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Vectron Systems AG Annual Report 2021

Aug 22, 2022

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Annual Report

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Finanzbericht: 31137042

Vectron Systems AG

Münster

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Lagebericht zum 31. Dezember 2021

1. Geschäftsverlauf

1.1. Grundlagen des Unternehmens

Die Vectron Systems AG (nachfolgend auch "Vectron") bekleidet eine führende Position auf dem europäischen Markt intelligenter Kassenanbieter. Die angebotenen Produkte umfassen Hardware, Software und Cloud-Services. Bei bis jetzt mehr als 250.000 verkauften Kassensystemen in mehr als 30 Ländern nutzen knapp 24.000 Verkaufsstellen überwiegend in Deutschland die unterschiedlichen Online-Services.

Die Produktlösungen der Vectron Systems AG richten sich insbesondere an die Gastronomie, Bäckereien und Metzgereien, aber auch an den Einzelhandel oder den Dienstleistungssektor.

Die Produkte werden durch ein Netz von ca. 300 Fachhandelspartnern überwiegend in Deutschland und dem europäischen Ausland vertrieben. Dabei umfasst das Endkundenspektrum die Ein-Kassenplatz-Installation bis zu Ketten mit über 1.000 Kassenplätzen.

1.2. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung

Unverändert zum Vorjahr stand auch das Jahr 2021 ganz im Zeichen der Corona-Pandemie. Der zweite Lockdown, der Mitte Dezember 2020 in Deutschland beschlossen wurde und erhebliche Auswirkungen u. a. auf die Gastronomiebetriebe hatte, dauerte bis Anfang März 2021. Die sogenannte Bundesnotbremse sorgte für Einschränkungen zwischen April und Ende Juni 2021. Durch die Neuregelungen im Infektionsschutzgesetz von Mitte November 2021, mit dem auf den rasanten Anstieg der Omikron-Variante reagiert wurde und der insbesondere Ungeimpften Restriktionen auferlegte, wurde die Wirtschaft erneut in Mitleidenschaft gezogen. Eine flächendeckende Aufhebung der Einschränkungen und Maßnahmen war zunächst für den März 2022 vorgesehen, war dann allerdings aufgrund der seinerzeitigen Höchststände an Infektionen verschoben worden.

Die pandemieverursachten Konjunkturbelastungen wurden durch abnehmende Materialverfügbarkeiten und zunehmende Lieferzeiten verstärkt.

Ungeachtet all dieser Herausforderungen ist das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt in Deutschland im Jahr 2021 gegenüber dem Vorjahr um +2,7 % angestiegen. Die deutsche Wirtschaft hat somit die Rezession des Jahres 2020 hinter sich gelassen und eine Wachstumsquote gezeigt, die zuletzt in 2017 beobachtet werden konnte.

Der Blick auf die Kernsegmente der Vectron Systems AG zeigt eine differenzierte Entwicklung in 2021: Während es in der Bäckereibranche beim Thekenverkauf durch Corona nicht zu negativen Auswirkungen kam, sorgten Kontakt-/​Zutrittsbeschränkungen im Cafébereich für Umsatzrückgänge gegenüber der Vorpandemiezeit. So lag der Umsatz im "Einzelhandel mit Back- und Süßwaren" (Näherungswert für die Abbildung der Bäckereibranche) gemäß Statistischem Bundesamt im Jahr 2021 nominal um 2,6 % und real um 5,2 % unter den Vorjahreswerten.

Die Gastronomie war stark von den Lockdowns und staatlich angeordneten Maßnahmen zur Kontaktbeschränkung getroffen. Der Umsatz im Berichtsjahr verringerte sich auf Basis der Daten des Statistischen Bundesamtes nominal um 0,8 % und real um 4,0 %. Die Restriktionen der dritten und vierten Corona-Welle trafen die Gastronomie insofern mehr als die der ersten und zweiten Welle, da die Betriebe vielfach bei annähernd vollen Betriebskosten offengehalten wurden, während die Umsätze in den einzelnen Zeiträumen der dritten bzw. vierten Welle um 30 %-50 % unter dem saisonalen Normalbereich lagen. Im Jahresverlauf konnten die jeweiligen Hilfsprogramme, insbesondere die der Bundesregierung, die neuerlichen Umsatzeinbrüche nur teilweise ausgleichen.

Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die deutschen Kunden der Vectron Systems AG schlechter ausfielen als für die der übrigen Wirtschaft.

1.3. Branchenentwicklung

Der Markt für Kassensysteme ist vielfältig - sowohl auf der Anbieter- als auch auf der Nachfrageseite. Die Branchenvielfalt und die unterschiedlichen Unternehmensgrößen bei den Anwendern spiegeln sich auf der Anbieterseite wider. Nur wenige Hersteller agieren global auf unterschiedlichen Märkten; die meisten Wettbewerber sind kleine, oft nur regional tätige Anbieter. Neben etablierten Unternehmen wie Vectron und Weiteren, deren Produktportfolio aus Hard- und Software besteht, drängen vermehrt reine Softwareanbieter in den Markt.

Im Kontext der Fiskalanforderungen bot das Jahr 2020 in Deutschland zunächst ideale Voraussetzungen. Die seit Anfang 2020 geltende Kassensicherungsverordnung (Kassen-SichV) beinhaltet u. a., dass alle elektronischen Registrierkassen mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet werden müssen.

Das hat zur Folge, dass alle Kassensysteme in Deutschland entweder ein Update benötigen oder ersetzt werden müssen. Auch die letzte Fristverlängerung, bis zu der nahezu alle Kassensysteme mit einer TSE ausgerüstet werden mussten, ist Ende März 2021 ausgelaufen. Für einfache Kassen gilt eine Umstellungsfrist bis zum 31 Dezember 2022. Erhebungen des Deutschen Fachverbandes für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik im bargeld- und bargeldlosen Zahlungsverkehr e.V. (DFKA) legen den Schluss nahe, dass eine Umrüstung bei ca. 85 % der Unternehmen realisiert wurde. Mit nachlaufenden Umrüstungen ist daher auch in 2022 und ggf. 2023 zu rechnen.

Der Trend zur Digitalisierung in der Gastronomie setzte sich auch im Berichtsjahr fort. Behördliche Auflagen, bspw. zur Kontaktvermeidung, haben während der Corona-Pandemie die Nachfrage nach digitalen Services mit Bezug zum Kassensystem (bspw. Paymentangebote, Lieferdienste und ähnliches) erhöht.

1.4. Umsatz- und Auftragsentwicklung

Im Geschäftsjahr 2021 konnte der bislang höchste Umsatz der Firmengeschichte erzielt werden. Drei Faktoren haben den Umsatz hierbei beeinflusst - die Corona-Pandemie, die Fiskalisierung und die Verschmelzung der Tochtergesellschaft bonVito GmbH:

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Die infolge der Corona-Pandemie verordneten Lockdowns haben insbesondere in der Gastronomie für eine spürbare Investitionszurückhaltung im ersten Quartal 2021 gesorgt.
Das zweite Quartal 2021 stand ganz im Zeichen der Fiskalisierung. Nach Beendigung des zweiten Lockdowns und aufgrund gesetzlicher Anforderungen entschieden sich zahlreiche Gastronomiebetriebe, in ihre Kassensysteme zu investieren. Hierdurch erreichte der Auftragseingang bei der Vectron Systems AG historische Größenordnungen, die aufgrund der vorherigen Ausweitung der Lagerbestände vollständig und zeitnah bedient werden konnten.
Im dritten Quartal 2021 flachte die Nachfrage gegenüber dem Vorquartal ab; zum einen aufgrund der Sommer- und Ferienzeit, zum anderen aufgrund der sich abzeichnenden konjunkturellen Eintrübung durch den Beginn der nächsten Corona-Welle.
Im dritten Quartal wurden die letzten Voraussetzungen für die Verschmelzung der bisherigen Tochter bonVito GmbH getroffen, deren Abschluss mit der Eintragung in die Handelsregister Ende September 2021 rückwirkend zum 1. Januar 2021 erfolgt ist. Seit diesem Zeitpunkt umfassen die kommunizierten Zahlen sowohl die Umsätze der bisherigen Vectron Systems AG als auch die der bisherigen Tochter bonVito GmbH.
Das vierte Quartal 2021 war erneut geprägt durch coronabedingte Beschränkungen in der Zielbranche Gastronomie, die sich für Vectron in normalisierten Umsätzen auswirkten.

Nachfolgende Zahlen sind - soweit nicht anders angegeben - nach den Vorschriften der International Financial Reporting Standards (IFRS) ermittelt.

Im Berichtsjahr 2021 wurde ein Umsatz von TEUR 38.227 (Vorjahr: TEUR 25.002) generiert. Der deutliche Anstieg von 52,9 % gegenüber 2020 ist auf nachfragebedingte Effekte aus der Fiskalisierung, die Ausweitung der Umsatzerlöse aus digitalen Angeboten sowie den Einbezug der bonVito nach vollzogener Verschmelzung (TEUR 2.965) zurückzuführen.

TEUR 34.157 des Umsatzes wurden in Deutschland (Vorjahr: TEUR 22.121), TEUR 3.249 im europäischen Ausland (Vorjahr: TEUR 2.796) und TEUR 821 in Drittländern (Vorjahr TEUR 85) erzielt.

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2021 2020
Deutschland 89,4 % 88,5 %
Europäisches Ausland 8,5 % 11,2 %
Drittländer 2,1 % 0,3 %

Einmalumsätze trugen mit TEUR 31.688 (Vorjahr: TEUR 23.157) zum Gesamtumsatz bei; die wiederkehrenden Umsätze beliefen sich auf TEUR 6.538 (Vorjahr: TEUR 1.845).

Die Vectron Systems AG bietet ihren Endkunden ein Finanzierungsmodell für neue Kassensysteme an. Dieses Absatzfördermodell wird über die Fachhändler angeboten. Im Berichtsjahr 2021 machten Neuabschlüsse 3,3 % des Umsatzes aus (Vorjahr: 7,9 %). Die Veränderung zum Vorjahr resultiert zum Großteil aus staatlichen Förderprogrammen, die im Berichtsjahr den Direkterwerb einer Kasse begünstigt haben. Infolgedessen sank die Nachfrage nach dem Absatzfördermodell.

Das Geschäftsmodell von Vectron ist auf kurze Lieferzeiten und entsprechend kurze Produktionsdurchlaufzeiten ausgerichtet, wovon insbesondere die Fachhändler profitieren. Zum Stichtag bestanden keine nennenswerten offenen Auftragsbestände.

1.5. Produktion und Beschaffung

Vectron nutzt in den meisten angebotenen Kassensystemen die gleiche Anwendungssoftware. Diese kann zudem auch außerhalb der eigentlichen Zielbranchen eingesetzt werden. Verschiedene Modelle bzw. Modellwechsel und verschiedene Zielbranchen verursachen daher einen vergleichsweise geringen Entwicklungs-, Pflege- und Support-Aufwand.

Der Produktionsprozess besteht im Wesentlichen aus der Montage von Baugruppen und vorgefertigten Bauteilen sowie Qualitätskontrollen. Stark nachgefragte Gerätevarianten werden auf Lager gefertigt; teilweise erfolgt die Zulieferung von im Auftrag gefertigten Komplettgeräten. Die Lagerware wird nach Auftragseingang unmittelbar versandt, so dass die Lieferzeiten i. d. R. sehr kurz sind. Weniger stark nachgefragte Produkte werden auftragsspezifisch gefertigt.

Zur Sicherung der jederzeitigen Lieferfähigkeit und um schnelle Reaktionszeiten gewährleisten zu können, werden für alle wichtigen Bauteile definierte Mindestmengen vorgehalten. Neue Produktlinien oder erwartete Nachfragespitzen können daher vorübergehend zu einem höheren Vorratsvermögen führen. In den zurückliegenden Geschäftsjahren wurden die Lagerbestände gezielt erhöht, um eine durchgängige Lieferfähigkeit zu gewährleisten. Auch im Berichtsjahr konnten aus diesem Grund sämtliche Aufträge zeitnah bearbeitet und ausgeliefert werden; die deutliche Nachfrage hat zu einem Abbau der Vorräte geführt.

Die Beschaffungssituation hat sich als durchgängig unkritisch dargestellt, auch wenn aufgrund exogener Faktoren vereinzelt Verzögerungen auftraten (bspw. Sperrung des Suezkanals nach Havarie eines Containerschiffs).

1.6. Forschung und Entwicklung

In der Neu- und Weiterentwicklung von Vectron-Produkten sind ca. 30 % der Belegschaft tätig - entweder im Entwicklungsbereich oder im Produktmanagement. Ein nennenswerter Anteil des gesamten Personalaufwandes entfällt daher auf Entwicklungsleistungen. Eine Aktivierung ist im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund der Nichterfüllung der Aktivierungsvoraussetzungen nicht vorgenommen worden. Für zwei Vorhaben ist die Beantragung der Forschungsmittelzulage gemäß Forschungszulagengesetz vorgenommen worden.

1.7. Personal- und Sozialbereich

Zum Ende des Geschäftsjahres 2021 umfasste die Belegschaft der Vectron Systems AG 195 Personen (Vorjahr: 205). Neben vier Vorständen wurden 178 Mitarbeitende und 13 Auszubildende beschäftigt.

Das Vergütungssystem der Mitarbeitenden sieht eine Festvergütung in Abhängigkeit von Aufgaben- und Verantwortungsumfang vor sowie eine variable Komponente, die sich für den Großteil der Belegschaft an der Entwicklung des Jahresergebnisses bzw. in Einzelfällen an vertraglich vereinbarten Zielen orientiert.

Für Führungskräfte besteht die Möglichkeit, an einem Aktienoptionsprogramm zu partizipieren.

Hinsichtlich des Gesundheits- und Arbeitsschutzes (bspw. Unfallverhütung, Berufsunfälle u. ä.), haben sich im Geschäftsjahr keine besonderen Vorkommnisse ergeben.

In geringem Umfang wurde im Jahr 2021 das Instrument der Kurzarbeit genutzt.

1.8. Vergütungssystem der Organe

Die Vergütung der Mitglieder des Vorstandes besteht aus festen und variablen Bestandteilen. Bei zwei Mitgliedern besteht der variable Teil aus einer gedeckelten ergebnisabhängigen Komponente in Höhe von drei Prozent des operativen Ergebnisses (EBITDA/​Ergebnis vor Zinsen, Abschreibungen und Steuern). Bei einem Mitglied besteht der variable Teil aus einem gedeckelten Zielerreichungsbonus in Abhängigkeit vom EBITDA. Bei einem Mitglied besteht der variable Teil aus Phantom Stocks, einem gedeckelten Zielerreichungsbonus in Abhängigkeit vom EBITDA sowie einem gedeckelten Bonus für die Steigerung bestimmter Umsätze. Jedem Vorstandsmitglied steht ein Firmenfahrzeug zur Verfügung.

Der Aufsichtsrat erhält eine jährliche Fixvergütung, deren Details im Anhang erläutert werden.

1.9. Sonstige wichtige Vorgänge

Neben einem organischen Wachstum bewertet Vectron Chancen und Risiken aus möglichen M&A-Transaktionen. Beginnend im dritten Quartal 2021 wurden intensive Gespräche über die Akquisition einer Gesellschaft mit attraktivem Produkt- und Vermarktungsprofil sowie robuster Umsatz- und Ergebnisentwicklung geführt, die im Januar 2022 ohne Realisierung der Transaktion beendet wurden.

Im November 2021 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein Bußgeld gegen die Vectron Systems AG in Höhe von TEUR 130 verhängt und somit Verstöße, die formelle Aspekte der Veröffentlichung von Insiderinformationen betreffen, geahndet. Die zugrunde liegenden Sachverhalte betreffen die Veröffentlichung des Jahresergebnisses 2017 im Frühjahr 2018 sowie die Kommunikation der Trennung von Herrn Kaltner (seinerzeit CEO der Vectron Systems AG) im Sommer 2018. In zurückliegenden Perioden wurden ausreichende Rückstellungen gebildet, so dass das Geschäftsjahr 2021 nur liquiditäts- aber nicht aufwandsmäßig betroffen ist.

2. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

2.1. Vermögenslage (IFRS)

Die Bilanzsumme ist zum Stichtag 31. Dezember 2021 von TEUR 31.916 um TEUR 15.797 auf TEUR 47.713 gestiegen.

Auf der Aktivseite ist dies im Wesentlichen zurückzuführen auf den Cashbestand, der sich von TEUR 8.305 auf TEUR 19.868 entwickelt hat. Der Asset Deal (Erwerb der Software der posmatic GmbH) zeigt sich durch eine Erhöhung der immateriellen Vermögenswerte von TEUR 87 auf TEUR 1.193. Im Gegenzug reduzierten sich die Beteiligungen um TEUR -1.650 aufgrund der Auskehrung der Kapitalrücklage der posmatic GmbH sowie aufgrund der Verschmelzung der ehemaligen bonVito GmbH. Die aktivierten Nutzungsrechte erhöhten sich um TEUR 7.846 auf TEUR 8.427, u. a. aufgrund der langfristigen Verlängerung des Mietvertrages für das Bürogebäude. Das Vorratsvermögen ist im Zuge der erhöhten Nachfrage plangemäß reduziert worden (TEUR 4.943 ggü. TEUR 6.714). Parallel dazu haben sich die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen leicht von TEUR 3.451 auf TEUR 3.558 erhöht. Der Forderungsbestand setzt sich zusammen aus einer Vielzahl von Einzelforderungen gegenüber unterschiedlichen Kundengruppen bzw. Kunden. Pro Geschäftspartner werden individuelle Zahlungsziele vereinbart, die in der Regel 60 Tage nicht überschreiten. Der Anteil der ausfallgefährdeten Forderungen hat sich im abgelaufenen Jahr aufgrund der coronabedingten Lockdowns leicht erhöht. Ein regelmäßiges Monitoring und zeitnahes Mahnwesen (nebst Mitigationsmaßnahmen) sorgt dafür, dass unverändert nur geringe tatsächliche Zahlungsausfälle zu beobachten sind. Potenziellen Risiken wird durch die Bildung von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen begegnet.

Auf der Passivseite besteht das gezeichnete Kapital aus 8.056.514 (Vorjahr: 8.037.842) auf den Inhaber lautenden Stückaktien, die jeweils ein Stimmrecht verbriefen. Das gesamte Eigenkapital beträgt TEUR 25.552 (Vorjahr: TEUR 23.170).

Die Schulden erhöhen sich von TEUR 8.746 auf TEUR 22.161. Durch den Wechsel des Rechnungslegungsstandards von HGB auf IFRS sind nunmehr auch die Mietverpflichtungen für das Bürogebäude sowie weitere Leasingverträge (vor allem Fuhrpark) in der Bilanz enthalten. Auf den Anhang wird verwiesen.

Den kurzfristigen Schulden in Höhe von TEUR 12.060 (Vorjahr: TEUR 5.667) stehen kurzfristige Vermögenswerte über TEUR 30.566 (Vorjahr: TEUR 21.488) gegenüber. Die Veränderung der kurzfristigen Schulden gegenüber dem Vorjahr resultiert aus dem im Januar 2022 ausgezahlten Darlehen über TEUR 3.000 (fällig am 31.12.2022) sowie dem Anstieg der kurzfristigen Leistungen an Arbeitnehmer (+ TEUR 1.338) insbesondere für variable Gehaltszahlungen. Den langfristigen Schulden in Höhe von TEUR 10.101 (Vorjahr: TEUR 3.079) stehen langfristige Vermögenswerte über TEUR 17.147 (Vorjahr: TEUR 10.428) gegenüber. Der Anstieg der langfristigen Schulden liegt in der in 2021 erfolgten Verlängerung des Mietvertrages für das Verwaltungsgebäude begründet.

Die Eigenkapitalquote beträgt zum Bilanzstichtag 53,6 % (Vorjahr: 72,6 %). Die Veränderung ist bei annähernd konstantem Eigenkapital i. W. zurückzuführen auf

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den Anstieg der langfristigen Schulden aufgrund der Erhöhung der Leasingverbindlichkeiten, die durch die Verlängerung des Mietvertrages für das Bürogebäude entstanden sind,
die Erhöhung der kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten aufgrund einer Darlehensaufnahme als auch
die Ausweitung der Rückstellung für kurzfristige Leistungen an Arbeitnehmende (variable Vergütung von Vorstand und Mitarbeitenden, deren Auszahlung im zweiten Quartal 2022 erfolgt) unter den kurzfristigen Schulden.

Der Cashflow aus Investitionstätigkeit beläuft sich auf TEUR +61 (Vorjahr: TEUR -1.226) und beinhaltet i. W. folgende Sachverhalte:

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Investitionen in das Sachanlagevermögen, hier insbesondere die Betriebs- und Geschäftsausstattung (TEUR -453, Vorjahr: TEUR -1.179).
Einzahlung aus Abgängen des Finanzanlagevermögens in Höhe von TEUR +1.688 (Vorjahr: TEUR 0): Zum einen zeigt sich hier die Verschmelzung der bonVito GmbH, die zu einem Anstieg der liquiden Mittel geführt hat (TEUR +938). Zum anderen hat die Vectron Systems AG ihrer 100%igen Tochter posmatic GmbH zum 31. Dezember 2021 wesentliche Teile des Geschäftsbetriebes im Rahmen eines Asset Deals abgekauft. Mit dem Erwerb soll insbesondere eine Komplexitätsreduktion der Prozesse (mtl. Lizenzabrechnung sowie die aktuell noch ausgelagerte Buchführung) realisiert werden. In diesem Zusammenhang hat die posmatic GmbH eine Rückzahlung der Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 750 an die Vectron Systems AG vorgenommen.
Der zuvor genannte Asset Deal beinhaltet den Erwerb der Softwarelizenzen, die zu einer Investition in das immaterielle Anlagevermögen in Höhe von TEUR -1.129 geführt hat. Insgesamt erfolgten Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen in Höhe von TEUR -1.174 (Vorjahr: TEUR -47).

2.2. Finanzlage (IFRS)

Aufbauend auf den Ausführungen unter "Investitionen" konnten sämtliche Auszahlungen im abgelaufenen Geschäftsjahr aus den vorhandenen liquiden Mitteln getätigt werden. Eine Inanspruchnahme der vorhandenen Kreditlinien war nicht erforderlich.

Sämtliche finanzielle Verbindlichkeiten wurden stets - ggf. unter Ausnutzung von Skontoerträgen - durch fristgerechte Zahlung erfüllt. Die Zahlungsfähigkeit der Vectron Systems AG war durchgängig gegeben.

Zum Jahresende verfügte Vectron über Finanzmittel in Höhe von TEUR 19.868; dies entspricht einem Anstieg von TEUR 11.564 gegenüber dem Vorjahresstichtag.

Aus der betrieblichen Tätigkeit wurde im Berichtsjahr ein Cashflow von TEUR +10.179 (Vorjahr: TEUR -2.078) generiert, der im Wesentlichen auf die Monetarisierung des bisherigen Vorratsvermögens und die stichtagsbezogene Zunahme von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zurückzuführen ist.

Der Cashflow aus Investitionstätigkeit ist zuvor erläutert worden.

Aus Finanzierungstätigkeiten wurde ein Cashflow von TEUR +1.339 erzielt (Vorjahr: TEUR +310), der insbesondere auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:

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Mitte Januar 2021 erfolgte die Auszahlung eines Darlehens über TEUR 3.000, das am 31. Dezember 2022 zur Rückzahlung fällig ist.
Zur Refinanzierung der im Zuge des Absatzfördermodells bzw. des Duratec digital world-Angebotes bereitgestellten Kassensysteme wurden Sale-and-Lease-back- bzw. Sale-and-Mietkauf-back-Transaktionen getätigt, die zu Einzahlungen in Höhe von TEUR 1.846 geführt haben (Vorjahr: TEUR 2.993).
Zins- und Tilgungsleistungen für finanzielle Verbindlichkeiten und Leasingverbindlichkeiten führen zu Abflüssen von TEUR -3.555 (Vorjahr: TEUR: -13.714).

Die Finanzierungsstrategie ist unverändert auf eine langfristige Stabilität ausgerichtet.

2.3. Ertragslage (IFRS)

Vectron konnte in 2021 sowohl einen höheren Umsatz als auch eine bessere Marge erzielen. Die Bruttomarge (berechnet als Bruttoergebnis geteilt durch die Umsatzerlöse) hat sich im Berichtsjahr 2021 im Vergleich zum Vorjahr von 62,7 % auf 68,8 % erhöht.

Die Umsatzerlöse entfallen in 2021 zum Großteil auf Einmalverkäufe aufgrund der geänderten gesetzlichen Vorgaben für einen Manipulationsschutz in Kassen. Parallel zeigt der Anstieg der wiederkehrenden Einnahmen die Erfolge aus den strategischen Anstrengungen, unabhängiger von Einmalverkäufen zu werden. Ohne Berücksichtigung der Effekte aus der Verschmelzung der bonVito sind die wiederkehrenden Umsätze der bisherigen Vectron Systems AG gegenüber 2020 um 150 % auf TEUR 4.610 gestiegen. Investitionen, wie sie in den Vorjahren erforderlich waren, um die Weiterentwicklung des Geschäftsmodells zu ermöglichen, sind im Berichtsjahr 2021 nicht mehr erforderlich gewesen.

Das Absatzfördermodell hat in 2021 nur einen geringen Anteil am Umsatzvolumen ausgemacht, was auch auf die staatlichen Unterstützungsmaßnahmen zurückzuführen ist, die den direkten Erwerb einer Kasse gegenüber der Nutzung des Absatzfördermodells attraktiver gemacht haben.

Die Personalaufwendungen beinhalten Löhne und Gehälter sowie Arbeitnehmeransprüche für Urlaub und Überstunden. Der Anstieg um 24,3 % ist auf unterjährig erfolgte Gehaltsanpassungen sowie zum Großteil auf Sondervergütungen in Abhängigkeit vom Geschäftserfolg zurückzuführen, die es in diesem Umfang im Vorjahr nicht gegeben hat. In den Phasen der Lockdowns war für geringe Teile der Belegschaft Kurzarbeit angemeldet.

Die durchschnittliche Beschäftigtenzahl (ohne Vorstandsmitglieder und Auszubildende) im Jahr 2021 beträgt auf Vollzeit umgerechnet ca. 173 (Vorjahr: 168).

Die sonstigen Aufwendungen sind um 12,3 % gestiegen und lassen sich durch aufgrund des Umsatzwachstums gestiegene Provisionszahlungen an die Fachhändler erklären.

Das EBITDA beläuft sich auf TEUR 4.706 nach TEUR -1.671 im Vorjahr.

Abschreibungen sind in Höhe von TEUR 1.577 (Vorjahr: TEUR 1.338) angefallen. Knapp die Hälfte der Abschreibungen entfallen im Berichtsjahr auf Abschreibung der Nutzungsrechte für das Bürogebäude. Daneben sind Abschreibungen für Nutzungsrechte von KfZ, Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie für aktivierte Kassen, die Kunden zur befristeten Nutzung überlassen wurden, angefallen.

Das Finanzergebnis ist mit TEUR -13 (Vorjahr: TEUR -124) nahezu ausgeglichen. Dem Großteil der Zinserträge liegen Finanzierungsleasingverträge für das Absatzfördermodell sowie bonVito-Comfort-Verträge zugrunde.

Zinsaufwand ist für verschiedene Refinanzierungsaktivitäten, bspw. für das aufgenommene Darlehen bzw. Sale-and-Lease-Back-Transaktionen, angefallen.

Der Fremdwährungsanteil des Wareneinkaufs lag in 2021 bei ca. 33 % des Materialeinsatzes (Vorjahr: ca. 49 %). Darüber hinaus gibt es keinen nennenswerten Einfluss von Wechselkursschwankungen. Dies gilt auch auf der Absatzseite, da auch in Fremdwährungsgebieten überwiegend in Euro fakturiert wird; vereinzelt erfolgt die Rechnungsstellung in GBP bzw. USD. Lieferengpässe und allgemeine inflationäre Tendenzen haben zu gestiegenen Einkaufspreisen geführt. Ein Großteil der Kostensteigerungen konnte durch Erhöhungen der Verkaufspreise ab dem dritten Quartal kompensiert werden.

Das Ergebnis vor Ertragsteuern beläuft sich auf TEUR 3.116 (Vorjahr: TEUR -3.133); das Periodenergebnis beträgt TEUR 2.437 (Vorjahr: TEUR -2.313).

2.4. Darstellung der Lage der Vectron Systems AG (Einzelabschluss nach HGB)

Die Bilanzsumme der Vectron Systems AG hat sich insbesondere aufgrund der erfolgten Verschmelzung der bisherigen Tochtergesellschaft bonVito GmbH um TEUR 8.058 auf TEUR 35.528 erhöht. Infolge des per 31.12.2021 vollzogenen Asset Deals mit der posmatic GmbH (Veräußerung wesentlicher Teile des Geschäftsbetriebs der posmatic GmbH an die Vectron Systems AG) steigt das immaterielle Anlagevermögen von TEUR 87 auf TEUR 1.193.

Die Sachanlagen verändern sich von TEUR 1.071 auf TEUR 1.325. Die Finanzanlagen verringern sich durch die Verschmelzung der bonVito sowie die Auskehrung der Kapitalrücklage der posmatic GmbH an die Vectron Systems AG von TEUR 2.054 auf TEUR 404.

Im Umlaufvermögen sorgt die erhöhte Nachfrage, die sich im Umsatz widerspiegelt, für einen Abbau der Vorräte (TEUR 4.943 ggü. TEUR 6.714 im Vorjahr). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände verändern sich leicht von TEUR 5.516 auf TEUR 5.119. Einem Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen steht eine Reduktion der Forderungen gegen verbundene Unternehmen gegenüber.

Die liquiden Mittel steigen deutlich von TEUR 8.305 auf TEUR 19.868.

Auf der Passivseite verändert sich das Eigenkapital aufgrund der Ausübung von Aktienoptionen durch Mitarbeitende sowie der Berücksichtigung des Jahresergebnisses von TEUR 22.779 auf TEUR 25.394.

Die Rückstellungen steigen, im Wesentlich begründet durch die Berücksichtigung noch ausstehender Rechnungen, Rückstellungen für Erfolgsvergütungen bzw. variable Gehaltsanteile sowie die Anpassung der Steuerrückstellungen von TEUR 42 auf TEUR 338, von insgesamt TEUR 1.485 auf TEUR 4.341.

Die Verbindlichkeiten erhöhen sich von TEUR 3.205 auf TEUR 5.792 aufgrund der Aufnahme eines Darlehens über TEUR 3.000.

Die Umsätze erreichen TEUR 40.193 nach TEUR 27.772 im Vorjahr - beeinflusst durch Effekte aus der Fiskalisierung, Corona sowie der Verschmelzung der bonVito GmbH. Bestandsveränderungen erfolgen im Umfang von TEUR 158 (Vorjahr: TEUR -111). Eigenleistungen wurden im Berichtsjahr in Höhe von TEUR 119 (Vorjahr: TEUR 362) aktiviert. Die sonstigen betrieblichen Erträge belaufen sich auf TEUR 960 nach TEUR 624 im Vorjahr. Sie beinhalten Erlöse aus der Veräußerung zuvor aktivierter Kassensysteme im Zuge von Sale-and-Lease-back-Transaktionen.

Der Materialaufwand steigt infolge des deutlichen Umsatzwachstums von TEUR 11.647 auf TEUR 14.209.

Der Personalaufwand beträgt TEUR 12.169 (Vorjahr: TEUR 9.832). Der Anstieg ist auf unterjährig erfolgte Gehaltsanpassungen sowie zum Großteil auf Sondervergütungen in Abhängigkeit vom Geschäftserfolg zurückzuführen, die es in diesem Umfang im Vorjahr nicht gab. In den Phasen des Lockdowns war für geringe Teile der Belegschaft Kurzarbeit angemeldet.

Die Abschreibungen steigen von TEUR 388 auf TEUR 777 und korrespondieren mit den Zugängen im Anlagevermögen aufgrund der Verschmelzung der bonVito GmbH. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen verändern sich von TEUR 9.358 auf TEUR 10.935, maßgeblich begründet durch Provisionszahlungen an Fachhandelspartner im Zuge des genannten Umsatzwachstums.

Das Zinsergebnis verbessert sich von TEUR -200 im Vorjahr auf TEUR -43 im Berichtsjahr, u. a. begründet durch entfallene Zinszahlung nach Rückzahlung eines TEUR 10.000-Darlehens per 31. Dezember 2020. Der Steueraufwand beläuft sich auf TEUR 724 nach einem Steuerertrag im Vorjahr in Höhe von TEUR 721.

Das Jahresergebnis verbessert sich signifikant von TEUR -2.065 auf TEUR 2.566.

Im Vorjahr hatte Vectron hinsichtlich der zukünftigen Geschäftsentwicklung prognostiziert, dass die Fiskalisierung - nach Abflauen der coronabedingten Einschränkungen - einen positiven Einfluss auf die Ergebnissituation haben wird. Daneben war erwartet worden, dass die Anpassung des Geschäftsmodells hin zu einem Fokus auf (digitale) Services die Abhängigkeit von der allgemeinen Konjunkturentwicklung verringern wird. Beide prognostizierten Sachverhalte haben sich im Geschäftsjahr ergeben: zum einen hat die fiskalisierungsgetriebene Sonderkonjunktur zu einer starken Nachfrage nach fiskalkonformen Kassensystemen geführt, zum anderen sind die Erträge aus digitalen Services - ungeachtet der Auswirkungen aus der Corona-Pandemie - signifikant angestiegen.

3. Bedeutende Vorgänge nach dem 31. Dezember 2021

Als bedeutender Vorgang, der über den Bilanzstichtag hinaus wirkt, wird die Fortsetzung der Corona-Pandemie eingestuft. Hierauf wird im Rahmen der Prognoseberichterstattung im Lagebericht eingegangen.

Am 24. Februar 2022 begann Russland einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Durch das Kriegsgeschehen und die nachfolgenden Sanktionen der westlichen Welt wird die globale wirtschaftliche Lage beeinflusst. Vectron ist hiervon aktuell nur mittelbar betroffen (bspw. durch inflationsbedingte Mehrkosten). Engpässe bei Beschaffung oder Absatz sind derzeit nicht erkennbar. Die weitere Entwicklung des Konfliktes und die Auswirkungen für Vectron sind zum Zeitpunkt der Erstellung des Geschäftsberichts nicht verlässlich abschätzbar.

4. Risikobericht

Zur Überwachung und Entscheidungsunterstützung hat die Vectron Systems AG ein Risikomanagement-System implementiert und einen Risikomanagement-Beauftragten ernannt, der direkt an den Vorstand berichtet. Es findet eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Risiken und der Gegenmaßnahmen statt. Die Risiken werden klassifiziert und sowohl qualitativ als auch quantitativ bewertet. Veränderungen werden dokumentiert, so dass historische Entwicklungen nachvollziehbar sind. Die Ergebnisse jeder Überprüfung werden an den Vorstand berichtet. Sind zusätzliche Gegenmaßnahmen erforderlich, so werden diese direkt vom Vorstand initiiert. Aus Eintrittswahrscheinlichkeit und potenziellem Schaden wird eine Kennzahl berechnet, die Grundlage für die Aufnahme in die Risikoberichterstattung ist.

4.1. Geschäftsrisiken

Durch den seit langem bestehenden Preisdruck in der Branche ist ein Verfall der Margen beim Verkauf von Kassensystemen möglich, der nach dem bisherigen Ertragsmodell (Einmalerträge) nicht anderweitig zu kompensieren wäre. Durch das Anbieten von Alleinstellungsmerkmalen hat sich Vectron bislang weitgehend erfolgreich vom allgemeinen Preiswettbewerb der Branche abgekoppelt. Der weitere Aufbau und die kontinuierliche Ausweitung der Ertragsmöglichkeiten von Produkten mit wiederkehrenden Einnahmen soll zu einer weitgehenden Unabhängigkeit von Einmalerträgen und dem allgemeinen Preisdruck führen. Um den Fokus auf diese Ertragsmöglichkeiten zu erhöhen, wurde im Jahr 2021 das Projekt MRR-Boost (MRR = monthly recurring revenues) unter Beteiligung verantwortlicher Mitarbeitender verschiedener Fachbereiche initiiert.

Unterschiedliche technische Entwicklungen haben die Markteintrittshürden für neue Anbieter verringert und führen zu einem beständigen Wandel der Produkte und Geschäftsmodelle. Das Verpassen eines neuen Trends könnte die Ertragskraft von Vectron langfristig schmälern. Die Beobachtung von Wettbewerbern und auch von anderen Branchen zur laufenden Überprüfung und Anpassung der Unternehmensstrategie hat daher eine große Bedeutung. Produktentwicklungen werden fortlaufend an aktuelle Erkenntnisse angepasst. Für eine maximale Reaktionsgeschwindigkeit erfolgt die Entwicklung weiterhin durchgängig mit agilen Methoden (Scrum).

Konjunkturelle Schwankungen wirken sich auf die Investitionsbereitschaft der Anwender für POS-Systeme aus, so dass eine Konjunkturabschwächung (ggfs. nur in einzelnen Absatzländern) zu deutlichen Absatzrückgängen führen kann. Auch im Jahr 2021 ist es durch die Corona-Pandemie und die damit zusammenhängenden Schließungen der Gastronomie zu einer merklichen Investitionszurückhaltung gekommen, die zu einem großen Teil durch die Fiskalisierung kompensiert werden konnte. Es wird weiterhin angestrebt, durch die Konzentration auf hochwertige und komplexe Systemlösungen sowie den Übergang zu Geschäftsmodellen mit laufenden, statt einmaligen Erlösen zu einer größtmöglichen Unabhängigkeit von Konjunkturzyklen zu gelangen. In anderen Ländermärkten mit vergleichbaren Fiskalisierungen haben viele Anwender derartige Fristen ohne Reaktion verstreichen lassen, um erst deutlich verspätet, also nach Ablauf der jeweiligen Frist, zu reagieren. Für 2021 erwartete Umsätze aus Updates und dem Austausch von Geräten haben sich daher zeitlich verschoben. Ob und wann Umsätze mit Kunden, die trotz Fristablauf auch bis Ende 2021 ihre Systeme noch nicht umgestellt haben, generiert werden können, hängt maßgeblich von der Durchsetzung der gesetzlichen Auflagen durch die deutschen Finanzbehörden ab.

4.2. Prozess- und Wertschöpfungsrisiken

Wachstums- und Anpassungsprozesse des Unternehmens, speziell beim Aufbau der neuen Geschäftsfelder und bei einer Expansion ins Ausland, können dazu führen, dass die interne Prozesskomplexität zu schnell ansteigt und dies zu Effizienzverlusten und Qualitätsmängeln führt. Bei entsprechenden Veränderungen wird daher auf geeignetes Projektmanagement und die adäquate Einbeziehung der Mitarbeitenden geachtet. Im Berichtsjahr wurde bei Vectron der neue Projektmanagementstandard Prince2 Agile eingeführt.

Die prozessuale Abwicklung und Abrechnung digitaler Services ist grundsätzlich komplex und fehleranfällig. Probleme können erhebliche Auswirkungen auf Umsatz, Ertrag und Kundenzufriedenheit haben. Dem wird vor allem durch die Einführung geeigneter IT-Lösungen Rechnung getragen. Der für Entwicklung und Betrieb der intern genutzten Software-Anwendungen verantwortliche Bereich wurde deutlich ausgebaut.

Neu einzuführende Produkte werden vorab auf Kundennutzen und Verkaufbarkeit überprüft. Nur Produkte, die einen Mehrwert für Vectrons Kunden und ein gutes Marktpotential erwarten lassen, werden auch eingeführt. Im Rahmen des Produktentwicklungsprozesses wird frühzeitig anhand feststehender Kriterien festgelegt, welche Produkte eingeführt werden sollen.

Die Pflicht zur Nutzung einer TSE sowie die Folgen der Geschäftsschließungen haben die Planbarkeit der Nachfrage nach geeigneten Kassensystemen schwieriger gemacht. Außerdem haben sich vor allem bedingt durch die COVID-19-Pandemie die Lieferzeiten für elektronische Komponenten in den letzten Monaten deutlich erhöht. Diesem Risiko wurde und wird mit einem gezielten Auf- und Abbau von Puffer-Lagerbeständen sowie organisatorischen Maßnahmen begegnet. In Zukunft sind Lieferschwierigkeiten nicht gänzlich auszuschließen, auch wenn Vectron durch die beschriebenen Maßnahmen und Planungen bislang keine Lieferschwierigkeiten zu verzeichnen hatte.

Als Technologieunternehmen könnte Vectron Ziel von Industriespionage werden. Aufgrund der speziellen Marktgegebenheiten und des zur Nutzung der Technologie nötigen Know-Hows wird das konkrete Risiko als relativ gering angesehen. Trotzdem hat Vectron umfassende Schutzmaßnahmen ergriffen, z. B. Absicherung der IT-Systeme, interne Zugriffbeschränkungen und Geheimhaltungsvereinbarungen, um die Sensibilität für die Gefahren, speziell für Ransomware, zu erhöhen.

4.3. Finanzrisiken

Umsatzschwankungen können den freien Cashflow kurzfristig stark beeinträchtigen und somit die Gesamtfinanzierung des Unternehmens gefährden. Aus diesem Grunde strebt Vectron einen hohen Liquiditätsbestand an, so dass auch bei längeren Schwächephasen die Stabilität des Unternehmens jederzeit gewährleistet bliebe.

Abhängigkeiten von einzelnen großen Kunden sind grundsätzlich ein Risiko, beispielsweise bei Zahlungsausfällen. Dieses Risiko ist bei Vectron zurzeit jedoch gering (der größte Kunde von Vectron hat in 2021 knapp 4 % des Gesamtumsatzes ausgemacht), kann sich durch einzelne Großaufträge jedoch erhöhen. Dem grundsätzlichen Ausfallrisiko der Debitoren wird durch verschiedene Prüfungen auf Portfolio- und Einzelebene begegnet, u. a. einer regelmäßigen Überprüfung der Kreditlimite, einem regelmäßigen Austausch mit Kunden, einem zeitnahen und regelmäßigen Mahn- und Inkassowesen und weiteren Mitigationsmaßnahmen.

Da ein nennenswerter Anteil des Materialeinkaufes in Fremdwährungen erfolgt (in erster Linie in USD) bzw. die Preise direkt von Wechselkursen beeinflusst werden, können infolge ungünstiger Währungsschwankungen deutliche Belastungen für das Ergebnis auftreten. In Abhängigkeit von historischen und erwarteten Fremdwährungskursentwicklungen werden Fremdwährungspositionen über Kassakäufe abgewickelt oder mit derivativen Finanzinstrumenten abgesichert. Aufgrund der teilweise hohen Volatilitäten stehen diese Absicherungsinstrumente jedoch nicht immer zu vertretbaren Bedingungen zur Verfügung. Eine Absicherung gegen langfristige Wechselkursveränderungen ist zudem praktisch unmöglich. Im Berichtsjahr wurden neben Kassageschäften auch Sicherungsgeschäfte für USD-Zahlungen getätigt. Die Entwicklung des USD-Kurses wird dauerhaft und zeitnah überwacht.

Eine längerfristige Betriebsunterbrechung, zum Beispiel durch einen Brand oder vergleichbare Großereignisse, könnte erhebliche finanzielle Folgen haben. Dieses Risiko ist soweit möglich durch eine Betriebsunterbrechungsversicherung abgefangen. Bestimmte Risiken wie höhere Gewalt sind jedoch nicht oder nicht wirtschaftlich sinnvoll versicherbar.

Betriebsprüfungen bergen grundsätzlich ein latentes Ergebnis- und/​oder Liquiditätsrisiko. Bisher wurden die Geschäftsjahre 2008 bis 2015 geprüft, ohne dass sich daraus wesentliche Nachforderungen ergeben hätten. Eine Betriebsprüfung für die Jahre 2016 bis 2019 hat im vierten Quartal 2021 begonnen, Aussagen zu Ergebnissen sind noch nicht möglich.

4.4. Technische und IT-Risiken

Das Unternehmen ist in hohem Maß abhängig von einer Vielzahl von IT-Systemen und anderer Technik. Ausfälle, Fehlfunktionen, Datenverluste oder Hacker-Angriffe können existenzbedrohende Folgen haben. Dies gilt insbesondere für die als Cloud-Lösung angebotenen Digital-Services - hier haben auch kurze Ausfälle erhebliche Auswirkungen für die Anwender. Vectron legt großen Wert auf Sicherungsmaßnahmen und Backup-Lösungen nach dem Stand der Technik sowie regelmäßige Updates der IT-Systeme. Die Anforderungen an Ausfallsicherheit und Resilienz fließen in Architektur und Betriebskonzept der Cloud-Lösungen ein.

4.5. Einkaufs- und Kooperationsrisiken

Eine Verteuerung von eingekauften Komponenten kann zu einer Reduktion der Marge führen. Um dieses Problem zu vermeiden, vereinbart Vectron Festpreisaufträge, welche unmittelbare Preiserhöhungen durch den Lieferanten verhindern. Da als Berechnungsgrundlage des Festpreises Kursverhältnisse dienen, besteht dennoch ein mittelbares latentes Währungsrisiko (vgl. Finanzrisiken). Langfristige Preisbindungen sind jedoch nicht möglich.

Bei elektronischen Bauteilen, Komponenten und Fertiggeräten lassen sich Preisvorteile in der Regel nur durch die Abnahme größerer Stückzahlen erzielen. Größere Abnahmemengen bedingen jedoch vermehrte Kapitalbindung sowie das Risiko von Wertberichtigungen bei Produktabkündigungen. Rahmenverträge werden daher nur in dem Umfang abgeschlossen, in dem ein Absatz der jeweiligen Mengen weitgehend zu erwarten ist.

Bei Vectron-spezifischen oder Single-Source-Bauteilen kann der Ausfall eines Vorlieferanten zu Lieferverzögerungen führen. Der größte Einzellieferant hat im Jahr 2021 einen Anteil von 17,0 % des gesamten Beschaffungsvolumens ausgemacht. Zur Vermeidung von Engpässen werden für alle kritischen Bauteile Mindestmengen bevorratet, um für ausreichend Vorlaufzeit für eine Reaktion auf Ausfälle zu sorgen. Wenn technisch und wirtschaftlich möglich, werden Ersatzlieferanten vorgehalten. Die Beschaffungssituation wird durch den Bereich Procurement weiterhin eng gesteuert.

Durch die COVID-19-Pandemie sind die weltweit vernetzten Lieferketten in Teilen gestört. Dies äußert sich in erster Linie durch die bereits geschilderten verlängerten Lieferzeiten. Bisher konnten diese vollständig durch erhöhte Lagerbestände und den Wechsel auf alternative Komponenten aufgefangen werden. Der Krieg in der Ukraine hat bezüglich der Lieferketten bislang keine berichtenswerten Auswirkungen auf die Beschaffungssituation bei Vectron. Auch hier findet weiterhin eine enge Überwachung der Auswirkungen statt, um zeitnah geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen.

4.6. Personalrisiken

Vor dem Hintergrund des verstärkten Fachkräftemangels der letzten Jahre können Probleme bei der Gewinnung qualifizierter Mitarbeitender dazu führen, dass Produktentwicklungen und Vertriebsaktivitäten nicht zeitnah umgesetzt und entsprechende Geschäftschancen nicht genutzt werden können. Über viele einzelne Maßnahmen positioniert sich Vectron als attraktiver Arbeitgeber. Auch soll das Recruiting einen noch höheren Stellenwert bekommen und der HR-Bereich personell aufgestockt werden.

Der Ausfall einzelner Schlüsselpersonen kann zu spürbaren Beeinträchtigungen des Betriebes führen. Ein Risiko in diesem Zusammenhang ist, dass es nicht gelingen könnte, diese Schlüsselmitarbeitenden an das Unternehmen zu binden. Zur Förderung der Mitarbeitendenbindung legt Vectron großen Wert auf ein gutes Betriebsklima und die gezielte Förderung der Zusammenarbeit. Führungskräfte werden über ein Aktienoptionsprogramm an das Unternehmen gebunden.

4.7. Produkt- und Produktentwicklungsrisiken

Das Produktportfolio unterliegt fortlaufenden Anpassungen, Veränderungen sowie Erweiterungen. Die damit einhergehende Entwicklungs- und Produktkomplexität kann zu Verzögerungen und Produktfehlern führen, die die Ergebnissituation des Unternehmens erheblich beeinflussen können. Es besteht außerdem das Risiko, nicht marktgerechte Produkte zu entwickeln. Daher erfolgen Planungen und Entwicklungen möglichst iterativ, um so möglichst schnell Erkenntnisse aus dem Markt einfließen zu lassen. Softwaretests werden soweit möglich automatisiert. Darüber hinaus trägt auch eine Produkthaftpflichtversicherung zu einer Risikobegrenzung bei.

4.8. Rechtliche Risiken

Vectron verarbeitet im erheblichen Umfang personenbezogene Daten (pbD) für Betreiber sowie auch im Rahmen der Speicherung eigener Kundendaten. Darüber hinaus lässt Vectron entsprechende Daten von Dritten im Auftrag verarbeiten und verarbeitet pbD in gemeinsamer Verantwortung mit der Fachhändlerschaft sowie mit Betreibern (bonVito). Diese Verarbeitung stellt entsprechende rechtliche Ansprüche an Vectron, die bei Nicht-Erfüllung und Kontrolle durch Aufsichtsbehörden zu erheblichen Bußgeldern führen können. Um diesen Risiken angemessen zu begegnen, wurde der Bereich Legal personell aufgestockt und sorgt weiterhin für die Einhaltung der rechtlichen Grundlagen, wie bspw. der Abschluss von Auftragsverarbeitungsverträgen (AVV) mit sämtlichen Cloud-Kunden, der Abschluss von AVV mit Dienstleistern und Fachhandelspartnern, die pbD für Vectron verarbeiten.

Im Rahmen kapitalmarktrechtlich relevanter Veröffentlichungen (ad-hoc-Mitteilungen bzw. Corporate News) kann es zu Fehlern kommen, die neben Reputationsverlust und der Verunsicherung von Investoren, zu teils erheblichen Bußgeldern führen können. Dies kann insbesondere durch Nichtbeachtung der Vorgaben der BaFin zu entsprechenden Veröffentlichungen passieren. So dürfen ad-hoc-Nachrichten nur kurz und rein informativ gefasst werden und insb. nicht als Werbung oder Marketingmeldung missbraucht werden. Entsprechende Vergehen sind bußgeldbedroht. Durch frühzeitige Abstimmung, den Einsatz qualifizierter Dienstleister oder eigener Mitarbeitender und der rechtlichen Prüfung vor Veröffentlichung wird diesem Risiko begegnet.

Im Unternehmen können zudem Insiderinformationen entstehen, die gemäß Marktmissbrauchsverordnung unverzüglich veröffentlicht oder deren Veröffentlichung mittels entsprechender Aufschubbeschlüsse aufgeschoben werden müssen. Zudem ist der Kreis der Personen, die Kenntnis von der entsprechenden Information erhalten, möglichst klein zu halten. Es erfolgt daher in der Verantwortung des Bereichs Legal eine Sensibilisierung, welche Information ab wann als Insiderinformation anzusehen ist und der Kreis der eingebundenen/​informierten Mitarbeitenden ist eingeschränkt.

5. Prognosebericht

5.1. Zukünftige Branchenentwicklung

Das Schlagwort "digitale Transformation" bezeichnet in der Gastronomie die Nutzung von immer mehr digitalen Services, z. B. eine eigene Webseite, Online-Portale, Online-Bestellungen, Online-Tischreservierungen, Digitalisierung interner Geschäftsprozesse der Betreiber, Küchenmonitoring, Personaleinsatzplanung, Kundenselbstbestellungen am Kiosk oder via Smartphone, Ausgabe und Einlösen von Gutscheinkarten, Punktesammelsysteme, E-Payment-Arten und Online-Gastbewertungen und vieles andere mehr.

Aktuell müssen Gastronomiebetriebe in der Regel einzelne Verträge für jeden Dienst abschließen, was viele Rechnungen, zusätzliche Geräte neben der Kasse und hohe Kosten pro Funktionalität mit sich bringt. Zusätzlich funktioniert jedes System anders und die fehlende Integration in die Kasse bedeutet, dass alles doppelt eingegeben werden muss, was Zeit kostet und zudem fehleranfällig ist.

Die Erwartungen der Gastronomen an zukünftige Digitalprodukte sind deshalb, nur eine Lösung zu haben, die alles abdeckt und bei der alle Funktionen in die Kasse integriert sind bzw. nahtlos und automatisch mit dieser korrespondieren. Die Gastronomen wünschen möglichst keine zusätzliche Hardware - nur einen Vertrag und eine Rechnung.

Um diese Markterwartungen zu erfüllen, verändern sich Geschäftsmodelle in Richtung von Software as a Service (SaaS). Es entwickelt sich ein Markt (voll) integrierter Lösungen mit Kassen und Services aus einer Hand.

Die oben skizzierte Digitalisierung wurde indessen vorangetrieben; viele Gastronomiebetriebe haben ihre Systeme für die Teilnahme an "click & buy"-Diensten, entweder in Verbindung mit Selbstabholung oder Lieferdiensten beschleunigt ausgebaut. Obgleich digitale Services, wie z. B. Online-Lieferdienste und -Bestellsysteme, schon seit einigen Jahren grundsätzlich verfügbar sind, konnten sie sich noch nicht flächendeckend durchsetzen.

Im Zusammenhang mit den coronabedingten Lockdowns und Beschränkungen in der Gastronomie haben Online-Bestellungen signifikant an Attraktivität gewonnen. Darüber hinaus haben sich die Zahlungsgewohnheiten stark in Richtung E-Payment entwickelt. Die digitale Transformation der Branche birgt daher mittel- bis langfristig attraktive Wachstums- und Ertragspotenziale, unter anderem durch die sich etablierenden neuen SaaS-Geschäftsmodelle, die wachsende wiederkehrende Umsätze aus der Kundenbasis ermöglichen und die Verweildauer der Kunden sowie den Customer Lifetime Value deutlich erhöht.

Die im Kielwasser der Pandemie allseits beklagte Knappheit an Servicepersonal wird als weiterer Treiber von Digitalisierungsbemühungen der Gastronomiebetriebe eingeschätzt, so dass Funktionalitäten wie "Inhouse Ordering", "Self Check Out" und vieles andere mehr das Wachstumspotenzial für digitale Dienste, dort v. a. solcher Anbieter, die eine Integration in Kassensysteme ermöglichen, zusätzliche Erlösmöglichkeiten bieten.

Eine wichtige Veränderung ist in den letzten Jahren in diversen Branchen die Etablierung neuer Preismodelle, die auf wiederkehrende anstatt auf einmalige Zahlungen setzen. Mit dem Aufbau neuer digitaler Geschäftsfelder mit wiederkehrenden Einnahmen stemmen sich etablierte und neue Anbieter gegen den seit Jahren zu beobachtenden Preisdruck, der vor allem die "Einmalgeschäfte" zunehmend betrifft.

Auf- und Ausbau der verschiedenen technischen Entwicklungen haben die Markteintrittsbarrieren für neue Anbieter, v. a. von Lösungen für Teilprozesse wie z. B. Reservierungen, Ordering, Payment, etc. verringert und führen zu einem beständigen Wandel der Produkte und Geschäftsmodelle.

Organische Unternehmensentwicklungen werden (vermutlich) mit zunehmender Geschwindigkeit durch anorganische Szenarien ergänzt. Das Verpassen eines neuen Trends könnte die Ertragskraft von Unternehmen sonst langfristig schmälern. Die laufende Markt- und Wettbewerbsbeobachtung gewinnt vor diesem Hintergrund an Bedeutung und kann an Staatsgrenzen nicht enden. Auch angrenzende Branchen sind aufmerksam zu beobachten.

Nicht nur einzelne Software-, sondern gesamte Unternehmensentwicklungen erfordern zunehmend hohe Reaktionsgeschwindigkeit und orientieren sich an agilen Methoden. Vor diesem Hintergrund wird Vectron zukünftig anorganische Wachstums- und technische Entwicklungsoptionen aufmerksam prüfen.

5.2. Zukünftige Produktentwicklung

Die heutige Produktpalette besteht aus einer stationären bzw. cloudbasierten Kassenlösung als Ankerprodukt, ergänzt um zahlreiche digitale Zusatzdienste. Der Schwerpunkt der künftigen Produktentwicklung liegt unverändert auf dem Ausbau der digitalen Angebote. Hierbei steht die Weiterentwicklung der Online-Plattform Vectron Cloud im Vordergrund. Diese Plattform integriert Kundenbindungs-, Bestell-, Reservierungs-, Payment- und weitere Dienste sowohl auf Basis von Eigenentwicklungen als auch durch Kooperationen. Diese Dienste werden in unterschiedlicher Zusammenstellung unter verschiedenen Produktnamen vermarktet.

Die bestehende Software für die Kassensysteme wird zum einen fortlaufend verbessert, zum anderen ist mittel- bis langfristig eine Ablösung durch eine Neuentwicklung vorgesehen.

Die Hardware der stationären Kassensysteme wird regelmäßig modernisiert.

5.3. Zukünftige Geschäftsentwicklung

Die weitere Entwicklung der Corona-Pandemie und die daraus resultierenden staatlich angeordneten Einschränkungen haben einen bedeutsamen Einfluss auf die Zielbranchen der Vectron Systems AG. Ca. 60 % des Umsatzes erzielt Vectron in der Gastronomiebranche, ca. 30 % mit Bäckereien und ca. 10 % mit sonstigen Branchen. Aufgrund des indirekten Vertriebs über Fachhändler handelt es sich bei diesen Zahlen um Schätzungen.

Vectron geht davon aus, dass es in 2022 einen geringen Fiskalisierungsnachlauf geben wird. Daneben hängt die Investitionsbereitschaft der Kunden im hohen Maße von den Öffnungsperspektiven in der Wirtschaft im Allgemeinen und in der Gastronomie im Besonderen ab. Mit einer flächendeckenden Öffnung von Gastronomie und Außenbereichen der Cafés werden auch die transaktionsbasierten Umsätze ansteigen. Vectron sieht sich gut aufgestellt, um eine steigende Nachfrage infolge positiver Öffnungsperspektiven direkt bedienen zu können. Daneben ist Vectron ausreichend mit liquiden Mitteln ausgestattet, um selbst auf bestandsgefährdende Krisensituationen reagieren zu können. In gewissem Rahmen können zudem Kosten flexibilisiert werden, so dass verschiedene Maßnahmen zur Reaktion auf mögliche Umsatzrückgänge bereitstehen.

Für das Jahr 2022 erwartet Vectron einen Umsatz zwischen Mio. EUR 33 und 36, der zu einem EBITDA zwischen Mio. EUR 1,9 und 3,4 führen wird. Die Nennung dieser Bandbreiten geht zurück auf die weiterhin bestehenden Unwägbarkeiten hinsichtlich möglicher weiterer Einflüsse, die im Abschnitt "Bedeutende Vorgänge nach dem 31. Dezember 2021" beschrieben wurden. Aus diesen global-konjunkturellen Rahmenbedingungen (Corona-Krise, Ukraine-Krieg) sind zunächst keine direkten Auswirkungen auf Vectron zu erwarten, gleichwohl kann es je nach Verlauf und Dauer zu erheblichen Auswirkungen auf die Konsum- und Investitionsneigung kommen.

Vectron wird den Großteil des Umsatzes durch Einmalverkäufe erzielen - im Plan liegen der Einmalumsatz zwischen gut Mio. EUR 23 und 26. Wachstumstreiber sollen allerdings die wiederkehrenden Einnahmen aus digitalen Angeboten sein, die mit knapp Mio. EUR 10 eingeplant wurden. Zum Vergleich: Im abgelaufenen Berichtsjahr wurden hiermit Mio. EUR 6,5 eingenommen. Zur Erreichung dieses ambitionierten Zieles gilt es, Produktentwicklungen und Vermarktungsinitiativen zu ordnen und stringent zu verfolgen. Neben Neuentwicklungen setzt Vectron auf

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die bewährte Plattform "bonVito", die stabile Erträge liefert und deren Kundenbasis sich als robust darstellt.
die Vectron Cloud-Plattform als Dreh- und Angelpunkt sämtlicher digitaler Angebote. Zu den bereits etablierten Lösungen wie der Anbindung DATEV Kassenarchiv online, Cloud-Backups, Gutscheine oder Reporting-Apps sollen weitere Lösungen wie u. a. mobile Kassen oder Schnittstellen im Laufe des Jahres angeboten werden.
den Ausbau der bestehenden Paymentlösungen. Neben attraktiven Bundles gewinnen sogenannte All-in-One-Terminals, die zur Bedienung, Bezahlung und dem Rechnungsdruck genutzt werden können, an Bedeutung.

Parallel zum Blick nach außen wird Vectron auch den Blick nach innen werfen: So sollen in 2022 Geschäftsprozesse weiter optimiert und der Ressourceneinsatz stärker fokussiert werden, um für die Kunden schneller und effizienter agieren zu können.

Münster, den 31. März 2022

Vectron Systems AG

Der Vorstand

Thomas Stümmler, CEO

Jens Reckendorf, CTO

Silvia Ostermann, COO

Dr. Ralf-Peter Simon, CSO

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021

Bilanz

AKTIVA

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in TEUR Anhangangabe 31.12.2021 31.12.2020 01.01.2020
Langfristige Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte 9.1. 1.193 87 129
Sachanlagen 9.1. 1.144 1.283 456
Nutzungsrechte 9.1.-9.2. 8.427 581 1.380
Beteiligungen 8.1., 14. 404 2.054 2.054
Langfristige Leasingforderungen 9.3. 2.270 2.071 2.263
Langfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 8.2. 428 668 -
Langfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte 8.3. 912 958 -
Aktive latente Steuern 9.4. 2.369 2.726 1.906
Summe langfristige Vermögenswerte 17.147 10.428 8.188
Kurzfristige Vermögenswerte
Vorräte 9.5. 4.943 6.714 4.958
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 8.2. 3.130 2.783 5.065
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 8.3. 20 832 219
Kurzfristige Leasingforderungen 9.3. 1.781 1.710 1.929
Ertragsteuerforderungen - - 293
Kurzfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte 8.3. 609 260 -
Kurzfristige sonstige Vermögenswerte 9.6. 215 884 73
Liquide Mittel 8.4. 19.868 8.305 11.316
Summe kurzfristige Vermögenswerte 30.566 21.488 23.853
Summe Aktiva 47.713 31.916 32.041
PASSIVA
in TEUR Anhangangabe 31.12.2021 31.12.2020 01.01.2020
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital 10.1. 8.057 8.038 7.292
Kapitalrücklage 10.2. 20.239 20.181 9.857
Bilanzverlust 10.3. -2.744 -5.049 -2.736
Eigenkapital 25.552 23.170 14.413
Langfristige Schulden
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 8.6.-8.8. 2.272 2.662 1.889
Langfristige Leasingverbindlichkeiten 9.2. 7.633 109 459
Langfristige Rückstellungen 9.9. 196 308 304
Summe langfristige Schulden 10.101 3.079 2.652
Kurzfristige Schulden
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 8.5. 3.151 2.293 1.227
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 8.5. 308 62 -
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten 9.2. 810 475 920
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 8.6.-8.8. 5.125 1.883 12.071
Ertragsteuerschulden 338 42 -
Kurzfristige Leistungen an Arbeitnehmer 9.8. 1.733 395 267
Kurzfristige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 8.5. 250 167 145
Kurzfristige sonstige Verbindlichkeiten 9.7. 345 350 346
Summe kurzfristige Schulden 12.060 5.667 14.976
Summe Schulden 22.161 8.746 17.628
Summe Passiva 47.713 31.916 32.041

Gesamtergebnisrechnung

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in TEUR Anhangangabe 2021 2020
Umsatzerlöse 6. 38.227 25.002
Bestandsveränderung an (un)fertigen Erzeugnissen 158 -111
Materialaufwand und bezogene Leistungen 7.2. -12.194 -9.586
Andere aktivierte Eigenleistungen 119 362
Bruttoergebnis 26.310 15.667
Sonstige betriebliche Erträge 7.1. 125 948
Personalaufwand 7.3. -11.986 -9.643
Sonstige betriebliche Aufwendungen 7.4. -9.406 -8.377
Wertminderungsaufwendungen/​-erträge auf finanzielle Vermögenswerte 12.2.2. -330 -259
Sonstige Steuern 7.5. -7 -7
EBITDA * 4.706 -1.671
Abschreibungen 9.1. -1.577 -1.338
Betriebsergebnis (EBIT) 3.129 -3.009
Finanzerträge 282 238
Finanzierungsaufwendungen -295 -362
Finanzergebnis 7.7. -13 -124
Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) 3.116 -3.133
Ertragsteueraufwendungen 7.8. -679 820
Jahresergebnis = Gesamtergebnis Ergebnis je Aktie 2.437 -2.313
Unverwässertes Ergebnis je Aktie 7.9. 0,30 -0,29
Verwässertes Ergebnis je Aktie 7.9. 0,30 -0,29

* EBITDA stellt eine alternative Leistungskennzahl dar, die keine in IFRS definierte Kennzahl ist.

Eigenkapitalveränderungsrechnung

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in TEUR Anhangangabe Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Bilanzverlust Summe Eigenkapital
Stand 1. Januar 2020 7.292 9.857 -2.736 14.413
Jahresergebnis - - -2.313 -2.313
Gesamtergebnis der Periode - - -2.313 -2.313
Kapitalerhöhung 10.1. 746 10.285 - 11.031
Anteilsbasierte Vergütung 16. - 39 - 39
Stand 31. Dezember 2020 /​ 1. Januar 2021 8.038 20.181 -5.049 23.170
Jahresergebnis - - 2.437 2.437
Gesamtergebnis der Periode - - 2.437 2.437
Verschmelzungseffekt - - -132 -132
Kapitalerhöhung 10.1. 19 29 - 48
Anteilsbasierte Vergütung 16. - 29 - 29
Stand 31. Dezember 2021 8.057 20.239 -2.744 25.552

Kapitalflussrechnung

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in TEUR Anhangangabe 2021 2020
1. Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit
Ergebnis vor Ertragsteuern 3.116 -3.133
+ Abschreibungen und Wertminderungen 9.1. +1.577 +1.338
+/​- Zunahme/​Abnahme der Rückstellungen 9.9. -131 +4
+/​- Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/​Erträge +45 +57
+/​- Abnahme/​Zunahme der Vorräte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder der Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind +3.857 -2.038
+/​- Zunahme/​Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder der Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind +1.420 +1.282
+/​- Verlust/​Gewinn aus dem Abgang von Vermögenswerten - +50
+/​- Finanzergebnis (Zinsaufwand und Zinsertrag) 7.7. +13 +124
+ Erhaltene Zinsen 7.7. +282 +238
Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit 10.179 -2.078
2. Cashflow aus der Investitionstätigkeit
- Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen 9.1. -1.174 -47
- Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen 9.1. -453 -1.179
+ Einzahlungen aus Abgängen von Vermögenswerten des Finanzanlagevermögens 8.1. +1.688 -
Cashflow aus der Investitionstätigkeit 61 -1.226
3. Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
+ Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen 10.1. +48 +11.031
+ Einzahlungen aus der Aufnahme finanzieller Verbindlichkeiten 11.2. +4.846 +2.993
- Auszahlungen aus der Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten 11.2. -2.364 -12.407
- Auszahlung aus der Tilgung von Leasingverbindlichkeiten 11.2. -896 -945
- Gezahlte Zinsen 11.2. -295 -362
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 1.339 310
Nettozunahme der liquiden Mittel 11.579 -2.994
Liquide Mittel zum 1. Januar 8.4. 8.305 11.316
Wechselkursbedingte Veränderung der liquiden Mittel -16 -17
Liquide Mittel zum 31. Dezember 8.4. 19.868 8.305

Anhang

1. Allgemeine Angaben

Die Vectron Systems AG (nachfolgend auch "Gesellschaft" oder "Vectron") ist eine in Deutschland ansässige Aktiengesellschaft mit Sitz in Münster und Anschrift Willy-Brandt-Weg 41, 48155 Münster. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter der Nummer HRB 10502 registriert. Die Aktien der Gesellschaft werden seit dem 1. März 2017 im KMU-Segment "Scale" der Deutschen Börse AG gehandelt. Die Hauptaktivität der Gesellschaft ist die Entwicklung, der Vertrieb und die entgeltliche Überlassung von integrierten Lösungen für Kasseninstallationen und verwandte Systeme, mit software- und cloudbasierten Datenanalyse-, Datenmanagement-, Warenwirtschafts-, CRM- und Service-Modulen, Schnittstellen für Drittanbieter, mit damit verbundenen Dienstleistungen jeder Art und mit der Produktion der dafür erforderlichen Hardware, insbesondere der Kassensysteme und deren Zubehör.

Der Einzelabschluss wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 325 Abs. 2a HGB i. V. m. § 315e Abs. 1 und 3 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Die Vectron Systems AG ist nicht zur Erstellung eines IFRS-Abschlusses verpflichtet. Die Aufstellung und Veröffentlichung des IFRS-Einzelabschlusses erfolgt vor dem Hintergrund einer transparenten Darstellung der Geschäftsentwicklung für Adressaten im In- und Ausland.

Die Vectron Systems AG erstellt und veröffentlicht ihren Einzelabschluss in Euro, der funktionalen Währung der Gesellschaft. Sofern nicht etwas anderes angegeben wird, werden die Zahlen auf tausend Euro gerundet. Aufgrund von Rundungen ist es möglich, dass sich einzelne Zahlen in diesem Einzelabschluss nicht genau zur angegebenen Summe addieren lassen und dass dargestellte Prozentangaben nicht genau die absoluten Zahlen widerspiegeln, auf die sie sich beziehen.

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

Der vorliegende Einzelabschluss der Vectron Systems AG wurde am 28. April 2022 vom Vorstand nach der Billigung durch den Aufsichtsrat zur Veröffentlichung freigegeben.

2. Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden

2.1. Grundlage der Aufstellung

2.1.1. Einhaltung der IFRS

Der Einzelabschluss wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den vom IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) herausgegebenen Interpretationen aufgestellt, die für gemäß IFRS berichtende Unternehmen gelten. Der Abschluss stimmt mit den vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen IFRS überein.

2.1.2. Anschaffungskostenprinzip

Der Abschluss wurde auf Basis historischer Anschaffungs- und Herstellungskosten aufgestellt.

2.1.3. Noch nicht angewendete neue Standards und Interpretationen

Verschiedene neue Rechnungslegungsstandards und Interpretationen wurden veröffentlicht, sind jedoch für Berichtsperioden zum 31. Dezember 2021 nicht verpflichtend und wurden von der Gesellschaft nicht vorzeitig angewendet. Die Auswirkungen dieser neuen Regelungen auf die laufende oder auf künftige Berichtsperioden sowie auf absehbare künftige Transaktionen werden von der Gesellschaft als nicht wesentlich angesehen.

Eine Übersicht über die noch nicht angewendeten neuen Standards ist in Abschnitt 2.21. dargestellt.

2.2. Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bewertungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Verbindlichkeit gezahlt würde. Die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts basiert auf der Annahme, dass der Verkauf des Vermögenswerts oder die Übertragung der Verbindlichkeit entweder

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auf dem Hauptmarkt für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit; oder
bei Fehlen eines Hauptmarktes auf dem vorteilhaftesten Markt für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit stattfindet.

Der Hauptmarkt oder der vorteilhafteste Markt muss für die Gesellschaft zugänglich sein.

Der beizulegende Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer Verbindlichkeit wird anhand der Annahmen bewertet, die Marktteilnehmer bei der Preisbildung für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit verwenden würden, wobei davon ausgegangen wird, dass die Marktteilnehmer in ihrem wirtschaftlich besten Interesse handeln.

Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts eines nicht finanziellen Vermögenswerts wird die Fähigkeit eines Marktteilnehmers berücksichtigt, durch die höchste und beste Verwendung des Vermögenswerts oder durch dessen Verkauf an einen anderen Marktteilnehmer, der den Vermögenswert in seiner höchsten und besten Verwendung nutzen würde, wirtschaftlichen Nutzen zu erzeugen.

Die Gesellschaft wendet Bewertungstechniken an, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind und für die ausreichende Daten zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts zur Verfügung stehen, wobei die Verwendung relevanter beobachtbarer Eingaben maximiert und die Verwendung nicht beobachtbarer Eingaben minimiert wird.

Alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, deren beizulegender Zeitwert gemessen oder im Jahresabschluss ausgewiesen wird, werden in die nachfolgend beschriebene Hierarchie der beizulegenden Zeitwerte eingeordnet, und zwar auf der Grundlage des niedrigsten Inputs, der für die Bewertung des beizulegenden Zeitwerts als Ganzes von Bedeutung ist:

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Stufe 1 - Notierte (nicht berichtigte) Marktpreise auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten
Stufe 2 - Bewertungsverfahren, bei denen der Input der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert wesentlich ist, direkt oder indirekt beobachtbar ist
Stufe 3 - Bewertungsverfahren, bei denen der Input der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert wesentlich ist, nicht beobachtbar ist

Bei Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, die im Jahresabschluss auf wiederkehrender Basis zum beizulegenden Zeitwert erfasst werden, bestimmt die Gesellschaft, ob Umschichtungen zwischen den Stufen der Hierarchie stattgefunden haben, indem sie die Kategorisierung (auf der Grundlage des Inputs der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung des beizulegenden Zeitwerts als Ganzes wesentlich ist) am Ende jeder Berichtsperiode neu bewertet.

Für die Offenlegung des beizulegenden Zeitwerts hat die Gesellschaft Klassen von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten auf der Grundlage der Art, der Merkmale und der Risiken des Vermögenswerts oder der Verbindlichkeit und der Stufe der Fair-Value-Hierarchie, wie oben erläutert, festgelegt.

2.3. Erfassung der Umsatzerlöse

Die Rechnungslegungsmethoden für die Erlöse der Gesellschaft aus Verträgen mit Kunden werden in Anhangangabe 6. erläutert.

2.4. Ertragsteuern

Der Ertragsteueraufwand bzw. die -gutschrift für die Periode entspricht der Steuerschuld auf das zu versteuernde Einkommen der aktuellen Periode, basierend auf dem geltenden Ertragsteuersatz einer Steuerjurisdiktion, bereinigt um Änderungen der aktiven und passiven latenten Steuern, die auf temporäre Differenzen und steuerliche Verlustvorträge entfallen.

Der tatsächliche Ertragsteueraufwand wird aufgrund des zum Bilanzstichtag in Deutschland gültigen bzw. angekündigten Steuersatzes ermittelt. Das Management überprüft regelmäßig die Positionen in den Steuererklärungen im Hinblick auf Situationen, bei denen das geltende Steuerrecht verschiedene Auslegungen zulässt. Das Management bildet Rückstellungen aufgrund der voraussichtlich an die Steuerbehörden zu zahlenden Beträge.

Latente Steuern werden auf temporäre Differenzen zwischen der steuerlichen Basis der Vermögenswerte und Schulden und deren Buchwerten im Einzelabschluss unter Anwendung der Verbindlichkeitsmethode vollumfänglich ausgewiesen. Passive latente Steuern werden jedoch nicht erfasst, wenn sie aus der erstmaligen Erfassung eines Geschäfts- oder Firmenwerts resultieren. Latente Ertragsteuern werden unter Anwendung der Steuersätze (und Gesetze) ermittelt, die zum Ende der Berichtsperiode gültig bzw. angekündigt sind und voraussichtlich gelten, wenn die zugehörigen aktiven latenten Ertragsteuern realisiert bzw. die passiven latenten Ertragsteuern beglichen werden.

Aktive latente Steuern werden nur dann erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuerndes Ergebnis verfügbar sein wird, um diese temporären Differenzen und Verlustvorträge in Anspruch zu nehmen.

Aktive und passive latente Steuern werden nur dann saldiert, wenn ein einklagbares Recht vorliegt, die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen die Steuerschulden aufzurechnen und die latenten Steuersalden die gleiche Steuerbehörde betreffen. Tatsächliche Steuererstattungsansprüche und Steuerverbindlichkeiten werden saldiert, wenn das Unternehmen ein einklagbares Recht zur Aufrechnung hat und beabsichtigt, einen Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Realisierung der Ansprüche die Verpflichtungen abzulösen.

Tatsächliche und latente Steuern werden im Gewinn oder Verlust erfasst, es sei denn, sie betreffen Posten, die direkt im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis ausgewiesen werden. In diesem Fall werden die Steuern ebenfalls im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital verbucht.

2.5. Leasingverhältnisse

2.5.1. Vectron als Leasingnehmer

Bei Abschluss eines Vertrags stellt die Gesellschaft fest, ob der Vertrag ein Leasingverhältnis ist oder enthält. Ein Vertrag ist oder enthält ein Leasingverhältnis, wenn der Vertrag ein Recht auf die Nutzung des Vermögenswerts (oder der Vermögenswerte) im Austausch für eine Gegenleistung überträgt. Um zu beurteilen, ob ein Vertrag das Recht der Kontrolle der Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts überträgt, prüft die Gesellschaft, ob:

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der Vertrag die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts beinhaltet. Dies kann explizit oder implizit festgelegt werden und sollte physisch abgrenzbar sein oder im Wesentlichen die gesamte Kapazität eines physisch abgrenzbaren Vermögenswerts darstellen. Hat der Lieferant ein materielles Substitutionsrecht, so wird der Vermögenswert nicht als Leasingverhältnis identifiziert;
die Gesellschaft das Recht hat, während der gesamten Nutzungsdauer im Wesentlichen den gesamten wirtschaftlichen Nutzen aus der Nutzung des Vermögenswerts zu ziehen und
die Gesellschaft das Recht hat, die Verwendung des Vermögenswerts zu bestimmen. Die Gesellschaft hat dieses Recht, wenn sie über die Entscheidungsrechte verfügt, die für die Änderung der Art und Weise und des Zwecks der Nutzung des Vermögenswerts am relevantesten sind. In seltenen Fällen, in denen die Entscheidung darüber, wie und zu welchem Zweck der Vermögenswert verwendet wird vorbestimmt ist, hat die Gesellschaft das Recht die Verwendung des Vermögenswerts zu bestimmen, wenn:
die Gesellschaft das Recht hat, den Vermögenswert zu betreiben; oder
die Gesellschaft den Vermögenswert so konzipiert hat, dass im Voraus festgelegt wird, wie und zu welchem Zweck er verwendet wird.

Bei Abschluss oder Neubeurteilung eines Vertrags, der eine Leasingkomponente enthält, ordnet die Gesellschaft die im Vertrag enthaltene Gegenleistung jeder Leasingkomponente auf der Grundlage ihrer relativen Einzelpreise zu. Bei Leasingverhältnissen für Fahrzeuge, bei denen Vectron Leasingnehmer ist, hat die Gesellschaft entschieden, von der Trennung von Nichtleasing- und Leasingkomponenten abzusehen und stattdessen jede Leasingkomponente und alle damit verbundenen Nichtleasingkomponenten als eine einzige Leasingkomponente zu bilanzieren.

Die Gesellschaft erfasst am Bereitstellungsdatum des Leasingverhältnisses ein Nutzungsrecht und eine Leasingverbindlichkeit. Das Nutzungsrecht wird anfänglich zu Anschaffungskosten bewertet. Diese ergeben sich aus dem Anfangsbetrag der Leasingverbindlichkeit, bereinigt um etwaige Leasingzahlungen vor oder zum Bereitstellungsdatum des Leasingverhältnisses, zuzüglich etwaiger anfänglich anfallender direkter Kosten und einer Schätzung der Kosten für Abbau, Beseitigung, oder Wiederherstellung des zugrundeliegenden Vermögenswerts oder des Standorts, an dem er sich befindet und abzüglich etwaiger erhaltener Leasinganreize.

Die Abschreibung des Nutzungsrechts erfolgt linear vom Bereitstellungsdatum entweder bis zum Ende seiner Nutzungsdauer - oder sollte dieses früher eintreten - bis zum Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses. Die geschätzten Nutzungsdauern von Vermögenswerten mit Nutzungsrecht werden auf der gleichen Grundlage wie die von Sachanlagen bestimmt. Darüber hinaus wird das Nutzungsrecht regelmäßig um etwaige Wertminderungen gemindert und bei Neubewertungen der Leasingverbindlichkeit entsprechend angepasst.

Am Bereitstellungsdatum wird die Leasingverbindlichkeit mit dem Barwert der zu diesem Zeitpunkt noch nicht geleisteten Leasingzahlungen bewertet, abgezinst mit dem dem Leasingverhältnis zugrundeliegenden Zinssatz oder, falls dieser Zinssatz nicht ohne Weiteres bestimmt werden kann, mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz der Gesellschaft. Im Allgemeinen verwendet die Gesellschaft ihren Grenzfremdkapitalzinssatz als Abzinsungssatz.

Die bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeit zu berücksichtigenden Leasingzahlungen setzen sich wie folgt zusammen:

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feste Zahlungen, einschließlich wesentlicher fester Zahlungen;
variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder (Zins-)Satz gekoppelt sind und deren erstmalige Bewertung anhand des am Bereitstellungsdatum gültigen Indexes oder (Zins-)Satzes vorgenommen wird;
Beträge, die der Leasingnehmer im Rahmen von Restwertgarantien voraussichtlich wird entrichten müssen;
dem Ausübungspreis einer Kaufoption, wenn die Gesellschaft hinreichend sicher ist, dass sie diese auch tatsächlich wahrnehmen wird, Leasingzahlungen eines optionalen Verlängerungszeitraums, wenn die Gesellschaft hinreichend sicher ist, dass sie die Verlängerungsoption ausübt sowie Strafzahlungen für eine vorzeitige Kündigung des Leasingverhältnisses, es sei denn, die Gesellschaft ist hinreichend sicher nicht vorzeitig zu kündigen.

Die Leasingverbindlichkeit wird zu fortgeführten Anschaffungskosten mittels der Effektivzinsmethode bewertet. Eine Neubewertung erfolgt, wenn sich die künftigen Leasingzahlungen aufgrund einer Änderung des Index oder des Zinssatzes ändern, oder wenn sich die Schätzung der Gesellschaft hinsichtlich des Betrags ändert, der voraussichtlich im Rahmen einer Restwertgarantie zu zahlen ist, oder wenn die Gesellschaft ihre Einschätzung ändert, ob eine Kauf-, Verlängerungs- oder Kündigungsoption ausgeübt wird. Wenn eine Neubewertung der Leasingverbindlichkeit erfolgt, wird eine entsprechende Anpassung des Buchwerts des Nutzungswerts vorgenommen oder wird in der Gesamtergebnisrechnung erfasst, wenn der Buchwert des Nutzungsrechts auf null reduziert wurde.

Die Gesellschaft weist in der Bilanz Nutzungsrechte unter den langfristigen Vermögenswerten und Leasingverbindlichkeiten als kurz- bzw. langfristige Schulden aus.

Die Abschreibung erfolgt linear über die geschätzte Nutzungsdauer der Vermögenswerte oder die kürzere Leasingdauer.

Die Gesellschaft setzt Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten für Leasingverhältnisse, denen Vermögenswerte von geringem Wert zugrunde liegen sowie für kurzfristige Leasingverhältnisse nicht an. Die Erfassung der damit im Zusammenhang stehenden Leasingzahlungen erfolgt linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand.

Der Gesellschaft als Leasingnehmer wird ein Wahlrecht eingeräumt, erhaltene Mietzugeständnisse aufgrund der Corona-Pandemie so zu behandeln, als handle es sich um keine Vertragsmodifikation. Das Wahlrecht befreit den Leasingnehmer von der Verpflichtung, bei jeder Mietkonzession zu prüfen, ob eine Vertragsmodifikation im Sinne des IFRS 16 vorliegt, diese zu bilanzieren und entsprechend zu prüfen. Die Änderungen gelten für Mietkonzessionen, die die am oder vor dem 30. Juni 2021 fälligen Mietzahlungen reduzieren. Vectron hat sich dazu entschieden, von diesem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Weitere Informationen zu den Auswirkungen sind unter Anhangangabe 9.2.2. dargestellt.

2.5.2. Vectron als Leasinggeber

Von Vectron als Leasinggeber abgeschlossene Leasingverhältnisse werden als Finanzierungsleasing klassifiziert, wenn durch die Leasingvereinbarung im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken auf den Leasingnehmer übertragen werden. Alle anderen Leasingverhältnisse werden als Operating-Leasingverhältnisse klassifiziert.

Finanzierungsleasing

Am Bereitstellungsdatum hat die Gesellschaft die im Rahmen eines Finanzierungsleasings gehaltenen Vermögenswerte in ihrer Bilanz anzusetzen und sie als Forderung in Höhe der Nettoinvestition in das Leasingverhältnis darzustellen.

Am Bereitstellungsdatum umfassen die in die Bewertung der Nettoinvestition in das Leasingverhältnis einbezogenen Leasingzahlungen die nachstehend genannten Zahlungen während der Laufzeit des Leasingverhältnisses, die am Bereitstellungsdatum nicht vereinnahmt werden:

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feste Zahlungen (einschließlich de facto fester Zahlungen) abzüglich etwaiger zu zahlender Leasinganreize;
variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder (Zins-)Satz gekoppelt sind und deren erstmalige Bewertung anhand des am Bereitstellungsdatum gültigen Indexes oder Zinssatzes erfolgt;
alle etwaigen Restwertgarantien, die der Leasinggeber vom Leasingnehmer, einer mit dem Leasingnehmer verbundenen Partei oder einem nicht mit dem Leasinggeber verbundenen Dritten, der bzw. die finanziell zur Erfüllung der mit der Garantie verbundenen Verpflichtungen in der Lage ist, erhält;
den Ausübungspreis einer Kaufoption, wenn der Leasingnehmer hinreichend sicher ist, dass er diese auch tatsächlich ausüben wird; und
Strafzahlungen für eine Kündigung des Leasingverhältnisses, wenn aus der Laufzeit hervorgeht, dass der Leasingnehmer eine Kündigungsoption wahrnimmt.

Zur Bewertung der Nettoinvestition in das Leasingverhältnis zieht Vectron den dem Leasingverhältnis zugrundeliegenden Zinssatz heran.

Anfängliche direkte Kosten fließen in die anfängliche Bewertung der Nettoinvestition in das Leasingverhältnis ein und vermindern die über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfassten Erträge; davon ausgenommen sind solche, die bei Leasinggebern, die Hersteller oder Händler sind, anfallen.

Die Gesellschaft agiert als Hersteller-Leasinggeber. Dies hat am Bereitstellungsdatum folgende Auswirkung auf die Bilanzierung der Finanzierungsleasingverhältnisse:

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Vectron erfasst den Umsatzerlös, d. h. den beizulegenden Zeitwert des zugrundeliegenden Vermögenswerts oder, wenn niedriger, den dem Leasinggeber zufallenden Barwert der Leasingzahlung, zu einem marktüblichen Satz abgezinst;
Vectron erfasst die Umsatzkosten, d. h. die Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw., falls abweichend, den Buchwert des zugrundeliegenden Vermögenswerts abzüglich des Barwerts des nicht garantierten Restwerts; und
Vectron erfasst am Bereitstellungsdatum die Veräußerungsgewinne oder -Verluste, d. h. die Differenz zwischen dem Umsatzerlös und den Umsatzkosten gemäß den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zur Erfassung von Verkaufsgeschäften, für die IFRS 15 gilt.

In der Folgebewertung werden die Finanzerträge von Vectron über die Laufzeit nach einem Muster erfasst, das eine konstante periodische Verzinsung der Nettoinvestition in das Leasingverhältnis zugrunde legt.

Auf die Nettoinvestition in das Leasingverhältnis wendet Vectron die Ausbuchungs- und Wertminderungsvorschriften von IFRS 9 an.

Operating-Leasingverhältnisse

Leasingerträge aus Operating-Leasingverhältnissen, bei denen die Gesellschaft Leasinggeber ist, werden erfolgswirksam linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Ertrag in den Umsatzerlösen erfasst. Anfängliche direkte Kosten, die bei der Erlangung eines Operating-Leasingverhältnisses anfallen, werden dem Buchwert des zugrundeliegenden Vermögenswerts zugeschlagen und über die Laufzeit des Leasingverhältnisses auf der gleichen Grundlage wie die Mieteinnahmen als Aufwand erfasst. Die entsprechenden geleasten Vermögenswerte werden entsprechend ihrer Art in der Bilanz erfasst.

2.6. Wertminderung von Vermögenswerten

Vermögenswerte werden auf Wertminderungen überprüft, sobald Ereignisse oder Änderungen der Umstände darauf hinweisen, dass der Buchwert möglicherweise nicht mehr erzielbar ist. Ein Wertminderungsaufwand wird in Höhe des Betrags erfasst, um den der Buchwert des Vermögenswerts seinen erzielbaren Wert übersteigt. Der erzielbare Betrag ist der höhere Wert aus beizulegendem Zeitwert eines Vermögenswerts, abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert. Falls es nicht möglich ist, den erzielbaren Betrag für einen einzelnen Vermögenswert zu schätzen, werden die Vermögenswerte zu zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zusammengefasst. Unter einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit wird die kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten, die Mittelzuflüsse erzeugen, die weitestgehend unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte bzw. Gruppen von Vermögenswerten sind, verstanden. Nicht-finanzielle Vermögenswerte, die von einer Wertminderung betroffen sind, werden zum Ende jeder Berichtsperiode auf mögliche Wertaufholungen überprüft.

2.7. Liquide Mittel

Für Zwecke der Darstellung in der Kapitalflussrechnung umfassen die liquiden Mittel Bargeldbestände und kurzfristig abrufbare Guthaben bei Kreditinstituten.

2.8. Vorräte

Die Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet. Der Nettoveräußerungswert ist der Verkaufspreis im normalen Geschäftsverlauf abzüglich der geschätzten Kosten, um den Verkauf abzuschließen.

Die Herstellungskosten basieren auf dem First-in-first-out-Verfahren und umfassen alle Kosten, die direkt dem Herstellungsprozess zuzuordnen sind, wie direkte Material-, Lohn- und produktionsbezogene Gemeinkosten (basierend auf normaler Betriebskapazität und normalem Verbrauch von Material, Arbeit und anderen Produktionskosten) einschließlich Abschreibungen. Soweit Bestandsrisiken vorliegen, z. B. wegen geminderter Verwertbarkeit nach längerer Lagerdauer oder niedrigeren Wiederbeschaffungskosten, werden angemessene Abschläge vorgenommen. Zudem werden Abschreibungen auf Vorräte erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass die veranschlagten Auftragskosten die gesamten Auftragserlöse übersteigen werden.

2.9. Finanzielle Vermögenswerte

2.9.1. Klassifizierung

Die Gesellschaft stuft ihre finanziellen Vermögenswerte in die folgenden Bewertungskategorien ein:

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solche, die in der Folge zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (entweder erfolgsneutral oder erfolgswirksam), und
solche, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden.

Die Klassifizierung ist abhängig vom Geschäftsmodell des Unternehmens für die Steuerung der finanziellen Vermögenswerte und von den vertraglich vereinbarten Zahlungsströmen.

Bei zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Vermögenswerten werden die Gewinne und Verluste entweder erfolgswirksam oder erfolgsneutral erfasst. Bei Investitionen in Eigenkapitalinstrumente, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, ist dies abhängig davon, ob sich die Gesellschaft zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes unwiderruflich dafür entschieden hat, die Eigenkapitalinstrumente erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten.

Die Gesellschaft klassifiziert Schuldinstrumente nur dann um, wenn sich das Geschäftsmodell zur Steuerung solcher Vermögenswerte ändert.

2.9.2. Ansatz und Ausbuchung

Ein marktüblicher Kauf oder Verkauf von finanziellen Vermögenswerten wird zum Handelstag angesetzt, d. h. zu dem Tag, an dem sich die Gesellschaft verpflichtet, den Vermögenswert zu kaufen oder zu verkaufen. Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die Ansprüche auf den Erhalt von Zahlungsströmen aus den finanziellen Vermögenswerten ausgelaufen oder übertragen worden sind und die Gesellschaft im Wesentlichen alle Risiken und Chancen aus dem Eigentum übertragen hat.

2.9.3. Bewertung

Beim erstmaligen Ansatz bewertet die Gesellschaft einen finanziellen Vermögenswert zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich - im Falle eines in der Folge nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerts - der direkt auf den Erwerb dieses Vermögenswerts entfallenden Transaktionskosten. Transaktionskosten von erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten werden im Gewinn und Verlust als Aufwand erfasst.

Finanzielle Vermögenswerte mit eingebetteten Derivaten werden in ihrer Gesamtheit betrachtet, wenn ermittelt wird, ob ihre Zahlungsströme ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen darstellen.

Schuldinstrumente

Die Folgebewertung von Schuldinstrumenten ist abhängig vom Geschäftsmodell der Gesellschaft zur Steuerung des Vermögenswerts und den Zahlungsstrommerkmalen des Vermögenswerts. Die Gesellschaft stuft ihre Schuldinstrumente in drei Bewertungskategorien ein:

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Zu fortgeführten Anschaffungskosten (Financial Asset at Amortised Cost/​ FAAC): Vermögenswerte, die zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme gehalten werden, und bei denen diese Zahlungsströme ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen darstellen, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Zinserträge aus diesen finanziellen Vermögenswerten werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode in den Finanzerträgen ausgewiesen. Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung werden direkt in der Gesamtergebnisrechnung erfasst.
Zum beizulegenden Zeitwert bewertet mit Wertänderungen im sonstigen Ergebnis (Fair Value through Other Comprehensive Income/​FVOCI): Vermögenswerte, die zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme und zur Veräußerung der finanziellen Vermögenswerte gehalten werden, und bei denen die Zahlungsströme ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen darstellen, werden erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Veränderungen des Buchwerts werden im sonstigen Ergebnis ausgewiesen, mit Ausnahme der Wertminderungserträge oder -aufwendungen, Zinserträge und Fremdwährungsgewinne und -verluste, die im Gewinn oder Verlust erfasst werden. Bei Ausbuchung des finanziellen Vermögenswerts wird der zuvor im sonstigen Ergebnis angesetzte kumulierte Gewinn oder Verlust aus dem Eigenkapital in die Gesamtergebnisrechnung umgegliedert und in den sonstigen Gewinnen oder Verlusten ausgewiesen. Zinserträge aus diesen finanziellen Vermögenswerten werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode in den Finanzerträgen ausgewiesen. Wertminderungsaufwendungen werden in einem gesonderten Posten in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen.
Zum beizulegenden Zeitwert bewertet mit Wertänderungen im Gewinn oder Verlust (Fair Value through Profit or Loss/​FVPL): Vermögenswerte, welche die Kriterien der Kategorie "zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet" oder "FVOCI" nicht erfüllen, werden in die Kategorie "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert" (FVPL) eingestuft. Gewinne oder Verluste aus einem Schuldinstrument, das in der Folge zum FVPL bewertet wird, werden im Gewinn oder Verlust saldiert in der Periode ausgewiesen, in der sie entstehen.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind beim erstmaligen Ansatz zum Betrag der unbedingten Gegenleistung zu erfassen. Enthalten sie signifikante Finanzierungskomponenten, sind sie stattdessen zum beizulegenden Zeitwert anzusetzen. Die Gesellschaft veräußert einen Teil ihrer Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Rahmen einer Factoring-Vereinbarung (siehe Anhangangabe 8.2.4.). Dieser Teil der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird im Rahmen des Geschäftsmodells zum Verkauf der finanziellen Vermögenswerte gehalten und daher in die Kategorie FVPL eingestuft. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, welche die Gesellschaft hält, um die vertraglichen Zahlungsströme zu vereinnahmen, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Für weitere Informationen zur Bilanzierung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen siehe Anhangangabe 8.2. sowie zur Beschreibung der Wertminderungsgrundsätze der Gesellschaft Anhangangabe 12.2.2.

Eigenkapitalinstrumente

Die Gesellschaft hat vom Wahlrecht des IAS 27.10 Gebrauch gemacht und bewertet alle gehaltenen Anteile an Tochterunternehmen zu fortgeführten Anschaffungskosten.

Dividenden eines Tochterunternehmens werden im Einzelabschluss der Gesellschaft erfasst, wenn der Gesellschaft der Rechtsanspruch auf die Dividende entsteht. Die Dividende wird im Gewinn oder Verlust unter den sonstigen Erträgen erfasst.

2.9.4. Wertminderung

Die Gesellschaft beurteilt auf zukunftsgerichteter Basis die mit zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Schuldinstrumenten verbundenen erwarteten Kreditverluste. Die Wertminderungsmethode ist abhängig davon, ob eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos vorliegt.

Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wendet die Gesellschaft den gemäß IFRS 9 zulässigen vereinfachten Ansatz an, dem zufolge die über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste ab dem erstmaligen Ansatz der Forderungen zu erfassen sind; zu weiteren Einzelheiten siehe Anhangangabe 12.2.2.

2.10. Sachanlagen

Alle Sachanlagen sind zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen, bilanziert. Die historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten umfassen Aufwendungen, die direkt dem Erwerb der Gegenstände zuzuordnen sind.

Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden nur dann in den Buchwert des Vermögenswerts einbezogen oder als separater Vermögenswert erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass der Gesellschaft ein mit der Sachanlage verbundener zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen zufließen wird und die Kosten der Sachanlage verlässlich bestimmt werden können. Der Buchwert einer Komponente, die als separater Vermögenswert bilanziert ist, wird ausgebucht, wenn diese ersetzt wird. Alle sonstigen Reparatur- und Wartungsaufwendungen werden in der Periode, in der sie entstehen, aufwandswirksam erfasst.

Die planmäßige Abschreibung erfolgt linear. Dabei wird die Differenz zwischen den Anschaffungs- oder Herstellungskosten und den Restwerten linear über die folgenden voraussichtlichen Nutzungsdauern (bzw. bei Mietereinbauten über die jeweils kürzere Mietlaufzeit) verteilt:

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Anlagenklasse Nutzungsdauer
Technische Anlagen und Maschinen 3 bis 13 Jahre
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 13 Jahre

Die Restwerte und Nutzungsdauern der Vermögenswerte werden am Ende jeder Berichtsperiode überprüft und gegebenenfalls angepasst.

Der Buchwert eines Vermögenswerts wird unmittelbar auf seinen erzielbaren Betrag abgeschrieben, wenn der Buchwert des Vermögenswerts größer als sein erzielbarer Betrag ist.

Veräußerungsgewinne und -Verluste werden durch einen Vergleich der Veräußerungserlöse mit dem Buchwert ermittelt. Sie werden erfolgswirksam erfasst.

2.11. Immaterielle Vermögenswerte

2.11.1. Konzessionen und gewerbliche Schutzrechte

Einzeln erworbene Konzessionen und gewerbliche Schutzrechte werden zu den historischen Anschaffungskosten angesetzt. Diese immateriellen Vermögenswerte haben eine begrenzte Nutzungsdauer und werden in der Folge zu Anschaffungskosten, abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen, bilanziert. Siehe Anhangangabe 2.6. zu den Methoden der Gesellschaft im Hinblick auf die Erfassung von Wertminderungen.

Die Gesellschaft schreibt immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer linear über die folgenden Zeiträume ab:

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Anlagenklasse Nutzungsdauer
Konzessionen und gewerbliche Schutzrechte 3 bis 10 Jahre

2.11.2. Forschung und Entwicklung

Entwicklungsaufwendungen, die nicht die Kriterien eines immateriellen Vermögenswertes erfüllen, werden in der Gesamtergebnisrechnung als Aufwand erfasst. Bisher als Aufwand verbuchte Entwicklungskosten werden nicht als Vermögenswert in einer Folgeperiode erfasst. Zu den erfassten Aufwendungen siehe Anhangangabe 7.4.

2.12. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

Diese Beträge betreffen noch ausstehende Verbindlichkeiten für die von der Gesellschaft vor Ende des Geschäftsjahres empfangenen Waren und Dienstleistungen. Die Beträge sind unbesichert und werden gewöhnlich innerhalb von 14 Tagen nach Einbuchung bezahlt. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten werden als kurzfristige Verbindlichkeiten ausgewiesen, es sei denn, deren Begleichung ist nicht innerhalb von 12 Monaten nach der Berichtsperiode fällig. Sie werden zunächst zu ihrem beizulegenden Zeitwert und in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten nach der Effektivzinsmethode angesetzt (FLAC).

2.13. Aufgenommene Kredite

Aufgenommene Kredite werden zunächst zum beizulegenden Zeitwert abzüglich entstandener Transaktionskosten angesetzt. In der Folge werden die Kredite zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Differenzen zwischen den erhaltenen Beträgen (abzüglich Transaktionskosten) und dem Tilgungsbetrag werden über die Laufzeit der Darlehen nach der Effektivzinsmethode in der Gesamtergebnisrechnung erfasst. Gebühren für die Einrichtung von Kreditfazilitäten werden als Transaktionskosten im Rahmen des Kredits in dem Umfang erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein Teil oder die gesamte Fazilität in Anspruch genommen wird. In diesem Fall wird die Gebühr bis zur Inanspruchnahme abgegrenzt. Soweit keine Hinweise darauf bestehen, dass die Inanspruchnahme eines Teils oder der gesamten Fazilität wahrscheinlich ist, wird die Gebühr als Vorauszahlung für Finanzdienstleistungen aktiviert und über die Laufzeit der Fazilität, auf die sie sich bezieht, amortisiert.

Kredite werden ausgebucht, sobald die vertragliche Verpflichtung beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen ist. Die Differenz zwischen dem Buchwert einer finanziellen Verbindlichkeit, die ausgebucht oder auf eine andere Partei übertragen wurde, und der gezahlten Gegenleistung, einschließlich übertragener nicht zahlungswirksamer Vermögenswerte oder übernommener Verbindlichkeiten, wird als sonstige Erträge bzw. Finanzierungsaufwendungen in der Gesamtergebnisrechnung erfasst.

Kredite werden als kurzfristige Verbindlichkeiten bilanziert, sofern die Gesellschaft nicht ein uneingeschränktes Recht hat, die Erfüllung der Verpflichtung um mindestens 12 Monate nach der Berichtsperiode zu verschieben.

2.14. Fremdkapitalkosten

Fremdkapitalkosten werden in der Periode, in der sie anfallen, als Aufwand erfasst, sofern die Aktivierungskriterien nicht erfüllt sind.

2.15. Rückstellungen

Rückstellungen werden dann erfasst, wenn die Gesellschaft aufgrund vergangener Ereignisse eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung hat, und es wahrscheinlich ist, dass die Erfüllung der Verpflichtung zu einem Abfluss von Ressourcen führen wird, deren Höhe verlässlich geschätzt werden kann. Für künftige operative Verluste werden keine Rückstellungen gebildet.

Wenn mehrere ähnliche Verpflichtungen bestehen, wird die Wahrscheinlichkeit eines Mittelabflusses für deren Begleichung ermittelt, indem die Gruppe der Verpflichtungen als Ganzes betrachtet wird. Eine Rückstellung wird auch dann gebildet, wenn die Wahrscheinlichkeit eines Mittelabflusses für einzelne Posten innerhalb derselben Gruppe der Verpflichtungen möglicherweise gering ist, ein Mittelabfluss zur Erfüllung dieser Gruppe von Verpflichtungen insgesamt jedoch durchaus wahrscheinlich ist.

Die Bewertung der Rückstellungen erfolgt zum Barwert auf der Basis der bestmöglichen Schätzung des Managements hinsichtlich der Aufwendungen, die zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung am Ende der Berichtsperiode erforderlich sind. Der Diskontierungssatz zur Ermittlung des Barwerts ist ein Vorsteuersatz, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zeitwerts des Geldes und der mit der Verbindlichkeit verbundenen spezifischen Risiken widerspiegelt. Die Erhöhung der Rückstellung aufgrund des Zeitablaufs wird als Zinsaufwand erfasst.

2.16. Leistungen an Arbeitnehmer

Verbindlichkeiten für Löhne und Gehälter, einschließlich nicht-monetärer Leistungen, für den Jahresurlaub und für Überstunden, die voraussichtlich innerhalb von 12 Monaten nach Ende der Periode, in der die Mitarbeitenden die entsprechenden Leistungen erbracht haben, vollständig erfüllt werden, werden für die Leistungen der Mitarbeitenden bis zum Ende der Berichtsperiode angesetzt und mit den Beträgen bewertet, die voraussichtlich zur Begleichung der Verbindlichkeiten zu zahlen sind. In der Bilanz werden die Verbindlichkeiten als kurzfristige Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmer ausgewiesen.

2.17. Zuwendungen der öffentlichen Hand

Zuwendungen der öffentlichen Hand werden zu ihrem beizulegenden Zeitwert erfasst, wenn hinreichende Sicherheit darüber besteht, dass die Zuwendung erlangt wird und die Gesellschaft alle damit verbundenen Bedingungen einhält.

Zuwendungen der öffentlichen Hand sind planmäßig im Gewinn oder Verlust zu erfassen, und zwar im Verlauf der Perioden, in denen das Unternehmen die entsprechenden Aufwendungen, die die Zuwendungen der öffentlichen Hand kompensieren sollen, als Aufwendungen ansetzt. Zuwendungen der öffentlichen Hand werden von den entsprechenden Aufwendungen abgezogen.

2.18. Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital (nennwertlose Stückaktien) ist zum Nominalwert bilanziert.

Zusätzlich anfallende Kosten, die direkt der Ausgabe von neuen Aktien oder Aktienoptionen zuzurechnen sind, werden im Eigenkapital als Abzug von den Emissionserlösen, abzüglich Steuern, bilanziert.

2.19. Dividenden

In Höhe der etwaigen Dividenden, die am oder vor dem Ende der Berichtsperiode beschlossen, aber am Ende der Berichtsperiode nicht ausgeschüttet wurden, werden Verbindlichkeiten angesetzt, wenn die Dividende ordnungsgemäß genehmigt wurde und nicht mehr im Ermessen des Unternehmens liegt.

2.20. Anteilsbasierte Vergütung

Im Rahmen der Aktienoptionspläne kann die Gesellschaft derzeitigen und künftigen Mitarbeitenden Optionen anbieten, welche anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente im Sinne des IFRS 2 darstellen.

Die Kosten von Transaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente werden unter Anwendung eines geeigneten Bewertungsmodells mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet, zu dem die Gewährung erfolgt (weitere Einzelheiten hierzu sind in der Anhangangabe 16.2. enthalten).

Diese Kosten werden, zusammen mit entsprechender Erhöhung des Eigenkapitals (Kapitalrücklage), über den Zeitraum, in dem die Leistungen erbracht werden (Erdienungszeitraum), im Personalaufwand erfasst. Die an jedem Abschlussstichtag bis zum Zeitpunkt der ersten Ausübungsmöglichkeit ausgewiesenen kumulierten Aufwendungen aus der Gewährung der Eigenkapitalinstrumente reflektieren den bereits abgelaufenen Teil des Erdienungszeitraums sowie die Anzahl der Eigenkapitalinstrumente, die nach bestmöglicher Schätzung der Gesellschaft mit Ablauf des Erdienungszeitraums unverfallbar werden.

2.21. Künftige neue Standards und Interpretationen

Der Abschluss der Vectron Systems AG berücksichtigt alle von der Europäischen Union übernommenen und für das Geschäftsjahr 2021 verpflichtend anzuwendenden Standards und Interpretationen.

Die folgenden Standards waren erstmals zum 1. Januar 2021 anzuwenden:

Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7 und IFRS 16 - Reform der Referenzzinssätze (Phase 2)

In der zweiten Phase der Standardänderung zur IBOR-Reform wurden Erleichterungen bezüglich zinstragender originärer Finanzinstrumente sowie Erleichterungen bei der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen beschlossen.

Die Änderungen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf den Abschluss der Vectron Systems AG.

Die folgenden Standards waren erstmals zum 1. April 2021 anzuwenden:

Änderungen an IFRS 16: Auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen nach dem 30. Juni 2021

Die Änderungen betreffen die Verlängerung der praktischen Erleichterung, die Leasingnehmern zur bilanziellen Abbildung von Zugeständnissen im Rahmen der Coronavirus-Pandemie im Mai 2020 eingeräumt wurden.

Die Gesellschaft hat von dem eingeräumten Wahlrecht Gebrauch gemacht. Weitere Informationen zu den Auswirkungen sind unter Anhangangabe 9.2.2. dargestellt.

Neue Rechnungslegungsvorschriften

Die nachfolgenden neuen Standards und Interpretationen sind für die am 31. Dezember 2021 endenden Geschäftsjahre noch nicht verpflichtend anzuwenden und wurden von der Vectron Systems AG nicht freiwillig vorzeitig angewandt.

a) EU-Endorsement ist bereits erfolgt

IFRS 17 - Versicherungsverträge

Mit IFRS 17 erfolgt eine umfassende Neuregelung der Bilanzierung von Versicherungsverträgen. Der Standard ersetzt die bisherigen Vorschriften des IFRS 4 und macht Vorgaben für den Ansatz, die Bewertung, die Darstellung und die Anhangangaben zu Versicherungsverträgen. Das Bewertungsmodell des IFRS 17 basiert auf der Ermittlung der aktuellen Erfüllungswerte der Versicherungsverträge, so dass deren Wertansätze in jeder Berichtsperiode aufgrund von Schätzungsänderungen anzupassen sind.

Dieser Standard ist erstmals verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Die Änderungen werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Abschluss der Vectron Systems AG haben.

Änderungen an IFRS 3: Verweis auf das Rahmenkonzept

Die Änderungen aktualisieren IFRS 3 dahingehend, dass sich der Standard nunmehr auf das Rahmenkonzept 2018 bezieht. Ein Erwerber hat bei der Identifizierung von Schulden, die er bei einem Unternehmenszusammenschluss übernommen hat, auf Geschäftsvorfälle und ähnliche Ereignisse im Anwendungsbereich von IAS 37 oder IFRIC 21 eben diese Vorschriften (anstelle des Rahmenkonzepts) anzuwenden. Darüber hinaus wurde aufgenommen, dass bei einem Unternehmenszusammenschluss erworbene Eventualforderungen nicht anzusetzen sind.

Die Änderungen treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen. Die Änderungen werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Abschluss der Vectron Systems AG haben.

Änderungen an IAS 16: Erlöse vor beabsichtigter Nutzung

Durch die Änderung wird verboten, von den Kosten einer Sachanlage die Erträge abzuziehen, die aus der Veräußerung von Gütern entstehen, die produziert werden, während eine Sachanlage an den vom Management beabsichtigten Standort sowie in den beabsichtigten betriebsbereiten Zustand gebracht wird. Stattdessen erfasst ein Unternehmen die Erträge aus derartigen Veräußerungen und die Kosten für die Produktion dieser Güter im Betriebsergebnis. Kosten für Testläufe, mit denen überprüft wird, ob die Sachanlage ordnungsgemäß funktioniert, stellen weiterhin ein Beispiel für direkt zurechenbare Kosten dar.

Die Änderungen treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen. Die Änderungen werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Abschluss der Vectron Systems AG haben.

Änderungen an IAS 37: Belastende Verträge - Kosten der Vertragserfüllung

Mit den Änderungen wird festgelegt, dass die Kosten der Vertragserfüllung sich aus den Kosten, die sich direkt auf den Vertrag beziehen zusammensetzen. Bei den Kosten, die sich direkt auf einen Vertrag beziehen, kann es sich entweder um zusätzliche Kosten für die Erfüllung dieses Vertrages handeln (Beispiele wären direkte Arbeitskosten, Materialien) oder um eine Zuweisung anderer Kosten, die sich direkt auf die Erfüllung von Verträgen beziehen (ein Beispiel wäre die Zuweisung der Abschreibungskosten für einen Posten des Sachanlagevermögens, der bei der Erfüllung des Vertrages verwendet wird).

Die Änderungen treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen. Die Änderungen werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Abschluss der Vectron Systems AG haben.

Jährliche Verbesserungen an den IFRS - Zyklus 2018-2020

Im Rahmen des "annual improvement project" wurden Änderungen an vier Standards (IFRS 1, IFRS 9, IFRS 16 und IAS 41) vorgenommen.

Die Änderungen treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen. Die Änderungen werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Abschluss der Vectron Systems AG haben.

b) EU-Endorsement ist noch ausstehend

Änderungen an IAS 1 - Klassifizierung von Schulden als lang- oder kurzfristig

Die Änderungen an IAS 1 zur Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig betreffen nur den Ausweis von Schulden in der Darstellung der finanziellen Lage - nicht den Betrag oder den Zeitpunkt der Erfassung von Vermögenswerten, Schulden, Erträgen oder Aufwendungen oder die Angaben, die Unternehmen zu diesen Posten leisten. Zukünftig werden ausschließlich Rechte, die am Ende der Berichtsperiode bestehen, maßgeblich für die Klassifizierung einer Schuld bezüglich deren Fristigkeit sein. Darüber hinaus wurden ergänzende Vorschriften zum Kriterium "Erfüllung" im Zusammenhang mit der Klassifizierung nach Fristigkeiten aufgenommen.

Die Änderungen sind rückwirkend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Die Gesellschaft geht derzeit davon aus, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Abschluss ergeben werden.

Änderungen an IFRS 10 und IAS 28: Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen

Inhalt der Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 ist eine Klarstellung, wonach der Gewinn oder Verlust aus der Übertragung von Vermögenswerten auf ein assoziiertes Unternehmen oder ein Gemeinschaftsunternehmen in vollem Umfang zu erfassen ist, wenn ein Geschäftsbetrieb ("business") im Sinne des IFRS 3 übergeht. Demgegenüber ist der Gewinn oder Verlust aus einer solchen Transaktion nur anteilig zu erfassen, wenn die übertragenen Vermögenswerte keinen Geschäftsbetrieb darstellen. Die Änderungen sollen prospektiv anwendbar sein.

Im Dezember 2015 wurde der verpflichtende Erstanwendungszeitpunkt der Änderungen auf einen noch zu bestimmenden Zeitpunkt nach Abschluss des Forschungsprojekts zur Equity-Methode verschoben. Die Gesellschaft geht derzeit davon aus, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Abschluss ergeben werden.

Änderungen an IAS 1 und am IFRS-Leitliniendokument 2: Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Änderungen beziehen sich auf eine Neufassung von Anforderungen im Hinblick auf die Angaben von Rechnungslegungsmethoden. Darüber hinaus wurde der Begriff der maßgeblichen Rechnungslegungsmethoden durch den Begriff der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden ersetzt.

Die Änderungen treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Die Gesellschaft geht derzeit davon aus, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Abschluss ergeben werden.

Änderungen an IAS 8: Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen

Die Änderungen umfassen die Klärung des Begriffs der rechnungslegungsbezogenen Schätzungen, wobei es sich um monetäre Beträge im Abschluss handelt, die mit Bewertungsunsicherheiten behaftet sind.

Die Änderungen treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Die Gesellschaft geht derzeit davon aus, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Abschluss ergeben werden.

Änderungen an IAS 12: Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen

IAS 12 sieht unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahmeregelung vor, nach der im Zeitpunkt des Zugangs eines Vermögenswerts oder einer Schuld keine aktiven oder passiven latenten Steuern anzusetzen sind.

Die Änderungen treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Die Gesellschaft geht derzeit davon aus, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Abschluss ergeben werden.

Änderungen an IFRS 17: Erstmalige Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 -Vergleichsinformation

Durch die Änderung wird in den Übergangsvorschriften ein sogenannter optionaler Überlagerungsansatz der Klassifizierung ("classification overlay approach") für nach IFRS 9 bilanzierte finanzielle Vermögenswerte ergänzt.

Die Änderungen treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Die Gesellschaft geht derzeit davon aus, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Abschluss ergeben werden.

3. Wesentliche Schätzungen und Ermessensentscheidungen

Die Aufstellung des Abschlusses erfordert die Anwendung rechnungslegungsbezogener Schätzungen, die per Definition selten den tatsächlichen Ergebnissen entsprechen. Die Anwendung der Rechnungslegungsmethoden der Gesellschaft unterliegt außerdem verschiedenen Ermessensausübungen durch das Management. Nachstehend geben wir einen Überblick über Bereiche mit höheren Beurteilungsspielräumen oder höherer Komplexität sowie über Posten, bei denen es wahrscheinlich zu einer wesentlichen Anpassung kommt, wenn Schätzungen und Annahmen sich als falsch erweisen. Ausführliche Informationen zu diesen Schätzungen und Ermessensentscheidungen sind in den sonstigen Anhangangaben enthalten, zusammen mit der Berechnungsgrundlage für jeden betroffenen Abschlussposten.

Wesentliche Schätzungen oder Ermessensentscheidungen wurden ausgeübt bei:

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Erfassung von Umsatzerlösen und Aufteilung des Transaktionspreises -Anhangangabe 6.
Erfassung von aktiven latenten Steuern für Verlustvorträge - Anhangangabe 9.4.
Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten - Anhangangabe 12.2.2.
Bewertungsparameter der anteilsbasierten Vergütungstransaktion - Anhangangabe 16.
Schätzung von Rückstellungen - Anhangangabe 9.9.
Schätzungsunsicherheiten und Ermessensentscheidungen im Zusammenhang mit der Bilanzierung von Leasingverhältnissen - Anhangangabe 9.2.

Sämtliche Schätzungen und Ermessensentscheidungen werden fortlaufend überprüft und basieren auf Erfahrungen der Vergangenheit und sonstigen Faktoren, einschließlich Erwartungen über zukünftige Ereignisse, die das Unternehmen finanziell beeinflussen können, und die unter den gegebenen Umständen als sachgerecht gelten.

4. Erstmalige Anwendung der IFRS

Der Einzelabschluss für das Geschäftsjahr, das am 31. Dezember 2021 endet, ist der erste Abschluss, den Vectron unter Anwendung der IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards aufstellt. Für Geschäftsjahre bis einschließlich 31. Dezember 2020 hat Vectron den Einzelabschluss in Übereinstimmung mit den deutschen Rechnungslegungsgrundsätzen (HGB) aufgestellt.

Der erstmalige IFRS-Einzelabschluss umfasst die Geschäftsjahre zum 31. Dezember 2021 und 31. Dezember 2020. Für die Darstellungszeiträume und die Eröffnungsbilanz nach IFRS 1 (1. Januar 2020) hat die Gesellschaft die am Ende des Berichtszeitraums geltenden Rechnungslegungsgrundsätze angewendet. Alle zum Bilanzstichtag verpflichtenden Standards wurden umgesetzt.

Die Auswirkungen der Umstellung auf IFRS auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Einzelabschluss auf die Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2020 und den Einzelabschluss zum 31. Dezember 2020 werden nachfolgend erläutert.

Ausnahmen von der erstmaligen Anwendung

IFRS 1 gestattet IFRS-Erstanwendern bestimmte Ausnahmen von der retrospektiven Anwendung bestimmter IFRS.

Vectron hat die folgenden Ausnahmen angewendet:

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Vectron bewertet die Leasingverbindlichkeit nach IFRS 16 für alle Leasingverhältnisse zum Übergangszeitpunkt auf IFRS. Die Leasingverbindlichkeit wird zum Barwert der verbleibenden Leasingzahlungen bewertet, abgezinst mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz zum Übergangszeitpunkt auf IFRS. Das Nutzungsrecht (right-of-use asset) wird zu Anschaffungskosten bewertet, die aus dem Barwert der noch nicht geleisteten Leasingzahlungen ermittelt werden. Vectron verwendet einen einzigen Abzinsungssatz für eine Gruppe von Leasingverhältnissen mit vergleichbaren Eigenschaften. Vectron wendet die Regelungen nicht auf Leasingverbindlichkeiten und Nutzungsrechte (right-of-use assets) an, deren Laufzeit innerhalb von zwölf Monaten nach Übergang auf die IFRS endet. Vectron bezieht anfängliche direkte Kosten bei der Bewertung von einem Nutzungsrecht zum Zeitpunkt des Übergangs auf die IFRS nicht ein. Zur Bestimmung der Laufzeit des Leasingverhältnisses berücksichtigt Vectron im Nachhinein erworbene Informationen zu den in den Verträgen enthaltenen Verlängerungs- und Kündigungsoptionen.
Vectron wendet die Übergangsbestimmungen gemäß IFRS 1.D35 an, wodurch Verträge, die vor dem Übergangszeitpunkt auf IFRS erfüllt worden sind, nicht neu zu bewerten sind. Ein erfüllter Vertrag ist hierbei ein Vertrag, in Bezug auf den die Gesellschaft alle Güter und Dienstleistungen übertragen hat, die in Übereinstimmung mit den bislang geltenden Rechnungslegungsgrundsätzen nach HGB identifiziert worden sind.

Schätzungen

Die Schätzungen zum 1. Januar 2020 und zum 31. Dezember 2020 stimmen mit jenen überein, die zum selben Zeitpunkt gemäß den deutschen Rechnungslegungsgrundsätzen (nach Anpassung an etwaige Unterschiede in den Rechnungslegungsgrundsätzen) vorgenommen wurden.

Die Unterschiede zwischen den deutschen Rechnungslegungsgrundsätzen und den IFRS sind in den folgenden Abschnitten dargestellt.

4.1. Bilanz zum 1. Januar 2020:

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in TEUR
AKTIVA HGB zum 01.01.2020 IFRS Anpassung IFRS zum 01.01.2020
--- --- --- ---
Langfristige Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte 129 - 129
Sachanlagen 456 - 456
Nutzungsrechte - 1.380 1.380
Beteiligungen 2.054 - 2.054
Langfristige Leasingforderungen - 2.263 2.263
Aktive latente Steuern 2.170 -264 1.906
Summe langfristige Vermögenswerte 4.809 3.379 8.188
Kurzfristige Vermögenswerte
Vorräte 4.958 - 4.958
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 5.010 55 5.065
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 219 - 219
Kurzfristige Leasingforderungen - 1.929 1.929
Ertragsteuerforderungen - 293 293
Kurzfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte 301 -301 -
Kurzfristige sonstige Vermögenswerte 104 -31 73
Liquide Mittel 11.316 - 11.316
Summe kurzfristige Vermögenswerte 21.908 1.945 23.853
Summe Aktiva 26.717 5.324 32.041

PASSIVA

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in TEUR
HGB zum 01.01.2020 IFRS Anpassung IFRS zum 01.01.2020
--- --- --- ---
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital 7.292 - 7.292
Kapitalrücklage 9.749 108 9.857
Bilanzverlust -3.227 491 -2.736
Eigenkapital 13.814 599 14.413
Langfristige Schulden
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 10.421 -8.532 1.889
Langfristige Leasingverbindlichkeiten - 459 459
Langfristige Rückstellungen 660 -356 304
Summe langfristige Schulden 11.081 -8.429 2.652
Kurzfristige Schulden
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 926 301 1.227
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten - 920 920
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten - 12.071 12.071
Kurzfristige Rückstellungen 545 -545 -
Ertragsteuerschulden -11 11 -
Kurzfristige Leistungen an Arbeitnehmer - 267 267
Kurzfristige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten - 145 145
Kurzfristige sonstige Verbindlichkeiten 362 -16 346
Summe kurzfristige Schulden 1.822 13.154 14.976
Summe Schulden 12.903 4.725 17.628
Summe Passiva 26.717 5.324 32.041

zum 31. Dezember 2020:

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in TEUR
AKTIVA HGB zum 31.12.2020 IFRS Anpassung IFRS zum 31.12.2020
--- --- --- ---
Langfristige Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte 87 - 87
Sachanlagen 1.071 212 1.283
Nutzungsrechte - 581 581
Beteiligungen 2.054 - 2.054
Langfristige Leasingforderungen - 2.071 2.071
Langfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - 668 668
Langfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte - 958 958
Aktive latente Steuern 2.891 -165 2.726
Summe langfristige Vermögenswerte 6.103 4.325 10.428
Kurzfristige Vermögenswerte
Vorräte 6.714 - 6.714
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3.340 -557 2.783
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 832 - 832
Kurzfristige Leasingforderungen - 1.710 1.710
Kurzfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte 1.291 -1.031 260
Kurzfristige sonstige Vermögenswerte 884 - 884
Liquide Mittel 8.305 - 8.305
Summe kurzfristige Vermögenswerte 21.366 122 21.488
Summe Aktiva 27.469 4.447 31.916

PASSIVA

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in TEUR
HGB zum 31.12.2020 IFRS Anpassung IFRS zum 31.12.2020
--- --- --- ---
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital 8.038 - 8.038
Kapitalrücklage 20.033 148 20.181
Bilanzverlust -5.292 243 -5.049
Eigenkapital 22.779 391 23.170
Langfristige Schulden
Langfristige Finanzverbindlichkeiten - 2.662 2.662
Langfristige Leasingverbindlichkeiten - 109 109
Langfristige Rückstellungen 839 -531 308
Summe langfristige Schulden 839 2.240 3.079
Kurzfristige Schulden
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.893 400 2.293
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 62 - 62
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten - 475 475
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten - 1.883 1.883
Kurzfristige Rückstellungen 603 -603 -
Ertragsteuerschulden 42 - 42
Kurzfristige Leistungen an Arbeitnehmer - 395 395
Kurzfristige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten - 167 167
Kurzfristige sonstige Verbindlichkeiten 1.251 -901 350
Summe kurzfristige Schulden 3.851 1.816 5.667
Summe Schulden 4.690 4.056 8.746
Summe Passiva 27.469 4.447 31.916

4.2. Gesamtergebnisrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020:

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in TEUR HGB 2020 IFRS Anpassungen IFRS 2020
Umsatzerlöse 27.772 -2.770 25.002
Bestandsveränderung an (un)fertigen Erzeugnissen -111 - -111
Materialaufwand und bezogene Leistungen -11.648 +2.062 -9.586
Andere aktivierte Eigenleistungen 362 - 362
Bruttoergebnis 16.375 -708 15.667
Sonstige betriebliche Erträge 624 +324 948
Personalaufwand -9.832 +189 -9.643
Sonstige betriebliche Aufwendungen -9.358 +981 -8.377
Wertminderungsaufwendungen/​-erträge auf finanzielle Vermögenswerte - -259 -259
Sonstige Steuern -7 - -7
EBITDA -2.198 +527 -1.671
Abschreibungen -388 -950 -1.338
Betriebsergebnis (EBIT) -2.586 -423 -3.009
Finanzerträge 20 +218 238
Finanzierungsaufwendungen -220 -142 -362
Finanzergebnis -200 +76 -124
Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) -2.786 -347 -3.133
Ertragsteuererträge 721 +99 820
Jahresergebnis = Gesamtergebnis -2.065 -248 -2.313

4.3. Überleitung des Eigenkapitals

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in TEUR 31.12.2020 01.01.2020
Eigenkapital nach HGB 22.779 13.814
Bewertung des Absatzförderungsmodells gemäß IFRS 15 797 827
Bewertung von Finanzinstrumenten gemäß IFRS 9 37 36
Bewertung von Leasingverhältnissen nach IFRS 16 -2 -
Bewertung von Refinanzierungstransaktionen -276 -
Steuereffekte gemäß IAS 12 -165 -264
Eigenkapital nach IFRS 23.170 14.413

4.4. Kapitalflussrechnung

In der Kapitalflussrechnung ergeben sich für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 Unterschiede zwischen HGB und IFRS. Der Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit verbessert sich nach IFRS im Vergleich zum Cashflow nach HGB im Wesentlichen durch die Umgliederung der Leasingzahlungen in den Finanzierungs-Cashflow (TEUR 945). Die erhaltenen Erträge aus Verträgen mit Finanzdienstleistern über die Finanzierung von Kassensystemen im Rahmen der Operating-Leasingverhältnisse werden nach IFRS im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit als finanzielle Verbindlichkeit abgebildet. Daraus verringert sich der Cashflow aus der Investitionstätigkeit nach IFRS im Vergleich zum Cashflow aus der Investitionstätigkeit nach HGB (TEUR 500). Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit verringert sich neben den Leasingzahlungen auch durch die Tilgung der finanziellen Verbindlichkeit aus dem Absatzförderungsmodell (TEUR 524).

4.5. Erläuterungen zur Überleitung des Eigenkapitals zum 1. Januar 2020 und 31. Dezember 2020, der Gesamtergebnisrechnung und der Kapitalflussrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020

Finanzinstrumente - finanzielle Verbindlichkeiten aus Absatzförderungsmodell und Refinanzierungstransaktionen

Im Rahmen der Sale-and-Lease-back Transaktionen wurden nach den deutschen Rechnungslegungsvorschriften zum Vertrags beginn Umsatzerlöse bzw. sonstige betriebliche Erträge in Höhe der veräußerten Kassensysteme und entsprechende Mietaufwendungen über die Vertragslaufzeit erfasst.

Nach IFRS bilanziert Vectron diese Transaktion als Finanzierungsgeschäft, da es sich um keinen Verkauf i. S. d. IFRS 16 i. V. m. IFRS 15 handelt. Demzufolge wird zum Vertragsbeginn eine finanzielle Verbindlichkeit in Höhe der Verkaufserlöse erfasst und die Kassensysteme zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten aktiviert.

In der Gesamtergebnisrechnung werden zum Vertragsbeginn Umsatzerlöse bzw. sonstige betriebliche Erträge aus der Veräußerung der Kassensysteme und während der Vertragslaufzeit die entsprechenden Mietaufwendungen storniert. Zinsaufwendungen, welche unter Anwendung der Effektivzinsmethode ermittelt wurden, vermindern entsprechend das Finanzergebnis über die Vertragslaufzeit. Vectron überlässt die Kassensysteme im Rahmen einer Untervermietung in Form von Finanzierungsleasing und Operating-Leasing an Endkunden, wie unter "Leasingverhältnisse - Leasinggeber" beschrieben.

Finanzinstrumente - Wertminderung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Vectron ermittelt die erwarteten Kreditverluste auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nach dem vereinfachten Ansatz nach IFRS 9.

Zur Bemessung der erwarteten Kreditverluste wurden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf Basis von Überfälligkeitstagen zusammengefasst.

Die erwarteten Verlustquoten beruhen auf den Zahlungsprofilen der Umsätze über eine Periode von 12 Monaten vor dem 31. Dezember 2021 bzw. 31. Dezember 2020 oder dem 1. Januar 2020 und den entsprechenden historischen Ausfällen in diesen Perioden. Die historischen Verlustquoten werden angepasst, um aktuelle und zukunftsorientierte Informationen zu makroökonomischen Faktoren abzubilden, die sich auf die Fähigkeit der Kunden, die Forderungen zu begleichen, auswirken.

Leasingverhältnisse - Leasingnehmer

Nach deutschen Rechnungslegungsgrundsätzen wurden alle Leasingverhältnisse als Operating-Leasingverhältnisse klassifiziert und keine Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten für die Leasingverhältnisse der Gesellschaft aktiviert.

Vectron bewertet die Leasingverbindlichkeit nach IFRS 16 für alle Leasingverhältnisse zum Übergangszeitpunkt auf IFRS. Die Leasingverbindlichkeit wird zum Barwert der verbleibenden Leasingzahlungen bewertet, abgezinst mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz zum Übergangszeitpunkt auf IFRS. Das Nutzungsrecht (right-of-use asset) wird zu Anschaffungskosten bewertet, die aus dem Barwert der noch nicht geleisteten Leasingzahlungen abgeleitet werden. Vectron wendet die Regelungen nicht auf Leasingverbindlichkeiten und Nutzungsrechte (right-of-use assets) an, deren Laufzeit innerhalb von zwölf Monaten nach Übergang auf die IFRS endet. Vectron bezieht anfängliche direkte Kosten bei der Bewertung von einem Nutzungsrecht zum Zeitpunkt des Übergangs auf die IFRS nicht ein. Zur Bestimmung der Laufzeit des Leasingverhältnisses berücksichtigt Vectron im Nachhinein erworbene Informationen zu den in den Verträgen enthaltenen Verlängerungs- und Kündigungsoptionen.

In der Gesamtergebnisrechnung haben sich entsprechend die Abschreibungen und, durch die Anwendung der Effektivzinsmethode auf die Leasingverbindlichkeiten, die Finanzierungskosten erhöht. Die nach bisherigen Rechnungslegungsgrundsätzen in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfassten Leasingzahlungen wurden entsprechend eliminiert.

In der Kapitalflussrechnung ergibt sich im Wesentlichen durch die erhöhten Finanzierungskosten und die Tilgung der Leasingverbindlichkeit ein negativer Cashflow aus Finanzierungstätigkeit und somit eine Verschiebung von den Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit in die Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit.

Leasingverhältnisse - Leasinggeber

Nach den deutschen Rechnungslegungsvorschriften sind Umsatzerlöse aus der Vermietung linear über die Vertragslaufzeit zu erfassen.

Vectron bewertet Leasingverhältnisse, bei denen Vectron den Leasinggeber darstellt, als Finanzierungsleasingverhältnisse i. S. d. IFRS 16, wenn im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen auf den Kunden übertragen werden. Zusätzlich werden Anforderungen des Hersteller- bzw. Händlerleasing angewendet. Demzufolge hat Vectron die im Rahmen eines Finanzierungsleasings gehaltenen Vermögenswerte in der Bilanz anzusetzen und sie als Forderung in Höhe der Nettoinvestition in das Leasingverhältnis darzustellen. Zur Bewertung der Nettoinvestition zieht Vectron den Grenzfremdkapitalzinssatz heran.

Die Leasingforderungen sind im Anwendungsbereich des allgemeinen Ansatzes des Wertminderungsmodells nach IFRS 9. Weitere Informationen sind aus der Anhangangabe 12.2.2. zu entnehmen.

In der Gesamtergebnisrechnung werden zum Vertrags beginn Umsatzerlöse in Höhe des Barwerts der Leasingzahlungen, die zugrundeliegenden Umsatzkosten sowie Veräußerungsgewinne/​-verluste (d. h. die Differenz zwischen dem Umsatzerlös und den Umsatzkosten) erfasst. Im Laufe des Leasingvertrages werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode Zinserträge erfasst, die entsprechend das Finanzergebnis erhöhen.

Die Cashflows aus den Leasingforderungen werden analog der deutschen Rechnungslegung im Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit ausgewiesen.

Anteilsbasierte Vergütung

Nach IFRS wird der beizulegende Zeitwert der Aktienoption mit Hilfe einer geeigneten Bewertungstechnik bestimmt und über den Erdienungszeitraum erfasst. Daraus wurde für das Geschäftsjahr 2020 ein zusätzlicher Aufwand von TEUR 40 erfasst. Aktienoptionen mit beizulegendem Zeitwert zum Ausgabezeitpunkt von TEUR 108, die vor dem 1. Januar 2020 ausgegeben und bis zu dem Zeitpunkt noch nicht erdient wurden, wurden in der Kapitalrücklage erfasst.

Latente Steuern

Anpassungen aus der erstmaligen Anwendung von IFRS führten zu verschiedenen temporären Differenzen. Gemäß Rechnungslegungsmethoden aus Anhangangabe 2.4. erfasst die Gesellschaft latente Steuern auf solche Differenzen. Latente Steueranpassungen werden im Bilanzverlust erfasst.

Sonstige IFRS Anpassungen

Weiterhin wurden insbesondere Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern als abgegrenzte Schulden anstelle von Rückstellungen ausgewiesen. Leistungen an Arbeitnehmer wurden als eigens ausgewiesener Posten in der Bilanz klassifiziert.

Durch Anwendung der IFRS wurde zwischen Rückstellungen und Verbindlichkeiten zusätzlich abgegrenzt.

Bei den ausgewiesenen Umsatzerlösen nach HGB wurden Erträge aus verbundenen Unternehmen in die sonstigen Erträge umgegliedert.

Bei den ausgewiesenen sonstigen Erträgen nach HGB wurden Erträge im Zusammenhang mit Personalkosten mit den entsprechenden Aufwendungen innerhalb des Personalaufwands verrechnet.

Ermittlung der Zahlen

5. Segmentberichterstattung

Die operative Tätigkeit der Gesellschaft wird als ein einziges Segment gesteuert. Die Betriebsergebnisse werden von der Geschäftsführung regelmäßig im Hinblick auf Entscheidungen über die Allokation von Ressourcen und die Bewertung der Ertragskraft für das Unternehmen als Ganzes überprüft.

6. Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse ergeben sich aus folgenden Tätigkeiten:

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in TEUR 2021 2020
Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden 36110 22.922
Umsatzerlöse aus Finanzierungsleasing 1.758 1.972
Umsatzerlöse aus Operating-Leasingverhältnissen 359 108
Summe 38.227 25.002

Weitere Angaben zu Leasingverhältnissen, bei denen Vectron der Leasinggeber ist, befinden sich in der Anhangangabe 9.3.

6.1. Aufgliederung von Erlösen aus Verträgen mit Kunden

Die Gesellschaft erwirtschaftet Erlöse aus dem Verkauf von Kassen und der Bereitstellung von Kassensoftware.

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in TEUR 2021 2020
Kassensysteme 29.780 21.544
Digitale Services 6.330 1.378
Summe 36.110 22.922

Die Erlöse verteilen sich wie folgt auf die Regionen, in denen die jeweiligen Kunden ihren Sitz haben.

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in TEUR 2021 2020
Deutschland 32.278 20.430
International 3.832 2.492
Summe 36.110 22.922

Die zeitliche Aufteilung der Umsatzerlöse stellt sich wie folgt dar:

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in TEUR 2021 2020
Einmalumsätze 29.913 21.169
Wiederkehrende Umsätze 6.197 1.753
Summe 36.110 22.922

Vertragsverbindlichkeiten, wie beispielsweise Vorkassen, werden in der Bilanz unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen. Die per 31. Dezember 2020 ausgewiesenen Vertragsverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 2 wurden im Geschäftsjahr vollständig als Umsatzerlöse erfasst. Es wird erwartet, dass die per 31. Dezember 2021 ausgewiesenen Vertragsverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 21 innerhalb des nächsten Geschäftsjahres erfüllt werden.

6.2. Rechnungslegungsgrundsätze und wesentliche Ermessensentscheidungen

Kassensysteme

Vectron produziert Kassensysteme und entwickelt Kassensoftware, welche über Fachhändler an Endkunden verkauft werden. Die Kassensoftware wird in der Regel als einmalige Lizenz mit unbegrenzter Laufzeit verkauft.

Die Umsatzerlöse werden erfasst, wenn die Verfügungsmacht über die Produkte übergegangen ist, d. h. diese an den Kunden (Fachhändler bzw. Endkunden) ausgeliefert wurden. Die Erlöse aus den Verkäufen werden in Höhe des im Vertrag festgelegten Preises erfasst. Es gibt keine signifikante Finanzierungskomponente, da im Allgemeinen ein (marktübliches) Zahlungsziel von maximal 60 Tagen vereinbart ist. Für die Verpflichtung der Gesellschaft, fehlerhafte Produkte im Rahmen von Standardgarantiebedingungen zu reparieren oder zu ersetzen, wird eine Rückstellung gebildet, siehe Anhangangabe 9.9.

Digitale Services

Vectron schließt Laufzeitverträge mit Kunden ab, durch die digitale Services im Zusammenhang mit einem Kassensystem zur Nutzung überlassen werden.

Erlöse aus Dienstleistungen werden in der Berichtsperiode erfasst, in der die Dienstleistungen erbracht werden. Vectron erfasst Erlöse aus der Bereitstellung der Kassensoftware monatlich mit Rechnungsstellung.

Vermietung von Kassensystemen

Neben dem Kauf von Kassensystemen und Kassensoftware hat der Endkunde die Möglichkeit Kassensysteme und die entsprechende Kassensoftware über eine bestimmte Laufzeit zu mieten. Dies erfolgt wie unter Anhangangabe 2.5.2. beschrieben als Finanzierungsleasing oder Operating-Leasing.

Im Rahmen des Finanzierungsleasings werden die Umsatzerlöse erfasst, wenn die Verfügungsgewalt über die Produkte übergegangen ist, d. h. diese an den Endkunden ausgeliefert wurden. Beim Operating-Leasingverhältnis werden die Umsatzerlöse linear über die Laufzeit erfasst.

7. Wesentliche Gewinn- oder Verlustrechnungsposten

Die Gesellschaft hat zahlreiche Posten identifiziert, die aufgrund ihrer Art und/​oder Höhe wesentlich sind. Sie werden hier gesondert aufgeführt, um ein besseres Verständnis der Ertragslage der Gesellschaft zu ermöglichen.

7.1. Sonstige betriebliche Erträge

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in TEUR 2021 2020
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 50 47
Währungsgewinne 26 38
Erträge aus verbundenen Unternehmen - 641
Sonstige 49 222
Summe 125 948

7.2. Materialaufwand und bezogene Leistungen

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in TEUR 2021 2020
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 11.173 8.433
Bezogene Leistungen 1.021 1.153
Summe 12.194 9.586

7.3. Personalaufwand

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in TEUR 2021 2020
Löhne und Gehälter 8.771 7.692
Bonuszahlungen 1.327 297
Sozialversicherungsbeiträge 996 721
Rentenversicherungsbeiträge 748 709
Abfindungen 65 114
Altersvorsorge 50 70
Anteilsbasierte Vergütung 29 40
Summe 11.986 9.643

7.4. Sonstige betriebliche Aufwendungen

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in TEUR 2021 2020
Marketing- und Vertriebskosten 6.145 5.340
Verwaltungsaufwand 1.688 1.472
Gebäudekosten und Versicherungen 413 380
Personalnahe Aufwendungen 387 439
Instandhaltung und Reparaturen 365 270
Pkw 178 214
Vergütung Aufsichtsrat 83 91
Reisekosten 77 88
Währungsverluste 36 44
Entwicklungsaufwand 10 38
Sonstige 24 1
Summe 9.406 8.377

Neben den in den sonstigen Aufwendungen enthaltenen Entwicklungsaufwendungen, fallen im Wesentlichen Forschungs- und Entwicklungskosten als Personalaufwand an. Die Forschungskosten und die im Aufwand erfassten Entwicklungskosten, die nicht die Kriterien eines immateriellen Vermögenswertes erfüllen, belaufen sich auf TEUR 2.402 (31.12.2020: TEUR 2.422).

7.5. Sonstige Steuern

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in TEUR 2021 2020
KfZ-Steuer 10 10
Sonstige Steuererstattungen -3 -3
Summe 7 7

7.6. Zuwendungen der öffentlichen Hand

Als Reaktion auf die Verbreitung des Coronavirus und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt hat die Regierung bestimmte zeiltich befristete Erleichterungen für den Zugang zu staatlichen Lohnsubventionsprogrammen beschlossen.

In Deutschland gewährt die Regierung einen vereinfachten Zugang zu Kurzarbeitergeld, das den Mitarbeitenden die Lohnausfälle aus der Verkürzung der betriebsgwöhnlichen Arbeitszeit ersetzt. Dabei stellt die Weiterleitung des Kurzarbeitergeldes lediglich einen durchlaufenden Posten dar, wohingegen die Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit eine Zuwendung der öffentlichen Hand darstellt.

Vectron erhielt im Rahmen des Programms Zuwendungen der öffentlichen Hand von TEUR 28 (2020: TEUR 100), welche im Personalaufwand enthalten sind. Zum Stichtag bestehen Forderungen aus Corona-Hilfsmaßnahmen von TEUR 0 (31.12.2020: TEUR 8; 01.01.2020: TEUR 0).

7.7. Finanzerträge und Finanzaufwendungen

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in TEUR 2021 2020
Finanzerträge
Zinserträge aus Leasingverhältnissen 238 218
Zinserträge aus Finanzierungstransaktion 40 -
Sonstige Finanzerträge 4 20
Finanzerträge 282 238
Finanzierungsaufwendungen
Gezahlte/​zu zahlende Zins- und Finanzierungsaufwendungen für finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden -224 -351
Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten -55 -11
Sonstige Finanzaufwendungen -16 -
Finanzierungsaufwendungen -295 -362
Finanzergebnis -13 -124

7.8. Ertragsteueraufwand

Der Steueraufwand(-vorteil) der Gesellschaft verteilt sich folgendermaßen auf tatsächliche und latente Steuern:

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in TEUR 2021 2020
Tatsächliche Steuern
Tatsächliche Steuern auf das Periodenergebnis 295 -
Anpassungen für tatsächliche Steuern aus Vorjahren - -
Summe tatsächlicher Steueraufwand 295 -
Latente Ertragsteuern
Latente Steuern auf das Jahresergebnis 384 -820
Summe latenter Steueraufwand (-vorteil) 384 -820
Ertragsteueraufwand (-vorteil) 679 -820

Überleitungsrechnung zwischen dem erwarteten Steueraufwand (Steuerertrag) und dem erfassten Steueraufwand (Steuerertrag):

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in TEUR 2021 2020
Ergebnis vor Ertragsteueraufwand 3.116 -3.113
Steuersatz der Gesellschaft: 31,90 % Erwarteter Steueraufwand (-ertrag) der Periode 994 -999
Steuereffekte der Beträge, die bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens nicht abzugsfähig sind 15 179
Zuvor nicht erfasste steuerliche Verluste, die nunmehr zur Reduzierung des tatsächlichen Steueraufwands genutzt werden -335 -
Sonstige Effekte 5 -
Ertragsteueraufwand (-vorteil) 679 -820

7.9. Ergebnis je Aktie

Nachfolgende Tabelle enthält die bei der Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie zugrunde gelegten Beträge:

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in TEUR 2021 2020
Jahresergebnis 2.437 -2.313
Durchschnittliche gewichtete Anzahl der Aktien 8.049 7.956
Unverwässertes Ergebnis je Aktie 0,30 -0,29

Das verwässerte Ergebnis je Aktie entspricht dem unverwässertem Ergebnis je Aktie.

Im Rahmen der Aktienoptionspläne gewährte Optionen gelten als potentielle Stammaktien. Sie wurden in die Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie nicht einbezogen, da sie in der Berichtsperiode nicht verwässernd sind und keinen verwässernden Effekt auf das Ergebnis je Aktie haben. Einzelheiten zu den Optionen sind in der Anhangangabe 16. aufgeführt.

8. Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten

Diese Anhangangabe enthält Informationen zu den Finanzinstrumenten der Gesellschaft, u. a.:

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einen Überblick über alle von der Gesellschaft gehaltenen Finanzinstrumente
detaillierte Informationen zu jeder Art von Finanzinstrument
Rechnungslegungsmethoden
Informationen über die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der Instrumente, einschließlich damit verbundener Ermessensentscheidungen und Schätzungsunsicherheiten.

Die Gesellschaft hält die folgenden Finanzinstrumente:

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte

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in TEUR 31.12.2021 31.12.2020 01.01.2020
Beteiligungen 404 2.054 2.054
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3.558 3.451 5.065
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 20 832 219
Leasingforderungen 4.051 3.781 4.192
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 1.521 1.218 -
Liquide Mittel 19.868 8.305 11.316
Summe 29.422 19.641 22.846
Langfristig 4.014 5.751 4.317
Kurzfristig 25.408 13.890 18.529

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten

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in TEUR 31.12.2021 31.12.2020 01.01.2020
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3151 2.293 1.227
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 308 62 -
Kreditaufnahmen 3.000 - 10.421
Verbindlichkeiten aus Absatzförderungsmodell 2.526 3.182 3.539
Verbindlichkeiten aus Refinanzierungstransaktionen 1.225 487 -
Verbindlichkeiten aus Mietkauf 646 876 -
Leasingverbindlichkeiten 8.443 584 1.379
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 250 167 145
Summe 19.549 7.651 16.711
Langfristig 9.905 2.771 2.348
Kurzfristig 9.644 4.880 14.363

Die Position der Gesellschaft im Hinblick auf verschiedene mit den Finanzinstrumenten verbundene Risiken wird in Anhangangabe 12. erläutert. Zum Bilanzstichtag entspricht das maximale Ausfallrisiko dem Buchwert jeder vorstehend aufgeführten Kategorie an finanziellen Vermögenswerten.

8.1. Beteiligungen

Die bonVito GmbH wurde zum 1. Januar 2021 auf die Vectron Systems AG verschmolzen. Der Verschmelzungseffekt von TEUR 132 wurde im Bilanzverlust erfasst. Aus der Verschmelzung erhöhen sich die liquiden Mittel zum 1. Januar 2021 um TEUR 938, die als Einzahlung im Cashflow aus Investitionstätigkeit erfasst werden. Zum 1. Januar 2021 werden die folgenden Vermögenswerte und Schulden bei der Vectron Systems AG übernommen:

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in TEUR 01.01.2021
Langfristige Vermögenswerte 1.013
Kurzfristige Vermögenswerte 1.236
Summe Vermögenswerte 2.249
Bilanzverlust 132
Langfristige Schulden -355
Kurzfristige Schulden -1.126
Summe Schulden -1.349
Abgang der Beteiligung 900

Im Geschäftsjahr wurde eine Kapitalherabsetzung in Höhe von TEUR 750 bei der posmatic GmbH beschlossen. Durch die Auskehrung an die Vectron Systems AG hat sich die Beteiligung um TEUR 750 verringert und die Einzahlung im Cashflow aus Investitionstätigkeit erhöht.

Zum 31. Dezember 2021 hat die Vectron Systems AG den Geschäftsbetrieb der posmatic GmbH im Rahmen eines Asset Deals erworben. Die Gesellschaft ist Hersteller einer Kassensoftware-App, die in einer Hardwareumgebung der Firma Apple betrieben wird. Mit dem Erwerb soll insbesondere eine Komplexitätsreduktion der Prozesse (mtl. Lizenzabrechnung sowie die aktuell noch ausgelagerte Buchführung) realisiert werden. Der Kaufpreis für die übernommenen Vermögenswerte und Schulden beträgt TEUR 1.049 und wurde zum Stichtag zu TEUR 800 in bar bezahlt.

Die erworbenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten wurden im Rahmen der Kaufpreisallokation gemäß IFRS 3 mit den beizulegenden Zeitwerten angesetzt. Die beizulegenden Zeitwerte der identifizierten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten stellen sich zum Erwerbszeitpunkt die folgt dar:

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in TEUR beizulegender Zeitwert
Immaterielle Vermögenswerte 1.129
Forderungen 21
Summe Vermögenswerte 1.150
Verbindlichkeiten -101
Summe Schulden -101
Identifizierbare Vermögenswerte und Schulden 1.049

8.2. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

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in TEUR 31.12.2021 31.12.2020 01.01.2020
Forderungen aus Verträgen mit Kunden 4.808 4.396 6.024
Forderungen aus Operating-Leasingverhältnissen 164 69 4
Wertberichtigung -1.414 -1.014 -963
Summe 3.558 3.451 5.065

8.2.1. Klassifizierung als Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind von Kunden geschuldete Beträge für im gewöhnlichen Geschäftsverlauf verkaufte Güter bzw. erbrachte Dienstleistungen sowie aus Operating-Leasingverhältnissen. Sie sind im Allgemeinen innerhalb von maximal 60 Tagen zu begleichen und werden daher, mit Ausnahme einer Forderung, als kurzfristig eingestuft. Längere Zahlungsziele werden nur in Ausnahmefällen gewährt. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind beim erstmaligen Ansatz zum Betrag der unbedingten Gegenleistung zu erfassen. Enthalten sie signifikante Finanzierungskomponenten, sind sie stattdessen zum beizulegenden Zeitwert anzusetzen. Die Gesellschaft hält Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, um die vertraglichen Cashflows zu vereinnahmen und bewertet sie in der Folge unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten. Eine Forderung i. H. v. TEUR 602 (31.12.2020 TEUR 600) ist mit TEUR 436 (31.12.2020 TEUR 417) besichert. Einzelheiten zu den Wertminderungsmethoden der Gesellschaft und der Berechnung der Wertberichtigung sind in der Anhangangabe 12.2.2. enthalten.

Die Gesellschaft vermietet Kassensysteme an Endkunden, die als Operating-Leasingverhältnis klassifiziert werden. Die Rechnungslegungsmethoden für die Leasingverhältnisse werden in Anhangangabe 2.5.2. erläutert.

8.2.2. Beizulegende Zeitwerte der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Der beizulegende Zeitwert von kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entspricht deren Buchwert. Weitere Informationen zur Einstufung und beizulegendem Zeitwert von langfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind in der Anhangangabe 12.4. erläutert.

8.2.3. Wertminderungen und Risiken

Informationen zu Wertminderungen der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und dem Ausfall- und Fremdwährungsrisiko, denen die Gesellschaft ausgesetzt ist, sind Anhangangabe 12.1. und 12.2. zu entnehmen.

8.2.4. Factoring-Vereinbarung

Die Vectron Systems AG hat Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die Gegenstand einer Factoring-Vereinbarung sind. Im Rahmen dieser Vereinbarung hat die Gesellschaft die entsprechenden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Barzahlung an den Factor übertragen und kann die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nicht mehr verkaufen oder verpfänden. Das Risiko des Zahlungsverzugs und das Ausfallrisiko gehen im Wesentlichen auf den Factor über. Die Gesellschaft überträgt das vertragliche Recht auf Cashflows aus diesen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und überträgt alle wesentlichen mit dem Finanzinstrument verbundenen Risiken und Chancen auf den Factor, so dass die Ausbuchungskriterien nach IFRS 9 für die verkauften Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfüllt sind. Die Gesellschaft weist daher die übertragenen Vermögenswerte nicht mehr in ihrer Bilanz aus. Des Weiteren wurde kein signifikantes anhaltendes Engagement (Continuing Involvement) festgestellt und somit wurden in diesem Zusammenhang keine Beträge erfasst.

8.3. Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete sonstige finanzielle Vermögenswerte

8.3.1. Klassifizierung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten

Die Gesellschaft bewertet ihre finanziellen Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten, wenn beide folgenden Bedingungen erfüllt sind:

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der finanzielle Vermögenswert wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows zu halten, und
die Vertragsbedingungen führen zu Cashflows, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete sonstige finanzielle Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:

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in TEUR 31.12.2021 31.12.2020 01.01.2020
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 20 832 219
Forderungen aus Factoring 274 224 -
Forderungen aus Kautionen 285 - -
Gewährte Darlehen 962 993 -
Sonstige finanzielle Vermögenswerte - 1 -
Summe 1.541 2.050 219
Langfristig 912 958 -
Kurzfristig 629 1.092 219

8.3.2. Beizulegende Zeitwerte der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten sonstigen finanziellen Vermögenswerte

Der beizulegende Zeitwert von kurzfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerten entspricht deren Buchwert. Weitere Informationen zur Einstufung und beizulegendem Zeitwert von langfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerten sind in der Anhangangabe 12.4. erläutert.

8.3.3. Wertminderung und Risiken

Anhangangabe 12.2. umfasst Informationen zur Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten und zum Ausfallrisikovolumen der Gesellschaft.

Alle zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten sonstige finanzielle Vermögenswerte lauten auf Euro. Infolgedessen besteht kein Fremdwährungsrisiko. Da die Finanzinvestitionen bis zur Endfälligkeit gehalten werden, liegt auch kein Marktrisiko vor.

8.4. Liquide Mittel

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in TEUR 31.12.2021 31.12.2020 01.01.2020
Bankguthaben in Euro 19.819 8.270 11.260
Bankguthaben in fremder Währung 45 33 54
Kassenbestand 4 2 2
Summe 19.868 8.305 11.316

8.5. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

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in TEUR 31.12.2021 31.12.2020 01.01.2020
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.151 2.293 1.227
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 308 62 -
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 250 167 145
Summe 3.709 2.522 1.372
Langfristig - - -
Kurzfristig 3.709 2.522 1.372

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind unbesichert und werden überwiegend innerhalb von 14 Tagen nach Zugang beglichen.

Die Buchwerte der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen entsprechen aufgrund deren kurzfristiger Art den beizulegenden Zeitwerten.

Die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten umfassen im Wesentlichen Verbindlichkeiten im Rahmen der Aufsichtsratsvergütung sowie für Jahresabschluss- und Steuerberatungskosten.

8.6. Verbindlichkeiten aus Absatzförderungsmodell und Refinanzierungstransaktionen

Im Rahmen der Finanzierungs- und der Operating-Leasingverhältnisse schließt Vectron laufend Verträge mit Finanzdienstleistern über die Finanzierung von Kassensystemen. Die erhaltenen Beträge werden als eine finanzielle Verbindlichkeit bilanziert. Die Höhe der Verbindlichkeiten entspricht dem Barwert der künftigen Zahlungen an den Finanzdienstleister, abgezinst mit dem vertraglich festgelegten Zinssatz. Die Verträge haben in der Regel eine Laufzeit von drei bis vier Jahren und werden in monatlichen Raten getilgt.

Vectron vermietet die finanzierten Kassensysteme im Rahmen der Leasingvereinbarungen an Endkunden weiter. Für weitere Angaben zu Leasingverhältnissen, bei denen Vectron der Leasinggeber ist, siehe Anhangangabe 9.3.

8.7. Verbindlichkeiten aus Mietkauf

Um ein Großprojekt zu finanzieren, hat Vectron am 22. Juli 2020 einen Vertrag über Mietkauf von Kassensystemen mit einem Finanzdienstleister abgeschlossen. Die Laufzeit des Vertrags beträgt 48 Monate, die Tilgung erfolgt in monatlichen Raten. Die Verbindlichkeit ist durch einen Eigentumsvorbehalt der Kassensysteme gegenüber dem Kunden gesichert. Die finanziellen Vermögenswerte betragen zum 31. Dezember 2021 TEUR 668 (31.12.2020 TEUR 896).

8.8. Kreditaufnahmen

Die Vectron Systems AG hat am 3. Juni 2015 einen Darlehensvertrag für erhöhten Betriebsmittelbedarf über TEUR 4.000 abgeschlossen. Die Laufzeit des Darlehens betrug 5 Jahre und die Tilgung erfolgte in Vierteljahresraten. Das Darlehen wurde am 30. Juni 2020 vollständig und fristgerecht getilgt.

Am 27. März 2018 hat die Gesellschaft einen Darlehensvertrag für einen Betriebsmittelkredit über TEUR 10.000 abgeschlossen. Der Betriebsmittelkredit wurde im September 2019 zu TEUR 3.700 und im Januar 2020 zu TEUR 3.000 gezogen und stand für Betriebsmittelbedarf während der Laufzeit zur Verfügung. Der Betriebsmittelkredit wurde am 30. Dezember 2020, wie vertraglich vereinbart, in einer Summe getilgt.

Die Gesellschaft hat am 15. Dezember 2020 einen Darlehensvertrag für erhöhten Betriebsmittelbedarf über TEUR 3.000 abgeschlossen. Der Betriebsmittelkredit wurde im Januar 2021 vollständig gezogen. Der Kredit wird in der Bilanz unter den kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen (siehe Anhangangabe 12.3.).

Die Verzinsung der genannten Darlehen liegt zwischen 1,01 % bis 1,23 %.

Für die genannten Darlehen wurden keine besonderen Sicherheiten gestellt.

Des Weiteren hat die Vectron Systems AG einen Rahmenkreditvertrag über TEUR 1.000 abgeschlossen. Das Kreditverhältnis endet am 31. Dezember 2022; in der Vergangenheit erfolgte stets eine Prolongation um ein Jahr. Zum Ende der Berichtsperiode wurde der Kredit von der Gesellschaft in Form von zwei Avalen teilweise in Anspruch genommen. Zur Absicherung von Kreditanspruchnahmen ist das Warenlager sicherungsübereignet. Der Buchwert der als Sicherheit übertragenen Vermögenswerte für kurzfristige Kreditaufnahmen beläuft sich auf TEUR 4.943.

Leasingverbindlichkeiten sind faktisch gesichert, da die Rechte an den im Abschluss erfassten Leasinggegenständen bei Zahlungsausfall an den Leasinggeber zurückfallen.

Bei den Kreditaufnahmen unterscheiden sich die Zeitwerte nicht wesentlich von den Buchwerten, da die Zinszahlungen auf diese Kreditaufnahmen nahezu den aktuellen Marktsätzen entsprechen oder die Kreditaufnahmen kurzfristig sind.

9. Nicht-finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten

9.1. Entwicklung des Anlagevermögens

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in TEUR Anschaffungs- und Herstellungskostenkosten
Stand zum 01.01.2020 Zugänge Abgänge Stand zum 31.12.2020 Stand zum 01.01.2020 Abschreibungen
--- --- --- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte
Konzessionen und gewerbliche Schutzrechte 7.719 47 - 7.766 7.590 89
7.719 47 - 7.766 7.590 89
Sachanlagen
Technische Anlagen und Maschinen 1.410 4 - 1.414 1.270 82
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.518 1.175 -7 2.686 1.250 220
Geleistete Anzahlungen 48 - -48 - - -
2.976 1.179 -55 4.100 2.520 302
Nutzungsrechte
Gebäude 1.123 - - 1.123 - 790
Fahrzeuge 224 148 - 372 - 134
IT- und Büroausstattung 33 - - 33 - 23
1.380 148 - 1.528 - 947

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in TEUR Anschaffungs- und Herstellungskostenkosten
Abgänge Stand zum 31.12.2020 Restbuchwert zum 31.12.2020
--- --- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte
Konzessionen und gewerbliche Schutzrechte - 7.679 87
- 7.679 87
Sachanlagen
Technische Anlagen und Maschinen - 1.352 62
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung -5 1.465 1.221
Geleistete Anzahlungen - - -
-5 2.817 1.283
Nutzungsrechte
Gebäude - 790 333
Fahrzeuge - 134 238
IT- und Büroausstattung - 23 10
- 947 581

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in TEUR Anschaffungs- und Herstellungskostenkosten Abschreibungen
Stand zum 01.01.2021 Zugänge Abgänge Stand zum 31.12.2021 Stand zum 01.01.2021 Abschreibungen
--- --- --- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte
Konzessionen und gewerbliche Schutzrechte 7.766 1.174 - 8.940 7.679 68
7.766 1.174 - 8.940 7.679 68
Sachanlagen
Technische Anlagen und Maschinen 1.414 - - 1.414 1.352 41
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.686 453 - 3.139 1.465 551
Geleistete Anzahlungen - - - - - -
4.100 453 - 4.553 2.817 592
Nutzungsrechte
Gebäude 1.123 8.599 - 9.722 790 751
Fahrzeuge 372 164 - 536 134 156
IT- und Büroausstattung 33 - - 33 23 10
1.528 8.763 - 10.291 947 917

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in TEUR Abschreibungen
Abgänge Stand zum 31.12.2021 Restbuchwert zum 31.12.2021
--- --- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte
Konzessionen und gewerbliche Schutzrechte - 7.747 1.193
- 7.747 1.193
Sachanlagen
Technische Anlagen und Maschinen - 1.393 21
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung - 2.016 1.123
Geleistete Anzahlungen - - -
- 3.409 1.144
Nutzungsrechte
Gebäude - 1.541 8.181
Fahrzeuge - 290 246
IT- und Büroausstattung - 33 -
- 1.864 8.427

Im Berichtsjahr hat die Vectron Systems AG Zugänge im Bereich der immateriellen Vermögenswerte in Höhe von TEUR 1.129, die aus dem Asset Deal mit der posmatic GmbH resultieren (siehe Anhangangabe 8.1.).

Die Zugänge im Bereich der anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattungen betreffen aktivierte Eigenleistungen in Höhe von TEUR 119 (2020: TEUR 362) sowie Ersatzbeschaffungen.

9.2. Leasingverhältnisse - Leasingnehmer

In dieser Anhangangabe werden Informationen zu Leasingverhältnissen gegeben, in denen die Gesellschaft Leasingnehmer ist.

Die Gesellschaft mietet ein Bürogebäude, verschiedene Fahrzeuge sowie IT- und Büroausstattung. Mietverträge für Gebäude werden in der Regel langfristig abgeschlossen (>10 Jahre). Mietverträge für Fahrzeuge werden in der Regel für feste Zeiträume bis zu 3 Jahren abgeschlossen.

Die Rechnungslegungsmethoden für die Leasingverhältnisse werden in Anhangangabe 2.5.1. erläutert.

Die Entwicklung der Nutzungsrechte ist der Entwicklung des Anlagevermögens in Anhangangabe 9.1. zu entnehmen.

Die Zugänge der Nutzungsrechte im Geschäftsjahr 2021 von TEUR 8.763 (2020: TEUR 148) resultieren im Wesentlichen aus dem neuen Mietvertrag für das gemietete Bürogebäude.

9.2.1. In der Bilanz erfasste Beträge

In der Bilanz werden nachfolgende Posten im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen ausgewiesen:

Leasingverbindlichkeit

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in TEUR 31.12.2021 31.12.2020 01.01.2020
Kurzfristig 810 475 920
Langfristig 7.633 109 459
Summe 8.443 584 1.379

9.2.2. In der Gesamtergebnisrechnung erfasste Beträge

Die Gesamtergebnisrechnung zeigt folgende Beträge im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen:

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in TEUR 2021 2020
Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten 55 11
Aufwendungen im Zusammenhang mit kurzfristigen Leasingverhältnissen - 41
Aufwendungen im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen über Vermögenswerte mit geringem Wert, die nicht in den o. g. kurzfristigen Leasingverhältnissen erfasst sind 8 5
Aufwendungen für variable Leasingzahlungen, die nicht in der Bewertung der Leasingverbindlichkeit enthalten sind 47 30
Summe 110 87

Die in der Kapitalflussrechnung erfassten Auszahlungen für Leasing betrugen in 2021 TEUR 952 (2020: TEUR 956).

Die Gesellschaft hat COVID-19-bezogene Mietzugeständnisse erhalten und dafür die Erleichterung bei der Beurteilung von Modifikationen von Leasingverhältnissen nach IFRS 16 in Anspruch genommen. Dabei wurde darauf verzichtet zu beurteilen, ob ein Mietzugeständnis im Zusammenhang mit COVID-19 eine Anpassung eines Leasingverhältnisses nach IFRS 16 darstellt. Stattdessen erfolgt eine Bilanzierung der Mietzugeständnisse als variable Leasingzahlung. Im vergangenen Geschäftsjahr resultiert ein in der Gesamtergebnisrechnung erfasster Ertrag aus Mietzugeständnissen von TEUR 197.

9.3. Leasingverhältnisse - Leasinggeber

In dieser Anhangangabe werden Informationen zu Leasingverhältnissen gegeben, in denen die Gesellschaft Leasinggeber ist.

Im Zuge des operativen Geschäfts vermietet die Gesellschaft Kassensysteme an Endkunden. Die Leasingverhältnisse werden als Finanzierungsleasing und Operating-Leasing klassifiziert, zusätzlich werden die Anforderungen des Hersteller- bzw. Händlerleasing angewendet.

Die Rechnungslegungsmethoden für die Leasingverhältnisse werden in Anhangangabe 2.5.2. erläutert.

Die Veräußerungsgewinne aus dem Finanzierungsleasing und die Leasingerträge aus den Operating-Leasingverhältnissen werden in Anhangangabe 6. dargestellt.

Zinserträge auf die Nettoinvestition in die Leasingverhältnisse aus Finanzierungsleasing betrugen TEUR 167 (2020: TEUR 218).

Die Fälligkeitsanalyse der Leasingforderungen stellt sich wie folgt zusammen:

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in TEUR 31.12.2021 31.12.2020 01.01.2020
<1 Jahr 2.079 2.017 2.263
1-2 Jahre 1.300 1.291 1.448
2-3 Jahre 725 664 726
3-4 Jahre 333 175 185
4-5 Jahre 18 - -
Gesamtbetrag der nicht diskontierten Leasingforderungen 4.455 4.147 4.622
Nicht realisierter Finanzertrag -238 -168 -256
Nettoinvestition in das Leasingverhältnis 4.217 3.979 4.366

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in TEUR 31.12.2021 31.12.2020 01.01.2020
Leasingforderungen 4.217 3.979 4.366
Wertminderung -166 -198 -174
Summe 4.051 3.781 4.192

Informationen zu Wertminderungen der Leasingforderungen und dem Ausfallrisiko, denen die Gesellschaft ausgesetzt ist, sind der Anhangangabe 12.2. zu entnehmen.

9.4. Latente Steuern

Der Bilanzansatz beinhaltet temporäre Differenzen, die auf folgende Posten entfallen:

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31.12.2021 Stand netto zum 1. Januar Zugänge durch Verschmelzung Angepasster Stand netto zum 1. Januar Erfasst im Gewinn oder Verlust Stand zum 31. Dezember
in TEUR Netto Latente Steueransprüche
--- --- --- --- --- --- ---
Steuerliche Verluste 2.813 - 2.813 -427 2.386 2.386
Anlagevermögen -52 245 193 -111 82 82
Nutzungsrechte -185 - -185 -2.503 -2.688 -
Leasingforderungen -1.269 -315 -1.584 239 -1.345 -
Verbindlichkeiten aus Absatzförderungsmodell 1.015 - 1.015 -210 805 805
Verbindlichkeiten aus Refinanzierungstransaktionen 155 97 252 131 383 383
Leasingverbindlichkeiten 186 - 186 2.507 2.693 2.693
Rückstellungen 63 - 63 -10 53 53
Steueransprüche(-schulden) vor Saldierung 2.726 27 2.753 -384 2.369 6.402
Verrechnung der Steuer -4.033
Steueransprüche(-schulden) nach Saldierung 2.369

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31.12.2021 Stand zum 31. Dezember
in TEUR Latente Steuerschulden
--- ---
Steuerliche Verluste -
Anlagevermögen -
Nutzungsrechte -2.688
Leasingforderungen -1.345
Verbindlichkeiten aus Absatzförderungsmodell -
Verbindlichkeiten aus Refinanzierungstransaktionen -
Leasingverbindlichkeiten -
Rückstellungen -
Steueransprüche(-schulden) vor Saldierung -4.033
Verrechnung der Steuer 4.033
Steueransprüche(-schulden) nach Saldierung -

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31.12.2020 Stand netto zum 1. Januar Erfasst im Gewinn oder Verlust Stand zum 31. Dezember
in TEUR Netto Latente Steueransprüche Latente Steuerschulden
--- --- --- --- --- ---
Steuerliche Verluste 2.121 692 2.813 2.813 -
Anlagevermögen 28 -80 -52 - -52
Nutzungsrechte -440 255 -185 - -185
Leasingforderungen -1.392 123 -1.269 - -1.269
Verbindlichkeiten aus Absatzförderungsmodell 1.129 -114 1.015 1.015 -
Verbindlichkeiten aus Refinanzierungstransaktionen - 155 155 155 -
Leasingverbindlichkeiten 440 -254 186 186 -
Rückstellungen 20 43 63 63 -
Steueransprüche(-schulden) vor Saldierung 1.906 820 2.726 4.232 -1.506
Verrechnung der Steuer -1.506 1.506
Steueransprüche(-schulden) nach Saldierung 2.726 -

9.5. Vorräte

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in TEUR 31.12.2021 31.12.2020 01.01.2020
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 2.364 4.293 2.598
Fertige Erzeugnisse /​ Waren 2.579 2.421 2.360
Summe 4.943 6.714 4.958

Die im Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2021 als Aufwand ausgewiesenen Vorräte beliefen sich auf TEUR 11.173 (2020: TEUR 8.432). Sie sind in den Kosten für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie in Kosten für bezogenen Leistungen enthalten. Im Geschäftsjahr 2021 wurden Wertminderungen auf Vorräte in Höhe von TEUR 76 (2020: TEUR 383) als Aufwand erfasst. Wertaufholungen führten im gleichen Zeitraum in Höhe von TEUR 45 (2020: TEUR 92) zu einem Ertrag, da höhere Nettoveräußerungswerte erzielt werden konnten, als im Vorjahr angenommen.

9.6. Kurzfristige sonstige Vermögenswerte

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in TEUR 31.12.2021 31.12.2020 01.01.2020
Rechnungsabgrenzung 214 832 68
Umsatzsteuerforderungen 1 33 5
Sonstige - 19 -
Summe 215 884 73

9.7. Kurzfristige sonstige Verbindlichkeiten

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in TEUR 31.12.2021 31.12.2020 01.01.2020
Umsatzsteuerverbindlichkeiten 173 198 67
Lohnsteuer 133 117 213
Sonstige 39 35 66
Summe 345 350 346

9.8. Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer

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in TEUR 31.12.2021 31.12.2020 01.01.2020
Bonuszahlungen 1.386 92 67
Urlaub und Überstunden 281 189 200
Kosten der Altersversorgung 1 - -
Abfindungen 65 114 -
Summe 1.733 395 267
Kurzfristig 1.733 395 267

9.9. Rückstellungen

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in TEUR Garantierückstellung Rückstellung für Rechtsstreitigkeiten Sonstige Summe
01.01.2020 145 149 10 304
Zuführung 11 30 - 41
Verbrauch im laufenden Jahr -37 - - -37
31.12.2020 119 179 10 308
Langfristig 119 -179 10 308

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in TEUR Garantierückstellung Rückstellung für Rechtsstreitigkeiten Sonstige Summe
01.01.2021 119 179 10 308
Zugänge durch Verschmelzung 9 - 10 19
Angepasster Stand zum 01.01.2021 128 179 20 327
Zuführung - 30 - 30
Verbrauch im laufenden Jahr -31 -130 - -161
31.12.2021 97 79 20 196
Langfristig 97 79 20 196

10. Eigenkapital

10.1. Gezeichnetes Kapital

Bei dem im gezeichneten Kapital ausgewiesenen Aktien handelt es sich um nennwertlose Inhaber-Stückaktien mit je einem Stimmrecht und einem rechnerischen Wert von EUR 1,00.

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt TEUR 8.057 (31.12.2020: TEUR 8.038; 01.01.2020: TEUR 7.292). Im Geschäftsjahr 2021 hat sich das Grundkapital durch eine Kapitalerhöhung aus bedingtem Kapital erhöht.

U. a. durch die Beschlüsse der Hauptversammlung vom 10. Juni 2021, die einerseits die Aufhebung des (nicht ausgenutzten) genehmigten Kapitals 2020 und anderseits die Schaffung des genehmigten Kapitals 2021 beinhalteten, wird nachfolgend die Entwicklung der Kapitalien und der eingeräumten Bezugsrechte im Geschäftsjahr dargestellt.

Gemäß Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 10. Juni 2021, wird der Vorstand ermächtigt, bis zum 9. Juni 2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft um insgesamt bis zu TEUR 4.019 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender, nennwertloser Stückaktien gegen Bareinlage und/​oder Sacheinlage zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2021) und dabei einen von der gesetzlichen Regelung abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen. Die Ermächtigung kann einmalig oder mehrfach, ganz oder in Teilmengen ausgenutzt werden. Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates über den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Ausgabe zu entscheiden. Bei Kapitalerhöhungen ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand kann jedoch mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre unter bestimmten Bedingungen ausschließen. Im Geschäftsjahr 2021 wurde das genehmigte Kapital 2021 nicht in Anspruch genommen.

Gemäß Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 10. Juni 2021, wird das Grundkapital um bis zu TEUR 3.215 durch Ausgabe von bis zu 3.215.136 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des letzten Geschäftsjahrs, für das noch kein Gewinnverwendungsbeschluss gefasst wurde, bedingt erhöht (bedingtes Kapital 2021). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Bedienung von Schuldverschreibungen, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 10. Juni 2021 ausgegeben werden.

Gemäß Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 10. Juni 2021, wird der Vorstand ermächtigt, bis zum 9. Juni 2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrates einmalig oder mehrfach Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen oder Genussrechte mit oder ohne Wandlungs- oder Bezugsrechten (gemeinsam nachfolgend auch "Schuldverschreibungen" genannt) im Gesamtnennbetrag von bis zu TEUR 42.000 zu begeben. Den Inhabern der im vorhergehenden Satz genannten Schuldverschreibungen können Wandlungs- oder Bezugsrechte auf bis zu 3.215.136 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von insgesamt bis zu TEUR 3.215 gewährt werden. Die Wandlungs- und Bezugsrechte können aus einem in dieser oder künftigen Hauptversammlungen zu beschließenden bedingten Kapital, aus bestehendem oder künftigem genehmigten Kapital und/​oder aus Barkapitalerhöhung und/​ oder aus bestehenden Aktien bedient werden und/​oder einen Barausgleich anstelle der Lieferung von Aktien vorsehen.

Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu TEUR 19 bedingt erhöht durch Ausgabe von bis zu 18.672 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien (bedingtes Kapital 2011). Im Berichtsjahr 2021 wurden daraus die 18.672 Bezugsrechte ausgeübt. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Bezugsrechten an leitende Mitarbeitende der Gesellschaft und nachgeordneter verbundener Unternehmen im In- und Ausland nach Maßgabe des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 26. Mai 2011 zu TOP 7. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Bezugsrechten von ihren Rechten Gebrauch machen.

Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu TEUR 70 bedingt erhöht durch Ausgabe von bis zu 70.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien (bedingtes Kapital 2017). In 2021 wurden daraus keine weiteren Bezugsrechte eingeräumt. Zum Bilanzstichtag liegen die Bezugsrechte, die nicht aufwandswirksam behandelt werden, mit TEUR 0 im Geld. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Bezugsrechten an leitende Mitarbeitende der Gesellschaft und nachgeordneter verbundener Unternehmen im In- und Ausland nach Maßgabe der Bestimmungen des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 23. Juni 2017 zu TOP 10. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Bezugsrechten von ihren Rechten Gebrauch machen.

Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu TEUR 25 bedingt erhöht durch Ausgabe von bis zu 25.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien (bedingtes Kapital 2018). In 2021 wurden daraus keine weiteren Bezugsrechte eingeräumt. Zum Bilanzstichtag liegen die Bezugsrechte, die nicht aufwandswirksam behandelt werden, mit TEUR 0 im Geld. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Bezugsrechten an Mitarbeitende der Gesellschaft und nachgeordneter verbundener Unternehmen im In- und Ausland nach Maßgabe der Bestimmungen des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 17. Mai 2018 zu TOP 12. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Bezugsrechten von ihren Rechten Gebrauch machen.

Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu TEUR 343 bedingt erhöht durch Ausgabe von bis zu 342.581 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien (bedingtes Kapital 2020). In 2021 wurden daraus 80.000 Bezugsrechte eingeräumt. In 2021 liegen die Bezugsrechte, die nicht aufwandswirksam behandelt werden, mit TEUR 0 im Geld. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Bezugsrechten an derzeitige und künftige Mitarbeitende der Gesellschaft und nachgeordneter verbundener Unternehmen im In- und Ausland nach Maßgabe der Bestimmungen des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 10. September 2020 zu TOP 7. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Bezugsrechten von ihren Rechten Gebrauch machen.

10.2. Kapitalrücklage

Der jeweilige Stand der Kapitalrücklage zu den Bilanzstichtagen und die Entwicklung der Kapitalrücklage in den Geschäftsjahren ergeben sich aus der Eigenkapitalveränderungsrechnung.

In der Kapitalrücklage werden Aufgelder aus der Ausgabe von Anteilen ausgewiesen.

Anteilsbasierte Vergütung

Personalaufwendungen im Zusammenhang mit anteilsbasierten Vergütungen werden in der Kapitalrücklage erfasst. Zum 31. Dezember 2021 sind TEUR 176 (31.12.2020: TEUR 147; 01.01.2020: TEUR 108) aus eigenkapitalbasierten Vergütungstransaktion in der Kapitalrücklage enthalten.

10.3. Bilanzverlust

Der jeweilige Stand des Bilanzverlusts zu den Bilanzstichtagen und die Entwicklung des Bilanzverlusts in den Geschäftsjahren ergeben sich aus der Eigenkapitalveränderungsrechnung.

Die Effekte aus der erstmaligen Anwendung der IFRS wurden im Bilanzverlust erfasst.

11. Angaben zu Cashflows

11.1. Zahlungsunwirksame Investitions- und Finanzierungstätigkeiten

Zahlungsunwirksame Investitions- und Finanzierungstätigkeiten, die in anderen Anhangangaben ausgewiesen wurden:

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Erwerb von Nutzungsrechten - Anhangangabe 9.2.
An Mitarbeitende ausgegebene Aktien im Rahmen des Aktienplans - Anhangangabe 16.

11.2. Veränderungen der Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeiten

2020

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in TEUR Stand zum 1. Januar Zahlungswirksam Nicht-Zahlungswirksam Stand zum 31. Dezember
Kreditaufnahmen 10.421 -10.587 166 -
Verbindlichkeiten aus Absatzförderungsmodell 3.539 -524 167 3.182
Verbindlichkeiten aus Refinanzierungstransaktionen - 486 1 487
Verbindlichkeiten aus Mietkauf - 859 17 876
Leasingverbindlichkeiten 1.379 -956 161 584
Summe 15.339 -10.722 512 5.129

2021

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in TEUR Stand zum 1. Januar Zahlungswirksam Nicht-Zahlungswirksam Stand zum 31. Dezember
Kreditaufnahmen - 2.965 35 3.000
Verbindlichkeiten aus Absatzförderungsmodell 3.182 -780 124 2.526
Verbindlichkeiten aus Refinanzierungstransaktionen 487 338 400 1.225
Verbindlichkeiten aus Mietkauf 876 -264 34 646
Leasingverbindlichkeiten 584 -952 8.811 8.443
Summe 5.129 1.307 9.404 15.840

Risiken

12. Finanzrisikomanagement

Der nachfolgende Abschnitt erläutert die Position der Gesellschaft im Hinblick auf finanzielle Risiken und wie sich diese auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft in der Zukunft auswirken können. Angaben zu Gewinnen und Verlusten des laufenden Jahres wurden, soweit relevant, einbezogen, um Zusammenhänge klarzustellen.

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Risiko Risiken aus Bewertung
Marktrisiko - Fremdwährung Bilanzierte finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die nicht auf Euro lauten Sensitivitätsanalyse
Ausfallrisiko Liquide Mittel und Schuldtitel Altersstrukturanalyse Bonitätsbewertungen
Liquiditätsrisiko Kreditaufnahmen und sonstige Verbindlichkeiten Auszahlungsprofile

Zur Überwachung und Entscheidungsunterstützung hat Vectron ein Risikomanagement-System etabliert und einen Risikomanagement-Beauftragten ernannt, der direkt an den Vorstand berichtet. Es findet eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Risiken und der Gegenmaßnahmen statt. Die Risiken werden klassifiziert und sowohl qualitativ als auch quantitativ bewertet. Veränderungen werden dokumentiert, so dass historische Entwicklungen nachvollziehbar sind. Die Ergebnisse jeder Überprüfung werden an den Vorstand berichtet. Sind zusätzliche Gegenmaßnahmen erforderlich, so werden diese direkt vom Vorstand initiiert.

12.1. Marktrisiko - Fremdwährungsrisiko

Risikoposition und Steuerung

Der Fremdwährungsanteil des Wareneinkaufs lag im Geschäftsjahr 2021 bei circa 33 % (2020: 49 %) des Materialeinsatzes. Überwiegend handelt es sich um Geschäftsvorfälle in US-Dollar. Die Preise des Materialeinsatzes werden daher direkt von Wechselkursschwankungen beeinflusst. Um das Risiko aus Wechselkursschwankungen zu minimieren, werden Fremdwährungspositionen in Abhängigkeit von historischen und erwarteten Fremdwährungsentwicklungen über Kassakäufe abgedeckt.

Das Fremdwährungsrisiko stellt sich am Ende der Berichtsperiode wie folgt dar:

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31.12.2021 31.12.2020 01.01.2020
in TEUR USD GBP USD GBP USD GBP
--- --- --- --- --- --- ---
Liquide Mittel 16 29 14 19 9 45
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 25 135 10 120 3 84
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -487 -2 -563 - -201 -6
Summe -446 162 -539 139 -189 123

Umsatzerlöse und übrige Aufwendungen der Gesellschaft werden nicht von Wechselkursschwankungen beeinflusst. Umsätze in Fremdwährungsgebieten laufen überwiegend in Euro. Daneben wird vereinzelt in GBP und USD fakturiert.

Die aggregierten Nettofremdwährungsgewinne/​-verluste, die erfolgswirksam erfasst wurden, betragen TEUR -10 (2020: TEUR -6).

Sensitivität

Wie zuvor dargestellt, ist die Gesellschaft in erster Linie Änderungen des USD/​EUR-Wechselkurses ausgesetzt. Die Sensitivität des Gewinns oder Verlusts bezogen auf Wechselkursänderungen entsteht aus Sicht der Gesellschaft im Wesentlichen aus auf USD und GBP lautenden Finanzinstrumenten.

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Einfluss auf das Ergebnis nach Steuern
in TEUR 2021 2020
--- --- ---
USD/​EUR Wechselkurs - Erhöhung um 5 % * 14 17
USD/​EUR Wechselkurs - Verminderung um 5 % * -16 -19
* Wobei alle anderen Variablen konstant bleiben
Stichtagskurs zum 31. Dezember 1,13 1,23

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Einfluss auf das Ergebnis nach Steuern
in TEUR 2021 2020
--- --- ---
GBP/​EUR Wechselkurs - Erhöhung um 5 % * -6 -4
GBP/​EUR Wechselkurs - Verminderung um 5 % * 6 5
* Wobei alle anderen Variablen konstant bleiben
Stichtagskurs zum 31. Dezember 0,84 0,90

Das Risiko der Gesellschaft im Hinblick auf sonstige Fremdwährungsschwankungen ist unwesentlich.

12.2. Ausfallrisiko

Ausfallrisiken entstehen aus liquiden Mitteln, Forderungen aus Verträgen mit Kunden und Operating-Leasingverhältnissen sowie Leasingforderungen, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden.

12.2.1. Risikosteuerung

Dem grundsätzlichen Ausfallrisiko der Debitoren wird durch verschiedene Prüfungen auf Portfolio- und Einzelebene begegnet, u. a. mit einer regelmäßigen Überprüfung der Kreditlimite, einem regelmäßigen Austausch mit Kunden, einem zeitnahen und regelmäßigen Mahn- und Inkassowesen und weiteren Mitigationsmaßnahmen.

Abhängigkeiten von einzelnen großen Kunden stellen bei Zahlungsausfällen ein höheres Risiko dar. Dieses Risiko ist bei Vectron zurzeit jedoch gering (der größte Kunde von Vectron hat in 2021 3,4 % (2020: 4,0 %) des Gesamtumsatzes ausgemacht), kann sich durch einzelne Großaufträge jedoch erhöhen.

12.2.2. Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten Die Gesellschaft hat zwei Arten von finanziellen Vermögenswerten, die dem Modell der erwarteten Kreditverluste unterliegen:

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Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
Leasingforderungen.

Sonstige finanzielle Vermögenswerte sowie liquide Mittel unterliegen ebenfalls den Wertminderungsvorschriften von IFRS 9. Aufgrund der kurzfristigen Instrumente und deren Ausfallwahrscheinlichkeit bestand keine Notwendigkeit zur Bildung einer Risikovorsorge.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Gesellschaft wendet den vereinfachten Ansatz nach IFRS 9 an, um die erwarteten Kreditverluste zu bemessen; demzufolge werden für alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen die über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste herangezogen.

Zur Bemessung der erwarteten Kreditverluste wurden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf Basis von Überfälligkeitstagen zusammengefasst.

Die erwarteten Verlustquoten beruhen auf den Zahlungsprofilen der Umsätze über eine Periode von 12 Monaten vor dem 31. Dezember 2021 bzw. 31. Dezember 2020 oder dem 1. Januar 2020 und den entsprechenden historischen Ausfällen in dieser Periode. Die historischen Verlustquoten werden angepasst, um aktuelle und zukunftsorientierte Informationen zu makroökonomischen Faktoren abzubilden, die sich auf die Fähigkeit der Kunden, die Forderungen zu begleichen, auswirken. Die Gesellschaft hat das deutsche Bruttoinlandsprodukt als relevantesten Faktor identifiziert und passt die historischen Verlustquoten um die erwarteten Veränderungen des Bruttoinlandsproduktes an.

Auf dieser Grundlage wurde die Wertberichtigung im Hinblick auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 31. Dezember 2021, zum 31. Dezember 2020 und zum 1. Januar 2020 wie folgt ermittelt:

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31.12.2021 Nicht überfällig Überfällig (in Tagen) Summe
in TEUR 1-30 31-60 61-90 über 90
--- --- --- --- --- --- ---
Bruttobuchwerte - Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.838 182 159 117 2.555
Erwartete Verlustquote 1,53 % 2,47 % 2,62 % 2,78 % 53,77 % 29,14 %
Risikovorsorge 28 5 4 3 1.374 1.414

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31.12.2021
in TEUR
--- ---
Bruttobuchwerte - Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 4.852
Erwartete Verlustquote
Risikovorsorge

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31.12.2020 Nicht überfällig Überfällig (in Tagen) Summe
in TEUR 1-30 31-60 61-90 über 90
--- --- --- --- --- --- ---
Bruttobuchwerte - Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.895 304 164 254 1.922 4.539
Erwartete Verlustquote 0,59 % 1,01 % 1,15 % 1,23 % 51,76 % 22,34 %
Risikovorsorge 11 3 2 3 995 1.014

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01.01.2020 Nicht überfällig Überfällig (in Tagen) Summe
in TEUR 1-30 31-60 61-90 über 90
--- --- --- --- --- --- ---
Bruttobuchwerte - Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3.547 610 203 171 1.454 5.985
Erwartete Verlustquote 0,42 % 1,03 % 1,37 % 1,54 % 64,38 % 16,08 %
Risikovorsorge 15 6 3 3 936 963

Der Schlussbilanzwert der Wertberichtigungen für Forderungen aus Lieferungen und zum 31. Dezember wird wie folgt vom Eröffnungsbilanzwert der Wertberichtigung übergeleitet:

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Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
in TEUR 2021 2020
--- --- ---
Eröffnungsbilanzwert der Wertberichtigung am 1. Januar 1.014 963
Zugänge durch Verschmelzung 45 -
Im Gewinn oder Verlust erfasste Erhöhung der Wertberichtigung für Kreditverluste 412 166
Im Gewinn oder Verlust erfasste Neueinschätzung der Wertberichtigung für Kreditverluste - -4
Im Geschäftsjahr als uneinbringlich abgeschriebene Beträge -4 -74
Nicht in Anspruch genommene, aufgelöste Beträge -53 -37
Summe 1.414 1.014

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden ausgebucht, wenn nach angemessener Einschätzung keine Realisierbarkeit mehr gegeben ist. Zu den Indikatoren, wonach nach angemessener Einschätzung keine Realisierbarkeit mehr gegeben ist, zählen unter anderem das Versäumnis eines Schuldners, sich zu einem Rückzahlungsplan gegenüber der Gesellschaft zu verpflichten und das Versäumnis, für eine Periode von mehr als 90 Tagen Zahlungsverzug, vertragliche Zahlungen zu leisten.

Wertminderungsaufwendungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden im Betriebsergebnis als Wertminderungsaufwendungen, netto, dargestellt. In Folgeperioden erzielte, früher bereits abgeschriebene Beträge werden im gleichen Posten erfasst.

Aufgrund der durch die COVID-19-Pandemie bedingten Unsicherheiten wurde das Forderungsmanagement intensiviert. Im Geschäftsjahr sind keine signifikanten Forderungsverluste eingetreten.

Leasingforderungen

Die Leasingforderungen sind im Anwendungsbereich des allgemeinen Ansatzes des Wertminderungsmodells nach IFRS 9.

Zu den Stichtagen bestanden keine objektiven Hinweise auf eine Wertminderung, weshalb die Leasingforderungen beim erstmaligen Ansatz der Stufe 1 zugeordnet und eine Risikovorsorge als 12-Monats ECL ermittelt wurde.

In der Folge berücksichtigt Vectron die Ausfallwahrscheinlichkeit zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes der Leasingforderungen und das Vorliegen einer signifikanten Erhöhung des Ausfallrisikos während aller Berichtsperioden. Um zu beurteilen, ob sich das Ausfallrisiko signifikant erhöht hat, vergleicht Vectron das Ausfallrisiko im Hinblick auf den Vermögenswert am Abschlussstichtag mit dem Ausfallrisiko im Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes. Dabei werden verfügbare angemessene und belastbare zukunftsorientierte Informationen berücksichtigt. Insbesondere werden die folgenden Indikatoren einbezogen:

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interne Bonitätsbewertung; und
tatsächliche oder erwartete signifikante nachteilige Änderungen der geschäftlichen, finanziellen oder wirtschaftlichen Bedingungen, die erwartungsgemäß eine wesentliche Änderung der Fähigkeit des Kreditnehmers verursachen, seine Verpflichtungen zu erfüllen.

Ein Ausfall im Hinblick auf eine Leasingforderung liegt vor, wenn die Vertragspartei die Vornahme von vertraglichen Zahlungen innerhalb von 90 Tagen nach Fälligkeit versäumt.

Leasingforderungen werden abgeschrieben, wenn nach angemessener Einschätzung eine Realisierbarkeit nicht mehr erwartet wird. Zu den Stichtagen bestehen Leasingforderungen in Höhe von TEUR 4.217 (31.12.2020: TEUR 3.979; 01.01.2020: TEUR 4.366) und darauf gebildete Wertminderungen von TEUR 166 (31.12.2020: TEUR 198;01.01.2020: TEUR 174).

12.2.3. Wesentliche Schätzungen und Ermessensausübungen

Die Wertminderungen für finanzielle Vermögenswerte beruhen auf Annahmen zum Ausfallrisiko und zu den erwarteten Verlustquoten. Die Gesellschaft übt bei der Aufstellung dieser Annahmen und der Auswahl der Inputfaktoren für die Berechnung der Wertminderung Ermessen aus, basierend auf den Erfahrungen der Gesellschaft aus der Vergangenheit, bestehenden Marktbedingungen sowie zukunftsorientierten Schätzungen zum Ende jeder Berichtsperiode.

12.3 . Liquiditätsrisiko

Eine umsichtige Liquiditätsrisikosteuerung bedeutet, ausreichend Zahlungsmittel vorzuhalten sowie Finanzmittel durch Kreditlinien zur Verfügung zu haben, um Verbindlichkeiten fristgerecht zu begleichen. Aus Gründen einer wirtschaftlichen Solidität strebt Vectron zudem eine hohe Eigenkapitalquote an.

Am Ende der Berichtsperiode hielt die Gesellschaft sofort verfügbare Bankguthaben von TEUR 19.868 (31.12.2020: TEUR 8.305, 01.01.2020: TEUR 11.316). Zudem hatte die Gesellschaft zum Bilanzstichtag Zugriff auf freie Kreditlinien i. H. v. TEUR 765 (31.12.2020: TEUR 765; 01.01.2020: TEUR 7.809).

Die freie Kreditlinie zum 1. Januar 2020 umfasst mit TEUR 6.344 zum Stichtag noch nicht abgerufene Kreditmittel einer Betriebsmittelfinanzierung. Die aktuelle freie Kreditlinie hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2022 und kann jederzeit in Anspruch genommen werden. In der Vergangenheit wurde die Kreditlinie stets um ein Jahr prolongiert.

Die nachstehenden Tabellen analysieren die finanziellen Verbindlichkeiten der Gesellschaft in die jeweiligen Laufzeitbänder, basierend auf ihren vertraglichen Laufzeiten für alle nicht derivativen finanziellen Verbindlichkeiten.

Bei den in der Tabelle ausgewiesenen Beträgen handelt es sich um die vertraglichen nicht abgezinsten Cashflows. Innerhalb von 12 Monaten fällige Salden entsprechen deren Buchwerten, da der Einfluss der Abzinsung nicht signifikant ist.

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31.12.2021

in TEUR
Bis zu einem Jahr Zwischen einem und fünf Jahren Über fünf Jahre Summe vertragliche Cashflows Buchwerte
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3151 - - 3.151 3.151
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 308 - - 308 308
Kreditaufnahmen 3.000 - - 3.000 3.000
Verbindlichkeiten aus Absatzförderungsmodell 1.320 1.322 - 2.642 2.526
Verbindlichkeiten aus Refinanzierungstransaktionen 670 602 - 1.272 1.225
Verbindlichkeiten aus Mietkauf 264 419 - 683 646
Leasingverbindlichkeiten 908 3199 5.014 9.121 8.443
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 250 - - 250 250
Summe 9.871 5.542 5.014 20.427 19.549

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31.12.2020

in TEUR
Bis zu einem Jahr Zwischen einem und fünf Jahren Über fünf Jahre Summe vertragliche Cashflows Buchwerte
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.293 - - 2.293 2.293
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 62 - - 62 62
Verbindlichkeiten aus Absatzförderungsmodell 1.601 1.742 - 3.343 3.182
Verbindlichkeiten aus Refinanzierungstransaktionen 162 341 - 503 487
Verbindlichkeiten aus Mietkauf 264 683 947 876
Leasingverbindlichkeiten 478 110 - 588 584
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 167 - - 167 167
Summe 5.027 2.876 - 7.903 7.651

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01.01.2020

in TEUR
Bis zu einem Jahr Zwischen einem und fünf Jahren Über fünf Jahre Summe vertragliche Cashflows Buchwerte
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.227 - - 1.227 1.227
Kreditaufnahmen 10.421 - - 10.421 10.421
Verbindlichkeiten aus Absatzförderungsmodell 1.797 1.979 - 3.776 3.539
Leasingverbindlichkeiten 930 461 - 1.391 1.379
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 145 - - 145 145
Summe 14.520 2.440 - 16.960 16.711

12.4 . Einstufungen und beizulegende Zeitwerte von Finanzinstrumenten

Die nachstehende Tabelle zeigt die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten, einschließlich ihrer Stufen in der Fair Value-Hierarchie. Sie enthält keine Informationen zum beizulegenden Zeitwert für finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Schulden, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, wenn der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert darstellt.

Der beizulegende Zeitwert von liquiden Mitteln, kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, kurzfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerten, kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, kurzfristigen Darlehen und sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten entspricht im Wesentlichen aufgrund der kurzfristigen Fälligkeiten dieser Instrumente annähernd ihrem Buchwert. Es wird auf die weitere Auflistung in der nachstehenden Tabelle verwiesen.

Es sind ebenso keine Angaben zum Zeitwert von Leasingverbindlichkeiten für das laufende Jahr zu machen.

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31.12.2021 IFRS 9 Kategorie Fortgeführte Anschaffungskosten

TEUR
Beizulegender Zeitwert

TEUR
Beizulegender Zeitwert Stufe
Finanzielle Vermögenswerte
Leasingforderungen FAAC 4.051 4.051 3
Langfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen FAAC 428 428 3
Langfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte FAAC 912 912 3
Finanzielle Schulden
Kreditaufnahmen FLAC 3.000 3.000 3
Verbindlichkeiten aus Absatzförderungsmodell FLAC 2.526 2.526 3
Verbindlichkeiten aus Refinanzierungstransaktionen FLAC 1.225 1.225 3
Verbindlichkeiten aus Mietkauf FLAC 646 646 3

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31.12.2020 IFRS 9 Kategorie Fortgeführte Anschaffungskosten

TEUR
Beizulegender Zeitwert

TEUR
Beizulegender Zeitwert Stufe
Finanzielle Vermögenswerte
Leasingforderungen FAAC 3.781 3.781 3
Langfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen FAAC 668 668 3
Langfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte FAAC 958 958 3
Finanzielle Schulden
Verbindlichkeiten aus Absatzförderungsmodell FLAC 3.182 3.182 3
Verbindlichkeiten aus Refinanzierungstransaktionen FLAC 487 487 3
Verbindlichkeiten aus Mietkauf FLAC 876 876 3

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01.01.2020 IFRS 9 Kategorie Fortgeführte Anschaffungskosten

TEUR
Beizulegender Zeitwert

TEUR
Beizulegender Zeitwert Stufe
Finanzielle Vermögenswerte
Leasingforderungen FAAC 4192 4192 3
Finanzielle Schulden
Kreditaufnahmen FLAC 10.421 10.421 3
Verbindlichkeiten aus Absatzförderungsmodell FLAC 3.539 3.539 3

Die beizulegenden Zeitwerte der Leasingforderungen und der langfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entsprechen den Buchwerten. Der beizulegende Zeitwert wurde anhand der abgezinsten Cashflows unter Verwendung eines aktuellen Kreditzinses ermittelt. Dieser wird infolge nicht beobachtbarer Inputparameter, einschließlich des Kontrahenten-Ausfallrisikos, in Stufe 3 der Zeitwerthierarchie eingeordnet.

Die beizulegenden Zeitwerte der langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten beruhen auf den abgezinsten Cashflows, unter Anwendung des aktuellen Marktzinssatzes für derartige Finanzierung. Sie werden aufgrund der Verwendung nicht beobachtbarer Inputfaktoren, einschließlich des eigenen Ausfallrisikos, in der Zeitwerthierarchie in die beizulegenden Zeitwerte der Stufe 3 eingeordnet.

13. Kapitalmanagement

Die Ziele des Kapitalmanagements der Vectron Systems AG im Sinne einer Risikosteuerung sind primär darauf ausgelegt, einen ausreichend hohen freien Cashflow zu erzielen, um so die Gesamtfinanzierung der Gesellschaft optimal zu gestalten. Aus diesem Grunde strebt die Gesellschaft eine hohe Eigenkapitalquote an. Zudem werden ausreichend hohe Liquiditätsbestände vorgehalten, so dass auch bei längeren Schwächephasen aufgrund von Umsatzschwankungen die Stabilität des Unternehmens jederzeit gewährleistet bliebe.

Während des Geschäftsjahres 2021 (2020) verfolgte Vectron die Strategie, eine Eigenkapitalquote von mindestens 33 % (2020: 33 %) und einen Zahlungsmittelbestand von mindestens TEUR 8.000 (2020: TEUR 8.000) aufrechtzuerhalten.

Die liquiden Mittel belaufen sich zum Stichtag auf TEUR 19.868 (31.12.2020: TEUR 8.305). Die Eigenkapitalquote in den Geschäftsjahren stellte sich wie folgt dar:

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in TEUR 31.12.2021 31.12.2020 01.01.2020
Eigenkapital 25.552 23.170 14.413
Gesamtkapital 47.713 31.916 32.041
Eigenkapitalquote 53,55 % 72,60 % 44,98 %

Die Erhöhung der Eigenkapitalquote im Geschäftsjahr 2020 resultiert im Wesentlichen aus zwei Kapitalerhöhungen (eine Kapitalerhöhung gegen Einlagen, eine Kapitalerhöhung aus bedingtem Kapital).

14. Anteile an anderen Unternehmen

Tochterunternehmen

Vectron hält Anteile an folgenden Tochterunternehmen:

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Name des Unternehmens Geschäftssitz Wesentliche Tätigkeiten 31.12.2021 31.12.2020 01.01.2020
bonVito GmbH Münster Internet-Dienstleistungen - 100 % 100 %
posmatic GmbH Münster Kassensoftware 100 % 100 % 100 %
VECTRON America INC. Ontario (Kanada) Vertriebsgesellschaft 80 % 80 % 80 %

Die Veränderung der Anteile an Tochterunternehmen im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich durch die Verschmelzung der bonVito GmbH zum 1. Januar 2021. Weitere Informationen dazu sind unter Anhangangabe 8.1. dargestellt.

Sonstige Informationen

15. Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Als nahestehende Unternehmen oder Personen im Sinne des IAS 24 gelten Unternehmen bzw. Personen, welche die Gesellschaft beherrschen oder von ihr beherrscht werden. Beherrschung liegt hierbei vor, wenn ein Gesellschafter die Entscheidungsgewalt aufgrund von Stimmrechten oder anderen Rechten über das Tochterunternehmen hat, er an positiven und negativen Rückflüssen partizipiert und diese Rückflüsse durch seine Entscheidungsgewalt beeinflussen kann.

Darüber hinaus gelten Personen und deren nahe Familienangehörige als nahestehend, wenn sie maßgeblichen Einfluss auf das Unternehmen ausüben oder im Management des Unternehmens oder des Mutterunternehmens eine Schlüsselposition innehaben. Die Gesellschaft hat die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats als nahestehende Personen identifiziert.

15.1. Tochterunternehmen

Die Anteile an Tochterunternehmen können Anhangangabe 14. entnommen werden.

15.2. Vergütungen für Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen

Nachfolgend wird die Vergütung für Vorstand und Aufsichtsrat dargestellt:

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in TEUR 2021 2020
Kurzfristig fällige Leistungen 1.122 704
davon:
fixe Bezüge 851 704
variable Bezüge 271 -
Summe 1.122 704

Für anteilsbasierte Vergütungen an den Vorstand wurden im Geschäftsjahr TEUR 12 (2020: TEUR 12) im Personalaufwand erfasst.

15.3. Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Die folgenden Transaktionen fanden mit nahestehenden Unternehmen und Personen während der Berichtsperiode statt:

Erhaltene Leistungen

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in TEUR 2021 2020
Bezogene Dienstleistungen von Tochterunternehmen -158 -199
Summe -158 -199

Erbrachte Leistungen

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in TEUR 2021 2020
Verkäufe von Gütern an Tochterunternehmen 20 679
Geleistete Dienstleistungen an Tochterunternehmen - 638
Transaktionen im Zusammenhang mit Darlehen an Tochterunternehmen 4 4
Summe 24 1.321

15.4. Ausstehende Salden aus Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Am Abschlussstichtag waren folgende Salden aus Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen ausstehend:

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in TEUR 31.12.2021 31.12.2020 01.01.2020
Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber: -378 -153 -81
Tochterunternehmen -308 -62 -
Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen -70 -91 -81
Kurzfristige Forderungen gegenüber: 20 694 74
Tochterunternehmen 20 694 74
Summe -358 541 -7

Während des Geschäftsjahres 2020 wurde ein Aufwand für uneinbringliche Forderungen gegenüber einem Tochterunternehmen i. H. v. TEUR 17 erfasst. Die ausstehenden Forderungen wurden um diesen Betrag entsprechend wertgemindert.

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in TEUR 31.12.2021 31.12.2020 01.01.2020
Darlehen gewährt an:
Tochterunternehmen - 138 144
Summe - 138 144

16. Anteilsbasierte Vergütung

Die Mitarbeiteroptionspläne sollen langfristige Anreize für derzeitige und künftige Mitarbeitende schaffen und aktiv die Steigerung des langfristigen Börsenwertes der Gesellschaft fördern. Im Rahmen dieser Pläne werden den Teilnehmern Optionen gewährt, die nur bei Erfüllung bestimmter Leistungsbedingungen unverfallbar werden. Die Teilnahme am Plan liegt im Ermessen der Geschäftsleitung.

16.1. Aktienoptionspläne

Zum 31. Dezember 2021 hatte die Gesellschaft die folgenden anteilsbasierten Vereinbarungen:

Aktienoptionsplan 2011

Die Einrichtung des Aktienoptionsplans wurde von der Hauptversammlung am 26. Mai 2011 beschlossen.

Im Rahmen des Aktienoptionsplans 2011 ist die Anzahl der unverfallbar werdenden Optionen abhängig von der relativen Entwicklung des Aktienkurses der Gesellschaft im Vergleich zum Aktienindex TecDAX der Frankfurter Wertpapierbörse. Erstmals nach Ablauf von vier Jahren ab dem Zeitpunkt der Optionsausgabe kann ein Drittel der Bezugsrechte ausgeübt werden. Nach Ablauf von weiteren zwölf Monaten kann das zweite Drittel der Bezugsrechte ausgeübt werden und nach Ablauf von weiteren zwölf Monaten das dritte Drittel. Die Bezugsrechte haben eine Laufzeit von sieben Jahren. Nach Ende der Laufzeit verfallen diese ersatzlos.

Die Optionen werden im Rahmen des Plans unentgeltlich gewährt und umfassen keine Dividenden oder Stimmrechte.

Sie können jährlich jeweils nur innerhalb eines Zeitraumes von sechs Wochen ab dem zweiten auf die Veröffentlichung des Halbjahresberichtes und/​oder des Jahresabschlusses folgenden Tag ausgeübt werden.

Der Bezugspreis ist der arithmetische Durchschnitt der Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft in der Schlussauktion im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA-Handel) oder eines Nachfolgesystems während der letzten fünf Börsentage vor Gewährung der Bezugsrechte, mindestens aber ein Euro.

Die folgende Tabelle zeigt einen Überblick über die im Rahmen des Plans gewährten Optionen:

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2021 2020
Durchschnittlicher Ausübungspreis je Aktienoption Anzahl der Optionen Durchschnittlicher Ausübungspreis je Aktienoption Anzahl der Optionen
--- --- --- --- ---
Zum 1. Januar EUR 2,58 18.672 EUR 2,58 37.336
Im Geschäftsjahr ausgeübt EUR 2,58 -18.672 EUR 2,58 -18.664
Zum 31. Dezember - - EUR 2,58 18.672
Zum 31. Dezember unverfallbar und ausübbar - - EUR 2,58 18.672

Zum Jahresende ausstehende Aktienoptionen weisen die folgenden Verfallsdaten und Ausübungspreise auf:

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Gewährungszeitpunkt Verfalldatum Ausübungspreis Aktienoptionen 31.12.2021 Aktienoptionen 31.12.2020
02.12.2014 01.12.2021 EUR 2,58 - 18.672
Summe - 18.672
Durchschnittliche restliche Vertragslaufzeit in Jahren - 0,92

Aktienoptionsplan 2017

Die Einrichtung des Aktienoptionsplans wurde von der Hauptversammlung am 23. Juni 2017 beschlossen.

Im Rahmen des Aktienoptionsplans 2017 ist die Anzahl der unverfallbar werdenden Optionen abhängig von der relativen Entwicklung des Aktienkurses der Gesellschaft im Vergleich zum Aktienindex TecDAX der Frankfurter Wertpapierbörse. Erstmals nach Ablauf von vier Jahren ab dem Zeitpunkt der Optionsausgabe kann ein Drittel der Bezugsrechte ausgeübt werden. Nach Ablauf von weiteren zwölf Monaten kann das zweite Drittel der Bezugsrechte ausgeübt werden und nach Ablauf von weiteren zwölf Monaten das letzte Drittel. Die Bezugsrechte haben eine Laufzeit von sieben Jahren. Nach Ende der Laufzeit verfallen diese ersatzlos.

Die Optionen werden im Rahmen des Plans unentgeltlich gewährt und umfassen keine Dividenden oder Stimmrechte.

Die Bezugsrechte können nicht mehr ausgeübt werden, von dem Tag an, an dem die Gesellschaft ein Angebot an ihre Aktionäre zum Bezug von neuen Aktien oder Teilschuldverschreibungen mit Wandel- oder Optionsrechten durch Anschreiben an alle Aktionäre oder durch Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht hat, bis zum Ablauf des letzten Tages. Die Bezugsrechte können zudem nur jeweils innerhalb eines Zeitraums von sechs Wochen ab dem zweiten auf die Veröffentlichung des Halbjahresberichtes und/​oder des Jahresabschlusses folgenden Tages (Ausübungszeitraum gem. § 193 Abs. 2, Nr. 4 AktG) ausgeübt werden. Vom 24.-31. Dezember eines jeden Kalenderjahres ist die Ausübung der Bezugsrechte grundsätzlich ausgeschlossen.

Der Bezugspreis ist der arithmetische Durchschnitt der Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft in der Schlussauktion im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA-Handel) oder eines Nachfolgesystems während der letzten fünf Börsentage vor Gewährung der Bezugsrechte, mindestens aber ein Euro.

Die folgende Tabelle zeigt einen Überblick über die im Rahmen des Plans gewährten Optionen:

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2021 2020
Durchschnittlicher Ausübungspreis je Aktienoption Anzahl der Optionen Durchschnittlicher Ausübungspreis je Aktienoption Anzahl der Optionen
--- --- --- --- ---
Zum 1. Januar EUR 12,27 84.000 EUR 12,41 98.000
Im Geschäftsjahr verfallen EUR 13,14 -14.000 EUR 13,27 -14.000
Zum 31. Dezember EUR 12,10 70.000 EUR 12,27 84.000
Zum 31. Dezember unverfallbar und ausübbar - - - -

Zum Jahresende ausstehende Aktienoptionen weisen die folgenden Verfallsdaten und Ausübungspreise auf:

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Gewährungszeitpunkt Verfalldatum Ausübungspreis Aktienoptionen 31.12.2021 Aktienoptionen 31.12.2020
25.10.2018 24.10.2025 EUR 13,14 42.000 56.000
10.04.2019 09.04.2026 EUR 10,53 28.000 28.000
Summe 70.000 84.000
Durchschnittliche restliche Vertragslaufzeit in Jahren 4,00 4,97

Aktienoptionsplan 2018

Die Einrichtung des Aktienoptionsplans wurde von der Hauptversammlung am 1. August 2018 beschlossen.

Im Rahmen des Aktienoptionsplans 2018 ist die Anzahl der unverfallbar werdenden Optionen abhängig von der absoluten Entwicklung des Aktienkurses der Gesellschaft, der im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA-Handel) oder eines Nachfolgesystems mindestens 49,00 Euro betragen muss und einer relativen Entwicklung des Aktienkurses von mehr als 20 % im Vergleich zum Aktienindex DAX der Frankfurter Wertpapierbörse oder eines Nachfolgeindex. Nach Ablauf von vier Jahren ab dem Zeitpunkt der Optionsausgabe können Optionen ganz oder teilweise ausgeübt werden. Die Bezugsrechte haben eine Laufzeit von sieben Jahren. Nach Ende der Laufzeit verfallen diese ersatzlos.

Die Optionen werden im Rahmen des Plans unentgeltlich gewährt und umfassen keine Dividenden oder Stimmrechte.

Die Ausübung der Bezugsrechte ist jeweils in der Zeit zwischen dem 10. des letzten Monats eines jeden Quartals und dem Tag der nachfolgenden Bekanntgabe der jeweiligen vorläufigen Unternehmensergebnisse (Quartalszahlen/​Halbjahresbericht) ausgeschlossen. Des Weiteren ist die Ausübung des Bezugsrechts jeweils beginnend mit dem Monat der Hauptversammlung bis zum Tag der Hauptversammlung (einschließlich) ausgeschlossen.

Der Ausübungspreis der Optionen beträgt 80 % des arithmetischen Durchschnitts der Preise, zu dem die Aktien der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse in den letzten fünf Tagen vor der Gewährung der Bezugsrechte gehandelt werden, mindestens jedoch EUR 1,00.

Die folgende Tabelle zeigt einen Überblick über die im Rahmen des Plans gewährten Optionen, die an Mitglieder des Managements gewährt wurden:

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2021 2020
Durchschnittlicher Ausübungspreis je Aktienoption Anzahl der Optionen Durchschnittlicher Ausübungspreis je Aktienoption Anzahl der Optionen
--- --- --- --- ---
Zum 1. Januar EUR 13,63 25.000 EUR 13,63 25.000
Zum 31. Dezember EUR 13,63 25.000 EUR 13,63 25.000
Zum 31. Dezember unverfallbar und ausübbar - - - -

Zum Jahresende ausstehende Aktienoptionen weisen die folgenden Verfallsdaten und Ausübungspreise auf:

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Gewährungszeitpunkt Verfalldatum Ausübungspreis Aktienoptionen 31.12.2021 Aktienoptionen 31.12.2020
01.08.2018 31.07.2025 EUR 13,63 25.000 25.000
Summe 25.000 25.000
Durchschnittliche restliche Vertragslaufzeit in Jahren 3,58 4.58

Aktienoptionsplan 2020

Die Einrichtung des Aktienoptionsplans wurde von der Hauptversammlung am 10. September 2020 beschlossen.

Im Rahmen des Aktienoptionsplans 2020 ist die Anzahl der unverfallbar werdenden Optionen abhängig von der relativen Entwicklung des Aktienkurses der Gesellschaft im Vergleich zum Aktienindex TecDAX der Frankfurter Wertpapierbörse. Nach Ablauf von vier Jahren ab dem Zeitpunkt der Optionsausgabe können Optionen ganz oder teilweise ausgeübt werden. Die Bezugsrechte haben eine Laufzeit von sieben Jahren. Nach Ende der Laufzeit verfallen diese ersatzlos.

Die Optionen werden im Rahmen des Plans unentgeltlich gewährt und umfassen keine Dividenden oder Stimmrechte.

Die Ausübung der Optionen ist unzulässig jeweils im Zeitraum von 30 Kalendertagen vor Bekanntgabe der Unternehmenszahlen, d. h. vor Veröffentlichung des Jahresabschlusses bzw. etwaiger Quartals- oder Zwischenberichte ("ausübungsfreie Zeiträume"). Der Bezugspreis ergibt sich aus dem Mittelwert der in der Schlussauktion im XETRA®-Handel oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem bzw. Nachfolgekurs festgestellten Preise der Aktien der Gesellschaft während der letzten fünf Börsenhandelstage vor Ausgabe der Option, mindestens jedoch EUR 1,00.

Die folgende Tabelle zeigt einen Überblick über die im Rahmen des Plans gewährten Optionen:

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2021 2020
Durchschnittlicher Ausübungspreis je Aktienoption Anzahl der Optionen Durchschnittlicher Ausübungspreis je Aktienoption Anzahl der Optionen
--- --- --- --- ---
Zum 1. Januar - - - -
Im Geschäftsjahr gewährt EUR 10,37 80.000 - -
Im Geschäftsjahr verfallen EUR 10,55 -20.000 - -
Zum 31. Dezember EUR 10,31 60.000 - -
Zum 31. Dezember unverfallbar und ausübbar - - - -

Zum Jahresende ausstehende Aktienoptionen weisen die folgenden Verfallsdaten und Ausübungspreise auf:

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Gewährungszeitpunkt Verfalldatum Ausübungspreis Aktienoptionen 31.12.2021 Aktienoptionen 31.12.2020
04.01.2021 05.01.2032 EUR 10,55 10.000 -
21.01.2021 22.01.2032 EUR 10,00 10.000 -
01.03.2021 02.03.2032 EUR 10,33 40.000 -
Summe 60.000 -
Durchschnittliche restliche Vertragslaufzeit in Jahren 10,13 -

16.2. Beizulegender Zeitwert der gewährten Optionen

Der beizulegende Zeitwert der im Geschäftsjahr 2021 gewährten Optionen belief sich zum Gewährungszeitpunkt am 4. Januar 2021 auf EUR 3,87, am 21. Januar 2021 auf EUR 3,97 bzw. am 1. März 2021 auf EUR 4,17. Der beizulegende Zeitwert im Gewährungszeitpunkt wird unter Verwendung einer angepassten Form des Black-Scholes-Modells bestimmt. Die Vorgehensweise beinhaltet ein Monte-Carlo-Simulationsmodell, das den Ausübungspreis, die Laufzeit der Option, den Aktienkurs zum Gewährungszeitpunkt, die erwartete Preisvolatilität der zugrundeliegenden Aktien, die erwarteten Dividenden, den risikolosen Zinssatz für die Laufzeit der Option und die Korrelation und Volatilität des Aktienindexes TecDAX der Frankfurter Wertpapierbörse berücksichtigt.

Folgende Bewertungsparameter wurden für die im Geschäftsjahr 2021 gewährten Aktienoptionen in das Modell integriert:

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Bewertungsparameter 04.01.2021 21.01.2021 01.03.2021
Aktienkurs im Gewährungszeitpunkt EUR 9,92 EUR 9,74 EUR 10,35
Erwartete Volatilität der Vectron-Aktie 49,52 % 49,63 % 49,37 %
Risikoloser Zinssatz -0,61 % -0,50 % -0,34 %
Dividendenrendite 0,00 % 0,00 % 0,00 %
Erwartete Laufzeit in Jahren 11,00 11,00 11,00

Die erwartete Volatilität basiert auf der historischen Entwicklung der Vectron-Aktie in dem Zeitraum, welcher der erwarteten Laufzeit entspricht.

Der gewichtete beizulegende Zeitwert der im Geschäftsjahr gewährten Aktienoptionen zum Gewährungszeitpunkt betrug EUR 4,09.

Im Vorjahr wurden keine Aktienoptionen gewährt.

Im Geschäftsjahr 2021 wurde Aufwand aus anteilsbasierten Vergütungen in Höhe von TEUR 29 (2020: TEUR 40) im Personalaufwand erfasst. Zum 31. Dezember 2021 sind TEUR 176 (31.12.2020: TEUR 147) aus eigenkapitalbasierten Vergütungstransaktion in der Kapitalrücklage enthalten.

Pflichtangaben und ergänzende Angaben nach HGB

Ergänzende Angaben nach § 264 HGB

17. Mitarbeiteranzahl

Vectron beschäftigte durchschnittlich 181 (2020: 179) Mitarbeitende. Die Aufteilung der Mitarbeitenden anhand der Beschäftigungsart ergibt sich aus der folgenden Tabelle:

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in TEUR 2021 2020
Vollzeitbeschäftigte Mitarbeitende 158 155
Teilzeitbeschäftigte Mitarbeitende 23 24
Durchschnittliche Anzahl 181 179

18. Honorare des Abschlussprüfers

Für die erbrachten Dienstleistungen der RSM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Vorjahr: Impulse Digital GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) wurden folgende Honorare als Aufwand erfasst:

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in TEUR 2021 2020
Abschlussprüferleistungen 55 48
Sonstige Leistungen 82 -
Steuerberatungsleistungen - 20
Summe 137 68

19. Mitglieder des Vorstands

Dem Vorstand gehören an:

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• Thomas Stümmler: Chief Executive Officer
• Jens Reckendorf: Chief Technical Officer
• Silvia Ostermann: Chief Operating Officer
• Dr. Ralf-Peter Simon: (seit 15. September 2021) Chief Sales Officer

Die Gesamtbezüge des Vorstands betragen für das Geschäftsjahr insgesamt TEUR 1.041 (2020: TEUR 614).

20. Aufsichtsrat

Dem Aufsichtsrat gehören an:

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Herr Prof. Dr. Dr. Claudius Schikora (Vorsitzender), Präsident der Hochschule für angewandtes Management
Herr Thorsten Behrens (stellv. Vorsitzender), Dipl.-Kaufmann, Managing Director, Stephens Inc.
Herr Jürgen Gallmann, Dipl.-Betriebswirt (BA), Managing Director Cumulus Ventures GmbH und Advisor bzw. Co-Investor am UnternehmerTUM, München
Herr Andreas Prenner, Mag. rer. soc. oec., CFO und Director HR & Organisation der Vereinigung der Österreichischen Industrie (ab 10. Juni 2021)

Die Aufsichtsratvergütung für den Vorsitzenden beträgt grundsätzlich TEUR 30 (2020: TEUR 30). Die übrigen Aufsichtsratsmitglieder erhalten jeweils grundsätzlich TEUR 20 (2020: TEUR 20) als Vergütung. Es erfolgt eine anteilige Zahlung, wenn das Aufsichtsratsmitglied nicht das gesamte Geschäftsjahr im Amt ist. Im Berichtsjahr hat der Aufsichtsrat eine Vergütung von insgesamt TEUR 81 erhalten.

21. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Als bedeutender Vorgang, der über den Bilanzstichtag hinaus wirkt, wird die Fortsetzung der Corona-Pandemie eingestuft. Hierauf wird im Rahmen der Prognoseberichterstattung im Lagebericht eingegangen.

Am 24. Februar 2022 begann Russland einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Durch das Kriegsgeschehen und die nachfolgenden Sanktionen der westlichen Welt wird die globale wirtschaftliche Lage beeinflusst. Vectron ist hiervon aktuell nur mittelbar betroffen (bspw. durch inflationsbedingte Mehrkosten). Engpässe bei Beschaffung oder Absatz sind derzeit nicht erkennbar. Die weitere Entwicklung des Konfliktes und die Auswirkungen für Vectron sind zum Zeitpunkt der Erstellung des Geschäftsberichts nicht verlässlich abschätzbar.

22. Entsprechenserklärung (§ 161 AktG)

Vorstand und Aufsichtsrat haben eine Entsprechungserklärung nach § 161 AktG abgegeben. Diese ist auf der Website der Gesellschaft allgemein zugänglich gemacht worden. Die Vectron Systems AG erklärt darin, den Deutschen Corporate Governance Kodex in der aktuell gültigen Fassung mit Ausnahmen zu befolgen. Die Ausnahmen werden aufgrund von unternehmensspezifischen Gegebenheiten als sinnvoll erachtet. Aufgrund der geringen Mitgliederanzahl des Aufsichtsrates (vier Personen) wurde auf die Bildung von Ausschüssen verzichtet.

Thomas Stümmler, CEO

Jens Reckendorf, CTO

Silvia Ostermann, COO

Dr. Ralf-Peter Simon, CSO

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Vectron Systems AG, Münster

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES IFRS-ABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den IFRS-Jahresabschluss der Vectron Systems AG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021, der Gesamtergebnisrechnung, der Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Vectron Systems AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

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entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 325 Abs. 2a HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 und
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

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die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

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wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 325 Abs. 2a HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 325 Abs. 2a HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Düsseldorf, den 31. März 2022

RSM GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Steuerberatungsgesellschaft

Weyers, Wirtschaftsprüfer

Schulz, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrates

der Vectron Systems AG

Der Aufsichtsrat hat die ihm nach dem Gesetz und der Satzung obliegenden Aufgaben im Geschäftsjahr 2021 wahrgenommen. Der Aufsichtsrat wurde vom Vorstand in alle grundlegenden Unternehmensentscheidungen eingebunden und stets zeitnah über aktuelle Entwicklungen informiert. Neben den turnusmäßigen Sitzungen berichtete der Vorstand jeden Monat im Rahmen einer festdefinierten Berichterstattung über die aktuelle wirtschaftliche Lage, gab einen Ausblick auf den Rest des laufenden Geschäftsjahres und zog Vergleiche mit vorangegangenen Berichtsperioden, sodass jederzeit aktuelle Informationen Vorlagen. Rückfragen von Aufsichtsratsmitgliedern wurden im Bedarfsfall auch außerhalb der Sitzungen vom Vorstand individuell bzw. in regelmäßig stattfindenden Board-Calls kurzfristig beantwortet. Zu den Beschlussvorschlägen des Vorstandes hat der Aufsichtsrat unter Berücksichtigung der gesetzlichen und satzungsgemäßen Vorgaben seine Entscheidungen abgegeben. Zudem gab es weitere Entscheidungen des Aufsichtsrats im schriftlichen Umlaufverfahren.

Im Geschäftsjahr 2021 haben vier ordentliche Aufsichtsratssitzungen, an denen jeweils alle Aufsichtsratsmitglieder teilgenommen haben, stattgefunden:

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In der Aufsichtsratssitzung am 20. April 2021 wurde der Jahresabschluss 2020 vom Abschlussprüfer vorgestellt, gemeinsam erörtert und vom Aufsichtsrat festgestellt. Der Lagebericht wurde genehmigt. Der Vorstand berichtete über die aktuelle Marktsituation, die Geschäftsentwicklung und die Entwicklung der einzelnen Geschäftsfelder, insbesondere vor dem Hintergrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie. Zudem wurde ein Wechsel des Jahresabschlussprüfers für den Prüfungszeitraum ab 2021 diskutiert und im Rahmen der verabschiedeten Agenda der Hauptversammlung 2021 vorgeschlagen.
Am 10. Juni 2021 fand im Anschluss an die Hauptversammlung eine weitere Sitzung des Aufsichtsrates statt. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat über die aktuelle Geschäftslage der Gesellschaft, die Entwicklung der einzelnen Geschäftsfelder und gab einen Überblick über aktuelle Projekte und strategische Kooperationen. Zudem stellten sich die Vertreter der durch die Hauptversammlung zum Jahresabschlussprüfer für das Jahr 2021 bestellten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, der RSM GmbH, Düsseldorf, nochmals vor.
In der Sitzung des Aufsichtsrats am 23. September 2021, an der auch der per 15. September 2021 zum weiteren Vorstandsmitglied bestellte Herr Dr. Ralf-Peter Simon erstmalig teilnahm, informierte der Vorstand über die aktuelle Geschäftslage und berichtete über die geplante Umstellung der Bilanzierung nach IFRS. Im Rahmen der Berichterstattung wurde über das Projekt zur Steigerung der monatlich wiederkehrenden Einnahmen und über den Status quo der geplanten Verschmelzung der bonVito GmbH auf die Vectron Systems AG berichtet.
In der abschließenden Aufsichtsratssitzung des Jahres am 9. Dezember 2021 wurden dem Aufsichtsrat die geplanten Anpassungen im Vertriebsmodell der VPOS-Kassen vorgestellt und eingehend erläutert. Der Vorstand berichtete über die Auswirkungen auf die mögliche Budgetplanung 2022, insbesondere die Finanz-, Investitions- und Personalplanung. Die Vorlage finaler Planzahlen wurde aufgrund der geplanten Umstellung des Vertriebsmodells in das erste Quartal 2022 verlegt. Der Vorstand informierte zudem über ein laufendes Akquisitionsprojekt, dessen strategische Auswirkungen eingehend erörtert wurden. Zudem diskutierte der Aufsichtsrat über eine Verlängerung des Ende Oktober 2022 auslaufenden Vorstandsdienstvertrags von Silvia Ostermann. Im Ergebnis wurde beschlossen, den Vorstandsdienstvertrag derzeit nicht zu verlängern. Abschließend wurden die Ergebnisse der erstmalig durchgeführten Selbstevaluation des Aufsichtsrats vorgestellt, besprochen und entsprechende Handlungsimplikationen festgelegt.

Vorstand und Aufsichtsrat haben eine Entsprechungserklärung nach § 161 AktG abgegeben. Diese ist auf der Website der Gesellschaft allgemein zugänglich gemacht worden. Die Vectron Systems AG erklärt darin, den Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2020 mit den aufgeführten Ausnahmen zu befolgen. Die Ausnahmen werden aufgrund von unternehmensspezifischen Gegebenheiten als sinnvoll erachtet. Aufgrund der geringen Mitgliederanzahl des Aufsichtsrates (vier Personen) wurde auf die Bildung von Ausschüssen verzichtet.

Der vom Vorstand vorgelegte Lagebericht und Jahresabschluss für das Jahr 2021 wurde von der RSM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Abschlussprüfer hat über die Prüfung in der Aufsichtsratssitzung am 28. April 2022 mündlich berichtet und stand dem Aufsichtsrat für ergänzende Auskünfte zur Verfügung.

Nach Prüfung des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht) hat der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung des Abschlussprüfers zugestimmt und den Jahresabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Unternehmens für die erfolgreiche Arbeit im Berichtsjahr.

Münster, im April 2022

Für den Aufsichtsrat

Prof. Dr. Dr. Claudius Schikora, Vorsitzender des Aufsichtsrates