Annual Report • Nov 4, 2021
Annual Report
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Finanzbericht: 29160944
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
die Varengold Bank AG befindet sich weiterhin auf Wachstumskurs. Das gesamte Varengold-Team hat die Geschäftsaktivitäten der Bank im vergangenen Jahr trotz der Pandemie-bedingten Gesamtsituation konsequent weiterentwickelt und weitere strategische Maßnahmen für die sehr positive Entwicklung der Bank initiiert. Dabei wurden besonders die Prozessoptimierung und die Digitalisierung sowie auch die Nachhaltigkeit im Sinne von "Corporate Social Responsibility" zunehmend in den Fokus genommen. Das abgelaufene Geschäftsjahr war somit ein entscheidendes Jahr für die Transformation der Varengold als eine leistungsstarke Bank. Diesen Prozess haben wir im Aufsichtsrat eng begleitet und werden das auch weiterhin tun.
Zusammenarbeit von Aufsichtsrat und Vorstand
Der Aufsichtsrat der Varengold Bank AG hat sich im vergangenen Geschäftsjahr umfassend mit der geschäftlichen und strategischen Entwicklung des Unternehmens befasst und die Führung der Geschäfte durch den Vorstand in Erfüllung seiner Beratungs- und Überwachungsfunktion intensiv begleitet. Im gesamten Geschäftsjahr 2020 hat der Aufsichtsrat die ihm nach Gesetz und Satzung der Gesellschaft obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Überwachungsziele orientierten sich an den gesetzlichen Vorgaben und wurden unterjährig den internen und externen Entwicklungen entsprechend speziell angepasst. Maßstab für diese Überwachung waren die Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit, strategische Bedeutung, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung durch den Vorstand. Die Geschäftsordnung des Vorstands beinhaltet einen Katalog für Geschäfte und Maßnahmen, zu deren Vornahme der Vorstand die Zustimmung des Aufsichtsrats einzuholen hat. Derartige Geschäfte und Maßnahmen werden eingehend zwischen den beiden Gremien diskutiert und seitens des Aufsichtsrats geprüft.
Die dem Aufsichtsrat zur Verfügung stehenden Informationen wurden in den Aufsichtsratssitzungen, im Rahmen von Umlaufbeschlüssen sowie darüber hinaus in Einzelgesprächen diskutiert Auch außerhalb der Sitzungen standen die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands in engem Kontakt, um strategische Optionen und aktuelle Fragen der Geschäftspolitik zu hinterfragen und zu diskutieren. Der Vorstand beantwortete und erläuterte stets die Fragen des Aufsichtsrats umfangreich und zu dessen Zufriedenheit Um die eigene Informationsbasis zu verbreitern und eigene Eindrücke von der Unternehmensentwicklung zu gewinnen, hat der Aufsichtsrat auch vorstandsferne Erkundigungen eingeholt, unter anderem bei Führungskräften der Bank und externen Beratern. Das Gremium war somit stets aktuell informiert über die Geschäftstätigkeiten und hat schriftlich Informationen zur monatlichen finanziellen Geschäftslage sowie quartalsweise zur Risikosituation der Bank erhalten. Weiterhin wurden sämtliche Innenrevisionsberichte sowie, je nach Einzelsachverhalt, zusätzliche Unterlagen dem Aufsichtsrat zugestellt. Die steten, umfassenden und zeitnahen schriftlichen und mündlichen Berichte des Vorstands an den Aufsichtsrat entsprachen den Vorgaben nach § 90 AktG. Der Aufsichtsrat überzeugte sich im regelmäßigen Austausch mit den einzelnen Mitgliedern des Vorstands im Verlauf des Jahres 2020 sowie mit gezielten Fragestellungen von der Eignung und der Zuverlässigkeit der einzelnen Vorstandsmitglieder.
Aufsichtsratssitzungen 2020
Insgesamt wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr vier ordentliche Aufsichtsratssitzungen abgehalten, die am 10. März 2020, am 5. Juni 2020, am 29. September 2020 und am 25. November 2020 stattgefunden haben. Alle Sitzungen erfolgten unter Teilnahme sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder und beider Mitglieder des Vorstands. Grundsätzlich wurde in jeder Sitzung seitens des Vorstands an den Aufsichtsrat über die aktuelle Entwicklung der finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse Bericht erstattet sowie ein Statusupdate insbesondere zu Risikocontrolling und Compliance-Angelegenheiten gegeben.
Im Rahmen der Sitzung vom 10. März 2020 wurden vorrangig die Geschäftsentwicklung und die Unternehmenskennzahlen mit Blick auf das vorangegangene Geschäftsjahr 2019 erörtert. Zudem wurde die Geschäftsstrategie 2020 besprochen, der Geschäftsplan 2020 und die Mehrjahresplanung sowie die Risikostrategie 2020 seitens des Vorstands erörtert und anschließend durch den Aufsichtsrat genehmigt. Darüber hinaus diskutierten die Teilnehmer u.a. den Com- pliance-Bericht 2019, das vorhandene Vergütungssystem und dessen Umsetzung sowie die Einhaltung der Anforderungen des §25d KWG.
Wesentliche Tagesordnungspunkte der Sitzung vom 5. Juni 2020 waren neben einem Rückblick auf die Geschäftsentwicklung im ersten Halbjahr 2020 auch die vorherrschenden Bedingungen und Folgen der Covid19-Pandemie sowie der Jahresabschluss 2019 (im direkten Gespräch mit dem zuständigen Jahresabschlussprüfer PricewaterhouseCoopers GmbH). Darüber hinaus wurden die Nichtprüfungsleistungen der Prüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers GmbH sowie Planungen zur Prozessoptimierung und Digitalisierung der Bank besprochen.
In der Sitzung am 29. September 2020 stand im Wesentlichen die Entwicklung der Geschäftsfelder Marketplace Banking und Commercial Banking mit Blick auf die ersten drei Quartale 2020 und die Beteiligungsverhältnisse der Varengold-Gruppe der Bank sowie rechtliche Risiken im Mittelpunkt der Tagesordnung.
In der letzten Sitzung des Jahres, am 25. November 2020, wurde rückblickend die bis dato erzielte Ergebnisentwicklung der Bank im Jahr 2020 betrachtet und der Wechsel der internen Revision diskutiert. Darüber hinaus waren u.a. die Personalplanung und das jährliche Aufsichtsgespräch mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Deutschen Bundesbank zentrale Themen der Sitzung.
Neben diesen vier gemeinsamen Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat trat der Aufsichtsrat auch zu gelegentlichen Telefon- und Videokonferenzen zusammen, um sowohl die Themen aus den gemeinsamen Sitzungen nachzuarbeiten als auch die Themen für bevorstehende gemeinsame Sitzungen vorbereiten zu können. Darüber hinaus wurden weitere Beschlüsse im Umlaufverfahren gem. § 12 Absatz 2 der Satzung der Varengold Bank AG gefasst.
Der Aufsichtsrat hat zudem im Verlauf des Jahres 2020 grundlegend den Rechnungslegungsprozess der Bank, die Wirksamkeit des vorhandenen internen Kontroolsystems, die Arbeit der Innenrevision sowie das Risikomanagement überwacht. Auch war der Aufsichtsrat stets informiert über Planungen und Aktivitäten im Rahmen der strukturellen und technologischen Transformation der Bank.
Der Aufsichtsrat selbst unterzieht seine Arbeit regelmäßig einer Effizienzprüfung. Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr, wie schon in den vorangegangenen Geschäftsjahren, aufgrund der Unternehmensgröße und der Tatsache, dass der Aufsichtsrat nur aus drei Mitgliedern besteht, auf die Bildung von Ausschüssen verzichtet.
Der Aufsichtsratsvorsitzende Herr Dr. Lemnitzer verfügt gem. § 100 Abs. (5) AktG über den erforderlichen Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung und der Abschlussprüfung. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die Varengold Bank tätig ist, vertraut.
Erteilung des Prüfungsauftrags an PricewaterhouseCoopers GmbH
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers GmbH, Hamburg, wurde auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 25. November 2020 zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 gewählt. Anschließend erteilte der Aufsichtsrat der PricewaterhouseCoopers GmbH den Prüfungsauftrag. Der Auftrag selbst enthält u.a. klare Regelungen über den Prüfungsumfang, die Prüfungsdurchführung sowie die zielführende Zusammenarbeit. Vor der Empfehlung des Aufsichtsrats betreffend den Wahlvorschlag an die Hauptversammlung hat der Abschlussprüfer erklärt, dass keine geschäftlichen, finanziellen sowie persönlichen oder sonstigen Beziehungen bestehen, die Zweifel an seiner Unabhängigkeit begründen könnten.
Jahresabschlussprüfung 2020
Der für das Geschäftsjahr 2020 beauftragte Abschlussprüfer PricewaterhouseCoopers GmbH, Hamburg, hat den nach den Regeln des HGB aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 und den Lagebericht geprüft sowie einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Zur Vorbereitung der Bilanzaufsichtsratssitzung am 8. Juni 2021 erhielt der Aufsichtsrat den Entwurf des Prüfungsberichts zum Jahresabschluss 2020 sowie den Lagebericht zwecks Durchsicht und Prüfung. Am 26. Mai 2021 hat die Vorbesprechung des Prüfungsberichts zum Jahresabschluss 2020 zwischen Vorstand und Abschlussprüfer stattgefunden, an der auch der Aufsichtsratsvorsitzende aktiv teilgenommen hat. Alle offenen Fragen konnten abschließend in der Bilanzaufsichtsratssitzung mit dem Vorstand und den anwesenden Wirtschaftsprüfern der PricewaterhouseCoopers GmbH geklärt werden.
Durch einstimmigen Beschluss des Aufsichtsrats vom 8. Juni 2021 wurde der geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers versehene Jahresabschluss der Varengold Bank AG zum 31. Dezember 2020, der gegenüber den Entwürfen keine materiellen Änderungen enthielt, gem. § 12 i.V.m. § 22 der Satzung der Varengold Bank AG nach der abschließenden Prüfung durch den Aufsichtsrat gebilligt. Der Jahresabschluss der Varengold Bank AG für das Geschäftsjahr 2020 ist damit festgestellt.
Personalia
Der Aufsichtsrat der Varengold Bank AG hat mit Beschluss vom 13. Mai 2020 vorzeitig die weitere Bestellung von Herrn Dr. Bernhard Fuhrmann als Mitglied des Vorstands bis zum 14. April 2026 beschlossen und in diesem Zusammenhang eine Verlängerung seines Anstellungsvertrages mit gleicher Laufzeit vereinbart.
Der Aufsichtsrat dankt ausdrücklich allen Aktionärinnen und Aktionären, Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern sowie Kundinnen und Kunden der Varengold Bank AG für das entgegengebrachte Vertrauen. Unser besonderer Dank gilt zudem den Mitgliedern des Vorstands sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Varengold für das hohe persönliche Engagement und die erbrachten Leistungen im Jahr 2020.
Hamburg, 14. Juni 2021
Für den Aufsichtsrat
Dr. Karl-Heinz Lemnitzer, Vorsitzender des Aufsichtsrats
Aktiva
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| Geschäftsjahr | Vorjahr | ||
|---|---|---|---|
| Euro | Euro | TEuro | |
| --- | --- | --- | --- |
| 1. Barreserve | |||
| a) Kassenbestand | 3.864,89 | 4,9 | |
| b) Guthaben bei Zentralnotenbanken | 400.791.579,18 | 261.367,0 | |
| - darunter: | 400.795.444,07 | 261.371,9 | |
| bei der Deutschen Bundesbank: Euro 400.791.579,18 | (261.367,0) | ||
| 2. Forderungen an Kreditinstitute | |||
| a) täglich fällig | 12.434.338,47 | 23.307,9 | |
| b) andere Forderungen | 4.554.241,55 | 3.509,8 | |
| 16.988.580,02 | 26.817,7 | ||
| 3. Forderungen an Kunden | 405.535.021,81 | 267.215,3 | |
| - darunter: | |||
| durch Grundpfandrechte gesichert: Euro 42.328,88 | (40,9) | ||
| Kommunalkredite Euro 172.808.959,02 | (53.670,1) | ||
| 4. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | |||
| a) Anleihen und Schuldverschreibungen | |||
| aa) von öffentlichen Emittenten | 21.426.821,95 | 18.828,6 | |
| - darunter: | |||
| beleihbar bei der Deutschen Bundesbank: Euro 21.313.533,27 | (18.737,8) | ||
| ab) von anderen Emittenten | 0,00 | 2.372,8 | |
| 21.426.821,95 | 21.201,4 | ||
| 5. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 99.129.159,71 | 126.274,3 | |
| 6. Beteiligungen | 697.666,71 | 1.827,4 | |
| 7. Anteile an verbundenen Unternehmen | 44.687,75 | 900,0 | |
| - darunter: | |||
| an Finanzdienstleistungsinstituten Euro 0,00 | (855,3) | ||
| 8. Treuhandvermögen | 45.199.554,75 | 0,0 | |
| - darunter: | |||
| Treuhandkredite Euro 45.199.554,75 | |||
| 9. Immaterielle Anlagewerte | |||
| a) entgeltlich erworbene Konzessionen | 124.916,00 | 177,1 | |
| 124.916,00 | 177,1 | ||
| 10. Sachanlagen | 111.878,50 | 135,6 | |
| 11. Sonstige Vermögensgegenstände | 4.977.382,28 | 1.328,6 | |
| 12. Rechnungsabgrenzungsposten | 163.721,26 | 84,5 | |
| Summe Aktiva | 995.194.834,81 | 707.333,8 |
Passiva
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| Geschäftsjahr | Vorjahr | ||
|---|---|---|---|
| Euro | Euro | TEuro | |
| --- | --- | --- | --- |
| 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | |||
| a) täglich fällig | 21.070.834,28 | 28.258,6 | |
| b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist | 101.066.166,25 | 0,0 | |
| 122.137.000,53 | 28.258,6 | ||
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | |||
| a) andere Verbindlichkeiten | |||
| aa) täglich fällig | 434.372.384,76 | 355.287,6 | |
| ab) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist | 342.356.565,30 | 276.634,3 | |
| 776.728.950,06 | 631.921,9 | ||
| 3. Treuhandverbindlichkeiten | 45.199.554,75 | 0,0 | |
| - darunter: | |||
| Treuhandkredite Euro 45.199.554,75 | |||
| 4. Sonstige Verbindlichkeiten | 2.226.005,03 | 1.802,5 | |
| 5. Rechnungsabgrenzungsposten | 91.527,25 | 79,6 | |
| 6. Rückstellungen | |||
| a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 225.643,00 | 98,6 | |
| b) Steuerrückstellungen | 65.568,71 | 476,9 | |
| c) andere Rückstellungen | 4.854.647,86 | 3.744,4 | |
| 5.145.859,57 | 4.319,9 | ||
| 7. Instrumente des zusätzlichen aufsichtsrechtlichen Kernkapitals | 5.000.000,00 | 5.000,0 | |
| 8. Zur Durchführung der beschlossenen Kapitalerhöhung geleistete Einlage | n | 0,00 | 1.800,4 |
| 9. Eigenkapital | |||
| a) gezeichnetes Kapital | 10.043.015,00 | 9.315,6 | |
| b) Kapitalrücklage | 44.705.492,65 | 42.632,5 | |
| c) Gewinnrücklagen | |||
| ca) gesetzliche Rücklage | 1.700,00 | 1,7 | |
| cb) andere Gewinnrücklagen | 16.700,00 | 16,7 | |
| 18.400,00 | 18,4 | ||
| d) Bilanzverlust | -16.100.970,03 | -17.815,6 | |
| 38.665.937,62 | 34.150,9 | ||
| Summe Passiva | 995.194.834,81 | 707.333,8 | |
| 1. Eventualverbindlichkeiten | |||
| a) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen | 6.752.022,00 | 8.502,0 | |
| 2. Andere Verpflichtungen | |||
| a) Unwiderrufliche Kreditzusagen | 15.260.073,70 | 12.488,0 |
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| Geschäftsjahr | Vorjahr | |||
|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | Euro | TEuro | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 1. Zinserträge aus | ||||
| a) Kredit- und Geldmarktgeschäften | 9.472.425,63 | 8.935,8 | ||
| abzgl. negative Zinsen aus Bankguthaben | -1.283.393,42 | -706,2 | ||
| 8.189.032,21 | 8.229,6 | |||
| b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen | 485.226,64 | 324,8 | ||
| abzgl. negative Zinsen | 0,00 | 0,0 | ||
| 485.226,64 | 8.674.258,85 | 8.554,4 | ||
| 2. Zinsaufwendungen | -2.785.417,56 | -2.608,8 | ||
| abzgl. positive Zinsen aus dem Bankgeschäft | 1.476.659,56 | 613,1 | ||
| -1.308.758,00 | -1.995,7 | |||
| 7.365.500,85 | 6.558,7 | |||
| 3. Laufende Erträge aus | ||||
| a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren | 1.036.311,61 | 1.634,1 | ||
| 1.036.311,61 | 1.634,1 | |||
| 4. Provisionserträge | 19.528.675,83 | 14.611,2 | ||
| 5. Provisionsaufwendungen | -1.600.606,92 | -641,3 | ||
| 17.928.068,91 | 13.969,9 | |||
| 6. Sonstige betriebliche Erträge | 1.040.631,60 | 1.085,3 | ||
| 7. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen | ||||
| a) Personalaufwand | ||||
| aa) Löhne und Gehälter | -7.595.875,69 | -7.521,2 | ||
| ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | -1.366.681,11 | -1.021,2 | ||
| - darunter: für Altersversorgung Euro 528.409,49 | -8.962.556,80 | -8.542,4 | ||
| b) andere Verwaltungsaufwendungen | -8.623.450,06 | -8.096,5 | ||
| -17.586.006,86 | -16.638,9 | |||
| 8. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen | -96.083,88 | -114,0 | ||
| 9. Sonstige betriebliche Aufwendungen | -2.955.143,73 | -1.580,1 | ||
| 10. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft | -4.511.152,38 | -925,2 | ||
| 11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere | -367.300,32 | -395,8 | ||
| 12. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit | 1.854.825,80 | 3.594,0 | ||
| 13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -139.767,16 | -1.977,8 | ||
| 14. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 10 ausgewiesen | -413,00 | -0,4 | ||
| -140.180,16 | -1.978,2 | |||
| 15. Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag | 1.714.645,64 | 1.615,8 | ||
| 16. Verlustvortrag aus dem Vorjahr | -17.815.615,67 | -19.431,4 | ||
| 17. Bilanzverlust | -16.100.970,03 | -17.815,6 |
1 Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des Aktiengesetzes (AktG) sowie der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt.
Angaben, die mehrere Posten betreffen, sind zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit abweichend von § 284 Abs. 1 Satz 1 HGB weiterhin postenübergreifend dargestellt.
Da sämtliche Tochterunternehmen gemäß § 296 Abs. 2 HGB selbst in Summe von untergeordneter Bedeutung für ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns sind, wird von der Befreiungsvorschrift zur Erstellung eines Konzernabschlusses gemäß § 290 Abs. 5 HGB Gebrauch gemacht.
2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden blieben gegenüber dem Vorjahr unverändert. Beim Ausweis der Vorjahresbeträge ergaben sich folgende Änderungen: Der unter der Position 6 der Gewinn- und Verlustrechnung "Nettoertrag des Handelsbestandes" ausgewiesene Vorjahresbetrag von TEUR 155 wurde der Position 4 "Provisionserträge" zugeordnet. Durch Ausweisanpassungen der Vorjahreszahlen wurden die sonstigen Vermögensgegenstände und sonstigen Verbindlichkeiten je um TEUR 4 erhöht.
Zur besseren Übersicht wurde von der Angabe nicht belegter Posten in der Bilanz und der Gewinn-und-Verlust-Rechnung gemäß § 265 Abs. 8 HGB abgesehen.
Vermögensgegenstände und Schulden sind nach den Vorschriften der §§ 252 ff. HGB und ergänzend nach denjenigen der §§ 340 ff. HGB bewertet.
Der Kassenbestand und das Guthaben bei Zentralnotenbanken sind zu Nennwerten bilanziert.
Forderungen an Kreditinstitute und Kunden werden grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Soweit erforderlich, wird möglichen Adressenausfallrisiken durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Die Höhe der Risikovorsorge für einzeln betrachtete Adressenausfallrisiken bemisst sich dabei nach dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Buchwert der Forderungen und dem wahrscheinlich einbringlichen Wert. Uneinbringliche Forderungen werden ausgebucht. Dem latenten Kreditrisiko wird durch die Bildung von Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Deren Ermittlung erfolgt nach RS BFA 7 auf Basis einer Schätzung der erwarteten Verluste aus einer nicht vertragsgemäßen Erfüllung von Kapital- und Zinsverpflichtungen in der ursprünglich vereinbarten Höhe bzw. zu den ursprünglich vereinbarten Zahlungszeitpunkten über die Restlaufzeit (Expected-Loss); Erlöse aus der Verwertung von erhaltenen Kreditsicherheiten werden bei der Ermittlung berücksichtigt.
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere werden, sofern sie dem Anlagevermögen zugeordnet sind, nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bilanziert. Bei Zuordnung zur Liquiditätsreserve erfolgt die Bilanzierung nach dem strengen Niederstwertprinzip.
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere werden, sofern sie dem Anlagevermögen zugeordnet sind, nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bilanziert. Bei Zuordnung zur Liquiditätsreserve erfolgt die Bilanzierung nach dem strengen Niederstwertprinzip. Dem Anlagevermögen ist ein Bestand in Höhe von TEUR 47.997 (Buchwert) zugeordnet.
Die Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen sind entsprechend den für das Anlagevermögen geltenden Regeln zu Anschaffungskosten ggf. abzüglich vorgenommener Wertminderungen auf den niedrigeren beizulegenden Zeitwert bewertet.
Treuhandvermögen und -verbindlichkeiten wurden mit dem Nennwert angesetzt.
Entgeltlich erworbene Software wird unter den immateriellen Anlagewerten ausgewiesen und wie die Sachanlagen zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung der planmäßigen Abschreibungen bewertet. Bei den erwarteten Nutzungsdauern werden die steuerlichen AfA-Sätze (Absetzung für Abnutzung) zugrunde gelegt.
Die Sachanlagen und die immateriellen Anlagewerte werden zu Anschaffungskosten bewertet, die um die planmäßigen linearen Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer gemindert werden. Dabei wird sich an den von der Finanzverwaltung vorgegebenen Nutzungsperioden (AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter (AfA-Tabelle AV)) orientiert.
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden in Anlehnung an die Vorschriften des § 6 Abs. 2 und 2a EStG bilanziert. Die angeschafften geringwertigen Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen EUR 250 und EUR 1.000 werden danach in einem Sammelposten gebündelt, der von untergeordneter Bedeutung ist und im Geschäftsjahr der Bildung und in den folgenden vier Geschäftsjahren zu jeweils einem Fünftel abgeschrieben wird. Wirtschaftsgüter mit einem Wert unter EUR 250 werden als sofortige Betriebsausgabe behandelt.
Die sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag angesetzt.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (im Wesentlichen vorausbezahlte Lizenzen) werden gemäß § 250 Abs. 1 HGB gebildet und mit dem Nennwert angesetzt.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.
Passive Rechnungsabgrenzungsposten (im Wesentlichen Diskonterträge aus Forfaitierungsgeschäften) werden gemäß § 250 Abs. 2 HGB gebildet und über die Laufzeit der zugrundeliegenden Geschäfte aufgelöst.
Pensionsrückstellungen, die auf Hinterbliebenenversorgungen beruhen, werden nach versicherungs-mathematischen Grundsätzen unter Anwendung der Richttafeln 2018G von Klaus Heubeck nach den Bestimmungen des § 253 Abs. 2 HGB ermittelt. Als Bewertungsverfahren wurde das modifizierte Teilwertverfahren verwendet. Es wurde ein Rechnungszins von 2,3 %, ein Gehalts- und Karrieretrend von 2,0 % sowie eine Fluktuation von 10 % zugrunde gelegt.
Rückstellungen einschließlich Steuerrückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Die begebenen Instrumente des zusätzlichen aufsichtsrechtlichen Kernkapitals sind mit ihrem Nominalbetrag bewertet. Der Zinsaufwand wird auf Basis der erwarteten Zahlungen an die Eigentümer der Instrumente abgegrenzt.
Die zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs werden jährlich in ihrer Gesamtheit auf einen Verpflichtungsüberschuss untersucht. Hierzu wird ein barwertorientierter Ansatz unter Berücksichtigung voraussichtlich noch anfallender Risiko- und Verwaltungskosten genutzt. Die Bewertung ergab, dass aus den zinsbezogenen Geschäften des Bankbuchs (Zinsbuch) kein Verpflichtungsüberschuss und damit keine Notwendigkeit zur Bildung einer Drohverlustrückstellung bestehen.
Die Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen sowie alle sonstigen Bilanzposten sind zum Nennbetrag angesetzt.
Aufwendungen und Erträge werden periodengerecht abgegrenzt.
Negative Zinsen aus Aktivgeschäften und positive Zinsen aus Passivgeschäften werden als Reduktion des Zinsertrags bzw. Zinsaufwands erfasst und im GuV-Formblatt gesondert ausgewiesen.
Die Bank nimmt das Wahlrecht zur Überkreuzkompensation nach § 340f Abs. 3 HGB in Verbindung mit § 32 RechKredV und nach § 340c Abs. 2 HGB in Verbindung mit § 33 RechKredV wahr.
Aus rechentechnischen Gründen können in Tabellen Rundungsdifferenzen in Höhe von +/- einer Einheit auftreten.
3 Währungsumrechnung
Bei allen Fremdwährungsgeschäften handelt es sich um jeweils in der Fremdwährung besonders gedeckte Geschäfte im Sinne des § 340h HGB.
Bei Bestehen besonderer Deckung werden sowohl die Aufwendungen als auch die Erträge aus der Währungsumrechnung erfolgswirksam erfasst. Die Umrechnungsergebnisse aus der Währungsumrechnung der besonders gedeckten Geschäfte sind gemäß der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung für Besonderheiten der handelsrechtlichen Fremdwährungsrechnung bei Instituten (IDW RS BFA 4) (Stand: 18.08.2011) saldiert im sonstigen betrieblichen Ergebnis enthalten.
Unterjährig anfallende Erträge und Aufwendungen gehen mit den jeweiligen Tageskursen in die Gewinn-und-Verlust-Rechnung ein. Fremdwährungspositionen werden gemäß § 256a HGB zum Bilanzstichtag mit den EZB-Referenzkursen in Euro umgerechnet.
Zum 31. Dezember 2020 sind in den folgenden Bilanzposten die nachstehend aufgeführten Fremdwährungsbeträge enthalten:
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| 31.12.2020 | 31.12.2019 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Forderungen an Kreditinstitute | 8.243 | 15.642 |
| Forderungen an Kunden | 7.974 | 7.692 |
| Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 0 | 2.373 |
| Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 40.271 | 52.030 |
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 45 | 900 |
| Sonstige Vermögensgegenstände | 49 | 51 |
| Rechnungsabgrenzungsposten (aktiv) | 54 | 22 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | 32.583 | 31.769 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 86 | 260 |
4 Erläuterungen zur Bilanz
4.1 Postenübergreifende Angaben
4.1.1 Beziehungen zu verbundenen Unternehmen
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| 31.12.2020 | 31.12.2019 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Forderungen an Kunden | 405.535 | 267.215 |
| davon gegenüber verbundenen Unternehmen | 4.818 | 4.780 |
Bei der Davon-Position handelt es sich um Forderungen gegen die Varengold Capital Holdings Limited, British Virgin Islands, sowie die Varengold Capital Investment Company Limited, British Virgin Islands.
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| 31.12.2020 | 31.12.2019 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | 776.729 | 631.922 |
| davon gegenüber verbundenen Unternehmen | 87 | 294 |
Bei der Davon-Position handelt es sich um Verbindlichkeiten gegenüber der Varengold Verwaltungs AG i.L., Hamburg, sowie der Varengold Capital Investment Company Limited, British Virgin Islands.
4.1.2 Restlaufzeitengliederung
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| 31.12.2020 | 31.12.2019 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Forderungen an Kreditinstitute | 16.989 | 26.818 |
| täglich fällig | 12.435 | 23.308 |
| bis drei Monate | 0 | 39 |
| mehr als drei Monate bis ein Jahr | 4.554 | 3.471 |
| Forderungen an Kunden | 405.535 | 267.215 |
| täglich fällig | 24.647 | 3.766 |
| bis drei Monate | 50.684 | 39.900 |
| mehr als drei Monate bis ein Jahr | 233.720 | 170.452 |
| mehr als ein Jahr bis fünf Jahre | 96.104 | 53.097 |
| mehr als fünf Jahre | 380 | 0 |
| Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 21.427 | 21.201 |
| bis drei Monate | 0 | 1.189 |
| mehr als drei Monate bis ein Jahr | 0 | 1.688 |
| mehr als ein Jahr bis fünf Jahre | 21.427 | 18.324 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 122.137 | 28.259 |
| täglich fällig | 21.071 | 28.259 |
| bis drei Monate | 0 | 0 |
| mehr als drei Monate bis ein Jahr | 74.903 | 0 |
| mehr als ein Jahr bis fünf Jahre | 26.163 | 0 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | 776.729 | 631.922 |
| täglich fällig | 434.372 | 355.288 |
| bis drei Monate | 71.123 | 43.462 |
| mehr als drei Monate bis ein Jahr | 121.504 | 102.967 |
| mehr als ein Jahr bis fünf Jahre | 149.730 | 130.205 |
4.1.3 Wertpapiere
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| 31.12.2020 | 31.12.2019 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 21.427 | 21.201 |
| nicht börsenfähig | 0 | 0 |
| börsenfähig | 21.427 | 21.201 |
| - davon: börsennotiert | 21.427 | 21.201 |
| Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 99.129 | 126.274 |
| nicht börsenfähig | 85.851 | 97.530 |
| börsenfähig | 13.278 | 28.744 |
| - davon: börsennotiert | 2.497 | 0 |
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 45 | 900 |
| nicht börsenfähig | 45 | 900 |
| börsenfähig | 0 | 0 *) |
| - davon börsennotiert | 0 | 0 |
| Beteiligungen | 698 | 1.827 |
| nicht börsenfähig | 0 | 1.000 |
| börsenfähig | 698 | 827 |
| - davon börsennotiert | 349 | 478 |
* Der Vorjahreswert wurde angepasst.
4.1.4 Treuhandvermögen und Treuhandverbindlichkeiten
Die Bank vergibt seit Mai 2020 Kredite an Kunden im Rahmen des KfW Corona Schnellkredite-Programms. Es handelt sich dabei um Treuhandkredite. Verbindlichkeiten gegenüber der KfW aus diesem Programm sind unter den Treuhandverbindlichkeiten in gleicher Höhe ausgewiesen. Die Treuhandforderungen und Treuhandverbindlichkeiten zum 31. Dezember 2020 belaufen sich auf TEUR 45.200.
4.2 Postenindividuelle Angaben
4.2.1 Forderungen an Kunden
Die Forderungen an Kunden vom TEUR 405.535 (Vorjahr TEUR 267.215) bestehen zu großen Teilen aus Kundendarlehen und Kommunalkrediten.
4.2.2 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
Der Bestand an Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren beläuft sich in Höhe von TEUR 21.427 (Vorjahr TEUR 18.829) auf Anleihen und Schuldverschreibungen von öffentlichen Emittenten.
4.2.3 Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
In dem Bilanzposten sind Anteile an Investmentfonds in Höhe von TEUR 99.129 enthalten.
Es handelt sich in Höhe von TEUR 84.230 um Investmentvermögen, an dem die Bank Anteile von mehr als 10 % hält und das sich wie folgt gliedert:
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| in TEUR | Anlageziel | Buchwert | Marktwert | Stille Reserve/ Last | Ausschüttung in 2020 |
|---|---|---|---|---|---|
| Dalma Corporate Bond Fund | Immobilien | 16.734 | 16.734 | 0 | 0 |
| Varengold Fixed Income Fund SP | Handelsfinanzierungen | 21.996 | 22.050 | 0 | 0 |
| Varengold Spezial I | Renten | 45.500 | 47.001 | 1.501 | 23 |
Die Rückgabemöglichkeit ist beim "Dalma Corporate Bond"-Fonds innerhalb von drei Monaten und bei den Fonds "Varengold Fixed Income Fonds" innerhalb von 90 Tagen zum Monatsende möglich. Beim "Varengold Spezial I"-Fonds bestehen keine Beschränkungen hinsichtlich der täglichen Rückgabemöglichkeit.
Dem Anlagevermögen sind Fondsanteile mit einem Buchwert von TEUR 2.497 (Zeitwert TEUR 2.444) zugeordnet. Die Abschreibungen konnten unterbleiben, da keine dauernde Wertminderung vorlag.
4.2.4 Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen
Die Varengold Bank AG hält folgenden nicht börsennotierten Anteilsbesitz, wobei die unter der Varengold Capital Holdings Ltd. angesiedelten Unternehmen sämtlich veräußert wurden bzw. sich in Liquidation befinden. Auf deren Berücksichtigung wird verzichtet.
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| Gesellschaft | Beteiligungsquote | Eigenkapital | Ergebnis | |
|---|---|---|---|---|
| direkt | indirekt | 31.12.2020 | 2020 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| % | % | TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Hanseatic Brokerhouse Securities AG, Hamburg | 33,00 | 0 1) | -1.073 1) | |
| Lava Trading Ltd., Valetta, Malta | 49,79 | -6 2) | -6 2) | |
| Varengold Capital Holdings Limited, British Virgin Islands | 100,00 | 195 3) | 154 3) | |
| Varengold Capital Investment Company Ltd., British Virgin Islands | 100,00 | 357 3) | 348 3) | |
| Varengold Verwaltungs Aktiengesellschaft i.L., Hamburg | 100,00 | 400 4) | -1 4) | |
| Klear Lending AD, Sofia | 20,00 | 670 5) | 24 5) |
Nach § 285 Nr. 11 HGB in Verbindung mit § 271 HGB unterbleibt die Angabe von Beteiligungen unter 20%.
1) Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017
2) Jahresabschluss zum 31. März 2015 (abweichendes Wirtschaftsjahr); im Jahr 2016 wurde der Geschäftsbetrieb eingestellt
3) Angaben in EUR wurden zum Kursstichtag 31.12.2020 umgerechnet; Kurs HKD: 9.5142
4) vorläufiger Jahresabschluss zum 30. November 2020 (abweichendes Wirtschaftsjahr)
5) Jahresabschluss zum 31.12.2020, Angaben in EUR wurden zum Kursstichtag 31.12.2020 umgerechnet; Kurs BGN: 1,95583
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| Anschaffungskosten | ||||
|---|---|---|---|---|
| 01.01.20 | Zugänge 2020 | Abgänge 2020 | 31.12.20 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Anlagewerte | ||||
| Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 388 | 0 | 0 | 388 |
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 2.327 | 0 | 0 | 2.327 |
| Sachanlagen | 821 | 20 | 114 | 727 |
| Summe | 3.536 | 20 | 114 | 3.442 |
| Veränderung *) | ||||
| Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | ||||
| Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | ||||
| Beteiligungen | ||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen |
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| Abschreibungen | ||||
|---|---|---|---|---|
| kumuliert 01.01.20 | Jahres-Afa 2020 | Abgänge 2020 | kumuliert 31.12.20 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Anlagewerte | ||||
| Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 388 | 0 | 0 | 388 |
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 2.150 | 52 | 0 | 2.202 |
| Sachanlagen | 685 | 44 | 114 | 615 |
| Summe | 3.223 | 96 | 114 | 3.205 |
| Veränderung *) | ||||
| Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | -2.373 | |||
| Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 2.497 | |||
| Beteiligungen | -1.130 | |||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | -855 |
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| Restbuchwerte | ||
|---|---|---|
| 31.12.20 | 31.12.19 | |
| --- | --- | --- |
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Immaterielle Anlagewerte | ||
| Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 0 | 0 |
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 125 | 177 |
| Sachanlagen | 112 | 136 |
| Summe | 237 | 313 |
| Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 0 | 2.373 |
| Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 47.997 | 45.500 |
| Beteiligungen | 698 | 1.827 |
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 45 | 900 |
*) Von der nach § 34 Absatz 3 RechKredV möglichen Zusammenfassung für Finanzanlagen wurde Gebrauch gemacht.
Die immateriellen Anlagewerte bestehen vor allem aus entgeltlich erworbener Software sowie Lizenzen. Die Sachanlagen entfallen auf Betriebs- und Geschäftsausstattung (einschließlich Mietereinbauten).
4.2.6 Sonstige Vermögensgegenstände
Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden im Wesentlichen Forderungen aus der Rückgabe von Fondsanteilen in Höhe von TEUR 3.231 (Vorjahr TEUR 0), Steuererstattungsansprüchen in Höhe von TEUR 1.389 (Vorjahr TEUR 1.116) und Forderungen aus gezahlten Kautionen in Höhe von TEUR 258 (Vorjahr TEUR 171) ausgewiesen.
4.2.7 Rechnungsabgrenzungsposten
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet im Wesentlichen im Voraus bezahlte Lizenzen (TEUR 115) sowie Mieten (TEUR 23) und Mitgliedschaftsbeiträge (TEUR 12).
4.2.8 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Unter den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind täglich fällige Verbindlichkeiten gegenüber sieben Kreditinstituten enthalten mit TEUR 21.071 (Vorjahr TEUR 28.259).
Darüber hinaus sind Verbindlichkeiten gegenüber der Deutschen Bundesbank aus Offenmarktgeschäften mit TEUR 100.850 enthalten, deren Restlaufzeiten bis zu ein Jahr (TEUR 75.000) bzw. bis zu fünf Jahren (TEUR 25.850) liegen. Negativzinsen sind in Höhe von TEUR 164 abgesetzt.
Zudem bestehen Verbindlichkeiten gegenüber der KFW aus einem Darlehen, welches vom Programm "Corona Soforthilfe" (Treuhandkredit) in das Programm "Unternehmerkredit" übertragen wurde (TEUR 380).
4.2.9 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
In dem Posten Verbindlichkeiten gegenüber Kunden sind täglich fällige Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 434.372 (Vorjahr TEUR 355.288) sowie Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist in Höhe von TEUR 342.357 (Vorjahr TEUR 276.634) enthalten. Die Verbindlichkeiten setzen sich aus Termingeldern (TEUR 334.900), Kontokorrentkonten (TEUR 347.422), Tagesgeldern (TEUR 66.784), Sicherheitsleistungen (TEUR 20.166) und sonstigen Posten (TEUR 7.457) zusammen.
4.2.10 Sonstige Verbindlichkeiten
Die sonstigen Verbindlichkeiten haben alle eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und beinhalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung in Höhe von TEUR 1.389. Des Weiteren sind in diesem Posten Verbindlichkeiten aus Steuersachverhalten in Höhe von TEUR 677 enthalten.
4.2.11 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Pensionsrückstellungen wurden für die Hinterbliebenenversorgung gebildet. Der Unterschiedsbetrag zwischen der Bewertung der Pensionsrückstellungen mit dem 10-Jahresdurchschnittszinssatz (TEUR 226) und dem 7-Jahresdurchschnittszinssatz (TEUR 232) beträgt TEUR 6 und unterliegt einer Ausschüttungssperre (§ 253 Abs. 6 Satz 2 HGB). Der Rechnungszins beträgt 2,3 % (durchschnittlicher Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren). Der Zinsaufwand aus der Aufzinsung beträgt TEUR 3 (Vorjahr TEUR 3).
4.2.12 Steuerrückstellungen
In den Steuerrückstellungen sind gebildete Körperschaftsteuerrückstellungen (Steuersatz 15 % zuzüglich 0,825 % Solidaritätszuschlag) in Höhe von TEUR 18 (Vorjahr TEUR 224) sowie Gewerbesteuerrückstellungen (Steuersatz 16,45 %) in Höhe von TEUR 20 (Vorjahr TEUR 233) enthalten.
Des Weiteren bestehen Steuerrückstellungen für anteilige Gewinne der Betriebsstätte in London für das Jahr 2020 in Höhe von TEUR 27 (Vorjahr TEUR 19). Hierfür wurde ein Ertragssteuersatz von 20 % zugrunde gelegt.
4.2.13 Andere Rückstellungen
Dieser Posten gliedert sich wie folgt:
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| 31.12.2020 | 31.12.2019 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten | 2.725 | 375 |
| Variable Vergütung | 1.095 | 2.075 |
| Abschlusserstellungs- und Prüfungskosten | 385 | 606 |
| Urlaubsrückstellungen | 228 | 91 |
| Archivierungskosten | 73 | 79 |
| Entschädigungseinrichtung deutscher Banken | 91 | 76 |
| Rechts- und Beratungskosten | 240 | 363 |
| Sonstige | 17 | 79 |
| Summe | 4.853 | 3.744 |
4.2.14 Instrumente des zusätzlichen aufsichtsrechtlichen Kernkapitals
Am 19. August 2014 hat die Varengold Bank AG zusätzliche Tier-1-Anleihen ("AT1-Anleihen") in Höhe von EUR 5 Mio. begeben. Die zusätzlichen AT1-Anleihen stellen unbesicherte und nachrangige Anleihen der Varengold Bank dar. Die halbjährlich fälligen Zinszahlungen für diese Anleihen bemessen sich an deren Nominalbetrag und der Entwicklung des EURIBOR. Die Anleihebedingungen beinhalten Regelungen, nach denen die Varengold Bank sowohl verpflichtet werden kann als auch das umfassende Recht zur alleinigen Entscheidung hat, jederzeit Zinszahlungen entfallen zu lassen. Zinszahlungen sind nicht kumulativ und werden in Folgejahren nicht höher ausfallen, um etwaige ausgefallene Zinszahlungen aus Vorjahren nachzuholen. Die Anleihen haben kein Fälligkeitsdatum. Sie können von der Varengold Bank erstmals zum Ablauf von fünf Jahren nach ihrer Begebung gekündigt werden und danach zu jedem Zinszahlungstag. Des Weiteren können sie unter bestimmten Bedingungen vorzeitig gekündigt werden. Die Anleihebedingungen beinhalten unter anderem, dass die Varengold Bank die Anleihen nur ganz und nicht teilweise kündigen kann, sofern dafür bestimmte aufsichtsrechtliche oder steuerliche Gründe vorliegen. Jede vorzeitige Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde. Der Rückzahlungs- und der Nominalbetrag der Anleihen kann bei Vorliegen eines auslösenden Sachverhalts vermindert werden. Einen auslösenden Sachverhalt würde das Absinken der Tier-1-Kernkapitalquote der Varengold Bank auf unter 5,125 % darstellen. Die Anleihen können bei Vorliegen eines auslösenden Sachverhalts unter bestimmten Bedingungen zugeschrieben werden.
Der abgegrenzte Zinsaufwand für diese Anleihen beträgt zum 31. Dezember 2020 EUR 0,00.
Am 31. Dezember 2020 ausstehende zusätzliche Tier-1-Anleihen:
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| Währung | Betrag in EUR | Art | Emissionsdatum | Zinssatz | Fälligkeit |
|---|---|---|---|---|---|
| EUR | 5.000.000 | variabel verzinslich, kumulative Nachranganleihen | 19. August 2014 | variabel | ohne Fälligkeit |
4.2.15 Eigenkapital
Das voll eingezahlte Grundkapital TEUR 10.043 (Vorjahr TEUR 9.316) ist zum Bilanzstichtag eingeteilt in 10.043.015 auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien. Die im Vorjahr durchgeführte Kapitalerhöhung ist im Berichtsjahr durch Eintragung in das Handelsregister am 17.Februar 2020 wirksam geworden.
In den letzten fünf Geschäftsjahren hat sich die Kapitalrücklage aus der Ausgabe neuer Aktien wie folgt entwickelt:
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| Jahr | Neue Aktien | Aufgeld | Rücklagenzuführung |
|---|---|---|---|
| 2016 | 974.184 | 12,00 | 11.690.208,00 |
| 2017 | 1.217.730 | 2,99 | 3.641.012,70 |
| 2018 | 2.070.141 | 1,80 | 3.726.253,80 |
| 2019 | 3.105.211 | 1,50 | 4,657.816,50 |
| 2020 | 727.381 | 2,85 | 2.073.035,85 |
| 25.788.326,85 | |||
| Stand 31.12.2015 | 18.917.165,80 | ||
| Stand 31.12.2020 | 44.705.492,65 |
Im Januar 2020 wurde das Grundkapital um EUR 621.000,00 unter teilweiser Nutzung des "Genehmigten Kapitals 2018" sowie um EUR 106.381,00 unter teilweiser Nutzung des "Genehmigten Kapitals 2019" erhöht. Danach betrugen das "Genehmigte Kapital 2018" EUR 2.484.211,00 und das "Genehmigte Kapital 2019" EUR 1.446.225,00. In der Hauptversammlung am 25. November 2020 wurde die Aufhebung des "Genehmigten Kapital 2018" und des "Genehmigten Kapitals 2019" sowie das "Genehmigte Kapital 2020" in Höhe von EUR 5.021.507,00 beschlossen.
Gemäß Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 8. August 2012 besteht weiterhin ein "Bedingtes Kapital 2012 II". Das Grundkapital ist um bis zu EUR 140.000,00 durch Ausgabe von bis zu 140.000 auf den Inhaber lautenden Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Inhaber von Aktienoptionen, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2012 ("AOP 2012") in der Zeit bis zum 8. August 2017 (einschließlich) von der Gesellschaft ausgegeben wurden, von ihrem Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft nicht in Erfüllung der Bezugsrechte eigene Aktien odereinen Barausgleich gewährt. Die neuen Aktien nehmen von dem Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung des Bezugsrechts entstehen, am Gewinn teil. Das AOP 2012 dient als zielgerichteter Leistungsanreiz (sogenannte Incentivierung) der Programmteilnehmer und soll gleichzeitig eine Bindungswirkung der Teilnehmer an die Gesellschaft erreichen.
Im Rahmen des AOP 2012 durften insgesamt bis zu Stück 95.000 Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft sowie weitere insgesamt bis zu Stück 45.000 Aktienoptionen an ausgewählte Führungskräfte und sonstige Leistungsträger der Gesellschaft ("Programmteilnehmer") ausgegeben werden. Jede Aktienoption gewährt das Recht auf den Bezug von je einer Varengold Bank AG Aktie gegen Zahlung des Ausübungspreises. Der Ausübungspreis für eine Varengold Aktie, also der bei Erwerb einer Aktie infolge der Ausübung eines Aktienoptionsrechts zu zahlende Preis, entspricht dem arithmetischen Mittel der Schlusskurse der Varengold Aktie im Xetra-Han- del an den vorangegangenen 30 Börsenhandelstagen vor Ausgabe der jeweiligen Aktienoption ("Basispreis"). Die Ausgabe der Optionen erfolgt in mindestens drei Jahrestranchen, wobei keine Tranche mehr als 50 % des Gesamtvolumens umfassen darf. Der Erwerbszeitraum beträgt 40 Werktage nach Zugang des Erwerbsangebots. Die Bezugsrechte aus den Aktienoptionen können erstmals nach Ablauf einer Wartezeit von mindestens vier Jahren nach deren Ausgabe ausgeübt werden. Die Ausübung der Bezugsrechte ist innerhalb von sieben Jahren nach der Ausgabe der Aktienoption außerhalb der Ausübungssperrfristen möglich und setzt voraus, dass der Kurs der Varengold Aktie im Xetra-Handel an den letzten 30 Börsenhandelstagen vor dem Tag der Ausübung des Bezugsrechts den Basispreis um mindestens 30 % übersteigt.
Aufgrund der vorstehenden Ermächtigung hat der Vorstand bis zum Ende des Berichtszeitraums insgesamt 85.500 Aktienoptionen an Führungskräfte der Gesellschaft ausgegeben. Insgesamt wurden 45.000 Aktienoptionen an berechtigte Mitarbeiter zugeteilt. Weitere 40.500 Aktienoptionen wurden an Vorstandsmitglieder ausgegeben, wovon 31.000 Aktienoptionen aufgrund des zwischenzeitlichen Ausscheidens der betreffenden Vorstände nicht mehr ausgeübt werden können. Im Jahr 2020 hat bis zum Ende des Berichtszeitraums keine Ausgabe von Aktienoptionen stattgefunden.
4.2.16 Eventualverbindlichkeiten
Zum 31. Dezember 2020 bestehen Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen im Wesentlichen in Form von Avalkrediten in Höhe von TEUR 6.752 (Vorjahr TEUR 8.502). Das Risiko der Inanspruchnahme wird als gering eingestuft. Die Bürgschaften sind vollständig besichert durch Bargeld, liquide Wertpapiere oder eine Kombination von beiden.
Das Risiko von Verlusten aus der Inanspruchnahme von Eventualverbindlichkeiten beruht im Wesentlichen auf dem Kreditrisiko der Auftraggeber. Die Bank schätzt das Risiko, dass aus der Inanspruchnahme einer Eventualverbindlichkeit ein Verlust resultiert, vor dem verbindlichen Eingehen ihrer Verpflichtung im Rahmen einer Kreditprüfung des Auftraggebers und gegebenenfalls anhand einer Bewertung der erwarteten Erfüllung der zugrunde liegenden Verpflichtungen durch den jeweiligen Auftraggeber ab.
Zum 31. Dezember 2020 bestehen andere Verpflichtungen in Form von unwiderruflichen Kreditzusagen in Höhe von TEUR 15.260 (Vorjahr TEUR 12.488) gegenüber Kunden, die diese in Teilbeträgen je nach Bedarf ziehen können. Für diese Inanspruchnahmen gelten kreditvertragliche Auszahlungsvoraussetzungen, deren Einhaltung vor der jeweiligen Auszahlung geprüft wird. Die Bank schätzt das Risiko, dass aus der Inanspruchnahme der unwiderruflichen Kreditzusagen ein Verlust resultiert, vor dem verbindlichen Eingehen ihrer Verpflichtung im Rahmen der Kreditprüfung ein.
4.2.17 Übertragene Sicherheiten
Zum Stichtag dienten Forderungen an Kreditinstitute in Höhe von TEUR 949 als Sicherheiten für Geschäfte an Terminbörsen resultierend aus Währungsabsicherungsgeschäften. Gemäß den Bedingungen für Offenmarktgeschäfte wurden der Deutschen Bundesbank Sicherheiten in Form von Wertpapieren (EZB-fähige Anleihen) sowie überwiegend Schuldscheindarlehen im Umfang von insgesamt TEUR 163.359 gestellt.
5 Erläuterungen zur Gewinn-und-Verlust-Rechnung
Sämtliche Erträge fallen im Inland an.
5.1 Zinsergebnis
Die Zinserträge bestehen im Wesentlichen aus Erträgen aus gewährten Darlehen und festverzinslichen Wertpapieren. Gezahlte Negativzinsen (hauptsächlich angefallen bei der Deutschen Bundesbank und für hinterlegte Sicherheiten) sind offen von den Zinserträgen abgesetzt.
In den Zinsaufwendungen sind im Wesentlichen Zinsen für Kundeneinlagen (Tages-, Fest- und Termingelder) enthalten. Erhaltene Negativzinsen für hinterlegte Kundensicherheiten und Kundeneinlagen sind ebenso offen von den Zinsaufwendungen abgesetzt.
5.2 Laufende Erträge aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren
In den Erträgen aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren sind ausschließlich Ausschüttungen von Fondsinvestments enthalten.
5.3 Provisionsergebnis
In den Provisionserträgen sind im Wesentlichen Einnahmen für Provisionen im Zahlungsverkehr (TEUR 15.985), Kreditgeschäft (TEUR 2.014) sowie Akkreditivgeschäft (TEUR 1.213) enthalten.
Bei den Provisionsaufwendungen handelt es sich vor allem um Gebühren für die Vermittlung von Geschäften im Bereich Transaction Banking.
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| 31.12.2020 | 31.12.2019 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Provisionserträge | 19.529 | 14.611 |
| Provisionsaufwendungen | 1.601 | 641 |
| Provisionsüberschuss | 17.928 | 13.970 |
5.4 Sonstige betriebliche Erträge
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind im Wesentlichen Erträge aus weiterbelasteten Kosten und Frontingerlösen (zusammen TEUR 431) sowie aus der Auflösung von Rückstellungen (TEUR 164) bzw. der Ausbuchung von Verbindlichkeiten (TEUR 239) enthalten.
5.5 Personalaufwendungen
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| 31.12.2020 | 31.12.2019 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Löhne und Gehälter | 7.596 | 7.521 |
| Soziale Abgaben | 839 | 766 |
| Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung | 528 | 255 |
| Summe | 8.963 | 8.542 |
Der Anstieg der Personalaufwendungen resultiert im Wesentlichen aus einer weiter gestiegenen Zahl der Mitarbeiter.
5.6 Andere Verwaltungsaufwendungen
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| 31.12.2020 | 31.12.2019 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Beratungs-, Abschluss- und Prüfungskosten | 2.981 | 2.982 |
| IT-Aufwendungen | 2.725 | 2.564 |
| Beiträge und Versicherung | 761 | 667 |
| Raumkosten | 492 | 561 |
| Aufwendungen für Kommunikation | 430 | 341 |
| Werbung, Bewirtung, Reisekosten | 189 | 270 |
| Bürobedarf, Zeitschriften, Fortbildung | 123 | 91 |
| Kfz-Kosten einschl. Leasing (ohne Kfz-Steuer) | 23 | 25 |
| übrige andere Verwaltungsaufwendungen | 899 | 596 |
| Summe | 8.623 | 8.097 |
5.7 Sonstige betriebliche Aufwendungen
Hier sind im Wesentlichen Ergebnisse aus der Fremdwährungsumrechnung (TEUR 379, Vorjahr TEUR 1.300) und Zuführungen zu anderen Rückstellungen (TEUR 2.500) enthalten.
5.8 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Die Bemessungsgrundlage für die Ertragsteuern ist vor allem durch nicht abzugsfähige Abschreibungen und Beiträge einerseits und steuerfreie Auflösungen von Wertberichtigungen aus Vorjahren andererseits sowie Zuführungen zur Vorsorgereserve gem. § 340f HGB geprägt.
Das Steuerergebnis resultiert im Wesentlichen aus Körperschaftssteuer in Höhe von TEUR 318, sowie aus Gewerbesteuer in Höhe von TEUR 279. Diesen stehen gegenüber Auflösungen von Rückstellungen in Höhe von TEUR 224 (Körperschaftsteuer) bzw. TEUR 237 (Gewerbesteuer).
6 Sonstige Angaben
6.1 Organe
6.1.1 Aufsichtsrat
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| Herr Dr. Karl-Heinz Lemnitzer | Vorsitzender |
| Selbständiger Wirtschaftsprüfer und Steuerberater | |
| Herr Vasil Stefanov | Stellvertretender Vorsitzender |
| Vorstand, Euro-Finance AD; Head of M&A, Euroins Insurance Group AD | |
| Herr Francesco Filia | |
| CEO Fasanara Capital Ltd. | |
| 6.1.2 Vorstand | |
| Herr Dr. Bernhard Fuhrmann | |
| Marktfolge | |
| Herr Frank Otten | |
| Markt |
Herr Dr. Bernhard Fuhrmann und Herr Otten sind jeweils gemeinsam vertretungsberechtigt mit einem anderen Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen.
6.1.3 Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsgremien
Die nachstehenden Angaben beziehen sich sämtlich auf den Stichtag 31.12.2020.
Herr Dr. Lemnitzer nimmt keine weiteren Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG wahr.
Herr Stefanov ist zum Bilanzstichtag neben seiner Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied der Varengold Bank ebenfalls Mitglied des Aufsichtsrats der Insurance Company Euroins Georgia JSC (Tbilisi), Vorstand der Euro-Finance AD (Sofia), Non-executive Director der Hanson Asset Management Limited (London), Aufsichtsratsmitglied der First Investment Bank AD (Moskau) sowie Miteigentümer der Vinart Stefanovi Ltd. (Plowdiw) und der Arkont-Invest Ltd. (Plowdiw).
Herr Filia ist zum Bilanzstichtag neben seiner Tätigkeit als Aufsichtsrat der Varengold Bank AG zudem CEO der Fasanara Capital Ltd. (London).
Herr Dr. Fuhrmann nimmt zum Bilanzstichtag neben seiner Tätigkeit als Vorstand der Varengold Bank AG die Tätigkeit als Liquidator bei der Varengold Verwaltungs Aktiengesellschaft i.L., Hamburg, wahr. Darüber hinaus ist er Geschäftsführer der JUCLA Invest GmbH, Hamburg.
Neben seiner Tätigkeit als Vorstand der Varengold Bank AG ist Herr Otten zusätzlich als Chief Executive Officer (CEO) bei der Unternehmensberatung Arensburg Consult GmbH, Molfsee, tätig, Mitglied des Beirats der KERNenergie GmbH, Großwallstadt, Geschäftsleiter der KERNenergie Hamburg Store GmbH, Hamburg, sowie Aufsichtsratsvorsitzender der Varengold Verwaltungs Aktiengesellschaft i.L., Hamburg.
Herr Lukas Diehl und Herr Dr. Volkart Tresselt, Prokuristen der Varengold Bank AG, sind ebenfalls Mitglied des Aufsichtsrats der Varengold Verwaltungs Aktiengesellschaft i.L., Hamburg.
6.1.4 Organbezüge und -kredite
Hinsichtlich der Angabe der Gesamtbezüge des Vorstands gemäß § 285 Nr. 9 Buchst. a HGB sowie der Hinterbliebenenbezüge gemäß § 285 Nr. 9 Buchst. b HGB wird von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten für ihre Tätigkeit im Zeitraum 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 Gesamtbezüge in Höhe von TEUR 338 (Vorjahr TEUR 353). Darin enthalten sind Tätigkeitsvergütungen (inklusive gegebenenfalls anfallender Umsatzsteuer) in Höhe von TEUR 333 (Vorjahr TEUR 343) und TEUR 5 angefallene Reisekosten.
Zum Abschlussstichtag bestehen keine Kreditforderungen gegenüber Mitgliedern des Aufsichtsrats oder Vorstands.
6.2 Mitarbeiter
Die durchschnittliche Anzahl der im Geschäftsjahr 2020 beschäftigten Mitarbeiter beträgt insgesamt 86 (Vorjahr 68), darunter befinden sich 35 Mitarbeiterinnen (Vorjahr 28). Mit Ausnahme von 16 Mitarbeitern sind alle Mitarbeiter in Deutschland tätig. Fünf leitenden Mitarbeitern wurde Prokura erteilt.
6.3 Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen umfassen im Wesentlichen Verpflichtungen aus Mietverträgen in Höhe von TEUR 2.546 (neuer Mietvertrag). Die Restlaufzeiten für die größten Einzelbeträge liegen zwischen 5 und 60 Monaten.
6.4 Termingeschäfte
Am Bilanzstichtag noch nicht abgewickelte Termingeschäfte dienen Sicherungszwecken im Rahmen der besonderen Deckung und werden zum beizulegenden Zeitwert bilanziert.
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| Nominal | Marktwert positiv | Marktwert negativ | |
|---|---|---|---|
| TEUR | TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- | --- |
| Fremdwährung | 25.250 | 17 | 0 |
6.5 Abschlussprüferhonorar
Das für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar des Abschlussprüfers gemäß § 285 Nr. 17 HGB beträgt insgesamt TEUR 615. Auf Abschlussprüfungsleistungen entfällt ein Betrag von TEUR 425 (davon für Vorjahre TEUR 19), auf andere Bestätigungsleistungen (Prüfung nach § 89 WpHG) ein Betrag von TEUR 30, auf freiwillige Bestätigungsleistungen von TEUR 3 und auf Steuerberatungsleistungen ein Betrag von TEUR 157.
Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, den Jahresüberschuss mit dem Verlustvortrag zu verrechnen (Bilanzverlust).
6.7 Mitteilungen gemäß § 20 AktG
Es wurden im Berichtsjahr keine Mitteilungen gemäß § 20 Abs. 1 AktG an die Varengold Bank AG übermittelt und mithin keine Bekanntmachungen gemäß § 20 Abs. 6 AktG im Bundesanzeiger veröffentlicht.
6.8 Deutscher Corporate Governance Kodex
Vom 20. März 2007 bis zum 28. Februar 2017 war die Aktie der Varengold Bank AG (ISIN DE0005479307) im Entry Standard der Deutschen Börse notiert. Nach Schließung des Entry Standards ist die Varengold Aktie seit dem 1. März 2017 im Basic Board am Open Market notiert. Die Varengold Bank AG verzichtet auf die Veröffentlichung einer Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex (§ 161 AktG), da die Gesellschaft nicht börsennotiert im Sinne des § 3 Abs. 2 AktG ist.
6.9 Nachtragsbericht
Nach dem Schluss des Geschäftsjahres 2020 eingetretene Vorgänge von besonderer Bedeutung sind nicht zu verzeichnen.
Hamburg, 31. Mai 2021
Varengold Bank AG
Dr. Bernhard Fuhrmann
Frank Otten
A. Grundlagen der Varengold Bank
Die Varengold Bank ist ein börsennotiertes deutsches Kreditinstitut mit Vollbanklizenz mit Hauptsitz in Hamburg und Niederlassungen in London und Sofia. Die Varengold Bank ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) registriert unter 109.520 und die Varengold-Aktie (ISIN: DE0005479307) notiert seit 2007 im Freiverkehr/Basic Board der Frankfurter Wertpapierbörse.
Die Kerngeschäftsfelder der Varengold Bank sind Marketplace Banking sowie Transaction Banking (Commercial Banking).
Das aktuelle Portfolio der Varengold Bank im Marketplace Banking umfasst Lending, Debt- und Equity Capital Markets Produkte, Fronting Services für banklizenzpflichtige Produkte und internationale Zahlungsverkehrsleistungen. Kunden sind digitale Kreditmarktplätze (kurz: FinTechs) weltweit mit Schwerpunkt in Europa. Sie sind in den Asset-Klassen Receivables Financing, Real Estate Finance, Trade Finance, Consumer Finance oder SME Finance tätig.
Neben dem Marketplace Banking umfasst das zweite Kerngeschäftsfeld der Varengold Bank das Transaction Banking mit den Bereichen Internationaler Zahlungsverkehr, Trade & Export Finance, Lombardkredite und Structured Trade Finance. Die Kunden der Bank sind weltweit tätig.
Die Varengold Bank refinanziert sich weit überwiegend durch Tages- und Termingelder, die von in Deutschland ansässigen Kunden der Bank zur Verfügung gestellt werden.
B. Wirtschaftsbericht
1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen
Das Jahr 2020 stand im Zeichen der COVID-19-Pandemie. Die globale Wirtschaftsleistung ist im Zuge dieser sog. Coronakrise rapide gefallen. Andere wirtschaftspolitische Themen wie der Handelsstreit zwischen den USA und China sowie der Brexit wurden weitestgehend überlagert. Dennoch blieben auch dies Belastungsfaktoren für die Weltwirtschaft, die sich im vierten Quartal leicht entschärft haben durch die Wahl des neuen US-Präsidenten Joseph Biden und erfolgreiche Verhandlungen zwischen Großbritannien und der EU über ihre künftigen wirtschaftlichen und politischen Beziehungen.
Im ersten Halbjahr 2020 zeigten sich zunehmend die massiven Konsequenzen des weltweit stark verbreiteten Coronavirus SARS-CoV-2, durch das die Lungenkrankheit COVID-19 ausgelöst werden kann. Es war nur schwer vorherzusehen, wie unnachgiebig der Verlauf der Pandemie und die damit verbundenen Einschnitte des privaten und des wirtschaftlichen Lebens sein würden. Zur Bekämpfung der Pandemie verhängten viele Länder strenge Beschränkungen der Wirtschaftstätigkeit - insbesondere in Bezug auf Reisen, Gastgewerbe und die Veranstaltungsbranche. Die Schließungen von Geschäften und vielen Produktionsbetrieben im Zuge mehrerer Lockdown-Maßnahmen haben die Wirtschaftstätigkeit eingeschränkt. Im März und April 2020 hatten Teile der deutschen Wirtschaft faktisch stillgestanden und dies gab letztendlich den Startschuss zum Einbruch der Konsum- und Investitionsneigung bei Verbrauchern und Unternehmen. Im gesamten Jahr 2020 sanken die Exporte im Vergleich zum Vorjahr um 9,3 Prozent und die Importe von Waren und Dienstleistungen preisbereinigt um 7,1 Prozent. Die privaten Konsumausgaben schrumpften preisbereinigt um 5,0 Prozent und verzeichneten damit den stärksten Rückgang seit 1970.
Die schließlich erstmal im Mai 2020 in Deutschland durchgesetzten Lockerungen der Pandemie-bedingten Beschränkungen führten über die Sommermonate zu einer vorübergehenden gesamtwirtschaftlichen Erholung, doch mit dem Aufkommen der zweiten Infektionswelle im Herbst gab es angesichts wieder steigender Infektionszahlen neue Beschränkungen des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens. Damit steuerte Deutschland in eine der schwersten Rezessionen der Nachkriegszeit und verzeichnete am Ende der Berichtsperiode tiefe Löcher im Staatshaushalt.
Die gesamtwirtschaftliche Leistung in Deutschland ist im Jahresdurchschnitt preisbereinigt um 5,0 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum 2019 eingebrochen. Stärker war die Wirtschaftsleistung mit einem um 5,7 Prozent gesunkenen Bruttoinlandsprodukt (BIP) nur während der globalen Finanzkrise im Jahr 2009 geschrumpft.
Gleichermaßen führte die Coronakrise im Jahr 2020 in Europa zu einem Konjunktureinbruch. Nach einem Zuwachs des BIP von 1,3 Prozent im Jahr 2019 gegenüber dem vorangegangenen Jahr schrumpfte das BIP der Eurozone im Berichtszeitraum um 6,8 Prozent.
Ähnlich verhielt es sich in vielen anderen großen Volkswirtschaften. Die Weltwirtschaft ist im Jahr 2020 prognostiziert um rund 3,4 bis 4,3 Prozent eingebrochen - nicht zuletzt ebenfalls aufgrund von Lockdown-Maßnahmen, die zu Grenzschließungen und Unterbrechungen von Lieferketten führten, sowie weite Teile des Dienstleistungssektors schwer trafen. Weniger beeinträchtigt wurden indessen die Industrieproduktion sowie Anlage- und Infrastrukturinvestitionen. Industrieerzeugnisse profitierten sogar teilweise von den Entwicklungen. Die Konjunktur in den USA und in der Eurozone verzeichnete laut Prognosen führender Organisationen und Wirtschaftsinstitute unterm Strich ein deutliches Minus, während China die einzige Volkswirtschaft ist, die im vergangenen Jahr ein Wachstum erzielen konnte.
Die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland stieg von durchschnittlich 2,27 Millionen im Jahr 2019 auf 2,7 Millionen im Jahr 2020 und verzeichnete somit einen Zuwachs von knapp 19 Prozent. Damit verblieb die Arbeitslosenquote in Deutschland dennoch unter dem Durchschnitt der Eurozone. Grund dafür dürften vergleichsweise geringere Infektionszahlen als in anderen Ländern und das Vorhandensein staatlicher Unterstützung sein.
Dem Corona-Crash am internationalen Börsenparkett im März 2020 folgte wiederum zur Jahresmitte hin eine erkennbare Erholungsrally, sodass sich die Aktienmärkte im zweiten Halbjahr 2020 vom tatsächlichen Verlauf der Konjunktur regelrecht entkoppelten.
Zudem lösten Befürchtungen über eine drohende Zahlungsunfähigkeit von Unternehmen infolge der Krise deutliche Verwerfungen an den Kreditmärkten und bei der Verfügbarkeit von Liquidität aus. Entgegen der Finanzkrise 2008/2009, war der Bankensektor im Jahr 2020 hinsichtlich Kapital- und Liquiditätsausstattung aber deutlich widerstandsfähiger positioniert - nicht zuletzt durch die regulatorischen Anforderungen der vergangenen Jahre. Gleichzeitig stellten Banken im Rahmen der COVID-19-Pandemie ein zentrales Bindeglied in der Umsetzung von finanziellen Maßnahmen der Krisenbewältigung dar - bspw. in Deutschland mithilfe der KfW-Unterstützungsprogramme.
Die Widerstandsfähigkeit der Finanz- und Kapitalmärkte war dabei nicht zuletzt auch dem Einsatz von Regierungen und Notenbanken mit einer weiter andauernden Nullzinspolitik geschuldet. Sowohl in den USA als auch in der Eurozone wurden umfangreiche Konjunkturpakete geschnürt und Kurzarbeiterregelungen getroffen. Die EZB hat dabei ein Notfallankaufprogramm (PEPP - Pandemic Emergency Purchase Programme) beschlossen, durch das sie Anleihen im Umfang von EUR 1,85 Billionen erwerben kann, um die Preisstabilität und die Effektivität der Geldpolitik in der Eurozone während der Coronakrise sicherzustellen.
Nach Einschätzung der Varengold Bank verschärfte die Krise und damit einhergehend das voraussichtlich noch über einen deutlich länger anhaltenden Zeitraum vorherrschende Niedrigzinsumfeld aber auch die bereits existenten Probleme im Bankensektor bspw. hinsichtlich einer schwachen Profitabilität. Darüber hinaus mussten Banken aufgrund der Unwägbarkeiten des Pandemieverlaufs und dessen Auswirkungen als zusätzliche Belastung erhöhte Risikovorsorge betreiben.
Schlussendlich wurden aufgrund der Coronakrise und der dadurch hervorgerufenen weltweiten Rezession viele der für Banken relevante Märkte deutlich ausgebremst, wobei der Grad der Betroffenheit einzelner Branchen in Industrie, Handel und Dienstleistungen unterschiedlich ausfiel. Während bspw. der für die Varengold Bank im Bereich Commercial Banking / Trade Finance relevante Außenhandel im ersten Halbjahr 2020 einbrach, begann aus Sicht der Varengold Bank im zweiten Halbjahr der spürbare Erholungstrend insbesondere bei einzelnen Rohstoffen und Gütern.
Parallel betrieben speziell deutsche Banken erneut einen operativen Aufwand mit Blick auf die verschiedenen regulatorischen Verschärfungen und gesetzlichen Anforderungen, deren Umsetzung nach wie vor sowohl finanzielle als auch personelle Ressourcen band. Auch der durch die Varengold Bank selbst bereits in den vergangenen Jahren befürwortete Nachhaltigkeitsgedanke wurde im Jahr zunehmend in der Gesellschaft verbreitet und damit einhergehend als regulatorische Anforderung in der Wirtschaft verankert.
Neben diesem verstärkten Nachhaltigkeitsgedanken hat durch die Coronakrise ein weiterer, bereits seit langem existierender Megatrend zwangsläufig sehr stark an Dynamik gewonnen - die Digitalisierung. Dies umfasste u.a. Themen wie Arbeiten im Homeoffice, Homeschooling und Einkäufen sowie vermehrte Videokonferenzen und virtuelle Hauptversammlungen.
2. Geschäftsverlauf
Die Varengold Bank AG startete nach dem historisch erfolgreichsten Jahr 2019 zunächst sehr zuversichtlich in das darauffolgende Jahr und ging dabei in ihrer Geschäftsplanung von einem Ergebnis vor Steuern in Höhe von EUR 3,8 Mio. für das Geschäftsjahr 2020 aus.
Im ersten Halbjahr 2020 lieferte die Varengold Bank ein Ergebnis auf dem Niveau des Vorjahreszeitraums ab. Bis zum Jahresende konnten die Erträge deutlich auf EUR 30,3 Mio. gesteigert werden (Vorjahr: EUR 25,9 Mio.). Jedoch entstanden durch das Eintreten der COVID-19-Pandemie auch Risiken, welche die Bank mit angemessener Risikovorsorge und Rückstellungen berücksichtigt hat. Für Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen, Wertpapieren und Beteiligungen sowie Zuführungen zu Rückstellungen sind insgesamt Aufwendungen in Höhe von rund EUR 7,4 Mio. entstanden. Das Ergebnis vor Steuern liegt somit bei EUR 1,9 Mio. für das Geschäftsjahr 2020.
Zur Ausweitung des Geschäftsvolumens und zur Stärkung des Eigenkapitals wurde zunächst Anfang des Berichtszeitraums eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlage unter Ausschluss des Bezugsrechts der Altaktionäre durchgeführt. Das Grundkapital wurde von EUR 9.315.634,00 auf EUR 10.043.015,00 durch Ausgabe von 727.381 neuen Aktien zu einem Preis von je 3,85 EUR platziert.
Rückblickend auf das von der Coronakrise geprägte Jahr 2020 war der ursprünglich geplante Volumens-Ausbau des Lendinggeschäfts in den Bereichen Marketplace Banking und Commercial Banking nicht möglich. Aufgrund der Pandemie lag der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeiten stattdessen im Marketplace Banking stark auf dem Bereich Fronting/Banking as a Service (BaaS), auf interner Prozessoptimierung und der Akquise von qualifizierten Mitarbeiter*innen. Zudem fokussierte sich die Bank auf die Unterstützung deutscher Unternehmen bei der Bewältigung der finanziellen Folgen der Pandemie. Im Mai wurde die Varengold Bank deshalb von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für die sog. Sonderprogramme 2020 (KfW-Corona-Hilfe) akkreditiert und stellte in Zusammenarbeit mit dem Berliner FinTech Kapilendo in Not geratenen Mittelstandsunternehmen einen schnellen und unkomplizierten Zugang zur KfW-Corona-Hilfe bereit.
Im Commercial Banking konnte das Zahlungsverkehrsgeschäfts dank stetiger erfolgreicher Gewinnung von Neukunden weiter ausgebaut, Neuakquise von Kreditgeschäft mit fungiblen Sicherheiten vorangetrieben und das Trade Finance Geschäft weiter forciert werden. Die Provisionserträge im Bereich Commercial Banking erwiesen sich im Jahr 2020 erneut als essenzieller Treiber der insgesamt verbesserten Ertragslage, auch wenn nach Eintreten der COVID-19-Pandemie unterjährig der ins Stocken geratene Außenhandel für zeitweise geringere Provisionserträge und einen insgesamt eher heterogenen Geschäftsverlauf sorgte.
Einen maßgeblichen Beitrag zur positiven Geschäftsentwicklung leistete die Tatsache, dass die Varengold Bank AG bereits 2019 alle Mitarbeiter mit Laptops ausgestattet hatte. Neben der Einführung produktivitätssteigernder IT-Lösungen und der Nutzung von Management-Software zur internen und externen Kommunikation wurde eine vollständige Flexibilisierung der Arbeitszeit eingeführt, sodass die Geschäftsabläufe trotz der Coronakrise reibungslos fortgesetzt werden konnte. Dies war der erste Schritt der in diesem Zuge ins Leben gerufenen New Work-Initiative. Ganz nach dem Motto "New Work - new Varengold" wird im Rahmen dieser Initiative die Kultur der Varengold Bank in einzelnen Gemeinschaftsprojekten geprägt und sämtliche Strukturen und Prozesse auf den Prüfstand gestellt. Es wurden dabei nicht nur neue Räumlichkeiten ausgewählt, in denen ein noch effizienteres Arbeiten ermöglicht wird, sondern die gesamte Arbeitsumgebung wird stark modernisiert und optimiert.
Im Rahmen des Personalausbaus war zunächst Anfang des Jahres 2020 der Aufbau eines zusätzlichen FinTech Hubs ins Berlin geplant, der als zusätzlicher Standort neben Hamburg, London und Sofia für besondere Kundennähe sorgen sollte. Dieses Vorhaben wurde allerdings kurze Zeit später unter kritischer Beobachtung der Ausbreitung der COVID-19-Pandemie bis auf Weiteres gestoppt.
Die Varengold Bank bekennt sich schon seit langem zur Nachhaltigkeit und hat dieses Thema in den vergangenen Jahren zu einem zentralen Bestandteil der Geschäftsstrategie gemacht.
Im Rahmen ihrer Nachhaltigkeitsbestrebungen konzentriert sich die Varengold Bank vor allem auf Umwelt und Soziales. Zusammengefasst wurden die Maßnahmen mit Blick auf wirtschaftliche, gesellschaftliche und ökologische Interessen in einem öffentlich zugänglich gemachten Nachhaltigkeitsbericht.
Im Mai 2020 beschloss der Aufsichtsrat der Varengold Bank außerdem vorzeitig die erneute Bestellung von Dr. Bernhard Fuhrmann als Mitglied des Vorstands bis zum 14. April 2026, um frühzeitig für Planungssicherheit an der Spitze der Gesellschaft zu sorgen. Gemeinsam mit dem Vorstandskollegen Frank Otten verfolgt er auch zukünftig mit langfristiger Kontinuität die Wachstumsziele der Bank.
Angesichts der fortgesetzten Ergebnisstärke der Varengold Bank unter besonders schwierigen Umständen während der Coronakrise, hat sich der Vorstand zur Ausschüttung eines COVID-19 Bonus entschlossen. Dieser Bonus von bis zu EUR 1.500 wurde zum Ende des Jahres 2020 an die Mitarbeiter*innen ausgeschüttet. Damit honorierte die Varengold Bank die Bewältigung zusätzlicher Hürden wie bspw. das Einrichten eines geeigneten Arbeitsplatzes zu Hause oder die Neuorganisation des Familienlebens. Andere Mitarbeiter*innen wiederum haben sich tagtäglich einem höheren Risiko ausgesetzt und sich auf den Weg ins Büro gemacht, um dort essenzielle Prozesse in dem herausfordernden Geschäftsjahr 2020 am Laufen zu halten.
3. Lage
In den folgenden Angaben können Rundungsdifferenzen auftreten.
3.1 Ertragslage
Die Zinserträge der Gesellschaft stiegen von TEUR 8.554 im Jahr 2019 auf TEUR 8.674 im Jahr 2020. In den Zinserträgen sind Negativzinsen für Bundesbankguthaben in Höhe von TEUR 1.283 (im Vorjahr TEUR 706) enthalten. Deren Steigerung (+82%) ergibt sich aus dem gestiegenen Durchschnittsbestand (+78%).
In den Zinserträgen enthalten sind weiterhin solche aus festverzinslichen Wertpapieren. Diese stiegen von TEUR 325 auf TEUR 485. Ursache dafür ist die im Jahr 2019 begonnene und im Jahr 2020 fortgesetzte Erhöhung des Bestandes (31.12.2018: TEUR 4.022, 31.12.2019: TEUR 18.738 und 31.12.2020: TEUR 21.314).
Dagegen sanken die Zinsaufwendungen von TEUR 1.996 auf TEUR 1.309. Dabei steht einem volumenbedingten Anstieg der Zinsaufwendungen für Festgeld- und Tagesgeldeinlagen von TEUR 2.609 auf TEUR 2.785 (+ TEUR 176) ein Anstieg der an Kunden weiterbelasteten Negativzinsen in Höhe von TEUR 613 auf TEUR 1.477 (+ TEUR 864) gegenüber; letzter resultierte aus gestiegenen Kundenvolumina.
Es wurde im Ergebnis ein Zinsüberschuss von TEUR 7.365 (Vorjahr TEUR 6.559) erzielt.
Die laufenden Erträge aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren sanken von TEUR 1.634 auf TEUR 1.036 und sind geprägt durch die Ausschüttungen aus Investmentfonds. Deren Bestand wurde im Jahr 2020 reduziert von TEUR 126.274 auf TEUR 99.129.
Die Provisionserträge konnten von TEUR 14.611 auf TEUR 19.529 gesteigert werden. Wesentlicher Treiber dieser starken Zunahme (+34%) ist das Zahlungsverkehrsgeschäft, wo die Provisionserträge von TEUR 11.411 auf TEUR 15.985 ausgebaut werden konnten. Gleichzeitig stiegen die Provisionsaufwendungen von TEUR 641 auf TEUR 1.601, sodass ein Provisionsüberschuss von TEUR 17.928 (Vorjahr TEUR 13.970) erzielt wurde.
Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 1.041 (Vorjahr TEUR 1.085) sind vornehmlich geprägt durch Gebühren und weiterbelastete Kosten in Projektgeschäften in Höhe von TEUR 421 (Vorjahr: TEUR 244) und Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 164 (Vorjahr: TEUR 600).
Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen der Gesellschaft wuchsen um TEUR 947 (von TEUR 16.639 im Jahr 2019 auf TEUR 17.586 in 2020). Die wesentlichen Ursachen hierfür liegen, neben gestiegenen Personalaufwendungen (TEUR +421) aufgrund der Anstellung neuer Mitarbeiter, im Anstieg der Aufwendungen für IT (TEUR +161) und Fremdleistungen (TEUR +329) begründet.
Die Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen gingen weiter von TEUR 114 im Vorjahr auf TEUR 96 im Jahr 2020 zurück.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich von TEUR 1.580 im Jahr 2019 auf TEUR 2.955 im Jahr 2020. Hier sind im Jahr 2020 im Wesentlichen Aufwendungen für die Zuführung zu anderen Rückstellungen enthalten. Die Aufwendungen aus Termingeschäften zum Absichern der Fremdwährungspositionen und die wechselkursbedingten Erträge und Aufwendungen sanken von TEUR 1.300 im Vorjahr auf TEUR 379 im Jahr 2020.
Die Position Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft beträgt TEUR 4.511 (Vorjahr TEUR 925). Das Ergebnis der Liquiditätsreserve hat hieran einen Anteil von TEUR 2.305 (Vorjahr: TEUR 2.371). Dem gegenüber stehen die Aufwendungen für die Bildung von Einzel- bzw. Pauschalwertberichtigungen mit TEUR 1.528 nach TEUR 4.028 im Vorjahr.
Die Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere sind von TEUR 396 auf TEUR 367 gesunken. Der Aufwand resultiert vor allem aus der vorgenommenen Abschreibung für eine Beteiligung.
In der Summe beträgt das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit der Varengold Bank AG TEUR 1.855 (Vorjahr TEUR 3.594).
Unter Berücksichtigung der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag, der Sonstigen Steuern sowie der außerordentlichen Erträge ergibt sich ein Jahresüberschuss von TEUR 1.715 (Vorjahr TEUR 1.616). Gegenläufige Effekte bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens und Erstattungen aus Vorjahren führten zu der deutlichen Reduzierung des Steueraufwandes 2020.
Die Kapitalrendite nach § 26a KWG, berechnet aus dem Quotienten aus Nettogewinn und Bilanzsumme, liegt bei 0,17 % nach 0,23 % im Vorjahr.
3.2 Vermögenslage
Im Geschäftsjahr 2020 stieg die Bilanzsumme nach 33,2 % im Vorjahr erneut um 40,7% von EUR 707,3 Mio. auf EUR 995,2 Mio. Die Aktivseite ist, neben den Forderungen an Kunden (EUR 405,5 Mio.), insbesondere durch den Bestand der Barreserve (EUR 400,8 Mio.) sowie die Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere (EUR 99,1 Mio.) geprägt. Insgesamt machen diese drei Positionen einen Anteil von 91,0 % an der Bilanzsumme aus. Die Kundeneinlagen machen mit EUR 776,7 Mio. bzw. 78,0 % weiterhin den bestimmenden Posten der Passivseite aus.
Die Kernkapitalquote (TIER 1) zum 31. Dezember 2020 betrug 18,82 %.
Die Varengold Bank AG verfügt über eine geordnete Vermögens- und Kapitalstruktur.
3.3 Finanzlage
Mit EUR 412,3 Mio. bzw. 41,4 % der Bilanzsumme stellen die aufsichtsrechtlichen liquiden Mittel einen relativ großen Anteil der Aktivseite der Bilanz dar. Die aufsichtsrechtliche Liquiditätskennziffer liegt dementsprechend stichtagsbezogen mit 310,83 % wie schon im Vorjahr deutlich über den regulatorischen Anforderungen. Die Liquiditätslage der Bank war zu keiner Zeit gefährdet.
3.4 Finanzieller Leistungsindikator
Zentraler Leistungsindikator ist das Ergebnis vor Steuern. Für 2020 wurde mit einem Ergebnis vor Steuern von EUR 3,8 Mio. geplant. Trotz der COVID-19-Pandemie konnten die Erträge deutlich von EUR 25,9 Mio. im Jahr 2019 auf EUR 30,3 Mio. im Jahr 2020 gesteigert werden. Jedoch entstanden durch das veränderte gesamtwirtschaftliche Umfeld auch Risiken, welche aus Sicht des Vorstands mit angemessener Risikovorsorge und Rückstellungen berücksichtigt worden sind. Für Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen, Wertpapieren und Beteiligungen sowie Zuführungen zu Rückstellungen sind insgesamt Aufwendungen in Höhe von rund EUR 7,4 Mio. entstanden. Im Ergebnis konnte ein finanzieller Leistungsindikator in Höhe von EUR 1,9 Mio. erzielt werden.
C. Risiko-, Chancen- und Prognosebericht
1. Risikobericht
Das Erzielen von Erträgen im Bankgeschäft ist in der Regel nicht ohne das bewusste Eingehen von Risiken möglich. Insofern sind der bewusste Umgang, das aktive Management und die laufende Identifikation und Überwachung von Risiken Kernelemente der erfolgsorientierten Geschäftssteuerung der Varengold Bank.
Das Leitbild der Varengold Bank AG ist es, sich zu der führenden Bank für die Marketplace Lending Industrie zu entwickeln. Ein grundsätzlicher Aspekt der Geschäftsstrategie der Varengold Bank ist es, flexibel wettbewerbsfähige Produkte und Dienstleistungen anzubieten und sich permanent an sich verändernde Marktgegebenheiten anzupassen.
Die Geschäftsstrategie muss die wesentlichen Ziele der Varengold Bank für jede Geschäftsaktivität sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele bestimmen.
Die Risikostrategie schildert die Auswirkungen der Geschäftsstrategie auf die Risikosituation der Varengold Bank und beschreibt den Umgang mit den vorhandenen Risiken und die Fähigkeit, die Risiken zu tragen.
Zentrale Instrumente des Risikomanagements der Varengold Bank AG sind neben dieser Risikostrategie das Risikotragfähigkeitskonzept, das Limit-System und Überwachungsprozesse, welche auf die Geschäftsaktivitäten ausgerichtet sind.
Jedes potenzielle zukünftige Risiko muss von Beginn an vollkommen transparent sein. Nur mit vollkommener Transparenz kann beurteilt werden, ob ein Risiko genehmigt werden soll. Diese Entscheidung trifft der Vorstand immer unter Berücksichtigung der Frage, ob das jeweilige Risiko angemessene Erträge bringen kann und eine Tragfähigkeit für das Risiko gegeben ist. Wird ein Risiko eingegangen, geschieht dies innerhalb festgesetzter Risikotoleranzen, die sich primär aus dem Risikotragfähigkeitspotenzial ableiten und deren Einhaltung laufend überprüft wird.
Die Risikotragfähigkeitsanalyse wird vom Risikocontrolling auf monatlicher Basis vorgenommen. Die Methodik der Analyse wird fortwährend auf Plausibilität und den neuesten Stand des regulatorischen Umfelds geprüft.
Das von der Bank verwendete Risikocontrolling- und Risikomanagementsystem entspricht den Bestimmungen der "Mindestanforderungen an das Risikomanagement" (MaRisk) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Unter Risiko wird die negative Abweichung eintretender Ereignisse von den erwarteten Ereignissen verstanden. Basis des Risikomanagementsystems ist die Einteilung der wesentlichen Risiken der Bank in Adressenausfallrisiko, Liquiditätsrisiko, Marktpreisrisiko, operationelles Risiko und sonstige Risiken, welche Reputationsrisiken, strategische Risiken, Modellrisiken sowie mit den Risikoarten verbundene Risikokonzentrationen umfassen.
Zur Beherrschung dieser Risiken wird im Rahmen des Risikomanagementsystems eine laufende Überwachung und Bewertung der identifizierten Risiken durchgeführt. Der gesamte Prozess umfasst folgende aufeinander aufbauende Schritte:
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| ― | Risikoidentifikation |
| ― | Risikomessung |
| ― | Risikosteuerung |
| ― | Risikocontrolling und Risikoreporting |
Der Vorstand legt die Höhe des zulässigen Gesamtrisikos und dessen Verteilung auf die einzelnen Risikoarten fest. In diesem Zusammenhang wird permanent Sorge dafür getragen, dass die verschiedenen Geschäftsaktivitäten angemessen mit Risikodeckungspotential unterlegt sind.
Für die Überwachung der Einhaltung der Risikostrategie ist bei der Varengold Bank AG das Risikocontrolling verantwortlich. Die Ergebnisse des Risikocontrollings werden der Geschäftsleitung transparent berichtet, um eine adäquate Steuerung zu ermöglichen.
Am 24.05.2018 veröffentlichten die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Deutsche Bundesbank den neugefassten Leitfaden "Aufsichtliche Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte und deren prozessualer Einbindung in die Gesamtbanksteuerung ("ICAAP") - Neuausrichtung". Er enthält Grundsätze, Prinzipien und Kriterien, die die Aufsicht bei der Beurteilung der bankinternen Risikotragfähigkeitskonzepte der Institute zugrunde legt, die als "less significant institutions (LSI)" der unmittelbaren deutschen Bankenaufsicht unterliegen. Das Risikotragfähigkeitskonzept als zentraler Bestandteil des ICAAP gemäß § 25a Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 KWG i. V. m. AT 4.1 Tz. 1 (und Tz. 2) MaRisk umfasst zwei Sichtweisen: eine normative Perspektive und eine ökonomische Perspektive. Beide dienen dem langfristigen Fortführen des Instituts aus eigener der zeitiger Substanz und Ertragskraft. Dabei verfolgt die normative Perspektive explizit das Ziel der Fortführung des Instituts und die ökonomische Perspektive das Ziel des Schutzes der Gläubiger vor Verlusten aus ökonomischer Sicht.
Für die normative Perspektive werden das Risikodeckungspotenzial (RDP) und die Risiken konzeptkonform sowohl für die aktuelle als auch für zukünftige Planungsperioden ermittelt. Die Kapitalplanung bezieht sich zum Zeitpunkt der Erstellung auf einen Zeitraum von drei Jahren und umfasst das aufsichtlich geforderte Plan- und ein adverses Szenario. Zusätzlich macht die Bank von der in Tz. 35 des neuen RTF-Leitfadens enthaltenen Möglichkeit Gebrauch, den im Einklang mit AT 4.3.3 Tz. 3 MaRisk entwickelten risikoartenübergreifenden Stresstest "schwerer konjunktureller Abschwung" als ein weiteres adverses Szenario zu verwenden. In den Kapitalplanungsszenarien werden Risiken aus der ökonomischen Perspektive berücksichtigt, die einen Einfluss auf das zur Verfügung stehende Kapital haben.
Das Risikodeckungspotential in der normativen Perspektive besteht aus den regulatorischen Eigenmitteln sowie den anrechenbaren Vorsorgereserven nach §340 f HGB. Die in der normativen Perspektive angewendeten Verfahren zur Risikoquantifizierung ergeben sich für Adressenausfallrisiken, Marktpreisrisiken und operationelle Risiken aus den rechtlichen Anforderungen der CRR, mit denen risikogewichtete Positionsbeträge berechnet werden. Im Planszenario sind die kompletten Eigenkapitalanforderungen einzuhalten, in den adversen kann eine Unterschreitung der kombinierten Kapitalpufferanforderung nach §10i KWG angenommen werden.
Zum 31.12.2020 waren alle Kapitalanforderungen im Planszenario sowohl zum Stichtag wie auch für den 3-Jahres-Planungshorizont eingehalten; dies gilt auch für das adverse Szenario. Im Stressszenario kommt es zu einer Unterschreitung der kombinierten Kapitalpufferanforderung nach §10i KWG ab dem 3. Quartal 2023. Die harte Mindestanforderung von 11% ist in allen Szenarien über den gesamten Planungszeitraum eingehalten.
In der ökonomischen Perspektive verwendet die Bank eine barwertnahe Ermittlung der Risikotragfähigkeit. Das Risikodeckungspotential in Höhe von EUR 49,0 Mio. setzt sich dabei aus den regulatorischen Eigenmitteln, den Vorsorgereserven nach § 340f HGB sowie stillen Lasten und Reserven zusammen.
Grundsätzlich ist die maximal tolerierte Auslastung auf 100% beschränkt. Auslastungen über 90 % des Gesamtlimits sowie Auslastungen über 100% innerhalb der einzelnen Risikoarten erfordern eine Reaktion des Vorstands.
Die Auslastung des Risikodeckungspotentials zum 31. Dezember 2020 betrug 58 %, davon entfallen 47 % auf das Adressenausfallrisiko, 31 % auf das Marktpreisrisiko, 12 % auf das operationelle Risiko, 2 % auf strategische und Reputationsrisiken sowie 9 % auf Modellrisiken.
Für die Überwachung der wesentlichen Adressenausfall- und Marktpreisrisiken werden gängige Modelle verwendet.
Das Adressenausfallrisiko setzt sich für die Quantifizierung im Rahmen der Risikotragfähigkeit aus dem Adressenausfallrisiko im engeren Sinne (AAR i.e.S.) sowie dem Migrationsrisiko zusammen. Die beiden Risikosummen werden addiert.
Die Quantifizierung des Adressenausfallrisikos i.e.S. erfolgt mit den Risikokennzahlen "Expected loss" (EL) und "Unexpected loss" (UL). Der EL wird auf Basis der Ausfallwahrscheinlichkeiten unter der Berücksichtigung der LGDs (Loss Given Default) ermittelt. Der UL wird mithilfe eines Kreditrisikomodells für ein Konfidenzniveau von 99,9 % und einem Zeithorizont von einem Jahr quantifiziert. Die Berechnung basiert auf dem Gordy-Modell, das vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht zur Modellierung der Eigenkapitalunterlegung im Rahmen von Basel II und in der Weiterentwicklung in Basel III herangezogen wird. Das Kreditrisikomodell ermittelt die Beiträge der einzelnen Kreditnehmer und Beteiligungen zum unerwarteten Verlust auf Portfolioebene, die additiv zu einem unerwarteten Verlust des Gesamtportfolios zusammengefasst werden. Dabei werden die (falls vorhanden) externen bzw. internen Ausfallwahrscheinlichkeiten (PDs) und die transaktionsspezifisch festgesetzte Verlustquote (LGD) verwendet. Die Festlegung der übrigen Modellparameter erfolgt in Anlehnung an die Standardvorgaben gemäß Basel III. Neben den Ausfallwahrscheinlichkeiten und Verlustquoten werden auch die Korrelationen der Kontrahenten mit dem systematischen Risikofaktor sowie die Granularität des Portfolios und die Restlaufzeiten berücksichtigt. In die Risikotragfähigkeit fließt nur der Unexpected Loss des Portfolios ein. Der Expected Loss ist bereits über die Pauschalwertberichtigung (PWB) inkludiert. In dem Fall, dass der Expected Loss die PWB übersteigt, fließt der Differenzbetrag ebenfalls in die Risikotragfähigkeitsermittlung ein.
Zusätzlich wird das Migrationsrisiko des Portfolios für einen Zeithorizont von einem Jahr ermittelt Dabei finden externe Migrationsmatrizen Anwendung. Mit den daraus ermittelten erhöhten Ausfallraten erfolgt eine erneute Berechnung des EL; die Differenz des so ermittelten EL zum EL AAR i. e. S. ergibt die Risikosumme für das Migrationsrisiko.
Das Marktpreisrisiko wird durch Addition der Risikosummen für Kursrisiko, Credit Spread Risiko sowie Zinsänderungsrisiko ermittelt. Es werden hierbei keine Korrelationen berücksichtigt.
Das Kursrisiko (allgemeines Kursrisiko) wird mithilfe des Value at Risk quantifiziert. Dieser wird sowohl beim Handelsbuch als auch beim Anlagebuch mit einem Konfidenzniveau von 99,9 %, einem Betrachtungshorizont von 250 Tagen und einem Lookback von 520 Tagen durch historische Simulation der Veränderungen der laufzeit- und währungsadäquaten Swap- bzw. EURIBOR-Sätze gemessen.
Das Kursrisiko wird für das Gesamtportfolio wie auch getrennt nach Anlagebuch, Handelsbuch sowie die Fremdwährungsfuture berechnet und limitiert. Darin berücksichtigt werden neben den Wertpapieranlagen, die ein Kursrisiko aufweisen, die offenen Fremdwährungspositionen sowie die Fremdwährungsfuture, die zu Absicherungszwecken gehalten werden.
Die Messung des Zinsänderungsrisikos erfolgt vierteljährlich durch das Risikocontrolling. Hierbei wird die Barwertänderung des Zinsbuches bei ad-hoc Zinsveränderungen von +200 Basispunkten und -200 Basispunkten sowie sechs weiteren Szenarien gemäß RS 06/2019 (BA) - "Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch" ermittelt. Die größere negative Veränderung dieser acht Zinsänderungsszenarien fließt als Risikowert in die Risikotragfähigkeitsberechnung ein.
Als Credit Spread Risiko definiert die Bank die negativen Marktwertänderungen der Anleihen des Eigenbestandes infolge einer Bonitätsverschlechterung von Emittenten, die sich noch nicht in einem Ratingdowngrade widergespiegelt hat (besonderes Kursrisiko). Das Credit Spread Risiko wird mithilfe des Value at Risk quantifiziert. Dieser wird sowohl beim Handelsbuch als auch beim Anlagebuch mit einem Konfidenzniveau von 99,9 %, einem Betrachtungshorizont von 250 Tagen und einem Lookback von 520 Tagen durch historische Simulation der Veränderungen der Asset-Swap-Spreads der Anleihen berechnet.
Die Überwachung und Regulierung der Risiken orientiert sich an dem Limitsystem, welches sich auf Basis des Risikodeckungspotenzials für das Marktpreisrisiko errechnet.
Zur Überwachung des Liquiditätsrisikos wird von der Abteilung Treasury täglich eine Liquiditätsablaufbilanz erstellt. Die Steuerung erfolgt anhand der Größen "Distance to Illiquidity" (mindestens drei Monate) und einer täglichen "Mindestliquidität" (EUR 20 Mio.). Die Überwachung wird durch das Risikocontrolling vorgenommen. Zusätzlich ist im Liquiditätssteuerungskonzept ein Notfallplan, welchem ein Frühwarnsystem vorgeschaltet ist, definiert.
Die Quantifizierung operationeller Risiken erfolgt vierteljährlich durch das Risikocontrolling in Zusammenarbeit mit den Abteilungsleitern sowie dem Vorstand anhand einer Szenarioanalyse für alle identifizierten operationellen Risiken. Die Szenarien stellen dabei mögliche "bad case"-Szenarien der Risikoart dar und werden hinsichtlich möglicher Schadenshöhen und Eintrittswahrscheinlichkeiten bewertet.
Im Zusammenhang mit Aktientransaktionen um den jeweiligen Dividendenstichtag der Jahre 2010-2016 laufen Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Köln gegen (ehemalige / aktuelle) Mitarbeiter und Organe der Varengold Bank AG und der Varengold Verwaltungs AG i.L. (ehemals Varengold Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen) wegen des Anfangsverdachts der Steuerhinterziehung.
Die Varengold Bank AG könnte als mögliche Nebenbeteiligte in Betracht kommen und im Worst-Case-Szenario möglicherweise mit einem Bußgeld und/oder einer Gewinnabschöpfung belegt werden, woraus sich für sie theoretisch ein signifikanter Aufwand ergäbe.
In diesem Zusammenhang wurden externe Berater mit der (laufenden) Durchsicht und Analyse der staatsanwaltschaftlichen Akten beauftragt.
Auf Basis der Stellungnahme externer Berater schätzt der Vorstand das Risiko einer Inanspruchnahme der Tochtergesellschaft Varengold Verwaltungs AG i.L. als denkbar, das Risiko einer Haftung der Varengold Bank AG für diese jedoch als sehr gering ein.
Aus den Ermittlungsakten ergeben sich nach derzeitigem Kenntnisstand des Vorstandes keinerlei Aussagen der Staatsanwaltschaft zur Wahrscheinlichkeit oder Höhe etwaiger Maßnahmen gegen die Varengold Bank AG.
Vor diesem Hintergrund wird dem Eintritt des Risikos der Inanspruchnahme der Varengold Bank AG insgesamt eine geringe Wahrscheinlichkeit beigemessen.
Des Weiteren sind beide Gesellschaften Beklagte in einem Zivilverfahren, welches sich auf Transaktionen in 2010 bezieht. Der Vorstand und die eingeschalteten externen Sachverständigen schätzen das Risiko aus diesem Verfahren als gering ein.
Das strategische sowie das Reputationsrisiko wird über die Betrachtung von Ertragsrückgängen im Zuge der Risikotragfähigkeit berücksichtigt. Es wird in der ökonomischen Perspektive eine Risikosumme in Höhe von 25 % der erwarteten Gewinne angesetzt (Minimum TEUR 400).
Für das Modellrisiko wird in der Risikotragfähigkeitsbetrachtung eine Risikosumme in Höhe von 10 % der ermittelten Risikosummen für Adressenausfallrisiko, Marktpreisrisiko und operationellem Risiko angesetzt, mindestens TEUR 400.
Zur Eingrenzung von Konzentrationsrisiken wurden vom Vorstand weitere Limits festgelegt, die fortlaufend überwacht werden.
Alle Maßnahmen der Risikobegrenzung werden grundsätzlich in einem wirtschaftlich sinnvollen Verhältnis durchgeführt, welches die Größe des Instituts, die Kapitalausstattung sowie das besondere Geschäftsmodell in angemessener Weise berücksichtigt.
Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Geschäftsaktivitäten und Ertragslage der Bank sind aktuell nicht final einschätzbar. Derzeit geht die Bank davon aus, dass sich daraus kein signifikanter Einfluss auf die geplanten Ziele für die Bank ergeben wird.
Die Varengold Bank AG nutzt im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit gezielt ihre Marktchancen und geht die damit einhergehenden Risiken ausschließlich verantwortungsbewusst ein.
2. Chancenbericht
Die Varengold Bank wird dann eine nachhaltig positive wirtschaftliche Zukunft haben, wenn sie sich mit ihrem Produktangebot auf Kunden konzentriert, die mit dem Leistungsprofil anderer Anbieter unzufrieden sind oder kein adäquates Angebot vorfinden. Dort kann Varengold ihre Position langfristig stärken und die Profitabilität und Rentabilität der Bank verbessern. Vorhandene Opportunitäten werden dabei gerade in Zeiten der Coronakrise mit besonderer wirtschaftlicher Disziplin analysiert. Zahlreiche Risikofaktoren können bei ungünstigem Verlauf der weltweiten Situation die Ergebnisentwicklung in den kommenden Jahren in einem nicht abschließend quantifizierbaren Ausmaß beeinträchtigen, da die Pandemie noch immer nicht ausgestanden ist. Das Geschäftsjahr 2021 wird nach der (auch Corona-bedingten) Geschäftskonsolidierung im Jahr 2020 geprägt sein durch risikobewusstes Geschäftswachstum und operative sowie digitale Transformation.
Die Varengold Bank hat mittlerweile in ihren beiden Kerngeschäftsfeldern eine Marktrelevanz erreicht, da sie mit ihren Produkten und Dienstleistungen in den jeweiligen Märkten eine Marke etablieren konnte. Sowohl im Marketplace Banking als auch im Commercial Banking werden laufend die Möglichkeiten für Mehrwert stiftende Partnerschaften geprüft und die Bank konzentriert sich dabei verstärkt auf die Kernkompetenz eines regulierten Instituts mit dem Ankerprodukt der Kreditversorgung, was für die vorhandene und potenzielle Kundenbasis von grundlegender Bedeutung ist.
Im Bereich Marketplace Banking wird der weitere Ausbau von Kreditbuch und Fronting Services/Banking as a Service (BaaS) im Fokus stehen. Dabei wird die Bank neben den bisherigen "early stage Plattformen", bei denen ein Business Model schon implementiert wurde, auch vermehrt Startup-Unternehmen als Kunden gewinnen, die zuvor noch nicht am Markt aktiv waren. Strategisches Ziel ist es, sich durch eine schnelle und effiziente Umsetzung der Funding- und/oder Fronting-Projekte mit Kunden von Wettbewerbern zu differenzieren.
Im Bereich Commercial Banking wird dem Segment Trade Finance noch mehr Bedeutung zukommen und die Einführung von digitalem ECA-gedecktem Geschäft vorangetrieben. Gerade in Zeiten der Coronakrise bietet sich ECA gedecktes Geschäft für Firmenkunden an, die ihre Exportgeschäfte absichern wollen. ECA steht für Export Credit Agency und bezeichnet eine Institution, die im Auftrag eines Staates durch die Übernahme von Kreditrisiken über Kreditausfallversicherungen die Förderung von Exportgeschäften forciert.
Zudem wird die Bank auch weiterhin sehr gezielt außenhandelsorientierte Kunden in Nischenmärkten mit Basisprodukten des Transaction Bankings wie bspw. Zahlungsverkehr und Kontobeziehung versorgen, um ihre Position als starke Transaktionsbank zu festigen sowie die Internationalisierung dieser Services voranzutreiben. Speziell auch durch den weiteren Ausbau der Niederlassung in Sofia soll der südost-europäische Raum stärker in den Fokus rücken.
Ziel ist es, mehr Kunden und auch Mitarbeiter*innen von der Bank zu begeistern. Der strukturelle Wandel, welcher insbesondere durch die Arbeitsteilung der Banken und FinTech-Unternehmen in der Finanzindustrie erfolgte, erfordert ein permanentes Überprüfen der vorhandenen Strategie. Deutlich kürzere Produktzyklen bedeuten ein hohes Maß an Innovation und moderne Arbeitsprozesse benötigen ein technologisch anspruchsvolles Umfeld. Um dem Wandel der Arbeitswelt zu begegnen, hat sich die Bank der im vergangenen Jahr gestarteten New Work-Initiative gewidmet. Eine Initiative, bei der alle Mitarbeiter*innen an der Transformation und Modernisierung des Instituts mitwirken. Mit den ersten Umsetzungsmaßnahmen konnte das Teamgefühl trotz der Pandemie-bedingten Distanz intensiv geprägt werden und dies formt den heutigen Charakter der Varengold Bank. Mitarbeiter*innen sollen langfristig an das Unternehmen gebunden und die Arbeitsprozesse optimiert werden, um letztlich durch steigende Effektivität einen Mehrwert für Kunden und Investoren zu generieren.
Die Arbeitsweise wurde bereits mit dem Umzug in neue Räumlichkeiten im zweiten Quartal 2021 in vielerlei Hinsicht verändert. Mitarbeiterzufriedenheit und die Leistungsfähigkeit der Bank werden grundsätzlich positiv durch eine optimale Arbeitsumgebung beeinflusst. So wird nun das kollaborierende Arbeiten, das konzentrierte Arbeiten allein und im Homeoffice sowie der soziale Austausch und ausreichender Kommunikationsfluss durch passende Raumstrukturen und IT-Komponenten unterstützt. Der Kreativität und der Ideenfindung wird der nötige Raum geboten.
Zudem wurden im Zuge der Initiative die 6 Säulen der Varengold Bank definiert. Diese 6 Säulen lauten "Culture", "Work Environment", "Leadership" "Digital Transformation", "Empowerment" und "Corporate Social Responsibility". Die Umsetzung der New Work-Initiative und die Implementierung der 6 Säulen führt nicht nur zu zeitgemäßem Arbeiten in optimierten Geschäftsräumen, sondern es ist ein großer Meilenstein, der die bisherige Unternehmenskultur entlang der drei Unternehmenswerte "Customer Centric", "No Silos", "Go the extra Mile" weiterentwickelt.
Die Säule "Corporate Social Responsibility" soll dabei nochmals das bereits seit Jahren bestehende Nachhaltigkeitsleitbild der Varengold Bank festigen, welches insgesamt in der Wirtschaft rapide an Bedeutung gewonnen hat. Dabei wird nicht nur ein umfassendes Verständnis von Nachhaltigkeit vermittelt, sondern es werden aktiv Maßnahmen zum Umweltschutz und für soziales Engagement umgesetzt sowie eine gute Unternehmensführung gefördert. Ziel der Varengold Bank ist es, ihren ökologischen Fußabdruck auch in Zukunft weiter zu verringern, u. a. durch Maßnahmen zur Ressourceneffizienz. Zudem sollen künftig Nachhaltigkeitsaspekte stärker in die verschiedenen Prozesse der Kundenaufnahme einfließen. Dazu erstellt die Varengold Bank einen Environmental-Social-Governance (ESG)-Fragebogen, der durch die potenziellen Kunden ausgefüllt werden muss. Ziel ist es, auf Basis dieser Daten ein ESG-Scoringmodell zu entwickeln, wodurch die Bank die Möglichkeit hat, das Kundenportfolio im Hinblick auf ESG-Faktoren zu optimieren.
Der Vorstand ist nach wie vor überzeugt, dass die Varengold Bank mit ihrem Geschäftsmodell über ein wertbeständiges Fundament verfügt, um den Anforderungen und den Bedürfnissen der Akteure am Finanzmarkt gerecht zu werden und das Geschäftswachstum langfristig zu intensivieren. Der Fokus liegt auch weiterhin in der klaren Vision, Kunden bei der Verwirklichung von Geschäftsideen zu helfen, die das Potenzial haben, ihre Branchen zu revolutionieren.
3. Prognosebericht
Die in diesem Abschnitt enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen basieren auf Einschätzungen und Schlussfolgerungen seitens der Varengold Bank zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts. Die darin enthaltenen Aussagen stützen sich auf Annahmen und, sofern nicht gesondert angegeben, basieren die getätigten Aussagen auf internen Einschätzungen. Die Bank weist ausdrücklich darauf hin, dass sämtliche auf die Zukunft bezogenen Aussagen mit bekannten oder unbekannten Risiken und Unwägbarkeiten verbunden sind und auf Schlussfolgerungen basieren, die zukünftige Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der Bank betreffen. Eine Vielzahl wichtiger Faktoren kann dazu beitragen, dass die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von zukunftsgerichteten Aussagen abweichen.
Der wirtschaftliche Ausblick ist nach wie vor durch Unsicherheiten geprägt. Eine mangelnde Prognosefähigkeit zu konkreten weltwirtschaftlichen Entwicklungen existiert angesichts der seit Anfang des Jahres 2020 schwankenden Rahmenbedingungen rund um die COVID-19-Pandemie. In den meisten Volkswirtschaften konnte das COVID-19-Virus seit Ausbruch der Pandemie noch nicht vollends unter Kontrolle gebracht werden. Es ist davon auszugehen, dass die Regierungen der einzelnen Länder auch noch im Verlauf des Jahres 2021 mit lokal begrenzten Maßnahmen versuchen werden, Virusausbrüche einzudämmen, um rechtzeitig einen erneuten wirtschaftskritischen Lockdown zu vermeiden.
Auch das durch die Coronakrise ein wenig in den Hintergrund gedrängte geopolitische Geschehen ist nicht komplett außer Acht zu lassen. Das Vereinigte Königreich hat mittlerweile die Europäische Union verlassen und die Zukunft der wirtschaftlichen Beziehung ist in einem Handelsabkommen geregelt. Der Amtswechsel im Weißen Haus lässt zwar auf einen positiveren Verlauf der Verhandlungen rund um den internationalen Handelskonflikt hoffen, aber noch existiert keine nachhaltige Lösung. Ein weiter schwelender Konflikt zwischen den USA, China und Europa hätte negative Folgen für die globale Konjunktur und würde auch die exportabhängige deutsche Wirtschaft treffen.
Auch wenn im bisherigen Verlauf des Jahres 2021 erste Wachstumsimpulse insbesondere einzelner Wirtschafts- und Industriezweige erkennbar sind, rechnen die Bundesregierung und das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung frühestens im Jahr 2022 damit, dass die deutsche Wirtschaft ein vergleichbares Niveau wie vor Zeiten der Coronakrise erreichen wird. Eine wesentliche Voraussetzung dafür ist das zügige Umsetzen der Impfkampagnen gegen das COVID-19-Virus, damit sich durch das stückweise Aufheben von Beschränkungen das private und wirtschaftliche Leben wieder normalisieren können. Daraufhin dürfte auch besonders der private Konsum ein wesentlicher Treiber der Erholungsphase sein.
Für das Weltwirtschaftswachstum erwartet der Internationale Währungsfonds (IWF) im Jahr 2021 ein Plus von 6 Prozent. Im Euroraum wird ein Wirtschaftswachstum von 4,4 Prozent prognostiziert. Nach einem Einbruch der deutschen Wirtschaftsleistung um 5,0 Prozent im Jahr 2020 rechnet die Bundesregierung im Jahr 2021 damit, dass das Bruttoinlandsprodukt (BIP) um 3,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr wachsen wird. Ein wichtiges Abwärtsrisiko für diese Prognose stellen aufgrund von schwankenden Infektionszahlen immer wieder erforderliche Lockdown-Maßnahmen dar. Umgekehrt könnten schnelle Erfolge in der Pandemiebekämpfung durch eine mittlerweile deutlich raschere Verteilung der vorhandenen Impfstoffe die Chance auf eine schnellere Erholung bieten.
Laut der Gemeinschaftsdiagnose der führenden Wirtschaftsinstitute in Deutschland wird die Inflationsrate im Jahr 2021 ca. 2,4 Prozent betragen (2020: 0,5 Prozent). Die wichtigsten Gründe sind das Auslaufen der befristeten Mehrwertsteuersenkung und wieder höhere Energiepreise sowie steigende Preise einzelner Güter und Rohstoffe, für die aktuell eine deutlich höhere Nachfrage besteht und teilweise erhebliche Lieferengpässe zu verzeichnen sind.
Eine Hinterlassenschaft der Coronakrise wird aber auch nach dem Eintritt des Erholungstrends höhere Schulden von Unternehmen und Staaten sein. Das wirtschaftliche Spannungsfeld verstärkt dabei auch die Gefahren für die Finanz- und Kapitalmärkte. Sofern diese in erheblichem Umfang zum Tragen kämen, könnten sie an den Kapitalmärkten für Turbulenzen und eine deutlich höhere Volatilität sorgen. Der bisherige Verlauf der Pandemie im Jahr 2021 hat eine erhebliche Verlangsamung der Konjunkturdynamik bewirkt Ein noch tieferer Konjunktureinbruch im weiteren Verlauf der Coronakrise hätte außerdem sehr wahrscheinlich erhebliche Verluste durch Forderungsausfälle zur Folge und könnte dabei auch den Bankensektor empfindlich treffen. Ein solcher wirtschaftlicher Abschwung könnte sich im weiteren Verlauf auch auf die Ertragsmöglichkeiten der Varengold Bank auswirken und das avisierte Wachstum sowie die Erreichung der finanziellen Ziele negativ beeinflussen.
Derzeit werden die Risiken problematischer und ausfallender Kredite teilweise durch die großzügige Unterstützung seitens der Fiskal- und Geldpolitik gemindert, welche auch in absehbarer Zeit nicht vom expansiven Kurs abweichen dürfte. Der Leitzins dürfte im Jahr 2021 unverändert bleiben und die niedrigen Zinsen werden den Zinsüberschuss in der Bankenlandschaft weiterhin belasten.
Darüber hinaus befindet sich das Bankenumfeld seit mehreren Jahren insgesamt in einem von Digitalisierung geprägten Umbruch, woraus neue Herausforderungen für die Banken im Marktwettbewerb entstehen. Technikaffine Unternehmen wie FinTechs verfügen über alternative Angebote und Geschäftsmodelle, die traditionelle Bankprozesse in vielen Bereichen reformieren. Genau an dieser Stelle positioniert sich die Varengold als effektiver Bankpartner dieser Unternehmen, um gemeinsam zukunftsträchtige Geschäftsmodelle zu etablieren.
Das Bankenumfeld verbleibt zudem unter dem immer stärker werdenden Druck umfassender Regulierungsverfahren und steigender aufsichtsrechtlicher Anforderungen, die zunehmend kostentreibend und ressourcenbindend sind. Dazu zählen bspw. die neue MaRisk-Novelle sowie auch zahlreiche regulatorische Initiativen zur Informationssicherheit, zum Datenschutz und auch zum Thema Nachhaltigkeit. Um eine fristgerechte Umsetzung sämtlicher Regulierungsvorhaben zu gewährleisten, überwacht die Abteilung Compliance in einem monatlichen "Regulatory Radar" den externen und internen Umsetzungstand. Die Aufarbeitung einzelner relevanter Themen seitens der Varengold Bank wird rechtzeitig in entsprechenden Projekten initiiert. Die aufsichtsrechtlichen Maßnahmen der vergangenen Jahre verfolgen unter anderem das Ziel, den Finanzsektor im Wesentlichen durch eine verbesserte Eigenkapital- und Liquiditätsausstattung krisenresistenter zu gestalten sowie die Risiken der Geschäftstätigkeit von der öffentlichen Hand fernzuhalten. Im Rahmen des SREP-Prozesses hat die Europäische Zentralbank (EZB) auch mit Blick auf die COVID-19-Pandemie nochmals verstärkt die internen Risikomodelle der Banken überprüft.
Die globale Wirtschaft und der Arbeitsmarkt stehen vor großen Umbrüchen, die letztendlich durch die COVID19-Pandemie zusätzlich an Dynamik gewonnen haben. Die Varengold Bank unterstützt diesen Wandel und ist damit für die aktuellen Markttrends bestens positioniert. Die Aussichten für 2021 und die Folgejahre haben sich unter anderem dank dem Einsatz wirksamer Impfstoffe gegen COVID-19 stabilisiert. Infolgedessen dürften auch in fast allen Regionen Nachholeffekte das Wirtschaftswachstum kräftig anschieben und in einigen Branchen (wie bspw. der Tourismusbranche) einen regelrechten Boom auslösen.
Die Planung für das Jahr 2021 steht bei der Varengold Bank ganz im Zeichen des Wachstums. Auch wenn die Coronakrise im laufenden Geschäftsjahr noch große Herausforderungen mit sich bringen wird, erwartet die Bank in einigen für sie relevanten Märkten einen wirtschaftlichen Aufschwung - insbesondere im globalen Außenhandel, der die Geschäftsentwicklung im Bereich Commercial Banking weiter beschleunigen dürfte. Die nötige Infrastruktur und das digitale Set-Up der Varengold Bank sind bei all den Bemühungen um zusätzliches Geschäftswachstum essenziell und wurden in den vergangenen zwei Jahren erheblich modernisiert. Dies nicht zuletzt auch, um im direkten Marktwettbewerb mithalten zu können. Die entsprechenden Investitionsmaßnahmen werden dabei durch aktives Kostenmanagement gestützt.
Auch wenn Analysten für das Jahr 2021 eine wirtschaftliche Stabilisierung in Aussicht stellen, so sind in Zeiten der Coronakrise die Aussagekraft analytischer Muster eher mit Fragezeichen zu betrachten. Die Varengold Bank hat sich in den vergangenen Jahren eine sehr solide Ausgangsbasis geschaffen. Die Bank erwartet aus heutiger Sicht den Ausbau des Aktivgeschäfts im Marketplace Banking mit einer leichten Verzögerung aufgrund der aktuellen Pandemie. Im Commercial Banking dürfte nach Einschätzung des Vorstands speziell der weitere Ausbau des Trade Finance Geschäfts zu deutlich steigenden Erträgen führen. Gleichzeitig rechnet die Varengold Bank damit, dass die Risikovorsorge im Jahr 2021 im Vergleich zum Vorjahr stark sinken wird. Insbesondere die strukturellen Veränderungen und die neuen digitalen Komponenten dürften die Profitabilität der Bank unterstützen und tragen zu einem positiven Gesamtbild der Unternehmensentwicklung bei. In Summe geht der Vorstand von keinen signifikant negativen Corona-Effekten auf die Ertragssituation der Bank in 2021 aus und rechnet mit einem positiven Ergebnis vor Steuern in Höhe von EUR 5,5 Mio.
Hamburg, 31. Mai 2021
Der Vorstand der Varengold Bank AG
Dr. Bernhard Fuhrmann
Frank Otten
An die Varengold Bank AG, Hamburg
VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Varengold Bank AG, Hamburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Varengold Bank AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
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| ― | entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 und |
| ― | vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung:
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| 1) | Risikovorsorge im Kundenkreditgeschäft |
| 2) | Abbildung der Provisionserträge aus dem Zahlungsverkehr |
Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert:
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| 1. | Sachverhalt und Problemstellung |
| 2. | Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse |
| 3. | Verweis auf weitergehende Informationen |
Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
1) Risikovorsorge im Kundenkreditgeschäft
1. Im Jahresabschluss der Gesellschaft wird unter dem Bilanzposten "Forderungen an Kunden" ein Kundenkreditgeschäft in Höhe von € 405,5 Mio (41 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Für dieses Kreditportfolio besteht zum 31. Dezember 2020 eine bilanzielle Risikovorsorge bestehend aus Einzel- und Pauschalwertberichtigungen. Die Bemessung der Risikovorsorge im Kundenkreditgeschäft wird insbesondere durch die Struktur und Qualität des Kreditportfolios sowie gesamtwirtschaftliche Einflussfaktoren und die Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich zukünftiger Kreditausfälle bestimmt. Die Höhe der Einzelwertberichtigungen bei den Kundenforderungen entspricht der Differenz zwischen dem noch ausstehenden Kreditbetrag und dem niedrigeren Wert, der ihm am Abschlussstichtag beizulegen ist. Bestehende Sicherheiten werden berücksichtigt. Die Pauschalwertberichtigungen werden auf Basis der erwarteten Verluste ermittelt. Die Wertberichtigungen im Kundenkreditgeschäft sind zum einen betragsmäßig für die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft von hoher Bedeutung und zum anderen mit erheblichen Ermessenspielräumen der gesetzlichen Vertreter verbunden. Darüber hinaus haben die angewandten, mit wesentlichen Unsicherheiten behafteten Bewertungsparameter einen bedeutsamen Einfluss auf die Bildung bzw. die Höhe gegebenenfalls erforderlicher Wertberichtigungen. Vor diesem Hintergrund war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
2. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir zunächst die Angemessenheit der Ausgestaltung der Kontrollen im relevanten internen Kontrollsystem der Gesellschaft beurteilt und die Funktionsfähigkeit der Kontrollen getestet. Dabei haben wir die Geschäftsorganisation, die IT-Systeme und die relevanten Bewertungsmodelle berücksichtigt. Darüber hinaus haben wir die Bewertung der Kundenforderungen, einschließlich der Angemessenheit geschätzter Werte, auf der Basis von Stichproben von Kreditengagements beurteilt. Dabei haben wir unter anderem die vorliegenden Unterlagen der Gesellschaft bezüglich der wirtschaftlichen Verhältnisse sowie der Werthaltigkeit der entsprechenden Sicherheiten gewürdigt. Bei Objektsicherheiten, für die uns die Gesellschaft Wertgutachten vorgelegt hat, haben wir uns ein Verständnis über die zugrunde liegenden Ausgangsdaten, die angewandten Bewertungsparameter und getroffenen Annahmen verschafft, diese kritisch gewürdigt und beurteilt, ob sie innerhalb einer vertretbaren Bandbreite liegen. Ferner haben wir zur Beurteilung der vorgenommenen Einzel- und Pauschalwertberichtigungen die von der Gesellschaft angewandten Berechnungsmethoden sowie die zugrundeliegenden Annahmen und Parameter gewürdigt. Auf Basis der von uns durchgeführten Prüfungshandlungen konnten wir uns insgesamt von der Vertretbarkeit der bei der Überprüfung der Werthaltigkeit des Kreditportfolios von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Annahmen sowie der Angemessenheit und Wirksamkeit der implementierten Kontrollen der Gesellschaft überzeugen.
3. Die Angaben der Gesellschaft zur Bilanzierung und Bewertung von Risikovorsorge im Kundenkreditgeschäft sind im Abschnitt 2 des Anhangs enthalten.
2) Abbildung der Provisionserträge aus dem Zahlungsverkehr
1. Im Jahresabschluss der Gesellschaft werden Provisionserträge in Höhe von € 19,5 Mio ausgewiesen, die in Höhe von € 16,0 Mio auf Provisionserträge aus Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs entfallen (82 % der Provisionserträge). Bei der Erfassung und Abgrenzung dieser betragsmäßig bedeutsamen Erträge werden verschiedene Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs der Gesellschaft berücksichtigt. Aufgrund der Heterogenität dieser Leistungen, der unterschiedlichen Vergütungsstaffeln sowie einer hohen Anzahl an zu verarbeitenden Transaktionen hat die Gesellschaft Systeme und Prozesse zur Erfassung der Provisionserträge implementiert. Vor diesem Hintergrund war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
2. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir uns zunächst ein Verständnis von den bei der Gesellschaft eingerichteten Prozessen und Kontrollen zur Erfassung von Provisionserträgen verschafft. Darauf aufbauend haben wir unter anderem die Angemessenheit und Wirksamkeit der relevanten Kontrollen des internen Kontrollsystems zur Erfassung und Realisation der Provisionserträge einschließlich der zum Einsatz kommenden IT-Systeme beurteilt. Darüber hinaus haben wir unter anderem die Ermittlung und bilanzielle Abbildung der verschiedenen Ertragskomponenten in Stichproben anhand der uns vorgelegten Unterlagen nachvollzogen. Damit einhergehend haben wir auch die in Rechnung gestellten Provisionssätze mit den vertraglich vereinbarten Gebührensätzen abgeglichen und die rechnerische Richtigkeit der Provisionsabrechnungen in Stichproben nachvollzogen. Ferner haben wir die Stetigkeit und Konsistenz der angewandten Verfahren zur periodengerechten Abgrenzung der Provisionserträge gewürdigt.
Wir konnten uns davon überzeugen, dass die eingerichteten Systeme und Prozesse sowie die eingerichteten Kontrollen insgesamt angemessen sind und, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen für die sachgerechte Erfassung und Abgrenzung der Provisionserträge hinreichend dokumentiert und begründet sind.
3. Die Angaben der Gesellschaft zu den Provisionserträgen sind im Anhang unter den Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung (Abschnitt 5.3 Provisionsergebnis) enthalten.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Der Geschäftsbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
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| ― | wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten-falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
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| ― | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
| ― | beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 25. November 2020 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 17. Dezember 2020 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2015 als Abschlussprüfer der Varengold Bank AG, Hamburg, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem "zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss" nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Lothar Schreiber.
Hamburg, den 31. Mai 2021
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Lothar Schreiber, Wirtschaftsprüfer
ppa. Uwe Collum, Wirtschaftsprüfer
Country-by-Country Reporting zum 31. Dezember 2020
gemäß § 26a Absatz 1 KWG
Allgemeine Angaben
Das Country-by-Country Reporting für das Geschäftsjahr 2020 ist nach den Anforderungen zur länderspezifischen Berichterstattung gemäß § 26a Abs. 1 KWG erstellt worden.
Der Bericht umfasst Angaben zu den Firmenbezeichnungen, der Art der Tätigkeiten und der geografischen Lage der Niederlassung der Varengold Bank AG. Darüber hinaus werden Umsatz, Anzahl der Mitarbeiter, Gewinn oder Verlust vor Steuern sowie Steuern auf den selbigen und erhaltene öffentliche Beihilfen nach Ländern aufgeschlüsselt.
Länderspezifische Berichterstattung
Die Zuordnung der Art der Tätigkeit erfolgt auf Basis der Kategorien gemäß § 1 Abs. 1 bis Abs. 3e KWG.
Die Angabe zur geografischen Lage bezieht sich auf deren juristischen Sitz.
Um einen sachgerechten Überblick über die länderbezogene Geschäftstätigkeit darzustellen, wird die Umsatzgröße dargestellt als das Ergebnis aus
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| • | Zinsüberschuss einschließlich laufender Erträge aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren, |
| • | Provisionsüberschuss, |
| • | Nettoertrag des Handelsbestands und |
| • | sonstigen betrieblichen Erträgen. |
Die Umsatzgröße wird vor konzerninternen Verrechnungen ausgewiesen.
Die Bestimmung der Mitarbeiterzahlen erfolgt entsprechend der handelsrechtlichen Regelung nach § 285 Nr. 7 HGB.
Der Gewinn oder Verlust vor Steuern setzt sich zusammen aus dem Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit, den sonstigen Steuern und dem außerordentlichen Ergebnis.
In 2020 hat keine Niederlassung öffentlichen Beihilfen erhalten.
Länderspezifische Angaben
Die nachfolgende Tabelle zeigt, wie sich die pro Land ermittelten Kennzahlen, über die zu berichten ist, darstellen; die Anzahl der Mitarbeiter wurde aus den Werten zum Ende eines jeden Quartals ermittelt:
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| Land | Umsatz | Mitarbeiter | Ergebnis vor Steuern | Steuern | Öffentl. Beihilfen |
|---|---|---|---|---|---|
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Deutschland | 30.280 | 70 | 1.857 | 132 | 0 |
| Großbritannien 1) | - | 2 | 45 | 8 | 0 |
| Bulgarien 2) | - | 14 | -47 | 0 | 0 |
1) Ergebnis der Niederlassung London wird nach der Cost-Plus Methode ermittelt daher liegt kein direkt zurechenbarer Umsatz vor
2) Ergebnis der Niederlassung Sofia wird nach der Cost-Plus Methode ermittelt, daher liegt kein direkt zurechenbarer Umsatz vor
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