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VARTA AG

Annual / Quarterly Financial Statement Nov 30, 2016

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Annual / Quarterly Financial Statement

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VARTA AKTIENGESELLSCHAFT

Ellwangen Jagst

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanz der VARTA Aktiengesellschaft zum 31.12.2015

AKTIVA

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Anhang 31.12.2015 31.12.2014
T€ T€
--- --- --- ---
Sachanlagen 19 27
Finanzanlagen 5.502 12.800
Anlagevermögen (4) 5.521 12.827
Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände (5) 2.843 2.731
Flüssige Mittel 872 12.112
Umlaufvermögen 3.715 14.843
Rechnungsabgrenzungsposten 1 61
Akt. Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung (6) 1.469 2.959
Bilanzsumme 10.706 30.690

PASSIVA

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Anhang 31.12.2015 31.12.2014
T€ T€
--- --- --- ---
Gezeichnetes Kapital (7) 100 1.000
Kapitalrücklage (8) 650 650
Gewinnrücklagen (9) 8.078 8.078
Bilanzverlust/-gewinn (9) -2.194 13.260
Eigenkapital 6.634 22.988
Rückstellungen (10) 1.493 2.507
Verbindlichkeiten gegenüber Stiftungen (11) 530 545
Übrige Verbindlichkeiten (12) 2.047 4.648
Verbindlichkeiten 2.577 5.193
Rechnungsabgrenzungsposten 2 2
Bilanzsumme 10.706 30.690

Gewinn- und Verlustrechnung der VARTA Aktiengesellschaft

für das Geschäftsjahr 01.01. - 31.12.2015

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Anhang 2015 2014
T€ T€
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Sonstige betriebliche Erträge + 356 + 580
Personalaufwand (14) - 39 - 38
Abschreibungen auf Sachanlagen - 1 - 8
Sonstige betriebliche Aufwendungen - 2.362 - 3.534
Übriges Finanzergebnis (15) - 889 + 1.083
Zinsergebnis (16) + 653 + 898
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit - 2.282 - 1.019
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (17) + 88 - 207
Jahresfehlbetrag - 2.194 - 1.226
Gewinn-/Verlustvortrag aus dem Vorjahr + 0 + 4.875
Auflösung von Gewinnrücklagen + 0 + 9.611
Bilanzverlust/-gewinn - 2.194 + 13.260

Anhang der VARTA Aktiengesellschaft

(1) Allgemeines

Der Jahresabschluss der VARTA Aktiengesellschaft (VARTA AG) ist nach den Vorschriften des HGB und des Aktiengesetzes (AktG) in Tausend Euro aufgestellt. Nach dem im September 2012 vollzogenen Delisting ist VARTA AG eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 HGB. Die Erleichterungen der §§ 274a und 288 HGB wurden in Anspruch genommen.

Bei der Bewertung der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden wurden die auf den vorhergegangenen Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden grundsätzlich beibehalten.

Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr.

Zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung sind in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung einzelne Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert erläutert.

Das gesetzliche Gliederungsschema ist um die Position Verbindlichkeiten gegenüber Stiftungen erweitert.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Muttergesellschaft der VARTA AG ist die ETV Montana Tech Holding AG, Wien. Der von der VARTA AG aufzustellende Einzelabschluss wird beim Betreiber des Bundesanzeigers eingereicht und durch diesen an das Unternehmensregister übermittelt. Darüber hinaus wird die VARTA AG seit dem 1. Oktober 2012 in den Konzernabschluss der Montana Tech Components AG in Reinach, Schweiz, einbezogen. Der von der Gesellschaft zu erstellende Konzernabschluss wird bei dem zuständigen Registergericht des Kantons Aargau in Aargau hinterlegt.

(2) Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten und, soweit abnutzbar, unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer linear vorgenommen. Bei Zugängen von beweglichen Anlagegegenständen wird im Jahr der Anschaffung die Jahres-Abschreibung zeitanteilig ab dem Monat der Inbetriebnahme verrechnet. Geringwertige Wirtschaftsgüter (Einzelanschaffungskosten zwischen 100,00 und 400,00 € netto) werden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben.

Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Wertpapiere des Anlagevermögens werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten bewertet. Verzinsliche Ausleihungen werden zu Nennwerten bilanziert, unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Ausleihungen werden auf den Barwert abgezinst.

Soweit den nach diesen Grundsätzen bewerteten Gegenständen des Anlagevermögens am Bilanzstichtag ein voraussichtlich dauerhaft niedrigerer Wert beizulegen ist, werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.

Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert abzüglich Wertabschlägen für erkennbare Einzelrisiken bewertet. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen mit Laufzeiten von mehr als einem Jahr werden abgezinst.

Dem § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB entsprechend werden die Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen dienen, mit den entsprechenden Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen verrechnet. Ein sich nach Verrechnung ergebender aktiver Unterschiedsbetrag wurde in der Bilanz unter der Position Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung ausgewiesen.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf Basis der "Projected-Unit-Credit-Methode" bewertet. Hierbei wird der gesetzlich anzuwendende Rechnungszins, eine Rentensteigerung sowie die Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Heubeck zugrunde gelegt.

Gemäß des § 253 Abs. 2 HGB werden Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr abgezinst. Gemäß des BilMoG § 253 Abs. 2 HGB ist für die Bewertung der Rückstellungen ab dem 1. Januar 2010 ein einheitlicher, laufzeit-entsprechender Abzinsungszinssatz anzuwenden, der von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wird.

Die übrigen Rückstellungen werden so bemessen, dass sie allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen angemessen und ausreichend Rechnung tragen. Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Aufwendungen und Erträge aus der Abzinsung von Altersversorgungsverpflichtungen und aus dem zu verrechnenden Vermögen werden gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB im Finanzergebnis in einer gesonderten Position saldiert dargestellt.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag umfassen laufende Steuern. Laufende Steuern sind die erwarteten Steuern für das Berichtsjahr, auf der Grundlage der in dem betreffenden Jahr geltenden Steuersätze, sowie Anpassungen von Steuern für Vorjahre.

Die Wertansätze der Eventualverbindlichkeiten entsprechen dem am Bilanzstichtag bestehenden Haftungsumfang.

(3) Währungsumrechnung

Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden zu den Mittelkursen zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls bewertet. Buchverluste aus Kursänderungen am Bilanzstichtag werden berücksichtigt. Bei Restlaufzeiten von einem Jahr oder weniger erfolgt die Bewertung gemäß § 256a HGB zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag.

Erläuterungen der Bilanz

(4) Anlagevermögen

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Anschaffungs-/Herstellungskosten
Stand am

31.12.2014
Zugänge Abgänge Stand am

31.12.2015
--- --- --- --- ---
Sachanlagen 35 11 26 20
- Anteile an verbundenen Unternehmen 38 0 6 32
- sonstige Ausleihungen 12.762 0 7.292 5.470
Finanzanlagen 12.800 0 7.298 5.502
Anlagevermögen 12.835 11 7.324 5.522

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Kumulierte Abschreibungen Buchwerte
Stand am

31.12.2014
Zugänge Abgänge Stand am

31.12.2015
Stand am

31.12.2015
Stand am

31.12.2014
--- --- --- --- --- --- ---
Sachanlagen 8 1 8 1 19 27
- Anteile an verbundenen Unternehmen 0 - - 0 32 38
- sonstige Ausleihungen 0 - - 0 5.470 12.762
Finanzanlagen 0 - - 0 5.502 12.800
Anlagevermögen 8 1 8 1 5.521 12.827

Unter den Sonstigen Ausleihungen werden Forderungen gegenüber verbundene Unternehmen in Höhe von 3.578 T€ (im Vorjahr 10.563 T€) und eine Forderung von 1.866 T€ (im Vorjahr 2.173 T€) gegen ehemals verbundene Unternehmen ausgewiesen, welche jährlich planmäßig an die VARTA AG zurückgeführt werden.

Weitere Angaben nach § 285 Nr. 11 HGB:

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Name Sitz Eigenkapital Ergebnis Kapitalanteil
T€ T€ %
--- --- --- --- ---
VARTA Unterstützungskasse GmbH Hannover 218 -32 100,00

Die Angaben entsprechen den nach landesspezifischen Vorschriften aufgestellten Abschlüssen.

(5) Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände

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2015 davon Restlaufzeit

von mehr als 1 Jahr
2014 davon Restlaufzeit

von mehr als 1 Jahr
T€ T€ T€ T€
--- --- --- --- ---
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 30 - - -
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 287 - 208 -
Sonstige kurzfristige Ausleihungen 108 - - -
Sonstige Vermögensgegenstände 2.418 - 2.523 -
2.843 - 2.731 -

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen verbundene Unternehmen und resultieren im Wesentlichen aus dem in 2012 abgeschlossenen Gestattungsvertrag von 287 T€ (im Vorjahr 200 T€).

Die Sonstigen Vermögensgegenstände betreffen im Wesentlichen Forderungen aus Ertragsteuern.

(6) Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

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2015 2014
T€ T€
--- ---
1.469 2.959

Gemäß § 246 Absatz 2 Satz 2 HGB sind Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, mit diesen Schulden zu verrechnen. Die Veranlagungen erfüllen die Voraussetzungen für eine Verrechnung.

Das Vermögen zur Bedienung der Pensionsverpflichtungen wird seit Mai 2014 von dem VARTA Pensions-Treuhand e.V. treuhänderisch verwaltet. Die Verfügung über die Mittel kann ausschließlich durch den VARTA Pensions-Treuhand e.V. zur Erfüllung der Pensionsverpflichtungen der VARTA AG erfolgen. Zum Bilanzstichtag ergibt sich ein Zeitwert des Pensionsvermögens nach planmäßiger Verwendung zur Zahlung von Pensionsverpflichtungen in Höhe von 26.921 T€. Darin enthalten sind auch liquide Mittel in Höhe von 968 T€. Der Zeitwert entspricht den fortgeführten Anschaffungskosten.

Der Zeitwert der Rückdeckungsversicherung beträgt zum Bilanzstichtag 25 T€ (im Vorjahr 24 T€).

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden versicherungsmathematisch unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln Heubeck 2005 G) nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) ermittelt. Zukünftig erwartete Entgelt- und Rentensteigerungen werden bei der Ermittlung der Verpflichtungen berücksichtigt. Dabei wird derzeit von einem Trend der laufenden Betriebsrente in Höhe einer jährlichen Steigerung der laufenden Rente von 1,5% ausgegangen. Der zugrunde gelegte Rechnungszins für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen beläuft sich auf 3,48%; es handelt sich dabei um den von der Deutschen Bundesbank ermittelten und veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre für eine angenommene Restlaufzeit von 10 Jahren. Vorhandenes Planvermögen wird mit den Pensionsverpflichtungen verrechnet.

Ein Ausweis eines aktivischen Unterschiedsbetrags aus der Vermögensverrechnung erfolgt, wenn der beizulegende Zeitwert des Planvermögens den Betrag der zu verrechnenden Schulden übersteigt.

Zum Bilanzstichtag betragen die Pensionsrückstellungen 25.476 T€ (Vorjahr 26.033 T€).

Der Saldo aus dem Zeitwert des Deckungskapitals und den Pensionsverpflichtungen ergibt zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2015 einen aktiven Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung in Höhe von 1.469 T€ (Vorjahr 2.959 T€).

(7) Gezeichnetes Kapital

Nach Durchführung einer Kapitalherabsetzung um 900 T€ beträgt das Grundkapital am 31. Dezember 2015 nunmehr 100 T€ (Vorjahr 1.000 T€), eingeteilt in 100.000 nennwertlose Stückaktien. Die Rückzahlung erfolgt gem. § 225 AktG frühestens nach Ablauf von sechs Monaten in 2016 (s. auch Ausführungen zu den übrigen Verbindlichkeiten).

(8) Kapitalrücklage

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2015 2014
T€ T€
--- --- ---
Kapitalrücklage 650 650

(9) Gewinnrücklagen/ Bilanzverlust/ -gewinn

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2015 2014
T€ T€
--- --- ---
Gesetzliche Rücklage 8.078 8.078
Gewinnrücklagen 8.078 8.078
Bilanzverlust/-gewinn -2.194 +13.260

Zum 31. Dezember 2015 ergibt sich ein den Regelungen zur Ausschüttungssperre gemäß § 268 Abs. 8 HGB unterliegender Betrag in Höhe von 1.469 T€, der durch die gesetzliche Rücklage gedeckt ist. Die Ausschüttungssperre entspricht dem in der Position "aktiver Unterschiedsbetrag aus Vermögensverrechnung" ausgewiesenen Betrag. Die latenten Steuern haben im Ergebnis keine Auswirkung auf die Ermittlung des ausschüttungsgesperrten Betrages.

Im Geschäftsjahr wurde eine Dividende in Höhe des Bilanzgewinns 2014 von 13.259 T€ beschlossen und ausbezahlt.

(10) Rückstellungen

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2015 davon Restlaufzeit

bis 1 Jahr
2014 davon Restlaufzeit

bis 1 Jahr
T€ T€ T€ T€
--- --- --- --- ---
Steuerrückstellungen 1.307 - 1.307 -
Sonstige Rückstellungen 186 172 1.200 1.186
1.493 172 2.507 1.186

Die Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren betragen 14 T€ (Vorjahr 14 T€).

(11) Verbindlichkeiten gegenüber Stiftungen

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2015 davon Restlaufzeit

bis 1 Jahr
2014 davon Restlaufzeit

bis 1 Jahr
T€ T€ T€ T€
--- --- --- --- ---
Herbert Quandt-Stiftung der VARTA AG 530 - 545 -

Im Geschäftsjahr und im Vorjahr bestanden keine Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. Das Vermögen der Herbert Quandt-Stiftung der VARTA AG ist als verzinsliches Darlehen bei der VARTA AG angelegt und nicht durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert.

(12) Übrige Verbindlichkeiten

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2015 davon Restlaufzeit

bis 1 Jahr
2014 davon Restlaufzeit

bis 1 Jahr
T€ T€ T€ T€
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Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 12 12 79 79
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 1.976 1.976 4.400 4.400
Verbindlichkeiten aus Steuern - - - -
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit 59 59 38 38
Sonstige Verbindlichkeiten - - 131 131
2.047 2.047 4.648 4.648
(davon durch Pfandrechte und ähnliche Rechte gesichert) (-) (-)

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber der VARTA Unterstützungskasse GmbH, Ellwangen, in Höhe von 218 T€ (im Vorjahr 251 T€) sowie gegenüber der Gesellschafterin in Höhe von 900 T€ (im Vorjahr 3.947 T€) aufgrund der Kapitalherabsetzung, welche im Geschäftsjahr 2016 zur Auszahlung gelangt.

Zum Bilanzstichtag bestehen wie im Vorjahr keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.

(13) Haftungsverhältnisse

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2015 2014
T€ T€
--- --- ---
Sonstige Haftungsverhältnisse 5.051 5.339

Die sonstigen Haftungsverhältnisse der VARTA AG betreffen Verpflichtungen aus übertragenen Pensionszusagen. Die Werte basieren auf der Beitragsbemessungsgrundlage für den Pensionssicherungsverein VVaG gemäß § 10 Abs. 3 Nr. 1 i.V.m. § 11 Abs. 2 des BetrAVG. Der Berechnung liegen die Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Heubeck sowie ein Rechnungszins von 6 % zugrunde. Auf Grund der wirtschaftlichen Situation der betreffenden Gesellschaft wird nicht mit einer Inanspruchnahme aus der Haftung gerechnet.

Es bestehen keine Haftungsverhältnisse gegenüber verbundenen Unternehmen. Des Weiteren liegen keine Verpflichtungen aus Bürgschaften vor.

Darüber hinaus ist auf die Risiken aus Altlasten hinzuweisen, die bei der VARTA AG bestehen. Die ehemaligen Grundstücke der VARTA AG bzw. ihrer ehemaligen Tochtergesellschaften dienten überwiegend als Produktionsstätten für die Batterieherstellung und weisen nahezu sämtlich branchentypische Altlasten auf. Eine Käuferin aller ausländischen sowie einer inländischen Beteiligung, hat diese Risiken und mögliche in der Zukunft auftretende Risiken übernommen und die VARTA AG von diesen Risiken freigestellt; im Außenverhältnis besteht die Haftung der VARTA AG jedoch weiterhin fort. Ein mit der Käuferin verbundenes Unternehmen hat diese Freistellung mit einer abgegebenen Garantie in Höhe von 20 Mio. € mit einer Laufzeit bis 2031 zusätzlich abgesichert. Diese Risiken hat die VARTA AG bewertet und geht unter Berücksichtigung der vertraglichen Erstattungsansprüche davon aus, dass mit einer Inanspruchnahme aus der Haftung nicht zu rechnen ist. Erst wenn die oben beschriebenen Risiken das Deckungspotential der Käuferin und der Garantiegeberin übersteigen oder diese ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen können, wird die VARTA AG entsprechend belastet.

Am 30. Januar 2014 beschloss die Hauptversammlung der VARTA AG die Übertragung der Aktien der damaligen Minderheitsaktionäre auf die Mehrheitsaktionärin, die Gopla Beteiligungsgesellschaft mbH (Gopla) gegen Barabfindung in Höhe von EUR 4,51 pro Aktie. Die Abfindungshöhe basierte auf einem externen Bewertungsgutachten. Der Squeeze-Out wurde mit Eintragung in das Handelsregister am 12. März 2014 wirksam. Auf Gopla wurden damit 210.379 weitere Aktien übertragen. Der Gesamtabfindungsbetrag betrug EUR 948.809,29. Nach dem Squeeze-Out leiteten ehemalige Minderheitsaktionäre ein Spruchverfahren gegen Gopla - nach Verschmelzung auf die VARTA AG gegen diese - vor dem Landgericht Stuttgart ein. Eine Indikation über die Dauer und den Ausgang des Verfahrens ist derzeit nicht möglich.

Erläuterungen der Gewinn- und Verlustrechnung

(14) Personalaufwand

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2015 2014
T€ T€
--- --- ---
Aufwendungen für Altersversorgung 39 38

Die Aufwendungen für Altersversorgung betreffen den Beitrag zum Pensions-Sicherungs-Verein aG.

(15) Übriges Finanzergebnis

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2015 2014
T€ T€
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Erträge aus Deckungsvermögen 1.132 1.849
Zinszuführung zu Pensionsrückstellungen - 2.021 - 766
- 889 1.083

Entsprechend der Saldierung von Altersversorgungs- und ähnlichen Verpflichtungen mit den dazugehörigen zweckgebundenen Vermögensgegenständen sind nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB die Aufwendungen und Erträge aus der nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB vorzunehmenden Auf- und Abzinsung der Schulden mit den dazugehörigen Aufwendungen und Erträge aus dem Deckungsvermögen zu verrechnen.

Im Vorjahr wurden im übrigen Finanzergebnis Zinserträge ausgewiesen, welche nun künftig umgegliedert werden. Ein Teil dieser Erträge wird nun in den Erträgen des Deckungsvermögens gezeigt (90 T€), die weiteren erhöhen mit einem Betrag von 851 T€ das Zinsergebnis. Der Vorjahresausweis wurde entsprechend geändert.

(16) Zinsergebnis

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2015 2014
T€ T€
--- --- ---
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 653 630
Zinsen und ähnliche Erträge an verbundene Unternehmen 23 290
Zinsen und ähnliche Aufwendungen - 20 - 19
Zinsen und ähnliche Aufwendungen an verbundene Unternehmen - 3 - 3
653 898

(17) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

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2015 2014
Tatsächlicher Steueraufwand T€ T€
--- --- ---
Periodenfremder Steuerertrag 90 1
Laufendes Jahr - 2 - 208
88 - 207

(18) Organe

Aufsichtsrat und Vorstand setzen sich wie folgt zusammen:

Mitglieder des Aufsichtsrats

Frank-Dieter Maier

(Vorsitzender seit 13. April 2016)

Pensionär

Dr. Harald Sommerer

(stellvertretender Vorsitzender seit 13. April 2016)

Unternehmer

Sven Quandt

(seit 13. April 2016)

Unternehmer

Dr. Franz Guggenberger

(bis 13. April 2016)

Rechtsanwalt

Christian Hosp

(bis 13. April 2016)

Verwaltungsrat

Katharina Eidler

Vertreterin der Anteilseigner

(geb. Pekovits, bis 13. April 2016)

Mitglieder des Vorstands

Dr. Dr. Michael Tojner

(Vorsitzender)

Verwaltungsratspräsident der Montana Tech Components AG

Dr. Michael Pistauer

CFO

(seit 14. April 2016)

Herbert Schein

Vorstand

(seit 14. April 2016)

Hannes Höhmüller

CFO

(bis 14. April 2016)

Dr. Georg Blumauer

Rechtsanwalt

(bis 14. April 2016)

(19) Abhängigkeitsbericht

Der Vorstand der VARTA AG hat für das Geschäftsjahr den nicht prüfungspflichtigen Abhängigkeitsbericht aufgestellt. Dieser endet mit der folgenden Schlusserklärung:

Der Vorstand erklärt, dass die Gesellschaft nach den Umständen, die ihm in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat. Berichtspflichtige Maßnahmen nach § 312 AktG sind weder getroffen noch unterlassen worden.

Ellwangen, den 12. August 2016

VARTA Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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Dr. Dr. Michael Tojner Dr. Michael Pistauer Herbert Schein

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