Registration Form • Nov 4, 2021
Registration Form
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Satzung
Veganz Group AG
(iii) die Kunden als Nutznießer des Bestrebens der Gesellschaft, einen erheblich positiven Einfluss auf das Gemeinwohl sowie die Umwelt zu erzielen,
(iv) die Gemeinden, in denen die Gesellschaft, ihre Tochtergesellschaften oder ihre Zulieferer ansässig sind,
(die zuvor genannten Personengruppen gemeinsam die "Stakeholder") berücksichtigt werden.
(2) Von der Gesellschaft kann nicht verlangt werden, die Belange einzelner Stakeholder oder Stakeholdergruppen vorrangig zu berücksichtigen.
(2) Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses die Gesellschaft alleine. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
(3) Der Aufsichtsrat kann einzelnen oder allen Vorstandsmitgliedern jeweils Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung vom Verbot der Mehrvertretung gem. § 181, 2. Var. BGB erteilen.
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