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VERBUND AG — AGM Information 2016
Mar 15, 2016
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VERBUND AG: Einberufung der Hauptversammlung
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch
DGAP – ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der
Emittent verantwortlich.
VERBUND AG
Wien, FN 76023 z
ISIN AT0000746409
E i n b e r u f u n g d e r H a u p t v e r s a m m l u n g
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
- ordentlichen Hauptversammlung der VERBUND AG
am Mittwoch, dem 13. April 2016, um 10.30 Uhr,
im Austria Center Vienna, 1220 Wien, Bruno-Kreisky-Platz 1
T a g e s o r d n u n g
-
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2015 samt Lagebericht des
Vorstands und des Corporate Governance-Berichts, des Konzernabschlusses
samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und
des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015. -
Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2015
ausgewiesenen Bilanzgewinnes. -
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2015. -
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2015. -
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2016.
Unterlagen zur Hauptversammlung
Insbesondere folgende Unterlagen sind gemäß § 108 Abs. 3 bis 5 AktG
spätestens ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit ab 23. März 2016
auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft
www.verbund.com/hv zugänglich:
- Geschäftsbericht der Gesellschaft,
- Jahresabschluss und Lagebericht,
- Corporate Governance-Bericht,
- Konzernabschluss und Konzernlagebericht,
- Vorschlag für die Gewinnverwendung,
- Bericht des Aufsichtsrats
jeweils für das Geschäftsjahr 2015
- Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den
Tagesordnungspunkten 2 bis 5, - Formulare für die Erteilung einer Vollmacht,
- Formulare für den Widerruf einer Vollmacht,
- vollständiger Text dieser Einberufung.
Hinweis auf die Rechte der Aktionärinnen und Aktionäre gem. §§ 109, 110,
118 und 119 AktG
Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionärinnen und Aktionäre
Gemäß § 109 AktG können Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen
5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, schriftlich verlangen, dass
zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und
bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen spätestens 21 Tage vor der
Hauptversammlung, somit am 23. März 2016, der Gesellschaft zugeht. Jedem
beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung
beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist bei Inhaberaktien durch Vorlage
einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die
antragstellenden Aktionärinnen und Aktionäre seit mindestens drei Monaten
vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind, und die zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf,
nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die unten stehenden Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen. Derartige Anträge müssen der Gesellschaft
in Schriftform ausschließlich an folgende Adresse zugehen:
Per Post oder per Boten:
VERBUND AG
Corporate Office, z. Hd. Herrn Dr. Andreas Bräuer
Am Hof 6a, 1010 Wien.
Beschlussvorschläge von Aktionärinnen und Aktionären zu der Tagesordnung
Gemäß § 110 AktG können Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen
1 % des Grundkapitals erreichen, zu jedem Punkt der Tagesordnung in
Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und
verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen spätestens am
7. Werktag vor der Hauptversammlung, somit am 04. April 2016, der
Gesellschaft zugeht. Derartige Anträge müssen der Gesellschaft in Textform
ausschließlich an eine der folgenden Adressen zugehen:
Per Post oder per Boten:
VERBUND AG
Corporate Office, z. Hd. Herrn Dr. Andreas Bräuer
Am Hof 6a, 1010 Wien
Per Telefax: +43 (0) 50313-154010
oder per E-Mail: [email protected], wobei das Verlangen in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.
Die Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes ist bei
Inhaberaktien durch Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die
zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage
sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.
Bei Namensaktien ist die Eintragung im Aktienbuch maßgeblich und bedarf es
keines gesonderten Nachweises durch den Aktionär.
Auskunftsrecht
Gemäß § 118 AktG ist jeder Aktionärin und jedem Aktionär auf Verlangen in
der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu
geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnung erforderlich
ist.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen oder ihre
Erteilung strafbar wäre.
Anträge in der Hauptversammlung
Jede Aktionärin bzw. jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten
Anteilsbesitz - berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der
Tagesordnung Anträge zu stellen.
Informationen auf der Internetseite
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionärinnen bzw.
Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind auf der Internetseite
der Gesellschaft www.verbund.com/hv zugänglich.
Teilnahmeberechtigung: Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die
Teilnahme an der Hauptversammlung gemäß § 111 AktG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich bei Namensaktien nach
der Eintragung im Aktienbuch und bei Inhaberaktien nach dem Anteilsbesitz
jeweils am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung
(Nachweisstichtag), somit am 03. April 2016, 24:00 Uhr (MESZ). Zur
Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag Aktionärin bzw. Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist
bzw. im Falle von Namensaktien im Aktienbuch eingetragen ist.
Inhaberaktien
Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß
§ 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der
Hauptversammlung, somit am 08. April 2016, 24:00 Uhr (MESZ) ausschließlich
an eine der folgenden Adressen zugehen muss, nachzuweisen:
Per Post oder per Boten:
VERBUND AG
Corporate Office, z. Hd. Herrn Dr. Andreas Bräuer
Am Hof 6a, 1010 Wien
Per Telefax: +43 (0)1 8900500-70
Per SWIFT:
GIBAATWGGMS
Message Type MT598; unbedingt bei Aktien ISIN
AT0000746409 im Text angeben.
oder per E-Mail: [email protected]
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in
einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen. Sie hat mindestens die in § 10a
Abs. 2 AktG vorgesehenen Angaben zu enthalten:
- Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder ein im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code (BIC),
- Angaben über die Aktionärin bzw. den Aktionär: Name/Firma, Anschrift,
Geburtsdatum bei natürlichen Personen, ggf. Register und Registernummer
bei juristischen Personen,
- Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien der Aktionärin bzw. des
Aktionärs; ISIN AT0000746409,
- Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
- Zeitpunkt oder Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 03.
April 2016 beziehen. Depotbestätigungen werden in deutscher oder in
englischer Sprache entgegen genommen.
Namensaktien
Bei Namensaktien ist ausschließlich die Eintragung im Aktienbuch am Ende
des Nachweisstichtages maßgeblich; es bedarf weder eines gesonderten
Nachweises durch den Aktionär noch einer Anmeldung zur Hauptversammlung.
Möglichkeit zur Bestellung eines Vertreters gemäß §§ 113 f AktG
Jede Aktionärin bzw. jeder Aktionär, die/der zur Teilnahme an der
Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder
juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Der Bevollmächtigte nimmt im
Namen der Aktionärin bzw. des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und
hat dieselben Rechte wie die Aktionärin bzw. der Aktionär, die/den er
vertritt.
Die Gesellschaft selbst sowie Mitglieder des Vorstands oder des
Aufsichtsrats können nicht als Bevollmächtigte einer Aktionärin oder eines
Aktionärs bestellt werden.
Hat die Aktionärin bzw. der Aktionär ihrem/seinem depotführenden
Kreditinstitut die Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich
zur Depotbestätigung die Erklärung hinsichtlich der Vollmachtserteilung der
Gesellschaft zukommen lässt.
Für die Erteilung einer Vollmacht kann das auf der Internetseite der
Gesellschaft www.verbund.com/hv zur Verfügung gestellte Formular verwendet
werden. Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens 12. April 2016,
16.00 Uhr (MESZ) ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen
zugehen:
Per Post oder per Boten:
VERBUND AG
Corporate Office, z. Hd. Herrn Dr. Andreas Bräuer
Am Hof 6a, 1010 Wien
Per Telefax: +43 (0)1 8900500-70
oder per E-Mail: [email protected]
Am Tag der Hauptversammlung erfolgt die Entgegennahme einer Vollmacht bei
der Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
Unabhängiger Stimmrechtsvertreter
Als Service bieten wir unseren Aktionärinnen und Aktionären an, ihr
Stimmrecht durch einen unabhängigen von der Gesellschaft benannten
Vertreter - den Interessenverband für Anleger (IVA), Feldmühlgasse 22, 1130
Wien, [email protected], Tel.: +43 1 87 63 343/30 - ausüben zu lassen. Für
den Interessenverband für Anleger wird Herr Dr. Michael Knap
([email protected]) bei der Hauptversammlung diese Aktionärinnen bzw.
Aktionäre vertreten. Die Kosten für die Stimmrechtsvertretung werden von
der VERBUND AG getragen. Sämtliche übrige Kosten, insbesondere die eigenen
Bankspesen für die Depotbestätigung oder Portokosten, hat die Aktionärin
bzw. der Aktionär zu tragen.
Für die Erteilung einer Vollmacht an den IVA kann das spezielle auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.verbund.com/hv zur Verfügung
gestellte Formular verwendet werden. Die Vollmacht muss zeitgerecht
ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:
Per Post oder per Boten:
Dr. Michael Knap c/o Interessenverband für Anleger (IVA),
Feldmühlgasse 22, 1130 Wien,
Per Telefax: +43 (0)1 8900500-70
oder per E-Mail: [email protected]
Im Falle der Bevollmächtigung des IVA übt Dr. Michael Knap das Stimmrecht
ausschließlich auf der Grundlage der von der Aktionärin bzw. vom Aktionär
erteilten Weisungen aus, die auf dem speziellen Vollmachtsformular
angekreuzt werden können. Falls keine Weisungen angekreuzt werden, wird der
Bevollmächtigte für die Beschlussvorschläge des Vorstands und des
Aufsichtsrats stimmen. Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter
keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Erhebung von Widersprüchen gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen
entgegennimmt.
Die zur Abstimmung gelangenden Beschlussvorschläge werden von der
Gesellschaft auf der Website unter www.verbund.com/hv veröffentlicht.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung
(§ 106 Z 9 AktG)
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital
der Gesellschaft Euro 347.415.686,-- und ist in 170.233.686 auf Inhaber
lautende Stückaktien und 177.182.000 auf Namen lautende Stückaktien
eingeteilt.
Jede Aktie gewährt eine Stimme, jedoch mit folgender Maßgabe:
Gemäß § 19 Abs. 3 der Satzung ist, mit Ausnahme von Gebietskörperschaften
und Unternehmungen, an denen Gebietskörperschaften mit mindestens 51 %
beteiligt sind, das Stimmrecht jeder Aktionärin bzw. jedes Aktionärs in der
Hauptversammlung mit 5 % des Grundkapitals, sohin mit 17.370.784 Stimmen,
beschränkt.
Einlass und Registrierung
Der Einlass zur Hauptversammlung beginnt am 13. April 2016 um 9.30 Uhr. Bei
der Registrierung ist ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis zur
Identifikation vorzulegen.
Wir ersuchen Sie in Ihrer Zeitplanung die nunmehr üblichen
Sicherheitsüberprüfungen zu berücksichtigen.
Wien, im März 2016
Der Vorstand
15.03.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: VERBUND AG
Am Hof 6A
1010 Wien
Österreich
Telefon: 0043-1-53113-52616
Fax: 0043-1-53113-52694
E-Mail: [email protected]
Internet: www.verbund.com
ISIN: AT0000746409
WKN: 877738
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