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Vectron Systems AG — Interim / Quarterly Report 2020
Oct 6, 2020
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Interim / Quarterly Report
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Halbjahresbericht 2020

Halbjahresbericht zum 30.06.2020
| Lagebericht zum 30.06.2020 | 03 |
|---|---|
| 1. Geschäftsverlauf | 03 |
| 1.1. Grundlagen des Unternehmens | 03 |
| 1.2. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung | 03 |
| 1.3. Branchenentwicklung | 04 |
| 1.4. Umsatz- und Auftragsentwicklung | 05 |
| 1.5. Produktion und Beschaffung | 06 |
| 1.6. Investitionen | 07 |
| 1.7. Finanzierung | 07 |
| 1.8. Personalbereich | 08 |
| 1.9. Vergütungssystem der Organe | 08 |
| 2. Vermögens- und Finanzlage | 08 |
| 3. Ertragslage | 10 |
| 4. Bedeutende Vorgänge nach dem 30. Juni 2020 | 11 |
| 5. Risikoberichterstattung | 12 |
| 5.1. Geschäftsrisiken | 12 |
| 5.2. Prozess- und Wertschöpfungsrisiken | 13 |
| 5.3. Finanzrisiken | 14 |
| 5.4. Technische und IT-Risiken | 15 |
| 5.5. Einkaufs- und Kooperationsrisiken | 15 |
| 5.6. Personalrisiken | 16 |
| 5.7. Produkt- und Produktentwicklungsrisiken | 16 |
| 6. Prognosebericht | 16 |
| 6.1. Zukünftige Branchenentwicklung | 16 |
| 6.2. Zukünftige Produktentwicklung | 18 |
| 6.3. Zukünftige Geschäftsentwicklung | 18 |
| Zwischenbilanz | 20 |
| Zwischen-Gewinn-und-Verlustrechnung zum 30.06.2020 | 22 |
| Kapitalflussrechnung zum 30.06.2020 | 23 |
| Anhang zum Zwischenabschluss 30.06.2020 | 24 |

Lagebericht
1. Geschäftsverlauf
1.1. Grundlagen des Unternehmens
Mit weit über 200.000 installierten Systemen zählt die Vectron Systems AG (Vectron) zu den führenden europäischen Anbietern intelligenter Kassensysteme. Die angebotenen Lösungen bestehen aus Hardware, Software und Cloud-Services. Sie richten sich vor allem an die Gastronomie und Bäckereiketten, sind jedoch auch in Einzelhandel und Dienstleistung einsetzbar.
Die Produkte werden über ein Netz von ca. 300 Fachhandelspartnern vorwiegend in Deutschland und im europäischen Ausland vertrieben. Das Endkundenspektrum reicht von der Ein-Kassen-Installation bis zum Filial-Netzwerk mit über 1.000 Kassenplätzen.
1.2. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung
Bestimmend für die gesamtwirtschaftliche Lage im ersten Halbjahr 2020 waren die COVID-19-Pandemie und die Maßnahmen zur ihrer Bekämpfung. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) ist das Bruttoinlandsprodukt (BIP) im zweiten Quartal 2020 gegenüber dem ersten Quartal 2020 preis-, saison- und kalenderbereinigt um 10,1 % gefallen. Dies war der stärkste Rückgang seit Beginn der vierteljährlichen BIP-Berechnungen für Deutschland im Jahr 1970. Er fiel noch deutlich stärker aus als während der Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise im Jahr 2009 (-4,7 % im ersten Quartal des Jahres). Gegenüber dem zweiten Quartal des Vorjahres ging das BIP preisbereinigt um 11,7 % zurück. Es sind sowohl Exporte und Importe von Waren und Dienstleistungen als auch die privaten Konsumausgaben und die Investitionen massiv eingebrochen.
Laut Destatis fiel der Umsatz in der Hauptzielbranche Gastronomie im März 2020 (preis-, kalender- und saisonbereinigt) um 44,6 % gegenüber dem Vormonat und im April noch einmal um 56,3 % gegenüber März, was einem Rückgang von 75,8 % gegenüber dem April 2019 entspricht. Im Mai setzte eine Erholung um 44,9 % gegenüber April ein, was einem Rückgang von 64,0 % gegenüber dem Mai 2019 entspricht. Neuere Zahlen liegen zum Zeitpunkt der Berichtserstellung nicht vor.
Nicht repräsentative sowie nicht preis- und kalenderbereinigte Auswertungen der Daten von Vectron-Kunden ergaben noch stärkere Rückgänge. So fielen die Umsätze in der Gastronomie in der letzte Märzwoche auf unter 10 % des Niveaus von Januar und Februar, auf den März insgesamt bezogen um ca. 55 %. Mit der Lockerung der Schutzmaßnahmen im Mai 2020 erholten sich die Umsätze, lagen jedoch selbst in der umsatzstärksten Woche des Berichtszeitraums Ende Juni immer noch ca. 20 % unter dem normalen Saisonniveau.
Bei den Bäckereien kam es nicht zu Schließungen, jedoch zum Ausfall des Café-Geschäfts, so dass die Umsätze gegenüber dem Jahresanfang nach Auswertungen von Vectron um ca. 10 % im März und ca. 25 % im April zurückgingen, um sich ab Mai wieder zu erholen.
1.3. Branchenentwicklung
Der Markt für Kassensysteme ist sehr heterogen. Die Branchenvielfalt und die unterschiedlichen Unternehmensgrößen bei den Anwendern spiegeln sich auf der Anbieterseite wider. Da nur wenige Hersteller global auf unterschiedlichen Märkten agieren, sind die meisten Wettbewerber kleine, oft nur regional tätige Anbieter.
Eine wesentliche Veränderung in den letzten Jahren war das Erscheinen von Mitbewerbern, die Lösungen auf Basis von iOS- und Android-Geräten anbieten. Diese Systeme haben trotz hoher Investitionen auf der Anbieterseite bisher noch keinen großen Marktanteil gewinnen können, so dass hier bereits eine Konsolidierung stattgefunden hat. Außerdem beginnen sich – wenn auch relativ langsam – neue Preismodelle, also vor allem laufende statt einmalige Zahlungen, zu etablieren.
Eine erhebliche Auswirkung auf den Markt haben die steuerlichen Anforderungen an Registrierkassen. In Deutschland wurde die Rechtslage bisher durch zwei Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 26. November 2010 ("Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften") und 14. November 2014 (GoBD = "Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie Datenzugriff") bestimmt. Demnach muss ein Kassensystem alle Buchungsdaten im Detail sowie weitere Daten elektronisch und unveränderbar aufzeichnen (Einzelaufzeichnungspflicht). Diese Daten sind mindestens 10 Jahre zu archivieren. Die Übergangsfrist, in der nicht umrüstbare Systeme noch genutzt werden durften, lief Ende 2016 aus. Viele Anwender haben diese Frist jedoch nicht eingehalten und erst nach dem Stichtag oder noch immer nicht umgestellt.
Am 29. Dezember 2016 trat das "Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen" in Kraft. Das Gesetz schreibt vor, dass ab dem 1. Januar 2020 jede Registrierkasse mit einer zertifizierten tech-
nischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein muss. Für vorher angeschaffte, nicht umrüstbare Systeme, die aber den Anforderungen des BMF-Schreibens vom 26. November 2010 entsprechen müssen, gibt es eine Übergangsregelung. Sie dürfen noch bis Ende 2022 eingesetzt werden.
Die praktische Umsetzung des Gesetzes wird durch die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV), verschiedene technische Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und den Anwendungserlass zu § 146a der Abgabenordnung (AO) geregelt. Der letzte Teil der Spezifikationen, die "Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme (DSFinV-K)", liegt erst seit dem 12. August 2019 vor. Da die verbleibende Zeit bis Ende 2019 für eine technische Umsetzung und flächendeckende Installation nicht annähernd ausreichte, hat das BMF eine Nichtbeanstandungsfrist bis zum 30. September 2020 erlassen. Während dieser Frist ist die Verwendung von Kassensystemen ohne TSE erlaubt. Alle ab dem 1. Januar 2020 verkauften Systeme müssen jedoch bereits TSEfähig sein. Fast alle Bundesländer haben diese Frist noch einmal unter Auflagen verlängert – siehe Abschnitt 4.
Zur Erfüllung der Vorschriften müssen alle elektronischen Registrierkassen in Deutschland entweder ein Update erhalten oder ersetzt werden.
Der Wettbewerb um Daten beeinflusst auch die POS-Branche. Digitale Services verändern den Gastronomie-Markt bereits deutlich. Eine ähnliche Entwicklung wie im Einzelhandel ist zu beobachten. Die Analyse und Verwertung von Kassen-Transaktionsdaten wird zu einer zentralen Aufgabe von Kassensystemen bzw. den Anbietern von Cloud-Services.
Die langfristigen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie sind bisher nicht bewertbar.
1.4. Umsatz- und Auftragsentwicklung
Nachdem die rechtlichen und technischen Vorgaben für den Manipulationsschutz bei Registrierkassen im August 2019 vollständig vorlagen, hat das BMF eine Nichtbeanstandungsfrist bis zum 30. September 2020 für die Umrüstung festgelegt. Dies führte im letzten Quartal 2019 zu einer erhöhten Nachfrage, die sich auch im ersten Quartal 2020 bis zum Einsetzen der COVID-19-Pandemie fortgesetzt hat.
So konnte der Umsatz des ersten Quartals um rund 27 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum auf T€ 7.478 gesteigert werden. Trotz der durch COVID-19 bedingten Rückgänge im zweiten Quartal konnte damit im ersten Halbjahr noch ein Gesamtumsatz von T€ 12.597 (Vorjahr: T€ 12.007) erzielt werden, was einer Steigerung von 5 % gegenüber dem Vorjahreswert entspricht.
T€ 11.017 (Vorjahr: T€ 9.096) der Umsatzerlöse, also 87,5 % (Vorjahr: 75,8 %), entfielen auf das Inland, T€ 1.544 (Vorjahr: T€ 2.838), also 12,3 % (Vorjahr: 23,6 %), auf das EU-Ausland und T€ 36 (Vorjahr: T€ 73), also 0,3 % (Vorjahr: 0,6 %), auf Drittländer.
Der Anteil der Kunden, der die von der Tochtergesellschaft bonVito GmbH angebotenen Internetdienstleistungen nutzt, konnte deutlich gesteigert werden. Davon profitiert auch Vectron unmittelbar. So hat sich der Vertragsbestand im ersten Halbjahr 2020 von 5.576 auf 6.279 erhöht, was einer Steigerung von ca. 12,6 % entspricht.
Vectron bietet den Endkunden ein Finanzierungsmodell für neue Kassensysteme an. Dieses Absatzförderungsmodell wird über die Vectron-Fachhandelspartner angeboten. Das Finanzierungsangebot hat im ersten Halbjahr 2020 mit 18,7 % (Vorjahr: ca. 17 %) zum Gesamtumsatz beigetragen.
Das Geschäftsmodell von Vectron ist auf sehr kurze Lieferzeiten und entsprechend kurze Produktionsdurchlaufzeiten ausgerichtet, wovon insbesondere die Vectron-Fachhandelspartner profitieren. Nennenswerte Auftragsbestände sind bei diesem Geschäftsmodell nicht zu verzeichnen.
1.5. Produktion und Beschaffung
Vectron nutzt in den meisten angebotenen Kassensystemen die gleiche Anwendungssoftware. Diese kann zudem noch in verschiedenen Branchen eingesetzt werden. Verschiedene Modelle bzw. Modellwechsel und verschiedene Zielbranchen verursachen daher einen vergleichsweise geringen Aufwand.
Der Produktionsprozess besteht im Wesentlichen aus der Montage von Baugruppen und vorgefertigten Bauteilen sowie Qualitätskontrollen. Stark nachgefragte Gerätevarianten werden auf Lager gefertigt. Die Lagerware wird nach Auftragseingang unmittelbar versandt, so dass die Lieferzeiten i.d.R. sehr kurz sind. Weniger stark nachgefragte Produkte werden auftragsspezifisch gefertigt. Teilweise erfolgt die Fertigung auch vollständig bei Vorlieferanten.
Zur Sicherung der jederzeitigen Lieferfähigkeit und um schnelle Reaktionszeiten gewährleisten zu können, werden für alle wichtigen Bauteile bzw. Fertiggeräte definierte Mindestmengen vorgehalten. Neue Produktlinien oder erwartete Nachfragespitzen können daher vorübergehend zu einem höheren Vorratsvermögen führen. In den letzten Geschäftsjahren wurden die Lagerbestände mehrfach gezielt erhöht, um eine durchgängige Lieferfähigkeit zu gewährleisten.
1.6. Investitionen
Die Investitionen beliefen sich im Berichtszeitraum auf T€ 806 (Vorjahr: T€ 62). Der wesentliche Teil entfällt auf die bilanzielle Aktivierung der Kassensysteme, die im Rahmen des Duratec-digital-world-Modells den Kunden zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Die Aktivierung erfolgt zu Herstellungskosten und wird über eine Laufzeit von 72 Monaten abgeschrieben. Der andere Teil entfällt auf die Modernisierung und Erweiterung der IT-Infrastruktur sowie der Betriebs- und Geschäftsausstattung.
In der Neu- und Weiterentwicklung von Vectron-Produkten sind ca. 33 % (Vorjahr: 33 %) der Belegschaft tätig. Ein erheblicher Anteil des Personalaufwandes entfällt daher auf Entwicklungsleistungen. Auf deren Aktivierung wird jedoch verzichtet.
1.7. Finanzierung
Vectron hat die im Februar 2020 beschlossene Kapitalerhöhung von 727.319 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen erfolgreich umsetzen können. Der Bruttoemissionserlös betrug rund T€ 11.000.
Der Finanzmittelfonds beläuft sich zum Ende des Halbjahres auf T€ 16.211 (Vorjahr: T€ 13.814) und hat sich somit gegenüber dem Vorjahr um T€ 2.397 deutlich erhöht. Damit ist Vectron ausreichend mit liquiden Mitteln selbst für ausgeprägte Krisensituationen ausgestattet. Die Finanzierungsstrategie ist auf langfristige Stabilität ausgerichtet.
Die Kapitalflussrechnung weist für das Halbjahr einen Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit von T€ -4.909 (Vorjahr: T€ -571) aus. Damit hat sich der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit um T€ 4.338 gegenüber dem Vorjahr verringert. Der Saldo setzt sich i. W. zusammen aus dem Fehlbetrag zum Halbjahr und der Zunahme von Forderungen und Vorräten.
Investitionen in das Anlagevermögen führten im Berichtszeitraum zu einem Cashflow aus Investitionstätigkeit von T€ -806 (Vorjahr: T€ -280). Zur Aufteilung siehe 1.6.
Nicht in der Bilanz enthaltene wesentliche Verpflichtungen bestehen in Form eines Mietvertrages für die Immobilie am Unternehmensstandort sowie für die Refinanzierung des Absatzförderungsmodells. Darüber hinaus bestehende Leasingverträge (Fuhrpark, Werkzeuge, Messebau etc.) spielen nur eine untergeordnete Rolle. Für die bonVito GmbH wurden zur Unterstützung in der Startphase Bürgschaftsverpflichtungen eingegangen. Die Gesamtsumme der sonstigen Verpflichtungen beläuft sich zum Bilanzstichtag auf T€ 5.484 (Vorjahr: T€ 5.745). Die Gesamtheit der Verpflichtungen hat eine Laufzeit von bis zu vier Jahren. Auf die Ausführungen im Anhang wird verwiesen.
1.8. Personalbereich
Die Belegschaft umfasste zum Halbjahresstichtag 188 Mitarbeiter (Vorjahr: 178 Mitarbeiter). Diese Kennzahl beinhaltet drei Vorstandsmitglieder sowie 15 Auszubildende.
Zur automatischen Anpassung der Personalkosten an die wirtschaftliche Lage und zur Mitarbeitermotivation setzt Vectron bei fast allen Mitarbeitern auf ein vom Jahresergebnis abhängiges, variables, mehrstufiges Vergütungsmodell. Bei guter Ertragslage partizipieren die Mitarbeiter über die variablen Gehaltsbestandteile angemessen am Unternehmenserfolg. Durch dieses Modell entsteht ein innerhalb der Belegschaft akzeptierter Interessenausgleich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern. Für Führungskräfte wurde zusätzlich ein Aktienoptionsprogramm (bedingtes Kapital, vgl. Angaben im Anhang) aufgelegt.
1.9. Vergütungssystem der Organe
Alle Mitglieder des Vorstands erhalten eine feste und variable Vergütung. Bei zwei Mitgliedern besteht der variable Teil aus einer ergebnisabhängigen Komponente in Höhe von einem Prozent des operativen Ergebnisses (Ergebnis vor Steuern, Zinsen und Abschreibungen). Bei einem Mitglied besteht der variable Teil aus einem gedeckelten Zielerreichungsbonus; daneben wurden – im Jahr 2018 – 25.000 Bezugsrechte zum Erwerb von 25.000 Stück auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils € 1,00 (Basiswert) zum Ausübungspreis während des Ausübungszeitraums gewährt. Die Gewährung von Bezugsrechten an Vorstände wurde auf der Hauptversammlung am 17. Mai 2018 beschlossen. Zudem steht jedem Vorstandsmitglied ein Firmenfahrzeug zur Verfügung.
Der Aufsichtsrat erhält eine jährliche Fixvergütung. Variable Komponenten sind nicht vorgesehen. Auf den Anhang wird verwiesen.
2. Vermögens- und Finanzlage
Die immateriellen Vermögensgegenstände enthalten im Wesentlichen entgeltlich erworbene Entwicklungsleistungen für Softwarekomponenten der Vectron-Cloud-Plattform sowie Softwarelizenzen.
Unter den Finanzanlagen wird die 2012 gegründete 100%ige Tochtergesellschaft bonVito GmbH ausgewiesen. Die bonVito GmbH erbringt Internet-Dienstleistungen in Verbindung mit POS-Systemen und erwirtschaftet seit 2018 Jahresüberschüsse.
Des Weiteren ist hier die 100%-Beteiligung an der Posmatic GmbH enthalten. Posmatic ist Hersteller einer Kassensoftware-App, die auf Hardware der Firma Apple läuft, z. B. iPads, iPods oder iPhones. Die Endkunden kaufen die Hardware in der Regel selbst und zahlen monatliche Nutzungsgebühren für die Software. Hier sind die in der Startphase allgemein üblichen geschäftsmodellspezifischen Anlaufverluste entstanden. Auf der Grundlage einer positiven Zukunftsprognose werden die Anteile zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
Das Vorratsvermögen ist gegenüber dem Vorjahr um 37,7 % angestiegen. Stark nachgefragte Produkte werden vorproduziert, so dass der Anteil der Fertigerzeugnisse am Gesamtvolumen angewachsen ist. Grundsätzlich wird der jederzeitigen Lieferfähigkeit eine hohe Priorität eingeräumt, so dass auch zwischenzeitliche Ausweitungen des Vorratsvermögens bewusst in Kauf genommen werden. Aufgrund des Geschäftsmodells mit sehr kurzen Bestellvorlaufzeiten seitens der Vectron-Kunden könnten sich ansonsten Lieferengpässe unmittelbar negativ auf den Umsatz auswirken. Nennenswerte Risiken bestehen nicht, da es sich bei den Lagerbeständen um Material für aktuelle Modelle handelt.
Der Forderungsbestand setzt sich aus einer Vielzahl von kleineren Einzelforderungen gegenüber unterschiedlichen Kunden zusammen. Die durchschnittliche Forderungsreichweite schwankt im Berichtszeitraum zwischen 43 und 119 Tagen. Der Anstieg in der Forderungsreichweite ist u. a. auf die Gewährung längerer Zahlungsziele zurückzuführen, wonach die Fachhandelspartner erst bei Installation zur Zahlung verpflichtet werden. Die tatsächlichen Zahlungsausfälle sind sehr gering. Potenziellen Risiken wird durch die Bildung von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen begegnet.
Das gezeichnete Kapital setzt sich zum Abschlussstichtag aus 8.037.842 (Vorjahr: 7.291.859) auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit jeweils einem Stimmrecht zusammen. Das Gesamteigenkapital beläuft sich auf T€ 23.248 (Vorjahr: T€ 13.814).
Die kurzfristigen Verbindlichkeiten und Rückstellungen in Höhe von T€ 12.387 (Vorjahr: T€ 12.903) können aus dem kurzfristig gebundenen Umlaufvermögen in Höhe von T€ 29.672 bedient werden.
Die Finanz- und Liquiditätssituation der Gesellschaft kann als gut bezeichnet werden. Die Kapitalflussrechnung stellt die Veränderungen des Finanzmittelfonds dar. Diesbezüglich und bezüglich außerbilanzieller Verpflichtungen wird auf Ziffer 1.7 verwiesen.
3. Ertragslage
Im ersten Halbjahr 2020 konnte der Umsatz um 5 % auf T€ 12.597 gesteigert werden. Aufgrund von Investitionen in das Digitalgeschäft im Umfang von T€ 1.700 sowie der Kosten für die Kapitalerhöhung von ca. T€ 410 erhöhte sich der EBITDA-Verlust leicht auf T€ 1.300 (Vorjahr: T€ -1.000).
Im Stammgeschäft ist Vectron damit weiterhin operativ profitabel. Vor dem Hintergrund, dass der Großteil der Zielbranche Gastronomie während der COVID-19-Pandemie lange Zeit schließen musste und sich aus diesem Grund gleichzeitig viele Vectron-Fachhändler in Kurzarbeit befunden haben, ist die Umsatzsteigerung zufriedenstellend. Dass trotz dieser widrigen Umstände der Umsatz gegenüber der Vergleichsperiode des Vorjahres leicht gestiegen ist, ist neben dem weiterhin relativ normal laufenden Geschäft in der Bäckereibranche auf das anziehende Geschäft durch die gesetzliche Fiskalumstellung zurückzuführen.
Neben dem klassischen Verkaufsgeschäft über die Fachhändler bietet Vectron auch ein Absatzförderungsmodell (Sale-and-lease-back mit anschließender Untervermietung dieser Kassen durch Vectron an Endkunden) an. Im Rahmen dieses Modells stehen den Umsatzerlösen aus Untervermietung (T€ 1.262; Vorjahr: T€ 1.366) über die Laufzeit entsprechende Leasingaufwendungen (T€ 991; Vorjahr: T€ 1.046) unter dem Posten Materialaufwand gegenüber. Darüber hinaus fallen im Rahmen dieses Modells unmittelbare Vertriebskosten (T€ 692; Vorjahr: T€ 686) an, die im Posten Materialaufwand enthalten sind. Unter Eliminierung dieser Effekte sowie von nicht produktbezogenen Umsätzen mit verbundenen Unternehmen wäre ein bereinigter Umsatz von T€ 10.328 (Vorjahr: T€ 9.246) sowie ein bereinigter Materialaufwand von T€ 3.628 (Vorjahr: T€ 3.174) und folglich eine bereinigte Rohertragsquote von 64,9 % (Vorjahr: 60,1 %) "als Kassenhersteller mit klassischem Verkaufsgeschäft" zu verzeichnen, gegenüber einer unbereinigten GuV-Rohertragsquote von 57,8 % (Vorjahr: 59,1 %). Die dargestellte Rohertragsquote ergibt sich aus dem Materialaufwand im Verhältnis zum Umsatz (ohne Bestandsveränderungen).
Die Personalaufwendungen beinhalten neben den gezahlten Löhnen und Gehältern Arbeitnehmeransprüche für Urlaub und Überstunden sowie die den Arbeitnehmern für das Geschäftsjahr gewährten Sondervergütungen. Damit ergibt sich ein Monatsdurchschnitt von T€ 738 gegenüber dem Vorjahr von T€ 750. Die durchschnittliche Arbeitnehmerzahl (exklusive 16 Auszubildender) beträgt auf Vollzeit umgerechnet ca. 163 (Vorjahr: 158).
Aufgrund von Kurzarbeit in den Monaten März bis Juli reduzierten sich die Personalkosten um T€ 114.
Der Abschreibungsbedarf auf immaterielle Vermögenswerte liegt im Berichtszeitraum auf dem Niveau der Vorjahre.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind von durchschnittlich monatlich T€ 567 auf T€ 759 gestiegen. Dabei betragen die durchschnittlichen monatlichen Betriebskosten T€ 124 (Vorjahr: T€ 150) und die Vertriebskosten T€ 464 (Vorjahr: T€ 284).
Die sonstigen betrieblichen Erträge belaufen sich mit T€ 166 auf Vorjahresniveau und beinhalten im Wesentlichen Währungskurserträge, verrechnete Sachbezüge sowie Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und Wertberichtigungen.
Das ordentliche Finanzergebnis in Höhe von T€ -81 (Vorjahr: T€ -91) ist maßgeblich durch die Kreditverbindlichkeiten geprägt.
Der Fremdwährungsanteil des Wareneinkaufs lag im Berichtszeitraum 2020 bei ca. 68 % (Vorjahr: ca. 35 %) des Materialeinsatzes. Übrige Aufwendungen der Gesellschaft werden nicht nennenswert von Wechselkursschwankungen beeinflusst. Gleiches gilt für den Absatz, da auch in Fremdwährungsgebieten überwiegend in der Währung Euro fakturiert wird. Inflatorische Tendenzen sind aktuell nicht erkennbar.
Das Halbjahresergebnis vor Steuern auf Einkommen und Ertrag beträgt T€ -1.595 (Vorjahr: T€ -1.335) und das Halbjahresergebnis nach Steuern beträgt T€ -1.597 (Vorjahr: T€ -1.343).
4. Bedeutende Vorgänge nach dem 30.06.2020
Ursprünglich sollte die Übergangsfrist für die Pflicht zur Verwendung einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) am 30. September 2020 enden. Von Branchenverbänden wurde eine weitere Verlängerung der Frist gefordert, begründet mit dem Umstellungsaufwand und den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie. In einem Schreiben mit Datum vom 30. Juni 2020 an verschiedene Verbände – u.a. an den DFKA e.V., in dem Vectron Mitglied ist – bestätigte das BMF den Termin 30. September 2020. Am 10. Juli 2020 erklärten die Bundesländer Niedersachsen, Hessen, Bayern, Nordrhein-Westfalen und Hamburg per Pressemitteilung eine Verlängerung der Frist bis zum 31. März 2021. Dem haben sich bis zum Zeitpunkt der Berichtserstellung alle Bundesländer, außer Bremen, angeschlossen. Die Bedingungen sind nicht einheitlich, praktisch überall muss jedoch bis zum 30. September 2020 die Aufrüstung des bestehenden oder die Installation eines neuen Kassensystems verbindlich in Auftrag gegeben sein, falls nicht nachweisbar der Einsatz einer Cloud-TSE geplant ist.
Aufgrund der erheblichen Unwägbarkeiten durch die COVID-19-Pandemie hatte Vectron im März 2020 die Prognose für das laufende Jahr zurückgezogen. Nach der Stabilisierung der Situation hat Vectron am 12. August 2020 eine überarbeitete Mittefristplanung erstellt. Nach der neuen Planung geht das Management für das Geschäftsjahr 2020 nun von einem Umsatz in einem Bereich zwischen T€ 25.000 bis T€ 29.000 aus. Daraus ergibt sich ein EBITDA im Bereich zwischen T€ -2.000 bis T€ 250. Aufgrund der Unsicherheit, wie in den kommenden Monaten mit der Pandemie weiter verfahren wird, muss das Management mit einer solch großen Bandbreite planen. Im Geschäftsjahr 2021 wird die gesetzliche Regelung zur Einführung manipulationssicherer Kassen überall in Kraft treten. Dies sollte zu einem erheblichen Nachfrageschub führen. Daher plant Vectron für das kommende Geschäftsjahr 2021 mit einem Umsatz von rund T€ 50.000 bei einer EBITDA-Marge von ca. 20 %. Die Geschäftsjahresplanung 2022 steht weiterhin im Zeichen der gesetzlichen Umstellung, weist aber einen deutlich steigenden Einfluss der digitalen Geschäftsmodelle aus. Der Umsatz soll 2022 im Bereich von rund T€ 65.000 bei einer EBITDA-Marge von ca. 25 % liegen.
5. Risikoberichterstattung
Zur Überwachung und Entscheidungsunterstützung hat Vectron ein Risikomanagement-System eingeführt und einen Risikomanagement-Beauftragten ernannt, der direkt an den Vorstand berichtet. Es findet eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Risiken und der Gegenmaßnahmen statt. Die Risiken werden klassifiziert und sowohl qualitativ als auch quantitativ bewertet. Veränderungen werden dokumentiert, so dass historische Entwicklungen nachvollziehbar sind. Die Ergebnisse jeder Überprüfung werden an den Vorstand berichtet. Sind zusätzliche Gegenmaßnahmen erforderlich, so werden diese direkt vom Vorstand initiiert. Aus Eintrittswahrscheinlichkeit und potenziellem Schaden wird eine Kennzahl berechnet, die Grundlage für die Aufnahme in diese Risikoberichterstattung ist.
5.1. Geschäftsrisiken
Durch den seit langem bestehenden Preisdruck in der Branche ist ein Verfall der Margen beim Verkauf von Kassensystemen möglich, der nicht anderweitig zu kompensieren wäre. Durch das Anbieten von Kassensystemen mit Alleinstellungsmerkmalen hat sich Vectron bislang weitgehend vom allgemeinen Preiswettbewerb der Branche abgekoppelt. Der Aufbau der
neuen Geschäftsfelder mit wiederkehrenden Einnahmen soll hier zu einer weitgehenden Unabhängigkeit führen.
Verschiedene technische Entwicklungen haben die Markteintrittshürden für neue Anbieter verringert und führen zu einem beständigen Wandel der Produkte und Geschäftsmodelle. Das Verpassen neuer Trends könnte die Ertragskraft von Vectron langfristig schmälern. Die Beobachtung von Wettbewerbern und auch von anderen Branchen zwecks laufender Überprüfung und Anpassung der Unternehmensstrategie hat daher eine große Bedeutung. Produktentwicklungen werden fortlaufend an aktuelle Erkenntnisse angepasst. Für eine maximale Reaktionsgeschwindigkeit erfolgt die Entwicklung inzwischen durchgängig mit agilen Methoden (Scrum).
Konjunkturelle Schwankungen wirken sich auf die Investitionsbereitschaft der Anwender für POS-Systeme aus, so dass eine Konjunkturschwäche (ggfs. nur in einzelnen Absatzländern) zu deutlichen Absatzrückgängen führen kann. Die Konzentration auf hochwertige und komplexe Systemlösungen sowie der Übergang zu Geschäftsmodellen mit laufenden statt einmaligen Erlösen sollen zu einer größtmöglichen Unabhängigkeit von Konjunkturzyklen führen.
Seit dem 1. Januar 2020 müssen Kassensysteme in Deutschland gemäß § 146a der Abgabenordnung und der Kassensicherungsverordnung mit einer TSE ausgestattet werden, um Manipulationen an elektronischen Aufzeichnungen zu verhindern. Aufgrund der verspäteten Verfügbarkeit der technischen und steuerrechtlichen Anforderungen hat das BMF eine Nichtbeanstandungsfrist bis zum 30. September 2020 erlassen, welche wiederum durch die meisten Bundesländer bis zum 31. März 2021 verlängert worden ist. Weitere Verschiebungen des Termins sind nicht auszuschließen. In anderen Ländermärkten mit vergleichbaren Auflagen haben viele Anwender ähnliche Fristen ohne Reaktion verstreichen lassen, um erst deutlich verspätet zu reagieren – das Verhalten wird maßgeblich durch die Kontrollintensität der Finanzbehörden bestimmt. Für 2020 und 2021 erwartete Umsätze aus Updates und dem Austausch von Geräten könnten sich daher zeitlich verschieben. Vectron versucht dem durch eine sehr schnelle technische Umsetzung sowie eine enge Koordination von Produktentwicklung, Marketing, Vertrieb und Logistik zu begegnen.
5.2. Prozess- und Wertschöpfungsrisiken
Wachstums- und Anpassungsprozesse des Unternehmens, speziell beim Aufbau der neuen Geschäftsfelder und bei einer Expansion ins Ausland, können dazu führen, dass die interne Prozesskomplexität zu schnell ansteigt und dies zu Effizienzverlusten und Qualitätsmängeln führt. Bei entsprechenden Veränderungen wird daher auf geeignetes Projektmanagement und die Einbeziehung der Mitarbeiter geachtet.
Die prozessuale Abwicklung und Abrechnung digitaler Services ist komplex und fehleranfällig. Probleme können erhebliche Auswirkungen auf Umsatz, Ertrag und Kundenzufriedenheit haben. Dem wird vor allem durch die Einführung geeigneter IT-Lösungen Rechnung getragen.
Im Zuge der Pflicht zur Nutzung einer TSE ist ein plötzlicher starker Anstieg der Nachfrage nach geeigneten Kassensystemen zu erwarten. Hier könnte die Produktionskapazität bei Vectron und/oder Zulieferern nicht ausreichen, nötige Komponenten nicht in ausreichender Menge verfügbar sein oder die von Kunden gewohnte Servicequalität nicht gewährleistet sein. Diesem Risiko wird im Wesentlichen durch höhere Lagerbestände von Material und Fertigware sowie organisatorische Maßnahmen begegnet.
Als Technologieunternehmen könnte Vectron Ziel von Industriespionage werden. Aufgrund der speziellen Marktgegebenheiten und des zur Nutzung der Technologie nötigen Know-hows wird das konkrete Risiko als relativ gering angesehen. Trotzdem hat Vectron umfassende Schutzmaßnahmen ergriffen, z.B. Absicherung der IT-Systeme, interne Zugriffsbeschränkungen und Geheimhaltungsvereinbarungen.
5.3. Finanzrisiken
Umsatzschwankungen können den freien Cashflow kurzfristig stark beeinträchtigen und somit die Gesamtfinanzierung des Unternehmens gefährden. Aus diesem Grunde strebt Vectron eine hohe Eigenkapitalquote an. Zudem werden ausreichend hohe Liquiditätsbestände vorgehalten, so dass auch bei längeren Schwächephasen die Stabilität des Unternehmens jederzeit gewährleistet bliebe.
Abhängigkeiten von einzelnen großen Kunden sind grundsätzlich ein Risiko, beispielsweise bei Zahlungsausfällen. Dieses Risiko ist bei Vectron zurzeit jedoch gering (der größte Kunde von Vectron hat im ersten Halbjahr 2020 5,4 % des Gesamtumsatzes ausgemacht), kann sich durch einzelne Großaufträge jedoch erhöhen.
Da ein nennenswerter Anteil des Materialeinkaufes in Fremdwährungen erfolgt (in erster Linie in US\$) bzw. die Preise direkt von Wechselkursen beeinflusst werden, können infolge ungünstiger Währungsschwankungen deutliche Belastungen für das Ergebnis auftreten. Fremdwährungspositionen werden soweit möglich mit derivativen Finanzinstrumenten abgesichert. Aufgrund der teilweise hohen Volatilitäten stehen diese Absicherungsinstrumente jedoch nicht immer zu vertretbaren Bedingungen zur
Verfügung. Eine Absicherung gegen langfristige Wechselkursveränderungen ist zudem praktisch unmöglich.
Eine längerfristige Betriebsunterbrechung, zum Beispiel durch einen Brand, könnte erhebliche finanzielle Folgen haben. Dieses Risiko ist, soweit möglich, durch eine Betriebsunterbrechungsversicherung abgedeckt. Bestimmte Risiken wie höhere Gewalt sind jedoch nicht oder nicht wirtschaftlich sinnvoll versicherbar.
Betriebsprüfungen bergen grundsätzlich ein latentes Ergebnis- und/oder Liquiditätsrisiko. Bisher wurden die Geschäftsjahre 2008 bis 2015 geprüft, ohne dass sich daraus wesentliche Nachforderungen ergeben hätten.
5.4. Technische und IT-Risiken
Das Unternehmen ist in hohem Maß abhängig von einer Vielzahl von IT-Systemen und anderer Technik. Ausfälle, Fehlfunktionen, Datenverluste oder Hacker-Angriffe können existenzbedrohende Folgen haben. Vectron legt großen Wert auf Sicherungsmaßnahmen und Backup-Lösungen nach dem Stand der Technik sowie regelmäßige Updates der IT-Systeme.
5.5. Einkaufs- und Kooperationsrisiken
Eine Verteuerung von eingekauften Komponenten kann zu einer Reduktion der Marge führen. Um dieses Problem zu vermeiden, vereinbart Vectron Festpreisaufträge, welche unmittelbare Preiserhöhungen durch den Lieferanten verhindern. Da als Berechnungsgrundlage des Festpreises Kursverhältnisse dienen, besteht dennoch ein mittelbares latentes Währungsrisiko. Langfristige Preisbindungen sind jedoch nicht möglich.
Bei elektronischen Bauteilen, Komponenten und Fertiggeräten lassen sich Preisvorteile in der Regel nur durch die Abnahme größerer Stückzahlen erzielen. Größere Abnahmemengen bedingen jedoch vermehrte Kapitalbindung sowie das Risiko von Wertberichtigungen bei Produktabkündigungen. Rahmenverträge werden daher nur in dem Umfang abgeschlossen, in dem ein Absatz der jeweiligen Mengen weitgehend sicher ist.
Bei Vectron-spezifischen oder Single-Source-Bauteilen kann der Ausfall eines Vorlieferanten zu Lieferverzögerungen führen. Der größte Einzellieferant hat im ersten Halbjahr 2020 einen Anteil von 15,5 % des gesamten Beschaffungsvolumens beigesteuert. Zur Vermeidung von Engpässen werden für alle kritischen Bauteile Mindestmengen bevorratet, um für eine ausreichende Reaktionszeit im Fall von Ausfällen zu sorgen. Wenn technisch und wirtschaftlich möglich, werden Ersatzlieferanten vorgehalten.
5.6. Personalrisiken
Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels der letzten Jahre können Probleme bei der Gewinnung qualifizierter Mitarbeiter dazu führen, dass Produktentwicklungen und Vertriebsaktivitäten nicht wie geplant umgesetzt und entsprechende Geschäftschancen nicht genutzt werden können. Über viele einzelne Maßnahmen soll Vectron als attraktiver Arbeitgeber positioniert werden.
Der Ausfall einzelner Schlüsselpersonen kann zu erheblichen Beeinträchtigungen des Betriebes führen. Ein Risiko in diesem Zusammenhang ist, dass es nicht gelingen könnte, diese Schlüsselmitarbeiter an das Unternehmen zu binden. Zur Förderung der Mitarbeiterbindung legt Vectron großen Wert auf ein gutes Betriebsklima und die gezielte Förderung der Zusammenarbeit.
5.7. Produkt- und Produktentwicklungsrisiken
Das Produktportfolio unterliegt fortlaufenden Anpassungen, Veränderungen sowie Erweiterungen. Die damit einhergehende Entwicklungs- und Produktkomplexität kann zu Verzögerungen und Produktfehlern führen, die die Ergebnissituation des Unternehmens erheblich beeinflussen können. Es besteht außerdem das Risiko, nicht marktgerechte Produkte zu entwickeln. Daher erfolgen Planungen und Entwicklungen möglichst iterativ, um so möglichst schnell Erkenntnisse aus dem Markt einfließen zu lassen. Softwaretests werden soweit möglich automatisiert. Darüber hinaus trägt auch eine Produkthaftpflichtversicherung zu einer Risikobegrenzung bei.
6. Prognosebericht
6.1. Zukünftige Branchenentwicklung
Es ist zu erwarten, dass sich die Struktur im bisherigen Kernmarkt, also Kassensysteme für Gastronomie und Bäckereiketten, nicht grundsätzlich verändert, d.h. die Branche wird von vielen kleinen und regionalen Marktteilnehmern dominiert. Gleichzeitig werden die Ansprüche der Anwender weiter steigen – vor allem in Bezug auf eine einfache Nutzung und leistungsfähige Analysefunktionen. Die Wettbewerbsintensität dürfte unverändert hoch bleiben.
Im Hauptabsatzgebiet Deutschland wird das "Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen" – nun mit der neuen Frist
zum 31. März 2021 (siehe Abschnitt 4) – einen erheblichen Effekt auf den Markt haben. Aus diesem Grund geht der Vorstand davon aus, dass das Geschäft im zweiten Halbjahr weiter anziehen wird.
Im Rahmen des erwarteten "Fiskalisierungsbooms" – aufgrund der Pflicht alle Kassensysteme in Deutschland bis zum 31. März 2021 entweder nachzurüsten oder zu erneuern, sollen die neuen digitalen Angebote dazu dienen, die Einnahmen von Vectron erheblich auszuweiten und die Einnahmeseite weg von Einmalzahlungen hin zu dauerhaft wiederkehrenden, monatlichen Gebührenzahlungen zu optimieren.
Der erforderliche Entwicklungsaufwand wird weiter steigen. Der Größenvorteil gegenüber vielen Wettbewerbern gibt Vectron die Möglichkeit, deutlich über dem Branchenniveau zu investieren und damit die Chance, den Marktanteil auszubauen.
Der Wettbewerb um Daten und Datenmanagement wird verstärkt auch die POS-Branche beeinflussen. Digitale Services verändern den Gastronomie-Markt bereits heute deutlich. Es ist eine ähnliche Entwicklung wie im Einzelhandel zu beobachten – aufgrund der Atomisierung der Branche jedoch mit deutlicher Zeitverzögerung.
Die Nutzung von mobiler Consumer-Hardware, insbesondere Tablet-Computern, als Basis für Kassensysteme wird voraussichtlich weiter zunehmen. Die Anbindung von Kassensystemen an das Internet mit entsprechenden neuen Produkten und Geschäftsmodellen wird weiter zum Wandel der Branche beitragen. Kundenbindungssysteme sowie Reporting-Services werden vor allem als Cloud-Lösungen für immer mehr Anwender nutz- und bezahlbar. Die Innovationsfähigkeit der Anbieter wird daher zukünftig noch mehr den Erfolg im Wettbewerb bestimmen. Die Veränderungen werden sich allerdings nicht mit der gleichen Geschwindigkeit wie im Consumer-Segment vollziehen.
Die Vertriebsstrukturen – im Marktsegment von Vectron ist das der Vertrieb über den Fachhandel – werden voraussichtlich auf längere Sicht weitgehend stabil bleiben.
Die COVID-19-Pandemie hat ihre Spuren hinterlassen und beeinträchtigt nach wie vor das Tagesgeschäft. Wie sich die Nachfrage entwickeln wird und wie deutlich die Erholung ausfällt, ist bisher nur schwer prognostizierbar. Davon hängt jedoch ab, ob und wie viele Anbieter vom Markt verschwinden werden.
6.2. Zukünftige Produktentwicklung
Der wesentliche Schwerpunkt bleibt die kontinuierliche Weiterentwicklung der verschiedenen Software- und Serviceprodukte.
Ein Schwerpunkt ist die Weiterentwicklung der Online-Plattform Vectron Cloud. Mit dieser Plattform werden Kundenbindungs-, Bestell-, Reservierungs- und e-Payment-Dienste technisch integriert – sowohl mit eigenen Produkten als auch durch Kooperationen. Diese Dienste werden in unterschiedlicher Zusammenstellung unter verschiedenen Produktnamen vermarktet.
Zudem befindet sich eine neue Software für die Kassensysteme in der Entwicklung. Sie wird im ersten Schritt bestehende Produkte ergänzen, um dann auf Dauer in allen Kassensystemen von Vectron eingesetzt zu werden.
Die Hardware für die stationären und mobilen Kassensysteme wird gezielt erneuert und durch weitere Produkte ergänzt, um zusätzliche Nischen im Markt besetzen zu können. So wird beispielsweise ab Herbst 2020 mit der Vectron POS 7 eine neue Hardwaregeneration verfügbar sein.
6.3. Zukünftige Geschäftsentwicklung
Die Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie hatten und haben einen massiven Einfluss auf die Zielbranchen von Vectron (siehe Abschnitt 1.2).
Aufgrund der Stabilisierung der Situation wurde eine neue Planung erstellt und die wesentlichen Eckdaten veröffentlicht (siehe Abschnitt 4). Da sich die wirtschaftliche Situation von Gastronomie- und Bäckerei-Branche erheblich auf die Investitionsbereitschaft auswirkt, bestehen hier weiterhin erhebliche Unsicherheiten, vor allem falls erneut verschärfte Maßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 ergriffen werden sollten.
Durch den Fokus auf digitale Services soll die Abhängigkeit von der allgemeinen Konjunkturentwicklung verringert werden:
- bonVito in seiner heutigen Form als individuelle Kundenbindungslösung für einzelne Betriebe hat sich im Markt fest etabliert und wächst kontinuierlich. Der bestehende Kundenstamm ist sehr stabil und die Kündigungsquoten sind gering.
- Unter dem Produktnamen "myVectron" auf Basis der neuen Vectron-Cloud-Plattform vermarktet Vectron diverse Produkte als Ergänzung zu den Kassensystemen. Hier sind Reporting-Apps, Cloud-Backup von Daten sowie Schnittstellen zu DATEV-Cloudlösungen als Beispiele zu nennen.
• Mit dem Produktpaket "Duratec digital world" bietet Vectron den Kunden ein Komplettpaket aus den beliebtesten digitalen Services mit jeweiliger Integration in ein Kassensystem. Ziel ist es, dem Kunden eine Komplettlösung für all seine digitalen Bedürfnisse aus einer Hand zu bieten. Die Vorteile liegen im Wegfall zusätzlicher Bedienungsschritte und zusätzlicher Hardware wie Tablet-Computer durch die Integration der Services direkt in die Kasse sowie in deutlich günstigeren Paketpreisen.
Das "Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen" wird einen erheblichen positiven Einfluss auf die weitere Geschäftsentwicklung haben. Erfahrungen mit ähnlichen Gesetzen in Ländern wie Österreich lassen eine deutlich erhöhte Nachfrage über einen Zeitraum von zwei bis drei Jahren erwarten. In der Folge wird auch die Intensität der Kontrollen durch die Finanzverwaltung über die sogenannte Kassen-Nachschau darüber entscheiden, wie schnell die vorgeschriebenen Umstellungen erfolgen werden.
Münster, den 28. August 2020
Vectron Systems AG Der Vorstand
Thomas Stümmler Jens Reckendorf Silvia Ostermann CEO CTO COO
Zwischenbilanz zum 30.06.2020
| Aktiva | 30.06.2020 | 31.12.2019 | |||
|---|---|---|---|---|---|
| € | € | € | € | ||
| A | Anlagevermögen | ||||
| I | Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte 1. und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen 1. Rechten und Werten |
109.469,69 | 129.030 | |||
| 2. Geleistete Anzahlungen | 0,00 | 109.469,69 | 0 | ||
| II | Sachanlagen | ||||
| 1. Technische Anlagen und Maschinen | 99.563,05 | 140.559 | |||
| 2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 907.966,25 | 267.145 | |||
| 3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 48.430,00 | 1.055.959,30 | 48.430 | ||
| III | Finanzanlagen | ||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 2.085.464,15 | 3.250.893,14 | 2.054.214 | ||
| B | Umlaufvermögen | ||||
| I. | Vorräte | ||||
| 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 4.624.856,54 | 2.598.211 | |||
| 2. Fertige Erzeugnisse und Waren | 2.199.072,19 | 6.823.928,73 | 2.360.043 | ||
| II | Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 4.980.996,01 | 5.010.095 | |||
| - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: € 0 | |||||
| 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 372.934,26 | 218.848 | |||
| - davon aus Lieferungen und Leistungen: € 64.924,79 | |||||
| - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: € 0 | |||||
| 3. Sonstige Vermögensgegenstände | 1.283.095,18 | 6.637.025,45 | 336.732 | ||
| - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: € 0 | |||||
| III | Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 16.211.153,98 | 29.672.108,16 | 11.316.282 | |
| C | Rechnungsabgrenzungsposten | 542.437,98 | 68.236 | ||
| D | Aktive latente Steuern | 2.169.510,52 | 2.169.511 | ||
| 35.634.949,80 | 26.717.335 |
| Passiva | 30.06.2020 | 31.12.2019 | ||
|---|---|---|---|---|
| € | € | € | ||
| A | Eigenkapital | |||
| I | Gezeichnetes Kapital | 8.037.842,00 | 7.291.859 | |
| - bedingtes Kapital: € 398.672 | ||||
| II | Kapitalrücklage | 20.033.477,40 | 9.748.744 | |
| III | Gewinnrücklagen | |||
| gesetzliche Rücklage | 40.000,000 | 40.000 | ||
| IV | Bilanzgewinn | -4.863.675,04 | 23.247.644,36 | -3.266.786 |
| - davon Verlust-/Gewinnvortrag: € -3.266.786 (Vj: € -1.874.588) | ||||
| B | Rückstellungen | |||
| 1. Steuerrückstellungen | 0,00 | 0 | ||
| 2. Sonstige Rückstellungen | 1.194.584,15 | 1.194.584,15 | 1.205.172 | |
| C | Verbindlichkeiten | |||
| 1. Genussrechtskapital II | 0,00 | 0 | ||
| - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: € 0 | ||||
| - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: € 0 | ||||
| - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren: € 0 | ||||
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 10.000.000,00 | 10.420.990 | ||
| - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: € 10.000.000,00 | ||||
| - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: € 0 | ||||
| - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren: € 0 | ||||
| 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 832.610,45 | 926.244 | ||
| - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: € 832.610,45 | ||||
| - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: € 0 | ||||
| - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren: € 0 | ||||
| 4. Sonstige Verbindlichkeiten | 360.110,84 | 351.112 | ||
| - davon aus Steuern: € 280.264,37 (Vj: € 368.878) | ||||
| - davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: € 0 (Vj: € 1.060) | ||||
| - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: € 360.110,84 | ||||
| - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: € 0 | ||||
| - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren: € 0 | 11.192.721,29 | |||
| 35.634.949,80 | 26.717.335 |
Zwischen-Gewinn-und-Verlustrechnung zum 30.06.2020
| 01.01.–30.06.2020 | 01.01.–30.06.2019 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| € | € | € | € | € | € | ||
| 1 | Umsatzerlöse | 12.597.142,39 | 12.006.532 | ||||
| 2 | Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen |
205.059,43 | -388.911 | ||||
| 3 | Sonstige betriebliche Erträge, davon aus Währungsumrechnung: € 26.277,83 |
166.373,84 | 12.968.575,66 | 163.064 | 11.780.686 | ||
| 4 | Materialaufwand | ||||||
| a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren |
-3.616.240,80 | -3.165.210 | |||||
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | -1.694.671,88 | -5.310.912,68 | -1.740.752 | -4.905.962 | |||
| 5 | Personalaufwand | ||||||
| a) Löhne und Gehälter | -3.712.020,69 | -3.774.767 | |||||
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung, davon für Altersvorsorge: € 33.849 (Vj: € 35.398) |
-713,644,90 | -4.425.665,59 | -725.080 | -4.499.847 | |||
| 6 | Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen |
-194.466,14 | -219.303 | ||||
| 7 | Sonstige betriebliche Aufwendungen, davon aus Währungsumrechnung: € 28.774 |
-4.551.803,28 | -14.482.847,69 | -3.399.577 | -13.024.689 | ||
| 8 | Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, davon aus Abzinsung von Rückstellungen: € 0 davon aus verbundenen Unternehmen: € 0 |
2.786,48 | 18.348 | ||||
| 9 | Zinsen und ähnliche Aufwendungen, davon aus Aufzinsung von Rückstellungen: € 0 davon an verbundenen Unternehmen: € 0 |
-83.581,57 | -109.718 | ||||
| 10 | Steuern vom Einkommen und vom Ertrag, davon latente Steuern: Ertrag € 0 (Vj: Aufwand € 6.600) |
0,00 | -80.795,09 | -7.669 | -99.039 | ||
| 11 | Ergebnis nach Steuern | -1.595.067,12 | -1.343.042 | ||||
| 12 | Sonstige Steuern | -1.822,09 | 325 | ||||
| 13 | Halbjahresüberschuss/-fehlbetrag | -1.596.889,21 | -1.342.718 | ||||
| 14 | Verlust-/Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | -3.266.786,00 | -1.874.588 | ||||
| 15 | Halbjahresbilanzverlust | -4.863.675,21 | -3.217.306 |
Kapitalflussrechnung 01.01.–30.06.2020
| 01.01.–30.06.2020 | 01.01.–30.06.2019 | ||
|---|---|---|---|
| € | € | ||
| Ordentliches Periodenergebnis vor Ertragssteuern | -1.596.889 | -1.335.048 | |
| + | Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens | 194.466 | 219.303 |
| +/- | Zunahme/Abnahme der sonstigen Rückstellungen, soweit diese nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind |
-10.587 | -45.332 |
| +/- | Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge | 0 | 24.726 |
| +/- | Verlust/Gewinn aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens | 0 | 0 |
| +/- | Abnahme/Zunahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind |
-2.937.026 | 221.848 |
| +/- | Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind |
-558.837 | 350.918 |
| +/- | Ein- und Auszahlungen aus außerordentlichen Posten | 0 | 0 |
| -/+ | Gezahlte/erhaltene Ertragssteuern | 0 | -7.670 |
| = | Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | -4.908.874 | -571.254 |
| + | Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens | 0 | 0 |
| - | Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen und in das immaterielle Anlagevermögen |
-774.731 | -61.604 |
| - | Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen | -31.250 | -218.750 |
| = | Cashflow aus Investitionstätigkeit | -805.981 | -280.354 |
| + | Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen | 11.030.717 | 5.025.112 |
| + | Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten | 0 | 0 |
| - | Auszahlungen für die Tilgung von Krediten | -420.990 | -421.060 |
| - | Auszahlung für die Rückführung von Darlehen | 0 | -1.500.000 |
| - | Auszahlungen an Unternehmenseigner (Dividende) | 0 | 0 |
| = | Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | 10.609.727 | 3.104.052 |
| = | Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds | 4.894.872 | 2.252.444 |
| + | Finanzmittelfonds am Anfang der Periode | 11.316.282 | 11.561.664 |
| = | Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 16.211.154 | 13.814.108 |
Anhang zum Zwischenabschluss 30.06.2020
1. Angaben zum Unternehmen
Gegenstand der Vectron Systems AG ist die Entwicklung, der Vertrieb und die entgeltliche Überlassung von integrierten Lösungen für Kasseninstallationen und verwandte Systeme, mit software- und cloudbasierten Datenanalyse-, Datenmanagement-, Warenwirtschafts-, CRM- und Service-Modulen, Schnittstellen für Drittanbieter, mit damit verbundenen Dienstleistungen jeder Art und mit der Produktion der dafür erforderlichen Hardware, insbesondere der Kassensysteme und deren Zubehör.
Der Standort Münster ist sowohl Produktions- als auch Verwaltungssitz, von dem aus die Vertriebsregionen des In- und Auslands beliefert werden.
| Firma: | Vectron Systems AG |
|---|---|
| Sitz: | Willy-Brandt-Weg 41, 48155 Münster |
| Registergericht: | Amtsgericht Münster |
| Handelsregister-Nr.: | B 10502 |
| Vertretungsberechtigter | |
| Vorstand: | Thomas Stümmler (CEO), |
| Silvia Ostermann (COO), | |
| Jens Reckendorf (CTO) |
2. Erläuterungen zum Zwischenabschluss und zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der vorliegende Zwischenabschluss zum 30. Juni 2020 wurde auf der Grundlage der deutschen handelsrechtlichen und sie ergänzenden rechtsformspezifischen gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften in der Währung Euro (€) aufgestellt.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn-und-Verlustrechnung entspricht den handelsrechtlichen und sie ergänzenden rechtsformspezifischen gesetzlichen Vorschriften. Die Gewinn-und-Verlustrechnung ist gem. § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Vom Wahlrecht nach § 265 Abs. 5 HGB ist Gebrauch gemacht worden. Die Gesellschaft gehört gem. § 267 Abs. 2 HGB zu den mittelgroßen Kapitalgesellschaften.
Die Aktien werden seit dem 1. März 2017 im KMU-Segment "Scale" (dem vormaligen Entry Standard) der Deutsche Börse AG, einem Teilbereich des Freiverkehrs, gehandelt. Die Gesellschaft ist damit kein kapitalmarktori-
entiertes Unternehmen i. S.d. § 264 d HGB und folglich ein sogenanntes Non-PIE-Unternehmen.
Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Gegenstände des Sachanlagevermögens werden mit Anschaffungskosten bewertet. Selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind nicht aktiviert worden. Vermögensgegenstände, die der Abnutzung unterliegen, werden um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Es wurde der niedrigere beizulegende Wert angesetzt, wenn dieser bei voraussichtlich dauernder Wertminderung am Abschlussstichtag unter den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten lag. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen werden im Wesentlichen auf der Grundlage der nachfolgenden gruppeneinheitlichen Nutzungsdauern ermittelt.
| Kategorie | Jahre |
|---|---|
| EDV-Programme/Sonstige Rechte | 3-10 |
| POS-Software/Konstruktionspläne | 5-6 |
| Sachanlagevermögen | 3-13 |
Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt zu durchschnittlichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Die fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bewertet, d.h. Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie der fertigungsveranlasste Werteverzehr des Anlagevermögens sind berücksichtigt worden. Es wurde der niedrigere beizulegende Wert angesetzt, wenn dieser am Abschlussstichtag unter den Anschaffungs- oder Herstellungskosten lag. Zinsen für Fremdkapital werden nicht einbezogen.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegen verbundene Unternehmen, sonstige Vermögensgegenstände sowie die liquiden Mittel werden zum Nennwert bilanziert. Ausfall- und Wertrisiken bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist in angemessener Form sowohl durch Einzel- als auch Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen worden.
Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden zum Abschlussstichtag mit dem Devisenkassamittelkurs bewertet. Alle Positionen mit fremder Währung weisen Laufzeiten von weniger als einem Jahr auf.
Für temporäre Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen und Schulden werden latente Steuern bilanziert.
Dies umfasst auch latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge, deren erwartete Verlustnutzung innerhalb von 5 Jahren erfolgt.
Rückstellungen werden in der Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden – soweit vorhanden – abgezinst.
Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt.
3. Erläuterungen Aktiva
Die immateriellen Vermögensgegenstände enthalten im Wesentlichen entgeltlich erworbene Softwarelizenzen sowie Entwicklungsdienstleistungen.
Die Vectron Systems AG ist mit 100 % an dem in 2012 gegründeten Tochterunternehmen bonVito GmbH, Münster, beteiligt. Die Gesellschaft hat das Geschäftsjahr 2018 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von T€ 69 abgeschlossen. Für 2019 wird ein vorläufiger Jahresüberschuss in Höhe von T€ 518 erwartet. Der Beteiligungsbuchwert ist aufgrund der in und seit 2018 eingetretenen positiven Entwicklung des Tochterunternehmens mit den fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt.
Seit dem 01. Januar 2019 ist Vectron zu 100 % an der Posmatic GmbH beteiligt. Die Posmatic GmbH ist Anbieter einer Kassensoftware, die auf Hardware der Firma Apple, also iPads, iPods und iPhones läuft. Die Gesellschaft hat das Geschäftsjahr 2018 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von T€ 31 abgeschlossen. Für 2019 wird ein voraussichtlicher Jahresfehlbetrag in Höhe von T€ 90 erwartet. Der Beteiligungsbuchwert ist aufgrund der nach geplanten Anlaufverlusten zu erwartenden positiven Entwicklung des Tochterunternehmens mit den fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt.
Seit Ende des Jahres 2017 besteht eine 80%ige Beteiligung an Vectron America Inc. Der endgültige Jahresabschluss 2019 der Vectron America Inc. schließt mit einem – wirtschaftlich aus geplanten Anlaufverlusten bestehenden – Jahresfehlbetrag in Höhe von TCAD 18 ab. Der Beteiligungsbuchwert ist aufgrund der nach geplanten Anlaufverlusten zu erwartenden positiven Entwicklung des Tochterunternehmens mit den fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt.
Unrealisierte Beteiligungserträge aus o. g. Anteilen, für die eine ausschüttungsgesperrte Rücklage nach § 272 V HGB zu bilden wäre, haben sich im Geschäftsjahr nicht ergeben.
Eine Konzernabschlusspflicht nach § 293 HGB besteht nicht.
Die Vorräte setzen sich zum überwiegenden Teil aus Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen für die Produktion der Kassenmodelle und den Fertigen Erzeugnissen und Waren zusammen. Handelswaren spielen nur eine untergeordnete Rolle, da ein Logistikpartner Bevorratung und Versand übernimmt. Mit dem Anspruch an eine hohe Lieferfähigkeit wurde die in 2014 erstmalig vorgenommene Umstellung einiger Produktlinien von Auftragsfertigung auf Lagerfertigung im Berichtsjahr fortgeführt.
Der Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten belaufen sich zum Stichtag auf T€ 16.211 (Vorjahr: T€ 13.814). Die Summe enthält ein von der DZ BANK AG ausgereichtes Darlehen über T€ 10.000 und dient zur Finanzierung von Projekten im Rahmen einer wachstumsorientierten Transformationsstrategie. Das Darlehen wird zum Ende des Berichtsjahres zur Rückzahlung fällig.
Aufgrund temporärer Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen und Schulden sowie aufgrund von steuerlichen Verlustvorträgen ergibt sich in zukünftigen Geschäftsjahren eine Steuerentlastung. In Höhe dieser Steuerentlastung wurden aktive latente Steuern aufgrund von Unterschieden hinsichtlich der Nutzungsdauer einiger Anlagegüter sowie Drohverlustrückstellungen und steuerliche Verlustvorträge gebildet. Die Bewertung erfolgte mit einem Steuersatz von 31,9 %. Auf die Ausführungen in Kapitel 4 wird verwiesen.
Durch den Ansatz von aktiven latenten Steuern können Gewinne nur ausgeschüttet werden, wenn die nach der Ausschüttung frei verfügbaren Rücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrages und abzüglich eines Verlustvortrages mindestens einen Betrag von T€ 2.170 (Vorjahr: T€ 1.653) aufweisen.
4. Erläuterungen Passiva
Bei den im gezeichneten Kapital ausgewiesenen Aktien handelt es sich um nennwertlose Inhaber-Stückaktien mit je einem Stimmrecht und einem rechnerischen Wert von € 1.
Angesichts des – zusätzlich zum vorhandenen komfortablen Liquiditätsbestand – im Februar 2020 durch Kapitalerhöhung erzielten Bruttoemissionserlöses von rund T€ 10.983 ist Vectron ausreichend mit liquiden Mitteln auch für ausgeprägte Krisensituationen ausgestattet. Zudem wurden darüber hinaus übliche Möglichkeiten in Krisensituationen ergriffen. So
| Entwicklung Eigenkapital (Euro) | Gezeichnetes Kapital*** |
Kapital rücklage |
Gewinnrückla gen**: Gesetzli che Rücklage |
Genuss rechts kapital I |
Bilanzge winn* |
Summe |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Eigenkapital zum 01.01.2019 | 6.611.996 | 5.355.294 | 40.000 | 0 | -1.874.589 | 10.132.701 |
| Dividendenauszahlung | ||||||
| Kapitalerhöhung gegen Einlagen | 661.199 | 4.363.913 | 0 | 5.025.112 | ||
| Kapitalerhöhung aus bedingtem Kapital | 18.664 | 29.536 | 48.200 | |||
| Jahresfehlbetrag | -1.392.197 | -1.392.197 | ||||
| Eigenkapital zum 31.12.2019 | 7.291.859 | 9.748.743 | 40.000 | 0 | -3.266.786 | 13.813.816 |
| Dividendenauszahlung | ||||||
| Kapitalerhöhung gegen Einlagen | 727.319 | 10.255.198 | 0 | 10.982.517 | ||
| Kapitalerhöhung aus bedingtem Kapital | 18.664 | 29.536 | 48.200 | |||
| Jahresfehlbetrag | -1.596.889 | -1.596.889 | ||||
| Eigenkapital zum 30.06.2020 | 8.037.842 | 20.033.477 | 40.000 | 0 | -4.863.675 | 23.247.644 |
*Im Bilanzverlust von €-4.863.675 (Vj: € -3.266.786) ist ein Verlust-/Gewinnvortrag von € -3.266.786 (Vj: € -1.874.589) enthalten.
** Mangels Wertaufholungen bei Vermögensgegenständen des Anlage- und Umlaufvermögens keine Gewinnrücklageneinstellung.
*** Im Geschäftsjahr 2020 gezeichnete Aktien aus genehmigtem Kapital: 727.319; im Geschäftsjahr 2020 gezeichnete Aktien aus bedingtem Kapital: 18.664
wurde Kurzarbeit bereits als Instrument zur Anpassung an die sinkende Auslastung und zur Kostenreduktion eingesetzt.
Im Februar 2020 hat die Berichtsgesellschaft die vorgenannte Kapitalerhöhung in Höhe von rund 10 % des Grundkapitals vollständig platziert. Unter teilweiser Ausnutzung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2019 und unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre, ist das Grundkapital der Gesellschaft durch die Ausgabe um bis zu 727.319 neue, auf den Inhaber lautende Aktien ("neue Aktien") um bis zu € 727.319,00 erhöht worden. Das Interesse an der Zeichnung der neuen Aktien der Gesellschaft übertraf das Angebot deutlich, so dass das Orderbuch bereits nach wenigen Stunden geschlossen werden konnte. Dementsprechend wurden alle neuen Aktien zu einem Platzierungspreis von € 15,10 je neuer Aktie im Rahmen einer beschleunigten Privatplatzierung (Accelerated Bookbuilding) zugeteilt. Durch die Transaktion floss der Berichtsgesellschaft ein Brutto-Emissionserlös in Höhe von T€ 10.983 zu.
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt € 8.037.842,00 und ist eingeteilt in 8.037.842 nennwertlose Stückaktien. Es hat sich gegenüber dem Vorjahr durch diverse Kapitalerhöhungen erhöht.
Die sonstigen Rückstellungen, die insgesamt als kurzfristig zu klassifizieren sind, teilen sich im Wesentlichen auf nachfolgende Bereiche auf:
| Bezeichnung | Euro |
|---|---|
| Urlaub/Überstunden | 101.100 |
| Ausstehende Eingangsrechnungen | 510.179 |
| Variable Vergütungsbestandteile | 0 |
| Übrige Rückstellungen | 583.305 |
| Summe | 1.194.584 |
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten resultieren aus einem im Juni 2018 aufgenommenen zweckgebundenem Darlehen in Höhe von T€ 10.000 zur Finanzierung von Projekten im Rahmen einer wachstumsorientierten Transformationsstrategie. Das Darlehen hat eine Laufzeit bis zum 30.12.2020. In 2019 wurde das Darlehen durch Warenlagersicherungsübereignungen und Forderungssicherungsabtretungen besichert.
Es bestehen bezüglich der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen die üblichen Eigentumsvorbehalte aus dem Erwerb von Vermögensgegenständen.
5. Erläuterungen zur Zwischen-Gewinnund-Verlustrechnung
Ein Großteil der Umsätze wird mit den selbst entwickelten und produzierten Vectron-POS-Kassensystemen erzielt. Neben dem Absatz der Hardware wird darüber hinaus auch selbst entwickelte Software (Netzwerkkommunikation, Erweiterungslizenzen) verkauft sowie Internet-basierte Services angeboten. Peripheriegeräte (Drucker, Scanner, Kassenschubladen etc.) sowie Dienstleistungen runden das Gesamtangebot von Vectron ab.
Neben dem klassischen Fachhändler-Verkaufsgeschäft bietet die Gesellschaft auch ein Absatzförderungsmodell ("Sale-and-lease-back mit anschließender Untervermietung dieser Kassen durch Vectron an Endkunden") an. Im Rahmen dieses Modells stehen den Umsatzerlösen aus Untervermietung (T€ 1.262; Vorjahr: T€ 1.366) über die Laufzeit entsprechende Leasingaufwendungen (T€ 991; Vorjahr: T€ 1.046) unter dem Posten Materialaufwand gegenüber. Darüber hinaus fallen im Rahmen dieses Modells unmittelbare Vertriebskosten (T€ 692; Vorjahr: T€ 686) an, die im Posten Materialaufwand enthalten sind.
| Segment (Euro) jeweils zum 1. Halbjahr (30.06.) |
Zeitraum | Inland | EU | Drittland | Summe |
|---|---|---|---|---|---|
| POS-Kassensysteme | 2020 | 4.275.130 | 665.277 | 22.896 | 4.963.303 |
| 2019 | 5.474.470 | 1.771.848 | 41.021 | 7.287.339 | |
| Software | 2020 | 1.435.807 | 283.144 | 9.574 | 1.728.525 |
| 2019 | 758.828 | 286.680 | 13.172 | 1.085.680 | |
| Handelsware/Dienstleistung | 2020 | 5.306.122 | 595.673 | 3.518 | 5.905.313 |
| 2019 | 2.835.401 | 779.686 | 18.426 | 3.633.513 | |
| Gesamt | 2020 | 11.017.059 | 1.544.094 | 35.989 | 12.597.142 |
| 2019 | 9.095.699 | 2.838.214 | 72.619 | 12.006.532 | |
| Prozentuale Verteilung | 2020 | 87,5 % | 12,3 % | 0,3 % | 100,0 % |
| 2019 | 75,8 % | 23,6 % | 0,6 % | 100,0 % |
Unter Eliminierung dieser Effekte sowie von nicht produktbezogenen Umsätzen mit verbundenen Unternehmen wäre ein bereinigter Umsatz von T€ 10.328 (Vorjahr: T€ 9.246) sowie ein bereinigter Materialaufwand von T€ 3.628 (Vorjahr: T€ 3.174) und folglich eine bereinigte Rohertragsquote von 64,9 % (Vorjahr: 60,1 %) "als Kassenhersteller mit klassischem Verkaufsgeschäft" zu verzeichnen, gegenüber einer unbereinigten GuV-Rohertragsquote von 57,8 % (Vorjahr: 59,1 %). Die dargestellte Rohertragsquote ergibt sich aus dem Materialaufwand im Verhältnis zum Umsatz (ohne Bestandsveränderungen).
Die sonstigen betrieblichen Erträge entfallen im Wesentlichen auf Währungskurserträge, verrechnete Sachbezüge, Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und Wertberichtigungen sowie sonstige Erträge.
In den Abschreibungen sind keine außerplanmäßigen/außergewöhnlichen Abschreibungen enthalten.
In der Gewinn-und-Verlustrechnung wurden keine Steuern vom Einkommen und Ertrag ausgewiesen. Im Vorjahresvergleich beliefen sich die ausgewiesenen Steuern vom Einkommen und Ertrag auf T€ 8, wovon T€ 6,6 auf latente Steuern entfielen.
Die Bilanz ist unter Berücksichtigung der teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt worden. Von der Möglichkeit zur Dotierung von satzungsmäßigen Rücklagen hat der Vorstand keinen Gebrauch gemacht. Ebenso ist ein Verwendungsvorschlag/Verwendungsbeschluss noch nicht existent.

6. Sonstige Angaben
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen in Form von liquiditätsschonenden Leasing- und Mietverpflichtungen belaufen sich auf nominal T€ 5.484 (Vj: T€ 5.745).
| Sonstige finanzielle Verpflichtungen (Euro) | davon Restlaufzeit | |||
|---|---|---|---|---|
| Gesamt | bis 1 Jahr | 1 bis 5 Jahre | über 5 Jahre | |
| Leasingverpflichtungen* | 4.738.590 | 3.134.396 | 1.604.194 | 0 |
| Mietverpflichtungen** | 745.263 | 745.263 | 0 | 0 |
| Summe | 5.483.853 | 3.879.659 | 1.604.194 | 0 |
* Die im Rahmen des Absatzförderungsmodells abgeschlossenen Sale-and-lease-back-Geschäfte weisen Laufzeiten von 36 bzw. 48 Monaten mit einem Restvolumen für nachfolgende Geschäftsjahre in Höhe von T€ 4.458 (Vj.: T€ 3.937) auf, denen leicht höhere Untervermieterträge gegenüberstehen. ** Die Mietverpflichtungen beinhalten den Zeitraum bis 5/2021.
Es bestehen Haftungsverhältnisse in Form von Bürgschaften zu Gunsten des verbundenen Unternehmens bonVito GmbH gem. § 251 HGB in Höhe von T€ 665 (Vorjahr: T€ 963). Aufgrund der positiven Entwicklung des Tochterunternehmens wird nicht mit einer Inanspruchnahme gerechnet.
Während des Berichtszeitraumes waren – gem. Methodik des § 267 V HGB ermittelt – durchschnittlich 166 Mitarbeiter (davon 156 Vollzeitangestellte und 10 Teilzeitangestellte) bei der Vectron Systems AG beschäftigt.
Die Mitglieder des Vorstandes sind unter der Verwaltungsanschrift der Gesellschaft zu erreichen. Herr Thomas Stümmler ist als CEO für die Bereiche Strategie, Produkte/Marken, Public und Investor Relations sowie Marketing und Vertrieb, Herr Jens Reckendorf als CTO für die Unternehmensbereiche Technik & Entwicklung IT und Support & Services, und Frau Silvia Ostermann als COO für die Bereiche Personal, Finanzen, Recht, Einkauf, Produktion sowie Arbeitsabläufe und Prozesse zuständig.
Der Aufsichtsrat besteht aus den vier nachfolgend genannten Mitgliedern:
- Herr Christian Ehlers (Vorsitzender), Rechtsanwalt
- Herr Maurice Oosenbrugh (stellv. Vorsitzender), Kaufmann, Geschäftsführender Gesellschafter EUCON GmbH
- Herr Heinz-Jürgen Buss, Dipl.-Kaufmann, Geschäftsführer Winkelmann Group GmbH & Co. KG
- Herr Thorsten Behrens, Dipl.-Kaufmann, Managing Director STEPHENS Inc.
Die Aufsichtsratvergütung für den Vorsitzenden beträgt T€ 30. Die übrigen Aufsichtsratsmitglieder erhalten jeweils T€ 20 als Vergütung.
Wie am 12. August 2020 bekanntgegeben, hat das Aufsichtsratsmitglied, Herr Heinz-Jürgen Buss, den Vorstand der Vectron Systems AG darüber informiert, sein Amt als Aufsichtsratsmitglied nach über zehn Jahren Zugehörigkeit aus persönlichen Gründen zum Ende des Jahres 2020 niederlegen zu wollen. Damit möchte Herr Buss dem Unternehmen ausreichend Zeit geben, bis zum Jahresende einen geeigneten Nachfolgekandidaten finden zu können.
Münster, den 28. August 2020
Vectron Systems AG Der Vorstand
Thomas Stümmler Jens Reckendorf Silvia Ostermann CEO CTO COO

Vectron Systems AG Willy-Brandt-Weg 41 D-48155 Münster T +49 (0) 251 2856-0 F +49 (0) 251 2856-560 www.vectron.de [email protected]