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VERBUND AG — AGM Information 2018
Mar 22, 2018
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AGM Information
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DGAP-News: VERBUNDAG/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
22.03.2018 / 14:32 Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQSGroupAG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
VERBUNDAG Wien, FN76023 z ISINAT0000746409
Ei nbe r uf ung de r Ha upt ve r s a mml ung
Wir laden hiermit unsereAktionärinnen undAktionäre ein zur
71. ordentlichenHauptversammlungder VERBUNDAG
amMontag, dem23.April 2018, um10:30 Uhr,
imAustria Center Vienna, 1220 Wien,Bruno-Kreisky-Platz 1
Ta ge s or dnung
-
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2017 samt Lagebericht des Vorstands und des CorporateGovernance-Berichts, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für dieGewinnverwendung und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017.
-
Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2017 ausgewiesenen Bilanzgewinnes.
-
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017.
-
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017.
-
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018.
Unterlagenzur Hauptversammlung
Insbesondere folgende Unterlagen sind gemäß § 108Abs. 3 bis 5AktGspätestens ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit ab 02.April 2018 auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite derGesellschaftwww.verbund.com/hvzugänglich:
- -Geschäftsbericht derGesellschaft,
- Jahresabschluss und Lagebericht,
- CorporateGovernance-Bericht,
- Konzernabschluss und Konzernlagebericht,
- Vorschlag für dieGewinnverwendung,
- gesonderter nichtfinanzieller Bericht,
- Bericht des Aufsichtsrats
jeweils für das Geschäftsjahr 2017
- Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 5,
- Formulare für die Erteilung einer Vollmacht,
- Formulare für den Widerruf einer Vollmacht,
- vollständiger Text dieser Einberufung.
Hinweis auf die Rechte der AktionärinnenundAktionäre gem. §§ 109, 110, 118 und119 AktG
Ergänzungder TagesordnungdurchAktionärinnenundAktionäre
Gemäß § 109AktGkönnenAktionärinnen undAktionäre, derenAnteile zusammen 5 %des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vorAntragstellung Inhaber dieserAktien sind, schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemachtwerden,wenn dieses Verlangen spätestens am 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit am 02.April 2018, derGesellschaft zugeht. Jedem beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen.DieAktionärseigenschaft ist bei Inhaberaktien durch Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10aAktG, in der bestätigtwird, dass die antragstellendenAktionärinnen undAktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber derAktien sind, und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei derGesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen.Hinsichtlich der übrigenAnforderungen an die Depotbestätigung wird auf die unten stehendenAusführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.DerartigeAnträge müssen derGesellschaft in Schriftform ausschließlich an folgendeAdresse zugehen:
Per Post oder per Boten: VERBUNDAG CorporateOffice, z.Hd.Herrn Dr.Andreas Bräuer Am Hof 6a, 1010 Wien.
Per E-Mail: ein elektronisches Dokument im Format PDFmit einer
oder per SWIFT:GIBAATWGGMS Message Type MT598 oder MT599
Beschlussvorschläge vonAktionärinnenundAktionärenzuder Tagesordnung
Gemäß § 110AktGkönnenAktionärinnen undAktionäre, derenAnteile zusammen 1 %des Grundkapitals erreichen, zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite derGesellschaft zugänglich gemachtwerden,wenn dieses Verlangen spätestens am 7. Werktag vor der Hauptversammlung, somit am 12.April 2018, derGesellschaft zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87Abs. 2AktG.DerartigeAnträge müssen der Gesellschaft in Textform ausschließlich an eine der folgendenAdressen zugehen:
Per Post oder per Boten: VERBUNDAG CorporateOffice, z.Hd.Herrn Dr.Andreas Bräuer Am Hof 6a, 1010 Wien
Per Telefax: +43 (0) 50313-154010
oder per E-Mail: [email protected],wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.
DieAktionärseigenschaft zurAusübung dieses Aktionärsrechtes ist bei Inhaberaktien durch Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei derGesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen.Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf dieAusführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Bei Namensaktien ist die Eintragung imAktienbuch maßgeblich und bedarf es keines gesonderten Nachweises durch denAktionär.
Angabengemäß§ 110 Abs 2 S2 AktG
Für den Fall der Ergänzung der Tagesordnung durchAktionäre um einen Tagesordnungspunkt"Wahlen in denAufsichtsrat" gemäß § 109 AktGund für die Erstattung eines entsprechenden Wahlvorschlags durchAktionäre gemäß § 110AktG, macht dieGesellschaft folgende Angaben:
DerAufsichtsrat der VERBUNDAGbesteht derzeit aus zehn von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern (Kapitalvertretern) und fünf vom Betriebsrat gemäß § 110ArbVGentsandten Mitgliedern. Zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung sind von zehn Kapitalvertretern drei Frauen und von fünfArbeitnehmervertreter eine Frau.
Ein Widerspruch gemäß § 86Abs 9AktGgegen eineGesamterfüllung derQuote durch die Kapital- bzw.Arbeitnehmervertreter liegt nicht vor.Der Betriebsratwird gemäß § 110ArbVGvorAbhaltung der Hauptversammlung am 23.April 2018 eine weitere Frau in denAufsichtsrat entsenden, sodass zum Zeitpunkt der Wahlen in denAufsichtsrat am 23.April 2018 von fünfArbeitnehmervertretern zwei Frauen sind.
Bei der allfälligen Ergänzung der Tagesordnung durchAktionäre gemäß § 109AktGum einen Tagesordnungspunkt"Wahlen in den Aufsichtsrat" und der Erstattung eines Wahlvorschlags durchAktionäre gemäß § 110AktGzu diesem Tagesordnungspunkt ist darauf Bedacht zu nehmen, dass im Falle derAnnahme des Wahlvorschlags von fünfzehnAufsichtsratsmitgliedern mindestens fünf Frauen dem Aufsichtsrat angehören.
Auskunftsrecht
Gemäß § 118AktGist jederAktionärin und jedemAktionär auf Verlangen in der HauptversammlungAuskunft überAngelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnung erforderlich ist.
DieAuskunft darf verweigertwerden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen oder ihre Erteilung strafbar wäre.
Anträge inder Hauptversammlung
JedeAktionärin bzw. jederAktionär ist - unabhängig von einem bestimmtenAnteilsbesitz- berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der TagesordnungAnträge zu stellen. Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrereAnträge vor, so bestimmt gemäß § 119 Abs 3AktGder Vorsitzende die Reihenfolge derAbstimmung.
Ein Aktionärsantragauf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch zwingend die rechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlags gemäß § 110AktGvoraus: Personen zur Wahl in denAufsichtsrat können nur vonAktionären, derenAnteile zusammen 1 %des Grundkapitals erreichen, vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am 12.April 2018 in der oben angeführten Weise derGesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die Erklärung gemäß § 87Abs 2AktGder vorgeschlagenen Person über ihre fachlicheQualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie über alle Umstände, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten, anzuschließen. Widrigenfalls darf derAktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds bei derAbstimmung nicht berücksichtigtwerden. Weiters ist zu beachten, dass, da auf dieGesellschaft § 86Abs. 7 AktGbetreffend die quotenmäßigeGleichstellung von Frauen und Männern imAufsichtsrat anwendbar ist, mindestens fünf Sitze im Aufsichtsrat jeweils mit Frauen bzw. mit Männern zu besetzen sind, um das Mindestanteilsgebot gemäß § 86Abs. 7AktGzu erfüllen.
Informationenauf der Internetseite
Weitergehende Informationen über diese Rechte derAktionärinnen bzw.Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119AktGsind auf der Internetseite derGesellschaftwww.verbund.com/hvzugänglich.
Teilnahmeberechtigung:NachweisstichtagundVoraussetzungenfür die Teilnahme ander Hauptversammlunggemäß§ 111 AktG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zurAusübung des Stimmrechts und der übrigenAktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich bei Namensaktien nach der Eintragung imAktienbuch und bei Inhaberaktien nach demAnteilsbesitzjeweils am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), somit am 13.April 2018, 24:00 Uhr (MESZ). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt,wer an diesem StichtagAktionärin bzw.Aktionär ist und dies derGesellschaft nachweist bzw. im Falle von Namensaktien imAktienbuch eingetragen ist.
Inhaberaktien
DerAnteilsbesitzam Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10aAktG, die derGesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, somit am 18.April 2018, 24:00 Uhr (MESZ) ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege undAdressen zugehen muss, nachzuweisen:
Per E-Mail: ein elektronisches Dokument im Format PDFmit einer qualifizierten elektronischen Signatur: [email protected]
oder per SWIFT:GIBAATWGGMS Message Type MT598 oder MT599; unbedingt beiAktien ISIN AT0000746409 im Text angeben.
Gerne vorab auch in Textform: per Telefax: +43 (0)1 8900500-70 oder per einfachem E-Mail: [email protected] (Bitte um Depotbestätigungen im Format PDF.)
Depotbestätigunggemäß§ 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitzin einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes oder in einem Vollmitgliedstaat derOECDauszustellen. Sie hat mindestens die in § 10aAbs. 2AktGvorgesehenenAngaben zu enthalten:
-Angaben über denAussteller:Name/Firma undAnschrift oder ein im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code (BIC),
-Angaben über dieAktionärin bzw. denAktionär:Name/Firma,Anschrift,Geburtsdatum bei natürlichen Personen, ggf.Register und Registernummer bei juristischen Personen,
-Angaben über dieAktien:Anzahl derAktien derAktionärin bzw. des Aktionärs; ISINAT0000746409,
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Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
-
Zeitpunkt oder Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 13.April 2018, 24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) beziehen.Depotbestätigungen werden in deutscher oder in englischer Sprache entgegen genommen.
Namensaktien
Bei Namensaktien ist ausschließlich die Eintragung imAktienbuch am Ende des Nachweisstichtages maßgeblich; es bedarfweder eines gesonderten Nachweises durch denAktionär noch einerAnmeldung zur Hauptversammlung.
Möglichkeit zur Bestellungeines Vertreters gemäß§§ 113 f AktG
JedeAktionärin bzw. jederAktionär, die/der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen.Der Bevollmächtigte nimmt im Namen derAktionärin bzw. des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie dieAktionärin bzw. derAktionär, die/den er vertritt.
DieGesellschaft selbst sowie Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats können nicht als Bevollmächtigte einerAktionärin oder eines Aktionärs bestelltwerden.
Hat dieAktionärin bzw. derAktionär ihrem/seinem depotführenden Kreditinstitut die Vollmacht erteilt, so genügt es,wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung hinsichtlich der Vollmachtserteilung derGesellschaft zukommen lässt.
Für die Erteilung einer Vollmacht kann das auf der Internetseite derGesellschaft www.verbund.com/hvzur Verfügung gestellte Formular verwendetwerden.Die Vollmacht muss derGesellschaft bis spätestens 20.April 2018, 16.00 Uhr (MESZ) ausschließlich an einer der nachgenanntenAdressen zugehen:
Per Post oder per Boten: VERBUNDAG CorporateOffice, z.Hd.Herrn Dr.Andreas Bräuer Am Hof 6a, 1010 Wien
Per Telefax: +43 (0)1 8900500-70
Per E-Mail: [email protected]
oder per SWIFT:GIBAATWGGMS Message Type MT598 oder MT599
Am Tag der Hauptversammlung erfolgt die Entgegennahme einer Vollmacht bei der Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
Unabhängiger Stimmrechtsvertreter
Als Service bieten wir unserenAktionärinnen undAktionären an, ihr Stimmrecht durch einen unabhängigen von derGesellschaft benannten Vertreter - den Interessenverband fürAnleger (IVA), Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, [email protected], Tel.: +43 1 87 63 343/30 ausüben zu lassen. Für den Interessenverband fürAnleger wird Herr Dr. Wilhelm Rasinger ([email protected]) bei der Hauptversammlung dieseAktionärinnen bzw.Aktionäre vertreten.Die Kosten für die Stimmrechtsvertretung werden von der VERBUNDAG getragen. Sämtliche übrige Kosten, insbesondere die eigenen Bankspesen für die Depotbestätigung oder Portokosten, hat dieAktionärin bzw. derAktionär zu tragen.
Für die Erteilung einer Vollmacht an den IVAkann das spezielle auf der Internetseite derGesellschaft unter www.verbund.com/hvzur Verfügung gestellte Formular verwendetwerden.Die Vollmacht muss zeitgerecht ausschließlich an einer der nachgenanntenAdressen zugehen:
Per Post oder per Boten:Dr. Wilhelm Rasinger c/o Interessenverband fürAnleger (IVA), Feldmühlgasse 22, 1130 Wien,
Per Telefax: +43 (0)1 8900500-70
oder per E-Mail: [email protected]
Im Falle der Bevollmächtigung des IVAübtDr. Wilhelm Rasinger das Stimmrecht ausschließlich auf derGrundlage der von derAktionärin bzw. vomAktionär erteilten Weisungen aus, die auf dem speziellen Vollmachtsformular angekreuztwerden können. Falls keine Weisungen angekreuztwerden,wird der Bevollmächtigte für die Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats stimmen. Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keineAufträge zu Wortmeldungen, zur Erhebung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder vonAnträgen entgegennimmt.
Die zurAbstimmung gelangenden Beschlussvorschläge werden von derGesellschaft auf der Website unter www.verbund.com/hv veröffentlicht.
Gesamtzahl der AktienundStimmrechte zumZeitpunkt der Einberufung(§ 106 Z9 AktG)
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital derGesellschaft Euro 347.415.686,-- und ist in 170.233.686 auf Inhaber lautende Stückaktien und 177.182.000 aufNamen lautende Stückaktien eingeteilt.
JedeAktie gewährt eine Stimme, jedoch mit folgender Maßgabe:
Gemäß § 19Abs. 3 der Satzung ist, mitAusnahme vonGebietskörperschaften und Unternehmungen, an denenGebietskörperschaften mit mindestens 51 %beteiligt sind, das Stimmrecht jederAktionärin bzw. jedes Aktionärs in der Hauptversammlung mit 5 %des Grundkapitals, sohin mit 17.370.784 Stimmen, beschränkt.
Einlass undRegistrierung
Der Einlass zur Hauptversammlung beginnt am 23.April 2018 um 9:30 Uhr. Bei der Registrierung ist ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation vorzulegen.
Wir ersuchen Sie in Ihrer Zeitplanung die nunmehr üblichen Sicherheitsüberprüfungen zu berücksichtigen.
Wien, im März2018 Der Vorstand
22.03.2018 Die DGAPDistributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchivunter http://www.dgap.de
| Sprache: Unternehmen: |
Deutsch VERBUNDAG Am Hof 6A 1010 Wien |
|---|---|
| Telefon: | Österreich 0043-1-53113-52604 |
| Fax: | 0043-1-53113-52694 |
| E-Mail: | [email protected] |
| Internet: | www.verbund.com |
| ISIN: | AT0000746409 |
| WKN: | 877738 |
| Börsen: | Auslandsbörse(n) Wien (Amtlicher Handel /Official Market) |
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