AGM Information • Aug 5, 2019
AGM Information
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![]() ### VARTA AG #### Ellwangen #### Bekanntmachung nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 - 31.12.2019 #### Gesellschafterbeschluss für VARTA Microbattery GmbH Die VARTA Aktiengesellschaft mit Sitz in Ellwangen ist die alleinige Gesellschafterin der VARTA Microbattery GmbH mit Sitz in Ellwangen, eingetragen im Handelsregister desAmtsgerichts Ulm unter HRB 725931 (nachfolgend "Gesellschaft"). In dieser Eigenschaft hältdie VARTA Aktiengesellschaft unter Verzicht auf die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher undgesellschaftsvertraglicher Formen und Fristen der Einberufung und Ankündigung eineGesellschafterversammlung ab und beschließt, was folgt: Der von der VARTA Aktiengesellschaft zu erstellende Konzernabschluss, in dem die VARTA Microbattery GmbH und deren Tochterunternehmen einbezogen werden, nachinternationalen Rechnungslegungsstandards IFRS aufgestellt und beim elektronischenBundesanzeiger offengelegt. Daraus resultierend wird die Befreiungsvorschrift des § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch genommen und auf die Offenlegung sowie Aufstellung des Anhangs und des Lageberichtsder VARTA Microbattery GmbH verzichtet. Die VARTA Aktiengesellschaft ist nach § 302 AktG zur Verlustübernahme verpflichtet. #### Gesellschafterbeschluss für VARTA Storage GmbH Die VARTA Aktiengesellschaft mit Sitz in Ellwangen ist die alleinige Gesellschafterin der VARTA Storage GmbH mit Sitz in Nördlingen, eingetragen im Handelsregister desAmtsgerichts Augsburg unter HRB 27028 (nachfolgend "Gesellschaft"). In dieser Eigenschafthält die VARTA Aktiengesellschaft unter Verzicht auf die Einhaltung sämtlicher gesetzlicherund gesellschaftsvertraglicher Formen und Fristen der Einberufung und Ankündigung eineGesellschafterversammlung ab und beschließt, was folgt: Der von der VARTA Aktiengesellschaft zu erstellende Konzernabschluss, in dem die VARTA Storage GmbH und deren Tochterunternehmen einbezogen werden, nachinternationalen Rechnungslegungsstandards IFRS aufgestellt und beim elektronischenBundesanzeiger offengelegt. Daraus resultierend wird die Befreiungsvorschrift des § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch genommen und auf die Offenlegung sowie Aufstellung des Anhangs und des Lageberichtsder VARTA Storage GmbH verzichtet. Die VARTA Aktiengesellschaft ist nach § 302 AktG zur Verlustübernahme verpflichtet. |
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