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Vectron Systems AG Interim / Quarterly Report 2018

Aug 31, 2018

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Interim / Quarterly Report

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Zwischenbericht 2018

Zwischenbericht zum 30.06.2018

Lagebericht zum 30.06.2018 03
1. Geschäftsverlauf 03
1.1. Branchenentwicklung 03
1.2. Umsatz- und Auftragsentwicklung 03
1.3. Produktion und Beschaffung 04
1.4. Investitionen 04
1.5. Finanzierung 04
1.6. Personalbereich 05
1.7. Vergütungssystem der Organe 05
2. Vermögens- und Finanzlage 05
3. Ertragslage 06
4. Bedeutende Vorgänge nach dem 30.06.2018 07
5. Risikoberichterstattung 07
5.1. Geschäftsrisiken 07
5.2. Prozess- und Wertschöpfungsrisiken 08
5.3. Finanzrisiken 08
5.4. IT-Risiken 08
5.5. Einkaufs- und Kooperationsrisiken 09
5.6. Personalrisiken 09
5.7. Produktrisiken 09
6. Prognosebericht 09
6.1. Zukünftige Branchenentwicklung 09
6.2. Zukünftige Produktentwicklung 10
6.3. Zukünftige Geschäftsentwicklung 10
Zwischenbilanz 11
Zwischen-Gewinn- und Verlustrechnung zum 30.06.2018 13
Kapitalflussrechnung zum 30.06.2018 14
Anhang zum Zwischenabschluss 30.06.2018 15

Lagebericht

1. Geschäftsverlauf

1.1. Branchenentwicklung

Der Markt für Kassensysteme ist sehr heterogen. Die Branchenvielfalt und die unterschiedlichen Unternehmensgrößen bei den Anwendern spiegeln sich auf der Anbieterseite wider. Da nur wenige Hersteller global auf unterschiedlichen Märkten agieren, sind die meisten Wettbewerber kleine, oft nur regional tätige Anbieter.

Die wesentliche Veränderung in den letzten Jahren war das Erscheinen von Anbietern, die Lösungen auf Basis von iOS- und Android-Geräten anbieten. Diese Systeme haben trotz hoher Investitionen auf der Anbieterseite bisher noch keinen großen Marktanteil gewinnen können, so dass hier bereits eine Konsolidierung stattgefunden hat. Außerdem beginnen sich neue Preismodelle, also vor allem laufende statt einmalige Zahlungen, zu etablieren.

Eine deutliche Auswirkung auf den Markt in Deutschland haben die steuerlichen Anforderungen an Registrierkassen. Die aktuelle Rechtslage wird durch zwei Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 26. November 2010 ("Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften") und 14. November 2014 (GoBD = "Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie Datenzugriff") bestimmt. Demnach muss ein Kassensystem alle Buchungsdaten im Detail sowie weitere Daten elektronisch und unveränderbar aufzeichnen (Einzelaufzeichnungspflicht). Diese Daten sind mindestens 10 Jahre zu archivieren. Die Übergangsfrist, in der nicht-umrüstbare Systeme noch genutzt werden durften, lief Ende 2016 aus. Viele Anwender haben diese Frist jedoch nicht eingehalten und erst nach dem Stichtag oder noch gar nicht umgestellt.

Am 29. Dezember 2016 trat das "Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen" in Kraft. Das Gesetz schreibt vor, dass ab dem 1. Januar 2020 jede Registrierkasse mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung ausgestattet sein muss. Für vorher angeschaffte, nicht-umrüstbare Systeme, die aber den Anforderungen des BMF-Schreibens vom 26. November 2010 entsprechen müssen, gibt es eine Übergangsregelung. Sie dürfen noch bis Ende 2022 eingesetzt werden.

Mit über 200.000 installierten Systemen in mehr als 30 Ländern zählt die Vectron Systems AG zu den "Top 10" der europäischen Hersteller von Kassensystemen. Die Produkte werden über ein Netz von ca. 300 Fachhandelspartnern vertrieben. Vectron bietet vor allem Lösungen für die Gastronomie sowie für Bäckereien an. Das Endkundenspektrum reicht von der Ein-Kassen-Installation bis zum Filial-Netzwerk mit über 1.000 Kassenplätzen.

Die Hardware wird in regelmäßigen Abständen erneuert und die Software laufend aktualisiert, um stets technologisch wegweisende stationäre und mobile Kassensysteme anbieten zu können. Mit der Zweitmarke Duratec bedient Vectron seit Herbst 2013 auch das Einstiegssegment mit robusten, einfach zu handhabenden Kassensystemen. Mit bonVito hat Vectron ein eigenes internetbasiertes, multifunktionales Kundenbindungsprogramm am Markt etabliert, das direkt in die Kassensysteme integriert ist und durch die Tochtergesellschaft bonVito GmbH vertrieben wird. Für alle Produkte bietet Vectron ein eigenes, für die Abnehmer liquiditätsschonendes Leasingmodell an.

1.2. Umsatz- und Auftragsentwicklung

Konnte im ersten Halbjahr 2017 noch ein Umsatz in Höhe von T€ 19.311 erzielt werden, belief sich der Umsatz im ersten Halbjahr 2018 auf T€ 13.888. Dies entspricht einem Rückgang von ca. 28 %. Im Inland wurde ein Umsatzanteil von 74,4 % erzielt, gegenüber 73,1 % im Vorjahr. Der Umsatzanteil des EU-Auslandes ist von 25,9 % im Vorjahr auf 24,4 % gesunken. Der Umsatzanteil des Dritt-Auslandes ist von 1,0 % im Vorjahr auf 1,2 % gestiegen. Die Exportquote beläuft sich demnach auf 25,6 %.

Der Anteil der Kunden, der die von der Tochtergesellschaft bonVito GmbH angebotenen Internetdienstleistungen nutzt, konnte deutlich gesteigert werden. So hat sich die Anzahl der Kunden von 4.011 auf 4.734 erhöht, was einer Steigerung von ca. 18 % entspricht.

Die Vectron Systems AG bietet ihren Endkunden ein attraktives Leasingangebot zur Finanzierung ihrer neuen Kassensysteme an. Dieses Absatzförderungsmodell wird über die Vectron-Fachhandelspartner angeboten. Das Finanzierungsangebot hat im ersten Halbjahr 2018 mit einem Anteil von ca. 19 % (Vj: ca. 13 %) zum Gesamtumsatz beigetragen.

Das Geschäftsmodell von Vectron ist auf sehr kurze Lieferzeiten und entsprechend kurze Produktionsdurchlaufzeiten ausgerichtet, wodurch insbesondere die Vectron-Fachhandelspartner profitieren. Nennenswerte Auftragsbestände sind bei diesem Geschäftsmodell nicht zu verzeichnen.

1.3. Produktion und Beschaffung

Die Kassensysteme werden auf Basis einer "doppelten Plattformstrategie" entwickelt und produziert, d.h. jedes Produkt nutzt die gleiche Anwendungssoftware und kann in allen adressierten Branchen eingesetzt werden. Die Hardwareentwicklung verfolgt eine möglichst weitgehende Gleichteilestrategie, so dass Materialbeschaffung und Entwicklung effizienter gestaltet werden können.

Durch die Gleichteilestrategie lässt sich eine relativ große Modellvielfalt ohne Aufbau eines überproportionalen Vorratsvermögens generieren. Der Produktionsprozess besteht im Wesentlichen aus der Montage von Baugruppen und vorgefertigten Bauteilen. Die Lieferanten werden bereits in der Entwicklungsphase zur Sicherung hoher Qualitätsstandards mit einbezogen.

Stark nachgefragte Gerätevarianten werden auf Lager gefertigt. Die Lagerware wird nach Auftragseingang unmittelbar versandt, so dass die Lieferzeiten i.d.R. sehr kurz sind. Weniger stark nachgefragte Produkte werden auftragsspezifisch gefertigt.

Zur Sicherung der jederzeitigen Lieferfähigkeit und um schnelle Reaktionszeiten gewährleisten zu können, werden für alle wichtigen Bauteile vordefinierte Mindestmengen vorgehalten. Neue Produktlinien oder erwartete Nachfragespitzen können daher vorübergehend zu einem höheren Vorratsvermögen führen. In den letzten beiden Geschäftsjahren wurden die Lagerbestände mehrfach gezielt erhöht, um eine durchgängige Lieferfähigkeit zu gewährleisten.

1.4. Investitionen

Die Investitionen beliefen sich im ersten Halbjahr auf T€ 150 (Vorjahr: T€ 1.758). Ein wesentlicher Teil im ersten Halbjahr 2018 entfällt auf die Anschaffung von Softwarelizenzen, die Neuentwicklung von stationären und mobilen Kassensystemen sowie auf die Modernisierung und Erweiterung der IT-Infrastruktur bzw. Büroausstattung. Ein wesentlicher Teil des Vorjahreswertes beinhaltet die Investitionen in das Finanzanlagevermögen für den Erwerb der Posmatic GmbH in Höhe von T€ 750 und diverse entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von ca. T€ 834, die sich auf die Vectron-Cloud-Plattform (vormals GetHappy) beziehen.

In die Neu- und Weiterentwicklung von Vectron-Produkten sind ca. 34 % der Belegschaft eingebunden. Ein erheblicher Anteil des Personalaufwandes entfällt daher auf Entwicklungsleistungen. Auf eine Aktivierung von Eigenleistungen wurde und wird in diesem Zusammenhang verzichtet.

1.5. Finanzierung

Der Finanzmittelfonds beläuft sich im Halbjahresbericht auf T€ 13.186 (Vj: T€ 8.998) und hat sich somit deutlich gegenüber dem Vorjahr um T€ 4.188 erhöht.

Die Kapitalflussrechnung weist für das erste Halbjahr einen Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit von T€ -1.248 (VJ: T€ 1.168) aus. Damit hat sich der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit um T€ 2.416 gegenüber dem Vorjahr vermindert. Dies resultiert im Berichtszeitraum insbesondere aus einem Fehlbetrag zum Halbjahr, einer Abnahme der Vorräte bei gleichzeitigem Abbau von Rückstellungen und Abnahme der Verbindlichkeiten.

Investitionen in das Anlagevermögen führten im Berichtszeitraum zu einem Cashflow aus Investitionstätigkeit von T€ -150.

Mittelzu- und –abflüsse aus der Finanzierungstätigkeit führten im Berichtszeitraum zu einem Cashflow von T€ 9.038, der maßgeblich die Zahlungsflüsse aus Tilgungen von Kreditverbindlichkeiten, von Mietkaufdarlehen und die im ersten Halbjahr 2018 erfolgte Dividendenausschüttung (T€ 331) für 2017 enthält sowie die Darlehensaufnahme in Höhe von T€ 10.000.

Die Finanzierungsstrategie ist auf langfristige Stabilität ausgerichtet.

Nicht in der Bilanz enthaltene wesentliche Verpflichtungen bestehen in Form eines Mietvertrages für die Immobilie am Unternehmensstandort sowie für die Refinanzierung des Absatzförderungsmodells. Darüber hinaus bestehende Leasingverträge (Fuhrpark, Werkzeuge, Messebau etc.) spielen nur eine untergeordnete Rolle. Für die bonVito GmbH wurden zur Unterstützung in der Startphase Bürgschaftsverpflichtungen eingegangen. Die Gesamtsumme der sonstigen Verpflichtungen beläuft sich zum Stichtag 30. Juni 2018 auf T€ 6.996 (Vj: T€ 7.063). Die Gesamtheit der Verpflichtungen hat eine Laufzeit von bis zu fünf Jahren. Auf die Ausführungen im Anhang wird verwiesen.

1.6. Personalbereich

Die Belegschaft umfasste am Halbjahresende 179 Mitarbeiter (Vj: 169 Mitarbeiter). Diese Kennziffer beinhaltet beide Vorstände sowie 9 Auszubildende.

Zur Mitarbeitermotivation setzt Vectron bei allen Mitarbeitern auf ein vom Jahresergebnis abhängiges, variables, mehrstufiges Vergütungsmodell. Bei guter Ertragslage partizipieren alle Mitarbeiter deutlich von den variablen Gehaltsbestandteilen, die bei rückläufigen Erträgen entsprechend geringer ausfallen. Durch dieses Modell entsteht ein innerhalb der Belegschaft akzeptierter Interessenausgleich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern. Für Führungskräfte wurde zusätzlich ein Aktienoptionsprogramm (bedingtes Kapital, vgl. Angaben im Anhang) aufgelegt.

1.7. Vergütungssystem der Organe

Die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft erhalten neben einer festen Vergütung auch eine ergebnisabhängige Komponente, die direkt von der Höhe des EBITDA (Ergebnis vor Steuern, Zinsen und Abschreibungen) abhängt. Zudem steht jedem Vorstandsmitglied ein Firmenfahrzeug zur Verfügung. Optionsrechte für den Erwerb von eigenen Aktien werden nicht gewährt.

Der Aufsichtsrat erhält eine jährliche Fixvergütung. Variable Komponenten sind nicht vorgesehen.

2. Vermögens- und Finanzlage

Die immateriellen Vermögensgegenstände enthalten im Wesentlichen die von Entwicklungspartnern entgeltlich erworbenen Design- und Konstruktionspläne sowie Entwicklungsleistungen für Softwarekomponenten der Vectron-Cloud-Plattform (vormals GetHappy). Werkzeuge für die Produktion werden als Sachanlagen (Technische Anlagen) ausgewiesen. Der überwiegende Anteil des Anlagevermögens hat einen direkten Bezug zur Produktentwicklung.

Unter den Finanzanlagen wird die 2012 gegründete 100%ige Tochtergesellschaft bonVito GmbH ausgewiesen. Die Gesellschaft erbringt Internetdienstleistungen in Verbindung mit POS-Systemen. In der Startphase der Gesellschaft sind allgemein übliche sowie geschäftsmodellspezifische Anlaufverluste entstanden. Aufgrund der positiven Zukunftsprognose werden die Anteile an der Gesellschaft zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Des Weiteren ist hier die 75%ige Beteiligung an der Posmatic GmbH enthalten, die mit Vertrag aus Dezember 2016 mit Stammkapital in Höhe von T€ 26 errichtet wurde. Auch hier sind die in der Startphase allgemein üblichen geschäftsmodellspezifischen Anlaufverluste entstanden. Auf der Grundlage einer positiven Zukunftsprognose werden die Anteile zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

Das Vorratsvermögen verzeichnet gegenüber dem Vorjahr einen Rückgang um 11,2 %. Für stark nachgefragte Produkte wurde bereits im Jahr 2014 von Auftragsfertigung auf Lagerfertigung umgestellt, so dass der Anteil der Fertigerzeugnisse am Gesamtvolumen angewachsen ist. Grundsätzlich wird der jederzeitigen Lieferfähigkeit eine hohe Priorität eingeräumt, so dass auch zwischenzeitliche Ausweitungen des Vorratsvermögens bewusst in Kauf genommen werden. Aufgrund des Geschäftsmodells mit sehr kurzen Bestellvorlaufzeiten seitens der Vectron-Kunden würden sich ansonsten Lieferengpässe unmittelbar negativ auf den Umsatz auswirken. Nennenswerte Risiken bestehen nicht, da es sich bei den Lagerbeständen um Material für aktuelle Modelle handelt.

Der Forderungsbestand setzt sich aus einer Vielzahl von kleineren Einzelforderungen gegenüber unterschiedlichen Kunden zusammen. Die durchschnittliche Forderungsreichweite schwankt im Berichtszeitraum zwischen 41 und 58 Tagen. Längere Zahlungsziele werden nur in Ausnahmefällen vergeben. Die tatsächlichen Zahlungsausfälle sind sehr gering. Potenziellen Risiken wird durch die Bildung von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen begegnet.

Das gezeichnete Kapital setzt sich zum Abschlussstichtag aus 6.611.996 auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit jeweils einem Stimmrecht zusammen. Das Gesamteigenkapital beläuft sich auf T€ 13.253 (Vj: T€ 14.339). Die wirtschaftliche Eigenkapitalquote (inkl. Genussrechtskapital II) beträgt 50,6 % (Vj: 73,8 %). Grund für die Veränderung ist die Darlehensaufnahme in Höhe von T€ 10.000.

Die kurzfristigen Verbindlichkeiten und Rückstellungen in Höhe von T€ 2.702 (Vj: T€ 3.323) können aus dem kurzfristig gebundenen Vermögen (ohne liquide Mittel) bedient werden.

Die Finanz- und Liquiditätssituation der Gesellschaft kann als gut bezeichnet werden. Die Kapitalflussrechnung stellt die Veränderungen des Finanzmittelfonds dar. Diesbezüglich und bezüglich außerbilanzieller Verpflichtungen wird auf Ziffer 1.5 verwiesen.

3. Ertragslage

Hatten die unter Ziffer 1.1 erläuterten, steuerlichen Anforderungen an Registrierkassen im ersten Halbjahr 2017 noch einen wesentlichen Einfluss auf die Geschäftsentwicklung, konnte im zweiten Halbjahr 2017 bereits eine Normalisierung des Kassengeschäftes festgestellt werden. Dieser Trend setzte sich auch im ersten Halbjahr 2018 fort. Vergleicht man die Umsatzentwicklung des zweiten Halbjahres 2017 mit dem ersten Halbjahr 2018, so ist zumindest eine Umsatzsteigerung von 6 % zu verzeichnen, einhergehend mit einer leichten Ergebnisverbesserung. Die im Rahmen von Telesales-Aktionen gewonnenen Informationen bestätigen nach wie vor, dass über 30 % der Kunden den behördlichen Vorgaben noch nicht nachgekommen sind und daher ihre Kassensysteme noch nachrüsten oder ersetzen müssen.

Neben dem klassischen Fachhändler-Verkaufsgeschäft bietet die Gesellschaft auch ein Absatzförderungsmodell ("Sale-andlease-back mit anschließender Untervermietung dieser Kassen durch Vectron an Endkunden") an. Im Rahmen dieses Modells stehen den Umsatzerlösen aus Untervermietung (T€ 1.270; Vj: T€ 1.124) über die Laufzeit stets (annähernd) gleich hohe Leasingaufwendungen (T€ 967; Vj: T€ 858) unter dem Posten Materialaufwand gegenüber. Darüber fallen im Rahmen dieses Modells unmittelbare Vertriebskosten (T€ 809; Vj: T€ 790) an, die – nach BilRUG nun auch – im Posten Materialaufwand enthalten sind.

Würden die über das Absatzförderungsmodell abgewickelten Verkäufe stattdessen regulär erfolgen und gäbe es keine nichtproduktbezogenen Umsätze mit verbundenen Unternehmen, ergäben sich die folgenden bereinigten Kennzahlen: Der Umsatz läge bei Mio. € 11,3 (Vj: Mio. € 18,2), der Materialaufwand bei Mio. € 4,3 (Vj: Mio. € 7,4) woraus sich eine Rohertragsquote von 61,5 % (Vj: 59,1 %) ergäbe gegenüber einer unbereinigten Rohertragsquote von 56,0 % (Vj: 57,1 %).

Die Personalaufwendungen beinhalten neben den gezahlten Löhnen und Gehältern Arbeitnehmeransprüche für Urlaub und Überstunden sowie die den Arbeitnehmern zustehenden ergebnisabhängigen Bonusansprüche für das Geschäftsjahr. Damit ergibt sich ein Monatsdurchschnitt von T€ 825 gegenüber dem Vorjahr von T€ 813.

Die Abschreibungen entfallen auf planmäßige Abschreibungen und liegen unter dem vergleichbaren Vorjahresniveau.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind von durchschnittlich monatlich T€ 564 auf T€ 605 gestiegen. Dabei betragen die durchschnittlichen monatlichen Betriebskosten T€ 156 (Vj: T€ 165) und die Vertriebskosten T€ 303 (Vj: T€ 261).

Die sonstigen betrieblichen Erträge sind um T€ 114 gesunken und belaufen sich auf T€ 200 und beinhalten im Wesentlichen Währungskurserträge, verrechnete Sachbezüge sowie Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und Wertberichtigungen.

Das ordentliche Finanzergebnis in Höhe von T€ 34 (Vj: T€ 15) ist maßgeblich durch die Vergütungen für das Genussrechtskapital II und die Kreditverbindlichkeiten geprägt.

Der Fremdwährungsanteil des Wareneinkaufs lag im ersten Halbjahr 2018 bei circa 45 % (Vj: ca. 49 %) des Materialeinsatzes. Ungünstige Wechselkursänderungen können daher einen negativen Einfluss auf die Rohmarge ausüben. Um das Wechselkursrisiko zu begrenzen, werden je nach Marktlage derivative Finanzinstrumente abgeschlossen. Übrige Aufwendungen der Gesellschaft werden nicht nennenswert von Wechselkursschwankungen beeinflusst. Gleiches gilt auch für den Absatz, da auch in Fremdwährungsgebieten überwiegend in der Währung Euro fakturiert wird. Inflatorische Tendenzen sind aktuell nicht erkennbar.

Das Halbjahresergebnis vor Steuern auf Einkommen und Ertrag liegt bei T€ -1.107 (Vj: T€ 2.854) und das Halbjahresergebnis bei T€ -756 (Vj: T€ 1.898). Die Rendite auf die Gesamtleistung liegt mit -5,5 % unter der Vorjahresrendite von 9,7 %.

4. Bedeutende Vorgänge nach dem 30.06.2018

Das vorsitzende Vorstandsmitglied Oliver Kaltner ist mit Wirkung zum Ablauf des 05.07.2018 durch Amtsniederlegung aus dem Vorstand ausgeschieden.

Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 05.07.2018 ist das Aufsichtsratsmitglied Thomas Stümmler gemäß § 105 Abs. 2 AktG zum Stellvertreter des fehlenden vorsitzenden Vorstandsmitglieds bestellt worden. Mit Eintragungsnachricht vom 08.08.2018 ist Silvia Ostermann in den Vorstand berufen worden.

5. Risikoberichterstattung

Zur Überwachung und Entscheidungsunterstützung hat Vectron ein softwaregestütztes Risiko-Management-System eingeführt und einen Risiko-Management-Beauftragten ernannt, der direkt an den Vorstand berichtet. Alle Risiken werden klassifiziert und sowohl qualitativ als auch quantitativ bewertet. Es findet eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Risiken und Gegenmaßnahmen statt. Veränderungen werden dokumentiert, so dass historische Entwicklungen nachvollziehbar sind. Die Ergebnisse jeder Überprüfung werden in einer Risikomatrix festgehalten und mit dem Vorstand diskutiert. Sind zusätzliche Gegenmaßnahmen erforderlich, so werden diese direkt vom Vorstand initiiert.

5.1. Geschäftsrisiken

Durch den anhaltenden Preisdruck könnten sich Investitionsentscheidungen speziell bei einer schwachen Konjunktur vermehrt am Verkaufspreis und nicht an der angebotenen Leistung orientieren. Denkbar wäre dann ein Verfall der Margen, der nicht anderweitig kompensierbar wäre. Durch das Anbieten von Alleinstellungsmerkmalen hat sich Vectron bislang erfolgreich vom allgemeinen Preiswettbewerb der Branche abgekoppelt. Insofern besitzt das Ziel der Technologieführerschaft für Vectron eine zentrale Bedeutung.

Verschiedene technische Entwicklungen führen zu einer Verringerung der Markteintrittshürden und zu einem beständigen Wandel der Produkte und Geschäftsmodelle. Das Verpassen eines neuen Trends könnte die Ertragskraft von Vectron langfristig schmälern. Die Beobachtung von Wettbewerbern und auch anderen Branchen zur laufenden Überprüfung und Anpassung der Unternehmensstrategie hat daher eine große Bedeutung. Produktentwicklungen werden daher fortlaufend an aktuelle Erkenntnisse angepasst. Für eine maximale Reaktionsgeschwindigkeit erfolgt die Entwicklung überwiegend mit agilen Methoden.

Die POS-Branche unterliegt immer stärker den Anforderungen der Finanzbehörden. Neben der in vielen Ländern seit langem geltenden Fiskalspeicher-Pflicht gibt es zunehmend strengere, jedoch technisch nicht präzise geregelte Anforderungen an die Erfassung und Speicherung von Umsatzdaten in den Kassensystemen. Diese stellen mitunter einen erheblichen Eingriff in das Marktgeschehen dar. Entsprechende politische Entscheidungen sind kaum international abgestimmt, so dass Wettbewerbsverzerrungen entstehen können. Verzögerungen bei der Einführung von gesetzlichen Auflagen können zum Verschieben von Investitionsentscheidungen und damit zur Verschiebung von Umsätzen in die Zukunft führen. Es erfolgt daher eine laufende Beobachtung der Gesetzesvorhaben und -entwürfe, welche die POS-Branche direkt betreffen, damit Anpassungen frühzeitig in den Entwicklungsprozess integriert werden können. Vectron ist Fördermitglied des Deutschen Fachverbandes für Kassen- und Abrechnungssysteme (DFKA e.V.), der die Interessen der Branche gegenüber der Politik vertritt.

Konjunkturelle Schwankungen wirken sich auf die Investitionsbereitschaft für POS-Systeme aus. Gesamtwirtschaftliche Schwächephasen könnten den Absatz von Vectron empfindlich treffen. Die Konzentration auf hochwertige und komplexe Systemlösungen hat sich für Vectron als ein sinnvoller Lösungsweg zur bestmöglichen Unabhängigkeit von Konjunkturschwankungen etabliert, da Investitionsentscheidungen für hochwertige Systeme weniger vom kurzfristigen Konjunkturverlauf, sondern vielmehr von strategischen Überlegungen abhängig sind. Außerdem trägt das Auslandsgeschäft zu einer Streuung des Risikos bei. Der angestrebte Übergang zu Geschäftsmodellen mit laufenden statt einmaligen Erlösen führt zu einer größtmöglichen Unabhängigkeit von Konjunkturzyklen.

Als Technologieunternehmen könnte Vectron Ziel von Industriespionage werden. Aufgrund der speziellen Marktgegebenheiten und des zur Nutzung der Technologie nötigen Knowhows wird das konkrete Risiko als relativ gering angesehen. Trotzdem hat Vectron umfassende Schutzmaßnahmen ergriffen, z.B. Absicherung der IT-Systeme, interne Zugriffbeschränkungen und Geheimhaltungsvereinbarungen.

5.2. Prozess- und Wertschöpfungsrisiken

Wachstum und Anpassungsprozesse des Unternehmens können dazu führen, dass die interne Prozesskomplexität schneller ansteigt als die positiven Auswirkungen des Kapazitätsaufbaus bzw. der Veränderungen. Ungenügende interne Prozesse können die Effizienz des Unternehmens damit vorübergehend schmälern. Bei entsprechenden Veränderungen wird daher besonderer Wert auf ein geeignetes Projektmanagement und die Einbeziehung der Mitarbeiter gelegt. Neue Prozesse werden schriftlich fixiert und überwacht.

5.3. Finanzrisiken

Umsatzschwankungen können den freien Cashflow kurzfristig stark beeinträchtigen und somit die Gesamtfinanzierung eines Unternehmens gefährden. Aus diesem Grunde strebt Vectron eine hohe Eigenkapitalquote an und hat sich für stabile und langfristige Refinanzierungspartner entschieden. Zudem werden ausreichend hohe Liquiditätsbestände vorgehalten, so dass auch bei längeren Schwächephasen die Stabilität des Unternehmens jederzeit gewährleistet bliebe.

Abhängigkeiten von einzelnen, großen Kunden sind grundsätzlich ein Risiko, beispielsweise bei Zahlungsausfällen. Diese Risiken sind aktuell jedoch nicht vorhanden. Die Forderungen verteilen sich auf zahlreiche Endabnehmer. Bei Vertragsabschlüssen mit Großkunden werden Teilzahlungen vereinbart, so dass das Ausfallrisiko begrenzt bleibt. Der größte Fachhändler von Vectron hat im ersten Halbjahr 2018 circa 4 % des Gesamtumsatzes ausgemacht.

Da die Gesellschaft einen nennenswerten Anteil des Materialeinkaufes in Fremdwährungen tätigt bzw. die Preise direkt von Wechselkursen beeinflusst werden, können infolge ungünstiger Währungsschwankungen Belastungen für das Ergebnis auftreten. Fremdwährungspositionen werden je nach Marktsituation mit derivativen Finanzinstrumenten abgesichert. Aufgrund der teilweise hohen Volatilitäten stehen diese Absicherungsinstrumente jedoch nicht immer zu vertretbaren Bedingungen zur Verfügung. Eine Absicherung gegen langfristige Wechselkursveränderungen ist zudem praktisch unmöglich.

Eine längerfristige Betriebsunterbrechung z.B. durch einen Brand könnte erhebliche finanzielle Folgen haben. Dieses Risiko ist durch eine Betriebsunterbrechungsversicherung abgefangen.

5.4. IT-Risiken

Der IT-Infrastruktur kommt bei der Abwicklung der Geschäftsprozesse eine sehr große und immer noch weiter wachsende Bedeutung zu. Durch die Vernetzung interner Systeme mit Geschäftspartnern und das Anbieten von Internetservicedienstleistungen steigt die Bedrohung durch Hacker-, Spam- und Viren-Angriffe sowie allgemeine Systemausfälle. Vectron legt daher Wert auf umfangreiche Sicherungsmaßnahmen, Backup-Lösungen sowie regelmäßige Updates der IT-Systeme. Dem Datenschutz wird durch ver-

schiedene technische und organisatorische Maßnahmen Rechnung getragen.

5.5. Einkaufs- und Kooperationsrisiken

Bei elektronischen Bauteilen bzw. Komponenten lassen sich Preisvorteile i. d. R. nur durch die Abnahme größerer Stückzahlen erzielen. Größere Abnahmemengen haben jedoch den Nachteil der vermehrten Kapitalbindung sowie einer verringerten Flexibilität bei Produktrevisionen. Vectron schließt daher Rahmenverträge mit Maximallaufzeiten bis zu einem Jahr ab, so dass sowohl Flexibilität als auch Preisvorteile erhalten bleiben. Preisanpassungen lassen sich so rechtzeitig antizipieren.

Bei Vectron-spezifischen oder Single-Source-Bauteilen kann der Ausfall eines Vorlieferanten zu Lieferverzögerungen führen. Der größte Einzellieferant hat im Jahr 2017 einen Anteil von circa 15 % des gesamten Beschaffungsvolumens beigesteuert. Zur Vermeidung von Engpässen werden für alle kritischen Bauteile Mindestmengen bevorratet, um für ausreichend Vorlaufzeit für eine Reaktion auf Ausfälle zu sorgen. Wenn technisch und wirtschaftlich möglich, werden Ersatzlieferanten vorgehalten.

5.6. Personalrisiken

Die Gewinnung von qualifiziertem Personal ist generell zeitaufwändig und kostenintensiv – besonders in der aktuellen Lage auf dem Arbeitsmarkt. Insbesondere mittelständische Unternehmen stehen in einem starken Wettbewerb mit namhaften Großunternehmen um die besten Fachkräfte. Die Gesellschaft legt daher großen Wert auf das Betriebsklima sowie auf sonstige nicht monetäre Zusatzleistungen. Ein finanzieller Anreiz entsteht für alle Mitarbeiter durch das variable Vergütungsmodell. Auf diese Weise ist es bislang gelungen, qualifiziertes Personal einzustellen und dieses auch langfristig zu halten.

5.7. Produktrisiken

Die Modellpalette unterliegt fortlaufenden Anpassungen, Veränderungen sowie Erweiterungen. Die damit einhergehende Entwicklungs- und Produktkomplexität kann zu Produktfehlern führen, die die Ergebnissituation des Unternehmens erheblich beeinflussen. Daher werden die Planungs- und Entwicklungsprozesse laufend weiter optimiert. Softwaretests werden soweit möglich automatisiert. Darüber hinaus trägt auch eine Produkthaftpflichtversicherung zu einer Risikobegrenzung bei.

6. Prognosebericht

6.1. Zukünftige Branchenentwicklung

Die Wettbewerbsintensität wird auch zukünftig unverändert stark zu spüren bleiben. Es ist zu erwarten, dass sich die Struktur im bisherigen Kernmarkt, also Kassensysteme für Gastronomie und Bäckereiketten, nicht grundsätzlich verändert, d.h. die Branche wird von vielen kleinen und regionalen Marktteilnehmern dominiert. Gleichzeitig werden die Ansprüche der Anwender weiter steigen – vor allem in Bezug auf einfache Nutzung und leistungsfähige Analysefunktionen. Die komplexen, in allen Ländern unterschiedlichen Auflagen der Finanzbehörden und der Wunsch nach kundenindividuellen Lösungen werden den erforderlichen Entwicklungsaufwand weiter steigen lassen. Der Größenvorteil gegenüber vielen Wettbewerbern gibt der Vectron Systems AG die Chance, den Marktanteil auszubauen.

Der Wettbewerb um Daten und Datenmanagement wird verstärkt auch die POS-Branche beeinflussen. Digitale Services verändern den Gastronomie-Markt bereits deutlich. Es ist eine ähnliche Entwicklung wie im Einzelhandel zu beobachten – aufgrund der Atomisierung der Branche jedoch mit deutlicher Zeitverzögerung.

Im Hauptmarkt Deutschland werden das "Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen" und die bestehenden steuerlichen Anforderungen an Registrierkassen (siehe auch Ziffer 1.1) weiterhin einen erheblichen Effekt auf den Markt haben. Nach eigenen Erhebungen haben über 30 % der Betreiber in den Zielbranchen von Vectron noch nicht auf eine finanzamtskonforme Kasse umgestellt. Es ist zu erwarten, dass die durch die Finanzämter durchgeführten sogenannten Kassen-Nachschauen Druck zur gesetzeskonformen Umstellung oder Nachrüstung erzeugen.

Die Nutzung von mobiler Consumer-Hardware, insbesondere Tablet-Computern, als Basis für Kassensysteme wird voraussichtlich weiter zunehmen. Die Anbindung von Kassensystemen an das Internet mit entsprechenden neuen Produkten und Geschäftsmodellen wird weiter zum Wandel der Branche beitragen. Kundenbindungs- und CRM-Systeme sowie Reporting-Services werden vor allem als Cloud-Lösungen für viele Anwender nutz- und bezahlbar. Die Innovationsfähigkeit der Anbieter wird daher zukünftig noch mehr den Erfolg im Wettbewerb bestimmen. Die Veränderungen werden sich allerdings nicht mit der gleichen Geschwindigkeit wie im Consumer-Segment vollziehen.

Die Vertriebsstrukturen – im Marktsegment von Vectron ist das der Vertrieb über den Fachhandel – werden voraussichtlich auf längere Sicht sehr stabil bleiben.

6.2. Zukünftige Produktentwicklung

Der wesentliche Schwerpunkt bleibt weiterhin die kontinuierliche Weiterentwicklung der verschiedenen Software- und Serviceprodukte. Dabei wird ein besonderes Gewicht auf die Cloud-basierten Services für Kundenbindung sowie Reporting und Datenanalyse gelegt – sowohl mit eigenen Produkten als auch durch Kooperationen.

Das Portfolio an Vectron- und Duratec-Kassensystemen, bestehend aus Hardware, Software und Services, bietet in Kombination mit der Posmatic-App-Lösung die Chance, verschiedene Märkte und Branchen weiter auszubauen oder neu zu erschließen.

Die Hardware für die stationären und mobilen Kassensysteme wird gezielt durch weitere Produkte ergänzt werden, um weitere Nischen im Markt besetzen zu können.

6.3. Zukünftige Geschäftsentwicklung

Im Kerngeschäft wird Vectron durch kontinuierliche Investitionen die Produktpalette modernisieren und neue Innovationen hinzufügen. Hier soll die gute Marktposition verteidigt und ausgebaut werden. Weiterhin sollen neue Zielmärkte und Kundensegmente erschlossen werden.

bonVito in seiner heutigen Form als individuelle Kundenbindungslösung für einzelne Betriebe hat sich im Markt fest etabliert und wächst kontinuierlich. Der bestehende Kundenstamm ist sehr stabil und die Kündigungsquoten sind äußerst gering. Damit ist nachgewiesen, dass sich in den Märkten von Vectron Cloud-Services erfolgreich vermarkten lassen. Dieses Geschäft soll durch neue Funktionen, neue Paketangebote und die Weiterentwicklung der Online-Plattform ganz erheblich ausgebaut werden. Die Konzentration auf Services, die einen hohen Anteil an wiederkehrenden Erlösen generieren, sowie die Fokussierung auf eine Vielzahl online-fähiger Kassen, soll künftig die Möglichkeit zur Vermarktung von Daten bieten. Exakte zeitliche Prognosen sind hier allerdings praktisch unmöglich.

Die Anforderungen der Finanzbehörden – speziell das "Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen" – haben einen erheblichen Einfluss auf die weitere Geschäftsentwicklung. Da die technischen Anforderungen erst Mitte 2018 veröffentlicht wurden und der genaue Zeitplan zur Umsetzung noch nicht bekannt ist, ist dieser Einfluss bisher nicht prognostizierbar. Es kann vor dem Nachfrageschub für Nachrüstungen und Austauschgeschäft durchaus auch zu einer zeitweise geringeren Nachfrage kommen.

Münster, den 08. August 2018

Vectron Systems AG Der Vorstand

Jens Reckendorf Thomas Stümmler (bis 31.01.2018,

ab 05.07.2018)

Zwischenbilanz zum 30.06.2018

Aktiva 30.06.2018 31.12.2017
A Anlagevermögen
I Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte
1. und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen
1. Rechten und Werten
307.977 326.821
2. Geleistete Anzahlungen 1.227.655 1.535.633 1.218.839
II Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 187.644 229.723
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 363.158 550.802 380.177
III Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 1.804.214 3.890.649 1.804.214
B Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 4.046.255 4.422.301
2. Fertige Erzeugnisse und Waren 2.710.927 6.757.182 3.188.770
II Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3.278.178 3.295.355
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 728.433 413.629
- davon aus Lieferungen und Leistungen: € 602.509
3. Sonstige Vermögensgegenstände 903.599 4.910.210 343.670
III Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 13.186.384 24.853.775 5.545.935
C Rechnungsabgrenzungsposten 304.429 211.858
D Aktive latente Steuern 90.964 97.564
29.139.817 21.478.855
Passiva
30.06.2018
31.12.2017
A Eigenkapital
I Gezeichnetes Kapital 6.611.996 6.611.996
- bedingtes Kapital: € 45.000
II Kapitalrücklage 5.355.295 5.355.295
III Gewinnrücklagen
gesetzliche Rücklage 40.000 40.000
IV Bilanzgewinn/-verlust 1.246.158 13.253.449 2.332.337
- davon Gewinnvortrag: € 2.001.737 (Vj: € 1.257.005)
B Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 32.249 224.000
2. Sonstige Rückstellungen 1.202.863 1.235.112 1.428.131
C Verbindlichkeiten
1. Genussrechtskapital II 1.500.000 1.500.000
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: € 1.500.000
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: € 0
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren: € 0
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 11.684.170 2.315.760
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: € 1.263.110
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: € 10.421.060
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren: € 0
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.242.412 1.440.735
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: € 1.242.412
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: € 0
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren: € 0
4. Sonstige Verbindlichkeiten 224.676 230.601
- davon aus Steuern: € 179.075 (Vj: € 184.001)
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: € 0 (Vj: € 0)
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: € 224.676
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: € 0
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren: € 0 14.651.258
D Rechnungsabgrenzungsposten 0 0 0
29.139.818 21.478.855

Zwischen-Gewinn- und Verlustrechnung zum 30.06.2018

01.01.–30.06.2018 01.01.–30.06.2017
1 Umsatzerlöse 13.887.975 19.311.283
2 Erhöhung oder Verminderung des Bestands an
fertigen und unfertigen Erzeugnissen
-268.902 197.289
3 Sonstige betriebliche Erträge,
davon aus Währungsumrechnung: € 2.526
199.638 13.818.712 314.191 19.822.764
4 Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe und für bezogene Waren
-4.329.113 -6.837.531
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -1.778.415 -6.107.528 -1.652.166 -8.489.697
5 Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -4.254.959 -4.179.028
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung, davon für
Altersvorsorge: € 39.568 (Vj: € 33.754)
-696.200 -4.951.158 -698.072 -4.877.100
6 Abschreibungen auf immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
und Sachanlagen
-218.692 -250.277
7 Sonstige betriebliche Aufwendungen,
davon aus Währungsumrechnung: € 866
-3.628.753 -14.906.131 -3.384.142 -17.001.215
8 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge,
davon aus Abzinsung von Rückstellungen: € 0
davon aus verbundenen Unternehmen: € 9.036
20.251 25.083
9 Zinsen und ähnliche Aufwendungen,
davon aus Aufzinsung von Rückstellungen: € 0
davon an verbundenen Unternehmen: € 0
-54.684 -40.081
10 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag,
davon latente Steuern: Aufwand € 6.600
(Vj: Aufwand € 6.600)
351.303 316.870 -965.449 -980.447
11 Ergebnis nach Steuern -770.549 1.841.101
12 Sonstige Steuern 14.970 57.770
13 Halbjahresüberschuss/-fehlbetrag -755.579 1.898.871
14 Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 2.001.737 1.257.005
15 Bilanzgewinn/-verlust 1.246.158 3.155.876

Kapitalflussrechnung 01.01.–30.06.2018

01.01.–30.06.2018 01.01.–30.06.2017
Ordentliches Periodenergebnis vor Ertragssteuern -1.106.883 2.864.320
+ Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 218.692 250.277
+/- Zunahme/Abnahme der sonstigen Rückstellungen, soweit diese nicht der Investitions- oder
Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind
-225.269 -804.337
+ Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen 104.665 173.314
+ Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens 0 0
+/- Abnahme/Zunahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie
anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind
299.345 200.044
+/- Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer
Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind
-204.249 -548.619
+/- Ein- und Auszahlungen aus außerordentlichen Posten 0 0
- Gezahlte Ertragssteuern -334.097 -968.363
= Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit -1.247.794 1.166.636
+ Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens 0 0
- Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen und in das immaterielle
Anlagevermögen
-149.567 -1.007.539
- Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen 0 -750.000
= Cashflow aus Investitionstätigkeit -149.567 -1.757.539
+ Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen 0 0
+ Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten 10.000.000 0
- Auszahlungen für die Tilgung von Krediten -631.590 -421.060
- Auszahlung für die Rückführung von Darlehen 0 0
- Auszahlungen an Unternehmenseigner (Dividende) -330.600 -1.649.999
- Auszahlungen an Gesellschafter (Beteiligungen) 0 0
= Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 9.037.810 -2.071.059
= Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds 7.640.449 -2.661.961
+ Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 5.545.935 11.660.147
= Finanzmittelfonds am Ende der Periode 13.186.384 8.998.186

Anhang zum Zwischenabschluss 30.06.2018

1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die Vectron Systems AG, Münster, ist auf dem Gebiet der Herstellung und des Vertriebs von intelligenten Kassensystemen (POS-Systeme) und Kommunikationssoftware zur Vernetzung von Filialbetrieben tätig. Der Standort Münster ist sowohl Produktions- als auch Verwaltungssitz, von dem aus die Vertriebsregionen des In- und Auslands beliefert werden.

Firma: Vectron Systems AG
Sitz: Willy-Brandt-Weg 41,
48155 Münster
Registergericht: Amtsgericht Münster
Handelsregister-Nr.: B 10502
Vertretungsberechtigter
Vorstand: Jens Reckendorf,
Thomas Stümmler (bis 31.01.2018,
ab 05.07.2018)
Oliver Kaltner (ab 01.02.2018

2. Erläuterungen zum Zwischenabschluss und zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

bis 05.07.2018)

Der vorliegende Zwischenabschluss zum 30.06.2018 wurde auf der Grundlage der deutschen handelsrechtlichen und sie ergänzenden rechtsformspezifischen gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften in der Währung Euro (€) aufgestellt.

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den handelsrechtlichen und sie ergänzenden rechtsformspezifischen gesetzlichen Vorschriften. Die Gewinnund Verlustrechnung ist gem. § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Vom Wahlrecht nach § 265 Abs. 5 HGB ist Gebrauch gemacht worden. Die Gesellschaft gehört gem. § 267 Abs. 2 HGB zu den mittelgroßen Kapitalgesellschaften.

Die Aktien werden seit dem 01.03.2017 im KMU-Segment "Scale" (dem vormaligen Entry Standard) der Deutsche Börse AG, einem Teilbereich des Freiverkehrs, gehandelt. Die Gesellschaft ist damit kein kapitalmarktorientiertes Unternehmen i.S.d. § 264d HGB und folglich ein sogenanntes Non-PIE-Unternehmen.

Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Gegenstände des Sachanlagevermögens werden mit Anschaffungskosten bewertet. Selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind nicht aktiviert worden. Vermögensgegenstände, die der Abnutzung unterliegen, werden um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen werden im Wesentlichen auf der Grundlage der nachfolgenden gruppeneinheitlichen Nutzungsdauern ermittelt:

Kategorie Jahre
EDV-Programme/Sonstige Rechte 3-10
POS-Software/Konstruktionspläne 5-6
Sachanlagevermögen 3-13

Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt zu durchschnittlichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Die fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bewertet, d.h. Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie der fertigungsveranlasste Werteverzehr des Anlagevermögens sind berücksichtigt worden. Es wurde der niedrigere beizulegende Wert angesetzt, wenn dieser am Abschlussstichtag unter den Anschaffungsoder Herstellungskosten lag. Zinsen für Fremdkapital werden nicht einbezogen.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegen verbundene Unternehmen, sonstige Vermögensgegenstände sowie die liquiden Mittel werden zum Nennwert bilanziert. Ausfall- und Wertrisiken bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist in angemessener Form sowohl durch Einzel- als auch Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen worden.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden zum Abschlussstichtag mit dem Devisenkassamittelkurs bewertet. Alle Positionen mit fremder Währung weisen Laufzeiten von weniger als einem Jahr auf.

Für temporäre Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen und Schulden werden latente Steuern bilanziert.

Rückstellungen werden in der Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden – soweit vorhanden – abgezinst.

Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt.

3. Erläuterungen Aktiva

Die immateriellen Vermögensgegenstände enthalten im Wesentlichen entgeltlich erworbene Entwicklungsleistungen für Softwarekomponenten sowie für Softwarelizenzen. Zudem werden Anzahlungen für Werkverträge als Aktivposten unter den "Geleisteten Anzahlungen" ausgewiesen.

Die Vectron Systems AG ist mit 100 % an dem in 2012 gegründeten Tochterunternehmen bonVito GmbH (Münster) beteiligt. Das Eigenkapital der bonVito GmbH beträgt per 30.06.17 € 113.590. Die Gesellschaft hat das erste Halbjahr 2017 mit einem Fehlbetrag in Höhe von € 50.755 abgeschlossen. Der Beteiligungsbuchwert ist aufgrund der zu erwartenden positiven Entwicklung des Tochterunternehmens mit den fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt.

Im Dezember 2016 hat sich die Vectron Systems AG mit 75% an der Gründung des Kassensoftwarestartups Posmatic GmbH mit Sitz in Münster beteiligt und ihr zusätzliches Kapital für den Erwerb eines Geschäftsbetriebs und für Entwicklungsmaßnahmen und Vertriebsförderung zur Verfügung gestellt. Die Handelsregistereintragung erfolgte am 23.01.2017. Die Posmatic GmbH ist Hersteller einer Kassensoftware, die auf Hardware der Firma Apple, also iPads, iPods und iPhones läuft. Die Endkunden kaufen sich diese Hardware in der Regel selbst und zahlen monatliche Nutzungsgebühren für die Software. Dieses Vertriebsmodell ist besonders bei kleineren Betrieben beliebt, die oftmals klassische Kassensysteme nicht finanzieren können. Um diesen Markt ebenfalls abdecken zu können wird Posmatic nun neben Vectron und Duratec als weitere Marke von Vectron im Markt platziert. Das Eigenkapital der Posmatic GmbH beträgt per 31.12.17 € 525.205. Der Beteiligungsbuchwert ist aufgrund der zu erwartenden positiven Entwicklung des Tochterunternehmens mit den fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt.

Ende 2017 wurde die VECTRON America INC. mit Einzahlung der Einlage auf den 80%igen Gesellschaftsanteil in Höhe von umgerechnet € 134.714 zum weiteren Ausbau des Nordamerika-Geschäfts aktiv.

Unrealisierte Beteiligungserträge aus o.g. Anteilen, für die eine ausschüttungsgesperrte Rücklage nach § 272 V HGB zu bilden wäre, haben sich im Geschäftsjahr nicht ergeben.

Eine Konzernabschlusspflicht nach § 293 HGB besteht nicht.

Die Vorräte setzen sich zum überwiegenden Teil aus Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen für die Produktion der Kassenmodelle und den Fertigen Erzeugnissen und Waren zusammen. Handelswaren spielen aufgrund von Streckengeschäften nur eine untergeordnete Rolle. Mit dem Anspruch einer hohen Lieferfähigkeit wurde die in 2014 erstmalig vorgenommene Umstellung einiger Produktlinien von Auftragsfertigung auf Lagerfertigung im Berichtszeitraum fortgeführt.

Der Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten belaufen sich zum Stichtag auf € 13.186.384. Die Summe enthält ein von der DZ Bank AG ausgereichtes Darlehen über T€ 10.000,00 und dient der Finanzierung von Projekten im Rahmen der wachstumsorientierten digitalen Transformationsstrategie sowie von in diesem Zusammenhang geplanten Investitionen in Software, IT und Cloud-basierte Services. Das Darlehen hat eine Laufzeit bis 2020.

Aufgrund temporärer Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen und Schulden ergibt sich in zukünftigen Geschäftsjahren eine Steuerentlastung. In Höhe dieser Steuerentlastung wurden aktive latente Steuern aufgrund von Unterschieden hinsichtlich der Nutzungsdauer einiger Anlagegüter gebildet. Die Bewertung erfolgte mit einem Steuersatz von 31,9%.

Durch den Ansatz von aktiven latenten Steuern können Gewinne nur ausgeschüttet werden, wenn die nach der Ausschüt-

tung frei verfügbaren Rücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrages und abzüglich eines Verlustvortrages mindestens einen Betrag von € 90.964 aufweisen.

4. Erläuterungen Passiva

Bei den im gezeichneten Kapital ausgewiesenen Aktien handelt es sich um nennwertlose Inhaber-Stückaktien mit je einem Stimmrecht und einem rechnerischen Wert von € 1. Im Geschäftsjahr 2017 wurde eine Kapitalerhöhung (07. Juni 2017) aus Gesellschaftsmitteln im Verhältnis 4:1 mit anschließendem Aktiensplit (13. Juli 2017) von 1:4 durchgeführt. Einhergehend damit hat sich auch das bedingte Kapital erhöhend angepasst.

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt € 6.611.996,00 und ist eingeteilt in 6.611.996 nennwertlose Stückaktien.

Gemäß Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 17. Mai 2018 wird der Vorstand ermächtigt, bis zum 17. Mai 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft um insgesamt bis zu € 3.305.998,00 durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden, nennwertlosen Stückaktien gegen Bareinlage und/oder Sacheinlage zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2018) und dabei einen von der gesetzlichen Regelung abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen. Die Ermächtigung kann einmalig oder mehrfach, ganz oder in Teilmengen ausgenutzt werden. Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates über den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Ausgabe zu entscheiden.

Bei Kapitalerhöhungen ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand kann jedoch mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre ausschließen:

  • im Falle der Durchführung einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen;
  • im Falle der Durchführung einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen um insgesamt bis zu zehn v. H. des Grundkapitals der Gesellschaft und zwar bezogen auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens und der Ausübung dieser Ermächtigung, wenn für die Aktien ein Börsenkurs besteht und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenkurs nicht wesentlich
Entwicklung Eigenkapital
(Euro)
Gezeichnetes
Kapital***
Kapital
rücklage
Gewinnrückla
gen**: Gesetz
liche Rücklage
Genussrechts
kapital I
Bilanzgewinn* Summe
Eigenkapital zum 01.01.2017 1.649.999 10.274.962 40.000 0 2.907.003 14.871.964
Dividendenauszahlung -1.649.999 -1.649.999
Kapitalerhöhung aus Geschäfts
mitteln (inkl. Aktiensplit 1:4)
4.949.997 -4.949.997 0
Kapitalerhöhung aus bedingtem
Kapital
12.000 30.330 42.300
Jahresüberschuss 1.075.333 1.075.333
Eigenkapital zum 31.12.2017 6.611.996 5.355.294 40.000 0 2.332.337 14.339.627
Dividendenauszahlung -330.600 -330.600
Jahresüberschuss/-fehlbetrag -755.579 -755.579
Eigenkapital zum 30.06.2018 6.611.996 5.355.294 40.000 0 1.246.158 13.253.448

* Im Bilanzgewinn von € 1.246.158 (Vj: € 3.155.875) ist ein Gewinnvortrag von € 2.001.737 (Vj: € 1.257.004) enthalten.

** Mangels Wertaufholungen bei Vermögensgegenständen des Anlage- und Umlaufvermögens keine Gewinnrücklageneinstellung.

*** Im Geschäftsjahr 2017 gezeichnete Aktien aus genehmigtem Kapital: 0; im Geschäftsjahr 2017 gezeichnete Aktien aus bedingtem Kapital: 12.000

unterschreitet. Auf diese Begrenzung sind die Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund anderer Ermächtigungen in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung unter Bezugsrechtsausschluss veräußert oder ausgegeben wurden bzw. auszugeben sind;

• im Falle der Durchführung einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen zum Ausgleich von Spitzenbeträgen.

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des genehmigten Kapitals oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen.

Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu € 98.000,00 bedingt erhöht durch Ausgabe von bis zu 98.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien (bedingtes Kapital 2011). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Bezugsrechten an leitende Mitarbeiter der Gesellschaft und nachgeordneter verbundener Unternehmen im In- und Ausland nach Maßgabe des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 26. Mai 2011 zu TOP 7. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Bezugsrechten von ihren Rechten Gebrauch machen.

Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu € 180.000,00 bedingt erhöht durch Ausgabe von bis zu 180.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien (bedingtes Kapital 2017). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Bezugsrechten an leitende Mitarbeiter der Gesellschaft und nachgeordneter verbundener Unternehmen im In- und Ausland nach Maßgabe der Bestimmungen des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 23. Juni 2017 zu TOP 10. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Bezugsrechten von ihren Rechten Gebrauch machen.

Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu € 200.000,00 bedingt erhöht durch Ausgabe von bis zu 200.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien (bedingtes Kapital 2018). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Bezugsrechten an leitende Mitarbeiter der Gesellschaft und nachgeordneter verbundener Unternehmen im In- und Ausland nach Maßgabe der Bestimmungen des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 17. Mai 2018 zu TOP 12. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Bezugsrechten von ihren Rechten Gebrauch machen.

Die sonstigen Rückstellungen, die insgesamt als kurzfristig zu klassifizieren sind, teilen sich im Wesentlichen auf nachfolgende Bereiche auf:

Bezeichnung Euro
Urlaub/Überstunden 61.111
Ausstehende Eingangsrechnungen 324.688
Variable Vergütungsbestandteile 340.000
Übrige Rückstellungen 477.064
Summe 1.202.863

Gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 07.06.2013 kann Genussrechtskapital in Höhe von bis zu € 10.000.000 begeben werden. Die Genussrechte begründen ausschließlich schuldrechtliche und keine mitgliedschaftsrechtlichen Rechte. Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrates von diesem Recht Gebrauch gemacht und Genussrechte in Höhe von € 1.500.000 begeben (Genussrechtskapital II). Das nachrangige Genussrechtskapital II hat eine Restlaufzeit bis zum 15.02.2019.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten resultieren aus einem im Juni 2015 aufgenommenen unbesicherten Fördermittelkredit. Das Darlehen hat eine Laufzeit bis zum 30.06.2020. Im Juni wurde ein Darlehen in Höhe von € 10.000.000,00 zur Finanzierung von Projekten im Rahmen einer wachstumsorientierten Transformationsstrategie aufgenommen. Das Darlehen hat eine Laufzeit bis zum 30.12.2020.

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind ausstehende Verpflichtungen für das Genussrechtskapital II in Höhe von € 35.671 enthalten.

Es bestehen bezüglich der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen die üblichen Eigentumsvorbehalte aus dem Erwerb von Vermögensgegenständen.

5. Erläuterungen zur Zwischen-Gewinnund Verlustrechnung

Ein Großteil der Umsätze wird mit den selbst entwickelten und produzierten Vectron-POS-Kassensystemen erzielt. Neben dem Absatz der Hardware wird darüber hinaus auch selbst entwickelte Software (Netzwerkkommunikation, Erweiterungslizenzen) verkauft. Darüber hinaus runden Peripherie-Geräte (Drucker, Scanner, Kassenschubladen etc.) sowie Dienstleistungen das Gesamtangebot von Vectron ab.

Neben dem klassischen Fachhändler-Verkaufsgeschäft bietet die Gesellschaft auch ein Absatzförderungsmodell ("Sale-andlease-back mit anschließender Untervermietung dieser Kassen durch Vectron an Endkunden") an. Im Rahmen des Absatzförderungsmodells stehen den Umsatzerlösen aus Untervermietung (T€ 1.270; VJ: T€ 1.124) über die Laufzeit stets (annähernd) gleich hohe Leasingaufwendungen (T€ 967; VJ: T€ 858) unter dem Posten Materialaufwand gegenüber. Darüber fallen im Rahmen dieses Modells unmittelbare Vertriebskosten (T€ 809; VJ: T€ 790) an, die im Posten Materialaufwand enthalten sind.

Unter Eliminierung dieser Effekte sowie von nicht-produktbezogenen Umsätzen mit verbundenen Unternehmen ist ein bereinigter Umsatz von Mio. € 11,3 (VJ: Mio. € 18,2) sowie ein bereinigter Materialaufwand von Mio. € 4,3 (VJ: Mio. € 7,4) und folglich eine bereinigte Rohertragsquote von 61,5 % (VJ: 59,1 %) "als Kassenhersteller mit klassischem Verkaufsgeschäft" zu verzeichnen, gegenüber einer unbereinigten GuV-Rohertragsquote von 56,0 % (VJ: 57,1 %). Die dargestellte Rohertragsquote ergibt sich aus dem Materialaufwand im Verhältnis zum Umsatz (ohne Bestandsveränderungen).

Die sonstigen betrieblichen Erträge entfallen im Wesentlichen auf Währungskurserträge, verrechnete Sachbezüge, Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und Wertberichtigungen sowie sonstige Erträge.

Im ersten Halbjahr 2018 sind Vergütungen für das Genussrechtskapital II in Höhe von € 31.489 (VJ: € 53.969) angefallen.

Die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Steuern vom Einkommen und Ertrag beinhalten Steuerforderungen in Höhe von € 351.303. Im Vorjahr belief sich der Steueraufwand auf € 965.449.

Die Bilanz ist unter Berücksichtigung der teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt worden. Von der Möglichkeit zur Dotierung von satzungsmäßigen Rücklagen hat der Vorstand keinen Gebrauch gemacht.

Segment (Euro) zum 30.06. Zeitraum Inland EU Drittland Summe
Vectron-POS-Kassensysteme 2018 1. Hj 6.121.251 2.063.664 106.783 8.291.698
2017 1. Hj 9.468.190 3.206.367 138.694 12.813.251
Software 2018 1.Hj 771.875 355.752 36.248 1.163.875
2017 1.Hj 1.160.765 521.018 9.661 1.691.444
Handelsware/Dienstleistung 2018 1. Hj 3.439.158 963.292 29.953 4.432.402
2017 1. Hj 3.482.619 1.282.722 41.247 4.806.588
Gesamt nach BilRUG 2018 1. Hj 10.332.284 3.382.708 172.983 13.887.975
2017 1. Hj 14.111.574 5.010.108 189.602 19.311.283
Prozentuale Verteilung 2018 1. Hj 74,4 % 24,4 % 1,2 % 100,0 %
2017 1. Hj 73,1 % 25,9 % 1,0 % 100,0 %
Sonstige finanzielle Verpflichtungen (Euro) davon Restlaufzeit
Gesamt bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre
Leasingverpflichtungen* 4.624.817 2.173.834 2.450.983 0
Mietverpflichtungen 2.371.293 813.015 1.558.278 0
Summe 6.996.110 2.986.849 4.009.261 0

* Die im Rahmen des Absatzförderungsmodells abgeschlossenen Sale-and-lease-back-Geschäfte weisen Laufzeiten von 36 bzw. 48 Monaten mit einem Restvolumen für nachfolgende Geschäftsjahre in Höhe von € 4.304.729 auf, denen leicht höhere Untervermieterträge gegenüberstehen.

6. Sonstige Angaben

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen in Form von liquiditätsschonenden Leasing- und Mietverpflichtungen belaufen sich auf nominal € 6.996.110.

Es bestehen Haftungsverhältnisse in Form von Bürgschaften zu Gunsten des verbundenen Unternehmens gem. § 251 HGB in Höhe von € 1.088.652. Aufgrund der zu erwartenden positiven Entwicklung des Tochterunternehmens wird nicht mit einer Inanspruchnahme gerechnet.

Während des Berichtszeitraumes waren – gem. § 267 V HGB ermittelt – durchschnittlich 170 Mitarbeiter (davon 156 Vollzeitangestellte und 10 Teilzeitangestellte) bei der Vectron Systems AG beschäftigt.

Die Mitglieder des Vorstandes sind unter der Verwaltungsanschrift der Gesellschaft zu erreichen. Herr Jens Reckendorf ist als Vorstand für die Unternehmensbereiche Technik und Entwicklung, Herr Thomas Stümmler als Vorstand für die Bereiche Finanzen und Marketing/Vertrieb (bis zum 31.01.2018) und Herr Oliver Kaltner (ab dem 01.02.2018 bis zum 05.07.2018) als Vorstandsvorsitzender zuständig.

Der Aufsichtsrat besteht aus den drei nachfolgend genannten Mitgliedern:

  • Herr Christian Ehlers (Vorsitzender), Rechtsanwalt
  • Herr Maurice Oosenbrugh (stellv. Vorsitzender), Kaufmann, Geschäftsführender Gesellschafter EUCON GmbH
  • Herr Heinz-Jürgen Buss, Dipl.-Kaufmann, Geschäftsführer

Winkelmann Group GmbH & Co. KG

Nachtragsberichterstattung/Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Stichtag:

Herr Oliver Kaltner ist mit Datum vom 05.07.2018 aus dem Vorstand ausgeschieden und durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 05.07.2018 ist Herr Thomas Stümmler vom Aufsichtsrat in den Vorstand entsendet worden. Die Eintragungsnachricht erfolgte zum 13. Juli 2018. Mit Eintragungsnachricht vom 08.08.2018 ist Frau Silvia Ostermann in den Vorstand berufen worden.

Münster, den 08. August 2018

Vectron Systems AG Der Vorstand

Jens Reckendorf Thomas Stümmler

(bis 31.01.2018, ab 05.07.2018)

Willy-Brandt-Weg 41 D-48155 Münster T +49 (0) 251 2856-0 F +49 (0) 251 2856-560 www.vectron.de [email protected]