Prospectus • Nov 17, 2017
Prospectus
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vom 17. November 2017
für
von
mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie und mit voller Gewinnberechtigung ab dem 1. Januar 2018
("Neue Aktien")
der
ISIN: DE0005479307 WKN: 547930 Börsenkürzel: VG8
| 1. | ZUSAMMENFASSUNG | 1 |
|---|---|---|
| Abschnitt A - Einleitung und Warnhinweise 1 | ||
| Abschnitt B - Emittentin 2 | ||
| Abschnitt C - Wertpapiere 10 | ||
| Abschnitt D - Risiken 12 | ||
| Abschnitt E - Angebot 16 | ||
| 2. | RISIKOFAKTOREN |
22 |
| 2.1. | Unternehmensbezogene Risiken 22 | |
| 2.2. | Branchenbezogene Risiken 35 | |
| 2.3. | Risiken im Zusammenhang mit den angebotenen Wertpapieren 36 | |
| 3. | ALLGEMEINE ANGABEN |
41 |
| 3.1. | Verantwortliche Personen 41 | |
| 3.2. | Zukunftsgerichtete Aussagen 41 | |
| 3.3. | Hinweise zu Zahlenangaben, Währungsangaben und Angaben aus Abschlüssen 41 | |
| 3.4. | Hinweis zu Quellenangaben 41 | |
| 3.5. | Angaben zur Verwendung dieses Prospekts durch Finanzintermediäre 42 | |
| 3.5.1. | Zustimmung zur Verwendung des Prospekts 42 | |
| 3.5.2. | Zusätzliche Informationen für den Fall, dass ein oder mehrere spezifische | |
| Finanzintermediäre die Zustimmung erhalten 42 | ||
| 3.6. | Einsehbare Dokumente 43 | |
| 4. | DAS ANGEBOT | 44 |
| 4.1. | Gegenstand und Bedingungen des Angebots 44 | |
| 4.2. | Zeitplan 46 | |
| 4.3. | Bezugsangebot 47 | |
| 4.4. | Rechtsgrundlage für die Ausgabe der Neuen Aktien 51 | |
| 4.5. | Form, Währung, Verbriefung und Lieferung der Neuen Aktien 51 | |
| 4.6. | Gewinnanteilsberechtigung und Stimmrecht 52 | |
| 4.7. | Übertragbarkeit 52 | |
| 4.8. | Einbeziehung in den Handel 52 | |
| 4.8.1. | ISIN/WKN/Börsenkürzel 52 | |
| 4.8.2. | Einbeziehung 52 | |
| 4.9. | Mit den Aktien verbundene Rechte 53 | |
| 4.9.1. | Dividendenrechte und Gewinnberechtigung 53 | |
| 4.9.2. | Bezugsrechte 53 |
| 4.9.3. | Anteil an einem Liquidationsüberschuss 54 | |
|---|---|---|
| 4.9.4. | Nachschusspflicht 54 | |
| 4.10. | Verwässerung 54 | |
| 4.11. | Übernahmeangebote / Squeeze-Out-Vorschriften 55 | |
| 4.12. | Designated Sponsor 55 | |
| 4.13. | Stabilisierung 55 | |
| 4.14. | Angebotsbeschränkungen 55 | |
| 4.15. | Wertpapierinhaber mit Verkaufsposition 56 | |
| 4.16. | Zeichnung durch Hauptaktionäre, Organmitglieder oder durch andere | |
| Personen im Umfang von mehr als 5% 56 | ||
| 4.17. | Lock-up-Vereinbarungen 56 | |
| 4.18. | Interessen von Personen, die an der Emission/dem Angebot beteiligt sind 56 | |
| 5. | GRÜNDE FÜR DAS ANGEBOT, KOSTEN DES ANGEBOTS UND |
|
| VERWENDUNG DER ERTRÄGE | 57 | |
| 5.1. | Geschätzte Nettoerlöse und Kosten des Angebots 57 | |
| 5.2. | Gründe für das Angebot und Verwendung der Erträge 57 | |
| 6. | ANGABEN ZUR GESELLSCHAFT |
58 |
| 6.1. | Allgemeine Angaben 58 | |
| 6.1.1. | Firma, Registergericht und Registernummer 58 | |
| 6.1.2. | Gründung 58 | |
| 6.1.3. | Dauer, Geschäftsjahr und Unternehmensgegenstand 58 | |
| 6.1.4. | Sitz, Rechtsform, maßgebliche Rechtsordnung, Anschrift 59 | |
| 6.1.5. | Zahlstelle, Verwahrstelle 59 | |
| 6.2. | Unternehmensgeschichte 59 | |
| 6.3. | Corporate Governance 60 | |
| 6.4. | Abschlussprüfer 60 | |
| 6.4.1. | Abschlussprüfer 60 | |
| 6.4.2. | Wechsel des Abschlussprüfers 60 | |
| 6.5. | Dividendenpolitik 60 | |
| 6.6. | Struktur der Varengold-Gruppe 60 | |
| 6.6.1. | Darstellung der Varengold-Gruppe 60 | |
| 6.6.2. | Tochtergesellschaften 61 |
| 7. | ÜBERBLICK ÜBER DIE GESCHÄFTSTÄTIGKEIT |
66 |
|---|---|---|
| 7.1. | Tätigkeitsbereiche 66 | |
| 7.1.1. | Beschreibung der Haupttätigkeiten der Emittentin 66 | |
| 7.1.2. | Angaben zu neu eingeführten wesentlichen Produkten und Dienstleistungen | |
| sowie zum Stand der Entwicklung 68 |
| 7.1.3. | Strategie 68 | |
|---|---|---|
| 7.2. | Grundbesitz 69 | |
| 7.3. | Investitionen 69 | |
| 7.3.1. | Die wichtigsten Investitionen der Vergangenheit 69 | |
| 7.3.2. | Die wichtigsten laufenden Investitionen 70 | |
| 7.3.3. | Die wichtigsten künftigen Investitionen 70 | |
| 7.4. | Umweltrelevante Fragen hinsichtlich der Sachanlagen 70 | |
| 7.5. | Forschung und Entwicklung, Abhängigkeit von Schutzrechten oder Verträgen 70 | |
| 7.5.1. | Forschung und Entwicklung 70 | |
| 7.5.2. | Abhängigkeit von Schutzrechten oder Verträgen 70 | |
| 7.6. | Gerichts- und Schiedsgerichtsverfahren 70 | |
| 7.7. | Wesentliche Verträge 72 | |
| 7.8. | Marktumfeld 73 | |
| 7.8.1. | Beschreibung der wichtigsten Märkte, auf denen die Emittentin tätig ist 73 | |
| 7.8.2. | Beeinflussung der Geschäftstätigkeit und des Marktumfelds durch | |
| außergewöhnliche Faktoren 74 | ||
| 7.9. | Wettbewerbsposition 75 | |
| 8. | ORGANE DER GESELLSCHAFT |
76 |
|---|---|---|
| 8.1. | Vorstand und Aufsichtsrat 76 | |
| 8.1.1. | Vorstand 76 | |
| 8.1.2. | Aufsichtsrat 78 | |
| 8.2. | Oberes Management 81 | |
| 8.3. | Interessenkonflikte 81 | |
| 8.4. | Entsende- oder Bestellungsrechte 81 | |
| 8.5. | Ergänzende Informationen 81 | |
| 8.6. | Hauptversammlung 81 | |
| 8.7. | Beirat 82 | |
| 9. | MITARBEITER | 83 |
|---|---|---|
| 9.1. | Mitarbeiterzahl 83 | |
| 9.2. | Mitarbeiterbeteiligungsprogramme 83 |
| 10. | AKTIONÄRSSTRUKTUR |
84 |
|---|---|---|
| 10.1. | Übersicht über die Aktionärsstruktur 84 | |
| 10.2. | Stimmrechte der Aktionäre 84 | |
| 10.3. | Beherrschungsverhältnisse 84 | |
| 10.4. | Zukünftige Veränderung der Kontrollverhältnisse 84 | |
| 11. | GESCHÄFTE MIT VERBUNDENEN PARTEIEN |
85 | |
|---|---|---|---|
| ----- | ---------------------------------------- | ---- | -- |
| 12. | ANGABEN ZU KAPITAL UND SATZUNG | 88 |
|---|---|---|
| 12.1. | Kapital 88 | |
| 12.1.1. Grundkapital und Aktien 88 | ||
| 12.1.2. Entwicklung des gezeichneten Kapitals 88 | ||
| 12.1.3. Eigene Aktien 90 | ||
| 12.1.4. Genehmigtes Kapital 91 | ||
| 12.1.5. Wandelbare, umtauschbare oder mit Optionsscheinen ausgestattete Wertpapiere | ||
| einschließlich Bedingungen und Verfahren für die Wandlung, den Umtausch oder die | ||
| Zeichnung 92 | ||
| 12.1.6. Optionsrechte auf Aktien der Varengold Bank AG 92 | ||
| 12.1.7. Bedingtes Kapital 93 | ||
| 12.2. | Satzung der Gesellschaft 94 | |
| 12.2.1. Änderung der Rechte von Aktieninhabern 94 | ||
| 12.2.2. Wechsel in der Kontrolle der Gesellschaft 94 | ||
| 12.2.3. Offenzulegende Schwellenwerte des Aktienbesitzes 94 | ||
| 12.2.4. Satzungsregelungen hinsichtlich Kapitalveränderungen 95 | ||
| 13. | ANGABEN ZU DEN FINANZINFORMATIONEN | 96 |
| 13.1. | Hinweise zu den Finanzinformationen 96 | |
| 13.1.1. Finanzinformationen 96 | ||
| 13.1.2. Sonstige geprüfte Angaben 96 | ||
| 13.1.3. Bedeutende Veränderungen in der Finanzlage oder der Handelsposition der Emittentin 96 | ||
| 13.2. | Ausgewählte Finanzinformationen 97 | |
| 13.3. | Eigenkapitalausstattung der Varengold Bank AG 99 | |
| 13.3.1. Erläuterungen der Kapitalflüsse im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 2017 99 | ||
| 13.3.2. Erläuterungen der Kapitalflüsse in den Geschäftsjahren 2015 und 2016 101 | ||
| 13.3.3. Beschränkungen hinsichtlich des Rückgriffs auf die Eigenkapitalausstattung 102 | ||
| 13.4. | Geschäftskapital, Kapitalausstattung und Verschuldung 102 | |
| 13.4.1. Erklärung zum Geschäftskapital 102 | ||
| 13.4.2. Kapitalausstattung und Verschuldung 103 | ||
| 13.4.3. Eventualverbindichkeiten und Indirekte Verbindlichkeiten 104 | ||
| 13.5. | Gewinnprognose 104 | |
| 13.5.1. Gewinnprognose für das Geschäftsjahr 2017 104 |
| 14. | BESTEUERUNG IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND | 108 | |
|---|---|---|---|
| 14.1. | Besteuerung der Gesellschaft 108 | ||
| 14.2. | Besteuerung der Aktionäre 110 | ||
| 14.2.1. Besteuerung von Dividenden 110 | |||
| 14.2.2. Besteuerung von Veräußerungsgewinnen 114 | |||
| 14.2.3. Sonderregelungen für Unternehmen des Finanz- und Versicherungssektors 116 |
| 14.3. | Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer 117 |
|---|---|
| 14.4. | Sonstige Steuern 117 |
| 15. | FINANZINFORMATIONEN F-1 |
| 15.1. | Zwischenbericht der Varengold Bank AG nach HGB |
| zum 30. Juni 2017 (ungeprüft)F-2 | |
| 15.2. | Jahresabschluss der Varengold Bank AG nach HGB |
| für das Geschäftsjahr 2016 (geprüft)F-37 | |
| 15.3. | Jahresabschluss der Varengold Bank AG nach HGB |
| für das Geschäftsjahr 2015 (geprüft)F-74 | |
| 17. | GLOSSAR |
G-1 |
|---|---|---|
| 17.1. | Allgemeines Glossar G-1 | |
| 17.2. | Branchenbezogenes Glossar G-3 |
Dieser Abschnitt stellt die Zusammenfassung dieses Wertpapierprospekts (nachfolgend "Prospekt") der Varengold Bank AG, Große Elbstraße 14, 22767 Hamburg (nachfolgend auch "Emittentin" oder "Gesellschaft" und zusammen mit ihren unmittelbaren und mittelbaren Tochtergesellschaften "Varengold-Gruppe"), dar.
Diese Zusammenfassung setzt sich aus den Mindestangaben zusammen, die als "Informationsbestandteile" bezeichnet werden. Diese Informationsbestandteile sind in die Abschnitte A - E (A.1 - E.7) gegliedert.
Diese Zusammenfassung enthält alle Informationsbestandteile, die in eine Zusammenfassung für diese Art von Wertpapier und diesen Emittenten aufzunehmen sind. Da einige Informationsbestandteile nicht angesprochen werden müssen, können Lücken in der Gliederungsnummerierung der Informationsbestandteile bestehen.
Auch wenn Informationsbestandteile aufgrund der Art des Wertpapiers und des Emittenten in die Zusammenfassung aufzunehmen sind, ist es möglich, dass keine einschlägigen Informationen hinsichtlich dieser Informationsbestandteile gegeben werden können. In diesem Fall existiert eine Kurzbeschreibung der Informationsbestandteile in der Zusammenfassung mit der Bezeichnung "entfällt".
| Abschnitt A - Einleitung und Warnhinweise |
||||
|---|---|---|---|---|
| A.1 | Warnhinweise | Die Zusammenfassung sollte als Einführung zum Prospekt verstanden werden. |
||
| Anleger sollten sich bei jeder Entscheidung zur Anlage in die Aktien der Gesellschaft auf die Prüfung des gesamten Prospekts stützen. |
||||
| Für den Fall, dass vor einem Gericht Ansprüche auf Grund der in diesem Prospekt enthaltenen Informationen geltend gemacht werden, könnte der als Kläger auftretende Anleger in Anwendung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums die Kosten für die Übersetzung des Prospekts vor Prozessbeginn zu tragen haben. |
||||
| Die Varengold Bank AG, Große Elbstraße 14, 22767 Hamburg, übernimmt gemäß § 5 Abs. 2b Nr. 4 WpPG die Verantwortung für diese Zusammenfassung einschließlich etwaiger Übersetzungen. Diejenigen Personen, die die Verantwortung für die Zusammenfassung einschließlich etwaiger Übersetzungen hiervon übernommen haben oder von denen der Erlass ausgeht, können haftbar gemacht werden, jedoch nur für den Fall, dass die Zusammenfassung irreführend, unrichtig oder widersprüchlich ist, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts gelesen wird, oder sie, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts gelesen wird, nicht alle erforderlichen Schlüsselinformationen vermittelt. |
||||
| A.2 | Zustimmung des Emitten ten oder der für die Erstellung des Prospekts verantwortlichen Person zur Verwendung des Prospekts für die spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung von Wertpapieren durch Finanzintermediäre |
Die Emittentin erteilt hiermit der Small & Mid Cap Investmentbank AG, Barer Str. 7, 80333 München ("SMC Investmentbank AG") ihre ausdrückliche Zustimmung, diesen Prospekt einschließlich etwaiger Nachträge für die spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der Neuen Aktien in Deutschland zu verwenden. Die Emittentin erklärt, dass sie die Haftung für den Inhalt des Prospekts auch hinsichtlich einer späteren Weiterveräußerung oder endgültigen Platzierung der Neuen Aktien durch Finanzintermediäre übernimmt. Für Handlungen oder Unterlassungen der Finanzintermediäre übernimmt die Emittentin keine Haftung. |
| Angabe der Angebotsfrist im Falle der späteren Weiterveräußerung oder endgültigen Platzierung durch Finanzintermediäre |
Die Zustimmung zur Verwendung des Prospekts gilt bis zum Ende der Angebotsfrist für das öffentliche Angebot der Neuen Aktien, das Gegenstand dieses Prospektes ist. Die Emittentin ist berechtigt, ihre Zustimmung jederzeit zu ändern oder zu widerrufen. Die spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der neuen Aktien durch die Finanzintermediäre kann nur während der Angebotsfrist, d.h. vom 29. November 2017 bis zum 13. Dezember 2017 (24:00 Uhr) erfolgen. |
|||
|---|---|---|---|---|
| Alle sonstigen Bedingungen, die an die Zustimmung gebunden sind |
Der Prospekt darf nur in Deutschland verwendet werden. Die Zustimmung entbindet ausdrücklich nicht von der Einhaltung der geltenden Verkaufsbeschränkungen und sämtlicher jeweils anwendbarer Vorschriften. Der Finanzintermediär wird auch nicht von der Einhaltung der auf ihn anwendbaren gesetzlichen Vorschriften entbunden. Der Finanzintermediär hat auf seiner Webseite anzugeben, dass er den Prospekt mit Zustimmung und gemäß den Bedingungen verwendet, an die die Zustimmung gebunden ist. |
|||
| Hinweis auf Vorlagever pflichtungen eines Finanz intermediärs |
Bietet ein Finanzintermediär die diesem Prospekt zugrundeliegenden Neuen Aktien an, wird dieser die Anleger zum Zeitpunkt der Angebotsvorlage über die Angebotsbedingungen unterrichten. |
|||
| Zusätzliche Informationen für den Fall, dass ein oder mehrere spezifische Finanzintermediäre die Zustimmung erhalten: |
||||
| Die nachfolgende Liste gibt die Identität der Finanzintermediäre wieder, die den Prospekt verwenden dürfen: |
||||
| Small & Mid Cap Investmentbank AG, Barer Str. 7, 80333 München. | ||||
| Neue Informationen zu Finanzintermediären, die zum Zeitpunkt der Billigung des Prospekts unbekannt sind, werden unverzüglich auf der Internetseite der Emittentin (www.varengold.de Über uns Investor Relations Kapitalerhöhung) veröffentlicht. Sollte die Emittentin weiteren Finanzintermediären die Zustimmung zur Verwendung des Prospekts erteilen, wird sie dies ebenso unverzüglich auf ihrer Internetseite bekannt machen. Soweit gesetzlich vorgeschrieben, wird die Emittentin in diesen Fällen außerdem einen Nachtrag zum Prospekt gemäß § 16 WpPG veröffentlichen. |
||||
| Abschnitt B - Emittentin |
||||
| B.1 | Juristische und kommerzielle Bezeichnung der Emittentin |
Die Firma der Gesellschaft lautet Varengold Bank AG. Die Gesellschaft tritt unter der Geschäftsbezeichnung "Varengold Bank" oder "Varengold" auf. Weitere kommerzielle Bezeichnungen werden nicht verwendet. |
||
| B.2 Sitz, Rechtsform, maßgebliche Rechtsordnung und Land der Gründung der |
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Hamburg und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 73684 eingetragen. Die Gesellschaft wurde in der Bundesrepublik Deutschland gegründet. |
|||
| Gesellschaft | Die Gesellschaft ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht. Maßgebliche Rechtsordnung ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland. |
|||
| B.3 | Art der derzeitigen Geschäftstätigkeit und Haupttätigkeiten samt der hierfür wesentlichen Faktoren |
Die Varengold Bank AG ist ein deutsches Kreditinstitut mit Hauptsitz in Hamburg und einem weiteren Standort in London. Innerhalb der beiden Geschäftsbereiche Prime Brokerage und Commercial Banking bietet die Varengold Bank AG ihren Kunden und Geschäftspartnern eine Vielzahl an Produkten und Dienstleistungen |
| an. Zu den Kunden zählen sowohl institutionelle Kunden, für die die Varengold Bank AG in sämtlichen Geschäftsfeldern tätig ist, als auch Privatkunden, denen insbesondere Tages- und Festgeldprodukte angeboten werden. Seit der Erweiterung der Erlaubnis durch die BaFin im Juni 2013 ist die Varengold Bank AG ein Einlagenkreditinstitut. Die Erweiterung der Erlaubnis erfolgte unter Auflagen im Hinblick auf die Eigenmittelanforderungen und die Darlehensgewährung (nur Lombardkredite). |
||
|---|---|---|
| Geschäftsbereiche | ||
| Prime Brokerage | ||
| Im Geschäftsbereich Prime Brokerage bietet die Varengold Bank AG den Kunden neben dem Handel von Derivaten und Wertpapieren die gesamte Wertschöpfungskette auf dem Gebiet strukturierter Finanzanlagen. Der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit in diesem Bereich liegt dabei auf Finanzierungs- und angelehnten Dienstleistungen für Hedge-Funds und Assetmanager, die auf den Handel von Wertpapieren sowie das Management von Immobilieninvestments und Kurzfristigen Forderungen spezialisiert sind, wobei sich die Gesellschaft auf kleine bis mittelgroße Manager fokussiert. |
||
| Für alle drei Asset-Klassen (Wertpapiere, Immobilien und Kurzfristige Forderungen) werden die folgenden Produkte und Dienstleistungen angeboten: |
||
| Darlehen (Leverage) Derivate (als Absicherungsgeschäfte für Kunden) Depotbank Service Clearing Service Execution Service Capital Call Facilities Capital Introductions. |
||
| Commercial Banking | ||
| Das Geschäftsfeld Commercial Banking besteht aus dem Einlagengeschäft sowie aus den Bereichen Internationaler Zahlungsverkehr, Trade & Export Finance, Lombardkredite und Structured Finance. |
||
| Der Bereich Einlagengeschäft umfasst Tagesgeld- und Festgeldprodukte für deutsche Privatkunden. Als Vertrieb nutzt die Varengold Bank AG dabei einen Fonds-Vertrieb sowie ihre Website. Der Kundenservice, d.h., die Verwaltung und operative Betreuung der Einlagenkunden, erfolgt durch einen externen Dienstleister. Der Bereich Einlagengeschäft unterliegt der gesetzlichen Einlagensicherung. |
||
| Der Bereich Internationaler Zahlungsverkehr umfasst die Abwicklung entsprechender Zahlungsvorgänge. Die Varengold Bank AG ist Teil des Nachrichtensystems S.W.I.F.T. und wickelt darüber hinaus SEPA-Zahlungen ab. |
||
| Der Bereich Export- und Trade Finance umfasst die Ausstellung von Bankgarantien für internationale Handelsaktivitäten (Garantiegeschäft) wie beispielsweise Auszahlungsgarantien, Gewährleistungsgarantien sowie Lieferungs- und Leistungsgarantien. Daneben stellt die Varengold Bank AG Dokumentenakkreditive einschließlich einer damit verbundenen Absicherung von internationalen Handelsaktivitäten aus (Letter of Credit). |
| Im Bereich Lombardkredite stellt die Varengold Bank AG ihren Kunden Darlehen gegen die Stellung von Kreditsicherheiten in Form der Verpfändung von Wertpapieren zur Verfügung. |
||||
|---|---|---|---|---|
| Im Bereich Structured Finance unterstützt die Varengold Bank AG Investoren bei der Finanzierung von Wachstumsvorhaben sowie von Transaktionen im Zusammenhang mit dem Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensteilen. |
||||
| Strategie | ||||
| Die strategische Ausrichtung der Varengold Bank AG ist auf Wachstum durch Gewinnung neuer Kunden und entsprechende Ausweitung des Geschäftsvolumens ausgerichtet. Dabei spielen Kundenzufriedenheit und Organisationsstabilität eine wesentliche Rolle. Insgesamt ist die Geschäftsstrategie darauf ausgerichtet, Kundenbedürfnisse mit Nischenprodukten sowie einer maßgeschneiderten Produkt- und Servicequalität zu bedienen und nicht als Massenproduktanbieter zu agieren. Mit der geplanten Eröffnung einer weiteren Niederlassung in Sofia, Bulgarien, beabsichtigt die Gesellschaft, ihre Geschäftsstrategie auf den südosteuropäischen Raum auszuweiten. |
||||
| Im Geschäftsfeld Prime Brokerage ist die Strategie der Varengold Bank AG als Partner für institutionelle Kunden darauf ausgerichtet, insbesondere kleine und mittelgroße Unternehmungen aus den Bereichen Wertpapiere, Immobilien und Kurzfristige Handelsforderungen zu unterstützen und dabei gezielt Kunden zu betreuen, deren Zugang zu Dienstleistungen und Finanzierungslösungen trotz nachgewiesener Kompetenz und Performance größenbedingt von anderen Wettbewerbern eingeschränkt wurde. Dabei soll der Schwerpunkt zukünftig verstärkt auf die Assetklassen Immobilien und Kurzfristige Handelsforderungen gelegt und das Geschäft in diesem Bereich ausgeweitet werden. |
||||
| Im Bereich des Commercial Banking liegt der Fokus auf dem Ausbau der Positionierung als spezialisierter Anbieter von Trade Finance Lösungen für Unternehmenskunden mit Handelsschwerpunkten in den Regionen Osteuropa und Mittlerer Osten. |
||||
| Zudem beabsichtigt die Varengold Bank AG, sich innerhalb der nächsten Jahre als Bankpartner für Finanztechnologie-Unternehmen (FinTechs) zu etablieren. Dieser Kundengruppe sollen neben Finanzierungslösungen weitere, auf deren Anforderungsprofil zugeschnittene Produkte, z.B. aus dem Zahlungsverkehr, angeboten werden. |
||||
| B.4a | Wichtigste jüngste Trends, die sich auf die Emittentin und die Branchen, in denen sie tätig ist, auswirken |
Die bereits im ersten Halbjahr 2017 zu verzeichnende Entwicklung der Erweiterung der Geschäftsaktivitäten mit Bestandskunden im Bereich Commercial Banking hat sich auch im bisherigen Verlauf des zweiten Halbjahres 2017 fortgesetzt. Im Bereich Prime Brokerage wurden die Bemühungen um institutionelle Kunden, deren Fokus auf den Assetklassen "Immobilien" und "Kurzfristige Forderungen" liegt, weiter intensiviert. Die Gesellschaft geht davon aus, dass sich diese Fokussierung des Produkt- und Dienstleistungsangebots positiv auf den Ertrag der Varengold Bank AG auswirken wird. |
||
| Seit dem 1. September 2017 sieht die Varengold Bank AG in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden für Euro Guthaben ab einem Betrag von EUR 100.000,00 eine negative Verzinsung vor. |
||||
| Anfang November 2017 hat die Gesellschaft beschlossen, eine Niederlassung in Sofia, Bulgarien, zu eröffnen. Vorbehaltlich der |
| Klärung der hierfür erforderlichen rechtlichen, insbesondere regulatorischen Schritte, ist die Eröffnung für Anfang 2018 vorgesehen. Die Gesellschaft sieht hierdurch die Möglichkeit, ihre Geschäftsstrategie auf den südosteuropäischen Raum auszuweiten. |
||||
|---|---|---|---|---|
| Weitere Trends, Unsicherheiten, Anfragen, Verpflichtungen oder Vorfälle, welche die Aussichten der Varengold-Gruppe im verbleibenden Geschäftsjahr 2017 wesentlich beeinflussen könnten, sind nicht bekannt. |
||||
| B.5 | Organisationsstruktur und Stellung der Emittentin innerhalb der Gruppe |
Die Varengold-Gruppe besteht aus der Varengold Bank AG als Obergesellschaft und den Tochtergesellschaften Varengold Verwaltungs Aktiengesellschaft, Varengold Capital Securities Limited und Varengold Capital Holdings Limited einschließlich deren Tochtergesellschaften Varengold Capital Asset Management Limited, Varengold Capital Advisory Limited (in Auflösung), Varengold Capital Investment Company Limited, Varengold Capital Management Limited, Varengold Capital International Company Limited und Varengold Investment Funds SPC. Die derzeitige Struktur der Varengold-Gruppe ist aus nachfolgendem Schaubild ersichtlich: |
||

AG, Hamburg, sowie Anteile an weiteren Tochtergesellschaften und diverse Beteiligungen, die jedoch für die derzeitige Geschäftstätigkeit der Varengold Bank AG nicht von wesentlicher Bedeutung sind.
| B.6 | Name jeder Person, die eine direkte oder indirekte Beteiligung am Eigenkapital der Emittentin oder einen Teil der Stimmrechte hält, die nach den für die Emittentin geltenden nationalen Rechtsvorschriften meldepflichtig sind, samt der Höhe der Beteiligungen der einzelnen Personen (soweit der Emittentin bekannt) |
Die sich aufgrund öffentlich zugänglicher Informationen nach Kenntnis der Gesellschaft zum 23. August 2017 ergebende Aktionärsstruktur ist aus folgender Tabelle ersichtlich: |
||
|---|---|---|---|---|
| Aktionär1) | Aktien | % (gerundet) |
||
| Elysium Global (Dubai) Limited, Dubai | 973.812 | 23,52 | ||
| Euro-Finance AD, Bulgarien | 413.000 | 9,98 | ||
| Sentinel Global Partners (UK) Limited, UK | 413.000 | 9,98 | ||
| JUCLA Invest GmbH, Hamburg2) | 100.000 | 2,42 | ||
| Arensburg Consult GmbH, Molfsee3) | 100.000 | 2,42 | ||
| Streubesitz (sonstige Aktionäre mit jeweils weniger als 9 %) |
2.140.470 | 51,69 | ||
| Gesamtaktienanzahl | 4.140.282 | 100,00 | ||
| 1) Die Tabelle enthält keine Angaben über Aktionäre, bei denen die Varengold Bank AG die Funktion der Depotbank ausübt und keine öffentlich zugänglichen Informationen verfügbar sind. |
||||
| 2) Alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer der JUCLA Invest GmbH ist das Vorstandsmitglied Dr. Bernhard Fuhrmann. |
||||
| 3) Alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer der Arensburg Consult GmbH ist das Vorstandsmitglied Frank Otten. |
||||
| Angaben, ob unterschiedliche Stimmrechte bestehen |
Jede Stückaktie der Varengold Bank AG gewährt eine Stimme. Unterschiedliche Stimmrechte bestehen bei der Gesellschaft nicht. |
|||
| Angabe, ob an Emittentin unmittelbare oder mittelbare Beteiligungen oder Beherrschungs verhältnisse bestehen, wer diese Beteiligungen hält bzw. diese Beherrschung ausübt und welcher Art die Beherrschung ist. |
Die Elysium Global (Dubai) Limited verfügt derzeit über eine Anzahl von Aktien, die - abhängig von der Hauptversammlungspräsenz anderer Aktionäre - unter Umständen für bestimmte Beschlussfassungen in der Hauptversammlung ausreichen kann. Zudem kann sie Beschlüsse, die einer qualifizierten Mehrheit von Dreiviertel des in der Hauptversammlung vertretenen Grundkapitals bedürfen, mit ihren Stimmen in der Regel blockieren. |
|||
| Allerdings hat die Elysium Global (Dubai) Limited der Gesellschaft und der BaFin im Rahmen des noch laufenden Inhaberkontrollverfahrens nach § 2c KWG schriftlich mitgeteilt, dass sie sich verpflichtet, bis zum Ende des Verfahrens Stimmrechte aus Aktien an der Varengold Bank AG, die ihr unmittelbar oder mittelbar gehören, nicht auszuüben, keinen Dritten zu deren Ausübung zu ermächtigen und auch Stimmrechte Dritter nicht auszuüben. |
||||
| B.7 | Ausgewählte wesentliche historische Finanzinformationen der Emittentin, die für jedes Geschäftsjahr des von den historischen Finanzinformationen abgedeckten Zeitraums vorgelegt werden; |
Nachfolgende Übersichten Finanzinformationen der Varengold Bank AG Jahresabschlüssen nach HGB für die Geschäftsjahre 2015 und 2016 sowie aus dem ungeprüften Halbjahresbericht nach HGB für den Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 2017. Bei den Angaben für den Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 2016 Vorjahresvergleichszahlen aus dem ungeprüften Halbjahresbericht nach HGB für den Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 2017. |
enthalten | ausgewählte aus den geprüften handelt es sich um |
| Zeitraum | 01.01. - 30.06.2017 (HGB) TEUR (ungeprüft) |
01.01. - 30.06.2016 (HGB) TEUR (ungeprüft) |
01.01. - 31.12.2016 (HGB) TEUR (geprüft) |
01.01. - 31.12.2015 (HGB) TEUR (geprüft) |
|---|---|---|---|---|
| Zinserträge | 3.035,3 | 2.545,2 | 4.474,2 | 1.326,4 |
| Zinsaufwendungen | -1.203,0 | -1,651,9 | -2.896,4 | -3.734,0 |
| Positive Zinsen auf Kundeneinlagen | 214,3 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Laufende Erträge aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren und Beteiligungen |
649,4 | 129,2 | 553,7 | 412,0 |
| Provisionserträge | 14.072,8 | 17.741,4 | 20.927,3 | 5.242,5 |
| Provisionsaufwendungen | -8.253,8 | -12.021,2 | -15.211,1 | -1.335,0 |
| Nettoertrag des Handelsbestands | 35,7 | 3,936,3 | 5.684,7 | 11.117,1 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 143,9 | 926,6 | 2.065,5 | 1.175,3 |
| Allgemeine Verwaltungsaufwendungen | -6.675,5 | -8.359,4 | -15.546,9 | -20.962,3 |
| Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen |
-91,8 | -161,5 | -328,4 | -435,9 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | -473,5 | -172,1 | -362,3 | -367,3 |
| Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft |
-593,5 | -984,6 | -1.802,8 | -1.510,1 |
| Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren |
- | - | - | 3.252,9 |
| Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere |
-184,9 | -80,5 | -80,1 | - |
| Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit | 675,4 | 1.847,5 | -2.522,6 | -5.818,3 |
| Außerordentliche Erträge | 0,0 | 782,9 | 1.668,0 | 72,9 |
| Außerordentliche Aufwendungen | 0,0 | -145,7 | -605,8 | -7.407,0 |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -456,6 | -832,9 | -24,7 | -63,9 |
| Sonstige Steuern | -0,1 | -1,0 | -0,8 | -1,1 |
| Jahresüberschuss/-fehlbetrag | 218,7 | 1.650,9 | -1.485,9 | -13.217,5 |
| Verlustvortrag aus dem Vorjahr | -18.484,3 | -5.266,9 | ||
| Bilanzverlust | -19.970,3 | -18.484,3 |
| Stichtag | 30.06.2017 (HGB) TEUR (ungeprüft) |
30.06.2016 (HGB) TEUR (ungeprüft) |
31.12.2016 (HGB) TEUR (geprüft) |
31.12.2015 (HGB) TEUR (geprüft) |
|---|---|---|---|---|
| Barreserve | 496.868,0 | 341.957,7 | 455.705,3 | 217.084,3 |
| Forderungen an Kreditinstitute | 20.788,1 | 45.973,8 | 16.003,3 | 29.321,0 |
| Forderungen an Kunden | 101.215,8 | 60.839,5 | 75.555,6 | 24.361,3 |
| Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere |
27.334,9 | 167.827,9 | 29.153,7 | 4.390,9 |
| Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere |
45.496,5 | 5.969,1 | 29.775,2 | 0,0 |
| Handelsbestand | 0,0 | 4.660,9 | 137,3 | 315.906,8 |
| Beteiligungen | 668,2 | 668,2 | 668,2 | 547,6 |
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 2.425,0 | 2.775,0 | 2.775,0 | 2.775,0 |
| Immaterielle Anlagewerte | 158,7 | 267,6 | 213,0 | 362,4 |
| Sachanlagen | 142,0 | 238,5 | 169,6 | 284,0 |
| Sonstige Vermögensgegenstände | 2.630,8 | 1.071,6 | 1.399,0 | 3.680,9 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 183,8 | 203,4 | 42,0 | 203,2 |
| Aktive latente Steuern | 1.904,8 | 1.668,7 | 2.297,5 | 2.297,5 |
| Summe Aktiva | 699.816,5 | 634.121,8 | 613.894,5 | 601.215,0 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 4.363,1 | 971,5 | 1.237,3 | 576,0 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | 666.661,9 | 601.449,0 | 589.684,4 | 587.715,1 |
| Handelsbestand | 291,3 | 907,0 | 0,0 | 926,3 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 752,2 | 906,4 | 921,7 | 1.922,8 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 477,7 | 742,2 | 590,3 | 790,4 |
| Rückstellungen | 3.735,7 | 7.430,9 | 2.882,8 | 1.884,7 |
| Instrumente des zusätzlichen aufsichtsrechtlichen Kernkapitals |
5.000,0 | 5.000,0 | 5.000,0 | 5.000,0 |
| Zur Durchführung der beschlossenen Kapitalerhöhung geleistete Einlage |
4.738,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Gezeichnetes Kapital | 2.922,6 | 2.922,6 | 2.922,6 | 1.948,4 |
| Kapitalrücklage | 30.607,4 | 30.607,4 | 30.607,4 | 18.917,2 |
| Gewinnrücklagen | 18,4 | 18,4 | 18,4 | 18,4* |
| Bilanzverlust / Verlustvortrag | -19.970,3 | -18.484,3 | -19.970,3 | -18.484,3 |
| Jahresüberschuss | 218,7 | 1.650,9 | ||
| Summe Passiva | 699.816,5 | 634.121,8 | 613.894,5 | 601.215,0 |
| Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen |
658,7 | 1.687,2 | 1.120,5 | 0,0 |
* In der Bilanz zum 31. Dezember 2015 ist dieser Betrag unter der Position "Rücklagen" ausgewiesen.
| Erhebliche Änderung der Finanzlage oder des Betriebsergebnisses in oder nach den abgedeckten Zeiträumen |
Erhebliche Änderungen der Finanzlage oder des Betriebsergebnisses in den Zeiträumen 2015, 2016 und 1. Halbjahr 2017: Die Zinserträge konnten während des maßgeblichen Zeitraums trotz des anhaltend schwachen Zinsniveaus kontinuierlich gesteigert werden, was maßgeblich auf ein gestiegenes Volumen von hauptsächlich an institutionelle Kunden ausgereichte Darlehen zurückzuführen ist. |
|---|---|
| Der signifikante Rückgang des Nettoergebnisses des Handelsbestands im 1. Halbjahr 2017 ist auf die strategische Entscheidung, den Geschäftsbereich Capital Markets Brokerage in 2016 einzustellen und den Eigenhandel somit zu beenden, zurückzuführen. |
|
| Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen konnten während des maßgeblichen Zeitraums kontinuierlich gesenkt werden. Ursächlich hierfür waren insbesondere der Rückgang bei den Personalkosten, den Prüfungs und Beratungskosten und den gesunkenen Vertriebskosten im Commercial Banking. |
|
| Im Geschäftsjahr 2016 sind außerordentliche Erträge in Höhe von TEUR 1.668 angefallen. Hierin sind TEUR 851 aus einem gewonnen Rechtsstreit und einem gerichtlichen Vergleich sowie weitere TEUR 789 aus Ansprüchen gegenüber einem Kunden aus Vorjahren enthalten. |
|
| Die außerordentlichen Aufwendungen im Geschäftsjahr 2015 in Höhe von TEUR 7.407 sind maßgeblich auf Abfindungszahlungen an ehemalige Mitglieder des Vorstands und Mitarbeiter (insgesamt TEUR 4.160) zurückzuführen. Weitere TEUR 1.175 resultieren aus dem Wegfall von Verrechnungsansprüchen gegenüber Nachweisvermittlern aufgrund der Schließung des Geschäftsbereichs Capital Markets Brokerage und TEUR 1.846 aus einer Fehlerkorrektur der Vorjahre. Im Geschäftsjahr 2016 waren außerordentliche Aufwendungen in Höhe von insgesamt TEUR 606, davon TEUR 293 aus Restrukturierungsaufwendungen für die Schließung des Bereichs Capital Markets Brokerage und TEUR 313 aus einem an die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken zu entrichtenden Einmalbetrag. |
|
| Seit dem 30. Juni 2017 sind folgende erhebliche Änderungen der Finanzlage oder des Betriebsergebnisses der Varengold Bank AG eingetreten: |
|
| In der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 23. August 2017 hat der Vorschlag der Verwaltung hinsichtlich der Aufhebung des noch in Höhe von EUR 243.546,00 bestehenden Genehmigten Kapitals 2016 und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals 2017 in Höhe von EUR 2.070.141,00 keine Mehrheit gefunden, so dass die Gesellschaft derzeit lediglich über ein Genehmigtes Kapital 2016 in Höhe von EUR 243.546,00 verfügt. |
| B.8 | Ausgewählte wesentliche Pro-forma Finanzinformationen |
Entfällt, da keine Pro-forma-Finanz informationen existieren. |
||
|---|---|---|---|---|
| B.9 | Gewinnprognosen oder -schätzungen |
Die Varengold Bank AG hat im Rahmen des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2016 im geprüften Lagebericht unter dem Gliederungspunkt "C3 Chancenbericht" eine Gewinnprognose für das Geschäftsjahr 2017 abgegeben. Diese Gewinnprognose wurde zum Stichtag 30. März 2017 aufgestellt. Aufgrund der geschäftlichen Entwicklung und der damit einhergehenden Überholung der Gewinnprognose hat sich die Gesellschaft entschieden, eine aktualisierte Gewinnprognose zum Stichtag 19. Oktober 2017 zu erstellen. Diese zeigt eine unveränderte Ergebnisspanne vor Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von TEUR 200 bis TEUR 700. Diese Gewinnprognose wurde von NPP Niethammer, Posewang & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft geprüft. Die Bescheinigung dieser Prüfung ist in diesem Prospekt im Anschluss an die Erläuterungen zur Gewinnprognose wiedergegeben. |
||
| B.10 | Beschränkungen in Bestätigungsvermerken |
Entfällt, da keine Beschränkungen in den Bestätigungsvermerken bestehen. |
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| B.11 | Erläuterung bei nicht ausreichendem Geschäftskapital |
Die Varengold Bank AG verfügt zum Zeitpunkt des Datums dieses Prospekts über ausreichendes Geschäftskapital, um den gegenwärtigen, für die kommenden zwölf Monate absehbaren Geschäftsbedarf zu decken. |
||
| Abschnitt C - Wertpapiere |
||||
| C.1 | Beschreibung von Art und Gattung der angebotenen Wertpapiere einschließlich jeder Wertpapierkennung |
Gegenstand des Angebots sind 2.070.141 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie der Varengold Bank AG aus der am 23. August 2017 von der Hauptversammlung beschlossenen Kapitalerhöhung gegen Bareinlage mit Bezugsrecht der Aktionäre ("Barkapitalerhöhung") und mit Gewinnberechtigung ab dem 1. Januar 2018 ("Neue Aktien"). Die ISIN (International Security Identification Number) der Neuen Aktien lautet DE000A2GSUS3, die WKN (Wertpapierkennnummer) A2G SUS. Die Neuen Aktien werden in einer oder mehreren Globalurkunden ohne Gewinnanteilschein verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt, hinterlegt werden. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihres Anteils ist satzungsgemäß ausgeschlossen. |
||
| C.2 | Währung der Wertpapieremission |
Die Neuen Aktien werden in Euro angeboten. | ||
| C.3 | Zahl und Nennwert der ausgegebenen und voll eingezahlten Aktien; Nennwert pro Aktie bzw. Angabe, dass die Aktien keinen Nennwert haben |
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt derzeit EUR 4.140.282,00 und ist in 4.140.282 auf den Inhaber lautende Stammaktien in Form von nennwertlosen Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 eingeteilt. Sämtliche Aktien sind voll eingezahlt. |
| C.4 | Beschreibung der mit den Aktien verbundenen Rechte |
Dividendenrechte und Gewinnberechtigung |
|---|---|---|
| Die Neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2018 gewinnberechtigt. |
||
| Über die Gewinnverwendung beschließt die Hauptver sammlung. Vor dem Beschluss der Hauptversammlung besteht ein Anspruch gegen die Gesellschaft auf Herbeiführung des Gewinnverwendungsbeschlusses. |
||
| Der Anspruch auf Auszahlung der Dividende entsteht mit dem Wirksamwerden des Gewinnverwendungsbeschlusses. Es gibt weder Dividendenbeschränkungen noch ein besonderes Verfahren für gebietsfremde Wertpapierinhaber. |
||
| Die ordentliche Hauptversammlung legt in dem Gewinn verwendungsbeschluss auch die Höhe des Dividenden anspruchs fest. Da Dividenden nur aus dem Bilanzgewinn gezahlt werden dürfen, stellt der in dem nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellten Jahres abschluss ausgewiesene Bilanzgewinn den maximal aus schüttbaren Betrag dar. Die Aktionäre haben Anspruch auf den Bilanzgewinn, soweit er nicht nach Gesetz oder Satzung, durch Hauptversammlungsbeschluss oder als zusätzlicher Aufwand aufgrund des Gewinnverwendungsbeschlusses von der Verteilung an die Aktionäre ausgeschlossen ist. Aufgrund aktiver latenter Steuern besteht bei der Varengold Bank AG zum 31. Dezember 2016 eine Ausschüttungssperre gemäß § 268 Abs. 8 HGB in Höhe von TEUR 2.297. Der auf die einzelnen Aktien entfallende Betrag ergibt sich aus der Division des insgesamt gemäß dem von der Haupt versammlung gefassten Gewinnverwendungsbeschluss auszuschüttenden Betrages durch die Anzahl der im Zeitpunkt des Dividendenbeschlusses gewinnberechtigten Aktien. |
||
| Stimmrechte Jede Neue Aktie gewährt in der Hauptversammlung der Gesellschaft eine Stimme. |
||
| Bezugsrechte | ||
| Jedem Aktionär der Varengold Bank AG steht grundsätzlich ein gesetzliches Bezugsrecht zu, das besagt, dass ihm bei Kapitalerhöhungen auf sein Verlangen ein seinem Anteil an dem bisherigen Grundkapital entsprechender Teil der neuen Aktien zugeteilt werden muss. Das gesetzliche Bezugsrecht erstreckt sich auch auf neu auszugebende Wandel schuldverschreibungen, Optionsanleihen, Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen. Bezugsrechte sind frei übertragbar. |
||
| Anteil am Liquidationsüberschuss | ||
| Die Gesellschaft kann, ausgenommen im Insolvenzfall, durch einen Beschluss der Hauptversammlung aufgelöst werden, der einer Mehrheit von mindestens drei Viertel des bei Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals bedarf. Das nach Berichtigung der Verbindlichkeiten verbleibende Vermögen der Gesellschaft (Liquidationsüberschuss) wird an die Aktionäre nach dem Verhältnis ihrer Beteiligung am Grundkapital, also entsprechend der Stückzahl ihrer Aktien, verteilt. Vorzugsaktien an der Gesellschaft bestehen nicht. |
| Nachschusspflicht Eine Nachschusspflicht besteht nicht. |
|||
|---|---|---|---|
| C.5 | Beschreibung aller etwaigen Beschränkung für die freie Übertragbar keit der Aktien |
Die Neuen Aktien der Varengold Bank AG unterliegen keinen Veräußerungsbeschränkungen und sind frei übertragbar. |
|
| C.6 | Angabe, ob für die angebotenen Wertpapiere die Zulassung zum |
Entfällt. Die Neuen Aktien sind weder Gegenstand eines Antrags auf Zulassung zum Handel in einem regulierten Markt, noch |
|
| Handel an einem geregelten Markt beantragt wurde bzw. werden soll und Nennung aller geregelten Märkte, an denen die Wertpapiere gehandelt werden oder werden sollen. |
sollen die Neuen Aktien in sonstigen gleichwertigen Märkten vertrieben werden. Sämtliche Neuen Aktien sollen in das Börsensegment Basic Board im Open Market an der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen werden. Ein entsprechender Antrag auf Einbeziehung wird voraussichtlich am 9. Februar 2018 gestellt. Die Einbeziehung der Neuen Aktien unter der ISIN DE000A2GSUS3 / WKN A2GSUS ist am oder um den 13. Februar 2018 vorgesehen. |
||
| Sofern nach Ende des Bezugsangebots am 13. Dezember 2017 (24.00 Uhr) aber noch vor dem 26. Januar 2018 (12.00 Uhr) sämtliche Neuen Aktien im Rahmen des Bezugsangebots und gegebenenfalls der Privatplatzierung gezeichnet worden sind, werden die Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister und dementsprechend auch die Einbeziehung der Neuen Aktien in das Börsensegment Basic Board im Open Market an der Frankfurter Wertpapierbörse bereits zu einem entsprechend früheren Zeitpunkt erfolgen. |
|||
| Die Gleichstellung der ISIN/WKN der Neuen Aktien mit der ISIN DE0005479307 / WKN 547930 der bestehenden Aktien erfolgt frühestens nach der ordentlichen Hauptversammlung der Varengold Bank AG über das Geschäftsjahr 2017. |
|||
| C.7 | Beschreibung der Dividendenpolitik |
Mangels Bilanzgewinn hat es für die Geschäftsjahre 2015 und 2016 keinen Gewinnverwendungsbeschluss der ordentlichen Hauptversammlung gegeben. |
|
| Die Festlegung und Ausschüttung künftiger Dividenden wird gemeinsam von Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft vorgeschlagen und von der Hauptversammlung beschlossen. Bei zukünftigen Gewinnen plant die Gesellschaft, die Erträge grundsätzlich zunächst zu thesaurieren und zur Finanzierung des Wachstums und des weiteren Geschäftsaufbaus zu verwenden und im Übrigen eine Dividende an die Aktionäre auszuschütten. Bestimmende Faktoren werden insbesondere die Finanzlage, der Kapitalbedarf, die Geschäftsaussichten sowie die allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Gesellschaft sein. |
|||
| Abschnitt D - Risiken |
|||
| D.1 | Zentrale Angaben zu den zentralen Risiken, die der Emittenten oder ihrer Branche eigen sind |
Unternehmensbezogene Risiken Die Gesellschaft ist Adressenausfallrisiken, d.h., dem Risiko von Verlusten oder entgangenen Gewinnen aufgrund des wirtschaftlichen Ausfalles von Geschäftspartnern und Kunden, ausgesetzt. |
|
| Die Gesellschaft ist Marktpreisrisiken, d.h. dem Risiko einer negativen Wertänderung von Positionen im Anlage und Handelsbuch der Gesellschaft, ausgesetzt. Zudem |
| unterliegt die Gesellschaft Wechselkursrisiken. |
|---|
| Die Gesellschaft unterliegt einem Liquiditätsrisiko, d.h. dem Risiko, dass sie ihren gegenwärtigen und zukünftigen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht fristgerecht nachkommen kann. |
| Es besteht das Risiko des Entzugs, der Einschränkung und/oder der Nichterteilung von für die Geschäftstätigkeit der Varengold-Gruppe grundlegenden Erlaubnissen und/oder Lizenzen. |
| Es besteht das Risiko, dass die Gesellschaft die Anforderungen an die bankaufsichtlichen Eigenmittel nicht einhalten kann. |
| Es bestehen Risiken im Zusammenhang mit Untersuchungen hinsichtlich sogenannter Cum/Ex Geschäfte |
| Es besteht das Risiko, dass sich das regulatorische Umfeld für die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft oder für bestimmte Anlageprodukte weiter verschärft und/oder sich die aufsichtsrechtliche Verwaltungspraxis der BaFin ändert. Hierdurch können der Gesellschaft weitere Pflichten auferlegt werden, ein erhöhter administrativer Aufwand entstehen und/oder Anlageprodukte unattraktiv oder unrentabel werden. |
| Es bestehen Risiken im Zusammenhang mit sogenannten Cum/Cum-Geschäften. |
| Es bestehen Risiken im Zusammenhang mit Unter nehmensakquisitionen und Beteiligungen an anderen Unternehmen. |
| Der Erfolg und die Entwicklung der Varengold Bank AG sind von Schlüsselpersonen abhängig. |
| Es bestehen Konzentrationsrisiken bei einzelnen Engagements des Commercial Banking. |
| Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft ist in erheblichem Maß von der Nutzung der Kernbankensoftware EFDIS.CIFRA abhängig. |
| Die Gesellschaft könnte Risiken im Zusammenhang mit Störungen und/oder dem Ausfall der EDV- und Internet Systeme oder Software-Fehlern ausgesetzt sein. Die zum Datenschutz und zur Sicherung der Vertraulichkeit von Daten ergriffenen Maßnahmen könnten sich als unzureichend erweisen. |
| Es bestehen Risiken im Zusammenhang mit Darlehen an verbundenen Unternehmen. |
| Das interne Risikomanagement- und Controllingsystem der Varengold Bank AG könnte nicht ausreichend sein. |
| Es besteht das Risiko von Verlusten oder Schäden infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Systemen oder Prozessen, infolge von Fehlern von Mitarbeitern oder von Fehlern in standardmäßig verwendeten Dokumenten oder infolge des Eintretens von externen Ereignissen. |
| Die Varengold Bank AG könnte nicht in der Lage sein, ausreichend qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen. |
| Die Strategie der Gesellschaft könnte sich als nicht |
| erfolgreich herausstellen. Es bestehen zudem Risiken im Hinblick auf die Geschäftstätigkeit in Asien. |
||
|---|---|---|
| | Möglicherweise gelingt es der Gesellschaft nicht, die mit der Erweiterung des Geschäftsbetriebs und dem Wachstum einhergehenden personellen und organisatorischen Anforderungen zu erfüllen. |
|
| | Die von der Gesellschaft angestrebte Ertragsentwicklung könnte sich verzögern bzw. nicht in der erwarteten Höhe realisierbar sein. Die für das zukünftige Wachstum, d.h. Unterlegung der zukünftigen Aktivitäten, erforderlichen Eigenmittel könnten fehlen und das Wachstum dadurch gehemmt werden. |
|
| | Die Liquidität, Geschäftsaktivitäten und Profitabilität der Varengold Bank AG können nachteilig betroffen werden, sollte sie keinen Zugang zu Fremdkapitalmärkten haben oder in Zeiten marktweiter oder firmenspezifischer Liquiditätsengpässe keine Vermögenswerte veräußern können. |
|
| | Eine Beschädigung der Reputation der Gesellschaft kann zu einem Verlust von Kunden bzw. zu einem erhöhten Aufwand bei der Neukundengewinnung führen. |
|
| | Bei einer erneuten Verschärfung der europäischen Schuldenkrise könnten Abschreibungen auf Investments in Staatsanleihen europäischer oder anderer Länder erforderlich sein. |
|
| | Es besteht das Risiko von kriminellen Handlungen von Mitarbeitern und/oder Kunden zu Lasten der Gesellschaft. |
|
| | Es bestehen Risiken im Zusammenhang mit der Auslagerung von Aufgaben (Outsourcing), da die Gesellschaft weiterhin für eine ordnungsgemäße Erfüllung der ausgelagerten Pflichten einzustehen hat. |
|
| | Gegen die Gesellschaft könnten Schadensersatz ansprüche wegen fehlerhafter Risikoklassen-Zuordnung eines Kunden oder einer Falschberatung geltend gemacht werden. |
|
| | Die Gesellschaft könnte Risiken im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten, Gerichts- und Verwaltungsverfahren ausgesetzt sein. |
|
| | Es bestehen Risiken im Zusammenhang mit Geldwäsche. | |
| | Die steuerlichen Verlustvorträge können möglicherweise nicht oder nicht in voller Höhe genutzt werden. |
|
| | Die Gesellschaft könnte steuerlichen sowie sozialversicherungsrechtlichen Risiken ausgesetzt sein. |
|
| | Die Gesellschaft könnte Risiken im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit bzw. Geschäftspraktiken ihrer Geschäftspartner bzw. Kunden bzw. anderer Stakeholder ausgesetzt sein, insbesondere bei bestehenden personellen und/oder wirtschaftlichen Verflechtungen. |
|
| | Die Gesellschaft könnte Risiken im Zusammenhang mit ihrer Aktionärsstruktur und daraus möglicherweise resultierenden Interessenkonflikten ausgesetzt sein. |
|
| | Die Gesellschaft könnte Risiken aus unzureichendem oder nicht zu angemessenen Konditionen verfügbarem Versicherungsschutz ausgesetzt sein. |
| Branchenbezogene Risiken | ||
|---|---|---|
| Die Varengold Bank AG agiert in einem wettbewerbsintensiven Marktumfeld. Zunehmender Wettbewerb könnte für die Varengold Bank AG zu niedrigeren Margen und/oder zu einem Verlust von Kunden und Marktanteilen führen. |
||
| Es besteht das Risiko von Sonderbeiträgen an die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken. |
||
| Durch das anhaltend niedrige Zinsniveau geht den Banken eine wichtige Ertragsquelle verloren. |
||
| Geopolitische Risiken sowie die Entwicklung der Weltwirtschaft und der globalen Finanzmärkte können das wirtschaftliche Umfeld und die Geschäftstätigkeit der Varengold-Gruppe negativ beeinflussen. |
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| D.3 | Zentrale Angaben zu den zentralen Risiken, die den Wertpapieren eigen sind |
Die Lieferung der Neuen Aktien aus dem Bezugsangebot erfolgt voraussichtlich erst in der siebten Kalenderwoche 2018; vorher können die Neuen Aktien nicht gehandelt werden. Für den Zeitraum zwischen Zeichnung und Lieferung der Neuen Aktien tragen die Zeichner das Risiko einer negativen Wertentwicklung der Varengold Aktie. |
| Es besteht keine Gewähr dafür, dass ein aktiver Handel für die Aktien der Gesellschaft an einer Börse besteht oder auf Dauer bestehen bleibt. Die Neuen Aktien könnten aufgrund fehlender Liquidität nur schwer oder nur zu niedrigen Preisen an Dritte veräußerbar sein. |
||
| Für die Aktionäre besteht das Risiko einer künftigen Verwässerung ihrer Beteiligung an der Gesellschaft. |
||
| Es bestehen Kursrisiken aufgrund künftiger Aktien verkäufe. |
||
| Es bestehen Risiken im Zusammenhang mit der Volatilität des Aktienkurses. |
||
| Die Bezugsrechte sind nicht an einer Börse handelbar, so dass eine Veräußerung von nicht ausgeübten Bezugsrechten nur schwer möglich sein wird. |
||
| Die Gesellschaft hat in den letzten Jahren keine Dividenden auf ihre Aktien ausgeschüttet und wird dies möglicherweise auch in absehbarer Zeit nicht tun. Die Erzielung jeglicher Anlagerendite durch die Aktionäre kann daher primär von der Wertsteigerung ihrer Aktien abhängen. |
||
| Ein zukünftiger Bilanzgewinn könnte aufgrund einer Ausschüttungssperre teilweise nicht für eine Ausschüttung an die Aktionäre zur Verfügung stehen. |
||
| Dividendenzahlungen könnten aus regulatorischen Gründen entfallen oder ausgeschlossen werden oder aufgrund von Ausschüttungen auf bestimmte regulatorische Eigenmittelinstrumente geschmälert werden oder entfallen. |
||
| Da auf die Varengold Bank AG wichtige Anlegerschutzbestimmungen nicht anwendbar sind, besteht hinsichtlich einer Anlage in Aktien der Varengold Bank AG ein erhöhtes Risiko. Insbesondere ist ein Delisting aus dem Open Market, Basic Board, ohne |
| Zustimmungsbeschluss der Hauptversammlung und Abfindungsangebot an die Aktionäre möglich. |
||
|---|---|---|
| Es bestehen Kursrisiken aufgrund von Analysten einschätzungen und sonstigen in Internetforen, Börsenbriefen oder sonstigen Medien geäußerten Meinungen. |
||
| Sollte das Angebot abgebrochen oder nicht durchgeführt werden, könnten Anleger Verluste erleiden. |
||
| Abschnitt E - Angebot |
||
| E.1 | Gesamtnettoerlöse und geschätzte Gesamtkosten der Emission/des Angebots |
Der Nettoemissionserlös aus der Platzierung der Neuen Aktien (Bruttoemissionserlös abzüglich der von der Gesellschaft zu tragenden Kosten) steht der Gesellschaft zu. Die Kosten des öffentlichen Angebots belaufen sich bei vollständiger Platzierung der Neuen Aktien voraussichtlich auf insgesamt ca. TEUR 160. |
| Der Bruttoemissionserlös hängt von der Anzahl der bezogenen Neuen Aktien ab. Unter der Annahme einer vollständigen Platzierung aller Neuen Aktien beläuft sich der Bruttoemissionserlös auf EUR 5,8 Mio Bei geschätzten Angebotskosten in Höhe von TEUR 160 würde der Gesellschaft bei Platzierung sämtlicher Neuen Aktien dementsprechend ein Nettoemissionserlös in Höhe von EUR 5,64 Mio. zufließen. |
||
| E.2a | Gründe für das Angebot, Zweckbestimmung der Erlöse, geschätzte Nettoerlöse |
Die Gesellschaft unterliegt hinsichtlich ihrer Geschäftstätigkeit aufsichtsrechtlichen Anforderungen im Hinblick auf die Eigenmittelausstattung zum Zwecke der Solvabilität. Die Gesellschaft geht davon aus, dass sowohl aufgrund der entsprechend der regulatorischen Bestimmungen steigenden Kapitalerhaltungspuffer als auch zur Unterlegung der geplanten Ausweitung des Geschäftsvolumens und der damit einhergehenden Risiken zusätzliche Eigenmittel erforderlich sein werden. Zudem werden sich die Vorschriften für die Ermittlung der Eigenmittel in den kommenden Jahren aufgrund des Auslaufens von Übergangsbestimmungen sukzessive verschärfen. Um die Anforderungen an die bankaufsichtlichen Eigenmittel auch zukünftig, insbesondere im Hinblick auf die geplante Ausweitung des Geschäftsvolumens, erfüllen zu können, soll das Kernkapital der Gesellschaft erhöht werden. Dementsprechend beabsichtigt die Gesellschaft, den Nettoemissionserlös zur Stärkung ihrer Eigenkapitalbasis zu verwenden. |
| E.3 | Beschreibung der Angebotskonditionen |
Bezugsverhältnis Die Neuen Aktien werden den Aktionären der Gesellschaft mit einem Bezugsverhältnis von 2:1 angeboten, so dass zwei (2) alte Aktien zum Bezug von einer (1) Neuen Aktie berechtigen ("Bezugsverhältnis"). Das gesetzliche Bezugsrecht wird den Aktionären dabei in der Weise eingeräumt, dass die Neuen Aktien von der Small & Mid Cap Investmentbank AG, Barer Straße 7, 80333 München ("SMC Investmentbank AG") zum geringsten Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Neuer Aktien gezeichnet und mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären im Bezugsverhältnis zum Bezugspreis anzubieten und den Mehrerlös an die Gesellschaft abzuführen (mittelbares Bezugsrecht). |
| Bezugspreis | |
|---|---|
| Der Bezugspreis beträgt EUR 2.80 je Neuer Aktie. | |
| Mindest- und/oder Höchstbetrag der Zeichnung | |
| Ein Mindestbetrag im Hinblick auf die Ausübung des Bezugsrechts besteht nicht. Der Aktionär hat nur das Recht, entsprechend dem Bezugsverhältnis von 2:1 für zwei (2) alte Aktien eine (1) Neue Aktie zu erwerben. Dies stellt den Höchstbetrag dessen dar, auf den der Aktionär einen Anspruch im Rahmen dieses Angebots hat. |
|
| Bedingungen des Angebots | |
| Das Angebot steht unter der Bedingung, dass mindestens 300.000 Neue Aktien gezeichnet werden und die Durchführung der Kapitalerhöhung spätestens bis zum 23. Februar 2018 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen wird. |
|
| Kein Bezugsrechtshandel | |
| Ein Antrag auf Handel der Bezugsrechte an einer Wertpapierbörse wird weder von der Varengold Bank AG noch von der Small & Mid Cap Investmentbank AG gestellt. Ein börslicher Bezugsrechtshandel für die Bezugsrechte findet nicht statt. Ein Zu- oder Verkauf von Bezugsrechten über die Börse ist daher nicht möglich. Die Bezugsrechte sind jedoch nach den Bestimmungen des deutschen Rechts übertragbar. Allerdings werden weder die Small & Mid Cap Investmentbank AG noch die Varengold Bank AG den An und/oder Verkauf von Bezugsrechten vermitteln. Nicht ausgeübte Bezugsrechte verfallen wertlos. |
|
| Angebotsfrist und Zeichnung | |
| Das Bezugsangebot wird voraussichtlich am 24. November 2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Die Bezugsfrist beginnt voraussichtlich am 29. November 2017 und läuft bis zum 13. Dezember 2017 (24.00 Uhr). Die Bezugsrechte werden unter der ISIN DE000A2GSUT1 / WKN A2GSUT geführt. Die Clearstream Banking AG, Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, bucht die Bezugsrechte am 29. November 2017 mit Record Tag 28. November 2017 bei den betreffenden depotführenden Kreditinstituten ein. Diese werden die Bezugsrechte, die auf die alten Aktien der Varengold Bank AG (ISIN DE0005479307) entfallen, am gleichen Tag den Depots der Aktionäre gutschreiben. Vom 27. November 2017 an (ex Tag) sind die Bezugsrechte (ISIN DE000A2GSUT1) von den Aktienbeständen im Umfang des gemäß Bezugsangebot bestehenden Bezugsrechts abgetrennt, und die bestehenden Aktien werden "ex Bezugsrecht" notiert. Die Varengold Bank AG hat die SMC Investmentbank AG als Bezugsstelle beauftragt. |
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| Die Ausübung der Bezugsrechte erfolgt durch Einreichung der Bezugserklärung, die den Aktionären der Gesellschaft von den Depotbanken übersandt wird, über ihre Depotbank bei der Bezugsstelle. Als Bezugsrechtsnachweis für die Neuen Aktien gelten die Bezugsrechte. |
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| Aktienübernahme | |
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| Die Varengold Bank AG hat mit der SMC Investmentbank AG am 2. August 2017 in Bezug auf die banktechnische Durchführung des Bezugsangebots im Wege des mittelbaren Bezugsrechts einen Vertrag ("Übernahmevertrag") abgeschlossen. Die SMC Investmentbank AG hat sich in dem Übernahmevertrag gegenüber der Gesellschaft dazu verpflichtet, das Angebot der Gesellschaft im Wege des mittelbaren Bezugsrechts banktechnisch abzuwickeln und, soweit Neue Aktien im Rahmen des Bezugsangebots bezogen werden und der hierfür zu zahlende Bezugspreis auf dem Kapitalerhöhungssonderkonto der SMC Investmentbank AG gutgeschrieben wurde, zum geringsten Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Neuer Aktie im eigenen Namen auf Rechnung der Aktionäre zu zeichnen und zu übernehmen und nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung an die Aktionäre zu liefern. Die SMC Investmentbank AG wird für die banktechnische Begleitung der Barkapitalerhöhung eine feste Vergütung erhalten. Die Gesellschaft hat sich in dem Übernahmevertrag verpflichtet, die SMC Investmentbank AG von bestimmten, sich im Zusammenhang mit dem Angebot möglicherweise ergebenden Haftungsverpflichtungen im Innenverhältnis freizustellen. |
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| Widerruf / Aussetzung des Angebots | |
| Der Übernahmevertrag kann sowohl von der Gesellschaft als auch von der SMC Investmentbank AG jederzeit aus wichtigem Grund gekündigt werden. Zu den wichtigen Gründen zählen insbesondere die Nichterfüllung vereinbarter Pflichten, eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage oder eine grundlegende Änderung der Verhältnisse am Kapitalmarkt aufgrund außergewöhnlicher, unabwendbarer Ereignisse wirtschaftlicher und/oder politischer Art oder infolge staatlicher Maßnahmen, wodurch die Durchführung der Kapitalerhöhung gefährdet oder nicht mehr zumutbar erscheint. |
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| Die Gesellschaft behält sich vor, das Bezugsangebot bei Vorliegen bestimmter Umstände, wozu insbesondere auch eine Kündigung des Übernahmevertrages durch die SMC Investmentbank AG gehört, jederzeit, auch noch nach Ablauf der Bezugsfrist und bis zur Lieferung der Neuen Aktien, abzubrechen. Ein Abbruch gilt auch hinsichtlich bereits ausgeübter Bezugsrechte. Ein Widerruf nach Einbeziehung der Neuen Aktien in den Open Market, Börsensegment Basic Board, der Frankfurter Wertpapierbörse ist nicht möglich. |
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| Möglichkeit zur Reduzierung der Zeichnungen | |
| Bis zum Ablauf der Bezugsfrist können Aktionäre ihre Bezugserklärung bezüglich der Neuen Aktien reduzieren, sofern dies die jeweilige Depotbank ermöglicht. In diesem Fall werden ggf. bereits geleistete Zahlungen des Bezugspreises von der Bezugsstelle über die jeweilige Depotbank zurück überwiesen. |
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| Rücknahme der Bezugsausübung | |
| Die Rücknahme einer bereits abgegebenen Bezugserklärung ist, sofern dies die jeweilige Depotbank ermöglicht, bis zum Ablauf der Bezugsfrist möglich. |
| Verwertung nicht bezogener Neuer Aktien (Privatplatzierung) Nicht von den Aktionären aufgrund des Bezugsrechts innerhalb der Bezugsfrist bezogene Neue Aktien können ausgewählten Anlegern vom Vorstand, auch parallel zum Bezugsaufruf, gegebenenfalls unter Einschaltung von einem oder mehreren Kreditinstituten beziehungsweise Finanzdienstleistungsinstituten im Rahmen einer Privatplatzierung (nicht öffentliches Angebot) zu dem festgesetzten Bezugspreis zur Zeichnung und Übernahme angeboten werden. Die Privatplatzierung endet voraussichtlich am 26. Januar 2018 (12.00 Uhr). |
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| Veröffentlichung der Ergebnisse des Angebots | |
| Das Ergebnis der Barkapitalerhöhung (Bezugsangebot und Privatplatzierung) wird voraussichtlich am 26. Januar 2018 von der Gesellschaft auf der Internetseite unter www.varengold.de ( Über uns Investor Relations Kapitalerhöhung) bekannt gegeben. |
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| Lieferung der Neuen Aktien | |
| Die Eintragung der Durchführung der Barkapitalerhöhung in das Handelsregister wird voraussichtlich bis zum 7. Februar 2018 erfolgen. |
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| Es wird davon ausgegangen, dass die in Zusammenhang mit dem Angebot erworbenen Neuen Aktien voraussichtlich ab dem 13. Februar 2018 an die Aktionäre geliefert werden. Aufgrund der unterschiedlichen Dividendenberechtigung werden die Neuen Aktien bis zur Gattungsgleichstellung unter der separaten ISIN DE000A2GSUS3 eingebucht. |
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| Sofern nach Ende des Bezugsangebots am 13. Dezember 2017 (24.00 Uhr) aber noch vor dem 26. Januar 2018 (12.00 Uhr) sämtliche Neuen Aktien im Rahmen des Bezugsangebots und gegebenenfalls der Privatplatzierung gezeichnet worden sind, werden die Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister damit auch die Lieferung der im Rahmen des Bezugsangebots gezeichneten Neuen Aktien unter der separaten ISIN bereits zu einem entsprechend früheren Zeitpunkt erfolgen. |
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| Angebotsbeschränkungen | |
| Die Neuen Aktien werden nur in der Bundesrepublik Deutschland öffentlich angeboten. Ein öffentliches Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere in den Vereinigten Staaten von Amerika, Japan, Kanada und Australien, findet nicht statt. Die Neuen Aktien sind und werden weder nach den Vorschriften des U.S. Securities Act of 1933 in der jeweils gültigen Fassung ("Securities Act") noch bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika, registriert. Die Neuen Aktien dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika weder angeboten noch ausgeübt, verkauft oder direkt oder indirekt dorthin geliefert werden, außer auf Grund einer Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des Securities Act und der Wertpapiergesetze der jeweiligen Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika. |
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| Insbesondere stellt dieser Prospekt weder ein öffentliches Angebot noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf der Neuen Aktien in den Vereinigten Staaten von Amerika dar und darf daher auch dort nicht verteilt werden. |
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| E.4 | Interessen und Interessenkonflikte bezüglich des Angebots |
Die Small & Mid Cap Investmentbank AG, Barer Straße 7, 80333 München steht im Zusammenhang mit der banktechnischen Abwicklung des öffentlichen Angebots in einem vertraglichen Verhältnis mit der Varengold Bank AG. Die Small & Mid Cap Investmentbank AG erhält für ihre Tätigkeiten eine marktübliche feste Vergütung. Interessenkonflikte bestehen insoweit nicht. Die Vorstandsmitglieder Dr. Bernhard Fuhrmann und Frank Otten haben als Aktionäre ein Interesse an dem Angebot, da im Falle einer positiven Entwicklung der Emittentin aufgrund der im Rahmen des Angebots eingeworbenen Mittel eine Wertsteigerung ihrer Beteiligung an der Emittentin erfolgen würde. |
| E.5 | Personen/Unternehmen, die das Wertpapier zum Verkauf anbieten; Lock up-Vereinbarungen und Lock-up-Frist |
Es werden lediglich die 2.070.141 Neuen Aktien im Rahmen des öffentlichen Angebots durch die Varengold Bank AG angeboten. Lock-up-Vereinbarungen oder -Fristen hinsichtlich der Neuen Aktien bestehen nicht. |
| E.6 | Betrag und Prozentsatz der aus dem Angebot resultierenden unmittelbaren Verwässerung |
Das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Neuen Aktien gewährleistet, dass jeder Aktionär, sofern er sein Bezugsrecht ausübt, mindestens mit seinem ursprünglichen prozentualen Anteil am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt bleibt. Sofern ein Aktionär sein Bezugsrecht nicht innerhalb der Bezugsfrist ausübt und andere Aktionäre aber ihr Bezugsrecht ausüben, würde sich sein Anteil am Grundkapital der Gesellschaft verringern und somit eine Verwässerung eintreten. Durch die Verwässerung des Anteils am Grundkapital verringern sich auch in entsprechendem Umfang die mitgliedschaftlichen Verwaltungsrechte, insbesondere das Stimmrecht, und die mitgliedschaftlichen Vermögensrechte, insbesondere das Dividendenrecht. |
| Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt derzeit EUR 4.140.282,00, eingeteilt in ebenso viele Stückaktien. Die Gesellschaft hält derzeit keine eigenen Aktien. Unter der Annahme, dass sämtliche Neuen Aktien bezogen werden und die vollständige Durchführung der Barkapitalerhöhung um EUR 2.070.141,00 in das Handelsregister eingetragen wird, würde das Grundkapital der Gesellschaft EUR 6.210.423,00 betragen. Das alte Grundkapital in Höhe von EUR 4.140.282,00 würde damit nach Durchführung der Barkapitalerhöhung nur noch ca. 66,67% des neuen Grundkapitals ausmachen. Dementsprechend würde ein Aktionär, der sein Bezugsrecht nicht ausübt, nur noch mit ca. 66,67% seiner bisherigen Beteiligung am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt sein. Sein Anteil am Grundkapital würde sich folglich um ca. 33,33% verwässern. Der Nettobuchwert des Eigenkapitals (Bilanzsumme abzüglich Schulden) der Gesellschaft belief sich zum 30. Juni 2017 auf Grundlage der Rechnungslegung nach HGB auf EUR 13.796.721; das entspricht rd. EUR 4,72 pro Aktie, bezogen auf die 2.922.552 Stück zum 30. Juni 2017 ausgegebenen Aktien. |
| Unter Einbeziehung der im Juni 2017 durchführten, aber erst am 7. Juli 2017 eingetragenen Kapitalerhöhung in Höhe von EUR 1.217.730,00 erhöht sich der Nettobuchwert des Eigenkapitals um EUR 4.737.964 auf EUR 18.534.685; das entspricht rd. EUR 4,48 pro Aktie, bezogen auf 4.140.282 Stück ausgegebene Aktien. |
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| Unter der Annahme, dass alle 2.070.141 Neuen Aktien zum Bezugspreis von EUR 2,80 bezogen werden, würde der Gesellschaft bei geschätzten Kosten in Höhe von insgesamt TEUR 160 ein Nettoemissionserlös in Höhe von EUR 5.636.395 zufließen. |
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| Bei einem unterstellten der Gesellschaft zufließenden Nettoemissionserlös in Höhe von EUR 5.636.395 würde der Nettobuchwert des angepassten Eigenkapitals der Gesellschaft EUR 24.171.080 betragen; der Buchwert des angepassten Eigenkapitals der Gesellschaft pro Aktie, bezogen auf 6.210.423 Aktien, würde dementsprechend EUR 3,89 betragen. Daraus ergäbe sich eine Verminderung des Nettobuchwerts des bilanziellen Eigenkapitals um EUR 0,59 je Aktie bzw. um 13,17%. Der von einem Aktionär im Rahmen des Bezugsangebots gezahlte Bezugspreis von EUR 2,80 würde das angepasste bilanzielle Eigenkapital von EUR 3,89 je Aktie um EUR 1,09 oder 28,02% unterschreiten. |
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| E.7 | Schätzung der Ausgaben, die dem Anleger von der Emittentin oder vom Anbieter in Rechnung gestellt werden |
Die Depotbanken stellen für den Bezug der Neuen Aktien in der Regel die bankübliche Provision in Rechnung. Von Seiten der Varengold Bank AG werden dem Zeichner keine Kosten oder Steuern in Rechnung gestellt. |
Anleger sollten bei der Entscheidung über einen Kauf von Aktien der Varengold Bank AG alle nachfolgenden wesentlichen Risikofaktoren, verbunden mit den anderen in diesem Prospekt enthaltenen Informationen, sorgfältig berücksichtigen. Einige der in diesem Prospekt gemachten Angaben beziehen sich auf die Zukunft und enthalten Prognosen, die mit Risiken und Unsicherheiten behaftet sind. Dies gilt insbesondere in Bezug auf die Beschreibung der den Plänen und Zielen zugrunde liegenden Annahmen und in Bezug auf andere, in diesem Prospekt enthaltenen vorausschauenden Angaben. Diese Angaben, welche die gegenwärtigen Erwartungen des Vorstands der Gesellschaft widerspiegeln, werden durch eine Reihe von Faktoren beeinflusst, die zu erheblichen Abweichungen von den in den vorausschauenden Darstellungen beschriebenen Ergebnissen führen könnten. Einige der Faktoren, die zu solchen Ergebnissen führen könnten, werden im Rahmen der folgenden Risikofaktoren näher ausgeführt. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass es weitere Risiken gibt, die der Gesellschaft nicht bekannt sind oder die sie gegenwärtig nicht für wesentlich hält, deren Eintritt sich gegebenenfalls wesentlich nachteilig auf die Geschäfts-, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken könnte. Die Reihenfolge, in der die nachfolgenden Risiken aufgeführt werden, enthält keine Aussage über die Wahrscheinlichkeit ihres Eintritts. Da einige Risiken durchaus sachbereichsübergreifende Faktoren beinhalten, dürfen die Sachbereiche nicht isoliert, sondern nur in ihrer Gesamtheit betrachtet werden.
Die Varengold Bank AG ist einem Adressenausfallrisiko ausgesetzt, d.h. dem Risiko, dass eine Gegenpartei nicht bzw. nur eingeschränkt dazu in der Lage ist, ihren vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der Varengold Bank AG nachzukommen. Das Adressenausfallrisiko ist dabei für die Varengold Bank AG umfassend zu verstehen und bezieht sich sowohl auf das Risiko von Verlusten oder auch entgangenen Gewinnen aufgrund eines teilweisen oder vollständigen wirtschaftlichen Ausfalls einer Gegenpartei als auch auf Verlustgefahren, die auf Bonitätsänderungen der Gegenpartei zurückzuführen sind und damit den ökonomischen Wert einer Position mindern können. Gegenparteien sind in diesem Zusammenhang Kreditnehmer sowie Adressen, die in Zusammenhang mit Bilanzaktiva (insbesondere Forderungen an Kreditinstitute und Kunden), Beteiligungen oder Handelsgeschäften stehen. Zu den Risiken zählt insbesondere der teilweise oder vollständige Ausfall von vereinbarten Zahlungen, insbesondere Zins- und/oder Tilgungszahlungen, die von einem Schuldner der Gesellschaft an diese zu erbringen sind. Das Ausfallrisiko ist umso höher, je schlechter die Bonität des Vertragspartners der Gesellschaft ist. Das Adressenausfallrisiko umfasst neben dem Ausfall von Forderungen durch Bonitätsverschlechterung oder Insolvenz auch Kontrahenten- und Abwicklungsrisiken aus Handelsgeschäften. Dazu kann es beispielsweise bei Illiquidität oder Insolvenz der Kunden kommen. Derartige Ausfallrisiken bestehen grundsätzlich bei jedem Geschäft, das eine Bank mit einem Kunden vornimmt, insbesondere bei Kreditgeschäften. Alle Forderungen der Varengold Bank AG sind daher grundsätzlich einem solchen Ausfallrisiko ausgesetzt. Es ist auch möglich, dass bei vom Schuldner gestellten Sicherheiten, z.B. aufgrund eines Verfalls der Marktpreise, Wertminderungen eintreten oder diese nicht verwertet werden können und/oder nicht ausreichen, um ausgefallene Zahlungen auszugleichen. Daneben umfasst das Adressenausfallrisiko auch das Beteiligungsrisiko, das die Gefahr des Wertverlustes der Beteiligung durch entsprechend negative Entwicklungen berücksichtigt. Die Realisierung jedes dieser Adressenausfallrisiken könnte sich auf die allgemeine Geschäftsentwicklung wie auch die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Varengold Bank AG erheblich negativ auswirken.
Soweit die Gesellschaft auch Finanzkommissionsgeschäfte tätigt, welche ihrer Natur nach für fremde Rechnung erfolgen, sind die Risiken rechtlich und wirtschaftlich zwar auf Dritte ausgelagert. Auch in diesem Falle wäre bei einer Realisierung des Adressenausfallrisikos bei Dritten zumindest mit einem auch eigenen Reputationsverlust der Gesellschaft bei anderen Geschäftspartnern zu rechnen. Daher könnte es auch in diesem Falle neben dem vollständigen Ausfall der Erträge in diesem Geschäftsbereich zu einem erheblichen Rückgang in der Neugewinnung von Kunden und
damit zu einer deutlichen Verschlechterung der allgemeinen Geschäftstätigkeit wie auch der Vermögens-,Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft kommen.
Das Marktpreisrisiko umfasst die mögliche negative Wertänderung von Positionen im Anlage- und Handelsbuch der Gesellschaft durch die Veränderung von Marktpreisen, insbesondere im Zins-, Aktien- und Währungskursbereich, oder auch von preisbeeinflussenden Parametern (Volatilitäten, Korrelationen). Weiterhin anhaltend niedrige Zinssätze (sowohl in der Euro-Zone als auch in den USA) würden die Ergebnisse der Varengold Bank-Gruppe im Bereich der Zinserträge weiterhin substanziell belasten. Eine Verwirklichung des Marktpreisrisikos kann sich auf die allgemeine Geschäftsentwicklung und die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft erheblich negativ auswirken.
Ein Teil der Erträge und Aufwendungen der Varengold-Gruppe entstehen außerhalb der Euro-Zone, insbesondere in US-Dollar und Britischem Pfund. Dadurch unterliegt sie grundsätzlich einem Währungsrisiko. Da der Jahresabschluss der Varengold Bank AG in Euro aufgestellt wird, werden die Fremdwährungsgeschäfte und die nicht auf Euro lautenden Positionen zu den am Ende der jeweiligen Periode geltenden Wechselkursen in Euro umgerechnet. Daher unterliegt das Ergebnis der Varengold Bank AG jedenfalls zum Teil den Auswirkungen der Schwankungen des Euro gegenüber anderen Währungen, insbesondere dem Britischen Pfund. Sollten infolge von Währungsschwankungen Erträge, die in einer anderen Währung als Euro anfallen, bei der Umrechnung in Euro niedriger ausfallen und Aufwendungen, die in einer anderen Währung als Euro anfallen, bei der Umrechnung in Euro höher ausfallen, könnte sich dies erheblich nachteilig auf die allgemeine Geschäftsentwicklung und die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken.
Die Varengold Bank AG unterliegt grundsätzlich einem Liquiditätsrisiko, d.h. dem Risiko, dass die Varengold Bank AG nicht mehr uneingeschränkt ihre Zahlungsverpflichtungen erfüllen, also ihren gegenwärtigen und zukünftigen Zahlungsverpflichtungen nicht oder zumindest nicht vollständig bzw. nicht fristgerecht nachkommen kann. Das Liquiditätsrisiko kann sich durch das Refinanzierungs-, Termin-, Abruf-, Marktliquiditäts- oder Liquiditätsspreadrisiko (Risiko eines erhöhten Zinsaufschlags bei Anschlussfinanzierungen) realisieren. Dieses Risiko besteht insbesondere im Zusammenhang mit dem Einlagengeschäft sowie aufgrund einer möglichen konzentrierten Realisierung von Adressausfallrisiken. Im Falle des Eintritts zahlreicher Abrufe von Einlagen oder gleichzeitigen Adressausfällen könnte der Fall auftreten, dass die Varengold Bank AG an einem bestimmten Tag ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann und dann kurzfristig Liquidität am Markt zu teureren Konditionen nachfragen muss oder gar keine Liquidität erhält. Weitergehend könnten innere oder äußere Ereignisse die Gesellschaft in der Liquidität beeinträchtigen bis hin zu einem möglichen Insolvenzrisiko. Dies könnte die allgemeine Geschäftsentwicklung und die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft erheblich negativ beeinträchtigen bis hin zu einer auch nicht auszuschließenden Insolvenz. In diesem Fall besteht für die Anleger das Risiko des Totalverlusts ihres Investments in die Aktien.
Derzeit sind die für die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft notwendigen Erlaubnisse gemäß Kreditwesengesetz (KWG) sowie Gewerbeordnung (GewO) vollumfänglich erteilt. Die Varengold Bank AG besitzt eine Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 der Gewerbeordnung sowie die Erlaubnis nach § 32 Abs. 1 KWG zur Erbringung von Bankgeschäften gemäß § 1 Abs.1 Satz 2 Nr. 1, 2, 4, 5 und 8 KWG (Einlagengeschäft, Kreditgeschäft, Finanzkommissionsgeschäft, Depotbankgeschäft und Garantiegeschäft) sowie von Finanzdienstleistungen gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1, 1a, 2, 3 und 4 KWG (Anlagevermittlung, Anlageberatung, Abschlussvermittlung, Finanzportfolioverwaltung, Eigenhandel und Eigengeschäft) sowie Zahlungsdienste (§ 1 Abs. 2 ZAG). Die Erlaubnis nach § 32 Abs. 1 KWG wurde gemäß § 32 Abs. 2 Satz 1 KWG unter Auflagen erteilt; u.a. dürfen Darlehens-Kredite nur gegen Verpfändung von Wertpapiersicherheiten gewährt werden (Lombardgeschäft) und muss, solange das Kernkapital der Varengold Bank AG geringer als EUR 10 Mio. ist, ein Liquiditätsportfolio (mit Ratings der Bonitätsstufe 1 und 2) unterhalten werden, das mindestens der Höhe der Verbindlichkeiten der Varengold Bank AG zur Rückzahlung tagesfälliger Einlagen oder im Zusammenhang mit der Durchführung von Wertpapierdienstleistungen überlassener Gelder (insbesondere Barsicherheiten) entspricht. Sofern die Gesellschaft gegen diese Auflagen verstößt besteht das Risiko, dass die Erlaubnis ganz oder teilweise widerrufen wird. Zudem können die Erlaubnisse auch aus anderen Gründen, z.B. im Falle von schweren und/oder wiederholten Verletzungen sonstiger, der Gesellschaft als Einlagenkreditinstitut obliegender rechtlicher Pflichten, aufgehoben oder beschränkt werden. Sollten diese Erlaubnisse künftig eingeschränkt oder vollständig entzogen werden, wird sich dies erheblich nachteilig auf die allgemeine Geschäftsentwicklung wie auch der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken, und zwar bis hin zu einer vollständigen Gefährdung der Existenz. In diesem Fall besteht für die Anleger das Risiko des Totalverlusts ihres Investments in die Aktien.
Darüber hinaus kann die BaFin, sofern berechtigte Gründe bestehen, die an der Fähigkeit der Gesellschaft, ihren Verpflichtungen gegenüber ihren Kunden nachzukommen, zweifeln lassen, befristete Maßnahmen ergreifen, z.B. der Gesellschaft die (gänzliche oder teilweise) Entnahme von Kapital und Gewinn verbieten, dem Vorstand der Gesellschaft die Leitung entziehen oder Geschäfte verbieten, die die Sicherheit der Interessen der Kunden der Gesellschaft gefährden können, was sich ebenfalls erheblich nachteilig auf die allgemeine Geschäftstätigkeit und die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken kann.
Die Gesellschaften der Varengold Asia Group verfügen ebenfalls über die für ihre derzeitige Geschäftstätigkeit jeweils erforderlichen Erlaubnisse. Die Tochtergesellschaft Varengold Verwaltungs Aktiengesellschaft hat ihre Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb einer Kapitalverwaltungsgesellschaft zurückgegeben, da derzeit keine aktiven Fonds betrieben werden. Sofern die Varengold Verwaltungs Aktiengesellschaft daher zukünftig beabsichtigt, einen neuen Fonds aufzulegen, müsste die entsprechende Erlaubnis nach dem Kapitalanlagegesetzbuch neu bei der BaFin beantragt werden. Sollten die bestehenden Erlaubnisse künftig eingeschränkt oder vollständig entzogen oder eine neu beantragte Erlaubnis nicht oder nur mit Einschränkungen erteilt werden wird sich dies erheblich nachteilig auf die allgemeine Geschäftsentwicklung und die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der jeweiligen Tochtergesellschaft und damit auch auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken.
Die aufsichtsrechtlichen Kapitalquoten werden seit dem 1. Januar 2016 schrittweise durch die Einführung von Kapitalpuffern erhöht. Gemäß Art. 92 CRR müssen Institute wie die Varengold Bank AG zu jedem Zeitpunkt über eine harte Kernkapitalquote von 4,5%, eine Kernkapitalquote von 6,0% und eine Gesamtkapitalquote von 8,0% verfügen. Daneben muss die Varengold Bank AG gemäß §§ 10c Abs. 1, 10d KWG einen aus hartem Kernkapital bestehenden zusätzlichen Kapitalerhaltungspuffer in Höhe von 2,5% sowie einen aus hartem Kernkapital bestehenden institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffer zwischen 0% und 1,25% (2018: 1,875%; ab 2019: 2,5%) vorhalten. Die Varengold Bank AG hat die entsprechenden Vorgaben bislang stets erfüllt. Aufgrund der schwachen Ertragslage in den Geschäftsjahren 2013 bis 2016 und des hierdurch zum 31. Dezember 2016 bestehenden Bilanzverlusts in Höhe von TEUR 19.970 war hierfür jedoch die Durchführung von Kapitalerhöhungen und die Ausgabe einer nachrangigen Anleihe über EUR 5 Mio. erforderlich. Zudem wurden im Geschäftsjahr 2016 gemäß § 26 SolvV aktive latente Steuern in Höhe von rd. EUR 2,3 Mio. eingerechnet, deren Berücksichtigung jedoch sukzessive um 10% pro Jahr reduziert wird. Zum Ausgleich der Verluste und Erfüllung der Eigenmittelanforderungen sowie zur Stabilisierung der Eigenmittelsituation ist daher die Zuführung neuen Eigenkapitals, u.a. durch die Kapitalerhöhung, die Gegenstand dieses Prospekts ist, erforderlich. Es ist jedoch nicht völlig ausgeschlossen, dass das Angebot aufgrund einer außerordentlichen Kündigung des Übernahmevertrages durch die SMC Investmentbank AG oder aus anderen Gründen abgebrochen und/oder nicht bzw. nicht in vollem Umfang durchgeführt wird. Sollte es der Gesellschaft nicht gelingen, genügend Eigenmittel zu generieren, besteht das Risiko, dass die entsprechenden bankaufsichtlichen Anforderungen nicht eingehalten werden können. Dies kann zur Folge haben, dass durch die zuständigen Behörden aufsichtsrechtliche Maßnahmen ergriffen werden können, z.B. kann eine Einlagensicherungsprüfung angesetzt, das Volumen von Einlagen oder die Ausweitung des Kreditvolumens untersagt oder die Erlaubnis der BaFin zum Betreiben von Bankgeschäften mit weiteren Auflagen versehen, beschränkt oder gänzlich entzogen werden, was sich erheblich nachteilig auf die allgemeine Geschäftsentwicklung wie auch die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken kann, und zwar bis hin zu einer vollständigen Gefährdung der Existenz. In diesem Fall besteht für die Anleger das Risiko des Totalverlusts ihres Investments in die Aktien der Gesellschaft.
Bezüglich von der Varengold Verwaltungs Aktiengesellschaft (vormals Varengold Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen) in 2010 getätigter Geschäfte laufen Untersuchungen der Steuerbehörden und der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit sogenannten Cum/Ex-Geschäften. Die angeblich unberechtigten Kapitalertragsteuererstattungen (einschließlich Solidaritätszuschlag) belaufen sich auf einen sehr hohen zweistelligen Millionenbetrag. Die Gesellschaft hat in diesem Zusammenhang die Haftungsrisiken der Varengold Verwaltungs Aktiengesellschaft und - da die Varengold Verwaltungs Aktiengesellschaft nur über ein geringfügiges Vermögen verfügt - der Gesellschaft selbst hinsichtlich einer möglichen Rückforderung erstatteter Kapitalertragsteuer rechtlich prüfen lassen. Die mit der Prüfung beauftragten Rechtsanwälte kommen zu dem Schluss, dass eine Haftung der Tochtergesellschaft auf der Grundlage von § 70 AO denkbar ist, einer Haftung der Gesellschaft jedoch sowohl Rechtsprechung als auch Literatur entgegenstehen. Für den Fall, dass die Tochtergesellschaft Varengold Verwaltungs Aktiengesellschaft in Anspruch genommen würde, wäre eine Insolvenz dieser Tochtergesellschaft wahrscheinlich, was bei der Gesellschaft eine Abschreibung des Beteiligungsbuchwerts von derzeit TEUR 990 zur Folge hätte. Dies würde sich erheblich nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken. Auch kann nicht völlig ausgeschlossen werden, dass die Finanzbehörden und -gerichte bezüglich der Haftung der Varengold Bank AG zu einem anderen Ergebnis gelangen als die durch die Gesellschaft eingeholte rechtliche Stellungnahme und die Gesellschaft letztendlich vollumfänglich oder teilweise für durch die Tochtergesellschaft Varengold Verwaltungs Aktiengesellschaft in der Vergangenheit erstattete Kapitalertragsteuer in Anspruch genommen wird. Dies würde sich erheblich nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken, und zwar bis hin zu einer vollständigen Gefährdung der Existenz. In diesem Fall besteht für die Anleger das Risiko des Totalverlusts ihres Investments in die Aktien der Gesellschaft.
Die Geschäftstätigkeit der Varengold Bank AG wird durch eine Vielzahl von Vorschriften sowohl auf europäischer als auch nationaler Ebene reguliert. Darüber hinaus wird die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft insbesondere von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") beaufsichtigt. Das regulatorische Umfeld der Varengold Bank AG war in der Vergangenheit nicht zuletzt aufgrund der Banken- und Finanzkrise durch eine verstärkte Regulierung des Finanzsektors und eine erhebliche Verschärfung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen geprägt, wodurch auch der Gesellschaft zusätzliche Pflichten auferlegt wurden. Insbesondere die zur Umsetzung der Basel III Vorschriften für Kreditinstitute eingeführte Eigenkapitalverordnung (CRR) und Eigenkapitalrichtlinie IV (CRD IV) enthalten strenge Anforderungen an die Qualität und die Quantität des Kapitals eines Kreditinstituts und sehen Kapitalpuffer vor, durch die Kapitalpolster aufgebaut werden sollen, die über die Mindestkapitalanforderungen hinausgehen und die in Zeiten wirtschaftlichen Abschwungs oder in Stresssituationen aufgelöst werden können. Weitere Pflichten ergeben sich aus der EU-
Finanzmarktverordnung (MiFIR) und der Umsetzung der überarbeiteten EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID II durch das Zweite Finanzmarktnovellierungsgesetz, die beide ab Januar 2018 zur Anwendung kommen.
Es ist zu erwarten, dass auch zukünftig auf europäischer und/oder nationaler Ebene weitere Regularien erlassen werden, die zu zusätzlichen Pflichten für die Gesellschaft führen können (beispielsweise MaRisk-Novelle und CRR II). Die Umsetzung und Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen ist regelmäßig mit einem entsprechend höheren administrativen Aufwand verbunden. Auch können neue strengere Eigenmittelvorschriften Auswirkungen auf die Kapitalausstattung der Gesellschaft haben bzw. zukünftige Kapitalpufferanforderungen die Liquidität der Gesellschaft beeinträchtigen. Unabhängig von einer solchen unmittelbaren Änderung aufsichtsrechtlicher Anforderungen kann sich auch die aufsichtsrechtliche Verwaltungspraxis in Bezug auf die von der Gesellschaft angebotenen Finanzprodukte wie auch des regulatorischen Umfeldes der Gesellschaft ändern. Die Änderung aufsichtsrechtlicher Anforderungen oder einer aufsichtsrechtlichen Verwaltungspraxis kann die rechtliche Zulässigkeit einzelner oder aller Geschäfte oder auch die Art der Abwicklung dieser Geschäfte in Frage stellen und zudem auch zu einem erheblichen Anstieg des Verwaltungsaufwands führen. Insbesondere könnte auch die Vertriebsfähigkeit von Anlageprodukten durch neue Gesetze und Verordnungen in einer Weise verändert werden, dass diese Anlageprodukte für die Kunden der Gesellschaft unattraktiv werden. Dadurch könnten Geschäfte verloren gehen. Das regulatorische Umfeld im Zusammenhang mit der Vermittlung und dem Vertrieb von Kapitalanlagen hat sich bereits in der Vergangenheit nachhaltig verschärft und es ist auch hier nicht ausgeschlossen, dass weitere Verschärfungen auf EU-Ebene oder nationaler Ebene erfolgen. Dies gilt auch für die mit derartigen Änderungen einhergehenden erheblichen Beratungskosten in den Bereichen Recht, Steuern, Rechnungslegung, Interne Revision, Abwicklung und IT. Die Realisierung eines oder mehrerer der vorgenannten Risiken könnte sich erheblich nachteilig auf die allgemeine Geschäftsentwicklung und auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken.
Das Bundesfinanzministerium hat am 17. Juli 2017 ein Schreiben veröffentlicht, das Kriterien für den Umgang der Finanzverwaltung für sogenannte Cum/Cum-Geschäfte festlegt. Sofern diese Kriterien dazu führen, dass von Kreditinstituten getätigte Cum/Cum-Geschäfte steuerlich als Gestaltungsmissbrauch angesehen werden, besteht grundsätzlich das Risiko von Steuernach- oder Strafzahlungen. Die Gesellschaft ist dabei, die von ihr in der Vergangenheit getätigten Geschäfte dahingehend überprüfen zu lassen, ob diese möglicherweise die Kriterien für die vom Bundesfinanzministerium beanstandeten Gestaltungen erfüllen könnten. Diese Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen; die Gesellschaft ist jedoch der Ansicht, dass die von ihr in der Vergangenheit im Zusammenhang mit Dividendenzahlungen getätigten Geschäfte keinen Anlass zur Beanstandung durch die Finanzbehörden geben werden. Allerdings kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Finanzbehörden und –gerichte aufgrund einer unterschiedlichen Betrachtungsweise von Sachverhalten zu einer anderen Auffassung gelangen und wider Erwarten erhebliche Steuernachzahlungen oder Strafzahlungen zu leisten sind. Solche Zahlungen können sich erheblich nachteilig auf die Geschäftstätigkeit wie auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken, und zwar bis hin zu einer vollständigen Gefährdung der Existenz. In diesem Fall besteht für die Anleger das Risiko des Totalverlusts ihres Investments in die Aktien der Gesellschaft.
Die Varengold Bank AG hat in der Vergangenheit Unternehmensakquisitionen getätigt oder sich an Unternehmen beteiligt. Insbesondere hat die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2014 100% der Anteile an der HPI Securities & Futures Limited (heutige Varengold Capital Securities Limited) mit Sitz in Hongkong sowie Anfang 2015 die restlichen rd. 51% des Gesellschaftskapitals der Varengold Verwaltungs Aktiengesellschaft (vormals Varengold Investment Aktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen) erworben. Der Erwerb von Unternehmen und Beteiligungen stellt ein nicht unerhebliches Risiko dar. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass zu einem späteren Zeitpunkt Risiken, die mit der Akquisition verbunden sind, auftreten oder sich realisieren, die im Rahmen einer vorherigen Prüfung nicht erkannt oder falsch eingeschätzt wurden oder die von
abgegebenen Garantien nicht gedeckt sind. In einem solchen Fall kann zudem die entsprechende Gewährleistungsfrist bereits abgelaufen oder ein Rückgriff auf die Verkäufer aus anderen Gründen nicht möglich sein. Dies könnte beispielsweise eintreten, sofern die Varengold Verwaltungs Aktiengesellschaft aus § 70 AO wegen Kapitalertragsteuererstattungen im Zusammenhang mit sogenannten Cum/Ex-Geschäften der Vergangenheit in Anspruch genommen würde. Zudem kann sich nach dem Erwerb zeigen, dass die von der Varengold Bank AG mit dem Erwerb verbundenen Erwartungen nicht erfüllt werden oder die Varengold Bank AG die Marktstellung, das Ertragspotential, die Profitabilität und die Wachstumsmöglichkeiten des Unternehmens oder andere wesentliche Faktoren falsch eingeschätzt hat. Derartige Fehleinschätzungen können sich auch auf die Umsetzbarkeit der der jeweiligen Akquisition zugrunde gelegten Strategie beziehen. Beispielsweise könnte sich die Geschäftstätigkeit der Varengold Asia Group nicht in dem Umfang und/oder nicht so schnell wie geplant entwickeln. In einem solchen Fall wäre nicht nur die Erreichung der von der Varengold Bank AG mit der Akquisition angestrebten Ziele, sondern auch der Wert der Beteiligung als Ganzes erheblich gefährdet. Unter Umständen müssten die Beteiligungen - der Beteiligungsansatz der Varengold Verwaltungs Aktiengesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2016 TEUR 990 und der Beteiligungsansatz der der Varengold Asia Group insgesamt rd. TEUR 1.755 - ganz oder teilweise abgeschrieben werden. Sämtliche vorgenannten Umstände können sich erheblich nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken.
Daneben verfügt die Varengold Bank AG über mehrere Beteiligungen an nicht börsennotierten Unternehmen. Es ist nicht auszuschließen, dass aufgrund unternehmensspezifischer Entwicklungen innerhalb des Beteiligungsportfolios ein Wertberichtigungsbedarf für das Beteiligungsportfolio entsteht, Dividendenzahlungen ausbleiben oder dass es der Varengold Bank AG aufgrund der fehlenden Börsennotierung oder aus anderen Gründen nicht möglich sein wird, ihre Beteiligungen zu angemessenen Preisen oder oberhalb des aktuellen Buchwerts zu veräußern. Dies könnte erheblich nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben.
Wichtige Komponenten für die erfolgreiche Umsetzung der Geschäftsstrategie und Unternehmensziele und damit den künftigen Erfolg der Varengold Bank AG bilden das branchenspezifische Know-how, die Erfahrung sowie die Kontakte des oberen Führungskreises der Gesellschaft, insbesondere der beiden Vorstände Dr. Bernhard Fuhrmann und Frank Otten. Ein Ausscheiden schon einer dieser Personen aus der Gesellschaft könnte sich negativ auf die Unternehmensentwicklung der Gesellschaft auswirken. Auch ein unerwartetes Ausscheiden sonstiger wichtiger Mitarbeiter in Schlüsselpositionen, insbesondere in der Abwicklung oder der Kunden-Akquisition und Kundenbetreuung langjährig tätiger Mitarbeiter, könnte sich erheblich nachteilig auf die Geschäftstätigkeit wie auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken.
Die Gesellschaft ist in ihren Geschäftsfeldern verschiedenen Konzentrationsrisiken ausgesetzt. Im Bereich Commercial Banking geht die Gesellschaft beispielsweise vereinzelt Engagements ein, die aufgrund ihrer Höhe verbunden mit dem Risiko des Ausfalls zu einer Risikokonzentration führen können. Beispielsweise entfielen zum 31. Dezember 2016 rd. 22% der Kreditforderungen auf Kredite mit einem Rating 6, wovon wiederum ein wesentlicher Teil auf Kredite an Privatpersonen entfällt, die mit bulgarischen Staatsanleihen besichert sind. Die Realisierung eines oder mehrerer der genannten Risiken würde erheblich nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben.
Die Varengold Bank AG verwendet für ihren Geschäftsbetrieb die Kernbankensoftware EFDIS.CIFRA; diesbezüglich besteht ein entsprechender Softwareüberlassungsvertrag. Der Vertrag hatte ursprünglich eine Festlaufzeit bis zum 31. Mai 2017 und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einem der beiden Vertragspartner mit einer Frist von sechs Monaten zum Vertragsjahresende ordentlich gekündigt wird. Zudem kann der Vertrag aus wichtigen, teilweise definierten Gründen, außerordentlich mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Es ist nicht völlig ausgeschlossen, dass der bestehende Lizenzvertrag nicht verlängert oder durch den jeweiligen Lizenzgeber gekündigt wird. Des Weiteren kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Lizenzgeber durch Insolvenz oder sonstige Umstände nicht mehr am Markt agiert und hierdurch die Pflege und damit die Nutzung der Software beeinträchtigt wird. Ein Ersatz der Bankensoftware wäre kurzfristig kaum und auch mittelfristig nur mit erheblichem zusätzlichem Kostenaufwand möglich. Eine kurz- oder mittelfristige Beendigung des Lizenzvertrages oder eine sonstige Beeinträchtigung der Nutzung der Bankensoftware würde sich dementsprechend erheblich nachteilig auf die Geschäftstätigkeit wie auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken.
In der Varengold-Gruppe werden umfangreiche EDV- und Internet-Systeme eingesetzt, die für einen ordnungsgemäßen Ablauf des Tagesgeschäftes unerlässlich sind. Die Unternehmen der Varengold-Gruppe sind in einem ganz besonderen Maß von einem störungsfreien Funktionieren dieser Systeme abhängig. Ausfälle, Unterbrechungen und Sicherheitsmängel können zu Ausfällen oder Unterbrechungen der Systeme für Kundenbeziehungen, Buchhaltung, Verwahrung, Betreuung und/oder Kundenverwaltung führen. Trotz umfassender Maßnahmen zur Datensicherung und Überbrückung von Systemstörungen lassen sich Störungen und/oder vollständige Ausfälle der EDVund Internet-Systeme nicht ausschließen. Hierdurch besteht auch ein kontinuierliches Risiko des Datenverlustes. Des Weiteren kann die Sicherheit und Vertraulichkeit von Daten gefährdet sein. Zudem ist die Varengold-Gruppe dem Risiko von Virenangriffen und Ausspähversuchen von außen ausgesetzt. Die Maßnahmen, die die Varengold-Gruppe zum Datenschutz und zur Sicherung der Vertraulichkeit von Daten ergriffen hat, könnten sich, insbesondere beim Eintritt einer der vorgenannten Umstände, als unzureichend erweisen. Zudem könnten Mängel in der Datenverfügbarkeit, Fehler- oder Funktionsprobleme der eingesetzten Software und/oder Serverausfälle bedingt durch Hard- oder Softwarefehler, Unfall, Sabotage, Phishing oder aus anderen Gründen zu erheblichen Image- und Marktnachteilen für die Varengold Bank AG führen. Die Realisierung dieser Risiken könnte sich erheblich nachteilig auf die Geschäftstätigkeit wie auf die Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage der Gesellschaft und der Varengold-Gruppe auswirken. Entsprechendes gilt für den Angriff durch so genannte Hacker und Viren, die trotz vorhandener Sicherungs- und Vorsorgesysteme niemals ausgeschlossen werden können.
Die Varengold Bank AG hat ihren unmittelbaren und mittelbaren Tochtergesellschaften Varengold Capital Holdings Limited und Varengold Capital Investment Company Limited teilweise besicherte Darlehen in Höhe von insgesamt bis zu rd. TEUR 6.100 gewährt, wovon TEUR 5.253 abgerufen worden sind. Beide Tochtergesellschaften haben durch ihre Geschäftstätigkeit bisher nur geringfügige Überschüsse erzielt, so dass nicht sichergestellt ist, ob die Darlehen einschließlich der aufgelaufenen Zinsen zu den vereinbarten Rückzahlungsterminen tatsächlich in voller Höhe zurückbezahlt werden können. Sollten die Darlehen teilweise oder in voller Höhe ausfallen, ohne dass dies durch die gewährten Sicherheiten, sei es, dass diese der Höhe nach nicht ausreichen und/oder aus anderen Gründen ganz oder teilweise nicht in Anspruch genommen werden können, gedeckt werden kann, könnte dies erheblich nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben.
Gemäß § 25a Abs. 1 KWG müssen Kreditinstitute über eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation verfügen, die insbesondere ein angemessenes und wirksames Risikomanagement beinhaltet, auf dessen Basis die Risikotragfähigkeit laufend sicherzustellen ist. Das Risikomanagementsystem muss dabei den durch die BaFin zur Konkretisierung des § 25a KWG festgelegten "Mindestanforderungen an das Risikomanagement" (MaRisk) entsprechen. Dabei sind auch die in- und ausländischen Tochtergesellschaften und Beteiligungen, insbesondere diejenigen, die dem aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis zuzurechnen sind, einzubeziehen. Bei der Gesellschaft ist ein derartiges Risikomanagement- und Controllingsystem zur Identifizierung, Beurteilung, Steuerung und Überwachung der wesentlichen Risiken und damit verbundener Risikokonzentrationen implementiert. Durch die Erweiterung der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft auf das Kreditgeschäft haben sich die Anforderungen an das Risikomanagementsystem noch einmal erhöht. Entsprechende Anpassungen und Erweiterungen des Risikomanagement- und Controllingsystems wurden bereits vorgenommen; teilweise befinden sie sich noch in der Umsetzung. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass sich das Risikomanagement- und Controllingsystem der Gesellschaft als teilweise oder vollständig unzureichend erweist oder versagt und damit möglicherweise risikorelevante Informationen nicht, nicht vollumfänglich oder nicht schnell genug bekannt werden. Trotz Bestehen eines Risikomanagementsystems werden daher möglicherweise erhebliche Risiken nicht oder zu spät erkannt oder bleiben unbekannt. Zudem ist nicht auszuschließen, dass bekannte Risiken falsch eingeschätzt werden. Ein Verstoß gegen die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation gem. § 25a Abs. 1 KWG kann zu aufsichtsrechtlichen Maßnahmen und Sanktionen, wie der Erhöhung der Eigenmittelanforderungen führen. Der Eintritt eines oder mehrerer dieser Risiken kann erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben.
Die Varengold Bank AG hat neben dem Risikomanagement- und Controllingsystem eine Vielzahl interner Verfahren und Prozesse zur betrieblichen Ablauf- und Aufbauorganisation implementiert, um eine ordnungsgemäße Abwicklung von Geschäftsvorfällen und Transaktionen zu gewährleisten. Hierzu gehören Anweisungen, Kompetenzregelungen, Prozessbeschreibungen beispielsweise bei der Kreditvergabe oder zur Einhaltung der Geldwäschevorschriften sowie ein internes Bonitätsbeurteilungssystem. Die internen Verfahren, Systeme und Prozesse könnten sich als unangemessen herausstellen oder versagen. Fehler von Mitarbeitern beispielsweise bei der Dokumentation oder bei Transaktionen, durch Kompetenzüberschreitungen oder aufgrund von Missverständnissen sowie externe Ereignisse wie Stromausfall können zu Störungen der innerbetrieblichen Organisation und zu entsprechenden Verlusten oder Schäden führen. Des Weiteren beruhen die Rechtsbeziehungen zwischen der Gesellschaft und ihren Kunden auf standardisierten, für eine Vielzahl von Geschäftsvorgängen konzipierten Verträgen und Formularen; einzelne Anwendungsprobleme oder Fehler in dieser Dokumentation können daher eine Vielzahl von Kundenbeziehungen betreffen. Der Eintritt eines oder mehrerer dieser Risiken kann erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben.
Die Varengold Bank AG ist auf qualifizierte Fachkräfte insbesondere in den Bereichen Bankensteuerung, Compliance und Kundenakquise angewiesen. Schwierigkeiten bei der Suche nach geeigneten neuen und/oder weiteren Mitarbeitern zu angemessenen Konditionen könnten die Wettbewerbsfähigkeit der Varengold Bank AG beeinträchtigen und das Unternehmenswachstum hemmen. Dies könnte erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft zur Folge haben.
Der Strategie der Gesellschaft ist auf Wachstum durch Gewinnung von Neukunden und entsprechende Ausweitung des Geschäftsvolumens ausgerichtet. Zur Ausweitung der Geschäftstätigkeit ist im Jahr 2015 über die Tochtergesellschaft Varengold Capital Securities Limited und die Varengold Asia Group der Markteintritt in Asien erfolgt. Die Strategie der Gesellschaft bzw. die in diesem Zusammenhang getroffenen Managemententscheidung zur geschäftspolitischen Positionierung der Gesellschaft könnte sich als ganz oder teilweise nicht erfolgreich herausstellen oder sich die Markt- und Umweltbedingungen unerwartet verändern. Beispielsweise kann nicht ausgeschlossen werden, dass die von der Gesellschaft angebotenen Konditionen nicht in dem Maße attraktiv sind, um eine substanzielle Zahl an Neukunden zu gewinnen. Auch die mit dem Markteintritt in Asien beabsichtigte Ausweitung der Geschäftstätigkeit der Varengold Gruppe könnte nicht oder nur mit einem höheren Zeit- und Kostenaufwand, als geplant, erreicht werden. Die Strategie für den asiatischen Markt beruht auf Annahmen auf Basis der dortigen bisherigen Wirtschaftsentwicklung. Sollten sich diese Geschäftsperspektiven nicht in der erwarteten Weise realisieren, kann dies erheblich nachteilige Auswirkungen auf die Geschäfts-, Finanz- und Ertragslage der Varengold Bank AG haben. Gleiches gilt für die geplante Eröffnung einer Zweigniederlassung in Bulgarien, durch die die Geschäftsstrategie der Gesellschaft auf den südosteuropäischen Raum ausgeweitet werden soll. Des Weiteren können Schwächen des Rechtssystems oder die Diskriminierung ausländischer Marktteilnehmer in den asiatischen Ländern negative Auswirkungen auf die Geschäfts-, Finanz- und Ertragslage der Varengold Asia Group und der Varengold Bank AG haben. In jedem der genannten Fälle können im Hinblick auf die Umsetzung der Strategie getätigte Investitionen ganz oder teilweise verloren sein. Zudem könnte eine außerordentliche Abschreibung auf den Buchwert der Varengold Asia Group (31. Dezember 2016: insgesamt TEUR 1.755) erforderlich werden. Der Eintritt eines oder mehrerer der genannten Umstände kann zu erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft führen.
In Folge der gesetzgeberischen Umsetzungen der Anforderungen nach Basel III in nationales Recht haben sich der Umfang und die Komplexität der von der Gesellschaft zu erfüllenden Pflichten, insbesondere im Bereich Einlagen- und Kreditgeschäft, in nicht unerheblichem Maße erhöht. Dies betrifft beispielsweise das Anzeige- und Meldewesen, die Pflichten aus dem Geldwäschegesetz und die Compliance. Im Zuge der Umsetzung der Wachstumsstrategie durch Gewinnung neuer Kunden und Ausweitung des Geschäftsvolumens ist eine weitere Erhöhung des administrativen Aufwands zu erwarten. Aufgrund dessen ist eine kontinuierliche personelle und organisatorische Anpassung innerhalb der Varengold Bank AG erforderlich, insbesondere eine qualitative Erhöhung der sachlichen und personellen Ressourcen. Die Varengold Bank AG hat diesbezüglich in der Vergangenheit bereits verschiedene Maßnahmen getroffen, insbesondere die Organisation des Anzeige- und Meldewesens neu strukturiert und die Anzahl der in diesen Bereichen eingesetzten Mitarbeiter erhöht und Spezialsoftware angeschafft. Weitere Maßnahmen befinden sich in der Umsetzung. Verstöße gegen die Varengold Bank AG als Einlagenkreditinstitut treffende Pflichten können zu aufsichtlichen Maßnahmen und Sanktionen, insbesondere der Festsetzung von Bußgeldern, führen.
Sollte es der Gesellschaft nicht gelingen, die mit dem angestrebten Wachstum einhergehenden personellen und organisatorischen Anforderungen zu erfüllen, kann sich dies erheblich nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass dauerhafte, gravierende Verstöße gegen von der Gesellschaft zu erfüllende Pflichten zu einer Einschränkung oder einem Entzug der KWG-Erlaubnis führen können.
Es besteht das Risiko, dass sich die von der Gesellschaft angestrebte Ertragsentwicklung verzögert bzw. nicht in der erwarteten Höhe realisiert werden kann, sei es durch externe Faktoren (z.B. Marktumfeld, Wettbewerbssituation und sich hieraus ergebende Ergebnisvolatilität) oder interne Faktoren (z.B. Verzögerungen bei der Schaffung der organisatorischen Voraussetzungen für die Ausweitung des Geschäftsvolumens). Zudem sind bei einer Erhöhung des Geschäftsvolumens im Rahmen des zukünftigen Wachstums zur Unterlegung entsprechender Risiken unter Umständen erhöhte Eigenmittel erforderlich. Sofern diese nicht rechtzeitig oder nicht in entsprechender Höhe beschafft werden können, könnte das geplante Wachstum der Gesellschaft gehemmt werden. Sämtliche genannten Umstände können sich erheblich nachteilig auf die Geschäftsentwicklung sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken.
Die Varengold Bank AG ist m Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit fortlaufend auf Liquidität angewiesen. Sollte der Zugang der Varengold Bank AG zu Fremdkapitalmärkten eingeschränkt sein oder sollte die Varengold Bank AG in Zeiten marktweiter oder firmenspezifischer Liquiditätsengpässe nicht in der Lage sein, Vermögenswerte zu veräußern, kann dies die Liquidität und damit die Geschäftsaktivitäten und die Profitabilität der Varengold Bank AG negativ beeinflussen. Dies könnte sich erheblich nachteilig auf die Vermögens-. Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken.
Banken sind in hohem Maße von dem Vertrauen der Kunden abhängig. Eine schlechtes Repräsentieren der Gesellschaft durch Mitarbeiter, Defizite bei der Aufbau- und Ablauforganisation oder eine negative Außenwirkung insbesondere durch negative öffentliche Berichterstattung, Gerüchte oder die Erwähnung der Gesellschaft beispielsweise im Zusammenhang mit Skandalen oder unseriösen Geschäftspraktiken kann die Reputation der Gesellschaft nachhaltig beschädigen. Ein solches Risiko sieht die Gesellschaft insbesondere im Hinblick auf Zahlungsverkehr-Transaktionen im Zusammenhang mit Iran-Exporten, die die Gesellschaft im Geschäftsbereich Commercial Banking abwickelt. Zudem wurde sowohl in ausländischen (insbesondere dänischen) als auch deutschen Medien bereits mehrfach unter anderem behauptet, dass der ehemalige stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende der Gesellschaft, Herr Sanjay Shah, der derzeit auch mittelbar wesentlich an der Varengold Bank AG beteiligt ist, und die Varengold Bank AG Drehpunkt eines Steuerbetruges in Dänemark bzw. die Tochtergesellschaft Varengold Verwaltungs Aktiengesellschaft (damals Varengold Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsversmögen) und deren ehemalige Vorstände, die gleichzeitig auch Vorstandsmitglieder der Gesellschaft waren, in sogenannte Cum/Ex-Geschäfte verstrickt seien. Auch wenn diese Berichterstattung – wie im November 2015 geschehen - von der Gesellschaft über eine Pressemitteilung umgehend als Falschbehauptung dementiert wurde oder die Gesellschaft nicht unmittelbar Gegenstand der Berichterstattung war, kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese Vorgänge zu einem Reputationsverlust geführt haben. Eine Beschädigung der Reputation der Gesellschaft kann dazu führen, dass das Vertrauen sowohl bestehender Kunden in die Integrität und Seriosität der Gesellschaft verloren geht und diese ihre Einlagen abziehen oder sonstigen Geschäftsbeziehungen mit der Gesellschaft beenden. Potentielle neue Kunden könnten hierdurch von der Aufnahme einer Geschäftsbeziehung mit der Gesellschaft abgehalten oder nur durch Sonderkonditionen gewonnen werden. Jeder dieser Umstände können sich erheblich nachteilig auf die Geschäftstätigkeit wie auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken.
Die Varengold Bank AG investiert im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit auch in Staatsanleihen europäischer oder anderer Länder. Zwar scheint sich die Schuldenkrise in Europa zwischenzeitlich, insbesondere im Hinblick auf Griechenland, Italien, Spanien, Portugal oder Zypern entspannt zu haben. Allerdings ist in manchen Ländern ein Erstarken von populistischen Parteien oder von Parteien, die den Maßnahmen zur Bekämpfung der Schuldenkrise ablehnend gegenüber stehen, zu beobachten. Eine erneute Verschärfung der europäischen Schuldenkriste kann daher nicht ausgeschlossen werden, was dazu führen kann, dass die Varengold Bank AG gezwungen ist, Abschreibungen auf ihr finanzielles Engagement in Bezug auf Staatsschulden europäischer oder auch anderer Länder vorzunehmen. Dies könnte sich erheblich nachteilig auf die Vermögens-. Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken.
Die Mitarbeiter der Gesellschaft werden sowohl bei ihrer Einstellung als auch während ihrer Tätigkeit einer sorgfältigen Prüfung im Hinblick auf ihre Zuverlässigkeit unterzogen. Zudem gilt hinsichtlich der Ausführung von Geschäftshandlungen durch Mitarbeiter der Gesellschaft, neben dem Prinzip der Funktionstrennung und der Kontrolle durch die interne Revision, grundsätzlich das 4-Augen-Prinzip. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass es Mitarbeitern einzeln oder durch Zusammenwirken gelingt, kriminelle Handlungen wie arglistige Täuschung, Urkundenfälschung, Betrug, Unterschlagung, Untreue u.ä. zu Lasten der Gesellschaft vorzunehmen oder dass diese vorsätzlich interne und/oder externe Vorschriften nicht beachten. Das Bekanntwerden krimineller Handlungen von Mitarbeitern kann zu einem erheblichen Imageverlust für die Varengold Bank AG führen. Auch bei Kunden besteht das Risiko, dass es diesen trotz sorgfältiger Prüfung gelingt, die Gesellschaft hinsichtlich ihrer persönlichen Vermögensverhältnisse bzw. Kreditwürdigkeit zu täuschen und so der Gesellschaft einen Schaden zuzufügen. Die Realisierung dieser Risiken könnte sich einzeln oder insgesamt erheblich nachteilig auf die Geschäftstätigkeit und auf die Vermögens-. Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken.
Die Varengold Bank AG hat zahlreiche Aufgaben wie Compliance Tätigkeiten, Onlinebanking und Serviceleistungen für Einlagekunden, Identifizierungspflichten, Datenschutz, Interne Revision und IT-Infrastruktur, ganz oder teilweise an externe Firmen ausgelagert. In diesem Zusammenhang sind Risiken denkbar, da die Gesellschaft auch insoweit für eine ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten einzustehen hat. Die Realisierung dieses Risikos könnte sich einzeln oder insgesamt erheblich nachteilig auf die Geschäftstätigkeit wie auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken.
Bei der Eröffnung von Kundenkonten sowie bei der Vermittlung von Anlageprodukten besteht die Gefahr, dass Kunden einer anderen als derjenigen Risikoklasse zugeordnet werden, der ihrem Anlageziel, ihrer Aufklärungsbedürftigkeit und ihrer Vermögenssituation entspricht. Im Falle von eintretenden Verlusten könnten deswegen Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden. Dies gilt vergleichbar in sonstigen Fällen einer falschen oder unzureichenden Aufklärung des Kunden oder einer Fehleinschätzung hinsichtlich der Renditeaussichten oder - im Falle des künftigen Vertriebs von Fondanteilen der Varengold Investment Funds SPC - des Risikos der vermittelten Anlageprodukte sowie sonstiger entscheidungsrelevanter Anlage-Faktoren. Bei der Gesellschaft könnten sich zudem Haftungsrisiken aufgrund einer Falschberatung hinsichtlich der vermittelten Produkte und Dienstleistungen realisieren. Die Realisierung dieses Risikos könnte sich einzeln oder insgesamt erheblich nachteilig auf die Geschäftstätigkeit und auf die Vermögens-. Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken.
Gerade aufgrund der Komplexität der Geschäfte wie auch des hochgradig aufsichtsrechtlich und auch sonst regulierten geschäftlichen Umfeldes, in dem sich die Gesellschaft bewegt, wie ferner auch der zum Geschäftsmodell der Gesellschaft gehörenden Haftungsübernahme für Dritte im Sinne von § 2 Absatz 10 KWG, besteht das deutliche Risiko, dass die Gesellschaft in Rechtsstreitigkeiten mit Kunden, Aktionären oder Mitbewerbern verwickelt werden könnte. So sind gegen die Gesellschaft derzeit Klagen über insgesamt rd. TEUR 510 rechtshängig oder angedroht; hiervon entfallen rd. TEUR 300 auf Schadensersatzforderungen aus dem zwischenzeitlich geschlossenen Geschäftsbereich Capital Markets Brokerage. Des Weiteren besteht das Risiko von Untersuchungen von Kartellund/oder ähnlichen Behörden, Verwaltungs- und Bußgeldverfahren, Steuerstreitigkeiten und/oder regulatorischen Maßnahmen. Der Ausgang von Rechtsstreitigkeiten oder Verfahren vor Verwaltungsoder Regulierungsbehörden ist schwer zu beurteilen bzw. vorherzusehen. Zusätzlich können hohe Kosten zur Abwendung solcher Rechtsstreitigkeiten entstehen. Derartige Rechtsstreitigkeiten können sich daher abhängig vom jeweiligen Streitgegenstand und auch von Dauer und Kosten erheblich nachteilig auf die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft wie auch die Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage der Gesellschaft auswirken. Darüber hinaus kann dadurch das Ansehen der Varengold Bank AG geschädigt werden, unabhängig davon, ob die Vorwürfe den Tatsachen entsprechen oder nicht.
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Varengold-Gruppe im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit indirekt an Geldwäsche beteiligt wird, falls die implementierten Kontrollen nicht ausreichen, was sowohl zu aufsichtsrechtlichen Maßnahmen als auch zu verwaltungsstraf- und zivilrechtlichen Ansprüchen gegen die Unternehmen der Varengold-Gruppe führen kann. Zudem besteht in diesem Fall auch das Risiko eines Reputationsschadens. Sämtliche dieser Umstände können sich erheblich nachteilig auf die Geschäftstätigkeit der Varengold-Gruppe wie auch deren Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage auswirken.
Die Gesellschaft verfügt über erhebliche körperschaftssteuerliche und gewerbesteuerliche Verlustvorträge (31. Dezember 2016 geschätzt jeweils rd. EUR 24,3 Mio.). Im Rahmen der laufenden Betriebsprüfung hat das Finanzamt angekündigt, die bis zum 31. Dezember 2013 angefallenen Verlustvorträge in Höhe von jeweils rd. EUR 7,4 Mio. sowie einen anteiligen Verlust des Geschäftsjahres 2014 nicht anzuerkennen, da diese gemäß § 8c KStG weggefallen seien. Die Gesellschaft geht davon aus, die verbleibenden Verlustvorträge zukünftig nutzen zu können. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die Finanzverwaltung hinsichtlich der Nutzung der Verlustvorträge zu einer anderen Auffassung oder Beurteilung gelangt, so dass auch diese Verlustvorträge möglicherweise ganz oder teilweise rückwirkend entfallen und/oder in der Zukunft nicht genutzt werden könnten. Ein Wegfall von steuerlichen Verlustvorträgen würde auch zu einem Wegfall der aktivierten latenten Steuern und damit zu einer entsprechenden Reduzierung des Harten Kernkapitals nach Artikel 28 CRR führen. In diesem Fall kann nicht völlig ausgeschlossen werden, dass die gesetzlichen Eigenkapitalvorgaben nicht mehr erfüllt werden, was zu einer Einschränkung oder dem Entzug der Erlaubnis nach dem KWG führen kann. Die Realisierung jedes dieser Risiken würde sich erheblich nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken.
Bei der Varengold Bank AG wird derzeit eine Betriebsprüfung bezüglich Körperschaft-, Gewerbe-, Umsatz- und Kapitalertragsteuer sowie des Steuerabzugs gemäß § 50a EStG für die Veranlagungszeiträume 2011 bis 2014 (einschließlich) durchgeführt. Die Betriebsprüfung ist noch nicht abgeschlossen. Die Steuerbescheide der Varengold Bank AG für die Veranlagungszeiträume 2011 bis 2015 stehen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung; für das Geschäftsjahr 2016 wurden noch keine Steuererklärungen abgegeben. Im Bereich der Lohnsteuer wird aktuell eine Prüfung für den Zeitraum Januar 2013 bis Dezember 2016 durchgeführt. Eine Sozialversicherungsprüfung für den Zeitraum 2011 bis 2014 ist im November 2016 abgeschlossen worden. Die Gesellschaft ist der Ansicht, dass in den noch offenen Zeiträumen ihre steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Angaben in Einklang mit den anwendbaren Rechtsvorschriften stehen und keine wesentlichen Steueroder Beitragsnachzahlungen zu erwarten sind. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass sich diese Einschätzung aufgrund einer unterschiedlichen Betrachtungsweise von Sachverhalten
durch die Finanz- und Sozialversicherungsbehörden nachträglich als unzutreffend erweist und wider Erwarten erhebliche Nachzahlungen auf Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zu leisten sind. Dies gilt insbesondere anlässlich von zukünftigen weiteren Betriebsprüfungen. Solche steuerlichen Nachzahlungen sowie Änderungen der steuerlichen Gesetzgebung oder Rechtsprechung oder Änderungen der Verwaltungspraxis der Steuerbehörden können sich erheblich nachteilig auf die Geschäftstätigkeit wie auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken. Änderungen in der Planung zukünftig erwarteter Erträge können zu erheblichen Schwankungen aktiver latenter Steuern führen.
Bei der Tochtergesellschaft Varengold Verwaltungs Aktiengesellschaft (vormals Varengold Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen) wurde eine steuerliche Betriebsprüfung für alle Teilgesellschaftsvermögen angeordnet; die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Bei der laufenden bzw. zukünftigen Betriebsprüfungen könnte die in der Vergangenheit von der Varengold Verwaltungs Aktiengesellschaft vorgenommene steuerliche Behandlung der Teilgesellschaftsvermögen nicht anerkannt werden und es dadurch zu Steuernachzahlungen kommen, was sich erheblich nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Varengold Verwaltungs Aktiengesellschaft und – im Falle einer draus resultierenden Abschreibung des Beteiligungsbuchwerts – auch auf die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken kann.
Mögliche Compliance-Verstöße und andere rechtswidrige Verhaltensweisen von wichtigen Geschäftspartnern bzw. Kunden bzw. anderen Stakeholdern können bei diesen zu Sanktionen wie (Geld)Strafen, gerichtlichen Verfügungen, Herausgabe von Gewinnen, Ausschluss von bestimmten Geschäften, Verlust von Genehmigungen und/oder anderen Restriktionen wie auch zu Rufschädigungen führen. Gleiches gilt für Rechtsstreitigkeiten wichtiger Geschäftspartner bzw. Kunden bzw. anderer Stakeholder. In beiden Fällen besteht das Risiko, dass hierdurch auch die Kundenbeziehungen zur Varengold Bank AG erheblich beeinträchtigt werden. Zudem ist nicht auszuschließen, dass bei Bekanntwerden möglicher Compliance-Verstöße und/oder rechtswidriger Verhaltensweisen von wichtigen Geschäftspartnern bzw. Kunden bzw. anderen Stakeholdern der Ruf der Varengold Bank AG beschädigt wird. So wurde sowohl in ausländischen (insbesondere dänischen) als auch deutschen Medien bereits mehrfach unter anderem behauptet, dass der ehemalige stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende der Gesellschaft, Herr Sanjay Shah, der derzeit auch mittelbar wesentlich an der Varengold Bank AG beteiligt ist, und die Varengold Bank AG Drehpunkt eines Steuerbetruges in Dänemark bzw. die Tochtergesellschaft Varengold Verwaltungs Aktiengesellschaft (vormals Varengold Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsversmögen) und deren ehemalige Vorstände, die gleichzeitig auch Vorstandsmitglieder der Gesellschaft waren, in sogenannte Cum/Ex-Geschäfte verstrickt seien. Sämtliche vorgenannten Umstände können sich, unabhängig davon, ob sie der Wahrheit entsprechen oder nicht und/oder von der Gesellschaft als Falschbehauptungen dementiert wurden, insbesondere bei bestehenden personellen und/oder wirtschaftlichen Verflechtungen mit der Gesellschaft, erheblich nachteilig auch auf die eigene Geschäftstätigkeit wie auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken.
Die Vorstandsmitglieder der Gesellschaft sind (mittelbar) mit jeweils 100.000 Aktien (das entspricht derzeit jeweils rd. 2,24%) auch als Aktionäre an der Varengold Bank AG beteiligt. Es ist daher nicht völlig auszuschließen, dass es zwischen dem Interesse als Vorstand der Gesellschaft und dem privaten Interesse als Aktionär zu Konflikten kommen könnte und dieser Konflikt nicht im Gesellschaftsinteresse gelöst wird. Dies könnte sich erheblich nachteilig auf die Geschäftstätigkeit wie auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken.
Die Varengold Bank AG hat im Rahmen vereinbarter Höchstbeträge Versicherungsschutz für verschiedene mit ihrer Geschäftstätigkeit verbundene Risiken abgeschlossen. Trotzdem kann nicht gewährleistet werden, dass der bestehende Versicherungsschutz deckend ist. Insbesondere besteht das Risiko, dass Schadensfälle bei der Gesellschaft oder – im Falle einer Haftungsübernahme gemäß § 2 Abs. 10 KWG - bei den sogenannten gebundenen Agenten eintreten, die nicht oder nicht ausreichend durch den bestehenden Versicherungsschutz gedeckt sind. Zudem kann nicht ausgeschlossen werden, dass der bestehende Versicherungsschutz nicht bzw. nicht zu wirtschaftlich attraktiven Konditionen aufrechterhalten werden kann, dass die Kosten für Versicherungen in Zukunft nicht steigen werden oder dass für bestimmte Risiken ein adäquater Versicherungsschutz nicht oder nicht zu angemessenen Konditionen verfügbar ist. Sollten der Varengold Bank AG Schäden entstehen oder Ansprüche gegen sie erhoben werden, für die kein oder nur ein unzureichender Versicherungsschutz besteht, oder sollten die Kosten für entsprechende Versicherungen steigen, kann sich dies erheblich nachteilig auf die Geschäftstätigkeit und die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken.
Der deutsche Banken- und Finanzdienstleistungssektor ist nach Einschätzung der Gesellschaft durch einen intensiven Wettbewerb gekennzeichnet. Insbesondere im Geschäft mit Privatanlegern bestehen teils erhebliche Überkapazitäten. Überdies konkurrieren deutsche Anbieter mit einer Reihe von ausländischen Anbietern, die in den vergangenen Jahren ihre Präsenz im deutschen Markt erheblich ausgebaut haben. Infolge des intensiven Wettbewerbs lassen sich in den einzelnen Geschäftsfeldern oft keine auskömmlichen Margen erzielen oder müssen Transaktionen in einem Geschäftsfeld margenarme oder margenlose Transaktionen in anderen Geschäftsfeldern ausgleichen. Zu den bestehenden und potenziellen Wettbewerbern der Varengold Bank AG gehören auch Unternehmen, die mit teilweise erheblich größeren finanziellen und personellen Ressourcen ausgestattet sind. Diese Unternehmen könnten in der Lage sein, umfassendere und kostenintensive Marketingaktivitäten zu betreiben und auch den Kunden günstigere Bedingungen anzubieten. Zudem können Unternehmen mit einer hohen Eigenkapitalausstattung aufgrund der für Einlagenkreditinstitute geltenden Eigenkapitalvorschriften im Markt flexibler agieren. Es ist nicht gewährleistet, dass die Varengold Bank AG sich in einem künftig möglicherweise noch verschärften Wettbewerbsumfeld auf Dauer am Markt erfolgreich behaupten kann. Sollte es der Gesellschaft nicht gelingen, im Rahmen des Wettbewerbs ihre Produkte und Dienstleistungen bei betriebswirtschaftlich angemessenen Margen zu wettbewerbsfähigen Konditionen anzubieten, kann dies zu dem Verlust von Kunden und Marktanteilen führen.
Die Realisierung jedes der geschilderten Risiken im Zusammenhang mit Wettbewerbern kann sich erheblich nachteilig auf die Geschäftstätigkeit wie auch auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken.
Die Gesellschaft gehört der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) an, wozu sie gesetzlich verpflichtet ist. Die EdB entschädigt Kunden in Fällen, in denen die der EdB zugeordnete Institute nicht in der Lage sind, Einlagen zurückzuzahlen oder ihre Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften gegenüber Kunden zu erfüllen. Die EdB finanziert dies aus Beiträgen ihrer Mitglieder. In Entschädigungsfällen besteht die Möglichkeit, dass die EdB ihre Mitglieder über deren jährlich zu entrichtende Beiträge hinaus zur Leistung von Sonderbeiträgen heranzieht, wenn die vorhandenen Mittel der EdB nicht ausreichen. Es könnte somit auf die Gesellschaft die Verpflichtung zu Zahlung eines entsprechenden Sonderbeitrags zukommen. Die Realisierung dieses Risikos könnte sich erheblich nachteilig auf die Geschäftstätigkeit wie auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken.
Die seit Jahren anhaltend niedrigen Zinsen führen dazu, dass es für Banken zunehmend schwerer wird, die Mittelzuflüsse aus Kundengeldern rentabel am Kapitalmarkt anzulegen. Hierdurch geht den Banken eine wichtige Ertragsquelle verloren, die zur Stärkung der Eigenkapitalbasis notwendig ist, und nicht ohne weiteres durch andere Quellen ersetzt oder ausgeglichen werden kann. Sofern Banken versuchen, die fehlenden Erträge durch neue oder erhöhte Gebühren zu kompensieren, können ihnen Kunden verloren gehen. Darüber hinaus wirken sich die niedrigen Zinsen aufgrund der schlechteren Konditionen für die Kunden auch auf das Volumen der Kundeneinlagen nachteilig aus. Sämtliche Umstände können sich erheblich nachteilig auf die Geschäftstätigkeit wie auch auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Varengold-Gruppe auswirken.
Die Entwicklung der Weltwirtschaft und der globalen Finanzmärkte sowie das wirtschaftliche und politische Umfeld in den Ländern, in denen die Varengold-Gruppe tätig ist, haben einen wesentlichen Einfluss auf die Nachfrage nach Dienstleistungen und Finanzprodukten, die von der Varengold-Gruppe angeboten werden. Hierzu zählen auch geopolitische Krisen und Konflikte wie beispielsweise die Spannungsfelder im Nahen Osten und Nordkorea, Terrorismus oder die politischen Unsicherheiten nach den Präsidentschaftswahlen in den USA oder im Zuge der Brexit-Verhandlungen, die ein unkalkulierbares Risiko für die weitere Entwicklung des Finanzsystems darstellen. Die Verschlechterung des gesamtwirtschaftlichen Umfelds oder ein schleppendes Wachstum auf den Kernmärkten der Varengold-Gruppe kann auch dazu führen, dass die Varengold-Gruppe eine erhöhte Risikovorsorge betreiben muss. Sämtliche Umstände können sich erheblich nachteilig auf die Geschäftstätigkeit wie auch auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Varengold-Gruppe auswirken.
Die Lieferung der Neuen Aktien aus dem Bezugsangebot erfolgt voraussichtlich erst in der siebten Kalenderwoche 2018; vorher können die Neuen Aktien nicht gehandelt werden. Für den Zeitraum zwischen Zeichnung und Lieferung der Neuen Aktien tragen die Zeichner das Risiko einer negativen Wertentwicklung der Varengold-Aktie.
Die Bezugsfrist für das Bezugsangebot (öffentliches Angebot) der Neuen Aktien läuft vom 29. November 2017 bis zum 13. Dezember 2017. Bis zum Ablauf der Bezugsfrist müssen die Aktionäre, die ihr Bezugsrecht ausüben wollen, über ihre Depotbanken die Bezugsanmeldungen bei der Abwicklungsstelle abgeben und den auf die gezeichneten Neuen Aktien entfallenden Bezugspreis entrichten. Nach Ablauf der Bezugsfrist ist ein Widerruf oder eine Rücknahme der Zeichnung grundsätzlich nicht mehr möglich. Die Gesellschaft wird die nicht von den Aktionären aufgrund des Bezugsrechts innerhalb der Bezugsfrist bezogenen Neue Aktien ausgewählten Anlegern im Rahmen einer Privatplatzierung zur Zeichnung und Übernahme anbieten. Die Frist für die Privatplatzierung endet voraussichtlich erst am 26. Januar 2018. Aufgrund dessen wird auch die Eintragung der Barkapitalerhöhung in das Handelsregister voraussichtlich erst in der sechsten Kalenderwoche 2018 und die Lieferung der Neuen Aktien an die Aktionäre voraussichtlich erst in der siebten Kalenderwoche 2018 erfolgen. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Zeichner ihre gezeichneten Aktien daher nicht handeln, insbesondere nicht veräußern, und tragen dementsprechend das Risiko einer negativen Wertentwicklung der Varengold-Aktie.
Die Neuen Aktien aus dem öffentlichen Angebot werden zunächst unter einer separaten ISIN, die von der ISIN der bestehenden Aktien abweicht, geführt und können auch nur unter dieser ISIN gehandelt werden. Aufgrund des Umstands, dass es sich bei den angebotenen Neuen Aktien insgesamt um eine kleine Emission mit einem nur begrenzten Volumen handelt, sind erhebliche Preisschwankungen bei den Aktienkursen nicht auszuschließen, die auch völlig unabhängig von der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft eintreten können. Insbesondere auch aufgrund des voraussichtlich engen Marktes kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass sich ein nennenswerter aktiver Handel mit den Neuen Aktien der Varengold Bank AG ergibt oder auch dass der festgestellte Kurs dem rechnerischen wahren Wert entspricht. Die Marktliquidität kann trotz der Einschaltung eines Designated Sponsors nur gering ausfallen, insbesondere vor Gleichschaltung der ISIN der Neuen Aktien mit der ISIN der bestehenden Aktien. Für den Inhaber der Neuen Aktien kann es aufgrund der relativen Marktenge der Neuen Aktien bei einer Verkaufsabsicht daher schwer sein, einen Käufer zu finden. Auch nach Gleichstellung der ISIN der Neuen Aktien mit der ISIN der bestehenden Aktien besteht keine Gewähr dafür, dass ein aktiver Handel für die Aktien der Gesellschaft an einer Börse besteht oder auf Dauer bestehen bleibt. Auch in diesem Fall werden Aktionäre möglichweise nicht in der Lage sein, ihre Aktien rasch oder zum Tageskurs zu verkaufen.
Die Gesellschaft wird gegebenenfalls in Zukunft weitere Kapitalmaßnahmen zur Stärkung ihres Eigenkapitals bzw. zur Finanzierung ihrer Geschäftstätigkeit und ihres Wachstums durchführen. Sie verfügt insbesondere noch über ein Genehmigtes Kapital 2016 in Höhe von EUR 243.546,00. Die Ermächtigung lässt den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre in den hierfür anerkannten Fällen zu. Ferner ist der Vorstand durch Beschluss der Hauptversammlung vom 26. August 2015 ermächtigt, eigene Aktien in Höhe von insgesamt bis zu 10% des im Zeitpunkt dieser Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals von EUR 1.948.368,00 zu erwerben. Diese Ermächtigung sieht auch vor, dass der Vorstand bei der Veräußerung der von der Gesellschaft sodann erworbenen eigenen Aktien das Bezugsrecht der Aktionäre auf diese Aktien ausschließen kann.
Die Gesellschaft behält sich vor, bei zukünftigen Kapitalmaßnahmen im Rahmen der durch die Hauptversammlung erteilten Ermächtigungen sowie der gesetzlichen und satzungsmäßigen Möglichkeiten weitere Aktien der Varengold Bank AG auszugeben und hierbei gegebenenfalls das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Abhängig von der Ausgestaltung der betreffenden Kapitalmaßnahme kann dies bei einem Verzicht auf die Wahrnehmung des Bezugsrechtes oder aber auch im Falle eines Bezugsrechtsausschlusses zu einer Verwässerung der Beteiligung von Aktionären führen.
Die Aktionäre der Gesellschaft unterliegen keinerlei Restriktionen bezüglich möglicher Verkäufe ihrer Aktien. Falls sich Aktionäre, insbesondere die Hauptaktionäre der Gesellschaft, - einzeln oder gemeinsam - entschließen sollten, Aktien in größerem Umfang auf dem öffentlichen Markt zu verkaufen, oder sollte sich am Markt die Überzeugung herausbilden, dass es zu solchen Verkäufen kommen könnte, besteht das Risiko, dass dies den Kurs der Aktie der Gesellschaft wesentlich nachteilig beeinflusst. Aufgrund des geringen Handelsvolumens, kann auch bereits die Veräußerung einer vergleichsweise geringen Anzahl von Aktien zu erheblichen Kursschwankungen in der Aktie führen. Zudem kann hierdurch die künftige Fähigkeit der Gesellschaft zur Kapitalaufnahme durch das Angebot neuer Aktien negativ beeinflusst werden.
Änderungen der Betriebsergebnisse der Varengold Bank AG oder der Wettbewerber sowie Änderungen der allgemeinen Lage der Branche, der Gesamtwirtschaft und der Finanzmärkte können erhebliche Kursschwankungen bei den notierten Aktien hervorrufen. Der Kurs der Aktien der Gesellschaft kann zudem aus weiteren Gründen erheblich schwanken, z.B. infolge wechselhafter tatsächlicher oder prognostizierter Ergebnisse, geänderter Gewinnprognosen oder der Nichterfüllung der Gewinnerwartungen von Wertpapieranalysten, veränderten allgemeinen Wirtschaftsbedingungen oder auch bei einer Realisierung eines Risikos oder auch mehrerer Risiken, die in diesem Prospekt genannt sind. Die allgemeine Aktienkursvolatilität könnte den Aktienkurs der Gesellschaft zusätzlich unter Druck setzen, ohne dass dies daher in einem direkten Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft oder ihrer Vermögens-, Finanz- und Ertragslage oder auch ihren Geschäftsaussichten stehen muss. Die Marktliquidität kann trotz der Einschaltung eines Designated Sponsors nur gering ausfallen, insbesondere vor Gleichschaltung der ISIN der Neuen Aktien mit der ISIN der bestehenden Aktien. Die Aktienkurse können daher aus den geschilderten verschiedenen Gründen erheblichen Schwankungen unterliegen, die nicht notwendig der wirtschaftlichen Lage der Varengold Bank AG entsprechen müssen. Eine mögliche negative wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft könnte dabei ferner zu einer Überreaktion der Kurse nach unten führen, so dass die Kurse stärker sinken würden als dies der wahren Lage angemessen wäre.
Ein börslicher Bezugsrechtshandel für die Bezugsrechte auf die Neuen Aktien findet nicht statt. Ein Zu- oder Verkauf von Bezugsrechten über die Börse ist daher nicht möglich. Die Bezugsrechte können nach den Bestimmungen des deutschen Rechts außerhalb einer Börse übertragen werden. Jedoch werden weder die Gesellschaft noch die Small & Mid Cap Investmentbank AG den Anund/oder Verkauf von Bezugsrechten vermitteln. Ein Verkauf seiner Bezugsrechte könnte für den Aktionär daher nur schwer durchzuführen sein. Sofern ein Aktionär daher seine Bezugsrechte nicht ausübt, besteht das Risiko, dass es ihm nicht gelingt, während der Bezugsfrist einen Käufer zu finden. In diesem Fall verfallen die nicht ausgeübten Bezugsrechte nach Ablauf der Bezugsfrist wertlos.
Die Gesellschaft hat in den letzten Jahren mangels Bilanzgewinn keine Dividenden auf ihre Aktien ausgeschüttet und wird dies möglicherweise auch in absehbarer Zeit nicht tun. Jegliche Ausschüttung von Dividenden hängt von der Finanzlage der Gesellschaft, ihrem operativen Ergebnis, ihrem Kapitalbedarf und anderen Faktoren ab und wird vom Ermessen des Vorstands beeinflusst. Bei der Gesellschaft bestehen aus den bisherigen Geschäftsjahren Verlustvorträge. Daher sind Investoren zur Erzielung einer Rendite auf ihre Investition in Aktien der Gesellschaft derzeit allein auf Wertsteigerungen angewiesen, deren Eintritt nicht gewährleistet werden kann.
Sollte die Gesellschaft in Zukunft Dividenden auf ihre Aktien ausschütten, so unterliegen diese Dividenden im Grundsatz der Besteuerung auf Ebene der Anteilseigner.
Dividenden an die Aktionäre dürfen nur aus einem Bilanzgewinn gezahlt werden. Der in dem nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellten Jahresabschluss ausgewiesene Bilanzgewinn stellt daher grundsätzlich den maximal an die Aktionäre ausschüttbaren Betrag dar. Allerdings kann bereits aufgrund gesetzlicher Vorschriften ein Teil des Bilanzgewinns von der Verteilung an die Aktionäre ausgeschlossen sein. Bei der Varengold Bank AG bestand zum 31. Dezember 2016 aufgrund aktiver latenter Steuern eine Ausschüttungssperre gemäß § 268 Abs. 8 HGB in Höhe von TEUR 2.297. Auch bei Vorliegen eines zukünftigen Bilanzgewinns stünde der dann gegebenenfalls noch von der Ausschüttungssperre betroffene Betrag nicht für eine Dividendenzahlung an die Aktionäre zur Verfügung.
Grundsätzlich mögliche Dividendenzahlungen können auch entfallen oder ausgeschlossen werden, wenn und soweit die BaFin als zuständige Aufsichtsbehörde die Gesellschaft anweist, die Dividendenzahlungen entfallen zu lassen, oder solche Dividendenzahlungen aufgrund gesetzlicher oder verwaltungsbehördlicher Anordnung untersagt sind. Gemäß CRR ist es der Gesellschaft untersagt, Dividendenzahlungen zu leisten, wenn (aber nur insoweit) die jeweiligen Dividendenzahlungen die ausschüttungsfähigen Posten übersteigen. Dividendenzahlungen sind ausgeschlossen bzw. zu unterlassen, wenn durch solche Ausschüttungen das Harte Kernkapital der Gesellschaft insoweit abnehmen würde, das die kombinierte Kapitalpuffer-Anforderung nicht mehr erfüllt wäre. Dividendenzahlungen sind ferner ausgeschlossen, wenn an dem jeweiligen Dividendenzahlungstag (i) die Dividendenzahlungen auf die Aktien zusammen mit anderen ausschüttungsfähigen Beträgen nicht im Einklang mit den Beschränkungen der maximal ausschüttungsfähigen Beträge stehen würden; oder (ii) Dividendenzahlungen auf die Aktien gemäß den sonst anwendbaren aufsichtsrechtlichen Bestimmungen nicht zulässig sind. Der maximal ausschüttungsfähige Betrag ist ein Konzept, welches zur Anwendung kommt, wenn die kombinierten Kapitalpuffer-Anforderungen nicht (oder nicht vollständig) erfüllt werden. Es besteht daher das Risiko, dass die Gesellschaft aufgrund regulatorischer Vorgaben und/oder aufsichtsrechtlicher Maßnahmen daran gehindert ist. Dividendenzahlungen auf die Aktien zu leisten, selbst wenn ein entsprechender Bilanzgewinn vorhanden und die Gesellschaft darüber hinaus bereit wäre, Dividendenzahlungen zu leisten.
Die Gesellschaft hat im August 2014 zur Stärkung der Eigenmittelbasis eine sogenannte Additional Tier 1 Anleihe (nachrangiges Instrument ohne Endfälligkeit mit unbegrenzter Laufzeit) im Volumen von EUR 5 Mio. ausgegeben. Zinszahlungen auf die Anleihe dürfen nur erfolgen, wenn die Gesellschaft über ausreichend ausschüttungsfähige Mittel verfügt. Im Übrigen liegen Zinszahlungen auf die Anleihe im alleinigen Ermessen der Gesellschaft. Sollte die Gesellschaft Zinszahlungen auf die Anleihe vornehmen, könnte dies den Umfang einer an die Aktionäre auszuschüttenden Dividende schmälern oder zum Ausfall von Dividendenzahlungen an Aktionäre führen.
Da auf die Varengold Bank AG wichtige Anlegerschutzbestimmungen nicht anwendbar sind, besteht hinsichtlich einer Anlage in Aktien der Varengold Bank AG ein erhöhtes Risiko. Insbesondere ist ein Delisting aus dem Open Market, Basic Board, ohne Zustimmungsbeschluss der Hauptversammlung und Abfindungsangebot an die Aktionäre möglich.
Die Aktien der Varengold Bank AG sind in den Open Market, Teilbereich Basic Board, der Frankfurter Wertpapierbörse, in dem wichtige Anlegerschutzbestimmungen nicht gelten, einbezogen. So finden u.a. die folgenden Anlegerschutzbestimmungen keine Anwendung:
Aufgrund der Nichtanwendbarkeit wichtiger Anlegerschutzbestimmungen im Open Market, Basic Board, sollte sich ein Anleger deshalb des erhöhten Risikos einer Anlage in Aktien der Varengold Bank AG bewusst sein. Insbesondere kann jederzeit ein Delisting aus dem Open Market, Basic Board, erfolgen, ohne dass hierfür ein Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft oder ein Abfindungsangebot an die Aktionäre erforderlich ist.
Der Aktienkurs kann aufgrund von Analysteneinschätzungen, öffentlichen Äußerungen in Anleger-Foren, Börsenbriefempfehlungen und Meinungsäußerungen in sonstigen Medien stark beeinflusst werden. Solche Empfehlungen von Dritten können den Kurs sowohl positiv als auch negativ erheblich beeinflussen. Zudem sind in den letzten Jahren sogenannte Fax- bzw. Email-Spams sprunghaft angestiegen, wodurch ebenfalls erhebliche Risiken für den Kurverlauf entstehen können. Es besteht zum Beispiel das Risiko, dass die Aufsichts- und Ermittlungsbehörden aufgrund solcher Spam-Aktivitäten die Notierung der Aktie einstellen bzw. Ermittlungen aufnehmen, welche die Gesellschaft in ihrer operativen Tätigkeit einschränken und sogar schaden können.
Die Neuen Aktien werden von der Bezugsstelle Small & Mid Cap Investmentbank AG, München, im eigenen Namen gezeichnet und übernommen mit der Verpflichtung, diese an die Aktionäre zu liefern. Die Übernahme erfolgt auf Basis eines Vertrages, den die Small & Mid Cap Investmentbank AG unter bestimmten Umständen außerordentlich kündigen kann. Die Durchführung des Angebots setzt außerdem voraus, dass mindestens 300.000 Neue Aktien gezeichnet werden und die Durchführung der Barkapitalerhöhung spätestens bis zum 23. Februar 2018 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen wird. Sollte es zu einer außerordentlichen Kündigung des Übernahmevertrages kommen, so wird das Angebot eventuell nicht durchgeführt. Das gleiche gilt, falls nicht mindestens 300.000 Neue Aktien gezeichnet werden und die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis zum 23. Februar 2018 in das Handelsregister eingetragen ist. Ein Anspruch der Anleger auf Lieferung der Neuen Aktien besteht in diesem Fall nicht. Ansprüche in Bezug auf bereits erbrachte Effektenprovisionen und im Zusammenhang mit der Bezugserklärung entstandene Kosten eines Anlegers richten sich allein nach dem Rechtsverhältnis zwischen dem Anleger und dem Institut, gegenüber dem er sein Bezugsrecht ausgeübt hat. Im Falle einer Kündigung des Übernahmevertrages und/oder des Abbruchs des Bezugsangebots vor Eintragung der Durchführung der Barkapitalerhöhung in das Handelsregister entfällt das Bezugsrecht der Aktionäre. Anleger, die die Bezugsrechte erworben haben, würden in diesem Fall den vollständigen Verlust ihrer Anlage erleiden.
Sollte im Fall eines vorzeitigen Abbruchs oder Nichtdurchführung des Angebots ein Anleger sogenannte Leerverkäufe vorgenommen haben, so trägt er das Risiko, die sich aus dem Leerverkauf ergebende Verpflichtung nicht durch Lieferung von Aktien erfüllen zu können.
Die Varengold Bank AG, Große Elbstraße 14, 22767 Hamburg, übernimmt gemäß § 5 Abs. 4 WpPG die Verantwortung für den Inhalt dieses Wertpapierprospekts (nachfolgend "Prospekt") und erklärt hiermit, dass ihres Wissens die Angaben richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind.
Dieser Prospekt enthält bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind solche Angaben, die sich nicht auf historische Tatsachen und Ereignisse beziehen. Solche in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten bekannte und unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen zukünftigen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die Leistungen der Gesellschaft oder ihrer Tochtergesellschaften oder der relevanten Branchen wesentlich von denjenigen abweichen oder negativer ausfallen als diejenigen, die in diesen Aussagen ausdrücklich oder implizit angenommen werden. Zu diesen Faktoren gehören unter anderem: Anlageverhalten der Anleger, wirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen, Wettbewerb durch andere Unternehmen, Kapitalbedürfnisse der Gesellschaft, Finanzierungskosten, die Fähigkeit, qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen und zu halten, Unsicherheiten aus dem Geschäftsbetrieb der Gesellschaft und sonstige in diesem Prospekt genannte Faktoren. Die Geschäftstätigkeit der Varengold Bank AG und ihrer Tochtergesellschaften unterliegt einer Reihe von Risiken und Unsicherheiten, die auch dazu führen können, dass eine zukunftsgerichtete Aussage, Einschätzung oder Vorhersage unzutreffend wird. In Anbetracht der Risiken, Ungewissheiten und Annahmen können die zukünftigen Ereignisse möglicherweise auch nicht eintreten. Weder die Gesellschaft noch ihre Geschäftsleitung können daher für den tatsächlichen Eintritt der prognostizierten Entwicklungen eintreten.
Bestimmte Zahlenangaben in diesem Prospekt (einschließlich bestimmter Prozentsätze) wurden kaufmännisch gerundet. Infolgedessen entsprechen in Tabellen angegebene Gesamtbeträge in diesem Prospekt möglicherweise nicht in allen Fällen den in der Tabelle ggf. gleichfalls enthaltenen Gesamtsummen.
Sämtliche Währungsangaben in diesem Prospekt beziehen sich, sofern nicht etwas anderes angegeben ist, auf Euro. Falls Beträge in einer anderen Währung angegeben sind, wird dies ausdrücklich durch Benennung der entsprechenden Währung oder Angabe des Währungssymbols kenntlich gemacht.
Sämtliche Angaben zu Marktanteilen, Marktentwicklungen und -trends, Wachstumsraten, zu Umsätzen auf den in diesem Prospekt beschriebenen Märkten sowie zur Wettbewerbssituation der Varengold Bank AG beruhen auf öffentlich zugänglichen Quellen oder Schätzungen der Gesellschaft. Die Quellen der jeweiligen Informationen werden an den entsprechenden Stellen im Prospekt genannt.
Sofern die Angaben auf Schätzungen der Gesellschaft beruhen, können diese von den Einschätzungen der Wettbewerber der Gesellschaft oder von zukünftigen Erhebungen durch Marktforschungsinstitute oder andere unabhängige Quellen abweichen.
Sofern Angaben von Seiten Dritter übernommen wurden, wird hiermit bestätigt, dass diese Informationen korrekt wiedergegeben wurden und dass – soweit es der Gesellschaft bekannt ist und sie aus den von dieser dritten Partei veröffentlichten Angaben ableiten konnte – keine Fakten unterschlagen wurden, die die reproduzierten Angaben unkorrekt oder irreführend gestalten würden.
Die Gesellschaft hat allerdings die in öffentlich zugänglichen Quellen enthaltenen Zahlenangaben, Marktdaten und sonstigen Angaben nicht überprüft und übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der öffentlichen Quellen entnommenen Zahlenangaben, Marktdaten und sonstigen Informationen. Darüber hinaus ist zu beachten, dass Marktstudien und Umfragen häufig auf Annahmen und Informationen Dritter beruhen und von Natur aus spekulativ und vorausschauend sind. Anleger sollten berücksichtigen, dass einige Einschätzungen der Gesellschaft auf solchen Marktstudien Dritter beruhen.
Die Emittentin erteilt hiermit der Small & Mid Cap Investmentbank AG, Barer Str. 7, 80333 München, Deutschland ("SMC Investmentbank AG") ihre ausdrückliche Zustimmung, diesen Prospekt einschließlich etwaiger Nachträge zur späteren Weiterveräußerung oder endgültigen Platzierung der Neuen Aktien in Deutschland zu verwenden.
Die Emittentin erklärt, dass sie die Haftung für den Inhalt des Prospekts auch hinsichtlich einer späteren Weiterveräußerung oder endgültigen Platzierung der Neuen Aktien durch Finanzintermediäre übernimmt. Für Handlungen oder Unterlassungen der Finanzintermediäre übernimmt die Emittentin keine Haftung.
Die Zustimmung zur Verwendung des Prospekts gilt jeweils bis zum Ende der Angebotsfrist für das öffentliche Angebot der Neuen Aktien, das Gegenstand dieses Prospekts ist. Die Emittentin ist berechtigt, ihre Zustimmung jederzeit zu ändern oder zu widerrufen. Die spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der neuen Aktien durch die Finanzintermediäre kann nur während der Angebotsfrist, d.h. vom 29. November 2017 bis zum 13. Dezember 2017, 24.00 Uhr erfolgen (siehe Abschnitt 4.1 "Gegenstand und Bedingungen des Angebots").
Der Prospekt darf nur in Deutschland verwendet werden. Die Zustimmung entbindet ausdrücklich nicht von der Einhaltung der geltenden Verkaufsbeschränkungen und sämtlicher jeweils anwendbarer Vorschriften. Der Finanzintermediär wird auch nicht von der Einhaltung der auf ihn anwendbaren gesetzlichen Vorschriften entbunden. Der Finanzintermediär hat auf seiner Webseite anzugeben, dass er den Prospekt mit Zustimmung und gemäß den Bedingungen verwendet, an die die Zustimmung gebunden ist.
Bietet ein Finanzintermediär die diesem Prospekt zugrundeliegenden Neuen Aktien an, wird dieser die Anleger zum Zeitpunkt der Angebotsvorlage über die Angebotsbedingungen unterrichten.
Die nachfolgende Liste gibt die Identität der Finanzintermediäre wieder, die den Prospekt verwenden dürfen:
Small & Mid Cap Investmentbank AG, Barer Str. 7, 80333 München.
Neue Informationen zu Finanzintermediären, die zum Zeitpunkt der Billigung des Prospekts unbekannt sind, werden unverzüglich auf der Internetseite der Emittentin (www.varengold.de Über uns Investor Relations Kapitalerhöhung) veröffentlicht. Sollte die Emittentin weiteren Finanzintermediären die Zustimmung zur Verwendung des Prospekts erteilen, wird sie dies ebenso unverzüglich auf ihrer Internetseite bekannt machen. Soweit gesetzlich vorgeschrieben, wird die Emittentin in diesen Fällen außerdem einen Nachtrag zum Prospekt gemäß § 16 WpPG veröffentlichen.
Folgende Unterlagen stehen während der Gültigkeitsdauer dieses Prospekts, d.h. bis zum Ablauf eines Jahres nach der Billigung, bei der Varengold Bank AG in Papierform zur Verfügung und können in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Große Elbstraße 14, 22767 Hamburg, während der üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden:
Gegenstand des Angebots sind 2.070.141 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie der Varengold Bank AG aus der am 23. August 2017 von der Hauptversammlung beschlossenen Kapitalerhöhung gegen Bareinlage mit Bezugsrecht der Aktionäre ("Barkapitalerhöhung") und mit Gewinnberechtigung ab dem 1. Januar 2018 ("Neue Aktien"). Die Neuen Aktien werden den Aktionären der Gesellschaft mit einem Bezugsverhältnis von 2:1 angeboten, so dass zwei (2) alte Aktien zum Bezug von einer (1) Neuen Aktie berechtigen ("Bezugsverhältnis"). Das gesetzliche Bezugsrecht wird den Aktionären dabei in der Weise eingeräumt, dass die Neuen Aktien von der Small & Mid Cap Investmentbank AG, Barer Str. 7, 80333 München ("SMC Investmentbank AG"), zum geringsten Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Neuer Aktie gezeichnet und mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären im Bezugsverhältnis zum Bezugspreis anzubieten und den Mehrerlös an die Gesellschaft abzuführen (mittelbares Bezugsrecht).
Der Bezugspreis je Neuer Aktie beträgt EUR 2,80 ("Bezugspreis").
Im Rahmen der im Juni 2017 durchgeführten Barkapitalerhöhung haben die Vorstandsmitglieder Dr. Bernhard Fuhrmann und Frank Otten über ihre Beteiligungsgesellschaften jeweils 100.000 Aktien zum Bezugspreis von EUR 3,99 je Aktie gezeichnet (siehe Abschnitt 8.1.1 "Vorstand").
Darüber hinaus haben die amtierenden Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats oder ihnen nahestehende Personen in den letzten 12 Monaten keine Aktien an der Gesellschaft oder Rechte zum Erwerb von Aktien der Gesellschaft erworben.
Ein Mindestbetrag im Hinblick auf die Ausübung des Bezugsrechts besteht nicht. Der Aktionär hat nur das Recht, entsprechend dem Bezugsverhältnis von 2 : 1 für zwei (2) alte Aktien eine (1) Neue Aktie zu erwerben. Dies stellt den Höchstbetrag dar, auf den der Aktionär einen Anspruch im Rahmen dieses Angebots hat. Soweit das im Rahmen dieser Barkapitalerhöhung festgelegte Bezugsverhältnis dazu führt, dass rechnerische Ansprüche der Aktionäre auf Bruchteile von Aktien entstehen, haben die Aktionäre hinsichtlich der entstehenden Spitzenbeträge keinen Anspruch auf Lieferung von Neuen Aktien oder Barausgleich.
Das Angebot steht unter der Bedingung, dass mindestens 300.000 Neue Aktien gezeichnet werden und die Durchführung der Barkapitalerhöhung spätestens bis zum 23. Februar 2018 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen wird.
Das Bezugsangebot wird voraussichtlich am 24. November 2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Die Bezugsfrist beginnt voraussichtlich am 29. November 2017 und läuft bis zum 13. Dezember 2017 (24.00 Uhr). Die Bezugsrechte werden unter der ISIN DE000A2GSUT1 / WKN A2GSUT geführt. Die Clearstream Banking AG, Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, bucht die Bezugsrechte am 29. November 2017 mit Record Tag 28. November 2017 bei den betreffenden depotführenden Kreditinstituten ein. Diese werden die Bezugsrechte, die auf die alten Aktien der Varengold Bank AG (ISIN DE0005479307) entfallen, am gleichen Tag in den Depots der Aktionäre gutschreiben. Vom 27. November 2017 an (ex Tag) sind die Bezugsrechte (ISIN DE000A2GSUT1) von den Aktienbeständen im Umfang des gemäß Bezugsangebot bestehenden Bezugsrechts abgetrennt, und die bestehenden Aktien werden "ex Bezugsrecht" notiert. Die Varengold Bank AG hat die SMC Investmentbank AG als Bezugsstelle beauftragt.
Die Ausübung der Bezugsrechte erfolgt durch Einreichung der Bezugserklärung, die den Aktionären der Gesellschaft von den Depotbanken übersandt wird, über ihre Depotbank bei der Bezugsstelle. Als Bezugsrechtsnachweis für die Neuen Aktien gelten die Bezugsrechte.
Die Varengold Bank AG hat mit der SMC Investmentbank AG am 2. August 2017 in Bezug auf die banktechnische Durchführung des Bezugsangebots im Wege des mittelbaren Bezugsrechts einen Vertrag ("Übernahmevertrag") abgeschlossen. Die SMC Investmentbank AG hat sich in dem Übernahmevertrag gegenüber der Gesellschaft dazu verpflichtet, das Angebot der Gesellschaft im Wege des mittelbaren Bezugsrechts banktechnisch abzuwickeln und, soweit Neue Aktien im Rahmen des Bezugsangebots bezogen werden und der hierfür zu zahlende Bezugspreis auf dem Kapitalerhöhungssonderkonto der SMC Investmentbank AG gutgeschrieben wurde, zum geringsten Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Neuer Aktie im eigenen Namen auf Rechnung der Aktionäre zu zeichnen und zu übernehmen und nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung an die Aktionäre zu liefern. Die SMC Investmentbank AG wird für die banktechnische Begleitung der Barkapitalerhöhung eine feste Vergütung erhalten. Die Gesellschaft hat sich in dem Übernahmevertrag verpflichtet, die SMC Investmentbank AG von bestimmten, sich im Zusammenhang mit dem Angebot möglicherweise ergebenden Haftungsverpflichtungen im Innenverhältnis freizustellen.
Der Übernahmevertrag kann sowohl von der Gesellschaft als auch von der SMC Investmentbank AG jederzeit aus wichtigem Grund gekündigt werden. Zu den wichtigen Gründen zählen insbesondere die Nichterfüllung vereinbarter Pflichten, eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage oder eine grundlegende Änderung der Verhältnisse am Kapitalmarkt aufgrund außergewöhnlicher, unabwendbarer Ereignisse wirtschaftlicher und/oder politischer Art oder infolge staatlicher Maßnahmen, wodurch die Durchführung der Kapitalerhöhung gefährdet oder nicht mehr zumutbar erscheint.
Die Gesellschaft behält sich vor, das Bezugsangebot bei Vorliegen bestimmter Umstände, wozu insbesondere auch eine Kündigung des Übernahmevertrages durch die SMC Investmentbank AG gehört, jederzeit, auch noch nach Ablauf der Bezugsfrist und bis zur Lieferung der Neuen Aktien, abzubrechen. Ein Abbruch gilt auch hinsichtlich bereits ausgeübter Bezugsrechte. Ein Widerruf nach Einbeziehung der Neuen Aktien in den Open Market, Börsensegment Basic Board, der Frankfurter Wertpapierbörse ist nicht möglich.
Bis zum Ablauf der Bezugsfrist können Aktionäre ihre Bezugserklärung bezüglich der Neuen Aktien reduzieren, sofern dies die jeweilige Depotbank ermöglicht. In diesem Fall werden ggf. bereits geleistete Zahlungen des Bezugspreises von der Bezugsstelle über die Depotbank zurück überwiesen.
Die Rücknahme einer bereits abgegebenen Bezugserklärung ist, sofern dies die jeweilige Depotbank ermöglicht, bis zum Ablauf der Bezugsfrist möglich.
Nicht von den Aktionären aufgrund des Bezugsrechts innerhalb der Bezugsfrist bezogene Neue Aktien können ausgewählten Anlegern vom Vorstand, auch parallel zum Bezugsaufruf, gegebenenfalls unter Einschaltung von einem oder mehreren Kreditinstituten beziehungsweise Finanzdienstleistungsinstituten im Rahmen einer Privatplatzierung (nicht öffentliches Angebot) zu dem festgesetzten Bezugspreis zur Zeichnung und Übernahme angeboten werden.
Für den Bezug von Neuen Aktien wird von den Depotbanken gegenüber den ihr Bezugsrecht ausübenden Aktionären in der Regel die bankübliche Provision berechnet. Kosten, die die Depotbanken den Aktionären in Rechnung stellen, werden weder von der Gesellschaft noch von der SMC Investmentbank AG erstattet. Von Seiten der Varengold Bank AG werden dem Zeichner keine Kosten oder Steuern in Rechnung gestellt.
Das Ergebnis der Barkapitalerhöhung (Bezugsangebot und Privatplatzierung) wird voraussichtlich am 26. Januar 2018 von der Gesellschaft auf der Internetseite unter www.varengold.de ( Über uns Investor Relations Kapitalerhöhung) bekannt gegeben.
Dem Angebot liegt der folgende voraussichtliche Zeitplan zugrunde:
| 17. November 2017 | Billigung des Prospekts durch die BaFin |
|---|---|
| 17. November 2017 | Veröffentlichung des Prospekts auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.varengold.de ( Über uns Investor Relations Kapitalerhöhung) |
| 24. November 2017 | Veröffentlichung des Bezugsangebots im Bundesanzeiger |
| 29. November 2017 | Einbuchung der Bezugsrechte der Aktionäre der Gesellschaft nach dem Stand vom 28. November 2017 |
| 29. November 2017 | Beginn der Bezugsfrist / Beginn des öffentlichen Angebots |
| 13. Dezember 2017 (24.00 Uhr) |
Ende der Bezugsfrist / Ende des öffentlichen Angebots |
| voraussichtlich 26. Januar 2018 (12.00 Uhr) |
Ende der Privatplatzierung |
| voraussichtlich 26. Januar 2018 |
Veröffentlichung des Ergebnisses der Barkapitalerhöhung auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.varengold.de ( Über uns Investor Relations Kapitalerhöhung) |
| voraussichtlich bis 7. Februar 2018 |
Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister |
| voraussichtlich 13. Februar 2018 | Einbeziehung der Neuen Aktien unter der gesonderten ISIN DE000A2GSUS3 in das Börsensegment Basic Board im Open Market an der Frankfurter Wertpapierbörse |
| voraussichtlich ab dem 13. Februar 2018 |
Lieferung der Neuen Aktien |
Dieser Prospekt wird ab dem 17. November 2017 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.varengold.de ( Über uns Investor Relations Kapitalerhöhung) veröffentlicht werden.
Sofern nach Ende des Bezugsangebots am 13. Dezember 2017 (24.00 Uhr) aber noch vor dem 26. Januar 2018 (12.00 Uhr) sämtliche Neuen Aktien im Rahmen des Bezugsangebots und gegebenenfalls der Privatplatzierung gezeichnet worden sind, werden die Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister, die Einbeziehung der Neuen Aktien in das Börsensegment Basic Board im Open Market an der Frankfurter Wertpapierbörse sowie die Lieferung der Neuen Aktien unter der separaten ISIN bereits zu einem entsprechend früheren Zeitpunkt erfolgen.
Nachfolgend wird das voraussichtlich am 24. November 2017 im Bundesanzeiger zu veröffentlichende Bezugsangebot wiedergegeben:
Wertpapier-Kenn-Nr. 547 930 ISIN DE0005479307
Die ordentliche Hauptversammlung der Varengold Bank AG (nachfolgend auch "Gesellschaft") vom 23. August 2017 hat unter TOP 5 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit EUR 4.140.282,00 gegen Bareinlagen um bis zu EUR 2.070.141,00 auf bis zu EUR 6.210.423,00 durch Ausgabe von bis zu 2.070.141 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 (nachfolgend auch "Neue Aktien") zu erhöhen (nachfolgend auch "Barkapitalerhöhung"). Die Neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2018 gewinnberechtigt und werden daher unter einer separaten ISIN DE000A2GSUS3 / WKN A2G SUS ausgegeben. Der Beschluss über die Barkapitalerhöhung wurde am 10. Oktober 2017 in das Handelsregister eingetragen.
Am 12. September 2017 und 13. November 2017 hat der Vorstand der Varengold Bank AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 13. September 2017 und 14. November 2017 die weiteren
wie folgt festgelegt und macht den Aktionären der Gesellschaft zugleich das folgende
Das gesetzliche Bezugsrecht wird den Aktionären in der Weise gewährt, dass die Neuen Aktien von der Small & Mid Cap Investmentbank AG, Barer Str. 7, 80333 München, zum Ausgabebetrag von EUR 1,00 (nachfolgend auch "geringster Ausgabebetrag" im Sinne des § 185 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 AktG) gezeichnet und mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären im Verhältnis von zwei (2) alten zu einer (1) Neuen Aktie zum Bezug zum Bezugspreis anzubieten (sogenanntes mittelbares Bezugsrecht im Sinne von § 186 Absatz 5 AktG) und den Mehrerlös an die Gesellschaft abzuführen.
Der Bezugspreis je bezogener Neuer Aktie beträgt EUR 2,80.
Die Aktionäre werden aufgefordert, ihr Bezugsrecht auf die Neuen Aktien zur Vermeidung des Ausschlusses von der Ausübung ihres Bezugsrechts in der Zeit
über ihre Depotbanken bei der für die Small & Mid Cap Investmentbank AG als Abwicklungsstelle tätig werdenden Bankhaus Gebr. Martin AG, Göppingen, während der üblichen Geschäftszeiten auszuüben.
Die Depotbanken werden gebeten, die Bezugsanmeldungen der Aktionäre gesammelt spätestens bis zum Ablauf der Bezugsfrist bei der Abwicklungsstelle aufzugeben und den Bezugspreis von EUR 2,80 je Neuer Aktie ebenfalls bis spätestens zum Ablauf der Bezugsfrist auf folgendes Konto der Small & Mid Cap Investmentbank AG zu zahlen:
| Kontoinhaber: | Small & Mid Cap Investmentbank AG |
|---|---|
| bei: | Bankhaus Gebr. Martin AG |
| Verwendungszweck: | Kapitalerhöhung Varengold Bank AG 2017 |
| Konto-Nr.: | 51657 |
| BLZ: | 610 300 00 |
| IBAN: | DE62 6103 0000 0000 051657 |
| BIC: | MARBDE6G |
Entscheidend für die Einhaltung der Frist ist jeweils der Eingang der Bezugsanmeldung sowie des Bezugspreises bei der vorgenannten Stelle. Nicht fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte verfallen entschädigungslos und werden nach Ablauf der Bezugsfrist wertlos ausgebucht.
Als Bezugsrechtsnachweis gelten die Bezugsrechte. Diese sind spätestens zum Ablauf der Bezugsfrist am 13. Dezember 2017 (24:00 Uhr) auf das bei der Clearstream Banking AG geführte Konto 6041 der Bankhaus Gebr. Martin AG zu übertragen. Bezugserklärungen können nur berücksichtigt werden, wenn bis zu diesem Zeitpunkt auch der Bezugspreis auf dem oben genannten Konto der Small & Mid Cap Investmentbank AG bei der Bankhaus Gebr. Martin AG gutgeschrieben ist.
Entsprechend dem Bezugsverhältnis von 2:1 können Aktionäre für zwei (2) alte Aktien eine (1) Neue Aktie (ISIN DE000A2GSUS3) zum Bezugspreis beziehen. Die Ausübung der Bezugsrechte steht unter dem Vorbehalt der Eintragung der Durchführung der Barkapitalerhöhung im Handelsregister und den weiteren im Abschnitt "Wichtige Hinweise" dargestellten Bedingungen.
Die Clearstream Banking AG, Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, bucht die Bezugsrechte am 29. November 2017 mit Record Tag 28. November 2017 bei den betreffenden depotführenden Kreditinstituten ein. Diese werden die Bezugsrechte, die auf die alten Aktien der Varengold Bank AG (ISIN DE0005479307) entfallen, am gleichen Tag den Depots der Aktionäre gutschreiben. Vom 27. November 2017 an (ex Tag) sind die Bezugsrechte (ISIN DE000A2GSUT1) von den Aktienbeständen im Umfang des gemäß Bezugsangebot bestehenden Bezugsrechts abgetrennt, und die bestehenden Aktien werden "ex Bezugsrecht" notiert.
Ein Antrag auf Handel der Bezugsrechte an einer Wertpapierbörse wird weder von der Varengold Bank AG noch von der Small & Mid Cap Investmentbank AG gestellt. Ein börslicher Bezugsrechtshandel für die Bezugsrechte findet nicht statt. Ein Zu- oder Verkauf von Bezugsrechten über die Börse ist daher nicht möglich. Die Bezugsrechte sind jedoch nach den Bestimmungen des deutschen Rechts übertragbar. Allerdings werden weder die Small & Mid Cap Investmentbank AG noch die Varengold Bank AG den An- und/oder Verkauf von Bezugsrechten vermitteln. Nicht ausgeübte Bezugsrechte verfallen wertlos.
Nicht von den Aktionären aufgrund des Bezugsrechts innerhalb der Bezugsfrist bezogene Neue Aktien können ausgewählten Anlegern vom Vorstand, auch parallel zum Bezugsaufruf, gegebenenfalls unter Einschaltung von einem oder mehreren Kreditinstituten beziehungsweise
Finanzdienstleistungsinstituten im Rahmen einer Privatplatzierung (nicht öffentliches Angebot) zu dem festgesetzten Bezugspreis zur Zeichnung und Übernahme angeboten werden.
Die Eintragung der Durchführung der Barkapitalerhöhung in das Handelsregister wird voraussichtlich bis zum 7. Februar 2018 erfolgen.
Die Neuen Aktien werden in einer oder mehreren Globalurkunden verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG zur Girosammelverwahrung hinterlegt werden. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihres jeweiligen Anteils ist satzungsmäßig ausgeschlossen. Es wird davon ausgegangen, dass die in Zusammenhang mit dem Angebot erworbenen Neuen Aktien voraussichtlich ab dem 13. Februar 2018 an die Aktionäre geliefert werden. Aufgrund der unterschiedlichen Dividendenberechtigung werden die Neuen Aktien bis zur Gattungsgleichstellung unter der separaten ISIN DE000A2GSUS3 eingebucht.
Sofern nach Ende des Bezugsangebots am 13. Dezember 2017 (24.00 Uhr) aber noch vor dem 26. Januar 2018 (12.00 Uhr) sämtliche Neuen Aktien im Rahmen des Bezugsangebots und gegebenenfalls der Privatplatzierung gezeichnet worden sind, werden die Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister und dementsprechend auch die Lieferung der im Rahmen des Bezugsangebots gezeichneten Neuen Aktien unter der separaten ISIN bereits zu einem entsprechend früheren Zeitpunkt erfolgen.
Für den Bezug von Neuen Aktien wird von den Depotbanken gegenüber den ihr Bezugsrecht ausübenden Aktionären in der Regel die bankübliche Provision berechnet. Aktionären wird empfohlen, sich wegen der Einzelheiten vorab bei ihrer Depotbank zu erkundigen. Kosten, die die Depotbanken den Aktionären in Rechnung stellen, werden weder von der Gesellschaft noch von der Small & Mid Cap Investmentbank AG erstattet.
Die Einbeziehung sämtlicher Neuen Aktien der Gesellschaft in das Börsensegment Basic Board im Open Market an der Frankfurter Wertpapierbörse wird voraussichtlich am 9. Februar 2018 beantragt und voraussichtlich am oder um den 13. Februar 2018 erfolgen, vorbehaltlich der Eintragung der Durchführung der Barkapitalerhöhung in das Handelsregister. Sofern nach Ende des Bezugsangebots am 13. Dezember 2017 (24.00 Uhr) aber noch vor dem 26. Januar 2018 (12.00 Uhr) sämtliche Neuen Aktien im Rahmen des Bezugsangebots und gegebenenfalls der Privatplatzierung gezeichnet worden sind, werden die Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregisterund die Einbeziehung der Neuen Aktien in das Börsensegment Basic Board im Open Market an der Frankfurter Wertpapierbörse bereits zu einem entsprechend früheren Zeitpunkt erfolgen.
Die Einbeziehung der zunächst in der separaten ISIN notierten Neuen Aktien in die bestehende Notierung für die Aktien der Gesellschaft unter der ISIN DE0005479307 (Gattungsgleichstellung) wird voraussichtlich im Jahr 2018 nach der ordentlichen Hauptversammlung erfolgen. Bis dahin haben die Neuen Aktien die ISIN DE000A2GSUS3.
Der Wertpapierprospekt wurde am 17. November 2017 auf der Website der Gesellschaft unter www.varengold.de ( Über uns Investor Relations Kapitalerhöhung) veröffentlicht.
Die Ergebnisse der Barkapitalerhöhung werden voraussichtlich am 26. Januar 2018 auf der Website der Gesellschaft unter www.varengold.de ( Über uns Investor Relations Kapitalerhöhung) bekannt gemacht.
Aktionären wird empfohlen, vor der Entscheidung über die Ausübung des Bezugsrechts den Wertpapierprospekt der Gesellschaft vom 17. November 2017 aufmerksam zu lesen und insbesondere die im Abschnitt "Risikofaktoren" des Wertpapierprospekts beschriebenen Risiken bei ihrer Entscheidung zu berücksichtigen.
Die Barkapitalerhöhung wird nur durchgeführt, wenn mindestens 300.000 Neue Aktien gezeichnet worden sind. Der Beschluss über die Barkapitalerhöhung wird ungültig, wenn die Eintragung der Durchführung der Barkapitalerhöhung ins Handelsregister nicht spätestens bis zum 23. Februar 2018 erfolgt ist.
Die Gesellschaft behält sich vor, das Bezugsangebot bei Vorliegen bestimmter Umstände, wozu insbesondere auch eine Kündigung des Übernahmevertrages durch die Small & Mid Cap Investmentbank AG gehört, jederzeit, auch noch nach Ablauf der Bezugsfrist und bis zur Lieferung der Neuen Aktien, abzubrechen. Ein Abbruch gilt auch hinsichtlich bereits ausgeübter Bezugsrechte. Ein Widerruf nach Einbeziehung der Neuen Aktien in den Open Market, Börsensegment Basic Board, der Frankfurter Wertpapierbörse ist nicht möglich. Die Small & Mid Cap Investmentbank AG ist berechtigt, den Übernahmevertrag jederzeit aus wichtigem Grund zu kündigen.
Im Falle einer außerordentlichen Kündigung des Übernahmevertrags und des Abbruchs des Bezugsangebots vor Eintragung der Durchführung der Barkapitalerhöhung in das Handelsregister entfällt das Bezugsrecht der Aktionäre. Anleger, die die Bezugsrechte entgeltlich erworben haben, würden in diesem Fall den vollständigen Verlust ihrer Anlage erleiden.
Sofern zum Zeitpunkt der außerordentlichen Kündigung des Vertrages durch die Small & Mid Cap Investmentbank AG die Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister bereits erfolgt ist oder eine Rücknahme der Anmeldung nicht mehr möglich sein sollte, können die Aktionäre und Erwerber von Bezugsrechten, die das Bezugsrecht ausgeübt haben, die Neuen Aktien zum Bezugspreis erwerben; ein Rücktritt der Aktionäre und Erwerber von Bezugsrechten ist in diesem Fall nicht mehr möglich.
Im Falle der Beendigung des Vertrages vor Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister und wirksamer Rücknahme der Handelsregisteranmeldung entfällt das Bezugsangebot und bereits erteilte Bezugserklärungen für Neue Aktien werden unwirksam. In einem solchem Fall werden die zur Zahlung des Bezugspreises bereits entrichteten Beträge den Aktionären zurück erstattet. Sollten vor Einbuchung der Neuen Aktien in die Depots der jeweiligen Erwerber bereits Leerverkäufe erfolgt sein, trägt allein der Verkäufer das Risiko, seine durch einen Leerverkauf eingegangenen Verpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig durch Lieferung von Neuen Aktien erfüllen zu können.
Die Neuen Aktien werden nur in der Bundesrepublik Deutschland öffentlich angeboten.
Das Bezugsangebot wird ausschließlich nach deutschem Recht durchgeführt. Es wird nach den maßgeblichen aktienrechtlichen Bestimmungen in Verbindung mit der Satzung der Gesellschaft im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Weitere Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen von oder bei Stellen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind weder für die Aktien noch für die Bezugsrechte noch für das Bezugsangebot vorgesehen. Die Bekanntmachung des Bezugsangebots dient ausschließlich der Einhaltung der zwingenden Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland und bezweckt weder die Abgabe oder Veröffentlichung des Bezugsangebots nach Maßgabe von Vorschriften anderer Rechtsordnungen als der der Bundesrepublik Deutschland noch eine gegebenenfalls den Vorschriften anderer Rechtsordnungen als der der Bundesrepublik Deutschland unterfallende öffentliche Werbung für das Bezugsangebot.
Eine Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Wiedergabe des Bezugsangebots oder einer Zusammenfassung oder einer sonstigen Beschreibung der in dem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen unterliegt im Ausland möglicherweise Beschränkungen. Mit Ausnahme der Bekanntmachung im Bundesanzeiger sowie der Weiterleitung des Bezugsangebots mit Genehmigung
der Gesellschaft darf das Bezugsangebot durch Dritte weder unmittelbar noch mittelbar im bzw. in das Ausland veröffentlicht, versendet, verbreitet oder weitergegeben werden, soweit dies nach den jeweils anwendbaren ausländischen Bestimmungen untersagt oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung abhängig ist. Dies gilt auch für eine Zusammenfassung oder eine sonstige Beschreibung der in diesem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen. Die Gesellschaft übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Weitergabe des Bezugsangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften vereinbar ist.
Die Annahme dieses Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann Beschränkungen unterliegen. Personen, die das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen wollen, werden aufgefordert, sich über außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestehende Beschränkungen zu informieren.
Ein öffentliches Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere in den Vereinigten Staaten von Amerika, Japan, Kanada und Australien, findet nicht statt. Die Neuen Aktien sind und werden weder nach den Vorschriften des U.S. Securities Act of 1933 in der jeweils gültigen Fassung ("Securities Act") noch bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika, registriert. Die Neuen Aktien dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika weder angeboten noch ausgeübt, verkauft oder direkt oder indirekt dorthin geliefert werden, außer auf Grund einer Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des Securities Act und der Wertpapiergesetze der jeweiligen Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika.
Hamburg, im November 2017
Die Neuen Aktien werden aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 23. August 2017 ausgegeben (§§ 182 ff. AktG). Der Beschluss über die Barkapitalerhöhung wurde am 10. Oktober 2017 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen. Der Vorstand hat durch Beschlüsse vom 12. September 2017 und 13. November 2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 13. September 2017 und 14. November 2017 die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festgelegt.
Bei den Neuen Aktien handelt es sich um auf den Inhaber lautende Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00. Die Neuen Aktien werden in Euro angeboten.
Die Neuen Aktien werden nach Eintragung der (Teil)Durchführung der Barkapitalerhöhung in das Handelsregister der Gesellschaft in einer oder mehreren Globalurkunden ohne Gewinnanteilschein verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt, hinterlegt werden. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihres Anteils ist satzungsgemäß ausgeschlossen.
Die Lieferung der Neuen Aktien erfolgt nach Beendigung des Bezugsangebots und der Privatplatzierung, Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister und Einbeziehung der Neuen Aktien in das Börsensegment Basic Board im Open Market an der Frankfurter Wertpapierbörse. Mit der Lieferung der Neuen Aktien kann voraussichtlich nicht vor der 7. Kalenderwoche 2018 gerechnet werden. Sofern nach Ende des Bezugsangebots am 13. Dezember 2017 (24.00 Uhr) aber noch vor dem 26. Januar 2018 (12.00 Uhr) sämtliche Neuen Aktien im Rahmen des Bezugsangebots und gegebenenfalls der Privatplatzierung gezeichnet worden sind, werden auch die Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister, die Einbeziehung der im Rahmen des öffentlichen Angebots gezeichneten Neuen Aktien in das Börsensegment Basic Board im Open
Market an der Frankfurter Wertpapierbörse sowie die Lieferung der Neuen Aktien bereits zu einem entsprechend früheren Zeitpunkt erfolgen.
Die Erwerber erhalten über ihre Neuen Aktien eine Gutschrift auf ihrem jeweiligen Girosammeldepot. Vor der Einbuchung ist kein Handel möglich.
Die Neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2018 gewinnberechtigt.
Jede Neue Aktie gewährt in der Hauptversammlung der Gesellschaft eine Stimme.
Die Aktien der Gesellschaft sind in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Regelungen für die Übertragung von Inhaberaktien frei übertragbar.
Die Bezugsrechte sind in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Regelungen frei übertragbar.
Die bestehenden Aktien der Varengold Bank AG tragen die folgenden Kennziffern:
ISIN: DE0005479307 WKN: 547 930 Börsenkürzel: VG8
Die Neuen Aktien haben die folgenden Kennziffern:
ISIN: DE000A2GSUS3 WKN: A2G SUS
Die Bezugsrechte auf die Neuen Aktien haben die folgenden Kennziffern:
ISIN: DE000A2GSUT1 WKN: A2G SUT
4.140.282 bestehende Aktien der Gesellschaft mit Gewinnberechtigung ab dem 1. Januar 2017 sind unter der ISIN DE0005479307 / WKN 547930 in das Börsensegment Basic Board im Open Market an der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen.
Die Neuen Aktien sind weder Gegenstand eines Antrags auf Zulassung zum Handel in einem regulierten Markt, noch sollen die Neuen Aktien in sonstigen gleichwertigen Märkten vertrieben werden. Sämtliche Neuen Aktien sollen in das Börsensegment Basic Board im Open Market an der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen werden. Ein entsprechender Antrag auf Einbeziehung wird voraussichtlich am 9. Februar 2018 gestellt. Die Einbeziehung der Neuen Aktien unter der ISIN DE000A2GSUS3 / WKN A2GSUS ist am oder um den 13. Februar 2018 vorgesehen. Sofern nach Ende des Bezugsangebots am 13. Dezember 2017 (24.00 Uhr) aber noch vor dem 26. Januar 2018 (12.00 Uhr) sämtliche Neuen Aktien im Rahmen des Bezugsangebots und gegebenenfalls der Privatplatzierung gezeichnet worden sind, werden die Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister und damit auch die Einbeziehung der Neuen Aktien unter der separaten ISIN in das Börsensegment Basic Board im Open Market an der Frankfurter Wertpapierbörse bereits zu einem entsprechend früheren Zeitpunkt erfolgen.
Die Gleichstellung der ISIN/WKN der Neuen Aktien mit der ISIN DE0005479307 / WKN 547930 der bestehenden Aktien erfolgt frühestens nach der ordentlichen Hauptversammlung der Varengold Bank AG über das Geschäftsjahr 2017.
Nach den Regelungen des Aktienrechts bestimmt sich der Anteil eines Aktionärs an einer Dividendenausschüttung nach seinem Anteil am Grundkapital. Werden Einlagen erst im Laufe eines Geschäftsjahres geleistet, werden sie grundsätzlich nach dem Verhältnis der Zeit berücksichtigt, die seit der Leistung verstrichen ist (§ 60 Abs. 2 Satz 3 AktG). Gemäß § 4 Abs. 7 der Satzung der Gesellschaft kann bei Kapitalerhöhungen die Gewinnberechtigung neuer Aktien jedoch abweichend von § 60 Abs. 2 AktG bestimmt werden. Die Hauptversammlung vom 23. August 2017 hat dementsprechend beschlossen, dass die Neuen Aktien ab dem 1. Januar 2018 gewinnberechtigt sind.
Über die Gewinnverwendung beschließt die Hauptversammlung. Vor dem Beschluss der Hauptversammlung besteht ein Anspruch gegen die Gesellschaft auf Herbeiführung des Gewinnverwendungsbeschlusses.
Der Anspruch auf Auszahlung der Dividende entsteht mit dem Wirksamwerden des Gewinnverwendungsbeschlusses. Der Anspruch auf Auszahlung der Dividende verjährt drei Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem die Hauptversammlung den Gewinnverwendungsbeschluss gefasst und der Aktionär davon Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Verjährt der Anspruch auf Auszahlung der Dividende, ist die Gesellschaft berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Dividende an den Aktionär, dessen Anspruch verjährt ist, auszuzahlen.
Es gibt weder Dividendenbeschränkungen noch ein besonderes Verfahren für gebietsfremde Wertpapierinhaber.
Die ordentliche Hauptversammlung legt in dem Gewinnverwendungsbeschluss auch die Höhe des Dividendenanspruchs fest. Da Dividenden nur aus dem Bilanzgewinn gezahlt werden dürfen, stellt der in dem nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellten Jahresabschluss ausgewiesene Bilanzgewinn den maximal ausschüttbaren Betrag dar. Die Aktionäre haben Anspruch auf den Bilanzgewinn, soweit er nicht nach Gesetz oder Satzung, durch Hauptversammlungsbeschluss oder als zusätzlicher Aufwand aufgrund des Gewinnverwendungsbeschlusses von der Verteilung an die Aktionäre ausgeschlossen ist. Aufgrund aktiver latenter Steuern besteht bei der Varengold Bank AG zum 31. Dezember 2016 eine Ausschüttungssperre gemäß § 268 Abs. 8 HGB in Höhe von TEUR 2.297. Der auf die einzelnen Aktien entfallende Betrag ergibt sich aus der Division des insgesamt gemäß dem von der Hauptversammlung gefassten Gewinnverwendungsbeschluss auszuschüttenden Betrages durch die Anzahl der im Zeitpunkt des Dividendenbeschlusses gewinnberechtigten Aktien.
Jedem Aktionär der Varengold Bank AG steht grundsätzlich ein gesetzliches Bezugsrecht zu, das besagt, dass ihm bei Kapitalerhöhungen auf sein Verlangen ein seinem Anteil an dem bisherigen Grundkapital entsprechender Teil der neuen Aktien zugeteilt werden muss. Das gesetzliche Bezugsrecht erstreckt sich auch auf neu auszugebende Wandelschuldverschreibungen, Optionsanleihen, Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen. Bezugsrechte sind frei übertragbar.
In dem Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals kann die Hauptversammlung jedoch mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen und gleichzeitiger Mehrheit von mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ausschließen. Im Falle eines Bezugsrechtsausschlusses hat der Vorstand einen schriftlichen Bericht über den Grund des Bezugsrechtsausschlusses und die Höhe des vorgeschlagenen Ausgabebetrages zu erstatten.
Die Gesellschaft kann, ausgenommen im Insolvenzfall, durch einen Beschluss der Hauptversammlung aufgelöst werden, der einer Mehrheit von mindestens drei Viertel des bei Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals bedarf. Das nach Berichtigung der Verbindlichkeiten verbleibende Vermögen der Gesellschaft (Liquidationsüberschuss) wird an die Aktionäre nach dem Verhältnis ihrer Beteiligung am Grundkapital, also entsprechend der Stückzahl ihrer Aktien, verteilt. Vorzugsaktien an der Gesellschaft bestehen nicht.
Eine Nachschusspflicht besteht nicht.
Das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Neuen Aktien gewährleistet, dass jeder Aktionär, sofern er sein Bezugsrecht ausübt, mindestens mit seinem ursprünglichen prozentualen Anteil am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt bleibt. Sofern ein Aktionär sein Bezugsrecht nicht innerhalb der Bezugsfrist ausübt und andere Aktionäre aber ihr Bezugsrecht ausüben, würde sich sein Anteil am Grundkapital der Gesellschaft verringern und somit eine Verwässerung eintreten. Durch die Verwässerung des Anteils am Grundkapital verringern sich auch in entsprechendem Umfang die mitgliedschaftlichen Verwaltungsrechte, insbesondere das Stimmrecht, und die mitgliedschaftlichen Vermögensrechte, insbesondere das Dividendenrecht.
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt derzeit EUR 4.140.282,00, eingeteilt in ebenso viele Stückaktien. Die Gesellschaft hält derzeit keine eigenen Aktien. Unter der Annahme, dass sämtliche Neuen Aktien bezogen werden und die vollständige Durchführung der Barkapitalerhöhung um EUR 2.070.141,00 in das Handelsregister eingetragen wird, würde das Grundkapital der Gesellschaft EUR 6.210.423,00 betragen. Das alte Grundkapital in Höhe von EUR 4.140.282,00 würde damit nach Durchführung der Barkapitalerhöhung nur noch ca. 66,67% des neuen Grundkapitals ausmachen. Dementsprechend würde ein Aktionär, der sein Bezugsrecht nicht ausübt, nur noch mit ca. 66,67% seiner bisherigen Beteiligung am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt sein. Sein Anteil am Grundkapital würde sich folglich um ca. 33,33% verwässern.
Der Nettobuchwert des Eigenkapitals (Bilanzsumme abzüglich Schulden) der Gesellschaft belief sich zum 30. Juni 2017 auf Grundlage der Rechnungslegung nach HGB (ungeprüft) auf EUR 13.796.721; das entspricht rd. EUR 4,72 pro Aktie, bezogen auf die 2.922.552 Stück zum 30. Juni 2017 ausgegebenen Aktien.
Unter Einbeziehung der im Juni 2017 durchführten, aber erst am 7. Juli 2017 eingetragenen Kapitalerhöhung in Höhe von EUR 1.217.730,00 erhöht sich der Nettobuchwert des Eigenkapitals um EUR 4.737.964 auf EUR 18.534.685; das entspricht rd. EUR 4,48 pro Aktie, bezogen auf 4.140.282 Stück ausgegebene Aktien.
Unter der Annahme, dass alle 2.070.141 Neuen Aktien zum Bezugspreis von EUR 2,80 bezogen werden, würde der Gesellschaft bei geschätzten Kosten in Höhe von insgesamt TEUR 160 ein Nettoemissionserlös in Höhe von EUR 5.636.395 zufließen.
Bei einem unterstellten der Gesellschaft zufließenden Nettoemissionserlös in Höhe von EUR 5.636.395 würde der Nettobuchwert des angepassten Eigenkapitals der Gesellschaft EUR 24.171.080 betragen; der Buchwert des angepassten Eigenkapitals der Gesellschaft pro Aktie, bezogen auf 6.210.423 Aktien, würde dementsprechend EUR 3,89 betragen. Daraus ergäbe sich eine Verminderung des Nettobuchwerts des bilanziellen Eigenkapitals um EUR 0,59 je Aktie bzw. um 13,17%. Der von einem Aktionär im Rahmen des Bezugsangebots gezahlte Bezugspreis von EUR 2,80 würde das angepasste bilanzielle Eigenkapital von EUR 3,89 je Aktie um EUR 1,09 oder 28,02% unterschreiten.
Da es sich bei dem Open Market Basic Board der Frankfurter Wertpapierbörse nicht um einen organisierten Markt im Sinne des § 2 Abs. 5 WpHG handelt, finden die Bestimmungen des WpÜG auf die Gesellschaft keine Anwendung. Darüber hinaus bestehen derzeit keine Übernahmeangebote bezüglich der Aktien der Varengold Bank AG. Auch bestehen keine Ausschluss- und Andienungsregeln.
Öffentliche Übernahmeangebote bezüglich der Gesellschaft sind bisher nicht erfolgt.
Hinsichtlich des möglichen Ausschlusses von Minderheitsaktionären ("Squeeze-Out") gelten die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 327a ff. AktG sowie des § 62 Abs. 5 UmwG.
Die Gesellschaft hat die Dero Bank AG, Herzog-Wilhelm-Straße 26, 80331 München, als Designated Sponsor beauftragt. In diesem Zusammenhang hat sich die Dero Bank AG gegenüber der Gesellschaft insbesondere verpflichtet, während der täglichen Handelszeit im elektronischen Handelssystem zur Verbesserung der Qualität von Handel und Preisbildung des Wertpapiers der Gesellschaft für zusätzliche Liquidität sorgen, indem sie nach Maßgabe der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse Quotes, d. h. limitierte Aufträge für die Nachfrage- und Angebotsseite in das System einstellt. Auf diese Weise soll eine jederzeit Handelbarkeit des Wertpapiers des Emittenten gewährleistet werden.
Unter dem Begriff "Designated Sponsor" versteht man allgemein Banken oder sonstige Finanzdienstleister, die im elektronischen Handel verbindliche Preislimits für den An- und Verkauf von Aktien (Quotes) zur Verfügung stellen und damit temporäre Ungleichgewichte zwischen Angebot und Nachfrage in weniger liquiden Aktien überbrücken. Designated Sponsors sind ausschließlich auf der elektronischen Handelsplattform Xetra der Frankfurter Wertpapierbörse aktiv und müssen dort als Handelsteilnehmer zugelassen sein. Sie werden von einem Unternehmen bei Notierung beauftragt oder werden von sich aus tätig. Dabei kann es auch mehrere Designated Sponsors pro Wertpapier geben. Sie sorgen für zusätzliche Liquidität in einem Aktienwert, ob auf eigene Initiative, auf Anfrage der Marktteilnehmer (Quote-Request) oder in Auktionen. Bei unzureichender Liquidität eines Wertpapiers im fortlaufenden Handel muss der Emittent mindestens einen Designated Sponsor verpflichten (Quelle: Börsenlexikon bei www.deutsche-boerse.com).
Stabilisierungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Die Neuen Aktien werden nur in der Bundesrepublik Deutschland öffentlich angeboten. Ein öffentliches Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere in den Vereinigten Staaten von Amerika, Japan, Kanada und Australien, findet nicht statt. Die Neuen Aktien sind und werden weder nach den Vorschriften des U.S. Securities Act of 1933 in der jeweils gültigen Fassung ("Securities Act") noch bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika, registriert. Die Neuen Aktien dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika weder angeboten noch ausgeübt, verkauft oder direkt oder indirekt dorthin geliefert werden, außer auf Grund einer Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des Securities Act und der Wertpapiergesetze der jeweiligen Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika.
Insbesondere stellt dieser Prospekt weder ein öffentliches Angebot noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf der Neuen Aktien in den Vereinigten Staaten von Amerika dar und darf daher auch dort nicht verteilt werden.
Es werden lediglich die 2.070.141 Neuen Aktien im Rahmen des öffentlichen Angebots durch die Varengold Bank AG angeboten.
Der Gesellschaft ist nicht bekannt, ob Hauptaktionäre, Organmitglieder oder andere Personen das Angebot im Umfang von jeweils mehr als 5% zeichnen werden.
Lock-up-Vereinbarungen bestehen nicht.
Die SMC Investmentbank AG, steht im Zusammenhang mit der banktechnischen Abwicklung des öffentlichen Angebots in einem vertraglichen Verhältnis mit der Varengold Bank AG. Die SMC Investmentbank AG erhält für ihre Tätigkeiten eine marktübliche feste Vergütung. Interessenkonflikte bestehen insoweit nicht. Die Vorstandsmitglieder Dr. Bernhard Fuhrmann und Frank Otten haben als Aktionäre ein Interesse an dem Angebot, da im Falle einer positiven Entwicklung der Emittentin aufgrund der im Rahmen des Angebots eingeworbenen Mittel eine Wertsteigerung ihrer Beteiligung an der Emittentin erfolgen würde. (siehe auch Abschnitt "8.3 Interessenkonflikte")
Der Nettoemissionserlös aus der Platzierung der Neuen Aktien (Bruttoemissionserlös abzüglich der von der Gesellschaft zu tragenden Kosten) steht der Gesellschaft zu. Die Kosten des öffentlichen Angebots belaufen sich bei vollständiger Platzierung der Neuen Aktien voraussichtlich auf insgesamt ca. TEUR 160.
Der Bruttoemissionserlös hängt von der Anzahl der bezogenen Neuen Aktien ab. Unter der Annahme einer vollständigen Platzierung aller Neuen Aktien beläuft sich der Bruttoemissionserlös auf EUR 5,8 Mio.. Bei geschätzten Angebotskosten in Höhe von TEUR 160 würde der Gesellschaft bei Platzierung sämtlicher Neuen Aktien dementsprechend ein Nettoemissionserlös in Höhe von EUR 5,64 Mio. zufließen.
Die Gesellschaft unterliegt hinsichtlich ihrer Geschäftstätigkeit aufsichtsrechtlichen Anforderungen im Hinblick auf die Eigenmittelausstattung zum Zwecke der Solvabilität. Die Gesellschaft geht davon aus, dass sowohl aufgrund der entsprechend der regulatorischen Bestimmungen steigenden Kapitalerhaltungspuffer als auch zur Unterlegung der geplanten Ausweitung des Geschäftsvolumens und der damit einhergehenden Risiken zusätzliche Eigenmittel erforderlich sein werden. Zudem werden sich die Vorschriften für die Ermittlung der Eigenmittel in den kommenden Jahren aufgrund des Auslaufens von Übergangsbestimmungen sukzessive verschärfen. Um die Anforderungen an die bankaufsichtlichen Eigenmittel auch zukünftig, insbesondere im Hinblick auf die geplante Ausweitung des Geschäftsvolumens, erfüllen zu können, soll das Kernkapital der Gesellschaft erhöht werden. Dementsprechend beabsichtigt die Gesellschaft, den Nettoemissionserlös zur Stärkung ihrer Eigenkapitalbasis zu verwenden.
Die Firma der Gesellschaft lautet Varengold Bank AG. Die Gesellschaft tritt unter der Geschäftsbezeichnung "Varengold Bank" oder "Varengold" auf. Weitere kommerzielle Bezeichnungen werden nicht verwendet.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 73684 eingetragen.
Die Varengold Bank AG ist durch formwechselnde Umwandlung der "Varengold" Vermittlungs- und Handelsgesellschaft mbH in eine Aktiengesellschaft entstanden. Die "Varengold" Vermittlungs- und Handelsgesellschaft mbH wurde mit notarieller Urkunde vom 10. Juli 1995 (UR-Nr. 2160/1995 des Notars Henning Petersen, Hamburg) als Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma "Varengold" Vermittlungs- und Handelsgesellschaft mbH mit Sitz in Hamburg gegründet und am 10. August 1995 in das Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 59218 eingetragen. Die Gesellschafterversammlung vom 18. Juni 1999 (UR-Nr.1695/1999 des Notars Dr. Klaus Nesemann, Hamburg) hat den Formwechsel der "Varengold" Vermittlungs- und Handelsgesellschaft mbH in eine Aktiengesellschaft mit der Firma "Varengold Aktiengesellschaft" beschlossen. Die Varengold Aktiengesellschaft wurde am 16. Dezember 1999 in das Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 73684 eingetragen. Die Umfirmierung in die heutige Firma "Varengold Bank AG" erfolgte durch Beschluss der Hauptversammlung vom 8. August 2012, eingetragen im Handelsregister am 9. Juli 2013.
Die Dauer der Gesellschaft ist unbeschränkt. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Gegenstand des Unternehmens sind gemäß § 2 der Satzung der Gesellschaft:
die folgenden Bankgeschäfte
die folgenden Finanzdienstleistungen
sowie Zahlungsdienste (§ 1 Abs. 2 ZAG).
Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen. Sie kann zu diesem Zweck auch andere Unternehmen gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen.
Der Sitz der Varengold Bank AG ist Hamburg.
Die Geschäftsanschrift lautet Große Elbstraße 14, 22767 Hamburg. Telefonisch ist die Gesellschaft unter +49 (0) 40 - 6686490 erreichbar.
Die Gesellschaft ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und wurde in der Bundesrepublik Deutschland gegründet.
Maßgebliche Rechtsordnung für die Gesellschaft ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Zahlstelle ist die Dero Bank AG, Herzog-Wilhelm-Straße 26, 80331 München.
Verwahrstelle ist die Clearstream Banking AG, Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn.
| 1995 | Gründung der "Varengold" Vermittlungs- und Handelsgesellschaft mbH als Asset Management-Boutique mit dem Fokus auf dem Handel mit Futures |
|---|---|
| 1998 | Aufbau des Geschäftsfelds Capital Markets Brokerage und Erhalt der Erlaubnis betreffend das Finanzkommissionsgeschäft (§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 KWG) und die Finanzportfolioverwaltung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 3 KWG) |
| 1999 | Umwandlung der GmbH in die Rechtsform der Aktiengesellschaft |
| 2001 | Erhalt der Erlaubnis betreffend die Anlage- und Abschlussvermittlung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 2 und 3 KWG) |
| Eröffnung eines Zugangs zu der Handelsplattform MetaTrader zum Handel von Devisen und CFDs |
|
| 2003 | Erhalt der Lizenz als Wertpapierhandelsbank (§ 1 Abs. 3d Satz 3 KWG) |
| 2007 | Listing im Open Market, Teilbereich Entry Standard, der Frankfurter Wertpapierbörse |
| 2013 | Erweiterung der Lizenz zum Einlagenkreditinstitut und Etablierung des Geschäftsfelds Commercial Banking |
| Umfirmierung in "Varengold Bank AG" | |
| 2014 | Erweiterung des Produktportfolio für Privat- und Geschäftskunden |
| 2015 | Zulassung als "NCM"-Börsenteilnehmer an der Eurex Deutschland |
| 2016 | Schließung des Geschäftsbereichs Capital Markets Brokerage |
Die Varengold Bank AG unterliegt nicht der Verpflichtung nach § 161 AktG zur Abgabe einer jährlichen Erklärung, inwieweit den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" entsprochen wurde und wird, da die Gesellschaft nicht börsennotiert im Sinne des § 3 Abs. 2 AktG ist. Die Gesellschaft hat daher bislang keine Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG, auch nicht auf freiwilliger Basis, abgegeben und hat auch künftig nicht die Absicht, auf freiwilliger Basis Entsprechenserklärungen abzugeben. Die Varengold Bank AG wendet im Übrigen die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex nicht an und hält diese dementsprechend auch nicht vollumfänglich ein.
Die Jahresabschlüsse der Varengold Bank AG für die Geschäftsjahre 2015 und 2016 wurden durch die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Alsterufer 1, 20354 Hamburg, geprüft und jeweils mit dem in diesem Prospekt wiedergegebenen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist Mitglied der Wirtschaftsprüferkammer in Deutschland.
In den Geschäftsjahren 2015 und 2016 hat bei der Varengold Bank AG kein Wechsel des Abschlussprüfers stattgefunden. Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 23. August 2017 hat für das Geschäftsjahr 2017 erneut die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Alsterufer 1, 20354 Hamburg, zum Abschlussprüfer gewählt.
Mangels Bilanzgewinn hat es für die Geschäftsjahre 2015 und 2016 keinen Gewinnverwendungsbeschluss der ordentlichen Hauptversammlung gegeben.
Die Festlegung und Ausschüttung künftiger Dividenden wird gemeinsam von Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft vorgeschlagen und von der Hauptversammlung beschlossen. Bei zukünftigen Gewinnen plant die Gesellschaft, die Erträge grundsätzlich zunächst zu thesaurieren und zur Finanzierung des Wachstums und des weiteren Geschäftsaufbaus zu verwenden und im Übrigen eine Dividende an die Aktionäre auszuschütten. Bestimmende Faktoren werden insbesondere die Finanzlage, der Kapitalbedarf, die Geschäftsaussichten sowie die allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Gesellschaft sein.
Die Varengold-Gruppe besteht aus der Varengold Bank AG als Obergesellschaft und den Tochtergesellschaften Varengold Verwaltungs Aktiengesellschaft, Varengold Capital Securities Limited und Varengold Capital Holdings Limited einschließlich deren Tochtergesellschaften Varengold Capital Asset Management Limited, Varengold Capital Advisory Limited (in Auflösung), Varengold Capital Investment Company Limited, Varengold Capital Management Limited, Varengold Capital International Company Limited und Varengold Investment Funds SPC.
Das operative Hauptgeschäft wird in der Varengold Bank AG selbst betrieben. Die Varengold Verwaltungs Aktiengesellschaft verwaltet derzeit keine aktiven Fonds. Die Geschäftstätigkeit der Unternehmen der Varengold Asia Group befindet sich noch in der Aufbauphase.

Die derzeitige Struktur der Varengold-Gruppe ist aus nachfolgendem Schaubild ersichtlich:
Daneben hält die Varengold Bank AG eine Beteiligung von 33% an der Hanseatic Brokerhouse Securities AG sowie Anteile an weiteren Tochtergesellschaften und diverse Beteiligungen, die jedoch für die Geschäftstätigkeit der Varengold Bank AG nicht von wesentlicher Bedeutung sind.
Die Varengold Capital Securities Limited (vormals HPI Securities & Futures Limited) mit Sitz in Hongkong wurde am 24. August 2010 gegründet. Das ausgegebene Kapital beträgt HK\$ 10.000.000, eingeteilt in 10.000 Anteile. Mit Vertrag vom 25. Juni 2014 hat die Varengold Bank AG 100% der Anteile an der Varengold Capital Securities Limited von der HPI Financial Group Limited erworben. Die Varengold Capital Securities Limited verfügt über die Broker-Dealer Lizenzen Typ 1 (Handel mit Wertpapieren) und Typ 2 (Handel mit Futures) der Securities & Futures Commission Hongkong für die Börse Hongkong. Die Varengold Capital Securities Limited steht unter der Aufsicht der Securities and Futures Commission (SFC) von Hong Kong.
Nach dem Erwerb der Varengold Capital Securities Limited hat die Varengold AG im Jahr 2015 mit der Varengold Capital Holdings Limited mit Sitz in Road Town, Tortola, British Virgin Islands eine Zwischenholding für die weiteren Gesellschaften der Varengold Asia Group gegründet.
Des Weiteren hat die Varengold Capital Holdings Limited zur Ausweitung der Geschäftstätigkeit 2015 die Tochtergesellschaften Varengold Capital Asset Management Limited und Varengold Capital Advisory Limited jeweils mit Sitz in Hongkong gegründet. Die Varengold Capital Asset Management Limited verfügt über eine Asset-Manager-Lizenz Typ 9 (Vermögensverwaltung) und steht unter der Aufsicht der SFC. Die Varengold Capital Advisory Limited befindet sich derzeit wieder in Auflösung.
Daneben hat die Varengold Capital Holdings Limited 2015 mit der Varengold Capital Investment Company Limited und der Varengold Capital International Company Limited zwei Handelsgesellschaften und mit der Varengold Capital Management Limited eine Verwaltungsgesellschaft jeweils mit Sitz auf den British Virgin Islands gegründet. Die Varengold Capital Investment Company Limited fungiert als Investmentgesellschaft und hält mittlerweile eine 30%ige Beteiligung an einem Immobilienprojekt in Südkorea (Ansan Sadong Block 90 PVF Co Ltd.). Die Varengold International Company Limited soll als Emittent von Strukturierten Produkten agieren. Bei der Varengold Capital Management Limited sind bisher überwiegend die Anlaufkosten für den Aufbau der Geschäftstätigkeit der Varengold Asia Group aufgelaufen.
Zusätzlich erfolgte 2016 mit der Varengold Investment Funds SPC die Gründung einer Kapitalanlagegesellschaft ("capital investment company") mit Sitz auf den Cayman Islands. Diese Gesellschaft hat einen Trade Finance Fund mit der Bezeichnung "Varengold Fixed Income Fund" aufgesetzt, in den Fondsanteile der Varengold Bank AG eingebracht werden sollen.
Ausschüttungen der Unternehmen der Varengold Asia Group an die Varengold Bank AG sind bisher nicht erfolgt. Die Gesellschaft hat der Varengold Capital Holdings Limited ein Darlehen in Höhe von THKD 5.500 (derzeit rd. TEUR 596) sowie der Varengold Capital Investment Company Limited ein Darlehen in Höhe von bis zu TEUR 5.500 gewährt, das bisher in Höhe von TEUR 4.657 abgerufen wurde (siehe Abschnitt 11 "Geschäfte mit verbundenen Parteien"). Darüber hinaus haben einzelne Unternehmen der Varengold Asia Group Forderungen gegen die Varengold Bank AG aus bei der Varengold Bank AG geführten Konten.
Weitere Einzelheiten der Gesellschaften der Varengold Asia Group ergeben sind aus den nachfolgenden Übersichten:
| Varengold Capital Securities Limited | |
|---|---|
| Sitz | Hongkong |
| Gründung | 2010 |
| Ausgegebenes Kapital | THKD 10.000 |
| Beteiligungsquote | 100 % |
| Jahresüberschuss 2016 | THKD 53 (rd. TEUR 6) |
| Buchwert bei der Varengold Bank AG | TEUR 1.710 |
| Varengold Capital Holdings Limited | |
|---|---|
| Sitz | Road Town, British Virgin Islands |
| Gründung | 2015 |
| Eingetragenes Kapital | TUSD 50 |
| Beteiligungsquote | 100 % |
| Jahresfehlbetrag 2016 | THKD 645 (rd. TEUR 79) |
| Buchwert bei der Varengold Bank AG | TEUR 45 |
| Varengold Capital Investment Company Limited | ||
|---|---|---|
| Sitz | Road Town, British Virgin Islands | |
| Gründung | 2015 | |
| Eingetragenes Kapital | TUSD 10 | |
| Beteiligungsquote | 100 % (mittelbar über die Varengold Capital Holdings Ltd. | |
| Jahresüberschuss 2016 | THKD 1.338 (rd. TEUR 164) |
| Varengold Capital Asset Management Limited | |
|---|---|
| Sitz | Hongkong |
| Gründung | 2015 |
| Eingetragenes Kapital | THKD 5.000 |
| Beteiligungsquote | 100 % (mittelbar über die Varengold Capital Holdings Ltd. |
| Jahresüberschuss 2016 | THKD 30 (rd. TEUR 4) |
| Varengold Capital International Company Limited | ||
|---|---|---|
| Sitz | Road Town, British Virgin Islands | |
| Gründung | 2015 | |
| Eingetragenes Kapital | TUSD 10 | |
| Beteiligungsquote | 100 % (mittelbar über die Varengold Capital Holdings Ltd.) | |
| Jahresfehlbetrag 2016 | THKD 754 (rd. TEUR 92) |
| Varengold Capital Management Limited | |
|---|---|
| Sitz | Road Town, British Virgin Islands |
| Gründung | 2015 |
| Eingetragenes Kapital | TUSD 10 |
| Beteiligungsquote | 100 % (mittelbar über die Varengold Capital Holdings Ltd.) |
| Jahresfehlbetrag 2016 | THKD 7.216 (rd. TEUR 883) |
| Varengold Investment Funds SPC | |||
|---|---|---|---|
| Sitz | George Town, Cayman Islands | ||
| Gründung | 2016 | ||
| Eingetragenes Kapital | HKD 0,08 | ||
| Beteiligungsquote | 100 % (mittelbar über die Varengold Capital Holdings Ltd.) | ||
| Jahresfehlbetrag 2016 | THKD 362 (rd. TEUR 44) |
| Varengold Capital Advisory Limited* | |
|---|---|
| Sitz: | Hongkong |
| Gründung: | 2015 |
| Eingetragenes Kapital: | THKD 300 |
| Beteiligungsquote | 100 % (mittelbar über die Varengold Capital Holdings Ltd.) |
| Jahresfehlbetrag 2016: | THKD 18 (rd. TEUR 2) |
* Die Gesellschaft befindet sich in Auflösung.
Die heutige Varengold Verwaltungs Aktiengesellschaft mit Sitz in Hamburg wurde am 10. Februar 2010 durch die Varengold Bank AG und die DFQ GbR, Hamburg, als Varengold Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen gegründet und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 122513 eingetragen. Bei der Varengold Investmentaktiengesellschaft mit TGV handelte es sich um eine AIF-Investmentaktiengesellschaft mit veränderlichem Kapital, deren Vermögen sich aus verschiedenen Teilgesellschaftsvermögen zusammensetzte. Ursprünglich hatte die Varengold Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen ausschließlich Unternehmensaktien für das Teilgesellschaftsvermögen Varengold Enhanced Funds ausgegeben. Diese wurden zunächst in Höhe von 48,99% durch die Varengold Bank AG und in Höhe von 51,01% durch die DFQ GbR gehalten. Mit Vertrag vom 2. Februar 2015 hat die Varengold Bank AG die Unternehmensaktien der DFQ GbR erworben (siehe Abschnitt 11 "Geschäfte mit verbundenen Parteien") und hält dementsprechend nun 100% des Gesellschaftskapitals der Varengold Verwaltungs Aktiengesellschaft.
Ausschließlicher Gegenstand des Unternehmens als Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen war die Anlage und Verwaltung seiner Mittel nach einer festgelegten Anlagestrategie und dem Grundsatz der Risikomischung zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage zum Nutzen ihrer Aktionäre (kollektive Kapitalanlage). Die kollektive Kapitalanlage konnte in Form der in der Satzung festgelegten inländischen Investmentvermögen erfolgen. Als Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen unterlag die Gesellschaft der Aufsicht der BaFin über Vermögen zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage nach Maßgabe des Kapitalanlagegesetzbuchs.
Das Ergebnis des Geschäftsjahres vom 1. Dezember 2015 bis 30. November 2016 (abweichendes Geschäftsjahr) belief sich auf (vorläufig) TEUR 79. Das Gesellschaftsvermögen der Varengold Verwaltungs Aktiengesellschaft betrug zum 30. November 2016 (vorläufig)TEUR 771. Der Buchwert der Beteiligung bei der Varengold Bank AG beträgt zum 31. Dezember 2016 TEUR 990.
Da derzeit in der Gesellschaft keine aktiven Fonds betrieben werden, wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23. August 2017 die Satzung vollständig angepasst und u.a. ihre Firma geändert in "Varengold Verwaltungs Aktiengesellschaft". Aktueller Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung des eigenen Vermögens der Gesellschaft. Das Grundkapital der Varengold Verwaltungs Aktiengesellschaft beträgt EUR 330.000 und ist eingeteilt in 988 auf den Namen lautende Stückaktien, die alle von der Varengold Bank AG gehalten werden. Im Zuge dieser Änderungen hat die Varengold Verwaltungs Aktiengesellschaft ihre Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb einer Kapitalverwaltungsgesellschaft nach dem Kapitalanlagegesetzbuch zurückgegeben.
Die Hanseatic Brokerhouse Securities AG mit Sitz in Hamburg ("Hanseatic Brokerhouse AG") wurde am 31. August 1999 gegründet und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 75783 eingetragen. Ihr Grundkapital beträgt EUR 75.000,00.
Gegenstand des Unternehmens der Hanseatic Brokerhouse AG ist das Erbringen von Dienstleistungen, insbesondere die Beratung und technologische Ausstattung von Finanzdienstleistern und deren Privatkunden. Die Hanseatic Brokerhause AG darf als vertraglich gebundener Vermittler gemäß § 2 Abs. 10 KWG Anlagevermittlung für Rechnung und unter der Haftung ihrer 100%igen Tochtergesellschaft Hanseatic Brokerhouse Financial Services GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 110105) betreiben. Unternehmensgegenstand der Hanseatic Brokerhouse Financial Services GmbH ist die Erbringung von Finanzdienstleistungen in den Bereichen Anlagevermittlung und Anlageberatung gemäß § 32 KWG sowie für nicht erlaubnispflichtige Anlageinstrumente. Die Hanseatic Brokerhouse Financial Services GmbH verfügt über eine Erlaubnis zur Anlageberatung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1a KWG) und zur Anlagevermittlung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 KWG).
Bis Juni 2016 haben die Hanseatic Brokerhouse AG und die Hanseatic Brokerhouse Financial Services GmbH im Rahmen einer Kooperation Kunden für den Geschäftsbereich Capital Markets Brokerage der Varengold Bank AG vermittelt.
Im Jahr 2000 hat die Varengold Bank AG eine Beteiligung von 16% an der Hanseatic Brokerhouse AG erworben. Im Januar 2013 hat die Varengold Bank AG sämtliche Aktien der übrigen Aktionäre erworben mit der Verpflichtung, einen Teil der Aktien nach erfolgreichem Durchlaufen definierter Phasen wieder zurück zu übertragen (siehe Abschnitt 11 "Geschäfte mit verbundenen Parteien"). Im September 2014 wurden dementsprechend 25% und im September 2015 nach Erhalt einer Dividendenzahlung von TEUR 400 für das Geschäftsjahr 2014 weitere 35% der Aktien wieder an die ehemaligen Aktionäre zurück übertragen, so dass die Beteiligung der Varengold Bank AG an der Hanseatic Brokerhouse AG anschließend 40% betrug. Mit Vertrag vom 30. Oktober 2015 hat die Varengold Bank AG weitere 7% der Aktien an einen Dritten veräußert (siehe Abschnitt 11 "Geschäfte mit verbundenen Parteien"), so dass sich die Beteiligung an der Hanseatic Brokerhouse AG derzeit auf 33% beläuft. Sobald dieser Dritte und die Varengold Bank AG zusammen Dividendenzahlungen in Höhe von insgesamt TEUR 500 erhalten haben, ist (i) die Varengold Bank AG verpflichtet, nochmals 14% der Aktien an ehemalige Aktionäre zurück zu übertragen und haben (ii) die Altaktionäre eine Option auf den Erwerb von weiteren 2%.
Die Hanseatic Brokerhouse AG hat im Geschäftsjahr 2015 einen Jahresüberschuss von rd. TEUR 1.497 erzielt (Angaben für das Geschäftsjahr 2016 liegen der Gesellschaft noch nicht vor). Der Buchwert der Beteiligung an der Hanseatic Brokerhouse AG bei der Varengold Bank AG beträgt zum 31. Dezember 2016 TEUR 48.
Die Varengold Bank AG ist ein deutsches Kreditinstitut mit Hauptsitz in Hamburg und einem weiteren Standort in London. Innerhalb der Geschäftsbereiche Prime Brokerage und Commercial Banking bietet die Varengold Bank AG ihren Kunden und Geschäftspartnern eine Vielzahl an Produkten und Dienstleistungen an. Zu den Kunden zählen sowohl institutionelle Kunden, für die die Varengold Bank AG in sämtlichen Geschäftsfeldern tätig ist, als auch Privatkunden, denen insbesondere Tages- und Festgeldprodukte angeboten werden.
Seit ihrer Gründung im Jahr 1995 liegt die Kernkompetenz der Gesellschaft in der Bereitstellung von alternativen Investmentlösungen. Dieser Bereich bildet heute zusammen mit den Dienstleistungen zur Abwicklung von Handelsgeschäften das Geschäftsfeld Prime Brokerage (früher Capital Markets). Im Jahr 1998 wurde die Geschäftstätigkeit um den Bereich Capital Markets Brokerage, der sich insbesondere auf den plattformbasierten CFD-Handel konzentriert, ergänzt.
Mit der Erweiterung der Banklizenz und dem Umbau der Varengold Bank AG zu einem Einlagenkreditinstitut im Juni 2013 wurde der Bereich Commercial Banking als weiteres Geschäftsfeld etabliert. Die Erweiterung der Erlaubnis auf Einlagengeschäfte, Kreditgeschäfte, Depotgeschäfte und Garantiegeschäfte wurde unter Auflagen erteilt, insbesondere ist die Kreditgewährung auf Lombardkredite beschränkt. Anfang 2015 hat die Varengold Bank AG von der Eurex Deutschland die Zulassung als "NCM"-Börsenteilnehmer (Non-Clearing Membership) erhalten; durch die Anbindung an die Eurex über einen direkten Handelszugang kann die Abwicklung von Futures & Optionen verbessert werden. Im März 2016 hat die Varengold Bank AG entschieden, den Geschäftsbereich Capital Markets Brokerage zu schließen und abzuwickeln, um die hiermit einhergehenden Risiken und Ertragsvolatilitäten zu begrenzen und sich auf die Kerngeschäftsfelder Prime Brokerage und Commercial Banking, bei denen nach Einschätzung der Gesellschaft eine bessere Risiko-Ertrags-Relation besteht, zu fokussieren.
Neben dem Hauptsitz in Hamburg unterhält die Gesellschaft eine Zweigniederlassung in London.
Zum Kundenkreis der Varengold Bank AG zählen sowohl institutionelle Kunden wie Banken, Finanzdienstleister, Vermögensverwalter, Asset- und Fondsmanager und Produktinitiatoren als auch international agierende Firmen und Privatkunden. Die Kunden stammen aus mehr als 100 verschiedenen Ländern. Privatkunden aus Deutschland werden auch Tages- und Festgeldprodukte angeboten.
Zu den Kernkompetenzen der Varengold Bank AG zählen Strukturierte Finanzanlagen, unter anderem Hedgefonds. Seit Ende 2014 liegt dabei der Schwerpunkt auf Leistungen des Prime Brokerage, d.h., der Abwicklung und Finanzierung von Finanzgeschäften für Hedgefonds.
Im Geschäftsbereich Prime Brokerage bietet die Varengold Bank AG heute den Kunden neben dem Handel von Derivaten und Wertpapieren die gesamte Wertschöpfungskette auf dem Gebiet strukturierter Finanzanlagen. Bei den Kunden handelt es sich überwiegend um institutionelle Investoren, vermögende Privatpersonen, Vermögensverwalter sowie Fonds- und Hedge-Fund-Manager. Der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit in diesem Bereich liegt dabei auf Finanzierungsund angelehnten Dienstleistungen für Hedge-Fund und Assetmanager, die auf den Handel von Wertpapieren sowie das Management von Immobilieninvestments und Kurzfristigen Forderungen spezialisiert sind, wobei sich die Gesellschaft auf kleine bis mittelgroße Manager fokussiert.
Für alle drei Asset-Klassen (Wertpapiere, Immobilien und Kurzfristige Forderungen) werden die folgenden Produkte und Dienstleistungen angeboten:
Die Erträge im Geschäftsfeld Prime Brokerage resultieren überwiegend aus Depot- und Clearinggebühren, Handelskommissionen und Zinserträgen bei Lombardkrediten.
Zur Ausweitung des Geschäftsfelds Prime Brokerage hat die Varengold Bank AG im Jahr 2014 die heutige Varengold Capital Securities Limited erworben, die über Broker-Dealer Lizenzen für den Handel mit Wertpapieren und den Handel mit Futures an der Börse Hongkong sowie eine Asset-Manager-Lizenz für die Vermögensverwaltung verfügt, sowie seit dem Jahr 2015 die Varengold Asia Group aufgebaut (vgl. Abschnitt 6.6.2 "Tochtergesellschaften ").
Das Geschäftsfeld Commercial Banking besteht aus dem Einlagengeschäft, über das insbesondere Privatkunden Tages- und Festgeldprodukte angeboten werden, sowie den Bereichen Internationaler Zahlungsverkehr, Trade & Export Finance, Lombardkredite und Structured Finance, die Produkte und Servicedienstleistungen überwiegend für Geschäftskunden (Firmenkunden und kleine und mittelgroße Finanzdienstleister) umfassen. Erträge werden im Commercial Banking überwiegend in Form von Gebühren, Provisions- und Zinserträgen erzielt.
Die Varengold Bank AG bietet deutschen Privatkunden Zugang zu Tagesgeld- und Festgeldprodukten. Als Vertrieb nutzt die Varengold Bank AG dabei einen Fonds-Vertrieb sowie ihre Website. Der Kundenservice im Bereich Einlagengeschäft, d.h., die Verwaltung und operative Betreuung der Einlagenkunden, erfolgt durch einen externen Dienstleister. Durch einen kostensparenden und überwiegend internetbasierten Prozess ist die Varengold Bank AG in der Lage, in diesem Segment gute Konditionen anzubieten. Die Kontoführung für die Kunden ist in der Regel kostenlos. Der Bereich Einlagengeschäft unterliegt der gesetzlichen Einlagensicherung.
Die Varengold Bank AG steht für Kunden aus aller Welt als Partner für die Abwicklung ihres internationalen Zahlungsverkehrs zur Verfügung. Die Varengold Bank AG ist Teil des Nachrichtensystems S.W.I.F.T. und wickelt darüber hinaus SEPA-Zahlungen ab.
Die Varengold Bank AG bietet Finanzierungen und Bankgarantien für internationale Handelsaktivitäten an. Als deutsches Kreditinstitut stellt die Varengold Bank AG Bankgarantien aus, die den Garantiebegünstigten im Schadensfall schützen (Garantiegeschäft). Hierzu zählen beispielsweise Auszahlungsgarantien, Gewährleistungsgarantien sowie Lieferungs- und Leistungsgarantien. Die in einem Garantiebrief festgehaltenen Vertragsbestandteile werden dabei individuell an die Kundenbedürfnisse angepasst.
Daneben stellt die Varengold Bank AG Dokumentenakkreditive einschließlich einer damit verbundenen Absicherung von internationalen Handelsaktivitäten aus (Letter of Credit). Dokumentenakkreditive dienen international tätigen Importeuren und Exporteuren untereinander als standardisierte Zahlungsvereinbarung. Die Abwicklung dieser Art des Zahlungsverkehrs unterliegt der
"Einheitlichen Richtlinie und Gebräuche für Dokumentenakkreditive" (ERA) und garantiert eine verlässliche Durchführung aller Transaktionen.
Die Varengold Bank AG stellt ihren Kunden Darlehen gegen die Stellung von Kreditsicherheiten in Form der Verpfändung von Wertpapieren zur Verfügung.
Im Bereich Structured Finance unterstützt die Varengold Bank AG Investoren bei der Finanzierung von Wachstumsvorhaben sowie von Transaktionen im Zusammenhang mit dem Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensteilen Dies beinhaltet nicht nur klassische Übernahmetransaktionen durch andere Unternehmen, sondern auch Management Buy In (Käufer ist ein externer Investor) und Management Buy Out (Käufer ist das Management) Transaktionen.
Die Varengold Bank AG hat über ihre Tochtergesellschaft Varengold Investment Funds SPC einen Trade Finance Fund mit der Bezeichnung "Varengold Fixed Income Fund" aufgesetzt, in den Fondsanteile der Varengold Bank AG eingebracht werden sollen. Nach Fertigstellung der erforderlichen Dokumentation, insbesondere des Prospekts, und der Ausstattung mit entsprechenden Assets soll voraussichtlich im vierten Quartal 2017 mit dem Vertrieb begonnen werden.
Darüber hinaus existieren bei der Varengold Gruppe derzeit keine neu eingeführten wesentlichen Produkte und Dienstleistungen.
Die strategische Ausrichtung der Varengold Bank AG ist auf Wachstum durch Gewinnung neuer Kunden und entsprechende Ausweitung des Geschäftsvolumens ausgerichtet. Dabei spielen Kundenzufriedenheit und Organisationsstabilität eine wesentliche Rolle. Insgesamt ist die Geschäftsstrategie darauf ausgerichtet, Kundenbedürfnisse mit Nischenprodukten sowie einer maßgeschneiderten Produkt- und Servicequalität zu bedienen und nicht als Massenproduktanbieter zu agieren. Mit der geplanten Eröffnung einer weiteren Niederlassung in Sofia, Bulgarien, beabsichtigt die Gesellschaft, ihre Geschäftsstrategie auf den südosteuropäischen Raum auszuweiten.
Im Geschäftsfeld Prime Brokerage ist die Strategie der Varengold Bank AG als Partner für institutionelle Kunden darauf ausgerichtet, insbesondere kleine und mittelgroße Unternehmungen aus den Bereichen Wertpapiere, Immobilien und Kurzfristige Handelsforderungen zu unterstützen und dabei gezielt Kunden zu betreuen, deren Zugang zu Dienstleistungen und Finanzierungslösungen trotz nachgewiesener Kompetenz und Performance größenbedingt von anderen Wettbewerbern eingeschränkt wurde. Dabei soll der Schwerpunkt zukünftig verstärkt auf die Assetklassen Immobilien und Kurzfristige Handelsforderungen gelegt und das Geschäft in diesem Bereich ausgeweitet werden.
Im Bereich des Commercial Banking liegt der Fokus auf dem Ausbau der Positionierung als spezialisierter Anbieter von Trade Finance Lösungen für Unternehmenskunden mit Handelsschwerpunkten in den Regionen Osteuropa und Mittlerer Osten.
Zudem beabsichtigt die Varengold Bank AG, sich innerhalb der nächsten Jahre als Bankpartner für Finanztechnologie-Unternehmen (FinTechs) zu etablieren. Dieser Kundengruppe sollen neben Finanzierungslösungen weitere, auf deren Anforderungsprofil zugeschnittene Produkte, z.B. aus dem Zahlungsverkehr, angeboten werden.
Die Varengold Bank AG verfügt über keinen eigenen Grundbesitz.
Die Geschäftsräume der Varengold Bank AG befinden sich in zu ortsüblichen Konditionen angemieteten Räumen in Hamburg. Der aktuelle Mietvertrag für den Hauptsitz in der Großen Elbstraße 14 hat noch eine feste Laufzeit bis zum 31. Mai 2021 mit einer einmaligen Option der Gesellschaft auf Verlängerung des Mietvertrages um fünf (5) weitere Jahre.
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die wichtigsten Investitionen der Varengold Bank AG in den Geschäftsjahren 2015 und 2016 sowie im bisherigen Geschäftsjahr 2017:
| Zeitraum Investition |
2015 TEUR HGB |
2016 TEUR HGB |
01.01.2017 - Datum des Prospekts TEUR HGB |
|---|---|---|---|
| Beteiligungen | 499 | 121 | 1 |
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 845 | 0 | 0 |
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte |
183 | 59 | 0 |
| Sachanlagen | 248 | 83 | 15 |
Die Investitionen in Beteiligungen (Beteiligungen < 50%) im Jahr 2015 entfielen auf das Eingehen einer 2,22% Beteiligung an der ViaLight Communications GmbH (heutige Mynaric Lasercom GmbH) zu einem Kaufpreis in Höhe von TEUR 499. Weitere TEUR 121 wurden im Jahre 2016 im Rahmen einer Kapitalerhöhung investiert. 2017 sind im Zusammenhang mit dem Erwerb einer 2,2%igen Beteiligung an der heutigen Mynaric AG, in die die Mynaric Lasercom GmbH anschließend eingebracht wurde, Anschaffungskosten in Höhe von TEUR 1 angefallen.
Im Geschäftsjahr 2015 betrugen die Investitionen in Anteile an verbundenen Unternehmen (Beteiligungen > 50%) insgesamt TEUR 845. Davon entfielen TEUR 800 auf den Erwerb der restlichen 51% der nunmehr 100%-Beteiligung an der Varengold Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen (heutige Varengold Verwaltungs Aktiengesellschaft). Weitere TEUR 45 entfielen auf 100% der Anteile an der Varengold Capital Holding Ltd., die als nicht-operative Zwischenholding für die Varengold Capital Securities-Gruppe fungiert.
Bei den Investitionen in entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte im Jahr 2015 handelt es sich um den Erwerb von Software (TEUR 183). Im Jahr 2016 wurden TEUR 56 in die Software SIRON (Software zur Verhinderung von Geldwäsche), und TEUR 3 in Lizenzen investiert. In den ersten sieben Monaten des Jahres 2017 fanden keine Investitionen in dieser Kategorie statt.
Die Investitionen in Sachanlagen betreffen im Wesentlichen jeweils Betriebs- und Geschäftsausstattungen, insbesondere EDV-Anlage und PKWs, sowie Mietereinbauten. Im Geschäftsjahr 2015 wurden davon TEUR 60 in die EDV der Gesellschaft und insgesamt TEUR 110 in PKWs investiert. In 2016 entfielen TEUR 68 auf Mietereinbauten; diese sind insbesondere auf den Umzug der Gesellschaft in neue Geschäftsräume zurückzuführen. Die bisherigen Investitionen des Jahres 2017 entfallen auf Betriebs- und Geschäftsausstattungen.
Bei der Varengold Bank AG bestehen derzeit keine wichtigen laufenden Investitionen.
Wichtige künftige Investitionen sind derzeit nicht beabsichtigt.
Aufgrund der Geschäftstätigkeit der Varengold Bank AG umfassen die Sachanlagen überwiegend nur Betriebs- und Geschäftsausstattung und EDV. Die Varengold Bank AG verfügt weder über Grundstücke noch Produktionsstätten. Umweltfragen, die die Verwendung der Sachanlagen durch die Varengold Bank AG beeinflussen könnten, bestehen daher nicht.
Die Varengold Bank AG betreibt weder Forschung noch Entwicklung. Sie verfügt auch über keine eigenen Patente und Lizenzen.
Die Geschäftstätigkeit der Varengold Bank AG ist wesentlich von der Lizenz zur Nutzung der Bankensoftware EFDIS.CIFRA abhängig. Im Übrigen sind die Unternehmen der Varengold-Gruppe nicht von Patenten, Lizenzen, Industrie-, Handels- oder Finanzierungsverträgen sowie neuen Herstellungsverfahren abhängig.
Staatliche Interventionen, Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren (einschließlich derjenigen Verfahren, die nach Kenntnis der Emittentin noch anhängig sind oder eingeleitet werden könnten), die im Zeitraum der mindestens 12 letzten Monate stattfanden und die sich erheblich auf die Finanzlage oder die Rentabilität der Varengold Bank AG und/oder der Varengold-Gruppe ausgewirkt haben oder sich in Zukunft auswirken könnten, bestehen mit Ausnahme der nachfolgend beschriebenen Verfahren nicht:
Die Gesellschaft stritt seit Oktober 2009 mit einer Rechtsanwaltskanzlei vor dem Landgericht Berlin wegen Schadensersatz aufgrund einer fehlerhaft durchgeführten Hauptversammlung der Varengold Bank AG. Der durch die Gesellschaft geltend gemachte Schadensersatzanspruch belief sich auf rd. EUR 1,3 Mio. Der Klage wurde in 1. Instanz nur zu einem sehr geringen Teil stattgegeben. Die Varengold Bank AG legte gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung ein. Im März 2016 haben die Parteien einen Vergleich in Höhe von rd. TEUR 680 abgeschlossen.
Die Varengold Bank AG hat im Dezember 2012 beim Landgericht Hamburg gegen eine ehemalige Kundenvermittlerin Klage auf Schadensersatz in Höhe von rd. TEUR 92 eingereicht. Die Kundenvermittlerin hatte erlaubnispflichtige Geschäfte getätigt, ohne über die entsprechende Erlaubnis der BaFin zu verfügen. Die betroffenen Geschäfte mussten rückabgewickelt werden, wodurch der Gesellschaft ein Schaden entstanden ist.
Im Gegenzug fordert die Kundenvermittlerin von der Varengold Bank AG im Wege der Widerklage einbehaltene Vermittlerprovisionen i.H.v. rd. TEUR 82. Der letzte Schriftsatz der Gegenseite datiert vom 6. März 2017. Termin zur mündlichen Verhandlung wurde noch nicht anberaumt.
Im September 2016 hat ein Kunde der Varengold Bank AG beim Landgericht Düsseldorf eine Klage auf Schadensersatz in Höhe von TEUR 61 eingereicht. Termin für die mündliche Verhandlung ist am 6. Dezember 2017.
Die Varengold Bank AG hat gegen den Jahresbeitragsbescheid 2011 der Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen ("EdW") Klage beim Verwaltungsgericht Berlin eingelegt; der Streitwert beläuft sich auf rd. TEUR 181. Die Gesellschaft hat nach Erhebung der Klage Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht beantragt, dem die EdW jedoch nicht zugestimmt hat. Die Klageerwiderung der Beklagten wird erwartet.
Die Varengold Bank AG hat im Dezember 2016 beim Landgericht Hamburg gegen eine Darlehensnehmerin Klage auf Rückzahlung eines Darlehens in Höhe von rund EUR 2.Mio nebst Zinsen erhoben. Da die Darlehensnehmerin ihren Sitz in Bukarest, Rumänien hat, wurde gleichzeitig ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren bei dem zuständigen Gericht in Bukarest zur Sicherung des Zugriffs auf die Vermögensgegenstände des Beklagten beantragt. Dem Antrag der Varengold Bank AG im einstweiligen Rechtsschutz wurde im vollen Umfang stattgegeben.
Am 21. Juli 2017 ist gegen die Beklagte Versäumnisurteil des Landgerichts Hamburgs ergangen.
Ein rumänisches Gericht hat allerdings mit Beschluss vom 14. Juni 2017 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Beklagten eröffnet. Die Varengold Bank AG hat dementsprechend ihre Forderung im Insolvenzverfahren angemeldet. Eine Entscheidung der deutschen und rumänischen Gerichte, wie mit dem Urteil im Rahmen des Insolvenzverfahrens zu verfahren ist, steht noch aus.
Das Darlehen ist in voller Höhe besichert; die Gesellschaft geht davon aus, dass die Sicherheit bei Ausfall des Darlehens in Anspruch genommen werden kann.
Im Mai 2017 hat ein ehemaliger Kunde gegen die Varengold Bank AG Klage auf Schadenersatz in Höhe von TEUR 46 vor dem Landgericht Athen eingereicht. Der Kläger macht geltend, von einem ehemaligen Vermittler der Varengold Bank AG falsch beraten worden zu sein und nimmt die Varengold Bank AG als Gesamtschuldnerin in Anspruch. Vorgerichtliche Vergleichsverhandlungen mit der Gegenseite sind gescheitert. Der Klägervertreter hat zudem angekündigt, dass voraussichtlich weitere Klagen basierend auf dem gleichen Sachverhalt erhoben würden. Nach Einschätzung der Gesellschaft würden sich die Klageforderungen im schlimmsten Fall auf rd. TEUR 300 belaufen.
Die Varengold Bank AG hat im August 2017 gegen ein ehemaliges Vorstandsmitglied Klage auf Rückzahlung diverser Darlehen in Höhe von rund TEUR 74 beim Landgericht Hamburg eingereicht. Das Gericht hat diesbezüglich noch keine Verfügungen erlassen.
Die Varengold Bank AG hatte im September 2013 beim Landgericht Hamburg Klage gegen ihre ehemalige Vermieterin auf Zahlung von TEUR 230 eingereicht. Die Gesellschaft war der Ansicht, dass die von ihr auf den Mietzins geleisteten Umsatzsteuerzahlungen zu Unrecht erfolgt sind und verlangte deren Rückzahlung. Die ehemalige Vermieterin hatte im Gegenzug eine unbezifferte Feststellungsklage auf Ersatz ihr etwaig entstehender Steuerschäden erhoben. Mit Urteil vom 10. Dezember 2015 wurde der Varengold Bank AG ein Betrag von rd. TEUR 100 nebst Verzugszinsen zugesprochen; das Urteil ist inzwischen rechtskräftig. Die Feststellungsklage gegen die Varengold Bank AG wurde zurückgenommen.
Der von der Varengold Bank AG gegen die Folgevermieterin wegen Rückzahlung von Umsatzsteuer geführte Rechtsstreit wurde im Juli 2016 durch einen gerichtlichen Vergleich über Zahlung von EUR 60.000,00 beigelegt.
Im Dezember 2012 hat ein Kunde Klage beim Landgericht Hamburg gegen die Varengold Bank AG auf Schadensersatz in Höhe von rd. TEUR 68 im Zusammenhang mit Handelsaktivitäten auf der Forex/CFD Handelsplattform eingereicht. Zwischenzeitlich wurde die Klage beim Landgericht Hamburg zurückgenommen und beim Landgericht Düsseldorf neu eingereicht.
Die Unternehmen der Varengold-Gruppe haben in den letzten beiden Jahren keine wesentlichen Verträge außerhalb der normalen Geschäftstätigkeit abgeschlossenen.
Die wichtigsten geografischen Märkte der Varengold-Gruppe sind derzeit Deutschland, Großbritannien, die übrigen europäischen Staaten sowie die MENA-Region. Während der deutsche Markt für die Gesellschaft insbesondere im Hinblick auf Privatkunden für das Einlagengeschäft sowie Unternehmenskunden für den Zahlungsverkehr und das Trade Finance Geschäft relevant ist, ist Großbritannien insbesondere für die Kunden und Geschäftspartner im Bereich Prime Brokerage von Bedeutung. Die MENA-Region spielt für sämtliche Geschäftsfelder der Varengold Bank AG (ausgenommen das Einlagengeschäft) eine Rolle.
Der deutsche Bankensektor ist relativ stark ausdifferenziert und durch die weite Verbreitung von Universalbanken mit breit angelegtem Geschäftsfeld gekennzeichnet. Das Gesetz sieht keine Trennung von Commercial Banking (d. h. die Annahme von Einlagen und Ausreichung von Krediten) einerseits und Investment Banking (d. h. Effektenemissions-, -kommissions- und -depotgeschäft) anderseits vor, und eine solche hat sich im Markt auch nicht entwickelt. Strukturell lassen sich im deutschen Bankensystem drei historisch gewachsene Säulen unterscheiden. Neben den privaten Kreditbanken stehen die jeweils in Verbundstrukturen organisierten genossenschaftlichen Banken und die dem öffentlich-rechtlichen Sektor zugehörigen Landesbanken und Sparkassen.
Wie der gesamteuropäische Bankenmarkt ist auch der deutsche Bankenmarkt durch Konsolidierungstendenzen gekennzeichnet. Die verschärfte Regulierung und der damit verbundene Zwang, die eigene Organisation und vor allem die eigene IT aufzurüsten, bringen kleinere Institute an Grenzen. Doch auch für die deutschen und europäischen Großbanken stellt sich zunehmend die Frage nach Zusammenschlüssen, um notwendige Skaleneffekte im Heimatland und in der Eurozone zu erschließen (Quelle: Deutschlands Banken 2016: Die Stunde der Entscheider, Bain & Company, S. 28). In den vergangenen 20 Jahren hat sich, getrieben durch den technischen Fortschritt und einem schärferen internationalen Wettbewerb, die Dichte des Bankennetzes deutlich reduziert: Während Ende des Jahres 1993 3.880 Banken in Deutschland aktiv waren, hatte sich diese Zahl bis Ende des Jahres 2012 um gut die Hälfte auf 1.867 Banken reduziert. (Quelle: Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Jahresgutachten 2013/14, Textziffer 393). Wenn man den aktuellen Trend fortschreibt, könnte sich die Zahl der Banken in Deutschland bis zum Jahr 2025 um ein Drittel auf rund 1.200 Häuser reduzieren. Eine zunehmende Konsolidierung ist in Deutschland insbesondere für den Sparkassensektor und für die Volks- und Raiffeisenbanken zu erwarten, aber auch Fusionen von Spezialanbietern müssen in Betracht gezogen werden (Quelle: Deutschlands Banken 2016: Die Stunde der Entscheider, Bain & Company, S. 28). Restrukturierungen kleinerer Banken sind somit ohne ein spezielles Restrukturierungs- und Abwicklungsregime für Banken, das es in Deutschland erst seit 2011 gibt, möglich. Im Wesentlichen wurde diese Strukturbereinigung durch Fusionen innerhalb der Säulen des Bankensektors vorangetrieben, vor allem durch die Zusammenlegung kleinerer Sparkassen und Genossenschaftsbanken. (Quelle: Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Jahresgutachten 2013/14, Textziffer 393).
Der deutsche Bankensektor wird wesentlich von Entwicklungen auf den internationalen Finanzmärkten beeinflusst. An diesem Bild ändert auch die Tatsache nichts, dass wichtige Banken wie die Genossenschaftsbanken und die Sparkassen vorwiegend regional tätig sind. Selbst diese Banken sind – direkt oder indirekt – von internationalen Entwicklungen betroffen. Zunehmender Wettbewerbsdruck und der Wegfall staatlicher Garantien für den öffentlichen Bankensektor vor der Krise haben die Margen der Banken unter Druck gesetzt. Seit Beginn der Krise konnten die Banken zwar von einem günstigen Umfeld für die Refinanzierung profitieren, jedoch resultieren aus der anhaltenden Niedrigzinsphase Risiken für die Finanzstabilität. (Quelle: Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Jahresgutachten 2013/14, Textziffer 414).
Nach einer Studie von Bain & Company zeigt ein internationaler Bankenvergleich im Hinblick auf Wachstum, Erträge und Kosten des Bankensektors in Frankreich, Großbritannien, Japan, der Schweiz, den USA sowie Deutschland, dass in keinem anderen Land das Wachstum der Banken so schwach ausfällt wie in Deutschland. Trotz immer niedriger Zinsen stieg in Deutschland etwa die Kreditvergabe an Firmenkunden zuletzt nur sehr gering. Zwischen 2004 und 2015 wuchs die kumulierte Bilanzsumme deutscher Banken im Schnitt um 1,3 Prozent pro Jahr. 2015 schrumpften sie sogar um 2 Prozent. Die Banken in den USA legten im gleichen Zeitraum um durchschnittlich 5,3 Prozent pro Jahr zu. Mit ähnlich hohen Wachstumsraten punkteten Schweizer und französische Institute. Briten und Japaner schafften jährlich jeweils noch mehr als 3 Prozent Zuwachs. Auch die Eigenkapitalrendite bleibt unter internationalem Niveau. Die Eigenkapitalrendite nach Steuern lag in Deutschland in den Nachkrisenzeiten 2012 bis 2015 im Schnitt bei 2 Prozent. Im niedrigzinsgebeutelten Japan waren es immerhin 4 Prozent, in Frankreich und der Schweiz 5 Prozent und in den USA sogar 9 Prozent. (Quelle: Deutschlands Banken 2016: Die Stunde der Entscheider, Bain & Company, S. 6-8)
Der Studie von Bain & Company zufolge resultiert der Renditerückstand der deutschen Institute im Wesentlichen aus dem operativen Geschäft. Eine wesentliche Ursache hierfür liegt wiederum im Ertragsmix der Banken in Deutschland. Der Anteil des Zinsüberschusses am Rohertrag belief sich 2015 bei ihnen im Durchschnitt auf 73 Prozent. In Frankreich waren es 53 Prozent, in der Schweiz gar nur 44 Prozent. Traditionell finanzieren sich deutsche Unternehmen mehr über Bankkredite und weniger über dem Kapitalmarkt. Zudem ist es den hiesigen Instituten nicht gelungen, ihre Ertragsbasis über den allerdings historisch bedingt niedrigen Provisionsüberschuss in ausreichendem Maß zu stabilisieren. Damit leiden sie jetzt erheblich stärker als ausländische Wettbewerber unter der Niedrigstzinspolitik und Geldschwemme der Zentralbanken. Im Zinsgeschäft konnten die deutschen Banken ihre Margen, wenn auch auf niedrigem Niveau, weitgehend behaupten (Quelle: Deutschlands Banken 2016: Die Stunde der Entscheider, Bain & Company, S. 9).
Die Geschäftstätigkeit und das Marktumfeld der Varengold Bank AG wurden in jüngster Zeit insbesondere durch niedrige Zinsen, geopolitische Risiken und eine verstärkte Regulierung beeinflusst.
Die anhaltend niedrigen Zinsen führen dazu, dass es für die Varengold Bank AG zunehmend schwerer wird, die Mittelzuflüsse aus Kundeneinlagen rentabel am Kapitalmarkt zu platzieren, was sich sowohl auf die Ertragsfähigkeit des Einlagengeschäfts als auch, aufgrund der schlechteren Konditionen für die Kunden, auf das Volumen der Kundeneinlagen nachteilig auswirkt.
Auf der anderen Seite erhebt die EZB inzwischen negative Zinsen auf bei ihr getätigte Einlagen, was bei der Gesellschaft im Jahr 2015 zu negativen Zinsen aus Bankguthaben bei der EZB in Höhe von TEUR 329, im Geschäftsjahr 2016 in Höhe von TEUR 1.074 und im 1. Halbjahr 2017 in Höhe von TEUR 683 geführt hat. Seit dem 1. September 2017 berechnet die Varengold Bank AG ihren Geschäftskunden ihrerseits negative Zinsen auf Bankguthaben ab einem Betrag von EUR 100.000,00.
Das geopolitische Umfeld, insbesondere Krisen und Konflikte wie beispielsweise die Spannungsfelder im Nahen Osten und Nordkorea, Terrorismus oder die politischen Unsicherheiten nach den Präsidentschaftswahlen in den USA oder im Zuge der Brexit-Verhandlungen, waren auch in der jüngsten Vergangenheit ein Unsicherheitsfaktor.
Das regulatorische Umfeld der Varengold Bank AG wird insbesondere durch Verschärfungen der aufsichtsrechtlichen Anforderungen aber auch durch Änderungen im Hinblick auf den Vertrieb von Anlageprodukten und steuerrechtliche Änderungen geprägt. Die nach Einschätzung der Gesellschaft bestehende Tendenz zu strengeren regulatorischen Anforderungen kann dabei zum einen dazu führen, dass der Varengold Bank AG zusätzliche Verpflichtungen auferlegt werden. Zum anderen ist die Befolgung und Umsetzung geänderter aufsichtsrechtlicher Vorschriften in der Regel mit einer verstärkten Bindung von Ressourcen und einer Erhöhung des entsprechenden Verwaltungsaufwands verbunden. Die Spitze der Regulierung dürfte in den kommenden drei bis fünf Jahren erreicht sein.
Die mit der Umsetzung der neuen Regelwerke in der Organisation und IT verbundenen Aufwendungen machen künftig schätzungsweise 15 bis 20 Prozent der laufenden Kosten aus (Quelle: Deutschlands Banken 2016, S. 5, 34, Bain & Company). In den Jahren 2015 und 2016 war die Varengold Bank AG insbesondere von der Umsetzung neuer Regularien im Zusammenhang mit der überarbeiteten MaRisk 2016 und des bankenaufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (SREP) betroffen. Derzeit erfolgt die Vorbereitung auf die ab Januar 2018 anzuwendenden Regularien des Finanzmarktnovellierungsgesetz (Umsetzung der überarbeiteten EU-Finanzmarktrichtlinie MIFID II) und der EU-Finanzmarktverordnung MiFIR, die insbesondere das Wertpapiergeschäft betreffen.
Grundlage für etwaige Angaben zur Wettbewerbsposition der Varengold Bank AG sind eigene Recherchen und Einschätzungen der Gesellschaft.
In allen geschäftlichen Aktivitäten sieht sich die Varengold Bank AG als klassischer Nischenanbieter. Nach eigener Einschätzung grenzt sie sich von ihren Wettbewerbern insbesondere durch kurze Entscheidungswege, maßgeschneiderte Produkte und eine eingespielte Infrastruktur ab.
Im Geschäftsfeld Commercial Banking zählen für den Bereich Internationaler Zahlungsverkehr grundsätzlich alle deutschen Banken, die Auslandszahlungsverkehr betreiben, zu den Wettbewerbern der Gesellschaft. Aus Sicht der Verwaltung hat die Varengold Bank AG hier den Vorteil, dass sie aufgrund ihrer eher geringen Größe Kunden akquirieren kann, die für traditionelle Anbieter nicht rentabel erscheinen. Auch im Bereich Trade Finance sind eine Vielzahl deutscher Bankhäuser tätig. Hier profitiert die Gesellschaft nach Ansicht der Verwaltung von einer langjährigen Kundenbindung an die seit 2014 für die Varengold Bank AG tätigen Mitarbeiter.
Im Geschäftsfeld Prime Brokerage zählen sowohl nationale als auch internationale Banken zu den Wettbewerbern. Auch in diesem Geschäftsfeld sieht die Verwaltung den Vorteil, dass der Fokus auf Kunden gelegt wird, die aufgrund ihrer teilweise noch nicht sehr langen Geschäftshistorie und vergleichsweise überschaubaren Größe nicht im primären Interesse anderer Wettbewerber stehen.
Gemäß der Satzung der Varengold Bank AG besteht der Vorstand aus zwei oder mehreren Personen. Die Zahl der Mitglieder des Vorstands bestimmt der Aufsichtsrat.
Der Aufsichtsrat hat festzulegen, welche Arten von Geschäften nur mit seiner Zustimmung durch den Vorstand vorgenommen werden dürfen. Der Aufsichtsrat kann den Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte jederzeit ändern. Er kann seine Zustimmung allgemein oder im Einzelfall erteilen.
Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, so vertreten jeweils zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen die Gesellschaft. Der Aufsichtsrat kann bestimmen, dass einzelne Vorstandsmitglieder allein zur Vertretung der Gesellschaft befugt sind und/oder Rechtsgeschäfte zugleich als Vertreter eines Dritten vornehmen können.
Der Aufsichtsrat hat zuletzt am 1. September 2015 eine Geschäftsordnung für den Vorstand erlassen. Danach beschließt der Gesamtvorstand über die Verteilung der Geschäftsbereiche der Gesellschaft auf die einzelnen Mitglieder des Gesamtvorstands und legt diese im Geschäftsverteilungsplan fest.
Der Gesamtvorstand beschließt in den Sitzungen, soweit nicht durch Gesetz oder Satzung andere Mehrheiten vorgeschrieben sind, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen, außerhalb von Sitzungen mit einfacher Mehrheit seiner Mitglieder.
Der Vorstand der Gesellschaft besteht derzeit aus zwei Mitgliedern:
- Vorstand -
Nach seinem Wirtschaftsingenieurstudium an der Technischen Universität Darmstadt, das Herr Dr. Fuhrmann im April 1990 als Diplom-Wirtschaftsingenieur abschloss, arbeitete Herr Dr. Fuhrmann zunächst bis 1993 bei der Bayerischen Vereinsbank AG in München im Zentralbereich Kredit / Risikomanagement und promovierte berufsbegleitend im Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Von 1994 bis 1997 war Herr Dr. Fuhrmann für die Bankgesellschaft Berlin AG in Berlin tätig, wo er den Aufbau sowie die Leitung der Abteilung Risikocontrolling im Bereich Konzernfinanzen verantwortete. In der Zeit von 1997 bis 2006 arbeitete er für die Deutsche Bank AG in Frankfurt am Main und London, wo er das Projektteam für das Listing der Deutschen Bank an der NYSE leitete, sowie für die Eurohyp AG (zunächst eine Tochtergesellschaft der Deutsche Bank AG). Dort war er insbesondere für den Finanzbereich zuständig. Anschließend wechselte Herr Dr. Fuhrmann zur Commerzbank AG, wo er bis 2008 als Chief Operating Officer Commercial Real Estate tätig war. 2010 wurde Herr Dr. Fuhrmann zum Geschäftsführer der Treveria Asset Management GmbH in Frankfurt bestellt. Hier war Herr Dr. Fuhrmann zunächst für den Bereich Finanzen zuständig, bevor er 2011 bis zu seinem Ausscheiden Anfang 2012 den Posten des CEO übernahm. Zwischenzeitlich war Herr Dr. Fuhrmann als selbständiger Unternehmensberater u.a. für die Varengold Bank AG tätig. Seit April 2013 ist Herr Dr. Fuhrmann Mitglied des Vorstands der Varengold Bank AG. Dort hat er die Funktion des Chief Risk Officers (CRO) und Chief Financial Officers (CFO) inne und ist zudem für die Bereiche IT, Compliance und Operations zuständig. Sein spezieller Fokus liegt in der Verantwortung für den Bereich Marktfolge.
Herr Dr. Fuhrmann wurde durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 12. April 2013 mit Wirkung zum 15. April 2013 zunächst für die Dauer von drei Jahren zum Vorstand der Gesellschaft bestellt. Durch Beschluss vom 29. April 2015 wurde die Bestellung vorzeitig um fünf Jahre bis zum 14. April 2021 verlängert. Herr Dr. Fuhrmann ist von den Beschränkungen des § 181 BGB für den Fall der Mehrfachvertretung befreit.
Herr Dr. Fuhrmann war während der letzten fünf Jahre Mitglied eines Verwaltungs-, Managementoder Aufsichtsorgans bzw. Partner in folgenden weiteren Gesellschaften:
| 8/2015 - heute: | Geschäftsführer der Varengold Holding GmbH | ||
|---|---|---|---|
| 2/2015 - heute: | Mitglied des Vorstands der Varengold Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen, Hamburg |
||
| 3/2013 - 3/2016: | Aufsichtsratsvorsitzender der Hanseatic Brokerhouse Securities AG, Hamburg | ||
| 6/2017 - heute: | Geschäftsführer der JUCLA Invest GmbH, Hamburg | ||
| 2/2015 - heute: | Vorsitzender des Beirats der ViaLight Communications GmbH, Gilching |
Herr Dr. Fuhrmann hält derzeit mittelbar 100.000 Aktien an der Gesellschaft über seine Investmentgesellschaft JUCLA Invest GmbH. Aus dem Aktienoptionsprogramm 2012 (vgl. Abschnitt 12.1.6 "Aktienoptionsprogramm 2012") wurden Herrn Dr. Fuhrmann insgesamt 9.500 Optionen auf Aktien der Gesellschaft zugeteilt.
- Vorstand -
Nach seiner Ausbildung zum Bankkaufmann bei der Landesbank Schleswig-Holstein absolvierte Herr Otten sein Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, das er 1992 als Diplomkaufmann abschloss. Von 1993 bis 2013 war Herr Otten in wechselnden Funktionen bei der Landesbank Schleswig-Holstein (ab 2003: HSH Nordbank) beschäftigt. Unter anderem leitete er dort die Repräsentanz in Tallinn (Estland) und verantwortete das Geschäft in der Region Zentralund Osteuropa sowie die Leitung des Bereichs Kreditgeschäft / Syndizierungen und war als Global Head für Financial Institutions tätig. Seit 2010 ist Herr Otten zusätzlich Geschäftsführer (CEO) der Unternehmensberatung Arensburg Consult. Herr Otten gehört dem Vorstand der Varengold Bank AG seit Oktober 2013 an. Innerhalb des Vorstands ist er für den Bereich Markt zuständig und verantwortet damit vorrangig die Bereiche Prime Brokerage und Commercial Banking. Zudem ist er für Personal, Corporate Development und Recht sowie die Überwachung und Steuerung der bankinternen Treasuryabteilung zuständig.
Herr Otten wurde durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 25. September 2013 mit Wirkung zum 1. Oktober 2013 zunächst für die Dauer von drei Jahren zum Vorstand der Gesellschaft bestellt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 29. April 2015 wurde Herr Otten mit Wirkung zum 1. Mai 2015 vorzeitig erneut zum Mitglied des Vorstands bestellt. Seine Amtszeit läuft bis zum 30. April 2020. Herr Otten ist von den Beschränkungen des § 181 BGB für den Fall der Mehrfachvertretung befreit.
Herr Otten war während der letzten fünf Jahre Mitglied eines Verwaltungs-, Management- oder Aufsichtsorgans bzw. Partner in folgenden weiteren Gesellschaften:
| Geschäftsführer der Varengold Holding GmbH |
|---|
| Aufsichtsratsvorsitzender der Varengold Verwaltungs Aktiengesellschaft (vormals Varengold Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen), Hamburg |
| Geschäftsführer der Arensburg Consult GmbH, Molfsee |
| Mitglied des Beirats der KERNenergie GmbH, Großwallstadt |
| Aufsichtsratsvorsitzender der ALGAS Farming & Marketing GmbH, Langenfeld |
Herr Otten hält derzeit mittelbar 100.000 Aktien an der Gesellschaft über seine Investmentgesellschaft Arensburg Consult GmbH. Herr Otten hält keine Optionen auf Aktien der Gesellschaft.
Im Geschäftsjahr 2016 beliefen sich die Gesamtbezüge des Vorstands (einschließlich den Beiträgen zur betrieblichen Altersversorgung) auf insgesamt TEUR 1.587. Hierin sind variable Gehaltsbestandteile enthalten.
Grundsätzlich darf gemäß § 25a Abs. 5 Satz 2 KWG die variable Vergütung der Geschäftsleiter von Kreditinstituten 100% der fixen Vergütung nicht übersteigen, wobei die Hauptversammlung eine höhere variable Vergütung, die jedoch 200% der fixen Vergütung nicht übersteigen darf, billigen kann. Die Hauptversammlung der Varengold Bank AG vom 12. August 2014 hat dementsprechend gemäß § 25a Abs. 5 Satz 5 KWG für Geschäftsleiter der Varengold Bank AG eine variable Vergütung von höchstens bis zu 200% der fixen Vergütung für jeden einzelnen Geschäftsleiter gebilligt.
Sowohl der Dienstvertrag von Herr Dr. Fuhrmann als auch der Dienstvertrag von Herrn Otten sieht eine pauschale Abfindung von zwei Brutto-Jahresfestgehältern im Sinne des für das abgelaufene Geschäftsjahr gezahlten Brutto-Jahresfestgehalts vor, wenn (i) sein Anstellungsvertrag mangels Wiederbestellung zum Vorstandsmitglied nicht verlängert wird, (ii) er ungeachtet des Grundes - mit Ausnahme der Kündigung durch ihn selbst - vorzeitig als Vorstandsmitglied der Gesellschaft ausscheidet oder (iii) bei der Gesellschaft ein Kontrollwechsel (Halten von mindestens 30% der Stimmrechte im Sinne des WpÜG; Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages gemäß § 291 AktG, Eingliederung der Gesellschaft im Sinne des § 319 AktG, Verschmelzung der Gesellschaft mit einer anderen Gesellschaft im Sinne des UmwG) stattfindet und er anlässlich dieses Kontrollwechsels als Vorstand der Gesellschaft ausscheidet. Die pauschale Abfindung wird zusätzlich neben einer Abgeltung der Restlaufzeit des Anstellungsvertrages bezahlt.
Die Dienstverträge der amtierenden Vorstandsmitglieder enthalten jeweils eine Versorgungszusage in Form einer beitragsorientierten betrieblichen Altersversorgung sowie Regelungen zur Hinterbliebenenversorgung. Im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 wurde für die Hinterbliebenenversorgung eine Rückstellung in Höhe von insgesamt TEUR 54 gebildet.
Sämtliche Mitglieder des Vorstands sind unter der Geschäftsanschrift der Gesellschaft, Große Elbstraße 14, 22767 Hamburg, erreichbar.
Der Aufsichtsrat der Varengold Bank AG besteht aus drei Mitgliedern.
Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach ihrer Wahl beschließt. Hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem die Wahl erfolgt, nicht mitgerechnet. Eine Wiederwahl ist möglich. Die Wahl des Nachfolgers eines vor Ablauf seiner Amtszeit ausgeschiedenen Mitglieds erfolgt nur für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds. Bei der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden, können für die gleiche Zeit ebenso viele Ersatzmitglieder gewählt und die Reihenfolge bestimmt werden, in der sie an die Stelle der während ihrer Amtszeit ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner für die restliche Amtsdauer treten.
Jedes Mitglied und Ersatzmitglied des Aufsichtsrats kann sein Amt durch eine an den Vorsitzenden des Aufsichtsrats und den Vorstand zu richtende schriftliche Erklärung unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen niederlegen.
Der Aufsichtsrat wählt in der ersten Sitzung nach seiner Wahl aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen oder mehrere Stellvertreter für die Dauer der Amtszeit im Aufsichtsrat. Die Wahl ist unverzüglich zu wiederholen, sobald sich eines dieser Ämter erledigt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats ist ermächtigt, im Namen des Aufsichtsrats die zur Durchführung der Beschlüsse erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und an den Aufsichtsrat gerichtete Erklärungen in Empfang zu nehmen.
Aufsichtsratssitzungen müssen zwei Mal im Kalenderhalbjahr stattfinden. Die Sitzungen des Aufsichtsrats werden durch den Vorsitzenden, im Falle seiner Verhinderung durch seinen Stellvertreter, mündlich, fernmündlich, schriftlich, per Telefax, telegrafisch oder per E-Mail unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von zwei Wochen einberufen. In dringenden Fällen kann der Vorsitzende die Frist abkürzen. Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn sämtliche Mitglieder an der
Beschlussfassung teilnehmen. Abwesende Mitglieder können auch dadurch an der Beschlussfassung teilnehmen, dass sie eine schriftliche Stimmabgabe überreichen. Ein Mitglied nimmt auch dann an der Beschlussfassung teil, wenn es sich der Stimme enthält. Beschlüsse bedürfen der Mehrheit der Mitglieder des Aufsichtsrats. Bei der erneuten Abstimmung über den Beschlussgegenstand stehen dem Vorsitzenden bei Stimmengleichheit zwei Stimmen zu. Beschlüsse des Aufsichtsrats werden grundsätzlich in Präsenzsitzungen gefasst. Der Aufsichtsrat kann auch außerhalb von Sitzungen schriftlich, telegrafisch, fernmündlich, per Telefax, Videokonferenz oder per E-Mail abstimmen, wenn kein Mitglied widerspricht. Über die Form der Beschlussfassung entscheidet der Vorsitzende.
Die Hauptversammlung kann ein Aufsichtsratsmitglied mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen abberufen.
Gemäß § 10 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft hat sich der Aufsichtsrat zuletzt am 16. November 2016 eine Geschäftsordnung gegeben.
Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft sind zum Datum des Prospekts:
- Aufsichtsratsvorsitzender -
Herr Dr. Karl-Heinz Lemnitzer studierte Wirtschaftswissenschaften an der Universität Gießen. Nach seinem Abschluss als Diplom Ökonom und seiner sich daran anschließenden Promotion begann er seine berufliche Laufbahn als Prüfungsassistent bei der Treuverkehr AG in Frankfurt. Im Jahr 1981 absolvierte er die Prüfung zum Steuerberater und zwei Jahre später die Prüfung zum Wirtschaftsprüfer. Ab 1987 war Herr Dr. Lemnitzer Partner Audit Financial Services und behielt diese Position auch nach der Übernahme der Treuverkehr AG durch KPMG Deutschland im Jahr 1990. Seit 2015 befindet er sich im Ruhestand.
Herr Dr. Karl-Heinz Lemnitzer war während der letzten fünf Jahre Mitglied eines Verwaltungs-, Management- oder Aufsichtsorgans bzw. Partner in folgenden weiteren Gesellschaften:
Zwischenzeitlich beendet:
Herr Dr. Lemnitzer hält weder Aktien noch Optionen auf Aktien der Varengold Bank AG.
- stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender -
Michael Stephen Murphy begann seine berufliche Laufbahn als Börsenhändler bei Citigroup und Flemings, bevor er anschließend zu Barclays de Zoete Wedd und später zu Lehman Brothers wechselte. 1997 verließ Herr Murphy Lehman Brothers, um sich als Börsenmakler selbstständig zu machen. Seine Firma, MSM Global Services Ltd, arbeitete jeweils eng zusammen mit Shore Capital und Kyte Securities; mit letzterer fusionierte seine Firma dann 2001 zu Eden Financial. Lehman Brothers übernahm Eden Financial im Jahr 2003 und Herr Murphy baute daraufhin GM Capital Markets auf, eine auf Eigenkapital- und Beteiligungshandel spezialisierte Tochter von GFI. 2005 gründete und übernahm Herr Murphy den Vorsitz von Novus Capital Markets Limited, einer kleinen Firma, die hoch spezialisierte Dienstleistungen rund um Cash Equity Broking, Structured Products Broking, Corporate Finance/Broking und Asset Management bietet. Anfang 2015 verkaufte Herr Murphy seine Anteile an der Novus Capital Markets Limited an GM Capital Markets und zog nach Dubai, wo er als Verantwortlicher für Global Business Development bei der Varengold Bank AG anfing.
Herr Murphy war während der letzten fünf Jahre Mitglied eines Verwaltungs-, Management- oder Aufsichtsorgans bzw. Partner in folgenden weiteren Gesellschaften:
Bis heute:
Zwischenzeitlich beendet:
Herr Murphy hält weder Aktien noch Optionen auf Aktien der Varengold Bank AG.
- Aufsichtsratsmitglied -
Nach seiner Ausbildung zum Bankkaufmann bei der Raiffeisenbank Bruchköbel eG begann Alexander Körner seine berufliche Tätigkeit 1993 bei der UBS Europe SE, Frankfurt, wo er bis 1999 in wechselnder Funktion tätig war. Anschließend war Herr Körner bei der BNP Paribas Securities Services, bei der Fortis Bank (NV) sowie bei der Deka Bank Frankfurt beschäftigt bevor er Ende 2010 zur Relative Value Trading GmbH wechselte und dort in verschiedenen Funktionen bis 2015 tätig war. Im Jahr 2014 bzw. 2015 gründete Herr Körner die Greenshield Capital GmbH und die Körner Finanzservice GmbH, für die er bis heute als Inhaber und Geschäftsführer tätig ist.
Herr Körner war während der letzten fünf Jahre Mitglied eines Verwaltungs-, Management- oder Aufsichtsorgans bzw. Partner in folgenden weiteren Gesellschaften:
Bis heute:
Zwischenzeitlich beendet:
Herr Körner hält weder Aktien noch Optionen auf Aktien der Varengold Bank AG.
Die Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder läuft bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 entscheidet.
Gemäß § 11 Abs. 1 der Satzung erhält der Aufsichtsrat für seine Tätigkeit eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare jährliche Vergütung, deren Höhe die Hauptversammlung festsetzt. Über die Verteilung der Vergütung entscheidet der Aufsichtsrat. Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat nicht während eines vollen Geschäftsjahres angehört haben, erhalten die Vergütung entsprechend der Dauer ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat. Die Gesellschaft erstattet den Mitgliedern des Aufsichtsrats ihre Auslagen und die auf ihre Vergütung zu entrichtende Umsatzsteuer.
Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 20. Januar 2015 hat beschlossen, dass dem Aufsichtsrat eine feste Vergütung von insgesamt jährlich TEUR 300 zusteht, über deren Verteilung der Aufsichtsrat unter angemessener Berücksichtigung der Tätigkeit seiner Mitglieder im Vorsitz entscheiden soll. Darüber hinaus trägt die Gesellschaft die Versicherungsprämie für die für die Aufsichtsratsmitglieder abgeschlossene Vermögensschadenshaftpflichtversicherung (D&O-Versicherung).
Da der Aufsichtsrat der Gesellschaft lediglich aus drei Mitgliedern besteht, wurden bisher keine Ausschüsse, insbesondere kein Audit- oder Vergütungsausschuss, gebildet.
Es bestehen keine Dienstverträge oder ähnliche Verträge mit den Aufsichtsratsmitgliedern, die Klauseln enthalten, die für den Fall der Beendigung des Mandats besondere Vergünstigungen wie Abfindungen etc. vorsehen.
Bei der Varengold Bank AG bestehen keine Rückstellungen für Pensions- oder Rentenzahlungen an die Aufsichtsratsmitglieder. Entsprechende Zusagen bestehen ebenfalls nicht.
Die Aufsichtsratsmitglieder sind unter der Geschäftsanschrift der Gesellschaft, Große Elbstraße 14, 22767 Hamburg, erreichbar.
Die Gesellschaft verfügt aufgrund ihrer schlanken Struktur und geringen Mitarbeiterzahl derzeit über keine zweite Managementebene. Mitglieder des oberen Managements der Varengold Bank AG existieren daher nicht.
Es bestehen zwischen den unter Ziffer 8.1 genannten Personen keine verwandtschaftlichen Beziehungen, so dass hieraus keine Interessenkonflikte entstehen können.
Die Vorstände Herr Dr. Fuhrmann und Herr Frank Otten sind mittelbar mit jeweils mit 100.000 Aktien (das entspricht derzeit jeweils rd. 2,42%) als Aktionäre an der Varengold Bank AG beteiligt. Aufgrund dieser Konstellation können sich möglicherweise Interessenkonflikte zwischen ihren Verpflichtungen als Organmitglieder der Emittentin einerseits und ihren Interessen als Aktionäre andererseits ergeben. Beispielsweise könnte auf Seiten der Aktionäre ein erhöhtes Interesse an der Ausschüttung einer (möglichst hohen) Dividende bestehen, während es im Interesse der Gesellschaft liegen könnte, Gewinne zu thesaurieren.
Im Übrigen bestehen bei den in Ziffer 8.1 genannten Personen nach Kenntnis der Gesellschaft keine Interessenkonflikte zwischen ihren Verpflichtungen gegenüber der Varengold Bank AG und ihren privaten Interessen oder sonstigen Verpflichtungen.
Vereinbarungen oder Abmachungen mit Hauptaktionären, Kunden, Lieferanten oder sonstigen Personen hinsichtlich der Bestellung eines Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieds bestehen nicht.
Während der letzten fünf Jahre sind hinsichtlich der unter Ziffer 8.1 genannten Personen weder Schuldsprüche in Bezug auf betrügerische Straftaten ergangen, noch wurden von Seiten der gesetzlichen Behörden oder der Regulierungsbehörde (einschließlich bestimmter Berufsverbände) öffentliche Anschuldigungen erhoben und / oder Sanktionen verhängt. Die unter Ziffer 8.1 genannten Personen wurden während der letzten fünf Jahre auch nicht von einem Gericht für die Mitgliedschaft in einem Verwaltungs-, Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgan eines Emittenten oder für die Tätigkeit im Management oder die Führung der Geschäfte eines Emittenten als untauglich angesehen.
Keine der unter Ziffer 8.1 genannten Personen war in den vergangenen fünf Jahren als Mitglied eines Verwaltungs-, Management- oder Aufsichtsorgans oder des oberen Managements an einer Insolvenz, einer Insolvenzverwaltung oder an einer Liquidation beteiligt.
Die ordentliche Hauptversammlung findet innerhalb der ersten acht Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres am Sitz der Gesellschaft, am Sitz einer Niederlassung der Gesellschaft oder am Sitz einer deutschen Wertpapierbörse statt.
Die ordentlichen und außerordentlichen Hauptversammlungen (nachfolgend gemeinsam "Hauptversammlung") werden durch den Vorstand oder in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen durch den Aufsichtsrat einberufen.
Die Einberufung der Hauptversammlung erfolgt mindestens 30 Tage vor dem Tag der Versammlung durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger, soweit das Gesetz keine kürzere Frist zulässt (Einberufungsfrist). Die Einberufungsfrist verlängert sich um die Tage der Anmeldefrist.
Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und das Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich zur Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Die Anmeldung muss schriftlich (§ 126 BGB) oder in Textform (§ 126b) BGB) in deutscher oder englischer Sprache erfolgen; die Anmeldung kann auch per Telefax oder per E-Mail übermittelt werden, wenn dies in der Einladung bestimmt wird. Die Anmeldung muss dem Vorstand am Sitz der Gesellschaft oder einer sonstigen in der Einberufung bekannt gemachten Stelle mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen. Der Tag des Zugangs ist nicht mitzurechnen. Der Vorstand ist berechtigt, diese Frist in der Einberufung zu verkürzen. Die §§ 187 bis 193 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sind nicht entsprechend anzuwenden.
Aktionäre weisen ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung durch eine in Textform (§ 126b) BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellte und auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung bezogene Bescheinigung ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut nach; diese Bescheinigung muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der Versammlung zugehen. Der Tag des Zugangs ist nicht mitzurechnen. Der Vorstand ist ermächtigt, diese Frist in der Einberufung zu verkürzen.
Das Stimmrecht in der Hauptversammlung kann durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b) BGB). Der Widerruf kann auch durch persönliches Erscheinen in der Hauptversammlung erfolgen. In der Einberufung kann eine Erleichterung der Textform bestimmt werden. § 135 AktG bleibt unberührt. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Wahrnehmung der Vollmacht durch einen von der Gesellschaft bestimmten Stimmrechtsvertreter ist ausgeschlossen, wenn ihr keine Einzelweisung zugrundliegt.
Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass Aktionäre an der Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort und ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können (Online-Teilnahme). Der Vorstand ist dabei auch ermächtigt, Bestimmungen zum Umfang und zum Verfahren der Teilnahme und Rechtsausübung nach dem vorstehenden Satz zu treffen. Eine etwaige Nutzung dieses Verfahrens und die dazu getroffenen Bestimmungen sind mit der Einberufung der Hauptversammlung bekanntzumachen.
Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass Aktionäre auch ohne Teilnahme an der Hauptversammlung ihre Stimmen schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben dürfen (Briefwahl). Der Vorstand ist dabei auch ermächtigt, Bestimmungen zum Verfahren nach dem vorstehenden Satz zu treffen. Eine etwaige Nutzung dieses Verfahrens und die dazu getroffenen Bestimmungen sind mit der Einberufung der Hauptversammlung bekanntzumachen.
Den Vorsitz in der Hauptversammlung führt der Vorsitzende des Aufsichtsrats oder ein vom Aufsichtsrat zu bestimmendes Mitglied des Aufsichtsrats. Für den Fall, dass keine dieser Personen den Vorsitz übernimmt, wird der Versammlungsleiter von den vor Beginn der Hauptversammlung anwesenden Aufsichtsratsmitgliedern gewählt.
Der Versammlungsleiter leitet die Verhandlungen und bestimmt die Reihenfolge der Gegenstände der Tagesordnung sowie die Art der Abstimmung. Der Versammlungsleiter ist ermächtigt, in der Hauptversammlung das Frage- und Rederecht für den gesamten Hauptversammlungsverlauf, für einzelne Tagesordnungspunkte oder für einzelne Redner zeitlich angemessen zu beschränken.
Die Beschlüsse der Hauptversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit nicht das Gesetz oder die Satzung der Gesellschaft zwingend eine größere Mehrheit vorschreiben.
Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.
Die Hauptversammlung darf auszugsweise oder vollständig in Ton und Bild übertragen werden. Die Übertragung kann auch in einer Form erfolgen, zu der die Öffentlichkeit uneingeschränkt Zugang hat. Die Form der Übertragung ist in der Einberufung bekanntzumachen.
Gemäß § 17 der Satzung unterhält die Gesellschaft einen Beirat zur Unterstützung und Fühlungnahme mit Personen der in- und ausländischen Wirtschaft und des öffentlichen Lebens.
Derzeit ist der Beirat nicht besetzt.
Die nachfolgende Tabelle gibt die Mitarbeiterzahl der Varengold Bank AG zum 31. Dezember 2015, 31. Dezember 2016 sowie zum Datum des Prospekts, jeweils aufgeschlüsselt nach Tätigkeitsbereichen, wieder:
| Tätigkeitsbereich | 31.12.2015 | 31.12.2016 | Datum des Prospekts |
|---|---|---|---|
| Vorstand | 2 | 2 | 2 |
| Corporate Center | 90 | 49 | 43 |
| Prime Brokerage | 6 | 6 | 3 |
| Commercial Banking und Treasury | 7 | 5 | 8 |
| Summe | 105 | 62 | 56 |
Mit Ausnahme von 5 Mitarbeitern, die in der Niederlassung in London tätig sind, sind derzeit alle Mitarbeiter in Deutschland beschäftigt. Die Emittentin beschäftigt derzeit keine Zeitarbeiter.
Für die Unternehmen der Varengold Asia Group sind derzeit 10 Mitarbeiter in Hongkong auf selbständiger Basis tätig.
Die Hauptversammlung vom 8. August 2012 hat die Auflage eines Aktienoptionsprogramms 2012 für Mitglieder des Vorstands sowie ausgewählte Führungskräfte und Leistungsträger der Gesellschaft beschlossen (siehe Abschnitt 12.1.6 "Optionsrechte auf Aktien der Varengold Bank AG").
Im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2012 durften in der Zeit vom 9. August 2012 bis zum 8. August 2017 (einschließlich) bis zu 95.000 Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands und bis zu 45.000 Aktienoptionen an ausgewählte Führungskräfte und sonstige Leistungsträger der Gesellschaft, jeweils mit einer Laufzeit von bis zu sieben Jahren, ausgegeben werden. Jede Aktienoption berechtigt zum Bezug einer Aktie der Varengold Bank AG gegen Zahlung des Ausübungspreises. Der Ausübungspreis für eine Varengold-Aktie, also der bei Erwerb einer Aktie infolge der Ausübung eines Aktienoptionsrechts zu zahlende Preis, entspricht dem arithmetischen Mittel der Schlusskurse der Varengold-Aktie im Xetra-Handel an den vorangegangenen 30 Börsenhandelstagen vor Ausgabe der jeweiligen Aktienoption (Basispreis).
Die Bezugsrechte aus den Aktienoptionen können erstmals nach Ablauf einer Wartezeit von mindesten vier Jahren nach deren Ausgabe ausgeübt werden. Die Ausübung der Bezugsrechte ist innerhalb von sieben Jahren nach der Ausgabe der Aktienoption außerhalb der Ausübungssperrfristen möglich und setzt voraus, dass der Kurs der Varengold-Aktie im Xetra-Handel an den letzten 30 Börsenhandelstagen vor dem Tag der Ausübung des Bezugsrechts den Basispreis um mindestens 30% übersteigt (Erfolgsziel).
Aufgrund der vorstehenden Ermächtigung hat der Vorstand am 4. Dezember 2013 mit Zustimmung des Aufsichtsrats ein Aktienoptionsprogramm 2012 für ausgewählte Führungskräfte und Leistungsträger der Varengold Bank AG aufgelegt. Aus dem Aktienoptionsprogramm wurden bis zum Auslaufen der Ermächtigung insgesamt 45.000 Aktienoptionen an besondere Leistungsträger zugeteilt.
Mit Beschluss vom 15. Januar 2014 hat der Aufsichtsrat auf der Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung ein Aktienoptionsprogramm 2012 für die Mitglieder des Vorstands aufgelegt. Hieraus wurden bis zum Auslaufen der Ermächtigung insgesamt 40.500 Aktienoptionen an Vorstandsmitglieder der Gesellschaft ausgegeben, wovon 31.000 Aktienoptionen aufgrund des zwischenzeitlichen Ausscheidens der betreffenden Vorstände nicht mehr ausgeübt werden können.
Die sich aufgrund öffentlich zugänglicher Informationen nach Kenntnis der Gesellschaft zum 23. August 2017 ergebende Aktionärsstruktur ist aus folgender Tabelle ersichtlich:
| Aktionär1) | Aktien | % (gerundet) |
|---|---|---|
| Elysium Global (Dubai) Limited, Dubai | 973.812 | 23,52 |
| Euro-Finance AD, Bulgarien | 413.000 | 9,98 |
| Sentinel Global Partners (UK) Limited, UK | 413.000 | 9,98 |
| JUCLA Invest GmbH, Hamburg2) | 100.000 | 2,42 |
| Arensburg Consult GmbH, Molfsee3) | 100.000 | 2,42 |
| Streubesitz (sonstige Aktionäre mit jeweils weniger als 9 %) |
2.140.470 | 51,69 |
| Gesamtaktienanzahl | 4.140.282 | 100,00 |
1) Die Tabelle enthält keine Angaben über Aktionäre, bei denen die Varengold Bank AG die Funktion der Depotbank ausübt und keine öffentlich zugänglichen Informationen verfügbar sind.
2) Alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer der JUCLA Invest GmbH ist das Vorstandsmitglied Dr. Bernhard Fuhrmann.
3) Alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer der Arensburg Consult GmbH ist das Vorstandsmitglied Frank Otten.
Jede Stückaktie der Varengold Bank AG gewährt eine Stimme. Unterschiedliche Stimmrechte bestehen bei der Gesellschaft nicht.
Die Elysium Global (Dubai) Limited verfügt derzeit über eine Anzahl von Aktien, die - abhängig von der Hauptversammlungspräsenz anderer Aktionäre - unter Umständen für bestimmte Beschlussfassungen in der Hauptversammlung ausreichen kann. Zudem kann sie Beschlüsse, die einer qualifizierten Mehrheit von Dreiviertel des in der Hauptversammlung vertretenen Grundkapitals bedürfen, mit ihren Stimmen in der Regel blockieren.
Allerdings hat die Elysium Global (Dubai) Limited der Gesellschaft und der BaFin im Rahmen des noch laufenden Inhaberkontrollverfahrens nach § 2c KWG schriftlich mitgeteilt, dass sie sich verpflichtet, bis zum Ende des Verfahrens Stimmrechte aus Aktien an der Varengold Bank AG, die ihr unmittelbar oder mittelbar gehören, nicht auszuüben, keinen Dritten zu deren Ausübung zu ermächtigen und auch Stimmrechte Dritter nicht auszuüben.
Vereinbarungen, die zu einem späteren Zeitpunkt zu einer Veränderung hinsichtlich der Kontrolle der Varengold Bank AG führen können, sind der Gesellschaft derzeit nicht bekannt.
Allerdings kann die BaFin im Rahmen des hinsichtlich der Beteiligung der Elysium Global (Dubai) Limited an der Varengold Bank AG laufenden Inhaberkontrollverfahrens gemäß § 2c Abs. 2 KWG bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen die Ausübung der Stimmrechte untersagen und anordnen, dass über die Aktien nur mit ihrer Zustimmung verfügt werden darf. In diesem Fall bestellt das Gericht am Sitz der Varengold Bank AG auf Antrag einen Treuhänder, auf den es die Ausübung der Stimmrechte überträgt. Darüber hinaus kann die BaFin den Treuhänder mit der Veräußerung der Aktien an der Varengold Bank AG beauftragen.
Zu den der Gesellschaft nahe stehenden Personen zählen die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie die Organmitglieder von Tochtergesellschaften, jeweils einschließlich deren naher Familienangehörigen, sowie diejenigen Unternehmen, auf die Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft oder deren nahe Familienangehörige einen maßgeblichen Einfluss ausüben können oder an denen sie einen wesentlichen Stimmrechtsanteil halten. Darüber hinaus zählen zu den nahe stehenden Personen diejenigen Unternehmen, an denen die Gesellschaft eine Beteiligung hält, die ihr eine maßgebliche Einflussnahmen auf die Geschäftstätigkeit des Beteiligungsunternehmens ermöglicht, sowie die Hauptaktionäre der Gesellschaft einschließlich deren konzernverbundene Unternehmen.
Nachfolgend sind die wesentlichen Geschäfte der Varengold Bank AG mit verbundenen Parteien seit dem 1. Januar 2015 bis zum Datum des Prospekts dargestellt:
Die Gesellschaft hat einem zwischenzeitlich ausgeschiedenen Mitglied des Aufsichtsrats Darlehen in Höhe von insgesamt TEUR 40 gewährt. Der Darlehensbetrag wird mit 5% p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB verzinst. Das Darlehen ist durch eine Eigentümergrundschuld besichert. Das Darlehen hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2017. Zum Datum des Prospekts beläuft sich die Darlehensforderung einschließlich aufgelaufener Zinsen auf TEUR 37. Der ausstehende Betrag einschließlich (weiter) aufgelaufener Zinsen ist am 31. Dezember 2017 zur Rückzahlung fällig.
Des Weiteren hat die Gesellschaft zwischenzeitlich ausgeschiedenen Mitgliedern des Vorstands mehrere Darlehen gewährt:
Mit Vertrag vom 25. Juni 2014 hat die Varengold Bank AG von der HPI Financial Group Limited sämtliche Anteile an der Varengold Capital Securities Limited (vormals HPI Securities & Futures Limited) erworben. Zusätzlich zur Zahlung des Kaufpreises hat die Varengold Bank AG dabei auch eine Verbindlichkeit der HPI Financial Group Limited gegenüber der Varengold Capital Securities Limited in Höhe von HK\$ 4,8 Mio. übernommen. Bei der Verbindlichkeit handelte es sich um eine Verbindlichkeit aus einem verzinslichen Darlehen. Das Darlehen wurde im Februar 2015 in voller Höhe zurückgezahlt.
Mit Vertrag vom 27. August 2015 hatte die Varengold Bank AG der Varengold Capital Securities Ltd. ein Darlehen in Höhe von HK\$ 1,14 Mio. gewährt. Das Darlehen hatte eine Laufzeit bis zum 31. August 2016 und wurde mit 2,5% p.a. verzinst. Das Darlehen wurde fristgemäß zurückgezahlt.
Mit Vertrag vom 7. September 2015 hatte die Varengold Bank AG der Varengold Capital Holdings Limited ein Darlehen in Höhe von EUR 0,6 Mio. gewährt. Das Darlehen hatte eine Laufzeit bis zum 31. August 2016 und wurde mit 2,5% p.a. verzinst. Das Darlehen wurde fristgemäß zurückgezahlt.
Mit Vertrag vom 9. März 2016 (und Nachtrag vom 24. Juli 2016) hatte die Varengold Bank AG der Varengold Capital Holdings Limited erneut ein Darlehen in Höhe von THKD 5.500 (derzeit rd. TEUR 596) zu einem Zinssatz von 2% gewährt. Das Darlehen hat eine Laufzeit bis zum 30. September 2018. Das Darlehen ist durch die Verpfändung von Konten der Varengold Capital Holdings Limited und Varengold Capital Asset Management Limited an die Varengold Bank AG teilweise besichert.
Mit Vertrag vom 8. März 2016 hat die Varengold Bank AG der Varengold Capital Investment Limited ein Darlehen in Höhe von bis zu TEUR 5.500 für das Investment in das Immobilienprojekt in Südkorea gewährt. Das Darlehen wurde bisher in Höhe von TEUR 4.657 abgerufen. Der abgerufene und ausstehende Darlehensbetrag wird mit 3% p.a. verzinst. Das Darlehen einschließlich aufgelaufener Zinsen ist am 28. Februar 2022 zurückzuzahlen.
Am 26. Juni 2015 hatte die Varengold Bank AG der Varengold Capital Asset Management Limited ein Darlehen über HK\$ 5 Mio. gewährt. Das Darlehen wurde am 16. Juli 2015 einschließlich Zinsen zurückgezahlt.
Mit Vertrag vom 3. Februar 2015 hatte die Varengold Bank AG der Draco Holdings USA Inc. ein Darlehen in Höhe von TUS\$ 232 gewährt. Das Darlehen hatte eine Laufzeit bis zum 28. Februar 2016 und wurde mit 7% p.a. verzinst. Im Oktober 2015 hat die Draco Holdings USA Inc. das Darlehen vorzeitig in voller Höhe zurückgezahlt.
Die Varengold Bank AG hatte der ALGAS Farming & Marketing GmbH, an der die Varengold Bank AG zum Zeitpunkt der Darlehensgewährung mit 51% beteiligt war, ein Darlehen in Höhe von TEUR 390 gewährt. Das Darlehen hat eine Laufzeit bis zum 30. September 2017 und wird mit 8% p.a. verzinst. Die Zinsen sind vierteljährlich nachträglich zur Zahlung fällig. Zwischenzeitlich wurde der Anteil an der ALGAS Farming & Marketing GmbH veräußert und die Darlehensverbindlichkeit mit Zustimmung der Varengold Bank AG mit Wirkung zum 30. September 2015 von einem Dritten übernommen und mit dem Dritten ein Nachrang vereinbart.
Einige der Tochtergesellschaften der Varengold Bank AG haben bei der Varengold Bank AG Konten eingerichtet. Die hieraus resultierenden Verbindlichkeiten der Varengold Bank AG belaufen sich zum 30. Juni 2017 auf insgesamt TEUR 1.029.
Am 3. März 2011 hatte die Varengold Bank AG einen Kooperationsvertrag mit der Hanseatic Brokerhouse Financial Services GmbH abgeschlossen. Gegenstand des Kooperationsvertrages war die Vermittlung von CFD und Forex Kundengeschäft durch die Hanseatic Brokerhouse Financial Services GmbH oder die Hanseatic Brokerhouse Securities AG an die Varengold Bank AG. Im Gegenzug war die Hanseatic Brokerhouse Financial Services GmbH an den entsprechenden Eigenhandelserträgen bzw. Verlusten aus dem Eigenhandelsgeschäft ihrer Kunden grundsätzlich zu 50% beteiligt, wobei die Verlustbeteiligung auf einen festen monatlichen Betrag begrenzt war. Im Übrigen standen die Erträge mit/aus Kunden der Hanseatic Brokerhouse Financial Services GmbH oder die Hanseatic Brokerhouse Securities AG zu 100% der Hanseatic Brokerhouse Financial Services GmbH zu.
Aufgrund der Aufgabe des Geschäftsbereichs Capital Markets Brokerage wurde der Vertrag einvernehmlich zum 31. Oktober 2016 beendet. Hinsichtlich des zu diesem Zeitpunkts von der Hanseatic Brokerhouse Financial Services GmbH geschuldeten Betrages in Höhe von TEUR 174 wurde eine Tilgungsvereinbarung abgeschlossen, die monatliche gleich hohe Tilgungsraten und eine Verzinsung von 4% des jeweils noch offenen Betrages bis Februar 2018 vorsieht. Der ausstehende Betrag beläuft sich Stand 31. August 2017 auf TEUR 131.
Am 21. Dezember 2012 hat die Varengold Bank AG mit der Hanseatic Brokerhouse AG und den übrigen Aktionären der Hanseatic Brokerhouse AG eine Vereinbarung abgeschlossen. Gegenstand des Vertrages war der Erwerb sämtlicher Aktien der übrigen Aktionäre an der Hanseatic Brokerhouse AG durch die Varengold Bank AG zum Preis von EUR 0,01 pro Aktie. Im Gegenzug hatte die Varengold Bank AG der Hanseatic Brokerhouse AG ein zwischenzeitlich zurückbezahltes Darlehen sowie eine zwischenzeitlich beendete Kreditlinie zur Verfügung gestellt. Zudem wurden in dem Vertrag vier Phasen definiert, bei deren erfolgreichen Abschluss die Varengold Bank AG jeweils verpflichtet ist, einen bestimmten Anteil der erworbenen Aktien, insgesamt bis zu 74%, zum Preis von EUR 0,01 an die ehemaligen Aktionäre sowie Mitarbeiter der Hanseatic Brokerhouse AG zu veräußern. In diesem Zusammenhang wurden bisher insgesamt 60% der Aktien an der Hanseatic Brokerhouse AG an ehemalige Aktionäre zurück übertragen. Darüber hinaus hat die Gesellschaft den Altaktionären der Hanseatic Brokerhouse AG eine Option auf den Erwerb von weiteren 2% der Aktien an der Hanseatic Brokerhouse AG zum Verkehrswert eingeräumt, die nach der vierten Phase ausgeübt werden kann.
Mit Vertrag vom 2. Februar 2015 hat die Varengold Bank AG von der DFQ GbR, Hamburg, 504 Unternehmensaktien der Varengold Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen (heutige Varengold Verwaltungs Aktiengesellschaft) zum Kaufpreis von TEUR 800 erworben. Gesellschafter der DFQ GbR waren zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags die damals amtierenden Vorstandsmitglieder der Varengold Bank AG, Yasin Qureshi, Steffen Fix und Mohammad Dastmaltchi. Der Kaufpreis betrug insgesamt TEUR 800. Der Erwerb erfolgte mit wirtschaftlicher Wirkung zum 2. Januar 2015. Der Vertrag enthält übliche rechtliche Garantien sowie eingeschränkte geschäftsbezogene Garantien. Durch den Erwerb hält die Varengold Bank AG nunmehr 100% der Aktien der Varengold Verwaltungs Aktiengesellschaft.
Mit Vertrag vom 30. Oktober 2015 hat die Varengold Bank AG 5.250 der von ihr gehaltenen Aktien an der Hanseatic Brokerhouse Securities AG, das entspricht 7% des Grundkapitals, an Herrn Michael Murphy, Mitglied des Aufsichtsrats der Varengold Bank AG, zum Kaufpreis von insgesamt EUR 2,5 Mio. veräußert. Mit übertragen wurde das auf die verkauften Aktien entfallende Dividendenbezugsrecht für das Geschäftsjahr 2015 sowie nicht ausgeschüttete Gewinne früherer Geschäftsjahre. Die Varengold Bank AG hat im Rahmen des Kaufvertrages Garantien im Hinblick auf den Bestand der verkauften Aktien und ihr unbelastetes Eigentum hieran abgegeben.
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt derzeit EUR 4.140.282,00 und ist in 4.140.282 auf den Inhaber lautende Stammaktien in Form von nennwertlosen Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 eingeteilt. Sämtliche ausgegebenen 4.140.282 Aktien sind voll eingezahlt.
Sämtliche Aktien der Varengold Bank AG sind Bestandteil des Eigenkapitals der Gesellschaft.
Nachfolgende Tabelle enthält eine zusammenfassende Darstellung der Entwicklung des gezeichneten Kapitals der Varengold Bank AG seit der Gründung:
| Kapitalmaßnahme | Veränderung des Kapitals |
Eintragung der Durchführung der Kapitalmaßnahme |
|||
|---|---|---|---|---|---|
| Zeitpunkt | Kapital erhöhungsbetrag |
Kapital nach Kapitalmaßnahme |
Anzahl Aktien nach Kapital maßnahme |
bzw. der Satzungs änderung in das Handelsregister |
|
| 10. Juli 1995 | Gründung | DM 50.000 | 10. August 1995 | ||
| Beschluss vom 19. Dezember 1997 |
Barkapitalerhöhung | DM 50.000 | DM 100.000 | 19. August 1998 | |
| Beschluss vom 27. März 1998 |
Barkapitalerhöhung | DM 50.000 | DM 150.000 | 19. August 1998 | |
| Beschluss vom 25. August 1998 |
Barkapitalerhöhung | DM 50.000 | DM 200.000,- | 23. Oktober 1998 | |
| Beschluss vom 18. Juni 1999 |
Umstellung auf Euro | EUR 97.741,6238 | EUR 102.258,3762 | 25. Oktober 1999 | |
| Barkapitalerhöhung | EUR 200.000 | 25. Oktober 1999 | |||
| Beschluss vom 18. Juni 1999 |
Formwechsel in Aktiengesellschaft |
EUR 200.000 | 400 (Namensaktien im Nennbetrag von je EUR 500) |
16. Dezember 1999 | |
| Beschluss vom 7. August 2000 |
Umstellung auf Stückaktien und Barkapitalerhöhung |
EUR 725 | EUR 200.725 | 200.725 | 19. Dezember 2000 |
| Beschluss vom 21. Dezember 2000 |
Barkapitalerhöhung | EUR 5.324 | EUR 206.049 | 206.049 | 9. Februar 2000 |
| Beschluss vom 20. April 2001 |
Barkapitalerhöhung | EUR 1.547 | EUR 207.596 | 207.596 | 5. Juni 2001 |
| Beschluss vom 1. August 2001 |
Barkapitalerhöhung | EUR 1.190 | EUR 208.786 | 208.786 | 13. November 2001 |
| Beschluss vom 15. Januar 2002 |
Barkapitalerhöhung | EUR 914 | EUR 209.700 | 209.700 | 4. April 2002 |
| Beschluss vom 18. März 2002 |
Sachkapitalerhöhung | EUR 1.176 | EUR 210.876 | 210.876 | 10. Juli 2002 |
| Beschluss vom 18. Juni 2002 |
Barkapitalerhöhung | EUR 2.942 | EUR 213.818 | 2.942 | 26. August 2002 |
| Beschluss vom 14. April 2003 |
Barkapitalerhöhung | EUR 1.882 | EUR 215.700 | 215.700 | 29. April 2003 |
|---|---|---|---|---|---|
| Beschluss vom 24. September 2003 |
Barkapitalerhöhung | EUR 8.988 | EUR 224.688 | 224.688 | 31. März 2004 |
| Beschluss vom 23. August 2005 |
Barkapitalerhöhung | EUR 2.352 | EUR 227.040 | 227.040 | 6. Oktober 2005 |
| Beschluss vom 15. August 2006 |
Barkapitalerhöhung | EUR 24.000 | EUR 251.040 | 251.040 | 20. September 2006 |
| Beschluss vom 22. November 2006 |
Umstellung von Namensaktien auf Inhaberaktien und Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln |
EUR 753.120 | EUR 1.004.160 | 1.004.160 | 22. November 2006 |
| Beschluss vom 22. November 2006 |
Barkapitalerhöhung | EUR 328.117 | EUR 1.332.337 | 1.332.337 | 19. März 2007 |
| Beschluss vom 26. April 2012 |
Barkapitalerhöhung | EUR 133.100 | EUR 1.465.437 | 1.465.437 | 16. Mai 2012 |
| Beschluss vom 7. August 2013 |
Barkapitalerhöhung | EUR 146.397 | EUR 1.611.834 | 1.611.834 | 27. September 2013 |
| Beschluss vom 15. Januar 2014 |
Barkapitalerhöhung | EUR 159.571 | EUR 1.771.405 | 1.771.405 | 18. Juni 2014 |
| Beschluss vom 20. Januar 2015 |
Barkapitalerhöhung | EUR 176.963 | EUR 1.948.368 | 1.948.368 | 20. April 2015 |
| Beschluss vom 26. August 2015 |
Barkapitalerhöhung | bis zu EUR 974.184 | EUR 2.922.552 | 2.922.552 | 4. März 2016 |
| Beschlüsse vom 9., 10. und 31. Mai 2017 |
Barkapitalerhöhung | EUR 1.217.730 | EUR 4.140.282 | 4.140.282 | 7. Juli 2017 |
| Beschluss vom 23. August 2017 |
Barkapitalerhöhung | bis zu EUR 2.070.141 |
Im Folgenden sind die in den Geschäftsjahren 2015 und 2016 sowie im bisherigen Geschäftsjahr 2017 durchgeführten bzw. beschlossenen Kapitalmaßnahmen näher beschrieben:
Die Hauptversammlung der Varengold Bank AG vom 20. Januar 2015 hat die Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen um bis EUR 176.963,00 durch Ausgabe von bis zu 176.963 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab dem 1. Januar 2016 beschlossen. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wurde ausgeschlossen. Auf Basis der Vorgaben des Hauptversammlungsbeschlusses wurde der Ausgabebetrag auf EUR 20,00 je Aktie festgelegt. Die Kapitalerhöhung wurde in Höhe von EUR 176.963 auf EUR 1.948.368,00 durchgeführt und am 20. April 2015 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen.
Die Hauptversammlung der Varengold Bank AG vom 26. August 2015 hat die Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen von EUR 1.948.368,00 um bis EUR 974.184,00 auf bis zu EUR 2.922.552,00 durch Ausgabe von bis zu 974.184 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab dem 1. Januar 2016 beschlossen. Den Aktionären wurde ein mittelbares Bezugsrecht eingeräumt. Der Ausgabebetrag wurde auf EUR 13,00 festgelegt. Die Kapitalerhöhung wurde in Höhe von EUR 974.184 auf EUR 2.922.552,00 durchgeführt und am 4. März 2016 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen.
Aufgrund der von der Hauptversammlung am 24. August 2016 beschlossenen und am 20. September 2016 in das Handelsregister eingetragenen Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2016) hat der Vorstand am 9., 10. und 31. Mai 2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 28. April, 10. Mai und 14 Juni 2017 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 1.217.730,00 auf bis zu EUR 4.140.282,00 gegen Bareinlage durch Ausgabe von bis zu 1.217.730 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien zum Ausgabebetrag von EUR 3,99 je Aktie zu erhöhen. Den Aktionären wurde ein mittelbares Bezugsrecht eingeräumt. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2017 gewinnberechtigt. Die Kapitalerhöhung wurde in voller Höhe durchgeführt und am 7. Juli 2017 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt nach dieser Kapitalerhöhung EUR 4.140.282,00.
Die Hauptversammlung der Varengold Bank AG vom 23. August 2017 hat die Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen von EUR 4.140.282,00 um bis zu EUR 2.070.141,00 auf bis zu EUR 6.210.423,00 durch Ausgabe von bis zu 2.070.141 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie und mit Gewinnberechtigung ab dem 1. Januar 2018 beschlossen. Den Aktionären wird ein mittelbares Bezugsrecht eingeräumt. Die Kapitalerhöhung wird nur durchgeführt, wenn mindestens 300.000 Aktien gezeichnet werden und die Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister bis zum 23. Februar 2018 erfolgt ist. Die Ausgabe der bis zu 2.070.141 neuen Aktien soll auf der Grundlage dieses Prospekts erfolgen; die Kapitalerhöhung ist mithin derzeit noch nicht durchgeführt.
Die Varengold Bank AG hält derzeit keine eigenen Aktien.
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 26. August 2015 ist die Gesellschaft gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, bis zum 25. August 2020 eigene Aktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von insgesamt bis zu 10% des derzeitigen Grundkapitals, entsprechend EUR 194.836,00 oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu jedem zulässigen Zweck im Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen zu erwerben. Dabei dürfen die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß des §§ 71d) und 71e) AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10% des jeweiligen Grundkapitals betragen. Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handelns in eigenen Aktien genutzt werden. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals durch die Gesellschaft ausgenutzt werden. Der Erwerb kann nach Wahl des Vorstands über die Börse oder im Rahmen eines öffentlichen Erwerbsangebots an alle Aktionäre erfolgen. Der Gegenwert für erworbene Aktien (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den Börsenkurs um nicht mehr 10% über- bzw. unterschreiten.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Aktien der Varengold Bank AG, die aufgrund der Ermächtigung erworben wurden, neben der Veräußerung über die Börse oder im Rahmen eines Angebots an alle Aktionäre für weitere Zwecke - auch unter Ausschluss des Erwerbs bzw. Bezugsrechts der Aktionäre - zu verwenden.
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 26. August 2015 ist die Varengold Bank AG des Weiteren ermächtigt, zum Zweck des Wertpapierhandels eigene Aktien zu erwerben und zu veräußern. Der Bestand der zu diesem Zweck zu erwerbenden Aktien darf am Ende eines jeden Tages 5% des am 26. August 2015 bestehenden Grundkapitals (entsprechend EUR 97.418,00 oder, falls dieser Wert geringer ist, des zum Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Varengold Bank AG nicht übersteigen. Zusammen mit den aus anderen Gründen erworbenen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Varengold Bank AG befinden oder ihr nach den §§ 71a) ff. AktG zuzurechnen sind, dürfen die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zu keinem Zeitpunkt 10 % des am 26. August 2015 bestehenden Grundkapitals (entsprechend EUR 194.836,00) oder, falls dieser Wert geringer ist, des zum Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Varengold Bank AG übersteigen. Der niedrigste Preis, zu dem jeweils eine eigene Aktien erworben werden darf, darf den Mittelwert der Aktienkurse (Schlussauktionspreise bzw. vergleichbare Nachfolgepreise der Varengold-Aktie im Xetra-Handel/Freiverkehr bzw. in einem dem Xetra-System vergleichbaren Nachfolgesystem an der Frankfurter Wertpapierböse) an den drei dem jeweiligen Tag des Erwerbs vorangehenden Börsentagen um nicht mehr als 10% unterschreiten, der höchste Preis, zu dem jeweils eine eigene Aktie erworben werden darf, darf diesen Wert um nicht mehr als 10 % überschreiten. Die näheren Einzelheiten der jeweiligen Ermächtigungsausnutzung bestimmt der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats. Dieser Ermächtigung gilt bis zum 25. August 2020 (Ermächtigung der Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien zum Zweck des Wertpapierhandels gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 7 AktG).
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24. August 2016 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 23. August 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt EUR 1.461.276,00 durch Ausgabe von bis zu insgesamt 1.461.276 neuen auf den Inhaber lautenden Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von jeweils EUR 1,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen ("Genehmigtes Kapital 2016"). Ausgegeben werden dürfen jeweils Stammaktien und/oder stimmrechtslose Vorzugsaktien. Die neuen Aktien können von einem oder mehreren durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten oder nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, und zwar insbesondere in folgenden Fällen:
soweit es erforderlich ist, um Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, Wandelgenussrechten oder Optionsrechten ein Bezugsrecht in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung des Wandlungsrechts bzw. Optionsrechts als Aktionär zustehen würde;
zur Gewährung von Aktien an Mitglieder des Vorstands, Geschäftsleitungsorgane von mit der Gesellschaft im Sinne von § 15 AktG verbundener Unternehmen, Führungskräfte der Gesellschaft und/oder verbundener Unternehmen oder an Arbeitnehmer der Gesellschaft und/oder verbundener Unternehmen im Rahmen von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen. Eine Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts zur Durchführung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen darf nur in Höhe von bis zu insgesamt 10% des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals erfolgen.
Die Summe der unter Ausschluss des Bezugsrechts gegen Bar- und Sacheinlagen ausgegebenen Aktien darf 20 Prozent des Grundkapitals im Zeitpunkt des Wirksamwerdens oder – falls dieser Wert geringer ist – im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung, nicht übersteigen. Auf die vorstehende 20-Prozent-Grenze der Summe aller Bezugsrechtsausschlüsse sind Aktien anzurechnen, die zur Bedienung von Options- oder Wandlungsrechten oder zur Erfüllung von Wandlungspflichten aus Options- oder Wandelschuldverschreibungen ausgegeben wurden oder noch auszugeben sein können, sofern die Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden. Ferner sind auf die genannte Grenze Aktien anzurechnen, die die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund einer Ermächtigung zur Verwendung eigener Aktien gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss eines Bezugsrechts ausgegeben werden. Schließlich sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung in direkter oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten und Bedingungen der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus Genehmigtem Kapital und der Aktienausgabe festzulegen.
Das Genehmigte Kapital 2016 wurde am 20. September 2016 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen. Im Juni 2017 hat die Gesellschaft unter Ausnutzung de Genehmigten Kapitals 2016 eine Kapitalerhöhung in Höhe von EUR 1.217.730,00 durchgeführt (vgl. Abschnitt 12.1.1 "Grundkapital und Aktien"). Das Genehmigte Kapital 2016 besteht zum Datum des Prospekts daher noch in Höhe von EUR 243.546,00.
Die Gesellschaft verfügt derzeit über keine Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen.
Die Hauptversammlung vom 8. August 2012 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 8. August 2017 (einschließlich) im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2012 bis zu 140.000 Aktienoptionen mit Bezugsrechten auf Aktien der Gesellschaft mit einer Laufzeit von bis zu sieben Jahren auszugeben, mit der Maßgabe, dass jede Aktienoption das Recht zum Bezug von einer Aktie der Gesellschaft gewährt. Die Aktienoptionen waren ausschließlich zum Bezug durch Mitglieder des Vorstandes sowie ausgewählte Führungskräfte und sonstige Leistungsträger der Gesellschaft bestimmt. Zur Ausgabe von Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstandes der Gesellschaft galt die Ermächtigung allein für den Aufsichtsrat.
Im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2012 durften in der Zeit vom 9. August 2012 bis zum 8. August 2017 (einschließlich) bis zu 95.000 Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands und bis zu 45.000 Aktienoptionen an ausgewählte Führungskräfte und sonstige Leistungsträger der Gesellschaft ausgegeben werden. Jede Aktienoption berechtigt zum Bezug einer Aktie der Varengold Bank AG
gegen Zahlung des Ausübungspreises. Der Ausübungspreis für eine Varengold-Aktie, also der bei Erwerb einer Aktie infolge der Ausübung eines Aktienoptionsrechts zu zahlende Preis, entspricht dem arithmetischen Mittel der Schlusskurse der Varengold-Aktie im Xetra-Handel an den vorangegangenen 30 Börsenhandelstagen vor Ausgabe der jeweiligen Aktienoption (Basispreis).
Die Bezugsrechte aus den Aktienoptionen können erstmals nach Ablauf einer Wartezeit von mindesten vier Jahren nach deren Ausgabe ausgeübt werden. Die Ausübung der Bezugsrechte ist innerhalb von sieben Jahren nach der Ausgabe der Aktienoption außerhalb der Ausübungssperrfristen möglich und setzt voraus, dass der Kurs der Varengold-Aktie im Xetra-Handel an den letzten 30 Börsenhandelstagen vor dem Tag der Ausübung des Bezugsrechts den Basispreis um mindestens 30% übersteigt (Erfolgsziel).
Die Hauptversammlung vom 8. August 2012 hat zur Bedienung der Aktienoptionen ein bedingtes Kapital 2012/II in Höhe von bis zu EUR 140.000,00 beschlossen (vgl. Abschnitt "Bedingtes Kapital 12.1.7"). Das bedingte Kapital 2012/II wurde am 29. Oktober 2012 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen.
Auf der Grundlage der Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 8. August 2012 hat der Vorstand am 4. Dezember 2013 mit Zustimmung des Aufsichtsrats ein Aktienoptionsprogramm 2012 für ausgewählte Führungskräfte und Leistungsträger der Varengold Bank AG beschlossen. Aus dem Aktienoptionsprogramm wurden bis zum Auslaufen der Ermächtigung insgesamt 45.000 Aktienoptionen an besondere Leistungsträger zugeteilt. (vgl. Abschnitt 9.2 "Mitarbeiterbeteiligungsprogramme"). Mit Beschluss vom 15. Januar 2014 hat der Aufsichtsrat auf der Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung ein Aktienoptionsprogramm 2012 für die Mitglieder des Vorstands aufgelegt Hieraus wurden bis zum Auslaufen der Ermächtigung insgesamt 40.500 Aktienoptionen an Vorstandsmitglieder der Gesellschaft ausgegeben, wovon 31.000 Aktienoptionen aufgrund des zwischenzeitlichen Ausscheidens der betreffenden Vorstände nicht mehr ausgeübt werden können (siehe Abschnitt 8.1.1 "Vorstand").
Die Gesellschaft verfügt noch über ein bedingtes Kapital:
Gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft ist das Grundkapital um bis zu EUR 586.174,00 durch Ausgabe von bis zu 586.174 auf den Inhaber lautende Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2012/I). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie
(vgl. Abschnitt 12.1.5 "Wandelbare, umtauschbare oder mit Optionsscheinen ausgestattete Wertpapiere einschließlich Bedingungen und Verfahren für die Wandlung, den Umtausch oder die Zeichnung").
Die neuen Aktien nehmen von dem Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Wandlungs- bzw. Optionsrechten oder durch Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil; abweichend hiervon kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats festlegen, dass die neuen Aktien vom Beginn des Geschäftsjahres an, für das im Zeitpunkt der Ausübung von Wandlungs- bzw. Optionsrechten oder der Erfüllung von Wandlungspflichten noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn teilnehmen.
Das bedingte Kapital 2012/I wurde am 29. Oktober 2012 in das Handelsregister eingetragen. Es besteht noch in voller Höhe, wird jedoch, da die zugrundeliegende Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen am 7. August 2017 abgelaufen ist, nicht mehr ausgenutzt werden.
Gemäß § 4 Abs. 8 der Satzung ist das Grundkapital um bis zu EUR 140.000,00 durch Ausgabe von bis zu 140.000 auf den Inhaber lautende Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2012/II). Die bedingte Kapitalerhöhung wird insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Aktienoptionen, die auf Grund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 8. August 2012 im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2012 in der Zeit bis zum 8. August 2017 (einschließlich) von der Gesellschaft ausgegeben werden, von ihrem Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft nicht in Erfüllung der Bezugsrechte eigene Aktien oder Barausgleich gewährt. Die neuen Aktien nehmen von dem Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung des Bezugsrechts entstehen, am Gewinn teil. (vgl. Abschnitt 12.1.6 "Optionsrechte auf Aktien der Varengold Bank AG")
Das bedingte Kapital 2012/II wurde am 29. Oktober 2012 in das Handelsregister eingetragen. Es besteht noch in voller Höhe.
Gemäß § 15 Abs. 1 der Satzung der Emittentin werden Beschlüsse der Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit nicht das Gesetz oder die Satzung der Gesellschaft zwingend eine größere Mehrheit vorschreiben. Regelungen, die eine größere Stimmenmehrheit vorschreiben, enthält die Satzung der Gesellschaft derzeit nicht.
Davon abgesehen enthält die Satzung der Gesellschaft keine Regelungen hinsichtlich der Änderung der Rechte von Aktieninhabern, die von den gesetzlichen Bestimmungen abweichen.
Bestimmungen im Hinblick auf einen Wechsel in der Kontrolle der Gesellschaft enthält die Satzung der Varengold Bank AG nicht.
Die Satzung der Varengold Bank AG enthält in Bezug auf Anzeigepflichten für Anteilsbesitz keine eigenen Regelungen.
Da es sich bei dem Open Market, Basic Board, der Frankfurter Wertpapierbörse um einen Freiverkehr und nicht um einen organisierten Markt im Sinne des § 2 Abs. 5 WpHG handelt bzw. die Varengold Bank AG nicht im Sinne des § 3 Abs. 2 AktG börsennotiert ist, finden die Regelungen der §§ 21 ff. WpHG hinsichtlich der Anzeige und Offenlegung von Anteilsbesitz gegenüber der Varengold Bank AG keine Anwendung.
Die Mitteilungspflichten hinsichtlich des Aktienbesitzes an der Varengold Bank AG richten sich demzufolge nach § 20 AktG. Danach hat ein Unternehmen, sobald ihm mehr als der vierte Teil der Aktien einer Aktiengesellschaft mit Sitz im Inland gehört, dies der Gesellschaft unverzüglich schriftlich
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mitzuteilen. Für die Feststellung, ob dem Unternehmen mehr als der vierte Teil der Aktien gehört, gilt § 16 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 4 AktG. Zudem sind bestimmte Hinzurechnungstatbestände zu beachten. Ist das Unternehmen eine Kapitalgesellschaft, so hat es, sobald ihm ohne Hinzurechnungen mehr als der vierte Teil der Aktien gehört, auch dies der Gesellschaft unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Eine Mitteilungspflicht tritt auch ein, wenn dem Unternehmen eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne von § 16 Abs. 1 AktG gehört oder wenn die Beteiligung nicht mehr in einer mitteilungspflichtigen Höhe besteht. Die Gesellschaft hat das Bestehen einer ihr mitgeteilten Beteiligung bzw. die Mitteilung, dass die Beteiligung in der mitteilungspflichtigen Höhe nicht mehr besteht, unverzüglich in den Gesellschaftsblättern bekannt zu machen.
Veränderungen im Hinblick auf das Grundkapital der Gesellschaft, insbesondere Kapitalerhöhung, Kapitalherabsetzung oder Schaffung eines genehmigten oder bedingten Kapitals, erfolgen entsprechend den geltenden gesetzlichen Bestimmungen durch einen Beschluss der Hauptversammlung, der mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen und mit Dreiviertelmehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals, gefasst wird.
Die Satzung und die Gründungsurkunde der Gesellschaft enthalten keine Vorschriften, die Veränderungen im Hinblick auf das Grundkapital betreffen und strenger sind als die gesetzlichen Regelungen.
Die Gesellschaft hat für die Geschäftsjahre 2015 und 2016 jeweils einen Jahresabschluss nach HGB (§§ 340 bis 340h HGB) in Verbindung mit der Verordnung über die Rechnungslegung der Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt. Die Jahresabschlüsse wurden durch den Abschlussprüfer PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Alsterufer 1, 20354 Hamburg, geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Des Weiteren hat die Gesellschaft für den Zeitraum 1. Januar 2017 bis 30. Juni 2017 einen Halbjahresbericht nach HGB/RechKredV erstellt. Der Halbjahresbericht zum 30. Juni 2017 ist weder geprüft noch wurde er einer prüferischen Durchsicht unterzogen.
Die vorgenannten Finanzinformationen einschließlich der genannten Bestätigungsvermerke sind in Abschnitt 15 "Finanzinformationen" abgedruckt.
Die Kapitalflussrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 2017 (mit Vorjahresvergleich) sowie die Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2016 wurden von der Gesellschaft selbst auf Basis eigener buchhalterischer Auswertungen erstellt und sind ungeprüft. Die Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2015 ist Bestandteil des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2015 und ist dementsprechend geprüft.
In diesem Prospekt sind mit Ausnahme der Angaben, die den in Abschnitt 15 "Finanzinformationen" dieses Prospekts abgedruckten, geprüften Jahresabschlüssen der Varengold Bank AG entnommen wurden, keine weiteren Angaben enthalten, die von den Abschlussprüfern geprüft wurden und über die ein Bestätigungsvermerk erstellt wurde. In diesem Prospekt enthaltene nicht geprüfte Finanzangaben wurden jeweils von der Varengold Bank AG selbst ermittelt und sind als ungeprüfte Angaben gekennzeichnet.
Seit dem 30. Juni 2017 sind folgende erhebliche Änderungen der Finanzlage oder der Handelsposition der Varengold Bank AG eingetreten:
In der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 23. August 2017 hat der Vorschlag der Verwaltung hinsichtlich der Aufhebung des noch in Höhe von EUR 243.546,00 bestehenden Genehmigten Kapitals 2016 und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals 2017 in Höhe von EUR 2.070.141,00 keine Mehrheit gefunden, so dass die Gesellschaft derzeit lediglich über ein Genehmigtes Kapital 2016 in Höhe von EUR 243.546,00 verfügt.
Nachfolgende Übersichten enthalten ausgewählte Finanzinformationen der Varengold Bank AG aus den geprüften Jahresabschlüssen nach HGB für die Geschäftsjahre 2015 und 2016 sowie aus dem ungeprüften Halbjahresbericht nach HGB für den Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 2017. Bei den Angaben für den Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 2016 handelt es sich um Vorjahresvergleichszahlen aus dem ungeprüften Halbjahresbericht nach HGB für den Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 2017.
| Ausgewählte Finanzinformationen aus den Gewinn- und Verlustrechnungen |
|---|
| ----------------------------------------------------------------------- |
| Zeitraum | 01.01. - 30.06.2017 |
01.01. - 30.06.2016 |
01.01. - 31.12.2016 |
01.01. - 31.12.2015 |
|---|---|---|---|---|
| (HGB) TEUR |
(HGB) TEUR |
(HGB) TEUR |
(HGB) TEUR |
|
| (ungeprüft) | (ungeprüft) | (geprüft) | (geprüft) | |
| Zinserträge | 3.035,3 | 2.545,2 | 4.474,2 | 1.326,4 |
| Zinsaufwendungen | -1.203,0 | -1,651,9 | -2.896,4 | -3.734,0 |
| Positive Zinsen auf Kundeneinlagen | 214,3 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Laufende Erträge aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren und Beteiligungen |
649,4 | 129,2 | 553,7 | 412,0 |
| Provisionserträge | 14.072,8 | 17.741,4 | 20.927,3 | 5.242,5 |
| Provisionsaufwendungen | -8.253,8 | -12.021,2 | -15.211,1 | -1.335,0 |
| Nettoertrag des Handelsbestands | 35,7 | 3,936,3 | 5.684,7 | 11.117,1 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 143,9 | 926,6 | 2.065,5 | 1.175,3 |
| Allgemeine Verwaltungsaufwendungen | -6.675,5 | -8.359,4 | -15.546,9 | -20.962,3 |
| Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen |
-91,8 | -161,5 | -328,4 | -435,9 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | -473,5 | -172,1 | -362,3 | -367,3 |
| Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft |
-593,5 | -984,6 | -1.802,8 | -1.510,1 |
| Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren |
- | - | - | 3.252,9 |
| Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere |
-184,9 | -80,5 | -80,1 | - |
| Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit | 675,4 | 1.847,5 | -2.522,6 | -5.818,3 |
| Außerordentliche Erträge | 0,0 | 782,9 | 1.668,0 | 72,9 |
| Außerordentliche Aufwendungen | 0,0 | -145,7 | -605,8 | -7.407,0 |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -456,6 | -832,9 | -24,7 | -63,9 |
| Sonstige Steuern | -0,1 | -1,0 | -0,8 | -1,1 |
| Jahresüberschuss/-fehlbetrag | 218,7 | 1.650,9 | -1.485,9 | -13.217,5 |
| Verlustvortrag aus dem Vorjahr | -18.484,3 | -5.266,9 | ||
| Bilanzverlust | -19.970,3 | -18.484,3 |
| Stichtag | 30.06.2017 (HGB) TEUR (ungeprüft) |
30.06.2016 (HGB) TEUR (ungeprüft) |
31.12.2016 (HGB) TEUR (geprüft) |
31.12.2015 (HGB) TEUR (geprüft) |
|---|---|---|---|---|
| Barreserve | 496.868,0 | 341.957,7 | 455.705,3 | 217.084,3 |
| Forderungen an Kreditinstitute | 20.788,1 | 45.973,8 | 16.003,3 | 29.321,0 |
| Forderungen an Kunden | 101.215,8 | 60.839,5 | 75.555,6 | 24.361,3 |
| Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere |
27.334,9 | 167.827,9 | 29.153,7 | 4.390,9 |
| Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere |
45.496,5 | 5.969,1 | 29.775,2 | 0,0 |
| Handelsbestand | 0,0 | 4.660,9 | 137,3 | 315.906,8 |
| Beteiligungen | 668,2 | 668,2 | 668,2 | 547,6 |
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 2.425,0 | 2.775,0 | 2.775,0 | 2.775,0 |
| Immaterielle Anlagewerte | 158,7 | 267,6 | 213,0 | 362,4 |
| Sachanlagen | 142,0 | 238,5 | 169,6 | 284,0 |
| Sonstige Vermögensgegenstände | 2.630,8 | 1.071,6 | 1.399,0 | 3.680,9 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 183,8 | 203,4 | 42,0 | 203,2 |
| Aktive latente Steuern | 1.904,8 | 1.668,7 | 2.297,5 | 2.297,5 |
| Summe Aktiva | 699.816,5 | 634.121,8 | 613.894,5 | 601.215,0 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Verbindlichkeiten gegenüber Kunden |
4.363,1 666.661,9 |
971,5 601.449,0 |
1.237,3 589.684,4 |
576,0 587.715,1 |
| Handelsbestand | 291,3 | 907,0 | 0,0 | 926,3 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 752,2 | 906,4 | 921,7 | 1.922,8 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 477,7 | 742,2 | 590,3 | 790,4 |
| Rückstellungen | 3.735,7 | 7.430,9 | 2.882,8 | 1.884,7 |
| Instrumente des zusätzlichen aufsichtsrechtlichen Kernkapitals |
5.000,0 | 5.000,0 | 5.000,0 | 5.000,0 |
| Zur Durchführung der beschlossenen Kapitalerhöhung geleistete Einlage |
4.738,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Gezeichnetes Kapital | 2.922,6 | 2.922,6 | 2.922,6 | 1.948,4 |
| Kapitalrücklage | 30.607,4 | 30.607,4 | 30.607,4 | 18.917,2 |
| Gewinnrücklagen | 18,4 | 18,4 | 18,4 | 18,4* |
| Bilanzverlust / Verlustvortrag | -19.970,3 | -18.484,3 | -19.970,3 | -18.484,3 |
| Jahresüberschuss | 218,7 | 1.650,9 | ||
| Summe Passiva | 699.816,5 | 634.121,8 | 613.894,5 | 601.215,0 |
| Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen |
658,7 | 1.687,2 | 1.120,5 | 0,0 |
| Unwiderrufliche Kreditzusagen | 1.500,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
* In der Bilanz zum 31. Dezember 2015 ist dieser Betrag unter der Position "Rücklagen" ausgewiesen.
Um die Quellen und die Beträge der Kapitalflüsse der Varengold Bank AG darzustellen, wurden die nachstehenden Kapitalflussrechnungen für die Geschäftsjahre 2015 und 2016 sowie für den Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2017 herangezogen.
Die Kapitalflussrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 2017 (mit Vorjahresvergleich) sowie die Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2016 wurden von der Gesellschaft erstellt und sind ungeprüft. Die Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2015 ist Bestandteil des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2015 und ist dementsprechend geprüft.
Die Kapitalflussrechnungen wurden nach der Deutschen Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management (DVFA)/Schmalenbach-Gesellschaft für Betriebswirtschaft (SG) aufgestellt. Sie zeigen Mittelzufluss und -abfluss nach Art der Tätigkeit (Geschäftstätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit). Positive Beträge (+) bedeuten Mittelzufluss, negative Beträge (-) stehen für Mittelabfluss.
| Zeitraum | 01.01. - 30.06.2017 |
01.01. - 30.06.2016 |
Veränderung | |
|---|---|---|---|---|
| HGB | HGB | |||
| TEUR | TEUR | TEUR | ||
| (ungeprüft) | (ungeprüft) | (ungeprüft) | ||
| Jahresergebnis | 218,7 | 1.650,8 | -1.432,1 | |
| +/- | Abschreibungen/Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens | 830,6 | 241,9 | 588,7 |
| = Cash Flow nach DVFA / SG | 1.049,3 | 1.892,7 | -843,4 | |
| +/- | Zuführung/Auflösung Risikovorsorge Handelsbestand | -0,1 | -62,1 | 62,0 |
| +/- | Zuführung/Auflösung Risikovorsorge Kreditgeschäft | 39,6 | 482,8 | -443,2 |
| +/- | Zuführung/Auflösung Fonds für allgemeine Bankrisiken | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| - | Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | -24,7 | -13,0 | -11,7 |
| +/- | Latente Ertragsteuern, netto | 392,7 | 628,8 | -236,1 |
| = Cash Flow bereinigt um nicht liquiditätswirksamen Aufwand/Ertrag | 1.456,8 | 2.929,2 | -1.472,4 | |
| -/+ | Gewinn/Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens |
0,0 | 0,1 | -0,1 |
| +/- | Zunahme/Abnahme der Rückstellungen | 877,6 | 5.559,1 | -4.681,5 |
| -/+ | Zunahme/Abnahme der Forderungen an Kunden, der sonst. Vermögensgegenstände u. sonst. Aktiva |
-27.073,3 | -34.351,9 | 7.278,6 |
| +/- | Zunahme/Abnahme der Kundenverbindlichkeiten, der sonst. Verbindlichkeiten u. anderer Passiva |
76.695,3 | 12.669,2 | 64.026,1 |
| +/- | Veränderung Netto-Handelsbestand | 428,6 | 311.288,7 | -310.860,1 |
| +/- | Zunahme/Abnahme von Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren |
-15.556,2 | -6.049,6 | -9.506,6 |
| +/- | Zunahme/Abnahme der Schuldverschreibungen | 1.264,9 | -163.437,0 | 164.701,9 |
| +/- | Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (nicht täglich fällig) |
-137,3 | 0,0 | -137,3 |
| = Cash Flow aus operativer Geschäftstätigkeit | 36.499,6 | 125.678,6 | -89.179,0 | |
| Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Anlagevermögens | 0,0 | 59,0 | -59,0 | |
| - | Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen | 0,0 | -80,0 | 80,0 |
| - | Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen | -9,9 | 0,0 | -9,9 |
| - | Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen | 0,0 | -120,6 | 120,6 |
| = Cash Flow aus Investitionstätigkeit | -9,9 | -141,6 | 131,7 |
| Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen (gezeichnetes Kapital) | 0,0 | 974,3 | -974,3 | |
|---|---|---|---|---|
| + | Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen (Kapitalrücklage) | 0,0 | 11.690,2 | -11.690,2 |
| + | Aufnahme nachrangiger Verbindlichkeiten | 4.738,0 | 0,0 | 4.738,0 |
| = Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit | 4.738,0 | 12.664,5 | -7.926,5 | |
| Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelbestandes | 42.684,5 | 141.130,7 | -98.446,2 | |
| + | Finanzmittelbestand am Anfang des Geschäftsjahres | 470.608,5 | 245.829,3 | 224.779,2 |
| = Finanzmittelbestand am Ende des Geschäftsjahres | 513.293,0 | 386.960,0 | 126.333,0 | |
| Zusammensetzung des Finanzmittelbestandes am Ende des Geschäftsjahres: | ||||
| Barreserve | 496.868,0 | 341.957,7 | 154.910,3 | |
| Forderungen an Kreditinstitute | 20.788,1 | 45.973,8 | -25.185,7 | |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (täglich fällig) | -4.363,1 | -971,5 | -3.391,6 | |
| Finanzmittelbestand am Ende des Geschäftsjahres | 513.293,0 | 386.960,0 | 126.333,0 |
Die Reduzierung des Cash Flow nach DVFA / SG im 1. Halbjahr 2017 gegenüber dem Vorjahreszeitraum resultiert maßgeblich aus dem im 1. Halbjahr 2017 mit TEUR 219 geringeren Halbjahresergebnis (1. HJ. 2016: TEUR 1.651).
Das Cashflow-Statement nach DVFA / SG ist bekanntermaßen für Kreditinstitute wenig aussagekräftig, deswegen werden nachfolgend nur die wesentlichen Positionen erläutert.
Im 1. Halbjahr 2017 verringerte sich der Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit gegenüber dem Vorjahreszeitraum von TEUR 125.679 auf TEUR 36.500. Im Wesentlichen resultiert dies aus der Reduzierung des Handelsbestands, die zu einem Mittelzufluss von TEUR 311.289 im 1. Halbjahr 2016 im Vergleich zu TEUR 429 im 1. Halbjahr 2017 führte. Dieser Reduzierung des Handelsbestands im 1. Halbjahr 2016 stehen im Wesentlichen eine Zunahme von Schuldverschreibungen in Höhe von TEUR 163.437 gegenüber. Im 1. Halbjahr 2017 erhöhten sich die Kundenverbindlichkeiten und führten zu einem Mittelzufluss von TEUR 76.695, der teilweise für eine Zunahme der Kundenforderungen und eine Zunahme von Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren verwendet wurde.
Der Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von TEUR 4.738 im 1. Halbjahr 2017 war ausschließlich bedingt durch die Einzahlungen auf die bereits durchgeführte aber noch nicht im Handelsregister eingetragene Kapitalerhöhung, bei der 1.217.730 neue Aktien zu einem Preis von EUR 3,99 je Aktie ausgegeben wurden.
Zusammengefasst verbuchte die Gesellschaft im 1. Halbjahr 2017 einen Finanzmittelzufluss in Höhe von TEUR 42.685 gegenüber TEUR 141.131 im 1. Halbjahr 2016. Die Barreserve stieg von TEUR 341.958 zum Halbjahresende 2016 auf TEUR 496.868 zum Halbjahresende 2017.
| Zeitraum | 01.01. - 31.12.2016 |
01.01. - 31.12.2015 |
Veränderung | |
|---|---|---|---|---|
| HGB TEUR (ungeprüft) |
HGB TEUR (geprüft) |
TEUR (ungeprüft) |
||
| Jahresergebnis | -1.485,9 | -13.217,4 | 11.731,5 | |
| +/- | Abschreibungen/Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens |
408,5 | 758,4 | -349,9 |
| = Cash Flow nach DVFA / SG | -1.077,4 | -12.459,0 | 11.381,6 | |
| +/- | Zuführung/Auflösung Risikovorsorge Handelsbestand | -200,9 | 84,7 | -285,6 |
| +/- | Zuführung/Auflösung Risikovorsorge Kreditgeschäft | 172,5 | 1.510,0 | -1.337,5 |
| +/- | Zuführung/Auflösung Fonds für allgemeine Bankrisiken | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| - | Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | -387,6 | -94,2 | -293,4 |
| +/- | Latente Ertragsteuern, netto | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| = Cash Flow bereinigt um nicht liquiditätswirksamen Aufwand/Ertrag | -1.493,4 | -10.958,5 | 9.465,1 | |
| -/+ | Gewinn/Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens |
71,7 | 46,3 | 25,4 |
| +/- | Zunahme/Abnahme der Rückstellungen | 1.385,6 | 772,4 | 613,2 |
| -/+ | Zunahme/Abnahme der Forderungen an Kunden, der sonst. Vermögensgegenstände u. sonst. Aktiva |
-48.923,8 | -2.259,7 | -46.664,1 |
| +/- | Zunahme/Abnahme der Kundenverbindlichkeiten, der sonst. Verbindlichkeiten u. anderer Passiva |
768,2 | 281.392,4 | -280.624,2 |
| +/- | Veränderung Netto-Handelsbestand | 315.044,1 | -129.972,1 | 445.016,2 |
| +/- | Zunahme/Abnahme von Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren |
-29.855,3 | 1,3 | -29.856,6 |
| +/- | Zunahme/Abnahme der Schuldverschreibungen | -24.762,8 | 38.609,8 | -63.372,6 |
| +/- | Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (nicht täglich fällig) |
137,3 | -20.000,0 | 20.137,3 |
| = Cash Flow aus operativer Geschäftstätigkeit | 213.865,0 | 168.590,4 | 45.274,6 | |
| Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Anlagevermögens | 5,8 | 270,9 | -265,1 | |
| - | Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen | -83,4 | -248,2 | 164,8 |
| - | Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen | -58,6 | -182,7 | 124,1 |
| - | Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen | -120,6 | -1.320,6 | 1.200,0 |
| = Cash Flow aus Investitionstätigkeit | -256,8 | -1.480,0 | 1.223,8 | |
| Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen (gezeichnetes Kapital) | 974,2 | 177,0 | 797,2 | |
| + | Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen (Kapitalrücklage) | 11.690,2 | 3.362,3 | 8.327,9 |
| + | Aufnahme nachrangiger Verbindlichkeiten | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| = Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit | 12.664,4 | 3.539,3 | 9.125,1 | |
| Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelbestandes | 224.779,2 | 159.690,6 | 65.088,6 | |
| + | Finanzmittelbestand am Anfang des Geschäftsjahres | 245.829,3 | 86.138,7 | 159.690,6 |
| = Finanzmittelbestand am Ende des Geschäftsjahres | 470.608,5 | 245.829,3 | 224.779,2 | |
| Zusammensetzung des Finanzmittelbestandes am Ende des Geschäftsjahres: | ||||
| Barreserve | 455.705,2 | 217.084,3 | 238.620,9 | |
| Forderungen an Kreditinstitute | 16.003,3 | 29.321,0 | -13.317,7 | |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (täglich fällig) | -1.100,0 | -576,0 | -524,0 | |
| Finanzmittelbestand am Ende des Geschäftsjahres | 470.608,5 | 245.829,3 | 224.779,2 |
Die Erhöhung des Cash Flow nach DVFA / SG im Geschäftsjahr 2016 gegenüber dem Vorjahr resultiert maßgeblich aus dem mit TEUR 1.486 deutlich geringeren Jahresfehlbetrag im Jahr 2016 (2015: TEUR 13.217).
Das Cashflow-Statement nach DVFA / SG ist bekanntermaßen für Kreditinstitute wenig aussagekräftig, deswegen werden nachfolgend nur die wesentlichen Positionen erläutert.
Der Handelsbestand reduzierte sich im Geschäftsjahr 2016 und führte zu einem Mittelzufluss von TEUR 315.044 (unter Cash Flow aus operativer Geschäftstätigkeit), der sich größtenteils in der Erhöhung der Barreserve in Höhe von TEUR 238.620 (unter Zusammensetzung des Finanzmittelbestandes am Ende des Jahres) widerspiegelt. Die anderen wesentlichen Positionen des Cash Flow aus operativer Geschäftstätigkeit im Geschäftsjahr 2016 betreffen die Zunahme von Forderungen an Kunden (TEUR 48.924), die Zunahme von Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren (TEUR 29.855) und die Zunahme der Schuldverschreibungen (TEUR 24.763).
Der Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit war in den Jahren 2015 und 2016 aufgrund der in diesen Jahren durchgeführten Kapitalerhöhungen positiv. Im Geschäftsjahr 2015 hat die Gesellschaft im ersten Halbjahr eine Kapitalerhöhung durchgeführt, durch die der Gesellschaft insgesamt TEUR 3.539 an Eigenkapital zugeflossen sind. Hierbei wurden 176.963 neue Aktien zu einem Preis von EUR 20,00 je Aktie ausgegeben. Der Mittelzufluss aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von TEUR 12.664 im Geschäftsjahr 2016 entfiel auf die Anfang 2016 durchgeführte Kapitalerhöhung. Im Rahmen dieser Kapitalerhöhung wurden 974.184 neue Aktien zu einem Preis von EUR 13,00 je Aktie ausgegeben.
Zusammengefasst verbuchte die Gesellschaft 2016 einen Finanzmittelzufluss in Höhe von TEUR 224.779 gegenüber TEUR 159.691 im Jahr 2015. Die Barreserve stieg von TEUR 217.084 zum Jahresbeginn auf TEUR 455.705 zum Geschäftsjahresende 2016.
Gemäß Art. 92 CRR müssen Institute wie die Varengold Bank AG zu jedem Zeitpunkt über eine harte Kernkapitalquote von mindestens 4,5%, eine Kernkapitalquote von 6,0% und eine Gesamtkapitalquote von 8,0% verfügen. Darüber hinaus muss die Varengold Bank AG gemäß § 10e Abs. 1 KWG einen aus hartem Kernkapital bestehenden zusätzlichen Kapitalerhaltungspuffer in Höhe von 2,5% sowie einen aus hartem Kernkapital bestehenden institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffer zwischen 0% und 1,25% (2018: 1,875%; ab 2019: 2,5%) vorhalten. Gemäß Anordnung der BaFin muss die Varengold Bank AG, solange ihr Kernkapital geringer als EUR 10 Mio. ist, zudem ein Liquiditätsportfolio (mit Ratings der Bonitätsstufe 1 und 2) unterhalten, das mindestens der Höhe der Verbindlichkeiten der Varengold Bank AG zur Rückzahlung tagesfälliger Einlagen oder im Zusammenhang mit der Durchführung von Wertpapierdienstleistungen überlassener Gelder (insbesondere Barsicherheiten) entspricht.
Im Übrigen bestehen keine Beschränkungen hinsichtlich des Rückgriffs auf die Eigenkapitalausstattung, die die Geschäfte der Varengold Bank AG direkt oder indirekt wesentlich beeinträchtigt haben oder beeinträchtigt könnten.
Die Varengold Bank AG verfügt zum Zeitpunkt des Datums dieses Prospekts über ausreichendes Geschäftskapital, um ihre derzeitigen Bedürfnisse und den für die kommenden zwölf Monate absehbaren Geschäftsbedarf vollständig zu decken.
Die nachfolgenden Kennzahlen wurden von der Gesellschaft für die Varengold Bank AG aufgrund eigener buchhalterischer Auswertung zum 31. Juli 2017 ermittelt und sind weder geprüft noch einer prüferischen Durchsicht unterzogen. Seit dem 31. Juli 2017 haben sich keine wesentlichen Veränderungen hinsichtlich Kapitalausstattung und Verschuldung der Varengold Bank AG ergeben.
| Kapitalisierung | 31.07.2017 HGB TEUR (ungeprüft) |
|---|---|
| Kurzfristige Verbindlichkeiten | 660.670 |
| davon: - davon garantiert - besichert - nicht garantiert/unbesichert |
0 0 0 |
| Langfristige Verbindlichkeiten | 18.451 |
| davon: - davon garantiert - besichert - nicht garantiert/unbesichert Eigenkapital davon: - Gezeichnetes Kapital - Kapitalrücklage |
0 0 0 18.948 4.140 32.248 |
| - Gewinnrücklage (gesetzliche Rücklage) - Bilanzverlust (Jahresfehlbetrag und Verlustvortrag) |
18 -19.458 |
| Nettoverschuldung | 31.07.2017 HGB TEUR |
| (ungeprüft) | |
| A. Zahlungsmittel B. Zahlungsmitteläquivalente C. Wertpapiere D. Flüssige Mittel (A + B + C) |
439.724 0 31.894 471.618 |
| E. Kurzfristige Finanzforderungen |
184.234 |
| F. kurzfristige Bankverbindlichkeiten G. kurzfristiger Teil der langfristigen Verbindlichkeiten H. sonstige kurzfristige Finanzverbindlichkeiten I. Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten (F + G + H) |
10.378 0 646.405 656.783 |
| J. Kurzfristige Nettofinanzverschuldung (I) – (E) – (D) |
931 |
| K. langfristige Bankverbindlichkeiten L. ausgegebene Anleihen M. sonstige langfristige Finanzverbindlichkeiten* N. Langfristige Finanzverschuldung (K + L + M) |
0 0 18.378 18.378 |
* In den sonstigen langfristigen Finanzverbindlichkeiten ist die Inhaberschuldverschreibung von EUR 5 Mio. enthalten.
Die nachfolgenden Kennzahlen wurden von der Gesellschaft für die Varengold Bank AG aufgrund eigener buchhalterischer Auswertung zum 31. Juli 2017 ermittelt und sind weder geprüft noch einer prüferischen Durchsicht unterzogen:
Die Eventualverbindlichkeiten der Varengold Bank AG betragen zum 31. Juli 2017 TEUR 659. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um zwei Avale gegenüber Kunden.
Indirekte Verbindlichkeiten der Varengold Bank AG zum 31. Juli 2017 bestehen nicht.
Die Gesellschaft hat im Rahmen des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2016 im geprüften Lagebericht unter dem Gliederungspunkt "C3 Chancenbericht" (abgedruckt in diesem Wertpapierprospekt auf den Seiten F-71 f.) eine Gewinnprognose für das Geschäftsjahr 2017 abgegeben. Diese Gewinnprognose wurde zum Stichtag 30.03.2017 aufgestellt. Aufgrund der geschäftlichen Entwicklung und der damit einhergehenden Überholung der Gewinnprognose hat sich die Gesellschaft entschieden, eine aktualisierte Gewinnprognose zum Stichtag 19.10.2017 zu erstellen. Diese ist nachfolgend wiedergegeben und zeigt eine unveränderte Ergebnisspanne vor Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von TEUR 200 bis TEUR 700. Diese Gewinnprognose wurde von NPP Niethammer, Posewang & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft geprüft. Die Bescheinigung dieser Prüfung ist im Anschluss an die Erläuterungen zur Gewinnprognose wiedergegeben.
Die Gewinnprognose wurde unter Beachtung des IDW Rechnungslegungshinweises IDW RH HFA 2.003 erstellt. Der Gewinnprognose wurden die Rechnungslegungsgrundsätze des Handelsgesetzbuchs (HGB), des Aktiengesetzes (AktG) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (RechKredV) zugrunde gelegt. Bezüglich der Ausweis-, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird auf die entsprechende Darstellung im Jahresabschluss zum 31.12.2016 sowie im Zwischenbericht zum 30.06.2017 der Varengold Bank AG verwiesen.
Die Gewinnprognose stellt keine Beschreibung von Tatsachen dar und sollte von potenziellen Anlegern nicht als solche verstanden werden. Vielmehr handelt es sich um eine Aussage über die Erwartungen des Managements der Gesellschaft für Erträge, Aufwendungen, Abschreibungen und Wertberichtigungen der Varengold Bank AG. Potenzielle Anleger sollten sich bei ihrer Investitionsentscheidung nicht in unangemessenem Umfang von der Gewinnprognose leiten lassen.
Die Gewinnprognose basiert auf den nachfolgend aufgeführten Annahmen des Managements der Gesellschaft. Diese Annahmen beziehen sich auf Faktoren, die von der Gesellschaft beeinflusst (wenn auch unter Umständen nur in geringem Maße) oder aber nicht beeinflusst werden können. Auch wenn die Gesellschaft der Auffassung ist, dass diese Annahmen von ihrem Management zum Zeitpunkt der Gewinnprognose nach bestem Wissen angenommen wurden, könnten sie sich als fehlerhaft oder unbegründet erweisen. Sollte sich herausstellen, dass eine oder mehrere der Annahmen fehlerhaft oder unbegründet waren, so können die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von der Gewinnprognose abweichen.
Faktor: Unvorhersehbare Ereignisse wie z.B. force majeure
Die Bank nimmt an, dass es keine materiellen unvorhersehbaren Ereignisse geben wird, die einen erheblichen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit der Bank haben werden, wie z.B. höhere Gewalt (Feuer, Überflutung, Erdbeben oder terroristische Aktionen), signifikante makroökonomische Ereignisse oder Krieg.
Die Bank geht von einem politisch stabilen Umfeld aus und nimmt an, dass es keine signifikanten Veränderungen der gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen geben wird. Insbesondere geht die Bank davon aus, dass es nicht zu erhöhten Kapitalanforderungen für die Varengold Bank AG kommen wird.
Die Bank nimmt an, dass sich die Wirtschaft im Euro-Raum in 2017 um knapp 2% p.a. entwickeln wird – bei einer Inflation von ca. 1,5% p.a.
Die Bank geht davon aus, dass keine Länderrisiken schlagend werden, insbesondere keine Kapitalverkehrsbeschränkungen entstehen werden. Die Bank erwartet, dass sich die Brexit-Entscheidung mittelfristig nicht auf die Geschäftsaktivität der Niederlassung der Bank in London auswirken wird, da ausschließlich kurzfristiges Geschäft akquiriert wird.
Die Bank geht davon aus, dass das Wettbewerbsumfeld in den Märkten, in denen die Bank aktiv ist, im Großen und Ganzen stabil bleibt.
Die Bank führt Währungsabsicherungs-Geschäfte durch und geht deshalb davon aus, dass schwankende Wechselkurse keinen signifikanten Einfluss auf das Ergebnis der Bank haben.
Die Bank nimmt an, dass die langfristigen Zinsen im Euroraum kurz- bis mittelfristig relativ unverändert bleiben werden. Auch erwartet die Gesellschaft keine größeren Veränderungen der Euro-Zinsen im Vergleich zu den USD-Zinsen.
Die Ausgangssituation ist das 1. Halbjahr 2017 mit einem Ergebnis vor Steuern vom Einkommen und vom Ertrag von TEUR 675.
Für das 2. Halbjahr wird in Prime Brokerage und Commercial Banking, aufgrund bestehender Gespräche mit Neukunden und damit verbundenen Vertragsverhandlungen, insgesamt mit einem Neugeschäft von EUR 95 Mio. bis EUR 136 Mio. geplant. In dem Zeitraum Juli-September wurden bereits EUR 83 Mio. Neugeschäfte realisiert.
Der durchschnittliche geplante Zinssatz des Neugeschäfts für das 2. Halbjahr liegt bei 3,7%. Das Bestandsgeschäft weist einen durchschnittlichen Zinssatz von 7% aus. Die Verringerung des durchschnittlichen Zinssatzes ist auf hohe Einzelvolumina zu deutlich geringeren Zinssätzen zurückzuführen. Dies führt zu einem geplanten Zinsertrag des Neugeschäfts von ca. TEUR 1.112 bis TEUR 1.205.
Für das 2. Halbjahr wird mit einem Zinsaufwand und mit Währungsaufwendungen von TEUR 1.055 geplant, die TEUR 422 unter dem 1. Halbjahr liegen. Die Einflussfaktoren werden nachfolgend erläutert. Im 2. Halbjahr wurde der Zinssatz einer Tagesgeldkampagne von 0,4% auf 0,1% gesenkt, dies führt insgesamt zu einer Reduktion der Tagesgeldeinlagen von EUR 210 Mio. im Juni auf EUR 110 Mio. Der durchschnittliche Zinssatz der Festgelder liegt bei 1,0% mit einem durchschnittlichen Volumen von EUR 117 Mio. (1. Halbjahr Durchschnittsvolumen: EUR 124 Mio.). Für
die Tages- und Festgelder wurde ein Zinsaufwand von TEUR 769 geplant. Durch die Einführung von Negativzinsen in Höhe von 0,4% auf Kundeneinlagen > TEUR 100 und 0,6% auf Kundeneinlagen > EUR 1 Mio. ab September werden negative Zinsaufwendungen von TEUR 332 erwartet. Es werden keine Negativauswirkungen auf das Passivgeschäft erwartet. Des Weiteren wurden TEUR 618 Negativzinsen für das Guthaben bei der Bundesbank geplant.
Im Commercial Banking wurden für das 2. Halbjahr Nettoprovisionserträge von TEUR 2.134 bis TEUR 2.624 geplant, diese sind größtenteils dem Zahlungsverkehr zuzuordnen. Diese Erhöhung der Provisionserträge im Vergleich zum 1. Halbjahr lässt sich auf eine Ausweitung des Kundenstamms und damit verbundene höhere Einzahlungsvolumen mit gleichbleibenden Provisionskonditionen zurückführen. In dem Zeitraum Juli-September wurden bereits Erträge in Höhe von TEUR 1.624 erzielt.
Durch den Abschluss von Neugeschäft in Prime Brokerage (2. Halbjahr: EUR 42 Mio. bis 63 Mio.) erwartet die Bank Nettoprovisionserträge in Höhe von TEUR 1.140 bis TEUR 1.365. Im Zeitraum Juli-September wurden bereits TEUR 812 vereinnahmt.
Aufgrund der Vertragslaufzeiten des Bestandsgeschäfts erwartet die Bank keine Änderungen im Bestand. Es sind Erträge von TEUR 2.839 geplant.
Ausgehend von 2016 und dem 1. Halbjahr 2017 und unter Berücksichtigung der geplanten Personalveränderungen wird der Personalaufwand für das 2. Halbjahr zwischen TEUR 2.865 und TEUR 3.600 prognostiziert.
Der Sachaufwand wird für das 2. Halbjahr zwischen TEUR 2.943 und TEUR 3.143 prognostiziert (1. Halbjahr: TEUR 3.056).
Die Bank wird für das Jahr 2017 die Pauschalwertberichtigung um ca. TEUR 85 erhöhen (2016: TEUR 180). Des Weiteren geht die Bank davon aus, dass zusätzliche Einzelwertberichtigungen, auf Basis unserer momentanen Bonitätseinschätzungen der Forderungen, in Höhe von ca. TEUR 233 bis TEUR 460 gebildet werden. Die Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände wird wie im 1. Halbjahr auf TEUR 92 angesetzt.
Es werden keine außerordentlichen Erträge und Aufwendungen erwartet.
Da sich die Gewinnprognose auf einen noch nicht abgeschlossenen Zeitraum bezieht und auf der Grundlage von Annahmen über künftige ungewisse Ereignisse und Handlungen erstellt wird, ist sie naturgemäß mit erheblichen Unsicherheiten behaftet. Aufgrund dieser Unsicherheiten ist es möglich, dass der tatsächliche Gewinn der Gesellschaft wesentlich vom prognostizierten Gewinn abweicht.
An die Varengold Bank Aktiengesellschaft, Hamburg:
Wir haben geprüft, ob die von der Varengold Bank Aktiengesellschaft, Hamburg, für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 erstellte Gewinnprognose auf den in den Erläuterungen zur Gewinnprognose dargestellten Grundlagen ordnungsgemäß erstellt worden ist und ob diese Grundlagen im Einklang mit den Rechnungslegungsgrundsätzen sowie den Ausweis-, Bilanzierungsund Bewertungsmethoden der Gesellschaft stehen. Die Gewinnprognose umfasst das Ergebnis vor Steuern vom Einkommen und vom Ertrag für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 sowie Erläuterungen zur Gewinnprognose.
Die Erstellung der Gewinnprognose einschließlich der in den Erläuterungen zur Gewinnprognose dargestellten Faktoren und Annahmen liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft.
Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung ein Urteil darüber abzugeben, ob die Gewinnprognose auf den in den Erläuterungen zur Gewinnprognose dargestellten Grundlagen ordnungsgemäß erstellt worden ist und ob diese Grundlagen im Einklang mit den Rechnungslegungsgrundsätzen sowie den Ausweis-, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Gesellschaft stehen.
Nicht Gegenstand unseres Auftrages ist die Prüfung der von der Gesellschaft identifizierten und der Gewinnprognose zugrunde gelegten Annahmen sowie die Prüfung der in den Erläuterungen enthaltenen historischen Finanzinformationen. Die Prüfung der übrigen im Wertpapierprospekt gemachten Erläuterungen und Angaben sind ebenfalls nicht Gegenstand unseres Auftrages.
Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung des vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) herausgegebenen IDW Prüfungshinweises: Prüfung von Gewinnprognosen und -schätzungen i.S.v. IDW RH HFA 2.003 und Bestätigung zu Gewinnschätzungen auf Basis vorläufiger Zahlen (IDW PH 9.960.3) vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wesentliche Fehler bei der Erstellung der Gewinnprognose auf den in den Erläuterungen zur Gewinnprognose dargestellten Grundlagen sowie bei der Erstellung dieser Grundlagen in Übereinstimmung mit den Rechnungslegungsgrundsätzen sowie den Ausweis-, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Gesellschaft mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.
Da sich die Gewinnprognose auf einen noch nicht abgeschlossenen Zeitraum bezieht und auf der Grundlage von Annahmen über künftige ungewisse Ereignisse und Handlungen erstellt wird, ist sie naturgemäß mit erheblichen Unsicherheiten behaftet. Aufgrund dieser Unsicherheiten ist es möglich, dass der tatsächliche Gewinn (Ergebnis vor Steuern vom Einkommen und vom Ertrag) der Gesellschaft für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 wesentlich vom prognostizierten Gewinn abweicht.
Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse ist die Gewinnprognose auf den in den Erläuterungen zur Gewinnprognose dargestellten Grundlagen ordnungsgemäß erstellt. Diese Grundlagen stehen im Einklang mit den Rechnungslegungsgrundsätzen sowie den Ausweis-, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Gesellschaft.
Hamburg, 20. Oktober 2017
NPP Niethammer, Posewang & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Stephan Buchert i.V. Hans-Jochen Lorenzen Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
Der folgende Abschnitt enthält eine kurze Zusammenfassung einiger wichtiger deutscher Besteuerungsgrundsätze, die im Zusammenhang mit dem Erwerb, dem Halten oder der Übertragung der Aktien bedeutsam sind oder werden können. Es handelt sich dabei um keine umfassende und vollständige Darstellung sämtlicher deutscher steuerlicher Aspekte, die für Aktionäre relevant sein können. Insbesondere berücksichtigt die Darstellung keine spezifischen Tatsachen und Umstände, die für bestimmte Käufer von Aktien maßgebend sein könnten. Die Zusammenfassung beruht auf dem Rechtsstand des Steuerrechts der Bundesrepublik Deutschland zum Zeitpunkt des Datums dieses Prospekts. Dieses Recht kann sich jedoch – möglicherweise auch rückwirkend – ändern.
Potenziellen Käufern von Aktien wird empfohlen, wegen der Steuerfolgen des Kaufs, des Haltens sowie der Veräußerung bzw. unentgeltlichen Übertragung von Aktien und wegen des bei einer gegebenenfalls möglichen Erstattung deutscher Quellensteuer einzuhaltenden Verfahrens ihre steuerlichen Berater zu konsultieren. Nur diese sind in der Lage, auch die besonderen steuerlichen Verhältnisse des einzelnen Aktionärs angemessen zu berücksichtigen.
Die Gesellschaft übernimmt keine Verantwortung für die Einbehaltung der Steuer an der Quelle.
In Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften unterliegen mit ihrem steuerpflichtigen Einkommen grundsätzlich der Körperschaftsteuer. Der Körperschaftssteuersatz beträgt derzeit einheitlich 15% und gilt unabhängig davon, ob die Gewinne ausgeschüttet oder einbehalten werden. Auf die Körperschaftsteuerschuld wird ein Solidaritätszuschlag von 5,5% erhoben, so dass die Gewinne mit Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag von insgesamt 15,825% belastet werden.
Bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens bleiben Dividenden und andere Gewinnanteile aus in- oder ausländischen Tochterkapitalgesellschaften grundsätzlich außer Ansatz, wenn die Beteiligung zu Beginn des Kalenderjahres unmittelbar mindestens 10% des Grund- oder Stammkapitals betragen hat; ist ein Grund- oder Stammkapital nicht vorhanden, ist die Beteiligung am Vermögen, bei Genossenschaften die Beteiligung an der Summe der Geschäftsguthaben, maßgebend. Allerdings gelten 5% der Einnahmen pauschal als nicht abziehbare Betriebsausgaben und unterliegen damit der Besteuerung. Beträgt die Beteiligung an der Tochtergesellschaft zu Beginn des Kalenderjahres weniger als 10 %, sind Dividenden und andere Gewinnanteile voll steuerpflichtig (sog. Streubesitzdividenden). Wird innerhalb eines Kalenderjahres eine Beteiligung von mindestens 10% an der Tochtergesellschaft durch einen einzelnen Erwerbsvorgang erworben, gilt der Erwerb als zu Beginn des Kalenderjahres erfolgt. Beteiligungen über eine Mitunternehmerschaft sind der Gesellschaft anteilig zuzurechnen.
Gewinne der Gesellschaft aus der Veräußerung von Anteilen an einer anderen inländischen oder ausländischen Kapitalgesellschaft unterliegen – unabhängig von der Beteiligungshöhe – ebenfalls zu 95% nicht der Körperschaftsteuer. Die 10% Mindestbeteiligung gilt hier nicht. Verluste aus der Veräußerung solcher Anteile sind entsprechend steuerlich grundsätzlich nicht abzugsfähig.
Für Dividenden und Veräußerungsgewinne aus Aktien, die dem Handelsbuch der Gesellschaft zuzurechnen sind, gelten die 95%ige Befreiung von der Körperschaftsteuer sowie die entsprechende Befreiung vom Solidaritätszuschlag nicht (vgl. Abschnitt 14.2.3 "Sonderregelungen für Unternehmen des Finanz- und Versicherungssektors").
Zusätzlich unterliegen in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften mit ihrem in inländischen Betriebsstätten erzielten Gewerbeertrag der Gewerbesteuer. Der Gewerbeertrag bemisst sich nach dem auf Grundlage der Vorschriften des Körperschaftsteuergesetzes ermittelten Gewinn, modifiziert durch bestimmte gewerbesteuerliche Hinzurechnungen und Kürzungen. Die Höhe der Gewerbesteuer hängt davon ab, in welcher Gemeinde bzw. welchen Gemeinden die Gesellschaft Betriebsstätten unterhält. Die Steuermesszahl beträgt einheitlich 3,5%; auf die Steuermesszahl wendet die jeweilige Gemeinde den für sie geltenden Hebesatz an. Der daraus resultierende Gewerbesteuersatz beträgt mindestens 7% und variiert im Übrigen je nach Hebesatz der Gemeinde, in der die Betriebsstätte unterhalten wird.
Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an einer anderen Kapitalgesellschaft sind für Zwecke der Gewerbesteuer grundsätzlich zu 95% von der Gewerbesteuer befreit. Für Dividenden gilt die 95%ige Gewerbesteuerfreiheit nur dann, wenn die Gesellschaft an einer ausschüttenden deutschen Kapitalgesellschaft zu Beginn des Erhebungszeitraums zu mindestens 15% bzw. an einer ausschüttenden nichtdeutschen EU-Kapitalgesellschaft im Sinne der Richtlinie Nr. 90/435/EWG über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten vom 23. Juli 1990 in der jeweils gültigen Fassung ("Mutter-Tochter Richtlinie") seit Beginn des Erhebungszeitraums ununterbrochen zu mindestens 10% beteiligt ist. Im Falle einer ausschüttenden ausländischen Nicht-EU Gesellschaft ist Voraussetzung der 95%igen Gewerbesteuerfreiheit der Dividenden u.a., dass die Gesellschaft an dieser ausländischen Kapitalgesellschaft seit Beginn des Erhebungszeitraums ununterbrochen zu mindestens 15% beteiligt ist. Andernfalls sind diese Gewinnanteile nach den gewerbesteuerlichen Regelungen ebenfalls voll steuerpflichtig. Auch für Zwecke der Gewerbesteuer gelten für Dividenden und Veräußerungsgewinne aus Aktien, die dem Handelsbuch zuzurechnen sind, Sonderregelungen (vgl. Abschnitt 14.2.3 "Sonderregelungen für Unternehmen des Finanz- und Versicherungssektors").
Die Körperschaftsteuer (wie auch der Solidaritätszuschlag) und die Gewerbesteuer sind weder bei der Ermittlung der körperschaftsteuerlichen noch der gewerbesteuerlichen Bemessungsgrundlage als Betriebsausgabe abziehbar.
In einem Wirtschaftsjahr erzielte Verluste können bei der Körperschaftsteuer (dies gilt nicht für die Gewerbesteuer) bis zu einer Höhe von EUR 1 Mio. in den vorhergehenden Veranlagungszeitraum zurückgetragen werden (sog. Verlustrücktrag). Nicht zurückgetragene Verluste des laufenden Wirtschaftsjahres können sowohl für körperschaftsteuerliche als auch gewerbesteuerliche Zwecke grundsätzlich zeitlich unbegrenzt in zukünftige Wirtschaftsjahre vorgetragen werden.
Der Abzug der Verluste in späteren Wirtschaftsjahren (sog. Verlustvortrag) ist jedoch für Körperschaftund Gewerbesteuerzwecke auf EUR 1 Mio. zuzüglich 60% des EUR 1 Mio. übersteigenden Gesamtbetrags der Einkünfte des jeweiligen Veranlagungszeitraums beschränkt. Die verbleibenden 40% müssen versteuert werden (sog. Mindestbesteuerung).
Nicht ausgeglichene Verluste sind jedoch vollständig nicht mehr abziehbar, wenn innerhalb von fünf Jahren mehr als 50% des gezeichneten Kapitals, der Mitgliedschaftsrechte, Beteiligungsrechte oder der Stimmrechte an der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar auf einen Erwerber oder eine diesem nahe stehende Person oder eine Gruppe von Erwerbern mit gleichgerichteten Interessen übertragen werden (sog. schädlicher Beteiligungserwerb). Bei einer Übertragung der Anteile bzw. Rechte in Höhe von mehr als 25% bis 50% können nicht genutzte Verluste anteilig in Höhe der übertragenen Quote untergehen. Auch bei bestimmten Umwandlungen (Verschmelzungen, Ausgliederungen, Spaltungen etc.) können Verlustvorträge wegfallen oder deren Nutzung beschränkt sein. Die Verluste gehen nicht unter, soweit ihnen im Zeitpunkt des schädlichen Beteiligungserwerbs im Inland steuerpflichtige stille Reserven anteilig gegenüberstehen. Der Erwerb innerhalb eines Konzerns führt unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls dazu, dass die Verluste nicht untergehen. Darüber hinaus können Verluste unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag nach einem schädlichen Beteiligungserwerbs weiter genutzt werden, sofern und solange die Gesellschaft ihren Geschäftsbetrieb weiter fortführt (sog. fortführungsgebundener Verlustvortrag).
Der Abzug von Zinsaufwendungen ist – nach Saldierung mit Zinserträgen – grundsätzlich auf 30% des steuerlichen EBITDA (steuerlicher Gewinn vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) beschränkt (sog. Zinsschranke). Die Zinsschranke ist jedoch nicht anzuwenden, sofern der Betrag der Zinsaufwendungen den Betrag der Zinserträge um weniger als EUR 3 Mio. übersteigt (sogenannte Freigrenze). Die Zinsschranke ist ferner nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen nicht zu einem Konzern gehört und keine schädliche Gesellschafterfremdfinanzierung vorliegt. Gehört der Betrieb zu einem Konzern ist die Zinsschranke gleichwohl nicht anzuwenden, wenn die Eigenkapitalquote des Betriebs, der die Zinsaufwendungen abziehen möchte, die Konzerneigenkapitalquote nicht um mehr als zwei Prozentpunkte unterschreitet. Nicht abzugsfähige Zinsaufwendungen können zeitlich unbegrenzt in folgende Veranlagungszeiträume vorgetragen werden. Für diese Zinsvorträge gelten die obigen Ausführungen zum (anteiligen) Untergang der vorgetragenen Verluste bei einem
schädlichen Beteiligungserwerb bzw. zum fortführungsgebundenen Verlustvortrag entsprechend. Ebenso kann nicht voll zum Zinsabzug genutztes steuerliches EBITDA grundsätzlich in die folgenden fünf Wirtschaftsjahre vorgetragen werden. Für Gewerbesteuerzwecke sind grundsätzlich 25% der abgezogenen Zinsaufwendungen wieder hinzuzurechnen.
Die Gesellschaft muss bei der Ausschüttung von Dividenden grundsätzlich Kapitalertragsteuer in Höhe von 25% zuzüglich Solidaritätszuschlags in Höhe von 5,5% hierauf (insgesamt 26,375%) sowie gegebenenfalls Kirchensteuer einbehalten und an das Finanzamt abführen. Wird von der Gesellschaft Kirchensteuer einbehalten, ermäßigt sich die Kapitalertragsteuer um 25% der auf die Dividende entfallenden Kirchensteuer.
Die Gesellschaft übernimmt jedoch nicht die Verantwortung für die Einbehaltung und Abführung der Kapitalertragsteuer. Seit dem 1. Januar 2012 ist der Kapitalertragsteuerabzug für Dividenden inländischer Aktiengesellschaften, deren Aktien sich in einer inländischen Sammelverwahrung i.S.d § 5 DepotG oder in Sonderverwahrung gem. § 2 DepotG befinden, vom Gesetzgeber auf das die Dividende auszahlende (inländische) Kredit- bzw. Finanzdienstleistungsinstitut, einschließlich der inländischen Zweigstelle oder Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmen i.S.d. § 53 und 53b des Gesetzes über das Kreditwerden, das inländische Wertpapierhandelsunternehmen oder die inländische Wertpapierhandelsbank ("inländische Depotstelle") übertragen worden. Der Kapitalertragsteuerabzug wird von der Wertpapiersammelbank vorgenommen, sofern dieser Anteile zur Sammelverwahrung anvertraut wurden und sie die Kapitalerträge an eine ausländische Stelle auszahlt, oder vom Schuldner der Kapitalerträge, soweit die Wertpapiersammelbank, der die Anteile zur Sammelverwahrung anvertraut wurden, keine Dividendenregulierung vornimmt.
Die inländische Depotstelle erhält zum Zweck des Kapitalertragsteuerabzug von der Gesellschaft den vollen Betrag der Dividende, nimmt für den Aktionär den Steuereinbehalt in Höhe von 25% zuzüglich des auf die Kapitalertragsteuer erhobenen Solidaritätszuschlags in Höhe von 5,5% sowie ggf. zuzüglich Kirchensteuer vor, führt ihn an das zuständige Finanzamt ab und zahlt den verbleibenden Nettobetrag an den Aktionär aus. Wird Kirchensteuer einbehalten, ermäßigt sich die Kapitalertragsteuer um 25% der auf die Dividende entfallenden Kirchensteuer.
Die Kapitalertragsteuer auf Dividendeneinkünfte wird grundsätzlich unabhängig davon einbehalten und abgeführt, ob und in welchem Umfang die Dividende auf Ebene des Aktionärs steuerpflichtig ist oder nicht und ob es sich um einen im Inland oder im Ausland ansässigen Aktionär handelt.
Aufgrund des Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung setzt die volle Anrechnung der von Dividenden einbehaltenen und abgeführten Kapitalertragsteuer (einschließlich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) auf die Steuerschuld des Aktionärs voraus, dass (i) der Aktionär innerhalb eines Zeitraums von 45 Tagen vor und 45 Tagen nach der Fälligkeit der Kapitalerträge nicht weniger als 45 Tage ununterbrochen wirtschaftlicher Eigentümer der Aktien ist, (ii) der Aktionär während dieser Mindesthaltedauer unter Berücksichtigung von gegenläufigen Ansprüchen und Ansprüchen nahe stehender Personen ununterbrochen mindestens 70% des Risikos aus einem sinkenden Wert der Aktien (Mindestwertänderungsrisiko) trägt und (iii) der Aktionär nicht verpflichtet ist, die Kapitalerträge ganz oder überwiegend, unmittelbar oder mittelbar anderen Personen zu vergüten. Sind nicht alle vorgenannten Voraussetzungen erfüllt, sind drei Fünftel der Kapitalertragsteuer nicht auf die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuerschuld anzurechnen; sie werden jedoch auf Antrag bei der Ermittlung der Einkünfte abgezogen. Einkommen- oder körperschaftsteuerpflichtige Personen, bei denen insbesondere aufgrund einer Steuerbefreiung kein Steuerabzug vorgenommen oder denen ein Steuerabzug erstattet wurde und die die vorgenannten Voraussetzungen für eine Anrechenbarkeit der Kapitalertragsteuer nicht erfüllen, haben dies gegenüber ihrem zuständigen Finanzamt anzuzeigen und eine Zahlung in Höhe des unterbliebenen Steuerabzugs auf Kapitalerträge zu leisten. Die Einschränkungen hinsichtlich der Anrechnung der Kapitalertragsteuer gilt nicht, sofern die Kapitalerträge des Aktionärs im Veranlagungszeitraum nicht mehr als EUR 20.000,00 betragen oder der Aktionär bei Zufluss der Kapitalerträge seit mindestens einem Jahr wirtschaftlicher Eigentümer der Aktien ist.
Für in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Personen, die ihre Aktien im Privatvermögen halten, gehören Dividenden zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Dividenden unterliegen grundsätzlich einer besonderen Besteuerung mit einem festen Einkommensteuersatz von 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag hierauf von 5,5% (insgesamt 26,375%) und ggf. zuzüglich Kirchensteuer. Die Einkommensteuer wird bei Dividenden durch die inländische Depotstelle im Wege des Kapitalertragsteuereinbehalts von den steuerpflichtigen Erträgen abgezogen. Dabei hat die Kapitalertragsteuer grundsätzlich abgeltende Wirkung (Abgeltungssteuer). Tatsächliche Werbungskosten, wie z.B. Depotgebühren, Finanzierungszinsen usw., sind nicht mehr abzugsfähig; lediglich ein Sparer-Pauschbetrag in Höhe von EUR 801,00 (EUR 1.602,00 bei zusammen veranlagten Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnerschaften) pro Jahr wird als Freibetrag gewährt.
Kapitaleinkünfte, die dem Kapitalertragsteuerabzug unterlegen haben, kann der Aktionär durch Antrag in der Einkommensteuererklärung trotzdem in das Veranlagungsverfahren überführen, um z.B. einen noch nicht genutzten Sparer-Pauschbetrag zu nutzen. In diesem Fall werden diese in die Veranlagung mit aufgenommenen Einkünfte mit dem Abgeltungssteuersatz von 25% (zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) besteuert. Zusätzlich kann der Steuerpflichtige beantragen, dass die Dividenden nach den allgemeinen Regelungen mit dem progressiven Einkommensteuersatz (zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) besteuert werden, wenn dies zu einer niedrigeren Einkommensteuer führt (sogenannte "Günstigerprüfung"). Auch in diesem Fall sind die Bruttoerträge abzüglich des Sparer-Pauschbetrages für die Besteuerung maßgeblich und ein Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist ausgeschlossen. Im Falle der Besteuerung nach dem individuellen Steuersatz des Aktionärs wird die einbehaltene Kapitalertragsteuer (einschließlich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) auf seine Steuerschuld angerechnet bzw. in Höhe eines etwaigen Überhangs erstattet.
Hält der Aktionär eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mindestens 25 % an der Gesellschaft oder hält der Aktionär eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mindestens 1 % an der Gesellschaft und ist beruflich für diese tätig, hat er die Möglichkeit, eine Veranlagung der Kapitaleinkünfte nach den allgemeinen Ermittlungsvorschriften zu beantragen. In diesem Fall kommt das Teileinkünfteverfahren zur Anwendung, nach dem die Dividendeneinkünfte zu 60 % der Besteuerung mit dem progressiven Einkommensteuertarif (zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) unterliegen. Die mit den Kapitaleinkünften in Zusammenhang stehenden Werbungskosten sind in diesem Fall entsprechend zu 60 % abzugsfähig; der Abzug des Sparer-Pauschbetrages ist in diesem Fall nicht möglich. Ein solcher Antrag gilt, solange er nicht widerrufen wird, auch für die folgenden vier Veranlagungszeiträume.
Legt der Aktionär eine Nichtveranlagungsbescheinigung oder einen Freistellungsauftrag mit noch nicht ausgeschöpftem Freistellungsvolumen vor, können die Dividenden ohne Abzug von Kapitalertragsteuer vereinnahmt werden.
Gelten Beträge aus dem steuerlichen Einlagekonto für die Ausschüttung an einen Aktionär als verwendet, der seine Anteile im Privatvermögen hält, unterliegen diese Zahlungen grundsätzlich nicht der Kapitalertragsteuer.
Für einen kirchensteuerpflichtigen Aktionär, der die Aktien im Privatvermögen hält, ist es seit dem 1. Januar 2015 nicht mehr erforderlich, einen Antrag auf Einbehalt von Kirchensteuer auf abgeltend besteuerte Kapitalerträge zu stellen. Der Einbehalt für und die Weiterleitung an die steuererhebende Religionsgemeinschaft erfolgt automatisch. Alle zum Steuerabzug vom Kapitalertrag verpflichteten Stellen fragen zur Vorbereitung des automatischen Abzugs der Kirchensteuer auf Abgeltungssteuer einmal jährlich beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die Religionszugehörigkeit aller Aktionäre ab. Auf Basis der den Abzugsverpflichteten vom BZSt bereitgestellten Informationen wird die auf die Abgeltungssteuer entfallende Kirchensteuer einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Ist der Aktionär, für den der Abzugsverpflichtete beim BZSt anfragt, kein Mitglied einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft oder hat er durch Eintragung eines Sperrvermerks beim BZSt beantragt, dass der automatisierte Datenabruf zu unterbleiben hat, dann wird das BZSt dem Anfragenden einen neutralen "Nullwert" zurückmelden. In Folge eines Nullwerts ist ein einer Religionsgemeinschaft angehöriger Aktionär verpflichtet, die Kirchensteuer im Rahmen seiner Einkommensteuerklärung nach zu erklären.
In den Fällen der Zugehörigkeit der Aktien zu einem Betriebsvermögen wird auf Dividendeneinkünfte grundsätzlich ebenfalls Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer einbehalten. In diesen Fällen hat die einbehaltene Steuer jedoch keine abgeltende Wirkung. Vielmehr wird in diesen Fällen die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag (und ggf. Kirchensteuer) auf die jeweilige Steuerschuld des Aktionärs angerechnet bzw. bei einem Überhang erstattet.
Die Besteuerung der Dividenden aus Aktien, die in einem Betriebsvermögen gehalten werden, hängt im Übrigen davon ab, ob der Aktionär eine Körperschaft, ein Einzelunternehmer oder eine Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft) ist.
Dividendeneinkünfte von Körperschaften unterliegen vollständig der Körperschaftsteuer, sofern die Beteiligung an der Gesellschaft zu Beginn des Kalenderjahres weniger als 10 % beträgt. Beträgt die Beteiligung an der Gesellschaft zu Beginn des Kalenderjahres mindestens 10 %, sind die Dividenden zu 95 % von der Körperschaftsteuer befreit; 5 % der Dividenden gelten pauschal als steuerlich nicht abzugsfähige Betriebsausgaben und unterliegen daher der Körperschaftsteuer (zuzüglich Solidaritätszuschlag). Wird innerhalb eines Kalenderjahres eine Beteiligung von mindestens 10 % an der Gesellschaft in einem einzelnen Erwerbsvorgang erworben, gilt der Erwerb als zu Beginn des Kalenderjahres erfolgt. Ist die Körperschaft über eine Mitunternehmerschaft an der Gesellschaft beteiligt, sind die Aktien für die Bestimmung der relevanten 10 %-Quote der Körperschaft nur anteilig zuzurechnen. Tatsächlich anfallende Aufwendungen, die mit den Dividenden in unmittelbarem Zusammenhang stehen, sind - vorbehaltlich sonstiger Abzugsbeschränkungen - grundsätzlich voll abzugsfähig. Einbehaltene und abgeführte Kapitalertragssteuer (einschließlich Solidaritätszuschlag) wird auf die Körperschaftssteuerschuld angerechnet bzw. in Höhe eines etwaigen Überhangs erstattet.
Ist die Körperschaft zu Beginn des maßgeblichen Erhebungszeitraums zu mindestens 15 % am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt, unterliegen die Dividenden entsprechend der körperschaftsteuerlichen Regelung nur zu 5 % der Gewerbesteuer. Bei einer Beteiligung von weniger als 15 % zu Beginn des Erhebungszeitraums sind Dividendeneinkünfte voll gewerbesteuerpflichtig.
Werden die Aktien im Betriebsvermögen eines Einzelunternehmers (natürliche Person) gehalten, geht die Dividende für Zwecke der Einkommensbesteuerung nur in Höhe von 60 % in die Ermittlung der steuerpflichtigen Einkünfte ein; entsprechend sind Betriebsausgaben, die mit den Dividenden in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, lediglich in Höhe von 60 % steuerlich abzugsfähig (Teileinkünfteverfahren). Einbehaltene und abgeführte Kapitalertragssteuer (einschließlich Solidaritätszuschlag) wird auf die Einkommensteuerschuld angerechnet bzw. in Höhe eines etwaigen Überhangs erstattet. Außerdem unterliegen die Dividenden bei Zurechnung der Aktien zum Vermögen einer in Deutschland unterhaltenen Betriebsstätte in voller Höhe der Gewerbesteuer, es sei denn, der Aktionär war zu Beginn des maßgeblichen Erhebungszeitraums zu mindestens 15 % am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt. In letzterem Fall unterliegen die Dividenden beim Aktionär nicht der Gewerbesteuer. Wird Gewerbesteuer erhoben ist diese grundsätzlich im Wege eines pauschalierten Anrechnungsverfahrens auf die persönliche Einkommensteuer des Aktionärs anrechenbar.
Ist der Aktionär eine Personengesellschaft, so werden die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer und der Solidaritätszuschlag nur auf Ebene der jeweiligen Gesellschafter erhoben. Die Besteuerung des jeweiligen Gesellschafters erfolgt dabei nach den oben unter "Körperschaften" bzw. "Einzelunternehmer" dargestellten Grundsätzen, abhängig davon, ob es sich bei dem Gesellschafter der Personengesellschaft um eine Kapitalgesellschaft oder um eine natürliche Person handelt. Auf der Ebene einer gewerbesteuerpflichtigen Personengesellschaft unterliegen Dividendenzahlungen grundsätzlich vollständig der Gewerbesteuer, unabhängig davon, ob an ihr natürliche Personen oder Kapitalgesellschaften beteiligt sind. Soweit natürliche Personen beteiligt sind, wird jedoch die auf der Ebene der Personengesellschaft anfallende Gewerbesteuer grundsätzlich im Wege eines pauschalierten Anrechnungsverfahrens auf ihre persönliche Einkommensteuer angerechnet. Wenn die Personengesellschaft zu Beginn des Erhebungszeitraums zu mindestens 15 % am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt ist, unterliegen die Dividendenzahlungen nur zu 5 % der Gewerbesteuer, soweit Kapitalgesellschaften beteiligt sind. Soweit natürliche Personen an der Personengesellschaft beteiligt sind, unterliegen die Dividendenzahlungen in diesem Fall keiner Gewerbesteuer.
Es bestehen Sonderregelungen für Dividendenzahlungen aus dem steuerlichen Einlagekonto der Gesellschaft.
Für Kirchensteuerpflichtige gelten die oben ("Besteuerung von Dividenden im Inland ansässiger Aktionäre, die ihre Aktien im Privatvermögen halten") dargestellten Grundsätze entsprechend, wobei zu berücksichtigen ist, dass bei betrieblich gehaltenen Beteiligungen der Kapitalertragssteuerabzug regelmäßig keine abgeltende Wirkung entfaltet und die Kirchensteuer entsprechend nach dem allgemeinen Steuertarif ermittelt wird.
Werden die Aktien des im Ausland ansässigen Aktionärs im Vermögen einer Betriebsstätte oder festen Einrichtung in Deutschland oder in einem Betriebsvermögen gehalten, für das ein ständiger Vertreter in Deutschland bestellt ist, gelten hinsichtlich der Besteuerung dieselben Bestimmungen wie für in Deutschland ansässige Aktionäre, deren Aktien im Betriebsvermögen gehalten werden. Die einbehaltene und abgeführte Kapitalertragsteuer (einschließlich Solidaritätszuschlag) wird bei ihnen auf die inländische Einkommen- bzw. Körperschaftsteuerschuld angerechnet bzw. in Höhe eines etwaigen Überhangs erstattet.
Bei im Ausland ansässigen Aktionären (natürlichen Personen oder Körperschaften), die ihre Aktien weder im Vermögen einer Betriebsstätte oder festen Einrichtung in Deutschland noch in einem Betriebsvermögen halten, für das ein ständiger Vertreter in Deutschland bestellt ist, gilt die deutsche Steuerschuld grundsätzlich mit Einbehaltung der (ggf. nach einem DBA bzw. der Mutter-Tochter-Richtlinie ermäßigten) Kapitalertragsteuer als abgegolten.
Auf Antrag werden ausländischen Körperschaften zwei Fünftel der einbehaltenen und abgeführten Kapitalertragsteuer auf Dividenden erstattet. Für Dividenden, die an eine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässige Gesellschaft im Sinne der Anlage 2 zum EStG in Verbindung mit § 43b EStG und der sogenannten Mutter-Tochter-Richtlinie (EU-Richtlinie 90/435/EWG vom 23. Juli 1990 in der derzeit gültigen Fassung) ausgeschüttet werden oder an eine Kapitalgesellschaft, die in einem Staat, mit dem die Bundesrepublik Deutschlang ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat, ansässig ist, kann bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen (z.B. bestimmte Beteiligungshöhe, Haltedauer und Teilnahme mit eingerichtetem Geschäftsbetrieb am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr) auf Antrag bei einer Gewinnausschüttung von der Einbehaltung der Kapitalertragsteuer ganz oder teilweise abgesehen oder die einbehaltene Kapitalertragsteuer erstattet werden.
Im Übrigen gilt für Ausschüttungen an im Ausland ansässige Aktionäre: Hat die Bundesrepublik Deutschland mit dem Ansässigkeitsstaat des Aktionärs ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen und hält der Aktionär seine Aktien weder im Vermögen einer Betriebsstätte oder festen Einrichtung in Deutschland noch in einem Betriebsvermögen, für das ein ständiger Vertreter in Deutschland bestellt ist, der nach den Vorschriften des anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommens als Betriebsstätte gilt, kann sich der Kapitalertragsteuersatz nach Maßgabe des anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommens reduzieren. Die Ermäßigung der Kapitalertragsteuer wird grundsätzlich in der Weise gewährt, dass die Differenz zwischen dem einbehaltenen Gesamtbetrag einschließlich des Solidaritätszuschlags und der unter Anwendung des einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommens tatsächlich geschuldeten Kapitalertragsteuer auf Antrag durch die deutsche Finanzverwaltung erstattet wird. Formulare für das Erstattungsverfahren sind beim Bundeszentralamt für Steuern, An der Küppe 1, 53225 Bonn, sowie den deutschen Botschaften und Konsulaten erhältlich.
Gewinne aus der Veräußerung von im Privatvermögen einer in Deutschland ansässigen natürlichen Person gehaltenen Aktien unterliegen grundsätzlich ebenfalls und unabhängig von einer etwaigen Haltfrist als Kapitaleinkünfte dem Abgeltungssteuersatz in Höhe von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Etwaige Veräußerungskosten mindern den steuerpflichtigen Gewinn. Im Fall der Kirchensteuerpflicht ermäßigt sich die Steuer um 25 % der auf die Kapitalerträge entfallenden Kirchensteuer.
Werden die Aktien durch ein inländisches Kreditinstitut, ein inländisches Finanzdienstleistungsinstitut einschließlich der inländischen Zweigstelle oder Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens i.S.d. § 53 und § 53b des Gesetzes über das Kreditwesen, ein inländisches Wertpapierhandelsunternehmen oder eine inländische Wertpapierhandelsbank verwahrt oder verwaltet oder durch diese die Veräußerung durchgeführt und wird der Veräußerungsgewinn durch diese ausgezahlt oder gutgeschrieben, so muss dieses Institut die Kapitalertragsteuer auf Veräußerungsgewinne mit dem Abgeltungssteuersatz von 25% (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer) einbehalten. Durch diesen Steuereinbehalt ist die Einkommensteuer auf die Einkünfte aus Kapitalvermögen grundsätzlich abgegolten.
Falls die Kapitalertragsteuer auf den Veräußerungsgewinn nicht durch die inländische Depotstelle einbehalten wurde, beispielsweise weil die Aktien im Depot einer ausländischen Bank verwahrt werden, so ist der Aktionär verpflichtet, den Veräußerungsgewinn in seiner Einkommensteuererklärung anzugeben. Die Einkommensteuer auf den Veräußerungsgewinn wird dann im Rahmen der Veranlagung festgesetzt.
Der Gewinn aus der Veräußerung von Aktien, die seit Erwerb bei dem entsprechenden Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsunternehmen verwahrt oder verwaltet wurden, ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös nach Abzug der Aufwendungen, die in Zusammenhang mit der Veräußerung stehen, und den Anschaffungskosten. Unter bestimmten Voraussetzungen können vorherige Zahlungen aus dem steuerlichen Einlagekonto zu reduzierten Anschaffungskosten der Aktien im Privatvermögen führen und somit den steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn erhöhen. Können die Anschaffungskosten durch die die Kapitalerträge auszahlende Stelle nicht nachgewiesen werden, gelten 30 % der Einnahmen aus der Veräußerung als Veräußerungsgewinn.
Der Sparer-Pauschbetrag wird im Rahmen des Einbehalts der Kapitalertragsteuer berücksichtigt, wenn der Aktionär der inländischen Depotstelle einen Freistellungsauftrag erteilt hat.
Auf Antrag können Gewinne aus der Veräußerung von Aktien, die dem Kapitalertragsteuerabzug unterlegen haben, in das Veranlagungsverfahren aufgenommen werden, wenn dadurch z.B. Verluste ausgeglichen werden können. Die Einkommensteuer wird dann mit dem Abgeltungssteuersatz zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer veranlagt und einbehaltene Kapitalertragsteuer angerechnet. Außerdem besteht die Möglichkeit der Besteuerung nach dem persönlichen Steuertarif, wenn diese zu einer niedrigeren Steuerlast auf die Kapitalerträge führt (sog. Günstigerprüfung). Auch in diesen Fällen ist ein Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ausgeschlossen. Eine zunächst einbehaltene Kapitalertragsteuer wird im Rahmen der Veranlagung auf die tarifliche Einkommensteuer angerechnet bzw. bei einem Überhang erstattet.
Führt die Veräußerung von im Privatvermögen gehaltenen Aktien zu einem Verlust, so kann dieser ausschließlich mit Gewinnen aus Aktienveräußerungen verrechnet werden. Nicht aufgebrauchte Verluste werden in künftige Veranlagungszeiträume vorgetragen und mindern in diesen Zeiträumen Gewinne aus Aktienveräußerungen. Eine Verrechnung der Verluste mit anderen Einkünften aus Kapitalvermögen oder Einkünften aus anderen Einkunftsarten ist nicht zulässig.
Abweichend hiervon unterliegen Gewinne aus der Veräußerung von Aktien zu 60% der Besteuerung mit dem individuellen, progressiven Einkommensteuersatz zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer (Teileinkünfteverfahren), wenn die natürliche Person oder im Fall eines unentgeltlichen Erwerbs ihr(e) Rechtsvorgänger zu irgendeinem Zeitpunkt während der der Veräußerung vorausgehenden fünf Jahre zu mindestens 1% unmittelbar oder mittelbar am Kapital der Gesellschaft beteiligt war(en). Verluste aus der Veräußerung der Aktien sowie wirtschaftlich mit der Veräußerung zusammenhängende Aufwendungen können dementsprechend ebenfalls nur zu 60% abgezogen werden. Darüber hinaus sind für den Verlustabzug ggf. weitere Voraussetzungen zu beachten. In diesem Fall unterliegt auch der Gewinn aus der Veräußerung eines Bezugsrechts dem Teileinkünfteverfahren. Der Kapitalertragsteuerabzug durch die inländische Depotstelle wird auch im Fall einer derartigen Beteiligung vorgenommen, er hat aber keine abgeltende Wirkung. Der Aktionär ist daher verpflichtet, den Veräußerungsgewinn in seiner Einkommensteuererklärung anzugeben. Die einbehaltene und abgeführte Kapitalertragsteuer (einschließlich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) wird bei der Veranlagung des Aktionärs auf die Steuerschuld angerechnet oder in Höhe eines etwaigen Überhangs erstattet.
In den Fällen der Zugehörigkeit der Aktien zu einem Betriebsvermögen wird grundsätzlich ebenfalls Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer einbehalten. In diesen Fällen hat die einbehaltene Steuer jedoch keine abgeltende Wirkung. Die einbehaltene und abgeführte Kapitalertragsteuer (einschließlich Solidaritätszuschlag) wird auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer angerechnet bzw. in Höhe eines etwaigen Überhangs erstattet. Für Kirchensteuer gilt das oben zu "Besteuerung von Dividenden im Inland ansässiger Aktionäre, die ihre Aktien im Betriebsvermögen halten" Gesagte entsprechend.
Die Besteuerung der Gewinne aus der Veräußerung von im Betriebsvermögen gehaltenen Aktien hängt davon ab, ob der Aktionär eine Körperschaft, ein Einzelunternehmer oder eine Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft) ist.
Gewinne, die von in Deutschland ansässigen Körperschaften bei der Veräußerung von Aktien erzielt werden, sind grundsätzlich unabhängig von der Beteiligungshöhe und der Haltedauer der veräußerten Aktien zu 95 % von der Körperschaftsteuer, dem Solidaritätszuschlag und der Gewerbesteuer befreit. 5 % des Veräußerungsgewinns gelten pauschal als steuerlich nicht abzugsfähige Betriebsausgaben und unterliegen deshalb der Besteuerung (Körperschaftsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer). Die Abzugsfähigkeit tatsächlich anfallender Betriebsausgaben, die mit den veräußerten Aktien in unmittelbaren Zusammenhang stehen, ist grundsätzlich nicht eingeschränkt. Durch die Veräußerung von Aktien erzielte Verluste sind für Zwecke der Körperschaftsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Gewerbesteuer nicht abzugsfähig.
Werden die Aktien von einem in Deutschland ansässigen Einzelunternehmer im Betriebsvermögen gehalten, sind die erzielten Veräußerungsgewinne unabhängig von der Beteiligungshöhe und der Haltedauer der Aktien in Höhe von 60 % einkommensteuerpflichtig (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer); es gilt dabei der persönliche progressive Einkommensteuersatz. Entsprechend können mit solchen Gewinnen in Zusammenhang stehende Betriebsausgaben sowie Veräußerungsverluste steuerlich nur in Höhe von 60 % berücksichtigt werden (Teileinkünfteverfahren). Daneben unterliegen die Veräußerungsgewinne in Höhe von 60 % der Gewerbesteuer, wenn die Aktien im Vermögen einer Betriebsstätte eines Gewerbebetriebs in Deutschland gehalten werden; Veräußerungsverluste mindern die gewerbesteuerliche Bemessungsgrundlage zu 60%. Die Gewerbesteuer ist grundsätzlich im Wege eines pauschalierten Anrechnungsverfahrens auf die persönliche Einkommensteuer des Aktionärs anrechenbar.
Ist der Aktionär eine Personengesellschaft, wird Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer nur auf Ebene des jeweiligen Gesellschafters erhoben. Die Besteuerung hängt dabei davon ab, ob der Gesellschafter eine Körperschaft oder eine natürliche Person ist. Ist der Gesellschafter der Personengesellschaft eine Körperschaft und somit körperschaftsteuerpflichtig, sind Veräußerungsgewinne auf Ebene des Gesellschafters grundsätzlich zu 95 % steuerfrei. 5 % der Veräußerungsgewinne gelten pauschal als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben und unterliegen somit der Körperschaftsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag (siehe oben unter "Körperschaften"). Ist der Gesellschafter eine natürliche Person und somit einkommensteuerpflichtig, werden die Veräußerungsgewinne lediglich in Höhe von 60 % als steuerpflichtige Einkünfte berücksichtigt; die mit den Veräußerungsgewinnen in Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben sowie Veräußerungsverluste sind nur in Höhe von 60 % abzugsfähig (siehe oben unter "Einzelunternehmer"). Zusätzlich unterliegen 5 % der den körperschaftsteuerpflichtigen Gesellschaftern zuzurechnenden Veräußerungsgewinne und 60 % der den natürlichen Personen zuzurechnenden Veräußerungsgewinne der Gewerbesteuer, wenn die Aktien im Vermögen einer inländischen Betriebsstätte eines Gewerbebetriebs der Personengesellschaft gehalten werden. Soweit natürliche Personen an der Personengesellschaft beteiligt sind, wird die auf Ebene der Personengesellschaft anfallende Gewerbesteuer grundsätzlich im Wege eines pauschalierten Anrechnungsverfahrens auf ihre persönliche Einkommensteuer angerechnet. Betriebsausgaben, die mit den Veräußerungsgewinnen in unmittelbarem Zusammenhang stehen, sowie Veräußerungsverluste sind für Zwecke der Gewerbesteuer nicht abzugsfähig, wenn sie auf den Anteil einer Körperschaft entfallen. Sie werden zu 60 % berücksichtigt, soweit sie auf den Anteil einer natürlichen Person entfallen.
Werden die Aktien durch eine im Ausland ansässige, in Deutschland beschränkt steuerpflichtige natürliche Person veräußert, die (i) ihre Aktien im Betriebsvermögen einer inländischen Betriebsstätte oder festen Einrichtung oder in einem Betriebsvermögen, für das ein ständiger Vertreter in Deutschland bestellt ist, hält, oder die (ii) selbst oder - im Falle eines unentgeltlichen Erwerbs - ihr Rechtsvorgänger zu irgendeinem Zeitpunkt innerhalb der letzten fünf dem Veräußerungszeitpunkt vorangegangenen Jahre unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1 % am Kapital der Gesellschaft beteiligt war (qualifizierte Beteiligung), unterliegen die erzielten Veräußerungsgewinne in Deutschland in Höhe von 60 % der Einkommensteuer mit dem individuellen Steuersatz des Anteilseigners zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Einkommensteuerschuld und bei Zurechnung der Aktien zu einer inländischen Betriebsstätte eines Gewerbebetriebs auch zu 60% der Gewerbesteuer. Die meisten Doppelbesteuerungsabkommen sehen jedoch für den Fall (ii) eine uneingeschränkte Befreiung von der deutschen Besteuerung vor.
Veräußerungsgewinne aus Beteiligungen, die die o.g. Voraussetzungen erfüllen und die eine im Ausland ansässige und in Deutschland beschränkt steuerpflichtige Körperschaft erzielt, unterliegen grundsätzlich in Höhe von 5 % der Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag sowie gegebenenfalls der Gewerbesteuer. Veräußerungsverluste und andere Gewinnminderungen, die im Zusammenhang mit den veräußerten Aktien stehen, dürfen steuerlich grundsätzlich nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden.
Für Aktien, die nicht im Betriebsvermögen einer inländischen Betriebsstätte oder einer festen Einrichtung oder im Betriebsvermögen, für das ein ständiger Vertreter bestellt ist, gehalten werden, schließen die meisten Doppelbesteuerungsabkommen die Besteuerung des Veräußerungsgewinns durch Deutschland aus.
Soweit Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute Aktien halten oder veräußern, die nach § 1a KWG in Verbindung mit Art. 102 bis 106 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 646/2012 oder unmittelbar nach den Art. 102 bis 106 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 dem Handelsbuch zuzurechnen sind, gelten weder für Dividenden noch für Veräußerungsgewinne die 40%ige Befreiung von der Einkommensteuer (so genanntes Teileinkünfteverfahren) bzw. die 95%ige Befreiung von der Körperschaftsteuer und ggf. der Gewerbesteuer sowie die entsprechende Befreiung vom Solidaritätszuschlag. D.h., Dividendeneinkünfte und Veräußerungsgewinne unterliegen in vollem Umfang der Besteuerung. Gleiches gilt für Aktien, die von Finanzunternehmen im Sinne des Gesetzes über das Kreditwesen mit dem Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolges erworben werden.
Diese Grundsätze gelten auch für Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Finanzunternehmen, die ihren Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft oder einem anderen Mitgliedstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum haben. Weiterhin gelten diese Grundsätze für Aktien, die von Lebensversicherungs- und Krankenversicherungsunternehmen oder Pensionsfonds gehalten werden, soweit die Aktien den Kapitalanlagen zuzurechnen sind.
Dividenden sind in den vorgenannten Fällen allerdings von der Gewerbesteuer befreit, wenn der Aktionär zu Beginn des maßgeblichen Erhebungszeitraums zu mindestens 15% am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt war. Diese Befreiung gilt allerdings nicht für Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen bezüglich der Anteile, die den Kapitalanlagen zuzurechnen sind; auch für Pensionsfonds gilt die Befreiung nicht. Für körperschaftsteuerpflichtige Aktionäre, die ihren Sitz außerhalb Deutschlands in einem anderen EU-Mitgliedstaat haben, können bestimmte Ausnahmen gelten, wenn die EU Mutter-Tochter-Richtlinie (EU-Richtlinie 90/435/EWG vom 23. Juli 1990 in der derzeit gültigen Fassung) auf diese Aktionäre anwendbar ist.
Der Übergang von Aktien auf eine andere Person durch Schenkung oder von Todes wegen unterliegt derzeit der deutschen Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer grundsätzlich nur, wenn
Besondere Regelungen gelten für bestimmte deutsche Staatsangehörige, die weder ihren Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, und für ehemalige deutsche Staatsangehörige.
Bemessungsgrundlage der Steuer ist der gemeine Wert der Aktien. Dies ist in der Regel der Börsenkurs. Entsprechend dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Erblasser bzw. Schenker und dem Erwerber kommen unterschiedliche Freibeträge und Steuersätze zur Anwendung.
Die wenigen gegenwärtig in Kraft befindlichen deutschen Erbschaftsteuer-Doppelbesteuerungsabkommen sehen in der Regel vor, dass Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer nur in Fall (a) und mit Einschränkungen in Fall (b) erhoben werden kann.
Beim Kauf, Verkauf oder sonstiger Veräußerung von Aktien fällt derzeit keine deutsche Kapitalverkehrsteuer, Umsatzsteuer, Stempelsteuer oder ähnliche Steuer an. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es allerdings möglich, dass Unternehmer zu einer Umsatzsteuerpflicht der ansonsten steuerfreien Umsätze optieren. Eine Vermögensteuer wird in Deutschland gegenwärtig nicht erhoben.
Die Veräußerung oder die Übertragung von Aktien unterliegt in Deutschland aktuell auch keiner Börsenumsatzsteuer. Allerdings haben sich mittlerweile zehn Mitgliedsstaaten (darunter auch die Bundesrepublik Deutschland) am 11. Oktober 2016 darauf verständigt, im Wege des Verfahrens der "Verstärkten Zusammenarbeit" ein gemeinsames Finanztransaktionssteuersystem einzuführen. Ursprünglich hat die Europäische Kommission am 14. Februar 2013 einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer veröffentlicht. Nach diesem Vorschlag dürfen teilnehmende Mitgliedstaaten ab dem 1. Januar 2014 eine EU-Finanztransaktionssteuer auf alle Finanztransaktionen verlangen, bei denen (i) zumindest eine Partei der Transaktion in einem teilnehmenden Mitgliedstaat ansässig ist und (ii) ein im Gebiet eines teilnehmenden Mitgliedstaates ansässiges Finanzinstitut Partei der Transaktion ist und entweder auf eigene Rechnung oder die Rechnung einer anderen Person oder im Namen einer Partei der Transaktion handelt. Der Richtlinienvorschlag ist sehr weit gefasst und kann auch bei Transaktionen von Finanzinstituten in nicht teilnehmenden Staaten anfallen, wenn keine der Parteien in einem teilnehmenden Mitgliedstaat als ansässig gilt, das betreffende Finanzinstrument aber durch eine in einem teilnehmenden Mitgliedstaat ansässige Stelle ausgegeben wurde. In einem solchen Fall seien beide Parteien als in diesem teilnehmenden Mitgliedstaat ansässig anzusehen. Die Erträge aus Wertpapieren können durch die Anwendung dieser Steuer beeinträchtigt werden, wenn die genannten Punkte zutreffen. Der Steuersatz soll zumindest 0,01% des Nennwerts bei Finanztransaktionen in Bezug auf Derivatekontrakte und zumindest 0,1% der Gegenleistung oder des Marktpreises bei allen anderen steuerpflichtigen Finanztransaktionen betragen und soll von den Finanzinstituten abgezogen werden. Die genaue Ausgestaltung der Finanztransaktionssteuer befindet sich derzeit noch in der Diskussion zwischen den Mitgliedstaaten, so dass der Anwendungsbereich der einzuführenden Steuer derzeit noch nicht feststeht. Es ist nicht auszuschließen, dass sich weitere Mitgliedstaaten für die Einführung der Finanztransaktionssteuer entscheiden werden.
| Zwischenbilanz | F | 2 |
|---|---|---|
| Gewinn- und Verlustrechnung | F | 5 |
| Anhang Lagebericht |
F | 7 F 27 |
| Bilanz | F | 37 |
|---|---|---|
| Gewinn- und Verlustrechnung | F | 40 |
| Anhang | F | 42 |
| Lagebericht | F | 63 |
| Bestätigungsvermerk | F | 73 |
| Bilanz | F | 74 |
|---|---|---|
| Gewinn- und Verlustrechnung | F | 77 |
| Anhang | F | 79 |
| Lagebericht | F | 99 |
| Segmentberichterstattung | F 112 | |
| Bestätigungsvermerk | F 114 |
Aktiva
| Geschäftsjahr | Vorjahr | |||
|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | TEUR | ||
| 1. | Barreserve | |||
| a) Kassenbestand | 1.378,12 | 1,5 | ||
| b) Guthaben bei Zentralnotenbanken | 496.866.638,61 | 341.956,2 | ||
| - darunter: bei der Deutschen Bundesbank: | 496.868.016,73 | 341.957,7 | ||
| TEUR 496.866,6 (im Vorjahr: TEUR 341.956,2) | ||||
| 2. | Forderungen an Kreditinstitute | |||
| a) täglich fällig | 14.679.756,64 | 44.977,1 | ||
| b) andere Forderungen | 6.108.349,90 | 996,8 | ||
| 20.788.106,54 | 45.973,8 | |||
| 3. | Forderungen an Kunden | 101.215.764,00 | 60.839,5 | |
| - darunter: | ||||
| durch Grundpfandrechte gesichert | ||||
| TEUR 37,2 (im Vorjahr: TEUR 36,0) | ||||
| Kommunalkredite TEUR 18.640,8 | ||||
| (im Vorjahr: TEUR 0,0) | ||||
| 4. | Schuldverschreibungen und andere | |||
| festverzinsliche Wertpapiere | ||||
| a) Anleihen und Schuldverschreibungen | ||||
| aa) von öffentlichen Emittenten | 22.323.259,75 | 166.820,8 | ||
| - darunter: | ||||
| beleihbar bei der Deutschen Bundesbank: | ||||
| TEUR 22.323,3 (im Vorjahr: TEUR 164.977,8) | ||||
| ab) von anderen Emittenten | 5.011.666,67 | 1.007,1 | ||
| 27.334.926,42 | 167.827,9 | |||
| 5. | Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere |
45.496.483,79 | 5.969,1 | |
| 5a. | Handelsbestand | 0,00 | 4.660,9 | |
| 6. | Beteiligungen | 668.184,36 | 668,2 | |
| 7. | Anteile an verbundenen Unternehmen | 2.424.951,05 | 2.775,0 | |
| - darunter: an Finanzdienstleistungsinstituten TEUR 1.710 (im Vorjahr: TEUR 1.710) |
| 8. | Immaterielle Anlagewerte | |||
|---|---|---|---|---|
| a) selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte |
0,00 | 1,6 | ||
| b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten |
158.711,18 | 266,0 | ||
| 158.711,18 | 267,6 | |||
| 9. | Sachanlagen | 141.971,89 | 238,5 | |
| 10. | Sonstige Vermögensgegenstände | 2.630.837,94 | 1.071,6 | |
| 11. | Rechnungsabgrenzungsposten | 183.781,32 | 203,4 | |
| 12. | Aktive latente Steuern | 1.904.795,37 | 1.668,7 | |
| Summe Aktiva | 699.816.530,59 | 634.121,8 |
| Geschäftsjahr | Vorjahr | |||
|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | TEUR | ||
| 1. | Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | |||
| a) täglich fällig | 4.363.125,50 | 971,5 | ||
| 2. | Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | |||
| a) andere Verbindlichkeiten | ||||
| aa) täglich fällig | 289.992.303,41 | 261.205,4 | ||
| ab) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist | 376.669.618,23 | 340.243,6 | ||
| 666.661.921,64 | 601.449,0 | |||
| 2a. | Handelsbestand | 291.281,85 | 907,0 | |
| 3. | Sonstige Verbindlichkeiten | 752.174,42 | 906,4 | |
| 4. | Rechnungsabgrenzungsposten | 477.683,62 | 742,2 | |
| 5. | Rückstellungen | |||
| a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen |
73.202,00 | 53,2 | ||
| b) Steuerrückstellungen | 173.348,49 | 269,0 | ||
| c) andere Rückstellungen | 3.489.108,03 | 7.108,7 | ||
| 3.735.658,52 | 7.430,9 | |||
| 6. | Instrumente des zusätzlichen aufsichtsrechtlichen Kernkapitals |
5.000.000,00 | 5.000,0 | |
| 7. | Zur Durchführung der beschlossenen Kapitalerhöhung geleistete Einlage |
4.737.964,08 | 0,0 | |
| 8. | Eigenkapital | |||
| a) gezeichnetes Kapital | 2.922.552,00 | 2.922,6 | ||
| b) Kapitalrücklage | 30.607.373,80 | 30.607,4 | ||
| c) Rücklagen | ||||
| ca) gesetzliche Rücklage | 1.700,00 | 1,7 | ||
| cb) andere Gewinnrücklagen | 16.700,00 | 16,7 | ||
| 18.400,00 | 18,4 | |||
| d) Verlustvortrag | -19.970.280,34 | -18.484,3 | ||
| e) Jahresüberschuss | 218.675,50 | 1.650,9 | ||
| Summe Passiva | 699.816.530,59 | 634.121,8 | ||
| 1. | Eventualverbindlichkeiten | |||
| a) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen |
658.672,57 | 1.687,2 | ||
| 2. | Andere Verpflichtungen | |||
| a) Unwiderrufliche Kreditzusagen | 1.500.000,00 | 0,0 |
| Geschäftsjahr | Vorjahr | |||
|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | TEUR | ||
| 1. | Zinserträge aus | |||
| a) Kredit- und Geldmarktgeschäften | 3.163.002,64 | |||
| Negative Zinsen aus Bankguthaben | -683.248,51 | 2.164,1 | ||
| 2.479.754,13 | -350,0 1.814,1 |
|||
| b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen |
555.535,23 | 731,1 | ||
| 3.035.289,36 | 2.545,2 | |||
| 2. | Zinsaufwendungen | -1.202.964,89 | -1.651,9 | |
| Positive Zinsen auf Kundeneinlagen | 214.266,47 | 0,0 | ||
| -988.698,42 | -1.651,9 | |||
| 2.046.590,94 | 893,3 | |||
| 3. | Laufende Erträge aus a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren |
649.413,49 | 129,2 | |
| 4. | Provisionserträge | 14.072.786,78 | 17.741,4 | |
| 5. | Provisionsaufwendungen | -8.253.840,94 | -12.021,2 | |
| 5.818.945,84 | 5.720,2 | |||
| 6. | Nettoertrag des Handelsbestands | 35.701,12 | 3.936,3 | |
| 7. | Sonstige betriebliche Erträge | 143.922,43 | 926,6 | |
| 8. | Allgemeine Verwaltungsaufwendungen a) Personalaufwand |
|||
| aa) Löhne und Gehälter | -3.165.934,49 | -3.630,7 | ||
| ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen | ||||
| für Altersversorgung und für Unterstützung | -454.030,22 | -390,1 | ||
| - darunter: für Altersversorgung | ||||
| 125,4 TEUR (Vorjahr: 2,2 TEUR) | -3.619.964,71 | -4.020,8 | ||
| b) andere Verwaltungsaufwendungen | -3.055.550,25 | -4.338,6 | ||
| -6.675.514,96 | -8.359,4 | |||
| 9. | Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen |
-91.775,91 | -161,5 | |
| 10. | Sonstige betriebliche Aufwendungen | -473.498,13 | -172,1 | |
| darunter: Aufwendungen aus der Währungsumrechnung TEUR 200,7 (Vorjahr: Erträge TEUR 882,0) |
||||
| 11. | Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft |
-593.487,32 | -984,6 |
| 12. | Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen |
|||
|---|---|---|---|---|
| Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapiere |
-184.894,13 | -80,5 | ||
| 13. | Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit | 675.403,37 | 1.847,5 | |
| 14. | Außerordentliche Erträge | 0,00 | 782,9 | |
| 15. | Außerordentliche Aufwendungen | 0,00 | -145,7 | |
| 0,00 | 637,3 | |||
| 16. | Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -456.649,87 | -832,9 | |
| 17. | Sonstige Steuern | -78,00 | -1,0 | |
| -456.727,87 | -833,9 | |||
| 18. | Jahresüberschuss | 218.675,50 | 1.650,9 |
für die Zeit vom 1. Januar 2017 bis zum 30. Juni 2017
Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des Aktiengesetzes (AktG) sowie nach der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (RechKredV) aufgestellt.
Angaben, die mehrere Posten betreffen, sind zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit abweichend von § 284 Absatz 1 Satz 1 HGB weiterhin postenübergreifend dargestellt.
Da sämtliche Tochterunternehmen gemäß § 296 Absatz 2 HGB selbst in Summe von untergeordneter Bedeutung für ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns sind, wird von der Befreiungsvorschrift zur Erstellung eines Konzernabschlusses gemäß § 290 Absatz 5 HGB Gebrauch gemacht.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden blieben gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Zur besseren Übersicht wurde von der Angabe nicht belegter Posten in der Bilanz und der Gewinn-und-Verlust-Rechnung gemäß § 265 Absatz 8 HGB abgesehen.
Der Kassenbestand und das Guthaben bei Zentralnotenbanken sind zu Nennwerten bilanziert.
Forderungen an Kreditinstitute und Kunden werden grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Soweit erforderlich, wird möglichen Adressenausfallrisiken durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Die Höhe der Risikovorsorge für einzeln betrachtete Adressenausfallrisiken bemisst sich dabei nach dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Buchwert der Forderungen und dem wahrscheinlich einbringlichen Wert. Uneinbringliche Forderungen werden ausgebucht. Dem latenten Kreditrisiko wird durch die Bildung von Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Deren Ermittlung erfolgt in Anlehnung an das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 10. Januar 1994.
Die Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere sind, sofern sie dem Anlagevermögen zugeordnet sind, nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bilanziert. Bei Zuordnung zur Liquiditätsreserve erfolgt die Bilanzierung nach dem strengen Niederstwertprinzip. Dem Anlagevermögen ist ein Betrag von TEUR 5.012 zugeordnet.
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere sind sämtlich dem Anlagevermögen zugeordnet und werden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bilanziert.
Die institutsinternen festgelegten Kriterien für die Einbeziehung von Finanzinstrumenten in den Handelsbestand haben sich im Geschäftsjahr nicht geändert. Nach § 340e Absatz 3 Satz 1 HGB werden Finanzinstrumente des Handelsbestands zum beizulegenden Zeitwert abzüglich eines Risikoabschlags bewertet. Der beizulegende Zeitwert entspricht gemäß § 255 Absatz 4 Satz 1 HGB dem Marktpreis des Finanzinstruments. Für Kredite, die dem Handelsbestand zugeordnet werden, erfolgt die Bilanzierung zum aktuellen Barwert.
Der Risikoabschlag wird nach der Value-at-Risk-Methode mit einem Konfidenzniveau von 99 %, einer Haltedauer von einem Tag und einem Beobachtungszeitraum von 260 Tagen mit einer historischen Simulation ermittelt. Die Berechnung des Value-at-Risk ist identisch mit der für interne Zwecke der Risikoüberwachung gemäß MaRisk eingesetzten Methode. Per 30. Juni 2017 lag der Risikoabschlag unverändert bei TEUR 0.
Die Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen sind entsprechend den für das Anlagevermögen geltenden Regeln zu Anschaffungskosten ggf. abzüglich vorgenommener Wertminderungen mit dem den niedrigeren beizulegenden Zeitwert bewertet.
Entgeltlich erworbene Software wird unter den immateriellen Anlagewerten ausgewiesen und wie die Sachanlagen zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung der planmäßigen Abschreibungen bewertet. Bei den erwarteten Nutzungsdauern legt die Bank die steuerlichen AfA-Sätze (Absetzung für Abnutzung) zugrunde.
Das Sachanlagevermögen und die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten bewertet, die um die planmäßigen linearen Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer gemindert werden. Dabei lehnt sich die Bank an die von der Finanzverwaltung vorgegebenen Nutzungsperioden (AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter (AfA Tabelle AV)) an.
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden in Anlehnung an die Vorschriften des § 6 Absatz 2 und 2a EStG bilanziert. Die angeschafften geringwertigen Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen EUR 150,00 und EUR 1.000,00 werden danach in einem Sammelposten gebündelt, der von untergeordneter Bedeutung ist und im Geschäftsjahr der Bildung und in den folgenden vier Geschäftsjahren zu jeweils einem Fünftel abgeschrieben wird. Wirtschaftsgüter mit einem Wert unter EUR 150,00 werden als sofortige Betriebsausgabe behandelt.
Die sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag angesetzt.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (im Wesentlichen vorausbezahlte Garantiezahlungen und Versicherungen) werden gemäß § 250 Absatz 1 HGB gebildet.
Aktive latente Steuern in Höhe von TEUR 1.905 ergeben sich im Wesentlichen aus steuerlichen Verlustvorträgen. Die aktivierten latenten Steuern unterliegen der Ausschüttungssperre. Die in Vorjahren gebildeten aktiven latenten Steuern reduzieren sich durch die Nutzung im ersten Halbjahr 2017 um TEUR 393. Der Vorstand geht in den nächsten fünf Jahren von der vollständigen Nutzung der in den Vorjahren gebildeten aktiven latenten Steuern aus. Für die Berechnung der latenten Steuern wurde ein Steuersatz von 32,275 % zugrunde gelegt, der sich aus Körperschaftsteuer (15,0 %), Solidaritätszuschlag (0,825 %) und Gewerbesteuer (16,45 %) zusammensetzt.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.
Passive Rechnungsabgrenzungsposten (im Wesentlichen im Voraus erhaltene Zinsen) werden gemäß § 250 Absatz 2 HGB gebildet und über die Laufzeit der zugrundeliegenden Geschäfte aufgelöst.
Rückstellungen einschließlich Steuerrückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Pensionsrückstellungen, die im Wesentlichen auf Hinterbliebenenversorgungen beruhen, werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Anwendung der Richttafeln 2005G von Klaus Heubeck nach den Bestimmungen des § 253 Absatz 2 HGB ermittelt. Als Bewertungsverfahren wurde das modifizierte Teilwertverfahren verwendet. Es wurden ein Rechnungszins von 4,00 %, ein Gehalts- und Karrieretrend von 2,0 % sowie eine Fluktuation von 10 % zu Grunde gelegt.
Die begebenen Instrumente des zusätzlichen aufsichtsrechtlichen Kernkapitals sind mit ihrem Nominalbetrag bewertet. Der Zinsaufwand wird auf Basis der erwarteten Zahlungen an die Eigentümer der Instrumente abgegrenzt.
Die zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs werden jährlich in ihrer Gesamtheit auf einen Verpflichtungsüberschuss untersucht. Hierzu wird ein barwertorientierter Ansatz unter Berücksichtigung voraussichtlich noch anfallender Risiko- und Verwaltungskosten genutzt. Die Bewertung ergab, dass aus den zinsbezogenen Geschäften des Bankbuchs (Zinsbuchs) kein Verpflichtungsüberschuss und damit keine Notwendigkeit zur Bildung einer Drohverlustrückstellung bestehen.
Nach § 340e Absatz 4 Satz 1 HGB sind in der Bilanz dem Sonderposten "Fonds für allgemeine Bankrisiken" nach § 340g HGB grundsätzlich in jedem Geschäftsjahr ein Betrag, der mindestens 10 vom Hundert der Nettoerträge des Handelsbestands entspricht, zuzuführen und dort gesondert aus-zuweisen. Nach § 340e Absatz 4 Satz 2 Nr. 4 HGB erfolgt die Zuführung zum Sonderposten solange, bis der Sonderposten eine Höhe von 50 vom Hundert des Durchschnitts der letzten fünf jährlichen Nettoerträge des Handelsbestandes (einschließlich eines Nettoertrags des Handelsbestands des Berichtsjahres) nach Risikoabschlag erreicht. Die Zuführung zum Sonderposten erfolgt zum Bilanz-stichtag am Ende des Geschäftsjahres. Aufgrund bestehender Verlustvorträge, die nicht durch den Jahresüberschuss gedeckt werden, wurde gemäß § 340e Absatz 4 Satz 2 Nr. 2 und 3 HGB im ersten Halbjahr keine Zuführung zum Sonderposten vorgenommen (Bestand 30. Juni 2017: EUR 0,00).
Die Behandlung der Ergebnisse aus der Fremdwährungsumrechnung richtet sich gemäß § 256a HGB i. V. m. § 340h HGB danach, ob es sich um Fremdwährungsgeschäfte des Handelsbestands, um besonders gedeckte oder nicht besonders gedeckte Geschäfte handelt. Im Falle des Handelsbestands sowie bei Bestehen besonderer Deckung werden sowohl die Aufwendungen als auch die Erträge aus der Währungsumrechnung erfolgswirksam erfasst. Die Umrechnungsergebnisse aus der Währungsumrechnung sind im Nettoergebnis des Handelsbestands und in den sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen enthalten.
Die Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen sowie alle sonstigen Bilanzposten sind zum Nennbetrag angesetzt.
Die Bank nimmt das Wahlrecht zur Überkreuzkompensation nach § 340f Absatz 3 HGB in Verbindung mit § 32 und § 33 RechKredV wahr.
Aufwendungen und Erträge werden periodengerecht abgegrenzt.
Die Beträge sind soweit nicht anders ausgewiesen in TEUR angegeben.
Aus rechentechnischen Gründen können in Tabellen Rundungsdifferenzen in Höhe von +/ einer Einheit auftreten.
Unterjährig anfallende Erträge und Aufwendungen gehen mit den jeweiligen Tageskursen in die Gewinn-und-Verlust-Rechnung ein. Fremdwährungspositionen werden gemäß § 256a HGB zum Bilanzstichtag mit den EZB-Referenzkursen in Euro umgerechnet.
Zum 30. Juni 2017 sind in den folgenden Bilanzposten die nachstehend aufgeführten Fremdwährungsbeträge enthalten:
| Bilanzposten | 30.06.2017 | 30.06.2016 |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| Forderungen an Kreditinstitute | 9.136 | 9.887 |
| Forderungen an Kunden | 17.585 | 5.861 |
| Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere |
0 | 13.604 |
| Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere |
34.762 | 5.969 |
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 1.754 | 1.754 |
| Sonstige Vermögensgegenstände | 966 | 185 |
| Rechnungsabgrenzungsposten (aktiv) | 25 | 117 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 0 | 107 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | 41.663 | 35.187 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 169 | 155 |
| Rückstellungen | 202 | 12 |
| 30.06.2017 | 30.06.2016 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| Forderungen an Kunden | 101.216 | 60.839 |
| davon gegenüber verbundenen Unternehmen |
5.253 | 6.625 |
Bei der Davon-Position handelt es sich um Forderungen gegen die Varengold Capital Investment Company Limited, British Virgin Islands und die Varengold Capital Holdings Limited, British Virgin Islands.
| 30.06.2017 | 30.06.2016 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kunden |
666.662 | 601.449 |
| davon gegenüber verbundenen Unternehmen |
1.029 | 2.131 |
Bei der Davon-Position handelt es sich um Verbindlichkeiten gegenüber der Varengold Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen, Hamburg, der Varengold Capital Securities Limited, Hongkong, der Varengold Capital Holdings Limited, British Virgin Islands, der Varengold Capital Investment Company Limited, British Virgin Islands, der Varengold Capital Asset Management Limited, Hongkong, sowie der Gesellschaft Bürgerlichen Rechts VirtuFX, Hamburg.
| 30.06.2017 | 30.06.2016 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| Forderungen an Kreditinstitute | 20.788 | 45.974 |
| bis drei Monate | 20.777 | 45.974 |
| mehr als ein Jahr bis fünf Jahre | 11 | 0 |
| Forderungen an Kunden | 101.216 | 60.839 |
| bis drei Monate | 60.313 | 28.835 |
| mehr als drei Monate bis ein Jahr | 3.926 | 7.149 |
| mehr als ein Jahr bis fünf Jahre | 36.963 | 19.689 |
| mehr als fünf Jahre | 14 | 5.166 |
| Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere |
27.335 | 167.828 |
|---|---|---|
| davon im Folgejahr fällig | 20.340 | 116.601 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten |
4.363 | 971 |
| bis drei Monate | 4.363 | 971 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kunden |
666.662 | 601.449 |
| bis drei Monate | 544.246 | 520.825 |
| mehr als drei Monate bis ein Jahr | 92.157 | 66.339 |
| mehr als ein Jahr bis fünf Jahre | 30.259 | 14.285 |
Die nachfolgende Tabelle gliedert die in den Bilanzposten enthaltenen Wertpapiere auf:
| 30.06.2017 | 30.06.2016 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere |
27.335 | 167.828 |
| nicht börsenfähig | 0 | 1.007 |
| börsenfähig | 27.335 | 166.821 |
| - davon: börsennotiert | 22.323 | 166.821 |
| Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 45.496 | 5.969 |
| börsenfähig | 45.496 | 5.969 |
| - davon: börsennotiert | 10.734 | 5.969 |
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 2.425 | 2.775 |
| nicht börsenfähig | 30 | 30 |
| börsenfähig | 2.395 | 2.745 |
| - davon börsennotiert | 0 | 0 |
| Beteiligungen | 668 | 668 |
| nicht börsenfähig | 620 | 620 |
| börsenfähig | 48 | 48 |
| - davon börsennotiert | 0 | 0 |
Die Forderungen an Kunden bestehen zu großen Teilen aus Lombarddarlehen, Kommunalkrediten und Rückerstattungsansprüchen aus verliehenen Wertpapieren.
Es befinden sich neben einer Unternehmensschuldverschreibung ausschließlich europäische Staatsanleihen im Bestand, bei denen zum Stichtag stille Reserven in Höhe von TEUR 2 bestehen.
Es werden Anteile an ausländischen Investmentvermögen gehalten, die im Wesentlichen in kurzfristige Forderungen und kurzfristige Immobilien-Darlehen investiert sind. Es handelt sich sowohl um ausschüttende als auch thesaurierende Investmentanteile.
| Gesellschaft | Beteiligungsquote | Eigenkapita | Ergebnis | ||
|---|---|---|---|---|---|
| direkt | Indirekt | l 31.12.2016 |
2016 | ||
| % | % | TEUR | TEUR | ||
| Hanseatic Brokerhouse Securities AG, Hamburg |
33,00 | 2.0181) | 1.4971) | ||
| Lava Trading Ltd., Valetta, Malta | 49,79 | 2) -6 |
2) -6 |
||
| Varengold Capital Holdings Limited, British Virgin Islands |
100,00 | -3333) | -6453) | ||
| Varengold Capital Securities Limited, Hong Kong |
100,00 | 4.6774) | 534) | ||
| Varengold Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen, Hamburg |
100,00 | 7716) | 797) | ||
| ViaLight Communications GmbH, Gilching | 2,39 | 2625) | -1.8435) | ||
| Ges. Bürgerlichen Rechts VirtuFX, Hamburg | 50,01 | 785) | -695) | ||
| Varengold Capital Advisory Limited, Hongkong | 100,00 | 2563) | -183) | ||
| Varengold Capital Asset Management, Limited, Hongkong |
100,00 | 4.8354) | -304) | ||
| Varengold Capital International Company Limited, British Virgin Islands |
100,00 | -7123) | -7543) | ||
| Varengold Investment Funds SPC, Cayman Islands |
100,00 | -3623) | -3623) | ||
| Varengold Capital Investment Company Limited, British Virgin Islands |
100,00 | 1.3793) | 1.3383) | ||
| Varengold Capital Management Limited, British Virgin Islands |
100,00 | -10.6923) | -7.2163) | ||
Die Varengold Bank AG hält folgenden nicht börsennotierten Anteilsbesitz:
1) vorläufiger Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015
2) Jahresabschluss zum 31. März 2015 (abweichendes Wirtschaftsjahr)
3) Angaben in HKD auf Grundlage des vorläufigen Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016
4) Angaben in HKD gemäß testiertem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016
5) Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016
6) vorläufiges Gesellschaftsvermögen zum 30. November 2016 (abweichendes Wirtschaftsjahr)
7) vorläufiges Ergebnis zum 30. November 2016 (abweichendes Wirtschaftsjahr)
Die Varengold Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen hat ausschließlich für das Investmentbetriebsvermögen Unternehmensaktien ausgegeben. Das Kapital betrug zum 30. November 2016 TEUR 771.
| Anschaffungskosten | Abschreibungen | Restbuchwerte | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| kummuliert | kummuliert | |||||||||
| 01.01.2017 Zugänge | Abgänge 30.06.2017 | 01.01.2017 | Zugänge | Abgänge | 30.06.2017 30.06.2017 31.12.2016 | |||||
| 2017 | 2017 | 2017 | 2017 | |||||||
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| Immaterielle | ||||||||||
| Anlagewerte | ||||||||||
| Selbst geschaffene | ||||||||||
| gewerbliche | ||||||||||
| Schutzrechte und | ||||||||||
| ähnliche Rechte und | ||||||||||
| Werte | 388 | 0 | 0 | 388 | 388 | 0 | 0 | 388 | 0 | 0 |
| Entgeltlich erworbene | ||||||||||
| Konzessionen, | ||||||||||
| gewerbliche | ||||||||||
| Schutzrechte und | ||||||||||
| ähnliche Rechte und | ||||||||||
| Werte sowie Lizenzen | ||||||||||
| an solchen Rechen und | ||||||||||
| Werten | 2.130 | 0 | 0 | 2.130 | 1.917 | 54 | 0 | 1.972 | 159 | 213 |
| Sachanlagen | 681 | 10 | 13 | 678 | 511 | 38 | 13 | 536 | 142 | 170 |
| Summe | 3.198 | 10 | 13 | 3.195 | 2.816 | 92 | 13 | 2.895 | 301 | 383 |
| Veränderung*) | ||||||||||
| Schuldverschreibungen | ||||||||||
| und andere | ||||||||||
| festverzinsliche | ||||||||||
| Wertpapiere | -1.819 | 27.335 | 29.154 | |||||||
| Aktien und andere nicht | ||||||||||
| festverzinsliche | ||||||||||
| Wertpapiere | 15.721 | 45.496 | 29.775 | |||||||
| Beteiligungen | 0 | 668 | 668 | |||||||
| Anteile an | ||||||||||
| verbundenen | ||||||||||
| Unternehmen | -350 | 2.425 | 2.775 |
*) Von der nach § 34 Absatz 3 RechKredV möglichen Zusammenfassung für Finanzanlagen wurde Gebrauch gemacht
Die immateriellen Anlagewerte bestehen aus entgeltlich erworbener Software sowie Konzessionen und gewerblichen Schutzrechten. Die Sachanlagen entfallen auf Betriebsund Geschäftsausstattung (einschließlich Mietereinbauten).
Die Zugänge im Geschäftsjahr 2017 betreffen im Wesentlichen den Erwerb von diversen Fondsinvestments.
Der Handelsbestand setzt sich wie folgt zusammen:
| Aktiva | 30.06.2017 | 30.06.2016 |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| Derivative Finanzinstrumente | ||
| Handelsbestand Aktiva FX | 0 | 747 |
| Handelsbestand Aktiva CFD | 0 | 4.035 |
| Zwischensumme | 0 | 4.782 |
| Risikoabschlag (VaR) | 0 | -121 |
| Summe | 0 | 4.661 |
| Passiva | 30.06.2017 | 30.06.2016 |
| TEUR | TEUR | |
| Handelsbestand Passiva FX | 0 | 285 |
| Handelsbestand Passiva CFD | 0 | 622 |
| Kreditkonten mit Habensalden | 291 | 0 |
| Summe | 291 | 907 |
Nach § 340e Absatz 3 Satz 1 HGB werden Finanzinstrumente des Handelsbestands zum beizulegenden Zeitwert abzüglich eines Risikoabschlags bewertet.
Der beizulegende Zeitwert entspricht gemäß § 255 Absatz 4 Satz 1 HGB dem Marktpreis des Finanzinstruments. Für Kredite, die dem Handelsbestand zugeordnet werden, erfolgt die Bilanzierung zum aktuellen Barwert.
Der Posten beinhaltet im Wesentlichen Forderungen aus Steuererstattungsansprüchen (TEUR 1.647), Aktiven Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung (TEUR 570) sowie Forderungen aus gezahlten Kautionen (TEUR 186).
Die Verbindlichkeiten setzten sich aus Tagesgeldern (EUR 210 Mio.), Zahlungsverkehrskonten (EUR 72 Mio.), Sicherheitsleistungen (EUR 8 Mio.) sowie Termingeldern (EUR 377 Mio.) zusammen.
Die sonstigen Verbindlichkeiten haben alle eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und setzen sich wie folgt zusammen:
| 30.06.2017 | 30.06.2016 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
107 | 386 |
| Verbindlichkeiten aus Bonusprogrammen |
0 | 15 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 76 | 115 |
| Verbindlichkeiten Lohnsteuer | 95 | 86 |
| Verbindlichkeiten soziale Sicherheit |
0 | 2 |
| Passivischer Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung |
124 | 0 |
| Verbindlichkeiten Umsatzsteuer laufendes Jahr |
131 | 200 |
| Verbindlichkeiten Abgeltungssteuer |
219 | 102 |
| Summe | 752 | 906 |
Die Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung beinhalten im Wesentlichen noch nicht fällige Rechnungen. In den Sonstigen Verbindlichkeiten sind hauptsächlich Verbindlichkeiten aus der Einzahlungsverpflichtung in das Eigenkapital der Varengold Capital Holdings Ltd. sowie eine erhaltene Anzahlung ausgewiesen.
Pensionsrückstellungen wurden für Hinterbliebenenversorgung gebildet. Der Unterschiedsbetrag zwischen der Bewertung der Pensionsrückstellungen mit dem 10- Jahresdurchschnittszinssatz (TEUR 73) und dem 7-Jahresdurchschnittszinssatz (TEUR 78) beträgt TEUR 5.
Für nicht verrechenbare Verlustvorträge ("Stichwort Mindestbesteuerung") wurden Gewerbesteuerrückstellungen (Steuersatz 16,45%) in Höhe von TEUR 24 sowie Körperschaftsteuerrückstellungen (Steuersatz 15% zuzüglich 0,825% Soli) in Höhe von TEUR 22 gebildet.
Des Weiteren bestehen Steuerrückstellungen für anteilige Gewinne der Betriebsstätte in London für das Jahr 2016 sowie das erste Halbjahr 2017 in Höhe von TEUR 87. Hierfür wurde ein Ertragssteuersatz von 20% zugrunde gelegt.
Dieser Posten gliedert sich wie folgt:
| 30.06.2017 | 30.06.2016 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| Gebühren Wertpapierleihe | 1.334 | 5.031 |
| Jubiläumsrückstellungen | 1) 0 |
199 |
| Urlaubsrückstellung | 186 | 194 |
| Entschädigungseinrichtung deutscher Banken |
221 | 0 |
| Negativzinsen | 30 | 0 |
| Ausstehende Rechnungen für EDV-Leistungen |
47 | 79 |
| Abschlusserstellungs- und Prüfungskosten |
174 | 171 |
| Einmalzahlung EdB | 313 | 0 |
| Hauptversammlung | 0 | 40 |
| Arbeitnehmerüberlassung | 51 | 127 |
| Archivierungskosten | 55 | 0 |
| Prime Brokerage Fees | 54 | 198 |
| Rechts- und Beratungskosten | 211 | 366 |
| Nachweisvermittler | 0 | 53 |
| Bonuszahlungen | 525 | 557 |
| Avalgebühren | 85 | 0 |
| Vermittlungsgebühr | 152 | 0 |
| Sonstiges | 51 | 94 |
| Summe | 3.489 | 7.109 |
1) Die freiwillige Zusage von Jubiläumszahlungen wurde zugunsten einer höheren Bezuschussung der betrieblichen Altersvorsorge zum Jahresende 2016 abgeschafft
Am 19. August 2014 hat die Varengold Bank AG zusätzliche Tier-1-Anleihen ("AT1- Anleihen") in Höhe von EUR 5 Mio. begeben. Die zusätzlichen AT1-Anleihen stellen unbesicherte und nachrangige Anleihen der Varengold Bank dar. Die halbjährlich fälligen Zinszahlungen für diese Anleihen bemessen sich an deren Nominalbetrag und der Entwicklung des EURIBOR. Die Anleihebedingungen beinhalten Regelungen, nach denen die Varengold Bank sowohl verpflichtet werden kann als auch das umfassende Recht zur alleinigen Entscheidung hat, jederzeit Zinszahlungen entfallen zu lassen. Zinszahlungen sind nicht kumulativ und werden in Folgejahren nicht höher ausfallen, um etwaige ausgefallene Zinszahlungen aus Vorjahren nachzuholen. Die Anleihen haben kein Fälligkeitsdatum. Sie können von der Varengold Bank erstmals zum Ablauf von fünf Jahren nach ihrer Begebung gekündigt werden und danach zu jedem Zinszahlungstag. Des Weiteren können sie unter bestimmten Bedingungen vorzeitig gekündigt werden. Die Anleihebedingungen beinhalten unter anderem, dass die Varengold Bank die Anleihen nur ganz und nicht teilweise kündigen kann, sofern dafür bestimmte aufsichtsrechtliche oder steuerliche Gründe vorliegen. Jede vorzeitige Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde. Der Rückzahlungs- und der Nominalbetrag der Anleihen kann bei Vorliegen eines auslösenden Sachverhalts vermindert werden. Einen solchen auslösenden Sachverhalt stellt es dar, wenn die Tier-1-Kernkapitalquote der Varengold Bank unter 5,125 % fällt. Die Anleihen können bei Vorliegen eines auslösenden Sachverhalts unter bestimmten Bedingungen zugeschrieben werden.
Der abgegrenzte Zinsaufwand für diese Anleihen betrug zum 30. Juni 2017 EUR 0,00.
Am 31. Juni 2017 ausstehende zusätzliche Tier-1-Anleihen:
| Währung | Betrag in EUR | Art | Emissionsdatum | Zinssatz | Fälligkeit | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| EUR | 5.000.000 | variabel kumulative Nachranganleihen |
verzinslich, | 19. August 2014 | variabel | ohne Fälligkeit |
Aufgrund des eigenkapitalnahen Charakters der zur Durchführung der beschlossenen Kapitalerhöhung geleisteten Einlage erfolgt der Bilanzausweis in einem gesonderten Posten. Es wird zum 30. Juni 2017 die Einlage nach vollständiger Platzierung sämtlicher neuer Aktien vor Eintragung in das Handelsregister ausgewiesen. Die Eintragung in das Handelsregister ist am 7. Juli 2017 erfolgt.
Das voll eingezahlte Grundkapital (TEUR 2.923) ist zum Bilanzstichtag eingeteilt in 2.922.552 auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien.
Die Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 30.607 stammt hauptsächlich aus der im ersten Halbjahr 2012 erfolgten Kapitalerhöhung durch Ausgabe von 133.100 neuen Aktien mit einem Agio von EUR 40,35 je Aktie (TEUR 5.371), aus der Kapitalerhöhung im zweiten Halbjahr 2013 durch Ausgabe von 146.397 neuen Aktien mit einem Agio von EUR 22,90 je Aktie (TEUR 3.352), aus der Kapitalerhöhung im ersten Halbjahr 2014 durch Ausgabe von 159.571 neuen Aktien mit einem Agio von EUR 19,00 je Aktie (TEUR 3.032) sowie aus der Kapitalerhöhung im April 2015 durch Ausgabe von 176.963 neuen Aktien mit einem Agio von EUR 19,00 je Aktie (TEUR 3.362). Weiterhin wurde mit Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der Varengold Bank AG vom 26. August 2015 der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats von EUR 1.948.368,00 gegen Bareinlagen um bis zu EUR 974.184,00 auf bis zu EUR 2.922.552,00 durch Ausgabe von bis zu 974.184 neuen Stückaktien mit anteiligem Betrag des Grundkapitals von jeweils EUR 1,00 zu erhöhen.
Von dieser Ermächtigung hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates Gebrauch gemacht und das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1.948.368,00 gegen Bareinlagen um EUR 974.184,00 auf EUR 2.922.552,00 durch Ausgabe von 974.184 neuen Stückaktien im Rahmen eines öffentlichen Bezugsangebots und einer darauffolgenden Privatplatzierung erhöht. Die Aktien wurden zu einem Agio von EUR 12,00 je Aktie platziert (Aufgeld TEUR 11.690). Die Eintragung der Kapitalerhöhung im Handelsregister erfolgte am 23. Februar 2016.
Gemäß Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 24. August 2016 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 23. August 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach um bis zu EUR 1.461.276,00 durch Ausgabe von bis zu 1.461.276 neuen auf den Inhaber lautenden Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von jeweils EUR 1,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen ("Genehmigtes Kapital 2016"). Ausgegeben werden dürfen jeweils Stammaktien und/oder stimmrechtslose Vorzugsaktien. Die neuen Aktien können von einem oder mehreren durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten oder nach § 53 Absatz 1 Satz 1 oder § 53b Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 7 KWG tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten und Bedingungen der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus genehmigtem Kapital und der Aktienausgabe festzulegen und im Rahmen der Satzung sowie gesetzlicher Vorschriften das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen.
Gemäß Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 8. August 2012 wurde der Vorstand weiterhin ermächtigt, bis zum 7. August 2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals auf den Inhaber und/oder den Namen lautende Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Wandelgenussrechte, Optionsgenussrechte, Genussrechte und/oder Gewinnschuldverschreibungen (nachstehend "Instrumente" genannt) im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 5.000.000,00 mit einer Laufzeit von längstens 15 Jahren zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Finanzinstrumenten Wandlungs- bzw. Optionsrechte auf neue auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von bis zu insgesamt EUR 586.174,00 nach näherer Maßgabe der Instrumente zu gewähren. Die Ausgabe der Instrumente kann gegen Bar- und/oder Sachleistungen erfolgen. Zur Bedienung der Instrumente wurde das Grundkapital mit Beschluss der Hauptversammlung vom 8. August 2012 um bis zu EUR 586.174,00 durch Ausgabe von bis zu 586.174 auf den Inhaber lautende Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) zum Zwecke der Gewährung von Aktienbezugsrechten bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2012 I).
Gemäß Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 8. August 2012 besteht in § 4 Absatz 8 der Satzung der Gesellschaft ein weiteres Bedingtes Kapital. Das Grundkapital ist um bis zu EUR 140.000,00 durch Ausgabe von bis zu 140.000 auf den Inhaber lautenden Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) bedingt erhöht ("Bedingtes Kapital 2012 II"). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Inhaber von Aktienoptionen, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2012 ("AOP 2012") in der Zeit bis zum 8. August 2017 (einschließlich) von der Gesellschaft ausgegeben werden, von ihrem Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft nicht in Erfüllung der Bezugsrechte eigene Aktien oder einen Barausgleich gewährt. Die neuen Aktien nehmen von dem Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung des Bezugsrechts entstehen, am Gewinn teil. Das AOP 2012 dient als zielgerichteter Leistungsanreiz (sogenannte Incentivierung) der Programmteilnehmer und soll gleichzeitig eine Bindungswirkung der Teilnehmer an die Gesellschaft erreichen.
Im Rahmen des AOP 2012 dürfen insgesamt bis zu Stück 95.000 Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft sowie weitere insgesamt bis zu Stück 45.000 Aktienoptionen an ausgewählte Führungskräfte und sonstige Leistungsträger der Gesellschaft ("Programmteilnehmer") ausgegeben werden. Jede Aktienoption gewährt das Recht auf den Bezug von je einer Varengold Bank AG Aktie gegen Zahlung des Ausübungspreises. Der Ausübungspreis für eine Varengold Aktie, also der bei Erwerb einer Aktie infolge der Ausübung eines Aktienoptionsrechts zu zahlende Preis, entspricht dem arithmetischen Mittel der Schlusskurse der Varengold Aktie im Xetra-Handel an den vorangegangenen 30 Börsenhandelstagen vor Ausgabe der jeweiligen Aktienoption ("Basispreis"). Die Ausgabe der Optionen erfolgt in mindestens drei Jahrestranchen, wobei keine Tranche mehr als 50 % des Gesamtvolumens umfassen darf. Der Erwerbszeitraum beträgt 40 Werktage nach Zugang des Erwerbsangebots. Die Bezugsrechte aus den Aktienoptionen können erstmals nach Ablauf einer Wartezeit von mindestens vier Jahren nach deren Ausgabe ausgeübt werden. Die Ausübung der Bezugsrechte ist innerhalb von sieben Jahren nach der Ausgabe der Aktienoption außerhalb der Ausübungssperrfristen möglich und setzt voraus, dass der Kurs der Varengold Aktie im Xetra-Handel an den letzten 30 Börsenhandelstagen vor dem Tag der Ausübung des Bezugsrechts den Basispreis um mindestens 30 % übersteigt.
Aufgrund der vorstehenden Ermächtigung hat der Vorstand bis zum Ende des Berichtszeitraums insgesamt 85.500 Aktienoptionen an Führungskräfte der Gesellschaft ausgegeben. Insgesamt wurden 45.000 Aktienoptionen an besondere Leistungsträger zugeteilt. Weitere 40.500 Aktienoptionen wurden an Vorstandsmitglieder ausgegeben, wovon 31.000 Aktienoptionen aufgrund des zwischenzeitlichen Ausscheidens der betreffenden Vorstände nicht mehr ausgeübt werden können. Im Jahr 2016 hat bis zum Ende des Berichtszeitraums eine Ausgabe von 11.250 Aktienoptionen an besondere Leistungsträger der Gesellschaft stattgefunden.
Die Ausschüttungssperre gemäß § 268 Absatz 8 HGB entfällt auf aktive latente Steuern in Höhe von TEUR 1.905.
Zum 30. Juni 2017 bestanden Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen im Wesentlichen in Form von Avalkrediten in Höhe von TEUR 659 (30. Juni 2016: TEUR 1.687). Das Risiko der Inanspruchnahme wird als gering eingestuft, da die Position bei Bilanzaufstellung größtenteils bereits zurückgeführt wurde.
Das Risiko von Verlusten aus der Inanspruchnahme von Eventualverbindlichkeiten wird durch die bestehenden Rückgriffsmöglichkeiten auf den jeweiligen Auftraggeber reduziert und beruht damit im Wesentlichen auf dem Kreditrisiko der Auftraggeber.
Die Bank schätzt das Risiko, dass aus der Inanspruchnahme einer Eventualverbindlichkeit ein Verlust resultiert, vor dem verbindlichen Eingehen ihrer Verpflichtung im Rahmen einer Kreditprüfung des Auftraggebers und gegebenenfalls anhand einer Bewertung der erwarteten Erfüllung der zugrundeliegenden Verpflichtungen durch den jeweiligen Auftraggeber ab.
Zum 30. Juni bestehen andere Verpflichtungen in Form einer unwiderruflichen Kreditzusage in Höhe von TEUR 1.500 (30. Juni 2016: TEUR 0) gegenüber einem Kunden, der diese in Teilbeträgen je nach Bedarf ziehen kann. Für diese Inanspruchnahme gelten kreditvertragliche Auszahlungsvoraussetzungen, deren Einhaltung vor der jeweiligen Auszahlung geprüft wird. Die Bank schätzt das Risiko, dass aus der Inanspruchnahme der unwiderruflichen Kreditzusage ein Verlust resultiert, vor dem verbindlichen Eingehen ihrer Verpflichtung im Rahmen der Kreditprüfung ein.
Sämtliche Erträge fallen im Inland an.
Die Zinserträge bestehen im Wesentlichen aus Erträgen aus gewährten Darlehen und festverzinslichen Wertpapieren. Gezahlte Negativzinsen (hauptsächlich angefallen bei der Deutschen Bundesbank und für hinterlegte Sicherheiten) sind offen von den Zinserträgen abgesetzt.
In den Zinsaufwendungen sind im Wesentlichen Zinsen für Kundeneinlagen (Tages-, Festund Termingelder) enthalten. Erhaltene Negativzinsen für hinterlegte Kundensicherheiten sind ebenso offen von den Zinsaufwendungen abgesetzt.
In den Erträgen aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren sind sämtlich Ausschüttungen von Fondsinvestments enthalten.
In den Provisionserträgen sind Gebühren aus dem Bereich Prime Brokerage (TEUR 13.055) und dem Bereich Commercial Banking (TEUR 1.018) enthalten. Bei den Provisionsaufwendungen handelt es sich im Wesentlichen um Provisionen aus dem Bereich Prime Brokerage (TEUR 8.115), dem Bereich Commercial Banking (TEUR 76) sowie Aufwendungen für Zahlungsverkehrsleistungen.
| 01.01.2017 - 30.06.2017 | 01.01.2016 - 30.06.2016 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| Provisionserträge | 14.073 | 17.741 |
| Provisionsaufwendungen | 8.254 | 12.021 |
| Provisionsüberschuss | 5.819 | 5.720 |
Die Erträge des Handelsbestandes resultieren vollständig aus dem Bereichen Prime Brokerage.
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und periodenfremden Erträgen enthalten.
| 01.01.2017 - 30.06.2017 |
01.01.2016 - 30.06.2016 |
|
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| Löhne und Gehälter | 3.166 | 3.631 |
| Soziale Abgaben | 329 | 388 |
| Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung |
125 | 2 |
| Summe | 3.620 | 4.021 |
Der Rückgang der Personalaufwendungen resultiert im Wesentlichen aus geringeren Mitarbeiterzahlen.
| 01.01.2017 - 30.06.2017 | 01.01.2016 - 30.06.2016 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| Raumkosten | 233 | 301 |
| Beiträge und Versicherung | 295 | 116 |
| Kfz-Kosten einschl. Leasing (ohne Kfz-Steuer) |
15 | 37 |
| Werbung, Bewirtung, Reisekosten |
103 | 225 |
| IT-Aufwendungen | 658 | 881 |
| Aufwendungen für Kommunikation |
192 | 296 |
| Bürobedarf, Zeitschriften, Fortbildung |
109 | 41 |
| Beratungs-, Abschluss- und Prüfungskosten |
982 | 1.291 |
| übrige andere Verwaltungsaufwendungen |
469 | 1.151 |
| Summe | 3.056 | 4.339 |
Das für das Geschäftsjahr berechnete bzw. zurückgestellte Gesamthonorar des Abschlussprüfers beträgt TEUR 340. Davon entfallen TEUR 182 auf Abschlussprüfungsleistungen, TEUR 126 auf Steuerberatungsleistungen und TEUR 32 auf sonstige Beratungsleistungen.
Mit TEUR -554 resultiert der Großteil des Bewertungsergebnisses aus der zinsinduzierten Bewertung von Wertpapieren der Liquiditätsreserve. Es wurden am Markt europäische Staatsanleihen, deren Zins-Coupon deutlich über dem aktuellen Zinsniveau liegt, über pari gekauft. Der sich daraus ergebende Abschreibungsbedarf ist demnach im Wesentlichen auf das niedrige Zinsniveau und nicht auf eine Veränderung der Bonität des Schuldners zurückzuführen.
Die verbleibenden TEUR -39 beruhen auf Forderungsabschreibungen sowie gebildeter Risikovorsorge im Kreditgeschäft.
Aufgrund der Überprüfung des Wertansatzes der Varengold Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen, Hamburg wurde im ersten Halbjahr 2017 eine Abschreibung in Höhe von TEUR 350 auf den zu erwartenden Liquidationserlös von TEUR 640 vorgenommen.
Dem stehen Nettoerträge aus Verkäufen von Fondsinvestments in Höhe von TEUR 165 gegenüber.
Herr Dr. Karl-Heinz Lemnitzer Vorsitzender Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Herr Michael Stephen Murphy Stellvertretender Vorsitzender Investmentbanker
Herr Alexander Körner Bankkaufmann
Herr Körner wurde mit Wirkung zum 21. März 2016 in den Aufsichtsrat der Varengold Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen, Hamburg, gewählt.
Herr Dr. Lemnitzer, Herr Murphy und Herr Körner nehmen darüber hinaus keine weiteren Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien im Sinne des § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG wahr.
Herr Dr. Bernhard Fuhrmann Marktfolge
Herr Frank Otten Markt
Herr Dr. Bernhard Fuhrmann und Herr Otten sind jeweils gemeinsam vertretungsberechtigt mit einem anderen Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen.
Herr Dr. Fuhrmann war zum Bilanzstichtag neben seiner Tätigkeit als Vorstand der Varengold Bank AG als Vorsitzender des Beirats der ViaLight Communications GmbH, Gilching, tätig. Weiterhin nimmt Herr Dr. Fuhrmann seit dem 4. Februar 2015 ein Vorstandsmandat in der Varengold Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen, Hamburg, wahr. Seit dem 2. Juni 2017 ist er zudem als Geschäftsführer der JUCLA Invest GmbH, Hamburg tätig.
Neben seiner Tätigkeit als Vorstand der Varengold Bank AG ist Herr Otten zusätzlich als Chief Executive Officer (CEO) bei der Unternehmensberatung Arensburg Consult GmbH, Molfsee, tätig und Mitglied des Beirats der KERNenergie GmbH, Grosswallstadt, sowie Aufsichtsratsvorsitzender der Varengold Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen, Hamburg.
Herr Lukas Diehl, Prokurist der Varengold Bank AG, ist ebenfalls Mitglied des Aufsichtsrates der Varengold Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen, Hamburg.
Die Gesamtbezüge des Vorstands betrugen im Zeitraum 1. Januar 2017 bis 30. Juni 2017 TEUR 958 (1. Halbjahr 2016: TEUR 886).
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten für ihre Tätigkeit im Zeitraum 1. Januar 2017 bis 30. Juni 2017 Gesamtbezüge in Höhe von TEUR 193 (1. Halbjahr 2016: TEUR 225). Darin enthalten sind Nettotätigkeitsvergütungen in Höhe von TEUR 150 (1. Halbjahr 2016: TEUR 144). Der Differenzbetrag resultiert neben Umsatzsteuer im Wesentlichen aus angefallenen Reisekosten.
Zum Abschlussstichtag bestehen keine Kreditforderungen gegenüber Mitgliedern des Aufsichtsrates oder Vorstandes.
Die durchschnittliche Anzahl der im ersten Halbjahr 2017 beschäftigten Mitarbeiter betrug insgesamt 59 (1. Halbjahr 2016: 69), darunter befanden sich 23 (1. Halbjahr 2016: 25) Mitarbeiterinnen. Mit Ausnahme von 6 Mitarbeitern sind alle Mitarbeiter in Deutschland tätig.
Die Varengold Bank AG hat den Offenlegungsbericht zum 31. Dezember 2016 gemäß den am 1. Januar 2014 in Kraft getretenen aufsichtsrechtlichen Anforderungen des Basel III Regelwerkes sowie der Capital Requirements Regulation (Verordnung Nr. 575/2013). veröffentlicht.
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen in Höhe von TEUR 998 (30. Juni 2016: TEUR 1.657) umfassen vor allem Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen mit Restlaufzeiten von bis zu 4 Jahren.
Am Bilanzstichtag noch nicht abgewickelte Termingeschäfte dienen Sicherungszwecken im Rahmen der besonderen Deckung und werden zum beizulegenden Zeitwert bilanziert.
| Nominal | Marktwert positiv | Marktwert negativ |
|
|---|---|---|---|
| TEUR | TEUR | TEUR | |
| Fremdwährung | 14.413 | 570 | 124 |
Von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 24. August 2016 ("Genehmigtes Kapital 2016") hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates Gebrauch gemacht und das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 2.922.552,00 gegen Bareinlagen um EUR 1.217.730,00 auf EUR 4.140.282,00 durch Ausgabe von 1.217.730 neuen Stückaktien im Rahmen eines öffentlichen Bezugsangebots und einer darauffolgenden Privatplatzierung erhöht. Die Aktien wurden zu einem Agio von EUR 2,99 je Aktie platziert (Aufgeld TEUR 3.641). Die Eintragung der Kapitalerhöhung im Handelsregister erfolgte am 7. Juli 2017.
Darüber hinaus haben sich keine Vorgänge von besonderer Bedeutung ereignet, die nach dem Schluss des Berichtszeitraums eingetreten sind.
Vom 20. März 2007 bis 28. Februar 2017 war die Aktie der Varengold Bank AG (ISIN DE0005479307) im Entry Standard der Deutschen Börse notiert. Nach Schließung des Entry Standards ist die Varengold Aktie seit dem 1. März 2017 im Basic Board am Open Market notiert. Die Varengold Bank AG verzichtet auf die Veröffentlichung einer Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex (§ 161 AktG), da die Gesellschaft nicht börsennotiert im Sinne des § 3 Absatz 2 AktG ist.
Hamburg, 21. August 2017
Varengold Bank AG
Dr. Bernhard Fuhrmann Frank Otten
Die Varengold Bank AG ist ein deutsches Kreditinstitut mit Hauptsitz in Hamburg und einem Standort in London. Innerhalb der Geschäftsbereiche Prime Brokerage und Commercial Banking bietet die Varengold Bank ihren Kunden und Geschäftspartnern eine Vielzahl an Produkten und Dienstleistungen an. Zu den Kunden zählen sowohl Institutionelle und Unternehmen, für die die Varengold Bank in sämtlichen Geschäftsbereichen tätig ist, als auch Privatkunden, denen insbesondere Tages- und Festgeldprodukte angeboten werden.
Seit ihrer Gründung im Jahr 1995 liegt die Kernkompetenz der Gesellschaft in der Bereitstellung von alternativen und intelligenten Investmentlösungen. Dieser Bereich bildet heute zusammen mit den Dienstleistungen zur Abwicklung von Handelsgeschäften den Geschäftsbereich Prime Brokerage. Im Geschäftsbereich Prime Brokerage kommt die über 20-jährige Expertise der Varengold Bank mit umfassenden Serviceangeboten aus dem Wertpapierbereich zum Tragen. Der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit liegt dabei auf Finanzierungslösungen und angelehnten Dienstleistungen für die internationale Klientel, die auf den Handel von Wertpapieren sowie das Management von "Immobilieninvestments" und "Kurzfristigen Forderungen" spezialisiert sind, wobei sich die Bank auf kleine bis mittelgroße Fondsmanager fokussiert.
Im Geschäftsbereich Commercial Banking präsentiert sich die Varengold Bank als globaler Partner, der individualisierte Produkte und Lösungen für anspruchsvolle Kunden anbietet, um unter anderem Transaktionen und Handelsaktivitäten über Ländergrenzen hinweg abzuwickeln. Der Bereich besteht insbesondere aus den Sparten Einlagengeschäft, Internationaler Zahlungsverkehr sowie Export- und Trade Finance.
Die gesamtwirtschaftlichen und branchenbezogenen Rahmenbedingungen wurden im ersten Halbjahr 2017 weiterhin insbesondere durch niedrige Zinsen und verschiedene politische Ereignisse beeinflusst. Die Weltwirtschaft stand unter dem Einfluss einer verhaltenen US-Konjunktur, während sich das Wachstum in den Schwellenländern, insbesondere China, erholt zeigte und sich auch die Konjunkturentwicklung in der Eurozone allmählich festigte. Gestärkt durch eine insofern verbesserte globale Nachfrage bei einer gleichzeitig robusten Binnenkonjunktur präsentierte sich die deutsche Wirtschaft stabil.
Die wichtigsten geografischen Märkte der Varengold Bank sind derzeit Deutschland, die übrigen europäischen Staaten mit einem zukünftigen Fokus auf die Region Osteuropa sowie die Middle-East-North-Africa (MENA)-Region. Während der deutsche Markt für die Gesellschaft insbesondere im Hinblick auf Privatkunden für das Einlagengeschäft sowie Unternehmenskunden für den Zahlungsverkehr und das Trade Finance Geschäft relevant ist, bleibt bspw. Großbritannien insbesondere für die Kunden und Geschäftspartner im Bereich Prime Brokerage von Bedeutung. Die MENA-Region spielt für nahezu sämtliche Geschäftsbereiche der Bank eine wesentliche Rolle.
Der deutsche Bankensektor wird insgesamt auch von Entwicklungen auf den weltweiten Finanzmärkten beeinflusst. So bestehen seit der Brexit-Entscheidung weiterhin Befürchtungen über potentielle Auswirkungen aufgrund der bisherigen zentralen Stellung des Finanzplatzes London für den Bankenmarkt. Die Geschäftstätigkeit und das Marktumfeld der Varengold Bank wurden auch in jüngster Zeit insbesondere durch niedrige Zinsen, geopolitische Risiken und eine verstärkte Regulierung beeinflusst. Die anhaltend niedrigen Zinsen führen dazu, dass es für
Banken zunehmend schwerer wird, die Mittelzuflüsse aus Kundeneinlagen rentabel am Kapitalmarkt zu platzieren, was sich sowohl auf die Ertragsfähigkeit des Einlagengeschäfts als auch, aufgrund der schlechteren Konditionen für die Kunden, auf das Volumen der Kundeneinlagen nachteilig auswirkt.
Das regulatorische Umfeld für Banken wird insbesondere durch Verschärfungen der aufsichtsrechtlichen Anforderungen, aber auch durch Änderungen im Hinblick auf den Vertrieb von Anlageprodukten und steuerrechtliche Änderungen geprägt. Die Tendenz zu strengeren regulatorischen Anforderungen kann dabei zum einen dazu führen, dass den Banken zusätzliche Verpflichtungen auferlegt werden, zum anderen ist die Befolgung und Umsetzung geänderter aufsichtsrechtlicher Vorschriften in der Regel mit einer verstärkten Bindung von Ressourcen und einer Erhöhung des entsprechenden Verwaltungsaufwands verbunden.
Die Geschäftstätigkeit der Varengold Bank wird durch eine Vielzahl von Vorschriften sowohl auf europäischer als auch nationaler Ebene reguliert. Insbesondere die zur Umsetzung der Basel III Vorschriften für Kreditinstitute eingeführte Eigenkapitalverordnung (CRR) und Eigenkapitalrichtlinie IV (CRD IV) enthalten strenge Anforderungen an die Qualität und die Quantität des Kapitals eines Kreditinstituts und sehen Kapitalpuffer vor, durch die Kapitalpolster aufgebaut werden sollen, die über die Mindestkapitalanforderungen hinausgehen und die in Zeiten wirtschaftlichen Abschwungs oder in Stresssituationen aufgelöst werden können. Weitere Pflichten ergeben sich aus der EU-Finanzmarktverordnung (MiFIR) und der Umsetzung der überarbeiteten EU-Finanzmarktrichtlinie (MiFID II), die beide ab Januar 2018 zur Anwendung kommen.
Insgesamt haben die umfassenden regulatorischen Verschärfungen die Stabilität im europäischen Bankensystem bereits erkennbar gestärkt, jedoch zeigt sich zunehmend, dass den deutschen Banken im internationalen Wettbewerbsvergleich enge Grenzen gesetzt sind, weshalb striktes Kostenmanagement, Risikominimierung und die stetige Überprüfung und ggf. Anpassung der strategischen Ausrichtung erforderlich bleiben.
Die Geschäftsentwicklung der Varengold Bank AG wurde im ersten Halbjahr 2017 insbesondere geprägt durch konsequente Umsetzung der Ende 2015 beschlossenen Strategie im Rahmen der Erweiterung der Geschäftsaktivitäten mit Bestandskunden im Bereich Commercial Banking sowie des Aufbaus neuer Kundenbeziehungen im Bereich Prime Brokerage zu insbesondere institutionellen Kunden, deren Fokus auf die Assetklassen "Immobiliendarlehen" und "Kurzfristige Forderungen" gelegt ist. Diese Kunden zeichnen sich durch hohe Technologieaffinität aus und nutzen die Services der Varengold Bank als innovativer Anbieter von Dienstleistungen für junge, wachstumsstarke Unternehmen.
Auch während der fortlaufenden Umsetzung der strategischen Neuausrichtung ist es mit Blick auf die immer zahlreicher werdenden regulatorischen Anforderungen unverzichtbar, dass die Bank mittelfristig die Eigenkapitaldecke weiter stärkt. Aus diesem Grund hat die Bank zum Ende des ersten Halbjahres bereits eine Barkapitalerhöhung aus dem bestehenden Genehmigten Kapital durchgeführt. Das Grundkapital der Gesellschaft wurde von EUR 2.922.552,00 gegen Bareinlagen um EUR 1.217.730,00 auf EUR 4.140.282,00 durch Ausgabe von 1.217.730 neuen Stückaktien im Rahmen eines öffentlichen Bezugsangebots und einer darauffolgenden Privatplatzierung erhöht.
Im Februar 2017 haben Vorstand und Aufsichtsrat die Einbeziehung der Aktien der Varengold Bank AG in das Börsensegment "Basic Board" am Open Market beschlossen, da die Deutsche Börse AG zum 1. März 2017 den bisherigen Entry Standard abgeschafft und stattdessen ein neues Börsensegment eingeführt hat.
Im Jahr 2017 stieg die Bilanzsumme um 10,4% von EUR 634,1 Mio. auf EUR 699,8 Mio. und hat sich somit leicht erhöht. Die Kundeneinlagen machen mit EUR 666,7 Mio. bzw. 95,3% weiterhin den bestimmenden Posten der Passivseite aus. In der Mittelverwendung hat die Reduktion der Anleihen und Schuldverschreibungen (EUR -140,5 Mio.) stichtagsbezogen zu einem Zuwachs des Guthabens bei Zentralnotenbanken um EUR 154,9 Mio. geführt. Dem Anstieg der Fondsinvestments (EUR +39,5 Mio.) steht eine Reduktion der Forderungen an Kreditinstitute um EUR -25,2 Mio. und des aktiven Handelsbestandes um EUR -4,7 Mio. gegenüber.
Die Vermögens- und Verbindlichkeitenstruktur stellt sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt dar:
| 30.06.2017 | 30.06.2016 | Veränderung | |
|---|---|---|---|
| Vermögen | in % | ||
| Kurzfristige | |||
| Forderungen | |||
| (< 1 Jahr) | 86,5 % | 67,8 % | 18,7 |
| Mittelfristige | |||
| Forderungen | |||
| (1 bis 5 Jahre) | 13,1 % | 29,8 % | -16,7 |
| Langfristige | |||
| Forderungen | |||
| (> 5 Jahre) | 0,0 % | 0,8 % | -0,8 |
| Beteiligungen / Anteile | |||
| an verbundenen | |||
| Unternehmen | 0,4 % | 0,6 % | -0,2 |
| Anlagevermögen | 0,0 % | 1,0 % | -1,0 |
| Schulden | 30.06.2017 | 30.06.2016 | Veränderung in % |
|---|---|---|---|
| Kurzfristige Schulden (< 1 Jahr) |
92,2 % | 94,2 % | -2,0 |
| Mittelfristige Schulden (1 bis 5 Jahre) |
4,4 % | 2,4 % | 2,0 |
| Langfristige Schulden (> 5 Jahre) |
1,4 % | 0,8 % | 0,6 |
Da die zur Durchführung der beschlossenen Kapitalerhöhung geleistete Einlage erst nach Eintragung in das Handelsregister den aufsichtsrechtlichen Eigenmitteln zugerechnet werden kann, betrug die Kernkapitalquote (T1) gemäß Meldung zum 30. Juni 2017 14,76% nach 21,86% zum 30. Juni 2016. Sofern die Eintragung vor dem 30. Juni 2017 erfolgt wäre, hätte eine Kernkapitalquote (T1) von 18,70% gemeldet werden können.
Neben den Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (TEUR 666.662; 30. Juni 2016: TEUR 601.449), bestehen noch Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (TEUR 4.363; 30. Juni 2016: TEUR 971) sowie sonstige Verbindlichkeiten gegenüber unseren Lieferanten und Geschäftspartnern (TEUR 752; 30. Juni 2016: TEUR 906) und Rückstellungen mit einem
Bilanzansatz von TEUR 3.689 (30. Juni 2016: TEUR 7.431). Instrumente des zusätzlichen aufsichtsrechtlichen Kernkapitals (sog. Additional TIER 1) bestehen in Höhe von TEUR 5.000. Des Weiteren besteht die zur Durchführung der beschlossenen Kapitalerhöhung geleistete Einlage in Höhe von TEUR 4.738.
Die Varengold Bank AG verfügt über eine geordnete Vermögens- und Kapitalstruktur.
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung latenter Steueransprüche gemäß § 274 HGB wurde Gebrauch gemacht, da die steuerlichen Verlustvorträge unter Berücksichtigung der Planungsrechnung für die nächsten fünf Jahre als werthaltig eingeschätzt werden. Im ersten Halbjahr 2017 wurden latente Steuern in Höhe von TEUR 393 aufgelöst.
Die aktivierten latenten Steuern unterliegen der Ausschüttungssperre.
Mit EUR 511,5 Mio. bzw. 73% machen die liquiden Mittel den Großteil der Aktivseite der Bilanz aus. Im Wertpapierbereich frei gewordene Liquidität ist nur zum Teil neu angelegt worden. Somit sind die liquiden Mittel um rund ein Drittel angewachsen. Die aufsichtsrechtliche Liquiditätskennziffer ist dementsprechend stichtagsbezogen mit 961,95% ausnehmend hoch. Die Liquiditätslage der Bank war zu keiner Zeit gefährdet.
Die Zinserträge der Gesellschaft stiegen von TEUR 2.545 im ersten Halbjahr 2016 auf TEUR 3.035 im ersten Halbjahr 2017. Der Anstieg von TEUR 490 ist begründet durch den um TEUR 666 gestiegenen Zinsertrag aus dem Kreditgeschäft für ausgereichte Darlehen hauptsächlich im Geschäftsbereich Prime Brokerage sowie den um TEUR 176 gesunkenen Zinserträgen aus festverzinslichen Wertpapieren, die aus geringeren Beständen resultieren. In den Zinserträgen sind Negativzinsen vorwiegend für Bundesbankguthaben und hinterlegte Sicherheiten in Höhe von TEUR -683 enthalten. Die Zinserträge aus festverzinslichen Wertpapieren sind von TEUR 731 auf TEUR 556 gesunken. Davon resultiert ein Großteil (TEUR 468) aus Zinserträgen der Liquiditätsreserve. Daneben sanken die Zinsaufwendungen aufgrund des weiterhin rückgängigen Zinsniveaus auf TEUR 989. In den Zinsaufwendungen sind erhaltene Negativzinsen auf hinterlegte Sicherheiten von Kunden in Höhe von TEUR 214 enthalten. Insgesamt wurde ein Zinsüberschuss von TEUR 2.047 erzielt.
Des Weiteren wurden Ausschüttungen aus Real Estate und Short Term Receivables Funds in Höhe von TEUR 649 (1. Halbjahr 2016: TEUR 129) erzielt.
Die Provisionserlöse haben sich mit TEUR 14.073 im ersten Halbjahr 2017 aufgrund leicht rückgängiger Prime Brokerage Aktivitäten um 21% verringert. Die Provisionsaufwendungen haben sich ebenso getrieben durch den leichten Rückgang der Prime Brokerage Aktivitäten von TEUR 12.021 auf TEUR 8.254 verringert, sodass das Provisionsergebnis im ersten Halbjahr 2017 mit TEUR 5.819 (1. Halbjahr 2016: TEUR 5.720) nahezu konstant geblieben ist. Neben dem Geschäftsbereich Prime Brokerage (TEUR 4.939) hat der Geschäftsbereich Commercial Banking in Höhe von TEUR 943 zum Provisionsergebnis beigetragen. Zahlungsverkehrsgebühren haben das Provisionsergebnis mit TEUR 63 belastet.
Das Nettoergebnis des Handelsbestandes hat sich um TEUR 3.901 auf TEUR 36 verringert. Das gesamte Handelsergebnis von TEUR 36 wurde im Geschäftsbereich Prime Brokerage erwirtschaftet (1. Halbjahr 2016: TEUR 2.656), da der Geschäftsbereich Capital Markets
Brokerage im vierten Quartal 2016 eingestellt wurde und sich die Tätigkeiten des Bereiches Treasury im ersten Halbjahr 2017 auf die Liquiditätsreserve konzentriert haben.
Die sonstigen betrieblichen Erträge sanken von TEUR 927 auf TEUR 144. Hierin waren im Vorjahr Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von TERU 882 enthalten. Im ersten Halbjahr 2017 ergaben sich Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 201, die unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen sind.
Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen der Gesellschaft sind um TEUR 1.684 (von TEUR 8.359 auf TEUR 6.675) zurückgegangen. Ursächlich dafür waren insbesondere der Rückgang der Personalkosten von TEUR 4.021 auf TEUR 3.620, der Prüfungs-und Beratungskosten von TEUR 1.291 auf TEUR 982 sowie der IT-Kosten (von TEUR 881 auf TEUR 658). Ebenso sind die übrigen Verwaltungsaufwendungen von TEUR 1.151 auf TEUR 469 gesunken, was wesentlich durch die gesunkenen Vertriebskosten Commercial Banking sowie geringeren bezogenen Fremdarbeiten und Fremdleistungen bewirkt wird. Daneben haben sich die Beiträge und Versicherungen um TEUR 179 erhöht, was hauptsächlich auf einen erhöhten Beitragssatz zur Entschädigungseinrichtung Deutscher Banken zurückzuführen ist.
Die Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagenwerte und Sachanlagen gingen von TEUR 161 im ersten Halbjahr 2016 auf TEUR 92 zurück.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich von TEUR 172 im ersten Halbjahr 2016 auf TEUR 473 im ersten Halbjahr 2017 erhöht. Dies ist im Wesentlichen auf die Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 201 zurückzuführen.
Die Position Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen sind von TEUR 985 auf TEUR 593 zurückgegangen. Dies resultiert im Wesentlichen aus der um TEUR 443 geringeren Risikovorsorge im Kreditgeschäft. Den zinsinduzierten Abschreibungen auf Wertpapiere der Liquiditätsreserve von TEUR 554 (1. Halbjahr 2016: TEUR 502), die über-pari gekauft wurden, stehen Zinserträge in Höhe von TEUR 468 (1. Halbjahr 2016: TEUR 633) gegenüber.
Die Abschreibungen auf Beteiligungen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere sind von TEUR 81 auf TEUR 185 gestiegen. Der Aufwand des ersten Halbjahres 2017 resultiert im Wesentlichen aus der Abschreibung auf die Anteile an der Varengold Verwaltungs AG (vormals Varengold Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen), Hamburg in Höhe von TEUR 350. Dem stehen Erträge aus Verkäufen von Fondsinvestments in Höhe von TEUR 165 gegenüber.
In der Summe betrug das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit der Varengold Bank AG im ersten Halbjahr TEUR 675 (1. Halbjahr 2016: TEUR 1.847).
Ein außerordentliches Ergebnis wurde im ersten Halbjahr 2017 nicht ausgewiesen (1. Halbjahr 2016: TEUR 637).
Steuern vom Einkommen und Ertrag resultieren trotz bestehender Verlustvorträge (Stichwort Mindestbesteuerung) durch Neubildung von Rückstellungen für Körperschaftsteuer (TEUR 22) und Gewerbesteuer (TEUR 24). Des Weiteren hat die Reduzierung der aktiven latenten Steuern in Höhe von TEUR 393 durch Nutzung von Verlustvorträge das Steuerergebnis im ersten Halbjahr belastet. Für die Betriebsstätte in London wurde eine Steuerrückstellung in Höhe von TEUR 18 gebildet.
Somit ergibt sich für das erste Halbjahr 2017 ein Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 219 nach TEUR 1.651 im ersten Halbjahr 2016.
Die Kapitalrendite nach § 26a KWG berechnet aus dem Quotient aus Nettogewinn und Bilanzsumme liegt für das erste Halbjahr 2017 bei 0,03%.
Zentraler Leistungsindikator ist das Ergebnis vor Steuern. Für das erste Halbjahr 2017 wurde mit einem Ergebnis vor Steuern von TEUR 202 geplant. Die Nettoerträge der Geschäftsbereiche Prime Brokerage und Commercial Banking lagen über Plan. Zudem haben sich höhere Zuschreibungen positiv auf die Ertragslage ausgewirkt. Nach Abzug von in Plan liegenden Verwaltungsaufwendungen und deutlich höheren Abschreibungen wurde mit TEUR 675 ein über Plan liegendes Ergebnis vor Steuern erreicht.
Die Gesellschaft unterliegt hinsichtlich ihrer Geschäftstätigkeit aufsichtsrechtlichen Anforderungen im Hinblick auf die Eigenmittelausstattung zum Zwecke der Solvabilität. Die Gesellschaft geht davon aus, dass zur Unterlegung der geplanten Ausweitung des Geschäftsvolumens und der damit einhergehenden Risiken zusätzliche Eigenmittel erforderlich sein werden bzw. zukünftige Kapitalpufferanforderungen die Liquidität der Gesellschaft beeinträchtigen werden. Zudem werden sich die Vorschriften für die Ermittlung der Eigenmittel in den kommenden Jahren aufgrund des Auslaufens von Übergangsbestimmungen sukzessive verschärfen. Um die Anforderungen an die bankaufsichtlichen Eigenmittel auch zukünftig, insbesondere im Hinblick auf die geplante Ausweitung des Geschäftsvolumens, erfüllen zu können, soll das Kernkapital der Gesellschaft weiter erhöht werden.
Die Eigenkapitalanforderungen für die Großbanken des Euroraums steigen nach Angaben der Europäischen Zentralbank (EZB) in diesem Jahr im Durchschnitt um 50 Basispunkte. Laut EZB ist dies das Ergebnis der schrittweisen Einführung höherer allgemeiner Kapitalanforderungen im Rahmen von Basel III sowie von Anforderungen, die sich aus dem individuellen Risikoprofil der Institute ergeben. Die Aufsichtsbehörden versuchen seit der Finanzkrise 2008/2009 weltweit, die Banken sicherer zu machen und zu verhindern, dass Institute erneut mit öffentlichen Geldern gerettet werden müssen. Dazu soll zum einen die allgemeine Ausstattung mit Eigenkapital bis 2019 schrittweise erhöht werden. Als Teil dieses Prozesses steigen die Eigenkapitalanforderungen im Rahmen der sogenannten Ersten Säule von Basel III um 20 Basispunkte.
Die SREP-Anforderungen (Supervisory Review and Evaluation Process - SREP) steigen zusätzlich als individuelle Eigenkapitalanforderungen. Diese ergeben sich in einem regelmäßigen Prüfprozess, bei dem das tatsächliche Risikoprofil mit den vom Institut ergriffenen Vorkehrungen zur Risikobegrenzung verglichen wird. Die Risiken betreffen unter anderem Geschäftsmodell, Kredit-, Markt- und operative Risiken.
Auch das regulatorische Umfeld im Zusammenhang mit der Vermittlung und dem Vertrieb von Kapitalanlagen hat sich bereits in der Vergangenheit nachhaltig verschärft und es ist auch hier nicht ausgeschlossen, dass weitere Verschärfungen auf EU-Ebene oder nationaler Ebene erfolgen.
Der deutsche Banken- und Finanzdienstleistungssektor ist durch einen intensiven Wettbewerb gekennzeichnet. Insbesondere im Geschäft mit Privatanlegern bestehen teils erhebliche Überkapazitäten. Überdies konkurrieren deutsche Anbieter mit einer Reihe von ausländischen Anbietern, die in den vergangenen Jahren ihre Präsenz im deutschen Markt erheblich ausgebaut haben. Zu den bestehenden und potenziellen Wettbewerbern der Varengold Bank AG gehören auch Unternehmen, die mit teilweise erheblich größeren finanziellen und personellen Ressourcen ausgestattet sind. Diese Unternehmen könnten in der Lage sein, umfassendere und kostenintensive Marketingaktivitäten zu betreiben und auch den Kunden günstigere Bedingungen anzubieten. Zudem können Unternehmen mit einer hohen Eigenkapitalausstattung aufgrund der für Einlagenkreditinstitute geltenden Eigenkapitalvorschriften im Markt flexibler agieren.
Auch im weiteren Verlauf des Jahres 2017 werden die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen unterschiedlichen Ereignissen und Verunsicherungen ausgesetzt sein und könnten die konjunkturelle Entwicklung auf globaler Ebene deutlich schwächen. Politische Brandherde, Terrorismus, die Abspaltung Großbritanniens aus der EU und stagnierender Welthandel könnten entsprechend Einfluss nehmen.
Laut einer im Juli 2017 veröffentlichten Studie des Internationalen Währungsfonds (IWF) wird die deutsche Wirtschaftsleistung im gesamten Jahr 2017 mit rund 1,8% und im Jahr 2018 mit rund 1,6% stärker wachsen als bislang angenommen. Für das Wirtschaftswachstum der Eurozone werden Steigerungen um 1,9% für 2017 und um 1,7% für 2018 erwartet. Als Gründe für die guten Aussichten für Deutschland nannte der IWF die robuste Nachfrage im Inland und die Erholung der Weltkonjunktur, von der deutsche Exporte besonders profitieren. Neben dem starken privaten Konsum sehen die Bundesbank-Experten auch zunehmend die Industrie als eine solide Stütze des Aufschwungs. So soll das weltweite Wachstum in diesem Jahr 3,5% betragen und im nächsten Jahr 3,6%.
Am Finanz- und Kapitalmarkt wird die extrem expansive Geldpolitik und das anhaltende Niedrigzinsumfeld weiter im Mittelpunkt stehen und könnte zu Preisblasen auf der Vermögensseite und der Verleitung zum Eingehen erhöhter Risiken führen. Auf unabsehbare Zeit niedrige Zinsen könnten den Druck auf die Ertragskraft der Banken weiter verstärken. Für den Bankensektor bleibt der Druck auf die Profitabilität weiter bestehen.
Die Auswirkungen sämtlicher interner und externer Faktoren auf den weiteren Verlauf des Geschäftsjahrs 2017 sind derzeit nicht quantifizierbar und lassen keine Herleitung einer fest definierten Prognose zu. Trends, Verpflichtungen oder Vorfälle, welche die Aussichten der Varengold Bank in den kommenden Monaten wesentlich beeinflussen könnten, sind derzeit nicht bekannt. Der Vorstand geht davon aus, dass sich die stärkere Fokussierung des Produkt- und Dienstleistungsangebots u.a. auf institutionelle Kunden positiv auf den Ertrag der Bank auswirken wird. Basierend auf der erfolgreichen Umsetzung der geplanten Geschäftsziele und der Steigerung der operationellen Effizienz, wird ein positives Ergebnis vor Steuern (als zentraler finanzieller Leistungsindikator) zwischen TEUR 200 und TEUR 700 für das Jahr 2017 erwartet.
Das Erzielen von Erträgen im Bankgeschäft ist in der Regel nicht ohne das Eingehen von Risiken möglich. Insofern sind der bewusste Umgang, das aktive Management und die laufende Identifikation und Überwachung von Risiken Kernelemente der erfolgsorientierten Geschäftssteuerung der Varengold Bank AG.
Um die mit der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft verbundenen internen und externen Risiken zu beherrschen, wendet die Bank ein Risikocontrolling- und Risikomanagementsystem an, das den Bestimmungen der "Mindestanforderungen an das Risikomanagement" (MaRisk) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) entspricht.
Unter Risiko wird die negative Abweichung eintretender Ereignisse von den erwarteten Ereignissen verstanden. Basis des Risikomanagementsystems ist die Einteilung der wesentlichen Risiken in Adressenausfallrisiko, Liquiditätsrisiko, Marktpreisrisiko, operationelles Risiko und sonstige Risiken, welche unter anderem das Reputationsrisiko, strategische Risiken und Risikokonzentrationen umfassen.
Zur Beherrschung dieser Risiken wird im Rahmen des Risikomanagementsystems eine laufende Beobachtung und Bewertung der identifizierten Risiken durchgeführt. Der gesamte Prozess umfasst folgende aufeinander aufbauende Schritte:
Der Vorstand legt die Höhe des zulässigen Gesamtrisikos und dessen Verteilung auf die einzelnen Risikoarten fest. In diesem Zusammenhang wird permanent Sorge dafür getragen, dass die verschiedenen Geschäftsaktivitäten angemessen mit Eigenkapital unterlegt sind.
Für die Überwachung der Einhaltung der Risikostrategie ist bei der Varengold Bank AG das Risikocontrolling verantwortlich. Die Ergebnisse des Risikocontrollings werden der Geschäftsleitung transparent berichtet, um eine adäquate Steuerung zu ermöglichen.
Kernelemente des Risikomanagements der Varengold Bank AG sind die Risikostrategie, das Risikotragfähigkeitskonzept, das Limit-System und Überwachungsprozesse, welche auf die Geschäftsaktivitäten ausgerichtet sind.
Die Geschäftsstrategie muss die wesentlichen Ziele der Varengold Bank AG für jede Geschäftsaktivität sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele bestimmen.
Die Risikostrategie schildert die Auswirkungen der Geschäftsstrategie auf die Risikosituation der Varengold Bank AG und beschreibt den Umgang mit den vorhandenen Risiken und die Fähigkeit, die Risiken zu tragen.
Jedes potenzielle zukünftige Risiko muss von Beginn an vollkommen transparent sein. Nur mit vollkommener Transparenz kann beurteilt werden, ob ein Risiko eingegangen und genehmigt werden soll. Diese Entscheidung trifft der Vorstand immer unter Berücksichtigung der Frage, ob das jeweilige Risiko angemessene Erträge bringen kann und eine Tragfähigkeit für das Risiko gegeben ist. Wird ein Risiko eingegangen, geschieht dies innerhalb festgesetzter Risikotoleranzen, die sich primär aus dem Risikotragfähigkeitspotenzial ableiten und deren Einhaltung laufend überprüft wird.
Die Varengold Bank AG verfolgt eine Wachstumsstrategie. Teil der Geschäftsstrategie der Varengold Bank AG ist es, flexibel wettbewerbsfähige Produkte und Dienstleistungen anzubieten und sich permanent an sich verändernde Marktgegebenheiten anzupassen. Die Varengold Bank AG erwirtschaftet in diesem schnelllebigen Umfeld dementsprechend volatile Erträge. Daher wird die Risikotragfähigkeitsanalyse vom Risikocontrolling auf monatlicher Basis vorgenommen. Die Methodik der Analyse wird fortwährend auf Plausibilität und den neuesten Stand des regulatorischen Umfelds geprüft.
Bei der Erhebung der Risikotragfähigkeit der Varengold Bank AG wird der Going-Concern-Ansatz verfolgt. Im Going-Concern werden nur Risiken in dem Umfang eingegangen, dass die regulatorischen Mindestanforderungen der Säule 1 noch erfüllt werden können. Ein solcher Ansatz setzt voraus, dass die Bank die dazu notwendigen Kapitalbestandteile reserviert. Zur Abdeckung möglicherweise eintretender Verluste steht dieses Kapital in der Risikotragfähigkeitsbetrachtung folglich nicht zur Verfügung, sodass es nicht Teil des Risikodeckungspotenzials sein kann.
Der Going-Concern-Ansatz der Varengold Bank AG basiert bei der Berechnung der Risikotragfähigkeit auf Bilanz- und GuV-Größen. Von dem zum 30. Juni 2017 ermittelten Risikodeckungspotenzial von TEUR 8.054 werden TEUR 7.510 als Risikodeckungsmasse genutzt. Die nicht zu nutzenden TEUR 544 dienen als Puffer zur Deckung der Risiken, welche nur schwer zu quantifizieren sind (Strategische- und Reputationsrisiken sowie sonstige Risiken).
Grundsätzlich ist die maximal tolerierte Auslastung auf 100% beschränkt. Auslastungen über 100% innerhalb der einzelnen Risikoarten erfordern eine Reaktion des Vorstandes.
Die Auslastung der Risikodeckungsmasse zum 30. Juni 2017 betrug 43%.
Für die Überwachung der wesentlichen Adress- und Marktpreisrisiken werden gängige Modelle verwendet.
Das Marktpreisrisiko wird mit Hilfe des Value at Risk quantifiziert. Dieser wird sowohl beim Handelsbuch als auch beim Anlagebuch mit einem Konfidenzniveau von 99%, einem Betrachtungshorizont von einem Tag und einem Lookback von 260 Tagen durch historische Simulation gemessen. Die Überwachung und Regulierung des Marktpreisrisikos orientiert sich an dem Limitsystem, welches sich auf Basis des Risikodeckungspotenzials für das Marktpreisrisiko errechnet. Die Limits für das Liquiditäts- und Investmentportfolio sind in den jeweiligen Investment Guidelines erfasst und festgelegt. Diese werden ebenfalls täglich durch das Risikocontrolling überwacht.
Die Quantifizierung im Bereich des Adressenausfallrisikos erfolgt mit den Risikokennzahlen Expected Loss und Unexpected Loss. Der Expected Loss wird auf Basis der Ausfallwahrscheinlichkeiten unter der Berücksichtigung von den LGDs (Loss Given Default) ermittelt. Der Unexpected Loss wird mit Hilfe eines Kreditrisikomodells für ein Konfidenzniveau von 99% und einem Zeithorizont von einem Jahr quantifiziert. Die Berechnung basiert auf dem Gordy-Modell, das vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht zur Modellierung der Eigenkapitalunterlegung im Rahmen von Basel II und in der Weiterentwicklung in Basel III herangezogen wird. Das Kreditrisikomodell ermittelt die Beiträge der einzelnen Kreditnehmer und Beteiligungen zum unerwarteten Verlust auf Portfolioebene, die additiv zu einem unerwarteten Verlust des Gesamtportfolios zusammengefasst werden. Dabei werden die (falls vorhanden) externen bzw. gegebenenfalls internen Ausfallwahrscheinlichkeiten (PDs) und die transaktionsspezifisch festgesetzte Verlustquote (LGD) verwendet. Die Festlegung der übrigen Modellparameter erfolgt in Anlehnung an die Standardvorgaben gemäß Basel III. Neben den Ausfallwahrscheinlichkeiten und Verlustquoten werden auch die Korrelation zwischen den Kontrahenten sowie die Granularität des Portfolios und die Restlaufzeiten berücksichtigt.
Alle Maßnahmen der Risikobegrenzung werden grundsätzlich in einem wirtschaftlich sinnvollen Verhältnis durchgeführt, welches die Größe des Instituts, die Kapitalausstattung sowie das besondere Geschäftsmodell in angemessener Weise berücksichtigt.
Die Varengold Bank AG nutzt im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit gezielt ihre Marktchancen und geht die damit einhergehenden Risiken ausschließlich verantwortungsbewusst ein.
Das geopolitische Umfeld bleibt angesichts der internationalen Ausrichtung der Bank weiterhin einer der Unsicherheitsfaktoren. Die Gesellschaft hat in der Vergangenheit verstärkt in das Wachstum der Bank investiert, um dauerhaft ein solides Fundament zu schaffen. Die Varengold Bank AG ist ein globaler Nischenanbieter von Bankdienstleistungen in wachstumsstarken Geschäftssegmenten mit geringer Wettbewerbsintensität. Dabei grenzt sich die Bank zudem von ihren Wettbewerbern insbesondere durch kurze Entscheidungswege, maßgeschneiderte Produkte und eine eingespielte Infrastruktur ab.
Im Geschäftsbereich Commercial Banking zählen für den Bereich Internationaler Zahlungsverkehr grundsätzlich alle deutschen Banken, die Auslandszahlungsverkehr betreiben, zu den Wettbewerbern der Gesellschaft. Die Varengold Bank hat hier den Vorteil, dass sie aufgrund ihrer eher geringen Größe Kunden akquirieren kann, die für traditionelle Anbieter nicht rentabel erscheinen. Im Bereich Trade Finance profitiert die Gesellschaft von einer langjährigen Kundenbindung an die für die Varengold Bank tätigen Mitarbeiter.
Im Bereich des Commercial Banking liegt der Fokus auf dem Ausbau der Positionierung als spezialisierter Anbieter von Trade Finance Lösungen für Unternehmenskunden mit Handelsschwerpunkten in den Regionen Osteuropa und Mittlerer Osten. Das Produktangebot umfasst die Abwicklung des Zahlungsverkehrs sowie Akkreditivgeschäfte und Garantien.
Im Geschäftsbereich Prime Brokerage konzentriert sich die Strategie der Varengold Bank als Partner für institutionelle Kunden darauf, insbesondere kleine und mittelgroße Manager der Assetklassen Wertpapiere, Immobilien und Kurzfristige Forderungen zu unterstützen und dabei gezielt Kunden zu betreuen, deren Zugang zu Dienstleistungen und Finanzierungslösungen trotz nachgewiesener Kompetenz und Performance größenbedingt von anderen Wettbewerbern eingeschränkt wurde. Die Geschäftsaktivitäten sollen dabei speziell mit technologieaffinen institutionellen Kunden (Marketplace Lending) in den Assetklassen "Immobiliendarlehen" und "Kurzfristige Forderungen" gefördert werden.
Die strategische Ausrichtung der Varengold Bank AG ist auf Wachstum durch Gewinnung neuer Kunden und entsprechende Ausweitung des Geschäftsvolumens ausgerichtet. Dabei spielen Kundenzufriedenheit und Organisationsstabilität eine wesentliche Rolle. Die Varengold Bank befindet sich in einer konsequenten Weiterentwicklung des Geschäftsmodells, um profitabler zu werden. Der Vorstand legt die Höhe des zulässigen Gesamtrisikos und dessen Verteilung auf die einzelnen Risikoarten fest. In diesem Zusammenhang wird permanent Sorge dafür getragen, dass die verschiedenen Geschäftsaktivitäten angemessen mit Eigenkapital unterlegt sind. Alle Maßnahmen der Risikobegrenzung werden grundsätzlich in einem wirtschaftlich sinnvollen Verhältnis durchgeführt, welches die Größe des Instituts, die Kapitalausstattung sowie das besondere Geschäftsmodell in angemessener Weise berücksichtigt.
Die Eigenkapitaldecke der Bank soll zu diesem Zwecke weiter gestärkt werden. Die ordentliche Hauptversammlung der Varengold Bank AG hat am 23. August 2017 eine Bezugsrechts-Barkapitalerhöhung im Verhältnis 2:1 beschlossen, entsprechend einer Erhöhung des Grundkapitals um bis zu EUR 2.070.141,00. Die geplante weitere Stärkung der Eigenkapitalbasis soll eine Ausweitung der Geschäftstätigkeiten auf einem stabilen Fundament ermöglichen, um Marktchancen nutzen und flexibel agieren zu können.
Der Vorstand ist zuversichtlich, die gesetzten Ziele zu erreichen und die Profitabilität der Varengold Bank weiter zu steigern.
Hamburg, 13. September 2017
Varengold Bank AG
Dr. Bernhard Fuhrmann Frank Otten
Aktiva
| Geschäftsjahr | Vorjahr | |||
|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | TEUR | ||
| 1. | Barreserve | |||
| a) Kassenbestand | 4.153,49 | 1,9 | ||
| b) Guthaben bei Zentralnotenbanken | 455.701.106,16 | 217.082,4 | ||
| - darunter: bei der Deutschen Bundesbank: |
455.705.259,65 | 217.084,3 | ||
| TEUR 455.701,1 (im Vorjahr: TEUR 217.082,4) |
||||
| 2. | Forderungen an Kreditinstitute | |||
| a) täglich fällig | 14.959.344,59 | 29.210,5 | ||
| b) andere Forderungen | 1.043.947,77 | 110,5 | ||
| 16.003.292,36 | 29.321,0 | |||
| 3. | Forderungen an Kunden - darunter: |
75.555.649,08 | 24.361,3 | |
| durch Grundpfandrechte gesichert | ||||
| TEUR 36,5 (im Vorjahr: TEUR 36,5) | ||||
| Kommunalkredite TEUR 6.500,0 | ||||
| (im Vorjahr: TEUR 0,0) | ||||
| 4. | Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere a) Anleihen und Schuldverschreibungen |
|||
| aa) von öffentlichen Emittenten | 24.142.042,72 | 1.890,9 | ||
| - darunter: | ||||
| beleihbar bei der Deutschen Bundesbank: | ||||
| TEUR 24.142,0 (im Vorjahr: TEUR 1.890,9) | ||||
| ab) von anderen Emittenten | 5.011.666,67 | 2.500,0 | ||
| 29.153.709,39 | 4.390,9 | |||
| 5. | Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere |
29.775.194,33 | 0,0 | |
| 6. | Handelsbestand | 137.250,00 | 315.906,9 | |
| 7. | Beteiligungen | 668.184,36 | 547,7 | |
| 8. | Anteile an verbundenen Unternehmen | 2.774.951,05 | 2.775,0 | |
| - darunter: an | ||||
| Finanzdienstleistungsinstituten TEUR 1.710 (im Vorjahr: TEUR 1.710) |
| 9. | Immaterielle Anlagewerte | |||
|---|---|---|---|---|
| a) selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte |
0,00 | 3,5 | ||
| b) entgeltlich erworbene Konzessionen | 212.967,00 | 358,9 | ||
| 212.967,00 | 362,4 | |||
| 10. | Sachanlagen | 169.600,00 | 284,0 | |
| 11. | Sonstige Vermögensgegenstände | 1.398.964,17 | 3.680,9 | |
| 12. | Rechnungsabgrenzungsposten | 42.048,02 | 203,2 | |
| 13. | Aktive latente Steuern | 2.297.479,03 | 2.297,5 | |
| Summe Aktiva | 613.894.548,44 | 601.215,0 |
| Geschäftsjahr | Vorjahr | |||
|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | TEUR | ||
| 1. | Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | |||
| a) täglich fällig | 1.100.000,00 | 576,0 | ||
| b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist | 137.250,00 | 0,0 | ||
| 1.237.250,00 | 576,0 | |||
| 2. | Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | |||
| a) andere Verbindlichkeiten | ||||
| aa) täglich fällig | 225.432.749,12 | 498.579,2 | ||
| ab) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist | 364.251.681,55 | 89.135,9 | ||
| 589.684.430,67 | 587.715,1 | |||
| 2a. | Handelsbestand | 0,00 | 926,3 | |
| 3. | Sonstige Verbindlichkeiten | 921.747,70 | 1.922,8 | |
| 4. | Rechnungsabgrenzungsposten | 590.288,38 | 790,4 | |
| 5. | Rückstellungen | |||
| a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen |
73.202,00 | 53,2 | ||
| b) Steuerrückstellungen | 129.687,44 | 65,0 | ||
| c) andere Rückstellungen | 2.679.896,79 | 1.766,5 | ||
| 2.882.786,23 | 1.884,7 | |||
| 6. 7. |
Instrumente des zusätzlichen aufsichtsrechtlichen Kernkapitals Eigenkapital |
5.000.000,00 | 5.000,0 | |
| a) gezeichnetes Kapital | 2.922.552,00 | 1.948,4 | ||
| b) Kapitalrücklage | 30.607.373,80 | 18.917,2 | ||
| c) Gewinnrücklagen | ||||
| ca) gesetzliche Rücklage | 1.700,00 | 1,7 | ||
| cb) andere Gewinnrücklagen | 16.700,00 | 16,7 | ||
| 18.400,00 | 18,4 | |||
| d) Bilanzverlust | -19.970.280,34 | -18.484,3 | ||
| Summe Passiva | 613.894.548,44 | 601.215,0 | ||
| 1. | Eventualverbindlichkeiten | |||
| a) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen |
1.120.465,28 | 0,0 |
| Geschäftsjahr | Vorjahr | |||
|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | TEUR | ||
| 1. | Zinserträge aus | |||
| a) Kredit- und Geldmarktgeschäften | 3.810.345,54 | |||
| negative Zinsen aus Bankguthaben | -1.074.259,56 | 797,5 -329,2 |
||
| 2.736.085,98 | 468,3 | |||
| b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen |
1.738.145,12 | 858,1 | ||
| 4.474.231,10 | 1.326,4 | |||
| 2. | Zinsaufwendungen | -2.896.361,21 | -3.734,0 | |
| 3. | Laufende Erträge aus | 1.577.869,89 | -2.407,6 | |
| a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren |
553.668,15 | 0,0 | ||
| b) Beteiligungen | 0,00 | 411,9 | ||
| 553.668,15 | 411,9 | |||
| 4. | Provisionserträge | 20.927.258,08 | 5.242,5 | |
| 5. | Provisionsaufwendungen | -15.211.114,59 | -1.334,9 | |
| 5.716.143,49 | 3.907,6 | |||
| 6. | Nettoertrag des Handelsbestands | 5.684.728,20 | 11.117,1 | |
| 7. | Sonstige betriebliche Erträge darunter: Erträge aus der Währungsumrechnung TEUR 1.124,0 (Vorjahr: TEUR 548,1) |
2.065.508,09 | 1.175,3 | |
| 8. | Allgemeine Verwaltungsaufwendungen | |||
| a) Personalaufwand | ||||
| aa) Löhne und Gehälter | -6.211.398,75 | -8.145,5 | ||
| ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen | ||||
| für Altersversorgung und für Unterstützung | -998.610,71 | -953,1 | ||
| - darunter: für Altersversorgung | ||||
| 264,5 TEUR (Vorjahr: 58,6 TEUR) | -7.210.009,46 | -9.098,6 | ||
| b) andere Verwaltungsaufwendungen | -8.336.910,56 | -11.863,7 | ||
| -15.546.920,02 | -20.962,3 | |||
| 9. | Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen |
-328.422,66 | -435,9 | |
| 10. | Sonstige betriebliche Aufwendungen | -362.270,20 | -367,3 | |
| 11. | Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft |
-1.802.801,24 | -1.510,1 | |
| 12. | Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen |
|||
| und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapiere | -80.057,08 | 3.252,9 | ||
| 13. | Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit | -2.522.553,38 | -5.818,3 |
| 14. | Außerordentliche Erträge | 1.667.974,93 | 72,8 | |
|---|---|---|---|---|
| 15. | Außerordentliche Aufwendungen | -605.848,12 | -7.407,0 | |
| 1.062.126,81 | -7.334,2 | |||
| 16. | Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -24.687,44 | -63,9 | |
| 17. | Sonstige Steuern, soweit nicht unter "sonstige betriebliche Aufwendungen" ausgewiesen |
-820,00 | -1,1 | |
| -25.507,44 | -65,0 | |||
| 18. | Jahresfehlbetrag | -1.485.934,01 | -13.217,5 | |
| 19. | Verlustvortrag aus dem Vorjahr | -18.484.346,33 | -5.266,8 | |
| 20. | Bilanzverlust | -19.970.280,34 | -18.484,4 |
für die Zeit vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2016
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere sind sämtlich dem Anlagevermögen zugeordnet und werden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bilanziert.
Die institutsinternen festgelegten Kriterien für die Einbeziehung von Finanzinstrumenten in den Handelsbestand haben sich im Geschäftsjahr nicht geändert. Nach § 340e Absatz 3 Satz 1 HGB werden Finanzinstrumente des Handelsbestands zum beizulegenden Zeitwert abzüglich eines Risikoabschlags bewertet. Der beizulegende Zeitwert entspricht gemäß § 255 Absatz 4 Satz 1 HGB dem Marktpreis des Finanzinstruments, da für alle Positionen des Handelsbestands der Varengold Bank AG ein aktiver Markt besteht.
Der Risikoabschlag wird nach der Value-at-Risk-Methode mit einem Konfidenzniveau von 99 %, einer Haltedauer von einem Tag und einem Beobachtungszeitraum von 260 Tagen mit einer historischen Simulation ermittelt. Die Berechnung des Value-at-Risk ist identisch mit derfür interne Zwecke der Risikoüberwachung gemäß MaRisk eingesetzten Methode. Per 31. Dezember 2016 wurde der Risikoabschlag auf TEUR 0 angepasst und in Höhe von TEUR 201 ein Ertrag im Handelsergebnis nach § 340c Absatz 1 HGB erfasst.
Die Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen sind entsprechend den für das Anlagevermögen geltenden Regeln zu Anschaffungskosten ggf. abzüglich vorgenommener Wertminderungen auf den niedrigeren beizulegenden Zeitwert bewertet.
Das Wahlrecht gemäß § 248 Absatz 2 HGB wurde in Anspruch genommen und in den Jahren 2010 bis 2012 Entwicklungskosten für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände aktiviert. In den Geschäftsjahren 2013 bis 2016 erfolgten keine weiteren Aktivierungen. Die Abschreibungen für sämtliche selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände (TEUR 4) sind unter "Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagenwerte und Sachanlagen" ausgewiesen. Die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände werden entsprechend ihrer voraussichtlichen betrieblichen Nutzungsdauer jeweils über vier Jahre abgeschrieben und sind zum 31. Dezember 2016 sämtlich voll abgeschrieben.
Entgeltlich erworbene Software wird unter den immateriellen Anlagewerten ausgewiesen und wie die Sachanlagen zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung der planmäßigen Abschreibungen bewertet. Bei den erwarteten Nutzungsdauern legt die Bank die steuerlichen AfA-Sätze (Absetzung für Abnutzung) zugrunde.
Das Sachanlagevermögen und die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten bewertet, die um die planmäßigen linearen Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer gemindert werden. Dabei lehnt sich die Bank an die von der Finanzverwaltung vorgegebenen Nutzungsperioden (AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter (AfA Tabelle AV)) an.
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden in Anlehnung an die Vorschriften des § 6 Absatz 2 und 2a EStG bilanziert. Die angeschafften geringwertigen Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen EUR 150,00 und EUR 1.000,00 werden danach in einem Sammelposten gebündelt, der von untergeordneter Bedeutung ist und im Geschäftsjahr der Bildung und in den folgenden vier Geschäftsjahren zu jeweils einem Fünftel abgeschrieben wird. Wirtschaftsgüter mit einem Wert unter EUR 150,00 werden als sofortige Betriebsausgabe behandelt.
Die sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag angesetzt.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (im Wesentlichen vorausbezahlte Mieten und Versicherungen) werden gemäß § 250 Absatz 1 HGB gebildet.
Aktive latente Steuern in Höhe von TEUR 2.297 ergeben sich im Wesentlichen aus steuerlichen Verlustvorträgen. Die aktivierten Steuern unterliegen der Ausschüttungssperre. Der Vorstand gehtin den nächsten fünf Jahren von der vollständigen Nutzung der in den Vorjahren gebildeten aktiven latenten Steuern aus, die auf Verlustvorträgen von rund EUR 7,1 Mio. zur Körperschaftsteuer und EUR 7,2 Mio. zur Gewerbesteuer zum 31. Dezember 2014 beruhten. Für die Berechnung der latenten Steuern wurde ein Steuersatz von 32,275 % zugrunde gelegt, der sich aus Körperschaftsteuer (15,0 %), Solidaritätszuschlag (0,825 %) und Gewerbesteuer (16,45 %) zusammensetzt.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.
Passive Rechnungsabgrenzungsposten (im Wesentlichen im Voraus erhaltene Zinsen) werden gemäß§250 Absatz 2 HGB gebildet und über die Laufzeit der zugrundeliegenden Geschäfte aufgelöst.
Rückstellungen einschließlich Steuerrückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Pensionsrückstellungen, die im Wesentlichen auf Hinterbliebenenversorgungen beruhen. werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Anwendung der Richttafeln 2005G von Klaus Heubeck nach den Bestimmungen des § 253 Absatz 2 HGB ermittelt. Als Bewertungsverfahren wurde das modifizierte Teilwertverfahren verwendet. Es wurden ein Rechnungszins von 4,00 %, ein Gehalts- und Karrieretrend von 2,0 % sowie eine Fluktuation von 10 % zu Grunde gelegt.
Die begebenen Instrumente des zusätzlichen aufsichtsrechtlichen Kernkapitals sind mit ihrem Nominalbetrag bewertet. Der Zinsaufwand wird auf Basis der erwarteten Zahlungen an die Eigentümer der Instrumente abgegrenzt.
Die zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs werden jährlich in ihrer Gesamtheit auf einen Verpflichtungsüberschuss untersucht. Hierzu wird ein banwertorientierter Ansatz unter Berücksichtigung voraussichtlichnoch anfallender Risiko- und Verwaltungskosten genutzt. Die Bewertung ergab, dass aus den zinsbezogenen Geschäften des Bankbuchs (Zinsbuchs) kein Verpflichtungsüberschuss und damit keine Notwendigkeit zur Bildung einer Drohverlustrückstellung bestehen.
Nach § 340e Absatz 4 Satz 1 HGB sind in der Bilanz dem Sonderposten "Fonds für allgemeine Bankrisiken" nach § 340g HGB grundsätzlich in jedem Geschäftsjahr ein Betrag, der mindestens 10 vom Hundert der Nettoerträge des Handelsbestands entspricht, zuzuführen unddort gesondert auszuweisen. Nach § 340e Absatz 4 Satz 2 Nr. 4 HGB erfolgt die Zuführung zum Sonderposten solange, bis der Sonderposten eine Höhe von 50 vom Hundert des Durchschnitts der letzten fünf jährlichen Nettoerträge des Handelsbestandes (einschließlich eines Nettoertrags des Handelsbestands des Berichtsjahres) nach Risikoabschlag erreicht. Die Zuführung zum Sonderposten erfolgt zum Bilanzstichtag am
Ende des Geschäftsjahres. Aufgrund bestehender Verlustvorträge und eines Jahresfehlbetrages wurde gemäß§340e Absatz 4 Satz 2 Nr. 2 und 3 HGB im Geschäftsjahr keine Zuführung zum Sonderposten vorgenommen (Bestand 31.12.2016: EUR 0,00).
Die Behandlung der Ergebnisse aus der Fremdwährungsumrechnung richtet sich gemäß § 256a HGB i. V. m. § 340h HGB danach, ob es sich um Fremdwährungsgeschäfte des Handelsbestands, um besonders gedeckte oder nicht besonders gedeckte Geschäfte handelt. Im Falle des Handelsbestands sowie bei Bestehen besonderer Deckung werden sowohl die Aufwendungen als auch die Erträge aus der Währungsumrechnung erfolgswirksam erfasst. Die Umrechnungsergebnisse aus der Währungsumrechnung sind im Nettoergebnis des Handelsbestands und in den sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen enthalten.
Die Eventualverbindlichkeiten und Andere Verpflichtungen sowie alle sonstigen Bilanzposten sind zum Nennbetrag angesetzt.
Die Bank nimmt das Wahlrecht zur Uberkreuzkompensation nach § 340f Absatz 3 HGB in Verbindung mit § 32 und § 33 RechKredV wahr.
Aufwendungen und Erträge werden periodengerecht abgegrenzt.
Die Beträge sind soweit nicht anders ausgewiesen in TEUR angegeben.
Aus rechentechnischen Gründen können in Tabellen Rundungsdifferenzen in Höhe von +/einer Einheit auftreten.
Unterjährig anfallende Erträge und Aufwendungen gehen mit den jeweiligen Tageskursen in die Gewinn-und Verlust-Rechnung ein. Fremdwährungspositionen werden gemäß § 256a HGB zum Bilanzstichtag mit den EZB-Referenzkursen in Euro umgerechnet.
Zum 31. Dezember 2016 sind in den folgenden Bilanzposten die nachstehend aufgeführten Fremdwährungsbeträge enthalten:
| Bilanzposten | STA 222016 | STATE 22,015 |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| Forderungen an Kreditinstitute | 6.214 | 13 960 |
| Forderungen an Kunden | 8.733 | 4 663 |
| Aktien und andere nicht festverzinsliche | 29.775 | 0 |
| Wertpapiere | ||
| Handelsbestand (aktiv) | 0 | 23.563 |
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 1.754 | 1.754 |
| Sonstige Vermögensgegenstände | 209 | 2308 |
| Rechnungsabgrenzungsposten (aktiv) | 25 | 177 |
| Verbindlichkeiten gegenüber |
0 | 1 |
| Kreditinstituten | ||
| Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | 43.070 | 41.590 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 155 | 332 |
| Rückstellungen | 284 | 41 |
| 31.12.2016 | 31.12.2015 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| Forderungen an Kunden | 75.556 | 24.361 |
| davon gegenüber verbundenen Unternehmen |
5.865 | 741 |
| 31 222016 | 31.12.2015 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kunden |
589.684 | 587.715 |
| davon gegenüber verbundenen Unternehmen |
1.128 | 743 |
| 31.12.2016 | 31.12.2015 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| Forderungen an Kreditinstitute |
16.003 | 29.321 |
| bis drei Monate | 16.003 | 29321 |
| Forderungen an Kunden | 75.556 | 24.361 |
| bis drei Monate | 33.227 | 4 971 |
| mehr als drei Monate bis ein Jahr |
11.071 | 3348 |
| mehr als ein Jahr bis fünf Jahre |
26.469 | 16.001 |
| mehr als fünf Jahre | 4.789 | 41 |
| Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere |
29.154 | 4.391 |
|---|---|---|
| davon im Folgejahr fällig | 18.734 | 2779 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten |
1 237 | 576 |
| bis drei Monate | 1.237 | 576 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kunden |
589,684 | 587.715 |
| bis drei Monate | 500 481 | 521869 |
| mehr als drei Monate bis ein Jahr |
64 135 | 46.729 |
| mehr als ein Jahr bis fünf Jahre |
25.068 | 19.117 |
| 31.12.2016 | 31.12.2015 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche | 29.154 | 4.391 |
| Wertpapiere | ||
| nicht börsenfähig | 0 | 2.500 |
| börsenfähig | 29.154 | 1.891 |
| - davon: börsennotiert | 29.154 | 1.891 |
| Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 29.775 | 0 |
| börsenfahig | 29.775 | 0 |
| - davon: börsennotiert | 15 249 | 0 |
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 2775 | 2.775 |
| nicht börsenfähig | 30 | 30 |
| börsenfahig | 2.745 | 2.745 |
| - davon börsennotiert | 0 | 0 |
| Beteiligungen | 668 | 548 |
| nicht börsenfähig | 620 | 500 |
| börsenfahig | 48 | 48 |
| - davon börsennotiert | 0 | 0 |
Es befinden sich neben einer Unternehmensschuldverschreibung ausschließlich europäische Staatsanleihen im Bestand, bei denen zum Stichtag stille Reserven in Höhe von TEUR 5 bestehen.
lm April wurden sämtliche Staatsanleihen, die im Handelsbestand gehalten wurden, zum Buchwert von EUR 45,9 Mio. in die Liquiditätsreserve umgegliedert. Dies liegt begründet im massiven Aufkauf der EZB von Wertpapieren und der daraus resultierenden Aufgabe der Staatsanleihen-Handelsstrategie der Bank. Sofern diese Papiere im Handelsbestand verblieben wären, hätten stille Reserven in Höhe von TEUR 0,3 zum 31. Dezember 2016 realisiert werden können.
lm Mai wurden sämtliche Staatsanleihen, die im Anlagebuch gehalten wurden, zum Buchwertvon EUR 1,9 Mio. in die Liquiditätsreserve um gegliedert, da Staatsanleihen nur noch zur Liquiditätssteuerung verwendet werden sollen.
Sofern diese Papiere im Anlagebestand verblieben wären und der Unterschiedsbetrag nach § 340e Abs. 2 HGB wäre anteilig über die Restlaufzeit aufgelöst worden, wäre der Buchwert der Wertpapiere zum 31. Dezember 2016 um TEUR 17 geringer.
Es werden Anteile an ausländischen Investmentvermögen gehalten, die im Wesentlichen in kurzfristige Forderungen und kurzfristigen Immobilien-Darlehen investiert sind. Es handelt sich sowohl um ausschüttende als auch thesaurierende Investmentanteile.
| Gesellschaft | Beteiligungsquote | Eigenkapital | Ergebnis | |
|---|---|---|---|---|
| direkt | Indirekt | 31.12.2016 | 2016 | |
| 96 | 96 | TEUR | TEUR | |
| Hanseatic Brokerhouse Securities AG, Hamburg |
33,00 | 2.018" | 1.497 | |
| Lava Trading Ltd., Valetta, Malta | 49.79 | -63 | -630 | |
| Varengold Capital Holdings Limited, British Virgin Islands |
100.00 | -3333 | -645 | |
| Varengold Capital Securities Limited, Hong Kong |
100.00 | 4 6100 | -1430 | |
| Varengold Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen, Hamburg |
100.00 | 7993 | 1066 | |
| ViaLight Communications GmbH, Gilching |
2.39 | 2624) | -1.84347 | |
| Ges. Bürgerlichen Rechts VirtuFX, Hamburg |
50.01 | 784) | -694 | |
| Varengold Capital Advisory Limited, Hongkong |
100.00 | 2560 | -183) |
| Varengold Capital Asset Management, | 100.00 | 4.8599 | -62 |
|---|---|---|---|
| Limited, Hongkong | |||
| Varengold Capital International Company | 100.00 | -712-1 | -754-1 |
| Limited, British Virgin Islands | |||
| Varengold Investment Funds SPC, | 100.00 | -3622 | -3625 |
| Cayman Islands | |||
| Varengold Capital Investment Company | 100.00 | 1.3792 | 1 3389 |
| Limited, British Virgin Islands | |||
| Varengold Capital Management Limited, | 100,00 | -10.6923 | -7 2169 |
| British Virgin Island | |||
1) vorläufiger Jahresabschluss zum 31.12.2015
2) Jahresabschluss zum 31. März 2015 (abweichendes Wirtschaftsjahr)
3) Angaben in HKD auf Grundlage des vorläufigen Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016
4) Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016
5 vorläufiges Gesellschaftsvermögen zum 30. November 2016 (abweichendes Wirtschaftsjahr)
6) vorläufiges Ergebnis zum 30. November 2016 (abweichendes Wirtschaftsjahr)
Die Varengold Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen hat ausschließlich für das Investmentbetriebsvermögen Unternehmensaktien ausgegeben. Das Kapital betrug zum 30. November 2016 TEUR 799.
| Anschaffungskosten Abschreibungen |
Restbuchweite | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| kummuliert | k ummuliert | |||||||||
| 01.01. 2016 Zugange | A beange | 31.12.2016 01.01.2016 | Zugange | Albgange | 31.12.2016 | 31.12.2016 | 31.12.2015 | |||
| 2016 | 2016 | 2016 | 2016 | |||||||
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| mmate if el le | ||||||||||
| Sel bst geschaffene | ||||||||||
| gewerbliche | ||||||||||
| Schutzrechte und | ||||||||||
| Shnliche Rechte und | ||||||||||
| Werte | 756 | O | 368 | 388 | 752 | 4 | 368 | 388 | 4 | |
| Entgeltlich erworbene | ||||||||||
| Konze ssione n. | ||||||||||
| gewerbliche | ||||||||||
| Schutzrechte und | ||||||||||
| ähnliche Rechte und | ||||||||||
| Werte sowie Lize nze n | ||||||||||
| an sol chen Reche n und | ||||||||||
| Werten | 3.084 | 59 | 1.012 | 2.130 | 2.725 | 192 | 800 | 1.917 | 213 | 359 |
| Sachanlage n | 1.050 | 83 | 453 | 684 | 766 | 133 | 388 | 511 | 170 | 284 |
| Summe | 4.889 | 142 | 1833 | 3.198 | 4.243 | 328 | 1755 | 2.816 | 388 | 646 |
| Veränderung™ | ||||||||||
| Schuldv erschre ibunge n | ||||||||||
| und andere | ||||||||||
| festverzinsli che | ||||||||||
| We rtpapie re | 621 | 5.012 | 4.391 | |||||||
| Aktie n und ande re nicht | ||||||||||
| festverzinsliche | ||||||||||
| Wertpapiere | 29.775 | 29.775 | 0 | |||||||
| Be te illig ungen | 121 | 668 | 548 | |||||||
| Anteille an | ||||||||||
| werbundenen | ||||||||||
| Unte rnehmen | 0 | 2.775 | 2.775 | |||||||
| " Von der nach § 34 Absatz 3 RechkredV moglichen Zus ammenfassune für Finan zanlagen wurde Gebrauch ermacht |
Die immateriellen Anlagewerte bestehen aus entgeltlich erworbener Software sowie Konzessionen und gewerblichen Schutzrechten. Die Sachanlagen entfallen auf Betriebs-und Geschäftsausstattung (einschließlich Mietereinbauten).
Die Zugänge im Geschäftsjahr 2016 betreffen im Wesentlichen den Erwerb von diversen Fondsinvestments.
Der Handelsbestand setzt sich wie folgt zusammen:
| Aktiva | 31.12.2016 | 31.12.2015 |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| Derivative Finanzinstrumente | 0 | 0 |
| Handelsbestand Aktiva FX | 0 | 1.849 |
| Handelsbestand Aktiva CFD | 0 | 3.596 |
| Zwischensumme | 0 | 5.445 |
| Handelsbestand | 0 | 651 |
| Fondsanteile | ||
| Handelsbestand Wertpapiere | 0 | 310.012 |
| Handelsbestand Aktien | 137 | 0 |
| Risikoabschlag (VaR) | 0 | -201 |
| Summe | 137 | 315.907 |
| Passiva | 31 222016 | 31.12.2015 |
|---|---|---|
| TEUR | IEUR | |
| HandelsbestandPassiva FX | D | 324 |
| HandelsbestandPassiva | 0 | 602 |
| CFD | ||
| Summe | 0 | 926 |
Nach § 340e Absatz 3 Satz 1 HGB werden Finanzinstrumente des Handelsbestands zum beizulegenden Zeitwert abzüglich eines Risikoabschlags bewertet.
Der beizulegende Zeitwert entspricht gemäß § 255 Absatz 4 Satz 1 HGB dem Marktpreis des Finanzinstruments, da für alle Positionen des Handelsbestandes der Varengold Bank AG ein aktiver Markt besteht.
Der Posten beinhaltet im Wesentlichen Forderungen aus Initial Margin Zahlungen gegenüber der EUREX (TEUR 178), Forderungen gegen Nachweisvemittler (TEUR 219), Forderungen aus Steuererstattungsansprüchen (TEUR 409), Forderungen der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (TEUR 183), Aktiven Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung (TEUR 11) sowie Forderungen aus gezahlten Kautionen (TEUR 203).
Die Verbindlichkeiten setzten sich aus Tagesgeldern (EUR 175 Mio.), Zahlungsverkehrskonten (EUR 43 Mio.), Sicherheitsleistungen (EUR 8 Mio.) sowie Termingeldern (EUR 364 Mio.) zusammen.
Die sonstigen Verbindlichkeiten haben alle eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und setzten sich wie folgt zusammen:
| 31.12.2016 | 31.12.2015 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| Verbindlichkeiten aus | 186 | 14 |
| erhaltener Initial Margin | ||
| Verbindlichkeiten aus | 473 | 1345 |
| Lieferungen und Leistungen | ||
| Verbindlichkeiten aus | 0 | 90 |
| Bonusprogrammen | ||
| Sonstige Verbindlichkeiten | 48 | 136 |
| Verbindlichkeiten | 102 | 03 |
| Lohnsteuer | ||
| Verbindlichkeiten soziale | 4 | 0 |
| Sicherheit | ||
| Passivischer | র্য | 0 |
| Ausgleichsposten aus der | ||
| Währungsumrechnung | ||
| Verbindlichkeiten | 0 | 117 |
| Umsatzsteuer laufendes | ||
| Jahr | ||
| Verbindlichkeiten | 105 | 128 |
| Abgeltungssteuer | ||
| Summe | 922 | 1.923 |
Die Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung beinhalten im Wesentlichen noch nicht fällige Rechnungen. In den Sonstigen Verbindlichkeiten sind hauptsächlich Verbindlichkeiten aus der Einzahlungsverpflichtung in das Eigenkapital der Varengold Capital Holdings Ltd. ausgewiesen.
Pensionsrückstellungen wurden für Hinterbliebenenversorgung gebildet. Der Unterschiedsbetrag zwischen der Bewertung der Pensionsrückstellungen mit dem 10-Jahresdurchschnittszinssatz (TEUR 73) und dem 7-Jahresdurchschnittszinssatz (TEUR 78) beträgt TEUR 5.
Steuerrückstellungen besentlichen für anteilige Gewinne der Betriebstätte in London für die Jahre 2015 und wurden auf Grundlage eines Ertragssteuersatzes von 20% gebildet.
Dieser Posten gliedert sich wie folgt:
| 31.12.2016 | 31.12.2015 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| Jubiläumsrückstellungen | 01) | 180 |
| Urlaubsrückstellung | 150 | 179 |
| Entschädigungseinrichtung | 67 | 0 |
| deutscher Banken | ||
| Negativzinsen | 58 | 0 |
| Variable Vergütung | 0 | 58 |
| Schwerbehindertenabgabe | 1 | 13 |
| Ausstehende Rechnungen | 11 | 246 |
| für EDV-Leistungen | ||
| Abschlusserstellungs- und | 383 | 209 |
| Prüfungskosten | ||
| EinmalzahlungEdB | 313 | 0 |
| Hauptversammlung | 0 | 26 |
| Arbeitnehmerüberlassung | 1 | 0 |
| Archivierungskosten | 0 | 8 |
| Berufsgenossenschaft | 15 | 10 |
| Prime Brokerage Fees | 623 | 0 |
| Rechts- und | 396 | 450 |
| Beratungskosten | ||
| Zinsaufwand | 0 | 2 |
| Rückbauarbeiten | 30 | 26 |
| Versicherungen | 0 | 0 |
| Sonstiges | 632 | 360 |
| Summe | 2.680 | 1.767 |
1) Die freiwillige Zusage von Jubiläumszahlungen wurde zugunsten einer höheren Bezuschussung der betrieblichen Altersvorsorge zum Jahresende 2016 abgeschafft
Am 19. August 2014 hat die Varengold Bank AG zusätzliche Tier-1-Anleihen ("AT1-Anleihen") in Höhe von EUR 5 Mio. begeben. Die zusätzlichen AT1-Anleihen stellen unbesicherte und nachrangige Anleihen der Varengold Bank dar. Die halbjährlich fälligen Zinszahlungen für diese Anleihen bemessen sich an deren Nominalbetrag und der Entwicklung des EURIBOR. Die Anleihebedingungen beinhalten Regelungen, nach denen die Varengold Bank sowohl verpflichtet werden kann als auch das umfassende Recht zur
| Währung Betrag in Art | Emissionsdatum Zinssatz Fälligkeit | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR | |||||
| EUR | 5.000.000 variabel verzinslich, 19. August 2014 kumulative |
variabel ohne | Falligkeit | ||
| Nachranganleihen |
Das Risiko von Verlusten aus der Inanspruchnahme von Eventualverbindlichkeiten wird durch die bestehenden Rückgriffsmöglichkeiten auf den jeweiligen Auftraggeber reduziert und beruht damit im Wesentlichen auf dem Kreditrisiko der Auftraggeber.
Die Bank schätzt das Risiko, dass aus der Inanspruchnahme einer Eventualverbindlichkeit ein Verlust resultiert, vor dem verbindlichen Eingehen ihrer Verpflichtung im Rahmen einer Kreditprüfung des Auftraggebers und gegebenenfalls anhand einer Bewertung der erwarteten Erfüllung der zugrunde liegenden Verpflichtungen durch den jeweiligen Auftraggeber ab.
Sämtliche Erträge fallen im Inland an.
Die Zinserträge bestehen im Wesentlichen aus Erträgen aus gewährten Darlehen und festverzinslichen Wertpapieren. Gezahlte Negativzinsen (hauptsächlich angefallen bei der Deutschen Bundesbank) sind offen von den Zinserträgen abgesetzt. In den Zinsaufwendungen sind im Wesentlichen Zinsen für Kundeneinlagen (Tages-, Festund Termingelder) enthalten.
In den Erträgen aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren sind sämtlich Ausschüttungen von Fondsinvestments enthalten.
In den Provisionserträgensind Gebühren aus demBereich Prime Brokerage (TEUR 19.324), dem Bereich Commercial Banking (TEUR 1.045) und dem Bereich Capital Markets Brokerage (TEUR 558) enthalten. Bei den Provisionsaufwendungen handelt es sich im Wesentlichen um Provisionen aus dem Bereich Prime Brokerage (TEUR 14.845) sowie Aufwendungen für Zahlungsverkehrsleistungen.
| 31.12.2016 | 31.12.2015 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| Provisionsertrage | 20.927 | 5.243 |
| Provisionsaufwendungen | 15.211 | 1.335 |
| Provisionsüberschuss | 5.716 | 3.908 |
Die Erträge des Handelsbestandes resultieren im Wesentlichen aus den Bereichen Prime Brokerage (TEUR 3.461) und Capital Markets Brokerage (TEUR 3.193). Des Weiteren sind Verluste aus der Fremdwährungsumrechnung des Handelsbestandes in Höhe von TEUR 696 enthalten. Der Restbetrag resultiert aus Commercial Banking und Treasury sowie der Veränderung des Risikoabschlags.
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind im Wesentlichen Erträge aus der Währungsumrechnung, Erträge aus Auflösung von Rückstellungen und periodenfremden Erträgen enthalten.
| 31.12.2016 | 31.12.2015 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| Löhne und Gehälter | 6.211 | 8.146 |
| Soziale Abgaben | 734 | 894 |
| Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung |
265 | 59 |
| Summe | 7.210 | 9.099 |
Der Rückgang der Personalaufwendungen resultiert im Wesentlichen aus geringeren Mitarbeiterzahlen.
| 31.12.2016 | 31.12.2015 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| Raumkosten | 509 | 958 |
| Beiträge und Versicherung | 599 | 284 |
| Kfz-Kosten einschl. Leasing (ohne Kfz-Steuer) |
50 | 169 |
| Werbung, Bewirtung, Reisekosten |
390 | 763 |
| IT-Aufwendungen | 1711 | 2 555 |
| Aufwendungen für Kommunikation |
588 | 608 |
| Bürobedarf, Zeitschriften, Fortbildung |
ਰੇਰੇ | 169 |
| Beratungs-, Abschluss-und Prüfungskosten |
2555 | 3 807 |
| übrige andere | 1.836 | 2 551 |
|---|---|---|
| Verwaltungsaufwendungen | ||
| Summe | 8.337 | 11.864 |
Das für das Geschäftsjahr berechnete bzw. zurückgestellte Gesamthonorar des Abschlussprüfers beträgt TEUR 406. Davon entfallen TEUR 272 auf Abschlussprüfungsleistungen und TEUR 134 auf Steuerberatungsleistungen.
Mit TEUR -1.630 resultiert der Großteil des Bewertungsergebnisses aus der zinsinduzierten Bewertung von Wertpapieren der Liquiditätsreserve. Es wurden am Markt europäische Staatsanleihen, deren Zins-Coupondeutlich über dem aktuellen Zinsniveau liegt, über pari gekauft. Der sich daraus ergebende Abschreibungsbedarf ist demnach im Wesentlichen auf das niedrige Zinsniveau und nicht auf eine Veränderung der Bonität des Schuldners zurückzuführen.
Die verbleibenden TEUR -176 beruhen auf Forderungsabschreibungen sowie gebildeter Risikovorsorge im Kreditgeschäft.
lm Geschäftsjahr sind außerordentliche Erträge in Höhe von TEUR 1.668 angefallen. Hierin sind TEUR 851 aus einem gerichtlichen Vergleich sowie einem gewonnenen Rechtsstreit enthalten. Des Weiteren sind TEUR 789 aus Ansprüchen gegenüber Kunden aus Vorjahren ausgewiesen. Weitere TEUR 28 resultieren aus der Schließung des Geschäftsbereiches Capital Markets Brokerage.
Dem stehen außerordentliche Aufwendungen in Höhe von TEUR 606 gegenüber. Diese resultieren in Höhe von TEUR 293 aus Restrukturierungsaufwendungen sowie in Höhe von TEUR 313 aus einem an die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken zu entrichtenden Einmalbeitrag.
| Herr Dr. Karl-Heinz Lemnitzer Wirtschaftsprüfer und Steuerberater |
Vorsitzender |
|---|---|
| Herr Michael Stephen Murphy Investmentbanker |
Stellvertretender Vorsitzender |
| Herr Alexander Körner Bankkaufmann |
(ab 1. April 2016) |
Herr Edo Barac Investmentbanker
(bis 31. März 2016)
Das zu Beginn des Geschäftsjahres 2016 amtierenden Aufsichtsratsmitglied Herr Edo Barac hat mit Wirkung zum 31. März 2016 sein Mandat unwiderruflichniedergelegt. Auf Antrag des Vorstands hat das Amtsgericht Hamburg durch Beschluss vom 1. April 2016 Herrn Alexander Körner gerichtlich zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt.
Mit Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der Varengold Bank AG vom 26. August 2015 wurde Herr Michael Stephen Murphy für den Zeitraum ab der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2015 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 entscheidet, in den Aufsichtsrat gewählt. Mit Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der Varengold Bank AG vom 24. August 2016 wurden Herr Dr. Karl-Heinz Lemnitzer und Herr Alexander Körner für den Zeitraum ab der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2016 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastungfür das Geschäftsjahr 2018 entscheidet, in den Aufsichtsrat gewählt.
Herr Körner wurde zudem mit Wirkung vom 21. März 2016 in den Aufsichtsrat der Varengold Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen, Hamburg, gewählt.
Herr Dr. Lemnitzer, Herr Murphy und Herr Körner nehmen darüber hinaus keine weiteren Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien im Sinne des § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG wahr.
Herr Dr. Bernhard Fuhrmann Marktfolge
Herr Frank Often Markt
Herr Dr. Bernhard Fuhrmann und Herr Otten sind jeweils gemeinsam vertretungsberechtigt mit einem anderen Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen.
Herr Dr. Fuhrmann war zum Bilanzstichtag neben seiner Tätigkeit als Vorstand der Varengold Bank AG als Vorsitzender des Beirats der ViaLight Communications GmbH, Gilching, tätig. Weiterhin nimmt Herr Dr. Fuhrmann seit dem 4. Februar 2015 ein Vorstandsmandat in der Varengold Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen, Hamburg, wahr.
Neben seiner Täligkeit als Vorstand der Varengold Bank AG ist Herr Otten zusätzlich als Chief Executive Officer (CEO) bei der Unternehmensberatung Arensburg Consult UG, Molfsee, tätig und Mitglied des Beirats der KERNenergie GmbH, Hamburg, sowie Aufsichtsratsvorsitzender der Varengold Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen, Hamburg.
Herr Lukas Diehl, Prokurist der Varengold Bank AG, ist ebenfalls Mitqlied des Aufsichtsrates der Varengold Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen, Hamburg.
Die Gesamtbezüge des Vorstands betrugen im Zeitraum 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 TEUR 1.587 (31.12.2015: TEUR 5.916). Darin waren im Vorjahr Abfindungszahlungen in Höhe von TEUR 4.046 für drei ehemalige Vorstände enthalten.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten für ihre Tätigkeit im Zeitraum 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 Gesamtbezüge in Höhe von TEUR 400 (31.12.2015: TEUR 402). Darin enthalten sind Nettotätigkeitsvergütungen in Höhe von TEUR 299 (31.12.2015: TEUR 113). Der Differenzbetrag resultiert im Wesentlichen aus angefallenen Reisekosten.
Zum Abschlussstichtag bestehen keine Kreditforderungen gegenüber Mitgliedern des Aufsichtsrates oder Vorstandes.
Die durchschnittliche Anzahl der im Geschäftsjahr 2016 beschäftigten Mitarbeiter betrug insgesamt 66 (2015: 93), darunter befanden sich 23 (2015: 32) Mitarbeiterinnen. Mit Ausnahme von 11 Mitarbeitern sind alle Mitarbeiter in Deutschland tätig.
Die Varengold Bank AG hat den Offenlegungsbericht zum 31. Dezember 2015 gemäß den am 1. Januar 2014 in Kraft getretenen aufsichtsrechtlichen Anforderungen des Basel III Regelwerkes sowie der Capital Requirements Regulation (Verordnung Nr. 575/2013). veröffentlicht. Der Offenlegungsbericht zum 31. Dezember 2016 wird spätestens am 30. Juni 2017 veröffentlicht.
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen in Höhe von TEUR 1.224 (31.12.2015: TEUR 2.025) umfassen vor allem Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen mit Restlaufzeiten von bis zu 5 Jahren.
Am Bilanzstichtag noch nicht abgewickelte Termingeschäfte dienen Sicherungszwecken im Rahmen der besonderen Deckung und werden zum beizulegenden Zeitwert bilanziert.
| Nominal | Marktwert positiv Marktwert negativ | ||
|---|---|---|---|
| TEUR | TEUR | TEUR | |
| Fremdwährung | 4.475 | 14 |
Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen den Bilanzverlust vorzutragen.
Folgende Bekanntmachungen gemäß § 20 Absatz 6 AktG wurden im Geschäftsjahr dem Bundesanzeiger zur Veröffentlichung übermittelt:
Die VEM Holding S.à r.l., Luxemburg (Anschrift: 5, rue Guillaume Kroll, 1882 Luxemburg) hat der Varengold Bank AG gemäß § 20 Absatz 1 AktG mitgeteilt, dass ihr mehr als der vierte Teil der Aktien an der Varengold Bank AG gehört, da ihr gemäß § 16 Absatz 4 AktG die unmittelbar von der Dero Bank, München, gehaltenen Aktien der Varengold Bank AG zuzurechnen sind. Die Dero Bank AG, München (Anschrift: Herzog-Wilhelm-Str. 26, 80331 München) hat der Varengold Bank AG gemäß § 20 Absatz 1 AktG mitgeteilt, dass ihr mehr als der vierte Teil der Aktien an der Varengold Bank AG gehört.
Die VEM Holding S.à r.l., Luxemburg (Anschrift: 5, rue Guillaume Kroll, 1882 Luxemburg) hat der Varengold Bank AG gemäß § 20 Absatz 5 AktG mitgeteilt, dass ihr seit dem 11.03.2016 weniger als der vierte Teil der Aktien an der Varengold Bank AG gehört. Die Dero Bank AG, München (Anschrift: Herzog-Wilhelm-Str. 26, 80331 München) hat der Varengold Bank AG gemäß § 20 Absatz 5 AktG mitgeteilt, dass ihr seit dem 11.03.2016 weniger als der vierte Teil der Aktien an der Varengold Bank AG gehört.
Die Elysium Global (Dubai) Limited (Anschrift: Level 1, Gate Village Building 5, Dubai International Financial Centre, Dubai, United Arab Emirates, PO Box 506699) hat der Varengold Bank AG gemäß §§ 20 Absatz 1 und Absatz 3, 16 AktG mitgeteilt, dass ihr direkt und der Elysium Global Limited indirekt mehr als der Aktien an der Varengold Bank AG gehört. Dabei wurde des Weiteren mitgeteilt, dass es sich bei der Elysium Global (Dubai)Limited um eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Elysium Global Limited handelt.
Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Berichtszeitraums eingetreten sind, haben sich nicht ereignet.
Vom 20. März 2007 bis 28. Februar 2017 war die Aktie der Varengold Bank AG (ISIN DE0005479307) im Entry Standard der Deutschen Börse notiert. Nach Schließung des Entry Standards ist die Varengold Aktie seit dem 1. März 2017 im Basic Board am Open Market notiert. Die Varengold Bank AG verzichtet auf die Veröffentlichung einer Entsprechenserklärungzum Deutschen Corporate Governance Kodex (§ 161 AktG), da die Gesellschaft nicht börsennotiert im Sinne des § 3 Absatz 2 AktG ist.
Hamburg, 30. März 2017
Varengold Bank AG
,
Dr. Bernhard Fuhrmann
Frank Otten
Das Geschäftsjahr 2016 ist insgesamt als Jahr der Neuorientierung und Stabilisierung anzusehen. Das Spannungsfeld zwischen dem Aufbau neuer Produktfelder, dem Ausbau weiterer Kundenbeziehungen bei gleichzeitigem Abbau ursprünglicher Kernbereiche sowie der Erfüllung steigender regulatorischer Anforderungen und Etablierung einer noch konservativeren Risikokultur führte letztendlich noch zu einem negativen - allerdings im Vergleich zum Vorjahr deutlich verringerten - Jahresergebnis. Die sehr erfolgreich eingeleiteten Maßnahmen sollten sich in den Folgejahren auch in positiven Ergebnissen niederschlagen.
Die Varengold Bank hat Mitte des ersten Quartals 2016 eine Barkapitalerhöhung aus der entsprechenden mit Beschluss der Hauptversammlung vom 26. August 2015 erfolgten Ermächtigung durchgeführt. Das Grundkapital der Gesellschaft wurde mit Zustimmung des Aufsichtsrats von EUR 1.948.368,00 gegen Bareinlagen um EUR 974.184,00 auf EUR 2.922.552,00 durch Ausgabevon 974.184 neuen Stückaktien imRahmen eines öffentlichen Bezugsangebots und einer darauffolgenden Privatblatzierung erhöht. Die Aktien wurden zu einem Ausgabekurs von EUR 13,00 je Aktie platziert und führten zu einem Aufgeld in Höhe von TEUR 11.690. Die Eintragung der Kapitalerhöhung im Handelsregister erfolgte am 23. Februar 2016.
lm März 2016 hat Herr Edo Barac als amtierendes Aufsichtsratsmitglied der Varengold Bank AG sein Mandat mit Wirkung zum 31. März 2016 niedergelegt. Am 10. März 2016 hat der Vorstand einen Antrag gem. § 104 | 1 AktG zur Bestellung von Herrn Alexander Körner zum Mitglied des Aufsichtsrates beim Amtsgericht Hamburg eingereicht.
Auf der ordentlichen Hauptversammlung am 24. August 2016 wurde u.a. den im vergangenen Jahr amtierenden Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt sowie der Wahl des Abschlussprüfers PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für das Geschäftsjahr 2016 zugestimmt. Es wurde zudem ein neues Genehmigtes Kapital 2016 verabschiedet. Weiterhin wurden die zur Wahl aufgestellten Herren Dr. Karl-Heinz Lemnitzer und Alexander Körner für eine Amtszeit von knapp 3 Jahren zu Aufsichtsräten der Varengold Bank AG gewählt. Der Aufsichtsrat hat zudem in der darauffolgenden konstituierenden Aufsichtsratssitzung Herrn Dr. Lemnitzer zum Vorsitzenden des Gremiums sowie Herrn Michael Stephen Murphy zu dessen Vertreter gewählt.
Im Jahr 2016 stieg die Bilanzsumme um 2,1% von EUR 601,2 Mio. auf EUR 613,9 Mio. und ist damit nahezu konstant geblieben. Die Kundeneinlagen machen mit EUR 589,7 Mio. bzw. 96,1% weiterhin den bestimmendenPosten der Passivseite aus. In der Mittelverwendung hat die Reduktion der Fonds und Staatsanleihen des Handelsbestandes (-EUR 315,8 Mio.) stichtagsbezogen zu einem Zuwachs des Guthabens bei Zentralnotenbanken um EUR 238,6 Mio. und einem Anstieg der Anleihen und Schuldverschreibungen sowie Aktien und anderen nichtfestverzinslichen Wertpapiere umEUR 24,8 Mio. bzw. EUR 29,8 Mio. geführt. Daneben sind die Forderungen an Kreditinstitute um EUR 13,3 Mio. zurückgegangen.
Die Vermögens- und Verbindlichkeitenstruktur stellt sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt dar
| Vermögen | 31.12.2016 | 31.12.2015 | Veränderung |
|---|---|---|---|
| Kurzfristige Forderungen | |||
| (< 1 Jahr) | 88.2 % | 95.6 % | -7,4 |
| Mittelfristige Forderungen | |||
| (1 bis 5 Jahre) | 4.7% | 3,0 % | 1,7 |
| Langfristige Forderungen | |||
| (> 5 Jahre) | 0.8 % | 0.0 % | 0,8 |
| Beteiligungen / Anteile an verbundenen |
|||
| Unternehmen | 0,6 % | 0,6 % | 0,0 |
| Anlagevermögen | 5,7 % | 0,8 % | 4,9 |
| Schulden | 31.12.2016 | 31.12.2015 | Veränderung |
| Kurzfristige Schulden (< 1 Jahr) |
92.8 % | 96.0 % | -3,2 |
| Mittelfristige Schulden (1 bis 5 Jahre) |
4,2 % | 3,2 % | 1,0 |
| Langfristige Schulden (> 5 Jahre) |
0.8 % | 0.8 % | 0.0 |
Die Zinserträge der Gesellschaftstiegen von TEUR 1.326 im Jahre 2015 auf TEUR 4.474 im Jahr 2016. Der Anstieg von TEUR 3.148 ist im Wesentlichen begründet durch den um TEUR 3.013 gestiegenenZinsertrag aus dem Kreditgeschäft für ausgereichte Darlehen im Geschäftsbereich Prime Brokerage sowie den um TEUR 880 gestiegenen Zinserträgen aus festverzinslichen Wertpapieren, die aus höheren Beständen resultieren. In den Zinserträgen sind Negativzinsen vorwiegend für Bundesbankguthaben in Höhe von TEUR-1.074 enthalten. Die Zinserträge aus festverzinslichen Wertpapieren sind von TEUR 858 auf TEUR 1.738 gestiegen. Davon resultiert ein Großteil (EUR 1.614) aus Zinserträgen der erstmals in 2016 gebildeten Liquiditätsreserve. Daneben sanken die Zinsaufwendungen aufgrund des weiterhin rückgängigen Zinsniveaus auf TEUR 2.896, sodass ein Zinsüberschuss von TEUR 1.578 erzielt wurde.
Des Weiteren wurden Ausschüttungen aus Real Estate und Short Term Receivables Funds in Höhe von TEUR 554 (im Vorjahr TEUR 0) erzielt.
Die Provisionserlöse haben sich mit TEUR 20.927 aufgrund stark ausgeweiteter Prime Brokerage Aktivitäten nahezu vervierfacht. Die Provisionsaufwendungen sind ebenfalls getrieben durch die Ausweitung der Prime Brokerage Aktivitäten von TEUR 1.335 auf TEUR 15.211 angestiegen. Die Geschäftsbereiche Commercial Banking und Capital Markets Brokerage haben in Höhe von TEUR 1.237 zum Provisionsergebnis beigetragen.
Das Nettoergebnis des Handelsbestandes hat sich um TEUR 5.432 auf TEUR 5.685 verringert. Insbesondere in den Geschäftsbereichen Prime Brokerage und Capital Markets Brokrage sind die Erträge signifikant um TEUR -3.758 bzw. TEUR -3.227 zurückgegangen. Das Ergebnis aus dem Geschäftsbereich Treasury hat sich zwar um TEUR 1.496 verbessert ist jedoch insgesamt mit TEUR -1.213 weiterhin negativ.
Die sonstigen betrieblichen Erträge stiegen von TEUR 1.175 auf TEUR 2.066. Hierin sind im Wesentlichen Erträge aus der Währungsumrechnung (TEUR 1.124), Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (TEUR 388) sowie Umsatzsteuererstattungsansprüche aus Vorjahren in Höhe von TEUR 371 enthalten.
Die allgemeinen Verwaltungen der Gesellschaft sind um TEUR 5.415 (von TEUR 20.962 auf TEUR 15.547) zurückgegangen. Ursächlich dafür waren insbesondere der Rückgang der Personalkosten von TEUR 9.099 auf TEUR 7.210, der Prüfungs-und Beratungskosten von TEUR 3.807 auf TEUR 2.555 sowie der IT-Kosten (von TEUR 2.555 auf TEUR 1.711). Ebenso sind die übrigen Verwaltungsaufwendungen von TEUR 2.551 auf TEUR 1.835 gesunken, was wesentlich mit den gesunkenen Vertriebskosten Commercial Banking sowie geringeren bezogenen Fremdarbeiten und Fremdleistungen einhergeht. Hauptsächlich durch die Schließung des Büros in Dubai sowie des Umzugs in Hamburg konnten die Raumkosten um TEUR 449 verringert werden. Einzig Beiträge und Versicherungen haben sich um TEUR 315 erhöht, was im Wesentlichen auf einen erhöhten Beitragssatz zur Entschädigungseinrichtung Deutscher Banken zurückzuführen ist.
Die Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagenwerte und Sachanlagen gingen von TEUR 436 im Vorjahr auf TEUR 328 zurück.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen reduzierten sich von TEUR 367 im Vorjahr auf TEUR 362 im Jahr 2016.
Die Position Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen erhöhte sich vornehmlich durch zinsinduzierte Abschreibungen auf Wertpapiere der Liquiditätsreserve (TEUR 1.630) von TEUR 1.510 auf TEUR 1.803. Es wurden am Markt europäische Staatsanleihen, deren Zins-Coupondeutlich über dem aktuellen Zinsniveau liegt, über pari gekauft. Der sich daraus ergebende Abschreibungsbedarf ist demnach im Wesentlichen auf das niedrige Zinsniveau und nicht auf eine Veränderung der Bonität des Schuldners zurückzuführen. Dem stehen Zinserträge in Höhe von TEUR 1.738 gegenüber.
Die Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen und wie Anlagevermögen behandelte Werte sind von TEUR 3.253 auf TEUR-80 zurückgegangen. Der Aufwand des Geschäftsjahres resultiert in voller Höhe aus der Abschreibung eines vor Ausschüttung erworbenen Anteils an einem Fond. Die Abschreibung wurde durch Ausschüttungen in Höhe von TEUR 361 überkompensiert. Der Vorjahresertrag resultierte hauptsächlich aus zwei Sondereffekten - dem Verkauf von Anteilen an der Hanseatic Brokerhouse AG und dem Verkauf von Wertpapieren des Anlagevermögens.
In der Summe betrug das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit der Varengold Bank AG TEUR -2.523 (Vorjahr: TEUR -5.818).
lm Geschäftsjahr sind außerordentliche Erträge in Höhe von TEUR 1.668 angefallen. Hierin sind TEUR 851 aus einem gerichtlichen Vergleich sowie einem gewonnenen Rechtsstreit enthalten. Des Weiteren sind TEUR 789 aus Ansprüchen gegenüber Kunden aus Voriahren ausgewiesen. Weitere TEUR 28 resultieren aus der Schließung des Geschäftsbereiches Capital Markets Brokerage.
Dem stehen außerordentliche Aufwendungen in Höhe von TEUR 606 gegenüber. Diese resultieren in Höhe von TEUR 293 aus Restrukturierungsaufwendungen sowie in Höhe von TEUR 313 aus einem an die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken zu entrichtenden Einmalbeitrag.
Unter Berücksichtigung des außerordentlichen Ergebnisses von TEUR 1.062 ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von TEUR 1.486 (Vorjahr: TEUR 13.217).
Die Kapitalrendite nach § 26a KWG berechnet aus dem Quotient aus Nettogewinn und Bilanzsumme ist aufgrund des Jahresfehlbetrages für 2016 mit -0,24% negativ.
Zentraler Leistungsindikator ist das Ergebnis vor Steuern. Für 2016 wurde mit einem Ergebnis vor Steuern von TEUR 342 geplant. Die Nettoerträge der Geschäftsbereiche Prime Brokerage und Commercial Bankinglagenunter Plan, wurden jedoch durch erhöhte Erträge im Bereich Capital Markets Brokerage etwas kompensiert. Zudem haben sich die in der Planung nicht erwarteten außerordentlichen Erträge undgeringeren Abschreibungen positiv auf die Ertragslage ausgewirkt. Nach Abzug von Verwaltungsaufwendungen und Finanzierungskosten wurde mit TEUR - 1.460 ein unter Plan liegendes Ergebnis vor Steuern erreicht.
Auch im Jahr 2017 werden die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen unterschiedlichen Ereignissen und Verunsicherungen ausgesetzt sein und könnten die konjunkturelle Entwicklung auf globaler Ebene deutlich schwächen. Politische Brandherde, Terrorismus, die Abspaltung Großbritanniens aus der EU und stagnierender Welthandel könnten entsprechend Einfluss nehmen. Während Chinamit einer steigenden Verschuldung kämpft, dürfte die Konjunktur in Russland aufgrund der höheren Olpreise weiter aufleben. Unklar sind auch die wirtschaftspolitische Ausrichtung und Handlungen der neuen US-Regierung. Auf europäischer Ebene erwarten Experten für das laufende Jahr dennoch ein stabiles Wachstum unter moderatem Tempo. Die in vielen Mitgliedstaaten bestehenden
strukturellen Schwächen dürften einer dynamischeren Erholung im Weg stehen. Die Gefahr weiterer Referenden über einen EU-Austritt könnte die politische und wirtschaftliche Stabilität Europas und mithin die stark exportorientierte Wirtschaft Deutschlands möglicherweise belasten. Für die deutsche Wirtschafterwarten Experten insgesamt ein solides Wachstum. Der zentrale Wachstumsmotor ist dabei weiterhin der private Konsum.
Am Finanz- und Kapitalmarkt wird die extrem expansive Geldpolitik und das anhaltende Niedrigzinsumfeld weiter im Mittelpunkt stehen und könnte zu Preisblasen auf Vermögensseite und der Verleitung zumEingehen erhöhter Risiken führen. Auf unabsehbare Zeit niedrige Zinsen könnten den Druck auf die Ertragskraft der Banken weiter verstärken. Insgesamt rechnet die Varengold Bank mit moderater Volatilität in einem liquiden Marktumfeld.
Auf regulatorischer Seite istmit der Verabschiedung diverser Leitlinien, Verordnungen und aufsichtsrechtlicher Regelungen zu rechnen. Die nach Einschätzung der Gesellschaft bestehende Tendenz zu weiterhin steigenden regulatorischen Anforderungen kann dabei zum einen dazu führen, dass der Varengold Bank zusätzliche Verpflichtungen auferlegt werden. Um eine fristgerechte Umsetzung zu gewährleisten, würde die Erarbeitung etwaiger neuer Verpflichtungen und Regelungen rechtzeitig im Vorfeld in einzelnen Projekten vorangetrieben werden. Zum anderen ist die Befolgung und Umsetzung geänderter aufsichtsrechtlicher Vorschriften in der Regel mit einer verstärkten Bindung von Ressourcen und einer Erhöhung des entsprechenden Verwaltungsaufwands verbunden. Für den Bankensektor bleibt der Druck auf die Profitabilität weiter bestehen. Banken werden weiter versuchen, diese Belastungen mit dem Ausbau von zinsunabhängigen Ertragsquellen wie Provisionserträgen zu kompensieren.
Die Auswirkungen sämtlicher interner und externer Faktoren auf das Geschäftsjahr 2017 sind derzeit nicht quantifizierbar und lassen keine Herleitung einer fest definierten Prognose zu. Trends, Verpflichtungen oder Vorfälle, welche die Aussichten der Varengold Bank im Geschäftsjahr 2017 wesentlich beeinflussen könnten, sind derzeit nicht bekannt. Das Produktuniversum der Varengold Bank wird unter Konzentration auf die wichtigsten Kundenbeziehungen und Standorte ausgebaut.
Das Erzielen von Erträgen im Bankgeschäft ist in der Regel nicht ohne das Eingehen von Risiken möglich. Insofern sind der bewusste Umgang, das aktive Management und die laufendeldentifikation und Überwachung von Risiken Kernelemente der erfolgsorientierten Geschäftssteuerung der Varengold Bank AG.
Um die mit der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft verbundenen internen und externen Risiken zu beherrschen, wendet die Bank ein Risikocontrolling- und Risikomanagementsysteman, das den Bestimmungen der "Mindestanforderungen an das Risikomanagement" (MaRisk) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) entspricht.
Unter Risiko wird die negative Abweichung eintretender Ereignisse von den erwarteten Ereignissen verstanden. Basis des Risikomanagementsystems ist die Einteilung der wesentlichen Risiken in Adressenausfallrisiko, Liquiditätsrisiko, Marktpreisrisiko, operationelles Risiko und sonstige Risiken, welche unter anderem das Reputationsrisiko, strategische Risiken und Risikokonzentrationen umfassen.
Zur Beherrschung dieser Risiken wird im Rahmen des Risikomanagementsystems eine laufende Beobachtung und Bewertung der identifizierten Risiken durchgeführt. Der gesamte Prozess umfasst folgende aufeinander aufbauende Schritte:
Der Vorstand legt die Höhe des zulässigen Gesamtrisikos und dessen Verteilung auf die einzelnen Risikoarten fest. In diesem Zusammenhang wird permanent Sorge dafür getragen, dass die verschiedenen Geschäftsaktivitäten angemessen mit Eigenkapital unterlegt sind.
Für die Überwachung der Risikostrategie ist bei der Varengold Bank AG das Risikocontrolling verantwortlich. Die Ergebnisse des Risikocontrollings werden der Geschäftsleitung transparent berichtet, um eine adäquate Steuerung zu ermöglichen.
Kernelemente des Risikomanagements der Varengold Bank AG sind die Risikostrategie, das Risikotragfähigkeitskonzept, das Limit-Systemund Überwachungsprozesse, welche auf die Geschäftsaktivitäten ausgerichtet sind.
Die Geschäftsstrategie muss die wesentlichen Ziele der Varengold Bank AG für jede Geschäftsaktivität sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele bestimmen. Die Risikostrategie schildert die Auswirkungen der Geschäftsstrategie auf die Risikosituation der Varengold Bank AG und beschreibt den Umgang mit den vorhandenen Risiken und die Fähigkeit, die Risiken zu tragen.
Jedes potenzielle zukünftige Risiko muss von Beginn an vollkommen transparent sein. Nur mit vollkommener Transparenz kann beurteilt werden, ob ein Risiko eingegangen und genehmigt werden soll. Diese Entscheidungtrifft der Vorstand immer unter Berücksichtigung der Frage, ob das jeweilige Risiko angemessene Erträge bringen kann und eine Tragfähigkeit für das Risiko gegeben ist. Wird ein Risiko eingegangen, geschieht dies innerhalb festgesetzter Risikotoleranzen, die sich primär aus dem Risikotragfähigkeitspotenzial ableiten und deren Einhaltung laufend überprüft wird.
Die Varengold Bank AG verfolgt eine Wachstumsstrategie. Teil der Geschäftsstrategie der Varengold Bank AG ist es, flexibel wettbewerbsfähige Produkte und Dienstleistungen anzubieten und sich permanent an sich verändernde Marktgegebenheiten anzupassen. Die Varengold Bank AG erwirtschaftet in diesem schnelllebigen Umfeld dementsprechend volatile Erträge. Daher wird die Risikotragfähigkeitsanalyse vom Risikocontrolling auf monatlicher Basis vorgenommen. Die Methodik der Analyse wird fortwährend auf Plausibilität und den neuesten Stand des regulatorischen Umfelds geprüft.
Bei der Erhebung der Risikotragfähigkeit der Varengold Bank AG wird der Going-Concern-Ansatz verfolgt. Dieser verfolgt das Ziel, den Fortbestand der Bank auch dann zu gewährleisten, wenn Verluste des gesamten Risikoprofils während des Betrachtungszeitraums eintreten. Ein solcher Ansatz setzt voraus, dass die Bank die dazu notwendigen Kapitalbestandteile reserviert. Zur Abdeckung möglicherweise eintretender Verluste steht dieses Kapital in der Risikotragfähigkeits-Betrachtung folglich nicht zur Verfügung, sodass es nicht Teil des Risikodeckungspotenzials sein kann.
Der Going-Concern-Ansatz der Varengold Bank AG basiert bei der Berechnung der Risikotragfähigkeit auf Bilanz- und GuV-Größen. Von dem zum 31. Dezember 2016 ermittelten Risikodeckungspotenzial von TEUR 9.050 werden TEUR 8.658 als Risikodeckungsmasse genutzt. Die nicht zu nutzenden TEUR 392 dienen als Puffer zur Deckung der Risiken, welche nur schwer zu quantifizieren sind (Strategische- und Reputationsrisiken sowie sonstige Risiken).
Grundsätzlich ist die maximaltolerierte Auslastung auf 100% beschränkt. Auslastungen über 100% innerhalb der einzelnen Risikoarten eine Reaktion des Vorstandes.
Die Auslastung der Risikodeckungsmasse zum 31. Dezember 2016 betrug 42%.
Für die Uberwachung der wesentlichen Adress- und Marktpreisrisiken werden gängige Modelle verwendet.
Das Marktpreisrisiko wird mitHilfe des Value at Risk quantifiziert. Dieser wird sowohl beim Handelsbuch als auch beim Anlagebuch mit einem Konfidenzniveau von 99%, einem Betrachtungshorizont von einem Tag und einem Lookback von 260 Tagen durch historische Simulation gemessen. Die Überwachung und Regulierung des Marktpreisrisikos orientiert sich an dem Limitsystem, welches sich auf Basis des Risikodeckungspotenzials für das Marktpreisrisiko errechnet. Die Limits für das Liquiditäts- und Investmentportfolio sind in den jeweiligen Investment Guidelines erfasst und festgelegt. Diese werden ebenfalls täglich durch das Risikocontrolling überwacht.
Die Quantifizierungim Bereich des Adressenausfallrisikos erfolgt mit den Risikokennzahlen Expected Loss und Unexpected Loss. Der Expected Loss wird auf Basis der Ausfallwahrscheinlichkeiten unter der Berücksichtigung von den LGDs (Loss Given Default) ermittelt. Der Unexpected Loss wird mit Hilfe eines Kreditrisikomodells für ein Konfidenzniveau von 99% und einem Zeithorizont von einem Jahr quantifiziert. Die Berechnung basiert auf dem Gordy-Modell, das vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht zur Modellierung der Eigenkapitalunterlegung im Rahmen von Basel II und in der Weiterentwicklung in Basel III herangezogen wird. Das Kreditrisikomodell ermittelt die Beiträge der einzelnen Kreditnehmer und Beteiligungen zum unerwarteten Verlust auf Portfolioebene, die additiv zu einem unerwarteten Verlust des Gesamtportfolios zusammengefasst werden. Dabei werden die (falls vorhanden) externen bzw. gegebenenfalls internen Ausfallwahrscheinlichkeiten (PDs) und die transaktionsspezifisch festgesetzte Verlustguote (LGD) verwendet. Die Festlegung der übrigen Modellparameter erfolgt in Anlehnung an die Standardvorgaben gemäß Basel III. Neben den Ausfallwahrscheinlichkeiten und Verlustquoten werden auch die Korrelation zwischen den Kontrahenten sowie die Granularität des Portfolios und die Restlaufzeiten berücksichtigt.
Alle Maßnahmen der Risikobegrenzung werden grundsätzlich in einem wirtschafflich sinnvollen Verhältnis durchgeführt, welches die Größe des Instituts, die Kapitalausstattung sowie das besondere Geschäftsmodell in angemessener Weise berücksichtigt.
Die Varengold Bank AG nutztim Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit gezielt ihre Marktchancen und geht die damit einhergehenden Risiken ausschließlich verantwortungsbewusst ein.
Das geopolitische Umfeld bleibt angesichts der internationalen Ausrichtung der Bank weiterhin einer der Unsicherheitsfaktoren. Die Gesellschaft hat in der Vergangenheit verstärkt in das Wachstum der Bank investiert, um dauerhaft ein solides Fundament zu schaffen.
Im Bereich Commercial Banking hat sich die Varengold Bank in den vergangenen drei Jahren einen soliden Kundenstammfür Trade Finance Transaktionen aufgebaut und möchte sich zukünftig als spezialisierter Anbieter für Unternehmenskunden mit Handelsschwerpunkten in den Regionen Osteuropa und Mittlerer Osten weiterentwickeln. Varengold möchte dieses Kundenpotential nutzen und die vorhandene Produktpalette weiter ausbauen - bspw. im Rahmen der Forfaitierung von Akkreditiven. Im Wettbewerbsvergleich positioniert sich die Bank als klassischer Nischenanbieter. Im Geschäftsbereich Commercial Banking zählen für den Bereich Internationaler Zahlungsverkehr grundsätzlich alle deutschen Banken, die Auslandszählungsverkehr betreiben, zu den Wettbewerbern der Gesellschaft. Aus Sicht des Vorstands hat die Varengold Bank hier den Vorteil, dass sie aufgrund ihrer
eher geringen Größe Kunden akquirieren kann, die für traditionelle Anbieter nicht rentabel erscheinen.
Der Schwerpunkt der Geschäftsaktivitäten im Bereich Prime Brokerage lag in 2016 auf der Asset-Klasse Equities. Varengold erwartet, dass diese Asset-Klasse in den kommenden Jahren weniger attraktiv für Kunden werden wird. Die Bank wird deshalb- wie schon in 2016 - die Asset-Klassen Real Estate und Short Term Receivables weiter ausbauen, um die dort existenten Geschäftsmöglichkeiten bedienen zu können. Im Prime Brokerage steht die Gesellschaft insbesondere im Wettbewerb zu europäischen Leverage-Providern und Depotbanken sowie deutschen Investmentaktiengesellschaften. Die Varengold Bank grenzt sich hier insbesondere von ihren Wettbewerbern durch kurze Entscheidungswege und maßgeschneiderte Produkte innerhalb einer gewachsenen Infrastruktur ab.
Die Varengold Bank hat sich zudem in den vergangenen Monaten mit potentiellen Finanzierungs- und Produktiösungen für Finanztechnologie-Unternehmen (FinTechs) beschäffigt und beabsichtigt diese Opportunitäten zu nutzen, da sie substantielle Wachstumschancen und Innovationsschritte von der Zusammenarbeit mit FinTechs erwartet
Da die Bereitstellung von Fremdkapital für alle Zielkunden einen bedeutenden Angebotsbaustein darstellt, wird die Varengold die Entwicklung zu einem anerkannten Risikomanager für die relevanten Asset-Klassen beschleunigen. Der besondere Kundenzugang sowie die Analysekompetenz wird dazu genutzt werden, das Geschäftsmodell der Gruppe über die Etablierung einer Asset Management Strategie skalierbar zu gestalten, auch bei limitierter Verfügbarkeit von regulatorischem Kapital. Mit der bereits bestehenden Einheit Varengold Investmentaktiengesellschaft mit TGV liegt die organisatorische Voraussetzung dazu bereits heute vor.
Die Eigenkapitaldecke der Bank soll zudem mittelfristig weiter gestärkt werden, um Marktchancen nutzen und flexibel agieren zu können. Aufgrund der strategischen Refokussierung und eingeleiteter operativer Verbesserungsmaßnahmen blickt der Vorstand mit Zuversicht dem Geschäftsjahr 2017 entgegen.
Die Gesellschaft geht davon aus, dass sich die stärkere Fokussierung des Produkt-und Dienstleistungsangebots u.a. auf institutionelle Kunden positiv auf den Ertrag der Bank auswirken wird. Basierend auf der erfolgreichen Umsetzung der geplanten Geschäftsziele und der Steigerung der operationellen Effizienz, wird ein positives Ergebnis vor Steuern (als zentraler finanzieller Leistungsindikator) zwischen TEUR 200 und TEUR 700 für das Jahr 2017 erwartet.
Hamburg, 30. März 2017
Varengold Bank AG
Dr. Bernhard Fuhrmann
Frank Otten
"Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Varengold Bank AG, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grund-sätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens , Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar."
Hamburg, den 19. Mai 2017
PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Lothar Schreiber Wirtschaftsprüfer
ppa. Uwe Gollum Wirtschaftsprüfer
| Geschäftsjahr | Vorjahr | |||
|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | TEUR | ||
| 1. | Barreserve | |||
| a) Kassenbestand | 1.887,78 | 59,3 | ||
| b) Guthaben bei Zentralnotenbanken | 217.082.427,17 | 15.349,0 | ||
| - darunter: bei der Deutschen Bundesbank: TEUR 217.082,4 (im Vorjahr: TEUR 15.349,0) |
217.084.314,95 | 15.408,3 | ||
| 2. | Forderungen an Kreditinstitute | |||
| a) täglich fällig | 29.210.547,45 | 73.650,8 | ||
| b) andere Forderungen | 110.450,00 | 610,4 | ||
| 29.320.997,45 | 74.261,2 | |||
| 3. | Forderungen an Kunden | 24.361.297,57 | 20.123,1 | |
| - darunter: | ||||
| durch Grundpfandrechte gesichert TEUR 36,5 (im Vorjahr: TEUR 40,8) |
||||
| 4. | Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere |
|||
| a) Anleihen und Schuldverschreibungen | ||||
| aa) von öffentlichen Emittenten | 1.890.881,26 | 35.500,7 | ||
| - darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank: TEUR 1.890,9 (im Vorjahr: TEUR 35.500,7) |
||||
| ab) von anderen Emittenten | 2.500.000,00 | 7.500,0 | ||
| 4.390.881,26 | 43.000,7 | |||
| 5. | Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere |
0,00 | 1,5 | |
| 5a. | Handelsbestand | 315.906.834,67 | 187.345,4 | |
| 6. | Beteiligungen | 547.642,57 | 451,0 | |
| 7. | Anteile an verbundenen Unternehmen | 2.774.951,05 | 1.873,3 | |
| - darunter: an Finanzdienstleistungsinstituten TEUR 1.710 |
||||
| (im Vorjahr: TEUR 1.710) | ||||
| 8. | Treuhandvermögen | 0,00 | 78,4 |
| 9. | Immaterielle Anlagewerte | |||
|---|---|---|---|---|
| a) selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte |
3.538,00 | 58,9 | ||
| b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an |
||||
| solchen Rechten und Werten | 358.912,00 | 413,5 | ||
| 362.450,00 | 472,4 | |||
| 10. | Sachanlagen | 284.002,00 | 496,3 | |
| 11. | Sonstige Vermögensgegenstände | 3.680.926,54 | 3.683,2 | |
| 12. | Rechnungsabgrenzungsposten | 203.181,48 | 3.689,1 | |
| 13. | Aktive latente Steuern | 2.297.479,03 | 2.297,5 | |
| Summe Aktiva | 601.214.958,57 | 353.181,3 |
| EUR EUR TEUR 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten a) täglich fällig 576.014,00 3.530,8 b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 0,00 20.000,0 576.014,00 23.530,8 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden a) andere Verbindlichkeiten aa) täglich fällig 498.579.222,09 273.920,0 ab) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 89.135.852,30 30.380,0 587.715.074,39 304.300,0 2a. Handelsbestand 926.336,46 2.252,3 3. Treuhandverbindlichkeiten 0,00 78,4 4. Sonstige Verbindlichkeiten 1.922.775,61 3.978,2 5. Rechnungsabgrenzungsposten 790.427,16 757,4 6. Rückstellungen a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche 53.190,00 0,0 Verpflichtungen b) Steuerrückstellungen 65.000,00 0,0 c) andere Rückstellungen 1.766.553,48 1.206,4 1.884.743,48 1.206,4 7. Instrumente des zusätzlichen aufsichtsrechtlichen 5.000.000,00 5.000,0 Kernkapitals 8. Eigenkapital a) gezeichnetes Kapital 1.948.368,00 1.771,4 b) Kapitalrücklage 18.917.165,80 15.554,9 c) Rücklagen ca) gesetzliche Rücklage 1.700,00 1,7 cb) andere Gewinnrücklagen 16.700,00 18.400,00 16,7 d) Bilanzverlust -18.484.346,33 -5.266,9 Summe Passiva 601.214.958,57 353.181,3 9. Andere Verpflichtungen |
Geschäftsjahr | Vorjahr | ||
|---|---|---|---|---|
| a) Unwiderrufliche Kreditzusagen | 0,00 | 699,3 |
<-- PDF CHUNK SEPARATOR -->
| Geschäftsjahr | Vorjahr | |||
|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | TEUR | ||
| 1. | Zinserträge aus | |||
| a) Kredit- und Geldmarktgeschäften | 797.496,44 | |||
| abzügl. negative Zinsen aus Bankguthaben |
-329.185,14 | 536,1 0,0 |
||
| 468.311,30 | 536,1 | |||
| b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen |
858.065,32 | 1.458,8 | ||
| 1.326.376,62 | 1.994,9 | |||
| 2. | Zinsaufwendungen | -3.733.965,78 | -1.360,4 | |
| 3. | Laufende Erträge aus | -2.407.589,16 | 634,5 | |
| a) Aktien und anderen nicht | 36,20 | 26,9 | ||
| festverzinslichen Wertpapieren | ||||
| b) Beteiligungen | 411.935,14 | 0,0 | ||
| 411.971,34 | 26,9 | |||
| 4. | Provisionserträge | 5.242.509,68 | 5.639,5 | |
| 5. | Provisionsaufwendungen | -1.334.953,98 | -661,8 | |
| 3.907.555,70 | 4.977,7 | |||
| 6. | Nettoertrag des Handelsbestands | 11.117.117,98 | 8.670,3 | |
| 7. | Sonstige betriebliche Erträge | 1.175.254,46 | 226,1 | |
| 8. | Allgemeine Verwaltungsaufwendungen | |||
| a) Personalaufwand | ||||
| aa) Löhne und Gehälter | -8.145.491,22 | -5.302,2 | ||
| ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen | ||||
| für Altersversorgung und für Unterstützung | -953.090,74 | -533,3 | ||
| - darunter: für Altersversorgung | -9.098.581,96 | -5.835,5 | ||
| TEUR 58,6 (Vorjahr: TEUR 4,2) | ||||
| b) andere Verwaltungsaufwendungen | -11.863.668,08 | -6.942,5 | ||
| -20.962.250,04 | -12.778,0 | |||
| 9. | Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen |
-435.926,75 | -761,6 | |
| 10. | Sonstige betriebliche Aufwendungen | -367.256,74 | -50,2 | |
| 11. | Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu |
|||
| Rückstellungen im Kreditgeschäft | -1.510.092,80 | -249,2 |
| 12. | Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen |
|||
|---|---|---|---|---|
| behandelten Wertpapieren | 3.252.938,89 | -166,4 | ||
| 13. | Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit |
-5.818.277,12 | 530,1 | |
| 14. | Außerordentliche Erträge | 72.875,14 | 0,0 | |
| 15. | Außerordentliche Aufwendungen | -7.407.011,01 | 0,0 | |
| 16. | Außerordentliches Ergebnis | -7.334.135,87 | 0,0 | |
| 17. | Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -63.939,45 | -317,7 | |
| 18. | Sonstige Steuern | -1.143,84 | -3,0 | |
| -65.083,29 | -320,7 | |||
| 19. | Jahresfehlbetrag / -überschuss | -13.217.496,28 | 209,4 | |
| 20. | Verlustvortrag aus dem Vorjahr | -5.266.850,05 | -5.476,2 | |
| 21. | Bilanzverlust | -18.484.346,33 | -5.266,8 |
für die Zeit vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015
Die Schuldverschreibungen und die anderen festverzinslichen Wertpapiere sind dem Anlagevermögen zugeordnet und werden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bilanziert. Der beizulegende Zeitwertder entsprechenden Papiere am 31. Dezember 2015 beläuft sich auf TEUR 1.904. Abschreibungen wegen dauernder Wertminderung waren nicht vorzunehmen. Die Unterschiedsbeträge nach § 340e Abs. 2 HGB werden anteilig über die Restlaufzeit aufgelöst.
Nach § 340e Absatz 3 Satz 1 HGB werden Finanzinstrumente des Handelsbestands zum beizulegenden Zeitwert abzüglich eines Risikoabschlags bewertet. Der beizulegende Zeitwert entspricht gemäß § 255 Absatz 4 Satz 1 HGB dem Marktpreis des Finanzinstruments, da für alle Positionen des Handelsbestands der Varengold Bank AG ein aktiver Markt besteht.
Der Risikoabschlag wird nach der Value-at-Risk-Methode mit einem Konfidenzniveau von 99 %, einer Haltedauer von einem Tag und einem Beobachtungszeitraum von 260 Tagen mit einer historischen Simulation ermittelt. Die Berechnung des Value-at-Risk ist identisch mit derfürinterne Zwecke der Risikoüberwachung gemäß MaRisk eingesetzten Methode. Per 31. Dezember 2015 wurde der Risikoabschlag auf TEUR 201 angepasst und in Höhe von TEUR 85 ein Aufwand im Handelsergebnis nach § 340c Absatz 1 HGB erfasst.
Die Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen sind entsprechend den für das Anlagevermögen geltenden Regeln zu Anschaffungskosten ggf. abzüglich vorgenommener Wertminderungen auf den niedrigeren beizulegenden Zeitwert bewertet.
Das Sachanlagevermögen und die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten bewertet, die um planmäßige lineare Abschreibungen entsprechend der erwarteten Nutzungsdauer gemindert werden. Dabei lehntsich die Bank eng an die von der Finanzverwaltung vorgegebenen Nutzungsperioden (AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter (AfA Tabelle "AV")) an.
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden in Anlehnung an die Vorschriften des § 6 Abs. 2 und 2a EStG bilanziert. Die angeschafften geringwertigen Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen EUR 150,00 und EUR 1.000,00 werden danach in einem Sammelposten gebündelt, der im Geschäftsjahr der Bildung und in den folgenden vier Geschäftsjahren zu jeweils einem Fünftel abgeschrieben wird. Wirtschaftsgüter mit einem Wert unter EUR 150.00 werden als sofortige Betriebsausgabe behandelt.
Entgeltlich erworbene Software wird unter den immateriellen Anlagewerten ausgewiesen und wie die Sachanlagen zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen bewertet. Bei den erwarteten Nutzungsdauern legt die Bank die steuerlichen AfA-Sätze (Absetzung für Abnutzung) zugrunde.
Die sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag angesetzt.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (im Wesentlichen vorausbezahlte Mieten und Versicherungen) werden gemäß § 250 Absatz 1 HGB gebildet. Passive Rechnungsabgrenzungsposten (im Wesentlichen im Voraus erhaltene Zinsen) werden gemäß § 250 Absatz 2 HGB gebildet und über die Laufzeit der zugrundeliegenden Geschäfte aufgelöst.
Passive latente Steuern in Höhe von TEUR 1 ergeben sich aus der Aktivierung selbst geschaffenerimmaterieller Vermögensgegenstände. Dem stehen aktive latente Steuern in Höhe von TEUR 2.298 aus steuerlichen Verlustvorträgen gegenüber. Die aktivierten latenten Steuern unterliegen der Ausschüttungssperre. Der Vorstand geht in den nächsten fünf Jahren von der vollständigen Nutzung der in den Vorjahren gebildeten aktiven latenten Steuern aus, die auf Verlustvorträgen von rund EUR 7,1 Mio. zur Körperschaffsteuer und EUR 7,2 Mio. zur Gewerbesteuer zum 31. Dezember 2014 beruhten. Für die Berechnung der latenten Steuern wurde ein Steuersatz von 32.275 % zugrunde gelegt, der sich aus Körperschaftsteuer (15,0 %), Solidartätszuschlag (0,825 %) und Gewerbesteuer (16,45 %) zusammensetzt.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.
Rückstellungen einschließlich Steuerrückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Pensionsrückstellungen, die im Wesentlichen auf Hinterbliebenenversorgungen beruhen, werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Anwendung der Richttafeln 2005G von Prof. Heubeck nach den Bestimmungen des BilMoG ermittelt. Als Bewertungsverfahren wurde das modifizierte Teilwertverfahren verwendet. Es wurde ein Rechnungszins von 3,89 %, ein Gehalts- und Karrieretrend von 2,0 % sowie eine Fluktuation von 10 % zu Grunde gelegt.
Die zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs werden jährlich in ihrer Gesamtheit auf einen Verpflichtungsüberschuss untersucht. Hierzu wird ein barwertorierter Ansatz genutzt. Die Bewertung ergab keine Notwendigkeit zur Bildung einer Drohverlustrückstellung.
Nach § 340e Absatz 4 Satz 1 HGB sind in der Bilanz dem Sonderposten "Fonds für allgemeine Bankrisiken" nach § 340g HGB grundsätzlich in jedem Geschäftsjahr ein Betrag, der mindestens 10 vom Hundert der Nettoerträge des Handelsbestands entspricht, zuzuführen unddort gesondert auszuweisen. Nach § 340e Absatz 4 Satz 2 Nr. 4 HGB erfolgt die Zuführung zum Sonderposten solange, bis der Sonderposten eine Höhe von 50 vom Hundert des Durchschnitts der letzten fünf jährlichen Nettoerträge des Handelsbestandes (einschließlich eines Nettoertrags des Handelsbestands des Berichtsjahres) nach Risikoabschlag erreicht. Die Zuführung zum Sonderposten erfolgt zum Bilanzstichtag am Ende des Geschäftsjahres. Aufgrund bestehender Verlustvorträge und eines Jahresfehlbetrages wurde gemäß§ 340e Absatz 4 Satz 2 Nr. 2 und 3 HGB im Geschäftsjahr keine Zuführung zum Sonderposten vorgenommen.
Die Behandlung der Ergebnisse aus der Fremdwährungsumrechnung richtet sich danach, ob es sich um Fremdwährungsgeschäfte des Handelsbestands, um besonders gedeckte oder nicht besonders gedeckte Geschäfte handelt. Im Falle des Handelsbestands sowie bei Bestehen besonderer Deckung werden sowohldie Aufwendungen als auch die Erträge aus der Währungsumrechnung erfolgswirksam erfasst. Die Umrechnungsergebnisse aus der Währungsumrechnung sind im Nettoergebnis des Handelsbestands und in den sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen enthalten. Darüber hinaus wurden in Vorjahren unterlassene Fremdwährungsbewertungen aus dem Capital Markets Brokerage Bereich nachgehoft. Diese Fehlerkorrektur ist in den außerordentlichen Aufwendungen ausgewiesen.
Die unwiderruflichen Kreditzusagen und die sonstigen finanziellen Verpflichtungen sowie alle sonstigen Bilanzposten sind zum Nennbetrag angesetzt.
Die Bank nimmt das Wahlrecht zur Uberkreuzkompensation nach § 340f Abs. 3 HGB in Verbindung mit § 32 und § 33 RechKredV wahr.
| 1 EUR = | USD 1,0887 |
|---|---|
| 1 EUR = | CHF 1,0835 |
| 1 EUR = | GBP 0.73395 |
| 1 EUR = | JPY 131.07 |
| 1 EUR = | AED 4.0003 |
| 1 EUR = | CAD 1,5116 |
| 1 EUR = | AUD 1.4897 |
| 1 EUR = | HKD 8,4376 |
| Bilanzposten | 31 2.2015 | 31 722014 |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| Barreserve | 0 | 56 |
| Forderungen an Kreditinstitute | 13.960 | 32.280 |
| Forderungen an Kunden | 4.663 | 3.600 |
| Handelsbestand (aktiv) | 23.563 | 0 |
| Anteile an verbundenen Untemehmen | 1.754 | 106 |
| Beteiligungen | 0 | 1.599 |
| Treuhandvermögen | 0 | 78 |
| Sonstige Vermögensgegenstände | 2308 | 1.091 |
| Rechnungsabgrenzungsposten (aktiv) | 177 | 294 |
| Verbindlichkeiten gegenüber | 3531 | |
| Kreditinstituten | ||
| Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | 41.590 | 55.209 |
| Treuhandverbindlichkeiten | 0 | 78 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 332 | 832 |
| Rechnungsabgrenzungsposten (passiv) | 0 | 12 |
| Rückstellungen | 41 | 369 |
| 31.12.2015 | 31.12.2014 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| Forderungen an Kunden | 24.361 | 20.123 |
| davon gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht |
0 | |
| davon gegenüber verbundenen Unternehmen |
741 | 0 |
| 31.12.2015 | 31.12.2014 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kunden |
587.715 | 304.300 |
| davon gegenüber verbundenen Unternehmen |
743 | 0 |
| 31.12.2015 | 31.12.2014 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| Forderungen an Kreditinstitute |
29.321 | 74.261 |
| bis drei Monate | 29.321 | 74.261 |
| Forderungen an Kunden | 24.361 | 20.123 |
| bis drei Monate | 4.971 | 3.614 |
| mehr als drei Monate bis ein Jahr |
3.348 | 2 104 |
| mehr als ein Jahr bis fünf Jahre |
16.001 | 8.580 |
| mehr als fünf Jahre | 41 | 5.825 |
| Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere |
4.391 | 43.001 |
|---|---|---|
| davon im Folgejahr fällig | 2779 | 11998 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten |
576 | 23.531 |
| bis drei Monate | 576 | 23.531 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kunden |
587.715 | 304 300 |
| bis drei Monate | 521.869 | 273.920 |
| mehr als drei Monate bis ein Jahr |
46.729 | 29.914 |
| mehr als ein Jahr bis fünf Jahre |
19.117 | 466 |
| 31 72 2015 TEUR |
31.12.2014 TEUR |
|
|---|---|---|
| Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere |
4.391 | 43.001 |
| nicht börsenfähig | 2.500 | 7.500 |
| börsenfahig | 1.891 | 35.501 |
| - davon: börsennotiert | 1.891 | 35.501 |
| Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 0 | |
| börsenfähig | 0 | |
| - davon: börsennotiert | 0 |
Die Forderungen an Kunden bestehen zu großen Teilen aus Lombarddarlehen sowie aus Provisionsansprüchen.
Die Verbindlichkeiten sich aus Tagesgeldern (EUR 181 Mio.), Zahlungsverkehrskonten (EUR 285 Mio.), Margins aus dem CMB-Geschäft (EUR 31 Mio.) sowie Termingeldern (EUR 89 Mio.) zusammen.
Es befinden sich neben einer Unternehmensschuldverschreibung ausschließlich europäische Staatsanleihen im Bestand, bei denen zum Stichtag stille Reserven in Höhe von TEUR 13 bestehen.
| Gesellschaft | Beteiligungsquote | Eigenkapital | Ergebnis | |
|---|---|---|---|---|
| direkt | Indirekt | 31.12.2015 | 2015 | |
| 96 | % | TEUR | TEUR | |
| Hanseatic Brokerhouse Securities AG. Hamburg |
33,00 | 2 1261) | 1 60512 | |
| Lava Trading Ltd., Valetta, Malta | 49.79 | 030 | -202 | |
| Peer Dealer Limited, London. Großbritannien |
35.00 | 3) | 3) | |
| Varengold Capital Holdings Limited, British Virgin Islands |
100.00 | 3204 | -684) | |
| Varengold Capital Securities Limited, Hong Kong |
100.00 | 4,7824) | -3.4444 | |
| Varengold Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen, Hamburg |
100.00 | 6865 | 2826 | |
| ViaLight Communications GmbH, Gilching |
2,22 | 1.4797 | -912" | |
| VirtuFX GmbHi.L. Hamburg | 50.01 | 1431) | -84) | |
| Varengold Capital Advisory Limited, Hongkong |
100.00 | 2834) | -174) | |
| Varengold Capital Asset Management, Limited, Hongkong |
100,00 | 4.8724) | -1284 | |
| Varengold Capital International Company Limited, British Virgin Islands |
100.00 | -284) | -284) | |
| Varengold Capital Investment Company Limited, British Virgin Islands |
100.00 | 404) | -294 | |
| Varengold Capital Management Limited. British Virgin Island |
100.00 | -3.0844 | -3.1614 |
Die Varengold Bank AG hältfolgenden nicht börsennotierten Anteilsbesitz:
17 vorläufiger Jahresabschluss zum 31.12.2015
Die Varengold Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen hat ausschließlich für das Investmentbetriebsvermögen Unternehmensaktien ausgegeben. Das Kapital dieses Teilgesellschaftsvermögens betrug zum 30. November 2015 TEUR 686. Gegenüber diesem Teilgesellschaftsvermögen kann die Varengold Bank AG Ansprüche geltend machen.
Die Hanseatic Brokerhouse Securities AG hält zum Bilanzstichtag eine Beteiligung an der Varengold Bank AG in Höhe von 2,67 %.
| Anschaffungskosten | Abschreibungen | Restbuchwerte | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| UT RUTE 2015 | ZU- | Abgange | kumuliert | ZU- | Abgange | SIL 12.2015 | 31.12.2016 | |
| gange | gange | |||||||
| Umglied. | ||||||||
| 2015 | 2015 | 2015 | 2015 | |||||
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | ||
| Immatenelle | ||||||||
| Anlagewerte | ||||||||
| Selbst geschaftene | 150 | 0 | 0 | 152 | 55 | 0 | य | 59 |
| gewerbliche | ||||||||
| Schutzrechte und | ||||||||
| ähnliche Rechte und | ||||||||
| Werte | ||||||||
| Entgeltlich | 3.332 | 183 | 482 | 2.725 | 138 | 448 | 358 | 413 |
| erworbene | ||||||||
| Konzessionen, | ||||||||
| gewerbliche | ||||||||
| Schutzrechte und | ||||||||
| ähnliche Rechte und | ||||||||
| Werte sowie | ||||||||
| Lizenzen an solchen | ||||||||
| Rechten und | ||||||||
| Werten | ||||||||
| Sachanlagen | 1.525 | 243 | 124 | 100 | 181 | 445 | 28.44 | 450 |
| Summe | 5.618 | 4881 | 1.206 | 4.248 | 4.33 | 8 3 3 | 645 | રાજક |
| Veranderung | ||||||||
| Schuldverschreibun | -33.610 | 4.391 | 43.001 | |||||
| gen und andere festverzinsliche |
||||||||
| Wertpapiere | ||||||||
| Aktien und andere | -2 0 |
2 | ||||||
| nicht | ||||||||
| festverzinsliche | ||||||||
| Wertpapiere | ||||||||
| Beteiligungen | ਤੀ | 548 | 451 | |||||
| Anteile an | SOZ | 2.175 | 1.875 | |||||
| verbundenen | ||||||||
| Unternehmen |
*) Von der nach § 34 Absatz 3 RechKredV möglichen Zusammenfassung fürFinanzanlagen wurde Gebrauch gemacht
Die immateriellen Anlagewerte bestehen im Wesentlichen aus entgeltlich erworbener Software sowie Konzessionen und gewerblichen Schutzrechten. Die Sachanlagen entfallen auf Betriebs- und Geschäftsausstattung (einschließlich Mietereinbauten).
Die Zugänge im Geschäftsjahr 2015 betreffen im Wesentlichen den Erwerb von Anteilen an verbundenen Unternehmen, davon entfielen TEUR 800 auf den Erwerb der restlichen 51% der nunmehr 100% Beteiligung an der Varengold Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen.
Der Handelsbestand setzt sich wie folgt zusammen:
| Aktiva | 31.12.2015 | 31.12.2014 |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| Derivative Finanzinstrumente | ||
| Handelsbestand Aktiva FX | 1.849 | 2.216 |
| Handelsbestand Aktiva CFD | 3 596 | 3.095 |
| Zwischensumme | 5.445 | 5.311 |
| Handelsbestand | 651 | 52.913 |
| Fondsanteile | ||
| Handelsbestand Wertpapiere | 310.012 | 129.237 |
| Risikoabschlag | -201 | -116 |
| Summe | 315.907 | 187.345 |
| Passiva | 31.12.2015 | 31.12.2014 |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| HandelsbestandPassiva FX | 324 | 1.108 |
| HandelsbestandPassiva CFD |
602 | 1.144 |
| Summe | 926 | 2.252 |
Nach § 340e Absatz 3 Satz 1 HGB werden Finanzinstrumente des Handelsbestands zum beizulegenden Zeitwert abzüglich eines Risikoabschlags bewertet.
Der beizulegende Zeitwert entspricht gemäß § 255 Absatz 4 Satz 1 HGB dem Marktpreis des Finanzinstruments, da für alle Positionen des Handelsbestandes der Varengold Bank AG ein aktiver Markt besteht.
Der Posten beinhaltet im Wesentlichen Forderungen aus Initial Margin Zahlungen gegenüber der EUREX und Citibank (TEUR 3.147), Forderungen aus noch nicht abgerechneten Kreditkartenforderungen (TEUR 223), Forderungen aus Steuererstattungsansprüchen (TEUR 119), Forderungen an Kunden aus Bonusprogrammen (TEUR 90), Forderungen
gegen Nachweisvermittler (TEUR28), sowie Forderungen aus gezahlten Kautionen (TEUR 62).
Die sonstigen Verbindlichkeiten haben alle eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und setzten sich wie folgt zusammen:
| 31.12.2015 | 31.12.2014 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| Verbindlichkeiten aus | 14 | 0 |
| erhaltener Initial Margin | ||
| Verbindlichkeiten aus | 1.345 | 2.241 |
| Lieferungen und Leistungen | ||
| Verbindlichkeiten aus | 90 | 258 |
| Bonusprogrammen | ||
| Sonstige Verbindlichkeiten | 136 | 1.371 |
| Verbindlichkeiten aus Lohn | 0 | 8 |
| und Gehalt | ||
| Verbindlichkeiten | 93 | 95 |
| Lohnsteuer | ||
| Verbindlichkeiten soziale | 0 | 2 |
| Sicherheit | ||
| Verbindlichkeiten | 117 | 3 |
| Umsatzsteuer laufendes | ||
| Jahr | ||
| Verbindlichkeiten | 128 | 0 |
| Abgeltungssteuer | ||
| Summe | 1.923 | 3.978 |
Die Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung beinhalten im Wesentlichen noch nicht fällige Rechnungen sowie ausstehende Provisionszahlungen an Kooperationspartner für die Erbringung von Dienstleistungen. In den Sonstigen Verbindlichkeiten sind hauptsächlich Verbindlichkeiten gegenüber Nachweisvermittlern sowie Verbindlichkeiten aus der Einzahlungsverpflichtung in das Eigenkapital der Varengold Capital Holdings Ltd. ausgewiesen.
Pensionsrückstellungenen wurden für Hinterbliebenenversorgung gebildet. Die seit 2013 bestehenden Verpflichtungen wurden in diesem Jahr erstmals passiviert.
Steuerrückstellungen wurden in Höhe von TEUR 65 auf anteilige Gewinne der Betriebsstätte in London auf Grundlage eines Ertragssteuersatzes von 20% gebildet.
| 31.12.2015 | 31.12.2014 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| Jubiläumsrückstellungen | 180 | 138 |
| Urlaubsrückstellung | 179 | 299 |
| Variable Vergütung | 58 | 0 |
| Schwerbehindertenabgabe | 13 | 0 |
| Ausstehende Rechnungen für EDV-Leistungen |
246 | 21 |
| Abschlusserstellungs-und Prüfungskosten |
209 | 166 |
| Hauptversammlung | 26 | 35 |
| Arbeitnehmerüberlassung | 0 | 12 |
| Archivierungskosten | 8 | 5 |
| Berufsgenossenschaft | 10 | 10 |
| Rückstellung für die BaFin | 0 | 11 |
| DATEV-Kosten | 0 | 1 |
| Prime Brokerage Fees | 0 | 14 |
| Rechts- und Beratungskosten |
450 | 115 |
| Provisionen | 0 | 344 |
| Zinsaufwand | 2 | 0 |
| Mieten | 0 | 2 |
| Rückbauarbeiten | 26 | 0 |
| Versicherungen | 0 | 4 |
| Sonstiges | 360 | 29 |
| Summe | 1.767 | 1.206 |
unter anderem, dass die Varengold Bank die Anleihennur ganz und nichtteilweise kündigen kann, sofern dafür bestimmte aufsichtsrechtliche oder steuerliche Gründe vorliegen. Jede vorzeitige Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde. Der Rückzahlungs- und der Nominalbetrag der Anleihen kann bei Vorliegen eines auslösenden Sachverhalts vermindert werden. Einen solchen auslösenden Sachverhalt stellt es dar, wenn die Tier-1-Kernkapitalquote der Varengold Bank, unter 5,125 % fällt. Die Anleihen können bei Vorliegen eines auslösenden Sachverhalts unter bestimmten Bedingungen zugeschrieben werden.
Der abgegrenzte Zinsaufwand für diese Anleihen betrug zum 31. Dezember 2015 TEUR 2 und ist in den anderen Rückstellungen ausgewiesen.
| Währung Betrag in Art EUR |
Emissionsdatum Zinssatz Falligkeit | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR | 5.000.000 variabel verzinslich. 19. August 2014 kumulative Nachranganleihen |
variabel ohne | Fälligkeit |
Am 31. Dezember 2015 ausstehende zusätzliche Tier-1-Anleihen:
Das voll eingezahlte Grundkapital (TEUR 1.948) ist zum Bilanzstichtag eingeteilt in 1.948.368 auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien.
Die Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 18.917 stammt hauptsächlich aus der im ersten Halbjahr 2012 erfolgten Kapitalerhöhung durch Ausgabe von 133.100 neuen Aktien mit einem Agio von EUR 40,35 je Aktie (TEUR 5.371), aus der Kapitalerhöhung im zweiten Halbjahr 2013 durch Ausgabe von 146.397 neuen Aktien mit einem Agio von EUR 22,90 je Aktie (TEUR 3.352) sowie aus der Kapitalerhöhung im ersten Halbjahr 2014 durch Ausgabe von 159.571 neuen Aktien mit einem Agio von EUR 19,00 je Aktie (TEUR 3.032). Weiterhin wurde mit Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung der Varengold Bank AG vom 20. Januar 2015 der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustinmung des Aufsichtsrats von EUR 1.771.405,00 gegen Bareinlagen auf bis zu EUR 1.948.368,00 durch Ausgabe von bis zu 176.963 neuen Stückaktien mit anteiligem Betrag des Grundkapitals von jeweils EUR 1,00 unter Bezugsrechtsausschluss zu erhöhen. Von dieser Ermächtigung hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates Gebrauch gemacht und 176.963 Aktien zu einem Ausgabekurs von EUR 20,00 je Aktie bei einem internationalen Investor platziert. Die Eintragung der Kapitalerhöhung erfolgte am 20. April 2015. Die Kapitalrücklage erhöhte sich durch das Aufgeld bei einem Agio von EUR 19,00 um TEUR 3.362.
Gemäß Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 26. August 2015 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 25. August 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach um bis zu EUR 974.184,00 durch Ausgabe von bis zu 974.184 neuen auf den Inhaber lautenden Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem
| Buchwert | passive latente Steuern |
Sperrbetrag | |
|---|---|---|---|
| TEUR | TEUR | TEUR | |
| Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände und Nutzungsrechte |
বা | 1 | 3 |
| Aktive latente Steuern | 2298 | ||
| Summe | 2.301 |
In den Zinsaufwendungen sind im Wesentlichen Zinsen für Kundeneinlagen (Tages-, Festund Termingelder) enthalten.
lm Vorjahr waren im Zinsergebnis Erträge aus Fremdwährungsumrechnung in Höhe von TEUR 97 ausgewiesen, die in diesem Jahr in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen sind.
In den Erträgen aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren sind Erträge aus Aktien enthalten. Die Erträge aus Beteiligungen resultieren vollständig aus der Dividendenausschüttung der Hanseatic Brokerhouse Securities AG, Hamburg.
In den Provisionserträgensind Gebühren aus demBereich CapitalMarkets Brokerage, dem Kreditgeschäft sowie Erträge aus dem Bereich Prime Brokerage enthalten. Bei den Provisionsaufwendungen handelt es sich im Wesentlichen um Provisionen aus dem Einlagen- und Kreditgeschäft sowie Aufwendungen für Zahlungsverkehrsleistungen.
| 31.12.2015 | 31.12.2014 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| Provisionserträge | 5.243 | 5.640 |
| Provisionsaufwendungen | 1.335 | 662 |
| Provisionsüberschuss | 3.908 | 4.978 |
Nach § 340c Absatz 1 Satz 1 HGB fließen folgende Aufwendungen und Erträge in das Nettoergebnis des Handelsbestands ein: Bewertungsverluste und Bewertungsgewinne der Handelspositionen; Provisionsaufwendungen und Provisionserträge, die im Zusammenhang mit den Handelspositionen stehen (z.B. Aufwendungen für Vertriebspartner); Risikoabschlag; Zuführung und Auflösung des Sonderposten "Fonds für allgemeine Bankrisiken". Das Erqebnis aus der Fremdwährungsumrechnung des Handelsbestandes (-TEUR 595) ist in diesem Jahr erstmal im Nettoertrag des Handelsbestandes ausgewiesen.
| 31.12.2015 | 31.12.2014 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| Erträge des Handelsbestands |
25.742 | 13.995 |
| Aufwendungen des Handelsbestands |
14.625 | 5.325 |
| Nettoertrag des Handelsbestands |
11.117 | 8.670 |
| 31.12.2015 | 31.12.2014 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| Löhne und Gehälter | 8.146 | 5.302 |
| Soziale Abgaben | 894 | 529 |
| Aufwendungen für Altersversorgung und |
59 | बो |
| Unterstützung Summe |
9.099 | 5.835 |
| 31.12.2015 | 31.12.2014 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| Raumkosten | 958 | 759 |
| Beiträge und Versicherung | 284 | 107 |
| Kfz-Kosten einschl. Leasing (ohne Kfz-Steuer) |
169 | 143 |
| Werbung, Bewirtung, Reisekosten |
763 | 579 |
| IT-Aufwendungen | 2 555 | 1 358 |
| Aufwendungen für Kommunikation |
608 | 340 |
| Bürobedarf, Zeitschriften. Fortbildung |
169 | 156 |
| Beratungs-, Abschluss-und Prüfungskosten |
3.807 | 2 155 |
| übrige andere Verwaltungsaufwendungen |
2551 | 1.345 |
| Summe | 11.864 | 6.942 |
lm Geschäftsjahr sind außerordentliche Aufwendungen in Höhe von TEUR 7.407 angefallen. Hierin sind TEUR 4.160 Abfindungszahlungen an ehemalige Mitglieder des Vorstands und Mitarbeiter sowie Rechts- und Beratungskosten von TEUR 225 enthalten. Weitere TEUR 1.175 resultieren aus dem Wegfall von Verrechnungsansprüchen gegenüber Nachweisvermittlern aufgrund der vorgesehenen Schließung des Geschäftsbereiches Capital Markets Brokerage.
Außerordentliche Aufwendungen in Höhe von TEUR 1.846 betreffen eine Fehlerkorrektur in laufenderRechnung gemäßIDWRS HFA 6. Diese resultieren aus in Vorjahren vereinfacht fortgeführten Fremdwährungsbeständen aus dem Capital Markets Brokerage Bereich. Dieser Aufwand stellt eine Fehlerkorrektur der Vorjahre dar. Dem stehen außerordentliche Erträge von TEUR 73, die aus dem Wegfall von Verbindlichkeiten gegenüber Nachweisvermittlern resultieren, gegenüber.
Herr Dr. Karl-Heinz Lemnitzer Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
Vorsitzender
Herr Michael Stephen Murphy Investmentbanker
Stellvertretender Vorsitzender
Herr Edo Barac Investmentbanker
Die zu Beginn des Geschäftsjahres 2015 amtierenden Aufsichtsräte Herr RA Hans J. M. Manteuffel, Herr Prof. Dr. h.c. Peter Andree und Herr StB Willi Müller haben mit Wirkungzum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 26. August 2015 ihre Ämter als Mitglieder des Aufsichtsrats niedergelegt. Mit Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der Varengold Bank AG vom 26. August2015 wurden Herr Michael Stephen Murphy, Herr Edo Barac und Herr Sanjay Shah für den Zeitraum ab der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2015 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 entscheidet, in den Aufsichtsrat gewählt. Herr Shah hat unterdessen sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats der Varengold Bank mit Wirkung zum 7. Dezember 2015 niederlegt. Auf Antrag des Vorstands hat das Amtsgericht Hamburg mit Beschluss vom 14. Dezember 2015 Herrn Dr. Karl-Heinz Lemnitzer gerichtlich zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Der Aufsichtsrat hat zudem am 17. Dezember 2015 aus seiner Mitte heraus Herrn Dr. Lemnitzer zum Vorsitzenden und Herrn Michael Stephen Murphy zum stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrates gewählt.
Herr Dr. Lemnitzer, Herr Murphy und Herr Barac nehmen keine weiteren Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien im Sinne des § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG wahr.
Herr Dr. Bernhard Fuhrmann Marktfolge
Herr Frank Otten Markt
Mit Wirkung zum 31. Juli 2015 sind Herr Yasin Sebastian Qureshi, Herr Steffen Fix und Herr MohammadHans Dastmatchi aus dem Vorstand der Varengold Bank AG ausgeschieden. Herr Dr. Bernhard Fuhrmann und Herr Frank Otten führen seither die Geschäfte der Bank in einem von fünf auf zwei Mitglieder reduzierten Vorstandsgremium und sind jeweils vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen.
Herr Dr. Fuhrmann war zum Bilanzstichtag neben seiner Tätigkeit als Vorstand der Varengold Bank AG als Vorsitzender des Aufsichtsrates der Hanseatic Brokerhouse Securities AG, Hamburg, aktiv und ist zudem Vorsitzender des Beirats der ViaLight Communications GmbH. Gilching. Das Mandat als Vorsitzender des Aufsichtsrates der Hanseatic Brokerhouse Securities AG hat Herr Dr. Fuhrmann mit Wirkung zum 17. März 2016 niedergelegt. Weiterhin nimmt Herr Dr. Fuhrmann seit dem 4. Februar 2015 ein Vorstandsmandat in der Varengold Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen, Hamburg, wahr.
Neben seiner Täligkeit als Vorstand der Varengold Bank AG ist Herr Otten zusätzlich als Chief Executive Officer (CEO) bei der Unternehmensberatung Arensburg Consult UG, Molfsee, tätig und Mitglied des Beirats der KERNenergie GmbH, sowie Aufsichtsratsvorsitzender der Varengold Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen, Hamburg.
Herr Lukas Diehl, Prokurist der Varengold Bank AG, ist ebenfalls Mitglied des Aufsichtsrates der Varengold Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen, Hamburg.
Die Gesamtbezüge des Vorstands betrugen im Zeitraum 1.Januar2015 bis 31. Dezember 2015 TEUR 5.916 (31.12.2014: TEUR 1.490). Darin enthalten sind Abfindungszahlungen in Höhe von TEUR 4.046 für drei ehemalige Vorstände.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten für ihre Tätigkeit im Zeitraum 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 Gesamtbezüge in Höhe von TEUR 402 (31.12.2014: TEUR 139). Darin enthalten sind Nettotätigkeitsvergütungen in Höhe von TEUR 298 (31.12.2014: TEUR 113). Der Differenzbetrag resultiert neben Umsatzsteuer im Wesentlichen aus angefallenen Reisekosten.
Zum Abschlussstichtag bestehen keine Kredifforderungen gegenüber den amtierenden Vorständen. Gegenüber ehemaligen Vorständen Forderungen in Höhe von TEUR 70 (31.12.2014: TEUR 424). Diese werden mit 3,30 bis 5,00 % p.a. verzinst. Im Zeitraum 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 erfolgten Rückzahlungen in Höhe von TEUR 354.
Weiterhin bestehen zum Abschlussstichtag Kreditforderungen gegenüber ehemaligen Aufsichtsratsmitgliedern in Höhe von TEUR 36 (31.12.2014: TEUR 41). Diese werden mit 5,00 % p.a. verzinst. Im Zeitraum 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 erfolgten Rückzahlungen in Höhe von TEUR 5.
Die durchschnittliche Anzahl der im Geschäftigten Mitarbeiter betrug insgesamt 93 (2014: 74), darunter befanden sich 32 (2014: 22) Mitarbeiterinnen. Mit Ausnahme von 21 Mitarbeitern sind alle Mitarbeiter in Deutschland tätig.
Die Varengold Bank AG hat den Offenlegungsbericht zum 31. Dezember 2014 gemäß § 26 a KWG i.V.m. §§ 319 ff. SolvV veröffentlicht.
Zum 31. Dezember 2015 bestanden keine unwiderruflichen Kreditzusagen TEUR 0 (31.12.2014: TEUR 699).
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen in Höhe von TEUR 2.025 (31.12.2014: TEUR 715) umfassen vor allem Verpflichtungen aus Miet-und Leasingverträgen mit Restlaufzeiten von bis zu 6 Jahren.
Am Bilanzstichtag noch nicht abgewickelte Termingeschäfte dienen Handelszwecken und bestehen sowohl gegenüber Kunden als auch institutionellen Gegenparteien (im Wesentlichen zentralen Gegenparteien) und werden zum beizulegenden Zeitwert bilanziert.
| Nominal | Marktwert positiv | Marktwert negativ | |
|---|---|---|---|
| TEUR. | TEUR | IEUR | |
| FX & Edelmetalle | 1.117.260.1 | 2.152.8 | 351.1 |
| Aktien und Aktienindizes |
14.582.976.1 | 3.024.7 | 699.7 |
| Rohwaren | 139.792.5 | 350.6 | 36.1 |
| Zinsen | 80.044.7 | 1.542.7 | 1.347.0 |
Das Jahr 2015 war von bewegenden Ereignissen und einer insgesamt moderaten globalen Entwicklung geprägt: Flüchtlingskrise, Euro-Krise, Terrorgefahr, Olpreisflaute und Niedrigzinsen. Viele Menschen wurden durch die Zunahme politischer Konflikte auch innerhalb Europas verunsichert, obwohl insbesondere Deutschland trotz des weiterhin schwachen Euros und der historischniedrigen Zinsen ökonomisch betrachtet eine positive Entwicklung aufzeigte. Das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) konnte einen Anstieg von 1,7 Prozentim Vergleich zum Vorjahr verzeichnen. Unter anderemist dies auf den Konsum der Privathaushalte und deren Einkommenszuwächse zurückzuführen, welche u.a. durch die Einführung des Mindestlohns im vergangenen Jahr gestärkt wurden.
An den Börsen startete das Jahr 2015 mit einer Aufwärtsbewegung, bei der die anhaltend expansive Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) für neue Höchststände sorgte. Erst in der zweiten Jahreshäffte wurde dieser Trend an den internationalen Börsenplätzen durch die Spekulationen über mögliche Zinserhöhungen der US-Zentralbank deutlich ausgebremst.
Die wichtigsten geografischen Märkte der Varengold Bank sind derzeit Deutschland, die übrigen europäischen Staaten sowie die Middle-East-North-Africa (MENA)-Region. Während der deutsche Marktfür die Gesellschaftinsbesondere im Hinblick auf Privatkunden für das Einlagengeschäft sowie Unternehmenskunden für den Zahlungsverkehr und das Trade Finance Geschäftrelevantist, bleibt bspw. Großbritannien insbesondere für die Kunden und Geschäftspartner im Bereich Prime Brokerage von Bedeutung. Die MENA-Region spielt dabei für nahezu sämtliche Geschäftsbereiche der Bank eine wesentliche Rolle.
Der deutsche Bankensektor wird insgesamt auch von Entwicklungen auf den weltweiten Finanzmärkten beeinflusst. Die Geschäftsaktivitäten und das Marktumfeld der Varengold Bank selbst unterlagen wie schon in den Vorjahren dem Einfluss einer verstärkten Regulierung. Auch die anhaltend niedrigen Zinsen führten dazu, dass es für Banken allgemein zunehmendschwerer wurde, die Mittelzuflüsse aus Kundeneinlagen rentabel im Kreditgeschäft oder am Geld- und Kapitalmarkt zu platzieren, was sich sowohl auf die Ertragsfähigkeit des Einlagengeschäfts als auch auf das Volumen der Kundeneinlagen nachteilig auswirkt.
Das regulatorische Umfeld der Varengold Bank wird nicht alleine durch allgemeine Verschärfungen der aufsichtsrechtlichen Anforderungen, sondern auch durch Anderungen im Hinblick auf den Vertrieb von Anlageprodukten und steuerrechtliche Anderungen geprägt. Die nach Einschätzung der Gesellschaft bestehende Tendenz zu weiteren Anforderungen kann dabei zum einen dazu führen, dass der Varengold Bank AG zusätzliche Verpflichtungen auferlegt werden. Zum anderen ist die Befolgung und Umsetzung geänderter aufsichtsrechtiicher Vorschriften in der Regel mit einer verstärkten Bindung von Ressourcen und einer Erhöhung des entsprechenden Verwaltungsaufwands verbunden.
Weiterhin sind aufgrund der überarbeiteten Finanzmarktrichtlinie ("MIFID II") zukünftig weitere requlatorische Auswirkungen auf das Wertpapiergeschäft zu erwarten.
Das Jahr 2015 war für die Varengold Bank in mehrfacher Hinsicht ein Jahr des Umbruchs: stark verzögerter Geschäftsaufbau des Prime Brokerage mit späterer Schließung der Repräsentanz in Dubai; Ausscheiden der drei Vorstandsmitglieder (Gründer der Bank); Amtsniederlegung der langjährigen drei Mitglieder des Aufsichtsrats und weitere Veränderungen im Aufsichtsrat. Trotz dieser Veränderungen gelang es dem amtierenden
Vorstand der Bank das Unternehmen zu stabilisieren, Geschäftsprozesse zu verschlanken und die Kapitalbasis aufgrund der im Februar 2016 durchgeführten Kapitalerhöhung signifikant um EUR 12,7 Mio. zu stärken.
Dieser Umbruch bildet sich auch im Zahlenwerk der Varengold Bank ab: Das Ergebnis vor Steuern reduzierte sich um ca. EUR 13,6 Mio. gegenüber dem Vorjahr. Gut die Hälfte davon sind außerordentliche Aufwendungen, der größte Posten darin sind mit EUR 4,1 Mio. die Abfindungen an die drei ausgeschiedenen Vorstandsmitglieder. Die Verwaltungsaufwendungen stiegen um EUR 8,2 Mio. (im Wesentlichen Aufbau des Prime Brokerage sowie Projektkosten, die hauptsächlich regulatorisch begründet waren), die Ertragssteigerungen dagegen wurden durch den erhöhten Zinsaufwand überkompensiert. Der verzögerte Aufbau des Prime Brokerage wirkte sich auch auf das Zinsergebnis negativ aus, da die Bank frühzeitig Einlagen einwarb, denen keine rentablen Aktiv-Geschäfte gegenüberstanden.
Diese Fehlentwicklungen wurden Ende 2015 korrigiert, was sich aber erst im Geschäftsjahr 2016 effektiv auf das Zahlenwerk der Bank auswirken wird.
Die Zinserträge der Bank sanken von TEUR 1.995 im Jahre 2014 auf TEUR 1.326 im Jahr 2015, während die Zinsaufwendungen aufgrund der eingeworbenen Kundeneinlagen entsprechend stiegen, so dass ein negativer Zinsüberschuss von -TEUR 2.408 erzielt wurde. Die Provisionserlöse sind im Vorjahresvergleich konstant geblieben und erzielten einen Betrag von TEUR 5.243. Die Provisionsaufwendungen hingegen haben sich von TEUR 662 auf TEUR 1.335 verdoppelt. Der Ertrag des Handelsbestands verzeichnete erneut einen Anstieg von TEUR 13.995 im Jahr 2014 auf TEUR 25.742 im Jahr 2015. Als Aufwand des Handelsbestands wird zum Geschäftsjahresende ein Wert in Höhe von TEUR 14.625 ausgewiesen, so dass der Nettoertrag aus dem Handelsbestand TEUR 11.117 beträgt.
lm Geschäftsjahr sind außerordentliche Aufwendungen in Höhe von TEUR 7.407 angefallen, welche auch einen Betrag in Höhe von EUR 4,1 Mio. an drei ehemalige Vorstände der Bank für die Auflösung ihrer Vorstandsdienstverträge enthalten. Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen der Gesellschaftstiegen um TEUR 8.184 auf TEUR 20.962. Das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit der Varengold Bank AG betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr 2015 insgesamt -TEUR 5.818 (Vorjahr: TEUR 530). Unter Berücksichtigung der außerordentlichen Aufwendungen führte dies im Ergebnis zu einem Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 13.217 (Vorjahr: Jahresüberschuss TEUR 209).
Mitte des ersten Quartals 2015 hat die Varengold Bank die vorhandene Beteiligung in Höhe von knapp 49 Prozent an der Varengold Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen auf 100 Prozent erhöht.
Auch die Stärkung der Kapitaldecke der Bank stand im Fokus des vergangenen Jahres. Am 20. Januar 2015 fand in Hamburg eine außerordentliche Hauptversammlung statt, auf der die Aktionäre einer Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlage unter Ausschluss des Bezugsrechts mit großer Mehrheit von 99,99 Prozent zugestimmt haben. Im Rahmen der genehmigten Kapitalerhöhungwurden im April 2015 176.963 Stückaktien mit einem Betrag von EUR 20,00 je Stückaktie bei einem institutionellen Investor platziert. Die Kapitalerhöhung führte zu einem Mittelzufluss in Höhe von TEUR 3.539.
Auf der ordentlichen Hauptversammlung am 26. August 2015 wurde neben der Wahl des Abschlussprüfers PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für das Geschäftsjahr 2015 auch ein neues Genehmigtes Kapital 2015 sowie die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gem. § 71 Abs. 1 Nr. 7 und Nr. 8 AktG zur Abstimmung gebracht. Auf Grundlage eines Aktionärsverlangens wurde außerdem im Vorfeld der Hauptversammlung gemäß §§ 122 Abs. 2, 124 Abs. 1 AktG die Tagesordnung um eine Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen unter Gewährung eines mittelbaren Bezugsrechts durch Ausgabe von bis zu 974.184 neuen Stückaktien erweitert. Die Umsetzungder entsprechenden Kapitalerhöhung hat die Bank bereits im vierten Quartal 2015 in die Wege geleitet und im Februar 2016 umgesetzt, so dass ein Mittelzufluss von knapp EUR 12,7 Mio. verzeichnet werden konnte.
Mit Wirkung zum 31. Juli 2015 sind Herr Yasin Sebastian Qureshi, Herr Steffen Fix und Herr MohammadHans Dastmatchi aus dem Vorstand der Varengold Bank AG ausgeschieden.
Darüber hinaus haben mit den Herren RA Hans J. M. Manteuffel, Prof. Dr. h.c. Peter Andree und StB Willi Müller die bisher amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats im Juli 2015 bekant gegeben, dass sie mit Wirkung zum Ablauf der nächsten ordentlichen Hauptversammlung am 26. August 2015 ihre Amter als Mitglieder des Aufsichtsrats niederlegen. Die im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung zur Wahl aufgestellten Herren Sanjay Shah, Michael Stephen Murphy und Edo Barac wurden für eine Amtszeit von knapp 4 Jahren als Aufsichtsräte der Varengold Bank AG vorgeschlagen. Herr Shah hat unterdessen sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats der Varengold Bank mit Wirkung zum 7. Dezember 2015 niederlegt. Auf Antrag des Vorstands hat das Amtsgericht Hamburg mit Beschluss vom 14. Dezember 2015 Herrn Dr. Karl-Heinz Lemnitzer gerichtlich zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Herr Dr. Lemnitzer wurde sodann am 17. Dezember 2015 durch den Aufsichtsrat aus seiner Mitte heraus zum Vorsitzenden des Gremiums gewählt.
Nach dem Ausscheiden der drei Vorstandsmitglieder erfolgte eine intensive Analyse des Geschäftsmodells, gefolgt von einer Umstrukturierung, um die Geschäftsbereiche nachhaltiger aufzubauen, das Geschäftsmodell stärker zu fokussieren sowie die Profitabilität zu steigern. Zum Ende des dritten Quartals entschied der Vorstand dementsprechend, den Standort Dubai zum Jahresende hin aufzugeben sowie das Vertriebsbüro in Beirut im Januar/Februar 2016 zu schließen.
Im Jahr 2015 stieg die Bilanzsumme um rund 70% von TEUR 353.181 auf TEUR 601.215. Der Anstieg der Bilanzsumme begründet sich im Wesentlichen durch das Anwachsen der Kundeneinlagenum TEUR 283.415. In der Mittelverwendung führte dies zu einem Anstieg der Barreserve einschließlich des Guthabens bei Zentralbanken um TEUR 201.676. Des Weiteren hat sich der Handelsbestand hauptsächlich durch gestiegene Wertpapierbestände um TEUR 128.562 erhöht. Daneben sind die Forderungen an Kreditinstitute um TEUR 44.940 zurückgegangen.
Vermögens- und Verbindlichkeitenstruktur
Die Vermögens- und Verbindlichkeitenstruktur stelltsich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt dar:
| Vermögen | 31.12.2015 | 31.12.2014 | Veränderun |
|---|---|---|---|
| Kurzfristige Forderungen | |||
| (< 1 Jahr) | 95.6 % | 82.8% | 12.8 |
| Mittelfristige Forderungen | |||
| (1 bis 5 Jahre) | 3.0 % | 2.4 % | 0.6 |
| Langfristige Forderungen | |||
| (> 5 Jahre) | 0.0 % | 1.6 % | -1.6 |
| Beteiligungen / Anteile an verbundenen Unternehmen |
0.6 % | 0.7 % | -0.1 |
|---|---|---|---|
| Anlagevermögen | 0.8 % | 12.4 % | -11.6 |
| Schulden | 31.12.2015 | 31.12.2014 | Veranderung |
| Kurzfristige Schulden (< 1 Jahr) |
96.0 % | 97.0 % | -1.1 |
| Mittelfristige Schulden (1 bis 5 Jahre) |
3,2 % | 1.5 % | -1.7 |
| Langfristige Schulden (> 5 Jahre) |
0.8 % | 1.5 % | -0.7 |
Die Kernkapitalquote (TIER 1) betrug mit Aufstellung des Jahresabschlusses 8,75 % und erhöhte sich aufgrund der Kapitalerhöhung auf 16,46 % mit Abgabe der aufsichtsrechtlichen Meldung zum 31.03.2016.
Neben den Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (TEUR 587.715; Vorjahr: TEUR 304.300), bestehen noch Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (TEUR 576; Vorjahr: TEUR 25.531) sowie sonstige Verbindlichkeiten gegenüber unseren Lieferanten und Geschäftspartnern (TEUR 1.923; Vorjahr: TEUR 3.978) und Rückstellungen mit einem Bilanzansatz von TEUR 1.885 (Vorjahr: TEUR 1.206). Im dritten Quartal 2014 hat die Gesellschaftnachrangige Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 5.000 aufgenommen. Die kurzfristigen Schulden (Verbindlichkeiten und Rückstellungen) übersteigen leicht das kurzfristig gebundene Vermögen.
Die Varengold Bank AG verfügt über eine geordnete Vermögens- und Kapitalstruktur.
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung latenter Steueransprüche gem. § 274 HGB wurde Gebrauch gemacht, da die steuerlichen Verlustvorträge unter Berücksichtigung der Planungsrechnung für die nächsten fünf Jahre als werthaltig eingeschätzt werden.
Insgesamtwerdenselbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 4 (Vorjahr: TEUR 59) bilanziert, die jeweils über vier Jahre abgeschrieben werden. Die Ausschüttungssperre beträgt nach Abzug der passiven latenten Steuern und Zurechnung des bilanzierten Überhangs an aktiven latenten Steuern TEUR 2.302 (Vorjahr: TEUR 2.356).
Uber die Finanzlage 2015 gibt die folgende Kapitalflussrechnung Aufschluss, die nach den Vorgaben der Deutschen Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management (DVFA)/Schmalenbach-Gesellschaft für Betriebswirtschaft (SG) aufgestellt wurde:
| Varengold Bank AG, Hamburg | 31.12.2015 31.12.2014 | Veranderung | |
|---|---|---|---|
| Kapitaltlussrechnung 31. Dezember 2015 | In IEUR | In IEUR | In IEUR |
| Jahresergebnis | -13.217.4 | 209,3 | -13.426.7 |
| +1- | Abschreibungen/Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens | 758.4 | 928.4 | -170,0 |
|---|---|---|---|---|
| = Cashflownach DVFA / SG | -12.459,0 | 1.137,7 | -13.596,7 | |
| +1- | Zuführung/Auflösung Risikovorsorge Handelsbestand | 84,7 | 68,7 | 16.0 |
| +1- | Zuführung/Auflösung Risikovorsorge Kreditgeschäft | 1.510,0 | 249,2 | 1260,8 |
| +1- | Zuführung/Auflösung Fonds für allgemeine Bankrsiken | 0 | 859.5 | 859,5 |
| Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | -94,2 | -144,2 | 50,0 | |
| +1- | Latente Ertragstevern, netto | 0.0 | 318,2 | -318,2 |
| = Cashflowbereinigt um nicht liquiditätswirksamen Aufwand/Ertrag | -10.958,5 | 770,1 | -11.728 | |
| -1+ | Gewinn/Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens |
46,3 | 0.0 | 46,3 |
| +1- | Zunahme/Abnahme der Rückstellungen | 772,4 | 333.5 | 438,9 |
| -1+ | Zunahme/Abnahme der Forderungen an Kunden, der sonst. Vermögensgegenstände u. sonst. Aktiva |
-2.259,7 | -19.517,1 | 17.257.4 |
| +1- | Zunahme/Abnahme der Kundenverbindlichkeiten, der sonst. Verbindlichkeiten u. anderer Passiva |
281.392,4 | 285.699,5 | -4.307.1 |
| +1- | Veränderung Netto-Handels bestand | -129.972,1 | -182.271,1 | 52.299,0 |
| +1- | ZunahmelAbnahme von Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren |
1,3 | 948.5 | -947.2 |
| +1- | Zunahme/Abnahme der Schuldverschreibungen | 38.609,8 | -23.812,2 | 62.422,00 |
| +1- | Zunahmel Abnahme der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditirs tituten (nicht täglich fällig) |
-20.000,0 | 2.400,0 | -22.400 |
| = Cashflowaus operativer Geschäftstätigkeit | 168.590,4 | 63.781,1 | 104.809,3 | |
| Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Anlagevemögens | 270,9 | 66,9 | 204.0 | |
| Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen | -248.2 | -307,9 | 59,7 | |
| Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen | -182,7 | -148,4 | -34,3 | |
| Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen | -1.320,6 | -2.004,6 | 684.0 | |
| = Cashflowaus Investitionstatigkeit | -1.480,0 | -2.394,0 | 913,4 | |
| Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen (gezeichnetes Kapital) | 177,0 | 159,6 | 17.4 | |
| + | Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen (Kapitalrücklage) | 3.362,3 | 3.031,9 | 330,4 |
| + | Aufnahme nachrangiger Verbindlichkeiten | 0.0 | 5.000,0 | -5.000,00 |
| = Cashflowaus Finanzierungstätigkeit | 3.539,3 | 8.191,5 | -4.652,2 | |
| Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelbestandes | 159.690,6 | 70.348,7 | 89.341,9 |
| + | Finanzmittelbestand am Anfang des Geschäftsjahres | 86.138.7 | 15.790.1 | 70.348.6 |
|---|---|---|---|---|
| = Finanzmittelbestand am Ende des Geschäftsjahres | 245.829.3 | 86.138.8 | 159.690.5 | |
| Zusammensetzung des Finanzmittelbestandes am Ende des Geschäftsjähres: | ||||
| Barreserve | 217.084.3 | 15.408.3 | 201.676.0 | |
| Forderungen an Kreditinstitute | 29.321.0 | 74.261.2 | -44.940.2 | |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (täglich fällig) | -3.530.7 | 2.954.7 | ||
| Finanzmittelbestand am Ende des Geschäftsjahres | 86.138.8 | 159.690,5 |
Der Ertrag des Handelsbestands verzeichnete erneut einen Anstieg. Der Ertrag stieg von TEUR 13.995 im Jahr 2014 auf TEUR 25.742 im Jahr 2015. Als Aufwand des Handelsbestands wird zum Geschäftsjahresende ein Wert in Höhe von TEUR 14.625 (Vorjahr: TEUR 5.325) ausgewiesen. Die Steigerungen der Erträge und Aufwendungen resultieren zu etwa gleichen Teilen aus Geschäftsaktivitäten der Bereiche Capital Markets Brokerage und Prime Brokerage. Der Nettoertrag aus dem Handelsbestand stieg von TEUR 8.670 auf TEUR 11.117.
Die sonstigen betrieblichen Erträge stiegen von TEUR 226 auf TEUR 1.175. Hierin sind entgegen des Ausweises im Vorjahr (Bilanzierung im Zinsergebnis) Erträge in Höhe von TEUR 548 aus der Währungsumrechnung enthalten, die im Vorjahr im Zinsergebnis ausgewiesen wurden.
Die allgemeinen Verwaltungen der Gesellschaft stiegen um TEUR 8.184 (von TEUR 12.778 auf TEUR 20.962). Ursächlich dafür waren insbesondere die Steigerung der Personalkosten von TEUR 5.836 auf TEUR 9.099, der IT-Kosten von TEUR 1.358 auf TEUR 2.555 sowie der Beratungs- und Prüfungskosten (von TEUR 2.155 auf TEUR 3.807). Daneben sind die übrigen Verwaltungsaufwendungen von TEUR 1.345 auf TEUR 2.551 gestiegen, was wesentlich mit den bezogenen Fremdarbeiten und Fremdleistungen einhergeht. Die Steigerungenresultieren wesentlich aus dem Aufbau des Geschäftsbereichs Prime Brokerage.
Die Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagenwerte und Sachanlagen gingen von TEUR 762 im Vorjahr auf TEUR 436 zurück.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich von TEUR 50 im Vorjahr auf TEUR 367 im Jahr 2015.
Die Position Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen erhöhte sich vornehmlich durch Bildung von Einzelwertberichtigungen von TEUR 249 auf TEUR 1.510.
Dafür wurden im Geschäftsjahr Erträge aus Zuschreibungen und wie Anlagevermögen behandelte Werte in Höhe von TEUR 3.253 durch den Verkauf von Anteilen an der Hanseatic Brokerhouse AG und dem Verkauf von Wertpapieren des Anlagevermögens erzielt (Vorjahr: Aufwand von TEUR 166).
In der Summe betrug das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit der Varengold Bank AG -TEUR 5.818 (Vorjahr: TEUR 530).
Im Geschäftsjahr sind außerordentliche Aufwendungen in Höhe von TEUR 7.407 angefallen. Hierin sind TEUR 4.160 Abfindungszahlungen an ehemalige Mitglieder des Vorstands und Mitarbeiter sowie Rechts- und Beratungskosten von TEUR 225 enthalten. Weitere TEUR 1.175 resultieren aus dem Wegfall von Verrechnungsansprüchen gegenüber Nachweisvermittler aufgrund der Schließung des Geschäftsbereiches Capital Markets Brokerage. Zusätzlich sind TEUR 1.846 Aufwendungen enthalten, die sich in Vorjahren aus der Nichtberücksichtigung von Währungsergebnissen aus dem Capital Markets Brokerage Bereich ergeben haben. Dem stehen außerordentliche Erträge von TEUR 73 aus dem Wegfall von Verbindlichkeiten gegenüber Nachweisvermittlern gegenüber.
Unter Berücksichtigung des negativen außerordentlichen Ergebnisses von TEUR 7.334 ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von TEUR 13.217 (Vorjahr: Jahresüberschuss TEUR 209).
Zentraler Leistungsindikator ist das Ergebnis vor Steuern. Für 2015 wurde mit einem Ergebnis vor Steuern von TEUR 568 geplant. Neben den bereits erläuterten außerordentlichen Aufwendungen haben sich insbesondere der Aufbau des Prime Brokerage sowie Projektkosten, die hauptsächlich regulatorisch begründet waren, belastend auf die Ertragslage ausgewirkt. Der verzögerte Aufbau des Prime Brokerage wirkte sich auch auf das Zinsergebnis negativ aus, da die Bank frühzeitig Einlagen einwarb, denen keine rentablen Aktiv-Geschäfte gegenüberstanden.
Die Varengold Bank AG hat Mitte des ersten Quartals 2016 eine Barkapitalerhöhung aus der entsprechenden mit Beschluss der Hauptversammlung vom 26. August 2015 erfolgten Ermächtigung durchgeführt. Das Grundkapital der Gesellschaft wurde mit Zustimmung des Aufsichtsrats von EUR 1.948.368,00 gegen Bareinlagen um EUR 974.184,00 auf EUR 2.922.552,00 durch Ausgabevon 974.184 neuen Stückaktien imRahmen eines öffentlichen Bezugsangebots und einer darauffolgenden Privatplatzierung erhöht. Die Aktien wurden zu einem Ausgabekurs von EUR 13,00 je Aktie platziert und führten zu einem Aufgeld in Höhe von TEUR 11.690. Die Eintragung der Kapitalerhöhung im Handelsregister erfolgte am 23. Februar 2016.
Nach der erfolgten Kapitalerhöhung hat die Gesellschaft die neue strategische Ausrichtung der Bank angepasst. Dabei wurde dem Kapitalmarkt bekannt gegeben, dass der Geschäftsbereich Capital Markets Brokerage aufgegeben wird, um Risiken und Ertragsvolatilitäten einzugrenzen. Die Bank möchte sich zukünftig auf die beiden Geschäftsbereiche Commercial Bankingund Prime Brokerage fokussieren, in denen höhere risikobereinigte Renditen erwartet werden.
Im März 2016 hat Herr Edo Barac als amtierendes Aufsichtsratsmitglied der Varengold Bank AG sein Mandat mit Wirkung zum 31. März 2016 niedergelegt. Am 10. März 2016 hat der Vorstand einen Antrag gem. § 104 | 1 AktG zur Bestellung von Herrn Alexander Körner zum Mitglied des Aufsichtsrates beim Amtsgericht Hamburg eingereicht.
Uber die geschilderten Vorgänge hinaus trat nach Abschluss des Geschäftsjahres 2015 keine Entwicklung von besonderer Bedeutung ein.
Im Jahr 2016 dürfte die Weltwirtschaft einem verlangsamten Wachstumstrend folgen. Experten gehen bei ihrer Betrachtung des BIP der Eurozone von einem Anstieg aus, der insbesondere durch niedrige Olpreise und sinkenden Arbeitslosenquoten Unterstützung findet. Weiterhin leistet auch die fortwährende expansiv ausgerichtete Geldpolitik der EZB ihren Beitrag. Für die deutsche Wirtschaft wird ein vergleichbares Wachstum wie im Jahr 2015 erwartet. Während auch für das konjunkturelle Wachstum der Schwellenländer eine positive Entwicklung vorhergesagt wird, geht man im asiatischen Raum eher von einer Seitwärtsbewegung aus. Dem gegenüber stehen signifikante geopolitische Risiken hinsichtlich einer Eskalation der Lage im Nahen Osten. Dabei könnte auch die Flüchtlingskrise die politische Uneinigkeit innerhalb der Europäischen Union weiter verschäffen. Am weltweiten Börsenparkett könnte die zunehmende Abweichung zwischen Leitzinsen im Euroraumund in den USA zu erneuten Kursschwanken führen. Auch der sog. "Brexit", eine Bezeichnung für den potentiellen Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union (EU), hätte erheblichen Einfluss auf die wirtschafflichen Beziehungen innerhalb der EU. Im Fall des "Brexit" würden bspw. viele internationale Großbanken mit ihrem Hauptsitz in London ihre Geschäftsmöglichkeiten in anderen europäischen Ländern verlieren, die derzeit über EU-Gesetze geregelt sind.
Auf regulatorischer Seite steht im Verlauf des Jahres 2016 u.a. die Umsetzung der EU-Marktmissbrauchsregulierung (MADMAR) im Fokus. Weiterhin würde die Einführung des sich derzeit in der Diskussion befindenden Investmentsteuerreformgesetzes nach dem gegenwärtigen Stand die Rentabilität der von der Tochtergesellschaft Varengold Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen aufgelegten Produkte vermindern und damit voraussichtlich zu geringeren Erträgen in diesen Produkten führen. Die Bank sowie der Vorstand der Varengoldinvestmentaktiengesellschafthaben im Rahmen der beschlossenen Strategie diese Entwicklung antizipiert und haben entsprechende Gegenmaßnahmen initiiert. Hervorzuheben ist hierbei der Fokus auf andere Asset Klassen des Prime Brokerage (Immobilien und kurzfristige Handelsfinanzierungen).
Die Auswirkungen sämtlicher interner und externer Faktoren auf das Geschäftsjahr 2016 sind derzeit nicht quantifizierbar und lassen keine Herleitungeiner fest definierten Prognose zu. Trends, Verpflichtungen oder Vorfälle, welche die Aussichten der Varengold Bank im Geschäftsjahr 2016 wesentlich beeinflussen könnten, sind derzeit nicht bekannt. Die Geschäftsbereiche der Bank werden verschlankt und die einzelnen Produktangebote ausgebaut, so dass die Bank sich zukünftig auf die wichtigsten Kundenbeziehungen und Standorte konzentrieren kann.
Das Erzielen von Erträgen im Bankgeschäft ist in der Regel nicht ohne das Einqehen von Risiken möglich. Insofern sind der bewusste Umgang, das aktive Management und die laufendeldentifikation und Überwachung von Risiken Kernelemente der erfolgsorientierten Geschäftssteuerung der Varengold Bank AG.
Um die mit der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft verbundenen internen und externen Risiken zu beherrschen, wendet die Bank ein Risikocontrolling- und Risikomanagementsysteman, das den Bestimmungen der "Mindestanforderungen an das Risikomanagement" (MaRisk) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) entspricht.
Unter Risiko wird die negative Abweichung eintretender Ereignisse von den erwarteten Ereignissen verstanden. Basis des Risikomanagementsystems ist die Einteilung der wesentlichen Risiken in Adressenausfallrisiko, Liquiditätsrisiko, Marktpreisrisiko, operationelles Risiko und sonstige Risiken, welche unter anderem das Reputationsrisiko, strategische Risiken und Risikokonzentrationen umfassen.
Zur Beherrschung dieser Risiken wird im Rahmen des Risikomanagementsystems eine laufende Beobachtung und Bewertung der identifizierten Risiken durchgeführt. Der gesamte Prozess umfasst folgende aufeinander aufbauende Schritte:
Der Vorstand legt die Höhe des zulässigen Gesamtrisikos und dessen Verteilung auf die einzelnen Risikoarten fest. In diesem Zusammenhang wird permanent Sorge dafür getragen, dass die verschiedenen Geschäftsaktivitäten angemessen mit Eigenkapital unterlegt sind.
Für die Uberwachung der Einhaltung der Risikostrategie ist bei der Varengold Bank AG das Risikocontrolling verantwortlich. Die Ergebnisse des Risikocontrollings werden der Geschäftsleitung transparent berichtet, um eine adäquate Steuerung zu ermöglichen.
Kernelemente des Risikomanagements der Varengold Bank AG sind die Risikostrategie, das Risikotragfähigkeitskonzept, das Limit-Systemund Überwachungsprozesse, welche auf die Geschäftsaktivitäten ausgerichtet sind.
Die Geschäftsstrategie muss die wesentlichen Ziele der Varengold Bank AG für jede Geschäftsaktivität sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele bestimmen. Die Risikostrategie schildert die Auswirkungen der Geschäftsstrategie auf die Risikosituation der Varengold Bank AG und beschreibt den Umgang mit den vorhandenen Risiken und die Fähigkeit, die Risiken zu tragen.
Jedes potenzielle zukünftige Risiko muss von Beginn an vollkommen transparent sein. Nur mit vollkommener Transparenz kann beurteilt werden, ob ein Risiko eingegangen und genehmigt werden soll. Diese Entscheidungtrifft der Vorstand immer unter Berücksichtigung der Frage, ob das jeweilige Risiko angemessene Erträge bringen kann und eine Tragfähigkeit für das Risiko gegeben ist. Wird ein Risiko eingegangen, geschieht dies innerhalb festgesetzter Risikotoleranzen, die sich primär aus dem Risikotragfähigkeitspotenzial ableiten und deren Einhaltung laufend überprüft wird.
Die Varengold Bank AG verfolgt eine Wachstumsstrategie. Teil der Geschäftsstrategie der Varengold Bank AG ist es, flexibel wettbewerbsfähige Produkte und Dienstleistungen anzubieten und sich permanent an sich verändernde Marktgegebenheiten anzupassen. Die Varengold Bank AG erwirtschaftet in diesem schnelllebigen Umfeld dementsprechend volatile Erträge. Daher wird die Risikotragfähigkeitsanalyse vom Risikocontrolling auf monatlicher Basis vorgenommen. Die Methodik der Analyse wird fortwährend auf Plausibilität und den neuesten Stand des regulatorischen Umfelds geprüft.
Bei der Erhebung der Risikotragfähigkeit der Varengold Bank AG wird der Going-Concern-Ansatz verfolgt. Dieser verfolgt das Ziel, den Fortbestand der Bank auch dann zu gewährleisten, wenn Verluste des gesamten Risikoprofils während des Betrachtungszeitraums eintreten. Ein solcher Ansatz setzt voraus, dass die Bank die dazu notwendigen Kapitalbestandteile reserviert. Zur Abdeckung möglicherweise eintretender Verluste steht dieses Kapital in der Risikotragfähigkeits-Betrachtung folglich nicht zur Verfügung, sodass es nicht Teil des Risikodeckungspotenzials sein kann.
Der Going-Concern-Ansatz der Varengold Bank AG basiert bei der Berechnung der Risikotragfähigkeit auf Bilanz- und GuV-Größen. Von dem berechneten zum 31. Dezember 2015 ermittelten Risikodeckungspotenzial von TEUR 5.917 werden 80% als Risikodeckungsmassegenutzt. Die nichtzu nutzenden 20% dienen als Puffer zur Deckung der Risiken, welche nur schwer zu quantifizieren sind (Strategische- und Reputationsrisiken sowie sonstige Risiken). Grundsätzlich ist die maximal tolerierte Auslastung auf 100% beschränkt. Auslastungen über 100% innerhalb der einzelnen Risikoarten erfordern eine Reaktion des Vorstandes.
Die Auslastung der Risikodeckungsmasse im Geschäftsjahr betrug im Durchschnitt 76%.
Für die Überwachung der wesentlichen Adress- und Marktpreisrisiken werden gängige Modelle verwendet.
Das Marktpreisrisiko wird mitHiffe des Value at Risk quantifiziert. Dieser wird sowohl beim Handelsbuch als auch beim Anlagebuch mit einem Konfidenzniveau von 99%, einem Betrachtungshorizont von einem Tag und einem Lookback von 260 Tagen durch historische Simulation gemessen. Die Überwachung und Regulierung des Marktpreisrisikos orientiert sich an dem Limitsystem, welches sich auf Basis des Risikodeckungspotenzials für das Marktpreisrisiko errechnet. Die Varengold Bank AG verfügt über umfangreiche Limitsysteme, die zum Teil auch IT-seitig unterstützt werden. Dazu gehört auch das "Exposure-Tool", welches in Echtzeit den Bestand des MT4-Portfolios anzeigt. Die Limits für das Liquiditätsund Investmentportfolio sind in den jeweiligen Investment Guidelines erfasst und festgelegt. Diese werden ebenfalls täglich durch das Risikocontrolling überwacht.
Die Quantifizierungim Bereich des Adressenausfallrisikos erfolgt mit den Risikokennzahlen Expected Loss und Unexpected Loss. Der Expected Loss wird auf Basis der Ausfallwahrscheinlichkeiten unter der Berücksichtigung von den LGDs (Loss Given Default) ermittelt. Der Unexpected Loss wird mit Hilfe eines Kreditrisikomodells für ein Konfidenzniveau von 99% und einem Zeithorizont von einem Jahr quantifiziert. Die Berechnung basiert auf dem Gordy-Modell, das vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht zur Modellierung der Eigenkapitalunterlegung im Rahmen von Basel II und in der Weiterentwicklung in Basel III herangezogen wird. Das Kreditrisikomodell ermittelt die Beiträge der einzelnen Kreditnehmer und Beteiligungen zum unerwarteten Verlust auf Portfolioebene, die additiv zu einem unerwarteten Verlust des Gesamtportfolios zusammengefasst werden. Dabei werden die (falls vorhanden) externen bzw. gegebenenfalls internen Ausfallwahrscheinlichkeiten (PDs) und die transaktionsspezifisch festgesetzte Verlustguote (LGD) verwendet. Die Festlegung der übrigen Modellparameter erfolgt in Anlehnung an die Standardvorgaben gemäß Basel III. Neben den Ausfallwahrscheinlichkeiten und Verlustguoten werden auch die Korrelation zwischen den Kontrahenten sowie die Granularität des Portfolios und die Restlaufzeiten berücksichtigt.
Alle Maßnahmen der Risikobegrenzung werden grundsätzlich in einem wirtschafflich sinnvollen Verhältnis durchgeführt, welches die Größe des Instituts, die Kapitalausstattung sowie das besondere Geschäftsmodell in angemessener Weise berücksichtigt.
Die Varengold Bank AG nutztim Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit gezielt ihre Marktchancen und geht die damit einhergehenden Risiken ausschließlich verantwortungsbewusst ein.
Die Gesellschafthatin der Vergangenheit verstärktin das Wachstum der Bank investiert, um dauerhaft ein solides Fundament zu schaffen. Mit den Mittelzuflüssen aus den zuletzt durchgeführten Kapitalmaßnahmen sollen insbesondere die Produktportfolios der beiden Kerngeschäftsbereiche Commercial Banking undPrime Brokerage breiter gefächert werden.
Die Bank wird sukzessive den aktuellen Fokus im Bereich Prime Brokerage von sog. "Eguity Strategien" zu anderen Asset Klassen wie "Real Estate" und "Short Term Receivables" verlagern. Des Weiteren werden die Produkte in der Sparte Commercial Banking um Forfaitierungen erweitert. Das Akkreditiv-Geschäft und damit einhergehend die Vergabe von Bankgarantien soll ebenso wie das Treasury weiter ausgebaut werden.
In den kommenden Jahren strebt die Bank eine Position als spezialisierter Anbieter von Trade Finance Lösungen insbesondere für Unternehmenskunden mit regionalem Schwerpunktin Osteuropa und der MENA-Region sowie als professioneller Prime Brokerage Partner für institutionelle Kunden an. Im Wettbewerbsvergleich positioniert sich die Bank als klassischer Nischenanbieter. Im Geschäftsbereich Commercial Banking zählen für den Bereich Internationaler Zahlungsverkehr grundsätzlich alle deutschen Banken, die Auslandszahlungsverkehr betreiben, zu den Wettbewerbern der Gesellschaft. Aus Sicht des Vorstands hat die Varengold Bank hier den Vorteil, dass sie aufgrund ihrer eher geringen Größe Kunden akquirieren kann, die für traditionelle Anbieter nicht rentabel erscheinen. Im Bereich Trade Finance profitiert die Bank von langjährigen Kundenbindungen.
Im Prime Brokerage steht die Gesellschaft insbesondere im Wettbewerb zu europäischen Leverage-Providern und Depotbanken sowie deutschen Investmentaktiengesellschaften. Die Varengold Bank grenzt sich hier insbesondere von ihren Wettbewerbern durch kurze Entscheidungswege und maßgeschneiderte Produkte innerhalb einer gewachsenen Infrastruktur ab.
Das geopolitische Umfeld bleibt angesichts der internationalen Ausrichtung der Bank weiterhin einer der Unsicherheitsfaktoren. Die sich zudem weiter fortsetzende Tendenz steigender regulatorischer Anforderungen macht es kleineren Banken generell nicht einfach, sich profitabel am Marktzu behaupten. Dieses in Betracht ziehend hat die Varengold Bank begonnen, eine neu ausgerichtete Wachstumsstrategie umzusetzen, in der Kundenzufriedenheit und Organisationsstabilität eine wesentliche Rolle spielen. Die Unternehmenskultur der Varengold Bank wird dabei auch zukünftig von Flexibilität und Kreativität geprägt sein. In den Geschäftsbereichen Commercial Banking und Prime Brokerage liegt der Fokus darauf, Kundenbedürfnisse mit Nischenprodukten zu befriedigen und eine maßgeschneiderte Produkt- und Servicequalität zu liefern.
Mittel- bis langfristig wird weiterhin beabsichtigt, das Eigenkapital der Gesellschaft durch die Thesaurierung von Gewinnen sowie durch die Einbindung zusätzlicher Investoren weiter zu erhöhen. Die Gesellschaft fühlt sich nunmehr nach einer Phase des intensiven Umbruchs strategisch und operativ gut aufgestellt, um eine stabile Entwicklung der Varengold Bank zu erzielen, welche auch weiterhin in dem von Herausforderungen und Volatilität geprägten Marktumfeld mit weniger Risiken behaftet erfolgreich bestehen kann.
Basierend auf der erfolgreichen Umsetzung der geplanten Geschäftsziele und der Steigerung der operationellen Effizienz, wird ein leicht positives Ergebnis vor Steuern (als zentraler finanzieller Leistungsindikator) in Höhe von TEUR 200 für das Jahr 2016 erwartet.
Hamburg, 31. Mai 2016
Varengold Bank AG
Dr. Bernhard Fuhrmann
Frank Otten
| Berichtsperiode | Capital Markets | Prime | Commercial | |
|---|---|---|---|---|
| 01.01. – 31.12.2015 | Gesamt | Brokerage | Brokerage | Banking |
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| Zinserträge | 1.326 | -151 | 619 | 858 |
| Zinsaufwendungen | 3.734 | 38 | 3.603 | 93 |
| Provisionserträge | 5.243 | 1.868 | 1.292 | 2.083 |
| Provisionsaufwendungen | 1.335 | 303 | 475 | 557 |
| Laufende Erträge aus Aktien |
0 | 0 | 0 | 0 |
| Wertpapieren und Beteiligungen |
412 | 412 | 0 | 0 |
| Nettoertrag des Handelsbestands |
25.742 | 16.811 | 8.671 | 260 |
| Nettoaufwand des Handelsbestands |
14.625 | 10.730 | 3.895 | 0 |
| Sonstige betriebliche Erträge |
1.175 | 556 | 545 | 74 |
| Verwaltungsaufwand | 20.962 | 10.766 | 7.149 | 3.047 |
| Abschreibungen | 2.269 | 1.353 | 511 | 405 |
| Zuschreibungen | 3.576 | 2.490 | 1.086 | 0 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen |
367 | 159 | 260 | -52 |
| Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit |
-5.818 | -1.363 | -3.681 | -774 |
Die drei Geschäftssparten Capital Markets Brokerage, Prime Brokerage und Commercial Banking erzielten im Geschäftsjahr 2015 negative Ergebnisse. Aufgrund der Änderung der Allokationssystematik ergeben sich Abweichungen zum Vorjahr wesentlich bei der Zuordnung des Verwaltungsaufwand und der Abschreibungen. Alle Erträge und Aufwendungen, die die Gesamtbank betreffen und nicht einem der drei Geschäftsbereiche direkt zugeordnet werden können, insbesondere Personalkosten und sämtliche Aufwendungen des Middle- und Backoffices, Aufsichtsräte sowie der Vorstände werden verursachungsgemäß durch einen Verteilungsschlüssel verteilt. Die neue Allokationssystematik orientiert sich an der Verteilung nach Köpfen der Geschäftsbereiche. Des Weiteren werden folgende Aufwendungen gemäß dem Verteilungsschlüssel Köpfe zugeordnet: Miete, Versicherungen, IT-Kosten der Gesamtbank, Aufwendungen für Kapitalmarktpflichten, Abschluss- und Prüfungskosten, Rechts- und Beratungskosten der Gesamtbank, Spenden, Abschreibungen.
Die signifikante Reduzierung des Gewinns in der Sparte Capital Markets Brokerage gegenüber dem Geschäftsjahr 2014 hat eine Vielzahl von Ursachen: Trotz gestiegener Provisionserträge aufgrund einer Verdoppelung der Handelstätigkeit bei gleichzeitigem deutlichen Anstieg der Nettoerträge stehen einer Verdoppelung der Nettoaufwendungen gegenüber sowie deutlich höhere Verwaltungsaufwendungen durch die Aufteilung der Aufwendungen des Corporate Centers nach Köpfen. Im Durchschnitt werden 21 Mitarbeiter Capital Markets Brokerage direkt zugeordnet, somit zählt der Geschäftsbereich zu dem Mitarbeiterstärksten. Des Weiteren tragen zu den hohen Verwaltungsaufwendungen die hohen Personal und IT-Kosten sowie Fremdleistungen bei. Die Zuschreibungen resultieren aus dem Verkauf von 7% der Beteiligungsanteile an der Hanseatic Brokerhouse Securities AG.
Die Erträge im Prime Brokerage resultieren wesentlich aus Handelserträgen aus Investments im Zusammenhang mit der Varengold Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen und die Vergütungen für die Zurverfügungstellung von Infrastruktur. Die Sparte konnte die Erträge gegenüber dem Geschäftsjahr 2014 fast verdoppeln. Die hohen Zinsaufwendungen resultieren aus den an Anleger zu zahlende Tages- und Termingeldzinsen entsprechend der im Bereich Prime Brokergage zu Verfügung gestandenen Assets. Das Ergebnis in dieser Sparte ist belastet durch deutliche erhöhte Verwaltungsaufwendungen. Der Verwaltungsaufwand hat sich gegenüber dem Vorjahreszeitraum mehr als verdreifacht, was wesentlich an der erhöhten Mitarbeiterkapazität in London, Rechts- und Beratungskosten und Infrastrukturkosten der IT sowie der indirekten Kostenallokation liegt. Im Prime Brokerage wurden durchschnittlich 10 Mitarbeiter beschäftigt.
Die Sparte Commercial Banking konnte die Erträge gegenüber dem Vorjahr stabil halten, wobei ein schlechteres Ergebnis aufgrund höherer Verwaltungsaufwendungen erzielt wurde. Die Zinserträge resultieren wesentlich aus dem Kreditgeschäft, der Zinsaufwand resultiert aus den an Anleger zu zahlenden Tages- und Termingeldzinsen für die Höhe des Kreditvolumens. Der Zahlungsverkehr, größtenteils mit ausländischen Kunden, trug über die hohen Provisionen zu den Erträgen der Sparte bei. Demgegenüber stehen hohe Provisionsaufwendungen, die einmalig bei Abschluss der Geschäfte in dieser Sparte anfallen. Die Verwaltungsaufwendungen sind wesentlich aufgrund der höheren Kosten-Allokation gestiegen, trotz einer geringen Mitarbeiteranzahl (durchschnittliche Mitarbeiteranzahl 4).
"Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Varengold Bank AG, Hamburg, für das Geschäftsjähr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Profung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar."
Hamburg, den 9. Juni 2016
PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Lothar Schreiber Wirtschaftsprüfer
ppa. Uwe Gollum Wirtschaftsprüfer
Die bereits im ersten Halbjahr 2017 zu verzeichnende Entwicklung der Erweiterung der Geschäftsaktivitäten mit Bestandskunden im Bereich Commercial Banking hat sich auch im bisherigen Verlauf des zweiten Halbjahres 2017 fortgesetzt. Im Bereich Prime Brokerage wurden die Bemühungen um institutionelle Kunden, deren Fokus auf den Assetklassen "Immobilien" und "Kurzfristige Forderungen" liegt, weiter intensiviert. Die Gesellschaft geht davon aus, dass sich diese Fokussierung des Produkt- und Dienstleistungsangebots positiv auf den Ertrag der Varengold Bank AG auswirken wird.
Seit dem 1. September 2017 sieht die Varengold Bank AG in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden für Euro-Guthaben ab einem Betrag von EUR 100.000,00 eine negative Verzinsung vor. Anfang November 2017 hat die Gesellschaft beschlossen, eine Niederlassung in Sofia, Bulgarien, zu eröffnen. Vorbehaltlich der Klärung der hierfür erforderlichen rechtlichen, insbesondere regulatorischen Schritte, ist die Eröffnung für Anfang 2018 vorgesehen. Die Gesellschaft sieht hierdurch die Möglichkeit, ihre Geschäftsstrategie auf den südosteuropäischen Raum auszuweiten.
Weitere Trends, Unsicherheiten, Anfragen, Verpflichtungen oder Vorfälle, welche die Aussichten der Varengold-Gruppe im verbleibenden Geschäftsjahr 2017 wesentlich beeinflussen könnten, sind nicht bekannt.
| Abs. | Absatz | |
|---|---|---|
| AG | Aktiengesellschaft | |
| AktG | Aktiengesetz | |
| AStG | Außensteuergesetz | |
| BaFin | Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht | |
| Basic Board | nicht amtliches, sondern privatrechtliches Börsensegment und ein Teilsegment des Open Market (Freiverkehr) an der Frankfurter Wertpapierbörse. |
|
| Bezugsstelle | Small & Mid Cap Investmentbank AG | |
| Bezugsverhältnis | Verhältnis von 2:1, zu dem die Neuen Aktien von den Aktionären der Varengold Bank AG bezogen werden können, d.h. zwei alte Aktien berechtigt zum Bezug einer Neuen Aktie |
|
| EStG | Einkommensteuergesetz | |
| EUR | Euro | |
| Emittentin | Varengold Bank AG | |
| Freiverkehr | Handelssegment an deutschen Wertpapierbörsen mit geringen Zulassungs- und Zulassungsfolgepflichten |
|
| Gesellschaft | Varengold Bank AG | |
| Hanseatic Brokerhouse AG | Hanseatic Brokerhouse Securities AG, Hamburg | |
| HGB | Handelsgesetzbuch | |
| ISIN | Abkürzung für International Security Identification Number. Die ISIN dient der eindeutigen internationalen Identifikation von Wertpapieren. Sie besteht aus einem zweistelligen Ländercode (zum Beispiel DE für Deutschland), gefolgt von einer zehnstelligen numerischen Kennung. |
|
| KWG | Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz) | |
| Neue Aktien | Bis zu 2.070.141 auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennbetrag (Stammaktien) der Varengold Bank AG aus der am 23. August 2017 von der Hauptversammlung beschlossenen Kapitalerhöhung gegen Bareinlage mit Bezugsrecht der Aktionäre und mit Gewinnberechtigung ab dem 1. Januar 2018. |
|
| Open Markt | Bezeichnung für den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse |
|
| RechKredV | Verordnung über die Rechnungslegung der Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute |
|
| Securities Act | Securities Act of 1933 in der jeweils gültigen Fassung | |
| SMC Investment Bank AG | Small & Mid Cap Investmentbank AG, Barer Straße 7, 80333 München |
|
| SolvV | Verordnung über die angemessene Eigenmittelausstattung von Instituten, Institutsgruppen und Finanzholding-Gruppen (Solvabilitätsverordnung) |
| Stakeholder | Mit Stakeholder (auch Anspruchsgruppen) werden alle Personen, Gruppen oder Institutionen bezeichnet, die von den Aktivitäten eines Unternehmens direkt oder indirekt betroffen sind oder die irgendein Interesse an diesen Aktivitäten haben. Zu den Stakeholdern eines Unternehmens zählen regelmäßig Aktionäre, Management, Aufsichtsratsmitglieder, Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten, Banken und Fremdkapitalgeber. |
||
|---|---|---|---|
| Tochtergesellschaft | Gesellschaft, an der die Varengold Bank AG unmittelbar oder mittelbar mit mehr als 50% beteiligt ist. |
||
| UmwG | Umwandlungsgesetz | ||
| Varengold Asia Group | Unternehmensgruppe bestehend aus der Varengold Capital Securities Limited und der Varengold Capital Holdings Limited sowie deren Tochtergesellschaften Varengold Capital Asset Management Limited, Varengold Capital Advisory Limited, Varengold Capital Investment Company Limited, Varengold Capital Management Limited und Varengold Capital International Company Limited und Varengold Investment Funds SPC. |
||
| Varengold-Gruppe | Unternehmensgruppe bestehend aus der Varengold Bank AG sowie ihren unmittelbaren und mittelbaren Tochtergesellschaften Varengold Verwaltungs Aktiengesellschaft, Varengold Capital Securities Limited, Varengold Capital Holdings Limited, Varengold Capital Asset Management Limited, Varengold Capital Advisory Limited, Varengold Capital Investment Company Limited, Varengold Capital Management Limited und Varengold Capital International Company Limited und Varengold Investment Funds SPC. |
||
| WKN | Wertpapierkennnummer | ||
| WpPG | Wertpapierprospektgesetz | ||
| WpÜG | Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz | ||
| ZAG | Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz) |
| AIF | Abk. für Alternativer Investmentfonds |
|---|---|
| Anlagebuch | Im Anlagebuch werden sämtliche Bankgeschäfte eines Handelsbuch Kreditinstituts verbucht, die nicht dem zuzurechnen sind. Anlage- und Handelsbuch sind bankaufsichtsrechtliche Begriffe mit komplementärer Abgrenzung. Positionen des Anlagebuchs sind nicht zum Handel bestimmt |
| CFD | Contract for Difference Es handelt sich dabei um Terminkontrakte, die sich nicht auf den vollen Preis des Basiswerts, sondern lediglich auf Veränderung des Preises beziehen. Ihre Konstruktion entspricht der von Terminkontrakten, indes besteht jedoch keine Lieferverpflichtung. Aufgrund der häufig sehr hohen Hebelung durch geringe Margen handelt es sich um hochspekulative Geschäfte, bei denen sehr rasch das eingesetzte Kapital übersteigende Verluste entstehen können. |
| CRR | Abk. für Capital Requirement Regulation (deutsch: Kapitaladäquanzverordnung); Bezeichnung für die im Bankwesen geltende Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen, die im Rahmen von Basel III Vorgaben zur angemessenen Eigenmittelausstattung von Instituten, Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen und gemischten Finanzholding-Gruppen enthält. |
| CRR-Kreditinstitut | Nach § 1 Abs. 3d KWG in Verbindung mit Artikel 4 Abs. 1 Nr. 1 der CRR ein Unternehmen, dessen Tätigkeit darin besteht, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder des Publikums entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren. CRR-Kreditinstitute sind demnach Kreditinstitute, die lediglich das Einlagen- und das Kreditgeschäft betreiben. Die Durchführung von Dienstleistungsgeschäften wie beispielsweise dem Zahlungsverkehr gehört nicht zu deren Aufgabengebiet. CRR-Kreditinstitute sind somit keine Universalbanken. |
| Cum/Ex- oder Cum/Cum-Geschäfte |
Wertpapiergeschäfte in zeitlicher Nähe zum Dividendenstichtag |
| Dokumentenakkreditiv | Verpflichtung einer Bank (Akkreditivbank), im Auftrag und nach Weisung eines Kunden (Akkreditivauftraggeber; z.B. ein Importeur) gegen Übergabe vorgeschriebener Dokumente eine Zahlung an einen Dritten (Akkreditivbegünstigter, z.B. ein Exporteur) zu leisten, sofern die Akkreditivbedingungen erfüllt sind (Dokumentenakkreditiv). Bei internationalen Waren lieferungen ist das Dokumentenakkreditiv eine sichere Form der Abwicklung des Zahlungs− und Kreditverkehrs. |
| EdB | Entschädigungseinrichtung deutscher Banken |
| Eurex | Abk. für European Exchange; eine der weltweit größten Terminbörsen für Finanzderivate (Futures und Optionen), die 1998 aus dem Zusammenschluss der DTB (Deutsche Terminbörse) und der zur SWX Swiss Exchange gehörenden SOFFEX (Swiss Options and Financial Futures Exchange) hervorging. |
| EZB | Europäische Zentralbank |
|---|---|
| FinTech | Abkürzung für Finanztechnologie, worunter moderne Technologien im Bereich Finanzdienstleistungen zu verstehen sind. |
| Forex | Abk. für Foreign Exchange Market = Devisenmarkt |
| Handelsbuch | Handelsbuch ist bei Kreditinstituten der Bestand an Finanzinstrumenten und Waren, die zu kurzfristigen Handelszwecken oder im Eigenbestand zur Erzielung eines Gewinns gehalten werden (Art. 4 Abs. 86 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013). Insbesondere gehören zum Handelsbuch Finanzinstrumente und Waren, die übernommen werden, um bestehende oder erwartete Unterschiede zwischen den Kauf- und Verkaufspreisen oder Schwankungen von Marktkursen, -preisen, -werten oder -zinssätzen kurzfristig zu nutzen, damit ein Eigenhandelserfolg erzielt wird. Zum Handelsbuch werden nur Finanzinstrumente und Waren zugelassen, sofern diese handelbar sind und entweder mit Handelsabsicht oder zur Absicherung anderer Bestandteile des Handelsbuchs gehalten werden. |
| Hedgefonds | Hedgefonds sind eine spezielle Art von geringer regulierten Investmentfonds, die durch eine spekulative Anlagestrategie gekennzeichnet sind. |
| Liquiditätsspreadrisiko | Mit Liquiditätsspreadrisiko wird das Risiko bezeichnet, dass sich bei Anschlussfinanzierungen der Zinsaufschlag, den der sich Liquidität beschaffende Schuldner auf Grund des Kreditrisikos zahlen muss, erhöht und so erhöhte Refinanzierungskosten den Gewinn schmälern. |
| Lombardkredit | Darlehensgewährung gegen Verpfändung von Wertpapiersicherheiten. |
| MaRisk | Abk. für Mindestanforderungen an das Risikomanagement system; Verwaltungsanweisungen, die mit einem Rundschreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für die Ausgestaltung des Risikomanagements in deutschen Kreditinstituten veröffentlicht wurden. |
| MiFID II | Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente sowie zur Änderung der Richtlinien 2002/92/EG und 2011/61/EU |
| MiFIR | Verordnung (EU) Nr. 600/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 |
| MENA | Abk. für Middle East & North Africa (Nahost und Nordafrika) |
| Risikotragfähigkeit | Fähigkeit, Risiken zu tragen und im Fall ihres Eintritts durch geeignete Mittel zu decken. Bei der Ermittlung der Risikotragfähigkeit werden die ermittelten Risiken dem Risikodeckungspotenzial gegenüber gestellt. |
| SFC | Abkürzung für Securities and Futures Commission; Aufsichtsbehörde für Wertpapier- und Futures-Märkte in Hong Kong. |
| SEPA | Abk. für Single Euro Payments Area (deutsch: Einheitlicher Euro Zahlungsverkehrsraum. Bezeichnung für standardisiertes Verfahren für den bargeldlosen Zahlungsverkehr innerhalb Europas. |
|---|---|
| Solvabilität | Eigenmittelausstattung. Im Bankwesen versteht man hierunter die Ausstattung eines Kreditinstituts mit Eigenmitteln, also freiem, unbelastetem Vermögen. Die Eigenmittel dienen dazu, sich realisierende Risiken des Bankgeschäfts abzudecken und sichern so die Ansprüche der Gläubiger auch bei ungünstigen Entwicklungen. Damit sind diese Ansprüche umso besser gesichert, je höher die Solvabilität ist. |
| Strukturierte Finanzanlagen | Sammelbegriff für Wertpapiere, die von Banken, Kapitalanlagegesellschaften oder anderen Finanzdienstleistern geschaffen ("strukturiert") werden und die Wertentwicklung der zugrunde liegenden Investments - wie etwa Aktien, Indizes, Anleihen, Währungen, Rohstoffe, Futures, Optionen oder andere Finanzinstrumente - abbilden. |
| SREP | Supervisory Review and Evaluation Process; bankaufsichtlicher Überprüfungs- und Bewertungsprozess der EZB |
| S.W.I.F.T | Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication, abgekürzt S.W.I.F.T. ist eine 1973 gegründete, in Belgien ansässige Organisation, die den Nachrichten- und Transaktionsverkehr von weltweit mehr als 10.000 Banken über sichere Telekommunikationsnetze (das SWIFT-Netz) standardisiert. |
| TGV | Abk. für Teilgesellschaftsvermögen |
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