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Vectron Systems AG — Management Reports 2018
Feb 18, 2020
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Management Reports
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Vectron Systems AG
Münster
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Lagebericht
1. Geschäftsverlauf
Vectron gehört zu den führenden europäischen Anbietern intelligenter, digitalisierter Kassensysteme bestehend aus Hardware, Software und Cloud-Services, die am Firmensitz in Münster entwickelt werden. Im Gegensatz zu anderen Herstellern basieren alle unsere Systemlösungen auf der gleichen Software und sind daher problemlos miteinander vernetzbar. Überdies wurde die Software offen und flexibel entwickelt, so dass sie sich für die unterschiedlichsten Branchen anpassen lässt und alle wesentlichen Betriebssysteme - Windows, Android, iOS und Linux - bedient. Cloud-Services richten sich sowohl an das B2B-Segment wie auch an das B2C-Segment.
1.1. Branchenentwicklung
Der Markt für Kassensysteme ist sehr heterogen. Die Branchenvielfalt und die unterschiedlichen Unternehmensgrößen bei den Anwendern spiegeln sich auf der Anbieterseite wider. Da nur wenige Hersteller global auf unterschiedlichen Märkten agieren, sind die meisten Wettbewerber kleine, oft nur regional tätige Anbieter.
Die wesentliche Veränderung in den letzten Jahren war das Erscheinen von Mitbewerbern, die Lösungen auf Basis von iOS- und Android-Geräten anbieten. Diese Systeme haben trotz hoher Investitionen auf der Anbieterseite bisher noch keinen großen Marktanteil gewinnen können, so dass hier bereits eine Konsolidierung stattgefunden hat. Außerdem beginnen sich neue Preismodelle, also vor allem laufende statt einmalige Zahlungen, zu etablieren.
Eine deutliche Auswirkung auf den Markt in Deutschland haben die steuerlichen Anforderungen an Registrierkassen. Die aktuelle Rechtslage wird durch zwei Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 26. November 2010 ("Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften") und 14. November 2014 (GoBD = "Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie Datenzugriff") bestimmt. Demnach muss ein Kassensystem alle Buchungsdaten im Detail sowie weitere Daten elektronisch und unveränderbar aufzeichnen (Einzelaufzeichnungspflicht). Diese Daten sind mindestens 10 Jahre zu archivieren. Die Übergangsfrist, in der nicht-umrüstbare Systeme noch genutzt werden durften, lief Ende 2016 aus. Viele Anwender haben diese Frist jedoch nicht eingehalten und erst nach dem Stichtag oder noch gar nicht umgestellt.
Am 29. Dezember 2016 trat das "Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen" in Kraft. Das Gesetz schreibt vor, dass ab dem 1. Januar 2020 jede Registrierkasse mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung ausgestattet sein muss. Für vorher angeschaffte, nicht-umrüstbare Systeme, die aber den Anforderungen des BMF-Schreibens vom 26. November 2010 entsprechen müssen, gibt es eine Übergangsregelung. Sie dürfen noch bis Ende 2022 eingesetzt werden.
Am 12. Februar 2019 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) den Entwurf eines Anwendungserlasses für § 146a Abgabenordnung (AO) zur schriftlichen Anhörung an Verbände und verschiedene Unternehmen versandt. Hierbei handelt es sich derzeit noch immer um einen Entwurf und dieser Anwendungserlass ist damit noch nicht rechtskräftig.
Der wesentliche neue Aspekt des Anwendungserlasses ist die Einführung der digitalen Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme (DSFinV-K). Dabei handelt es sich um die unter Leitung des DFKA (Deutscher Fachverband für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik e.V.) entwickelte Taxonomie für Kassendaten, eine Standardisierung von Format und Inhalt für Tagesabschlüsse und Einzelaufzeichnungen. Zur technischen Sicherheitseinrichtung gibt es im Anwendungserlass keine neuen Informationen.
Mit über 200.000 installierten Systemen in mehr als 30 Ländern zählt die Vectron Systems AG zu den "Top 10" der europäischen Hersteller von Kassensystemen. Die Produkte werden über ein Netz von ca. 300 Fachhandelspartnern vertrieben. Vectron bietet vor allem Lösungen für die Gastronomie sowie für Bäckereien an. Das Endkundenspektrum reicht von der Ein-Kassen-Installation bis zum Filial-Netzwerk mit über 1.000 Kassenplätzen.
Die Hardware wird in regelmäßigen Abständen erneuert und die Software laufend aktualisiert, um stets technologisch wegweisende stationäre und mobile Kassensystemen anbieten zu können. Mit der Zweitmarke Duratec bedient Vectron seit Herbst 2013 auch das Einstiegssegment mit robusten, einfach zu handhabenden Kassensystemen. Unter der Marke bonVito hat Vectron ein eigenes internetbasiertes, multifunktionales Kundenbindungsprogramm am Markt etabliert, das direkt in die Kassensysteme integriert ist und durch die Tochtergesellschaft bonVito GmbH vertrieben wird. Für alle Produkte bietet Vectron ein eigenes, für die Abnehmer liquiditätsschonendes Leasingmodell an.
Kundenbindungssysteme beschreiben die Gesamtheit der Marketingmittel, die eine stärkere Bindung des Kunden an ein Unternehmen gewährleisten sollen. Erreicht wird dies durch lukrative Treueprogramme, Wertmarken und Sonderaktionen für treue Kunden (sogenannte Loyalitätslösungen).
Seit August des Geschäftsjahres 2018 arbeitet Vectron mit der DeutschlandCard GmbH, einem der größten Anbieter von Loyalitätslösungen am deutschen Markt, zusammen. Ziel ist es, gemeinsam eine digitale Kundenkarten-Lösung für die Gastronomie aufzubauen. Zusätzlich zum Einzelhandel soll die DeutschlandCard künftig in der Gastronomie akzeptiert werden können. Diese Zusammenarbeit wurde im Dezember 2018 vertraglich fixiert.
Neben der DeutschlandCard liegt ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt in der Zusammenarbeit mit der Hospitality. digital (HD), der Digitaleinheit des Handelskonzerns Metro. Gemeinsam wollen beide Gesellschaften die Digitalisierung in der Gastronomie vorantreiben. Im September des Berichtsjahres wurde darüber informiert, dass beide Gesellschaften ein Pilotprojekt mit rund 100 Installationen in der Gastronomie gestartet hatten.
Nach umfangreichen Tests mit Coca-Cola haben beide Vertragspartner festgestellt, dass es schneller, kostengünstiger und wesentlich erfolgsversprechender ist, ein Kundenbindungssystem durch eine Partnerschaft mit einem bereits erfolgreichen System zu etablieren, als dieses komplett selbst neu aufzubauen. Daher wurde die ursprüngliche Kooperation von Coca-Cola und Vectron im Rahmen der eigenen "GetHappy"-Gastronomieplattform beendet. Im Anschluss haben beide Seiten eine weitere Zusammenarbeit vereinbart, die die Durchführung von Feldtests bezüglich der Lieferung von Kassendaten vorsehen.
1.2. Umsatz- und Auftragsentwicklung
Der Gesamtumsatz des vorangegangenen Jahres in Höhe von T€ 32.383 konnte mit T€ 24.825 im Berichtsjahr nicht erreicht werden. Bei Betrachtung der Umsatzsegmente entfielen 73,8 % (Vj: 73,3 %) der Umsatzerlöse in Höhe von T€ 18.309 auf das Inland, 24,9 % (Vj: 25,4 %) in Höhe von T€ 6.181 auf das EU-Ausland und 1,3 % (Vj: 1,3 %) in Höhe von T€ 335 auf das Drittland.
Der Anteil der Kunden, der die von der Tochtergesellschaft bonVito GmbH angebotenen Internetdienstleistungen nutzt, konnte deutlich gesteigert werden. Davon profitiert auch Vectron unmittelbar. So hat sich der Vertragsbestand von 4.264 auf 4.972 erhöht, was einer Steigerung von ca. 17 % entspricht.
Die Vectron Systems AG bietet ihren Endkunden ein attraktives Absatzförderungsmodell zur Finanzierung ihrer neuen Kassensysteme an. Dieses Absatzförderungsmodell wird über die Vectron-Fachhandelspartner angeboten. Das Finanzierungsangebot hat im Berichtsjahr 2018 mit einem Anteil von ca. 18 % (Vj: ca. 14 %) zum Gesamtumsatz beigetragen.
Das Geschäftsmodell von Vectron ist auf sehr kurze Lieferzeiten und entsprechend kurze Produktionsdurchlaufzeiten ausgerichtet, wodurch insbesondere die Vectron-Fachhandelspartner profitieren. Nennenswerte Auftragsbestände sind bei diesem Geschäftsmodell nicht zu verzeichnen.
Erste Digital-Umsätze wurden Ende 2018 eingeleitet.
1.3. Produktion und Beschaffung
Die Kassensysteme werden auf Basis einer "doppelten Plattformstrategie" entwickelt und produziert, d.h. jedes Produkt nutzt die gleiche Anwendungssoftware und kann in allen adressierten Branchen eingesetzt werden. Die Hardwareentwicklung verfolgt eine möglichst weitgehende Gleichteilestrategie, so dass Materialbeschaffung und Entwicklung effizienter gestaltet werden können.
Durch die Gleichteilestrategie lässt sich eine relativ große Modellvielfalt ohne Aufbau eines überproportionalen Vorratsvermögens generieren. Der Produktionsprozess besteht im Wesentlichen aus der Montage von Baugruppen und vorgefertigten Bauteilen. Die Lieferanten werden bereits in der Entwicklungsphase zur Sicherung hoher Qualitätsstandards mit einbezogen.
Stark nachgefragte Gerätevarianten werden auf Lager gefertigt. Die Lagerware wird nach Auftragseingang unmittelbar versandt, so dass die Lieferzeiten i.d.R. sehr kurz sind. Weniger stark nachgefragte Produkte werden auftragsspezifisch gefertigt.
Zur Sicherung der jederzeitigen Lieferfähigkeit und um schnelle Reaktionszeiten gewährleisten zu können, werden für alle wichtigen Bauteile vordefinierte Mindestmengen vorgehalten. Neue Produktlinien oder erwartete Nachfragespitzen können daher vorübergehend zu einem höheren Vorratsvermögen führen. In den letzten beiden Geschäftsjahren wurden die Lagerbestände mehrfach gezielt erhöht, um eine durchgängige Lieferfähigkeit zu gewährleisten.
1.4. Investitionen
Die Investitionen beliefen sich im Berichtsjahr auf T€ 326 (Vorjahr: T€ 2.412). Der wesentliche Teil entfällt auf die Modernisierung und Erweiterung der IT-Infrastruktur bzw. Betriebs- und Geschäftsausstattung.
In die Neu- und Weiterentwicklung von Vectron-Produkten sind ca. 33 % (Vj: 37 %) der Belegschaft eingebunden. Ein erheblicher Anteil des Personalaufwandes entfällt daher auf Entwicklungsleistungen. Ein Teil des Personalaufwandes stellt somit Vorinvestitionen für die neuen Geschäftsmodelle dar, auf deren Aktivierung als Eigenleistungen jedoch verzichtet wird.
1.5. Finanzierung
Der Finanzmittelfonds beläuft sich zum Jahresende auf T€ 11.562 (Vj: T€ 5.546) und hat sich somit deutlich gegenüber dem Vorjahr um T€ 6.016 erhöht.
Die Kapitalflussrechnung weist für das Berichtsjahr einen Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit von T€ -2.323 (Vj: T€ -1.463) aus. Damit hat sich der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit um T€ 860 gegenüber dem Vorjahr vermindert. Dies resultiert im Berichtszeitraum insbesondere aus einem Fehlbetrag zum Jahresende, einer Abnahme von Rückstellungen und Verbindlichkeiten sowie Vorräten und Forderungen.
Investitionen in das Anlagevermögen führten im Berichtszeitraum zu einem Cashflow aus Investitionstätigkeit von T€ -278 (Vj: T€ -2.412). Davon entfielen T€ 77 auf Softwarelizenzen, T€ 58 auf technische Anlagen und Maschinen, wovon T€ 52 auf das Projekt für die digitale Plattformwaage zurückzuführen sind. Die verbleibende Summe in Höhe von T€ 190 sind Investitionen in die Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie geleistete Anzahlungen.
Mittelzu- und -abflüsse aus der Finanzierungstätigkeit führten im Berichtsjahr zu einem Cashflow von T€ 8.617 (Vj: -2.239), der maßgeblich die Zahlungsflüsse aus Tilgungen von Kreditverbindlichkeiten, die Darlehensaufnahme in Höhe von T€ 10.000 und die im Geschäftsjahr 2018 erfolgte Dividendenausschüttung in Höhe von T€ 331 (Vj: T€ 1.649) für 2017 enthält.
Die Finanzierungsstrategie ist auf langfristige Stabilität ausgerichtet.
Nicht in der Bilanz enthaltene wesentliche Verpflichtungen bestehen in Form eines Mietvertrages für die Immobilie am Unternehmensstandort sowie für die Refinanzierung des Absatzförderungsmodells. Darüber hinaus bestehende Leasing-Verträge (Fuhrpark, Werkzeuge, Messebau etc.) spielen nur eine untergeordnete Rolle. Für die bonVito GmbH wurden zur Unterstützung in der Startphase Bürgschaftsverpflichtungen eingegangen. Die Gesamtsumme der sonstigen Verpflichtungen beläuft sich zum Bilanzstichtag auf T€ 6.223 (Vj: T€ 7.239). Die Gesamtheit der Verpflichtungen hat eine Laufzeit von bis zu vier Jahren. Auf die Ausführungen im Anhang wird verwiesen.
1.6. Personalbereich
Die Belegschaft umfasste am Jahresende 183 Mitarbeiter (Vj: 180 Mitarbeiter). Diese Kennziffer beinhaltet drei Vorstände sowie 15 Auszubildende.
Zur Mitarbeitermotivation setzt Vectron bei allen Mitarbeitern auf ein vom Jahresergebnis abhängiges, variables, mehrstufiges Vergütungsmodell. Bei guter Ertragslage partizipieren alle Mitarbeiter deutlich von den variablen Gehaltsbestandteilen, die bei rückläufigen Erträgen entsprechend geringer ausfallen. Durch dieses Modell entsteht ein innerhalb der Belegschaft akzeptierter Interessenausgleich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern. Für Führungskräfte wurde zusätzlich ein Aktienoptionsprogramm (bedingtes Kapital, vgl. Angaben im Anhang) aufgelegt.
1.7. Vergütungssystem der Organe
Alle Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft erhalten eine feste und variable Vergütung. Bei zwei Mitgliedern besteht der variable Teil aus einer ergebnisabhängigen Komponente in Höhe von einem Prozent des operativen Ergebnisses (Ergebnis vor Steuern, Zinsen und Abschreibungen). Bei einem Mitglied besteht der variable Teil aus einem gedeckelten Zielerreichungsbonus; daneben wurden 25.000 Bezugsrechte zum Erwerb von 25.000 Stück auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 (Basiswert) zum Ausübungspreis während des Ausübungszeitraums gewährt. Die Gewährung von Bezugsrechten an Vorstände der Gesellschaft wurde auf der Hauptversammlung am 17.05.2018 mit der erforderlichen Mehrheit zur Schaffung von bedingtem Kapital "2018" wirksam beschlossen. Zudem steht jedem Vorstandsmitglied ein Firmenfahrzeug zur Verfügung.
Der Aufsichtsrat erhält eine jährliche Fixvergütung. Variable Komponenten sind nicht vorgesehen. Auf den Anhang wird verwiesen.
1.8. Sonstige wichtige Vorgänge
Sonstige wichtige Vorgänge waren während des Geschäftsjahres nicht zu verzeichnen.
2. Vermögens- und Finanzlage
Die immateriellen Vermögensgegenstände enthalten im Wesentlichen die von Entwicklungspartnern entgeltlich erworbenen Design- und Konstruktionspläne sowie Entwicklungsleistungen für Softwarekomponenten der Vectron-Cloud-Plattform. Werkzeuge für die Produktion werden als Sachanlagen (Technische Anlagen) ausgewiesen. Der überwiegende Anteil des Anlagevermögens hat einen direkten Bezug zur Produktentwicklung.
Unter den Finanzanlagen wird die 2012 gegründete 100%ige Tochtergesellschaft bonVito GmbH ausgewiesen. Die Gesellschaft erbringt Internetdienstleistungen in Verbindung mit POS-Systemen. In der Startphase der Gesellschaft sind allgemein übliche sowie geschäftsmodellspezifische Anlaufverluste entstanden. Aufgrund der positiven Zukunftsprognose werden die Anteile an der Gesellschaft zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Des Weiteren ist hier die 75%ige Beteiligung an der Posmatic GmbH enthalten, die mit Vertrag aus Dezember 2016 mit Stammkapital in Höhe von T€ 26 errichtet wurde. Auch hier sind die in der Startphase allgemein üblichen geschäftsmodellspezifischen Anlaufverluste entstanden. Auf der Grundlage einer positiven Zukunftsprognose werden die Anteile zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Zum 01.01.2019 hat die Vectron Systems AG die restlichen 25 % der Anteile übernommen. Posmatic ist Hersteller einer Kassensoftware-App, die auf Hardware der Firma Apple läuft, z.B. IPads, IPods oder IPhones. Die Endkunden kaufen die Hardware in der Regel selbst und zahlen monatliche Nutzungsgebühren für die Software.
Das Vorratsvermögen verzeichnet gegenüber dem Vorjahr einen Rückgang um 23,7 %. Für stark nachgefragte Produkte wurde bereits im Jahr 2014 von Auftragsfertigung auf Lagerfertigung umgestellt, so dass der Anteil der Fertigerzeugnisse am Gesamtvolumen angewachsen ist. Grundsätzlich wird der jederzeitigen Lieferfähigkeit eine hohe Priorität eingeräumt, so dass auch zwischenzeitliche Ausweitungen des Vorratsvermögens bewusst in Kauf genommen werden. Aufgrund des Geschäftsmodells mit sehr kurzen Bestellvorlaufzeiten seitens der Vectron-Kunden würden sich ansonsten Lieferengpässe unmittelbar negativ auf den Umsatz auswirken. Nennenswerte Risiken bestehen nicht, da es sich bei den Lagerbeständen um Material für aktuelle Modelle handelt.
Der Forderungsbestand setzt sich aus einer Vielzahl von kleineren Einzelforderungen gegenüber unterschiedlichen Kunden zusammen. Die durchschnittliche Forderungsreichweite schwankt im Berichtszeitraum zwischen 43 und 59 Tagen. Längere Zahlungsziele werden nur in Ausnahmefällen vergeben. Die tatsächlichen Zahlungsausfälle sind sehr gering. Potenziellen Risiken wird durch die Bildung von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen begegnet.
Das gezeichnete Kapital setzt sich zum Abschlussstichtag aus 6.611.996 auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit jeweils einem Stimmrecht zusammen. Das Gesamteigen kapital beläuft sich auf T€ 10.133 (Vj: T€ 14.339).
Die kurzfristigen Verbindlichkeiten und Rückstellungen in Höhe von T€ 4.305 (Vj: T€ 3.323) können aus dem kurzfristig gebundenen Vermögen (ohne liquide Mittel) bedient werden.
Die Finanz- und Liquiditätssituation der Gesellschaft kann als gut bezeichnet werden. Die Kapitalflussrechnung stellt die Veränderungen des Finanzmittelfonds dar. Diesbezüglich und bezüglich außerbilanzieller Verpflichtungen wird auf Ziffer 1.5 verwiesen.
3. Ertragslage
Konnte das erste Halbjahr 2018 noch eine Umsatzsteigerung gegenüber dem zweiten Halbjahr 2017 von 6 % vorweisen, war das zweite Halbjahr von einer deutlichen Normalisierung (Umsatzerreichung in einem gewöhnlichen Geschäftsjahr, ohne Sondereffekte wie zum Beispiel Fiskalisierung) des Kassengeschäftes geprägt. Gleichwohl bestätigen nach wie vor die im Rahmen von Telesales-Aktionen gewonnen Informationen, dass über 30 % der Kunden den behördlichen Vorgaben noch nicht nachgekommen sind und daher ihre Kassensysteme noch nachrüsten oder ersetzen müssen.
Neben dem klassischen Fachhändler Verkaufsgeschäft bietet die Gesellschaft auch ein Absatzförderungsmodell ("Sale-and-lease-back mit anschließender Untervermietung dieser Kassen durch Vectron an Endkunden") an. Im Rahmen dieses Modells stehen den Umsatzerlösen aus Untervermietung (T€ 2.609; Vj: T€ 2.322) über die Laufzeit entsprechende Leasingaufwendungen (T€ 2.001; Vj: T€ 1.769) unter dem Posten Materialaufwand gegenüber. Darüber fallen im Rahmen dieses Modells unmittelbare Vertriebskosten (T€ 1.170; Vj: T€ 1.318) an, die im Posten Materialaufwand enthalten sind.
Würden die über das Absatzförderungsmodell abgewickelten Verkäufe stattdessen regulär erfolgen und gäbe es keine nichtproduktbezogenen Umsätze mit verbundenen Unternehmen, ergäben sich die folgenden bereinigten Kennzahlen: Der Umsatz läge bei Mio. € 20,2 (Vj: Mio. € 27,7), der Materialaufwand bei Mio. € 8,5 (Vj: Mio. € 11,5) woraus sich eine Rohertragsquote von 57,4 % (Vj: 58,3 %) ergäbe gegenüber einer unbereinigten Rohertragsquote von 52,9 % (Vj: 54,8 %).
Die Personalaufwendungen beinhalten neben den gezahlten Löhnen und Gehältern Arbeitnehmeransprüche für Urlaub und Überstunden sowie die den Arbeitnehmern für das Geschäftsjahr gewährten Sondervergütungen. Damit ergibt sich ein Monatsdurchschnitt von T€ 850 gegenüber dem Vorjahr von T€ 808. Die durchschnittliche Arbeitnehmerzahl (exklusive 15 Auszubildender) beträgt auf Vollzeit umgerechnet ca. 158 (Vj: 154).
Die diesjährigen Abschreibungen sind gegenüber dem Vorjahr deutlich gestiegen, was auf den zusätzlichen Abschreibungsbedarf der nicht mehr werthaltigen immateriellen Vermögenswerte in Bezug auf die GetHappy-Plattform zurückzuführen ist. Ohne diesen Umstand hätten sich die Abschreibungen auf vergleichbarem Vorjahresniveau bewegt.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind von durchschnittlich monatlich T€ 580 auf T€ 613 gestiegen. Dabei betragen die durchschnittlichen monatlichen Betriebskosten T€ 144 (Vj: T€ 148) und die Vertriebskosten T€ 290 (Vj: T€ 275).
Die sonstigen betrieblichen Erträge sind um T€ 113 gegenüber dem Vorjahr gesunken und belaufen sich auf T€ 453 und beinhalten im Wesentlichen Währungskurserträge, verrechnete Sachbezüge sowie Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und Wertberichtigungen.
Das ordentliche Finanzergebnis in Höhe von T€ -165 (Vj: T€ -88) ist maßgeblich durch die Vergütungen für das Genussrechtskapital II und die Kreditverbindlichkeiten geprägt.
Der Fremdwährungsanteil des Wareneinkaufs lag im Berichtsjahr 2018 bei circa 35 % (Vj: ca. 47 %) des Materialeinsatzes. Ungünstige Wechselkursänderungen können daher einen negativen Einfluss auf die Rohmarge ausüben. Um das Wechselkursrisiko zu begrenzen, werden je nach Marktlage derivative Finanzinstrumente abgeschlossen. Übrige Aufwendungen der Gesellschaft werden nicht nennenswert von Wechselkursschwankungen beeinflusst. Gleiches gilt auch für den Absatz, da auch in Fremdwährungsgebieten überwiegend in der Währung Euro fakturiert wird. Inflatorische Tendenzen sind aktuell nicht erkennbar.
Das Jahresergebnis vor Steuern auf Einkommen und Ertrag beträgt T€ -5.619 (Vj: T€ 1.656) und das Jahresergebnis beträgt T€ -3.876 (Vj: T€ 1.075). Die Rendite auf die Gesamtleistung liegt mit -15,5 % unter der Vorjahresrendite von 3,3 %.
Festzuhalten bleibt, daß nach dem Ende der ersten Phase der Fiskalumstellung der Umsatz von T€ 32.383 im Jahr 2017 auf T€ 24.825 im Jahr 2018 wieder deutlich zurückging. Andererseits haben auch die interne Justierung der Umsetzung der Digitalstrategie und vor allem auch der Rolle des Fachhandels bei der zukünftigen Entwicklung der Gesellschaft Ressourcen gebunden. Da darüber hinaus etwa 33 % der Belegschaft mit dem Ausbau der zukünftigen digitalen Geschäftsfelder beschäftigt sind, führte dies im Geschäftsjahr 2018, neben der außerordentlichen Abschreibung auf immaterielle Vermögensgegenstände sowie der fehlenden Aktivierungsmöglichkeit von in diesem Zusammenhang Dritten gegenüber geltend gemachten Ausgleichsansprüchen, zu einem Jahresfehlbetrag von T€ 3.876.
4. Bedeutende Vorgänge nach dem 31.12.2018
Zum 1.1.2019 wurden die restlichen 25 % der Anteile von der Posmatic GmbH übernommen. Posmatic ist Hersteller einer Kassensoftware-App, die auf Hardware der Firma Apple läuft. Die Endkunden kaufen die Hardware in der Regel selbst und zahlen monatliche Nutzungsgebühren für die Software. Das Produkt soll voll in die Vertriebs-, Entwicklungs- und Supportstrukturen integriert werden. Posmatic wird neben Vectron und Duratec als weitere Kassenmarke vertrieben und soll mit dem umfangreichen Vertriebsnetz als führender Anbieter von iPad-Kassensystemen in Deutschland etabliert werden.
Die Gesellschaft hat ihre am 6. Februar 2019 beschlossene Kapitalerhöhung von EUR 6.611.996,00 auf bis zu EUR 7.273.195,00 durch Ausgabe von bis zu 661.199 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen unter teilweiser Ausnutzung des bestehenden genehmigten Kapitals und unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgreich umsetzen können. Sämtliche Aktien wurden im Wege einer Privatplatzierung ausschließlich bei Investoren in Deutschland und im europäischen Ausland zu dem vom Vorstand unter Zustimmung des Aufsichtsrats festgelegten Platzierungspreis von EUR 7,60 je Aktie platziert, wodurch der Gesellschaft ein Bruttoemissionserlös von EUR 5.025.112,4 zugeflossen ist. Die Tosho Capital GmbH, eine Gesellschaft im Eigentum des Großaktionärs und Vorstandsvorsitzenden Thomas Stümmler, hat insgesamt Stück 390.199 Aktien aus der Kapitalerhöhung übernommen.
5. Risikoberichterstattung
Zur Überwachung und Entscheidungsunterstützung hat Vectron ein softwaregestütztes Risiko-Management-System eingeführt und einen Risiko-Management-Beauftragten ernannt, der direkt an den Vorstand berichtet. Alle Risiken werden klassifiziert und sowohl qualitativ als auch quantitativ bewertet. Es findet eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Risiken und Gegenmaßnahmen statt. Veränderungen werden dokumentiert, so dass historische Entwicklungen nachvollziehbar sind. Die Ergebnisse jeder Überprüfung werden in einer Risikomatrix festgehalten und mit dem Vorstand diskutiert. Sind zusätzliche Gegenmaßnahmen erforderlich, so werden diese direkt vom Vorstand initiiert.
5.1. Geschäftsrisiken
Durch den anhaltenden Preisdruck könnten sich Investitionsentscheidungen speziell bei einer schwachen Konjunktur vermehrt am Verkaufspreis und nicht an der angebotenen Leistung orientieren. Denkbar wäre dann ein Verfall der Margen, der nicht anderweitig kompensierbar wäre. Durch das Anbieten von Alleinstellungsmerkmalen hat sich Vectron bislang erfolgreich vom allgemeinen Preiswettbewerb der Branche abgekoppelt. Insofern besitzt das Ziel der Technologieführerschaft für Vectron eine zentrale Bedeutung.
Verschiedene technische Entwicklungen führen zu einer Verringerung der Markteintrittshürden und zu einem beständigen Wandel der Produkte und Geschäftsmodelle. Das Verpassen eines neuen Trends könnte die Ertragskraft von Vectron langfristig schmälern. Die Beobachtung von Wettbewerbern und auch anderen Branchen zur laufenden Überprüfung und Anpassung der Unternehmensstrategie hat daher eine große Bedeutung. Produktentwicklungen werden daher fortlaufend an aktuelle Erkenntnisse angepasst. Für eine maximale Reaktionsgeschwindigkeit erfolgt die Entwicklung durchgängig mit agilen Methoden, wie zum Beispiel Scrum.
Die POS-Branche unterliegt immer stärker den Anforderungen der Finanzbehörden. Neben der in vielen Ländern seit langem geltenden Fiskalspeicher-Pflicht gibt es zunehmend strengere, jedoch technisch nicht präzise geregelte Anforderungen an die Erfassung und Speicherung von Umsatzdaten in den Kassensystemen. Diese stellen mitunter einen erheblichen Eingriff in das Marktgeschehen dar. Entsprechende politische Entscheidungen sind kaum international abgestimmt, so dass Wettbewerbsverzerrungen entstehen können. Verzögerungen bei der Einführung von gesetzlichen Auflagen können zum Verschieben von Investitionsentscheidungen und damit zur Verschiebung von Umsätzen in die Zukunft führen. Auch können Wettbewerbsverzerrungen durch Anbieter von Kassen mit Manipulationsmöglichkeiten entstehen. Es erfolgt daher eine laufende Beobachtung der Gesetzesvorhaben und -entwürfe, welche die POS-Branche direkt betreffen, damit Anpassungen frühzeitig in den Entwicklungsprozess integriert werden können. Vectron ist Fördermitglied des Deutschen Fachverbandes für Kassen- und Abrechnungssysteme (DFKA e.V.), der die Interessen der Branche gegenüber der Politik vertritt.
Konjunkturelle Schwankungen wirken sich auf die Investitionsbereitschaft für POS-Systeme aus. Gesamtwirtschaftliche Schwächephasen könnten den Absatz von Vectron empfindlich treffen. Die Konzentration auf hochwertige und komplexe Systemlösungen hat sich für Vectron als ein sinnvoller Lösungsweg zur bestmöglichen Unabhängigkeit von Konjunkturschwankungen etabliert, da Investitionsentscheidungen für hochwertige Systeme weniger vom kurzfristigen Konjunkturverlauf, sondern vielmehr von strategischen Überlegungen abhängig sind. Außerdem trägt das Auslandsgeschäft zu einer Streuung des Risikos bei. Der angestrebte Übergang zu Geschäftsmodellen mit laufenden statt einmaligen Erlösen führt zu einer größtmöglichen Unabhängigkeit von Konjunkturzyklen.
Als Technologieunternehmen könnte Vectron Ziel von Industriespionage werden. Aufgrund der speziellen Marktgegebenheiten und des zur Nutzung der Technologie nötigen Know-Hows wird das konkrete Risiko als relativ gering angesehen. Trotzdem hat Vectron umfassende Schutzmaßnahmen ergriffen, z.B. Absicherung der IT-Systeme, interne Zugriffbeschränkungen und Geheimhaltungsvereinbarungen.
5.2. Prozess- und Wertschöpfungsrisiken
Wachstum und Anpassungsprozesse des Unternehmens können dazu führen, dass die interne Prozesskomplexität schneller ansteigt als die positiven Auswirkungen des Kapazitätsaufbaus bzw. der Veränderungen. Ungenügende interne Prozesse können die Effizienz des Unternehmens damit vorübergehend schmälern. Bei entsprechenden Veränderungen wird daher besonderer Wert auf ein geeignetes Projektmanagement und die Einbeziehung der Mitarbeiter geachtet. Neue Prozesse werden schriftlich fixiert und überwacht.
5.3. Finanzrisiken
Umsatzschwankungen können den freien Cashflow kurzfristig stark beeinträchtigen und somit die Gesamtfinanzierung eines Unternehmens gefährden. Aus diesem Grunde strebt Vectron eine hohe Eigenkapitalquote an und hat sich für stabile und langfristige Refinanzierungspartner entschieden. Zudem werden ausreichend hohe Liquiditätsbestände vorgehalten, so dass auch bei längeren Schwächephasen die Stabilität des Unternehmens jederzeit gewährleistet bliebe.
Abhängigkeiten von einzelnen, großen Kunden sind grundsätzlich ein Risiko, beispielsweise bei Zahlungsausfällen. Diese Risiken sind aktuell jedoch nicht vorhanden. Die Forderungen verteilen sich auf zahlreiche Endabnehmer. Bei Vertragsabschlüssen mit Großkunden werden Teilzahlungen vereinbart, so dass das Ausfallrisiko begrenzt bleibt. Der größte Fachhändler von Vectron hat in 2018 circa 4,8 % des Gesamtumsatzes ausgemacht.
Da die Gesellschaft einen nennenswerten Anteil des Materialeinkaufes in Fremdwährungen tätigt bzw. die Preise direkt von Wechselkursen beeinflusst werden, können infolge ungünstiger Währungsschwankungen Belastungen für das Ergebnis auftreten. Fremdwährungspositionen werden je nach Marktsituation mit derivativen Finanzinstrumenten abgesichert. Aufgrund der teilweise hohen Volatilitäten stehen diese Absicherungsinstrumente jedoch nicht immer zu vertretbaren Bedingungen zur Verfügung. Eine Absicherung gegen langfristige Wechselkursveränderungen ist zudem praktisch unmöglich.
Eine längerfristige Betriebsunterbrechung z.B. durch einen Brand könnte erhebliche finanzielle Folgen haben. Dieses Risiko ist durch eine Betriebsunterbrechungsversicherung abgefangen.
5.4. IT-Risiken
Der IT-Infrastruktur kommt bei der Abwicklung der Geschäftsprozesse eine sehr große und immer noch weiter wachsende Bedeutung zu. Durch die Vernetzung interner Systeme mit Geschäftspartnern und das Anbieten von Internetservicedienstleistungen steigt die Bedrohung durch Hacker-, Spam- und Viren-Angriffe sowie allgemeine Systemausfälle. Das Risiko von Systemausfällen unserer Online-Plattformen (Vectron Cloud und bonVito) und der damit verbundene Schaden gewinnt vor dem Hintergrund der steigenden Anzahl von Online-Kunden an Bedeutung. Vectron legt daher Wert auf umfangreiche Sicherungsmaßnahmen, Backup-Lösungen sowie regelmäßige Updates der IT-Systeme. Aus dem Übergang zu neuen Geschäftsmodellen mit laufenden Erlösen und der einhergehenden verstärkten Datenverarbeitung resultiert in Verbindung mit der neuen Regulierung DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) ein höheres Risiko von Datenschutzproblemen. Folgen könnten schlechte PR, aber auch Bußgelder sein. Dem Datenschutz wird durch verschiedene technische und organisatorische Maßnahmen Rechnung getragen.
5.5. Einkaufs- und Kooperationsrisiken
Bei elektronischen Bauteilen bzw. Komponenten lassen sich Preisvorteile i. d. R. nur durch die Abnahme größerer Stückzahlen erzielen. Größere Abnahmemengen haben jedoch den Nachteil der vermehrten Kapitalbindung sowie einer verringerten Flexibilität bei Produktrevisionen. Vectron schließt daher Rahmenverträge mit Maximallaufzeiten bis zu einem Jahr ab, so dass sowohl Flexibilität als auch Preisvorteile erhalten bleiben. Preisanpassungen lassen sich so rechtzeitig antizipieren.
Bei Vectron-spezifischen oder Single-Source-Bauteilen kann der Ausfall eines Vorlieferanten zu Lieferverzögerungen führen. Der größte Einzellieferant hat im Jahr 2018 einen Anteil von circa 10 % des gesamten Beschaffungsvolumens beigesteuert. Zur Vermeidung von Engpässen werden für alle kritischen Bauteile Mindestmengen bevorratet, um für ausreichend Vorlaufzeit für eine Reaktion auf Ausfälle zu sorgen. Wenn technisch und wirtschaftlich möglich, werden Ersatzlieferanten vorgehalten.
5.6. Personalrisiken
Die Gewinnung von qualifiziertem Personal ist generell zeitaufwändig und kostenintensiv - besonders in der aktuellen Lage auf dem Arbeitsmarkt. Insbesondere mittelständische Unternehmen stehen in einem starken Wettbewerb mit namhaften Großunternehmen um die besten Fachkräfte. Die Gesellschaft legt daher großen Wert auf das Betriebsklima sowie auf sonstige nicht monetäre Zusatzleistungen. Ein finanzieller Anreiz entsteht für alle Mitarbeiter durch das variable Vergütungsmodell. Auf diese Weise ist es bislang gelungen, qualifiziertes Personal einzustellen und dieses auch langfristig zu halten.
5.7. Produktrisiken
Die Modellpalette unterliegt fortlaufenden Anpassungen, Veränderungen sowie Erweiterungen. Die damit einhergehende Entwicklungs- und Produktkomplexität kann zu Produktfehlern führen, die die Ergebnissituation des Unternehmens erheblich beeinflussen. Daher werden die Planungs- und Entwicklungsprozesse laufend weiter optimiert. Softwaretests werden soweit möglich automatisiert. Darüber hinaus trägt auch eine Produkthaftpflichtversicherung zu einer Risikobegrenzung bei.
6. Prognosebericht
6.1. Zukünftige Branchenentwicklung
Die Wettbewerbsintensität wird auch zukünftig unverändert stark zu spüren bleiben. Es ist zu erwarten, dass sich die Struktur im bisherigen Kernmarkt, also Kassensysteme für Gastronomie und Bäckereiketten, nicht grundsätzlich verändert, d.h. die Branche wird von vielen kleinen und regionalen Marktteilnehmern dominiert. Gleichzeitig werden die Ansprüche der Anwender weiter steigen - vor allem in Bezug auf einfache Nutzung und leistungsfähige Analysefunktionen. Die komplexen, in allen Ländern unterschiedlichen Auflagen der Finanzbehörden und der Wunsch nach kundenindividuellen Lösungen werden den erforderlichen Entwicklungsaufwand weiter steigen lassen. Der Größenvorteil gegenüber vielen Wettbewerbern gibt der Vectron Systems AG die Chance, den Marktanteil auszubauen.
Der Wettbewerb um Daten und Datenmanagement wird verstärkt auch die POS-Branche beeinflussen. Digitale Services verändern den Gastronomie-Markt bereits deutlich. Es ist eine ähnliche Entwicklung wie im Einzelhandel zu beobachten -aufgrund der Atomisierung der Branche jedoch mit deutlicher Zeitverzögerung.
Wir sind davon überzeugt, dass vor allem die Analyse und Verwertung von produktbezogenen Transaktionsdaten zu einer betriebswirtschaftlichen Optimierung in der gesamten Warenwirtschaftskette führen wird und somit der Branche höhere Margen und Profite bescheren kann. Die alles entscheidende Währung im digitalen Zeitalter sind Daten. Dieses Bewusstsein setzt nun auch in der Gastronomie ein, wobei Bäckereiketten, die sich seit einigen Jahren zunehmend gastronomisch ausrichten, in einer führenden Position sind, da Kundenfrequenzdaten bereits zu Anpassungen in der Produktion und der Lieferkette etabliert werden.
Die Analyse, Auswertung und Nutzung von produktbezogenen Transaktionsdaten verändert Warenwirtschafts- und CRM-Systeme in Gänze. Daraus ergeben sich völlig neue Geschäfts-, Kollaborations- und Monetarisierungsmodelle im Bereich der Gastronomie, die erst am Beginn der digitalen Transformation steht.
Im Hauptmarkt Deutschland werden das "Gesetz zum Schutz von Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen" und die bestehenden steuerlichen Anforderungen an Registrierkassen (siehe auch Ziffer 1.1) weiterhin einen erheblichen Effekt auf den Markt haben. Nach eigenen Erhebungen haben bisher über 30 % der Betreiber in den Zielbranchen von Vectron noch nicht auf eine finanzamtskonforme Kasse umgestellt. Es ist zu erwarten, dass die durch die Finanzämter durchgeführten sogenannten Kassen-Nachschauen Druck zur gesetzeskonformen Umstellung oder Nachrüstung erzeugen.
Die Nutzung von mobiler Consumer-Hardware, insbesondere Tablet-Computern, als Basis für Kassensysteme wird voraussichtlich weiter zunehmen. Die Anbindung von Kassensystemen an das Internet mit entsprechenden neuen Produkten und Geschäftsmodellen wird weiter zum Wandel der Branche beitragen. Kundenbindungs- und CRM-Systeme sowie Reporting-Services werden vor allem als Cloud-Lösungen für viele Anwender nutz- und bezahlbar. Die Innovationsfähigkeit der Anbieter wird daher zukünftig noch mehr den Erfolg im Wettbewerb bestimmen. Die Veränderungen werden sich allerdings nicht mit der gleichen Geschwindigkeit wie im Consumer-Segment vollziehen.
Die Vertriebsstrukturen - im Marktsegment von Vectron ist das der Vertrieb über den Fachhandel - werden voraussichtlich auf längere Sicht sehr stabil bleiben.
6.2. Zukünftige Produktentwicklung
Der wesentliche Schwerpunkt bleibt weiterhin die kontinuierliche Weiterentwicklung der verschiedenen Software- und Serviceprodukte. Dabei wird ein besonderes Gewicht auf die Cloud-basierten Services für Kundenbindung sowie Reporting und Datenanalyse gelegt - sowohl mit eigenen Produkten als auch durch Kooperationen.
Ein wesentliches Projekt ist die Weiterentwicklung der Online-Plattform Vectron Cloud. Mit dieser Plattform werden Kundenbindungs-, Bestell-, Reservierungs- und e-Payment-Dienste im Gastronomiebereich zusammengeführt.
Das Portfolio an Vectron- und Duratec-Kassensystemen, bestehend aus Hardware, Software und Services, bietet in Kombination mit der Posmatic-App-Lösung die Chance, verschiedene Märkte und Branchen weiter auszubauen oder neu zu erschließen.
Vectron ist die etablierte Kassensystemmarke, die in Kooperation mit dem Fachhandel technisch äußerst weit entwickelte Hardware-Premiumlösungen im Markt platziert. Das Konzept Duratec ist eine sehr bedeutende Ausweitung des Produktportfolios mit dem Ziel, technologisch ausgereifte Kassensysteme mit niedriger Installations- und Service-Schwelle im Markt zu etablieren. Beide Marken bedienen sich einer Vectron Software und sind somit höchst performant. Bei der Posmatic-Kassensoftware-App kaufen die Endkunden die iOS basierte Hardware selbst und zahlen monatliche Nutzungsgebühren für die Software.
Die Hardware für die stationären und mobilen Kassensysteme wird gezielt durch weitere Produkte ergänzt werden, um weitere Nischen im Markt besetzen zu können.
6.3. Zukünftige Geschäftsentwicklung
Im Kerngeschäft wird Vectron durch kontinuierliche Investitionen die Produktpalette modernisieren und neue Innovationen hinzufügen. Hier soll die gute Marktposition verteidigt und ausgebaut werden. Weiterhin sollen neue Zielmärkte und Kundensegmente erschlossen werden.
Die Umsatzsegmente lassen sich in zwei wesentliche Bereiche aufteilen. Einerseits die Vectron Hardware und andererseits die Vectron Cloud-Services. Im Segment Vectron Hardware werden Umsätze aus digitalisierten Kassensystemen, bestehend aus einer Kombination von Hardware, Software sowie Peripheriegeräten aus Eigen- und Fremdleistung, erzielt. Das Segment Vectron Cloud-Services verbindet Lösungskonzepte der Marken bonVito, posmatic und myVectron mit dem Ziel, sowohl im B2B- wie auch im B2C-Bereich Digitallösungen zu entwickeln und zu vermarkten, die für Relevanzen und eine gute Usability im Markt sorgen. Im Mittelpunkt dieser Services steht die Analyse, das Verarbeiten und Reporting von Transaktionsdaten sowie Services wie digitale Stempel, Coupons, Deals, Tischreservierung, Lieferservices und andere Leistungen. Alle Cloud-Services sind direkt mit der Kasse verbunden. Dies bedeutet, dass Daten aus der Kasse und direkt in die Kasse laufen. Dies wandelt das ehemalige Registrierprodukt Kasse in ein zentrales Data Center um.
bonVito in seiner heutigen Form als individuelle Kundenbindungslösung für einzelne Betriebe hat sich im Markt fest etabliert und wächst kontinuierlich. Der bestehende Kundenstamm ist sehr stabil und die Kündigungsquoten sind äußerst gering. Damit ist nachgewiesen, dass sich in den Märkten von Vectron Cloud-Services erfolgreich vermarkten lassen. Dieses Geschäft soll durch neue Funktionen, neue Paketangebote und der Weiterentwicklung der Online-Plattform ganz erheblich ausgebaut werden. Die Konzentration auf Services, die einen hohen Anteil an wiederkehrenden Erlösen generieren sollen, sowie die Fokussierung auf eine Vielzahl online-fähiger Kassen, sollen künftig die Möglichkeit zur Vermarktung von Daten bieten. Exakte zeitliche Prognosen sind hier allerdings praktisch unmöglich.
Die Anforderungen der Finanzbehörden - speziell das "Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen" - haben einen erheblichen Einfluss auf die weitere Geschäftsentwicklung. Da die technischen Anforderungen noch nicht ausreichend spezifiziert wurden und der genaue Zeitplan zur Umsetzung noch nicht bekannt ist, ist dieser Einfluss bisher nicht prognostizierbar. Es kann vor dem Nachfrageschub für Nachrüstungen und Austauschgeschäft durchaus auch zu einer zeitweise geringeren Nachfrage kommen.
Mögliche Auswirkungen durch den Brexit könnten Einfluss auf eine Verlängerung der Lieferzeiten in Bezug auf die Verzollung und Abfertigung von Warenlieferungen haben sowie höhere Frachtkosten durch Spediteure nach sich ziehen. Eine geringere Nachfrage kann auch aus einem harten Brexit resultieren, wenngleich dies für Vectron überschaubar sein dürfte.
Neben der Zusammenarbeit mit der DeutschlandCard und der Hospitality.digital (HD) konnte im März 2019 zwischenzeitlich eine Kooperationsvereinbarung mit epay abgeschlossen werden. Vectron und epay, Teil des börsennotierten Zahlungsdienstleister Euronet Worldwide Inc., haben vereinbart, für Betreiber von Kassensystemen neue Funktionalitäten und Services gemeinsam zu entwickeln und anzubieten. Hierbei stehen alternative Bezahlmethoden wie Alipay sowie die Distribution klassischer Produkte wie Handyaufladungen und elektronische Gutscheinkarten im Fokus.
Epay bietet mittels seiner Kassenintegrationssoftware und -terminals den Zugang zu vielen populären, alternativen Bezahlmethoden sowie Prepaid- und Gutscheinkarten. Ziel der Kooperation ist es, diese Funktionalitäten als branchenspezifische Servicebausteine mit der Kasse zu verbinden und damit den Gastronomen und Bäckern einfache Wege der modernen Bezahlung und Kundenbindung zu ermöglichen. Die Branchenlösung, die speziell auf die Bedürfnisse der Kunden anpassbar sein soll, beinhaltet sowohl Einstiegsvarianten ohne Terminal wie auch Ausbaustufen inklusive umfangreicher Kassensysteme mit Terminallösung und Kundenbindungsoptionen.
Gastronomen und Bäcker können damit einfach bargeldlosen Zahlungsverkehr anbieten und sich über die beliebten alternativen Bezahlmethoden und Prepaidlösungen neue Kundengruppen und zusätzliche Einnahmen erschließen. Die Breite der möglichen kassenbasierten Payments und das große Portfolio der Prepaid- und Gutscheinkarten-Produkte mit international bekannten Marken stellt eine wertvolle Ergänzung zum bisherigen Produktportfolio dar.
Mit dem Inkrafttreten der zweiten Phase der Fiskalisierung zum 1.1.2020 wird zwar ein erhebliches Nachfrageplus für 2019 erwartet, aber es wird deutlich, daß die Abhängigkeit vom reinen Kassenneugeschäft beendet und auf stabile dauerhafte Einnahmen aus digitalen Geschäftsmodellen umgestellt werden muss. Dafür sind jedoch weiterhin entwicklungstechnische und damit personalintensive Vorinvestitionen notwendig.
Münster, den 21.3.2019
Vectron Systems AG
Der Vorstand
Jens Reckendorf
Thomas Stümmler , bis 31.01.2018 ab 05.07.2018
Silvia Ostermann, ab 01.08.2018
Bilanz zum 31.12.2018
Aktiva
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| 31.12.2018 | 31.12.2017 | |||
|---|---|---|---|---|
| € | € | € | € | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| A Anlagevermögen | ||||
| I Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 199.266 | 326.821 | ||
| 2. Geleistete Anzahlungen | 0 | 199.266 | 1.218.839 | |
| II Sachanlagen | ||||
| 1. Technische Anlagen und Maschinen | 223.323 | 229.723 | ||
| 2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 305.570 | 371.361 | ||
| 3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 31.980 | 560.873 | 8.816 | |
| III Finanzanlagen | ||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 1.804.214 | 2.564.353 | 1.804.214 | |
| B Umlaufvermögen | ||||
| I Vorräte | ||||
| 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 3.779.777 | 4.422.301 | ||
| 2. Fertige Erzeugnisse und Waren | 2.026.265 | 5.806.041 | 3.188.770 | |
| II Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 2.268.332 | 3.295.355 | ||
| - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: € 0 | ||||
| 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 520.005 | 413.629 | ||
| - davon aus Lieferungen und Leistungen: € 389.392,61 | ||||
| - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: € 0 | ||||
| 3. Sonstige Vermögensgegenstände | 410.909 | 3.199.245 | 343.670 | |
| - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: € 0 | ||||
| III Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 11.561.664 | 20.566.951 | 5.545.935 | |
| C Rechnungsabgrenzungsposten | 68.512 | 211.858 | ||
| D Aktive latente Steuern | 1.659.432 | 97.564 | ||
| 24.859.248 | 21.478.855 | |||
| Passiva | ||||
| 31.12.2018 | 31.12.2017 | |||
| € | € | € | ||
| A Eigenkapital | ||||
| I Gezeichnetes Kapital | 6.611.996 | 6.611.996 | ||
| - bedingtes Kapital: € 436.000 | ||||
| II Kapitalrücklage | 5.355.295 | 5.355.295 | ||
| III Gewinnrücklagen | ||||
| gesetzliche Rücklage | 40.000 | 40.000 | ||
| IV Bilanzgewinn | -1.874.588 | 10.132.702 | 2.332.337 | |
| - davon Gewinnvortrag: € 1.257.005 (Vj: € 942.201) | ||||
| B Rückstellungen | ||||
| 1. Steuerrückstellungen | 22.000 | 224.000 | ||
| 2. Sonstige Rückstellungen | 944.472 | 966.472 | 1.428.131 | |
| C Verbindlichkeiten | ||||
| 1. Genussrechtskapital II | 1.500.000 | 1.500.000 | ||
| - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: € 1.500.00 | ||||
| - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: € 0 | ||||
| - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren: € 0 | ||||
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 11.263.110 | 2.315.760 | ||
| - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: € 842.120 | ||||
| - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: € 10.420.990 | ||||
| - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren: € 0 | ||||
| 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 603.663 | 1.440.735 | ||
| - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: € 603.663 | ||||
| - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: € 0 | ||||
| - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren: € 0 | ||||
| 4. Sonstige Verbindlichkeiten | 393.301 | 230.601 | ||
| - davon aus Steuern: € 330.336 (Vj: € 184.264) | ||||
| - davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: € 90 (Vj: € 871) | ||||
| - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: € 393.301 | ||||
| - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: € 0 | ||||
| - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren: € 0 | 13.760.074 | |||
| 24.859.248 | 21.478.855 |
Gewinn- und Verlustrechnung
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| G&V 01.01.-31.12.2018 | Geschäftsjahr 2018 | Geschäftsjahr 2017 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| € | € | € | € | € | € | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| 1 Umsatzerlöse | 24.824.923 | 32.382.725 | ||||
| 2 Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen | 220.655 | 621.447 | ||||
| 3 Sonstige betriebliche Erträge, | ||||||
| davon aus Währungsumrechnung: € 28.609 | 453.046 | 25.498.623 | 565.914 | 33.570.085 | ||
| 4 Materialaufwand | ||||||
| a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren | -8.524.485 | -11.538.845 | ||||
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | -3.179.643 | -11.704.128 | -3.106.815 | -14.645.660 | ||
| 5 Personalaufwand | ||||||
| a) Löhne und Gehälter | -8.724.734 | -8.316.199 | ||||
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung, davon für Altersvorsorge: € 82.035 (Vj: € 81.527) | -1.476.158 | -10.200.892 | -1.391.394 | -9.707.593 | ||
| 6 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | -1.682.141 | -509.282 | ||||
| 7 Sonstige betriebliche Aufwendungen, | ||||||
| davon aus Währungsumrechnung: € 44.358 | -7.361.140 | -30.948.301 | -6.960.175 | -31.822.710 | ||
| 8 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, davon aus Abzinsung von Rückstellungen: € 0 | ||||||
| davon aus verbundenen Unternehmen: € 25.902 | 42.574 | 63.195 | ||||
| 9 Zinsen und ähnliche Aufwendungen, | ||||||
| davon aus Aufzinsung von Rückstellungen: € 0 | ||||||
| davon an verbundenen Unternehmen: € 0 | -207.090 | -151.742 | ||||
| 10 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag, | ||||||
| davon latente Steuern: Aufwand € 1.561.868 (Vj: Aufwand € 24.807) | 1.742.715 | 1.578.199 | -580.274 | -668.822 | ||
| 11 Ergebnis nach Steuern | -3.871.479 | 1.078.553 | ||||
| 12 Sonstige Steuern | -4.847 | -3.221 | ||||
| 13 Jahresfehlbetrag / Jahresüberschuss | -3.876.326 | 1.075.333 | ||||
| 14 Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 2.001.737 | 1.257.005 | ||||
| 15 Bilanzverlust / Bilanzgewinn | -1.874.588 | 2.332.337 |
Kapitalflussrechnung
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| Kapitalflussrechnung 01.01.-31.12.2018 | 2018 € |
2017 € |
|---|---|---|
| Ordentliches Periodenergebnis vor Ertragssteuern | -5.614.194 | 1.655.607 |
| + Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens | 1.682.142 | 509.282 |
| +/- Zunahme/Abnahme der sonstigen Rückstellungen, soweit diese nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind | -483.660 | -632.145 |
| +/- Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen / Erträge | -1.042 | 160.993 |
| +/- Verlust/ Gewinn aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens | -9.214 | 216 |
| +/- Abnahme/Zunahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind | 2.990.382 | -1.133.549 |
| +/- Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind | -674.372 | -365.960 |
| +/- Ein- und Auszahlungen aus außerordentlichen Posten | 0 | 0 |
| -/+ Gezahlte / erhaltene Ertragssteuernrn | -213.556 | -1.657.200 |
| \= Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | -2.323.513 | -1.462.756 |
| + Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens | 48.055 | 0 |
| Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen und in das immaterielle Anlagevermögen | -325.563 | -1.527.482 |
| - Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen | 0 | -884.714 |
| \= Cashflow aus Investitionstätigkeit | -277.508 | -2.412.196 |
| + Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen | 0 | 42.330 |
| + Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten | 10.000.000 | 0 |
| - Auszahlungen für die Tilgung von Krediten | -1.052.650 | -631.590 |
| - Auszahlung für die Rückführung von Darlehen | 0 | 0 |
| - Auszahlungen an Unternehmenseigner (Dividende) | -330.600 | -1.649.999 |
| \= Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | 8.616.750 | -2.239.259 |
| \= Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds | 6.015.729 | -6.114.211 |
| + Finanzmittelfonds am Anfang der Periode | 5.545.935 | 11.660.147 |
| \= Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 11.561.664 | 5.545.936 |
Anhang
1. Angaben zum Unternehmen
Die Vectron Systems AG, Münster, ist auf dem Gebiet der Herstellung und dem Vertrieb von intelligenten Kassensystemen (POS-Systeme) und Kommunikationssoftware zur Vernetzung von Filialbetrieben tätig. Der Standort Münster ist sowohl Produktions- als auch Verwaltungssitz, von dem aus die Vertriebsregionen des In- und Auslands beliefert werden.
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| Firma: | Vectron Systems AG |
| Sitz: | Willy-Brandt-Weg 41, 48155 Münster |
| Registergericht: | Amtsgericht Münster |
| Handelsregister-Nr.: | B10502 |
| Vertretungsberechtigter Vorstand: | Jens Reckendorf Thomas Stümmler (bis 31.01.2018, ab 05.07.2018) Oliver Kaltner (ab 01.02.2018 bis 05.07.2018) Silvia Ostermann (ab 01.08.2018) |
2. Erläuterungen zum Jahresabschluss und zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss zum 31.12.2018 wurde auf der Grundlage der deutschen handelsrechtlichen und sie ergänzenden rechtsformspezifischen gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften in der Währung Euro (€) aufgestellt.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den handelsrechtlichen und sie ergänzenden rechtsformspezifischen gesetzlichen Vorschriften. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist gem. § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Vom Wahlrecht nach § 265 Abs. 5 HGB ist Gebrauch gemacht worden. Die Gesellschaft gehört gem. § 267 Abs. 2 HGB zu den mittelgroßen Kapitalgesellschaften.
Die Aktien werden seit dem 1.3.2017 im KMU-Segment "Scale" (dem vormaligen Entry Standard) der Deutsche Börse AG, einem Teilbereich des Freiverkehrs, gehandelt. Die Gesellschaft ist damit kein kapitalmarktorientiertes Unternehmen i.S.d. § 264d HGB und folglich ein sogenanntes Non-PIE-Unternehmen.
Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Gegenstände des Sachanlagevermögens werden mit Anschaffungskosten bewertet. Selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind nicht aktiviert worden. Vermögensgegenstände, die der Abnutzung unterliegen, werden um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Es wurde der niedrigere beizulegende Wert angesetzt, wenn dieser bei voraussichtlich dauernder Wertminderung am Abschlussstichtag unter den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten lag. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen werden im Wesentlichen auf der Grundlage der nachfolgenden gruppeneinheitlichen Nutzungsdauern ermittelt.
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| Kategorie | Jahre |
|---|---|
| EDV-Programme/Sonstige Rechte | 3-10 |
| POS-Software/Konstruktionspläne | 5-6 |
| Sachanlagevermögen | 3-13 |
Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt zu durchschnittlichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Die fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bewertet, d.h. Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie der fertigungsveranlasste Werteverzehr des Anlagevermögens sind berücksichtigt worden. Es wurde der niedrigere beizulegende Wert angesetzt, wenn dieser am Abschlussstichtag unter den Anschaffungs- oder Herstellungskosten lag. Zinsen für Fremdkapital werden nicht einbezogen.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegen verbundene Unternehmen, sonstige Vermögensgegenstände sowie die liquiden Mittel werden zum Nennwert bilanziert. Ausfall- und Wertrisiken bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist in angemessener Form sowohl durch Einzel- als auch Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen worden.
Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden zum Abschlussstichtag mit dem Devisenkassamittelkurs bewertet. Alle Positionen mit fremder Währung weisen Laufzeiten von weniger als einem Jahr auf.
Für temporäre Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen und Schulden werden latente Steuern bilanziert.
Dies umfaßt auch latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge, deren erwartete Verlustnutzung innerhalb von 5 Jahren erfolgt.
Rückstellungen werden in der Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden - soweit vorhanden - abgezinst.
Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt.
3. Erläuterungen Aktiva
Die immateriellen Vermögensgegenstände enthalten im Wesentlichen entgeltlich erworbene Softwarekomponenten sowie für Softwarelizenzen sowie Anzahlungen für Werkverträge.
Die Gesamtentwicklung des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich (Anlage 4).
Die Vectron Systems AG ist mit 100 % an dem in 2012 gegründeten Tochterunternehmen bonVito GmbH (Münster) beteiligt. Das Eigenkapital der bonVito GmbH beträgt per 31.12.17 T€ 54 (Vj: T€ 164). Die Gesellschaft hat das Geschäftsjahr 2017 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von T€ 111 (Vj: T€ 118) abgeschlossen. Der Beteiligungsbuchwert ist aufgrund der zu erwartenden und in 2018 eintretenden positiven Entwicklung des Tochterunternehmens mit den fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt.
Im Dezember 2016 hat sich die Vectron Systems AG mit 75% an der Gründung des Kassensoftwarestartups posmatic GmbH mit Sitz in Münster beteiligt und ihr zusätzliches Kapital für den Erwerb eines Geschäftsbetriebs und für Entwicklungsmaßnahmen und Vertriebsförderung zur Verfügung gestellt. Die Handelsregistereintragung erfolgte am 23.01.2017. Die posmatic GmbH ist Hersteller einer Kassensoftware, die auf Hardware der Firma Apple, also iPads, iPods und iPhones läuft. Die Endkunden kaufen sich diese Hardware in der Regel selbst und zahlen monatliche Nutzungsgebühren für die Software. Dieses Vertriebsmodell ist besonders bei kleineren Betrieben beliebt, die oftmals klassische Kassensysteme nicht finanzieren können. Um diesen Markt ebenfalls abdecken zu können wird posmatic nun neben Vectron und Duratec als weitere Kassenmarke des Vectronkonzerns im Markt platziert. Das Eigenkapital der posmatic GmbH beträgt per 31.12.17 T€ 514 (Vj: T€ 776). Die Gesellschaft hat das Geschäftsjahr 2017 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von T€ 262 (Vj: T€ 0) abgeschlossen. Der Beteiligungsbuchwert ist aufgrund der zu erwartenden positiven Entwicklung des Tochterunternehmens mit den fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Mit Wirkung zum 01.01.2019 wurden die restlichen 25 % der Anteile von der posmatic GmbH übernommen.
Ende 2017 wurde die VECTRON America INC. mit Einzahlung der Einlage auf den 80%igen Gesellschaftsanteil in Höhe von umgerechnet T€ 135 zum weiteren Ausbau des Nordamerika-Geschäfts aktiv. Das Eigenkapital der Gesellschaft beträgt per 31.12.17 TCAD 313. Die Gesellschaft hat das Geschäftsjahr 2017 mit einem Jahresergebnis in Höhe von TCAD 0 abgeschlossen. Der Beteiligungsbuchwert ist aufgrund der nach geplanten Anlaufverlusten zu erwartenden positiven Entwicklung des Tochterunternehmens mit den fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt.
4. Erläuterungen Passiva
Bei den im gezeichneten Kapital ausgewiesenen Aktien handelt es sich um nennwertlose Inhaber-Stückaktien mit je einem Stimmrecht und einem rechnerischen Wert von € 1.
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt € 6.611.996,00 und ist eingeteilt in 6.611.996 nennwertlose Stückaktien.
U.a. durch die Beschlüsse der Hauptversammlung vom 17. Mai 2018, die einerseits die Aufhebung des genehmigten Kapitals 2017 sowie des bedingten Kapitals 2016 und andererseits die Schaffung des genehmigten Kapitals 2018 sowie des bedingten Kapitals 2018 beinhalteten wird nachfolgend die Entwicklung der Kapitalien und der eingeräumten Bezugsrechte im Geschäftsjahr dargestellt:
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| Entwicklung Eigenkapital [€] | Gezeichnetes Kapital *** | Kapitalrücklage | Gewinnrücklagen **: Gesetzliche Rücklage | Genussrechtskapital I | Bilanzgewinn * | Summe |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Eigenkapital zum 01.01.2017 | 1.649.999 | 10.274.962 | 40.000 | 0 | 2.907.003 | 14.871.964 |
| Dividendenauszahlung | -1.649.999 | -1.649.999 | ||||
| Kapitalerhöhung aus Geschäftsmitteln (inkl. Aktiensplit 1:4) | 4.949.997 | -4.949.997 | 0 | |||
| Kapitalerhöhung aus bedingtem Kapital | 12.000 | 30.330 | 42.300 | |||
| Jahresüberschuss | 1.075.333 | 1.075.333 | ||||
| Eigenkapital zum 31.12.2017 | 6.611.996 | 5.355.294 | 40.000 | 0 | 2.332.337 | 14.339.627 |
| Dividendenauszahlung | -330.600 | -330.600 | ||||
| Jahresfehlbetrag | -3.876.326 | -3.876.326 | ||||
| Eigenkapital zum 31.12.2018 | 6.611.996 | 5.355.294 | 40.000 | 0 | -1.874.589 | 10.132.701 |
* Im Bilanzverlust /-gewinn von € -1.874.589 (Vj: € 2.332.337) ist ein Gewinnvortrag von € 2.001.737 (Vj: € 1.257.004) enthalten.
** Mangels Wertaufholungen bei Vermögensgegenständen des Anlage- und Umlaufvermögens keine Gewinnrücklageneinstellung.
*** im Geschäftsjahr 2018 gezeichnete Aktien aus genehmigtem Kapital: 0; im Geschäftsjahr 2018 gezeichnete Aktien aus bedingtem Kapital: 0
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| genehmigtes Kapital | ||||
|---|---|---|---|---|
| Aktien | 2013 | 2017 | 2018 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 01.01.2017 | 1.649.999 | 600.001 | 0 | 0 |
| Kapitalerhöhung | 4.949.997 | |||
| Aktiensplit 1:4 | 6.599.996 | 600.001 | 0 | 0 |
| HV-Beschlüsse 2017 | -600.001 | 3.299.998 | ||
| Ausübung | 12.000 | |||
| 31.12.2017 (I) | 6.611.996 | 0 | 3.299.998 | 0 |
| Begrenzung | ||||
| 31.12.2017 (II) | 6.611.996 | 0 | 3.299.998 | 0 |
| HV-Beschlüsse 2018 | -3.299.998 | 3.305.998 | ||
| Ausübung | ||||
| 31.12.2018 (I) | 6.611.996 | 0 | 0 | 3.305.998 |
| Begrenzung | ||||
| 31.12.2018 (II) | 6.611.996 | 0 | 0 | 3.305.998 |
| davon eingeräumte Bezugsrechte (nach Aktiensplit 2017) in Stück: | ||||
| davon im Geld (zum Bilanzstichtag) in EUR: |
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| bedingtes Kapital | ||||
|---|---|---|---|---|
| 2011 | 2016 | 2017 | 2018 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 01.01.2017 | 45.000 | 45.000 | 0 | 0 |
| Kapitalerhöhung | ||||
| Aktiensplit 1:4 | 180.000 | 180.000 | 0 | 0 |
| HV-Beschlüsse 2017 | 180.000 | 0 | ||
| Ausübung | -12.000 | |||
| 31.12.2017 (I) | 168.000 | 180.000 | 180.000 | 0 |
| Begrenzung | -70.000 | |||
| 31.12.2017 (II) | 98.000 | 180.000 | 180.000 | 0 |
| HV-Beschlüsse 2018 | -180.000 | 200.000 | ||
| Ausübung | ||||
| 31.12.2018 (I) | 98.000 | 0 | 180.000 | 200.000 |
| Begrenzung | -42.000 | |||
| 31.12.2018 (II) | 56.000 | 0 | 180.000 | 200.000 |
| davon eingeräumte Bezugsrechte (nach Aktiensplit 2017) in Stück: | 56.000 | 56.000 | 25.000 | |
| davon im Geld (zum Bilanzstichtag) in EUR: | 331.940 | 0 | 0 |
Gemäß Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 17. Mai 2018, wird der Vorstand ermächtigt, bis zum 17. Mai 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft um insgesamt bis zu € 3.305.998,00 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender, nennwertloser Stückaktien gegen Bareinlage und/oder Sacheinlage zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2018) und dabei einen von der gesetzlichen Regelung abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen. Die Ermächtigung kann einmalig oder mehrfach, ganz oder in Teilmengen ausgenutzt werden. Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats über den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Ausgabe zu entscheiden. Bei Kapitalerhöhungen ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand kann jedoch mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre unter bestimmten Bedingungen ausschließen.
Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu € 98.000,00 bedingt erhöht durch Ausgabe von bis zu 98.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien (bedingtes Kapital 2011). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Bezugsrechten an leitende Mitarbeiter der Gesellschaft und nachgeordneter verbundener Unternehmen im In- und Ausland nach Maßgabe des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 26. Mai 2011 zu TOP 7. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Bezugsrechten von ihren Rechten Gebrauch machen.
Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu € 180.000,00 bedingt erhöht durch Ausgabe von bis zu 180.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien (bedingtes Kapital 2017). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Bezugsrechten an leitende Mitarbeiter der Gesellschaft und nachgeordneter verbundener Unternehmen im In- und Ausland nach Maßgabe der Bestimmungen des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 23. Juni 2017 zu TOP 10. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Bezugsrechten von ihren Rechten Gebrauch machen.
Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu € 200.000,00 bedingt erhöht durch Ausgabe von bis zu 200.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien (bedingtes Kapital 2018). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Bezugsrechten an Vorstandsmitglieder der Gesellschaft und nachgeordneter verbundener Unternehmen im In- und Ausland nach Maßgabe der Bestimmungen des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 17. Mai 2018 zu TOP 12. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Bezugsrechten von ihren Rechten Gebrauch machen.
Die Gesellschaft ist gem. § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG für die Zeit bis zum 12.06.2020 zum Kauf eigener Aktien ermächtigt. Der Kauf ist auf eine Stückzahl begrenzt, die einem Anteil von 10 % des bestehenden Grundkapitals entspricht. Die Ermächtigung kann innerhalb der Höchstgrenze ganz oder in Teilbeträgen ausgeübt werden. Der Kauf kann über die Börse oder mittels eines öffentlichen Kaufangebots erfolgen. Im Geschäftsjahr wurde hiervon kein Gebrauch gemacht.
Die sonstigen Rückstellungen, die insgesamt als kurzfristig zu klassifizieren sind, teilen sich im Wesentlichen auf nachfolgende Bereiche auf:
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| Bezeichnung | € |
|---|---|
| Urlaub/Überstunden | 192.500 |
| Ausstehende Eingangsrechnungen | 467.952 |
| Variable Vergütungsbestandteile | 0 |
| Übrige Rückstellungen | 284.020 |
| Summe | 944.472 |
Gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 07.06.2013 kann Genussrechtskapital in Höhe von bis zu T€ 10.000 begeben werden. Die Genussrechte begründen ausschließlich schuldrechtliche und keine mitgliedschaftsrechtlichen Rechte. Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats von diesem Recht Gebrauch gemacht und Genussrechte in Höhe von T€ 1.500 begeben (Genussrechtskapital II). Das nachrangige Genussrechtskapital II hat eine Restlaufzeit bis zum 15.02.2019 und wurde zwischenzeitlich zurückgeführt.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten resultieren mit T€ 1.263 aus einem im Juni 2015 aufgenommenen unbesicherten Fördermittelkredit. Das Darlehen hat eine Laufzeit bis zum 30.06.2020. Im Juni wurde ein zweckgebundenes Darlehen in Höhe von T€ 10.000 zur Finanzierung von Projekten im Rahmen einer wachstumsorientierten Transformationsstrategie aufgenommen. Das Darlehen hat eine Laufzeit bis zum 30.12.2020.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind ausstehende Verpflichtungen für das Genussrechtskapital II in Höhe von T€ 30 (Vj: T€ 36) enthalten.
Es bestehen bezüglich der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen die üblichen Eigentumsvorbehalte aus dem Erwerb von Vermögensgegenständen.
5. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Ein Großteil der Umsätze wird mit den selbst entwickelten und produzierten Vectron POS Kassensystemen erzielt. Neben dem Absatz der Hardware wird darüber hinaus auch selbst entwickelte Software (Netzwerkkommunikation, Erweiterungslizenzen) verkauft. Darüber hinaus runden Peripherie Geräte (Drucker, Scanner, Kassenschubladen etc.) sowie Dienstleistungen das Gesamtangebot von Vectron ab.
Neben dem klassischen Fachhändler Verkaufsgeschäft bietet die Gesellschaft auch ein Absatzförderungsmodell ("Sale-and-lease-back mit anschließender Untervermietung dieser Kassen durch Vectron an Endkunden") an. Im Rahmen dieses Modells stehen den Umsatzerlösen aus Untervermietung (T€ 2.609; Vj: T€ 2.322) über die Laufzeit entsprechende Leasingaufwendungen (T€2.001; Vj: T€ 1.769) unter dem Posten Materialaufwand gegenüber. Darüber fallen im Rahmen dieses Modells unmittelbare Vertriebskosten (T€ 1.170; Vj: T€ 1.318) an, die im Posten Materialaufwand enthalten sind.
Unter Eliminierung dieser Effekte sowie von nicht-produktbezogenen Umsätzen mit verbundenen Unternehmen ist ein bereinigter Umsatz von Mio. € 20,2 (Vj: Mio. € 27,2) sowie ein bereinigter Materialaufwand von Mio. € 8,5 (Vj: Mio. € 11,5) und folglich eine bereinigte Rohertragsquote von 57,4 % (Vj: 58,3 %) "als Kassenhersteller mit klassischem Verkaufsgeschäft" zu verzeichnen, gegenüber einer unbereinigten GuV-Rohertragsquote von 52,9 % (Vj: 54,8 %). Die dargestellte Rohertragsquote ergibt sich aus dem Materialaufwand im Verhältnis zum Umsatz (ohne Bestandsveränderungen).
Die sonstigen betrieblichen Erträge entfallen im Wesentlichen auf Währungskurserträge, verrechnete Sachbezüge, Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und Wertberichtigungen sowie sonstige Erträge.
In den Abschreibungen sind außerplanmäßige/außergewöhnliche Abschreibungen von T€ 1.218 enthalten.
Die Gewinn- und Verlustrechnung enthält Aufwendungen des Abschlussprüfers für die Jahresabschlussprüfung in Höhe von T€ 30 sowie für die Steuerberatung in Höhe von T€ 12.
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| Segment [€] | Zeitraum | Inland | EU | Drittland | Summe |
|---|---|---|---|---|---|
| POS Kassensysteme | 2018 | 10.649.845 | 3.682.737 | 219.549 | 14.552.131 |
| 2017 | 14.764.546 | 5.176.868 | 277.978 | 20.219.392 | |
| Software | 2018 | 1.407.940 | 581.668 | 55.280 | 2.044.888 |
| 2017 | 1.844.433 | 846.169 | 32.237 | 2.722.838 | |
| Handelsware / Dienstleistung | 2018 | 6.251.315 | 1.916.465 | 60.124 | 8.227.904 |
| 2017 | 7.119.633 | 2.207.163 | 113.698 | 9.440.495 | |
| Gesamt | 2018 | 18.309.100 | 6.180.870 | 334.953 | 24.824.923 |
| 2017 | 23.728.611 | 8.230.200 | 423.913 | 32.382.725 | |
| Prozentuale Verteilung | 2018 | 73,8 % | 24,9 % | 1,3 % | 100,0 % |
| 2017 | 73,3 % | 25,4 % | 1,3 % | 100,0 % |
Im Geschäftsjahr 2018 sind Vergütungen für das Genussrechtskapital. II in Höhe von T€ 117 (Vj: T€ 116) angefallen.
Die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Steuern vom Einkommen und Ertrag beinhalten latente Steuererträge von T€ 1.562 und übrige Steuererträge auf Verlustrückträge von T€ 158. Im Vorjahr belief sich der Steueraufwand auf T€ 580. Darüber hinausgehende Beträge resultieren aus Steuern für vergangene Geschäftsjahre.
Die Bilanz ist unter Berücksichtigung der teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt worden. Von der Möglichkeit zur Dotierung von satzungsmäßigen Rücklagen hat der Vorstand keinen Gebrauch gemacht. Ebenso ist ein Verwendungsvorschlag / Verwendungsbeschluss noch nicht existent.
6. Sonstige Angaben
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen in Form von liquiditätsschonenden Leasing- und Mietverpflichtungen belaufen sich auf nominal T€ 6.223 (Vj: T€ 7.239).
Es bestehen Haftungsverhältnisse in Form von Bürgschaften zu Gunsten des verbundenen Unternehmens bonVito GmbH gem. § 251 HGB in Höhe von T€ 1.158 (Vj: T€ 1.270). Aufgrund der zu erwartenden positiven Entwicklung des Tochterunternehmens wird nicht mit einer Inanspruchnahme gerechnet.
Während des Berichtszeitraumes waren - gem. Methodik des § 267 V HGB ermittelt - durchschnittlich 161 Mitarbeiter (davon 151 Vollzeitangestellte und 10 Teilzeitangestellte) bei der Vectron Systems AG beschäftigt.
Die Mitglieder des Vorstandes sind unter der Verwaltungsanschrift der Gesellschaft zu erreichen. Herr Jens Reckendorf ist als Vorstand für die Unternehmensbereiche Technik & Entwicklung IT und Support & Services, Herr Thomas Stümmler als Vorstandsvorsitzender für die Bereiche Strategie, Produkte/Marken, Public und Investor Relations sowie Marketing und Vertrieb (bis zum 31.01.2018 und ab dem 06.07.2018) und Frau Silvia Ostermann (ab dem 01.08.2018) als Vorstand für die Bereiche Personal, Finanzen, Recht, Einkauf, Produktion sowie Arbeitsabläufe und Prozesse zuständig.
Herr Oliver Kaltner ist mit Datum vom 05.07.2018 aus dem Vorstand ausgeschieden und durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 05.07.2018 ist Herr Thomas Stümmler vom Aufsichtsrat in den Vorstand entsendet worden. Die Eintragungsnachricht erfolgte zum 13. Juli 2018. Mit Eintragungsnachricht vom 08.08.2018 ist Frau Silvia Ostermann in den Vorstand berufen worden.
Die Vorstandsvergütung inklusive Aufwandsentschädigungen, Sachbezügen, Gewinnbeteiligungen und Bezugsrechten für das Geschäftsjahr belaufen sich für Herrn Reckendorf auf € 216.327,38 (davon erfolgsabhängig € 0,00 zzgl. Bezugsrechte € 0,00), für Herrn Stümmler auf € 132.703,67 (davon erfolgsabhängig € 0,00 zzgl. Bezugsrechte € 0,00) und für Frau Ostermann auf € 66.375,82 (davon erfolgsabhängig € 0,00 zzgl. Bezugsrechte € 25.000,00). Die Vorstandsvergütung von Herrn Kaltner belief sich auf € 675.000,00 (darin ist eine Einmalzahlung der vorzeitigen Beendigung in Höhe von € 300.000,00 enthalten).
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| Sonstige finanzielle Verpflichtungen [€] | davon Restlaufzeit | |||
|---|---|---|---|---|
| Gesamt | bis 1 Jahr | 1 bis 5 Jahre | über 5 Jahre | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Leasingverpflichtungen * | 4.258.404 | 2.199.163 | 2.059.241 | 0 |
| Mietverpflichtungen ** | 1.964.785 | 813.015 | 1.151.771 | 0 |
| Summe | 6.223.189 | 3.012.177 | 3.211.012 | 0 |
* Die im Rahmen des Absatzförderungsmodells abgeschlossenen Sale-and-lease-back-Geschäfte weisen Laufzeiten von 36 bzw. 48 Monaten mit einem Restvolumen für nachfolgende Geschäftsjahre in Höhe von T€ 4.258 (Vj: T€ 4.164) auf, denen leicht höhere Untervermieterträge gegenüber stehen.
** Die Mietverpflichtungen beinhalten den Zeitraum bis 5/2021.
| ― | Der Aufsichtsrat besteht aus den vier nachfolgend genannten Mitgliedern: |
| ― | Herr Christian Ehlers (Vorsitzender), Rechtsanwalt |
| ― | Herr Maurice Oosenbrugh (stellv. Vorsitzender), Kaufmann, Geschäftsführender Gesellschafter EUCON GmbH |
| ― | Herr Heinz-Jürgen Buss, Dipl.-Kaufmann, Geschäftsführer Winkelmann Group GmbH & Co. KG |
| ― | (Thomas Stümmler, Kaufmann, (ab 17.05.2018; ab dem 06.07.2018 als in den Vorstand entsendetes AR-Mitglied)) |
Die Aufsichtsratvergütung für den Vorsitzenden beträgt T€ 30. Die übrigen Aufsichtsratsmitglieder Herren Oosenbrugh und Buss erhalten jeweils T€ 20 als Vergütung.
7. Nachtragsberichterstattung / Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Stichtag
Mit Wirkung zum 01.01.2019 wurden die restlichen 25 % der Anteile von der posmatic GmbH übernommen.
Die Gesellschaft hat ihre am 6. Februar 2019 beschlossene Kapitalerhöhung von EUR 6.611.996,00 auf bis zu EUR 7.273.195,00 durch Ausgabe von bis zu 661.199 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen unter teilweiser Ausnutzung des bestehenden genehmigten Kapitals und unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgreich umsetzen können. Sämtliche Aktien wurden im Wege einer Privatplatzierung ausschließlich bei Investoren in Deutschland und im europäischen Ausland zu dem vom Vorstand unter Zustimmung des Aufsichtsrats festgelegten Platzierungspreis von EUR 7,60 je Aktie platziert. Die Tosho Capital GmbH, eine Gesellschaft im Eigentum des Großaktionärs und Vorstandsvorsitzenden Thomas Stümmler, hat insgesamt Stück 390.199 Aktien aus der Kapitalerhöhung übernommen.
Münster, den 21.3.2019
Vectron Systems AG
Der Vorstand
Jens Reckendorf
Thomas Stümmler, bis 31.01.2018 ab 05.07.2018
Silvia Ostermann, ab 01.08.2018
Anlagespiegel
Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2018
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| Anschaffungskosten | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Stand 01.01.2018 € |
Umbuchung € |
Zugang *)€ | Abgang € |
Stand 31.12.2018 € |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| I Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
| 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und | 7.614.582,41 | 8.816,00 | 77.146,75 | 46.712,75 | 7.653.832,41 |
| 2. Geleistete Anzahlungen | 1.218.839,37 | 0 | 0 | 1.218.839,37 | 0 |
| 8.833.421,78 | 8.816,00 | 77.146,75 | 1.265.552,12 | 7.653.832,41 | |
| II Sachanlagen | |||||
| 1. Technische Anlagen und Maschinen | 1.296.490,31 | 28.540,60 | 58.403,05 | 0 | 1.383.433,96 |
| 2. Andere Anlagen, Betriebs- und | 1.376.626,56 | 0 | 129.492,45 | 83.327,46 | 1.422.791,55 |
| 3. Geleistete Anzahlungen | 8.816,00 | -37.356,60 | 60.520,60 | 0 | 31.980,00 |
| 2.681.932,87 | -8.816,00 | 248.416,10 | 83.327,46 | 2.838.205,51 | |
| III Finanzanlagen | |||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 1.804.214,15 | 0 | 0 | 0 | 1.804.214,15 |
| 1.804.214,15 | 0 | 0 | 0 | 1.804.214,15 | |
| 13.319.568,80 | 0 | 325.562,85 | 1.348.879,58 | 12.296.252,07 |
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| Abschreibungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Stand 01.01.2018 € |
Umbuchung € |
Zugang **)€ | Abgang **) € |
Stand 31.12.2018 € |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| I Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
| 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und | 7.287.761,73 | 0 | 174.676,58 | 7.871,99 | 7.454.566,32 |
| 2. Geleistete Anzahlungen | 0 | 0 | 1.218.838,37 | 1.218.838,37 | 0 |
| 7.287.761,73 | 0 | 1.393.514,95 | 1.226.710,36 | 7.454.566,32 | |
| II Sachanlagen | |||||
| 1. Technische Anlagen und Maschinen | 1.066.767,62 | 0 | 93.343,61 | 0 | 1.160.111,23 |
| 2. Andere Anlagen, Betriebs- und | 1.005.265,95 | 0 | 195.282,91 | 83.327,74 | 1.117.221,12 |
| 3. Geleistete Anzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2.072.033,57 | 0 | 288.626,52 | 83.327,74 | 2.277.332,35 | |
| III Finanzanlagen | |||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 9.359.795,30 | 0 | 1.682.141,47 | 1.310.038,10 | 9.731.898,67 |
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| Buchwerte | ||
|---|---|---|
| Stand 31.12.2018 € |
Stand 31.12.2017 € |
|
| --- | --- | --- |
| I Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und | 199.266,09 | 326.820,68 |
| 2. Geleistete Anzahlungen | 0 | 1.218.839,37 |
| 199.266,09 | 1.545.660,05 | |
| II Sachanlagen | ||
| 1. Technische Anlagen und Maschinen | 223.322,73 | 229.722,69 |
| 2. Andere Anlagen, Betriebs- und | 305.570,43 | 371.360,61 |
| 3. Geleistete Anzahlungen | 31.980,00 | 8.816,00 |
| 560.873,16 | 609.899,30 | |
| III Finanzanlagen | ||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 1.804.214,15 | 1.669.500,00 |
| 1.804.214,15 | 1.669.500,00 | |
| 2.564.353,40 | 3.825.059,35 |
*) Im Geschäftsjahr sind keine Fremdkapitalzinsen im Anlagevermögen aktiviert worden.
**) Im Geschäftsjahr sind keine Zuschreibungen und außerplanmäßigen Abschreibungen im Anlagevermögen erfolgt.
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
Vectron Systems AG, Münster
An die Vectron Systems AG, Münster
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Vectron Systems AG - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2018, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Vectron Systems AG inklusive der Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― | entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 und |
| ― | vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen den uns voraussichtlich nach dem Datum dieses Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellten Geschäftsbericht, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend werden wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu abgeben.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen - sobald sie verfügbar sind - zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― | wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Falls wir beim Lesen des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks den Schluss ziehen, dass darin eine wesentliche falsche Darstellung vorliegt, sind wir verpflichtet, den Sachverhalt den für die Überwachung Verantwortlichen mitzuteilen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
| ― | beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Münster, den 05.04.2019
**Impulse Digital GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
Frank Pühse, Wirtschaftsprüfer