Annual / Quarterly Financial Statement • Apr 9, 2020
Annual / Quarterly Financial Statement
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Aktiva
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| (IN T€) | ANHANG | 31. DEZEMBER 2019 | 31. DEZEMBER 2018 |
|---|---|---|---|
| Sachanlagen | 7 | 247.896 | 112.803 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 8 | 20.783 | 21.174 |
| Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen und sonstige Beteiligungen | 9 | 55 | 348 |
| Andere finanzielle Vermögenswerte | 11/38 | 548 | 359 |
| Latente Steueransprüche | 16 | 1.271 | 1.477 |
| Sonstige Vermögenswerte | 14 | 17.909 | 15.670 |
| Langfristige Vermögenswerte | 288.462 | 151.831 | |
| Vorräte | 12 | 63.995 | 56.699 |
| Vertragsvermögenswerte | 13/38 | 2.032 | 2.370 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 13/38 | 51.966 | 26.345 |
| Steuererstattungsansprüche | 14 | 216 | 549 |
| Sonstige Vermögenswerte | 14/38 | 17.378 | 14.161 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 15 | 244.781 | 149.741 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 380.368 | 249.865 | |
| Bilanzsumme | 668.830 | 401.696 | |
| PASSIVA | |||
| (IN T€) | ANHANG | 31. DEZEMBER 2019 | 31. DEZEMBER 2018 |
| Gezeichnetes Kapital | 40.422 | 38.200 | |
| Kapitalrücklage | 250.619 | 149.374 | |
| Gewinnrücklagen | 68.700 | 41.627 | |
| Jahresüberschuss | 50.390 | 25.260 | |
| Sonstige Rücklagen | 4.456 | 3.535 | |
| Eigenkapital des VARTA AG Konzerns | 17 | 414.587 | 257.996 |
| Nicht beherrschende Anteile | 17 | 215 | 1.426 |
| Eigenkapital | 17 | 414.802 | 259.422 |
| Leasingverbindlichkeiten | 20.476 | - | |
| Andere finanzielle Verbindlichkeiten | 19 | 2.832 | 6.200 |
| Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer | 20 | 27.241 | 23.639 |
| Erhaltene Anzahlungen | 22/38 | 34.296 | 30.247 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 23 | 95 | 93 |
| Passive latente Steuern | - | - | |
| Sonstige Rückstellungen | 24 | 3.839 | 243 |
| Langfristige Schulden | 88.779 | 60.422 | |
| Steuerschulden | 21 | 14.325 | 7.261 |
| Leasingverbindlichkeiten | 4.603 | - | |
| Andere finanzielle Verbindlichkeiten | 19 | 4.058 | 2.720 |
| Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer | 20 | 1.195 | 1.048 |
| Vertragsverbindlichkeiten | 22/38 | 11.198 | 8.435 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie erhaltene Anzahlungen | 22/38 | 88.807 | 35.021 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 23 | 20.025 | 11.018 |
| Sonstige Rückstellungen | 24 | 4.407 | 4.304 |
| Abgegrenzte Schulden | 25 | 16.631 | 12.045 |
| Kurzfristige Schulden | 165.249 | 81.852 | |
| Schulden | 254.028 | 142.274 | |
| Bilanzsumme | 668.830 | 401.696 |
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| (IN T€) | ANHANG | 2019 | 2018 |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 26/6 | 362.692 | 271.650 |
| Erhöhung der fertigen und unfertigen Erzeugnisse | 27 | 643 | 3.899 |
| Aktivierte Eigenleistungen | 4.313 | 4.152 | |
| Sonstige betriebliche Erträge | 31 | 7.760 | 7.109 |
| Materialaufwand | 28 | -123.527 | -106.867 |
| Personalaufwand | 29 | -114.406 | -92.440 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 32 | -45.853 | -40.114 |
| EBITDA | 91.622 | 47.389 | |
| Abschreibungen | 30 | -20.855 | -10.518 |
| Betriebsergebnis (EBIT) | 70.767 | 36.871 | |
| Finanzertrag | 34 | 601 | 160 |
| Finanzaufwand | 34 | -1.127 | -416 |
| Übriger Finanzertrag | 35 | 3.488 | 368 |
| Übriger Finanzaufwand | 35 | -2.644 | -631 |
| Finanzergebnis | 318 | -519 | |
| Gewinn- und Verlustanteile an Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden | 9 | -6 | 130 |
| Ergebnis vor Steuern | 71.079 | 36.482 | |
| Ertragsteueraufwendungen | 36 | -20.615 | -10.779 |
| Konzernergebnis | 50.464 | 25.703 | |
| Zuordnung des Gewinns: | |||
| Aktionäre der VARTA AG | 50.390 | 25.260 | |
| Nicht beherrschende Anteile | 74 | 443 |
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| (IN T€) | ANHANG | 2019 | 2018 |
|---|---|---|---|
| Konzernergebnis | 50.464 | 25.703 | |
| Posten, die nicht in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden | |||
| Neubewertung der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen | 20 | -1.900 | 188 |
| Neubewertung des Erstattungsanspruchs Schuldbeitritt | 20 | 2.626 | 180 |
| Steuereffekt | 21 | -200 | -102 |
| 526 | 266 | ||
| Posten, die in den Gewinn oder Verlust umgegliedert wurden oder anschließend umgegliedert werden können | |||
| Währungsumrechnungsdifferenzen | 36 | 537 | 1.345 |
| Ergebnis der Fair Value-Änderungen von Cashflow-Hedges | 38 | 545 | -729 |
| Steuereffekt | 36 | -159 | 212 |
| 923 | 828 | ||
| Sonstiges Ergebnis nach Steuern | 1.449 | 1.094 | |
| Gesamtergebnis | 51.913 | 26.797 | |
| Zuordnung des Gewinns: | |||
| Aktionäre der VARTA AG | 51.837 | 26.351 | |
| Nicht beherrschende Anteile | 76 | 446 |
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| ANHANG | 2019 | 2018 | |
|---|---|---|---|
| Unverwässertes Ergebnis je Aktie | 18 | 1,28 | 0,66 |
| Verwässertes Ergebnis je Aktie | 18 | 1,28 | 0,66 |
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| (IN T€) | ANHANG | 31. DEZEMBER 2019 | 31. DEZEMBER 2018 |
|---|---|---|---|
| Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit | |||
| Ergebnis vor Steuern | 71.079 | 36.482 | |
| Nettofinanzergebnis abzüglich übriger Finanzaufwand/Finanzertrag | 35 | 526 | 256 |
| Ergebnisse aus der At-Equity-Bewertung | 9 | 6 | -130 |
| Abschreibungen | 30/7/8 | 20.855 | 10.518 |
| Gewinne und Verluste aus dem Verkauf von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten | 134 | 4 | |
| Übrige liquiditätsunwirksame Erträge und Aufwendungen | -1.539 | 1.317 | |
| Veränderungen Working Capital | |||
| Vorräte | 12 | -7.154 | -2.288 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie übrige kurzfristige Vermögenswerte | 13 | -28.230 | -8.031 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie übrige kurzfristige und langfristige Verbindlichkeiten | 22 | 58.030 | 38.026 |
| Rückstellungen und Verbindlichkeiten aus Personalvorsorge | 20 | 4.881 | 583 |
| Bezahlte Ertragsteuern | -12.854 | -6.891 | |
| Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit | 105.734 | 69.846 | |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | |||
| Auszahlungen aus dem Kauf von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen | 30/7/8 | -102.803 | -56.275 |
| Aktivierte Eigenleistungen | -4.313 | -4.152 | |
| Einzahlungen aus dem Verkauf von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen | 542 | 96 | |
| Ein-/ Auszahlungen aus der Aufnahme von Ausleihungen | 0 | -394 | |
| Investitionen in Finanzanlagen | -204 | 0 | |
| Einzahlungen aus Ausleihungen | 11 | 0 | 87 |
| Einzahlung aus der Rückführung der Kapitaleinlage von assoziierten Unternehmen | 377 | 1.500 | |
| Erhaltene Zinsen | 595 | 156 | |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | -105.806 | -58.982 | |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | |||
| Einzahlungen aus Kapitalmaßnahmen | 103.753 | 0 | |
| Zahlungen für Kosten aus der Kapitalerhöhung | -1.633 | 0 | |
| Aufnahme von finanziellen Verbindlichkeiten | 19 | 2.243 | 1.470 |
| Tilgung von kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten | 19 | -9.065 | -1.489 |
| Bezahlte Zinsen | -416 | -95 | |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | 94.882 | -114 | |
| Nettoveränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 94.810 | 10.750 | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente per 1. Januar | 15/37 | 149.741 | 138.536 |
| Auswirkungen von Wechselkursänderungen | 230 | 455 | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente per 31. Dezember | 15 | 244.781 | 149.741 |
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| SONSTIGE RÜCKLAGEN | |||
|---|---|---|---|
| (IN T€) | GEZEICHNETES KAPITAL* | KAPITALRÜCKLAGE | GEWINNRÜCKLAGEN* |
| --- | --- | --- | --- |
| Stand am 31. Dezember 2017 | 38.200 | 146.719 | 41.843 |
| IFRS 15 - Anpassung 01.01.2018 | 0 | 0 | -633 |
| IFRS 9 - Anpassung 01.01.2018 | 0 | 0 | 151 |
| Stand am 01. Januar 2018 | 38.200 | 146.719 | 41.361 |
| Effekt aus aktienbasierter Vergütung | 0 | 2.655 | 0 |
| Gesamtergebnis | |||
| Jahresergebnis | 0 | 0 | 25.260 |
| Sonstiges Ergebnis | 0 | 0 | 266 |
| Gesamtergebnis | 0 | 0 | 25.526 |
| Stand am 31. Dezember 2018 | 38.200 | 149.374 | 66.887 |
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| SONSTIGE RÜCKLAGEN | |||
|---|---|---|---|
| (IN T€) | WÄHRUNGSDIFFERENZEN | HEDGING RESERVE | NICHT BEHERRSCHENDE ANTEILE |
| --- | --- | --- | --- |
| Stand am 31. Dezember 2017 | 2.582 | 128 | 980 |
| IFRS 15 - Anpassung 01.01.2018 | 0 | 0 | 0 |
| IFRS 9 - Anpassung 01.01.2018 | 0 | 0 | 0 |
| Stand am 01. Januar 2018 | 2.582 | 128 | 980 |
| Effekt aus aktienbasierter Vergütung | 0 | 0 | 0 |
| Gesamtergebnis | |||
| Jahresergebnis | 0 | 0 | 443 |
| Sonstiges Ergebnis | 1.342 | -517 | 3 |
| Gesamtergebnis | 1.342 | -517 | 446 |
| Stand am 31. Dezember 2018 | 3.924 | -389 | 1.426 |
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| (IN T€) | SONSTIGE RÜCKLAGEN SUMME EIGENKAPITAL |
|---|---|
| Stand am 31. Dezember 2017 | 230.452 |
| IFRS 15 - Anpassung 01.01.2018 | -633 |
| IFRS 9 - Anpassung 01.01.2018 | 151 |
| Stand am 01. Januar 2018 | 229.970 |
| Effekt aus aktienbasierter Vergütung | 2.655 |
| Gesamtergebnis | |
| Jahresergebnis | 25.703 |
| Sonstiges Ergebnis | 1.094 |
| Gesamtergebnis | 26.797 |
| Stand am 31. Dezember 2018 | 259.422 |
* Gewinnrücklagen inklusive Jahresergebnis
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| SONSTIGE RÜCKLAGEN | |||
|---|---|---|---|
| (IN T€) | GEZEICHNETES KAPITAL* | KAPITALRÜCKLAGE | GEWINNRÜCKLAGEN* |
| --- | --- | --- | --- |
| Stand am 01. Januar 2019 | 38.200 | 149.374 | 66.887 |
| Effekt aus aktienbasierter Vergütung | 0 | 870 | 0 |
| Veränderung Minderheitenausweis ** | 0 | 0 | 1.287 |
| Kapitalerhöhung | 2.222 | 101.531 | 0 |
| Transaktionskosten aus Kapitalerhöhung | 0 | -1.156 | 0 |
| Gesamtergebnis | |||
| Jahresergebnis | 0 | 0 | 50.390 |
| Sonstiges Ergebnis | 0 | 0 | 526 |
| Gesamtergebnis | 0 | 0 | 50.916 |
| Stand am 31. Dezember 2019 | 40.422 | 250.619 | 119.090 |
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| SONSTIGE RÜCKLAGEN | |
|---|---|
| (IN T€) | WÄHRUNGS-DIFFERENZEN |
| --- | --- |
| Stand am 01. Januar 2019 | 3.924 |
| Effekt aus aktienbasierter Vergütung | 0 |
| Veränderung Minderheitenausweis ** | 0 |
| Kapitalerhöhung | 0 |
| Transaktionskosten aus Kapitalerhöhung | 0 |
| Gesamtergebnis | |
| Jahresergebnis | 0 |
| Sonstiges Ergebnis | 535 |
| Gesamtergebnis | 535 |
| Stand am 31. Dezember 2019 | 4.459 |
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| SONSTIGE RÜCKLAGEN | ||
|---|---|---|
| (IN T€) | HEDGING RESERVE | NICHT BEHERRSCHENDE ANTEILE |
| --- | --- | --- |
| Stand am 01. Januar 2019 | -389 | 1.426 |
| Effekt aus aktienbasierter Vergütung | 0 | 0 |
| Veränderung Minderheitenausweis ** | 0 | -1.287 |
| Kapitalerhöhung | 0 | 0 |
| Transaktionskosten aus Kapitalerhöhung | 0 | 0 |
| Gesamtergebnis | ||
| Jahresergebnis | 0 | 74 |
| Sonstiges Ergebnis | 386 | 2 |
| Gesamtergebnis | 386 | 76 |
| Stand am 31. Dezember 2019 | -3 | 215 |
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| (IN T€) | SONSTIGE RÜCKLAGEN SUMME EIGENKAPITAL |
|---|---|
| Stand am 01. Januar 2019 | 259.422 |
| Effekt aus aktienbasierter Vergütung | 870 |
| Veränderung Minderheitenausweis ** | 0 |
| Kapitalerhöhung | 103.753 |
| Transaktionskosten aus Kapitalerhöhung | -1.156 |
| Gesamtergebnis | |
| Jahresergebnis | 50.464 |
| Sonstiges Ergebnis | 1.449 |
| Gesamtergebnis | 51.913 |
| Stand am 31. Dezember 2019 | 414.802 |
* Gewinnrücklagen inklusive Jahresergebnis
** vgl. Erläuterungen Kapitel 17 Eigenkapital
Die VARTA Aktiengesellschaft (VARTA AG) ist ein Unternehmen mit Sitz in Ellwangen (Jagst), Deutschland, die im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm, Deutschland, unter HRB 728059 eingetragen ist. Der vorliegende Konzernabschluss des Unternehmens umfasst das Unternehmen und seine Tochtergesellschaften (zusammen als "VARTA AG Konzern" bezeichnet). Der Abschlussstichtag für die VARTA AG, sämtliche Tochtergesellschaften und für die Konzernrechnung ist der 31. Dezember 2019. Dieser Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung des Unternehmens, dargestellt. Alle in Euro dargestellten Finanzinformationen wurden, soweit nicht anders angegeben, auf den nächsten Tausender gerundet. Der Konzernabschluss wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie in der EU angewendet, erstellt.
Die Geschäftstätigkeiten der VARTA AG, welche sie durch die operativen Tochtergesellschaften betreibt, umfasst die Produktion, Vertrieb, Forschung und Entwicklung in zwei Geschäftssegmenten: "Microbatteries" und "Power & Energy". Der VARTA AG Konzern ist ein internationales und global agierendes Unternehmen und kann auf über 130 Jahre Erfahrung zurückblicken.
Der VARTA AG Konzern hat seinen Sitz in Ellwangen, VARTA-Platz 1, Deutschland. Die oberste Muttergesellschaft der VARTA AG ist die Montana Tech Components AG, nachfolgend die "MTC", (Reinach, Schweiz).
Die Aktien der VARTA AG werden am regulierten Markt unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A0TGJ5, der International Securities Identification Number (ISIN) DE000A0TGJ55 sowie dem Börsenkürzel "VAR1" gehandelt. Seit dem 23. Dezember 2019 ist die VARTA zudem im MDAX und im TecDAX gelistet.
Im Geschäftsjahr 2019 wurden keine Unternehmenserwerbe oder Unternehmensverkäufe getätigt.
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| 2019 | 2018 | |||
|---|---|---|---|---|
| VOLLKONSOLIDIERUNG | EQUITY-KONSOLIDIERUNG | VOLLKONSOLIDIERUNG | EQUITY-KONSOLIDIERUNG | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Stand 1. Januar | 12 | 2 | 11 | 2 |
| Abgang Konsolidierungskreis | 0 | -1 | 0 | 0 |
| Neugründung | 0 | 0 | 1 | 0 |
| Stand 31. Dezember | 12 | 1 | 12 | 2 |
Die in den Konsolidierungskreis einbezogenen Gesellschaften sind im Kapitel 42 aufgeführt (vgl. Erläuterungen 42 "Beteiligungsgesellschaften")
Die Konzernrechnung der VARTA AG und ihrer Tochtergesellschaften für das Geschäftsjahr 2019 ist gemäß § 315e Abs. 1 HGB nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) und den ergänzenden deutschen handelsrechtlichen Vorschriften des § 315a Abs. 2 HGB aufgestellt. Dabei finden die am Bilanzstichtag geltenden Standards des IASB Anwendung, die von der Europäischen Union übernommen worden sind. Die Bezeichnung IFRS umfasst auch die noch gültigen International Accounting Standards (IAS). Ebenso werden die zum 31. Dezember 2019 verbindlich geltenden Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) angewendet.
Entsprechend IAS 1.25 erfolgte die Aufstellung des Konzernabschlusses unter der Annahme der Unternehmensfortführung.
Der Konsolidierungskreis umfasst alle Gesellschaften, welche die VARTA AG direkt oder indirekt beherrscht. Von Beherrschung wird dann gesprochen, wenn die VARTA AG die Mehrheit der Stimmrechte (unter Einbezug potenzieller Stimmrechte) hält bzw. aufgrund einer beherrschenden Stellung die Finanz- und Geschäftspolitik mittelbar oder unmittelbar bestimmen und somit Nutzen aus der Geschäftstätigkeit ziehen kann. Diese Gesellschaften werden voll konsolidiert. Die Erstkonsolidierung von Tochtergesellschaften erfolgt zum Zeitpunkt der Kontrollübernahme. Zu dem Zeitpunkt, an dem die Kontrolle endet, werden die Tochtergesellschaften entkonsolidiert.
Konzerninterne Gewinne und Verluste, Aufwendungen und Erträge sowie die zwischen konsolidierten Gesellschaften bestehenden Forderungen und Verbindlichkeiten werden eliminiert.
Gemeinschaftsunternehmen, an denen die VARTA AG direkt oder indirekt mit 50 % beteiligt ist, beziehungsweise für welche die Führungsverantwortung paritätisch wahrgenommen wird, werden nach der "Equity-Methode" gemäß IAS 28 bilanziert.
In den Erläuterungen 42 "Beteiligungsgesellschaften" sind die konsolidierten Gesellschaften in einer Tabelle dargestellt.
Die Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis (FVOCI) oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) klassifiziert und bewertet. Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Gruppen von Vermögenswerten werden, soweit vorhanden, zum niedrigeren Wert aus Buchwert und Fair Value abzüglich der erwarteten Veräußerungskosten angesetzt.
Die Konzernwährung ist der Euro. Soweit nichts anderes vermerkt ist, werden alle Betragsangaben in tausend Euro (T€) angegeben.
In der Regel richtet sich die funktionale Währung der jeweiligen Konzerngesellschaften nach deren primärem Wirtschaftsumfeld und entspricht grundsätzlich der jeweiligen Landeswährung. Für einen überwiegenden Teil der Aktivitäten ist der Euro (EUR bzw. €) die funktionale Währung, weshalb auch die vorliegende Konzernrechnung in Euro (EUR bzw. €) erstellt wurde.
Wir weisen darauf hin, dass Rundungsdifferenzen zu den sich mathematisch genau ergebenden Werten (Geldeinheiten, Prozentangaben usw.) auftreten können.
Den kurzfristigen Vermögenswerten werden Aktivposten zugeordnet, die entweder im ordentlichen Geschäftszyklus des Konzerns innerhalb eines Jahres realisiert oder konsumiert werden oder zu Handelszwecken gehalten werden. Alle übrigen Aktiva werden den langfristigen Vermögenswerten zugeordnet.
Den kurzfristigen Verbindlichkeiten werden alle Verpflichtungen zugeordnet, welche der Konzern im Rahmen des ordentlichen Geschäftszyklus unter Verwendung von operativen Geldflüssen tilgen wird oder die innerhalb eines Jahres ab Bilanzstichtag fällig werden. Alle übrigen Verpflichtungen werden den langfristigen Verbindlichkeiten zugeordnet.
Die einzelnen Gesellschaften erstellen ihre Abschlüsse in funktionaler bzw. lokaler Währung. In der vorliegenden Konzernrechnung werden die in Fremdwährung gehaltenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten mit dem Kurs zum Bilanzstichtag in Euro umgerechnet. Das Eigenkapital wird zu historischen Kursen geführt. Aufwendungen und Erträge werden zu Durchschnittskursen der jeweiligen Periode in Euro umgerechnet. Die sich aus der Umrechnung ergebenden Differenzen werden in der konsolidierten Gesamtergebnisrechnung erfasst. Erst bei einem Abgang oder Entkonsolidierung einer Tochtergesellschaft werden die Umrechnungsdifferenzen erfolgswirksam erfasst.
Transaktionen in Fremdwährung werden zum jeweiligen Tageskurs in die funktionale Währung umgerechnet. Ausstehende Beträge in Fremdwährungen werden bei monetären Posten zu Stichtagskursen und bei nichtmonetären Posten zu historischen Kursen umgerechnet. Zum Fair Value bilanzierte nicht-monetäre Fremdwährungsposten werden zum Wechselkurs des Neubewertungszeitpunktes umgerechnet. Die sich aus der Umrechnung zum Stichtagskurs ergebenden Fremdwährungsgewinne und -verluste werden, ausgenommen Umrechnungen von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten und Nettoinvestitionen in ausländische Geschäftsbetriebe, in der Erfolgsrechnung unter dem übrigen Finanzergebnis ausgewiesen. Die für die Währungsumrechnung zugrunde gelegten Wechselkurse mit wesentlichem Einfluss auf die Konzernrechnung stellen sich wie folgt dar:
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| 1 EURO ENTSPRICHT | DURCHSCHNITTSKURS | STICHTAGSKURS | ||
|---|---|---|---|---|
| 2019 | 2018 | 2019 | 2018 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| US Dollar (USD) | 1,1195 | 1,1810 | 1,1234 | 1,1450 |
Es resultieren weitere Wechselkurseffekte aus chinesischem Yuan (CNY) und rumänischem LEU (RON), diese sind jedoch für den VARTA AG Konzern nicht wesentlich.
IFRS 9 enthält drei grundsätzliche Kategorien zur Klassifizierung für finanzielle Vermögenswerte: zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im sonstigen Ergebnis bewertet (FVOCI) sowie zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Gewinn oder Verlust bewertet (FVTPL). Die Klassifizierung der finanziellen Vermögenswerte nach IFRS 9 erfolgt auf der Grundlage des Geschäftsmodells des Unternehmens zur Steuerung finanzieller Vermögenswerte und der Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme. Nach IFRS 9 werden Derivate, die in Verträge eingebettet sind, bei denen die Basis ein finanzieller Vermögenswert im Anwendungsbereich des Standards ist, niemals getrennt bilanziert. Stattdessen wird das hybride Finanzinstrument insgesamt im Hinblick auf die Klassifizierung beurteilt.
Im Konzernabschluss der Gruppe werden die nicht-derivativen und derivativen Finanzinstrumente in die folgenden Kategorien eingeteilt:
| ― | Schuldinstrumente zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet; |
| ― | Schuldinstrumente erfolgsneutral zum Fair Value bewertet (FVOCI), wobei die kumulierten Gewinne und Verluste bei Ausbuchung des finanziellen Vermögenswerts in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden; |
| ― | Schuldinstrumente, Derivate und Eigenkapitalinstrumente erfolgswirksam zum Fair Value bewertet (FVTPL); |
| ― | Eigenkapitalinstrumente, die als FVOCI bewertet eingestuft werden, wobei die Gewinne und Verluste bei Ausbuchung des finanziellen Vermögenswerts im sonstigen Ergebnis (OCI) bleiben (kein Recycling). |
Nicht-derivative Finanzinstrumente umfassen Anlagen in Eigenkapital- und Schuldinstrumente, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Kredite und Darlehen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Verbindlichkeiten.
Damit ein Fremdkapitalinstrument die Kriterien für eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten oder für eine FVOCI-Bewertung erfüllt, muss es Cashflows generieren, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. Käufe oder Verkäufe finanzieller Vermögenswerte werden zum Handelstag angesetzt bzw. ausgebucht.
Neben der Prüfung der Zahlungsstrombedingung hängt die Klassifizierung auch vom Geschäftsmodell ab, in dessen Rahmen das Unternehmen den finanziellen Vermögenswert hält.
Fremdwährungs- und Rohstoffpreisrisiken werden im Konzern mit derivativen Finanzinstrumenten ökonomisch abgesichert. Derivative Finanzinstrumente werden ausschließlich zur Absicherung der aus der operativen Geschäftstätigkeit erwachsenen Risiken eingesetzt. Für die Wechselkursabsicherung geplanter Cashflows wird eine 12-monatige Liquiditätsplanung als Basis für die abzuschließenden Cashflow-Hedges herangezogen.
Devisentermingeschäfte und Commodity Swaps werden bei Vertragsabschluss zum Fair Value angesetzt, wobei direkt zurechenbare Transaktionskosten ergebniswirksam verbucht werden. Die Folgebewertung erfolgt zum Fair Value. Bewertungsänderungen des effektiven Teils eines Derivats werden zunächst erfolgsneutral in der Rücklage für Cashflow-Hedges und erst bei Realisierung des Grundgeschäfts erfolgswirksam erfasst, sofern die abgesicherte Transaktion zum Ansatz eines finanziellen Vermögenswerts führt und die Voraussetzungen für "Hedge Accounting" gemäß IFRS 9 vorliegen. Falls die Voraussetzungen nicht vorliegen, wird erfolgswirksam zum fair value bewertet. Führt die abgesicherte erwartete Transaktion später zum Ansatz eines nicht finanziellen Vermögenswerts, wird der Betrag aus der Cashflow-Hedge Rücklage ausgebucht und direkt in die erstmaligen Anschaffungskosten einbezogen. Der ineffektive Teil wird sofort erfolgswirksam angesetzt.
Die Wirksamkeit von Sicherungsgeschäften, die die Voraussetzungen für "Hedge Accounting" erfüllen, wird prospektiv überprüft. Prospektiv wird die "Critical Terms Match Method" angewendet.
Die Derivative werden zum Handelstag erfasst.
Der Betrag, um den die Summe der übertragenen Gegenleistung im Rahmen einer Unternehmensakquisition die anteiligen Zeitwerte der einzeln identifizierbaren erworbenen Vermögenswerte und Schulden übersteigt, wird als Geschäftswert angesetzt.
Forschungsaufwand im Hinblick auf die Erlangung von neuem Grundlagen- oder technologischem Wissen und Verständnis wird aufwandswirksam erfasst. Entwicklungskosten im Hinblick auf neue Produkte und Prozesse werden dann aktiviert, wenn im Wesentlichen die folgenden Bedingungen nachweisbar und kumuliert erfüllt sind:
| ― | technische Machbarkeit zur Fertigstellung des Projekts in dem Sinne, dass es zur ökonomischen Verwertung durch Eigennutzung oder Verkauf zur Verfügung steht; |
| ― | beabsichtigte Vollendung des Projektes und Verwertung durch Verkauf oder Eigennutzung; |
| ― | Fähigkeit zur Eigennutzung oder zum Verkauf des immateriellen Vermögenswertes; |
| ― | Darlegung des künftigen ökonomischen Vorteils. Unter anderem muss das Unternehmen den Nachweis zum Vorliegen eines Marktes für den immateriellen Vermögenswert selbst oder die von diesem zu generierenden Produkte liefern. Im Falle der Eigennutzung ist nachzuweisen, dass der betreffende Vermögenswert nutzbringend ist; |
| ― | Verfügbarkeit der erforderlichen technischen, finanziellen und anderen Ressourcen zur Vollendung des Projektes oder um den Vermögenswert zu nutzen oder zu verkaufen; |
| ― | zuverlässige Ermittlung der dem immateriellen Vermögenswert während der Entwicklungsphase zuzuordnenden Kosten. |
Aktivierte Entwicklungskosten werden zum Anschaffungs- bzw. Herstellungswert abzüglich kumulierter Abschreibungen und anderen Wertberichtigungen bewertet (vgl. Erläuterungen 4.10 "Werthaltigkeitstest "). Die Nutzungsdauer wird projektabhängig festgelegt und orientiert sich an der voraussichtlichen Nutzbarkeit der Entwicklung.
Zu den sonstigen immateriellen Vermögenswerten zählen gewerbliche Schutzrechte, welche Marken und Patente umfassen, Lizenzen sowie sonstige immaterielle Vermögenswerte.
Immaterielle Vermögenswerte mit bestimmbarer Nutzungsdauer werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen bilanziert (vgl. Erläuterungen 4.10 "Werthaltigkeitstest "). Immaterielle Vermögenswerte werden aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass aus ihnen ein wirtschaftlicher Nutzen erzielt wird. Alle anderen Aufwendungen werden zum Zeitpunkt der Erfassung direkt der Erfolgsrechnung belastet. Die Abschreibung von immateriellen Vermögenswerten erfolgt linear über die geschätzte Nutzungsdauer und beginnt ab dem Zeitpunkt, ab dem sie für die Nutzung zur Verfügung stehen. Die geschätzte Nutzungsdauer für gewerbliche Schutzrechte, Lizenzen und sonstige immaterielle Vermögenswerte beträgt drei bis zehn Jahre.
Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden nicht abgeschrieben, aber jährlich einem Werthaltigkeitstest (vgl. Erläuterungen 4.10 "Werthaltigkeitstest ") unterzogen.
Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellkosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungen. Nachträgliche Investitionen werden nur aktiviert, soweit sie den zukünftigen wirtschaftlichen Nutzen des Anlagegutes erhöhen. Alle übrigen Aufwendungen für Sachanlagen werden sofort im Aufwand erfasst.
Sachanlagen, mit Ausnahme von Grundstücken, werden linear und erfolgswirksam über die folgenden voraussichtlichen Nutzungsdauern abgeschrieben:
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| Gebäude | 20 - 33 Jahre |
| Technische Anlagen und Maschinen | 5 - 20 Jahre |
| Andere Anlagen | 2 - 15 Jahre |
Die Abschreibungsmethoden, die Nutzungsdauer und die angenommenen Restwerte werden, falls nicht unwesentlich, jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst.
Bei Anlagenabgängen wird die Differenz zwischen den Buchwerten und dem Nettoveräußerungserlös erfolgswirksam in den sonstigen betrieblichen Erträgen oder in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.
Der Konzern mietet verschiedene Büro-, Lagergebäude sowie Anlagen und Fahrzeuge. Mietverträge werden in der Regel für feste Zeiträume von 3 bis 10 Jahren abgeschlossen, können jedoch Verlängerungsoptionen beinhalten. Die Mietkonditionen werden individuell ausgehandelt und beinhalten eine Vielzahl von unterschiedlichen Konditionen. Die Leasingverträge enthalten keine Kreditbedingungen, jedoch dürfen geleaste Vermögenswerte nicht als Sicherheit für Kreditaufnahme verwendet werden.
Bis einschließlich 2018 wurden in der VARTA Gruppe abgeschlossene Leasingverträge als Operating-Leasingverhältnisse eingestuft. Zahlungen im Rahmen von Operating-Leasingverhältnissen (abzüglich etwaiger vom Leasinggeber erhaltener Anreize) wurden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfolgswirksam erfasst.
Seit dem 1. Januar 2019 beurteilt der Konzern, ob der Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswertes gegen Zahlung eines Entgeltes für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren. Um zu beurteilen, ob ein Vertrag das Recht zur Kontrolle eines identifizierten Vermögenswertes beinhaltet, legt VARTA die Definition eines Leasingverhältnisses nach IFRS 16 zugrunde. Jede Leasingrate wird in einen Tilgungs- und einen Finanzierungsanteil aufgeteilt. Die Finanzierungsaufwendungen werden über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfolgswirksam erfasst, so dass sich für jede Periode ein konstanter periodischer Zinssatz auf den Restbetrag der Verbindlichkeit ergibt. Das Nutzungsrecht wird linear über den kürzeren der beiden Zeiträume aus Nutzungsdauer und Laufzeit des Leasingvertrages abgeschrieben.
Vermögenswerte und Schulden aus Leasingverhältnissen werden bei Erstansatz zu Barwerten erfasst. Die Leasingverbindlichkeiten beinhalten den Barwert folgender Leasingzahlungen
| ― | feste Zahlungen (einschließlich de facto fester (in-substance fixed) Zahlungen, abzgl. etwaiger zu erhaltender Leasinganreize (lease incentives)) |
| ― | variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder (Zins-) Satz gekoppelt sind |
Leasingzahlungen werden mit dem, dem Leasingverhältnis zugrundeliegenden, impliziten Zinssatz abgezinst, sofern dieser bestimmbar ist. Andernfalls erfolgt eine Abzinsung mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz, d. h. dem Zinssatz, den der VARTA Konzern zahlen müsste, wenn er Mittel aufnehmen müsste, um in einem vergleichbaren wirtschaftlichen Umfeld einen Vermögenswert mit einem vergleichbaren Wert und vergleichbaren Bedingungen zu erwerben.
Nutzungsrechte werden zu Anschaffungskosten bewertet, die sich wie folgt zusammensetzen:
| ― | der Betrag der Erstbewertung der Leasingverbindlichkeit |
| ― | alle entstandenen anfänglichen direkten Kosten und |
| ― | geschätzte Kosten, die bei Demontage oder Beseitigung des zugrunde liegenden Vermögenswerts, bei der Wiederherstellung des Standorts, an dem sich dieser befindet, oder bei Rückversetzung des zugrunde liegenden Vermögenswertes in den in der Leasingvereinbarung verlangten Zustand entstehen. |
VARTA nimmt sowohl die Anwendungserleichterung für kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse, denen Vermögenswerte von geringem Wert zugrunde liegen, in Anspruch. Diese werden linear als Aufwand im Gewinn oder Verlust erfasst. Als kurzfristige Leasingverhältnisse gelten Leasingverträge mit einer Laufzeit von bis zu 12 Monaten. Vermögenswerte mit geringem Wert sind bspw. IT-Ausstattung und kleinere Büromöbel.
Die Leasingverbindlichkeit wird zum fortgeführten Buchwert unter Nutzung der Effektivzinsmethode bewertet. Sie wird neu bewertet, wenn sich die künftigen Leasingzahlungen aufgrund einer Index- oder (Zins-)Satzänderung verändern, wenn der Konzern seine Einschätzung über die Ausübung einer Kauf-, Verlängerungs- oder Kündigungsoption ändert oder sich eine de facto feste Leasingzahlung ändert. Bei einer solchen Neubewertung der Leasingverbindlichkeit wird eine entsprechende Anpassung des Buchwertes des Nutzungsrechtes vorgenommen.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert, die in der Regel dem Nominalwert abzüglich gebildeter Wertberichtigungen für das Kreditrisiko entsprechen (vgl. Erläuterungen 38.2 "Finanzrisikomanagement").
Neben erforderlichen Einzelwertberichtigungen für spezifisch bekannte Forderungsrisiken werden gemäß dem Modell der "erwarteten Kreditverluste" ("ECL") zusätzlich auf Erfahrungswerten basierende Wertberichtigungen gebildet. Sobald ausreichende Hinweise dafür bestehen, dass eine Forderung definitiv nicht mehr bezahlt wird, wird die Forderung direkt ausgebucht bzw. mit der dafür gebildeten Einzelwertberichtigung verrechnet.
Erlöse werden vom Konzern dann erfasst, wenn die Verfügungsmacht über die Waren oder Dienstleistungen auf den Kunden übergeht. VARTA erfasst einen Vertragsvermögenswert gegen Erlöse, wenn die Verfügungsmacht auf den Kunden aufgrund der Voraussetzungen übergangen ist, die Leistung aber noch nicht fakturiert werden kann. Eine Vertragsverbindlichkeit wird erfasst, wenn der Kunde den Kaufpreis (ganz oder teilweise) gezahlt oder das Unternehmen hat einen Anspruch auf eine solche Zahlung hat, und zwar noch bevor das Unternehmen die entsprechenden Waren übertragen oder Dienstleistungen erbringen konnte.
Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zum niedrigeren Nettoveräußerungswert bewertet. Der Nettoveräußerungswert ist der erwartete, durchschnittliche Verkaufspreis abzüglich noch anfallender Fertigstellungs- und Verkaufskosten.
Selbst erstellte Produkte werden zu Herstellungskosten, zugekaufte Produkte zu Anschaffungskosten bewertet. Die Herstellungskosten enthalten die Material- und Fertigungseinzelkosten sowie die direkt zurechenbaren Gemeinkosten. Die Produktionsgemeinkosten werden auf der Basis normaler Produktionskapazitäten ermittelt. Die Bewertung der Vorräte erfolgt in der Regel auf Basis des First-in-First-out-Verfahrens (FIFO Verfahren). Abwertungen werden vorgenommen, wenn der Nettoveräußerungswert unter dem Buchwert liegt.
Im VARTA AG Konzern bestehen verschiedene anteilsbasierte Vergütungsprogramme. Hierbei handelt es sich um ein von der VGG GmbH, Wien, aufgelegtes Mitarbeiter-Aktienprogramm (MSOP) und um ein "Long-Term Incentive Program" (LTI-Programm) für ein Vorstandsmitglied, das im Geschäftsjahr 2019 in eine langfristige, nicht aktienbasierte Erfolgsvergütung (Wertzuwachsvergütung) geändert wurde. Die Höhe der auszuzahlenden Wertzuwachsvergütung ist vom künftig erzielten EBITDA abhängig.
Das MSOP wird in Aktien oder Geld ausgeglichen. Der Personalaufwand wird bei der VARTA AG über den Erdienungszeitraum erfasst. Die Gegenbuchung erfolgt in der Kapitalrücklage. Das LTI-Programm sah vor, dass in Aktien oder in Geld ausgeglichen wird und stellte daher bis zur Vertragsänderung eine Kombination aus einer aktienbasierten und einer in Geld auszugleichenden Komponente dar. Der Personalaufwand wurde bei der VARTA AG über den Erdienungszeitraum erfasst und die Gegenbuchung erfolgte bis zur Vertragsänderung in der Kapitalrücklage (für den Ausgleich in Aktien) oder in den Personalverbindlichkeiten. Mit der Vertragsänderung erfolgte eine Umgliederung in die langfristigen sonstigen abgegrenzten Schulden für Personal.
Der beizulegende Zeitwert der anteilsbasierten Vergütungssysteme wurde nach der Black-Scholes- Formel bestimmt. Zu weiteren Details verweisen wir auf 33 "Anteilsbasierte Vergütungsvereinbarungen".
Die Bewertung von finanziellen Vermögenswerten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, wird zu jedem Bilanzstichtag überprüft, um festzustellen, ob die Werthaltigkeit des finanziellen Vermögenswertes gegeben ist. Eine Wertminderung wird vorgenommen, wenn objektive Hinweise vorliegen, dass der Buchwert den erzielbaren Betrag übersteigt. Als objektive Hinweise darauf, dass bei finanziellen Vermögenswerten Wertminderungen eingetreten sind, gelten:
| ― | der Ausfall oder Verzug eines Schuldners |
| ― | die Umstrukturierung eines dem Konzern geschuldeten Betrags zu Bedingungen, die der Konzern anderenfalls nicht in Betracht ziehen würde |
| ― | Hinweise, dass ein Schuldner oder Emittent in Insolvenz geht |
| ― | nachteilige Veränderungen beim Zahlungsstand von Kreditnehmern oder Emittenten |
| ― | das Verschwinden eines aktiven Marktes für ein Wertpapier aufgrund finanzieller Schwierigkeiten |
| ― | beobachtbare Daten, die auf eine merkliche Verminderung der erwarteten Zahlungen einer Gruppe finanzieller Vermögenswerte hindeuten |
Nach dem allgemeinen Wertminderungsmodell werden alle Vermögenswerte in drei Kategorien eingeteilt:
Zu Beginn sind Vermögenswerte unabhängig von ihrer Kreditqualität der Kategorie 1 zuzuordnen. Nur Vermögenswerte, die einen expliziten Hinweis auf Verlusterwartung haben, sind der zweiten oder dritten Kategorie zuzuordnen. Bei Verschlechterung der Bonität kommt es zu Umgliederungen in Kategorie 2 oder 3. Im VARTA AG Konzern wird auf kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen das vereinfachte Verfahren angewandt (vgl. 38.2 "Finanzrisikomanagement").
Der Konzern berücksichtigt Hinweise auf Wertminderungen für diese finanziellen Vermögenswerte sowohl auf der Ebene des einzelnen Vermögenswertes als auch auf kollektiver Ebene. Alle Vermögenswerte, die für sich genommen bedeutsam sind, werden im Hinblick auf spezifische Wertminderungen beurteilt. Diejenigen, die sich als nicht spezifisch wertgemindert herausstellen, werden anschließend kollektiv auf etwaige Wertminderungen beurteilt, die eintreten könnten, aber noch nicht identifiziert worden sind. Vermögenswerte, die für sich genommen nicht bedeutsam sind, werden kollektiv auf Wertminderungen beurteilt, indem Vermögenswerte mit ähnlichen Risikoeigenschaften in einer Gruppe zusammengefasst werden.
Bei der Beurteilung kollektiver Wertminderungen verwendet der Konzern historische Informationen über den zeitlichen Anfall von Einzahlungen und die Höhe der eingetretenen Verluste, angepasst um eine Ermessensentscheidung des Managements darüber, ob die aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Kreditbedingungen derart sind, dass die tatsächlichen Verluste wahrscheinlich größer oder geringer sind als die Verluste, die aufgrund der historischen Trends zu erwarten wären.
Eine Wertminderung wird als Differenz zwischen dem Buchwert und dem Barwert der geschätzten künftigen Cashflows berechnet, abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz des Vermögenswertes. Verluste werden im Gewinn oder Verlust erfasst und in einem Konto für Wertberichtigungen wiedergegeben. Falls der Konzern keine realistischen Aussichten auf die Einbringlichkeit des Vermögenswertes hat, werden die Beträge abgeschrieben. Wenn ein nach der Erfassung der Wertberichtigung eintretendes Ereignis eine Verringerung der Höhe der Wertberichtigung zur Folge hat, wird die Verringerung der Wertberichtigung im Gewinn oder Verlust erfasst.
Die Buchwerte der nichtfinanziellen Vermögenswerte oder zahlungsmittelgenerierenden Einheiten im Anwendungsbereich des IAS 36 werden zu jedem Bilanzstichtag dahingehend beurteilt, ob Indikatoren für eine Wertminderung vorliegen. Liegen solche Indikatoren vor, wird eine entsprechende Werthaltigkeitsbeurteilung durchgeführt.
Für immaterielle Vermögenswerte, welche eine unbestimmbare Nutzungsdauer haben oder noch nicht zur Nutzung zur Verfügung stehen, wird der erzielbare Betrag jährlich zum gleichen Zeitpunkt für die Zahlungsmittel generierende Einheit (Cash Generating Unit bzw. einer CGU) bestimmt.
Der erzielbare Betrag einer CGU wird nach der Discounted Cash-Flow (DCF) Methode bestimmt und ist der höhere von Nutzungswert und Fair Value abzüglich Veräußerungskosten. Die DCF-Methode reagiert besonders sensibel in Bezug auf den gewählten Diskontierungszins und die vom Vorstand geschätzten zukünftigen Zahlungsflüsse. Der Diskontierungszins basiert auf den gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten (WACC) der jeweiligen CGUs. Er wird ausgehend von einem risikolosen Zins und einer Marktrisikoprämie berechnet. Zusätzlich reflektiert der Diskontierungszins die aktuelle Markteinschätzung und Risiken der CGUs unter Berücksichtigung von Peer-Group Informationen. Bei der Bestimmung des Nutzungswertes werden die geschätzten künftigen Cashflows auf den Barwert abgezinst. Für die Durchführung von Wertminderungstests werden die Vermögenswerte in die kleinste Gruppe von Vermögenswerten eingeteilt, welche unabhängige Geldzuflüsse erzeugen (Zahlungsmittel generierende Einheiten).
Eine Wertminderung liegt dann vor, wenn der Buchwert eines Vermögenswertes oder einer Zahlungsmittel generierenden Einheit den geschätzten erzielbaren Wert übersteigt. Der erzielbare Betrag ist der höhere Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Kosten der Veräußerung und dem Nutzungswert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Wertminderungen werden ergebniswirksam verbucht. Wertminderungen einer Zahlungsmittel generierenden Einheit oder einer Gruppe Zahlungsmittel generierender Einheiten werden zuerst dem Goodwill und anschließend anteilsmäßig den anderen Vermögenswerten der Einheit bzw. der Gruppe zugewiesen. Ausgenommen sind einzelne Vermögenswerte einer Einheit bzw. einer Gruppe, deren Fair Values abzüglich Veräußerungskosten ihren Buchwert überdecken.
Bei wertgeminderten Vermögenswerten (außer Goodwill) wird zu jedem Bilanzstichtag beurteilt, ob Indikatoren vorliegen, dass der Verlust geringer geworden ist oder nicht länger besteht. Zuschreibungen von Wertminderungen werden auf den gestiegenen erzielbaren Betrag vorgenommen, jedoch maximal bis zu dem fortgeschriebenen ursprünglichen Buchwert des Vermögenswertes.
Der Konzern bietet für Teile der Belegschaft neben den staatlichen Altersversorgungsleistungen auch leistungsorientierte und beitragsorientierte Pläne an. Die Pensionspläne bieten altersbedingte Leistungen und Leistungen im Falle des Todes oder Invalidität. Leistungsorientierte Pläne, "Arbeitnehmerleistungen" nach IAS 19 bestehen in Deutschland und in Singapur.
Im Fall der beitragsorientierten Pläne entsprechen die in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Aufwendungen den Beiträgen des Arbeitgebers.
Für alle wesentlichen leistungsorientierten Pläne wird die leistungsorientierte Verpflichtung (defined benefit obligation - "DBO") jährlich von unabhängigen Versicherungsmathematikern ermittelt, indem der Barwert der DBO nach dem Anwartschaftsbarwert (projected unit credit method) berechnet wird. Der Abzinsungssatz basiert auf dem Zinssatz für qualitativ hochwertige Unternehmensanleihen mit nahezu identischen Laufzeiten wie die leistungsorientierten Verpflichtungen. Die in der laufenden Periode entstandenen Kosten der Arbeitnehmerleistungen werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. In der Bilanz wird das zum beizulegenden Zeitwert bewertete Planvermögen mit der leistungsorientierten Verpflichtung saldiert ausgewiesen.
Eine Erhöhung der Plankosten aus vergangenen Mitarbeiterleistungen, die auf neue oder verbesserte Planvorteile zurückzuführen ist (nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand), wird linear als Aufwand aus der Erwerbstätigkeit oder sonstigen Leistungen an Arbeitnehmer angesetzt, bis die betreffenden Leistungen anfallen.
Der Konzern ermittelt die Nettozinsaufwendungen (Erträge) auf die Nettoschuld (Vermögenswert) aus leistungsorientierten Versorgungsplänen für die Berichtsperiode mittels Anwendung des Abzinsungssatzes, der für die Bewertung der leistungsorientierten Verpflichtung zu Beginn der jährlichen Berichtsperiode verwendet wurde. Dieser Abzinsungssatz wird auf die Nettoschuld (Vermögenswert) aus leistungsorientierten Versorgungsplänen zu diesem Zeitpunkt angewendet. Dabei werden etwaige Änderungen berücksichtigt, die infolge der Beitrags- und Leistungszahlungen im Verlauf der Berichtsperiode bei der Nettoschuld (Vermögenswert) aus leistungsorientierten Versorgungsplänen eintreten. Nettozinsaufwendungen und andere Aufwendungen für leistungsorientierte Pläne werden im Gewinn oder Verlust erfasst.
Neubewertungen der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen werden unmittelbar im sonstigen Ergebnis erfasst. Die Neubewertung umfasst die versicherungsmathematisch errechneten Gewinne und Verluste, den Ertrag aus Planvermögen (ohne Zinsen) und die Auswirkung der etwaigen Vermögensobergrenze (ohne Zinsen).
Werden die Leistungen eines Plans verändert oder wird ein Plan gekürzt, wird die entstehende Veränderung der die nachzuverrechnende Dienstzeit betreffenden Leistung oder der Gewinn oder Verlust bei der Kürzung unmittelbar im Gewinn oder Verlust erfasst. Der Konzern erfasst Gewinne und Verluste aus der Abgeltung eines leistungsorientierten Plans zum Zeitpunkt der Abgeltung.
Überschussbeträge werden nur dann erfasst, wenn sie dem Konzern tatsächlich in Form von künftigen Beitragszahlungen oder -reduktionen zur Verfügung stehen.
Mit einem Unternehmen wurde im Jahr 2017 ein Vertrag abgeschlossen, in dem sich das Unternehmen verpflichtet hat, gegen Zahlung eines vereinbarten Entgelts Pensionsverpflichtungen einer Konzerngesellschaft im Rahmen eines Schuldbeitritts mit Erfüllungsübernahme zu übernehmen. Dabei werden die per 31.12.2016 bestehenden erdienten Pensionsverpflichtungen in der betroffenen Konzerngesellschaft bilanziert und mit den Berechtigten abgewickelt, gleichzeitig erfolgt eine Bilanzierung des Erstattungsanspruchs gegenüber dem Unternehmen sowie die regelmäßige Verrechnung ausbezahlter Pensionsansprüche. Der fortgeführte Erstattungsanspruch wird nach IAS 19 ermittelt, der Fair Value des Vermögenswertes wird unter Berücksichtigung der implementierten Sicherungsmaßnahmen jährlich überprüft.
Zuwendungen der öffentlichen Hand, welche entstandene Aufwendungen kompensieren, werden planmäßig in den Zeiträumen, in denen die Aufwendungen anfallen, im Gewinn oder Verlust erfasst.
Sonstige Zuwendungen der öffentlichen Hand in Bezug auf Vermögenswerte werden zunächst als passivische Abgrenzungsposten zum beizulegenden Zeitwert erfasst, wenn eine angemessene Sicherheit darüber besteht, dass sie gewährt werden und der Konzern die mit der Zuwendung verbundenen Bedingungen erfüllen wird. Anschließend werden diese sonstigen Zuwendungen der öffentlichen Hand planmäßig über den Zeitraum der Nutzungsdauer des Vermögenswertes als sonstige Erträge im Gewinn oder Verlust erfasst.
Sofern die Ansatzkriterien für Rückstellungen nicht erfüllt sind und die Möglichkeit eines Zahlungsmittelabflusses bei der Erfüllung unwahrscheinlich ist, erfolgt eine Angabe als Eventualverbindlichkeit (soweit hinreichend bewertbar). Der als Eventualverbindlichkeit angegebene Betrag entspricht der bestmöglichen Schätzung der möglichen Verpflichtung zum Bilanzstichtag. Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten werden regelmäßig überprüft und bei neuen Erkenntnissen oder geänderten Umständen angepasst.
Unter abgegrenzte Schulden fallen künftige Ausgaben, die zwar hinsichtlich der Höhe oder des Zeitpunktes unsicher sind, deren Unsicherheit jedoch geringer ist als bei den Rückstellungen. Dabei handelt es sich um Verbindlichkeiten für erhaltene oder gelieferte Gegenstände oder Dienstleistungen, die weder bezahlt noch in Rechnung gestellt oder formal vereinbart wurden. Hierzu gehören auch kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern (zum Beispiel Prämien und Urlaubsansprüche). Die abgegrenzten Schulden werden in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme als Verbindlichkeit angesetzt.
Diese Verbindlichkeiten werden bei der erstmaligen Erfassung zum Marktwert abzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten bilanziert. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten, wobei die Differenz zwischen dem Marktwert und dem zu tilgenden Betrag erfolgswirksam anhand der Effektivzinsmethode verbucht wird. Die sonstigen Finanzverbindlichkeiten werden nur dann als langfristig ausgewiesen, wenn der Rückzahlungstermin bedingungslos mehr als ein Jahr nach dem Bilanzstichtag liegt. Revolvierend ausnutzbare Beträge werden als langfristig ausgewiesen, wenn die gesamte Ziehungsperiode für den Finanzierungsrahmen die Jahresfrist übersteigt.
Rückstellungen sind Verbindlichkeiten, die hinsichtlich der Höhe oder des Zeitpunktes unsicher sind. Sie werden angesetzt, wenn der Konzern aufgrund eines vergangenen Ereignisses eine gegenwärtige Verpflichtung gegenüber Dritten hat, ein Mittelabfluss zur Erfüllung dieser Verpflichtung wahrscheinlich ist und die Höhe des Betrages zuverlässig bestimmt werden kann. Rückstellungen werden dann diskontiert, wenn der Effekt wesentlich ist. Rückstellungen, bei denen der voraussichtliche Mittelabfluss binnen des nächsten Jahres erfolgt, werden als kurzfristig klassifiziert, alle anderen Rückstellungen als langfristig.
Nach IFRS 15 erfolgt die Erfassung eines Erlöses, wenn ein Kunde Verfügungsgewalt über Güter oder Dienstleistungen erlangt.
Die Bestimmung, ob die Verfügungsgewalt zeitpunkt- oder zeitraumbezogen übergeht, erfordert Ermessensentscheidungen. So ist z.B. für die zeitraumbezogene Umsatzrealisierung zu untersuchen, ob Produkte kundenspezifisch sind und ob für bereits erbrachte Leistungen im Falle eines Vertragsabbruchs ein Anspruch auf Erhalt einer Zahlung inklusive einer angemessenen Gewinnmarge besteht.
Der Hauptanteil der Umsätze aus Produktverkäufen wird zeitpunktbezogen realisiert, da in den meisten Fällen keine kundenspezifischen Produkte verkauft werden, bei denen kein alternativer Nutzen vorliegt. Ein alternativer Nutzen liegt im VARTA AG Konzern auch vor, wenn spezifische Produkte mit unwesentlichem Aufwand (z.B. Änderung der Verpackung) an andere Kunden verkauft werden können.
Naturalrabattansprüche werden zum Zeitpunkt der Produktlieferung, aus welcher der Anspruch erwächst, nach bester Schätzung erlösmindernd berücksichtigt. Bei Lieferung des Naturalrabatts wird die erlösmindernde Vertragsverbindlichkeit aufgelöst. Kundenansprüche aus Bonusvereinbarungen oder Rücknahmeverpflichtungen werden zum Zeitpunkt der Produktlieferung als Vertragsverbindlichkeit erfasst. Für die Konsignationslager bei VARTA ist eine Umsatzlegung bei Erlangung der Verfügungsmacht durch den Kunden durchzuführen, d.h. sobald sich die Ware im Konsignationslager des Kunden befindet und nicht erst, wenn er die Ware aus dem Lager entnimmt.
Die zeitraumbezogene Umsatzrealisierung findet im VARTA AG Konzern hauptsächlich im Segment Power & Energy Anwendung und bezieht sich im Wesentlichen auf mehrjährige Forschungsaufträge. Hier erfolgt die Bestimmung des Leistungsfortschritts auf Basis der Input basierten Methode.
Die wesentlichen Zahlungsbedingungen beinhalten eine Fälligkeit von 30 Tagen netto. In Verbindung mit dem Verkauf von Produkten bestehende Gewährleistungsgarantien und Haftungsansprüche, diese richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften oder marktüblichen Gepflogenheiten.
Das Zinsergebnis enthält Erträge aus Finanzanlagen und liquiden Mitteln sowie Aufwendungen aus sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten. Zinserträge und -aufwendungen werden in der Periode, in welcher sie anfallen, ergebniswirksam unter Verwendung der Effektivzinsmethode erfasst.
Das übrige Finanzergebnis umfasst Gewinne aus dem Verkauf von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten, Veränderungen des Fair Values von ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten, Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten und die Umrechnungsdifferenzen aus Fremdwährungstransaktionen.
Die Ertragsteuern beinhalten sowohl die laufenden als auch die latenten Ertragsteuern. Ertragsteuern werden erfolgswirksam erfasst, es sei denn, sie stehen in Verbindung zu einer Position, welche direkt in der Konzern Gesamtergebnisrechnung erfasst wird.
Laufende Ertragsteuern werden basierend auf dem zu versteuernden Ergebnis berechnet, unter Anwendung der am Bilanzstichtag geltenden Steuersätze.
Latente Steuern werden grundsätzlich auf alle temporären Differenzen zwischen den ausgewiesenen Bilanzwerten von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten berechnet. Die Bewertung erfolgt zu den für die jeweiligen Konzerngesellschaften anwendbaren bzw. voraussichtlich anwendbaren Steuersätzen.
Für folgende temporäre Differenzen werden keine latenten Steuern erfasst: Ersterfassung von Goodwill, erstmalig erfasste Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit einer Transaktion, welche weder das steuerbare Ergebnis noch das Jahresergebnis beeinflusst, und temporäre Differenzen auf Anteile an Tochtergesellschaften, sofern es wahrscheinlich ist, dass die temporären Differenzen in absehbarer Zukunft nicht realisiert werden.
Aktive latente Steuern aus verrechenbaren Verlustvorträgen und temporären Differenzen werden nur so weit berücksichtigt, als eine Verrechenbarkeit mit zukünftigen steuerbaren Gewinnen wahrscheinlich ist. Die Beurteilung basiert auf der vom Aufsichtsrat genehmigten Unternehmensplanung.
Der Konzern ist als divisionale Organisation bzw. Spartenorganisation aufgestellt. Die Geschäftstätigkeit wird über die anwendungsbezogenen Geschäftssegmente "Microbatteries" und "Power & Energy" organisiert. Die Steuerung des Geschäftes erfolgt in den jeweiligen Sparten entlang der operativen Wertschöpfungskette über alle geografischen Regionen und Länder hinweg.
Die Überwachung erfolgt durch den CODM ("Chief Operation Decision Maker"). Der CODM ist der Vorstand der VARTA AG, da dieser in regelmäßigen Abständen die Segmente auf deren Ertragskraft und Ressourcenallokation anhand des internen Management Reportings überprüft. Die Beurteilung der Ertragskraft je Segment erfolgt anhand des EBITDA bzw. des bereinigten EBITDA. Unter EBITDA ("Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization") wird das Betriebsergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen auf Sachanlagen und Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände verstanden. Nicht berücksichtigt in dieser Kennzahl sind somit jegliche Zins- und Finanzierungselemente. Ebenso nicht berücksichtigt sind Ergebnisanteile von nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Das Segment Microbatteries wird über die Gesellschaft VARTA Microbattery GmbH gesteuert und fokussiert sich auf die Herstellung von Mikrobatterien und dabei in erster Linie auf Anwendungen in den Bereichen Healthcare sowie Entertainment & Industrial. Hierbei setzt die Gesellschaft innovative Technologien gezielt ein, um höchste Energiedichte auf kleinstem Raum zu produzieren. Je nach Produkt und Anwendung fokussiert sich die Gesellschaft hierbei auf die modernsten Technologien wie z.B. auf Zink-Luft, Lithium-Ionen, Silberoxid und Nickelmetallhydrid für wiederaufladbare und nicht-wiederaufladbare Batterielösungen.
Für Anwendungen im Bereich Healthcare werden hauptsächlich Zink-Luft-Batterien für Hörgeräte hergestellt. Diese werden unter den Marken "power one", "ecopack" sowie Eigenmarken der Kunden vermarktet. Wichtig für den wirtschaftlichen Erfolg im Bereich Hörgerätebatterien sind Innovationsstärke, Zuverlässigkeit, eine lange Lebensdauer und Konsistenz in der Qualität. Die Sicherung der Marktposition erfolgt durch eigene Automatisierungsprozesse in der Produktion und die Fähigkeit, Kunden mit Dienstleistungen vom Produkt bis zum POS zu versorgen.
Für Entertainment werden vor allem High End Lithium-Ionen-Batterielösungen für kabellose Premium-Kopfhörer (Hearables) sowie für andere, sogenannte "Weareable"-Anwendungsbereiche hergestellt. Darunter fallen u.a. auch Anwendungen in wachsenden Endverbrauchermärkten für Elektrogeräte wie Bluetooth-Headsets, medizinische Geräte für die Messung von Bluthochdruck, Blutzucker und anderen Körperfunktionen.
In der Produktgruppe Industrial werden hauptsächlich wiederaufladbare Batterielösungen für Industrie- und Erstausrüster (original equipment manufacturers, OEMs) produziert. Darunter fallen u.a. Anwendungen wie Server, Anwendungen in Autoschlüsseln, Alarmsysteme oder Smart-Metering-Zähler.
Im Segment Power & Energy, welches von der Gesellschaft VARTA Storage GmbH gesteuert wird, werden mobile und stationäre Energiespeicherlösungen entwickelt, produziert und vertrieben. Das Segment konzentriert sich auf die Entwicklung, die Systemintegration und die Assemblierung von Batteriespeichern (power pack solutions) für OEM-Kunden in diversen Märkten. Hierfür werden hauptsächlich Batterien, die auf Lithium-IonenTechnologie basieren, verwendet. Der zweite Schwerpunkt liegt auf Energiespeichern für Privathaushalte und Gewerbebetriebe.
Es werden wiederaufladbare, standardisierte, aber auch kundenspezifische Batterie Packs hergestellt. Diese können in diverse industrielle und kabellose Anwendungen nahtlos integriert werden. Unabhängig von der jeweiligen Technologie oder der Komplexität der Aufgaben bietet die Gesellschaft Komplettservices vom Design bis zur Produktion für OEM-Kunden an. Der Bereich konzentriert sich hier auf Lösungen für portable industrielle Anwendungen, Kommunikationsgeräte, Elektrowerkzeuge, Home & Garden- und Medizingeräte.
In diesem Segment werden auch Energiespeicher für Privathaushalte und kommerzielle Anwendungen entwickelt und produziert. Das Produktportfolio ist modular gestaltet, so dass jeder Endverbraucher den richtigen Energiespeicher für seine Anforderungen finden kann, vom kompakten, handlichen Einsteigerkomplettsystem bis zu Großspeicherlösungen für industrielle Einrichtungen.
Zum 1. Januar 2019 hat der Konzern erstmalig IFRS 16 angewendet. Zudem war eine Reihe weiterer neuer Standards erstmalig zum 1. Januar 2019 anzuwenden, diese haben jedoch keine wesentliche Auswirkung auf den Konzernabschluss. Darüber hinaus hat der VARTA AG Konzern nur die neuen bzw. überarbeitenden Standards angewandt, die für das Berichtsjahr 2019 verpflichtend anzuwenden waren.
Mit Erstanwendung des IFRS 16 erfasste der Konzern Leasingverbindlichkeiten für zuvor unter IAS 17 als Operating-Leasingverhältnisse klassifizierte Leasingverhältnisse. Diese Verbindlichkeiten werden zum Barwert der verbleibenden Leasingzahlungen, abgezinst mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingnehmers zum 1. Januar 2019 bewertet. Der gewichtete durchschnittliche Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingnehmers, der auf die Leasingverbindlichkeiten zum 1. Januar 2019 angewendet wurde, beträgt 1,64 %.
Vor der Erstanwendung von IFRS 16 bestanden keine als Finanzierungsleasingverhältnis eingestuften Leasingverhältnisse.
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| (IN T€) | 01. JANUAR 2019 |
|---|---|
| Nutzungsrechte - Sachanlagen | 23.957 |
| Leasingverbindlichkeiten | 23.957 |
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| (IN T€) | 2019 |
|---|---|
| Zum 31. Dezember 2018 angegebene Verpflichtungen aus Operating Leasingverhältnissen | 26.404 |
| (Abzgl.): gemäß Wahlrecht nicht angesetzte Leasingverhältnisse, deren Laufzeit innerhalb von 12 Monaten nach dem Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung endet | -431 |
| (Abzgl.): gemäß Wahlrecht nicht angesetzte Leasingverhältnisse, bei denen der zugrunde liegende Vermögenswert von geringem Wert ist | -28 |
| Mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasinggebers zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung des IFRS 16 abgezinst | 24.416 |
| Am 1. Januar 2019 bilanzierte Leasingverbindlichkeit | 23.957 |
Das EBITDA stieg in Folge der Änderung der Rechnungslegungsmethode zum 01. Januar 2019 an. Die Auswirkungen auf das EBITDA und EBIT verteilen sich auf die Segmente wie folgt:
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| (IN T€) | Microbattery | Power & Energy |
|---|---|---|
| Erhöhung EBITDA | 3.350 | 927 |
| Erhöhung EBIT | 178 | 49 |
Bei der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 hat der Konzern folgende Erleichterungen in Anspruch genommen:
| ― | Die Bilanzierung von Leasingverträgen, die zum 1. Januar 2019 eine Restlaufzeit von weniger als 12 Monate aufwiesen, als kurzfristige Leasingverhältnisse. |
| ― | Die rückwirkende Bestimmung der Laufzeit von Leasingverhältnissen bei Verträgen mit Verlängerungs oder Kündigungsoptionen (use of hindsight). |
IFRIC 23 stellt die Anwendung von Ansatz und Bewertungsvorschriften des IAS 12, wenn Unsicherheit bzgl. der ertragsteuerlichen Behandlung besteht, klar. Für den Ansatz und die Bewertung sind Schätzungen und Annahmen zu treffen, z.B. ob eine Einschätzung gesondert oder zusammen mit anderen Unsicherheiten vorgenommen wird, ein wahrscheinlicher oder erwarteter Wert für die Unsicherheit herangezogen wird und ob Änderungen im Vergleich zur Vorperiode eingetreten sind. Das Entdeckungsrisiko ist für die Bilanzierung unsicherer Bilanzpositionen unbeachtlich. Die Bilanzierung erfolgt unter der Annahme, dass die Steuerbehörden den fraglichen Sachverhalt untersuchen und ihnen alle relevanten Informationen vorliegen.
Zu den genannten Schätzungen, Annahmen sowie Ermessensentscheidungen sind jeweils Anhangangaben zu machen. Zudem sind Angaben zu potenziellen Auswirkungen der Unsicherheit als steuerbezogene Eventualverbindlichkeit nach IAS 12.88 zu machen.
Es ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der VARTA AG.
Die folgenden neuen und revidierten Standards und Interpretationen wurden verabschiedet, treten aber erst später in Kraft und wurden in der vorliegenden Konzernrechnung nicht frühzeitig angewendet. Ebenso plant das Unternehmen keine frühzeitige Anwendung. Soweit im Folgenden nicht anders angegeben, werden die Auswirkungen derzeit geprüft.
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| Neue oder geänderte Standards und Interpretationen | INKRAFTSETZUNG | |
|---|---|---|
| Übernahme in EU-Recht | ||
| Änderungen: | ||
| Rahmenkonzept | Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept in IFRS-Standards | 1. Januar 2020 |
| IFRS 7/ IFRS 9/ IAS 39 | Änderungen im Zusammenhang mit der IBOR-Reform | 1. Januar 2020 |
| IAS 1/ IAS 8 | Änderungen in Bezug auf die Definition von "wesentlich" | 1. Januar 2020 |
| Noch nicht im EU-Recht übernommen: | ||
| Standards: | ||
| IFRS 17 | Versicherungsverträge | 1. Januar 2021 |
| Änderungen: | ||
| IFRS 3 | Änderungen zur Klarstellung der Definition eines Geschäftsbetriebs | 1. Januar 2020 |
| IAS 1 | Änderungen in der Klassifizierung von Verbindlichkeiten in kurz- oder langfristig | 1. Januar 2022 |
| IFRS 10/ IAS 28 | Verkauf oder Einlage von Vermögenswerten zwischen einem Anleger und einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen | unbestimmt |
Die folgenden vom IASB veröffentlichten Neuerungen und Änderungen sind noch nicht verpflichtend anzuwenden und werden von VARTA AG bislang auch noch nicht angewendet. Der Konzern geht derzeit davon aus, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben werden.
Im neuen Rahmenkonzept (Framework) sind überarbeitete Definitionen von Vermögenswerten und Schulden sowie neue Leitlinien zu Bewertung und Ausbuchung, Ausweis und Angaben enthalten. Das neue Rahmenkonzept stellt keine grundlegende Überarbeitung des Dokuments dar, wie ursprünglich beabsichtigt war, als das Projekt 2004 aufgenommen wurde. Vielmehr hat sich der IASB auf jene Themengebiete beschränkt, die bis dato ungeregelt waren oder die erkennbare Defizite aufwiesen, die es abzustellen galt. Das überarbeitete Rahmenkonzept ist nicht Gegenstand des Endorsementverfahrens.
Zusammen mit dem überarbeiteten Rahmenkonzept hat der IASB auch Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept in einigen Standards herausgegeben. Darin finden sich Änderungen an IFRS 2, IFRS 3, IFRS 6, IFRS 14, IAS 1, IAS 8, IAS 34, IAS 37, IAS 38, IFRIC 12, IFRIC 19, IFRIC 20, IFRIC 22 und SIC -32. Die Änderungen an den Standards infolge der Veröffentlichung des neuen Rahmenkonzepts sind Gegenstand des Endorsementverfahrens.
Die eng umrissenen Änderungen an IFRS 3 zielen darauf ab, die Probleme zu lösen, die aufkommen, wenn ein Unternehmen bestimmt, ob es einen Geschäftsbetrieb oder eine Gruppe von Vermögenswerten erworben hat. Die Probleme resultieren daraus, dass die Bilanzierungsvorschriften für Geschäfts- oder Firmenwerte, Erwerbskosten und latenten Steuern beim Erwerb eines Geschäftsbetriebs anders sind als beim Erwerb einer Gruppe von Vermögenswerten.
Durch die Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7 sollen Auswirkungen, die sich durch die Reform von Referenzzinssätzen (sog. IBOR-Reform) auf die Finanzberichterstattung ergeben, gemildert werden. Die Änderungen zielen darauf ab, dass bilanzielle Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting) trotz der mit der erwarteten Ablösung verschiedener Referenzzinssätze verbundenen Unsicherheiten fortbestehen bzw. weiterhin designiert werden können. Die Änderungen sind verpflichtend anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnen. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung ist zulässig.
Mit den Änderungen wird in den IFRS ein einheitlicher und genauer umrissener Definitionsbegriff der Wesentlichkeit von Abschlussinformationen geschaffen und durch begleitende Beispiele ergänzt. In diesem Zusammenhang findet eine Harmonisierung der Definitionen aus dem Rahmenkonzept, IAS 1, IAS 8 und dem IFRS Practice Statement 2 Making Materiality Judgements statt. Die Änderungen sind - vorbehaltlich einer Übernahme in EU-Recht - zum 01. Januar 2020 erstmalig anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist erlaubt.
Der Standard regelt die Bilanzierung von Versicherungsverträgen. IFRS 17 ersetzt den bisher gültigen Übergangsstandard IFRS 4. In den Anwendungsbereich fallen Versicherungsverträge, Rückversicherungsverträge sowie Kapitalanlageverträge mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung. Nach IFRS 17 werden Versicherungsverträge grundsätzlich nach dem allgemeinen Modell bewertet. Darunter werden für eine Gruppe von Versicherungsverträgen bei erstmaligem Ansatz der Erfüllungswert und die vertragliche Servicemarge ermittelt. In Abhängigkeit davon, worauf sich Änderungen der zugrundeliegenden Parameter beziehen, wird im Rahmen der Folgebewertung entweder das versicherungstechnische Ergebnis oder die versicherungstechnischen Finanzer-träge/-aufwendungen berührt bzw. es kann zunächst zu einer Anpassung der vertraglichen Servicemarge kommen, die erst in späteren Perioden die Gewinn- und Verlustrechnung berührt.
Mit den Änderungen wird in den IFRS ein allgemeingültigerer Ansatz für die Klassifizierung von Verbindlichkeiten eingeführt, der auf den vertraglichen Vereinbarungen aufbaut, welche zum Berichtsstichtag vorliegen. Die Änderungen betreffen nur den Ausweis der Verbindlichkeiten in der Darstellung der finanziellen Lage - nicht den Betrag oder den Zeitpunkt der Erfassung von Vermögenswerten, Schulden, Erträgen oder Aufwendungen oder die Angaben, die Unternehmen zu diesen Posten leisten.
Die Änderungen reagieren auf einen Konflikt in den bestehenden Leitlinien und die daraus resultierende Vielfalt in der Praxis. Wenn eine Muttergesellschaft bei einer Transaktion mit einem assoziierten Unternehmen oder einem Joint Venture (JV) die Kontrolle über eine Tochtergesellschaft verliert, besteht ein Konflikt zwischen den bestehenden Richtlinien zur Konsolidierung und zur Bilanzierung nach der Equity-Methode. Nach dem Konsolidierungsstandard erfasst die Muttergesellschaft den vollen Gewinn aus dem Verlust der Kontrolle. Nach dem Standard für assoziierte Unternehmen und JVs erfasst die Muttergesellschaft den Gewinn jedoch nur im Umfang der Anteile nicht verbundener Investoren an dem assoziierten Unternehmen oder JV. Als Reaktion auf diesen Konflikt und die daraus resultierende unterschiedliche Praxis veröffentlichte das IASB am 11. September 2014 den Verkauf oder die Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und seinem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture (Änderungen an IFRS 10 und IAS 28). Der Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Änderungen wurde nun bis zum Abschluss einer umfassenderen Überprüfung verschoben.
Der Konzernabschluss beinhaltet folgende wesentliche Positionen, deren Wertansatz maßgeblich von den zugrunde liegenden Annahmen und Einschätzungen abhängig ist:
Sachanlagen und entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellkosten angesetzt und planmäßig linear über die jeweilige Nutzungsdauer abgeschrieben. Bei der Ermittlung der Nutzungsdauer werden Faktoren wie Abnutzung, Alterung, technische Standards, Vertragsdauer und Veränderungen in der Nachfrage berücksichtigt. Änderungen dieser Faktoren können eine Verkürzung oder Verlängerung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer eines Vermögenswertes nach sich ziehen. In diesem Fall würde der Restbuchwert über die verbleibende kürzere oder längere Nutzungsdauer abgeschrieben werden, und dies würde zu höheren oder niedrigeren jährlichen Abschreibungsbeträgen führen. Die aufgrund einer Änderung der erwarteten Nutzungsdauer erforderlichen Anpassungen der Abschreibungsdauer werden gegebenenfalls als Änderungen von Schätzungen behandelt. Näheres hierzu in den Erläuterungen 30 "Abschreibungen".
Bestimmte immaterielle Vermögenswerte werden hinsichtlich der Nutzungsdauer als unbestimmt eingestuft, wenn eine Analyse aller relevanten Faktoren kein Ende des Zeitraums erkennen lässt, für den der Vermögenswert zur Erwirtschaftung von Cashflows beiträgt. Diese Analyse wird jährlich dahingehend überprüft, ob die Einschätzung einer unbestimmten Nutzungsdauer weiterhin gerechtfertigt ist.
Der Wertminderungstest zur Bewertung des erzielbaren Betrags einer CGU basiert auf Werten der Unternehmensplanung, dem Abzinsungssatz, der Wachstumsrate, der erwarteten Inflation und Währungskurse.
Nähere Informationen zu den durchgeführten Impairment Tests sind unter Erläuterung 4.10 "Werthaltigkeitstest " angeführt. Die hierzu getroffenen Annahmen können jedoch Änderungen unterliegen, die zu Wertberichtigungen in zukünftigen Perioden führen könnten.
Im Konzern bestehen für einen Teil der Arbeitnehmer verschiedene Personalvorsorgepläne. Um die sich daraus ergebenden Guthaben und/oder Verpflichtungen bestimmen zu können, muss zunächst beurteilt werden, ob es sich um leistungs- oder beitragsorientierte Pläne handelt. Um die zukünftige Entwicklung abschätzen zu können, werden bei leistungsorientierten Plänen statistische Annahmen getroffen.
Der versicherungsmathematischen Bewertung von Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer liegen Annahmen über Abzinsungssätze, Gehaltssteigerungen, Fluktuation und das Pensionseintrittsalter zugrunde (demografische und finanzielle Variablen). Ändern sich diese Annahmen aufgrund veränderter Wirtschaftslage oder neuer Marktbedingungen, können die tatsächlichen Daten maßgeblich von den versicherungsmathematischen Gutachten und Berechnungen abweichen. Diese Abweichungen können mittelfristig einen wesentlichen Einfluss auf die Aufwendungen und Erträge aus Personalvorsorgeplänen haben. Nähere Informationen zu den Personalvorsorgeplänen sind in "20.2 Pensionen" angegeben.
Im Zusammenhang mit dem Schuldbeitritt zu den Pensionsverpflichtungen muss zum Stichtag überprüft werden, ob die Werthaltigkeit des aktivierten Erstattungsanspruchs gegeben ist. Dabei ist die Werthaltigkeit des Erstattungsanspruchs im Wesentlichen von der Werthaltigkeit der einzelnen Vermögenswerte beeinflusst, die die Colibri Beratungsgesellschaft mbH treuhänderisch in den VARTA Microbattery Pensions-Treuhand e.V. eingelegt hat. Die größten Ermessenspielräume bestehen hier bei der Bewertung von Immobilien und Finanzanlagen.
Im Rahmen der ordentlichen Geschäftstätigkeit werden Rückstellungen für verschiedene Sachverhalte gebildet. Die Höhe der erwarteten Mittelabflüsse wird in jedem konkreten Sachverhalt auf Basis von Annahmen und Einschätzungen ermittelt. Diese Annahmen können Änderungen unterliegen, die zu einer Abweichung in zukünftigen Perioden führen.
Latente Steuern werden auf temporäre Differenzen zwischen den Wertansätzen der Konzern-Bilanz und den Steuerbilanzwerten sowie auf voraussichtlich verwertungsfähige steuerliche Verlustvorträge angesetzt. Die Berechnung latenter Steuern erfolgt auf Basis jener Steuersätze, die nach der derzeitigen Rechtslage zu dem Zeitpunkt gelten werden, zu dem sich die nur vorübergehenden Differenzen wieder ausgleichen werden, sowie auf Basis einer Einschätzung der künftigen steuerlichen Ertragsfähigkeit, abgeleitet aus der vom Aufsichtsrat genehmigten Unternehmensplanung. Eventuelle Steuersatzänderungen oder von den Annahmen abweichende künftige steuerliche Erträge können dazu führen, dass die Realisierung aktiver latenter Steuern unwahrscheinlich wird und eine Wertberichtigung der diesbezüglichen Aktiva erfolgen muss. Außerdem können Steuersatzänderungen zu Anpassungen der passiven latenten Steuern führen. Die Buchwerte der latenten Steuern gehen aus der KonzernBilanz hervor und werden in den Erläuterungen zu 16 "Latente Steuern" auf die Bilanzpositionen aufgeteilt.
Steuerliche Sachverhalte werden nach den aktuell geltenden gesetzlichen Regelungen beurteilt, können aber auch Einschätzungen unterliegen, wenn die gesetzlichen Regelungen nicht abschließend festgelegt sind oder die vorliegenden Grundlagen zu einer abweichenden Beurteilung führen können. Die Ermittlung der Ertragsteuer unterliegt somit Einschätzungen, ein steuerliches Risiko aus solchen Einschätzungen wird aufgrund der fachlichen Würdigung als gering beurteilt.
Der Umsatz wird auf Grundlage der in einem Vertrag mit einem Kunden festgelegten Gegenleistung gemessen. Der Konzern erfasst Erlöse, wenn er die Verfügungsgewalt über ein Gut oder eine Dienstleistung an einen Kunden überträgt. Folgende wesentlichen Arten von Leistungsverpflichtungen aus Verträgen mit Kunden und die damit verbundene Erlösrealisierung wurden im VARTA Konzern identifiziert:
In Bezug auf die Indikatoren zur Beurteilung des Zeitpunkts der Übertragung der Verfügungsgewalt bestehen Ermessensspielräume, die je nach Vertragsart und Leistungsverpflichtung unterschiedlich ausgeprägt sind. Grundsätzlich ist die Vertragsgestaltung von bedeutender Rolle. Bei Konsignationslagern ist die Interpretation der Konsignationsverträge von Bedeutung, ob die Verfügungsmacht mit Entnahme oder bereits bei der Belieferung des Konsignationslagers erfolgt. Das Ermessen, ob es sich um kundenspezifische Produkte handelt, obliegt dem Individualisierungsgrad des Produkts und der Beurteilung einer wirtschaftlich sinnvollen alternativen Verwendungsmöglichkeit. Bei Kundenprojekten ist für die Vertragsbeurteilung entscheidend, ob die Lieferung bzw. Leistung zeitpunkt- oder zeitraumbezogen erbracht wird. Sonstige Ermessensspielräume ergeben sich insbesondere bei alten und langlaufenden Verträgen, deren Ausgestaltung vor der Einführung von IFRS 15 erfolgte und die daher individuell zu beurteilen sind.
Den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für die Segmentberichterstattung liegen die im vorliegenden Konzernabschluss verwendeten IFRS zugrunde. Der Vorstand steuert nach dem bereinigten EBITDA, um trotz der steigenden Investitionen in das Sachanlagevermögen und der daraus resultierenden Abschreibungen die operative Performance beurteilen zu können. Ergebnisanteile von nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, sind in der Segmentberichterstattung nicht enthalten, da diese nicht Bestandteil des berichteten EBIT und bereinigten EBITDA sind und auch sonst nicht regelmäßig an den CODM berichtet werden.
Die Eliminierungen konzerninterner Verflechtungen zwischen den Segmenten werden in der Überleitungsspalte zusammengefasst angegeben. Darüber hinaus beinhaltet die Überleitungsspalte Sachverhalte, die keinem Segment direkt zugeordnet werden können, bspw. die Effekte aus der aktienbasierten Vergütung (vgl. Erläuterungen 1 "Allgemeine Informationen").
Im Folgenden werden die Steuerungsgrößen, die zur Beurteilung der Leistungen der operativen Segmente herangezogen werden, dargestellt:
Informationen nach berichtspflichtigen Segmenten:
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| MICROBATTERIES | POWER & ENERGY | SUMME | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| (IN T€) | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Umsatzerlöse mit Dritten * | 301.458 | 218.863 * | 60.784 | 51.756 | 362.242 | 270.619 |
| davon Zeitpunktbezogen | 294.870 | 214.477 | 51.046 | 46.403 | 345.916 | 260.880 |
| davon Zeitraumbezogen | 6.588 | 4.386 | 9.738 | 5.353 | 16.326 | 9.739 |
| Abschreibungen | -17.797 | -8.634 | -3.058 | -1.883 | -20.855 | -10.517 |
| Wesentliche Effekte in Erträgen und Aufwendungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| EBITDA | 94.393 | 47.274 | 3.088 | 2.940 | 97.481 | 50.214 |
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| ÜBERLEITUNG | KONZERNABSCHLUSS | |||
|---|---|---|---|---|
| (IN T€) | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Umsatzerlöse mit Dritten * | 448 | 1.031 | 362.692 | 271.650 |
| davon Zeitpunktbezogen | 448 | 1.031 | 346.364 | 261.911 |
| davon Zeitraumbezogen | 0 | 0 | 16.326 | 9.739 |
| Abschreibungen | 0 | 0 | -20.855 | -10.518 |
| Wesentliche Effekte in Erträgen und Aufwendungen | -5.859 | -2.830 | -5.859 | -2.830 |
| EBITDA | -5.859 | -2.826 | 91.622 | 47.389 |
* Es bestehen keine wesentlichen Umsatzbeziehungen zwischen den Segmenten
In der Überleitung zum EBITDA des Konzerns sind folgende Sachverhalte enthalten:
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| 2019 | 2018 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| (IN T€) | NICHT DEM KERNGESCHÄFT ZUORDENBAR | SONDEREFFEKTE | SUMME | NICHT DEM KERNGESCHÄFT ZUORDENBAR | SONDEREFFEKTE | SUMME |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Umsatzerlöse | 448 | 0 | 448 | 1.031 | 0 | 1.031 |
| Effekte in Erträgen und Aufwendungen | 0 | -5.859 | -5.859 | 0 | -2.830 | -2.830 |
| EBITDA | 0 | -5.859 | -5.859 | 0 | -2.830 | -2.830 |
In den Positionen "Nicht dem Kerngeschäft zuordenbar" werden Positionen dargestellt, welche keinem Segment zugeordnet werden. In den Umsatzerlösen sind im Wesentlichen die Umsatzerlöse aus IT-Dienstleistung in Höhe von T€ 448 (2018: T€ 1.031) enthalten. Die Effekte in Erträgen und Aufwendungen setzen sich im Wesentlichen aus Sondereffekten zusammen, welche keinem Segment direkt zugeordnet werden können.
In der Spalte "Sondereffekte" werden Sachverhalte dargestellt, die in der Bereinigung des EBITDA berücksichtigt sind. Im Geschäftsjahr 2019 sind hier Effekte aus einer M&A Transaktion sowie der Effekte aus der aktienbasierten Vergütung enthalten. Die Effekte aus der M&A Transaktion belaufen sich auf T€ 3.006. Die Effekte der aktienbasierten Vergütung belaufen sich auf T€ 2.853 (2018: T€ 2.830) mit Gegenbuchung in der Kapitalrücklage und den sonstigen Abgrenzungen. Beide Effekte sind der VARTA AG als Mutterunternehmen zuzurechnen.
Im Bereich "Microbatteries" führt das gestiegene Produktionsvolumen der Coin-Power-Anlagen zu einer höheren Nutzungsintensität der Anlagen, weshalb ein höherer Verschleiß und damit eine kürzere Nutzungsdauer erwartet wird. Aus diesem Sachverhalt ergaben sich im Vergleich zur bisherigen Nutzungsdauer höhere Abschreibungen in Höhe von T€ 3.535, wovon T€ 556 auf Anlagen entfallen, die im laufenden Jahr 2019 aktiviert wurden. Des Weiteren haben sich die Abschreibungen durch die Erstanwendung des neuen Standards IFRS 16 Leasingverhältnisse im Bereich "Microbatteries" um T€ 3.172 und im Bereich Power & Energy um T€ 878 erhöht.
In der folgenden Tabelle wird die Überleitung des EBITDAs der Segmente auf das Ergebnis vor Steuern dargestellt:
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| (IN T€) | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| EBITDA | 91.622 | 47.389 |
| Abschreibungen und Amortisationen | -20.855 | -10.518 |
| EBIT | 70.767 | 36.871 |
| Finanzergebnis | 318 | -519 |
| Ergebnis aus Gemeinschaftsunternehmen | -6 | 130 |
| Ergebnis vor Steuern | 71.079 | 36.482 |
Die nachfolgende Darstellung zeigt die Umsatzerlöse des Konzerns aufgeteilt nach bestimmten geographischen Standorten. Bei der Darstellung dieser Informationen auf geografischer Grundlage basieren die Umsatzerlöse eines Segments auf den geografischen Standorten der Kunden und die Vermögenswerte eines Segments auf den geografischen Standorten der Vermögenswerte.
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| 2019 | 2018 | |||
|---|---|---|---|---|
| (IN T€) | UMSATZERLÖSE* | LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE** | UMSATZERLÖSE* | LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE** |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Europa | 143.196 | 262.295 | 137.424 | 131.015 |
| Davon in Deutschland | 67.685 | 251.737 | 62.480 | 129.725 |
| Amerika | 60.161 | 748 | 56.217 | 54 |
| Asien | 154.860 | 5.636 | 72.870 | 2.908 |
| Sonstige | 4.475 | 0 | 5.139 | 0 |
| Summe Konzern | 362.692 | 268.679 | 271.650 | 133.977 |
* Die Umsatzerlöse richten sich nach dem Sitz des Kunden.
** Langfristige Vermögenswerte beinhalten zu diesem Zweck, Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte.
Die Umsatzerlöse des Segments "Power & Energy" sind im Wesentlichen in der Position Europa enthalten. Die Umsätze der Regionen Asien und Amerika sind im Wesentlichen dem Segment "Microbatteries" zuzuordnen.
Die Umsatzerlöse und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die Vertragsvermögenswerte des Konzerns teilen sich folgendermaßen auf Produkte und Dienstleistungen auf:
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| 2019 | 2018 | |||
|---|---|---|---|---|
| (IN T€) | UMSATZERLÖSE | FORDERUNGEN LIEFERUNGEN & LEISTUNGEN | UMSATZERLÖSE | FORDERUNGEN LIEFERUNGEN & LEISTUNGEN |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| davon aus Produktverkauf | 358.590 | 53.132 | 266.139 | 27.375 |
| davon aus Verkauf von Dienstleistungen | 4.102 | 866 | 5.511 | 1.340 |
| Summe Konzern | 362.692 | 53.998 | 271.650 | 28.715 |
In 2019 betrug der Umsatz mit einem bestimmten Kunden T€ 70.375, dies entspricht einem Umsatzanteil von mehr als 10% vom Konzernumsatz. Im Vorjahr betrug der Umsatz mit einem Kunden und einem Umsatzanteil von mehr 10% T€ 30.022. In beiden Fällen ist der Umsatz dem Segment , Microbatteries' zuzuordnen.
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| (IN T€) | GEBÄUDE | NUTZUNGSRECHTE GEBÄUDE | TECHNISCHE ANLAGEN UND MASCHINEN | NUTZUNGSRECHTE TECHNISCHE ANLAGEN UND MASCHINEN | ANDERE ANLAGEN | NUTZUNGSRECHTE ANDERE ANLAGEN |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Anschaffungswerte | ||||||
| Stand 01. Jan 2018 | 260 | 0 | 67.708 | 0 | 24.834 | 0 |
| Währungsdifferenzen | -2 | 0 | 142 | 0 | 88 | 0 |
| Zugänge | 0 | 0 | 5.330 | 0 | 3.102 | 0 |
| Abgänge | 0 | 0 | -261 | 0 | -386 | 0 |
| Umbuchungen | 0 | 0 | 3.469 | 0 | 2.166 | 0 |
| Stand 31. Dez 2018 | 258 | 0 | 76.388 | 0 | 29.804 | 0 |
| Währungsdifferenzen | 2 | 4 | 4 | 0 | 34 | 5 |
| Erstanwendung IFRS 16 | 0 | 21.322 | 0 | 42 | 0 | 2.593 |
| Zugänge | 351 | 4.719 | 60.258 | 0 | 4.702 | 692 |
| Abgänge | -251 | -442 | -2.117 | 0 | -1.081 | 0 |
| Umbuchungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 2.863 | 0 |
| Stand 31. Dez 2019 | 360 | 25.603 | 134.533 | 42 | 36.322 | 3.290 |
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| (IN T€) | ANLAGEN IM BAU UND GELEISTETE ANZAHLUNGEN | SACHANLAGEVERMÖGEN |
|---|---|---|
| Anschaffungswerte | ||
| Stand 01. Jan 2018 | 16.846 | 109.648 |
| Währungsdifferenzen | -2 | 226 |
| Zugänge | 49.149 | 57.581 |
| Abgänge | 0 | -647 |
| Umbuchungen | -5.657 | -22 |
| Stand 31. Dez 2018 | 60.336 | 166.786 |
| Währungsdifferenzen | -8 | 41 |
| Erstanwendung IFRS 16 | 0 | 23.957 |
| Zugänge | 54.045 | 124.767 |
| Abgänge | 5.412 | 1.521 |
| Umbuchungen | -2.863 | 0 |
| Stand 31. Dez 2019 | 116.922 | 317.072 |
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| (IN T€) | GEBÄUDE | NUTZUNGSRECHTE GEBÄUDE | TECHNISCHE ANLAGEN UND MASCHINEN | NUTZUNGSRECHTE TECHNISCHE ANLAGEN UND MASCHINEN | ANDERE ANLAGEN | NUTZUNGSRECHTE ANDERE ANLAGEN |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand 01. Jan 2018 | 103 | 0 | 31.582 | 0 | 14.516 | 0 |
| Währungsdifferenzen | -1 | 0 | 89 | 0 | 70 | 0 |
| Zugänge | 20 | 0 | 5.654 | 0 | 2.496 | 0 |
| Abgänge | 0 | 0 | -254 | 0 | -292 | 0 |
| Umbuchungen | 0 | 0 | 19 | 0 | -19 | 0 |
| Stand 31. Dez 2018 | 122 | 0 | 37.090 | 0 | 16.771 | 0 |
| Währungsdifferenzen | 2 | -5 | 33 | 0 | 32 | 0 |
| Zugänge | 39 | 3.325 | 11.103 | 33 | 3.255 | 692 |
| Abgänge | -148 | -38 | -2.086 | 0 | -1.044 | 0 |
| Umbuchungen | 0 | -145 | 0 | 0 | 0 | 145 |
| Stand 31. Dez 2019 | 15 | 3.137 | 46.140 | 33 | 19.014 | 837 |
| Buchwerte | ||||||
| Buchwerte am 01. Jan 2018 | 157 | 0 | 36.126 | 0 | 10.318 | 0 |
| Buchwerte am 31. Dez 2018 | 136 | 0 | 39.298 | 0 | 13.033 | 0 |
| Buchwerte am 31. Dez 2019 | 345 | 22.466 | 88.393 | 9 | 17.308 | 2.453 |
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| (IN T€) | ANLAGEN IM BAU UND GELEISTETE ANZAHLUNGEN | SACHANLAGEVERMÖGEN |
|---|---|---|
| Stand 01. Jan 2018 | 0 | 46.201 |
| Währungsdifferenzen | 0 | 158 |
| Zugänge | 0 | 8.170 |
| Abgänge | 0 | -546 |
| Umbuchungen | 0 | 0 |
| Stand 31. Dez 2018 | 0 | 53.983 |
| Währungsdifferenzen | 0 | 62 |
| Zugänge | 0 | 18.447 |
| Abgänge | 0 | -3.316 |
| Umbuchungen | 0 | 0 |
| Stand 31. Dez 2019 | 0 | 69.176 |
| Buchwerte | ||
| Buchwerte am 01. Jan 2018 | 16.846 | 63.447 |
| Buchwerte am 31. Dez 2018 | 60.336 | 112.803 |
| Buchwerte am 31. Dez 2019 | 116.922 | 247.896 |
Der wesentliche Teil der Investitionen in das Sachanlagevermögen diente der nachfragebedingten Erweiterung der Produktionskapazitäten bei den Lithium-Ionen-Knopfzellen. Die Abschreibungen haben sich von T€ 8.170 in 2018 auf T€ 18.447 in 2019 deutlich erhöht, was insbesondere auf die nachfragebedingten Investitionen in das Sachanlagevermögen aufgrund der Erweiterung der Produktionskapazitäten sowie eine Verkürzung der Nutzungsdauern im Bereich der CoinPower-Zellenfertigung durch Ausweitung des Schichtmodells zurückzuführen ist. Nähere Erläuterungen unter Kapitel 30 Abschreibungen.
In den Zugängen sind aktivierte Eigenleistungen in Höhe von T€ 3.070 (2018: T€ 2.399) enthalten. Diese Erhöhung ist auf die insgesamt höheren Investitionen zurückzuführen.
Weiterhin sind in regelmäßigen Abständen Ersatzinvestitionen zur Erneuerung der Produktionsanlagen, zur Entwicklung neuer Produkte sowie für qualitätssichernde Maßnahmen notwendig.
Für das Sachanlagevermögen bestanden keine Eigentums- oder Verfügungsbeschränkungen während der Geschäftsjahre 2019 und 2018. Das Bestellobligo aus dem Kauf von Sachanlagevermögen beträgt T€ 153.516 (2018: T€ 14.800).
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| (IN T€) | GESCHAFTS- UND FIRMENWERT | MARKENRECHT UND SONSTIGE IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE | GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE | ENTWICKLUNGSKOSTEN | GESAMT |
|---|---|---|---|---|---|
| Anschaffungswerte | |||||
| Stand 01. Jan 2018 | 500 | 11.734 | 958 | 15.412 | 28.604 |
| Zugänge | 0 | 191 | 0 | 1.753 | 1.944 |
| Umbuchungen | 0 | 22 | 0 | 0 | 22 |
| Stand 31. Dez 2018 | 500 | 11.947 | 958 | 17.165 | 30.570 |
| Währungsdifferenzen | 0 | 1 | 0 | 0 | 1 |
| Zugänge | 0 | 678 | 0 | 1.340 | 2.018 |
| Abgänge | 0 | -49 | 0 | 0 | -49 |
| Stand 31. Dez 2019 | 500 | 12.577 | 958 | 18.505 | 32.540 |
| Kumulierte Abschreibungen | |||||
| Stand 01. Jan 2018 | 0 | 2.187 | 299 | 4.562 | 7.048 |
| Zugänge | 0 | 326 | 132 | 1.890 | 2.348 |
| Stand 31. Dez 2018 | 0 | 2.513 | 431 | 6.452 | 9.396 |
| Währungsdifferenzen | 0 | -8 | 0 | 0 | -8 |
| Zugänge | 0 | 304 | 132 | 1.972 | 2.408 |
| Abgänge | 0 | -39 | 0 | 0 | -39 |
| Stand 31. Dez 2019 | 0 | 2.770 | 563 | 8.424 | 11.757 |
| Buchwerte | |||||
| Buchwerte am 01. Jan 2018 | 500 | 9.547 | 659 | 10.850 | 21.556 |
| Buchwerte am 31. Dez 2018 | 500 | 9.434 | 527 | 10.713 | 21.174 |
| Buchwerte am 31. Dez 2019 | 500 | 9.807 | 395 | 10.081 | 20.783 |
Von den aktivierten Eigenleistungen in Höhe von T€ 4.313 (2018: T€ 4.152) wurden im Jahr 2019 selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte, welche noch nicht zur Nutzung bereit sind, in Höhe von T€ 1.340 (2018: T€ 1.753) erfasst.
Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen wurden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung in Höhe von T€ 15.505 erfasst (2018: T€ 12.948).
Für immaterielle Vermögenswerte bestanden keine Eigentums- oder Verfügungsbeschränkungen während der Geschäftsjahre 2019 und 2018.
Für Geschäfts- oder Firmenwerte und immaterielle Vermögenswerte, welche eine unbestimmbare Nutzungsdauer haben sowie für selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte, die noch nicht zur Nutzung bereit sind, wird jährlich zum 31. Dezember ein Wertminderungstest durchgeführt, wobei der Nutzungswert als erzielbarer Betrag herangezogen wird.
Der Buchwert der Marke in Höhe von T€ 9.094 wurde wie folgt auf die einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGE's) allokiert:
"Microbatteries" T€ 6.894 und "Power & Energy" T€ 2.200. Die Nutzungsdauer der Marke wird als unbegrenzt eingestuft, da es Varta während 130 Jahren Unternehmensgeschichte gelungen ist, eine starke Marke zu schaffen, die mit ihrem Alleinstellungsmerkmal dem Unternehmen einen wesentlichen Wert beisteuert. Die aktivierten Entwicklungsleistungen, die zum Stichtag noch nicht fertiggestellt und damit noch nicht genutzt werden, entfallen mit einem Wert in Höhe von T€ 269 auf die ZGE "Microbatteries" und mit einem Betrag von T€ 1.071 auf die ZGE "Power & Energy". Der Goodwill in Höhe von T€ 500 resultiert aus dem Erwerb von Auditas und wird vollständig dem Segment "Microbatteries" zugeordnet.
Die wesentlichen Annahmen, die bei der Schätzung der Nutzungswerte verwendet wurden, waren wie folgt:
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| 2019 | 2018 | |||
|---|---|---|---|---|
| (IN PROZENT) | CGU MICROBAT-TERIES | CGU POWER & ENERGY | CGU MICROBAT TERIES | CGU POWER & ENERGY |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Abzinsungssatz (WACC) v. Steuer | 11,6 | 10,3 | 8,8 | 8,9 |
| Wachstumsrate | 1,0 | 0,9 | 2,1 | 2,1 |
| Steuersatz | 28,5 | 18,8 | 29,0 | 28,9 |
Für die Berechnung wurden die Daten aus der aktuellen Langfristplanung für die Jahre 2020 bis 2022 herangezogen, wobei das Jahr 2020 einer detaillierten Budgetplanung entspricht, die Jahre 2021 und 2022 sind fortgeschrieben. Die wesentlichste Planungsgröße zur Ermittlung der Zahlungsströme ist die Ergebnisentwicklung, welche im Wesentlichen durch die Umsatzentwicklung getrieben ist. Darüber hinaus sind auch die Auszahlungen für Investitionen (CAPEX) bedeutsam für die Ermittlung der Zahlungsströme. Die Wachstumsraten beinhalten ab 2019 einen Abschlag von 50% auf die jeweils gewichteten zugrundeliegenden Inflationsraten.
Für die ZGE "Microbatteries" sind hierbei die wesentlichsten Annahmen, dass die marktführende Position bei den Zink-LuftHörgerätebatterien in einem strukturell wachsenden Markt weiter ausgebaut wird und die hohe Nachfrage nach kabellosen LifestyleProdukten wie zum Beispiel Headsets zu einer deutlichen Umsatzsteigerung der Lithium-Ionen-Batterien führt. Es wird erwartet, dass die Margen pro Produktbereich konstant gehalten werden können und das Ergebnis über den Planungszeitraum gesteigert werden kann.
Bei der ZGE "Power & Energy" wurde zugrunde gelegt, dass die Absatzmengen der stationären Energiespeicher auf Marktlevel steigen. Des Weiteren werden Umsätze aus den gewonnenen Projekten mit Großkunden für Batteriepacks realisiert. Die hohen Stückzahlen führen auch zu einer weiteren Automatisierung der Assemblierung von Batteriepacks. Es wird geplant die Margen in diesem Bereich stabil zu halten und das Ergebnis über den Planungszeitraum zu steigern.
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| (IN T€) | 31. DEZEMBER 2019 | 31. DEZEMBER 2018 |
|---|---|---|
| VW-VM Forschungsgesellschaft mbH & Co. KG i.L., Ellwangen, Deutschland | - | 293 |
| VW-VM Verwaltungsgesellschaft mbH, Ellwangen, Deutschland | 12 | 12 |
| Summe Buchwerte der nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen | 12 | 305 |
| VARTA Micro Innovation GmbH, Graz, Österreich | 13 | 13 |
| Connexio alternative investment & holding AG, Wien, Österreich | 30 | 30 |
| Summe Buchwerte der sonstigen Beteiligungen | 43 | 43 |
| Summe Buchwerte der nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen und der sonstigen Beteiligungen | 55 | 348 |
Das Gemeinschaftsunternehmen VW-VM Forschungsgesellschaft mbH & Co. KG i.L., diente dem Konzern mit Forschungsdienstleistungen, die in erster Linie dazu bestimmt waren, Hochleistungsbatteriezellen für den Antrieb elektrischer oder Plug-in Hybrid-Fahrzeugen zu entwickeln. Gemäß dem Joint-Venture-Vertrag und Gesellschafterbeschluss wurde die Geschäftstätigkeit des Unternehmens zum 31. Dezember 2017 beendet. Die Gesellschaft wurde mit Wirkung vom 06. September 2019 aus dem Handelsregister gelöscht. Bis zur Erstellung der Liquidationsschlussbilanz zum 31.03.2019 entstand ein anteiliger Verlust in Höhe von T€ 6.
Der Konzern mietet verschiedene Büro-, Lagergebäude sowie Anlagen und Fahrzeuge. Mietverträge werden in der Regel für feste Zeiträume von 3 bis 10 Jahren abgeschlossen, können jedoch Verlängerungsoptionen beinhalten oder in Einzelfällen auch unbefristet sein. Die Entwicklung des geleasten Anlagevermögens ist in den Erläuterungen 7 "Sachanlagevermögen" dargestellt.
Die Summe der künftigen Leasingzahlungen aufgrund unkündbarer Leasingverträge beträgt:
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| (IN T€) | 31. DEZEMBER 2019 | 31. DEZEMBER 2018 |
|---|---|---|
| Leasingverpflichtungen - kurzfristig | 4.603 | 0 |
| Leasingverpflichtungen - langfristig | 20.476 | 0 |
| Summe | 25.079 | 0 |
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| (IN T€) | 31. DEZEMBER 2019 | 31. DEZEMBER 2018 |
|---|---|---|
| davon Restlaufzeit bis 1 Jahr | 5.172 | 4.745 |
| davon Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre | 14.196 | 12.433 |
| davon Restlaufzeit über 5 Jahre | 8.121 | 9.226 |
| Summe Leasingzahlungen (undiskontiert) | 27.489 | 26.404 |
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| (IN T€) | 31. EZEMBER 2019 | 31. DEZEMBER 2018 |
|---|---|---|
| Gesamter Geldabfluss aus Leasingverhältnissen | -5.892 | 0 |
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| (IN T€) | 31. DEZEMBER 2019 | 31. DEZEMBER 2018 |
|---|---|---|
| In der Gewinn und Verlustrechnung erfasste Werte | ||
| Zinsaufwand Leasingverbindlichkeiten | 385 | 0 |
| Variable Leasingzahlungen, welche nicht in der Bewertung der Leasingverbindlichkeiten enthalten sind | 0 | 0 |
| Erträge aus der Untervermietung von geleasten Vermögenswerten | 0 | 0 |
| Aufwendungen aus kurzfristigen Leasingverhältnissen | 973 | 0 |
| Aufwendungen aus Leasingverhältnissen über geringwertige Vermögensgegenstände, exkl. Kurzfristiger Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögensgegenstände | 640 | 0 |
| Leasingaufwand aus Operating-Leasingverhältnissen nach IAS 17 | 0 | 4.998 |
| Summe | 1.998 | 4.998 |
Mit der WertInvest Ellwangen Immobilien GmbH besteht ein Sale & Lease Back Vertrag seit 2015. Der Vertrag besteht seitdem unverändert fort.
Variable Leasingzahlungen, Restwertgarantien sowie Verlängerungs- und Kündigungsoptionen kommen momentan nicht zum Tragen.
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| (IN T€) | 31. DEZEMBER 2019 | 31. DEZEMBER 2018 |
|---|---|---|
| Ausleihungen | 548 | 359 |
| davon langfristig | 548 | 359 |
Im Vorjahr wurden unter den Ausleihungen langfristige Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen in Höhe von T€ 359 ausgewiesen. Zum 31. Dezember 2019 bestanden diese in Höhe von T€ 548.
Die Vorräte können in folgende Positionen aufgeteilt werden:
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| (IN T€) | 31. DEZEMBER 2019 | 31. DEZEMBER 2018 |
|---|---|---|
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 27.037 | 24.512 |
| Unfertige Erzeugnisse | 15.665 | 11.908 |
| Fertige Erzeugnisse und Handelswaren | 20.515 | 19.507 |
| Geleistete Anzahlungen | 778 | 772 |
| Vorräte | 63.995 | 56.699 |
| In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasster Wertminderungsertrag (+) / -aufwand (-) | -1.223 | -1.347 |
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die unfertigen Erzeugnisse sind im Geschäftsjahr 2019 leicht angestiegen. Dies ist auf das gestiegene Geschäftsvolumen zurückzuführen. Der Betrag von Wertminderungen von Vorräten der in der Berichtsperiode als Aufwand erfasst wurde beträgt T€ 1.304 (2018: T€ 1.575). Der Betrag von vorgenommenen Wertaufholungen, der als Verminderung des Materialaufwands in der Berichtsperiode erfasst wurde beträgt T€ 81 (2018: T€ 228). Der Buchwert der wertgeminderten Vorräte beträgt T€ 7.829 (2018: T€ 8.514).
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| (IN T€) | 31. DEZEMBER 2019 | 31. DEZEMBER 2018 |
|---|---|---|
| Forderungen gegen Dritte (Brutto) | 52.012 | 26.590 |
| Forderungen gegen nahestehende Personen und Gesellschaften | 126 | 188 |
| Forderungen gegen Gemeinschaftsunternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 0 | 5 |
| Vertragsvermögenswerte | 2.032 | 2.370 |
| Brutto Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte | 54.170 | 29.153 |
| Abzüglich Wertberichtigungen | -172 | -438 |
| Netto Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte | 53.998 | 28.715 |
Die bestehenden Nettoforderungen sind durch den Rahmenvertrag zum Forderungsverkauf, per 31. Dezember 2019, um T€ 7.911 (2018: T€ 8.546) gemindert (vgl. 38.2 "Finanzrisikomanagement").
Die Forderungen gegen Dritte (Brutto) sind im Vergleich zum Vorjahr um T€ 25.422 gestiegen. Dieser Anstieg ist auf das operative Geschäft zurückzuführen, bei dem unter anderem Großprojekte mit Kunden angelaufen sind.
Die folgende Tabelle gibt Auskunft über Forderungen, Vertragsvermögenswerte und Vertragsverbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden:
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| (IN T€) | 31. DEZEMBER 2019 | 31. DEZEMBER 2018 |
|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 51.966 | 26.345 |
| Vertragsvermögenswerte | 2.032 | 2.370 |
| Vertragsverbindlichkeiten | 11.198 | 8.435 |
Die Vertragsvermögenswerte betreffen mit T€ 1.369 (2018: T€ 1.741) im Wesentlichen Ansprüche des Konzerns auf Gegenleistung aus Produkten, welche in Konsignationslagern liegen und somit zum Bilanzstichtag noch nicht abgerechnet waren. Außerdem sind in den Vertragsvermögenswerte kundenspezifische Produkte in Höhe von T€ 663 (2018: T€ 629) ausgewiesen, welche ebenfalls auf Lager liegen. Die Vertragsvermögenswerte werden in die Forderungen umgegliedert, wenn der Konzern eine Rechnung an den Kunden ausstellt.
Die Vertragsverbindlichkeiten betreffen folgende Sachverhalte:
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| (IN T€) | 31. DEZEMBER 2019 | 31. DEZEMBER 2018 |
|---|---|---|
| Naturalrabatte | 5.064 | 3.661 |
| Kundenbonusrückstellungen | 5.753 | 3.956 |
| Rücknahmeverpflichtungen | 74 | 46 |
| Incoterms | 122 | 0 |
| Kundenprojekte | 185 | 772 |
| Summe | 11.198 | 8.435 |
Die Vertragsverbindlichkeiten per 31. Dezember 2019 werden erfahrungsgemäß in den nächsten 6 Monaten als Ertrag erfasst. Der zum 31. Dezember 2018 bestehende Betrag von 8.435 TEUR wurde im Geschäftsjahr 2019 als Umsatzerlös erfasst.
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| (IN T€) | 31. DEZEMBER 2019 | 31. DEZEMBER 2018 |
|---|---|---|
| Sonstige Vermögenswerte | 35.287 | 29.831 |
| davon kurzfristig | 17.378 | 14.161 |
| davon langfristig | 17.909 | 15.670 |
Unter den langfristigen sonstigen Vermögenswerten wird der Erstattungsanspruch aus dem im Juni 2017 getätigten Schuldbeitritt (vgl. Erläuterungen 20.2 "Pensionen") in Höhe von T€ 17.907 (2018: T€ 15.633) ausgewiesen.
Die kurzfristigen sonstigen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:
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| (IN T€) | 31. DEZEMBER 2019 | 31. DEZEMBER 2018 |
|---|---|---|
| Forderungen aus Förderprojekten | 9.343 | 7.093 |
| Sonstige Steuerforderungen | 3.654 | 2.295 |
| Sonstige Forderungen | 3.658 | 3.054 |
| Übrige sonstige Vermögenswerte | 723 | 1.719 |
| Sonstige Vermögenswerte | 17.378 | 14.161 |
Die Forderungen aus Förderprojekten in Höhe von T€ 9.343 bestehen im Wesentlichen gegen die Europäische Kommission und betreffen staatliche Zuschüsse für ein Projekt, in dem der Konzern als Koordinator fungiert und die Zuschüsse treuhänderisch vom Fördergeber erhält und verwaltet. Die zum 31. Dezember 2019 bestehenden weitergeleiteten Vorschusszahlungen an die beteiligten Kooperationspartner betragen T€ 7.085 (2018: T€ 5.566). Korrespondierend hierzu besteht eine sonstige Verbindlichkeit aufgrund der Rückzahlungsverpflichtung gegenüber dem Fördergeber (vgl. Erläuterungen 23 "Sonstige Verbindlichkeiten"). Die Erhöhung der Forderungen aus Förderprojekten von T€ 2.250 resultiert aus weiteren, neuen Förderprojekten.
Bei den sonstigen Steuerforderungen handelt es sich im Wesentlichen um Umsatzsteuerforderungen. Diese erhöhten sich um T€ 1.359 von T€ 2.295 in 2018 auf T€ 3.654 in 2019 und sind auf das erhöhte Verkaufsvolumen zurückzuführen.
Der Anstieg der sonstigen Forderungen ist im Wesentlichen aus Rückforderungen an einen Zulieferer aus Materialgestellung und Regressansprüchen entstanden.
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente können wie folgt aufgegliedert werden:
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| (IN T€) | 31. DEZEMBER 2019 | 31. DEZEMBER 2018 |
|---|---|---|
| Zahlungsmitteläquivalente | 42.117 | 56.977 |
| Kasse | 13 | 12 |
| Guthaben bei Kreditinstituten | 202.651 | 92.752 |
| Summe | 244.781 | 149.741 |
In der Position "Guthaben bei Kreditinstituten" sind Festgelder mit einer Laufzeit von bis zu drei Monaten in Höhe von T€ 19.494 (2018: T€ 74) enthalten. Aufgrund der durchgeführten Kapitalerhöhung stieg das Guthaben bei Kreditinstituten stark an. Die momentan nicht benötigten liquiden Mittel wurden kurzfristig bei Banken veranlagt.
Es wurde eine kurzfristige Anlage von freier Liquidität in Höhe von T€ 42.117 (2018: T€ 56.977) an ein nahestehendes Unternehmen zu fremdvergleichsüblichen Konditionen getätigt (vgl. Erläuterungen 39 "Nahestehende Personen Und Gesellschaften"). Es handelt sich um kurzfristige hochliquide Finanzinvestitionen, die jederzeit in festgelegte Zahlungsmittelbeträge umgewandelt werden können und nur unwesentlichen Wertschwankungsrisiken unterliegen (Zahlungsmitteläquivalente).
Latente Steuern können den folgenden Positionen zugerechnet werden:
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| (IN T€) | AKTIVE LATENTE STEUERN | PASSIVE LATENTE STEUERN | 31. DEZ 2019 NETTO | AKTIVE LATENTE STEUERN | PASSIVE LATENTE STEUERN | 31. DEZ 2018 NETTO |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Immaterielle Vermögenswerte | 1.214 | 5.980 | -4.766 | 1.214 | 5.755 | -4.541 |
| Sachanlagen | 1.083 | 60 | 1.023 | 3 | 210 | -207 |
| Finanzanlagen | 0 | 0 | 0 | 0 | 4 | -4 |
| Sonstige langfristige Vermögenswerte | 0 | 5.205 | -5.205 | 0 | 4.545 | -4.545 |
| Vorräte | 914 | 587 | 327 | 1.554 | 50 | 1.504 |
| Forderungen aus Lieferung & Leistungen | 5 | 533 | -528 | 0 | 325 | -325 |
| Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 3.548 | 334 | 3.214 | 3.241 | 214 | 3.027 |
| Sonstige langfristige Verbindlichkeiten | 1.154 | 2.470 | -1.316 | 1.942 | 2.176 | -234 |
| Langfristige Verbindlichkeiten aus Personalvorsorge | 5.544 | 0 | 5.544 | 4.744 | 0 | 4.744 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten | 7 | 53 | -46 | 13 | 0 | 13 |
| Kurzfristige Rückstellungen | 348 | 0 | 348 | 104 | 0 | 104 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1.917 | 0 | 1.917 | |||
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | 1.224 | 1.468 | -244 | 509 | 0 | 509 |
| Steuerliche Verlustvorträge | 1.003 | 0 | 1.003 | 1.432 | 0 | 1.432 |
| Saldierungen | -16.690 | -16.690 | 0 | -13.279 | -13.279 | 0 |
| Summe | 1.271 | 0 | 1.271 | 1.477 | 0 | 1.477 |
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| (IN T€) | AKTIVE LATENTE STEUERN | PASSIVE LATENTE STEUERN | 01. JAN 2018 |
|---|---|---|---|
| Immaterielle Vermögenswerte | 1.214 | 4.383 | -3.169 |
| Sachanlagen | -12 | 555 | -567 |
| Finanzanlagen | 0 | 0 | 0 |
| Sonstige langfristige Vermögenswerte | 0 | 4.582 | -4.582 |
| Vorräte | 1.598 | 187 | 1.411 |
| Forderungen aus Lieferung & Leistungen | 42 | 5 | 37 |
| Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 2.600 | 0 | 2.600 |
| Sonstige langfristige Verbindlichkeiten | 1.826 | 1.548 | 278 |
| Langfristige Verbindlichkeiten aus Personalvorsorge | 4.779 | 0 | 4.779 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten | 0 | 47 | -47 |
| Kurzfristige Rückstellungen | 104 | 44 | 60 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | |||
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | 367 | 0 | 367 |
| Steuerliche Verlustvorträge | 1.146 | 0 | 1.146 |
| Saldierungen | -11.351 | -11.351 | 0 |
| Summe | 2.313 | 0 | 2.313 |
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| SONSTIGE RUCKLAGEN | |||
|---|---|---|---|
| (IN T€) | GEZEICHNETES KAPITAL | KAPITALRUCKLAGE | GEWINNRÜCKLAGEN* |
| --- | --- | --- | --- |
| Stand am 01. Januar 2019 | 38.200 | 149.374 | 66.887 |
| Effekt aus aktienbasierter Vergütung | 0 | 870 | 0 |
| Veränderung Minderheitenanteile | 0 | 0 | 1.287 |
| Kapitalerhöhung | 2.222 | 101.531 | 0 |
| Transaktionskosten aus Kapitalerhöhung | 0 | -1.156 | 0 |
| Gesamtergebnis | |||
| Jahresergebnis | 0 | 0 | 50.390 |
| Sonstiges Ergebnis | 0 | 0 | 526 |
| Gesamtergebnis | 0 | 0 | 50.916 |
| Stand am 31. Dezember 2019 | 40.422 | 250.619 | 119.090 |
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| SONSTIGE RUCKLAGEN | |||
|---|---|---|---|
| (IN T€) | WÄHRUNGS-DIFFERENZEN | HEDGING RESERVE | NICHT BEHERRSCHENDE ANTEILE |
| --- | --- | --- | --- |
| Stand am 01. Januar 2019 | 3.924 | -389 | 1.426 |
| Effekt aus aktienbasierter Vergütung | 0 | 0 | 0 |
| Veränderung Minderheitenanteile | 0 | 0 | -1.287 |
| Kapitalerhöhung | 0 | 0 | 0 |
| Transaktionskosten aus Kapitalerhöhung | 0 | 0 | 0 |
| Gesamtergebnis | |||
| Jahresergebnis | 0 | 0 | 74 |
| Sonstiges Ergebnis | 535 | 386 | 2 |
| Gesamtergebnis | 535 | 386 | 76 |
| Stand am 31. Dezember 2019 | 4.459 | -3 | 215 |
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| (IN T€) | SONSTIGE RUCKLAGEN SUMME EIGENKAPITAL |
|---|---|
| Stand am 01. Januar 2019 | 259.422 |
| Effekt aus aktienbasierter Vergütung | 870 |
| Veränderung Minderheitenanteile | 0 |
| Kapitalerhöhung | 103.753 |
| Transaktionskosten aus Kapitalerhöhung | -1.156 |
| Gesamtergebnis | |
| Jahresergebnis | 50.464 |
| Sonstiges Ergebnis | 1.449 |
| Gesamtergebnis | 51.913 |
| Stand am 31. Dezember 2019 | 414.802 |
* Gewinnrücklagen inklusive Jahresergebnis
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 6. Oktober 2017 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital bis zum 5. Oktober 2022 einmalig oder mehrfach gegen Bar- oder Sacheinlage bis zu einem Betrag von T€ 11.840 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017 I). Von diesem Beschluss nahm der Vorstand am 13. Juni 2019 Gebrauch, indem er das Grundkapital um 2.222 T€ erhöhte.
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 6. Oktober 2017 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital bis zum 5. Oktober 2022 einmalig oder mehrfach gegen Bar- oder Sacheinlagen bis zu einem Betrag von T€ 2.960 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017 II).
Die Hauptversammlung vom 6. Oktober 2017 hat zudem die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu T€ 11.840 zur Gewährung von Aktien bei Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten oder bei Erfüllung von Options- oder Wandlungspflichten beschlossen.
Die VARTA AG hat am 13. Juni 2019 eine Kapitalerhöhung zur Finanzierung der Erweiterung der Produktionskapazitäten bei den Lithium-Ionen-Batterien erfolgreich abgeschlossen. Insgesamt wurden 2.221.686 neue auf den Inhaber lautende Stückaktien zu einem Preis von EUR 46,70 je Aktie platziert. Erster Handelstag der neuen Aktien war der 14. Juni 2019. Aus der Kapitalerhöhung floss der Gesellschaft ein Nettoemissionserlös in Höhe von T€ 102.120 zu. Die Kapitalerhöhung erfolgt gegen Bareinlage und unter teilweiser Ausnutzung des nach § 4 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft bestehenden genehmigten Kapitals. Der rechnerische Anteil am Grundkapital beträgt 1,00 Euro je Aktie. Im Konzernlagebericht sind weitere Informationen aufgeführt. Nähere Einzelheiten zu den übernommenen Vermögenswerten finden sich außerdem unter Punkt 44 "Ereignisse Nach Dem Bilanzstichtag". Die in diesem Zusammenhang entstandenen, nachgewiesenen Transaktionskosten wurden erfolgsneutral mit der Kapitalrücklage (unter Berücksichtigung latenter Steuern) verrechnet.
Durch die Kapitalerhöhung am 13. Juni 2019 hat sich das gezeichnete Kapital um T€ 2.222 von T€ 38.200 in 2018 auf T€ 40.422 in 2019 erhöht. Das gezeichnete Kapital ist eingeteilt in 40.421.686 Stückaktien. Es handelt sich hierbei um Nennbetragsaktien, welche einen anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1 repräsentieren.
Aufgrund der Kapitalerhöhung ist die Kapitalrücklage, abzüglich der dafür notwendigen Transaktionskosten, um 100.375 T€ im Vergleich zum Vorjahr angestiegen.
Im Eigenkapital wurden für das laufende Geschäftsjahr insgesamt T€ 870 (2018: T€ 2.655) als aktienbasierte Vergütung erfasst. Diese aktienbasierten Vergütungskomponenten werden unter 33 "Anteilsbasierte Vergütungsvereinbarungen" erläutert.
Im Eigenkapital war der Minderheitenanteil der Auditas GmbH im Vorjahr zu gering ausgewiesen. Dem VARTA Konzern sind aufgrund vertraglicher Regelungen 90% der Gewinne zuzurechnen, obgleich der faktische Besitzanteil nur bei 25,1% liegt.
Im Geschäftsjahr 2019 hat die VARTA AG keine Mitteilungen gemäß dem Wertpapierhandelsgesetz über meldepflichtige Veränderungen von Stimmrechtsanteilen erhalten.
Die Berechnung des Ergebnisses je Aktie * basiert auf dem den Aktionären zurechenbaren Gewinn und einem gewichteten Durchschnitt der im Umlauf gewesenen Aktien. Da weder im Berichtszeitraum noch im Vorjahreszeitraum Sachverhalte vorlagen, aus denen Verwässerungseffekte resultieren, entspricht das verwässerte Ergebnis je Aktie dem unverwässerten Ergebnis je Aktie.
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| (IN T€) | 31. DEZEMBER 2019 | 31. DEZEMBER 2018 |
|---|---|---|
| Ergebnis, den Aktionären zurechenbar in T€ | 50.390 | 25.260 |
| Gewichteter Durchschnitt der im Umlauf gewesenen Stammaktien (TStk) | 39.430 | 38.200 |
| Unverwässertes Ergebnis je Aktie in EUR | 1,3 | 0,7 |
| Verwässertes Ergebnis je Aktie in EUR | 1,3 | 0,7 |
* Das Ergebnis je Aktie stellt die Aktien der VARTA AG dar
Die Anzahl der Aktien hat sich in 2018 und 2019 wie folgt entwickelt:
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| ANZAHL DER AKTEN | |
|---|---|
| 01. Jan. 2018 | 38.200.000 |
| 31. Dez. 2018 | 38.200.000 |
| 31. Dez. 2019 | 40.421.686 |
Das gezeichnete Kapital ist eingeteilt in 40.421.686 Stückaktien. Es handelt sich hierbei um Nennbetragsaktien, welche einen anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1 repräsentieren.
Die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
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| (IN T€) | 31. DEZEMBER 2019 | 31. DEZEMBER 2018 |
|---|---|---|
| Sonstige Finanzverbindlichkeiten | 6.890 | 8.920 |
| davon kurzfristig | 4.058 | 2.720 |
| davon langfristig | 2.832 | 6.200 |
Zum Bilanzstichtag besteht eine Verbindlichkeit gegenüber der VGG GmbH Wien, einer Gesellschaft der Montana Tech Components AG Gruppe, in Höhe von T€ 2.818 (31. Dezember 2018: T€ 6.200):
Die VGG GmbH, Wien, hat gegenüber der VARTA Storage GmbH, Nördlingen, im Geschäftsjahr 2015 auf einen Teil ihrer Forderung in Höhe von T€ 6.000 aus einem begebenen Darlehen gegen Besserungsschein verzichtet. Weiterhin hat die VGG GmbH gegenüber der ehemaligen VARTA Micro AG, Ellwangen, im Geschäftsjahr 2016 auf einen weiteren Teil ihrer Forderung in Höhe von T€ 200 aus einem begebenen Darlehen gegen Besserungsschein verzichtet. Dieser Verzicht geht auf Grund der Verschmelzung der VARTA Micro AG auf die VARTA Storage GmbH über. Beide Besserungsscheine sehen ein Aufleben der Darlehensverbindlichkeit nebst Zinsen vor, soweit ein Mindest-Jahresüberschuss innerhalb von zehn Jahren nach Forderungsverzicht erreicht wird. Sofern der Verzichtsbetrag bis zum 31. Dezember 2025 bzw. 30. Juni 2026 nicht vollständig zurückgezahlt wird, verfällt der restliche Differenzbetrag endgültig und unwiderruflich.
Aufgrund des ausgesprochenen Forderungsverzichts wurde die ursprüngliche Darlehensverbindlichkeit in Höhe von T€ 6.200 ausgebucht und gleichzeitig eine Verpflichtung aus erwarteten Rückzahlungen aus dem Besserungsschein passiviert. Die zum beizulegenden Zeitwert bewertete Verpflichtung aus dem Besserungsschein beträgt zum Bilanzstichtag T€ 2.818. Die Berechnung des beizulegenden Zeitwertes erfolgt unter der Verwendung eines Discounted-Cashflow-Modells mit risikoabhängigen Zinssätzen. Die erwarteten zukünftigen Zahlungsflüsse basieren auf einer internen Geschäftsplanung. Da die anwendbare Kreditlinie auf unternehmensinternen Daten basiert, wird der Besserungsschein als Level 3 der Fair Value-Hierarchie klassifiziert.
Seit Dezember 2015 besteht ein Rahmenvertrag über den Verkauf von Forderungen, woraus die zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 bereits bezahlten Forderungen in Höhe von T€ 2.089 (31. Dezember 2018: T€ 1.453) als sonstige finanzielle Verbindlichkeiten gegenüber der Bank (Faktor) ausgewiesen sind (vgl. Erläuterungen 38.2 Finanzrisikomanagement").
Des Weiteren bestehen sonstige Finanzverbindlichkeiten in Höhe von T€ 568 (31. Dezember 2018: T€ 551) gegenüber Stiftungen.
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| (IN T€) | 31. DEZEMBER 2019 | 31. DEZEMBER 2018 |
|---|---|---|
| Summe | 28.436 | 24.687 |
| davon kurzfristig | 1.195 | 1.048 |
| davon langfristig | 27.241 | 23.639 |
Zusammensetzung der Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer
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| (IN T€) | 31. DEZEMBER 2019 | 31. DEZEMBER 2018 |
|---|---|---|
| Summe | 28.436 | 24.687 |
| Pensionen | 19.930 | 17.362 |
| Abfindungen | 6.591 | 5.458 |
| Jubiläumsgelder | 630 | 577 |
| Altersteilzeit | 1.285 | 1.290 |
Innerhalb des Konsolidierungskreises bestehen für Teile der Arbeitnehmer sowohl leistungs- als auch beitragsorientierte Vorsorgepläne. Bei den beitragsorientierten Zusagen zahlen die Unternehmen aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen beziehungsweise auf freiwilliger Basis Beiträge an staatliche oder private Rentenversicherungsträger. Mit Zahlung der Beiträge bestehen für die Unternehmen keine weiteren Leistungsverpflichtungen. Die laufenden Beitragszahlungen sind als Aufwand des jeweiligen Jahres ausgewiesen. Überwiegend basieren die Altersversorgungssysteme auf Leistungszusagen (Defined Benefit Plans), wobei zwischen Rückstellungsund extern finanzierten Versorgungssystemen unterschieden wird.
Die Pensionsrückstellungen für leistungsorientierte Zusagen werden gemäß IAS 19 nach dem international üblichen Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) durch unabhängige Aktuare ermittelt.
Dabei werden die zukünftigen Verpflichtungen auf der Grundlage der zum Bilanzstichtag anteilig erworbenen Leistungsansprüche bewertet. Bei der Bewertung werden versicherungsmathematische Annahmen für die Diskontierungssätze, die Entgelt- und Rententrends, die Fluktuationsraten sowie die Lebenserwartungen berücksichtigt, die für jede Konzerngesellschaft in Abhängigkeit der ökonomischen Rahmenbedingungen ermittelt werden. Versicherungsmathematisch errechnete Gewinne oder Verluste ergeben sich aus Abweichungen der tatsächlichen Entwicklung gegenüber den Annahmen des Vorjahres.
Diese werden in der Periode ihrer Entstehung unter Berücksichtigung latenter Steuern erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst.
Diese Vorsorgepläne erbringen Leistungen im Falle von Alter, Tod und Invalidität. Leistungsorientierte Versorgungszusagen bestehen in Deutschland und Singapur, wobei der wesentlichste Plan in Deutschland besteht. Es bestehen nur für einen geringen Anteil der Verpflichtungen Planvermögen.
In 2017 hat die VARTA Microbattery GmbH mit der Colibri Beratungsgesellschaft mbH Fürstenfeldbruck (Deutschland) einen Vertrag abgeschlossen, in dem die Colibri Beratungsgesellschaft mbH sich verpflichtet hat, gegen Zahlung von T€ 11.500 Pensionsverpflichtungen der VARTA Microbattery GmbH im Rahmen eines Schuldbeitritts mit Erfüllungsübernahme zu übernehmen. Hierbei wurden folgende Vereinbarungen getroffen:
| ― | Die Colibri Beratungsgesellschaft mbH wird für alle Pensionsansprüche der VARTA Microbattery GmbH, die zum 31. Dezember 2016 bereits erworben wurden und nach dem 1. Januar 2017 fällig werden, einstehen und |
| ― | wird gegenüber der VARTA Microbattery GmbH die Erfüllung dieser Zahlungsverpflichtungen nachkommen. |
Hinsichtlich der finanziellen Vermögenswerte (T€ 11.500), die im Zusammenhang mit dem Schuldbeitritt an die Colibri Beratungsgesellschaft mbH übertragen wurden, wurden Sicherungsmaßnahmen implementiert.
Für die übernommenen Pensionsverpflichtungen (DBO) gemäß IAS 19 beträgt der fortgeführte Wert zum Stichtag T€ 17.907 (2018:T€ 15.633), in dieser Höhe wurde ein Erstattungsanspruch gegen die Colibri Beratungsgesellschaft mbH erfasst.
Im Geschäftsjahr 2019 wurde aus diesem Schuldbeitritt eine Zuführung zur Neubewertungsrücklage im sonstigen Ergebnis in Höhe von T€ 2.626 (2018: T€ 180) erfasst.
Sicherheiten mit unbegrenzter Laufzeit für den Erstattungsanspruch bestehen unverändert zum Vorjahr wie folgt:
| ― | eine private unwiderrufliche Garantie des Gesellschafters der Colibri Beratungsgesellschaft mbH zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtung der Colibri Beratungsgesellschaft mbH begrenzt auf einen Höchstbetrag von T€ 4.900, |
| ― | zusätzliche Bankgarantie in Höhe von T€ 4.000 für die private Garantie des Gesellschafters, |
| ― | nachrangige Bürgschaft der VGG GmbH, Wien (Österreich) im Zusammenhang mit der vorerwähnten Garantie für den Gesellschafter der Colibri Beratungsgesellschaft mbH begrenzt auf einen Höchstbetrag von T€ 8.000, die sich um alle Zahlungen der Colibri Beratungsgesellschaft mbH reduziert. |
Die Colibri Beratungsgesellschaft mbH hat im Geschäftsjahr 2018 eine Treuhandvereinbarung mit dem VARTA Microbattery Pensions-Treuhand e.V. geschlossen und in diesem Zuge das zur Sicherung der Pensionsverpflichtungen bestehende Vermögen treuhänderisch auf den Verein übertragen.
Die leistungsorientierten Pläne des Konzerns weisen eine Nettoverpflichtung mit folgenden Bestandteilen aus:
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| (IN T€) | 31. DEZEMBER 2019 | 31. DEZEMBER 2018 |
|---|---|---|
| Barwert Vorsorgeverpflichtung (DBO) zum Bilanzstichtag | 21.850 | 19.478 |
| Beizulegender Zeitwert des Planvermögens | -1.920 | -2.116 |
| Nettoverpflichtung (+) / Nettovermögen (-) in der Bilanz | 19.930 | 17.362 |
Das Planvermögen der wesentlichen Pensionsverpflichtungen setzt sich wie folgt zusammen:
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| (IN T€) | 31. DEZEMBER 2019 | 31. DEZEMBER 2018 |
|---|---|---|
| VARTA Microbattery GmbH und VARTA Storage GmbH | ||
| Rückdeckungsversicherung | 1.920 | 2.116 |
| Gesamt | 1.920 | 2.116 |
Für die in Deutschland ansässigen Unternehmen besteht das Planvermögen ausschließlich aus Rückdeckungsversicherungen, bei den Unternehmen im Ausland ist kein Planvermögen vorhanden. Durch die unterschiedliche Charakteristik in der Zusammensetzung des Planvermögens wird das allgemeine Risiko minimiert.
Die Zahlungen, die innerhalb des nächsten Geschäftsjahres aufgrund von Pensionszusagen fällig werden, belaufen sich auf T€ 694 (2018: T€ 550). Die Duration der Pensionspläne beläuft sich auf einen Zeitraum von 19,9 Jahren als gewogener Durchschnitt.
Der leistungsorientierte inländische Vorsorgeplan versichert im Wesentlichen die Mitarbeiter der VARTA Microbattery GmbH sowie der VARTA Storage GmbH planmäßig gegen die Risiken Alter, Tod und Invalidität.
Die Altersleistungen werden in Form einer lebenslangen Rente ausgerichtet, die sich durch Multiplikation des im Rücktrittsalter vorhandenen Vorsorgekapitals (gebildet durch lohnabhängige Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge) mit dem reglementarischen Umwandlungssatz ergibt. Die Todesfallleistungen betragen 60 % der (voraussichtlichen) Altersrente, die Invaliditätsleistungen 40 % des versicherten Lohnes.
Nachfolgend werden die im Pensionsplan am Bilanzstichtag erfassten Personen der VARTA Microbattery GmbH und VARTA Storage GmbH dargestellt:
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| 31. DEZEMBER 2019 | 31. DEZEMBER 2018 | |
|---|---|---|
| Aktive Mitarbeiter | 940 | 872 |
| Anwärter (ehemalige Mitarbeiter) | 134 | 128 |
| Aktuelle Pensionäre | 243 | 224 |
| Summe | 1.317 | 1.224 |
Die Entwicklung der Vorsorgeverpflichtung sowie die Veränderungen des Planvermögens für die leistungsorientierten Vorsorgepläne stellen sich wie folgt dar:
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| NETTOVERPFLICHTUNG | BEIZULEGENDER ZEITWERT DES PLANVERMÖGENS | BARWERT DER VORSORGEVERPFLICHTUNGEN | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| (IN T€) | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Beizulegender Zeitwert bzw. Barwert per 1. Januar | 17.362 | 16.872 | -2.116 | -2.139 | 19.478 | 19.011 |
| Enthalten in der Erfolgsrechnung | ||||||
| Laufender Dienstzeitaufwand des Arbeitgebers | 513 | 476 | 0 | 0 | 513 | 476 |
| Zinserträge/Zinsaufwendungen | 326 | 315 | -38 | -39 | 364 | 354 |
| 839 | 791 | -38 | -39 | 877 | 830 | |
| Enthalten im sonstigen Ergebnis | ||||||
| (i) Neubewertungen: | ||||||
| Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste | 2.103 | 65 | 0 | 0 | 2.103 | 65 |
| davon erfahrungsbedingte Anpassungen - der Vorsorgeverpflichtung | -494 | 98 | 0 | 0 | -494 | 98 |
| davon Veränderung demografischer Annahmen - der Vorsorgeverpflichtung | 0 | -199 | 0 | 0 | 0 | -199 |
| davon Veränderung der finanziellen Annahmen - über die Vorsorgeverpflichtung | 2.597 | 36 | 0 | 0 | 2.597 | 36 |
| Erträge/Aufwendungen aus Vermögenslage, ohne Zinserträge/-aufwendungen | 15 | -7 | 15 | -7 | 0 | 0 |
| 2.118 | 58 | 15 | -7 | 2.103 | 65 | |
| Sonstiges | ||||||
| Sonstiger Zugang | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Vom Arbeitgeber direkt bezahlte Versorgungsleistungen | -608 | -359 | 0 | 0 | -608 | -359 |
| Arbeitnehmerbeiträge | 0 | 0 | 0 | -88 | 0 | 88 |
| Ausbezahlte Leistungen | 219 | 0 | 219 | 157 | 0 | -157 |
| -389 | -359 | 219 | 69 | -608 | -428 | |
| Beizulegender Zeitwert bzw. Barwert per 31. Dezember | 19.930 | 17.362 | -1.920 | -2.116 | 21.850 | 19.478 |
| Davon durch Rückstellungen gedeckte Versorgungsansprüche | 19.305 | 16.884 | ||||
| Davon fondsfinanzierte Versorgungsansprüche | 2.545 | 2.594 |
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| ERSTATTUNGSANSPRUCH SCHULDBEITRITT | ||
|---|---|---|
| (IN T€) | 2019 | 2018 |
| --- | --- | --- |
| Beizulegender Zeitwert bzw. Barwert per 1. Januar | 15.633 | 15.780 |
| Enthalten in der Erfolgsrechnung | ||
| Laufender Dienstzeitaufwand des Arbeitgebers | 0 | 0 |
| Zinserträge/Zinsaufwendungen | 0 | 0 |
| 0 | 0 | |
| Enthalten im sonstigen Ergebnis | ||
| (i) Neubewertungen: | ||
| Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste | 2.626 | 180 |
| davon erfahrungsbedingte Anpassungen - der Vorsorgeverpflichtung | 478 | 4 |
| davon Veränderung demografischer Annahmen - der Vorsorgeverpflichtung | 0 | 206 |
| davon Veränderung der finanziellen Annahmen - über die Vorsorgeverpflichtung | 2.148 | -30 |
| Erträge/Aufwendungen aus Vermögenslage, ohne Zinserträge/-aufwendungen | 0 | 0 |
| 2.626 | 180 | |
| Sonstiges | ||
| Sonstiger Zugang | 0 | 0 |
| Vom Arbeitgeber direkt bezahlte Versorgungsleistungen | 0 | 0 |
| Arbeitnehmerbeiträge | 0 | 0 |
| Ausbezahlte Leistungen | -352 | -327 |
| -352 | -327 | |
| Beizulegender Zeitwert bzw. Barwert per 31. Dezember | 17.907 | 15.633 |
| Davon durch Rückstellungen gedeckte Versorgungsansprüche | ||
| Davon fondsfinanzierte Versorgungsansprüche |
Die versicherungsmathematischen Annahmen der wesentlichen Vorsorgepläne im Geschäftsjahr 2019 stellen sich nach den Sterbetafeln von Heubeck 2018G folgendermaßen dar:
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| 31. DEZEMBER 2019 | 31. DEZEMBER 2018 | |
|---|---|---|
| Abzinsungssatz (in %) | 1,2 | 1,9 |
| Erwartete Gehaltssteigerungen (in %) | 2,5 | 2,5 |
| Erwartete Rentensteigerungen (in %) | 1,5 | 1,5 |
| Pensionseintrittsalter männlich (in Jahren) | 63 | 65 |
| Pensionseintrittsalter weiblich (in Jahren) | 63 | 65 |
Die Fluktuationsrate der Arbeiter und Angestellte der vom Vorsorgeplan betroffenen VARTA Gesellschaften verteilt sich im Geschäftsjahr 2019 wie folgt:
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| 31. DEZEMBER 2019 | 31. DEZEMBER 2018 | |
|---|---|---|
| Fluktuation nach Alter: | ||
| Bis Alter 39 | 4,5 % | 4,5 % |
| Bis Alter 49 | 0,5 % | 0,5 % |
| Ab Alter 50 | 0 % | 0 % |
Die versicherungstechnischen Annahmen werden am Ende des jeweiligen Geschäftsjahres neu ermittelt. Die dabei festgelegten versicherungstechnischen Annahmen werden für die Ermittlung der Verbindlichkeiten zu Jahresende und der Personalvorsorgekosten des Folgejahres verwendet.
Eine Veränderung der oben genannten, für die Ermittlung der DBO zum 31. Dezember 2019 verwendeten versicherungsmathematischen Annahmen würde die entsprechende DBO der jeweiligen Gesellschaft, unter der Annahme, dass alle anderen Parameter unverändert bleiben, folgendermaßen erhöhen bzw. vermindern:
Veränderung der DBO durch Anstieg/Rückgang der Parameter:
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| (IN T€) | ANSTIEG | RÜCKGANG |
|---|---|---|
| Abzinsungssatz (+/- 0,25 %) | -1.030 | 1.113 |
| Rententrend (+/- 0,25 %) | 687 | -654 |
| Lebenserwartung (+/-1 Jahr) | 751 | -746 |
Abfindungsrückstellungen werden für gesetzliche und vertragliche Ansprüche von Mitarbeitern in Indonesien gebildet. Abfindungszahlungen stellen im Wesentlichen Leistungen aus dem Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (termination benefits) dar. Die Rückstellungen werden analog zu den Pensionen nach der Projected-Unit-Credit-Method berechnet.
Die Abfindungsrückstellung setzt sich in der Konzern-Bilanz wie folgt zusammen:
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| (IN T€) | 31. DEZEMBER 2019 | 31. DEZEMBER 2018 |
|---|---|---|
| Barwert Abfindungsrückstellung zum Bilanzstichtag (DBO) | 6.591 | 5.458 |
| Verpflichtung in der Bilanz (Abfindungsrückstellung) | 6.591 | 5.458 |
Die Entwicklung der Abfindungsrückstellung lässt sich wie folgt darstellen:
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| (IN T€) | 31. DEZEMBER 2019 | 31. DEZEMBER 2018 |
|---|---|---|
| Barwert der Abfindungsrückstellungen per 1. Januar | 5.458 | 4.936 |
| Währungsdifferenzen | 101 | 251 |
| Laufender Dienstzeitaufwand des Arbeitgebers | 1.270 | 555 |
| Versicherungsmathematische Gewinne (-) / Verluste (+) | -220 | -254 |
| Ausbezahlte Leistungen | -18 | -30 |
| Barwert der Abfindungsrückstellungen per 31. Dezember | 6.591 | 5.458 |
Der Abfindungsaufwand setzt sich wie folgt zusammen:
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| (IN T€) | 31. DEZEMBER 2019 | 31. DEZEMBER 2018 |
|---|---|---|
| Laufender Dienstzeitaufwand des Arbeitgebers | 1.270 | 555 |
| In der GuV erfasste Aufwendungen | 1.270 | 555 |
| Versicherungsmathematische Gewinne (-) / Verluste (+) | -219 | -246 |
| In der Gesamtergebnisrechnung erfasste Neubewertungen | -219 | -246 |
| Abfindungsaufwand der Periode | 1.051 | 309 |
Die versicherungsmathematischen Annahmen, welche zur Berechnung in Indonesien herangezogen wurden, stellen sich folgendermaßen dar:
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| 31. DEZEMBER 2019 | 31. DEZEMBER 2018 | |
|---|---|---|
| Abzinsungssatz (in %) | 8 | 8,0 |
| Erwartete Gehaltssteigerungen (in %) | 11,5 | 11,5 |
| Pensionseintrittsalter männlich (in Jahren) | 55 | 55 |
| Pensionseintrittsalter weiblich (in Jahren) | 55 | 55 |
Die Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern in Höhe von T€ 14.325 weisen folgende Altersstruktur auf:
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| (IN T€) | 31. DEZEMBER 2019 | 31. DEZEMBER 2018 |
|---|---|---|
| Ertragsteuerschulden | ||
| ... betreffend 2019 | 12.426 | 4.352 |
| ... betreffend 2018 | 208 | 270 |
| ... betreffend 2017 | 50 | 982 |
| ... betreffend 2016 | 496 | 100 |
| ... älter als 2016 | 1.145 | 1.557 |
| 14.325 | 7.261 |
VERTRAGSVERBINDLICHKEITEN SOWIE ERHALTENE ANZAHLUNGEN
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsverbindlichkeiten sowie erhaltene Anzahlungen setzen sich wie folgt zusammen:
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| (IN T€) | 31. DEZEMBER 2019 | 31. DEZEMBER 2018 |
|---|---|---|
| Erhaltene Anzahlungen | 34.296 | 30.247 |
| Langfristige Verbindlichkeiten | 34.296 | 30.247 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten | 36.781 | 20.825 |
| Vertragsverbindlichkeiten | 11.198 | 8.435 |
| Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten | 19.227 | 2.322 |
| Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Personen und Gesellschaften | 128 | 287 |
| Erhaltene Anzahlungen | 32.671 | 11.587 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten | 100.005 | 43.456 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie erhaltene Anzahlungen gesamt | 134.301 | 73.703 |
| davon sofort fällig | 19.195 | 6.207 |
| davon Restlaufzeit bis 1 Jahr | 80.810 | 37.249 |
| davon Restlaufzeit über 1 Jahr | 34.296 | 30.247 |
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen einschließlich der erhaltenen Anzahlungen sind in Summe um T€ 60.598 gestiegen. Dies ist auf das erhöhte Geschäftsvolumen, das erhöhte Investitionsvolumen sowie auf erhaltene Kundenanzahlungen zurückzuführen.
Die erhaltenen Anzahlungen belaufen sich insgesamt auf T€ 66.967 und stehen in Zusammenhang mit Verpflichtungen aus zum Teil schwebenden Geschäften des VARTA AG Konzerns, Batterielieferungen zu erbringen. Die daraus resultierenden Verbindlichkeiten des VARTA AG Konzerns werden im Rahmen erfolgter Belieferungen getilgt und erfüllen die Ansatzvoraussetzungen gemäß IFRS 15.16 als erhaltene Anzahlungen. Dieser Darstellung liegt die Einschätzung zugrunde, dass die Vorauszahlungen vollumfänglich durch spätere Lieferabrufe gedeckt werden und somit keine Finanzierungskomponente beinhalten. Der Zahlungsmittelzufluss ist im Netto-Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit enthalten. Für im Vorjahr ausgewiesene erhaltene Anzahlungen erfolgte im Geschäftsjahr 2019 in Höhe von T€ 21.561 eine Verrechnung mit entsprechenden Forderungen aus Lieferabrufen.
Der Anstieg der Vertragsverbindlichkeiten per 31. Dezember 2019 auf T€ 11.198 (31. Dezember 2018: T€ 8.435) ist auf die erhöhten Umsätze und die damit zusammenhängenden erhöhten Boni und Rücknahmeverpflichtungen zurückzuführen. Bei den Vertragsverbindlichkeiten handelt es sich in erster Linie um Verbindlichkeiten für Naturalrabatte, Kundenboni und Rücknahmeverpflichtungen (vgl. 13 "Forderungen Aus Lieferungen Und Leistungen Und Vertragsvermögenswerte").
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| (IN T€) | 31. DEZEMBER 2019 | 31. DEZEMBER 2018 |
|---|---|---|
| Langfristige sonstige Verbindlichkeiten | 95 | 93 |
| Kurzfristige sonstige Verbindlichkeiten | 20.025 | 11.018 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 20.120 | 11.111 |
Die kurzfristigen sonstigen Verbindlichkeiten erhöhten sich von T€ 11.018 auf T€ 20.025. In den kurzfristigen Verbindlichkeiten sind im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Förderprojekten in Höhe von T€ 12.394 (31. Dezember 2018: T€ 6.418), Zollverbindlichkeiten in Höhe von T€ 1.557 (31. Dezember 2018: T€ 793), sonstige Steuerverbindlichkeiten in Höhe von T€ 1.978 (31. Dezember 2018: T€ 1.457) und passive Rechnungsabgrenzungsposten, im Wesentlichen Zuwendungen der öffentlichen Hand, in Höhe von T€ 917 (31. Dezember 2018: T€ 900) enthalten.
Die langfristigen sonstigen Verbindlichkeiten sind passive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von T€ 95 (31. Dezember 2018: T€ 93).
Die sonstigen Rückstellungen der Geschäftsjahre 2019 und 2018 setzen sich wie folgt zusammen:
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| (IN T€) | GEWÄHRLEISTUNGEN, GARANTIEN | ENTSORGUNGS-, WIEDERHERSTELLUNGS-& ÄHNLICHE VERPFLICHTUNGEN | ÜBRIGE RÜCKSTELLUNGEN | GESAMT 2019 |
|---|---|---|---|---|
| Fälligkeit | ||||
| Kurzfristig | 2.813 | 0 | 1.594 | 4.407 |
| Langfristig | 1.415 | 0 | 2.424 | 3.839 |
| Summe Rückstellungen | 4.228 | 0 | 4.018 | 8.246 |
| Entwicklung der sonstigen Rückstellungen in 2019 | ||||
| Stand 01. Jan 2019 | 2.749 | 12 | 1.786 | 4.547 |
| Zuführung | 2.526 | 0 | 2.499 | 5.025 |
| Verbrauch | -692 | -12 | -286 | -990 |
| Auflösung | -360 | 0 | 0 | -360 |
| Währungsdifferenzen | 5 | 0 | 19 | 24 |
| Stand 31. Dez 2019 | 4.228 | 0 | 4.018 | 8.246 |
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| (IN T€) | GEWÄHRLEISTUNGEN, GARANTIEN | ENTSORGUNGS-, WIEDERHERSTELLUNGS-& ÄHNLICHE VERPFLICHTUNGEN | ÜBRIGE RÜCKSTELLUNGEN | GESAMT 2018 |
|---|---|---|---|---|
| Fälligkeit | ||||
| Kurzfristig | 2.749 | 12 | 1.543 | 4.304 |
| Langfristig | 0 | 0 | 243 | 243 |
| Summe Rückstellungen | 2.749 | 12 | 1.786 | 4.547 |
| Entwicklung der sonstigen Rückstellungen in 2018 | ||||
| Stand 01. Jan 2018 | 2.777 | 11 | 1.468 | 4.256 |
| Zuführung | 1.627 | 0 | 402 | 2.029 |
| Verbrauch | -1.494 | 0 | -183 | -1.677 |
| Auflösung | -176 | 0 | 55 | -121 |
| Währungsdifferenzen | 15 | 1 | 44 | 60 |
| Stand 31. Dez 2018 | 2.749 | 12 | 1.786 | 4.547 |
Beim Verkauf von Produkten werden Produktgarantien gewährt. Hierfür werden jährlich Rückstellungen gebildet. Die Berechnung der Garantie- / Gewährleistungsrückstellungen erfolgt nach dem Prinzip der Multiplikation der betreffenden Liefermengen mit der erwarteten Schadenwahrscheinlichkeit in den jeweiligen Zeitperioden und den durchschnittlichen Kosten pro Fall. Die Rückstellungen decken in der Regel eine angemessene Garantie- und Kulanzzeit ab. Die Zuführung erfolgt hierbei zum Verkaufszeitpunkt. Der starke Umsatzanstieg im Bereich Microbatteries im Vergleich zum Vorjahr, zusammen mit dem Launch neuer Produkte & Projekte führen maßgeblich zum Anstieg der Rückstellungen.
Die übrigen Rückstellungen bestehen im Wesentlichen aus Rückstellungen für die langfristige Vergütungsvereinbarung mit dem Vorstand der VARTA AG in Höhe von T€ 2.424 (31. Dezember 2018: T€ 243). Weiterhin aus einer eventuellen Resthaftung aus einer Übertragung von Pensionen in Vorjahren in Höhe von T€ 497, die sich zum Vorjahr nicht verändert hat. Außerdem bestehen Rückbauverpflichtungen in Höhe von T€ 439 (31. Dezember 2018: T€ 431) und Jahresabschlusskosten in Höhe von T€ 60 (31. Dezember 2018: T€ 60).
Die abgegrenzten Schulden umfassen folgende wesentliche Positionen:
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| (IN T€) | 31. DEZEMBER 2019 | 31. DEZEMBER 2018 |
|---|---|---|
| Urlaubsansprüche, Überstunden und Zeitausgleich | 6.262 | 3.870 |
| Prämien an Mitarbeiter | 4.768 | 4.056 |
| Ausstehende Rechnungen | 2.106 | 1.074 |
| Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Rechtsberatung | 1.391 | 876 |
| Sonstige abgegrenzte Schulden für Personal | 1.300 | 1.158 |
| Übrige abgegrenzte Schulden | 804 | 1.011 |
| Abgegrenzte Schulden | 16.631 | 12.045 |
Durch den Verkauf von Produkten und der Erbringung von Dienstleistungen konnten folgende Umsätze erzielt werden:
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| (IN T€) | 31. DEZEMBER 2019 | 31. DEZEMBER 2018 |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 362.692 | 271.650 |
| davon aus Produktverkauf | 358.590 | 266.139 |
| davon aus dem Verkauf von Dienstleistungen | 4.102 | 5.511 |
Die Erlöse aus Produktverkäufen beinhalten weitgehend Umsatzerlöse aus "Microbatteries" und "Power & Energy" (vgl. Erläuterungen 6 "Segmentberichterstattung"). Die Umsätze aus dem Segment "Microbatteries" enthalten Umsatzerlöse aus den Bereichen "Healthcare" in Höhe von T€ 150.950 (2018: T€ 139.301) und "Entertainment & Industrial" in Höhe von T€ 150.510 (2018: T€ 79.561).
Die Umsatzerlöse aus Verkäufen von Dienstleistungen enthalten hauptsächlich Erlöse durch Produktdesign in Höhe von T€ 1.040 (2018: T€ 1.922) und Erbringung von IT-Dienstleistungen in Höhe von T€ 594 (2018: T€ 1.031). Beide Dienstleistungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr stark verringert. Im laufenden Jahr waren zudem Erlöse in Höhe von T€ 2.390 (2018: T€ 2.536) aus dem Verkauf von Dienstleistungen an Forschungsinstitute enthalten.
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| (IN T€) | 31. DEZEMBER 2019 | 31. DEZEMBER 2018 |
|---|---|---|
| Veränderung der unfertigen Erzeugnisse | 3.745 | 712 |
| Veränderung der fertigen Erzeugnisse | -3.102 | 3.187 |
| Erhöhung der fertigen und unfertigen Erzeugnisse | 643 | 3.899 |
Die Veränderungen in den fertigen und unfertigen Erzeugnissen lassen sich nicht direkt mit den aus der KonzernBilanz ersichtlichen Änderungen abstimmen. Dies kommt aus bestehenden Währungsdifferenzen, welche diese Positionen beeinflussen.
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| (IN T€) | 31. DEZEMBER 2019 | 31. DEZEMBER 2018 |
|---|---|---|
| Aufwand für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Ware | 107.135 | 94.103 |
| Sonstige Materialaufwendungen | 7.763 | 7.379 |
| Materialbearbeitung und -veredelung durch Dritte | 3.966 | 4.458 |
| Sonstiges | 4.663 | 927 |
| Materialkosten | 123.527 | 106.867 |
Die Position "Sonstiges" enthält Verbrauchsmaterial, das direkt für Fertigungs- bzw. Kundenaufträge beschafft und ohne Lagerung verbraucht wird. Darüber hinaus sind unter "Sonstiges" Aufwendungen für Verpackung, Zeitarbeitskräfte, Abfallentsorgung und Verpackungsmaterial enthalten.
Personalaufwendungen beinhalten die folgenden Positionen:
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| (IN T€) | 31. DEZEMBER 2019 | 31. DEZEMBER 2018 |
|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | 94.200 | 77.504 |
| Aufwand für Abfindungen | 3.161 | 988 |
| Aufwand für gesetzliche Sozialabgaben | 8.653 | 7.060 |
| Pensionsaufwand | 6.363 | 5.149 |
| Sonstiger Personalaufwand | 2.029 | 1.739 |
| Summe | 114.406 | 92.440 |
Die Pensionsaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
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| (IN T€) | 31. DEZEMBER 2019 | 31. DEZEMBER 2018 |
|---|---|---|
| Beitragsorientierte Pläne | 5.850 | 4.673 |
| Leistungsorientierte Pläne | 513 | 476 |
| Summe | 6.363 | 5.149 |
* In den Aufwendungen für beitragsorientierte Pläne sind die Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung enthalten.
Im Jahr 2018 wurde von der Muttergesellschaft VGG (Wien) ein Aktienoptionsprogramm für Mitarbeiter (MSOP) aufgelegt, wonach die begünstigten Mitarbeiter des VARTA AG Konzerns, inklusive des Vorstands, zum Bezug von Stammaktien der VARTA AG berechtigt sind. Die zugrunde gelegte Erdienungsperiode beträgt vier Jahre und die Voraussetzung zur Ausübung ist, dass die Begünstigten im Zeitpunkt der Optionsausübung in einem ungekündigten Dienstverhältnis mit der VARTA AG bzw. einem mit ihr verbundenen Unternehmen sind. In "Löhne und Gehälter" ist der nicht-zahlungswirksame Aufwand aus dem Mitarbeiter-Aktienoptionsprogramm in Höhe von T€ 1.577 (2018: T€ 2.348) erfasst.
Die Aufwendungen für beitragsorientierte Pläne beinhalten die Beiträge des Arbeitgebers zur deutschen gesetzlichen Rentenversicherung. Die gesamten Aufwendungen für diese Beiträge betrugen im Geschäftsjahr 2019 T€ 5.577 (2018: T€ 4.454). Hierbei handelt es sich um Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Zum Bilanzstichtag noch nicht berechnete bzw. noch nicht gezahlte Beiträge werden periodengerecht abgegrenzt und unter den sonstigen Verbindlichkeiten bzw. Rückstellungen ausgewiesen.
Der Konzern beschäftigte 2.857 Mitarbeiter am Ende des Jahres 2019 (2018: 2.284). Durchschnittlich waren im Jahr 2019 2.528Mitarbeiter (2018: 2.242) beschäftigt. Davon betreffen 1.954 Beschäftigte Arbeiter, 563 Beschäftigte betreffen Angestellte und 11 Beschäftigte sind in einer leitenden Position.
Die Abschreibungen setzen sich wie folgt zusammen:
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| (IN T€) | 31. DEZEMBER 2019 | 31. DEZEMBER 2018 |
|---|---|---|
| Planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen (ohne Nutzungsrechte) | 14.397 | 8.170 |
| Planmäßige Abschreibungen auf Nutzungsrechte | 4.050 | 0 |
| Planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte | 2.408 | 2.348 |
| Summe Abschreibungen | 20.855 | 10.518 |
Das gestiegene Produktionsvolumen erfordert auch eine hohe Nutzungsintensität der Anlagen, weshalb ein höherer Verschleiß und folglich mit Beginn des Geschäftsjahres kürzere Nutzungsdauern der CoinPower-Anlagen festgesetzt wurden. Aus der Verkürzung der Nutzungsdauern von 12 auf 10 Jahren ergaben sich im Vergleich zur bisherigen Nutzungsdauer höhere Abschreibungen in Höhe von T€ 3.535, wovon T€ 556 auf Anlagen entfallen, die im laufenden Jahr 2019 aktiviert wurden, T€ 2.979 entfallen auf die Anpassung der Nutzungsdauern für Anlagen, die bereits in Vorjahren genutzt wurden. Des Weiteren haben sich die Abschreibungen durch die Erstanwendung des neuen Standards IFRS16 Leasingverhältnisse um T€ 4.050 erhöht.
Sonstige betriebliche Erträge beinhalten die folgenden Positionen:
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| (IN T€) | 31. DEZEMBER 2019 | 31. DEZEMBER 2018 |
|---|---|---|
| Subventionen und öffentliche Zuwendungen | 3.818 | 3.781 |
| Erträge aus Verrechnung von Mietzins und Serviceleistungen ggü. Gemeinschaftsunternehmen | 0 | 108 |
| Auflösung Rückstellungen & abgegrenzte Schulden | 644 | 697 |
| Erträge aus dem Verkauf von Sachanlagevermögen | 62 | 21 |
| Sonstiges | 3.236 | 2.502 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 7.760 | 7.109 |
Die öffentlichen Zuwendungen betragen im Geschäftsjahr 2019 insgesamt T€ 3.818 (2018: T€ 3.781) und wurden im Wesentlichen für die VARTA Microbattery GmbH und VARTA Storage GmbH bereitgestellt. Die genannten Zuwendungen waren an keinerlei Bedingungen geknüpft und wurden für Projekte des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und der EU-Kommission gewährt. Mit Entstehung der Forderung werden die Zuwendungen als sonstige betriebliche Erträge erfasst.
Der Rückgang in der Position "Erträge aus Verrechnung von Mietzins und Serviceleistungen ggü. Gemeinschaftsunternehmen" resultiert aus der Beendigung der operativen Tätigkeit eines Joint Ventures.
Der Anstieg in der Position "Sonstiges" resultiert im Wesentlichen aus Kompensationszahlungen von Geschäftspartnern aufgrund der Nichteinhaltung von vertraglich vereinbarten Leistungen.
Sonstige betriebliche Aufwendungen beinhalten die folgenden Positionen:
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| (IN T€) | 31. DEZEMBER 2019 | 31. DEZEMBER 2018 |
|---|---|---|
| Rechts-, Prüfungs- und Beratungsaufwand | 8.659 | 2.260 |
| Instandhaltung | 5.594 | 4.983 |
| Energieaufwand | 4.601 | 3.440 |
| Übrige sonstige betriebliche Aufwendungen | 3.967 | 3.706 |
| Ausgangsfrachten und Zölle | 3.522 | 2.937 |
| Provision | 3.263 | 3.009 |
| Marketing, Werbung und Repräsentationen | 2.615 | 2.966 |
| Gewährleistungen | 2.431 | 1.638 |
| Telefon, Porto & EDV | 2.102 | 1.947 |
| Reisekosten | 1.687 | 1.932 |
| Miete, Leasing und Pacht | 1.613 | 4.998 |
| Lizenzen & Patentgebühren | 1.346 | 1.248 |
| Aufwendungen mit nahestehenden Unternehmen | 781 | 865 |
| Sonstige Vertriebskosten | 583 | 550 |
| Reinigung | 541 | 440 |
| Versicherungen | 505 | 454 |
| Bankgebühren / Spesen des Geldverkehrs | 502 | 270 |
| Ingenieurs- und Honorarleistungen | 409 | 1.187 |
| Ausbildung und Fortbildungskosten | 408 | 365 |
| Beiträge und Gebühren | 376 | 299 |
| Kundenkreditversicherung | 176 | 182 |
| Wertminderungsaufwendungen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 172 | 438 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 45.853 | 40.114 |
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind in Summe von T€ 40.114 um T€ 5.739 auf T€ 45.853 angestiegen. Dies resultiert im Wesentlichen aus dem Anstieg der Rechts- und Beratungsaufwendungen im Zusammenhang mit dem Erwerb der VARTA Consumer Gesellschaften in Höhe von 3.006 T€. Der restliche Anstieg der Rechts- und Beratungsaufwendungen ist durch das operative Wachstum des Konzerns geschuldet. Aufgrund der erweiterten Produktionskapazitäten haben sich die Instandhaltungskosten um T€ 611 und der Energieaufwand um T€ 1.161 im Vergleich zum Vorjahr erhöht. Der Anstieg der Ausgangsfrachten und Zölle ist auf den stark gestiegenen Absatz zurückzuführen. Gegenläufig haben sich die Miet- und Leasingaufwendungen durch die erstmalige Anwendung von IFRS 16 reduziert.
Das Mitarbeiter-Aktienoptionsprogramm (MSOP) wurde von der Muttergesellschaft VGG GmbH (Wien, Österreich) zum Bezug von Stammaktien der VARTA AG aufgelegt. Die zugrunde gelegte Erdienungsperiode beträgt vier Jahre. Die aktienbasierte Vergütung knüpft als wesentliche Bedingung an ein aktives Beschäftigungsverhältnis zum jeweiligen Ausübungszeitraum an.
Die Anzahl und der gewichtete Durchschnitt der Ausübungspreise der Aktienoptionen entwickelte sich wie folgt:
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| 2019 | 2018 | |||
|---|---|---|---|---|
| (IN T€) | ANZAHL OPTIONEN | gewichteter durchschnittlicher Ausübungspreis | ANZAHL OPTIONEN | gewichteter durchschnittlicher Ausübungspreis |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| zum 01. Januar ausstehend | 535.118 | |||
| während des Jahres verfallen | -16.163 | |||
| Während des Jahres ausgeübt | -147.358 | 56,48 | -142.739 | 27,20 |
| Während des Jahres zugesagt | 10.357 | 677.857 | ||
| Zum 31. Dezember ausstehend | 381.954 | 535.118 | ||
| Zum 31. Dezember ausübbar | 51.329 |
Die zum 31. Dezember 2019 ausstehenden Optionen hatten einen Ausübungspreis zwischen 37,30 € und 108,80 € (2018: 21,30 € und 28,16 €) und eine gewichtete durchschnittliche Vertragslaufzeit von ca. 4 Jahren (2018: ca. 4 Jahren).
Der gewichtete durchschnittliche Aktienpreis zum Ausübungstag der 2019 ausgeübten Aktienoptionen war 56,48 € (2018: 27,20 €).
Am 26. November 2019 wurde im Vorfeld zu anstehenden Änderungen durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) einer der beiden Vorstandsverträge angepasst.
Dabei wurde die ursprünglich auf fünf Jahre ausgelegte, langfristigen aktienbasierten Vergütungskomponente umgestellt auf eine Erfolgsbeteiligung, die über drei Jahre an den Konzernerfolg gekoppelt ist. Detaillierte Erläuterungen zum Vergütungsmodell sind im Lagebericht beschrieben.
Bis zur Änderung des LTIP Vertrags verfügte der Vorstand über die Möglichkeit eines Ausgleichs in Aktien oder in Geld, es handelte sich somit um eine Kombination aus einer aktienbasierten und einer in Geld auszugleichenden Komponente. Der Personalaufwand wurde über den Erdienungszeitraum erfasst und die Gegenbuchung erfolgte bis zur Vertragsänderung in der Kapitalrücklage (für den Ausgleich in Aktien) oder in den sonstigen abgegrenzten Schulden für Personal (für den Ausgleich in Geld). Die wesentliche Ausübungsbedingung war ein bestehendes Dienstverhältnis von mindestens drei Jahren. Ab dem 26. November 2019 werden die Ansprüche aus der Erfolgsbeteiligung in einer Rückstellung für Vorstandsvergütung erfasst (Ausweis unter sonstige langfristige Rückstellungen).Mit der Änderung des LTIP Vertrags erlosch das Recht auf Erhalt von Aktienoptionen gegen die Gewährung eines Anspruchs auf Auszahlung einer am Unternehmenserfolg angeknüpften Erfolgsbeteiligung.
Der beizulegende Zeitwert der beiden anteilsbasierten Vergütungssysteme wurde nach der Black-Scholes-Formel bestimmt.
Folgende Parameter wurden bei der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte am Tag der Gewährung der anteilsbasierten Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente verwendet:
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| (IN T€) | MITARBEITER-AKTIENOPTIONSPROGRAMM (MSOP) | LONGTERM INCENTIVE PLAN (LTIP) |
|---|---|---|
| Beizulegender Zeitwert (Durchschnitt, in EUR) | 8,07 | 7,51 |
| Aktienkurs am Tag der Gewährung (in EUR) | 21,6 | 20,6 |
| Ausübungspreis (in EUR) | 14,0 | 14,0 |
| Erwartete Volatilität (in %) | 30,9 % | 28,9 % |
| Erwartete Laufzeit (in Jahren) | 4,0 | 5,0 |
| Erwartete Dividenden (Durchschnitt, in %) | 0,55 % | 0,55 % |
| Risikoloser Zinssatz (in %) | -0,691 % | 0,043 % |
Die erwartete Volatilität basiert auf einer Beurteilung der historischen Volatilität des Aktienkurses des Unternehmens, insbesondere in dem Zeitraum, der der erwarteten Laufzeit entspricht. Die erwartete Laufzeit der Instrumente basiert auf historischen Erfahrungswerten und dem allgemeinen Verhalten der Optionsinhaber.
Der in der GuV erfasste Aufwand für aktienbasierte Vergütung beläuft sich auf T€ 2.853 im Geschäftsjahr 2019 (2018: T€ 2.830). Die Effekte im Eigenkapital betragen T€ 870 (s. Erläuterungen unter 17 "Eigenkapital") und setzen sich zusammen aus Zuführungen aus der Fortschreibung des MSOP sowie der Fortschreibung des LTIP bis zum 26. November 2019 mit anschließender Umwidmung in die abgegrenzte Schulden (s. Erläuterungen unter 25 "Abgegrenzte Schulden") sowie der darauf entfallenden latenten Steuer. Nach Umwidmung verbleibt aus dem LTIP Vertrag im Eigenkapital ein Betrag in Höhe von T€ -560.
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| (IN T€) | 31. DEZEMBER 2019 | 31. DEZEMBER 2018 |
|---|---|---|
| Finanzertrag | 601 | 160 |
| Finanzaufwand | -1.127 | -416 |
| Zinsergebnis | -526 | -256 |
Der Zinsertrag ist im Jahr 2019 um T€ 441 auf T€ 601 angestiegen. Der Anstieg der Zinserträge resultiert im Wesentlichen daraus, dass nicht benötigte Zahlungsmittelbestände bei Banken und nahestehenden Unternehmen angelegt werden konnte. Die Zinsaufwendungen haben sich im laufenden Geschäftsjahr deutlich erhöht. Dies ist im Wesentlichen auf die erstmalige Anwendung von IFRS 16 zurückzuführen.
Die übrigen Finanzerträge und übrigen Finanzaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
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| (IN T€) | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Wechselkursgewinne | 106 | 368 |
| Sonstige Finanzerträge | 3.382 | 0 |
| Übriger Finanzertrag | 3.488 | 368 |
| Wechselkursverluste | -1.984 | -631 |
| Sonstiger Finanzaufwand mit Dritten | -660 | 0 |
| Übriger Finanzaufwand | -2.644 | -631 |
Der Anstieg der sonstigen Finanzerträge resultiert aus der Bilanzierung des Besserungscheins zum beizulegenden Zeitwert.
Aufgrund höherer Umsätze sowie Kundenanzahlungen in Fremdwährung, insbesondere USD, haben sich die Verluste aus Wechselkursschwankungen im laufenden Jahr deutlich erhöht. Der sonstige Finanzaufwand resultiert aus dem Abschluss des Konsortialkredits.
Der effektive Steuersatz der VARTA Gruppe beträgt im Berichtsjahr 29,00 % (2018: 29,55 %). Der Körperschaftsteuersatz beträgt 15 %, der Solidaritätszuschlag darauf beträgt 5,5 %, und der zusammengefasste Gewerbesteuersatz liegt bei 13,24 % (2018: 13,24 %) für die VARTA AG. Nachfolgend wird die Überleitung vom erwarteten zum tatsächlichen Steueraufwand dargestellt:
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| (IN T€) | 31. DEZEMBER 2019 | 31. DEZEMBER 2018 |
|---|---|---|
| Ergebnis vor Steuern (EBT) | 71.079 | 36.482 |
| Ertragsteuersatz der Gesellschaft | 29,1 % | 29,1 % |
| Erwarteter (theoretischer) Steueraufwand | -20.663 | -10.605 |
| Effekte aus unterschiedlichen Steuersätzen im Konzern | 1.107 | 1.127 |
| Steuerfreie Erträge | 640 | 96 |
| Aktivierung bisher nicht bilanzierter Verlustvorträge | -722 | 0 |
| Steuerlich nicht anerkannter Aufwand und Zinsen | -809 | -1.368 |
| Steueraufwand / Steuerertrag für Vorjahre | 224 | 630 |
| Veränderung der Bewertung von latenten Steuerforderungen | 145 | 0 |
| Sonstiges | -537 | -659 |
| Ertragsteueraufwand | -20.615 | -10.779 |
Der Ertragsteueraufwand beinhaltet laufende Steuern in Höhe von T€ 20.179 (2018: T€ 9.498) und latente Steuererträge in Höhe von T€ 436 (2018: T€ -1.281), welche ausschließlich aus temporären Differenzen resultieren.
Auf Grund der zum 1. Juli 2016 im Konzern abgeschlossenen Ergebnisabführungsverträge besteht zum Bilanzstichtag eine ertragsteuerliche Organschaft mit der VARTA Microbattery GmbH, Ellwangen, Deutschland, und VARTA Storage GmbH, Nördlingen, Deutschland, als Organgesellschaften und der VARTA AG, Ellwangen, Deutschland, als Organträgerin.
In der Konzern Gesamtergebnisrechnung sind T€ -159 (2018: T€ 212) Ertragsteuereffekte aus den Cashflow-Hedges enthalten. Die Einkommensteuer auf die Neubewertung von leistungsorientierten Plänen nach IAS 19 beträgt T€ -201 (2018: T€ -102). Beide Posten sind im sonstigen Ergebnis erfasst.
Im Konzern sind folgende nicht aktivierte und nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge aus der Körperschaftsteuer enthalten:
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| (IN T€) | 31. DEZEMBER 2019 | 31. DEZEMBER 2018 |
|---|---|---|
| Verfallsdatum: | ||
| Im kommenden Wirtschaftsjahr - innerhalb 5 Jahres | 2.736 | |
| Kein Verfall | 3.514 | 3.284 |
| Anrechenbare steuerliche Verlustvorträge am 31. Dezember | 6.250 | 3.284 |
Für Verlustvorträge in Höhe von T€ 6.250 (2018: T€ 3.284) wurden keine latenten Steuern aktiviert. In den betreffenden Gesellschaften ist die Wahrscheinlichkeit, dass zukünftige Gewinne mit den aufgelaufenen Verlustvorträgen verrechnet werden können, zum Zeitpunkt der Bilanzierung als gering beurteilt worden.
Die Aktivierung steuerlich verwendbarer Verlustvorträge wird jährlich neu beurteilt und basiert auf aktuellen und langfristigen Annahmen und Einschätzungen des Managements. Dabei werden diejenigen Verlustvorträge aktiviert, die innerhalb der nächsten Jahre aufgrund der Ertragslage von Einzelgesellschaften oder steuerlichen Organschaften genutzt werden können. In Ländern beziehungsweise Gesellschaften, in denen eine Nutzung der Verlustvorträge nicht absehbar ist, wird somit auf eine Aktivierung verzichtet.
Am 31. Dezember 2019 bestand eine latente Steuerschuld von 936 T€ (2018: 805 T€) für temporäre Differenzen von 3.219 T€ (2018: 2.769 T€) im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen und Gemeinschaftsunternehmen. Diese passiven latente Steuern wurden nicht gebildet, da der Konzern in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf der Umkehrung zu steuern und sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit nicht umkehren werden.
Die übrigen zahlungsunwirksamen Aufwendungen und Erträge resultieren im Wesentlichen aus den nichtzahlungswirksamen Veränderungen des Erstattungsanspruchs aus dem Schuldbeitritt in Höhe von T€ 2.626 (2018: T€ 180) und der nicht zahlungswirksamen Effekte aus der aktienbasierten Vergütung in Höhe von T€ 870 (2018: T€ 2.830)(vgl. Erläuterungen 29 "Personalaufwand"). Zusätzlich sind in den nicht zahlungswirksamen Veränderungen Währungseffekte in Höhe von T€ -146 (2018: T€ -633) und aus Veränderungen der Konzern Gesamtergebnisrechnung in Höhe von T€ 1.272 (2018: T€ -361) enthalten, welche direkt im Eigenkapital erfasst werden.
Der Posten "Auszahlungen aus dem Kauf von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten" ist, aufgrund von offenen Posten, welche nicht zahlungspflichtig waren, nicht mit den entsprechenden Zugängen der "immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen" abstimmbar. Hauptsächlich ergibt sich der Unterschied aus Verbindlichkeiten in Höhe von T€ -16.905 (31. Dezember 2018: T€ 901). Diese Verbindlichkeiten aus Investitionen in das Sachanlagevermögen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um T€ 16.905 erhöht. Im Geschäftsjahr 2018 nahmen diese Verbindlichkeiten um T€ 901 ab. Die offenen Posten aus den Investitionen des Vorjahres wurden im Folgejahr vollständig bezahlt und in der Geldflussrechnung dem Posten "Auszahlungen aus dem Kauf von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten" zugeordnet.
Die Entwicklung der finanziellen Verbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar:
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| 31. 12.2018 | ZAHLUNGSWIRKSAME VERÄNDERUNGEN | NICHT ZAHLUNGSWIRKSAME VERÄNDERUNG | 31.12.2019 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| (IN T€) | TILGUNG | AUFNAHME | |||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Langfristige Finanzschulden | 6.200 | 0 | 0 | -3.382 | 2.818 |
| Kurzfristige Finanzschulden | 2.004 | -1.453 | 2.243 | 0 | 2.794 |
| Derivate | 716 | -716 | 0 | 1.278 | 1.278 |
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeiten | 8.920 | 6.890 |
Von den dargestellten Zahlungsmittelbeständen unterliegen T€ 0 (31. Dezember 2018: T€ 0) einer Verfügungsbeschränkung.
Um die Übereinstimmung des Konzernabschlusses der VARTA AG mit den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen und um die Ordnungsmäßigkeit der Konzernberichterstattung zu gewährleisten, hat das Management der VARTA AG interne Kontroll- und Steuerungssysteme für die Finanzberichterstattung eingerichtet. Damit wird eine angemessene Sicherheit hinsichtlich der Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung gewährleistet, um eine möglichst zuverlässige Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft zu ermöglichen.
Der Prüfungsausschuss überwacht zum einen die Einhaltung der Richtlinien und Prozesse des Konzern Risikomanagements durch den Vorstand und zum anderen die Wirksamkeit des Risikomanagement-Systems im Hinblick auf die Risiken, denen der Konzern ausgesetzt ist. Eine interne Revision ist aufgebaut, sodass regelmäßige Prüfungen durchgeführt werden können, deren Ergebnisse unmittelbar an den Prüfungsausschuss berichtet werden.
Jedem internen Kontrollsystem, wie gut auch immer konzipiert, sind Grenzen gesetzt. Daher können auch diejenigen internen Kontroll- und Steuerungssysteme, die für wirksam befunden wurden, keine vollständige Sicherheit hinsichtlich der Erstellung und Darstellung von Abschlüssen bieten.
Bei der Bilanzierung und Bewertung werden Einschätzungen und Annahmen bezüglich der Zukunft getroffen. Die Schätzungen und Annahmen, die ein signifikantes Risiko in Form einer wesentlichen Anpassung der Buchwerte von Vermögen und Schulden innerhalb des nächsten Geschäftsjahrs darstellen, sind unter den einzelnen Positionen im Anhang dargestellt. Insgesamt wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr aber keine Risiken identifiziert, die zu einer wesentlichen Korrektur der im Konzernabschluss dargestellten Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens führen könnten.
Vorrangiges Ziel für das Finanzrisikomanagement ist, die Finanzrisiken, welchen der Konzern ausgesetzt ist, zu identifizieren, zu überwachen und effiziente Sicherungsmaßnahmen zu etablieren. Die finanziellen Risiken ergeben sich aus dem operativen Geschäft sowie der Finanzierungsstruktur. Dazu zählen insbesondere das Kredit-, Liquiditäts-, Währungs- und Zinsrisiko sowie das Marktpreisrisiko von Commodities.
Neben der Identifizierung, Analyse und Bewertung der Finanzrisiken erfolgen auch die Entscheidungen über den Einsatz von Finanzinstrumenten zum Steuern dieser Risiken grundsätzlich durch das Management der MTC GmbH sowie der VARTA Microbattery GmbH und den Vorstand der VARTA AG, welche im Allgemeinen die Strategie einer geringen Risikobereitschaft verfolgen.
Die nachfolgenden Abschnitte geben einen Überblick über das Ausmaß der einzelnen Risiken sowie die Ziele, Grundsätze und Prozesse für Messung, Überwachung und Absicherung der finanziellen Risiken.
Das Kreditrisiko entsteht im Konzern aus Ausleihungen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstigen Forderungen und Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, wobei der Schwerpunkt des Kreditrisikos bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen liegt. Dem Ausfallsrisiko im Forderungsbereich aufgrund von Liquiditätsrisiken wird durch gezielte Maßnahmen wie laufende Bonitätsprüfung, teilweise Versicherung der Forderungen gegen Insolvenz, Vorauszahlungsvereinbarung und Mahnwesen entgegengewirkt.
Aufgrund der Konzernpolitik, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente weltweit als Einlagen ausschließlich bei Finanzinstitutionen mit einwandfreier erstklassiger Bonität oder bei nahestehenden Unternehmen zu investieren, ist das aus Bankguthaben entstehende Kreditrisiko ebenso begrenzt.
Der Buchwert der finanziellen Vermögenswerte entspricht dem maximalen Kreditrisiko, das sich zum Bilanzstichtag im Wesentlichen wie folgt zusammensetzt:
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| (IN T€) | 31. DEZEMBER 2019 | 31. DEZEMBER 2018 |
|---|---|---|
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 244.781 | 149.741 |
| Vertragsvermögenswerte | 2.032 | 2.370 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 51.966 | 26.345 |
| Andere finanzielle Vermögenswerte | 548 | 359 |
| Sonstige Vermögenswerte * | 30.922 | 25.863 |
| Summe finanzielle Vermögenswerte | 330.249 | 204.678 |
* ohne sonstige Steuerforderungen T€ 3.654 (2018: T€ 2.295) und aktive Rechnungsabgrenzungsposten T€ 712 (2018: T€ 1.674).
Im Geschäftsjahr 2019 bestand mit einer Bank ein Rahmenvertrag über den Verkauf von Forderungen mit einer Laufzeit bis September 2020. Dieser wurde Mitte 2019 um ein weiteres Jahr verlängert. Dabei werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit mit Eingang der entsprechenden Rechnung beim jeweiligen Schuldner unter Angabe des Zahlungsziels verkauft. Der Verkauf der Forderungen erfolgt zum Ende eines Monats. Zu diesem Zeitpunkt entscheidet die Bank im Rahmen eines Gesamtvolumens in Höhe von T€ 10.000 über die Höhe der anzukaufenden Forderungen. Von den zu diesem Zeitpunkt zum Fair Value bewerteten Forderungen werden 90 % an die Bank verkauft. Die im Laufe eines Monats bezahlten Forderungen werden unter den sonstigen Finanzverbindlichkeiten gegenüber der Bank dargestellt (vgl. Erläuterungen 19 "Andere finanzielle Verbindlichkeiten"). Zum 31. Dezember 2019 hat der Konzern Forderungen in Höhe von T€ 7.911 (31. Dezember 2018: T€ 8.541) verkauft. Im Konzern bestehen keine weiteren Risiken aus den verkauften Forderungen.
Am Bilanzstichtag waren Ausleihungen inklusive abgegrenzter Zinsen in Höhe von T€ 548 (31. Dezember 2018: T€ 359) an Dritte gewährt.
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 betreffen die sonstigen Vermögenswerte im Wesentlichen den Erstattungsanspruch aus Schuldbeitritt in Höhe von T€ 17.907 (2018: T€ 15.633) (vgl. 1 "Allgemeine Informationen"), Forderungen aus Förderprojekten in Höhe von T€ 9.343 sowie geleistete Anzahlungen in Höhe von T€ 2.662.
Im Rahmen des Wertminderungsmodells wird bei der Bildung einer Wertberichtigung auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen der vereinfachte Ansatz angewandt, wonach für diese Forderungen bereits bei der erstmaligen Erfassung erwartete Kreditverluste über die gesamte Laufzeit erfasst werden.
Das maximale Kreditrisiko ist als gering einzustufen, da das im Grundgeschäft immanente Ausfallsrisiko mit Geschäftspartnern durch Kreditversicherungen in Höhe von T€ 14.500 (31. Dezember 2018: T€ 13.302) teilweise abgedeckt wird. Die anzuwendenden Kriterien zur Bonitätsbeurteilung sind in den Verträgen mit Kreditversicherern sowie in internen Richtlinien festgelegt. Zudem ist das Kreditrisiko nicht konzentriert, da die Kundenbasis des Konzerns aus einer Vielzahl von Kunden besteht. Offene Forderungen zum Bilanzstichtag müssen unabhängig von ihren Fälligkeiten den Kriterien der Risikobeurteilung des Konzerns standhalten. Grundsätzlich wird bei allen finanziellen Vermögenswerten aufgrund von internen und externen Erfahrungswerten ein Risiko berücksichtigt. Es gibt keine finanziellen Vermögenswerte, für die Konditionen nachverhandelt wurden.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte nach Wertberichtigung lassen sich wie folgt darstellen:
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| (IN T€) | 31. DEZEMBER 2019 | 31. DEZEMBER 2018 |
|---|---|---|
| Vertragsvermögenswerte | 2.032 | 2.370 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 52.138 | 26.783 |
| Wertberichtigungen | -172 | -438 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte - netto | 53.998 | 28.715 |
Die Wertberichtigungen haben sich wie folgt entwickelt:
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| (IN T€) | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Stand zu Beginn des Geschäftsjahres | 438 | 303 |
| Zuführung | 12 | 655 |
| Verbrauch | -31 | -215 |
| Auflösung | -257 | -320 |
| Währungsdifferenzen | 10 | 15 |
| Summe Wertberichtigungen | 172 | 438 |
Eine 100-%-ige Wertberichtigung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bzw. des finanziellen Vermögenswertes wird vorgenommen, sobald eine Uneinbringlichkeit bekannt oder eine Forderung über 90 Tage überfällig ist. Abweichungen von diesem Grundsatz sind beispielsweise möglich bei strittigen Posten oder bei vorhandenem Guthaben. Für überfällige Forderungen zwischen 31 und 90 Tagen wird der erwartete Ausfall unter Berücksichtigung des Länderrisikos und durchschnittlicher Ausfälle wie folgt erfasst:
| ― | > 31 Tage: 0,00-0,17% Wertberichtigung |
Um den Erfahrungen aus Vorjahren Rechnung zu tragen, werden die wesentlichen offenen Forderungen, bereinigt um die versicherten oder bereits wertberichtigten Forderungen und bereinigt um Forderungen von öffentlichen Auftraggebern, jährlich unter Anwendung eines pauschalierten Verfahrens wertberichtigt. Der angesetzte Wertberichtigungssatz berechnet sich jährlich aus einem Zehnjahresdurchschnitt der Relation von offenen Forderungen und Forderungsausfällen sowie einem Länderrisikozuschlag.
Die folgende Abbildung legt die Informationen zu den überfälligen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nach dem Simplified Approach offen:
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| 31. DEZEMBER 2019 | 31. DEZEMBER 2018 | |||
|---|---|---|---|---|
| (IN T€) | BUCHWERT VOR WERTBERICHTIGUNGEN | WERTBERICHTIGUNGEN | NETTO | BUCHWERT VOR WERTBERICHTIGUNGEN |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 0 bis 10 Tage überfällig | 4.314 | -1 | 4.313 | 2.528 |
| 11 bis 30 Tage überfällig | 1.704 | 0 | 1.704 | 1.212 |
| 31 bis 60 Tage überfällig | 801 | -13 | 788 | 520 |
| 61 bis 180 Tage überfällig | 0 | 0 | 0 | 137 |
| 181 bis 360 Tage überfällig | 243 | -7 | 236 | 408 |
| Mehr als 360 Tage überfällig | 156 | -151 | 5 | 98 |
| Summe Konzern | 7.218 | -172 | 7.046 | 4.903 |
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| 31. DEZEMBER 2018 | ||
|---|---|---|
| (IN T€) | WERTBERICHTIGUNGEN | NETTO |
| --- | --- | --- |
| 0 bis 10 Tage überfällig | 0 | 2.528 |
| 11 bis 30 Tage überfällig | 0 | 1.212 |
| 31 bis 60 Tage überfällig | -75 | 445 |
| 61 bis 180 Tage überfällig | -14 | 123 |
| 181 bis 360 Tage überfällig | -250 | 158 |
| Mehr als 360 Tage überfällig | -99 | -1 |
| Summe Konzern | -438 | 4.465 |
Bei den überfälligen Nettoforderungen aus Lieferungen und Leistungen handelt es sich in erster Linie um Forderungen aus langjährig bestehenden Kundenbeziehungen. Aufgrund von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit erwartet der Konzern keine wesentlichen Ausfälle.
Die finanziellen Vermögenswerte, die unter die Anwendung des General Approachs fallen, wurden nicht wertberichtigt, da aus den aktuell vorhandenen Sachverhalten aufgrund von Sicherheiten keine wesentlichen Ausfälle erwartet werden.
Die Sicherung der Liquidität wird laufend durch das Treasury des VARTA AG - Konzerns und das der MTC GmbH überwacht. Die Steuerung reicht vom ständigen Vergleich der prognostizierten und tatsächlichen Zahlungsflüsse bis zur Abstimmung der Fälligkeitsprofile von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten. Die wesentlichen Liquiditätsrisiken bestehen in allgemeinen Wirtschaftsrisiken, im Ausfall von Kundenzahlungen und Wechselkursrisiken.
Nachfolgend werden die nicht diskontierten vertraglichen Fälligkeiten der nicht-derivativen und derivativen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Es bestehen im Zeitablauf keine Änderungen des Ausfallrisikos der finanziellen Verbindlichkeiten:
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| 31. Dezember 2019 (IN T€) | BUCHWERTE | VERTRAGLICHE CASH-FLOWS | SOFORT | BIS 3 MONATE | 3 BIS 12 MONATE | 1 BIS 5 JAHRE |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten | ||||||
| Sonstige Finanzverbindlichkeiten * | 5.612 | 5.612 | 0 | 2.794 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ** | 56.136 | 56.136 | 19.195 | 32.546 | 4.395 | 0 |
| Abgegrenzte Schulden *** | 4.301 | 4.301 | 0 | 0 | 4.301 | 0 |
| Sonstige Verbindlichkeiten **** | 4.090 | 4.090 | 906 | 3.173 | 11 | 0 |
| Summe nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten | 70.139 | 70.139 | 20.101 | 38.513 | 8.707 | 0 |
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| 31. Dezember 2019 (IN T€) | MEHR ALS 5 JAHRE |
|---|---|
| Nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten | |
| Sonstige Finanzverbindlichkeiten * | 2.818 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ** | 0 |
| Abgegrenzte Schulden *** | 0 |
| Sonstige Verbindlichkeiten **** | 0 |
| Summe nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten | 2.818 |
* Ohne derivative Finanzinstrumente T€ 1.278; inklusive einem Forderungsverzicht in Höhe von T€ 2.818 mit einer erwarteten Laufzeit von mehr als 5 Jahren, welcher aufgrund von bestimmten Umständen früher zurückbezahlt werden kann. (vgl. Erläuterungen 19 "Andere finanzielle Verbindlichkeiten")
** Ohne erhaltene Anzahlungen T€ 32.268 und Vertragsverbindlichkeiten T€ 11.198
*** Ohne abgegrenzte Schulden für Leistungen an Mitarbeiter T€ 12.330
**** Ohne passive Rechnungsabgrenzungen T€ 95, Verbindlichkeiten aus Förderprojekten T€ 12.394, Zollverbindlichkeiten T€ 1.557, sonstige Verbindlichkeiten aus Steuern T€ 1.978 und im Rahmen der sozialen Sicherheit T€ 6
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| (IN T€) | BUCHWERTE | VERTRAGLICHE CASH-FLOWS | SOFORT | BIS 3 MONATE | 3 BIS 12 MONATE | 1 BIS 5 JAHRE |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Derivative finanzielle Verbindlichkeiten | ||||||
| Devisentermingeschäfte (Cashflow-Hedge) | 1.278 | 61.342 | 0 | 61.342 | 0 | 0 |
| Summe derivative finanzielle Verbindlichkeiten | 1.278 | 61.342 | 0 | 61.342 | 0 | 0 |
| Summe Konzern | 71.417 | 131.481 | 20.101 | 99.855 | 8.707 | 0 |
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| (IN T€) | MEHR ALS 5 JAHRE |
|---|---|
| Derivative finanzielle Verbindlichkeiten | |
| Devisentermingeschäfte (Cashflow-Hedge) | 0 |
| Summe derivative finanzielle Verbindlichkeiten | 0 |
| Summe Konzern | 2.818 |
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| 31. Dezember 2018 (IN T€) | BUCHWERTE | VERTRAGLICHE CASH-FLOWS | SOFORT | BIS 3 MONATE | 3 BIS 12 MONATE | 1 BIS 5 JAHRE |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten | ||||||
| Sonstige Finanzverbindlichkeiten * | 8.204 | 8.204 | 0 | 1.459 | 545 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ** | 23.434 | 23.434 | 6.207 | 17.227 | 0 | 0 |
| Abgegrenzte Schulden *** | 2.961 | 2.961 | 0 | 0 | 2.961 | 0 |
| Sonstige Verbindlichkeiten **** | 2.002 | 2.002 | 152 | 1.850 | 0 | 0 |
| Summe nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten | 36.601 | 36.601 | 6.359 | 20.536 | 3.506 | 0 |
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| 31. Dezember 2018 (IN T€) | MEHR ALS 5 JAHRE |
|---|---|
| Nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten | |
| Sonstige Finanzverbindlichkeiten * | 6.200 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ** | 0 |
| Abgegrenzte Schulden *** | 0 |
| Sonstige Verbindlichkeiten **** | 0 |
| Summe nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten | 6.200 |
* Ohne derivative Finanzinstrumente T€ 716; inklusive einem Forderungsverzicht in Höhe von T€ 6.200 mit einer erwarteten Laufzeit von mehr als 5 Jahren, welcher aufgrund von bestimmten Umständen früher zurückbezahlt werden kann. (vgl. Erläuterungen 19 "Andere finanzielle Verbindlichkeiten")
** Ohne erhaltene Anzahlungen T€ 11.587 und Vertragsverbindlichkeiten T€ 8.435
*** Ohne abgegrenzte Schulden für Leistungen an Mitarbeiter T€ 9.084
**** Ohne passive Rechnungsabgrenzungen T€ 93, Verbindlichkeiten aus Förderprojekten T€ 6.418, Zollverbindlichkeiten T€ 793, sonstige Verbindlichkeiten aus Steuern T€ 1.457 und im Rahmen der sozialen Sicherheit T€ 348
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| (IN T€) | BUCHWERTE | VERTRAGLICHE CASH-FLOWS | SOFORT | BIS 3 MONATE | 3 BIS 12 MONATE | 1 BIS 5 JAHRE |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Derivative finanzielle Verbindlichkeiten | ||||||
| Devisentermingeschäfte (Cashflow-Hedge) | 716 | 10.000 | 0 | 10.000 | 0 | 0 |
| Summe derivative finanzielle Verbindlichkeiten | 716 | 10.000 | 0 | 10.000 | 0 | 0 |
| Summe Konzern | 37.317 | 46.601 | 6.359 | 30.536 | 3.506 | 0 |
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| (IN T€) | MEHR ALS 5 JAHRE |
|---|---|
| Derivative finanzielle Verbindlichkeiten | |
| Devisentermingeschäfte (Cashflow-Hedge) | 0 |
| Summe derivative finanzielle Verbindlichkeiten | 0 |
| Summe Konzern | 6.200 |
Das Marktrisiko beinhaltet das Währungs-, Rohstoff- und Zinsrisiko, welche nachfolgend näher erläutert werden.
Der Konzern kauft Rohstoffe in unterschiedlichen Mengen, und diese unterliegen einem Preisänderungsrisiko. Durch die Analyse der geplanten Rohstoffmengen werden die wesentlichen Rohstoffe bestimmt und durch Commodity Swaps (im Wesentlichen für Nickel) abgesichert. Das verbleibende Rohstoffrisiko wird für den Konzern als gering eingeschätzt.
Der Konzern wickelt seine Warenein- und -verkäufe basierend auf der funktionalen Währung der drei Regionen überwiegend in Euro (Europa) und US Dollar (USA, Asien) ab. Währungsrisiken, die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen, bestehen nur in sehr geringem Ausmaß, da die anfallenden Ausgangsrechnungen bei Auslandsgesellschaften zum Großteil in der jeweiligen lokalen Währung fakturiert werden. Ebenso werden Einkäufe von Vorräten und/oder von Dienstleistungen hauptsächlich in der lokalen Währung der Tochtergesellschaften getätigt.
Zum Bilanzstichtag sind die verzinslichen Verbindlichkeiten, im Wesentlichen handelt es sich hier um Leasing- und Darlehensverbindlichkeiten, überwiegend in Euro und US-Dollar ausgewiesen, welche den funktionalen Währungen der jeweiligen Konzerngesellschaften entsprechen, sodass auch diesbezüglich nach Einschätzung des Konzerns kein wesentliches Währungsrisiko besteht.
Die nachfolgende Abbildung zeigt finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nach dem Währungspaar EUR / USD, bei denen die Währung von der funktionalen Währung der jeweiligen Konzerngesellschaft, welche diese Finanzinstrumente hält, abweicht.
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| (IN T€) | 31. DEZEMBER 2019 | 31. DEZEMBER 2018 |
|---|---|---|
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 27.983 | 7.117 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 26.446 | 3.370 |
| Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen | 8.790 | 6.783 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 8.482 | 0 |
| erhaltene Kundenanzahlungen | 66.564 | 0 |
| Darlehen von nahestehenden Unternehmen | 24.880 | 11.048 |
| Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen | 3.806 | 3.294 |
| Summe Währungsexposure brutto | -40.513 | 4.614 |
| Devisentermingeschäfte | 49.373 | 11.048 |
| Summe Währungsexposure netto | 8.860 | 15.662 |
Weitere für den Konzern relevante Währungspaare sind von untergeordneter Bedeutung.
Eine Veränderung der folgenden funktionalen Währung gegenüber der Fremdwährung aus dem Währungspaar in Höhe von der unten angeführten Prozentpunkte hätte das Ergebnis des Konzernabschlusses um die untenstehenden Beträge per 31. Dezember erhöht (gemindert). Im Rahmen dieser Analyse werden die übrigen Variablen, insbesondere die Zinssätze, konstant gehalten.
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| (IN T€) 31. Dezember 2019 | GEWINN (+) / VERLUST (-) | ||
|---|---|---|---|
| EUR/USD | +/- 4,9 % | 1.810 | -1.726 |
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| (IN T€) 31. Dezember 2018 | GEWINN (+) / VERLUST (-) | ||
|---|---|---|---|
| EUR/USD | +/- 7,3 % | -775 | 860 |
Die Volatilität für die einzelnen relevanten Währungspaare wurde mit historischen Daten für die letzten 250 Kurstage (vor dem jeweiligen Stichtag) berechnet. Auf Basis der täglichen Wechselkursentwicklung (Veränderung aktueller Kurse gegenüber Vortag) wurde durch Hochskalieren dieser Tagesvolatilitäten die dargelegte Jahresvolatilität ermittelt.
Die Sensitivitätsanalyse zeigte, dass sich keine wesentlichen Effekte auf das Eigenkapital des Konzerns aus den Währungspaaren ergeben hätten.
Das Zinsrisiko teilt sich auf in Veränderungen der zukünftigen Zinszahlungen aufgrund von Schwankungen des Marktzinssatzes und in ein zinsbedingtes Risiko einer Änderung des Marktwertes, de facto verändert sich der Marktwert eines Finanzinstrumentes aufgrund von Schwankungen des Marktzinssatzes.
Der Konzern ist Zinsrisiken ausgesetzt, welche sich aus der Aufnahme und der Anlage von Finanzmitteln zu fixen und variablen Zinssätzen ergeben, wobei der VARTA AG Konzern aufgrund des derzeitigen Liquiditätsüberschusses die Anlage von Mitteln bei Banken und im Mutterkonzern vornimmt.
Zum Bilanzstichtag bestehen folgende verzinsliche Finanzinstrumente:
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| (IN T€) | 31. DEZEMBER 2019 | 31. DEZEMBER 2018 |
|---|---|---|
| Fest verzinsliche Finanzinstrumente | ||
| Finanzielle Vermögenswerte * | 61.624 | 57.063 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten ** | 5.626 | 8.204 |
| Variabel verzinsliche Finanzinstrumente | ||
| Finanzielle Vermögenswerte * | 183.157 | 92.678 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten ** | 0 | 0 |
* enthalten Bankguthaben und Festgelder sowie kurzfristige Veranlagungen
** enthalten sonstige Finanzverbindlichkeiten, ohne derivative Finanzinstrumente T€ 1.278
Im Konzern sind weder finanzielle Vermögenswerte (Festgelder) noch finanzielle Verbindlichkeiten (Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten), die fix verzinslich sind, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Bewertung dieser Finanzinstrumente erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Eine Erhöhung der Zinssätze hätte somit keinen Einfluss auf das Konzernergebnis.
Eine Zinssatzerhöhung um einen Prozentpunkt hätte - unter Berücksichtigung der Absicherung variabel verzinslicher Finanzinstrumente durch fixe Zinsen - das Konzernergebnis um T€ 1.299 erhöht (2018: um T€ 658 erhöht). Eine Reduktion des Zinssatzes von einem Prozentpunkt hätte eine Reduktion des Konzernergebnisses um T€ -1.299 (2018: Reduzierung um T€ -658) zur Folge. Dabei wurde auch ein mögliches Sinken der Zinssätze unter 0 % berücksichtigt. Im Rahmen dieser Analyse wird angenommen, dass alle übrigen Variablen, insbesondere Fremdwährungseffekte, konstant bleiben.
Der Konzern setzt derivative Finanzinstrumente im Wesentlichen zur Reduzierung der Risiken aus Änderungen von Wechsel- und Rohstoffkursen ein. Dabei kommen Devisentermingeschäfte und Commodity Swaps zur Reduktion der kurzfristigen Auswirkungen von Wechselkurs- und Rohstoffkursschwankungen zur Anwendung. Alle diesbezüglichen Vertragspartner sind namhafte internationale Finanzinstitute, mit denen der Konzern in laufenden Geschäftsbeziehungen steht. Dementsprechend betrachtet der Konzern das Risiko der Nichterfüllung durch einen Vertragspartner und damit das Risiko diesbezüglicher Verluste als gering. Der Gewinn der dargestellten derivativen Finanzinstrumente beträgt zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 T€ 2.067 (31. Dezember 2018: T€ 1.028).
Der Konzern designiert die Devisentermingeschäfte zur Absicherung von Währungsrisiken und wendet ein Sicherungsverhältnis von 1:1 an. Die kritischen Bedingungen entsprechen dem Devisentermingeschäft sowie dem Grundgeschäft. Der Konzern bestimmt das Bestehen einer wirtschaftlichen Beziehung zwischen dem Sicherungsinstrument und dem gesicherten Grundgeschäft auf der Grundlage von Währung, Betrag und Zeitpunkt ihrer jeweiligen Zahlungsströme.
Die Derivate werden im Rahmen des deutschen Rahmenvertrags für finanzielle Derivatgeschäfte abgeschlossen, welcher eine Verrechnung von ausstehenden Positionen ermöglicht. Der zugrunde liegende Vertrag entspricht nicht den Kriterien des IFRS 9, um eine Verrechnung durchzuführen. Unter bestimmten Voraussetzungen, wie zum Beispiel einem Verzug oder einer Insolvenz eines Vertragspartners, besteht trotzdem ein rechtskräftiges Recht zur Verrechnung von ausstehenden Geschäften. Zum Bilanzstichtag wurden keine Verrechnungen in den finanziellen Posten vorgenommen. Damit entspricht der potenziell verrechnete Betrag, welcher unter einem Rahmenvertrag möglich wäre, dem ausgewiesenen Bruttobuchwert der Derivate.
Folgende Tabelle zeigt den Bestand an derivativen Finanzinstrumenten zum Bilanzstichtag:
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| 31. Dezember 2019 | WÄHRUNG | DURCHSCHN. SICHERUNGSKURS 1-12 MONATE | NOMINALER BETRAG (IN TAUSEND ORIGINAL WÄHRUNG) | FAIR VALUE (IN T€) | DAVON ERFOLGSNEUTRAL | LAUFZEIT |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Commodity Swap | USD | 16,34 | 392 | -42 | -42 | bis 1 Jahr |
| Devisentermingeschäft | USD | 1,12 | 27.950 | -196 | 0 | bis 1 Jahr |
| Devisentermingeschäft | USD | 1,1 | 11.761 | -188 | 0 | bis 1 Jahr |
| Devisentermingeschäft | USD | 1,12 | 29.200 | -81 | 0 | bis 1 Jahr |
| Devisentermingeschäft | USD | 1,23 | 9.600 | -621 | 0 | bis 1 Jahr |
| Devisentermingeschäft | USD | 1,23 | 1.600 | -103 | 0 | über 1 Jahr |
| Devisentermingeschäft | SGD | 1,34 | 464 | -3 | 0 | bis 1 Jahr |
| Devisentermingeschäft | SGD | 1,34 | 465 | -3 | 0 | bis 1 Jahr |
| Devisentermingeschäft | SGD | 1,34 | 465 | -3 | 0 | bis 1 Jahr |
| Devisentermingeschäft | SGD | 1,33 | 465 | -3 | 0 | bis 1 Jahr |
| Devisentermingeschäft | SGD | 1,33 | 466 | -3 | 0 | bis 1 Jahr |
| Devisentermingeschäft | SGD | 1,33 | 466 | -3 | 0 | bis 1 Jahr |
| Devisentermingeschäft | SGD | 1,33 | 466 | -3 | 0 | bis 1 Jahr |
| Devisentermingeschäft | SGD | 1,33 | 466 | -3 | 0 | bis 1 Jahr |
| Devisentermingeschäft | SGD | 1,33 | 467 | -3 | 0 | bis 1 Jahr |
| Devisentermingeschäft | SGD | 1,33 | 467 | -2 | 0 | bis 1 Jahr |
| Devisentermingeschäft | SGD | 1,33 | 467 | -2 | 0 | bis 1 Jahr |
| Devisentermingeschäft | SGD | 1,33 | 468 | -2 | 0 | bis 1 Jahr |
| Devisentermingeschäft | SGD | 1,33 | 464 | -4 | 0 | bis 1 Jahr |
| Devisentermingeschäft | SGD | 1,33 | 464 | -3 | 0 | bis 1 Jahr |
| Devisentermingeschäft | SGD | 1,33 | 464 | -3 | 0 | bis 1 Jahr |
| Devisentermingeschäft | SGD | 1,32 | 464 | -4 | 0 | bis 1 Jahr |
| Summe Konzern | -1.278 | -42 |
Das neutrale Ergebnis des Geschäftsjahres in Höhe von T€ 545 setzt sich zusammen aus dem Effekt des aktuellen Jahres T€ -42 sowie dem Settlementeffekt aus 2018 in Höhe von T€ -587.
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| 31. Dezember 2018 | WÄHRUNG | NOMINALER BETRAG (IN TAUSEND ORIGINALWÄHRUNG) | FAIR VALUE (IN T€) | DAVON ERFOLGSNEUTRAL | LAUFZEIT |
|---|---|---|---|---|---|
| Commodity swap | USD | 432 | -38 | -38 | bis 1 Jahr |
| Devisentermingeschäft | USD | 21.900 | -106 | 0 | bis 1 Jahr |
| Devisentermingeschäft | USD | 10.000 | -23 | 0 | bis 1 Jahr |
| Devisentermingeschäft | USD | 8.000 | -229 | -229 | bis 1 Jahr |
| Devisentermingeschäft | USD | 11.200 | -320 | -320 | bis 1 Jahr |
| Devisentermingeschäft | USD | 12.650 | 31 | 0 | bis 1 Jahr |
| Summe Konzern | -685 | -587 |
Die Sicherungsgeschäfte werden über die Laufzeit mit einem durchschnittlichen Sicherungskurs abgeschlossen.
Die Devisentermingeschäfte sind mit einem Wert von -1.236 T€ (2018: T€ 678) sowie die Commodity-Sicherung in Höhe von -42 T€ (2018: -38 T€) in dem Bilanzposten sonstige Verbindlichkeiten dargestellt.
Die Liquiditätsanalyse der derivativen Finanzinstrumente wurde bereits im obigen Teil dieses Kapitels, unter "Liquiditätsrisiko" dargestellt.
In der nachfolgenden Tabelle sind die Buchwerte der Finanzinstrumente nach Kategorien dargestellt. Im Bereich der derivativen Finanzinstrumente unterscheiden sich die Buchwerte von den beizulegenden Zeitwerten, im Fall der übrigen Finanzinstrumente entspricht der Buchwert dem beizulegenden Zeitwert.
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| (IN T€) | 2019 | STUFE 1 | STUFE 2 | STUFE 3 |
|---|---|---|---|---|
| Als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente | ||||
| Forderungsverkauf | -2.089 | 0 | -2.089 | 0 |
| Besserungsschein | -2.818 | 0 | 0 | -2.818 |
| Derivative Finanzinstrumente - Aktiva | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Derivative Finanzinstrumente - Passiva | -1.278 | 0 | -1.278 | 0 |
| Summe | -6.185 | 0 | -3.367 | -2.818 |
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| (IN T€) | 2018 | STUFE 1 | STUFE 2 | STUFE 3 |
|---|---|---|---|---|
| Als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente | ||||
| Forderungsverkauf | -1.453 | 0 | -1.453 | 0 |
| Besserungsschein | -6.200 | 0 | 0 | -6.200 |
| Derivative Finanzinstrumente - Aktiva | 31 | 0 | 31 | 0 |
| Derivative Finanzinstrumente - Passiva | -129 | 0 | -129 | 0 |
| Summe | -7.751 | 0 | -1.551 | -6.200 |
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| (IN T€) | 31. DEZEMBER 2019 | 31. DEZEMBER 2018 |
|---|---|---|
| Derivative Finanzinstrumente | 0 | 31 |
| Derivative Finanzinstrumente zum beizulegenden Zeitwert bewertet | 0 | 31 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 244.781 | 149.741 |
| Ausleihungen | 548 | 359 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 51.966 | 28.715 |
| Sonstige Vermögenswerte * | 30.921 | 25.863 |
| Ausleihungen und Forderungen | 83.435 | 54.937 |
| Summe finanzielle Vermögenswerte | 328.217 | 204.709 |
| Derivative Finanzverbindlichkeiten zum beizulegenden Zeitwert bewertet | 1.278 | 129 |
| Derivative Finanzverbindlichkeiten zum beizulegenden Zeitwert bewertet | 1.278 | 129 |
| Sonstige Finanzverbindlichkeiten ** | 5.626 | 8.204 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen *** | 56.136 | 31.869 |
| Abgegrenzte Schulden **** | 4.301 | 2.961 |
| Sonstige Verbindlichkeiten ***** | 4.090 | 2.002 |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet | 70.153 | 45.036 |
| Summe finanzielle Verbindlichkeiten | 71.431 | 45.165 |
* Ohne sonstige Steuerforderungen T€ 3.654 (2018: T€ 2.295) und aktive Rechnungsabgrenzungsposten T€ 712 (2018: T€ 1.674)
** Ohne derivative Finanzinstrumente T€ 1.278 (2018: T€ 716); inklusive einem Forderungsverzicht in Höhe von T€ 2.818 mit einer erwarteten Laufzeit von mehr als 5 Jahren, welcher aufgrund von bestimmten Umständen früher zurückbezahlt werden kann. (vgl. Erläuterungen 19 "Andere finanzielle Verbindlichkeiten")
*** Ohne erhaltene Anzahlungen T€ 32.268 (2018 T€ 11.587), ohne Vertragsverbindlichkeiten T€ 11.198 (2018: T€ 8.435)
**** Ohne abgegrenzte Schulden für Leistungen an Mitarbeiter T€ 12.330 (2018: T€ 9.084)
***** Ohne passive Rechnungsabgrenzungen T€ 95 (2018 T€ 93), Verbindlichkeiten aus Förderprojekten T€ 12.394 (2018: T€ 6.418), Zollverbindlichkeiten T€ 1.557 (2018: T€ 793), sonstigen Verbindlichkeiten aus Steuern T€ 1.978 (2018: T€ 1.457) und im Rahmen der sozialen Sicherheit T€ 6 (2018 T€ 348)
Eine Reihe von Rechnungslegungsmethoden und Angaben des Konzerns verlangen die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte für finanzielle und nicht finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, den man in einer gewöhnlichen Transaktion zwischen Marktteilnehmern am Bewertungsstichtag beim Verkauf eines Vermögenswertes erhalten würde oder bei der Übertragung einer Schuld zu zahlen hätte (IFRS 13.9).
Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes eines Vermögenswertes oder einer Schuld verwendet der Konzern soweit möglich am Markt beobachtbare Daten. Basierend auf den in den Bewertungstechniken verwendeten Inputfaktoren werden die beizulegenden Zeitwerte in unterschiedliche Stufen in der Fair-Value-Hierarchie eingeordnet:
| ― | Stufe 1: Notierte Preise (unbereinigt) auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte und Schulden |
| ― | Stufe 2: Bewertungsparameter, bei denen es sich nicht um die in Stufe 1 auf einer Notierung basierenden Preise handelt, die sich aber für den Vermögenswert oder die Schuld entweder direkt (das heißt als Preis) oder indirekt (das heißt als Ableitung von Preisen) beobachten lassen |
| ― | Stufe 3: Bewertungsparameter für Vermögenswerte oder Schulden, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten beruhen. |
Wenn die zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes eines Vermögenswertes oder einer Schuld verwendeten Inputfaktoren in unterschiedliche Stufen der Fair-Value-Hierarchie eingeordnet werden können, wird die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in ihrer Gesamtheit der Stufe der Fair Value-Hierarchie zugeordnet, die dem niedrigsten Inputfaktor entspricht, der für die Bewertung insgesamt wesentlich ist.
Zum Bilanzstichtag weist der Konzern ausschließlich Finanzinstrumente, welche mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet werden, der Stufe 2 und Stufe 3 aus.
Seit dem Börsengang verfügt der VARTA AG Konzern über eine vergleichsweise sehr hohe Eigenkapitalbasis bzw. Eigenkapital-Quote. Diese Kapitalausstattung erlaubt es dem Konzern, die weiterhin notwendigen Investitionen zur Erweiterung der Produktionskapazitäten aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Darüber hinaus besteht für den Konzern die Möglichkeit für den Erwerb der VARTA Consumer Batteries auf einen Konsortialkredit zurückzugreifen. Mittelfristig strebt der Konzern ein kosten- und risikooptimal ausgewogenes Verhältnis zwischen Eigen- und Fremdkapital an, bei gleichzeitiger Einhaltung der sich aus dem Konsortialkredit ergebenden Anforderungen.
Folgende Personen und Gesellschaften wurden als nahestehende Personen und Gesellschaften für die Berichtsperioden 2019 und 2018 identifiziert:
| ― | MTC als oberstes Mutterunternehmen und alle Unternehmen, welche direkt oder indirekt von MTC kontrolliert, gemeinsam kontrolliert oder wesentlich beeinflusst werden; |
| ― | Alle Unternehmen, welche direkt oder indirekt von Mitgliedern des Managements kontrolliert, gemeinsam kontrolliert oder wesentlich beeinflusst werden; |
| ― | Prof. DDr. Michael Tojner als oberste Kontrollinstanz und alle Unternehmen, welche direkt oder indirekt durch Prof. DDr. Michael Tojner kontrolliert, gemeinsam kontrolliert oder wesentlich beeinflusst werden; |
| ― | Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der VARTA AG und deren Familienangehörige; |
| ― | Des Weiteren verweisen wir auf die Angaben zum VARTA Microbattery Pensions-Treuhand e.V. unter 20.2 "Pensionen" |
Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen werden unter marktüblichen Konditionen abgewickelt. Die Transaktionen mit nahestehenden Personen des Konzerns werden in folgenden Kategorien dargestellt:
Nahestehende Unternehmen:
| ― | Gesellschaften, die von MTC kontrolliert, gemeinsam kontrolliert oder wesentlich beeinflusst werden, und MTC selbst (im Folgenden "MTC-Gesellschaften"); |
| ― | Gesellschaften, die von Prof. DDr. Michael Tojner kontrolliert oder wesentlich beeinflusst werden (im Folgenden "Prof. DDr Tojner Gesellschaften"); |
| ― | Gemeinschaftsunternehmen des Konzerns; |
| ― | Gesellschaften mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht; |
Nahestehende Personen:
| ― | Personen, die direkt oder indirekt die Befugnis und die Verantwortung für die Planung, Leitung und Kontrolle |
| ― | der Aktivitäten des Konzerns verfügen. |
Im dargestellten Konzernabschluss sind die Verkäufe und der Erwerb von Vermögenswerten und Dienstleistungen von und an nahestehenden Unternehmen enthalten:
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| 2019 | 2018 | |||
|---|---|---|---|---|
| (IN T€) | TRANSAKTIONSVOLUMEN | TRANSAKTIONSVOLUMEN | ||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| TRANSAKTIONEN | UMSATZERLÖSE AUS PRODUKTVERKAUF UND SERVICES | KAUF VON WAREN UND DIENSTLEISTUNGEN | UMSATZERLÖSE AUS PRODUKTVERKAUF UND SERVICES | KAUF VON WAREN UND DIENSTLEISTUNGEN |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Transaktionen mit MTC-Gesellschaften | 448 | 781 | 1.148 | 578 |
| Transaktionen mit Prof. DDr. Tojner Gesellschaften | 128 | 1.810 | 176 | 1.795 |
| Transaktionen mit Gemeinschaftsunternehmen | - | - | 112 | 1.522 |
| Transaktionen mit Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 16 | 205 | 149 | 1 |
| Summe | 592 | 2.796 | 1.585 | 3.896 |
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 sind folgende Forderungen und Verbindlichkeiten ausstehend:
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| 31. DEZEMBER 2019 | 31. DEZEMBER 2018 | |||
|---|---|---|---|---|
| (IN T€) | AUSSTEHENDE POSITIONEN | AUSSTEHENDE POSITIONEN | ||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| TRANSAKTIONEN | FORDERUNGEN | VERBINDLICHKEITEN | FORDERUNGEN | VERBINDLICHKEITEN |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Transaktionen mit MTC-Gesellschaften | 42.244 | 323 | 57.165 | 216 |
| Transaktionen mit Prof. DDr. Tojner Gesellschaften | 0 | 602 | 0 | 551 |
| Transaktionen mit Gemeinschaftsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Transaktionen mit Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 0 | 103 | 0 | 0 |
| Summe | 42.244 | 1.028 | 57.165 | 767 |
Es besteht weiterhin eine finanzielle Verbindlichkeit gegenüber MTC-Gesellschaften aus dem Besserungsschein (vgl. Erläuterungen 19 "Andere finanzielle Verbindlichkeiten") in Höhe von T€ 2.832 (2018: T€ 6.200).
Die ausstehenden Forderungen sind weitestgehend besichert.
Folgende Transaktionen wurden im vorliegenden Geschäftsjahr mit MTC-Gesellschaften getätigt:
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| 2019 | 2018 | |||
|---|---|---|---|---|
| (IN T€) | TRANSAKTIONSVOLUMEN | TRANSAKTIONSVOLUMEN | ||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| TRANSAKTIONEN | UMSATZERLÖSE AUS PRODUKTVERKAUF UND SERVICES | KAUF VON WAREN UND DIENSTLEISTUNGEN | UMSATZERLÖSE AUS PRODUKTVERKAUF UND SERVICES | KAUF VON WAREN UND DIENSTLEISTUNGEN |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Dienstleistungen | 448 | 781 | 1.148 | 578 |
| Summe | 448 | 781 | 1.148 | 578 |
Die ausstehenden Forderungen und Verbindlichkeiten mit nahestehenden MTC-Gesellschaften weisen per 31. Dezember 2019 folgende Positionen aus:
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| 31. DEZEMBER 2019 | 31. DEZEMBER 2018 | |||
|---|---|---|---|---|
| (IN T€) | AUSSTEHENDE POSITIONEN | AUSSTEHENDE POSITIONEN | ||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| TRANSAKTIONEN | FORDERUNGEN | VERBINDLICHKEITEN | FORDERUNGEN | VERBINDLICH-KEITEN |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Services | 127 | 323 | 188 | 216 |
| kurzfriste Anlage inklusive Zinsen | 42.117 | 0 | 56.977 | 0 |
| Summe | 42.244 | 323 | 57.165 | 216 |
Durch die vorhandenen liquiden Mittel aufgrund der Kapitalerhöhung im Vorjahr erfolgte eine kurzfristige Veranlagung an die Montana Tech Components GmbH zur Vermeidung von Negativzinsen.
Es besteht eine nachrangige Bürgschaft der VGG GmbH in Höhe von 8 Mio. Euro. Wir verweisen hierzu auf Abschnitt 20.2 "Pensionen"
Im Rahmen einer Sale & Lease Back Transaktion im Jahr 2015 mit einer durch Prof. DDr. Michael Tojner beherrschten Gesellschaft (vgl. Erläuterungen 10 "Leasing") sind aus der Rückmiete der Grundstücke und Gebäude im Geschäftsjahr 2019 T€ 1.500 Mietaufwendungen (im Vorjahr: T€ 1.500) und T€ 57 aus anderen Weiterbelastungen angefallen:
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| 2019 | 2018 | |||
|---|---|---|---|---|
| (IN T€) | TRANSAKTIONSVOLUMEN | TRANSAKTIONSVOLUMEN | ||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| TRANSAKTIONSART | VERKAUF VON WAREN UND DIENSTLEISTUNGEN | KAUF VON WAREN UND DIENSTLEISTUNGEN | VERKAUF VON WAREN UND DIENSTLEISTUNGEN | KAUF VON WAREN UND DIENSTLEISTUNGEN |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Dienstleistungen | 128 | 1.810 | 176 | 1.795 |
| Summe | 128 | 1.810 | 176 | 1.795 |
Zum Bilanzstichtag sind folgende Forderungen und Verbindlichkeiten aus den Transaktionen zum Bilanzstichtag in der Konzern-Rechnung offen:
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| 31. DEZEMBER 2019 | 31. DEZEMBER 2018 | |||
|---|---|---|---|---|
| (IN T€) | AUSSTEHENDE POSITIONEN | AUSSTEHENDE POSITIONEN | ||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| TRANSAKTIONEN | FORDERUNGEN | VERBINDLICHKEITEN | FORDERUNGEN | VERBINDLICHKEITEN |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Darlehen inklusive Zinsen | 0 | 568 | 0 | 551 |
| Dienstleistungen | 0 | 34 | 0 | 0 |
| Summe | 0 | 602 | 0 | 551 |
Des Weiteren besteht eine Garantie der Global Equity Beteiligungs-Management GmbH, Wien, über T€ 20.000 für Eventualverbindlichkeiten (vgl. 41 "Eventualverbindlichkeiten").
Nach Beendigung der operativen Geschäftstätigkeit des Gemeinschaftsunternehmens VW-VM Forschungsgesellschaft mbH & Co.KG im Jahr 2018 wurde das Gemeinschaftsunternehmen im Jahr 2019 liquidiert. Aus diesem Grund ergaben sich im Berichtsjahr keine Transaktionen.
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| 2019 | 2018 | |||
|---|---|---|---|---|
| (IN T€) | TRANSAKTIONSVOLUMEN | TRANSAKTIONSVOLUMEN | ||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| TRANSAKTIONEN | VERKAUF VON WAREN UND DIENSTLEISTUNGEN | KAUF VON WAREN UND DIENSTLEISTUNGEN | VERKAUF VON WAREN UND DIENST LEISTUNGEN | KAUF VON - WAREN UND DIENSTLEISTUNGEN |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Personalbereitstellung | - | - | 96 | - |
| Dienstleistungen | - | - | - | - |
| Mieterlöse | - | - | 4 | - |
| Sonstige | - | - | 12 | 1.522 |
| Summe | - | - | 112 | 1.522 |
In den berichteten Geschäftsjahren besteht mit der VARTA Micro Innovation GmbH ein Beteiligungsverhältnis. Im Geschäftsjahr 2019 konnte ein Transaktionsvolumen aus Verkauf von Dienstleistungen in Höhe von T€ 16 und Zukauf von Dienstleistungen in Höhe von T€ 205 generiert werden. Zum 31. Dezember 2018 bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 103.
Die Führungskräfte, bestehend aus Vorstand und Personal mit zentralen Führungsaufgaben unterhalb des Vorstands, erhielten folgende Vergütung:
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| (IN T€) | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Kurzfristige Leistungen an Arbeitnehmer | 5.414 | 4.470 |
| Andere langfristige Leistungen an Arbeitnehmer | 2.363 | 1.900 |
| Führungskräftevergütung in Summe | 7.777 | 6.370 |
In "Andere langfristige Leistungen an Arbeitnehmer" ist aus der aktienbasierten Vergütung ein Aufwand in Höhe von T€ 981 enthalten. Auf den Vorstand entfielen T€ 3.336 (2018: T€ 2.544) an kurzfristigen Leistungen und T€ 1.399 (2018: T€ 537) an langfristigen Leistungen.
Der Vorstand der VARTA AG setzt sich wie folgt zusammen:
• Herbert Schein, Vorsitzender des Vorstandes / CEO
Weitere Mandate:
| ― | Geschäftsführer VARTA Microbattery GmbH |
| ― | Geschäftsführer VARTA Storage GmbH |
| ― | Geschäftsführer VARTA Micro Production GmbH |
| ― | Mitglied des Kuratoriums des Fraunhofer-Instituts für Produktionstechnik und Automatisierung IPA |
• Steffen Munz, Finanzvorstand / CFO
Weitere Mandate:
| ― | Geschäftsführer VARTA Microbattery GmbH |
| ― | Geschäftsführer VARTA Storage GmbH |
| ― | Geschäftsführer VARTA Micro Production GmbH |
Der Aufsichtsrat der VARTA AG setzt sich wie folgt zusammen:
• Prof. DDr. Michael Tojner (Vorsitzender)
CEO Montana Tech Components GmbH
Weitere Mandate:
| ― | Vorsitzender Aufsichtsrat der ASTA Energy Transmission Components GmbH |
| ― | Mitglied des Aufsichtsrat der Universal Alloy Corporation USA |
| ― | Vorsitzender Verwaltungsrat der Montana Tech Components AG |
| ― | Vorsitzender Verwaltungsrat der Montana AS Beteiligungs Holding AG |
• Dr. Harald Sommerer (Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender, Vorsitzender des Prüfungsausschusses)
CEO H.F.R.C. Private Trust
Weitere Mandate:
| ― | Mitglied des Aufsichtsrats der Kapsch Traffic Com AG |
| ― | Vorstandsvorsitzender H.F.R.C. Privatstiftung |
• Frank Dieter Maier
Pensionär
Weitere Mandate:
| ― | Mitglied des Aufsichtsrats der ASTA Elektrodraht GmbH & Co. KG |
| ― | Mitglied des Aufsichtsrats der Vishay Europe GmbH |
• Dr. Franz Guggenberger (bis 21. Mai 2019)
Rechtsanwalt und Partner der Sozietät Hasch & Partner
• Dr. Michael Pistauer (seit 21. Mai 2019)
Unternehmer und Geschäftsführer der PI Beteiligungs- und Unternehmensberatungsgesellschaft mbH
Weitere Mandate:
| ― | Mitglied des Aufsichtsrats der VARTA Microbattery GmbH |
| ― | Mitglied des Aufsichtsrats der CONNEXIO alternative investment & holding AG |
| ― | Mitglied des Aufsichtsrats der abatec Group AG, Österreich |
• Sven Quandt
Geschäftsführer der S. Qu.-Vermögensberatung GmbH & Co. KG
Weitere Mandate:
| ― | Mitglied des Beirats der Montana Tech Components AG |
• Dr. Georg Blumauer
Rechtsanwalt Inh. B-legal
Weitere Mandate:
| ― | Mitglied des Aufsichtsrats der WertInvest Entertainment und Veranstaltungs AG |
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| (IN T€) | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Service - bzw. Dienstleistungsverpflichtungen | ||
| Fällig bis 2020/2019 | 715 | 864 |
| Fällig bis 2021 -2025/2020-2024 | 2.178 | 1.590 |
| Fällig nach 2025/2024 | 1.415 | 27 |
| Bestellobligo aus genehmigten Investitionen | ||
| Fällig bis 2020 / 2019 | 153.516 | 14.800 |
| Übrige Abnahmeverpflichtungen | ||
| Fällig bis 2020 / 2019 | 66.216 | 58.380 |
| Summe | 224.040 | 75.661 |
Die übrigen Abnahmeverpflichtungen betreffen im Wesentlichen Aufträge und Lieferverträge, die mit verschiedenen Lieferanten zur Deckung des kurzfristigen Bedarfs an Rohstoffen, Vorprodukten und halbfertigen Erzeugnissen erstellt wurden.
Darüber hinaus ist auf die Risiken aus Altlasten hinzuweisen, die bei der VARTA AG bestehen. Die ehemaligen Grundstücke der VARTA AG bzw. ihrer ehemaligen Tochtergesellschaften dienten überwiegend als Produktionsstätten für die Batterieherstellung und weisen nahezu sämtlich branchentypische Altlasten auf. Eine Käuferin aller ehemaligen ausländischen sowie einer inländischen Beteiligung hat diese Risiken und mögliche in der Zukunft auftretende Risiken übernommen und die VARTA AG von diesen Risiken freigestellt; im Außenverhältnis besteht die Haftung der VARTA AG jedoch weiterhin fort. Mittlerweile wurde die Käuferin liquidiert. Die Global Equity Partners Beteiligungs-Management GmbH, Wien, ein mit der Käuferin verbundenes Unternehmen und nahestehendes Unternehmen der VARTA AG, hat diese Freistellung mit einer abgegebenen Garantie in Höhe von T€ 20.000 mit einer Laufzeit bis 2031 zusätzlich abgesichert. Erst wenn die Risiken aus den Altlasten das Deckungspotential der Garantiegeberin übersteigen oder diese ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen kann, wird die VARTA AG entsprechend belastet. Die VARTA AG hat diese verbleibenden Risiken bewertet und keinen Bedarf zur Bildung einer Rückstellung identifiziert.
Im Zusammenhang mit den im Jahr 2016 von der VARTA AG in die VRT Pensionen GmbH abgespaltenen Pensionsverpflichtungen haftet die VARTA AG gemäß § 133 Abs. 3 Satz 2 UmwG als Gesamtschuldner für 10 Jahre nach der Abspaltung und somit bis zum Jahr 2026. Da die Abspaltung der T€ 25.476 Pensionsverpflichtungen auch entsprechendes Planvermögen für die Pensionsverpflichtungen in Höhe von T€ 26.946 umfasste, geht die VARTA AG aufgrund des Aktivüberhangs von T€ 1.470 davon aus, aus der Nachhaftung nicht in Anspruch genommen zu werden.
Am 30. Januar 2014 beschloss die Hauptversammlung der VARTA AG die Übertragung der Aktien der damaligen Minderheitsaktionäre auf die Mehrheitsaktionärin, die Gopla Beteiligungsgesellschaft mbH (Gopla) gegen Barabfindung in Höhe von EUR 4,51 pro Aktie. Die Abfindungshöhe basierte auf einem externen Bewertungsgutachten. Der Squeeze-Out wurde mit Eintragung in das Handelsregister am 12. März 2014 wirksam. Auf Gopla wurden damit 210.379 weitere Aktien übertragen. Der Gesamtabfindungsbetrag betrug EUR 948.809,29. Nach dem Squeeze-Out leiteten ehemalige Minderheitsaktionäre ein Spruchverfahren gegen Gopla - nach Verschmelzung auf die VARTA AG gegen diese - vor dem Landgericht Stuttgart ein. Mit Beschluss vom 15. Mai 2017 hat das Landgericht Stuttgart sämtliche Anträge zurückgewiesen. Gegen diesen Beschluss wurde von einigen Antragstellern und deren gemeinsamen Vertretern Beschwerde eingelegt. Das Landgericht Stuttgart half den Beschwerden mit Beschluss vom 21. Dezember 2017 nicht ab. In der zweiten Instanz beim Oberlandesgericht Stuttgart wurden die Beschwerden der Antragsteller mit Beschluss vom 06. August 2019 zurückgewiesen und eine Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof nicht zugelassen. Das im Vorjahr berichtete Haftungsverhältnis ist somit als abgeschlossen zu betrachten.
Für die im Konzernabschluss dargestellten Perioden wurden folgende Gesellschaften einbezogen, Angabe nach § 315e Abs. 1 iVm § 313 Abs. 2 Nr. 1 - 6 HGB):
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| SEIT/BIS | NAME DER GESELLSCHAFT | SITZ | LAND | WAHRUNG | BETEILIGUNGSQUOTE |
|---|---|---|---|---|---|
| seit 2012/09 | VARTA Aktiengesellschaft | Ellwangen | Deutschland | EUR | 100,00 % |
| seit 2007/12 | VARTA Microbattery GmbH | Ellwangen | Deutschland | EUR | 100,00 % |
| seit 2012/04 | VARTA Storage GmbH | Nördlingen | Deutschland | EUR | 100,00 % |
| seit 2018/04 | VARTA Micro Production GmbH | Nördlingen | Deutschland | EUR | 100,00 % |
| seit 2007/12 | VARTA Microbattery Pte Ltd | Singapur | Singapur | USD | 100,00 % |
| seit 2007/12 | VARTA Microbattery Ltd Shanghai ** | Shanghai | China | CNY | 100,00 % |
| seit 2007/12 | PT VARTA Microbattery Indonesia | Batam | Indonesien | USD | 100,00 % |
| seit 2014/10 | VARTA Microbattery Japan K.K. | Tokio | Japan | USD | 100,00 % |
| seit 2014/01 | VARTA Microbattery S.R.L. | Brasov | Rumänien | RON | 100,00 % |
| seit 2007/12 | VARTA Microbattery Inc. | Rye, NY | Vereinigte Staaten von Amerika | USD | 100,00 % |
| seit 2009/09 | VW-VM Verwaltungsgesellschaft mbH * | Ellwangen | Deutschland | EUR | 50,00 % |
| seit 2017/06 | Auditas GmbH | Nördlingen | Deutschland | EUR | 25,10 % |
| seit 2017/06 | Auditas Inc. | Ridgefield | Vereinigte Staaten von Amerika | USD | 25,10 % |
| seit 2017/09 | Connexio alternative investment & holding AG | Wien | Österreich | EUR | 20,00 % |
| seit 2009/08 | VARTA Micro Innovation GmbH | Graz | Österreich | EUR | 17,74 % |
* At Equity Bilanzierung
** seit 01.01.2020 in Liquidation
Die in den Konzernabschluss nach IFRS einbezogenen Gesellschaften VARTA Microbattery GmbH, Ellwangen (Deutschland), und VARTA Storage GmbH, Nördlingen (Deutschland), nehmen die Befreiungsregelungen nach § 264 Abs. 3 HGB für Offenlegung und Nichtaufstellung von Anhang und Lagebericht in Anspruch. Für diese Gesellschaften ist der Konzernabschluss der VARTA AG der befreiende Konzernabschluss.
Das gezeichnete Kapital der VARTA AG wird von der ETV Montana Tech Holding GmbH mit 1,55 % und von der VGG GmbH, Wien, mit 56,86 % gehalten. Die restlichen 41,59 % befinden sich im Streubesitz. Oberstes Mutterunternehmen der beiden Hauptgesellschafterinnen ist die Montana Tech Components AG in Reinach, Schweiz. Der Konzernabschluss der Montana Tech Components AG kann auf der Website www.montanatechcomponents.com abgerufen werden.
Der in der Position 19 "Andere Finanzielle Verbindlichkeiten" beschriebene Forderungsverzicht eines nahestehenden Unternehmens in Höhe von T€ 2.832 hat eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. Weitere wesentliche Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht. Es bestehen keine gesicherten Konzernverbindlichkeiten.
Dazu verweisen wir auf die Erläuterungen 29 zum "Personalaufwand".
Die Gesamtvergütung des Vorstands im Geschäftsjahr 2019 betrug T€ T€ 3.336 (2018: T€ T€ 4.153). Angaben über die Vorstandsvergütungen im Jahr 2019 sind im Vergütungsbericht dargestellt (vgl. Lagebericht). Nach dem Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 6. Oktober 2017 wird auf die nach §285 S. 1 Nr. 9 Buchstabe a) Satz 5ff HGB und §314 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a) Satz 5ff. HGB geforderte individualisierte Angabe der Bezüge der Vorstandsmitglieder verzichtet.
Angaben über die Aufsichtsratvergütungen im Jahr 2019 sind im Vergütungsbericht dargestellt (vgl. Lagebericht).
Nach §314 Abs. 1 Nr. 9 HGB sind für das laufende Geschäftsjahr als Aufwand erfasste Honorare für den Konzernabschlussprüfer KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wie folgt aufzuschlüsseln:
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| (IN T€) | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Abschlussprüfungsleistungen * | 469 | 425 |
| Andere Beratungsleistungen | 5 | 115 |
| Steuerberatungsleistungen | 230 | 0 |
| Summe | 704 | 540 |
* davon betreffen Vorjahre T€ 105 (2018: T€ 70)
Die Steuerberatungsleistungen betreffen die Erstellung betrieblicher Steuerklärungen, Beratungsleistungen im Zusammenhang mit den gesetzlichen Dokumentationspflichten von Verrechnungspreisen sowie die steuerliche Würdigung zu Einzelsachverhalten aus der Geschäftstätigkeit des Unternehmens.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der VARTA AG haben am 18. März 2018 eine Erklärung gemäß § 161 AktG abgegeben und den Aktionären auf der Internetseite unter www.varta-ag.com dauerhaft zugänglich gemacht.
Am 2. Januar 2020 erwarb der Konzern 100 % der Anteile und Stimmrechte an folgenden Unternehmen:
―
VARTA Consumer Batteries Benelux B.V. (Niederlande), mit den (direkten und indirekten) Tochterunternehmen (jeweils 100 %)
| ― | Spectrum Brands Europe GmbH (Deutschland) |
| ― | ROV German Limited GmbH (Deutschland) |
| ― | ROV German General Partner GmbH (Deutschland) |
| ― | VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA (Deutschland) |
| ― | Anabasis Handelsgesellschaft GmbH (Deutschland) |
| ― | VARTA Consumer Batteries Italia S.r.l. (Italien) |
| ― | VARTA Pilleri Ticaret Ltd. Sirketi (Türkei) |
| ― | Spectrum Brands Czech spol. s.r.o. (Tschechien) |
| ― | Spectrum Brands Denmark NS (Dänemark) |
| ― | Spectrum Brands France S.A.S. (Frankreich) |
| ― | Spectrum Brands Finland Oy (Finnland) |
| ― | Spectrum Brands Norway AS (Norwegen) |
| ― | Spectrum Brands Austria GmbH (Österreich) |
| ― | Spectrum Brands Hrvatska d.o.o. (Kroatien) |
| ― | Spectrum Brands Bulgaria EOOD (Bulgarien) |
| ― | Spectrum Brands Trgovina d.o.o. (Slowenien) |
| ― | Spectrum Brands Slovakia spol. S.r.o. (Slowakei) |
| ― | Spectrum Brands Schweiz GmbH (Schweiz) |
| ― | SPB Sweden AB (Schweden) |
| ― | EMEA Consumer Batteries (Shenzhen) Co. Ltd. (China) |
―
VARTA Consumer Batteries Poland Sp. z o.o. (Polen)
―
Limited Liability Company Consumer Batteries Company (Eastern Europe) (Russland)
―
VARTA Consumer Batteries Iberia. S.L.U. (Spanien)
―
Varta Consumer Batteries UK Ltd (UK)
―
Energizer Real Estate Holdings, LLC (USA), mit deren Tochtergesellschaft (100 %)
| ― | Paula GmbH & Co. KG (Deutschland) |
Mit Genehmigung der Europäischen Kommission unter Auflagen zum Hörgerätebatteriengeschäft vom 3. Dezember 2019 trat der Kaufvertrag über die Anteile an den oben genannten Gesellschaften vom 29. Mai 2019 nach Erfüllung aller Voraussetzungen am 2. Januar 2020 in Kraft. Die Auflagen haben keine wesentlichen materiellen Auswirkungen auf das bestehende Hörgerätebatteriengeschäft der VARTA AG.
Die erworbenen Unternehmen bilden zusammen den Geschäftsbereich "VARTA Consumer Batteries". VARTA Consumer Batteries ist einer der europaweit führenden Hersteller von Consumer Gerätebatterien und konnte sich in zahlreichen europäischen Ländern als Marktführer positionieren. Die Grundlage für die erfolgreiche Geschäftsentwicklung von VARTA Consumer Batteries bildet das ausgeprägte europäische Distributionsnetz mit einer Vielzahl von lokalen Gesellschaften sowie die langjährigen Kundenbeziehungen mit nahezu allen europäischen Key Retailern. Zum Produktportfolio zählen Batterien, Akkus, Ladegeräte, Portable Power (Power Banks) und Leuchten. VARTA Consumer Batteries hat Vertriebsgesellschaften in über 20 Ländern.
Mit der Akquisition von VARTA Consumer Batteries erweitert die VARTA AG ihr Produktportfolio um Gerätebatterien für Endkonsumenten. Der Konzern erhält mit der Akquisition noch besseren Zugang zu den attraktiven, derzeit noch wenig durchdrungenen Vertriebskanälen im Handel ("Retail"). Mit dem Zusammenschluss werden die weltweiten VARTA-Markenrechte für Geräte- und Mikrobatterien sowie Energiespeichersysteme wieder unter dem Dach der VARTA AG vereint. Dies stärkt den Markenauftritt der VARTA-Produkte in allen Segmenten.
Hätte der Erwerb des Geschäftsbereichs VARTA Consumer Batteries zum 1. Januar 2019 stattgefunden, hätten die Konzernumsatzerlöse nach Schätzungen des Vorstands bei rd. Mio. € 663 und der Konzerngewinn für das Jahr bei rd. Mio. € 39 gelegen. Bei der Ermittlung dieser Beträge hat der Vorstand angenommen, dass die Abschreibungen den dem Geschäftsbereich VARTA Consumer Batteries zugeordneten Abschreibungen entsprechen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der Bereich VARTA Consumer Batteries keine eigenständige Berichtseinheit darstellte (Carve Out) und demzufolge verschiedene operative Aufwendungen, Finanzaufwendungen und Ertragsteuern dem Bereich in der Vergangenheit durch Schlüssel zugeordnet wurden. Bei der Ermittlung des Gewinns des erworbenen Bereichs ist der Vorstand von einer erwarteten durchschnittlichen Steuerquote des Geschäftsbereichs ausgegangen. Darüber hinaus wurde angenommen, dass der erwartete Restrukturierungsauf-wand im Sinne von Mio. € 25,0 bereits im Jahr 2019 angefallen wäre und im selben Jahr zu einer vollen steuerlichen Entlastung geführt hätte.
Nachstehend ist der zum Erwerbszeitpunkt gültige beizulegenden Zeitwert der Gegenleistung dargestellt:
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| (IN MIO €) | 31. DEZEMBER 2019 |
|---|---|
| Zahlungsmittel (hingegeben zum Closing) | 131,1 |
| Zahlungsmittel Erstattung (erwartete Kaufpreisanpassung aus Anpassungsmechanismus gemäß SPA) | -19,4 |
| Gesamte übertragene Gegenleistung | 111,7 |
Die angegebene Gegenleistung ist vorläufig. Sie wurde gemäß Kaufvertrag auf der Basis von Bilanzdaten des Geschäftsbereichs VARTA Consumer Batteries per Oktober 2019 festgelegt und wird auf der Basis der finalen Erwerbsbilanz angepasst. Die Anpassung steht zum Zeitpunkt der Genehmigung des Abschlusses zur Veröffentlichung noch aus.
Im Konzern sind mit dem Unternehmenszusammenschluss verbundene Kosten von T€ 3.666 für Due Diligence, Rechtsanwalts-, Bank- und Notargebühren angefallen. Hiervon sind T€ 3.006 in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen und T€ 660 in den Finanzaufwendungen erfasst.
Nachstehend sind die für die Hauptgruppen von erworbenen Vermögenswerten und übernommenen Schulden zum Erwerbszeitpunkt erfassten Beträge zusammengefasst:
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| (IN MIO €) | 2. JANUAR 2020 |
|---|---|
| Immaterielle Vermögenswerte | 60,5 |
| Sachanlagen | 66,6 |
| Finanzanlagen | 0,1 |
| Sonstige langfristige Vermögenswerte | 0,0 |
| Latente Steueransprüche | 10,1 |
| Vorräte | 60,3 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 90,3 |
| Vertragsvermögenswerte (IFRS 15) | 1,6 |
| Steuererstattungsansprüche | 1,0 |
| Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 20,2 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 29,4 |
| Latente Steuerschulden | -23,8 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten | -34,3 |
| Rückstellungen Leistungen an Arbeitnehmer | -40,2 |
| Sonstige Rückstellungen | -29,8 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | -30,5 |
| Vertragsverbindlichkeiten (IFRS 15) | -30,7 |
| Steuerschulden | -22,7 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | -18,3 |
| Gesamtes identifizierbares erworbenes Nettovermögen | 109,8 |
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen umfassen Bruttobeträge der vertraglichen Forderungen von T€ 93.374, wovon T€ 3.052 zum Erwerbszeitpunkt als voraussichtlich uneinbringlich eingeschätzt wurden.
Im Rahmen der Due Diligence-Untersuchungen zum Erwerb stellte sich heraus, dass bestehende Vereinbarungen über die Erbringung von Dienstleistungen durch den Geschäftsbereich VARTA Consumer Batteries für den Veräußerer in den Bereichen Vertrieb, Marketing und Verwaltung durch Beendigung seitens des Veräußerers nach der Transaktion nicht mehr fortgeführt werden und insoweit wesentliche Gemeinkosten des Geschäftsbereich VARTA Consumer Batteries nicht mehr gedeckt werden können. Im Rahmen von detaillierten Untersuchungen wurden die damit zusammenhängenden Auswirkungen auf das operative Ergebnis ermittelt. Gleichzeitig wurden entsprechende Analysen zur Restrukturierung der betroffenen Funktionen erstellt, um die Auswirkungen auf das operative Ergebnis zu minimieren und zeitlich zu begrenzen. Sowohl die Auswirkungen auf das operative Ergebnis als auch die zu erwartenden Restrukturierungsaufwendungen wurden kaufpreismindernd berücksichtigt.
In diesem Zusammenhang hat die VARTA AG unmittelbar nach dem Erwerbsstichtag einen Restrukturierungsplan beschlossen, der im Jahr 2020 umgesetzt wird. Die für die Umsetzung des Restrukturierungsplans geschätzten Aufwendungen belaufen sich auf rd. Mio. € 25,0. Da die Voraussetzungen für eine Restrukturierungsrückstellung erst nach dem Erwerbsstichtag vorlagen, enthält das identifizierbare erworbene Nettovermögen keine Restrukturierungsrückstellung.
Vorläufig bewertete Vermögenswerte:
Die Beträge für die identifizierbaren immateriellen Vermögenswerte von VARTA Consumer Batteries (Marke, patentierte und unpatentierte Technologie, vertragliche und nichtvertragliche Kundenbeziehungen) sind noch vorläufig, da die Arbeiten zur unabhängig durchgeführten Kaufpreisallokation zum Zeitpunkt der Genehmigung des Abschlusses zur Veröffentlichung noch nicht abgeschlossen waren.
Die Beträge für die Sachanlagen sind noch vorläufig, da die unabhängig durchgeführte Neubewertung von Leasingverhältnissen nach IFRS 16 noch nicht abgeschlossen ist. Darüber hinaus ist die unabhängig durchgeführte Bewertung des im Eigentum stehenden Sachanlagevermögens noch nicht final.
Die Beträge für die Vorräte sind noch vorläufig, da die Abschläge für die noch erforderlichen Kosten für die Fertigstellung bzw. den Verkauf sowie die angemessenen Gewinnaufschläge auf die noch ausstehenden Kosten nicht final ermittelt sind.
Die Beträge für Rückstellungen an Arbeitnehmer sind noch nicht final, da die Arbeiten zur Bewertung der Rückstellungen nach IAS 19 noch nicht abgeschlossen sind.
Die vorliegende Erwerbsbilanz basiert auf ungeprüften konsolidierten Daten des Geschäftsbereichs VARTA Consumer Batteries, die der Veräußerer aus seinem Konzernrechnungswesen als Zwischenabschluss zum Erwerbsstichtag extrahiert hat. Dieses Konzernrechnungswesen basiert auf US-GAAP. Es ist daher möglich, dass sich im Rahmen der Analyse einzelner Bilanzposten noch Anpassungen oder Umgliederungen nach IFRS bzw. Prüfungsanpassungen ergeben.
Der vorläufige Geschäfts- oder Firmenwert infolge des Erwerbs wurde wie folgt erfasst:
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| (IN MIO €) | 31. DEZEMBER 2019 |
|---|---|
| Übertragene Gegenleistung | 111,7 |
| Beizulegender Zeitwert des identifizierbaren Nettovermögens | -109,8 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 1,9 |
Der Geschäfts- oder Firmenwert resultiert vor allem aus Absatzsynergien aus dem Zugang für Produkte der VARTA AG zu den Vertriebskanälen im Handel ("Retail") sowie den Fähigkeiten der Belegschaft. Der Geschäfts- oder Firmenwert ist voraussichtlich nicht steuerlich abzugsfähig.
Angesichts des sich weltweit ausbreitenden Corona Virus sind negative Einflüsse auf den VARTA AG Konzern nicht auszuschließen. Dies könnte sowohl die Produktionsmöglichkeiten an unseren Standorten, unsere Transportmöglichkeiten zu unseren Kunden als auch Beeinträchtigungen unserer Lieferanten betreffen. Nicht auszuschließen ist ebenso, dass unsere Kunden durch eigene Produktionsunterbrechungen zeitweise keine Produkte von uns abnehmen können. Zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung waren diese Risiken nicht abschätzbar und konnten deshalb im Rahmen der Planung nicht berücksichtigt werden.
Ellwangen, 27. März 2020
VARTA Aktiengesellschaft
Vorstandsvorsitzender CEO
Herbert Schein
Finanzvorstand CFO
Steffen Munz
Der vorliegende Bericht fasst die Lageberichte der VARTA Aktiengesellschaft (VARTA AG) und des VARTA AG Konzerns zusammen.
Die VARTA Aktiengesellschaft, Ellwangen, Deutschland (VARTA AG), ist die Muttergesellschaft des Konzerns. Seit Oktober 2017 ist die VARTA AG an der Frankfurter Börse im Prime Standard notiert und seit dem 23. Dezember 2019 in den Auswahlindizes MDAX und TecDAX aufgenommen. Die unten aufgeführte Darstellung gibt (in vereinfachter Form) einen Überblick über den Konzern zum Bilanzstichtag.
Die VARTA AG ist ein Unternehmen mit Sitz in Ellwangen, Jagst. Die Geschäftstätigkeiten der VARTA AG umfassen die Entwicklung, Produktion, Vertrieb, Forschung und Entwicklung von Mikrobatterien und Energiespeicherlösungen.
Die Geschäftstätigkeit des VARTA AG Konzerns ist in zwei Geschäftssegmente unterteilt: Microbatteries über VARTA Microbattery GmbH und Power & Energy über VARTA Storage GmbH.
Der Konzern entwickelt, produziert und vertreibt Mikrobatterien sowie intelligente Energiespeicherlösungen (smart battery solutions) für eine Vielzahl von Anwendungen und Endkundenmärkte. Umfassende Kompetenzen in der Materialforschung und Entwicklung verschiedener elektrochemischer Batteriesysteme, gepaart mit Know-how für Prozessentwicklung und Massenproduktion, sind die Grundlage des Konzerns für neue, innovative Produkte.
Der Konzern betreibt zum Jahresende 2019 vier Produktions- und Batterie-Fertigungsstätten in Deutschland, Rumänien und Indonesien sowie Vertriebszentren in den Vereinigten Staaten, Europa und Asien, die über Direktvertrieb an Kunden in über 75 Ländern weltweit verkaufen. Als international agierendes Unternehmen kann die VARTA AG auf 130 Jahre Unternehmensgeschichte zurückblicken.
Batterielösungen des Konzerns sind strategische Komponenten für die Produkte der Endkunden, bei denen eine hohe Qualität, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit gefordert wird. Dabei liegt der Fokus auf Batteriesystemen mit hohen Energiedichten für Primärbatterien oder auch wiederaufladbaren Batterien mit LithiumIonen-Technologie. Im Falle von semikundenspezifischen oder kundenspezifischen Batterielösungen berät und plant VARTA AG umfangreich hinsichtlich der richtigen Wahl der Komponenten für die effizienteste Energieversorgung der Anwendung.
Das nachfolgende Organigramm veranschaulicht die Konzernstruktur mit den Ländergesellschaften.
Das Segment Microbatteries wird über die Gesellschaft VARTA Microbattery GmbH gesteuert und fokussiert sich auf die Herstellung von Mikrobatterien und dabei in erster Linie auf Anwendungen in den Bereichen Healthcare sowie Entertainment & Industrial. Hierbei setzt die Gesellschaft innovative Technologien gezielt ein, um höchste Energiedichte auf kleinstem Raum zu produzieren. Je nach Produkt und Anwendung fokussiert sich die Gesellschaft hierbei auf die modernsten Technologien wie z.B. auf Zink-Luft, Lithium-Ionen, Silberoxid und Nickelmetallhydrid für wiederaufladbare und nicht-wiederaufladbare Batterielösungen.
Für Anwendungen im Bereich Healthcare werden hauptsächlich Zink-Luft-Batterien für Hörgeräte hergestellt. Diese werden unter den Marken "power one", "ecopack" sowie Eigenmarken der Kunden vermarktet. Wichtig für den wirtschaftlichen Erfolg im Bereich Hörgerätebatterien sind Innovationsstärke, Zuverlässigkeit, eine lange Lebensdauer und Konsistenz in der Qualität. Die Sicherung der Marktposition erfolgt durch eigene Automatisierungsprozesse in der Produktion und die Fähigkeit, Kunden mit Dienstleistungen vom Produkt bis zum POS zu versorgen.
Für Entertainment werden vor allem High End Lithium-Ionen-Batterielösungen für kabellose Premium-Kopfhörer (Hearables) sowie für andere, sogenannte "Weareable"-Anwendungsbereiche hergestellt. Darunter fallen u.a. auch Anwendungen in wachsenden Endverbrauchermärkten für Elektrogeräte wie Bluetooth-Headsets, medizinische Geräte für die Messung von Bluthochdruck, Blutzucker und anderen Körperfunktionen.
In der Produktgruppe Industrial werden hauptsächlich wiederaufladbare Batterielösungen für Industrie- und Erstausrüster (original equipment manufacturers, OEMs) produziert. Darunter fallen u.a. Anwendungen wie Server, Anwendungen in Autoschlüsseln, Alarmsysteme oder Smart-Metering-Zähler.
Im Segment Power & Energy, welches von der Gesellschaft VARTA Storage GmbH gesteuert wird, werden mobile und stationäre Energiespeicherlösungen entwickelt, produziert und vertrieben. Das Segment konzentriert sich auf die Entwicklung, die Systemintegration und die Assemblierung von Batteriespeichern (power pack solutions) für OEM-Kunden in diversen Märkten. Hierfür werden hauptsächlich Batterien, die auf Lithium-Ionen-Technologie basieren, verwendet. Der zweite Schwerpunkt liegt auf Energiespeichern für Privathaushalte und Gewerbebetriebe.
Es werden wiederaufladbare, standardisierte, aber auch kundenspezifische Batterie Packs hergestellt. Diese können in diverse industrielle und kabellose Anwendungen nahtlos integriert werden. Unabhängig von der jeweiligen Technologie oder der Komplexität der Aufgaben bietet die Gesellschaft Komplettservices vom Design bis zur Produktion für OEM-Kunden an. Der Bereich konzentriert sich hier auf Lösungen für portable industrielle Anwendungen, Kommunikationsgeräte, Elektrowerkzeuge, Home & Garden- und Medizingeräte.
In diesem Segment werden auch Energiespeicher für Privathaushalte und kommerzielle Anwendungen entwickelt und produziert. Das Produktportfolio ist modular gestaltet, so dass jeder Endverbraucher den richtigen Energiespeicher für seine Anforderungen finden kann, vom kompakten, handlichen Einsteigerkomplettsystem bis zu Großspeicherlösungen für industrielle Einrichtungen.
Der VARTA AG Konzern bearbeitet im Rahmen seiner jährlichen Budgetplanung seine Ziele und Strategien für das folgende Geschäftsjahr. Unverändert zum Vorjahr ist der Konzern mit seinen beiden Segmenten ideal aufgestellt, um von den relevanten Wachstumstrends wie z.B. demografischer Wandel, technologischer Fortschritt, vermehrte Konnektivität (Internet of Things) und erneuerbare Energien (zunehmendes Bewusstsein für die Wiederverwertbarkeit von Stoffen) zu profitieren. Ab dem 1.1.2020 hat die Gesellschaft die beiden Segmente neu definiert. Weitere Informationen sind im Ausblick unter Kapitel 11 enthalten.
Wachsende Lebenserwartung, aber auch die Erhöhung der Kundenakzeptanz durch die Weiterentwicklung der Hörgerätetechnologie führen zu einer steigenden Nachfrage nach Hörgerätebatterien. VARTA Microbattery bedient diesen Markt mit Zink-Luft- und wiederaufladbaren Zellen.
Der ungebrochene Trend zu schnurlosen Geräten in allen Bereichen erhöht den Bedarf an zuverlässigen, überwiegend wiederaufladbaren Energielösungen in hoher Qualität. Gleichzeitig gibt es einen Trend zu kleineren Geräten mit zusätzlichen Funktionen, was zu einem Bedarf an Batterien mit höheren Energiedichten führt.
Die Fortschritte in der Konnektivität und Konvergenz durch das Internet der Dinge, die Weiterentwicklung der Telekommunikation und die Verbreitung von intelligenten Lösungen treiben die Nachfrage nach Batterien in unterschiedlichsten Branchen wie etwa IT, Telekommunikation und dem Gesundheitswesen an.
Die zunehmende Bedeutung von erneuerbarer Energie, Energieeffizienz, Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen sowie die EU-Klimaziele führen zu nachhaltigen Wachstumsraten im Energiezwischenspeicherbereich.
Der VARTA AG Konzern setzt auf folgende Wachstumsfelder und Ziele:
Der Konzern fokussiert sich grundsätzlich auf Geschäftsfelder, in denen langfristig marktführende Positionen angestrebt werden. Diese Zielsetzung ist unverändert zum Vorjahr.
Im Bereich Healthcare soll die Marktposition durch weitere Innovationen gefestigt und ausgebaut werden. Ähnlich wie im Healthcare-Bereich möchte der Konzern auch insbesondere bei den True Wireless Headsets eine marktführende Position einnehmen und überproportional vom starken Marktwachstum profitieren.
Der Fokus bei mobilen Energielösungen im Bereich Power & Energy liegt auf starkem Wachstum durch Neukundengewinnung. Hierbei stehen für den Konzern weltweit agierende Großkunden im Vordergrund. Der Marktanteil insbesondere in Europa soll gestärkt werden, und unter europäischen Herstellern soll eine führende Position eingenommen werden. Die Batteriespeicher für Energiezwischenspeicherung profitieren von Trends der Nachhaltigkeit, steigendem Umweltbewusstsein sowie der steigenden Nachfrage nach Energie-Autarkie. Ein überproportionales Wachstum in den adressierten Märkten sowie stetige Ausdehnung der bearbeiteten Regionen sind hier die definierten Ziele.
Der Konzern arbeitet insbesondere im Segment Microbatteries an neuen, innovativen Produkten, die an vollautomatischen Hochgeschwindigkeits-Produktionslinien am Standort Deutschland gefertigt werden. Damit liefert VARTA Microbattery Lösungen, die eine sehr gute Kombination aus Qualität, Innovation, Technologie und Kosten bieten. Die Gesellschaft deckt im Segment Microbatteries die gesamte Wertschöpfungskette ab, von der Materialforschung bis zum fertigen Produkt inklusive kundenfreundlicher Verpackungskonzepte. Der Konzern hat auf Grund der hohen Nachfrage nach wiederaufladbaren Lithium-Ionen-Batterien für den Entertainmentbereich im vergangenen Geschäftsjahr seine Kapazitäten deutlich ausgebaut.
In der Kombination aus der starken Marktstellung, internen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten und langfristigen Kundenbeziehungen sieht der Konzern Wettbewerbsvorteile, um von anhaltenden und unverändert dynamischen Wachstumstrends in den Märkten für Mikrobatterien im Gesundheits-, Unterhaltungs- und Industriesektor zu profitieren. Der Konzern zielt darauf ab, seine Kunden mit hochqualitativen Batterien und Batterielösungen zu versorgen, und wird weiter daran arbeiten, neue, leistungssteigernde Knopfzellentechnologien und individuelle intelligente Batterielösungen (smart battery solutions) zu entwickeln.
Der Konzern beabsichtigt, weitere Wachstumschancen durch massive Investitionen in die Erweiterung der Produktionskapazitäten und in selektive Akquisitionen zu nutzen. Der Konzern geht davon aus, dass er durch seine starke finanzielle Basis zusammen mit seinem niedrigen Verschuldungsgrad, dem sorgfältigen Einsatz seiner Betriebsmittel und seiner Fokussierung auf Wachstumsinvestitionen, die Cashflow-Fähigkeit des Konzerns weiterhin steigern kann.
Der VARTA AG Konzern wird nach Maßgabe intern definierter finanzieller und nicht-finanzieller Kennzahlen im Sinne einer nachhaltigen Wertsteigerung gesteuert. Der Vorstand hat im Berichtsjahr seine internen Steuerungsinstrumente gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Wie im Vorjahr wurden die folgenden bedeutsamsten Kennzahlen zur Steuerung herangezogen: Umsatz, bereinigtes EBITDA, CAPEX. Das Managementsteuerungssystem ist auch Grundlage der externen Berichterstattung der VARTA AG und wird durch den Aufsichtsrat im Rahmen seiner Kontrollfunktion überwacht.
Die Umsatzerlöse stellen einen der wichtigsten Indikatoren dar, an denen sich das Wachstum des VARTA AG Konzerns ablesen lässt. Sie sind zudem die wesentliche Größe zur Steuerung des Konzerns. So werden die Umsätze im Rahmen der Budgetierung auf die einzelnen Segmente heruntergebrochen und laufend überwacht.
Das bereinigte EBITDA (betriebliches Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen, Steuern, adjustiert um Sondereffekte) stellt eine nachhaltige Ertragskennzahl des Konzerns dar. Gleichzeitig ist das bereinigte EBITDA für den Vorstand die geeignete Steuerungsgröße zur Beurteilung der operativen Ertragskraft des Konzerns bzw. der beiden Segmente.
Als Sondereffekte hat der Vorstand wie im Vorjahr (wenn zutreffend) Kosten aus einem Börsengang bzw. einer Kapitalerhöhung, ergebniswirksame Effekte aus dem Erstattungsanspruch aus Schuldbeitritt bezüglich der Pensionsverpflichtungen, Effekte aus aktienbasierter Vergütung, Veräußerungseffekte aus Sale and Lease-back-Transaktionen, mögliche Kosten für Restrukturierung sowie Aufwendungen für M &A-Transaktionen definiert. Im Geschäftsjahr 2019 ist nach dieser Definition der Ergebniseffekt aus aktienbasierter Vergütung und aus Aufwendungen im Zusammenhang mit der Akquisition der VARTA Consumer-Gruppe bereinigt worden.
Die durch die große Nachfrage nach den Produkten des Konzerns notwendigen Investitionen überblickt der Vorstand anhand des CAPEX. Darunter werden die Auszahlungen aus dem Kauf von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen verstanden. In diesem Zusammenhang überprüft der Vorstand die effektive Kapitalallokation auf Basis der Rendite aus dem investierten Kapital. Das CAPEX wird nur auf VARTA AG Konzern-Ebene als Steuerungsgröße verwendet. Dies umfasst Investitionen ohne M & A-Transaktionen.
Auch das Net Working Capital (Vorräte zuzüglich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abzüglich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie erhaltenen Anzahlungen) wird als weitere Steuerungsgröße herangezogen. Das Net Working Capital wird nur auf VARTA AG Konzern-Ebene als Steuerungsgröße verwendet.
Durch das dynamische Wachstum des Konzerns ist weiterhin die Entwicklung der Anzahl der Mitarbeiter ein wichtiger nicht-finanzieller Leistungsindikator.
Der gesonderte nicht-finanzielle Konzernbericht wird auf der Webseite unter https://www.varta-ag.com/corporate-social-responsibility spätestens vier Monate nach dem Abschlussstichtag des Konzernabschlusses veröffentlicht.
2019 bestand der Vorstand der VARTA AG aus zwei Mitgliedern: Herrn Herbert Schein (Vorsitzender des Vorstandes/CEO) und Herrn Steffen Munz (Finanzvorstand/CFO). Die Mitglieder des Vorstandes tragen gemeinsam die Verantwortung für die Geschäftsführung.
Der Aufsichtsrat besteht zum 31. Dezember 2019 aus den folgenden Mitgliedern: Herrn Prof. DDr. Michael Tojner (Vorsitz), Herrn Dr. Harald Sommerer (stv. Vorsitz), Herrn Frank Dieter Maier, Herrn Sven Quandt, Herrn Dr. Georg Blumauer und Herrn Dr. Michael Pistauer.
Die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB, welche auch die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) enthält, wird auf der Website der VARTA AG (www.varta-ag-com/investor-relations) veröffentlicht.
Die Märkte und Einflussfaktoren unterscheiden sich im Berichtsjahr nicht wesentlich vom Vorjahr. Der VARTA AG Konzern produziert und verkauft Batterien weltweit und profitiert trotz relativer Unabhängigkeit vom makroökonomischen Umfeld von einem positiven Konsumumfeld. Eine negative Entwicklung des makroökonomischen Umfeldes wirkt sich dabei nicht direkt negativ auf das Geschäftsmodell aus, da der Großteil der Produkte vom Konjunkturzyklus unabhängig ist. Diese werden z.B. im medizinischen Umfeld genutzt.
Die Umsatzverteilung ist geografisch diversifiziert. Der Großteil des weltweiten Absatzes von Produkten wird in Asien gefolgt von Europa und Nordamerika realisiert (siehe regionale Umsatzverteilung Abschnitt 3.1). Somit ist die Abhängigkeit von einzelnen Ländern in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung relativ gering. Der asiatische Markt spielt bedingt durch die Markt- und Kundenstruktur die größte Rolle; hier lassen viele große Hersteller von kabellosen Kopfhörern ihre Produkte fertigen. Die wesentlichen Einflussfaktoren werden im Rahmen des folgenden Kapitels (2.2 Gesamtwirtschaftliche und Branchenbezogene Rahmenbedingungen) behandelt.
Die im Jahr 2019 bestehenden gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen in den für den VARTA AG Konzern relevanten Absatzmärkten entwickeln sich weiterhin positiv.
Wesentlich für den Absatz der Batterien für Healthcare-Anwendungen ist die demografische Entwicklung, bei den Batterien für Entertainment-Anwendungen die Trends der Unterhaltungselektronik und bei den Produkten im Segment Power & Energy die Entwicklung hin zu kabellosen Produkten sowie der Trend zu erneuerbaren Energien. Für den Markt der Hearables nimmt IDTechEx Research eine Verdopplung von 15 Mrd. USD (2018) auf 30 Mrd USD in 2029 an.
Durch die steigende Lebenserwartung der Menschen in der Gesellschaft und die zunehmend höhere Akzeptanz von Hörgeräten wird der Verkauf von Hörgeräten und damit auch der Absatz von Hörgerätebatterien unterstützt. 2019 waren weltweit 9,1% aller Menschen älter als 65 Jahre und dieser Anteil wird weiter ansteigen, bis 2030 auf 11,7% und bis 2050 auf 15,9%. In Europa und Nord-Amerika ist dieser Bevölkerungsanteil mit 18% (2030: 22,1%; 2050: 26,1%) deutlich höher. Gleichzeitig steigt die Lebenserwartung kontinuierlich an. Weltweit lag sie im Berichtsjahr bei 72,6 Jahren und für 2050 wird sie bei 77,1 Jahren erwartet (United Nations: World Population Prospects 2019 Highlights). Der Bedarf von Hörgeräten wird deshalb weiter steigen. Die Umsatzentwicklung wird von IDTechEx Research wie folgt prognostiziert: Für das Berichtsjahr wird für Hörgeräte einschließlich OTC Markt (ab 2019) ein weltweiter Umsatz von 7,8 Mrd. USD erwartet (7,4 Mrd. USD in 2018), das entspricht einem Anstieg von 4,8%. Für 2020 liegt die Wachstumsprognose bei 5,3% mit einem positiven Ausblick für die nächsten Jahre. Dabei profitiert der Absatz vom starken Anstieg der frei verfügbaren Hörgeräte (OTC).
Der Bereich Entertainment profitiert von der ungebrochen hohen Kundennachfrage nach Hightech-Consumerprodukten, insbesondere für kabellose Premium-Kopfhörer mit wiederaufladbaren Lithium-Ionen-Zellen. Für kabellose Kopfhörer erwartet Zhiyan Consulting einen weltweiten Zuwachs von knapp 54% von 2018 auf 2019 und von 50% für 2020 und ist auch für die weitere Entwicklung sehr positiv gestimmt. Durch die Verbesserung der Laufzeit und die Erweiterung der Funktionen werden kabellose Kopfhörer ihren Marktanteil weiter ausbauen. Umso mehr kabellos funktionierende Geräte, insbesondere für Kleinstanwendungen (zum Beispiel Headsets), entwickelt werden, desto stärker stellt sich hier die Position des VARTA AG Konzerns dar.
Im Segment Power & Energy profitiert die Nachfrage nach Batterien für Power Tools vom Wechsel von schnurgebunden zu schurlosen Endgeräten, für die immer leistungsfähigere Batterien nachgefragt werden. Laut Arvienne wird in dem Zeitraum 2017 bis 2030 ein weltweiter Umsatzanstieg von 1,7 Mrd. USD auf 3,5 Mrd. USD erwartet. Für das Marktsegment stationäre Energiespeichersysteme erwartet Innogy eine installierte Speicherkapazität von 19 GWh in 2018, die sich auf 395 GWh in 2030 erhöhen soll.
Der VARTA AG Konzern kann auf ein sehr erfolgreiches Jahr 2019 zurückblicken. Die wesentlichen Ereignisse des Jahres 2019 sind die sehr hohe Nachfrage nach Lithium-Ionen-Batterien für kabellose Lifestyle-Produkte, die nachfragebedingte Erweiterung der Produktionskapazitäten in diesem Bereich, die hohe Nachfrage nach ZinkLuft-Batterien für Hörgeräte und die sehr erfolgreiche Entwicklung des Geschäfts mit stationären Energiespeichern. Der Konzern-Umsatz ist im Geschäftsjahr 2019 zweistellig um 33,5 % auf 362,7 Mio. € organisch gewachsen. Durch die Skalierung des Geschäftsmodells ist das operative Konzern-Ergebnis wiederum deutlich schneller gewachsen als der Umsatz. Das bereinigte EBITDA stieg um 94,1 % auf 97,5 Mio. €. Ohne die Erstanwendung von IFRS 16 läge der Anstieg bei 85,7%. Besonders erfreulich ist, dass die beiden Segmente Microbatteries und Power & Energy weiterhin eine hohe Wachstumsdynamik haben und ihre sehr gute Entwicklung fortsetzen. Zur Finanzierung der Kapazitätsausweitung hat das Unternehmen im abgelaufenen Geschäftsjahr eine Kapitalerhöhung durchgeführt und hieraus einen Mittelzufluss von 102,1 Mio. € erzielt. Aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 ergibt sich durch den Ansatz der Nutzungsrechte und der korrespondierenden Leasingverbindlichkeiten eine Erhöhung der Bilanzsumme um rd. 24,9 Mio. €
Im Konzernabschluss des letzten Jahres wurde die Prognose für 2019 anhand der unten aufgelisteten bedeutsamsten Indikatoren dargestellt. Insgesamt hat sich im Geschäftsjahr die positive Geschäftsentwicklung wie erwartet fortgesetzt.
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| INDIKATOR | PROGNOSE FÜR 2019 | FY 2019 |
|---|---|---|
| Finanzielle Indikatoren: Gruppe | ||
| Umsatzerlöse | Deutliches Umsatzwachstum bei konstanter Währung | Sehr deutliches Umsatzwachstum bei konstanter Währung |
| Bereinigtes EBITDA | Sehr deutliche Steigerung | Sehr deutliche Steigerung |
| CAPEX | Deutlicher Anstieg | Sehr deutlicher Anstieg |
| Finanzielle Indikatoren: Segment Microbatteries | ||
| Umsatzerlöse | Deutliches Umsatzwachstum | Sehr deutliches Umsatzwachstum |
| Bereinigtes EBITDA | Sehr deutlicher Anstieg im Verhältnis zum Umsatz | Sehr deutlicher Anstieg im Verhältnis zum Umsatz |
| Finanzielle Indikatoren: Segment Power & Energy | ||
| Umsatzerlöse | Sehr deutliche Steigerung | Sehr deutliche Steigerung |
| Bereinigtes EBITDA | Deutliche Steigerung | Sehr deutliche Steigerung |
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| (IN T€) | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 362.692 | 271.650 |
| Veränderung der fertigen und unfertigen Erzeugnisse | 643 | 3.899 |
| Aktivierte Eigenleistungen | 4.313 | 4.152 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 7.760 | 7.109 |
| Materialaufwand | -123.527 | -106.867 |
| Personalaufwand | -114.406 | -92.440 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | -45.853 | -40.114 |
| EBITDA | 91.622 | 47.389 |
| Abschreibungen | -20.855 | -10.518 |
| Betriebsergebnis (EBIT) | 70.767 | 36.871 |
| Finanzertrag | 601 | 160 |
| Finanzaufwand | -1.127 | -416 |
| Übriger Finanzertrag | 3.488 | 368 |
| Übriger Finanzaufwand | -2.644 | -631 |
| Finanzergebnis | 318 | -519 |
| Gewinn- und Verlustanteile an Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden | -6 | 130 |
| Ergebnis vor Steuern | 71.079 | 36.482 |
| Ertragsteueraufwendungen | -20.615 | -10.779 |
| Konzernergebnis | 50.464 | 25.703 |
| Zuordnung des Gewinns: | ||
| Aktionäre der VARTA AG | 50.390 | 25.260 |
| Nicht beherrschende Anteile | 74 | 443 |
Der Umsatz des VARTA AG Konzerns ist im Geschäftsjahr 2019 um 33,5 % von 271,7 Mio. € auf 362,7 Mio. € angestiegen. Die Umsatzerlöse erhöhten sich in beiden Segmenten Microbatteries und Power & Energy. Am deutlichsten war der prozentuale Anstieg bei Microbatteries.
Der Umsatz im Segment Microbatteries stieg von 218,9 Mio. € um 37,7 % auf 301,5 Mio. €. Das mit Abstand stärkste Umsatzwachstum wurde weiter bei den wiederaufladbaren Lithium-Ionen-Zellen für Hightech-Consumerprodukte, insbesondere für kabellose Premium-Kopfhörer (Hearables), erzielt. Hintergrund ist die ungebrochen hohe Kundennachfrage in einem stark wachsenden Markt. Bei den Hörgeräte-Batterien profitiert das Unternehmen vom strukturellen Wachstum, vom Trend zu wiederaufladbaren Hörgeräten und dem unterjährig angelaufenen Neugeschäft mit einer führenden US-amerikanischen Handelskette.
Der Umsatz im Segment Power & Energy ist von 51,8 Mio. € auf 60,8 Mio. € und somit um 17,4 % angestiegen. Das Segment profitiert insbesondere von einem neuen Kundenauftrag im Bereich der Batteriepacks mit einem deutschen Premiumhersteller für Elektrogeräte. Die Energiespeicher-Lösungen tragen weiter positiv zum Wachstum des Segments bei.
Die nachfolgende Darstellung zeigt die Umsatzerlöse des Konzerns, aufgeteilt nach bestimmten geografischen Standorten. Insbesondere das Geschäft in Europa und Asien entwickelte sich vorteilhaft. Der asiatische Markt spielt bedingt durch die Markt- und Kundenstruktur die größte Rolle, hier lassen viele große Hersteller von kabellosen Kopfhörern ihre Produkte fertigen. Weitere Ausführungen zur geografischen Aufteilung der Segmente finden sich im Konzernanhang Abschnitt 6 "Segmentberichterstattung".
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| (IN T€) | 2019 UMSATZERLÖSE | 2018 UMSATZERLÖSE | PROZENTUALE VERÄNDERUNG |
|---|---|---|---|
| Europa | 143.196 | 137.424 | 4,2 % |
| Asien | 154.860 | 72.870 | 112,5 % |
| Amerika | 60.161 | 56.217 | 7,0 % |
| Sonstige | 4.475 | 5.139 | -12,9 % |
| Summe Konzern | 362.692 | 271.650 | 33,5 % |
Im Berichtsjahr belaufen sich die Materialaufwendungen auf 123,5 Mio. € im Vergleich zu 106,9 Mio. € im Vorjahr. Dies entspricht einer Steigerung von 15,6 %. Der unterproportionale Anstieg im Vergleich zum Umsatz ist in erster Linie auf sinkende Preise der metallischen Rohstoffe sowie der zugekauften Komponenten zurückzuführen und betrifft beide Segmente.
Der Personalaufwand ist von 92,4 Mio. € auf 114,4 Mio. € um 23,8 % angestiegen. Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr resultierte überwiegend aus der Tariferhöhung in Deutschland sowie aus inflationsbedingten Entgelterhöhungen im Ausland. Des Weiteren wirkt sich vor allem der Mitarbeiteraufbau für das Wachstum im Bereich Coin-Power aus. Der Personalaufwand enthält den Aufwand für die aktienbasierte Vergütung in Höhe von 2,9 Mio. € (2018: 2,8 Mio. €).
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind in Summe von T€ 40.114 um T€ 5.739 auf T€ 45.853 angestiegen. Dies resultiert im Wesentlichen aus dem Anstieg der Rechts- und Beratungsaufwendungen im Zusammenhang mit dem Erwerb der VARTA Consumer Gesellschaften in Höhe von T€ 3.006. Aufgrund der erweiterten Produktionskapazitäten hat sich der Energieaufwand um T€ 1.161 im Vergleich zum Vorjahr erhöht. Der Anstieg der Ausgangsfrachten und Zölle ist auf den stark gestiegenen Absatz zurückzuführen.
Sowohl Personalaufwand als auch sonstige betriebliche Aufwendungen sind durch die Skalierung des Geschäftsmodells langsamer gestiegen als der Umsatz.
Die sonstigen betrieblichen Erträge sind um 0,7 Mio. € von 7,1 Mio. € im Vorjahr auf 7,8 Mio. € im Jahr 2019 angestiegen. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus verschiedenen Erträgen aus Schadensabwicklungen im laufenden Geschäftsjahr.
Das bereinigte EBITDA (betriebliches Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen, Steuern, adjustiert um Sondereffekte) stellt eine nachhaltige Ertragskennzahl des Konzerns dar. Gleichzeitig ist das bereinigte EBITDA für den Vorstand die geeignete Steuerungsgröße zur Beurteilung der operativen Ertragskraft des Konzerns bzw. der beiden Segmente. Als Sondereffekte wurde zum einen der nicht-zahlungswirksame Aufwand für die aktienbasierte Vergütung in Höhe von T€ 2.853 (2018: T€ 2.830) und zum anderen die Aufwendungen aus M&A-Transaktionen in Höhe von T€ 3.006 (2018: T€ 0) bereinigt. Die nachfolgende Tabelle stellt die Überleitung vom EBITDA zum bereinigten EBITDA dar:
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| (IN T€) | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| EBITDA | 91.622 | 47.389 |
| Aufwendungen aus aktienbasierter Vergütung | 2.853 | 2.830 |
| Aufwendungen für M & A - Transaktionen | 3.006 | 0 |
| Bereinigtes EBITDA | 97.481 | 50.219 |
Das bereinigte EBITDA ist im Geschäftsjahr 2019 von 50,2 Mio. € auf 97,5 Mio. € gestiegen. Dies entspricht einem Anstieg von 47,3 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr. Die Steigerung des bereinigten EBITDA lässt sich auf das sehr hohe und profitable Umsatzwachstum bei den Lithium-Ionen-Zellen und bei den Hörgeräte-Batterien und dem unterproportionalen Kostenanstieg durch die Skalierung des Geschäftsmodells zurückführen. Durch die erstmalige Anwendung des neuen Standards IFRS 16 hat sich das bereinigte EBITDA durch die Reduktion der Leasingaufwendungen um 4,3 Mio. € erhöht. Außerdem wirken die Aufwendungen für die M & A Transaktion, für das VARTA Consumer Batterie Geschäft, in Höhe von 3,0 Mio. € dem bereinigten EBITDA positiv bei.
Das Betriebsergebnis hat sich von 36,9 Mio. € auf 70,8 Mio. € verbessert, was einer Steigerung von 91,9 % im Vorjahresvergleich entspricht. Der im Vergleich zum Umsatzwachstum unterproportionale Anstieg bei Material- und Personalkosten ist in erster Linie auf einen profitableren Umsatz-Mix bei gleichzeitig relativ stabilen Preisen der metallischen Rohstoffe sowie der zugekauften Komponenten zurückzuführen und betrifft beide Segmente. Die Abschreibungen haben sich von 10,5 Mio. € in 2018 auf 20,9 Mio. € in 2019 deutlich erhöht, was insbesondere auf die nachfragebedingten Investitionen in das Sachanlagevermögen aufgrund der Erweiterung der Produktionskapazitäten sowie eine Verkürzung der Nutzungsdauern im Bereich der CoinPower-Zellenfertigung durch Ausweitung des Schichtmodells zurückzuführen ist. Des Weiteren hat sich durch den Nettoeffekt aus der Erstanwendung des neuen Standards IFRS 16, resultierend aus dem Wegfall der Leasingaufwendungen und der Erhöhung der Abschreibungen, das EBIT um 0,2 Mio. € erhöht.
Das Finanzergebnis hat sich im Berichtsjahr von -0,5 Mio. € in 2018 auf 0,3 Mio. € in 2019 erhöht. Dies resultiert hauptsächlich aus der Anpassung des Besserungsscheins für den Forderungsverzicht der VGG gegenüber der VARTA Storage GmbH in Höhe von T€ 3.382. Gegenläufig sind die Finanzaufwendungen aus der Aufnahme eines Konsortialkreditvertrags in Höhe von 0,7 Mio. € und Belastungen aus Wechselkurseffekten in Höhe von -1,4 Mio. €, im Vergleich zum Vorjahr, insbesondere aus Anzahlungen und Ausleihungen in USD angestiegen.
Der Steueraufwand ist vor allem durch den Anstieg des Ergebnisses vor Steuern von 10,8 Mio. € in 2018 auf 20,6 Mio. € in 2019 angestiegen. Daraus resultiert eine effektive Steuerquote von 29,0% (2018: 29,5%) bezogen auf das Ergebnis vor Steuern. Zu weiteren Details zu Steuern wird auf den Anhang des Konzernabschlusses im Kapitel "Ertragsteueraufwendungen" verwiesen.
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| (IN T€) | 31. DEZEMBER 2019 | 31. DEZEMBER 2018 |
|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | 288.462 | 151.831 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 380.368 | 249.865 |
| Bilanzsumme | 668.830 | 401.696 |
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| (IN T€) | 31. DEZEMBER 2019 | 31. DEZEMBER 2018 |
|---|---|---|
| Eigenkapital | 414.802 | 259.422 |
| Langfristige Schulden | 88.779 | 60.422 |
| Kurzfristige Schulden | 165.249 | 81.852 |
| Schulden | 254.028 | 142.274 |
| Bilanzsumme | 668.830 | 401.696 |
Die langfristigen Vermögenswerte erhöhten sich um 136,7 Mio. € von 151,8 Mio. € in 2018 auf 288,5 Mio. € im Berichtsjahr. Dieser Anstieg stammt hauptsächlich von der Erhöhung des Sachanlagevermögens von 112,8 Mio. € auf 247,9 Mio. € zum 31. Dezember 2019. Die Produktionskapazitäten wurden aufgrund der großen Nachfrage bei den wiederaufladbaren Lithium-Ionen Zellen für Hightech-Consumerprodukte, insbesondere für kabellose Premium-Kopfhörer (Hearables), erhöht. Der Effekt aus IFRS 16 beträgt im Geschäftsjahr insgesamt 24,9 Mio. € und betrifft Gebäude mit 22,5 Mio. € sowie andere Anlagen mit 2,4 Mio. €.
Die sonstigen Vermögenswerte sind von 15,7 Mio. € in 2018 auf 17,9 Mio. € in 2019 gestiegen. Maßgeblich für diesen Anstieg ist die Fortschreibung des Erstattungsanspruchs aus dem Schuldbeitritt zu Pensionen in Höhe von 2,2 Mio. €.
Die kurzfristigen Vermögenswerte haben sich von 249,9 Mio. € in 2018 auf 380,4 Mio. € zum 31. Dezember 2019 deutlich erhöht. Der Anstieg resultiert unter anderem aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die sich bedingt durch das gestiegene Umsatzvolumen um 97,2 % auf 52,0 Mio. € fast verdoppelt haben und einem Mittelzufluss in Höhe von 102,1 Mio. € aus der durchgeführten Kapitalerhöhung.
Der VARTA AG Konzern verfügt seit dem Börsengang im Jahr 2017 unverändert über eine hohe Eigenkapitalquote in Höhe von 62,0 % (Vorjahr: 64,6 %) und kann damit die notwendigen Investitionen in die Erweiterung der Produktionskapazitäten aus eigenen Mitteln finanzieren.
Das Eigenkapital ist von 259,4 Mio. € in 2018 auf 414,8 Mio. € zum 31. Dezember 2019 angestiegen. Maßgeblich für diesen Anstieg war neben dem positiven Konzernergebnis die in 2019 durchgeführte Kapitalerhöhung mit einem Mittelzufluss in Höhe von 102,1 Mio. €.
Die langfristigen Schulden sind um 28,4 Mio. € von 60,4 Mio. € in 2018 auf 88,8 Mio. € zum 31. Dezember 2019 angestiegen. Der Anstieg stammt einerseits aus Effekten aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 in Höhe von 20,5 Mio. €, aus Kundenanzahlungen in Höhe von 4,0 Mio. € und aus der Veränderung der Bewertungsannahmen bei der Berechnung der Vorsorgeverpflichtungen in Höhe von 2,4 Mio. €.
Die kurzfristigen Schulden haben sich von 81,9 Mio. € auf 165,2 Mio. € erhöht. Maßgeblich hierfür waren insbesondere die Erhöhung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und aus dem Erwerb von Sachanlagen um insgesamt 32,9 Mio. € und erhaltenen Anzahlungen um 21,1 Mio. €, die Erhöhung der Ertragsteuerschulden in Höhe von 7,1 Mio. € sowie die Verbindlichkeiten aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 in Höhe von 4,6 Mio. €.
Das Net Working Capital hat sich von 42,0 Mio. € in 2018 auf 18,0 Mio. € in 2019 reduziert. Dies entspricht einem Rückgang von 57,1 % im Vergleich zum Vorjahr. Daraus resultiert eine Verringerung der Net Working Capital Quote, bezogen auf den Umsatz, auf 5,0 % (Vorjahr: 15,4 %), die sich insbesondere aus Effekten im operativen Geschäft ergeben. Der Rückgang ist im wesentlich auf den unterproportionalen Anstieg der Vorräte (+7,3 Mio. €) und einen deutlichen Anstieg der Forderungen (+25,6 Mio. €) sowie den überproportionalen Anstieg der Verbindlichkeiten um (+53,8 Mio. €) zurückzuführen.
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| (IN T€) | 2019/12 | 2018/12 |
|---|---|---|
| Zahlungsmittelbestand zum 01.01.2019 | 149.741 | 138.536 |
| Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit | 105.734 | 69.846 |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | -105.806 | -58.982 |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | 94.882 | -114 |
| Nettoveränderung der Zahlungsmittel | 94.810 | 10.750 |
| Auswirkungen von Wechselkursänderungen | 230 | 455 |
| Zahlungsmittelbestand zum 31.12.2019 | 244.781 | 149.741 |
Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit beträgt im Berichtsjahr 105,7 Mio. € und liegt damit 35,9 Mio. € über dem Wert des Vorjahres. Dies ist vor allem auf die Steigerung des operativen Ergebnisses zurückzuführen. Ein weiterer Punkt liegt in der erstmaligen Anwendung des neuen Standards IFRS 16. Durch diesen kommt es zu einer Verschiebung in der Kapitalflussrechnung. Nach IAS 17 werden die Leasingzahlungen im operativen Cashflow erfasst. Nach IFRS 16 wird der Tilgungs- und Zinsanteil der Leasingzahlung als Finanzierungscashflow berücksichtigt. Folglich haben die Zahlungsflüsse im operativen Bereich abgenommen und der operative Cashflow hat sich erhöht.
Der negative Cashflow aus Investitionstätigkeit ist in 2019 auf 105,8 Mio. € (Vorjahr: 59,0 Mio. €) stark angestiegen. Der Mittelabfluss Anstieg stammt überwiegend aus den Investitionen in das Sachanlagevermögen zur nachfragebedingten Erweiterung der Produktionskapazitäten bei den Lithium-Ionen-Knopfzellen sowie bei den ZinkLuft-Batterien.
Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ist von -0,1 Mio. € in 2018 auf 94,9 Mio. € in 2019 aufgrund der durchgeführten Kapitalerhöhung stark angestiegen. Hieraus sind der Gesellschaft 102,1 Mio. € zugeflossen. Als ein negativer Effekt wirkte die beim operativen Cashflow beschriebene erstmalige Anwendung des Standards IFRS 16. Entgegengesetzt zum operativen Cashflow reduzierte sich der Finanzierungscashflow aufgrund der Erfassung des Tilgungsanteils nach IFRS 16.
Im Geschäftsjahr 2019 wurde ein Konsortialkreditvertrag in Höhe von 120 Mio. € abgeschlossen. Die finanziellen Mittel dienen einerseits zur Finanzierung der Akquisition des VARTA Consumer Geschäftes und andererseits zur Finanzierung zusätzlicher Investitionen in die Kapazitätserweiterung.
Hieraus ergibt sich ein Stand der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum 31. Dezember 2019 von 244,8 Mio. € im Vergleich zu 149,7 Mio. € zum Vorjahr.
Für den VARTA AG Konzern ergab sich für das Geschäftsjahr 2019 ein Forschungs- und Entwicklungsaufwand in Höhe von 15,5 Mio. € (im Vorjahr 12,9 Mio. €). Daraus resultiert eine F & E-Aufwandsquote von 4,3 % im Verhältnis zum Umsatz im Vergleich zu 4,8 % im Vorjahr.
Die Ausrichtung auf Technologieführerschaft war durch die schwerpunktmäßige Weiterentwicklung des Know-hows im Bereich der Zink-Luft-Batterien für Hörgeräte (Produktgruppe "Healthcare") und wieder aufladbare Lithium-Ionen-Knopfzellen sogenannte CoinPower-Batterien in der Produktgruppe "Entertainment & Industrial", gekennzeichnet. Dabei standen vor allem die weitere Steigerung der Kapazitätswerte, die Evaluierung und Qualifizierung neuer Materialien für die CoinPower-Batterien, der Einsatz von günstigen Rohstoffen und die Entwicklung von effizienteren Fertigungsverfahren im Vordergrund.
Der Forschungs- und Entwicklungsaufwand betrug für das Segment Microbatteries von Januar bis Dezember 2019 insgesamt 11,4 Mio. € (im Vorjahr 9,8 Mio. €). Damit ergab sich eine F&E-Aufwandsquote von 3,8 % zum Umsatz (im Vorjahr 4,5 %). Die Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten belaufen sich im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019 auf 0,6 Mio. €. Die Aktivierungsquote beträgt 2,4 % (im Vorjahr 3,9 %). Im Bereich Microbatteries handelt es sich vor allem um die Entwicklung von kleineren und leistungsfähigeren Knopfzellen.
Der Ausbau der Position im Markt für Lithium-Ionen-Heimspeicher war durch die Weiterentwicklung des Produktportfolios gekennzeichnet. Dabei stand die Produktreihe VARTA Element S4 mit der Kapazitätserweiterung auf 12kWh im Vordergrund.
Im Produkt Pulse wurde das Linux-basierte Energiemanagement-System (EMS) integriert. Alle Energiespeicher wurden aufgrund der geänderten EU Regulatorien für Erzeugungsanlagen (RfG-Anforderungen) für aktuelle Länderzulassungen angepasst und neu zertifiziert. Außerdem ermöglicht die Integration des Linux-basierten EMS, dass Energiespeicher über Cloud-Lösungen miteinander verbunden werden können. Dabei werden für Kunden im Bereich der Smart Home Geräte Schnittstellen entwickelt, um Energiespeicher-Lösungen anbieten zu können.
Der Forschungs- und Entwicklungsaufwand im Segment Power & Energy lag im Geschäftsjahr 2019 mit 4,1 Mio. € über dem Vorjahr (im Vorjahr 3,1 Mio. €). Damit ergab sich eine F&E-Aufwandsquote von 6,7 % zum Umsatz (im Vorjahr 6,0 %). Die Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten belaufen sich in 2019 auf 0,4 Mio. € (im Vorjahr 0,4 Mio. €). Die Aktivierungsquote beträgt 26,0 % (im Vorjahr 43,8%). Hierbei handelte es sich primär um die Produkt- und Produktionsprozessentwicklung für den Großspeicher Flex Storage sowie die Entwicklung von verschiedenen Speichersystemen im Bereich Residential.
Die Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen werden im Konzern als CAPEX bezeichnet. Dies stellt eine wichtige Steuerungsgröße von produzierenden Wachstumsunternehmen dar. 2019 hat die VARTA AG ein umfangreiches Investitionsprogramm begonnen, das im Zeitraum 2019 bis 2021 umgesetzt werden soll. Ziel dieser Investitionen sind umfangreiche Kapazitätserweiterungen im Segment Microbatteries.
Die Auszahlungen aus dem Kauf von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen betragen insgesamt 102,8 Mio. € (Vorjahr: 56,3 Mio. €) im Geschäftsjahr 2019.
Der wesentliche Teil der Investitionen in das Sachanlagevermögen diente der nachfragebedingten Erweiterung der Produktionskapazitäten bei Lithium-Ionen-Knopfzellen. Weiterhin sind in regelmäßigen Abständen Ersatzinvestitionen zur Erneuerung der Produktionsanlagen, zur Entwicklung neuer Produkte sowie für qualitätssichernde Maßnahmen notwendig.
Die Segmentinformationen des VARTA AG Konzerns betreffen die beiden Segmente Microbatteries und Power & Energy.
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| Microbatteries | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Umsatz (Mio. €) | 301,5 | 218,9 |
| Bereinigtes EBITDA (Mio. €) | 94,4 | 47,3 |
| Bereinigte EBITDA Marge in % | 31,3 | 21,6 |
Der Umsatz im Segment Microbatteries ist im Geschäftsjahr 2019 von 218,9 Mio. € auf 301,5 Mio. € gestiegen. Dies entspricht einem sehr deutlichen Umsatzwachstum von 37,7 % im Vergleich zum Vorjahr. Das mit Abstand stärkste Umsatzwachstum wird weiter bei den wiederaufladbaren Lithium-Ionen Zellen für Hightech-Consumerprodukte, insbesondere für kabellose Premium-Kopfhörer (Hearables), erzielt. Hintergrund ist die ungebrochen hohe Kundennachfrage in einem sehr dynamisch wachsenden Markt. Der asiatische Markt ist aufgrund der Markt- und Kundenstruktur von großer Bedeutung; hier lassen viele große Hersteller von kabellosen Kopfhörern ihre Produkte fertigen. Bei den Hörgeräte-Batterien wurde die weltweite Marktposition in einem strukturell wachsenden Markt weiter ausgebaut. Der Konzern profitiert derzeit vom Trend zu wiederaufladbaren Hörgeräten und dem unterjährig angelaufenen Neugeschäft mit einer führenden US-amerikanischen Handelskette. Das bereinigte EBITDA ist von 47,3 Mio. € auf 94,4 Mio. € angestiegen, was einer Steigerung um 99,7 % entspricht. Die Ergebnissteigerung ist auf das starke Wachstum der vergleichsweise margenstarken Produktgruppen sowie den unterproportionalen Anstieg der Fixkosten durch die Skalierung des Geschäftsmodells zurückführen. Daraus resultiert eine bereinigte EBITDA-Marge von 31,3 % im Verhältnis zum Umsatz im Vergleich zu 21,6 % in 2018, was einer Verbesserung der bereinigten EBITDA-Marge um 9,7 Prozentpunkte entspricht.
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| Power & Energy | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Umsatz (Mio. €) | 60,8 | 51,8 |
| Bereinigtes EBITDA (Mio. €) | 3,1 | 2,9 |
| Bereinigte EBITDA Marge in % | 5,1 | 5,6 |
Im Segment Power & Energy ist der Umsatz von 51,8 Mio. € auf 60,8 Mio. € angestiegen. Dies entspricht einem Umsatzwachstum von 17,4 %. Das Segment profitiert insbesondere von einem neuen Kundenauftrag im Bereich der Batteriepacks mit einem deutschen Premiumhersteller für Elektrogeräte. Die Energiespeicher-Lösungen tragen weiter positiv zum Wachstum des Segments bei. Das bereinigte EBITDA hat sich von 2,9 Mio. € in 2018 auf 3,1 Mio. € in 2019 verbessert. Die bereinigte EBITDA-Marge liegt mit 5,1 % leicht unter Vorjahresniveau.
Weitere Details zur Segmentberichterstattung finden sich im Konzernanhang im Kapitel 6.
Der Lagebericht der VARTA AG und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2019 sind nach § 315 Abs. 3 HGB in Verbindung mit § 298 Abs. 3 HGB zusammengefasst.
Die VARTA AG ist eine Holdinggesellschaft, die ausschließlich Aufgaben zur Steuerung des Konzerns sowie der operativen Tochtergesellschaften wahrnimmt. Die nachfolgenden Zahlen und Erläuterungen beziehen sich auf den nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes aufgestellten Jahresabschluss der VARTA AG.
Im Geschäftsjahr 2019 wurden Umsatzerlöse in Höhe von T€ 761 (2018: T€ 666) erwirtschaftet. Diese resultieren im Wesentlichen aus der Lizenzverrechnung an die VARTA Storage GmbH in Höhe von T€ 760. Die sonstigen betrieblichen Erträge sind im gleichem Zeitraum um T€ 1.969 von T€ 198 im Vorjahr auf T€ 2.167 in 2019 angestiegen. Der Hauptgrund liegt dabei im massiven Anstieg der Wechselkursgewinne, welche aus einer USD-Veranlagung stammen.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrugen T€ 10.794 in 2019 (2018: T€ 2.747) und enthalten unter anderem Honorare für Beratungs- und Prüfungskosten in Höhe von T€ 4.429 (2018: T€ 623), Aufwendungen im Zusammenhang mit Kostenverrechnung von verbundenen Unternehmen in Höhe von T€ 471 (2018: T€ 702), Verluste aus Währungsumrechnungen in Höhe von T€ 2.101 und den Aufwand für Werbung und Public Relation in Höhe von T€ 493 (2018: T€ 343). Der Anstieg der Honorare für Beratungskosten stammt hauptsächlich aus der Vorbereitung des Erwerbs der VARTA Consumer Batteries in Höhe von T€ 3.006. Zudem sind die Kosten für die Kapitalerhöhung in Höhe von T€ 1.633 in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten.
Mit Beginn des Geschäftsjahres 2019 reduzierten sich die Vorstandsmitglieder der VARTA AG von drei auf zwei Vorstände. Neben dem Vorstand waren drei Mitarbeiter bei der VARTA AG beschäftigt. Insgesamt ist der Personalaufwand von T€ 3.298 in 2018 auf T€ 5.586 in 2019 angestiegen. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus dem variablen Vergütungsmodell des Vorstandes sowie aus Bonuszahlungen für die Mitarbeiter der VARTA AG.
Die Abschreibungen beinhalten vor allem Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von T€ 908 und sind damit im Vergleich zum Vorjahr unverändert.
Das Zinsergebnis hat sich im Wesentlichen aufgrund von gestiegenen Ausleihungen an Tochtergesellschaften sowie kurzfristige Veranlagungen bei einem verbundenen Unternehmen von T€ 1.817 im Vorjahr auf T€ 3.691 in 2019 verbessert.
Aus dem Ergebnisabführungsvertrag mit der VARTA Microbattery GmbH resultieren Erträge in Höhe von T€ 71.146. Gegenläufig werden Aufwendungen aus dem Ergebnisabführungsvertrag mit der VARTA Storage GmbH in Höhe von T€ 2.393 verrechnet. Hieraus ergibt sich ein Anstieg der Erträge aus der Ergebnisabführung von T€ 29.774 in 2018 auf T€ 68.753 in 2019.
In Summe ergibt sich ein Bilanzgewinn von T€ 69.340 im Vergleich zu T€ 28.134 im Vorjahr.
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| 2019 | 2018 | |||
|---|---|---|---|---|
| T€ | T€ | T€ | T€ | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 1. Umsatzerlöse | 761 | 666 | ||
| 2. Sonstige betriebliche Erträge | 2.167 | 198 | ||
| - davon Erträge aus der Währungsumrechnung T€ 2.100 (i. Vj. T€ 95) - | ||||
| 3. Personalaufwand | ||||
| a) Löhne und Gehälter | -5.534 | -3.241 | ||
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | -52 | -5.586 | -57 | -3.298 |
| - davon für Altersversorgung T€ 0 (i. Vj. T€ 0) - | ||||
| 4. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | -937 | -936 | ||
| 5. Sonstige betriebliche Aufwendungen | -10.794 | -2.747 | ||
| - davon Aufwendungen aus der Währungsumrechnung T€ 2.101 (i. Vj. T€ 98) - | ||||
| 6. Erträge aus der Gewinnabführung | 71.146 | 33.588 | ||
| 7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 4.009 | 1.855 | ||
| - davon aus verbundenen Unternehmen T€ 3.979 (i. Vj. T€ 1.811) - | ||||
| 8. Aufwendung aus Verlustübernahme | -2.393 | -3.814 | ||
| 9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -318 | -38 | ||
| - davon aus verbundenen Unternehmen T€ 194 (i. Vj. T€ 20) - | ||||
| 10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -16.849 | -5.522 | ||
| 11. Ergebnis nach Steuern/Jahresüberschuss | 41.206 | 19.952 | ||
| 12. Gewinnvortrag | 28.134 | 8.182 | ||
| 13. Bilanzgewinn | 69.340 | 28.134 |
Das Anlagevermögen hat sich im Vergleich zum Vorjahr um T€ 42.685 von T€ 90.304 in 2018 auf T€ 132.989 zum 31.12.2019 erhöht, was hauptsächlich auf den Anstieg der Finanzanlagen von T€ 86.589 auf T€ 130.208 zurückzuführen ist. Dieser Anstieg resultiert aus der Ausgabe von Ausleihungen an Tochtergesellschaften. Das Umlaufvermögen ist um T€ 110.385 von T€ 154.595 in 2018 auf T€ 264.980 zum 31.12.2019 gestiegen.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen im Wesentlichen Forderungen in Höhe von 71.146 T€ (2018: 33.588 T€) aus dem abgeschlossenen Ergebnisabführungsvertrag mit der VARTA Microbattery GmbH und eine kurzfristige Ausleihung an ein verbundenes Unternehmen in Höhe von 42.117 T€ (2018: 56.977 T€) sowie an die VARTA Microbattery GmbH in Höhe von 5.178 T€.
Im Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung ist das Guthaben bei Kreditinstituten um T€ 87.360 von T€ 55.866 in 2018 auf T€ 143.226 in 2019 stark angestiegen. Als gegenläufiger Effekt wirken die Ausleihungen an verbundene Unternehmen zur Finanzierung deren hohen Investitionsausgaben in das Sachanlagevermögen im laufenden Geschäftsjahr, weshalb das Guthaben bei Kreditinstituten weniger, als um den durch die Kapitalerhöhung generierten Betrag, angestiegen ist.
Das Eigenkapital hat sich insgesamt um T€ 144.959 von T€ 215.735 in 2018 auf T€ 360.694 zum 31.12.2019 erhöht. Dieser Anstieg stammt zum einem aus der Erhöhung des Bilanzgewinns, welcher auf die Ergebnisabführungsverträge mit der VARTA Microbattery GmbH und VARTA Storage GmbH zurückzuführen ist. Zum anderen erhöht sich die Kapitalrücklage um T€ 101.531 von T€ 142.590 auf T€ 244.121 zum 31.12.2019 aus dem Aufgeld aus der Ausgabe von 2.221.686 neuen Aktien.
Die Rückstellungen sind um T€ 11.586 von T€ 5.520 in 2018 auf T€ 17.106 zum 31.12.2019 angestiegen. Der Anstieg ist insbesondere auf höhere Steuerrückstellungen zurückzuführen. Die Verbindlichkeiten haben sich um T€ 2.587 von T€ 21.348 in 2018 auf T€ 18.761 zum 31.12.2019 reduziert, was hauptsächlich auf den Rückgang der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen im Zusammenhang mit der Rückzahlung eines Darlehens von der VARTA AG an die VARTA Microbattery GmbH zurückzuführen ist.
Aktiva
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| 31.12 2019 | 31.12 2018 | |||
|---|---|---|---|---|
| T€ | T€ | T€ | T€ | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| A. Anlagevermögen | ||||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 2.591 | 3.498 | ||
| II. Sachanlagen | ||||
| 1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 190 | 216 | ||
| 2. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | - | 190 | 1 | 217 |
| III. Finanzanlagen | ||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 32.701 | 30.201 | ||
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 97.209 | 55.999 | ||
| 3. Beteiligungen | 30 | 30 | ||
| 4. Sonstige Ausleihungen | 268 | 130.208 | 359 | 86.589 |
| 132.989 | 90.304 | |||
| B. Umlaufvermögen | ||||
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||||
| 1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 118.440 | 96.282 | ||
| 2. Sonstige Vermögensgegenstände | 3.314 | 121.754 | 2.447 | 98.729 |
| II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 143.226 | 55.866 | ||
| 264.980 | 154.595 | |||
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 102 | 29 | ||
| D. Aktive latente Steuern | 2.294 | 1.403 | ||
| Bilanzsumme | 400.365 | 246.331 | ||
| Passiva | ||||
| 31.12 2019 T€ |
31.12 2018 T€ |
|||
| A. Eigenkapital | ||||
| I. Gezeichnetes Kapital | 40.422 | 38.200 | ||
| II. Kapitalrücklage | 244.121 | 142.590 | ||
| III. Gewinnrücklagen | ||||
| Gesetzliche Rücklagen | 6.811 | 6.811 | ||
| IV. Bilanzgewinn | 69.340 | 28.134 | ||
| 360.694 | 215.735 | |||
| B. Rückstellungen | ||||
| 1. Steuerrückstellungen | 11.325 | 2.839 | ||
| 2. Sonstige Rückstellungen | 5.781 | 2.681 | ||
| 17.106 | 5.520 | |||
| C. Verbindlichkeiten | ||||
| 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 2 | 9 | ||
| 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1.426 | 264 | ||
| 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 16.609 | 20.436 | ||
| 4. Sonstige Verbindlichkeiten | 724 | 639 | ||
| - davon aus Steuern T€ 105 (i. Vj. T€ 88) | ||||
| 18.761 | 21.348 | |||
| D. Passive latente Steuern | 3.804 | 3.728 | ||
| Bilanzsumme | 400.365 | 246.331 |
Die Geschäftsentwicklung der VARTA AG hängt maßgeblich von den Risiken und Chancen des VARTA AG Konzerns ab, die im Prognose-, Chancen- und Risikobericht des zusammenfassten Lageberichts des VARTA AG Konzerns beschrieben werden. Es besteht das Risiko, dass die Beteiligungen und Ausleihungen an verbundene Unternehmen in ihrer Werthaltigkeit beeinträchtigt sind. Dies wird mindestens einmal jährlich überprüft. Ein Wertminderungsbedarf wurde im Geschäftsjahr 2019 nicht identifiziert.
Darüber hinaus ist auf die Risiken aus Altlasten hinzuweisen, die bei der VARTA AG bestehen. Die ehemaligen Grundstücke der VARTA AG bzw. ihrer ehemaligen Tochtergesellschaften dienten überwiegend als Produktionsstätten für die Batterieherstellung und weisen branchentypische Altlasten auf. Eine Käuferin aller ehemaligen ausländischen sowie einer inländischen Beteiligung hat diese Risiken und mögliche in der Zukunft auftretende Risiken übernommen und die VARTA AG von diesen Risiken freigestellt; im Außenverhältnis besteht die Haftung der VARTA AG auf Grund der rechtlichen Gegebenheiten, die eine Haftung des Verursachers begründen, jedoch weiterhin fort. Mittlerweile wurde die Käuferin liquidiert, die Global Equity Partners Beteiligungs-Management GmbH, Wien, ein mit der Käuferin verbundenes Unternehmen hat diese Freistellung mit einer abgegebenen Garantie in Höhe von 20 Mio. € mit einer Laufzeit bis 2031 abgesichert. Die verbleibenden Risiken hat die VARTA AG bewertet und keine Rückstellungen gebildet, da sie nicht davon ausgeht, in Anspruch genommen zu werden.
Die Erwartungen für die VARTA AG hinsichtlich ihrer finanziellen und nicht finanziellen Indikatoren sowie dem Risikoprofil entsprechen im Wesentlichen (aufgrund ihrer Bedeutung im Konzern und den Verflechtungen der Konzerngesellschaften) den Prognosen des VARTA AG Konzerns, die ausführlich im Prognose-, Risiko- und Chancenbericht des zusammengefassten Lageberichts beschrieben werden. Die wirtschaftliche Entwicklung des Ergebnisses der VARTA AG hängt maßgeblich von den Ergebnisbeiträgen ihrer operativen Tochtergesellschaften ab, die der VARTA AG über die bestehenden Ergebnisabführungsverträge zufließen. Die prognostizierte Entwicklung der operativen Tochtergesellschaften impliziert, auch im Einklang mit den Erwartungen auf VARTA AG Konzernebene, eine sehr deutliche Ergebnissteigerung.
Die erfolgreiche Entwicklung der Gruppe basiert auf der Kompetenz und den Fähigkeiten der Mitarbeiter sowie der Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen. Neben der Ausbildung junger Mitarbeiter sorgen Fortbildungen und Schulungen für ein hohes Kompetenzniveau. Der Konzern ist an engagierten und motivierten Mitarbeitern interessiert, die in einem starken Team die Innovation des Unternehmens vorantreiben möchten.
Die Mitarbeiter zeichnen sich durch eine sehr hohe Leistungsbereitschaft sowie Loyalität aus. Der Konzern legt großen Wert auf nachhaltige Personalpolitik, um damit Effizienz und Zufriedenheit zu steigern. Aus diesem Grunde wurde im letzten Jahr ein neues Arbeitszeitmodell als Reaktion auf die erhöhte Nachfrage in der Produktion entwickelt.
Es soll sichergestellt werden, dass sich Mitarbeiter langfristig an das Unternehmen binden und sich anhand gemeinsamer Unternehmensziele mit diesem identifizieren. Durch eine langjährige durchschnittliche Betriebszugehörigkeit bringen die Mitarbeiter exzellente Fachkenntnisse in ihren Aufgabengebieten mit. Weiterhin sichert eine ausgeglichene Altersstruktur einen gesunden Wissenstransfer zwischen den Generationen.
Als verantwortungsbewusster Arbeitgeber stellen Arbeitssicherheit und Gesundheit im VARTA AG Konzern wichtige Säulen für die Beschäftigung dar. Weiterhin zeichnet sich die Unternehmenskultur im Konzern durch Offenheit und gegenseitige Wertschätzung aus.
Durch gezielte Maßnahmen wird versucht, die Mitarbeiter an das Unternehmen zu binden. Seit Anfang des Jahres 2018 gibt es für Führungskräfte und High Potentials die Möglichkeit, an einem Aktienoptionsprogramm teilzunehmen.
Die Führungskräfte des Konzerns treffen sich außerdem jährlich in einer Führungskräftetagung. Weiterhin werden gezielte Initiativen für die Weiterentwicklung der Auszubildenden innerhalb des Unternehmens gefördert.
Die Anzahl der Mitarbeiter der gesamten Gruppe erhöhte sich von 2.284 im Vorjahr auf 2.857 zum 31. Dezember 2019. In Summe verteilten sich die Mitarbeiter zum Bilanzstichtag wie folgt auf die Regionen:
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| 2019 | 2018 | |
|---|---|---|
| Europa | 1.894 | 1.354 |
| Asien | 944 | 911 |
| USA | 19 | 19 |
Der Vergütungsbericht beschreibt die Grundzüge des Vergütungssystems von Vorstand und Aufsichtsrat der VARTA AG. Zudem werden die Struktur, Zusammensetzung sowie die Höhe der Vergütungskomponenten erläutert. Der Bericht richtet sich nach den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017, soweit der Aufsichtsrat in seiner Entsprechenserklärung keine Abweichung erklärt hat, und beinhaltet Angaben nach den Erfordernissen des Deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS) 17, des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) sowie der International Financial Reporting Standards (IFRS), soweit der Aufsichtsrat in seiner Entsprechenserklärung keine Abweichung erklärt hat. Die quantitativen Angaben nach IAS 24 sind im Konzernanhang enthalten.
Nach dem Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 06. Oktober 2017 wird auf die nach § 285 Nr. 9 lit. a) HGB und § 314 Abs. 1 Nr. 6 lit. a) HGB geforderte individualisierte Angabe der Bezüge der Vorstandsmitglieder verzichtet.
Vergütung des Vorstands:
Die Festlegung und regelmäßige Überprüfung der Vorstandsvergütung ist eine Aufgabe des Aufsichtsrats. Nach den Empfehlungen des DCGK besteht die Vergütung der Vorstandsmitglieder aus festen und variablen Bestandteilen.
Der Aufsichtsrat befasst sich mit der Angemessenheit und Üblichkeit der Vorstandsvergütung und berücksichtigt sämtliche in § 87 AktG und Ziffer 4.2.2 Sätze 4 und 5 DCGK aufgeführten Kriterien, wie z.B. die Aufgaben des einzelnen Vorstandsmitglieds, seine persönliche Leistung sowie die wirtschaftliche Lage, den Erfolg und die Zukunftsaussichten der VARTA AG.
Die fixen Vergütungsbestandteile umfassen eine feste Grundvergütung, Nebenleistungen und einen Zuschuss zur privaten Rentenversicherung. Die feste Grundvergütung wird monatlich als Gehalt ausgezahlt. Zudem erhalten die Mitglieder des Vorstands Nebenleistungen, die sie, soweit ihnen aus der privaten Nutzung ein geldwerter Vorteil erwächst, jeweils nach den geltenden steuerlichen Regelungen individuell versteuern. Die Nebenleistungen umfassen im Wesentlichen die private Nutzung des Dienstwagens und Versicherungsleistungen. Der Selbstbehalt der D&O-Versicherung, den die Vorstände persönlich tragen, entspricht gemäß § 93 Abs. 2 Satz 2 AktG einer Höhe von 10 % des jeweiligen Schadens, beträgt jedoch maximal das Eineinhalbfache der festen jährlichen Vergütung.
Es bestehen keine Pensionszusagen.
Die erfolgsabhängige Vergütungskomponente knüpft an die Entwicklung bestimmter quantitativer Zielgrößen an. Der Aufsichtsrat hat die Kennzahl EBIT bzw. EBITDA als Zielgröße bestimmt.
Die jährlichen Konzernziele zur Bemessung der variablen Vergütungskomponente beschließt der Aufsichtsrat. Dieser stellt auch die Zielerreichung fest.
Im November 2019 wurde im Vorfeld zu anstehenden Änderungen durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) einer der beiden Vorstandsverträge angepasst. Mit dieser Anpassung wurden auch die Vorstandsverträge im Vorfeld zu ARUG II stärker harmonisiert.
Im Rahmen der Umsetzung von ARUG II soll ein neues, harmonisiertes Vorstandsvergütungssystem für beide Vorstandsmitglieder erstellt werden.
Im Rahmen dieser Anpassung wurde einer der beiden Vorstandsverträge im November 2019 von einer ursprünglich auf fünf Jahre ausgelegten, langfristigen aktienbasierten Vergütung auf eine auf drei Jahre ausgelegte Wertzuwachsvergütung angepasst. Die Laufzeit der Wertzuwachsvergütung ist jetzt konsistent mit der Laufzeit des Dienstvertrages. Die Wertsteigerungsvergütung stellt eine langfristige Komponente dar, die eine langfristige Zusammenarbeit zwischen der VARTA AG und dem Vorstand als Ziel hat. Wesentliche Ausübungsbedingung ist ein bestehendes Beschäftigungsverhältnis von mindestens drei Jahren.
Zahlungen aus der Wertsteigerungskomponente werden einmalig am Ende der Vertragslaufzeit fällig.
Es wurde von der Muttergesellschaft VGG GmbH (Wien, Österreich) ein Aktienoptionsprogramm zum Bezug von Stammaktien der VARTA AG aufgelegt. Die zugrunde gelegte Erdienungsperiode beträgt vier Jahre. Die aktienbasierte Vergütung knüpft als wesentliche Bedingung an ein aktives Beschäftigungsverhältnis zum jeweiligen Ausübungszeitraum an.
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| ERFOLGSUNHABHÄNGIGE (FIXE) VERGÜTUNG INKL. NEBENLEISTUNGEN T€ |
ERFOLGSABHÄNGIGE VARIABLE VERGÜTUNG T€ |
VON DER GESELLSCHAFT GEWÄHRTE AKTIENBASIERTE VERGÜTUNG T€ |
VERGÜTUNG GESAMT T€ |
|---|---|---|---|
| 799 (910) | 2.537 (1.634) | 0 (1.609) | 3.336 (4.153) |
Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder sehen für den Fall der Beendigung des Dienstverhältnisses aufgrund eines Kontrollwechsels keine festen sonstigen Vergütungen vor. Bei vorzeitiger Beendigung des Dienstvertrages durch die Gesellschaft ohne wichtigen Grund kann jedoch eine freiwillige Vergütung vereinbart werden. Diese wurde jedoch durch einen Abfindungs-Cap in Höhe von ein bzw. zwei Jahresvergütungen gedeckelt.
Vergütung des Aufsichtsrats:
Die Vergütung des Aufsichtsrats wurde von der Hauptversammlung beschlossen und ist in § 15 der Satzung der VARTA AG niedergelegt. Satzungsgemäß erhält jedes Aufsichtsratsmitglied der VARTA AG neben dem Ersatz seiner angemessenen Auslagen eine feste zahlbare Vergütung von 30 T€. Damit entspricht die Vergütungsstruktur für den Aufsichtsrat der VARTA AG der Empfehlung in Ziffer 5.4.6 des DCGK zur Aufsichtsratsvergütung in der Fassung vom 7. Februar 2017. Der DCGK empfiehlt in Ziffer 5.4.6 außerdem, den Vorsitz und stellvertretenden Vorsitz im Aufsichtsrat sowie den Vorsitz und die Mitgliedschaft in den Ausschüssen bei der Vergütung zu berücksichtigen. Dementsprechend sieht die Satzung der VARTA AG vor, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrats und der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats neben dem Ersatz ihrer Auslagen jeweils eine feste jährliche Vergütung in Höhe von T€ 50 erhalten. Damit ist auch die Übernahme von Mitgliedschaften in Ausschüssen und Vorsitzen in Ausschüssen abgegolten. Die Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat nicht während eines vollen Geschäftsjahres angehört haben, erhalten die sich ergebende Vergütung zeitanteilig in Höhe eines Zwölftes für jeden angefangen Monat ihrer Tätigkeit.
Für das Berichtsjahr 2019 erhielt der Aufsichtsrat eine Vergütung in Höhe von 208 T€ (2018: 190 T€). In dieser Summe sind die Erstattungen der jedem Aufsichtsratsmitglied erwachsenden Auslagen sowie die auf seine Bezüge und den Auslagenersatz entfallene Umsatzsteuer enthalten. Die Prämie der für die Mitglieder des Aufsichtsrats abgeschlossenen D&O-Versicherung wird von der Gesellschaft getragen. Außerdem wurden Beratungsleistungen und sonstige Leistungen in Höhe von T€ 33 (2018: T€ 3) vergütet.
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| (IN T€) | FESTE VERGÜTUNG, ALLE ZAHLEN IN NETTO | SONSTIGE BERATUNGSLEISTUNGEN, ALLE ZAHLEN IN NETTO |
|---|---|---|
| Prof. DDr. Michael Tojner (Vorsitzender) | 50 | 0 |
| (50) | (0) | |
| Dr. Harald Sommerer (stellv. Vorsitzender) | 50 | 0 |
| (50) | (0) | |
| Dipl.-Ing. Frank Dieter Maier | 30 | 0 |
| (30) | (0) | |
| Sven Quandt | 30 | 0 |
| (0) | (0) | |
| Dr. Michael Pistauer | 18 | 0 |
| (0) | (0) | |
| Dr. Georg Blumauer | 30 | 33 |
| (30) | (3) | |
| Gesamt | 208 | 33 |
| (160) | (3) |
Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats der VARTA AG wurden weder von der VARTA AG noch von Tochtergesellschaften Kredite und Vorschüsse gewährt noch wurden zu ihren Gunsten Haftungsverhältnisse eingegangen.
Zur frühzeitigen Erkennung und Bewertung von Risiken sowie zum Umgang mit bestehenden Risiken hat die Gesellschaft Steuerungs- und Kontrollmaßnahmen eingerichtet, die in einem Risikofrüherkennungs-, internen Kontroll- sowie Risikomanagementsystem verankert sind.
Das Risikomanagementsystem wird gesammelt auf Konzernebene beurteilt und fokussiert auf operative, finanzielle, strategische und sonstige Risiken. Dieses steht im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen gemäß § 91 Abs. 2 AktG. Hierbei werden die Risiken anhand einer Risikomatrix als gering, mittel oder hoch eingeordnet (siehe Matrix). Es wird keine Risikoquantifizierung zur Einschätzung von rechtlichen und Compliance-Risiken vorgenommen, gleichwohl werden diese Risiken angemessen berücksichtigt.
Als produzierendes Unternehmen wird auf externe Faktoren wie z.B. Rohstoffpreise geachtet, die das Ergebnis negativ beeinflussen könnten. Ebenso müssen interne Prozesse aufgrund der wachsenden Unternehmensgröße laufend optimiert werden. Chancen werden im technologischen Fortschritt kabelloser Geräte gesehen. Insgesamt wird die Risiko-Situation als beherrschbar eingeschätzt.
Wesentlicher Baustein des Systems ist ein strategisch ausgerichtetes Planungssystem, eine jährliche Budgetplanung, die mehrfach innerhalb des laufenden Jahres überprüft und an die aktuellen Erkenntnisse angepasst wird, monatliche Plan-Ist-Vergleiche sowie die frühzeitige und regelmäßige Kommunikation von Risiken und Chancen. Unterstützt wird dieses Risiko-Management durch regelmäßige Sitzungen des Managements, in denen ausführlich Chancen und Risiken der Geschäftsentwicklung analysiert und erörtert werden.
Die folgende Abbildung zeigt die angewendeten Bandbreiten zur Quantifizierung von Risiken.
Der Vorstand trägt die Verantwortung für das Chancen- und Risikomanagement, das integraler Bestandteil der Unternehmensführung ist und auch im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen gemäß § 91 Abs. 2 AktG steht. Nach der Einschätzung des Vorstandes sind die im Folgenden beschriebenen Risiken zum Zeitpunkt der Veröffentlichung beherrschbar. Im Einzelnen sind keine bestandsgefährdenden Risiken zu erkennen. Zugleich besteht die Überzeugung, dass der Konzern strategisch und finanziell gut aufgestellt ist, um sich bietende Chancen zu nutzen.
Der Chancen- und Risikobericht beinhaltet die Identifikation, Bewertung, Steuerung und Überwachung von Kernrisiken. Zu diesen Risiken zählen alle Sachverhalte, die eine signifikante Bedrohung der Erfolgsfaktoren darstellen und eine materielle Auswirkung auf die Ergebnis- oder Liquiditätssituation haben können. Sie lassen sich anhand ihres Schadenserwartungswertes einzelnen Risikoklassen zuordnen (hoch, mittel, gering). Der Schadenserwartungswert wird im Rahmen eines Regelprozesses gruppenweit einheitlich gemessen und setzt sich aus der Kombination von Eintrittswahrscheinlichkeit und dem zu erwartenden Effekt des Schadenausmaßes auf das Konzernergebnis zusammen.
Für jeden Geschäftsbereich gibt es einen Risikoverantwortlichen, der die Risikosituation seines Bereiches dezentral steuert und an das Group Risk Management berichtet. Innerhalb einzelner Geschäftsbereiche gibt es Verantwortliche (Risk Owner) für die verschiedenen Risikobereiche, die an den jeweiligen Risikoverantwortlichen des Geschäftsbereiches berichten. Um eine enge Verzahnung mit operativen und finanzwirtschaftlichen Fragestellungen sicherzustellen, ist das Risikomanagement im Zentralbereich "Corporate Controlling" angesiedelt. Das Risikomanagement wird in regelmäßigen Abständen auf Effektivität geprüft und möglicherweise verbessert.
Ein wichtiger Teil des Risikomanagements stellt das rechnungslegungsbezogene interne Kontroll- und Risikosystem des VARTA AG Konzerns dar. Demnach werden unter dem internen Kontrollsystem die vom Management eingeführten Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen verstanden, die auf die organisatorische Umsetzung von Führungsentscheidungen zur Sicherung von Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit zur Ordnungsmäßigkeit bzw. Verlässlichkeit der internen und externen Rechnungslegung sowie zur Einhaltung der für die VARTA AG Gruppe maßgeblichen Vorschriften gerichtet sind.
In den einzelnen Konzerngesellschaften ist ein den jeweiligen Verhältnissen angemessenes internes Kontrollsystem implementiert, das kontinuierlich weiterentwickelt wird. Im Rechnungswesen besteht das Prinzip der Funktionstrennung.
Es gibt konzernweit einheitliche Bilanzierungsrichtlinien. Weiterhin ist das Rechnungswesen weitestgehend am Standort in Ellwangen zentralisiert.
Der Vorstand trägt die Verantwortung für das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess.
Aus der Gesamtheit der identifizierten Chancen und Risiken werden nachfolgend jene Bereiche dargestellt, die aus heutiger Sicht die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Prognosezeitraum in wesentlichem Umfang positiv oder negativ beeinflussen können. Gemäß der oben erwähnten Bewertung nach erwarteter Schadenshöhe in Bezug auf das Konzernergebnis wird für die folgenden Risiken die entsprechende Klassifizierung des Schadenerwartungswerts des Risikos angegeben, der vor Ergreifen von Gegenmaßnahmen vorliegt, d.h. Brutto-Schadenswert.
Die Risikosituation stellt sich für den VARTA AG Konzern wie folgt dar:
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| RISIKOKLASSE | EINZELRISIKEN | BRUTTO-SCHADENSERWARTUNGSWERT |
|---|---|---|
| Operative | Produktions- und Logistikrisiken | mittel |
| Gefährdungen der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes | gering | |
| Beschaffungsrisiken | gering | |
| Anhaltenden Preisdruck | gering | |
| IT | gering | |
| Strategische Risiken | Einschränkung durch mögliche Ersatztechnologien | mittel |
| Abhängigkeit von einem Kunden | mittel | |
| Patentverletzung durch Wettbewerber | mittel | |
| Marktverschiebung / Trend | gering | |
| Finanzielle und Ausfall-Risiken | Fremdwährungsrisiken | gering |
| Geldanlagen und derivative Finanzinstrumente | gering | |
| Ausfallrisiken aus Lieferungen und Leistungen | gering | |
| Steuernachzahlungen | gering | |
| Werthaltigkeit der immateriellen Vermögenswerte | gering |
Durch das Wachstum wird ein Mehrbedarf an Produktions- und Lagerflächen benötigt, was durch Nutzung von bisher freien Flächen innerhalb der bislang verfügbaren Produktions- und Lagerflächen zu einer Erhöhung von Brandrisiken führt. Dieses Risiko ist als mittleres Risiko eingestuft. Die Fertigstellung des Hochregallagers im Jahr 2020 wird dieses Risiko stark reduzieren. Gefährdungen der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes werden durch umfassende Verfahrens- und Kontrollvorgaben begrenzt. Zusätzlich besteht ein risikoadäquater Versicherungsschutz.
Beschaffungsrisiken, vor allem bei wichtigen Rohstoffen und Komponenten, werden durch permanente Marktbeobachtungen, durch eine langfristig angelegte und auf Qualität setzende Zusammenarbeit mit Lieferanten sowie durch den Bezug strategischer Komponenten von mehreren Lieferanten minimiert. Zusätzlich werden auf Basis des Budgets des jeweiligen Geschäftsjahres Sicherungsgeschäfte für den Bezug von Nickel als einem der wertmäßig wichtigsten Rohstoffe abgeschlossen.
Dem Preisdruck, insbesondere der asiatischen Wettbewerber durch deren Lohnkostenvorteil, begegnet die Gesellschaft durch technologisch führende und innovative Produkte, die in hoher Qualität zu wettbewerbsfähigen Kosten hergestellt werden. Besonders hervorzuheben ist die Fähigkeit des VARTA AG Konzerns, neue BatterieTechnologien in eine Massenproduktion zu überführen. Die zentrale IT-Abteilung des Konzerns ist weltweit für alle Informationssysteme und Berechtigungen der Anwender zuständig. Die IT-Landschaft ist global sehr einheitlich und wenig fragmentiert. Hierbei wird mit wachsender Unternehmensgröße der nahtlose Zugriff auf relevante Daten, Systeme und technische Anwendungen für die Mitarbeiter gewährt. Die IT überwacht kontinuierlich den Systembetrieb, überprüft regelmäßig die bestehenden Berechtigungen der einzelnen Anwender und passt gegebenenfalls die Zugriffsrechte auf die einzelnen Systeme an. Aus diesem Grund wird das Risiko im IT-Bereich auch als beherrschbar eingeschätzt.
Das Produkt-Portfolio trägt zu einer erfolgreichen Positionierung gegenüber den Wettbewerbern bei. Der VARTA AG Konzern steht für hohe Qualität, Zuverlässigkeit und Sicherheit. Das Risiko der technologischen Substitution wird als mittel eingeschätzt. Durch eine ständige Marktbeobachtung und einen engen Kontakt zu innovativen Herstellern kann dieses Risiko reduziert werden.
Das starke Marktwachstum bei wiederaufladbaren Lithium-Ionen-Batterien für kabellose Kopfhörer animiert asiatische Wettbewerber zum Nachbau der patentgeschützten Produkte. Die Gesellschaft besitzt relevante Schutzrechte in Europa, USA, China und Japan und geht, sofern erforderlich, mit rechtlichen Schritten gegen Patentverletzungen vor. Das Risiko wird als mittel eingestuft.
Insbesondere die Technologiebeherrschung und Innovationsfähigkeit ist eine wesentliche Stärke. Durch den Fokus auf Forschung und Entwicklung sowie ein großes Netzwerk an Forschungspartnern ist der Konzern exzellent aufgestellt, um den technologischen Fortschritt des relevanten Industriebereiches mitzugestalten. Die Einschränkung durch mögliche Ersatztechnologien wird sehr genau beobachtet. Mittelfristig werden keine wesentlichen Auswirkungen von möglichen Ersatztechnologien auf das Kerngeschäft des Konzerns gesehen. Es besteht eher die Chance, die technologische Entwicklung in den Geschäftssegmenten mitgestalten zu können.
Dennoch müssen in einem stark wachsenden und innovativen Umfeld natürlich zu jedem Zeitpunkt die richtigen Entscheidungen für das Unternehmen getroffen werden, um entsprechend langfristig und erfolgreich am Markt bestehen zu können. Trotz der externen Natur der meisten Risiken müssen strategische Risiken rechtzeitig erkannt und entsprechend darauf reagiert werden. Zur frühzeitigen Erkennung der Risiken wird das Markt- und Wettbewerbsumfeld permanent beobachtet. Das mögliche Ausmaß der Risiken bemisst sich maßgeblich an der Größe des Absatzvolumens. Je nach Ausprägung werden produktspezifische und gegebenenfalls regional unterschiedliche Maßnahmen ergriffen.
Die Kundenkonzentration hat bedingt durch das starke Wachstum im Bereich Entertainment zugenommen. Allerdings hat weiterhin kein Einzelkunde einen Anteil von mehr als 20% vom Konzernumsatz. Die Gesellschaft begegnet der höheren Kundenkonzentration im Bereich Entertainment durch die Verbreiterung der Kundenbasis. Auch trägt die Akquisition von VARTA Consumer zur Diversifizierung der Umsatzströme bei. Insgesamt wird dieses Risiko als mittel eingestuft.
Durch das internationale Vertriebsgebiet und den weltweiten Einkauf von Rohstoffen und Komponenten entstehen Fremdwährungsrisiken für den Konzern. Diese Risiken werden eingehend analysiert und bewertet. Fremdwährungsrisiken werden durch Devisentermingeschäfte abgesichert und dadurch reduziert Den Termingeschäften stehen operative Zahlungsströme in zumindest vergleichbarer Höhe gegenüber. Geldanlagen und derivative Finanzinstrumente werden ausschließlich mit Geldinstituten von guter Bonität abgeschlossen. Für Kreditbeziehungen aus Lieferungen und Leistungen werden weitestgehend Kreditversicherungen zur Minimierung des Ausfallrisikos abgeschlossen. Ferner werden zur Bonitätsbeurteilung von Kunden und zur Vermeidung von Zahlungsausfällen Kreditauskünfte eingeholt und historische Daten aus der bisherigen Geschäftsbeziehung, insbesondere zum Zahlungsverhalten, berücksichtigt. Dafür ist ein umfassendes Debitorenmanagement eingerichtet. Soweit bei den einzelnen finanziellen Vermögenswerten Ausfallsrisiken erkennbar sind, werden diese entsprechend wertberichtigt.
Weitere Risiken, die sich aus dem geschäftsüblichen Zahlungsverkehr oder durch mögliche Steuernachzahlungen ergeben, werden als gering eingeschätzt.
Die Werthaltigkeit der immateriellen Vermögenswerte, insbesondere der aktivierten Entwicklungsleistungen in den Geschäftssegmenten wird regelmäßig überprüft. Die Werthaltigkeit der immateriellen Vermögenswerte basiert auf der Langfristplanung der jeweiligen Geschäftssegmente zum gegenwärtigen Zeitpunkt.
Verbleibende Restrisiken sind als unwesentlich anzusehen.
Unter sonstige Risiken werden alle verbleibenden Risiken erfasst, die sich nicht den anderen Risikoklassen zuordnen lassen. Unter Compliance Risiken werden Strafen, finanzielle oder andere materielle Ausfälle aufgrund von Gesetzesverstößen und der Nichteinhaltung von unternehmensinternen Vorschriften oder Grundsätzen verstanden. Die Compliance Risiken werden insgesamt als gering eingestuft.
Bezüglich der weiteren Entwicklung des VARTA AG Konzerns ist neben den insgesamt positiven gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen die Entwicklung der für den Konzern relevanten Märkte für Batterieanwendungen von entscheidender Bedeutung.
Ein Erfolgsfaktor ist die zentralisierte und EDV-gestützte Planung und Steuerung der weltweiten Warenströme. Dadurch ist der Konzern in der Lage, gesellschafts- und länderübergreifend die Warenströme zu optimieren. Mit dem weiteren Ausbau eines Fertigungsstandortes in Deutschland wird der Aufbau von Produktionskapazitäten vorangetrieben, um die steigende Nachfrage nach Lithium-Ionen-Batterien bedienen zu können.
Chancen werden in der hohen Qualität der Produkte, unterstützt durch Innovationsfähigkeit und eigene Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, gesehen. Mit ständigen Investitionen zur Kapazitätserweiterung und der damit verbundenen flexibleren Lieferbereitschaft ist der Konzern gut positioniert, um von den wachsenden Märkten für Batterieanwendungen zu profitieren. Das Wachstum wird von der alternden Weltbevölkerung, einer wachsenden technologischen Vernetzung und einer voranschreitenden Miniaturisierung angetrieben. Kunden schätzen neben der Qualität der Produkte auch die Zuverlässigkeit des Konzerns, was durch bestehende langfristige Liefer- und Leistungsbeziehungen gezeigt wird.
Risiken aus ungünstigen Entwicklungen bei Währungskursen und Rohstoffpreisen wurde durch Absicherung der Hauptwährungen und Rohstoffe entgegengewirkt. Das Risiko steigender Transportkosten aus dem Bereich der operativen Risiken soll durch Aufbau eines Fertigungsstandortes in Osteuropa und der damit einhergehenden Verkürzung der Transportwege begegnet werden. Risiken durch Lohnkostennachteile gegenüber überwiegend Wettbewerbern aus dem asiatischen Raum, welches ebenfalls im Bereich der operativen Risiken angesiedelt ist, wird durch die weitere Automatisierung der Fertigungsprozesse in Deutschland sowie die optimale Nutzung des Produktionsnetzwerks in Asien und Osteuropa begegnet. Den Risiken durch fehlende Produktions- und Lagerflächen wirken Gebäudeerweiterungen entgegen. Um dem Risiko der Abhängigkeit von Einzelkunden entgegenzuwirken, wird die Kundenbasis verbreitert. Auch trägt die Akquisition von VARTA Consumer zur Diversifizierung der Umsatzströme bei. Durch ständige Marktbeobachtung und Produktentwicklung begegnet die Gesellschaft dem Risiko von Ersatztechnologien.
Aufgrund der dargestellten Chancen und Risiken werden keine wesentlichen Auswirkungen auf die strategischen Ziele des Konzerns erwartet.
Das strukturelle Wachstum der Kernmärkte, die nach eigener Einschätzung starken Marktposition in diesen Kernmärkten sowie die weiterhin massiven Investitionen in die Erweiterung der Produktionskapazitäten werden zu einer positiven Geschäftsentwicklung in 2020 führen. Die erstmalige Konsolidierung des akquirierten VARTA Consumer Geschäftes wird zusätzlich zu einem sehr deutlichen Anstieg des Konzernumsatz und bereinigten EBITDA führen. Dieser Ausblick beruht auf der Annahme konstanter Währungskurse.
Angesichts des sich weltweit ausbreitenden Corona Virus sind negative Einflüsse auf den VARTA AG Konzern nicht auszuschließen. Dies könnte sowohl die Produktionsmöglichkeiten an unseren Standorten, unsere Transportmöglichkeiten zu unseren Kunden als auch Beeinträchtigungen unserer Lieferanten betreffen. Nicht auszuschließen ist ebenso, dass unsere Kunden durch eigene Produktionsunterbrechungen zeitweise keine Produkte von uns abnehmen können. Zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung waren diese Risiken nicht abschätzbar und konnten deshalb im Rahmen der Planung nicht berücksichtigt werden.
Es wird für 2020 ein Konzernumsatz zwischen 780 Mio. € und 800 Mio. € erwartet. Das entspricht einem Umsatzwachstum zwischen 115 % bis 120 % im Vergleich zum Vorjahr (einschließlich VARTA Consumer). Das organische Umsatzwachstum, ohne die VARTA Consumer, wird zwischen 32 % und 38 % liegen.
Das bereinigte Konzern-EBITDA wird 2020 in einem Korridor zwischen 175 Mio. € und 185 Mio. € liegen und damit um zwischen 79 % und 90 % im Vorjahresvergleich zulegen (einschließlich VARTA Consumer). Ohne VARTA Consumer wird das bereinigte EBITDA zwischen 50 % und 60% im Vergleich zu 2019 wachsen.
Aufgrund der ungebrochen sehr hohen Nachfrage nach Lithium-Ionen-Batterien (CoinPower) werden die Produktionskapazitäten weiter massiv ausgebaut. Das CAPEX, also die Auszahlungen aus dem Kauf von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen, wird im nächsten Jahr zwischen 300 Mio. € und 330 Mio. € liegen.
Das Microbatteries-Geschäft sowie der Bereich "Power Pack Solutions" werden zukünftig im Segment "Microbatteries & Solutions" zusammengefasst. Darunter fällt auch das Geschäft mit Lithium-Ionen-Batterien. Der Schwerpunkt von "Microbatteries & Solutions" wird künftig im OEM-Geschäft liegen.
Das Consumer-Batteriegeschäft bildet zukünftig zusammen mit dem Energiespeicher-Geschäft der bisherigen VARTA AG das neue Segment "Household Batteries". Die Sparte fokussiert sich innerhalb des VARTA AG Konzerns auf das Konsumentengeschäft mit eigenem Vertrieb, Marketing und Produktion.
Im Bereich der Hörgeräte-Batterien soll die nach eigener Einschätzung marktführende Position in einem strukturell wachsenden Markt weiter ausgebaut werden. Aufgrund der starken Nachfrage nach Lithium-Ionen-Batterien für wireless Headsets im Bereich Entertainment & Industrial ist eine massive Ausweitung der Produktionskapazitäten geplant. Dies stellt das größte Wachstumspotenzial im Segment Microbatteries & Solutions dar. Im Segment Microbatteries & Solutions wird für das Geschäftsjahr 2020 auf vergleichbarer Basis von einem sehr deutlichen Umsatzwachstum im zweistelligen Prozentbereich ausgegangen. Durch die weitere Skalierung des Geschäftsmodells wird von einem sehr deutlichen Anstieg des bereinigten EBITDA ausgegangen, das sich im Vergleich zum Umsatz weiter überproportional entwickeln soll.
Bei den stationären Energiespeicher wird ein sehr deutliches Wachstum erwartet, das mindestens dem Marktwachstum entsprechen soll. Zusätzlich wird das erworbene VARTA Consumer Geschäft im Geschäftsjahr 2020 einen zusätzlichen Umsatz von rund 300 Million Euro leisten. Es wird eine EBITDA-Marge im niedrig zweistelligen Bereich für das Geschäftsjahr 2020 erwartet.
In die Prognosen für Chancen und Risiken für die weitere Geschäftsentwicklung fließen die langjährigen Erfahrungen im Batteriegeschäft ein. Dieser Bericht enthält Angaben und Prognosen, die sich auf die zukünftige Entwicklung der Gesellschaft beziehen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den Erwartungen über die voraussichtliche Entwicklung abweichen können.
Es wird auf die im Konzernanhang gemachten Angaben über die Ereignisse nach dem Bilanzstichtag verwiesen.
Der Vorstand erklärt gemäß § 312 Abs. 3 HGB, dass die VARTA AG, Ellwangen, bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die zu dem Zeitpunkt bekannt waren, zu dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt. Berichtspflichtige Maßnahmen nach § 312 AktG sind weder getroffen noch unterlassen worden.
Das gezeichnete Kapital der VARTA AG beträgt zum 31. Dezember 2019 € 40.421.686. Das gezeichnete Kapital ist eingeteilt in 40.421.686 Stückaktien. Es handelt sich hierbei um auf den Inhaber lautende Nennbetragsaktien, welche einen anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1 repräsentieren.
Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands erfolgen auf der Grundlage der §§ 84, 85 AktG. Der Vorstand besteht gem. § 6 der Satzung aus mindestens zwei Mitgliedern. Die Anzahl der Mitglieder des Vorstands wird vom Aufsichtsrat bestimmt. Der Aufsichtsrat kann einen Vorsitzenden des Vorstands (CEO) sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands ernennen.
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 6. Oktober 2017 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital bis zum 5. Oktober 2022 einmalig oder mehrfach gegen Bar- oder Sacheinlagen bis zu einem Betrag von € 9.618.314,00 (genehmigtes Kapital I) bzw. bis zu einem Betrag von € 2.960.000 (genehmigtes Kapital 2017 II) zu erhöhen. Vom genehmigten Kapital I wurde im Rahmen der Kapitalerhöhung im Juni 2019 in Höhe von € 2.221.686,00 Gebrauch gemacht. Zudem wurde in der Hauptversammlung vom 6. Oktober 2017 eine bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu T€ 11.840 zur Gewährung von Aktien bei Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten oder bei Erfüllung von Options- oder Wandlungspflichten beschlossen.
Es bestehen keine Beschränkungen der Stimmrechte. Alle Aktien der Gesellschaft sind mit dem gleichen Stimmrecht ausgestattet. Es bestehen keine Einschränkungen hinsichtlich der Übertragbarkeit der Aktien der Gesellschaft.
Herr Prof. DDr. Michael Tojner ist als Aufsichtsratsvorsitzender der VARTA AG und Hauptaktionär der Montana Tech Components AG, Reinach (Schweiz), über deren Tochtergesellschaften VGG GmbH, Wien (Österreich), mit 56,86 % und der ETV Montana Tech Holding AG, Wien (Österreich), mit 1,47 %, mit insgesamt 58,33 % an der VARTA AG beteiligt.
Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht.
Ellwangen, 27. März 2020
VARTA Aktiengesellschaft
Herbert Schein
Steffen Munz
Wir haben den Konzernabschluss der VARTA Aktiengesellschaft (im Folgenden VARTA AG) und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzern-Bilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht (im Folgenden Lagebericht) der VARTA AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― | entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2019 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und |
| ― | vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Lageberichts. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Art. 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Art. 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie zu den wesentlichen Annahmen und Einschätzungen verweisen wir auf den Konzernanhang unter den Punkten 4.11 und 5. Die Angaben zu den Pensionsverpflichtungen finden sich unter Punkt 20.2 im Konzernanhang.
Für die Pensionsverpflichtungen der VARTA Microbattery GmbH, einer 100%igen Tochtergesellschaft der VARTA AG, wurde mit Vereinbarung vom 30. Juni 2017 zwischen der VARTA Microbattery GmbH und einer konzernfremden Gesellschaft, der Colibri Beratungsgesellschaft mbH, ein Schuldbeitritt mit Erfüllungsübernahme abgeschlossen. Als Gegenleistung hat die VARTA Microbattery GmbH eine Zahlung von TEUR 11.500 an die übernehmende Gesellschaft geleistet. Die übernehmende Gesellschaft hat die zur Absicherung der übernommenen Verpflichtungen erworbenen Vermögenswerte im Rahmen eines Treuhandverhältnisses in den VARTA Microbattery PensionsTreuhand e.V. eingebracht. Für den Differenzbetrag zwischen Verpflichtungsbestand und dem Übertragungsentgelt wurde im Geschäftsjahr 2017 ein Erstattungsanspruch gegen die Colibri Beratungsgesellschaft mbH erfolgswirksam erfasst. Der Erstattungsanspruch beträgt zum 31. Dezember 2019 insgesamt TEUR 17.907 und entspricht der Höhe nach den im Konzernabschluss erfassten Pensionsverpflichtungen. Der Erstattungsanspruch wird jährlich einer Werthaltigkeitsprüfung unterzogen.
Die Einschätzung der Werthaltigkeit des vertraglich vereinbarten Erstattungsanspruches ist ermessensbehaftet und erfordert eine Beurteilung des Vermögens des VARTA Microbattery Pensions-Treuhand e.V. sowie des Bestehens und der Werthaltigkeit der zusätzlich gewährten Sicherheiten.
Es besteht das Risiko für den Abschluss, dass der Erstattungsanspruch nicht werthaltig ist.
Durch Einsichtnahme in die der Transaktion zugrunde liegenden vertraglichen Grundlagen haben wir uns ein Verständnis über die Transaktion verschafft. Wir haben die Einschätzung der gesetzlichen Vertreter zur Werthaltigkeit des Erstattungsanspruches gewürdigt. Zur Prüfung der Werthaltigkeit des Erstattungsanspruchs gegen die Colibri Beratungsgesellschaft mbH hat uns die VARTA Microbattery GmbH eine von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erteilte Angemessenheitsbeurteilung zum Wertansatz der Vermögenswerte des VARTA Microbattery Pensions-Treuhand e.V. vorgelegt, aus welcher hervorgeht, dass der Erstattungsanspruch in Höhe von TEUR 17.907 auf Basis des Vermögens des VARTA Microbattery Pensions-Treuhand e.V. und unter Berücksichtigung der bestehenden Garantien insgesamt werthaltig ist. Wir haben die Qualifikation der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und die Angemessenheitsbeurteilung gewürdigt. Darüber hinaus wurde uns das Bestehen einer Vertragserfüllungsgarantie eines Kreditinstitutes in Höhe von bis zu TEUR 4.000 über eine Bankbestätigung nachgewiesen. Zusätzlich haben wir uns davon überzeugt, dass darüber hinaus weiterhin eine nachrangige Bürgschaft der VGG GmbH, Wien, auf einen Höchstbetrag von TEUR 8.000 besteht. Zudem haben wir das Gutachten zur Bewertung einer Immobilie im Treuhandvermögen des VARTA Microbattery Pensions-Treuhand e.V., welches eine wesentliche Bewertungsgrundlage im Rahmen der Angemessenheitsbeurteilung darstellt, kritisch gewürdigt.
Die Vorgehensweise des VARTA AG Konzerns zur Beurteilung der Werthaltigkeit des Erstattungsanspruchs ist im Ergebnis sachgerecht.
Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf den Konzernanhang unter Punkt 4.4.2 bzw. 4.10. Angaben zu den immateriellen Vermögenswerten finden sich unter Punkt 8 im Konzernanhang.
Das aktivierte Markenrecht beträgt zum 31. Dezember 2019 TEUR 9.094 und die aktivierten Entwicklungsleistungen TEUR 10.081. Ihr Anteil an der Bilanzsumme beträgt 1,36 % bzw. 1,50 %.
Das Markenrecht sowie die aktivierten Entwicklungsleistungen werden jeweils jährlich auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGE) "Microbattery" und "Power & Energy" auf Werthaltigkeit überprüft. Dazu wird der Buchwert mit dem erzielbaren Betrag der jeweiligen ZGE verglichen. Liegt der Buchwert über dem erzielbaren Betrag, ergibt sich ein Abwertungsbedarf. Der erzielbare Betrag ist der höhere Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Kosten der Veräußerung und Nutzungswert der ZGE.
Die Werthaltigkeitsprüfung des Markenrechts sowie der aktivierten Entwicklungsleistungen ist komplex und beruht auf einer Reihe ermessensbehafteter Annahmen. Hierzu zählen insbesondere die erwarteten künftigen Zahlungsströme, das erwartete langfristige Wachstum sowie der verwendete Diskontierungszins.
Als Ergebnis der durchgeführten Werthaltigkeitsprüfungen hat die Gesellschaft keinen Abwertungsbedarf festgestellt.
Es besteht das Risiko für den Konzernabschluss, dass das Markenrecht sowie die aktivierten Entwicklungsleistungen der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten nicht werthaltig sind.
Wir haben unter anderem die Angemessenheit der wesentlichen Annahmen sowie der Berechnungsmethode der Gesellschaft beurteilt. Auf der Grundlage der Erläuterungen der Planungsverantwortlichen haben wir den Planungsprozess und die bedeutsamen Annahmen zur Geschäfts- und Ergebnisentwicklung sowie die unterstellten langfristigen Wachstumsraten gewürdigt. Für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten "Microbattery" und "Power & Energy" haben wir die erwarteten künftigen Zahlungsströme mit der vom Aufsichtsrat genehmigten Planung für das erste Planungsjahr abgeglichen und die Fortschreibung der Planung über die Planungsperiode nachvollzogen. Darüber hinaus haben wir auf Basis der Nutzungswerte den ermittelten Unternehmenswert anhand der Börsenkapitalisierung der VARTA AG (Anzahl der Aktien multipliziert mit dem Börsenkurs) plausibilisiert.
Ferner haben wir uns von der bisherigen Prognosegüte der Gesellschaft überzeugt, indem wir Planungen früherer Geschäftsjahre mit den tatsächlich realisierten Ergebnissen bei den Umsatzerlösen und dem Ergebnis vor Steuern verglichen und Abweichungen analysiert haben. Unter Einbezug unserer Bewertungsspezialisten haben wir die Angemessenheit der dem Diskontierungszins zugrunde liegenden Annahmen und Parameter beurteilt.
Zur Sicherstellung der rechnerischen Richtigkeit des verwendeten Bewertungsmodells haben wir die Berechnungen der Gesellschaft auf Basis risikoorientiert ausgewählter Elemente nachvollzogen.
Die der Werthaltigkeitsprüfung des Markenrechts und der aktivierten Entwicklungsleistungen zugrunde liegende Berechnungsmethode ist sachgerecht und steht im Einklang mit den anzuwendenden Bewertungsgrundsätzen. Die der Bewertung zugrunde liegenden Annahmen und Parameter sind angemessen.
Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf den Anhang unter Punkt 4.17. Angaben zu den Umsatzerlösen finden sich unter Punkt 6 und 26 im Anhang.
Die Umsatzerlöse des Konzerns belaufen sich im Geschäftsjahr 2019 auf EUR 363,3 Mio.
Der VARTA AG Konzern erfasst Umsätze, wenn der Konzern durch Übertragung eines zugesagten Vermögenswerts auf einen Kunden eine Leistungsverpflichtung erfüllt. Als übertragen gilt ein Vermögenswert dann, wenn der Kunde die Verfügungsgewalt über diesen Vermögenswert erlangt. Entsprechend der Übertragung der Verfügungsgewalt sind Umsatzerlöse entweder zeitpunktbezogen oder zeitraumbezogen mit dem Betrag zu erfassen, auf den der VARTA AG Konzern erwartungsgemäß Anspruch hat.
Der überwiegende Anteil der Umsatzerlöse des VARTA AG Konzerns resultiert aus Produktverkäufen. Diese belaufen sich auf EUR 358,6 Mio. Die zeitpunktbezogene Umsatzrealisierung erfolgte hierbei auf Basis der folgenden Indikatoren:
| ― | Es besteht ein gegenwärtiger Anspruch auf Erhalt einer Zahlung für den Vermögenswert, |
| ― | Der Kunde hat ein Eigentumsrecht an dem Vermögenswert, |
| ― | Der VARTA AG Konzern hat den physischen Besitz des Vermögenswerts übertragen, |
| ― | Die mit dem Eigentum an dem Vermögenswert verbundenen signifikanten Risiken und Chancen wurden auf den Kunden übertragen, |
| ― | Der Kunde hat den Vermögenswert abgenommen. |
Die wesentlichen Märkte des Konzerns befinden sich in Europa, Nordamerika und Asien. Für die weltweiten Lieferungen der Produkte werden durch die Konzerngesellschaften unterschiedliche Vereinbarungen mit den Kunden getroffen, die zum Teil komplexe vertragliche Regelungen enthalten. Aufgrund der Nutzung von verschiedenen vertraglichen Vereinbarungen in den unterschiedlichen Märkten und den Ermessensspielräumen bei der Würdigung der Indikatoren zur Beurteilung des Zeitpunktes der Übertragung der Verfügungsgewalt besteht das Risiko für den Abschluss, dass die Umsatzerlöse zum Stichtag falsch abgegrenzt werden.
Zur Prüfung der periodengerechten Umsatzlegung haben wir Ausgestaltung, Einrichtung und Wirksamkeit der internen Kontrollen insbesondere in Bezug auf die Festlegung und Überprüfung des korrekten bzw. tatsächlichen Übergangs der Verfügungsgewalt beurteilt.
Darüber hinaus haben wir die periodengerechte Erfassung der Umsatzerlöse durch Einholen von Drittbestätigungen oder alternativ durch den Abgleich der Rechnungen mit den zugehörigen Bestellungen, externen Liefernachweisen und Zahlungseingängen beurteilt. Grundlage dafür waren auf Basis eines mathematisch-statistischen Verfahrens ausgewählte Umsätze, die in einem festgelegten Zeitraum vor dem Abschlussstichtag erfasst wurden. Nach dem Stichtag erteilte Gutschriften haben wir in Stichproben eingesehen und uns vom tatsächlichen Vorhandensein der Umsatzerlöse überzeugt.
Die Vorgehensweise des VARTA AG Konzerns bei der Periodenabgrenzung der Umsatzerlöse aus Produktverkäufen ist sachgerecht.
Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
| ― | den gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht, auf den im Lagebericht Bezug genommen wird, und |
| ― | die Erklärung zur Unternehmensführung, auf die im Lagebericht Bezug genommen wird. |
Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile des Geschäftsberichts.
Die sonstigen Informationen umfassen nicht, den Konzernabschluss, die inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben sowie unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk.
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― | wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter -falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. |
| ― | holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. |
| ― | beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir wurden von der Hauptversammlung am 21. Mai 2019 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 21. Mai 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2017 als Abschlussprüfer der VARTA AG als kapitalmarktorientiertes Unternehmen tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Art. 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Die für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Petra Mayran.
Stuttgart, den 27. März 2020
**KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
Mayran, Wirtschaftsprüferin
Hundshagen, Wirtschaftsprüfer
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