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Vectron Systems AG — Interim / Quarterly Report 2019
Sep 5, 2019
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Interim / Quarterly Report
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Zwischenbericht 2019
Zwischenbericht zum 30.06.2019
| Lagebericht zum 30.06.2019 | 03 |
|---|---|
| 1. Geschäftsverlauf | 03 |
| 1.1. Branchenentwicklung | 03 |
| 1.2. Umsatz- und Auftragsentwicklung | 07 |
| 1.3. Produktion und Beschaffung | 07 |
| 1.4. Investitionen | 08 |
| 1.5. Finanzierung | 08 |
| 1.6. Personalbereich | 10 |
| 1.7. Vergütungssystem der Organe | 10 |
| 1.8. Sonstige wichtige Vorgänge | 10 |
| 2. Vermögens- und Finanzlage | 11 |
| 3. Ertragslage | 12 |
| 4. Bedeutende Vorgänge nach dem 30.06.2019 | 13 |
| 5. Risikoberichterstattung | 13 |
| 5.1. Geschäftsrisiken | 14 |
| 5.2. Prozess- und Wertschöpfungsrisiken | 15 |
| 5.3. Finanzrisiken | 15 |
| 5.4. IT-Risiken | 16 |
| 5.5. Einkaufs- und Kooperationsrisiken | 16 |
| 5.6. Personalrisiken | 17 |
| 5.7. Produktrisiken | 17 |
| 6. Prognosebericht | 17 |
| 6.1. Zukünftige Branchenentwicklung | 17 |
| 6.2. Zukünftige Produktentwicklung | 19 |
| 6.3. Zukünftige Geschäftsentwicklung | 19 |
| Zwischenbilanz | 22 |
| Zwischen-Gewinn- und Verlustrechnung zum 30.06.2019 | 24 |
| Kapitalflussrechnung zum 30.06.2019 | 25 |
| Anhang zum Zwischenabschluss 30.06.2019 | 26 |
Lagebericht
1. Geschäftsverlauf
Vectron gehört zu den führenden europäischen Anbietern intelligenter Kassensysteme bestehend aus Hardware, Software und Cloud-Services, die am Firmensitz in Münster entwickelt werden. Im Gegensatz zu anderen Herstellern basieren alle unsere Systemlösungen auf der gleichen Software und sind daher problemlos miteinander vernetzbar. Überdies wurde die Software offen und flexibel entwickelt, so dass sie sich für die unterschiedlichsten Branchen anpassen lässt und alle wesentlichen Betriebssysteme – Windows, Android, iOS und Linux – bedient. Cloud-Services richten sich sowohl an das B2B-Segment als auch an das B2C-Segment.
1.1. Branchenentwicklung
Der Markt für Kassensysteme ist sehr heterogen. Die Branchenvielfalt und die unterschiedlichen Unternehmensgrößen bei den Anwendern spiegeln sich auf der Anbieterseite wider. Da nur wenige Hersteller global auf unterschiedlichen Märkten agieren, sind die meisten Wettbewerber kleine, oft nur regional tätige Anbieter.
Die wesentliche Veränderung in den letzten Jahren war das Erscheinen von Mitbewerbern, die Lösungen auf Basis von iOS- und Android-Geräten anbieten. Diese Systeme haben trotz hoher Investitionen auf der Anbieterseite bisher noch keinen großen Marktanteil gewinnen können, so dass hier bereits eine Konsolidierung stattgefunden hat. Außerdem beginnen sich neue Preismodelle, insbesondere laufende statt einmalige Zahlungen, zu etablieren.
Eine deutliche Auswirkung auf den Markt in Deutschland haben die steuerlichen Anforderungen an Registrierkassen. Die bisherige Rechtslage wird durch zwei Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 26. November 2010 ("Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften") und 14. November 2014 (GoBD = "Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie Datenzugriff") bestimmt. Demnach muss ein Kassensystem alle Buchungsdaten im Detail sowie weitere Daten elektronisch und unveränderbar aufzeichnen (Einzelaufzeichnungspflicht). Diese Daten sind mindestens 10 Jahre zu archivieren. Die Übergangsfrist, in der nichtumrüstbare Systeme noch genutzt werden durften, lief Ende 2016 aus. Viele Anwender haben diese Frist jedoch nicht eingehalten und erst nach dem Stichtag oder noch gar nicht umgestellt.
Am 29. Dezember 2016 trat das "Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen" in Kraft. Dieses Gesetz schreibt vor, dass ab dem 1. Januar 2020 jede Registrierkasse mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein muss. Für vorher angeschaffte, nicht-umrüstbare Systeme, die aber den Anforderungen des BMF-Schreibens vom 26. November 2010 entsprechen, gibt es eine Übergangsregelung. Sie dürfen noch bis Ende 2022 eingesetzt werden.
Die Details zur praktischen Umsetzung des Gesetzes werden in der Kassensicherungsverordnung, mehreren Technischen Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), durch Anwendungserlasse des BMF und die "Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme" (DSFinV-K) geregelt. Das letzte dieser Dokumente wurde erst am 12. August 2019 veröffentlicht.
Die TSEs von zwei Herstellern befinden sich momentan im Zertifizierungsverfahren des BSI. Diese Hersteller haben eine Verfügbarkeit für das 4. Quartal 2019 angekündigt.
Nach Gesetzeslage dürfen ab dem 1. Januar 2020 nur noch mit einer TSE ausgerüstete Kassensysteme verwendet werden, sofern nicht die Übergangsregelung für nicht-nachrüstbare Systeme in Anspruch genommen werden darf. Es dürfen zudem nur noch Systeme verkauft werden, die eine TSE unterstützen. Verstöße sind eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bis zu € 25.000 geahndet werden kann.
Aufgrund der späten Verfügbarkeit der endgültigen Anforderungen und der einsatzfähigen TSEs ist eine flächendeckende Umstellung aller Kassensysteme zum 1. Januar 2020 jedoch nicht möglich. Daher wird allgemein damit gerechnet, dass vom BMF eine Nichtbeanstandungsregelung erlassen wird, die Nutzern bestehender Systeme eine zusätzliche Zeitspanne für die Umrüstung einräumt. Ein Termin wurde vom BMF bisher nicht genannt. Der Handelsverband spricht in einer Veröffentlichung vom 30. September 2020 als Ende der Nichtbeanstandungsfrist.
Mit über 200.000 installierten Systemen in mehr als 30 Ländern zählt die Vectron Systems AG zu den "Top 10" der europäischen Hersteller von Kassensystemen. Die Produkte werden über ein Netz von ca. 300 Fachhandelspartnern vertrieben. Vectron bietet vor allem Lösungen für die Gastronomie sowie für Bäckereien an. Das Endkundenspektrum reicht von der Ein-Kassen-Installation bis zum Filial-Netzwerk mit über 1.000 Kassenplätzen.
Die Hardware wird in regelmäßigen Abständen erneuert und die Software laufend aktualisiert, um stets technologisch wegweisende stationäre und mobile Kassensysteme anbieten zu können. Mit der Zweitmarke Duratec bedient Vec-
tron seit Herbst 2013 auch das Einstiegssegment mit robusten, einfach zu handhabenden Kassensystemen. Unter der Marke bonVito hat Vectron ein eigenes internetbasiertes, multifunktionales Kundenbindungsprogramm am Markt etabliert, das direkt in die Kassensysteme integriert ist und durch die Tochtergesellschaft bonVito GmbH vertrieben wird. Für alle Produkte bietet Vectron ein eigenes, für die Abnehmer liquiditätsschonendes Leasingmodell an.
Kundenbindungssysteme beschreiben die Gesamtheit der Marketingmittel, die eine stärkere Bindung des Kunden an ein Unternehmen gewährleisten sollen. Erreicht wird dies durch lukrative Treueprogramme, Wertmarken und Sonderaktionen für treue Kunden (sogenannte Loyalitätslösungen).
Im August des letzten Jahres wurde mit der DeutschlandCard GmbH eine Kooperation eingegangen. Ziel dieser Kooperation ist es, gemeinsam eine Kundenkarten-Lösung für die Gastronomiebranche aufzubauen und zu etablieren, damit die DeutschlandCard künftig neben dem Einzelhandel auch im Gastronomieumfeld akzeptiert werden kann. Durch die Kooperation erhalten Gastronomiebetriebe jeder Größe erstmalig Zugang zu einem erfolgreichen Multipartner-Bonusprogramm. Zugleich können Programmteilnehmer der DeutschlandCard ihre Karten künftig auch in der Gastronomie einsetzen, was die Karte noch attraktiver macht.
Mit epay, Teil des börsennotierten Zahlungsdienstleisters Euronet Worldwide Inc., wurde im Berichtszeitraum vereinbart, für Betreiber von Kassensystemen neue Funktionalitäten und Services gemeinsam zu entwickeln und anzubieten. Hierbei stehen alternative Bezahlmethoden wie Alipay sowie die Distribution klassischer Produkte wie Handyaufladungen und elektronische Gutscheinkarten im Fokus.
Mit der resmio GmbH, eine der führenden Tischreservierungsplattformen in Deutschland mit 10.000 teilnehmenden Restaurantpartnern, konnte ebenfalls eine Kooperation geschlossen werden, mit dem Ziel, gemeinsam eine integrierte digitale Dienstleistung für die Gastronomie anzubieten. Dazu sollen die Funktionen der resmio-Webseite in die Vectron-Kassensysteme integriert werden.
Als weiterer Kooperationspartner konnte die rbNext Systems GmbH gewonnen werden, die den Bestellservice restablo.de im Internet betreibt. Um gemeinsam digitale Dienstleistungen anbieten zu können, sollen die Funktionen von restablo.de ebenfalls in die Vectron-Kassensysteme integriert werden. Bestellungen werden direkt in die Kasse übertragen. Anfallende Bestellgebühren sollen unterhalb des Preisniveaus von Wettbewerbern liegen.
Mit dem IT-Dienstleister DATEV eG konnte in der ersten Jahreshälfte 2019 eine Zusammenarbeit zur Kassendatenarchivierung vereinbart werden. Zukünftig soll die Übergabe der Daten aus den verschiedenen Vectron-Kassensystemen an das DATEV Kassenarchiv online automatisiert und auch in der Struktur der DFKA-Taxonomie-Kassendaten erfolgen. Damit wird den Vectron-Kunden die Möglichkeit gegeben, ihre Kassendaten über einen durchgängig digitalen Prozess an die DATEV-Lösungen rund um die Finanzbuchführung weiterzugeben.
Nach umfangreichen Tests führt Vectron im Juni des Berichtszeitraumes das neue digitale Geschäftsmodell in den Markt ein. Bei dem Produkt fungiert die Vectron-Kassenlösung als zentrales Datensystem, welches mehrere digitale Angebote intelligent miteinander verknüpft: Das Tischreservierungssystem von resmio, die Online-Bestellplattform von restablo und das Punkteprogramm der DeutschlandCard. Als sogenannter kaufmännischer Netzbetreiber wird Vectron zusätzlich nun auch bargeldlose Zahlungsmöglichkeiten über das Kassensystem anbieten. Damit bietet Vectron den Gastronomen alle wesentlichen Bausteine für die Digitalisierung aus einer Hand. Zukünftig sollen weitere Services über Schnittstellen direkt an die Kasse angebunden werden.
Für die Outletbetreiber bedeutet das, künftig nur noch einen Vertragspartner zu haben, bei dem das Bündel an Services deutlich günstiger gegenüber den Einzelangeboten ist.
Für Vectron selbst erschließen sich neue Kundengruppen und Einnahmeströme, die mittelfristig zu einer deutlichen Umsatz- und Ertragssteigerung führen.
Dieses Modell wird mit der Zweitmarke Duratec im Markt platziert und es wird erwartet, vor allem Marktanteilszuwächse im unteren und mittleren Preissegment zu erzielen. In einem nächsten Schritt soll auch für die Hauptmarke Vectron, und somit im oberen Preissegment, ein attraktives Angebot zur Umstellung der bestehenden Kunden auf digitale Services vorgestellt werden. Im Vertrieb setzt die Berichtsgesellschaft zukünftig auf eine Kombination des bewährten Fachhandelsvertriebs und auf Vertriebspartnerschaften aus der Industrie. Somit wird zukünftig der Fokus auf wiederkehrende monatliche Einnahmen gesetzt, mit dem Ziel, den Lifecyclevalue bzw. die Einnahmen pro Kunde deutlich zu erhöhen. Darüber hinaus soll die erwartet starke Nachfrage im Zuge der anstehenden Fiskalisierung und der damit verbundenen gesetzlichen Vorgaben genutzt werden, um neben den regulären Verkäufen in kommenden Jahren einen großen Teil der bestehenden Kunden auf dieses neue Digitalmodell umzustellen.
Seit September 2018 hat Vectron mit Hospitality.digital, einer Tochter des Metro-Konzerns, flächendeckende Tests durchgeführt, um zu prüfen, inwieweit die digitalen Strategien Vectrons und des Metro-Konzerns mitein-
ander verbunden werden können. Diese Tests wurden inzwischen erfolgreich abgeschlossen. Beide Seiten befinden sich aktuell in Gesprächen zur praktischen Umsetzung der Kooperation.
1.2. Umsatz- und Auftragsentwicklung
Konnte im ersten Halbjahr 2018 noch ein Umsatz in Höhe von T€ 13.888 erzielt werden, belief sich der Umsatz im ersten Halbjahr 2019 auf T€ 12.007. Dies entspricht einem Rückgang von ca. 14 %. Dieser ist vor allem auf Unsicherheiten bezüglich der praktischen Umsetzung des "Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen" und der daraus resultierenden momentanen Kaufzurückhaltung zurückzuführen. Bei Betrachtung der Umsatzsegmente entfielen 75,8 % (Vj: 74,4 %) der Umsatzerlöse in Höhe von T€ 9.096 auf das Inland, 23,6 % (Vj: 24,4 %) in Höhe von T€ 2.838 auf das EU-Ausland und 0,6 % (Vj: 1,2 %) in Höhe von T€ 73 auf das Drittland.
Der Anteil der Kunden, der die von der Tochtergesellschaft bonVito GmbH angebotenen Internetdienstleistungen nutzt, konnte deutlich gesteigert werden. Davon profitiert auch Vectron unmittelbar. So hat sich der Vertragsbestand von 4.734 auf 5.193 erhöht, was einer Steigerung von circa 10 % entspricht.
Die Vectron Systems AG bietet ihren Endkunden ein attraktives Absatzförderungsmodell zur Finanzierung ihrer neuen Kassensysteme an. Dieses Absatzförderungsmodell wird über die Vectron-Fachhandelspartner angeboten. Das Finanzierungsangebot hat im ersten Halbjahr 2019 mit einem Anteil von ca. 17,1 % (Vj: ca. 19 %) zum Gesamtumsatz beigetragen.
Das Geschäftsmodell von Vectron ist auf sehr kurze Lieferzeiten und entsprechend kurze Produktionsdurchlaufzeiten ausgerichtet, wodurch insbesondere die Vectron-Fachhandelspartner profitieren. Nennenswerte Auftragsbestände sind bei diesem Geschäftsmodell nicht zu verzeichnen.
1.3. Produktion und Beschaffung
Die Kassensysteme werden auf Basis einer "doppelten Plattformstrategie" entwickelt und produziert, d. h. jedes Produkt nutzt die gleiche Anwendungssoftware und kann in allen adressierten Branchen eingesetzt werden. Die Hardwareentwicklung verfolgt eine möglichst weitgehende Gleichteilestrategie, so dass Materialbeschaffung und Entwicklung effizienter gestaltet werden können.
Durch die Gleichteilestrategie lässt sich eine relativ große Modellvielfalt
ohne Aufbau eines überproportionalen Vorratsvermögens generieren. Der Produktionsprozess besteht im Wesentlichen aus der Montage von Baugruppen und vorgefertigten Bauteilen. Die Lieferanten werden bereits in der Entwicklungsphase zur Sicherung hoher Qualitätsstandards mit einbezogen.
Stark nachgefragte Gerätevarianten werden auf Lager gefertigt. Die Lagerware wird nach Auftragseingang unmittelbar versandt, so dass die Lieferzeiten i. d. R. sehr kurz sind. Weniger stark nachgefragte Produkte werden auftragsspezifisch gefertigt.
Zur Sicherung der jederzeitigen Lieferfähigkeit und um schnelle Reaktionszeiten gewährleisten zu können, werden für alle wichtigen Bauteile vordefinierte Mindestmengen vorgehalten. Neue Produktlinien oder erwartete Nachfragespitzen können daher vorübergehend zu einem höheren Vorratsvermögen führen.
1.4. Investitionen
Die Investitionen beliefen sich im Berichtszeitraum auf T€ 62 (Vorjahr: T€ 150). Der wesentliche Teil entfällt auf die Modernisierung und Erweiterung der IT-Infrastruktur bzw. Betriebs- und Geschäftsausstattung.
In die Neu- und Weiterentwicklung von Vectron-Produkten sind ca. 30 % (Vj: 33 %) der Belegschaft eingebunden. Ein erheblicher Anteil des Personalaufwandes entfällt daher auf Entwicklungsleistungen. Ein Teil des Personalaufwandes stellt somit Vorinvestitionen für die neuen Geschäftsmodelle dar, auf deren Aktivierung als Eigenleistungen jedoch verzichtet wird.
1.5. Finanzierung
Der Finanzmittelfonds beläuft sich im Halbjahresbericht auf T€ 13.814 (Vj: T€ 11.562) und hat sich somit seit Anfang des Jahres um T€ 2.252 erhöht.
Die Kapitalflussrechnung weist für das erste Halbjahr einen Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit von T€ -571 (Vj: T€ -1.248) aus. Damit hat sich der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit um T€ 677 gegenüber dem Vorjahr erhöht. Dies resultiert im Berichtszeitraum insbesondere aus einer Abnahme von Vorräten und Rückstellungen. Investitionen in das Anlagevermögen führten im Berichtszeitraum zu einem Cashflow aus Investitionstätigkeit von T€ -280 (Vj: T€ -150). Davon entfielen T€ 62 auf die Modernisierung und Erweiterung der IT-Infrastruktur bzw. Betriebs- und Geschäftsausstattung. Die verbleibende Summe in Höhe von T€ 219 beinhaltet die zum 1.1.2019 übernommenen restlichen 25 % der Anteile an
der posmatic GmbH. posmatic ist Hersteller einer Kassensoftware-App, die auf Hardware der Firma Apple läuft. Die Endkunden kaufen die Hardware in der Regel selbst und zahlen monatliche Nutzungsgebühren für die Software. Das Produkt wurde zwischenzeitlich voll in die Vertriebs-, Entwicklungs- und Supportstrukturen integriert. Neben den Marken Vectron und Duratec wird posmatic als weitere Kassenmarke vertrieben und wird mit dem umfangreichen Vertriebsnetz als führender Anbieter von iPad-Kassensystemen in Deutschland etabliert.
Mittelzu- und -abflüsse aus der Finanzierungstätigkeit führten im Berichtsjahr zu einem Cashflow von T€ 3.104 (Vj: T€ 9.038), der maßgeblich die Zahlungsflüsse aus Tilgungen von Kreditverbindlichkeiten, die Rückführung des Genussrechtskapital II sowie eine Kapitalerhöhung enthält.
Gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 7.6.2013 ist der Vorstand ermächtigt worden, einmalig oder mehrmalig Genussrechte, die nicht mit Wandlungs- oder Optionsrechten auf Aktien der Gesellschaft verbunden sind, mit oder ohne Laufzeitbeschränkung nach Maßgabe des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung – ggf. unter Ausschluss des Bezugsrechts der Altaktionäre – zu begeben. Von diesem Recht hat der Vorstand durch Abschluss des Genussrechtsvertrages in Höhe von T€ 1.500 im Dezember 2013 Gebrauch gemacht. Die Laufzeit des nachrangigen Genussrechtskapital II endete am 15.02.2019 und wurde entsprechend zurückgeführt.
Die Gesellschaft hat ihre am 6. Februar 2019 beschlossene Kapitalerhöhung von EUR 6.611.996,00 auf bis zu EUR 7.273.195,00 durch Ausgabe von bis zu 661.199 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen unter teilweiser Ausnutzung des bestehenden genehmigten Kapitals und unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgreich umsetzen können. Sämtliche Aktien wurden im Wege einer Privatplatzierung ausschließlich bei Investoren in Deutschland und im europäischen Ausland zu dem vom Vorstand unter Zustimmung des Aufsichtsrats festgelegten Platzierungspreis von EUR 7,60 je Aktie platziert, wodurch der Gesellschaft ein Bruttoemissionserlös von EUR 5.025.112,40 zugeflossen ist. Die Tosho Capital GmbH, eine Gesellschaft im Eigentum des Großaktionärs und Vorstandsvorsitzenden Thomas Stümmler, hat insgesamt 390.199 Stückaktien aus der Kapitalerhöhung übernommen.
Die Finanzierungsstrategie ist auf langfristige Stabilität ausgerichtet.
Nicht in der Bilanz enthaltene wesentliche Verpflichtungen bestehen in Form eines Mietvertrages für die Immobilie am Unternehmensstandort sowie für die Refinanzierung des Absatzförderungsmodells. Darüber hinaus bestehende Leasingverträge (Fuhrpark, Werkzeuge, Messebau etc.) spielen nur eine untergeordnete Rolle. Für die bonVito GmbH wurden zur Unterstützung in der Startphase Bürgschaftsverpflichtungen eingegangen. Die Gesamtsumme der sonstigen Verpflichtungen beläuft sich zum Stichtag 30. Juni 2019 auf T€ 5.745 (Vj: T€ 6.996). Die Gesamtheit der Verpflichtungen hat eine Laufzeit von bis zu vier Jahren. Auf die Ausführungen im Anhang wird verwiesen.
1.6. Personalbereich
Die Belegschaft umfasste zum Halbjahresstichtag 178 Mitarbeiter (Vj: 179 Mitarbeiter). Diese Kennziffer beinhaltet drei Vorstände sowie 10 Auszubildende.
Zur Mitarbeitermotivation setzt Vectron bei allen Mitarbeitern auf ein vom Jahresergebnis abhängiges, variables, mehrstufiges Vergütungsmodell. Bei guter Ertragslage partizipieren alle Mitarbeiter deutlich von den variablen Gehaltsbestandteilen, die bei rückläufigen Erträgen entsprechend geringer ausfallen. Durch dieses Modell entsteht ein innerhalb der Belegschaft akzeptierter Interessenausgleich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern. Für Führungskräfte wurde zusätzlich ein Aktienoptionsprogramm (bedingtes Kapital, vgl. Angaben im Anhang) aufgelegt.
1.7. Vergütungssystem der Organe
Alle Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft erhalten eine feste und variable Vergütung. Bei zwei Mitgliedern besteht der variable Teil aus einer ergebnisabhängigen Komponente in Höhe von einem Prozent des operativen Ergebnisses (Ergebnis vor Steuern, Zinsen und Abschreibungen). Bei einem Mitglied besteht der variable Teil aus einem gedeckelten Zielerreichungsbonus; daneben wurden 25.000 Bezugsrechte zum Erwerb von 25.000 Stück auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 (Basiswert) zum Ausübungspreis während des Ausübungszeitraums gewährt. Die Gewährung von Bezugsrechten an Vorstände der Gesellschaft wurde auf der Hauptversammlung am 17.05.2018 mit der erforderlichen Mehrheit zur Schaffung von bedingtem Kapital 2018 wirksam beschlossen. Zudem steht jedem Vorstandsmitglied ein Firmenfahrzeug zur Verfügung.
Der Aufsichtsrat erhält eine jährliche Fixvergütung. Variable Komponenten sind nicht vorgesehen. Auf den Anhang wird verwiesen.
1.8. Sonstige wichtige Vorgänge
Sonstige wichtige Vorgänge waren während des Berichtszeitraumes nicht zu verzeichnen.
2. Vermögens- und Finanzlage
Die immateriellen Vermögensgegenstände enthalten im Wesentlichen die von Entwicklungspartnern entgeltlich erworbenen Design- und Konstruktionspläne sowie Entwicklungsleistungen für Softwarekomponenten der Vectron-Cloud-Plattform. Werkzeuge für die Produktion werden als Sachanlagen (Technische Anlagen) ausgewiesen. Der überwiegende Anteil des Anlagevermögens hat einen direkten Bezug zur Produktentwicklung.
Unter den Finanzanlagen wird die 2012 gegründete 100%ige Tochtergesellschaft bonVito GmbH ausgewiesen. Die Gesellschaft erbringt Internetdienstleistungen in Verbindung mit POS-Systemen. In der Startphase der Gesellschaft sind allgemein übliche sowie geschäftsmodellspezifische Anlaufverluste entstanden. Aufgrund der positiven Zukunftsprognose werden die Anteile an der Gesellschaft zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Zum 01.01.2019 hat die Vectron Systems AG die restlichen 25 % der Anteile der posmatic GmbH übernommen. posmatic ist Hersteller einer Kassensoftware-App, die auf Hardware der Firma Apple läuft, z. B. iPads, iPods oder iPhones. Die Endkunden kaufen die Hardware in der Regel selbst und zahlen monatliche Nutzungsgebühren für die Software.
Das Vorratsvermögen verzeichnet gegenüber dem Vorjahr einen Rückgang um 13 %. Für stark nachgefragte Produkte wurde bereits im Jahr 2014 von Auftragsfertigung auf Lagerfertigung umgestellt, so dass der Anteil der Fertigerzeugnisse am Gesamtvolumen angewachsen ist. Grundsätzlich wird der jederzeitigen Lieferfähigkeit eine hohe Priorität eingeräumt, so dass auch zwischenzeitliche Ausweitungen des Vorratsvermögens bewusst in Kauf genommen werden. Aufgrund des Geschäftsmodells mit sehr kurzen Bestellvorlaufzeiten seitens der Vectron-Kunden würden sich ansonsten Lieferengpässe unmittelbar negativ auf den Umsatz auswirken. Nennenswerte Risiken bestehen nicht, da es sich bei den Lagerbeständen um Material für aktuelle Modelle handelt.
Der Forderungsbestand setzt sich aus einer Vielzahl von kleineren Einzelforderungen gegenüber unterschiedlichen Kunden zusammen. Die durchschnittliche Forderungsreichweite schwankt im Berichtszeitraum zwischen 42 und 53 Tagen. Längere Zahlungsziele werden nur in Ausnahmefällen vergeben. Die tatsächlichen Zahlungsausfälle sind sehr gering. Potenziellen Risiken wird durch die Bildung von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen begegnet.
Das gezeichnete Kapital setzt sich zum Abschlussstichtag aus 7.273.195 auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit jeweils einem Stimmrecht zusammen. Das Gesamteigenkapital beläuft sich auf T€ 13.815 (Vj: T€ 10.133).
Die kurzfristigen Verbindlichkeiten und Rückstellungen in Höhe von T€ 2.659 (Vj: T€ 4.305) können aus dem kurzfristig gebundenen Vermögen (ohne liquide Mittel) bedient werden.
Die Finanz- und Liquiditätssituation der Gesellschaft kann als gut bezeichnet werden. Die Kapitalflussrechnung stellt die Veränderungen des Finanzmittelfonds dar. Diesbezüglich und bezüglich außerbilanzieller Verpflichtungen wird auf Ziffer 1.5 verwiesen.
3. Ertragslage
Erwartungsgemäß ist nach wie vor eine Kaufzurückhaltung im Kassenmarkt zu spüren, die sich mit einem Abwarten der Kunden bis zur gesetzlichen Einführung des neuen Fiskalisierungssystems zum 01.01.2020 erklären lässt. Die Umsätze entwickelten sich gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum rückläufig. Im ersten Halbjahr 2019 wurden Umsatzerlöse in Höhe von T€ 12.007 (Vj: T€ 13.888) erzielt, was einem Rückgang von ca. 14 % entspricht.
Neben dem klassischen Fachhändler-Verkaufsgeschäft bietet die Gesellschaft auch ein Absatzförderungsmodell ("Sale-and-lease-back mit anschließender Untervermietung dieser Kassen durch Vectron an Endkunden") an. Im Rahmen dieses Modells stehen den Umsatzerlösen aus Untervermietung (T€ 1.366; Vj: T€ 1.270) über die Laufzeit entsprechende Leasingaufwendungen (T€ 1.046; Vj: T€ 967) unter dem Posten Materialaufwand gegenüber. Darüber fallen im Rahmen dieses Modells unmittelbare Vertriebskosten (T€ 686; Vj: T€ 809) an, die im Posten Materialaufwand enthalten sind.
Würden die über das Absatzförderungsmodell abgewickelten Verkäufe stattdessen regulär erfolgen und gäbe es keine nicht-produktbezogenen Umsätze mit verbundenen Unternehmen, ergäben sich die folgenden bereinigten Kennzahlen: Der Umsatz läge bei Mio. € 9,3 (Vj: Mio. € 11,3), der Materialaufwand bei Mio. € 3,2 (Vj: Mio. € 4,3) woraus sich eine Rohertragsquote von 60,1 % (Vj: 61,5 %) ergäbe gegenüber einer unbereinigten Rohertragsquote von 59,1 % (Vj: 56,0 %).
Die Personalaufwendungen beinhalten neben den gezahlten Löhnen und Gehältern Arbeitnehmeransprüche für Urlaub und Überstunden. Damit ergibt sich ein Monatsdurchschnitt von T€ 750 gegenüber dem Vorjahr von T€ 825.
Die Abschreibungen entfallen auf planmäßige Abschreibungen und liegen auf Vorjahresniveau.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind von durchschnittlich monatlich T€ 605 im Vorjahr auf T€ 567 gesunken. Dabei betragen die durchschnittlichen monatlichen Betriebskosten T€ 150 (Vj: T€ 156) und die Vertriebskosten T€ 284 (Vj: T€ 303).
Die sonstigen betrieblichen Erträge sind um T€ 37 gegenüber dem Vorjahr gesunken und belaufen sich auf T€ 163 und beinhalten im Wesentlichen Währungskurserträge, verrechnete Sachbezüge sowie Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und Wertberichtigungen.
Das ordentliche Finanzergebnis in Höhe von T€ -91 (Vj: T€ -34) ist maßgeblich durch die Vergütungen für das Genussrechtskapital II und die Kreditverbindlichkeiten geprägt.
Der Fremdwährungsanteil des Wareneinkaufs lag im ersten Halbjahr 2019 bei circa 35 % (Vj: ca. 45 %) des Materialeinsatzes. Ungünstige Wechselkursänderungen können daher einen negativen Einfluss auf die Rohmarge ausüben. Um das Wechselkursrisiko zu begrenzen, werden je nach Marktlage derivative Finanzinstrumente abgeschlossen. Übrige Aufwendungen der Gesellschaft werden nicht nennenswert von Wechselkursschwankungen beeinflusst. Gleiches gilt auch für den Absatz, da auch in Fremdwährungsgebieten überwiegend in der Währung Euro fakturiert wird. Inflatorische Tendenzen sind aktuell nicht erkennbar.
Das Halbjahresergebnis vor Steuern auf Einkommen und Ertrag beträgt T€ -1.335 (Vj: T€ -1.107) und das Halbjahresergebnis beträgt T€ -1.343 (Vj: T€ -756).
4. Bedeutende Vorgänge nach dem 30.06.2019
Bedeutende Vorgänge nach dem Berichtsstichtag haben sich nicht ergeben.
5. Risikoberichterstattung
Zur Überwachung und Entscheidungsunterstützung hat Vectron ein softwaregestütztes Risiko-Management-System eingeführt und einen Risiko-Management-Beauftragten ernannt, der direkt an den Vorstand berichtet. Alle Risiken werden klassifiziert und sowohl qualitativ als auch quantitativ bewertet. Es findet eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Risiken und Gegenmaßnahmen statt. Veränderungen werden dokumentiert, so dass historische Entwicklungen nachvollziehbar sind. Die Ergebnisse jeder Überprüfung werden in einer Risikomatrix festgehalten und mit dem Vorstand diskutiert. Sind zusätzliche Gegenmaßnahmen erforderlich, so werden diese direkt vom Vorstand initiiert.
5.1. Geschäftsrisiken
Durch den anhaltenden Preisdruck könnten sich Investitionsentscheidungen speziell bei einer schwachen Konjunktur vermehrt am Verkaufspreis und nicht an der angebotenen Leistung orientieren. Denkbar wäre dann ein Verfall der Margen, der nicht anderweitig kompensierbar wäre. Durch das Anbieten von Alleinstellungsmerkmalen hat sich Vectron bislang erfolgreich vom allgemeinen Preiswettbewerb der Branche abgekoppelt. Insofern besitzt das Ziel der Technologieführerschaft für Vectron eine zentrale Bedeutung.
Verschiedene technische Entwicklungen führen zu einer Verringerung der Markteintrittshürden und zu einem beständigen Wandel der Produkte und Geschäftsmodelle. Das Verpassen eines neuen Trends könnte die Ertragskraft von Vectron langfristig schmälern. Die Beobachtung von Wettbewerbern und auch anderen Branchen zur laufenden Überprüfung und Anpassung der Unternehmensstrategie hat daher eine große Bedeutung. Produktentwicklungen werden daher fortlaufend an aktuelle Erkenntnisse angepasst. Für eine maximale Reaktionsgeschwindigkeit erfolgt die Entwicklung durchgängig mit agilen Methoden, wie zum Beispiel Scrum.
Die POS-Branche unterliegt immer stärker den Anforderungen der Finanzbehörden. Neben der in vielen Ländern seit langem geltenden Fiskalspeicher-Pflicht gibt es zunehmend strengere, jedoch technisch nicht präzise geregelte Anforderungen an die Erfassung und Speicherung von Umsatzdaten in den Kassensystemen. Diese stellen mitunter einen erheblichen Eingriff in das Marktgeschehen dar. Entsprechende politische Entscheidungen sind kaum international abgestimmt, so dass Wettbewerbsverzerrungen entstehen können. Verzögerungen bei der Einführung von gesetzlichen Auflagen können zum Verschieben von Investitionsentscheidungen und damit zur Verschiebung von Umsätzen in die Zukunft führen. Auch können Wettbewerbsverzerrungen durch Anbieter von Kassen mit Manipulationsmöglichkeiten entstehen. Es erfolgt daher eine laufende Beobachtung der Gesetzesvorhaben und -entwürfe, welche die POS-Branche direkt betreffen, damit Anpassungen frühzeitig in den Entwicklungsprozess integriert werden können. Vectron ist Fördermitglied des Deutschen Fachverbandes für Kassen- und Abrechnungssysteme (DFKA e.V.), der die Interessen der Branche gegenüber der Politik vertritt.
Konjunkturelle Schwankungen wirken sich auf die Investitionsbereitschaft für POS-Systeme aus. Gesamtwirtschaftliche Schwächephasen könnten
den Absatz von Vectron empfindlich treffen. Die Konzentration auf hochwertige und komplexe Systemlösungen hat sich für Vectron als ein sinnvoller Lösungsweg zur bestmöglichen Unabhängigkeit von Konjunkturschwankungen etabliert, da Investitionsentscheidungen für hochwertige Systeme weniger vom kurzfristigen Konjunkturverlauf, sondern vielmehr von strategischen Überlegungen abhängig sind. Außerdem trägt das Auslandsgeschäft zu einer Streuung des Risikos bei. Der angestrebte Übergang zu Geschäftsmodellen mit laufenden statt einmaligen Erlösen führt zu einer größtmöglichen Unabhängigkeit von Konjunkturzyklen.
Als Technologieunternehmen könnte Vectron Ziel von Industriespionage werden. Aufgrund der speziellen Marktgegebenheiten und des zur Nutzung der Technologie nötigen Know-hows wird das konkrete Risiko als relativ gering angesehen. Trotzdem hat Vectron umfassende Schutzmaßnahmen ergriffen, z. B. Absicherung der IT-Systeme, interne Zugriffbeschränkungen und Geheimhaltungsvereinbarungen.
5.2. Prozess- und Wertschöpfungsrisiken
Wachstum und Anpassungsprozesse des Unternehmens können dazu führen, dass die interne Prozesskomplexität schneller ansteigt als die positiven Auswirkungen des Kapazitätsaufbaus bzw. der Veränderungen. Ungenügende interne Prozesse können die Effizienz des Unternehmens damit vorübergehend schmälern. Bei entsprechenden Veränderungen wird daher besonderer Wert auf ein geeignetes Projektmanagement und die Einbeziehung der Mitarbeiter gelegt. Neue Prozesse werden schriftlich fixiert und überwacht.
5.3. Finanzrisiken
Umsatzschwankungen können den freien Cashflow kurzfristig stark beeinträchtigen und somit die Gesamtfinanzierung eines Unternehmens gefährden. Aus diesem Grunde strebt Vectron eine hohe Eigenkapitalquote an und hat sich für stabile und langfristige Refinanzierungspartner entschieden. Zudem werden ausreichend hohe Liquiditätsbestände vorgehalten, so dass auch bei längeren Schwächephasen die Stabilität des Unternehmens jederzeit gewährleistet bliebe.
Abhängigkeiten von einzelnen, großen Kunden sind grundsätzlich ein Risiko, beispielsweise bei Zahlungsausfällen. Diese Risiken sind aktuell jedoch nicht vorhanden. Die Forderungen verteilen sich auf zahlreiche Endabnehmer. Bei Vertragsabschlüssen mit Großkunden werden Teilzahlungen vereinbart, so dass das Ausfallrisiko begrenzt bleibt. Der größte Fachhändler von Vectron hat im ersten Halbjahr 2019 circa 5 % des Gesamtumsatzes ausgemacht.
Da die Gesellschaft einen nennenswerten Anteil des Materialeinkaufes in Fremdwährungen tätigt bzw. die Preise direkt von Wechselkursen beeinflusst werden, können infolge ungünstiger Währungsschwankungen Belastungen für das Ergebnis auftreten. Fremdwährungspositionen werden je nach Marktsituation mit derivativen Finanzinstrumenten abgesichert. Aufgrund der teilweise hohen Volatilitäten stehen diese Absicherungsinstrumente jedoch nicht immer zu vertretbaren Bedingungen zur Verfügung. Eine Absicherung gegen langfristige Wechselkursveränderungen ist zudem praktisch unmöglich.
Eine längerfristige Betriebsunterbrechung z. B. durch einen Brand könnte erhebliche finanzielle Folgen haben. Dieses Risiko ist durch eine Betriebsunterbrechungsversicherung abgefangen.
5.4. IT-Risiken
Der IT-Infrastruktur kommt bei der Abwicklung der Geschäftsprozesse eine sehr große und immer noch weiter wachsende Bedeutung zu. Durch die Vernetzung interner Systeme mit Geschäftspartnern und das Anbieten von Internetservicedienstleistungen steigt die Bedrohung durch Hacker-, Spam- und Viren-Angriffe sowie allgemeine Systemausfälle. Das Risiko von Systemausfällen unserer Online-Plattformen (myVectron und bon-Vito) und der damit verbundene Schaden gewinnt vor dem Hintergrund der steigenden Anzahl von Online-Kunden an Bedeutung. Vectron legt daher Wert auf umfangreiche Sicherungsmaßnahmen, Backup-Lösungen sowie regelmäßige Updates der IT-Systeme. Aus dem Übergang zu neuen Geschäftsmodellen mit laufenden Erlösen und der einhergehenden verstärkten Datenverarbeitung resultiert in Verbindung mit der neuen Regulierung DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) ein höheres Risiko von Datenschutzproblemen. Folgen könnten schlechte PR, aber auch Bußgelder sein. Dem Datenschutz wird durch verschiedene technische und organisatorische Maßnahmen Rechnung getragen.
5.5. Einkaufs- und Kooperationsrisiken
Bei elektronischen Bauteilen bzw. Komponenten lassen sich Preisvorteile i.d.R. nur durch die Abnahme größerer Stückzahlen erzielen. Größere Abnahmemengen haben jedoch den Nachteil der vermehrten Kapitalbindung sowie einer verringerten Flexibilität bei Produktrevisionen. Vectron schließt daher Rahmenverträge mit Maximallaufzeiten bis zu einem Jahr ab, so dass sowohl Flexibilität als auch Preisvorteile erhalten bleiben. Preisanpassungen lassen sich so rechtzeitig antizipieren.
Bei Vectron-spezifischen oder Single-Source-Bauteilen kann der Ausfall
eines Vorlieferanten zu Lieferverzögerungen führen. Der größte Einzellieferant hat im ersten Halbjahr 2019 einen Anteil von circa 11,0 % des gesamten Beschaffungsvolumens beigesteuert. Zur Vermeidung von Engpässen werden für alle kritischen Bauteile Mindestmengen bevorratet, um für ausreichend Vorlaufzeit für eine Reaktion auf Ausfälle zu sorgen. Wenn technisch und wirtschaftlich möglich, werden Ersatzlieferanten vorgehalten.
5.6. Personalrisiken
Die Gewinnung von qualifiziertem Personal ist generell zeitaufwändig und kostenintensiv – besonders in der aktuellen Lage auf dem Arbeitsmarkt. Insbesondere mittelständische Unternehmen stehen in einem starken Wettbewerb mit namhaften Großunternehmen um die besten Fachkräfte. Die Gesellschaft legt daher großen Wert auf das Betriebsklima sowie auf sonstige nicht monetäre Zusatzleistungen. Ein finanzieller Anreiz entsteht für alle Mitarbeiter durch das variable Vergütungsmodell. Auf diese Weise ist es bislang gelungen, qualifiziertes Personal einzustellen und dieses auch langfristig zu halten.
5.7. Produktrisiken
Die Modellpalette unterliegt fortlaufenden Anpassungen, Veränderungen sowie Erweiterungen. Die damit einhergehende Entwicklungs- und Produktkomplexität kann zu Produktfehlern führen, die die Ergebnissituation des Unternehmens erheblich beeinflussen. Daher werden die Planungsund Entwicklungsprozesse laufend weiter optimiert. Softwaretests werden soweit möglich automatisiert. Darüber hinaus trägt auch eine Produkthaftpflichtversicherung zu einer Risikobegrenzung bei.
6. Prognosebericht
6.1. Zukünftige Branchenentwicklung
Die Wettbewerbsintensität wird auch zukünftig unverändert stark zu spüren bleiben. Es ist zu erwarten, dass sich die Struktur im bisherigen Kernmarkt, also Kassensysteme für Gastronomie und Bäckereiketten, nicht grundsätzlich verändert, d. h. die Branche wird von vielen kleinen und regionalen Marktteilnehmern dominiert. Gleichzeitig werden die Ansprüche der Anwender weiter steigen – vor allem in Bezug auf einfache Nutzung und leistungsfähige Analysefunktionen. Die komplexen, in allen Ländern unterschiedlichen Auflagen der Finanzbehörden und der Wunsch nach kunden-individuellen Lösungen werden den erforderlichen Entwicklungsaufwand weiter steigen lassen. Der Größenvorteil gegenüber vielen Wettbewerbern gibt der Vectron Systems AG die Chance, den Marktanteil auszubauen.
Der Wettbewerb um Daten und Datenmanagement wird verstärkt auch die POS-Branche beeinflussen. Digitale Services verändern den Gastronomie-Markt bereits deutlich. Es ist eine ähnliche Entwicklung wie im Einzelhandel zu beobachten – aufgrund der Atomisierung der Branche jedoch mit deutlicher Zeitverzögerung.
Wir sind davon überzeugt, dass vor allem die Analyse und Verwertung von produktbezogenen Transaktionsdaten zu einer betriebswirtschaftlichen Optimierung in der gesamten Warenwirtschaftskette führen wird und somit der Branche höhere Margen und Profite bescheren kann. Die alles entscheidende Währung im digitalen Zeitalter sind Daten. Dieses Bewusstsein setzt nun auch in der Gastronomie ein, wobei Bäckereiketten, die sich seit einigen Jahren zunehmend gastronomisch ausrichten, in einer führenden Position sind, da Kundenfrequenzdaten bereits zu Anpassungen in der Produktion und der Lieferkette etabliert werden.
Die Analyse, Auswertung und Nutzung von produktbezogenen Transaktionsdaten verändert Warenwirtschafts- und CRM-Systeme in Gänze. Daraus ergeben sich völlig neue Geschäfts-, Kollaborations- und Monetarisierungsmodelle im Bereich der Gastronomie, die erst am Beginn der digitalen Transformation steht.
Im Hauptmarkt Deutschland werden das "Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen" und die bestehenden steuerlichen Anforderungen an Registrierkassen (siehe auch Ziffer 1.1) weiterhin einen erheblichen Effekt auf den Markt haben. Nach eigenen Erhebungen haben über 30 % der Betreiber in den Zielbranchen von Vectron noch nicht auf eine finanzamtskonforme Kasse umgestellt. Es ist zu erwarten, dass die durch die Finanzämter durchgeführten sogenannten Kassen-Nachschauen Druck zur gesetzeskonformen Umstellung oder Nachrüstung erzeugen.
Die Nutzung von mobiler Consumer-Hardware, insbesondere Tablet-Computern, als Basis für Kassensysteme wird voraussichtlich weiter zunehmen. Die Anbindung von Kassensystemen an das Internet mit entsprechenden neuen Produkten und Geschäftsmodellen wird weiter zum Wandel der Branche beitragen. Kundenbindungs- und CRM-Systeme sowie Reporting-Services werden vor allem als Cloud-Lösungen für viele Anwender nutz- und bezahlbar. Die Innovationsfähigkeit der Anbieter wird daher zukünftig noch mehr den Erfolg im Wettbewerb bestimmen. Die Verände-
rungen werden sich allerdings nicht mit der gleichen Geschwindigkeit wie im Consumer-Segment vollziehen.
Bei den Vertriebsstrukturen wird der Fachhandel vor Ort weiterhin eine große Rolle spielen, wobei aber die neuen digitalen Geschäftsmodelle zum Teil nach ganz neuen Vertriebskanälen verlangen.
6.2. Zukünftige Produktentwicklung
Der wesentliche Schwerpunkt bleibt weiterhin die kontinuierliche Weiterentwicklung der verschiedenen Software- und Serviceprodukte. Dabei wird ein besonderes Gewicht auf die Cloud-basierten Services für Kundenbindung sowie Reporting und Datenanalyse gelegt – sowohl mit eigenen Produkten als auch durch Kooperationen.
Ein wesentliches Projekt ist die Weiterentwicklung der Online-Plattform my-Vectron. Mit dieser Plattform werden Kundenbindungs-, Bestell-, Reservierungs- und E-Payment-Dienste im Gastronomiebereich zusammengeführt.
Das Portfolio an Vectron- und Duratec-Kassensystemen, bestehend aus Hardware, Software und Services, bietet in Kombination mit der posmatic-App-Lösung die Chance, verschiedene Märkte und Branchen weiter auszubauen oder neu zu erschließen.
Vectron ist die etablierte Kassensystemmarke, die in Kooperation mit dem Fachhandel technisch äußerst weit entwickelte Hardware-Premiumlösungen im Markt platziert. Das Konzept Duratec ist eine sehr bedeutende Ausweitung des Produktportfolios mit dem Ziel, technologisch ausgereifte Kassensysteme mit niedriger Installations- und Service-Schwelle im Markt zu etablieren. Beide Marken bedienen sich einer Vectron-Software und sind somit höchst performant. Bei der posmatic-Kassensoftware-App kaufen die Endkunden die iOS-basierte Hardware selbst und zahlen monatliche Nutzungsgebühren für die Software.
Die Hardware für die stationären und mobilen Kassensysteme wird gezielt durch weitere Produkte ergänzt werden, um weitere Nischen im Markt besetzen zu können.
6.3. Zukünftige Geschäftsentwicklung
Im Kerngeschäft wird Vectron durch kontinuierliche Investitionen die Produktpalette modernisieren und neue Innovationen hinzufügen. Hier soll die gute Marktposition verteidigt und ausgebaut werden. Weiterhin sollen neue Zielmärkte und Kundensegmente erschlossen werden.
Die Umsatzsegmente lassen sich in zwei wesentliche Bereiche aufteilen. Einerseits die Vectron-Hardware und andererseits die Vectron-Cloud-Services. Im Segment Vectron-Hardware werden Umsätze aus digitalisierten Kassensystemen, bestehend aus einer Kombination von Hardware, Software sowie Peripheriegeräten aus Eigen- und Fremdleistung, erzielt. Das Segment Vectron-Cloud-Services verbindet Lösungskonzepte der Marken bonVito, posmatic und myVectron mit dem Ziel, sowohl im B2B- wie auch im B2C-Bereich Digitallösungen zu entwickeln und zu vermarkten, die für Relevanzen und eine gute Usability im Markt sorgen. Im Mittelpunkt dieser Services steht die Analyse, das Verarbeiten und das Reporting von Transaktionsdaten sowie Services wie digitale Stempel, Coupons, Deals, Tischreservierung, Lieferservices und andere Leistungen. Alle Cloud-Services sind direkt mit der Kasse verbunden. Dies bedeutet, dass Daten aus der Kasse und direkt in die Kasse laufen.
bonVito in seiner heutigen Form als individuelle Kundenbindungslösung für einzelne Betriebe hat sich im Markt fest etabliert und wächst kontinuierlich. Der bestehende Kundenstamm ist sehr stabil und die Kündigungsquoten sind äußerst gering. Damit ist nachgewiesen, dass sich in den Märkten von Vectron Cloud-Services erfolgreich vermarkten lassen. Dieses Geschäft soll durch neue Funktionen, neue Paketangebote und die Weiterentwicklung der Online-Plattform ganz erheblich ausgebaut werden. Die Konzentration auf Services, die einen hohen Anteil an wiederkehrenden Erlösen generieren sollen, sowie die Fokussierung auf eine Vielzahl online-fähiger Kassen, sollen künftig die Möglichkeit zur Vermarktung von Daten bieten. Exakte zeitliche Prognosen sind hier allerdings praktisch unmöglich.
Die Anforderungen der Finanzbehörden – speziell das "Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen" – haben einen erheblichen Einfluss auf die weitere Geschäftsentwicklung. Der genaue Liefertermin für zertifizierte technische Sicherheitseinrichtungen steht noch nicht fest. Auch die genaue Ausgestaltung der erwarteten Nichtbeanstandungsregelung des Bundesfinanzministeriums ist noch nicht bekannt. Der Verlauf der Nachfrage nach Neugeräten und Nachrüstungen ist daher nicht verlässlich prognostizierbar. Es kann vor dem Nachfrageschub durchaus noch zu einer weiterhin geringeren Nachfrage kommen.
Der Brexit könnte eine Verlängerung der Lieferzeiten in Bezug auf die Verzollung und Abfertigung von Warenlieferungen verursachen sowie höhere Frachtkosten durch Spediteure nach sich ziehen. Eine geringere Nachfrage kann auch aus einem harten Brexit resultieren, wenngleich dies für Vectron überschaubar sein dürfte.
Münster, den 20. August 2019
Vectron Systems AG Der Vorstand
Thomas Stümmler Jens Reckendorf Silvia Ostermann CEO CTO COO
Zwischenbilanz zum 30.06.2019
| Aktiva | 30.06.2019 | 31.12.2018 | |||
|---|---|---|---|---|---|
| € | € | € | € | ||
| A | Anlagevermögen | ||||
| I | Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte 1. und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen 1. Rechten und Werten |
147.073 | 199.266 | |||
| 2. Geleistete Anzahlungen | 0 | 147.073 | 0 | ||
| II | Sachanlagen | ||||
| 1. Technische Anlagen und Maschinen | 179.804 | 223.323 | |||
| 2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 243.583 | 305.570 | |||
| 3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 31.980 | 455.367 | 31.980 | ||
| III | Finanzanlagen | ||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 2.022.964 | 2.625.404 | 1.804.214 | ||
| B | Umlaufvermögen | ||||
| I. | Vorräte | ||||
| 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 3.198.122 | 3.779.777 | |||
| 2. Fertige Erzeugnisse und Waren | 1.938.909 | 5.137.031 | 2.026.265 | ||
| II | Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 2.903.445 | 2.268.332 | |||
| - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: € 0 | |||||
| 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 312.956 | 520.005 | |||
| - davon aus Lieferungen und Leistungen: € 187.956 | |||||
| - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: € 0 | |||||
| 3. Sonstige Vermögensgegenstände | 426.676 | 3.643.077 | 410.909 | ||
| - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: € 374.588 | |||||
| III | Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 13.814.108 | 22.594.216 | 11.561.664 | |
| C | Rechnungsabgrenzungsposten | 22.642 | 68.512 | ||
| D | Aktive latente Steuern | 1.652.832 | 1.659.432 | ||
| 26.895.095 | 24.859.248 |
| Passiva | 30.06.2019 | 31.12.2018 | |||
|---|---|---|---|---|---|
| € | € | € | |||
| A | Eigenkapital | ||||
| I | Gezeichnetes Kapital | 7.273.195 | 6.611.996 | ||
| - bedingtes Kapital: € 436.000 | |||||
| II | Kapitalrücklage | 9.719.208 | 5.355.295 | ||
| III | Gewinnrücklagen | ||||
| gesetzliche Rücklage | 40.000 | 40.000 | |||
| IV | Bilanzgewinn | -3.217.306 | 13.815.097 | -1.874.588 | |
| - davon Gewinn-/Verlustvortrag: € -1.874.588 (Vj: € 2.001.737) | |||||
| B | Rückstellungen | ||||
| 1. Steuerrückstellungen | 22.000 | 22.000 | |||
| 2. Sonstige Rückstellungen | 899.140 | 921.140 | 944.472 | ||
| C | Verbindlichkeiten | ||||
| 1. Genussrechtskapital II | 0 | 1.500.000 | |||
| - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: € 0 | |||||
| - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: € 0 | |||||
| - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren: € 0 | |||||
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 10.842.050 | 11.263.110 | |||
| - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: € 842.120 | |||||
| - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: € 9.999.930 | |||||
| - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren: € 0 | |||||
| 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 929.554 | 603.663 | |||
| - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: € 929.554 | |||||
| - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: € 0 | |||||
| - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren: € 0 | |||||
| 4. Sonstige Verbindlichkeiten | 387.254 | 393.301 | |||
| - davon aus Steuern: € 368.878 (Vj: € 330.336) | |||||
| - davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: € 1.060 (Vj: € 0) | |||||
| - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: € 387.254 | |||||
| - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: € 0 | |||||
| - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren: € 0 | 12.158.858 | ||||
| D | Rechnungsabgrenzungsposten | 0 | 0 | 0 | |
| 26.895.095 | 24.859.248 |
Zwischen-Gewinn- und Verlustrechnung zum 30.06.2019
| 01.01.–30.06.2019 | 01.01.–30.06.2018 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| € | € | € | € | € | € | ||
| 1 | Umsatzerlöse | 12.006.532 | 13.887.975 | ||||
| 2 | Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen |
-388.911 | -268.902 | ||||
| 3 | Sonstige betriebliche Erträge, davon aus Währungsumrechnung: € 15.083 |
163.064 | 11.780.686 | 199.638 | 13.818.712 | ||
| 4 | Materialaufwand | ||||||
| a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren |
-3.165.210 | -4.329.113 | |||||
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | -1.740.752 | -4.905.962 | -1.778.415 | -6.107.528 | |||
| 5 | Personalaufwand | ||||||
| a) Löhne und Gehälter | -3.774.767 | -4.254.959 | |||||
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung, davon für Altersvorsorge: € 35.398 (Vj: € 39.568) |
-725.080 | -4.499.847 | -696.200 | -4.951.158 | |||
| 6 | Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen |
-219.303 | -218.692 | ||||
| 7 | Sonstige betriebliche Aufwendungen, davon aus Währungsumrechnung: € 13.448 |
-3.399.577 | -13.024.689 | -3.628.753 | -14.906.131 | ||
| 8 | Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, davon aus Abzinsung von Rückstellungen: € 0 davon aus verbundenen Unternehmen: € 5.837 |
18.348 | 20.251 | ||||
| 9 | Zinsen und ähnliche Aufwendungen, davon aus Aufzinsung von Rückstellungen: € 0 davon an verbundenen Unternehmen: € 0 |
-109.718 | -54.684 | ||||
| 10 | Steuern vom Einkommen und vom Ertrag, davon latente Steuern: Aufwand € 6.600 (Vj: Aufwand € 6.600) |
-7.669 | -99.039 | 351.303 | 316.870 | ||
| 11 | Ergebnis nach Steuern | -1.343.042 | -770.549 | ||||
| 12 | Sonstige Steuern | 325 | 14.970 | ||||
| 13 | Halbjahresüberschuss/-fehlbetrag | -1.342.718 | -755.579 | ||||
| 14 | Gewinn-/Verlustvortrag aus dem Vorjahr | -1.874.588 | 2.001.737 | ||||
| 15 | Bilanzgewinn/-verlust | -3.217.306 | 1.246.158 |
Kapitalflussrechnung 01.01.–30.06.2019
| 01.01.–30.06.2019 | 01.01.–30.06.2018 | ||
|---|---|---|---|
| € | € | ||
| Ordentliches Periodenergebnis vor Ertragssteuern | -1.335.048 | -1.106.883 | |
| + | Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens | 219.303 | 218.692 |
| +/- | Zunahme/Abnahme der sonstigen Rückstellungen, soweit diese nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind |
-45.332 | -225.269 |
| + | Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen | 24.726 | 104.665 |
| + | Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens | 0 | 0 |
| +/- | Abnahme/Zunahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind |
221.848 | 299.345 |
| +/- | Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind |
350.918 | -204.249 |
| +/- | Ein- und Auszahlungen aus außerordentlichen Posten | 0 | 0 |
| +/- | Zahlungsunwirksame Ertragssteuern | -8.739 | |
| - | Gezahlte Ertragssteuern | 1.069 | -334.097 |
| = | Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | -571.254 | -1.247.796 |
| + | Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens | 0 | 0 |
| - | Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen und in das immaterielle Anlagevermögen |
-61.604 | -149.567 |
| - | Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen | -218.750 | 0 |
| = | Cashflow aus Investitionstätigkeit | -280.354 | -149.567 |
| + | Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen | 5.025.112 | 0 |
| + | Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten | 0 | 10.000.000 |
| - | Auszahlungen für die Tilgung von Krediten | -421.060 | -631.590 |
| - | Auszahlung für die Rückführung von Darlehen | -1.500.000 | 0 |
| - | Auszahlungen an Unternehmenseigner (Dividende) | 0 | -330.600 |
| = | Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | 3.104.052 | 9.037.810 |
| = | Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds | 2.252.444 | 7.640.447 |
| + | Finanzmittelfonds am Anfang der Periode | 11.561.664 | 5.545.935 |
| = | Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 13.814.108 | 13.186.382 |
Anhang zum Zwischenabschluss 30.06.2019
1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Vectron Systems AG, Münster, ist auf dem Gebiet der Herstellung und des Vertriebs von intelligenten Kassensystemen (POS-Systeme) und Kommunikationssoftware zur Vernetzung von Filialbetrieben tätig. Der Standort Münster ist sowohl Produktions- als auch Verwaltungssitz, von dem aus die Vertriebsregionen des In- und Auslands beliefert werden.
| Firma: | Vectron Systems AG |
|---|---|
| Sitz: | Willy-Brandt-Weg 41, 48155 Münster |
| Registergericht: | Amtsgericht Münster |
| Handelsregister-Nr.: | B 10502 |
| Vertretungsberechtigter | |
| Vorstand: | Thomas Stümmler, |
| Jens Reckendorf, |
Silvia Ostermann
2. Erläuterungen zum Zwischenabschluss und zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der vorliegende Zwischenabschluss zum 30.06.2019 wurde auf der Grundlage der deutschen handelsrechtlichen und sie ergänzenden rechtsformspezifischen gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften in der Währung Euro (€) aufgestellt.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den handelsrechtlichen und sie ergänzenden rechtsformspezifischen gesetzlichen Vorschriften. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist gem. § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Vom Wahlrecht nach § 265 Abs. 5 HGB ist Gebrauch gemacht worden. Die Gesellschaft gehört gem. § 267 Abs. 2 HGB zu den mittelgroßen Kapitalgesellschaften.
Die Aktien werden seit dem 01.03.2017 im KMU-Segment "Scale" (dem vormaligen Entry Standard) der Deutsche Börse AG, einem Teilbereich des Freiverkehrs, gehandelt. Die Gesellschaft ist damit kein kapitalmarktorientiertes Unternehmen i.S.d. § 264d HGB und folglich ein sogenanntes Non-PIE-Unternehmen.
Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Gegenstände des Sachanlagevermögens werden mit Anschaffungskosten bewertet. Selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
sind nicht aktiviert worden. Vermögensgegenstände, die der Abnutzung unterliegen, werden um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Es wurde der niedrigere beizulegende Wert angesetzt, wenn dieser bei voraussichtlich dauernder Wertminderung am Abschlussstichtag unter den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten lag. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen werden im Wesentlichen auf der Grundlage der nachfolgenden gruppeneinheitlichen Nutzungsdauern ermittelt.
| Kategorie | Jahre |
|---|---|
| EDV-Programme/Sonstige Rechte | 3-10 |
| POS-Software/Konstruktionspläne | 5-6 |
| Sachanlagevermögen | 3-13 |
Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt zu durchschnittlichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Die fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bewertet, d. h. Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie der fertigungsveranlasste Werteverzehr des Anlagevermögens sind berücksichtigt worden. Es wurde der niedrigere beizulegende Wert angesetzt, wenn dieser am Abschlussstichtag unter den Anschaffungs- oder Herstellungskosten lag. Zinsen für Fremdkapital werden nicht einbezogen.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegen verbundene Unternehmen, sonstige Vermögensgegenstände sowie die liquiden Mittel werden zum Nennwert bilanziert. Ausfall- und Wertrisiken bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist in angemessener Form sowohl durch Einzel- als auch Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen worden.
Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden zum Abschlussstichtag mit dem Devisenkassamittelkurs bewertet. Alle Positionen mit fremder Währung weisen Laufzeiten von weniger als einem Jahr auf.
Für temporäre Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen und Schulden werden latente Steuern bilanziert.
Dies umfasst auch latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge, deren erwartete Verlustnutzung innerhalb von 5 Jahren erfolgt.
Rückstellungen werden in der Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden – soweit vorhanden – abgezinst.
Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt.
3. Erläuterungen Aktiva
Die immateriellen Vermögensgegenstände enthalten im Wesentlichen entgeltlich erworbene Softwarekomponenten, Softwarelizenzen sowie Anzahlungen für Werkverträge.
Die Vectron Systems AG ist mit 100 % an dem in 2012 gegründeten Tochterunternehmen bonVito GmbH (Münster) beteiligt. Der vorläufige Jahresabschluss 2018 der bonVito GmbH schließt – unter Berücksichtigung aktiver latenter Steuern auf steuerliche Verlustvorträge – mit einem Jahresüberschuss i. H. v. T€ 68 und einem Eigenkapital i. H. v. T€ 122 ab. Der Beteiligungsbuchwert ist aufgrund der zu erwartenden positiven Entwicklung des Tochterunternehmens mit den fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt.
Im Dezember 2016 hat sich die Vectron Systems AG mit 75 % an der Gründung des Kassensoftwarestartups posmatic GmbH mit Sitz in Münster beteiligt und ihr zusätzliches Kapital für den Erwerb eines Geschäftsbetriebs und für Entwicklungsmaßnahmen und Vertriebsförderung zur Verfügung gestellt. Die Handelsregistereintragung erfolgte am 23.01.2017. Die posmatic GmbH ist Hersteller einer Kassensoftware, die auf Hardware der Firma Apple, also iPads, iPods und iPhones läuft. Die Endkunden kaufen sich diese Hardware in der Regel selbst und zahlen monatliche Nutzungsgebühren für die Software. Dieses Vertriebsmodell ist besonders bei kleineren Betrieben beliebt, die oftmals klassische Kassensysteme nicht finanzieren können. Um diesen Markt ebenfalls abdecken zu können, wird posmatic nun neben Vectron und Duratec als weitere Kassenmarke des Vectronkonzerns im Markt platziert. Das Eigenkapital der posmatic GmbH beträgt per 31.12.18 T€ 506 (Vj: T€ 525). Die Gesellschaft hat das Geschäftsjahr 2018 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von T€ 19 (Vj: T€ 251) abgeschlossen. Der Beteiligungsbuchwert ist aufgrund der zu erwartenden positiven Entwicklung des Tochterunternehmens mit den fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Mit Wirkung zum 01.01.2019 wurden die restlichen 25 % der Anteile von der posmatic GmbH übernommen.
Ende 2017 wurde die VECTRON America INC. mit Einzahlung der Einlage auf den 80%igen Gesellschaftsanteil in Höhe von umgerechnet T€ 135 zum weiteren Ausbau des Nordamerika-Geschäfts aktiv. Der Beteiligungsbuchwert ist aufgrund der nach geplanten Anlaufverlusten zu erwartenden positiven Entwicklung des Tochterunternehmens mit den fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt.
Unrealisierte Beteiligungserträge aus o. g. Anteilen, für die eine ausschüttungsgesperrte Rücklage nach § 272 V HGB zu bilden wäre, haben sich im Geschäftsjahr nicht ergeben.
Eine Konzernabschlusspflicht nach § 293 HGB besteht nicht.
Die Vorräte setzen sich zum überwiegenden Teil aus Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen für die Produktion der Kassenmodelle und den Fertigen Erzeugnissen und Waren zusammen. Handelswaren spielen aufgrund von Streckengeschäften nur eine untergeordnete Rolle. Mit dem Anspruch an eine hohe Lieferfähigkeit wurde die in 2014 erstmalig vorgenommene Umstellung einiger Produktlinien von Auftragsfertigung auf Lagerfertigung im Berichtsjahr fortgeführt.
Der Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten belaufen sich zum Stichtag auf T€ 13.814 (Vj: T€ 11.562 per 31.12.2018). Auf die Ausführungen zu Kreditverbindlichkeiten wird verwiesen. Die Summe enthält ein von der DZ BANK AG ausgereichtes Darlehen über T€ 10.000,00 und dient zur Finanzierung von Projekten im Rahmen einer wachstumsorientierten Transformationsstrategie.
Aufgrund temporärer Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen und Schulden sowie aufgrund von steuerlichen Verlustvorträgen ergibt sich in zukünftigen Geschäftsjahren eine Steuerentlastung. In Höhe dieser Steuerentlastung wurden aktive latente Steuern aufgrund von Unterschieden hinsichtlich der Nutzungsdauer einiger Anlagegüter sowie Drohverlustrückstellungen und auf steuerliche Verlustvorträge gebildet. Die Bewertung erfolgte mit einem Steuersatz von 31,9 %.
Durch den Ansatz von aktiven latenten Steuern können Gewinne nur ausgeschüttet werden, wenn die nach der Ausschüttung frei verfügbaren Rücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrages und abzüglich eines Verlustvortrages mindestens einen Betrag von T€ 1.653 (Vj: T€ 1.659 per 31.12.2018) aufweisen.
4. Erläuterungen Passiva
Bei den im gezeichneten Kapital ausgewiesenen Aktien handelt es sich um nennwertlose Inhaber-Stückaktien mit je einem Stimmrecht und einem rechnerischen Wert von € 1.
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt € 7.273.195,00 und ist eingeteilt in 7.273.195 nennwertlose Stückaktien. Die Gesellschaft hat ihre am
| Entwicklung Eigenkapital (Euro) |
Gezeichnetes Kapital |
Kapital rücklage |
Gewinnrückla gen: Gesetzliche Rücklage |
Genussrechts kapital I |
Bilanzgewinn | Summe |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Eigenkapital zum 01.01.2018 | 6.611.996 | 5.355.295 | 40.000 | 0 | 2.332.337 | 14.339.628 |
| Dividendenauszahlung | -330.600 | -330.600 | ||||
| Jahresfehlbetrag | -3.876.326 | -3.876.326 | ||||
| Eigenkapital zum 31.12.2018 | 6.611.996 | 5.355.294 | 40.000 | 0 | -1.874.588 | 10.132.702 |
| Dividendenauszahlung | 0 | |||||
| Kapitalerhöhung | 661.199 | 4.363.913 | 5.025.112 | |||
| Jahresfehlbetrag | -1.342.718 | -1.342.718 | ||||
| Eigenkapital zum 30.06.2019 | 7.273.195 | 9.719.208 | 40.000 | 0 | -3.217.306 | 13.815.097 |
- Februar 2019 beschlossene Kapitalerhöhung von EUR 6.611.996,00 auf bis zu EUR 7.273.195,00 durch Ausgabe von bis zu 661.199 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen unter teilweiser Ausnutzung des bestehenden genehmigten Kapitals und unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgreich umsetzen können. Sämtliche Aktien wurden im Wege einer Privatplatzierung ausschließlich bei Investoren in Deutschland und im europäischen Ausland zu dem vom Vorstand unter Zustimmung des Aufsichtsrats festgelegten Platzierungspreis von EUR 7,60 je Aktie platziert, wodurch der Gesellschaft ein Bruttoemissionserlös von EUR 5.025.112,40 zugeflossen ist. Die Tosho Capital GmbH, eine Gesellschaft im Eigentum des Großaktionärs und Vorstandsvorsitzenden Thomas Stümmler, hat insgesamt 390.199 Stückaktien aus der Kapitalerhöhung übernommen.
Die sonstigen Rückstellungen, die insgesamt als kurzfristig zu klassifizieren sind, teilen sich im Wesentlichen auf nachfolgende Bereiche auf:
| Bezeichnung | Euro |
|---|---|
| Urlaub/Überstunden | 81.333 |
| Ausstehende Eingangsrechnungen | 480.327 |
| Variable Vergütungsbestandteile | 0 |
| Übrige Rückstellungen | 337.480 |
| Summe | 899.140 |
Gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 07.06.2013 kann Genussrechtskapital in Höhe von bis zu T€ 10.000 begeben werden. Die Genussrechte begründen ausschließlich schuldrechtliche und keine mitgliedschafts-
rechtlichen Rechte. Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrates von diesem Recht Gebrauch gemacht und Genussrechte in Höhe von T€ 1.500 begeben (Genussrechtskapital II). Das nachrangige Genussrechtskapital II hat eine Restlaufzeit bis zum 15.02.2019 und wurde zwischenzeitlich zurückgeführt.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten resultieren mit T€ 842 aus einem im Juni 2015 aufgenommenen unbesicherten Fördermittelkredit. Das Darlehen hat eine Laufzeit bis zum 30.06.2020.
Es bestehen bezüglich der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen die üblichen Eigentumsvorbehalte aus dem Erwerb von Vermögensgegenständen.
5. Erläuterungen zur Zwischen-Gewinnund Verlustrechnung
Ein Großteil der Umsätze wird mit den selbst entwickelten und produzierten Vectron-POS-Kassensystemen erzielt. Neben dem Absatz der Hardware wird darüber hinaus auch selbst entwickelte Software (Netzwerkkommunikation, Erweiterungslizenzen) verkauft. Darüber hinaus runden Peripherie-Geräte (Drucker, Scanner, Kassenschubladen etc.) sowie Dienstleistungen das Gesamtangebot von Vectron ab.
| Segment (Euro) zum 30.06. | Zeitraum | Inland | EU | Drittland | Summe |
|---|---|---|---|---|---|
| Vectron-POS-Kassensysteme | 2019 1. Hj | 5.474.470 | 1.771.848 | 41.021 | 7.287.339 |
| 2018 1. Hj | 6.121.251 | 2.063.664 | 106.783 | 8.291.698 | |
| Software | 2019 1.Hj | 785.828 | 286.680 | 13.172 | 1.085.680 |
| 2018 1.Hj | 771.875 | 355.752 | 36.248 | 1.163.875 | |
| Handelsware/Dienstleistung | 2019 1. Hj | 2.835.401 | 779.686 | 18.426 | 3.633.513 |
| 2018 1. Hj | 3.439.158 | 963.292 | 29.953 | 4.432.402 | |
| Gesamt | 2019 1. Hj | 9.095.699 | 2.838.214 | 72.619 | 12.006.532 |
| 2018 1. Hj | 10.332.284 | 3.382.708 | 172.983 | 13.887.975 | |
| Prozentuale Verteilung | 2019 1. Hj | 75,8 % | 23,6 % | 0,6 % | 100,0 % |
| 2018 1. Hj | 74,4 % | 24,4 % | 1,2 % | 100,0 % |
Neben dem klassischen Fachhändler-Verkaufsgeschäft bietet die Gesellschaft auch ein Absatzförderungsmodell ("Sale-and-lease-back mit anschließender Untervermietung dieser Kassen durch Vectron an Endkunden") an. Im Rahmen dieses Modells stehen den Umsatzerlösen aus Untervermietung (T€ 1.366; Vj: T€ 1.270) über die Laufzeit entsprechende Leasingaufwendungen (T€ 1.046; Vj: T€ 967) unter dem Posten Materialaufwand gegenüber. Darüber fallen im Rahmen dieses Modells unmittelbare Vertriebskosten (T€ 686; Vj: T€ 809) an, die im Posten Materialaufwand enthalten sind.
Unter Eliminierung dieser Effekte sowie von nicht-produktbezogenen Umsätzen mit verbundenen Unternehmen ist ein bereinigter Umsatz von Mio. € 9,3 (Vj: Mio. € 11,3) sowie ein bereinigter Materialaufwand von Mio. € 3,2 (Vj: Mio. € 4,3) und folglich eine bereinigte Rohertragsquote von 60,1 % (Vj: 61,5 %) "als Kassenhersteller mit klassischem Verkaufsgeschäft" zu verzeichnen, gegenüber einer unbereinigten GuV-Rohertragsquote von 59,1 % (Vj: 56,0 %). Die dargestellte Rohertragsquote ergibt sich aus dem Materialaufwand im Verhältnis zum Umsatz (ohne Bestandsveränderungen).
Die sonstigen betrieblichen Erträge entfallen im Wesentlichen auf Währungskurserträge, verrechnete Sachbezüge, Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und Wertberichtigungen sowie sonstige Erträge.
Außerplanmäßige oder außergewöhnliche Abschreibungen haben sich im Berichtszeitraum nicht ergeben. Die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Steuern vom Einkommen und Ertrag belaufen sich auf T€ 8 und beinhalten latente Steuern in Höhe von T€ 6,6. Im Vorjahr wurde eine Steuerforderung in Höhe von T€ 351 ausgewiesen.
Die Bilanz ist unter Berücksichtigung der teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt worden. Von der Möglichkeit zur Dotierung von satzungsmäßigen Rücklagen hat der Vorstand keinen Gebrauch gemacht. Ebenso ist ein Verwendungsvorschlag/Verwendungsbeschluss noch nicht existent.
6. Sonstige Angaben
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen in Form von liquiditätsschonenden Leasing- und Mietverpflichtungen belaufen sich auf nominal T€ 5.745 (Vj: T€ 6.996).
Es bestehen Haftungsverhältnisse in Form von Bürgschaften zu Gunsten des verbundenen Unternehmens bonVito GmbH gem. § 251 HGB in Höhe von T€ 963 (Vj: T€ 1.089). Aufgrund der zu erwartenden positiven Entwicklung des Tochterunternehmens wird nicht mit einer Inanspruchnahme gerechnet.
| Sonstige finanzielle Verpflichtungen (Euro) | davon Restlaufzeit | |||
|---|---|---|---|---|
| Gesamt | bis 1 Jahr | 1 bis 5 Jahre | über 5 Jahre | |
| Leasingverpflichtungen* | 4.186.413 | 2.081.046 | 2.105.367 | 0 |
| Mietverpflichtungen | 1.558.278 | 813.015 | 745.263 | 0 |
| Summe | 5.744.691 | 2.894.061 | 2.850.630 | 0 |
* Die im Rahmen des Absatzförderungsmodells abgeschlossenen Sale-and-lease-back-Geschäfte weisen Laufzeiten von 36 bzw. 48 Monaten mit einem Restvolumen für nachfolgende Geschäftsjahre in Höhe von T€ 3.937 (Vj.: T€ 4.305) auf, denen leicht höhere Untervermieterträge gegenüberstehen. ** Die Mietverpflichtungen beinhalten den Zeitraum bis 6/2023.
Während des Berichtszeitraumes waren - gem. Methodik des § 267 V HGB ermittelt - durchschnittlich 180 Mitarbeiter (davon 168 Vollzeitangestellte und 12 Teilzeitangestellte) bei der Vectron Systems AG beschäftigt.
Die Mitglieder des Vorstandes sind unter der Verwaltungsanschrift der Gesellschaft zu erreichen. Herr Jens Reckendorf ist als Vorstand für die Unternehmensbereiche Technik & Entwicklung IT und Support & Services, Herr Thomas Stümmler als Vorstandsvorsitzender für die Bereiche Strategie, Produkte/Marken, Public und Investor Relations sowie Marketing und Vertrieb und Frau Silvia Ostermann als Vorstand für die Bereiche Personal, Finanzen, Recht, Einkauf, Produktion sowie Arbeitsabläufe und Prozesse zuständig.
Der Aufsichtsrat besteht, gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 19.06.2019, aus den vier nachfolgend genannten Mitgliedern:
- Herr Christian Ehlers (Vorsitzender), Rechtsanwalt
- Herr Maurice Oosenbrugh (stellv. Vorsitzender), Kaufmann, Geschäftsführender Gesellschafter EUCON GmbH
- Herr Heinz-Jürgen Buss, Dipl.-Kaufmann, Geschäftsführer Winkelmann Group GmbH & Co. KG
- Herr Thorsten Behrens, Dipl.-Kaufmann, Managing Director Mergers & Acquisitions STEPHENS
Münster, den 20. August 2019
Vectron Systems AG Der Vorstand
Thomas Stümmler Jens Reckendorf Silvia Ostermann CEO CTO COO
Willy-Brandt-Weg 41 D-48155 Münster T +49 (0) 251 2856-0 F +49 (0) 251 2856-560 www.vectron.de [email protected]