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VARTA AG

Pre-Annual General Meeting Information Feb 16, 2021

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Pre-Annual General Meeting Information

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Finanzbericht: 27705425

VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA

Ellwangen Jagst

Bekanntmachung nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.10.2020 bis zum 31.12.2020

Niederschrift über die außerordentliche Hauptversammlung der VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA ("Gesellschaft") mit Sitz in Ellwangen vom 4. Dezember 2020 um 11.36 Uhr

Es waren erschienen:

1. von der alleinigen Komplementärin der Gesellschaft VARTA Consumer Komplementär GmbH

(1) der Geschäftsführer Armin Hessenberger

(2) der Geschäftsführer Peter Werner

2. vom Aufsichtsrat der Gesellschaft der Vorsitzende Ivica Vuk

3. von der einzigen Kommanditaktionärin der Gesellschaft, VARTA Consumer Kommandit GmbH,

(1) der Geschäftsführer Steffen Munz

(2) die Geschäftsführerin Julia Weber

4. als Rechtsbeistand David Klünspies

Alle Teilnehmer der Hauptversammlung waren mit der Teilnahme von Herrn David Klünspies als Rechtsbeistand der Gesellschaft einverstanden und beschlossen, dass Herr Klünspies durch die Hauptversammlung führt und Protokoll schreibt. Herr Klünspies eröffnete die Versammlung um 11.36 Uhr.

Die Gesellschaft ist mit einem Grundkapital in Höhe von EUR 210.862,00 ausgestattet, das in 210.862 auf den Namen lautende Stückaktien eingeteilt ist.

Die einzige Kommanditaktionärin der Gesellschaft ist VARTA Consumer Komma nd it GmbH.

Herr Klünspies stellte fest, dass sämtliche Komrnanditaktien vertreten seien. Er fragte die Erschienenen, ob gegen diese Feststellung, dass alle Aktionäre erschienen oder vertreten seien, Einwendungen erhoben würden.

Einwendungen wurden nicht erhoben.

Herr Klünspies legte sodann das Teilnehmerverzeichnis für die Dauer der Hauptversammlung zur Einsicht aus.

Weiter stellte er fest, dass der Aufsichtsrat und die persönlich haftende Gesellschafterin (Ko implements rin) von Ort, Zeitpunkt und Tagesordnung der heutigen Hauptversammlung unterrichtet sind.

Sämtliche Erschienenen erklärten, dass sie höchst vorsorglich auf die Einhaltung aller gesetzlichen und satzungsmäßigen Form- und Fristvorschriften für die Einberufung und Durchführung einer Hauptversammlung verzichten und erkannten die Beschlussfähigkeit der Hauptversammlung an.

ERLEDIGUNG DER TAGESORDNUNG

Der Vorsitzende bestimmte, dass durch Zuruf abgestimmt wird. Sodann wurden die einzelnen Tagesordnungspunkte wie folgt erledigt:

I. Verzicht auf Veröffentlichung des Jahresabschlusses

Der Versammlungsleiter stellt folgenden Vorschlag der persönlich haftenden Gesellschafterin zur Abstimmung:

Der von der VARTA Aktiengesellschaft zu erstellende Konzernabschluss, in dem die VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA (nachfolgend "VCB") einbezogen wird, wird nach internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften aufgestellt und beim elektronischen Bundesanzeiger offengelegt.

Die VARTA Aktiengesellschaft als Mutterunternehmen hat sich gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB mit Patronatserklärung vom 04.12.2020 bereit erklärt, für die von der Gesellschaft bis zum Abschlussstichtag (31.12.2020) eingegangenen Verpflichtungen im darauf folgenden Geschäftsjahr einzustehen. Die VARTA AG wird etwaige Verluste der VGB (Jahresfehlbeträge) wie nach § 302 AktG ausgleichen und darüber hinaus etwaige Engpässe in der Liquidität der VCB ausgleichen.

Die Gesellschaft hat daher die Möglichkeit, gemäß § 264 Abs. 3 HGB auf die Veröffentlichung des Jahresabschlusses für das laufende Rumpfgeschäftsjahr zu verzichten.

Die Hauptversammlung beschloss einstimmig - ohne Stimmenthaltungen -auf die Veröffentlichung des Jahresabschlusses für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01.10.2020 bis 31.12.2020 zu verzichten.

Herr Klünspies stellte das Ergebnis der Beschlussfassung fest und verkündete es.

II. Verzicht auf Aufstellung des Anhangs und Lageberichts

Der Versammlungsleiter stellt folgenden Vorschlag der persönlich haftenden Gesellschafterin zur Abstimmung:

Die Gesellschaft hat gemäß den obigen Ausführungen zu Tagesordnungspunkt I, auch die Möglichkeit, gemäß § 264 Abs. 3 HGB auf die Aufstellung des Anhangs und Lageberichts für das laufende Rumpfgeschäftsjahr zu verzichten.

Die Hauptversammlung beschloss einstimmig -ohne Stimmenthaltungen -auf die Aufstellung des Anhangs sowie des Lageberichts für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01.10.2020 bis 31.12.2020 zu verzichten.

Herr Klünspies stellte das Ergebnis der Beschlussfassung fest und verkündete es.

III. Bestellung des Abschlussprüfers für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Oktober 2020 - 31. Dezember 2020

Die Hauptversammlung beschloss einstimmig -ohne Stimmenthaltungen - die vom Aufsichtsrat vorgeschlagene Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Berlin zum Abschlussprüfer der Gesellschaft für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Oktober 2020 - 31. Dezember 2020 zu bestellen, mit Herrn Bröker als Prüfungs-Manager.

Herr Klünspies stellte das Ergebnis der Beschlussfassung fest und verkündete es.

ZUSTIMMUNG DER PERSÖNLICH HAFTENDEN GESELLSCHAFTERIN GEMÄSS § 21 DER SATZUNG

Namens der persönlich haftenden Gesellschafterin erklärten ihre Geschäftsführer Armin Hessen berger und Peter Werner folgendes zu Protokoll:

Gemäß § 21 der Satzung wird den von der Hauptversammlung zu den Tagesordnungspunkten I, II und III gefassten Beschlüssen zugestimmt.

Die Vorsitzende stellte die Erledigung der Tagesordnung der Hauptversammlung fest und schloss die Versammlung um 11.45 Uhr.

Vorsitzender des Aufsichtsrats

Ivica Vuk

Für die Komplementäre

VARTA Consumer Komplementär GmbH

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Armin Hessenberger Peter Werner

Patronatserklärung

Die VARTA Aktiengesellschaft ("VARTA AG"), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter HRB 728059, VARTA-Platz 1,73479 Ellwangen, Deutschland ist mittels Beteiligung an der VARTA Consumer Batteries Benelux B.V., Niederlande, indirekte Muttergesellschaft der VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA ("VCB") eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter HRB 510581, Alfred-Krupp-Str. 9, 73479 Ellwangen, Deutschland VARTA AG verpflichtet sich hiermit gegenüber VCB gern. § 264 III Nr. 2 HGB, für die von VCB bis zum Abschlussstichtag (31.12.2020) eingegangenen Verpflichtungen im darauf folgenden Geschäftsjahr einzustehen. Die VARTA AG wird etwaige

Verluste der VCB (Jahresfehlbeträge) wie nach § 302 AktG ausgleichen und darüber hinaus etwaige Engpässe in der Liquidität der VCB ausgleichen.

Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist danach auszulegen.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist Ellwangen, Deutschland.

Ellwangen, 4. Dezember 2020

VARTA Aktiengesellschaft

Vorstandsvorsitzender /​ CEO

Herbert Schein

Vorstandsmitglied

Armin Hessenberger

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