Skip to main content

AI assistant

Sign in to chat with this filing

The assistant answers questions, extracts KPIs, and summarises risk factors directly from the filing text.

Vectron Systems AG Annual Report 2022

Jul 27, 2023

4533_rns_2023-07-27_6bd54caf-ed7a-4ee0-a306-64e9f4232e7c.html

Annual Report

Open in viewer

Opens in your device viewer

Publication

Vectron Systems AG

Münster

Geschäftsbericht 2022

Lagebericht zum 31. Dezember 2022

1. Geschäftsverlauf

1.1. Grundlagen des Unternehmens

Die Vectron Systems AG (nachfolgend auch "Vectron") bekleidet eine führende Position auf dem europäischen Markt der Anbieter intelligenter Kassensysteme. Die angebotenen Produkte umfassen Hardware, Software und Cloud-Services. Bei bis jetzt knapp 260.000 verkauften Kassensystemen in mehr als 30 Ländern nutzen ca. 27.000 Verkaufsstellen überwiegend in Deutschland die unterschiedlichen Online-Services.

Die Produktlösungen der Vectron Systems AG richten sich insbesondere an die Gastronomie, Bäckereien und Metzgereien, aber auch an den Einzelhandel oder den Dienstleistungssektor.

Die Produkte werden durch ein Netz von ca. 300 Fachhandelspartnern überwiegend in Deutschland und dem europäischen Ausland vertrieben. Dabei umfasst das Endkundenspektrum die Ein-Kassenplatz-Installation bis zu Ketten mit über 1.000 Kassenplätzen.

1.2. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung

Wenngleich in abgeminderter Form gegenüber dem Vorjahr, so war auch das Jahr 2022 von Auswirkungen der Corona-Pandemie gekennzeichnet. Seit Februar 2022 wurden diese Effekte durch den Krieg in der Ukraine und die dramatischen Konsequenzen auf die gesamtpolitische, wirtschaftliche und soziale Lage überlagert. Ein Ende des russischen Angriffskriegs, dessen Ausmaß und Auswirkungen nicht nur auf den deutschen Markt, sondern auf Europa insgesamt, wo unsere Vermarktungsschwerpunkte liegen, ist nicht abzusehen.

In diesem Kontext ist das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt in Deutschland im Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahr um +1,9 % gestiegen. Die deutsche Wirtschaft konnte damit trotz herausfordernder konjunktureller Umstände ein positives Wachstum erreichen, wenngleich der Zuwachs unterhalb des Vorjahres blieb.

Der Blick auf die Kernsegmente der Vectron Systems AG zeigt eine differenzierte Entwicklung in 2022: Nach Aufhebung der coronabedingten Kontakt-/ Zutrittsbeschränkungen zu Jahresanfang 2022 war die Bäckereibranche durch die massiven Steigerungen der Energiepreise als auch der Preise für Rohstoffe (bspw. Weizenmehl) erneut stark betroffen. So lag der Umsatz im "Einzelhandel mit Back- und Süßwaren" (Näherungswert für die Abbildung der Bäckereibranche) gemäß Statistischem Bundesamt im Jahr 2022 nominal um 7,9 % über den Vorjahreswerten, während der Umsatz real um 3,4 % unter den Vorjahreswerten lag.

Litt die Gastronomie in den Jahren 2020 und 2021 stark unter Lockdowns und staatlich angeordneten Maßnahmen zur Kontaktbeschränkung, wandelte sich die Situation in 2022 nach Aufhebung der coronabedingten Restriktionen hin zu einer deutlich erhöhten Nachfrage seitens der Konsumenten. Der Umsatz im Berichtsjahr stieg auf Basis der Daten des Statistischen Bundesamtes nominal um 48,3 % und real um 38,7 %. Real lag der Umsatz dennoch um gut 13 Prozentpunkte unter dem letzten Vor-Corona-Jahr 2019; bedingt durch die Inflation lagen die nominalen Umsätze in 2022 leicht oberhalb der Umsätze aus 2019. Zusammenfassend können die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die deutschen Kunden der Vectron Systems AG als herausfordernd und in Teilen schlechter als für die der übrigen Wirtschaft eingestuft werden.

1.3. Branchenentwicklung

Der Markt für Kassensysteme ist vielfältig - sowohl auf der Anbieter- als auch auf der Nachfrageseite - und ist bis heute durch eine große Anzahl kleinerer, regionaler Anbieter geprägt. Die Branchenvielfalt und die unterschiedlichen Unternehmensgrößen bei den Anwendern spiegeln sich auf der Anbieterseite wider. Nur wenige Hersteller agieren global auf unterschiedlichen Märkten; die meisten Wettbewerber sind kleine, oft nur regional tätige Anbieter. Neben etablierten Unternehmen wie Vectron und weiteren Anbietern von Kassenhard- und -software drängen vermehrt reine Softwareanbieter, die über große finanzielle Ressourcen zur Finanzierung ihrer Wachstumsstrategie verfügen, in den Markt.

Im Kontext der Fiskalanforderungen bestanden seit 2020 in Deutschland zunächst gute Wachstumsvoraussetzungen. Die seit Anfang 2020 geltende Kassensicherungsverordnung (Kassen-SichV) beinhaltet u. a., dass alle elektronischen Registrierkassen mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet werden müssen.

Das hat zur Folge, dass alle Kassensysteme in Deutschland entweder ein Update benötigen oder ersetzt werden müssen. Per Ende März 2021 lief die verlängerte Umrüstfrist aus. Die Übergangsphase für die Umrüstung einfacher Kassensysteme ist schließlich per Ende Dezember 2022 ausgelaufen. Aktuelle Erhebungen des Deutschen Fachverbandes für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik im bargeld- und bargeldlosen Zahlungsverkehr e. V. (DFKA) legen den Schluss nahe, dass die Umrüstung insgesamt bei über 90 % der Unternehmen absolviert ist. Letzte nachlaufende Umrüstungen dürften daher auch in 2023 noch erfolgen.

Der Trend zur Digitalisierung in der Gastronomie setzte sich auch in diesem Berichtsjahr fort. Behördliche Auflagen, bspw. zur Kontaktvermeidung, ergänzt um das Bemühen der Gastro-Unternehmen, vermehrt nicht-stationäre Bestellungen entgegenzunehmen ("Ordering") und bestellte Speisen entweder zur Abholung bereitzustellen oder auszuliefern, hat die Verbreitung digitaler Ordering-Lösungen signifikant begünstigt. Die Abwanderung von Service-Personal in andere Branchen hat schließlich auch das Interesse an Inhouse-Ordering, digitalen Bezahlsystemen inklusive Self-Checkout, aber auch an Lösungen zur Prozess-Optimierung der Gastro-Betriebe deutlich wachsen lassen. Wir gehen davon aus, dass sich diese Trends verstetigen.

1.4. Umsatz- und Auftragsentwicklung

Nachdem Vectron im Geschäftsjahr 2021 insbesondere aufgrund der Fiskalisierungsanforderungen den bislang höchsten Umsatz der Firmengeschichte erzielen konnte, verlief das Jahr 2022 deutlich verhaltener und blieb insgesamt unter unseren Erwartungen, die mit einem Umsatz in Höhe von Mio. EUR 33 bis 36 und einem EBITDA zwischen Mio. EUR 1,9 und 3,4 angegeben wurden. Folgende Faktoren halten wir für ausschlaggebend:

Zu Jahresbeginn anhaltende Kontaktbeschränkungen und phasenweise Schließungen in der Gastronomie
Deutlich ausgedehnte Homeoffice-Regelungen der Unternehmen, die in Gastronomie und Bäckereien zum Ausbleiben von Kunden geführt haben
Allgemeine Verunsicherung und Kriegsangst angesichts des russischen Überfalls auf die Ukraine
Preissteigerungen, die zu weiterer Konsumzurückhaltung geführt haben
Energie- bzw. vor allem Gasverknappung, die für Bäckereien und Gastronomie die Betriebskosten sprunghaft in die Höhe schießen lassen haben
Abwandern von Servicepersonal in andere Branchen, die zu reduzierten Öffnungszeiten und teils zu Betriebsschließungen geführt haben
Aufwendungen für das später erläuterte Restrukturierungsprogramm "Fit for Future" in Höhe von Mio. EUR 1,5

Unsere in der Planung 2022 zum Ausdruck gebrachte Erwartung, dass sich ab dem dritten Quartal 2022 eine gewisse Normalisierung der Rahmenbedingungen einstellen würde, hat sich nicht erfüllt. Obgleich die Coronabedingten negativen Einflüsse sich schrittweise reduzierten, wurde die konjunkturelle Entwicklung massiv durch den Ukraine-Krieg beeinträchtigt; eine wirtschaftliche Erholung, die nach Abflauen der Corona-Pandemie erwartet worden war, wurde so blockiert.

Nachfolgende Zahlen sind - soweit nicht anders angegeben - nach den Vorschriften der International Financial Reporting Standards (IFRS) ermittelt.

Im Berichtsjahr 2022 wurde ein Umsatz von TEUR 25.217 (Vorjahr: TEUR 38.227) generiert. Das deutliche Zurückbleiben um 34 % hinter den Vorjahresumsätzen geht auf die vorgenannten Rahmenbedingungen zurück.

TEUR 21.590 des Umsatzes wurden in Deutschland (Vorjahr: 34.157), TEUR 2.522 im europäischen Ausland (Vorjahr: TEUR 3.249) und 1.105 in Drittländern (Vorjahr TEUR 821) erzielt.

Einmalumsätze trugen mit 16.210 (Vorjahr: TEUR 31.688) zum Gesamtumsatz bei; die wiederkehrenden Umsätze beliefen sich auf TEUR 9.007 (Vorjahr: TEUR 6.538).

Die Vectron Systems AG bietet ihren Endkunden ein Finanzierungsmodell für neue Kassensysteme an. Dieses Absatzfördermodell wird über die Fachhändler angeboten. Im Berichtsjahr 2022 machten Neuabschlüsse 4,0 % des Umsatzes aus (Vorjahr: 3,3 %). Die Nachfrage nach dem Absatzfördermodell war ebenfalls von den zuvor geschilderten konjunkturellen Entwicklungen beeinflusst.

Das Geschäftsmodell von Vectron ist auf kurze Lieferzeiten und entsprechend kurze Produktionsdurchlaufzeiten ausgerichtet, wovon insbesondere die Fachhändler profitieren. Zum Stichtag bestanden keine nennenswerten offenen Auftragsbestände.

1.5. Produktion und Beschaffung

Vectron nutzt in den meisten angebotenen Kassensystemen die gleiche Anwendungssoftware. Diese kann zudem auch außerhalb der eigentlichen Zielbranchen eingesetzt werden. Verschiedene Modelle bzw. Modellwechsel und verschiedene Zielbranchen verursachen daher einen vergleichsweise geringen Entwicklungs-, Pflege- und Support-Aufwand.

Der Produktionsprozess bestand bisher im Wesentlichen aus der Montage von Baugruppen und vorgefertigten Bauteilen sowie Qualitätskontrollen. Stark nachgefragte Gerätevarianten werden auf Lager gefertigt; teilweise erfolgt die Zulieferung von im Auftrag gefertigten Komplettsystemen. Die Lagerware wird nach Auftragseingang unmittelbar versandt, so dass die Lieferzeiten i. d. R. sehr kurz sind. Weniger stark nachgefragte Produkte werden auftragsspezifisch gefertigt.

Zur Sicherung der jederzeitigen Lieferfähigkeit und um schnelle Reaktionszeiten gewährleisten zu können, werden für alle wichtigen Bauteile definierte Mindestmengen vorgehalten. Neue Produktlinien oder erwartete Nachfragespitzen können daher vorübergehend zu einem höheren Vorratsvermögen führen. Im zurückliegenden Geschäftsjahr erfolgte ein Abbau des Lagerbestandes, ohne dass die durchgängige Lieferfähigkeit beeinträchtigt wurde. Nennenswerte Beeinträchtigungen durch weltweite Supply-Chain-Engpässe im Berichtszeitraum, v. a. für Elektronik aus Fernost, gab es bei Vectron nicht.

Insofern konnten praktisch alle Aufträge zeitnah bearbeitet und ausgeliefert werden.

Aufgrund der Entscheidung die eigene Hardware-Entwicklung und Produktion bis Mitte 2023 aufzugeben, wurden die Komponenten-Bestände im Zuge des Abverkaufs eigenerstellter Systeme konsequent heruntergefahren. Die Bevorratung mit weitgehend einsatzbereiter Hardware qualitätsbewährter, internationaler Hersteller lässt auch weiterhin die Lieferfähigkeit sicher erscheinen.

Die Beschaffungssituation hat sich als durchgängig unkritisch dargestellt, auch wenn aufgrund exogener Faktoren, z. B. Container-Engpässe auf den globalen Seeverkehrsrouten, noch vereinzelt Verzögerungen auftraten.

1.6. Forschung und Entwicklung

In der Neu- und Weiterentwicklung von Vectron-Produkten waren auch im Berichtszeitraum rund 30 % der Belegschaft tätig - entweder im Entwicklungsbereich oder im Produktmanagement. Ein nennenswerter Anteil des gesamten Personalaufwandes entfällt daher auf Forschung und Entwicklung. Eine Aktivierung ist im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund der Nichterfüllung der Aktivierungsvoraussetzungen nicht vorgenommen worden.

1.7. Personal- und Sozialbereich

Zum Ende des Geschäftsjahres 2022 umfasste die Belegschaft der Vectron Systems AG 179 Personen (Vorjahr: 195). Im Jahresverlauf reduzierte sich der Vorstand von vier auf zwei Mitglieder; im Februar 2023 erhöht sich die Anzahl auf drei Mitglieder aufgrund einer Neubestellung. Die o. g. Anzahl der Mitarbeitenden umfasst sieben Auszubildende und zwei Praktikanten bzw. Werksstudenten.

Das Vergütungssystem der Mitarbeitenden sieht eine Festvergütung in Abhängigkeit von Aufgaben- und Verantwortungsumfang vor sowie eine variable Komponente, die sich für den Großteil der Belegschaft an der Entwicklung des Jahresergebnisses bzw. in Einzelfällen an vertraglich vereinbarten Zielen orientiert.

Im zweiten Halbjahr 2022 wurde durch den Vorstand ein Restrukturierungsprogramm beschlossen, das durch einen in zwei Wellen vorzunehmenden Personalabbau zu Einsparungen von monatlich TEUR 150 bis TEUR 180 führen soll. Auslöser des Restrukturierungsprogramms war die anhaltende negative Ergebnisentwicklung sowie die strategische Entscheidung, die eigene Fertigung von Kassen vollständig einzustellen und zu einem kompletten Fremdbezug von Hardware überzugehen. In der ersten Welle waren daher insbesondere die Produktion sowie produktionsnahe Bereiche (Einkauf, Hardware-Entwicklung) von Stellenstreichungen betroffen, deren Umfang sich auf 30 Personen erstreckte. In einer zweiten Welle des Restrukturierungsprogramms wurden weitere neun Stellen auf allen Hierarchieebenen des Unternehmens gestrichen.

Für das Restrukturierungsprogramm wurde eine Rückstellung von insg. TEUR 1.500 gebildet. Zum Berichtsstichtag war mit der überwiegenden Anzahl der betroffenen Mitarbeiter:innen eine Aufhebung des Arbeitsverhältnisses vereinbart worden; in wenigen Fällen erfolgt eine arbeitsgerichtliche Auseinandersetzung.

Für Führungskräfte besteht die Möglichkeit, an einem Aktienoptionsprogramm zu partizipieren, das in Verbindung mit dem Kostensenkungsprogramm im zweiten Halbjahr 2022 zur Bindung von Schlüssel-Mitarbeitenden gezielt ausgedehnt wurde.

Hinsichtlich des Gesundheits- und Arbeitsschutzes (bspw. Unfallverhütung, Berufsunfälle u. ä.), haben sich im Geschäftsjahr keine besonderen Vorkommnisse ergeben.

In geringem Umfang wurde im Berichtsjahr das Instrument der Kurzarbeit genutzt.

1.8. Vergütungssystem der Organe

Die Vergütung der Mitglieder des Vorstandes besteht aus festen und variablen Bestandteilen. Bei zwei Mitgliedern, von denen eines per Ende September ausgeschieden ist, bestand der variable Teil aus einer gedeckelten ergebnisabhängigen Komponente in Höhe von drei Prozent des operativen Ergebnisses (EBITDA/Ergebnis vor Zinsen, Abschreibungen und Steuern). Bei einem Mitglied, das per Ende Oktober ausgeschieden ist, bestand der variable Teil aus einem gedeckelten Zielerreichungsbonus in Abhängigkeit vom EBITDA. Bei einem Mitglied besteht der variable Teil aus Phantom Stocks, einem gedeckelten Zielerreichungsbonus in Abhängigkeit vom EBITDA sowie einem gedeckelten Bonus für die Steigerung bestimmter Umsätze. Jedem Vorstandsmitglied steht ein Firmenfahrzeug zur Verfügung.

Der Aufsichtsrat erhält eine jährliche Vergütung, deren Details im Anhang erläutert werden. Bis zur Hauptversammlung 2022 handelte es sich um eine reine Festvergütung, durch Beschluss der Hauptversammlung im Juni 2022 wurde die Vergütung in fixe und variable Bestandteile aufgeteilt.

1.9. Sonstige wichtige Vorgänge

Neben einem organischen Wachstum bewertet Vectron Chancen und Risiken aus möglichen M&A-Transaktionen. Beginnend im zweiten Quartal 2022 wurden mit einem potenziellen Target Gespräche mit zunehmender Intensität geführt. Dies führte am 30. Dezember 2022 zur Unterzeichnung eines Kaufvertrags über sämtliche Anteile der betroffenen Rechtseinheiten von acardo. Über diese Transaktion und erwartete Auswirkungen wird an anderer Stelle in diesem Bericht informiert.

2. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

2.1. Vermögenslage (IFRS)

Die Bilanzsumme ist zum Stichtag 31. Dezember 2022 von TEUR 47.713 um TEUR 11.200 auf TEUR 36.513 gesunken.

Auf der Aktivseite ist dies im Wesentlichen zurückzuführen auf den Cashbestand, der sich von TEUR 19.868 auf TEUR 12.575 verändert hat. Die aktivierten Nutzungsrechte reduzierten sich infolge der planmäßigen Abschreibungen um TEUR 689 auf TEUR 7.738. Das Vorratsvermögen ist plangemäß reduziert worden (TEUR 3.771 ggü. TEUR 4.943). Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sanken von TEUR 3.558 auf TEUR 2.753. Der Forderungsbestand setzt sich zusammen aus einer Vielzahl von Einzelforderungen gegenüber unterschiedlichen Kundengruppen bzw. Kunden. Pro Geschäftspartner werden individuelle Zahlungsziele vereinbart, die in der Regel 60 Tage nicht überschreiten. Der Anteil der ausfallgefährdeten Forderungen hat sich im abgelaufenen Jahr aufgrund der Auswirkungen der Coronapandemie sowie der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen erneut leicht erhöht. Ein regelmäßiges Monitoring und zeitnahes Mahnwesen (nebst Mitigationsmaßnahmen) sorgen dafür, dass unverändert nur geringe tatsächliche Zahlungsausfälle zu beobachten sind. Potenziellen Risiken wird durch die Bildung von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen begegnet.

Auf der Passivseite besteht das gezeichnete Kapital aus 8.056.514 (Vorjahr: 8.056.514) auf den Inhaber lautenden Stückaktien, die jeweils ein Stimmrecht verbriefen. Das gesamte Eigenkapital beträgt TEUR 20.466 (Vorjahr: TEUR 25.552).

Die Schulden reduzieren sich von TEUR 22.161 auf TEUR 16.047.

Den kurzfristigen Schulden in Höhe von TEUR 7.171 (Vorjahr: TEUR 12.060) stehen kurzfristige Vermögenswerte über TEUR 21.222 (Vorjahr: TEUR 30.566) gegenüber. Die Veränderung der kurzfristigen Schulden gegenüber dem Vorjahr resultiert aus der Fälligkeit des in 2021 ausgezahlten Darlehens über TEUR 3.000 sowie dem Rückgang der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von TEUR 3.151 auf nunmehr TEUR 1.947. Die Höhe der kurzfristigen Leistungen an Arbeitnehmer liegt mit TEUR 1.710 auf Vorjahresniveau: Während im Vorjahr in dieser Position zeitlich nachgelagerte variable Gehaltszahlungen enthalten waren, umfasst die Position aktuell insb. Abfindungen aus dem Restrukturierungsprogramm "Fit for Future". Den langfristigen Schulden in Höhe von TEUR 8.876 (Vorjahr: TEUR 10.101) stehen langfristige Vermögenswerte über TEUR 15.291 (Vorjahr: TEUR 17.147) gegenüber.

Die Eigenkapitalquote beträgt zum Bilanzstichtag 56,1 % (Vorjahr: 53,6 %). Die Verbesserung ist zurückzuführen auf einen größeren Rückgang der Schulden im Vergleich zur Verringerung des Eigenkapitals durch die Erhöhung des Bilanzverlustes. Für die Veränderung der Schulden sind i. W. folgende Sachverhalte anzuführen:

eine Reduktion der langfristigen Finanz- und Leasingverbindlichkeiten, u. a. aufgrund der durch Zeitablauf verkürzten Restlaufzeit des Mietvertrages für das Bürogebäude in Münster,
die Tilgung der kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten aus einer Darlehensaufnahme als auch
die Reduktion der Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung.

Der Cashflow aus Investitionstätigkeit beläuft sich auf TEUR -229 (Vorjahr: TEUR +61) und beinhaltet i. W. folgende Sachverhalte:

Investitionen in das Finanzanlagevermögen (erste Aktivierungen im Zuge der Unternehmenstransaktion "acardo") in Höhe von TEUR -122 (Vorjahr: TEUR 0).
Investitionen in das Sachanlagevermögen, hier insbesondere die Betriebs- und Geschäftsausstattung (TEUR -92, Vorjahr: TEUR -453).
Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen in Höhe von TEUR -15 (Vorjahr: TEUR -1.174).

2.2. Finanzlage (IFRS)

Aufbauend auf den vorherigen Ausführungen zum Cashflow aus Investitionstätigkeit konnten sämtliche Auszahlungen im abgelaufenen Geschäftsjahr aus den vorhandenen liquiden Mitteln getätigt werden. Eine Inanspruchnahme der vorhandenen Kreditlinien war nicht erforderlich.

Sämtliche finanzielle Verbindlichkeiten wurden stets - ggf unter Ausnutzung von Skontoerträgen - durch fristgerechte Zahlung erfüllt. Die Zahlungsfähigkeit der Vectron Systems AG war durchgängig gegeben.

Zum Jahresende verfügte Vectron über Finanzmittel in Höhe von TEUR 12.575; dies entspricht einem Rückgang von TEUR 7.293 gegenüber dem Vorjahresstichtag.

Aus der betrieblichen Tätigkeit wurde im Berichtsjahr ein Cashflow von TEUR -2.052 (Vorjahr: TEUR +10.179) generiert, der im Wesentlichen auf das negative Ergebnis vor Ertragsteuern und die stichtagsbezogene Abnahme von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zurückzuführen ist.

Der Cashflow aus Investitionstätigkeit ist zuvor erläutert worden.

Aus Finanzierungstätigkeiten wurde ein Cashflow von TEUR -4.988 erzielt (Vorjahr: TEUR +1.339), der insbesondere auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:

Rückzahlung eines Darlehens über TEUR 3.000.
Zur Refinanzierung der im Zuge des Absatzfördermodells bzw. des bonVito Comfort-Angebotes bereitgestellten Kassensysteme wurden Sale-and-Lease-back- bzw. Sale-and-Mietkauf-back-Transaktionen getätigt, die zu Einzahlungen in Höhe von TEUR 1.595 geführt haben (Vorjahr: TEUR 1.846).
Zins- und Tilgungsleistungen für finanzielle Verbindlichkeiten und Leasingverbindlichkeiten führen zu Abflüssen von TEUR -3.583 (Vorjahr: TEUR -3.555).

Die Finanzierungsstrategie ist unverändert auf eine langfristige Stabilität ausgerichtet.

2.3. Ertragslage (IFRS)

Trotz deutlich gesunkener Umsätze konnte Vectron in 2022 eine Margenverbesserung erzielen. Die Bruttomarge (berechnet als Bruttoergebnis geteilt durch die Umsatzerlöse) hat sich im Berichtsjahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr von 68,8 % auf 73,9 % erhöht.

Die Umsatzerlöse entfallen in 2022 zu zwei Dritteln auf Einmalverkäufe und zu einem Drittel auf wiederkehrende Einnahmen. Dieser nennenswerte Anteil der wiederkehrenden Umsätze an den Gesamtumsätzen zeigt den Erfolg aus den strategischen Anstrengungen, unabhängiger von Einmalverkäufen zu werden. Gegenüber dem Vorjahr konnten die wiederkehrenden Umsätze um knapp 38 % gesteigert werden.

Das Absatzfördermodell hat in 2022 unverändert zum Vorjahr einen geringen Anteil am Umsatzvolumen ausgemacht.

Die Personalaufwendungen beinhalten Löhne und Gehälter sowie Arbeitnehmeransprüche für Urlaub und Überstunden. Der Anstieg um 3,7 % ist auf den Restrukturierungsaufwand für das Programm "Fit for Future" über TEUR 1.500 zurückzuführen. Ohne diesen Aufwand beläuft sich der Personalaufwand auf TEUR 10.934 im Vergleich zu TEUR 11.986 im Vorjahr, wobei im Vorjahr Sondervergütungen in Abhängigkeit vom Geschäftserfolg enthalten sind. In den Phasen der coronapandemiebedingten Einschränkungen war für geringe Teile der Belegschaft Kurzarbeit angemeldet.

Die durchschnittliche Beschäftigtenzahl (ohne Vorstandsmitglieder und Auszubildende) im Jahr 2022 beträgt auf Vollzeit umgerechnet knapp 169 (Vorjahr: 173).

Die sonstigen Aufwendungen sind leicht um -1,0 % gesunken; Kosteneinsparungen im reinen Sachkostenbereich standen gestiegene Provisionszahlungen an die Fachhändler aufgrund des Umsatzwachstums der wiederkehrenden Einnahmen gegenüber.

Das EBITDA beläuft sich auf TEUR -3.857 nach TEUR 4.706 im Vorjahr.

Abschreibungen sind in Höhe von TEUR 1.501 (Vorjahr: TEUR 1.577) angefallen. Knapp die Hälfte der Abschreibungen entfallen im Berichtsjahr auf Abschreibung der Nutzungsrechte für das Bürogebäude. Daneben sind Abschreibungen für Nutzungsrechte von KfZ, Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie für aktivierte Kassen, die Kunden zur befristeten Nutzung überlassen wurden, angefallen.

Das Finanzergebnis ist mit TEUR -101 (Vorjahr: TEUR -13) negativ. Dem Großteil der Zinserträge liegen Finanzierungsleasingverträge für das Absatzfördermodell sowie bonVito-Comfort-Verträge zugrunde. Zinsaufwand ist für verschiedene Refinanzierungsaktivitäten, bspw. für das aufgenommene Darlehen bzw. Sale-and-Lease-Back-Transaktionen, angefallen.

Der Fremdwährungsanteil des Wareneinkaufs lag in 2022 bei ca. 53 % des Materialeinsatzes (Vorjahr: ca. 33 %). Der EUR-/USD-Wechselkurs war starken Schwankungen aufgrund des Ukrainekriegs unterworfen. Auf der Absatzseite hat der Wechselkurs keinen nennenswerten Einfluss, da auch in Fremdwährungsgebieten überwiegend in Euro fakturiert wird; vereinzelt erfolgt die Rechnungsstellung in GBP bzw. USD. Lieferengpässe und die inflationsbedingte Preisentwicklung haben zu gestiegenen Einkaufspreisen geführt. Ein Großteil der Kostensteigerungen konnte durch unterjährige Erhöhungen der Verkaufspreise kompensiert werden. Das Ergebnis vor Ertragsteuern beläuft sich auf TEUR -5.459 (Vorjahr: TEUR 3.116); das Jahresergebnis beträgt TEUR -5.271 (Vorjahr: TEUR 2.437).

2.4. Darstellung der Lage der Vectron Systems AG (Einzelabschluss nach HGB)

Die Bilanzsumme der Vectron Systems AG hat sich aufgrund des Abschmelzens von Guthaben bei Kreditinstituten und des negativen Jahresergebnisses um TEUR 9.681 auf TEUR 25.847 verringert. Das immaterielle Anlagevermögen reduziert sich infolge von planmäßigen Abschreibungen von TEUR 1.193 auf TEUR 929.

Die Sachanlagen verändern sich von TEUR 1.325 auf TEUR 1.019. Die Finanzanlagen erhöhen sich aufgrund von Aktivierungen im Zusammenhang mit dem Unternehmenserwerb "acardo" um TEUR 122 auf TEUR 526.

Im Umlaufvermögen setzt sich der Abbau der Vorräte weiter fort (TEUR 3.771 ggü. TEUR 4.943 im Vorjahr). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände verringern sich von TEUR 5.119 auf TEUR 4.162, resultierend aus einem Rückgang der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

Die liquiden Mittel sinken signifikant von TEUR 19.868 auf TEUR 12.575.

Auf der Passivseite verändert sich das Eigenkapital aufgrund der Berücksichtigung des Jahresergebnisses von TEUR 25.394 auf TEUR 20.210.

Die Rückstellungen sinken, im Wesentlich begründet durch ein geringeres Volumen an ausstehenden Rechnungen von insgesamt TEUR 4.341 auf TEUR 3.192.

Die Verbindlichkeiten reduzieren sich von TEUR 5.792 auf TEUR 2.444 insbesondere aufgrund der Rückzahlung eines Darlehens über TEUR 3.000.

Die Umsätze erreichen TEUR 27.045 nach TEUR 40193 im Vorjahr - beeinflusst durch gesamtwirtschaftliche Effekte wie Corona, dem Ukrainekrieg sowie dem Anstieg der Energiepreise sowie der allgemeinen Lebenshaltungskosten. Bestandsveränderungen erfolgen im Umfang von TEUR -970 (Vorjahr: TEUR 158). Eigenleistungen wurden im Berichtsjahr in Höhe von TEUR 7 (Vorjahr: TEUR 119) aktiviert. Die sonstigen betrieblichen Erträge belaufen sich auf TEUR 486 nach TEUR 960 im Vorjahr.

Der Materialaufwand sinkt im Zuge der Umsatzrückgänge von TEUR 14.209 auf TEUR 7.699.

Der Personalaufwand beträgt TEUR 12.488 (Vorjahr: TEUR 12.169). Waren im Vorjahr Rückstellungen für Sondervergütungen in Abhängigkeit vom Geschäftserfolg enthalten, umfasst der diesjährige Personalaufwand einen Restrukturierungsaufwand in Höhe von TEUR 1.500. In den Phasen des Lockdowns war für geringe Teile der Belegschaft Kurzarbeit angemeldet.

Die Abschreibungen sinken von TEUR 777 auf TEUR 686. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen verändern sich nur geringfügig von TEUR 10.935 auf TEUR 10.878.

Das Zinsergebnis verschlechtert sich von TEUR -43 im Vorjahr auf TEUR -86 im Berichtsjahr. Der Steuerertrag beläuft sich auf TEUR 252 nach einem Steueraufwand im Vorjahr in Höhe von TEUR 724.

Das Jahresergebnis verschlechtert sich deutlich von TEUR +2.566 auf TEUR -5.184.

Im Vorjahr hatte Vectron hinsichtlich der zukünftigen Geschäftsentwicklung prognostiziert, dass auch das Jahr 2022 durch Nachlaufeffekte der Fiskalisierung positiv beeinflusst wird. Daneben war erwartet worden, dass der Ausbau der digitalen Services einen Schwerpunkt im Geschäftsjahr 2022 ausmachen würde. Der Einmalumsatz ist hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Die Erträge aus digitalen Services konnten dagegen signifikant gesteigert werden.

3. Bedeutende Vorgänge nach dem 31. Dezember 2022

Zum 1. Januar 2023 hat Vectron 100 % der Aktien an der acardo group AG sowie 100 % der Geschäftsanteile an der acardo activation GmbH (im Weiteren "acardo" genannt) erworben. acardo ist Anbieter von digitalen Marketingleistungen (Couponing) mit Sitz in Dortmund. Mit der Akquisition wird Vectron das Spektrum seines Leistungsangebots erweitern.

Der Kaufpreis für die Beteiligungen teilt sich in eine feste Komponente in Höhe von Mio. EUR 10,7 und zwei variable Komponenten (Earn-out). Der sogenannte Earn-out 1 sieht in Abhängigkeit vom EBIT der acardo in den Jahren 2024 und 2025 eine variable Kaufpreiskomponente von Mio. EUR 4,0 bis Mio. EUR 25,0 vor. Zahlbar ist die Earn-out 1 in 2026.

Der Earn-out 2 sieht vor, dass 20 % des Jahresüberschusses, den acardo in den Jahren 2023 bis 2025 erwirtschaftet, als zusätzlicher Kaufpreis zu zahlen sind.

Im Januar wurde von der festen Kaufpreiskomponente ein Betrag von Mio. EUR 8,7 gezahlt. Diese Zahlungen wurden aus dem operativen Cashflow finanziert, insbesondere aus erhaltenen Vorauszahlungen. Die verbleibenden Mio. EUR 2,0 der festen Kaufpreiskomponente sind als Verkäuferdarlehen erst in 2026 zahlbar.

Der Aufsichtsrat der Vectron Systems AG hat Christoph Thye, Gründer und CEO der acardo, am 22. Februar 2023 als Chief Digital Marketing Officer in den Vorstand der Vectron Systems AG berufen, um das Couponing-Know-how in Vectrons Zielbranchen zu übertragen und den Vorstand bei der Expansion in den Bereichen Digitales Marketing und Services zu unterstützen.

4. Risikoberichterstattung

Zur Überwachung und Entscheidungsunterstützung verfügt die Vectron Systems AG über ein Risikomanagement-System und hat einen Risikomanagement-Beauftragten ernannt, der direkt an den Vorstand berichtet. Es findet eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Risiken und der Gegenmaßnahmen statt. Die Risiken werden klassifiziert und sowohl qualitativ als auch quantitativ bewertet. Veränderungen werden dokumentiert, so dass historische Entwicklungen nachvollziehbar sind. Die Ergebnisse jeder Überprüfung werden an den Vorstand berichtet. Sind zusätzliche Gegenmaßnahmen erforderlich, so werden diese direkt vom Vorstand initiiert. Aus Eintrittswahrscheinlichkeit und potenziellem Schaden wird eine Kennzahl berechnet, die Grundlage für die Aufnahme in diese Risikoberichterstattung ist.

4.1. Geschäftsrisiken und -chancen

Durch den seit langem bestehenden Preisdruck in der Branche ist ein Verfall der Margen beim Verkauf von Kassensystemen möglich, der nach dem bisherigen Ertragsmodell (Einmalerträge) nicht anderweitig zu kompensieren wäre. Durch das Anbieten von Alleinstellungsmerkmalen hat sich Vectron bislang weitgehend vom allgemeinen Preiswettbewerb der Branche abgekoppelt. Der Aufbau und Ausbau der neuen Geschäftsfelder mit wiederkehrenden Einnahmen soll hier zu einer weitgehenden Unabhängigkeit von Einmalerträgen und dem allgemeinen Preisdruck führen. Das hierfür intern initiierte Projekt zur Steigerung der wiederkehrenden Einnahmen ist erfolgreich verlaufen, was nicht zuletzt an den gestiegenen Einnahmen und Deckungsbeiträgen der wiederkehrenden Einnahmen abzulesen ist.

Verschiedene technische Entwicklungen haben die Markteintrittshürden für neue Anbieter verringert und führen zu einem beständigen Wandel der Produkte und Geschäftsmodelle. Das Verpassen eines neuen Trends könnte die Ertragskraft von Vectron langfristig schmälern. Die Beobachtung von Wettbewerbern und auch von anderen Branchen zur laufenden Überprüfung und Anpassung der Unternehmensstrategie hat daher weiterhin eine große Bedeutung. Produktentwicklungen werden deswegen fortlaufend an aktuelle Erkenntnisse angepasst. Für eine maximale Reaktionsgeschwindigkeit erfolgt die Entwicklung weiterhin durchgängig mit agilen Methoden (Scrum).

Konjunkturelle Schwankungen wirken sich auf die Investitionsbereitschaft der Anwender für POS-Systeme aus, so dass eine Konjunkturschwäche (ggfs. nur in einzelnen Absatzländern) zu deutlichen Absatzrückgängen führen kann. Wir schätzen die gesamtwirtschaftliche und globale Sicherheitslage, die infolge des am 24. Februar 2022 durch Russland begonnenen, völkerrechtswidrigen Angriffskriegs gegen die Ukraine erschüttert wurde, als anhaltend herausfordernd ein. Dessen weitere Entwicklung und Auswirkungen sind nicht vorhersehbar. Mittelbare Folgen sind die deutliche Konsum- und Investitionszurückhaltung auch in unseren Zielbranchen, ferner steigende Energie- und ausgewählte Sachkosten. Unsere Umsatz- und Ergebnisentwicklung wird dadurch auch in 2023 deutlich beeinträchtigt sein. Vectron war bisher eher mittelbar betroffen (bspw. durch inflationsbedingte Mehrkosten und die ausbleibenden Umsätze). Engpässe bei Beschaffung oder Absatz waren und sind derzeit nicht erkennbar. Daneben ist es auch im Geschäftsjahr 2022 durch die Corona-Pandemie und den damit zusammenhängenden Restriktionen in der Gastronomie-Branche sowie durch das Abflachen der Nachfrage nach der Fiskalisierung im Hauptmarkt Deutschland zu einer merklichen Investitionszurückhaltung gekommen, die sich insbesondere in dem Rückgang der Einmalumsätze widerspiegelt. Es wird weiterhin angestrebt, durch die Konzentration auf hochwertige und komplexe Systemlösungen sowie den Übergang zu Geschäftsmodellen mit laufenden, statt einmaligen Erlösen eine größtmögliche Unabhängigkeit von Konjunkturzyklen zu erreichen.

Die beschriebenen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen treffen auch den Fachhandel, der wesentliche Teile der Vertriebs- und Serviceleistungen für Vectron erbringt. Es ist nicht auszuschließen, dass die Anzahl der für Vectron aktiven Fachhändler dadurch leicht abnimmt. Durch systematische Tests und den Rollout von Direktvermarktungsmaßnahmen unterstützt Vectron gezielt die Vertriebsleistung der Fachhändler und entwickelt dadurch seine Vertriebslandschaft unter enger Einbeziehung ausgewählter Partner kontinuierlich weiter. Ein gezielt weiterentwickelter Fachhandel wird insofern auch zukünftig die zentrale Rolle in Vectrons Vertrieb spielen, auch wenn das Direktmarketing einen ergänzenden Baustein darstellen wird.

Aus der Akquisition der acardo group zum Jahresbeginn 2023 erwarten wir Synergien, da zum einen die Kassen der Vectron ein ideales Vehikel sind, um die von acardo angebotenen Marketingleistungen (Couponing) zu verkaufen, andererseits die von Vectron angebotenen Service-Pakete durch die von acardo angebotenen Marketingleistungen an Attraktivität gewinnen.

Der Kundenstamm von acardo besteht nur aus wenigen Großkunden im Segment Fast Moving Consumer Goods, was zu einer gewissen Kundenabhängigkeit führt. Andererseits ist es technisch schwierig und aufwendig, die von acardo in den Kassensystemen eingesetzte Technologie auszutauschen. Insoweit ist nicht davon auszugehen, dass große Kunden verloren gehen. Denn gerade in Zeiten hoher Inflation stellen Couponaktionen beliebte Marketinginstrumente bei allen Marktteilnehmern dar.

Dem Risiko, dass Vectron einen zu hohen Kaufpreis für die Beteiligungen an acardo gezahlt hat, wurde dadurch begegnet, dass im Kaufvertrag eine sogenannte Earn-out-Klausel vereinbart wurde, wonach der Großteil des Kaufpreises variabel ist und von der künftigen Ertragskraft der acardo group abhängt. Das Risiko einer Planunterschreitung wurde so größtenteils auf die Verkäufer abgewälzt.

4.2. Prozess- und Wertschöpfungsrisiken

Wachstums- und Anpassungsprozesse des Unternehmens, speziell beim Aufbau der neuen Geschäftsfelder und bei einer Expansion ins Ausland, können dazu führen, dass die interne Prozesskomplexität zu schnell ansteigt und dies zu Effizienzverlusten und Qualitätsmängeln führt. Bei entsprechenden Veränderungen wird daher auf geeignetes Projektmanagement und die Einbeziehung der Mitarbeitenden geachtet. Es wurde unternehmensweit ein neuer Projektmanagement-Standard eingeführt.

Die prozessuale Abwicklung und Abrechnung digitaler Services ist grundsätzlich komplex und fehleranfällig. Probleme können erhebliche Auswirkungen auf Umsatz, Ertrag und Kundenzufriedenheit haben. Dem wird weiterhin vor allem durch die Einführung geeigneter IT-Lösungen Rechnung getragen.

Durch die COVID-19-Pandemie sind die weltweiten Lieferketten in Teilen gestört und die Lieferzeiten für elektronische Komponenten haben sich in den letzten Monaten, auch durch eine weltweit erhöhte Nachfrage nach elektronischen Komponenten, deutlich erhöht. Besonders Peripherieprodukte sind von einigen Herstellern aktuell nicht lieferbar. Daher sind Lieferschwierigkeiten in Zukunft grundsätzlich nicht auszuschließen. Diesem Risiko wurde und wird mit höheren Lagerbeständen von Material und Fertigware sowie organisatorischen Maßnahmen begegnet.

Als Technologieunternehmen könnte Vectron Ziel von Industriespionage werden. Aufgrund der speziellen Marktgegebenheiten und des zur Nutzung der Technologie nötigen Know-hows wird das konkrete Risiko als relativ gering angesehen. Es werden trotzdem weiterhin umfassende Schutzmaßnahmen, wie z. B. die Absicherung der IT-Systeme, interne Zugriffbeschränkungen und Geheimhaltungsvereinbarungen, ergriffen.

4.3. Finanzrisiken

Umsatzschwankungen können den freien Cashflow kurzfristig stark beeinträchtigen und somit die Gesamtfinanzierung des Unternehmens gefährden. Aus diesem Grunde strebt Vectron eine hohe Eigenkapitalquote an. Zudem werden ausreichend hohe Liquiditätsbestände vorgehalten, so dass auch bei längeren Schwächephasen die Stabilität des Unternehmens jederzeit gewährleistet bliebe.

Abhängigkeiten von einzelnen großen Kunden sind grundsätzlich ein Risiko, beispielsweise bei Zahlungsausfällen. Dieses Risiko ist bei Vectron zurzeit jedoch gering (der größte Kunde von Vectron hat im Geschäftsjahr 2022 gut 3 % des Gesamtumsatzes ausgemacht), kann sich durch einzelne Großaufträge jedoch erhöhen. Dem grundsätzlichen Ausfallrisiko der Debitoren wird durch verschiedene Prüfungen auf Portfolio- und Einzelebene begegnet, u. a. mit einer regelmäßigen Überprüfung der Kreditlimits, einem regelmäßigen Austausch mit Kunden, einem zeitnahen und regelmäßigen Mahn- und Inkassowesen, das durch den Bereich Legal verantwortet wird, und weiteren Maßnahmen zur Verringerung des Ausfallrisikos.

Da ein nennenswerter Anteil des Materialeinkaufes in Fremdwährungen erfolgt (in erster Linie in USD) bzw. die Preise direkt von Wechselkursen beeinflusst werden, können infolge ungünstiger Währungsschwankungen deutliche Belastungen für das Ergebnis auftreten. In Abhängigkeit von historischen und erwarteten Fremdwährungskursentwicklungen werden Fremdwährungspositionen weiterhin über Kassakäufe abgewickelt oder mit derivativen Finanzinstrumenten abgesichert. Aufgrund der teilweise hohen Volatilitäten stehen diese Absicherungsinstrumente jedoch nicht immer zu ökonomisch vertretbaren Bedingungen zur Verfügung. Eine Absicherung gegen langfristige Wechselkursveränderungen ist zudem praktisch unmöglich.

Eine längerfristige Betriebsunterbrechung, zum Beispiel durch einen Brand, könnte erhebliche finanzielle Folgen haben. Dieses Risiko ist soweit möglich durch eine Betriebsunterbrechungsversicherung abgefangen. Bestimmte Risiken wie höhere Gewalt sind jedoch nicht oder nicht wirtschaftlich sinnvoll versicherbar.

Betriebsprüfungen bergen grundsätzlich ein latentes Ergebnis- und/oder Liquiditätsrisiko. Bisher wurden die Geschäftsjahre 2008 bis 2015 geprüft. Der Prüfbericht der Betriebsprüfungen für die Jahre 2016 bis 2019 liegt mittlerweile vor und weist eine Umsatzsteuer-Nachzahlung aus. Ursachen, die zu der Nachzahlung geführt haben, sind seit dem ersten Quartal 2022 durch eine Automatisierung der Umsatzsteuer-Voranmeldung minimiert.

4.4. Technische und IT-Risiken

Das Unternehmen ist in hohem Maß abhängig von einer Vielzahl von IT-Systemen und anderer Technik. Ausfälle, Fehlfunktionen, Datenverluste oder Cyber-Angriffe, die in Deutschland in den vergangenen Jahren insbesondere bei mittelständischen Unternehmen ein neues Rekordhoch erreicht haben, können existenzbedrohende Folgen haben. Dies gilt insbesondere für die als Cloud-Lösung angebotenen Digital-Services -hier haben auch kurze Ausfälle erhebliche Auswirkungen für die Anwender. Vectron legt großen Wert auf Sicherungsmaßnahmen und Backup-Lösungen nach dem Stand der Technik sowie regelmäßige Updates der IT-Systeme und die stetige Weiterentwicklung des IT-Sicherheitsmanagements. Die Anforderungen an Ausfallsicherheit und Resilienz fließen in Architektur und Betriebskonzept der Cloud-Lösungen ein.

4.5. Einkaufs- und Kooperationsrisiken

Eine Verteuerung von eingekauften Komponenten kann zu einer Reduktion der Marge führen. Um dieses Problem zu vermeiden, wird angestrebt, Festpreisaufträge, welche unmittelbare Preiserhöhungen durch den Lieferanten verhindern, abzuschließen, was im derzeitigen Marktumfeld immer herausfordernder wird. Da als Berechnungsgrundlage des Festpreises Kursverhältnisse dienen, besteht dennoch ein mittelbares latentes Währungsrisiko. Die Beschaffungspreise und -kosten steigen kontinuierlich an und haben sich auf einem Niveau deutlich über dem vor der COVID-19-Pandemie eingependelt. Langfristige Preisbindungen sind nicht möglich.

Bei elektronischen Bauteilen, Komponenten und Fertiggeräten lassen sich Preisvorteile in der Regel nur durch die Abnahme größerer Stückzahlen erzielen. Größere Abnahmemengen bedingen jedoch vermehrte Kapitalbindung sowie das Risiko von Wertberichtigungen bei Produktabkündigungen. Rahmenverträge werden daher nur in dem Umfang abgeschlossen, in dem ein Absatz der jeweiligen Mengen weitgehend sicher ist.

Bei Vectron-spezifischen oder Single-Source-Bauteilen kann der Ausfall eines Vorlieferanten zu Lieferverzögerungen führen. Der größte Einzellieferant hat im Geschäftsjahr 2022 einen Anteil von knapp 13 % des gesamten Beschaffungsvolumens beigesteuert. Zur Vermeidung von Engpässen werden für alle kritischen Bauteile Mindestmengen bevorratet, um für ausreichend Vorlaufzeit für eine Reaktion auf Ausfälle zu sorgen. Wenn technisch und wirtschaftlich möglich, werden Ersatzlieferanten vorgehalten. Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass der bedeutendste Lieferant der Vectron in einer politisch unsicheren Region liegt. Wir werden daher weiterhin Maßnahmen ergreifen, eventuell bestehende Abhängigkeiten durch ein diversifiziertes Sourcing zu verringern.

Durch die COVID-19-Pandemie sind die weltweit vernetzten Lieferketten in Teilen gestört. Dies äußert sich in erster Linie durch verlängerte Lieferzeiten. Bisher konnten diese vollständig durch erhöhte Lagerbestände und den Wechsel auf alternative Komponenten aufgefangen werden.

4.6. Personalrisiken

Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels der letzten Jahre können Probleme bei der Gewinnung qualifizierter Mitarbeitender dazu führen, dass Produktentwicklungen und Vertriebsaktivitäten nicht wie geplant umgesetzt und entsprechende Geschäftschancen nicht genutzt werden können. Über vielfältige Einzel-Maßnahmen soll Vectron als attraktiver Arbeitgeber positioniert werden.

Der Ausfall einzelner Schlüsselpersonen kann zu spürbaren Beeinträchtigungen des Betriebes führen. Ein Risiko in diesem Zusammenhang ist, dass es nicht gelingen könnte, diese Schlüsselmitarbeitenden an das Unternehmen zu binden. Zur Förderung der Mitarbeitendenbindung legt Vectron großen Wert auf ein gutes Betriebsklima und die gezielte Förderung der Zusammenarbeit. Führungskräfte werden über Aktienoptionsprogramme an das Unternehmen gebunden.

4.7. Produkt- und Produktentwicklungsrisiken

Das Produktportfolio unterliegt fortlaufenden Anpassungen, Veränderungen sowie Erweiterungen. Die damit einhergehende Entwicklungs- und Produktkomplexität kann zu Verzögerungen und Produktfehlern führen, die die Ergebnissituation des Unternehmens erheblich beeinflussen können. Es besteht außerdem das Risiko, nicht marktgerechte Produkte zu entwickeln. Daher erfolgen Planungen und Entwicklungen weitestgehend iterativ, um so möglichst schnell Erkenntnisse aus dem Markt einfließen zu lassen. Zur Verringerung des Risikos wird ein neuer Produktentwicklungsprozess durch den Bereich Produktmanagement implementiert. Softwaretests werden soweit möglich automatisiert. Darüber hinaus trägt auch eine Produkthaftpflichtversicherung zu einer Risikobegrenzung bei.

4.8. Rechtliche Risiken

Vectron verarbeitet im erheblichen Umfang personenbezogene Daten (pbD) für Betreiber sowie auch im Rahmen der Speicherung eigener Kundendaten. Darüber hinaus lässt Vectron entsprechende Daten von Dritten im Auftrag verarbeiten und verarbeitet pbD in gemeinsamer Verantwortung mit der Fachhändlerschaft sowie mit Betreibern (bonVito). Diese Verarbeitung stellt entsprechende rechtliche Ansprüche an Vectron, die bei Nicht-Erfüllung und Kontrolle durch Aufsichtsbehörden zu erheblichen Bußgeldern führen können. Um diesen Risiken angemessen zu begegnen, arbeitet Vectron mit einschlägigen Fachkanzleien zusammen und sorgt weiterhin für die Einhaltung der rechtlichen Grundlagen, wie bspw. der Abschluss von Auftragsverarbeitungsverträgen (AVV) mit sämtlichen Cloud-Kunden, der Abschluss von AVV mit Dienstleistern und Fachhandelspartnern, die pbD für Vectron verarbeiten.

Im Rahmen kapitalmarktrechtlich relevanter Veröffentlichungen (ad-hoc-Mitteilungen bzw. Corporate News) kann es zu Fehlern kommen, die neben Reputationsverlust und der Verunsicherung von Investoren, zu teils erheblichen Bußgeldern führen können. Dies kann insbesondere durch Nichtbeachtung der Vorgaben der BaFin zu entsprechenden Veröffentlichungen passieren. So dürfen ad-hoc-Nachrichten nur kurz und rein informativ gefasst werden und insb. nicht als Werbung oder Marketingmeldung missbraucht werden. Entsprechende Vergehen sind bußgeldbedroht. Durch frühzeitige Abstimmung mit qualifizierten Dienstleistern und Kanzleien wird diesem Risiko begegnet.

Im Unternehmen können zudem Insiderinformationen entstehen, die gemäß Marktmissbrauchsverordnung unverzüglich veröffentlicht oder deren Veröffentlichung mittels entsprechender Aufschubbeschlüsse aufgeschoben werden müssen. Zudem ist der Kreis der Personen, die Kenntnis von der entsprechenden Information erhalten, möglichst klein zu halten. Es erfolgt daher in der Verantwortung der Bereiche Legal und Human Resources eine entsprechende Sensibilisierung, welche Information ab wann als Insiderinformation anzusehen ist und der Kreis der eingebundenen/informierten Mitarbeitenden ist eingeschränkt sowie durch Ergänzungen zu den jeweiligen Anstellungsverträgen zusätzlich auf die Einhaltung der Insiderregeln vergattert.

Seit Q4 2022 finden im Zusammenhang mit der gezielten Verschlankung der Organisation prozessuale, strukturelle und personelle Änderungen im Unternehmen statt, die auch den Umgang mit Unternehmensverträgen betreffen. Obgleich der Abbau von Führungs- und Fachkräften mit Augenmaß entschieden wurde, kann es auch hineinwirkend in das Jahr 2023 zu organisatorisch bedingten Verzögerungen oder Fehlern im Geschäftsablauf kommen. Vorstand, Führungs- und Fachkräfte sind entsprechend sensibilisiert und bereit, unmittelbar einzugreifen. Mit einer breit aufgestellten lokalen Anwaltskanzlei sowie einer renommierten bundesweit bzw. international agierenden Wirtschaftskanzlei sind die notwendigen Vorkehrungen getroffen, bei Auffälligkeiten und Dringlichkeiten unverzüglich und angemessen zu reagieren und potenziell auftretenden rechtlichen Risiken vorzubeugen bzw. diese abzuwenden.

Mit Übernahme der acardo group AG und der acardo activation GmbH per 1. Januar 2023 werden die Governance und Risiko-Management-Prinzipien der Vectron Systems AG schrittweise auch auf diese Gesellschaften übertragen.

5. Prognosebericht

5.1. Zukünftige Branchenentwicklung

Unter der Überschrift "digitale Transformation" vollziehen sich in unseren Zielbranchen, v. a. in der Gastronomie und in Bäckereien, vielfältige Entwicklungen in Form zunehmender Nutzung digitaler Services. Hierzu gehören eigene Webseiten, werbliches Bespielen von Social-Media-Kanälen, Online-Portale, Online-Bestellungen, Online-Tischreservierungen, Digitalisierung interner Geschäftsprozesse der Betreiber, Küchenmonitoring, Personaleinsatzplanung, Kundenselbstbestellungen am Kiosk oder via Smartphone, Ausgabe und Einlösen von Gutscheinkarten, Punktesammel-Systeme, E-Payment-Arten und Online-Gastbewertungen.

Die inzwischen weitgehend abgeklungenen Corona-Restriktionen und Folgewirkungen haben der Marktdurchdringung solcher digitaler Dienste erheblichen Vorschub geleistet. Die Notwendigkeit, den Geschäftsbetrieb nur durch Außer-Haus-Umsätze am Leben halten zu können oder mangels Servicepersonal auf digitale Bestell- und Bezahlprozesse zu setzen, haben massiven Handlungsdruck bewirkt und auch die Akzeptanz seitens der Konsumenten signifikant erhöht.

Während aufgrund einer wachsenden Anzahl von Dienste-Anbietern die Gastronomiebetriebe in der Regel für jeden Dienst separate Verträge abschließen mussten, was viele Rechnungen, zusätzliche Geräte neben der Kasse, nicht integrierte Prozesse, Doppel- und Fehleingaben sowie dadurch hohe Kosten pro Funktionalität zur Folge hatte, so bildet sich zunehmend der Trend heraus, dass die einzelnen Dienste miteinander sowie mit der Kasse als Kernsystem verbunden werden und dadurch die Bedienbarkeit und die Prozesseffizienz erhöhen.

Funktionierte bei getrennten Diensten praktisch jedes System anders, so setzen sich Anforderungen wie "single sign-in", "single check-out", "nahtlose Benutzeroberfläche", "Datenintegration" etc. vermehrt durch. Die Erwartungen der Gastronomen gehen dahin, zukünftig "eine" durchgängige Lösung zu erhalten, die alles abdeckt und bei der alle Funktionen in die Kasse integriert sind bzw. nahtlos und automatisch mit dieser korrespondieren. Die Gastronomen wünschen möglichst keine zusätzliche Hardware - nur einen Vertrag und nur eine Rechnung, die alle Leistungen übersichtlich zusammenfasst.

Um diese Markterwartungen zu erfüllen, verändern sich Geschäftsmodelle in Richtung von Software as a Service (SaaS). Es entwickelt sich ein Markt (voll) integrierter Lösungen mit Kassen und Services aus einer Hand.

Vor diesem Hintergrund haben viele Gastronomiebetriebe ihre Systeme für die Teilnahme an "click & buy"-Diensten, entweder in Verbindung mit Selbstabholung oder Lieferdiensten, beschleunigt ausgebaut. Obgleich digitale Services, wie z. B. Online-Lieferdienste und -Bestellsysteme, schon seit einigen Jahren grundsätzlich verfügbar sind, konnten sie sich bis zum Beginn der Corona-Restriktionen noch nicht flächendeckend durchsetzen. Umso schneller erfolgt ihr Siegeszug daraufhin.

Dies ging mit dem Wandel der Zahlungsgewohnheiten von Konsumenten einher, die in großen Schritten verschiedene Methoden von E-Payment angenommen haben und zunehmend auf den Einsatz von Bargeld verzichten.

Die digitale Transformation der Zielbranchen birgt daher mittel- bis langfristig attraktive Wachstums- und Ertragspotenziale, unter anderem durch die sich etablierenden neuen SaaS-Geschäftsmodelle, die wachsende wiederkehrende Umsätze aus der Kundenbasis ermöglichen und die Verweildauer der Kunden sowie den Customer Lifetime Value deutlich erhöhen.

Als weitere wichtige Veränderung ist die Etablierung neuer Preismodelle zu beobachten, die auf wiederkehrende anstatt auf einmalige Zahlungen setzen. Mit dem Aufbau neuer digitaler Geschäftsfelder mit wiederkehrenden Einnahmen stemmen sich etablierte und neue Anbieter gegen den seit Jahren zu beobachtenden Preisdruck, der vor allem die "Einmalgeschäfte" zunehmend betrifft.

Auf- und Ausbau der verschiedenen technischen Entwicklungen haben die Markteintrittsbarrieren für neue Anbieter, v. a. von Lösungen für Teilprozesse wie z. B. Reservierungen, Ordering, Payment etc. verringert und führen zu einem beständigen Wandel der Produkte und Geschäftsmodelle.

Organische Unternehmensentwicklungen werden (vermutlich) mit zunehmender Geschwindigkeit durch anorganische Szenarien ergänzt. Das Verpassen eines neuen Trends könnte die Ertragskraft von Unternehmen sonst langfristig schmälern. Die laufende Markt- und Wettbewerbsbeobachtung gewinnt vor diesem Hintergrund an Bedeutung und kann an Staatsgrenzen nicht enden. Auch angrenzende Branchen sind aufmerksam zu beobachten. Nicht nur einzelne Software-, sondern gesamte Unternehmensentwicklungen erfordern zunehmend hohe Reaktionsgeschwindigkeit und orientieren sich an agilen Methoden. Vor diesem Hintergrund wird Vectron auch weiterhin neben organischen auch anorganische Wachstums- und technische Entwicklungsoptionen aufmerksam prüfen.

5.2. Zukünftige Produktentwicklung

Die heutige Produktpalette besteht aus einer stationären bzw. cloudbasierten Kassenlösung als Ankerprodukt, ergänzt um zahlreiche digitale Zusatzdienste. Der Schwerpunkt der künftigen Produktentwicklung liegt unverändert auf dem Ausbau der digitalen Angebote. Hierbei steht die Weiterentwicklung der Online-Plattform Vectron Cloud im Vordergrund. Diese Plattform integriert Kundenbindungs-, Bestell-, Reservierungs-, Payment- und weitere Dienste sowohl auf Basis von Eigenentwicklungen als auch durch Kooperationen. Diese Dienste werden in unterschiedlicher Zusammenstellung unter verschiedenen Produktnamen vermarktet.

Die bestehende Software für die Kassensysteme wird zum einen fortlaufend verbessert, zum anderen ist mittel- bis langfristig eine Ablösung durch eine Neuentwicklung vorgesehen.

Die Hardware der stationären Kassensysteme wird regelmäßig modernisiert.

5.3. Zukünftige Geschäftsentwicklung

Nach dem Abflauen der Corona-Pandemie bestimmt insbesondere der Ukrainekrieg sowie die daraus resultierende konjunkturelle Entwicklung, vor allem die Preisentwicklung für Energie sowie die allgemeine Lebenshaltung, den wirtschaftlichen Erfolg der Zielbranchen der Vectron Systems AG. Ca. 60 % des Umsatzes erzielt Vectron in der Gastronomiebranche, ca. 30 % mit Bäckereien und ca. 10 % mit sonstigen Branchen. Aufgrund des indirekten Vertriebs über Fachhändler handelt es sich bei diesen Zahlen um Schätzungen.

Die Investitionsbereitschaft der Kunden hängt von der jeweiligen Kaufbereitschaft ihrer Kunden sowie der Preisentwicklung der benötigten Rohstoffe ab. Gerade die transaktionsbasierten Umsätze hängen von der Inflationshöhe ab. Vectron sieht sich gut aufgestellt, um eine anziehende Nachfrage direkt bedienen zu können. Auch nach Reduktion der Liquidität durch den Unternehmenserwerb "acardo" ist Vectron weiterhin ausreichend mit liquiden Mitteln ausgestattet, um selbst auf bestandsgefährdende Krisensituationen reagieren zu können. Das im Jahr 2022 initiierte Restrukturierungsprogramm wird in 2023 zu Kostenreduktionen in nennenswerter Größenordnung führen.

Für das Jahr 2023 erwartet Vectron im Konzern einen Umsatz zwischen Mio. EUR 36 und 37,8, der zu einem EBITDA zwischen Mio. EUR 1,3 und 2,2 führen wird.

Vectron wird ca. zwei Drittel des Umsatzes durch Einmalverkäufe erzielen -für das Jahr 2023 wird der Einmalumsatz zwischen gut Mio. EUR 25 und Mio. EUR 27 erwartet. Wachstumstreiber sollen allerdings die wiederkehrenden Einnahmen aus digitalen Angeboten sein, die mit gut Mio. EUR 11 eingeplant wurden. Zur Erreichung dieses ambitionierten Zieles gilt es, Produktentwicklungen und Vermarktungsinitiativen zu ordnen und stringent zu verfolgen. Neben Neuentwicklungen setzt Vectron auf

die bewährte Plattform "bonVito", die stabile Erträge liefert und deren Kundenbasis sich als robust darstellt.
die Vectron Cloud-Plattform als Dreh- und Angelpunkt sämtlicher digitaler Angebote. Zu den bereits etablierten Lösungen sollen weitere Lösungen wie u. a. Inhouse Ordering-Lösungen, eine Schnittstelle zum Lieferdienst "Lieferando" sowie Digital-Marketing-Maßnahmen angeboten werden.
den Ausbau der bestehenden Paymentlösungen. Neben attraktiven Bundles gewinnen sogenannte All-in-One-Terminals, die zur Bedienung, Bezahlung und dem Rechnungsdruck genutzt werden können, an Bedeutung.

Im Zuge des internen Restrukturierungsprogramms gilt es auch in 2023, Geschäftsprozesse weiter zu optimieren und den Ressourceneinsatz stärker zu fokussieren, um für die Kunden schneller und effizienter agieren zu können.

Münster, den 06. April 2023

Vectron Systems AG

Der Vorstand

Thomas Stümmler, CEO

Dr. Ralf-Peter Simon, COO

Christoph Thye, CMO

IFRS-Einzelabschluss zum 31. Dezember 2022

Bilanz

AKTIVA

in TEUR Anhangangabe 31.12.2022 31.12.2021
Langfristige Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte 8.1. 929 1.193
Sachanlagen 8.1. 891 1.144
Nutzungsrechte 8.1.-8.2. 7.738 8.427
Beteiligungen 7.1., 13. 526 404
Langfristige Leasingforderungen 8.3. 1.848 2.270
Langfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 7.2. 176 428
Langfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte 7.3. 642 912
Aktive latente Steuern 8.4. 2.541 2.369
Summe langfristige Vermögenswerte 15.291 17.147
Kurzfristige Vermögenswerte
Vorräte 8.5. 3.771 4.943
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 7.2. 2.577 3.130
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 7.3. 13 20
Kurzfristige Leasingforderungen 8.3. 1.416 1.781
Ertragsteuerforderungen 9 -
Kurzfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte 7.3. 681 609
Kurzfristige sonstige Vermögenswerte 8.6. 180 215
Liquide Mittel 7.4. 12.575 19.868
Summe kurzfristige Vermögenswerte 21.222 30.566
Summe Aktiva 36.513 47.713
PASSIVA
in TEUR Anhangangabe 31.12.2022 31.12.2021
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital 9.1. 8.057 8.057
Kapitalrücklage 9.2. 20.424 20.239
Bilanzverlust 9.3. -8.015 -2.744
Eigenkapital 20.466 25.552
Langfristige Schulden
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 7.6.-7.8. 1.632 2.272
Langfristige Leasingverbindlichkeiten 8.2. 7.009 7.633
Langfristige Rückstellungen 8.9. 230 196
Langfristige Leistungen an Arbeitnehmer 8.8 5 -
Summe langfristige Schulden 8.876 10.101
Kurzfristige Schulden
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 7.5. 1.947 3.151
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 7.5. 19 308
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten 8.2. 799 810
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 7.6.-7.8. 1.951 5.125
Ertragsteuerschulden 338 338
Kurzfristige Leistungen an Arbeitnehmer 8.8. 1.710 1.733
Kurzfristige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 7.5. 215 250
Kurzfristige sonstige Verbindlichkeiten 8.7. 192 345
Summe kurzfristige Schulden 7.171 12.060
Summe Schulden 16.047 22.161
Summe Passiva 36.513 47.713

Gesamtergebnisrechnung

in TEUR Anhangangabe 2022 2021
Umsatzerlöse 5. 25.217 38.227
Bestandsveränderung an (un)fertigen Erzeugnissen -970 158
Materialaufwand und bezogene Leistungen 6.2. -5.612 -12.194
Andere aktivierte Eigenleistungen 7 119
Bruttoergebnis 18.642 26.310
Sonstige betriebliche Erträge 6.1. 150 125
Personalaufwand 6.3. -12.434 -11.986
Sonstige betriebliche Aufwendungen 6.4. -9.316 -9.406
Wertminderungsaufwendungen/-erträge auf finanzielle Vermögenswerte 6.5., 11.2.2. -731 -330
Sonstige Steuern 6.6. -168 -7
EBITDA* -3.857 4.706
Abschreibungen 8.1. -1.501 -1.577
Betriebsergebnis (EBIT) -5.358 3.129
Finanzerträge 248 282
Finanzierungsaufwendungen -349 -295
Finanzergebnis 6.8. -101 -13
Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) -5.459 3.116
Ertragsteueraufwendungen 6.9. 188 -679
Jahresergebnis = Gesamtergebnis -5.271 2.437
Ergebnis je Aktie
Unverwässertes Ergebnis je Aktie 6.10. -0,65 0,30
Verwässertes Ergebnis je Aktie 6.10. -0,65 0,30

* EBITDA stellt eine alternative Leistungskennzahl dar, die keine in IFRS definierte Kennzahl ist.

Eigenkapitalveränderungsrechnung

in TEUR Anhangangabe Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Bilanzverlust Summe Eigenkapital
Stand 1. Januar 2021 8.038 20.181 -5.049 23.170
Jahresergebnis - - 2.437 2.437
Gesamtergebnis der Periode - - 2.437 2.437
Verschmelzungseffekt - - -132 -132
Kapitalerhöhung 9.1. 19 29 - 48
Anteilsbasierte Vergütung 15. - 29 - 29
Stand 31. Dezember 2021 / 1. Januar 2022 8.057 20.239 -2.744 25.552
Jahresergebnis - - -5.271 -5.271
Gesamtergebnis der Periode - - -5.271 -5.271
Anteilsbasierte Vergütung 15. - 185 - 185
Stand 31. Dezember 2022 8.057 20.424 -8.015 20.466

Kapitalflussrechnung

in TEUR Anhangangabe 2022 2021
1. Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit
Ergebnis vor Ertragsteuern -5.459 3.116
+ Abschreibungen und Wertminderungen 8.1. +1.501 +1.577
+/- Zunahme/Abnahme der Rückstellungen 8.9. +34 -131
+/- Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge +209 +45
+/- Abnahme/Zunahme der Vorräte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder der Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind +3.005 +3.857
+/- Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder der Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -1.691 +1.420
+/- Finanzergebnis (Zinsaufwand und Zinsertrag) 6.8. +101 +13
+ Erhaltene Zinsen 6.8. +248 +282
Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit -2.052 10.179
2. Cashflow aus der Investitionstätigkeit
- Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen 8.1. -15 -1.174
- Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen 8.1. -92 -453
- Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen 7.1. -122 -
+ Einzahlungen aus Abgängen von Vermögenswerten des Finanzanlagevermögens - +1.688
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -229 61
3. Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
+ Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen 9.1. - +48
+ Einzahlungen aus der Aufnahme finanzieller Verbindlichkeiten 10.2. +1.595 +4.846
- Auszahlungen aus der Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten 10.2. -5.410 -2.364
- Auszahlung aus der Tilgung von Leasingverbindlichkeiten 10.2. -824 -896
- Gezahlte Zinsen 10.2. -349 -295
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -4.988 1.339
Nettozunahme der liquiden Mittel -7.269 11.579
Liquide Mittel zum 1. Januar 7.4. 19.868 8.305
Wechselkursbedingte Veränderung der liquiden Mittel -24 -16
Liquide Mittel zum 31. Dezember 7.4. 12.575 19.868

Anhang

1. Allgemeine Angaben

Die Vectron Systems AG (nachfolgend auch "Gesellschaft" oder "Vectron") ist eine in Deutschland ansässige Aktiengesellschaft mit Sitz in Münster und Anschrift Willy-Brandt-Weg 41, 48155 Münster. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter der Nummer HRB 10502 registriert. Die Aktien der Gesellschaft werden seit dem 1. März 2017 im KMU-Segment "Scale" der Deutschen Börse AG gehandelt. Die Hauptaktivität der Gesellschaft ist die Entwicklung, der Vertrieb und die entgeltliche Überlassung von integrierten Lösungen für Kasseninstallationen und verwandte Systeme, mit software- und cloudbasierten Datenanalyse-, Datenmanagement-, Warenwirtschafts-, CRM- und Service-Modulen, Schnittstellen für Drittanbieter, mit damit verbundenen Dienstleistungen jeder Art und mit der Produktion der dafür erforderlichen Hardware, insbesondere der Kassensysteme und deren Zubehör.

Der Einzelabschluss wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 325 Abs. 2a HGB i. V. m. § 315e Abs. 1 und 3 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Die Vectron Systems AG ist nicht zur Erstellung eines IFRS-Abschlusses verpflichtet. Die Aufstellung und Veröffentlichung des IFRS-Einzelabschlusses erfolgt vor dem Hintergrund einer transparenten Darstellung der Geschäftsentwicklung für Adressaten im In- und Ausland.

Die Vectron Systems AG erstellt und veröffentlicht ihren Einzelabschluss in Euro, der funktionalen Währung der Gesellschaft. Sofern nicht etwas anderes angegeben wird, werden die Zahlen auf tausend Euro gerundet. Aufgrund von Rundungen ist es möglich, dass sich einzelne Zahlen in diesem Einzelabschluss nicht genau zur angegebenen Summe addieren lassen und dass dargestellte Prozentangaben nicht genau die absoluten Zahlen widerspiegeln, auf die sie sich beziehen.

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

Der vorliegende Einzelabschluss der Vectron Systems AG wurde am 26. April 2023 vom Vorstand nach der Billigung durch den Aufsichtsrat zur Veröffentlichung freigegeben.

2. Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden

2.1. Grundlage der Aufstellung

2.1.1. Einhaltung der IFRS

Der Einzelabschluss wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den vom IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) herausgegebenen Interpretationen aufgestellt, die für gemäß IFRS berichtende Unternehmen gelten. Der Abschluss stimmt mit den vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen IFRS überein.

2.1.2. Anschaffungskostenprinzip

Der Abschluss wurde auf Basis historischer Anschaffungs- und Herstellungskosten aufgestellt.

2.1.3. Noch nicht angewendete neue Standards und Interpretationen

Verschiedene neue Rechnungslegungsstandards und Interpretationen wurden veröffentlicht, sind jedoch für Berichtsperioden zum 31. Dezember 2022 nicht verpflichtend und wurden von der Gesellschaft nicht vorzeitig angewendet. Die Auswirkungen dieser neuen Regelungen auf die laufende oder auf künftige Berichtsperioden sowie auf absehbare künftige Transaktionen werden von der Gesellschaft als nicht wesentlich angesehen.

Eine Übersicht über die noch nicht angewendeten neuen Standards ist in Abschnitt 2.21. dargestellt.

2.2. Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bewertungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Verbindlichkeit gezahlt würde. Die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts basiert auf der Annahme, dass der Verkauf des Vermögenswerts oder die Übertragung der Verbindlichkeit entweder

auf dem Hauptmarkt für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit; oder
bei Fehlen eines Hauptmarktes auf dem vorteilhaftesten Markt für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit stattfindet.

Der Hauptmarkt oder der vorteilhafteste Markt muss für die Gesellschaft zugänglich sein.

Der beizulegende Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer Verbindlichkeit wird anhand der Annahmen bewertet, die Marktteilnehmer bei der Preisbildung für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit verwenden würden, wobei davon ausgegangen wird, dass die Marktteilnehmer in ihrem wirtschaftlich besten Interesse handeln.

Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts eines nicht finanziellen Vermögenswerts wird die Fähigkeit eines Marktteilnehmers berücksichtigt, durch die höchste und beste Verwendung des Vermögenswerts oder durch dessen Verkauf an einen anderen Marktteilnehmer, der den Vermögenswert in seiner höchsten und besten Verwendung nutzen würde, wirtschaftlichen Nutzen zu erzeugen.

Die Gesellschaft wendet Bewertungstechniken an, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind und für die ausreichende Daten zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts zur Verfügung stehen, wobei die Verwendung relevanter beobachtbarer Eingaben maximiert und die Verwendung nicht beobachtbarer Eingaben minimiert wird.

Alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, deren beizulegender Zeitwert gemessen oder im Jahresabschluss ausgewiesen wird, werden in die nachfolgend beschriebene Hierarchie der beizulegenden Zeitwerte eingeordnet, und zwar auf der Grundlage des niedrigsten Inputs, der für die Bewertung des beizulegenden Zeitwerts als Ganzes von Bedeutung ist:

Stufe 1 - Notierte (nicht berichtigte) Marktpreise auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten
Stufe 2 - Bewertungsverfahren, bei denen der Input der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert wesentlich ist, direkt oder indirekt beobachtbar ist
Stufe 3 - Bewertungsverfahren, bei denen der Input der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert wesentlich ist, nicht beobachtbar ist

Bei Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, die im Jahresabschluss auf wiederkehrender Basis zum beizulegenden Zeitwert erfasst werden, bestimmt die Gesellschaft, ob Umschichtungen zwischen den Stufen der Hierarchie stattgefunden haben, indem sie die Kategorisierung (auf der Grundlage des Inputs der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung des beizulegenden Zeitwerts als Ganzes wesentlich ist) am Ende jeder Berichtsperiode neu bewertet.

Für die Offenlegung des beizulegenden Zeitwerts hat die Gesellschaft Klassen von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten auf der Grundlage der Art, der Merkmale und der Risiken des Vermögenswerts oder der Verbindlichkeit und der Stufe der Fair-Value-Hierarchie, wie oben erläutert, festgelegt.

2.3. Erfassung der Umsatzerlöse

Die Rechnungslegungsmethoden für die Erlöse der Gesellschaft aus Verträgen mit Kunden sowie aus Leasingverhältnissen werden in Anhangangabe 5. erläutert.

2.4. Ertragsteuern

Der Ertragsteueraufwand bzw. die - gutschrift für die Periode entspricht der Steuerschuld auf das zu versteuernde Einkommen der aktuellen Periode, basierend auf dem geltenden Ertragsteuersatz einer Steuerjurisdiktion, bereinigt um Änderungen der aktiven und passiven latenten Steuern, die auf temporäre Differenzen und steuerliche Verlustvorträge entfallen.

Der tatsächliche Ertragsteueraufwand wird aufgrund des zum Bilanzstichtag in Deutschland gültigen bzw. angekündigten Steuersatzes ermittelt. Das Management überprüft regelmäßig die Positionen in den Steuererklärungen im Hinblick auf Situationen, bei denen das geltende Steuerrecht verschiedene Auslegungen zulässt. Das Management bildet Rückstellungen aufgrund der voraussichtlich an die Steuerbehörden zu zahlenden Beträge.

Latente Steuern werden auf temporäre Differenzen zwischen der steuerlichen Basis der Vermögenswerte und Schulden und deren Buchwerten im Einzelabschluss unter Anwendung der Verbindlichkeitsmethode vollumfänglich ausgewiesen. Passive latente Steuern werden jedoch nicht erfasst, wenn sie aus der erstmaligen Erfassung eines Geschäfts- oder Firmenwerts resultieren. Latente Ertragsteuern werden unter Anwendung der Steuersätze (und Gesetze) ermittelt, die zum Ende der Berichtsperiode gültig bzw. angekündigt sind und voraussichtlich gelten, wenn die zugehörigen aktiven latenten Ertragsteuern realisiert bzw. die passiven latenten Ertragsteuern beglichen werden.

Aktive latente Steuern werden nur dann erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuerndes Ergebnis verfügbar sein wird, um diese temporären Differenzen und Verlustvorträge in Anspruch zu nehmen.

Aktive und passive latente Steuern werden nur dann saldiert, wenn ein einklagbares Recht vorliegt, die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen die Steuerschulden aufzurechnen und die latenten Steuersalden die gleiche Steuerbehörde betreffen. Tatsächliche Steuererstattungsansprüche und Steuerverbindlichkeiten werden saldiert, wenn das Unternehmen ein einklagbares Recht zur Aufrechnung hat und beabsichtigt, einen Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Realisierung der Ansprüche die Verpflichtungen abzulösen.

Tatsächliche und latente Steuern werden im Gewinn oder Verlust erfasst, es sei denn, sie betreffen Posten, die direkt im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis ausgewiesen werden. In diesem Fall werden die Steuern ebenfalls im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital verbucht.

2.5. Leasingverhältnisse

2.5.1. Vectron als Leasingnehmer

Bei Abschluss eines Vertrags stellt die Gesellschaft fest, ob der Vertrag ein Leasingverhältnis ist oder enthält. Ein Vertrag ist oder enthält ein Leasingverhältnis, wenn der Vertrag ein Recht auf die Nutzung des Vermögenswerts (oder der Vermögenswerte) im Austausch für eine Gegenleistung überträgt. Um zu beurteilen, ob ein Vertrag das Recht der Kontrolle der Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts überträgt, prüft die Gesellschaft, ob:

der Vertrag die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts beinhaltet. Dies kann explizit oder implizit festgelegt werden und sollte physisch abgrenzbar sein oder im Wesentlichen die gesamte Kapazität eines physisch abgrenzbaren Vermögenswerts darstellen. Hat der Lieferant ein materielles Substitutionsrecht, so wird der Vermögenswert nicht als Leasingverhältnis identifiziert;
die Gesellschaft das Recht hat, während der gesamten Nutzungsdauer im Wesentlichen den gesamten wirtschaftlichen Nutzen aus der Nutzung des Vermögenswerts zu ziehen und
die Gesellschaft das Recht hat, die Verwendung des Vermögenswerts zu bestimmen. Die Gesellschaft hat dieses Recht, wenn sie über die Entscheidungsrechte verfügt, die für die Änderung der Art und Weise und des Zwecks der Nutzung des Vermögenswerts am relevantesten sind. In seltenen Fällen, in denen die Entscheidung darüber, wie und zu welchem Zweck der Vermögenswert verwendet wird vorbestimmt ist, hat die Gesellschaft das Recht die Verwendung des Vermögenswerts zu bestimmen, wenn:
die Gesellschaft das Recht hat, den Vermögenswert zu betreiben; oder
die Gesellschaft den Vermögenswert so konzipiert hat, dass im Voraus festgelegt wird, wie und zu welchem Zweck er verwendet wird.

Bei Abschluss oder Neubeurteilung eines Vertrags, der eine Leasingkomponente enthält, ordnet die Gesellschaft die im Vertrag enthaltene Gegenleistung jeder Leasingkomponente auf der Grundlage ihrer relativen Einzelpreise zu. Bei Leasingverhältnissen für Fahrzeuge, bei denen Vectron Leasingnehmer ist, hat die Gesellschaft entschieden, von der Trennung von Nichtleasing- und Leasingkomponenten abzusehen und stattdessen jede Leasingkomponente und alle damit verbundenen Nichtleasingkomponenten als eine einzige Leasingkomponente zu bilanzieren.

Die Gesellschaft erfasst am Bereitstellungsdatum des Leasingverhältnisses ein Nutzungsrecht und eine Leasingverbindlichkeit. Das Nutzungsrecht wird anfänglich zu Anschaffungskosten bewertet. Diese ergeben sich aus dem Anfangsbetrag der Leasingverbindlichkeit, bereinigt um etwaige Leasingzahlungen vor oder zum Bereitstellungsdatum des Leasingverhältnisses, zuzüglich etwaiger anfänglich anfallender direkter Kosten und einer Schätzung der Kosten für Abbau, Beseitigung, oder Wiederherstellung des zugrundeliegenden Vermögenswerts oder des Standorts, an dem er sich befindet und abzüglich etwaiger erhaltener Leasinganreize.

Die Abschreibung des Nutzungsrechts erfolgt linear vom Bereitstellungsdatum entweder bis zum Ende seiner Nutzungsdauer - oder sollte dieses früher eintreten - bis zum Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses. Die geschätzten Nutzungsdauern von Vermögenswerten mit Nutzungsrecht werden auf der gleichen Grundlage wie die von Sachanlagen bestimmt. Darüber hinaus wird das Nutzungsrecht regelmäßig um etwaige Wertminderungen gemindert und bei Neubewertungen der Leasingverbindlichkeit entsprechend angepasst.

Am Bereitstellungsdatum wird die Leasingverbindlichkeit mit dem Barwert der zu diesem Zeitpunkt noch nicht geleisteten Leasingzahlungen bewertet, abgezinst mit dem dem Leasingverhältnis zugrundeliegenden Zinssatz oder, falls dieser Zinssatz nicht ohne Weiteres bestimmt werden kann, mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz der Gesellschaft. Im Allgemeinen verwendet die Gesellschaft ihren Grenzfremdkapitalzinssatz als Abzinsungssatz.

Die bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeit zu berücksichtigenden Leasingzahlungen setzen sich wie folgt zusammen:

feste Zahlungen, einschließlich wesentlicher fester Zahlungen;
variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder (Zins-)Satz gekoppelt sind und deren erstmalige Bewertung anhand des am Bereitstellungsdatum gültigen Indexes oder (Zins-)Satzes vorgenommen wird;
Beträge, die der Leasingnehmer im Rahmen von Restwertgarantien voraussichtlich wird entrichten müssen;
dem Ausübungspreis einer Kaufoption, wenn die Gesellschaft hinreichend sicher ist, dass sie diese auch tatsächlich wahrnehmen wird, Leasingzahlungen eines optionalen Verlängerungszeitraums, wenn die Gesellschaft hinreichend sicher ist, dass sie die Verlängerungsoption ausübt sowie Strafzahlungen für eine vorzeitige Kündigung des Leasingverhältnisses, es sei denn, die Gesellschaft ist hinreichend sicher nicht vorzeitig zu kündigen.

Die Leasingverbindlichkeit wird zu fortgeführten Anschaffungskosten mittels der Effektivzinsmethode bewertet. Eine Neubewertung erfolgt, wenn sich die künftigen Leasingzahlungen aufgrund einer Änderung des Index oder des Zinssatzes ändern, oder wenn sich die Schätzung der Gesellschaft hinsichtlich des Betrags ändert, der voraussichtlich im Rahmen einer Restwertgarantie zu zahlen ist, oder wenn die Gesellschaft ihre Einschätzung ändert, ob eine Kauf-, Verlängerungs- oder Kündigungsoption ausgeübt wird. Wenn eine Neubewertung der Leasingverbindlichkeit erfolgt, wird eine entsprechende Anpassung des Buchwerts des Nutzungswerts vorgenommen oder wird in der Gesamtergebnisrechnung erfasst, wenn der Buchwert des Nutzungsrechts auf null reduziert wurde.

Die Gesellschaft weist in der Bilanz Nutzungsrechte unter den langfristigen Vermögenswerten und Leasingverbindlichkeiten als kurz- bzw. langfristige Schulden aus.

Die Abschreibung erfolgt linear über die geschätzte Nutzungsdauer der Vermögenswerte oder die kürzere Leasingdauer.

Die Gesellschaft setzt Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten für Leasingverhältnisse, denen Vermögenswerte von geringem Wert zugrunde liegen sowie für kurzfristige Leasingverhältnisse nicht an. Die Erfassung der damit im Zusammenhang stehenden Leasingzahlungen erfolgt linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand.

2.5.2. Vectron als Leasinggeber

Von Vectron als Leasinggeber abgeschlossene Leasingverhältnisse werden als Finanzierungsleasing klassifiziert, wenn durch die Leasingvereinbarung im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken auf den Leasingnehmer übertragen werden. Alle anderen Leasingverhältnisse werden als Operating-Leasingverhältnisse klassifiziert.

Finanzierungsleasing

Am Bereitstellungsdatum hat die Gesellschaft die im Rahmen eines Finanzierungsleasings gehaltenen Vermögenswerte in ihrer Bilanz anzusetzen und sie als Forderung in Höhe der Nettoinvestition in das Leasingverhältnis darzustellen.

Am Bereitstellungsdatum umfassen die in die Bewertung der Nettoinvestition in das Leasingverhältnis einbezogenen Leasingzahlungen die nachstehend genannten Zahlungen während der Laufzeit des Leasingverhältnisses, die am Bereitstellungsdatum nicht vereinnahmt werden:

feste Zahlungen (einschließlich de facto fester Zahlungen) abzüglich etwaiger zu zahlender Leasinganreize;
variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder (Zins-)Satz gekoppelt sind und deren erstmalige Bewertung anhand des am Bereitstellungsdatum gültigen Indexes oder Zinssatzes erfolgt;
alle etwaigen Restwertgarantien, die der Leasinggeber vom Leasingnehmer, einer mit dem Leasingnehmer verbundenen Partei oder einem nicht mit dem Leasinggeber verbundenen Dritten, der bzw. die finanziell zur Erfüllung der mit der Garantie verbundenen Verpflichtungen in der Lage ist, erhält;
den Ausübungspreis einer Kaufoption, wenn der Leasingnehmer hinreichend sicher ist, dass er diese auch tatsächlich ausüben wird; und
Strafzahlungen für eine Kündigung des Leasingverhältnisses, wenn aus der Laufzeit hervorgeht, dass der Leasingnehmer eine Kündigungsoption wahrnimmt.

Zur Bewertung der Nettoinvestition in das Leasingverhältnis zieht Vectron den dem Leasingverhältnis zugrundeliegenden Zinssatz heran.

Anfängliche direkte Kosten fließen in die anfängliche Bewertung der Nettoinvestition in das Leasingverhältnis ein und vermindern die über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfassten Erträge; davon ausgenommen sind solche, die bei Leasinggebern, die Hersteller oder Händler sind, anfallen.

Die Gesellschaft agiert als Hersteller-Leasinggeber. Dies hat am Bereitstellungsdatum folgende Auswirkung auf die Bilanzierung der Finanzierungsleasingverhältnisse:

Vectron erfasst den Umsatzerlös, d. h. den beizulegenden Zeitwert des zugrundeliegenden Vermögenswerts oder, wenn niedriger, den dem Leasinggeber zufallenden Barwert der Leasingzahlung, zu einem marktüblichen Satz abgezinst;
Vectron erfasst die Umsatzkosten, d. h. die Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw., falls abweichend, den Buchwert des zugrundeliegenden Vermögenswerts abzüglich des Barwerts des nicht garantierten Restwerts; und
Vectron erfasst am Bereitstellungsdatum die Veräußerungsgewinne oder -verluste, d. h. die Differenz zwischen dem Umsatzerlös und den Umsatzkosten gemäß den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zur Erfassung von Verkaufsgeschäften, für die IFRS 15 gilt.

In der Folgebewertung werden die Finanzerträge von Vectron über die Laufzeit nach einem Muster erfasst, das eine konstante periodische Verzinsung der Nettoinvestition in das Leasingverhältnis zugrunde legt.

Auf die Nettoinvestition in das Leasingverhältnis wendet Vectron die Ausbuchungs- und Wertminderungsvorschriften von IFRS 9 an.

Operating-Leasingverhältnisse

Leasingerträge aus Operating-Leasingverhältnissen, bei denen die Gesellschaft Leasinggeber ist, werden erfolgswirksam linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Ertrag in den Umsatzerlösen erfasst. Anfängliche direkte Kosten, die bei der Erlangung eines Operating-Leasingverhältnisses anfallen, werden dem Buchwert des zugrundeliegenden Vermögenswerts zugeschlagen und über die Laufzeit des Leasingverhältnisses auf der gleichen Grundlage wie die Mieteinnahmen als Aufwand erfasst. Die entsprechenden geleasten Vermögenswerte werden entsprechend ihrer Art in der Bilanz erfasst.

2.6. Wertminderung von Vermögenswerten

Vermögenswerte werden auf Wertminderungen überprüft, sobald Ereignisse oder Änderungen der Umstände darauf hinweisen, dass der Buchwert möglicherweise nicht mehr erzielbar ist. Ein Wertminderungsaufwand wird in Höhe des Betrags erfasst, um den der Buchwert des Vermögenswerts seinen erzielbaren Wert übersteigt. Der erzielbare Betrag ist der höhere Wert aus beizulegendem Zeitwert eines Vermögenswerts, abzüglich Veräußerungskosten, und Nutzungswert. Falls es nicht möglich ist, den erzielbaren Betrag für einen einzelnen Vermögenswert zu schätzen, werden die Vermögenswerte zu zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zusammengefasst. Unter einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit wird die kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten, die Mittelzuflüsse erzeugen, die weitestgehend unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte bzw. Gruppen von Vermögenswerten sind, verstanden. Nicht-finanzielle Vermögenswerte, die von einer Wertminderung betroffen sind, werden zum Ende jeder Berichtsperiode auf mögliche Wertaufholungen überprüft.

2.7. Liquide Mittel

Für Zwecke der Darstellung in der Kapitalflussrechnung umfassen die liquiden Mittel Bargeldbestände und kurzfristig abrufbare Guthaben bei Kreditinstituten.

2.8. Vorräte

Die Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet. Der Nettoveräußerungswert ist der Verkaufspreis im normalen Geschäftsverlauf abzüglich der geschätzten Kosten, um den Verkauf abzuschließen.

Die Herstellungskosten basieren auf dem First-in-first-out-Verfahren und umfassen alle Kosten, die direkt dem Herstellungsprozess zuzuordnen sind, wie direkte Material-, Lohn- und produktionsbezogene Gemeinkosten (basierend auf normaler Betriebskapazität und normalem Verbrauch von Material, Arbeit und anderen Produktionskosten) einschließlich Abschreibungen. Soweit Bestandsrisiken vorliegen, z. B. wegen geminderter Verwertbarkeit nach längerer Lagerdauer oder niedrigeren Wiederbeschaffungskosten, werden angemessene Abschläge vorgenommen. Zudem werden Abschreibungen auf Vorräte erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass die veranschlagten Auftragskosten die gesamten Auftragserlöse übersteigen werden.

2.9. Finanzielle Vermögenswerte

2.9.1. Klassifizierung

Die Gesellschaft stuft ihre finanziellen Vermögenswerte in die folgenden Bewertungskategorien ein:

solche, die in der Folge zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (entweder erfolgsneutral oder erfolgswirksam), und
solche, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden.

Die Klassifizierung ist abhängig vom Geschäftsmodell des Unternehmens für die Steuerung der finanziellen Vermögenswerte und von den vertraglich vereinbarten Zahlungsströmen.

Bei zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Vermögenswerten werden die Gewinne und Verluste entweder erfolgswirksam oder erfolgsneutral erfasst. Bei Investitionen in Eigenkapitalinstrumente, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, ist dies abhängig davon, ob sich die Gesellschaft zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes unwiderruflich dafür entschieden hat, die Eigenkapitalinstrumente erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten.

Die Gesellschaft klassifiziert Schuldinstrumente nur dann um, wenn sich das Geschäftsmodell zur Steuerung solcher Vermögenswerte ändert.

2.9.2. Ansatz und Ausbuchung

Ein marktüblicher Kauf oder Verkauf von finanziellen Vermögenswerten wird zum Handelstag angesetzt, d. h. zu dem Tag, an dem sich die Gesellschaft verpflichtet, den Vermögenswert zu kaufen oder zu verkaufen. Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die Ansprüche auf den Erhalt von Zahlungsströmen aus den finanziellen Vermögenswerten ausgelaufen oder übertragen worden sind und die Gesellschaft im Wesentlichen alle Risiken und Chancen aus dem Eigentum übertragen hat.

2.9.3. Bewertung

Beim erstmaligen Ansatz bewertet die Gesellschaft einen finanziellen Vermögenswert zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich - im Falle eines in der Folge nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerts - der direkt auf den Erwerb dieses Vermögenswerts entfallenden Transaktionskosten. Transaktionskosten von erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten werden im Gewinn und Verlust als Aufwand erfasst.

Finanzielle Vermögenswerte mit eingebetteten Derivaten werden in ihrer Gesamtheit betrachtet, wenn ermittelt wird, ob ihre Zahlungsströme ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen darstellen.

Schuldinstrumente

Die Folgebewertung von Schuldinstrumenten ist abhängig vom Geschäftsmodell der Gesellschaft zur Steuerung des Vermögenswerts und den Zahlungsstrommerkmalen des Vermögenswerts. Die Gesellschaft stuft ihre Schuldinstrumente in drei Bewertungskategorien ein:

Zu fortgeführten Anschaffungskosten (Financial Asset at Amortised Cost/ FAAC): Vermögenswerte, die zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme gehalten werden, und bei denen diese Zahlungsströme ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen darstellen, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Zinserträge aus diesen finanziellen Vermögenswerten werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode in den Finanzerträgen ausgewiesen. Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung werden direkt in der Gesamtergebnisrechnung erfasst.
Zum beizulegenden Zeitwert bewertet mit Wertänderungen im sonstigen Ergebnis (Fair Value through Other Comprehensive Income/FVOCI): Vermögenswerte, die zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme und zur Veräußerung der finanziellen Vermögenswerte gehalten werden, und bei denen die Zahlungsströme ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen darstellen, werden erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Veränderungen des Buchwerts werden im sonstigen Ergebnis ausgewiesen, mit Ausnahme der Wertminderungserträge oder -aufwendungen, Zinserträge und Fremdwährungsgewinne und -verluste, die im Gewinn oder Verlust erfasst werden. Bei Ausbuchung des finanziellen Vermögenswerts wird der zuvor im sonstigen Ergebnis angesetzte kumulierte Gewinn oder Verlust aus dem Eigenkapital in die Gesamtergebnisrechnung umgegliedert und in den sonstigen Gewinnen oder Verlusten ausgewiesen. Zinserträge aus diesen finanziellen Vermögenswerten werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode in den Finanzerträgen ausgewiesen. Wertminderungsaufwendungen werden in einem gesonderten Posten in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen.
Zum beizulegenden Zeitwert bewertet mit Wertänderungen im Gewinn oder Verlust (Fair Value through Profit or Loss/FVPL): Vermögenswerte, welche die Kriterien der Kategorie "zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet" oder "FVOCI" nicht erfüllen, werden in die Kategorie "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert" (FVPL) eingestuft. Gewinne oder Verluste aus einem Schuldinstrument, das in der Folge zum FVPL bewertet wird, werden im Gewinn oder Verlust saldiert in der Periode ausgewiesen, in der sie entstehen.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind beim erstmaligen Ansatz zum Betrag der unbedingten Gegenleistung zu erfassen. Enthalten sie signifikante Finanzierungskomponenten, sind sie stattdessen zum beizulegenden Zeitwert anzusetzen. Die Gesellschaft veräußert einen Teil ihrer Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Rahmen einer Factoring-Vereinbarung (siehe Anhangangabe 7.2.4.). Dieser Teil der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen der Gesellschaft wird im Rahmen des Geschäftsmodells zum Verkauf der finanziellen Vermögenswerte gehalten und daher in die Kategorie FVPL eingestuft. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, welche die Gesellschaft hält, um die vertraglichen Zahlungsströme zu vereinnahmen, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Für weitere Informationen zur Bilanzierung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen siehe Anhangangabe 7.2. sowie zur Beschreibung der Wertminderungsgrundsätze der Gesellschaft Anhangangabe 11.2.2.

Eigenkapitalinstrumente

Die Gesellschaft hat vom Wahlrecht des IAS 27.10 Gebrauch gemacht und bewertet alle gehaltenen Anteile an Tochterunternehmen zu fortgeführten Anschaffungskosten.

Dividenden eines Tochterunternehmens werden im Einzelabschluss der Gesellschaft erfasst, wenn der Gesellschaft der Rechtsanspruch auf die Dividende entsteht. Die Dividende wird im Gewinn oder Verlust unter den sonstigen Erträgen erfasst.

2.9.4. Wertminderung

Die Gesellschaft beurteilt auf zukunftsgerichteter Basis die mit zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Schuldinstrumenten verbundenen erwarteten Kreditverluste. Die Wertminderungsmethode ist abhängig davon, ob eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos vorliegt.

Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wendet die Gesellschaft den gemäß IFRS 9 zulässigen vereinfachten Ansatz an, dem zufolge die über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste ab dem erstmaligen Ansatz der Forderungen zu erfassen sind; zu weiteren Einzelheiten siehe Anhangangabe 11.2.2.

2.10. Sachanlagen

Alle Sachanlagen sind zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen, bilanziert. Die historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten umfassen Aufwendungen, die direkt dem Erwerb der Gegenstände zuzuordnen sind.

Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden nur dann in den Buchwert des Vermögenswerts einbezogen oder als separater Vermögenswert erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass der Gesellschaft ein mit der Sachanlage verbundener zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen zufließen wird und die Kosten der Sachanlage verlässlich bestimmt werden können. Der Buchwert einer Komponente, die als separater Vermögenswert bilanziert ist, wird ausgebucht, wenn diese ersetzt wird. Alle sonstigen Reparatur- und Wartungsaufwendungen werden in der Periode, in der sie entstehen, aufwandswirksam erfasst.

Die planmäßige Abschreibung erfolgt linear. Dabei wird die Differenz zwischen den Anschaffungs- oder Herstellungskosten und den Restwerten linear über die folgenden voraussichtlichen Nutzungsdauern (bzw. bei Mietereinbauten über die jeweils kürzere Mietlaufzeit) verteilt:

Anlagenklasse Nutzungsdauer
Technische Anlagen und Maschinen 3 bis 13 Jahre
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 13 Jahre

Die Restwerte und Nutzungsdauern der Vermögenswerte werden am Ende jeder Berichtsperiode überprüft und gegebenenfalls angepasst.

Der Buchwert eines Vermögenswerts wird unmittelbar auf seinen erzielbaren Betrag abgeschrieben, wenn der Buchwert des Vermögenswerts größer als sein erzielbarer Betrag ist.

Veräußerungsgewinne und -verluste werden durch einen Vergleich der Veräußerungserlöse mit dem Buchwert ermittelt. Sie werden erfolgswirksam erfasst.

2.11. Immaterielle Vermögenswerte

2.11.1. Konzessionen und gewerbliche Schutzrechte

Einzeln erworbene Konzessionen und gewerbliche Schutzrechte werden zu den historischen Anschaffungskosten angesetzt. Diese immateriellen Vermögenswerte haben eine begrenzte Nutzungsdauer und werden in der Folge zu Anschaffungskosten, abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen, bilanziert. Siehe Anhangangabe 2.6. zu den Methoden der Gesellschaft im Hinblick auf die Erfassung von Wertminderungen.

Die Gesellschaft schreibt immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer linear über die folgenden Zeiträume ab:

Anlagenklasse Nutzungsdauer
Konzessionen und gewerbliche Schutzrechte 3 bis 10 Jahre

2.11.2. Forschung und Entwicklung

Entwicklungsaufwendungen, die nicht die Kriterien eines immateriellen Vermögenswertes erfüllen, werden in der Gesamtergebnisrechnung als Aufwand erfasst. Bisher als Aufwand verbuchte Entwicklungskosten werden nicht als Vermögenswert in einer Folgeperiode erfasst. Zu den erfassten Aufwendungen siehe Anhangangabe 6.4.

2.12. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

Diese Beträge betreffen noch ausstehende Verbindlichkeiten für die von der Gesellschaft vor Ende des Geschäftsjahres empfangenen Waren und Dienstleistungen. Die Beträge sind unbesichert und werden gewöhnlich innerhalb von 14 Tagen nach Einbuchung bezahlt. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten werden als kurzfristige Verbindlichkeiten ausgewiesen, es sei denn, deren Begleichung ist nicht innerhalb von zwölf Monaten nach der Berichtsperiode fällig. Sie werden zunächst zu ihrem beizulegenden Zeitwert und in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten nach der Effektivzinsmethode angesetzt (FLAC).

2.13. Aufgenommene Kredite

Aufgenommene Kredite werden zunächst zum beizulegenden Zeitwert abzüglich entstandener Transaktionskosten angesetzt. In der Folge werden die Kredite zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Differenzen zwischen den erhaltenen Beträgen (abzüglich Transaktionskosten) und dem Tilgungsbetrag werden über die Laufzeit der Darlehen nach der Effektivzinsmethode in der Gesamtergebnisrechnung erfasst. Gebühren für die Einrichtung von Kreditfazilitäten werden als Transaktionskosten im Rahmen des Kredits in dem Umfang erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein Teil oder die gesamte Fazilität in Anspruch genommen wird. In diesem Fall wird die Gebühr bis zur Inanspruchnahme abgegrenzt. Soweit keine Hinweise darauf bestehen, dass die Inanspruchnahme eines Teils oder der gesamten Fazilität wahrscheinlich ist, wird die Gebühr als Vorauszahlung für Finanzdienstleistungen aktiviert und über die Laufzeit der Fazilität, auf die sie sich bezieht, amortisiert.

Kredite werden ausgebucht, sobald die vertragliche Verpflichtung beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen ist. Die Differenz zwischen dem Buchwert einer finanziellen Verbindlichkeit, die ausgebucht oder auf eine andere Partei übertragen wurde, und der gezahlten Gegenleistung, einschließlich übertragener nicht zahlungswirksamer Vermögenswerte oder übernommener Verbindlichkeiten, wird als sonstige Erträge bzw. Finanzierungsaufwendungen in der Gesamtergebnisrechnung erfasst.

Kredite werden als kurzfristige Verbindlichkeiten bilanziert, sofern die Gesellschaft nicht ein uneingeschränktes Recht hat, die Erfüllung der Verpflichtung um mindestens zwölf Monate nach der Berichtsperiode zu verschieben.

2.14. Fremdkapitalkosten

Fremdkapitalkosten werden in der Periode, in der sie anfallen, als Aufwand erfasst, sofern die Aktivierungskriterien nicht erfüllt sind.

2.15. Rückstellungen

Rückstellungen werden dann erfasst, wenn die Gesellschaft aufgrund vergangener Ereignisse eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung hat, und es wahrscheinlich ist, dass die Erfüllung der Verpflichtung zu einem Abfluss von Ressourcen führen wird, deren Höhe verlässlich geschätzt werden kann. Für künftige operative Verluste werden keine Rückstellungen gebildet.

Wenn mehrere ähnliche Verpflichtungen bestehen, wird die Wahrscheinlichkeit eines Mittelabflusses für deren Begleichung ermittelt, indem die Gruppe der Verpflichtungen als Ganzes betrachtet wird. Eine Rückstellung wird auch dann gebildet, wenn die Wahrscheinlichkeit eines Mittelabflusses für einzelne Posten innerhalb derselben Gruppe der Verpflichtungen möglicherweise gering ist, ein Mittelabfluss zur Erfüllung dieser Gruppe von Verpflichtungen insgesamt jedoch durchaus wahrscheinlich ist.

Die Bewertung der Rückstellungen erfolgt zum Barwert auf der Basis der bestmöglichen Schätzung des Managements hinsichtlich der Aufwendungen, die zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung am Ende der Berichtsperiode erforderlich sind. Der Diskontierungssatz zur Ermittlung des Barwerts ist ein Vorsteuersatz, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zeitwerts des Geldes und der mit der Verbindlichkeit verbundenen spezifischen Risiken widerspiegelt. Die Erhöhung der Rückstellung aufgrund des Zeitablaufs wird als Zinsaufwand erfasst.

2.16. Leistungen an Arbeitnehmer

Verbindlichkeiten für Löhne und Gehälter, einschließlich nicht-monetärer Leistungen, für den Jahresurlaub und für Überstunden, die voraussichtlich innerhalb von zwölf Monaten nach Ende der Periode, in der die Mitarbeitenden die entsprechenden Leistungen erbracht haben, vollständig erfüllt werden, werden für die Leistungen der Mitarbeitenden bis zum Ende der Berichtsperiode angesetzt und mit den Beträgen bewertet, die voraussichtlich zur Begleichung der Verbindlichkeiten zu zahlen sind. In der Bilanz werden die Verbindlichkeiten als kurzfristige Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmer ausgewiesen.

Virtuelle Aktien werden als anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich im Sinne des IFRS 2 als Leistungen an Arbeitnehmer ausgewiesen. Die Verbindlichkeit wird unter Anwendung eines geeigneten Bewertungsmodells an jedem Abschlussstichtag zum beizulegenden Zeitwert neu bewertet (siehe Anhangangabe 8.8.). Die Aufwendungen werden über den Erdienungszeitraum als Personalaufwand erfasst. Die Verbindlichkeit wird als kurzfristige Verpflichtungen ausgewiesen, wenn die Leistungen voraussichtlich innerhalb von zwölf Monaten vollständig erfüllt werden.

Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind dann fällig, wenn ein Beschäftigungsverhältnis durch die Gesellschaft beendet wird oder wenn ein Mitarbeiter gegen eine Abfindungszahlung freiwillig aus dem Beschäftigungsverhältnis ausscheidet. Diese Leistungen werden erfasst, wenn die Gesellschaft das Angebot für solche Leistungen nicht mehr zurückziehen kann.

2.17. Zuwendungen der öffentlichen Hand

Zuwendungen der öffentlichen Hand werden zu ihrem beizulegenden Zeitwert erfasst, wenn hinreichende Sicherheit darüber besteht, dass die Zuwendung erlangt wird und die Gesellschaft alle damit verbundenen Bedingungen einhält.

Zuwendungen der öffentlichen Hand sind planmäßig im Gewinn oder Verlust zu erfassen, und zwar im Verlauf der Perioden, in denen das Unternehmen die entsprechenden Aufwendungen, die die Zuwendungen der öffentlichen Hand kompensieren sollen, als Aufwendungen ansetzt. Zuwendungen der öffentlichen Hand werden von den entsprechenden Aufwendungen abgezogen.

2.18. Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital (nennwertlose Stückaktien) ist zum Nominalwert bilanziert.

Zusätzlich anfallende Kosten, die direkt der Ausgabe von neuen Aktien oder Aktienoptionen zuzurechnen sind, werden im Eigenkapital als Abzug von den Emissionserlösen, abzüglich Steuern, bilanziert.

2.19. Dividenden

In Höhe der etwaigen Dividenden, die am oder vor dem Ende der Berichtsperiode beschlossen, aber am Ende der Berichtsperiode nicht ausgeschüttet wurden, werden Verbindlichkeiten angesetzt, wenn die Dividende ordnungsgemäß genehmigt wurde und nicht mehr im Ermessen des Unternehmens liegt.

2.20. Anteilsbasierte Vergütung

Im Rahmen der Aktienoptionspläne kann die Gesellschaft derzeitigen und künftigen Mitarbeitenden Optionen anbieten, welche anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente im Sinne des IFRS 2 darstellen.

Die Kosten von Transaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente werden unter Anwendung eines geeigneten Bewertungsmodells mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet, zu dem die Gewährung erfolgt (weitere Einzelheiten hierzu sind in der Anhangangabe 15.2. enthalten).

Diese Kosten werden, zusammen mit entsprechender Erhöhung des Eigenkapitals (Kapitalrücklage), über den Zeitraum, in dem die Leistungen erbracht werden (Erdienungszeitraum), im Personalaufwand erfasst. Die an jedem Abschlussstichtag bis zum Zeitpunkt der ersten Ausübungsmöglichkeit ausgewiesenen kumulierten Aufwendungen aus der Gewährung der Eigenkapitalinstrumente reflektieren den bereits abgelaufenen Teil des Erdienungszeitraums sowie die Anzahl der Eigenkapitalinstrumente, die nach bestmöglicher Schätzung der Gesellschaft mit Ablauf des Erdienungszeitraums unverfallbar werden.

2.21. Künftige neue Standards und Interpretationen

Der Abschluss der Vectron Systems AG berücksichtigt alle von der Europäischen Union übernommenen und für das Geschäftsjahr 2022 verpflichtend anzuwendenden Standards und Interpretationen.

Folgende Rechnungslegungsstandards hat Vectron im Geschäftsjahr 2022 neu angewendet:

Änderungen an IAS 37: Belastende Verträge - Kosten der Vertragserfüllung

Mit den Änderungen wird festgelegt, dass die Kosten der Vertragserfüllung sich aus den Kosten, die sich direkt auf den Vertrag beziehen zusammensetzen. Bei den Kosten, die sich direkt auf einen Vertrag beziehen, kann es sich entweder um zusätzliche Kosten für die Erfüllung dieses Vertrages handeln (Beispiele wären direkte Arbeitskosten, Materialien) oder um eine Zuweisung anderer Kosten, die sich direkt auf die Erfüllung von Verträgen beziehen (ein Beispiel wäre die Zuweisung der Abschreibungskosten für einen Posten des Sachanlagevermögens, der bei der Erfüllung des Vertrages verwendet wird).

Die Änderungen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf den Abschluss der Vectron Systems AG.

Änderungen an IAS 16: Erlöse vor beabsichtigter Nutzung

Durch die Änderung wird verboten, von den Kosten einer Sachanlage die Erträge abzuziehen, die aus der Veräußerung von Gütern entstehen, die produziert werden, während eine Sachanlage an den vom Management beabsichtigten Standort sowie in den beabsichtigten betriebsbereiten Zustand gebracht wird. Stattdessen erfasst ein Unternehmen die Erträge aus derartigen Veräußerungen und die Kosten für die Produktion dieser Güter im Betriebsergebnis. Kosten für Testläufe, mit denen überprüft wird, ob die Sachanlage ordnungsgemäß funktioniert, stellen weiterhin ein Beispiel für direkt zurechenbare Kosten dar.

Die Änderungen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf den Abschluss der Vectron Systems AG.

Änderungen an IFRS 3: Verweis auf das Rahmenkonzept

Die Änderungen aktualisieren IFRS 3 dahingehend, dass sich der Standard nunmehr auf das Rahmenkonzept 2018 bezieht. Ein Erwerber hat bei der Identifizierung von Schulden, die er bei einem Unternehmenszusammenschluss übernommen hat, auf Geschäftsvorfälle und ähnliche Ereignisse im Anwendungsbereich von IAS 37 oder IFRIC 21 eben diese Vorschriften (anstelle des Rahmenkonzepts) anzuwenden. Darüber hinaus wurde aufgenommen, dass bei einem Unternehmenszusammenschluss erworbene Eventualforderungen nicht anzusetzen sind.

Die Änderungen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf den Abschluss der Vectron Systems AG.

Jährliche Verbesserungen an den IFRS - Zyklus 2018-2020

Im Rahmen des "annual improvement project" wurden Änderungen an vier Standards (IFRS 1, IFRS 9, IFRS 16 und IAS 41) vorgenommen.

Die Änderungen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf den Abschluss der Vectron Systems AG.

Neue Rechnungslegungsvorschriften

Die nachfolgenden neuen Standards und Interpretationen sind für die am 31. Dezember 2022 endenden Geschäftsjahre noch nicht verpflichtend anzuwenden und wurden von der Vectron Systems AG nicht freiwillig vorzeitig angewandt.

a) EU-Endorsement ist bereits erfolgt

IFRS 17 - Versicherungsverträge

Mit IFRS 17 erfolgt eine umfassende Neuregelung der Bilanzierung von Versicherungsverträgen. Der Standard ersetzt die bisherigen Vorschriften des IFRS 4 und macht Vorgaben für den Ansatz, die Bewertung, die Darstellung und die Anhangangaben zu Versicherungsverträgen. Das Bewertungsmodell des IFRS 17 basiert auf der Ermittlung der aktuellen Erfüllungswerte der Versicherungsverträge, so dass deren Wertansätze in jeder Berichtsperiode aufgrund von Schätzungsänderungen anzupassen sind.

Dieser Standard ist erstmals verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Die Änderungen werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Abschluss der Vectron Systems AG haben.

Änderungen an IAS 1 und am IFRS-Leitliniendokument 2: Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Änderungen beziehen sich auf eine Neufassung von Anforderungen im Hinblick auf die Angaben von Rechnungslegungsmethoden. Darüber hinaus wurde der Begriff der maßgeblichen Rechnungslegungsmethoden durch den Begriff der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden ersetzt.

Die Änderungen treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Die Änderungen werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Abschluss der Vectron Systems AG haben.

Änderungen an IAS 8: Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen

Die Änderungen umfassen die Klärung des Begriffs der rechnungslegungsbezogenen Schätzungen, wobei es sich um monetäre Beträge im Abschluss handelt, die mit Bewertungsunsicherheiten behaftet sind.

Die Änderungen treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Die Änderungen werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Abschluss der Vectron Systems AG haben.

Änderungen an IAS 12: Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen

IAS 12 sieht unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahmeregelung vor, nach der im Zeitpunkt des Zugangs eines Vermögenswerts oder einer Schuld keine aktiven oder passiven latenten Steuern anzusetzen sind.

Die Änderungen treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Die Änderungen werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Abschluss der Vectron Systems AG haben.

Änderungen an IFRS 17: Darstellung von Vergleichsinformationen bei erstmaliger Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9

Mit den Änderungen werden Übergangsvorschrift betreffend die Vergleichszahlen im ersten Berichtsjahr eingefügt.

Die Änderungen treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Die Änderungen werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Abschluss der Vectron Systems AG haben.

b) EU-Endorsement ist noch ausstehend

Änderungen an IAS 1 - Klassifizierung von Schulden als lang- oder kurzfristig

Die Änderungen an IAS 1 zur Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig betreffen nur den Ausweis von Schulden in der Darstellung der finanziellen Lage -nicht den Betrag oder den Zeitpunkt der Erfassung von Vermögenswerten, Schulden, Erträgen oder Aufwendungen oder die Angaben, die Unternehmen zu diesen Posten leisten. Zukünftig werden ausschließlich Rechte, die am Ende der Berichtsperiode bestehen, maßgeblich für die Klassifizierung einer Schuld bezüglich deren Fristigkeit sein. Darüber hinaus wurden ergänzende Vorschriften zum Kriterium "Erfüllung" im Zusammenhang mit der Klassifizierung nach Fristigkeiten aufgenommen.

Die Änderungen sind rückwirkend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Die Gesellschaft geht derzeit davon aus, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Abschluss ergeben werden.

Änderungen an IFRS 16: Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-lease-back-Transaktion

Mit der Änderung wird vorgeschrieben, dass ein Verkäufer (Leasingnehmer) Leasingverbindlichkeiten, die aus einer Sale-and-leaseback-Transaktion entstehen, nachfolgend so zu bewerten hat, dass er keinen Betrag des Gewinns oder Verlusts erfasst, der sich auf das zurückbehaltene Nutzungsrecht bezieht. Die neuen Vorschriften hindern einen Verkäufer (Leasingnehmer) nicht daran, Gewinne oder Verluste im Zusammenhang mit der teilweisen oder vollständigen Beendigung eines Leasingverhältnisses in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen.

Die Änderungen sind rückwirkend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Die Gesellschaft geht derzeit davon aus, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Abschluss ergeben werden.

3. Wesentliche Schätzungen und Ermessensentscheidungen

Die Aufstellung des Abschlusses erfordert die Anwendung rechnungslegungsbezogener Schätzungen, die per Definition selten den tatsächlichen Ergebnissen entsprechen. Die Anwendung der Rechnungslegungsmethoden der Gesellschaft unterliegt außerdem verschiedenen Ermessensausübungen durch das Management. Nachstehend geben wir einen Überblick über Bereiche mit höheren Beurteilungsspielräumen oder höherer Komplexität sowie über Posten, bei denen es wahrscheinlich zu einer wesentlichen Anpassung kommt, wenn Schätzungen und Annahmen sich als falsch erweisen. Ausführliche Informationen zu diesen Schätzungen und Ermessensentscheidungen sind in den sonstigen Anhangangaben enthalten, zusammen mit der Berechnungsgrundlage für jeden betroffenen Abschlussposten.

Wesentliche Schätzungen oder Ermessensentscheidungen wurden ausgeübt bei:

Erfassung von Umsatzerlösen und Aufteilung des Transaktionspreises - Anhangangabe 5.
Erfassung von aktiven latenten Steuern für Verlustvorträge - Anhangangabe 8.4.
Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten - Anhangangabe 11.2.2.
Bewertungsparameter der anteilsbasierten Vergütungstransaktion - Anhangangabe 15.
Schätzung von Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer - Anhangangabe 8.8.
Schätzung von Rückstellungen - Anhangangabe 8.9.
Schätzungsunsicherheiten und Ermessensentscheidungen im Zusammenhang mit der Bilanzierung von Leasingverhältnissen - Anhangangabe 8.2.

Sämtliche Schätzungen und Ermessensentscheidungen werden fortlaufend überprüft und basieren auf Erfahrungen der Vergangenheit und sonstigen Faktoren, einschließlich Erwartungen über zukünftige Ereignisse, die das Unternehmen finanziell beeinflussen können, und die unter den gegebenen Umständen als sachgerecht gelten.

Ermittlung der Zahlen

4. Segmentberichterstattung

Die operative Tätigkeit der Gesellschaft wird als ein einziges Segment gesteuert. Die Betriebsergebnisse werden von der Geschäftsführung regelmäßig im Hinblick auf Entscheidungen über die Allokation von Ressourcen und die Bewertung der Ertragskraft für das Unternehmen als Ganzes überprüft.

5. Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse ergeben sich aus folgenden Tätigkeiten:

in TEUR 2022 2021
Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden 23.416 36.110
Umsatzerlöse aus Finanzierungsleasing 1.313 1.758
Umsatzerlöse aus Operating-Leasingverhältnissen 488 359
Summe 25.217 38.227

Weitere Angaben zu Leasingverhältnissen, bei denen Vectron der Leasinggeber ist, befinden sich in der Anhangangabe 8.3.

5.1. Aufgliederung von Erlösen aus Verträgen mit Kunden

Die Gesellschaft erwirtschaftet Erlöse aus dem Verkauf von Kassen und der Bereitstellung von Kassensoftware.

in TEUR 2022 2021
Kassensysteme 14.777 29.780
Digitale Services 8.639 6.330
Summe 23.416 36.110

Die Erlöse verteilen sich wie folgt auf die Regionen, in denen die jeweiligen Kunden ihren Sitz haben.

in TEUR 2022 2021
Deutschland 19.977 32.278
International 3.439 3.832
Summe 23.416 36.110

Die zeitliche Aufteilung der Umsatzerlöse stellt sich wie folgt dar:

in TEUR 2022 2021
Einmalumsätze 14.897 29.913
Wiederkehrende Umsätze 8.519 6.197
Summe 23.416 36.110

Vertragsverbindlichkeiten, wie beispielsweise Vorkassen, werden in der Bilanz unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen. Die per 31. Dezember 2021 ausgewiesenen Vertragsverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 21 wurden im Geschäftsjahr vollständig als Umsatzerlöse erfasst. Es wird erwartet, dass die per 31. Dezember 2022 ausgewiesenen Vertragsverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 29 innerhalb des nächsten Geschäftsjahres erfüllt werden.

5.2. Rechnungslegungsgrundsätze und wesentliche Ermessensentscheidungen

Kassensysteme

Vectron produziert Kassensysteme und entwickelt Kassensoftware, welche über Fachhändler an Endkunden verkauft werden. Die Kassensoftware wird in der Regel als einmalige Lizenz mit unbegrenzter Laufzeit verkauft.

Die Umsatzerlöse werden erfasst, wenn die Verfügungsmacht über die Produkte übergegangen ist, d. h. diese an den Kunden (Fachhändler bzw. Endkunden) ausgeliefert wurden. Die Erlöse aus den Verkäufen werden in Höhe des im Vertrag festgelegten Preises erfasst. Es gibt keine signifikante Finanzierungskomponente, da im Allgemeinen ein (marktübliches) Zahlungsziel von maximal 60 Tagen vereinbart ist. Für die Verpflichtung der Gesellschaft, fehlerhafte Produkte im Rahmen von Standardgarantiebedingungen zu reparieren oder zu ersetzen, wird eine Rückstellung gebildet, siehe Anhangangabe 8.9.

Digitale Services

Vectron schließt Laufzeitverträge mit Kunden ab, durch die digitale Services im Zusammenhang mit einem Kassensystem zur Nutzung überlassen werden.

Erlöse aus Dienstleistungen werden in der Berichtsperiode erfasst, in der die Dienstleistungen erbracht werden. Vectron erfasst Erlöse aus der Bereitstellung der Kassensoftware monatlich mit Rechnungsstellung.

Vermietung von Kassensystemen

Neben dem Kauf von Kassensystemen und Kassensoftware hat der Endkunde die Möglichkeit Kassensysteme und die entsprechende Kassensoftware über eine bestimmte Laufzeit zu mieten. Dies erfolgt wie unter Anhangangabe 2.5.2. beschrieben als Finanzierungsleasing oder Operating-Leasing.

Im Rahmen des Finanzierungsleasings werden die Umsatzerlöse erfasst, wenn die Verfügungsgewalt über die Produkte übergegangen ist, d. h. diese an den Endkunden ausgeliefert wurden. Beim Operating-Leasingverhältnis werden die Umsatzerlöse linear über die Laufzeit erfasst.

6. Wesentliche Gewinn- oder Verlustrechnungsposten

Die Gesellschaft hat zahlreiche Posten identifiziert, die aufgrund ihrer Art und/oder Höhe wesentlich sind. Sie werden hier gesondert aufgeführt, um ein besseres Verständnis der Ertragslage der Gesellschaft zu ermöglichen.

6.1. Sonstige betriebliche Erträge

in TEUR 2022 2021
Währungsgewinne 67 26
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen - 50
Sonstige 83 49
Summe 150 125

6.2. Materialaufwand und bezogene Leistungen

in TEUR 2022 2021
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 4.774 11.173
Bezogene Leistungen 838 1.021
Summe 5.612 12.194

6.3. Personalaufwand

in TEUR 2022 2021
Löhne und Gehälter 8.896 8.771
Abfindungen 1.305 65
Sozialversicherungsbeiträge 1.047 996
Rentenversicherungsbeiträge 820 748
Anteilsbasierte Vergütung 185 29
Bonuszahlungen 117 1.327
Altersvorsorge 64 50
Summe 12.434 11.986

Im Geschäftsjahr angefallene Restrukturierungsaufwendungen im Rahmen des Programms "Fit for Future" umfassen im Wesentlichen Abfindungen, die mit TEUR 1.305 im Personalaufwand erfasst sind. Darüber hinaus enthalten die Sozialversicherungsbeiträge Aufwendungen in Höhe von TEUR 195, die im Zusammenhang mit der Restrukturierung stehen. Weitere Restrukturierungsaufwendungen werden unter Anhangsangabe 6.4 genannt.

6.4. Sonstige betriebliche Aufwendungen

in TEUR 2022 2021
Marketing- und Vertriebskosten 6.034 6.145
Verwaltungsaufwand 1.636 1.688
Gebäudekosten, Versicherungen und Beiträge 520 413
Instandhaltung und Reparaturen 330 365
Personalnahe Aufwendungen 288 387
Pkw 199 178
Reisekosten 114 77
Vergütung Aufsichtsrat 103 83
Entwicklungsaufwand 2 10
Währungsverluste 1 36
Sonstige 89 24
Summe 9.316 9.406

Provisionen für Fachhandelspartner sind in Höhe von TEUR 4.042 (2021: TEUR 3.872) unter den Marketing- und Vertriebskosten berücksichtigt.

Der Verwaltungsaufwand enthält Rechts- und Beratungskosten in Höhe von TEUR 38, die im Geschäftsjahr im Rahmen des Restrukturierungsprogramms angefallen sind.

Neben den in den sonstigen Aufwendungen enthaltenen Entwicklungsaufwendungen, fallen im Wesentlichen Forschungs- und Entwicklungskosten als Personalaufwand an. Die Forschungskosten und die im Aufwand erfassten Entwicklungskosten, die nicht die Kriterien eines immateriellen Vermögenswertes erfüllen, belaufen sich auf TEUR 2.562 (2021: TEUR 2.402).

6.5. Wertminderungsaufwendungen/-erträge auf finanzielle Vermögenswerte

Die Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte werden unter Anhangangabe 11.2.2 beschrieben. Im Geschäftsjahr wurden neben den Wertminderungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Leasingforderungen Wertminderungen i. H. v. TEUR 230 auf gewährte Darlehen erfasst.

6.6. Sonstige Steuern

in TEUR 2022 2021
Umsatzsteuernachzahlungen 158 -
KfZ-Steuer 10 10
Sonstige Steuererstattungen - -3
Summe 168 7

Im Geschäftsjahr wurden Umsatzsteuernachzahlungen aus Vorjahren in Höhe von TEUR 158 in den Aufwendungen für sonstige Steuern erfasst.

6.7. Zuwendungen der öffentlichen Hand

Als Reaktion auf die Verbreitung des Coronavirus und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt hat die Regierung bestimmte zeiltich befristete Erleichterungen für den Zugang zu staatlichen Lohnsubventionsprogrammen beschlossen.

In Deutschland gewährt die Regierung einen vereinfachten Zugang zu Kurzarbeitergeld, das den Mitarbeitenden die Lohnausfälle aus der Verkürzung der betriebsgwöhnlichen Arbeitszeit ersetzt. Dabei stellt die Weiterleitung des Kurzarbeitergeldes lediglich einen durchlaufenden Posten dar, wohingegen die Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit eine Zuwendung der öffentlichen Hand darstellt.

Vectron erhielt im Rahmen des Programms Zuwendungen der öffentlichen Hand von TEUR 3 (2021: TEUR 28), welche im Personalaufwand enthalten sind. Zum Stichtag bestehen Forderungen aus Corona-Hilfsmaßnahmen von TEUR 0 (31.12.2021: TEUR 0).

6.8. Finanzerträge und Finanzaufwendungen

in TEUR 2022 2021
Finanzerträge
Zinserträge aus Leasingverhältnissen 220 238
Zinserträge aus Finanzierungstransaktion 27 40
Sonstige Finanzerträge 1 4
Finanzerträge 248 282
Finanzierungsaufwendungen
Gezahlte/zu zahlende Zins- und Finanzierungsaufwendungen für finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden -239 -224
Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten -100 -55
Sonstige Finanzaufwendungen -10 -16
Finanzierungsaufwendungen -349 -295
Finanzergebnis -101 -13

6.9. Ertragsteueraufwand

Der Steueraufwand(-vorteil) der Gesellschaft verteilt sich folgendermaßen auf tatsächliche und latente Steuern:

in TEUR 2022 2021
Tatsächliche Steuern
Tatsächliche Steuern auf das Jahresergebnis - 295
Anpassungen für tatsächliche Steuern aus Vorjahren -16 -
Summe tatsächlicher Steueraufwand -16 295
Latente Ertragsteuern
Latente Steuern auf das Jahresergebnis -172 384
Summe latenter Steueraufwand (-vorteil) -172 384
Ertragsteueraufwand (-vorteil) -188 679

Überleitungsrechnung zwischen dem erwarteten Steueraufwand (Steuerertrag) und dem erfassten Steueraufwand (Steuerertrag):

in TEUR 2022 2021
Ergebnis vor Ertragsteueraufwand -5.459 3.116
Steuersatz der Gesellschaft: 31,90 % Erwarteter Steueraufwand (-ertrag) der Periode -1.741 994
Steuereffekte der Beträge, die bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens nicht abzugsfähig sind 112 15
Nicht aktivierte latente Steuern auf Verluste 1.457 -
Anpassungen für tatsächliche Steuern aus Vorjahren -16 -
Zuvor nicht erfasste steuerliche Verluste, die nunmehr zur Reduzierung des tatsächlichen Steueraufwands genutzt werden - -335
Sonstige Effekte - 5
Ertragsteueraufwand (-vorteil) -188 679

6.10. Ergebnis je Aktie

Nachfolgende Tabelle enthält die bei der Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie zugrunde gelegten Beträge:

in TEUR 2022 2021
Jahresergebnis -5.271 2.437
Durchschnittliche gewichtete Anzahl der Aktien 8.057 8.049
Unverwässertes Ergebnis je Aktie -0,65 0,30

Das verwässerte Ergebnis je Aktie entspricht dem unverwässerten Ergebnis je Aktie.

Im Rahmen der Aktienoptionspläne gewährte Optionen gelten als potentielle Stammaktien. Sie wurden in die Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie nicht einbezogen, da sie in der Berichtsperiode nicht verwässernd sind und keinen verwässernden Effekt auf das Ergebnis je Aktie haben. Einzelheiten zu den Optionen sind in der Anhangangabe 15. aufgeführt.

7. Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten

Diese Anhangangabe enthält Informationen zu den Finanzinstrumenten der Gesellschaft, u. a.:

einen Überblick über alle von der Gesellschaft gehaltenen Finanzinstrumente
detaillierte Informationen zu jeder Art von Finanzinstrument
Rechnungslegungsmethoden
Informationen über die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der Instrumente, einschließlich damit verbundener Ermessensentscheidungen und Schätzungsunsicherheiten.

Die Gesellschaft hält die folgenden Finanzinstrumente:

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte

in TEUR 31.12.2022 31.12.2021
Beteiligungen 526 404
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.753 3.558
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 13 20
Leasingforderungen 3.264 4.051
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 1.323 1.521
Liquide Mittel 12.575 19.868
Summe 20.454 29.422
Langfristig 3.192 4.014
Kurzfristig 17.262 25.408

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten

in TEUR 31.12.2022 31.12.2021
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.947 3.151
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 19 308
Kreditaufnahmen - 3.000
Verbindlichkeiten aus Absatzförderungsmodell 2.128 2.526
Verbindlichkeiten aus Refinanzierungstransaktionen 1.050 1.225
Verbindlichkeiten aus Mietkauf 405 646
Leasingverbindlichkeiten 7.808 8.443
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 215 250
Summe 13.572 19.549
Langfristig 8.641 9.905
Kurzfristig 4.931 9.644

Die Position der Gesellschaft im Hinblick auf verschiedene mit den Finanzinstrumenten verbundene Risiken wird in Anhangangabe 11. erläutert. Zum Bilanzstichtag entspricht das maximale Ausfallrisiko dem Buchwert jeder vorstehend aufgeführten Kategorie an finanziellen Vermögenswerten.

7.1. Beteiligungen

Zum 1. Januar 2023 hat die Vectron Systems AG 100 % an der acardo group AG sowie 100 % an der acardo activation GmbH erworben. Aktivierungsfähige Anschaffungskosten wurden bereits zum 31. Dezember 2022 als Beteiligung angesetzt, sodass sich die Beteiligungen im Geschäftsjahr auf TEUR 526 (31.12.2021 TEUR 404) erhöht.

7.2. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

in TEUR 31.12.2022 31.12.2021
Forderungen aus Verträgen mit Kunden 4.365 4.808
Forderungen aus Operating-Leasing-Verhältnissen 173 164
Wertberichtigung -1.785 -1.414
Summe 2.753 3.558

7.2.1. Klassifizierung als Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind von Kunden geschuldete Beträge für im gewöhnlichen Geschäftsverlauf verkaufte Güter bzw. erbrachte Dienstleistungen sowie aus Operating-Leasingverhältnissen. Sie sind im Allgemeinen innerhalb von maximal 60 Tagen zu begleichen und werden daher, mit Ausnahme einer Forderung, als kurzfristig eingestuft. Längere Zahlungsziele werden nur in Ausnahmefällen gewährt. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind beim erstmaligen Ansatz zum Betrag der unbedingten Gegenleistung zu erfassen. Enthalten sie signifikante Finanzierungskomponenten, sind sie stattdessen zum beizulegenden Zeitwert anzusetzen. Die Gesellschaft hält Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, um die vertraglichen Cashflows zu vereinnahmen und bewertet sie in der Folge unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten. Eine Forderung i. H. v. TEUR 789 (31.12.2021: TEUR 602) ist mit TEUR 457 (31.12.2021: TEUR 436) besichert. Einzelheiten zu den Wertminderungsmethoden der Gesellschaft und der Berechnung der Wertberichtigung sind in der Anhangangabe 11.2.2. enthalten.

Die Gesellschaft vermietet Kassensysteme an Endkunden, die als Operating-Leasingverhältnis klassifiziert werden. Die Rechnungslegungsmethoden für die Leasingverhältnisse werden in Anhangangabe 2.5.2. erläutert.

7.2.2. Beizulegende Zeitwerte der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Der beizulegende Zeitwert von kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entspricht deren Buchwert. Weitere Informationen zur Einstufung und beizulegendem Zeitwert von langfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind in der Anhangangabe 11.4. erläutert.

7.2.3. Wertminderungen und Risiken

Informationen zu Wertminderungen der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und dem Ausfall- und Fremdwährungsrisiko, denen die Gesellschaft ausgesetzt ist, sind Anhangangabe 11.1. und 11.2. zu entnehmen.

7.2.4. Factoring-Vereinbarung

Die Vectron Systems AG hat Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die Gegenstand einer Factoring-Vereinbarung sind. Im Rahmen dieser Vereinbarung hat die Gesellschaft die entsprechenden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Barzahlung an den Factor übertragen und kann die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nicht mehr verkaufen oder verpfänden. Das Risiko des Zahlungsverzugs und das Ausfallrisiko gehen im Wesentlichen auf den Factor über. Die Gesellschaft überträgt das vertragliche Recht auf Cashflows aus diesen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und überträgt alle wesentlichen mit dem Finanzinstrument verbundenen Risiken und Chancen auf den Factor, so dass die Ausbuchungskriterien nach IFRS 9 für die verkauften Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfüllt sind. Die Gesellschaft weist daher die übertragenen Vermögenswerte nicht mehr in ihrer Bilanz aus. Des Weiteren wurde kein signifikantes anhaltendes Engagement (Continuing Involvement) festgestellt und somit wurden in diesem Zusammenhang keine Beträge erfasst.

7.3. Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete sonstige finanzielle Vermögenswerte

7.3.1. Klassifizierung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten

Die Gesellschaft bewertet ihre finanziellen Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten, wenn beide folgenden Bedingungen erfüllt sind:

der finanzielle Vermögenswert wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows zu halten, und
die Vertragsbedingungen führen zu Cashflows, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete sonstige finanzielle Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:

in TEUR 31.12.2022 31.12.2021
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 13 20
Forderungen aus Factoring 315 274
Forderungen aus Kautionen 285 285
Gewährte Darlehen 691 962
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 32 -
Summe 1.336 1.541
Langfristig 642 912
Kurzfristig 694 629

7.3.2. Beizulegende Zeitwerte der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten sonstigen finanziellen Vermögenswerte

Der beizulegende Zeitwert von kurzfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerten entspricht deren Buchwert. Weitere Informationen zur Einstufung und beizulegendem Zeitwert von langfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerten sind in der Anhangangabe 11.4. erläutert.

7.3.3. Wertminderung und Risiken

Anhangangabe 11.2. umfasst Informationen zur Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten und zum Ausfallrisikovolumen der Gesellschaft.

Alle zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten sonstige finanzielle Vermögenswerte lauten auf Euro. Infolgedessen besteht kein Fremdwährungsrisiko. Da die Finanzinvestitionen bis zur Endfälligkeit gehalten werden, liegt auch kein Marktrisiko vor.

7.4. Liquide Mittel

in TEUR 31.12.2022 31.12.2021
Bankguthaben in Euro 12.541 19.819
Bankguthaben in fremder Währung 32 45
Kassenbestand 2 4
Summe 12.575 19.868

7.5. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

in TEUR 31.12.2022 31.12.2021
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.947 3.151
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 19 308
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 215 250
Summe 2.181 3.709
Langfristig - -
Kurzfristig 2.181 3.709

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind unbesichert und werden überwiegend innerhalb von 14 Tagen nach Zugang beglichen.

Die Buchwerte der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen entsprechen aufgrund deren kurzfristiger Art den beizulegenden Zeitwerten.

Die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten umfassen im Wesentlichen Verbindlichkeiten für Jahresabschluss- und Steuerberatungskosten.

7.6. Verbindlichkeiten aus Absatzförderungsmodell und Refinanzierungstransaktionen

Im Rahmen der Finanzierungs- und der Operating-Leasingverhältnisse schließt Vectron laufend Verträge mit Finanzdienstleistern über die Finanzierung von Kassensystemen. Die erhaltenen Beträge werden als eine finanzielle Verbindlichkeit bilanziert. Die Höhe der Verbindlichkeiten entspricht dem Barwert der künftigen Zahlungen an den Finanzdienstleister, abgezinst mit dem vertraglich festgelegten Zinssatz. Die Verträge haben in der Regel eine Laufzeit von drei bis vier Jahren und werden in monatlichen Raten getilgt.

Vectron vermietet die finanzierten Kassensysteme im Rahmen der Leasingvereinbarungen an Endkunden weiter. Für weitere Angaben zu Leasingverhältnissen, bei denen Vectron der Leasinggeber ist, siehe Anhangangabe 8.3.

7.7. Verbindlichkeiten aus Mietkauf

Um ein Großprojekt zu finanzieren, hat Vectron am 22. Juli 2020 einen Vertrag über Mietkauf von Kassensystemen mit einem Finanzdienstleister abgeschlossen. Die Laufzeit des Vertrags beträgt 48 Monate, die Tilgung erfolgt in monatlichen Raten. Die Verbindlichkeit ist durch einen Eigentumsvorbehalt der Kassensysteme gegenüber dem Kunden gesichert. Die finanziellen Vermögenswerte betragen zum 31. Dezember 2022 TEUR 428 (31.12.2021 TEUR 668).

7.8. Kreditaufnahmen

Die Gesellschaft hat am 15. Dezember 2020 einen Darlehensvertrag für erhöhten Betriebsmittelbedarf über TEUR 3.000 abgeschlossen. Der Betriebsmittelkredit wurde im Januar 2021 vollständig gezogen. Der Kredit wurde planmäßig zum 31. Dezember 2022 getilgt (siehe Anhangangabe 11.3).

Die Verzinsung des genannten Darlehens lag bei 1,23 %.

Für das genannten Darlehen wurden keine besonderen Sicherheiten gestellt.

Des Weiteren hat die Vectron Systems AG einen Rahmenkreditvertrag über TEUR 1.000 abgeschlossen. Das Kreditverhältnis endet am 31. Dezember 2023; in der Vergangenheit erfolgte stets eine Prolongation um ein Jahr. Zum Ende der Berichtsperiode wurde der Kredit von der Gesellschaft in Form von zwei Avalen teilweise in Anspruch genommen. Zur Absicherung von Kreditanspruchnahmen ist das Warenlager sicherungsübereignet. Der Buchwert der als Sicherheit übertragenen Vermögenswerte für kurzfristige Kreditaufnahmen beläuft sich auf TEUR 3.771.

Leasingverbindlichkeiten sind faktisch gesichert, da die Rechte an den im Abschluss erfassten Leasinggegenständen bei Zahlungsausfall an den Leasinggeber zurückfallen.

Bei den Kreditaufnahmen unterscheiden sich die Zeitwerte nicht wesentlich von den Buchwerten, da die Zinszahlungen auf diese Kreditaufnahmen nahezu den aktuellen Marktsätzen entsprechen oder die Kreditaufnahmen kurzfristig sind.

8. Nicht-finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten

8.1. Entwicklung des Anlagevermögens

in TEUR Anschaffungs- und Herstellungskostenkosten
Stand zum 01.01.2021 Zugänge Abgänge Stand zum 31.12.2021
--- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte
Konzessionen und gewerbliche Schutzrechte 7.766 1.174 - 8.940
7.766 1.174 - 8.940
Sachanlagen
Technische Anlagen und Maschinen 1.414 - - 1.414
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.686 453 - 3.139
Geleistete Anzahlungen - - - -
4.100 453 - 4.553
Nutzungsrechte
Gebäude 1.123 8.599 - 9.722
Fahrzeuge 372 164 - 536
IT- und Büroausstattung 33 - - 33
1.528 8.763 - 10.291
in TEUR Abschreibungen
Stand zum 01.01.2021 Abschreibungen Abgänge Stand zum 31.12.2021 Restbuchwert zum 31.12.2021
--- --- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte
Konzessionen und gewerbliche Schutzrechte 7.679 68 - 7.747 1.193
7.679 68 - 7.747 1.193
Sachanlagen
Technische Anlagen und Maschinen 1.352 41 - 1.393 21
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.465 551 - 2.016 1.123
Geleistete Anzahlungen - - - - -
2.817 592 - 3.409 1.144
Nutzungsrechte
Gebäude 790 751 - 1.541 8.181
Fahrzeuge 134 156 - 290 246
IT- und Büroausstattung 23 10 - 33 -
947 917 - 1.864 8.427
in TEUR Anschaffungs- und Herstellungskostenkosten
Stand zum 01.01.2022 Zugänge Abgänge Stand zum 31.12.2022
--- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte
Konzessionen und gewerbliche Schutzrechte 8.940 15 - 8.955
8.940 15 - 8.955
Sachanlagen
Technische Anlagen und Maschinen 1.414 1 - 1.415
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.139 91 - 3.230
4.553 92 - 4.645
Nutzungsrechte
Gebäude 9.722 72 - 9.794
Fahrzeuge 536 116 - 652
IT- und Büroausstattung 33 - - 33
10.291 188 - 10.479
in TEUR Abschreibungen Restbuchwert
Stand zum 01.01.2022 Abschreibungen Abgänge Stand zum 31.12.2022 zum 31.12.2022
--- --- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte
Konzessionen und gewerbliche Schutzrechte 7.747 279 - 8.026 929
7.747 279 - 8.026 929
Sachanlagen
Technische Anlagen und Maschinen 1.393 10 - 1.403 12
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.016 335 - 2.351 879
3.409 345 - 3.754 891
Nutzungsrechte
Gebäude 1.541 723 - 2.264 7.530
Fahrzeuge 290 154 - 444 208
IT- und Büroausstattung 33 - - 33 -
1.864 877 - 2.741 7.738

Die Zugänge im Bereich der anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattungen betreffen aktivierte Eigenleistungen in Höhe von TEUR 7 (2021: TEUR 119) sowie Ersatzbeschaffungen.

8.2. Leasingverhältnisse - Leasingnehmer

In dieser Anhangangabe werden Informationen zu Leasingverhältnissen gegeben, in denen die Gesellschaft Leasingnehmer ist.

Die Gesellschaft mietet ein Bürogebäude, verschiedene Fahrzeuge sowie IT- und Büroausstattung. Mietverträge für Gebäude werden in der Regel langfristig abgeschlossen (>10 Jahre). Mietverträge für Fahrzeuge werden in der Regel für feste Zeiträume bis zu 3 Jahren abgeschlossen.

Die Rechnungslegungsmethoden für die Leasingverhältnisse werden in Anhangangabe 2.5.1. erläutert.

Die Entwicklung der Nutzungsrechte ist der Entwicklung des Anlagevermögens in Anhangangabe 8.1. zu entnehmen.

Die Zugänge der Nutzungsrechte im Geschäftsjahr 2022 von TEUR 188 (2021: TEUR 8.763) resultieren im Wesentlichen aus neuen Fahrzeugleasingverträgen.

8.2.1. In der Bilanz erfasste Beträge

In der Bilanz werden nachfolgende Posten im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen ausgewiesen:

Leasingverbindlichkeit

in TEUR 31.12.2022 31.12.2021
Kurzfristig 799 810
Langfristig 7.009 7.633
Summe 7.808 8.443

8.2.2. In der Gesamtergebnisrechnung erfasste Beträge

Die Gesamtergebnisrechnung zeigt folgende Beträge im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen:

in TEUR 2022 2021
Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten 100 55
Aufwendungen im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen über Vermögenswerte mit geringem Wert, die nicht in kurzfristigen Leasingverhältnissen erfasst werden 11 8
Aufwendungen für variable Leasingzahlungen, die nicht in der Bewertung der Leasingverbindlichkeit enthalten sind 45 47
Summe 156 110

Die in der Kapitalflussrechnung erfassten Auszahlungen für Leasing betrugen in 2022 TEUR 924 (2021: TEUR 952).

8.3. Leasingverhältnisse - Leasinggeber

In dieser Anhangangabe werden Informationen zu Leasingverhältnissen gegeben, in denen die Gesellschaft Leasinggeber ist.

Im Zuge des operativen Geschäfts vermietet die Gesellschaft Kassensysteme an Endkunden. Die Leasingverhältnisse werden als Finanzierungsleasing und Operating-Leasing klassifiziert, zusätzlich werden die Anforderungen des Hersteller- bzw. Händlerleasing angewendet.

Die Rechnungslegungsmethoden für die Leasingverhältnisse werden in Anhangangabe 2.5.2. erläutert.

Die Veräußerungsgewinne aus dem Finanzierungsleasing und die Leasingerträge aus den Operating-Leasingverhältnissen werden in Anhangangabe 5. dargestellt.

Zinserträge auf die Nettoinvestition in die Leasingverhältnisse aus Finanzierungsleasing betrugen TEUR 220 (2021 angepasst: TEUR 238). Aus Transparenzgründen hat die Gesellschaft abweichend zum Vorjahr, die Zinserträge aller Leasingforderungen mit in die Angaben aufgenommen.

Die Fälligkeitsanalyse der Leasingforderungen stellt sich wie folgt zusammen:

in TEUR 31.12.2022 31.12.2021
<1 Jahr 1.685 2.079
1-2 Jahre 1.112 1.300
2-3 Jahre 665 725
3-4 Jahre 162 333
4-5 Jahre 2 18
Gesamtbetrag der nicht diskontierten Leasingforderungen 3.626 4.455
Nicht realisierter Finanzertrag -220 -238
Nettoinvestition in das Leasingverhältnis 3.406 4.217
in TEUR 31.12.2022 31.12.2021
Leasingforderungen 3.406 4.217
Wertminderung -142 -166
Summe 3.264 4.051

Informationen zu Wertminderungen der Leasingforderungen und dem Ausfallrisiko, denen die Gesellschaft ausgesetzt ist, sind der Anhangangabe 11.2. zu entnehmen.

8.4. Latente Steuern

Der Bilanzansatz beinhaltet temporäre Differenzen, die auf folgende Posten entfallen:

31.12.2022 Stand netto zum 1. Januar Erfasst im Gewinn oder Verlust Stand zum 31. Dezember
in TEUR Netto Latente Steueransprüche Latente Steuerschulden
--- --- --- --- --- ---
Steuerliche Verluste 2.386 161 2.547 2.547 -
Anlagevermögen 82 -21 61 61 -
Nutzungsrechte -2.688 219 -2.469 - -2.469
Leasingforderungen -1.345 258 -1.087 - -1.087
Verbindlichkeiten aus Absatzförderungsmodell 805 -126 679 679 -
Verbindlichkeiten aus Refinanzierungstransaktionen 383 -195 188 188 -
Leasingverbindlichkeiten 2.693 -202 2.491 2.491 -
Rückstellungen 53 78 131 131 -
Steueransprüche(-schulden) vor Saldierung 2.369 172 2.541 6.097 -3.556
Verrechnung der Steuer -3.556 3.566
Steueransprüche(-schulden) nach Saldierung 2.541 -
31.12.2021 Stand netto zum 1. Januar Zugänge durch Verschmelzung Angepasster Stand netto zum 1. Januar Erfasst im Gewinn oder Verlust Stand zum 31. Dezember
in TEUR Netto Latente Steueransprüche
--- --- --- --- --- --- ---
Steuerliche Verluste 2.813 - 2.813 -427 2.386 2.386
Anlagevermögen -52 245 193 -111 82 82
Nutzungsrechte -185 - -185 -2.503 -2.688 -
Leasingforderungen -1.269 -315 -1.584 239 -1.345 -
Verbindlichkeiten aus Absatzförderungsmodell 1.015 - 1.015 -210 805 805
Verbindlichkeiten aus Refinanzierungstransaktionen 155 97 252 131 383 383
Leasingverbindlichkeiten 186 - 186 2.507 2.693 2.693
Rückstellungen 63 - 63 -10 53 53
Steueransprüche(-schulden) vor Saldierung 2.726 27 2.753 -384 2.369 6.402
Verrechnung der Steuer -4.033
Steueransprüche(-schulden) nach Saldierung 2.369
31.12.2021 Stand zum 31. Dezember
in TEUR Latente Steuerschulden
--- ---
Steuerliche Verluste -
Anlagevermögen -
Nutzungsrechte -2.688
Leasingforderungen -1.345
Verbindlichkeiten aus Absatzförderungsmodell -
Verbindlichkeiten aus Refinanzierungstransaktionen -
Leasingverbindlichkeiten -
Rückstellungen -
Steueransprüche(-schulden) vor Saldierung -4.033
Verrechnung der Steuer 4.033
Steueransprüche(-schulden) nach Saldierung -

Verlustvorträge sind in Höhe von TEUR 4.568 nicht für die Aktivierung von latenten Steuern genutzt worden (31.12.2021: TEUR 0).

8.5. Vorräte

in TEUR 31.12.2022 31.12.2021
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 2.162 2.364
Fertige Erzeugnisse / Waren 1.609 2.579
Summe 3.771 4.943

Die im Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2022 als Aufwand ausgewiesenen Vorräte beliefen sich auf TEUR 4.774 (2021: TEUR 11.173). Sie sind in den Kosten für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie in Kosten für bezogenen Leistungen enthalten. Im Geschäftsjahr 2022 wurden Wertminderungen auf Vorräte in Höhe von TEUR 154 (2021: TEUR 76) als Aufwand erfasst. Wertaufholungen führten im gleichen Zeitraum in Höhe von TEUR 87 (2021: TEUR 45) zu einem Ertrag, da höhere Nettoveräußerungswerte erzielt werden konnten, als im Vorjahr angenommen.

8.6. Kurzfristige sonstige Vermögenswerte

in TEUR 31.12.2022 31.12.2021
Rechnungsabgrenzung 165 214
Umsatzsteuerforderungen 15 1
Summe 180 215

8.7. Kurzfristige sonstige Verbindlichkeiten

in TEUR 31.12.2022 31.12.2021
Lohnsteuer 139 133
Umsatzsteuerverbindlichkeiten - 173
Sonstige 53 39
Summe 192 345

8.8. Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer

in TEUR 31.12.2022 31.12.2021
Abfindungen 1.312 65
Urlaub und Überstunden 304 281
Bonuszahlungen 94 1.386
Anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich 5 -
Kosten der Altersversorgung - 1
Summe 1.715 1.733
Langfristig 5 -
Kurzfristig 1.710 1.733

Bei den für das Geschäftsjahr genannten Abfindungen handelt es sich um Verpflichtungen aus dem Restrukturierungsprogramm.

Seit dem Geschäftsjahr 2022 bestehen für ein Vorstandsmitglied anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich. Im Rahmen dieses Programms werden jährlich virtuelle Aktien in Höhe eines festgesetzten Betrags gewährt, die nach vier Jahren ausgezahlt werden. Der Ausweis der Verbindlichkeit erfolgt unter den Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer. Die Aufwendungen werden über den Erdienungszeitraum als Personalaufwand erfasst. Der Personalaufwand und die Verbindlichkeit betragen zum 31.12.2022 TEUR 5.

8.9. Rückstellungen

in TEUR Garantierückstellung Rückstellung für Rechtsstreitigkeiten Sonstige Summe
01.01.2021 119 179 10 308
Zugänge durch Verschmelzung 9 - 10 19
Angepasster Stand zum 01.01.2021 128 179 20 327
Zuführung - 30 - 30
Verbrauch im laufenden Jahr -31 -130 - -161
31.12.2021 97 79 20 196
Langfristig 97 79 20 196
in TEUR Garantierückstellung Rückstellung für Rechtsstreitigkeiten Sonstige Summe
01.01.2022 97 79 20 196
Zuführung - 60 4 64
Auflösung -30 - - -30
31.12.2022 67 139 24 230
Langfristig 67 139 24 230

9. Eigenkapital

9.1. Gezeichnetes Kapital

Bei den im gezeichneten Kapital ausgewiesenen Aktien handelt es sich um nennwertlose Inhaber-Stückaktien mit je einem Stimmrecht und einem rechnerischen Wert von EUR 1,00.

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt TEUR 8.057 (31.12.2021: TEUR 8.057),

U. a. durch die Beschlüsse der Hauptversammlung vom 21. Juni 2022, die einerseits die Aufhebung des (nicht ausgenutzten) genehmigten Kapitals 2021 und anderseits die Schaffung des genehmigten Kapitals 2022 beinhalteten, wird nachfolgend die Entwicklung der Kapitalien und der eingeräumten Bezugsrechte im Geschäftsjahr dargestellt.

Gemäß Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 21. Juni 2022, wird der Vorstand ermächtigt, bis zum 20. Juni 2027 mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft um insgesamt bis zu TEUR 4.028 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender, nennwertloser Stückaktien gegen Bareinlage und/oder Sacheinlage zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2022) und dabei einen von der gesetzlichen Regelung abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen. Die Ermächtigung kann einmalig oder mehrfach, ganz oder in Teilmengen ausgenutzt werden. Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates über den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Ausgabe zu entscheiden. Bei Kapitalerhöhungen ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand kann jedoch mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre unter bestimmten Bedingungen ausschließen. Im Geschäftsjahr 2022 wurde das genehmigte Kapital 2022 nicht in Anspruch genommen.

Gemäß Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 21. Juni 2022, wird das Grundkapital um bis zu TEUR 100 durch Ausgabe von bis zu 100.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des letzten Geschäftsjahrs, für das noch kein Gewinnverwendungsbeschluss gefasst wurde, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2022). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von variablen Vergütungskomponenten mit langfristiger Anreizwirkung für Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft und der Geschäftsführung nachgeordneter verbundener Unternehmen im In- und Ausland.

Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu TEUR 42 bedingt erhöht durch Ausgabe von bis zu 42.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien (bedingtes Kapital 2017). In 2022 wurden daraus keine weiteren Bezugsrechte eingeräumt. Zum Bilanzstichtag liegen die Bezugsrechte, die nicht aufwandswirksam behandelt werden, mit TEUR 0 im Geld. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Bezugsrechten an leitende Mitarbeiter der Gesellschaft und nachgeordneter verbundener Unternehmen im In- und Ausland nach Maßgabe der Bestimmungen des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 23. Juni 2017 zu TOP 10. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Bezugsrechten von ihren Rechten Gebrauch machen.

Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu TEUR 285 bedingt erhöht durch Ausgabe von bis zu 285.081 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien (bedingtes Kapital 2020). In 2022 wurden daraus 212.500 Bezugsrechte eingeräumt. In 2022 liegen die Bezugsrechte, die nicht aufwandswirksam behandelt werden, mit TEUR 0 im Geld. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Bezugsrechten an derzeitige und künftige Mitarbeiter der Gesellschaft und nachgeordneter verbundener Unternehmen im In- und Ausland nach Maßgabe der Bestimmungen des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 10. September 2020 zu TOP 7. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Bezugsrechten von ihren Rechten Gebrauch machen.

Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu TEUR 3.215 bedingt erhöht durch Ausgabe von 3.215.136 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien (bedingtes Kapital 2021). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Bezugsrechten für Erwerber von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen nach Maßgabe der Bestimmungen des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 10. Juni 2021 zu TOP 9. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Bezugsrechten von ihren Rechten Gebrauch machen.

9.2. Kapitalrücklage

Der jeweilige Stand der Kapitalrücklage zu den Bilanzstichtagen und die Entwicklung der Kapitalrücklage in den Geschäftsjahren ergeben sich aus der Eigenkapitalveränderungsrechnung.

In der Kapitalrücklage werden Aufgelder aus der Ausgabe von Anteilen ausgewiesen.

Anteilsbasierte Vergütung

Personalaufwendungen im Zusammenhang mit anteilsbasierten Vergütungen werden in der Kapitalrücklage erfasst. Zum 31. Dezember 2022 sind TEUR 361 (31.12.2021: TEUR 176) aus eigenkapitalbasierten Vergütungstransaktionen in der Kapitalrücklage enthalten.

9.3. Bilanzverlust

Der jeweilige Stand des Bilanzverlusts zu den Bilanzstichtagen und die Entwicklung des Bilanzverlusts in den Geschäftsjahren ergeben sich aus der Eigenkapitalveränderungsrechnung.

10. Angaben zu Cashflows

10.1. Zahlungsunwirksame Investitions- und Finanzierungstätigkeiten

Zahlungsunwirksame Investitions- und Finanzierungstätigkeiten, die in anderen Anhangangaben ausgewiesen wurden:

Erwerb von Nutzungsrechten - Anhangangabe 8.2.
An Mitarbeitende ausgegebene Aktien im Rahmen des Aktienplans - Anhangangabe 15.

10.2. Veränderungen der Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeiten

2022

in TEUR Stand zum 1. Januar Zahlungswirksam Nicht-Zahlungswirksam Stand zum 31. Dezember
Kreditaufnahmen 3.000 -3.037 37 -
Verbindlichkeiten aus Absatzförderungsmodell 2.526 -500 102 2.128
Verbindlichkeiten aus Refinanzierungstransaktionen 1.225 -251 76 1.050
Verbindlichkeiten aus Mietkauf 646 -264 23 405
Leasingverbindlichkeiten 8.443 -924 289 7.808
Summe 15.840 -4.976 527 11.391

2021

in TEUR Stand zum 1. Januar Zahlungswirksam Nicht-Zahlungswirksam Stand zum 31. Dezember
Kreditaufnahmen - 2.965 35 3.000
Verbindlichkeiten aus Absatzförderungsmodell 3.182 -780 124 2.526
Verbindlichkeiten aus Refinanzierungstransaktionen 487 338 400 1.225
Verbindlichkeiten aus Mietkauf 876 -264 34 646
Leasingverbindlichkeiten 584 -952 8.811 8.443
Summe 5.129 1.307 9.404 15.840

Risiken

11. Finanzrisikomanagement

Der nachfolgende Abschnitt erläutert die Position der Gesellschaft im Hinblick auf finanzielle Risiken und wie sich diese auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft in der Zukunft auswirken können. Angaben zu Gewinnen und Verlusten des laufenden Jahres wurden, soweit relevant, einbezogen, um Zusammenhänge klarzustellen.

Risiko Risiken aus Bewertung
Marktrisiko - Fremdwährung Bilanzierte finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die nicht auf Euro lauten Sensitivitätsanalyse
Ausfallrisiko Liquide Mittel und Schuldtitel Altersstrukturanalyse Bonitätsbewertungen
Liquiditätsrisiko Kreditaufnahmen und sonstige Verbindlichkeiten Auszahlungsprofile

Zur Überwachung und Entscheidungsunterstützung hat Vectron ein Risikomanagement-System etabliert und einen Risikomanagement-Beauftragten ernannt, der direkt an den Vorstand berichtet. Es findet eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Risiken und der Gegenmaßnahmen statt. Die Risiken werden klassifiziert und sowohl qualitativ als auch quantitativ bewertet. Veränderungen werden dokumentiert, so dass historische Entwicklungen nachvollziehbar sind. Die Ergebnisse jeder Überprüfung werden an den Vorstand berichtet. Sind zusätzliche Gegenmaßnahmen erforderlich, so werden diese direkt vom Vorstand initiiert.

11.1. Marktrisiko - Fremdwährungsrisiko

Risikoposition und Steuerung

Der Fremdwährungsanteil des Wareneinkaufs lag im Geschäftsjahr 2022 bei circa 53 % (2021: 33 %) des Materialeinsatzes. Überwiegend handelt es sich um Geschäftsvorfälle in US-Dollar. Die Preise des Materialeinsatzes werden daher direkt von Wechselkursschwankungen beeinflusst. Um das Risiko aus Wechselkursschwankungen zu minimieren, werden Fremdwährungspositionen in Abhängigkeit von historischen und erwarteten Fremdwährungsentwicklungen über Kassakäufe abgedeckt.

Das Fremdwährungsrisiko stellt sich am Ende der Berichtsperiode wie folgt dar:

31.12.2022 31.12.2021
in TEUR USD GBP USD GBP
--- --- --- --- ---
Liquide Mittel 14 18 16 29
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 18 127 25 135
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -1 -2 -487 -2
Summe 31 143 -446 162

Umsatzerlöse und übrige Aufwendungen der Gesellschaft werden nicht von Wechselkursschwankungen beeinflusst. Umsätze in Fremdwährungsgebieten laufen überwiegend in Euro. Daneben wird vereinzelt in GBP und USD fakturiert.

Die aggregierten Nettofremdwährungsgewinne/-verluste, die erfolgswirksam erfasst wurden, betragen TEUR 66 (2021: TEUR -10).

Sensitivität

Wie zuvor dargestellt, ist die Gesellschaft in erster Linie Änderungen des USD/ EUR-Wechselkurses ausgesetzt. Die Sensitivität des Gewinns oder Verlusts bezogen auf Wechselkursänderungen entsteht aus Sicht der Gesellschaft im Wesentlichen aus auf USD und GBP lautenden Finanzinstrumenten.

Einfluss auf das Ergebnis nach Steuern
in TEUR 2022 2021
--- --- ---
USD/EUR Wechselkurs - Erhöhung um 5 %* -1 14
USD/EUR Wechselkurs - Verminderung um 5 %* 1 -16
* Wobei alle anderen Variablen konstant bleiben
Stichtagskurs zum 31. Dezember 1,07 1,13
Einfluss auf das Ergebnis nach Steuern
in TEUR 2022 2021
--- --- ---
GBP/EUR Wechselkurs - Erhöhung um 5 %* -5 -6
GBP/EUR Wechselkurs - Verminderung um 5 %* 5 6
* Wobei alle anderen Variablen konstant bleiben
Stichtagskurs zum 31. Dezember 0,89 0,84

Das Risiko der Gesellschaft im Hinblick auf sonstige Fremdwährungsschwankungen ist unwesentlich.

11.2. Ausfallrisiko

Ausfallrisiken entstehen aus liquiden Mitteln, Forderungen aus Verträgen mit Kunden und Operating-Leasingverhältnissen sowie Leasingforderungen, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden.

11.2.1. Risikosteuerung

Dem grundsätzlichen Ausfallrisiko der Debitoren wird durch verschiedene Prüfungen auf Portfolio- und Einzelebene begegnet, u. a. mit einer regelmäßigen Überprüfung der Kreditlimite, einem regelmäßigen Austausch mit Kunden, einem zeitnahen und regelmäßigen Mahn- und Inkassowesen und weiteren Mitigationsmaßnahmen.

Abhängigkeiten von einzelnen großen Kunden stellen bei Zahlungsausfällen ein höheres Risiko dar. Dieses Risiko ist bei Vectron zurzeit jedoch gering (der größte Kunde von Vectron hat in 2022 3,4 % (2021: 3,4 %) des Gesamtumsatzes ausgemacht), kann sich durch einzelne Großaufträge jedoch erhöhen.

Zu zukünftigen Abhängigkeiten von einzelnen großen Kunden wird auf den Lagebericht verwiesen.

11.2.2. Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten

Die Gesellschaft hat zwei Arten von finanziellen Vermögenswerten, die dem Modell der erwarteten Kreditverluste unterliegen:

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
Leasingforderungen.

Sonstige finanzielle Vermögenswerte sowie liquide Mittel unterliegen ebenfalls den Wertminderungsvorschriften von IFRS 9. Aufgrund der kurzfristigen Instrumente und deren Ausfallwahrscheinlichkeit bestand keine Notwendigkeit zur Bildung einer Risikovorsorge.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Gesellschaft wendet den vereinfachten Ansatz nach IFRS 9 an, um die erwarteten Kreditverluste zu bemessen; demzufolge werden für alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen die über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste herangezogen.

Zur Bemessung der erwarteten Kreditverluste wurden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf Basis von Überfälligkeitstagen zusammengefasst.

Die erwarteten Verlustquoten beruhen auf den Zahlungsprofilen der Umsätze über eine Periode von zwölf Monaten vor dem 31. Dezember 2022 bzw. 31. Dezember 2021 und den entsprechenden historischen Ausfällen in dieser Periode. Die historischen Verlustquoten werden angepasst, um aktuelle und zukunftsorientierte Informationen zu makroökonomischen Faktoren abzubilden, die sich auf die Fähigkeit der Kunden, die Forderungen zu begleichen, auswirken. Die Gesellschaft hat das deutsche Bruttoinlandsprodukt als relevantesten Faktor identifiziert und passt die historischen Verlustquoten um die erwarteten Veränderungen des Bruttoinlandsproduktes an.

Auf dieser Grundlage wurde die Wertberichtigung im Hinblick auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 31. Dezember 2022 und zum 31. Dezember 2021 wie folgt ermittelt:

31.12.2022 Nicht Überfällig (in Tagen) Summe
in TEUR überfällig 1-30 31-60 61-90 über 90
--- --- --- --- --- --- ---
Bruttobuchwerte - Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.513 204 126 119 2.577 4.539
Erwartete Verlustquote 2,04 % 3,06 % 3,28% 3,43 % 67,49 % 39,31 %
Risikovorsorge 31 6 4 4 1.739 1.785
31.12.2021 Nicht Überfällig (in Tagen) Summe
in TEUR überfällig 1-30 31-60 61-90 über 90
--- --- --- --- --- --- ---
Bruttobuchwerte - Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.838 182 159 117 2.555 4.852
Erwartete Verlustquote 1,53 % 2,47 % 2,62 % 2,78 % 53,77 % 29,14 %
Risikovorsorge 28 5 4 3 1.374 1.414

Der Schlussbilanzwert der Wertberichtigungen für Forderungen aus Lieferungen und zum 31. Dezember wird wie folgt vom Eröffnungsbilanzwert der Wertberichtigung übergeleitet:

in TEUR 2022 2021
Eröffnungsbilanzwert der Wertberichtigung am 1. Januar 1.414 1.014
Zugänge durch Verschmelzung - 45
Im Gewinn oder Verlust erfasste Erhöhung der Wertberichtigung für Kreditverluste 504 412
Im Geschäftsjahr als uneinbringlich abgeschriebene Beträge -34 -4
Nicht in Anspruch genommene, aufgelöste Beträge -99 -53
Summe 1.785 1.414

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden ausgebucht, wenn nach angemessener Einschätzung keine Realisierbarkeit mehr gegeben ist. Zu den Indikatoren, wonach nach angemessener Einschätzung keine Realisierbarkeit mehr gegeben ist, zählen unter anderem das Versäumnis eines Schuldners, sich zu einem Rückzahlungsplan gegenüber der Gesellschaft zu verpflichten und das Versäumnis, für eine Periode von mehr als 90 Tagen Zahlungsverzug, vertragliche Zahlungen zu leisten.

Wertminderungsaufwendungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden im Betriebsergebnis als Wertminderungsaufwendungen, netto, dargestellt. In Folgeperioden erzielte, früher bereits abgeschriebene Beträge werden im gleichen Posten erfasst.

Aufgrund der durch die COVID-19-Pandemie bedingten Unsicherheiten wurde das Forderungsmanagement intensiviert. Im Geschäftsjahr sind keine signifikanten Forderungsverluste eingetreten.

Leasingforderungen

Die Leasingforderungen sind im Anwendungsbereich des allgemeinen Ansatzes des Wertminderungsmodells nach IFRS 9.

Zu den Stichtagen bestanden keine objektiven Hinweise auf eine Wertminderung, weshalb die Leasingforderungen beim erstmaligen Ansatz der Stufe 1 zugeordnet und eine Risikovorsorge als 12-Monats ECL ermittelt wurde.

In der Folge berücksichtigt Vectron die Ausfallwahrscheinlichkeit zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes der Leasingforderungen und das Vorliegen einer signifikanten Erhöhung des Ausfallrisikos während aller Berichtsperioden. Um zu beurteilen, ob sich das Ausfallrisiko signifikant erhöht hat, vergleicht Vectron das Ausfallrisiko im Hinblick auf den Vermögenswert am Abschlussstichtag mit dem Ausfallrisiko im Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes. Dabei werden verfügbare angemessene und belastbare zukunftsorientierte Informationen berücksichtigt. Insbesondere werden die folgenden Indikatoren einbezogen:

interne Bonitätsbewertung; und
tatsächliche oder erwartete signifikante nachteilige Änderungen der geschäftlichen, finanziellen oder wirtschaftlichen Bedingungen, die erwartungsgemäß eine wesentliche Änderung der Fähigkeit des Kreditnehmers verursachen, seine Verpflichtungen zu erfüllen.

Ein Ausfall im Hinblick auf eine Leasingforderung liegt vor, wenn die Vertragspartei die Vornahme von vertraglichen Zahlungen innerhalb von 90 Tagen nach Fälligkeit versäumt.

Leasingforderungen werden abgeschrieben, wenn nach angemessener Einschätzung eine Realisierbarkeit nicht mehr erwartet wird. Zu den Stichtagen bestehen Leasingforderungen in Höhe von TEUR 3.406 (31.12.2021: TEUR 4.217) und darauf gebildete Wertminderungen von TEUR 142 (31.12.2021: TEUR 166). Im Geschäftsjahr 2022 wurden zusätzliche Wertminderungen auf Leasingforderungen in Höhe von TEUR 114 ergebniswirksam erfasst und unter den Wertminderungsaufwendungen auf finanzielle Vermögenswerte ausgewiesen.

11.2.3. Wesentliche Schätzungen und Ermessensausübungen

Die Wertminderungen für finanzielle Vermögenswerte beruhen auf Annahmen zum Ausfallrisiko und zu den erwarteten Verlustquoten. Die Gesellschaft übt bei der Aufstellung dieser Annahmen und der Auswahl der Inputfaktoren für die Berechnung der Wertminderung Ermessen aus, basierend auf den Erfahrungen der Gesellschaft aus der Vergangenheit, bestehenden Marktbedingungen sowie zukunftsorientierten Schätzungen zum Ende jeder Berichtsperiode.

11.3. Liquiditätsrisiko

Eine umsichtige Liquiditätsrisikosteuerung bedeutet, ausreichend Zahlungsmittel vorzuhalten sowie Finanzmittel durch Kreditlinien zur Verfügung zu haben, um Verbindlichkeiten fristgerecht zu begleichen. Aus Gründen einer wirtschaftlichen Solidität strebt Vectron zudem eine hohe Eigenkapitalquote an.

Am Ende der Berichtsperiode hielt die Gesellschaft sofort verfügbare Bankguthaben von TEUR 12.575 (31.12.2021: TEUR 19.868). Zudem hatte die Gesellschaft zum Bilanzstichtag Zugriff auf freie Kreditlinien i. H. v. TEUR 765 (31.12.2021: TEUR 765).

Die aktuelle freie Kreditlinie hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2023 und kann jederzeit in Anspruch genommen werden. In der Vergangenheit wurde die Kreditlinie stets um ein Jahr prolongiert.

Die nachstehenden Tabellen analysieren die finanziellen Verbindlichkeiten der Gesellschaft in die jeweiligen Laufzeitbänder, basierend auf ihren vertraglichen Laufzeiten für alle nicht derivativen finanziellen Verbindlichkeiten.

Bei den in der Tabelle ausgewiesenen Beträgen handelt es sich um die vertraglichen nicht abgezinsten Cashflows. Innerhalb von 12 Monaten fällige Salden entsprechen deren Buchwerten, da der Einfluss der Abzinsung nicht signifikant ist.

31.12.2022

in TEUR
Bis zu einem Jahr Zwischen einem und fünf Jahren Über fünf Jahre Summe vertragliche Cashflows Buchwerte
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.947 - - 1.947 1.947
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 19 - - 19 19
Verbindlichkeiten aus Absatzförderungsmodell 1.107 1.327 - 2.434 2.128
Verbindlichkeiten aus Refinanzierungstransaktionen 710 395 - 1.105 1.050
Verbindlichkeiten aus Mietkauf 264 154 - 419 405
Leasingverbindlichkeiten 891 3.185 4.236 8.312 7.808
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 215 - - 215 215
Summe 5.153 5.061 4.236 14.450 13.572
31.12.2021

in TEUR
Bis zu einem Jahr Zwischen einem und fünf Jahren Über fünf Jahre Summe vertragliche Cashflows Buchwerte
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.151 - - 3.151 3.151
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 308 - - 308 308
Kreditaufnahmen 3.000 - - 3.000 3.000
Verbindlichkeiten aus Absatzförderungsmodell 1.320 1.322 - 2.642 2.526
Verbindlichkeiten aus Refinanzierungstransaktionen 670 602 - 1.272 1.225
Verbindlichkeiten aus Mietkauf 264 419 - 683 646
Leasingverbindlichkeiten 908 3.199 5.014 9.121 8.443
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 250 - - 250 250
Summe 9.871 5.542 5.014 20.427 19.549

11.4. Einstufungen und beizulegende Zeitwerte von Finanzinstrumenten

Die nachstehende Tabelle zeigt die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten, einschließlich ihrer Stufen in der Fair Value-Hierarchie. Sie enthält keine Informationen zum beizulegenden Zeitwert für finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Schulden, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, wenn der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert darstellt.

Der beizulegende Zeitwert von liquiden Mitteln, kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, kurzfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerten, kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, kurzfristigen Darlehen und sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten entspricht im Wesentlichen aufgrund der kurzfristigen Fälligkeiten dieser Instrumente annähernd ihrem Buchwert. Es wird auf die weitere Auflistung in der nachstehenden Tabelle verwiesen.

Es sind ebenso keine Angaben zum Zeitwert von Leasingverbindlichkeiten für das laufende Jahr zu machen.

31.12.2022 IFRS 9 Kategorie Fortgeführte Anschaffungskosten

TEUR
Beizulegender Zeitwert

TEUR
Beizulegender Zeitwert Stufe
Finanzielle Vermögenswerte
Leasingforderungen FAAC 3.264 3.264 3
Langfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen FAAC 176 176 3
Langfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte FAAC 642 642 3
Finanzielle Schulden
Kreditaufnahmen FLAC - - 3
Verbindlichkeiten aus Absatzförderungsmodell FLAC 2.128 2.128 3
Verbindlichkeiten aus Refinanzierungstransaktionen FLAC 1.050 1.050 3
Verbindlichkeiten aus Mietkauf FLAC 405 405 3
31.12.2021 IFRS 9 Kategorie Fortgeführte Anschaffungskosten

TEUR
Beizulegender Zeitwert

TEUR
Beizulegender Zeitwert Stufe
Finanzielle Vermögenswerte
Leasingforderungen FAAC 4.051 4.051 3
Langfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen FAAC 428 428 3
Langfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte FAAC 912 912 3
Finanzielle Schulden
Kreditaufnahmen FLAC 3.000 3.000 3
Verbindlichkeiten aus Absatzförderungsmodell FLAC 2.526 2.526 3
Verbindlichkeiten aus Refinanzierungstransaktionen FLAC 1.225 1.225 3
Verbindlichkeiten aus Mietkauf FLAC 646 646 3

Die beizulegenden Zeitwerte der Leasingforderungen und der langfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entsprechen den Buchwerten. Der beizulegende Zeitwert wurde anhand der abgezinsten Cashflows unter Verwendung eines aktuellen Kreditzinses ermittelt. Dieser wird infolge nicht beobachtbarer Inputparameter, einschließlich des Kontrahenten-Ausfallrisikos, in Stufe 3 der Zeitwerthierarchie eingeordnet.

Die beizulegenden Zeitwerte der langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten beruhen auf den abgezinsten Cashflows, unter Anwendung des aktuellen Marktzinssatzes für derartige Finanzierung. Sie werden aufgrund der Verwendung nicht beobachtbarer Inputfaktoren, einschließlich des eigenen Ausfallrisikos, in der Zeitwerthierarchie in die beizulegenden Zeitwerte der Stufe 3 eingeordnet.

12. Kapitalmanagement

Die Ziele des Kapitalmanagements der Vectron Systems AG im Sinne einer Risikosteuerung sind primär darauf ausgelegt, einen ausreichend hohen freien Cashflow zu erzielen, um so die Gesamtfinanzierung der Gesellschaft optimal zu gestalten. Aus diesem Grunde strebt die Gesellschaft eine hohe Eigenkapitalquote an. Zudem werden ausreichend hohe Liquiditätsbestände vorgehalten, so dass auch bei längeren Schwächephasen aufgrund von Umsatzschwankungen die Stabilität des Unternehmens jederzeit gewährleistet bliebe.

Während des Geschäftsjahres 2022 (2021) verfolgte Vectron die Strategie, eine Eigenkapitalquote von mindestens 33 % (2021: 33 %) und einen Zahlungsmittelbestand von mindestens TEUR 8.000 (2021: TEUR 8.000) aufrechtzuerhalten.

Die liquiden Mittel belaufen sich zum Stichtag auf TEUR 12.575 (31.12.2021: TEUR 19.868). Die Eigenkapitalquote in den Geschäftsjahren stellte sich wie folgt dar:

in TEUR 31.12.2022 31.12.2021
Eigenkapital 20.466 25.552
Gesamtkapital 36.513 47.713
Eigenkapitalquote 56,05 % 53,55 %

13. Anteile an anderen Unternehmen

Tochterunternehmen

Vectron hält Anteile an folgenden Tochterunternehmen:

Von der Gesellschaft gehaltene Anteile
Name des Unternehmens Geschäftssitz Wesentliche Tätigkeiten 31.12.2022 31.12.2021
--- --- --- --- ---
posmatic GmbH Münster Kassensoftware 100 % 100 %
VECTRON America INC. Ontario (Kanada) Vertriebsgesellschaft 80 % 80 %

Sonstige Informationen

14. Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Als nahestehende Unternehmen oder Personen im Sinne des IAS 24 gelten Unternehmen bzw. Personen, welche die Gesellschaft beherrschen oder von ihr beherrscht werden. Beherrschung liegt hierbei vor, wenn ein Gesellschafter die Entscheidungsgewalt aufgrund von Stimmrechten oder anderen Rechten über das Tochterunternehmen hat, er an positiven und negativen Rückflüssen partizipiert und diese Rückflüsse durch seine Entscheidungsgewalt beeinflussen kann.

Darüber hinaus gelten Personen und deren nahe Familienangehörige als nahestehend, wenn sie maßgeblichen Einfluss auf das Unternehmen ausüben oder im Management des Unternehmens oder des Mutterunternehmens eine Schlüsselposition innehaben. Die Gesellschaft hat die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats als nahestehende Personen identifiziert.

14.1. Tochterunternehmen

Die Anteile an Tochterunternehmen können Anhangangabe 13. entnommen werden.

14.2. Vergütungen für Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen

Nachfolgend wird die Vergütung für Vorstand und Aufsichtsrat dargestellt:

in TEUR 2022 2021
Kurzfristig fällige Leistungen 905 1.122
davon:
fixe Bezüge 884 851
variable Bezüge 21 271
Summe 905 1.122

Für anteilsbasierte Vergütungen an den Vorstand wurden im Geschäftsjahr TEUR 44 (2021: TEUR 12) im Personalaufwand erfasst.

14.3. Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Die folgenden Transaktionen fanden mit nahestehenden Unternehmen und Personen während der Berichtsperiode statt:

Erhaltene Leistungen

in TEUR 2022 2021
Bezogene Dienstleistungen von Tochterunternehmen -20 -158
Bezogene Dienstleistungen ehemaliger Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen -10 -
Summe -30 -158

Erbrachte Leistungen

in TEUR 2022 2021
Verkäufe von Gütern an Tochterunternehmen 1 20
Transaktionen im Zusammenhang mit Darlehen an Tochterunternehmen - 4
Summe 1 24

14.4. Ausstehende Salden aus Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Am Abschlussstichtag waren folgende Salden aus Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen ausstehend:

in TEUR 31.12.2022 31.12.2021
Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber: -113 -378
Tochterunternehmen -19 -308
Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen -82 -70
Ehemaligen Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen -12 -
Kurzfristige Forderungen gegenüber: 43 20
Tochterunternehmen 13 20
Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen 20 -
Ehemaligen Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen 10 -
Summe -70 -358

Gegenüber einem Tochterunternehmen besteht eine uneinbringliche Forderung i. H. v. TEUR 17 (31.12.2021: TEUR 17). Die ausstehenden Forderungen wurden um diesen Betrag entsprechend wertgemindert.

15. Anteilsbasierte Vergütung

Die Mitarbeiteroptionspläne sollen langfristige Anreize für derzeitige und künftige Mitarbeitende schaffen und aktiv die Steigerung des langfristigen Börsenwertes der Gesellschaft fördern. Im Rahmen dieser Pläne werden den Teilnehmern Optionen gewährt, die nur bei Erfüllung bestimmter Leistungsbedingungen unverfallbar werden. Die Teilnahme am Plan liegt im Ermessen der Geschäftsleitung.

15.1. Aktienoptionspläne

Zum 31. Dezember 2022 hatte die Gesellschaft die folgenden anteilsbasierten Vereinbarungen:

Aktienoptionsplan 2011

Die Einrichtung des Aktienoptionsplans wurde von der Hauptversammlung am 26. Mai 2011 beschlossen.

Im Rahmen des Aktienoptionsplans 2011 ist die Anzahl der unverfallbar werdenden Optionen abhängig von der relativen Entwicklung des Aktienkurses der Gesellschaft im Vergleich zum Aktienindex TecDAX der Frankfurter Wertpapierbörse. Erstmals nach Ablauf von vier Jahren ab dem Zeitpunkt der Optionsausgabe kann ein Drittel der Bezugsrechte ausgeübt werden. Nach Ablauf von weiteren zwölf Monaten kann das zweite Drittel der Bezugsrechte ausgeübt werden und nach Ablauf von weiteren zwölf Monaten das dritte Drittel. Die Bezugsrechte haben eine Laufzeit von sieben Jahren. Nach Ende der Laufzeit verfallen diese ersatzlos.

Die Optionen werden im Rahmen des Plans unentgeltlich gewährt und umfassen keine Dividenden oder Stimmrechte.

Sie können jährlich jeweils nur innerhalb eines Zeitraumes von sechs Wochen ab dem zweiten auf die Veröffentlichung des Halbjahresberichtes und/oder des Jahresabschlusses folgenden Tag ausgeübt werden.

Der Bezugspreis ist der arithmetische Durchschnitt der Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft in der Schlussauktion im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA-Handel) oder eines Nachfolgesystems während der letzten fünf Börsentage vor Gewährung der Bezugsrechte, mindestens aber ein Euro.

Die folgende Tabelle zeigt einen Überblick über die im Rahmen des Plans gewährten Optionen:

2022 2021
Durchschnittlicher Ausübungspreis je Aktienoption Anzahl der Optionen Durchschnittlicher Ausübungspreis je Aktienoption Anzahl der Optionen
--- --- --- --- ---
Zum 1. Januar - - EUR 2,58 18.672
Im Geschäftsjahr ausgeübt - - EUR 2,58 -18.672
Zum 31. Dezember - - - -
Zum 31. Dezember unverfallbar und ausübbar - - - -
Gewährungszeitpunkt Verfalldatum Ausübungspreis Aktienoptionen 31.12.2022 Aktienoptionen 31.12.2021
02.12.2014 01.12.2021 EUR 2,58 - -
Summe - -
Durchschnittliche restliche Vertragslaufzeit in Jahren - -

Aktienoptionsplan 2017

Die Einrichtung des Aktienoptionsplans wurde von der Hauptversammlung am 23. Juni 2017 beschlossen.

Im Rahmen des Aktienoptionsplans 2017 ist die Anzahl der unverfallbar werdenden Optionen abhängig von der relativen Entwicklung des Aktienkurses der Gesellschaft im Vergleich zum Aktienindex TecDAX der Frankfurter Wertpapierbörse. Erstmals nach Ablauf von vier Jahren ab dem Zeitpunkt der Optionsausgabe kann ein Drittel der Bezugsrechte ausgeübt werden. Nach Ablauf von weiteren zwölf Monaten kann das zweite Drittel der Bezugsrechte ausgeübt werden und nach Ablauf von weiteren zwölf Monaten das letzte Drittel. Die Bezugsrechte haben eine Laufzeit von sieben Jahren. Nach Ende der Laufzeit verfallen diese ersatzlos.

Die Optionen werden im Rahmen des Plans unentgeltlich gewährt und umfassen keine Dividenden oder Stimmrechte.

Die Bezugsrechte können nicht mehr ausgeübt werden von dem Tag an, an dem die Gesellschaft ein Angebot an ihre Aktionäre zum Bezug von neuen Aktien oder Teilschuldverschreibungen mit Wandel- oder Optionsrechten durch Anschreiben an alle Aktionäre oder durch Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht hat, bis zum Ablauf des letzten Tages. Die Bezugsrechte können zudem nur jeweils innerhalb eines Zeitraums von sechs Wochen ab dem zweiten auf die Veröffentlichung des Halbjahresberichtes und/oder des Jahresabschlusses folgenden Tages (Ausübungszeitraum gem. § 193 Abs. 2, Nr. 4 AktG) ausgeübt werden. Vom 24.-31. Dezember eines jeden Kalenderjahres ist die Ausübung der Bezugsrechte grundsätzlich ausgeschlossen.

Der Bezugspreis ist der arithmetische Durchschnitt der Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft in der Schlussauktion im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA-Handel) oder eines Nachfolgesystems während der letzten fünf Börsentage vor Gewährung der Bezugsrechte, mindestens aber ein Euro.

Die folgende Tabelle zeigt einen Überblick über die im Rahmen des Plans gewährten Optionen:

2022 2021
Durchschnittlicher Ausübungspreis je Aktienoption Anzahl der Optionen Durchschnittlicher Ausübungspreis je Aktienoption Anzahl der Optionen
--- --- --- --- ---
Zum 1. Januar EUR 12,10 70.000 EUR 12,27 84.000
Im Geschäftsjahr verfallen EUR 11,84 -28.000 EUR 13,14 -14.000
Zum 31. Dezember EUR 12,27 42.000 EUR 12,10 70.000
Zum 31. Dezember unverfallbar und ausübbar EUR 13,14 28.000 - -

Zum Jahresende ausstehende Aktienoptionen weisen die folgenden Verfallsdaten und Ausübungspreise auf:

Gewährungszeitpunkt Verfalldatum Ausübungspreis Aktienoptionen 31.12.2022 Aktienoptionen 31.12.2021
25.10.2018 24.10.2025 EUR 13,14 28.000 42.000
10.04.2019 09.04.2026 EUR 10,53 14.000 28.000
Summe 42.000 70.000
Durchschnittliche restliche Vertragslaufzeit in Jahren 2,97 4,00

Aktienoptionsplan 2018

Die Einrichtung des Aktienoptionsplans wurde von der Hauptversammlung am 1. August 2018 beschlossen.

Im Rahmen des Aktienoptionsplans 2018 ist die Anzahl der unverfallbar werdenden Optionen abhängig von der absoluten Entwicklung des Aktienkurses der Gesellschaft, der im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA-Handel) oder eines Nachfolgesystems mindestens 49,00 Euro betragen muss und einer relativen Entwicklung des Aktienkurses von mehr als 20 % im Vergleich zum Aktienindex DAX der Frankfurter Wertpapierbörse oder eines Nachfolgeindex. Nach Ablauf von vier Jahren ab dem Zeitpunkt der Optionsausgabe können Optionen ganz oder teilweise ausgeübt werden. Die Bezugsrechte haben eine Laufzeit von sieben Jahren. Nach Ende der Laufzeit verfallen diese ersatzlos.

Die Optionen werden im Rahmen des Plans unentgeltlich gewährt und umfassen keine Dividenden oder Stimmrechte.

Die Ausübung der Bezugsrechte ist jeweils in der Zeit zwischen dem zehnten des letzten Monats eines jeden Quartals und dem Tag der nachfolgenden Bekanntgabe der jeweiligen vorläufigen Unternehmensergebnisse (Quartalszahlen/Halbjahresbericht) ausgeschlossen. Des Weiteren ist die Ausübung des Bezugsrechts jeweils beginnend mit dem Monat der Hauptversammlung bis zum Tag der Hauptversammlung (einschließlich) ausgeschlossen.

Der Ausübungspreis der Optionen beträgt 80 % des arithmetischen Durchschnitts der Preise, zu dem die Aktien der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse in den letzten fünf Tagen vor der Gewährung der Bezugsrechte gehandelt werden, mindestens jedoch EUR 1,00.

Die folgende Tabelle zeigt einen Überblick über die im Rahmen des Plans gewährten Optionen, die an Mitglieder des Managements gewährt wurden:

2022 2021
Durchschnittlicher Ausübungspreis je Aktienoption Anzahl der Optionen Durchschnittlicher Ausübungspreis je Aktienoption Anzahl der Optionen
--- --- --- --- ---
Zum 1. Januar EUR 13,63 25.000 EUR 13,63 25.000
Im Geschäftsjahr verfallen EUR 13,63 -25.000 - -
Zum 31. Dezember - - EUR 13,63 25.000
Zum 31. Dezember unverfallbar und ausübbar - - - -
Gewährungszeitpunkt Verfalldatum Ausübungspreis Aktienoptionen 31.12.2022 Aktienoptionen 31.12.2021
01.08.2018 31.07.2025 EUR 13,63 - 25.000
Summe - 25.000
Durchschnittliche restliche Vertragslaufzeit in Jahren - 3,58

Aktienoptionsplan 2020

Die Einrichtung des Aktienoptionsplans wurde von der Hauptversammlung am 10. September 2020 beschlossen.

Im Rahmen des Aktienoptionsplans 2020 ist die Anzahl der unverfallbar werdenden Optionen abhängig von der relativen Entwicklung des Aktienkurses der Gesellschaft im Vergleich zum Aktienindex TecDAX der Frankfurter Wertpapierbörse. Nach Ablauf von vier Jahren ab dem Zeitpunkt der Optionsausgabe können Optionen ganz oder teilweise ausgeübt werden. Die Bezugsrechte haben eine Laufzeit von sieben Jahren. Nach Ende der Laufzeit verfallen diese ersatzlos.

Die Optionen werden im Rahmen des Plans unentgeltlich gewährt und umfassen keine Dividenden oder Stimmrechte.

Die Ausübung der Optionen ist unzulässig jeweils im Zeitraum von 30 Kalendertagen vor Bekanntgabe der Unternehmenszahlen, d. h. vor Veröffentlichung des Jahresabschlusses bzw. etwaiger Quartals- oder Zwischenberichte ("ausübungsfreie Zeiträume"). Der Bezugspreis ergibt sich aus dem Mittelwert der in der Schlussauktion im XETRA®-Handel oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem bzw. Nachfolgekurs festgestellten Preise der Aktien der Gesellschaft während der letzten fünf Börsenhandelstage vor Ausgabe der Option, mindestens jedoch EUR 1,00.

Die folgende Tabelle zeigt einen Überblick über die im Rahmen des Plans gewährten Optionen:

2022 2021
Durchschnittlicher Ausübungspreis je Aktienoption Anzahl der Optionen Durchschnittlicher Ausübungspreis je Aktienoption Anzahl der Optionen
--- --- --- --- ---
Zum 1. Januar EUR 10,31 60.000 - -
Im Geschäftsjahr gewährt EUR 3,41 212.500 EUR 10,37 80.000
Im Geschäftsjahr verfallen EUR 7,16 -37.500 EUR 10,55 -20.000
Zum 31. Dezember EUR 4,57 235.000 EUR 10,31 60.000
Zum 31. Dezember unverfallbar und ausübbar - - - -

Zum Jahresende ausstehende Aktienoptionen weisen die folgenden Verfallsdaten und Ausübungspreise auf:

Gewährungszeitpunkt Verfalldatum Ausübungspreis Aktienoptionen 31.12.2022 Aktienoptionen 31.12.2021
04.01.2021 05.01.2032 EUR 10,55 - 10.000
21.01.2021 22.01.2032 EUR 10,00 10.000 10.000
01.03.2021 02.03.2032 EUR 10,33 30.000 40.000
30.09.2022 01.10.2033 EUR 3,41 195.000 -
Summe 235.000 60.000
Durchschnittliche restliche Vertragslaufzeit in Jahren 10,48 10,13

15.2. Beizulegender Zeitwert der gewährten Optionen

Der beizulegende Zeitwert der im Geschäftsjahr 2022 gewährten Optionen belief sich zum Gewährungszeitpunkt am 30. September 2022 auf EUR 1,45. Der beizulegende Zeitwert im Gewährungszeitpunkt wird unter Verwendung einer angepassten Form des Black-Scholes-Modells bestimmt. Die Vorgehensweise beinhaltet ein Monte-Carlo-Simulationsmodell, das den Ausübungspreis, die Laufzeit der Option, den Aktienkurs zum Gewährungszeitpunkt, die erwartete Preisvolatilität der zugrundeliegenden Aktien, die erwarteten Dividenden, den risikolosen Zinssatz für die Laufzeit der Option und die Korrelation und Volatilität des Aktienindexes TecDAX der Frankfurter Wertpapierbörse berücksichtigt.

Folgende Bewertungsparameter wurden für die im Geschäftsjahr 2022 gewährten Aktienoptionen in das Modell integriert:

Bewertungsparameter 30.09.2022
Aktienkurs im Gewährungszeitpunkt EUR 3,56
Erwartete Volatilität der Vectron-Aktie 52,37 %
Risikoloser Zinssatz 2,11 %
Dividendenrendite 0,00 %
Erwartete Laufzeit in Jahren 11,00

Die erwartete Volatilität basiert auf der historischen Entwicklung der Vectron-Aktie in dem Zeitraum, welcher der erwarteten Laufzeit entspricht.

Der gewichtete beizulegende Zeitwert der im Geschäftsjahr gewährten Aktienoptionen zum Gewährungszeitpunkt betrug EUR 1,45.

Im Geschäftsjahr 2022 wurde Aufwand aus anteilsbasierten Vergütungen in Höhe von TEUR 185 (2021: TEUR 29) im Personalaufwand erfasst. Zum 31. Dezember 2022 sind TEUR 361 (31.12.2021: TEUR 176) aus eigenkapitalbasierten Vergütungstransaktionen in der Kapitalrücklage enthalten.

Pflichtangaben und ergänzende Angaben nach HGB

Ergänzende Angaben nach § 264 HGB

16. Mitarbeiteranzahl

Vectron beschäftigte durchschnittlich 175 (2021: 181) Mitarbeitende. Die Aufteilung der Mitarbeitenden anhand der Beschäftigungsart ergibt sich aus der folgenden Tabelle:

2022 2021
Vollzeitbeschäftigte Mitarbeitende 151 158
Teilzeitbeschäftigte Mitarbeitende 24 23
Durchschnittliche Anzahl 175 181

17. Honorare des Abschlussprüfers

Für die erbrachten Dienstleistungen der RSM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurden folgende Honorare erfasst:

in TEUR 2022 2021
Abschlussprüferleistungen 51 55
Sonstige Leistungen 122 82
Summe 173 137

Das für das Geschäftsjahr abgerechnete Honorar des Abschlussprüfers betrifft Abschlussprüfungsleistungen in Höhe von TEUR 51 und sonstige Leistungen im Rahmen eines Unternehmenserwerbs in Höhe von TEUR 122.

18. Mitglieder des Vorstands

Dem Vorstand gehören an:

• Thomas Stümmler: Chief Executive Officer
• Dr. Ralf-Peter Simon: Chief Sales Officer (ab 1. Oktober 2022 Chief Operating Officer)
• Christoph Thye (ab 22. Februar 2023) Chief Marketing Officer
• Jens Reckendorf: (bis 30. September 2022) Chief Technical Officer
• Silvia Ostermann: (bis 31. Oktober 2022) Chief Operating Officer

Die Gesamtbezüge des Vorstands betragen für das Geschäftsjahr insgesamt TEUR 806 (2021: TEUR 1.041).

19. Aufsichtsrat

Dem Aufsichtsrat gehören an:

Herr Prof. Dr. Dr. Claudius Schikora (Vorsitzender), Präsident der Hochschule für angewandtes Management
Herr Thorsten Behrens (stellv. Vorsitzender), Dipl.-Kaufmann, Managing Director, Stephens Inc.
Herr Jürgen Gallmann, Managing Director, Cumulus Ventures GmbH und Advisor / Mentor am Unternehmer-TUM, Zentrum für Innovation und Gründung, München
Herr Andreas Prenner, Mag. rer. soc. oec., CFO und Director HR & Organisation der Vereinigung der Österreichischen Industrie

Die Aufsichtsratvergütung für den Vorsitzenden betrug bis zur Hauptversammlung 2022 grundsätzlich TEUR 30 p. a., die übrigen Aufsichtsratsmitglieder erhielten jeweils grundsätzlich TEUR 20 p. a. als Vergütung. Ab der Hauptversammlung 2022 wurde das Vergütungsmodell in fixe und variable Anteile aufgeteilt: jedes Aufsichtsratsmitglied erhält ein jährliches Fixum von TEUR 18 sowie ein Sitzungsgeld von TEUR 1 pro Teilnahme an einer Aufsichtsratssitzung. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält jeweils den 1,5fachen Wert der Vergütung eines Aufsichtsratsmitgliedes. Es erfolgt eine anteilige Zahlung, wenn das Aufsichtsratsmitglied nicht das gesamte Geschäftsjahr im Amt ist. Im Berichtsjahr hat der Aufsichtsrat eine Vergütung von insgesamt TEUR 99 erhalten.

20. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Zum 1. Januar 2023 hat Vectron 100 % der Aktien an der acardo group AG sowie 100 % der Geschäftsanteile an der acardo activation GmbH (im Weiteren "acardo" genannt) erworben. acardo ist Anbieter von digitalen Marketingleistungen (Couponing) mit Sitz in Dortmund. Mit der Akquisition wird Vectron das Spektrum seines Leistungsangebots erweitern.

Der Kaufpreis für die Beteiligungen teilt sich in eine feste Komponente in Höhe von Mio. EUR 10,7 und zwei variable Komponenten (Earn-out). Der sogenannte Earn-out 1 sieht in Abhängigkeit vom EBIT der acardo in den Jahren 2024 und 2025 eine variable Kaufpreiskomponente von Mio. EUR 4,0 bis Mio. EUR 25,0 vor. Zahlbar ist die Earn-out 1 in 2026.

Der Earn-out 2 sieht vor, dass 20% des Jahresüberschusses, den acardo in den Jahren 2023 bis 2025 erwirtschaftet, als zusätzlicher Kaufpreis zu zahlen sind.

Im Januar wurde von der festen Kaufpreiskomponente ein Betrag von Mio. EUR 8,7 gezahlt. Diese Zahlungen wurden aus dem operativen Cashflow finanziert, insbesondere aus erhaltenen Vorauszahlungen. Die verbleiben den Mio. EUR 2,0 der festen Kaufpreiskomponente sind als Verkäuferdarlehen erst in 2026 zahlbar.

Der Aufsichtsrat der Vectron Systems AG hat Christoph Thye, Gründer und CEO der acardo, am 22. Februar 2023 als Chief Digital Marketing Officer in den Vorstand der Vectron Systems AG berufen, um das Couponing-Know-how in Vectrons Zielbranchen zu übertragen und den Vorstand bei der Expansion in den Bereichen Digitales Marketing und Services zu unterstützen.

21. Entsprechenserklärung (§ 161 AktG)

Vorstand und Aufsichtsrat haben eine Entsprechungserklärung nach § 161 AktG abgegeben. Diese ist auf der Website der Gesellschaft allgemein zugänglich gemacht worden. Die Vectron Systems AG erklärt darin, den Deutschen Corporate Governance Kodex in der aktuell gültigen Fassung mit Ausnahmen zu befolgen. Die Ausnahmen werden aufgrund von unternehmensspezifischen Gegebenheiten als sinnvoll erachtet. Aufgrund der geringen Mitgliederanzahl des Aufsichtsrates (vier Personen) wurde auf die Bildung von Ausschüssen verzichtet.

Thomas Stümmler, CEO

Dr. Ralf-Peter Simon, COO

Christoph Thye, CMO

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Vectron Systems AG:

Prüfungsurteile

Wir haben den IFRS-Jahresabschluss der Vectron Systems AG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022, der Gesamtergebnisrechnung, der Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Vectron Systems AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 325 Abs. 2a HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 und
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 325 Abs. 2a HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 325 Abs. 2a HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Düsseldorf, den 26. April 2023

**RSM GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Steuerberatungsgesellschaft**

Weyers, Wirtschaftsprüfer

Schulz, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrates

der Vectron Systems AG

Der Aufsichtsrat hat die ihm nach dem Gesetz und der Satzung obliegenden Aufgaben im Geschäftsjahr 2022 wahrgenommen. Der Aufsichtsrat wurde vom Vorstand in alle grundlegenden Unternehmensentscheidungen eingebunden und stets zeitnah über aktuelle Entwicklungen informiert. Neben den turnusmäßigen Sitzungen berichtete der Vorstand jeden Monat im Rahmen einer festdefinierten Berichterstattung über die aktuelle wirtschaftliche Lage, gab einen Ausblick auf den Rest des laufenden Geschäftsjahres und zog Vergleiche mit vorangegangenen Berichtsperioden, sodass jederzeit aktuelle Informationen vorlagen. Rückfragen von Aufsichtsratsmitgliedern wurden auch außerhalb der Sitzungen vom Vorstand in regelmäßig stattfindenden Board-Calls bzw. bei Bedarf individuell kurzfristig beantwortet. Neben den turnusmäßigen Sitzungen des Aufsichtsrats gab es am 29. Dezember 2022 eine außerordentliche Sitzung des Gremiums, an der alle Mitglieder des Aufsichtsrats teilgenommen haben und in der der Aufsichtsrat der Empfehlung des Vorstands, 100 % der Geschäftsanteile und Aktien der Acardo-Gruppe zu erwerben, zugestimmt hat. Zu den Beschlussvorschlägen des Vorstandes hat der Aufsichtsrat unter Berücksichtigung der gesetzlichen und satzungsgemäßen Vorgaben seine Entscheidungen abgegeben. Zudem gab es weitere Entscheidungen des Aufsichtsrats im schriftlichen Umlaufverfahren.

Im Geschäftsjahr 2022 haben vier ordentliche Aufsichtsratssitzungen, an denen jeweils alle Aufsichtsratsmitglieder teilgenommen haben, stattgefunden:

In der Aufsichtsratssitzung am 28. April 2022 wurde der Jahresabschluss 2021 vom Abschlussprüfer vorgestellt, gemeinsam erörtert und vom Aufsichtsrat festgestellt. Der Lagebericht wurde genehmigt. Der Vorstand berichtete über die aktuelle Marktsituation, die Geschäftsentwicklung und die Entwicklung der einzelnen Geschäftsfelder, insbesondere vor dem Hintergrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie und der wirtschaftlichen Lage. Zudem wurde der Hauptversammlung vorgeschlagen, die RSM GmbH, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 zu bestellen. Der Aufsichtsrat beschloss zudem die variable Vergütung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021. Ein weiteres Thema war die Erläuterung des Sachstands hinsichtlich der Durchsetzung von Erstattungsansprüchen im Zusammenhang mit dem durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen verhängten Bußgelds.
Am 21. Juni 2022 fand im Anschluss an die ordentliche Hauptversammlung eine weitere Sitzung des Aufsichtsrates statt, in der Herr Prof. Dr. Dr. Claudius Schikora erneut zum Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt wurde. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat über die aktuelle Geschäftslage der Gesellschaft, die Entwicklung der einzelnen Geschäftsfelder, ein Akquisitionsprojekt, mögliche Kostensenkungspotentiale und strategische Personalthemen. Zudem wurde der aktuelle Sachstand zu den Erstattungsansprüchen im Zusammenhang mit dem durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen verhängten Bußgeld erörtert.
In der Sitzung des Aufsichtsrats am 21. September 2022 informierte der Vorstand über die aktuelle Geschäftslage, die Entwicklung der einzelnen Geschäftsfelder, das Akquisitionsprojekt Acardo und das Kostensenkungsprogramm "Fit for Future". Zudem wurde im Hinblick auf das bevorstehende Ausscheiden zweier Vorstandsmitglieder ein neuer Geschäftsverteilungsplan verabschiedet. Erneut wurde auch der aktuelle Sachstand zu den Erstattungsansprüchen im Zusammenhang mit dem durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen verhängten Bußgeld erörtert.
In der abschließenden Aufsichtsratssitzung des Jahres am 19. Dezember 2022 wurden die aktuelle Geschäftslage, die Entwicklung der einzelnen Geschäftsfelder sowie die Projekte Acardo und "Fit for Future" erörtert und intensiv diskutiert. Der Vorstand stellte zudem die Budgetplanung 2023 der Vectron Systems AG (vor der Transaktion Acardo), die vom Aufsichtsrat verabschiedet wurde, vor. Zudem wurde die Anpassung der Geschäftsordnung des Vorstands mit Wirkung ab 1. Januar 2023 beschlossen.

Vorstand und Aufsichtsrat haben eine Entsprechungserklärung nach § 161 AktG abgegeben. Diese ist auf der Website der Gesellschaft allgemein zugänglich gemacht worden. Die Vectron Systems AG erklärt darin, den Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner aktuellen Fassung mit den aufgeführten Ausnahmen zu befolgen. Die Ausnahmen werden aufgrund von unternehmensspezifischen Gegebenheiten als sinnvoll erachtet. Aufgrund der geringen Mitgliederanzahl des Aufsichtsrates (vier Personen) wurde auf die Bildung von Ausschüssen verzichtet.

Der vom Vorstand vorgelegte Lagebericht und Jahresabschluss für das Jahr 2022 wurde von der RSM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Abschlussprüfer hat über die Prüfung in den Aufsichtsratssitzungen am 28. März 2023 und 26. April 2023 mündlich berichtet und stand dem Aufsichtsrat für ergänzende Auskünfte zur Verfügung.

Nach Prüfung des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht) hat der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung des Abschlussprüfers zugestimmt und den Jahresabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Unternehmens für die erfolgreiche Arbeit im herausfordernden Geschäftsjahr 2022.

Münster, im April 2023

Für den Aufsichtsrat

Prof. Dr. Dr. Claudius Schikora, Vorsitzender des Aufsichtsrates