Report Publication Announcement • Jul 1, 2021
Report Publication Announcement
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Finanzbericht: 28518201
![]() ### VARTA AKTIENGESELLSCHAFT #### Ellwangen Jagst #### Bekanntmachung nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 - 31.12.2021 #### Gesellschafterbeschluss für VARTA Micro Production GmbH Die VARTA Aktiengesellschaft mit Sitz in Ellwangen ist die alleinige Gesellschafterin der VARTA Micro Production GmbH mit Sitz in Nördlingen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter HRB 32477 (nachfolgend "Gesellschaft"). In dieser Eigenschaft hält die VARTA Aktiengesellschaft unter Verzicht auf die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher und gesellschaftsvertraglicher Formen und Fristen der Einberufung und Ankündigung eine Gesellschafterversammlung ab und beschließt, was folgt: Der von der VARTA Aktiengesellschaft zu erstellende Konzernabschluss, in dem die VARTA Micro Production GmbH und deren Tochterunternehmen einbezogen werden, nach internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS aufgestellt und beim elektronischen Bundesanzeiger offengelegt. Daraus resultierend wird die Befreiungsvorschrift des § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch genommen und auf die Offenlegung sowie Aufstellung des Anhangs und des Lageberichts der VARTA Micro Production GmbH verzichtet. Die VARTA Aktiengesellschaft ist nach § 302 AktG zur Verlustübernahme verpflichtet. Ellwangen, 21.05.2021 VARTA Aktiengesellschaft Herbert Schein, CEO / Vorstandsvorsitzender Armin Hessenberger, CFO / Finanzvorstand #### Patronatserklärung Die VARTA Aktiengesellschaft ("VARTA AG"), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter HRB 728059, VARTA-Platz 1, 73479 Ellwangen, Deutschland, ist direkte alleinige Gesellschafterin der VARTA Micro Production GmbH ("VMP"), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter HRB 32477, Nürnberger Str. 64-65, 86720 Nördlingen, Deutschland. Die VARTA AG verpflichtet sich gegenüber der VMP gern. § 264 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 HGB, der VMP in der Weise finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, dass die VMP stets in der Lage ist, ihren jeweils fälligen, gegenwärtigen wie auch künftigen Verpflichtungen gegenüber ihren Gläubigem fristgemäß nachzukommen, auch wenn sie in früheren Geschäftsjahren entstanden sind. Diese Erklärung ist gültig bis zum 31.12.2021. Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist danach auszulegen. Ausschließlicher Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten aus dieser Erklärung ist Ellwangen, Deutschland. Ellwangen, 08. Dezember 2020 VARTA Aktiengesellschaft Steffen MunzFinanzvorstand / CFO Armin Hessenberger, Mitglied des Vorstands |
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