lieferanteninsolvenz oder sonstige Versorgungsunterbrechungen. Für diese Risiken sind im Rahmen des Risikomanagements geeignete Gegenmaßnahmen definiert worden, wie die permanente Beobachtung der Märkte und der finanziellen Stabilität wesentlicher Lieferanten sowie die Definition und Umsetzung von Beschaffungsstrategien. Dazu gehört auch die weitestgehende Vermeidung von Single Sourcing-Situationen. Allerdings sehen wir uns in einigen Ausnahmefällen - davon auch im wichtigen Bereich der Rohmaterialien -mit Marktkonstellationen konfrontiert, in denen es derzeit am Markt kaum alternative Bezugsquellen gibt.
Des Weiteren können sich aus der zunehmenden Volatilität der Marktpreise vieler Rohstoffe entsprechende Risiken für unsere Beschaffungspreise ergeben: Einerseits können Phasen rasch steigender Marktpreise zu einer Verschlechterung unserer Kostenposition führen, andererseits wären wir in Phasen fallender Marktpreise aufgrund mittel- oder längerfristig vereinbarter oder gesicherter Preise nicht in der Lage, davon in vollem Umfang zu profitieren.
Da unsere Wettbewerbsposition sowie unsere Umsatz- und Ergebnisentwicklung in signifikanter Weise von der Entwicklung kommerziell erfolgreicher Produkte und Produktionstechnologien abhängen, investieren wir beträchtliche finanzielle Mittel in Forschung und Entwicklung. Die Entwicklungsprozesse erfordern einen hohen Zeit- und Ressourcenaufwand und unterliegen technologischen Herausforderungen sowie regulatorischen Vorgaben. Dadurch und zudem aufgrund eines starken Wettbewerbs ist jedoch nicht sichergestellt, dass alle Produkte, die sich zukünftig oder derzeit in unserer Entwicklungspipeline befinden, ihre geplante Marktreife erreichen und sich auf dem Markt kommerziell erfolgreich behaupten werden.
Weiterführende Informationen über unsere Aktivitäten im Bereich Forschung und Entwicklung werden in dem gleichnamigen Abschnitt des Kapitels "Grundlagen des Konzerns" dargestellt.
Produktionsrisiken resultieren aus möglichen Betriebsunterbrechungen, die beispielsweise aufgrund von Maschinen- oder Ofenausfällen entstehen, und können erhebliche finanzielle Aufwendungen sowie eine Beeinträchtigung unseres Geschäftsergebnisses zur Folge haben. Aus diesem Grund stellen wir ein angemessenes Instandhaltungsbudget bereit, um regelmäßige Wartungen und Ersatzinvestitionen der Produktionsanlagen zu gewährleisten. Darüber hinaus wird ein schnelles Eingreifen bei eventuellen Betriebsproblemen durch unsere Techniker an den Produktionsstandorten sowie mittels spezieller Wartungsverträge mit unseren Ersatzteillieferanten sichergestellt. Sollte es trotz der umfangreichen Präventionsmaßnahmen zu einer Unterbrechung des Betriebsablaufs kommen, decken Versicherungen den etwaig verursachten finanziellen Schaden betriebswirtschaftlich sinnvoll ab.
Im Rahmen der Produktion lassen sich Umweltbelastungen nicht vollkommen vermeiden. Um damit einhergehenden Umweltschutzrisiken, gerade vor dem Hintergrund einer sich verschärfenden Gesetzgebung, vorzubeugen, werden Umweltschutz- und auch arbeitsschutzrelevante Gesetze in regelmäßigen Zeitabständen analysiert und nachfolgend bei entsprechender Relevanz organisatorische Maßnahmen eingeleitet. Zudem erfolgt eine kontinuierliche Überwachung von Emissionswerten an all unseren Standorten. Dies umfasst nicht nur eine Analyse der konkreten Umweltauswirkungen, vielmehr werden auch hieran angrenzende Arbeitsschutzaspekte mitberücksichtigt (zum Beispiel Immissionen an den jeweiligen Arbeitsplätzen). Zentrale Grundlage für das laufende Monitoring bildet ein eigenständiges Berichtswesen, in dem standortbezogene Informationen gebündelt und für den Gesamtkonzern dargestellt werden. Sofern Handlungsbedarf besteht, reagieren wir mit entsprechenden Investitionen im Bereich des Umwelt- und Arbeitsschutzes. Ein weiterer wichtiger Baustein der Präventionsarbeit sind unsere Mitarbeiter, die wir regelmäßig für aktuelle Themen in den Bereichen Umwelt und Energie sensibilisieren. Die Mitarbeiter werden in ihrem jeweiligen Umfeld in verschiedene operative Projekte eingebunden, um Potenziale zu erschließen und Risiken zu minimieren.
Ausführliche Informationen über unsere Umweltleistung unserer Produktionsstandorte sowie die Maßnahmen im Rahmen des Gesundheits- und Arbeitsschutzes enthält der Villeroy & Boch Nachhaltigkeitsbericht (für das Geschäftsjahr 2017 abrufbar unter www.villeroyboch-group.com/de/investor-relations/publikationen/nachhaltiakeitsberichte).
Finanzwirtschaftliche Risiken
Wir sind als weltweit agierender Konzern finanzwirtschaftlichen Risiken ausgesetzt. Diese sind im Besonderen:
| ― | Bestands-, Ausfall- und Bonitätsrisiken, |
| ― | Liquiditätsrisiken sowie |
| ― | Marktpreisrisiken (Währungskurs-, Zinsänderungs-, und sonstige Preisänderungsrisiken). |
Das weltweite Management der finanzwirtschaftlichen Risiken erfolgt zentral durch unseren Fachbereich Konzern-Treasury. Für den Umgang mit finanzwirtschaftlichen Risiken bestehen detaillierte Richtlinien und Vorgaben, die unter anderem eine Funktionstrennung von Handel und Abwicklung vorsehen. Die konzernweit gültigen Grundsätze regeln sämtliche relevante Themen wie Bankenpolitik, Finanzierungsvereinbarungen sowie die globale Liquiditätssteuerung.
Management der Bestandsrisiken: Für das Sachanlagevermögen und für die Vorratsbestände besteht ein angemessener Versicherungsschutz gegen die diversen Risiken eines physischen Untergangs. Gegen das Risiko von Wertverlusten aufgrund eingeschränkter Verwertbarkeit des Vorratsvermögens ist ein detailliertes Berichtswesen bezüglich Höhe, Struktur, Reichweite und Veränderung der einzelnen Positionen eingerichtet. Weitere Informationen enthält der Konzernanhang in Tz. 6 und 11. Innerhalb unseres Konzerns liegt keine wesentliche Konzentration der Bestandsrisiken vor. Im Jahr 2017 gab es weder Änderungen in Art und Umfang dieser Risiken noch in der Art und Weise der Risikosteuerung und -bewertung.
Management der Ausfall- und Bonitätsrisiken: Ausfall- und Bonitätsrisiken bezeichnen die Unsicherheit, dass eine Vertragspartei ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Zur Minderung dieser Risiken sehen unsere Richtlinien vor, dass Geschäftsverbindungen lediglich mit kreditwürdigen Geschäftspartnern und, falls erforderlich, unter Einholung von Sicherheiten eingegangen werden. Die wesentlichen Kundenforderungen sind durch eine Warenkreditversicherung abgesichert. Das Ausfallrisiko für den nicht versicherten restlichen Forderungsbestand wird durch ein Limitsystem und ein Berichtswesen gesteuert. Die Limiteinhaltung wird zentral überwacht. Möglichen Ausfallrisiken begegnen wir durch von unseren Kunden hinterlegten Sicherheiten wie Bürgschaften oder Hypotheken sowie durch zeitnahe Inkassomaßnahmen. Für dennoch auftretende konkrete Ausfallrisiken, insbesondere bei erheblichen finanziellen Schwierigkeiten des Schuldners und drohenden Insolvenzen, werden Einzelwertberichtigungen gebildet (vgl. Tz. 12 des Anhangs zum Konzernabschluss). Auch für Kreditinstitute sind Mindestanforderungen an ihre Bonität und individuelle Höchstgrenzen für das einzugehende Engagement (Limite) festgelegt, die auf die Ratings internationaler Ratingagenturen, auf die Preise von Absicherungsinstrumenten (Credit Default Swaps) sowie auf interne Bonitätsprüfungen abstellen. Die Limiteinhaltung wird laufend überwacht. Die Ausfallrisiken bei Geldanlagen und derivativen Finanzinstrumenten sind gering, da grundsätzlich nur mit Vertragspartnern gehandelt wird, die über ein Investment Grade-Rating einer internationalen Ratingagentur verfügen. Zusätzlich wird auf eine externe Sicherung der jeweiligen Kapitalanlage geachtet, wie beispielsweise durch Einlagensicherungssysteme. Innerhalb unseres Konzerns liegt keine wesentliche Konzentration von Ausfallrisiken vor. Im Jahr 2017 gab es weder Änderungen in Art und Umfang dieser Risiken noch in der Art und Weise der Risikosteuerung und -bewertung.
Management der Liquiditätsrisiken: Um unsere jederzeitige Zahlungsfähigkeit sowie unsere finanzielle Flexibilität sicherzustellen, steuern wir den kurz-, mittel- und langfristigen Finanzierungs- und Liquiditätsbedarf durch das Halten von angemessenen Liquiditätsreserven, ausreichenden Kreditlinien bei in- und ausländischen Banken sowie durch eine kurz- und mittelfristige Liquiditätsvorschau. Der Finanzierungsbedarf von Konzerngesellschaften wird grundsätzlich über interne Darlehensbeziehungen abgedeckt. Dies ermöglicht eine kostengünstige und stets ausreichende Deckung des Finanzbedarfs für das operative Geschäft und für Investitionen vor Ort. Wir setzen länderübergreifende Cash-Pooling-Systeme ein, die zu reduzierten Fremdfinanzierungsvolumina sowie zu einer Optimierung des Finanzergebnisses führen. Nur sofern dies in Ausnahmefällen rechtliche, steuerliche oder sonstige Gegebenheiten nicht zulassen, werden für betroffene Konzerngesellschaften externe Finanzierungen bereitgestellt. Innerhalb unseres Konzerns liegt keine wesentliche Konzentration der Liquiditätsrisiken vor. Im Jahr 2017 gab es weder Änderungen in Art und Umfang dieser Risiken noch in der Art und Weise der Risikosteuerung und -bewertung. Weitere Informationen zum Management der Liquiditätsrisiken enthält der Anhang zum Konzernabschluss in Tz. 53.
Management der Währungsrisiken: Im Rahmen unserer globalen Geschäftsaktivitäten entstehen Währungsrisiken aus Fremdwährungstransaktionen. Als Sicherungsgeschäfte setzen wir Devisentermingeschäfte ein, die mit Kreditinstituten guter Bonität kontrahiert werden. Die Absicherung des Währungsrisikos erfolgt bei uns grundsätzlich für den Zeitraum von zwölf Monaten, in Ausnahmefällen kann die Absicherung über diesen Zeitraum hinaus erfolgen. Zur Ermittlung des notwendigen Absicherungsvolumens werden zunächst konzernweit die Forderungen und Verbindlichkeiten je Fremdwährungspaar aufgerechnet. Der verbleibende Fremdwährungssaldo wird auf Basis historischer Erfahrungen in einem ersten Schritt grundsätzlich zu 70 % abgesichert. Ab Vertragsabschluss wird periodisch nachgewiesen, dass mögliche Währungsschwankungen des geplanten Grundgeschäftes während der Vertragslaufzeit durch gegenläufige Kurseffekte aus dem Sicherungsgeschäft ausgeglichen werden. Für bereits abgerechnete Geschäfte wird außerdem zu jedem Bilanzstichtag die Volumenidentität der geplanten und realisierten Fremdwährungsumsätze überprüft und dokumentiert. Innerhalb unseres Konzerns liegt keine wesentliche Konzentration der Währungsrisiken vor. Änderungen in der Art dieser Risiken sowie hinsichtlich Art und Weise der Risikosteuerung und -bewertung waren für das Jahr 2017 nicht zu verzeichnen. Allerdings ergibt sich wie in den Vorjahren ein erhöhtes Risiko durch die Volatilität des Russischen Rubels und des Britischen Pfunds. In beiden Währungen muss auch für 2018 von einem erhöhten Währungsrisiko ausgegangen werden. Diesen Risiken tragen wir mit einem dynamischen Sicherungsansatz Rechnung. Weitere Informationen zum Management der Währungsrisiken enthält der Anhang zum Konzernabschluss in Tz. 53.
Management der Zinsänderungsrisiken: Zinsrisiken treten durch marktbedingte Schwankungen der Zinssätze auf, wenn Finanzmittel zu festen und variablen Zinssätzen angelegt oder aufgenommen werden. Das aus Zinsänderungen resultierende Ergebnisrisiko wird auf Basis von Sensitivitätsanalysen ermittelt und durch das Konzern-Treasury gesteuert, indem ein angemessenes Verhältnis zwischen festen und variablen Mittelaufnahmen eingehalten wird. Das Risiko von volatilen Zinsmärkten wird durch bestehende Festzinskreditvereinbarungen begrenzt. Im Jahr 2017 gab es weder Änderungen der Zinsrisikopositionen noch Änderungen in der Art und Weise der Risikosteuerung und -bewertung. Die Weiterreichung negativer Einlagezinsen von Zentralbanken an Unternehmenskunden wurde auch im Jahr 2017 von einigen Banken angesprochen. Der Villeroy & Boch-Konzern verfügt aber über eine ausreichende Anzahl alternativer Bankpartner und Anlagemöglichkeiten, sodass derzeit keine negativen Einlagezinsen anfallen. Weitere Informationen zum Management der Zinsänderungsrisiken enthält der Anhang zum Konzernabschluss in Tz. 53.
Management der sonstigen Preisänderungsrisiken: Sonstige finanzielle Risiken entstehen aus Preisänderungen von bezogenen Materialien, wie beispielsweise Roh- oder Betriebsstoffe, die in unsere Wertschöpfungskette eingehen. Im Rahmen des Risikomanagements identifizieren wir das Volumen des Risikos mit dem Ziel der Absicherung. Hierzu nutzen wir unter anderem auch kapitalmarktorientierte Finanzprodukte. Derzeit sichern wir den Rohstoff Messing mittels Rohstoff-Swaps mit Kreditinstituten guter Bonität ab. Der Bedarf für das kommende Jahr gemäß Produktionsplanung wird auf Basis der Erfahrungswerte aus den Vorjahren in der Regel zu 70 %, der des darauffolgenden Jahres in der Regel zu 30 % abgesichert. Im Jahr 2017 gab es keine Änderung im Management der Marktpreisrisiken von Messing. Die vollständige Deckung des Volumens der Sicherungsgeschäfte durch entsprechende Grundgeschäfte war im Jahr 2017 monatlich gegeben. Innerhalb unseres Konzerns liegt keine wesentliche Konzentration von sonstigen Preisrisiken vor. Im Jahr 2017 gab es weder Änderungen in Art und Umfang dieser Risiken noch in der Art und Weise der Risikosteuerung und -bewertung. Weitere Informationen zum Management der Rohstoffpreisrisiken enthält der Anhang zum Konzernabschluss in Tz. 53.
Der Villeroy & Boch-Konzern unterliegt aufgrund seiner weltweiten Geschäftstätigkeit einer Vielzahl von landesspezifischen steuerlichen Gesetzen und Regelungen. Änderungen der einschlägigen Steuerrechtslage können die Besteuerung der Konzerngesellschaften negativ beeinflussen. Bei den im In- und Ausland ansässigen Konzerngesellschaften kann eine Überprüfung der deklarierten und abgeführten Steuern durch die lokal zuständigen Finanzverwaltungen erfolgen. Damit einhergehende Risiken bestehen prinzipiell für alle offenen Veranlagungszeiträume und ergeben sich vornehmlich im Zusammenhang mit ggf. abweichenden bzw. restriktiveren Auslegungen bestehender Vorschriften durch die Finanzverwaltung, woraus sich finanzielle Belastungen ergeben können. Aufgrund des Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) Projekts der OECD, einem international abgestimmten Maßnahmenpaket gegen mögliche Gewinnkürzungen und -Verlagerungen international operierender Konzerne, ist eine zunehmende Prüfungsintensität zu erwarten.
Außerdem können sich die lokalen Steuergesetze bzw. die Rechtsprechung nachteilig ändern.
Die Identifizierung sowie systematische Überprüfung und Bewertung steuerlicher Risiken erfolgt fortlaufend im Rahmen unseres Risikomanagementsystems. Entsprechende fachliche Fragestellungen werden dabei durch die zentrale Konzernsteuerabteilung in Zusammenarbeit mit externen Steuerberatern analysiert und beurteilt. Für bereits bekannte Steuerrisiken wurden in den vergangenen Geschäftsjahren Rückstellungen in ausreichender Höhe gebildet.
Der nachhaltige Erfolg des Villeroy & Boch-Konzerns hängt maßgeblich von engagierten und leistungsfähigen Fach- und Führungskräften ab. Anlässlich der langfristigen Nachwuchs- und Knowhow-Sicherung legt der Konzern großen Wert auf eine zielgerichtete Personalpolitik, die sich inhaltlich mit der Rekrutierung bzw. Ausbildung neuer qualifizierter Mitarbeiter sowie der laufenden Fortbildung des Stammpersonals im Rahmen von Führungs- und Persönlichkeitsschulungen und fachbezogenen Lernprogrammen beschäftigt. Eine zunehmend größere Herausforderung für uns als Arbeitgeber ist der sich verschärfende Wettbewerb um die Gewinnung neuer Mitarbeiter, da gesellschaftliche Entwicklungen wie vor allem der demografische Wandel zu einer Verschiebung von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt führen. Notwendige Nachbesetzungen von qualifizierten Mitarbeitern in Schlüsselpositionen bedeuten teilweise länger andauernde Rekrutierungsprozesse. Dies kann zu Kapazitätsengpässen führen.
Weitere Informationen über unsere strategischen Schwerpunkte und Aktivitäten im Bereich Human Resources (HR) stellen wir gesondert in unserem Nachhaltigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2017 zur Verfügung; dieser ist im Internet unter www.villeroyboch-group.com/de/investor-relations/publikationen/nachhaltigkeitsberichte abrufbar.
Zur Altersversorgung unserer Mitarbeiter erteilen wir Versorgungszusagen für Pensionen und pensionsähnliche Leistungszusagen. Ein finanzielles Risiko für uns stellen dabei Veränderungen relevanter Bewertungsparameter wie beispielsweise Zinssätze, Sterbewahrscheinlichkeit und Gehaltssteigerungsraten dar, da diese Parameter zu einer Veränderung des Verpflichtungsumfangs führen und unser Eigenkapital sowie unser Ergebnis belasten können. Die Pensionsrückstellungen werden in Tz. 26 des Konzernanhangs beschrieben.
Mit fortschreitender Internationalisierung unserer Geschäftstätigkeiten steigen die Anzahl und die Komplexität rechtlicher Vorschriften. Infolgedessen sind wir ständig Risiken aus den Bereichen Gewährleistungspflichten oder Sachmängel, Produkthaftung, Wettbewerbs- und Kartellrecht, gewerbliche Schutzrechte sowie Ansprüchen aus Vertragsverstößen ausgesetzt. Soweit vorhersehbar und wirtschaftlich sinnvoll, decken wir die bestehenden rechtlichen Risiken durch branchenübliche Versicherungen ab und bilden für darüber hinaus bestehende Verpflichtungen entsprechende Rückstellungen in ausreichendem Umfang. Um potenzielle Kosten rechtlicher Risiken zu reduzieren, werden mit regelmäßiger Überwachung der Produktion und laufenden Verbesserungen hohe Qualitätsstandards unserer Produkte gewährleistet. Zudem stellen wir ein verantwortungsvolles und rechtmäßiges Handeln über die vom Vorstand eingerichtete Compliance-Organisation sicher. Mehr Informationen über den Aufbau und die Inhalte unseres Compliance-Management-Systems enthält das Kapitel "Corporate Governance und Compliance" im Villeroy & Boch Nachhaltigkeitsbericht, der im Internet unter www.villeroyboch-group.com/de/investor-relations/publikationen/nachhaItiakeitsberichte verfügbar ist.
Der Europäische Gerichtshof hat am 26. Januar 2017 in letzter Instanz die Rechtsmittel unserer betroffenen Villeroy & Boch-Gesellschaften gegen Entscheidungen der EU im kartellrechtlichen Verfahren "Bathroom Case" zurückgewiesen. Die Bußgelder in Höhe von 71,5 Mio. € waren bereits im Jahr 2010 aufwandswirksam erfasst und bezahlt worden. Im Zusammenhang mit dem beschriebenen Verfahren ist der Aufsichtsrat nach rechtlicher Beratung zu dem Ergebnis gelangt, dass möglicherweise gegen vier ehemalige Vorstandsmitglieder Regressansprüche bestehen könnten. Mit drei der betroffenen ehemaligen Vorstandsmitglieder konnten befristete Verjährungsverzichte vereinbart werden. Gegen ein ehemaliges Vorstandsmitglied ist eine Leistungsklage anhängig. Eine mündliche Verhandlung hat bislang noch nicht stattgefunden. Konkret wurden bisher weder Rückerstattungsansprüche noch Regressforderungen bilanziert.
Generell kann zwischen folgenden IT-Risiken unterschieden werden:
| ― | Nichtverfügbarkeit von IT-Systemen und Anwendungen, |
| ― | fehlende oder falsche Bereitstellung von Daten, |
| ― | Verlust oder Manipulation von Daten, |
| ― | Cyberkriminalität, |
| ― | Compliance-Verletzungen (Datenschutzbestimmungen, Lizenzen etc.), |
| ― | Offenlegung vertraulicher Informationen. |
Um diese Risiken aktiv zu managen, gibt es bei uns konzernweit gültige, detaillierte Richtlinien und Vorgaben, die regelmäßig durch Wirtschaftsprüfer und die Konzernrevision auf Einhaltung und Wirksamkeit geprüft werden. Unsere zentrale IT-Organisationsstruktur sowie der Einsatz standardisierter, konzernweit genutzter Systeme und Prozesse sind weitere Maßnahmen, um die Eintrittswahrscheinlichkeiten von Risiken zu minimieren.
Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung unserer Geschäfts- und Produktionsprozesse hat das Thema Cybersecurity in den letzten Jahren massiv an Bedeutung gewonnen. Um uns vor potenziellen Bedrohungen wirksam zu schützen, setzen wir an allen Konzernstandorten eine einheitliche Firewall-Technologie modernster Art ein und verfügen mit der erstmals im Jahr 2017 neu geschaffenen Stelle des Security Officers über einen zentralen Ansprechpartner für diesen Bereich. Im Schadensfall ist der Konzern durch eine Cybercrime-Versicherung finanziell abgesichert.
Der Vorstand der Villeroy & Boch AG überprüft regelmäßig die Risikosituation des Konzerns und ist von der Wirksamkeit des eingerichteten Risikomanagementsystems überzeugt. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich das Risikoprofil im Geschäftsjahr 2017 nicht wesentlich verändert. Nach Überzeugung des Vorstands weisen die vorstehend beschriebenen Risiken in Anbetracht ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und ihrer Auswirkungen weder einzeln noch in ihrer Gesamtheit bestandsgefährdenden Charakter auf. Die einzelnen Risiken werden im Rahmen des Risikomanagementsystems gesteuert und durch in ausreichender Höhe vorhandene Risikodeckungsmassen begrenzt. Der Vorstand erwartet daraus keinen wesentlichen Einfluss auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage.
Für den Villeroy & Boch-Konzern bestehen vielfältige Chancen, die unseren künftigen langfristigen Unternehmenserfolg sichern. Nachfolgend werden die wesentlichen Chancen des Konzerns dargestellt, mit denen zusätzliche Ergebnispotenziale einhergehen.
Die Kompetenz rund um den Werkstoff Keramik ist fest mit der DNA des Unternehmens Villeroy & Boch verbunden und ein wesentlicher Erfolgsfaktor unserer 270-jährigen Historie. Im Fokus steht dabei die Kombination aus Produktdesign, Rohstoff- und Herstellungskompetenz sowie Funktion und Qualität des Produkts. Mit Erfolgsprodukten wie dem spülrandlosen DirectFlush-WC oder Materialinnovationen wie TitanCeram, das ausgewählte natürliche Rohstoffe wie Feldspat, Quarz, Ton und Titandioxid für besonders filigrane und ebenso stabile Waschtische miteinander kombiniert, unterstreichen wir unseren Anspruch auf die Innovationsführerschaft im Bereich der Sanitärkeramik. Wir arbeiten in unserem eigenen Entwicklungszentrum sowie mit ausgewählten Forschungspartnern an der Keramik von morgen und sind der festen Überzeugung, dass wir uns hiermit auch zukünftig vom Wettbewerb differenzieren können.
Im Unternehmensbereich Tischkultur liegt eine wesentliche Chance darin, gesellschaftliche Trends in puncto Essen, Trinken und Genuss frühzeitig zu erkennen, um mit einem passgenauen Produktangebot davon zu profitieren. Um die Reaktionsschnelligkeit zu erhöhen und auch die Bedeutung innerhalb der Organisation zu stärken, wurde neben dem angestammten Geschirr-Geschäft ein Produktfeld eingeführt, in dem spezielle Sortimente für aktuelle Food-Trends wie Grillen, Pasta, Suppe, Salat, Kaffee oder Tee entwickelt und vermarktet werden. Darüber hinaus bieten wir in einem ebenfalls separierten Produktfeld Geschenkartikel an, die sich als Aufmerksamkeit für kleinere oder größere Anlässe eignen. Zu diesem Sortiment zählen unter anderem Vasen, Deko-Schalen oder diverse Gläser-Sets.
Während unser Fokus in den gesättigten Märkten Europas primär auf dem Ausbau unserer Marktanteile liegt, ist unser Handeln in den Wachstumsregionen auf die Steigerung der Markenbekanntheit und damit auf den Aufbau der Marktposition ausgerichtet. Als Einzelmärkte mit dem für uns größten Wachstumspotenzial sehen wir weiterhin China und auch -trotz der sich im Jahr 2017 fortsetzenden schwierigen ökonomischen Rahmenbedingungen - Russland. Beide Märkte zeichnen sich durch eine konsumfreudige und vor allem markenaffine Mittel- und Oberschicht aus; in China hält das Wachstum dieser Bevölkerungsgruppen weiter an. In beiden Wachstumsmärkten sehen wir auch für Villeroy & Boch, insbesondere im Unternehmensbereich Bad und Wellness, gute Chancen für ein überdurchschnittliches Wachstum in den kommenden Jahren. Den Ausbau unseres Distributionsnetzwerks haben wir in den vergangenen Jahren mittels der Etablierung eigenständiger Organisationen inklusive lokaler Logistikplattformen forciert. So haben wir auch im Geschäftsjahr 2017 in beiden Märkten die Ausweitung der Anzahl unserer vor Ort befindlichen Vertriebspunkte konsequent vorangetrieben.
Im Projektgeschäft des Unternehmensbereichs Bad und Wellness sehen wir weltweit unverändert gute Chancen, unser Absatzvolumen zu steigern. Wir verfügen über spezialisierte Vertriebsmitarbeiter und ein umfassendes Sortiments- und Serviceangebot, das genau auf die Bedürfnisse der professionellen Partner zugeschnitten ist. In der Zusammenarbeit mit unseren Kunden profitieren wir außerdem von unserem ständig weiterentwickelten Customer Relationship Management, mit dem wir einen Großteil der Projekte bereits früh im Planungsstadium erfassen und das wir unternehmensbereichsübergreifend zur Akquise nutzen. Dank der in den vergangenen Jahren durchgeführten Anpassungen im industriellen Netzwerk und optimierter Kostenstrukturen sehen wir uns gut gerüstet, unsere Wettbewerbsposition im preissensitiven Projektgeschäft zukünftig auszubauen. Im Geschäftsjahr 2017 konnten wir im Unternehmensbereich Bad und Wellness unseren Umsatz aus dem Projektgeschäft um 21,7 % steigern und somit überdurchschnittlich stark wachsen. Der Auftragseingang wuchs im vergleichbaren Zeitraum sogar um 37,4 %. Auch im Unternehmensbereich Tischkultur sehen wir den Ausbau des Projektgeschäfts als Chance - hier stehen neben Hotels und Restaurants auch Kreuzfahrtschiffe oder Seniorenresidenzen im Mittelpunkt der Vertriebsaktivitäten.
Die Vergabe von Markenlizenzen stellt für uns ein weiteres Instrument dar, um die Marke Villeroy & Boch außerhalb unserer Kerngeschäftsfelder zu positionieren. Folglich dient das Lizenzgeschäft der Erschließung neuer Zielgruppen sowie der Erweiterung unseres Produktspektrums. Aktuell bieten unsere Lizenzpartner Fliesen, Holzfußböden, Leuchten, Armaturen, Gartenmöbel und Accessoires im Tischkultur- bzw. Bad-Umfeld unter der Marke Villeroy & Boch an.
Seit 2013 haben wir unsere Strukturen und Investitionen im Bereich Digitalisierung massiv erhöht. Unsere Marketingaktivitäten sind darauf ausgerichtet, unseren Kunden innovative, zeitgemäße und bedarfsgerechte Konzepte anzubieten, sowohl offline als auch online. Ziel ist es, überall dort vertreten zu sein, wo der Kunde uns sucht, und ihm ein konsistentes Informations- und Einkaufserlebnis zu bieten. Um den individuellen Bedürfnissen der Endverbraucher und Geschäftspartner nach Information, Inspiration, Entertainment, Service oder Dialog vollständig und zielgerichtet Rechnung zu tragen, haben wir unsere Online-Präsenz deutlich ausgebaut. Dazu gehören die kontinuierliche Verbesserung unseres Internetauftritts, die Forcierung unserer Social-Media-Aktivitäten, die verstärkte Nutzung von Online-Marketing-Kanälen und die Optimierung unserer Web-Inhalte für Suchmaschinen. In diesem Zusammenhang haben wir im Jahr 2017 die Webinhalte der Villeroy & Boch-Internetseite weiter optimiert und dabei insbesondere um zusätzliche Suchfunktionen ergänzt. In unserem sogenannten Profi-Portal haben wir das Angebot für Professionals vollständig überarbeitet, um darin enthaltene Funktionalitäten an das veränderte Informationsverhalten der Kunden durch die zunehmende Digitalisierung anzupassen und eine optimale Nutzererfahrung zu bieten. Des Weiteren wurden verstärkt Online-Marketing-Maßnahmen genutzt, um gezielt und unter Nutzung von modernen Targeting-Ansätzen neue Sortimente in der passenden Zielgruppe zu bewerben. Auch die Aktivierung von Bestandskunden über Kanäle wie E-Mail-Marketing wurde weiter vorangetrieben und verbessert.
Für unseren Unternehmensbereich Tischkultur ist E-Commerce ein strategisch bedeutender und zugleich der am schnellsten wachsende Absatzkanal, der sowohl unsere eigenen Online-Shops als auch die Verkaufsplattformen anderer Anbieter umfasst. Für die kommenden Jahre rechnen wir - insbesondere durch eine intensivere Bearbeitung zusätzlicher E-Commerce-Plattformen - mit überdurchschnittlichen Zuwachsraten im Online-Geschäft. Daher haben wir im Jahr 2017 unsere personellen Kapazitäten in unseren Fachabteilungen weiter aufgebaut und notwendige Prozesse geschaffen, um für die kommenden Jahre zukunftssicher ausgerichtet zu sein und die Zusammenarbeit mit E-Commerce-Plattformen weiter zu intensivieren.
Im Unternehmensbereich Bad und Wellness spielen unterdessen in erster Linie digitale Service-Angebote und -Tools eine Rolle. Mit Anwendungen wie unserem Badplaner und Badinspirator sowie unserer im Jahr 2015 eingeführten Augmented Reality-App können Verbraucher ihre Wunschbäder planen und die ausgewählten Produkte per Smartphone oder Tablet-PC in den dafür vorgesehenen Raum projizieren, um eine lebensechte dreidimensionale Darstellung zu erhalten. Darüber hinaus bieten wir die Möglichkeit, Badplanungen in virtuellen Realitäten, zum Beispiel durch den Einsatz von Cardboards, zu erleben. Der Einsatz neuer Technologien erzeugt somit einen Zusatznutzen für den Kunden. Außerdem lassen sich durch die Nutzung von digitalen Kanälen zielgerichtet und effizient sowohl Endkunden als auch Geschäftskunden (unter anderem Architekten, Planer und Installateure) erreichen. So können wir wertvolle "Leads" (Kontakte potenzieller Käufer) mit zusätzlichem Umsatzpotenzial generieren, die wir bei Einverständnis des Kunden an unsere Händler weiterleiten. Eher wurden im Berichtsjahr weitere Kontaktstrecken über digitale Kanäle aufgebaut, um den Kunden optimal in der Informations- und Kaufphase zu begleiten und zu unterstützen.
Chancen durch Digitalisierung in der Produktion Die Digitalisierung bietet neue Möglichkeiten und somit ein enormes Potenzial für unsere Produktionsstandorte. Hierbei sind die verschiedensten Einsatzbereiche der Digitalisierung auf unsere Produktionsstandorte zu bewerten und sukzessive, nach erfolgreicher Pilotphase, zu implementieren. Die derzeitige Einführung von standardisierten sowie durchgängigen Online-IT-Systemen und die Vernetzung von Maschinen innerhalb des Produktionsprozesses in den Sanitärfabriken sind dabei Grundlage für weiterführende Bereiche der Digitalisierung.
Das Potenzial zur Verbesserung durch statistische Fehleranalysen und der Stabilisierung von Prozessparametern wird weiterhin genutzt. Predictive Analytics ist dabei im Umfeld der Digitalisierung ein weiterer Baustein. Basis zur Potenzialausschöpfung ist die Erfassung und Sammlung aller relevanten Daten eines Produkts im Herstellungsprozess. In Sanitärfabriken werden dabei an Messstationen alle Produkte zunächst via Barcode identifiziert, um anschließend qualitäts-relevante Daten in einem zentralen Analysesystem zu sichern, beispielsweise in Bezug auf die Keramikzusammensetzung und den Materialfluss sowie auf die klimatischen Bedingungen, die verwendeten Werkzeuge oder die Prozessparameter der Fertigungsanlagen. Ziel ist es, die erfassten Daten so miteinander zu verknüpfen, dass im ersten Schritt Einfluss, kritische Wertebereiche und Wechselwirkungen der Prozessparameter identifiziert werden, um langfristig möglichst verlässliche Vorhersagen über das Risiko eines fehlerhaften Produkts am Ende des Herstellungsprozesses zu treffen. Übersteigt in einem auf Basis definierter Grenzwerte kontrollierten Prozess die Fehlerwahrscheinlichkeit eine vorher definierte Flöhe, wird das Produkt frühzeitig aussortiert, um keine unnötigen Prozesskosten zu verursachen und - speziell im Hinblick auf den energieintensiven Brennprozess - die Energieeffizienz zu erhöhen. Vom sukzessiven Rollout und der kontinuierlichen Verbesserung dieser Analyse-Systeme in sämtlichen Werken versprechen wir uns langfristig relevante Ergebnisverbesserungen.
Ebenso werden neueste Technologien, wie der Einsatz von kollaborativen Robotern für überwiegend manuelle und körperlich anstrengende Prozessschritte innerhalb der Produktion, geprüft. Dazu arbeiten wir mit Roboter-Herstellern sowie mit Forschungsinstituten, wie dem deutschen Forschungsinstitut für Künstliche Intelligenz, eng zusammen.
Chancen durch Digitalisierung in der Administration Die Digitalisierung wirkt sich nicht zuletzt auch positiv auf die Effizienz in unseren administrativen Bereichen aus. Die Nutzung und Leistungssteigerung von einheitlichen IT-Systemen sowie die Minimierung von Medienbrüchen tragen erheblich zur kontinuierlichen Effizienzsteigerung bei. Das Optimierungspotenzial besteht in der konzernweiten Harmonisierung und Standardisierung von repetitiven Prozessen und betrifft grundsätzlich alle Funktionsbereiche. In den Bereichen Personal, Einkauf und Finanzen setzen wir zudem auf die gebündelte Bearbeitung von Geschäftsvorfällen in Shared-Service-Centern. Die weitere Digitalisierung von Prozessen unter Nutzung neuer digitaler Tools zielt auf die Verbesserung der Leistungsfähigkeit und Qualität unserer Prozesse bei gleichzeitiger Erhöhung der Effizienz ab.
Außerhalb des operativen Geschäfts sehen wir Ergebnispotenziale bei der Entwicklung und Vermarktung von operativ nicht mehr benötigten Immobilien.
Im Rahmen unseres Immobilienprojekts in Schweden haben wir im Juni 2013 mit dem Verkauf der Werksimmobilie Gustavsberg begonnen und bis zum Ende des Geschäftsjahres 2017 in verschiedenen Tranchen Sondererträge in Höhe von insgesamt 14,9 Mio. € realisiert, wovon im Geschäftsjahr 2017 lediglich ein Nettoertrag in unwesentlicher Höhe erzielt wurde. Der Gesamtertrag aus der Veräußerung dieser Immobilie wird sich voraussichtlich auf bis zu 17 Mio. € belaufen. Wir versprechen uns weiterhin zusätzliche Ertragschancen aus der Weiterentwicklung unserer Immobilie in Luxemburg. Im Jahr 2017 konnte in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Luxemburg die Umwidmung des gesamten Werksareals zu einem Mischgebiet mit Gewerbe und Wohnbebauung realisiert werden. Parallel wurde gemeinsam mit der Stadt Luxemburg mit der Erstellung des Bebauungsplans begonnen. Hierzu sind zahlreiche Studien und Planungen, insbesondere im Hinblick auf das Verkehrskonzept und die Wasserführung, initiiert worden. Eine verlässliche Aussage über einen möglichen Abschlusszeitpunkt sowie über das Ertragspotenzial ist aufgrund der umfangreichen, noch erforderlichen Arbeiten im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan noch nicht möglich.
Mit Blick auf das Jahr 2018 gehen wir von einer unverändert robusten Expansion der Weltwirtschaft aus. Der dynamische Konjunkturverlauf im Euroraum dürfte sich, getragen von der anhaltenden Belebung am Arbeitsmarkt sowie einem vorerst weiterhin günstigen Finanzierungsumfeld, auch im kommenden Jahr fortsetzen. Dies gilt insbesondere für die deutsche Wirtschaft, die sich angesichts von bereits überdurchschnittlich ausgelasteten Produktionskapazitäten der Hochkonjunktur annähert. Unterdessen werden die Wachstumsaussichten für Großbritanniens Wirtschaft durch die mit dem Brexit verbundene Unsicherheit über die zukünftigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gedämpft. Erwartungsgemäß wird das solide Wachstum der US-Wirtschaft auch in der kommenden Periode durch den privaten Konsum und die belebte Investitionsdynamik angekurbelt; hinzu kommen zusätzliche fiskalpolitische Stimuli infolge der zum Jahresende 2017 verabschiedeten US-Steuerreform, die spürbare Steuersenkungen für Unternehmen und Haushalte beinhaltet. Für unseren größten Wachstumsmarkt China wird ein Konjunkturanstieg auf einem überdurchschnittlichen, wenngleich leicht abflachenden Niveau prognostiziert.
Nachdem in der jüngeren Vergangenheit der europäische Wohnungsbau als ein maßgeblicher Erfolgsindikator für die Geschäftsentwicklung des Unternehmensbereichs Bad und Wellness eine fortgesetzt gute Entwicklung genommen hat, rechnen wir für 2018 mit länderübergreifend sich abschwächenden, aber nach wie vor robusten Steigerungsraten. Die begrenzte Installateurskapazität in der Sanitärbranche dürfte sich dagegen weiterhin als limitierender Faktor erweisen. Für den privaten Konsum, einen der wichtigen Einflussfaktoren unseres Tischkultur-Geschäfts, erwarten wir eine solide Entwicklung leicht unterhalb des Vorjahresniveaus. Eine nachhaltige Besserung der zuletzt allgemein schwächelnden Besucherfrequenzen im Einzelhandel ist vorerst nicht in Sicht. Von einer sich fortsetzenden Verdrängung des klassischen Einzelhandels durch das E-Commerce-Geschäft kann ausgegangen werden.
Die hier dargestellten Prognosen für die Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen und branchenbezogenen Rahmenbedingungen basieren auf den von diversen einschlägigen Forschungseinrichtungen publizierten Angaben.
Auf Basis einer grundsätzlich positiven Markteinschätzung mit einer Reihe stützender Faktoren streben wir im Geschäftsjahr 2018 eine Steigerung des Konzernumsatzes um 3 bis 5 % an.
Für unser operatives Ergebnis (EBIT) erwarten wir im Jahr 2018 eine Verbesserung um voraussichtlich 5 bis 10 %. Unsere operative Nettovermögensrendite wird sich im Jahr 2018 voraussichtlich in einer Bandbreite von 17 bis 18 % bewegen.
Unsere operativen Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte werden im Geschäftsjahr 2018 voraussichtlich mehr als 40 Mio. € betragen und damit das im Jahr 2017 getätigte Investitionsvolumen (35,9 Mio. €) überschreiten. Etwa 80 % der Investitionen werden auf den Unternehmensbereich Bad und Wellness und rund 20 % auf den Unternehmensbereich Tischkultur entfallen. Ein Investitionsschwerpunkt im Unternehmensbereich Bad und Wellness wird die gezielte Erweiterung unserer technischen Kapazitäten in unseren Sanitärkeramik-Werken, insbesondere im Bereich der Fertigung von spülrandlosen WCs (DirectFlush) und von hochwertigen Waschtischen im Rahmen unserer Premium-Kollektionen, umfassen. Hinzu kommt, dass wir neben der Durchführung von Ersatzinvestitionen unseren Investitionsfokus auf die weitere Verbesserung von Arbeits- und sonstigen spezifischen Bedingungen in den wichtigen Bereichen Umwelt, Gesundheit, Arbeitssicherheit und Brandschutz legen werden. Im Unternehmensbereich Tischkultur werden wir im Geschäftsjahr 2018 in die Optimierung unseres eigenen Shop-Netzwerks sowie in die Produktionsstandorte Merzig und Torgau investieren.
Im Investitionsplan für das Geschäftsjahr 2018 sind zudem weitere Investitionen in Höhe von knapp 4 Mio. € für "Mettlach 2.0" enthalten. Hierbei handelt es sich um ein Standortentwicklungsprojekt, das im Wesentlichen die Neugestaltung des Unternehmenshauptsitzes von Villeroy & Boch, der Alten Abtei in Mettlach, zum Gegenstand hat.
Die in diesem Lagebericht enthaltenen Aussagen über zukünftige Entwicklungen beruhen auf den Einschätzungen des Vorstands der Villeroy & Boch AG nach bestem Wissen und Gewissen zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses. Die Aussagen sind grundsätzlich einer Reihe von Risiken und Unsicherheiten unterworfen. Die tatsächlichen Ereignisse können daher von den Erwartungen über die voraussichtliche Entwicklung abweichen, wenn eine der im Risiko- und Chancenbericht genannten bzw. andere Unsicherheiten eintreten oder sich die den Aussagen zugrundeliegenden Annahmen als unzutreffend erweisen.
Angaben zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 2 AktG sind im Anhang des Konzernabschlusses in Tz. 19 dargestellt.
Hinsichtlich der nach § 315d i.V.m. § 289f HGB geforderten Konzernerklärung zur Unternehmensführung wird auf die im Rahmen des Corporate-Governance-Berichts im Geschäftsbericht 2017 abgedruckte und im Internet unter dem Link www.villeroyboch-group.com/de/investor-relations/corporate-governance zugängliche Version verwiesen.
Der Aufsichtsrat hat das Vergütungssystem für den Vorstand bereits in den vergangenen Geschäftsjahren im Hinblick auf die durch das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung vom 31. Juli 2009 geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen und die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex geprüft und dort angepasst, wo es ihm geboten oder zweckmäßig erschien.
Hierbei hat der Aufsichtsrat einen unabhängigen Vergütungsberater hinzugezogen. Der Aufsichtsrat überprüft das Vergütungssystem für den Vorstand auch weiterhin regelmäßig. Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands ist leistungsorientiert. Es sieht eine feste Vergütung und eine erfolgsabhängige variable Vergütung vor. Die Vergütung weist insgesamt und hinsichtlich ihrer variablen Vergütungsteile betragsmäßige Höchstgrenzen auf. Die Höhe der variablen Vergütung hängt von dem Erfüllungsgrad der jährlich in einer Zielvereinbarung festzulegenden Ziele ab und macht bei voller Zielerreichung mehr als die Hälfte der Gesamtvergütung aus. Die variable Vergütung gliedert sich in eine kurzfristige jährliche Komponente (Jahresbonus) und eine langfristige Komponente mit einem Bemessungszeitraum von drei Jahren. Die langfristige Vergütung ist gegenüber der kurzfristigen Komponente wertmäßig höher gewichtet. Inhaltlich orientieren sich beide variable Vergütungskomponenten an finanziellen Unternehmenszielen (operative Nettovermögensrendite, Ergebnis vor Zinsen und Steuern, Ergebnis vor Steuern) und individuellen Zielen. Die Zielparameter der variablen Vergütungskomponenten werden vorbereitend vom Personalausschuss des Aufsichtsrates mit den Mitgliedern des Vorstands abgestimmt und vom Aufsichtsratsplenum beschlossen, so auch für das Geschäftsjahr 2017. Eine nachträgliche Veränderung der Erfolgsziele und Vergütungsparameter ist ausgeschlossen. Daneben steht den Mitgliedern des Vorstands ein Dienstwagen auch zur privaten Nutzung zur Verfügung. Die mit den amtierenden Mitgliedern des Vorstands bestehenden Verträge sehen leistungsorientierte bzw. beitragsorientierte Pensionszusagen vor. Die Gesamtbezüge und die einzelnen Vergütungskomponenten stehen nach der Überzeugung des Aufsichtsrates in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen des jeweiligen Vorstandsmitglieds sowie zur wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft und überschreiten die übliche Vergütung weder im Vertikal- noch im Horizontalvergleich mit Referenzunternehmen.
Die Aufsichtsratsvergütung ist in § 7 Ziff. 9 der Satzung geregelt und setzt sich ebenfalls aus einer fixen und einer variablen Komponente zusammen. Die variable erfolgsabhängige Komponente bemisst sich an der ausgeschütteten Dividende der Villeroy & Boch AG.
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Mettlach, den 30. Januar 2018
Andreas Pfeiffer
Dr. Markus Warncke
Frank Göring
Nicolas Luc Villeroy
Aktiva
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| In Mio. € | Anhang Tz. | 31.12.2017 | 31.12.2016 |
|---|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | |||
| Immaterielle Vermögenswerte | 5 | 37,5 | 36,7 |
| Sachanlagen | 6 | 165,3 | 157,2 |
| Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | 7 | 8,2 | 8,9 |
| Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen | 8 | 1,5 | 1,5 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 9 | 14,8 | 10,1 |
| 227,3 | 214,4 | ||
| Sonstige langfristige Vermögenswerte | 13 | 3,7 | 3,3 |
| Latente Steueransprüche | 10 | 37,3 | 47,4 |
| 268,3 | 265,1 | ||
| Kurzfristige Vermögenswerte | |||
| Vorräte | 11 | 154,6 | 141,4 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 12 | 127,2 | 116,0 |
| Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 13 | 25,3 | 39,4 |
| Ertragsteuerforderungen | 14 | 2,5 | 2,7 |
| Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen | 15 | 108,7 | 111,2 |
| 418,3 | 410,7 | ||
| Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte | 16 | 0,5 | 0,5 |
| Summe Vermögenswerte | 687,1 | 676,3 | |
| Passiva | |||
| in Mio. € | Anhang Tz. | 31.12.2017 | 31.12.2016 |
| Den Gesellschaftern der Villeroy & Boch AG zurechenbarer Anteil am Eigenkapital | |||
| Gezeichnetes Kapital | 17 | 71,9 | 71,9 |
| Kapitalrücklage | 18 | 193,6 | 193,6 |
| Eigene Anteile | 19 | -15,0 | -15,0 |
| Gewinnrücklagen | 20 | 12,7 | -3,9 |
| Bewertungsrücklagen | 21 | -74,0 | -74,1 |
| 189,2 | 172,5 | ||
| Minderheitsanteile am Eigenkapital | 22 | 5,4 | 0,1 |
| Summe Eigenkapital | 194,6 | 172,6 | |
| Langfristige Schulden | |||
| Pensionsrückstellungen | 26 | 185,1 | 201,1 |
| Langfristige Personalrückstellungen | 27 | 19,0 | 18,8 |
| Sonstige langfristige Rückstellungen | 28 | 11,3 | 16,2 |
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | 29 | 50,2 | 50,0 |
| Sonstige langfristige Verbindlichkeiten | 30 | 4,7 | 4,1 |
| Latente Steuerschulden | 10 | 3,4 | 4,3 |
| 273,7 | 294,5 | ||
| Kurzfristige Schulden | |||
| Kurzfristige Personalrückstellungen | 27 | 15,4 | 17,8 |
| Sonstige kurzfristige Rückstellungen | 28 | 20,0 | 19,8 |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 29 | 0,9 | 0,5 |
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | 30 | 92,5 | 82,7 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 31 | 83,5 | 77,2 |
| Ertragsteuerschulden | 6,5 | 11,2 | |
| 218,8 | 209,2 | ||
| Summe Schulden | 492,5 | 503,7 | |
| Summe Eigenkapital und Schulden | 687,1 | 676,3 |
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| In Mio. € | Anhang Tz. | 01.01.2017-31.12.2017 | 01.01.2016-31.12.2016 |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 32 | 836,5 | 820,1 |
| Einstandskosten der verkauften Waren | 33 | -466,4 | -456,1 |
| Bruttoergebnis vom Umsatz | 370,1 | 364,0 | |
| Vertriebs-, Marketing- und Entwicklungskosten | 34 | -275,3 | -270,0 |
| Allgemeine Verwaltungskosten | 35 | -47,2 | -45,6 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 36 | 17,0 | 20,4 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 37 | -15,3 | -21,3 |
| Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen | 38 | 0,5 | 0,1 |
| Betriebliches Ergebnis (EBIT) | 49,8 | 47,6 | |
| Zins- und sonstige finanzielle Erträge | 39 | 1,3 | 1,4 |
| Zins- und sonstige finanzielle Aufwendungen | 40 | -5,7 | -7,4 |
| Finanzergebnis | -4,4 | -6,0 | |
| Ergebnis vor Steuern | 45,4 | 41,6 | |
| Ertragsteuern | 41 | -15,6 | -12,5 |
| Konzernergebnis | 29,8 | 29,1 | |
| Davon entfallen auf: | |||
| - Die Aktionäre der Villeroy & Boch AG | 29,9 | 29,1 | |
| - Minderheitsgesellschafter | 42 | -0,1 | 0,0 |
| Konzernergebnis | 29,8 | 29,1 | |
| Ergebnis je Aktie | in € | in € | |
| - Ergebnis je Stammaktie | 43 | 1,11 | 1,08 |
| - Ergebnis je Vorzugsaktie | 43 | 1,16 | 1,13 |
Verwässerungseffekte bestanden in den Berichtsperioden nicht.
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| In Mio. € | 01.01.2017-31.12.2017 | 01.01.2016-31.12.2016 |
|---|---|---|
| Konzernergebnis | 29,8 | 29,1 |
| Sonstiges Ergebnis | ||
| Posten, die in die Erfolgsrechnung umgegliedert werden: | ||
| - Gewinne und Verluste aus Cash Flow Hedges | 0,4 | 2,6 |
| - Gewinne und Verluste aus der Umrechnung von Fremdwährungen | -6,1 | -1,2 |
| - Gewinne und Verluste aus Wertänderungen von Wertpapieren | 0,1 | 0,0 |
| - Latente Steuer auf Posten, die in die Erfolgsrechnung umgegliedert werden | -0,6 | -0,9 |
| Posten, die nicht in die Erfolgsrechnung umgegliedert werden: | ||
| - Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus leistungsorientierten Pensionsplänen | 9,0 | -14,3 |
| - Latente Steuer auf Posten, die nicht in die Erfolgsrechnung umgegliedert werden | -3,0 | 4,2 |
| Summe Sonstiges Ergebnis | -0,2 | -9,6 |
| Gesamtergebnis nach Steuern | 29,6 | 19,5 |
| Davon entfallen auf: | ||
| - Die Aktionäre der Villeroy & Boch AG | 30,0 | 19,5 |
| - Minderheitsgesellschafter | -0,4 | 0,0 |
| Summe Gesamtergebnis nach Steuern | 29,6 | 19,5 |
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| Den Gesellschaftern der Villeroy & Boch AG zurechenbarer Anteil am Eigenkapital | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| In Mio. € | Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage | Eigene Anteile | Gewinnrücklagen | Bewertungsrücklagen | Summe |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Anhang Tz. | 17 | 18 | 19 | 20 | 21 | |
| Stand 01.01.2016 | 71,9 | 193,6 | -15,0 | -20,8 | -64,5 | 165,2 |
| Konzernergebnis | 29,1 | 29,1 | ||||
| Sonstiges Ergebnis | -9,6 | -9,6 | ||||
| Gesamtergebnis nach Steuern | 29,1 | -9,6 | 19,5 | |||
| Dividendenausschüttung | -12,2 | -12,2 | ||||
| Stand 31.12.2016 | 71,9 | 193,6 | -15,0 | -3,9 | -74,1 | 172,5 |
| Stand 01.01.2017 | 71,9 | 193,6 | -15,0 | -3,9 | -74,1 | 172,5 |
| Konzernergebnis | 29,9 | 29,9 | ||||
| Sonstiges Ergebnis | 0,1 | 0,1 | ||||
| Gesamtergebnis nach Steuern | 29,9 | 0,1 | 30,0 | |||
| Dividendenausschüttung | -13,3 | -13,3 | ||||
| Erwerb von Minderheitsanteilen | 0,0 | 0,0 | ||||
| Stand 31.12.2017 | 71,9 | 193,6 | -15,0 | 12,7 | -74,0 | 189,2 |
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| Minderheitsanteile am Eigenkapital | Summe Eigenkapital | |
|---|---|---|
| Anhang Tz. | 22 | |
| Stand 01.01.2016 | 0,1 | 165,3 |
| Konzernergebnis | 0,0 | 29,1 |
| Sonstiges Ergebnis | -9,6 | |
| Gesamtergebnis nach Steuern | 0,0 | 19,5 |
| Dividendenausschüttung | -12,2 | |
| Stand 31.12.2016 | 0,1 | 172,6 |
| Stand 01.01.2017 | 0,1 | 172,6 |
| Konzernergebnis | -0,1 | 29,8 |
| Sonstiges Ergebnis | -0,3 | -0,2 |
| Gesamtergebnis nach Steuern | -0,4 | 29,6 |
| Dividendenausschüttung | -13,3 | |
| Erwerb von Minderheitsanteilen | 5,7 | 5,7 |
| Stand 31.12.2017 | 5,4 | 194,6 |
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| In Mio. € | Anhang Tz. | 01.01.2017-31.12.2017 | 01.01.2016-31.12.2016 |
|---|---|---|---|
| Konzernergebnis | 29,8 | 29,1 | |
| Abschreibungen auf langfristige Vermögenswerte | 44 | 26,2 | 27,8 |
| Veränderung der langfristigen Rückstellungen | -10,2 | -7,7 | |
| Ergebnis aus Anlagenabgängen | -0,4 | 0,8 | |
| Veränderung der Vorräte, Forderungen und sonstigen Aktiva | -9,8 | 12,5 | |
| Veränderung der Verbindlichkeiten, kurzfristigen Rückstellungen und sonstigen Passiva | 8,8 | 12,4 | |
| Gezahlte / erhaltene Steuern im Geschäftsjahr | -10,2 | -4,8 | |
| Gezahlte Zinsen im Geschäftsjahr | -3,1 | -2,9 | |
| Erhaltene Zinsen im Geschäftsjahr | 0,9 | 0,9 | |
| Sonstige zahlungsunwirksame Erträge / Aufwendungen | 48 | 9,0 | 9,8 |
| Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit | 48 | 41,0 | 77,9 |
| Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | -35,9 | -26,2 | |
| Investitionen in langfristige finanzielle Vermögenswerte | -8,2 | -0,5 | |
| Auszahlungen für den Erwerb konsolidierter Unternehmen | 2 | -3,3 | - |
| Einzahlungen aus Immobilienveräußerung Gustavsberg | 2,5 | 2,1 | |
| Einzahlungen aus Anlagenabgängen | 17,6 | 4,7 | |
| Cash Flow aus der Investitionstätigkeit | 49 | -27,3 | -19,9 |
| Einzahlungen aus der Aufnahme langfristiger Darlehen | 29 | 13,3 | 0,0 |
| Auszahlungen für die Rückzahlung von Darlehen | 29 | -13,0 | -0,1 |
| Gezahlte Dividende an andere Gesellschafter | 22 | -1,1 | - |
| Gezahlte Dividende an Aktionäre der Villeroy & Boch AG | 23 | -13,3 | -12,2 |
| Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit | 50 | -14,1 | -12,3 |
| Summe der Cash Flows | -0,4 | 45,7 | |
| Zahlungsmittelbestand zum 01.01. | 111,2 | 65,6 | |
| Veränderung lt. Summe der Cash Flows | -0,4 | 45,7 | |
| Wechselkursbedingte Änderungen des Zahlungsmittelbestandes | -2,1 | -0,1 | |
| Gesamtveränderung des Zahlungsmittelbestandes | -2,5 | 45,6 | |
| Zahlungsmittelbestand zum 31.12. | 15+51 | 108,7 | 111,2 |
Die Villeroy & Boch Aktiengesellschaft mit Sitz in Mettlach, Saaruferstraße 1-3, ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft deutschen Rechts. Sie übt die Funktion der Muttergesellschaft des Villeroy & Boch-Konzerns aus. Der Villeroy & Boch-Konzern ist ein international führender Keramikhersteller. Als Komplettanbieter im Bad und "rund um den gedeckten Tisch" unterteilt sich unser operatives Geschäft in die beiden Unternehmensbereiche Bad und Wellness sowie Tischkultur. Die Börsennotierung der Villeroy & Boch AG erfolgt im Prime Standard der Deutschen Börse AG.
Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 wurde unter Berücksichtigung des § 315e HGB nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. Der Konzernabschluss wurde nach § 315e HGB um weitere Erläuterungen ergänzt.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Der Konzernabschluss wurde in Euro aufgestellt. Soweit nicht gesondert vermerkt, werden alle Beträge in Millionen Euro (Mio. €) angegeben.
Der Jahresabschluss der Villeroy & Boch AG sowie der Konzernabschluss der Villeroy & Boch Aktiengesellschaft werden im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Der Vorstand der Villeroy & Boch AG hat den Konzernabschluss am 30. Januar 2018 zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Konzernabschluss zu prüfen und zu erklären, ob er den Konzernabschluss billigt.
Im Folgenden werden die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze der IFRS beschrieben, wie diese im Villeroy & Boch-Konzern regelkonform angewendet werden.
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu den Anschaffungskosten aktiviert, die notwendig waren, um diese in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte werden im Jahr ihres Entstehens nur dann aktiviert, sofern diese die Voraussetzungen des IAS 38 erfüllen. Die Zugangsbewertung erfolgt zu Herstellungskosten inklusive der zurechenbaren Gemeinkosten.
Begrenzt nutzbare Werte werden entsprechend dem Nutzungsverlauf um planmäßige, lineare Abschreibungen vermindert. Vermögenswerte werden erst ab dem Zeitpunkt abgeschrieben, zu dem diese im Geschäftsbetrieb eingesetzt werden. Die Nutzungsdauer liegt überwiegend bei drei bis sechs Jahren. Die Abschreibungen sind im Wesentlichen in den allgemeinen Verwaltungskosten enthalten. Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer, wie beispielsweise Geschäfts- oder Firmenwerte, werden nur bei nachgewiesenem Wertverlust abgeschrieben. Zur Ermittlung der Werthaltigkeit werden die fortgeführten Anschaffungskosten dem erzielbaren Betrag gegenübergestellt. Der erzielbare Betrag ist definiert als der höhere der beiden Beträge aus Nettoveräußerungswert und Nutzungswert des gleichen Vermögenswerts. Der Nettoveräußerungswert entspricht dem Erlös nach Abzug aller noch anfallenden Verkaufskosten, der mit einem unabhängigen Geschäftspartner erzielbar wäre. Der Nutzungswert ("Value in Use") wird nach der Discounted-Cash-Flow-Methode durch Abzinsung der dem Vermögenswert zurechenbaren Zahlungsströme (netto) unter Anwendung eines angemessenen langfristigen Zinssatzes vor Ertragsteuern berechnet. Steigerungsraten in Umsatz und Ergebnis sind in den zugrundeliegenden Berechnungen berücksichtigt. Die hierbei angesetzten Zahlungsströme werden in der Regel aus den aktuellen Mittelfristplanungen abgeleitet, wobei die Zahlungen in den Jahren außerhalb des Planungshorizonts aus der Situation des letzten geplanten Jahres abgeleitet werden. Die Planungsprämissen basieren auf den gegenwärtigen Erkenntnissen. Dabei werden angemessene Annahmen zu makroökonomischen Trends und historische Entwicklungen berücksichtigt.
Festgestellte Wertminderungen werden erfolgswirksam erfasst. Entfällt der Grund für eine in Vorjahren durchgeführte Wertminderung, erfolgt eine Zuschreibung. Bei den aktivierten Geschäfts- oder Firmenwerten besteht ein Zuschreibungsverbot.
Für die aktivierten Geschäfts- oder Firmenwerte erfolgt dieser jährliche Werthaltigkeitstest auf Ebene der Unternehmensbereiche.
Sachanlagen werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger nutzungsbedingter Abschreibungen bilanziert. Die Anschaffungskosten umfassen sämtliche Nettokosten, die notwendig sind, um den Vermögenswert in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Der Ansatz zu Herstellungskosten erfolgt auf Basis der direkt zurechenbaren Einzelkosten sowie anteiliger Material- und Fertigungsgemeinkosten einschließlich Abschreibungen. Wartungs- und Reparaturaufwendungen von Sachanlagen werden erfolgswirksam erfasst.
Besteht ein Vermögenswert aus mehreren Komponenten, deren Nutzungsdauern sich wesentlich voneinander unterscheiden, werden die einzelnen Elemente entsprechend ihres individuellen Leistungspotenzials planmäßig abgeschrieben. Die Sachanlagen werden entsprechend dem Nutzungsverlauf linear abgeschrieben.
Folgende Nutzungsdauern liegen konzerneinheitlich unverändert zum Vorjahr zugrunde:
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| Nutzungsdauer in Jahren | |
|---|---|
| Gebäude (überwiegend 20 Jahre) | 20-50 |
| Betriebsvorrichtungen | 10-20 |
| Öfen | 5-10 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 5-12 |
| Fahrzeuge | 4-8 |
| EDV-Anlagen | 3-6 |
| Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3-10 |
Die geschätzten wirtschaftlichen Nutzungsdauern werden regelmäßig überprüft.
Sachanlagen werden außerplanmäßig abgeschrieben, wenn der Nutzungswert bzw. der Nettoveräußerungswert des betreffenden Vermögenswerts unter die fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten gesunken ist. Entfallen die Gründe für eine in Vorjahren durchgeführte Wertminderung, erfolgt eine Zuschreibung.
In der Herstellung befindliche Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten bilanziert. Finanzierungskosten, die direkt während der Erstellung eines sogenannten qualifizierten Vermögenswerts entstehen, werden aktiviert. Anlagen im Bau werden erst ab dem Zeitpunkt abgeschrieben, zu dem die betreffenden Vermögenswerte fertiggestellt sind und im Geschäftsprozess eingesetzt werden.
Sind Vermögenswerte gemietet und trägt der Leasinggeber wesentliche Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum in Verbindung stehen, werden die Leasingraten bzw. Mietaufwendungen linear über die Vertragslaufzeit als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst (Operating Lease).
Liegt das wirtschaftliche Eigentum beim Villeroy & Boch-Konzern (Finanzierungsleasing), erfolgt eine Aktivierung zum beizulegenden Zeitwert des gemieteten Vermögenswerts bzw. zum niedrigeren Barwert der Leasingraten. Die Abschreibung verteilt sich über die entsprechende wirtschaftliche Nutzungsdauer des Vermögenswerts bzw. - sofern kürzer - über die Laufzeit des Leasingvertrags. Die abgezinsten korrespondierenden Zahlungsverpflichtungen aus den künftigen Leasingraten werden passiviert.
Zuwendungen werden erst erfasst, wenn der Konzern die damit verbundenen Bedingungen mit angemessener Sicherheit erfüllt und die Zuwendungen gewährt wurden. Erhaltene öffentliche Zuschüsse und Subventionen für den Erwerb bzw. die Errichtung von materiellen und immateriellen Vermögenswerten kürzen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, sofern sie den einzelnen Vermögenswerten zugeordnet werden können. Anderenfalls findet eine passivische Abgrenzung mit einer anschließenden erfüllungsgradabhängigen Auflösung statt.
Zur Erzielung regelmäßiger Miet- und Pachteinkünfte gehaltene Grundstücke und Gebäude (Investment Properties) werden getrennt von den operativ genutzten Vermögenswerten ausgewiesen. Eine gemischt genutzte Immobilie wird anteilsmäßig als Finanzinvestition klassifiziert, wenn der vermietete Gebäudeteil gesondert verkauft werden könnte. Ist das Kriterium der Einzelveräußerbarkeit nicht erfüllt, gilt das Objekt als ein Investment Property, wenn der selbst genutzte Anteil unbedeutend ist. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Die Abschreibungen entsprechen denen der betrieblich genutzten Sachanlagen. Verkehrswerte werden durch unabhängige Gutachter sowie durch eigenes Personal ermittelt. Die beauftragten Gutachter berechnen in der Regel den Verkehrswert nach dem Ertragswertverfahren. Als Kontrollrechnung wird in diesem Fall der Verkehrswert der Immobilie nach dem Sachwertverfahren ermittelt. Grundlage für die interne Bestimmung der Verkehrswerte bilden hauptsächlich die offiziellen Vergleichspreise aus den Bodenrichtwertkarten der Gutachterausschüsse ergänzt um objektbezogene angemessene Zeitwerte der jeweiligen Aufbauten.
Ein assoziiertes Unternehmen ist ein Unternehmen, bei welchem der Villeroy & Boch-Konzern über einen maßgeblichen Einfluss verfügt. Der Villeroy & Boch-Konzern besitzt einen maßgeblichen Einfluss, wenn die Möglichkeit besteht, an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen des Beteiligungsunternehmens mitzuwirken, ohne dass eine Beherrschung oder die gemeinschaftliche Führung besteht. Anteile an assoziierten Unternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert. Hierbei werden die zum Erwerbszeitpunkt angefallenen Anschaffungskosten um die zukünftigen anteiligen Ergebnisse der assoziierten Beteiligung fortgeschrieben. In der Erfolgsrechnung werden die Eigenkapitaländerungen im betrieblichen Ergebnis ausgewiesen.
Finanzinstrumente entstehen aus Verträgen, die zu einem finanziellen Vermögenswert oder einer finanziellen Verbindlichkeit bzw. einem Eigenkapitalinstrument führen. Sie werden bilanziell angesetzt, sobald der Villeroy & Boch-Konzern einen entsprechenden Vertrag abschließt. Jedes Finanzinstrument wird nach IAS 39 in eine von vier Kategorien gemäß der in Tz. 53 beschriebenen Klassifizierung eingeordnet und in Abhängigkeit der gewählten Kategorie entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value) bewertet. Ein Finanzinstrument wird ausgebucht, wenn der Zahlungsausgleichsanspruch ausgelaufen ist.
Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und dem Nettoveräußerungswert bewertet. Die Herstellungskosten umfassen die direkt zurechenbaren Einzelkosten (zum Beispiel Fertigungsmaterial und -löhne) und Gemeinkosten des Produktionsprozesses. Die Bewertung erfolgt unter Anwendung der Standardkostenmethode. Die Anschaffungskosten beim Großteil der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie der Handelsware werden nach der gleitenden Durchschnittsmethode ermittelt und beinhalten alle angefallenen Kosten, um diese an ihren derzeitigen Ort und in ihren derzeitigen Zustand zu versetzen. Für Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und / oder geminderter Verwertbarkeit ergeben, werden in angemessenem und ausreichendem Umfang Wertberichtigungen vorgenommen. Als Nettoveräußerungswert werden die voraussichtlich erzielbaren Verkaufserlöse, vermindert um die bis zum Verkauf anfallenden Kosten, angesetzt. Soweit bei früher wertberichtigten Beständen der Nettoveräußerungswert gestiegen ist, erfolgt eine ergebniswirksame Wertaufholung, die in der Gewinn- und Verlustrechnung als Minderung der Einstandskosten der verkauften Waren erfasst wird.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige kurzfristige Forderungen werden bei Zugang zu Anschaffungskosten bewertet. Ein Wertminderungsaufwand wird erfasst, wenn der Buchwert der Forderung höher als der Zeitwert des zukünftigen Zahlungseingangs ist. Wertminderungen auf ein Portfolio basieren auf Erfahrungswerten. Die Wertminderungen tragen den Ausfallrisiken hinreichend Rechnung; konkrete Ausfälle führen zur Ausbuchung der betreffenden Vermögenswerte.
Als Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen (Zahlungsmitteläquivalente) werden Kassenbestände, Sichteinlagen und Festgelder mit einer ursprünglichen Laufzeit von bis zu drei Monaten zusammengefasst. Zahlungsmittel werden zu ihrem Nominalbetrag bilanziert. Bei Zahlungsmitteläquivalenten werden zeitanteilige Zinserträge erfolgswirksam berücksichtigt.
Für Verpflichtungen aus leistungsorientierten Pensionsplänen (Defined-Benefit-Pläne) werden Rückstellungen in Höhe der versicherungsmathematischen Barwerte (Defined-Benefit-Obligation: DBO) der bereits erdienten Anwartschaften gebildet. Hierbei werden auch die künftig zu erwartenden Steigerungen von Gehältern und Renten berücksichtigt. Sind Pensionsverpflichtungen ganz oder teilweise durch Fondsvermögen gedeckt, so wird der Marktwert dieses Vermögens mit der DBO verrechnet, wenn diese Vermögenswerte als Treuhandvermögen klassifiziert und von Dritten verwaltet werden. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, wie zum Beispiel aus der Veränderung des Abzinsungsfaktors oder der unterstellten Sterblichkeit, werden in der Bewertungsrücklage des Eigenkapitals erfasst. Von den jährlichen Pensionskosten werden der Dienstzeitaufwand (Service Cost) im Personalaufwand und der Zinsanteil (Interest Cost) im Zinsergebnis ausgewiesen.
Für beitragsorientierte Versorgungspläne (Defined-Contribution-Pläne) werden keine Rückstellungen gebildet, da die geleisteten Zahlungen in derjenigen Periode als Personalaufwand erfasst werden, in der die Arbeitnehmer die Arbeitsleistungen erbracht haben, die zu den Versorgungsbeiträgen berechtigen.
Rückstellungen werden für rechtliche oder faktische Verpflichtungen gegenüber Dritten gebildet, die aus einem vergangenen Ereignis entstanden sind, wobei ein Mittelabfluss zur Begleichung der bestehenden Verpflichtung wahrscheinlich und zuverlässig schätzbar sein muss. Der Ansatz erfolgt zum zukünftigen Erfüllungsbetrag auf Basis einer bestmöglichen Schätzung. Soweit erforderlich, wird eine Abzinsung vorgenommen.
Finanzverbindlichkeiten und sonstige langfristige Verbindlichkeiten werden mit ihren beizulegenden Zeitwerten erfasst. Kurzfristige Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Eventualverbindlichkeiten sind eventuelle Verpflichtungen, vorwiegend aus Bürgschaften und Wechselobligo, die in der Vergangenheit begründet wurden, aber deren tatsächliche Existenz vom Eintreten eines künftigen Ereignisses abhängig und bei denen die Inanspruchnahme zum Bilanzstichtag nicht wahrscheinlich ist. Sie werden außerhalb der Bilanz vermerkt.
Die Umsatzerlöse werden zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen oder zu erhaltenden Gegenleistung bewertet und um Rabatte oder andere Abzüge gekürzt. Umsatzerlöse, Provisionserträge sowie die sonstigen betrieblichen Erträge werden erfasst, wenn die geschuldeten Lieferungen oder Leistungen erbracht wurden und die wesentlichen Risiken und Chancen aus dem Eigentum auf den Kunden übergegangen sind. Nutzungsentgelte werden linear über den vereinbarten Zeitraum erfasst. Dividendenerträge werden erfasst, wenn ein Rechtsanspruch auf Zahlung entstanden ist.
Zinserträge werden nach Maßgabe des Nominalwerts und der Effektivzinsmethode zeitlich abgegrenzt. Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien sind linear über die Laufzeit des relevanten Mietverhältnisses zu erfassen. Erlöse aus konzerninternen Transaktionen werden erst realisiert, wenn die Vermögenswerte den Konzern endgültig verlassen haben. Betriebliche Aufwendungen werden zum Zeitpunkt ihrer wirtschaftlichen Verursachung ergebniswirksam erfasst.
Forschungskosten entstehen bei einer eigenständigen und planmäßigen Suche nach neuen wissenschaftlichen oder technischen Erkenntnissen. Sie werden nach IAS 38 bei Anfall sofort aufwandswirksam erfasst. Entwicklungskosten umfassen Aufwendungen, die dazu dienen, verfügbare theoretische Erkenntnisse technisch und kommerziell umzusetzen. Die Entwicklung endet mit dem Beginn der gewerblichen Produktion oder der kommerziellen Nutzung. Während der Entwicklungsdauer anfallende Kosten werden aktiviert, wenn die Voraussetzungen zur Bilanzierung als immaterieller Vermögenswert erfüllt sind. Aufgrund der bis zur Markteinführung bestehenden Risiken werden diese Voraussetzungen regelmäßig nicht vollständig erfüllt.
Der Ertragsteueraufwand stellt die Summe aus dem laufenden Steueraufwand und aus latenten Steuern dar. Sowohl die laufenden als auch die latenten Steuern werden erfolgswirksam als Aufwand oder Ertrag erfasst, es sei denn, dass sie im Zusammenhang mit Posten stehen, die direkt im Eigenkapital erfasst wurden. In diesen Fällen wird die Steuer ebenfalls direkt im Eigenkapital ausgewiesen.
Der laufende Steueraufwand wird auf Basis des zu versteuernden Einkommens für das Geschäftsjahr ermittelt. Das zu versteuernde Einkommen unterscheidet sich vom Jahresüberschuss aus der Gewinn- und Verlustrechnung, da es Aufwendungen und Erträge ausschließt, die in früheren / späteren Jahren oder niemals steuerbar bzw. steuerlich abzugsfähig sind. Die Verbindlichkeiten des Villeroy & Boch-Konzerns für die laufenden Steuern werden auf Grundlage der anzuwendenden Steuersätze bilanziert. Die latenten Steuern werden in den einzelnen Ländern unter Zugrundelegung der zum Realisierungszeitpunkt erwarteten Steuersätze ermittelt. Diese entsprechen den am Bilanzstichtag gültigen bzw. verabschiedeten gesetzlichen Regelungen.
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| Position | Bewertungsmethoden |
|---|---|
| AKTIVA | |
| Immaterielle Vermögenswerte: | |
| Geschäfts- oder Firmenwert | (Fortgeführte) Anschaffungskosten (Folgebewertung: Impairment-Test) |
| Entgeltlich erworbene sonstige immaterielle Vermögenswerte | (Fortgeführte) Anschaffungskosten |
| Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte | Herstellungskosten (Einzel- und direkt zurechenbare Gemeinkosten) |
| Sachanlagen | (Fortgeführte) Anschaffungskosten |
| Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | (Fortgeführte) Anschaffungskosten |
| Finanzielle Vermögenswerte: | |
| Kategorie: Kredite und Forderungen | (Fortgeführte) Anschaffungskosten nach der Effektivzinsmethode |
| Kategorie: Bis zur Endfälligkeit gehaltene | (Fortgeführte) Anschaffungskosten nach der Effektivzinsmethode |
| Kategorie: Zur Veräußerung verfügbar | Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert; bei fehlendem Zeitwert: erfolgswirksam zu Anschaffungskosten |
| Kategorie: Sicherungsinstrumente | Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (Ineffektivitäten: erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert) |
| Vorräte | Niedrigerer Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | (Fortgeführte) Anschaffungskosten nach der Effektivzinsmethode |
| Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen | Nominalwert |
| Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte | Niedrigerer Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten |
| PASSIVA | |
| Rückstellungen: | |
| Pensionsrückstellungen | Methode der laufenden Einmalprämien (Anwartschaftsbarwertverfahren) |
| Personalrückstellungen: | |
| - Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses | Abgezinster Erfüllungsbetrag (mit höchster Eintrittswahrscheinlichkeit) |
| - Andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer | Methode der laufenden Einmalprämien (Anwartschaftsbarwertverfahren) |
| Sonstige Rückstellungen | Abgezinster Erfüllungsbetrag (mit höchster Eintrittswahrscheinlichkeit) |
| Finanzielle Schulden: | |
| Kategorie: Sonstige Verbindlichkeiten | Erfolgswirksam zu fortgeführten Anschaffungskosten |
| Kategorie: Sicherungsinstrumente | Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (Ineffektivitäten: erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert) |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | (Fortgeführte) Anschaffungskosten nach der Effektivzinsmethode |
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind zu einem gewissen Grad Annahmen zu treffen und / oder Schätzungen vorzunehmen, die sich auf den Ausweis und die Höhe der bilanzierten Vermögenswerte, Schulden, Erträge, Aufwendungen und der Eventualverbindlichkeiten ausgewirkt haben. Diese wirken beispielsweise auf die Beurteilung der Beherrschungsmöglichkeiten zur Festlegung des Konsolidierungskreises, die Beurteilung der Werthaltigkeit des aktivierten Vermögens, die konzerneinheitliche Festlegung wirtschaftlicher Nutzungsdauern, die Einzahlungszeitpunkte von Forderungen, die Einschätzung der Nutzung steuerlicher Verlustvorträge und den Ansatz von Rückstellungen.
Die wesentlichen Ursachen von Schätzungsunsicherheiten betreffen in die Zukunft gerichtete Bewertungsfaktoren wie den Rechnungszins, die Annahmen zur weiteren Ertragsentwicklung, die Annahmen zur Risikosituation und zur Zinsentwicklung. Die zugrunde gelegten Annahmen und Schätzungen beruhen auf dem zum Aufstellungszeitpunkt dieses Konzernabschlusses aktuell verfügbaren Informationsstand. Zum Ende des Geschäftsjahres gab es weder zukunftsbezogene Annahmen noch Angaben über sonstige am Abschlussstichtag wesentliche Quellen von Schätzungsunsicherheiten, durch die ein beträchtliches Risiko entstehen kann, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte der ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden erwarten lässt. In Einzelfällen können die tatsächlichen Werte von den projizierten Ansätzen abweichen. Änderungen hiervon werden zum Zeitpunkt einer besseren Erkenntnis unmittelbar berücksichtigt. Die Buchwerte der betroffenen Posten werden einzeln in den jeweiligen Textziffern dargestellt.
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen mit Ausnahme der im Geschäftsjahr erstmalig verpflichtend anzuwendenden IFRS-Regelungen im Wesentlichen den im Vorjahr angewandten Vorschriften. Die Änderungen der erstmals im Geschäftsjahr 2017 verpflichtend anzuwendenden IFRS-Regelungen hatten keine materiellen Auswirkungen auf die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Villeroy & Boch-Konzern.
Über die Entwicklungen des IFRS-Regelwerks informiert Tz. 62.
In den Konzernabschluss der Villeroy & Boch AG sind sämtliche 13 (Vorjahr: 13) inländische und 41 (Vorjahr: 40) ausländische Tochterunternehmen einbezogen, die - direkt oder indirekt - von der Villeroy & Boch AG beherrscht und vollkonsolidiert werden. Die Veränderung des Konsolidierungskreises des Villeroy & Boch-Konzerns stellte sich wie folgt dar:
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| Inland | Ausland | Gesamt | |
|---|---|---|---|
| Stand zum 01.01.2017 | 13 | 40 | 53 |
| Zugang durch Unternehmenserwerb | - | 1 | 1 |
| Stand zum 31.12.2017 | 13 | 41 | 54 |
Am 23. Juni 2017 erwarb die Villeroy & Boch AG 45,36 % der Anteile der Argent Australia Pty. Ltd., mit Sitz in Brisbane, Australien. Die Gesellschaft vertreibt mit 82 Mitarbeitern hauptsächlich Bad- und Kücheneinrichtungen an den Fachhandel sowie Projektkunden. Der Villeroy & Boch-Konzern liefert diesem Unternehmen seit vielen Jahren Produkte des Unternehmensbereichs Bad und Wellness.
Die im Zuge der Akquisition übernommenen Anteile wurden mit gleichwertigem Stimmrecht erworben. Darüber hinaus bestehen Optionen auf den zukünftigen Erwerb weiterer Anteile, die zum Teil an bestimmte Bedingungen geknüpft sind. Insbesondere ist eine Option auf den Erwerb von weiteren 10 % der Anteile jederzeit ausübbar. Der Villeroy & Boch-Konzern könnte folglich kurzfristig die einfache Stimmenmehrheit erwerben, die nach Satzung und Gesellschaftervertrag ausreicht, um die maßgebliche Geschäftstätigkeit einseitig zu bestimmen. Aus diesem Grund ist die Argent Australia Pty. Ltd. in den Villeroy & Boch-Konzernabschluss einzubeziehen.
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| In Mio. € | 2017 |
|---|---|
| Kaufpreis | 5,6 |
| Zuzüglich variable, zukünftige Kaufpreisanteile (a) | 1,2 |
| Gesamtkaufpreis (erwartet) | 6,8 |
| Abzüglich erhaltene Dividendenzahlung (vgl. Tz. 22) | -1,1 |
| Kosten des Erwerbs | 5,7 |
(a) Der Veräußerer erhält in den nächsten 5 Jahren eine zusätzliche Vergütung auf Basis der jeweils erzielten Jahresergebnisse. Diese variable Vergütung ist auf 1,8 Mio. AUD limitiert. Dies entspricht einem aktuellen Erwartungswert von 1,2 Mio. €, die im Gesamtkaufpreis berücksichtigt wurden. In gleicher Höhe wurde eine entsprechende Verbindlichkeit passiviert.
Zum Erwerbszeitpunkt wurden alle erworbenen Vermögenswerte und Schulden wie folgt mit ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt:
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| In Mio. € | Tz | 23.06.2017 |
|---|---|---|
| Immaterielle Vermögenswerte | 5 | 0,5 |
| Sachanlagen | 6 | 0,9 |
| Vorräte | 11 | 11,2 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 12 | 5,1 |
| Sonstige lang- und kurzfristige Vermögenswerte | 13 | 1,0 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 15 | 2,3 |
| Übernommene Vermögenswerte | 21,0 | |
| Minderheitsanteile | 22 | 5,3 |
| Pensionsrückstellungen | 26 | - |
| Lang- und kurzfristige Personalrückstellungen | 27 | 0,8 |
| Sonstige lang- und kurzfristige Rückstellungen | 28 | 0,8 |
| Finanzverbindlichkeiten | 29 | 1,1 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 30 | 8,2 |
| Übernommene Schulden | 16,2 | |
| Beizulegender Zeitwert des Nettovermögens | 4,8 | |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 5 | 0,9 |
| Kosten des Erwerbs | 5,7 |
Im Rahmen der Erstbewertung wurde der erworbene Auftragsbestand als immaterieller Vermögenswert mit 0,4 Mio. € (0,6 Mio. AUD) aktiviert. Dieser wird über den voraussichtlichen Realisierungszeitraum, das heißt bis spätestens Mitte 2019, abgeschrieben.
Durch den Erwerb entstand ein Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 0,9 Mio. €. Dieser repräsentiert im Wesentlichen das Kundenverzeichnis und die Markt- und Branchenkenntnisse der Argent-Mitarbeiter. Diese Vorteile sind nicht getrennt vom Geschäfts- oder Firmenwert anzusetzen.
Als Bestandteil der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Bad und Wellness wurde der aus dem Erwerb entstandene Geschäfts- oder Firmenwert beim aktuellen Werthaltigkeitstest berücksichtigt. Wie im Vorjahr überstieg der Nutzungswert das Nettovermögen des Unternehmensbereichs (vgl. Tz. 5). Ein Wertminderungsaufwand entstand durch die Akquisition nicht.
Die Minderheitsanteile (54,64 % Anteilsbesitz an der Argent Australia Pty. Ltd.) wurden zum Erwerbszeitpunkt bilanziert und unter Bezugnahme auf das erworbene Nettovermögen mit 5,2 Mio. € bewertet und in der Konzernbilanz unter dem Posten Minderheiten am Eigenkapital (vgl. Tz. 22) ausgewiesen. Transaktionen mit den Minderheitsgesellschaftern, die nicht zu einem Beherrschungsverlust führen, wie bspw. eine Dividendenzahlung, werden erfolgsneutral als Eigenkapitaltransaktion erfasst (vgl. Tz. 22).
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| In Mio. € | 2017 |
|---|---|
| Kaufpreis | 5,6 |
| Abzüglich mit dem Erwerb übernommene Barmittel | -2,3 |
| Nettomittelabfluss von Zahlungsmitteln aus dem Erwerb | 3,3 |
Seit Erstkonsolidierung erzielte Argent Australia Pty. Ltd. einen Umsatz mit externen Kunden in Höhe von 10,1 Mio. € und ein Ergebnis in Höhe von -0,2 Mio. €. Im gleichen Zeitraum realisierten die übrigen Konzerngesellschaften einen Umsatz in Höhe von 1,7 Mio. € mit dem neu erworbenen Unternehmen. Der bereinigte Umsatz der Argent Australia Pty. Ltd. im Villeroy & Boch-Konzernverbund beträgt 8,4 Mio. €. Im Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 hat die Gesellschaft einen Umsatz in Höhe von 24,6 Mio. € und einen Jahresüberschuss in Höhe von 0,4 Mio. € realisiert.
Der Villeroy & Boch-Konzern gliedert sich nach Hauptzweck und Sitz der Einzelgesellschaften wie folgt:
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| Inland | Ausland | 2017 | Inland | Ausland | 2016 | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Anteilsbesitz: 100 % | ||||||
| Geschäftsbereich | ||||||
| Bad und Wellness | 3 | 28 | 31 | 3 | 28 | 31 |
| Tischkultur | 5 | 18 | 23 | 5 | 18 | 23 |
| Andere Geschäftszwecke | 6 | 3 | 9 | 6 | 3 | 9 |
| Überleitung | -1 | -10 | -11 | -1 | -10 | -11 |
| Summe | 13 | 39 | 52 | 13 | 39 | 52 |
| Anteilsbesitz: 50-99 % | ||||||
| Bad und Wellness | - | 2 | 2 | - | 1 | 1 |
| Summe Konzern | 13 | 41 | 54 | 13 | 40 | 53 |
Im Villeroy & Boch-Konzern bestehende Immobilien- und Betreibergesellschaften für Restaurants werden in der Kategorie "Andere Geschäftszwecke" zusammengefasst. Einige Unternehmen, wie beispielsweise die Villeroy & Boch AG, sind in beiden Unternehmensbereichen aktiv. Mehrfachnennungen werden über die Zeile "Überleitung" eliminiert. Einzelheiten zu den nicht 100 %-igen Tochtergesellschaften, an denen für den Villeroy & Boch-Konzern wesentliche Minderheiten bestehen, werden in Tz. 22 dargestellt. Information zur Struktur des Villeroy & Boch-Konzerns enthält der Lagebericht im Abschnitt "Geschäftsmodell des Konzerns".
Die Aufstellung des Anteilsbesitzes gemäß § 313 Abs. 2 HGB erfolgt in Tz. 61.
Der Villeroy & Boch-Konzern nimmt folgende nationale Erleichterungen in Bezug auf die Prüfung und Offenlegung von Jahresabschlussunterlagen in Anspruch:
Der Villeroy & Boch-Konzern macht für fast alle inländischen Tochterunternehmen im Geschäftsjahr 2017 von der Befreiungsvorschrift des § 264 Abs. 3 HGB für die Aufstellung, Prüfung und Offenlegung eines eigenen Jahresabschlusses und ggf. eines eigenen Lageberichts Gebrauch. Die formalen Voraussetzungen seitens der jeweiligen Konzerngesellschaft sowie von der Villeroy & Boch AG sind erfüllt. Die betreffenden Gesellschaften sind in der Anteilsliste (vgl. Tz. 61) entsprechend gekennzeichnet. Für diese Gesellschaften ist der Konzernabschluss der Villeroy & Boch AG der befreiende Konzernabschluss.
Für die Villeroy & Boch (U.K.) Limited, London, im Unternehmensregister von England und Wales eingetragen unter der Nummer 00339567, wurde gemäß § 479A UK Companies Act 2006 (= englisches Handelsrecht) auf eine Prüfung durch einen externen Wirtschaftsprüfer verzichtet.
Die beiden niederländischen Gesellschaften Ucosan B.V., Roden, und Villeroy & Boch Tableware B.V., Oosterhout, nutzen die nach Teil 9, § 403(1b), 2. Buch des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs zulässigen Erleichterungsvorschriften zur Aufstellung, Veröffentlichung und Prüfung des Jahresabschlusses. Die Bilanzdaten beider Unternehmen sind als vollkonsolidierte Tochtergesellschaften im Konzernabschluss der Villeroy & Boch AG enthalten, welcher beim niederländischen Handelsregister hinterlegt ist.
Für die Villeroy & Boch S.à r.l., Faiencerie de Septfontaines-lez-Luxembourg, wird gemäß § 314 des Luxemburger Gesetzes über Handelsgesellschaften auf die Aufstellung eines Konzernabschlusses und eines Konzernlageberichts verzichtet. Die Bilanzdaten sind als vollkonsolidierte Tochtergesellschaften im Konzernabschluss der Villeroy & Boch AG enthalten, welcher beim luxemburgischen Handels- und Gesellschaftsregister hinterlegt ist.
Die Jahresabschlüsse der in den Abschluss des Villeroy & Boch-Konzerns einbezogenen Gesellschaften werden nach konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt und in die Konsolidierung einbezogen. Der Bilanzstichtag der konsolidierten Gesellschaften entspricht dem der Villeroy & Boch AG als oberste Muttergesellschaft. Der Konzernabschluss beinhaltet die Geschäftsvorfälle derjenigen Gesellschaften, die zum Bilanzstichtag als Tochtergesellschaften und als assoziierte Unternehmen der Villeroy & Boch AG gelten.
Tochtergesellschaften sind diejenigen Gesellschaften, bei denen die Villeroy & Boch AG - direkt oder indirekt - die maßgebliche Geschäftstätigkeit einseitig bestimmen kann. Die maßgebliche Geschäftstätigkeit umfasst alle relevanten Aktivitäten, die die Profitabilität der Gesellschaft wesentlich beeinflussen. Beherrschung ist nur gegeben, wenn die Villeroy & Boch AG die relevanten Tätigkeiten des untergeordneten Unternehmens steuern kann, einen Rechtsanspruch auf variable Rückflüsse aus dem Engagement im untergeordneten Unternehmen besitzt und die Höhe der Ausschüttungen beeinflussen kann. In der Regel beruht die Beherrschungsmöglichkeit im Villeroy & Boch-Konzern dabei auf einer mittel- oder unmittelbaren Stimmrechtsmehrheit der Villeroy & Boch AG. Hierbei werden auch potenzielle substanzielle Stimmrechte berücksichtigt. Die Einbeziehung beginnt zu dem Zeitpunkt, ab dem die Möglichkeit der Beherrschung besteht. Sie endet, wenn die Möglichkeit der Beherrschung nicht mehr gegeben ist.
Im Zuge der Kapitalkonsolidierung werden die Anschaffungskosten der Tochterunternehmen zum Zeitpunkt ihres Erwerbs mit dem auf sie entfallenden neu bewerteten Eigenkapitalanteil verrechnet. Die sich danach eventuell ergebenden Unterschiedsbeträge werden als Geschäfts- oder Firmenwerte bilanziert (vgl. Tz. 1 - Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze: Immaterielle Vermögenswerte). Sich aus der Aufstockung der Beteiligungsquote ergebende Unterschiedsbeträge bei bereits konsolidierten Tochterunternehmen werden direkt gegen die Gewinnrücklagen verrechnet. Die aufgedeckten stillen Reserven und Lasten werden im Rahmen der Folgekonsolidierung entsprechend den korrespondierenden Vermögenswerten und Schulden fortgeführt.
Die Anteile von Minderheitsgesellschaftern am erworbenen Unternehmen werden zum entsprechenden Anteil des identifizierbaren Nettovermögens des erworbenen Unternehmens bewertet und unter dem Posten Minderheitsanteile am Eigenkapital (vgl. Tz. 22) in der Konzernbilanz der Villeroy & Boch AG ausgewiesen. Transaktionen mit Minderheitsgesellschaftern, die nicht zu einem Beherrschungsverlust führen, werden erfolgsneutral als Eigenkapitaltransaktion erfasst.
Bei der Schuldenkonsolidierung werden die abgestimmten gegenseitigen Forderungen und Verbindlichkeiten der in der Konsolidierung einbezogenen Gesellschaften untereinander aufgerechnet. Umsätze, Aufwendungen und Erträge zwischen den einbezogenen Gesellschaften werden eliminiert. Zwischenergebnisse im Anlage- sowie Vorratsvermögen werden neutralisiert. Die Ergebnisse der im Laufe des Jahres erworbenen oder veräußerten Tochtergesellschaften werden ab dem tatsächlichen Erwerbszeitpunkt bzw. bis zum tatsächlichen Abgangszeitpunkt in der Konzernerfolgsrechnung erfasst.
Soweit sich ein abweichender Steueraufwand in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich ausgleicht, werden auf ergebniswirksame Konsolidierungsmaßnahmen latente Steuerabgrenzungen vorgenommen.
Bei der erstmaligen Einbeziehung einer assoziierten Unternehmung werden die Unterschiedsbeträge aus der Erstkonsolidierung entsprechend den Grundsätzen der Vollkonsolidierung behandelt. Zwischengesellschaftliche Gewinne und Verluste waren bei diesen Gesellschaften in den Berichtsjahren unbedeutend.
Im Geschäftsjahr wurde die Zusammensetzung des Konsolidierungskreises regelmäßig überprüft. Die Villeroy & Boch AG beherrschte alle bisherigen Tochtergesellschaften. Die im Vorjahr angewendeten Konsolidierungsgrundsätze wurden beibehalten.
Auf Basis der Einzelabschlüsse werden sämtliche Geschäftsvorfälle in ausländischer Währung mit dem Kurs zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung angesetzt. Zum jeweiligen Bilanzstichtag erfolgt eine Bewertung zum Stichtagskurs. Die in ausländischer Währung aufgestellten Einzelbilanzen der konsolidierten Gesellschaften werden nach dem Konzept der funktionalen Währung in Euro umgerechnet. Bei allen ausländischen Konzerngesellschaften ist die funktionale Währung die jeweilige Landeswährung, da diese Gesellschaften ihre Geschäfte in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbstständig betreiben. Die Vermögenswerte und Schulden werden aus praktischen Erwägungen zum Mittelkurs am Bilanzstichtag, sämtliche Posten der Gewinn- und Verlustrechnung zu monatlichen Durchschnittskursen umgerechnet. Aus der Umrechnung der Abschlüsse ausländischer Tochterunternehmen resultierende Differenzen werden erfolgsneutral behandelt (vgl. Tz. 21(a)). Währungseffekte aus Nettoinvestitionen in ausländische Konzerngesellschaften werden ebenfalls in den Bewertungsrücklagen (vgl. Tz. 21(b)) ausgewiesen. Diese verbleiben bei einer partiellen Zurückführung der Nettoinvestition in diesem Bilanzposten. Verlassen bisher konsolidierte Unternehmen den Konsolidierungskreis, werden die erfolgsneutral erfassten Umrechnungsdifferenzen ergebniswirksam aufgelöst.
Die Wechselkurse wichtiger Währungen zum Euro veränderten sich wie folgt:
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| 1 € = | Stichtagskurs | Durchschnittskurs | |||
|---|---|---|---|---|---|
| 2017 | 2016 | 2017 | 2016 | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Chinesischer Renminbi Yuan | CNY | 7,80 | 7,32 | 7,63 | 7,31 |
| Ungarischer Forint | HUF | 310,33 | 309,83 | 309,18 | 312,32 |
| Mexikanischer Peso | MXN | 23,66 | 21,77 | 21,21 | 20,47 |
| Norwegische Krone | NOK | 9,84 | 9,09 | 9,28 | 9,33 |
| Rumänischer Lei | RON | 4,65 | 4,54 | 4,56 | 4,49 |
| Russischer Rubel | RUB | 69,39 | 64,30 | 65,61 | 75,19 |
| Schwedische Krone | SEK | 9,84 | 9,55 | 9,63 | 9,42 |
| Thailändischer Baht | THB | 39,12 | 37,73 | 38,29 | 38,98 |
| US-Dollar | USD | 1,20 | 1,05 | 1,13 | 1,10 |
Die immateriellen Vermögenswerte haben sich wie folgt entwickelt:
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| In Mio. € | Konzessionen, Patente, Lizenzen und ähnliche Rechte | Geschäfts- oder Firmenwerte | Gesamt |
|---|---|---|---|
| Kumulierte Anschaffungswerte | |||
| Stand zum 01.01.2016 | 19,8 | 39,8 | 59,6 |
| Währungsanpassungen | 0,0 | -0,1 | -0,1 |
| Zugänge | 1,3 | - | 1,3 |
| Abgänge | -1,8 | - | -1,8 |
| Stand zum 01.01.2017 | 19,3 | 39,7 | 59,0 |
| Währungsanpassungen | 0,0 | -0,1 | -0,1 |
| Zugänge | 1,0 | - | 1,0 |
| Zugänge aus Unternehmenserwerb | 0,4 | 0,9 | 1,3 |
| Abgänge | -0,6 | - | -0,6 |
| Stand zum 31.12.2017 | 20,1 | 40,5 | 60,6 |
| Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen | |||
| Stand zum 01.01.2016 | 13,7 | 8,8 | 22,5 |
| Währungsanpassungen | 0,0 | - | 0,0 |
| Planmäßige Abschreibungen | 0,8 | - | 0,8 |
| Abgänge | 0,1 | - | 0,1 |
| Stand zum 01.01.2017 | -1,1 | - | -1,1 |
| Währungsanpassungen | 13,5 | 8,8 | 22,3 |
| Planmäßige Abschreibungen | 0,0 | - | 0,0 |
| Wertminderungen | 1,0 | - | 1,0 |
| Abgänge | -0,2 | - | -0,2 |
| Stand zum 31.12.2017 | 14,3 | 8,8 | 23,1 |
| Restbuchwerte | |||
| Stand zum 31.12.2017 | 5,8 | 31,7 | 37,5 |
| Stand zum 31.12.2016 | 5,8 | 30,9 | 36,7 |
Eine Beschreibung der Bewegung "Zugänge aus Unternehmenserwerb" erfolgt in Tz. 2.
Die Anlagengruppe "Konzessionen, Patente, Lizenzen und ähnliche Rechte" enthält im Wesentlichen von Tochtergesellschaften aktivierte Schlüsselgelder für angemietete Einzelhandelsflächen im Wert von 2,8 Mio. € (Vorjahr: 2,9 Mio. €), aktivierte Softwarelizenzen in Höhe von 1,8 Mio. € (Vorjahr: 2,0 Mio. €) und Emissionsrechte in Höhe von 1,0 Mio. € (Vorjahr: 0,8 Mio. €).
Die Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von 31,7 Mio. € (Vorjahr: 30,9 Mio. €) wurden dem Unternehmensbereich Bad und Wellness als zahlungsmittelgenerierende Einheit zugeordnet. Der Anstieg basiert im Wesentlichen auf der Erstkonsolidierung von Argent Australia Pty. Ltd. (vgl. Tz. 2). Die wesentlichen Kenngrößen des Unternehmensbereichs Bad und Wellness werden im Segmentbericht (vgl. Tz. 52) dargestellt.
Die Werthaltigkeit der aktivierten Geschäfts- oder Firmenwerte wurde überprüft. Hierzu wurde der Barwert der zukünftigen Zahlungsüberschüsse aus diesem Unternehmensbereich gemäß der Planung festgestellt. Dabei werden die prognostizierten Zahlungsströme bis 2021 mit einem Zinssatz vor Ertragsteuer von 6,4 % p. a. (Vorjahr: 6,4 % p. a.) und spätere Cash Flows mit einem Zinssatz vor Ertragsteuer von 5,8 % p. a. (Vorjahr: 5,9 % p. a.) diskontiert. Der so ermittelte Barwert lag über dem Nettovermögen des Unternehmensbereichs, sodass keine Wertminderung für diese Bilanzposten erforderlich war.
Im Berichtsjahr entwickelten sich die betrieblich genutzten Sachanlagen wie folgt:
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| In Mio. € | Grundstücke und Gebäude | Technische Anlagen und Maschinen | Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | In Herstellung befindliche Sachanlagen | Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|
| Kumulierte Anschaffungswerte | |||||
| Stand zum 01.01.2016 | 198,9 | 323,4 | 97,9 | 13,5 | 633,7 |
| Währungsanpassungen | -0,5 | -0,7 | -0,3 | -0,1 | -1,6 |
| Zugänge | 1,8 | 5,2 | 5,5 | 12,4 | 24,9 |
| Abgänge | -3,9 | -6,4 | -7,0 | -0,2 | -17,5 |
| Umbuchungen | 1,1 | 9,3 | 0,9 | -11,3 | 0,0 |
| Klassifizierung zur Veräußerung gehalten | -4,0 | - | - | - | -4,0 |
| Stand zum 01.01.2017 | 193,4 | 330,8 | 97,0 | 14,3 | 635,5 |
| Währungsanpassungen | -2,0 | -3,0 | -1,4 | -0,4 | -6,8 |
| Zugänge aus Unternehmenserwerb | - | - | 0,9 | - | 0,9 |
| Zugänge | 1,2 | 7,6 | 5,6 | 20,4 | 34,8 |
| Abgänge | -3,7 | -8,4 | -7,6 | - | -19,7 |
| Umbuchungen | 0,5 | 6,9 | 0,3 | -7,7 | 0,0 |
| Stand zum 31.12.2017 | 189,4 | 333,9 | 94,8 | 26,6 | 644,7 |
| Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen | |||||
| Stand zum 01.01.2016 | 129,1 | 264,5 | 78,9 | - | 472,5 |
| Währungsanpassungen | 0,1 | -0,4 | -0,2 | - | -0,5 |
| Planmäßige Abschreibungen | 4,1 | 14,9 | 6,7 | - | 25,7 |
| Abgänge | -2,9 | -6,3 | -6,6 | - | -15,8 |
| Umbuchungen | -0,1 | - | 0,1 | - | 0,0 |
| Klassifizierung zur Veräußerung gehalten | -3,6 | - | - | - | -3,6 |
| Stand zum 01.01.2017 | 126,7 | 272,7 | 78,9 | - | 478,3 |
| Währungsanpassungen | -1,0 | -2,3 | -1,2 | - | -4,5 |
| Planmäßige Abschreibungen | 3,4 | 14,4 | 6,7 | - | 24,5 |
| Abgänge | -3,5 | -8,2 | -7,2 | - | -18,9 |
| Umbuchungen | - | - | - | - | - |
| Stand zum 31.12.2017 | 125,6 | 276,6 | 77,2 | - | 479,4 |
| Restbuchwerte | |||||
| Stand zum 31.12.2017 | 63,8 | 57,3 | 17,6 | 26,6 | 165,3 |
| Stand zum 31.12.2016 | 66,7 | 58,1 | 18,1 | 14,3 | 157,2 |
Eine Beschreibung der Bewegung "Zugänge aus Unternehmenserwerb" erfolgt in Tz. 2.
Wir erwarben Sachanlagen im Wert von 34,8 Mio. € (Vorjahr: 24,9 Mio. €). Der Großteil unserer Investitionen entfiel mit 24,1 Mio. € (Vorjahr: 15,3 Mio. €) auf den Unternehmensbereich Bad und Wellness. Schwerpunktmäßig investierten wir in die Modernisierung unserer Produktion. Der Fokus lag auf der Sanitärfertigung, hauptsächlich in Mettlach, in Hódmezövásárhely (Ungarn), in Ramos (Mexiko) und Valence d'Agen (Frankreich). Darüber hinaus wurden Formen für neue Wellnessprodukte in Roden (Niederlande) und eine neue Metalldrehmaschine in Vargarda (Schweden) angeschafft.
Im Unternehmensbereich Tischkultur investierten wir 4,6 Mio. € (Vorjahr: 5,0 Mio. €). Für unsere Produktion in den Werken Merzig und Torgau wurden neue Maschinen und Werkzeuge im Wert von 2,0 Mio. € (Vorjahr: 1,9 Mio. €) erworben. Darüber hinaus haben wir in die weitere Optimierung unseres Einzelhandelsnetzes wie zum Beispiel die Renovierung bzw. Neueröffnung von Verkaufsgeschäften in Großbritannien, Australien und in der Schweiz investiert. Für die Zentralbereiche wurden Sachanlagen im Wert von 6,1 Mio. € (Vorjahr: 4,6 Mio. €) erworben. In die Umgestaltung unserer Verwaltungszentrale in Mettlach investierten wir davon insgesamt 4,1 Mio. €.
Im Berichtszeitraum wurden Anlagen im Wert von 7,7 Mio. € fertig gestellt und in die betriebliche Wertschöpfung integriert (Vorjahr: 11,3 Mio. €). 3,3 Mio. € entfielen auf Deutschland, wo unter anderem in der Sanitärfabrik Mettlach ein CNC-Bearbeitungszentrum für 0,6 Mio. € und zwei neue WC-Pressen für 0,6 Mio. € in Betrieb genommen wurden. Die Produktion in Mondial nutzte neu errichtete Anlagen im Wert von 1,4 Mio. €. Ein Großteil entfiel auf neue Gießbänke, um DirectFlush-WCs herzustellen. Im Vorjahr wurden vor allem neue Anlagen in Deutschland (3,7 Mio. €) und in Ungarn (1,8 Mio. €) erstmals eingesetzt.
Die Abgänge des Geschäftsjahres bei den Anschaffungskosten in Höhe von 19,7 Mio. € (Vorjahr: 17,5 Mio. €) und bei den kumulierten Abschreibungen in Höhe von 18,9 Mio. € (Vorjahr: 15,8 Mio. €) resultierten vorwiegend aus der Verschrottung bereits vollständig abgeschriebener, nicht mehr nutzbarer Vermögenswerte.
Im Vorjahr wurde ein Teil des ehemaligen Produktionsstandorts in Selb mit einem Restbuchwert von 0,4 Mio. € in den Bilanzposten "zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte" umgegliedert (vgl. Tz. 16).
In der Anlagengruppe "Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung" waren aufgrund der Integration der Argent Australia Pty. Ltd. (vgl. Tz. 2) gemietete Sachanlagen mit einem Buchwert von 0,4 Mio. € (Erstkonsolidierung: 0,5 Mio. €) erstmals enthalten. Argent Australia Pty. Ltd. mietet im Wesentlichen Kraftfahrzeuge. Im Berichtszeitraum sind Abschreibungen in Höhe von 0,1 Mio. € angefallen. Die aus den künftigen Leasingraten resultierenden Zahlungsverpflichtungen sind als Verbindlichkeit passiviert, wobei der zukünftige Zinsaufwand jedoch unberücksichtigt bleibt (vgl. Tz. 28). Abgesehen von diesen Finanzierungsleasingverhältnissen lagen im Konzern ausschließlich Miet- bzw. Leasingverhältnisse vor, die ihrem wirtschaftlichen Gehalt nach Operating Leasing zu qualifizieren sind.
Im Geschäftsjahr 2017 belief sich der Mietaufwand aus Operating-Lease-Verträgen auf 34,2 Mio. € (Vorjahr: 37,9 Mio. €). Der Konzern mietet Verkaufsräume, Lagerstätten, Büroräume, Einrichtungen und bewegliche Wirtschaftsgüter. Die Verträge haben eine Grundmietzeit zwischen einem halben Jahr und 30 Jahren. Kaufoptionen wurden nicht vereinbart. Die meisten Verträge verlängern sich zu den bestehenden Konditionen stillschweigend.
Durch die Untervermietung von zurzeit nicht betrieblich genutzten, ungekündigten Mietobjekten wurden Einnahmen in Höhe von 0,6 Mio. € (Vorjahr: 0,6 Mio. €) erzielt. Anfallende Nebenkosten und sonstige Verpflichtungen werden von den Untermietern getragen. Die Untervermietung endet spätestens mit dem Auslaufen des Konzernmietvertrags. Die Verpflichtungen aus den Mietverträgen werden wie folgt fällig:
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| In Mio. € | Bis 1 Jahr | 1 bis 5 Jahre | Über 5 Jahre |
|---|---|---|---|
| Zukünftig zu leistende Zahlungen | |||
| Per 31.12.2017 | 18,3 | 27,6 | 6,3 |
| Per 31.12.2016 | 21,3 | 27,6 | 4,5 |
| Zukünftige Einnahmen aus Untervermietung | |||
| Per 31.12.2017 | 0,6 | 0,8 | - |
| Per 31.12.2016 | 0,6 | 0,8 | - |
Die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien haben sich wie folgt entwickelt:
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| In Mio. € | Nicht betrieblich genutztes Vermögen | |||
|---|---|---|---|---|
| Grundstücke | Gebäude | 2017 | 2016 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Kumulierte Anschaffungswerte | ||||
| Stand zum 01.01. | 0,6 | 73,9 | 74,5 | 86,4 |
| Abgänge | -0,1 | 0,0 | -0,1 | -11,9 |
| Zugänge | 0,1 | - | 0,1 | - |
| Stand zum 31.12. | 0,6 | 73,9 | 74,5 | 74,5 |
| Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen | ||||
| Stand zum 01.01. | - | 65,6 | 65,6 | 75,0 |
| Planmäßige Abschreibungen | - | 0,7 | 0,7 | 0,8 |
| Abgänge | - | 0,0 | 0,0 | -10,2 |
| Stand zum 31.12. | - | 66,3 | 66,3 | 65,6 |
| Restbuchwerte | ||||
| Stand zum 31.12. | 0,6 | 7,6 | 8,2 | 8,9 |
Der Posten enthält Immobilien im Saarland, in Luxemburg und in Frankreich.
Am 12. Mai 2017 wurden drei kleinere Grundstücke in Lübeck-Dänischburg verkauft. Im Vorjahr trennten wir uns von einer Teilfläche unseres ehemaligen Tischkulturwerks in Luxemburg.
Der Verkehrswert zum 31. Dezember 2017 für alle in dieser Position enthaltenen Immobilien nach der vorstehend beschriebenen Verkaufstransaktion beträgt 42,2 Mio. € (Vorjahr: 43,2 Mio. €). Ein Verkehrswert in Höhe von 28,5 Mio. € (Vorjahr: 28,5 Mio. €) basiert auf einem unabhängigen Bewertungsgutachten. In der Fair-Value-Hierarchie des IFRS 13 werden diese Verkehrswerte der Stufe 3 zugeordnet.
Aus den Bestandsimmobilien erwirtschaftete der Konzern:
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| In Mio. € | 31.12.2017 | 31.12.2016 |
|---|---|---|
| Mieteinnahmen | 0,7 | 0,8 |
| Aufwendungen für Bewirtschaftung und Ähnliches | -0,3 | -0,5 |
Es wird erwartet, dass sich die Miete wie folgt entwickelt:
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| In Mio. € | Bis 1 Jahr | 1 bis 5 Jahre | Über 5 Jahre |
|---|---|---|---|
| Per 31.12.2017 | 0,5 | 1,8 | 5,5 |
| Per 31.12.2016 | 0,5 | 1,7 | 5,9 |
Die zukünftigen Mieten erhöhen sich gemäß der Entwicklung des jeweils gültigen Verbraucherpreisindexes. Die Mieter tragen in der Regel sämtliche Instandhaltungsaufwendungen.
Der Villeroy & Boch-Konzern bilanziert, wie im Vorjahr, zwei Unternehmen nach der Equity-Methode des IAS 28.
Die V&B Lifestyle India Private Limited, mit Sitz in Gurgaon, Indien, vertreibt Tischkulturprodukte in Indien. Ein weiteres nicht börsennotiertes Unternehmen mit Sitz in Deutschland, für das § 313 Abs. 3 HGB Anwendung findet, ist keinem operativen Unternehmensbereich zuzuordnen.
Die Buchwerte der Beteiligungen haben sich im Berichtszeitraum wie folgt entwickelt:
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| In Mio. € | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Stand zum 01.01. | 1,5 | 1,5 |
| Anteilige Erfolge der assoziierten Gesellschaften | 0,5 | 0,5 |
| Ausschüttung an den Villeroy & Boch-Konzern | -0,5 | -0,5 |
| Stand zum 31.12. | 1,5 | 1,5 |
An beiden Gesellschaften hält der Villeroy & Boch-Konzern jeweils 50 % der Stimmrechte. Gemeinsame Vereinbarungen im Sinne des IFRS 11 bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte umfassen:
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| In Mio. € | 31.12.2017 | 31.12.2016 |
|---|---|---|
| Beteiligungen (a) | 2,1 | 2,1 |
| Ausleihungen (b) | 4,0 | 6,5 |
| Wertpapiere (c) | 8,7 | 1,5 |
| Insgesamt | 14,8 | 10,1 |
(a) Innerhalb der Beteiligungen wird ein 2,29 %-Anteil am Grundkapital der V&B Fliesen GmbH, Merzig, mit einem Buchwert von 2,1 Mio. € ausgewiesen (Vorjahr: 2,1 Mio. €). Der Buchwert wurde im Vorjahr außerplanmäßig abgeschrieben.
(b) Im Zusammenhang mit dem schrittweisen Verkauf der Werksimmobilie in Gustavsberg, Schweden, wurde 2013 eine Darlehensforderung an die Porslinsfabriksstaden AB, Gustavsberg, Schweden, einem Unternehmen der IKANO Bostad-Gruppe, begründet. Das in Schwedischen Kronen begebene Darlehen mit einem Gegenwert von 2,1 Mio. € (Vorjahr: 4,5 Mio. €) hat eine Restlaufzeit von vier Jahren. Im Dezember 2017 wurde eine Tilgungsrate in Höhe von 2,4 Mio. € gezahlt. Weitere Tilgungen erfolgen im Zweijahresrhythmus. Als Kreditsicherheiten dienen eine Bankbürgschaft der Svenska Handelsbanken AB (publ), Stockholm, Schweden, und übertragene Eigentumsrechte an Sachwerten.
Daneben werden als Ausleihungen an Fremde im Wesentlichen staatliche Pflichtausleihungen in Frankreich bilanziert.
Die Ausleihungen an Dritte werden wie folgt fällig:
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| In Mio. € | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Bruttobuchwert zum 31.12. | 4,0 | 6,5 |
| Davon: Zum Abschlussstichtag weder wertgemindert noch überfällig | 4,0 | 6,5 |
| - Innerhalb eines Jahres fällig | 0,1 | 2,6 |
| - In zwei bis fünf Jahren fällig | 2,6 | 2,6 |
| - In mehr als fünf Jahren fällig | 1,3 | 1,3 |
(c) Als Wertpapiere werden börsennotierte Renten, Aktien und Investmentfonds nach IAS 39 erfolgsneutral zum aktuellen Börsenwert bilanziert. Wertänderungen werden in der Bewertungsrücklage des Eigenkapitals erfasst (vgl. Tz. 21(d)). Die Anlagen sind wie folgt unterteilt:
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| In Mio. € | 31.12.2017 | 31.12.2016 |
|---|---|---|
| Förderfond der Stammaktionäre | 1,5 | 1,5 |
| Freie Kapitalanlagen | 7,2 | - |
| Insgesamt | 8,7 | 1,5 |
Von den Stammaktionären wurde anlässlich des 100-jährigen Bestehens der Mosaikfabrik Mettlach am 17. Januar 1970 ein Sondervermögen bereitgestellt, das der Förderung der Berufsaus- und Weiterbildung von Mitarbeitern der Villeroy & Boch AG und deren Angehörigen, der Förderung von Forschung und Wissenschaft sowie von Investor Relations und von Corporate Governance der Villeroy & Boch Gruppe dienen soll. Die freie Kapitalanlage erfolgt renditeoptimiert.
In der Fair-Value-Hierarchie des IFRS 13 wird dieser Bilanzposten der Stufe 1 zugeordnet.
In der Bilanz werden die folgenden latenten Steuern ausgewiesen:
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| In Mio. € | 31.12.2017 | 31.12.2016 |
|---|---|---|
| Aktive latente Steuer aus temporären Differenzen | 24,8 | 31,9 |
| Aktive latente Steuer auf Verlustvorträge | 12,5 | 15,5 |
| Latente Steueransprüche | 37,3 | 47,4 |
| Latente Steuerschulden | 3,4 | 4,3 |
Die latenten Steuern aus temporären Differenzen resultieren aus unterschiedlichen Wertansätzen zwischen Konzernbilanz und Steuerbilanz in den folgenden Posten:
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| In Mio. € | Aktive latente Steuern | Passive latente Steuern | |||
|---|---|---|---|---|---|
| Tz. | 31.12.2017 | 31.12.2016 | 31.12.2017 | 31.12.2016 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | 5 | 0,1 | 0,3 | 1,2 | 1,2 |
| Sachanlagen | 6 | 5,0 | 4,7 | 2,5 | 2,3 |
| Finanzielle Vermögenswerte | 9 | 0,1 | 0,0 | 0,1 | 0,3 |
| Vorräte | 11 | 0,0 | 0,0 | 1,6 | 1,0 |
| Sonstige Vermögenswerte | 13 | 0,1 | 0,1 | 0,4 | 0,9 |
| Steuerlicher Sonderposten | 0,0 | 0,1 | 4,2 | 4,3 | |
| Pensionsrückstellungen | 26 | 26,9 | 29,4 | 3,6 | 2,0 |
| Sonstige Rückstellungen | 28 | 2,5 | 3,6 | 0,0 | 0,0 |
| Sonstige Schulden | 1,7 | 1,8 | 1,4 | 0,4 | |
| Zwischensumme | 36,4 | 40,0 | 15,0 | 12,4 | |
| Aktiv- / Passivverrechnung | -11,6 | -8,1 | -11,6 | -8,1 | |
| Latente Steuer aus temporären Differenzen | 24,8 | 31,9 | 3,4 | 4,3 |
Die Verminderung der aktiven latenten Steuern aus temporären Differenzen um 7,1 Mio. € auf 24,8 Mio. € resultiert einerseits aus der Verminderung der Steuerlatenz auf die Pensionsrückstellungen, im Wesentlichen durch den Anstieg der Abzinsungssätze (vgl. Tz. 26), und andererseits aus der höheren Ausweisverrechnung mit passiven latenten Steuern. Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge sind in Höhe von 12,5 Mio. € (Vorjahr: 15,5 Mio. €) ausgewiesen. Sie betreffen Verlustvorträge ausländischer Konzerngesellschaften.
Die Verlustvorträge unterliegen Verlustverrechnungsbeschränkungen. Für die Verlustvorträge wurden insoweit keine aktiven latenten Steuern angesetzt, als deren Nutzung durch künftige positive steuerliche Ergebnisse nicht wahrscheinlich ist. Aufgrund dessen wurde auf die Aktivierung latenter Steuern in Höhe von 13,0 Mio. € im Hinblick auf die nicht endgültige Realisierung der Verlustvorträge verzichtet. Verlustvorträge in Höhe von 79,3 Mio. € (Vorjahr: 65,1 Mio. €) unterliegen Verlustverrechnungsbeschränkungen (Fristen von 5 bis 20 Jahren).
Auf Grundlage eines Impairment-Tests mit Planungshorizont 2018 bis 2022 sind Wertberichtigungen auf latente Steuern auf Verlustvorträge mit 16,4 Mio. € (Vorjahr: 20,0 Mio. €) gebildet worden.
Zum Bilanzstichtag setzten sich die Vorräte wie folgt zusammen:
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| In Mio. € | 31.12.2017 | 31.12.2016 |
|---|---|---|
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 21,1 | 20,9 |
| Unfertige Erzeugnisse | 17,5 | 16,3 |
| Fertige Erzeugnisse und Waren | 116,0 | 104,2 |
| Summe Vorräte | 154,6 | 141,4 |
Der Anstieg der Vorräte um 13,2 Mio. € auf 154,6 Mio. € basiert hauptsächlich auf der erstmaligen Einbeziehung des Warenbestandes der Argent Australia Pty. Ltd. in Höhe von 11,2 Mio. € (vgl. Tz. 2). Dieser Bestand an fertigen Erzeugnissen und Waren ist dem Unternehmensbereich Bad und Wellness zugeordnet.
Aus Sicht der einzelnen Unternehmensbereiche gliederten sich die Vorräte wie folgt:
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| In Mio. € | 31.12.2017 | 31.12.2016 |
|---|---|---|
| Bad und Wellness | 96,4 | 83,3 |
| Tischkultur | 58,2 | 58,1 |
| Summe Vorräte | 154,6 | 141,4 |
Die Wertberichtigungen auf das Vorratsvermögen verminderten sich im Geschäftsjahr um 0,7 Mio. € von 16,1 Mio. € auf 15,4 Mio. €.
Villeroy & Boch gewährt seinen Abnehmern länder- und branchenspezifische Zahlungsziele. Regional verteilten sich diese Forderungen nach dem Sitz des Kunden wie folgt:
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| In Mio. € | 31.12.2017 | 31.12.2016 |
|---|---|---|
| Deutschland | 26,8 | 23,7 |
| Übriger Euroraum | 29,0 | 29,4 |
| Sonstiges Ausland | 74,5 | 66,0 |
| Bruttobuchwert | 130,3 | 119,1 |
| Wertberichtigungen | -3,1 | -3,1 |
| Summe Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 127,2 | 116,0 |
Hiervon entfielen 89,8 Mio. € (Vorjahr: 79,3 Mio. €) auf den Unternehmensbereich Bad und Wellness und 37,4 Mio. € (Vorjahr: 36,7 Mio. €) auf den Unternehmensbereich Tischkultur.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen unserer neuen Konzerngesellschaft Argent Australia Pty. Ltd. (vgl. Tz. 2) zum 31. Dezember 2017 in Höhe von 4,0 Mio. € sind in der Region "Sonstiges Ausland" enthalten und werden dem Unternehmensbereich Bad und Wellness zugeordnet. Keine der übernommenen Forderungen waren wertgemindert. Sie werden voraussichtlich einbringlich sein.
Der Forderungsbestand umfasste:
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| In Mio. € | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Weder wertgeminderte noch überfällige Positionen | 101,6 | 90,4 |
| Nicht wertgemindert, aber überfällig | 16,3 | 14,7 |
| Kunde seit maximal 90 Tagen säumig | 14,9 | 13,4 |
| Kunde zwischen 91 und 360 Tagen säumig | 1,3 | 1,2 |
| Kunde seit mindestens 361 Tagen säumig | 0,1 | 0,1 |
| Wertgemindert, aber nicht überfällig1) | 9,0 | 11,0 |
| Wertgemindert und überfällig | 3,4 | 3,0 |
| Bruttowert insgesamt | 130,3 | 119,1 |
| Wertberichtigungen | -3,1 | -3,1 |
| Nettobuchwert | 127,2 | 116,0 |
1) Nicht durch Kreditversicherung abgedeckte Forderungen
Hinsichtlich des weder wertgeminderten noch im Zahlungsverzug befindlichen Bestandes lagen zum Abschlussstichtag keine Anzeichen auf einen möglichen Ausfall des Schuldners vor. Forderungen von Schuldnern, die seit mehr als 90 Tagen säumig sind, wurden in der Regel wertberichtigt. Die entsprechenden Wertberichtigungssätze basieren auf Erfahrungswerten der Vergangenheit. Für die überfälligen, aber nicht wertberichtigten Forderungen hat der Villeroy & Boch-Konzern eine Warenkreditversicherung oder werthaltige Sicherungen erhalten. Im Konzern liegt keine wesentliche Konzentration von Ausfallrisiken vor, da diese über eine große Anzahl von Kunden verteilt sind.
Der Bestand an wertgeminderten, aber nicht überfälligen Forderungen sank im Berichtsjahr um 2,0 Mio. € auf 9,0 Mio. €. Dies basierte im Wesentlichen auf einer Zunahme des durch die Warenkreditversicherung gedeckten Forderungsbestands. Zur allgemeinen Risikovorsorge wurde der nicht versicherte Anteil pauschal wertberichtigt.
Von den Wertberichtigungen entfielen zum Stand 31. Dezember 2017 insgesamt 2,7 Mio. € (Vorjahr: 2,7 Mio. €) auf die Kategorie "Wertgemindert und überfällig" und 0,4 Mio. € (Vorjahr: 0,4 Mio. €) auf die Kategorie "Wertgemindert, aber nicht überfällig". Einzelwertberichtigungen betreffen ausschließlich die Kategorie "Wertgemindert und überfällig".
Die sonstigen Vermögenswerte beinhalten:
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| In Mio. € | Buchwert | Restlaufzeit | Buchwert | Restlaufzeit | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 31.12.2017 | Bis 1 Jahr | Über 1 Jahr | 31.12.2016 | Bis 1 Jahr | Über 1 Jahr | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Marktwerte von Sicherungsinstrumenten | 4,5 | 2,7 | 1,8 | 4,0 | 2,7 | 1,3 |
| Geleistete Anzahlungen und Kautionen | 3,0 | 1,1 | 1,9 | 3,1 | 1,1 | 2,0 |
| Übrige sonstige Vermögenswerte | 10,0 | 10,0 | - | 22,8 | 22,8 | - |
| Summe Finanzinstrumente im Sinne des IAS 39* | 17,5 | 13,8 | 3,7 | 29,9 | 26,6 | 3,3 |
| Sonstige Steuerforderungen | 9,4 | 9,4 | - | 10,7 | 10,7 | - |
| Rechnungsabgrenzung | 2,1 | 2,1 | - | 2,1 | 2,1 | - |
| Summe sonstige Vermögenswerte | 29,0 | 25,3 | 3,7 | 42,7 | 39,4 | 3,3 |
* Die Beschreibung der Finanzinstrumente erfolgt in Tz. 53.
Die Sicherungsinstrumente betreffen zum Bilanzstichtag Devisentermingeschäfte (3,4 Mio. € / Vorjahr: 2,7 Mio. €) und Messingswaps (1,1 Mio. € / Vorjahr 1,3 Mio. €).
Der Konzern aktiviert Kautionen in Höhe von 2,0 Mio. € (Vorjahr: 2,1 Mio. €), die in Form von Zahlungsmitteln bei den jeweiligen Vermietern hinterlegt wurden. Der beizulegende Zeitwert dieser Sicherheiten entspricht den Buchwerten. Die Position "Übrige sonstige Vermögenswerte" umfasst Forderungen an den französischen Staat aus dem "crédit d'impôt pour la compétetivité et l'emploi", Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, debitorische Kreditoren, Mietforderungen, Forderungen an die Belegschaft sowie eine Vielzahl an Einzelsachverhalten. Im ersten Halbjahr 2017 zahlte die Stadt Luxemburg den am 15. Dezember 2016 vereinbarten Kaufpreis aus der Übernahme einer Teilfläche unseres ehemaligen Tischkulturwerks in Luxemburg in Höhe von 14,3 Mio. €.
Die sonstigen Steuerforderungen in Höhe von 9,4 Mio. € (Vorjahr: 10,7 Mio. €) umfassen vor allem Umsatzsteuerguthaben in Höhe von 6,8 Mio. € (Vorjahr: 8,7 Mio. €).
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält hauptsächlich Mietzahlungen, Versicherungsprämien und Ausgleichsansprüche aus dem Altersteilzeitprogramm.
Bei Zweifeln an der Einbringlichkeit von Forderungen wurden von den Portfolioverantwortlichen Wertberichtigungen in ausreichender Höhe vorgenommen, die direkt mit den Buchwerten verrechnet sind. Zum 31. Dezember 2017 bestehen in dieser Bilanzposition, wie im Vorjahr, keine überfälligen Forderungen. Im Konzern liegt keine wesentliche Konzentration von Ausfallrisiken vor, da diese über eine große Anzahl von Vertragspartnern verteilt sind.
Die Ertragsteuerforderungen in Höhe von 2,5 Mio. € (Vorjahr: 2,7 Mio. €) enthalten im Wesentlichen ausstehende Körperschaftsteuererstattungsansprüche. Davon betreffen 1,6 Mio. € (Vorjahr: 2,6 Mio. €) ausländische Konzerngesellschaften.
Der Zahlungsmittelbestand setzte sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:
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| In Mio. € | 31.12.2017 | 31.12.2016 |
|---|---|---|
| Kassenbestand inkl. Schecks | 0,5 | 0,4 |
| Guthaben auf laufenden Konten bei Kreditinstituten | 48,6 | 41,2 |
| Kurzfristige Einlagen | 59,6 | 69,6 |
| Summe Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen | 108,7 | 111,2 |
Die Mittel werden bei Banken mit hoher Bonität gehalten, die überwiegend einem Einlagensicherungssystem angehören (vgl. Tz. 53).
Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. In diesem Bilanzposten bilanzieren wir:
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| In Mio. € | 31.12.2017 | 31.12.2016 |
|---|---|---|
| Immobilien | ||
| (a) in Schweden | - | 0,1 |
| (b) in Deutschland | 0,5 | 0,4 |
| Summe zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte | 0,5 | 0,5 |
Im Berichtsjahr veränderten sich die Positionen wie folgt:
(a) Im Mai 2017 wurden weitere Grundstücke am Standort Gustavsberg, Schweden, mit einem Buchwert in Höhe von 0,1 Mio. € an die IKANO Bostad-Gruppe verkauft. Zum Bilanzstichtag werden somit keine schwedischen Immobilien als zur Veräußerung gehalten bilanziert (Vorjahr: 0,1 Mio. €). In Gustavsberg wurde ein modernes Montagewerk mit einem integrierten Logistikzentrum errichtet. Nicht notwendige Flächen unseres ehemaligen Werksgeländes wurden schrittweise an Dritte zur Errichtung einer Wohnbebauung verkauft. Im Geschäftsjahr 2017 wurden Erträge in Höhe von 0,0 Mio. € (Vorjahr: 1,7 Mio. €) realisiert.
(b) Im Juli 2017 wurde mit einem externen Projektentwickler ein langfristiger Entwicklungsvertrag über einen Teil des ehemaligen Produktionsstandorts in Selb abgeschlossen. Die Verkaufsoption wurde zugunsten des neuen Vertrags aufgehoben. Der Buchwert der betreffenden Vermögenswerte beträgt 0,4 Mio. € und wurde bereits im Vorjahr aus dem Sachanlagevermögen (vgl. Tz. 6) transferiert.
Das gezeichnete Kapital der Villeroy & Boch AG beträgt zum Bilanzstichtag unverändert 71,9 Mio. € und ist in 14.044.800 voll eingezahlte Stamm-Stückaktien und 14.044.800 voll eingezahlte stimmrechtslose Vorzugs-Stückaktien eingeteilt. Am Grundkapital sind beide Anteilsklassen jeweils im gleichen Umfang beteiligt.
Die Inhaber der stimmrechtslosen Vorzugs-Stückaktien erhalten aus dem jährlichen Bilanzgewinn eine um 0,05 € je Vorzugs-Stückaktie höhere Dividende als die Inhaber von Stamm-Stückaktien, mindestens jedoch eine Vorzugsdividende in Höhe von 0,13 € je Vorzugs-Stückaktie. Reicht in einem Geschäftsjahr der Bilanzgewinn zur Zahlung dieser Vorzugsdividende nicht aus, so erfolgt die Nachzahlung der Rückstände aus dem Bilanzgewinn der folgenden Geschäftsjahre. Hierbei werden die älteren Rückstände vor den jüngeren getilgt. Erst nach Tilgung sämtlicher Rückstände wird die Vorzugsdividende des aktuellen Geschäftsjahres geleistet. Das Nachzahlungsrecht ist Bestandteil des Gewinnanspruchs desjenigen Geschäftsjahres, aus dessen Bilanzgewinn die Nachzahlung auf die Vorzugs-Stückaktien gewährt wird. Jede Stamm-Stückaktie gewährt eine Stimme.
Die Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien stellt sich im Einzelnen wie folgt dar:
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| Stück | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Stamm-Stückaktien | ||
| Im Umlauf befindliche Stückaktien - unverändert - | 14.044.800 | 14.044.800 |
| Vorzugs-Stückaktien | ||
| Ausgegebene Stückaktien - unverändert - | 14.044.800 | 14.044.800 |
| Vom Villeroy & Boch-Konzern gehaltene Aktien Stand am 31.12. - unverändert - | 1.683.029 | 1.683.029 |
| Im Umlauf befindliche Stückaktien | 12.361.771 | 12.361.771 |
Der Hauptversammlungsbeschluss vom 22. März 2013 ermächtigt den Vorstand der Villeroy & Boch AG nach den folgenden Regeln eigene Vorzugs-Stückaktien zu erwerben:
(a) Der Vorstand wird ermächtigt, bis zum 21. März 2018 einschließlich eigene Stammaktien und / oder Vorzugsaktien der Gesellschaft bis zu einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von insgesamt 7.190.937,60 € zu erwerben. Die von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 16. Mai 2012 erteilte Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien wurde für die Zeit ab dem Wirksamwerden der neuen Ermächtigung aufgehoben, soweit sie noch nicht ausgenutzt worden ist. Auf die aufgrund dieser Ermächtigung zu erwerbenden Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr nach den §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, nicht mehr als 10 vom Hundert des Grundkapitals entfallen. Der Erwerb kann sich auf die Aktien nur einer Gattung beschränken.
Der Erwerb von Vorzugsaktien darf nach Wahl des Vorstands entweder über die Börse (dazu (1)) oder aufgrund eines an alle Vorzugsaktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots bzw. aufgrund einer an alle Vorzugsaktionäre gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (dazu (2)) erfolgen. Der Erwerb von Stammaktien darf nach Wahl des Vorstands entweder aufgrund eines an alle Stammaktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots bzw. aufgrund einer an alle Stammaktionäre gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (dazu (2)) oder von einzelnen Stammaktionären unter Ausschluss des Andienungsrechts der übrigen Stammaktionäre (dazu (3)) erfolgen.
(1) Erfolgt der Erwerb von Vorzugsaktien über die Börse, darf der von der Gesellschaft geleistete Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Durchschnitt der Schlusskurse der Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handelssystem (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten fünf Börsenhandelstage vor dem Erwerbstag um nicht mehr als 10 vom Hundert über- oder unterschreiten.
(2) Erfolgt der Erwerb von Vorzugs- und / oder Stammaktien aufgrund eines jeweils an alle Aktionäre einer Gattung gerichteten öffentlichen Kaufangebots oder einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten, dürfen
| ― | im Falle eines an alle Vorzugs- und / oder Stammaktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots der gebotene Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) bzw. |
| ― | im Falle einer an alle Vorzugs- und / oder Stammaktionäre gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten die Grenzwerte der von der Gesellschaft festgelegten Kaufpreisspanne (ohne Erwerbsnebenkosten) |
den Durchschnitt der Schlusskurse der Vorzugsaktien der Gesellschaft im Xetra-Handelssystem (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten fünf Börsenhandelstage vor dem Tag der öffentlichen Ankündigung des öffentlichen Kaufangebots bzw. der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten um nicht mehr als 20 vom Hundert über- oder unterschreiten.
Ergeben sich nach der Veröffentlichung eines an alle Vorzugs- und / oder Stammaktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots bzw. einer an alle Vorzugs- und / oder Stammaktionäre gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten erhebliche Abweichungen des maßgeblichen Kurses, so kann das Kaufangebot bzw. die Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten angepasst werden. In diesem Fall wird auf den Durchschnitt der Schlusskurse der Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handelssystem (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse am dritten, vierten und fünften Börsenhandelstag vor dem Tag der öffentlichen Ankündigung der Anpassung abgestellt.
Das Volumen des Angebots bzw. der Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten kann begrenzt werden. Sofern bei einem öffentlichen Kaufangebot oder einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten das Volumen der angedienten Vorzugs- und / oder Stammaktien das vorgesehene Rückkaufvolumen überschreitet, kann der Erwerb im Verhältnis der jeweils gezeichneten bzw. angebotenen Vorzugs- und / oder Stammaktien erfolgen; das Recht der Vorzugs- und / oder Stammaktionäre, ihre Vorzugs- und / oder Stammaktien im Verhältnis ihrer Beteiligungsquoten anzudienen, ist insoweit ausgeschlossen.
Eine bevorrechtigte Behandlung geringer Stückzahlen bis zu 100 Stück angedienter Vorzugs- und / oder Stammaktien je Vorzugs- und / oder Stammaktionär sowie eine kaufmännische Rundung zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien können vorgesehen werden. Ein etwaiges weitergehendes Andienungsrecht der Vorzugs- und / oder Stammaktionäre ist insoweit ausgeschlossen.
Das an alle Vorzugs- und / oder Stammaktionäre gerichtete öffentliche Kaufangebot bzw. die an alle Vorzugs- und / oder Stammaktionäre gerichtete öffentliche Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten kann weitere Bedingungen vorsehen.
(3) Erfolgt der Erwerb von Stammaktien von einzelnen Aktionären unter Ausschluss des Andienungsrechts der übrigen Stammaktionäre, darf der Kaufpreis den Schlusskurs der Vorzugsaktien der Gesellschaft im Xetra-Handelssystem (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse am Vortag des Erwerbsangebots um nicht mehr als 5 vom Hundert überschreiten. Der Erwerb zu einem niedrigeren als dem danach maßgeblichen Preis ist möglich.
(b) Der Vorstand wird ermächtigt, die aufgrund der Ermächtigung gemäß vorstehend lit. a) oder einer oder mehrerer früher erteilter Ermächtigungen erworbenen eigenen Aktien zu allen gesetzlich zugelassenen Zwecken zu verwenden. Die eigenen Aktien können über die Börse oder aufgrund eines an alle Aktionäre gerichteten Angebots unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes veräußert und insbesondere auch zu den folgenden Zwecken verwendet werden:1
(1) Vorzugsaktien können in anderer Weise als über die Börse oder aufgrund eines Angebots an alle Aktionäre veräußert werden, wenn der bar zu zahlende Kaufpreis den Börsenpreis der im Wesentlichen gleich ausgestatteten, bereits börsennotierten Aktien nicht wesentlich unterschreitet. Nicht wesentlich ist eine Unterschreitung, wenn der Kaufpreis den Durchschnitt der Schlusskurse der Vorzugsaktien der Gesellschaft im Xetra-Handelssystem (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an den letzten fünf Börsenhandelstagen vor der Veräußerung um nicht mehr als 5 vom Hundert unterschreitet. Die Anzahl der in dieser Weise veräußerten Vorzugsaktien darf zusammen mit der Anzahl anderer Aktien, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußert oder aus genehmigtem Kapital ausgegeben worden sind, und der Anzahl der Aktien, die durch Ausübung von Options- und / oder Wandlungsrechten oder Erfüllung von Wandlungspflichten aus Options- und / oder Wandelschuldverschreibungen entstehen können, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben worden sind, 10 vom Hundert des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung.
(2) Die eigenen Vorzugsaktien oder Stammaktien können gegen Sachleistung veräußert werden, insbesondere auch in Zusammenhang mit dem Erwerb von Unternehmen, Teilen von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen sowie Zusammenschlüssen von Unternehmen und / oder zum Zwecke des Erwerbs von sonstigen Vermögensgegenständen einschließlich Rechten und Forderungen.
(3) Die Vorzugsaktien oder Stammaktien können eingezogen werden, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Sie können auch im vereinfachten Verfahren ohne Kapitalherabsetzung durch Anpassung des anteiligen rechnerischen Betrags der übrigen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft eingezogen werden. Erfolgt die Einziehung im vereinfachten Verfahren, ist der Vorstand zur Anpassung der Zahl der Stückaktien in der Satzung ermächtigt. Eigene Stammaktien dürfen ohne gleichzeitige Einziehung einer mindestens entsprechenden Anzahl eigener Vorzugsaktien nur eingezogen werden, sofern dadurch der anteilige Betrag am Grundkapital der insgesamt ausgegebenen Vorzugsaktien die Hälfte des Grundkapitals nicht übersteigt.
(4) Die Vorzugsaktien können neben oder anstelle einer Barausschüttung als Sachausschüttung an die Aktionäre ausgeschüttet werden.
(c) Sämtliche vorstehenden Ermächtigungen können einzeln oder gemeinsam, einmal oder mehrmals, ganz oder teilweise ausgenutzt werden. Die Ermächtigungen unter lit. a) und lit. b) Ziffern (1) und (2) können auch durch abhängige oder in Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Unternehmen oder durch auf deren Rechnung oder auf Rechnung der Gesellschaft handelnde Dritte ausgenutzt werden. Die vorstehenden Ermächtigungen dürfen nicht zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien ausgenutzt werden (§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 2 AktG).
(d) Der Vorstand darf von den vorstehenden Ermächtigungen zu lit. a) bis c) nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats Gebrauch machen.
(e) Das Bezugsrecht der Aktionäre auf die aufgrund der Ermächtigung gemäß vorstehend lit. a) oder einer oder mehrerer früher erteilter Ermächtigungen erworbenen eigenen Aktien wird ausgeschlossen, soweit sie gemäß den vorstehenden Ermächtigungen zu lit. b) Ziffern (1) und (2) verwendet werden. Bei Veräußerung der erworbenen eigenen Aktien über die Börse gemäß lit. b) besteht ebenfalls kein Bezugsrecht der Aktionäre. Bei einer Veräußerung der erworbenen eigenen Aktien durch ein an alle Aktionäre gerichtetes Angebot gemäß lit. b) ist der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht der Inhaber von Aktien einer Gattung auf Aktien der jeweils anderen Gattung auszuschließen, sofern der jeweilige Angebotspreis den Durchschnitt der Schlusskurse der Vorzugsaktien der Gesellschaft im Xetra-Handelssystem (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an den letzten fünf Börsenhandelstagen vor der Ankündigung des Angebots um nicht mehr als 5 vom Hundert unterschreitet. Bei einer Veräußerung der erworbenen eigenen Aktien durch ein an alle Aktionäre gerichtetes Angebot und bei einer Sachausschüttung gemäß lit. b) Ziffer (4) wird der Vorstand außerdem ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge auszuschließen.
Die Kapitalrücklage beträgt unverändert 193,6 Mio. €.
Die Einstandskosten der gehaltenen 1.683.029 Vorzugs-Stückaktien betragen, wie im Vorjahr, 15,0 Mio. €. Nach IAS 32.33 vermindern die gesamten Anschaffungskosten das Eigenkapital. Alle Transaktionen erfolgten auf Basis gültiger Hauptversammlungsbeschlüsse und nach Zustimmung des Aufsichtsrats über die Börse. Anteilstransaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen erfolgten nicht. Eigene Aktien sind nicht dividendenberechtigt. Die Verwendung der gehaltenen Vorzugs-Stückaktien ist durch die ergangenen Beschlüsse begrenzt.
Die Gewinnrücklagen des Villeroy & Boch-Konzerns in Höhe von 12,7 Mio. € (Vorjahr: -3,9 Mio. €) enthalten die Gewinnrücklagen der Villeroy & Boch AG und die anteiligen - seit Konzernzugehörigkeit erwirtschafteten - Erfolge der konsolidierten Tochtergesellschaften.
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| In Mio. € | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Stand zum 01.01. | -3,9 | -20,8 |
| Den Gesellschaftern der Villeroy & Boch AG zurechenbarer Anteil am Konzernergebnis | 29,9 | 29,1 |
| Dividendenausschüttung | -13,3 | -12,2 |
| Stand zum 31.12. | 12,7 | -3,9 |
Die Bewertungsrücklagen umfassen die Rücklagen des Sonstigen Ergebnisses für:
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| In Mio. € | 2017 | 2016 | Veränderung |
|---|---|---|---|
| Posten, die in die Erfolgsrechnung umgegliedert werden: | |||
| - Währungsumrechnung von Abschlüssen ausländischer Konzerngesellschaft (a) | -3,3 | -1,6 | -1,7 |
| - Währungsumrechnung von als Nettoinvestitionen klassifizierten, langfristigen Darlehen an ausländische Konzerngesellschaften (b) | -7,5 | -3,5 | -4,0 |
| - Cash Flow Hedges (c) | 3,5 | 3,1 | 0,4 |
| - Bewertungserfolge von Wertpapieren (d) | 0,1 | 0,0 | 0,1 |
| - Latente Steuer auf Posten, die in die Erfolgsrechnung umgegliedert werden (e) | -5,2 | -4,5 | -0,7 |
| Posten, die nicht in die Erfolgsrechnung umgegliedert werden: | |||
| - Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus leistungsorientierten Pensionsplänen (f) | -86,8 | -95,8 | 9,0 |
| - Latente Steuer auf Posten, die nicht in die Erfolgsrechnung umgegliedert werden (g) | 25,2 | 28,2 | -3,0 |
| Stand zum 31.12. | -74,0 | -74,1 | 0,1 |
Konzerngesellschaften, die in ausländischer Währung bilanzieren, werden nach dem Konzept der funktionalen Währung in Euro umgerechnet (vgl. Tz. 4). Aus der Umrechnung dieser Abschlüsse resultiert im Geschäftsjahr 2017 ein Nettoeffekt in Höhe von -1,7 Mio. € (Vorjahr: 0,7 Mio. €).
Innerhalb des Villeroy & Boch-Konzerns bestehen Darlehen, die eine Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb finanzieren. Darlehen in ausländischer Währung werden am Bilanzstichtag zum jeweiligen Stichtagskurs bewertet. Währungseffekte aus einem als Nettoinvestition klassifizierten Darlehen werden in dieser Bewertungsrücklage ausgewiesen. Im Berichtszeitraum betrug diese Nettoeigenkapitaländerung -4,0 Mio. € (Vorjahr: -1,9 Mio. €).
Im Villeroy & Boch-Konzern werden Finanzderivate zur Risikominderung geplanter operativer Währungs- und Messingtransaktionen genutzt (vgl. Tz. 53). In der Bilanz werden diese Sicherungsgeschäfte mit ihren beizulegenden Zeitwerten entweder als Sonstiger Vermögenswert (vgl. Tz. 13) oder als Sonstige Verbindlichkeit (vgl. Tz. 30) ausgewiesen. Wertänderungen der beizulegenden Zeitwerte in Höhe von 2,1 Mio. € (Vorjahr: 3,4 Mio. €) sind im Berichtszeitraum zugegangen. In Vorperioden angesparte Wertänderungen in Höhe von -1,7 Mio. € (Vorjahr: -0,8 Mio. €) wurden im Geschäftsjahr ergebniswirksam umgebucht, da sich zu diesem Zeitpunkt auch das abgesicherte Grundgeschäft auf die Gewinn- und Verlustrechnung auswirkte. Im Berichtszeitraum betrug die Nettoeigenkapitaländerung 0,4 Mio. € (Vorjahr: 2,6 Mio. €).
Der Villeroy & Boch-Konzern bilanziert börsennotierte Wertpapiere als Teil eines Sondervermögens (vgl. Tz. 9 c), die nach IAS 39 als "zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte" klassifiziert werden (vgl. Tz. 53).
Die Rücklage enthält zum Bilanzstichtag hauptsächlich die auf die bilanzierte Cash-Flow-Hedge-Rücklage gebildete latente Steuer. Sie hat sich wie folgt entwickelt:
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| In Mio. € | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Stand zum 01.01. | -4,5 | -3,6 |
| Zugänge | -1,3 | -0,4 |
| Abgänge | 0,6 | -0,5 |
| Stand zum 31.12. | -5,2 | -4,5 |
Bei der Abrechnung des jeweiligen Sicherungsinstruments wird anteilig die in dieser Rücklage gebildete Steuerlatenz in die Erfolgsrechnung umgegliedert.
Die Rücklage für versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus leistungsorientierten Pensionsplänen (vgl. Tz. 26) entsteht bei der Bewertung von Versorgungszusagen durch die stichtagsbezogene Modifizierung von versicherungsmathematischen Parametern, wie beispielsweise des Abzinsungssatzes, der Rentenbezugsdauer oder des langfristigen Gehaltstrends. Im Berichtszeitraum veränderte sich dieser Posten von -95,8 Mio. € um +9,0 Mio. € auf -86,8 Mio. € (vgl. Tz. 26).
Die Rücklage enthält zum Bilanzstichtag ausschließlich die latente Steuer auf die Rücklage für versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus leistungsorientierten Pensionsplänen. Hieraus entstand im Geschäftsjahr eine Nettoeigenkapitalveränderung in Höhe von -3,0 Mio. € (Vorjahr: 4,2 Mio. €).
Die Minderheitsanteile am Eigenkapital betragen 5,4 Mio. € (Vorjahr: 0,1 Mio. €). Der unterjährige Erwerb der Tochtergesellschaft Argent Australia Pty. Ltd. führte zu einer Erhöhung der Minderheitenanteile am Eigenkapital am 31. Dezember 2017 um 5,3 Mio. € (Vgl. Tz. 2). Der Anteil der sogenannten nicht beherrschenden Gesellschafter der Argent Australia Pty. Ltd. beträgt 54,64 %. Nach unserer Akquisition schüttete die neue Konzerntochter eine Dividende von umgerechnet 2,2 Mio. € an alle Gesellschafter aus. Unser Dividendenanteil in Höhe von 1,1 Mio. € wurde mit dem Beteiligungsbuchwert verrechnet (vgl. Tz. 2). Minderheitsgesellschafter sind an einer weiteren Konzerngesellschaft beteiligt (vgl. Tz. 61).
Die hier dargestellten Erläuterungen beziehen sich auf die Verwendung des nach deutschem Handelsrecht ermittelten Bilanzergebnisses der Villeroy & Boch AG.
Der Jahresüberschuss 2017 der Villeroy & Boch AG beträgt 20,8 Mio. €. Unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags in Höhe von 5,6 Mio. € ergibt sich ein Bilanzgewinn von 26,4 Mio. €.
Aufsichtsrat und Vorstand der Villeroy & Boch AG schlagen der Hauptversammlung am 23. März 2018 vor, den Bilanzgewinn wie folgt zur Ausschüttung einer Dividende zu verwenden:
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| 0,52 € | für die Stamm-Stückaktie |
| 0,57 € | für die Vorzugs-Stückaktie |
Der Gewinnverwendungsvorschlag entspricht einer Dividende von:
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| Stamm-Stückaktie: | 7,3 Mio. € |
| Vorzugs-Stückaktie: | 8,0 Mio. € |
| 15,3 Mio. € |
Sofern sich zum Zeitpunkt des Gewinnverwendungsbeschlusses noch eigene Anteile im Besitz der Gesellschaft befinden, verringert sich die Dividendenzahlung für das Vorzugskapital um den auf die eigenen Anteile entfallenden Betrag. Der auf die eigenen Anteile entfallende Betrag soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
An die Inhaber der Villeroy & Boch-Aktien wurde in den Vorjahren die in der folgenden Tabelle dargestellte Dividende ausgezahlt:
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| 29.03.2017 | 04.04.2016 | |||
|---|---|---|---|---|
| Dividendenberechtigte Aktiengattung | Stückdividende in € |
Gesamtdividende in Mio. € |
Stückdividende in € |
Gesamtdividende in Mio. € |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Stamm-Stückaktien | 0,48 | 6,7 | 0,44 | 6,2 |
| Vorzugs-Stückaktien | 0,53 | 6,6 | 0,49 | 6,0 |
| 13,3 | 12,2 |
Vorrangige Ziele des zentralen Kapitalmanagements im Villeroy & Boch-Konzern sind die jederzeitige Sicherstellung der Liquidität sowie der Zugang zu den Kreditmärkten. Dadurch werden Handlungsspielräume eröffnet und der Unternehmenswert nachhaltig gesteigert.
Die langfristigen Finanzierungsquellen des Villeroy & Boch-Konzerns bestehen aus:
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| In Mio. € | 31.12.2017 | 31.12.2016 |
|---|---|---|
| Eigenkapital | 194,6 | 172,6 |
| Pensionsrückstellungen (vgl. Tz. 26) | 185,1 | 201,1 |
| Finanzverbindlichkeiten (vgl. Tz. 29) | 51,1 | 50,5 |
| Langfristige Finanzierungsquellen | 430,8 | 424,2 |
Gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz sind die veröffentlichten Inhalte von Mitteilungen über das Bestehen von Beteiligungen an der Villeroy & Boch AG, die nach § 20 Abs. 1 oder Abs. 4 AktG oder nach § 33 Abs. 1 oder Abs. 2 WpHG (bzw. §§ 21 ff. WpHG in der vor dem 3. Januar 2018 geltenden Fassung) mitgeteilt worden sind, anzugeben.
Nachstehend sind die Inhalte von Mitteilungen nach §§ 33 ff. WpHG (bzw. §§ 21 ff. WpHG in der vor dem 3. Januar 2018 geltenden Fassung) zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses aufgeführt:
(1) Frau Thalea von Boch-Reichel, Deutschland, hat uns am 11.11.2016 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Villeroy & Boch AG seit dem 9. November 2016 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 3,16 % (444.020 Stimmrechte) beträgt.
(2) Frau Alida-Kirsten von Boch-Galhau, Deutschland, hat uns am 11. November 2016 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Villeroy & Boch AG seit dem 09.11.2016 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 3,16 % (444.020 Stimmrechte) beträgt.
(3) Die Villeroy and Boch Saarufer GmbH, Mettlach, Deutschland, hat uns gemäß § 41 Abs. 4 f WpHG am 15. Januar 2016 mitgeteilt:
Die Villeroy and Boch Saarufer GmbH, Mettlach, Deutschland hält seit dem 26. November 2015 Instrumente nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 WpHG (Ankaufsrecht), die es ihr theoretisch ermöglichen, mit Stimmrechten verbundene Aktien der Villeroy & Boch AG zu erwerben. Es ist ein Stimmrechtsanteil von 98,73 % betroffen, was 13.866.852 Stimmrechten entspricht, sodass theoretisch die Schwellen von 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % überschritten werden könnten. Es gibt derzeit keine Stimmrechtsanteile aufgrund von Instrumenten nach § 25 WpHG und keine Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG.
(4) Baronin Ghislaine de Schorlemer, Luxemburg, hat uns am 13. Juni 2014 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Villeroy & Boch AG durch Erbfall (Erblasser Baron Antoine de Schorlemer) ab dem 27. Februar 2014 die Schwellen von 3 % und 5 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 5,92 % (831.575 Stimmrechte) betrug.
Baronin Ghislaine de Schorlemer, Luxemburg, hat uns am 13. Juni 2014 weiterhin gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Villeroy & Boch AG ab dem 28. März 2014 die Schwellen von 3 % und 5 % wieder unterschritten hat und ab diesem Zeitpunkt 0 % beträgt.
(5) Herr Christophe de Schorlemer, Luxemburg, hat uns am 13. Juni 2014 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Villeroy & Boch AG seit dem 28. März 2014 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 3,16 % (444.307 Stimmrechte) beträgt.
(6) Frau Gabrielle de Schorlemer-de Theux, Luxemburg, hat uns am 13. Juni 2014 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Villeroy & Boch AG seit dem 28. März 2014 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 3,16 % (444.308 Stimmrechte) beträgt.
(7) Frau Caroline de Schorlemer-d'Huart, Belgien, hat uns am 11. Juni 2014 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Villeroy & Boch AG seit dem 28. März 2014 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 3,16 % (444.308 Stimmrechte) beträgt.
(8) Die Villeroy and Boch Saarufer GmbH, Mettlach, Deutschland, hält seit dem 20. Februar 2013 Finanzinstrumente oder sonstige Instrumente nach § 25a WpHG (Ankaufsrecht), die es ihr theoretisch ermöglichen, mit Stimmrechten verbundene Aktien der Villeroy & Boch AG zu erwerben. Es ist ein Stimmrechtsanteil von 98,73 % betroffen, was 13.866.852 Stimmrechten entspricht, sodass theoretisch die Schwellen von 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % überschritten werden könnten. Es gibt derzeit keine Stimmrechtsanteile aufgrund von Finanzinstrumenten bzw. sonstigen Instrumenten nach § 25 WpHG und keine Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG.
(9) Herr Luitwin-Gisbert von Boch-Galhau, Deutschland, hat uns am 14. Februar 2011 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Villeroy & Boch AG am 17. November 2010 die Schwelle von 15 % überschritten hat und zu diesem Tag 17,74 % (2.491.132 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihm 13,94 % (1.957.696 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 WpHG zuzurechnen, davon 1,10 % (154.000 Stimmrechte) auch nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG. Weitere 3,37 % (472.726 Stimmrechte) sind ihm nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen. Von folgenden Aktionären werden ihm dabei jeweils 3 % oder mehr der Stimmrechte zugerechnet:
| ― | Luitwin Michel von Boch-Galhau |
| ― | Siegfried von Boch-Galhau |
(10) Herr Dr. Alexander von Boch-Galhau, Deutschland, hat uns am 20. Mai 2010 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Villeroy & Boch AG am 18. Mai 2010 die Schwelle von 5 % unterschritten hat und seit diesem Tag 4,13 % (580.250 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihm 1,42 % (200.000 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 WpHG zuzurechnen.
Nachfolgend genannte Aktionäre haben uns nach § 127 Abs. 2 WpHG (bzw. § 41 Abs. 2 WpHG in der vor dem 3. Januar 2018 geltenden Fassung) mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft zu den nachfolgend genannten Stichtagen folgende Höhe hatte:
(1) Herrn Luitwin Michel von Boch-Galhau, Deutschland, stehen per 1. April 2002 18,42 % Stimmrechtsanteile zu; davon sind ihm 1,55 % der Stimmrechtsanteile nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Ziff. 1 WpHG zuzurechnen.
(2) Herrn Wendelin von Boch-Galhau, Deutschland, stehen per 1. April 2002 7,41 % Stimmrechtsanteile der Gesellschaft zu, davon sind ihm 6,80 % der Stimmrechtsanteile nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Ziff. 4 WpHG zuzurechnen.
(3) Herrn Franziskus von Boch-Galhau, Deutschland, stehen per 1. April 2002 7,14 % Stimmrechtsanteile zu, wovon ihm 0,34 % der Stimmrechtsanteile gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Ziff. 1 WpHG zuzurechnen sind.
Im Villeroy & Boch-Konzern bestehen diverse leistungsorientierte Pensionspläne. Die hierfür zu bildende Pensionsrückstellung wies folgende regionale Verteilung auf:
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| In Mio. € | 31.12.2017 | 31.12.2016 |
|---|---|---|
| Deutschland | 167,0 | 182,0 |
| Übriger Euroraum | 9,9 | 11,8 |
| Sonstiges Ausland | 8,2 | 7,3 |
| Pensionsrückstellung | 185,1 | 201,1 |
In Deutschland bestehen ein Endgehaltsplan und mehrere Entgeltpunktepläne. In Schweden wird ein Endgehaltsplan angeboten. Der Villeroy & Boch-Konzern bedient sich zur Deckung der Pensionsverpflichtungen teilweise durch externe Verwalter betreuten Vermögens.
Im Villeroy & Boch-Konzern besitzen 8.644 Personen (im Vorjahr: 8.765 Personen) einen leistungsorientierten Pensionsanspruch. Deren regionale Verteilung stellt sich wie folgt dar:
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| Personen | 31.12.2017 | 31.12.2016 |
|---|---|---|
| Deutschland | ||
| - Anwärter | 2.213 | 2.280 |
| - Unverfallbar Ausgeschiedene | 1.252 | 1.243 |
| - Rentner | 2.697 | 2.714 |
| Summe | 6.162 | 6.237 |
| Übriger Euroraum | ||
| - Anwärter | 445 | 445 |
| - Unverfallbar Ausgeschiedene | 21 | 17 |
| - Rentner | 65 | 68 |
| Summe | 531 | 530 |
| Sonstiges Ausland | ||
| - Anwärter | 1.528 | 1.459 |
| - Unverfallbar Ausgeschiedene | 160 | 265 |
| - Rentner | 263 | 274 |
| Summe | 1.951 | 1.998 |
| Personen mit einer Zusage | 8.644 | 8.765 |
Die Bewertung erfolgte anhand folgender gesellschaftsspezifischer Parameter:
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| In % | 2017 | 2016 | ||
|---|---|---|---|---|
| Ø | Spanne | Ø | Spanne | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Abzinsungssatz | 1,8 | 0,7-7,5 | 1,3 | 0,3-7,5 |
| Erwarteter langfristiger Lohn- und Gehaltstrend | 2,5 | 1,0-5,6 | 2,5 | 1,3-5,7 |
| Erwarteter langfristiger Rententrend | 1,3 | 0,0-2,0 | 1,3 | 0,0-1,3 |
Die Durchschnittswerte (0) werden als gewichtetes Mittel auf Basis der Barwerte ermittelt. Der Abzinsungssatz wird auf der Grundlage erstrangiger, festverzinslicher Industrieanleihen bestimmt. Die landesspezifischen Abzinsungssätze bewegen sich in einer Spanne zwischen 0,7 % in der Schweiz bis 7,5 % in Mexiko. Im Vorjahr reichte die Spanne der landesspezifischen Abzinsungssätze von 0,3 % in Japan bis 7,5 % in Mexiko. In Deutschland wird ein Abzinsungssatz in Höhe von 1,75 % (Vorjahr: 1,25 %) verwendet. Bei der Schätzung der künftigen Entgelt- und Rententrends werden Dauer der Zugehörigkeit zum Unternehmen und andere Faktoren des Arbeitsmarktes berücksichtigt. Für die deutschen Konzerngesellschaften erfolgt die Bewertung der Pensionsverpflichtungen unter Verwendung der biometrischen Rechnungsgrundlagen Heubeck Richttafel 2005 G. In den übrigen Konzernunternehmen wurden landesspezifische Sterbetafeln verwendet.
Nachfolgend werden die Pensionspläne zusammengefasst dargestellt, da wie im Vorjahr der wesentliche Anteil dieser Rückstellung auf deutsche Gesellschaften entfällt.
Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen kann wie folgt auf die in der Bilanz ausgewiesene Rückstellung übergeleitet werden:
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| In Mio. € | 31.12.2017 | 31.12.2016 |
|---|---|---|
| Barwert der Anwartschaften | 209,3 | 225,7 |
| Marktwert des Planvermögens | -24,2 | -24,6 |
| Bilanzausweis | 185,1 | 201,1 |
Die passivierten Anwartschaftsbarwerte haben sich wie folgt entwickelt:
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| In Mio. € | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Stand zum 01.01. | 225,7 | 219,1 |
| Laufender Dienstzeitaufwand | 2,6 | 2,4 |
| Zinserträge und Zinsaufwendungen | 3,0 | 4,2 |
| Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, die aus | ||
| - Veränderungen bei den demografischen Annahmen entstehen | 1,1 | -0,1 |
| - Veränderungen bei den finanziellen Annahmen entstehen | -10,4 | 15,3 |
| - Veränderungen bei den übrigen Annahmen entstehen | 0,8 | -0,3 |
| Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand | - | - |
| Beiträge der begünstigten Arbeitnehmer | 0,9 | 0,5 |
| Gezahlte Rentenleistungen | -13,1 | -14,8 |
| Währungsänderungen aus Nicht-EURO-Plänen | -1,3 | -0,6 |
| Stand zum 31.12. | 209,3 | 225,7 |
Das Planvermögen veränderte sich wie folgt:
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| In Mio. € | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Stand zum 01.01 | 24,6 | 26,4 |
| Zinserträge und Zinsaufwendungen | 0,5 | 0,5 |
| Erträge aus dem Planvermögen ohne die vorgenannten Zinsen | 0,0 | 0,0 |
| Gewinne und Verluste aus dem Planvermögen | 0,5 | 0,6 |
| Beiträge des Villeroy & Boch-Konzerns als Arbeitgeber | 0,3 | 0,5 |
| Beiträge der begünstigten Arbeitnehmer | 0,9 | 0,5 |
| Gezahlte Rentenleistungen | -1,4 | -3,3 |
| Währungsänderungen aus Nicht-EURO-Plänen | -1,2 | -0,6 |
| Stand zum 31.12 | 24,2 | 24,6 |
Das Planvermögen wies folgende Portfoliostruktur auf:
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| 31.12.2017 | 31.12.2016 | |||
|---|---|---|---|---|
| in Mio. € | in % | in Mio. € | in % | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| - Renten / Rentenfonds | 11,0 | 45 | 11,7 | 48 |
| - Aktien /Aktienfonds | 5,5 | 23 | 6,0 | 24 |
| - Immobilien / Immobilienaktien | 2,3 | 10 | 1,6 | 7 |
| - Zahlungsmittel | 0,1 | 0 | 0,1 | 0 |
| Anlagen an einem aktiven Markt | 18,9 | 78 | 19,4 | 79 |
| Versicherungsverträge | 5,3 | 22 | 5,2 | 21 |
| Planvermögen | 24,2 | 100 | 24,6 | 100 |
Die mit den leistungsorientierten Verpflichtungen verbundenen Risiken im Villeroy & Boch-Konzern betreffen im Wesentlichen die zukunftsbezogene Festlegung der versicherungsmathematischen Grundannahmen auf Basis der historischen Entwicklungen bei der Berechnung des Bilanzansatzes. Dieser Barwert wird insbesondere durch die Diskontierungssätze beinflusst, wobei das gegenwärtig niedrige Zinsniveau zu einer vergleichsweise hohen Pensionsrückstellung beiträgt. Ein fortgesetzter Rückgang der Rendite auf dem Kapitalmarkt für erstklassige Industrieanleihen würde zu einem weiteren Anstieg der Verpflichtungen führen. Eine Simulationsrechnung wird im nachfolgenden Abschnitt "Sensitivitäten, erwartete Entwicklung und Duration" dargestellt.
Innerhalb des Planvermögens bestehen durch die Auswahl der einzelnen Kapitalanlagen und deren Zusammenstellung in einem Depot Risiken, wie beispielsweise das Aktienkurs- und Emittenten-Ausfallrisiko. Aufgrund des insgesamt überschaubaren Volumens des Planvermögens erachtet der Villeroy & Boch-Konzern diese Risiken als angemessen und wertet diese in ihrer Gesamtheit als unkritisch. Die Rendite des Planvermögens wird in Höhe der Diskontierungssätze angenommen, die auf Basis von erstrangigen, festverzinslichen Industrieanleihen bestimmt werden. Sofern die tatsächlichen Renditen der Planvermögen die angewendeten Diskontierungssätze unterschreiten, erhöht sich die Nettoverpflichtung aus den Pensionsplänen.
Die im Folgenden dargestellte Sensitivitätsanalyse der Anwartschaftsbarwerte berücksichtigt jeweils die Änderung einer Annahme, wobei die übrigen Variablen gegenüber der ursprünglichen Berechnung unverändert bleiben:
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| Veränderung der versicherungsmathematischen Annahme | Auswirkung auf die Anwartschaften in Mio. € |
||
|---|---|---|---|
| 31.12.2017 | 31.12.2016 | ||
| --- | --- | --- | --- |
| Barwert der Anwartschaften | 209,3 | 225,7 | |
| Abzinsungssatz | Erhöhung um 0,25 % | 203,2 | 218,9 |
| Verminderung um 0,25 % | 215,7 | 233,1 | |
| Rententrend | Erhöhung um 0,25 % | 213,7 | 230,8 |
| Verminderung um 0,25 % | 205,1 | 220,9 |
Für die Bestimmung der Auswirkungen auf die Höhe der Pensionsverpflichtungen bei Änderung der zugrunde liegenden Parameter wurde eine alternative Bewertung der Pensionsverpflichtungen durchgeführt. Eine lineare Extrapolation dieser Werte bei abweichenden Veränderungen der Annahmen oder die Addition bei Kombination der Veränderung einzelner Annahmen ist nicht möglich.
Für das Folgejahr wird folgende Entwicklung der Anwartschaftsbarwerte erwartet:
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| In Mio. € | Erwartung 2018 | Erwartung 2017 |
|---|---|---|
| Anwartschaftbarwerte zum 31.12.2017 bzw. 2016 | 209,3 | 225,7 |
| Erwarteter Dienstzeitaufwand | 2,2 | 2,5 |
| Erwartete Zinskosten | 3,6 | 3,0 |
| Erwartete Rentenzahlungen | -12,9 | -13,0 |
| Erwartete Anwartschaftsbarwerte | 202,2 | 218,2 |
Bei der Ermittlung der erwarteten Pensionsverpflichtungen werden die demografischen Annahmen über die Zusammensetzung des Teilnehmerkreises aus dem aktuellen Szenario übernommen. Die Berechnung der Pensionsverpflichtungen im nächsten Jahr erfolgt auf Basis der am Bewertungsstichtag bestehenden Situation.
Zum 31. Dezember 2017 beträgt die gewichtete Duration der Pensionsrückstellung im Villeroy & Boch-Konzern 12,4 Jahre (Vorjahr: 13,0 Jahre). Bei den Pensionsplänen deutscher Gesellschaften liegt die gewichtete Duration wie im Vorjahr bei rund 12 Jahren.
Bei den Personalrückstellungen richtet sich die Leistung des Villeroy & Boch-Konzerns nach den rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten des jeweiligen Landes. Im Berichtszeitraum veränderten sich diese Rückstellungen wie folgt:
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| In Mio. € | Langfristige Rückstellungen für: | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Jubiläumsgratifikationen | Altersteilzeit | Abfertigungen | Sonstiges | Summe | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Stand zum 01.01.2016 | 6,8 | 3,4 | 5,3 | 0,8 | 16,3 |
| Währungsanpassungen | 0,0 | 0,0 | 0,1 | 0,0 | 0,1 |
| Inanspruchnahmen | -0,6 | -1,8 | -0,3 | 0,0 | -2,7 |
| Auflösungen | 0,0 | - | - | - | 0,0 |
| Zuführungen | 0,9 | 3,4 | 0,7 | 0,1 | 5,1 |
| Stand zum 01.01.2017 | 7,1 | 5,0 | 5,8 | 0,9 | 18,8 |
| Währungsanpassungen | 0,0 | 0,0 | -0,1 | 0,0 | -0,1 |
| Inanspruchnahmen | -0,9 | -2,2 | -3,9 | -0,1 | -7,1 |
| Auflösungen | 0,0 | - | - | - | 0,0 |
| Zuführungen | 0,6 | 1,9 | 3,8 | 0,0 | 6,3 |
| Zugänge aus Unternehmenserwerb | 0,4 | - | 0,4 | - | 0,8 |
| Umbuchungen | - | 0,3 | - | 0,0 | 0,3 |
| Stand zum 31.12.2017 | 7,2 | 5,0 | 6,0 | 0,8 | 19,0 |
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| In Mio. € | ||
|---|---|---|
| Kurzfristige Personalrückstellungen | Gesamtbetrag | |
| --- | --- | --- |
| Stand zum 01.01.2016 | 14,9 | 31,2 |
| Währungsanpassungen | 0,0 | 0,1 |
| Inanspruchnahmen | -13,7 | -16,4 |
| Auflösungen | -0,7 | -0,7 |
| Zuführungen | 17,3 | 22,4 |
| Stand zum 01.01.2017 | 17,8 | 36,6 |
| Währungsanpassungen | -0,3 | -0,4 |
| Inanspruchnahmen | -14,4 | -21,5 |
| Auflösungen | -1,8 | -1,8 |
| Zuführungen | 14,4 | 20,7 |
| Zugänge aus Unternehmenserwerb | - | 0,8 |
| Umbuchungen | -0,3 | 0,0 |
| Stand zum 31.12.2017 | 15,4 | 34,4 |
Eine Beschreibung der Bewegung "Zugänge aus Unternehmenserwerb" erfolgt in Tz. 2.
Die Rückstellungen für Jubiläumsgratifikationen werden von Konzerngesellschaften gebildet, die sich gegenüber ihren Arbeitnehmern verpflichtet haben, diesen anlässlich von Dienstjubiläen entsprechende Geld- oder Sachzuwendung zu gewähren. Die Villeroy & Boch AG bilanziert eine Verpflichtung in Höhe von 4,8 Mio. € (Vorjahr: 5,0 Mio. €). Dies entspricht 66,7 % (Vorjahr: 70,1 %) dieser Rückstellung. Über Altersteilzeitprogramme besteht die Möglichkeit, die Arbeitszeit von Mitarbeitern unter bestimmten persönlichen Voraussetzungen während eines gesetzlich festgelegten Zeitraums vor Rentenbeginn zu reduzieren. Der Rückstellungsbetrag entfällt zu 93,3 % auf Mitarbeiter der Villeroy & Boch AG (Vorjahr: 100 %). Im Geschäftsjahr wurde ein neues Programm für Mitarbeiter in Luxemburg aufgelegt.
Die Rückstellungen für Abfertigungen werden für gesetzlich vorgeschriebene Leistungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses gebildet, die bei einem Arbeitgeberwechsel oder Renteneintritt gezahlt werden müssen. In der Regel handelt es sich hierbei um Einmalzahlungen an Mitarbeiter in Thailand, Österreich, Italien, Australien, Rumänien und Indien.
In den kurzfristigen Personalrückstellungen werden hauptsächlich Rückstellungen für variable Vergütungsbestandteile in Höhe von 14,0 Mio. € (Vorjahr: 14,2 Mio. €) bilanziert. Die Bewertung der lang- und kurzfristigen Personalrückstellungen basiert auf extern erstellten Gutachten, auf vorliegenden Erfahrungswerten sowie auf staatlichen Vorschriften.
Die sonstigen lang- und kurzfristigen Rückstellungen haben sich im Berichtszeitraum wie folgt entwickelt:
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| In Mio. € | Sonstige langfristige Rückstellungen | Sonstige kurzfristige Rückstellungen für: | |||
|---|---|---|---|---|---|
| Garantien | Beratungs- und Prozesskosten | Sonstige Steuern | Übrige | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Stand zum 01.01.2016 | 2,4 | 7,1 | 1,6 | 1,4 | 7,9 |
| Währungsanpassungen | -0,1 | 0,0 | 0,0 | -0,1 | 0,0 |
| Inanspruchnahmen | -0,5 | -1,0 | -0,6 | -1,2 | -2,3 |
| Auflösungen | 0,0 | - | -0,2 | - | -1,0 |
| Zuführungen | 12,9 | 0,7 | 0,9 | 1,0 | 7,1 |
| Umbuchungen | 1,5 | - | 0,0 | - | -1,5 |
| Stand zum 01.01.2017 | 16,2 | 6,8 | 1,7 | 1,1 | 10,2 |
| Währungsanpassungen | 0,0 | -0,1 | - | 0,0 | -0,2 |
| Inanspruchnahmen | -0,6 | -0,9 | -0,7 | -1,1 | -5,1 |
| Auflösungen | -0,6 | - | -0,1 | - | -1,4 |
| Zuführungen | 0,4 | 0,8 | 0,8 | 0,5 | 2,8 |
| Zugänge aus Unternehmenserwerb | - | 0,4 | - | - | 0,4 |
| Umbuchungen | -4,1 | - | - | - | 4,1 |
| Stand zum 31.12.2017 | 11,3 | 7,0 | 1,7 | 0,5 | 10,8 |
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| Sonstige kurzfristige Rückstellungen für: Summe | Gesamtbetrag | |
|---|---|---|
| Stand zum 01.01.2016 | 18,0 | 20,4 |
| Währungsanpassungen | -0,1 | -0,2 |
| Inanspruchnahmen | -5,1 | -5,6 |
| Auflösungen | -1,2 | -1,2 |
| Zuführungen | 9,7 | 22,6 |
| Umbuchungen | -1,5 | 0,0 |
| Stand zum 01.01.2017 | 19,8 | 36,0 |
| Währungsanpassungen | -0,3 | -0,3 |
| Inanspruchnahmen | -7,8 | -8,4 |
| Auflösungen | -1,5 | -2,1 |
| Zuführungen | 4,9 | 5,3 |
| Zugänge aus Unternehmenserwerb | 0,8 | 0,8 |
| Umbuchungen | - | - |
| Stand zum 31.12.2017 | 20,0 | 31,3 |
Eine Beschreibung der Bewegung "Zugänge aus Unternehmenserwerb" erfolgt in Tz. 2.
Die langfristigen Rückstellungen bestehen insbesondere für vertraglich zugesicherte Abriss-, Rückbau- und Sanierungsverpflichtungen auf dem Gelände unseres ehemaligen Tischkulturwerks in Luxemburg, sowie für weitere Umweltschutz- und Sanierungsverpflichtungen, für Verpflichtungen zum Rückbau von Mietereinbauten und zur Rekultivierung. In den kommenden zwölf Monaten wird eine Inanspruchnahme für Maßnahmen auf diesem Gelände in Höhe von 4,1 Mio. € erwartet.
Die Bemessung der Rückstellung für Garantieleistungen erfolgte auf Grundlage unternehmensbereichsspezifischer Erfahrungswerte der Vergangenheit. Zusätzlich flossen aktuelle Erkenntnisse aus eventuellen neuen Risiken in Zusammenhang mit neuen Materialien, geänderten Produktionsprozessen oder sonstigen die Qualität beeinflussenden Faktoren in die Bewertung ein.
Die übrigen Rückstellungen umfassten Rückstellungen für Provisionen, Lizenzgebühren und eine Vielzahl an weiteren Einzelsachverhalten.
Die lang- und kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten veränderten sich im Geschäftsjahr wie folgt:
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| In Mio. € | Langfristige Finanzverbindlichkeiten bei | Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten bei | Gesamtbetrag | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Banken | Vermietern | Summe | Vermietern | Summe | |||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Stand zum 01.01.2017 | 50,0 | - | 50,0 | 0,5 | - | 0,5 | 50,5 |
| Zugang aus Unternehmenserwerb (vgl. Tz. 2) | - | 0,2 | 0,2 | 0,5 | 0,4 | 0,9 | 1,1 |
| Zahlungswirksame Veränderungen | - | - | 0,0 | 13,4 | -0,1 | 13,3 | 13,3 |
| Zahlungsunwirksame Veränderungen: | |||||||
| - Aufrechnung (vgl. Tz. 15) | - | - | 0,0 | -14,2 | - | -14,2 | -14,2 |
| - Zinskapitalisierungen | 0,4 | 0,0 | 0,4 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,4 |
| - Umgliederungen | -0,4 | 0,0 | -0,4 | 0,4 | 0,0 | 0,4 | 0,0 |
| - Währungsanpassungen | - | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Stand zum 31.12.2017 | 50,0 | 0,2 | 50,2 | 0,6 | 0,3 | 0,9 | 51,1 |
Die langfristigen Finanzierungen in Höhe von 50,0 Mio. € bestehen bei Banken mit Sitz in Deutschland. Bei einem Kreditvertrag wurde ein Sonderkündigungsrecht der kreditgebenden Bank im Fall eines Kontrollwechsels bei der Villeroy & Boch AG vereinbart. Der Kapitaldienst erfolgt jährlich.
Forderungen an bzw. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden in Höhe von 14,2 Mio. € (Vorjahr: 14,6 Mio. €) konsolidiert. Die Aufrechnungstatbestände und die Absicht zur Abwicklung auf Nettobasis sind gegeben.
Die unter den Finanzverbindlichkeiten ausgewiesenen Schulden bei Vermietern resultieren aus der Übernahme der Argent Australia Pty. Ltd. (vgl. Tz. 2), die Kraftfahrzeuge im Rahmen von Finanzierungsleasing führt.
Die sonstigen lang- und kurzfristigen Verbindlichkeiten umfassten:
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| In Mio. € | Buchwert | Restlaufzeit | Buchwert | Restlaufzeit | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 31.12.2017 | Bis 1 Jahr | Über 1 Jahr | 31.12.2016 | Bis 1 Jahr | Über 1 Jahr | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Bonusverbindlichkeiten | 43,7 | 43,7 | - | 42,6 | 42,6 | - |
| Marktwertänderungen von Sicherungsinstrumenten | 1,0 | 0,8 | 0,2 | 0,9 | 0,9 | 0,0 |
| Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 11,5 | 11,5 | - | 5,5 | 5,5 | - |
| Übrige Verbindlichkeiten | 5,7 | 3,1 | 2,6 | 3,8 | 2,4 | 1,4 |
| Summe Finanzinstrumente im Sinne des IAS 39* | 61,9 | 59,1 | 2,8 | 52,8 | 51,4 | 1,4 |
| Personalverbindlichkeiten | 20,3 | 20,1 | 0,2 | 19,4 | 19,1 | 0,3 |
| Sonstige Steuerverbindlichkeiten | 12,1 | 12,1 | - | 11,3 | 11,3 | - |
| Rechnungsabgrenzung | 2,9 | 1,2 | 1,7 | 3,3 | 0,9 | 2,4 |
| Summe Buchwert | 97,2 | 92,5 | 4,7 | 86,8 | 82,7 | 4,1 |
* Die Beschreibung der Finanzinstrumente erfolgt in Tz. 53.
Die Bewertung von Sicherungsinstrumenten (vgl. Tz. 53) betrifft ausschließlich Devisen in Höhe von 1,0 Mio. € (Vorjahr: 0,9 Mio. €).
Die übrigen Verbindlichkeiten umfassten unter anderem mediatorische Debitoren sowie eine Vielzahl an weiteren Einzelsachverhalten.
Die sonstigen Steuerverbindlichkeiten enthielten hauptsächlich Umsatzsteuer in Höhe von 7,2 Mio. € (Vorjahr: 6,6 Mio. €) sowie Lohn- und Kirchensteuer in Höhe von 4,0 Mio. € (Vorjahr: 3,9 Mio. €).
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten setzte sich im Wesentlichen aus der Ablöse für einen langfristigen Mietvertrag mit der Stadt Luxemburg (vgl. Tz. 7), aus der kostenlosen Zuteilung von Emissionsrechten (vgl. Tz. 5), staatlichen Zuwendungen für Sachanlagen (vgl. Tz. 6) und aus erhaltenen Mietzahlungen zusammen.
Bezogen auf den Sitz der Konzerngesellschaft betrafen die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen:
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| In Mio. € | 31.12.2017 | 31.12.2016 |
|---|---|---|
| Deutschland | 35,8 | 37,8 |
| Übriger Euroraum | 11,6 | 10,3 |
| Sonstiges Ausland | 36,1 | 29,1 |
| Stand zum 31.12. | 83,5 | 77,2 |
Der Villeroy & Boch-Konzern erzielt Umsätze aus dem Verkauf von Gütern und Handelswaren. Die Entwicklung der Umsätze wird im Rahmen der Segmentberichterstattung dargestellt.
Die Einstandskosten der verkauften Waren umfassen die Kosten der umgesetzten Erzeugnisse und der verkauften Handelswaren. Hierbei sind gemäß IAS 2 neben den direkt zurechenbaren Kosten wie zum Beispiel Material-, Personal- und Energiekosten auch die Gemeinkosten und zurechenbare Abschreibungen auf Produktionsanlagen berücksichtigt.
In diesem Posten sind die Kosten des Vertriebs, des Außendienstes, Werbe- sowie Logistikkosten, Lizenzaufwendungen und Forschungs- und Entwicklungskosten enthalten.
Die Aufwendungen für Forschung und technische Entwicklung gliederten sich in:
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| In Mio. € | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Bad und Wellness | -12,2 | -11,7 |
| Tischkultur | -3,7 | -3,5 |
| Summe | -15,9 | -15,2 |
Die allgemeinen Verwaltungskosten umfassen die Personal- und Sachkosten der Leitungs- und Verwaltungsstellen.
Die sonstigen betrieblichen Erträge setzten sich wie folgt zusammen:
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| In Mio. € | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Lizenzerträge | 5,9 | 5,7 |
| Kursgewinne | 3,2 | 5,8 |
| Auflösung von Rückstellungen* | 3,2 | 1,7 |
| Auflösung von Verbindlichkeiten | 0,9 | 1,3 |
| Erstattungen für Schadensersatz | 0,7 | 0,1 |
| Buchgewinne aus Anlagenabgängen | 0,6 | 0,3 |
| Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen | 0,3 | 0,4 |
| Ertrag aus Immobilientransaktion | 0,0 | 1,7 |
| Übrige Sachverhalte | 2,2 | 3,4 |
| Summe | 17,0 | 20,4 |
* Ohne Anteile in anderen GuV-Zeilen
In der Zeile "Ertrag aus Immobilientransaktion" werden die im Geschäftsjahr 2017 bereits realisierten Sondererträge aus dem Verkauf der ehemaligen schwedischen Werksimmobilie (vgl. Kapitel "Ertragslage" im Lagebericht) in Höhe von 0,0 Mio. € (Vorjahr: 1,7 Mio. €) ausgewiesen.
In den übrigen sonstigen betrieblichen Erträgen ist eine Vielzahl an Einzelsachverhalten enthalten.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthielten:
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| In Mio. € | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Beratungsleistungen | -3,1 | -2,5 |
| Kursverluste | -2,1 | -1,7 |
| Zuführung Wertberichtigungen auf Forderungen | -1,5 | -1,8 |
| Reorganisationsaufwand | -1,1 | -4,1 |
| Aufwendungen für Instandhaltungen / Reparaturen | -0,4 | -0,5 |
| Buchverluste aus Anlageabgängen | -0,3 | -1,1 |
| Übrige Sachverhalte | -6,8 | -9,6 |
| Summe | -15,3 | -21,3 |
Der Aufwand aus der Zuführung der Wertberichtigungen auf Forderungen betrifft die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (vgl. Tz. 12) sowie die sonstigen Forderungen. Die übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten eine Vielzahl an Einzelsachverhalten.
Diese Position enthält den anteiligen Erfolg aus der Beteiligung an zwei assoziierten Unternehmen in Höhe von 0,5 Mio. € (Vorjahr: 0,1 Mio. €).
Die finanziellen Erträge umfassten:
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| In Mio. € | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Zinserträge aus: | ||
| - Zahlungsmitteln | 1,1 | 1,1 |
| - Krediten und Forderungen | 0,1 | 0,2 |
| - Kapitalanlagen, die bis zur Endfälligkeit zu halten sind | - | - |
| Summe Zinserträge | 1,2 | 1,3 |
| Dividenden aus Wertpapieren der Klasse zur Veräußerung verfügbar | 0,1 | 0,1 |
| Summe Finanzerträge | 1,3 | 1,4 |
Die finanziellen Aufwendungen betrafen:
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| In Mio. € | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Zinsaufwendungen aus: | ||
| - Rückstellungen | -2,5 | -4,4 |
| - Kurzfristigen Kontokorrentkrediten | -2,2 | -1,7 |
| - Langfristigen Krediten | -1,0 | -1,3 |
| - Sonstigen Aufnahmen | 0,0 | 0,0 |
| Summe Zinsaufwendungen | -5,7 | -7,4 |
| Sonstige finanzielle Aufwendungen | 0,0 | -0,0 |
| Summe Finanzaufwendungen | -5,7 | -7,4 |
Im Geschäftsjahr 2017 sank der Zinsaufwand aus Rückstellungen von -4,4 Mio. € um -1,9 Mio. € auf -2,5 Mio. €. Auf die Höhe des Zinsaufwands aus Pensionsplänen wirkte im Berichtszeitraum die Zinsanpassung des Jahres 2016 von 2,00 % auf 1,3 %. Die Ermittlung des Zinsaufwands aus Pensionsverpflichtungen erfolgt für das laufende Jahr mit dem Diskontierungssatz des Vorjahres. Aus diesem Grund wirkt der aktuelle Zinsanstieg bei den Pensionen von 1,3 % auf 1,8 % im Konzern bzw. 1,75 % bei den deutschen Gesellschaften erst auf die Erfolgsrechnung im Jahr 2018.
Als Ertragsteuern sind die gezahlten bzw. geschuldeten Steuern auf Einkommen und Ertrag sowie die latenten Steuerabgrenzungen ausgewiesen. Die deutschen Gesellschaften des Villeroy & Boch-Konzerns unterliegen einer durchschnittlichen Gewerbeertragsteuer von 13,67 % des Gewerbeertrags. Der Körperschaftsteuersatz beträgt 15 % zuzüglich eines Solidaritätszuschlags auf die Körperschaftsteuer von 5,5 %. Für die übrigen Länder variieren die Sätze von 9,0 % bis 34,60 %.
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| In Mio. € | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| In Deutschland gezahlte bzw. geschuldete Steuern | -4,4 | -7,9 |
| Im Ausland gezahlte bzw. geschuldete Steuern | -6,9 | -5,9 |
| Effektive Steuern | -11,3 | -13,8 |
| Latente Steuern | -4,3 | 1,3 |
| Steuern vom Einkommen und Ertrag | -15,6 | -12,5 |
Die Überleitung der aktiven und passiven latenten Steuern in der Bilanz zu den in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen latenten Steuern stellt sich wie folgt dar:
scroll
| In Mio. € | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Veränderung der Bilanzposten: | ||
| - Aktive latente Steueransprüche (Tz. 10) | -10,1 | 0,3 |
| - Passive latente Steuerschulden (Tz. 10) | 0,6 | -5,9 |
| Zwischensumme | -9,5 | -5,6 |
| - Erfolgsneutral verrechnet (Tz. 21(e)) | 4,3 | 5,5 |
| - Währungsanpassungen | 0,9 | 1,4 |
| Latente Steuer gemäß Gewinn- und Verlustrechnung | -4,3 | 1,3 |
Die Minderheitsanteile am Konzernergebnis betrugen -0,1 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €).
Das Ergebnis je Aktie ergibt sich aus der Division des Konzernjahresergebnisses durch die gewichtete Zahl ausgegebener Aktien:
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| Stammaktien | 31.12.2017 | 31.12.2016 |
|---|---|---|
| Anzahl der im Umlauf befindlichen Stückaktien | 14.044.800 | 14.044.800 |
| Anteiliges Konzernergebnis (in Mio. €)* | 15,5 | 15,1 |
| Ergebnis je Aktie (in €)* | 1,11 | 1,08 |
| Vorzugsaktien | 31.12.2017 | 31.12.2016 |
| Anzahl der im Umlauf befindlichen Stückaktien | 12.361.771 | 12.361.771 |
| Anteiliges Konzernergebnis (in Mio. €)* | 14,3 | 14,0 |
| Ergebnis je Aktie (in €)* | 1,16 | 1,13 |
* Jeweils bezogen auf die im Umlauf befindlichen Stückaktien
Die auf Basis des deutschen Gesamtsteuersatzes von 29,5 % erwarteten Ertragsteueraufwendungen (laufende und latente) weichen von den ausgewiesenen wie folgt ab:
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| In Mio. € | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Ergebnis vor Ertragsteuer (EBT) | 45,4 | 41,6 |
| Erwartete Ertragsteuer (EBT x Steuersatz 29,5 %) | -13,4 | -12,3 |
| Unterschiede aus ausländischen Steuersätzen | 2,3 | 1,1 |
| Steuereffekte aus: | ||
| - Steuerlich nicht abzugsfähigen Aufwendungen | -2,5 | -1,8 |
| - Anpassung / Wertberichtigungen auf latente Steuern | 0,4 | -1,4 |
| - Steuerfreien Erträgen | 0,5 | 1,8 |
| - Steuersatzänderungen | -2,9 | - |
| - Sonstigen steuerlichen Abgrenzungen | 0,0 | 0,1 |
| Tatsächlicher Ertragsteueraufwand | -15,6 | -12,5 |
| Tatsächlicher Steuersatz in % | 34,4 | 30,0 |
Die Aufteilung des Konzernergebnisses erfolgt unter Berücksichtigung der satzungsmäßigen Ergebnisverwendung (vgl. Tz. 17). Die Entwicklung des eigenen Aktienbestandes wird in Tz. 19 beschrieben. Verwässerungseffekte bestanden in den Berichtsperioden nicht.
Die Abschreibungen des Geschäftsjahres setzten sich wie folgt zusammen:
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| In Mio. € | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte | -1,0 | -0,8 |
| Wertminderungen von immateriellen Vermögenswerten | -0,1 | |
| Planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen | -24,5 | -25,7 |
| Wertminderungen von Sachanlagen | - | - |
| Planmäßige Abschreibungen auf als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | -0,7 | -0,8 |
| Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten | - | -0,4 |
| Summe Abschreibungen | -26,2 | -27,8 |
Der Materialaufwand umfasste:
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| In Mio. € | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (einschließlich Vorprodukte) | -132,2 | -129,0 |
| Aufwendungen für bezogene Waren | -115,9 | -117,7 |
| -248,1 | -246,7 | |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | -37,6 | -37,1 |
| Summe Materialaufwand | -285,7 | -283,8 |
Die Personalaufwendungen setzten sich wie folgt zusammen:
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| In Mio. € | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | -229,6 | -221,2 |
| Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses: | ||
| - Aufwendungen aus leistungsorientierten Plänen (vgl. Tz. 26) | -2,6 | -2,4 |
| - Aufwendungen aus beitragsorientierten Plänen | -17,3 | -17,2 |
| Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses | -2,5 | -6,2 |
| Sonstige Leistungen | -34,1 | -33,7 |
| Summe Personalaufwand | -286,1 | -280,7 |
Der Aufwand für beitragsorientierte Pensionspläne betrifft im Wesentlichen die Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Die "Sonstigen Leistungen" enthalten Arbeitgeberbeiträge zur Krankenversicherung, Beiträge zu Berufsgenossenschaften und ähnliche Aufwendungen.
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| 2017 | 2016* | |
|---|---|---|
| Lohnempfänger | 4.260 | 4.081 |
| Gehaltsempfänger | 3.830 | 3.813 |
| Durchschnittlicher Stand | 8.090 | 7.894 |
* Angaben des Vorjahres angepasst
Vom gesamten Personalbestand sind 2.698 Mitarbeiter (Vorjahr: 2.701 *) in Deutschland und 5.392 Mitarbeiter (Vorjahr: 5.193 *) im Ausland beschäftigt.
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| 2017 | 2016* | |
|---|---|---|
| Bad und Wellness | 5.221 | 4.945 |
| Tischkultur | 2.322 | 2.401 |
| Übergreifend | 547 | 548 |
| Durchschnittlicher Stand | 8.090 | 7.894 |
* Angaben des Vorjahres angepasst
Der Aufwand aus den sonstigen Steuern betrug im Berichtszeitraum -4,5 Mio. € (Vorjahr: -3,9 Mio. €). Auf Gesellschaften mit Sitz in Deutschland entfielen -0,8 Mio. € (Vorjahr: -0,8 Mio. €) und auf ausländische Konzerngesellschaften -3,7 Mio. € (Vorjahr: -3,1 Mio. €).
In den "Sonstige Steuern" werden hauptsächlich Aufwendungen aus der Grundsteuer in Höhe von -1,9 Mio. € (Vorjahr: -1,8 Mio. €), aus der französischen "contribution economique territoriale" in Höhe von -0,8 Mio. € (Vorjahr: -0,7 Mio. €) und der französischen "taxe organic" in Höhe von von -0,1 Mio. € (Vorjahr: -0,1 Mio. €) ausgewiesen.
Der Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit wird nach der indirekten Methode ermittelt. Dabei wird das Konzernergebnis nach Steuern um zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge, wie zum Beispiel Abschreibungen, korrigiert, und es werden die zahlungswirksamen Veränderungen des operativen Vermögens berücksichtigt.
Der Cash Flow aus der betrieblichen Tätigkeit betrug 41,0 Mio. € und lag somit um 36,9 Mio. € unter dem Vorjahreswert. Diese Veränderung resultiert im Wesentlichen aus einem Aufbau der kurzfristigen Vermögenswerte um 9,8 Mio. €, einem Anstieg der kurzfristigen Schulden um 8,8 Mio. € und Steuerzahlungen in Höhe von 10,2 Mio. €.
Die Zeile "Sonstige zahlungsunwirksame Erträge und Aufwendungen" enthält:
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| In Mio. € | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Aufwendungen / Erträge aus latenter Steuer | 5,5 | -2,7 |
| Zinsen aus der Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 2,5 | 4,4 |
| Zuführungen zu den Steuerrückstellungen | 0,5 | 10,1 |
| Ertrag aus Immobilien | 0,0 | -1,7 |
| Sonstige zahlungsunwirksame Vorgänge | 0,5 | -0,3 |
| Summe | 9,0 | 9,8 |
Der Cash Flow aus der Investitionstätigkeit hat sich gegenüber dem Vorjahr um -7,4 Mio. € auf -27,3 Mio. € (Vorjahr: -19,9 Mio. €) verändert. Im Berichtszeitraum investierten wir 35,9 Mio. € in neue immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen (Vorjahr: 26,2 Mio. €) und 11,5 Mio. € in Finanzanlagen (Vorjahr: 0,5 Mio. €). Aus Anlagenabgängen generierte der Villeroy & Boch-Konzern Einzahlungen in Höhe von 20,1 Mio. €, vor allem aus dem Verkauf eines Teils des ehemaligen Tischkultur-Werkes in Luxemburg in Höhe von 14,3 Mio. € (vgl. Tz. 6) sowie aus der Immobilienveräußerung in Gustavsberg in Höhe von 2,5 Mio. € (Vorjahr: 2,1 Mio. €).
Der Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit beträgt -14,1 Mio. € (Vorjahr: -12,3 Mio. €). Der Mittelabfluss ist im Berichtsjahr, wie im Vorjahr, hauptsächlich durch die Auszahlung der Dividende an die Aktionäre der Villeroy & Boch AG bedingt. Eine Ausschüttung in Höhe von 1,1 Mio. € erhielten die weiteren Gesellschafter der Argent Australia Pty. Ltd. (vgl. Tz. 2).
Der Zahlungsmittelbestand beträgt zum Bilanzstichtag 108,7 Mio. € (Vorjahr: 111,2 Mio. €) und ist damit gegenüber dem Vorjahr um 2,5 Mio. € gesunken.
Der Villeroy & Boch-Konzern ist in die nachfolgend beschriebenen operativen Unternehmensbereiche gegliedert, die die Konzernaktivitäten rund um unser Produktgeschäft bündeln. Die Unternehmensbereiche entsprechen der internen Organisations- und Berichtsstruktur und stellen die berichtspflichtigen Geschäftssegmente im Sinne des IFRS 8 dar.
Der Unternehmensbereich Bad und Wellness stellt Sanitärkeramik, keramische Küchenspülen, Badmöbel, Bade- und Duschwannen, Whirlpools, Armaturen und Zubehör her. Gleichzeitig runden unter anderem Sauna- und Spa-Einrichtungen, Küchenarmaturen und Accessoires die Produktpalette ab.
Der Unternehmensbereich Tischkultur umfasst ein komplettes Sortiment aus Geschirr, Kristall und Besteck "rund um den gedeckten Tisch", ergänzt durch passende Accessoires, Küchen- und Tischtextilien sowie ausgewählte Geschenkartikel.
Das Betriebsergebnis der Unternehmensbereiche stellt neben den Nettoumsatzerlösen die zentrale Kenngröße dar, um Entscheidungen über die Ressourcenverteilung zu treffen und die Ertragskraft der Unternehmensbereiche zu bestimmen. Darüber hinaus wird zur Messung der Ertragsstärke des Konzerns sowie der einzelnen Unternehmensbereiche die rollierende operative Nettovermögensrendite verwendet. Diese ergibt sich aus dem operativen Nettovermögen zum Monatsende als Durchschnittswert der letzten zwölf Monate in Relation zum Ergebnis vor Zinsen und Steuern (vor Aufwendungen der Zentralbereiche). Die Konzernfinanzierung und die Ertragsteuern werden konzerneinheitlich gesteuert und nicht den einzelnen Unternehmensbereichen zugeordnet. Die Verrechnungspreise zwischen den Unternehmensbereichen werden anhand marktüblicher Konditionen ermittelt. Die Unternehmensbereiche des Villeroy & Boch-Konzerns erzielten folgende Umsatzerlöse:
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| In Mio. € | Umsatzerlöse an externe Kunden | Erlöse zwischen den Segmenten | Summe | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2017 | 2016 | 2017 | 2016 | 2017 | 2016 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Bad und Wellness | 558,1 | 524,4 | 0,0 | 0,0 | 558,1 | 524,4 |
| Tischkultur | 278,4 | 295,7 | 0,0 | 0,0 | 278,4 | 295,7 |
| Summe der Segmenterlöse | 836,5 | 820,1 | 0,0 | 0,0 | 836,5 | 820,1 |
| Eliminierungen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Konsolidierte Umsatzerlöse | 836,5 | 820,1 | 0,0 | 0,0 | 836,5 | 820,1 |
Das Betriebsergebnis der beiden Unternehmensbereiche wurde wie folgt als operatives Segmentergebnis (EBIT) ermittelt:
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| In Mio. € | 31.12.2017 | 31.12.2016 |
|---|---|---|
| Bad und Wellness | 41,0 | 36,2 |
| Tischkultur | 8,8 | 9,7 |
| Immobilienertrag Gustavsberg | 0,0 | 1,7 |
| Summe | 49,8 | 47,6 |
| Finanzergebnis (vgl. Tz. 39 und 40) | -4,4 | -6,0 |
| Ergebnis vor Steuern | 45,4 | 41,6 |
| Ertragsteueraufwand (vgl. Tz. 41) | -15,6 | -12,5 |
| Konzernergebnis | 29,8 | 29,1 |
Den Unternehmensbereichen wurden die folgenden Vermögenswerte und Schulden zugeordnet:
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| In Mio. € | Vermögenswerte | Schulden | Nettovermögen | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 31.12.2017 | 31.12.2016 | 31.12.2017 | 31.12.2016 | 31.12.2017 | 31.12.2016 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Bad und Wellness | 358,8 | 329,5 | 157,6 | 141,4 | 201,2 | 188,1 |
| Tischkultur | 124,4 | 125,1 | 42,7 | 49,5 | 81,7 | 75,6 |
| Überleitung | 203,9 | 221,7 | 292,2 | 312,8 | -88,3 | -91,1 |
| Summe | 687,1 | 676,3 | 492,5 | 503,7 | 194,6 | 172,6 |
Das rollierende operative Nettovermögen der beiden Unternehmensbereiche stellte sich zum Berichtszeitpunkt wie folgt dar:
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| In Mio. € | Rollierende Vermögenswerte | Rollierende Schulden | Rollierendes Nettovermögen | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 31.12.2017 | 31.12.2016 | 31.12.2017 | 31.12.2016 | 31.12.2017 | 31.12.2016 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Bad und Wellness | 339,3 | 333,8 | 137,2 | 125,2 | 202,1 | 208,6 |
| Tischkultur | 120,8 | 126,9 | 42,5 | 43,0 | 78,3 | 83,9 |
| Summe | 460,1 | 460,7 | 179,7 | 168,2 | 280,4 | 292,5 |
Das Segmentvermögen umfasst immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen, Vorräte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Vermögenswerte. In den Segmentschulden werden Rückstellungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und übrige Verbindlichkeiten berücksichtigt. Die Überleitung enthält im Wesentlichen Finanzanlagen, Zahlungsmittel, als Finanzinvestition gehaltene Immobilien, latente Steueransprüche, Pensionsrückstellungen, Finanzverbindlichkeiten und latente Steuerschulden.
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| In Mio. € | Zugänge von immateriellen Werten und Sachanlagen | Planmäßige Abschreibung | ||
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2017 | 31.12.2016 | 31.12.2017 | 31.12.2016 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Bad und Wellness | 29,0 | 19,1 | -19,0 | -18,6 |
| Tischkultur | 6,9 | 7,1 | -7,2 | -8,7 |
| Summe | 35,9 | 26,2 | -26,2 | -27,3 |
Die planmäßigen Abschreibungen betreffen die den einzelnen Unternehmensbereichen zugeordneten immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen. Im Unternehmensbereich Tischkultur wurden im Vorjahr Wertminderungen in Höhe von 0,1 Mio. € erfolgswirksam erfasst (vgl. Tz. 5). Sonstige finanzielle Vermögenswerte wurden im Vorjahr um 0,4 Mio. € wertgemindert (vgl. Tz. 9).
Die Umsatzerlöse mit externen Kunden und die langfristigen Vermögenswerte gliederten sich nach dem Sitz der jeweiligen Landesgesellschaft:
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| In Mio. € | Externe Umsatzerlöse | Langfristige Vermögenswerte* | ||
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2017 | 31.12.2016 | 31.12.2017 | 31.12.2016 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Deutsche Konzerngesellschaft | 416,5 | 415,9 | 77,0 | 73,7 |
| Übriger Euroraum | 142,3 | 147,0 | 24,7 | 26,4 |
| Sonstiges Ausland | 277,7 | 257,2 | 100,9 | 106,0 |
| Summe | 836,5 | 820,1 | 202,6 | 206,1 |
* Gemäß IFRS 8.33 (b)
Die Bilanzierung der originären und derivativen Finanzinstrumente richtet sich nach ihrer Zuordnung zu den vier Bewertungskategorien des IAS 39. Im Villeroy & Boch-Konzern werden im Berichtszeitraum folgende Kategorien genutzt:
| ― | "Kredite und Forderungen" bzw. Verbindlichkeiten" werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Zu dieser Kategorie gehören ausschließlich originäre Finanzinstrumente, wie beispielsweise Warenforderungen oder Lieferantenverbindlichkeiten. |
| ― | Die Kategorie "Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte" enthält Beteiligungen an dritten Unternehmen, börsennotierte Schuldverschreibungen und Investmentsfondanteile. Börsennotierte Anlagen werden zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Wertänderungen werden im Eigenkapital ausgewiesen und zum Realisierungszeitpunkt des jeweiligen Wertpapiers ergebniswirksam ausgebucht. Alle übrigen Anlagen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. |
| ― | Als "Sicherungsgeschäfte" werden im Villeroy & Boch-Konzern Finanzderivate ausschließlich zur Risikominderung einer geplanten operativen Transaktion (Cash-Flow-Hedge) eingesetzt. In der Bilanz werden diese mit ihren beizulegenden Zeitwerten erfasst. Zu Beginn der Sicherungsbeziehung wird die Verbindung zwischen dem Grund- und Sicherungsgeschäft dokumentiert. Wertänderungen des beizulegenden Zeitwertes, die sich nach Maßgabe von IAS 39 als effektiv erweisen, werden im Eigenkapital ausgewiesen. Effektivität bedeutet, dass die Marktwertänderung des abgesicherten Grundgeschäftes durch gegenläufige Zeitwertänderungen des Sicherungsinstrumentes ausgeglichen wird. Die zunächst im Eigenkapital kumulierten Wertänderungen werden später in dem Zeitraum ergebniswirksam ausgewiesen, in dem sich das abgesicherte Grundgeschäft auf die Gewinn- und Verlustrechnung auswirkt. Ineffektive Anteile der Änderungen des beizulegenden Zeitwertes werden bei Auftreten sofort ergebniswirksam erfasst. |
In der Villeroy & Boch-Konzernbilanz sind folgende Finanzinstrumente enthalten:
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| Nach IAS 39 bewertete Anteile | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| In Mio. € | Nennwert | Fortgeführte Anschaffungskosten | |||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Bilanzwert zum 31.12.2017 | Nicht nach IAS 39 bewertete Anteile | Barreserve | Kredite und Forderungen | Zur Veräußerung verfügbar | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen (Tz. 15) | 108,7 | - | 108,7 | - | - |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Tz. 12) | 127,2 | - | - | 127,2 | - |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte (Tz. 9) | 14,8 | - | - | 3,9 | 2,2 |
| Sonstige Vermögenswerte (Tz. 13) | 29,0 | 11,5 | - | 13,0 | - |
| 108,7 | 144,1 | 2,2 | |||
| Sonstige Vermögenswerte, die nicht nach IAS 39 bilanziert wurden (a) | |||||
| Anlagevermögen - ohne "Sonstige finanzielle Vermögenswerte" (Tz. 9) | |||||
| Vorratsvermögen (vgl. Tz. 11) | |||||
| Latente Steueransprüche (vgl. Tz. 10) und Ertragsteuerforderungen (vgl. Tz. 14) | |||||
| Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte (vgl. Tz. 16) | |||||
| Summe Aktiva |
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| Nach IAS 39 bewertete Anteile | ||||
|---|---|---|---|---|
| Fair Value | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Zur Veräußerung verfügbar | Cash Flow-Hedge | Buchwert zum 31.12.2017 | Fair Value zum 31.12.2017 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen (Tz. 15) | - | - | 108,7 | 108,7 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Tz. 12) | - | - | 127,2 | 127,2 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte (Tz. 9) | 8,7 | - | 14,8 | 14,8 |
| Sonstige Vermögenswerte (Tz. 13) | - | 4,5 | 17,5 | 17,5 |
| 8,7 | 4,5 | 268,2 | 268,2 | |
| Sonstige Vermögenswerte, die nicht nach IAS 39 bilanziert wurden (a) | 11,5 | - | ||
| Anlagevermögen - ohne "Sonstige finanzielle Vermögenswerte" (Tz. 9) | 212,5 | - | ||
| Vorratsvermögen (vgl. Tz. 11) | 154,6 | - | ||
| Latente Steueransprüche (vgl. Tz. 10) und Ertragsteuerforderungen (vgl. Tz. 14) | 39,8 | - | ||
| Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte (vgl. Tz. 16) | 0,5 | - | ||
| Summe Aktiva | 687,1 | - |
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| In Mio. € | Nach IAS 39 bewertete Anteile | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Fortgeführte Anschaffungskosten | Fair Value | |||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Bilanzwert zum 31.12.2017 | nach IAS 39 bewertete Anteile | Verbindlichkeiten | Cash-Flow-Hedge | Buchwert zum 31.12.2017 | Fair Value zum 31.12.2017 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Tz. 31) | 83,5 | - | 83,5 | - | 83,5 | 83,5 |
| Finanzverbindlichkeiten (Tz. 29) | 51,1 | - | 51,1 | - | 51,1 | 51,1 |
| Sonstige Verbindlichkeiten (Tz. 30) | 97,2 | 35,4 | 61,8 | - | 61,8 | 61,8 |
| 196,4 | 0,0 | 196,4 | 196,4 | |||
| Sonstige Verbindlichkeiten, die nicht nach IAS 39 bilanziert werden (b) | 35,4 | - | ||||
| Eigenkapital | 194,6 | - | ||||
| Lang- und kurzfristige Rückstellungen (c) | 250,8 | - | ||||
| Latente Steuerschulden (vgl. Tz. 10) und Ertragsteuerschulden | 9,9 | - | ||||
| Summe Passiva | 687,1 | - |
(a) Bei den nicht nach IAS 39 bilanzierten sonstigen Vermögenswerten handelt es sich um Steuerforderungen und aktive Rechnungsabgrenzungsposten (vgl. Tz. 13).
(b) Bei den nicht nach IAS 39 bilanzierten sonstigen Verbindlichkeiten handelt es sich um Personalverbindlichkeiten, sonstige Steuerverbindlichkeiten und passive Rechnungsabgrenzungsposten (vgl. Tz. 30).
(c) Die lang- und kurzfristigen Rückstellungen umfassen die Pensionsrückstellungen (vgl. Tz. 26), die Personalrückstellungen (vgl. Tz. 27) und die sonstigen Rückstellungen (vgl. Tz. 28).
Im Vorjahr waren folgende Finanzinstrumente in der Bilanz enthalten:
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| In Mio. € | Nach IAS 39 bewertete Anteile | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Nennwert | Fortgeführte Anschaffungskosten | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Bilanzwert zum 31.12.2016 | Nicht nach IAS 39 bewertete Anteile | Barreserve | Kredite und Forderungen | Zur Veräußerung verfügbar | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen (Tz. 15) | 111,2 | - | 111,2 | - | - |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Tz. 12) | 116,0 | - | - | 116,0 | - |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte (Tz. 9) | 10,1 | - | - | 6,5 | 2,1 |
| Sonstige Vermögenswerte (Tz. 13) | 42,7 | 12,8 | - | 25,9 | - |
| 111,2 | 148,4 | 2,1 | |||
| Sonstige Vermögenswerte, die nicht nach IAS 39 bilanziert wurden (a) | |||||
| Anlagevermögen - ohne "Sonstige finanzielle Vermögenswerte" (Tz. 9) | |||||
| Vorratsvermögen (vgl. Tz. 11) | |||||
| Latente Steueransprüche (vgl. Tz. 10) und Ertragsteuerforderungen (vgl. Tz. 14) | |||||
| Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte (vgl. Tz. 16) | |||||
| Summe Aktiva |
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| Nach IAS 39 bewertete Anteile | ||||
|---|---|---|---|---|
| Fair Value | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Zur Veräußerung verfügbar | Cash-Flow-Hedge | Buchwert zum 31.12.2016 | Fair Value zum 31.12.2016 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen (Tz. 15) | - | - | 111,2 | 111,2 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Tz. 12) | - | - | 116,0 | 116,0 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte (Tz. 9) | 1,5 | - | 10,1 | 10,1 |
| Sonstige Vermögenswerte (Tz. 13) | - | 4,0 | 29,9 | 29,9 |
| 1,5 | 4,0 | 267,2 | 267,2 | |
| Sonstige Vermögenswerte, die nicht nach IAS 39 bilanziert wurden (a) | 12,8 | - | ||
| Anlagevermögen - ohne "Sonstige finanzielle Vermögenswerte" (Tz. 9) | 204,3 | - | ||
| Vorratsvermögen (vgl. Tz. 11) | 141,4 | - | ||
| Latente Steueransprüche (vgl. Tz. 10) und Ertragsteuerforderungen (vgl. Tz. 14) | 50,1 | - | ||
| Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte (vgl. Tz. 16) | 0,5 | - | ||
| Summe Aktiva | 676,3 | - |
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| In Mio. € | Nach IAS 39 bewertete Anteile | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Fortgeführte Anschaffungskosten | Fair Value | |||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Bilanzwert zum 31.12.2016 | nach IAS 39 bewertete Anteile | Verbindlichkeiten | Cash-Flow-Hedge | Buchwert zum 31.12.2016 | Fair Value zum 31.12.2016 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Tz. 31) | 77,2 | - | 77,2 | - | 77,2 | 77,2 |
| Finanzverbindlichkeiten (Tz. 29) | 50,5 | - | 50,5 | - | 50,5 | 50,5 |
| Sonstige Verbindlichkeiten (Tz. 30) | 86,8 | 34,0 | 51,9 | 0,9 | 52,8 | 52,8 |
| 179,6 | 0,9 | 180,5 | 180,5 | |||
| Sonstige Verbindlichkeiten, die nicht nach IAS 39 bilanziert werden (b) | 34,0 | - | ||||
| Eigenkapital | 172,6 | - | ||||
| Lang- und kurzfristige Rückstellungen (c) | 273,7 | - | ||||
| Latente Steuerschulden (vgl. Tz. 10) und Ertragsteuerschulden | 15,5 | - | ||||
| Summe Passiva | 676,3 | - |
(a) Bei den nicht nach IAS 39 bilanzierten sonstigen Vermögenswerten handelt es sich um Steuerforderungen und aktive Rechnungsabgrenzungsposten (vgl. Tz. 13).
(b) Bei den nicht nach IAS 39 bilanzierten sonstigen Verbindlichkeiten handelt es sich um Personalverbindlichkeiten, sonstige Steuerverbindlichkeiten und passive Rechnungsabgrenzungsposten (vgl. Tz. 30).
(c) Die lang- und kurzfristigen Rückstellungen umfassen die Pensionsrückstellungen (vgl. Tz. 26), die Personalrückstellungen (vgl. Tz. 27) und die sonstigen Rückstellungen (vgl. Tz. 28).
Aufgrund der kurzen Laufzeiten der flüssigen Mittel, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstigen Forderungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstigen Verbindlichkeiten wird angenommen, dass die beizulegenden Zeitwerte den Buchwerten entsprechen. Die beizulegenden Zeitwerte der sonstigen Forderungen sowie der bis zur Endfälligkeit gehaltenen Finanzinvestitionen werden als Barwerte der erwarteten zukünftigen Zahlungen ermittelt. Zur Diskontierung werden auf die jeweilige Anlagedauer bezogene, marktübliche Zinssätze verwendet. Die beizulegenden Zeitwerte der Devisentermingeschäfte und Fremdwährungspositionen werden anhand der Marktpreise zum Bilanzstichtag bestimmt.
Die beizulegenden Zeitwerte der bilanzierten Finanzinstrumente wurden, wie im Vorjahr, bei Sicherungsgeschäften auf Basis von Marktpreisen der den Derivaten zugrunde liegenden Parametern, wie zum Beispiel Tages- und Terminkurse sowie Zinsstrukturkurven, ermittelt. Börsenkurse werden bei der Bewertung von den Wertpapieren des Förderfonds und freien Kapitalanlage (vgl. Tz. 9c) genutzt.
Gemeinsames Kennzeichen aller originären und derivativen Finanzinstrumente ist ein zukünftiger Anspruch auf Zahlungsmittel. Entsprechend unterliegt der Villeroy & Boch-Konzern insbesondere Risiken aus der Volatilität von Wechselkursen, Zinssätzen und Marktpreisen. Um diese Marktrisiken zu begrenzen, besteht innerhalb des Villeroy & Boch-Konzerns ein funktionsfähiges und wirksames Risikomanagementsystem mit einer klaren funktionalen Organisation. Weitere Informationen zum implementierten Risikomanagementsystem werden im Abschnitt "Risikomanagementsystem" des Lageberichts beschrieben.
Unter dem Währungsrisiko versteht man die Unsicherheit, dass der beizulegende Zeitwert (Fair Value) oder die künftigen Zahlungsströme eines Finanzinstruments auf Grund von Wechselkursänderungen schwanken. Zur Absicherung setzt der Villeroy & Boch-Konzern Devisentermingeschäfte ein. Die Vorgehensweise bei der Absicherung von Währungsschwankungen wird im Lagebericht im Kapitel "Management von Währungsrisiken" beschrieben. Nach dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2017 werden Devisentermingeschäfte wie folgt ausgeführt:
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| In Mio. € | Vermögenswerte zum Bilanzstichtag | Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag | ||
|---|---|---|---|---|
| Transaktionsvolumen | Marktwertänderungen | Transaktionsvolumen | Marktwertänderungen | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Innerhalb der nächsten drei Monate | 11,5 | 0,4 | 8,9 | 0,2 |
| In drei bis sechs Monaten | 11,5 | 0,4 | 9,0 | 0,2 |
| In sechs bis zwölf Monaten | 23,2 | 0,8 | 15,8 | 0,4 |
| Nach zwölf Monaten | 26,2 | 1,8 | 5,2 | 0,2 |
| Summe | 72,4 | 3,4 | 38,9 | 1,0 |
Zum Bilanzstichtag sind rund 30 % der geplanten Fremdwährungsumsätze in verschiedenen Währungen noch ungesichert. Im Wesentlichen sind hier die Fremdwährungen Russischer Rubel, Britisches Pfund und Schwedische Krone betroffen. Bei einer Änderung der jeweiligen Kursnotierungen um + / -10 % und unter der theoretischen Annahme, dass alle übrigen Variablen konstant geblieben wären, würden zum 31. Dezember 2017 die bilanzierten Buchwerte um 5,2 Mio. € (Vorjahr: 2,6 Mio. €) steigen bzw. sinken. Auf die Erfolgsrechnung des Berichtsjahres hätten diese beiden Szenarien wie im Vorjahr keinen Einfluss.
Unter dem Rohstoffpreisrisiko versteht man die Unsicherheit, dass der beizulegende Zeitwert (Fair Value) oder die künftigen Zahlungsströme eines Finanzinstruments auf Grund von Änderungen der Marktpreise schwanken. Die Sicherungsstrategie des Villeroy & Boch-Konzerns wird im Lagebericht im Kapitel "Management der sonstigen Preisänderungsrisiken" beschrieben. Aus den bestehenden Rohstoff-Swaps auf Messing werden folgende Zahlungsströme nach dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2017 fällig:
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| In Mio. € | Vermögenswerte zum Bilanzstichtag | |
|---|---|---|
| Transaktionsvolumen | Marktwertänderungen | |
| --- | --- | --- |
| Innerhalb der nächsten drei Monate | 0,5 | 0,3 |
| In drei bis sechs Monaten | 0,5 | 0,5 |
| In sechs bis zwölf Monaten | 1,0 | 0,5 |
| Nach zwölf Monaten | - | - |
| Summe | 2,0 | 1,3 |
Zum Bilanzstichtag besteht auf Basis der Produktionsplanungen für das Geschäftsjahr 2018 eine ungesicherte Messingposition von insgesamt 678 Tonnen (Vorjahr: 1.068 Tonnen). Bei einer Änderung der Messingnotierung um + / -10 % und unter der theoretischen Annahme, dass alle übrigen Variablen konstant geblieben wären, würden zum 31. Dezember 2017 die bilanzierten Buchwerte um 0,3 Mio. € (Vorjahr: 0,4 Mio. €) steigen bzw. sinken. Auf die Erfolgsrechnung 2017 hätten diese beiden Szenarien wie im Vorjahr keinen Einfluss.
Das allgemeine Beschaffungsmarktrisiko wird im Lagebericht erörtert.
Unter dem Zinsänderungsrisiko versteht man die Unsicherheit, dass der beizulegende Zeitwert (Fair Value) oder die künftigen Zahlungen eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen des Marktzinssatzes schwanken. Die eingesetzte Managementmethode wird im Lagebericht im Kapitel "Management der Zinsänderungsrisiken" beschrieben.
Aus den bestehenden Zinspositionen ist der Villeroy & Boch-Konzern marktbedingten Schwankungen ausgesetzt. Bei einer theoretischen Änderung der Zinssätze im Geschäftsjahr 2017 um + / -50 Basispunkte wäre das Finanzergebnis gemäß einer Sensitivitätsanalyse vor Steuereffekten um 0,3 Mio. € (Vorjahr: + / -0,2 Mio. €) gestiegen bzw. gesunken, wenn alle anderen Variablen konstant geblieben wären.
Ausfall- und Bonitätsrisiken bezeichnen die Unsicherheit, dass eine Vertragspartei ihren vertraglichen Verpflichtungen nachkommt, wie zum Beispiel bei Kunden im Rahmen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen oder bei Kreditinstituten im Rahmen von Geldanlagen. Zur Minderung dieses Risikos hat der Villeroy & Boch-Konzern umfangreiche Maßnahmen ergriffen, die im Lagebericht im Kapitel "Management der Ausfall- und Bonitätsrisiken" dargestellt sind.
Um sicherzustellen, dass der Villeroy & Boch-Konzern jederzeit zahlungsfähig und finanziell flexibel ist, wird eine ausreichende Liquiditätsreserve vorgehalten. Die Sicherungsstrategie wird im Lagebericht im Kapitel "Management der Liquiditätsrisiken" beschrieben. Zur Steuerung der Liquidität werden Finanzinstrumente in Form von Zahlungsmitteln (vgl. Tz. 15) und Kreditaufnahmen (vgl. Tz. 29) eingesetzt. Aufgrund der vertraglichen Laufzeiten der finanziellen Verbindlichkeiten wird mit folgenden Auszahlungen gerechnet:
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| In Mio. € | Abfluss in folgenden Zeitbändern erwartet | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Buchwert zum 31.12. | Brutto | Innerhalb von drei Monaten | Vom vierten Monat bis einem Jahr | Zwischen einem und fünf Jahren | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 77,2 | 77,2 | 77,2 | - | - |
| Kurz- und langfristige Finanzverbindlichkeiten (a) | 50,5 | 68,0 | 14,6 | 1,0 | 52,4 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 51,9 | 46,5 | 44,1 | 1,0 | 1,4 |
| Verbindlichkeiten aus Cash-Flow-Hedges (b) | 0,9 | 46,2 | 9,3 | 23,5 | 13,4 |
| Summe zum 31.12.2016 | 180,5 | 237,9 | 145,2 | 25,5 | 67,2 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 83,5 | 83,5 | 83,5 | - | - |
| Lang- und kurzfristige Finanzverbindlichkeiten (a) | 51,1 | 67,6 | 14,2 | 1,0 | 52,4 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 57,8 | 46,4 | 44,4 | 0,5 | 1,5 |
| Verbindlichkeiten aus Cash-Flow-Hedges (b) | 1,0 | 38,9 | 8,9 | 24,8 | 5,2 |
| Summe zum 31.12.2017 | 193,4 | 236,4 | 151,0 | 26,3 | 59,1 |
(a) Im Zahlungsstrom der kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten sind zukünftige Zinszahlungen in Höhe von 2,4 Mio. € (Vorjahr: 3,3 Mio. €) berücksichtigt, die wirtschaftlich erst nach dem 31. Dezember 2017 anfallen werden.
(b) Dem Transaktionsvolumen der Verbindlichkeiten aus Cash-Flow-Hedges in Höhe von 38,8 Mio. € (Vorjahr: 46,2 Mio. €) stehen Gegeneffekte aus den jeweiligen Grundgeschäften gegenüber. Zum Bilanzstichtag wird ein Nettoeffekt in Höhe von 1,0 Mio. € (Vorjahr: 0,9 Mio. €) erwartet, der dem Bilanzposten entspricht. In den nächsten drei Monaten sind hiervon 0,2 Mio. € (Vorjahr: 0,3 Mio. €) auszugleichen.
In der Liquiditätsplanung werden die bilanzierten Verpflichtungen mit ihrem Zahlbetrag zum Fälligkeitstag angegeben. Hierbei werden die künftigen Zinsen berücksichtigt, die zum Bilanzstichtag nicht in der Bilanz enthalten sind, da diese erst in späteren Geschäftsjahren anfallen werden.
Im Berichtsjahr erzielte der Villeroy & Boch-Konzern aus dem Einsatz von originären und derivaten Finanzinstrumenten ein Nettoergebnis in Höhe von -2,3 Mio. € (Vorjahr: 0,3 Mio. €). Der Anstieg basiert im Wesentlichen auf den im Geschäftsjahr neu abgeschlossenen Sicherungsgeschäften (vgl. Tz. 21c).
Im Villeroy & Boch-Konzern bestanden folgende Eventualverbindlichkeiten und Haftungsverhältnisse:
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| In Mio. € | 31.12.2017 | 31.12.2016 |
|---|---|---|
| Bürgschaften | 42,8 | 34,0 |
| Treuhandverpflichtungen | 0,1 | 0,1 |
Es sind die maximal übernommenen Bürgschaftsverpflichtungen angegeben, für die der Villeroy & Boch-Konzern höchstens in Anspruch genommen werden kann. Bürgschaften wurden im Wesentlichen von der Villeroy & Boch AG zu Gunsten von Kreditinstituten und Vermietern gestellt.
Zum Bilanzstichtag bestanden folgende finanzielle Verpflichtungen:
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| In Mio. € | 31.12.2017 | 31.12.2016 |
|---|---|---|
| Verpflichtungen aus vergebenen Aufträgen: | ||
| - Für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte | 0,1 | 0,1 |
| - Für Investitionen in Sachanlagen | 2,1 | 5,5 |
Die Verpflichtungen zum Erwerb von Sachanlagen in Höhe von 2,1 Mio. € entfielen mit einem Anteil von 59,0 % auf die Villeroy & Boch AG, gefolgt von Villeroy & Boch Gustavsberg AB mit 24,8 % und Villeroy et Boch S.A.S. mit 7,4 %. Im Vorjahr entfiel auf die Villeroy & Boch AG ein Anteil von 91,6 %, gefolgt von der Ucosan B.V. mit 4,6 % und der Villeroy & Boch Gustavsberg AB mit 1,7 %.
Im Rahmen unseres operativen Geschäftes beziehen wir weltweit Materialien, Vorräte und Dienstleistungen von zahlreichen Geschäftspartnern. Unter diesen befinden sich auch solche, an denen der Villeroy & Boch-Konzern beteiligt ist, und Unternehmen, die mit Gesellschaften oder Organmitgliedern der Villeroy & Boch AG in Verbindung stehen. Grundsätzlich erfolgen alle Geschäfte zu marktüblichen Bedingungen.
Die Villeroy & Boch AG mit Sitz in Deutschland ist das oberste beherrschende Unternehmen des Villeroy & Boch-Konzerns. Die Transaktionen zwischen der Villeroy & Boch AG und den Tochtergesellschaften sowie zwischen den einzelnen Tochtergesellschaften beziehen sich im Wesentlichen auf den Austausch von unfertigen und fertigen Erzeugnissen sowie Waren und Dienstleistungen. Entsprechend den Konsolidierungsgrundsätzen (vgl. Tz. 3) wurden diese eliminiert und werden an dieser Stelle nicht erläutert.
Der Villeroy & Boch-Konzern bilanziert zwei Gesellschaften nach der Equity-Methode (vgl. Tz. 8). Die V&B Lifestyle India Private Limited wurde im Jahr 2013 zum Vertrieb des Tischkultursortiments in Indien gegründet. Sie unterhält zum Bilanzstichtag drei Verkaufstellen (Vorjahr: drei). Aus Sicht des Villeroy & Boch-Konzerns bestehen zurzeit nur geringe Liefer- und Leistungsbeziehungen. Mit dem nach der Equity-Methode bilanzierten deutschen Unternehmen bestehen keine Liefer- und Leistungsbeziehungen. Der Umfang von finanziellen Forderungen und Verbindlichkeiten der assoziierten Gesellschaften war aus Sicht des Villeroy & Boch-Konzerns unwesentlich.
Im Berichtszeitraum wurden darüber hinaus keine weiteren Geschäfte von materieller Bedeutung mit nahestehenden Unternehmen abgeschlossen. Grundsätzlich erfolgen alle Geschäfte zu marktüblichen Bedingungen.
Angaben zu nahestehenden Personen Zur Gruppe der nahestehenden Personen gehören Aktionäre mit der Möglichkeit einer maßgeblichen Einflussnahme auf die Villeroy & Boch AG und Personen in Schlüsselpositionen sowie die Familienangehörigen dieser Personenkreise.
Als Personen in Schlüsselpositionen gelten die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands. In der folgenden Tabelle werden sämtliche Bezüge dieser Personengruppe aufgeführt:
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| In Mio. € | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Kurzfristig fällige Leistungen | 4,2 | 4,1 |
| Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses | 1,6 | 1,9 |
| Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses | - | - |
| Summe | 5,8 | 6,0 |
Innerhalb des Villeroy & Boch-Konzerns beschäftigte Familienangehörige dieses Personenkreises erhalten eine stellen- bzw. aufgabenorientierte Vergütung, die unabhängig von der Person des Stelleninhabers geleistet wird.
Im Berichtszeitraum wurden keine weiteren Geschäfte von materieller Bedeutung mit nahestehenden Personen abgeschlossen. Grundsätzlich erfolgen alle Geschäfte zu marktüblichen Bedingungen.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben laut Satzung der Villeroy & Boch AG einen Anspruch auf die Erstattung der ihnen durch ihre Tätigkeit entstehenden Auslagen. Darüber hinaus erhalten sie eine feste Basisvergütung sowie einen variablen Vergütungsanteil.
Die feste jährliche Basisvergütung eines Mitglieds des Aufsichtsrats beträgt 24.000 €. Zusätzlich erhält der Vorsitzende 53.000 €, sein Stellvertreter 16.500 €. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten pro Sitzung des Gesamtgremiums ein Sitzungsentgelt in Höhe von 1.500 €. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses erhält 10.000 €, die Vorsitzenden des Investitions- und Personalausschusses jeweils 4.000 €, die Mitglieder der jeweiligen Ausschüsse erhalten jeweils 2.500 € pro Jahr zusätzlich zur Basisvergütung.
Als variable Vergütung erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für jeden den Betrag von 10,5 Cent übersteigenden Cent pro Aktie Aktionärsdividende einen Betrag von zusätzlich 195 €. Als Aktionärsdividende gilt das Mittel der Dividende, die auf eine Vorzugsaktie bzw. eine Stammaktie gezahlt wird.
Die vorstehenden Vergütungen werden zuzüglich einer eventuell anfallenden gesetzlichen Mehrwertsteuer gezahlt. Ein Vergütungsanspruch besteht nur pro rata temporis für die Dauer der Bestellung.
Im Geschäftsjahr erhielten die Mitglieder des Aufsichtsrats der Villeroy & Boch AG im Rahmen der Mandatsausübung folgende Bezüge ausgezahlt:
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| In T€ | In T€ Fixum | Sitzungsgelder | Variable Vergütung für 2016 | Gesamt | Vorjahr |
|---|---|---|---|---|---|
| Yves Elsen2*)3*) | 71 | 9 | 8 | 88 | 42 |
| Peter Prinz Wittgenstein1*),2),3) | 56 | 9 | 8 | 73 | 66 |
| Ralf Runge4) | 41 | 9 | 8 | 58 | 53 |
| Dietmar Langenfeld2), 4) | 27 | 9 | 8 | 44 | 42 |
| Werner Jäger1),4) | 27 | 8 | 8 | 43 | 42 |
| Francesco Grioli3), 4) | 27 | 8 | 8 | 43 | 40 |
| Dr. Alexander von Boch-Galhau | 24 | 9 | 8 | 41 | 39 |
| Dominique Villeroy de Galhau | 24 | 9 | 8 | 41 | 32 |
| Dietmar Geuskens4) | 24 | 9 | 8 | 41 | 37 |
| Christina Rosenberg | 24 | 4 | 8 | 36 | 37 |
| Susanne Ollmann | 24 | 9 | 0 | 33 | 0 |
| Wendelin von Boch-Galhau (bis 03/2017) | 20 | 1 | 8 | 29 | 98 |
| Dr. Renate Neumann-Schäfer (seit 03/2017)1) | 20 | 6 | - | 26 | - |
| Bernhard Thömmes (bis 11/2016) | - | - | 7 | 7 | 37 |
| François Villeroy de Galhau (bis 10/2015) | - | - | - | - | 5 |
| Rundung | -2 | - | -1 | -3 | - |
| Summe Auszahlungen | 407 | 99 | 94 | 600 | 570 |
1) Prüfungsausschuss
2) Investitionsausschuss
3) Personalausschuss
4) Gemäß den Richtlinien des DGB über die Abführung von Aufsichtsratsvergütungen wird die Vergütung abgeführt.
* Vorsitzender des jeweiligen Ausschusses
Im Konzernergebnis des Geschäftsjahres 2017 wurden insgesamt 768 T€ als Aufwand erfasst (Vorjahr: 808 T€). Neben dem gezahlten Fixum und den Sitzungsgeldern 2017 enthält der Aufwand 98 T€ für die gebildete Rückstellung für variable Vergütung (Vorjahr: 89 T€) sowie weitere Auslagenerstattungen in Höhe von 66 T€ (Vorjahr: 65 T€) und Versicherungsbeiträge in Höhe von 98 T€ (Vorjahr: 168 T€).
Im Geschäftsjahr 2017 ist ein Aufwand in Höhe von 2.936 T€ (Vorjahr: 2.898 T€) in der Gewinn- und Verlustrechnung enthalten. Der Aufwand setzt sich aus 1.504 T€ (Vorjahr: 1.533 T€) fixen und 1.432 T€ (Vorjahr: 1.365 T€) variablen Gehaltskomponenten zusammen. Die variable Gehaltskomponente besteht aus einer einjährigen Vergütung in Höhe von 671 T€ (Vorjahr: 664 T€) und einer mehrjährigen Vergütung in Höhe von 761 T€ (Vorjahr: 701 T€). In dem Fixum ist ein Sachbezug in Höhe von 64 T€ (Vorjahr: 71 T€) enthalten, inklusive Versicherungsbeiträge in Höhe von 2 T€ (Vorjahr: 2 T€).
Für ehemalige Mitglieder des Vorstands bestehen Pensionsrückstellungen in Höhe von 20.672 T€ (Vorjahr: 23.855 T€). Im Geschäftsjahr bezogen ehemalige Mitglieder des Vorstands Renten in Höhe von 1.538 T€ (Vorjahr: 1.598 T€). Für die Angabe der individuellen Vorstandsbezüge bis einschließlich des Geschäftsjahres 2018 wurde die Regelung nach § 314 Abs. 3 Satz 1 HGB in Verbindung mit § 286 Abs. 5 HGB in Anspruch genommen.
Die Honorare für den Abschlussprüfer Ernst &Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gliederten sich wie folgt auf:
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| In Mio. € | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Abschlussprüfung | 0,4 | 0,4 |
| Andere Bestätigungsleistungen | - | - |
| Steuerberatungsleistungen | 0,0 | 0,1 |
| Sonstige Leistungen | 0,2 | 0,1 |
Die nach § 161 AktG vorgeschriebene Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex für das Geschäftsjahr 2017 wurde von Vorstand und Aufsichtsrat der Villeroy & Boch AG am 29. November 2017 abgegeben. Im Internet sind die Entsprechenserklärungen den Aktionären dauerhaft zugänglich.
Es liegen aktuell keine Ereignisse von besonderer Bedeutung vor, die nach Abschluss des Geschäftsjahres eingetreten sind.
Im Folgenden wird die Aufstellung des Anteilsbesitzes des Villeroy & Boch-Konzerns gemäß § 313 Abs. 3 HGB * aufgeführt:
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| Vollkonsolidierte Beteiligungen In % | Beteiligung Villeroy & Boch AG | ||
|---|---|---|---|
| Inland | Unmittelbar | Mittelbar | Insgesamt |
| --- | --- | --- | --- |
| 1. Gästehaus Schloß Saareck Betreibergesellschaft mbH, Mettlach1) | 100 | - | 100 |
| 2. Heinrich Porzellan GmbH, Selb1) | 100 | - | 100 |
| 3. INTERMAT - Beteiligungs- und Vermittlungsgesellschaft mbH, Mettlach1) | 100 | - | 100 |
| 6. Keraco GmbH, Wadgassen | 100 | - | 100 |
| 4. Sales Design Vertriebsgesellschaft mbH, Merzig1) | 100 | - | 100 |
| 5. Sanipa Badmöbel Treuchtlingen GmbH, Treuchtlingen1) | 100 | - | 100 |
| 7. V & B International GmbH, Mettlach1) | 100 | - | 100 |
| 8. VilboCeram GmbH, Mettlach1) | 100 | - | 100 |
| 9. Villeroy & Boch Creation GmbH, Mettlach1) | 100 | - | 100 |
| 10. Villeroy & Boch Gastronomie GmbH, Mettlach1) | 100 | - | 100 |
| 11. Villeroy & Boch Interior Elements GmbH, Mettlach1) | 100 | - | 100 |
| 12. Villeroy & Boch K-Shop GmbH, Mettlach1) | 100 | - | 100 |
| Ausland | Unmittelbar | Mittelbar | Insgesamt |
| 13. Argent Australia Pty. Ltd., Brisbane (Australien) | 45,36 | - | 45,36 |
| 14. Delfi Asset S.A., Luxemburg (Luxemburg) | - | 100 | 100 |
| 15. EXCELLENT INTERNATIONAL HOLDINGS LIMITED, Hongkong (China) | 100 | - | 100 |
| 16. Kiinteistö Oy, Helsinki (Finnland) | - | 100 | 100 |
| 17. Rollingergrund Premium Properties SA, Luxemburg (Luxemburg) | - | 100 | 100 |
| 18. S.C. Mondial S.A., Lugoj (Rumänien) | 99,44 | - | 99,44 |
| 19. Ucosan B.V., Roden (Niederlande) | 100 | - | 100 |
| 20. Vilbomex Inmobiliaria S. de R.L. de C.V., Ramos Arizpe (Mexiko) | - | 100 | 100 |
| 21. Vilbomex S.A. de C.V., Ramos Arizpe (Mexiko) | - | 100 | 100 |
| 22. Vilbona Mexiko S.A. de C.V., Ramos Arizpe (Mexiko) | - | 100 | 100 |
| 23. Villeroy & Boch (Schweiz) AG, Lenzburg (Schweiz) | - | 100 | 100 |
| 24. Villeroy & Boch (Thailand) Co. Ltd., Saraburi (Thailand) | 16,51 | 83,49 | 100 |
| 25. Villeroy & Boch (U.K.) Ltd., London (Vereinigtes Königreich) | - | 100 | 100 |
| 26. Villeroy & Boch Arti della Tavola S.r.l., Mailand (Italien) | 0,2 | 99,8 | 100 |
| 27. Villeroy & Boch Asia Pacific Pte. Ltd., Singapur (Singapur) | 100 | - | 100 |
| 28. Villeroy & Boch Australia Pty. Ltd., Brookvale (Australien) | - | 100 | 100 |
| 29. Villeroy & Boch Austria GmbH, Mondsee (Österreich) | 100 | - | 100 |
| 30. Villeroy & Boch Belgium S.A., Brüssel (Belgien) | 99,99 | 0,01 | 100 |
| 31. Villeroy & Boch Czech s.r.o., Prag (Tschechien) | 100 | - | 100 |
| 32. Villeroy & Boch Danmark A/S, Rødovre (Dänemark) | - | 100 | 100 |
| Ausland | Unmittelbar | Mittelbar | Insgesamt |
| 33. Villeroy & Boch Gustavsberg AB, Gustavsberg (Schweden) | 100 | - | 100 |
| 34. Villeroy & Boch Gustavsberg Oy, Helsinki (Finnland) | - | 100 | 100 |
| 35. Villeroy & Boch Hogar S.L., Barcelona (Spanien) | 44 | 56 | 100 |
| 36. Villeroy & Boch Magyarország Kft., Hódmezővásárhely (Ungarn) | 100 | - | 100 |
| 37. Villeroy & Boch MC S.à r.l., Monaco (Monaco) | 99,99 | 0,01 | 100 |
| 38. Villeroy & Boch Norge AS, Lorenskog (Norwegen) | - | 100 | 100 |
| 39. Villeroy & Boch OOO, Moskau (Russland) | 100 | - | 100 |
| 40. Villeroy & Boch Polska Sp. z o.o., Warschau (Polen) | - | 100 | 100 |
| 41. Villeroy & Boch S.à r.l., Faiencerie de Septfontaines-lez-Luxembourg, Luxemburg (Luxemburg) | 100 | - | 100 |
| 42. Villeroy & Boch Sales India Private Limited, Mumbai (Indien) | 99,99 | 0,01 | 100 |
| 43. Villeroy & Boch Tableware (Far East) Ltd., Hongkong (China) | - | 100 | 100 |
| 44. Villeroy & Boch Tableware B.V., Oosterhout (Niederlande) | 100 | - | 100 |
| 45. Villeroy & Boch Tableware Japan K.K., Tokio (Japan) | - | 100 | 100 |
| 46. Villeroy & Boch Tableware Ltd., Toronto (Kanada) | - | 100 | 100 |
| 47. Villeroy & Boch Tableware Oy, Helsinki (Finnland) | - | 100 | 100 |
| 48. Villeroy & Boch Trading (Shanghai) Co. Ltd., Shanghai (China) | 100 | - | 100 |
| 49. Villeroy & Boch Ukraine TOV, Kiew (Ukraine) | 100 | - | 100 |
| 50. Villeroy & Boch USA Inc., New Jersey (USA) | - | 100 | 100 |
| 51. Villeroy & Boch Wellness N.V., Roeselare (Belgien) | 99,99 | 0,01 | 100 |
| 52. Villeroy et Boch Arts de la Table S.A.S., Paris (Frankreich) | - | 100 | 100 |
| 53. Villeroy et Boch S.A.S., Paris (Frankreich) | 100 | 0 | 100 |
| Assoziierte Beteiligungen | Unmittelbar | Mittelbar | Insgesamt |
| 54. V & B Lifestyle India Private Limited, Gurgaon (Indien) | 50 | - | 50 |
1) Für diese Gesellschaft wird § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch genommen.
* Bei zwei inländischen Beteiligungen wird § 313 Abs. 3 HGB angewendet.
Folgende Verlautbarungen des internationalen Standardsetters IASB (International Accounting Standards Board) wurden von der EU im Rahmen des sog. Endorsement-Verfahrens übernommen und sind für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2016 beginnen, verpflichtend anzuwenden:
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| Standard | Name | |
|---|---|---|
| IAS | 7 | Änderungen an IAS 7: Angabeninitiative |
| IAS | 12 | Änderungen an IAS 12: Ansatz latenter Steueransprüche für unrealisierte Verluste |
Die Anwendung dieser Neuregelungen hatte keine materiellen Auswirkungen auf die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Villeroy & Boch-Konzern.
Folgende Verlautbarungen des IASB wurden von der EU übernommen und waren für das abgelaufene Geschäftsjahr 2017 noch nicht verpflichtend anzuwenden:
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| Standard | Name | |
|---|---|---|
| IFRS | 9 | Finanzinstrumente (anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen) |
| IFRS | 15 | Erlöse aus Verträgen mit Kunden (anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen) |
| IFRS | 15 | Klarstellung von IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden (anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen) |
| Diverse | Änderungen an IFRS 4: Anwendung von IFRS 9 Finanzinstrumente gemeinsam mit IFRS 4 Versicherungsverträge (anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen) | |
| IFRS | 16 | Leasingverhältnisse (anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen) |
Für den Villeroy & Boch-Konzern werden relevante Auswirkungen aus der Anwendung dieser neuen IFRS-Regelungen ausschließlich im Zusammenhang mit IFRS 9 "Finanzinstrumente", IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden" und IFRS 16 "Leasingverhältnisse" erwartet. Die erstmalige Anwendung der genannten Standards im Konzern wird zu dem jeweiligen Datum deren EU-Inkrafttretens erfolgen.
Der Standard IFRS 9 "Financial Instruments" beschreibt die Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten sowie die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften. Er löst grundsätzlich die derzeit geltenden Regelungen des IAS 39 "Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung" ab.
Ein Finanzinstrument ist zukünftig nach der Ausgestaltung seiner vertraglichen Zahlungsströme und der Art des Geschäftsmodells in eine von drei Kategorien (bisher: fünf) einzuordnen. Die Bewertung erfolgt entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert, wobei die Bewertungsänderungen des beizulegenden Zeitwerts entweder im Eigenkapital oder im Ergebnis erfasst werden. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die betragsmäßig wichtigsten finanziellen Vermögenswerte im Villeroy & Boch-Konzern (vgl. Tz. 53), werden weiterhin zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
Bei der Ermittlung von Wertminderungen finanzieller Vermögenswerte ist zukünftig die Veränderung des Kreditrisikos zu berücksichtigen. Wird ein Zahlungsausfall erwartet, muss unverzüglich der Barwert der erwarteten Verluste für die verbleibende Restlaufzeit ergebniswirksam erfasst werden. Wertminderungen werden somit früher als bisher erfasst, da ein objektiver Indikator, wie z. B. die Überfälligkeit einer Forderung, nicht mehr abgewartet werden darf. Besondere Regelungen gelten unter anderem für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Für alle nicht überfälligen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen darf der erwartete Verlust für die Restlaufzeit der Forderung auf Basis historisch belegbarer Ausfalldaten unter Berücksichtigung der aktuellen Wirtschaftslage berechnet werden. Durch die Nutzung dieses Wahlrechts erwarten wir leicht steigende Wertberichtigungen (vgl. Tz. 12).
Für die buchhalterische Behandlung von Sicherungsbeziehungen übernimmt IFRS 9 unverändert die grundlegenden Anforderungen des IAS 39. Lediglich bei der Bildung eines Sicherungszusammenhangs und dem Nachweis der Wirksamkeit einer Sicherungsbeziehung wurden Erleichterungen eingefügt. So entfällt der retrospektive Wirksamkeitsnachweis. Beim prospektiven Effektivitätstest reicht der Nachweis über identische Bedingungen von Grund- und Sicherungsgeschäft aus. Eigenverbrauchsverträge, die der Villeroy & Boch-Konzern beispielsweise zur Preissicherung von physischen Energielieferungen einsetzt, bleiben aus dem Anwendungsbereich des Hedge Accounting ausgeschlossen und werden unverändert nach IAS 37 bilanziert.
Wir wenden den neuen IFRS 9, wie von der EU vorgeschrieben, auf Berichtsperioden an, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen.
IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden" wird für am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnende Geschäftsjahre verpflichtend in Kraft treten und ab diesem Zeitpunkt die bisher bestehenden IFRS-Vorschriften zur Bilanzierung von Umsatzerlösen, darunter IAS 18 "Umsatzerlöse", IAS 11 "Fertigungsaufträge" und IFRIC 13 "Kundenbindungsprogramme", ersetzen. Kern des neuen Standards ist ein einheitliches, prinzipienbasiertes Modell für die Erfassung und Bewertung von Umsatzerlösen, welches grundsätzlich auf alle Verträge mit Kunden branchenübergreifend Anwendung findet. Vervollständigt wird das Regelwerk durch themenspezifische Anwendungsleitlinien und umfassende Angabepflichten im Anhang.
In dem seit 2016 laufenden Projekt zur Einführung von IFRS 15 im Villeroy & Boch-Konzern wurden im Geschäftsjahr 2017 die Schwerpunkte unter anderem darin gesetzt, die identifizierten IFRS 15-Auswirkungen hinsichtlich ihrer Vollständigkeit und Materialität zu verifizieren. Zudem stand die fachliche Anleitung der operativen Konzerngesellschaften im Fokus, um eine standardkonforme Bilanzierung ab dem Erstanwendungszeitpunkt konzernweit sicherzustellen. Insgesamt erwartet der Konzern keine signifikanten Umstellungseffekte aus IFRS 15; wesentliche neue Erkenntnisse gegenüber den Ergebnissen der bereits im Jahr 2016 initial durchgeführten Betroffenheitsanalyse haben sich demnach nicht ergeben. Folgende Themenfelder, die für das Geschäftsmodell von Villeroy & Boch anwendungsrelevant sind, wurden hierbei untersucht:
| ― | Zeitliche Erfassung von Umsatzerlösen: Umsatzerlöse werden gemäß IFRS 15 zu dem Zeitpunkt realisiert, wenn der Kunde die Verfügungsmacht über die Güter oder Dienstleistungen erhält. Mit Blick auf die gewöhnlichen Realisationszeitpunkte der Umsatztransaktionen aus dem Verkauf unserer Produkte - hierfür verwenden wir sowohl einfache Vertriebswege als auch Konsignations- oder Kommissionsmodelle - werden sich unter Berücksichtigung der Neuregelungen keine Änderungen ergeben. |
| ― | Höhe und Ausweis von Umsatzerlösen: Relevante Vorgaben des Standards zur Berücksichtigung von Erlösschmälerungen, Zahlungen an Kunden, Rückgaberechten sowie Prinzipal-Agenten-Beziehungen werden in unserer bestehenden Bilanzierungspraxis bereits umgesetzt; insoweit wird die Höhe der aus dem operativen Verkauf unserer Produkte ausgewiesenen Umsätze nicht beeinflusst. |
| ― | Lizenzerlöse: Erlöse aus der Lizenzvergabe an Dritte zur Nutzung unserer Marke werden nach Maßgabe der aus dem Verkauf der Lizenzprodukte erzielten Umsätze erfasst. Eine diesbezügliche Änderung durch IFRS 15 resultiert nicht. Im Zuge der erstmaligen Anwendung des neuen Standards werden wir jedoch die Lizenzerlöse, die in der Gewinn- und Verlustrechnung bislang als sonstige betriebliche Erträge (vgl. Tz. 36) ausgewiesen werden, in den Posten der Umsatzerlöse umgliedern. |
Für die erstmalige Anwendung des IFRS 15 für das am 1. Januar 2018 beginnende Geschäftsjahr wird der Villeroy & Boch-Konzern die modifizierte retrospektive Methode nutzen. Bei dieser Übergangsmethode werden die Anpassungsbeträge gegenüber der bisherigen IAS 18-Bilanzierung für jeden betroffenen Abschlussposten in der Berichtsperiode 2018 gesondert angegeben. Relevante Umstellungseffekte aus der Neubewertung von Vorjahressachverhalten, welche im Eröffnungswert der Gewinnrücklagen per 1. Januar 2018 kumuliert zu erfassen wären, liegen nach unserer Einschätzung nicht vor.
Der Standard IFRS 16 "Lease" regelt die Bilanzierung und die Angabepflichten von Leasingverhältnissen. Er ersetzt die Regelungen des IAS 17 "Leasingverhältnisse" und diverse Interpretationen.
Ein "Lease" ist nach IFRS 16 die zeitlich befristete Nutzungsüberlassung eines Vermögenswerts, für die der Leasinggeber eine Gegenleistung vom Leasingnehmer erhält. Beim Leasingnehmer sind zukünftig sämtliche Leasingverhältnisse bilanziell zu erfassen, sofern dieser ein Nutzungsrecht am geleasten Vermögenswert besitzt (das sogenannte "Right-of-Use-Asset"). Ein Aktivierungswahlrecht besteht für sogenannte "Short-Term " und "Low-Value Leases". Die Anschaffungkosten des "Right-of-Use-Asset" umfassen neben dem Barwert der Leasingverbindlichkeit, weitere Zahlungen, die vor oder mit dem Abschluss des Leasingvertrags zu leisten sind. Dies umfasst sonstige direkt zurechenbaren Kosten des Leasingsnehmers sowie etwaige Rückbau- und Abrissverpflichtungen. Bei der Ermittlung der Leasingzahlungen besteht ein Wahlrecht hinsichtlich der Berücksichtigung von Vergütungen für zusätzliche Dienstleistungen, wie beispielsweise für Instandhaltungsaufwendungen. Zahlungen des Leasinggebers an den Leasingnehmer, die sogenannten "Lease Incentives", mindern die Anschaffungskosten. Der Barwert der Leasingsverbindlichkeit ist die Summe aller, auf den Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes abgezinsten, ausstehenden Leasingzahlungen. Die Bewertung des "Right-of-Use-Assets" nach dem erstmaligen Ansatz erfolgt weiterhin zu fortgeführten Anschaffungskosten nach den Grundsätzen des IAS 16 "Sachanlagen".
In der Erfolgsrechnung sind die Aufwendungen für die Aufzinsung der Leasingverbindlichkeiten getrennt von den Abschreibungen auszuweisen. In der Kapitalflussrechnung sind die auf die Tilgung entfallenden Zahlungen dem Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit zuzuordnen. Alle übrigen Leasingzahlungen verbleiben im Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit.
Die Beschreibung der Leasingtransaktionen im Anhang des Leasingnehmers wird durch die Neuregelungen des IFRS 16 umfangreicher.
Für Leasinggeber ändert sich die Bilanzierung der überlassenen Vermögenswerte nicht.
Der IFRS 16 "Lease" ist nach dem IASB auf Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Der Übergang kann unter Ausnutzung des sogenannten modifizierten retrospektiven Ansatzes für bestehende Leasingverhältnisse erfolgen. Hierbei stehen den Leasingverbindlichkeiten wertgleiche "Right-of-Use-Assets" gegenüber. Die Angaben zum Vorjahr entfallen. Auf die Umstellung der Bilanzierung von Verträgen, die am Übergangsstichtag eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr aufweisen, kann verzichtet werden. Wir untersuchen mögliche Auswirkungen aus dieser Neuregelung. Wir wenden den neuen IFRS 16, wie von der EU vorgeschrieben, auf Berichtsperioden an, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Die Ermittlung der konkreten betraglichen Auswirkungen aus den vorgenannten Neuerungen erfolgt im Geschäftsjahr 2018. Die EU hat folgende IASB-Verlautbarungen noch nicht übernommen:
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| Standard | Name | |
|---|---|---|
| Neue Standards: | ||
| IFRS | 17 | Insurance Contracts (issued on 18 May 2017) |
| IFRIC | 22 | Foreign Currency Transactions and Advance Consideration (issued on 8 December 2016) |
| IFRIC | 23 | Uncertainty over Income Tax Treatments (issued on 7 June 2017) |
| Änderungen und Ergänzungen an bestehenden Standards: | ||
| IFRS | 2 | Amendments to IFRS 2: Classification and Measurement of Share-based Payment Transactions (issued on 20 June 2016) |
| IFRS | 9 | Amendments to IFRS 9: Prepayment Features with Negative Compensation (issued on 12 October 2017) |
| IAS | 28 | Amendments to IAS 28: Long-term Interests in Associates and Joint Ventures (issued on 12 October 2017) |
| IAS | 40 | Amendments to IAS 40: Transfers of Investment Property (issued on 8 December 2016) |
| Diverse | Annual Improvements to IFRS Standards 2014-2016 Cycle (issued on 8 December 2016) | |
| Diverse | Annual Improvements to IFRS Standards 2015-2017 Cycle (issued on 12 December 2017) |
Die vorgenannten Neuerungen und Ergänzungen werden zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens innerhalb der EU von uns angewendet. In Ermangelung einer offiziellen deutschen Übersetzung sind diese Texte mit ihren englischen Titeln angegeben. Eine vorzeitige Anwendung ist aufgrund der fehlenden Übernahme nicht möglich.
IFRIC 23 ist u. a auf noch nicht genutzte steuerliche Verluste (vgl. Tz. 10) und bei der Bestimmung der Steuersätze (vgl. Tz. 41) anzuwenden, sofern bei deren Bemessung Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung besteht. Für die Berücksichtigung der Wahrscheinlichkeit ist, wahlweise, entweder auf den wahrscheinlichsten Wert oder den Erwartungswert abzustellen. IFRIC 23 ist ab Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen.
Die Änderung im IAS 40 dient der Klarstellung, in welchen Fällen die Klassifizierung einer Immobilie als "Finanzinvestition gehaltene Immobilien" beginnt bzw. endet, wenn sich die Immobilie noch im Bau oder in der Entwicklung befindet. In unserem Bestand an als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien entwickeln wir nur die Immobilien in Luxemburg weiter (vgl. Tz. 7). Der ergänzte IAS 40 tritt für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen.
Nach derzeitigen Erkenntnissen wird der Villeroy & Boch-Konzern nur unwesentlich von den oben genannten Neuerungen betroffen sein.
Die Europäische Kommission hat entschieden, folgende IASB-Verlautbarungen nicht in europäisches Recht zu übernehmen:
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| Standard | Erstanwendung |
|---|---|
| IFRS 14 Regulatory Deferral Accounts (issued on 30 January 2014) | 01.01.16 |
| Amendments to IFRS 10 and IAS 28: Sale or Contribution of Assets between an Investor and its Associate or Joint Venture (issued on 11 September 2014) | 01.01.16 |
Der Villeroy & Boch-Konzern darf diese Regeln bei der Erstellung eines nach § 315e Abs. 1 HGB befreienden Konzernabschlusses aufgrund der fehlenden Umwandlung in EU-Recht nicht anwenden. Von beiden Regeln wäre der Villeroy & Boch-Konzern nicht betroffen.
Wir haben den Konzernabschluss der Villeroy & Boch Aktiengesellschaft, Mettlach, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2017, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Villeroy & Boch Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― | entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2017 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 und |
| ― | vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537 / 2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend beschreiben wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte:
Die Vorräte stellen einen wesentlichen Posten im Konzernabschluss dar. Die Bewertung erfolgt zu Herstellungskosten. Hierbei erfolgt zum Jahresende eine Anpassung der unterjährig verwendeten Standardkosten über Umbewertungsfaktoren an die jeweiligen Istkosten. Diese Anpassung hängt in hohem Maße von den Annahmen hinsichtlich der einzubeziehenden Gemeinkosten des Produktionsprozesses ab. Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und / oder geminderten Verwertbarkeit ergeben, werden durch entsprechende Wertberichtigungen berücksichtigt. Insbesondere die Bestimmung der angewandten Abwertungssätze und die Einteilung in verschiedene Bewertungsklassen bei den IT-gestützten Abwertungsverfahren sowie bei Bedarf die Ermittlung zusätzlicher manueller Abwertungen, die nicht durch dieses Abwertungsverfahren berücksichtigt werden, unterliegen dem Ermessen der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft.
Im Rahmen unserer Abschlussprüfung haben wir uns mit den Verfahren befasst und die zugrundeliegenden Kontrollen der Vorratsbewertung geprüft.
Die Ermittlung der Standardkosten haben wir methodisch nachvollzogen. Die für die Anpassung der Standardkosten an die Istkosten verwendeten Umbewertungsfaktoren haben wir stichprobenweise analysiert. Dabei haben wir auch untersucht, ob fertigungsbedingte Gemeinkosten bei der Ermittlung der Herstellungskosten nur insoweit berücksichtigt wurden, wie sie bei einer normalen Auslastung der technischen und personellen Fertigungskapazitäten anfallen. Darüber hinaus haben wir wesentliche Veränderungen der Herstellungskosten auf Artikelebene zum Vorjahr untersucht.
Die Eignung der IT-gestützten Abwertungsverfahren zur Ermittlung von Bestandsrisiken haben wir gewürdigt. Dazu haben wir unter Hinzuziehung von internen IT-Experten die systemseitige Umsetzung der Abwertungsverfahren beurteilt. Die Berechnungslogik des Modells haben wir mit den von der Gesellschaft angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden abgeglichen und rechnerisch in Stichproben nachvollzogen. Die ermittelten Abwertungen haben wir weiterhin vor dem Hintergrund der Erfahrungen der Vergangenheit durch analytische Vergleiche mit den in Vorjahren vorgenommenen Abwertungen bei einzelnen Artikeln und auf den Gesamtbestand beurteilt.
Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Bewertung der Vorräte ergeben.
Verweis auf zugehörige Angaben im Konzernabschluss Angaben der Gesellschaft zur Bewertung der Vorratsbestände sind im Konzernanhang enthalten.
Für den Ansatz und die Bewertung latenter Steuern ist auf Ebene des Steuerobjekts sowohl eine Ermittlung aller Differenzen zwischen dem Ansatz nach den jeweiligen lokalen steuerlichen Vorschriften und nach den Rechnungslegungsvorschriften der IFRS als auch eine Ermittlung von steuerlichen Verlustvorträgen erforderlich. Aufgrund unterschiedlicher, meist komplexer lokaler Steuerregelungen erfordert dies aufwendige Berechnungen.
Die Beurteilung der Werthaltigkeit von latenten Steuerforderungen aus temporären Differenzen und steuerlichen Verlustvorträgen beruht auf der Einschätzung der Nutzbarkeit in der Zukunft durch künftiges zu versteuerndes Einkommen. Die gesetzlichen Vertreter nehmen insoweit Schätzungen in Bezug auf die wirtschaftliche Entwicklung der jeweiligen Gesellschaften vor, die ermessensbehaftet sind.
Aufgrund der Komplexität der steuerlichen Berechnungen unter Berücksichtigung der lokalen steuerlichen Regelungen und Gesetzgebungen haben wir für die Beurteilung der latenten Steuern interne Steuerexperten hinzugezogen.
Zur Beurteilung des Ansatzes und der Bewertung der latenten Steuern haben wir uns bei den Konzerngesellschaften unter anderem mit den zugrundeliegenden Prozessen zur Erfassung und Bewertung latenter Steuern befasst. Wir haben zudem in Stichproben die Identifikation und Quantifizierung von Abweichungen zwischen dem Ansatz und der Bewertung von Vermögenswerten und Schulden nach den steuerlichen Vorschriften und der Rechnungslegung nach IFRS sowie die Berechnung der latenten Steuern und die Anwendung des Steuersatzes nachvollzogen.
Zur Beurteilung der Werthaltigkeit von latenten Steuerforderungen aus temporären Differenzen sowie aus Verlustvorträgen haben wir in Stichproben untersucht, ob die Steuerplanungen aus der Unternehmensplanung abgeleitet und die jeweiligen landesspezifischen steuerlichen Vorschriften für die Nutzung von Verlustvorträgen beachtet wurden. Weiterhin haben wir die Annahmen der Steuerplanung der jeweiligen Gesellschaft vor dem Hintergrund des in der Vergangenheit erwirtschafteten zu versteuernden Einkommens gewürdigt. Unsere Prüfungshandlungen hinsichtlich des Ansatzes und der Bewertung der latenten Steuern haben zu keinen Einwänden geführt.
Angaben der Gesellschaft zum Ansatz und zur Bewertung von aktiven latenten Steuern sind im Konzernanhang enthalten.
Die Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter im Hinblick auf das Bestehen einer Verpflichtung sowie die Prognose zukünftiger Mittelabflüsse im Zusammenhang mit dieser Verpflichtung haben unmittelbare Auswirkung auf den Ansatz und die Bewertung von Rückstellungen. Dabei sind insbesondere für Pensionsrückstellungen Annahmen bzgl. des zu verwendenden Abzinsungssatzes, der Lebenserwartung sowie der Lohn- und Gehaltsentwicklung in den einzelnen Ländern zu treffen.
Zur Ermittlung der Höhe der Pensionsrückstellungen hat die Gesellschaft externe Versicherungsmathematiker beauftragt. Wir haben beurteilt, ob die Sachverständigen über die Kompetenz, die Fähigkeiten und die Objektivität verfügen, die für Zwecke unserer Abschlussprüfung notwendig sind, ein Verständnis von der Tätigkeit der Sachverständigen gewonnen und die Eignung als Prüfungsnachweis für die relevanten Aussagen beurteilt. Wir haben uns ein Verständnis über den Prozess zur Ermittlung der Berechnungsparameter verschafft.
Die Plausibilität der verwendeten Berechnungsparameter, unter anderem des Abzinsungssatzes, der Inflationsrate, der Gehaltsentwicklung sowie der verwendeten Sterbetafeln haben wir anhand unternehmensinterner und externer Marktdaten und Prognosen überprüft.
Unsere Prüfungshandlungen haben ergeben, dass der verwendete Diskontierungssatz innerhalb einer vertretbaren Bandbreite liegt und auch die weiteren Annahmen hinreichend dokumentiert sind.
Angaben der Gesellschaft zur Bewertung der Pensionsrückstellungen sind im Konzernanhang enthalten.
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich.
Die sonstigen Informationen umfassen:
| ― | die Versicherung der gesetzlichen Vertreter sowie |
| ― | Corporate Governance Bericht |
Der Aufsichtsrat ist für die folgenden sonstigen Informationen verantwortlich:
| ― | den Bericht des Aufsichtsrats |
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― | wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende, geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben; |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben; |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann; |
| ― | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben und ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt; |
| ― | holen wir ausreichende, geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile; |
| ― | beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir wurden von der Hauptversammlung am 24. März 2017 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 20. September 2017 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2009 als Konzernabschlussprüfer der Villeroy & Boch Aktiengesellschaft tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Heiko Hummel.
Stuttgart, 31. Januar 2018
**Ernst&Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
Hummel, Wirtschaftsprüfer
Plein, Wirtschaftsprüfer
Vorsitzender des Vorstands
Vorstand Unternehmensbereich Bad und Wellness
b) konzernintern:
Villeroy & Boch Magyarország Kft., Hódmezővásárhely / Ungarn
Villeroy & Boch Trading (Shanghai) Co., Ltd., Shanghai / China
Vorstand Unternehmensbereich Tischkultur
Vorstand Finanzen
Ehrenmitglied des Aufsichtsrats
WENDELIN VON BOCH-GALHAU (bis 24.03.2017)
| ― | Ehemaliger Vorsitzender des Aufsichtsrats |
| ― | Geschäftsführer country life von Boch-Galhau Verwaltungs |
| ― | Gesellschaft mbH, Überherrn - Geschäftsführer der Solarpark Linslerhof GmbH, Überherrn |
| ― | Geschäftsführer Windenergie Britten GmbH, Britten |
b) V&B Fliesen GmbH, Merzig
Vorsitzender des Aufsichtsrats (seit 24.03.2017)
Managing Partner&CEO HITEC Luxembourg S.A.
b) Université du Luxembourg, Luxemburg (Vorsitzender)
Ascendos Rail Leasing S.à r.l., Luxemburg
Carrosserie Robert Comes&Compagnie S.A., Luxemburg
| ― | 1. Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats |
| ― | Vorsitzender des Villeroy & Boch Euro Betriebsrats |
| ― | Betriebsratsvorsitzender Faiencerie Merzig |
| ― | 2. Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats |
| ― | Unternehmensberater |
Unternehmensberater
b) Union Stiftung, Saarbrücken
| ― | Gewerkschaftssekretär |
| ― | Bezirksleiter der Industriegewerkschaft IGBCE Saarbrücken |
| ― | Gewerkschaftssekretär |
| ― | Mitglied des geschäftsführenden Hauptvorstands der IGBCE Hannover |
a) BASF SE, Ludwigshafen
Gerresheimer AG, Düsseldorf (Stellvertretender Vorsitzender)
b) Steag New Energies GmbH, Saarbrücken (Stellvertretender Vorsitzender; bis 31.12.2017)
V&B Fliesen GmbH, Merzig
| ― | IT-Administrator |
| ― | Betriebsratsvorsitzender Hauptverwaltung der Villeroy & Boch AG |
| ― | Industriemeister Fachrichtung Logistik I Gesamtbetriebsratsvorsitzender der Villeroy & Boch AG |
| ― | Betriebsratsvorsitzender Sanitärfabrik Mettlach |
| ― | Unternehmensberaterin |
| ― | Geschäftsführerin Putzmeister Holding GmbH, Aichtal (bis 30.04.2017) |
| ― | Geschäftsführerin Putzmeister Concrete Pumps GmbH, Aichtal (bis 30.04.2017) |
a) Sto SE&Co. KGaA, Stühlingen (seit 14.06.2017)
Sto Management SE, Stühlingen (seit 14.06.2017)
b) Samariter Stiftung, Nürtingen (seit 04.11.2017)
Leiterin Shared Service Center Accounting der Villeroy & Boch AG
Unternehmensberaterin Geschäftsführerin Hermès GmbH, München (bis 31.01.2018)
Generaldirektor La Financière Tiepolo SAS, Paris / Frankreich
a) Momentum Asset Management S.A., Luxembourg (Vorsitzender)
b) Adolphe de Galhau'sche Sophienstiftung, Wallerfangen (Vorsitzender)
* Vertreter der Arbeitnehmer
a) Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten i.S.d. § 125 AktG
b) Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen i.S.d. § 125 AktG
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| 23.03.2018 | - Hauptversammlung in der Stadthalle Merzig |
| 20.04.2018 | - Bericht über die ersten drei Monate 2018 |
| 19.07.2018 | - Bericht über das erste Halbjahr 2018 |
| 19.10.2018 | - Bericht über die ersten neun Monate 2018 |
Villeroy & Boch AG
Saaruferstraße 1-3
66693 Mettlach
www.villeroy-boch.com
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IR-ONE
Hamburg - www.ir-one.de
Bernd Hartung
Frankfurt - www.berndhartung.de
Chris Schuff
Saarbrücken - www.chris-schuff.com
Buch- und Offsetdruckerei Häuser KG
Köln - www.haeuserkg.de
Dieser Geschäftsbericht enthält zukunftsbezogene Aussagen, die auf Einschätzungen des Managements über künftige Entwicklungen zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts beruhen. Solche Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die Villeroy & Boch großenteils weder beeinflussen noch präzise einschätzen kann. Dazu gehören beispielsweise die zukünftigen wirtschaftlichen und rechtlichen Marktbedingungen, das Verhalten anderer Marktteilnehmer und erwartete Synergieeffekte. Sollten diese oder andere Unsicherheitsfaktoren eintreten oder sollten sich die Annahmen, auf denen die zukunftsbezogenen Aussagen basieren, als unrichtig erweisen, können die tatsächlichen Ergebnisse von den hier beschriebenen, erwarteten Ergebnissen abweichen. Villeroy & Boch wird zukunftsbezogene Aussagen nach dem Berichtsdatum nicht aktualisieren, um sie an spätere Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.
Bei Prozentangaben und Zahlen in diesem Bericht können Rundungsdifferenzen auftreten.
Aus technischen Gründen (z. B. Umwandlung von elektronischen Formaten) können Abweichungen zwischen den in diesem Geschäftsbericht enthaltenen und den zum Bundesanzeiger eingereichten Rechnungslegungsunterlagen auftreten. In diesem Fall ist die zum Bundesanzeiger eingereichte Fassung verbindlich. Der Geschäftsbericht liegt in englischer Übersetzung vor. Bei Abweichungen geht die deutsche Fassung des Geschäftsberichts der englischen Übersetzung vor.
Vorstand und Aufsichtsrat der Villeroy & Boch AG erklären gemäß § 161 AktG, dass die Villeroy & Boch AG seit der Abgabe der letzten Entsprechenserklärung am 30. November 2016 den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" (Kodex) in der Fassung vom 7. Februar 2017 mit Ausnahme folgender weniger Empfehlungen entsprochen hat und entsprechen wird:
Die bestehende D&O-Versicherung (Directors and Officers Liability Insurance) sah und sieht für die Mitglieder des Aufsichtsrats keinen Selbstbehalt vor. Die Villeroy & Boch AG ist der Auffassung, dass eine Selbstbeteiligung nicht geeignet ist, Motivation und Verantwortung, mit der die Mitglieder des Aufsichtsrats ihre Aufgaben wahrnehmen, zu beeinflussen.
Ein Vorstandsanstellungsvertrag sieht vor, dass in bestimmten Fällen der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit entgegen Ziffer 4.2.3 Absatz 4 des Kodex die teilweise Abgeltung der Vertragsrestlaufzeit auf zwei Jahreszielvergütungen (ohne Nebenleistungen) begrenzt ist. Der Aufsichtsrat ist der Meinung, dass mit dieser Regelung eine angemessene und praktikable Bestimmung des Abfindungs-Cap erreicht wird, weil bei der Berechnung sowohl in der Vergangenheit liegende Sondereffekte als auch künftige nur schwer prognostizierbare positive oder negative Entwicklungen außer Betracht gelassen werden.
Die Offenlegung der Vorstandsvergütung erfolgt nach den gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des sog. "Opt-Out"-Beschlusses der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 1. April 2016. Danach unterbleibt in Übereinstimmung mit §§ 286 Abs. 5, 314 Abs. 3 Satz 1 HGB die Angabe der individualisierten Vorstandsvergütung in den Jahres- und Konzernabschlüssen der Gesellschaft, die für die Geschäftsjahre 2016 bis 2018 (einschließlich) aufzustellen sind. Solange ein entsprechender "Opt-Out"-Beschluss der Hauptversammlung vorliegt, wird die Gesellschaft in den Vergütungsbericht für die Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2015 beginnen, die gem. Ziffer 4.2.4 und Ziffer 4.2.5 Abs. 3 des Kodex für jedes Vorstandsmitglied empfohlenen Darstellungen nicht aufnehmen.
Der Aufsichtsrat hat keinen separaten Nominierungsausschuss zur Vorbereitung der Wahlvorschläge für die Aufsichtsratsneuwahl gebildet und wird keinen solchen bilden. Wahlvorschläge wurden und werden in Anteilseigner-Sitzungen vorbereitet. Da dem Aufsichtsrat nur sechs Vertreter der Anteilseigner angehören und sich die bisherige Praxis der Vorbereitung von Wahlvorschlägen in Anteilseigner-Sitzungen als effizient erwiesen hat, sieht der Aufsichtsrat keine Notwendigkeit, diese Praxis durch Bildung eines zusätzlichen Nominierungsausschusses zu institutionalisieren.
Der Aufsichtsrat hat kein Ziel benannt, welches die konkrete Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder im Sinne von Ziffer 5.4.2 des Kodex berücksichtigt und wird kein solches Ziel benennen. Die Besetzung des Aufsichtsrats soll eine Überwachung und Beratung des Vorstands im besten Interesse des Unternehmens gewährleisten. Persönliche Qualifikation und Erfahrungen der Mitglieder sind daher ausschlaggebend. Aus diesem Grund hat der Aufsichtsrat auf eine diesbezügliche Zielfestlegung verzichtet. Der Aufsichtsrat ist jedoch der Auffassung, dass ihm gegenwärtig eine nach seiner Einschätzung angemessene Zahl unabhängiger Mitglieder angehört. Mangels Festlegung eines entsprechenden Ziels erfolgt insoweit auch weder eine Berücksichtigung bei den Vorschlägen des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung noch eine Veröffentlichung über den Stand der Umsetzung im Corporate Governance Bericht.
Der Aufsichtsrat wird bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern an die Hauptversammlung die persönlichen und geschäftlichen Beziehungen eines jeden Kandidaten
zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär nicht der Kodexempfehlung entsprechend offenlegen. Der Kodex lässt nach Auffassung der Villeroy & Boch AG offen, welche Beziehungen eines jeden Kandidaten im Einzelnen und in welcher Tiefe bei Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung anzugeben sind, um der Empfehlung zu genügen. Im Interesse der Rechtssicherheit künftiger Wahlen zum Aufsichtsrat hat die Gesellschaft sich entschieden, eine Abweichung von dieser Empfehlung zu erklären. Die Gesellschaft ist der Auffassung, dass bereits die Angabepflichten nach dem Aktiengesetz dem Informationsbedürfnis der Aktionäre Rechnung tragen.
Die den Mitgliedern des Aufsichtsrats gemäß der Satzung zugesagte erfolgsorientierte Vergütung war und ist auf die jährliche Dividendenzahlung bezogen und damit nach dem Verständnis des DCGK nicht auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet. Die Dividendenzahlung ist nach Auffassung der Villeroy & Boch AG die wesentliche Erfolgsgröße für die Aktionäre. Die Villeroy & Boch AG erachtet es als sachgerecht, die Mitglieder des Aufsichtsrats nach Kriterien zu vergüten, die auch für die Aktionäre von Bedeutung sind.
D-66693 Mettlach, im November 2017
Der Vorstand
Frank Göring, Vorsitzender des Vorstands
Der Aufsichtsrat
Yves Elsen, Vorsitzender des Aufsichtsrats
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
der Aufsichtsrat hat im abgelaufenen Geschäftsjahr 2017 seine Aufgaben nach Gesetz und Satzung in vollem Umfang wahrgenommen. Er überwachte den Geschäftsverlauf sowie die Tätigkeiten des Vorstands und stand diesem bei der Leitung des Unternehmens beratend zur Seite. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat umfassend, kontinuierlich und zeitnah in schriftlichen und mündlichen Berichten über die aktuelle Entwicklung der Ertragssituation der Gesellschaft und der Geschäftsbereiche einschließlich der Risikolage sowie des Risikomanagements. Darüber hinaus war der Aufsichtsrat in alle für das Unternehmen wesentlichen Entscheidungen unmittelbar eingebunden. Auf dieser Grundlage wurde in den Sitzungen intensiv beraten. In seinen Beschlüssen hat der Aufsichtsrat den Beschlussvorlagen des Vorstands und der Ausschüsse nach eingehender eigener Prüfung und Beratung zugestimmt.
Im Geschäftsjahr 2017 trat der Aufsichtsrat zu sechs ordentlichen Sitzungen zusammen und fasste einen Beschluss im schriftlichen Umlaufverfahren (gemischte Beschlussfassung). Kein Mitglied des Aufsichtsrats nahm an weniger als der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse, denen es angehört, teil; Christina Rosenberg konnte krankheitsbedingt an der Hälfte der Sitzungen nicht teilnehmen. Die detaillierte Berichterstattung des Vorstands über die Lage und Geschäftsentwicklung des Villeroy & Boch-Konzerns war stets Grundlage der Beratungen.
Kernpunkte der Bilanzsitzung im Februar 2017 waren die Erläuterung des Konzern- und Jahresabschlusses 2016 sowie deren Feststellung und Billigung durch den Aufsichtsrat. Ferner wurde die Tagesordnung für die Hauptversammlung verabschiedet. Im Rahmen der Vorstandsvergütung hat der Aufsichtsrat die Zielerfüllung für das Jahr 2016 geprüft. Ebenso hat der Vorstand den Aufsichtsrat über die aktuelle Lage des Konzerns informiert.
In der Sitzung im März 2017, die im Anschluss an die Hauptversammlung stattfand, wurden der Verlauf und die Ergebnisse der Hauptversammlung besprochen und das Aufsichtsratsmitglied Yves Elsen zum Aufsichtsratsvorsitzenden berufen.
Gegenstand der Sitzungen im April, Juni und Oktober 2017 waren die Geschäftsentwicklung sowie strategische Konzernprojekte. Darüber hinaus wurde im April über die Änderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex gesprochen und die Frauenquote für den Vorstand festgelegt. Außerdem wurde im Oktober 2017 die Verlängerung des Vorstandsmandats von Dr. Markus Warncke beschlossen. Schwerpunktthemen der Sitzung im November 2017 waren die Erläuterung der Geschäftszahlen zum 31. Oktober 2017 und die darauf aufbauende Orientierung für den Konzern- und Jahresabschluss 2017 sowie der nichtfinanzielle Konzernbericht, der Bericht des Vorstands zur Lage des Konzerns sowie die Überprüfung des Risikomanagementsystems. Des Weiteren wurde in der Sitzung der vergangenheits- und zukunftsbezogene Compliance-Bericht entgegengenommen, die aktualisierte Entsprechenserklärung (§ 161 AktG) abgegeben sowie die Mandate der Vorstandsmitglieder in Tochtergesellschaften genehmigt. Die Jahresplanung 2018 wurde ebenso verabschiedet wie die Ziele der Vorstandsmitglieder für das Jahr 2018.
Der Umlaufbeschluss des Aufsichtsrats bezog sich auf eine Rentenanpassung ehemaliger Vorstandsmitglieder.
Zusätzlich haben sich die Mitglieder des Vorstands mit dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats sowie mit dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zur Erörterung von aktuellen Einzelthemen getroffen. Auf diese Weise war der Aufsichtsrat stets über die aktuelle operative Entwicklung des Unternehmens, die wesentlichen Geschäftsvorfälle, die Risikolage und das Risikomanagement sowie die Entwicklung der Finanzkennzahlen informiert.
Zur effizienten Wahrnehmung der Aufsichtsratsarbeit findet ein grundlegender Teil dieser in den vier gebildeten Ausschüssen statt:
Der Prüfungsausschuss trat im Berichtsjahr zu drei regulären und zwei außerplanmäßigen Sitzungen zusammen. In der Sitzung im Januar hat die Ernst&Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung des Jahresabschlusses 2016 Bericht erstattet. Zusätzlich wurde beschlossen, dem Aufsichtsrat zu empfehlen, erneut die Ernst&Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft der Hauptversammlung zur Wahl zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 vorzuschlagen. In der Sitzung im Juli wurde über das weitere Prozedere und über Schlussfolgerungen im sogenannten EU Bathroom Case beraten. Themenschwerpunkte der Sitzung im November 2017 waren die Vorbereitung der nachfolgenden Aufsichtsratssitzung, insbesondere der Stand der Vorprüfung des Konzern- und Jahresabschlusses durch den Abschlussprüfer, sowie der nichtfinanzielle Konzernbericht. Weiterhin stimmte der Prüfungsausschuss im Berichtsjahr einer Nicht-Prüfungsleistung durch den Abschlussprüfer im schriftlichen Umlaufverfahren zu.
Der Investitionsausschuss hat im Berichtsjahr zweimal getagt. In der Sitzung im Oktober wurden der Status der Investitionsprojekte im Jahr 2017 diskutiert und eine zusätzliche Investitionsentscheidung getroffen. Im November 2017 bereitete der Investitionsausschuss in seiner Sitzung die Unternehmens- und Investitionsplanung 2018 sowie die Mittelfristplanung zur Entscheidung durch den Aufsichtsrat vor.
Die Mitglieder des Personalausschusses kamen 2017 zu drei Sitzungen zusammen. Sie berieten über die Feststellung des Zielerreichungsgrades im Geschäftsjahr 2016, die Verlängerung des Vorstandsmandats von Dr. Markus Warncke und die Zielvereinbarungen für den Vorstand für das Geschäftsjahr 2018. Weiterhin fasste der Personalausschuss einen Beschluss im Umlaufverfahren zur Rentenanpassung ehemaliger Vorstandsmitglieder.
Der Vermittlungsausschuss gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG tagte im Berichtsjahr nicht. Der Aufsichtsrat wurde regelmäßig durch die jeweiligen Vorsitzenden über die Arbeit der Ausschüsse unterrichtet.
Die Amtszeit von Wendelin von Boch-Galhau endete mit Ablauf der Hauptversammlung am 23. März 2017. In der Hauptversammlung wurde Dr. Renate Neumann-Schäfer als neues Mitglied in den Aufsichtsrat gewählt. Yves Elsen wurde in der anschließenden Sitzung des Aufsichtsrats zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats berufen.
Der Jahresabschluss und Lagebericht sowie der nach IFRS aufgestellte Konzernabschluss und Konzernlagebericht für die Villeroy & Boch AG für das Geschäftsjahr 2017 wurden von dem von der Hauptversammlung gewählten Abschlussprüfer Ernst&Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Diese Unterlagen sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers wurden allen Mitgliedern des Prüfungsausschusses und des Aufsichtsrats rechtzeitig vor der Bilanzsitzung übermittelt. Der Prüfungsausschuss hat im Januar und Februar 2018 über den Jahresabschluss beraten und diesen in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats im Februar 2018 ebenfalls intensiv im Gesamtplenum erörtert. Der Abschlussprüfer berichtete in beiden Sitzungen über die Prüfung insgesamt, über die einzelnen Prüfungsschwerpunkte sowie die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung und beantwortete alle Fragen des Ausschusses und des Aufsichtsrats eingehend. Insbesondere nahm der Abschlussprüfer auch dazu Stellung, ob das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem bezogen auf den Rechnungslegungsprozess wesentliche Schwächen aufweist; er hatte insoweit keine Beanstandungen. Weiterhin erläuterte der Abschlussprüfer, dass keine Umstände vorliegen würden, die Anlass zur Besorgnis über seine Befangenheit gäben, und er informierte den Aufsichtsrat über zusätzlich zu den Abschlussprüfungsleistungen erbrachte Leistungen. Den Prüfungsbericht und das Ergebnis der Prüfung nahm der Aufsichtsrat zustimmend zur Kenntnis.
Der Aufsichtsrat prüfte den Jahresabschluss, den Konzernabschluss sowie den Lagebericht und Konzernlagebericht zum Geschäftsjahr 2017, jeweils unter Berücksichtigung des Prüfungsberichts des Abschlussprüfers, sowie den Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung billigte er im Rahmen der Bilanzsitzung im Februar 2018 entsprechend der Empfehlung des Prüfungsausschusses den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss. Damit ist dieser gemäß § 172 AktG festgestellt.
Ferner billigte der Aufsichtsrat den Konzernabschluss und Konzernlagebericht der Villeroy & Boch AG. Dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns schloss sich der Aufsichtsrat an.
Der Aufsichtsrat hat nach Empfehlung des Prüfungsausschusses gemäß §§ 170, 171 AktG die rechtmäßige, ordnungsgemäße und zweckmäßige Erstattung des nichtfinanziellen Konzernberichts geprüft sowie sich kritisch mit den vom Vorstand in Ansatz gebrachten Methoden, Verfahren und Prozessen der Datenerhebung auseinandergesetzt. Nach dem abschließenden Ergebnis dieser Prüfung billigte er den vom Vorstand aufgestellten nichtfinanziellen Konzernbericht. Der nichtfinanzielle Konzernbericht ist auf der nachfolgenden Internetseite veröffentlicht: www.villeroyboch-group.com/de/investor-relations/publikationen/nachhaltigkeitsberichte.
Der Aufsichtsrat bedankt sich bei dem im abgelaufenen Geschäftsjahr ausgeschiedenen Aufsichtratsmitglied Wendelin von Boch-Galhau für seine außerordentlichen Leistungen sowie seinen großen persönlichen Einsatz für Villeroy & Boch.
Den Vorständen und allen Mitarbeitern im Villeroy & Boch-Konzern dankt der Aufsichtsrat für ihr Engagement und die hervorragenden Leistungen im Geschäftsjahr sowie unseren Aktionärinnen und Aktionären für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mettlach, im Februar 2018
Für den Aufsichtsrat
Yves Elsen, Vorsitzender
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