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USU Software AG Annual Report 2022

Mar 31, 2023

453_10-k_2023-03-31_2d6f21bd-4502-4f98-9bf2-04481eba4833.pdf

Annual Report

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Liebe Software!

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GESCHÄFTSBERICHT 2022 DER USU SOFTWARE AG

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Das Geschäftsjahr der USU nach IFRS in TEUR

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2022 2021
Umsatzerlöse 126.522 111.904
EBITDA 16.836 14.391
EBIT 11.802 9.665
Konzernüberschuss 7.582 6.758
Ergebnis je Aktie, verwässert 0,72 0,64
Ergebnis je Aktie, unverwässert 0,76 0,64
Eigenkapital 56.954 64.444
Bilanzsumme 112.979 116.016
Eigenkapitalquote 50,4 % 55,5 %
Liquide Mittel und Kapitalanlagen 15.525 24.286
Cash-Flow aus der betrieblichen
Tätigkeit 10.369 13.346
Anzahl der Mitarbeitenden
zum Ende des Jahres 783 750

Inhalt

Kennzahlen 2
Vorwort 6–7
USU Software AG: Das Geschäftsjahr 2022 8–37
Kundenprojekte 38–45
Der Beirat der USU-Gruppe 46
Bericht des Aufsichtsrats der USU Software AG 47–50
Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns
für das Geschäftsjahr 2022 52–83
Versicherung der gesetzlichen Vertreter 84
Konzern-Abschluss 86–127
Konzern-Bilanz 86–87
Konzern-Gesamtergebnisrechnung 88
Konzern-Kapitalflussrechnung 89
Konzern-Eigenkapitalspiegel 90–91
Konzern-Anhang 92–127
Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses
und des zusammengefassten Lageberichts 128–134
Jahresabschluss der AG 136–147
Bilanz 136–137
Gewinn- und Verlustrechnung 138
Anhang 139–147
Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses
und des zusammengefassten Lageberichts 148–153
Vorstand und Aufsichtsrat der USU Software AG 154
Finanzkalender 155
Glossar 156–158
Impressum 159

Gender-Hinweis: Wir leben Diversität. Aus diesem Selbstverständnis heraus sind in unserer gesamten Kommunikation mit Personenbezeichnungen immer alle Menschen (m/w/d) gemeint. Das generische Maskulinum verwenden wir ohne jegliche Diskriminierungsabsicht und ausschließlich aus Gründen der besseren Lesbarkeit.

"Was Software ist, das ist auch wirklich. Und was wirklich ist, das ist auch Software."

Fritz Hegel, schwäbischer Social-Media-Dialektiker

"Handle so, dass die Maxime deines Willens jederzeit Eingang in die gemeinsame Softwareentwicklung finden kann."

Manual R. Kannt, preußischer Anti-Meta-Mystiker

4

" Liebe USU...

"Und sie gibt es doch!"

Leo Galilei, italienischer Software-Entdecker

"Da strömet herbei die unendliche Gabe, Es füllt sich der Speicher mit köstlicher Habe."

Frieder Schillerglocke, Pathos-Computer-Club, über Softwarepiraterie

Aus dem PoesieAlbum der USU

... wir sind ein Teil von jener Kraft, die stets das Gute will und deshalb Software schafft"

Heinrich Faust, moderne Goethe-Schöpfung, einen bösen Freund korrigierend

5

Stiller Stolz

Alles gut. So lautet das Fazit für unser Geschäftsjahr 2022. Für die USU Software AG. Leider gilt dies nicht für vieles sonst in der Weltpolitik – und für manches andere auch. Unser Leben hat sich in den vergangenen Jahren stark verändert. Für jeden von uns. Für unsere Aktionäre, unsere Partner und Kunden. Für unsere Mitarbeiter.

Grund genug, einmal im innersten Zirkel unseres Unternehmens zu erforschen, was die Welt der USU zusammenhält: bei unseren Softwareentwicklern. Sie erfinden jeden Tag das, was unserem Unternehmen Sinn und Namen gibt. Immerhin nennen wir uns USU Software AG.

Wir sind mächtig stolz auf diese Mitarbeiter, die zumeist im Verborgenen und in kleinen Gruppen zusammenarbeiten, die um sich selbst wenig Aufhebens machen – und doch voller Witz und Humor, voller Charme, Nachdenklichkeit, hohem Ethos und von umwerfender Herzlichkeit sind. In konzentrierter Form repräsentieren sie das, was die USU seit ihrer Gründung vor 45 Jahren ausmacht: Menschlichkeit.

Diesen Softwareleuten haben wir den Geschäftsbericht 2022 gewidmet. In unzähligen Interviews im In- und Ausland. Und so, wie unsere Mitarbeiter sind, haben sie nicht sich selbst, sondern ihr Thema, die Software, in den Mittelpunkt gerückt.

Das haben sie jedenfalls versucht. Denn heraus kam ein Porträt der "Spezies" selbst. Sie sollten – unter anderem – in einer Art Poesiealbum ihrem Thema, der Software, eine Liebeserklärung widmen. Eigentlich ein absurder Wunsch, dem sie sich aber voller Leidenschaft stellten. Und sie sollten sich zu Themen der Zeit äußern. Ein ganz großes, ein heißes Thema ist da die Frage, ob Computer je ein eigenes Bewusstsein haben werden.

Ihre Aussagen haben wir, selbstverständlich mit ihrer Einwilligung, in Bild und Ton festgehalten. Da sprach so viel Lebenskraft, soviel auch aus unserer Unternehmenskultur heraus, dass wir aus einzelnen Aspekten und Komplexen Kurzfilme erstellten. Sie werden in Ausschnitten auf der Hauptversammlung zu sehen sein. Wir freuen uns darauf. Denn wir haben gute Ergebnisse zu präsentieren.

6

In diesem Geschäftsbericht wollen wir aber vor allem die Seele unseres Unternehmens zeigen. In Gestalt der Menschen, die wir hier in ihren spontan geäußerter Aussagen wiedergeben, unterlegt mit Fotos, die wir direkt aus den Filmen gezogen haben. Es ist diese Vielfalt der Menschen und Stile, die Toleranz und die Mitmenschlichkeit, der hohe intellektuelle Anspruch und die unerschütterliche Integrität unserer Mitarbeiter, die uns im Management so ungemein stolz machen. Wir wissen genau, dass dies die Gründe sind, warum es uns seit bald einem halben Jahrhundert gibt. Alles ehrlich verdient.

One USU – war dabei unser vorherrschendes Thema nach innen und außen. Wir hatten Respekt vor diesem Transformationsprozess, in dem wir die unterschiedlichen Teile unseres Unternehmens näher zusammenbringen wollen. Es rührt ja vor allem an das Zugehörigkeitsgefühl unserer Mitarbeiter. Identifizieren sie sich mit dem Gesamtunternehmen oder nur mit dem Team, in dem sie arbeiten, mit dem Ort, an dem sie wirken?

Unsere Software-Entwickler haben uns da eine wunderbare Antwort gegeben: Die USU Software AG ist das Feld ihres uneingeschränkten Vertrauens. Über alle Grenzen hinweg. Und sie haben sich auch deshalb den von einer Kamera aufgezeichneten Interviews gestellt, weil sie gerne wissen wollen, was die anderen über 780 Mitarbeiter denken. Ihnen wollen sie sich ebenso stellen. Sie sind neugierig aufeinander.

In gewisser Weise ist dieser Geschäftsbericht eine Liebeserklärung an Ihre USU Software AG.

Das sollte uns alle mit stillem Stolz erfüllen.

Ihre

Bernhard Oberschmidt und Dr. Benjamin Strehl

" Kunst gibt nicht das Sichtbare wieder, sondern macht sichtbar."

Paul Klee (1879– 1940), deutscher Maler und Grafiker

Sie wissen, was sie können. Und sie können mehr, als sie wissen. Sie sind Softwareentwickler.

Sie denken, was sie lenken. Und sie lenken mehr, als sie denken. Sie sind Softwareentwickler.

Sie verstehen, was sie kreieren. Aber sie kreieren mehr, als sie verstehen. Sie sind Softwareentwickler.

Was sie tun, ist mehr Kunst als Wissenschaft. Sie schreiben Software. Festgehalten in unserem Namen: USU Software AG.

Software ist die Seele unseres Geschäftes. Seit 1977. Eine niemals endende Geschichte.

Software ist nie fertig, ist nie zu Ende. Software ist Entwicklung. Deshalb sind die Menschen, die sie schreiben, Softwareentwickler. Einundzwanzig von ihnen haben sich unseren Fragen gestellt. Unserem Mikrophon. Unserer Kamera.

Keine Geheimwissenschaft. Keine Schwarze Kunst. Und doch voller Magie, voller Faszination, voller strenger Logik und höchster Disziplin.

Software ist Teamwork und Einsamkeit. Software hat Stil – oftmals einen ganz persönlichen.

Software ist Poesie.

So wurde aus diesem Geschäftsbericht ein Poesie-Album, eine Liebeserklärung unserer Software-Entwickler.

"Kunst" "Kunst"

"Kunst"

"Kunst"

"Kunst"

"Wissenschaft"

"Wissenschaft"

"Kunst"

"Kunst"

Ist Software eine Kunst oder eine Wissenschaft?

"Kunst" "Wissenschaft"

"Wissenschaft"

"Kunst"

"Wissenschaft"

"Kunst" "Kunst"

" Der Geist, aus dem wir handeln, ist das Höchste."

Johann Wolfgang von Goethe (1749–1832), deutscher Dichterfürst, aus dem Lehrbrief des Wilhelm Meister

Dichter sind streng zu sich und zu anderen. Sie schauen ganz genau hin – auf jedes Wort. Also, so streng – wie Softwareentwickler.

"Realitätssüchtig" seien "Wilhelm Meisters Lehrjahre". Meinte Goethes Kollege, der Dichter Gottfried Keller. Also, so realitätssüchtig – wie Software-Entwickler.

Die Wirklichkeit ist immer ein bisschen anders. Wie ein Roman. Voller Überraschungen. Also, so komplex – wie Software-Entwickler.

Meister des guten Willens Und des besten Könnens sind sie, Unsere Software-Entwickler.

Meister in der Einsamkeit Und der Gemeinsamkeit sind sie, Unsere Software-Entwickler.

Meister atemberaubender Logik Und strengster Kreativität sind sie, Unsere Software-Entwickler.

10

Software gibt alles.

So verstehen jedenfalls unsere Meister die Softwareentwicklung. Lehrjahre sind es. Dann gelingt das Meister-Werk.

{ Liebe Software, Du bist ein Labyrinth, in das man sich gerne fangen lässt.

Ein Labyrinth, aus dem man manchmal am liebsten ausbrechen möchte, was nicht gelingt und einen dennoch nicht verzweifeln lässt. Du schaffst es, mich manchmal auf die Palme zu bringen - und wieder runter.

Kurzum: Es macht Spaß, mit Dir zu arbeiten }

"Man muss irgenwie anders denken, um Software schreiben zu können." Florine

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Schafft sich Software eine eigene Wirklichkeit?

"Software ist im Endeffekt wie ein Gemälde, wie ein Kunstwerk, in dem alles aufeinander abgestimmt sein muss."

Harald

"Wie man als Entwickler sich selbst und seine Arbeit organisiert, das spiegelt sich schon in der Software wider. So kann man auch sehr häufig am Code erkennen, wer es geschrieben hat." Tim

" Die ältesten und kürzesten Wörter 'ja' oder 'nein' erfordern auch das stärkste Nachdenken."

Pythagoras von Samos (580–500 vor Chr.), Philosoph und Mathematiker

Dies ist der wichtigste Satz des Pythagoras. Wichtiger als jedes A-Quadrat, B-Quadrat oder C-Quadrat.

Was meint Ihr? Ja oder Nein?

Jede Software basiert darauf. Auf dem Bit. Abermilliarden von Codierzeilen.

Kann das noch jemand alles lesen? Ja oder Nein?

Software ist überall. Sogar im Weltall. Jederzeit. Software ist eine unendliche Geschichte.

Wird denn Sofware niemals fertig? Ja oder Nein?

Wieviel Software braucht der Mensch? Es wird immer mehr. Ob er will oder nicht.

Ist das gut oder schlecht? Ja oder Nein?

Software verlangt Entscheidungen.

So ist es.

Und Entscheidungen kann uns niemand abnehmen.

{ Liebe Software, du bringst uns ganz schön häufig zum Verzweifeln. Du gehst kaputt, wenn Du nicht sollst. Du jammerst herum, weil Du etwas brauchst, was wir nicht haben …

… gleichzeitig freuen wir uns jedes Mal, wenn es dann doch funktioniert und wir einen Kunden glücklich machen können, weil er sein Problem gelöst bekommt und wieder x-Millionen spart. }

"Selbst wenn ein Chatbot alle Fragen der Welt beantworten könnte, würde er immer noch nichts über sich selbst wissen. Das ist entscheidend."

Athanasios

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Kann Software lernen, ohne zu wissen?

"Bei der Künstlichen Intelligenz hängt alles von den Daten ab. Der Algorithmus wird auf Daten trainiert. Er lernt selbst anhand der Daten, was richtig und falsch ist."

Sören

" Das Gute ist Sein, das Schlechte Nicht−Sein."

Raimundus Lullus (1232–1315), mallorquinischer Philosoph und Vordenker der Informatik

Er ist ihr Vordenker, dieser Gelehrte, der bereits eine Sprachlogik entwickelte, die ihn zum Vorinformatiker machte. Könnte man jedenfalls meinen.

Er war ein so kluger Kopf, ein Universalgenie, dass sogar der schwäbische Weltgeist-Philosoph Georg Wilhlem Friedrich Hegel vor Neid ganz grün wurde. Könnte man jedenfalls argwöhnen.

Raimundus Lullus ersann vor mehr als siebenhundert Jahren bereits eine Denkmaschine, ohne Bibel. Könnte man jedenfalls denken.

Aber an eine künstliche Intelligenz dachte dieser Philosoph noch nicht. Er wollte nur durch reine Logik zum Christentum führen. Könnte man jedenfalls glauben.

Irgendwie sind alle Softwareleute zu ihm bekehrt. Ohne dass sie dies wissen. Müssen sie auch nicht. Denn sie glauben an das Gute. Könnte man jedenfalls hoffen.

Software lässt es uns gut sein.

Jedenfalls gilt dies für alle, die unsere Software entwickeln und nutzen.

1 2 3 4 5 { Was mir an Dir so gefällt, liebe Software, ist, dass ich immer etwas Neues machen kann. So ist es mit Dir nie langweilig. So viele Sprachen, so viele Frameworks, so viele Libraries. Deine Welt ist etwas Besonderes, in der man irgendwie anders denken muss. } "Das Schreiben von Software an sich ist viel gefühlsmäßiger, als ich es anfangs gedacht habe. Das gilt besonders in Situationen, die gleichwertig sind. Da entscheidet das Gefühl."

Ferdinand

Kann Software weinen?

"Software ist wie der menschliche Verstand, aber ohne Gefühle. Und ich glaube, dass es unmöglich ist, als Entwickler seine eigenen Gefühle in Software hineinzugießen. Software wirkt irgendwie autistisch."

Pavel

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"Was der Software fehlt, sind echte emotionale Eigenschaften. Diese abzubilden ist viel zu komplex. Das wird nur simuliert."

{ Was mir an Dir so gefällt, liebe Software, ist, dass ich immer etwas Neues machen kann. So ist es mit Dir nie langweilig.

So viele Sprachen, so viele Frameworks, so viele Libraries.

Deine Welt ist etwas Besonderes, in der man irgendwie anders denken muss. }

Waldemar

" Die Menschen denken nicht auf Deutsch, Englisch, Chinesisch oder Apache. Sie denken in einer Gedankensprache."

Steven Pinker (*1954), amerikanischer Kognitionswissenschaftler*

Aller Software geht das Denken voraus. Denken ist menschlich. Tag für Tag. Keine Programmierung ohne unser Denken. – Doch allein die Software wird der Geist der Maschine.

Aller Software geht die Sprache voraus. 350 wichtige Programmiersprachen. Zeile für Zeile. Keine Sprache ist immer richtig. – Doch die Software heilt den Zweck der Maschine.

Aller Software geht die Maschine voraus. 260 Millionen neue Computer. Jahr für Jahr. Keine Maschine kann alles. – Doch die Software eint alle Maschinen.

Allen Smartphones geht die Software voraus. 2,5 Milliarden Benutzer weltweit. Netz für Netz. Keiner ist immer "on". – Doch die Software schläft nicht.

Aller Software geht immer die Software voraus. Weltweit 600 Millarden Euro für neue Software. Euro für Euro. Keine Software ohne Software.

  • Doch über die Werte bestimmen wir allein.
  • Wir, die Menschen. Mit unseren Gedanken.
  • In unserer Sprache. Bis in die Software hinein.

Software ist Verstehen.

{ Liebe Software,

in all den Jahren hast Du mich ganz schön auf die Probe gestellt, mitunter an mir zweifeln lassen, aber das war es immer wert.

In meiner Zuneigung sehe ich Dir das nach. }

"Als Softwareentwickler hast Du einen Plan. Und je mehr Du selbst bestimmst, was Du tust, desto mehr Freude hast Du an Deiner Arbeit. Einerseits. Andererseits bist Du Teil eines größeren, gemeinschaftlichen Prozesses, aus dem Du Deine Ideen beziehst. Das steigert zusätzlich Deine Begeisterung."

Jiří

"Software-Entwicklung besteht zum überwiegenden Teil aus Code lesen, nicht aus Code schreiben."

Emanuel

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WohastDudenn DeineGedanken?

"Der Umgang mit Software wird leichter, während zugleich die Komplexität steigt. Vieles ist im Verborgenen, es kommt ständig etwas Neues dazu. Vor allem gibt es vermehrt eine Wertediskussion. Was tun wir da eigentlich? Ergibt das einen Sinn?"

Manuel

" Die mathematische Wissenschaft zeigt, was ist. Es ist die Sprache der unsicht− baren Beziehungen zwischen den Dingen."

Lady Ada Byron Lovelace (1815–1852), britische Mathematikerin und erste Programmiererin. Sie umschreibt damit genau das, was Software tut.

Das Wunder, dass sich die Sprache der Mathematik für die Formulierung der physikalischen Gesetze eignet, ist ein herrliches Geschenk,

das wir weder verstehen noch verdienen."

1960: Eugene Paul Wigner (1902–1995), ungarisch-amerikanischer Nobelpreisträger.

Mit der reinen Mathematik haben sie anfangs geliebäugelt, viele von ihnen wurden aber dann Informatiker, die Software-Entwickler der USU Software AG. – Sie wollen die Welt verstehen.

"Die ungeheure Weite, die Vielfalt und Veränderbarkeit der Wirklichkeit erkennbar zu machen, das gelingt erst in den abstrahierenden Formeln der Mathematik? Ist Gott deshalb eine mathematische Formel?" 1975: Paul Schulz (*1937), atheistischer Theologe

Mit Hilfe der Mathematik die Welt so zu gestalten, dass sie wächst und gedeiht, das wollen die Software-Entwickler der USU Software AG. – Sie wollen eine menschliche Welt.

"Die soziale Welt wird nicht – wie die physikalische Welt – durch Naturgesetze und Zufall bestimmt, sondern auch durch den menschlichen Willen." 2006: Ivar Ekeland (*1944), französischer Mathematiker norwegischer Abstammung

Wo ein guter Wille ist, da ist auch gerne unsere Mathematik, denken die Software-Entwickler der USU Software AG – Sie wollen eine vernünftige Welt.

Software−Guter Wille geschehe.

1 { Liebe Software,

Dir gelingen großartige Dinge. Deswegen mögen wir Dich.

Ich hoffe aber zugleich, dass Du niemals eine Gefahr wirst. Denn Du hast ja selbst gar keine Gefühle. }

"Es gibt dann einen Punkt, ab dem es in der Mathematik sehr abstrakt wird. Da ist mir das Informatik-Studium schon lieber gewesen, weil es einen direkteren Praxisbezug gibt."

Sebastian

"Mathematik ist toll. Aber das Kreative ist jedoch mehr meine Sache, auch wenn ich Informatik eher als Wissenschaft verstehe denn als Kunst."

Maroš

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IstMathe wichtig?

"Man darf niemals vergessen, dass sich die Mathematik in der Informatik zuerst als Hilfswissenschaft definiert. Als Philosophie ist Mathematik aber schon die Grundlage." Michael

" Spieglein, Spieglein an der Wand!"

Berühmter Aufruf in dem Märchen Schneewittchen

Wer ist die Schönste im ganzen Land? Wir wissen, dass dies niemand weiß. Obwohl wir nicht wissen, warum wir das nicht wissen. – Unmöglich!

Kann Software das wissen? Wir wissen, dass sie das nicht kann. Weil wir genau wissen, warum sie das nicht kann. – Unmöglich!

Ist Software ein Spiegel? Wir wissen, dass sie uns selbst das Unsichtbare zeigen kann. Obwohl wir genau wissen, dass das auch nicht alles ist. – Unmöglich!

"Droben sind Spiegel, und ihr nennt sie Throne", schrieb Dante vor mehr als siebenhundert Jahren. Er nannte es Paradies. – Unmöglich!

Wir, wir sind die Schönsten hier. Seien wir realistisch!

Software ist Software.

"Die Wirklichkeit IST phantastisch." Heinrich Böll (1917–1985), deutscher Literaturnobelpreisträger

{ Liebe Software,

du bist schon irgendwie mein Leben. Du erfindest Dich permanent neu.

Das ist es, was mich fasziniert. Es gibt keinen Stillstand. Ich bekomme jederzeit ein Feedback – entweder es funktioniert, oder es funktioniert nicht. Das Verhältnis zu Dir ist sehr, sehr unmittelbar. Wie ein magischer Spiegel. }

"Magie? Nein. Nur weil ich mir irgendetwas nicht erklären kann, heißt das ja noch nicht, dass es nicht logisch ist."

Tim

"Software – das ist unsichtbare, aber sehr wirkungsvolle Magie." Waldemar

Ist Software ein magischer Spiegel?

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"Software ist auf jeden Fall ein Spiegel. Total. Wenn ein Team einen schlechten Tag hat, dann siehst Du das sofort – und auch noch nach fünf Jahren am Code."

Daniela

" Eine neue Art von Denken ist notwendig, wenn die Menschheit weiterleben will."

Albert Einstein (1879–1955), Mann des Jahrhunderts

Tausend Dollar …

zahltest Du 1975 dafür, dass Dein Computer so schnell dachte wie eine Bakterie. – Tausend Instruktionen. Pro Sekunde.

zahltest Du 1990 dafür, dass Dein Computer so schnell dachte wie ein Wurm – Eine Million Instruktionen. Pro Sekunde.

zahltest Du 2000 dafür, dass Dein Computer so schnell dachte wie eine Eidechse. – Zehn Milliarden Instruktionen. Pro Sekunde.

zahltest Du 2010 dafür, dass Dein Computer so schnell dachte wie eine Maus. – Hundert Milliarden Instruktionen. Pro Sekunde.

zahltest Du 2020 dafür, dass Dein Computer so schnell dachte wie ein Affe. – Eine Billion Instruktionen. Pro Sekunde.

Bald zahlst Du 100 Dollar dafür, dass Dein Computer so schnell denkt wie Du. Pro Sekunde.

Wer aber schreibt die Software? Zu welchem Preis?

Software makes the world go round.

{ Liebe Software,

Du hast unser Leben massiv verändert. Und du triffst auch die USU-Vision, die da sagt: 'The whole world is touched by USU', also 'by Software'. Das klingt abstrakt. Es geht dabei nicht nur um Effizienz, Software schafft völlig neue Möglichkeiten. }

"Wenn ich mit Bewerbern rede, dann sage ich ihnen, dass die USU keine Geldmaschine sei. Natürlich müssen wir gutes Geld verdienen, aber alles mit Anstand und Würde. Für unsere Kunden. Für unsere Mitarbeiter. Und für die Aktionäre."

Pavel

"Hier dominiert nicht das Quartalsdenken, es wird langfristig gedacht. Es wird nach den Mitarbeitern geschaut. Das Management weiß, dass das Wissen der Mitarbeiter das Kapital ist. Und das ist als Trend heute in vielen IT-Unternehmen zu spüren."

Sebastian

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Ist die USU eine Moneymachine?

"Ich hoffe doch! (lacht) Sonst würde es uns nicht mehr geben. Das Tolle ist, dass man mit dem, was man hat, nicht zufrieden ist, sondern noch mehr wachsen möchte. Auch im internationalen Rahmen."

Manuel

" Der Programmierer arbeitet sich wie ein Poet langsam durch ein reines Gedanken− gebäude."

Frederick P. Brooks (1931–2022), Informatikgenie

Zehn Zeilen zählen. Tag für Tag. Wie ich's mag.

Zehn Zeilen zählen. Erst studieren, dann codieren.

Zehn Zeilen zählen. Durch die Tasten In den Kasten.

Zehn Zeilen zählen. Eleganz. Ohne Firlefanz.

Zehn Zeilen zählen. Täglicher Testsieger.

Zehn Zeilen zählen. Auch zu zweit Sind wir gescheit.

Zehn Zeilen zählen. Noch nach Jahren Als sehr erfahren.

Zehn Zeilen zählen. Für das Team, Gehören ihm.

Zehn Zeilen zählen mehr als hundert. Wen wundert's?

Zehn streng durchdachte Zeilen pro Tag ist das, was – groben Schätzungen zufolge – gute Softwarentwickler pro Tag im Schnitt an Programmierung leisten.

Software−ein Gedankengebäude.

{ Wenn ich sehe, dass mit dem Produkt, an dem ich mitentwickelt habe, 180.000 Leute arbeiten, dann erfüllt mich dies schon mit einem Glücksgefühl.

Und das habe ich Dir zu verdanken, liebe Software. }

"Bei der KI leiten sich die Regeln aus den Daten ab, aus Unmengen von Daten – und nicht umgekehrt. Die Software schafft sich gleichsam ihr eigenes Gedankengebäude."

Sören

"Wenn man die Benutzeroberfläche entwickelt, ist es sehr, sehr wichtig, dass diese einfach gehalten wird. Dabei gleichzeitig an alle Arten von Benutzern zu denken, ist sehr, sehr schwierig."

Florine

25

Wie entsteht eigentlich Software?

"Software wird sehr oft als eine mechanische Tätigkeit gesehen. Software ist aber kein Legobaukasten, sie verlangt sehr viel Nachdenken und Kreativität." Harald

" Der Mensch ist keine Maschine."

Joseph Weizenbaum (1923–2008), der Mann, der den Chatbot erfand.

Er war eine Frau, der erste Chatbot. Eliza ihr Name, Cambridge ihr Ort. 1966 – lang ist es her. Man glaubt es kaum. Ihr Schöpfer hieß Joseph Weizenbaum

Sie wurde ein Doktor der Psychologie. Und galt bald als ein Frage-Genie. Eliza zu erschaffen – ein Entwickler-Traum. Hat Spaß gemacht, sagt Joseph Weizenbaum.

Sie war so gut wie Doktor Freud, hat keine Frage je gescheut. Sie schuf sich ihr'n eig'nen Behandlungsraum. Sie wurde der Alptraum von Joseph Weizenbaum.

Studenten sahen in ihr einen Menschen, den konnte sie wunderbar fälschen. Selbst der Turing-Test hielt sie kaum in Zaum. Zum großen Entsetzen von Joseph Weizenbaum.

Da fragt der Professor die Maschine im Scherz: "Haste ein Bewusstsein, Eliza, gar ein Herz?" Die Antwort kommt prompt als Frage zurück. Sie haut in die Tasten: Bin ich verrückt?

Software−Zwischen Mensch und Maschine.

1 { Liebe Software,
2
3
wenn ich daran denke, wieviel Ärger Du mir machmal bereitest,
4 dann
5 Aber in einem gemeinsamen Gespräch
6 bekommen wir das dann immer wieder hin. }

{ href="Tim" }

"Nein. Man müsste zuerst einmal klären, was Bewusstsein überhaupt ist. Selbst der Turing-Test, der ja erst dann als von der Maschine bestanden gilt, wenn wir Menschen nicht mehr unterscheiden können, ob uns ein Computer oder ein Mensch antwortet, ist noch längst kein Beweis für ein künstliches Bewusstsein." Ferdinand

"Auch beim menschlichen Gehirn wissen wir nicht, wie da plötzlich aus all den Synapsen Bewusstsein entsteht. Doch beim Computer kann ich mir das nicht vorstellen, wie aus all dem Silizium plötzlich ein Bewusstsein emporsteigen soll."

Emanuel

27

Werden Computer je ein eigenes Bewusstsein haben?

"Ein eigenes Bewusstsein? Nein, das glaube ich nicht. Es wird auch nie der Punkt erreicht werden, ab dem Roboter – wie in der Sciencefiction – die Erde übernehmen." Samuel

" Die Welt ist meine Vorstellung.."

Arthur Schopenhauer (1788–1860), deutscher Philosoph

"Von den vielen Welten, die der Mensch nicht von der Natur geschenkt bekommt, sondern sich aus eigenem Geist geschaffen hat, ist die Welt der Bücher die größte." Hermann Hesse (1877– 1962), deutscher Literaturnobelpreisträger

Mit Büchern wurden 2022 rund 82 Milliarden Euro weltweit umgesetzt.

"In stetem Sondern, Prüfen und Verbinden, Ihr einziger Trieb ist, neues zu verbinden, Mit leisem Finger geistiger Gewalten Erbauen sie durchsichtige Gestalten." Johann Wolfgang von Goethe, deutscher Dichterfürst, in Faust II

Mit Software wurden 2022 rund 634 Milliarden Dollar weltweit umgesetzt.

Software−ist Gestaltung.

Weltweit. Allzeit. Bereit.

{ Liebe Software,

du bist wie ein Kind für mich. Du wächst und wächst, dabei lernst Du jede Menge dazu. Manchmal muss ich zu Dir brutaler sein, als ich es je zu meinem Kind auch nur ansatzweise wäre.

Andererseits muss man in Software – in der Idee dahinter, an der man ja mitentwickelt – viel Liebe hineinstecken. Sonst wird das nichts. }

"Teils, teils. Ich brauche immer wieder mal Zeit für mich allein. Zum Nachdenken. Aber dann sind es wiederum die Gespräche, die die guten Lösungsansätze liefern."

Jens

"Software ist für mich 90 Prozent Teamwork. Das gilt besonders für so große Softwareprodukte, wie wir sie bei der USU entwickeln. Das funktioniert nur, wenn jeder auch die Arbeit des anderen versteht." Tim

Ist Software teamwork?

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"Auf jeden Fall ist es Teamwork. Für mich ist es nicht wichtig, sagen zu können: 'Das habe ich gemacht'. Ich finde es viel cooler zu sagen: 'Das haben wir als Team aufgebaut'" Samuel

" Gebt dem Computer, was des Computers ist, und dem Menschen, was des Menschen ist."

Norbert Wiener (1894–1964), Vater der Kybernetik

UNERSETZLICH

1965: Alle Verbindungen und Zellen des Gehirns künstlich nachzumachen, würde, selbst wenn man nur den lächerlichen Preis von 20 Pfennig pro Zelle und vier Pfennig pro Verbindung rechnet, vier Trillionen Mark oder vier Milliarden mal eine Milliarde Mark kosten.

Das Magazin 'Der Spiegel' am 23. Juni 1965: "Intelligenz aus der Maschine"

Ergo: 2.000.000.000.000.000 Euro fürs menschliche Gehirn

UNERSÄTTLICH

2025: Alle Verbindungen und Zellen des Internets künstlich zu durchforschen, würde, selbst wenn man den lächerlichen Preis von 0,3 Cents pro Suche und zwei Cents pro Chatbot-Antwort rechnet, 9.500 Dollar pro Such-Sekunde oder 63.000 Dollar pro Antwort-Sekunde bringen. Möglinger Kristall-Kugel am 23. Juni 2035: "Zukunft aus der Maschine"

Ergo: 2.000.000.000.000 Dollar Jahresumsatz mit Chatbots

Software−Zukunft für Menschen

ZU UNS GIBT ES KEINE ALTERNATIVE

{ Liebe Software,

am Anfang sieht immer alles toll aus. Aber dann wirst Du alt und bedarfst der Pflege. Dich einfach wegzuwerfen und jedes Jahr durch etwas Neues zu ersetzen, geht bei Standardsoftware gar nicht.

Das ändert nichts daran, dass man Dich jederzeit kritisch betrachten muss. Dass dann die Pflege nicht immer unbedingt Spaß macht, muss man akzeptieren. Und irgendwie ist es ja auch gut so.

Es steht für Langfristigkeit – etwas, das unsere Kunden erwarten. }

{ href="Emanuel" }

"Ich glaube nicht, dass die Maschine die menschliche Psyche in ihrer ganzen Komplexität nachahmen kann. Meinen Job als Scrum Master, der zu 85 Prozent auf Menschenverständnis beruht, könnte nie ein Computer übernehmen."

Daniela

"Wir werden unser Gehirn niemals ersetzen können. Was wir allerdings mit Computern machen, wird immer cooler werden."

Florine

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Wieviel Mensch steckt eigentlich im Computer?

"Der Computer ist ein Gegenüber mit einem unglaublichen Potential, das auf den ersten Blick gar nicht sichtbar ist. Wir müssen dieses Gegenüber in unsere Welt integrieren. Und da sind wir noch nicht gut genug."

Harald

" Es braucht ebenso viel Klugheit und Fein− gefühl, einen Menschen zu führen, wie zehn."

Honoré de Balzac (1799–1850), französischer Schriftsteller

GNUMBER ONEG

"Mehrere Namen sind einer Idee vorteilhaft." Sagt der Dichter Novalis.

Software trägt viele Namen, kennt viele Autoren.

Dennoch heißt es immerzu: Wir sind One. Wir sind USU.

G

"Die ganze Kultur ist eine große, endlose Zusammenarbeit." Sagt der Dichter Strindberg.

Software kennt viele Projekte, kennt viele Teams.

Dennoch geben wir gerne zu: Wir sind One. Wir sind USU.

"Poesie ist ein Prozess", sagt der Dichter Enzensberger .

Software ist unsere Poesie, ein vielsprachlicher Prozess.

So singen wir im Chor dazu: Wir sind One. Wir sind USU.

G

"Wir sind eins, auch wenn wir viele sind." Sagen uns're Softwaredichter.

Software verlangt viel Feingefühl, Klugheit und Ideen

Kein Wunder, heißt es dann: USU. Number One.

Software−ein Götterfunken.

{ Liebe Software,

überall, wo ich auch bin, verfolgst Du mich. Zuhause. Im Auto. Im Geschäft. In meinem Smartphone. Überall. Und das ist Ordnung so. Ich versuche nicht, Dir aus dem Weg zu gehen. Akzeptiert. }

"Wenn wir da auch als Firma zusammenwachsen, finde ich das gut. Softwaretechnisch ist das – darüber sind wir uns einig – noch ein weiter Weg."

Tim

"Wir haben da bei der Softwareentwicklung noch einen weiten Weg vor uns, bis alles passt. Es ist der einzig richtige Weg. Deshalb: One USU."

One USU! Sind wir uns da einig?

Jiří

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"Bei der Entwicklung von neuer Software – keine Frage: One USU. Bei bestehenden, großen Softwarekomplexen wird es länger dauern."

Emanuel

1980: " Die auffallendste Veränderung wird die Ver− lagerung der Arbeit in die eigenen vier Wände sein."

Alvin Toffler (1928–2016), amerikanischer Zukunftsforscher

DIE SECHS WENDEN

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alle Angestellten in den USA zuhause arbeiten. Sagt jedenfalls Ma Bell. Der Zeitenwender: Das war 1971. 2. Sprecher: Ein Viertel der Amerikaner arbeitet mindestens an einem Tag in der Woche von zuhause aus. Sagt jedenfalls die Marktforschung Gartner. Der Zeitenwender: Das war 2005. 1. Sprecher: Im Jahr 2000 werden die Menschen völlig ortsunabhängig arbeiten können. Sagt das Massachusetts Institute of Technology (M.I.T. ) Der Zeitenwender: Das war 1980 2. Sprecher: 21 Millionen Menschen world. 5 Szene Szene

in Deutschland arbeiten im Büro, nur 860.000 daheim. Sagt jedenfalls das Statistikportal Statista.

1. Sprecher: Im Jahr 1990 werden

Der Zeitenwender: Das war 2016.

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1. Sprecher: Eine neue Erscheinung geistert umher - die Telearbeit. Schreibt jedenfalls die Wochenzeitung Die Zeit. Der Zeitenwender: Das war 1986. Szene Szene

2. Sprecher: 70 Prozent der Deutschen wünschen sich mehr Heimarbeit. Schreibt jedenfalls die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung. Der Zeitenwender: Das war 2020.

1. Sprecher: "Die Möbel zuhause werden miteinander reden, wenn wir nicht daheim sind." Sagt jedenfalls das amerikanische Fachblatt Computer-Der Zeitenwender: Das war 1986.

2. Sprecher: Rosenkrieg war gestern, amouröser

Cyberwar um das Wohnzimmer morgen. Sagt jedenfalls die F.A.Z.. Der Zeitenwender: Das war 2017.

1. Sprecher: Die Unternehmen entdecken, dass sich die riesigen Investitionen in Bürogebäude nicht mehr lohnen. Sagt jedenfalls der Zukunftsforscher Alvin Toffler.

Der Zeitenwender: Das war 1980.

2. Sprecher: In Europa beträgt die Leerstandquote bei Büroflächen stabil 7,4 Prozent. Sagt jedenfalls die Bank BNP Paribas. Der Zeitenwender: Das war 2022.

1. Sprecher: Software-Entwickler werden an Wochenenden zu Bewerbungsgespräche auf die Bermudas eingeladen. Sagen jedenfalls Headhunter in den USA. Der Zeitenwender: Das war 1980.

2.Sprecher: Laut einer Arbeitsmarktstudie ist die USU wieder einer der besten Arbeitgeber in Deutschland. Sagt jedenfalls das Great Place to Work Institut Deutschland Der Zeitenwender: Das war 2022

Software−ist bei uns zuhause.

Egal, was die Zeitenwenden gerade sagen.

{ Liebe Software,

ich gebe zu: die Arbeit mit Dir ist kreativ und sehr erfüllend, obwohl Du einen auch ganz schön frustrieren und blockieren kannst. Angesichts des hohen, durchaus künstlerischen Wertes, den Du darstellst, ist dies wiederum durchaus gerechtfertigt. }

"Corona – nicht einfach. Einerseits war ich bereits im Beruf, saß zuhause und schrieb vormittags Software, nachmittags aber studierte ich. Daheim. Abends war ich dann zu müde, um noch auszugehen. – Ich war viel zu viel zuhause."

Tomáš

"Ich kam zur USU – und es war niemand da. Corona. Home-Office. Es hat seine Vorteile. Alles sehr entspannt. Man kann direkt anfangen zu arbeiten. Minuten, nachdem ich aufgestanden bin, sitze ich am Rechner. Keine Stunde Hin- und Rückfahrt. Einsamkeitsgefühle hatte ich keine."

Wie war's denn so mit Home−Office und Corona?

Tim

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"Zum Teil war die Zusammenarbeit während der Pandemie besser. Zum Beispiel beim gemeinsamen Entwickeln. Im Duett. Was gelitten hat, waren die Meetings. Vor allem dann, wenn mehr als zwei Personen daran beteiligt waren."

Ferdinand

" Je mehr Geist man hat, desto mehr originelle Menschen entdeckt man."

Blaise Pascal (1623–1662), französischer Mathematiker und Theologe

DAS MYSTERIUM

1978: Denkste: "Ohne die Möglichkeit des Personal Computings
würde die Anzahl der Fachleute in der Verwaltung
ständig wachsen, um den Forderungen
nach Lösung der Probleme nachzukommen
und komplexe Fragestellungen zu beantworten."
"DV System Handbuch" der IBM über unerfüllte Rationalisierungseffekte
1986: Staunste: "Beim Computer hingegen kommt
beim Empfänger grundsätzlich etwas
anderes an als beim Sender abgeht;
die Veränderung kann nicht verfolgt werden."
Heinz Zemanek (1920–2014), österreichischer Computerpionier, über digitale Transformation
1987: Rätselste: "Der Marsch der Technologie ist scheinbar unerbittlich
und in gewisser Weise auch vorhersagbar,
aber wie Unternehmen die neuen Maschinen
absorbieren und anwenden bleibt ein Mysterium."
Fachzeitschrift Datamation, 17. September 1987, über Überraschungseffekte
2023: Fragste:
"Wie gut ist künstliche Intelligenz darin,
Menschen zu täuschen und zu verführen?
Und wer bestimmt über diese Technologie?"
Wochenzeitung "Die Zeit" am 12. Januar 2023 über unsere Existenzfragen

Software−voller Rätsel.

Wir werden sie lösen. Gemeinsam.

{ Liebe Software,

mit rationalem Denken kommt man bei Dir bestimmt nicht immer weiter. Man braucht Vorstellungskraft. Man muss – wie in einer Beziehung – auch Abstriche machen. Manchmal ist es auch eine Art Hassliebe.

Doch wir vertrauen einander. }

"Software ist mehr Passion als Wissenschaft. Sie hat mich zu dem Menschen gemacht, der ich jetzt bin. Aber deswegen glaube ich noch lange nicht, dass Software genau so denken und fühlen kann wie ein Mensch. Wir können uns nicht selbst nachbauen. Das kann nur die Natur."

Eric

"Die Autonomie der Computer ist ein sehr, sehr heikles Thema, mit dem wir uns auseinandersetzen müssen. Wir stehen hier erst am Anfang."

Kann Software den Menschen ersetzen?

Harald

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"Durch Software lässt sich jede noch so fixe Idee ins Leben rufen, selbst wenn es nur eine Simulation ist. Was mich jedoch motiviert, sind die Menschen, die Zusammenarbeit mit ihnen. Sie sind entscheidend." Jonas

Cloud−Kosten im Griff

Axel Springer ist ein Medien- und Technologieunternehmen und in mehr als 40 Ländern aktiv. Mit den Informationsangeboten ihrer vielfältigen Medienmarken (u. a. BILD, WELT, INSIDER, POLITICO) und Rubrikenportalen (StepStone-Gruppe und AVIV Group) hilft die Axel Springer SE Menschen, freie Entscheidungen für ihr Leben zu treffen. In den letzten Jahren konnte die Transformation von einem klassischen Printmedienhaus zum Digitalverlag erfolgreich gemeistert werden. Das damit zusammenhängende starke Wachstum der digitalen Produkte ging Hand in Hand mit der intensiveren Nutzung von Software-as-a-Service-Lösungen. Dies machte es notwendig, die hohen Kosten für wichtige Unternehmenssoftware optimal zu planen, zu steuern und zu kontrollieren.

Die ausgewählte Lösung USU Software Asset Management (SAM) zeigte bereits in der Proof-of-Concept-Phase bei ersten Tests vielversprechende Ergebnisse. Im Rahmen des Software-Metering-Projekts lag der Fokus auf den großen SaaS-Vendoren Adobe und Microsoft. Dabei konnten ungenutzte Software-Lizenzen automatisch identifiziert und für die Wiederverwendung einem Lizenzpool zugeführt werden. Erfolgskritisch war vor allem die aktive Kommunikation mit den beteiligten Fachabteilungen.

Die Lizenzmanagement-Lösung liefert heute die konsolidierten Daten für einen jederzeit aktuellen Überblick über die unternehmensweiten Cloud-Umgebungen. Es ermöglicht eine automatisierte Inventarisierung, SaaS-Lizenzoptimierung und infolgedessen sofortige Einspar-Effekte. Automatisierung ist generell der Erfolgsschlüssel für das Axel-Springer-Lizenzmanagement. Konsequent wurden viele manuelle Tätigkeiten digitalisiert und somit Effizienz und Produktivität vorangetrieben.

Das Projektversprechen, mit Software-Metering bei Adobe und Microsoft Einsparungen im 6stelligen Bereich zu erzielen, wurde damit in kürzester Zeit übertroffen. Und der Erfolg zieht weitere Kreise, denn das Vertrauen der Fachbereiche ist groß, die nächsten Schritte zu gehen und weitere relevante Software-Hersteller anzubinden.

"Software Metering ist aktives Software Asset Management! Ohne die Unterstützung durch ein vollständig integriertes SAM-Tool ist dies jedoch nicht machbar." Holger Weber, Head of Contract & License Management, Axel Springer SE

"Entscheidend für ein erfolgreiches Software-Metering-Projekt ist die intensive Kommunikation in Richtung Endanwender unter der Voraussetzung von einfachen, automatisierten Prozessen."

Hannes Nitsche, Software Asset Manager, Axel Springer SE

Kostentransparenz von IT−Services

Im Rahmen der strategischen Neuausrichtung der Bosch IT zu einer Service-Organisation sollte das komplette Portfolio sowie die Planung, Kalkulation und Verrechnung von IT-Services neu definiert, strukturiert und implementiert werden. Gesucht wurde hierfür eine Servicemanagement-Lösung, welche die ganzheitliche Sicht auf Services und deren Kosten transparent und standardisiert sicherstellen sollte – als Basis für die zentrale Steuerung der konzernweiten IT-Investitionen.

Wichtige Voraussetzung hierfür war u.a. eine komplette Stücklistenauflösung aller Services, die Implementierung eines Service-Katalogs und die darauf basierende Realisierung der genannten IT Financial Management-Disziplinen. Nach einem umfangreichen Evaluierungs- und Entscheidungsprozess mit mehreren Anbietern, verschiedenen Workshops, Show Cases und einem intensiven Proof of Concept anhand von Demosystemen konnte USU das 20köpfige Bosch-Team überzeugen. Ausschlaggebend war neben der Expertise des USU-Teams die Leistungsfähigkeit von USU Service Management, deren modularer Aufbau, Performance, Integrationsfähigkeit sowie die Möglichkeit, das System als flexible Entwicklungsplattform zu nutzen.

Die Implementierung der USU-Module für Service Management und die Ablösung der Altsysteme erfolgte in mehreren Schritten: Zunächst startete die Definition und Strukturierung der Services für die Bereiche CS (Client-Systeme) und IS (IT Security), gefolgt von der Integration der Planungs-, Kalkulations- und Charging-Prozesse. Danach wurden die komplexen Bereiche DA (Business Applikationen) und OS (Operations) umgestellt.

Die USU-Lösung liefert heute auch im Detail einen nachvollziehbaren, transparenten Überblick über das gesamte Portfolio der aktuell 4.000 IT-Services von Bosch, deren Zusammensetzung, Kalkulation und den Preisen. Mit den konsolidierten IT-Finanzdaten lassen sich diese planen, bewerten und steuern. Weltweit verrechnet Bosch jeden Monat 3,5 Mio. Datensätze und weist diese verursachergerecht mehreren tausend Empfängerkostenstellen zu.

"Mit USU Service Management haben wir es geschafft, unsere komplexen weltweiten IT-Controlling-Prozesse durchgängig zu unterstützen und damit die Brücke von der technischen zur kaufmännischen Welt zu bauen." Anja Unglaub, Senior Vice President IT Transformation (CI/PJ-TFD) Robert Bosch GmbH

Zentrale IT−Überwachung

Die besten Milchmomente kreieren – das ist die Vision der Emmi Group. Sie steht für die Leidenschaft der Emmi-Mitarbeitenden, hochwertige Milchprodukte und Spezialitäten mit Respekt für Natur und Mensch herzustellen. Emmi ist die größte Milchverarbeiterin der Schweiz und eine der innovativsten Premium-Molkereien in Europa. In der Schweiz fokussiert sich das Unternehmen auf die Entwicklung, Produktion und Vermarktung eines Vollsortiments an Molkerei- und Frischprodukten sowie auf die Herstellung, Reifung und den Handel von Schweizer Käse.

Im Zuge konzernweit harmonisierter Geschäftsprozesse sollte u.a. im Bereich IT-Monitoring eine neue zentrale Überwachungslösung die Verfügbarkeit und Performance sämtlicher Informationstechnologien optimieren und das weitere Wachstum absichern.

Geplant war die Ablösung eines Microsoft-Systems, das vor allem die steigenden Anforderungen an die vollständige Integration aller Quellsysteme sowie die durchgehende Alarmierung und Prozessautomatisierung nicht mehr erfüllen konnte.

Die anspruchsvollen fachlichen Anforderungen hatten die Emmi-Verantwortlichen in einem detaillierten Katalog beschrieben. Die wichtigsten Ziele und Aspekte waren:

  • Das Sicherstellen eines reibungslosen Betriebs der kompletten hybriden IT-Infrastruktur
  • Die Minimierung des administrativen Betriebsaufwandes
  • Das Einbinden aller IT Asset-Klassen, welche im Infrastrukturumfeld von Emmi betrieben werden, u.a. Windows, Linux, Datenbanken (SQL, Oracle, Hana), Netzwerk, das ESX-Umfeld etc.
  • Das Etablieren einer zentralen Alarmierung
  • Die Integration der CMDB sowie die Anbindung an das Event-Management zur Steigerung des Automatisierungsgrades

Die Entscheidung zugunsten USU fiel 2022 nach einer Ausschreibung sowie einer intensiven Test- und Pilotphase. Ausschlaggebend hierfür waren die Funktionsbreite und -tiefe der Lösung USU IT Monitoring. Den Praxisnutzen zeigte auch der Austausch mit einem Referenzkunden aus der Schweiz sowie der Vor-Ort-Service durch USU.

"Gemäß unserer Ausschreibung und den oben formulierten Zielen hat sich die Monitoring-Lösung von USU in Sachen Funktionalität, Automatisierung und Betriebskosten klar gegenüber den anderen Mainstream-Anbietern durchsetzen können." Martin Zeindler, Leiter Operations Management & Yvar Schafer, Projektleiter IT bei der Emmi Group

Digitale Service−Kette

"Für alle, die Musik lieben" – das ist Motto, Anspruch und auch Ausdruck des Geschäftsmodells der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA). Eine organisationsweite Service-Offensive zielte darauf ab, die steigenden Service-Anforderungen der unterschiedlichen Stakeholder, vor allem der etwa 85.000 Mitglieder und über zwei Millionen Musiknutzer:innen, an Schnelligkeit, Verständlichkeit und Transparenz optimal zu erfüllen. Die GEMA-Verantwortlichen werteten hierzu die Ergebnisse umfangreicher Kundenbefragungen aus und entwickelten entlang der Kunden- und Mitgliedererwartungen ein umfassendes Lösungskonzept.

Zentrale Bedeutung hatte das Thema "Service-Automatisierung". Hierfür wurde eine einheitliche, Kundenservice-Management-Lösung (KSM) auf Basis der Low-Code- und Case Management Plattform Pega Infinity implementiert. Diese verbindet heute die GEMA-Service-Teams mit ihren Mitgliedern kanalübergreifend und in Echtzeit. Eingehende Serviceanfragen werden über die komplette Service-Kette transparent und automatisiert verarbeitet – vom Eingang über das Portal, der Bearbeitung im Support sowie den nachgelagerten Prozessen in den verschiedenen GEMA-Bereichen. Dadurch werden Medienbrüche vermieden, die Effizienz gesteigert und Kosten optimiert. Aber vor allem profitieren die Mitglieder der GEMA von mehr Transparenz und schnelleren, qualitativ hochwertigen und bedarfsgerechten Services.

Im Fokus einer zweiten Initiative stand die GEMA-Website. Diese sollte zu einem digitalen Service-Hub weiterentwickelt werden. Neue Funktionen und der rollenbasierte Zugriff erforderten Verbesserungen im Bereich User Experience, Design und Text sowie Optimierungen beim Frontend und der System-Architektur. Darüber hinaus sollte die redaktionelle Erstellung und Pflege der Inhalte deutlich erleichtert werden. Die Wahl fiel auf die Lösung Liferay Experience Cloud Self-Managed. Nach einem erfolgreichen Projekt verfügt die GEMA heute über eine leistungsstarke, zukunftsfähige und performante Informations- und Service-Plattform für alle Stakeholder.

"Mit der Unterstützung unseres Lösungspartners USU konnten wir innerhalb weniger Monate ein leistungsfähiges übergreifendes Service Management umsetzen, das für GEMA-Mitglieder und -Kunden besondere Customer-Experience-Momente schafft." Christian Bachus, Direktor Kunden- und Mitgliederservice, GEMA

Automatisierte IT−Services

Branchenkenntnis und IT-Know how – das sind die Erfolgsfaktoren der gkv informatik. Der größte IT-Dienstleister der gesetzlichen Krankenkassen hat einige Superlative zu bieten. Denn das Team der gkv informatik erbringt mit gut 600 Mitarbeitenden unzählige Services, von denen nicht nur die 41.000 Anwender:innen, sondern auch 17 Millionen Versicherte in Deutschland profitieren. Diese außergewöhnliche Service-Leistung ist nur möglich, wenn die IT optimal aufgestellt ist.

Vor allem die weitere Automatisierung der Prozesse betrachtet die gkv informatik als zentralen Wertschöpfungsfaktor und setzt diese konsequent im Rahmen strategischer Initiativen um.

Für den Auftrag, die komplexen IT-Bestellabläufe zwischen der gkv informatik, externen IT-Providern und Kunden wie z.B. BARMER oder AOK komplett elektronisch durchzuführen, war ein weiterer Ausbau im Bereich des Service Request Managements nötig. Dazu entwickelte das Team der gkv informatik ein Datenaustauschprotokoll, das in USU Service Management abgebildet werden sollte. Hierzu nutzte man die Möglichkeiten des USU-Systems als Entwicklungsplattform, um wichtige individuelle Funktionen zu entwickeln, die als Steuerungskomponenten die vorhandenen Beschaffungsprozesse schneller und benutzerfreundlicher machen. Innerhalb von nur 5 Monaten konnte das gkvi-Projektteam die digitale Bestellfähigkeit herstellen. Aufwändige, fehleranfällige manuelle Tätigkeiten gehören damit der Vergangenheit an.

Ein zweites Projekt beschäftigt sich derzeit mit der weiteren Automatisierung der IT-Support-Prozesse. Das Vorgangsmanagement erfolgt systemgestützt durch das Incident Management-Modul und die integrierte Lösungsdatenbank der USU. Durch den Einsatz eines KI-basierten Moduls sollen künftig eingehende Störungsmeldungen oder Service-bezogene Fragen automatisch klassifiziert und weitergeleitet werden können. Das neue Ticket Routing verspricht eine deutliche Erhöhung von Effizienz und Produktivität. Denn es verkürzt die Reaktions- und Lösungszeiten für hunderttausende Tickets.

"Mit USU verbindet uns der Kerngedanke, mit innovativen Lösungen die digitale Zukunft voranzutreiben. USU Service Management bietet uns die zentrale Plattform für unsere Automationsprozesse – zum Beispiel für die weitere Digitalisierung im Bereich der IT-Beschaffung."

André Mosinski, Business-Koordinator Architektur, gkv informatik

Mehr IT−Performance

Gerade Unternehmen aus dem Energiesektor sind mit der Transformation zum modernen digitalen Daseinsversorger mit vielfältigen Herausforderungen konfrontiert – vor allem im Softwareund Servicemanagement. Daher stand das Thema "Automatisierung" bei den IT-Verantwortlichen der Mainova AG, einem der größten regionalen deutschen Energieversorger, ganz oben auf der Agenda. Ziel war es, die IT-Belegschaft von manuellen, wiederkehrenden und fehleranfälligen Routinetätigkeiten zu befreien und IT-Dienstleistungen schnell und in gleichbleibend hoher Qualität zur Verfügung zu stellen. Entsprechend hoch waren die Anforderungen an eine professionelle, gut integrierbare Lösung, die sämtliche Service-Prozesse ITIL-konform unterstützen kann, flexible Anpassungen möglich macht und auch als SaaS in Deutschland betrieben wird. Aufgrund dieser Entscheidungskriterien fiel die Wahl nach einem umfassenden Auswahl-Prozess auf USU Service Management.

Auf der Grundlage einer effektiven IT Asset-Verwaltung sollte ein umfangreiches Shopsystem die Performance der IT-Services deutlich beschleunigen und mittelfristig weitere ITSM-Disziplinen unterstützen. Schwerpunkt war die Umsetzung eines Incident und Service Request Managements. Für letzteres galt es, auf Basis einer Configuration Management Database (CMDB) einen Service Katalog aufzubauen. Die Devise lautete: "Nichts anfordern ohne Katalog". Daher musste von der ergonomischen Benutzerführung über die Prüf- und Genehmigungsprozesse und das Portfoliomanagement bis zum automatisierten Fulfillment alles stimmen, um die nötige Akzeptanz zu erreichen.

Heute hat Mainova durch die Standardisierung und Automatisierung des Service-Shops einen zentralen Baustein für mehr ITSM-Performance und damit auch mehr Wachstum und Skalierbarkeit umgesetzt. Über 1.800 verschiedene Service-Angebote reduzieren durch die integrierten Lizenz- bzw. Genehmigungsprüfungen etc. die Bearbeitungszeiten für zehntausende Bestellungen oder Tickets teilweise drastisch. Ausgefeilte Analyse- und Reportmöglichkeiten erlauben dabei eine optimale Steuerung.

"Automatisierung ist für uns eines der zentralen Themen, um den Bedürfnissen unserer internen Kundinnen und Kunden zu entsprechen. Der Einsatz der USU-Lösung führte zu signifikant schnelleren Prozesslaufzeiten, weniger Fehlern und nicht zuletzt auch zu höherer Mitarbeiterzufriedenheit."

Christina Koch, Sachgebietsleiterin Service Strategy & Design, Mainova AG

Service−Wissen auf Knopfdruck

Die Stadtreinigung Hamburg (SRH) gehört zu den größten deutschen öffentlichen Dienstleistern im Bereich Abfallwirtschaft. Etwa 4.000 Mitarbeitende bieten Full-Services für über eine Million Hamburger Privathaushalte und 100.000 Gewerbebetriebe. Egal, ob es um den Abfuhrkalender, den Gebührenrechner oder Fragen zur Mülltrennung geht: die IT hat längst einen erfolgskritischen Anteil am Großteil der wissensintensiven SRH-Services.

Die ständig steigenden Anforderungen machten den Einsatz einer modernen, leistungsfähigen Wissensmanagement-Lösung als Dreh- und Angelpunkt der Kunden-Kommunikation erforderlich. Daher erarbeitete das Service Center-Team der SRH ein umfassendes Konzept, wie Service-Wissen intelligent aufbereitet, transferiert und für die aktive Kundenkommunikation genutzt werden kann. Nachdem sich USU als Lösungspartner im Rahmen einer Ausschreibung mit dem leistungsfähigsten Angebot durchsetzen konnte, erfolgte sukzessive die technische Umsetzung und Implementierung von USU Knowledge Management.

Heute bearbeitet das 35köpfige Service-Team der SRH monatlich 25.000 Calls und 7500 schriftliche Anfragen. Dank effizienter Abläufe und einer tagesaktuell gepflegten Wissensdatenbank mit intelligenten Suchmöglichkeiten konnten bei der Bearbeitung von Service-Anfragen und beim internen Wissensaustausch erhebliche Verbesserungen erzielt werden - bei der Service-Qualität und bei der Effizienz.

Der Erfolg dieses Vorzeigeprojektes hat sich herumgesprochen: die Wissensdatenbank kommt nun auch bei den Recyclinghöfen zum Einsatz, und weitere Fachabteilungen sehen den Bedarf. Und wie lautet das Fazit der eigentlichen Stakeholder – der Bürgerinnen und Bürger Hamburgs? Die neuesten Kundenzufriedenheitsanalysen bewerten die Services der SRH deutlich positiv mit der Schulnote 1,46. Aufgrund herausragender Leistungen und wegen der Vielzahl konkreter Ideen zur praxisorientierten Weiterentwicklung von Prozessen und Tools wurde das SRH-Team im Herbst 2022 mit dem USU Future-2Go-Award ausgezeichnet.

"Durch die gute Aufbereitung ist Service-Wissen jetzt schneller abrufbar, und wir sehen in Zukunft deutliches Potential, unseren Hamburger Bürgerinnen und Bürgern dauerhaft eine noch höhere Service-Qualität zu gewährleisten."

Ronny Bornkast, Abschnittsleitung Service Center Privatkunden, Stadtreinigung Hamburg

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Maßgeschneiderte SAP−Nutzung

4,4 Millionen Tonnen Zucker produziert die Südzucker Gruppe jedes Jahr. Aber das ist nur eine der Produktsparten des Ernährungsmischkonzerns. Der Wandel von einem Großverarbeiter agrarischer Rohstoffe zu einem führenden Partner für pflanzenbasierte Lösungen ist in vollem Gange. Zu deren Umsetzung setzte die IT in diversen Fokusinitiativen eine Digitalisierungsstrategie um. Ein kontinuierlicher Prozess zur effizienten Softwarenutzung spielt dabei eine wichtige Rolle.

Eine der zentralen Software-Applikationen für Südzucker ist SAP. Deren Lizenzmodelle sind über die Jahre immer komplexer geworden. Entsprechend stiegen die manuellen Aufwände, um Transparenz über das erworbene und genutzte SAP-Portfolio herzustellen. Im Rahmen einer Marktevaluierung für die Einführung einer Lizenzmanagement-Spezial-Lösung konnte sich USU als Lösungspartner aufgrund der Leistungsfähigkeit der Software und des ausgeprägten SAP-Knowhows der Experten durchsetzen.

Ziel des Projektes für Software Asset Management (SAM) war es vor allem, die bestehenden Lizenzierungsvarianten automatisiert den unterschiedlichen Bedarfen der Anwender zuzuordnen und nicht benötigte inaktive Lizenzen zu identifizieren. Dadurch sollte nicht nur die Compliance von Südzucker sichergestellt, sondern gemäß den geltenden SAP-Verträgen eine optimale Softwarenutzung und damit spürbare Kosteneinsparungen erreicht werden.

Bereits in der Pilot-Phase hatten erste Tests vielversprechende Ergebnisse gezeigt. Nach der erfolgreichen Implementierung liefert USU Software Asset Management heute einen detaillierten, nachvollziehbaren und transparenten Überblick über das gesamte SAP-Portfolio und bildet die Basis für die bestmögliche wirtschaftliche und rechtliche Lizenznutzung. Auch für das komplexe SAP-Lizenzierungsmodell "Digital Access" zur Nutzung von Drittsystemen sieht sich Südzucker gut aufgestellt. Denn USU liefert regelmäßige Managed Services, und so profitiert Südzucker von hochwertigen maßgeschneiderten Analysen, Simulationen und Auswertungen.

"Die Partnerschaft mit USU ist eine Erfolgsgeschichte. Denn durch das SAM-Know-how der Experten und den Einsatz von USU Software Asset Management können wir jeden Tag das ganze Potenzial unserer SAP-Software ausschöpfen und gleichzeitig Compliance und Kostentransparenz gewährleisten."

Joachim Hugenschmidt, Group Lead Software License Management / IT-Controlling, Südzucker Group

Der Beirat der USU Gruppe

Die USU Software AG agiert in einem dynamisch sich verändernden Umfeld. Um langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben, ist es entscheidend, Markttrends, technologische Entwicklungen und Kundenbedarfe frühzeitig zu erkennen und diese in neue Geschäftsstrategien, innovative Produkte sowie Services zu überführen. Denn in der Software-Branche ist das Wissen von heute bereits morgen schon veraltet.

USU steht für Wissen im Service. Intelligente USU-Lösungen ermöglichen es Unternehmen, sich mit hochwertigen Dienstleistungen vom Wettbewerb abzuheben. Seit Anfang an ist die strikte Kundenorientierung das oberste Prinzip der Geschäftsstrategie. Dabei geht es im Sinne einer langfristigen und partnerschaftlichen Geschäftsbeziehung immer darum, Kunden einen hohen Service und nachweisbaren Mehrwert zu bieten. Voraussetzung hierfür ist der aktive Dialog und kontinuierliche Austausch mit den USU-Kunden. Ziel ist es, die wachsenden Ansprüche, Anforderungen und Erwartungen, die verschiedene Kunden bezüglich der nachhaltigen Entwicklung ihres Unternehmens stellen, zu verstehen, Anregungen aufzugreifen und Erkenntnisse in die Geschäfts- und Entscheidungsprozesse einzubinden. Inzwischen zählen über 1.200 Unternehmen aus allen Bereichen der Wirtschaft zum internationalen Kundenkreis der USU-Gruppe.

Im Bestreben, die richtigen strategischen und operativen Entscheidungen im Sinne der USU-Kunden zu treffen, wird die USU Software AG von einem Beirat unterstützt, dessen Mitglieder dem gesamten USU-Konzern mit ihrer hohen Fachkompetenz und langjähriger Managementerfahrung zur Seite stehen. Der Beirat besteht aus Persönlichkeiten der Wirtschaft, die über eine tiefgreifende Erfahrung und Expertise auf dem Gebiet der Informationstechnologie verfügen. Ein Großteil der Mitglieder des Beirats kommt dabei aus dem direkten Kundenkreis der USU Software AG und ihrer Konzerntöchter.

Bei den regelmäßigen Zusammentreffen des Beirats mit dem Vorstand und Management von USU werden aktuelle Themen und Entwicklungen des Marktes, der USU-Gruppe sowie zukünftige Trends erörtert. Ideen wie externe Impulse der Beiratsmitglieder sind wertvoll für den aktuellen und zukünftigen Unternehmenserfolg.

Um eine Kontinuität im Bereich des Beirats zu gewährleisten, werden die Beiratsmitglieder der USU-Gruppe für die Zeit von zwei Jahren berufen, wobei eine erneute Berufung nach Ablauf einer Amtsperiode zulässig ist. Zur Drucklegung dieses Geschäftsberichts 2022 gehören dem Beirat der USU-Gruppe im Einzelnen an:

Andreas Dümmler IS Manager, Arburg GmbH & Co. KG

Michael Krebbers

Mitglied des Vorstands (COO), Stuttgarter Versicherungsgruppe

Joachim Langmack Unternehmensberater

Stefan Leser Verwaltungsrat, Hotelplan Group

Marcus Loskant Vorstand IT, LVM-Versicherung

Uwe Neumeier Geschäftsführer, LANCOM Systems GmbH

Heike Niederau-Buck Chief Information Officer, Voith Digital Solutions GmbH

Dr. Hans-Joachim Popp Principal, BwConsulting

Dr. Dieter Pütz Geschäftsfeldleiter Connected Services, Atruvia AG

Werner Schmidt Unternehmensberater

Ralf Stankat Generalbevollmächtigter, Basler Versicherungen

Daniel Thomas

Mitglied des Vorstands, HUK-Coburg

Der Vorstand dankt allen Mitgliedern des USU-Beirats für ihr Engagement, ihren Rat sowie ihre fundierten Anregungen zur erfolgreichen Weiterentwicklung der USU-Gruppe und freut sich auf eine weiterhin vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit im laufenden Geschäftsjahr 2023.

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

ungeachtet der schwierigen gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen hat die USU Software AG auch das Geschäftsjahr 2022 mit neuen Rekordwerten bei Umsatz und Ergebnis sowie dem Auftragsbestand erfolgreich beendet. Mit einem Anstieg des Konzernumsatzes von über 13 Prozent und einem überproportionalen konzernweiten EBITDA-Zuwachs um 17 Prozent auf 16,8 Mio. Euro hat die USU-Gruppe die ursprünglichen Planvorgaben sogar übertroffen. Als Einzelgesellschaft steigerte die USU Software AG den Gewinn gar um 42,7 Prozent auf über 12,6 Millionen Euro. Gemäß der Dividendenpolicy sollen die Aktionäre der Gesellschaft wiederum an der positiven Unternehmensentwicklung der USU Software AG in Form einer erhöhten Gewinnausschüttung partizipieren. insofern schließt sich der Aufsichtsrat dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022 an, der eine gegenüber dem Vorjahr um 10 Prozent erhöhte Dividendenzahlung vorsieht. Vorstand und Aufsichtsrat der USU Software AG werden daher der Hauptversammlung der Gesellschaft am 20. Juni 2023 vorschlagen, eine Dividende von EUR 0,55 je bezugsberechtigter Aktie auszuschütten.

Wahrnehmung der Pflichten des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat nahm im Geschäftsjahr 2022 die ihm nach Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung und Deutschem Corporate Governance Kodex obliegenden Aufgaben und Pflichten mit großer Sorgfalt wahr und hat den Vorstand umfassend überwacht und beratend begleitet. Der Aufsichtsrat wurde regelmäßig, zeitnah und umfassend vom Vorstand über die Entwicklung und Lage der USU Software AG und des gesamten USU-Konzerns, die Unternehmensstrategie und -planung, das Risikomanagement und die Compliance sowie wesentliche Geschäftsvorgänge und -vorhaben unterrichtet und begleitete seinerseits kontinuierlich die Geschäftsentwicklung der USU Software AG und des Konzerns. Der Aufsichtsrat stand im Geschäftsjahr 2022 in engem Kontakt mit dem Vorstand und war in Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für die Gesellschaft unmittelbar und frühzeitig eingebunden. Auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen standen der Aufsichtsratsvorsitzende und der Vorstandsvorsitzende in regelmäßigem Kontakt. Der Aufsichtsrat wurde über zustimmungspflichtige Rechtsgeschäfte sowie Geschäfte, die für die Rentabilität oder Liquidität der Gesellschaft von erheblicher Bedeutung sind, im Vorfeld vollständig informiert, nahm seinerseits eine sorgfältige Prüfung vor und stimmte diesen einstimmig zu.

Besetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats

In der Besetzung des Vorstandes und des Aufsichtsrats gab es im Geschäftsjahr 2022 keine Veränderungen. Da sich der Aufsichtsrat nur aus drei Mitgliedern zusammensetzt, bildet dieser zugleich den Prüfungsausschuss. Im Einklang mit den Neuregelungen des Deutschen Corporate Governance Kodex wurde das Aufsichtsratsmitglied Frau Gabriele Walker-Rudolf am 13.12.2022 zur Vorsitzenden des Prüfungsausschusses bestellt. Im Übrigen wurde im Geschäftsjahr 2022 auf die Einrichtung von Ausschüssen verzichtet. Unabhängig davon nimmt der Aufsichtsrat der Gesellschaft die für diese Ausschüsse vorgesehenen Aufgaben gemeinschaftlich wahr.

Sitzungen des Aufsichtsrats und Beratungsschwerpunkte

Im Geschäftsjahr 2022 fanden fünf ordentliche Aufsichtsratssitzungen statt, die bis auf die Mai-Sitzung als Präsenzsitzung am Unternehmenssitz in Möglingen abgehalten wurden. Sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats waren bei den Aufsichtsratssitzungen anwesend, so dass die durchschnittliche Teilnahmequote der Aufsichtsräte an den Sitzungen bei 100 Prozent lag.

In den Aufsichtsratssitzungen, an denen regelmäßig der Vorstand teilnahm, bildete die Erörterung der Geschäftsentwicklung, der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der strategischen Planung der USU Software AG und des Konzerns einen zentralen Schwerpunkt der Berichte und Beratungen. In diesem Zusammenhang ließ sich der Aufsichtsrat kontinuierlich über den Stand der Geschäfte der USU Software AG und ihrer Tochtergesellschaften sowie über die Investitionen des Konzerns im In- und Ausland und über potenzielle Akquisitionsobjekte unterrichten. Der Vorstand der Gesellschaft berichtete im Rahmen der Aufsichtsratssitzungen über die Umsatz-, Ertrags-, Investitions- und Rentabilitätsentwicklung inklusive der Einflüsse der Corona-Pandemie, des Ukraine-Krieges und des laufenden Strategieprojektes "One USU" sowie die Entwicklung der Liquidität der Gesellschaft und des Konzerns. Des Weiteren erörterte der Aufsichtsrat mit dem Vorstand das Risikomanagement der USU Software AG und des Gesamtkonzerns und ließ sich ausführlich die bestehenden Chancen und Risiken sowie die geplanten Strategien und Maßnahmen zur Risikosteuerung und -bewältigung aufzeigen. Zudem erläuterte der Vorstand die mittelfristige Unternehmensplanung für die USU Software AG und den Konzern und stellte die Kernpunkte der Finanz-, Investitions- und Personalplanung dar. Ein zusätzlicher Beratungsschwerpunkt waren im Berichtsjahr der Aktienrückkauf von etwa 5 Prozent des Grundkapitals, die Entwicklung des Aktienkurses der Gesellschaft inklusive der Aktivitäten des Vorstands im Bereich Investor Relations.

Im Rahmen der Bilanz feststellenden Sitzung des Aufsichtsrats am 18. März 2022 erfolgte die Berichterstattung des Abschlussprüfers über die wesentlichen Ergebnisse der Abschlussprüfung, die Billigung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses sowie des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2021 nach eingehender Erörterung mit dem Vorstand der Gesellschaft und dem Abschlussprüfer sowie die letztendliche Feststellung des Jahresabschlusses. Der Aufsichtsrat hatte sich dabei der Empfehlung des Vorstands angeschlossen, der Hauptversammlung der Gesellschaft eine gegenüber dem Vorjahr um 25Prozent gesteigerte Dividende von EUR 0,50 je Aktie vorzuschlagen. Des Weiteren erörterte der Aufsichtsrat den nicht finanziellen Bericht (Nachhaltigkeitsbericht sowie den Vergütungsbericht, jeweils für das Jahr 2021. Ein weiteres Thema dieser Aufsichtsratssitzung war der Statusbericht des Vorstands inklusive der Auswirkungen des Ukraine-Krieges und des damit verbundenen Rückzugs aus dem russischen Markt sowie die Hochrechnung für das Jahr 2022.

In der virtuellen Aufsichtsratssitzung vom 17. Mai 2022 erfolgte die Vorbereitung und Erörterung der Tagesordnung der Hauptversammlung 2022, die in der Sitzung einstimmig verabschiedet wurde. Dabei wurde auch im Hinblick auf die COVID-19-Pandemie diskutiert und beschlossen, die Hauptversammlung zum Schutz der Aktionäre wieder als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre durchzuführen.

In der Aufsichtsratssitzung am 30. Juni 2022, am Vortag der Hauptversammlung, erfolgte die Vorbereitung der Hauptversammlung und die Erörterung der Herausforderungen durch die Inflation und den Ukrainekrieg sowie mögliche Auswirkungen auf die USU-Gruppe und geeignete Maßnahmen. Des Weiteren wurden die Fortschritte und weiteren Planungen hinsichtlich der "One USU"-Strategie diskutiert und die Herausforderungen im internationalen Geschäft nach der COVID-19-Pandemie besprochen.

Die Aufsichtsratssitzung am 21. September 2022 hatte im Rahmen der aktuellen Berichterstattung des Vorstands zum Geschäftsverlauf der USU Software AG und des Gesamtkonzerns sowie der weiteren Planung die Erfolge und weiteren Aktivitäten von USU bezogen auf die "One USU"-Strategie zum Inhalt. Des Weiteren erörterten Vorstand und Aufsichtsrat die Entwicklung der Belegschaft und diskutierten ein mögliches Loyalitäts- und Mitarbeiterbeteiligungsprogramm zur nachhaltigen Bindung des Personals. Zudem gab der Vorstand einen Bericht zum seinerseits laufenden Aktienrückkauf.

Die Berichterstattung des Vorstands und der Geschäftsführer der Tochtergesellschaften zur aktuellen Geschäftsentwicklung und Hochrechnung auf das Gesamtjahr 2022 war zentrales Thema der Aufsichtsratssitzung vom 13. Dezember 2022. In diesem Zusammenhang wurde auch die für Anfang 2023 avisierte Verschmelzung der USU Solutions GmbH und der USU Technologies GmbH auf die USU GmbH erörtert. Des Weiteren wurde in der Aufsichtsratssitzung die Planung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023 vorgestellt. Der Aufsichtsrat erörterte die aufgezeigten Pläne mit dem Vorstand und genehmigte die Planung für das Geschäftsjahr 2023 einstimmig. Ein weiterer Bestandteil dieser Aufsichtsratssitzung war die Umsetzung der Vorschriften des Deutschen Corporate Governance Kodex sowohl in der Fassung vom 16.12.2019 als auch in der geänderten Fassung in der Bekanntmachung vom 27.06.2022 und die damit verbundene grundsätzliche Pflicht, einen Prüfungsausschuss zu bilden und einen Vorsitzenden zu bestimmen. Da sich der Aufsichtsrat der USU Software AG aus nur drei Mitgliedern zusammensetzt, bildet dieser seit Inkrafttreten der Neufassung des § 107 Absatz 4 AktG zugleich den Prüfungsausschuss. Um den neuen Regelungen des Deutschen Corporate Governance Kodex gerecht zu werden, beschloss der Aufsichtsrat einstimmig die Ernennung von Frau Gabriele Walker-Rudolf zur Vorsitzenden des Prüfungsausschusses. Zudem lies sich der Aufsichtsrat über das Risikomanagement der USU-Gruppe vom Vorstand unterrichten und erörterte es mit ihm ausführlich. Ein weiterer Themenschwerpunkt der Dezember-Sitzung des Aufsichtsrats war die avisierte Verlängerung des Vorstandsvertrags mit dem Vorstandsvorsitzenden Bernhard Oberschmidt. Zusätzlich zu diesen Themen führte der Aufsichtsrat im Rahmen der letzten Aufsichtsratssitzung des Jahres 2022 eine Effizienzprüfung anhand eines umfangreichen Fragebogens durch, die zu einem positiven Ergebnis führte. Des Weiteren hat der Aufsichtsrat das Vorstandsvergütungssystem erörtert und über die Vergütung des Vorstands Beschluss gefasst.

Corporate Governance und Entsprechenserklärung

Eine verantwortungsbewusste und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Führung und Kontrolle der USU Software AG und des Gesamtkonzerns standen und stehen auch zukünftig im Fokus der Aktivitäten des Vorstands und des Aufsichtsrats der Gesellschaft. Der Aufsichtsrat fühlt sich diesen Prämissen der Corporate Governance verpflichtet und agiert demgemäß. Am 13. Dezember 2022 hat der Aufsichtsrat zusammen mit dem Vorstand die Punkte des Deutschen Corporate Governance Kodex sowohl in der Fassung vom 16.12.2019 als auch der geänderten Fassung in der Bekanntmachung vom 27.06.2022 ausführlich erörtert. Gemäß § 161 Aktiengesetz haben Vorstand und Aufsichtsrat der USU Software AG die zugehörige Entsprechenserklärung abgegeben und auf der Homepage der Gesellschaft veröffentlicht. Diese Entsprechenserklärung ist als Teil der Erklärung zur Unternehmensführung der USU Software AG gemäß §§ 289f, 315d des Handelsgesetzbuches ("HGB") im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns dieses Geschäftsberichts unter VII.1 Entsprechenserklärung Corporate Governance enthalten. Des Weiteren verweist der Aufsichtsrat auf den Vergütungsbericht, der auf der Unternehmenshomepage unter https://www.usu.com/de-de/ unternehmen/investor-relations/corporate-governance/ verfügbar ist und die individualisierte Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 beinhaltet.

Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses

Der Aufsichtsrat hat der Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, auf Basis eines Beschlusses der Hauptversammlung vom 1. Juli 2022, den Prüfungsauftrag erteilt und stimmte mit dieser die Prüfungsschwerpunkte für das Geschäftsjahr 2022 ab.

Gegenstand der Prüfungen waren die Buchführung, der vom Vorstand nach den Vorschriften des "HGB" aufgestellte Jahresabschluss 2022, der gemäß § 315e HGB nach den Vorschriften der International Financial Reporting Standards ("IFRS"), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellte Konzernabschluss 2022 sowie der zugehörige Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2022 (zusammengefasster Lagebericht). Des Weiteren prüfte der Aufsichtsrat die nichtfinanzielle Konzernerklärung der USU Software AG, die Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts ist.

Der Jahresabschluss der USU Software AG, der Konzernabschluss und der Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2022 wurden jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers versehen. Jedem Aufsichtsratsmitglied wurden die genannten Abschlussunterlagen inklusive des Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstands sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers rechtzeitig zur Prüfung ausgehändigt. Auf der Bilanz feststellenden Sitzung am 21. März 2023 berichtete der Abschlussprüfer dem Prüfungsausschuss über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung. Nach Abschluss der eigenen Prüfung sowie ausführlicher Erörterung mit dem Vorstand und dem Abschlussprüfer hat sich der Aufsichtsrat dem Ergebnis des Abschlussprüfers einstimmig angeschlossen und keine Einwendungen erhoben. Der Aufsichtsrat billigt den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss und stimmt dem Bericht des Vorstands über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2022 zu. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.

Gleichzeitig stimmt der Aufsichtsrat der Beschlussvorlage des Vorstands zur Gewinnverwendung zu, den nach HGB ermittelten Bilanzgewinn der USU Software AG zum 31. Dezember 2022 in Höhe von TEUR 23.293 wie folgt zu verwenden:

  • Zahlung einer Dividende von EUR 0,55 je dividendenberechtigter Stückaktie bzw. TEUR 5.500
  • Vortrag des verbleibenden Gewinns von TEUR 17.793 auf neue Rechnung.

Zudem hat sich der Aufsichtsrat mit den Pflichtangaben gemäß § 289 Abs. 3 und Abs. 4 sowie § 315 Abs. 4 HGB und den zugehörigen Berichten befasst. Diesbezüglich verweist der Aufsichtsrat auf die zugehörigen Angaben und Erläuterungen im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2022. Der Aufsichtsrat hat seinerseits eine Prüfung der Berichte und der darin enthaltenen Angaben und Erläuterungen vorgenommen und stellt fest, dass diese vollständig und inhaltlich korrekt sind. Insofern macht sich der Aufsichtsrat diese zu Eigen. Der Aufsichtsrat stimmt daher der nichtfinanziellen Erklärung sowie den Angaben zum internen Kontroll- und Risikomanagementsystem zu und hat keine Einwendungen gegen diese.

Ferner hat der Vorstand der USU Software AG als Konzern-Muttergesellschaft der USU-Gruppe gemäß § 312 AktG einen Bericht über Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen und nahe stehenden Personen für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 (im Folgenden kurz: "Abhängigkeitsbericht") erstellt und darin folgende Schlusserklärung abgegeben:

"Wir erklären, dass die USU Software AG nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat. Maßnahmen, die die Gesellschaft benachteiligen, wurden nicht getroffen."

Die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft hat den Abhängigkeitsbericht geprüft und folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

"Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

    1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,
    1. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistungen der Gesellschaften nicht unangemessen hoch waren."

Dem Aufsichtsrat haben sowohl der Abhängigkeitsbericht des Vorstands als auch der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers vorgelegen. Die Prüfung durch den Aufsichtsrat gemäß § 314 AktG hat zu keinen Einwendungen gegen die Schlusserklärung des Vorstandes geführt.

Ein zu behandelnder Interessenkonflikt ist bei keinem der Aufsichtsratsmitglieder aufgetreten.

Der Aufsichtsrat hat in der Sitzung am 21. März 2023 zudem den gemeinsamen Vergütungsbericht von Vorstand und Aufsichtsrat nach § 162 AktG mit dem Vorstand diskutiert und beschlossen.

Schlussbemerkungen und Danksagung

Ich möchte im Namen des Aufsichtsrats allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der USU Software AG und ihrer Tochtergesellschaften meinen herzlichen Dank aussprechen für ihr außerordentliches Engagement zum Wohle unserer nunmehr über 45 Jahre bestehenden USU-Gruppe, was in 2022 abermals zu neuen Rekordergebnissen geführt hat. Ich danke zudem dem gesamten Management der Tochtergesellschaften für ihren loyalen und professionellen Einsatz zum Wohle der USU. Ganz besonders bedanken möchte ich mich beim Vorstandsteam der USU Software AG, für ihren unermüdlichen Einsatz und die äußerst positive, vertrauensvolle und erfolgreiche Zusammenarbeit. Der Aufsichtsrat ist optimistisch, dass der Vorstand den erfolgreichen Wachstumstrend der Gesellschaft auch in 2023 nachhaltig und ertragsstark fortsetzen wird und freut sich auf die weitere positive und vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Möglingen, den 20. März 2023

Für den Aufsichtsrat

Udo Strehl Vorsitzender des Aufsichtsrats der USU Software AG

I. GRUNDLAGEN DER USU SOFTWARE AG UND DES KONZERNS

Die USU Software AG, Möglingen, Deutschland, war im Geschäftsjahr 2022 als Konzernmuttergesellschaft direkt oder indirekt an den folgenden operativ tätigen Gesellschaften beteiligt: USU GmbH, Möglingen, Deutschland; USU Software s.r.o., Brno, Tschechische Republik; USU Austria GmbH, Wien, Österreich; Omega Software GmbH, Obersulm, Deutschland; USU Solutions GmbH, Leinfelden-Echterdingen, Deutschland; USU Technologies GmbH, Aachen, Deutschland; USU Solutions Inc., Boston, USA; USU SAS, Paris, Frankreich; USU GK, Tokio, Japan. Zudem besteht eine Beteiligung der USU Software AG an der Openshop Internet Software GmbH, Möglingen, Deutschland, welche nicht mehr operativ tätig ist.

I. 1 Geschäftsmodell, Ziele, Strategien und Steuerungssystem

Die USU Software AG und ihre Tochtergesellschaften (im Folgenden auch "USU-Gruppe" oder "USU" genannt) setzt als führender Anbieter von Software- und Servicelösungen für IT & Customer Service Management Maßstäbe für bessere Servicequalität. Mit USU antworten Unternehmen auf die veränderten Kunden- und Mitarbeiterbedürfnisse in einer digitalen Welt. Namhafte Unternehmen schaffen mit USU Lösungen Transparenz, sind agiler, sparen Kosten und senken ihre Risiken – durch smartere Services, einfachere Workflows und bessere Zusammenarbeit.

Das USU Leistungsportfolio umfasst neben Software Asset Management, IT Service Management und IT Service Monitoring die Bereiche Knowledge Management, Self-Service Management, Digital Service Solutions und AI Services.

Über 1.200 USU Kunden aus allen Teilen der internationalen Wirtschaft profitieren von USU-Lösungen, beispielsweise Allianz, Atruvia, Bechtle, BITBW, BMW, Deutsche Bahn, Deutsche Telekom, die Schweizerische Post, Jungheinrich, LinkedIn, Novartis, Otto, VW oder W&W.

Die USU Software AG hat sich zum Ziel gesetzt, in den kommenden Jahren beim Konzernumsatz jeweils über dem Durchschnitt des IT-Marktes zu wachsen und zugleich die Profitabilität weiter auszubauen. Im Vordergrund steht dabei, durch Innovationen und die Verbreiterung der internationalen Marktpräsenz organisch zu wachsen, wobei anorganisches Wachstum in Form von Akquisitionen und Unternehmensbeteiligungen ebenfalls Teil der Unternehmensstrategie ist.

Die wesentlichen Leistungsindikatoren für die USU Software AG sowie für den Konzern sind Umsatzerlöse und das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen ("EBITDA").

Dabei fungiert das EBITDA neben dem Konzernumsatz seit 2022 als maßgebliche Planungs- und Steuerungsgröße und löste damit das "Bereinigte EBIT" als ergebnisbezogene Planungs- und Steuerungsgröße ab, da die Bereinigungen inzwischen keine relevante Größenordnung mehr aufwiesen und im Wesentlichen die PPA-Abschreibungen beinhalteten. Für das Geschäftsjahr 2023 erwartet der Vorstand unter Berücksichtigung des forcierten Wandels vom Einmallizenz- zum Software-as-a-Service- (SaaS-)Geschäft ein Umsatzwachstum auf 134– 139 Mio. Euro bei einem deutlich ansteigenden Anteil von SaaS-Abschlüssen bei Neukunden und einem starken Wachstum der SaaS-Umsätze über 25 % sowie tendenziell rückläufigen Lizenzerlösen. Demgemäß soll sich das EBITDA auf 16,5– 18 Mio. Euro belaufen.

Mittelfristig erwartet der Vorstand ein durchschnittliches organisches Umsatzwachstum von ca. 10 % pro Jahr, wobei der SaaS-Anteil bei Neukunden auf über 75 % steigen soll. Aus dem steigenden hochmargigen SaaS-Anteil am Umsatz resultieren kontinuierlich steigende EBITDA-Margen, die bis Ende 2026 auf 17 %–19 % ausgebaut werden sollen.

I. 2 Forschung und Entwicklung

Dank Cloud- oder AI-Technologien verläuft die Entwicklung bei den Informationstechnologien immer dynamischer. Untersuchungen zufolge verfällt das nutzbare IT-Wissen derzeit nach weniger als 24 Monaten. Umso wichtiger ist es für Unternehmen in dieser Branche, ihre Innovationskraft nachhaltig zu stärken. Auch für die USU-Gruppe sind neue Softwareprodukte und regelmäßige Versions-Updates mit verbesserten Funktionen erfolgskritisch für das Wachstum. Entsprechend hoch ist der Stellenwert, den der Bereich Forschung & Entwicklung bei USU einnimmt.

Die Höhe der F&E-Ausgaben betrug in 2022 TEUR 18.072 (2021: TEUR 16.686) bzw. 14,3 % (2021: 14,9 %) des Konzernumsatzes. Diese werden nicht aktiviert. F&E bei USU ist vielgestaltig: Neben einem eigenen Forschungsbereich in Karlsruhe, der Entwicklungsgesellschaft in Tschechien und F&E-Teams in Deutschland und Frankreich für die Softwareprodukte ist auch die intensive Zusammenarbeit mit Kunden, Partnern, Universitäten oder Instituten prägend für die F&E-Aktivitäten. Die Zahl der angestellten Mitarbeitenden in diesem Bereich betrug zum 31. Dezember 2022 insgesamt 225 (31. Dezember 2021: 216).

Die One USU-Strategie sieht mittelfristig die Etablierung einer ganzheitlichen SaaS-basierten USU-Plattform vor, auf der perspektivisch sämtliche USU-Applikationen integriert und auf Grundlage einer einheitlichen Datenhaltung laufen sollen. Die Plattform wird vorkonfigurierte Lösungen zu den Bereichen Cloud Management, IT Service, Customer Service, IT Asset Management sowie IT Operations Management enthalten. Kunden werden zukünftig von einem Portfolio aus einem Guss, einer optimalen Benutzerfreundlichkeit, Barrierefreiheit, AI-gestützten Funktionen sowie flexiblen Anpassungs- und Erweiterungsmöglichkeiten durch No Code / Low Code-Technologien profitieren. USU schafft dadurch hohe Synergie-Effekte und Effizienzgewinne. In 2022 begannen die grundlegenden Entwicklungsarbeiten für die neue Plattform. In den nächsten Jahren werden sukzessive die verschiedenen Lösungs-Apps entwickelt werden.

Parallel dazu wurde das bestehende Portfolio der einzelnen Geschäftsbereiche wie in den letzten Jahren beständig weiterentwickelt und durch Innovationen ergänzt.

So konnte Ende 2022 das F&E-Team im Bereich USU Service Management die neue Version der Service Management-Lösung ausliefern. Die wichtigsten Neuerungen betreffen zum einen ein verbessertes User Management, das für mehr Automatisierung sorgt. Daneben stand die optimierte Benutzerfreundlichkeit im Zentrum vielfältiger UX- und UI-Maßnahmen für eine ergonomische Oberfläche. Neue, erweiterte Schnittstellen und Konfigurationsmöglichkeiten verbessern außerdem die Integration von Applikationen und gewährleisten einen reibungslosen Datenfluss. Einen Meilenstein stellt der neue barrierefreie Service-Shop dar, der in Zusammenarbeit mit den Kunden der USU entwickelt wurde. Nicht zuletzt wurde das Self Service Portal um zentrale Funktionen erweitert.

Übersichtliche Oberfläche des neuen Service Shop-Moduls.

Für die Lösung USU IT Monitoring konnten im Berichtszeitraum einige neue Releases freigegeben werden. Diese bieten z.B. die automatisierte Überwachung von Service Levels, den weiteren Ausbau des End2End-Moduls bzw. Verbesserungen der User Experience, u.a. durch die leichtere Inbetriebnahme und Pflege von Serverüberwachungen. Außerdem wurde die Alarm-App verbessert, um Alarmierungsbenachrichtigen nach Vorgaben aus internen Arbeitsanweisungen konfigurieren zu können. Ein zentrales neues Modul ist das so genannte "Smart Baselining", bei dem ein spezieller AI-basierter Algorithmus das Verhaltensmuster der Monitoring-Messdaten analysiert und automatisch Schwellwerte und Anomalien ermittelt.

Schwellwertberechnung durch neues Modul Smart Baselining

Die Optimierung einer ergonomischen Benutzerführung stand im Mittelpunkt der F&E-Aktivitäten im Bereich USU Software Asset Management (SAM). Hierfür wurden z.B. scroll-bare Dashboards ergänzt. Außerdem können Anwender nun Transformations-Skripte mit einem Editor bearbeiten und Log-Dateien einfacher exportieren. Durch die Harmonisierung der Module erscheinen alle Applikationen innerhalb der SAM-Plattform nun aus einem Guss. Für das Oracle Software Asset Management kann USU jetzt systemgestützt Oracle Java-Daten in verifizierter Qualität liefern – als einer der ersten Hersteller weltweit. Des Weiteren wuchsen auch die Inhalte des umfangreichen Software-Kataloges weiter an – um 216 Hersteller und knapp 3.000 Produkte, vor allem im Bereich SaaS. USU Software Asset Management ist außerdem von Gartner als eine der fünf meistgenutzten Lösungen für das SAP- und SaaS-Lizenzmanagement ausgezeichnet worden.

Überblicks-Dashboard wichtiger SaaS-Anbieter

Im Bereich USU Knowledge Management konnte 2022 eine neue Version fertiggestellt werden. Vor allem im wichtigen redaktionellen Bereich optimiert diese die Möglichkeiten der Zusammenarbeit im Dokumentenerstellungsprozess. Die Aktivitäten rund um Chatbots konzentrierten sich auf den Ausbau des Open Source-Projektes "Bot Universe". Die intelligente und flexible Kombination der Dialogsysteme soll als Chatbot-Netzwerk auch umfangreiche Kundenservices deutlich effizienter möglich machen. Von Analysten wird das USU Chatbot-Konzept derzeit als weltweit einzigartig eingeschätzt. Im vierten Quartal 2022 wurde ChatGPT in den USU Chatbot integriert. Damit dürfte USU einer der ersten Hersteller sein, der diese Funktion realisiert hat. Das vor allem für den US-Markt entwickelte neue Self-Service-Modul Help Center ist seit kurzem in einer ersten Version verfügbar und bietet vielfältige Möglichkeiten zur Erstellung und Verwaltung von Self Services auf Webseiten.

Dialog-Konzept des neuen Chatbot Universe

Das F&E-Team des Geschäftsfeldes USU AI Services konzentriert sich auf die Bereitstellung von Technologie-Bausteinen auf Basis Künstlicher Intelligenz für das bestehende USU-Portfolio. Im Berichtszeitraum konnten zwei neue AI-basierte Technologie-Bausteine für den Bereich Service Management ausgeliefert werden: die "Major Incident Erkennung" schlägt automatisiert anhand aktueller Incidents neue Major Incidents vor, so dass sich Störungen leichter erkennen und beheben lassen. Die Funktion "Erkennung ähnlicher Tickets" stellt automatisch Bezüge zu bereits vorhandenen Tickets her und gewährleistet so eine einheitliche Lösung. Verbesserungen betreffen u.a. auch den Dashboard-Bereich und die Statistiken. So kann z.B. die Verteilung von Tickets direkt im Dashboard analysiert werden.

Für die effiziente Kontrolle und Steuerung in komplexen hybriden IT-Infrastrukturen hat USU eine integrierte, skalierbare Plattform für das Hybrid Cloud Management entwickelt. Diese bietet eine End-to-End-Sicht, um vielfältige Cloud-Ressourcen und IT-Services übergreifend planen, koordinieren, überwachen, verrechnen und optimal steuern zu können. Im Sommer 2022 konnte eine erste Version fertiggestellt werden und wird seitdem kontinuierlich verbessert. Im dynamisch wachsenden Markt für Hybrid Cloud Cost Management erzielte die USU-Applikation nach einer Studie des deutschen Analystenhauses Research in Action (RIA) die weltweit beste Bewertung im Gesamtranking unter dem Aspekt der Kostenkontrolle und Optimierung.

Übersicht über Cloud-Budgets

Im Forschungsbereich agiert USU im Rahmen einer Reihe von öffentlich geförderten IT-Vorhaben als Technologie-Partner, um Innovationen mit Schwerpunkt Künstliche Intelligenz zu entwickeln und zu erproben. Im Projekt Servicemeister wird derzeit der Prototyp eines AI-basierten Servicemanagement-Ecosystems weiter optimiert. Zudem entwickelte das Projektteam die erste Version eines intelligenten Service-Chatbots ("Alexa im Blaumann"). Der Bot kann auf das strukturierte Service- und Produktwissen zugreifen und Kontexte erkennen, in denen er sich thematisch bewegt. Im Rahmen eines weiteren Forschungsprojektes FabOS entwickelte das F&E-Team außerdem ein neues AI-Modul für datengetriebene Services. Das 2022 gestartete Projekt AutoQML soll Lösungsansätze entwickeln, die Quantencomputing und Machine Learning verknüpfen. Die USU-Entwicklung zielt darauf ab, arbeitsintensive Schritte bei der Modellbildung und Optimierung von AI-Verfahren zu automatisieren. Use Cases sind z.B. die Datenvorverarbeitung oder die Algorithmen-Auswahl.

II. WIRTSCHAFTSBERICHT

II. 1 Zusammenfassung

Dank eines wiedererstarkten Auslands- und eines anhaltend positiven Inlandgeschäftes, sowie des damit verbundenen überproportionalen Anstiegs der margenstarken SaaS-Erlöse baute die USU Software AG im Berichtsjahr den Konzernumsatz nach IFRS um 13,1  % gegenüber dem Vorjahr auf TEUR 126.522 (2021: TEUR 111.904) aus.

Dabei erhöhte USU dank zahlreicher Neuaufträge und des bestehenden Auftragsbestandes die SaaS-Erlöse überdurchschnittlich um 31,5 % gegenüber dem Vorjahr auf TEUR 14.224 (2021: TEUR 10.820). Ungeachtet des Trends hin zum Cloudgeschäft profitierte USU im laufenden Jahr aber auch vom wieder wachsenden Lizenz- und Wartungsgeschäft. So erhöhten sich die Wartungserlöse im Zuge steigender Lizenzabschlüsse im Vorjahresvergleich um 6,1 % auf TEUR 25.145 (2021: TEUR 23.705). Entsprechend baute USU den Recurring Revenue auf Jahressicht um 14,0 % gegenüber dem Vorjahr auf TEUR 39.370 (2021: TEUR 34.525) aus, was einem Anstieg des Anteils der Recurring Revenue am Gesamtumsatz von 30,9 % im Vorjahr auf nunmehr 31,1 % entspricht. Zugleich steigerte USU dank mehrerer On-premise-Aufträge im Berichtszeitraum auch die Lizenzerlöse um 19,0 % auf TEUR 14.224 (2021: TEUR 11.957).

Im Zuge der Geschäftsausweitung und der dabei überdurchschnittlich gesteigerten margenstarken SaaS- und Lizenzumsätze baute die USU-Gruppe im Geschäftsjahr 2022 auch die operative Profitabilität im Vorjahresvergleich planmäßig aus. Demgemäß stieg das EBITDA von USU im Berichtszeitraum um 17,0 % gegenüber dem Vorjahr auf TEUR 16.836 (2021: TEUR 14.391). Dabei baute USU die EBITDA-Marge zielgerichtet mit Blick auf das Mittelfrist-Margenziel auf 13,3 % (2021: 12,9 %) aus. Unter Einbeziehung der Abschreibungen von insgesamt TEUR 5.035 (2021: TEUR 4.726) erzielte USU im Berichtsjahr 2022 ein EBIT von TEUR 11.802 (2021: TEUR 9.665). Dies entspricht im Vorjahresvergleich einem EBIT-Anstieg um 22,1 %. Zugleich verbesserte sich das Konzernergebnis von USU im Geschäftsjahr 2022 gegenüber dem Vorjahr um 12,2 % auf TEUR 7.582 (2021: TEUR 6.758). Bei einer durchschnittlich im Umlauf befindlichen Aktienzahl von 10.523.770 Aktien entspricht dies einem verwässerten Ergebnis pro Aktie von EUR 0,72 (2021: EUR 0,64).

Der nach HGB ermittelte Jahresüberschuss der USU Software AG als Einzelgesellschaft erhöhte sich im Geschäftsjahr 2022 auf TEUR 12.624 (2021: TEUR 8.847). Dies entspricht gegenüber dem Vorjahr einer Gewinnsteigerung von 42,7 %. Unter Einbeziehung des Gewinnvortrags aus dem Vorjahr von TEUR 10.669 (2021: TEUR 7.084) erzielte die Gesellschaft einen Bilanzgewinn von TEUR 23.293 (2021: TEUR 15.931). Dieser soll wie in den Vorjahren insbesondere für die Zahlung einer Dividende an die Aktionäre der USU Software AG verwendet werden. Gemäß der kommunizierten Ausschüttungspolitik der Gesellschaft, wonach die Dividende niemals unter Vorjahr liegen und etwa der Hälfte des erzielten Gewinns entsprechen soll, schlägt der Vorstand unter Berücksichtigung des Liquiditätsabflusses für den in 2022 durchgeführten Aktienrückkauf und vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats eine im Vorjahresvergleich um 10 % erhöhte Dividendenausschüttung von EUR 0,55 (2021: EUR 0,50) je Stückaktie für das Geschäftsjahr 2022 vor.

Damit hat die USU Software AG als Einzelgesellschaft die für 2022 geplante "leichte Umsatz- und Ergebnissteigerung gegenüber dem Vorjahr im niedrigen einstelligen Prozentbereich" sogar übertroffen und erwartet nach der deutlichen Umsatz- und Gewinnsteigerung für das laufende Jahr 2023 eine zusätzliche Umsatz- und Ergebnissteigerung gegenüber dem Vorjahr im niedrigen einstelligen Prozentbereich und insofern die Fortsetzung der positiven Geschäftsentwicklung.

Unter Berücksichtigung des forcierten Wandels vom Einmallizenz- zum SaaS-Geschäft hat der Vorstand folgende Planung fixiert: Erwartet wird nun für 2023 ein Umsatzwachstum auf 134–139 Mio. Euro bei einem deutlich ansteigenden Anteil von SaaS-Abschlüssen bei Neukunden und einem starken Wachstum der SaaS-Umsätze über 25 % sowie tendenziell rückläufigen Lizenzerlösen. Demgemäß soll sich das EBITDA auf 16,5–18 Mio. Euro belaufen. Mittelfristig erwartet der Vorstand ein durchschnittliches organisches Umsatzwachstum von ca. 10 % pro Jahr, wobei der SaaS-Anteil bei Neukunden auf über 75 % steigen soll. Aus dem steigenden hochmargigen SaaS-Anteil am Umsatz resultieren kontinuierlich steigende EBITDA-Margen, die bis Ende 2026 auf 17 %– 19 % ausgebaut werden sollen.

Im Fokus der strategischen Planung stehen dabei die drei etablierten Wachstumssäulen der USU-Gruppe: der Ausbau der Internationalisierung, die Entwicklung und Markteinführung neuer Produktinnovationen sowie anorganisches Wachstum durch Akquisitionen.

II. 2 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung

Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis)1 war das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Jahr 2022 um 1,8 % höher als im Vorjahr. Kalenderbereinigt betrug das Wirtschaftswachstum 1,9 %. "Die gesamtwirtschaftliche Lage in Deutschland war im Jahr 2022 geprägt von den Folgen des Kriegs in der Ukraine wie den extremen Energiepreiserhöhungen", sagte Dr. Ruth Brand, seit 1. Januar 2023 neue Präsidentin des Statistischen Bundesamtes. "Hinzu kamen verschärfte Material- und Lieferengpässe, massiv steigende Preise beispielsweise für Nahrungsmittel sowie der Fachkräftemangel und die andauernde, wenn auch im Jahresverlauf nachlassende Corona-Pandemie. Trotz dieser nach wie vor schwierigen Bedingungen konnte sich die deutsche Wirtschaft im Jahr 2022 insgesamt gut behaupten", so Brand weiter. Im Vergleich zum Jahr 2019, dem Jahr vor Beginn der Corona-Pandemie, war das BIP 2022 um 0,7 % höher.

Gemäß einer ersten Schätzung der Jahreswachstumsrate des statistischen Amtes der Europäischen Union (Eurostat)2 verzeichnete der Euroraum im Jahr 2022 einen BIP-Anstieg von 3,5 % gegenüber dem Vorjahr, nach einem Zuwachs von 5,2 % im Jahr 2021.

II. 3 Branchenbezogene Entwicklung

Der deutsche Hightech-Markt ist im Jahr 2022 vor allem dank hoher IT-Investitionen der Unternehmen stark gewachsen. So legte der Markt für IT, Telekommunikation und Unterhaltungselektronik im Berichtszeitraum nach Prognosen des Branchenverbandes Informationswirtschaft, Telekomunikation und neue Medien e.V. ("Bitkom")3 um 4,0 % (2021: 5,9 %) auf EUR 196,1 Mrd. (2021: EUR 188,6 Mrd.) zu, was insbesondere aus dem weiterhin florierenden Softwaregeschäft herrührt, das laut Bitkom im Jahr 2022 zu einem Anstieg des deutschen Softwaremarktes um 9,4 % (2021: +11,3 %) gegenüber dem Vorjahr auf EUR 35,5 Mrd. (2021: EUR 32,5 Mrd.) führte. Zugleich erzielte auch der Markt für IT-Services einen Zuwachs um 5,5 % (2021: 5,3 %) gegenüber dem Vorjahr auf EUR 45,7 Mrd. (2021: EUR 43,3 Mrd.). Entsprechend legte der IT-Markt in Deutschland laut Bitkom im Jahr 2022 um 6,6 % (2020: +9,1 %) auf insgesamt EUR 118,9 Mrd. (2021: EUR 111,6 Mrd.) zu. Dagegen sanken die weltweiten IT-Ausgaben nach Berechnungen des amerikanischen Marktforschungsunternehmens Gartner4 in 2022 gegenüber dem Vorjahr um 0,2 % auf USD 4.385,3 Mrd., was maßgeblich aus dem rückläufigen IT-Hardwaregeschäft herrührte, wobei der Enterprise Software- und IT-Services-Markt Zuwächse von 7,1 % bzw. 3,0 % auf USD 783,5 Mrd. bzw. 1.244,7 Mrd. verzeichneten.

II. 4 Geschäftsverlauf

Die USU Software AG hat auch im Jahr 2022 ihren dynamischen Wachstumskurs erfolgreich fortgeführt und dank eines sehr starken SaaS-Geschäfts wiederum ein Rekordjahr verzeichnet. Dabei steigerte USU den Konzernumsatz im Vorjahresvergleich um 13,1 % auf einen neuen Rekordwert von EUR 126,5 Mio. und baute zugleich das EBITDA überproportional um 17,0 % auf EUR 16,8 Mio. aus. Zu einem Erfolgsfaktor entwickelte sich dabei das Auslandsgeschäft, das nach einer corona-bedingten Wachstumsdelle gegenüber dem Vorjahr um 11,3 % auf TEUR 30.408 (2021: TEUR 27.329) zulegte, während das Inlandsgeschäft mit einem Anstieg um 13,6 % auf TEUR 96.114 (2021: TEUR 84.575) an die positive Tendenz der Vorjahre anknüpfen konnte. Durch die um knapp ein Drittel auf TEUR 14.224 (2021: TEUR 10.820) gestiegenen SaaS-Erlöse erhöhte sich zugleich der Anteil der wichtigen Recurring Revenues (wiederkehrende Umsatzerlöse = Wartungserlöse zuzüglich der SaaS-Einnahmen) um 14,0 % auf TEUR 39.370 (2021: TEUR 34.525). Dies entspricht einem Anstieg des Anteils der Recurring Revenue am Gesamtumsatz von 30,9 % im Vorjahr auf nunmehr 31,1 %. Dabei profitierte USU wie avisiert von einem Anteil der Recurring Revenue am Produktneugeschäft von über 40 %. Diese wiederkehrenden Einnahmen bilden eine zentrale Wachstumssäule der USU und erlauben der Gesellschaft eine wesentlich bessere Planbarkeit im Vergleich zu den Einmallizenz-Erlösen.

Mit dieser positiven Geschäftsentwicklung hat USU im Berichtsjahr die Planung eines Umsatzwachstums auf EUR 120–125 Mio., bei einem Anteil von 45 % Recurring Revenue am Produktneugeschäft und dadurch bedingt einer gleichzeitigen Steigerung des Bereinigten EBIT auf EUR 10,5– 12 Mio., was einem EBITDA von EUR 14,5–16 Mio. entspricht, auch in diesem Jahr erfolgreich übertroffen.

Vergleich deutsches Wirtschafts- und Marktwachstum versus Umsatzwachstum der USU-Gruppe in Prozent

1) Vgl. destatis-Pressemitteilung 20 vom 13. Januar 2023 und destatis-Pressemitteilung 37 vom 30. Januar 2023, veröffentlicht unter http://www.destatis.de/

2) Vgl. Eurostat-Pressemitteilung 15/2023 vom 31. Januar 2023, veröffentlicht unter http://ec.europa.eu/eurostat

4) Vgl. Gartner-Pressemitteilung vom 18. Januar 2023, veröffentlicht unter www.gartner.com

3) BITKOM-Presseinformation vom 10. Januar 2023 und ITK-Marktzahlen (Stand: Januar 2023), veröffentlicht unter www.bitkom.org

Die Umsatz- und Gewinnsteigerung gegenüber dem Vorjahr resultierte im Wesentlichen aus der erfolgreichen Generierung von margenstarken SaaS-Neuaufträgen und einer Vielzahl an Beratungsaufträgen für die Digitalisierung von Geschäftsprozessen bei Neu- und Bestandskunden, während USU die Kostenbasis ungeachtet des weiteren Personalausbaus und der zusätzlichen Aktivitäten im Zuge des "One USU"-Strategieprojektes nur unterdurchschnittlich ausbaute.

Aufgrund der nachhaltig positiven Geschäftsentwicklung und der konstant guten finanziellen Ausstattung hatte USU im Berichtsjahr beschlossen, eigene Aktien zurückzukaufen. Das öffentliche Aktienrückkauf-Angebot umfasste 523.770 eigene Aktien, bei einem angebotenen Festpreis von EUR 18,75 pro Aktie, so dass die Gesellschaft seit Mitte Oktober 2022 knapp 5 % der Aktien der USU Software AG hält.

II. 5 Umsatz- und Kostenentwicklung

Konzernumsatz

Die USU-Gruppe hat im Berichtsjahr 2022 die Wachstumsdynamik zusätzlich forciert. Demgemäß steigerte USU den Konzernumsatz um 13,1 % gegenüber dem Vorjahr auf TEUR 126.522 (2021: TEUR 111.904), was vor allem aus einem anhaltend starken Inlandsgeschäft herrührt, das mit einem Anstieg um 13,6 % auf TEUR 96.114 (2021: TEUR 84.575) an die positive Tendenz der Vorjahre anknüpfen konnte. Dank eines starken Auslandsgeschäftes im zweiten Halbjahr 2022 stiegen zugleich auch die im Ausland erzielten Konzernerlöse auf Jahressicht um 11,3 % auf TEUR 30.408 (2021: TEUR 27.329) an und zeigten damit nach der Corona-bedingten Wachstumsdelle wieder einen deutlich positiven Verlauf auf.

Nach Umsatzarten erhöhte USU dank zahlreicher Neuaufträge und des bestehenden Auftragsbestandes die SaaS-Erlöse überdurchschnittlich um 31,5 % gegenüber dem Vorjahr auf TEUR 14.224 (2021: TEUR 10.820). Ungeachtet des Trends hin zum Cloudgeschäft profitierte USU im laufenden Jahr aber auch vom wieder wachsenden Lizenz- und Wartungsgeschäft. So erhöhten sich die Wartungserlöse im Zuge steigender Lizenzabschlüsse im Vorjahresvergleich um 6,1 % auf TEUR 25.145 (2021: TEUR 23.705). Entsprechend baute USU den Recurring Revenue auf Jahressicht um 14,0 % gegenüber dem Vorjahr auf TEUR 39.370 (2021: TEUR 34.525) aus, was einem Anstieg des Anteils der Recurring Revenue am Gesamtumsatz von 30,9 % im Vorjahr auf nunmehr 31,1 % entspricht. Zugleich steigerte USU dank mehrerer On-premise-Aufträge im Berichtszeitraum auch die Lizenzerlöse um 19,0 % auf TEUR 14.224 (2021: TEUR 11.957). Ungeachtet des generellen Trends hin zu SaaS-Projekten hatten sich im Laufe des Jahres 2022 mehrere Kunden für den Kauf einer Einmal-Lizenz entschieden. Und auch die Beratungserlöse erhöhte USU im Jahr 2022 dank des anhaltenden Digitalisierungstrends um 12,8 % gegenüber dem Vorjahr auf nunmehr TEUR 71.838 (2021: TEUR 63.682). Die sonstigen Erlöse, die im Wesentlichen Handelswarenumsätze mit fremdbezogener Hard- und Software beinhalten, beliefen sich auf insgesamt TEUR 1.090 (2021: TEUR 1.740).

Da der Großteil der USU-Belegschaft auch im Berichtsjahr im Zuge der Corona-Restriktionen aus dem Home-Office heraus agierten und von dort aus das Gros der Leistungen erbringen konnte, blieb USU im Betrachtungszeitraum von negativen Corona-bedingten operativen Einflüssen weitgehend verschont.

Umsatzentwicklung der USU-Gruppe nach Quartalen

Umsatz nach Geschäftsfeldern

Das Leistungsspektrum des Geschäftsfeldes "Produktgeschäft" umfasst sämtliche Aktivitäten rund um die USU-Produktpalette im Markt für IT Management-Lösungen, im Knowledge Management-Markt sowie dem aus dem Forschungsbereich hervorgegangenem Geschäftsbereich für Big Data Analytics, USU AI Services. Das Geschäftsfeld "Servicegeschäft" beinhaltet Beratungsleistungen im Rahmen von IT-Projekten, individuelle Anwendungsentwicklung und digitale Strategie-Beratung, Service- und UX-Design sowie Webportale, Apps und Intranets.

Das Segment "Produktgeschäft" steigerte im Geschäftsjahr 2022 die Umsatzerlöse im Vergleich zum Vorjahr um 11,1  % auf TEUR 90.592 (2021: TEUR 81.526), während USU im gleichen Zeitraum den beratungsbezogenen Umsatz des Segments "Servicegeschäft" um 18,4  % gegenüber dem Vergleichswert des Vorjahres auf TEUR 35.794 (2021: TEUR 30.235) ausbaute. Dabei profitierte USU insbesondere vom anhaltenden Nachfragetrend nach Digitalisierungslösungen, während der Wandel vom Einmal-Lizenzgeschäft hin zu SaaS-Lösungen das Wachstum des Produktgeschäftes im Berichtsjahr noch leicht bremste. Die nicht den Segmenten zugeordneten Umsätze summierten sich im Berichtsjahr 2022 auf TEUR 137 (2021: TEUR 144).

Infolge der besonders starken Performance des Servicesegmentes sank der Umsatzanteil des Produktsegmentes am Konzernumsatz leicht von 72,9  % im Jahr 2021 auf 71,6  % im Berichtsjahr.

Umsatzentwicklung der USU-Gruppe nach Segmenten in Prozent

Operative Kosten

Die operative Aufwandsbasis der USU-Gruppe erhöhte sich im Berichtsjahr 2022 gegenüber dem Vorjahr um 12,1 % auf TEUR 115.707 (2021: TEUR 103.195). Dieser Anstieg spiegelt vor allem den erhöhten Einsatz von angestellten Beratern, Freelancern und Partnern im Zuge der Geschäftsausweitung und die damit verbundenen Kostensteigerungen wider. Zugleich sind darin auch Kosten für die Umsetzung der One USU-Strategie enthalten. So hat USU inzwischen eine Konzentration der Vertriebs- und Marketing-Aktivitäten unter der zentralen Marke "USU" vorgenommen, so dass alle sonstigen Namen bzw. Marken gestrichen wurden und die Mitarbeitenden sich nicht mehr nur auf den Vertrieb des eigenen Unternehmens bzw. Bereiches, sondern auf den Vertrieb des gesamten USU-Portfolios unter der Dachmarke fokussieren. Entsprechende Aktivitäten wurden ebenfalls im Beratungsund Forschungs- und Entwicklungsbereich gestartet.

Die Herstellungskosten des Umsatzes stiegen entsprechend im Berichtszeitraum um 13,6 % gegenüber dem Vorjahr auf nunmehr TEUR 63.311 (2021: TEUR 55.726) an. Die auf den Konzernumsatz bezogene Herstellkostenquote blieb dabei mit 50,0 % (2021: 49,8 %) leicht oberhalb des Vergleichswertes aus dem Vorjahr. Das Bruttoergebnis erhöhte sich zeitgleich von TEUR 56.178 im Geschäftsjahr 2021 auf nunmehr TEUR 63.211. Die Bruttomarge mit 50,0 % (2021: 50,2 %) liegt leicht unter dem Vergleichswert des Vorjahres.

Die Marketing- und Vertriebsaufwendungen erhöhten sich im Berichtszeitraum gegenüber dem Vorjahr um 10,1 % auf TEUR 22.616 (2021: TEUR 20.541). Dieser Anstieg spiegelt unter anderem die – nach Corona – wieder verstärkten Eventaktivitäten von USU zur Neukundengewinnung sowie gestiegene Vertriebsprovisionen im Zuge der erhöhten Auftragsgenerierung wider. Infolge der überproportionalen Umsatzsteigerung konnte die umsatzbezogene Kostenquote für den Bereich Marketing und Vertrieb von 18,4 % im Jahr 2021 auf nunmehr 17,9 % gesenkt werden.

Nach dem deutlichen Rückgang im Vorjahr stiegen die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen im Berichtszeitraum infolge erhöhter Sachkosten um 14,3 % auf TEUR 11.708 (2021: TEUR 10.242) an. Bezogen auf den Konzernumsatz blieb die Verwaltungskostenquote im Betrachtungszeitraum mit 9,3 % (2021: 9,2 %) auf Vorjahresniveau.

Auch die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen stiegen im Berichtsjahr aufgrund erhöhter Sach- und Personalkosten um 8,3 % gegenüber dem Vorjahr auf TEUR 18.072 (2021: TEUR 16.686) an. Diese Steigerung spiegelt zudem die im Berichtsjahr gestarteten F&E-Aktivitäten im Rahmen der "One USU"-Strategie zur Entwicklung einer zentralen Plattform, die sämtliche Konzernprodukte integriert, wider. Die auf den Konzernumsatz bezogene Aufwandsquote für Forschung und Entwicklung sank zugleich im Zuge der überproportionalen Umsatzsteigerung zielkonform von 14,9 % im Vorjahr auf nunmehr 14,3 %. USU investiert stetig in die Neu- und Weiterentwicklung des eigenen Produktportfolios und arbeitet permanent an innovativen, marktbezogenen Softwarelösungen. Für weitergehende Informationen verweisen wir auf Gliederungspunkt I.2 Forschung und Entwicklung.

Mittelfristig plant USU, analog zum laufenden Jahr die F&E-Aufwendungen zwar absolut betrachtet auszubauen, relativ betrachtet jedoch die Aufwandsquote infolge überproportional steigender Umsatzerlöse zu senken.

Die sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen saldierten sich im Geschäftsjahr 2022 auf einen Ertrag von insgesamt TEUR 987 (2021: TEUR 956) und beinhalten unter anderem wechselkursbedingte Erträge aus Währungsdifferenzen.

Ertragslage

Im Zuge der Geschäftsausweitung und der dabei überdurchschnittlich gesteigerten margenstarken SaaS- und Lizenzumsätze baute die USU-Gruppe im Geschäftsjahr 2022 auch die operative Profitabilität im Vorjahresvergleich planmäßig aus. Demgemäß stieg das EBITDA von USU im Berichtszeitraum um 17,0 % gegenüber dem Vorjahr auf TEUR 16.836 (2021: TEUR 14.391). Dabei baute USU die EBITDA-Marge zielgerichtet mit Blick auf das Mittelfrist-Margenziel auf 13,3 % (2021: 12,9 %) aus. Unter Einbeziehung der Abschreibungen von insgesamt TEUR 5.035 (2021: TEUR 4.726) erzielte USU im Berichtsjahr 2022 ein EBIT von TEUR 11.802 (2021: TEUR 9.665). Dies entspricht im Vorjahresvergleich einem EBIT-Anstieg um 22,1 %.

Das Finanzergebnis summierte sich im Zuge der Erstarkung des US-Dollars und damit verbundener positiver Wechselkurseffekte auf TEUR 164 (2021: TEUR 65). Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag erhöhten sich im Zuge der Gewinnsteigerung und infolge negativer Effekte aus latenten Steuern von TEUR 2.972 im Geschäftsjahr 2021 auf TEUR 4.384 im Betrachtungszeitraum 2022. Inzwischen sind die IFRS-Effekte aus latenten Steuern vernachlässigbar, so dass USU nach IFRS einem "normalen" Steuersatz unterliegt. Dennoch stieg das Konzernergebnis von USU im Berichtszeitraum gegenüber dem Vorjahr um 12,2 % auf TEUR 7.582 (2021: TEUR 6.758). Bei einer durchschnittlich im Umlauf befindlichen Aktienzahl von 10.392.828 Aktien entspricht dies einem verwässertem Ergebnis pro Aktie von EUR 0,72 (2021: EUR 0,64).

II. 8 Vermögens- und Finanzlage

Auf der Aktivseite der Konzernbilanz sanken die langfristigen Vermögenswerte der USU-Gruppe zum 31. Dezember 2022 gegenüber dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 auf TEUR 64.791 (31. Dezember 2021: TEUR 68.916), was im Wesentlichen auf planmäßige Abschreibungen auf Nutzungsrechte nach IFRS 16 und gesunkene aktive latente Steuern zurückzuführen ist. Die kurzfristigen Vermögenswerte erhöhten sich im gleichen Zeitraum von TEUR 47.100 zum 31. Dezember 2021 auf nunmehr TEUR 48.188. Dieser Anstieg resultiert im Wesentlichen aus gestiegenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die sich im Zuge des Geschäftsausbaus zum Ende des Berichtszeitraums auf TEUR 22.274 (31. Dezember 2021: TEUR 14.820) erhöhten. Im Zuge der Anfang Juli 2022 erfolgten Dividendenzahlung an die USU-Aktionäre in Höhe von TEUR 5.262 und des Rückkaufs eigener Aktien in Höhe von TEUR 9.821 blieb die Konzernliquidität, die sich zum 31. Dezember 2022 auf TEUR 15.525 (31. Dezember 2021: TEUR 24.286) belief, erwartungsgemäß unter dem Stichtagswert zum Ende des Geschäftsjahres 2021.

Auf der Passivseite der Konzernbilanz sank das Eigenkapital der USU-Gruppe im Zuge des Aktienrückkaufs und des damit verbundenen Rückgangs der Kapitalrücklage sowie der im Berichtsjahr erfolgten Dividendenzahlung, von TEUR 64.443 zum 31. Dezember 2021 auf TEUR 56.954 zum 31. Dezember 2022. Zugleich stieg das Fremdkapital in Form der kurz- und langfristigen Schulden der USU-Gruppe zum 31. Dezember 2022 auf TEUR 56.025 (31. Dezember 2021: TEUR 51.573). Dieser Anstieg resultiert im Wesentlichen aus erhöhten passiven Rechnungsabgrenzungsposten, die aus bereits zu Jahresbeginn in Rechnung gestellten Wartungs- und SaaS-Verträgen, für die eine zugehörige Leistungserbringung und Umsatzrealisierung im weiteren Jahresverlauf erfolgt, herrühren sowie aus stichtagsbedingt gestiegenen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die sich auf TEUR 6.997 (31. Dezember 2021: TEUR 4.455) erhöhten.

Bei einer Bilanzsumme von TEUR 112.979 (31. Dezember 2021: TEUR 116.016) belief sich die Eigenkapitalquote zum 31. Dezember 2022 auf 50,4 % (31. Dezember 2021: 55,5 %). Mit dieser Eigenkapitalquote, der umfangreichen Konzernliquidität und keinerlei Bankverbindlichkeiten, ist die USU-Gruppe nach wie vor äußerst solide und gesichert finanziert.

II. 9 Cash-Flow und Investitionen

Zum 31. Dezember 2022 verfügte die USU-Gruppe über flüssige Mittel von TEUR 15.525 (2021: TEUR 24.286). Im Vorjahresvergleich entspricht dies einem Rückgang um TEUR 8.761 bzw. 31,0 %, der im Wesentlichen aus dem im Berichtsjahr durchgeführten Aktienrückkauf in Höhe von TEUR 9.821 für 523.770 USU-Aktien sowie höheren Dividendenzahlungen herrührt.

Aber auch der Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit von USU blieb im Vorjahresvergleich infolge stichtagsbezogener Effekte des Working Capital mit TEUR 10.369 (2021: TEUR 13.346) unter dem Vorjahreswert.

Der Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit von TEUR -1.275 (2021: TEUR -829) beinhaltet im Wesentlichen die Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte.

Der Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von TEUR -17.985 (2021: TEUR -7.025) resultiert aus dem Aktienrückkauf von TEUR -9.821 (2021: TEUR 0), der im Vorjahresvergleich um 25,0  % gesteigerten Dividendenzahlung an die USU-Aktionäre in Höhe von TEUR -5.262 (2021: TEUR -4.209), sowie aus Auszahlungen für die Tilgung von Leasingverbindlichkeiten in Höhe von TEUR -2.902 (2021: TEUR -2.816).

Entwicklung des Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit der USU-Gruppe in TEUR

II. 10 Derzeitige Lage des Konzerns

Die USU-Gruppe befindet sich nach wie vor im Wandel vom Einmallizenzgeschäft hin zu Software-as-a-Service (SaaS)- Abschlüssen, hat aber die hierdurch erlittene Gewinndelle großteils überwunden. Dank der hohen Anzahl an SaaS-Abschlüssen und des damit verbundenen weiteren Ausbaus des SaaS-Auftragsbestandes ist USU aktuell gut aufgestellt, um in 2023 das avisierte Umsatz- und Gewinnwachstum zu erzielen. Dies belegt nicht zuletzt der hohe Auftragsbestand der USU-Gruppe, der zum Ende des Geschäftsjahres 2022 auf ein neues Rekordniveau von annähernd EUR 83 Mio. anstieg. Damit verfügt USU bereits über gesicherte Aufträge von über der Hälfte des für 2023 avisierten Umsatzes. Dank der anhaltenden Nachfrage nach Digitalisierungslösungen erwartet der Vorstand, auch in 2023 zahlreiche Neuaufträge gewinnen zu können, wobei hierbei vor allem das Auslandsgeschäft nach der coronabedingten Wachstumsdelle der Vorjahre wieder hohe Wachstumsraten erzielen soll. Insofern ist die USU-Gruppe nach wie vor in einer ausgezeichneten wirtschaftlichen Situation und sieht weiterhin hohe Potenziale für die kurz-,mittel- und auch langfristige Zukunft. Insbesondere die Wachstumssäulen Internationalisierung und Innovationen sollen zu einem durchschnittlichen organischen Umsatzwachstum von ca. 10 % in den kommenden Jahren und dank der erwarteten anhaltend starken Entwicklung der SaaS-Erlöse zu kontinuierlich steigenden EBITDA-Margen führen, die bis spätestens 2026 auf 17 % bis 19 % ausgebaut werden sollen. Ferner verfügt USU über eine hohe, frei verfügbare Konzernliquidität sowie über eigene Aktien als potenzielle Gegenleistung für Unternehmenszukäufe oder -Beteiligungen, um gemäß der Wachstumsstrategie auch in das zusätzliche akquisitorische Wachstum zu investieren.

II. 11 Entwicklung und Lage der USU Software AG

Alle nachfolgenden Zahlenangaben beziehen sich auf den Einzelabschluss der USU Software AG nach HGB.

Die USU Software AG konzentriert sich im Wesentlichen auf den Erwerb und das Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie den Bereich Forschung, der am Standort Karlsruhe angesiedelt ist. Die wesentlichen Erträge der USU Software AG resultieren aus ihren operativ tätigen Tochtergesellschaften. Zu diesen zählen die Konzerntöchter USU Technologies GmbH, USU Solutions GmbH, Omega Software GmbH und die USU GmbH mit denen die Gesellschaft Ergebnisabführungsverträge abgeschlossen hat sowie die französische Konzerntochtergesellschaft USU SAS, die US-amerikanische USU Solutions Inc. und die japanische USU GK.

Im Geschäftsjahr 2022 erzielte die USU Software AG Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 11.178 (2021: TEUR 9.959), die vorwiegend aus konzernintern erbrachten Dienstleistungen und dem Bereich USU AI Services, der aus dem Forschungsbereich hervorgegangen ist und Lösungen für Big Data und Künstliche Intelligenz entwickelt und vertreibt, herrühren. Zudem erzielte USU aus den Ergebnisabführungsverträgen mit ihren Konzerntochtergesellschaften Beteiligungserträge von TEUR 20.212 (2021: TEUR 15.621), die mit den korrespondierenden Aufwendungen konsolidiert wurden. Der Anstieg dieses Postens resultiert im Wesentlichen aus der Gewinnsteigerung der Konzerntochter USU GmbH.

Die sonstigen betrieblichen Erträge der Gesellschaft in Höhe von TEUR 3.475 (2021: TEUR 3.045) enthalten vor allem konzerninterne Verrechnungen sowie erhaltene Fördermittel im Rahmen von Forschungsprojekten des USU-Forschungsbereiches. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen von insgesamt TEUR 8.131 (2021: TEUR 7.645) sind im Wesentlichen Veranstaltungs-, Werbe- und Marketingkosten, Honorare für externe Dienstleistungen, IT-/RZ-Kosten, Mietaufwendungen, Rechts- und Beratungskosten sowie Börsenkosten enthalten. Der Materialaufwand stieg im Geschäftsjahr 2022 im Vorjahresvergleich auf TEUR 2.514 (2021: TEUR 2.243), was auf den verstärkten Einsatz externer Ressourcen zurückzuführen ist. Zugleich stieg der Personalaufwand durch gestiegene Gehälter und höhere variable Vergütungen sowie im Zuge der Personalaufstockung der Unternehmensbelegschaft auf durchschnittlich 106 (2021: 87) Angestellte von TEUR 7.390 im Geschäftsjahr 2021 auf nunmehr TEUR 8.937. Hierbei ist unter anderem zu berücksichtigen, dass im Zuge der "One USU"-Strategieumsetzung weitere Mitarbeitende, die zentrale Konzernfunktionen ausüben, von den Tochtergesellschaften zur Konzernmutter USU Software AG gewechselt sind und die Belegschaft auch zusätzlich ausgebaut wurde. Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen summierten sich im Berichtsjahr 2022 auf TEUR 433 (2021: TEUR 300). Zugleich beliefen sich die Abschreibungen auf Finanzanlagen auf TEUR 0 (2021: TEUR 596). Diese betrafen im Vorjahr ausschließlich die französische Tochtergesellschaft USU SAS. Das Zinsergebnis der USU Software AG lag saldiert bei TEUR -432 (2021: TEUR -423) und beinhaltet im Wesentlichen Zinszahlungen an Tochtergesellschaften.

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag lagen im Zuge der Gewinnsteigerung mit TEUR -1.558 (2021: TEUR -1.213) über dem Vorjahreswert. Inklusive der sonstigen Steuern von TEUR 262 (2021: TEUR 0) verblieb im Geschäftsjahr 2022 für die USU Software AG als Einzelgesellschaft ein Jahresüberschuss von TEUR 12.624 (2021: TEUR 8.847). Dies entspricht gegenüber dem Vorjahr einer Gewinnsteigerung von 42,7 %. Unter Einbeziehung des Gewinnvortrags aus dem Vorjahr von TEUR 10.669 (2021: TEUR 7.084) erzielte die Gesellschaft einen Bilanzgewinn von TEUR 23.293 (2021: TEUR 15.931). Dieser soll wie in den Vorjahren insbesondere für die Zahlung einer Dividende an die Aktionäre der USU Software AG verwendet werden. Gemäß der kommunizierten Ausschüttungspolitik der Gesellschaft, wonach die Dividende niemals unter

Entwicklung der Dividendenausschüttung je Aktie der USU Software AG in EUR

Vorjahr liegen und etwa der Hälfte des erzielten Gewinns entsprechen soll, schlägt der Vorstand unter Berücksichtigung des Liquiditätsabflusses für den in 2022 durchgeführten Aktienrückkauf und vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats eine im Vorjahresvergleich um 10 % erhöhte Dividendenausschüttung von EUR 0,55 (2021: EUR 0,50) je Stückaktie für das Geschäftsjahr 2022 vor.

Damit hat die USU Software AG als Einzelgesellschaft die für 2022 geplante "leichte Umsatz- und Ergebnissteigerung gegenüber dem Vorjahr im niedrigen einstelligen Prozentbereich" sogar übertroffen und erwartet nach der deutlichen Umsatz- und Gewinnsteigerung für das laufende Jahr 2022 eine zusätzliche Umsatz- und Ergebnissteigerung gegenüber dem Vorjahr im niedrigen einstelligen Prozentbereich und insofern die Fortsetzung der positiven Geschäftsentwicklung.

Auf der Aktivseite der Bilanz stieg das Anlagevermögen der USU Software AG zum Ende des Geschäftsjahres 2022 auf TEUR 49.432 (2021: TEUR 49.091), was insbesondere auf erhöhte Software- und Hardwarebestände zurückzuführen ist, welche infolge des Personalausbaus und des zusätzlichen Bedarfs angeschafft wurden. Das Umlaufvermögen sank zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 auf TEUR 27.341 (2021: TEUR 27.804). Dies resultiert im Wesentlichen aus dem Rückgang der Liquidität auf TEUR 737 (2021: TEUR 6.239) im Zuge des im Berichtsjahr durchgeführten Aktienrückkaufs, im Rahmen dessen 523.770 eigene Aktien zum Fixpreis von EUR 18,75 zurückgekauft wurden. Auf der Passivseite sank das Eigenkapital im Zuge des Aktienrückkaufs und der im Berichtsjahr erfolgten Dividendenausschüttung auf TEUR 37.641 (2021: TEUR 40.100). Zugleich stieg das Fremdkapital von TEUR 37.322 zum 31. Dezember 2021 auf nunmehr TEUR 40.510, was unter anderem aus erhöhten Steuerrückstellungen herrührt. Bei einer im Vorjahresvergleich leicht ausgebauten Bilanzsumme von TEUR 78.151 (2021: TEUR 77.544) belief sich die Eigenkapitalquote der USU Software AG zum Ende des Geschäftsjahres 2022 auf 48,2 % (2021: 51,7 %).

Die Fokussierung der USU Software AG auf das Beteiligungsgeschäft wird auch in den Folgejahren zu einer hohen Abhängigkeit der Gesellschaft von der Geschäftsentwicklung ihrer Tochtergesellschaften führen, wobei die Gesellschaft plant, die USU Technologies GmbH und die USU Solutions GmbH auf die USU GmbH zu verschmelzen, so dass zukünftig die USU GmbH die maßgeblichen Beteiligungserträge beisteuern wird. Bezüglich der Chancen und Risiken aus dem Beteiligungsgeschäft verweisen wir auf den Risikobericht des Konzerns unter Gliederungspunkt IV. 2 Risikobericht.

II. 12 Auftragsbestand

Im Zuge der positiven Auftragsgenerierung im Laufe des Jahres 2022 baute die USU-Gruppe den konzernweiten Auftragsbestand zum 31. Dezember 2022 um TEUR 17.088 auf TEUR 82.991 (31. Dezember 2021: TEUR 65.903) aus. Dies entspricht im Vorjahresvergleich einem Anstieg um 25,9 %. Damit weist USU zum wiederholten Male einen neuen Rekordwert beim Auftragsbestand aus. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus einem gestiegenen SaaS-, Wartungs- und Beratungsbestand der USU-Gruppe.

Der stichtagsbezogene Auftragsbestand zum Ende des Quartals stellt aufgrund von verbindlchen Verträgen die bereits fixierten zukünftigen Umsätze der USU-Gruppe auf Sicht der kommenden 12 Monate dar. Diese beinhalten vorwiegend projektbezogene Aufträge sowie Wartungs- und SaaS-Verträge.

Entwicklung des Auftragsbestandes der USU-Gruppe in TEUR

II. 13 Mitarbeitende

Zum 31. Dezember 2022 steigerte die USU-Gruppe ihre Belegschaft gegenüber dem Vorjahr um 4,4 % bzw. 33 Mitarbeitende auf 783 (2021: 750) Mitarbeiter:innen. Damit hat USU ungeachtet des Fachkräftemangels in der IT-Branche ihre Konzernbelegschaft zielgerichtet ausgebaut. Nach Funktionsbereichen untergliedert beschäftigte USU zum 31. Dezember 2021 insgesamt 331 (2021: 311) Mitarbeitende im Bereich Beratung und Services, 225 (2021: 216) Mitarbeitende im Bereich Forschung und Entwicklung, 116 (2021: 116) Mitarbeitende im Bereich Vertrieb und Marketing sowie 108 (2021: 107) Mitarbeitende in der Administration. Segmentbezogen waren 548 (2021: 529) Mitarbeitende im Geschäftsfeld "Produktgeschäft", 125 (2021: 114) Mitarbeitende im Geschäftsfeld "Servicegeschäft" sowie 108 (2021: 107) Mitarbeitende im Zentralbereich der USU-Gruppe tätig. Nicht in den Konzern-Personalzahlen enthalten sind die 2 (2021: 2) Vorstände der USU Software AG, 233 (2021: 237) freie Mitarbeitende, auf die im Projektgeschäft im Bedarfsfall zurückgegriffen werden kann, 8 (2021: 8) Aushilfskräfte und 19 (2021: 16) Auszubildende/DH-Studentinnen und Studenten sowie 39 (2021: 34) Praktikant:innen/Werkstudent:innen.

Der durchschnittliche Personalbestand der USU-Gruppe erhöhte sich im Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahr auf 756 (2021: 743) Mitarbeitende. Bei einem Konzernumsatz von TEUR 126.522 (2021: TEUR 111.904) erhöhte sich der durchschnittlich pro Mitarbeitenden erzielte Umsatzbeitrag von TEUR 151 im Jahr 2021 auf nunmehr TEUR 167. Der Personalaufwand erhöhte sich im Zuge des Ausbaus der Belegschaft sowie infolge von Gehaltsteigerungen im Geschäftsjahr 2022 um 6,5 % gegenüber dem Vorjahr auf TEUR 65.361 (2021: TEUR 61.346). Infolge der überproportionalen Umsatzsteigerung sank die auf den Konzernumsatz bezogene Personalkostenquote deutlich von 55 % im Jahr 2021 auf nunmehr 52 %.

Nach der erfolgreichen weiteren Erhöhung der Konzernbelegschaft in 2022 plant der Vorstand auch für das Geschäftsjahr 2023 den zielgerichteten Ausbau der Konzernbelegschaft zur Umsetzung der mittel- bis langfristigen Wachstumsziele. Neben der Gewinnung hoch qualifizierter Fach- und Führungskräfte steht zugleich die Bindung und Motivierung des bestehenden Personals im Fokus der Personalmaßnahmen. In diesem Kontext ist auch die teilweise Variabilität der Gehälter einer Vielzahl der USU-Mitarbeitenden zu sehen, welche als zusätzlicher Leistungsanreiz sowohl die individuelle Zielerreichung als auch den Gesamterfolg der Abteilung, des Unternehmens oder des Konzerns gesondert honoriert. Daneben besteht ein umfangreiches und flexibles, mitarbeiterbezogenes Firmenwagen-Programm. Zudem investiert die USU-Gruppe im Rahmen des Karriere- und Laufbahnmodells "USU – U Step Up" kontinuierlich in die Entwicklung und Weiterbildung der konzernweiten Belegschaft. Dabei bietet USU ihren Mitarbeitenden und Führungskräften neben fachspezifischen Qualifizierungsmaßnahmen und der Weiterentwicklung von Soft Skills auch weiterführende Auffrischungs- und Vertiefungsangebote zur Personalentwicklung an. Ein gemeinsames Wertesystem, kurze Informationswege, eine familiäre Arbeitsatmosphäre sowie zahlreiche Mitarbeiterveranstaltungen runden die vielfältigen Maßnahmen zur langfristigen Förderung und Motivierung der Belegschaft der USU-Gruppe ab.

Des Weiteren werden in regelmäßigen Abständen Umfragen zur Ermittlung von Verbesserungspotenzialen durchgeführt. Zum Teil lässt sich die USU-Gruppe dabei von unabhängigen, externen Dienstleistern unterstützen. Auch die erfolgreiche Integration neuer Kolleginnen und Kollegen – besonders aus den akquirierten neuen USU-Tochterunternehmen – spiegelt die Nachhaltigkeit der USU-Unternehmenskultur wider. Ein weiterer Beleg ist das Ergebnis der Arbeitgeber-Bewertungsplattform kununu. Dort wird USU mit den Gütesiegeln "Top Company 2023" und dem "Most Wanted Employer 2022" ausgezeichnet. Von dem positiven Betriebsklima bis zur Vielfalt der Aufgaben – die Belegschaft der USU zeigt sich in praktisch allen Bewertungskriterien mit ihrem Unternehmen zufrieden bis sehr zufrieden. Damit gehört die USU zum exklusiven Kreis der besten Arbeitgeber. Hunderttausende Aufrufe des USU-Profils spiegeln die Relevanz des Portals für viele Interessenten und potenzielle Bewerber wider.

USU zählt ferner zu "Deutschlands besten Arbeitgebern". Die Auszeichnung des Great Place to Work® Institut Deutschland steht für besonderes Engagement bei der Gestaltung einer vertrauensvollen und förderlichen Kultur der Zusammenarbeit im Unternehmen. Mit der Auszeichnung bei der letzten Evaluation 2020 gehört USU zu den 100 bzw. 15 % besten Arbeitgebern Deutschlands, die am Wettbewerb teilgenommen haben.

Gemeinsam mit dem IMWF Institut für Management- und Wirtschaftsforschung untersuchte zudem das F.A.Z. Institut im Rahmen einer Studie etwa 15.000 Unternehmen aus Deutschland auf Ihre Arbeitgeber-Qualitäten. Dabei wurde die USU Software AG mit dem Zertifikat "Deutschlands begehrteste Arbeitgeber 2022" ausgezeichnet.

Im Jahr 2022 betrug der Frauenanteil an der Gesamtbelegschaft 27,1 % (2021: 28,3 %) und in Führungspositionen 10,9 % (2021: 13,7 %), was unter dem Vorjahreswert und auch dem avisierten Zielwert liegt. Für 2023 ist jedoch bereits wieder eine Erhöhung absehbar. Der Vorstand bestand in 2022 aus zwei Männern, der Aufsichtsrat aus zwei Männern und einer Frau. Die Frauenquote im Aufsichtsrat beträgt demnach 33,3 %. Um den Frauenanteil in der Belegschaft und insbesondere in Führungspositionen zu fördern, werden Frauen bei gleicher Qualifikation bei der Einstellung und Beförderung bevorzugt.

III. NACHTRAGSBERICHT

Für den Nachtragsbericht verweisen wir auf den Konzernanhang.

IV. PROGNOSE-, CHANCEN- UND RISIKOBERICHT

IV. 1 Prognosebericht

Gesamtwirtschaft

Nach Informationen des Instituts für Weltwirtschaft Kiel5 (ifW Kiel) vom 14. Dezember 2022 steht der deutschen Wirtschaft ein schwacher Start ins Jahr 2023 bevor. So würden die hohen Energiepreise die Kaufkraft der privaten Haushalte belasten und damit den privaten Konsum dämpfen. Zugleich sei das weltwirtschaftliche Umfeld schwach und liefere keine positiven Impulse für die Konjunktur. Zwar würden die von der Regierung beschlossenen sogenannten Preisbremsen die Belastungen der privaten Haushalte und Unternehmen durch die hohen Energiekosten abfedern, dennoch erwartet das ifW Kiel, dass die Realeinkommen und in der Folge auch der private Konsum in 2023 infolge der erwartet hohen Inflation von 5,4 % rückläufig sein werden. Dennoch sieht das ifW Kiel für Deutschland keine nahende Rezession, sondern erwartet stattdessen einen Anstieg des Bruttoinlandsproduktes (BIP) um 0,3 %.

Für die Weltwirtschaft erwartet das ifW Kiel6 gemäß des Konjunkturberichts, dass die hohen Energiepreise und der dadurch bedingte hohe Inflationsdruck zu einer weiter gestrafften Geldpolitik führt und dass die sich durch die Corona-Pandemie und Lieferengpässe aufsummierten hohen Auftragsbestände der Industrie zunehmend abgearbeitet werden, so dass sich rückläufige Auftragseingänge zukünftig stärker auf die Produktion durchschlagen werden. Gleichzeitig würden sich negative Einflüsse auf die Konjunktur verstärken, die vor allem vom finanziellen Umfeld ausgehen. So würden höhere Finanzierungskosten die Investitionen und den privaten Konsum bremsen. Entsprechend erwartet das ifw Kiel, dass sich die weltwirtschaftliche Expansion 2023 deutlich verringert, so dass der BIP-Zuwachs mit 2,2 % (2022e: +3,2 %) deutlich unter dem des Vorjahres liegen wird.

Branche

Nach Bitkom7 -Informationen zeigt sich die Digitalbranche in einem von Krieg, gestörten Lieferketten und Inflation geprägten Umfeld sehr stabil und setzt weiter auf Wachstum. So erwartet der Digitalverband Bitkom für die Unternehmen der IT, Telekommunikation und Unterhaltungselektronik im laufenden Jahr 2023 ein Umsatzplus gegenüber dem Vorjahr von 3,8 % (2022: 4,0 %), wobei die Umsätze mit EUR 203,4 Mrd. (2022: EUR 196,1 Mrd.) erstmals über die 200-Milliarden-Euro-Marke klettern. "Digitalisierung ist die Antwort auf die multiplen Krisen unserer Zeit. Digitalisierung macht eine Volkswirtschaft resilienter, sie hilft bei globalen Herausforderungen wie dem Klimaschutz und sie erleichtert das Leben der Menschen, in der Gesundheitsversorgung ebenso wie im Bildungsbereich oder in der Mobilität", sagt Bitkom-Präsident Achim Berg. "Wir müssen die Digitalisierung in Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft verstärken und sollten mehr als nur eine Schippe drauflegen. Wir brauchen eine echte digitalpolitische Zeitwende."

Laut Bitkom wird der IT-Markt im Jahr 2023 wieder das größte Wachstum verbuchen. So werden nach aktueller Bitkom-Prognose mit IT in 2023 EUR 126,4 Mrd. (2021: EUR 118,9 Mrd.) umgesetzt. Das entspricht im Vorjahresvergleich einem Plus von 6,3 % (2022: 6,6 %). Am stärksten zulegen können laut Bitkom die Umsätze mit Software, die um 9,3 % (2022: 9,4 %) auf EUR 38,8 Mrd (2022: EUR 35,5 Mrd.) ansteigen, wobei die Geschäfte mit Plattformen für künstliche Intelligenz besonders deutlich wachsen sollen. Auch das Geschäft mit IT-Services, wozu unter anderem die IT-Beratung gehört, wächst weiter um 4,7 % (2022: 5,5 %) auf EUR 47,8 Mrd. (2022: EUR 45,7 Mrd.).

Für den weltweiten IT-Markt erwartet das Marktforschungsunternehmen Gartner8 gemäß dem am 18. Januar 2023 veröffentlichten IT Spending Forecast einen Anstieg der IT-Ausgaben in 2023 um 2,4 % (2022: -0,2 %) gegenüber dem Vorjahr auf USD 4.491 Mrd. (2022: USD 4.385 Mrd.), wobei auch weltweit betrachtet die Marktsegmente Software und IT-Services mit Wachstumsraten von 9,3 % (2022: 7,1 %) bzw. 5,5 %(2022: 3,0 %) auf USD 856,0 Mrd. (2022: USD 783,5) bzw. USD 1.312,6 (2022: USD 1.244,7 Mrd.) laut Gartner überproportional wachsen werden.

Ausblick

Nach dem starken Umsatzwachstum und der deutlichen Margensteigerung im Geschäftsjahr 2022 erwartet der Vorstand unter Berücksichtigung des forcierten Wandels vom Einmallizenz- zum SaaS-Geschäft für das laufende Jahr 2023 ein Umsatzwachstum auf 134–139 Mio. Euro bei einem deutlich ansteigenden Anteil von SaaS-Abschlüssen bei Neukunden und einem starken Wachstum der SaaS-Umsätze über 25 % sowie tendenziell rückläufigen Lizenzerlösen. Demgemäß soll sich das EBITDA auf 16,5– 18 Mio. Euro belaufen. Mittelfristig erwartet der Vorstand ein durchschnittliches organisches Umsatzwachstum von ca. 10 % pro Jahr, wobei der SaaS-Anteil bei Neukunden auf über 75 % steigen soll. Aus dem steigenden hochmargigen SaaS-Anteil am Umsatz resultieren kontinuierlich steigende EBITDA-Margen, die bis Ende 2026 auf 17 %–19 % ausgebaut werden sollen.

Im Fokus der strategischen Planung stehen dabei die drei etablierten Wachstumssäulen der USU-Gruppe: der Ausbau der Internationalisierung, die Entwicklung und Markteinführung neuer Produktinnovationen sowie anorganisches Wachstum durch Akquisitionen.

Als Hauptumsatzträger werden im Geschäftsjahr 2023 die Konzerntöchter fungieren, wobei die Gesellschaft plant, die USU Technologies GmbH und die USU Solutions GmbH auf die USU GmbH zu verschmelzen, so dass zukünftig die USU GmbH die maßgeblichen Beteiligungserträge beisteuern wird. Die Konzernmuttergesellschaft USU Software AG wird sich als Einzelgesellschaft neben den Forschungsprojekten und der Entwicklung und Implementierung von AI-Technologie in die Servicemanagement-Lösungen der USU-Gruppe sowie auf die Erbringung von Service-Leistungen für die Konzerngesellschaften weiterhin auf den Erwerb und das Halten von Beteiligungen an IT-Unternehmen konzentrieren und insofern weiterhin an der Geschäftsentwicklung ihrer Konzerntöchter partizipieren.

Unter den vorgenannten Prämissen plant der Vorstand, auch für das Geschäftsjahr 2022 die Anteilseigner der USU Software AG wie in den Vorjahren wiederum am operativen Unternehmenserfolg der Gesellschaft maßgeblich zu beteiligen und die aktionärsfreundliche Dividendenpolitik, die eine Ausschüttung einer Dividende vorsieht, die nie unter dem Vorjahreswert liegt und etwa der Hälfte des erwirtschafteten Gewinns entsprechen soll, fortzuführen.

Entwicklung von Konzernumsatz und EBITDA der USU-Gruppe in TEUR

IV. 2 Risikobericht

Die USU Software AG und ihre Tochtergesellschaften sind im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit einer Vielzahl von Chancen und Risiken ausgesetzt, die untrennbar mit dem unternehmerischen Handeln verbunden sind. Dieses besteht unter anderem in der Erschließung und in der Nutzung von Chancen, die der Sicherung und dem Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit der USU-Gruppe dienen. Unternehmerische Chancen werden einerseits im Rahmen des jährlichen Planungsprozesses und andererseits im Rahmen der laufend fortentwickelten Unternehmensstrategie berücksichtigt. Unter Risiken und Chancen im Überblick dieses Risikoberichtes sowie im Prognosebericht unter dem Gliederungspunkt Ausblick werden die Chancen näher dargestellt.

Risikomanagementsystem

Der verantwortungsvolle Umgang mit Risiken ist die Basis eines nachhaltigen Geschäftserfolges. Daher bedient sich das Management der USU Software AG und ihrer Tochtergesellschaften eines zentralen Risikomanagementsystems zur frühzeitigen Erkennung, Analyse, Bewertung, Steuerung und Bewältigung der Risiken der USU-Gruppe. Dieses ist zur Sicherstellung eines konzernweiten Risikobewusstseins in die Aufbau- und Ablauforganisation von USU eingebunden. Um den Risikocharakter des Konzerns individuell abbilden zu können, nutzt der Konzern das Governance, Risk & Compliance Modul der eigenentwickelten Software USU Service Management.

Risikomanagementprozess

Das frühzeitige Erkennen von Risiken in den jeweiligen Unternehmensbereichen ist für den USU-Konzern von zentraler Bedeutung. Das Risikomanagement und sein Prozess sind darauf ausgerichtet und sehen eine permanente Beobachtung der Risiken durch das Managementteam sowie deren Bereichsleiter:innen und den Vorstand vor. Der etablierte und langjährig bewährte Risikomanagementprozess der USU-Gruppe verfolgt das Konzept eines Regelkreislaufes. In den einzelnen Schritten werden die wesentlichen Elemente der Risikoidentifikation, -bewertung und -steuerung durch einzelne Maßnahmen berücksichtigt. Im folgenden Schaubild ist der Risikomanagementprozess der USU-Gruppe dargestellt:

Risikomanagementprozess der USU-Gruppe

Der Prozess des Risikomanagements beginnt mit der Identifizierung und Erfassung der relevanten Risiken durch den Vorstand der USU Software AG und das Top-Management sowie die jeweiligen Bereichsleiter der Tochtergesellschaften. Die Risiken werden analysiert, dokumentiert und bezüglich ihrer potenziellen Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet.

Eine Risikomatrix visualisiert und klassifiziert die Ergebnisse. Daraus ableitend werden, in Abhängigkeit von der Risikoklassifizierung, gezielte Strategien und Maßnahmen zur Risikosteuerung und -bewältigung festgelegt und umgesetzt.

Sämtliche Aktivitäten werden vom Risikomanagementverantwortlichen der Gesellschaft und des Konzerns in einem Risikoreport zusammengefasst. Auf Basis dieses Reports führen der Vorstand der USU Software AG und das Management der Tochtergesellschaften ein kontinuierliches Risikocontrolling durch und unterrichten den Aufsichtsrat regelmäßig über wesentliche Risiken sowie über Risikoveränderungen.

Risiken im Überblick

Aus dem aktuellen Risikobericht der USU Software AG und ihrer Tochtergesellschaften geht hervor, dass gegenwärtig und für die absehbare Zukunft kein bestandsgefährdendes Risiko identifiziert wurde.

Dagegen sind jedoch mehrere bedeutende Einzelrisiken identifiziert worden. Insofern kann der Vorstand der USU Software AG keine Gewähr dafür übernehmen, dass sich nicht mehrere Risiken in Summe bestandsgefährdend auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken können. Nachfolgend werden die Risiken dargestellt, die im Rahmen des Risikomanagements von der potenziellen Schadenshöhe einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanzund Ertragslage haben können nach Berücksichtigung von Maßnahmen:

Potenzielle Schadenshöhe

Begriff Beschreibung Potentielle Schadenshöhe
Geringes Risiko Risiko, das weder Jahresüberschuss noch Unterneh
menswert spürbar beeinflussen
Bis TEUR 99
Mittleres Risiko Risiko mit einer spürbaren Beeinträchtigung des
Jahresüberschusses
TEUR 100 bis TEUR 999
Bedeutendes Risiko Risiko, welches den Jahresüberschuss stark beein
flusst oder zu einer spürbaren Reduzierung des Unter
nehmenswertes führt
TEUR 1.000 bis TEUR 4.999
Schwerwiegendes Risiko Risiko, das zu einem Jahresfehlbetrag führen kann und
den Unternehmenswert erheblich reduziert
TEUR 5.000 bis TEUR 24.999
Bestandsgefährdendes Risiko Risiken, die mit einer wesentlichen Wahrscheinlichkeit
den Fortbestand des Unternehmens gefährden
TEUR 25.000 und darüber

Eintrittswahrscheinlichkeit

Begriff Beschreibung Eintrittswahrscheinlichkeit (in%)
Unwahrscheinlich Risiko ist bisher noch nicht eingetreten,
kann aber nicht ausgeschlossen werden
5
Niedrig (selten) Eintritt innerhalb von 8 Jahren zu erwarten,
empirischer Eintritt in den letzten 15 Jahren
10
Mittel (möglich) Eintritt innerhalb von 3 Jahren zu erwarten,
empirischer Eintritt in den letzten 8 Jahren
35
hoch Eintritt innerhalb von 12 Monaten zu erwarten, empiri
scher Eintritt in den vergangenen 3 Jahren erfolgt
60
Sehr hoch
(wahrscheinlich)
Eintritt kurzfristig zu erwarten,
tritt mehrfach im Jahr auf
90

Marktrisiken

Aufgrund der weltweit labilen Konjunkturentwicklung im Zuge der Corona-Krise, des Ukraine-Krieges und der globalen Lieferengpässe ist die Analyse der Markt- und Wettbewerbssituation innerhalb des Risikomanagements der USU Software AG und ihrer Tochtergesellschaften weiterhin von zentraler Bedeutung, insbesondere im Hinblick auf die Forecast- und Planungssicherheit der Gesellschaft und ihrer Konzerntöchter, der Auslastungssicherung und des Wettbewerbsdrucks sowie der zukünftigen Gewinnung neuer Großkunden. Ein Hauptaugenmerk liegt dabei in der Markt-Diversifizierung, um die Abhängigkeit der Geschäftsentwicklung vom deutschen Kernmarkt oder einzelnen Geschäftsbereichen zu reduzieren und zugleich neue Wachstumsmärkte zu erschließen. So hat die Portfolioerweiterung der Konzerntochter USU Solutions Inc. und die damit verbundene stärkere Durchdringung des US-Marktes und des Marktes in Kanada sowie der weitere Ausbau des vorwiegend europäischen Partnergeschäftes, ungeachtet des starken Inlandsgeschäftes und der zunehmenden Kundenorientierung in Richtung SaaS nach der Corona-bedingten Wachstumsdelle in 2022 zu einer Stabilisierung des Auslandsanteils am Konzernumsatz geführt. Der Vorstand sieht in dem weiteren Ausbau des Auslandsgeschäftes zugleich eine maßgebliche Chance hinsichtlich der zukünftigen operativen Geschäftsentwicklung der Gesellschaft und des Gesamtkonzerns. Dabei kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass sich eine nachlassende konjunkturelle Dynamik in den von USU betreuten Regionen negativ auf die IT-Branche auswirkt und insofern auch zu einer verhaltenen Geschäftsentwicklung der USU Software AG und ihrer Tochtergesellschaften führt. Daher liegt ein Hauptaugenmerk in diesem Bereich in 2023 und darüber hinaus auf den weiteren Ausbau der wiederkehrenden Umsatzerlöse aus Wartung und SaaS und der damit verbundenen Sicherung bzw. Erhöhung der Profitabilität der Auslandstöchter, insbesondere in den USA und Frankreich. Zugleich erfolgt eine permanente Marktbeobachtung und -analyse unter anderem durch einen engen Kontakt zu Marktforschungs- sowie Kundenunternehmen, um eventuelle neue Top-Wettbewerber frühzeitig zu erkennen, Änderungen bei bestehenden Wettbewerbern ausfindig zu machen oder Marktveränderungen rechtzeitig wahrzunehmen. Zudem hat sich USU mit der Umsetzung der One USU-Strategie auch organisatorisch neu aufgestellt und dabei unter anderem die Bereiche Vertrieb und Marketing reorganisiert und schlanke Strukturen sowie ein konzernweit einheitliches Reporting geschaffen.

Den Marktrisiken werden insgesamt 6 Einzelrisiken zugerechnet. Das Risiko nach Maßnahmen wird für vier Marktrisiken als "Bedeutendes Risiko" bewertet, von denen eines mit einer "hohen" Eintrittswahrscheinlichkeit eingestuft wird, eines mit "Mittel (möglich)" und zwei mit "Niedrig (selten)". Die verbleibenden 2 Marktrisiken werden hinsichtlich des Risikos nach Maßnahmen als "mittleres Risiko" eingestuft, wobei die Eintrittswahrscheinlichkeit für eines dieser Risiken als "Mittel (möglich)" und für das andere Risiko als "Niedrig (selten)" eingestuft wird.

Produktrisiken

Die von der USU Software AG und ihren Tochtergesellschaften vertriebene eigenentwickelte Software wird unter anderem als Software-as-a-Service-Lösung angeboten. Hierbei ist insbesondere die ständige Verfügbarkeit der SaaS-Plattform von zentraler Bedeutung und es besteht ein potenzielles Haftungsrisiko durch Sicherheitslücken.

Ein potenzieller Angriff auf die SaaS-Plattform oder auf ältere, nicht mehr in der Wartung befindliche Produktversionen könnte zu Leistungsstörungen führen, was Schadensersatzansprüche der Auftraggeber bzw. negative Deckungsbeiträge des jeweiligen Projektes zur Folge haben kann. Um derartige Produktrisiken zu minimieren, nutzt die USU-Gruppe ein umfangreiches Qualitätsmanagement und prüft auch mittels Einbeziehung der konzerneigenen IT-Abteilung kontinuierlich die Verfügbarkeit und Sicherheit des eigenen Produkt- und SaaS-Angebotes.

Den Produktrisiken werden 2 Risiken zugerechnet. Das Risiko nach Maßnahmen wird für beide Produktrisiken als "Mittleres Risiko" eingestuft, dessen Eintrittswahrscheinlichkeit für ein Produktrisiko mit "Mittel (möglich)" und für das andere Risiko mit "Unwahrscheinlich" bewertet wurde.

Projektrisiken

Die von der USU Software AG und ihren Tochtergesellschaften vertriebene eigenentwickelte Software kann, wie nahezu jede Software, mit Fehlern behaftet sein, die trotz gründlicher Prüfungen und sorgfältiger Tests auftreten können. Daraus resultierende Fehlfunktionen, Ausfälle oder Schäden können zu Lasten der USU-Gruppe zu Gewährleistungs- und Haftungsfolgen führen. Die eigenentwickelte Software kommt zudem vorwiegend im Rahmen von größeren Projekten zum Einsatz, bei denen die Gesellschaft vertraglich fixierte Zusagen bezüglich der Funktionalitäten, der zeitlichen Fertigstellung sowie der Projektkosten trifft. Dabei besteht das Risiko, dass infolge von Produktmängeln oder Projektverzögerungen der eingeplante Zeit- und Kostenrahmen nicht eingehalten werden kann, was wiederum Schadensersatzansprüche der Auftraggeber bzw. negative Deckungsbeiträge des jeweiligen Projektes zur Folge haben kann. Um derartige Projektrisiken zu minimieren, nutzt die USU-Gruppe ein umfangreiches Qualitätsmanagement innerhalb der Entwicklungsaktivitäten. Zudem verfügt USU über ein effektives Projektcontrolling, um Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen und entsprechende Gegenmaßnahmen vornehmen zu können. Zusätzlich besteht eine Produkthaftpflichtversicherung zur Risikobegrenzung, die insbesondere für Daten-, Datenträger- und Implementierungsschäden sowie Schäden aufgrund von Sachmängeln infolge des Fehlens von vereinbarten Eigenschaften ab einer Schadenshöhe von TEUR 100 bis maximal EUR 10 Mio. je Schadensfall eintritt. Daneben besteht das Risiko, dass das Projektgeschäft negativ von der Corona-Krise beeinflusst wird und dadurch rückläufig wird oder dass Großkunden kündigen bzw. Rahmenverträge nicht verlängert werden, was sich deutlich negativ auf die Umsatz-, Ertrags- und Finanzlage auswirken könnte. Um derartige Risiken zu begrenzen, hat USU den Bereich Vertrieb und Marketing verstärkt, um die Neukundengewinnung zu forcieren und zugleich den engen Kontakt zu den Bestandskunden zu vertiefen bzw. zu pflegen, bietet ein eigenes Support-Center und 24-Stunden-Bereitschaft und schult ihre Mitarbeitenden gezielt im Projektmanagement.

Den Projektrisiken werden insgesamt 7 Einzelrisiken zugerechnet. Das Risiko nach Maßnahmen wird für drei Projektrisiken als "Bedeutendes Risiko" bewertet, wobei die Eintrittswahrscheinlichkeit für ein Projektrisiko als "Mittel (möglich)" eingruppiert wird und für die anderen beiden Projektrisiken als "Niedrig (selten)". Des Weiteren werden vier Projektrisiken als "mittleres Risiko" beziffert, deren Eintrittswahrscheinlichkeit jeweils mit "Unwahrscheinlich" eingestuft wird.

Rechtliche Risiken

Die USU Software AG und ihre Tochtergesellschaften sind im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit einer Vielzahl potenzieller rechtlicher Risiken ausgesetzt. Diese reichen von Gewährleistungs- und Haftungsrisiken aus bestehenden Verträgen, über Risiken der Produkthaftung und des Datenschutzes bis hin zu Beteiligungsrisiken sowie Rechtsrisiken aus der steuerlichen Organschaft oder aufgrund der Börsennotierung. Um derartige Risiken zu minimieren, beschäftigt die USU-Gruppe eine eigene Rechtsabteilung und schult Ihre Mitarbeitenden kontinuierlich in relevanten Rechtsthemen, wie beispielsweise der gesetzeskonformen Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß DSGVO.

Den rechtlichen Risiken werden insgesamt 5 Einzelrisiken zugerechnet. Das Risiko nach Maßnahmen wird für 2 Rechtliche Risiken als "Bedeutendes Risiko" eingestuft, deren Eintrittswahrscheinlichkeit mit "Mittel (möglich)" bewertet wurde. Die anderen 3 Rechtlichen Risiken werden hinsichtlich ihrer potenziellen Schadenshöhe als "mittleres Risiko" eingestuft. Dabei wird für zwei dieser rechtlichen Risiken die Eintrittswahrscheinlichkeit mit "Niedrig (selten)" eingestuft und für das verbleibende Risiko mit "unwahrscheinlich".

Dienstleistungsrisiken

Die Dienstleistungsrisiken betreffen vor allem die Forecastund Prognosesicherheit der Gesellschaft und den drohenden Imageverlust bei möglichen Prognoseverfehlungen. Um dem gegenzusteuern führt der Vorstand regelmäßige Forecast-Analysen und Reviews durch und hat Maßnahmen zur Verbesserung der Forecast-Methodik umgesetzt, das Vertriebsmanagement zusätzlich erweitert, das Produktmanagement verbessert und im Rahmen der One USU-Strategieumsetzung ein Konzern-CRM-System eingeführt, etabliert und an andere interne Softwaresysteme angebunden.

Den Dienstleistungsrisiken werden insgesamt 2 Einzelrisiken zugerechnet. Das Risiko nach Maßnahmen wird für beide Dienstleistungsrisiken als "Bedeutendes Risiko" bewertet, dessen Eintrittswahrscheinlich für ein Dienstleistungsrisiko mit "Hoch" und für das andere Risiko mit "Mittel (möglich)" bewertet wurde.

Forschungs- und Entwicklungsrisiken

Die hohe Wettbewerbsintensität und das spezifische Käuferverhalten bedingen extrem kurze Entwicklungszyklen neuer Produktversionen bzw. -releases. Gleichzeitig steigen die Anforderungen aufgrund schneller technologischer Veränderungen sowie potenzieller Hackerangriffe stetig an. Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen, hält die USU-Gruppe ihre Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten auf einem kontinuierlich hohen Niveau und nutzt dabei insbesondere die Ressourcen der Entwicklungsgesellschaft USU Software s.r.o. in der Tschechischen Republik sowie zusätzlich lokale Ressourcen. 225 Mitarbeitende arbeiten an der stetigen marktorientierten Weiterentwicklung der konzerneigenen Softwareprodukte nach Maßgabe der Anforderungen aus dem Produktmanagement. Zudem runden Tests und Maßnahmen zum Qualitätsmanagement den Entwicklungsprozess ab. Durch den engen Kontakt mit führenden Marktanalysten kann dabei schnell auf eventuelle technologische Veränderungen eingegangen werden. Als technologischer Vorreiter konzipiert die USU-Gruppe zudem eigene Innovationen zur permanenten Verbesserung und Erweiterung des Produktportfolios. Des Weiteren ist der Schutz der eigenen Softwareprodukte durch potenzielle Hackerangriffe von zentraler Bedeutung.

Den Risiken aus Forschung- und Entwicklung wird 1 Einzelrisiko zugerechnet, für das das Risiko nach Maßnahmen als "mittleres Risiko" eingestuft wird, dessen Eintrittswahrscheinlichkeit mit "Niedrig (selten)" bewertet wurde.

Entwicklung der Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen der USU-Gruppe in TEUR

Nachhaltigkeitsrisiken

Das Thema Nachhaltigkeit spielt für die USU Software AG und ihre Tochtergesellschaften bereits seit langer Zeit eine zentrale Rolle. Dabei geht es insbesondere darum, die Zufriedenheit und Bindung der Mitarbeitenden durch eine auf die Belegschaft ausgerichtete Unternehmenskultur zu erhöhen. Aufgrund der zentralen Bedeutung für die USU Software AG und den Gesamtkonzern sind die Personalrisiken, die einen Teil der Nachhaltigkeitsrisiken darstellen, als separate Rubrik aufgeführt und nicht innerhalb der Nachhaltigkeitsrisiken subsummiert. Das Gros der Nachhaltigkeitsrisiken besteht darin, dass bestimmte Nachhaltigkeitsziele wie beispielsweise die avisierte CO2-Neutralität, die vorgesehene Energieeinsparung oder von Zielquoten hinsichtlich des Frauenanteils an Führungspositionen oder der Gesamtbelegschaft oder des Krankenstandes oder der Fluktuation nicht erreicht werden.

Den Nachhaltigkeitsrisiken werden insgesamt 5 Einzelrisiken zugerechnet. Das Risiko nach Maßnahmen wird für alle fünf Nachhaltigkeitsrisiken als "mittleres Risiko" eingestuft, deren Eintrittswahrscheinlichkeit für drei der Nachhaltigkeitsrisiken mit "Mittel (möglich)" bewertet und für die beiden verbleibenden Nachhaltigkeitsrisiken mit "Niedrig (selten)" eingestuft wurde.

Personalrisiken

Die erfolgreiche Umsetzung der Unternehmensstrategie und der wirtschaftliche Erfolg der USU Software AG und ihrer Tochtergesellschaften beruhen maßgeblich auf der Leistung ihrer Fach- und Führungskräfte. Die Gesellschaft ist daher in besonderem Maße auf hoch qualifiziertes Personal angewiesen, um auch zukünftig den sich stellenden Marktanforderungen und Kundenbedürfnissen gerecht zu werden. Gerade in Krisenzeiten kann der Verlust von Führungskräften oder Mitarbeitenden in Schlüsselpositionen der Gesellschaft und deren Know-how ebenso schaden wie das Ausbleiben neuer Wissensträger:innen. Aus diesem Grund hat USU zahlreiche Maßnahmen umgesetzt, beispielsweise eigene Ausbildungsaktivitäten und Traineemodelle und den Ausbau des Recruiting-Teams, um trotz des anhaltend starken Wettbewerbs am Personalmarkt zusätzliche hoch qualifizierte Mitarbeiter:innen zu gewinnen und gleichzeitig das vorhandene Personal an die USU-Gruppe zu binden sowie Backupfunktionen auszubauen.

In gleichem Maße hat die bedarfsgerechte Förderung der Mitarbeitenden einen wichtigen Stellenwert innerhalb des Gesamtkonzerns. Spezifische Fort- und Weiterbildungsangebote, ein umfangreiches Talentförderungs-, Karriere- und Laufbahnmodell sowie zahlreiche Mitarbeiter:innenveranstaltungen tragen zur Bindung der Fach- und Führungskräfte bei. Eine positive Unternehmenskultur erhöht ferner die Erfolgsquote bei der Gewinnung und nachhaltigen Bindung qualifizierter Mitarbeiter:innen.

Den Personalrisiken werden insgesamt elf Einzelrisiken zugerechnet. Das Risiko nach Maßnahmen wird für zwei Personalrisiken als "Bedeutendes Risiko" eingestuft, wobei die Eintrittswahrscheinlichkeit für eins dieser Personalrisiken mit "Mittel (möglich)" bewertet wird und für das andere mit "Niedrig (selten)". Die verbleibenden neun Personalrisiken werden hinsichtlich des Risikos nach Maßnahmen als "mittleres Risiko" eingestuft, wobei die Eintrittswahrscheinlichkeit für sechs dieser Personalrisiken als "Mittel (möglich)" eingestuft wird, für zwei dieser Personalrisiken als "Niedrig (selten)" und für eins dieser Personalrisiken mit "Unwahrscheinlich".

Managementrisiken

Die erfolgreiche Führung und Weiterentwicklung der USU Software AG und ihrer Tochtergesellschaften obliegt dem Vorstand sowie dem gesamten Management-Team der USU-Gruppe. Der Verlust von Führungskräften, z.B. bei Unfällen auf gemeinsamen Reisen kann der Gesellschaft erheblich schaden. Aus diesem Grund wurde das USU-Management bereits frühzeitig um ein "Executive Board" erweitert und es werden gemeinsame Reisen des USU-Managements mit einem Verkehrsmittel soweit wie möglich vermieden.

Den Managementrisiken wird ein Einzelrisiko zugerechnet. Das Risiko nach Maßnahmen wird für dieses Managementrisiko als "mittleres Risiko" eingestuft und hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit mit "Unwahrscheinlich" eingeschätzt.

IT-Risiken

Als Software- und IT-Unternehmen sind die USU Software AG und ihre Tochtergesellschaften von der dauerhaften Betriebsbereitschaft und Sicherheit der konzernweiten Rechenzentren, der Netzwerke und der IT-Systeme abhängig. Durch den dynamisch steigenden Anteil von eigenen SaaS-Angeboten erhöht sich zusätzlich die Abhängigkeit von der IT-Infrastruktur. Ein teilweiser oder vollständiger Ausfall der IT-Systeme, auch durch Sabotage, Diebstahl, Virenbefall oder Brand- oder Wasserschäden kann sich daher negativ auf die Geschäftsentwicklung der Unternehmensgruppe auswirken.

Um derartigen Risiken vorzubeugen, besteht bereits seit mehreren Jahren ein spezifisches Konzept zur Risikovorsorge speziell für den IT-Bereich, welches in das Risikomanagementsystem des Konzerns eingebunden ist und stetig erweitert wird.

Die IT-Risiken bestehen aus zehn Einzelrisiken und werden nach Maßnahmen für acht Risiken als "mittleres Risiko" eingestuft, deren Eintrittswahrscheinlichkeit für vier IT-Risiken als "hoch", für zwei IT-Risiken als "Mittel (möglich)", für ein IT-Risiko mit "Niedrig (selten)" und für ein IT-Risiko mit "Unwahrscheinlich" deklariert wurde sowie für zwei IT-Risiken mit einer als "Geringes Risiko" bewerteten potenziellen Schadenshöhe, deren Eintrittswahrscheinlichkeit für ein IT-Risiko mit "Niedrig (selten)" und für ein IT-Risiko mit "Unwahrscheinlich" eingestuft wurde.

Finanzrisiken

Die USU Software AG verfügt zum Stichtag 31. Dezember 2022 konzernweit über umfangreiche Finanzmittel von über EUR 15 Mio. für zukünftige Investitionen, für potenzielle Akquisitionen sowie zur Absicherung der operativen Geschäftsaktivitäten. Diese Mittel werden zur Generierung von Zinserträgen in vorwiegend kurzfristige Kapitalanlagen investiert. Dabei besteht das Risiko eines teilweisen oder vollständigen Wertverlustes einer oder mehrerer Kapitalanlagen. Zur Risikobegrenzung investiert die Gesellschaft daher ausschließlich in risikoar-me Kapitalanlagen mit kurzen Restlaufzeiten. Kapitalanlagen in hoch spekulative Wertpapiere bzw. Aktien werden nicht vorgenommen.

Des Weiteren zählen das Goodwill-Risiko, Forderungsausfall- und Wechselkursrisiken sowie das US-Haftungsrisiko zu den Finanzrisiken: So wird der in der Konzernbilanz ausgewiesene Geschäfts- oder Firmenwert ("Goodwill") anstelle einer planmäßigen Abschreibung gemäß IFRS 3 mindestens einmal jährlich einer Wertminderungsprüfung ("Impairment Test") unterzogen. Das Ergebnis des Impairment Tests kann entweder in der Bestätigung des angesetzten Goodwills bestehen oder aber zu einer das Jahresergebnis mindernden Abschreibung führen, welche sich entsprechend negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der USU Software AG auswirken könnte.

Der im Geschäftsjahr 2022 durchgeführte Impairment Test erbrachte einen Impairmentbedarf von TEUR 300 auf den Goodwill der USU SAS. Infolge der erwartet positiven operativen Geschäftsentwicklung der USU Software AG und des Gesamtkonzerns geht der Vorstand im Folgejahr von keiner das Jahresergebnis mindernden Goodwillabschreibung aus.

Das Goodwill-Risiko ist ein Teil der Finanzrisiken und wird mit einer potentiellen Schadenshöhe nach Maßnahme von "schwerwiegend" beziffert bei einer "unwahrscheinlichen" Eintrittswahrscheinlichkeit.

Mögliche Risiken aus Forderungsverlusten bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden ungeachtet dessen, dass zum Kundenkreis der USU-Gruppe vorwiegend marktstarke solvente Unternehmen aus dem gehobenen Mittelstand oder Großkonzerne gehören, durch ein aktives Forderungsmanagement minimiert. Darüber hinaus bildet die Gesellschaft hierfür eine ausreichende bilanzielle Risikovorsorge. Insgesamt kann daher das Ausfallrisiko als begrenzt angesehen werden. Im Hinblick auf die Erfahrungen der jüngeren Vergangenheit mit möglichen negativen Auswirkungen einer Wirtschafts- und Finanzmarktkrise auf die wirtschaftliche Situation grundsätzlich als solvent geltender Unternehmen kann insbesondere mit Blick auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Zukunft nicht ausgeschlossen werden, dass auch bei der für die USU Software AG als charakteristisch anzusehenden, von marktstarken Unternehmen geprägten Kundenstruktur die insolvenzbedingten Risiken aus Forderungsausfällen zunehmen können.

Die Gesellschaft tätigt in gewissem Umfang Fremdwährungstransaktionen und ist deshalb Wechselkursschwankungen ausgesetzt, die entsprechend Auswirkungen auf die in Euro ausgewiesenen Vermögenswerte, Kosten und Erträge haben. Vor allem durch das wachsende US-Geschäft steigen dabei insbesondere die US-Dollar-Volumina. Ebenso entstehen Transaktionsrisiken bei auf ausländische Währung lautenden finanziellen Vermögenswerten, die sich jedoch auch positiv auf die Ertragsentwicklung auswirken können.

Durch die US-Aktivitäten ist die USU-Gruppe zudem dem im US-Markt tendenziell höheren Haftungsrisiko ausgesetzt, welches höher ist als in Europa. Um dieses Risiko zu vermindern, hat die Gesellschaft entsprechende Versicherungen abgeschlossen.

Die Finanzrisiken bestehen aus neun Einzelrisiken und werden nach Maßnahmen für zwei Finanzrisiken als "Bedeutendes Risiko" eingestuft, wobei die Eintrittswahrscheinlichkeit für eins dieser Finanzrisiken mit "Mittel (möglich)" bewertet wird und für das andere mit "Niedrig (selten)". Sechs der Finanzrisiken werden hinsichtlich des Risikos nach Maßnahmen als "mittleres Risiko" eingestuft, wobei die Eintrittswahrscheinlichkeit für vier dieser Finanzrisiken als "Mittel (möglich)" eingestuft wird, für zwei dieser Finanzrisiken als "Unwahrscheinlich". Das verbleibende Finanzrisiko wird mit einer als "Geringes Risiko" bewerteten potenziellen Schadenshöhe deklariert, deren Eintrittswahrscheinlichkeit mit "Niedrig (selten)" eingestuft wurde.

Entwicklung der Konzernliquidität der USU-Gruppe in TEUR

IV. 3 Chancenbericht

Aus den umfangreichen Chancen der USU Software AG und des Konzerns sieht der Vorstand neben den bereits erwähnten Punkten noch die folgenden Potenziale als besonders wichtig an:

Die USU-Gruppe verfügt mit ihrem auf wachstumsstarke Segmente des IT-Marktes ausgerichteten, innovativen Produktportfolio und der kundenbezogenen Bündelung sämtlicher Aktivitäten unter der Dachmarke "USU" im Rahmen der "One USU"-Strategie über ideale Voraussetzungen, um auch zukünftig das Neu- und Bestandskundengeschäft deutlich auszubauen.

Hierbei steht im Wesentlichen der Ausbau des hochmargigen SaaS-Geschäftes mit den eigenentwickelten Softwareprodukten im Fokus, was zu wiederkehrenden Umsätzen und einer entsprechend konstanteren Geschäftsentwicklung im Vergleich zum Einmal-Lizenzgeschäft führt.

Neben dem inländischen Kernmarkt bietet dabei vor allem der weitere Ausbau der internationalen Präsenz der USU-Gruppe überdurchschnittliche Wachstumspotenziale. Diese basieren zum einen aus der avisierten Geschäftsausweitung der eigenen Aktivitäten in Europa, den USA und Asien, zum anderen aus der globalen Präsenz des weltweiten USU-Partnernetzwerkes, das stetig ausgebaut wird. Ein weiterer Kernbestandteil der Wachstumsstrategie der USU-Gruppe ist die Abrundung des Produktportfolios durch neue Produktinnovationen. Eine wesentliche Chance besteht ferner in der Gewinnung zusätzlicher Fach- und Führungskräfte und der damit verbundenen Erweiterung der Konzernbelegschaft, um die bestehenden Wachstumsoptionen vollumfänglich zu nutzen. Schließlich gehört auch externes Wachstum in Form von Akquisitionen oder Beteiligungen an Unternehmen zur Wachstumsstrategie der USU-Gruppe. Dahingehend verfügt USU über eine umfangreiche Konzernliquidität für zukünftige Übernahmen, um sich bietende Akquisitionsoptionen zeitnah und flexibel nutzen zu können.

V. WESENTLICHE MERKMALE DES INTERNEN KONTROLL- UND RISIKOMANAGEMENTSYSTEMS

Das interne Kontrollsystem (IKS) und das Risikomanagementsystem (RMS) der USU Software AG orientieren sich an dem international anerkannten Rahmenwerk des Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO) zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsprozesse, der Zuverlässigkeit der betrieblichen Informationen, der Vermögenssicherung sowie der Einhaltung von für USU maßgeblichen Gesetze und Vorschriften.

Umfang und Ausgestaltung liegen im Ermessen und der Gesamtverantwortung des Vorstands, der sich zur Rücksicherung der internen Rechtsabteilung bedient, wobei der Aufsichtsrat die Wirksamkeit des IKS und RMS überwacht. Das USU-IKS inkludiert die maßgeblichen Geschäftsprozesse und geht in seinem Umfang entsprechend über die Kontrollen im Rechnungslegungsprozess hinaus.

So wurde bereits frühzeitig eine klar definierte Führungs- und Unternehmensstruktur mit entsprechenden Aufgabenzuordnungen definiert und implementiert. Ein umfangreiches, regelmäßig aktualisiertes Richtlinienwesen, bestehend aus Kompetenzregelung, Berichtswesen, Reisekosten- und Projekt-/Zeiterfassungsrichtlinien sowie Investitionsgenehmigungen ist eingerichtet. Dieses regelt unter anderem das Vier-Augen-Prinzip bei sämtlichen relevanten Geschäftsaktivitäten. Zur Gewährleistung der internen Regelungen werden regelmäßige Schulungen der Belegschaft durchgeführt und nachgehalten.

Da eine Vielzahl der Geschäftsprozesse der USU-Gruppe digitalisiert sind, werden die hierfür genutzten IT-Systeme regelmäßig auf ihre Sicherheit hin überprüft und sind Bestandteil des seit mehreren Jahren implementierten spezifischen Konzeptes zur Risikovorsorge speziell für den IT-Bereich, welches in das Risikomanagementsystem des Konzerns eingebunden ist und stetig erweitert wird. Für weitergehende Informationen verweisen wir auf den Punkt IV. 2 Risikobericht.

RECHNUNGSLEGUNGSBEZOGENES INTERNES KONTROLL- UND RISIKOMANAGEMENTSYSTEM

Bei der USU Software AG ist das auf den Rechnungslegungsprozess bezogene interne Kontrollsystem ("RIKS") und das rechnungslegungsbezogene interne Risikomanagementsystem ("RIRMS") als umfassendes System zur Sicherstellung eines regelungskonformen Jahres- bzw. Konzernabschlusses weitgehend konzernweit implementiert, wobei die Dokumentation im letzten Jahr insbesondere für die deutschen Gesellschaften noch einmal überarbeitet wurde.

Das RIKS umfasst die Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Sicherung der Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sowie zur Sicherung der Einhaltung der maßgeblichen rechtlichen und satzungsmäßigen Vorschriften. Das RIRMS beinhaltet die Gesamtheit aller organisatorischen Regelungen und Maßnahmen zur Risikoerkennung, -steuerung und -bewältigung in Bezug auf den Rechnungslegungsprozess. Das rechnungslegungsbezogene interne Kontroll- und Risikomanagementsystem von USU ist derart eingerichtet, dass die erforderliche Sicherheit für die Verlässlichkeit der Finanzberichterstattung sowie die Erstellung der extern publizierten Jahres- und Konzernabschlüsse gewährleistet ist. Grundlage hierfür ist eine klar definierte Führungs- und Unternehmensstruktur mit entsprechenden Aufgabenzuordnungen. So werden die rechnungslegungsbezogenen Schlüsselfunktionen zentral über die USU Software AG gesteuert. Die spezifischen Verantwortungsbereiche sind dabei eindeutig zugeordnet. Das Richtlinienwesen, bestehend aus Kompetenzregelung, Berichtswesen, Reisekosten- und Projekt-/Zeiterfassungsrichtlinien sowie Investitionsgenehmigungen regelt unter anderem das Vier-Augen-Prinzip bei den rechnungslegungsbezogenen Prozessen.

Die USU-Gruppe verfügt über ein weitreichend vereinheitlichtes, standardisiertes Finanzsystem, welches ausschließlich den am Rechnungslegungsprozess beteiligten Mitarbeitenden entsprechend ihres Zuständigkeitsbereiches durch klar definierte Zugriffsrechte zugänglich ist.

Für die termingerechte Erstellung der Monats-, Quartals- und Jahres- sowie Konzernabschlüsse auf Basis der vom Vorstand vorgegebenen zeitlichen Abschlussplanung ist zentral die Finanzabteilung der USU Software AG im Zusammenspiel mit dem Projektcontrolling/Projectoffice verantwortlich. Der Vorstandsvorsitzende der USU Software AG, der für das rechnungslegungsbezogene interne Kontroll- und Rechnungslegungssystem der Gesellschaft und des Gesamtkonzerns die Gesamtverantwortung trägt, kontrolliert und überwacht seinerseits die Erstellung und führt einen Abgleich mit der permanent aktualisierten Hochrechnung durch. Üblicherweise sind für USU als Software- und IT-Beratungsunternehmen die Umsatzrealisierung, die Werthaltigkeit der Firmenwerte und der Beteiligungsbuchwerte sowie die Bewertung der Forderungen, der unfertigen Leistungen und der Rückstellungen von zentraler risikobezogener Bedeutung.

Regelmäßige Schulungen und Fortbildungen der am Rechnungslegungsprozess beteiligten Personen sowie die zeitnahe Untersuchung neuer oder geänderter rechnungslegungsbezogener Vorschriften gewährleisten eine kontinuierliche Aktualität hinsichtlich der (Konzern-) Abschlusserstellung.

VI. ÜBERNAHMERELEVANTE ANGABEN

VI. 1 Gezeichnetes Kapital, Aktien und Aktionärsstruktur

Zum 31. Dezember 2022 waren 10.523.770 (2020: 10.523.770) auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag ("Stückaktien") der USU Software AG mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 Euro ausgegeben. Infolge des in 2022 durchgeführten Aktienrückkaufs von 523.770 Aktien, welche die Gesellschaft hält und die insofern nicht stimmberechtigt sind, bestehen zum 31. Dezember 2022 10.000.000 Stimmrechte. Hiervon sind 5.403.888 (2021: 5.392.578) Aktien dem Hauptaktionär und Aufsichtsratsvorsitzenden der Gesellschaft, Udo Strehl, zuzurechnen, was einem Stimmrechtsanteil in Höhe von 54,03 % (2021: 51,24 %) entspricht. Davon hält er 5.000 (2021: 5.000) Aktien direkt und weitere 5.366.888 (2021: 5.355.578) Aktien über die AUSUM GmbH, deren Mehrheitsgesellschafter Udo Strehl ist. Zusätzlich 32.000 (2021: 32.000) Aktien der USU Software AG sind Udo Strehl über die Wissen ist Zukunft-Stiftung ("WIZ-Stiftung") zuzurechnen, deren alleiniger Geschäftsführer er ist. Der MainFirst SICAV, die zum Stichtag 31. Dezember 2022 gemäß einer Mitteilung an die Gesellschaft insgesamt 482.175 (2021: 661.424) Aktien der Gesellschaft hielt, werden entsprechend 4,82 % (2021: 6,29 %) der Stimmrechtsanteile an der USU Software AG zugerechnet. Als weiterer Aktionär über der 3 %-Meldeschwelle fungiert Peter Scheufler, ehemaliger Gesellschafter der USU Solutions GmbH, der zum Stichtag 31. Dezember 2022 gemäß seiner Mitteilung an die Gesellschaft insgesamt 476.351 (2021: 490.895) Aktien der Gesellschaft hielt, was einem Stimmrechtsanteil von 4,76 % (2021: 4,66 %) entspricht.

Aktionärsstruktur der USU Software AG

VI. 2 Befugnisse des Vorstands bezüglich der Ausgabe von Aktien und des Aktienrückkaufs

Auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 1. Juli 2022 wurde der Vorstand bis zum 30. Juni 2027 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um insgesamt bis zu nominal EUR 2.630.942,00 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1,00 je Stückaktie zu erhöhen ("Genehmigtes Kapital 2022").

Durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 2. März 2000 wurde das Grundkapital der USU Software AG ferner um TEUR 757 durch Ausgabe von 756.911 auf den Inhaber lautende Stückaktien zur Gewährung von Optionsrechten an Vorstandsmitglieder, Mitarbeitende der Gesellschaft sowie Mitarbeitende verbundener Unternehmen bedingt erhöht ("Bedingtes Kapital"). Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 15. Juli 2004 wurde das Bedingte Kapital auf TEUR 378 herabgesetzt. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, wie die Inhaber der ausgegebenen Optionsrechte von ihrem Optionsrecht Gebrauch machen. Zum 31. Dezember 2022 waren keine Optionsrechte ausstehend.

Mit Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 26. Juni 2020 wurde der Vorstand der Gesellschaft zudem ermächtigt, in der Zeit bis zum 25. Juni 2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats in einem oder mehreren Schritten Aktien der Gesellschaft zu erwerben. Dabei dürfen die erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien, die die Gesellschaft aufgrund einer früheren Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien hält, insgesamt einen Anteil von 10 % am Grundkapital der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Beschlussfassung dieser Ermächtigung oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals nicht überschreiten.

Am 31. August 2022 haben Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft ein öffentliches Aktienrückkaufangebot für bis zu 523.770 USU-Aktien (entspricht rund 5 % des Grundkapitals) zu einem Fixpreis von EUR 18,75 je USU-Aktie beschlossen und bekanntgegeben. Die Frist für die Annahme dieses Aktienrückkaufangebotes lief von Mittwoch, den 7. September 2022, 00:00 Uhr (MESZ), bis Mittwoch, den 5. Oktober 2022, 24:00 Uhr (MESZ). Mit Ablauf der Annahmefrist am 5. Oktober 2022, 24:00 Uhr (MESZ) wurden insgesamt 1.418.228 Aktien zum Rückkauf eingereicht und damit 170,77 % mehr als die das Angebot umfassenden bis zu 523.770 Aktien der USU Software AG. Daher erwarb die Gesellschaft von jedem Aktionär bzw. jeder Aktionärin jeweils nur einen Teil der angedienten Aktien. Die Annahmeerklärungen wurden dabei verhältnismäßig mit einer Quote von ca. 36,9551 % berücksichtigt. Die Zuteilung erfolgte auf die Einzelkundenbestände und wurde auf die nächste natürliche Zahl abgerundet. Da die Anzahl der eingereichten Aktien das Angebot überstieg, kam es zur Repartierung und Rückbuchung nicht erworbener Aktien. Die USU Software AG hält damit seit dem 10. Oktober 2022 insgesamt 523.770 eigene Aktien, was einem Anteil am Grundkapital von ca. 4,98 % entspricht. Gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung vom 26. Juni 2020 können die zurückgekauften Aktien für Akquisitionen genutzt, im Rahmen eines Beteiligungsprogrammes für die USU- Belegschaft eingesetzt oder eingezogen werden.

Gesetzliche Vorschriften und Satzungsbestimmungen der USU Software AG

Gemäß § 84 AktG sowie § 8 Abs. 2 der Satzung der USU Software AG erfolgt die Bestellung oder Abberufung des Vorstands durch den Aufsichtsrat der Gesellschaft. In dringenden Fällen ist gemäß § 85 AktG eine gerichtliche Bestellung eines Vorstands möglich, dessen Amt jedoch erlischt, sobald der Mangel behoben ist. Der Aufsichtsrat ist ferner gemäß § 18 der Satzung ermächtigt, Änderungen der Satzung, die nur ihre Fassung betreffen, zu beschließen. Jede sonstige Änderung der Satzung bedarf gemäß § 179 Abs. 1 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung. Dieser bedarf gemäß § 179 Abs. 2 AktG einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst. Nicht die Satzung betreffende Beschlüsse der Hauptversammlung bedürfen im Übrigen gemäß § 133 AktG der einfachen Stimmenmehrheit.

VI. 3 USU-AKTIEN (ISIN DE000A0BVU28)

Die Aktien der USU Software AG sind im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse unter der Wertpapier-Kenn-Nummer ("WKN") A0BVU2 bzw. der International Security Identification Number (Internationale Wertpapier-Kenn-Nummer, "ISIN") DE000A0BVU28 notiert und dort zum Handel im Regulierten Markt zugelassen.

VI. 4 Aktienkursentwicklung

Nach einem tendenziell schwachen ersten Halbjahr entwickelten sich die Aktienmärkte auch im Laufe des zweiten Halbjahres im Zuge des Ukraine-Krieges, der steigenden Inflation und unterbrochener Lieferketten sehr schwach, wobei zum Jahresende eine leicht positive Tendenz verzeichnet werden konnte. Insgesamt verblieb zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 auf Jahressicht beim Deutschen Aktienindex (DAX) auf dem elektronischen Handelsplatz XETRA ein Kursverlust gegenüber dem Bilanzstichtag des Vorjahres von -12,3 % auf 13.923,59 Punkte (31. Dezember 2021: 15.884,86 Punkte). Der Technology All Share-Index verbuchte zum Vergleichsstichtag des Vorjahres auf XETRA einen noch stärkeren Kursrückgang von -30,7 % auf 3.696,97 Punkte (31. Dezember 2021: 5.334,67 Punkte). Ungeachtet der positiven Geschäftsentwicklung und des umgesetzten Aktienrückkaufprogramms der USU Software AG fiel der Kursrückgang der USU-Aktie auf Jahressicht mit -15,7 % auf EUR 20,40 (31. Dezember 2021: EUR 24,20) ebenfalls hoch aus. Für den Vorstand ist dieser enorme Kursverlust der USU-Aktie in keiner Weise nachvollziehbar, zumal USU in 2022 ein weiteres Rekordjahr verzeichnet hat und auch für 2023 ein zusätzliches Umsatzund Gewinnwachstum erwartet.

Kursverlauf der USU Software AG-Aktie im Jahr 2022 15 Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Januar 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 USU Software (Xetra) (in EUR) Dax (Xetra) (relativ) Technology All Share (Perf.) (Xetra) (relativ)

VII. (KONZERN-)ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜH-RUNG NACH § 289F UND § 315D HGB (UNGEPRÜFT)

VII. 1 Entsprechenserklärung Corporate Governance

Corporate Governance umfasst die wesentlichen Standards für eine transparente und wertorientierte Führung und Kontrolle kapitalmarktorientierter Unternehmen. Diese Standards wurden von der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" erarbeitet und im Corporate Governance Kodex ("Kodex") als Umsetzungsempfehlungen zusammengefasst. Kernziel des Kodex ist die Förderung des Vertrauens der Anleger, der Kunden, der Belegschaft und der Öffentlichkeit in die Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften. Der Kodex trat im Jahr 2002 in Kraft und wurde zuletzt im Jahr 2022 aktualisiert.

Gemäß § 161 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Gesellschaft jährlich zu erklären, inwiefern diesen Empfehlungen entsprochen wurde bzw. wird sowie bei der Nichtanwendung von Empfehlungen, dies zu begründen. Vorstand und Aufsichtsrat der USU Software AG haben sich nachdrücklich zur Umsetzung der wesentlichen Empfehlungen des Kodex bekannt und am 13. Dezember 2022 die nach

folgende Entsprechenserklärung 2022 abgegeben und auf der Homepage der Gesellschaft veröffentlicht:

Vorstand und Aufsichtsrat der USU Software AG erklären, dass den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 im Zeitraum seit der letzten Entsprechenserklärung vom 13. Dezember 2021 bis zum Inkrafttreten des reformierten Deutschen Corporate Governance Kodex vom 28. April 2022 am 27. Juni 2022 entsprochen wurde und auch in Zukunft entsprochen wird, wobei folgende Empfehlungen nicht angewendet wurden:

In Ziffer A.2 empfiehlt der Kodex in der Fassung vom 16.12.2019, dass der Vorstand für angemessene, an der Risikolage des Unternehmens ausgerichtete Maßnahmen (Compliance Management System) sorgen und deren Grundzüge offenlegen soll.

Zur Gewährleistung der Einhaltung der gesetzlichen und unternehmensinternen Regelungen hat der Vorstand verschiedene Maßnahmen implementiert. Die Grundzüge dieser Maßnahmen bestehen in der Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter zu den gesetzlichen und internen Regelungen und der Risiken, der Kommunikation und

Überwachung der Einhaltung der internen Kompetenzrichtlinie und des Vier-Augen-Prinzips, der Analyse der besonderen Risikolage des Unternehmens orientiert am Geschäfts- und Leistungsgegenstand sowie den Vertragspartnern.

Der Kodex empfiehlt in den Ziffern B.1 und B.5, dass bei der Zusammensetzung des Vorstands auch auf Vielfalt (Diversity) geachtet und eine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder festgelegt werden soll. Zudem legt der Aufsichtsrat nach dem Grundsatz 9 des Kodex für den Anteil von Frauen im Vorstand Zielgrößen fest.

Der Aufsichtsrat der USU Software AG orientierte und orientiert sich auch zukünftig bei der Besetzung des Vorstands grundsätzlich und vorrangig an der fachlichen und persönlichen Eignung der in Frage kommenden Personen, unabhängig von deren Geschlecht oder Alter, da sich die Gesellschaft das Potenzial älterer, erfahrener und renommierter Persönlichkeiten bei der Besetzung des Vorstandes nicht pauschal vorenthalten möchte. Eine pauschale Altersgrenze für Vorstandsmitglieder der USU Software AG war und ist daher nicht vorgesehen.

Der Vorstand der USU Software AG besteht seit dem 1. Januar 2020 aus zwei männlichen Mitgliedern. Eine Erweiterung des Vorstands ist derzeit nicht geplant. Aufgrund der laufenden Vorstandsverträge sind hier mindestens bis zum 31. Dezember 2023 keine Änderungen vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat daher in seiner Sitzung am 16. Dezember 2020 für den Fall einer Erweiterung des Vorstands auf mehr als drei Mitglieder eine Zielgröße von 25% als Frauenanteil festgelegt.

Nach der Empfehlung C.2 soll für Aufsichtsratsmitglieder eine Altersgrenze festgelegt und in der Erklärung zur Unternehmensführung angegeben werden.

Der Aufsichtsrat der USU Software AG orientiert sich hinsichtlich seiner Zusammensetzung grundsätzlich an der fachlichen und persönlichen Eignung der in Frage kommenden Personen unter Berücksichtigung ihrer zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen. Eine pauschale Altersgrenze und eine Begrenzung der Zugehörigkeitsdauer für Aufsichtsratsmitglieder der USU Software AG war und ist nicht vorgesehen, da sich die Gesellschaft das Potenzial älterer, erfahrener und renommierter Persönlichkeiten bei der Besetzung des Aufsichtsrates nicht pauschal vorenthalten möchte. Zudem würde eine derartige Vorgabe aus Sicht der Gesellschaft die Wahlrechte der Aktionäre auf der Hauptversammlung in ungeeigneter Weise einschränken.

Nach der Empfehlung D.1 des Kodex soll sich der Aufsichtsrat eine Geschäftsordnung geben und diese auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich machen.

Der Aufsichtsrat hat sich am 9. März 2009 eine Geschäftsordnung gegeben, die jedoch nicht auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht wird, da diese nur die interne Organisation des Aufsichtsrats betrifft und der Aufsichtsrat aus nur drei Mitgliedern besteht.

Nach den Empfehlungen D.2 bis D.5 des Kodex in der Fassung vom 16.12.2019 soll der Aufsichtsrat Ausschüsse, wie z.B. einen Prüfungsausschuss oder einen Nominierungsausschuss, bilden. Der Aufsichtsratsvorsitzende soll nicht den Vorsitz im Prüfungsausschuss innehaben.

Da sich der Aufsichtsrat der USU Software AG aus nur drei Mitgliedern zusammensetzt, wurde und wird auf die Einrichtung eines Nominierungsausschusses verzichtet. Unabhängig davon nimmt der Aufsichtsrat der Gesellschaft die für diesen Ausschuss vorgesehenen Aufgaben gemeinschaftlich wahr.

Infolge der gesetzlichen Neufassung des § 107 Absatz 4 AktG bildet der Aufsichtsrat der Gesellschaft seit dem Inkrafttreten jener Neufassung zugleich den Prüfungsausschuss. Ein Vorsitzender des Prüfungsausschusses war nicht bestellt.

Nach der Empfehlung F.2 des Kodex sollen Zwischenberichte binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich sein.

Die USU Software AG veröffentlichte und veröffentlicht auch in Zukunft Zwischenberichte im Rahmen der Regelungen der entsprechenden Börsenordnung unverzüglich nach der Fertigstellung, spätestens jedoch innerhalb von zwei Monaten nach Ende des Berichtszeitraums. Mit der Einhaltung der gesetzlichen Fristbestimmungen wird den Informationsinteressen der Aktionäre der Gesellschaft nach Einschätzung der USU Software AG in ausreichendem Maße Rechnung getragen, zumal die gesetzlichen Publizitätspflichten vollumfänglich beachtet und eingehalten werden.

Nach der Empfehlung G.1 soll im Vergütungssystem des Vorstands insbesondere u.a. festgelegt werden, welchen relativen Anteil kurzfristig variable und langfristig variable Vergütungsbestandteile an der Ziel-Gesamtvergütung haben und welche finanziellen und nichtfinanziellen Leistungskriterien für die Gewährung variabler Vergütungsbestandteile maßgeblich sind. Nach der Empfehlung G.6 soll die variable Vergütung, die sich aus dem Erreichen langfristig orientierter Ziele ergibt, den Anteil aus kurzfristig orientierten Zielen übersteigen und nach der Empfehlung G.7 sollen sich die Leistungskriterien der variablen Vergütungsbestandteile – neben operativen – vor allem an strategischen Zielsetzungen orientieren.

Die jährlichen variablen Vergütungsbestandteile des Vorstandes orientieren sich an der im Dezember 2019 verabschiedeten Mittelfristplanung der USU Gruppe für die

Geschäftsjahre 2020 bis 2023 und bestehen ausschließlich aus finanziellen Leistungskriterien bezogen auf die Geschäftsjahre der Mittelfristplanung (Ertragsziel, Umsatzwachstum und Dividende).

Nach der Empfehlung G.10 sollen die dem Vorstandsmitglied gewährten variablen Vergütungsbeiträge unter Berücksichtigung der jeweiligen Steuerbelastung überwiegend in Aktien der Gesellschaft angelegt oder aktienbasiert gewährt werden. Über die langfristig variablen Gewährungsbeiträge soll das Vorstandsmitglied erst nach vier Jahren verfügen können.

In G.11 empfiehlt der Kodex, dass der Aufsichtsrat die Möglichkeit haben soll, außergewöhnliche Entwicklungen in angemessenem Rahmen Rechnung zu tragen. In begründeten Fällen soll eine variable Vergütung einbehalten oder zurückgefordert werden können. Nach der Empfehlung G.13 sollen Zahlungen an ein Vorstandsmitglied bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten (Abfindungs-Cap) und nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrages vergüten.

Der Aufsichtsrat hat im Rahmen der Vorstandsbestellung und -erweiterung keine diesbezüglichen Vereinbarungen vertraglich fixiert und plant dies auch für die Zukunft nicht. Der Aufsichtsrat ist davon überzeugt, dass die derzeitige Vorstandsvergütung die Interessen der Stakeholder der Gesellschaft umfassend berücksichtigt, den Vorstand in hohem Maße motiviert und insofern zu einer nachhaltig positiven Unternehmensentwicklung beiträgt.

Gemäß der Empfehlung G.17 des Kodex soll bei der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder der höhere zeitliche Aufwand des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats sowie des Vorsitzenden und der Mitglieder von Ausschüssen angemessen berücksichtigt werden.

Eine Vergütung für die Mitgliedschaft oder den Vorsitz in einem Ausschuss des Aufsichtsrats, waren und sind nicht vorgesehen. Aufgrund der Zusammensetzung des Aufsichtsrats mit drei erfahrenen Mitgliedern, welche die vorgesehenen Aufgaben gemeinschaftlich wahrnehmen, wurde und wird auch zukünftig auf die Bildung von Aufsichtsratsausschüssen und insofern die zugehörige Vergütung verzichtet.

Nach der Empfehlung G.18 soll eine, den Aufsichtsratsmitgliedern zugesagte erfolgsorientierte Vergütung auf eine langfristige Entwicklung der Gesellschaft ausgerichtet sein.

Die in § 17 (2) der Satzung der Gesellschaft festgelegte variable Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist abhängig vom im abgelaufenen Geschäftsjahr im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns oder im Konzernlagebericht ausgewiesenen operativen Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) im Verhältnis zu den ausgewiesenen konzernweiten Umsatzerlösen.

Eine Änderung der Regelung ist derzeit nicht geplant.

Möglingen, 13. Dezember 2022

Gezeichnet

Vorstand und Aufsichtsrat der USU Software AG."

Sowohl die aktuelle als auch die Entsprechenserklärungen der Vorjahre sind auch auf der Internetseite https://www. usu.com/de-de/unternehmen/investorrelations/corporategovernance/ dauerhaft zugänglich.

VII. 2 DIVERSITÄTSKONZEPT

Festlegungen gemäß dem "Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst":

Der Vorstand der USU Software AG hat bereits im Jahr 2015 beschlossen, dass bei der Besetzung von Führungsfunktionen auf sämtlichen Führungsebenen unterhalb des Vorstandes der USU Software AG und deren verbundenen Unternehmen auf Vielfalt geachtet wird und insofern die angemessene Berücksichtigung von Frauen angestrebt ist. In der USU-Gruppe beträgt der Frauenanteil in der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands aktuell 15,8 % und in der zweiten Ebene unterhalb des Vorstands 10,9 %. Der Vorstand hatte als Zielgrößen für den Frauenanteil in der ersten Führungsebene 10 % und in der zweiten Führungsebene 15 % festgelegt.

Der Vorstand der USU Software AG selbst besteht seit dem 1. Januar 2020 aus zwei männlichen Mitgliedern. Eine Erweiterung des Vorstands ist derzeit nicht geplant. Aufgrund der laufenden Vorstandsverträge sind hier mindestens bis zum 31. Dezember 2023 keine Änderungen vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat daher in seiner Sitzung am 16. Dezember 2020 für den Fall einer Erweiterung des Vorstands auf mehr als drei Mitglieder eine Zielgröße von 25 % als Frauenanteil festgelegt.

Der Aufsichtsrat besteht aus zwei männlichen Mitgliedern und einem weiblichen Mitglied, die in der Hauptversammlung vom 6. Juli 2021 für eine weitere satzungsgemäße Amtsperiode gewählt wurden. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 12. Dezember 2019 die Zielgröße 33 % als Frauenanteil im Aufsichtsrat festgelegt, was aktuell erfüllt ist, und das Kompetenzprofil für das Aufsichtsratsgremium bestätigt. Danach soll das Gremium insbesondere über folgende Kompetenzen verfügen: (1) Mehrjährige Erfahrung als Unternehmer bzw. Mitglied der Unternehmensleitung in einem mittelständischen oder größeren Unternehmen sowie (2) mehrjährige Berufserfahrung im nationalen und internationalen Vertrieb in der IT-Branche. Diese Kompetenzen werden vom bestehenden Aufsichtsratsgremium vollständig abgedeckt. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats soll das Gremium bei drei Mitgliedern über mindestens zwei unabhängige Mitglieder der Anteilseigner verfügen, was durch die unabhängigen Mitglieder Gabriele Walker-Rudolf und Erwin Staudt gegeben ist.

VII. 3 Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat

Der Vorstand der USU Software AG führt die Geschäfte unter eigener Verantwortung nach Maßgabe der Gesetze und des Deutschen Corporate Governance Kodex, der Satzung sowie der Geschäftsordnung für den Vorstand. Dabei tragen die Mitglieder des Vorstands – ungeachtet ihrer internen Eigenverantwortung für die ihnen übertragenen Vorstandsressorts – gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung. Der Vorstand beschließt in Sitzungen, die durch den Vorstandsvorsitzenden regelmäßig, mindestens einmal im Monat, einberufen werden. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn die Mehrzahl der Mitglieder, darunter der Vorsitzende, anwesend sind. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Dieser ist darüber hinaus berechtigt, einem mit Mehrheit gefassten Beschluss zu widersprechen. Auf Vorschlag des Vorsitzenden können Beschlüsse auch außerhalb von Sitzungen gefasst werden.

Die Berichterstattung an den Aufsichtsrat über die Entwicklung und Lage einschließlich der Rentabilität der USU Software AG und des Konzerns, die Unternehmensplanung, das Risikomanagement sowie wesentliche Geschäftsvorgänge und -vorhaben erfolgt regelmäßig, zeitnah und umfassend durch den Vorstandsvorsitzenden der Gesellschaft.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht aus drei Mitgliedern und wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden sowie einen Stellvertreter. Aufgrund seiner Größe hatte der Aufsichtsrat auf die Einrichtung von Ausschüssen verzichtet, da die Aufgaben vom Aufsichtsrat gemeinschaftlich wahrgenommen wurden, wobei der Aufsichtsrat am 13. Dezember 2022 aufgrund der Regelung des Corporate Governance Kodex formal einen Prüfungsausschuss gebildet und das Aufsichtsratsmitglied Frau Gabriele Walker-Rudolf zur Vorsitzenden dieses Prüfungsausschusses gewählt hat. Die Tätigkeit des Aufsichtsrats bestimmt sich nach den Bestimmungen der Gesetze und der Regelungen des Deutschen Corporate Governance Kodex, der Satzung sowie der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der USU Software AG. Hierzu gehört unter anderem, dass der Aufsichtsrat die Mitglieder des Vorstands bestellt, die Zahl der Vorstandsmitglieder bestimmt, eine Geschäftsordnung für den Vorstand erlässt und sich gleichermaßen eine Geschäftsordnung gibt. Des Weiteren überwacht der Aufsichtsrat kontinuierlich den Vorstand und begleitet diesen beratend.

Ferner stellt der Aufsichtsrat den Jahresabschluss fest und billigt den Konzernabschluss. Eine ausführliche Erläuterung der Tätigkeit des Aufsichtsrats erfolgt jährlich im Rahmen der Berichterstattung des Aufsichtsratsvorsitzenden an die Aktionäre der Hauptversammlung.

Der Aufsichtsrat wird durch den Vorsitzenden nach Bedarf, mindestens jedoch viermal im Jahr, nach den Regelungen der Satzung einberufen. Regelmäßig nimmt der Vorstandsvorsitzende der Gesellschaft an diesen Sitzungen teil. Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn an der Beschlussfassung alle Mitglieder des Aufsichtsrats teilnehmen. Dabei werden Beschlüsse des Aufsichtsrats mit einfacher Mehrheit gefasst, sofern nicht gesetzlich oder durch die Satzung der Gesellschaft etwas anderes vorgeschrieben ist.

Sowohl für den Vorstand als auch den Aufsichtsrat besteht eine D&O-Versicherung, für welche ein Selbstbehalt vereinbart wurde.

VII. 4 Vergütungsbericht

Sämtliche Details der Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat der USU Software AG sind dem Vergütungsbericht, der auf der USU-Homepage unter https://www.usu.com/de-de/ unternehmen/investor-relations/corporate-governance/ zur Einsicht und zum Download hinterlegt ist, zu entnehmen. Unter der genannten Internetadresse sind neben dem Vergütungsbericht 2022 auch die Angaben gemäß § 289f HGB wie der Vermerk des Abschlussprüfers gemäß § 162 AktG, das geltende Vergütungssystem gemäß § 87a Abs. 1 und 2 Satz 1 AktG und der letzte Vergütungsbeschluss gemäß § 113 Abs. 3 AktG öffentlich zugänglich.

VIII. NICHTFINANZIELLE (KONZERN-)ERKLÄRUNG (UNGEPRÜFT)

Die Prinzipien für nachhaltigkeitsorientiertes Handeln sind eine wichtige Grundlage der USU-Geschäftstätigkeit. Die Beschreibung unseres Geschäftsmodells findet sich im Kapitel "I. 1 Geschäftsmodell, Ziele, Strategien und Steuerungssystem" des Lageberichts. Unter nachhaltigkeitsorientiertem Handeln versteht die USU-Gruppe, eine Balance zwischen den drei Nachhaltigkeitsdimensionen Ökonomie, Ökologie und Soziales zu finden und die Belange der Stakeholder in Entscheidungsprozessen zu berücksichtigen. Die USU ist sich bewusst, dass dies ein komplexer Abwägungsprozess ist und Interdependenzen nicht immer vollumfänglich im Voraus eingeschätzt werden können. Die USU ist

aber bestrebt, sich hier kontinuierlich zu hinterfragen und weiterzuentwickeln, um mit ihrem Handeln einen positiven Beitrag für die Stakeholder und die Gesellschaft zu leisten. Wertschöpfungs- und Austauschprozesse gestaltet die USU daher markt-, umwelt- und gesellschaftsorientiert. Vorstand, Management und die Mitarbeitenden stellen sich ihrer Verantwortung. Nachhaltigkeit und soziales, ethisches Handeln wird bei der USU-Gruppe seit der Gründung des Unternehmens implizit praktiziert und ist daher fest in der Unternehmenskultur verankert. Dies ist für die USU ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess, der nur im ständigen Dialog mit den Stakeholdern gelingen kann.

Gesellschaftliche Verantwortung bei der USU Software AG hat viele Facetten und ist in der Unternehmensführung und Geschäftsstrategie fest verankert. Die USU verfügt momentan über keine dezidierte Nachhaltigkeitsstrategie, sondern über eine übergreifende Gesamtgeschäftsstrategie, aus welcher sich alle weiteren Teilbereiche ableiten. Einer dieser Teilbereiche ist das Themengebiet Nachhaltigkeit. Die Gesamtstrategie umfasst die drei Geschäftsprinzipien "Company, Customers & Products", auf welchen das Werteverständnis, die Verpflichtung zum nachhaltigen Handeln und die dazugehörige operative Planung des Unternehmens basieren. Dabei steht das Prinzip "Company" dafür, dass die USU ein attraktives Unternehmen für Mitarbeitende und Investoren sowie für das gesamte Unternehmensumfeld ist. Das bedeutet, einen fairen und respektvollen Umgang mit den Stakeholdern zu pflegen und ebenso das Bewusstsein und die Wahrnehmung der ökologischen und gesellschaftlichen Verantwortung im Fokus zu behalten. Denn nur durch ein solches Verhalten kann das Unternehmen einen langfristigen Erfolg sicherstellen und die Attraktivität für Mitarbeitende und Investoren steigern. Die beiden Prinzipien "Customers" und "Products" tragen zusätzlich dazu bei, dass die USU-Gruppe nachhaltig erfolgreich ist. Der Fokus des Handelns der USU ist auf ihre Kundinnen und Kunden gerichtet, denen individuelle Softwarelösungen angeboten werden. Diese Individualität und Nähe helfen beim Aufbau dauerhafter Kundenbeziehungen und Partnerschaften. Daneben steht die USU mit ihren Produkten für exzellente softwarebasierte Lösungen sowie eine hohe Innovationskraft. Die Qualität der Produkte und die Entwicklung neuer Innovationen trägt maßgeblich zu einem langfristigen Unternehmenserfolg bei.

Die USU-Gruppe verfügt über ein Identitäts-stiftendes Unternehmensleitbild, das von USU-Kolleg:innen anhand vieler Einzelgespräche, Fragebogen und Workshops mit allen Stakeholdern im Rahmen eines internen Projektes "More-U" erarbeitet wurde. In einem intensiven Kommunikationsprozess wurden neben den Werten auch die Mission und Vision des Konzerns gemeinsam gestaltet, definiert, verprobt und verabschiedet.

Dabei legt das Mission Statement fest, wofür die USU steht und was die Antriebsfaktoren sind: We master digital challenges in IT and Customer Service with efficiency, passion, innovation and knowledge.

Die USU-Vision unterstreicht die Richtung und das Ziel, wohin USU unterwegs ist und betont den Anspruch, dass Verbraucher:innen, Endanwender:innen oder Bürger:innen weltweit mit USU-Services in Berührung kommen: The whole world is touched by USU (em)powered services.

Mission und Vision der USU-Gruppe

Der wirtschaftliche Erfolg von USU als Softwarehaus beruht in besonderem Maße auf der Leistung und dem Wissen der Fach- und Führungskräfte. Das Unternehmen ist auf hochqualifiziertes Personal angewiesen, um auch zukünftig den sich stellenden Marktanforderungen und individuellen Kundenbedürfnissen gerecht zu werden. Auch unter Berücksichtigung des Fach- und Führungskräftemangels in der Branche ist es wichtig, ein attraktiver Arbeitgeber zu sein. Der Verlust von Führungskräften oder Mitarbeitenden in Schlüsselpositionen kann der Gesellschaft ebenso schaden wie das Ausbleiben neuer Wissensträger:innen. Um diesem Personalrisiko entgegenzuwirken, steht neben der Gewinnung von Fach- und Führungskräften zugleich die Bindung und Motivierung des bestehenden Personals im Fokus der Personalmaßnahmen. In diesem Kontext ist auch die teilweise Variabilität der Gehälter einer Vielzahl der Mitarbeiter:innen zu sehen, welcher als zusätzlicher Leistungsanreiz die Zielerreichung honoriert. Daneben wird ein umfangreiches und flexibles Firmenwagen-Programm zur Verfügung gestellt. Zudem investiert die USU-Gruppe im Rahmen ihres Karriere- und Laufbahnmodells kontinuierlich in die Entwicklung und Weiterbildung der Belegschaft. Neben fachspezifischen Qualifizierungsmaßnahmen und der Weiterentwicklung von Soft Skills werden auch Auffrischungs- und Vertiefungsangebote zur Personalentwicklung angeboten.

Ein gemeinsames Wertesystem, kurze Informationswege, eine familiäre Arbeitsatmosphäre sowie zahlreiche Mitarbeiterveranstaltungen runden die vielfältigen Maßnahmen ab. Zwar sieht die USU-Gruppe im Bereich Personal ein großes Risiko durch den Fach- und Führungskräftemangel, jedoch besteht in der Gewinnung von zusätzlichen qualifizierten Mitarbeitenden und der damit verbundenen Erweiterung der Konzernbelegschaft eine wesentliche Chance, um die bestehenden Wachstumsoptionen im Produkt- und Servicegeschäft vollumfänglich zu nutzen.

Daneben ist die USU-Gruppe in zahlreichen Aktivitäten, die unter dem Postulat nachhaltigkeitsorientiertes Handeln subsumiert werden können, involviert.

Dazu gehören u.a.

  • die Erweiterung der dualen Ausbildung und Talentförderung zur langfristigen Sicherung von Fach- und Führungskräften
  • ein ausgeprägtes soziales und kulturelles Engagement, wobei insbesondere auf Regionalität und auf einen Bezug zum Unternehmensumfeld geachtet wird
  • ergonomische Büroeinrichtungen für alle Mitarbeitenden
  • flexible Arbeitszeiten und Teilzeitmodelle
  • Leistungen durch einen Betriebsarzt
  • flexible Möglichkeiten, im Homeoffice zu arbeiten
  • standortabhängig täglich frisch gekochte Speisen und kostenloses Obst, sowie die kostenlose Bereitstellung von Wasserspendern, um den Ressourcenverbrauch durch eine geringere Nutzung von Einwegflaschen zu reduzieren
  • die Möglichkeit der Mitarbeiter:innen zur Nutzung von über die Firma geleasten Fahrrädern und Pedelecs
  • die besondere Förderung von Dienst-Pkws mit einer guten CO₂-Effizienzklasse, insbesondere Elektro-Fahrzeuge
  • die Optimierung des Stromverbrauchs, beispielsweise durch konsequentes Umstellen auf LED-Technik oder durch die Virtualisierung von Servern
  • eine ausgeglichene CO2-Bilanz für den Strom- und Kraftstoffverbrauch in Europa durch Energiesparmaßnahmen und den Kauf von Klimaschutzzertifikaten

Vorstand und Management versprechen sich damit eine transparente Sichtweise auf das Unternehmen, sowohl durch die Mitarbeitenden als auch durch die Kunden, Partner und Aktionäre der USU Software AG.

Die bei der Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts identifizierten Handlungsfelder sollen helfen, das Bewusstsein für die wichtigen Themen zu schärfen, deren Status zu erfassen und Verbesserungen zu dokumentieren.

Ohne die Bemühungen für nachhaltiges Handeln konkret an einem einzelnen internationalen Standard für nachhaltiges Wirtschaften zu orientieren, agiert die USU-Gruppe neben gesetzlichen Vorgaben unter anderem im Einklang mit den zehn Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen (UN Global Compact) sowie den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).

Hinsichtlich weiterführender Informationen zum Thema Nachhaltigkeit der USU Software AG und ihrer Tochtergesellschaften verweisen wir auf den Nachhaltigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2022, der im Internet auf der Homepage der Gesellschaft unter https://www.usu.com/de-de/ unternehmen/nachhaltigkeit-csr/nachhaltigkeit/ zur Einsicht und zum Download bereitsteht.

EU-Taxonomie

Die Europäische Kommission hat 2018 ihren Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums verabschiedet. Damit Kapitalströme in nachhaltige Investitionen gelenkt werden können, müssen Kriterien festgelegt werden, anhand derer die ökologische Nachhaltigkeit einer Investition bestimmt werden kann. Deshalb ist eine Maßnahme dieses Aktionsplans die Einführung eines EU Klassifikationssystems für nachhaltige Tätigkeiten festgelegt worden, die die Kommission mit dem Erlass der Taxonomie-Verordnung (2020/852) im Juni 2020 umgesetzt hat.

Die EU- Kommission hat bereits weitere Delegierte Rechtsakte und Konkretisierungen angekündigt, die sowohl weitere Umweltziele adressieren als auch bisherige Vorgaben anpassen können. Diese Rechtsakte können Auswirkungen auf die von Unternehmen zu berichtenden Kennzahlen und die nachfolgend dargestellten Informationen haben.

In der EU-Taxonomie (Artikel 9) sind sechs Umweltziele festgelegt:

    1. Klimaschutz
    1. Anpassung an den Klimawandel
    1. Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
    1. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
    1. Vermeidung und Verminderung Umweltverschmutzung
    1. Schutz Biodiversität und Ökosysteme

Aktuell sind die ersten beiden Umweltziele in der Berichterstattung zu würdigen. Die weiteren Umweltziele werden mit der noch ausstehenden Verabschiedung des entsprechenden Delegierten Rechtsakts relevant. Die im Vorjahr durchgeführte Bestimmung der Taxonomiefähigkeit der wirtschaftlichen Tätigkeiten der USU Software AG, d.h. die Analyse, ob diese in den Anwendungsbereich der EU-Taxonomie fallen, wurde aktualisiert. Im Folgenden wurden diese hinsichtlich ihrer Taxonomiekonformität geprüft. Taxonomiekonformität ist gegeben, wenn alle in den Anhängen des delegierten Rechtsakts zu den ersten beiden Umweltzielen festgelegten technischen Bewertungskriterien der betrachteten Aktivität erfüllt sind. Diese Kriterien definieren, unter welchen Voraussetzungen eine Aktivität als nachhaltig einzustufen ist. Dazu gehört auch, dass diese Aktivitäten die Erfüllung anderer Umweltziele nicht wesentlich negativ beeinflussen (Do No Significant Harm-Kriterien), und soziale Mindeststandards müssen eingehalten werden. Anhang I des delegierten Rechtsakts zu den beiden ersten Umweltzielen bezieht sich dabei auf das Umweltziel "Klimaschutz", Anhang II auf das Umweltziel "Anpassung an den Klimawandel".

Um die EU-Taxonomie umsetzen zu können, betrachtete die USU Software AG im ersten Schritt ihren Beitrag zu den Umweltzielen "Klimaschutz" und "Anpassung an den Klimawandel." Dafür wurde eine umfassende Analyse der relevanten Wirtschaftsaktivitäten hinsichtlich ihrer Taxonomiefähigkeit durchgeführt.

Die USU Software AG bietet ihren Kunden eine Vielzahl an Lösungen für IT und Customer Service an. Durch die professionelle Beratung der USU Software AG und den unterschiedlichen Leistungsbausteinen, kann der Kunde eine passgenaue Lösung erwerben. Daher ist die USU Software AG im gesamten Produkt- und Dienstleistungsportfolio, in unterschiedlichen Ausprägungen, für die Entwicklung, Lizensierung (SaaS oder on-premise), Wartung und das Datenhosting von Softwarelösungen zuständig. Das Hosting von Daten kann der Aktivität 8.1 (Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten) gem. Anhang I zugeordnet werden und ist somit taxonomiefähig.

Zusätzlich ließe sich die Lösungsentwicklung und Beratung, die die USU Software AG durchführt, der Aktivität 8.2 (Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie) gem. Anhang II zuordnen. Voraussetzung für eine Allokation von entsprechenden Umsätzen wäre jedoch, dass die Tätigkeit als ermöglichend gilt, andere Unternehmen in Sachen Anpassung an den Klimawandel zu unterstützen. Dies ist bei der Aktivität 8.2 nicht von der EU vorgesehen und kann daher hier nicht erfolgen. Die im Vorjahr entsprechend vorgenommene Zuordnung basierte auf einer anderen Auslegung der an vielen Stellen noch zu interpretierenden EU-Taxonomie. Entsprechend weicht der Umsatz-KPI von der Kennzahl im Vorjahr ab.

Die USU Software AG investiert außerdem in das Leasing von Firmenfahrzeugen (PKW), wobei der Anteil an Elektro- und Hybridfahrzeugen in der Fahrzeugflotte stetig ausgebaut wird. Bei der durchgeführten Analyse konnte das Fahrzeugleasing der Aktivität 6.5 (Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen) zugeordnet werden.

Die USU Software AG ist als internationales Unternehmen an über 17 Standorten vertreten. Um die Services und Beratungen umfänglich durchführen zu können, mietet die USU Software AG zahlreiche Gebäude an. Als Anbieter für Softwarelösungen handelt es sich hierbei hauptsächlich um Bürogebäude. Das Mieten dieser Gebäude kann der Aktivität 7.7 (Erwerb von und Eigentum an Gebäuden) zugeordnet werden und ist dementsprechend taxonomiefähig. Tätigkeiten gemäß der Delegierten Verordnung 2022/1214 in Bezug auf Kernenergie und fossiles Gas liegen bei der USU Software AG nicht vor.

Weitere Produkte und Dienstleistungen der USU Software AG fallen nicht in den Anwendungsbereich der EU-Taxonomie. Trotzdem werden mit Hilfe dieser Tätigkeiten Ziele der Nachhaltigkeitsstrategie verfolgt und gefördert.

Die als taxonomiefähig identifizierten Wirtschaftstätigkeiten wurden dann in einem weiteren Schritt hinsichtlich ihrer Taxonomiekonformität geprüft. Bei den für die Aktivität 8.1 genutzten Rechenzentren konnten die entsprechenden technischen Bewertungskriterien nicht zur Gänze erfüllt werden. Daher liegt hier keine taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeit vor.

Bei den Aktivitäten 6.5 und 7.7 handelt es sich um von Dritten erworbene Tätigkeiten. Somit wurden die Kriterien für die Taxonomiekonformität bei diesen abgefragt. Zum jetzigen Zeitpunkt konnten jedoch keine ausreichenden Nachweise zur Verfügung gestellt werden, um die Taxonomiekonformität dieser Tätigkeiten zu schlussfolgern.

Somit liegen bei der USU Software AG keine taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten vor.

Auf dieser Basis wurden die Kennzahlen bzgl. Umsatz, CapEx und OpEx der taxonomiefähigen Aktivitäten bestimmt. Dementsprechend wurden die einzelnen Bestandteile zunächst analysiert und, wenn möglich, den taxonomiefähigen Aktivitäten zugeordnet.

Die Kennzahl Umsatz setzt sich aus dem im Zähler genannten Teil des Nettoumsatzes, der mit taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten erzielt wurde und der im Nenner genannten Konzernumsatzerlösen i.S.d. IAS 1 82(a) zusammen.

Die Kennzahl CapEx umfasst Zugänge und Investition in immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen sowie kapitalisierte Forschungs- und Entwicklungskosten. Der Zähler stellt dabei den taxonomiefähigen Anteil der CapEx dar, während der Nenner Zugänge und Investition in Vermögenswerte nach IAS 16, IAS 38, sowie IFRS 16 umfasst.

Wesentliche Zugänge der Investitionen im Geschäftsjahr 2022 betreffen hierbei

  • Gebäudemietverträge
  • Erweiterungen/Zugänge der Firmenwagenflotte
  • Betriebsausstattung

Der taxonomiefähige OpEx beschreibt den Anteil an taxonomiefähigen Betriebsausgaben zu den gesamten Betriebsausgaben. Dabei werden Aufwendungen für nicht kapitalisierte Forschungs- und Entwicklungskosten, kurzfristiges Leasing, Gebäudesanierungsmaßnahmen sowie Wartung und Reparatur betrachtet. Der Zähler beschreibt dabei die taxonomiefähigen Betriebsausgaben, während der Nenner zusätzlich die nicht-taxonomiefähigen Betriebsausgaben berücksichtigt.

Die für die Berechnungen der taxonomiefähigen Umsätze, CapEx und OpEx genutzten Beträge basieren auf den im Konzernabschluss berichteten Zahlen. Um zu vermeiden, dass Kennzahlen doppelt gezählt werden, wurde darauf geachtet, dass die Umsätze, CapEx und OpEx nur jeweils einer taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivität zugeordnet wurden.

Für das Geschäftsjahr ergeben sich folgende Kennzahlen:

Kriterien für einen wesentlichen Beitrag DNSH-Kriterien ("Keine erhebliche Beeinträchtigung")
Wirtschafts
tätigkeiten (1)
Code(s) (2) Absoluter Umsatz (3)
TEUR
Umsatz-Anteil (4)
%
Klimaschutz (5)
%
an den Klimawandel (6)
Anpassung
%
Meeresressourcen (7)
Wasser- und
%
Kreislaufwirtschaft (8)
%
verschmutzung (9)
Umwelt
%
und Ökosysteme (10)
Biologische Vielfalt
%
Klimaschutz (11) Anpassung an den
Klimawandel (12)
Meeresressourcen (13)
Wasser und
Kreislaufwirtschaft (14) verschmutzung (15)
Umwelt
Ja/Nein Ja/Nein Ja/Nein Ja/Nein Ja/Nein Ja/Nein Ja/Nein
und Ökosysteme (16)
Biologische Vielfalt
Mindestschutz (17) Taxonomie
konformer
Umsatz
Anteil,
Jahr 2022
(18)
Prozentsatz
Taxonomie
konformer
Umsatz
Anteil,
Jahr 2021
(19)
Prozentsatz
Kategorie
(ermöglichende
Tätigkeiten)
(20)
E
Kategorie
(Übergangs
tätigkeiten)
(21)
T
A. TAXONOMIEFÄ
HIGE TÄTIGKEITEN
A.1. Ökologisch
nachhaltige Tätig
keiten (taxonomie
konform)
Umsatz ökologisch
nachhaltiger Tätig
keiten (taxonomie
konform) (A.1)
0 0%
A.2. Taxonomie
fähige, aber
nicht ökologisch
nachhaltige Tätig
keiten (nicht
taxonomiekonfor
me Tätigkeiten)
Aktivität 8.1 –
Datenverarbei
tung, Hosting und
damit verbundene
Tätigkeiten
8.1 3.126 2%
Umsatz der taxono
miefähigen, aber
nicht ökologisch
nachhaltiger
Tätigkeiten (nicht
taxonomiekonfor
me Tätigkeiten)
(A. 2)
3.126 2%
Insgesamt
(A.1 + A.2)
3.126 2% 0%
B. NICHT TAXO
NOMIEFÄHIGE
TÄTIGKEITEN
Umsatz nicht
taxonomiefähiger
Tätigkeiten (B)
123.396 98%
Gesamt (A+B) 126.522 100%
Kriterien für einen wesentlichen Beitrag DNSH-Kriterien ("Keine erhebliche Beeinträchtigung")
Wirtschafts
tätigkeiten (1)
Code(s) (2) Absoluter CapEx (3)
TEUR
CapEx-Anteil (4)
%
Klimaschutz (5)
%
an den Klimawandel (6)
Anpassung
%
Meeresressourcen (7)
Wasser- und
%
Kreislaufwirtschaft (8)
%
verschmutzung (9)
Umwelt
%
und Ökosysteme (10)
Biologische Vielfalt
%
Klimaschutz (11) Anpassung an den
Klimawandel (12)
Meeresressourcen (13)
Wasser und
Kreislaufwirtschaft (14) verschmutzung (15)
Umwelt
Ja/Nein Ja/Nein Ja/Nein Ja/Nein Ja/Nein Ja/Nein Ja/Nein
und Ökosysteme (16)
Biologische Vielfalt
Mindestschutz (17) Taxonomie
konformer
Umsatz
Anteil,
Jahr 2022
(18)
Prozentsatz
Taxonomie
konformer
Umsatz
Anteil,
Jahr 2021
(19)
Prozentsatz
Kategorie
(ermöglichende
Tätigkeiten)
(20)
E
Kategorie
(Übergangs
tätigkeiten)
(21)
T
A. TAXONOMIEFÄ
HIGE TÄTIGKEITEN
A.1. Ökologisch
nachhaltige Tätig
keiten (taxonomie
konform)
CapEx ökologisch
nachhaltiger Tätig
keiten (taxonomie
konform) (A.1)
0 0%
A.2. Taxonomie
fähige, aber
nicht ökologisch
nachhaltige Tätig
keiten (nicht
taxonomiekonfor
me Tätigkeiten)
Aktivität 6.5 –
Beförderung mit
Motorrädern,
Personenkraftwa
gen und leichten
Nutzfahrzeugen
6.5 987 27%
Aktivität 7.7 –
Erwerb von und
Eigentum an
Gebäuden
7.7 1.311 36%
Aktivität 8.1 –
Datenverarbei
tung, Hosting und
damit verbundene
Tätigkeiten
8.1 290 2%
CapEx der taxono
miefähigen, aber
nicht ökologisch
nachhaltiger
Tätigkeiten (nicht
taxonomiekonfor
me Tätigkeiten)
(A. 2)
2.588 72%
Insgesamt
(A.1 + A.2)
2.588 72% 0%
B. NICHT TAXO
NOMIEFÄHIGE
TÄTIGKEITEN
CapEx nicht
taxonomiefähiger
Tätigkeiten (B)
1.018 28%
Gesamt (A+B) 3.607 100%
Kriterien für einen wesentlichen Beitrag DNSH-Kriterien ("Keine erhebliche Beeinträchtigung")
Wirtschafts
tätigkeiten (1)
Code(s) (2) Absoluter OpEx (3)
TEUR
OpEx-Anteil (4)
%
Klimaschutz (5)
%
an den Klimawandel (6)
Anpassung
%
Meeresressourcen (7)
Wasser- und
%
Kreislaufwirtschaft (8)
%
verschmutzung (9)
Umwelt
%
und Ökosysteme (10)
Biologische Vielfalt
%
Klimaschutz (11) Anpassung an den
Klimawandel (12)
Meeresressourcen (13)
Wasser und
Kreislaufwirtschaft (14) verschmutzung (15)
Umwelt
Ja/Nein Ja/Nein Ja/Nein Ja/Nein Ja/Nein Ja/Nein Ja/Nein
und Ökosysteme (16)
Biologische Vielfalt
Mindestschutz (17) Taxonomie
konformer
Umsatz
Anteil,
Jahr 2022
(18)
Prozentsatz
Taxonomie
konformer
Umsatz
Anteil,
Jahr 2021
(19)
Prozentsatz
Kategorie
(ermöglichende
Tätigkeiten)
(20)
E
Kategorie
(Übergangs
tätigkeiten)
(21)
T
A. TAXONOMIEFÄ
HIGE TÄTIGKEITEN
A.1. Ökologisch
nachhaltige Tätig
keiten (taxonomie
konform)
OpEx ökologisch
nachhaltiger Tätig
keiten (taxonomie
konform) (A.1)
0 0%
A.2. Taxonomie
fähige, aber
nicht ökologisch
nachhaltige Tätig
keiten (nicht
taxonomiekonfor
me Tätigkeiten)
Aktivität 6.5 –
Beförderung mit
Motorrädern,
Personenkraftwa
gen und leichten
Nutzfahrzeugen
6.5 123 1%
Aktivität 7.7 –
Erwerb von und
Eigentum an
Gebäuden
7.7 265 1%
OpEx der taxono
miefähigen, aber
nicht ökologisch
nachhaltiger
Tätigkeiten (nicht
taxonomiekonfor
me Tätigkeiten)
(A. 2)
388 2%
Insgesamt
(A.1 + A.2)
388 2% 0%
B. NICHT TAXO
NOMIEFÄHIGE
TÄTIGKEITEN
OpEx nicht
taxonomiefähiger
Tätigkeiten (B)
19.797 98%
Gesamt (A+B) 20.185 100%

IX. BERICHT ÜBER DIE BEZIEHUNGEN ZU VERBUNDENEN UNTERNEHMEN

Der Vorstand der USU Software AG hat gemäß § 312 AktG einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erstellt und darin folgende Schlusserklärung abgegeben: "Wir erklären, dass die USU Software AG nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat. Maßnahmen, die die Gesellschaft benachteiligen, wurden nicht getroffen."

Möglingen, 17. März 2023

Bernhard Oberschmidt Dr. Benjamin Strehl

Vorsitzender des Vorstands Mitglied des Vorstands

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahres- und Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der USU Software AG und des Konzerns vermittelt und im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der USU Software AG und des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der USU Software AG und des Konzerns beschrieben sind.

Möglingen, 17. März 2023

USU Software AG

Bernhard Oberschmidt Dr. Benjamin Strehl Vorsitzender des Vorstands Mitglied des Vorstands

Konzernbilanz zum 31. Dezember 2022

USU Software AG, Möglingen

Anhang 31.12.2022 31.12.2021
Vermögenswerte TEUR TEUR
Langfristige Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte (8) 2.598 3.031
Geschäfts- oder Firmenwerte (9) 40.092 40.392
42.690 43.423
Sachanlagen (10) 3.045 3.103
Nutzungsrechte (11) 15.697 16.584
Finanzielle Vermögenswerte (12) 775 746
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (18) 168 200
Latente Steuern (31) 2.416 4.860
22.101 25.493
64.791 68.916
Kurzfristige Vermögenswerte
Vorräte (13) 478 374
Vertragsvermögenswerte (14) 6.013 4.962
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (15) 22.274 14.820
Forderungen aus Ertragsteuern (16) 1 65
Finanzielle Vermögenswerte (17) 669 599
Übrige Vermögenswerte 890 381
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (18) 2.338 1.613
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten (19) 15.525 24.286
48.188 47.100
112.979 116.016
Anhang 31.12.2022 31.12.2021
Eigenkapital und Schulden TEUR TEUR
Eigenkapital (20)
Gezeichnetes Kapital 10.524 10.524
(Bedingtes Kapital TEUR 378; i. V. TEUR 378)
Nennbetrag eigene Anteile -524 0
Kapitalrücklage 43.465 52.792
Gewinnrücklage 3.149 829
Kumuliertes sonstiges Eigenkapital 340
56.954
298
64.443
Langfristige Schulden
Pensionsrückstellungen (21) 991 1.340
Leasingverbindlichkeiten (22) 13.287 14.141
Passive Rechnungsabgrenzungsposten (30) 1.325 1.600
Latente Steuern (31) 1.197 924
16.800 18.005
Kurzfristige Schulden
Ertragsteuerschulden (23) 1.084 635
Finanzielle Verbindlichkeiten (24) 132 0
Leasingverbindlichkeiten (22) 2.696 2.680
Verbindlichkeiten aus dem Personalbereich (25) 10.070 10.038
Sonstige Rückstellungen und Verbindlichkeiten (26) 3.708 2.902
Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen (27) 3.941 3.178
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (28) 6.997 4.455
Passive Rechnungsabgrenzungsposten (30) 10.597 9.680
39.225 33.568
112.979 116.016

Konzern-Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 USU Software AG, Möglingen

Anhang 2022 2021
TEUR TEUR
Umsatzerlöse (32) 126.522 111.904
Herstellungskosten des Umsatzes (33) -63.311 -55.726
Bruttoergebnis vom Umsatz 63.211 56.178
Vertriebs- und Marketingaufwendungen (34) -22.616 -20.541
Allgemeine Verwaltungsaufwendungen (35) -11.708 -10.242
Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen (36) -18.072 -16.686
Sonstige betriebliche Erträge (37) 1.995 1.533
Sonstige betriebliche Aufwendungen (38) -1.008 -577
Finanzerträge (39) 334 184
Finanzaufwendungen (40) -170 -119
Gewinn vor Steuern 11.966 9.730
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (41) -4.384 -2.972
Konzernergebnis 7.582 6.758
Posten, die nicht aufwands- oder ertragswirksam
umgegliedert werden können:
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus Pensionsrückstellungen 182 46
Latente Steuern auf versicherungsmathematische Gewinne/Verluste -10 -13
Posten, die später aufwands- oder ertragswirksam
umgegliedert werden können:
Unterschiedsbetrag aus Währungsumrechnung
-130 92
Sonstiges Ergebnis 42 125
Gesamtergebnis 7.624 6.883
Ergebnis je Aktie in Euro verwässert (20.7) 0,72 0,64
Ergebnis je Aktie in Euro unverwässert (20.7) 0,76 0,64
Anzahl der zugrunde gelegten Aktien (verwässert) (20.7) 10.523.770 10.523.770
Anzahl der zugrunde gelegten Aktien (unverwässert) (20.7) 10.000.000 10.523.770

Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2022

USU Software AG, Möglingen

Anhang 2022 2021
TEUR TEUR
Konzernjahresüberschuss 7.582 6.758
+/- Abschreibungen/Zuschreibungen auf Gegenstände
des Anlagevermögens 2.098 1.825
+
Abschreibungen auf Nutzungsrechte IFRS 16 Leasingverhältnisse
2.937 2.901
+/- Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge 65 61
-/+ Zunahme/Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions-
oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -9.910 2.300
+/- Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions-
oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 4.568 -2.432
+/- Zinsaufwendungen/Zinserträge -164 -65
-/+ Ertragsteuerzahlungen -1.123 -878
-/+ Gezahlte Zinsen/ erhaltene Zinsen -68 -96
+/- Ertragsteueraufwand/-ertrag 4.384 2.972
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit (43) 10.369 13.346
-
Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen
-182 -16
+
Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des
Sachanlagevermögens 33 26
-
Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen
-1.126 -839
Cashflow aus der Investitionstätigkeit (44) -1.275 -829
-
Rückkauf eigener Aktien
-9.821 0
-
Gezahlte Dividenden an Gesellschafter des Mutterunternehmens
-5.262 -4.209
-
Tilgung von Leasingverbindlichkeiten nach IFRS 16
-2.902 -2.816
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit (45) -17.985 -7.025
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds -8.891 5.492
+/- Wechselkurs- und bewertungsbedingte Änderungen
des Finanzmittelfonds 130 260
+
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode
24.286 18.534
Finanzmittelfonds am Ende der Periode (46) 15.525 24.286
Finanzmittelfonds
Flüssige Mittel 15.525 24.286

Konzerneigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr 2022

USU Software AG, Möglingen

Gezeichnetes Kapital
Anzahl
TEUR Eigene Anteile
TEUR
Konsolidiertes Eigenkapital zum 31. Dezember 2020 10.523.770 10.524 0
Konzernergebnis 0 0 0
Übriges Ergebnis, nach Steuern 0 0 0
Konzern-Gesamtergebnis 0 0 0
Dividendenzahlung 0 0 0
Konsolidiertes Eigenkapital zum 31. Dezember 2021 10.523.770 10.524 0
Konzernergebnis 0 0 0
Übriges Ergebnis, nach Steuern 0 0 0
Konzern-Gesamtergebnis 0 0 0
Aktienrückkäufe 0 0 -524
Dividendenzahlung 0 0 0
Konsolidiertes Eigenkapital zum 31. Dezember 2022 10.523.770 10.524 -524
Kumuliertes sonstiges Eigenkapital
Eigenkapital Währungsumrechnung Pensionspläne Gewinnrücklage Kapitalrücklage
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
61.770 322 -149 -1.719 52.792
6.758 0 0 6.758 0
125 92 33 0 0
6.883 92 33 6.758 0
-4.209 0 0 -4.209 0
64.443 414 -116 829 52.792
7.582 0 0 7.582 0
42 -130 172 0 0
7.624 -130 172 7.582 0
-9.851 0 0 0 -9.327
-5.262 0 0 -5.262 0
56.954 284 56 3.149 43.465

USU Software AG, Möglingen

A. DIE GESELLSCHAFT

Die Konzernmuttergesellschaft USU Software AG hat ihren Firmensitz im Spitalhof, 71696 Möglingen, Deutschland, und ist beim Amtsgericht Stuttgart im Handelsregister unter HRB 206442 eingetragen. Die USU Software AG und ihre Tochtergesellschaften (im Folgenden auch "Gruppe" oder "Konzern" oder "USU" genannt) entwickeln und vertreiben ganzheitliche Softwarelösungen. Das Leistungsspektrum umfasst dabei Lösungen im Bereich "Business Service Management" für den effizienten und kostenoptimalen Einsatz der IT-Infrastruktur eines Unternehmens sowie im Bereich "Knowledge Solutions" zur Optimierung wissensintensiver Geschäftsprozesse. Darüber hinaus bietet die Gruppe im Bereich "Business Solutions" Beratungsleistungen im Rahmen von IT-Projekten sowie individuelle Anwendungsentwicklung an.

Der Konzern umfasst Tochtergesellschaften im Inland, in der Tschechischen Republik, in Frankreich, in Österreich, in den USA und in Japan. Die Kunden der Gesellschaft befinden sich überwiegend im Inland und stammen hauptsächlich aus den Branchen Finanzdienstleistungen, Telekommunikation, Automobil- und Konsumgüterindustrie, Dienstleistungen und Handel sowie aus dem öffentlichen Sektor.

Die Gesellschaft ist im "Prime Standard" an der Frankfurter Börse gelistet.

B. WESENTLICHE BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE

1. Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze

Der Konzernabschluss der USU Software AG wurde gemäß § 315e HGB nach den Vorschriften der International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Boards (IASB), London, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellt. Der Konzernabschluss berücksichtigt darüber hinaus ergänzend die anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften gemäß § 315e Abs. 1 HGB.

Die Jahresabschlüsse der einbezogenen Tochterunternehmen sind einheitlich nach den Vorschriften der IFRS aufgestellt worden.

Der Bilanzstichtag ist der 31. Dezember 2022.

Die Erstellung des Konzernabschlusses basierte auf der Annahme der Unternehmensfortführung und erfolgte unter Heranziehung der historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten, mit Ausnahme von bestimmten finanziellen Vermögenswerten und Schulden, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.

Die Darstellung in der Konzernbilanz unterscheidet zwischen kurz- und langfristigen Vermögenswerten und Schulden. Vermögenswerte und Schulden werden als kurzfristig klassifiziert, wenn sie innerhalb eines Jahres fällig werden. Aktive und passive latente Steuern sowie Rückstellungen für Pensionen werden grundsätzlich als langfristige Posten, erhaltene Anzahlungen werden grundsätzlich als kurzfristige Posten dargestellt.

Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt.

Der Vorstand beabsichtigt den Konzernabschluss am 6. März 2023 zur Weiterleitung an den Aufsichtsrat freizugeben. Es ist geplant, dass der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 20. März 2023 den vorliegenden, vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss billigen und zur Veröffentlichung freigeben wird.

Der zum 31. Dezember 2022 nach den Bestimmungen des HGB aufgestellte Jahresabschluss der USU Software AG, dieser Konzernabschluss und der Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns werden beim Unternehmensregister eingereicht und auf der Unternehmenswebsite im Internet veröffentlicht.

2. Erstmalig angewandte und kürzlich erlassene Rechnungslegungsvorschriften

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen grundsätzlich den im Vorjahr angewandten Methoden.

Im aktuellen Geschäftsjahr waren für die Gruppe erstmals die folgenden geänderten Standards anzuwenden:

  • Änderungen an IFRS 3: Verweise auf das Rahmenkonzept in den IFRS-Standards
  • Änderungen an IAS 37: Belastende Verträge Kosten für die Erfüllung eines Vertrages
  • Änderungen an IAS 16: Sachanlagen

Aus den geänderten Standards ergeben sich keine bzw. keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Gruppe.

Das IASB und IFRS IC haben neue bzw. überarbeitete Standards und Interpretationen verabschiedet, die erst ab dem 1. Januar 2023 oder später verpflichtend anzuwenden sind.

Die Anwendung dieser Standards setzt die zum Teil noch ausstehende Anerkennung in der EU voraus. Im Einzelnen handelt es sich dabei um folgende Rechnungslegungsstandards und Interpretationen:

Standard/
Interpretation
Titel Anzuwenden für
Geschäftsjahre ab
Übernahme durch
die EU-Kommission
Auswirkungen auf den
USU Konzernabschluss
IFRS 17 Versicherungsverträge 01.01.2023 Ja Keine
Amend. IAS 1 Darstellung des Abschlusses –
Klassifizierung von Schulden
als kurz- oder langfristig
01.01.2024 Nein Keine
Amend. IAS 8 Bilanzierungs- und Bewer
tungsmethoden, Änderungen
von Schätzungen und Fehlern
– Definition von rechnungsle
gungsbezogenen Schätzungen
01.01.2023 Ja Keine
Amend. IAS 12 Ertragsteuern – Latente Steu
ern, die sich auf Vermögens
werte und Schulden beziehen,
die aus einer einzigen Trans
aktion entstehen
01.01.2023 Ja Keine
Amend. IFRS 17 Versicherungsverträge: Erstma
lige Anwendung von IFRS 17 und
IFRS 9 – Vergleichsinformationen
01.01.2023 Ja Keine
IFRS 16 Leasingverbindlichkeit bei Sale
and-leaseback-Transaktionen
01.01.2024 Nein Keine
Amend. IAS 1,
IFRS Practice
Statement 2
Offenlegung von Bilanzierungs
und Bewertungsmethoden
01.01.2023 Ja Keine

Von der Möglichkeit, bereits verabschiedete Standards vorzeitig anzuwenden, wurde kein Gebrauch gemacht.

Nach aktueller Einschätzung ergeben sich auch aus den übrigen neuen bzw. überarbeiteten Standards keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Soweit nicht anders in diesem Kapitel beschrieben, unterliegt der Konzernabschluss denselben einheitlichen Bilanzierungsund Bewertungsmethoden wie im Vorjahr.

3. Konsolidierungskreis

Der Konzernabschluss beinhaltet den Abschluss der USU Software AG und der von ihr beherrschten Unternehmen einschließlich strukturierter Unternehmen (Tochterunternehmen). Die USU Software AG erlangt gemäß IFRS 10 die Beherrschung, wenn sie:

  • Verfügungsmacht über das Beteiligungsunternehmen ausüben kann,
  • schwankenden Renditen aus ihrer Beteiligung ausgesetzt ist und
  • die Renditen aufgrund ihrer Verfügungsmacht der Höhe nach beeinflussen kann.

Die USU Software AG nimmt eine Neubeurteilung vor, ob sie ein Beteiligungsunternehmen beherrscht oder nicht, wenn Tatsachen und Umstände darauf hinweisen, dass sich eines oder mehrere der oben genannten drei Kriterien der Beherrschung verändert haben.

Ein Tochterunternehmen wird ab dem Zeitpunkt, zu dem die Gesellschaft die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt, bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung durch die Gesellschaft endet, in den Konzernabschluss einbezogen. Dabei werden die Ergebnisse der im Laufe des Jahres erworbenen oder veräußerten Tochterunternehmen entsprechend vom tatsächlichen Erwerbszeitpunkt an bzw. bis zum tatsächlichen Abgangszeitpunkt in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und dem sonstigen Konzern-Ergebnis erfasst.

In den Konzernabschluss einbezogen sind – neben der USU Software AG als Mutterunternehmen – alle operativ tätigen in- und ausländischen Tochterunternehmen, die von der USU Software AG unmittelbar oder mittelbar beherrscht werden.

Nachfolgende Gesellschaften, die jeweils mittelbar oder unmittelbar zu 100 % gehalten werden, wurden gemäß IFRS 10 neben dem Konzernmutterunternehmen in den Konzernabschluss einbezogen. Die Angaben zu Eigenkapital und Jahresergebnis stellen die nach jeweils landesspezifischen Rechnungslegungsvorschriften ermittelten Werte dar. Es bestehen keine nicht in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Das Geschäftsjahr der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen entspricht dem Kalenderjahr.

Konsolidierungskreis
Name und Sitz Eigenkapital Jahresergebnis
der Gesellschaft 31.12.2022 2022
TEUR TEUR
davon im Inland:
USU GmbH, Möglingen 1) 30.368 14.411
USU Solutions GmbH,
Leinfelden-Echterdingen 1)
1.380 2.765
Omega Software GmbH,
Obersulm 1)
970 17
Openshop Internet Soft-
ware GmbH, Möglingen 1)
-667 -1
USU Technologies GmbH,
Aachen 1)
300 2.984
davon im Ausland:
USU Software s. r. o., Brno,
Tschechische Republik 2)
1.786 316
USU Austria GmbH, Wien,
Österreich 2)
-895 -27
USU Solutions Inc.,
Boston, USA
-7.455 -1.625
USU SAS, Paris, Frankreich -2.942 -312
USU GK, Tokio, Japan -189 -195

1) Jahresergebnis vor/Eigenkapital nach Ergebnisabführung an die USU Software AG aufgrund vorliegender Ergebnisabführungsverträge 2) Die Gesellschaften werden zu 100 % von der USU GmbH gehalten.

4. Konsolidierungsgrundsätze

Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Erwerbsmethode durch Verrechnung der Anschaffungskosten mit dem Konzernanteil am neubewerteten Eigenkapital der Tochterunternehmen zum Zeitpunkt des Erwerbs. Ein aus Erstkonsolidierung verbleibender Geschäfts- oder Firmenwert wird gesondert erfasst. Gemäß IFRS 3 werden Geschäfts- oder Firmenwerte nicht planmäßig über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben, sondern mindestens einmal jährlich einem Werthaltigkeitstest unterzogen, der zu einer Abwertung führen kann (Impairment-Only-Approach).

Im Rahmen der Folgekonsolidierung werden die aufgedeckten stillen Reserven und Lasten entsprechend den korrespondierenden Vermögenswerten und Schulden fortgeführt, abgeschrieben bzw. aufgelöst.

Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Aufwendungen und Erträge zwischen konsolidierten Unternehmen werden eliminiert. Die konzerninternen Leistungsbeziehungen erfolgten zu Marktpreisen, die dem Grundsatz der Fremdüblichkeit entsprechen. Ergebniswirksame Konsolidierungsvorgänge unterliegen der Abgrenzung latenter Steuern, wobei aktive und passive latente Steuern saldiert werden, wenn Steuergläubiger und Steuerschuldner übereinstimmen.

5. Währung und Währungsumrechnung

Funktionale Währung und Berichtswährung

Die im Konzernabschluss aller Konzernunternehmen enthaltenen Posten werden unter Verwendung der Währung des primären Wirtschaftsumfelds der Unternehmen bewertet, in dem diese tätig sind ("funktionale Währung"). Der Konzernabschluss wird in Euro dargestellt; dabei handelt es sich um die funktionale Währung und die Berichtswährung der USU Software AG. Alle Betragsangaben im Konzernabschluss werden gerundet auf Tausend Euro ("TEUR"), außer den Angaben, die sich auf Aktien beziehen.

Transaktionen und Salden

Es werden alle Geschäftsvorfälle mit dem am Tag des Geschäftsvorfalles gültigen Wechselkurs in die jeweilige funktionale Währung umgerechnet. Zu jedem Bilanzstichtag werden monetäre Posten in fremder Währung unter Verwendung des Stichtagskurses angesetzt; nicht monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet wurden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalles umgerechnet, und nicht monetäre Posten, die mit ihrem Zeitwert bewertet wurden, werden mit dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des Zeitwertes gültig war. Die sich aus der Umrechnung zu Stichtagskursen ergebenden Differenzen werden erfolgswirksam unter den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen erfasst.

Konzernunternehmen

Die Umrechnung der in fremder Währung aufgestellten Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen erfolgt gemäß IAS 21 auf der Grundlage des Konzepts der funktionalen Währung nach der modifizierten Stichtagskursmethode. Die ausländischen, konsolidierten Tochterunternehmen werden als wirtschaftlich selbstständige Teileinheiten betrachtet, da sie finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch autonom sind. Ihre Bewertungswährungen sind entsprechend dem Konzept der funktionalen Währung die jeweiligen Landeswährungen. Erträge und Aufwendungen werden zu den durchschnittlichen Wechselkursen während des Berichtsjahres, Vermögenswerte und Schulden zum Stichtagskurs und das jeweilige Eigenkapital der Tochtergesellschaften zu historischen Kursen umgerechnet. Der Unterschiedsbetrag aus der eigenkapitalbezogenen Währungsumrechnung wird ergebnisneutral mit dem Eigenkapital verrechnet und in einer separaten Spalte des Konzerneigenkapitalspiegels dargestellt.

Währungsdifferenzen, die im Rahmen der Konsolidierung kurzfristiger Schulden auftreten, werden erfolgswirksam unter den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen erfasst.

Die Umrechnung der Jahresabschlüsse der ausländischen Tochtergesellschaften, die nicht der Europäischen Währungsunion angehören, wurde unter Verwendung der folgenden Umrechnungskurse in EUR durchgeführt:

Stichtagskurs Durchschnittskurs
Währung 1 EUR 31.12.2022 31.12.2021 2022 2021
entspricht
Schweizer
Franken CHF 0,9847 1,0331 1,0047 1,0811
Tschechische
Kronen CZK 24,116 24,858 24,566 25,640
US-Dollar USD 1,0666 1,1326 1,0530 1,1827
Japanischer
Yen JPY 140,66 130,38 138,03 129,88

Im abgelaufenen Geschäftsjahr beliefen sich die erfolgswirksam erfassten Umrechnungsdifferenzen auf TEUR 605 (2021: TEUR 105).

6. Wesentliche Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen

Die Aufstellung der Jahresabschlüsse in Übereinstimmung mit den Rechnungslegungsgrundsätzen nach IFRS erfordert Schätzungen und Annahmen des Vorstands, welche die Höhe der ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden, die Angabe von Eventualverbindlichkeiten am Bilanzstichtag, die ausgewiesenen Erträge und Aufwendungen während der Berichtsperiode sowie die damit im Zusammenhang stehenden Angaben im Jahresabschluss beeinflussen. Die sich tatsächlich ergebenden Beträge können von diesen Schätzungen abweichen. Die wichtigsten Ermessensentscheidungen werden im Folgenden erläutert:

Wertminderung von immateriellen Vermögenswerten

Der Konzern überprüft mindestens einmal jährlich, ob die Geschäfts- oder Firmenwerte und Marken mit unbestimmter Nutzungsdauer wertgemindert sind. Dies erfordert eine Schätzung des erzielbaren Betrags der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen diese immateriellen Vermögenswerte zugeordnet sind. Der erzielbare Betrag ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Zur Schätzung des Nutzungswerts muss der Konzern zum einen die künftigen Cashflows schätzen als auch einen angemessenen Abzinsungssatz wählen, um den Barwert dieser Cashflows zu ermitteln.

Die der Discounted-Cash-Flow-Bewertung im Rahmen der Wertminderungsprüfung des Geschäfts- oder Firmenwertes zu Grunde liegenden Cash-Flows basieren auf aktuellen Geschäftsplanungen, wobei grundsätzlich von einem Planungshorizont der Detailplanungsphase von vier Jahren ausgegangen wurde, die in begründeten Einzelfällen um eine dreijährige Grobplanungs-/ Konvergenzphase erweitert wurde. Hierbei werden Annahmen über die künftigen Umsatz- und Kostenentwicklungen getroffen. Sollten wesentliche Annahmen von den tatsächlichen Größen abweichen, könnte dies in der Zukunft zu erfolgswirksam zu erfassenden Wertminderungen von Geschäfts- oder Firmenwerten führen.

Aktive Latente Steuern auf Verlustvorträge

Aktive latente Steuern werden für alle nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge angesetzt, sofern es wahrscheinlich ist, dass hierfür zu versteuerndes Einkommen erzielt wird und die Verlustvorträge damit tatsächlich genutzt werden können. Für die Ermittlung der Höhe der aktiven latenten Steuern ist eine wesentliche Ermessensausübung auf Grundlage des erwarteten Zeitpunkts und der Höhe des künftigen zu versteuernden Einkommens erforderlich.

Zeitpunkt der Erfüllung der Leistungsverpflichtung und Ermittlung Fertigstellungsgrad

Ein Ermessenspielraum besteht auch bei der Entscheidung, ob Umsatzerlöse zu einem bestimmten Zeitpunkt oder über einen bestimmten Zeitraum zu realisieren sind. Annahmen und Schätzungen sind auch bezüglich des Fertigstellungsgrads sowie der bis zur Fertigstellung noch erforderlichen Aufwendungen notwendig.

7. Allgemeine Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Abschlüsse der USU Software AG sowie der in- und ausländischen Tochterunternehmen werden entsprechend IFRS 10.19 nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt.

7.1 Immaterielle Vermögenswerte und Geschäfts- oder Firmenwerte

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte und Geschäfts- oder Firmenwerte werden nach IAS 38 bei Zugang mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Als Geschäfts- oder Firmenwert aus der Kapitalkonsolidierung wird der Betrag der Anschaffungskosten eines Unternehmenszusammenschlusses angesetzt, der den beizulegenden Zeitwert des Nettovermögens des erworbenen Tochterunternehmens zum Erwerbszeitpunkt übersteigt. Die immateriellen Vermögenswerte enthalten vor allem Software, Wartungsverträge und Kundenstämme, die entsprechend ihrer jeweiligen voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer über einen Zeitraum von drei bis dreizehn Jahren planmäßig linear abgeschrieben werden. Immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer – hierzu zählen Geschäftsoder Firmenwerte sowie Namens- und Markenrechte – werden anstelle einer planmäßigen Abschreibung mindestens einmal jährlich einer Wertminderungsprüfung ("Impairment Test") nach IAS 36 unterzogen. Die "Abschreibungen auf im Rahmen von Unternehmensakquisitionen aktivierte immaterielle Vermögenswerte und Goodwill" werden unter den Kostenbestandteilen des Umsatzkostenverfahrens ausgewiesen.

Die Geschäfts- oder Firmenwerte beinhalten ausschließlich Beträge aus der Kapitalkonsolidierung. Durch Vergleich der Buchwerte einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit ("ZGE"), einschließlich der jeweiligen Geschäfts- oder Firmenwerte, mit dem höheren Wert aus Nutzungswerten und beizulegenden Zeitwerten abzüglich Veräußerungskosten der jeweiligen ZGE werden die Geschäfts- oder Firmenwerte auf Wertminderung geprüft.

Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten einer ZGE wird durch den Barwert des künftigen Cash-Flows bestimmt. Die Berechnung erfolgt mittels einer Discounted-Cash-Flow-Methode der Stufe 3 nach IAS 36.134e in Verbindung mit IFRS 13, bei der die aus der ZGE erwarteten Zahlungen abgezinst werden. Die Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwertes wird regelmäßig zum 30. September des Geschäftsjahres in einem Wertminderungstest überprüft. Sofern sich Anhaltspunkte für eine Wertminderung zum Abschlussstichtag ergeben, wird der beizulegende Zeitwert erneut geschätzt. Aufgrund der veränderten Kapitalmarktbedingungen zum 31. Dezember 2022, die nach IAS 36.12 (c) als Anhaltspunkt für eine Wertminderung gelten können, ist der beizulegende Zeitwert für die USU SAS zum 31. Dezember 2022 erneut ermittelt worden. Die hier zugrundegelegte und vom Vorstand erstellte Finanzplanung, welche durch den Aufsichtsrat genehmigt ist, enthält die Planung für das folgende Geschäftsjahr als auch der darauf aufsetzenden Mittelfristplanung für den Zeitraum 2023-2026 (Detailplanungsphase), der in begründeten Einzelfällen um eine dreijährige Grobplanungs-/ Konvergenzphase erweitert wurde, um das Wachstum korrekt wiederzugeben.

Der Finanzplan für den jährlichen Werthaltigkeitstest wird detailliert über die vom Management der Gruppe erwarteten Umsatzerlöse und der damit verbundenen Mittelzuflüsse abgeleitet. Die geplanten Umsatzerlöse definieren die notwendige Beraterkapazität und die damit verbundenen Mittelabflüsse. Dabei werden neben Erfahrungswerten auch externe Marktdaten zur Planung der Umsatzerlöse herangezogen. Der Trend zum SaaS-Geschäft wird sich in Zukunft weiter ausbauen, wodurch der SaaS-Anteil am Gesamtumsatz entsprechend ansteigen wird mit entsprechend positiver Auswirkung auf künftige Margen. Auszahlungen in Verbindung mit fixen Kosten werden auf Basis von Erfahrungswerten fortgeschrieben. Die wesentlichen werttreibenden Faktoren der Planung sind die geplanten Umsatzerlöse und die darauf bezogene EBIT-Marge. Die EBIT-Marge wird insbesondere durch die geplanten SaaS- und Lizenzumsatzerlöse aus eigenen Softwareprodukten bestimmt. Ferner sind in der EBIT-Marge zukünftige Gehaltssteigerungen und steigende Aufwendungen für freie Mitarbeitende berücksichtigt.

7.2 Sachanlagen

Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgt nach IAS 16 zu historischen Anschaffungskosten, vermindert um kumulierte planmäßige Abschreibungen. Reparaturkosten werden unmittelbar als Aufwand verrechnet. Die Abschreibung erfolgt linear über die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer der Anlagegüter. Dabei werden folgende Nutzungsdauern zugrunde gelegt:

Nutzungsdauer:

EDV-Hardware 3 bis 10 Jahre
Einbauten in Gebäude 3 bis 23 Jahre
Andere Anlagen, Betriebs
und Geschäftsausstattung 3 bis 15 Jahre

Die Buchwerte der Sachanlagen werden auf Wertminderungen überprüft, sobald Indikatoren dafür vorliegen, dass der Buchwert eines Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Bei Fortfall der Gründe der Wertminderungen werden Wertaufholungen, höchstens bis zu den fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vorgenommen.

7.3 Wertminderung von nicht-finanziellen Vermögenswerten

Bei allen immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer sowie bei Geschäfts- oder Firmenwerten wird die Werthaltigkeit des Buchwertes mindestens einmal pro Geschäftsjahr überprüft. Die Wertminderungsprüfung wird grundsätzlich jährlich zum 30. September durchgeführt. Zudem wird bei diesen, wie auch bei den immateriellen Vermögenswerten mit bestimmter Nutzungsdauer und Sachanlagen, eine Wertminderungsprüfung dann durchgeführt, wenn Sachverhalte oder Änderungen der Umstände darauf hinweisen, dass der Buchwert eines Vermögenswerts nicht erzielbar sein könnte.

Abschreibungsmethode, Nutzungsdauer und Restwert werden jährlich nach IAS 16 und IAS 38 überprüft.

Eine Wertminderung wird ergebniswirksam erfasst, soweit der erzielbare Betrag des Vermögenswertes den Buchwert unterschreitet. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Verkaufskosten und Nutzungswert des Vermögenswertes. Der beizulegende Zeitwert abzüglich Verkaufskosten ist der aus einem Verkauf eines Vermögenswertes zu marktüblichen Bedingungen erzielbare Betrag, abzüglich der Veräußerungskosten. Der Nutzungswert ist der Kapitalwert des geschätzten künftigen Cash-Flows, der aus der fortgesetzten Nutzung eines Vermögenswertes und seinem Abgang am Ende der Nutzungsdauer zu erwarten ist.

Der erzielbare Betrag wird für jeden Vermögenswert einzeln oder, falls dies nicht möglich ist, für die zahlungsmittelgenerierende Einheit ermittelt, der er zugeordnet ist. Dabei ist nach IAS 36.6 eine ZGE die kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten, die Mittelzuflüsse erzeugen, die weitestgehend unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind. Zur Ermittlung der zu erwartenden Cash-Flows jeder ZGE müssen Grundannahmen hinsichtlich der Finanzpläne sowie der zur Abzinsung herangezogenen Zinssätze getroffen werden.

Fällt der Grund für eine Wertminderung in einer Folgeperiode ganz oder teilweise weg, prüft USU, ob eine Zuschreibung vorzunehmen ist. Die Wertaufholungsobergrenze wird einerseits durch die Höhe der fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten bestimmt, die sich ergäben, wenn keine Wertminderung in den Vorperioden erfasst worden wäre. Andererseits darf der Vermögenswert nicht über seinem erzielbaren Betrag angesetzt werden. Die Wertaufholung wird sofort erfolgswirksam erfasst.

Die Wertminderungsprüfung von immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer ist dabei im Rahmen der jährlichen Wertminderungsprüfung für die Geschäftsoder Firmenwerte abgedeckt, da diese in den Buchwerten der jeweiligen ZGEs enthalten sind. Wir verweisen hierzu auch auf die Konzernanhangangaben 7.1., 8. und 9.

Zum Zwecke der Werthaltigkeitsprüfungen der im Rahmen von Unternehmensakquisitionen erworbenen Geschäftsoder Firmenwerte, sind diese auf ihre entsprechenden ZGE zuzuordnen.

Da bei der USU-Gruppe die Zahlungsmittelflüsse, mit Ausnahme der Omega Software GmbH und der USU Solutions Inc., auf Ebene der Tochtergesellschaften USU GmbH, USU Solutions GmbH, USU Technologies GmbH und der USU SAS geplant und abgegrenzt werden, gelten als ZGE zum einen die USU GmbH zusammen mit der Omega Software GmbH für das Segment Produktgeschäft sowie die USU GmbH mit dem Segment Servicegeschäft und zum anderen die Tochtergesellschaften USU Solutions GmbH, die USU Technologies GmbH zusammen mit der USU Solutions Inc. und die USU SAS, die alle vollständig dem Produktgeschäft zugeordnet sind. Zur Differenzierung der beiden Bereiche Produkt- und Servicegeschäft verweisen wir auf die Konzernanhangangabe zur Segmentberichterstattung unter F.

Die Kapitalkosten der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten werden gem. IAS 36.A17 (a) als gewichteter Durchschnitt der Eigen- und Fremdkapitalkosten (WACC) berechnet. Zur Ermittlung der gewichteten Kapitalkosten wurden zum einen die Eigenkapitalkosten, die sich aus risikofreiem Basiszins und Risikozuschlag (Marktrisikoprämie multipliziert mit einem Betafaktor auf Grundlage einer Peer-Group-Analyse) zusammensetzen und zum anderen der Fremdkapitalkostensatz, der dem durchschnittlichen Fremdkapitalkostensatz der Peer-Group-Unternehmen entspricht, herangezogen. Eigen- und Fremdkapitalkosten werden mit der durchschnittlichen Kapitalstruktur der Peer-Group-Unternehmen gewichtet.

Eine ertragswirksame Korrektur einer in früheren Jahren aufwandswirksam erfassten Wertminderung für eine Sachanlage oder einen immateriellen Vermögenswert wird vorgenommen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Wertminderung nicht mehr besteht oder sich verringert haben könnte. Die Wertaufholung wird als Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Werterhöhung bzw. Verringerung der Wertminderung eines Vermögenswerts wird jedoch nur insoweit erfasst, wie sie den Buchwert nicht übersteigt, der sich unter Berücksichtigung der Abschreibungseffekte ergeben hätte, wenn in den vorherigen Jahren keine Wertminderung erfasst worden wäre.

Wertaufholungen auf Abschreibungen, die im Rahmen von Wertminderungsprüfungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte erfasst wurden, sind nicht zulässig.

Für die Ermittlung der erzielbaren Beträge der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wurden im Wesentlichen die im Folgenden aufgeführten Annahmen zugrunde gelegt. Als Ausgangsbasis wurde das in den jeweiligen Planungen (Planungszeitraum 2023 bis 2026 bzw. ggf. bis 2029) angegebene EBIT verwendet. Das Working Capital wurde in Abhängigkeit der Entwicklung der Umsatzerlöse geplant, für die Investitionen wurde die Annahme getroffen, dass diese den Abschreibungen entsprechen, so dass für die Bewertung direkt auf das EBIT abgestellt wurde. In der ewigen Rente der zum 30. September bewerteten ZGE wurde ein Wachstumsfaktor von 0,5 % unterstellt. Bei der Bewertung der aufgrund der veränderten Kapitalmarktbedingungen zum 31. Dezember 2022 bewerteten ZGE wurde in der ewigen Rente ein Wachstumsabschlag von 1,0 % herangezogen.

7.4 Finanzielle Vermögenswerte

Die Kategorisierung von finanziellen Vermögenswerten erfolgt unter IFRS 9 nach einem einheitlichen Modell in drei Kategorien:

  • (1) finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) bewertet werden,
  • (2) finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) bewertet werden und
  • (3) finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVPL) bewertet werden.

Finanzielle Vermögenswerte, deren Zahlungsströme ausschließlich aus Zins- und Tilgungszahlungen bestehen, werden in Abhängigkeit des zugrunde liegenden Geschäftsmodells klassifiziert. Bei der Gruppe werden sämtliche finanzielle Vermögenswerte unter dem Geschäftsmodell "Halten" subsumiert. Da bei keinem finanziellen Vermögenswert das Geschäftsmodell "Halten-Verkaufen" oder "Verkaufen" vorliegt, gibt es aufgrund des Geschäftsmodells keine Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (2) oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (3) bewertet werden.

Finanzielle Vermögenswerte, deren Zahlungsströme nicht ausschließlich aus Zins- und Tilgungszahlungen bestehen, werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVPL). Derartige Vermögenswerte liegen bei der Gruppe unverändert nicht vor.

Das Wertminderungsmodell unter IFRS 9 bezieht Erwartungen über die Zukunft mit ein und stellt auf die erwarteten Kreditverluste ab (ECL-Modell). Das Wertminderungsmodell unter IFRS 9 sieht drei Stufen vor und ist auf alle finanziellen Vermögenswerte (Schuldinstrumente) anwendbar, die entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden:

Stufe 1: enthält alle Verträge ohne signifikanten Anstieg des Kreditrisikos seit Zugang. Die Wertminderung bemisst sich anhand des erwarteten Kreditverlustes innerhalb der nächsten zwölf Monate (12-months-expected-credit-loss).

Stufe 2: enthält finanzielle Vermögenswerte, die einen signifikanten Anstieg des Kreditrisikos erfahren haben, allerdings in ihrer Bonität noch nicht beeinträchtigt sind. Die Wertminderung bemisst sich anhand des erwarteten Kreditverlustes über die gesamte Restlaufzeit (lifetime-expected-credit-loss).

Stufe 3: enthält finanzielle Vermögenswerte, die objektive Hinweise auf eine Wertminderung aufweisen oder einen Ausfallstatus innehaben. Als Wertberichtigung werden die erwarteten Kreditverluste über die gesamte Laufzeit des finanziellen Vermögenswerts erfasst (lifetime-expected-credit-loss).

Das ECL-Modell ist bei USU auf finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten klassifiziert sind, anzuwenden. Die Gruppe hat neben Bankguthaben als finanzielle Vermögenswerte ausschließlich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte aktiviert, die keine wesentlichen Finanzierungskomponenten enthalten. Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und vertraglichen Vermögenswerten wendet die Gruppe den gemäß IFRS 9 zulässigen vereinfachten Ansatz (Loss Rate-Ansatz) an, nachdem für alle Instrumente unabhängig von ihrer Kreditqualität eine Risikovorsorge in Höhe des erwarteten Verlustes über die Restlaufzeit zu erfassen ist; hierbei ist die Bestimmung von zukunftsbedingten ökonomischen Bedingungen aufgrund der geringen Bedeutung vernachlässigbar, da über den relevanten Zeitraum hinweg eine signifikante Änderung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen unwahrscheinlich ist. Das bedeutet, es erfolgt eine pauschale Zuordnung zu Stufe 2 bei Zugang und ein Transfer in Stufe 3, soweit objektive Hinweise auf Wertminderung vorliegen.

Die Ermittlung der "erwarteten Kreditverluste" erfolgte bei USU nach einem differenzierten Verfahren, welches insbesondere die unterschiedlichen länderspezifischen Gegebenheiten, z. B. in Bezug auf Überfälligkeiten, berücksichtigt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist die Berücksichtigung von zukunftsbedingten ökonomischen Bedingungen aufgrund der geringen Bedeutung vernachlässigbar, da über den relevanten (und regelmäßig kurzen) Zeitraum hinweg eine signifikante Änderung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen unwahrscheinlich ist.

Bei den Vertragsvermögenswerten ist die Berücksichtigung von zukunftsbedingten ökonomischen Bedingungen aufgrund der geringen Bedeutung vernachlässigbar, da über den relevanten (und regelmäßig kurzen) Zeitraum hinweg eine signifikante Änderung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen unwahrscheinlich ist. Das bedeutet, es erfolgt eine pauschale Zuordnung zu Stufe 2 bei Zugang und ein Transfer in Stufe 3, soweit objektive Hinweise auf Wertminderung vorliegen.

Ein Finanzinstrument wird ausgebucht, wenn nach angemessener Einschätzung nicht davon auszugehen ist, dass ein finanzieller Vermögenswert ganz oder teilweise realisierbar ist, z.B. nach Beendigung des Insolvenzverfahrens oder nach gerichtlichen Entscheidungen.

Finanzielle Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, soweit sie nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) bewertet werden. Nettogewinne oder -verluste, einschließlich Zinsaufwendungen, werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Andere finanzielle Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten mittels der Effektivzinsmethode bewertet. Zinsaufwendungen und Währungskursgewinne und -verluste werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung werden ebenfalls im Gewinn oder Verlust erfasst.

7.5 Vorräte

Die Bewertung der Vorräte erfolgt mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert. Die Vorräte betreffen im Wesentlichen Softwarelizenzen fremder Anbieter sowie EDV-Hardware.

Bestandsrisiken, die sich aus einer geminderten Verwertbarkeit ergeben, wird durch angemessene Wertabschläge Rechnung getragen. Ein Abwertungsbedarf aufgrund gesunkener Nettoveräußerungswerte am Abschlussstichtag ergab sich nicht.

7.6 Vertragssalden

Wir erfassen vertragliche Vermögenswerte für Leistungsverpflichtungen, die über einen bestimmten Zeitraum erfüllt werden, nach und nach, wenn ein Rechtsanspruch der Gruppe auf eine Gegenleistung für von ihr an den Kunden übertragene Güter und Dienstleistungen besteht, sofern dieser Anspruch nicht allein an den Zeitablauf geknüpft ist. Jeder unbedingte Anspruch auf Erhalt einer Gegenleistung wird gesondert als Forderung ausgewiesen. Ob ein Anspruch auf Erhalt einer Gegenleistung unbedingt und daher als Forderung auszuweisen ist, erfordert das Ausüben von Ermessen. Die vertraglichen Vermögenswerte sind um erhaltene Anzahlungen gemindert.

Vertragsverbindlichkeiten bestehen vorwiegend aus fälligen Rechnungen oder erhaltenen Zahlungen vor der Umsatzrealisierung. Sie werden als Umsatzerlöse erfasst, wenn die Verfügungsgewalt der zugesagten Produkte oder Dienstleistungen auf die Kunden übergeht.

Sofern in einer Periode festgestellt wird, dass aus der Erfüllung eines Dienstleistungsauftrages ein Verlust resultieren wird, wird der geschätzte Gesamtverlust aus dem jeweiligen Auftrag unmittelbar in voller Höhe als Aufwand erfasst.

7.7 Latente Steuern

Latente Steuern wurden auf der Grundlage der bilanzorientierten Verbindlichkeits-Methode nach IAS 12 bilanziert. Demnach sind Steuerabgrenzungsposten grundsätzlich für sämtliche temporären Bilanzierungs- und Bewertungsunterschiede zwischen den Wertansätzen nach IFRS und den steuerlichen Wertansätzen gebildet worden. Darüber hinaus werden aktive latente Steuern für steuerliche Verlustvorträge berücksichtigt, wenn ihre Nutzung in hohem Maße gesichert erscheint. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgte dabei unter Berücksichtigung der jeweiligen nationalen Ertragsteuersätze, die in den einzelnen Ländern zum Realisierungszeitpunkt gelten bzw. erwartet werden.

Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt nach der Liability-Methode für zeitlich begrenzte Unterschiede zwischen den Wertansätzen von Vermögenswerten und Schulden in der IFRS- und Steuerbilanz (hiervon ausgenommen sind Geschäfts- oder Firmenwerte), aus Konsolidierungsvorgängen sowie für Steuerminderungsansprüche aus wahrscheinlich in den Folgejahren realisierbaren steuerlichen Verlustvorträgen.

Aktive latente Steuern auf temporäre Differenzen und steuerliche Verlustvorträge werden nur insoweit aktiviert, als es wahrscheinlich ist, dass hierfür zukünftig ausreichend zu versteuerndes Einkommen zur Nutzung dieser aktiven latenten Steuern verfügbar sein wird. In die Beurteilung der Werthaltigkeit der latenten Steueransprüche werden die Ergebniswirkungen aus der Umkehrung von zu versteuernden temporären Differenzen, kurz- und mittelfristigen Prognosen über die zukünftige Ertragssituation der betreffenden Konzerngesellschaft sowie mögliche Steuerstrategien mit einbezogen. Bei der Beurteilung ist USU ferner an die zum Bilanzstichtag gültigen bzw. verabschiedeten steuerrechtlichen Normen gebunden. Künftige Rechtsänderungen können insoweit eine erfolgswirksame Anpassung erforderlich machen.

Aktive und passive latente Steuern werden saldiert, wenn ein einklagbares Recht besteht, tatsächliche Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden aufzurechnen, und die latenten Steuern sich auf dasselbe Steuersubjekt und dieselbe Steuerbehörde beziehen.

Latente Steueransprüche (-schulden) werden nicht abgezinst und sind in der Konzernbilanz als langfristige Vermögenswerte (Schulden) ausgewiesen.

7.8 Kumuliertes sonstiges Eigenkapital

In diesem Posten werden erfolgsneutrale Veränderungen des Eigenkapitals ausgewiesen, soweit sie nicht auf Transaktionen mit Anteilseignern (z.B. Kapitalerhöhungen oder Ausschüttungen) beruhen. Hierzu zählen der Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung, erfolgsneutrale Veränderungen der Pensionsrückstellungen sowie korrespondierende latente Steuern.

7.9 Eigene Anteile

Bei einem Rückerwerb eigener Aktien wird das geleistete Entgelt, inklusive zurechenbarer Kosten der Anschaffung, als eine Reduzierung des Eigenkapitals dargestellt. Der gezahlte Nominalbetrag der eigenen Aktien, soweit diese nicht eingezogen werden, wird unter dem Posten "Nennbetrag Eigene Anteile" ausgewiesen. Der übrige Betrag wurde mit der Kapitalrücklage verrechnet.

7.10 Rückstellungen für Pensionen

Die versicherungsmathematische Bewertung der gebildeten Pensionsrückstellungen basiert auf dem in IAS 19 vorgeschriebenen Verfahren für leistungsorientierte Pläne und wird damit unter Anwendung des Anwartschaftsbarwertverfahren durchgeführt. Die Berechnung beruht auf versicherungsmathematischen Gutachten, denen biometrische Berechnungsgrundlagen, in Deutschland die Richttafeln 2018 G der Heubeck-Richttafeln-GmbH, zugrunde liegen. In Frankreich wurde die Lebenstabelle INSEE 2012-2014 Regulierungstabelle – prov. verwendet. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden bei der Gruppe unter Berücksichtigung latenter Steuern ergebnisneutral im sonstigen Ergebnis im Eigenkapital erfasst. Der laufende Dienstzeitaufwand wird als Aufwand innerhalb des Ergebnisses vor Zinsen und Steuern (EBIT) ausgewiesen. Der laufende Zinsaufwand und der erwartete Kapitalertrag des Planvermögens werden im Finanzergebnis der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Bei beitragsorientierten Plänen (z.B. bestimmte Direktversicherungen) werden die vom Arbeitgeber zu leistenden Beiträge und die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung unmittelbar in den Funktionskosten erfasst.

7.11 Sonstige Rückstellungen

Eine sonstige Rückstellung wird dann ausgewiesen, wenn die Gesellschaft einer gegenwärtigen (rechtlichen oder faktischen) Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses nachzukommen hat, es wahrscheinlich ist, dass die Erfüllung der Verpflichtung zu einem Abfluss von Mitteln führt, die wirtschaftlichen Nutzen darstellen, und wenn eine zuverlässige Schätzung der Verpflichtungshöhe vorgenommen werden kann. Rückstellungen werden gemäß IAS 37 in Höhe des Betrags angesetzt, der nach bestmöglicher Schätzung erforderlich ist, um alle gegenwärtigen Verpflichtungen gegenüber Dritten am Bilanzstichtag abzudecken. Künftige Ereignisse, die sich auf den zur Erfüllung der Verpflichtung erforderlichen Betrag auswirken können, sind in den Rückstellungen be-rücksichtigt, sofern sie mit hinreichender Sicherheit vorausgesagt werden können und sofern diese Verpflichtungen aus Vorgängen der Vergangenheit resultieren. Rückstellungen werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und an die gegenwärtige beste Schätzung angepasst. In Fällen, in denen der Zinseffekt wesentlich ist, werden langfristige Rückstellungen abgezinst.

7.12 Finanzielle Verbindlichkeiten

Finanzielle Verbindlichkeiten werden bei ihrem erstmaligen Ansatz mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Die dem Erwerb direkt zurechenbaren Transaktionskosten werden bei allen finanziellen Verbindlichkeiten, die in der Folge nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, ebenfalls angesetzt.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige originäre finanzielle Verbindlichkeiten werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

7.13 Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen

Von Kunden erhaltene Anzahlungen, soweit sie sich nicht auf erbrachte Leistungen beziehen, werden unter den Verbindlichkeiten passiviert. Soweit sie sich auf erbrachte Leistungen beziehen, werden sie aktivisch von den angefallenen Kosten zuzüglich der Ergebnisse aus noch nicht abgerechneten Projekten abgesetzt.

7.14 Zuwendung öffentliche Hand

Eine bedingungslose Zuwendung der öffentlichen Hand wird als sonstiger Ertrag in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, sobald ein Anspruch auf die Zuwendung entsteht. Sonstige Zuwendungen der öffentlichen Hand werden zunächst als passivische Abgrenzungsposten zum beizulegenden Zeitwert erfasst, wenn eine angemessene Sicherheit darüber besteht, dass sie gewährt werden und der Konzern die mit der Zuwendung verbundenen Bedingungen erfüllen wird. Anschließend werden diese sonstigen Zuwendungen der öffentlichen Hand planmäßig über den Zeitraum der Nutzungsdauer des Vermögenswertes als sonstige Erträge in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Zuwendungen, die für den Konzern angefallene Aufwendungen kompensieren, werden planmäßig in den Zeiträumen, in denen die Aufwendungen erfasst werden, in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

7.15 Eventualverbindlichkeiten und Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Eventualverbindlichkeiten sind mögliche oder bestehende Verpflichtungen, die auf vergangenen Ereignissen beruhen und bei denen ein Ressourcenabfluss nicht wahrscheinlich ist. Sie sind in der Konzernbilanz nicht erfasst worden. Die im Konzernanhang angegebenen Verpflichtungsvolumina entsprechen dem am Bilanzstichtag bestehenden Haftungsumfang.

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag und im Zeitraum der Konzernabschlusserstellung, die Wertansätze erhellen, werden im Konzernabschluss berücksichtigt. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, die neue Sachverhalte begründen, werden in der Konzernbilanz nicht erfasst, jedoch bei Wesentlichkeit im Konzernanhang angegeben.

7.16 Leasing

Ein Leasingverhältnis liegt vor, wenn dem Leasingnehmer vom Leasinggeber vertraglich das Recht zur Beherrschung eines identifizierten Vermögenswertes für einen festgelegten Zeitraum einräumt und der Leasinggeber im Gegenzug eine Gegenleistung vom Leasingnehmer erhält.

Zu Nutzungsbeginn werden alle Leasingverhältnisse als Nutzungsrecht und als Leasingverbindlichkeit in Höhe des Barwerts der künftigen Leasing-Zahlungen in der Konzernbilanz erfasst. Von dem Wahlrecht zur Trennung von Leasing- und Nichtleasingkomponenten (Service) wird Gebrauch gemacht. Nichtleasingkomponenten werden im anzusetzenden Rightof-Use Asset nicht berücksichtigt. Weder für gemietete Bürogebäude noch für geleaste Betriebs- und Geschäftsausstattung und Kraftfahrzeuge bestehen vorteilhafte Kauf- oder Mietverlängerungsoptionen bei Beendigung des Leasingverhältnisses. Sale-and-Leaseback-Transaktionen haben in keinem der beiden Geschäftsjahre stattgefunden.

Kurzfristige Leasingverträge mit einer Laufzeit kleiner 12 Monaten sowie Leasingverträge mit einem Gesamtwert von weniger als 5.000 Euro (sog. "low value leases") werden nicht bilanziert. Aus diesen Verträgen resultierende Leasingzahlungen werden über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als sonstiger betrieblicher Aufwand erfasst.

Verlängerungs- und Kündigungsoptionen werden schon bei einer sehr wahrscheinlichen Ausübung bilanziell berücksichtigt und entsprechende Vermögenswerte und Verbindlichkeiten gebildet.

Die Leasingverbindlichkeit wird in Höhe des Barwerts der künftigen Leasing-Zahlungen über die hinreichend sichere Nutzungsperiode erfasst. Leasingzahlungen sind alle fixen und quasifixen Leasing-Zahlungen sowie variable Zahlungen, die an eine Rate oder einen Index gekoppelt sind. Die Zahlungsreihe wird mit dem impliziten Zins des Leasing-Verhältnisses oder, sofern dieser nicht bekannt ist, dem adäquaten Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasing-Verhältnisses abgezinst. Die Leasingverbindlichkeit wird nach der Effektivzinsmethode bewertet und fortgeschrieben. Die Folgebewertung der Leasingverbindlichkeit erfolgt durch Erhöhung des Buchwerts um den Zinsaufwand sowie dessen Verringerung um die geleisteten Leasingzahlungen. Änderungen des Leasing-Vertrags (sog. "Vertragsmodifikationen"), die den Umfang des ursprünglichen Vertrags zwar erhöhen oder vermindernd, aber nicht zu einem gesonderten Leasing-Verhältnis führen, werden erfolgsneutral im Buchwert des Nutzungsrechts und der Leasingverbindlichkeit des bestehenden Leasing-Verhältnisses erfasst.

Den planmäßigen Abschreibungen auf Nutzungsrechte liegen die folgenden Nutzungsdauern zugrunde:

Nutzungsdauer in Jahren 2022 2021
Grundstücke und Bauten 1–15 1–15
Fahrzeuge 1–4 1–4

USU mietet im Bereich Grundstücke und Gebäude vor allem Bürogebäude. Die Leasingvereinbarungen beinhalten Konditionen, die im Rahmen der branchenüblichen Praktiken liegen. Die Leasingvereinbarungen enthalten teilweise Verlängerungs- und Kündigungsoptionen und bieten damit für USU eine größtmögliche Flexibilität. Weitere künftige Zahlungsmittelabflüsse können aufgrund mittels Index-wertgesicherten Leasingzahlungen entstehen.

Die möglichen künftigen Zahlungsmittelabflüsse, die bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeiten nicht berücksichtigt wurden, betragen im Einzelnen:

Gesamt 3.265 3.346
von geringem Wert 366 289
aus Leasinggegenständen
Kündigungsoptionen 2.899 3.057
aus Verlängerungs- und
in TEUR in TEUR
2022 2021

Bei USU besteht zum 31. Dezember 2022 ein Subleasingverhältnisvertrag der im Geschäftsjahr zu Erträgen in Höhe von TEUR 118 (i.V. TEUR 39) geführt hat.

Die Anschaffungskosten des Nutzungsrechts bestimmen sich grundsätzlich aus der Höhe der Leasingverbindlichkeit im Zugangszeitpunkt. Diese sind um Zahlungen zu erhöhen, die initial für den Abschluss des Leasings-Vertrags angefallen sind, die für die Installation des geleasten Vermögenswerts aufgewendet wurden und die ggf. für einen künftigen Rückbau anfallen. Der Vermögenswert wird nach dem Anschaffungskostenmodell zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet und um eine lineare Abschreibung reduziert.

Die Darstellung in der Konzerngewinn- und Verlustrechnung erfolgt als Finanzierungsvorgang, das Nutzungsrecht ist linear abzuschreiben und die Leasingverbindlichkeiten nach der Effektivzinsmethode fortzuschreiben. Die Tilgungen der Leasingverbindlichkeiten werden im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit gezeigt. Auszahlungen für die Zinsen der Leasingverbindlichkeit sind in den gezahlten Zinsen enthalten. Zahlungen im Rahmen von kurzfristigen Leasingverhältnissen, Zahlungen bei Leasingverhältnissen, denen ein Vermögenswert von geringem Wert zugrunde liegt, und variable Leasingzahlungen, die bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeit unberücksichtigt geblieben sind, werden im Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit dargestellt.

7.17 Umsatzerlöse

Die Gruppe erzielt Umsätze aus der Lizenzvergabe von Softwareprodukten an Endkunden, aus Beratungsdienstleistungen im Softwareumfeld sowie aus Wartungsverträgen.

Die Umsatzerlöse aus Softwarelizenzen sind dann realisiert, wenn die Lieferung erfolgt ist, der Kaufpreis festgesetzt oder bestimmbar ist, die Vereinnahmung angemessen sichergestellt ist und nachweislich eine Vereinbarung besteht. Die den Beratungsdienstleistungen zugerechneten Umsatzerlöse werden mit Erbringung der Leistungen realisiert. Die den Wartungsaufträgen zugerechneten Umsatzerlöse werden anteilig über die Vertragsdauer berücksichtigt.

Die Gruppe bietet ihren Kunden Kombinationen ihrer Leistungen im Rahmen eines Kombinationsvertrages (Lizenz und Wartung/ Beratung) oder in mehreren separaten Verträgen (eigenes Vertragswerk zu Lizenz, Wartung, Beratung) an. Verträge werden zusammengefasst, wenn sie gleichzeitig oder mit geringem Zeitabstand geschlossen werden und wirtschaftlich zusammenhängen (u.a. zu einem einzigen wirtschaftlichen Zweck ausgehandelt, Gegenleistung eines Vertrags hängt von der Erfüllung eines anderen Vertrags ab, Produkte in verschiedenen Verträgen stellen eine einzige Leistungsverpflichtung dar). In den Fällen, in denen die zu erbringende Beratungsdienstleistung oder Wartung des Vertragsbündels den üblichen Preis unterschreitet, werden die Differenzbeträge zu den üblichen Preisen der Beratungsdienstleistung oder Wartung aus dem realisierten Lizenzumsatz abgegrenzt und entsprechend über den Zeitraum der Erbringung der Beratungsdienstleistung bzw. der Wartung realisiert.

Soweit das der Kombinationsvertrag oder mehrere separate Verträge indes insgesamt keinen nach IFRS 15 zusammenzufassenden Vertrag darstellt, realisiert die Gruppe die aus diesen Vertragsbündeln oder Kombinationsverträgen resultierenden Umsatzerlöse gemäß den Verkaufswerten der einzelnen Leistungen. Die Ermittlung des Einzelpreises wird anhand des Preises festgestellt, der verlangt werden würde, wenn eine Leistung getrennt verkauft werden würde.

In den Fällen, in denen die Zahlung der Lizenzgebühren von der Bereitstellung von Beratungsdienstleistungen abhängig ist, die die Software in ihrer Funktionalität wesentlich verändern oder erweitern, werden die Umsätze für die Softwarelizenz und die Beratungsleistungen über den Zeitraum realisiert, in dem die erforderliche Funktionalität der Software hergestellt wird. Der zu realisierende Umsatz- und Ertragsanteil wird dabei durch das bisher erbrachte Beratungsvolumen zum geschätzten Gesamtdienstleistungsvolumen bei Fertigstellung bemessen. Aufwendungen für nachträgliche Änderungen seitens der Kunden, werden in den noch nicht abgerechneten unfertigen Leistungen berücksichtigt, sofern ihre Realisierung wahrscheinlich ist und sie hinreichend zuverlässig geschätzt werden können. Die zeitraumbezogene Umsatzrealisierung kann bei Beratungsprojekten auf Schätzungen basieren. Aufgrund der hierbei gegebenen Unsicherheiten ist es möglich, dass die Schätzungen der bis zur Fertigstellung erforderlichen Aufwendungen nachträglich berichtigt werden müssen. Derartige Berichtigungen von Aufwendungen und Erträgen werden in der Periode ausgewiesen, in der der Anpassungsbedarf festgestellt wird.

Wartungserlöse werden in der Regel über den Zeitraum der erbrachten Wartungsleistungen erfasst. Für Wartungen wird der übliche Preis auf Grundlage von Verlängerungssätzen für Wartungen gleicher Dauer, bzw. soweit diese nicht vorliegen, an der vom Vorstand der Gruppe verabschiedeten Preisliste bestimmt.

SaaS-Erlöse ("Software as a Service") werden über den Zeitraum erfasst, in dem die Leistungen erbracht werden. Wenn die Leistungsverpflichtung in der Einräumung eines Rechts auf kontinuierlichen Zugriff auf ein Cloudangebot und dessen Nutzung über einen bestimmten Zeitraum besteht, werden die Erlöse entsprechend der abgelaufenen Zeit und somit ratierlich über diesen Zeitraum erfasst.

Bei der Veräußerung von Fremdsoftwarelizenzen tritt USU in den nachfolgend beschriebenen Fällen als Agent auf. Hintergrund für diese Darstellung als Agent ist die zwischenzeitliche Konkretisierung der entsprechenden Regelungen der International Financial Reporting Standards (IFRS) durch das IFRS Interpretations Committee (IFRS IC). Daher hat die USU im Geschäftsjahr eine Neubeurteilung hinsichtlich der Bilanzierung von Veräußerungen von Fremdlizenzen vorgenommen. Entsprechend wird der Umsatz aus diesen Handelsgeschäften um die entsprechenden Kosten reduziert. Wenn USU Beratungsleistungen im Rahmen der Veräußerung von Standard Fremdsoftware-Lizenzen erbringt, sowie wenn USU als Vertriebspartner direkt und ohne weitere Leistungen Fremdsoftwarelizenzen vermittelt, tritt USU als Agent auf. Die auf diese Handelsumsätze entfallenden Umsätze werden daher nicht in Höhe der Bruttoumsatzerlöse, sondern netto in Höhe der erzielten Marge ausgewiesen. USU ist in diesen Fällen Handelspartner für Standard-Softwareprodukte, die vom Softwareherstellern an den Endkunden geliefert werden.

7.18 Herstellungskosten des Umsatzes

Die Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen umfassen Kosten, die direkt oder indirekt den Umsatzerlösen zuordenbar sind. Darunter fallen insbesondere Löhne und Gehälter, Honorare und Gebühren für Fremdlizenzen.

7.19 Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen

Bei der Gruppe fallen Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen im Zusammenhang mit der (Weiter-) Entwicklung von Software an. Nach IAS 38 besteht für Forschungsaufwendungen ein Aktivierungsverbot, während Entwicklungsaufwendungen bei einem kumulativen Vorliegen bestimmter, genau bezeichneter Voraussetzungen aktivierungspflichtig sind. Die Aktivierung von Software-Entwicklungsaufwendungen beginnt mit der Erreichung der technischen Realisierbarkeit und endet mit der Einführung der Softwareversion auf dem Markt. Die Gruppe setzt die technische Realisierbarkeit mit der Fertigstellung eines entsprechenden Arbeitsmodells ("working model") gleich. Aufgrund der kurzen Zeitspanne zwischen dem Erreichen der technischen Realisierbarkeit und der Einführung der Software auf dem Markt werden keine Entwicklungsaufwendungen aktiviert, da solche Aufwendungen unwesentlich sind. Die Gruppe hat ihre gesamten Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen entsprechend aufwandswirksam erfasst (2022: TEUR 18.072, 2021: TEUR 16.686).

C. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-BILANZ

8. Immaterielle Vermögenswerte

Hinsichtlich der Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte verweisen wir auf die Angaben im Konzernanlagespiegel (siehe Anlage 3A und 3B). Die Anlagen 3A und 3B sind integraler Bestandteil des Konzernanhangs.

In den immateriellen Vermögenswerten sind Kundenlisten in Höhe von TEUR 406 (2021: TEUR 663), Namens- und Markenrechte TEUR 531 (2021: TEUR 531) sowie Software in Höhe von TEUR 1.661 (2021: TEUR 1.837) ausgewiesen.

Der Buchwert der Kundenliste beinhaltet dabei im Rahmen der Erwerbe von Tochterunternehmen identifizierte vertragliche Kundenbeziehungen. Die ökonomischen Restnutzungsdauern liegen dabei zwischen 0 und 6 Jahren.

In der Software in Höhe von TEUR 1.661 sind Bestände in Höhe von TEUR 1.136 (2021: TEUR 1.398) enthalten, die auf die ZGE USU SAS entfallen. Die geschätzte Restnutzungsdauer beträgt 4 Jahre.

Die planmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte enthalten Abschreibungen auf im Rahmen von Unternehmensakquisitionen aktivierte immaterielle Vermögenswerte in Höhe von TEUR 519 (2021: TEUR 519). In den immateriellen Vermögenswerten sind Namens- und Markenrechte in Höhe von TEUR 531 ausgewiesen, die sich wie folgt auf die ZGEs verteilen:

ZGE 31.12.2022 31.12.2021
TEUR TEUR
USU GmbH/Omega
(Produktgeschäft) 446 446
USU GmbH (Servicegeschäft) 85 85
531 531

Aus wirtschaftlicher Sicht ist derzeit ein Ende des Nutzungszeitraumes der USU-Marken nicht erkennbar.

Da die Namens- und Markenrechte in den Buchwerten der ZGEs der Gruppe enthalten sind, ist die jährliche Prüfung auf Wertminderungsbedarf im Rahmen der jeweiligen Wertminderungsprüfungen für die Geschäfts- oder Firmenwerte abgedeckt. Wir verweisen hierzu auf die Konzernanhangangabe 9.

Die "Abschreibungen auf im Rahmen von Unternehmensakquisitionen aktivierte immaterielle Vermögenswerte und Goodwill" werden unter den Kostenbestandteilen des Umsatzkostenverfahrens ausgewiesen. Auf die Vertriebs- und Marketingaufwendungen entfallen dabei TEUR 284 (2021: TEUR 257) und auf die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen TEUR 535 (2021: TEUR 262).

Die Namens- und Markenrechte betreffen sowohl das Segment "Produktgeschäft" als auch das Segment "Servicegeschäft" (bezüglich der Segmentaufteilung siehe Konzernanhangsangabe F).

9. Geschäfts- oder Firmenwerte

Die Geschäfts- oder Firmenwerte der Gruppe resultieren aus dem Erwerb der USU GmbH, der Omega, der USU Solutions, der USU Technologies und der USU SAS.

Aufgrund der starken Verzahnung des operativen Geschäfts von USU GmbH und Omega, ist die Omega in die ZGE USU GmbH (Produktgeschäft) integriert. Somit bestehen im Konzern die ZGEs USU Technologies, USU Solutions, USU Produktgeschäft und USU Servicegeschäft und die USU SAS. Für alle ZGEs wurde zum 30. September der jährliche Wertminderungstest durchgeführt. Für die USU SAS wurde zusätzlich zum 31. Dezember 2022 ein Wertminderungstest durchgeführt.

Die Fremdkapitalkosten zur Wertminderungsüberprüfung nach Steuern bewegen sich innerhalb einer Bandbreite von 1,17 % bis 3,17 %. Die Marktrisikoprämie wurde durchgehend mit einem Wert von 7 % angesetzt. Soweit erforderlich wurden angemessene Länderrisikoprämien berücksichtigt. Das unverschuldete Beta bewegt sich im Rahmen der jährlichen Wertminderungsüberprüfung innerhalb einer Bandbreite von 0,85 % bis 0,91 %.

Im Rahmen der Wertminderungsüberprüfung wurden spezifische Kapitalkosten pro ZGE ermittelt. Dabei wurden zwei verschiedene Peer Groups abgeleitet. Für die ZGE USU Technologies, USU Servicegeschäft, USU Produktgeschäft und USU Solutions wurde jeweils die gleiche Peer Group zu Grunde gelegt. Bei der USU SAS wurde auf eine separate Peer Group abgestellt.

Die in den folgenden Tabellen dargestellten Parameter für das Geschäftsjahr 2022 für die ZGEs USU Produktgeschäft, USU Servicegeschäft, USU Technologies und USU Solutions entsprechen den Werten aus dem regelmäßigen Wertminderungstest zum 30. September 2022. Die Parameter für die ZGE USU SAS basieren auf den Werten aus dem Wertminderungstest zum 31. Dezember 2022.

Nachsteuer WACC Vorsteuer-WACC
ZGE 2022 2021 2022 2021
USU Produktgeschäft 7,31% 6,37% 10,44% 9,13%
USU Servicegeschäft 7,31% 6,37% 10,44% 9,13%
USU Technologies 7,31% 6,37% 10,44% 9,13%
USU Solutions 7,31% 6,37% 10,44% 9,13%
USU SAS 9,16% 4,91% 10,15% 6,84%

Die Ermittlung des Vorsteuer-WACCs wurde mit der Methode "Grossing up" vorgenommen.

Der Planung liegen folgende Wachstumsraten der Umsatzerlöse zugrunde:

ZGE 2023 2024 2025 2026
USU Produktgeschäft 14,13% 6,81% 9,69% 11,66%
USU Servicegeschäft 0,50% 7,20% 6,85% 8,75%
USU Solutions
(Produktgeschäft) 9,65% 6,32% 7,14% 7,47%
USU Technologies
(Produktgeschäft) 17,97% 19,90% 22,83% 23,06%
USU SAS
(Produktgeschäft) 10,98% 15,44% 16,27% 18,23%

Bei der ZGE USU SAS wurde in der dreijährigen Konvergenz-/ Grobplanungsphase angenommen, dass sich das Wachstum der Umsatzerlöse jeweils um 50 % reduziert (9,12 % in 2027, 4,56 % in 2028, 2,27 % in 2029).

Für die ZGE USU Technologies, USU Servicegeschäft, USU Produktgeschäft und USU Solutions wurde anschließend an die Mittelfristplanung vom Management mit einer ewigen Rente geplant, für die ein jährliches Wachstum von 0,5 % (2021: 0,1 %) unterstellt wird. Für die ZGE USU SAS wurde in der ewigen Rente ein jährliches Wachstum von 1,0 % (2021: 0,1 %) angenommen.

Der jeweilige gewichtete Abzinsungssatz setzt sich zusammen aus einem risikolosen Basiszinssatz und einer Marktrisikoprämie, die mit der Risikostruktur der Gruppe sowie der ZGE gewichtet wird.

Die nachfolgende Tabelle erläutert, wie sich die Geschäftsoder Firmenwerte auf die ZGEs verteilen:

ZGE 31.12.2022 31.12.2021
TEUR TEUR
USU GmbH/Omega
(Produktgeschäft) 14.233 14.233
USU GmbH (Servicegeschäft) 4.019 4.019
USU Solutions (Produktgeschäft) 10.448 10.448
USU Technologies
(Produktgeschäft) 7.773 7.773
USU SAS (Produktgeschäft) 3.619 3.919
40.092 40.392

Im Rahmen der Werthaltigkeitstests zum Abschlussstichtag wurde für die ZGE USU SAS ein Abschreibungsbedarf in Höhe von TEUR 300 ermittelt. Für die anderen ZGEs waren die Buchwerte geringer als deren erzielbare Beträge, somit war für diese keine Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts zu erfassen.

Die Entwicklung der Geschäfts- oder Firmenwerte nach Berichtseinheiten in den Geschäftsjahren 2021 und 2022 ist nachfolgend dargestellt.

31. Dezember 2022 36.072 4.019 40.092
Stand zum
Impairment-Test -300 0 -300
USU SAS gemäß
Abschreibung
31. Dezember 2021 36.372 4.019 40.392
Stand zum
Veränderung in 2021 0 0 0
1. Januar 2021 36.372 4.019 40.392
Stand zum
geschäft geschäft Konzern
in TEUR Produkt- Service-

Die nachfolgende Tabelle erläutert die Sensitivität einer außerplanmäßigen Abschreibung der Geschäfts- oder Firmenwerte vom Kapitalisierungszinssatz:

Zusätzliche
außerplanmäßige Erhöhung des Erhöhung des
Wertminderung Kapitalisierungs- Kapitalisierungs
des Geschäfts- oder zinssatzes um zinssatzes um
Firmenwertes bei 1%-Punkt 1,5%-Punkte
in TEUR
USU Produktgeschäft 0 0
USU Servicegeschäft 0 0
USU Solutions
(Produktgeschäft) 0 0
USU Technologies
(Produktgeschäft) 0 0
USU SAS
(Produktgeschäft) 555 790

Eine Erhöhung des Kapitalisierungszinssatzes um 1 %- bzw. 1,5 %-Punkte würde bei der ZGE USU SAS zu einem weiteren Wertminderungsaufwand führen (siehe Tabelle). Eine Verringerung der künftigen Nettozahlungsströme (nach Steuern) ausgedrückt durch die Verringerung des Wachstumsabschlages von 0,5 % auf 0,0 % würde bei den ZGEs USU Produktgeschäft, USU Servicegeschäft, USU Solutions und USU Technologies nicht zu einem Wertminderungsaufwand führen. Eine Verringerung des Wachstumsabschlages bei der USU SAS von 1,0 % auf 0,5 % würde zu einem Wertminderungsaufwand von TEUR 207 führen.

10. Sachanlagen

Die planmäßige Abschreibung auf Sachanlagen betrug im Geschäftsjahr 2022 TEUR 1.182 (2021: TEUR 1.196). Im Bereich des Sachanlagevermögens existieren keine Beschränkungen von Verfügungsrechten oder als Sicherheit verpfändete Gegenstände.

Hinsichtlich der Gliederung des Sachanlagevermögens verweisen wir auf die Angaben im Konzernanlagespiegel (siehe Anlagen 3A und 3B).

11. Nutzungsrechte

Zukünftig werden auch weiterhin Leasingverhältnisse für Gebäude und Kraftfahrzeuge eingegangen. Form und Umfang der Leasingverhältnisse werden dabei jedoch weitestgehend konstant bleiben.

Grundstücke andere Anlagen, Betriebs-
und Bauten und Geschäftsausstattung Summe
TEUR TEUR TEUR
Anschaffungskosten
Stand 01.01.2022 19.788 2.597 22.385
Zugänge 1.311 987 2.298
Abgänge -600 -913 -1.513
Währungsdifferenzen 39 0 39
Stand 31.12.2022 20.538 2.671 23.209
Kumulierte Abschreibung
Stand 01.01.2022 -4.508 -1.292 -5.800
Zugänge -2.072 -865 -2.937
Abgänge 340 913 1.253
Währungsdifferenzen -27 0 -27
Stand 31.12.2022 -6.267 -1.245 -7.512
Buchwert 31.12.2022 14.271 1.426 15.697

12. Finanzielle Vermögenswerte

Unter den übrigen finanziellen Vermögenswerten sind Aktivwerte von Rückdeckungsversicherungen in Höhe von TEUR 707 (2021: TEUR 686) ausgewiesen, bei denen die Versorgungsberechtigten keinen Zugriff auf die Versicherung haben.

13. Vorräte

Die Vorräte in Höhe von TEUR 478 (2021: TEUR 374) beinhalten im Wesentlichen Softwarelizenzen fremder Anbieter sowie EDV-Hardware. Da sich zum Bilanzstichtag keine Bestandsrisiken ergaben, waren Wertabschläge nicht notwendig.

14. Vertragsvermögenswerte

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die insgesamt zum 31. Dezember 2022 und 2021 ausgewiesenen noch nicht abgerechneten Leistungen und die damit verbundenen in Rechnung gestellten Beträge:

31.12.2022 31.12.2021
TEUR TEUR
angefallene Kosten
zzgl. Ergebnisse nicht
abgerechneter Projekte 10.710 8.898
davon aus Dienstleistungs
verträgen 7.364 5.323
davon aus Fertigungsaufträgen 3.346 3.575
abzgl. Erhaltener Beträge
aus gestellten Abschlags
rechnungen -7.677 -5.592
Saldo 3.033 3.307
davon: noch nicht abgerechnete
Leistungen 6.013 4.962
davon: Verbindlichkeiten aus
erhaltenen Anzahlungen -2.979 -1.655

Die Methoden zur Ermittlung der Wertberichtigungen sind im Abschnitt "7.4 Finanzielle Vermögenswerte" beschrieben. Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren ebenso wie im Vorjahr keine Wertberichtigungen auf vertragliche Vermögenswerte erforderlich. Aus im Vorjahr passivierten vertraglichen Verbindlichkeiten wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr TEUR 4.085 Umsatzerlöse realisiert (2021: TEUR 3.705).

15. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind in der Regel nicht verzinslich und kurzfristig fällig. Die Forderungen werden in Fälligkeiten eingeteilt, dabei wird jede Forderung einzeln betrachtet.

Eine Abwertung der Forderungen erfolgt entsprechend der folgenden Einteilung:

Fälligkeit: Wertberichtigung:
nicht fällig 0 %
fällig bis 30 Tagen 0 %
fällig seit mehr als 30 Tagen 25 %
fällig seit mehr als 90 Tagen 50 %
fällig seit mehr als 180 Tagen 75 %
fällig seit mehr als 360 Tagen 100 %

Bei den überfälligen, aber nicht wertgeminderten Forderungen liegen keine Anzeichen vor, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen.

Forderungen, deren Fälligkeit neu verhandelt wurde und deren Wert ansonsten zu berichtigen gewesen wäre, lagen weder am Abschlussstichtag noch im Vorjahr vor.

Die Entwicklung der Wertberichtigung für die "erwarteten Kreditverluste" stellt sich wie folgt dar:

31.12.2022 31.12.2021
TEUR TEUR
Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen (Bruttobestand) 22.881 15.465
Wertberichtigungen zum 1. Januar
des Geschäftsjahres -645 -448
Verbrauch/Inanspruchnahme
des Geschäftsjahres 10 0
Aufwandswirksame Zuführung -104 -257
Auflösung 132 60
Wertberichtigung zum
31. Dezember des
Geschäftsjahres
(Risikovorsorge nach IFRS 9) -607 -645
Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen (Nettobestand) 22.274 14.820

Zum 31. Dezember 2022 waren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Nennwert von TEUR 1.241 (2021: TEUR 1.397) wertberichtigt. Hiervon waren TEUR 463 bis zu 90 Tage überfällig, TEUR 476 über 90 Tage sowie TEUR 302 über 360 Tage überfällig.

16. Forderungen aus Ertragsteuern

Die Forderungen aus Ertragsteuern des Vorjahres betrafen Überzahlungen von Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag.

17. Finanzielle Vermögenswerte

In den finanziellen Vermögenswerten sind Forderungen in Zusammenhang mit Forschungsgeldern in Höhe von TEUR 409 (2021: TEUR 306) enthalten.

18. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten im Wesentlichen abgegrenzte Messekosten sowie abgegrenzte Aufwendungen aus Wartungsverträgen.

19. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

Der Bilanzposten setzt sich wie folgt zusammen:

15.525 24.286
Kassenbestand 11 12
Sichteinlagen 7.091 6.919
Fest- und Tagesgelder 8.423 17.355
TEUR TEUR
31.12.2022 31.12.2021

20. Eigenkapital

Die Entwicklung des Eigenkapitals ist in dem Konzerneigenkapitalspiegel in Anlage 5 dargestellt.

20.1 Grundkapital und eigene Aktien

Das voll eingezahlte gezeichnete Kapital der Gesellschaft beläuft sich zum 31. Dezember 2022 wie im Vorjahr auf TEUR 10.524 und ist eingeteilt in 10.523.770 Stück auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag ("Stückaktien") mit einem rechnerischen Anteil am gezeichneten Kapital von jeweils EUR 1,00. Die USU Software AG hielt am Bilanzstichtag 523.770 eigene Aktien, das entspricht einem rechnerischen Anteil von EUR 523.770 am Grundkapital und mithin 4,98 % des Grundkapitals. Die gesamten Anschaffungskosten der eigenen Anteile werden mit dem Eigenkapital verrechnet.

20.2 Genehmigtes Kapital

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 4. Juli 2017 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 3. Juli 2022 einmalig oder mehrfach gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um insgesamt bis zu EUR 2.630.942,00 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1,00 je Stückaktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017). Im Geschäftsjahr 2022 wurde dieser Beschluss (Genehmigtes Kapital 2017) aufgehoben und durch einen neuen Beschluss (Genehmigtes Kapital 2022) ersetzt, der bis zum 30. Juni 2027 gültig ist. Analog zum aufgehobenen Beschluss ist gemäß dem aktuellen Beschluss den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge auszuschließen und/oder, wenn und soweit dies erforderlich ist, um Inhabern von Wandlungs- oder Optionsrechten und/oder Inhabern von mit Wandlungspflichten ausgestatteten Wandelschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft begeben wurden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung eines solchen Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. nach Erfüllung der Wandlungspflichten zustünde.

Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10% des Grundkapitals nicht übersteigt – und zwar weder im Zeitpunkt der Eintragung dieser Ermächtigung noch im Zeitpunkt der Ausgabe neuer Aktien – und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits an der Börse gehandelten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und Abs. 2, 186 Abs. 3 Satz 4 des Aktiengesetzes unterschreitet. Die Höchstgrenze von 10% des Grundkapitals vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf neue oder zurückerworbene Aktien der Gesellschaft entfällt, die während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2022 unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 des Aktiengesetzes ausgegeben oder veräußert wurden sowie auf den anteiligen Betrag am Grundkapital, auf den sich Options- und/oder Wandlungsrechte bzw. -pflichten aus Schuldverschreibungen beziehen, die während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2022 in sinngemäßer Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben worden sind.

Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Erwerb von Beteiligungen, Unternehmen, Unternehmensteilen oder Vermögensgegenständen – auch zum Aktientausch – sowie bei Unternehmenszusammenschlüssen, auszuschließen.

Die Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53 b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten.

Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital 2022, einschließlich des Inhalts der Aktienrechte und der Bedingungen der Aktienausgabe, festzulegen.

20.3 Bedingtes Kapital

Das Grundkapital der Gesellschaft wurde durch Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung aus den Jahren 2000 und 2004 durch Ausgabe von auf den Inhaber lautenden Stückaktien um TEUR 378 bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Gewährung von Optionsrechten an Vorstandsmitglieder und Mitarbeitende der Gesellschaft sowie an Mitglieder der Geschäftsführung und Mitarbeitende verbundener Unternehmen der Gesellschaft. Zum 31. Dezember 2022 waren keine Optionsrechte ausstehend.

20.4 Eigene Anteile

Die Hauptversammlung vom 26. Juni 2020 hatte die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien in Höhe von bis zu 10 % des Grundkapitals bis zum 25. Juni 2025 beschlossen. Auf Basis dieser Ermächtigung hat der Vorstand der Gesellschaft im Geschäftsjahr insgesamt 523.770 eigene Anteile zum Stückpreis von EUR 18,75 erworben, der Kaufpreis belief sich auf EUR 9.820.687,50.

20.5 Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage enthält im Wesentlichen das Aufgeld aus der Ausgabe von Aktien sowie den verrechneten Betrag aus dem Aktienrückkauf im Geschäftsjahr 2022.

20.6 Gewinnrücklage

Bezüglich der Zusammensetzung der Gewinnrücklage wird auf den Konzerneigenkapitalspiegel in Anlage 5 und auf die Konzern-Gesamtergebnisrechnung in Anlage 2 verwiesen.

20.7 Ergebnis je Aktie

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie für die einzelnen Perioden wird entsprechend IAS 33 durch Division des Konzernergebnisses durch die Anzahl der im Jahresdurchschnitt sich im Umlauf befindlichen Aktien ermittelt.

2022 2021
Auf die Aktionäre der
USU Software AG
entfallendes Konzern
ergebnis: in TEUR 7.582 6.758
Anzahl der Aktien im
Jahresdurchschnitt:
in Stück 10.392.828 10.523.770
Verwässertes
Ergebnis je Aktie in EUR 0,72 0,64
Unverwässertes
Ergebnis je Aktie in EUR 0,76 0,64

Die Anzahl der sich an den jeweiligen Bilanzstichtagen im Umlauf befindlichen Aktien ermittelt sich wie folgt:

10.000.000 10.523.770
-523.770 0
10.523.770 10.523.770
Stück Stück
2022 2021

20.8 Gewinnverwendung

Die Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2021 der USU Software AG erfolgte durch die ordentliche Hauptversammlung am 01. Juli 2022. Die Hauptversammlung hat dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zugestimmt, eine Dividende von EUR 0,50 für 10.523.770 dividendenberechtigte Stückaktien (TEUR 5.262) auszuschütten.

Für das abgelaufene Geschäftsjahr 2022 schlägt der Vorstand vor, aus dem Bilanzgewinn der USU Software AG zum 31. Dezember 2022 eine Dividende von EUR 0,55 je Stückaktie für 10.000.000 Stückaktien (TEUR 5.500) auszuschütten.

20.9 Übriges Eigenkapital

Die am Stichtag ausgewiesene Währungsumrechnungsrücklage in Höhe von TEUR 284 (2021: TEUR 414) betrifft im Wesentlichen Umrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung der USU Solutions Inc., USA. Die Veränderung wird in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung in dem Posten Unterschiedsbetrag aus Währungsumrechnung ausgewiesen.

TEUR Stand
01.01.2021
Sonstiges
Ergebnis
Stand
31.12.2021
Pensionen -149 46 -103
- latente Steuern 0 -13 -13
Währungsrücklage 322 92 414
- latente Steuern 0 0 0
Gesamt 173 125 298
TEUR Stand Sonstiges Stand
01.01.2022 Ergebnis 31.12.2022
Pensionen -103 182 79
- latente Steuern -13 -10 -23
Währungsrücklage 414 -130 284
- latente Steuern 0 0 0
Gesamt 298 42 340

21. Pensionsrückstellungen

Es bestehen Versorgungszusagen nur gegenüber Mitarbeitenden der USU Solutions, die für die Begünstigten eine Einmalzahlung mit Vollendung des 65. Lebensjahres vorsehen, und gegenüber allen leitenden Angestellten der USU SAS, die mit Vollendung des 62. Lebensjahres eine Einmalzahlung erhalten.

Die Pensionsrückstellungen sind nach den Grundsätzen der "Projected Unit Credit Method" ermittelt worden. Dabei sind die künftigen Verpflichtungen unter Anwendung versicherungsmathematischer Berechnungen bewertet worden. In Deutschland wurden als biometrische Rechnungsgrundlagen die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck verwendet. Die gewählte Berechnungsmethode bei der USU SAS ist die Methode Retrospektive Prorata Temporis und berücksichtigt die Lebenstabelle INSEE 2012-2014 Regulierungstabelle-prov.

Die Berechnungsgrundlagen sind in der nachstehenden Tabelle dargestellt:

USU Solutions GmbH USU SAS
2022 2021 2022 2021
Abzinsungs
satz 3,90% 1,30% 3,65% 0,90%
Zukünftige
Einkommens
steigerungen 0,00% 0,00% 2,00% 2,00%
Rententrend 0,00% 0,00% 0,00% 0,00%
Fluktuations
wahrschein
lichkeit 0,00% 0,00% mittel: 5% stark: 10%
Dauer
in Jahren 5,7 Jahre 6,5 Jahre 5,7 Jahre 6,5 Jahre

Zum 31. Dezember 2022 hat die Gesellschaft mit versicherungsmathematischen Verlusten saldierte versicherungsmathematische Gewinne in Höhe von TEUR 79 (vor Steuern) im Eigenkapital erfasst.

Es ist Geschäftspolitik der Gesellschaft, Beträge bei Versicherungsgesellschaften anzulegen, um den versicherungsmathematischen Barwert der Pensionsverpflichtung abzudecken. Rückdeckungsversicherungen, soweit diese an die Berechtigten verpfändet worden sind, wurden als qualifiziertes Planvermögen identifiziert.

In den nachfolgenden Übersichten sind die jeweiligen Entwicklungen der Pensionsverpflichtung und des Planvermögens dargestellt.

am Ende des Berichtsjahres 1.322 1.669
Anwartschaftsbarwert
verpflichtungen -202 0
Übertragung von Pensions
- erfahrungsbedingte Anpassungen 11 15
- finanziellen Annahmen -195 -54
- demographischen Annahmen 0 0
Gewinne/Verluste aus
versicherungsmathematische
Im sonstigen Ergebnis erfasste
Zinsaufwand 14 11
Laufender Dienstzeitaufwand 24 61
zu Beginn des Berichtsjahres 1.669 1.636
Anwartschaftsbarwert
TEUR TEUR
Entwicklung der Pensionsverpflichtung: 2022 2021
Entwicklung des Planvermögens: 2022 2021
TEUR TEUR
Beizulegender Zeitwert des
Planvermögens zu Beginn des
Berichtsjahres 329 320
Erträge des Planvermögens (Zinsertrag) 3 2
Ein-/Auszahlungen des Planvermögens 0 0
Abschreibungen des Planvermögens 0 0
Im sonstigen Ergebnis erfasste
versicherungsmathematische
Gewinne/Verluste -1 7
Beizulegender Zeitwert des
Planvermögens am Ende des
Berichtsjahres 331 329

Entwicklung der in der Konzern-Bilanz ausgewiesenen Verpflichtung:

Bilanzierte Verpflichtung 991 1.340
des Planvermögens 331 329
Beizulegender Zeitwert
der Pensionsverpflichtung 1.322 1.669
Anwartschaftsbarwert
TEUR TEUR
31.12.2022 31.12.2021

Nennenswerte erfahrungsbedingte Anpassungen der Pensionsverpflichtungen und des Planvermögens waren nicht zu verzeichnen. Die Arbeitgeberbeiträge zum Planvermögen werden für das Geschäftsjahr 2023 auf TEUR 9 geschätzt.

Folgende Beträge wurden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst:

2022 2021
TEUR TEUR
Laufender Dienstzeitaufwand 24 -61
Zinsaufwand -183 -40
Erträge des Planvermögens (Zinsertrag) 3 2
Abschreibungen des Planvermögens 0 -7
-156 -106

Sowohl der aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellung sich ergebende Zinsaufwand als auch die Erträge aus dem Planvermögen wurden ergebniswirksam im Finanzergebnis erfasst. Der laufende Dienstzeitaufwand wird innerhalb des betrieblichen Aufwandes ausgewiesen.

Sensitivitätsanalyse:

Bei Konstanthaltung der anderen Annahmen hätte sich die leistungsorientierte Verpflichtung wie folgt verändert, wenn sich bei vernünftiger Betrachtungsweise am Abschlussstichtag die maßgebliche versicherungsmathematische Annahme geändert hätte.

31. Dezember 2022 Erhöhung der Minderung der
Effekt in TEUR leistungs- leistungs-
orientierten orientierten
Verpflichtung Verpflichtung
Abzinsungssatz
(1% Veränderung) 68 -61

Obwohl die Analyse die vollständige Verteilung der nach dem Plan erwarteten Cash-Flows nicht berücksichtigt, liefert sie einen Näherungswert für die Sensitivität der dargestellten Annahmen.

Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der Pensionsverpflichtung beläuft sich auf rd. 5,7 Jahre zum 31.12.2022.

Für die zum Bilanzstichtag bestehenden leistungsorientierten Versorgungszusagen werden für die nächsten zehn Jahre folgende Netto-Pensionszahlungen unter Berücksichtigung der Deckung durch Rückdeckungsversicherungen prognostiziert:

Geschäftsjahr Erwartete Leistungszahlungen
zum 31.12. TEUR
2023–2027 223
2028–2032 667

Bei der USU Software AG wurde für die Vorstandsmitglieder eine Versorgungszusage abgegeben. Die Versorgungszusage wird von einer Versicherung erfüllt. Bei diesen beitragsorientierten Pensionsplänen geht die Gruppe über die Entrichtung von Beitragszahlungen an die Versicherung keine weiteren Verpflichtungen ein. Die Summe aller beitragsorientierten Pensionsaufwendungen betrug im Geschäftsjahr insgesamt TEUR 28 (2021: TEUR 28).

Als beitragsorientierter Versorgungsplan wird darüber hinaus die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland angesehen. Der für die gesetzliche Rentenversicherung erfasste Aufwand beträgt dabei TEUR 3.583 (2021: TEUR 3.461). Davon entfielen auf Vorstandsmitglieder TEUR 18 (2021: TEUR 18).

22. Leasingverbindlichkeiten

Bereits abgeschlossene Leasingverhältnisse, deren Vertragsbeginn nach dem 31.12.2022 liegt, sowie etwaige Vertragsverlängerungsoptionen werden erst zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns bzw. bei Wahrnehmung der Option bilanziell berücksichtigt. Aufgrund von Verlängerungsoptionen können sich zukünftige Mittelabflüsse in Höhe von TEUR 2.899 (2021: TEUR 3.057) ergeben. Aus kurzfristigen Leasingverhältnissen und Leasingverhältnissen über Vermögenswerte mit geringerem Wert wird 2023 voraussichtlich ein Mittelabfluss von TEUR 366 (2021: TEUR 289) resultieren.

Die gesamten Auszahlungen für Leasing beliefen sich 2022 auf TEUR 3.005 (2021: TEUR 2.816).

23. Ertragsteuerschulden

Die Ertragsteuerschulden in Höhe von TEUR 1.084 (2021: TEUR 635) resultieren im Wesentlichen aus der Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag in Höhe von TEUR 547 (2021: TEUR 359) sowie Gewerbesteuer für die USU Software AG in Höhe von TEUR 535 (2021: TEUR 274).

24. Finanzielle Verbindlichkeiten

Im Vorjahr bestanden Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von TEUR 0. Im Geschäftsjahr 2022 werden bei der USU SAS Bankverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 132 ausgewiesen.

25. Verbindlichkeiten aus dem Personalbereich

Die Verbindlichkeiten im Personal- und Sozialbereich haben insgesamt eine Restlaufzeit von unter einem Jahr und setzen sich aus den folgenden Posten zusammen:

2022 2021
TEUR TEUR
Urlaub und variable Vergütung 8.514 8.613
Übrige Verbindlichkeiten
aus dem Personalbereich 1.556 1.425
10.070 10.038
Bestand Verbrauch Auflösung Zuführung Endbestand
01.01.2022 31.12.2022
Urlaub und variable Vergütung 8.612 6.716 500 7.118 8.514

26. Sonstige Rückstellungen und Verbindlichkeiten

Die sonstigen Rückstellungen und Verbindlichkeiten beinhalten die folgenden Positionen:

Übrige Verbindlichkeiten 3.067 2.488
Sonstige Rückstellungen 641
3.708
414
2.902
Bestand Verbrauch Auflösung Zuführung Endbestand
01.01.2022 31.12.2022
Sonstige Rückstellungen 414 20 1 248 641

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für gesellschaftsrechtliche Verpflichtungen sowie sonstige erkennbare Einzelrisiken aus Projekten mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die übrigen Verbindlichkeiten enthalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer.

27. Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen (vertragliche Verbindlichkeiten)

Der Posten resultiert einerseits aus Anzahlungen, die auf Einzelvertragsebene betrachtet die erbrachten Leistungen übersteigen. Wir verweisen hierzu auch auf unsere Erläuterungen zu den noch nicht abgerechneten unfertigen Leistungen (Konzernanhangangabe 14). Andererseits sind in diesem Posten auch erhaltene Anzahlungen für Bestellungen von Lizenzen enthalten.

28. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben insgesamt eine Restlaufzeit von unter einem Jahr und beinhalten TEUR 1.424 (2021: TEUR 984) Verbindlichkeiten für ausstehende Eingangsrechnungen.

29. Finanzinstrumente

Aus den nachfolgenden Tabellen sind, ausgehend von den relevanten Bilanzposten, die Zusammenhänge zwischen der Kategorisierung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9, der Klassifizierung der Finanzinstrumente nach IFRS 7 und den Wertansätzen der Finanzinstrumente ersichtlich. Die Klassenbildung nach IFRS 7 entspricht bei der Gesellschaft den Kategorien von Finanzinstrumenten nach IFRS 9. Es werden auch die beizulegenden Zeitwerte (Fair Value) gegenübergestellt, die bei der Gesellschaft sowohl im abgelaufenen Geschäftsjahr als auch im Vorjahr mit den entsprechenden Buchwerten übereinstimmen.

Gemäß IFRS 13 ist der Fair Value als Preis definiert, den man im Zuge eines geordneten Geschäftsvorfalls unter Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag beim Verkauf eines Vermögenswerts erhielte oder bei Übertragung einer Schuld zu zahlen hätte. Dabei ist eine Fair Value-Hierarchie mit drei Bewertungsstufen zu unterscheiden, welche sich danach richtet, ob der Fair Value von Finanzinstrumenten auf Grundlage von veröffentlichten notierten Marktpreisen (Hierarchiestufe 1), auf Basis von Ableitungen aus veröffentlichten notierten Marktpreisen (Hierarchiestufe 2) oder nicht am Markt beobachtbaren Parametern (Hierarchiestufe 3) ermittelt worden ist.

IFRS 9 Wertansatz nach IFRS 9
in TEUR zum 31.12.2022 Kategorie
bzw.
IFRS 7-Klasse
Buchwert Fortgeführte
Anschaffungs-
kosten
Fair Value
erfolgs-
neutral
Fair Value
erfolgs
wirksam
Fair Value
Noch nicht abgerechnete Leistungen IFRS 15 6.013 6.013 0 0 6.013
Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen
fortgef. AK 1) 22.274 22.274 0 0 22.274
Finanzielle Vermögenswerte (kurzfristig) fortgef. AK 1) 669 669 0 0 669
Kassenbestand und Guthaben
bei Kreditinstituten
fortgef. AK 1) 15.525 15.525 0 0 15.525
Aggregiert nach Klassen/Kategorien
Forderungen fortgef. AK 1) 38.468 38.468 0 0 38.468
Noch nicht abgerechnete Leistungen IFRS 15 6.013 6.013 0 0 6.013
Finanzverbindlichkeiten IFRS 9 Wertansatz nach IFRS 9
Kategorie
bzw.
Fortgeführte
Anschaffungs-
Fair Value
erfolgs-
Fair Value
erfolgs
in TEUR zum 31.12.2022 IFRS 7-Klasse Buchwert kosten neutral wirksam Fair Value
Verbindlichkeiten aus fortgef. AK 1)
Lieferungen und Leistungen 6.997 6.997 0 0 6.997
Verbindlichkeiten aus fortgef. AK 1)/
erhaltenen Anzahlungen IFRS 15 3.941 3.941 0 0 3.941
Verbindlichkeiten aus fortgef. AK 1)/
Leasingverträgen IFRS 16 15.983 15.983 0 0 15.983
Aggregiert nach Klassen/Kategorien
bewertet zu fortgef. AK fortgef. AK 1) 26.921 26.921 0 0 26.921

1) fortgef. AK: fortgeführte Anschaffungskosten

IFRS 9 Wertansatz nach IFRS 9
Kategorie Fortgeführte Fair Value Fair Value
bzw. Anschaffungs- erfolgs- erfolgs
in TEUR zum 31.12.2021 IFRS 7-Klasse Buchwert kosten neutral wirksam Fair Value
Noch nicht abgerechnete Leistungen IFRS 15 4.962 4.962 0 0 4.962
Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen fortgef. AK 1) 14.820 14.820 0 0 14.820
Finanzielle Vermögenswerte (kurzfristig) fortgef. AK 1) 599 599 0 0 599
Kassenbestand und Guthaben
bei Kreditinstituten fortgef. AK 1) 24.286 24.286 0 0 24.286
Aggregiert nach Klassen/Kategorien
Forderungen fortgef. AK 1) 39.705 39.705 0 0 39.705
Noch nicht abgerechnete Leistungen IFRS 15 4.962 4.962 0 0 4.962
Finanzverbindlichkeiten IFRS 9 Wertansatz nach IFRS 9
Kategorie
bzw.
Fortgeführte
Anschaffungs-
Fair Value
erfolgs-
Fair Value
erfolgs
in TEUR zum 31.12.2021 IFRS 7-Klasse Buchwert kosten neutral wirksam Fair Value
Verbindlichkeiten aus fortgef. AK 1)
Lieferungen und Leistungen 4.455 4.455 0 0 4.455
Verbindlichkeiten aus fortgef. AK 1)/
erhaltenen Anzahlungen IFRS 15 3.178 3.178 0 0 3.178
Verbindlichkeiten aus fortgef. AK 1)/
Leasingverträgen IFRS 16 16.821 16.821 0 0 16.821
Aggregiert nach Klassen/Kategorien
bewertet zu fortgef. AK fortgef. AK 1) 24.454 24.454 0 0 24.454

1) fortgef. AK: fortgeführte Anschaffungskosten

Kassenbestand und Bankguthaben, noch nicht abgerechnete unfertige Leistungen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und übrige Forderungen haben regelmäßig kurze Restlaufzeiten. Daher entsprechen ihre Buchwerte zum Bilanzstichtag näherungsweise den beizulegenden Zeitwerten.

Gleiches gilt für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und für die übrigen Verbindlichkeiten.

In der nachfolgenden Tabelle werden die Nettoergebnisse aus Finanzinstrumenten entsprechend den IFRS 9-Kategorien dargestellt:

aus Folgebewertung Nettoergebnis
zum Wert- Zu- aus Wäh
aus Fair berich- schrei- Aufzin- rungsum- aus
in TEUR Zinsen Value tigung bung sung rechnung Abgang 2022 2021
Nettogewinne bzw. -verluste
aus Finanzinstrumenten
der Kategorie
finanzielle Vermögenswerte
bewertete zu fortgeführten
Anschaffungskosten 36 0 0 21 0 241 59 357 247
finanzielle Verbindlichkeiten
bewertet zu fortgeführten
Anschaffungskosten 116 0 0 0 0 0 0 116 104
Summe 152 0 0 21 0 241 59 473 351

Die Zinsen aus Finanzinstrumenten sowie die übrigen Komponenten des Nettoergebnisses werden im Finanzergebnis erfasst (siehe dazu Konzernanhangsangabe 39 und 40). Davon ausgenommen sind die Wertberichtigungen aus Lieferungen und Leistungen, die unter den Vertriebskosten ausgewiesen werden.

Erträge und Aufwendungen aus Gebühren und Provisionen sind im abgelaufenen Geschäftsjahr ebenso wie im Vorjahr nur in unwesentlichem Umfang angefallen.

In der nachfolgenden Tabelle werden die Wertminderungsaufwendungen für jede Klasse von finanziellen Vermögenswerten zusammenfassend dargestellt:

2022 2021
TEUR TEUR
Wertminderungsertrag
(2021: Wertminderungsaufwand)
erfasst in der Kategorie fortgeführte
Anschaffungskosten -50 196

30. Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen die Umsatzabgrenzung von Wartungs- und Serviceverträgen für Software, für die die Rechnungsstellung im Berichtszeitraum erfolgte.

31. Latente Steuern

Aufgrund der positiven Ergebnisentwicklung in den vergangenen Jahren sowie aufgrund der positiven Ergebnisplanung für die Planjahre 2023 bis 2027 werden bei der USU Software AG aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge des Organkreises in Höhe der künftigen Planergebnisse gebildet. Dabei wurde die Höhe der Aktivierung auf der Basis vom Aufsichtsrat genehmigten Planergebnisse der USU Software AG für fünf Planjahre ermittelt. Passive latente Steuern werden mit den aktiven latenten Steuern auf Organkreisebene saldiert.

Aktive und passive latente Steuern resultieren aus den folgenden Bilanzposten:

31.12.2022 31.12.2021 Ergebniswirksame
Veränderung 2022
Erfolgsneutrale
Veränderung 2022
TEUR TEUR TEUR TEUR
Aktive latente Steuern:
Verbindlichkeiten IFRS 16 4.501 4.676 -175
Rückstellungen 107 302 -185 -10
Immaterielle Vermögenswerte 0 52 -52
Aus Verlustvorträgen 2.416 4.860 -2.444
Aktive latente Steuern, brutto 7.024 9.890 -2.856 -10
Abzüglich Saldierung -4.608 -5.030
Aktive latente Steuer, Saldiert 2.416 4.860
Passive latente Steuern:
Rückstellungen 34 0 -34
Immaterielle Vermögenswerte 767 828 61
Nutzungsrechte IFRS 16 4.418 4.607 189
Unfertige Leistungen 586 508 -78
Sonstige 0 11 11
Passive latente Steuern, brutto 5.805 5.954 149 0
Abzüglich Saldierung -4.608 -5.030
Passive latente Steuer, Saldiert 1.197 924 0
Saldo 1.219 3.936 -2.707 -10
Bilanzausweis nach Saldierung:
Aktive latente Steuern 2.416 4.860
Passive latente Steuern 1.197 924

Zum 31. Dezember 2022 werden aktive latente Steuern auf bestehende inländische Verlustvorträge in Höhe von ca. TEUR 1.495 (2021: ca. TEUR 1.433) nicht gebildet, da ein entsprechendes steuerliches Ergebnis in dieser Höhe in nächster Zukunft nicht erwartet wird. Aus dem gleichen Grund wurden auf die ausländischen Verlustvorträge in Höhe von ca. TEUR 13.498 (2021: ca. TEUR 10.960) insgesamt keine aktiven latenten Steuern gebildet. Verlustvorträge für deutsche Ertragsteuern sind zeitlich unbegrenzt vortragsfähig, jedoch ist die jährliche Verrechenbarkeit des Verlustvortrages auf Teile des zu versteuernden Einkommens beschränkt.

D. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

32. Umsatzerlöse

Die Aufteilung der Umsatzerlöse nach Unternehmensbereichen wird in der Segmentberichterstattung dargestellt (Konzernanhangangabe F).

Die Umsatzerlöse nach Lieferungen und Leistungen setzen sich wie folgt zusammen:

2022 2021
TEUR TEUR
Beratung 71.838 63.682
Lizenzen 14.224 11.957
Wartung 25.146 23.705
SaaS 14.224 10.820
Sonstiges 1.090 1.740
126.522 111.904

Unter den sonstigen Umsatzerlösen ist erstmalig die Bruttomarge aus dem Handelswarengeschäft in Höhe von TEUR 219 ausgewiesen.

Nach zeitlicher Erfassung setzen sich die Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden wie folgt zusammen:

126.522 111.904
Über einen bestimmten Zeitraum 50.680 40.001
Zu einem bestimmten Zeitpunkt 75.842 71.903
Dienstleistungen
Übertragung von Gütern oder
TEUR TEUR
2022 2021

Von den über einen bestimmten Zeitraum realisierten Umsatzerlösen entfallen TEUR 39.370 (2021: TEUR 34.525) auf Wartungs- und SaaS-Umsätze.

In den Umsatzerlösen sind die folgenden Beträge erfasst:

2022 2021
TEUR TEUR
aus zu Beginn des Geschäftsjahres
in den Vertragsverbindlichkeiten
enthalten 864 852
aus früheren Geschäftsjahren
erfüllten Leistungsverpflichtungen 0 0
864 852

33. Herstellungskosten des Umsatzes

Die Herstellungskosten des Umsatzes umfassen folgende Aufwendungen:

63.311 55.726
Sonstige Aufwendungen 6.237 5.904
Planmäßige Abschreibungen 1.646 1.664
Honorare für externe Mitarbeitende 25.329 20.880
Personalaufwand 30.099 27.278
TEUR TEUR
2022 2021

34. Vertriebs- und Marketingaufwendungen

Die Vertriebs- und Marketingaufwendungen umfassen folgende Aufwendungen:

22.616 20.541
Sonstige Aufwendungen 7.441 5.860
planmäßige Abschreibungen 833 820
Außerplanmäßige und
Personalaufwand 14.342 13.861
TEUR TEUR
2022 2021

35. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen

Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen umfassen folgende Aufwendungen:

2022 2021
TEUR TEUR
Personalaufwand 5.892 5.948
Planmäßige Abschreibungen 1.255 1.184
Sonstige Aufwendungen 4.561 3.110
11.708 10.242

36. Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen

Die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen umfassen folgende Aufwendungen:

2022 2021
TEUR TEUR
Personalaufwand 15.027 14.260
Außerplanmäßige und
planmäßige Abschreibungen 1.301 1.057
Sonstige Aufwendungen 1.744 1.369
18.072 16.686

37. Sonstige betriebliche Erträge

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind im Wesentlichen enthalten:

1.757 1.047
Erträge aus Währungsdifferenzen 491 37
von Rückstellungen 290 153
Erträge aus der Auflösung
öffentlicher Hand 976 857
Forschungsgelder aus
TEUR TEUR
2022 2021

Bei den Zuwendungen aus öffentlicher Hand handelt es sich um Ertragszuschüsse, die korrespondierend zum bezuschussten Aufwand vereinnahmt werden. Die Zuschüsse sind unter den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst. Forderungen aus Ertragszuschüssen werden unter den kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen. Unerfüllte Bedingungen und andere Erfolgsaussichten liegen nicht vor.

38. Sonstige betriebliche Aufwendungen

In diesem Posten enthalten ist u. a. die Umsatzsteuer aus geldwerten Vorteilen in Höhe von TEUR 192 (2021: TEUR 189). Darüber hinaus enthält der Posten Aufwendungen aus Kursdifferenzen in Höhe von TEUR 126 (2021: TEUR 290) und sonstige Steuern für Vorjahre in Höhe von TEUR 312.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten Aufwendungen im Zusammenhang mit kurzfristigen Leasingverhältnissen in Höhe von TEUR 226 (2021: TEUR 195) sowie Aufwendungen für Leasingverhältnisse über Vermögenswerte mit geringem Wert, die nicht in den kurzfristigen Leasingverhältnissen enthalten sind, in Höhe von TEUR 140 (2021: TEUR 94).

39. Finanzerträge

Die Finanzerträge enthalten folgende Posten:

2022 2021
TEUR TEUR
Zinserträge 72 7
Ertrag aus Währungsdifferenzen
von Guthaben bei Kreditinstituten 241 148
Sonstiges 21 29
334 184

40. Finanzaufwendungen

Die Finanzaufwendungen umfassen folgende Aufwendungen:

2022 2021
TEUR TEUR
Aufwand aus Währungsdifferenzen
von Guthaben bei
Sonstiges 170 119
170 119

Die sonstigen Finanzaufwendungen umfassen in Höhe von TEUR 116 (2021: TEUR 104) Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten.

41. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Die Ertragsteuern setzen sich wie folgt zusammen:

Steueraufwand (-)/Steuerertrag (+) -4.384 -2.972
Latente Steuern -2.707 -1.689
Ertragsteuern für Vorjahre -33 10
Ertragsteuern des Geschäftsjahres -1.644 -1.293
TEUR TEUR
2022 2021

Das Einkommen der Gesellschaft unterliegt im Geschäftsjahr 2022 unverändert zum Vorjahr einem Körperschaftsteuersatz von 15% zuzüglich eines Solidaritätszuschlags von 5,5% auf die Körperschaftsteuer sowie eines effektiven Gewerbesteuersatzes von 12,8%. Der Steuersatz einschließlich Solidaritätszuschlag und effektivem Gewerbesteuersatz beträgt insgesamt 28,6%. Im Organkreis beläuft sich der Steuersatz auf 30,0%.

Latente Steuern auf Zwischengewinne werden jeweils mit dem aktuellen bzw. zukünftig geltenden Steuersatz berechnet.

Die folgende Tabelle zeigt eine Überleitungsrechnung der Ertragsteuern unter Anwendung des theoretischen Ertragsteuersatzes des Mutterunternehmens:

2022 2021
TEUR TEUR
Ergebnis vor Ertragsteuern 11.966 9.730
Theoretischer Steueraufwand
28,6% (2021: 28,6%) -3.422 -2.783
Veränderung des theoretischen
Steueraufwandes aufgrund:
Nutzung steuerlicher
Verlustvorträge/Nutzung bislang
nicht aktivierter Verlustvorträge -685 614
Vornahme einer
Wertberichtigung/Nichtansatz
von aktiven latenten Steuern -496 -422
Periodenfremde Steuer-
nachzahlungen/-erstattungen -31 10
Steuerfreie Erträge/
nicht abzugsfähige Aufwendungen 355 -296
Abweichung Steuersätze zum
Steuersatz des Konzerns -105 -95
Steueraufwand (-)/Steuerertrag (+) -4.384 -2.972

42. Sonstige Angaben zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl (Quartalsdurchschnitt) im Geschäftsjahr war:

2022 2021
Beratung und Services 319 306
Forschung und Entwicklung 222 214
Verwaltung und Finanzen 106 106
Vertrieb und Marketing 109 117
756 743

Der Personalaufwand stellt sich wie folgt dar:

2022 2021
TEUR TEUR
Gehälter 54.686 52.162
Soziale Abgaben und
Aufwendungen für Altersvorsorge
und Unterstützung 10.675 9.184
65.361 61.346

E. Erläuterungen zur Konzernkapitalflussrechnung

Die Konzernkapitalflussrechnung zeigt, wie sich die Zahlungsmittel der Gruppe im Laufe des Berichtsjahres durch Mittelzu- und -abflüsse verändert haben. Die Auswirkungen von Akquisitionen und sonstigen Veränderungen des Konsolidierungskreises sind dabei eliminiert. Bei der erstmaligen Einbeziehung von erworbenen Tochterunternehmen werden nur die tatsächlichen Zahlungsströme in der Konzernkapitalflussrechnung gezeigt. In Übereinstimmung mit IAS 7 wird zwischen Zahlungsströmen aus betrieblicher, Investitionsund Finanzierungstätigkeit unterschieden.

Der in der Konzernkapitalflussrechnung ausgewiesene Finanzmittelfonds entspricht dem Bilanzposten Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten (vergleiche Konzernanhangangabe 46). Investitionen in Wertpapiere erfolgen grundsätzlich unter dem Gesichtspunkt der Rentabilität und weniger unter dem Gesichtspunkt der Liquidität und werden in der Folge nicht im Finanzmittelfonds ausgewiesen.

Die Ermittlung des Zuflusses/Abflusses aus der laufenden Geschäftstätigkeit erfolgt nach der indirekten Methode. Dabei werden ausgehend vom Konzernergebnis nach Steuern die zahlungsunwirksamen Ergebnisbestandteile eliminiert.

Der Cash-Flow aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit wird zahlungsbezogen ermittelt, wogegen der Cash-Flow aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit indirekt aus dem Periodenergebnis abgeleitet wird. Im Rahmen der indirekten Ermittlung werden die berücksichtigten Veränderungen von Bilanzposten um Effekte aus der Währungsumrechnung und aus Veränderungen des Konsolidierungskreises berücksichtigt. Infolgedessen können die Veränderungen der betroffenen Bilanzposten nicht in allen Fällen aus der Konzernbilanz abgeleitet werden.

Zinseinnahmen und -ausgaben sowie die Bestandteile des "Übrigen Finanzergebnis" werden der laufenden Geschäftstätigkeit zugeordnet.

Dividendenzahlungen werden im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit erfasst.

Steuerzahlungen werden insgesamt im Bereich der laufenden Geschäftstätigkeit ausgewiesen, da eine Zuordnung zu einzelnen Geschäftsbereichen praktisch nicht durchführbar ist.

Die Darstellung der gezahlten/vereinnahmten Zinsen und der gezahlten/erstatteten Ertragsteuern im Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit erfolgt nach der direkten Methode. Hierbei wird das Konzernergebnis im ersten Schritt um die in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfassten Aufwendungen und Erträge korrigiert. Anschließend werden die gezahlten bzw. zugeflossenen Zinsen und Ertragsteuern gesondert ausgewiesen.

43. Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit

Aus der betrieblichen Tätigkeit heraus erzielte die USU-Gruppe im Geschäftsjahr 2022 einen positiven Cash-Flow von TEUR 10.369 (2021: TEUR 13.346).

44. Cash-Flow aus Investitionstätigkeit

Im Berichtszeitraum 2022 werden Nettoausgaben aus Investitionstätigkeit von insgesamt TEUR -1.275 ausgewiesen, nachdem im Geschäftsjahr 2021 die Nettoausgaben aus Investitionstätigkeit TEUR -829 betragen haben.

Die Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte summierten sich auf TEUR 1.308 (2021: TEUR 855) und enthalten im Wesentlichen Auszahlungen für Neu- und Ersatzinvestitionen in Hard- und Software sowie für Investitionen in die Betriebsausstattung.

45. Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit

Der Zahlungsmittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von TEUR 17.985 betrifft im Berichtszeitraum im Wesentlichen den Aktienrückkauf in Höhe von TEUR 9.821 und die im Geschäftsjahr 2022 erfolgte Dividendenzahlung an die Aktionäre der USU Software AG in Höhe von TEUR 5.262 (EUR 0,50 je Stückaktie für 10.523.770 Stückaktien). Leasingverbindlichkeiten wurden in Höhe von TEUR 2.902 getilgt.

46. Finanzmittelfonds

Die nachstehende Tabelle zeigt die Bestandteile der flüssigen Mittel und kurzfristigen Kapitalanlagen (Finanzmittelfonds) auf.

15.525 24.286
Kassenbestand 11 12
Sichteinlagen 7.091 6.919
Fest- und Tagesgeld
mit Laufzeit <= 3 Monaten
8.423 17.355
TEUR TEUR
2022 2021

SEGMENTBERICHTERSTATTUNG

IFRS 8 verlangt die Angabe von Informationen über die Geschäftssegmente des Konzerns auf Basis des "Management Approach". Danach hat die Einteilung der Berichtssegmente derjenigen für die interne Berichterstattung zu folgen.

USU ist in den zwei Geschäftssegmenten "Produktgeschäft" und "Servicegeschäft" tätig.

Das Leistungsspektrum des Geschäftssegmentes "Produktgeschäft" umfasst diejenigen Aktivitäten, die rund um die USU-Produktpalette in den Märkten für Business Service Management und Knowledge Solutions erbracht werden. Dazu gehören die Produkte und Dienstleistungen um die Themen

  • Infrastructure Management (effiziente Verwaltung des IT-Bestandes, von Verträgen und Softwarelizenzen),
  • Service/Change Management (Einhaltung und Formalisierung der IT-Service Prozesse inklusive Beschaffung, Support und Wartung),
  • Finance Management (Transparenz, Planung und Budgetierung sowie verursachergerechte Verrechnung von IT-Kosten und -Leistungen),
  • Process Management (Überwachung, Visualisierung und Steuerung sämtlicher für den IT-Betrieb erforderlicher Systeme und Prozesse) sowie
  • Knowledge Management zur Optimierung wissensintensiver Geschäftsprozesse.

Das Geschäftssegment "Servicegeschäft" beinhaltet Beratungsleistungen im Rahmen von IT-Projekten sowie die individuelle Anwendungsentwicklung. Das Leistungsportfolio adressiert eine breite Palette technisch orientierter Themen, die durch eigene Methodiken und erprobte Prozessmodelle umgesetzt werden. Diese erstrecken sich auf ausgewählte Spezialbereiche, auf die eigenverantwortliche Durchführung von IT-Projekten oder auf die Projektunterstützung mit qualifiziertem IT-Personal.

Die nicht zugeordneten Aktivitäten umfassen im Wesentlichen die Aufwendungen aus dem administrativen Bereich der Muttergesellschaft (Vorstand, Finanzen, Recht etc.), die Umsätze aus Warenverkäufen an Mitarbeitende und Weiterbelastung von Prämien zur Haftpflichtversicherung an freie Mitarbeitende sowie die Wertpapiere des Umlaufvermögens und die Bankguthaben.

Die interne Steuerung und Berichterstattung basiert auf den in Anmerkung 7 beschriebenen Grundsätzen der Rechnungslegung nach IFRS. Der Konzern misst den Erfolg seiner Segmente anhand einer Segmentergebnisgröße, die in der internen Steuerung und Berichterstattung als "EBIT" bezeichnet wird.

Die Segmentergebnisgröße EBIT setzt sich aus dem Bruttoergebnis vom Umsatz, den Vertriebs- und Marketingaufwendungen, den allgemeinen Verwaltungsaufwendungen, den Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen, den sonstigen betrieblichen Aufwendungen, Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte sowie dem sonstigen betrieblichen Ergebnis zusammen.

Segmentvermögen und Segmentschulden werden ebenso wie das Segmentergebnis in Übereinstimmung mit den vom Konzern im Konzernabschluss angewandten Bilanzierungsund Bewertungsgrundsätzen ermittelt.

Die Vermögenswerte der Segmente umfassen grundsätzlich alle Vermögenswerte. Die Vermögenswerte der Segmente schließen Vermögenswerte aus Ertragsteuern sowie bestimmte Finanzinstrumente (einschließlich Liquidität) aus.

Die Segmentschulden beinhalten grundsätzlich alle Schulden. Die Schulden der Segmente beinhalten nicht die Schulden aus Ertragsteuern, die Schulden aus Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen sowie bestimmte Finanzinstrumente (einschließlich finanzieller Verbindlichkeiten).

Die Informationen in der nachstehenden Tabelle zu den Segmentinvestitionen und den planmäßigen Abschreibungen umfassen die immateriellen Vermögenswerte (einschließlich Geschäfts- oder Firmenwerte) und die Sachanlagen.

In der nachfolgenden Tabelle werden die Segmentumsatzerlöse und -ergebnisse auf die Konzernumsatzerlöse und das Konzernergebnis übergeleitet.

in TEUR Produktgeschäft Servicegeschäft Summe Segmente nicht zugeordnet Konzern
2022 2021 2022 2021 2022 2021 2022 2021 2022 2021
Umsatzerlöse 90.592 81.526 35.794 30.235 126.386 111.760 137 144 126.522 111.904
Ergebnis vor
Finanzergebnis und
Ertragsteuern (EBIT) 10.733 9.224 3.957 2.881 14.690 12.105 -2.889 -2.439 11.802 9.665
Finanzerträge 37 33 50 3 87 36 247 148 334 184
Finanzaufwendungen -114 -89 -46 -29 -160 -118 -10 -1 -170 -119
Ertragsteuern -1.114 -505 -439 -288 -1.553 -793 -2.832 -2.179 -4.384 -2.972
Konzernergebnis 9.543 8.662 3.523 2.567 13.066 11.229 -5.484 -4.471 7.582 6.758
Segment-/Konzern
vermögen 77.715 74.550 20.221 17.476 97.935 92.025 15.044 23.991 112.979 116.016
davon Geschäfts-
oder Firmenwerte 36.072 36.373 4.019 4.019 40.092 40.392 0 0 40.092 40.392
Segment-/Konzern
schulden 39.359 37.608 11.011 9.338 50.370 46.946 5.655 4.627 56.025 51.573
Segmentinvestitionen 991 523 224 277 1.215 800 93 55 1.308 855
planmäßige
Abschreibungen 3.311 3.202 1.245 1.387 4.556 4.589 180 136 4.735 4.726
Abschreibungen auf
Geschäfts- oder
Firmenwerte 300 0 0 0 300 0 0 0 300 0
Mitarbeitende
(Stichtag 31.12.) 551 529 125 114 673 643 107 107 783 750

Intersegmentäre Umsatzerlöse lagen weder im Geschäftsjahr 2022 noch im Vorjahr vor.

Die geografische Zuordnung der Umsatzerlöse basiert auf dem Land, in dem der Kunde seinen Sitz hat.

Ausland 30.408 24,0 27.329 24,4
Gesamt 126.522 100,0 111.904 100,0
2022 2021
Ausland: TEUR % TEUR %
- USA 11.579 38,1 10.324 37,8
- Schweiz 6.064 19,9 4.344 15,9
- Frankreich 4.132 13,6 2.980 10,9
- Österreich 2.150 7,1 2.578 9,4
- übrige Länder 6.483 21,3 7.103 26,0
Gesamt 30.408 100,0 27.329 100,0

Der Konzern hat Transaktionen mit einem externen Einzelkunden, die sich auf mehr als 10% der Konzernumsatzerlöse belaufen. Die Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2022 mit diesem Kunden beliefen sich auf TEUR 15.165 (2021: TEUR 10.408) und betreffen das Servicegeschäft.

Die außerhalb Deutschlands getätigten Investitionen machen 19,08% des entsprechenden konsolidierten Gesamtwertes aus. Die ausländischen Investitionen entfallen im Wesentlichen auf die Konzerngesellschaften in USA, Tschechien und Frankreich.

Die Überleitung der Segmentvermögenswerte und -schulden zu den Vermögenswerten und -schulden der Gruppe stellt sich wie folgt dar:

2022 2021
TEUR TEUR
Segmentvermögen 97.935 92.025
Nicht zugeordnetes Vermögen
Kassenbestand und Guthaben
bei Kreditinstituten 10.207 16.510
Nutzungsrechte IFRS 16 1.179 1.225
Aktive latente Steuern 2.416 4.860
Übrige Vermögenswerte 1.242 1.395
15.044 23.991
Konzernvermögen 112.979 116.016
2022 2021
TEUR TEUR
Segmentschulden 50.370 46.946
Nicht zugeordnetes Schulden
Finanzielle Verbindlichkeiten 1.026 1.647
Leasingverbindlichkeiten IFRS 16
langfristig 171 162
Passive latente Steuern 783 414
Sonstige Ertragsteuer-
verbindlichkeiten 1.044 0
Übrige Schulden 2.631 2.404
5.655 4.627
Konzernschulden 56.025 51.573

H. Sonstige Angaben

47. Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Als nahestehende Personen ("Related Parties") der USU Software AG gelten gemäß IAS 24 Personen oder Unternehmen, die die Gruppe beherrschen oder maßgeblichen Einfluss nehmen können, einschließlich der Geschäftsleitung und dem Aufsichtsrat, oder auf die die Gruppe maßgeblichen Einfluss ausüben kann. Als nahestehende Personen gelten dabei nicht Unternehmen, die bereits im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen sind.

Das oberste Management und die Aufsichtsratsmitglieder sind als nahestehende Personen im Sinne des IAS 24.9 anzusehen. Im Geschäftsjahr 2022 lagen zwischen dem Vorstand sowie den Aufsichtsratsmitgliedern und den nicht in den Konzernabschluss einbezogenen nahestehenden Personen und Unternehmen die nachstehend beschriebenen Geschäftsbeziehungen vor.

Der Vorstand bestätigt, dass alle nachfolgend beschriebenen Transaktionen mit nahestehenden Parteien zu Bedingungen ausgeführt wurden, wie sie der Gesellschaft auch von fremden Dritten gewährt worden wären bzw. die Gesellschaft an fremde Dritte berechnet hätte.

47.1 Udo Strehl / AUSUM GmbH (AUSUM)

Im Geschäftsjahr 2022 kam es zu Kostenerstattungen seitens der USU GmbH und der USU Software AG an die AUSUM GmbH in Höhe von TEUR 71 (2021: TEUR 67).

Die USU Software AG hat von der AUSUM GmbH das Verwaltungsgebäude Spitalhof und seit August 2020 den USU-Campus in Möglingen angemietet. Derzeit beträgt die monatliche Gesamtmiete TEUR 51 (2021: TEUR 51) zuzüglich Nebenkosten. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden der USU Software AG für die Vermietung der Gebäude sowie der Stellplätze TEUR 618 (2021: TEUR 619) in Rechnung gestellt.

Zum 31.12.2022 bestanden offene Posten in Höhe von TEUR 29.

47.2 Karin Weiler-Strehl

Die USU GmbH beauftragt über die AUSUM GmbH Frau Karin Weiler-Strehl, die Ehefrau von Herrn Udo Strehl, auf Einzelvertragsbasis mit Beratungsleistungen. Die Aufwendungen aus diesen Beratungsverträgen mit Frau Weiler-Strehl betrugen im Geschäftsjahr 2022 TEUR 36 (2021: TEUR 29).

Darüber hinaus hat die USU Software AG von Frau Karin Weiler-Strehl ein Büro in der Münchinger Straße in Möglingen angemietet. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden Mietzahlungen in Höhe von TEUR 11 (2021: TEUR 11) geleistet.

Zum 31.12.2022 bestanden keine offenen Posten.

47.3 Stefan Merkel / Lysant GmbH (Lysant)

Die USU beauftragte die Lysant über Herrn Stefan Merkel mit der fachlichen Beratung und Unterstützung im Umfeld Testmanagement und Fachkonzeption. Im Berichtsjahr wurden an die Lysant Aufträge in Höhe von TEUR 594 (2021: TEUR 276) vergeben.

Zum 31.12.2022 bestanden keine offenen Posten.

47.4 Darlehen an Aktionäre

Zum 31. Dezember 2022 bestanden keine Darlehensforderungen.

48. Honorare des Abschlussprüfers

Das im Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar für den Konzernabschlussprüfer gemäß § 314 Absatz 1 Nr. 9 HGB setzt sich wie folgt zusammen:

2022 2021
TEUR TEUR
Honorar für
- Abschlussprüfungsleistungen 237 143
- andere Bestätigungsleistungen: 0 4
- Workshop IDW PS 951 0 2
- ISAE-Prüfung 0 2
- interne Revision 0 0
- Sonstige Leistungen: 11 8
- Quartalsreviews 11 8
Gesamt 248 154

49. Sonstige Angaben

Haftungsverhältnisse

Zum 31. Dezember 2022 sowie zum 31. Dezember 2021 bestanden keine angabepflichtigen Haftungsverhältnisse.

50. Rechtsstreitigkeiten, sonstige Eventualschulden und Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Die Gesellschaft kann im Zuge ihrer gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in Rechtsstreitigkeiten, Schadensersatzansprüche, Ermittlungs- und Gerichtsverfahren einschließlich Fragen der Produkthaftung und wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten verwickelt werden. Die Ergebnisse von gegenwärtig anhängigen bzw. künftigen Verfahren können nicht mit Sicherheit vorausgesehen werden, sodass künftig aufgrund von Entscheidungen Aufwendungen entstehen können, die nicht in vollem Umfang durch Versicherungen abgedeckt sind und wesentliche Auswirkungen auf das Geschäft der Gesellschaft, ihre Finanzlage oder ihr betriebliches Ergebnis haben könnten. Nach Einschätzung der Gesellschaft und ihrer Rechtsberater zum 31. Dezember 2022 und zum 31. Dezember 2021 sind in den gegenwärtig anhängigen Rechtsverfahren Entscheidungen mit wesentlichem Einfluss auf die Vermögens- und Ertragslage zu Lasten der Gruppe nicht zu erwarten.

Bis zur Freigabe des Konzernabschlusses durch den Vorstand ergaben sich keine weiteren nennenswerten Ereignisse, über die zu berichten wäre.

51. Organe

51.1 Vorstand

Dem Vorstand der Muttergesellschaft gehörten im Geschäftsjahr 2022 an:

Bernhard Oberschmidt,

Vorsitzender des Vorstands, Diplom-Ökonom Aufsichtsratsvorsitzender der Dürr Dental SE, Bietigheim-Bissingen

Dr. Benjamin Strehl,

Vorstand, Dipl.-Kaufmann Aufsichtsratsmitglied der Marc O`Polo AG,

Stephanskirchen

Die Gesamtbezüge des aktiven Vorstands beliefen sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf TEUR 987.

51.2 Aufsichtsrat

Dem Aufsichtsrat gehörten im Geschäftsjahr 2022 an:

Udo Strehl, Vorsitzender

Geschäftsführer der AUSUM GmbH, Möglingen

Erwin Staudt,

Unternehmensberater, Leonberg

  • Aufsichtsratsmitglied der PROFI Engineering Systems AG, Darmstadt
  • Beiratsmitglied der Interstuhl Büromöbel GmbH & Co. KG, Meßstetten

Gabriele Walker-Rudolf,

Partner der Drees & Sommer SE, Stuttgart

Stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats der Real Blue Kapitalverwaltungs-GmbH, Stuttgart

Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats beliefen sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf TEUR 161. Einzelheiten zu den Aufsichtsratsvergütungen werden im separaten Vergütungsbericht erläutert.

52. Finanzielles Risikomanagement

Die Gruppe unterliegt mit ihren finanziellen Aktivitäten verschiedenen Risiken, deren Messung, Steuerung und Überwachung durch ein systematisches Risikomanagement erfolgt. Nachstehend wird im Einzelnen auf das Management von Kreditrisiken, Liquiditätsrisiken sowie Marktrisiken (Wechselkursrisiken, Zinsrisiken, Effektenkursrisiken) eingegangen.

52.1 Ausfallrisiken

Die Gruppe ist Ausfallrisiken im Bereich der flüssigen Mittel und der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgesetzt.

Flüssige Mittel werden bei anerkannten Kreditinstituten gehalten bzw. von Unternehmen mit guter Bonität erworben. Die Gruppe beobachtet ständig die Kreditwürdigkeit dieser Unternehmen und erwartet keine Ausfälle. Da keine Sicherheiten vorhanden sind, ist das maximale Risiko im Falle eines Ausfalls der bilanzierte Betrag.

Die Ausfallrisiken bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden durch eine fortlaufende Überprüfung der Bonität der Gegenparteien minimiert. Da mit den Kunden keine generellen Aufrechnungsvereinbarungen getroffen werden, stellt die Gesamtheit der bei den Vermögenswerten ausgewiesenen Beträge gleichzeitig das maximale Ausfallrisiko dar.

Für den Fall, dass der Gruppe Sachverhalte bekannt sind, die die Fähigkeit eines bestimmten Kundenunternehmens, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen, mindern könnte, erfasst die Gruppe eine Einzelwertberichtigung bezüglich der fälligen Beträge und vermindert die Netto-Forderungen auf den Betrag, den die Gruppe in angemessener Weise als erzielbar erachtet. Darüber hinaus erfasst die Gruppe Risiken aus der Einbringlichkeit von Forderungen im Rahmen einer Portfoliobewertung.

Bei den weder überfälligen noch im Wert geminderten finanziellen Vermögenswerten deuten (ebenso wie im Vorjahr) keine Anzeichen darauf hin, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden. Zu jedem Stichtag werden finanzielle Vermögenswerte dahingehend untersucht, ob es eine Verschlechterung der Kreditqualität gab, die eine Änderung der Einstufung zur Folge haben.

52.2 Liquiditätsrisiken

Für USU besteht das Liquiditätsrisiko darin, seinen Zahlungsverpflichtungen aufgrund nicht ausreichender Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente nicht nachkommen zu können. Zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit werden auf Basis einer rollierenden Liquiditätsplanung, die ein aktuelles Bild der zu erwartenden Liquiditätsentwicklung auf Gesellschaftsund Währungsebene bietet, ausreichend liquide Mittel über die USU vorgehalten. Die Gruppe benötigt zur Erfüllung ihrer finanziellen Verpflichtungen liquide Mittel, die die Gruppe weitgehend aus dem laufenden Geschäftsbetrieb deckt. USU verfügte zum Bilanzstichtag über Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von TEUR 15.525 (2021: TEUR 24.286). Der Gesellschaft steht daneben ein genehmigtes Kapital in Höhe von TEUR 2.631 (2021: TEUR 2.631) für weitere Kapitalerhöhungen zur Verfügung.

Das Liquiditätsrisiko, welchem USU aus seinen Finanzinstrumenten ausgesetzt ist, besteht aus den Verpflichtungen aus zukünftigen Zins- und Tilgungszahlungen für finanzielle Verbindlichkeiten. Die künftigen Auszahlungen stellen sich wie folgt dar:

Buchwerte Cashflow Cashflow Cashflow
Innerhalb 1 Innerhalb 5 nach mehr
Finanzielle Verbindlichkeiten 31.12.2022 Jahr Jahren als 6 Jahren
TEUR (Geschäftsjahr) (Geschäftsjahr) (Geschäftsjahr) (Geschäftsjahr)
Finanzverbindlichkeiten 0 0 0 0
Leasingverbindlichkeiten (undiskontiert) 16.537 2.831 7.786 5.920
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen 6.997 6.997 0 0
Sonstige 17.719 17.719 0 0
Gesamtsumme 41.253 27.547 7.786 5.920
Buchwerte Cashflow Cashflow Cashflow
Innerhalb 1 Innerhalb 5 nach mehr
Finanzielle Verbindlichkeiten 31.12.2021 Jahr Jahren als 6 Jahren
TEUR (Vorjahr) (Vorjahr) (Vorjahr) (Vorjahr)
Finanzverbindlichkeiten 0 0 0 0
Leasingverbindlichkeiten (undiskontiert) 17.348 2.775 7.566 7.007
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen 4.455 4.455 0 0
Sonstige 16.117 16.117 0 0
Gesamtsumme 37.920 23.347 7.566 7.007

52.3 Zinsbedingte Cash-Flow-Risiken

Marktzinssatzänderungen wirken sich bei der USU Software AG im Wesentlichen auf den Cash-Flow aus den Geldanlagen aus. Wenn das Marktzinssatzniveau zum 31. Dezember 2022 um 1% höher (niedriger) gewesen wäre, wäre das Ergebnis und das Eigenkapital um jeweils TEUR 208 (31. Dezember 2021: TEUR 196) höher (geringer) gewesen.

52.4 Wechselkursrisiken

Die Gesellschaft tätigt in gewissem Umfang Fremdwährungstransaktionen und ist deshalb Wechselkursschwankungen ausgesetzt, die entsprechend Auswirkungen auf die in EUR ausgewiesenen Vermögenswerte und Erträge haben. Ebenso entstehen Transaktionsrisiken bei auf ausländische Währung lautenden finanziellen Vermögenswerten. Auf die Angaben von Sensitivitäten wurde aus Wesentlichkeitsgründen verzichtet.

53. Zusätzliche Angaben zum Kapital

Die USU Software AG unterliegt keinen externen oder satzungsmäßigen Mindestkapitalanforderungen. Die Gesellschaft verfolgt das Ziel einer hohen Eigenkapitalfinanzierung, um mit dieser finanziellen Flexibilität ihre Wachstumsziele zu erreichen. Zudem wird von Kundenseite eine hohe Eigenkapitalquote und Liquidität als Investitionssicherheit gefordert.

Das Eigenkapital und die Bilanzsumme beliefen sich zum 31. Dezember 2022 und 2021 auf:

31.12.2022 31.12.2021
TEUR TEUR
Langfristige Schulden 16.800 18.005 -6,7%
kurzfristige Schulden 39.225 33.568 16,9%
Fremdkapital 56.025 51.573 8,6%
Eigenkapital 56.954 64.443 -11,6%
Bilanzsumme 112.979 116.016 -2,6%
Eigenkapitalquote 50,4% 55,5%

Die Gesellschaft hat wie im Vorjahr keine Nettofinanzschulden, da die liquiden Mittel die verzinslichen Verbindlichkeiten übersteigen. Die Aufrechterhaltung der bestehenden Kapitalstruktur kann dabei beispielsweise durch die Ausweitung des Bilanzgewinns infolge positiver zukünftiger Jahresüberschüsse oder die Ausgabe neuer Anteile erreicht werden.

54. Befreiung nach § 264 Abs. 3 HGB

Die folgenden, in den Konzernabschluss der USU Software AG einbezogenen, inländischen Tochterunternehmen haben für das Geschäftsjahr 2022, Befreiungsregelungen des § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch genommen:

  • USU GmbH, Möglingen
  • USU Technologies GmbH , Aachen
  • USU Solutions GmbH , Leinfelden-Echterdingen
  • Omega Software GmbH, Obersulm
  • Openshop Internet Software GmbH, Möglingen

I. WERTPAPIERGESCHÄFTE DER ORGANE

Die folgende Tabelle ist im Zusammenhang mit den in den Zwischenberichten der USU Software AG veröffentlichten Angaben zum Wertpapierbesitz der Organe der Gesellschaft zu lesen. Von Organmitgliedern der Gesellschaft werden zum 31. Dezember 2022 Aktien der USU Software AG, Möglingen, in folgendem Umfang gehalten:

Meldepflichtiger 2022 2021
Wertpapierbesitz (Stück) Aktien Aktien
Vorstand:
Bernhard Oberschmidt 162.518 162.518
Dr. Benjamin Strehl 0 0
Aufsichtsrat:
Udo Strehl *) 5.000 5.000
Erwin Staudt 100.000 100.000
Gabriele Walker-Rudolf 1.000 1.000

*) Über die AUSUM GmbH werden Herrn Udo Strehl als Mehrheitsgesellschafter dieser Gesellschaft gemäß § 34 (1) S.1 Nr. 1 WpHG n.F. zusätzlich 5.366.888 (2021: 5.355.578) Stimmrechte an der USU Software AG zugerechnet.

Zusätzlich werden über die "Wissen ist Zukunft-Stiftung" Udo Strehl als Geschäftsführer dieser Stiftung 32.000 (2021: 32.000) Stimmrechte an der USU Software AG gemäß § 34 (1) S.1 Nr. 1 WpHG n.F. zugerechnet.

Zudem hat die AUSUM GmbH, deren Mehrheitsgesellschafter der Aufsichtsratsvorsitzende der USU Software AG, Udo Strehl ist, über die Börse tradegate Exchange nachste-hend aufgeführte Aktienkäufe getätigt und die zugehörigen Wertpapiergeschäfte nachfolgend der USU Software AG mitgeteilt.

Datum Anzahl Aktien
19.05.2022 1.810
14.06.2022 1.000
20.06.2022 1.500
01.09.2022 2.000
27.09.2022 5.000

Die Gesellschaft hat ihrerseits diese Mitteilung über die Wertpapiergeschäfte pflichtgemäß veröffentlicht.

Aktienoptionen und Wandelobligationen der USU Software AG werden von den Organmitgliedern nicht gehalten.

J. DIVIDENDENZAHLUNG

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen eine Dividendenzahlung in Höhe von TEUR 5.500 (EUR 0,55 je Aktie) vor.

K. ENTSPRECHENSERKLÄRUNG

Vorstand und Aufsichtsrat der USU Software AG haben am 13. Dezember 2022 die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG abgegeben und den Aktionären auf der Internetseite der USU Software AG unter http://www.usu.com dauerhaft zugänglich gemacht. Nähere Ausführungen zur Entsprechenserklärung sind im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns zu diesem Konzernabschluss enthalten.

Möglingen, 17. März 2023

USU Software AG

Bernhard Oberschmidt Dr. Benjamin Strehl Vorsitzender des Vorstands Mitglied des Vorstands

Entwicklung des Konzernanlagevermögens für das Geschäftsjahr 2022 USU Software AG, Möglingen

Anschaffungs-/Herstellungskosten
Stand am Währungs- Zugänge Abgänge Stand am
1.1.2022 anpassung 31.12.2022
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Immaterielle Vermögenswerte
Erworbene Software/Auftragsbestand 9.488 3 182 246 9.427
Namens- und Markenrechte 2.532 0 0 0 2.532
Kundenstamm 9.669 0 0 0 9.669
21.689 3 182 246 21.628
Geschäfts- oder Firmenwerte 64.101 0 0 0 64.101
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten 753 12 7 0 772
Andere Anlagen, Betriebs
und Geschäftsausstattung 7.658 39 1.119 460 8.356
8.411 51 1.126 460 9.128
Nutzungsrechte
Grundstücke und Bauten 19.788 39 1.311 600 20.538
Andere Anlagen, Betriebs
und Geschäftsausstattung 2.597 0 987 913 2.671
22.385 39 2.298 1.513 23.209
116.586 93 3.606 2.219 118.066
Buchwerte Kumulierte Abschreibungen
Stand am
Stand am
Abgänge Zugänge Währungs- Stand am
31.12.2022
31.12.2022
anpassung 1.1.2022
TEUR
TEUR
TEUR TEUR TEUR TEUR
7.766
1.661
246 359 2 7.651
2.001
531
0 0 0 2.001
9.263
406
19.030
2.598
0
246
257
616
0
2
9.006
18.658
24.009
40.092
0 300 0 23.709
415
357
0 60 12 343
5.668
2.688
448 1.122 29 4.965
6.083
3.045
448 1.182 41 5.308
6.267
14.271
340 2.072 27 4.508
1.245
1.426
913 865 0 1.293
7.512
15.697
1.253 2.937 27 5.801
56.634
61.432
1.947 5.035 70 53.476

Entwicklung des Konzernanlagevermögens für das Geschäftsjahr 2021 USU Software AG, Möglingen

Anschaffungs-/Herstellungskosten
Stand am Währungs- Zugänge Abgänge Stand am
1.1.2021 anpassung 31.12.2021
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Immaterielle Vermögenswerte
Erworbene Software/Auftragsbestand 10.196 4 16 728 9.488
Namens- und Markenrechte 2.532 0 0 0 2.532
Wartungsverträge/Vorteilhafte
Verträge 3.621 0 0 3.621 0
Kundenstamm 9.669 0 0 0 9.669
26.018 4 16 4.349 21.689
Geschäfts- oder Firmenwerte 64.101 0 0 0 64.101
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten 711 15 27 0 753
Andere Anlagen, Betriebs
und Geschäftsausstattung 7.916 56 812 1.126 7.658
8.627 71 839 1.126 8.411
Nutzungsrechte
Software 575 0 0 575 0
Grundstücke und Bauten 17.593 49 2.377 231 19.788
Andere Anlagen, Betriebs
und Geschäftsausstattung 2.192 0 962 557 2.597
20.360 49 3.339 1.363 22.385
119.106 124 4.194 6.838 116.586
Buchwerte Kumulierte Abschreibungen
Stand am Stand am Stand am Abgänge Zugänge Währungs- Stand am
31.12.2020 31.12.2021 31.12.2021 anpassung 1.1.2021
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
2.193 1.837 7.651 728 372 4 8.003
531 531 2.001 0 0 0 2.001
0 0 3.621 0 0 3.621
920 663 9.006 0 257 0 8.749
3.644 3.031 18.658 4.349 629 4 22.374
40.392 40.392 23.709 0 0 0 23.709
492 410 343 0 111 13 219
2.972 2.693 4.965 1.105 1.085 41 4.944
3.464 3.103 5.308 1.105 1.196 54 5.163
0 0 575 0 0 575
15.041 15.280 4.508 126 2.051 31 2.552
1.239 1.304 1.293 510 850 0 953
16.280 16.584 5.801 1.211 2.901 31 4.080
63.780 63.110 53.476 6.665 4.726 89 55.326

An die USU Software AG, Möglingen

Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der USU Software AG, Möglingen, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2022, der Konzerngesamtergebnisrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns (nachfolgend: zusammengefasster Lagebericht) der USU Software AG, Möglingen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Die in Abschnitt VIII. des zusammengefassten Lageberichts enthaltene nichtfinanzielle (Konzern-)Erklärung und die in Abschnitt VII. des zusammengefassten Lageberichts enthaltene (Konzern-)Erklärung zur Unternehmensführung haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • » entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2022 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 und
  • » vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf die oben genannten nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

    1. Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte
    1. Realisierung von Umsatzerlösen aus Beratungsleistungen sowie aus dem Verkauf von Softwarelizenzen
  • Zu 1. Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte

a) Das Risiko für den Konzernabschluss

In dem Konzernabschluss der USU Software AG (nachfolgend: USU), Möglingen, werden unter dem Bilanzposten "Geschäfts- oder Firmenwerte" insgesamt Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von EUR 40,1 Mio. ausgewiesen. Der Geschäfts- oder Firmenwert entspricht circa 36% der Konzernbilanzsumme. Im Geschäftsjahr wurde für den Geschäfts- oder Firmentwert der USU SAS, Paris (Frankreich), eine außerplanmäßige Abschreibung von EUR 0,3 Mio. vorgenommen. Geschäfts- oder Firmenwerte werden zum 30. September des jeweiligen Geschäftsjahres von der Gesellschaft einem Werthaltigkeitstest (sog. Impairment Test) unterzogen. Der jährliche Wertminderungstest für die Geschäfts- oder Firmenwerte basiert auf einem Bewertungsgutachten von einem externen Sachverständigen. Da auf Basis des Bewertungsgutachtens des externen Sachverständigen zum 30. September 2022 Anhaltspunkte für einen Wertminderungsbedarf der USU SAS, Paris (Frankreich), bestanden, wurde der Wertminderungstest erneut für den Stichtag 31. Dezember 2022 durch den externen Sachverständigen gerechnet und in einem separten Bewertungsgutachten zur Verfügung gestellt.

Grundlage der Bewertungen sind dabei die Barwerte der künftigen Zahlungsströme, die sich aus den von den gesetzlichen Vertretern erstellten Planungsrechnungen ergeben. Dabei bildet die verabschiedete Mittelfristplanung den Ausgangspunkt, die mit Annahmen über langfristige Wachstumsraten fortgeschrieben wird. Hierbei werden auch Erwartungen über die zukünftige Marktentwicklung und Annahmen über die Entwicklung makroökonomischer Einflussfaktoren berücksichtigt. Es erfolgte eine Bewertung mittels eines Bewertungsmodells nach dem Discounted Cashflow-Verfahren. Liegen die Buchwerte der Geschäftsoder Firmenwerte über dem erzielbaren Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, ergibt sich ein Abwertungsbedarf.

Das Ergebnis dieser Bewertungen ist in hohem Maße abhängig davon, wie die gesetzlichen Vertreter die künftigen Zahlungsmittelzuflüsse aus der erwarteten Geschäfts- und Ergebnisentwicklung der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten während des Planungszeitraums einschätzen, sowie von der Bestimmung der jeweils verwendeten Diskontierungszinssätze. Die Bewertung ist daher komplex und mit wesentlichen Unsicherheiten behaftet. Vor diesem Hintergrund besteht das Risiko für den Konzernabschluss, dass ein zum Abschlussstichtag bestehender Wertminderungsbedarf nicht erkannt wird. Insofern war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

Die Angaben der Gesellschaft zu den Geschäfts- oder Firmenwerten sind in den Abschnitten 7.1, 7.3 und 9. des Konzernanhangs enthalten.

b) Prüferisches Vorgehen und Schlussfolgerungen

Zur Beurteilung der Angemessenheit der Planungsannahmen haben wir im Gespräch mit den gesetzlichen Vertretern und weiteren verantwortlichen Mitarbeitern ein Verständnis über den Planungsprozess sowie von den wesentlichen Werttreibern, die den erwarteten Zahlungsmittelzuflüssen zugrunde liegen, erlangt. Durch die steigende Relevanz der Umsatzerlöse aus Software-as-a-Service Verträgen für die folgenden Jahre haben wir die Annahmen und Ermittlung für diesen Umsatzstrom intensiv mit den gesetzlichen Vertretern besprochen und nachvollzogen. Die im Rahmen des Wertminderungstest verwendeten Planwerte haben wir mit der von den gesetzlichen Vertretern erstellten und vom Aufsichtsrat genehmigten Unternehmensplanung verglichen. Die Verlässlichkeit der Unternehmensplanung wurde anhand eines retrospektiven Plan-Ist-Vergleiches zwischen den Planzahlen, die der Bewertung im Vorjahr zugrunde lagen, und dem tatsächlichen Eintritt im Geschäftsjahr 2022 beurteilt. Sofern wesentliche Abweichungen zu verzeichnen waren, haben wir diese in Abhängigkeit ihrer Relevanz für den vorliegenden Konzernabschluss mit den gesetzlichen Vertretern erörtert.

Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten Unternehmenswerts haben können, haben wir uns intensiv mit den bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parameter einschließlich der gewichteten Kapitalkosten ("Weighted Average Cost of Capital") beschäftigt und das Berechnungsschema nachvollzogen.

Aufgrund der materiellen Bedeutung der Geschäftsoder Firmenwerte sowie aufgrund der Tatsache, dass die Bewertung derselben auch von volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen abhängt, die außerhalb der Einflussmöglichkeit der Gesellschaft liegen, haben wir ergänzend die von der Gesellschaft durchgeführten Sensitivitätsanalysen für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten nachvollzogen. Hierbei haben wir festgestellt, dass sich für den Geschäfts- oder Firmenwert der USU SAS, Paris (Frankreich), ein zusätzlicher Wertminderungsbedarf ergeben würde. Aus der Gesamtschau aus Planung und gewichteter Kapitalkosten ist der Wertminderungsbedarf für die USU SAS, Paris (Frankreich), dennoch zutreffend im Konzernabschluss wieder gegeben. Für alle übrigen zahlungmittelgenerierenden Einheiten sind die jeweiligen Geschäftsoder Firmenwerte ausreichend durch die diskontierten künftigen Zahlungsmittelüberschüsse gedeckt.

Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und -annahmen sowie die Berechnungsmethode sind aus unserer Sicht insgesamt geeignet, um den Werthaltigkeitstest sachgerecht vorzunehmen. Die von den gesetzlichen Vertretern angewandeten Bewertungsparamter und -annahmen stimmen insgesamt mit unseren Erwartungen überein.

Zu 2. Realisierung von Umsatzerlösen aus Beratungsleistungen sowie aus dem Verkauf von Softwarelizenzen

a) Das Risiko für den Konzernabschluss

Der Konzern erzielte im Geschäftsjahr aus Beratungsleistungen im Softwareumfeld sowie aus der Lizenzvergabe von Softwareprodukten an Endkunden Umsatzerlöse in Höhe von EUR 86,1 Mio. der ingesamt EUR 126,5 Mio. Weitere EUR 39,4 Mio. entfielen auf Wartungsaufträge und Software-as-a-Service (SaaS), deren Umsatzerlöse anteilig über die Vertragsdauer berücksichtigt werden, jedoch aufgrund der geringen Komplexität nicht als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt eingestuft wurden.

Die Umsatzerlöse aus einer Softwarelizenz sind dann realisiert, wenn die Lieferung erfolgt ist, der Kaufpreis festgesetzt oder bestimmbar ist, die Vereinnahmung angemessen sichergestellt ist und nachweislich eine Vereinbarung besteht. Die den Beratungsleistungen zugerechneten Umsatzerlöse werden mit Erbringung der Leistungen realisiert.

Der Konzern bietet seine Leistungen den Kunden im Rahmen eines Kombinatiosvertrages (Lizenz und Wartung oder Beratung) oder in mehreren separaten Verträgen (eigenes Vertragswerk zu Lizenz, Wartung und Beratung) an. Soweit der Kombinationsvertrag oder mehrere separate Verträge insgesamt keinen nach IFRS 15 zusammenzufassenden Vertrag darstellt, realisiert der Konzern die aus diesen Vertragsbündeln oder Kombinationsverträgen resultierenden Umsatzerlöse gemäß den Verkaufswerten der einzelnen Leistungen. Die Ermittlung des Einzelpreises wird anhand des Preises festgestellt, der verlangt werden würde, wenn eine Leistung getrennt verkauft würde.

In den Fällen, in denen die Zahlung der Lizenzgebühren von der Bereitstellung von Beratungsleistungen abhängig ist, die die Software in ihrer Funktionalität wesentlich verändern oder erweitern, werden die Umsätze für die Softwarelizenz und Beratungen abgegrenzt und nach dem Fertigstellungsgrad der Beratungsleistung realisiert. Der zu realisierende Umsatz- und Ertragsanteil wird dabei durch das bisher erbrachte Beratungsvolumen zum geschätzten Gesamtdienstleistungsvolumen bei Fertigstellung bemessen.

Zu weiteren Erläuterungen hinsichtlich der Umsatzrealisierung verweisen wir auf die Ausführungen in den Abschnitten 7.17 und 32. des Konzernanhangs.

Aufgrund der Heterogenität in der Vertragsgestaltung und der Komplexität der Regelungen zur Umsatzrealisierung für Beratungsleistungen und Softwarelizenzverkäufe besteht das Risiko für den Konzernabschluss, dass Umsätze realisiert werden, obwohl die Voraussetzungen nicht erfüllt sind und die Umsatzrealisierung mithin fehlerhaft ist. Daher war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

b) Prüferisches Vorgehen und Schlussfolgerungen

Wir haben die Übereinstimmung der von USU angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen für die Realisierung von Umsatzerlösen aus Beratungsleistungen und dem Verkauf von Softwarelizenzen mit dem IFRS Rahmenkonzept und mit den Regelungen des IFRS 15 gewürdigt.

Wir haben ein Verständnis über die eingerichteten Prozesse und Kontrollen in Bezug auf die Umsatzrealisierung für die unterschiedlichen Umsatzarten erlangt und identifizierte Kontrollen auf ihre Wirksamkeit überprüft. Neben der Prüfung des internen Kontrollsystems haben wir aussagebezogene Prüfungshandlungen durchgeführt. Für die ausgewählte Umsatzstichprobe haben wir jeweils die vertraglichen Grundlagen, zu denen unter anderem Bestellung oder Vertrag, Rechnung und Leistungsnachweis gehören, eingeholt und überprüft. Darüber hinaus haben wir Saldenbestätigungen von Kunden eingeholt, um die von USU bilanzierten Forderungen zum Bilanzstichtag verifizieren zu können. Zudem haben wir differenzierte analytische Prüfungshandlungen zur Entwicklung der Umsatzerlöse über das Geschäftsjahr durchgeführt. Wir haben in Stichproben überprüft, ob die vorgenomme Klassifizierung zur zeitpunkt bzw. zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung korrekt getroffen wurde.

Weiterhin haben wir Kundenverträge in Stichproben durchgesehen und nachvollzogen, ob USU in einem Mehrkomponentenvertrag alle separaten Leistungsverpflichtungen ordnungsgemäß identifiziert und den Transaktionspreis sachgerecht zugeordnet hat und ob die Leistung über einen bestimmten Zeitraum oder zu einem bestimmten Zeitpunkt erbracht wurde. Ebenso haben wir beurteilt, ob die für jede Umsatzart geltenden Rechnungslegungsgrundsätze zur Realisierung der Umsatzerlöse angewendet wurden, um eine periodengerechte Erfassung der Umsatzerlöse sicherzustellen. Ferner haben wir die Angemessenheit der zugehörigen Konzernanhangangaben beurteilt.

Wir halten die von USU ausgeübten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zur Realisierung von Umsatzerlösen aus Beratungsleistungen sowie aus dem Verkauf von Softwarelizenzen im Geschäftsjahr 2022 für geeignet, eine sachgerechte Abbildung im Konzernabschluss zu ermöglichen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

  • » die in Abschnitt VIII. des zusammengefassten Lageberichts enthaltene nichtfinanzielle (Konzern-)Erklärung,
  • » die in Abschnitt VII. des zusammengefassten Lageberichts enthaltene (Konzern-)Erklärung zur Unternehmensführung,
  • » den Bericht des Aufsichtsrats,
  • » den Vergütungsbericht,
  • » die übrigen Teile des veröffentlichten Geschäftsberichts, aber nicht den Konzernabschluss, nicht die inhaltlich geprüften Angaben des zusammengefassten Lageberichts und nicht unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk und
  • » die Versicherung nach § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB zum Konzernabschluss und die Versicherung nach § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB i.V.m. § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB zum zusammengefassten Lagebericht.

Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Für die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die Bestandteil der in Abschnitt VII. des zusammengefassten Lageberichts enthaltenen (Konzern-)Erklärung zur Unternehmensführung ist, sind die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat verantwortlich. Vorstand und Aufsichtsrat sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Konzernabschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

  • » wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zu den inhaltlich geprüften Angaben im zusammengefassten Lagebericht oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
  • » anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen in der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • » identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • » gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.
  • » beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
  • » ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
  • » beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Konzernabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.
  • » holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.
  • » beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.
  • » führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten

Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB

Prüfungsurteil

Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei "USU_ Software_AG_KAuKLB_ESEF-2022-12-31.zip" enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.

Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • » identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter – Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
  • » gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben.
  • » beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2021/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt.
  • » beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts ermöglichen.
  • » beurteilen wir, ob die Auszeichnung der ESEF-Unterlagen mit Inline XBRL-Technologie (iXBRL) nach Maßgabe der Artikel 4 und 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der am Abschlussstichtag geltenden Fassung eine angemessene und vollständige maschinenlesbare XBRL-Kopie der XHTML-Wiedergabe ermöglicht.

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 1. Juli 2022 als Abschlussprüfer des Konzernabschlusses gewählt. Wir wurden am 11. November 2022 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2017 als Konzernabschlussprüfer der USU Software AG, Möglingen, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Sonstiger Sachverhalt – Verwendung des Bestätigungsvermerks

Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Konzernabschluss und dem geprüften zusammengefassten Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Konzernabschluss und zusammengefasste Lagebericht – auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen – sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.

Verantwortliche Wirtschaftsprüferin

Die für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Frau Katrin Wolfrum.

Stuttgart, 17. März 2023

Ebner Stolz GmbH & Co. KG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Katja Schickle Katrin Wolfrum Wirtschaftsprüferin Wirtschaftsprüferin

Bilanz zum 31. Dezember 2022

USU Software AG, Möglingen

A K T I V A Stand am Stand am
31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen,
Schutzrechte und ähnliche Rechte 274.686,13 112.401,15
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten
auf fremden Grundstücken 241.218,64 270.598,34
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.388.047,15 1.179.788,21
1.629.265,79 1.450.386,55
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 47.528.279,32 47.528.279,32
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Unfertige Leistungen 57.709,05 31.625,10
2. Erhaltene Anzahlungen -57.709,05 -31.625,10
0,00 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 159.305,39 141.588,05
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 26.076.540,82 21.122.436,04
3. Sonstige Vermögensgegenstände 367.781,13 301.044,96
26.603.627,34 21.565.069,05
III. Flüssige Mittel 737.205,56 6.238.591,30
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.378.413,42 648.981,55
78.151.477,56 77.543.708,92
P A S S I V A Stand am
31.12.2022
EUR
Stand am
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital
I. Ausgegebenes Kapital
1. Gezeichnetes Kapital
(Bedingtes Kapital TEUR 378; i. V. TEUR 378)
10.523.770,00 10.523.770,00
2. Nennbetrag eigene Anteile -523.770,00 0,00
10.000.000,00 10.523.770,00
II. Kapitalrücklage 4.347.745,14 13.644.662,64
III. Bilanzgewinn 23.292.840,02 15.931.104,00
37.640.585,16 40.099.536,64
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 1.311.287,43 569.248,75
2. Sonstige Rückstellungen 2.117.564,97 1.755.705,37
3.428.852,40 2.324.954,12
C. Verbindlichkeiten
1. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 15.021,95 21.105,90
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 615.123,35 576.054,07
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 36.158.843,82 34.298.400,20
4. Sonstige Verbindlichkeiten 142.050,20 101.829,54
36.931.039,32 34.997.389,71
D. Rechnungsabgrenzungsposten 151.000,68 121.828,45
78.151.477,56 77.543.708,92

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 USU Software AG, Möglingen

2022 2021
EUR EUR
1. Umsatzerlöse 11.178.212,78 9.959.137,64
2. Erhöhung des Bestands an unfertigen Erzeugnissen 26.083,95 31.596,97
3. Sonstige betriebliche Erträge 3.474.560,77 3.044.732,03
14.678.857,50 13.035.466,64
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
und für bezogene Waren 42.472,02 41.396,50
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 2.471.803,56 2.201.529,34
2.514.275,58 2.242.925,84
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 7.639.545,95 6.375.139,91
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung (davon für Altersversorgung 1.297.068,28 1.014.889,93
TEUR 8; i. V. TEUR 4)
8.936.614,23 7.390.029,84
6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens und Sachanlagen 433.326,40 300.079,94
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 8.130.741,36 7.644.930,53
-5.336.100,07 -4.542.499,51
8. Erträge aufgrund von Gewinnabführungsverträgen 20.213.278,69 15.623.265,53
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 92.119,71 85.327,20
10. Abschreibungen auf Finanzanlagen 0,00 596.177,49
11. Aufwendungen aus Verlustübernahme 1.319,95 1.173,28
12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 523.816,47 508.285,30
13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 1.558.193,91 1.213.143,76
18.222.068,07 13.389.812,90
14. Ergebnis nach Steuern 12.885.968,00 8.847.313,39
15. Sonstige Steuern (i.V. Erstattete sonstige Steuern) 262.346,98 -111,50
16. Jahresüberschuss 12.623.621,02 8.847.424,89
17. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 10.669.219,00 7.083.679,11
18. Bilanzgewinn 23.292.840,02 15.931.104,00

USU Software AG, Möglingen

A. Allgemeine Hinweise

Die USU Software AG ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 206442 eingetragen und hat ihren Firmensitz im Spitalhof, 71696 Möglingen, Deutschland.

Der Jahresabschluss der USU Software AG wurde gemäß den §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des AktG aufgestellt. Als börsennotierte Gesellschaft gilt die USU Software AG gemäß § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB als große Kapitalgesellschaft.

Darstellung, Gliederung, Ansatz und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt worden.

Die Betragsangaben erfolgen – soweit nicht anders vermerkt – in Tausend Euro (TEUR).

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Das Sachanlagevermögen und die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten (zuzüglich Nebenkosten), vermindert um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen, bewertet.

Selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von weniger als EUR 800,00 werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben.

Bei den immateriellen Vermögensgegenständen und den Sachanlagen, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, werden die Abschreibungen planmäßig in der Regel nach Maßgabe steuerlich zulässiger Sätze ermittelt. Die Abschreibung erfolgt linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 3 bis 15 Jahren.

Bei den Finanzanlagen werden die Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten bzw. zu den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Abschreibungen werden vorgenommen, soweit es sich um dauerhafte Wertminderungen handelt.

Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben.

Die nicht abgerechneten unfertigen Leistungen wurden zu Herstellungskosten verlustfrei bewertet. Die Herstellungskosten umfassen die angefallenen, einzeln nachgewiesenen Arbeitszeiten, bewertet zu Einzelkosten einschließlich anteiliger Gemeinkosten. Vom Wahlrecht der Einbeziehung von Verwaltungsgemeinkosten wurde kein Gebrauch gemacht. Zinsen für Fremdkapital werden bei der Ermittlung der Herstellungskosten nicht berücksichtigt. Bezogene Fremdleistungen werden zu Anschaffungskosten bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken wird gegebenenfalls durch die Bildung angemessener Wertberichtigungen Rechnung getragen.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in der Höhe angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen mit Restlaufzeiten von über einem Jahr werden zum Barwert unter Anwendung der laufzeitadäquaten Abzinsungssätze gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung bewertet. Voraussichtliche, erst in der Zukunft sich bis zur Erfüllung der Verpflichtung auswirkende Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen.

Die Rückstellungen für variable Vergütungsbestandteile der Mitarbeitenden einschließlich der Mitglieder des Vorstands der USU Software AG basieren auf der individuellen Einschätzung des Vorstands hinsichtlich der jeweils realisierten Zielerreichungsgrade unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Zielgrößen.

Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die erhaltenen Anzahlungen sind ohne Umsatzsteuer ausgewiesen.

Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Insofern sind im vorliegenden Jahresabschluss nicht realisierte Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung enthalten. Bei einer Restlaufzeit über einem Jahr erfolgt die Umrechnung mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt des Entstehens. Bei Wechselkursänderungen bis zum Bilanzstichtag erfolgt die Bewertung grundsätzlich zum Wechselkurs des Bilanzstichtags unter Beachtung des Niederstwertprinzips auf der Aktiv- und des Höchstwertprinzips auf der Passivseite.

Latente Steuern werden gemäß § 274 HGB nach dem bilanzorientierten temporary-Konzept ermittelt. Latente Steuern werden für die USU Software AG unter Einbeziehung ihrer Organgesellschaften insbesondere für zeitliche Unterschiede zwischen handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Geschäfts-/Firmenwert, Pensionsrückstellungen und sonstigen Rückstellungen gebildet. Zusätzlich zu den zeitlichen Bilanzierungsunterschieden werden steuerliche Verlustvorträge der USU Software AG berücksichtigt. Die Bewertung der temporären Differenzen und der innerhalb der nächsten fünf Jahre verrechenbaren steuerlichen Verlustvorträge erfolgt mit dem unternehmensindividuellen Steuersatz (zum 31.12.2022: rd. 30,1 %).

Aktive latente Steuern werden mit passiven latenten Steuern verrechnet. Bei der USU Software AG verbleibt nach Verrechnung ein Überhang aktiver latenter Steuern. Die Gesellschaft hat vom Wahlrecht zum Ansatz aktiver latenter Steuern (§ 274 Abs. 1 Satz 2 HGB) keinen Gebrauch gemacht.

Seit dem Geschäftsjahr 2021 erbringt die Gesellschaft die konzerninternen Dienstleistungen für die Bereiche Marketing und IT Services. Dabei wurden die konzernweiten Aktivitäten bei der USU Software AG gebündelt.

C. Erläuterungen zur Bilanz

1. Anlagevermögen

Die gesondert dargestellte Entwicklung des Anlagevermögens ist integraler Bestandteil des Anhangs.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren mit TEUR 20.213 (2021: TEUR 15.623) aus Gewinnabführungen von Tochtergesellschaften, mit TEUR 2.344 (2021: TEUR 2.362) aus kurzfristen Darlehen und mit TEUR 3.520 (2021: TEUR 3.137) aus Dienstleistungen.

Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben–wie im Vorjahr–Restlaufzeiten von unter einem Jahr.

Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten Forderungen aus Vorsteuern in Höhe von TEUR 24 (2021: TEUR 21), die im Folgejahr abzugsfähig sind.

3. Flüssige Mittel

Der Posten enthält den Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sowie unterwegs befindliche Guthaben bei Kreditinstituten.

4. Gezeichnetes Kapital und Kapitalrücklage

Das voll eingezahlte gezeichnete Kapital (Grundkapital) der Gesellschaft beläuft sich zum 31. Dezember 2022 wie im Vorjahr auf TEUR 10.524 und ist eingeteilt in 10.523.770 Stück auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 1,00.

Die USU Software AG hielt am Bilanzstichtag 523.770 eigene Aktien, das entspricht einem rechnerischen Anteil von EUR 523.770 am Grundkapital und mithin 4,98 % des Grundkapitals. Der Nennbetrag der eigenen Anteile ist vom Gezeichneten Kapital abgesetzt, der darüberhinausgehende Anteil des Kaufpreises der eigenen Anteile reduziert in Höhe von TEUR 9.297 die Kapitalrücklage.

Genehmigtes Kapital

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 4. Juli 2017 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 3. Juli 2022 einmalig oder mehrfach gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um insgesamt bis zu EUR 2.630.942,00 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1,00 je Stückaktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017). In Geschäftsjahr 2022 wurde dieser Beschluss (Genehmigtes Kapital 2017) aufgehoben und durch einen neuen Beschluss (Genehmigtes Kapital 2022) ersetzt, der bis zum 30. Juni 2027 gültig ist. Analog zum aufgehobenen Beschluss ist gemäß dem aktuellen Beschluss den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge auszuschließen und/oder, wenn und soweit dies erforderlich ist, um Inhabern von Wandlungs- oder Optionsrechten und/oder Inhabern von mit Wandlungspflichten ausgestatteten Wandelschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft begeben wurden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung eines solchen Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. nach Erfüllung der Wandlungspflichten zustünde.

Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 % des Grundkapitals nicht übersteigt – und zwar weder im Zeitpunkt der Eintragung dieser Ermächtigung noch im Zeitpunkt der Ausgabe neuer Aktien – und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits an der Börse gehandelten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und Abs. 2, 186 Abs. 3 Satz 4 des Aktiengesetzes unterschreitet. Die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf neue oder zurückerworbene Aktien der Gesellschaft entfällt, die während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2022 unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 des Aktiengesetzes ausgegeben oder veräußert wurden sowie auf den anteiligen Betrag am Grundkapital, auf den sich Options- und/oder Wandlungsrechte bzw. -pflichten aus Schuldverschreibungen beziehen, die während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2022 in sinngemäßer Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben worden sind.

Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Erwerb von Beteiligungen, Unternehmen, Unternehmensteilen oder Vermögensgegenständen – auch zum Aktientausch – sowie bei Unternehmenszusammenschlüssen, auszuschließen.

Die Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53 b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten.

Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital 2022, einschließlich des Inhalts der Aktienrechte und der Bedingungen der Aktienausgabe, festzulegen.

Bedingtes Kapital

Das Grundkapital der Gesellschaft wurde durch Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung aus den Jahren 2000 und 2004 durch Ausgabe von auf den Inhaber lautenden Stückaktien auf TEUR 378 bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung diente ausschließlich der Gewährung von Optionsrechten an Vorstandsmitglieder und Mitarbeitende der Gesellschaft sowie an Mitglieder der Geschäftsführung und Mitarbeiter verbundener Unternehmen der Gesellschaft. Zum 31. Dezember 2022 waren keine Optionsrechte ausstehend.

5. Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Bonusverpflichtungen (TEUR 1.351), Aufsichtsratsvergütung (TEUR 162), Jahresabschluss (TEUR 182), für nicht genommenen Urlaub (TEUR 160) und ausstehende Rechnungen (TEUR 97).

6. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen überwiegend Darlehensverbindlichkeiten (TEUR 35.653, 2021: TEUR 33.854), die in Höhe von TEUR 35.653 (2021: TEUR 33.854) durch eine Globalzession der Forderungen besichert sind. TEUR 41 (2021: TEUR 2) resultieren aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr, TEUR 1 (2021: TEUR 1) aus der Verlustübernahme und TEUR 464 (2021: TEUR 443) aus Zinsen für Darlehensverbindlichkeiten. Zum Bilanzstichtag bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.

Gesamt Restlaufzeit bis 1 Jahr Restlaufzeit 1 –5 Jahre
31.12.2022 31.12.2021 31.12.2022 31.12.2021 31.12.2022 31.12.2021
Art der Verbindlichkeiten TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und Leistungen 615 576 615 576 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen 36.159 34.298 5.235 4.775 30.924 29.524
Sonstige Verbindlichkeiten 142 102 142 102 0 0
(davon aus Steuern) (117) (101) (117) (101) (0) (0)
36.916 34.976 5.992 5.453 30.924 29.524

D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

1. Umsatzerlöse

9.959
10.250 9.279
- 2
31 40
703 471
194 167
TEUR TEUR
2022 2021
11.178

Die im Geschäftsjahr erzielten Umsatzerlöse resultieren in Höhe von TEUR 9.444 (2021: TEUR 8.580) aus dem Inland und in Höhe von TEUR 1.734 (2021: TEUR 1.379) aus dem Ausland.

Der Anstieg der sonstigen Umsätze resultiert im Wesentlichen aus höheren konzerninternen Umsätzen aus den Bereichen Administration, IT und Marketing. Für die Bereiche wurden im Geschäftsjahr die bei der USU Software AG gebündelten konzernweiten Aktivitäten weiter ausgebaut und intensiviert.

2. Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 3.475 (2021: TEUR 3.045) resultieren im Wesentlichen aus Dienstleistungen für Konzernunternehmen in Höhe von TEUR 2.606 (2021: TEUR 2.088) und Forschungsgeldern in Höhe von TEUR 600 (2021: TEUR 635).

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Erträge aus der Währungsumrechnung von TEUR 34 (2021: TEUR 2) und periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 146 (2021: TEUR 181).

3. Abschreibungen

Die Abschreibungen sind gesondert dargestellt in der Entwicklung des Anlagevermögens als integraler Bestandteil des Anhangs.

4. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Der Posten enthält Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 41 (2021: TEUR 19).

5. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen/ Aufwendungen aus Verlustübernahme

Die Gesellschaft hat mit der Openshop Internet Software GmbH am 2. März 2000 einen Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Es wurde mit der Omega Software GmbH am 19. Mai 2005, mit der USU Solutions GmbH am 29. Dezember 2006 sowie mit der USU Technologies GmbH am 31. Mai 2012 jeweils ein Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Diese wurden 2014 im Hinblick auf steuerliche Erfordernisse geringfügig angepasst. Danach haben sich die beteiligten Unternehmen verpflichtet, während der Dauer des Vertrages ihren gesamten Gewinn an die USU Software AG abzuführen. Eine Einstellung in die freien Rücklagen ist nur mit Zustimmung durch die USU Software AG möglich. Im Gegenzug hat sich die USU Software AG verpflichtet, jeden während der Dauer des Vertrages entstehenden Jahresfehlbetrag auszugleichen, wenn dieser nicht durch die Auflösung von während der Dauer des Vertrages gebildeten freien Rücklagen ausgeglichen werden kann.

Mit Datum vom 6. Mai 2019 besteht mit der USU GmbH ein Ergebnisabführungsvertrag, der rückwirkend ab Beginn des Geschäftsjahres 2019 wirksam wurde.

Der im abgelaufenen Geschäftsjahr 2022 von der USU GmbH, der USU Solutions GmbH, der USU Technologies GmbH und der Omega Software GmbH erzielte Gewinn wurde von der USU Software AG aufgrund des abgeschlossenen Ergebnisabführungsvertrages entsprechend vereinnahmt. Der von der Openshop Internet Software GmbH ausgewiesene Verlust in 2022 wurde von der USU Software AG ausgeglichen.

Die Erträge aufgrund von Gewinnabführungsverträgen betreffen mit TEUR 20.213 (2021: TEUR 15.623) verbundene Unternehmen.

Die Aufwendungen aus Verlustübernahme betreffen mit TEUR 1 (2021: TEUR 1) verbundene Unternehmen.

6. Finanzergebnis

Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge betreffen mit TEUR 92 (2021: TEUR 85) verbundene Unternehmen.

Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen betreffen mit TEUR 509 (2021: TEUR 507) verbundene Unternehmen.

7. Steuern vom Einkommen und Ertrag

In den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 33 (2021: TEUR 0) und periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 0 (2021: TEUR 10) enthalten.

8. Sonstige Steuern

In den sonstigen Steuern sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 262 (2021: TEUR 0) enthalten.

E. Sonstige Angaben

1. Angaben zum Anteilsbesitz

Die USU Software AG besitzt jeweils 100 % der Anteile an nachfolgend aufgelisteten Gesellschaften. Die Angaben zu Eigenkapital und Jahresergebnis stellen dabei die nach jeweils landesspezifischen Rechnungslegungsvorschriften bilanzierten Werte dar:

Eigenkapital Jahresergebnis
31.12.2022 2022
in TEUR in TEUR
USU GmbH, Möglingen1) 30.368 14.448
USU Solutions GmbH,
Leinfelden-Echterdingen1) 1.380 2.765
Omega Software GmbH,
Obersulm1) 970 17
Openshop Internet
Software GmbH,
Möglingen1) -667 -1
USU Technologies GmbH,
Aachen1) 300 2.984
USU Solutions Inc.,
Boston, USA -7.455 -1.625
USU SAS,
Paris, Frankreich 2.942 -312
USU GK, Tokio, Japan -189 -195

1) Jahresergebnis vor/Eigenkapital nach Ergebnisabführung an die USU Software AG

Die nachfolgenden 100 %-Beteiligungen werden mittelbar über die USU GmbH, Möglingen, gehalten.

Eigenkapital Jahresergebnis
31.12.2022 2022
in TEUR in TEUR
USU Software s.r.o, Brno,
Tschechische Republik 1.786 316
USU Austria GmbH, Wien,
Österreich -895 -27

2. Mitarbeitende

Durchschnittlich waren während des Geschäftsjahres 2022 106 (2021: 87) Angestellte bei der Gesellschaft beschäftigt. Dabei entfallen im Geschäftsjahr 34 Mitarbeitende auf den Funktionsbereich Vertrieb, 16 Mitarbeitende auf den Funktionsbereich Entwicklung und 56 Mitarbeitende auf den Funktionsbereich Verwaltung.

3. Haftungsverhältnisse

Die USU Software AG hat gegenüber der Openshop Internet Software GmbH, Möglingen, Patronatserklärungen abgegeben. Danach hat sich die USU Software AG, Möglingen, dazu verpflichtet, die Tochtergesellschaft für das Geschäftsjahr 2022 sowie für das Geschäftsjahr 2023 in der Weise zu leiten und finanziell auszustatten, dass diese ihren Verbindlichkeiten nachkommen kann. Darüber hinaus hat die USU Software AG den Rangrücktritt sämtlicher bestehender Forderungen in Höhe von insgesamt TEUR 674 (2021: TEUR 674) gegen die Openshop Internet Software GmbH erklärt.

Der Vorstand geht davon aus, dass derzeit keine konkretisierten Risiken der Inanspruchnahme aus dem vorgenannten Haftungsverhältnis bestehen. Die Gesellschaft übt keine aktive Geschäftstätigkeit aus. Sie verfügt über ausreichend liquide Mittel, um Dritten gegenüber bestehenden Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können. Zum Bilanzstichtag bestehende Forderungen der USU Software AG gegenüber der Openshop Internet Software GmbH, Möglingen, sind in Höhe von TEUR 674 wertberichtigt.

Die Gesellschaft hat gegenüber der USU SAS, Paris, Frankreich, am 5. Januar 2023 eine Patronatserklärung abgegeben. Hierin verpflichtet sich die USU Software AG ihre Tochtergesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 in der Weise finanziell auszustatten, dass diese ihren Verbindlichkeiten und ihrer aktiven Geschäftstätigkeit nachkommen kann.

Der Vorstand geht von einer Unternehmensfortführung aus und rechnet derzeit nicht mit konkretisierten Risiken aus der Inanspruchnahme.

Gegenüber fünf Beteiligungsgesellschaften bestehen Gewinnabführungs-/Ergebnisabführungsverträge.

4. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestehen in Höhe von TEUR 8.920 sonstige finanzielle Verpflichtungen. Im Einzelnen stellen sich diese wie folgt dar:

Summe (Nominalwerte) 895 834 7.191 8.920 8.733
Bürogeräte 25 8 0 33 41
PKW 123 89 42 254 163
Gebäude 747 737 7.149 8.633 8.529
Operate Leasing
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
2023 2024 ab 2025
Fällig Fällig Fällig Gesamt Gesamt
31.12.2022 31.12.2021

Bei den außerbilanziellen Geschäften im Bereich Operate Leasing handelt es sich hauptsächlich um Gebäudemiete, Kfz-Leasingverträge und Mietverträge über Bürogeräte einschließlich IT-Hardware. Diese Verträge stellen eine Finanzierungsalternative dar, durch die im Wesentlichen eine Liquiditäts- und Eigenkapitalbindung sowie die Übernahme wesentlicher wirtschaftlicher Risiken vermieden werden. Weiterhin besteht Planungs- und Kalkulationssicherheit im Hinblick auf die für die Laufzeit fest vereinbarten Leasingkonditionen. Ein Risiko besteht darin, dass über die übernommenen Gegenstände insbesondere im Falle mangelnder Auslastung nicht frei verfügt werden kann.

5. Aufsichtsrat

Dem Aufsichtsrat gehörten im Geschäftsjahr 2022 an:

Udo Strehl, Vorsitzender

Geschäftsführer der AUSUM GmbH, Möglingen

Erwin Staudt, stellvertretender Vorsitzender

Unternehmensberater, Leonberg

  • Aufsichtsratsmitglied der PROFI Engineering Systems AG, Darmstadt
  • Beiratsmitglied der Interstuhl Büromöbel GmbH & Co. KG, Meßstetten

Gabriele Walker-Rudolf,

Partner der Drees & Sommer SE, Stuttgart Stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats der Real Blue Kapitalverwaltungs-GmbH, Stuttgart

Gesamtbezüge des Aufsichtsrats

Die Bezüge des Aufsichtsrats beliefen sich im Geschäftsjahr 2022 insgesamt auf TEUR 161.

6. Vorstand

Bernhard Oberschmidt, (Vorsitzender des Vorstands) Aufsichtsratsvorsitzender der Dürr Dental SE, Bietigheim-Bissingen

Dr. Benjamin Strehl,

Aufsichtsratsmitglied der Marc O`Polo AG, Stephanskirchen

Gesamtbezüge des Vorstands

Die Gesamtbezüge des Vorstands beliefen sich im Geschäftsjahr 2022 auf TEUR 987. Einzelheiten hierzu werden im Vergütungsbericht des Konzerns für das Geschäftsjahr 2022 dargestellt.

7. Honorare des Abschlussprüfers

Die Honorare für Abschlussprüferleistungen betrugen für das Geschäftsjahr 2022 insgesamt TEUR 181, darin enthalten sind periodenfremde Aufwendungen für das Geschäftsjahr 2021 in Höhe von TEUR 28. Das Abschlussprüferhonorar entfällt mit TEUR 170 auf Abschlussprüferleistungen, TEUR 11 auf sonstige Leistungen sowie TEUR 0 auf Steuerberaterleistungen.

Neben den Leistungen für Abschlussprüfung wurden noch sonstige Leistungen an die USU Software AG erbracht. Diese umfassen prüferische Einschätzungen im Zusammenhang mit der Erstellung von Quartalsabschlüssen der USU Software AG im Geschäftsjahr 2022.

8. Nachtragsbericht

Nach Ende des Geschäftsjahres zum 31. Dezember 2022 haben sich keine Vorgänge von besonderer Bedeutung ereignet, über die an dieser Stelle zu berichten wäre.

9. Konzernverhältnisse

Die USU Software AG ist Mutterunternehmen für die in der Aufstellung des Anteilsbesitzes aufgeführten Unternehmen. Diese sind zur USU Software AG verbundene Unternehmen. Die USU Software AG erstellt gemäß § 315a Abs. 1 HGB den Konzernabschluss nach den IFRS für den kleinsten und für den größten Kreis von Unternehmen. Die Offenlegung des Konzernabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns erfolgt im Unternehmensregister. Ferner ist der Konzernabschluss und der Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns auf Anfrage bei der USU Software AG in Möglingen erhältlich. Er wird zudem auf der Internetseite der USU Software AG unter http://www.usu. com zugänglich gemacht.

10. Erklärung gemäß § 161 AktG zum Corporate Governance-Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat der USU Software AG haben am 13. Dezember 2022 die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance-Kodex gemäß § 161 AktG abgegeben und den Aktionären auf der Internetseite der USU Software AG unter http://www.usu.com dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht. Nähere Ausführungen zur Entsprechenserklärung sind im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns zu diesem Jahresabschluss enthalten.

11. Angaben gemäß § 160 Absatz 1 Nr. 8 AktG der USU Software AG

Der USU Software AG sind folgende Stimmrechtsmitteilungen von Aktionären zugegangen, die mindestens 3% der Stimmrechtsanteile halten:

Mitteilungspflichtiger Datum der
Schwellen
berührung
Stimmrechtsanteil
In % Absolut
Peter Scheufler 09.11.2020 4,97 523.289
Main First SICAV 13.10.2022 4,68 492.564
AUSUM GmbH 21.09.2017 50,72 5.338.044

12. Gewinnverwendung

Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2022 in Höhe von TEUR 23.293 wie folgt zu verwenden:

  • Zahlung einer Dividende von EUR 0,55 je Stückaktie für 10.000.000 Stückaktien bzw. TEUR 5.500
  • Vortrag des verbleibenden Bilanzgewinns von TEUR 17.793 auf neue Rechnung.

Möglingen, 17. März 2023

USU Software AG

Bernhard Oberschmidt Dr. Benjamin Strehl Vorsitzender des Vorstands Mitglied des Vorstands

Entwicklung des Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2022 USU Software AG, Möglingen

Anschaffungs-/Herstellungskosten
Stand am
1.1.2022
Zugänge Abgänge Stand am
31.12.2022
EUR EUR EUR EUR
I.
Immaterielle
Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene
Konzessionen, Schutzrechte
und ähnliche Rechte
383.019,35 181.455,80 244.534,31 319.940,84
II.
Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten
einschließlich der Bauten auf
fremden Grundstücken 310.083,32 3.655,83 0,00 313.739,15
2. Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
1.469.493,94 590.195,95 60.214,10 1.999.475,79
1.779.577,26 593.851,78 60.214,10 2.313.214,94
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 50.979.245,92 0,00 0,00 50.979.245,92
53.141.842,53 775.307,58 304.748,41 53.612.401,70
Kumulierte Abschreibungen Buchwerte
Stand am Zugänge Abgänge Stand am Stand am Stand am
1.1.2022 31.12.2022 31.12.2022 31.12.2021
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
270.618,20 19.170,82 244.534,31 45.254,71 274.686,13 112.401,15
39.484,98 33.035,53 0,00 72.520,51 241.218,64 270.598,34
289.705,73 381.120,05 59.397,14 611.428,64 1.388.047,15 1.179.788,21
329.190,71 414.155,58 59.397,14 683.949,15 1.629.265,79 1.450.386,55
3.450.966,60 0,00 0,00 3.450.966,60 47.528.279,32 47.528.279,32
4.050.775,51 433.326,40 303.931,45 4.180.170,46 49.432.231,24 49.091.067,02

An die USU Software AG, Möglingen

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der USU Software AG, Möglingen, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns (nachfolgend: zusammengefasster Lagebericht) der USU Software AG, Möglingen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Die in Abschnitt VIII. des zusammengefassten Lageberichts enthaltene nichtfinanzielle (Konzern-) Erklärung und die in Abschnitt VII. des zusammengefassten Lageberichts enthaltene (Konzern-) Erklärung zur Unternehmensführung haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • » entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 und
  • » vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf die oben genannten nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:

  • » Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen
    • a) Das Risiko für den Abschluss

Im Jahresabschluss der USU Software AG, Möglingen, werden unter dem Bilanzposten "Anteile an verbundenen Unternehmen" Beteiligungen in Höhe von TEUR 47.528 ausgewiesen. Deren Anteil an der Bilanzsumme beläuft sich auf insgesamt 61 %. Die Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen richtet sich nach den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert. Im Geschäftsjahr wurde keine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen. In Abschnitt B. des Anhangs sind Erläuterungen zur Bilanzierung des Finanzanlagevermögens enthalten.

Zur Ermittlung des beizulegenden Werts ist die Sicht der die Anteile an verbundenen Unternehmen haltenden Gesellschaft einzunehmen. Grundlage der Bewertungen sind dabei die Barwerte der künftigen Zahlungsströme, die sich aus den von den gesetzlichen Vertretern erstellten Planungsrechnungen ergeben. Dabei bildet die verabschiedete Mittelfristplanung den Ausgangspunkt, die mit Annahmen über langfristige Wachstumsraten fortgeschrieben wird. Hierbei werden auch Erwartungen über die zukünftige Marktentwicklung und Annahmen über die Entwicklung makroökonomischer Einflussfaktoren berücksichtigt. Die Barwerte werden mittels Discounted-Cashflow-Verfahren ermittelt. Die Diskontierung erfolgt mittels der gewichteten Kapitalkosten. Es wurden dabei die von der Gesellschaft durchgeführten Unternehmensbewertungen zur Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte verwendet.

Das Ergebnis dieser Bewertungen ist in hohem Maße abhängig davon, wie die gesetzlichen Vertreter die künftigen Zahlungsmittelzuflüsse aus der erwarteten Geschäfts und Ergebnisentwicklung der verbundenen Unternehmen während des Planungszeitraums einschätzen, sowie von der Bestimmung der jeweils verwendeten Diskontierungszinssätze. Die Bewertung ist daher komplex und mit wesentlichen Unsicherheiten behaftet. Vor diesem Hintergrund besteht das Risiko für den Abschluss, dass eine zum Abschlussstichtag bestehende voraussichtlich dauernde Wertminderung der Anteile an verbundenen Unternehmen nicht erkannt wird. Insofern war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

b) Prüferisches Vorgehen und Schlussfolgerungen

Bei unserer Prüfung der beizulegenden Werte der Anteile an verbundenen Unternehmen haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Bewertung nachvollzogen und die Ermittlung der gewichteten Kapitalkosten beurteilt. Mit der Kenntnis, dass bereits kleine Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten Unternehmenswerts haben können, haben wir uns intensiv mit den bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parametern einschließlich der gewichteten Kapitalkosten beschäftigt und das Berechnungsschema nachvollzogen.

Zur Beurteilung der Angemessenheit der Planungsannahmen haben wir im Gespräch mit den gesetzlichen Vertretern und weiteren verantwortlichen Mitarbeitern ein Verständnis über den Planungsprozess sowie die wesentlichen Werttreiber, die den erwarteten Zahlungsmittelzuflüssen zugrunde liegen, erlangt. Durch die hohe Relevanz der Umsatzerlöse aus Software-as-a-Service Verträgen für die folgenden Jahre haben wir die Annahmen und Ermittlung für diesen Umsatzstrom intensiv mit den gesetzlichen Vertretern besprochen und nachvollzogen. Die Verlässlichkeit der Unternehmensplanung wurde anhand eines retrospektiven Plan-Ist-Vergleichs zwischen den Planzahlen, die der Bewertung im Vorjahr zugrunde lagen, und dem tatsächlichen Eintritt im Geschäftsjahr beurteilt. Sofern wesentliche Abweichungen zu verzeichnen waren, haben wir diese in Abhängigkeit ihrer Relevanz für den vorliegenden Abschluss mit den gesetzlichen Vertretern erläutert. Zudem haben wir uns davon überzeugt, dass die den Bewertungen zugrunde liegenden künftigen Zahlungsmittelzuflüsse im Zusammenhang mit den angesetzten gewichteten Kapitalkosten insgesamt eine sachgerechte Grundlage für den Werthaltigkeitstest der jeweiligen Anteile an verbundenen Unternehmen bilden.

Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und -annahmen sind unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen aus unserer Sicht insgesamt geeignet, um die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen sachgerecht vorzunehmen. Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und -annahmen stimmen insgesamt mit unseren Erwartungen überein.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

  • » die in Abschnitt VIII. des zusammengefassten Lageberichts enthaltene nichtfinanzielle (Konzern ) Erklärung,
  • » die in Abschnitt VII. des zusammengefassten Lageberichts enthaltene (Konzern-) Erklärung zur Unternehmensführung,
  • » den Bericht des Aufsichtsrats,
  • » den Vergütungsbericht,
  • » die übrigen Teile des veröffentlichten Geschäftsberichts, aber nicht den Jahresabschluss, nicht die inhaltlich geprüften Angaben im zusammengefassten Lagebericht und nicht unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk und
  • » die Versicherung nach § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB zum Jahresabschluss und die Versicherung nach § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB i. V. m. § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB zum zusammengefassten Lagebericht.

Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Für die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die Bestandteil der in Abschnitt VII. des zusammengefassten Lageberichts enthaltenen (Konzern-) Erklärung zur Unternehmensführung ist, sind die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat verantwortlich. Vorstand und Aufsichtsrat sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

  • » wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Angaben im zusammengefassten Lagebericht oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
  • » anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den zusammengefassten Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • » identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • » gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
  • » beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
  • » ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
  • » beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben

sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanzund Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

  • » beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.
  • » führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB

Prüfungsurteil

Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei "USU_Software_AG_JAuLB_ESEF-2022-12-31.zip" enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.

Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • » identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter – Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
  • » gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben.
  • » beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt.
  • » beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts ermöglichen.

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 1. Juli 2022 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 11. November 2022 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2017 als Abschlussprüfer der USU Software AG, Möglingen, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Sonstiger Sachverhalt – Verwendung des Bestätigungsvermerks

Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Jahresabschluss und dem geprüften zusammengefassten Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Jahresabschluss und zusammengefasste Lagebericht – auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen – sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.

Verantwortliche Wirtschaftsprüferin

Die für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Frau Katrin Wolfrum.

Stuttgart, 17. März 2023

Ebner Stolz GmbH & Co. KG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Katja Schickle Katrin Wolfrum Wirtschaftsprüferin Wirtschaftsprüferin

Vorstand und Aufsichtsrat der USU Software AG

Finanzkalender für 2023*

30. März Veröffentlichung Geschäftszahlen 2022
04. April AlsterResearch Online-Investorenkonferenz
25. Mai Veröffentlichung 3-Monatsbericht 2023
20. Juni Jahreshauptversammlung
31. August Veröffentlichung 6-Monatsbericht 2023
04.–05. September Equity Forum – Herbstkonferenz, Frankfurt am Main
08.–09. September IR-Fahrt Rüttnauer Research, Minden
13. September GBC – Zürcher Kapitalmarktkonferenz, Zürich
22. November Veröffentlichung 9-Monatsbericht 2023
27.–29. November Deutsches Eigenkapitalforum, Frankfurt am Main

* Die angegebenen Termine für das Geschäftsjahr 2023 sind vorläufig.

Eventuelle Änderungen entnehmen SIe bitte der Homepage der Gesellschaft unter www.usu.com

AI

Englische Abkürzung für Artificial Intelligence (künstliche Intelligenz bzw. àKI).

AktG

Abkürzung für Aktiengesetz.

Aktive/passive latente Steuern

Zukünftig zu erhaltende/zu zahlende Ertragsteuern, die aus unterschiedlichen Wertansätzen zwischen Steuer- und Handelsbilanz resultieren.

App

Abkürzung für Applikation. Der Begriff bezieht sich grundsätzlich auf jede Art von Anwendungssoftware. Im Sprachgebrauch sind damit aber meist Anwendungen für Smartphones und Tablet-Computer gemeint.

B2B

Abkürzung für Business-to-Business. B2B bezeichnet die Geschäftsbeziehung zwischen zwei oder mehreren Unternehmen.

Bereinigtes EBIT

stellt das um akquisitionsbedingte Sonderfaktoren bereinigte, nicht à IFRS-bezogene Ergebnis vor Zinsen und Steuern der USU Software AG dar.

BIP

Abkürzung für Bruttoinlandsprodukt. Das BIP ist ein Maß für die wirtschaftliche Leistung einer Volkswirtschaft in einem bestimmten Zeitraum. Es misst den Geldwert aller im Inland produzierten Waren und Dienstleistungen. Das um die Preisentwicklung bereinigte BIP wird als reales BIP bezeichnet. Die Veränderungsrate dieses realen BIP dient als Messgröße für das Wirtschaftswachstum der Volkswirtschaften.

Bot

kommt vom Englischen "robot" – Roboter. Unter Bot versteht man ein Computerprogramm, das weitgehend automatisch sich wiederholende Aufgaben abarbeitet.

Bot Universe

ist ein neues Technologie-Konzept von USU, das laut Marktanalysten derzeit weltweit einzigartig ist. Es kombiniert viele àChatbots zu einem leistungsfähigen intelligenten Chatbot-Netzwerk.

Bruttoergebnis

Umsatz abzüglich Herstellungskosten des Umsatzes.

Capacity Management

stellt sicher, dass die Kapazität der àIT Services und der àIT-Infrastruktur ausreicht, um vereinbarte Kapazitäts- und Performance-Ziele wirtschaftlich zu erbringen.

Chatbots

sind Software-Systeme (àBot), die auf menschliche Text-Anfragen automatisch reagieren. Sie fungieren dabei als virtuelle Assistenten, die z.B. mit Flugverbindungen, Preisen, Hotels und Mietwägen auf Suchanfragen von Anwendern antworten.

ChatGPT

ist der Prototyp eines dialogorientierten àChatbots des US-Unternehmens OpenAI. Er basiert auf dem Sprachmodell GPT-3 (Generative Pretrained Transformer 3) und ist seit November 2022 für die Öffentlichkeit frei zugänglich.

Client

ein Client (auch clientseitige Anwendung, Clientanwendung oder Clientprogramm genannt) bezeichnet ein Computerprogramm, das auf dem Endgerät eines Netzwerks ausgeführt wird. Oft wird auch das Endgerät selbst, das Dienste von einem Server abruft, so genannt.

Cloud

siehe: Coud computing.

Cloud computing

Englischer Begriff für den Bezug von àIT Services über die Internet-"Wolke". Dabei müssen die Nutzer die benötigte Hard- oder Software nicht mehr kaufen, vor Ort installieren und unterhalten, sondern können die gewünschten àIT-Leistungen flexibel als Service dann über das Internet beziehen und nutzen, wenn sie diese benötigen.

CMDB

Abkürzung für Configuration Management Database. In dieser Datenbank werden die Informationen über alle Anlagen und Betriebsmittel der àIT verwaltet, z.B. PC´s mit ihren Software- bzw. Hardwarebestandteilen, Verträgen etc. Im Gegensatz zu einer herkömmlichen IT Asset Management Datenbank werden auch die gegenseitigen Abhängigkeiten der verwalteten Objekte abgebildet.

Compliance

Selbstverpflichtung eines Unternehmens bzw. dessen Führungskräfte, sich an die vom Gesetzgeber, den Anteilseignern oder dem Aufsichtsgremium aufgestellten Regeln zu halten, die vielfach ethische Aspekte der Unternehmensphilosophie enthalten. Ziel ist die Vermeidung sowohl eines negativen Images als auch der Ausschluss von Haftungsfällen bzw. Schadensersatzklagen.

Configuration Management

Die für das àIT Service Management notwendigen Informationen über àIT-Infrastruktur und -Services werden vom Configuration Management bereitgestellt. Stets aktuelle und historische Informationen über die Configuration Items (CIs) sind in der Configuration Management Database (àCMDB) verfügbar.

Corporate Governance

Bezeichnung für die verantwortliche, auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Leitung und Kontrolle eines Unternehmens. Von der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex sind die wesentlichen Standards erarbeitet und im Corporate Governance Kodex zusammengefasst worden.

Customer Experience

oder abgekürzt CX umfasst die Gesamtheit aller Eindrücke, die ein Kunde während der gesamten Dauer einer Kundenbeziehung von einem Unternehmen erhält.

DACH

D-A-CH oder auch DACH ist ein Kunstwort bzw. ein Apronym für Deutschland, Österreich und die Schweiz. Es wird aus den Nationalitätszeichen der drei Länder gebildet.

DAX

Abkürzung für Deutscher Aktienindex. Der DAX spiegelt als wichtigster Aktienindex in Deutschland die Entwicklung der 40 größten und umsatzstärksten Unternehmen wider, die an der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet sind.

Destatis

Abkürzung für Statistisches Bundesamt.

DSGVO

Abkürzung für Datenschutz-Grundverordnung.

EBIT

Abkürzung für Ergebnis vor Zinsen und Steuern (Earningsbefore interest and taxes).

EBITDA

Abkürzung für Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (Earnings before interest, taxes, depreciation and amortization).

Eigenkapitalquote

Die Eigenkapitalquote errechnet sich, indem das bilanzielle Eigenkapital ins Verhältnis zur Bilanzsumme gesetzt wird. Je höher die Eigenkapitalquote einer Gesellschaft ist, desto geringer ist der Verschuldungsgrad dieser Gesellschaft.

Gartner

Abkürzung für Gartner Inc., einem amerikanischen Marktforschungsunternehmen.

Goodwill

Geschäfts- oder Firmenwerte, die aus der Übernahme von Geschäftsbetrieben sowie aus der Kapitalkonsolidierung resultieren.

HGB

Abkürzung für Handelsgesetzbuch.

HR

Abkürzung für Human Ressources. HR bezeichnet die Summe aus dem Wissen, den fachlichen und persönlichen Fähigkeiten und der Motivation sämtlicher Mitarbeitenden eines Unternehmens. Vergleichbare deutsche Begriffe für HR sind Personalwesen oder Personalmanagement.

IFRS

Internationale Rechnungslegungsvorschriften (International Financial Reporting Standards), die insbesondere eine weltweit vergleichbare Bilanzierung und Publizität sicherstellen, das Vertrauen in die Finanzmärkte stärken und den Schutz der Anleger verbessern sollen.

Impairment Test

Werthaltigkeitstest zur Bewertung des Anlagevermögens und Prüfung auf eine eventuell notwendige Wertminderung. Dabei wird unter anderem der in der Konzernbilanz ausgewiesene àGoodwill anstelle einer planmäßigen Abschreibung gemäß àIFRS 3 mindestens einmal jährlich einer Wertminderungsprüfung unterzogen. Das Ergebnis des Impairment Tests kann entweder in der Bestätigung des angesetzten Geschäfts- oder Firmenwertes bestehen oder aber zu einer das Jahresergebnis mindernden Abschreibung führen.

IPO

Abkürzung für Erstes öffentliches Angebot (Initial Public Offering), und steht für den Start des öffentlichen Handels von Unternehmensanteilen/ Aktien an der Börse bzw. den eigentlichen Börsengang eines Unternehmens.

ISIN

Abkürzung für International Securities Identification Number. Die ISIN ist eine zwölfstellige internationale Kenn-Nummer für Wertpapiere und ermöglicht die eindeutige Identifikation für ein Wertpapier, das an der Börse gehandelt wird.

IT

Abkürzung für Informationstechnologie

IT Monitoring

Englische Bezeichnung für die Betriebsüberwachung von einzelnen PC, Servern oder ganzen Rechenzentren.

IT Self Service

ermöglicht dem Anwender den einfachen, intuitiven Zugang zur Lösung für seine Anfragen und Probleme. Damit werden Abläufe und Prozesse vereinfacht und beschleunigt sowie die Zufriedenheit der Anwender erhöht.

IT Service

Bereitstellung einer oder mehrerer technischer oder nicht-technischer Systeme (Hardware, Software, Mitarbeiter), die zur Durchführung von Geschäftsprozessen notwendig sind.

ITSM

Abkürzung für àIT Service Management.

IT Service Management

Gesamtheit von bewährten Maßnahmen und Methoden, die nötig sind, um die bestmögliche Unterstützung von Geschäftsprozessen durch die IT-Organisation zu erreichen. IT Service Management beschreibt den Wandel der àIT in Richtung Kunden- und Serviceorientierung unter Beachtung der betriebswirtschaftlichen Zielsetzung. Die IT-Unterstützung von so genannten Shared Service-Bereichen, zum Beispiel àHR oder Facility Management, bezeichnet man als Enterprise Service Management.

KI

Abkürzung für Künstliche Intelligenz. KI ist ein Teilgebiet der Informatik, welches sich mit der Automatisierung intelligenten Verhaltens und dem Maschinellen Lernen befasst.

Knowledge Management

ist ein zusammenfassender Begriff für alle strategischen bzw. operativen Tätigkeiten und Managementaufgaben, die auf den bestmöglichen Umgang mit Wissen abzielen.

Latente Steuern

siehe: Aktive/passive latente Steuern.

Liferay

ist ein amerikanisches Technologieunternehmen, das auf Basis von àOpen-Source-Software marktführende digitale Lösungen wie Kunden-Self-Service-Portale, àB2B-E-Commerce-Lösungen und innovative Intranets entwickelt. àUSU ist Liferay Platinum Partner im àDACH-Bereich.

Low code / no Code

sind neue Entwicklungs-Ansätze in der àIT, die mit wenigen beziehungsweise vollständig ohne Programmierkenntnisse auskommen. Damit tragen sie zur deutlichen Vereinfachung in der Entwicklung aufwändiger Anwendungen bei.

Managed Services

sind wiederkehrende, genau definierte àIT-Leistungen, deren Art, Umfang und Qualität ein Dienstleister vorab mit seinem Kunden festlegt.

OMEGA

Abkürzung für Omega Software GmbH. OMEGA ist eine Tochtergesellschaft der àUSU Software AG. Wesentliches Geschäftsfeld von OMEGA ist die Erbringung von IT-Dienstleistungen und der Vertrieb von Produkten.

Omni-Channel

ist ein kanalübergreifendes Geschäftsmodell für Unternehmen zum Verbessern des Kundenerfahrungsmanagements bzw. der àCustomer Experience. Der Ansatz wird in vielen Bereichen, vor allem in der Einzelhandels- und Telekommunikationsbranche, genutzt, wobei als Kanäle z.B. physische Standorte, die Website, soziale Medien, Mailings oder Telefonkommunikation zum Einsatz kommen.

Open Source Software

Software, deren Quellcode frei zugänglich ist und die von Dritten beliebig kopiert, genutzt und verändert werden darf.

Pega

oder Pegasystems Inc. ist ein amerikanisches Softwareunternehmen mit Sitz in Cambridge, Massachusetts. Pegasystems entwickelt Software für das Kundenbeziehungs- bzw. Geschäftsprozessmanagement auf Basis von àLow Code/no Code – Technologien. àUSU ist Pega-Partner im DACH-Raum.

Prime Standard

Zulassungs- bzw. Marktsegment der Frankfurter Wertpapierbörse für Unternehmen, die sich international positionieren wollen. Prime Standard-Unternehmen müssen hohe internationale Transparenzanforderungen erfüllen, die weit über die gesetzlichen Mindestanforderungen des Regulierten Marktes hinausgehen.

SaaS

Abkürzung für à Software-as-a-Service.

SAM

Abkürzung für à Software Asset Management.

Service Request Management

beschreibt das Verwalten und Steuern formaler Anfragen von Seiten der Anwender an die àIT, beispielsweise die Anforderung, ein Passwort zurückzusetzen oder einen neuen àIT-Arbeitsplatz einzurichten.

Software-as-a-Service

Englische Bezeichnung für die flexible und skalierbare Bereitstellung einer Software als Service über das Internet. Ein Kunde kann die benötigte Software bedarfsbezogen über das Internet nutzen und muss diese nicht mehr lokal installieren. SaaS stellt insofern einen Teilbereich des àCloud computing dar.

Software Asset Management

bezeichnet die transparente und effiziente Verwaltung und Steuerung von Software-Lizenzen.

Software Metering

bezeichnet den Vorgang der Software-Nutzungsmessung. Deren Analyse liefert Informationen über die tatsächliche Nutzung der Programme und ist ein wichtiger Baustein eines optimierten àSoftware Asset Management.

Ticket

Begriff in der àIT, der sich auf das Beheben von Problemen und das Lösen von Benutzeranfragen bezieht. Tickets dokumentieren alle ausgeführten Betriebs- und Supportaktivitäten.

UI/UX

UI Design steht für "User Interface Design", während UX Design den Begriff "User Experience Design" bezeichnet. Beide Begriffe beschreiben unterschiedliche Aspekte im Entwicklungsprozess von Produkten. UI bezieht sich auf die Gestaltung der Benutzeroberfläche, UX konzentriert sich dagegen auf die Benutzerfreundlichkeit.

USU

Abkürzung für die gesamte USU-Gruppe, also die Konzern-Muttergesellschaft USU Software AG sowie deren Tochtergesellschaften, unter anderem die àOMEGA, die àUSU GmbH, àUSU GK, àUSU Solutions Inc, àUSU Solutions GmbH, àUSU Technologies GmbH, oder àUSU SAS. Die USU-Gruppe hat sich strategisch im Markt für àIT Service- / Enterprise Service-, àSoftware Asset Management und àKnowledge Management Software positioniert.

USU GK

ist eine Tochtergesellschaft der àUSU Software AG. Ziel der Gesellschaft ist der Vertrieb, die Wartung und Implementierung von àUSU-Lösungen wie beispielsweise àUSU Software Asset Management und àUSU Knowlege Management in Japan.

USU GmbH

ist eine Tochtergesellschaft der àUSU Software AG. Ziel der Gesellschaft ist der Vertrieb, die Wartung und Implementierung von USU-Lösungen für das strategische und operative Enterprise und à IT-Service Management. Der USU-Geschäftsbereich bietet außerdem als One-Stop-Shop ein innovatives, breit etabliertes Lösungsportfolio rund um den digitalen Kundenservice, z.B. àUSU Knowledge Management oder Kundenportale auf Basis von àLiferay oder àPega.

USU IT Service Management

àUSU-Gesamtlösung für àIT Service Management. Kunden digitalisieren und automatisieren damit alle Prozesse, die für die Planung, das Design, den Betrieb, die Steuerung, die Nutzung und Verrechnung von àIT Services notwendig sind. Auf der gleichen technischen Basis unterstützt eine weitere Lösung sogenannte Enterprise Services, z.B. im technischen Kundendienst, HR oder Facility Management.

USU IT Monitoring

àUSU-Gesamtlösung für àIT Monitoring. Die modular aufgebaute Plattform deckt alle Disziplinen vom Systems Management über das zentrale Monitoring bis zur Echtzeit-Überwachung von Business Services und Service Level Agreements ab. Themen wie integrierte End-to-End-Überwachung, Alarm & àCapacity Management sowie àCloud- und Docker-Monitoring ergänzen das breit etablierte Portfolio.

USU Knowledge Management

àUSU-Gesamtlösung für à Knowledge Management. Das Portfolio reicht von Standardsoftware wie àWissensdatenbanken, intelligenten àChatbots und àIT Self Service-Lösungen bis zu vielfältigen Beratungsleistungen. Ziel ist es, Service-Abläufe zu automatisieren und Wissen aktiv für alle Kommunikations-Kanäle und Kundenkontaktpunkte in Vertrieb, Marketing und Kundenservice bereit zu stellen.

USU SAS

ist eine Tochtergesellschaft der àUSU Software AG. Ziel der Gesellschaft ist der Vertrieb, die Wartung und Implementierung von àUSU-Lösungen wie beispielsweise àUSU Software Asset Management und àUSU Knowledge Management in Frankreich.

USU Software Asset Management

à USU-Gesamtlösung für Software-Lizenzmanagement- bzw. à SAM zur revisionssicheren Einhaltung von àCompliance-Richtlinien in Bezug auf die Nutzung von Software-Lizenzen sowie der Realisierung von umfangreichen Kosteneinsparungen durch Lizenzoptimierungen.

USU Solutions GmbH

ist eine Tochtergesellschaft der àUSU Software AG, welche die Gesamtlösung àUSU IT Monitoring entwickelt und vermarktet. Sie unterstützt Kunden, ihre komplexen hybriden IT-Infrastrukturen ganzheitlich und automatisiert zu überwachen. Organisationen sorgen damit für höchste à IT-Verfügbarkeit und einen reibungslosen à IT-Betrieb.

USU Solutions Inc.

ist eine Tochtergesellschaft der à USU Software AG und wurde im Jahr 2012 in Boston, USA, gegründet. Ziel der Gesellschaft ist der Vertrieb, die Wartung und Implementierung von USU-Lösungen wie beispielsweise à USU Software Asset Management und à USU Knowledge Management in den USA.

USU Technologies GmbH

ist eine Tochtergesellschaft der à USU Software AG. Entwickelt und weltweit vermarktet wird die auf den Premiummarkt ausgerichtete führende Gesamtlösung für à USU Software Asset Management.

USU – U Step Up

Karriere- und Laufbahnmodell von à USU zur kontinuierlichen Entwicklung und Weiterbildung der Belegschaft.

Verlustvortrag

Übertragung entstandener steuerlicher Verluste auf künftige Wirtschaftsjahre zum Zwecke der steuerlichen Verrechnung mit zukünftigen Gewinnen.

Wissensdatenbank

sind spezielle Datenbanken für das Wissensmanagement. Sie stellen die Grundlage für die Sammlung von Informationen dar. Organisationen machen darin ihre Ideen, Problemlösungen, Artikel, Prozesse, Benutzerhandbücher und andere Inhalte für alle Berechtigten verfügbar. Eine Wissensdatenbank bedarf einer sorgfältig strukturierten Klassifizierung, einer Formatierung des Inhalts und benutzerfreundlicher Suchfunktionalitäten.

WKN

Abkürzung für Wertpapier-Kenn-Nummer. Die WKN diente zur eindeutigen Identifizierung eines Wertpapiers in Deutschland. Im Zuge der weltweiten Vereinheitlichung der Wertpapier-Kennungen wurde die WKN durch die internationale Wertpapier-Kenn-Nummer à ISIN ersetzt.

XETRA

Abkürzung für das Elektronische Handelssystem (Exchange Electronic Trading) der Frankfurter Wertpapierbörse.

Impressum

Herausgeber

USU Software AG Spitalhof D–71696 Möglingen Tel. +49 (0) 7141 4867-0 Fax. +49 (0) 7141 4867-200 www.usu.com

Investor Relations

Falk Sorge Tel. +49 (0) 7141 4867-351 Fax +49 (0) 7141 4867-108 [email protected]

Public Relations

Dr. Thomas Gerick Tel. +49 (0) 7141 4867-440 Fax +49 (0) 7141 4867-300 [email protected]

Konzeption

Raimund Vollmer, Reutlingen © USU Software AG, Möglingen

Gestaltung

Stephan Kieninger Freework Grafik-Design GmbH, Möglingen

Bildquellen

Larisa/AdobeStock Suraphol/AdobeStock Raimund Vollmer USU Software AG

Alle Bilder und Montagen sind urheberrechtlich geschützt.

Produktion

Memminger GmbH Druckerei und Verlag, Freiberg a. Neckar

USU Software AG Spitalhof 71696 Möglingen

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