Registration Form • Mar 2, 2021
Registration Form
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Finanzbericht: 27791075
| ### VARTA AKTIENGESELLSCHAFT #### Ellwangen Jagst #### §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 #### Gesellschafterbeschluss für VARTA Micro Production GmbH Die VARTA Aktiengesellschaft ("VARTA AG") mit Sitz in Ellwangen ist die alleinige Gesellschafterin der VARTA Micro Production GmbH mit Sitz in Nördlingen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter HRB 32477 ("VMP"). In dieser Eigenschaft hält die VARTA AG unter Verzicht auf die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher und gesellschaftsvertraglicher Formen und Fristen der Einberufung und Ankündigung eine Gesellschafterversammlung ab und beschließt was folgt: Die VMP wird gemäß § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 von der Verpflichtung zur Aufstellung des Anhangs und des Lageberichts sowie von der Verpflichtung zur Offenlegung des Jahresabschlusses und des Lageberichts befreit. Die VARTA AG hat sich laut Patronatserklärung vom 8. Dezember 2020 gegenüber der VMP gemäß § 264 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 HGB verpflichtet, der VMP in der Weise finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, dass die VMP stets in der Lage ist, ihren jeweils fälligen, gegenwärtigen wie auch künftigen Verpflichtungen gegenüber ihren Gläubigem fristgemäß nachzukommen, auch wenn sie in früheren Geschäftsjahren entstanden sind. Diese Patronatserklärung ist gültig bis zum 31.12.2021. Ellwangen, 8. Dezember 2020 VARTA Aktiengesellschaft Steffen Munz Finanzvorstand / CFO Armin Hessenberger Mitglied des Vorstands #### Patronatserklärung Die VARTA Aktiengesellschaft ("VARTA AG"), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter HRB 728059, VARTA-Platz 1, 73479 Ellwangen, Deutschland, ist direkte alleinige Gesellschafterin der #### VARTA Micro Production GmbH ("VMP") eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter HRB 32477, Nürnberger Str. 64-65, 86720 Nördlingen, Deutschland. Die VARTA AG verpflichtet sich gegenüber der VMP gern. § 264 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 HGB, der VMP in der Weise finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, dass die VMP stets in der Lage ist, ihren jeweils fälligen, gegenwärtigen wie auch künftigen Verpflichtungen gegenüber ihren Gläubigem fristgemäß nachzukommen, auch wenn sie in früheren Geschäftsjahren entstanden sind. Diese Erklärung ist gültig bis zum 31.12.2021. Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist danach auszulegen. Ausschließlicher Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten aus dieser Erklärung ist Ellwangen, Deutschland. Ellwangen, 08. Dezember 2020 VARTA Aktiengesellschaft Steffen Munz Finanzvorstand / CFO Armin Hessenberger Mitglied des Vorstands |
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