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VERBUND AG AGM Information 2013

Mar 19, 2013

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VERBUND AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

VERBUND AG: Einberufung zur Hauptversammlung

Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch die
DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung
ist der Emittent verantwortlich.


Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur

  1. ordentlichen Hauptversammlung der

VERBUND AG

am Mittwoch, dem 17. April 2013, um 10.30 Uhr,

im Austria Center Vienna, 1220 Wien, Bruno-Kreisky-Platz 1

T a g e s o r d n u n g

  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2012 samt Lagebericht des
    Vorstandes und des Corporate Governance-Berichts, des Konzernabschlusses
    samt Konzernlagebericht und des Berichts des Aufsichtsrates für das
    Geschäftsjahr 2012.

  2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2012
    ausgewiesenen Bilanzgewinnes.

  3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für
    das Geschäftsjahr 2012.

  4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates
    für das Geschäftsjahr 2012.

  5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
    Geschäftsjahr 2013.

  6. Beschlussfassung über

a- die Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65
Abs. 1 Z 8 sowie Abs. 1a und Abs. 1b AktG sowohl über die Börse als auch
außerbörslich im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals,

b- die Ermächtigung des Vorstandes gemäß § 65 Abs. 1b AktG für die
Veräußerung bzw. Verwendung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung
als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot unter Ausschluss des
Wiederkaufsrechts (umgekehrtes Bezugsrechts) der Aktionäre zu beschließen,

c- die Ermächtigung des Vorstandes erforderlichenfalls das Grundkapital
durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne weiteren
Hauptversammlungsbeschluss herabzusetzen.

  1. Beschlussfassung über die Regelung der Vergütung für
    Aufsichtsratsmitglieder

Unterlagen zur Hauptversammlung

Insbesondere folgende Unterlagen sind gemäß § 108 Abs. 3 bis 5 AktG
spätestens ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit ab 29. März 2013
auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft
www.verbund.com/hv zugänglich:

  • Geschäftsbericht der Gesellschaft,

  • Jahresabschluss und Lagebericht,

  • Corporate Governance-Bericht,

  • Konzernabschluss und Konzernlagebericht,

  • Bericht des Aufsichtsrates

jeweils für das Geschäftsjahr 2012

  • Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates zu den
    Tagesordnungspunkten 2 bis 7,

  • Bericht des Vorstandes zu Tagesordnungspunkt 6,

  • Formulare für die Erteilung einer Vollmacht,

  • Formular für den Widerruf einer Vollmacht,

  • vollständiger Text dieser Einberufung.

Hinweis auf die Rechte der Aktionärinnen und Aktionäre gem. §§ 109, 110,
118 und 119 AktG

Gemäß § 109 AktG können Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen
5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, schriftlich verlangen, dass
zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und
bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen spätestens 21 Tage vor der
Hauptversammlung, somit am 29. März 2013, der Gesellschaft zugeht. Jedem
beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung
beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist bei Inhaberaktien durch Vorlage
einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die
antragstellenden Aktionärinnen und Aktionäre seit mindestens drei Monaten
vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind, und die zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf,
nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die unten stehenden Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen. Derartige Anträge müssen der Gesellschaft
in Schriftform ausschließlich an folgende Adresse zugehen:

Per Post oder per Boten:
VERBUND AG, Corporate Affairs, z. Hd. Herrn Dr. Andreas Bräuer, Am Hof 6a,
1010 Wien.

Gemäß § 110 AktG können Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen
1 % des Grundkapitals erreichen, zu jedem Punkt der Tagesordnung in
Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und
verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen spätestens am
7. Werktag vor der Hauptversammlung, somit am 08. April 2013, der
Gesellschaft zugeht. Die Aktionärseigenschaft ist bei Inhaberaktien durch
Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf,
nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die unten stehenden Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen. Derartige Anträge müssen der Gesellschaft
in Textform ausschließlich an eine der folgenden Adressen zugehen:

Per Post oder per Boten:
VERBUND AG, Corporate Affairs, z. Hd. Herrn Dr. Andreas Bräuer, Am Hof 6a,
1010 Wien

Per Telefax: +43 (0) 50313-154010

oder per E-Mail:[email protected], wobei das Verlangen in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.

Die Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes ist bei
Inhaberaktien durch Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die
zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage
sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.

Bei Namensaktien ist die Eintragung im Aktienbuch maßgeblich und bedarf es
keines gesonderten Nachweises durch den Aktionär.

Gemäß § 118 AktG ist jeder Aktionärin und jedem Aktionär auf Verlangen in
der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu
geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnung erforderlich
ist.

Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen oder ihre
Erteilung strafbar wäre.

Jede Aktionärin bzw. jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten
Anteilsbesitz - berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der
Tagesordnung Anträge zu stellen. Voraussetzung hiefür ist der Nachweis der
Teilnahmeberechtigung wie nachstehend ausgeführt. Teilnahmeberechtigung:
Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung gemäß § 111 AktG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich bei Namensaktien nach
der Eintragung im Aktienbuch und bei Inhaberaktien nach dem Anteilsbesitz
jeweils am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung
(Nachweisstichtag), somit am 07. April 2013, 24:00 Uhr (MESZ). Zur
Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag Aktionärin bzw. Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist
bzw. im Falle von Namensaktien im Aktienbuch eingetragen ist.

Inhaberaktien

Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß
§ 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der
Hauptversammlung, somit am 12. April 2013, 24:00 Uhr (MESZ) ausschließlich
an eine der folgenden Adressen zugehen muss, nachzuweisen:

Per Post oder per Boten:
VERBUND AG, Corporate Affairs, z. Hd. Herrn Dr. Andreas Bräuer, Am Hof 6a,
1010 Wien

Per Telefax: +43 (0)1 8900500-70

oder per E-Mail: [email protected]

Für kraftlos erklärte Aktienurkunden

Die VERBUND AG ist gemäß § 10 Abs. 2 Aktiengesetz idF GesRÄG 2011
(Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2011) verpflichtet, alle noch im
Umlauf befindlichen Inhaber-Aktienurkunden (effektive Aktienurkunden) durch
eine Sammelaktienurkunde zu ersetzen und alle nicht eingereichten
Inhaber-Aktienurkunden (effektive Stücke) gemäß § 67 AktG iVm § 262 Abs. 29
AktG für kraftlos zu erklären. Die VERBUND AG ist dieser gesetzlichen
Verpflichtung nachgekommen und hat ein vom Handelsgericht Wien genehmigtes
Kraftloserklärungsverfahren durchgeführt.

Mit Veröffentlichung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 21.11.2012 wurde
die Kraftloserklärung der auf Inhaber lautenden nicht eingereichten
Aktienurkunden gemäß § 67 AktG iVm § 262 Abs. 29 AktG bekannt gemacht und
haben diese Aktienurkunden damit ihre Wertpapiereigenschaft verloren. Die
vermögensrechtliche Stellung als Aktionärin bzw. als Aktionär bleibt
unberührt. Betroffene Aktionärinnen und Aktionäre können jederzeit bei
Erste Group Bank AG, Tresor, 1010 Wien, Neutorgasse 17/1. Stock, als
Einreichestelle oder im Wege der depotführenden Kreditinstitute während der
üblichen Geschäftsstunden unter Einreichung der für kraftlos erklärten
Aktienurkunden, die Buchung einer Gutschrift auf ihrem Wertpapierdepot
verlangen, das heißt, es erfolgt eine Depotgutschrift, die der Anzahl der
jeweils eingereichten Stammaktien ISIN AT0000746409 entspricht, auf ein von
der Aktionärin bzw. vom Aktionär bekanntzugebendes Wertpapierdepot.

Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass zwecks der Teilnahme und
Ausübung des Stimmrechts in Hauptversammlungen der VERBUND AG dies so
rechtzeitig zu erfolgen hat, dass die Depotgutschrift am Nachweisstichtag,
somit am 07. April 2013, 24:00 Uhr (MESZ), vor der jeweiligen
Hauptversammlung durchgeführt ist. Das bedeutet, dass für die Teilnahme an
der 66. ordentlichen Hauptversammlung der VERBUND AG am 17. April 2013 die
Depotbestätigung spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung,
somit am 12. April 2013, 24:00 Uhr (MESZ) der Gesellschaft ausschließlich
an eine der oben genannten Adressen zugehen muss.

Gemäß § 262 Abs. 20 AktG legt die Gesellschaft fest, dass
Depotbestätigungen und Erklärungen gemäß § 114 Abs. 1 vierter Satz AktG
entgegen § 10a Abs. 3 zweiter Satz AktG nicht über ein international
verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute,
dessen Teilnehmer eindeutig identifiziert werden können (SWIFT),
entgegengenommen werden.

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in
einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen. Sie hat mindestens die in § 10a
Abs. 2 AktG vorgesehenen Angaben zu enthalten:
- Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder ein im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code,
- Angaben über die Aktionärin bzw. den Aktionär: Name/Firma, Anschrift,
Geburtsdatum bei natürlichen Personen, ggf. Register und Registernummer bei
juristischen Personen,
- Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien der Aktionärin bzw. des
Aktionärs; ISIN AT0000746409,
- Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
- Zeitpunkt oder Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 07.
April 2013 beziehen. Depotbestätigungen werden in deutscher oder in
englischer Sprache entgegen genommen.

Namensaktien

Bei Namensaktien ist ausschließlich die Eintragung im Aktienbuch am Ende
des Nachweisstichtages maßgeblich; es bedarf weder eines gesonderten
Nachweises durch den Aktionär noch einer Anmeldung zur Hauptversammlung.

Möglichkeit zur Bestellung eines Vertreters gemäß §§ 113 f AktG

Jede Aktionärin bzw. jeder Aktionär, die/der zur Teilnahme an der
Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder
juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Der Bevollmächtigte nimmt im
Namen der Aktionärin bzw. des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und
hat dieselben Rechte wie die Aktionärin bzw. der Aktionär, die/den er
vertritt.

Die Gesellschaft selbst sowie Mitglieder des Vorstandes oder des
Aufsichtsrates können nicht als Bevollmächtigte einer Aktionärin oder eines
Aktionärs bestellt werden.

Hat die Aktionärin bzw. der Aktionär ihrem/seinem depotführenden
Kreditinstitut die Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich
zur Depotbestätigung die Erklärung hinsichtlich der Vollmachtserteilung der
Gesellschaft zukommen lässt.

Für die Erteilung einer Vollmacht kann das auf der Internetseite der
Gesellschaft www.verbund.com/hv zur Verfügung gestellte Formular verwendet
werden. Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens 16. April 2013,
16.00 Uhr (MESZ) ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen
zugehen:

Per Post oder per Boten:
VERBUND AG, Corporate Affairs, z. Hd. Herrn Dr. Andreas Bräuer, Am Hof 6a,
1010 Wien

Per Telefax: +43 (0)1 8900500-70

oder per E-Mail: [email protected]

Am Tag der Hauptversammlung erfolgt die Entgegennahme einer Vollmacht bei
der Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

Als Service bieten wir unseren Aktionärinnen und Aktionären an, ihr
Stimmrecht durch einen unabhängigen von der Gesellschaft benannten
Vertreter - den Interessenverband für Anleger (IVA), Feldmühlgasse 22, 1130
Wien, [email protected], Tel.: +43 1 87 63 343/30 - ausüben zu lassen. Für
den Interessenverband für Anleger wird Herr Dr. Michael
Knap([email protected]) bei der Hauptversammlung diese Aktionärinnen
bzw. Aktionäre vertreten. Die Kosten für die Stimmrechtsvertretung werden
von der VERBUND AG getragen. Sämtliche übrige Kosten, insbesondere die
eigenen Bankspesen für die Depotbestätigung oder Portokosten, hat die
Aktionärin bzw. der Aktionär zu tragen.

Für die Erteilung einer Vollmacht an den IVA kann das spezielle auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.verbund.com/hv zur Verfügung
gestellte Formular verwendet werden. Die Vollmacht muss zeitgerecht
ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:

Per Post oder per Boten:
Dr. Michael Knap, Interessenverband für Anleger(IVA),
Feldmühlgasse 22, 1130 Wien,

Per Telefax: +43 (0)1 8900500-70

oder per E-Mail: [email protected]

Im Falle der Bevollmächtigung des IVA übt Dr. Michael Knap das Stimmrecht
ausschließlich auf der Grundlage der von der Aktionärin bzw. vom Aktionär
erteilten Weisungen aus, die auf dem speziellen Vollmachtsformular
angekreuzt werden können. Falls keine Weisungen angekreuzt werden, wird der
Bevollmächtigte für die Beschlussvorschläge des Vorstands und des
Aufsichtsrats stimmen. Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter
keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Erhebung von Widersprüchen gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen
entgegennimmt.

Die zur Abstimmung gelangenden Beschlussvorschläge werden von der
Gesellschaft auf der Website unter www.verbund.com/hv veröffentlicht.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung
(§ 106 Z 9 AktG)

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital
der Gesellschaft Euro 347.415.686,-- und ist in 170.233.686 auf Inhaber
lautende Stückaktien und 177.182.000 auf Namen lautende Stückaktien
eingeteilt.

Jede Aktie gewährt eine Stimme, jedoch mit folgender Maßgabe:
Gemäß § 19 Abs. 3 der Satzung ist, mit Ausnahme von Gebietskörperschaften
und Unternehmungen, an denen Gebietskörperschaften mit mindestens 51 %
beteiligt sind, das Stimmrecht jeder Aktionärin bzw. jedes Aktionärs in der
Hauptversammlung mit 5 % des Grundkapitals, sohin mit 17.370.784 Stimmen,
beschränkt.

Einlass und Registrierung

Der Einlass zur Hauptversammlung beginnt am 17. April 2013 um 9.30 Uhr. Bei
der Registrierung ist ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis zur
Identifikation vorzulegen.

Wien, im März 2013
Der Vorstand

19.03.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de


Sprache: Deutsch
Unternehmen: VERBUND AG
Am Hof 6A
1010 Wien
Österreich
Telefon: 0043-1-53113-52616
Fax: 0043-1-53113-52694
E-Mail: [email protected]
Internet: www.verbund.com
ISIN: AT0000746409
WKN: 877738
Börsen: Wien (Amtlicher Handel / Official Market)

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