AGM Information • Oct 9, 2020
AGM Information
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Finanzbericht: 26727472
abgehalten in den Geschäftsräumen der
VARTA Consumer Komplementär GmbH in VARTA-Platz 1, 73479 Ellwangen
Es waren erschienen:
1. von der alleinigen Komplementärin der Gesellschaft VARTA Consumer Komplementär GmbH
(1) der Geschäftsführer Steffen Munz
(2) der Geschäftsführer Peter Werner
2. vom Aufsichtsrat der Gesellschaft
niemand
3. von der einzigen Kommanditaktionärin der Gesellschaft, VARTA Consumer Kommandit GmbH,
(1) der Geschäftsführer Steffen Munz
(2) die Geschäftsführerin Julia Weber
4. als Rechtsbeistand David Klünspies
Alle Teilnehmer der Hauptversammlung waren mit der Teilnahme von Herrn David Klünspies als Rechtsbeistand der Gesellschaft einverstanden und beschlossen, dass Herr Klünspies durch die Hauptversammlung führt und Protokoll schreibt. Herr Klünspies eröffnete die Versammlung um 10:00 Uhr.
Die Gesellschaft ist mit einem Grundkapital in Höhe von EUR 210.862,00 ausgestattet, das in 210.862 auf den Namen lautende Stückaktien eingeteilt ist.
Die einzige Kommanditaktionärin der Gesellschaft ist VARTA Consumer Kommandit GmbH.
Herr Klünspies stellte fest, dass sämtliche Kommanditaktien vertreten seien. Er fragte die Erschienenen, ob gegen diese Feststellung, dass alle Aktionäre erschienen oder vertreten seien, Einwendungen erhoben würden.
Einwendungen wurden nicht erhoben.
Herr Klünspies legte sodann das Teilnehmerverzeichnis für die Dauer der Hauptversammlung zur Einsicht aus.
Weiter stellte er fest, dass der Aufsichtsrat und die persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) von Ort, Zeitpunkt und Tagesordnung der heutigen Hauptversammlung unterrichtet sind.
Sämtliche Erschienenen erklärten, dass sie höchst vorsorglich auf die Einhaltung aller gesetzlichen und satzungsmäßigen Form- und Fristvorschriften für die Einberufung und Durchführung einer Hauptversammlung verzichten und erkannten die Beschlussfähigkeit der Hauptversammlung an.
Der Vorsitzende bestimmte, dass durch Handaufheben abgestimmt wird. Sodann wurden die einzelnen Tagesordnungspunkte wie folgt erledigt:
Der Versammlungsleiter stellt folgenden Vorschlag der persönlich haftenden Gesellschafterin zur Abstimmung:
Der von der VARTA Aktiengesellschaft zu erstellende Konzernabschluss, in dem die VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA ab dem Erwerb am 2. Januar 2020 einbezogen wird, wird nach internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften aufgestellt und beim elektronischen Bundesanzeiger offengelegt.
Die VARTA Aktiengesellschaft als Mutterunternehmen hat sich gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB mit Patronatserklärung vom 14.09.2020 bereit erklärt, für die von VCB bis zum Abschlussstichtag (30.09.2020) eingegangenen Verpflichtungen im darauf folgenden Geschäftsjahr einzustehen. Die VARTA AG wird etwaige Verluste der VCB (Jahresfehlbeträge) wie nach § 302 AktG ausgleichen und darüber hinaus etwaige Engpässe in der Liquidität der VCB ausgleichen.
Die Gesellschaft hat daher die Möglichkeit, gemäß § 264 Abs. 3 HGB auf die Veröffentlichung des Jahresabschlusses für das laufende Geschäftsjahr zu verzichten.
Die Hauptversammlung beschloss einstimmig - ohne Stimmenthaltungen - auf die Veröffentlichung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 01.10.2019 bis 30.09.2020 zu verzichten.
Herr Klünspies stellte das Ergebnis der Beschlussfassung fest und verkündete es.
Der Versammlungsleiter stellt folgenden Vorschlag der persönlich haftenden Gesellschafterin zur Abstimmung:
Die Gesellschaft hat gemäß den obigen Ausführungen zu Tagesordnungspunkt II. auch die Möglichkeit, gemäß § 264 Abs. 3 HGB auf die Aufstellung des Anhangs und Lageberichts für das laufende Geschäftsjahr zu verzichten.
Die Hauptversammlung beschloss einstimmig - ohne Stimmenthaltungen - auf die Aufstellung des Anhangs sowie des Lageberichts für das Geschäftsjahr vom 01.10.2019 bis 30.09.2020 zu verzichten.
Herr Klünspies stellte das Ergebnis der Beschlussfassung fest und verkündete es.
Namens der persönlich haftenden Gesellschafterin erklärten ihre Geschäftsführer Steffen Munz und Peter Werner folgendes zu Protokoll:
Gemäß § 21 der Satzung wird den von der Hauptversammlung zu den Tagesordnungspunkten I und II gefassten Beschlüssen zugestimmt.
Die Vorsitzende stellte die Erledigung der Tagesordnung der Hauptversammlung fest und schloss die Versammlung um 10:10 Uhr.
Die VARTA Aktiengesellschaft ("VARTA AG"),
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter HRB 728059, VARTA-Platz 1, 73479 Ellwangen, Deutschland
ist mittels Beteiligung an der VARTA Consumer Batteries Benelux B.V., Niederlande, indirekte Muttergesellschaft der
VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA ("VCB") eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter HRB 510581, Alfred-Krupp-Str. 9, 73479 Ellwangen, Deutschland VARTA AG verpflichtet sich hiermit gegenüber VCB gern. § 264 III Nr. 2 HGB, für die von VCB bis zum Abschlussstichtag (30.09.2020) eingegangenen Verpflichtungen im darauf folgenden Geschäftsjahr einzustehen. Die VARTA AG wird etwaige Verluste der VCB (Jahresfehlbeträge) wie nach § 302 AktG ausgleichen und darüber hinaus etwaige Engpässe in der Liquidität der VCB ausgleichen.
Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist danach auszulegen.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Ellwangen, Deutschland.
Ellwangen, 14. September 2020
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