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Vectron Systems AG — Annual Report 2019
Jan 25, 2021
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Annual Report
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Finanzbericht: 27499712

Vectron Systems AG
Münster
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Lagebericht
1. Geschäftsverlauf
1.1. Grundlagen des Unternehmens
Mit weit über 200.000 installierten Systemen zählt die Vectron Systems AG zu den führenden europäischen Anbietern intelligenter Kassensysteme. Die angebotenen Lösungen bestehen aus Hardware, Software und Cloud-Services. Sie richten sich vor allem an die Gastronomie und Bäckereiketten, sind jedoch auch in Einzelhandel und Dienstleistung einsetzbar.
Die Produkte werden über ein Netz von ca. 300 Fachhandelspartnern vorwiegend in Deutschland und im europäischen Ausland vertrieben. Das Endkundenspektrum reicht von der Ein-Kassen-Installation bis zum Filial-Netzwerk mit über 1.000 Kassenplätzen.
1.2. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) in Deutschland im Jahr 2019 um 0,6 % gegenüber dem Vorjahr angestiegen. Die deutsche Wirtschaft ist damit im zehnten Jahr in Folge gewachsen. Dies ist die längste Wachstumsphase im vereinten Deutschland. Das Wachstum hat 2019 jedoch an Schwung verloren nach Wachstumsraten von 2,5 % im Jahr 2017 und 1,5 % im Jahr 2018.
In der deutschen Gastronomie (ohne Caterer) als Hauptzielbranche von Vectron betrug das Umsatzwachstum im Jahr 2019 laut DEHOGA nominal 3,0 % und real (preisbereinigt) 0,2 % gegenüber Vorjahr, nachdem die Branche 2018 um nominal 3,5 % und real um 1,2 % gewachsen ist. Aktuelle Zahlen für das Bäckereihandwerk liegen noch nicht vor. In den Jahren 2017 und 2018 ist die Branche nominal jeweils leicht um 1,3 % gewachsen. Die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen waren für die deutschen Kunden der Vectron Systems AG also etwas schlechter als in der gesamten Wirtschaft.
1.3. Branchenentwicklung
Der Markt für Kassensysteme ist sehr heterogen. Die Branchenvielfalt und die unterschiedlichen Unternehmensgrößen bei den Anwendern spiegeln sich auf der Anbieterseite wider. Da nur wenige Hersteller global auf unterschiedlichen Märkten agieren, sind die meisten Wettbewerber kleine, oft nur regional tätige Anbieter.
Eine wesentliche Veränderung in den letzten Jahren war das Erscheinen von Mitbewerbern, die Lösungen auf Basis von iOS- und Android-Geräten anbieten. Diese Systeme haben trotz hoher Investitionen auf der Anbieterseite bisher noch keinen großen Marktanteil gewinnen können, so dass hier bereits eine Konsolidierung stattgefunden hat. Außerdem beginnen sich - wenn auch relativ langsam - neue Preismodelle, also vor allem laufende statt einmalige Zahlungen, zu etablieren.
Eine erhebliche Auswirkung auf den Markt haben die steuerlichen Anforderungen an Registrierkassen. In Deutschland wurde die Rechtslage bisher durch zwei Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 26. November 2010 ("Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften") und 14. November 2014 (GoBD = "Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie Datenzugriff") bestimmt. Demnach muss ein Kassensystem alle Buchungsdaten im Detail sowie weitere Daten elektronisch und unveränderbar aufzeichnen (Einzelaufzeichnungspflicht). Diese Daten sind mindestens 10 Jahre zu archivieren. Die Übergangsfrist, in der nicht-umrüstbare Systeme noch genutzt werden durften, lief Ende 2016 aus. Viele Anwender haben diese Frist jedoch nicht eingehalten und erst nach dem Stichtag oder noch immer nicht umgestellt.
Am 29. Dezember 2016 trat das "Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen" in Kraft. Das Gesetz schreibt vor, dass ab dem 1. Januar 2020 jede Registrierkasse mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein muss. Für vorher angeschaffte, nicht-umrüstbare Systeme, die aber den Anforderungen des BMF-Schreibens vom 26. November 2010 entsprechen müssen, gibt es eine Übergangsregelung. Sie dürfen noch bis Ende 2022 eingesetzt werden.
Die praktische Umsetzung des Gesetzes wird durch die Kassensicherungsverordnung (Kassen-SichV), verschiedene technische Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und den Anwendungserlass zu § 146a der Abgabenordnung (AO) geregelt. Der letzte Teil der Spezifikationen, die "Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme (DSFinV-K)", liegt erst seit dem 12. August 2019 vor. Da die verbleibende Zeit bis Jahresende für eine technische Umsetzung und flächendeckende Installation nicht annähernd ausreichte, hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) eine Nichtbeanstandungsfrist bis zum 30. September 2020 erlassen. Während dieser Frist ist die Verwendung von Kassensystemen ohne TSE erlaubt. Alle ab dem 1. Januar 2020 verkauften Systeme müssen jedoch bereits TSE-fähig sein.
Zur Erfüllung der Vorschriften müssen alle elektronischen Registrierkassen in Deutschland entweder ein Update erhalten oder ersetzt werden. Die große Installationsbasis von Vectron bringt ein großes Marktpotenzial mit sich. Es bietet sich die Möglichkeit, weitere Marktanteile hinzuzugewinnen und gleichzeitig das Digitalgeschäft deutlich auszubauen, bevor der "Fiskalisierungseffekt" abebbt. Das Digitalgeschäft beinhaltet die Nutzung digitaler Services, wie z.B. Reporting, Gutscheinkarten, Punktesammel-Systeme, Online-Bestellungen, Online-Tischreservierungen und Payment-Lösungen. Hierfür waren im Berichtsjahr sowie in den zurückliegenden Jahren erhebliche Investitionen notwendig, um die digitalen Services entsprechend weiterentwickeln zu können.
Der Wettbewerb um Daten beeinflusst auch die POS-Branche. Digitale Services verändern den Gastronomie-Markt bereits deutlich. Eine ähnliche Entwicklung wie im Einzelhandel ist zu beobachten. Die Analyse und Verwertung von Kassen-Transaktionsdaten wird zu einer zentralen Aufgabe von Kassensystemen bzw. den Anbietern von Cloud-Services.
1.4. Umsatz- und Auftragsentwicklung
Nach dem Ende der ersten Phase der Fiskalumstellung ging der Umsatz von T€ 32.383 in 2017 auf T€ 24.825 in 2018 deutlich zurück. Das Geschäftsjahr 2019 stand im Zeichen der Transformation digitaler Geschäftsmodelle und der neuen Fiskalgesetzgebung. Nachdem die rechtlichen und technischen Vorgaben für den Manipulationsschutz bei Registrierkassen jedoch erst im August 2019 vollständig vorlagen, hat das Bundesfinanzministerium eine Nichtbeanstandungsfrist bis zum 30. September 2020 für die Umrüstung festgelegt. Wurde mit dem Inkrafttreten der zweiten Phase der Fiskalisierung zum 1.1.2020 von einem Nachfrageplus ausgegangen, war im letzten Quartal 2019 eine erhöhte Nachfrage zu verzeichnen. Diese hat sich im ersten Quartal 2020 bis zum Einsetzen der Corona-Krise fortgesetzt.
Im Berichtsjahr wurde ein Gesamtumsatz von T€ 25.169 (Vorjahr: T€ 24.825) erzielt, was einer leichten Steigerung von 1,4 % gegenüber dem Vorjahr entspricht.
T€ 19.742 (Vorjahr: T€ 18.309) der Umsatzerlöse, also 78,4 % (Vorjahr: 73,8 %) entfielen auf das Inland T€ 5.113 (Vorjahr: T€ 6.181), also 20,3 % (Vorjahr: 24,9 %) auf das EU-Ausland und T€ 314 (Vorjahr: T€ 335), also 1,2 % (Vorjahr: 1,3 %) auf Drittländer.
Der Anteil der Kunden, der die von der Tochtergesellschaft bonVito GmbH angebotenen Internetdienstleistungen nutzt, konnte deutlich gesteigert werden. Davon profitiert auch Vectron unmittelbar. So hat sich der Vertragsbestand von 4.972 auf 5.576 erhöht, was einer Steigerung von ca. 12 % entspricht.
Die Vectron Systems AG bietet ihren Endkunden ein Finanzierungsmodell für neue Kassensysteme an. Dieses Absatzförderungsmodell wird über die Vectron-Fachhandelspartner angeboten. Das Finanzierungsangebot hat im Berichtsjahr 2019 ca. 17 % (Vorjahr: ca. 18 %) zum Gesamtumsatz beigetragen.
Das Geschäftsmodell von Vectron ist auf sehr kurze Lieferzeiten und ensprechend kurze Produktionsdurchlaufzeiten ausgerichtet, wodurrch insbesondere die Vectron-Fachhandelspartner profitieren. Nennenswerte Auftragsbestände sind bei diesem Geschäftsmodell nicht zu verzeichnen.
1.5. Produktion und Beschaffung
Vectron nutzt in den meisten angebotenen Kassensystemen die gleiche Anwendungssoftware. Diese kann zudem noch in verschiedenen Branchen eingesetzt werden. Verschiedene Modelle bzw. Modellwechsel und verschiedene Zielbranchen verursachen daher einen vergleichsweise geringen Aufwand.
Der Produktionsprozess besteht im Wesentlichen aus der Montage von Baugruppen und vorgefertigten Bauteilen sowie Qualitätskontrollen. Stark nachgefragte Gerätevarianten werden auf Lager gefertigt. Die Lagerware wird nach Auftragseingang unmittelbar versandt, so dass die Lieferzeiten i.d.R. sehr kurz sind. Weniger stark nachgefragte Produkte werden auftragsspezifisch gefertigt.
Zur Sicherung der jederzeitigen Lieferfähigkeit und um schnelle Reaktionszeiten gewährleisten zu können, werden für alle wichtigen Bauteile definierte Mindestmengen vorgehalten. Neue Produktlinien oder erwartete Nachfragespitzen können daher vorübergehend zu einem höheren Vorratsvermögen führen. In den letzten Geschäftsjahren wurden die Lagerbestände mehrfach gezielt erhöht, um eine durchgängige Lieferfähigkeit zu gewährleisten.
1.6. Investitionen
Die Investitionen beliefen sich im Berichtsjahr auf T€ 465 (Vorjahr: T€ 326). Der wesentliche Teil entfällt auf die Modernisierung und Erweiterung der IT-Infrastruktur, die Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie die vollständige Übernahme der Posmatic GmbH.
In der Neu- und Weiterentwicklung von Vectron-Produkten sind ca. 33 % (Vorjahr: 33 %) der Belegschaft tätig. Ein erheblicher Anteil des Personalaufwandes entfällt daher auf Entwicklungsleistungen. Auf deren Aktivierung wird jedoch verzichtet.
1.7. Finanzierung
Der Finanzmittelfonds beläuft sich zum Jahresende auf T€ 11.316 (Vorjahr: T€ 11.562) und bewegt sich somit auf Vorjahresniveau.
Die Gesellschaft hat ihre am 6. Februar 2019 beschlossene Kapitalerhöhung von T€ 6.612 auf bis zu T€ 7.273 durch Ausgabe von bis zu 661.199 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen unter teilweiser Ausnutzung des bestehenden genehmigten Kapitals und unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgreich beendet. Sämtliche neuen Aktien wurden im Wege einer Privatplatzierung ausschließlich bei Investoren in Deutschland und im europäischen Ausland zu dem vom Vorstand unter Zustimmung des Aufsichtsrats festgelegten Platzierungspreis von € 7,60 je Aktie platziert. In diesem Zusammenhang hat die Tosho Capital GmbH, eine Gesellschaft im Eigentum des Großaktionärs und Vorstandsvorsitzenden Thomas Stümmler, insgesamt 390.199 Aktien aus der Kapitalerhöhung übernommen. Der Bruttoemissionserlös aus dieser Transaktion beläuft sich auf T€ 5.025.
Im September 2019 hat die Gesellschaft mit der PRIMEPULSE SE einen neuen strategischen Investor gefunden. PRIMEPULSE, mit Sitz in München, die auch Ankeraktionär der beiden börsennotierten Gesellschaften CANCOM SE und STEMMER IMA-GING AG ist, hat sich aufgrund der erfolgversprechenden Positionierung von Vectron dazu entschieden, eine erste Position bei Vectron aufzubauen. Um den Einstieg von PRIMEPULSE bei Vectron zu ermöglichen, haben sich die beiden Gründer und Großaktionäre Thomas Stümmler und Jens Reckendorf dazu entschlossen, Aktien aus ihrem Besitz zu veräußern. Mit rund 10 % des Vectron-Grundkapitals zählt PRIMEPULSE jetzt neben Thomas Stümmler und Jens Reckendorf zu den wesentlichen Anteilseignern. Die Herren Stümmler und Reckendorf bleiben jedoch weiterhin mit zusammen rund 46 % die größten Vectron-Aktionäre.
Die Kapitalflussrechnung weist für das Berichtsjahr einen Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit von T€ -2.511 (Vorjahr: T€ -2.323) aus. Damit hat sich der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit um T€ 188 gegenüber dem Vorjahr verringert. Der Saldo setzt sich i.W. zusammen aus dem Fehlbetrag zum Jahresende und der Zunahme von Forderungen.
Investitionen in das Anlagevermögen führten im Berichtszeitraum zu einem Cashflow aus Investitionstätigkeit von T€ -465 (Vorjahr: T€ -278). Davon entfielen T€ 66 (Vorjahr: T€ 77) auf Softwarelizenzen und T€ 27 (Vorjahr: T€ 58) auf technische Anlagen und Maschinen. Der verbleibende Betrag in Höhe von T€ 372 (Vorjahr: T€ 190) besteht aus Investitionen in die Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie geleistete Anzahlungen und mit T€ 250 in Finanzanlagen, hier der Resterwerb der Anteile an der Posmatic GmbH.
Mittelzu- und -abflüsse aus der Finanzierungstätigkeit führten im Berichtsjahr zu einem Cashflow von T€ 2.731 (Vorjahr: T€ 8.617), der sich aus der Kapitalerhöhung im Februar 2019 sowie der Rückführung des Genussrechtskapitals in Höhe von T€ 1.500 und der Tilgung von Darlehen in Höhe von T€ 842 ergibt.
Die Finanzierungsstrategie ist auf langfristige Stabilität ausgerichtet.
Nicht in der Bilanz enthaltene wesentliche Verpflichtungen bestehen in Form eines Mietvertrages für die Immobilie am Unternehmensstandort sowie für die Refinanzierung des Absatzförderungsmodells. Darüber hinaus bestehende Leasingverträge (Fuhrpark, Werkzeuge, Messebau etc.) spielen nur eine untergeordnete Rolle. Für die bonVito GmbH wurden zur Unterstützung in der Startphase Bürgschaftsverpflichtungen eingegangen. Die Gesamtsumme der sonstigen Verpflichtungen beläuft sich zum Bilanzstichtag auf T€ 5.594 (Vorjahr: T€ 6.223). Die Gesamtheit der Verpflichtungen hat eine Laufzeit von bis zu vier Jahren. Auf die Ausführungen im Anhang wird verwiesen.
1.8. Personalbereich
Die Belegschaft umfasste am Jahresende 187 Mitarbeiter (Vorjahr: 183 Mitarbeiter). Diese Kennzahl beinhaltet drei Vorstandsmitglieder sowie 18 Auszubildende. Zur automatischen Anpassung der Personalkosten an die wirtschaftliche Lage und zur Mitarbeitermotivation setzt Vectron bei fast allen Mitarbeitern auf ein vom Jahresergebnis abhängiges, variables, mehrstufiges Vergütungsmodell. Bei guter Ertragslage partizipieren die Mitarbeiter deutlich über die variablen Gehaltsbestandteile. Durch dieses Modell entsteht ein innerhalb der Belegschaft akzeptierter Interessenausgleich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern. Für Führungskräfte wurde zusätzlich ein Aktienoptionsprogramm (bedingtes Kapital, vgl. Angaben im Anhang) aufgelegt.
1.9. Vergütungssystem der Organe
Alle Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft erhalten eine feste und variable Vergütung. Bei zwei Mitgliedern besteht der variable Teil aus einer ergebnisabhängigen Komponente in Höhe von einem Prozent des operativen Ergebnisses (Ergebnis vor Steuern, Zinsen und Abschreibungen). Bei einem Mitglied besteht der variable Teil aus einem gedeckelten Zielerreichungsbonus; daneben wurden - im Jahr 2018 - 25.000 Bezugsrechte zum Erwerb von 25.000 Stück auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 (Basiswert) zum Ausübungspreis während des Ausübungszeitraums gewährt. Die Gewährung von Bezugsrechten an Vorstände der Gesellschaft wurde auf der Hauptversammlung am 17. Mai 2018 beschlossen. Zudem steht jedem Vorstandsmitglied ein Firmenfahrzeug zur Verfügung.
Der Aufsichtsrat erhält eine jährliche Fixvergütung. Variable Komponenten sind nicht vorgesehen. Auf den Anhang wird verwiesen.
1.10. Sonstige wichtige Vorgänge
Sonstige wichtige Vorgänge waren während des Geschäftsjahres nicht zu verzeichnen.
2. Vermögens- und Finanzlage
Die immateriellen Vermögensgegenstände enthalten im Wesentlichen entgeltlich erworbene Entwicklungsleistungen für Softwarekomponenten der Vectron-Cloud-Plattform sowie Softwarelizenzen.
Unter den Finanzanlagen wird die 2012 gegründete 100%ige Tochtergesellschaft bonVito GmbH ausgewiesen. Die Gesellschaft erbringt Internet-Dienstleistungen in Verbindung mit POS-Systemen und erwirtschaftet seit 2018 Jahresüberschüsse.
Des Weiteren ist hier die per 1. Januar 2019 um 25 % auf 100 % aufgestockte Beteiligung an der Posmatic GmbH enthalten. Posmatic ist Hersteller einer Kassensoftware-App, die auf Hardware der Firma Apple läuft, z.B. iPads, iPods oder iPhones. Die Endkunden kaufen die Hardware in der Regel selbst und zahlen monatliche Nutzungsgebühren für die Software. Hier sind die in der Startphase allgemein üblichen geschäftsmodellspezifischen Anlaufverluste entstanden. Auf der Grundlage einer positiven Zukunftsprognose werden die Anteile zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
Das Vorratsvermögen verzeichnet gegenüber dem Vorjahr einen Rückgang um 14,6 %. Stark nachgefragte Produkte werden vorproduziert, so dass der Anteil der Fertigerzeugnisse am Gesamtvolumen angewachsen ist. Grundsätzlich wird der jederzeitigen Lieferfähigkeit eine hohe Priorität eingeräumt, so dass auch zwischenzeitliche Ausweitungen des Vorratsvermögens bewusst in Kauf genommen werden. Aufgrund des Geschäftsmodells mit sehr kurzen Bestellvorlaufzeiten seitens der Vectron-Kunden könnten sich ansonsten Lieferengpässe unmittelbar negativ auf den Umsatz auswirken. Nennenswerte Risiken bestehen nicht, da es sich bei den Lagerbeständen um Material für aktuelle Modelle handelt.
Der Forderungsbestand setzt sich aus einer Vielzahl von kleineren Einzelforderungen gegenüber unterschiedlichen Kunden zusammen. Die durchschnittliche Forderungsreichweite schwankt im Berichtszeitraum zwischen 38 und 60 Tagen. Längere Zahlungsziele werden nur in Ausnahmefällen vergeben. Die tatsächlichen Zahlungsausfälle sind sehr gering. Potenziellen Risiken wird durch die Bildung von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen begegnet.
Das gezeichnete Kapital setzt sich zum Abschlussstichtag aus 7.291.859 (Vorjahr: 6.611.996) auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit jeweils einem Stimmrecht zusammen. Das Gesamteigenkapital beläuft sich auf T€ 13.813 (Vorjahr: T€ 10.133).
Die kurzfristigen Verbindlichkeiten und Rückstellungen in Höhe von T€ 12.903 (Vorjahr: T€ 4.305) können aus dem kurzfristig gebundenen Umlaufvermögen in Höhe von T€ 21.840 bedient werden.
Die Finanz- und Liquiditätssituation der Gesellschaft kann als gut bezeichnet werden. Die Kapitalflussrechnung stellt die Veränderungen des Finanzmittelfonds dar. Diesbezüglich und bezüglich außerbilanzieller Verpflichtungen wird auf Ziffer 1.7 verwiesen.
3. Ertragslage
Für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2019 hat die Kaufzurückhaltung im Hinblick auf die endgültige Einführung der neuen gesetzlichen Vorgaben für einen Manipulationsschutz in Kassen zum 1. Januar 2020 weiterhin zu einer gedämpften Nachfrage nach Kassensystemen geführt.
Darüber hinaus wurde das Ergebnis erheblich durch die laufenden Aufwendungen für den Aufbau des neuen digitalen Geschäftsmodells belastet. Rund ein Drittel der Mitarbeiter arbeitet an diesen Neuentwicklungen, wodurch in den ersten sechs Monaten des Berichtsjahres Kosten für die neuen Geschäftsfelder angefallen sind, die im EBITDA enthalten sind.
Im Rahmen des erwarteten "Fiskalisierungsbooms" sollen die neuen digitalen Angebote dazu dienen, die Einnahmen der Vectron Systems AG erheblich auszuweiten und die Einnahmeseite weg von Einmalzahlungen hin zu dauerhaft laufenden, monatlichen Gebührenzahlungen zu optimieren.
Neben dem klassischen Fachhändler Verkaufsgeschäft bietet die Gesellschaft auch ein Absatzförderungsmodell ("Sale-and-lease-back mit anschließender Untervermietung dieser Kassen durch Vectron an Endkunden") an. Im Rahmen dieses Modells stehen den Umsatzerlösen aus Untervermietung (T€ 2.717; Vorjahr: T€ 2.609) über die Laufzeit entsprechende Leasingaufwendungen (T€ 2.056; Vorjahr: T€ 2.001) unter dem Posten Materialaufwand gegenüber. Darüber hinaus fallen im Rahmen dieses Modells unmittelbare Vertriebskosten (T€ 845; Vorjahr: T€ 1.170) an, die im Posten Materialaufwand enthalten sind.
Unter Eliminierung dieser Effekte sowie von nicht-produktbezogenen Umsätzen mit verbundenen Unternehmen wäre ein bereinigter Umsatz von Mio. € 21,0 (Vorjahr: Mio. € 20,0) sowie ein bereinigter Materialaufwand von Mio. € 7,8 (Vorjahr: Mio. € 8,5) und folglich eine bereinigte Rohertragsquote von 63,0 % (Vorjahr: 57,4 %) "als Kassenhersteller mit klassischem Verkaufsgeschäft" zu verzeichnen, gegenüber einer unbereinigten GuV-Rohertragsquote von 57,7 % (Vorjahr: 52,9 %). Die dargestellte Rohertragsquote ergibt sich aus dem Materialaufwand im Verhältnis zum Umsatz (ohne Bestandsveränderungen).
Die Personalaufwendungen beinhalten neben den gezahlten Löhnen und Gehältern Arbeitnehmeransprüche für Urlaub und Überstunden sowie die den Arbeitnehmern für das Geschäftsjahr gewährten Sondervergütungen. Damit ergibt sich ein Monatsdurchschnitt von T€ 775 gegenüber dem Vorjahr von T€ 850. Die durchschnittliche Arbeitnehmerzahl (exklusive 18 Auszubildender) beträgt auf Vollzeit umgerechnet ca. 158 (Vorjahr: 158).
Nach dem zusätzlichen Abschreibungsbedarf in 2018 auf immaterielle Vermögenswerte belaufen sich die Abschreibungen im Berichtsjahr wieder auf Normalniveau der Vorvorjahre.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind von durchschnittlich monatlich T€ 613 auf T€ 579 gesunken. Dabei betragen die durchschnittlichen monatlichen Betriebskosten T€ 148 (Vorjahr: T€ 144) und die Vertriebskosten T€ 290 (Vorjahr: T€ 290).
Die sonstigen betrieblichen Erträge sind um T€ 133 gegenüber dem Vorjahr gesunken und belaufen sich auf T€ 319 und beinhalten im Wesentlichen Währungskurserträge, verrechnete Sachbezüge sowie Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und Wertberichtigungen.
Das ordentliche Finanzergebnis in Höhe von T€ -174 (Vorjahr: T€ -165) ist maßgeblich durch die Kreditverbindlichkeiten geprägt.
Der Fremdwährungsanteil des Wareneinkaufs lag im Berichtsjahr 2019 bei circa 37 % (Vorjahr: ca. 35 %) des Materialeinsatzes. Übrige Aufwendungen der Gesellschaft werden nicht nennenswert von Wechselkursschwankungen beeinflusst. Gleiches gilt auch für den Absatz, da auch in Fremdwährungsgebieten überwiegend in der Währung Euro fakturiert wird. Inflatorische Tendenzen sind aktuell nicht erkennbar.
Das Jahresergebnis vor Steuern auf Einkommen und Ertrag beträgt T€ -1.956 (Vorjahr: T€ -5.619) und das Jahresergebnis beträgt T€ -1.392 (Vorjahr: T€ -3.876).
Nachdem nun endgültig Klarheit über die Einführung des Manipulationsschutzes herrscht und der Termin 30. September 2020 feststeht, löst sich nach und nach die Investitionszurückhaltung in der gesamten Kassenbranche. Dies spiegelt sich unter anderem im Geschäftsverlauf zum Ende des Jahres wider. Im vierten Quartal hat Vectron einen Umsatz von T€ 7.689 erzielt und liegt damit deutlich über dem Vorjahresquartal. Insgesamt wurde somit einen Umsatz von T€ 25.169 generiert und der Jahresfehlbetrag konnte gegenüber dem Vorjahr deutlich reduziert werden.
4. Bedeutende Vorgänge nach dem 31.12.2019
Zu den bedeutenden Vorgängen nach dem Bilanzstichtag,
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| ― | der Kapitalerhöhung mit einem Bruttoemissionserlös von rund Mio. € 11, |
| ― | dem Brexit und |
| ― | der Corona-Pandemie |
wird auf die Ausführungen im Anhang unter Nachtragsberichterstattung sowie im Lagebericht unter Prognoseberichterstattung verwiesen.
5. Risikoberichterstattung
Zur Überwachung und Entscheidungsunterstützung hat die Vectron Systems AG ein Risikomanagement-System eingeführt und einen Risikomanagement-Beauftragten ernannt, der direkt an den Vorstand berichtet. Es findet eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Risiken und der Gegenmaßnahmen statt. Die Risiken werden klassifiziert und sowohl qualitativ als auch quantitativ bewertet. Veränderungen werden dokumentiert, so dass historische Entwicklungen nachvollziehbar sind. Die Ergebnisse jeder Überprüfung werden an den Vorstand berichtet. Sind zusätzliche Gegenmaßnahmen erforderlich, so werden diese direkt vom Vorstand initiiert. Aus Eintrittswahrscheinlichkeit und potenziellem Schaden wird eine Kennzahl berechnet, die Grundlage für die Aufnahme in diese Risikoberichterstattung ist.
5.1. Geschäftsrisiken
Durch den seit langem bestehenden Preisdruck in der Branche ist ein Verfall der Margen beim Verkauf von Kassensystemen möglich, der nicht anderweitig zu kompensieren wäre. Durch das Anbieten von Alleinstellungsmerkmalen hat sich Vectron bislang weitgehend vom allgemeinen Preiswettbewerb der Branche abgekoppelt. Der Aufbau der neuen Geschäftsfelder mit wiederkehrenden Einnahmen soll hier zu einer weitgehenden Unabhängigkeit führen.
Verschiedene technische Entwicklungen haben die Markteintrittshürden für neue Anbieter verringert und führen zu einem beständigen Wandel der Produkte und Geschäftsmodelle. Das Verpassen eines neuen Trends könnte die Ertragskraft von Vectron langfristig schmälern. Die Beobachtung von Wettbewerbern und auch von anderen Branchen zur laufenden Überprüfung und Anpassung der Unternehmensstrategie hat daher eine große Bedeutung. Produktentwicklungen werden deswegen fortlaufend an aktuelle Erkenntnisse angepasst. Für eine maximale Reaktionsgeschwindigkeit erfolgt die Entwicklung inzwischen durchgängig mit agilen Methoden (Scrum).
Konjunkturelle Schwankungen wirken sich auf die Investitionsbereitschaft der Anwender für POS-Systeme aus, so dass eine Konjunkturschwäche (ggfs. nur in einzelnen Absatzländern) zu deutlichen Absatzrückgängen führen kann. Die Konzentration auf hochwertige und komplexe Systemlösungen sowie der Übergang zu Geschäftsmodellen mit laufenden statt einmaligen Erlösen sollen zu einer größtmöglichen Unabhängigkeit von Konjunkturzyklen führen.
Ab dem 1. Januar 2020 müssen Kassensysteme in Deutschland gemäß § 146a der Abgabenordnung und der Kassensicherungsverordnung mit einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet werden, um Manipulationen an elektronischen Aufzeichnungen zu verhindern. Aufgrund der verspäteten Verfügbarkeit der technischen und steuerrechtlichen Anforderungen hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) eine Nichtbeanstandungsfrist bis zum 30. September 2020 erlassen. In anderen Ländermärkten mit vergleichbaren Auflagen haben viele Anwender ähnliche Fristen ohne Reaktion verstreichen lassen, um erst deutlich verspätet zu reagieren. Weitere Verschiebungen des Termins sind nicht auszuschließen. Für 2020 erwartete Umsätze aus Updates und dem Austausch von Geräten könnten sich daher zeitlich verschieben. Die Vectron Systems AG versucht dem durch eine sehr schnelle technische Umsetzung sowie eine enge Koordination von Produktentwicklung, Marketing, Vertrieb und Logistik zu begegnen.
5.2. Prozess- und Wertschöpfungsrisiken
Wachstums- und Anpassungsprozesse des Unternehmens, speziell beim Aufbau der neuen Geschäftsfelder und bei einer Expansion ins Ausland, können dazu führen, dass die interne Prozesskomplexität zu schnell ansteigt und dies zu Effizienzverlusten und Qualitätsmängeln führt. Bei entsprechenden Veränderungen wird daher auf geeignetes Projektmanagement und die Einbeziehung der Mitarbeiter geachtet.
Die prozessuale Abwicklung und Abrechnung digitaler Services ist komplex und fehleranfällig. Probleme können erhebliche Auswirkungen auf Umsatz, Ertrag und Kundenzufriedenheit haben. Dem wird vor allem durch die Einführung geeigneter IT-Lösungen Rechnung getragen.
Im Zuge der Pflicht zur Nutzung einer TSE ist ein plötzlicher starker Anstieg der Nachfrage nach geeigneten Kassensystemen zu erwarten. Hier könnte die Produktionskapazität bei Vectron und/oder Zulieferern nicht ausreichen, nötige Komponenten nicht in ausreichender Menge verfügbar sein oder die von Kunden gewohnte Servicequalität nicht gewährleistet sein. Diesem Risiko wird im Wesentlichen durch höhere Lagerbestände von Material und Fertigware sowie organisatorische Maßnahmen begegnet.
Als Technologieunternehmen könnte Vectron Ziel von Industriespionage werden. Aufgrund der speziellen Marktgegebenheiten und des zur Nutzung der Technologie nötigen Know-hows wird das konkrete Risiko als relativ gering angesehen. Trotzdem hat Vectron umfassende Schutzmaßnahmen ergriffen, z.B. Absicherung der IT-Systeme, interne Zugriffbeschränkungen und Geheimhaltungsvereinbarungen.
5.3. Finanzrisiken
Umsatzschwankungen können den freien Cashflow kurzfristig stark beeinträchtigen und somit die Gesamtfinanzierung des Unternehmens gefährden. Aus diesem Grunde strebt Vectron eine hohe Eigenkapitalquote an. Zudem werden ausreichend hohe Liquiditätsbestände vorgehalten, so dass auch bei längeren Schwächephasen die Stabilität des Unternehmens jederzeit gewährleistet bliebe.
Abhängigkeiten von einzelnen großen Kunden sind grundsätzlich ein Risiko, beispielsweise bei Zahlungsausfällen. Dieses Risiko ist bei Vectron zurzeit jedoch gering (der größte Kunde von Vectron hat in 2019 4,1 % des Gesamtumsatzes ausgemacht), kann sich durch einzelne Großaufträge jedoch erhöhen.
Da ein nennenswerter Anteil des Materialeinkaufes in Fremdwährungen erfolgt (in erster Linie in US$) bzw. die Preise direkt von Wechselkursen beeinflusst werden, können infolge ungünstiger Währungsschwankungen deutliche Belastungen für das Ergebnis auftreten. Fremdwährungspositionen werden soweit möglich mit derivativen Finanzinstrumenten abgesichert. Aufgrund der teilweise hohen Volatilitäten stehen diese Absicherungsinstrumente jedoch nicht immer zu vertretbaren Bedingungen zur Verfügung. Eine Absicherung gegen langfristige Wechselkursveränderungen ist zudem praktisch unmöglich.
Eine längerfristige Betriebsunterbrechung, zum Beispiel durch einen Brand, könnte erhebliche finanzielle Folgen haben. Dieses Risiko ist soweit möglich durch eine Betriebsunterbrechungsversicherung abgefangen. Bestimmte Risiken wie höhere Gewalt sind jedoch nicht oder nicht wirtschaftlich sinnvoll versicherbar.
Betriebsprüfungen bergen grundsätzlich ein latentes Ergebnis- und/oder Liquiditätsrisiko. Bisher wurden die Geschäftsjahre 2008 bis 2015 geprüft, ohne dass sich daraus wesentliche Nachforderungen ergeben hätten.
5.4. Technische und IT-Risiken
Das Unternehmen ist in hohem Maß abhängig von einer Vielzahl von IT-Systemen und anderer Technik. Ausfälle, Fehlfunktionen, Datenverluste oder Hacker-Angriffe können existenzbedrohende Folgen haben. Vectron legt großen Wert auf Sicherungsmaßnahmen und Backup-Lösungen nach dem Stand der Technik sowie regelmäßige Updates der IT-Systeme.
5.5. Einkaufs- und Kooperationsrisiken
Eine Verteuerung von eingekauften Komponenten kann zu einer Reduktion der Marge führen. Um dieses Problem zu vermeiden, vereinbart Vectron Festpreisaufträge, welche unmittelbare Preiserhöhungen durch den Lieferanten verhindern. Da als Berechnungsgrundlage des Festpreises Kursverhältnisse dienen, besteht dennoch ein mittelbares latentes Währungsrisiko. Langfristige Preisbindungen sind jedoch nicht möglich.
Bei elektronischen Bauteilen, Komponenten und Fertiggeräten lassen sich Preisvorteile in der Regel nur durch die Abnahme größerer Stückzahlen erzielen. Größere Abnahmemengen bedingen jedoch vermehrte Kapitalbindung sowie das Risiko von Wertberichtigungen bei Produktabkündigungen. Rahmenverträge werden daher nur in dem Umfang abgeschlossen, in dem ein Absatz der jeweiligen Mengen weitgehend sicher ist.
Bei Vectron-spezifischen oder Single-Source-Bauteilen kann der Ausfall eines Vorlieferanten zu Lieferverzögerungen führen. Der größte Einzellieferant hat im Jahr 2019 einen Anteil von 11,8 % des gesamten Beschaffungsvolumens beigesteuert. Zur Vermeidung von Engpässen werden für alle kritischen Bauteile Mindestmengen bevorratet, um für ausreichend Vorlaufzeit für eine Reaktion auf Ausfälle zu sorgen. Wenn technisch und wirtschaftlich möglich, werden Ersatzlieferanten vorgehalten.
5.6. Personalrisiken
Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels der letzten Jahre können Probleme bei der Gewinnung qualifizierter Mitarbeiter dazu führen, dass Produktentwicklungen und Vertriebsaktivitäten nicht wie geplant umgesetzt und entsprechende Geschäftschancen nicht genutzt werden können. Über viele einzelne Maßnahmen soll Vectron als attraktiver Arbeitgeber positioniert werden.
Der Ausfall einzelner Schlüsselpersonen kann zu erheblichen Beeinträchtigungen des Betriebes führen. Ein Risiko in diesem Zusammenhang ist, dass es nicht gelingen könnte, diese Schlüsselmitarbeiter an das Unternehmen zu binden. Zur Förderung der Mitarbeiterbindung legt Vectron großen Wert auf ein gutes Betriebsklima und die gezielte Förderung der Zusammenarbeit.
5.7. Produkt- und Produktentwicklungsrisiken
Das Produktportfolio unterliegt fortlaufenden Anpassungen, Veränderungen sowie Erweiterungen. Die damit einhergehende Entwicklungs- und Produktkomplexität kann zu Verzögerungen und Produktfehlern führen, die die Ergebnissituation des Unternehmens erheblich beeinflussen können. Es besteht außerdem das Risiko, nicht marktgerechte Produkte zu entwickeln. Daher erfolgen Planungen und Entwicklungen möglichst iterativ, um so möglichst schnell Erkenntnisse aus dem Markt einfließen zu lassen. Softwaretests werden soweit möglich automatisiert. Darüber hinaus trägt auch eine Produkthaftpflichtversicherung zu einer Risikobegrenzung bei.
6. Prognosebericht
6.1. Zukünftige Branchenentwicklung
Es ist zu erwarten, dass sich die Struktur im bisherigen Kernmarkt, also Kassensysteme für Gastronomie und Bäckereiketten, nicht grundsätzlich verändert, d.h. die Branche wird von vielen kleinen und regionalen Marktteilnehmern dominiert. Gleichzeitig werden die Ansprüche der Anwender weiter steigen - vor allem in Bezug auf einfache Nutzung und leistungsfähige Analysefunktionen. Die Wettbewerbsintensität dürfte unverändert hoch bleiben.
Im Hauptabsatzgebiet Deutschland wird das "Gesetz zum Schutz von Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen" einen erheblichen Effekt auf den Markt haben. Durch den Nichtbeanstandungserlass ist die Frist für Umstellung vom 1. Januar 2020 auf dem 30. September 2020 verlängert.
Der erforderliche Entwicklungsaufwand wird weiter steigen. Der Größenvorteil gegenüber vielen Wettbewerbern gibt der Vectron Systems AG die Chance, den Marktanteil auszubauen.
Der Wettbewerb um Daten und Datenmanagement wird verstärkt auch die POS-Branche beeinflussen. Digitale Services verändern den Gastronomie-Markt bereits deutlich. Es ist eine ähnliche Entwicklung wie im Einzelhandel zu beobachten -aufgrund der Atomisierung der Branche jedoch mit deutlicher Zeitverzögerung.
Die Nutzung von mobiler Consumer-Hardware, insbesondere Tablet-Computern, als Basis für Kassensysteme wird voraussichtlich weiter zunehmen. Die Anbindung von Kassensystemen an das Internet mit entsprechenden neuen Produkten und Geschäftsmodellen wird weiter zum Wandel der Branche beitragen. Kundenbindungs-Systeme sowie Reporting-Services werden vor allem als Cloud-Lösungen für immer mehr Anwender nutz- und bezahlbar. Die Innovationsfähigkeit der Anbieter wird daher zukünftig noch mehr den Erfolg im Wettbewerb bestimmen. Die Veränderungen werden sich allerdings nicht mit der gleichen Geschwindigkeit wie im Consumer-Segment vollziehen.
Die Vertriebsstrukturen - im Marktsegment von Vectron ist das der Vertrieb über den Fachhandel - werden voraussichtlich auf längere Sicht weitgehend stabil bleiben.
Die COVID-19-Pandemie könnte einen größeren Einfluss auf die Anbieter von Kassensystemen und damit verbundenen Services haben. Wie lange der Einbruch der Nachfrage anhält und wie deutlich die Erholung ausfällt, ist bisher nicht seriös prognostizierbar. Davon wird jedoch abhängen, ob und wie viele Anbieter vom Markt verschwinden werden.
6.2. Zukünftige Produktentwicklung
Der wesentliche Schwerpunkt bleibt weiterhin die kontinuierliche Weiterentwicklung der verschiedenen Software- und Serviceprodukte.
Ein Schwerpunkt ist die Weiterentwicklung der Online-Plattform Vectron Cloud. Mit dieser Plattform werden Kundenbindungs-, Bestell-, Reservierungs- und e-Payment-Dienste technisch integriert - sowohl mit eigenen Produkten als auch durch Kooperationen. Diese Dienste werden in unterschiedlicher Zusammenstellung unter verschiedenen Produktnamen vermarktet.
Zudem befindet sich eine neue Software für die Kassensysteme in der Entwicklung. Sie wird im ersten Schritt bestehende Produkte ergänzen, um dann auf Dauer in allen Kassensystemen von Vectron eingesetzt zu werden.
Die Hardware für die stationären und mobilen Kassensysteme wird gezielt erneuert und durch weitere Produkte ergänzt werden, um zusätzliche Nischen im Markt besetzen zu können.
6.3. Zukünftige Geschäftsentwicklung
Die Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie haben einen massiven Einfluss auf die Zielbranchen von Vectron. Nach eigenen Auswertungen sind die Umsätze in Restaurants nach den flächendeckenden Schließungen Mitte März von der ersten zur zweiten Monatshälfte um fast 90% eingebrochen.
Ein Außer-Haus-Geschäft wird nur von einem Teils der Restaurants angeboten und erzielt bei diesen nur einen Bruchteil des üblichen Umsatzes. Bei den Bäckereien kam es nicht zu Schließungen, jedoch zum Ausfall des Cafe-Geschäfts, so dass die Umsätze im Laufe des März um knapp 25 % zurückgingen.
Die Auswirkungen auf die kurz- und mittelfristige Geschäftsentwicklung von Vectron sind momentan nicht abschätzbar. In jedem Fall wirkt sich die wirtschaftliche Situation von Gastronomie- und Bäckerei-Branche auf die Investitionsbereitschaft aus. Belastbare Szenarien für ein Wiederanlaufen der Gesamtwirtschaft - speziell der besonders betroffenen Branchen existieren nicht - sowie einer Erholung bei den Investitionen existieren nicht.
Wie in der Ad-hoc-Mitteilung vom 17. März 2020 mitgeteilt, sind daher bisherige Planungen überholt und aktuell auch keine seriösen Voraussagen über die Geschäftsverläufe ab dem Jahr 2020 möglich. Angesichts des - zusätzlich zum vorhandenen komfortablen Liquiditätsbestand - im Februar 2020 durch Kapitalerhöhung erzielten Bruttoemissionserlöses von rund EUR 11,0 Mio. ist Vectron ausreichend mit liquiden Mitteln auch für bestandsgefährdende Krisensituationen ausgestattet. Zudem können darüber hinaus übliche Möglichkeiten in Krisensituationen ergriffen werden. So wird Kurzarbeit bereits als Instrument zur Anpassung an die sinkende Auslastung und zur Kostenreduktion eingesetzt. Ferner könnten möglicherweise KfW-Darlehen oder andere Finanzierungen und Kostensenkungsmaßnahmen in Betracht kommen. Die mittel- und langfristigen Aussichten sind auch von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung abhängig. Diese ist momentan nicht zu prognostizieren. So bewegen sich die aktuell vorliegenden Prognosen der Wirtschaftsforschungsinstitute zwischen einem BIP-Einbruch von 2,8 % gefolgt von einem starken Wachstum und einem Rückgang von über 20 %.
Die Auswirkungen aus dem Brexit dürften für Vectron überschaubar sein.
Durch den Fokus auf Services soll die Abhängigkeit von der allgemeinen Konjunkturentwicklung verringert werden:
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| ― | bonVito in seiner heutigen Form als individuelle Kundenbindungslösung für einzelne Betriebe hat sich im Markt fest etabliert und wächst kontinuierlich. Der bestehende Kundenstamm ist sehr stabil und die Kündigungsquoten sind gering. |
| ― | Unter dem Produktnamen "myVectron" auf Basis der neuen Vectron-Cloud-Plattform vermarktet Vectron diverse Produkte als Ergänzung zu den Kassensystemen. Hier sind Reporting-Apps, Cloud-Backup von Daten, sowie Schnittstellen zu DATEV-Cloudlösungen als Beispiele zu nennen. |
| ― | Mit dem Produktpaket "Digital World" bietet Vectron den Kunden ein Komplettpaket aus den beliebtesten digitalen Services mit jeweiliger Integration in ein Kassensystem. Ziel ist es, dem Kunden eine Komplettlösung für all seine digitalen Bedürfnisse aus einer Hand zu bieten. Die Vorteile liegen im Wegfall zusätzlicher Bedienungsschritte und zusätzlicher Hardware wie Tablet-Computer durch die Integration der Services direkt in die Kasse, sowie deutlich günstigeren Paketpreisen. |
Das "Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen" wird einen erheblichen positiven Einfluss auf die weitere Geschäftsentwicklung haben. Erfahrungen mit ähnlichen Gesetzen in Ländern wie Österreich lassen eine deutlich erhöhte Nachfrage über einen Zeitraum von zwei bis drei Jahren erwarten. Aufgrund der Verzögerungen durch die COVID-19-Pandemie wird zum Stichtag 30. September 2020 erst ein kleiner Teil der Systeme umgestellt sein. In der Folge wird auch die Intensität der Kontrollen durch die Finanzverwaltung über die sogenannte Kassen-Nachschau darüber entscheiden, wie schnell die vorgeschriebenen Umstellungen erfolgen werden.
Münster, den 31.3.2020
Vectron Systems AG
Der Vorstand
Jens Reckendorf, CTO
Thomas Stümmler, CEO
Silvia Ostermann, COO
Bilanz zum 31.12.2019
Aktiva
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| 31.12.2019 | 31.12.2018 | |||
|---|---|---|---|---|
| € | € | € | € | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| A Anlagevermögen | ||||
| I Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 129.029,66 | 199.266 | ||
| 2. Geleistete Anzahlungen | 0,00 | 129.029,66 | 0 | |
| II Sachanlagen | ||||
| 1. Technische Anlagen und Maschinen | 140.559,45 | 223.323 | ||
| 2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 267.145,29 | 305.570 | ||
| 3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 48.430,00 | 456.134,74 | 31.980 | |
| III Finanzanlagen | ||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 2.054.214,15 | 2.639.378,55 | 1.804.214 | |
| B Umlaufvermögen | ||||
| I Vorräte | ||||
| 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 2.598.210,67 | 3.779.777 | ||
| 2. Fertige Erzeugnisse und Waren | 2.360.043,17 | 4.958.253,84 | 2.026.265 | |
| II Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 5.010.094,63 | 2.268.332 | ||
| - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: € 0 | ||||
| 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 218.848,14 | 520.005 | ||
| - davon aus Lieferungen und Leistungen: € 84.486,02 | ||||
| - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: € 0 | ||||
| 3. Sonstige Vermögensgegenstände | 336.731,70 | 5.565.674,47 | 410.909 | |
| - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: € 0 | ||||
| III Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 11.316.281,74 | 21.840.210,05 | 11.561.664 | |
| C Rechnungsabgrenzungsposten | 68.235,98 | 68.512 | ||
| D Aktive latente Steuern | 2.169.510,52 | 1.659.432 | ||
| 26.717.335,10 | 24.859.248 | |||
| Passiva | ||||
| 31.12.2019 | 31.12.2018 | |||
| Eigenkapital | € | € | € | |
| A Gezeichnetes Kapital | ||||
| I - bedingtes Kapital: € 417.336 | 7.291.859,00 | 6.611.996 | ||
| Kapitalrücklage | ||||
| II Gewinnrücklagen | 9.748.743,70 | 5.355.295 | ||
| iii gesetzliche Rücklage | ||||
| Bilanzgewinn | 40.000,00 | 40.000 | ||
| IV | -3.266.785,83 | 13.813.816,87 | -1.874.588 | |
| - davon Verlust-/Gewinnvortrag: € -1.874.588 (Vj: € 2.001.737) | ||||
| B Rückstellungen | ||||
| 1. Steuerrückstellungen | 0,00 | 22.000 | ||
| 2. Sonstige Rückstellungen | 1.205.171,50 | 1.205.171,50 | 944.472 | |
| C Verbindlichkeiten | ||||
| 1. Genussrechtskapital II | 0,00 | 1.500.000 | ||
| - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: € 0 | ||||
| - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: € 0 | ||||
| - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren: € 0 | ||||
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 10.420.990,00 | 11.263.110 | ||
| - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: € 10.420.990 | ||||
| - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: € 0 | ||||
| - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren: € 0 | ||||
| 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 926.244,24 | 603.663 | ||
| - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: € 926.244,24 | ||||
| - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: € 0 | ||||
| - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren: € 0 | ||||
| 4. Sonstige Verbindlichkeiten | 351.112,49 | 393.301 | ||
| - davon aus Steuern: € 300.535 (Vj: € 330.336) | ||||
| - davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: € 0 (Vj: € 90) | ||||
| - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: € 351.112 | ||||
| - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: € 0 | ||||
| - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren: € 0 | 11.698.346,73 | |||
| 26.717.335,10 | 24.859.248 |
Gewinn- und Verlustrechnung
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| G&V 01.01.-31.12.2019 | Geschäftsjahr 2019 | Geschäftsjahr 2018 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| € | € | € | € | € | Geschäftsjahr 2018 € |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| 1 Umsatzerlöse | 25.169.313,44 | 24.824.922,55 | ||||
| 2 Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen | 29.696,36 | 220.655,22 | ||||
| 3 Sonstige betriebliche Erträge, | ||||||
| davon aus Währungsumrechnung: € 22.339 | 319.666,15 | 25.518.675,95 | 453.045,65 | 25.498.623,42 | ||
| 4 Materialaufwand | ||||||
| a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren | -7.566.369,19 | -8.524.485,18 | ||||
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | -3.090.158,23 | -10.656.527,42 | -3.179.643,14 | -11.704.128,32 | ||
| 5 Personalaufwand | ||||||
| a) Löhne und Gehälter | -7.832.922,56 | -8.724.733,76 | ||||
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung, | -1.464.648,75 | -9.297.571,31 | -1.476.157,79 | -10.200.891,55 | ||
| davon für Altersvorsorge: € 73.003 (Vj: € 82.035) | ||||||
| 6 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | -390.254,02 | -1.682.141,19 | ||||
| 7 Sonstige betriebliche Aufwendungen, | -30.948.301,43 | |||||
| davon aus Währungsumrechnung: € 27.687 | -6.952.189,58 | -27.296.542,33 | -7.361.140,37 | |||
| 8 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, | ||||||
| davon aus Abzinsung von Rückstellungen: € 0 | ||||||
| davon aus verbundenen Unternehmen: € 9.596 | 19.126,12 | 42.574,03 | ||||
| 9 Zinsen und ähnliche Aufwendungen, | ||||||
| davon aus Aufzinsung von Rückstellungen: € 0 | ||||||
| davon an verbundenen Unternehmen: € 0 | -193.364,73 | -207.089,52 | ||||
| 10 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag, | ||||||
| davon latente Steuern: Ertrag € 510.078 (Vj: Aufwand € 1.155.254) | 564.268,95 | 390.030,34 | 1.742.714,92 | 1.578.199,43 | ||
| 11 Ergebnis nach Steuern | -1.387.836,04 | -3.871.478,58 | ||||
| 12 Sonstige Steuern | -4.361,31 | -4.847,23 | ||||
| 13 Jahresfehlbetrag | -1.392.197,35 | -3.876.325,81 | ||||
| 14 Verlust-(Gewinn-)vortrag aus dem Vorjahr | -1.874.588,48 | 2.001.737,33 | ||||
| 15 Bilanzverlust | -3.266.785,83 | -1.874.588,48 |
Kapitalflussrechnung
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| Kapitalflussrechnung 01.01.-31.12.2019 | 2019 € |
2018 € |
|---|---|---|
| Ordentliches Periodenergebnis vor Ertragssteuern | -1.956.466 | -5.614.194 |
| + Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens | 390.254 | 1.682.142 |
| +/- Zunahme/Abnahme der sonstigen Rückstellungen, soweit diese nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind | 260.700 | -483.660 |
| +/- Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge | 0 | -1.042 |
| +/- Verlust/Gewinn aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens | 0 | -9.214 |
| +/- Abnahme/Zunahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind | -1.610.722 | 2.990.382 |
| +/- Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind | 280.392 | -674.372 |
| +/- Ein- und Auszahlungen aus außerordentlichen Posten | 0 | 0 |
| -/+ Gezahlte/erhaltene Ertragssteuernrn | 124.547 | -213.556 |
| \= Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | -2.511.295 | -2.323.514 |
| + Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens | 92 | 48.055 |
| - Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen und in das immaterielle Anlagevermögen | -215.371 | -325.563 |
| - Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen | -250.000 | 0 |
| \= Cashflow aus Investitionstätigkeit | -465.279 | -277.508 |
| + Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen | 5.073.312 | 0 |
| + Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten | 0 | 10.000.000 |
| - Auszahlungen für die Tilgung von Krediten | -2.342.120 | -1.052.650 |
| - Auszahlung für die Rückführung von Darlehen | 0 | 0 |
| - Auszahlungen an Unternehmenseigner (Dividende) | 0 | -330.600 |
| \= Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | 2.731.192 | 8.616.750 |
| \= Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds | -245.382 | 6.015.728 |
| + Finanzmittelfonds am Anfang der Periode | 11.561.664 | 5.545.935 |
| \= Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 11.316.282 | 11.561.663 |
Anhang
1. Angaben zum Unternehmen
Gegenstand der Vectron Systems AG ist die Entwicklung, der Vertrieb und die entgeltliche Überlassung von integrierten Lösungen für Kasseninstallationen und verwandte Systeme, mit software- und cloudbasierten Datenanalyse-, Datenmanagement-, Warenwirtschafts-, CRM- und Service-Modulen, Schnittstellen für Drittanbieter, mit damit verbundenen Dienstleistungen jeder Art und mit der Produktion der dafür erforderlichen Hardware, insbesondere der Kassensysteme und deren Zubehör.
Der Standort Münster ist sowohl Produktions- als auch Verwaltungssitz, von dem aus die Vertriebsregionen des In- und Auslands beliefert werden.
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| Firma: | Vectron Systems AG |
| Sitz: | Willy-Brandt-Weg 41, 48155 Münster |
| Registergericht: | Amtsgericht Münster |
| Handelsregister-Nr.: | B 10502 |
| Vertretungsberechtigter Vorstand: | Thomas Stümmler (CEO) |
| Silvia Ostermann (COO) | |
| Jens Reckendorf (CTO) |
2. Erläuterungen zum Jahresabschluss und zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss zum 31.12.2019 wurde auf der Grundlage der deutschen handelsrechtlichen und sie ergänzenden rechtsformspezifischen gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften in der Währung Euro (€) aufgestellt.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den handelsrechtlichen und sie ergänzenden rechtsformspezifischen gesetzlichen Vorschriften. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist gem. § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Vom Wahlrecht nach § 265 Abs. 5 HGB ist Gebrauch gemacht worden. Die Gesellschaft gehört gem. § 267 Abs. 2 HGB zu den mittelgroßen Kapitalgesellschaften.
Die Aktien werden seit dem 1.3.2017 im KMU-Segment "Scale" (dem vormaligen Entry Standard) der Deutsche Börse AG, einem Teilbereich des Freiverkehrs, gehandelt. Die Gesellschaft ist damit kein kapitalmarktorientiertes Unternehmen i.S.d. § 264 d HGB und folglich ein sogenanntes Non-PIE-Unternehmen.
Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Gegenstände des Sachanlagevermögens werden mit Anschaffungskosten bewertet. Selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind nicht aktiviert worden. Vermögensgegenstände, die der Abnutzung unterliegen, werden um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Es wurde der niedrigere beizulegende Wert angesetzt, wenn dieser bei voraussichtlich dauernder Wertminderung am Abschlussstichtag unter den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten lag. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen werden im Wesentlichen auf der Grundlage der nachfolgenden gruppeneinheitlichen Nutzungsdauern ermittelt.
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| Kategorie | Jahre |
|---|---|
| EDV-Programme/Sonstige Rechte | 3-10 |
| POS-Software/Konstruktionspläne | 5-6 |
| Sachanlagevermögen | 3-13 |
Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt zu durchschnittlichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Die fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bewertet, d.h. Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie der fertigungsveranlasste Werteverzehr des Anlagevermögens sind berücksichtigt worden. Es wurde der niedrigere beizulegende Wert angesetzt, wenn dieser am Abschlussstichtag unter den Anschaffungs- oder Herstellungskosten lag. Zinsen für Fremdkapital werden nicht einbezogen.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegen verbundene Unternehmen, sonstige Vermögensgegenstände sowie die liquiden Mittel werden zum Nennwert bilanziert. Ausfall- und Wertrisiken bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist in angemessener Form sowohl durch Einzel- als auch Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen worden.
Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden zum Abschlussstichtag mit dem Devisenkassamittelkurs bewertet. Alle Positionen mit fremder Währung weisen Laufzeiten von weniger als einem Jahr auf.
Für temporäre Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen und Schulden werden latente Steuern bilanziert.
Dies umfasst auch latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge, deren erwartete Verlustnutzung innerhalb von 5 Jahren erfolgt.
Rückstellungen werden in der Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden - soweit vorhanden - abgezinst.
Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt.
3. Erläuterungen Aktiva
Die immateriellen Vermögensgegenstände enthalten im Wesentlichen entgeltlich erworbene Softwarelizenzen sowie Entwicklungsdienstleistungen.
Die Gesamtentwicklung des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich (Anlage 4).
Die Vectron Systems AG ist mit 100 % an dem in 2012 gegründeten Tochterunternehmen bonVito GmbH (Münster) beteiligt. Das Eigenkapital der bonVito GmbH beträgt per 31.12.18 T€ 123 (Vorjahr: T€ 54). Die Gesellschaft hat das Geschäftsjahr 2018 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von T€ 69 (Vorjahr: T€ -111) abgeschlossen. Für 2019 wird ein höherer Jahresüberschuss erwartet. Der Beteiligungsbuchwert ist aufgrund der in und seit 2018 eingetretenen positiven Entwicklung des Tochterunternehmens mit den fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt.
Mit Wirkung zum 01.01.2019 wurden die restlichen 25 % der Anteile an der Posmatic GmbH in Höhe von T€ 250 übernommen. Bereits im Dezember 2016 hat sich die Vectron Systems AG mit 75 % an der Gründung der Posmatic GmbH (Münster) beteiligt und ihr zusätzliches Kapital für den Erwerb eines Geschäftsbetriebs und für Entwicklungsmaßnahmen und Vertriebsförderung zur Verfügung gestellt. Die Posmatic GmbH ist Anbieter einer Kassensoftware, die auf Hardware der Firma Apple, also iPads, iPods und iPhones läuft. Das Eigenkapital der Posmatic GmbH beträgt per 31.12.18 T€ 483 (Vorjahr: T€ 514). Die Gesellschaft hat das Geschäftsjahr 2018 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von T€ 31 (Vorjahr: T€ 262) abgeschlossen. Für 2019 wird infolge von erfolgten Umstrukturierungen zur Hebung von Synergieeffekten ein höherer Jahresfehlbetrag erwartet. Der Beteiligungsbuchwert ist aufgrund der nach geplanten Anlaufverlusten zu erwartenden positiven Entwicklung des Tochterunternehmens mit den fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt.
Ende 2017 wurde die VECTRON America INC. mit Einzahlung der Einlage auf den 80%igen Gesellschaftsanteil in Höhe von umgerechnet T€ 135 zum weiteren Ausbau des Nordamerika-Geschäfts aktiv. Das Eigenkapital der Gesellschaft beträgt per 31.12.18 TCAD 67 (Vorjahr: TCAD 313). Die Gesellschaft hat das Geschäftsjahr 2018 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von TCAD 264 (Vorjahr: TCAD 0) abgeschlossen. Für 2019 wird ein sehr geringer Jahresfehlbetrag erwartet. Der Beteiligungsbuchwert ist aufgrund der nach geplanten Anlaufverlusten zu erwartenden positiven Entwicklung des Tochterunternehmens mit den fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt.
Unrealisierte Beteiligungserträge aus o.g. Anteilen, für die eine ausschüttungsgesperrte Rücklage nach § 272 V HGB zu bilden wäre, haben sich im Geschäftsjahr nicht ergeben.
Eine Konzernabschlusspflicht nach § 293 HGB besteht nicht.
Die Vorräte setzen sich zum überwiegenden Teil aus Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen für die Produktion der Kassenmodelle und den Fertigen Erzeugnissen und Waren zusammen. Handelswaren spielen nur eine untergeordnete Rolle, da ein Logistikpartner Bevorratung und Versand übernimmt. Mit dem Anspruch an eine hohe Lieferfähigkeit wurde die in 2014 erstmalig vorgenommene Umstellung einiger Produktlinien von Auftragsfertigung auf Lagerfertigung im Berichtsjahr fortgeführt.
Der Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten belaufen sich zum Stichtag auf T€ 11.316 (Vorjahr: T€ 11.562). Auf die Ausführungen zu Kreditverbindlichkeiten wird verwiesen.
Aufgrund temporärer Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen und Schulden sowie aufgrund von steuerlichen Verlustvorträgen ergibt sich in zukünftigen Geschäftsjahren eine Steuerentlastung. In Höhe dieser Steuerentlastung wurden aktive latente Steuern aufgrund von Unterschieden hinsichtlich der Nutzungsdauer einiger Anlagegüter sowie Drohverlustrückstellungen und auf steuerliche Verlustvorträge gebildet. Die Bewertung erfolgte mit einem Steuersatz von 31,9 %. Auf die Ausführungen zum Gliederungspunkt Ereignisse nach dem Stichtag wird verwiesen.
Durch den Ansatz von aktiven latenten Steuern können Gewinne nur ausgeschüttet werden, wenn die nach der Ausschüttung frei verfügbaren Rücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrages und abzüglich eines Verlustvortrages mindestens einen Betrag von T€ 2.170 (Vorjahr: T€ 1.659) aufweisen.
4. Erläuterungen Passiva
Bei den im gezeichneten Kapital ausgewiesenen Aktien handelt es sich um nennwertlose Inhaber-Stückaktien mit je einem Stimmrecht und einem rechnerischen Wert von € 1.
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt € 7.291.859,00 und ist eingeteilt in 7.291.859 nennwertlose Stückaktien. Es hat sich gegenüber dem Vorjahr durch diverse Kapitalerhöhungen erhöht.
U.a. durch die Beschlüsse der Hauptversammlung vom 19.06.2019, die einerseits die Aufhebung des (nicht ausgenutzten) genehmigten Kapitals 2018 und andererseits die Schaffung des genehmigten Kapitals 2019 beinhalteten wird nachfolgend die Entwicklung der Kapitalien und der eingeräumten Bezugsrechte im Geschäftsjahr dargestellt.
Gemäß Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 17.05.2018 wird der Vorstand ermächtigt, bis zum 17.05.2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft um insgesamt bis zu € 3.305.998,00 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender, nennwertloser Stückaktien gegen Bareinlage und/oder Sacheinlage zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2018) und dabei einen von der gesetzlichen Regelung abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen. Die Ermächtigung kann einmalig oder mehrfach, ganz oder in Teilmengen ausgenutzt werden. Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates über den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Ausgabe zu entscheiden. Bei Kapitalerhöhungen ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand kann jedoch mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre unter bestimmten Bedingungen ausschließen. Im Berichtsjahr wurde das genehmigte Kapital 2018 in Höhe von € 661.199 ausgenutzt, im Übrigen aufgehoben.
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| Entwicklung Eigenkapital [€] | Gezeichnetes Kapital *** | Kapitalrücklage | Gewinnrücklagen ** : Gesetzliche Rücklage | Genussrechtskapital I | Bilanzgewinn * | Summe |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Eigenkapital zum 01.01.2018 | 6.611.996 | 5.355.294 | 40.000 | 0 | 2.332.337 | 14.339.627 |
| Dividendenauszahlung | -330.600 | -330.600 | ||||
| Kapitalerhöhung aus Geschäftsmitteln | ||||||
| Kapitalerhöhung aus bedingtem Kapital | ||||||
| Jahresfehlbetrag | -3.876.326 | -3.876.326 | ||||
| Eigenkapital zum 31.12.2018 | 6.611.996 | 5.355.294 | 40.000 | 0 | -1.874.589 | 10.132.701 |
| Dividendenauszahlung | ||||||
| Kapitalerhöhung gegen Einlagen | 661.199 | 4.363.913 | 0 | 5.025.112 | ||
| Kapitalerhöhung aus bedingtem Kapital | 18.664 | 29.536 | 48.200 | |||
| Jahresfehlbetrag | -1.392.197 | -1.392.197 | ||||
| Eigenkapital zum 31.12.2019 | 7.291.859 | 9.748.743 | 40.000 | 0 | -3.266.786 | 13.813.816 |
* Im Bilanzverlust von € -3.266.785 (Vj: € -1.874.588) ist ein Verlust-/Gewinnvortrag von € -1.874.588 (Vj: € 2.001.737) enthalten.
** Mangels Wertaufholungen bei Vermögensgegenständen des Anlage- und Umlaufvermögens keine Gewinnrücklageneinstellung.
*** Im Geschäftsjahr 2019 gezeichnete Aktien aus genehmigtem Kapital: 661.199; im Geschäftsjahr 2019 gezeichnete Aktien aus bedingtem Kapital: 18.664
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| genehmigtes Kapital | bedingtes Kapital | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Aktien | 2017 | 2018 | 2019 | 2011 | 2016 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| ursprünglich beschlossener Nennbetrag (nach Umrechnung Aktiensplit 1:4 in 2017) | 3.299.998 | 3.305.998 | 3.636.597 | 180.000 | 180.000 | |
| 31.12.2017 (II) | 6.611.996 | 3.299.998 | 0 | 0 | 98.000 | 180.000 |
| HV-Beschlüsse 2018 | -3.299.998 | 3.305.998 | -180.000 | |||
| Ausübung | ||||||
| 31.12.2018 (I) | 6.611.996 | 0 | 3.305.998 | 0 | 98.000 | 0 |
| Begrenzung | -42.000 | |||||
| 31.12.2018 (II) | 6.611.996 | 0 | 3.305.998 | 0 | 56.000 | 0 |
| HV-Beschlüsse 2019 | -2.644.799 | 3.636.597 | ||||
| Ausübung | 679.863 | -661.199 | -18.664 | |||
| 31.12.2019 (I) | 7.291.859 | 0 | 0 | 3.636.597 | 37.336 | 0 |
| Begrenzung | ||||||
| 31.12.2019 (II) | 7.291.859 | 0 | 0 | 3.636.597 | 37.336 | 0 |
| davon eingeräumte Bezugsrechte (nach Aktiensplit 2017) in Stück: | 37.336 | |||||
| davon im Geld (zum Bilanzstichtag) in EUR: | 586.829 |
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| bedingtes Kapital | ||
|---|---|---|
| 2017 | 2018 | |
| --- | --- | --- |
| ursprünglich beschlossener Nennbetrag (nach Umrechnung Aktiensplit 1:4 in 2017) | 180.000 | 200.000 |
| 31.12.2017 (II) | 180.000 | 0 |
| HV-Beschlüsse 2018 | 200.000 | |
| Ausübung | ||
| 31.12.2018 (I) | 180.000 | 200.000 |
| Begrenzung | ||
| 31.12.2018 (II) | 180.000 | 200.000 |
| HV-Beschlüsse 2019 | ||
| Ausübung | ||
| 31.12.2019 (I) | 180.000 | 200.000 |
| Begrenzung | ||
| 31.12.2019 (II) | 180.000 | 200.000 |
| davon eingeräumte Bezugsrechte (nach Aktiensplit 2017) in Stück: | 98.000 | 25.000 |
| davon im Geld (zum Bilanzstichtag) in EUR: | 615.300 | 0 |
Gemäß Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 19.06.2019 wird der Vorstand ermächtigt, bis zum 19.06.2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft um insgesamt bis zu € 3.636.597,00 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender, nennwertloser Stückaktien gegen Bareinlage und/oder Sacheinlage zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2019) und dabei einen von der gesetzlichen Regelung abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen. Die Ermächtigung kann einmalig oder mehrfach, ganz oder in Teilmengen ausgenutzt werden. Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates über den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Ausgabe zu entscheiden. Bei Kapitalerhöhungen ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand kann jedoch mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre unter bestimmten Bedingungen ausschließen. Im Berichtsjahr wurde das genehmigte Kapital 2019 nicht ausgenutzt.
Das Grundkapital der Gesellschaft ist nominell um bis zu € 180.000,00 bedingt erhöht durch Ausgabe von bis zu 180.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien (bedingtes Kapital 2011). Im Berichtsjahr wurden Bezugsrechte ausgeübt. Das bedingte Kapital 2011 ist zum Bilanzstichtag effektiv nur noch um bis zu € 37.336,00 bedingt erhöht durch Ausgabe von bis zu 37.336 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien. Zum Bilanzstichtag liegen die Bezugsrechte, die nicht aufwandswirksam behandelt werden, mit T€ 586 im Geld. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Bezugsrechten an leitende Mitarbeiter der Gesellschaft und nachgeordneter verbundener Unternehmen im In- und Ausland nach Maßgabe des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 26. Mai 2011 zu TOP 7. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Bezugsrechten von ihren Rechten Gebrauch machen.
Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu € 180.000,00 bedingt erhöht durch Ausgabe von bis zu 180.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien (bedingtes Kapital 2017). Im Berichtsjahr wurden Bezugsrechte eingeräumt. Zum Bilanzstichtag liegen die Bezugsrechte, die nicht aufwandswirksam behandelt werden, mit T€ 615 im Geld. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Bezugsrechten an leitende Mitarbeiter der Gesellschaft und nachgeordneter verbundener Unternehmen im In- und Ausland nach Maßgabe der Bestimmungen des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 23. Juni 2017 zu TOP 10. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Bezugsrechten von ihren Rechten Gebrauch machen.
Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu € 200.000,00 bedingt erhöht durch Ausgabe von bis zu 200.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien (bedingtes Kapital 2018). Im Berichtsjahr wurden keine Bezugsrechte eingeräumt. Zum Bilanzstichtag liegen die Bezugsrechte, die nicht aufwandswirksam behandelt werden, mit T€ 0 im Geld. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Bezugsrechten an Vorstandsmitglieder der Gesellschaft und nachgeordneter verbundener Unternehmen im In- und Ausland nach Maßgabe der Bestimmungen des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 17. Mai 2018 zu TOP 12. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Bezugsrechten von ihren Rechten Gebrauch machen.
Die Gesellschaft ist gem. § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG für die Zeit bis zum 12.06.2020 zum Kauf eigener Aktien ermächtigt. Der Kauf ist auf eine Stückzahl begrenzt, die einem Anteil von 10 % des bestehenden Grundkapitals entspricht. Die Ermächtigung kann innerhalb der Höchstgrenze ganz oder in Teilbeträgen ausgeübt werden. Der Kauf kann über die Börse oder mittels eines öffentlichen Kaufangebots erfolgen. Im Geschäftsjahr wurde hiervon kein Gebrauch gemacht.
Die sonstigen Rückstellungen, die insgesamt als kurzfristig zu klassifizieren sind, teilen sich im Wesentlichen auf nachfolgende Bereiche auf:
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| Bezeichnung | € |
|---|---|
| Urlaub/Überstunden | 199.600 |
| Ausstehende Eingangsrechnungen | 341.170 |
| Variable Vergütungsbestandteile | 67.480 |
| Übrige Rückstellungen | 596.922 |
| Summe | 1.205.172 |
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten resultieren mit T€ 421 aus einem im Juni 2015 aufgenommenen unbesicherten Fördermittelkredit. Das Darlehen hat eine Laufzeit bis zum 30.06.2020. Im Juni 2018 wurde ein zweckgebundenes Darlehen in Höhe von T€ 10.000 zur Finanzierung von Projekten im Rahmen einer wachstumsorientierten Transformationsstrategie aufgenommen. Das Darlehen hat eine Laufzeit bis zum 30.12.2020. In 2019 wurden die Darlehen (T€ 10.000) durch Warenlagersicherungsübereignungen und Forderungssicherungsabtretungen besichert.
Es bestehen bezüglich der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen die üblichen Eigentumsvorbehälte aus dem Erwerb von Vermögensgegenständen.
5. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Ein Großteil der Umsätze wird mit den selbst entwickelten und produzierten Vectron-POS-Kassensystemen erzielt. Neben dem Absatz der Hardware wird darüber hinaus auch selbst entwickelte Software (Netzwerkkommunikation, Erweiterungslizenzen) verkauft sowie Internet-basierte Services angeboten. Peripheriegeräte (Drucker, Scanner, Kassenschubladen etc.) sowie Dienstleistungen runden das Gesamtangebot von Vectron ab.
Neben dem klassischen Fachhändler-Verkaufsgeschäft bietet die Gesellschaft auch ein Absatzförderungsmodell ("Sale-and-lease-back mit anschließender Untervermietung dieser Kassen durch Vectron an Endkunden") an. Im Rahmen dieses Modells stehen den Umsatzerlösen aus Untervermietung (T€ 2.717; Vorjahr: T€ 2.609) über die Laufzeit entsprechende Leasingaufwendungen (T€ 2.056; Vorjahr: T€ 2.001) unter dem Posten Materialaufwand gegenüber. Darüber hinaus fallen im Rahmen dieses Modells unmittelbare Vertriebskosten (T€ 845; Vorjahr: T€ 1.170) an, die im Posten Materialaufwand enthalten sind.
Unter Eliminierung dieser Effekte sowie von nicht-produktbezogenen Umsätzen mit verbundenen Unternehmen wäre ein bereinigter Umsatz von Mio. € 21,0 (Vorjahr: Mio. € 20,0) sowie ein bereinigter Materialaufwand von Mio. € 7,8 (Vorjahr: Mio. € 8,5) und folglich eine bereinigte Rohertragsquote von 63,0 % (Vorjahr: 57,4 %) "als Kassenhersteller mit klassischem Verkaufsgeschäft" zu verzeichnen, gegenüber einer unbereinigten GuV-Rohertragsquote von 57,7 % (Vorjahr: 52,9 %). Die dargestellte Rohertragsquote ergibt sich aus dem Materialaufwand im Verhältnis zum Umsatz (ohne Bestandsveränderungen).
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| Segment [€] | Zeitraum | Inland | EU | Drittland | Summe |
|---|---|---|---|---|---|
| POS Kassensysteme | 2019 | 11.451.127 | 3.148.117 | 210.126 | 14.809.371 |
| 2018 | 10.649.845 | 3.682.737 | 219.549 | 14.552.131 | |
| Software | 2019 | 1.546.766 | 479.587 | 32.177 | 2.058.530 |
| 2018 | 1.407.940 | 581.668 | 55.280 | 2.044.888 | |
| Handelsware / Dienstleistung | 2019 | 6.743.983 | 1.485.538 | 71.891 | 8.301.412 |
| 2018 | 6.251.315 | 1.916.465 | 60.124 | 8.227.904 | |
| Gesamt | 2019 | 19.741.876 | 5.113.243 | 314.195 | 25.169.313 |
| 2018 | 18.309.100 | 6.180.870 | 334.953 | 24.824.923 | |
| Prozentuale Verteilung | 2019 | 78,4 % | 20,3 % | 1,2 % | 100,0 % |
| 2018 | 73,8 % | 24,9 % | 1,3 % | 100,0 % |
Die sonstigen betrieblichen Erträge entfallen im Wesentlichen auf Währungskurserträge, verrechnete Sachbezüge, Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und Wertberichtigungen sowie sonstige Erträge.
In den Abschreibungen sind keine außerplanmäßigen/außergewöhnlichen Abschreibungen enthalten. Im Vorjahr gab es außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von T€ 1.218.
Die Gewinn- und Verlustrechnung enthält Aufwendungen des Abschlussprüfers für die Jahresabschlussprüfung in Höhe von T€ 30 sowie für die Steuerberatung in Höhe von T€ 6.
Die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Steuern vom Einkommen und Ertrag beinhalten latente Steuererträge von T€ 510. Darüber hinausgehende Beträge resultieren aus Steuern für vergangene Geschäftsjahre.
Die Bilanz ist unter Berücksichtigung der teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt worden. Von der Möglichkeit zur Dotierung von satzungsmäßigen Rücklagen hat der Vorstand keinen Gebrauch gemacht. Ebenso ist ein Verwendungsvorschlag/Verwendungsbeschluss noch nicht existent.
6. Sonstige Angaben
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen in Form von liquiditätsschonenden Leasing- und Mietverpflichtungen belaufen sich auf nominal T€ 5.594 (Vj: T€ 6.223).
Es bestehen Haftungsverhältnisse in Form von Bürgschaften zu Gunsten des verbundenen Unternehmens bonVito GmbH gem. § 251 HGB in Höhe von T€ 754 (Vorjahr: T€ 1.158). Aufgrund der positiven Entwicklung des Tochterunternehmens wird nicht mit einer Inanspruchnahme gerechnet.
Während des Berichtszeitraumes waren - gem. Methodik des § 267 V HGB ermittelt - durchschnittlich 161 Mitarbeiter (davon 149 Vollzeitangestellte und 12 Teilzeitangestellte) bei der Vectron Systems AG beschäftigt.
Die Mitglieder des Vorstandes sind unter der Verwaltungsanschrift der Gesellschaft zu erreichen. Herr Jens Reckendorf ist als Vorstand für die Unternehmensbereiche Technik & Entwicklung IT und Support & Services, Herr Thomas Stümmler als Vorstandsvorsitzender für die Bereiche Strategie, Produkte/Marken, Public und Investor Relations sowie Marketing und Vertrieb und Frau Silvia Ostermann als Vorstand für die Bereiche Personal, Finanzen, Recht, Einkauf, Produktion sowie Arbeitsabläufe und Prozesse zuständig.
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| Sonstige finanzielle Verpflichtungen [€] | davon Restlaufzeit | |||
|---|---|---|---|---|
| Gesamt | bis 1 Jahr | 1 bis 5 Jahre | über 5 Jahre | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Leasingverpflichtungen * | 4.442.003 | 2.969.146 | 1.472.858 | 0 |
| Mietverpflichtungen ** | 1.151.771 | 813.015 | 338.756 | 0 |
| Summe | 5.593.774 | 3.782.160 | 1.811.614 | 0 |
* Die im Rahmen des Absatzförderungsmodells abgeschlossenen Sale-and-lease-back-Geschäfte weisen Laufzeiten von 36 bzw. 48 Monaten mit einem Restvolumen für nachfolgende Geschäftsjahre in Höhe von T€ 4.175 (Vj: T€ 4.258) auf, denen leicht höhere Untervermieterträge gegenüber stehen.
** Die Mietverpflichtungen beinhalten den Zeitraum bis 5/2021.
Die Vorstandsvergütung inklusive Aufwandsentschädigungen, Sachbezügen, Gewinnbeteiligungen und Bezugsrechten für das Geschäftsjahr belaufen sich für Herrn Reckendorf auf € 218.937,36 (davon erfolgsabhängig € 0,00 zzgl. Bezugsrechte € 0,00), für Herrn Stümmler auf € 224.104.80 (davon erfolgsabhängig € 0,00 zzgl. Bezugsrechte € 0,00) und für Frau Ostermann auf € 213.220,84 (davon erfolgsabhängig € 34.945,00 zzgl. Bezugsrechte € 0,00).
Der Aufsichtsrat besteht aus den vier nachfolgend genannten Mitgliedern:
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| ― | Herr Christian Ehlers (Vorsitzender), Rechtsanwalt |
| ― | Herr Maurice Oosenbrugh (stellv. Vorsitzender), Kaufmann, Geschäftsführender Gesellschafter EUCON GmbH |
| ― | Herr Heinz-Jürgen Buss, Dipl.-Kaufmann, Geschäftsführer Winkelmann Group GmbH & Co. KG |
| ― | Herr Thomas Stümmler (bis 19.06.2019 als in den Vorstand entsendetes AR-Mitglied), Kaufmann |
| ― | Herr Thorsten Behrens (ab 19.06.2019), Dipl.-Kaufmann, Managing Director Stephens Inc. |
Die Aufsichtsratvergütung für den Vorsitzenden beträgt T€ 30. Die übrigen Aufsichtsratsmitglieder erhalten jeweils T€ 20 als Vergütung.
7. Nachtragsberichterstattung / Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Stichtag
Der Jahresabschluss ist nach den Verhältnissen am Abschlussstichtag (Abschlussstichtagsprinzip) aufzustellen und aufgestellt. Dabei werden werterhellende Tatsachen nach dem Stichtag mit berücksichtigt, nicht aber wertbegründende Tatsachen nach dem Stichtag.
Die Corona-Pandemie ist ein wertbegründendes Ereignis nach dem Stichtag, weshalb Einflüsse daraus - vorbehaltlich einer Negierung der Fortführung des Unternehmens - grundsätzlich nicht auf den Jahresabschluss zum 31.12.2019 zurückwirken, sondern sich erst im neuen Geschäftsjahr auswirken, wozu auf den Prognoseberichtteil im Lagebericht verwiesen wird.
Angesichts des - zusätzlich zum vorhandenen komfortablen Liquiditätsbestand - im Februar 2020 durch Kapitalerhöhung erzielten Bruttoemissionserlöses von rund EUR 11,0 Mio. ist Vectron ausreichend mit liquiden Mitteln auch für bestandsgefährdende Krisensituationen ausgestattet. Zudem können darüber hinaus übliche Möglichkeiten in Krisensituationen ergriffen werden. So wird Kurzarbeit bereits als Instrument zur Anpassung an die sinkende Auslastung und zur Kostenreduktion eingesetzt. Ferner könnten möglicherweise KfW-Darlehen oder andere Finanzierungen und Kostensenkungsmaßnahmen in Betracht kommen.
Im Februar 2020 hat die Berichtsgesellschaft die vorgenannte Kapitalerhöhung in Höhe von rund 10 Prozent des Grundkapitals vollständig platziert. Unter teilweiser Ausnutzung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2019 und unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre, ist das Grundkapital der Gesellschaft durch die Ausgabe um bis zu 727.319 neue, auf den Inhaber lautende Aktien ("neue Aktien") um bis zu EUR 727.319,00 erhöht worden. Das Interesse an der Zeichnung der neuen Aktien der Gesellschaft übertraf das Angebot deutlich, so dass das Orderbuch bereits nach wenigen Stunden geschlossen werden konnte. Dem entsprechend wurden alle neuen Aktien zu einem Platzierungspreis von EUR 15,10 je neuer Aktie im Rahmen einer beschleunigten Privatplatzierung (Accelerated Bookbuilding) zugeteilt. Durch die Transaktion fließt der Berichtsgesellschaft ein Brutto-Emissionserlös in Höhe von EUR 11 Mio. zu.
Münster, den 31. März 2020
Vectron Systems AG
Der Vorstand
Jens Reckendorf
Thomas Stümmler
Silvia Ostermann
Anlagespiegel (Anlage 4)
Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2019
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| Handelsrecht | Anschaffungskosten | Abschreibungen | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand 01.01.2019 € |
Umbuchung € |
Zugang *) € |
Abgang € |
Stand 31.12.2019 € |
Stand 01.01.2019 € |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| I Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||||
| 1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 7.653.832,41 | 0,00 | 65.514,50 | 0,00 | 7.719.346,91 | 7.454.566,32 |
| 2. Geleistete Anzahlungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Summe immaterielle Vermögensgegenstände | 7.653.832,41 | 0,00 | 65.514,50 | 0,00 | 7.719.346,91 | 7.454.566,32 |
| II Sachanlagen | ||||||
| 1. Technische Anlagen und Maschinen | 1.383.433,96 | 0,00 | 26.837,40 | 0,00 | 1.410.271,36 | 1.160.111,23 |
| 2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1.422.791,55 | 0,00 | 106.568,93 | 11.942,51 | 1.517.417,97 | 1.117.221,12 |
| 3. Geleistete Anzahlungen | 31.980,00 | 0,00 | 16.450,00 | 0,00 | 48.430,00 | 0,00 |
| Summe Sachanlagen | 2.838.205,51 | 0,00 | 149.856,33 | 11.942,51 | 2.976.119,33 | 2.277.332,35 |
| III Finanzanlagen | ||||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 1.804.214,15 | 0,00 | 250.000,00 | 0,00 | 2.054.214,15 | 0,00 |
| Summe Finanzanlagen | 1.804.214,15 | 0,00 | 250.000,00 | 0,00 | 2.054.214,15 | 0,00 |
| 12.296.252,07 | 0,00 | 465.370,83 | 11.942,51 | 12.749.680,39 | 9.731.898,67 |
Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2019
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| Handelsrecht | Abschreibungen | Buchwerte | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Umbuchung € |
Zugang **) € |
Abgang **) € |
Stand 31.12.2019 € |
Stand 31.12.2019 € |
Stand 31.12.2018 € |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| I Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||||
| 1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 0,00 | 135.750,93 | 0,00 | 7.590.317,25 | 129.029,66 | 199.266,09 |
| 2. Geleistete Anzahlungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Summe immaterielle Vermögensgegenstände | 0,00 | 135.750,93 | 0,00 | 7.590.317,25 | 129.029,66 | 199.266,09 |
| II Sachanlagen | ||||||
| 1. Technische Anlagen und Maschinen | 0,00 | 109.600,68 | 0,00 | 1.269.711,91 | 140.559,45 | 223.322,73 |
| 2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 0,00 | 144.902,41 | 11.850,85 | 1.250.272,68 | 267.145,29 | 305.570,43 |
| 3. Geleistete Anzahlungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 48.430,00 | 31.980,00 |
| Summe Sachanlagen | 0,00 | 254.503,09 | 11.850,85 | 2.519.984,59 | 456.134,74 | 560.873,16 |
| III Finanzanlagen | ||||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 2.054.214,15 | 1.804.214,15 |
| Summe Finanzanlagen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 2.054.214,15 | 1.804.214,15 |
| 0,00 | 390.254,02 | 11.850,85 | 10.110.301,84 | 2.639.378,55 | 2.564.353,40 |
*) Im Geschäftsjahr sind keine Fremdkapitalzinsen im Anlagevermögen aktiviert worden.
**) Im Geschäftsjahr sind keine Zuschreibungen und außerplanmäßigen Abschreibungen im Anlagevermögen erfolgt.
Bericht des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat hat die ihm nach dem Gesetz und der Satzung obliegenden Aufgaben im Geschäftsjahr 2019 wahrgenommen. Der Aufsichtsrat wurde vom Vorstand in alle grundlegenden Unternehmensentscheidungen eingebunden und stets zeitnah über aktuelle Entwicklungen informiert. Neben den turnusmäßigen Sitzungen berichtete der Vorstand jeden Monat im Rahmen einer festdefinierten Budgetberichterstattung schriftlich über die aktuelle wirtschaftliche Lage, gab einen Ausblick auf den Rest des laufenden Geschäftsjahres und zog Vergleiche mit vorangegangenen Berichtsperioden, sodass jederzeit aktuelle Informationen vorlagen. Rückfragen von Aufsichtsratsmitgliedern wurden im Bedarfsfall auch außerhalb der Sitzungen vom Vorstand individuell bzw. in regelmäßig stattfindenden Board-Calls kurzfristig beantwortet. Zu den Beschlussvorschlägen des Vorstandes hat der Aufsichtsrat unter Berücksichtigung der gesetzlichen und satzungsgemäßen Vorgaben seine Entscheidungen abgegeben.
Im Geschäftsjahr 2019 haben vier ordentliche Aufsichtsratssitzungen stattgefunden:
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| ― | In der Aufsichtsratssitzung am 8. April 2019 wurde der Jahresabschluss 2019 vom Abschlussprüfer vorgestellt, gemeinsam erörtert und sodann vom Aufsichtsrat festgestellt. Der Lagebericht wurde genehmigt. Der Vorschlag zur Gewinnverwendung wurde beschlossen. Der Vorstand berichtete zum Stand der Kooperation mit der Metro sowie über die eigene, parallellaufende Initiative zur Generierung wiederkehrender Einnahmen. Herr Thomas Stümmler kündigte an, sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung am 19. Juni 2019 niederlegen zu wollen, um danach weiterhin in den Vorstand der Gesellschaft bestellt werden zu können. |
| ― | Am 19. Juni 2019 fand eine weitere Sitzung des Aufsichtsrates statt. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat über den Stand der unternehmensseitigen Vorbereitungen auf den Einsatz von zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen für die Umsetzung des "Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen" ab dem 01.01.2020. Das aktuelle variable Vergütungsmodell wurde vorgestellt und diskutiert. Der Aufsichtsrat beschloss die Bestellung von Herrn Thomas Stümmler zum Vorsitzenden des Vorstandes für den Zeitraum vom 05.07.2019 bis zum 31.12.2020. |
| ― | In der Sitzung am 17. September 2019 berichtete der Vorstand über die technischen und vertrieblichen Maßnahmen in Vorbereitung auf die neue Gesetzeslage ab dem 01.01.2020 sowie über die einhergehende Marketingstrategie. Der Projektstatus der Einführung des neuen Geschäftsmodells "Duratec Digital World" (DDW) wurde vorgestellt und erörtert. Es wurden mögliche Veränderungen in der Organisationsstruktur sowie die aktuellen und zukünftigen Kennzahlen zur Steuerung des Unternehmens präsentiert und diskutiert. |
| ― | In der abschließenden Sitzung des Jahres am 10. Dezember 2019 wurde vom Aufsichtsrat die Genehmigung zum Aufbau erster Vertriebszentren für das neue Geschäftsmodell DDW erteilt. Zuvor war der Stand des Projektes ausführlich dargestellt worden. Der Vorstand berichtete über die Planungen für zukünftige Hardware-Plattformen, über den Stand der Verlängerung des Mietvertrages für das Firmengebäude, die Entwicklung der Personalkosten sowie über den Status der Geschäfte in den USA. Das potenziell zu erwartende Jahresergebnis wurde vom Vorstand vorgestellt. Die Budgetplanung 2020 war vom Aufsichtsrat bereits im Vorfeld der Veröffentlichung der Mittelfristplanung am 25.11.2019 genehmigt worden. |
Vorstand und Aufsichtsrat haben eine Entsprechungserklärung nach § 161 AktG abgegeben. Diese ist auf der Website der Gesellschaft allgemein zugänglich gemacht worden. Die Vectron Systems AG erklärt darin, den Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 mit Ausnahmen zu befolgen. Die Ausnahmen werden aufgrund von unternehmensspezifischen Gegebenheiten als sinnvoll erachtet. Aufgrund der geringen Mitgliederanzahl des Aufsichtsrates (vier Personen) wurde auf die Bildung von Ausschüssen verzichtet.
Der vom Vorstand vorgelegte Lagebericht und Jahresabschluss für das Jahr 2019 wurde von der Impulse Digital GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Abschlussprüfer hat über die Prüfung in der Aufsichtsratssitzung am 23. April 2020 mündlich berichtet und stand dem Aufsichtsrat für ergänzende Auskünfte zur Verfügung.
Nach Prüfung des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht) hat der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung des Abschlussprüfers zugestimmt und den Jahresabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Unternehmens für die im Berichtsjahr geleistete erfolgreiche Arbeit.
Münster, im April 2020
Für den Aufsichtsrat
Christian Ehlers, Vorsitzender des Aufsichtsrats
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An die Vectron Systems AG, Münster
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Vectron Systems AG - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2019, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Vectron Systems AG inklusive der Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
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| ― | entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019 und |
| ― | vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen den uns voraussichtlich nach dem Datum dieses Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellten Geschäftsbericht, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend werden wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu abgeben.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen - sobald sie verfügbar sind - zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
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| ― | wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Falls wir beim Lesen des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks den Schluss ziehen, dass darin eine wesentliche falsche Darstellung vorliegt, sind wir verpflichtet, den Sachverhalt den für die Überwachung Verantwortlichen mitzuteilen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
| ― | beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Münster, den 15.04.2020
Impulse Digital GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Frank Pühse, Wirtschaftsprüfer