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USU Software AG Audit Report / Information 2023

Apr 11, 2024

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USU Software AG

Bilanz der USU Software AG, Möglingen, zum 31. Dezember 2023

A k t i v a

Stand am 31.12.2023 EUR Stand am 31.12.2022 EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte 417.234,09
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 250.472,77
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.672.077,95
1.922.550,72
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 48.146.279,32
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Unfertige Leistungen 3.715,01
2. Erhaltene Anzahlungen 0,00
3.715,01
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 141.327,84
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 21.575.710,29
3. Sonstige Vermögensgegenstände 271.872,80
21.988.910,93
III. Flüssige Mittel 1.465.833,91
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.791.967,88
75.736.491,86

Druckdatum: 07.03.2024 18:06

P a s s i v a

Stand am 31.12.2023 EUR Stand am 31.12.2022 EUR
A. Eigenkapital
I. Ausgegebenes Kapital
1. Gezeichnetes Kapital (Bedingtes Kapital TEUR 378; i. V. TEUR 378) 10.523.770,00
2. Nennbetrag eigene Anteile -487.586,00
10.036.184,00
II. Kapitalrücklage 4.619.125,14
III. Bilanzgewinn 28.209.213,44
42.864.522,58
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 986.900,00
2. Sonstige Rückstellungen 1.340.681,34
2.327.581,34
C. Verbindlichkeiten
1. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 0,00
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 924.146,05
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 26.837.016,41
4. Sonstige Verbindlichkeiten 2.708.680,29
30.469.842,75
D. Rechnungsabgrenzungsposten 74.545,19
75.736.491,86

Druckdatum: 07.03.2024 18:06

Gewinn- und Verlustrechnung der USU Software AG, Möglingen, für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023

2 0 2 3 EUR 2 0 2 2 EUR
1. Umsatzerlöse 13.178.838,43 11.178.212,78
2. Verminderung (i. V. Erhöhung) des Bestands an unfertigen Leistungen -53.994,04 26.083,95
3. Sonstige betriebliche Erträge 3.202.175,53 3.474.560,77
16.327.019,92 14.678.857,50
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 24.741,17 42.472,02
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 3.055.114,96 2.471.803,56
3.079.856,13 2.514.275,58
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 7.948.285,76 7.639.545,95
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung (davon für Altersversorgung 1.398.925,35 (i. V. TEUR 8)) 9.347.211,11 8.936.614,23
6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 644.326,33 433.326,40
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 7.909.099,03 8.130.741,36
-4.653.472,68 -5.336.100,07
8. Sonstige betriebliche Erträge aus Beteiligungen (u. a. Ergebnis aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen, Erträge aus Ausleihungen von Kapitalgesellschaften) 16.087.207,99 20.213.278,69
9. Erträge aus der Zuschreibung des Finanzanlagevermögens 618.000,00 0,00
10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 66.968,58 92.119,71
11. Aufwendungen aus Verlustübernahme 94.193,69 1.319,95
12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 510.343,05 523.816,47
13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 1.097.784,31 1.558.193,91
15.069.855,52 18.222.068,07
14. Ergebnis nach Steuern 10.416.382,84 12.885.968,00
15. Sonstige Steuern 9,42 262.346,98
16. Jahresüberschuss 10.416.373,42 12.623.621,02
17. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 17.792.840,02 10.669.219,00
18. Bilanzgewinn 28.209.213,44 23.292.840,02

Druckdatum: 07.03.2024 18:06

USU Software AG, Möglingen Anhang für das Geschäftsjahr 2023

A. Allgemeine Hinweise

Die USU Software AG ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 206442 eingetragen und hat ihren Firmensitz im Spitalhof, 71696 Möglingen, Deutschland. Der Jahresabschluss der USU Software AG wurde gemäß den §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des AktG aufgestellt. Als börsennotierte Gesellschaft gilt die USU Software AG gemäß § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB als große Kapitalgesellschaft. Darstellung, Gliederung, Ansatz und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt worden. Die Betragsangaben erfolgen – soweit nicht anders vermerkt – in Tausend Euro (TEUR).

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Das Sachanlagevermögen und die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten (zuzüglich Nebenkosten), vermindert um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen, bewertet. Selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von weniger als EUR 800,00 werden grundsätzlich im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben. Bei den immateriellen Vermögensgegenständen und den Sachanlagen, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, werden planmäßige Abschreibungen vorgenommen. Die Abschreibung erfolgt linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 3 bis 20 Jahren.

Bei den Finanzanlagen werden die Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten bzw. zu den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, soweit es sich um dauerhafte Wertminderungen handelt. Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben.

Die nicht abgerechneten unfertigen Leistungen wurden zu Herstellungskosten verlustfrei bewertet. Die Herstellungskosten umfassen die angefallenen, einzeln nachgewiesenen Arbeitszeiten, bewertet zu Einzelkosten einschließlich anteiliger Gemeinkosten. Vom Wahlrecht der Einbeziehung von Verwaltungsgemeinkosten wurde kein Gebrauch gemacht. Zinsen für Fremdkapital werden bei der Ermittlung der Herstellungskosten nicht berücksichtigt.

Bezogene Fremdleistungen werden zu Anschaffungskosten bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken wird gegebenenfalls durch die Bildung angemessener Wertberichtigungen Rechnung getragen.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in der Höhe angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen mit Restlaufzeiten von über einem Jahr werden zum Barwert unter Anwendung der laufzeitadäquaten Abzinsungssätze gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung bewertet. Voraussichtliche, erst in der Zukunft sich bis zur Erfüllung der Verpflichtung auswirkende Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen.

Die Rückstellung für Verpflichtungen aus Teilzeitvereinbarungen, welche mit einem Blockmodell kombiniert sind, sind zum Erfüllungsbetrag bewertet.

Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen, unbelastet und insolvenzsicher sind sowie ausschließlich zur Erfüllung von Schulden aus Altersteilzeit dienen (Deckungsvermögen), werden gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB unmittelbar mit den korrespondierenden Schulden verrechnet. Das Deckungsvermögen ist zum Zeitwert bewertet. Der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens (Rückdeckungsversicherungen) entspricht den fortgeführten Anschaffungskosten gemäß § 255 Abs. 4 Satz 3 HGB und besteht aus dem so genannten geschäftsplanmäßigen Deckungskapital des Versicherungsunternehmens zuzüglich eines gegebenenfalls vorhandenen Guthabens aus Beitragsrückerstattungen (so genannte unwiderrufliche Überschussbeteiligung).

Die Rückstellungen für variable Vergütungsbestandteile der Mitarbeitenden einschließlich der Mitglieder des Vorstands der USU Software AG basieren auf der individuellen Einschätzung des Vorstands hinsichtlich der jeweils realisierten Zielerreichungsgrade unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Zielgrößen.

Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Die erhaltenen Anzahlungen sind ohne Umsatzsteuer ausgewiesen.

Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Insofern sind im vorliegenden Jahresabschluss nicht realisierte Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung enthalten. Bei einer Restlaufzeit über einem Jahr erfolgt die Umrechnung mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt des Entstehens. Bei Wechselkursänderungen bis zum Bilanzstichtag erfolgt die Bewertung grundsätzlich zum Wechselkurs des Bilanzstichtags unter Beachtung des Niederstwertprinzips auf der Aktiv- und des Höchstwertprinzips auf der Passivseite.

Latente Steuern werden gemäß § 274 HGB nach dem bilanzorientierten temporary-Konzept ermittelt.# Latente Steuern

Latente Steuern werden für die USU Software AG unter Einbeziehung ih- rer Organgesellschaften insbesondere für zeitliche Unterschiede zwischen handels- rechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Geschäfts-/Firmenwert, Pensionsrück- stellungen und sonstigen Rückstellungen gebildet. Zusätzlich zu den zeitlichen Bilanzierungsunterschieden werden steuerliche Verlustvorträge der USU Software AG berücksichtigt. Die Bewertung der temporären Differenzen und der innerhalb der nächs- ten fünf Jahre verrechenbaren steuerlichen Verlustvorträge erfolgt mit dem unterneh- mensindividuellen Steuersatz (zum 31.12.2023: rd. 30 %). Aktive latente Steuern werden mit passiven latenten Steuern verrechnet. Bei der USU Software AG verbleibt nach Verrechnung ein Überhang aktiver latenter Steuern. Die Ge- sellschaft hat vom Wahlrecht zum Ansatz aktiver latenter Steuern (§ 274 Abs. 1 Satz 2 HGB) keinen Gebrauch gemacht.

C. Erläuterungen zur Bilanz

1. Anlagevermögen

Die gesondert dargestellte Entwicklung des Anlagevermögens ist integraler Bestandteil des Anhangs.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren mit TEUR 16.087 (2022: TEUR 20.213) aus Gewinnabführungen von Tochtergesellschaften, mit TEUR 3.540 (2022: TEUR 2.344) aus kurzfristen Darlehen, mit TEUR 155 (2022: TEUR 3.520) aus Dienstleistungen und mit TEUR 1.794 aus der in 2023 begründeten Umsatz- steuerorganschaft mit der USU GmbH. Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben – wie im Vorjahr – Restlaufzeiten von unter einem Jahr. Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten Forderungen aus Vorsteuern in Höhe von TEUR 27 (2022: TEUR 24), die im Folgejahr abzugsfähig sind.

3. Flüssige Mittel

Der Posten enthält den Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sowie un- terwegs befindliche Guthaben bei Kreditinstituten.

4. Gezeichnetes Kapital und Kapitalrücklage

Das voll eingezahlte gezeichnete Kapital (Grundkapital) der Gesellschaft beläuft sich zum 31. Dezember 2023 wie im Vorjahr auf TEUR 10.524 und ist eingeteilt in 10.523.770 Stück auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 1,00. Die USU Software AG hielt am Bilanzstichtag aufgrund der im Geschäftsjahr 2022 erwor-
benen eigenen Anteile insgesamt 487.586 (2022: 523.770) eigene Aktien, das entspricht einem rechnerischen Anteil von EUR 487.586 (Vorjahr: EUR 523.770) am Grundkapital und mithin 4,63 % (Vorjahr: 4,98 %) des Grundkapitals. Im Geschäftsjahr 2023 wurden im Rahmen eines Mitarbeiteraktienprogrammes 36.184 Aktien zu einem vergünstigten Preis von EUR 8,50 an die Mitarbeiter der USU Software AG und ihrer Tochtergesellschaften veräußert. Der nach der Umsetzung des Mitarbeiteraktienprogrammes verbleibende Nennbetrag der eigenen Anteile in Höhe von EUR 487.586 ist vom Gezeichneten Kapital abgesetzt. Durch das Mitarbeiteraktienprogramm reduziert sich im Geschäftsjahr die Kapitalrück- lage um TEUR 271.

Genehmigtes Kapital

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 4. Juli 2017 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 3. Juli 2022 einmalig oder mehrfach gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um insgesamt bis zu EUR 2.630.942,00 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautende Stückaktien mit ei- nem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1,00 je Stückaktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017). In Geschäftsjahr 2022 wurde dieser Beschluss (Ge-
nehmigtes Kapital 2017) aufgehoben und durch einen neuen Beschluss (Genehmigtes Kapital 2022) ersetzt, der bis zum 30. Juni 2027 gültig ist. Analog zum aufgehobenen Beschluss ist gemäß dem aktuellen Beschluss den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge auszuschließen und/oder, wenn und soweit dies erforderlich ist, um Inhabern von Wandlungs- oder Optionsrech- ten und/oder Inhabern von mit Wandlungspflichten ausgestatteten Wandelschuldver-
schreibungen, die von der Gesellschaft begeben wurden, ein Bezugsrecht auf neue Ak- tien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung eines solchen Wand- lungs- oder Optionsrechts bzw. nach Erfüllung der Wandlungspflichten zustünde. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt ent- fallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 % des Grundkapitals nicht übersteigt – und zwar weder im Zeitpunkt der Eintragung dieser Ermächtigung noch im Zeitpunkt der Ausgabe neuer Aktien – und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits an der Börse gehandelten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und Abs. 2, 186 Abs. 3 Satz 4 des Aktiengesetzes unterschreitet. Die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf neue oder zurückerworbene Aktien der Gesellschaft entfällt, die während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2022 unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 des Aktiengesetzes ausge-
geben oder veräußert wurden sowie auf den anteiligen Betrag am Grundkapital, auf den sich Options- und/oder Wandlungsrechte bzw. -pflichten aus Schuldverschreibungen beziehen, die während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2022 in sinngemäßer An-
wendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben worden sind. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere im Zusammen- hang mit dem Erwerb von Beteiligungen, Unternehmen, Unternehmensteilen oder Ver- mögensgegenständen – auch zum Aktientausch – sowie bei Unternehmenszusammen- schlüssen, auszuschließen. Die Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53 b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwe- sen tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital 2022, einschließlich des Inhalts der Aktienrechte und der Bedingungen der Aktienaus-
gabe, festzulegen.

Bedingtes Kapital

Das Grundkapital der Gesellschaft wurde durch Beschlüsse der ordentlichen Hauptver- sammlung aus den Jahren 2000 und 2004 durch Ausgabe von auf den Inhaber lautenden Stückaktien auf TEUR 378 bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung diente ausschließlich der Gewährung von Optionsrechten an Vorstandsmitglieder und Mitarbeitende der Gesellschaft sowie an Mitglieder der Geschäftsführung und Mitarbei- ter verbundener Unternehmen der Gesellschaft. Zum 31. Dezember 2023 waren keine Optionsrechte ausstehend.

5. Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Bonusver- pflichtungen (TEUR 544), Aufsichtsratsvergütung (TEUR 129), Jahresabschluss (TEUR 202), für nicht genommenen Urlaub (TEUR 103), weitere Personalrückstellungen (TEUR 144) und ausstehende Rechnungen (TEUR 44).

Angaben zum Deckungsvermögen nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB:

2023 2022
EUR EUR EUR
Verpflichtung aus Teilzeitvereinbarung 22.392,00 0
Deckungsvermögen (Zeitwert) 22.371,85 0
Verpflichtung aus Teilzeitvereinbarung 20,15 0
Deckungsvermögen (Anschaffungskosten) 23.063,76 0

6. Verbindlichkeiten

Art der Verbindlichkeit 31.12.2023 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2022
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Gesamt Gesamt Restlaufzeit bis 1 Jahr Restlaufzeit bis 1 Jahr Restlaufzeit 1-5 Jahre Restlaufzeit 1-5 Jahre
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 924 615 924 615 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 26.837 36.159 1.322 5.235 25.515 30.924
Sonstige Verbindlichkeiten (davon aus Steuern) 2.709 142 2.709 142 0 0
(2709) (117) (2.709) (117) (0) (0)
30.470 36.916 4.955 5.992 25.515 30.924

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen überwiegend Darlehensverbindlichkeiten (TEUR 26.226, 2022: TEUR 35.653), die in Höhe von TEUR 26.226 (2022: TEUR 35.653) durch eine Globalzession der Forderungen besichert sind. TEUR 2 (2022: TEUR 41) resultieren aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr, TEUR 94 (2022: TEUR 1) aus der Verlustübernahme und TEUR 515 (2022: TEUR 464) aus Zinsen für Darlehensverbindlichkeiten. Zum Bilanzstichtag bestehen keine Verbindlich- keiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.

D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

1. Umsatzerlöse

2023 2022
TEUR TEUR TEUR
Beratung 111 194
Lizenzen 487 703
Wartung 44 31
Sonstiges 12.537 10.250
13.179 11.178

Die im Geschäftsjahr erzielten Umsatzerlöse resultieren in Höhe von TEUR 11.618 (2022: TEUR 9.444) aus dem Inland und in Höhe von TEUR 1.561 (2022: TEUR 1.734) aus dem Ausland. Der Anstieg der sonstigen Umsätze resultiert im Wesentlichen aus höheren konzernin- ternen Umsätzen aus den Bereichen Administration, IT und Marketing. Für die Bereiche wurden im Geschäftsjahr die bei der USU Software AG gebündelten konzernweiten Ak- tivitäten weiter ausgebaut und intensiviert.

2. Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 3.202 (2022: TEUR 3.475) resul- tieren im Wesentlichen aus Dienstleistungen für Konzernunternehmen in Höhe von TEUR 2.277 (2022: TEUR 2.606) und Forschungsgeldern in Höhe von TEUR 216 (2022: TEUR 600). Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Erträge aus der Währungsumrechnung von TEUR 16 (2022: TEUR 34) und periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 372 (2022: TEUR 146).

3.# Abschreibungen

Die Abschreibungen sind gesondert dargestellt in der Entwicklung des Anlagevermögens als integraler Bestandteil des Anhangs.

4. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Der Posten enthält Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 43 (2022: TEUR 41).

5. Beteiligungsergebnis

Die Gesellschaft hat mit der Openshop Internet Software GmbH am 2. März 2000 und mit der Omega Software GmbH am 19. Mai 2005 einen Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Die mit der USU Solutions GmbH am 29. Dezember 2006 sowie mit der USU Technologies GmbH am 31. Mai 2012 abgeschlossenen Ergebnisabführungsver- träge sind aufgrund der Verschmelzung beider Gesellschaften auf die USU GmbH unter- gegangen. Mit Datum vom 6. Mai 2019 besteht mit der USU GmbH ein Ergebnisabfüh- rungsvertrag, der rückwirkend ab Beginn des Geschäftsjahres 2019 wirksam wurde. Entsprechend der genannten Verträge haben sich die beteiligten Unternehmen ver- pflichtet, während der Dauer des Vertrages ihren gesamten Gewinn an die USU Software AG abzuführen. Eine Einstellung in die freien Rücklagen ist nur mit Zustimmung durch die USU Software AG möglich. Im Gegenzug hat sich die USU Software AG verpflichtet, jeden während der Dauer des Vertrages entstehenden Jahresfehlbetrag auszugleichen, wenn dieser nicht durch die Auflösung von während der Dauer des Vertrages gebildeten freien Rücklagen ausgeglichen werden kann. Der im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 von der USU GmbH erzielte Gewinn wurde von der USU Software AG aufgrund des abgeschlossenen Ergebnisabführungsvertrages ent- sprechend vereinnahmt. Der von der Openshop Internet Software GmbH und der Omega Software GmbH ausgewiesene Verlust im Geschäftsjahr 2023 wurde von der USU Software AG ausgeglichen. Die Erträge aufgrund von Gewinnabführungsverträgen betreffen mit TEUR 16.087 (2022: TEUR 20.213) verbundene Unternehmen. Die Erträge aus der Zuschreibung des Finanzanlagevermögens betreffen mit TEUR 618 (2022: TEUR 0) verbundene Unternehmen. Die Aufwendungen aus Verlustübernahme betreffen mit TEUR 94 (2022: TEUR 1) ver- bundene Unternehmen.

6. Finanzergebnis

Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge betreffen mit TEUR 49 (2022: TEUR 92) ver- bundene Unternehmen. Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen betreffen mit TEUR 508 (2022: TEUR 509) ver- bundene Unternehmen.

7. Steuern vom Einkommen und Ertrag

In den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 111 (2022: TEUR 33) und periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 4 (2022: TEUR 0) enthalten.

8. Sonstige Steuern

In den sonstigen Steuern sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 0 (2022: TEUR 262) enthalten.

E. Sonstige Angaben

1. Angaben zum Anteilsbesitz

Die USU Software AG besitzt jeweils 100 % der Anteile an nachfolgend aufgelisteten Ge- sellschaften. Die Angaben zu Eigenkapital und Jahresergebnis stellen dabei die nach je- weils landesspezifischen Rechnungslegungsvorschriften bilanzierten Werte dar:

31.12.2023 2023
in TEUR in TEUR
USU GmbH, Möglingen ¹⁾ ²⁾ 32.047 16.087
Omega Software GmbH, Obersulm ¹⁾ 970 -93
Openshop Internet Software GmbH, Möglingen ¹⁾ -667 -1
USU Solutions Inc., Boston, USA -8.749 -1.547
USU SAS, Paris, Frankreich -2.967 102
USU GK, Tokio, Japan -213 -44

¹⁾ Jahresergebnis vor/Eigenkapital nach Ergebnisabführung an die USU Software AG.
²⁾ Die USU Technologies GmbH und die USU Solutions GmbH wurden im Geschäftsjahr 2023 auf die USU GmbH verschmolzen. Die nachfolgenden 100%-Beteiligungen werden mittelbar über die USU GmbH, Möglin- gen, gehalten.

31.12.2023 2023
in TEUR in TEUR
USU Software s.r.o, Brno, Tschechische Republik 903 372
USU Austria GmbH, Wien, Österreich -794 101

2. Mitarbeitende

Durchschnittlich waren während des Geschäftsjahres 2023 117 (2022: 106) Angestellte bei der Gesellschaft beschäftigt. Dabei entfallen im Geschäftsjahr 34 Mitarbeitende auf den Funktionsbereich Vertrieb (2022: 34), 10 Mitarbeitende auf den Funktionsbereich Entwicklung (2022: 16) und 73 Mitarbeitende auf den Funktionsbereich Verwaltung (2022: 56).

3. Haftungsverhältnisse

Die USU Software AG hat gegenüber der Openshop Internet Software GmbH, Möglin- gen, Patronatserklärungen abgegeben. Danach hat sich die USU Software AG, Möglin- gen, dazu verpflichtet, die Tochtergesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 sowie für das Geschäftsjahr 2024 in der Weise zu leiten und finanziell auszustatten, dass diese ihren Verbindlichkeiten nachkommen kann. Darüber hinaus hat die USU Software AG den Rangrücktritt sämtlicher bestehender Forderungen in Höhe von insgesamt TEUR 674 (2022: TEUR 674) gegen die Openshop Internet Software GmbH erklärt. Der Vorstand geht davon aus, dass derzeit keine konkretisierten Risiken der Inanspruch- nahme aus dem vorgenannten Haftungsverhältnis bestehen. Die Gesellschaft übt keine aktive Geschäftstätigkeit aus. Sie verfügt über ausreichend liquide Mittel, um Dritten gegenüber bestehenden Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können. Zum Bilanz- stichtag bestehende Forderungen der USU Software AG gegenüber der Openshop Inter- net Software GmbH, Möglingen, sind in Höhe von TEUR 674 wertberichtigt. Die Gesellschaft hat gegenüber der USU SAS, Paris, Frankreich, am 28. Dezember 2023 eine Patronatserklärung abgegeben. Hierin verpflichtet sich die USU Software AG ihre Tochtergesellschaft für das Geschäftsjahr 2024 in der Weise finanziell auszustatten, dass diese ihren Verbindlichkeiten und ihrer aktiven Geschäftstätigkeit nachkommen kann. Der Vorstand geht von einer Unternehmensfortführung aus und rechnet derzeit nicht mit konkretisierten Risiken aus der Inanspruchnahme. Gegenüber drei Beteiligungsgesellschaften bestehen Gewinnabführungs-/Ergebnisab- führungsverträge.

4. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestehen in Höhe von TEUR 9.560 sonstige finanzielle Verpflichtun- gen. Im Einzelnen stellen sich diese wie folgt dar:

31.12.2023 31.12.2022
Fällig Fällig Fällig Gesamt
Gesamt 2024 2025 ab 2026
TEUR TEUR TEUR TEUR
Operating Leasing
Gebäude 976 985 7.066 9.027
PKW 157 110 43 310
Bürogeräte 151 36 36 223
Summe (Nominalwerte) 1.284 1.131 7.145 9.560

Bei den außerbilanziellen Geschäften im Bereich Operate Leasing handelt es sich haupt- sächlich um Gebäudemiete, Kfz-Leasingverträge und Mietverträge über Bürogeräte ein- schließlich IT-Hardware. Diese Verträge stellen eine Finanzierungsalternative dar, durch die im Wesentlichen eine Liquiditäts- und Eigenkapitalbindung sowie die Übernahme wesentlicher wirtschaftlicher Risiken vermieden werden. Weiterhin besteht Planungs- und Kalkulationssicherheit im Hinblick auf die für die Laufzeit fest vereinbarten Leasing- konditionen. Ein Risiko besteht darin, dass über die übernommenen Gegenstände ins- besondere im Falle mangelnder Auslastung nicht frei verfügt werden kann.

5. Aufsichtsrat

Dem Aufsichtsrat gehörten im Geschäftsjahr 2023 an:

  • Udo Strehl, Vorsitzender
    Geschäftsführer der AUSUM GmbH, Möglingen
  • Erwin Staudt, stellvertretender Vorsitzender
    Unternehmensberater, Leonberg
    Aufsichtsratsmitglied der PROFI Engineering Systems AG, Darmstadt
    Beiratsmitglied der Interstuhl Büromöbel GmbH & Co. KG, Meßstetten
  • Gabriele Walker-Rudolf
    Partner der Drees & Sommer SE, Stuttgart
    Stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrates der Real Blue Kapitalverwal- tungs-GmbH, Stuttgart

Gesamtbezüge des Aufsichtsrats

Die Bezüge des Aufsichtsrats beliefen sich im Geschäftsjahr 2023 insgesamt auf TEUR 129.

6. Vorstand

  • Bernhard Oberschmidt (Vorsitzender des Vorstands)
    Aufsichtsratsvorsitzender der Dürr Dental SE, Bietigheim-Bissingen
  • Dr. Benjamin Strehl
    Aufsichtsratsmitglied der Marc O`Polo AG, Stephanskirchen

Gesamtbezüge des Vorstands

Die Gesamtbezüge des Vorstands beliefen sich im Geschäftsjahr 2023 auf TEUR 689. Ein- zelheiten hierzu werden im Vergütungsbericht des Konzerns für das Geschäftsjahr 2023 dargestellt.

7. Honorare des Abschlussprüfers

Die Honorare für Abschlussprüferleistungen betrugen für das Geschäftsjahr 2023 insge- samt TEUR 217, darin enthalten sind periodenfremde Erträge für das Geschäftsjahr 2022 in Höhe von TEUR 29. Das Abschlussprüferhonorar entfällt mit TEUR 227 auf Abschluss- prüferleistungen, TEUR 19 auf sonstige Leistungen sowie TEUR 0 auf Steuerberaterleis- tungen. Neben den Leistungen für Abschlussprüfung wurden noch sonstige Leistungen an die USU Software AG erbracht. Diese umfassen prüferische Einschätzungen im Zusammen- hang mit der Erstellung von Quartalsabschlüssen der USU Software AG im Geschäftsjahr 2023.

8. Nachtragsbericht

Nach Ende des Geschäftsjahres zum 31. Dezember 2023 haben sich keine Vorgänge von besonderer Bedeutung ereignet, über die an dieser Stelle zu berichten wäre.

9. Konzernverhältnisse

Die USU Software AG ist Mutterunternehmen für die in der Aufstellung des Anteilsbe- sitzes aufgeführten Unternehmen. Diese sind zur USU Software AG verbundene Unternehmen. Die USU Software AG erstellt gemäß § 315a Abs. 1 HGB den Konzernab- schluss nach den IFRS für den kleinsten und für den größten Kreis von Unternehmen. Die Offenlegung des Konzernabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns erfolgt im Unternehmensregister. Ferner ist der Kon- zernabschluss und der Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns auf An- frage bei der USU Software AG in Möglingen erhältlich. Er wird zudem auf der Internet- seite der USU Software AG unter http://www.usu.com zugänglich gemacht.

10. Erklärung gemäß § 161 AktG zum Corporate Governance-Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat der USU Software AG haben am 12. Dezember 2023 die Ent- sprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance-Kodex gemäß § 161 AktG abgegeben und den Aktionären auf der Internetseite der USU Software AG unter http://www.usu.com dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht. Nähere Ausführungen zur Entsprechenserklärung sind im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Kon- zerns zu diesem Jahresabschluss enthalten.

11.# Angaben gemäß § 160 Absatz 1 Nr. 8 AktG der USU Software AG

Der USU Software AG sind folgende Stimmrechtsmitteilungen von Aktionären zugegangen, die mindestens 3% der Stimmrechtsanteile halten:

Mitteilungspflichtiger Datum Schwellen- berührung Stimmrechteil In % Absolut
Peter Scheufler 09.11.2020 4,97 523.289
Main First SICAV 13.10.2022 4,68 492.564
AUSUM GmbH 21.09.2017 50,72 5.338.044

12. Gewinnverwendung

Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2023 in Höhe von TEUR 28.209 wie folgt zu verwenden:

  • Zahlung einer Dividende von EUR 0,55 je Stückaktie für 10.036.184 Stückaktien - bzw. TEUR 5.520
  • Vortrag des verbleibenden Bilanzgewinns von TEUR 22.689 auf neue Rechnung.

Möglingen, den 21.März 2024

Bernhard Oberschmidt
Vorsitzender des Vorstands

Dr. Benjamin Strehl
Mitglied des Vorstands

Entwicklung des Anlagevermögens der USU Software AG, Möglingen, im Geschäftsjahr 2023

Anschaffungs-/Herstellungskosten Stand am 1.1.2023 Zugänge EUR Abgänge EUR Stand am 31.12.2023 EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, Schutzrechte und ähnliche Rechte 319.940,84 259.898,19 0,00 579.839,03
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 313.739,15 45.217,44 0,00 358.956,59
2 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.999.475,79 775.043,59 29.808,80 2.744.710,58
2.313.214,94 820.261,03 29.808,80 3.103.667,17
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 50.979.245,92 0,00 0,00 50.979.245,92
53.612.401,70 1.080.159,22 29.808,80 54.662.752,12

Druckdatum: 07.03.2024 18:07

Kumulierte Abschreibungen Stand am 1.1.2023 EUR Zugänge EUR Zuschreibungen EUR Abgänge EUR Stand am 31.12.2023 EUR Buchwerte Stand am 31.12.2023 EUR Buchwerte Stand am 31.12.2022 EUR
45.254,71 117.350,23 0,00 0,00 162.604,94 417.234,09 274.686,13
72.520,51 35.963,31 0,00 0,00 108.483,82 250.472,77 241.218,64
611.428,64 491.012,79 29.808,80 1.072.632,63 1.672.077,95 1.388.047,15 683.949,15
526.976,10 0,00 618.000,00 0,00 2.832.966,60 48.146.279,32 47.528.279,32
4.180.170,46 644.326,33 618.000,00 29.808,80 4.176.687,99 50.486.064,13 49.432.231,24

Druckdatum: 07.03.2024 18:07

Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns

Gender-Hinweis: Wir leben Diversität: Aus diesem Selbstverständnis heraus sind in unserer gesamten Kommunikation mit Personenbezeichnungen immer alle Menschen (m/w/d) gemeint. Das generische Maskulinum verwenden wir ohne jegliche Diskriminierungsabsicht und ausschließlich aus Gründen der besseren Lesbarkeit.

I. GRUNDLAGEN DER USU SOFTWARE AG UND DES KONZERNS

Die USU Software AG, Möglingen, Deutschland, ist als Konzernmuttergesellschaft direkt oder indirekt an den folgenden operativ tätigen Gesellschaften beteiligt: USU GmbH, Möglingen, Deutschland; USU Software s.r.o., Brno, Tschechische Republik, USU Austria GmbH, Wien, Österreich; Omega Software GmbH, Obersulm, Deutschland; USU Solutions Inc., Boston, USA; USU SAS, Paris, Frankreich und USU GK, Tokio, Japan. Zudem besteht eine Beteiligung der USU Software AG an der Openshop Internet Software GmbH, Möglingen, Deutschland, welche nicht mehr operativ tätig ist.

Zu Beginn des 2. Quartals 2023 erfolgte im Rahmen der „One USU“-Strategie die Verschmelzung der ehemaligen USU-Tochtergesellschaften USU Technologies GmbH und USU Solutions GmbH auf die USU GmbH. Durch die Verschmelzungen wurden die drei rechtlich selbstständigen Einheiten USU GmbH, USU Solutions GmbH sowie die USU Technologies GmbH in der USU-Gruppe in der fortbestehenden USU GmbH zusammengefasst.

Die USU Software AG und ihre Tochtergesellschaften

I. 1 Geschäftsmodell, Ziele, Strategien und Steuerungssystem

Die USU Software AG und ihre Tochtergesellschaften (im Folgenden auch „USU-Gruppe“ oder „USU“ genannt) setzt als führender Anbieter von Software- und Servicelösungen für IT & Customer Service Management Maßstäbe für bessere Servicequalität. Mit USU antworten Unternehmen auf die veränderten Kunden- und Mitarbeiterbedürfnisse in einer digitalen Welt. Namhafte Unternehmen schaffen mit USU-Lösungen Transparenz, sind agiler, sparen Kosten und senken ihre Risiken – durch smartere Services, einfachere Workflows und bessere Zusammenarbeit.

Das USU-Leistungsportfolio umfasst neben Software Asset Management, IT Service Management und IT Service Monitoring die Bereiche Knowledge Management, Self-Service Management, Digital Service Solutions und AI Services. Über 1.200 USU-Kunden aus allen Teilen der internationalen Wirtschaft profitieren von USU-Lösungen, beispielsweise Allianz, Atruvia, Bechtle, BITBW, BMW, Deutsche Bahn, Deutsche Telekom, die Schweizerische Post, Jungheinrich, LinkedIn, Novartis, Otto, VW oder W&W.

Die USU Software AG hat sich zum Ziel gesetzt, in den kommenden Jahren beim Konzernumsatz jeweils über dem Durchschnitt des IT-Marktes zu wachsen und zugleich die Profitabilität weiter auszubauen. Im Vordergrund steht dabei, durch Innovationen und die Verbreiterung der internationalen Marktpräsenz organisch zu wachsen, wobei anorganisches Wachstum in Form von Akquisitionen und Unternehmensbeteiligungen ebenfalls Teil der Unternehmensstrategie ist.

Die wesentlichen Leistungsindikatoren für die USU Software AG sowie für den Konzern sind Umsatzerlöse und das bereinigte Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen („Bereinigtes EBITDA“). Aufgrund des gestiegenen Anteils an außerordentlichen einmaligen Sondereffekten berichtet USU seit 2023 ein „Bereinigtes EBITDA“. Bereinigt werden Sondereffekte, die aus den Bereichen share based compensation, Restrukturierung oder Akquisition kommen. Im Jahr 2023 wurde erstmalig ein Aktienkaufprogramm für Mitarbeiter eingeführt, welches im Berichtsjahr zu Aufwandsbuchungen in Höhe von TEUR 329 führte. Ebenso ist für die Führungskräfte eine Erfolgsbeteiligung geplant.

Die Guidance für 2024 und die Mittelfristplanung basieren demgemäß auf dem Bereinigten EBITDA. Entsprechend fungiert das Bereinigte Konzern-EBITDA neben dem Konzern-Umsatz als maßgebliche Planungs- und Steuerungsgröße der USU Software AG und des Konzerns. Gemäß der aktuellen Guidance erwartet der Vorstand für das Geschäftsjahr 2024 infolge des zielgerichteten weiteren Ausbaus des SaaS-Geschäftes ein Umsatzwachstum auf EUR 143 - 146 Mio. sowie ein Bereinigtes EBITDA von EUR 14 - 16 Mio. Infolge der erreichten Erfolge aus der SaaS-Transformation und des damit verbundenen hohen Auftragsbestandes sowie des anhaltend starken Beratungsgeschäftes bestätigt der Vorstand die aktuelle Mittelfristplanung, die ein durchschnittliches organisches Umsatzwachstum für die kommenden Jahre von 10% sowie mit Blick auf das weiter zunehmende SaaS-Geschäft den Ausbau der Bereinigten EBITDA-Marge bis 2026 auf 17 - 19% beinhaltet.

I. 2 Forschung und Entwicklung

In einer sich rasch wandelnden Technologiewelt sind kontinuierliche Innovation und Investition entscheidend, um langfristig erfolgreich zu sein. Neue Softwareprodukte und regelmäßige Versions-Updates ermöglichen es USU, auf die dynamischen Bedürfnisse und Erwartungen der Kunden einzugehen und verbesserte, effizientere Lösungen anzubieten, was Kundenzufriedenheit und -bindung stärkt. Technologische Neuerungen bieten zudem die Chance, neue Märkte zu erschließen und sich von Mitbewerbern abzuheben. Entsprechend hoch ist der Stellenwert, den der Bereich Forschung & Entwicklung (F&E) bei USU einnimmt.

In 2023 betrug der Anteil der F&E-Ausgaben TEUR 20.925 (2022: TEUR 18.072) bzw. 15,8% (2022: 14,3%) des Konzernumsatzes. Die Zahl der angestellten Mitarbeitenden in diesem Bereich betrug zum 31. Dezember 2023 insgesamt 230 (31. Dezember 2022: 225). Über die eigenen vielfältigen Forschungs-Aktivitäten hinaus ist der intensive Austausch mit Kunden, Partnern, Universitäten und Instituten für F&E bei USU prägend.

Im Mittelpunkt der konzernweiten F&E-Strategie steht der sukzessive Aufbau einer ganzheitlichen SaaS-basierten Plattform, die mittelfristig das komplette USU-Portfolio für IT Asset Management, Service Management und IT Operations Management integrieren wird. Kunden werden zukünftig von integrierten Lösungen, einer optimalen Benutzerfreundlichkeit, Barrierefreiheit, KI-gestützten Funktionen sowie flexiblen Anpassungs- und Erweiterungsmöglichkeiten durch No Code / Low Code-Technologien profitieren. Dabei werden die einzelnen modularen Lösungen als Apps verfügbar sein.

In 2023 arbeitete das zuständige F&E-Team an den Grundlagen für das App Studio (modulares System, in dem Apps erstellt werden) und an der Generic App Engine (auf der die Apps installiert und ausgeführt werden). Ziel ist es, bis Ende 2024 erste Apps anbieten zu können. Parallel dazu wurde und wird das bestehende Portfolio der einzelnen Geschäftsbereiche wie in den letzten Jahren beständig weiterentwickelt und durch Innovationen ergänzt.

Dashboard der neuen Service Desk Manager App

Im Bereich USU Service Management erweiterte das F&E-Team vor allem die Funktionalitäten im Self Service-Portal. Dabei wurde die Anzeige von Nachrichten konfigurierbar gemacht sowie das Erstellen von Tickets aus dem Chatbot ermöglicht. Außerdem wurde eine leistungsfähige Suche nach Shop-Angeboten implementiert und im USU Shop Funktionen für mehrsprachige Angebote integriert. Dazu kamen bei allen Modulen Verbesserungen der Oberfläche bzw. der Benutzerfreundlichkeit. Fertiggestellt wurde auch eine neue Version der Service Desk App, u.a. mit verbesserter Erkennung der betroffenen Person. Erweitert wurden außerdem die KI-Fähigkeiten diverser Module, z.B. für das Change Management. Dazu kamen Verbesserungen des Modells für Technology Business Management (TBM). TBM bezeichnet die Gesamtheit von Maßnahmen und Methoden, die eine ganzheitliche Sicht auf den Wertbeitrag der IT ermöglichen.

Oberfläche des neuen Service Shop-Moduls auf dem Smartphone.# USU IT Monitoring Lösung

Für die USU IT Monitoring Lösung konnten die Entwickler 2023 einige neue Versionen veröffentlichen. Diese zeichnen sich u.a. durch umfangreiche Schnittstellen zur einfachen Integration von Drittsystemen und durch Erweiterungen im Bereich des Service-Level-Monitorings sowie bei der Trend-Auswertung von Messdaten aus. Auf Basis der Grundlagenarbeiten zur UX-Verbesserung entstand eine Server Monitoring App, die es ermöglicht, sehr komfortabel Server Überwachungen anzulegen und zu verwalten. Derzeit wird außerdem eine App entwickelt, die es Nutzern ermöglicht, einfach und bequem Regeln für die sogenannte "Event Correlation" zu erstellen. Wenn ein solches Ereignis eintritt und es einer der erstellten Regeln entspricht, kann die App automatisch Aktionen auslösen, wie zum Beispiel Alarme senden.

IT-Überwachung auf verschiedenen End-Geräten

Auch in 2023 stand die Modernisierung von USU Software Asset Management mit Blick auf die neue USU-Plattform im Fokus der Entwicklungsarbeiten. Neben ergonomischen Verbesserungen der Benutzerführung ist zum Beispiel die Lauffähigkeit auf dem Open-Source-System Kubernetes zu nennen. Das spart nicht nur Ressourcen für Software-Installation und -Updates, sondern verbessert auch die Wettbewerbsfähigkeit in diesem Bereich. Funktionale Erweiterungen betreffen z.B. eine automatisierte Rechnungserkennung sowie eine KI-gestützte Verwaltung und Interpretation von Lizenzverträgen. Verbesserungen im Bereich SAP-Lizenzmanagement erlauben es Kunden u.a., die Lizenzinformationen ihrer SAP-Clients über die USU-Anwendung zu aktualisieren. Dazu kommen detailliertere Analysen und Verarbeitungsmöglichkeiten bei der technischen Nutzung.

Im Bereich Cloud Management konnte ein Servicepaket erstellt werden, dass Nutzer bzgl. Transparenz und Optimierung von Cloud-Investments unterstützt.

Dashboard zur Optimierung von SAP-Lizenzen

Der Entwicklungs-Team im Geschäftsfeld USU Knowledge Management konnte im Frühjahr 2023 eine neue Version der Lösung KnowledgeCenter veröffentlichen. Highlight ist der neue „Aktive Editor“ – damit lässt sich Wissen in einzelnen, kombinierbaren Modulen bzw. Blöcken verwalten, nicht mehr in Dokumenten. Dies ist eine wichtige Voraussetzung für die Verbindung von KI und einer Wissensdatenbank. Überhaupt stand generative KI im Zentrum vieler F&E-Aktivitäten. Dabei konnte die aktive Wissensdatenbank als Kernprodukt um einen KI-basierten Assistenten erweitert werden, der Usern in vielen Situationen Unterstützung bietet. Auf Basis der ersten Kundenprojekte, beispielsweise eines deutschlandweiten, sehr großen Chatbot-Projektes, werden die Funktionen dieses intelligenten Assistenten laufend weiterentwickelt. Auch im Bereich Self Service werden zunehmend Use Cases mit generativer KI umgesetzt.

Intelligente Nutzung von generativer KI für den Kundenservice

Gegenstand der F&E-Aktivitäten des Geschäftsbereiches AI ist die Bereitstellung von Technologie-Bausteinen auf Basis Künstlicher Intelligenz (KI) für das bestehende USU-Portfolio. In 2023 wurde z.B. das KI-basierte Ticket Routing für Service Management weiter verbessert. Außerdem entstand ein neues KI-Modul für Change Management, das Veränderungen in der IT Infrastruktur und seinen Services automatisiert unterstützt. Derzeit laufen außerdem umfangreiche Untersuchungen bei generischen Sprachmodellen (LLM), um diese in Zukunft auch USU-intern betreiben und trainieren zu können.

Seit Oktober 2023 ist im Bereich USU Cloud Management ein neuer Cloud Cost Management-Service verfügbar. Dieser bietet Kunden-Organisationen ein benutzerfreundliches Kostenreporting für komplexe Multi-Cloud-Umgebungen von Amazone Web Services, Google Cloud Platform und Azure. Regelmäßige Berichte und eine fundierte Interpretation der Ergebnisse helfen Unternehmen, Transparenz zu schaffen und finanzielle Risiken zu minimieren.

Übersicht über Cloud-Budgets und Kosten

USU verfügt über einen eigenen Forschungsbereich, der im Rahmen von öffentlich geförderten IT-Vorhaben als Technologie-Partner agiert, um Innovationen mit Schwerpunkt Künstliche Intelligenz zu entwickeln und zu erproben. Im ersten Halbjahr 2023 konnten zwei mehrjährige Forschungsprojekte erfolgreich abgeschlossen werden: Für das Verbundprojekt „Servicemeister“ präsentierte das USU-Team zusammen mit dem Partner Open Grid Europe u.a. den Use Case „Kathodischer Korrosionsschutz“, bei dem es um Vermeidung von Fehlalarmen in überregionalen Gasnetzwerken ging. Im Rahmen des ebenfalls beendeten Forschungsprojektes FabOS entwickelte USU mit dem neuen Data Science Wizard ein Werkzeug zur automatisierten Erstellung von datengetriebenen Services. Damit können Fachbereiche auch ohne die Hilfe von Data Scientisten erfolgreiche KI-Modelle entwickeln. Derzeit sind zwei Projekte aktiv: AutoQML und KISS. In beiden Projekten kommt der neue KI-basierte Wizard zum Einsatz. Die Praxistauglichkeit wird aktuell in mehreren Use Cases erprobt, z.B. bei KEB, einem Hersteller industrieller Antriebe und Lösungen für die Prozessautomatisierung. In KISS gehen außerdem die Arbeiten an Chatbot-Lösungen weiter, die in Krisensituationen, z.B. Pandemien, kritische Infrastrukturen resilienter machen sollen. Dabei liegt der aktuelle Schwerpunkt auf dem Thema generative KI im Bereich Self-Service.

II. WIRTSCHAFTSBERICHT

II. 1 Zusammenfassung

Dank deutlich gestiegener SaaS-Umsätze ist die USU Software AG im Berichtsjahr 2023 weiter gewachsen und hat den Konzernumsatz um 4,4% auf TEUR 132.083 (2022: TEUR 126.522) ausgebaut. Demgemäß erhöhten sich die SaaS-Erlöse im Berichtsjahr 2023 gegen- über dem Vorjahr überdurchschnittlich um nahezu 20% auf TEUR 17.017 (2022: TEUR 14.224). Dabei profitierte USU insbesondere vom Neukundengeschäft. So entschieden sich in 2023 bereits etwa die Hälfte der USU-Neukunden für ein SaaS-Projekt. Da sich zugleich auch die Wartungserlöse im Vorjahresvergleich um 3,0% auf TEUR 25.905 (2022: TEUR 25.146) erhöhten, stieg der gesamte Recurring Revenue (wiederkehrende Umsatzerlöse = Wartungserlöse zuzüglich der SaaS-Einnahmen) um 9,0% auf TEUR 42.922 (2022: TEUR 39.370) an, was einem Anstieg des Anteils der Recurring Revenue am Gesamtumsatz auf 32,5% (2022: 31,1%) entspricht. Diese wiederkehrenden Einnahmen bilden eine zentrale Wachstumssäule der USU und erlauben der Gesellschaft eine wesentlich bessere Planbarkeit im Vergleich zu den Einmallizenz-Erlösen.

Ungeachtet der überdurchschnittlich gesteigerten margenstarken SaaS-Umsätze sank im Berichtsjahr 2023 die operative Profitabilität im Zuge des verhaltenen Lizenzgeschäftes und führte zu einem EBITDA-Rückgang von USU um 26,2% gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres auf TEUR 12.429 (2022: TEUR 16.836). Unter Herausrechnung der einmaligen Sonderaufwendungen aus der share based compensation von TEUR 329 (2022: TEUR 0) sowie der Restrukturierungskosten von TEUR 567 (2022: TEUR 0) für Abfindungen ergab sich ein Bereinigtes EBITDA von TEUR 13.325 (2022: TEUR 16.836). Die bereinigte EBITDA-Marge sank entsprechend von 13,3% im Vorjahr auf nunmehr 10,1% in 2023.

Unter Herausrechnung der Abschreibungen in Höhe von TEUR 4.805 (2022: TEUR 5.035) erzielte USU im Jahr 2023 ein EBIT von TEUR 7.624 (2022: TEUR 11.802). Dies entspricht im Vorjahresvergleich einem EBIT-Rückgang um 35,4%. Das Finanzergebnis summierte sich im Jahr 2023 auf TEUR -91 (2022: TEUR 164), während die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag infolge des im Vorjahresvergleich verzeichneten Ergebnisrückgangs auf TEUR 2.251 (2022: TEUR 4.384) zurückgingen. In Summe sank das Konzernergebnis von USU im Geschäftsjahr 2023 gegenüber dem Vorjahr um 30,3% auf TEUR 5.282 (2022: TEUR 7.582). Bei einer durchschnittlich im Umlauf befindlichen Aktienzahl von 10.009.046 (2022: 10.392.828 Aktien) Aktien entspricht dies einem verwässerten Ergebnis pro Aktie von EUR 0,50 (2022: EUR 0,72).

Der nach HGB ermittelte Jahresüberschuss der USU Software AG als Einzelgesellschaft summierte sich im Geschäftsjahr 2023 auf TEUR 10.416 (2022: TEUR 12.624). Dies entspricht gegenüber dem Vorjahr einem Gewinnrückgang von 17,5%, was ungeachtet der vergleichsweise überproportionalen Gewinnsteigerung von 42,7% im Vorjahr nicht den Erwartungen bzw. der Planung der Gesellschaft entsprach. Unter Einbeziehung des Gewinnvortrags aus dem Vorjahr von TEUR 17.793 (2022: TEUR 10.669) erzielte die Gesellschaft einen Bilanzgewinn von TEUR 28.209 (2022: TEUR 23.293), der wiederum den Vorjahreswert deutlich um 21,1% überstieg. Dieser soll wie in den Vorjahren insbesondere für die Zahlung einer Dividende an die Aktionäre der USU Software AG verwendet werden. Gemäß der kommunizierten Ausschüttungspolitik der Gesellschaft, wonach die Dividende niemals unter Vorjahr liegen und etwa der Hälfte des erzielten Gewinns entsprechen soll, schlägt der Vorstand vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats eine im Vorjahresvergleich konstante Dividendenausschüttung von EUR 0,55 (2022: EUR 0,55) je Stückaktie für das Geschäftsjahr 2023 vor.

Die USU Software AG hat damit als Einzelgesellschaft zwar die für 2023 geplante „zusätzliche Umsatzsteigerung gegenüber dem Vorjahr im niedrigen einstelligen Prozentbereich“ sogar übertroffen, nicht aber die „zusätzliche Ergebnissteigerung gegenüber dem Vorjahr im niedri- gen einstelligen Prozentbereich“ erreicht.

Für das laufende Jahr 2024 erwartet der Vorstand einen Umsatz auf Vorjahresniveau, wobei der Jahresüberschuss nach der Ergebnisdelle im Berichtsjahr in 2024 gegenüber dem Vorjahr wieder leicht im niedrigen einstelligen Prozentbereich zulegen soll. Infolge der erreichten Erfolge aus der SaaS-Transformation und des damit verbundenen ho- hen Auftragsbestandes sowie des anhaltend starken Beratungsgeschäftes erwartet der Vor- stand im Konzern für 2024 eine insgesamt positive Geschäftsentwicklung und plant für das Gesamtjahr 2024 ein Umsatzwachstum auf EUR 143 – 146 Mio., welches insbesondere durch den weiteren deutlichen Ausbau der SaaS-Erlöse erzielt werden soll.# Infolge des zielgerichteten weiteren Ausbaus des margenstarken SaaS-Geschäftes soll zeitgleich das Bereinigte E- BITDA auf EUR 14 - 16 Mio. anwachsen. Zugleich bekräftigt der Vorstand die aktuelle Mittelfristplanung, die ein durchschnittliches organisches Umsatzwachstum für die kommenden Jahre von 10% sowie mit Blick auf das weiter zunehmende SaaS-Geschäft den Ausbau der Bereinigten EBITDA-Marge bis 2026 auf 17 - 19% vorsieht. Im Fokus der strategischen Planung stehen dabei die drei etablierten Wachstumssäulen der USU-Gruppe: der Ausbau der Internationalisierung, die Entwicklung und Markteinführung neuer Produktinnovationen sowie anorganisches Wachstum durch Akquisitionen.

II. 2 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung

Nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis)¹ war das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Jahr 2023 um 0,3 % niedriger als im Vorjahr. Kalenderbereinigt betrug der Rückgang der Wirtschaftsleistung 0,1 %. „Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland kam im Jahr 2023 im nach wie vor krisengeprägten Umfeld ins Stocken“, sagte Dr. Ruth Brand, Präsidentin des Statistischen Bundesamtes. „Die trotz der jüngsten Rückgänge nach wie vor hohen Preise auf allen Wirtschaftsstufen dämpften die Konjunktur. Hinzu kamen ungünstige Finanzierungsbedingungen durch steigende Zinsen und eine geringere Nachfrage aus dem In- und Ausland. Damit setzte sich die Erholung der deutschen Wirtschaft vom tiefen Einbruch im Corona-Jahr 2020 nicht weiter fort“, so Brand weiter. Im Vergleich zu 2019, dem Jahr vor Beginn der Corona-Pandemie, war das BIP 2023 um 0,7 % höher. Gemäß einer ersten Schätzung der Jahreswachstumsrate des Statistischen Amtes der Europäischen Union (Eurostat)² verzeichnete der Euroraum im Jahr 2023 einen BIP-Anstieg von 0,5% gegenüber dem Vorjahr, nach einem Zuwachs von 3,4% im Jahr 2022.

II. 3 Branchenbezogene Entwicklung

Ungeachtet des schwierigen konjunkturellen Umfelds zeigte sich der deutsche Hightech-Markt im Jahr 2023 krisenresistent und legte nach Prognosen des Branchenverbandes Informationswirtschaft, Telekomunikation und neue Medien e.V. („Bitkom“)³ insbesondere Dank hoher IT-Investitionen der Unternehmen leicht zu. So wuchs der Markt für IT, Telekommunikation und Unterhaltungselektronik im Berichtszeitraum gemäß der aktuellen Bitkom-Hochrechnung um 2,0% (2022: 6,8%) auf EUR 215,0 Mrd. (2022: EUR 210,7 Mrd.), was insbesondere aus dem Softwaregeschäft als wichtigsten Wachstumstreiber herrührt. Laut Bitkom stiegen die Softwareumsätze in Deutschland im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr um 9,6% (2022: +15,0%) auf EUR 41,5 Mrd. (2022: EUR 37,9 Mrd.). Zugleich erhöhten sich die Erlöse mit IT-Services deutschlandweit um 5,1% (2022: 8,5%) gegenüber dem Vorjahr auf EUR 49,4 Mrd. (2022: EUR 47,0 Mrd.). Entsprechend legte der IT-Markt in Deutschland laut Bitkom im Jahr 2023 um 2,2% (2022: +8,7%) auf insgesamt EUR 142,9 Mrd. (2022: EUR 139,8 Mrd.) zu. Weltweit stiegen die IT-Ausgaben nach Berechnungen des amerikanischen Marktforschungsunternehmens Gartner⁴ in 2023 gegenüber dem Vorjahr um 3,3% (2022: 2,9%) auf USD 4.679 Mrd. (2022: USD 4.533,4 Mrd.), was maßgeblich aus dem stark gewachsenen Enterprise Software-Markt herrührt, der um 12,9% (2022: 10,7%) auf USD 916,2 Mrd. (2022: USD 811,3 Mrd.) zulegte. Zeitgleich ist aber auch der globale IT-Services-Markt um 7,3% (2022: 7,5%) auf USD 1.401,0 Mrd. (2022: 1.305,7 Mrd.) gewachsen.

¹ Vgl. destatis-Pressemitteilung 19 vom 15. Januar 2024 und destatis-Pressemitteilung 38 vom 30. Januar 2024, veröffentlicht unter http://www.destatis.de/
² Vgl. Eurostat-Pressemitteilung 15/2024 vom 30. Januar 2024, veröffentlicht unter http://ec.europa.eu/eurostat
³ BITKOM-Presseinformation vom 10. Januar 2024 und ITK-Marktzahlen (Stand: Januar 2024), veröffentlicht unter www.bitkom.org
⁴ Vgl. Gartner-Pressemitteilungen vom 18. Oktober 2023 und 17. Januar 2024, veröffentlicht unter www.gartner.com

II. 4 Geschäftsverlauf

Dank deutlich gestiegener SaaS-Umsätze hat die USU Software AG im Geschäftsjahr 2023 den Konzernumsatz um 4,4% auf TEUR 132.083 (2022: TEUR 126.522) ausgebaut. Demgemäß erhöhten sich die SaaS-Erlöse in 2023 gegenüber dem Vorjahr überdurchschnittlich um nahezu 20% auf TEUR 17.017 (2022: TEUR 14.224). Dabei profitierte USU insbesondere vom Neukundengeschäft. So entschieden sich in 2023 bereits etwa die Hälfte der USU-Neukunden für ein SaaS-Projekt. Da sich zugleich auch die Wartungserlöse im Vorjahresvergleich um 3,0% auf TEUR 25.905 (2022: TEUR 25.146) erhöhten, stieg der gesamte Recurring Revenue (wiederkehrende Umsatzerlöse = Wartungserlöse zuzüglich der SaaS-Einnahmen) um 9,0% auf TEUR 42.922 (2022: TEUR 39.370) an, was einem Anstieg des Anteils der Recurring Revenue am Gesamtumsatz auf 32,5% (2022: 31,1%) entspricht. Diese wiederkehrenden Einnahmen bilden eine zentrale Wachstumssäule der USU und erlauben der Gesellschaft eine wesentlich bessere Planbarkeit im Vergleich zu den Einmallizenz-Erlösen. Da sich die Lizenzerlöse im Zuge des Wandels hin zu SaaS und infolge von konjunkturbedingten Investitionsverschiebungen der Unternehmen im Berichtsjahr gegenüber dem Vorjahr nahezu auf TEUR 7.155 (2022: TEUR 14.224) halbierten, sank das operative Ergebnis (EBIT) ungeachtet der überdurchschnittlich gesteigerten SaaS-Umsätze um 35,4% auf TEUR 7.624 (2022: TEUR 11.802). Unter Herausrechnung der Abschreibungen von TEUR 4.805 (2022: TEUR 5.035) verzeichnete USU einen EBITDA-Rückgang um 26,2% gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres auf TEUR 12.429 (2022: TEUR 16.836). Unter Herausrechnung der einmaligen Sonderaufwendungen aus der share based compensation von TEUR 329 (2022: TEUR 0) sowie der Restrukturierungskosten von TEUR 567 (2022: TEUR 0) für Abfindungen ergab sich ein Bereinigtes EBITDA von TEUR 13.325 (2022: TEUR 16.836). Die bereinigte EBITDA-Marge sank entsprechend von 13,3% im Vorjahr auf nunmehr 10,1%. Ungeachtet der insgesamt positiven Geschäftsentwicklung hat USU im Berichtsjahr die ursprüngliche Planung eines Umsatzwachstums auf EUR 134 – 139 Mio., bei einem deutlich ansteigenden Anteil von SaaS-Abschlüssen bei Neukunden und einem starken Wachstum der SaaS-Umsätze über 25% sowie tendenziell rückläufigen Lizenzerlösen zwar nicht erreicht, lag demgegenüber aber im Bereich der mit der Verkündung der Halbjahreszahlen 2023 angepassten Guidance eines Umsatzwachstums auf EUR 132 - 139 Mio., bei einem zielgerichteten weiteren deutlichen Ausbau des SaaS-Geschäftes und einem bereinigtem EBITDA von EUR 13 - 15 Mio.

Vergleich deutsches Wirtschafts- und Marktwachstum versus Umsatzwachstum der USU-Gruppe in Prozent

2022 2023
BIP 15,0% -0,3%
IT-Services 8,5%* 5,1%
Software 15,0%* 9,6%
USU 13,1% 4,4%

* angepasster Vorjahreswert, auf Basis der finalen Daten von destatis und Bitkom

II. 5 Umsatz- und Kostenentwicklung

Konzernumsatz

Mit einem starken inländischen Geschäft und Dank deutlich gestiegener SaaS-Umsätze haben die USU Software AG und ihre Tochtergesellschaften (nachfolgend auch „USU-Gruppe“ oder „USU“ genannt) ungeachtet der schwachen Gesamtwirtschaft und damit verbundener konjunkturbedingter Auftragsverschiebungen im Berichtsjahr 2023 den Konzernumsatz um 4,4% auf TEUR 132.083 (2022: TEUR 126.522) ausgebaut. So stiegen die inländischen Umsatzerlöse im Vorjahresvergleich um 8,2% auf TEUR 104.020 (2022: TEUR 96.114) an. Die außerhalb Deutschlands erzielten Erlöse blieben nach dem deutlichen Vorjahresanstieg im Berichtsjahr um 7,7% gegenüber dem Vorjahreswert zurück und summierten sich entsprechend auf TEUR 28.063 (2022: TEUR 30.408). Demgemäß sank der Auslandsanteil am Konzernumsatz von 24,0% im Vorjahr auf 21,2% im Jahr 2023.

Nach Umsatzarten erzielte die USU-Gruppe abermals mit SaaS-Lösungen das höchste Wachstum. So baute USU die SaaS-Erlöse im Berichtsjahr 2023 gegenüber dem Vorjahr um 19,6% auf TEUR 17.017 (2022: TEUR 14.224) aus und übertraf erstmals die 17-Millionen-Euro-Marke beim SaaS-Umsatz. Infolge des Wandels von Einmal-Lizenzgeschäft hin zum SaaS-Geschäft hatte USU in den vergangenen Jahren einen hohen wiederkehrenden SaaS-Auftragsbestand aufbauen können, der auch zukünftig durch steigende SaaS-Anteile am Neugeschäft weiter sichtbar anwachsen wird. Zugleich führte dieser Wandel in Richtung SaaS allerdings dazu, dass sich die Lizenzerlöse nahezu halbierten auf nunmehr TEUR 7.155 (2022: TEUR 14.224). Des Weiteren profitierte USU vom Lizenzgeschäft der Vorjahre und dem damit verbundenen Wartungsgeschäft. So erhöhten sich die Wartungserlöse im Vorjahresvergleich um 3,0% auf TEUR 25.905 (2022: TEUR 25.145). Dank des starken SaaS-Geschäftes, stieg der gesamte Recurring Revenue (wiederkehrende Umsatzerlöse = Wartungserlöse zuzüglich der SaaS-Einnahmen) um 9,0% auf TEUR 42.922 (2022: TEUR 39.370) an, was einem Anstieg des Anteils der Recurring Revenue am Gesamtumsatz auf 32,5% (2022: 31,1%) entspricht. Die Beratungserlöse erhöhten sich Dank des anhaltenden Digitalisierungstrends zeitgleich um 12,7% gegenüber dem Vorjahr auf insgesamt TEUR 80.975 (2022: TEUR: 71.838). Die sonstigen Erlöse, die im Wesentlichen Handelswarenumsätze mit fremdbezogener Hard- und Software beinhalten, beliefen sich auf TEUR 1.031 (2022: TEUR 1.090).

Umsatzentwicklung der USU-Gruppe nach Quartalen in TEUR

Q1/2022 Q2/2022 Q3/2022 Q4/2022 Q1/2023 Q2/2023 Q3/2023 Q4/2023
Konzernumsatz 30.722 32.921 33.648 34.264 30.000 32.579 31.591 33.307

Lizenz- und Wartungs- (inkl.# SaaS-Umsatz

Umsatz nach Geschäftsfeldern

Das Leistungsspektrum des Geschäftsfeldes „Produktgeschäft“ umfasst sämtliche Aktivitäten rund um die USU-Produktpalette im Markt für IT Management-Lösungen, im Knowledge Management-Markt sowie dem aus dem Forschungsbereich hervorgegangenem Geschäftsbereich für Big Data Analytics, USU AI Services. Das Geschäftsfeld „Servicegeschäft“ beinhaltet Beratungsleistungen im Rahmen von IT-Projekten, individuelle Anwendungsentwicklung und digitale Strategie-Beratung, Service- und UX-Design sowie Webportale, Apps und Intranets.

Das Segment „Produktgeschäft“ steuerte im Geschäftsjahr 2023 Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 90.334 (2022: TEUR 90.592) zum Konzernumsatz bei, was im Vorjahresvergleich einem leichten Rückgang um 0,3% entspricht. Im gleichen Zeitraum baute USU den beratungsbezogenen Umsatz des Segments „Servicegeschäft“ um 16,6% gegenüber dem Vorjahr auf TEUR 41.750 (2022: TEUR 35.794) aus. Dabei profitierte USU vor allem vom anhaltenden Nachfragetrend nach Digitalisierungslösungen, während der Wandel vom Einmal-Lizenzgeschäft hin zu SaaS-Lösungen das Wachstum des Produktgeschäftes im Berichtsjahr noch bremste.

Die nicht den Segmenten zugeordneten Umsätze beliefen sich im Berichtsjahr 2023 auf TEUR 0 (2022: TEUR 137). Infolge der sehr starken Performance des Servicesegmentes und der mit dem Wandel in Richtung SaaS bedingten unterdurchschnittlichen Performance des Produktsegmentes sank der Umsatzanteil des Produktsegmentes am Konzernumsatz von 71,6% im Jahr 2022 auf 68,4% im Berichtsjahr.

Umsatzentwicklung der USU-Gruppe nach Segmenten in Prozent

2018 2019 2020 2021 2022 2023
Produktgeschäft 77,8% 75,6% 74,3% 72,9% 71,6% 68,4%
Servicegeschäft 22,0% 24,1% 25,5% 27,0% 28,3% 31,6%
Sonstiges 0,2% 0,3% 0,2% 0,1% 0,1% 0,0%

Operative Kosten

Die operative Aufwandsbasis des USU-Konzerns erhöhte sich im Vorjahresvergleich um insgesamt 8,5% auf TEUR 125.522 (2022: TEUR 115.707). Dieser Anstieg spiegelt zum einen den erhöhten Einsatz von neu eingestellten Beratern, Freelancern und Partnern im Zuge der Geschäftsausweitung und die damit verbundenen Kostensteigerungen wider, zum anderen wirkten sich hierbei auch die inflationsbedingte Gehaltssteigerung der Belegschaft und der mit dem Mitarbeiteraktienprogramm verbundene Sonder-Personalaufwand (share based compensation), die nach Corona wieder verstärkte Teilnahme von USU an Messen und Konferenzen sowie höhere F&E-Investitionen im Umfeld der künstlichen Intelligenz, im Markt für Cloudmanagement und in die neue zentrale Produktplattform aus.

Die Herstellungskosten des Umsatzes spiegeln im Jahr 2023 insbesondere die Geschäftsausweitung im Beratungsbereich wider und stiegen entsprechend im Zuge gestiegener Honorare für zusätzlich eingesetzte freie Mitarbeiter und erhöhte Personalaufwendungen infolge des Ausbaus der angestellten Beratermannschaft sowie der share based Compensation um 6,6% gegenüber dem Vorjahr auf nunmehr TEUR 67.521 (2022: TEUR 63.311) an. Die auf den Konzernumsatz bezogene Herstellkostenquote erhöhte sich entsprechend von 50,0% im Vorjahr auf nunmehr 51,1%. Das Bruttoergebnis stieg zeitgleich von TEUR 63.211 im Jahr 2022 auf nunmehr TEUR 64.562, was einem Anstieg um 2,1% entspricht. Entsprechend lag die Bruttomarge im Berichtszeitraum 2023 bei 48,9% (2022: 50,0%).

Die Marketing- und Vertriebsaufwendungen erhöhten sich im in 2023 gegenüber dem Vorjahr um 16,0% auf TEUR 26.240 (2022: TEUR 22.616). Dieser Anstieg spiegelt unter anderem die nach Corona erhöhte Präsenz der USU-Gruppe auf Messen, Konferenzen und sonstigen Vertriebsveranstaltungen, die inflationsbedingte Gehaltssteigerung der Belegschaft sowie den mit dem Mitarbeiteraktienprogramm verbundenen Sonderpersonalaufwand (share based compensation) wider. Dadurch stieg die umsatzbezogene Kostenquote für den Bereich Marketing und Vertrieb von 17,9% im Jahr 2022 auf nunmehr 19,9% an.

Die Allgemeinen Verwaltungsaufwendungen lagen im Berichtszeitraum mit TEUR 10.836 (2022: TEUR 11.708) ungeachtet der share based compensation, Dank gesunkener Sachkosten und verursachungsgerechteren Verteilung der Abschreibungen, um 7,5% unter dem Vorjahr. Bezogen auf den Konzernumsatz sank die Verwaltungskostenquote im Betrachtungszeitraum entsprechend auf 8,2% (2022: 9,3%).

Die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen stiegen im Geschäftsjahr 2023 aufgrund des Ausbaus der Entwicklermannschaft zur Forcierung der Anwendungsentwicklung im Umfeld der künstlichen Intelligenz, für Cloudmanagement und einer zentralen Konzern-Produktplattform im Rahmen der „One USU“-Strategie und damit verbundener erhöhter Personalkosten, der notwendigen inflationsbezogenen Gehaltssteigerung der F&E-Belegschaft sowie des mit dem Mitarbeiteraktienprogramm verbundenen Sonderpersonalaufwandes (share based compensation) um 15,8% gegenüber dem Vorjahr auf TEUR 20.925 (2022: TEUR 18.072) an. Die auf den Konzernumsatz bezogene Aufwandsquote für Forschung und Entwicklung erhöhte sich entsprechend von 14,3% im Vorjahr auf nunmehr 15,8%. USU investiert stetig in die Neu- und Weiterentwicklung des eigenen Produktportfolios und arbeitet permanent an innovativen, marktbezogenen Softwarelösungen. Mittelfristig plant USU, die F&E-Aufwendungen zwar absolut betrachtet auszubauen, relativ betrachtet jedoch die F&E-Aufwandsquote infolge überproportional steigender Umsatzerlöse wieder zu senken.

Die sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen saldierten sich im Geschäftsjahr 2023 auf einen Ertrag von insgesamt TEUR 1.062 (2022: TEUR 987) und beinhalten unter anderem wechselkursbedingte Erträge aus Währungsdifferenzen.

II. 6 Ertragslage

Ungeachtet der überdurchschnittlich gesteigerten margenstarken SaaS-Umsätze sank im Berichtsjahr 2023 die operative Profitabilität im Zuge des verhaltenen Lizenzgeschäftes und führte zu einem EBITDA-Rückgang von USU um 26,2% gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres auf TEUR 12.429 (2022: TEUR 16.836). Unter Herausrechnung der einmaligen Sonderaufwendungen aus der share based compensation von TEUR 329 (2022: TEUR 0) sowie der Restrukturierungskosten von TEUR 567 (2022: TEUR 0) für Abfindungen ergab sich ein Bereinigtes EBITDA von TEUR 13.325 (2022: TEUR 16.836). Die bereinigte EBITDA-Marge sank entsprechend von 13,3% im Vorjahr auf nunmehr 10,1% in 2023. Unter Herausrechnung der Abschreibungen in Höhe von TEUR 4.805 (2022: TEUR 5.035) erzielte USU im Jahr 2023 ein EBIT von TEUR 7.624 (2022: TEUR 11.802). Dies entspricht im Vorjahresvergleich einem EBIT-Rückgang um 35,4%.

Das Finanzergebnis summierte sich im Jahr 2023 auf TEUR -91 (2022: TEUR 164), während die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag infolge des im Vorjahresvergleich verzeichneten Ergebnisrückgangs auf TEUR 2.251 (2022: TEUR 4.385) zurückgingen. In Summe sank das Konzernergebnis von USU im Geschäftsjahr 2023 gegenüber dem Vorjahr um 30,3% auf TEUR 5.282 (2022: TEUR 7.582). Bei einer durchschnittlich im Umlauf befindlichen Aktienzahl von 10.009.046 (2022: 10.392.828 Aktien) Aktien entspricht dies einem verwässerten Ergebnis pro Aktie von EUR 0,50 (2022: EUR 0,72).

Ergebnisentwicklung der USU-Gruppe in TEUR

2018 2019 2020 2021 2022 2023
Bereinigtes EBITDA 18.000 14.391 13.377 13.325 16.836 12.429
EBIT 12.000 11.802 9.920 9.665 7.624 5.273
Jahresüberschuss 9.000 7.582 7.021 6.758 5.506 5.282

II. 7 Vermögens- und Finanzlage

Auf der Aktivseite der Bilanz lagen die langfristigen Vermögenswerte der USU-Gruppe zum 31. Dezember 2023 mit TEUR 62.796 (31. Dezember 2022: TEUR 64.791) unter dem Niveau derer vom Bilanzstichtag 31. Dezember 2022, was primär aus dem Rückgang der aktiven latenten Steuern von TEUR 2.416 zum 31. Dezember 2022 auf TEUR 921 zum 31. Dezember 2023 herrührt, während die kurzfristigen Vermögenswerte im gleichen Zeitraum von TEUR 48.188 zum 31. Dezember 2022 auf nunmehr TEUR 45.267 sanken. Dieser Rückgang resultiert unter anderem aus dem dividendenbedingten Rückgang der Konzernliquidität, die sich zum 31. Dezember 2023 auf TEUR 13.494 (31. Dezember 2022: TEUR 15.525) belief. Am 20. Juni 2023 hatte die Hauptversammlung die Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,55 je dividendenberechtigter Aktie bzw. von insgesamt TEUR 5.500 beschlossen, was sich entsprechend in den gesunkenen liquiden Mitteln zum 31. Dezember 2023 widerspiegelt. Des Weiteren verzeichnete USU stichtagsbedingte Veränderungen des Working Capital. So stiegen die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von TEUR 22.274 zum 31. Dezember 2022 auf nunmehr TEUR 24.379 zum 31. Dezember 2023 an, während die noch nicht abgerechneten unfertigen Leistungen von TEUR 6.013 zum Ende des Jahres 2022 auf TEUR 3.208 zum 31. Dezember 2023 zurückgingen.

Auf der Passivseite der Bilanz stieg das Eigenkapital der USU-Gruppe im Zuge der Gewinnerzielung, ungeachtet der erfolgten Dividendenzahlung an die USU-Aktionäre, von TEUR 56.954 zum 31. Dezember 2022 auf TEUR 57.215 zum 31. Dezember 2023 an. Zugleich sank das Fremdkapital in Form der kurz- und langfristigen Schulden der USU-Gruppe zum 31. Dezember 2023 auf TEUR 50.848 (31. Dezember 2022: TEUR 56.025). Dieser Rückgang resultiert im Wesentlichen aus auf TEUR 7.909 (31. Dezember 2022: TEUR 10.070) reduzierten Verbindlichkeiten aus dem Personal- und Sozialbereich sowie stichtagsbedingt gesunkenen Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen, die sich zum 31. Dezember 2023 auf TEUR 1.354 (31. Dezember 2022: TEUR 3.941) beliefen. Bei einer Bilanzsumme von TEUR 108.063 (31. Dezember 2022: TEUR 112.979) verbesserte sich die Eigenkapitalquote zum 31. Dezember 2023 auf 53,0% (31. Dezember 2022: 50,4%). Mit dieser Eigenkapitalquote, der vorhandenen Konzernliquidität und keinerlei Bankverbindlichkeiten, ist die USU-Gruppe nach wie vor äußerst solide und nachhaltig finanziert.

II. 8 Cash-Flow und Investitionen

Zum 31. Dezember 2023 verfügte die USU-Gruppe über flüssige Mittel von TEUR 13.494 (2022: TEUR 15.525).# Im Vorjahresvergleich

Im Vorjahresvergleich entspricht dies einem Rückgang um TEUR 2.031 bzw. 13,1%, der im Wesentlichen aus der im Berichtsjahr erfolgten Dividendenzahlung in Höhe von TEUR 5.500 (2022: TEUR 5.262) herrührt. Zugleich blieb der Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit von USU im Vorjahresvergleich infolge stichtagsbezogener Effekte des Working Capital mit TEUR 7.884 (2022: TEUR 10.369) unter dem Vorjahreswert. Der Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit von TEUR -1.594 (2022: TEUR -1.275) beinhaltet im Wesentlichen die Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte. Der Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von TEUR -8.241 (2022: TEUR -17.985) resultiert aus der im Vorjahresvergleich um 4,5% gesteigerten Dividendenzahlung an die USU-Aktionäre in Höhe von TEUR -5.500 (2021: TEUR -5.262), sowie aus Auszahlungen für die Tilgung von Leasingverbindlichkeiten in Höhe von TEUR -3.049 (2022: TEUR -2.902), denen in 2023 Einzahlungen aus der Ausgabe von Mitarbeiteraktien in Höhe von TEUR 308 (2022: TEUR 0) gegenüberstehen. Im Vorjahreswert war zudem eine Auszahlung für den Aktienrückkauf in Höhe von TEUR -9.821 (2023: TEUR 0) enthalten.

Entwicklung des Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit der USU-Gruppe in TEUR

Jahr Wert
2018 1.996
2019 9.518
2020 13.346
2021 17.736
2022 10.369
2023 7.884

II. 9 Derzeitige Lage des Konzerns

Die USU-Gruppe befindet sich nach wie vor im Wandel vom Einmallizenzgeschäft hin zu Software-as-a-Service (SaaS)-Abschlüssen und wird zugleich vom gesamtwirtschaftlichen Abschwung negativ tangiert. Dank der hohen Anzahl an SaaS-Abschlüssen und des damit verbundenen weiteren Ausbaus des SaaS-Auftragsbestandes ist USU ungeachtet der Investitionszurückhaltung vieler Unternehmen aktuell gut aufgestellt, um in 2024 das geplante Umsatz- und Gewinnwachstum erfolgreich umsetzen zu können. Dies belegt insbesondere der hohe Auftragsbestand der USU-Gruppe, der zum Ende des Geschäftsjahres 2023 auf einen neuen Rekordstand zum Jahresende von über EUR 84 Mio. angewachsen ist. Damit verfügt USU bereits über gesicherte Aufträge von über der Hälfte des für das Jahr 2024 geplanten Konzernumsatzes. Dank der anhaltenden Nachfrage nach Digitalisierungslösungen und auf Basis der Bitkom-Prognose für 2024 erwartet der Vorstand, auch im laufenden Geschäftsjahr mehrere größere Neuaufträge zu gewinnen. Dabei hat Dank der Neujustierung des Vertriebs der US-amerikanischen Tochtergesellschaft USU Solutions Inc. der US-Markt und insofern das gesamte Auslandsgeschäft das höchste Wachstumspotenzial. In Summe ist die USU-Gruppe trotz der derzeitigen konjunkturellen Schwäche aktuell in einer ausgezeichneten wirtschaftlichen Situation und sieht hohe Wachstums- und Ertragspotenziale für die kurz-, mittel- und auch langfristige Zukunft. Insbesondere die Wachstumssäulen Internationalisierung und Innovationen sollen zu einem durchschnittlichen organischen Umsatzwachstum von ca. 10% in den kommenden Jahren und Dank der erwarteten anhaltend starken Entwicklung der SaaS-Erlöse zu kontinuierlich steigenden EBITDA-Margen führen, die bis spätestens 2026 auf 17% bis 19% ausgebaut werden sollen. Ferner verfügt USU über eine ausreichende Konzernliquidität sowie über eigene Aktien als mögliche Gegenleistung für potenzielle Unternehmenszukäufe oder -beteiligungen, um gemäß der Wachstumsstrategie auch in das zusätzliche akquisitorische Wachstum investieren zu können.

II. 10 Entwicklung und Lage der USU Software AG

Alle nachfolgenden Zahlenangaben beziehen sich auf den Einzelabschluss der USU Software AG nach HGB. Die USU Software AG konzentriert sich im Wesentlichen auf den Erwerb und das Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie den Bereich USU AI Services, der aus dem Forschungsbereich hervorgegangen ist und Lösungen für Big Data und Künstliche Intelligenz entwickelt und vertreibt und am Standort Karlsruhe angesiedelt ist. Die wesentlichen Erträge der USU Software AG resultieren aus ihren operativ tätigen Tochtergesellschaften. Zu diesen zählen die Konzerntöchter Omega Software GmbH und USU GmbH, mit denen die Gesellschaft Ergebnisabführungsverträge abgeschlossen hat, sowie die französische Konzerntochtergesellschaft USU SAS, die US-amerikanische USU Solutions Inc. und die japanische USU GK.

Im Geschäftsjahr 2023 erzielte die USU Software AG Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 13.179 (2022: TEUR 11.178), die wie im Vorjahr vorwiegend aus konzernintern erbrachten Dienstleistungen und dem Bereich USU AI Services herrühren. Zudem erzielte USU aus den Ergebnisabführungsverträgen mit ihren Konzerntochtergesellschaften Beteiligungserträge von TEUR 16.087 (2022: TEUR 20.213) sowie Aufwendungen aus Verlustübernahme von TEUR 94 (2022: TEUR 1). Der Rückgang dieses Postens resultiert im Wesentlichen aus dem Gewinnrückgang der Konzerntochter USU GmbH. Im Geschäftsjahr entstanden Erträge aus der Zuschreibung des Finanzanlagevermögens von TEUR 618 (2022: TEUR 0) aufgrund des Wegfalls der Gründe für eine außerplanmäßige Abschreibung, die die USU SAS betreffen. Die sonstigen betrieblichen Erträge der Gesellschaft in Höhe von TEUR 3.202 (2022: TEUR 3.475) enthalten vor allem konzerninterne Verrechnungen sowie erhaltene Fördermittel im Rahmen von Forschungsprojekten des Bereiches USU AI Services. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen von insgesamt TEUR 7.909 (2022: TEUR 8.131) sind im Wesentlichen Veranstaltungs-, Werbe- und Marketingkosten, Honorare für externe Dienstleistungen, IT-/RZ-Kosten, Mietaufwendungen und -nebenkosten, Rechts- und Beratungskosten sowie Kosten für Versicherungen enthalten. Der Materialaufwand stieg im Geschäftsjahr 2023 im Vorjahresvergleich auf TEUR 3.080 (2022: TEUR 2.514) an, was auf den verstärkten Einsatz freier Mitarbeiter und sonstiger externer Ressourcen zurückzuführen ist. Zugleich stieg der Personalaufwand durch inflationsbedingt gestiegene Gehälter sowie im Zuge der Personalaufstockung der Unternehmensbelegschaft auf durchschnittlich 117 (2022: 106) Angestellte von TEUR 8.937 im Vorjahr auf TEUR 9.347 in 2023.

Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen summierten sich im Berichtsjahr 2023 auf TEUR 644 (2022: TEUR 433). Zugleich erzielte die Gesellschaft Erträge aus der Zuschreibung auf Finanzanlagen in Höhe von TEUR 618 (2023: TEUR 0). Diese resultieren aus der Zuschreibung auf die französische Tochtergesellschaft USU SAS, da diese in 2023 eine positive Ergebnisentwicklung verzeichnete. Das Zinsergebnis der USU Software AG lag mit TEUR -443 (2022: TEUR -432) auf Vorjahresniveau und beinhaltet im Wesentlichen Zinszahlungen an Tochtergesellschaften. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag lagen mit TEUR -1.098 (2022: TEUR -1.558) unter dem Vorjahr, was auf den Gewinnrückgang zurückzuführen ist.

Nach Steuern verblieb im Geschäftsjahr 2023 für die USU Software AG als Einzelgesellschaft ein Jahresüberschuss von TEUR 10.416 (2022: TEUR 12.624). Dies entspricht gegenüber dem Vorjahr einem Gewinnrückgang von 17,5%, was ungeachtet der vergleichsweise überproportionalen Gewinnsteigerung von 42,7% im Vorjahr nicht den Erwartungen bzw. der Planung der Gesellschaft entsprach. Unter Einbeziehung des Gewinnvortrags aus dem Vorjahr von TEUR 17.793 (2022: TEUR 10.669) erzielte die Gesellschaft einen Bilanzgewinn von TEUR 28.209 (2022: TEUR 23.293), der wiederum den Vorjahreswert deutlich um 21,1% übersteigt. Dieser Bilanzgewinn soll wie in den Vorjahren insbesondere für die Zahlung einer Dividende an die Aktionäre der USU Software AG verwendet werden. Gemäß der kommunizierten Ausschüttungspolitik der Gesellschaft, wonach die Dividende niemals unter Vorjahr liegen und etwa der Hälfte des erzielten Gewinns entsprechen soll, schlägt der Vorstand vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats eine im Vorjahresvergleich konstante Dividendenausschüttung von EUR 0,55 (2022: EUR 0,55) je Stückaktie für das Geschäftsjahr 2023 vor.

Entwicklung der Dividendenausschüttung je Aktie der USU Software AG in EUR

Jahr Vorschlag der Verwaltung an die Hauptversammlung der USU Software AG
2018 0,40
2019 0,40
2020 0,40
2021 0,50
2022 0,55
2023* 0,55
  • Vorschlag der Verwaltung an die Hauptversammlung der USU Software AG

Damit hat die USU Software AG als Einzelgesellschaft zwar die für 2023 geplante „zusätzliche Umsatzsteigerung gegenüber dem Vorjahr im niedrigen einstelligen Prozentbereich“ sogar übertroffen, nicht aber die „zusätzliche Ergebnissteigerung gegenüber dem Vorjahr im niedrigen einstelligen Prozentbereich“ erreicht, was insbesondere aus einem geringeren Ergebnisbeitrag der Konzerntochter USU GmbH infolge deutlich niedrigerer Lizenzerlöse im Zuge des Wandels in Richtung SaaS herrührt, was sich über den Ergebnisabführungsvertrag entsprechend auf das Ergebnis in der USU Software AG auswirkt. Für das laufende Jahr 2024 erwartet der Vorstand einen Umsatz auf Vorjahresniveau, wobei der Jahresüberschuss nach der Ergebnisdelle im Berichtsjahr in 2024 gegenüber dem Vorjahr wieder leicht im niedrigen einstelligen Prozentbereich zulegen soll.

Auf der Aktivseite der Bilanz stieg das Anlagevermögen der USU Software AG zum Ende des Geschäftsjahres 2023 auf TEUR 50.486 (2022: TEUR 49.432), was insbesondere auf erhöhte Software- und Hardwarebestände zurückzuführen ist, welche infolge des Personalausbaus und des damit verbundenen zusätzlichen Bedarfs angeschafft wurden. Zugleich trug die Zuschreibung von TEUR 618 (2022: TEUR 0) auf den Beteiligungsbuchwert der französischen Tochtergesellschaft USU SAS zu diesem Anstieg bei. Das Umlaufvermögen sank zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 auf TEUR 23.458 (2022: TEUR 27.341). Dies resultiert im Wesentlichen aus dem Rückgang der Forderungen gegen verbundene Unternehmen, die zum 31. Dezember 2023 deutlich auf TEUR 21.576 (2022: TEUR 26.077) zurückgingen.# Auf der Passivseite stieg das Eigenkapital im Zuge der Gewinnerzielung der Gesellschaft ungeachtet der im Berichtsjahr erfolgten Dividendenausschüttung auf TEUR 42.865 (2022: TEUR 37.641). Zugleich sank das Fremdkapital von TEUR 40.510 zum 31. Dezember 2022 auf nunmehr TEUR 32.872, was unter anderem aus reduzierten Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen infolge von Rückzahlungen von Darlehen an Tochtergesellschaften herrührt. Bei einer im Vorjahresvergleich leicht gesunkenen Bilanzsumme von TEUR 75.736 (2022: TEUR 78.151) stieg die Eigenkapitalquote der USU Software AG zum Ende des Geschäftsjahres 2023 auf 56,6% (2022: 48,2%). Die Fokussierung der USU Software AG auf das Beteiligungsgeschäft wird auch in den Folgejahren zu einer hohen Abhängigkeit der Gesellschaft von der Geschäftsentwicklung ihrer Tochtergesellschaften führen, wobei auch zukünftig die USU GmbH die maßgeblichen Beteiligungserträge beisteuern wird. Bezüglich der Chancen und Risiken aus dem Beteiligungsgeschäft verweisen wir auf den Risikobericht des Konzerns unter Gliederungspunkt IV. 2 Risikobericht.

II. 11 Auftragsbestand

Dank mehrerer Neu- und Folgeaufträge und ungeachtet von im Berichtjahr 2023 verzeichneten Auftragsverschiebungen im Produktgeschäft baute die USU-Gruppe den konzernweiten Auftragsbestand zum 31. Dezember 2023 gegenüber dem Vorjahr um TEUR 1.376 auf TEUR 84.367 (31. Dezember 2022: TEUR 82.991) aus. Dies entspricht im Vorjahresvergleich einem Anstieg um 1,7% und stellt zugleich einen neuen Rekordwert zum Geschäftsjahresende dar. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus einem gestiegenen SaaS -, Wartungs- und Beratungsbestand der USU-Gruppe. Der stichtagsbezogene Auftragsbestand zum Ende des Jahres stellt aufgrund von verbindlichen Verträgen die bereits fixierten zukünftigen Umsätze der USU-Gruppe auf Sicht der kommenden 12 Monate dar. Diese beinhalten vorwiegend projektbezogene Aufträge sowie Wartungs- und SaaS-Verträge.

Entwicklung des Auftragsbestandes der USU-Gruppe in TEUR

Jahr Auftragsbestand (TEUR)
2018 49.178
2019 49.222
2020 61.891
2021 65.903
2022 82.991
2023 84.367

Entwicklung des Auftragsbestandes

II. 12 Mitarbeitende

Zum 31. Dezember 2023 baute die USU-Gruppe ihre Belegschaft gegenüber dem Vorjahr um 3,1% bzw. 24 Mitarbeitende auf 807 (31. Dezember 2022: 783) Mitarbeitende aus und blieb damit plangemäß über der avisierten 800er-Marke. Damit hat USU auch in 2023 ungeachtet des Fachkräftemangels in der IT-Branche ihre Konzernbelegschaft zielkonform ausgebaut. Nach Funktionsbereichen untergliedert beschäftigte USU zum 31. Dezember 2023 insgesamt 367 (2022: 331) Mitarbeitende im Bereich Beratung und Services, 230 (2022: 225) Mitarbeitende im Bereich Forschung und Entwicklung, 116 (2022: 116) Mitarbeitende im Bereich Vertrieb und Marketing sowie 94 (2022: 108) Mitarbeitende in der Administration. Segmentbezogen waren 581 (2022: 548) Mitarbeitende im Geschäftsfeld „Produktgeschäft“, 132 (2022: 125) Mitarbeitende im Geschäftsfeld „Servicegeschäft“ sowie 94 (2022: 108) Mitarbeitende im Zentralbereich der USU-Gruppe tätig. Nicht in den Konzern-Personalzahlen enthalten sind die 2 (2022: 2) Vorstände der USU Software AG, 306 (2022: 233) freie Mitarbeitende, auf die im Projektgeschäft im Bedarfsfall zurückgegriffen werden kann, 7 (2022: 8) Aushilfskräfte und 14 (2022: 19) Auszubildende /DH-Studentinnen und Studenten sowie 21 (2022: 39) Praktikant:innen/Werkstudent:innen.

Der durchschnittliche Personalbestand der USU-Gruppe erhöhte sich im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr auf 803 (2022: 756) Mitarbeitende. Bei einem Konzernumsatz von TEUR 132.083 (2022: TEUR 126.522) ging der durchschnittlich pro Mitarbeitenden erzielte Umsatzbeitrag von TEUR 167,4 im Jahr 2022 auf jetzt TEUR 164,5 zurück. Der Personalaufwand erhöhte sich im Zuge des Ausbaus der Belegschaft sowie infolge von inflationsbedingten Gehaltsteigerungen im Geschäftsjahr 2023 um 5,3% gegenüber dem Vorjahr auf TEUR 68.821 (2022: TEUR 65.361). Dadurch bedingt stieg die auf den Konzernumsatz bezogene Personalkostenquote ungeachtet der erzielten Umsatzsteigerung leicht von 51,7% im Jahr 2022 auf nunmehr 52,1% an.

Personalbezogene Kennzahlen der USU-Gruppe

Kennzahl Einheit 2022 2023
Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Jahresdurchschnitt) 756 803
Umsatz pro Mitarbeiter TEUR 167,4 164,5
Personalaufwand TEUR 65.361 68.821
Personalkostenquote % 51,7% 52,1%

Personalbezogene Kennzahlen

Nach der erfolgreichen Erhöhung der Konzernbelegschaft in 2023 über die avisierte 800er-Marke plant der Vorstand zukünftig mit der bestehenden Konzernbelegschaft die Umsetzung der mittel- bis langfristigen Wachstumsziele und insofern lediglich eine eventuelle Fluktuation auszugleichen. Daher steht neben der Gewinnung hoch qualifizierter Fach- und Führungskräfte insbesondere die Bindung und Motivierung des bestehenden Personals im Fokus der Personalmaßnahmen. In diesem Kontext ist auch die teilweise Variabilität der Gehälter einer Vielzahl der USU-Mitarbeitenden zu sehen, welche als zusätzlicher Leistungsanreiz sowohl die individuelle Zielerreichung als auch den Gesamterfolg der Abteilung, des Unternehmens oder des Konzerns gesondert honoriert. Daneben besteht ein umfangreiches und flexibles, mitarbeiterbezogenes Firmenwagen-Programm. Zudem investiert die USU-Gruppe im Rahmen des Karriere- und Laufbahnmodells „USU – U Step Up“ kontinuierlich in die Entwicklung und Weiterbildung der konzernweiten Belegschaft. Dabei bietet USU ihren Mitarbeitenden und Führungskräften neben fachspezifischen Qualifizierungsmaßnahmen und der Weiterentwicklung von Soft Skills auch weiterführende Auffrischungs- und Vertiefungsangebote zur Personalentwicklung an. Ein gemeinsames Wertesystem, kurze Informationswege, eine familiäre Arbeitsatmosphäre sowie zahlreiche Mitarbeiterveranstaltungen runden die vielfältigen Maßnahmen zur langfristigen Förderung und Motivierung der Belegschaft der USU-Gruppe ab. Des Weiteren werden in regelmäßigen Abständen Umfragen zur Ermittlung von Verbesserungspotenzialen durchgeführt. Zum Teil lässt sich die USU-Gruppe dabei von unabhängigen, externen Dienstleistern unterstützen. Ein weiterer Beleg ist das Ergebnis der Arbeitgeber-Bewertungsplattform kununu. Dort wird USU mit den Gütesiegeln „Top Company 2023“ und dem „Most Wanted Employer 2022“ ausgezeichnet. Von dem positiven Betriebsklima bis zur Vielfalt der Aufgaben – die Belegschaft der USU zeigt sich in praktisch allen Bewertungskriterien mit ihrem Unternehmen zufrieden bis sehr zufrieden. Damit gehört die USU zum exklusiven Kreis der besten Arbeitgeber. Hunderttausende Aufrufe des USU-Profils spiegeln die Relevanz des Portals für viele Interessenten und potenzielle Bewerber wider. Zum wiederholten Mal ist USU Ende 2023 von Great Place to Work® als «Attraktiver Arbeitgeber» zertifiziert worden. Mit diesem Gütesiegel honoriert das Great Place to Work®-Institut ein weiteres Mal das besondere Engagement der USU bei der Gestaltung einer vertrauensvollen und förderlichen Arbeitsplatzkultur. Bestandteile der Studie sind ein unabhängiges, anonymes Feedback der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Analyse von Maßnahmen und Programmen der Personalarbeit. Insgesamt lag die Teilnahmequote der USU-Belegschaft bei überdurchschnittlichen 71%. Davon bekräftigten 80%, dass USU unter Berücksichtigung aller Aspekte ein „Great Place to Work“ ist. Besonders positiv wurde die „Führungskultur“ der jeweiligen direkten Führungskraft bewertet. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen honorierten Aspekte wie Vertrauen, Anerkennung, den Umgang mit Fehlern sowie die Erreichbarkeit mit Bestnoten zwischen 93% - 97% („trifft fast völlig zu“, „trifft überwiegend zu“). Ebenfalls zum wiederholten Mal konnte sich USU als attraktiver Arbeitgeber auszeichnen. Die aktuelle Studie von Focus Business vergab für USU das Siegel „Top Arbeitgeber Mittelstand 2024“. Im Jahr 2022 betrug der Frauenanteil an der Gesamtbelegschaft 29,0% (2022: 27,1%) und in Führungspositionen 10,9 % (2022: 10,9%), was auf Vorjahresniveau, aber noch unter dem avisierten Zielwert liegt. Der Vorstand bestand auch in 2023 wie im Vorjahr aus zwei Männern, der Aufsichtsrat aus zwei Männern und einer Frau. Die Frauenquote im Aufsichtsrat beträgt demnach 33,3%. Um den Frauenanteil in der Belegschaft und insbesondere in Führungspositionen zu fördern, werden Frauen bei gleicher Qualifikation bei der Einstellung und Beförderung bevorzugt.

III. Nachtragsbericht

Für den Nachtragsbericht verweisen wir auf den Konzernanhang.

IV. Prognose-, Chancen- und Risikobericht

IV. 1 Prognosebericht

Gesamtwirtschaft

Nach Informationen des Instituts für Weltwirtschaft Kiel (IfW Kiel)5 vom 12. Dezember 2023 müht sich die deutsche Wirtschaft aus der Stagnation. Im Jahr 2024 dürfte die Wirtschaftsleistung laut dem IfW Kiel zwar wieder zulegen, eine große konjunkturelle Dynamik sei aber nicht absehbar. Vor allem die recht kräftigen Zuwächse des real verfügbaren Einkommens werden den privaten Konsum anschieben. Die Zinswende belastet jedoch weiterhin die Baubranche und größere Impulse seitens der Weltwirtschaft lassen auf sich warten. Zudem wird die sich nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Nachtragshaushalt 2021 abzeichnende Konsolidierung die wirtschaftliche Expansion bremsen. Bezüglich der genauen Ausgestaltung der Einsparungen bestehe ebenso Unsicherheit wie über deren wirtschaftliche Auswirkungen. In der Prognose senken die zusätzlichen Einsparungen die Zuwachsrate des Bruttoinlandsprodukts um gut 0,3 Prozentpunkte im Jahr 2024. Insgesamt rechnet das ifW Kiel nun mit einem Anstieg des Bruttoinlandsprodukts für das Jahr 2024 von 0,9%. Für die Weltwirtschaft erwartet das IfW Kiel6 gemäß des aktuellen Konjunkturberichts, dass die konjunkturelle Dynamik vorerst gering bleibt.# Konjunkturausblick und Branchenspezifische Entwicklungen

Nachdem sich die Weltkonjunktur angesichts des Inflationsschocks und der massiven Straffung der Geldpolitik im Jahr 2023 besser als erwartet entwickelt habe, gehe die Inflation inzwischen zügig zurück, und die Geldpolitik beginne voraussichtlich bereits im ersten Halbjahr 2024 mit Zinssenkungen. Dennoch zeichne sich eine konjunkturelle Belebung derzeit nicht ab. In den fortgeschrittenen Volkswirtschaften bremsen eine hohe Unsicherheit über die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und finanzpolitische Impulse fallen weg. In China bleibe die wirtschaftliche Dynamik angesichts struktureller Probleme verhalten. Insgesamt rechnet das IfW Kiel für 2024 mit einem Anstieg der Weltproduktion – gemessen auf Basis von Kaufkraftparitäten – um 2,8%, nach 3,1% im Jahr 2023.

Branche

Nach Informationen des Digitalverbands Bitkom7 ist Deutschlands digitale Wirtschaft auf Wachstumskurs. Trotz eines schwierigen konjunkturellen Umfelds erwartet Bitkom für die Unternehmen der IT und Telekommunikation (ITK) für 2024 ein Umsatzplus von 4,4% auf EUR 224,3 Mrd. (2023: EUR 215 Mrd.). Der ITK-Sektor würde damit um den Faktor drei bis vier stärker wachsen als die Wirtschaft insgesamt. „Die meisten Unternehmen der Bitkom-Branche präsentieren sich krisenfest. Auch unter schwierigen konjunkturellen Bedingungen, geprägt von geopolitischen Krisen und Haushaltskürzungen, legen Umsätze und Beschäftigung zu. Insbesondere das Arbeitsplatzwachstum könnte noch deutlich größer ausfallen, der Fachkräftemangel erweist sich hier als Hemmschuh“, sagt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst. „Digitalisierung ist die Antwort auf die aktuellen Herausforderungen für Wirtschaft, Gesellschaft und Staat. Unser Vorsatz für 2024 muss lauten: Mehr Entschlossenheit bei der Digitalisierung und mehr Freiraum für Innovationen.“

Laut Bitkom wird der IT-Markt im Jahr 2024 mit einem Zuwachs von 6,1% (2023: 2,2%) auf EUR 151,5 Mrd. (2023: EUR 142,9 Mrd.) wieder das höchste Wachstum verbuchen. Am stärksten zulegen können laut Bitkom abermals die Umsätze mit Software, die um 9,4% (2023: 9,6%) auf EUR 45,4 Mrd. (2023: EUR 41,5 Mrd.) ansteigen werden. Auch das Geschäft mit IT-Services, wozu unter anderem die IT-Beratung gehört, soll weiter um 4,8% (2023: 5,1%) auf EUR 51,7 Mrd. (2023: EUR 49,4 Mrd.) ansteigen.

Für den weltweiten IT-Markt erwartet das Marktforschungsunternehmen Gartner8 gemäß des am 17. Januar 2024 veröffentlichten IT Spending Forecast einen Anstieg der IT-Ausgaben in 2024 um 6,8% (2023: 3,3%) gegenüber dem Vorjahr auf USD 4.998 Mrd. (2023: USD 4.679 Mrd.), wobei auch weltweit betrachtet die Marktsegmente Software und IT-Services mit Wachstumsraten von 12,7% (2023: 12,4%) bzw. 8,7% (2023: 5,8%) auf USD 1.029,4 Mrd. (2023: USD 913,3 Mrd.) bzw. USD 1.501,4 Mrd. (2023: USD 1.381,8) laut Gartner überproportional wachsen werden.

Während generative KI (GenAI) im Jahr 2023 einen großen Hype erlebte, wird sie laut Gartner das Wachstum der IT-Ausgaben in naher Zukunft nicht wesentlich verändern. "Während GenAI alles verändern wird, wird es keinen signifikanten Einfluss auf die IT-Ausgaben haben, ähnlich wie bei IoT, Blockchain und anderen großen Trends, die wir erlebt haben", sagt John-David Lovelock, Vizepräsident bei Gartner. "2024 wird das Jahr sein, in dem Unternehmen tatsächlich in die Planung des Einsatzes von GenAI investieren, aber die IT-Ausgaben werden von traditionelleren Kräften wie Rentabilität und Arbeit getrieben und von einer anhaltenden Welle der Veränderungsmüdigkeit nach unten gezogen werden.", so Lovelock weiter.

Ausblick

Infolge der erreichten Erfolge aus der SaaS-Transformation und des damit verbundenen hohen Auftragsbestandes sowie des anhaltend starken Beratungsgeschäftes aufgrund größerer Digitalisierungsaufträge insbesondere von Öffentlichen Unternehmen erwartet der Vorstand auch unter Berücksichtigung des negativen gesamtwirtschaftlichen Umfelds eine insgesamt positive Geschäftsentwicklung im laufenden Geschäftsjahr 2024. Entsprechend sieht die Guidance des Vorstands für das Gesamtjahr 2024 ein Umsatzwachstum auf EUR 143 – 146 Mio. vor, welches insbesondere durch den weiteren deutlichen Ausbau der SaaS-Erlöse erzielt werden soll. Infolge des zielgerichteten weiteren Ausbaus des margenstarken SaaS-Geschäftes soll zugleich das Bereinigte EBITDA auf EUR 14 - 16 Mio. anwachsen. Zugleich bekräftigt der Vorstand die aktuelle Mittelfristplanung, die ein durchschnittliches organisches Umsatzwachstum für die kommenden Jahre von 10% sowie mit Blick auf das weiter zunehmende SaaS-Geschäft den Ausbau der Bereinigten EBITDA-Marge bis 2026 auf 17 - 19% vorsieht. Im Fokus der strategischen Planung stehen dabei die drei etablierten Wachstumssäulen der USU-Gruppe: der Ausbau der Internationalisierung, die Entwicklung und Markteinführung neuer Produktinnovationen sowie anorganisches Wachstum durch Akquisitionen. Als Hauptumsatzträger werden auch im Geschäftsjahr 2024 die Konzerntöchter, insbesondere die USU GmbH, fungieren. Die Konzernmuttergesellschaft USU Software AG wird sich als Einzelgesellschaft neben den Forschungsprojekten und der Entwicklung und Implementierung von AI-Technologie in die Lösungen der USU-Gruppe sowie auf die Erbringung von Service-Leistungen für die Konzerngesellschaften weiterhin auf den Erwerb und das Halten von Beteiligungen an IT-Unternehmen konzentrieren und insofern weiterhin an der Geschäftsentwicklung ihrer Konzerntöchter partizipieren. Unter den vorgenannten Prämissen plant der Vorstand, auch für das Geschäftsjahr 2024 die Anteilseigner der USU Software AG wie in den Vorjahren am operativen Unternehmenserfolg der Gesellschaft maßgeblich zu beteiligen und entsprechend die aktionärsfreundliche Dividendenpolitik, die eine Ausschüttung einer Dividende vorsieht, die nie unter dem Vorjahreswert liegt und etwa der Hälfte des erwirtschafteten Gewinns entsprechen soll, fortzuführen.

Entwicklung von Konzernumsatz und Bereinigtem EBITDA der USU-Gruppe in TEUR

Jahr Konzernumsatz Bereinigtes EBITDA
2018 95.630 5.506
2019 107.328 9.920
2020 111.904 13.377
2021 126.522 14.391
2022 132.083 13.325
2023 140.000 16.836

(Hinweis: Die Grafik zeigt die Entwicklung von Konzernumsatz und Bereinigtem EBITDA der USU-Gruppe. Die genauen Werte für 2023 sind in der Grafik nicht explizit aufgeführt, aber die Trendlinie und die Beschriftung legen einen Wert um 140.000 für den Konzernumsatz und um 16.836 für das Bereinigte EBITDA nahe.)

IV. 2 Risikobericht

Die USU Software AG und ihre Tochtergesellschaften sind im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit einer Vielzahl von Chancen und Risiken ausgesetzt, die untrennbar mit dem unternehmerischen Handeln verbunden sind. Dieses besteht unter anderem in der Erschließung und in der Nutzung von Chancen, die der Sicherung und dem Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit der USU-Gruppe dienen. Unternehmerische Chancen werden einerseits im Rahmen des jährlichen Planungsprozesses und andererseits im Rahmen der laufend fortentwickelten Unternehmensstrategie berücksichtigt. Unter Risiken und Chancen im Überblick dieses Risikoberichtes sowie im Prognosebericht unter dem Gliederungspunkt Ausblick werden die Chancen näher dargestellt.

Risikomanagementsystem

Der verantwortungsvolle Umgang mit Risiken ist die Basis eines nachhaltigen Geschäftserfolges. Daher bedient sich das Management der USU Software AG und ihrer Tochtergesellschaften eines langjährig bewährten zentralen Risikomanagementsystems zur frühzeitigen Erkennung, Analyse, Bewertung, Steuerung und Bewältigung der Risiken der USU-Gruppe. Dieses ist zur Sicherstellung eines konzernweiten Risikobewusstseins in die Aufbau- und Ablauforganisation von USU eingebunden. Um den Risikocharakter des Konzerns individuell abbilden zu können, nutzt der Konzern das Governance, Risk & Compliance Modul der eigenentwickelten Software USU Service Management.

Risikomanagementprozess

Das frühzeitige Erkennen von Risiken in den jeweiligen Unternehmensbereichen ist für den USU-Konzern von zentraler Bedeutung. Das Risikomanagement und sein Prozess sind darauf ausgerichtet und sehen eine permanente Beobachtung der Risiken durch das Managementteam sowie deren Bereichsleiter:innen und den Vorstand vor. Der etablierte und langjährig bewährte Risikomanagementprozess der USU-Gruppe verfolgt das Konzept eines Regelkreislaufes. In den einzelnen Schritten werden die wesentlichen Elemente der Risikoidentifikation, -bewertung und -steuerung durch einzelne Maßnahmen berücksichtigt. Im folgenden Schaubild ist der Risikomanagementprozess der USU-Gruppe dargestellt:

Der Prozess des Risikomanagements beginnt mit der Identifizierung und Erfassung der relevanten Risiken durch den Vorstand der USU Software AG und das Top-Management sowie die jeweiligen Bereichsleiter der Tochtergesellschaften. Die Risiken werden analysiert, dokumentiert und bezüglich ihrer potenziellen Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet. Eine Risikomatrix visualisiert und klassifiziert die Ergebnisse. Daraus ableitend werden, in Abhängigkeit von der Risikoklassifizierung, gezielte Strategien und Maßnahmen zur Risikosteuerung und -bewältigung festgelegt und umgesetzt. Sämtliche Aktivitäten werden vom Risikomanagementverantwortlichen der Gesellschaft und des Konzerns in einem Risikoreport zusammengefasst. Auf Basis dieses Reports führen der Vorstand der USU Software AG und das Management der Tochtergesellschaften ein kontinuierliches Risikocontrolling durch und unterrichten den Aufsichtsrat regelmäßig über wesentliche Risiken sowie über Risikoveränderungen.

Risiken im Überblick

Aus dem aktuellen Risikobericht der USU Software AG und ihrer Tochtergesellschaften geht hervor, dass gegenwärtig und für die absehbare Zukunft kein bestandsgefährdendes Risiko identifiziert wurde.# Risikobericht

Dagegen sind jedoch mehrere bedeutende Einzelrisiken identifiziert worden. Insofern kann der Vorstand der USU Software AG keine Gewähr dafür übernehmen, dass sich nicht mehrere Risiken in Summe bestandsgefährdend auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken können. Nachfolgend werden die Risiken dargestellt, die im Rahmen des Risikomanagements von der potenziellen Schadenshöhe einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben können nach Berücksichtigung von Maßnahmen:

Potenzielle Schadenshöhe

Begriff Beschreibung Potentielle Schadenshöhe
Geringes Risiko Risiko, das weder Jahresüberschuss noch Unternehmenswert spürbar beeinflussen Bis TEUR 99
Mittleres Risiko Risiko mit einer spürbaren Beeinträchtigung des Jahresüberschusses TEUR 100 bis TEUR 999
Bedeutendes Risiko Risiko, welches den Jahresüberschuss stark beeinflusst oder zu einer spürbaren Reduzierung des Unternehmenswertes führt TEUR 1.000 bis TEUR 4.999
Schwerwiegendes Risiko Risiko, das zu einem Jahresfehlbetrag führen kann und den Unternehmenswert erheblich reduziert TEUR 5.000 bis TEUR 24.999
Bestandsgefährdendes Risiko Risiken, die mit einer wesentlichen Wahrscheinlichkeit den Fortbestand des Unternehmens gefährden TEUR 25.000 und darüber

Eintrittswahrscheinlichkeit

Eintrittswahrscheinlichkeit Begriff Beschreibung Eintrittswahrscheinlichkeit (in %)
Unwahrscheinlich Risiko ist bisher noch nicht eingetreten, kann aber nicht ausgeschlossen werden 5
Niedrig (selten) Eintritt innerhalb von 8 Jahren zu erwarten, empirischer Eintritt in den letzten 15 Jahren 10
Mittel (möglich) Eintritt innerhalb von 3 Jahren zu erwarten, empirischer Eintritt in den letzten 8 Jahren 35
Hoch Eintritt innerhalb von 12 Monaten zu erwarten, empirischer Eintritt in den vergangenen 3 Jahren erfolgt 60
Sehr hoch (wahrscheinlich) Eintritt kurzfristig zu erwarten, tritt mehrfach im Jahr auf 90

Marktrisiken

Aufgrund der aktuell weltweit labilen Konjunkturentwicklung ist die Analyse der Markt- und Wettbewerbssituation innerhalb des Risikomanagements der USU Software AG und ihrer Tochtergesellschaften von zentraler Bedeutung, vor allem im Hinblick auf die Auslastungssicherung und den Wettbewerbsdruck, der zukünftigen Gewinnung neuer Großkunden und damit verbunden der Profitabilitätssicherung der USU Software AG und ihrer Tochtergesellschaften, insbesondere der wichtigsten ausländischen USU-Gesellschaften in Frankreich und den USA. Ein Hauptaugenmerk liegt dabei in der Markt-Diversifizierung, um primär vorhandene Märkte zu erweitern und die Abhängigkeit von Deutschland zu reduzieren. So kann beispielsweise durch eine Portfolioerweiterung der Konzerntöchter USU Solutions Inc. und USU SAS um weitere USU-Lösungen neben dem Software Asset Management und dem Knowledge Management eine stärkere Marktdurchdringung in den USA und Frankreich erzielt werden. Der Vorstand sieht in dem weiteren Ausbau des Auslandsgeschäftes insofern auch eine maßgebliche Chance hinsichtlich der zukünftigen operativen Geschäftsentwicklung der Gesellschaft und des Gesamtkonzerns.

Dabei kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass sich eine nachlassende konjunkturelle Dynamik in den von USU betreuten Regionen negativ auf die IT-Branche auswirkt und insofern auch zu einer verhaltenen Geschäftsentwicklung der USU Software AG und ihrer Tochtergesellschaften führt. Daher liegt ein Hauptaugenmerk in diesem Bereich in 2024 und darüber hinaus auf dem weiteren Ausbau der wiederkehrenden Umsatzerlöse aus Wartung und SaaS und der damit verbundenen Sicherung bzw. Erhöhung der Profitabilität der Auslandstöchter, insbesondere in den USA und Frankreich. Zugleich erfolgt eine permanente Marktbeobachtung und -analyse unter anderem durch einen engen Kontakt zu Marktforschungs- sowie Kundenunternehmen, um eventuelle neue Top-Wettbewerber frühzeitig zu erkennen, Änderungen bei bestehenden Wettbewerbern ausfindig zu machen oder Marktveränderungen rechtzeitig wahrzunehmen. Zudem hatte sich USU mit der Umsetzung der One USU-Strategie bereits im Vorjahr auch organisatorisch neu aufgestellt und dabei unter anderem die Bereiche Vertrieb und Marketing reorganisiert und schlanke Strukturen sowie ein konzernweit einheitliches Reporting geschaffen.

Den Marktrisiken werden insgesamt 6 Einzelrisiken zugerechnet. Das Risiko nach Maßnahmen wird für vier Marktrisiken als „Bedeutendes Risiko“ bewertet, von denen eines hinsichtlich Eintrittswahrscheinlichkeit mit „Mittel (möglich)“ eingestuft wird und die drei anderen Marktrisiken mit „Niedrig (selten)“. Die verbleibenden 2 Marktrisiken werden hinsichtlich des Risikos nach Maßnahmen als „mittleres Risiko“ eingestuft, wobei die Eintrittswahrscheinlichkeit für eines dieser Risiken als „Mittel (möglich)“ und für das andere Risiko als „Niedrig (selten)“ eingestuft wird.

Produktrisiken

Die von der USU Software AG und ihren Tochtergesellschaften vertriebene eigenentwickelte Software wird unter anderem als Software-as-a-Service-Lösung angeboten. Hierbei ist insbesondere die ständige Verfügbarkeit der SaaS-Plattform von zentraler Bedeutung und es besteht ein potenzielles Haftungsrisiko durch Sicherheitslücken. Ein potenzieller Angriff auf die SaaS-Plattform oder auf ältere, nicht mehr in der Wartung befindliche Produktversionen könnte zu Leistungsstörungen führen, was Schadensersatzansprüche der Auftraggeber bzw. negative Deckungsbeiträge des jeweiligen Projektes zur Folge haben kann. Um derartige Produktrisiken zu minimieren, nutzt die USU-Gruppe ein umfangreiches Qualitätsmanagement und prüft auch mittels Einbeziehung der konzerneigenen IT-Abteilung kontinuierlich die Verfügbarkeit und Sicherheit des eigenen Produkt- und SaaS-Angebotes.

Den Produktrisiken werden 2 Risiken zugerechnet. Das Risiko nach Maßnahmen wird für beide Produktrisiken als „Mittleres Risiko“ eingestuft, dessen Eintrittswahrscheinlichkeit für ein Produktrisiko mit „Mittel (möglich)“ und für das andere Risiko mit „Unwahrscheinlich“ bewertet wurde.

Projektrisiken

Die von der USU Software AG und ihren Tochtergesellschaften vertriebene eigenentwickelte Software kann, wie nahezu jede Software, mit Fehlern behaftet sein, die trotz gründlicher Prüfungen und sorgfältiger Tests auftreten können. Daraus resultierende Fehlfunktionen, Ausfälle oder Schäden können zu Lasten der USU-Gruppe zu Gewährleistungs- und Haftungsfolgen führen. Die eigenentwickelte Software kommt zudem vorwiegend im Rahmen von größeren Projekten zum Einsatz, bei denen die Gesellschaft vertraglich fixierte Zusagen bezüglich der Funktionalitäten, der zeitlichen Fertigstellung sowie der Projektkosten trifft. Dabei besteht das Risiko, dass infolge von Produktmängeln oder Projektverzögerungen der eingeplante Zeit- und Kostenrahmen nicht eingehalten werden kann, was wiederum Schadensersatzansprüche der Auftraggeber bzw. negative Deckungsbeiträge des jeweiligen Projektes oder eine Projekt-Rückabwicklung zur Folge haben kann.

Um derartige Projektrisiken zu minimieren, nutzt die USU-Gruppe ein umfangreiches Qualitätsmanagement innerhalb der Entwicklungsaktivitäten. Zudem verfügt USU über ein effektives Projektcontrolling, um Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen und entsprechende Gegenmaßnahmen vornehmen zu können. Zusätzlich besteht eine Produkthaftpflichtversicherung zur Risikobegrenzung, die insbesondere für Daten-, Datenträger- und Implementierungsschäden sowie Schäden aufgrund von Sachmängeln infolge des Fehlens von vereinbarten Eigenschaften ab einer Schadenshöhe von TEUR 100 bis maximal EUR 10 Mio. je Schadensfall eintritt. Daneben besteht das Risiko, dass Großkunden kündigen bzw. Rahmenverträge nicht verlängert werden, was sich deutlich negativ auf die Umsatz-, Ertrags- und Finanzlage auswirken könnte. Um derartige Risiken zu begrenzen, hat USU den Bereich Vertrieb und Marketing verstärkt, um die Neukundengewinnung zu forcieren und zugleich den engen Kontakt zu den Bestandskunden zu vertiefen bzw. zu pflegen, bietet ein eigenes Support-Center, 24-Stunden-Bereitschaft und schult ihre Mitarbeitenden gezielt im Projektmanagement.

Den Projektrisiken werden insgesamt 6 Einzelrisiken zugerechnet. Das Risiko nach Maßnahmen wird für 1 Projektrisiko als „Bedeutendes Risiko“ bewertet, wobei die Eintrittswahrscheinlichkeit für dieses Projektrisiko als „Niedrig (selten)“ eingestuft wird. Des Weiteren werden 4 Projektrisiken als „mittleres Risiko“ beziffert, deren Eintrittswahrscheinlichkeit für 1 Projektrisiko mit „Mittel (Möglich)“ und für die anderen 3 Projektrisiken mit „Niedrig (Selten)“ eingestuft wird. Schließlich wird 1 Projektrisiko als „geringes Risiko“ bewertet, mit einer „unwahrscheinlichen“ Eintrittswahrscheinlichkeit.

Rechtliche Risiken

Die USU Software AG und ihre Tochtergesellschaften sind im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit einer Vielzahl potenzieller rechtlicher Risiken ausgesetzt. Diese reichen von Gewährleistungs- und Haftungsrisiken aus bestehenden Verträgen, wie beispielsweise einer Zahlungsrückforderung eines Insolvenzverwalters, über Risiken der Produkthaftung und des Datenschutzes bis hin zu Beteiligungsrisiken sowie Rechtsrisiken aus der steuerlichen Organschaft oder aufgrund der Börsennotierung. Um derartige Risiken zu minimieren, beschäftigt die USU-Gruppe eine eigene Rechtsabteilung und schult Ihre Mitarbeitenden kontinuierlich in relevanten Rechtsthemen, wie beispielsweise der gesetzeskonformen Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß DSGVO.

Den rechtlichen Risiken werden insgesamt sechs Einzelrisiken zugerechnet. Das Risiko nach Maßnahmen wird für 1 rechtliches Risiko als „Bedeutendes Risiko“ eingestuft, dessen Eintrittswahrscheinlichkeit mit „Mittel (möglich)“ bewertet wurde. Die anderen 5 Rechtlichen Risiken werden hinsichtlich ihrer potenziellen Schadenshöhe als „mittleres Risiko“ eingestuft.# USU-Gruppe: Risikomanagementbericht

Dabei wird für 2 dieser rechtlichen Risiken die Eintrittswahrscheinlichkeit mit „Mittel (Möglich)“, für 2 weitere Projektrisiken mit „Niedrig (Selten)“ und für das verbleibende Risiko mit „unwahrscheinlich“ eingestuft.

Dienstleistungsrisiken

Die Dienstleistungsrisiken betreffen vor allem die Forecast- und Prognosesicherheit der Gesellschaft und den drohenden Imageverlust bei möglichen Prognoseverfehlungen. Um dem gegenzusteuern führt der Vorstand regelmäßige Forecast-Analysen und Reviews durch und hat Maßnahmen zur Verbesserung der Forecast-Methodik umgesetzt, das Vertriebsmanagement gezielt erweitert, das Produktmanagement verbessert und im Rahmen der One USU-Strategieumsetzung ein Konzern-CRM-System eingeführt, etabliert und an andere interne Softwaresysteme angebunden. Den Dienstleistungsrisiken werden insgesamt 2 Einzelrisiken zugerechnet. Das Risiko nach Maßnahmen wird für beide Dienstleistungsrisiken als „Bedeutendes Risiko“ bewertet, dessen Eintrittswahrscheinlichkeit für 1 Dienstleistungsrisiko mit „Hoch“ und für das andere Dienstleistungsrisiko mit „Mittel (möglich)“ bewertet wurde.

Forschungs- und Entwicklungsrisiken

Die hohe Wettbewerbsintensität und das spezifische Käuferverhalten bedingen extrem kurze Entwicklungszyklen neuer Produktversionen bzw. -releases. Gleichzeitig steigen die Anforderungen aufgrund schneller technologischer Veränderungen sowie potenzieller Hackerangriffe stetig an. Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen, hält die USU-Gruppe ihre Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten auf einem kontinuierlich hohen Niveau und nutzt dabei insbesondere die Ressourcen der Entwicklungsgesellschaft USU Software s.r.o. in der Tschechischen Republik sowie zusätzlich lokale Ressourcen. 230 Mitarbeitende arbeiten an der stetigen marktorientierten Weiterentwicklung der konzerneigenen Softwareprodukte nach Maßgabe der Anforderungen aus dem Produktmanagement. Zudem runden Tests und Maßnahmen zum Qualitätsmanagement und der IT-Security den Entwicklungsprozess ab. Durch den engen Kontakt mit führenden Marktanalysten kann dabei schnell auf eventuelle technologische Veränderungen eingegangen werden. Als technologischer Vorreiter konzipiert die USU-Gruppe zudem eigene Innovationen zur permanenten Verbesserung und Erweiterung des Produktportfolios. Des Weiteren ist der Schutz der eigenen Softwareprodukte durch potenzielle Hackerangriffe von zentraler Bedeutung. Den Risiken aus Forschung- und Entwicklung wird 1 Einzelrisiko zugerechnet, für das das Risiko nach Maßnahmen als „mittleres Risiko“ eingestuft wird, dessen Eintrittswahrscheinlichkeit mit „Mittel (möglich)“ bewertet wurde.

Entwicklung der Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen der USU-Gruppe in TEUR

Jahr TEUR
2018 15.801
2019 15.334
2020 15.428
2021 16.686
2022 18.072
2023 20.925

Nachhaltigkeitsrisiken

Das Thema Nachhaltigkeit spielt für die USU Software AG und ihre Tochtergesellschaften bereits seit langer Zeit eine zentrale Rolle. Dabei geht es insbesondere darum, die Zufriedenheit und Bindung der Mitarbeitenden durch eine auf die Belegschaft ausgerichtete Unternehmenskultur zu sichern und weiter zu erhöhen. Aufgrund der zentralen Bedeutung für die USU Software AG und den Gesamtkonzern sind die Personalrisiken, die einen Teil der Nachhaltigkeitsrisiken darstellen, als separate Rubrik aufgeführt und nicht innerhalb der Nachhaltigkeitsrisiken subsummiert. Das Gros der Nachhaltigkeitsrisiken besteht darin, dass bestimmte Nachhaltigkeitsziele wie beispielsweise die avisierte CO2-Neutralität, die vorgesehene Energieeinsparung oder von Zielquoten hinsichtlich des Frauenanteils an Führungspositionen oder der Gesamtbelegschaft, des Krankenstandes oder der Fluktuation nicht erreicht werden. Den Nachhaltigkeitsrisiken werden insgesamt 5 Einzelrisiken zugerechnet. Das Risiko nach Maßnahmen wird für alle 5 Nachhaltigkeitsrisiken als „mittleres Risiko“ eingestuft, deren Eintrittswahrscheinlichkeit für 3 der Nachhaltigkeitsrisiken mit „Mittel (möglich)“ bewertet und für die beiden verbleibenden Nachhaltigkeitsrisiken mit „Niedrig (selten)“ eingestuft wurde.

Personalrisiken

Die erfolgreiche Umsetzung der Unternehmensstrategie und der wirtschaftliche Erfolg der USU Software AG und ihrer Tochtergesellschaften beruhen im Wesentlichen auf der Leistung ihrer Fach- und Führungskräfte. Die Gesellschaft ist daher in besonderem Maße auf hoch qualifiziertes Personal angewiesen, um auch zukünftig den sich stellenden Marktanforderungen und Kundenbedürfnissen gerecht zu werden. Gerade in Krisenzeiten kann der Verlust von Führungskräften oder Mitarbeitenden in Schlüsselpositionen der Gesellschaft und deren Know-how ebenso schaden wie das Ausbleiben neuer Wissensträgerinnen und Wissensträger. Aus diesem Grund hat USU eine Vielzahl an Maßnahmen umgesetzt, beispielsweise eigene Ausbildungsaktivitäten und Traineemodelle und den Ausbau des Recruiting-Teams, um trotz des anhaltend starken Wettbewerbs am Personalmarkt zusätzliche, hoch qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen und durch Fluktuation entstandene Personallücken zu schließen sowie insbesondere das vorhandene Personal an die USU-Gruppe zu binden sowie Backupfunktionen auszubauen. Des Weiteren hat die bedarfsgerechte Förderung der Mitarbeitenden einen zentralen Stellenwert innerhalb des Gesamtkonzerns eingenommen. Spezifische Fort- und Weiterbildungsangebote, ein umfangreiches Talentförderungs-, Karriere- und Laufbahnmodell sowie zahlreiche Mitarbeiterveranstaltungen tragen zur stärkeren Bindung der Fach- und Führungskräfte bei. Eine positive Unternehmenskultur erhöht ferner die Erfolgsquote bei der Gewinnung und nachhaltigen Bindung qualifizierter Mitarbeitende.

Entwicklung der Konzernbelegschaft der USU-Gruppe

Jahr Belegschaft
2018 694
2019 711
2020 732
2021 750
2022 783
2023 807

Den Personalrisiken werden insgesamt 11 Einzelrisiken zugerechnet. Das Risiko nach Maßnahmen wird für 3 Personalrisiken als „Bedeutendes Risiko“ eingestuft, wobei die Eintrittswahrscheinlichkeit für 1 dieser Personalrisiken mit „Hoch“, für 1 mit „Mittel (möglich)“ und für das Dritte dieser Personalrisiken mit „Niedrig (selten)“ bewertet wird. Die verbleibenden 8 Personalrisiken werden hinsichtlich des Risikos nach Maßnahmen als „mittleres Risiko“ eingestuft, wobei die Eintrittswahrscheinlichkeit für 7 dieser Personalrisiken als „Mittel (möglich)“ und für 1 dieser Personalrisiken mit „Niedrig (selten)“ eingestuft wird.

Managementrisiken

Die erfolgreiche Führung und Weiterentwicklung der USU Software AG und ihrer Tochtergesellschaften obliegt dem Vorstand sowie dem gesamten Management-Team der USU-Gruppe. Der Verlust von Führungskräften, z.B. bei Unfällen auf gemeinsamen Reisen kann der Gesellschaft erheblich schaden. Aus diesem Grund wurde das USU-Management bereits frühzeitig um ein „Executive Board“ erweitert und es werden gemeinsame Reisen des USU-Managements mit einem Verkehrsmittel soweit wie möglich vermieden. Den Managementrisiken wird 1 Einzelrisiko zugerechnet. Das Risiko nach Maßnahmen wird für dieses Managementrisiko als „mittleres Risiko“ eingestuft und hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit mit „Unwahrscheinlich“ eingeschätzt.

IT-Risiken

Als Software- und IT-Unternehmen sind die USU Software AG und ihre Tochtergesellschaften von der dauerhaften Betriebsbereitschaft und Sicherheit der konzernweiten Rechenzentren, der Netzwerke und der IT-Systeme abhängig. Durch den dynamisch steigenden Anteil von eigenen SaaS-Angeboten erhöht sich zusätzlich die Abhängigkeit von der IT-Infrastruktur. Ein teilweiser oder vollständiger Ausfall der IT-Systeme, sei es durch Bedienungsfehler oder durch Sabotage, Diebstahl, Virenbefall, Naturkatastrophen oder Brand- oder Wasserschäden kann sich daher negativ auf die Geschäftsentwicklung der Unternehmensgruppe auswirken. Um derartigen Risiken vorzubeugen, besteht bereits seit mehreren Jahren ein spezifisches Konzept zur Risikovorsorge speziell für den IT-Bereich, welches in das Risikomanagementsystem des Konzerns eingebunden ist und stetig erweitert wird. Die IT-Risiken bestehen aus 9 Einzelrisiken und werden nach Maßnahmen für 8 Risiken als „mittleres Risiko“ eingestuft, deren Eintrittswahrscheinlichkeit für 4 IT-Risiken als „hoch“, für 2 IT-Risiken als „Mittel (möglich)“, für 1 IT-Risiko mit „Niedrig (selten)“ und für 1 IT-Risiko mit „Unwahrscheinlich“ eingeschätzt wird, sowie für 1 IT-Risiko mit einer als „Geringes Risiko“ bewerteten potenziellen Schadenshöhe, deren Eintrittswahrscheinlichkeit mit „Niedrig (selten)“ eingestuft wurde.

Finanzrisiken

Die USU Software AG verfügt zum Stichtag 31. Dezember 2023 konzernweit über umfangreiche Finanzmittel von über EUR 13 Mio. für zukünftige Investitionen, für potenzielle Akquisitionen sowie zur Absicherung der operativen Geschäftsaktivitäten. Diese Mittel werden zur Generierung von Zinserträgen in vorwiegend kurzfristige Kapitalanlagen investiert. Dabei besteht das Risiko eines teilweisen oder vollständigen Wertverlustes einer oder mehrerer Kapitalanlagen. Zur Risikobegrenzung investiert die Gesellschaft daher ausschließlich in risikoarme Kapitalanlagen mit kurzen Restlaufzeiten. Kapitalanlagen in hoch spekulative Wertpapiere bzw. Aktien werden nicht vorgenommen. Des Weiteren zählen das Goodwill-Risiko, das Vermögensschadenrisiko, Forderungsausfall- und Wechselkursrisiken, das US-Haftungsrisiko sowie das Risiko von Zahlungsbetrügen zu den Finanzrisiken: So wird der in der Konzernbilanz ausgewiesene Geschäfts- oder Firmenwert („Goodwill“) anstelle einer planmäßigen Abschreibung gemäß IFRS 3 mindestens einmal jährlich einer Wertminderungsprüfung („Impairment Test“) unterzogen.# USU Software AG

V. WESENTLICHE MERKMALE DES INTERNEN KONTROLL- UND RISIKOMANAGE- MENTSYSTEMS

Das interne Kontrollsystem (IKS) und das Risikomanagementsystem (RMS) der USU Software AG orientieren sich an dem international anerkannten Rahmenwerk des Committee of Spon- soring Organizations of the Treadway Commission (COSO) zur Gewährleistung der Funkti- onsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsprozesse, der Zuverlässigkeit der betriebli- chen Informationen, der Vermögenssicherung sowie der Einhaltung von für USU maßgebliche Gesetze und Vorschriften.

Umfang und Ausgestaltung liegen im Ermessen und der Gesamtverantwortung des Vorstands, der sich zur Rücksicherung der internen Rechtsabteilung bedient, wobei der Aufsichtsrat die Wirksamkeit des IKS und RMS überwacht. Das USU-IKS inkludiert die maßgeblichen Ge- schäftsprozesse und geht in seinem Umfang entsprechend über die Kontrollen im Rechnungs- legungsprozess hinaus.

So wurde bereits frühzeitig eine klar definierte Führungs- und Unternehmensstruktur mit ent- sprechenden Aufgabenzuordnungen definiert und implementiert. Ein umfangreiches, regelmä- ßig aktualisiertes Richtlinienwesen, bestehend aus Kompetenzregelung, Berichtswesen, Rei- sekosten- und Projekt-/Zeiterfassungsrichtlinien sowie Investitionsgenehmigungen ist einge- richtet. Dieses regelt unter anderem das Vier-Augen-Prinzip bei sämtlichen relevanten Ge- schäftsaktivitäten. Zur Gewährleistung der internen Regelungen werden regelmäßige Schu- lungen der Belegschaft durchgeführt und nachgehalten.

Da eine Vielzahl der Geschäftsprozesse der USU-Gruppe digitalisiert sind, werden die hierfür genutzten IT-Systeme regelmäßig auf ihre Sicherheit hin überprüft und sind Bestandteil des seit mehreren Jahren implementierten spezifischen Konzeptes zur Risikovorsorge speziell für den IT-Bereich, welches in das Risikomanagementsystem des Konzerns eingebunden ist und stetig erweitert wird. Für weitergehende Informationen verweisen wir auf den Punkt IV. 2 Risi- kobericht.

RECHNUNGSLEGUNGSBEZOGENES INTERNES KONTROLL- UND RISIKOMANAGE- MENTSYSTEM

Bei der USU Software AG ist das auf den Rechnungslegungsprozess bezogene interne Kon- trollsystem („RIKS“) und das rechnungslegungsbezogene interne Risikomanagementsystem („RIRMS“) als umfassendes System zur Sicherstellung eines regelungskonformen Jahres- bzw. Konzernabschlusses weitgehend konzernweit implementiert. Das RIKS umfasst die Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Sicherung der Wirksam- keit, Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sowie zur Sicherung der Einhaltung der maßgeblichen rechtlichen und satzungsmäßigen Vorschriften. Das RIRMS be- inhaltet die Gesamtheit aller organisatorischen Regelungen und Maßnahmen zur Risikoerken- nung, -steuerung und -bewältigung in Bezug auf den Rechnungslegungsprozess.

Das rech- nungslegungsbezogene interne Kontroll- und Risikomanagementsystem von USU ist derart eingerichtet, dass die erforderliche Sicherheit für die Verlässlichkeit der Finanzberichterstat- tung sowie die Erstellung der Jahres- und Konzernabschlüsse gewährleis- tet ist. Grundlage hierfür ist eine klar definierte Führungs- und Unternehmensstruktur mit ent- sprechenden Aufgabenzuordnungen. So werden die rechnungslegungsbezogenen Schlüssel- funktionen zentral über die USU Software AG gesteuert. Die spezifischen Verantwortungsbe- reiche sind dabei eindeutig zugeordnet. Das Richtlinienwesen, bestehend aus Kompetenzre- gelung, Berichtswesen, Reisekosten- und Projekt-/Zeiterfassungsrichtlinien sowie Investitions- genehmigungen regelt unter anderem das Vier-Augen-Prinzip bei den rechnungslegungsbe- zogenen Prozessen.

Die USU-Gruppe verfügt über ein weitreichend vereinheitlichtes, standardisiertes Finanzsys- tem, welches ausschließlich den am Rechnungslegungsprozess beteiligten Mitarbeitenden entsprechend ihres Zuständigkeitsbereiches durch klar definierte Zugriffsrechte zugänglich ist. Für die termingerechte Erstellung der Monats-, Quartals- und Jahres- sowie Konzernab- schlüsse auf Basis der vom Vorstand vorgegebenen zeitlichen Abschlussplanung ist zentral die Finanzabteilung der USU Software AG im Zusammenspiel mit dem Projektcontrol- ling/Projectoffice sowie der Investor Relations-Abteilung verantwortlich.

Das Ergebnis des Im- pairment Tests kann entweder in der Bestätigung des angesetzten Goodwills bestehen oder aber zu einer das Jahresergebnis mindernden Abschreibung führen, welche sich entspre- chend negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der USU Software AG auswirken könnte. Der im Geschäftsjahr 2023 durchgeführte Impairment Test erbrachte keinen Impair- mentbedarf. Infolge der erwartet positiven operativen Geschäftsentwicklung der USU Software AG und des Gesamtkonzerns geht der Vorstand auch im Folgejahr von keiner das Jahreser- gebnis mindernden Goodwillabschreibung aus.

Mögliche Risiken aus Forderungsverlusten bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden ungeachtet dessen, dass zum Kundenkreis der USU-Gruppe vorwiegend marktstarke solvente Unternehmen aus dem gehobenen Mittelstand oder Großkonzerne gehören, durch ein aktives Forderungsmanagement minimiert. Darüber hinaus bildet die Gesellschaft hierfür eine ausreichende bilanzielle Risikovorsorge. Insgesamt kann daher das Ausfallrisiko als be- grenzt angesehen werden. Im Hinblick auf die Erfahrungen der jüngeren Vergangenheit mit möglichen negativen Auswirkungen einer Wirtschafts- und Finanzmarktkrise auf die wirtschaft- liche Situation grundsätzlich als solvent geltender Unternehmen kann insbesondere mit Blick auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Zukunft nicht ausgeschlossen werden, dass auch bei der für die USU Software AG als charakteristisch anzusehenden, von marktstarken Unter- nehmen geprägten Kundenstruktur die insolvenzbedingten Risiken aus Forderungsausfällen zunehmen können.

Die Gesellschaft tätigt in gewissem Umfang Fremdwährungstransaktionen und ist deshalb Wechselkursschwankungen ausgesetzt, die entsprechend Auswirkungen auf die in Euro ausgewiesenen Vermögenswerte, Kosten und Erträge haben können. Vor allem durch das wachsende US-Geschäft steigen dabei insbesondere die US-Dollar-Volumina. Ebenso entste- hen Transaktionsrisiken bei auf ausländische Währung lautenden finanziellen Vermögenswer- ten, die sich jedoch auch positiv auf die Ertragsentwicklung auswirken können. Durch die US-Aktivitäten ist die USU-Gruppe zudem dem im US-Markt tendenziell höheren Haftungsrisiko ausgesetzt, welches höher ist als in Europa. Um dieses Risiko zu vermindern, hat die Gesellschaft entsprechende Versicherungen abgeschlossen. Zudem besteht ein Risiko bezüglich potenzieller Zahlungsbetrüge, welches durch das interne Kontrollsystem in Verbindung mit Spezialschulungen und -Trainings für Mitarbeiter vermindert bzw. begrenzt wird.

Die Finanzrisiken bestehen aus 8 Einzelrisiken und werden nach Maßnahmen für 2 Finanzri- siken als „Bedeutendes Risiko“ eingestuft, wobei die Eintrittswahrscheinlichkeit für diese bei- den Finanzrisiken mit „Mittel (möglich)“ eingeschätzt wird. 6 der Finanzrisiken werden hinsicht- lich des Risikos nach Maßnahmen als „mittleres Risiko“ eingestuft, wobei die Eintrittswahr- scheinlichkeit für 1 dieser Finanzrisiken als „Hoch“, für 4 dieser Finanzrisiken als „Mittel (mög- lich)“ und für das verbleibende Finanzrisiko als „Unwahrscheinlich“ eingeschätzt wird.

Entwicklung der Konzernliquidität der USU-Gruppe in TEUR

2018 2019 2020 2021 2022 2023
Liquidität 10.413 9.450 18.534 15.525 13.494 24.286

IV. 3 Chancenbericht

Aus den umfangreichen Chancen der USU Software AG und des Konzerns sieht der Vorstand neben den bereits erwähnten Punkten noch die folgenden Potenziale als besonders wichtig an:

Die USU-Gruppe verfügt mit ihrem auf wachstumsstarke Segmente des IT-Marktes ausgerichteten, innovativen Produktportfolio und der kundenbezogenen Bündelung sämtlicher Aktivitäten unter der Dachmarke „USU“ im Rahmen der „One USU“-Strategie über ideale Vo- raussetzungen, um auch zukünftig das Neu- und Bestandskundengeschäft deutlich auszu- bauen. Dabei liegt das Hauptaugenmerk auf dem Ausbau des hochmargigen SaaS-Geschä- fes mit den eigenentwickelten Softwareprodukten, was zu wiederkehrenden Umsätzen und einer entsprechend stetigeren Geschäftsentwicklung im Vergleich zum Einmal-Lizenzgeschäft führt. Der forcierte Wandel vom Einmallizenz-Geschäft hin zu SaaS bietet aus Unternehmens- sicht zugleich die Chance auf eine stabilere und profitablere Geschäftsentwicklung.

Ein wesentlicher Bestandteil der kundenbezogenen Wachstumsstrategie liegt neben der Wei- terentwicklung der bestehenden und bereits langjährig etablierten Softwarelösungen in der Ergänzung des Produktportfolios durch neue Produktinnovationen. Neben dem inländischen Kernmarkt bieten sich überdurchschnittliche Wachstumspotenziale insbesondere durch den weiteren Ausbau der internationalen Präsenz der USU-Gruppe. Dies umfasst die geplante Ausweitung der Geschäftsaktivitäten in Europa, den USA und Asien durch eine Portfolioerwei- terung in diesen Märkten sowie die Erhöhung der internationalen Präsenz durch die Erschlie- ßung neuer Märkte bzw. Länder und die kontinuierliche Erweiterung des globalen USU-Part- nernetzwerks.

Um die bestehenden Wachstumspotenziale vollumfänglich nutzen zu können, ist die Gewin- nung von zusätzlichem Fach- und Führungspersonal bzw. die Bindung der bestehenden Be- legschaft ebenfalls von zentraler Bedeutung. Externes Wachstum durch Akquisitionen oder Beteiligungen an Unternehmen gehört ebenfalls zur Strategie der USU-Gruppe. In diesem Zu- sammenhang verfügt USU über eine umfangreiche Konzernliquidität, um zukünftige Übernah- men zeitnah und flexibel umsetzen zu können.# Der Vorstandsvorsitzende der USU Software AG, der für das rechnungslegungsbezogene interne Kontroll- und Rechnungslegungssystem der Gesellschaft und des Gesamtkonzerns die Gesamtverantwortung trägt, kontrolliert und überwacht seinerseits die Erstellung und führt einen Abgleich mit der permanent aktualisierten Hochrechnung durch. Üblicherweise sind für USU als Software- und IT-Beratungsunternehmen die Umsatzrealisierung, die Werthaltigkeit der Firmenwerte und der Beteiligungsbuchwerte sowie die Bewertung der Forderungen, der unfertigen Leistungen und der Rückstellungen von zentraler risikobezogener Bedeutung. Regelmäßige Schulungen und Fortbildungen der am Rechnungslegungsprozess beteiligten Personen sowie die zeitnahe Untersuchung neuer oder geänderter rechnungslegungsbezogener Vorschriften gewährleisten eine kontinuierliche Aktualität hinsichtlich der (Konzern-)Abschlusserstellung.

VI. ÜBERNAHMERELEVANTE ANGABEN

VI. 1 Gezeichnetes Kapital, Aktien und Aktionärsstruktur

Zum 31. Dezember 2023 waren 10.523.770 (2022: 10.523.770) auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag („Stückaktien“) der USU Software AG mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 Euro ausgegeben. Infolge des in 2022 durchgeführten Aktienrückkaufs von 523.770 Aktien, von denen in 2023 insgesamt 36.184 Aktien im Rahmen eines Mitarbeiteraktienprogramms an Mitarbeitende übertragen wurden, hält die Gesellschaft nunmehr 487.586 eigene Aktien, die insofern nicht stimmberechtigt sind. Entsprechend bestehen zum 31. Dezember 2023 10.036.184 Stimmrechte.

Hiervon sind 5.425.000 (2022: 5.403.888) Aktien dem Hauptaktionär und Aufsichtsratsvorsitzenden der Gesellschaft, Udo Strehl, zuzurechnen, was einem Stimmrechtsanteil in Höhe von 54,05% (2022: 54,03%) entspricht. Davon hält er 5.000 (2022: 5.000) Aktien direkt und weitere 5.388.000 (2022: 5.366.888) Aktien über die AUSUM GmbH, deren Mehrheitsgesellschafter Udo Strehl ist. Zusätzlich 32.000 (2022: 32.000) Aktien der USU Software AG sind Udo Strehl über die Wissen ist Zukunft-Stiftung („WIZ-Stiftung“) zuzurechnen, deren alleiniger Geschäftsführer er ist.

Der MainFirst SICAV, die zum Stichtag 31. Dezember 2023 gemäß einer Mitteilung an die Gesellschaft insgesamt 374.250 (2022: 482.175) Aktien der Gesellschaft hielt, werden entsprechend 3,73% (2022: 4,82%) der Stimmrechtsanteile an der USU Software AG zugerechnet.

Als weiterer Aktionär über der 3%-Meldeschwelle fungiert Peter Scheufler (ehemaliger Gesellschafter der auf die USU GmbH verschmolzenen USU Solutions GmbH), der zum Stichtag 31. Dezember 2023 gemäß seiner Mitteilung an die Gesellschaft insgesamt 449.629 (2022: 476.351) Aktien der Gesellschaft hielt, was einem Stimmrechtsanteil von 4,48% (2022: 4,76%) entspricht.

Aktionärsstruktur der USU Software AG zum 31. Dezember 2023 Stimmrechtsanteil
Udo Strehl/Ausum GmbH / WIZ-Stiftung 54,05%
USU Organe (exkl. Udo Strehl) 2,63%
Peter Scheufler 4,48%
MainFirst SICAV 3,73%
Eigene Anteile 4,86%
Free float 30,25%

VI. 2 Befugnisse des Vorstands bezüglich der Ausgabe von Aktien und des Aktienrückkaufs

Auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 1. Juli 2022 wurde der Vorstand bis zum 30. Juni 2027 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um insgesamt bis zu nominal EUR 2.630.942,00 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1,00 je Stückaktie zu erhöhen („Genehmigtes Kapital 2022“).

Durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 2. März 2000 wurde das Grundkapital der USU Software AG ferner um TEUR 757 durch Ausgabe von 756.911 auf den Inhaber lautende Stückaktien zur Gewährung von Optionsrechten an Vorstandsmitglieder, Mitarbeitende der Gesellschaft sowie Mitarbeitende verbundener Unternehmen bedingt erhöht („Bedingtes Kapital“). Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 15. Juli 2004 wurde das Bedingte Kapital auf TEUR 378 herabgesetzt. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, wie die Inhaber der ausgegebenen Optionsrechte von ihrem Optionsrecht Gebrauch machen. Zum 31. Dezember 2023 waren keine Optionsrechte ausstehend.

Mit Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 26. Juni 2020 wurde der Vorstand der Gesellschaft zudem ermächtigt, in der Zeit bis zum 25. Juni 2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats in einem oder mehreren Schritten Aktien der Gesellschaft zu erwerben. Dabei dürfen die erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien, die die Gesellschaft aufgrund einer früheren Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien hält, insgesamt einen Anteil von 10% am Grundkapital der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Beschlussfassung dieser Ermächtigung oder – falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals nicht überschreiten. Die USU Software AG hält zum 31. Dezember 2023 insgesamt 487.586 eigene Aktien, was einem Anteil am Grundkapital von ca. 4,63% entspricht. Gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung vom 26. Juni 2020 können die zurückgekauften Aktien für Akquisitionen genutzt, im Rahmen eines Beteiligungsprogrammes für die USU-Belegschaft eingesetzt oder eingezogen werden.

Gesetzliche Vorschriften und Satzungsbestimmungen der USU Software AG

Gemäß § 84 AktG sowie § 8 Abs. 2 der Satzung der USU Software AG erfolgt die Bestellung oder Abberufung des Vorstands durch den Aufsichtsrat der Gesellschaft. In dringenden Fällen ist gemäß § 85 AktG eine gerichtliche Bestellung eines Vorstands möglich, dessen Amt jedoch erlischt, sobald der Mangel behoben ist. Der Aufsichtsrat ist ferner gemäß § 18 der Satzung ermächtigt, Änderungen der Satzung, die nur ihre Fassung betreffen, zu beschließen. Jede sonstige Änderung der Satzung bedarf gemäß § 179 Abs. 1 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung. Dieser bedarf gemäß § 179 Abs. 2 AktG einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst. Nicht die Satzung betreffende Beschlüsse der Hauptversammlung bedürfen im Übrigen gemäß § 133 AktG der einfachen Stimmenmehrheit.

VI. 3 USU-AKTIEN (ISIN DE000A0BVU28)

Die Aktien der USU Software AG sind im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse unter der Wertpapier-Kenn-Nummer („WKN“) A0BVU2 bzw. der International Security Identification Number (Internationale Wertpapier-Kenn-Nummer, „ISIN“) DE000A0BVU28 notiert und dort zum Handel im Regulierten Markt zugelassen.

VI. 4 Aktienkursentwicklung

Im Geschäftsjahr 2023 zeigten die Aktienmärkte eine vergleichsweise volatile, aber insgesamt aufwärtsgerichtete Entwicklung. Nach einem positiven Auftakthalbjahr gaben die Aktienmärkte im Laufe des 3. Quartals im Zuge nachlassender Zinssenkungsfantasien, der anhaltend hohen Inflation, des andauernden Ukraine-Krieges und der eher negativen gesamtwirtschaftlichen Aussichten wieder nach und zeigten ungeachtet der anhaltenden Belastungsfaktoren im Abschlussquartal 2023 eine äußerst positive Performance, im Zuge derer der Deutsche Aktienindex (DAX) sogar zwischenzeitlich die 17.000-Punkte-Marke übersprang und ein neues Allzeithoch erklimmen konnte.

Auf Jahressicht verblieb zum Stichtag 31. Dezember 2023 beim DAX auf dem elektronischen Handelsplatz XETRA insgesamt ein Kursgewinn von 20,3% auf 16.751,64 Punkte (31. Dezember 2022: 13.923,59 Punkte), während der Technology All Share-Index im gleichen Zeitraum einen Kurszuwachs um 0,6% auf 3.696,97 (31. Dezember 2022: 3.696,97 Punkte) verbuchte. Infolge einer deutlichen Kursschwäche im Verlauf des dritten Quartals verlor die USU-Aktie (31. Dezember 2022: EUR 20,4) auf Jahressicht um 15,9% an Wert. Gegenüber dem Bilanzstichtag des Vorjahres (31. Dezember 2022: 13.923,59 Punkte) verblieb beim DAX ein deutlicher Kurszuwachs um 10,5%, während der Technology All Share-Index (31. Dezember 2022: 3.696,97 Punkte) im gleichen Zeitraum einen Kursrückgang um 0,6% verbuchte. Infolge einer notwendigen Guidance-Anpassung im Zuge der Veröffentlichung der Halbjahreszahlen verlor die USU-Aktie (31. Dezember 2022: EUR 20,4) im Berichtsjahr 2023 gegenüber dem Vorjahr um 15,9% an Wert.

Ungeachtet der bestehenden operativen Herausforderungen sieht der Vorstand das enorme Kurspotenzial aus den wiederkehrenden Umsätzen der USU-Gruppe in der derzeitigen Bewertung der USU-Aktie nicht ansatzweise berücksichtigt. Dies verdeutlichen auch die Studien der Finanzanalysten von GBC, LBBW und NuWays. Dort liegen die Kursziele zwischen EUR 23 und 30. Ebenso ergeben die Summe der Fair Values der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten USU Produktgeschäft, USU Services sowie USU SAS, die im Rahmen des Impairment Tests zum 30.9.2023 berechnet wurden, bereits einen Wert von EUR 263 Mio.

Der Kursverlauf der USU Software AG-Aktie im Jahr 2023 war durch eine deutliche Abwertung gekennzeichnet, während breitere Marktindizes wie der DAX zulegen konnten.

VII. (KONZERN-)ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG NACH § 289F UND § 315D HGB (UNGEPRÜFT)

VII. 1 Entsprechenserklärung Corporate Governance

Corporate Governance umfasst die wesentlichen Standards für eine transparente und wertorientierte Führung und Kontrolle kapitalmarktorientierter Unternehmen. Diese Standards wurden von der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ erarbeitet und im Corporate Governance Kodex („Kodex“) als Umsetzungsempfehlungen zusammengefasst. Kernziel des Kodex ist die Förderung des Vertrauens der Anleger, der Kunden, der Belegschaft und der Öffentlichkeit in die Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften. Der Kodex trat im Jahr 2002 in Kraft und wurde zuletzt im Jahr 2022 aktualisiert.

Gemäß § 161 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Gesellschaft jährlich zu erklären, inwiefern diesen Empfehlungen entsprochen wurde bzw. wird sowie bei der Nichtanwendung von Empfehlungen, dies zu begründen. Vorstand und Aufsichtsrat der USU Software AG haben sich nachdrücklich zur Umsetzung der wesentlichen Empfehlungen des Kodex bekannt und am 12.# Entsprechenserklärung 2022

Vorstand und Aufsichtsrat der USU Software AG erklären, dass den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 im Zeitraum seit Inkrafttreten dieser Fassung am 27. Juni 2022 entsprochen wurde und auch in Zukunft entsprochen wird, wobei folgende Empfehlungen nicht angewendet wurden:

Der Kodex empfiehlt in den Ziffern B.1 und B.5, dass bei der Zusammensetzung des Vorstands auch auf Vielfalt (Diversity) geachtet und eine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder festgelegt werden soll. Zudem legt der Aufsichtsrat nach dem Grundsatz 9 des Kodex im Rahmen gesetzlicher Vorgaben Zielgrößen für den Anteil von Frauen im Vorstand fest. Der Aufsichtsrat der USU Software AG orientierte und orientiert sich auch zukünftig bei der Besetzung des Vorstands grundsätzlich und vorrangig an der fachlichen und persönlichen Eignung der in Frage kommenden Personen, unabhängig von deren Geschlecht oder Alter, da sich die Gesellschaft das Potenzial älterer, erfahrener und renommierter Persönlichkeiten bei der Besetzung des Vorstandes nicht pauschal vorenthalten möchte. Eine pauschale Altersgrenze für Vorstandsmitglieder der USU Software AG war und ist daher nicht vorgesehen. Der Vorstand der USU Software AG besteht seit dem 1. Januar 2020 aus zwei männlichen Mitgliedern. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 13.12.2022 die Verlängerungen der Vorstandsbestellungen um weitere fünf Jahre beschlossen und die Vorstandsverträge entsprechend bis zum 31. Dezember 2028 verlängert. Eine Erweiterung des Vorstands ist derzeit nicht geplant. Der Aufsichtsrat hat dazu bereits in seiner Sitzung am 16. Dezember 2020 für den Fall einer Erweiterung des Vorstands auf mehr als drei Mitglieder eine Zielgröße von 25 % als Frauenanteil festgelegt.

Nach der Empfehlung C.2 soll für Aufsichtsratsmitglieder eine Altersgrenze festgelegt und in der Erklärung zur Unternehmensführung angegeben werden. Der Aufsichtsrat der USU Software AG orientiert sich hinsichtlich seiner Zusammensetzung grundsätzlich an der fachlichen und persönlichen Eignung der in Frage kommenden Personen unter Berücksichtigung ihrer zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen. Eine pauschale Altersgrenze und eine Begrenzung der Zugehörigkeitsdauer für Aufsichtsratsmitglieder der USU Software AG war und ist nicht vorgesehen, da sich die Gesellschaft das Potenzial älterer, erfahrener und renommierter Persönlichkeiten bei der Besetzung des Aufsichtsrates nicht pauschal vorenthalten möchte. Zudem würde eine derartige Vorgabe aus Sicht der Gesellschaft die Wahlrechte der Aktionäre auf der Hauptversammlung in ungeeigneter Weise einschränken.

Nach der Empfehlung D.1 des Kodex soll sich der Aufsichtsrat eine Geschäftsordnung geben und diese auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich machen. Der Aufsichtsrat hat sich am 9. März 2009 eine Geschäftsordnung gegeben, die jedoch nicht auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht wird, da diese nur die interne Organisation des Aufsichtsrats betrifft und der Aufsichtsrat aus nur drei Mitgliedern besteht.

Nach der Empfehlung D.2 des Kodex soll der Aufsichtsrat abhängig von den spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens und der Anzahl seiner Mitglieder fachlich qualifizierte Ausschüsse bilden. Die jeweiligen Ausschussmitglieder und der Ausschussvorsitzende sollen namentlich in der Erklärung zur Unternehmensführung genannt werden.

Nach der Empfehlung D.4 des Kodex soll der Aufsichtsrat einen Nominierungsausschuss bilden, der ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt ist und dem Aufsichtsrat geeignete Kandidaten für dessen Vorschläge an die Hauptversammlung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern benennt. Da sich der Aufsichtsrat der USU Software AG aus nur drei Mitgliedern zusammensetzt, wurde und wird auf die Einrichtung eines Nominierungsausschusses verzichtet. Unabhängig davon nimmt der Aufsichtsrat der Gesellschaft die für diesen Ausschuss vorgesehenen Aufgaben gemeinschaftlich wahr. Infolge der gesetzlichen Neufassung des § 107 Absatz 4 AktG bildet der Aufsichtsrat der Gesellschaft seit dem Inkrafttreten jener Neufassung am 12. August 2021 zugleich den Prüfungsausschuss. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 13.12.2022 das Mitglied Frau Gabriele Walker-Rudolf zur Vorsitzenden des Prüfungsausschusses gewählt. Zuvor war kein Vorsitzender des Prüfungsausschusses bestellt.

Nach der Empfehlung F.2 des Kodex sollen Zwischenberichte binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich sein. Die USU Software AG veröffentlichte und veröffentlicht auch in Zukunft Zwischenberichte im Rahmen der Regelungen der entsprechenden Börsenordnung unverzüglich nach der Fertigstellung, spätestens jedoch innerhalb von zwei Monaten nach Ende des Berichtszeitraums. Mit der Einhaltung der gesetzlichen Fristbestimmungen wird den Informationsinteressen der Aktionäre der Gesellschaft nach Einschätzung der USU Software AG in ausreichendem Maße Rechnung getragen, zumal die gesetzlichen Publizitätspflichten vollumfänglich beachtet und eingehalten werden.

Nach der Empfehlung G.1 soll im Vergütungssystem des Vorstands insbesondere u.a. festgelegt werden, welchen relativen Anteil kurzfristig variable und langfristig variable Vergütungsbestandteile an der Ziel-Gesamtvergütung haben und welche finanziellen und nichtfinanziellen Leistungskriterien für die Gewährung variabler Vergütungsbestandteile maßgeblich sind. Nach der Empfehlung G.6 soll die variable Vergütung, die sich aus dem Erreichen langfristig orientierter Ziele ergibt, den Anteil aus kurzfristig orientierten Zielen übersteigen und nach der Empfehlung G.7 sollen sich die Leistungskriterien der variablen Vergütungsbestandteile – neben operativen – vor allem an strategischen Zielsetzungen orientieren. Nach der Empfehlung G.10 sollen die dem Vorstandsmitglied gewährten variablen Vergütungsbeiträge unter Berücksichtigung der jeweiligen Steuerbelastung überwiegend in Aktien der Gesellschaft angelegt oder aktienbasiert gewährt werden. Über die langfristig variablen Gewährungsbeiträge soll das Vorstandsmitglied erst nach vier Jahren verfügen können.

Die jährlichen variablen Vergütungsbestandteile des Vorstandes orientieren sich an der im Dezember 2019 verabschiedeten Mittelfristplanung der USU Gruppe für die Geschäftsjahre 2020 bis 2023 und bestehen ausschließlich aus finanziellen Leistungskriterien bezogen auf die Geschäftsjahre der Mittelfristplanung (Ertragsziel, Umsatzwachstum und Dividende). Für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 orientieren sich die jährlichen variablen Vergütungsbestandteile des Vorstands an der im März 2023 verabschiedeten Langfristplanung der USU Gruppe für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028. Die variablen Vergütungsbestandteile bestehen ausschließlich aus den finanziellen Leistungskriterien bezogen auf die Geschäftsjahre der Langfristplanung (Umsatz-, EBIT-, Wachstums- und Dividendenziel). Zusätzlich erhalten die Mitglieder des Vorstands eine aktienbasierte Vergütung als Langzeitbonus in Aktienoptionen für einen Bezugszeitraum von drei Jahren ab 01.01.2024 bis 31.12.2026.

In G.11 empfiehlt der Kodex, dass der Aufsichtsrat die Möglichkeit haben soll, außergewöhnliche Entwicklungen in angemessenem Rahmen Rechnung zu tragen. In begründeten Fällen soll eine variable Vergütung einbehalten oder zurückgefordert werden können.

Nach der Empfehlung G.13 sollen Zahlungen an ein Vorstandsmitglied bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten (Abfindungs-Cap) und nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrages vergüten. Der Aufsichtsrat hat im Rahmen der Vorstandsbestellung und -erweiterung keine diesbezüglichen Vereinbarungen vertraglich fixiert und plant dies auch für die Zukunft nicht. Der Aufsichtsrat ist davon überzeugt, dass die derzeitige Vorstandsvergütung die Interessen der Stakeholder der Gesellschaft umfassend berücksichtigt, den Vorstand in hohem Maße motiviert und insofern zu einer nachhaltig positiven Unternehmensentwicklung beiträgt.

Gemäß der Empfehlung G.17 des Kodex soll bei der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder der höhere zeitliche Aufwand des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats sowie des Vorsitzenden und der Mitglieder von Ausschüssen angemessen berücksichtigt werden. Eine Vergütung für die Mitgliedschaft oder den Vorsitz in einem Ausschuss des Aufsichtsrats, waren und sind nicht vorgesehen. Aufgrund der Zusammensetzung des Aufsichtsrats mit drei erfahrenen Mitgliedern, welche die vorgesehenen Aufgaben gemeinschaftlich wahrnehmen, wurde und wird bis auf den gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungsausschuss auch zukünftig auf die Bildung von weiteren Aufsichtsratsausschüssen und insofern die zugehörige Vergütung verzichtet.

Nach der Empfehlung G.18 soll eine, den Aufsichtsratsmitgliedern zugesagte erfolgsorientierte Vergütung auf eine langfristige Entwicklung der Gesellschaft ausgerichtet sein. Die in § 17 (2) der Satzung der Gesellschaft festgelegte variable Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist abhängig vom im abgelaufenen Geschäftsjahr im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns oder im Konzernlagebericht ausgewiesenen operativen Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) im Verhältnis zu den ausgewiesenen konzernweiten Umsatzerlösen. Eine Änderung der Regelung ist derzeit nicht geplant.

Möglichkeit, 12. Dezember 2023

Gezeichnet
Vorstand und Aufsichtsrat der USU Software AG

Sowohl die aktuelle als auch die Entsprechenserklärungen der Vorjahre sind auch auf der Internetseite https://www.usu.com/de-de/unternehmen/investor-relations/corporate-governance/ dauerhaft zugänglich.

VII.# ZUSAMMENFASSENDE BEURTEILUNG DES INTERNEN KONTROLL- UND RISIKOMANAGEMENTSYSTEM

Unter V. Wesentliche Merkmale des Internen Kontroll- und Risikomanagementsystems dieses zusammengefassten Lageberichts sind die erforderlichen Angaben zum allgemeinen Internen Kontroll- und Risikomanagementsystem aufgeführt und näher erläutert. Demgemäß verweisen wir für weitergehende Informationen auf den Punkt V. Wesentliche Merkmale des Internen Kontroll- und Risikomanagementsystems. Als zusammenfassende Beurteilung des internen Kontroll- und Risikomanagements ist zusammenfassend festzustellen, dass aus der regelmäßigen Befassung mit dem internen Kontroll- und Risikomanagementsystem dem Vorstand bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts keine Umstände bekannt sind, welche gegen die Angemessenheit und Wirksamkeit dieser Systeme sprechen bzw. diese in Frage stellen würden.

VII. 3 DIVERSITÄTSKONZEPT

Festlegungen gemäß dem „Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“: Der Vorstand der USU Software AG hat bereits im Jahr 2015 beschlossen, dass bei der Besetzung von Führungsfunktionen auf sämtlichen Führungsebenen unterhalb des Vorstandes der USU Software AG und deren verbundenen Unternehmen auf Vielfalt geachtet wird und insofern die angemessene Berücksichtigung von Frauen angestrebt ist und verfolgt dieses Ziel seitdem folgerichtig weiter.

Zum 31.12.2023 belief sich der Frauenanteil an Führungspositionen auf der Führungsebene I auf 12,5% und auf der Führungsebene II auf 10,8% und damit für beide Führungsebenen noch deutlich unter dem Zielwert von 15%. Die Gründe der fehlenden Zielerreichung sind mehrschichtig: Die USU Software AG lebt Diversität, erkennt aber an, dass der Frauenanteil und insbesondere die Zahl weiblicher Führungskräfte hinter den eigenen Zielen zurückbleibt. Dies liegt teilweise an branchenspezifischen Herausforderungen wie stereotypen Rollenbildern und einer geringeren Präsenz von Frauen in MINT-Bereichen.

Um den Anteil weiblicher Führungskräfte bei USU zu erhöhen, hat der Vorstand einen konkreten Aktionsplan erstellen lassen: Die Personalabteilung wird hierfür gezielte Rekrutierungsstrategien entwickeln, die auf talentierte Frauen in der Tech-Branche abzielen, und Netzwerke sowie Plattformen unterstützen, die Frauen in Technologieberufen stärken. Intern wird USU Mentoring-Programme etablieren und maßgeschneiderte Weiterbildungsmöglichkeiten anbieten, um Frauen auf Führungspositionen vorzubereiten. Die Gesellschaft bekennt sich zu transparenten Karrierepfaden und wird sicherstellen, dass Erfolge von Frauen sichtbar und anerkannt werden. Durch diese Maßnahmen schafft USU eine inklusive Unternehmenskultur, die Frauen nicht nur in das Unternehmen einlädt, sondern sie auch aktiv auf ihrem Weg in Führungsrollen unterstützt.

Demgemäß soll der Zielwert von 15% für den Frauenanteil an Führungspositionen auf der Führungsebene I und II unter dem Vorstand bis zum 31.12.2026 erreicht werden.

Der Vorstand der USU Software AG selbst besteht seit dem 1. Januar 2020 aus zwei männlichen Mitgliedern. Eine Erweiterung des Vorstands war und ist derzeit nicht geplant. Der Aufsichtsrat hatte daher in seiner Sitzung am 16. Dezember 2020 für den Fall einer Erweiterung des Vorstands auf mehr als drei Mitglieder eine Zielgröße von 25 % als Frauenanteil festgelegt. Der Aufsichtsrat besteht aus zwei männlichen Mitgliedern und einem weiblichen Mitglied, die in der Hauptversammlung vom 6. Juli 2021 für eine weitere satzungsgemäße Amtsperiode gewählt wurden.

Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 12. Dezember 2019 die Zielgröße 33 % als Frauenanteil im Aufsichtsrat festgelegt, was aktuell erfüllt ist, und das Kompetenzprofil für das Aufsichtsratsgremium bestätigt. Danach soll das Gremium insbesondere über folgende Kompetenzen verfügen: (1) Mehrjährige Erfahrung als Unternehmer bzw. Mitglied der Unternehmensleitung in einem mittelständischen oder größeren Unternehmen sowie (2) mehrjährige Berufserfahrung im nationalen und internationalen Vertrieb in der IT-Branche. Diese Kompetenzen werden vom bestehenden Aufsichtsratsgremium vollständig abgedeckt. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats soll das Gremium bei drei Mitgliedern über mindestens zwei unabhängige Mitglieder der Anteilseigner verfügen, was durch die unabhängigen Mitglieder Gabriele Walker-Rudolf und Erwin Staudt gegeben ist.

VII. 4 Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat

Der Vorstand der USU Software AG führt die Geschäfte unter eigener Verantwortung nach Maßgabe der Gesetze und des Deutschen Corporate Governance Kodex, der Satzung sowie der Geschäftsordnung für den Vorstand. Dabei tragen die Mitglieder des Vorstands – ungeachtet ihrer internen Eigenverantwortung für die ihnen übertragenen Vorstandsressorts – gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung. Der Vorstand beschließt in Sitzungen, die durch den Vorstandsvorsitzenden regelmäßig, mindestens einmal im Monat, einberufen werden. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn die Mehrzahl der Mitglieder, darunter der Vorsitzende, anwesend sind. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Dieser ist darüber hinaus berechtigt, einem mit Mehrheit gefassten Beschluss zu widersprechen. Auf Vorschlag des Vorsitzenden können Beschlüsse auch außerhalb von Sitzungen gefasst werden.

Die Berichterstattung an den Aufsichtsrat über die Entwicklung und Lage einschließlich der Rentabilität der USU Software AG und des Konzerns, die Unternehmensplanung, das Risikomanagement sowie wesentliche Geschäftsvorgänge und -vorhaben erfolgt regelmäßig, zeitnah und umfassend durch den Vorstandsvorsitzenden der Gesellschaft.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht aus drei Mitgliedern und wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden sowie einen Stellvertreter. Aufgrund seiner Größe hatte der Aufsichtsrat auf die Einrichtung von Ausschüssen verzichtet, da die Aufgaben vom Aufsichtsrat gemeinschaftlich wahrgenommen wurden, wobei der Aufsichtsrat am 13. Dezember 2022 aufgrund der Regelung des Corporate Governance Kodex formal einen Prüfungsausschuss gebildet und das Aufsichtsratsmitglied Frau Gabriele Walker-Rudolf zur Vorsitzenden dieses Prüfungsausschusses gewählt hat.

Die Tätigkeit des Aufsichtsrats bestimmt sich nach den Bestimmungen der Gesetze und der Regelungen des Deutschen Corporate Governance Kodex, der Satzung sowie der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der USU Software AG. Hierzu gehört unter anderem, dass der Aufsichtsrat die Mitglieder des Vorstands bestellt, die Zahl der Vorstandsmitglieder bestimmt, eine Geschäftsordnung für den Vorstand erlässt und sich gleichermaßen eine Geschäftsordnung gibt. Des Weiteren überwacht der Aufsichtsrat kontinuierlich den Vorstand und begleitet diesen beratend. Ferner stellt der Aufsichtsrat den Jahresabschluss fest und billigt den Konzernabschluss. Eine ausführliche Erläuterung der Tätigkeit des Aufsichtsrats erfolgt jährlich im Rahmen der Berichterstattung des Aufsichtsratsvorsitzenden an die Aktionäre der Hauptversammlung.

Der Aufsichtsrat wird durch den Vorsitzenden nach Bedarf, mindestens jedoch viermal im Jahr, nach den Regelungen der Satzung einberufen. Regelmäßig nimmt der Vorstandsvorsitzende der Gesellschaft an diesen Sitzungen teil. Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn an der Beschlussfassung alle Mitglieder des Aufsichtsrats teilnehmen. Dabei werden Beschlüsse des Aufsichtsrats mit einfacher Mehrheit gefasst, sofern nicht gesetzlich oder durch die Satzung der Gesellschaft etwas anderes vorgeschrieben ist.

Sowohl für den Vorstand als auch den Aufsichtsrat besteht eine D&O-Versicherung, für welche ein Selbstbehalt vereinbart wurde.

VII. 5 Vergütungsbericht

Sämtliche Details der Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat der USU Software AG sind dem Vergütungsbericht, der auf der USU-Homepage unter https://www.usu.com/de-de/unternehmen/investor-relations/corporate-governance/ zur Einsicht und zum Download hinterlegt ist, zu entnehmen. Unter der genannten Internetadresse sind neben dem Vergütungsbericht 2023 auch die Angaben gemäß § 289f HGB wie der Vermerk des Abschlussprüfers gemäß § 162 AktG, das geltende Vergütungssystem gemäß § 87a Abs. 1 und 2 Satz 1 AktG und der letzte Vergütungsbeschluss gemäß § 113 Abs. 3 AktG öffentlich zugänglich.

VIII. NICHTFINANZIELLE (KONZERN-)ERKLÄRUNG (UNGEPRÜFT)

Die nichtfinanzielle (Konzern-)Erklärung der USU Software AG für das Geschäftsjahr 2023 orientiert sich an den Kriterien des Deutschen Nachhaltigkeitskodex, das als Rahmenwerk verwendet wurde Die Prinzipien für nachhaltigkeitsorientiertes Handeln sind eine wichtige Grundlage der USU-Geschäftstätigkeit. Die Beschreibung des USU-Geschäftsmodells findet sich im Kapitel „I. 1 Geschäftsmodell, Ziele, Strategien und Steuerungssystem“ des Lageberichts. Unter nachhaltigkeitsorientiertem Handeln versteht die USU-Gruppe, eine Balance zwischen den drei Nachhaltigkeitsdimensionen Ökonomie, Ökologie und Soziales zu finden und die Belange der Stakeholder in Entscheidungsprozessen zu berücksichtigen. Die USU ist sich bewusst, dass dies ein komplexer Abwägungsprozess ist und Interdependenzen nicht immer vollumfänglich im Voraus eingeschätzt werden können. Die USU ist aber bestrebt, sich hier kontinuierlich zu hinterfragen und weiterzuentwickeln, um mit ihrem Handeln einen positiven Beitrag für die Stakeholder und die Gesellschaft zu leisten. Wertschöpfungs- und Austauschprozesse gestaltet die USU daher markt-, umwelt- und gesellschaftsorientiert. Vorstand, Management und die Mitarbeitenden stellen sich ihrer Verantwortung. Nachhaltigkeit und soziales, ethisches Handeln wird bei der USU-Gruppe seit der Gründung des Unternehmens implizit praktiziert und ist daher fest in der Unternehmenskultur verankert.# USU Software AG

Dies ist für die USU ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess, der nur im ständigen Dialog mit den Stakeholdern gelingen kann. Gesellschaftliche Verantwortung bei der USU Software AG hat viele Facetten und ist in der Unternehmensführung und Geschäftsstrategie fest verankert. Die USU verfügt momentan über keine dezidierte Nachhaltigkeitsstrategie, sondern über eine übergreifende Gesamtgeschäftsstrategie, aus welcher sich alle weiteren Teilbereiche ableiten. Einer dieser Teilbereiche ist das Themengebiet Nachhaltigkeit. Die Gesamtstrategie umfasst die drei Geschäftsprinzipien „Company, Customers & Products“, auf welchen das Werteverständnis, die Verpflichtung zum nachhaltigen Handeln und die dazugehörige operative Planung des Unternehmens basieren.

Dabei steht das Prinzip „Company“ dafür, dass die USU ein attraktives Unternehmen für Mitarbeitende und Investoren sowie für das gesamte Unternehmensumfeld ist. Das bedeutet, einen fairen und respektvollen Umgang mit den Stakeholdern zu pflegen und ebenso das Bewusstsein und die Wahrnehmung der ökologischen und gesellschaftlichen Verantwortung im Fokus zu behalten. Denn nur durch ein solches Verhalten kann das Unternehmen einen langfristigen Erfolg sicherstellen und die Attraktivität für die Belegschaft und Investoren steigern.

Die beiden Prinzipien „Customers“ und „Products“ tragen zusätzlich dazu bei, dass die USU-Gruppe nachhaltig erfolgreich ist. Der Fokus des Handelns der USU ist auf ihre Kundinnen und Kunden gerichtet, denen individuelle Softwarelösungen angeboten werden. Diese Individualität und Nähe helfen beim Aufbau dauerhafter Kundenbeziehungen und Partnerschaften. Daneben steht die USU mit ihren Produkten für exzellente softwarebasierte Lösungen sowie eine hohe Innovationskraft. Die Qualität der Produkte und die Entwicklung neuer Innovationen trägt maßgeblich zu einem langfristigen Unternehmenserfolg bei.

Die USU-Gruppe verfügt über ein Identitätsstiftendes Unternehmensleitbild, das von USU-Kollegen anhand vieler Einzelgespräche, Fragebogen und Workshops mit allen Stakeholdern im Rahmen eines internen Projektes „More-U“ erarbeitet wurde. In einem intensiven Kommunikationsprozess wurden neben den Werten auch die Mission und Vision des Konzerns gemeinsam gestaltet, definiert, verprobt und verabschiedet. Dabei legt das Mission Statement fest, wofür die USU steht und was die Antriebsfaktoren sind:

We master digital challenges in IT and Customer Service with efficiency, passion, innovation and knowledge.

Die USU-Vision unterstreicht die Richtung und das Ziel, wohin USU unterwegs ist und betont den Anspruch, dass durch USU unterstützte Services weltweit genutzt werden:

The whole world is touched by USU (em)powered services.

Mission und Vision der USU-Gruppe

Der wirtschaftliche Erfolg von USU als Softwarehaus beruht in besonderem Maße auf der Leistung und dem Wissen der Fach- und Führungskräfte. Das Unternehmen ist auf hochqualifiziertes Personal angewiesen, um auch zukünftig den sich stellenden Marktanforderungen und individuellen Kundenbedürfnissen gerecht zu werden. Auch unter Berücksichtigung des Fach- und Führungskräftemangels in der Branche ist es wichtig, ein attraktiver Arbeitgeber zu sein. Der Verlust von Führungskräften oder Mitarbeitenden in Schlüsselpositionen kann der Gesellschaft ebenso schaden wie das Ausbleiben neuer Wissensträger:innen. Um diesem Personalrisiko entgegenzuwirken, steht neben der Gewinnung von Fach- und Führungskräften zugleich die Bindung und Motivierung des bestehenden Personals im Fokus der Personalmaßnahmen.

In diesem Kontext ist auch die teilweise Variabilität der Gehälter einer Vielzahl der Mitarbeitenden zu sehen, welcher als zusätzlicher Leistungsanreiz die Zielerreichung honoriert. Daneben wird ein umfangreiches und flexibles Firmenwagen-Programm zur Verfügung gestellt. Zudem investiert die USU-Gruppe im Rahmen ihres Karriere- und Laufbahnmodells kontinuierlich in die Entwicklung und Weiterbildung der Belegschaft. Neben fachspezifischen Qualifizierungsmaßnahmen und der Weiterentwicklung von Soft Skills werden auch Auffrischungs- und Vertiefungsangebote zur Personalentwicklung angeboten. Darüber hinaus startete 2023 ein USU-Loyalitätsprogramm über 36 Monate mit der Ausschüttung eines Treuebonus im Frühjahr 2026. Ebenso wurde ein Aktienprogramm umgesetzt, bei dem Mitarbeitende USU-Anteilscheine vergünstigt erwerben können. Ein gemeinsames Wertesystem, kurze Informationswege, eine familiäre Arbeitsatmosphäre sowie zahlreiche Mitarbeiterveranstaltungen runden die vielfältigen Maßnahmen ab.

Zwar sieht die USU-Gruppe im Bereich Personal ein großes Risiko durch den Fach- und Führungskräftemangel, jedoch besteht in der Gewinnung von zusätzlichen qualifizierten Mitarbeitenden und der damit verbundenen Erweiterung der Konzernbelegschaft eine wesentliche Chance, um die bestehenden Wachstumsoptionen im Produkt- und Servicegeschäft vollumfänglich zu nutzen.

Daneben ist die USU-Gruppe in zahlreichen Aktivitäten, die unter dem Postulat nachhaltigkeitsorientiertes Handeln subsumiert werden können, involviert. Dazu gehören u.a.

  • die Erweiterung der dualen Ausbildung und Talentförderung zur langfristigen Sicherung von Fach- und Führungskräften
  • ein ausgeprägtes soziales und kulturelles Engagement, wobei insbesondere auf Regionalität und auf einen Bezug zum Unternehmensumfeld geachtet wird
  • ergonomische Büroeinrichtungen für alle Mitarbeitenden
  • flexible Arbeitszeiten und Teilzeitmodelle
  • Leistungen durch einen Betriebsarzt
  • flexible Möglichkeiten, im Homeoffice zu arbeiten
  • standortabhängig täglich frisch gekochte Speisen und kostenloses Obst, sowie die kostenlose Bereitstellung von Wasserspendern, um den Ressourcenverbrauch durch eine geringere Nutzung von Einwegflaschen zu reduzieren
  • die Möglichkeit der Mitarbeitenden zur Nutzung von über die Firma geleasten Fahrrädern und Pedelecs
  • die besondere Förderung von Dienst-Pkw's mit einer guten CO₂-Effizienzklasse, insbesondere Elektro-Fahrzeuge
  • die Optimierung des Stromverbrauchs, beispielsweise durch konsequentes Umstellen auf LED-Technik oder durch die Virtualisierung von Servern
  • eine ausgeglichene CO₂-Bilanz für den Strom- und Kraftstoffverbrauch in Europa durch Energiesparmaßnahmen und den Kauf von Klimaschutzzertifikaten

Vorstand und Management versprechen sich damit eine transparente Sichtweise auf das Unternehmen, sowohl durch die Mitarbeitenden als auch durch die Kunden, Partner und Aktionäre der USU Software AG. Die bei der Erstellung dieses Berichts identifizierten Handlungsfelder sollen helfen, das Bewusstsein für die wichtigen Themen zu schärfen, deren Status zu erfassen und Verbesserungen zu dokumentieren. Ohne die Bemühungen für nachhaltiges Handeln konkret an einem einzelnen internationalen Standard für nachhaltiges Wirtschaften zu orientieren, agiert die USU-Gruppe neben gesetzlichen Vorgaben unter anderem im Einklang mit den zehn Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen (UN Global Compact) sowie den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).

Hinsichtlich weiterführender Informationen zum Thema Nachhaltigkeit der USU Software AG und ihrer Tochtergesellschaften verweisen wir auf unseren freiwilligen Nachhaltigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2023, der nicht Teil dieser nichtfinanziellen (Konzern-)Erklärung ist und der im Internet auf der Homepage der Gesellschaft unter https://www.usu.com/de-de/unternehmen/nachhaltigkeit-csr/nachhaltigkeit/ zur Einsicht und zum Download bereitsteht.

EU-Taxonomie

Im Rahmen des European Green Deal hat die EU das Themenfeld der Nachhaltigkeit in das Zentrum ihrer politischen Agenda gerückt. Bis 2050 soll das Ziel der Klimaneutralität erreicht werden. Um dieses gesteckte Ziel zu erreichen, hat die Europäische Kommission 2018 ihren Aktionsplan zur Finanzierung eines nachhaltigen Wachstums verabschiedet. Im Zentrum des Aktionsplans steht die Lenkung von Kapitalströme in nachhaltige Investitionen. Zur Klassifizierung nachhaltiger Aktivitäten wurde die EU-Taxonomie-Verordnung (2020/852) erlassen, die ein wesentlicher Bestandteil des Aktionsplans bildet.

Die EU-Taxonomie unterscheidet zwischen taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Aktivitäten. Unter die taxonomiefähigen Aktivitäten fallen solche Wirtschaftstätigkeiten, die in den ergänzenden Delegierten Rechtsakten beschrieben werden und für die technische Bewertungskriterien vorliegen. Als taxonomiekonforme Aktivität gilt eine Wirtschaftsaktivität, die einen wesentlichen Beitrag zu einem von sechs Umweltzielen leistet („wesentlicher Beitrag“) und dabei nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung von einem oder mehreren Umweltzielen führt („Do no significant harm“, kurz: „DNSH“). Darüber hinaus müssen bestimmte Mindestschutzstandards eingehalten werden, um eine Wirtschaftsaktivität abschließend als taxonomiekonform zu klassifizieren.

Die sechs Umweltziele der EU-Taxonomie umfassen

  1. Klimaschutz
  2. Anpassung an den Klimawandel
  3. Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
  4. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
  5. Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung
  6. Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und Ökosysteme.

Für das Geschäftsjahr 2023 ist weiterhin eine vollumfängliche Berichterstattung über die taxonomiefähigen und -konformen Wirtschaftsaktivitäten unter den Umweltzielen 1. „Klimaschutz“ und 2. „Anpassung an den Klimawandel“ zu erstellen. Weiter müssen erstmalig die taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten der verbleibenden vier Umweltziele berichtet werden. Die Berichterstattung nach der EU-Taxonomie-Verordnung ist derzeit jedoch allgemein mit Unsicherheiten verbunden.Konkretisierungen und Erweiterungen der bereits veröffentlichten Delegierten Rechtsakte sowie die weiterhin dynamischen Entwicklungen der Taxonomie-Regularien können Auswirkungen auf die zukünftige Beurteilung taxonomiefähiger und -konformer Aktivitäten und die dazugehörigen berichtenden Kennzahlen sowie nachfolgend dargestellten Informationen haben.

Die im Vorjahr durchgeführte Analyse der Taxonomiefähigkeit der wirtschaftlichen Tätigkeiten der USU Software AG wurde aktualisiert und um die Umweltziele drei bis sechs erweitert.

Die USU Software AG bietet ihren Kunden eine Vielzahl an Lösungen für IT und Customer Service an. Durch die professionelle Beratung der USU Software AG und den unterschiedlichen Leistungsbausteinen, kann der Kunde eine passgenaue Lösung erwerben. Daher ist die USU Software AG im gesamten Produkt- und Dienstleistungsportfolio, in unterschiedlichen Ausprägungen, für die Entwicklung, Lizensierung (SaaS oder on-premise), Wartung und das Datenhosting von Softwarelösungen zuständig.

Das Hosting von Daten kann der Aktivität 8.1 (Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten) gem. Anhang I (Klimaschutz) zugeordnet werden und ist somit taxonomiefähig. Zusätzlich ließe sich die Lösungsentwicklung und Beratung, die die USU Software AG durchführt, der Aktivität 8.2 (Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie) gem. Anhang II (Anpassung an den Klimawandel) zuordnen. Voraussetzung für eine Allokation von entsprechenden Umsätzen wäre jedoch, dass die Tätigkeit als ermöglichend gilt, andere Unternehmen in Sachen Anpassung an den Klimawandel zu unterstützen. Dies ist bei der Aktivität 8.2 nicht von der EU vorgesehen, weshalb diese Aktivität als nicht taxonomiefähig einzustufen ist.

Darüber hinaus investiert die USU Software AG in das Leasing von Firmenfahrzeugen (PKW), wobei der Anteil an Elektro- und Hybridfahrzeugen in der Fahrzeugflotte stetig ausgebaut wird. Bei der durchgeführten Analyse konnte das Fahrzeugleasing der Aktivität 6.5 (Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen) gem. Anhang I (Klimaschutz) zugeordnet und somit als taxonomiefähig identifiziert werden.

Die USU Software AG ist als internationales Unternehmen an über 17 Standorten vertreten. Um die Services und Beratungen umfänglich durchführen zu können, mietet die USU Software AG zahlreiche Gebäude an. Als Anbieter für Softwarelösungen handelt es sich hierbei hauptsächlich um Bürogebäude. Das Mieten dieser Gebäude kann der Aktivität 7.7 (Erwerb von und Eigentum an Gebäuden) gem. Anhang I (Klimaschutz) zugeordnet werden und ist folglich taxonomiefähig.

Zur Ausweitung erneuerbarer Energien wurden im Geschäftsjahr 2023 Investitionen in Photovoltaikprojekte getätigt. Diese Investitionen sind der Wirtschaftstätigkeit 7.6 (Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien) gem. Anhang I (Klimaschutz) zuordenbar und dementsprechend als taxonomiefähig auszuweisen.

Tätigkeiten gemäß der Delegierten Verordnung 2022/1214 in Bezug auf Kernenergie und fossiles Gas liegen bei der USU Software AG nicht vor. Weitere Produkte und Dienstleistungen der USU Software AG fallen nach heutigem Stand nicht in den Anwendungsbereich der EU-Taxonomie. Trotzdem werden mit Hilfe dieser Tätigkeiten Ziele der Nachhaltigkeitsstrategie verfolgt und gefördert.

Die als taxonomiefähig identifizierten Wirtschaftstätigkeiten wurden in einem nächsten Schritt hinsichtlich ihrer Taxonomiekonformität geprüft. Hierzu wurden zuerst die technischen Bewertungskriterien (bestehend aus Substantial Contribution- und DNSH-Kriterien) und abschließend die Einhaltung des Mindestschutzes analysiert.

Bei den für die Aktivität 8.1 genutzten Rechenzentren konnten die entsprechenden technischen Bewertungskriterien nicht zur Gänze erfüllt werden. Daher liegt hier keine taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeit vor.

Bei den Aktivitäten 6.5 und 7.7 handelt es sich um von Dritten bezogene Leistungen. Somit wurden die Kriterien für die Taxonomiekonformität bei diesen abgefragt. Zum jetzigen Zeitpunkt konnten jedoch keine ausreichenden Nachweise zur Verfügung gestellt werden, um die Taxonomiekonformität dieser Tätigkeiten zu schlussfolgern.

Die Taxonomiekonformität der Aktivität 7.6 konnte aufgrund fehlender Nachweisführungen ebenfalls nicht bestätigt werden. Darüber hinaus sind die Nachweise zur Einhaltung aller Mindestschutzvorschriften entlang der gesamten Wertschöpfungsketten zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht ausreichend, um den Anforderungen der EU-Taxonomie zu genügen. Informationen zur bisherigen Ausgestaltung des Mindestschutzes und zu den ergriffenen Maßnahmen lassen sich dem Nachhaltigkeitsbericht entnehmen.

Daraus schlussfolgernd liegen bei der USU Software AG im Geschäftsjahr 2023 keine taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten vor. Ein Ausweis der Aktivitäten als „taxonomiekonform“ wird in den kommenden Geschäftsjahren jedoch angestrebt.

Auf dieser Basis wurden die Kennzahlen bzgl. Umsatz, CapEx und OpEx der taxonomiefähigen Aktivitäten bestimmt. Dementsprechend wurden die einzelnen Bestandteile zunächst analysiert und, wenn möglich, den taxonomiefähigen Aktivitäten zugeordnet.

Die Kennzahl Umsatz setzt sich aus dem im Zähler genannten Teil des Nettoumsatzes, der mit taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten erzielt wurde und der im Nenner genannten Konzernumsatzerlösen i.S.d. IAS 1 82(a) zusammen.

Die Kennzahl CapEx umfasst Zugänge und Investition in immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen sowie kapitalisierte Forschungs- und Entwicklungskosten. Der Zähler stellt dabei den taxonomiefähigen Anteil der CapEx dar, während der Nenner Zugänge und Investition in Vermögenswerte nach IAS 16, IAS 38, IAS 40, IAS 41 sowie IFRS 16 umfasst. Wesentliche Zugänge der Investitionen im Geschäftsjahr 2023 betreffen hierbei

  • Gebäudemietverträge
  • Erweiterungen/Zugänge der Firmenwagenflotte
  • Technische Anlagen (Photovoltaikanlagen)
  • Betriebsausstattung

Der taxonomiefähige OpEx beschreibt den Anteil an taxonomiefähigen Betriebsausgaben zu den gesamten Betriebsausgaben. Dabei werden Aufwendungen für nicht kapitalisierte Forschungs- und Entwicklungskosten, kurzfristiges Leasing, Gebäudesanierungsmaßnahmen sowie Wartung und Reparatur betrachtet. Der Zähler beschreibt dabei die taxonomiefähigen Betriebsausgaben, während der Nenner zusätzlich die nicht-taxonomiefähigen Betriebsausgaben berücksichtigt.

Die für die Berechnungen der taxonomiefähigen Umsätze, CapEx und OpEx genutzten Beträge basieren auf den im Konzernabschluss berichteten Zahlen. Um zu vermeiden, dass Sachverhalte doppelt gezählt werden, wurde darauf geachtet, dass die Umsätze, CapEx und OpEx nur jeweils einer taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivität zugeordnet wurden.

Für das Geschäftsjahr 2023 ergeben sich nachstehende Kennzahlen:

DNSH-Kriterien Kriterien für einen wesentlichen Beitrag (“Keine erhebliche Beeinträchtigung”) Anteil taxonomie- konformer Kategorie Kategorie Umsatz-Anteil (ermöglichend (Übergangs- (A.1.) oder Umsatz Wirtschaftstätigkeiten (1) Code (2) Jahr 2023 (4) TEUR % J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; N/EL J/N J/N J/N J/N J/N J/N J/N % E T taxonomie- e Tätigkeiten) tätigkeiten) fähiger (A.2.) (19) (20) Umsatz, Jahr 2022 (18)
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 0 0%
davon ermöglichende Tätigkeiten 0 0%
davon Übergangstätigkeiten 0 0%
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Aktivität 8.1 - Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten CCM 8.1 3.581 3% EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL J/N J/N J/N J/N J/N J/N J/N 2%
Umsatz der taxonomiefähigen, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A. 2) 3.581 3% 100% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 2%
A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) 3.581 3% 100% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 2%
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) 128.503 97%
Gesamt (A+B) 132.083 100%
DNSH-Kriterien Kriterien für einen wesentlichen Beitrag (“Keine erhebliche Beeinträchtigung”) Anteil taxonomie- konformer Kategorie Kategorie CapEx-Anteil (ermöglichend (Übergangs- (A.1.) oder CapEx Wirtschaftstätigkeiten (1) Code (2) Jahr 2023 (4) TEUR % J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; N/EL J/N J/N J/N J/N J/N J/N J/N % E T taxonomie- e Tätigkeiten) tätigkeiten) fähiger (A.2.) (19) (20) CapEx, Jahr 2022 (18)
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) 0 0%
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 0 0% 0% 0%
davon ermöglichende Tätigkeiten 0 0% 0% 0%
davon Übergangstätigkeiten 0 0% 0% 0%
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Aktivität 6.5 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen CCM 6.5 1.320 28% EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL J/N J/N J/N J/N J/N J/N J/N 27%
Aktivität 7.6 Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien CCM 7.6 217 5% EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL J/N J/N J/N J/N J/N J/N J/N 0%
Aktivität 7.7 - Erwerb von und Eigentum an Gebäuden CCM 7.7 1.765 37% EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL J/N J/N J/N J/N J/N J/N J/N 36%
Aktivität 8.1 - Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten CCM 8.1 328 7% EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL J/N J/N J/N J/N J/N J/N J/N 8%
CapEx der taxonomiefähigen, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A. 2) 3.630 76% 100% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 72%
A. CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) 3.630 76% 100% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 72%
B.
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) 1.132 24%
Gesamt (A+B) 4.763 100%

DNSH-Kriterien

Kriterien für einen wesentlichen Beitrag (“Keine erhebliche Beeinträchtigung”) | Anteil taxonomie- konformer OpEx Wirtschaftstätigkeiten (1) | Kategorie Code (2) | OpEx-Anteil (A.1.) oder (ermöglichend (Übergangs- OpEx Jahr 2023 (4) | taxonomie- e Tätigkeiten) tätigkeiten) fähiger (A.2.) (19) | (20) | OpEx, Jahr 2022 (18) | TEUR | % | J; N; N/EL | J; N; N/EL | J; N; N/EL | J; N; N/EL | J; N; N/EL | J; N; N/EL | J/N | J/N | J/N | J/N | J/N | J/N | J/N | % | E | T

A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN

A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)

OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | - | 0 | 0% | 0% |
davon ermöglichende Tätigkeiten | 0 | 0% | 0% | E |
davon Übergangstätigkeiten | 0 | 0% | 0% | T |

A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)

Aktivität 6.5 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | CCM 6.5 | 145 | 1% | EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | 1%
Aktivität 7.6 Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien | CCM 7.6 | 0 | 0% | EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | 0%
Aktivität 7.7 Erwerb von und Eigentum an Gebäuden | CCM 7.7 | 243 | 1% | EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | 1%
OpEx der taxonomiefähigen, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A. 2) | | 388 | 2% | 100% | 0% | 0% | 0% | 0% | 0% | 1%

OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) | | 388 | 2% | 100% | 0% | 0% | 0% | 0% | 0% | 2%

B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN

OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | | 22.725 | 98% | | | | | | | |
Gesamt (A+B) | | 23.113 | 100% | | | | | | | |

IX. BERICHT ÜBER DIE BEZIEHUNGEN ZU VERBUNDENEN UNTERNEHMEN

Der Vorstand der USU Software AG hat gemäß § 312 AktG einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erstellt und darin folgende Schlusserklärung abgegeben: „Wir erklären, dass die USU Software AG nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat. Maßnahmen, die die Gesellschaft benachteiligen, wurden nicht getroffen.“

Mögligen, 21. März 2024

Bernhard Oberschmidt
Vorsitzender des Vorstands

Dr. Benjamin Strehl
Mitglied des Vorstands