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Vectron Systems AG Annual Report 2020

Aug 12, 2021

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Annual Report

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Finanzbericht: 28732380

Vectron Systems AG

Münster

Jahresabschluss zum 31.12.2020

Lagebericht

1. Geschäftsverlauf

1.1. Grundlagen des Unternehmens

Mit über 240.000 installierten Systemen in mehr als 30 Ländern und rund 16.000 Kunden für Online-Services zählt die Vectron Systems AG zu den führenden europäischen Anbietern intelligenter Kassensysteme. Die angebotenen Lösungen bestehen aus Hardware, Software und Cloud-Services. Sie richten sich vor allem an die Gastronomie und Bäckereiketten, sind jedoch auch in Einzelhandel und Dienstleistung einsetzbar. Neu im Angebot seit 2020 sind Waagenlösungen, mit denen weitere Kundengruppen wie Metzgereien oder Hofläden angesprochen werden.

Die Produkte werden über ein Netz von ca. 300 Fachhandelspartnern vorwiegend in Deutschland und im europäischen Ausland vertrieben. Das Endkundenspektrum reicht von der Ein-Kassen-Installation bis zum Filial-Netzwerk mit über 1.000 Kassenplätzen.

1.2. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung

Global beherrschendes Thema war in 2020 die Corona-Pandemie. Seit Ende Januar 2020 stiegen die Infizierten- und Todesfallzahlen, mit der Folge eines ersten Lockdowns in Deutschland zwischen Mitte März und Mai 2020. Die sogenannte zweite Welle der COVID-19-Pandemie war Anlass für die Bundesregierung, ab Herbst 2020 erneute Kontaktbeschränkungen festzulegen - diese mündeten im November 2020 zunächst in den sogenannten Lockdown light, der ab Mitte Dezember 2020 zum zweiten bzw. harten Lockdown verschärft wurde. Erste Lockerungen sind erst seit März 2021 eingetreten.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) in Deutschland im Jahr 2020 in Folge der beiden Lockdowns um 4,9 % gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen. Nach zehn Jahren kontinuierlichem Wachstum in Folge ist die deutsche Wirtschaft damit im vergangenen Jahr in eine starke Rezession geraten, deren Ausmaße vergleichbar sind mit der Finanzmarktkrise in 2009.

Die Maßnahmen zur Kontaktbeschränkung sorgten in der Gastronomie im Jahr 2020 dafür, dass die meisten Betriebe in Deutschland mindestens fünf Monate geschlossen bleiben mussten bzw. nur noch Speisen außer Haus, also zur Abholung, anbieten durften. Durch verschiedene Hilfsprogramme der Bundesregierung sollen die Umsatzeinbrüche zumindest teilweise aufgefangen werden. Diese Hilfen wurden größtenteils mit erheblicher Verzögerung ausbezahlt.

Gemäß Statistischem Bundesamt sank der Umsatz in der Gastronomie in 2020 gegenüber 2019 um nominal (in jeweiligen Preisen) 32,0 %, real (in konstanten Preisen) um 35,1 %. Wesentliche Treiber für diese Entwicklung sind die Lockdown-Monate. Diese Werte decken sich weitgehend mit den Umsatzdaten der Nutzer der Vectron-Online-Services - hier ergibt sich ein Rückgang von 33,9 % (nominal inkl. Umsatzsteuer), mit Berücksichtigung des Effekts aus der Umsatzsteuersenkung wären es nominal ca. 31,4 % - also deckungsgleich mit den Werten des Statistischen Bundesamtes. Das Bäckereihandwerk war durch die staatlich angeordnete Schließung der Cafés und Außenbereiche ebenfalls belastet. Gemäß Statistischem Bundesamt sank der Umsatz im "Einzelhandel mit Back- und Süßwaren" (dieser Wirtschaftszweig bildet die Bäckereibranche nicht sauber auswertbar ab) im Jahr 2020 gegenüber Vorjahr nominal um 16,7 % und real um 18,7 %. Aus den von Vectron erhobenen Daten ergibt sich ein nominaler Rückgang der Bruttoumsätze von ca. 11,8 %.

Eine Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie kommt zu dem Ergebnis, dass die Branchen Beherbergung und Gastronomie am häufigsten und stärksten von der Corona-Pandemie betroffen sind. Somit waren die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen der deutschen Kunden der Vectron Systems AG schlechter als die der übrigen Wirtschaft.

1.3. Branchenentwicklung

Der Markt für Kassensysteme ist sehr heterogen. Die Branchenvielfalt und die unterschiedlichen Unternehmensgrößen bei den Anwendern spiegeln sich auf der Anbieterseite wider.

Da nur wenige Hersteller global auf unterschiedlichen Märkten agieren, sind die meisten Wettbewerber kleine, oft nur regional tätige Anbieter.

Eine wichtige Veränderung in den letzten Jahren ist die Etablierung neuer Preismodelle, die auf wiederkehrende anstatt einmalige Zahlungen setzen.

Eine bedeutende Auswirkung auf den Markt haben die steuerlichen Anforderungen an Registrierkassen. In der Vergangenheit wurde die Rechtslage in Deutschland bisher durch zwei Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 26. November 2010 ("Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften") und 14. November 2014 (GoBD = "Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie Datenzugriff") bestimmt. Demnach muss ein Kassensystem alle Buchungsdaten im Detail sowie weitere Daten elektronisch und unveränderbar aufzeichnen (Einzelaufzeichnungspflicht). Diese Daten sind mindestens 10 Jahre zu archivieren. Die Übergangsfrist, in der nicht-umrüstbare Systeme noch genutzt werden durften, lief Ende 2016 aus. Viele Anwender haben diese Frist jedoch nicht eingehalten und erst nach dem Stichtag oder noch immer nicht umgestellt.

Am 29. Dezember 2016 trat das "Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen" in Kraft. Das Gesetz schreibt vor, dass ab dem 1. Januar 2020 jede Registrierkasse mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein muss. Für vorher angeschaffte, nicht-umrüstbare Systeme, die aber den Anforderungen des Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 26. November 2010 entsprechen müssen, gibt es eine Übergangsregelung. Sie dürfen noch bis Ende 2022 eingesetzt werden.

Die praktische Umsetzung des Gesetzes wird durch die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV), verschiedene technische Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und den Anwendungserlass zu § 146a der Abgabenordnung (AO) geregelt. Der letzte Teil der Spezifikationen, die "Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme (DSFinV-K)", liegt erst seit dem 12. August 2019 vor. Da die verbleibende Zeit bis Jahresende für eine technische Umsetzung und flächendeckende Installation nicht annähernd ausreichte, hat das BMF eine Nichtbeanstandungsfrist bis zum 30. September 2020 erlassen. Während dieser Frist ist die Verwendung von Kassensystemen ohne TSE erlaubt. Alle ab dem 1. Januar 2020 verkauften Systeme müssen jedoch bereits TSE-fähig sein.

Die deutschen Bundesländer (Ausnahme: Bremen) haben im Juli 2020 eine weitere Fristverlängerung hinsichtlich der Nichtbeanstandung bis zum 31. März 2021 erlassen; Voraussetzung hierfür ist, dass die Kassenbetreiber die TSE nachweislich verbindlich bestellt oder beauftragt haben. Die vom Deutschen Fachverband für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik (DFKA) befragten Anbieter schätzten die Umstellungsquote Ende November 2020 im Mittel auf 36 %. Zur Erfüllung der Vorschriften müssen alle elektronischen Registrierkassen in Deutschland entweder ein Update erhalten oder ersetzt werden. Vectron konnte bereits ab Ende 2019 DSFinV-K-konforme Lösungen anbieten. Auf Grundlage der großen Installationsbasis von Vectron kann grundsätzlich von einem hohen Potenzial ausgegangen werden, weitere Marktanteile hinzuzugewinnen und gleichzeitig das Digitalgeschäft deutlich auszubauen, bevor der "Fiskalisierungseffekt" nachlässt. Unter Digitalgeschäft wird die Nutzung digitaler Services, wie z. B. Reporting, Gutscheinkarten, Punktesammel-Systeme, Online-Bestellungen, Online-Tischreservierungen und Payment-Lösungen verstanden. Bedingt durch die eingangs skizzierten massiven wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Gastronomie ist ein ungewöhnlich hoher Anteil an Updates anstelle eines Neukaufs eines Kassensystems zu verzeichnen. Dies sollte zu Nachlaufeffekten führen, wenn Betreiber sich zu einem späteren Zeitpunkt für einen Neukauf entscheiden.

Digitale Services wie Tischreservierungen, Lieferdienste oder Paymentlösungen haben auf der anderen Seite durch die mit der Corona-Pandemie verbundenen behördlichen Auflagen an Bedeutung gewonnen. Auch in 2020 wurden erhebliche Investitionen innerhalb der Vectron Systems AG getätigt, um die digitalen Services weiterzuentwickeln; eine Aktivierung dieser Investitionen ist nicht vorgenommen worden.

1.4. Umsatz- und Auftragsentwicklung

Die Umsatzentwicklung in 2020 war sowohl durch die Fiskalisierung als auch die Corona-Pandemie geprägt. Die Vectron Systems AG ging in der ursprünglichen Mittelfristplanung von einem starken Umsatzanstieg gegenüber 2019 aus, für den entsprechende Personal- und Sachressourcen vorgehalten wurden. Ausgehend von einem Umsatz von T€ 25.169 in 2019 begann das Jahr 2020 vielversprechend: So konnte im ersten Quartal 2020 fiskalisierungsgetrieben ein Umsatz von T€ 7.478 erzielt werden. Anschließend zeigten sich massive Auswirkungen der Corona-Pandemie. Der dadurch bedingte Lockdown ließ den Umsatz im zweiten Quartal 2020 auf T€ 5.120 sinken. Das dritte Quartal mit T€ 7.598 und das vierte Quartal mit T€ 7.576 wiesen wiederum eine verbesserte Umsatzentwicklung auf. In Summe liegt der Umsatz in 2020 oberhalb des Vorjahreswertes, was in erster Linie auf den vermehrten Verkauf von Kassenupdates und TSE, aber auch auf den kontinuierlichen Ausbau der wiederkehrenden Umsätze aus dem Digitalgeschäft zurückzuführen ist. Betrug der Anteil der wiederkehrenden Umsätze am Gesamtumsatz im Januar 2020 noch knapp 5 %, konnte dieser Anteil seit April 2020 auf 10 % verdoppelt werden. So betrug der Anteil der wiederkehrenden Umsätze im Durchschnitt des Jahres 2020 knapp 9 % vom Gesamtumsatz. Dieser Trend zeigt sich auch in den ersten Monaten 2021: So konnte nicht nur der absolute Umsatz ggü. dem Vorjahr gesteigert werden, auch der Anteil der wiederkehrenden Umsätze steigerte sich auf knapp 12 %. Die wiederkehrenden Umsätze der nicht-konsolidierten 100%-Tochter bonVito GmbH sind in den zuvor genannten Zahlen nicht enthalten - diese belaufen sich auf ca. T€ 250 pro Monat. Aus konsolidierter Sicht läge der Anteil der wiederkehrenden Umsätze somit bei knapp 18 %.

In Summe wurde im Geschäftsjahr 2020 ein Gesamtumsatz von T€ 27.772 (Vorjahr: T€ 25.169) erzielt, was einem Anstieg von 10 % gegenüber dem Vorjahr entspricht.

T€ 24.772 (Vorjahr: T€ 19.742) der Umsatzerlöse, also 89,2 % (Vorjahr: 78,4 %) entfielen auf das Inland, T€ 2.915 (Vorjahr: T€ 5.113), also 10,5 % (Vorjahr: 20,3 %) auf das EU-Ausland und T€ 85 (Vorjahr: T€ 314), also 0,3 % (Vorjahr: 1,2 %) auf Drittländer. Die rückläufigen Auslandsantelle sind durch die ebenfalls längerfristigen Lockdowns und die nicht vorhandenen Ausgleichseffekte aus einer Fiskalisierung zu erklären.

Die bonVito GmbH, eine 100% Tochter der Vectron Systems AG, die vorwiegend im Bäckereisegment tätig ist, hat sich in den vergangenen Jahren positiv entwickelt. Ausgehend von einem Jahresergebnis von T€ 101 im Jahr 2018 konnte dieses in 2019 (T€ 370) und 2020 (T€ 333) gesteigert werden. Die Anzahl der Verträge konnte in 2020 um knapp 19 % auf 6.605 erhöht werden. Die Vectron Systems AG und die bonVito GmbH stehen in gemeinsamer Geschäftsbeziehung: So wird zum einen Hardware von der Vectron Systems AG an die bonVito GmbH verkauft, zum anderen werden Sach- und Personalmittel vorgehalten, für die seitens der bonVito GmbH eine Kostenerstattung erfolgt. Eine konsolidierte Sicht entspräche im Wesentlichen einer additiven Zusammenführung der Jahresergebnisse der beiden Gesellschaften. Aufgrund der pandemiebedingten Schließung von Cafés und Außenbereichen ist die Nutzungsintensität in 2020 rückläufig gewesen.

Die Vectron Systems AG bietet ihren Endkunden ein Finanzierungsmodell für neue Kassensysteme an. Dieses Absatzförderungsmodell wird über die Vectron-Fachhandelspartner angeboten. Das Finanzierungsangebot hat im Berichtsjahr 2020 knapp 16 % (Vorjahr: 17 %) zum Gesamtumsatz beigetragen.

Das Geschäftsmodell von Vectron ist auf sehr kurze Lieferzeiten und entsprechend kurze Produktionsdurchlaufzeiten ausgerichtet, wodurch insbesondere die Vectron-Fachhandelspartner profitieren. Nennenswerte Auftragsbestände sind bei diesem Geschäftsmodell nicht zu verzeichnen.

1.5. Produktion und Beschaffung

Vectron nutzt in den meisten angebotenen Kassensystemen die gleiche Anwendungssoftware. Diese kann zudem auch außerhalb der eigentlichen Zielbranchen eingesetzt werden. Verschiedene Modelle bzw. Modellwechsel und verschiedene Zielbranchen verursachen daher einen vergleichsweise geringen Aufwand.

Der Produktionsprozess besteht im Wesentlichen aus der Montage von Baugruppen und vorgefertigten Bauteilen sowie Qualitätskontrollen. Stark nachgefragte Gerätevarianten werden auf Lager gefertigt; teilweise erfolgt die Zulieferung von im Auftrag gefertigten Komplettgeräten. Die Lagerware wird nach Auftragseingang unmittelbar versandt, so dass die Lieferzeiten i. d. R. sehr kurz sind. Weniger stark nachgefragte Produkte werden auftragsspezifisch gefertigt.

Zur Sicherung der jederzeitigen Lieferfähigkeit und um schnelle Reaktionszeiten gewährleisten zu können, werden für alle wichtigen Bauteile definierte Mindestmengen vorgehalten. Neue Produktlinien oder erwartete Nachfragespitzen können daher vorübergehend zu einem höheren Vorratsvermögen führen. In den letzten Geschäftsjahren wurden die Lagerbestände mehrfach gezielt erhöht, um eine durchgängige Lieferfähigkeit zu gewährleisten.

1.6. Investitionen

Die Investitionen beliefen sich im Berichtsjahr auf T€ 1.226 (Vorjahr: T€ 465). Neben Einzahlungen aus der Veräußerung von Gegenständen des Anlagevermögens entfällt der wesentliche Teil der Auszahlungen auf die kostenlose Bereitstellung von Kassensystemen an Betreiber im Zusammenhang mit der Nutzung der digitalen Services, die fortlaufende Modernisierung und Erweiterung der IT-Infrastruktur sowie die Betriebs- und Geschäftsausstattung.

In der Neu- und Weiterentwicklung von Vectron-Produkten ist weiterhin rund ein Drittel der Belegschaft tätig. Ein erheblicher Anteil des Personalaufwandes entfällt daher auf Entwicklungsleistungen. Auf deren Aktivierung wird jedoch verzichtet.

1.7. Finanzierung

Der Finanzmittelfonds beläuft sich zum Jahresende auf T€ 8.305 (Vorjahr: T€ 11.316) und bewegt sich somit um T€ 3.000 unter Vorjahresniveau.

Am 03. Februar 2020 hat die Vectron Systems AG beschlossen, eine Kapitalerhöhung durch Ausgabe von bis zu 727.319 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen unter teilweiser Ausnutzung des bestehenden genehmigten Kapitals und unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre vorzunehmen. Das Grundkapital hat sich dadurch auf € 8.019.178 erhöht. Sämtliche neuen Aktien wurden im Wege einer beschleunigten Privatplatzierung zu dem vom Vorstand unter Zustimmung des Aufsichtsrats festgelegten Platzierungspreis von € 15,10 je Aktie platziert. Der Bruttoemissionserlös aus dieser Transaktion belief sich auf T€ 10.983.

Per 31. Dezember 2020 wurde planmäßig ein Darlehen über nom. T€ 10.000 zurückgeführt.

Die Kapitalflussrechnung weist für das Berichtsjahr einen Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit von T€ -3.771 (Vorjahr: T€ -2.511) aus. Damit hat sich der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit um T€ -1.260 gegenüber dem Vorjahr verringert. Der Saldo setzt sich i. W. aus dem Fehlbetrag zum Jahresende und der Zunahme des Vorratsvermögens zusammen.

Investitionen in das Anlagevermögen führten im Berichtszeitraum zu einem Cashflow aus Investitionstätigkeit von T€ -726 (Vorjahr: T€ -465). Davon entfielen T€ 47 (Vorjahr: T€ 66) auf Softwarelizenzen und T€ 4 (Vorjahr: T€ 27) auf technische Anlagen und Maschinen. Der verbleibende Betrag in Höhe von T€ 1.175 (Vorjahr: T€ 372) besteht mit T€ 1.071 (Vorjahr: € 0) aus Investitionen in Kassensysteme, die Betreibern im Rahmen der digitalen Servicenutzung zur kostenlosen befristeten Nutzung überlassen wurden. Der verbleibende Betrag wurde für die Betriebs- und Geschäftsausstattung aufgewendet.

Mittelzu- und -abflüsse aus der Finanzierungstätigkeit führten im Berichtsjahr zu einem Cashflow von T€ 1.486 (Vorjahr: T€ 2.731), der sich insbesondere aus der Kapitalerhöhung im Februar 2020 sowie der Rückführung eines Kapitalmarktdarlehens in Höhe von nom. T€ 10.000 ergibt.

Die Finanzierungsstrategie ist weiterhin auf langfristige Stabilität ausgerichtet.

Nicht in der Bilanz enthaltene wesentliche Verpflichtungen bestehen in Form eines Mietvertrages für die Immobilie am Unternehmensstandort in Münster sowie für die Refinanzierung des Absatzförderungsmodells. Darüber hinaus bestehende Leasingverträge (Fuhrpark, Werkzeuge, Messebau etc.) spielen nur eine untergeordnete Rolle. Für die bonVito GmbH wurden zur Unterstützung in der Startphase Bürgschaftsverpflichtungen eingegangen. Die Gesamtsumme der sonstigen Verpflichtungen beläuft sich - aufgrund der Verlängerung des Mietvertrages am Unternehmensstandort in Münster um 12 Jahre - zum Bilanzstichtag auf T€ 13.436 (Vorjahr: T€ 3.986). Mit Ausnahmen dieses Mietvertrages weisen die Verpflichtungen eine Laufzeit von bis zu vier Jahren auf. Auf die Ausführungen im Anhang wird verwiesen.

1.8. Personalbereich

Die Belegschaft umfasste am Jahresende 205 Mitarbeitende (Vorjahr: 187 Mitarbeitende); hierin enthalten sind drei Vorstandsmitglieder sowie 16 Auszubildende. Zur automatischen Anpassung der Personalkosten an die wirtschaftliche Lage und zur Mitarbeitendenmotivation setzt Vectron bei fast allen Mitarbeitenden auf ein vom Jahresergebnis abhängiges, variables, mehrstufiges Vergütungsmodell. Bei guter Ertragslage partizipieren die Mitarbeitenden deutlich über die variablen Gehaltsbestandteile. Durch dieses Modell entsteht ein innerhalb der Belegschaft akzeptierter Interessenausgleich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern. Für Führungskräfte wurde zusätzlich ein Aktienoptionsprogramm (bedingtes Kapital, vgl. Angaben im Anhang) aufgelegt. In geringem Maße wurde das Instrument der Kurzarbeit genutzt.

1.9. Vergütungssystem der Organe

Alle Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft erhalten eine feste und variable Vergütung. Bei zwei Mitgliedern besteht der variable Teil aus einer ergebnisabhängigen Komponente in Höhe von einem Prozent des operativen Ergebnisses (Ergebnis vor Steuern, Zinsen und Abschreibungen). Bei einem Mitglied besteht der variable Teil aus einem gedeckelten Zielerreichungsbonus in Abhängigkeit vom EBITDA. Jedem Vorstandsmitglied steht ein Firmenfahrzeug zur Verfügung.

Der Aufsichtsrat erhält eine jährliche Fixvergütung. Variable Komponenten sind nicht vorgesehen. Auf den Anhang wird verwiesen.

1.10. Sonstige wichtige Vorgänge

Sonstige wichtige Vorgänge waren während des Geschäftsjahres nicht zu verzeichnen.

2. Vermögens- und Finanzlage

Die immateriellen Vermögensgegenstände enthalten im Wesentlichen entgeltlich erworbene Entwicklungsleistungen für Softwarekomponenten der Vectron-Cloud-Plattform sowie Softwarelizenzen.

Unter den Finanzanlagen wird die 2012 gegründete 100%ige Tochtergesellschaft bonVito GmbH ausgewiesen. Die Gesellschaft erbringt Internet-Dienstleistungen in Verbindung mit POS-Systemen und erwirtschaftet Jahresüberschüsse - zuletzt T€ 333 in 2020 (Vorjahr: T€ 370).

Des Weiteren ist hier die ebenfalls 100%ige Tochtergesellschaft posmatic GmbH enthalten. Sie ist Hersteller einer Kassensoftware-App, die auf Hardware der Firma Apple läuft, z. B. iPads, iPods oder iPhones. Die Endkunden kaufen die Hardware in der Regel selbst und zahlen monatliche Nutzungsgebühren für die Software. Hier sind die in der Startphase allgemein üblichen geschäftsmodellspezifischen Anlaufverluste entstanden. Auf der Grundlage einer positiven Zukunftsprognose werden die Anteile zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

Das Vorratsvermögen ist im Vergleich zum Vorjahr um 35,4 % angestiegen. Um die im Rahmen der Fiskalisierung erwartete erhöhte Nachfrage jederzeitig bedienen zu können, war der Bestand an Vorräten geplant ausgebaut worden. Der Schwerpunkt der Bestandsausweitung liegt in der Bevorratung mit TSE bzw. Kassensystemen. Stark nachgefragte Produkte werden vorproduziert, so dass der Anteil der Fertigerzeugnisse am Gesamtvolumen angewachsen ist. Grundsätzlich wird der jederzeitigen Lieferfähigkeit eine hohe Priorität eingeräumt, so dass auch zwischenzeitliche Ausweitungen des Vorratsvermögens bewusst in Kauf genommen werden. Aufgrund des Geschäftsmodells mit sehr kurzen Bestellvorlaufzeiten seitens der Vectron-Kunden könnten sich ansonsten Lieferengpässe unmittelbar negativ auf den Umsatz auswirken. Nennenswerte Risiken bestehen nicht, da es sich bei den Lagerbeständen um Material für aktuelle Modelle handelt.

Der Forderungsbestand setzt sich aus einer Vielzahl von kleineren Einzelforderungen gegenüber unterschiedlichen Kunden zusammen. Die durchschnittliche Forderungsreichweite liegt im Regelfall bei maximal 60 Tagen. Längere Zahlungsziele werden nur in Ausnahmefällen vergeben. Die tatsächlichen Zahlungsausfälle sind sehr gering. Potenziellen Risiken wird durch die Bildung von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen begegnet.

Unter den Rechnungsabgrenzungsposten sind im Wesentlichen vorausgezahlte Aufwandsentschädigungen für die Fachhandelspartner ausgewiesen. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind rückzahlbare Aufbaufinanzierungen für Vertriebspartner enthalten.

Das gezeichnete Kapital setzt sich zum Abschlussstichtag aus 8.037.842 (Vorjahr: 7.291.859) auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit jeweils einem Stimmrecht zusammen. Das Gesamteigenkapital beläuft sich auf T€ 22.779 (Vorjahr: T€ 13.813).

Die kurzfristigen Verbindlichkeiten und Rückstellungen in Höhe von T€ 4.045 (Vorjahr: T€ 12.903) können aus dem kurzfristig gebundenen Umlaufvermögen in Höhe von T€ 19.043 (Vorjahr: T€ 21.840) bedient werden.

Die Finanz- und Liquiditätssituation der Gesellschaft kann als gut bezeichnet werden. Die Kapitalflussrechnung stellt die Veränderungen des Finanzmittelfonds dar. Diesbezüglich und bezüglich außerbilanzieller Verpflichtungen wird auf Ziffer 1.7 verwiesen.

3. Ertragslage

In drei von vier Quartalen des Geschäftsjahres 2020 hat die Vectron Systems AG einen durchschnittlichen Umsatz von Mio. € 7,6 erzielen können. Lockdown-bedingt betrug der Umsatz im zweiten Quartal Mio. € 5,1. Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr ist in erster Linie auf die neuen gesetzlichen Vorgaben für einen Manipulationsschutz in Kassen sowie die Weiterentwicklung des Geschäftsmodells zurückzuführen.

Die Weiterentwicklung des Geschäftsmodells war mit Aufwendungen für Vertriebsunterstützung sowie den Aufbau weiterer Mitarbeiterkapazitäten verbunden. Sämtliche Kosten sind im EBITDA enthalten. In den Phasen des Lockdowns war für Teile der Belegschaft Kurzarbeit angemeldet.

Trotz aller exogenen Einflüssen ist es gelungen, den Umbau des Geschäftsmodells (Ausbau des Anteils an wiederkehrenden Umsätzen) weiter voranzutreiben.

Neben dem klassischen Verkaufsgeschäft über Fachhändler bietet die Gesellschaft auch ein Absatzförderungsmodell ("Sale-and-lease-back mit anschließender Untervermietung dieser Kassen durch Vectron an Endkunden") an. Im Jahr 2020 konnte so ein Umsatz durch den Verkauf von Kassensystemen in Höhe von T€ 1.890 (Vorjahr: T€ 1.626) generiert werden. Die vermittelnden Fachhändler erhalten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses eine Provision, die sich in Summe auf T€ 1.020 (Vorjahr: T€ 845) beläuft. Den Umsatzerlösen aus Untervermietung (T€ 2.461; Vorjahr: T€ 2.717) stehen über die drei- bzw. vierjährige Laufzeit entsprechende Leasingaufwendungen (T€ 1.969; Vorjahr: T€ 2.056) unter dem Posten Materialaufwand gegenüber. Unter Eliminierung dieser Effekte sowie von nicht-produktbezogenen Umsätzen mit verbundenen Unternehmen wäre ein bereinigter Umsatz von Mio. € 23,6 (Vorjahr: Mio. € 21,0) sowie ein bereinigter Materialaufwand von Mio. € 8,7 (Vorjahr: Mio. € 7,8) und folglich eine bereinigte Rohertragsquote von 63,4 % (Vorjahr: 63,0 %) "als Kassenhersteller mit klassischem Verkaufsgeschäft" zu verzeichnen, gegenüber einer unbereinigten GuV-Rohertragsquote von 58,1 % (Vorjahr: 57,7 %). Die dargestellte Rohertragsquote ergibt sich aus dem Materialaufwand im Verhältnis zum Umsatz (ohne Bestandsveränderungen).

Die Personalaufwendungen beinhalten neben den gezahlten Löhnen und Gehältern Arbeitnehmeransprüche für Urlaub und Überstunden sowie die den Arbeitnehmern für das Geschäftsjahr gewährten Sondervergütungen. Damit ergibt sich ein Monatsdurchschnitt von T€ 819 gegenüber dem Vorjahr von T€ 775. Die durchschnittliche Arbeitnehmerzahl (exklusive 16 Auszubildender und drei Vorstandsmitglieder) beträgt auf Vollzeit umgerechnet ca. 168 (Vorjahr: 158).

Die Höhe der Abschreibungen bewegen sich im Berichtsjahr auf dem Normalniveau der Vorjahre (exkl. 2018).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind von durchschnittlich monatlich T€ 579 auf T€ 780 angestiegen. Der Anstieg ist auf erhöhte externe Unterstützung (i. W. Beratung, Vertrieb) sowie die Kosten für die Kapitalerhöhung zurückzuführen. Hierbei handelt es sich um eine temporäre Erhöhung der Kosten für die Anpassung des Geschäftsmodells, die in dem Umfang in 2021 nicht erneut anfallen werden.

Die sonstigen betrieblichen Erträge sind um T€ 304 gegenüber dem Vorjahr gestiegen und belaufen sich auf T€ 624. Neben Währungskurserträgen, verrechneten Sachbezügen sowie Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen und Wertberichtigungen enthalten sie auch Anlagenverkäufe inkl. Lease-back-Vereinbarungen von zunächst aktivierten Kassensystemen, die Kunden im Rahmen von digitalen Angeboten zur befristeten Nutzung überlassen wurden.

Das ordentliche Finanzergebnis in Höhe von T€ -200 (Vorjahr: T€ -174) ist maßgeblich durch die Kreditverbindlichkeiten geprägt.

Der Fremdwährungsanteil des Wareneinkaufs lag in 2020 bei circa 49 % (Vorjahr: ca. 37 %) des Materialeinsatzes. Übrige Aufwendungen der Gesellschaft werden nicht nennenswert von Wechselkursschwankungen beeinflusst. Gleiches gilt auch für den Absatz, da auch in Fremdwährungsgebieten überwiegend in der Währung Euro fakturiert wird. Inflatorische Tendenzen sind aktuell nicht erkennbar.

Das Jahresergebnis vor Steuern auf Einkommen und Ertrag beträgt T€ -2.787 (Vorjahr: T€ -1.956) und das Jahresergebnis beträgt T€ -2.065 (Vorjahr: T€ -1.392).

Das Ergebnis 2020 ist durch zwei gegenläufige Effekte gekennzeichnet: eine deutliche Beeinträchtigung der Zielbranche Gastronomie durch den fünf Monate andauernden Lockdown auf der einen Seite, sowie die veränderten steuerlichen Rahmenbedingungen für Betreiber auf der anderen Seite. Trotz der Herausforderungen durch die Corona-Pandemie ist es in 2020 gelungen, einen um 10 % höheren Umsatz als im Vorjahr zu erzielen. Die Weiterentwicklung des Geschäftsmodells und damit verbundene Investitionen in Vertrieb und personelle Ressourcen sowie die Kosten im Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung belasten das Ergebnis, das leicht negativer ausfällt als im Vorjahr. Konsequentes Kostenmanagement sowie eine klare vertriebliche Ausrichtung bilden eine positive Grundlage für die Zukunft.

4. Bedeutende Vorgänge nach dem 31.12.2020

Zu den bedeutenden Vorgängen nach dem Bilanzstichtag,

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den Auswirkungen des Brexit und
der Fortsetzung der Corona-Pandemie

wird auf die Ausführungen im Anhang unter Nachtragsberichterstattung sowie im Lagebericht unter Prognoseberichterstattung verwiesen.

5. Risikoberichterstattung

Zur Überwachung und Entscheidungsunterstützung hat die Vectron Systems AG ein Risikomanagement-System eingeführt und einen Risikomanagement-Beauftragten ernannt, der direkt an den Vorstand berichtet. Es findet eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Risiken und der Gegenmaßnahmen statt. Die Risiken werden klassifiziert und sowohl qualitativ als auch quantitativ bewertet. Veränderungen werden dokumentiert, so dass historische Entwicklungen nachvollziehbar sind. Die Ergebnisse jeder Überprüfung werden an den Vorstand berichtet. Sind zusätzliche Gegenmaßnahmen erforderlich, so werden diese direkt vom Vorstand initiiert. Aus Eintrittswahrscheinlichkeit und potenziellem Schaden wird eine Kennzahl berechnet, die Grundlage für die Aufnahme in diese Risikoberichterstattung ist.

5.1. Geschäftsrisiken

Durch den seit langem bestehenden Preisdruck in der Branche ist ein Verfall der Margen beim Verkauf von Kassensystemen möglich, der nach dem bisherigen Ertragsmodell (Einmalerträge) nicht anderweitig zu kompensieren wäre. Durch das Anbieten von Alleinstellungsmerkmalen hat sich Vectron bislang weitgehend vom allgemeinen Preiswettbewerb der Branche abgekoppelt. Der Aufbau und Ausbau der neuen Geschäftsfelder mit wiederkehrenden Einnahmen soll hier zu einer weitgehenden Unabhängigkeit von Einmalerträgen und dem allgemeinen Preisdruck führen.

Verschiedene technische Entwicklungen haben die Markteintrittshürden für neue Anbieter verringert und führen zu einem beständigen Wandel der Produkte und Geschäftsmodelle. Das Verpassen eines neuen Trends könnte die Ertragskraft von Vectron langfristig schmälern. Die Beobachtung von Wettbewerbern und auch von anderen Branchen zur laufenden Überprüfung und Anpassung der Unternehmensstrategie hat daher eine große Bedeutung. Produktentwicklungen werden deswegen fortlaufend an aktuelle Erkenntnisse angepasst. Für eine maximale Reaktionsgeschwindigkeit erfolgt die Entwicklung inzwischen durchgängig mit agilen Methoden (Scrum).

Konjunkturelle Schwankungen wirken sich auf die Investitionsbereitschaft der Anwender für POS-Systeme aus, so dass eine Konjunkturschwäche (ggfs. nur in einzelnen Absatzländern) zu deutlichen Absatzrückgängen führen kann. Im Jahr 2020 ist es durch die Corona-Pandemie und die damit zusammenhängenden Schließungen der Gastronomie zu einer merklichen Investitionszurückhaltung gekommen. Durch die Fiskalisierung konnte die verminderte Investitionsbereitschaft kompensiert werden. Es wird weiterhin angestrebt, durch die Konzentration auf hochwertige und komplexe Systemlösungen sowie den Übergang zu Geschäftsmodellen mit laufenden statt einmaligen Erlösen eine größtmögliche Unabhängigkeit von Konjunkturzyklen zu erreichen. Seit dem 1. Januar 2020 müssen Kassensysteme in Deutschland gemäß § 146a der Abgabenordnung und der Kassensicherungsverordnung mit einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet werden, um Manipulationen an elektronischen Aufzeichnungen zu verhindern. Aufgrund der verspäteten Verfügbarkeit der technischen und steuerrechtlichen Anforderungen hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) eine Nichtbeanstandungsfrist bis zum 30. September 2020 erlassen. Trotz der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie wurde diese Nichtbeanstandungsfrist von Seiten des BMF nicht verlängert. Es wurde aber von 15 Länderfinanzministerien (außer Bremen) insoweit reagiert, dass es unter bestimmten, zu erfüllenden Voraussetzungen einen weiteren zeitlichen Aufschub bis zum 31. März 2021 gegeben hat. In anderen Ländermärkten mit vergleichbaren Auflagen haben viele Anwender ähnliche Fristen ohne Reaktion verstreichen lassen, um erst deutlich verspätet zu reagieren. Weitere Verschiebungen des Termins sind nicht auszuschließen. Für 2020 erwartete Umsätze aus Updates und dem Austausch von Geräten haben sich daher zeitlich verschoben. Wann genau diese Umsätze nach Ablauf der Frist am 31. März 2021 generiert werden können, hängt insbesondere von der Durchsetzung der gesetzlichen Auflagen durch die Finanzbehörden ab.

5.2. Prozess- und Wertschöpfungsrisiken

Wachstums- und Anpassungsprozesse des Unternehmens, speziell beim Aufbau der neuen Geschäftsfelder und bei einer Expansion ins Ausland, können dazu führen, dass die interne Prozesskompiexität zu schnell ansteigt und dies zu Effizienzverlusten und Qualitätsmängeln führt. Bei entsprechenden Veränderungen wird daher auf geeignetes Projektmanagement und die Einbeziehung der Mitarbeitenden geachtet.

Die prozessuale Abwicklung und Abrechnung digitaler Services ist grundsätzlich komplex und fehleranfällig. Probleme können erhebliche Auswirkungen auf Umsatz, Ertrag und Kundenzufriedenheit haben. Dem wird vor allem durch die Einführung geeigneter IT-Lösungen Rechnung getragen.

Die Pflicht zur Nutzung einer TSE sowie die Folgen der Geschäftsschließungen haben die Nachfrage nach geeigneten Kassensystemen schwieriger planbar gemacht. Außerdem haben sich vor allem bedingt durch die COVID-19-Pandemie die Lieferzeiten für elektronische Komponenten in den letzten Monaten sehr deutlich erhöht. Daher sind Lieferschwierigkeiten in Zukunft nicht auszuschließen. Diesem Risiko wurde und wird mit höheren Lagerbeständen von Material und Fertigware sowie organisatorischen Maßnahmen begegnet.

Als Technologieunternehmen könnte Vectron Ziel von Industriespionage werden. Aufgrund der speziellen Marktgegebenheiten und des zur Nutzung der Technologie nötigen Know-hows wird das konkrete Risiko als relativ gering angesehen. Trotzdem hat Vectron umfassende Schutzmaßnahmen ergriffen, z. B. Absicherung der IT-Systeme, interne Zugriffbeschränkungen und Geheimhaltungsvereinbarungen.

5.3. Finanzrisiken

Umsatzschwankungen können den freien Cashflow kurzfristig stark beeinträchtigen und somit die Gesamtfinanzierung des Unternehmens gefährden. Aus diesem Grunde strebt Vectron eine hohe Eigenkapitalquote an. Zudem werden ausreichend hohe Liquiditätsbestände vorgehalten, so dass auch bei längeren Schwächephasen die Stabilität des Unternehmens jederzeit gewährleistet bliebe.

Abhängigkeiten von einzelnen großen Kunden sind grundsätzlich ein Risiko, beispielsweise bei Zahlungsausfällen. Dieses Risiko ist bei Vectron zurzeit jedoch gering (der größte Kunde von Vectron hat in 2020 3,6 % des Gesamtumsatzes ausgemacht), kann sich durch einzelne Großaufträge jedoch erhöhen. Dem grundsätzlichen Ausfallrisiko der Debitoren wird durch verschiedene Prüfungen auf Portfolio- und Einzelebene begegnet, u. a. mit einer regelmäßigen Überprüfung der Kreditlimite, einem regelmäßigen Austausch mit Kunden, einem zeitnahen und regelmäßigen Mahn- und Inkassowesen und weiteren Mitigationsmaßnahmen.

Da ein nennenswerter Anteil des Materialeinkaufes in Fremdwährungen erfolgt (in erster Linie in USD) bzw. die Preise direkt von Wechselkursen beeinflusst werden, können infolge ungünstiger Währungsschwankungen deutliche Belastungen für das Ergebnis auftreten. In Abhängigkeit von historischen und erwarteten Fremdwährungskursentwicklungen werden Fremdwährungspositionen über Kassakäufe abgewickelt oder mit derivativen Finanzinstrumenten abgesichert. Aufgrund der teilweise hohen Volatilitäten stehen diese Absicherungsinstrumente jedoch nicht immer zu vertretbaren Bedingungen zur Verfügung. Eine Absicherung gegen langfristige Wechselkursveränderungen ist zudem praktisch unmöglich.

Eine längerfristige Betriebsunterbrechung, zum Beispiel durch einen Brand, könnte erhebliche finanzielle Folgen haben. Dieses Risiko ist soweit möglich durch eine Betriebsunterbrechungsversicherung abgefangen. Bestimmte Risiken wie höhere Gewalt sind jedoch nicht oder nicht wirtschaftlich sinnvoll versicherbar.

Betriebsprüfungen bergen grundsätzlich ein latentes Ergebnis- und/​oder Liquiditätsrisiko. Bisher wurden die Geschäftsjahre 2008 bis 2015 geprüft, ohne dass sich daraus wesentliche Nachforderungen ergeben hätten. Eine Betriebsprüfung für die Jahre 2016 bis 2018 ist für das dritte Quartal 2021 angekündigt.

5.4. Technische und IT-Risiken

Das Unternehmen ist in hohem Maß abhängig von einer Vielzahl von IT-Systemen und anderer Technik. Ausfälle, Fehlfunktionen, Datenverluste oder Hacker-Angriffe können existenzbedrohende Folgen haben. Dies gilt insbesondere für die als Cloud-Lösung angebotenen Digital-Services - hier haben auch kurze Ausfälle erhebliche Auswirkungen für die Anwender. Vectron legt großen Wert auf Sicherungsmaßnahmen und Backup-Lösungen nach dem Stand der Technik sowie regelmäßige Updates der IT-Systeme. Die Anforderungen an Ausfallsicherheit und Resilienz fließen in Architektur und Betriebskonzept der Cloud-Lösungen ein.

5.5. Einkaufs- und Kooperationsrisiken

Eine Verteuerung von eingekauften Komponenten kann zu einer Reduktion der Marge führen. Um dieses Problem zu vermeiden, vereinbart Vectron Festpreisaufträge, welche unmittelbare Preiserhöhungen durch den Lieferanten verhindern. Da als Berechnungsgrundlage des Festpreises Kursverhältnisse dienen, besteht dennoch ein mittelbares latentes Währungsrisiko. Langfristige Preisbindungen sind jedoch nicht möglich.

Bei elektronischen Bauteilen, Komponenten und Fertiggeräten lassen sich Preisvorteile in der Regel nur durch die Abnahme größerer Stückzahlen erzielen. Größere Abnahmemengen bedingen jedoch vermehrte Kapitalbindung sowie das Risiko von Wertberichtigungen bei Produktabkündigungen. Rahmenverträge werden daher nur in dem Umfang abgeschlossen, in dem ein Absatz der jeweiligen Mengen weitgehend sicher ist.

Bei Vectron-spezifischen oder Single-Source-Bauteilen kann der Ausfall eines Vorlieferanten zu Lieferverzögerungen führen. Der größte Einzellieferant hat im Jahr 2020 einen Anteil von 14,2 % des gesamten Beschaffungsvolumens beigesteuert. Zur Vermeidung von Engpässen werden für alle kritischen Bauteile Mindestmengen bevorratet, um für ausreichend Vorlaufzeit für eine Reaktion auf Ausfälle zu sorgen. Wenn technisch und wirtschaftlich möglich, werden Ersatzlieferanten vorgehalten.

Durch die COVID-19-Pandemie sind die weltweit vernetzten Lieferketten in Teilen gestört. Dies äußert sich in erster Linie durch die bereits unter 5.2 genannten verlängerten Lieferzeiten. Bisher konnten diese vollständig durch erhöhte Lagerbestände und den Wechsel auf alternative Komponenten aufgefangen werden.

5.6. Personalrisiken

Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels der letzten Jahre können Probleme bei der Gewinnung qualifizierter Mitarbeitender dazu führen, dass Produktentwicklungen und Vertriebsaktivitäten nicht wie geplant umgesetzt und entsprechende Geschäftschancen nicht genutzt werden können. Über viele einzelne Maßnahmen soll Vectron als attraktiver Arbeitgeber positioniert werden.

Der Ausfall einzelner Schlüsselpersonen kann zu spürbaren Beeinträchtigungen des Betriebes führen. Ein Risiko in diesem Zusammenhang ist, dass es nicht gelingen könnte, diese Schlüsselmitarbeitenden an das Unternehmen zu binden. Zur Förderung der Mitarbeitendenbindung legt Vectron großen Wert auf ein gutes Betriebsklima und die gezielte Förderung der Zusammenarbeit. Führungskräfte werden über ein Aktienoptionsprogramm an das Unternehmen gebunden.

5.7. Produkt- und Produktentwicklungsrisiken

Das Produktportfolio unterliegt fortlaufenden Anpassungen, Veränderungen sowie Erweiterungen. Die damit einhergehende Entwicklungs- und Produktkomplexität kann zu Verzögerungen und Produktfehlern führen, die die Ergebnissituation des Unternehmens erheblich beeinflussen können. Es besteht außerdem das Risiko, nicht marktgerechte Produkte zu entwickeln. Daher erfolgen Planungen und Entwicklungen möglichst iterativ, um so möglichst schnell Erkenntnisse aus dem Markt einfließen zu lassen. Softwaretests werden soweit möglich automatisiert. Darüber hinaus trägt auch eine Produkthaftpflichtversicherung zu einer Risikobegrenzung bei.

6. Prognosebericht

6.1. Zukünftige Branchenentwicklung

Der Markt für POS-Systeme wird deutlich von der Entwicklung in den Zielbranchen - für Vectron sind dies die Gastronomie und Bäckereien - beeinflusst. Die Beeinflussung in 2020 wurde im Abschnitt 1.2 ausführlich dargestellt. Die Entwicklung der folgenden Geschäftsjahre wird maßgeblich von der Corona-Pandemie sowie dem Umgang mit den veränderten Fiskalanforderungen beeinflusst.

Die beiden Lockdowns im Jahr 2020 könnten nach Erhebungen des DEHOGA zu großen Verwerfungen in der Gastronomiebranche führen. Ca. 25 % der an einer im Februar 2021 von der DEHOGA durchgeführten Umfrage teilnehmenden Betriebe gaben an, eine Betriebsaufgabe in Erwägung zu ziehen. Insofern kann sich die Struktur in der Gastronomie in den kommenden Monaten und Jahren sichtbar verändern. Grundsätzlich sollte sich der langfristige Trend zu immer mehr Angebot und Nutzung der Gastronomie fortsetzen. Im Kundenstamm der Vectron Systems AG sind noch keine nennenswert erhöhten Ausfallrisiken zu erkennen - dies ist vor allem auf die staatliche Unterstützung der Gastronomie zurückzuführen. Zudem ist davon auszugehen, dass - unter der Annahme einer auch künftig relativ konstanten Gesamtanzahl an Betrieben in einem atomistisch geprägten Gastronomiemarkt - bei einer Normalisierung auf Betriebsaufgaben Neugründungen/​Neueröffnungen folgen, wodurch sich grundsätzlich Chancen für den Absatz neuer Kassensysteme ergeben.

Im Bäckereisegment, das deutlich weniger von den Lockdowns betroffen war, wird sich die Konzentration bei einer etwa konstanten Anzahl von Verkaufsstellen weiter fortsetzen. Eine derartige Konsolidierung kann Veränderungen bei Marktanteilen nach sich ziehen und ist für Vectron Chance und Risiko zugleich.

Die Anforderungen der Anwender werden weiter steigen. Hier verlagert sich der Schwerpunkt zu Analysefunktionen, DigitalServices und anderen Zusatzleistungen wie z. B. Paymentlösungen. Die Corona-Pandemie hat die Nachfrage nach digitalen Services spürbar gefördert. Kundenbindungs-Systeme sowie Reporting-Services werden als Cloud-Lösungen für immer mehr Anwender nutz- und bezahlbar. Dies fördert die Veränderung hin zu Abo- und Pay-per-use-Modellen.

Insbesondere im Geschäftsjahr 2021 sind weitere positive Effekte aus den geänderten Anforderungen der steuerlichen Gesetzgebung ("Fiskalisierung") zu erwarten, da im Zuge der Corona-Pandemie seitens der Gastronomie eher zurückhaltend investiert wurde. Das Ende der Nichtbeanstandungsfrist zum 31. März 2021 sollte zu einer erhöhten Nachfrage nach anforderungskonformen Kassensystemen führen. Absehbar ist, dass ein größerer Teil der Kunden erst nach Ablauf der Nichtbeanstandungsfrist in eine Umstellung des Kassensystems investieren wird. Es ist damit zu rechnen, dass der Nachlaufeffekt bis in das 3. Quartal 2021 anhalten wird.

Die Nutzung von mobiler Consumer-Hardware, insbesondere Tablet-Computern, als Basis für Kassensysteme wird voraussichtlich weiter zunehmen. Die Innovationsfähigkeit der Anbieter wird zukünftig noch mehr über den Erfolg im Wettbewerb bestimmen. Die technischen Veränderungen werden sich allerdings nicht mit der gleichen Geschwindigkeit wie im Consumer-Segment vollziehen. Die Wettbewerbsintensität dürfte unverändert hoch bleiben.

Der erforderliche Entwicklungsaufwand wird weiter steigen. Der Größenvorteil gegenüber vielen Wettbewerbern gibt Vectron die Chance, den Marktanteil auszubauen.

Die Vertriebsstrukturen - im Marktsegment von Vectron ist das der Vertrieb über den flächendeckenden Einzelfachhandel -werden voraussichtlich auf längere Sicht weitgehend stabil bleiben und eröffnen Vectron weiterhin eine schnelle Marktbearbeitung in den Zielbranchen.

6.2. Zukünftige Produktentwicklung

Der wesentliche Schwerpunkt bleibt weiterhin die kontinuierliche Weiterentwicklung der verschiedenen Software- und Serviceprodukte.

Ein Schwerpunkt ist die Weiterentwicklung der Online-Plattform Vectron Cloud. Mit dieser Plattform werden Kundenbindungs-, Bestell-, Reservierungs- und E-Payment-Dienste technisch integriert - sowohl mit eigenen Produkten als auch durch Kooperationen. Diese Dienste werden in unterschiedlicher Zusammenstellung unter verschiedenen Produktnamen vermarktet.

Die bestehende Software für die Kassensysteme wird zum einen laufend verbessert und zum anderen soll sie mittel- bis langfristig durch eine Neuentwicklung abgelöst werden.

Die Hardware für die stationären Kassensysteme wird regelmäßig modernisiert.

6.3. Zukünftige Geschäftsentwicklung

Die Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie hatten und haben einen massiven Einfluss auf die Zielbranchen von Vectron.

Ca. 60 % des Umsatzes von Vectron entfällt auf die Gastronomie, ca. 30 % auf Bäckereien und ca. 10 % auf Sonstige; hierbei handelt es sich um eine Schätzung, da der Vertrieb im Wesentlichen über die Fachhändler erfolgt.

Die Umsätze in der Gastronomie sind nach den flächendeckenden Schließungen Mitte März 2020 massiv eingebrochen. Ein Außer-Haus-Geschäft wurde nur von einem Teil der Restaurants angeboten und erzielte bei diesen nur einen Teil des üblichen Umsatzes - dies gilt auch für den zweiten Lockdown ab November. Durch den vergleichsweis guten Sommer beträgt der Umsatzrückgang für das Gesamtjahr lediglich ca. ein Drittel gegenüber Vorjahr.

Bei den Bäckereien kam es nicht zu Schließungen, jedoch zum Ausfall des Cafe-Geschäfts, so dass die Umsätze im Laufe des März 2020 zuerst um knapp 25 % zurückgingen, um dann wieder anzusteigen. Die Auswirkungen des zweiten Lockdowns waren etwas geringer.

Die Auswirkungen auf die zukünftige Geschäftsentwicklung von Vectron sind momentan nur begrenzt abschätzbar. Die langsame Auszahlung staatlicher Hilfen und die unklaren Perspektiven sorgen vor allem in der Gastronomie kurzfristig für eine sehr deutliche Zurückhaltung; gleichwohl helfen die staatlichen Förderprogramme, dass Schließungszeiten überbrückt werden können. Die mittel- und langfristigen Aussichten sind auch von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung abhängig. Diese ist momentan nicht zuverlässig prognostizierbar, da der Zeitpunkt der flächendeckenden Öffnung der Gastronomie entscheidend von einem umfassenden Impferfolg sowie den lokalen Fallzahlentwicklungen abhängt. Zu erwarten ist, dass eine flächendeckende Öffnung der Gastronomie - sofern diese im Frühjahr/​ Sommer 2021 erfolgt - zeitnah eine anziehende Nachfrage nach gastronomischen Angeboten auslösen wird. Die Länge des Lockdowns und die Intensität der Öffnungsbedingungen sind entscheidende Parameter für den Geschäftserfolg.

Angesichts eines Liquiditätsbestands in Höhe von Mio. € 8,3 per Ende 2020, der sich durch ein im Dezember 2020 gewährtes und im Januar 2021 ausgezahltes Darlehen mit einer zweijährigen Laufzeit um weitere Mio. € 3,0 erhöht hat, ist Vectron weiterhin ausreichend mit liquiden Mitteln selbst für bestandsgefährdende Krisensituationen ausgestattet. In gewissem Rahmen können zudem Kosten flexibilisiert werden, so dass auf mögliche Umsatzrückgänge mit verschiedenen Maßnahmen reagiert werden kann.

Die erst kurz vor Jahresende 2020 getroffenen Entscheidungen rund um den Brexit wirken sich belastend auf den britischen Absatzmarkt aus - erhöhte Zölle, längere Lieferzeiten und komplexer gewordene umsatzsteuerliche Regelungen behindern den Waren- und Dienstleistungsverkehr in das Vereinigte Königreich. Mit knapp 2 % des Umsatzvolumens hat das Vereinigte Königreich eine nachgelagerte Bedeutung für den Gesamtumsatz von Vectron.

Durch den Fokus auf Services soll die Abhängigkeit von der allgemeinen Konjunkturentwicklung insbesondere in investitionsaversen konjunkturellen Abschwungphasen verringert werden:

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bonVito in seiner heutigen Form als individuelle Kundenbindungslösung für einzelne Betriebe hat sich im Markt fest etabliert und wächst kontinuierlich. Der bestehende Kundenstamm ist sehr stabil und die Kündigungsquoten sind gering.
Unter dem Produktnamen "myVectron" auf Basis der neuen Vectron-Cloud-Plattform vermarktet Vectron diverse Produkte als Ergänzung zu den Kassensystemen. Hier sind Reporting-Apps, Cloud-Backup von Daten sowie Schnittstellen zu DATEV-Cloudlösungen als Beispiele zu nennen.
Mit dem Angebot "Digital World" bietet Vectron den Kunden ein Komplettpaket aus digitalen Services und einem Kassensystem, das ganz oder teilweise durch die Nutzung der Services finanziert wird.
Für 2021 ist geplant und teilweise bereits umgesetzt, sowohl die in der Digital World integrierten als auch weitere Partnerprodukte auch für Vectron-Kassensysteme verfügbar zu machen - sowohl einzeln als auch in Bundle-Lösungen.

Die Transformation des neuen Geschäftsmodells weg von Einmalerträgen hin zu laufzeitabhängigen und summarisch höheren wiederkehrenden Erträgen ist aufgrund des Realisationsprinzips tendenziell mit einer temporär belastenden Auswirkung auf Umsatz und Ergebnis verbunden, die danach erwartungsgemäß überkompensiert werden dürfte. Die Auswirkungen hängen aber letztlich vom sich künftig ergebenden Mix aus Einmalerträgen und wiederkehrenden Erträgen ab.

Das "Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen" wird erwartungsgemäß auch nach dem Umstellungsstichtag 31. März 2021 positiven Einfluss auf die weitere Geschäftsentwicklung haben, wie dies Erfahrungen mit ähnlichen Gesetzen in Ländern wie Österreich nahelegen. Aufgrund der Verzögerungen durch die COVID-19-Pandemie ist zudem ein bedeutender Teil der Systeme bislang noch nicht umgestellt, wodurch Vectron auch für das Jahr 2021 weiterhin Rückenwind für diese Sonderkonjunktur erwartet. Im Kassengeschäft sowie im noch neuen - vertrieblich unterstützungsintensiven - Servicegeschäft strebt Vectron damit auch weiterhin einen verstärkten Absatz an und erwartet auch unter Berücksichtigung sich normalisierender vertrieblicher Unterstützungsmaßnahmen sowie o. g. Transformationsumstellungseffekte in 2021 eine EBITDA-Verbesserung im Vergleich zu 2020, wie dies die ersten drei Monate 2021 nahelegen. Sollten die Einschränkungen durch die Corona-Krise in den Zielbranchen deutlich länger, d. h. über den Sommer 2021 hinaus anhalten, ist gegenüber der o. a. Prognose ein Ergebnisrückgang nicht ausgeschlossen. Gleichwohl sieht sich Vectron für Zeiten nach der Pandemie mit dem in Gang gesetzten und ab 2021 angepassten Geschäftsmodell gut aufgestellt, wobei die Zeit bis dahin - wie wohl bei allen Marktteilnehmern - zu meistern ist.

Münster, den 31. März 2021

Vectron Systems AG

Der Vorstand

Jens Reckendorf, CTO

Thomas Stümmler, CEO

Silvia Ostermann, COO

Bilanz zum 31.12.2020

Aktiva

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31.12.2020 31.12.2019
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A Anlagevermögen
I immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 86.938,39 129.029,66
2. Geleistete Anzahlungen 0,00 86.938,39 0,00
II Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 62.853,02 140.559,45
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.008.489,41 267.145,29
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 1.071.342,43 48.430,00
III Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 2.054.214,15 3.212.494,97 2.054.214,15
B Umlaufvermögen
I Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 4.293.455,87 2.598.210,67
2. Fertige Erzeugnisse und Waren 2.420.746,27 6.714.202,14 2.360.043,17
II Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3.339.782,08 5.010.094,63
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: € 557.178,54 (Vj: € 0)
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 832.013,60 218.848,14
- davon aus Lieferungen und Leistungen: € 693.901,66 (Vj: € 84.486,02)
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: € 0 (Vj: € 0)
3. Sonstige Vermögensgegenstände 1.343.839,79 5.515.635,47 336.731,70
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: € 933.353,00 (Vj: € 0)
III Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 8.304.753,82 20.534.591,43 11.316.281,74
C Rechnungsabgrenzungsposten 831.259,71 68.235,98
D Aktive latente Steuern 2.890.940,87 2.169.510,52
27.469.286,98 26.717.335,10
Passiva
31.12.2020 31.12.2019
A Eigenkapital
I Gezeichnetes Kapital 8.037.842,00 7.291.859,00
- bedingtes Kapital: € 741.253,00 (Vj: 417.336,00)
II Kapitalrücklage 20.033.477,40 9.748.743,70
III Gewinnrücklagen
gesetzliche Rücklage 40.000,00 40.000
IV Bilanzverlust -5.331.900,51 22.779.418,89 -3.266.785,83
- davon Verlustvortrag: € -3.266.785,83 (Vj: € -1.874.588,48)
B Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 42.169,35 0,00
2. Sonstige Rückstellungen 1.442.720,11 1.484.889,46 1.205.171,50
C Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0,00 10.420.990,00
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: € 0 (Vj: € 10.420.990,00)
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: € 0 (Vj: € 0)
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren: € 0 (Vj: € 0)
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.892.564,94 926.244,24
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: € 1.892.564,94 (Vj: 926.244,24)
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: € 0 (Vj: € 0)
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren: € 0 (Vj: € 0)
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 61.795,60 0,00
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: € (Vj: € 0)
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: € 0 (Vj: € 0)
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren: € 0 (Vj: € 0)
- davon aus Lieferungen und Leistungen: € 61.795,60 (Vj: € 0)
4. Sonstige Verbindlichkeiten 1.250.618,09 351.112,49
- davon aus Steuern: € 314.956,59 (Vj: € 300.535,00)
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: € 0 (Vj: € 0)
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: € 604.962,63 (Vj: € 351.112,49)
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: € 645.655,46 (Vj: 0)
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren: € 0 (Vj: € 0) 3.204.978,63
27.469.286,98 26.717.335,10

Gewinn-und-Verlust-Rechnung

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01.01.-31.12.2020 Geschäftsjahr 2020
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1 Umsatzerlöse 27.771.723,42
2 Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen -110.845,55
3 Andere aktivierte Eigenleistungen 361.867,00
4 Sonstige betriebliche Erträge,
davon aus Währungsumrechnung: € 2.291 (Vj: 22.339) 623.701,90 28.646.446,77
5 Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren -8.432.474,51
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -3.214.893,91 -11.647.368,42
6 Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -8.331.427,35
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung, -1.501.034,64 -9.832.461,99
davon für Altersvorsorge: € 70.249 (Vj: € 73.003)
7 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -388.133,19
8 Sonstige betriebliche Aufwendungen,
davon aus Währungsumrechnung: € 52.391 (Vj: € 27.687) -9.358.458,99 -31.226.422,59
9 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge,
davon aus Abzinsung von Rückstellungen: € 0 (Vj: € 0)
davon aus verbundenen Unternehmen: € 13.749 (Vj: € 9.596) 20.322,55
10 Zinsen und ähnliche Aufwendungen,
davon aus Aufzinsung von Rückstellungen: € 0 (Vj: € 0)
davon an verbundenen Unternehmen: € 0 (Vj: € 0) -220.305,67
11 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag,
davon latente Steuern: Ertrag € 721.430 (Vj: Ertrag € 510.078) 721.430,35 521.447,23
12 Ergebnis nach Steuern -2.058.528,59
13 Sonstige Steuern -6.586,09
14 Jahresfehlbetrag -2.065.114,68
15 Verlustvortrag aus dem Vorjahr -3.266.785,83
16 Bilanzverlust -5.331.900,51

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01.01.-31.12.2020 Geschäftsjahr 2019
--- --- --- ---
1 Umsatzerlöse 25.169.313,44
2 Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 29.696,36
3 Andere aktivierte Eigenleistungen 0,00
4 Sonstige betriebliche Erträge,
davon aus Währungsumrechnung: € 2.291 (Vj: 22.339) 319.666,15 25.518.675,95
5 Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren -7.566.369,19
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -3.090.158,23 -10.656.527,42
6 Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -7.832.922,56
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung, -1.464.648,75 -9.297.571,31
davon für Altersvorsorge: € 70.249 (Vj: € 73.003)
7 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -390.254,02
8 Sonstige betriebliche Aufwendungen,
davon aus Währungsumrechnung: € 52.391 (Vj: € 27.687) -6.952.189,58 -27.296.542,33
9 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge,
davon aus Abzinsung von Rückstellungen: € 0 (Vj: € 0)
davon aus verbundenen Unternehmen: € 13.749 (Vj: € 9.596) 19.126,12
10 Zinsen und ähnliche Aufwendungen,
davon aus Aufzinsung von Rückstellungen: € 0 (Vj: € 0)
davon an verbundenen Unternehmen: € 0 (Vj: € 0) -193.364,73
11 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag,
davon latente Steuern: Ertrag € 721.430 (Vj: Ertrag € 510.078) 564.268,95 390.030,34
12 Ergebnis nach Steuern -1.387.836,04
13 Sonstige Steuern -4.361,31
14 Jahresfehlbetrag -1.392.197,35
15 Verlustvortrag aus dem Vorjahr -1.874.588,48
16 Bilanzverlust -3.266.785,83

Kapitalflussrechnung

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01.01.-31.12.2020 2020

2019

Ordentliches Periodenergebnis vor Ertragssteuern -2.786.545 -1.956.466
+ Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 388.133 390.254
+/​- Zunahme/​Abnahme der sonstigen Rückstellungen, soweit diese nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 237.549 260.700
+/​- Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/​Erträge 0 0
+/​- Verlust/​Gewinn aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens -234.877 0
+/​- Abnahme/​Zunahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -2.426.764 -1.610.722
+/​- Zunahme/​Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 1.051.642 280.392
+/​- Ein- und Auszahlungen aus außerordentlichen Posten 0 0
-/​+ Gezahlte/​erhaltene Ertragssteuernrn 0 124.547
\= Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit -3.770.863 -2.511.295
+ Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens 500.000 92
- Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen und in das immaterielle Anlagevermögen -1.226.372 -215.371
- Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen 0 -250.000
\= Cashflow aus Investitionstätigkeit -726.372 -465.279
+ Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen 11.030.717 5.073.312
+ Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten 968.910 0
- Auszahlungen für die Tilgung von Krediten -10.420.990 -2.342.120
- Auszahlung für die Rückführung von Darlehen -92.930 0
- Auszahlungen an Unternehmenseigner (Dividende) 0 0
\= Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 1.485.707 2.731.192
\= Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds -3.011.528 -245.382
+ Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 11.316.282 11.561.664
\= Finanzmittelfonds am Ende der Periode 8.304.754 11.316.282

Anhang

1. Angaben zum Unternehmen

Gegenstand der Vectron Systems AG ist die Entwicklung, der Vertrieb und die entgeltliche Überlassung von integrierten Lösungen für Kasseninstallationen und verwandte Systeme, mit software- und cloudbasierten Datenanalyse-, Datenmanagement-, Warenwirtschafts-, CRM- und Service-Modulen, Schnittstellen für Drittanbieter, mit damit verbundenen Dienstleistungen jeder Art und mit der Produktion der dafür erforderlichen Hardware, insbesondere der Kassensysteme und deren Zubehör.

Der Standort Münster ist sowohl Produktions- als auch Verwaltungssitz, von dem aus die Vertriebsregionen des In- und Auslands beliefert werden.

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Firma: Vectron Systems AG
Sitz: Willy-Brandt-Weg 41, 48155 Münster
Registergericht: Amtsgericht Münster
Handelsregister-Nr.: B 10502
Vertretungsberechtigter Vorstand: Thomas Stümmler (CEO)
Silvia Ostermann (COO)
Jens Reckendorf (CTO)

2. Erläuterungen zum Jahresabschluss und zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der vorliegende Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 wurde auf der Grundlage der deutschen handelsrechtlichen und sie ergänzenden rechtsformspezifischen gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften in der Währung Euro (€) aufgestellt.

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn-und-Verlust-Rechnung entspricht den handelsrechtlichen und sie ergänzenden rechtsformspezifischen gesetzlichen Vorschriften. Die Gewinn-und-Verlust-Rechnung ist gem. § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Vom Wahlrecht nach § 265 Abs. 5 HGB ist Gebrauch gemacht worden. Die Gesellschaft gehört gem. § 267 Abs. 2 HGB zu den mittelgroßen Kapitalgesellschaften.

Die Aktien werden seit dem 1. März 2017 im KMU-Segment "Scale" (dem vormaligen Entry Standard) der Deutschen Börse AG gehandelt. Weitere Handelsplätze im Freiverkehr sind neben Frankfurt die Börsen Berlin, Düsseldorf und Stuttgart. Die Gesellschaft ist damit kein kapitalmarktorientiertes Unternehmen i.S.d. § 264 d HGB und folglich ein sogenanntes Non-PIE-Unternehmen.

Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Gegenstände des Sachanlagevermögens werden mit Anschaffungskosten bewertet. Selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind nicht aktiviert worden. Vermögensgegenstände, die der Abnutzung unterliegen, werden um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Es wurde der niedrigere beizulegende Wert angesetzt, wenn dieser bei voraussichtlich dauernder Wertminderung am Abschlussstichtag unter den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten lag. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen werden im Wesentlichen auf der Grundlage der nachfolgenden gruppeneinheitlichen Nutzungsdauern ermittelt.

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Kategorie Jahre
EDV-Programme/​Sonstige Rechte 3-10
POS-Software/​Konstruktionspläne 5-6
Sachanlagevermögen 3-13

Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt zu durchschnittlichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Die fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bewertet, d. h. Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie der fertigungsveranlasste Werteverzehr des Anlagevermögens sind berücksichtigt worden. Es wurde der niedrigere beizulegende Wert angesetzt, wenn dieser am Abschlussstichtag unter den Anschaffungsoder Herstellungskosten lag. Zinsen für Fremdkapital werden nicht einbezogen.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegen verbundene Unternehmen, sonstige Vermögensgegenstände sowie die liquiden Mittel werden zum Nennwert bilanziert. Ausfall- und Wertrisiken bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist in angemessener Form sowohl durch Einzel- als auch Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen worden.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden zum Abschlussstichtag mit dem Devisenkassamittelkurs bewertet. Alle Positionen mit fremder Währung weisen bis auf einen unwesentlichen Anteil Laufzeiten von weniger als einem Jahr auf.

Für temporäre Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen und Schulden werden latente Steuern bilanziert.

Dies umfasst auch latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge, deren erwartete Verlustnutzung innerhalb von 5 Jahren erfolgt.

Rückstellungen werden in der Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden - soweit vorhanden - abgezinst.

Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt.

3. Erläuterungen Aktiva

Die immateriellen Vermögensgegenstände enthalten im Wesentlichen entgeltlich erworbene Softwarelizenzen sowie Entwicklungsdienstleistungen.

Die Gesamtentwicklung des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich (Anlage 4).

Die Vectron Systems AG ist mit 100 % an dem in 2012 gegründeten Tochterunternehmen bonVito GmbH (Münster) beteiligt. Das Eigenkapital der bonVito GmbH beträgt per 31. Dezember 2019 T€ 493 (Vorjahr: T€ 123). Die bonVito GmbH hat das Geschäftsjahr 2019 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von T€ 370 (Vorjahr: T€ 69) abgeschlossen. Das Eigenkapital der bonVito GmbH beträgt per 31. Dezember 2020 T€ 826 (Vorjahr: T€ 493). Die bonVito GmbH hat das Geschäftsjahr 2020 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von T€ 333 (Vorjahr: T€ 370) abgeschlossen. Der Beteiligungsbuchwert ist aufgrund der seit 2018 eingetretenen positiven Entwicklung des Tochterunternehmens mit den fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt.

Seit 2019 hält die Vectron Systems AG 100 % (vorher 75 %) der Anteile an der posmatic GmbH. Die posmatic GmbH ist Anbieter einer Kassensoftware, die auf Hardware der Firma Apple, also iPads, iPods und iPhones läuft. Das Eigenkapital der posmatic GmbH beträgt per 31. Dezember 2019 T€ 414 (Vorjahr: T€ 483). Die Gesellschaft hat das Geschäftsjahr 2019 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von T€ -68 (Vorjahr: T€ -31) abgeschlossen. Das Eigenkapital der posmatic GmbH beträgt per 31. Dezember 2020 T€ 429 (Vorjahr: T€ 414). Die Gesellschaft hat das Geschäftsjahr 2020 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von T€ 15 (Vorjahr: T€ -68) abgeschlossen. Der Beteiligungsbuchwert ist aufgrund der nach geplanten Anlaufverlusten und pandemiebedingten Verschiebungen weiterhin zu erwartenden positiven Entwicklung des Tochterunternehmens mit den fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt.

Seit Ende 2017 ist die VECTRON America INC. für den weiterhin geplanten Aufbau eines Nordamerika-Geschäfts zuständig. Die Vectron Systems AG hält 80 % der Gesellschaftsanteile. Das Eigenkapital der Gesellschaft beträgt per 31. Dezember 2019 TCAD 49 (Vorjahr: TCAD 67). Die Gesellschaft hat das Geschäftsjahr 2019 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von TCAD 18 (Vorjahr: TCAD 18) abgeschlossen. Das Eigenkapital der Gesellschaft beträgt per 31. Dezember 2020 TCAD 31 (Vorjahr: TCAD 49). Die Gesellschaft hat das Geschäftsjahr 2020 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von TCAD 18 (Vorjahr: TCAD 18) abgeschlossen. Der Beteiligungsbuchwert ist aufgrund der nachjustierten noch nicht abgeschlossenen Anlaufphase und pandemiebedingten Verschiebungen sowie der danach zu erwartenden positiven Entwicklung des Tochterunternehmens mit den fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt, zumal die Kassen nunmehr an die Anforderungen der amerikanischen Nutzer weiter angepasst wurden.

Unrealisierte Beteiligungserträge aus o. g. Anteilen, für die eine ausschüttungsgesperrte Rücklage nach § 272 V HGB zu bilden wäre, haben sich im Geschäftsjahr nicht ergeben.

Eine Konzernabschlusspflicht nach § 293 HGB besteht nicht.

Die Vorräte setzen sich zum überwiegenden Teil aus Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen für die Produktion der Kassenmodelle und den Fertigen Erzeugnissen und Waren zusammen. Handelswaren spielen nur eine untergeordnete Rolle, da ein Logistikpartner Bevorratung und Versand übernimmt.

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Entwicklung Eigenkapital

[T€]
Gezeichnetes Kapital * Kapitalrücklage Gewinnrücklagen ** : Gesetzliche Rücklage Bilanzgewinn bzw. -verlust *** Summe
Eigenkapital zum 01.01.2019 6.612,0 5.355,3 40,0 -1.874,6 10.132,7
Dividendenauszahlung
Kapitalerhöhung gegen Einlagen 661,2 4.363,9 5.025,1
Kapitalerhöhung aus bedingtem Kapital 18,7 29,5 48,2
Jahresfehlbetrag -1.392,2 -1.392,2
Eigenkapital zum 31.12.2019 7.291,9 9.748,7 40,0 -3.266,8 13.813,8
Dividendenauszahlung
Kapitalerhöhung gegen Einlagen 727,3 10.255,2 10.982,5
Kapitalerhöhung aus bedingtem Kapital 18,7 29,5 48,2
Jahresfehlbetrag -2.065,1 -2.065,1
Eigenkapital zum 31.12.2020 8.037,9 20.033,4 40,0 -5.331,9 22.779,4

* Im Geschäftsjahr 2020 gezeichnete Aktien aus genehmigtem Kapital: 727.319; im Geschäftsjahr 2020 gezeichnete Aktien aus bedingtem Kapital: 18.664

** Mangels Wertaufholungen bei Vermögensgegenständen des Anlage- und Umlaufvermögens keine Gewinnrücklageneinstellung.

*** Im Bilanzverlust von T€ -5.331,9 (Vj: T€ -3.266,8) ist ein Verlustvortrag von T€ -3.266,8 (Vj: T€ -1.874,6) enthalten.

Der Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten belaufen sich zum Stichtag auf T€ 8.305 (Vorjahr: T€ 11.316). Abseits des normalen Geschäftsverlaufs wurde die Liquidität beeinflusst durch die Kapitalerhöhung im Februar 2020 (+ Mio. € 11) sowie die planmäßige Rückzahlung eines Darlehens über nom. Mio. € 10 zum 31. Dezember 2020.

Aufgrund temporärer Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen und Schulden sowie aufgrund von steuerlichen Verlustvorträgen ergibt sich in zukünftigen Geschäftsjahren eine Steuerentlastung. In Höhe dieser Steuerentlastung wurden aktive latente Steuern aufgrund von Unterschieden hinsichtlich der Nutzungsdauer einiger Anlagegüter und Drohverlustrückstellungen sowie auf steuerliche Verlustvorträge gebildet. Die Bewertung erfolgte mit einem Steuersatz von 31,9 %.

Durch den Ansatz von aktiven latenten Steuern können Gewinne nur ausgeschüttet werden, wenn die nach der Ausschüttung frei verfügbaren Rücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrages und abzüglich eines Verlustvortrages mindestens einen Betrag von T€ 2.891 (Vorjahr: T€ 2.170) aufweisen.

4. Erläuterungen Passiva

Bei den im gezeichneten Kapital ausgewiesenen Aktien handelt es sich um nennwertlose Inhaber-Stückaktien mit je einem Stimmrecht und einem rechnerischen Wert von € 1.

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt € 8.037.842,00 und ist eingeteilt in 8.037.842 nennwertlose Stückaktien. Es hat sich gegenüber dem Vorjahr durch zwei Kapitalerhöhungen erhöht.

U. a. durch die Beschlüsse der Hauptversammlung vom 10. September 2020, die einerseits die Aufhebung des (nicht ausgenutzten) genehmigten Kapitals 2019 und andererseits die Schaffung des genehmigten Kapitals 2020 beinhalteten, wird nachfolgend die Entwicklung der Kapitalien und der eingeräumten Bezugsrechte im Geschäftsjahr dargestellt.

Gemäß Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 19. Juni 2019, wird der Vorstand ermächtigt, bis zum 19. Juni 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft um insgesamt bis zu € 3.636.597,00 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender, nennwertloser Stückaktien gegen Bareinlage und/​oder Sacheinlage zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2019) und dabei einen von der gesetzlichen

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genehmigtes Kapital bedingtes Kapital
Aktien 2018 2019 2020 2011 2017
--- --- --- --- --- --- ---
Ursprünglich beschlossener Nennbetrag (inkl. Berücksichtigung Aktiensplit 1:4 in 2017) 3.305.998 3.636.597 4.009.589 180.000 180.000
Stand 31.12.2018 6.611.996 3.305.998 56.000 180.000
HV-Beschlüsse 2019 -2.644.799 3.636.597
Ausübung 679.863 -661.199 -18.664
Begrenzung
Stand 31.12.2019 7.291.859 0 3.636.597 37.336 180.000
HV-Beschlüsse 2020 -2.909.278 4.009.589
Ausübung 745.983 -727.319 -18.664
Begrenzung
Stand 31.12.2020 8.037.842 0 4.009.589 18.672 180.000
davon eingeräumte Bezugsrechte in Stück: 18.672 84.000
davon im Geld (zum Bilanzstichtag) in €: 147.882 0
davon beizulegender Zeitwert (zum Einräumungsstichtag) in €:

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bedingtes Kapital
2018 2020
--- --- ---
Ursprünglich beschlossener Nennbetrag (inkl. Berücksichtigung Aktiensplit 1:4 in 2017) 200.000 342.581
Stand 31.12.2018 200.000
HV-Beschlüsse 2019
Ausübung
Begrenzung
Stand 31.12.2019 200.000
HV-Beschlüsse 2020 342.581
Ausübung
Begrenzung
Stand 31.12.2020 200.000 342.581
davon eingeräumte Bezugsrechte in Stück: 25.000 0
davon im Geld (zum Bilanzstichtag) in €: 0 0
davon beizulegender Zeitwert (zum Einräumungsstichtag) in €: 0

Regelung abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen. Die Ermächtigung kann einmalig oder mehrfach, ganz oder in Teilmengen ausgenutzt werden. Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates über den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Ausgabe zu entscheiden. Bei Kapitalerhöhungen ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand kann jedoch mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre unter bestimmten Bedingungen ausschließen. Auf der Grundlage der genannten Ermächtigung hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen um € 727.319,00 durch Ausgabe von 727.319 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von € 1,00 je Aktie zu erhöhen. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wurde unter Anwendung der §§ 203 Abs. 1, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgeschlossen. Im Berichtsjahr wurde das genehmigte Kapital 2019 damit in Höhe von € 727.319 ausgenutzt. Im Übrigen wurde es aufgehoben.

Gemäß Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 10. September 2020, wird der Vorstand ermächtigt, bis zum 09. September 2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft um insgesamt bis zu € 4.009.589,00 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender, nennwertloser Stückaktien gegen Bareinlage und/​oder Sacheinlage zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2020) und dabei einen von der gesetzlichen Regelung abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen. Die Ermächtigung kann einmalig oder mehrfach, ganz oder in Teilmengen ausgenutzt werden. Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates über den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Ausgabe zu entscheiden. Bei Kapitalerhöhungen ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand kann jedoch mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre unter bestimmten Bedingungen ausschließen. Im Berichtsjahr wurde das genehmigte Kapital 2020 nicht ausgenutzt.

Das Grundkapital der Gesellschaft ist nominell um bis zu € 180.000,00 bedingt erhöht durch Ausgabe von bis zu 180.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien (bedingtes Kapital 2011). Im Berichtsjahr wurden Bezugsrechte ausgeübt. Im Berichtsjahr 2020 wurden daraus weitere 18.664 Bezugsrechte ausgeübt. Das bedingte Kapital 2011 ist zum Bilanzstichtag effektiv nur noch um bis zu € 18.672,00 bedingt erhöht durch Ausgabe von bis zu 18.672 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien. Zum Bilanzstichtag liegen die Bezugsrechte, die nicht aufwandswirksam behandelt werden, mit T€ 148 im Geld. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Bezugsrechten an leitende Mitarbeiter der Gesellschaft und nachgeordneter verbundener Unternehmen im In- und Ausland nach Maßgabe des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 26. Mai 2011 zu TOP 7. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Bezugsrechten von ihren Rechten Gebrauch machen.

Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu € 180.000,00 bedingt erhöht durch Ausgabe von bis zu 180.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien (bedingtes Kapital 2017). In 2020 wurden daraus keine weiteren Bezugsrechte eingeräumt. Zum Bilanzstichtag liegen die Bezugsrechte, die nicht aufwandswirksam behandelt werden, mit T€ 0 im Geld. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Bezugsrechten an leitende Mitarbeiter der Gesellschaft und nachgeordneter verbundener Unternehmen im In- und Ausland nach Maßgabe der Bestimmungen des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 23. Juni 2017 zu TOP 10. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Bezugsrechten von ihren Rechten Gebrauch machen.

Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu € 200.000,00 bedingt erhöht durch Ausgabe von bis zu 200.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien (bedingtes Kapital 2018). In 2020 wurden daraus keine weiteren Bezugsrechte eingeräumt. Zum Bilanzstichtag liegen die Bezugsrechte, die nicht aufwandswirksam behandelt werden, mit T€ 0 im Geld. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Bezugsrechten an Mitarbeiter der Gesellschaft und nachgeordneter verbundener Unternehmen im In- und Ausland nach Maßgabe der Bestimmungen des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 17. Mai 2018 zu TOP 12. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Bezugsrechten von ihren Rechten Gebrauch machen.

Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu € 342.581,00 bedingt erhöht durch Ausgabe von bis zu 342.581 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien (bedingtes Kapital 2020). In 2020 wurden daraus keine weiteren Bezugsrechte eingeräumt. Zum Bilanzstichtag liegen die Bezugsrechte, die nicht aufwandswirksam behandelt werden, mit T€ 0 im Geld. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Bezugsrechten an leitende Mitarbeiter der Gesellschaft und nachgeordneter verbundener Unternehmen im In- und Ausland nach Maßgabe der Bestimmungen des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 10. September 2020 zu TOP 7. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Bezugsrechten von ihren Rechten Gebrauch machen.

Die Gesellschaft ist gem. § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG für die Zeit bis zum 12. Juni 2020 zum Kauf eigener Aktien ermächtigt. Der Kauf ist auf eine Stückzahl begrenzt, die einem Anteil von 10 % des bestehenden Grundkapitals entspricht. Die Ermächtigung kann innerhalb der Höchstgrenze ganz oder in Teilbeträgen ausgeübt werden. Der Kauf kann über die Börse oder mittels eines öffentlichen Kaufangebots erfolgen. Im Geschäftsjahr wurde hiervon kein Gebrauch gemacht.

Die sonstigen Rückstellungen, die insgesamt als kurzfristig zu klassifizieren sind, teilen sich im Wesentlichen auf nachfolgende Bereiche auf:

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Bezeichnung T€
Urlaub/​Überstunden 189,0
Ausstehende Eingangsrechnungen 323,6
Variable Vergütungsbestandteile 94,3
Übrige Rückstellungen 835,9
Summe 1.442,7

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben sich von T€ 10.421 auf T€ 0 verringert. Ursächlich hierfür ist die fristgerechte Rückzahlung der Darlehen. Zur Absicherung von künftigen Kreditinanspruchnahmen besteht weiterhin eine Warenlagersicherungsübereignung.

Es bestehen bezüglich der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen die üblichen Eigentumsvorbehalte aus dem Erwerb von Vermögensgegenständen.

5. Erläuterungen zur Gewinn-und-Verlust-Rechnung

Der Großteil der Umsätze entfällt auf Einmaleinnahmen, die aus dem Verkauf von selbst entwickelten und produzierten Kassensystemen sowie selbst entwickelter Software (Netzwerkkommunikation, Erweiterungslizenzen) resultieren. Peripheriegeräte (Drucker, Scanner, Kassenschubladen etc.) sowie Dienstleistungen runden das Hardwareangebot von Vectron ab. Mit der Transformation des Geschäftsmodells gewinnen die wiederkehrenden Umsätze an Bedeutung. Diese werden erzielt durch Laufzeitverträge mit Endkunden, durch die digitale Services (u. a. Payment-Lösungen, Tischreservierungen, Lieferdienste, Kundenbindungssysteme etc.) im Zusammenhang mit einem Kassensystem zur Nutzung überlassen werden.

Bei absolut gestiegenen Umsätzen gewinnen die wiederkehrenden Umsätze an Bedeutung, deren Anteil von knapp 5 % auf ca. 9 % des Umsatzes gestiegen ist.

Neben dem klassischen Fachhändler-Verkaufsgeschäft bietet die Gesellschaft auch ein Absatzförderungsmodell ("Sale-and-lease-back mit anschließender Untervermietung dieser Kassen durch Vectron an Endkunden") an. Im Jahr 2020 konnte so ein Umsatz durch den Verkauf von Kassensystemen in Höhe von T€ 1.890 (Vorjahr: T€ 1.626) generiert werden. Die vermittelnden Fachhändler erhalten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses eine Provision, die sich in Summe auf T€ 1.020 (Vorjahr: T€ 845) beläuft. Den Umsatzerlösen aus Untervermietung (T€ 2.461; Vorjahr: T€ 2.717; Ausweis erfolgt unter den Einmalumsätzen) stehen über die drei- bzw. vierjährige Laufzeit entsprechende Leasingaufwendungen (T€ 1.969; Vorjahr: T€ 2.056) unter dem Posten Materialaufwand gegenüber. Unter Eliminierung dieser Effekte sowie von nicht-produktbezogenen Umsätzen mit verbundenen Unternehmen wäre ein bereinigter Umsatz von Mio. € 23,6 (Vorjahr: Mio. € 21,0) sowie ein bereinigter Materialaufwand von Mio. € 8,7 (Vorjahr: Mio. € 7,8) und folglich eine bereinigte Rohertragsquote von 63,4 % (Vorjahr: 63,0 %) "als Kassenhersteller mit klassischem Verkaufsgeschäft" zu verzeichnen, gegenüber einer unbereinigten GuV-Rohertragsquote von 58,1 % (Vorjahr: 57,7 %). Die dargestellte Rohertragsquote ergibt sich aus dem Materialaufwand im Verhältnis zum Umsatz (ohne Bestandsveränderungen).

Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von T€ 624 (Vorjahr: T€ 320) beinhalten Währungskurserträge, verrechnete Sachbezüge, Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und Wertberichtigungen sowie sonstige Erträge. Unter die sonstigen betrieblichen Erträge fallen auch Anlagenverkäufe inkl. Rückkaufsvereinbarungen von zunächst aktivierten Kassensystemen, die Kunden im Rahmen von digitalen Angeboten zur Nutzung überlassen wurden

Die Abschreibungen von T€ 388 (Vorjahr: T€ 390) enthalten ausschließlich planmäßige/​gewöhnliche Abschreibungen.

Die Gewinn-und-Verlust-Rechnung enthält Aufwendungen des Abschlussprüfers für die Jahresabschlussprüfung in Höhe von T€ 48 sowie für die Steuerberatung in Höhe von T€ 20.

Die in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung ausgewiesenen Steuern vom Einkommen und Ertrag beinhalten latente Steuererträge von T€ 721. Darüber hinausgehende Beträge resultieren aus Steuern für vergangene Geschäftsjahre.

Die Bilanz ist unter Berücksichtigung der teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt worden. Von der Möglichkeit zur Dotierung von satzungsmäßigen Rücklagen hat der

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Art des Umsatzes

[T€]
Zeitraum Inland EU Drittland Summe
Einmalumsatz 2020 22.321,6 2.880,1 84,8 25.286,5
2019 18.590,5 5.094,5 313,8 23.998,8
Wiederkehrender Umsatz 2020 2.450,5 34,7 0,0 2.485,2
2019 1.151,3 18,8 0,4 1.170,5
Gesamt 2020 24.772,1 2.914,8 84,8 27.771,7
2019 19.741,8 5.113,3 314,2 25.169,3

Vorstand keinen Gebrauch gemacht. Ebenso ist ein Verwendungsvorschlag/​Verwendungsbeschluss noch nicht existent.

6. Sonstige Angaben

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen in Form von liquiditätsschonenden Leasing- und Mietverpflichtungen belaufen sich auf nominal T€ 13.436 (Vj: T€ 3.988).

Es bestehen Haftungsverhältnisse in Form von Bürgschaften zu Gunsten des verbundenen Unternehmens bonVito GmbH gem. § 251 HGB in Höhe von T€ 323 (Vorjahr: T€ 754). Aufgrund der positiven Entwicklung des Tochterunternehmens wird nicht mit einer Inanspruchnahme gerechnet.

Während des Berichtszeitraumes waren - gem. Methodik des § 267 Nr. 5 HGB ermittelt - durchschnittlich 179 Mitarbeiter (davon 155 Vollzeitangestellte und 24 Tellzeitangesteüte) bei der Vectron Systems AG beschäftigt.

Die Mitglieder des Vorstandes sind unter der Verwaltungsanschrift der Gesellschaft zu erreichen. Im Geschäftsjahr war Thomas Stümmler als Vorstandsvorsitzender für die Bereiche Sales, Sales Support und Marketing, Jens Reckendorf als Vorstand für die Unternehmensbereiche Research & Development, Product Development Hardware, Technical Support sowie Product Management, und Silvia Ostermann als Vorstand für die Bereiche Finance & Controlling, Human Resources, Procurement, Production & Hardware Support sowie Legal & Compliance und Executive Office zuständig.

Die Vorstandsvergütung inklusive Aufwandsentschädigungen, Sachbezügen, Gewinnbeteiligungen und Bezugsrechten für das Geschäftsjahr belaufen sich für Herrn Stümmler auf T€ 224,1 (davon erfolgsabhängig T€ 0,00 zzgl. Bezugsrechte T€ 0,00), für Herrn Reckendorf auf T€ 218,9 (davon erfolgsabhängig T€ 0,00 zzgl. Bezugsrechte T€ 0,00) und für Frau Ostermann auf T€ 171,4 (davon erfolgsabhängig T€ 0,00 zzgl. Bezugsrechte T€ 0,00).

Der Aufsichtsrat setzt sich im Geschäftsjahr 2020 wie folgt zusammen:

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Herr Christian Ehlers (Vorsitzender), bis 10. Sept. 2020 Rechtsanwalt
Herr Prof. Dr. Dr. Claudius Schikora ab 10. Sept. 2020 (Vorsitzender), Präsident der Hochschule für angewandtes Management
Herr Maurice Oosenbrugh (stellv. Vorsitzender), Kaufmann, Geschäftsführender Gesellschafter EUCON GmbH
Herr Heinz-Jürgen Buss, Dipl.-Kaufmann, Geschäftsführer Winkelmann Group GmbH & Co. KG
Herr Thorsten Behrens, Dipl.-Kaufmann, Managing Director, Stephens Inc.

Die Aufsichtsratvergütung für den Vorsitzenden beträgt T€ 30. Die übrigen Aufsichtsratsmitglieder erhalten jeweils T€ 20 als Vergütung. Es erfolgt eine anteilige Zahlung, wenn das Aufsichtsratsmitglied nicht das gesamte Geschäftsjahr im Amt ist.

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Sonstige finanzielle Verpflichtungen

[T€]
davon Restlaufzeit
Gesamt bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre
--- --- --- --- ---
Leasingverpflichtungen * 3.281,2 1.627,2 1.654,0 0
Mietverpflichtungen ** 10.154,8 815,9 3.272,0 6.066,9
Summe 13.436,0 2.443,1 4.926,0 6.066,9

* Die im Rahmen des Absatzförderungsmodells abgeschlossenen Sale-and-lease-back-Geschäfte weisen Ursprungs-Laufzeiten von 36 bzw. 48 Monaten mit einem Restvolumen für nachfolgende Geschäftsjahre in Höhe von T€ 3.027 (Vj: T€ 2.836) auf, denen leicht höhere Untervermieterträge gegenüberstehen.

** Die Mietverpflichtungen beinhalten den Zeitraum bis Mai 2033.

7. Nachtragsberichterstattung /​ Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Stichtag

Die Corona-Pandemie hat das gesamte Jahr 2020 beeinflusst und wirkt auch in 2021 fort. Im Januar 2021 hat Vectron ein KfW-Darlehen über T€ 3.000 für eine Laufzeit von zwei Jahren aufgenommen, womit sich der Liquiditätsbestand auf rd. Mio. € 11 erhöhte. Aufgrund der durchweg gegebenen guten Liquidität der Gesellschaft sowie einer robusten Nachfrage in den ersten drei Monaten 2021, die sich - trotz der Corona-Pandemie -aus veränderten gesetzlichen Anforderungen ("Fiskalisierung") im Heimatmarkt Deutschland ergibt, ist Vectron ausreichend auch für bestandsgefährdende Krisensituationen vorbereitet. Regelmäßige Szenariorechnungen bilden die Grundlage für eine zeitnahe Unternehmenssteuerung und die adäquate Berücksichtigung von gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen. Zudem können darüber hinaus übliche Möglichkeiten in Krisensituationen ergriffen werden. So wird Kurzarbeit bereits als Instrument zur Anpassung an die sinkende Auslastung und zur Kosten red uktion eingesetzt. Ferner könnten möglicherweise Finanzierungslösungen und Kostensenkungsmaßnahmen in Betracht kommen.

Ergänzend wird auf den Prognoseteil des Lageberichts verwiesen.

Münster, den 31. März 2021

Vectron Systems AG

Der Vorstand

Jens Reckendorf

Thomas Stümmler

Silvia Ostermann

Anlagenspiegel (Anlage 4)

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Handelsrecht Anschaffungskosten
Stand 01.01.2020

Umbuchung

Zugang *)

Abgang

Stand 31.12.2020

--- --- --- --- --- ---
I Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 7.719.346,91 0,00 47.297,12 0,00 7.766.644,03
2. Geleistete Anzahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe immaterielle Vermögensgegenstände 7.719.346,91 0,00 47.297,12 0,00 7.766.644,03
II Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 1.410.271,36 0,00 3.999,00 0,00 1.414.270,36
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.517.417,97 0,00 1.175.076,11 255.359,64 2.437.134,44
3. Geleistete Anzahlungen 48.430,00 0,00 0,00 48.430,00 0,00
Summe Sachanlagen 2.976.119,33 0,00 1.179.075,11 303.789,64 3.851.404,80
III Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 2.054.214,15 0,00 0,00 0,00 2.054.214,15
Summe Finanzanlagen 2.054.214,15 0,00 0,00 0,00 2.054.214,15
12.749.680,39 0,00 1.226.372,23 303.789,64 13.672.262,98

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Handelsrecht Abschreibungen
Stand 01.01.2020

Umbuchung

Zugang **)

Abgang **)

Stand 31.12.2020

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I Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 7.590.317,25 0,00 89.388,39 0,00 7.679.705,64
2. Geleistete Anzahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe immaterielle Vermögensgegenstände 7.590.317,25 0,00 89.388,39 0,00 7.679.705,64
II Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 1.269.711,91 0,00 81.705,43 0,00 1.351.417,34
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.250.272,68 0,00 217.039,37 38.667,02 1.428.645,03
3. Geleistete Anzahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe Sachanlagen 2.519.984,59 0,00 298.744,80 38.667,02 2.780.062,37
III Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe Finanzanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
10.110.301,84 0,00 388.133,19 38.667,02 10.459.768,01

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Handelsrecht Buchwerte Stand 31.12.2020

Buchwerte Stand 31.12.2019

I Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 86.938,39 129.029,66
2. Geleistete Anzahlungen 0,00 0,00
Summe immaterielle Vermögensgegenstände 86.938,39 129.029,66
II Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 62.853,02 140.559,45
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.008.489,41 267.145,29
3. Geleistete Anzahlungen 0,00 48.430,00
Summe Sachanlagen 1.071.342,43 456.134,74
III Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 2.054.214,15 2.054.214,15
Summe Finanzanlagen 2.054.214,15 2.054.214,15
3.212.494,97 2.639.378,55

*) Im Geschäftsjahr sind keine Fremdkapitalzinsen im Anlagevermögen aktiviert worden.

**) Im Geschäftsjahr sind keine Zuschreibungen und außerplanmäßigen Abschreibungen im Anlagevermögen erfolgt.

Bericht des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat hat die ihm nach dem Gesetz und der Satzung obliegenden Aufgaben im Geschäftsjahr 2020 wahrgenommen. Der Aufsichtsrat wurde vom Vorstand in alle grundlegenden Unternehmensentscheidungen eingebunden und stets zeitnah über aktuelle Entwicklungen informiert. Neben den turnusmäßigen Sitzungen berichtete der Vorstand jeden Monat im Rahmen einer festdefinierten Budgetberichterstattung schriftlich über die aktuelle wirtschaftliche Lage, gab einen Ausblick auf den Rest des laufenden Geschäftsjahres und zog Vergleiche mit vorangegangenen Berichtsperioden, sodass jederzeit aktuelle Informationen vorlagen. Rückfragen von Aufsichtsratsmitgliedern wurden im Bedarfsfall auch außerhalb der Sitzungen vom Vorstand individuell bzw. in regelmäßig stattfindenden Board-Calls kurzfristig beantwortet. Zu den Beschlussvorschlägen des Vorstandes hat der Aufsichtsrat unter Berücksichtigung der gesetzlichen und satzungsgemäßen Vorgaben seine Entscheidungen abgegeben.

Im Geschäftsjahr 2020 haben vier ordentliche Aufsichtsratssitzungen stattgefunden:

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In der Aufsichtsratssitzung am 23. April 2020 wurde der Jahresabschluss 2019 vom Abschlussprüfer vorgestellt, gemeinsam erörtert und sodann vom Aufsichtsrat festgestellt. Der Lagebericht wurde genehmigt. Der Vorstand berichtete über die aktuelle Marktsituation und Geschäftsentwicklung insbesondere vor dem Hintergrund des pandemiebedingten Lockdowns. Es wurden verschiedene Szenarien und deren finanzielle Auswirkungen unter Zugrundelegung diverser Annahmen vorgestellt sowie Maßnahmen zur Schonung bzw. Erweiterung der Liquidität diskutiert.
Am 10. Juni 2020 fand eine weitere Sitzung des Aufsichtsrates statt. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat über die aktuelle Geschäftslage der Gesellschaft und zeigte die Situation bei den Gastronomen und Bäckereien anhand der Entwicklung selbst erhobener Umsatzdaten auf. Die vor dem Hintergrund der Corona-Situation neu justierten Fokusthemen für die Produktentwicklung wurden vorgestellt.
In der Sitzung des Aufsichtsrates am 10. September 2020 wurde Herr Prof. Dr. Dr. Claudius Schikora als Nachfolger von Herrn Christian Ehlers, der mit Ablauf der Hauptversammlung aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden ist, zum Vorsitzenden des Aufsichtsrates gewählt. Der Vorstand berichtete über die Entwicklung des digitalen Geschäftsmodells, insbesondere zu "Duratec Digital World" (DDW). Es wurden wesentliche Personalveränderungen sowie der Stand der Umstellung auf eine divisionale Organisationsstruktur vorgestellt und erörtert.
In der abschließenden Aufsichtsratssitzung des Jahres am 17. Dezember 2020 wurden dem Aufsichtsrat die geplanten Anpassungen im Vertriebskonzept DDW sowie die Ausweitung des Angebots digitaler Services auf die Marke Vectron vorgestellt und eingehend erläutert. Der Vorstand stellte die neue Reporting-Struktur vor und zeigte den Aufbau und die Inhalte ausgewählter Berichte. Er erläuterte die Budgetplanung 2021, insbesondere die Finanz-, Investitions- und Personalplanung. Der Aufsichtsrat beschloss die weitere Bestellung von Herrn Thomas Stümmler und Herrn Jens Reckendorf zum Vorstand. Die Aufsichtsratsmitglieder Herr HeinzJürgen Buss und Herr Maurice Oosenbrugh wurden aufgrund ihres Ausscheidens aus dem Aufsichtsrat zum 31. Dezember 2020 verabschiedet.

Vorstand und Aufsichtsrat haben eine Entsprechungserklärung nach § 161 AktG abgegeben. Diese ist auf der Website der Gesellschaft allgemein zugänglich gemacht worden. Die Vectron Systems AG erklärt darin, den Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 bzw. nachfolgend vom 20. März 2020 mit Ausnahmen zu befolgen. Die Ausnahmen werden aufgrund von unternehmensspezifischen Gegebenheiten als sinnvoll erachtet. Aufgrund der geringen Mitgliederanzahl des Aufsichtsrates (vier Personen) wurde auf die Bildung von Ausschüssen verzichtet.

Der vom Vorstand vorgelegte Lagebericht und Jahresabschluss für das Jahr 2020 wurde von der Impulse Digital GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Abschlussprüfer hat über die Prüfung in der Aufsichtsratssitzung am 20. April 2021 mündlich berichtet und stand dem Aufsichtsrat für ergänzende Auskünfte zur Verfügung.

Nach Prüfung des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn-und-Verlust-Rechnung, Anhang und Lagebericht) hat der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung des Abschlussprüfers zugestimmt und den Jahresabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Unternehmens für die im Berichtsjahr geleistete erfolgreiche Arbeit.

Münster, im April 2021

Für den Aufsichtsrat

Prof. Dr. Dr. Claudius Schikora, Vorsitzender des Aufsichtsrates

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

Vectron Systems AG, Münster

An die Vectron Systems AG, Münster

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Vectron Systems AG - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2020, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Vectron Systems AG inklusive der Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

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entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 und
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen den uns voraussichtlich nach dem Datum dieses Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellten Geschäftsbericht, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend werden wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu abgeben.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen - sobald sie verfügbar sind - zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

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wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir beim Lesen des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks den Schluss ziehen, dass darin eine wesentliche falsche Darstellung vorliegt, sind wir verpflichtet, den Sachverhalt den für die Überwachung Verantwortlichen mitzuteilen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen -beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen."

Münster, den 13.04.2021

Impulse Digital GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Frank Pühse, Wirtschaftsprüfer