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USU Software AG Annual Report 2020

Apr 26, 2021

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Annual Report

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In bester Verfassung

Umsatzerlöse
Bereinigtes EBIT
Bereinigtes Konzernergebnis
Bereinigtes Ergebnis je Aktie
EBITDA
EBIT
Konzernüberschuss
Ergebnis je Aktie
Eigenkapital
Bilanzsumme
Eigenkapitalquote
Liquide Mittel und Kapitalanlagen
Cash-Flow aus der betrieblichen Tätigkeit
Anzahl der Mitarbeiter zum Ende des Jahres

Kennzahlen & Inhalt

Inhalt Seite
Kennzahlen 4
USU Software AG:
Das Geschäftsjahr 2020 6–69
Kundenprojekte 70–74
Der Beirat der USU-Gruppe 76
Bericht des Aufsichtsrats
der USU Software AG
77–81
Bericht über die Lage der Gesellschaft
und des Konzerns für das
Geschäftsjahr 2019 82–112
Versicherung der gesetzlichen Vertreter 113
Konzern-Abschluss 114–157
Konzern-Bilanz 114–115
Konzern-Gesamtergebnisrechnung 116
Konzern-Kapitalflussrechnung 117
Konzern-Eigenkapitalspiegel 118–119
Konzern-Anhang 120–157
Vermerk über die Prüfung des
Konzernabschlusses und des
zusammengefassten Lageberichts 158–165
Jahresabschluss der AG 166–177
Bilanz 166–167
Gewinn- und Verlustrechnung 168
Anhang 169–177
Vermerk über die Prüfung des
Jahresabschlusses und des
zusammengefassten Lageberichts 178–183
Vorstand und Aufsichtsrat
der USU Software AG
184
Finanzkalender 185
Glossar 186–189
Impressum 190

Zuhause. Tag für Tag. Einsam – und doch gemeinsam. Mitten im Beruf. Home-Office. Mitten in der Familie. Zoom. Mitten in der Schule. Home-Schooling. Mitten im Lockdown. Das war der Alltag vieler Mitarbeiter im Corona-Jahr 2020. Für die USU war es trotz aller Handicaps ein sehr erfolgreiches Jahr, und wir könnten es auch dabei belassen. Ende der Durchsage. Es war einfach nicht normal, was 2020 geschah.

Wir alle rangen um Fassung. Wir wollten wissen, was da mit uns geschah. Wo leben wir eigentlich? Wann leben wir? Wie leben wir? Gibt es ein Leben nach Corona?

Dies ist der 25. Geschäftsbericht aus dem Hause USU. Im vergangenen Jahr jährte sich zum 20. Mal der Börsengang der USU. Auch wenn der Grafiker erst später dazu kam, so gestaltete doch in all den Jahren dasselbe Team den Image-Teil unseres Geschäftsberichts. Durch alle Höhen und Tiefen.

Dieses Mal hatte es sich vorgenommen, das Gemeinsame zwischen der USU und ihren Stakeholders zu finden und in eine spielerisch formulierte Verfassung einzubringen. So der Plan. Die Pandemie aber schrieb das Drehbuch – und dann war da noch dieser Finanzskandal, der den Glauben an die Wirkungsweise mancher Institutionen erschütterte.

24 stunden

Dieser Geschäftsbericht basiert auf 24 Stunden Tonbandprotokoll, ein Dutzend Gesprächspartner stellten sich den Interviews, die dann durchweg so ganz anders liefen als gedacht. Die Menschen erzählten in einer unglaublich selbstreflektierten Weise von sich, sehr persönlich, sehr offen, sehr ehrlich. Geführt wurden die Interviews weitgehend in der Corona-Pause.

So ist dieser Geschäftsbericht ganz anders geworden als alles, was wir bisher veröffentlicht haben. Er ist eine Reportage, die zu sich selber als Stilmittel finden musste. Und doch setzt dieser Bericht das fort, was die Community rund um die USU seit jeher prägt. Wer immer bei uns, mit uns, für uns arbeitet und für wen auch immer wir selbst arbeiten – er hat irgendwann das Gefühl, Teil einer virtuellen Familie zu sein. 2020 haben wir es One USU genannt.

Darum geht es uns. Einmal innerhalb der USU und ihren Tochtergesellschaften, die sich mehr denn je zu dem Familiennamen bekennen und benennen. Zum anderen außerhalb der USU durch die Ausstrahlungskraft unserer intensiv gelebten und gepflegten Unternehmenskultur.

Wir waren überwältigt, wie groß das Vertrauen in unser Unternehmen ist – zu sehen in der Bereitschaft, aus seinem eigenen Leben zu erzählen. Alle waren sehr, sehr nachdenklich gestimmt. Am Ende dieser Reportage wird es Ihnen vielleicht so gehen wie mir: Man sieht, dass die USU größer ist als die USU. Und Sie können sicher sein, dass wir uns dieser Verantwortung sehr bewusst sind. One USU.

Die Würde des Menschen ist unerfassbar. Sie zu schützen und zu achten ist unser aller Verpflichtung.

Für die USU Software AG bedeutet dies, dass wir nicht alles wissen müssen, was wir wissen können. Menschen sind zuallererst Menschen.

Die Würde

Die Superkonstellation

m Anfang war das Wort, und es war – bei Gott! – ein Virus.

I Als Wort raste das Virus um die Welt, verbreitete sich als bloßer Name schneller, als es diesem gefährlichen Krankheitserreger selbst je hätte gelingen

können: Corona. Virtuell war das Virus überall. Wer fragte, dem lieferten die Suchmaschinen, wie aus der Pistole geschossen, über eine Milliarde Ergebnisse, aber keine Lösungen. Während die Informationen um die Erde rasten, legte das Virus die gesamte Realwirtschaft lahm. Lockdown. Zuerst total, dann fraktal. Immer zusam-

mengesetzt aus den drei scharfen Befehlen:

  • Abstand halten! Zwei Meter am besten. Drinnen & draußen.
  • Maske tragen! Mund & Nase bedecken. Selbst im Büro.
  • Zuhause bleiben! Möglichst Home Office. Auch bei der USU.

Nicht nur um uns zu schützen, hieß es, sondern es ging darum, die anderen vor uns zu schützen. Das war hart. Das ging an unser aller Würde. Seit 70 Jahren galt die Würde als unantastbar. So hatte es 1949 unser Grundgesetz hoch & heilig versprochen. Mit Ewigkeitsgültigkeit.

So war 2020. Unfassbar.

Das Wirtschaftsmagazin 'The Economist' sprach alsbald von einer "90-Percent-Economy". Zehn Prozent weniger Bruttosozialprodukt weltweit. Würde sich ein Unternehmen wie die USU Software AG mit seinen 100 Millionen Euro Umsatz halten können, gar auf 90 Prozent herunterfallen, im Gleichschritt mit der Weltwirtschaft? Das Gegenteil war der Fall. Die USU legte zu. Aber die Weltwirtschaft schrumpfte.

Es war ein widersprüchliches Jahr. Es war ein Jahr des Chaos und ein Jahr der Ordnung, ein Jahr der Kontrolle und ein Jahr der Randale, ein Jahr der Fakenews und ein Jahr des Faktenchecks, ein Jahr der Empörung und ein Jahr der Verschwörung, ein Jahr der Verbote und ein Jahr der Erprobung. Vor allem aber war es ein Jahr der Masken. Irgendwie war alles nur halb zu sehen – und dennoch so voll und ganz zu erkennen wie nie zuvor in diesem inzwischen zwanzig Jahre alten Jahrhundert.

REPORTAGE INS UNGEWISSE

Alles wirkte so unbestimmt. Trotz der vielen Bestimmungen, die unseren Alltag bis in unser Zuhause, bis in unsere Familien hinein zu regeln versuchten.

Als wir uns im dritten Quartal, in der großen Pause des Lockdowns, aufmachten, um die Geschichte zu recherchieren, die wir uns für diesen Geschäftsbericht ausgedacht hatten, waren wir sehr unsicher, ob dabei überhaupt etwas herauskommen

kann. Wir wollten mit Menschen reden, die seit vielen Jahren unser Unternehmen, die USU Software AG, begleiten und bewerten – nach strikten Maßstäben, nach eisernen Kriterien, nach harten Vorgaben. Nach unumstößlichen Bestimmungen. Aber es gab doch keine Gewissheiten mehr. So dachten wir – und unterschätzten maßlos unsere Gesprächspartner.

Denn wir mussten sehr bald feststellen, dass ihr Anspruch an das Geschehen in

unserer Wirtschaft und in unserer Gesellschaft weitaus höher war als das Studium von Zahlenwerken. Was sie alle im Visier haben, sich aber nicht in Zahlen fassen lässt, von keinem Ranking gewer-

tet werden kann, deswegen aber trotzdem wirkt wie kaum ein anderer Faktor, das ist dieses stille, kostbare und doch so leicht verwundbare Element namens Würde. Ein Begriff der so gar nichts mit der kalten Welt der Fakten und Zahlen zu tun hat. Und doch war er plötzlich hochaktuell. Unterschwellig.

Mit wieviel Tapferkeit und Würde würden die Unternehmen durch diese Pandemie gehen?

Auch Unternehmen haben eine Würde, sie zu schützen und zu achten, ist die ursprüngliche Verpflichtung einer Sozialen Marktwirtschaft. Es geht nicht nur um den Umgang mit den Mitarbeitern, Kunden, Partnern, mit der Politik und dem Staat, mit Aktionären, Analysten und Investoren. Es geht um den Umgang mit sich selbst. Das ist der Schlüssel zu allem anderen. Es ist auch der Schlüssel zu diesem Geschäftsbericht.

Das ist weniger ein Faktencheck als vielmehr ein Charaktercheck.

DER KLEINE MEINUNGS-CHECK

"Das Wachstum muss stimmen", sagt Mirko Maier, Analyst bei der LBBW in Stuttgart. Und er meint damit Technologie-Unternehmen. Bei der USU Software AG stimmte das sogar 2020. Plus 12 Prozent auf 107 Millionen Euro.

2020: »Corona dominiert alles.«

Jens Spahn (*1980), Bundesgesundheitsminister

"Wichtig ist das Geschäftsmodell. Eine Firma muss ein gutes, nachhaltiges Geschäftsmodell haben", fordert Josef Scherrer, Schweizer Fondsmanager bei der Principal Vermögensverwaltung in Liechtenstein. Und so engagierte er sich 2020 mit seinem Fonds bei der USU Software AG. Der Kurs stieg in 2020 um 12 Prozent. "Ich kann mich nicht erinnern, bei der USU Software AG je einen negativen Eindruck bekommen zu haben", befindet Cosmin Filker, Analyst bei der Kapital-Beratung GBC in Augsburg. Er studiert nicht nur die Zahlen, sondern beobachtet seit mehr als zehn Jahren den Auftritt der USU

auf Kapitalmarktkonferenzen. "Die USU ist einfach ein Beispiel dafür, wie es gut laufen kann", urteilt Johannes Stoffels, Journalist und Mitinhaber des Börsenportals '4investors' in Aachen. "Man muss sich ja nur die Zahlen anschauen."

"Die USU hat keine Schulden", bringt es Markus Horntrich, Journalist beim "Bernecker Börsenbrief" in Düsseldorf, auf den Punkt. Sie ist selbstbestimmt, alles erarbeitet und sorgsam gestärkt in mehr als vier Jahrzehnten. Die USU hat eine Eigenkapitalquote von 53 Prozent.

Aber das ist ja nur ein kleiner Faktencheck, viel besser und ausführlicher dokumentiert im Lagebericht dieses Geschäftsberichts. In unserer Reportage gehen wir weit über die Grenzen der USU Software AG hinaus, betten sie ein in die Großwetterlage und in den Gemütszustand dieser Welt.

Die Verfasser (v.l.): Raimund Vollmer (Journalist), Thomas Gerick (USU Public Relations) und Falk Sorge (USU Investor Relations)

OHNE MASKE

Die gegenseitige Achtung, der würdige Umgang miteinander, sie sind das stille, das tiefe Geheimnis des Mittelstands. Alles mit Würde und Anstand. Das ist die große, moralische Stärke unserer Wirtschaft. Und diese gerade im Mittelstand kultivierte Tugend wird besonders von den Großunternehmen, den Big Players, geschätzt. Der Mittelstand ist deren wichtigster Partner.

Wer indes gegen diese innere, von allen Gesetzen am Ende doch nicht gänzlich erfassbare Würde verstößt, wird erbarmungslos abgestraft. Auch daran erinnerte uns auf spektakuläre Weise das Jahr 2020. Alle Bestimmungen, alle Berechnungen nützen nichts, wenn großangelegter Be-

trug das Handeln bestimmt: gemeint ist natürlich der Fall des einst so gefeierten IT-Dienstleisters W.. Gedacht und jahrelang gefeiert als ein Beispiel dafür, dass auch in Deutschland aus dem Mittelstand ein Technologie-Unternehmen mit Weltgeltung

hervorgehen kann, stürzte W. völlig ungesteuert ins Bodenlose. Analysten und Journalisten, Kontrollbehörden, Politiker und Wirtschaftsprüfer fragten sich: Wie konnte das passieren? Was hatten sie übersehen? Plötzlich sahen sie sich selbst auf dem Prüfstand und entdeckten, dass die Fähigkeit und der Wille zur Selbstreflexion ein wesentlicher Teil ihrer eigenen Würde war.

Mit so viel Nachdenklichkeit über die eigene Position, die eigene Haltung, über Moral und Ethos, hatten wir nicht gerechnet, als wir zu unseren Besuchen aufbrachen, um zu erfahren, was Analysten, Partner und Investoren, die unter anderem unser Unternehmen beobachten, so umtreibt. Im Alltag. In der Pandemie. An

der Börse. In ihrem ureigenen Leben. Im Job. Im Home Office. Es waren Gespräche ohne Maske. Vor allem im übertragenen, nonviralen Sinne. Ehrlich und sehr, sehr offen. Das Jahr,

Simon Bentlage (Hauck & Aufhäuser)

das uns in die Verbannung schickte, hat in Wirklichkeit dafür gesorgt, dass wir das wichtigste Gegenmittel wiederentdeckten: eben diese Würde.

Wer ihre Bedeutung begreifen will, muss ins Leben einsteigen. In das Leben von Menschen. Genau das haben wir getan. Es hat uns gutgetan, auch weil wir wieder rauskamen aus einem Lockdown, bevor der nächste anrollte.

Das war die Superconstellation, als wir zu unserer Reise antraten – in Erinnerung an jenes viermotorige Nachkriegsflugzeug, das siebzig Jahre zuvor, 1950, die Langstrecken zwischen und über den Kontinenten kürzer werden ließ. Es war der Beginn des Wirtschaftswunders. Vor einem ähnlichen Neubeginn stehen wir auch jetzt.

2020 war das Jahr, in dem Home Office und Global Community, die Weltwirtschaft, endlich anfingen, eine virtuelle Einheit zu bilden, eine Superconstellation. Ironischerweise ist dies eine Superkonstellation, die fast schon ohne Reisekosten gestartet wurde.

Eine neue Weltwirtschaft dämmert da auf – eine, die das neue Jahrzehnt, vielleicht sogar das gesamte Jahrhundert

Manuel Hölzle (GBC Research)

12 Cosmin Filker (GBC Research)

bestimmen wird. One World. Sie wird vermutlich nicht größer werden, diese Welt, eher enger, mittelständischer, innovativer, zukünftiger – und bestimmt auch menschenwürdiger. Es wird aber keine Neuauflage der New Economy. Die wurde vor zwanzig Jahren begraben. Endgültig.

Die Weltwirtschaft ist mehr als die Wirtschaftswelt.

UNSERE KREUZFAHRT

Genug des Pathos! Hier sind unsere Zeitzeugen. Eine breitgefächerte Konstellation an Lebensgeschichten, in denen sich aber auch auf vielfach gespiegelte Weise das Erfolgsgeheimnis der USU Software AG erkennen lässt.

Nico Steckelberg (gkv informatik)

Edmund Dück (Liferay)

Mirko Maier (LBBW)

Thomas Dreikauss (Sematell) Dario Polotzek (USU)

Zeitzeugen 2020

Johannes Stoffels (4investors)

Maryam Danesh-Kajouri (USU)

Josef Scherrer (Prinzipal Vermögensverwaltung)

Cosmin Filker (GBC Research) Markus Horntrich (Bernecker Börsenbrief )

Wir waren in Hamburg. Bei Simon Bentlage, Analyst bei der Privatbank Hauck & Aufhäuser. Wir trafen uns beim "Italiener" um die Ecke. Ein Augsburger in Hamburg. Meer statt Berge. Viel Platz für eine Story.

Der neue Campus der USU Software AG in Möglingen

Wir flogen nach Zürich, unserem einzigen Flug. Wir sprachen mit Josef Scherrer, Fondsmanager bei der Principal Vermögensverwaltung. Er empfing uns zuhause. Und er zeigte uns die Welt, wie es nur ein Schweizer kann. Voller Aussichten. Von oben und doch mittendrin.

Wir fuhren nach Augsburg. Dort trafen wir Cosmin Filker, Analyst von GBC Research. Im Büro. Und weil wir schon einmal da waren, kamen wir auch mit Manuel Hölzle, dem Gründer und Vorstandsvorsitzenden, zusammen. Motivation aus dem Inneren des Kapitalmarktes. Energiegeladen. Vital.

Mit dem Auto ging es auch nach Bayreuth. An einem Sonntag. Stadtbesichtigung. Am Tag darauf trafen wir in einem Vorort mit Markus Horntrich ('Bernecker Börsenbrief') zusammen. Treffpunkt: Home-Office. Und schon waren wir mitten in der großen, weiten Börsenwelt.

Wir nahmen den ICE von Stuttgart nach Frankfurt, neuerdings ein Bummelzug. In Frankfurt sprachen wir mit Gereon Kruse, Datenjournalist mit eigenem 'börsengeflüster'. Auch er journalysiert von zuhause

aus – nicht erst seit Corona. Über 600 Firmen hat er seit Jahren in seiner Datenbank, dem Ankerpunkt all seiner Exkursionen.

Über Frankfurt ging es nach Eschborn – zu Edmund Dück, Geschäftsführer von Liferay, Partner der USU. Einer, der das Leben aus vielen Perspektiven kennt – und uns zum Staunen brachte.

Nach Aachen mit dem Zug. Dort begegneten wir Johannes Stoffels, Journalist bei der Internet-Plattform '4investors'. Er weiß, dass man sogar den Teufel als Investor überlisten kann. Lehrte ihn die Geschichte des Aachener Doms. Er lebt diese Stadt.

Zum Standort der USU Software AG in Möglingen kamen Mirko Maier, Analyst bei der LBBW in Stuttgart, und Thomas Dreikauss, Geschäftsführer des kleinen, aber feinen USU-Partners Sematell GmbH in Saarbrücken. Beide erzählten aus dem vollen Wirtschaftsleben, das unterschiedlicher kaum sein kann. Dort die Großbank des Mittelstandes, hier der Mittelstand in der Großkundenwelt.

Schlussrunde dann noch einmal in Möglingen. Im Hauptquartier der USU Software AG. Nicht einfach. Denn der nächste Lockdown ist bereits im Countdown. Alles wird kontaktsperrig. Wir treffen uns deshalb per Teams-Meeting mit Nico Steckelberg. Er ist in Wuppertal bei der gkv informatik. Kein Börsianer. Kein Partner. Ein Kunde. Wieder eine faszinierende Geschichte. Anschließend interviewen wir im Realraum "Sonthofen" zwei USU-Mitarbeiter, die noch nicht lange dabei sind: Maryam Danesh-Kajouri und Dario Polotzek. Und wieder sind wir mehr als verblüfft. Weltgeschichte, aber bodenständig.

S o entstand diese Reportage, die zeigen wird, wie wenig ein Virus, dieses untote Etwas, unseren Lebensmut zerstören kann – weder durch Lockdown noch durch Knockout. Wir sind viel zu lebendig, um in Schockstarre zu verfallen. Vielleicht musste erst ein Virus kommen, damit endlich die Masken fallen. Wir sehen Menschen in ihrer ganzen Würde. Ohne jegliche Inszenierung. Einfach nur Menschen. Einfach anders. Und so erfahren Sie mehr über die USU, weil die USU mehr ist als die USU Software AG.

Die USU ist eine Community des Vertrauens.

ONE WORLD. ONE USU.

Wir trafen uns in "Ampflwang". Nicht in echt. Aber auch nicht virtuell, sondern sehr real. "Ampflwang" heißt ein großes Besprechungszimmer in der USU-Zentra le in Möglingen bei Stuttgart. Jahrzehnte ist es her, dass die USU in diesem Ort im einstigen Braunkohlerevier in Österreich ein Kickoff veranstaltete. Die Gemeinde ist ein Beispiel für totale Transformation, ein Thema, das uns alle in 2020 ganz be -

sonders umtrieb. Der Gast kam aus Saarbrücken, seiner Firmenzentrale. Das Saarland. Es war bis 2012 eben falls ein Kohlerevier, Stein kohle, ebenso wie der Geburtsort unseres Gastes: Dortmund. Von dort stammt auch Raimund, der Schreiber dieser Zeilen. Und dann meldet sich auch noch Falk, der bei der USU die Aktionäre betreut. Er kommt aus der Lausitz, dem großen Braunkoh legebiet im Osten. Keiner von uns hat es jedoch in seinem Leben noch mit Kohle zu tun gehabt. Keiner von uns lebt aber auch da, wo er geboren wurde, sondern hunderte von Kilometern entfernt. Und keiner von uns wurde zum Bettler, wie vor zweihundert Jahren noch die "Kölnische Zeitung" vermutete. Die Dampfmaschine, die ihre Kraft damals aus der Kohle bezog, versetzte zu Beginn der Industriellen Re volution Deutschland in Angst und Schre cken. Am Ende gäbe es drei Millionen Bettler durch das "englische Maschinen wesen". Und "alles Vermögen" sei "in den Händen einiger tausend Familien". So die sehr bestimmte Prognose von 1818.

Aber das Leben ist unbestimmt. Über alle Inzidenzwerte und Börsenindices hinweg. Das gilt besonders in Phasen der Transformation. Und wenn wir zurück schauen auf die vergangenen dreißig Jahre dann herrschte eigentlich eine permanen te Transformation. Das New Normal ist das ganz Normale.

Transformation ist also keinem von uns fremd. Auch nicht dem Thomas, bei der USU für die Pressearbeit verantwortlich.

Er ist an diesem Nachmittag der Vierte im Bunde. Er kommt aus Freiburg, ist promo vierter Altphilologe, wollte Lateinlehrer werden zu einer Zeit, als kein Gymnasium Altsprachler wollte. So wurde er schließ lich Pressemann, nachdem er zuvor das ein oder andere ausprobiert hatte.

Neue Jobs musste er sich suchen, nach dem zwei seiner Chefs mit dem Gesetz in Konflikt geraten waren. Erzählt er, der USU-Thomas, den wir seit zwei Jahrzehn ten kennen, aber diese Geschichte noch nie von ihm gehört hatten. Ganz trocken kam das rüber. Als sei das normal.

Thomas Dreikauss heißt unser Gast. Er ist der Geschäftsführer der Sematell GmbH in Saarbrücken, eine Software schmiede auf dem Gebiet der Künstlichen Intelligenz. Eine regelrechte Odyssee hat dieses Unternehmen hinter sich, mit einer Geschichte, die für sich schon aufzeigt, wie sehr ein Startup sich abstrampeln muss, bis es ernstgenommen wird. Es brauchte dafür einen wie Thomas. Viel Erfahrung, Integrität. Nicht gelerntes Wissen, son dern persönliche Erfahrungen haben ihn sein Berufsleben geprägt. Sie waren nicht immer schön, aber kostbar. Vor allem sehr wertvoll, um ein Pionierunternehmen zu führen, das seinen eigene Bestimmung fin den muss, für die es kein Lehrbuch gab. Er hatte nach der Schule bei der Deutschen Bundespost eine Lehre begonnen, unter unmöglichen Bedingungen. Beamter sol le er werden, hatten sich seine Eltern und Verwandten gewünscht. So wurde er, der

Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Ideen…

Im Rahmen der Ziele, Zwecke und Prinzipien unseres Unternehmens gilt diesem Recht unsere ganze Aufmerksamkeit.

Fernmeldetechnik gelernt hatte, Briefträger in Frankfurt. So entschied es ein Losverfahren. Die Post hatte jedem Azubi nach der Lehre einen Job versprochen. Sie brauchte mehr Briefträger als Fernmeldetechniker. Irgendwann war ihm der Beamtenjob zu langweilig. Er stieg ins Autogeschäft ein, wurde Zwischenhändler, kaufte gebrauchte Fahrzeuge bei Markenanbietern ein und vermittelte sie weiter an freie Händler. Mit viel Bargeld in der Tasche reiste er deshalb durch das Land. Er war damit ein potentiell lukratives Opfer für Ganoven. Einen Freund hatte es dann erwischt. Das gab Thomas Dreikauss den Rest, und er stürzte sich in die nicht minder abenteuerliche, aber bei weitem nicht so lebensgefährliche Welt der Hochtechnologien und der KI. Ein spannendes, aufreibendes Biotop mit starker, exponentiell wachsender Lernkurve. Er weiß, wie das Silicon Valley funktioniert, und er weiß, dass wir, die Deutschen, es nicht wissen. Vielleicht ist er heute deshalb lieber hier als dort.

Call-Center-Lösungen sind der gemeinsame Markt der Sematell GmbH und der USU Software AG

Egal, man muss aufpassen in dieser Welt. Falk, fasziniert von den Erzählungen, denkt an die DDR, an Stasi und den Fall der Mauer, Raimund an manche Skandalgeschichte, die er als Journalist

mitbekam, an Menschen, die plötzlich Gast im Knast waren. Keine schönen Gedanken.

Und doch sind sie wichtig, weil auch das Falsche, das Böse, immer nah sein kann. Wir

haben es bloß vergessen. So wären 2019 solche Gedanken noch abstrus gewesen, doch jetzt – in der Pandemie – lösen sie sich aus dem Hinterkopf und besetzen die Stirnpositionen. Werte werden wieder Werte. Keine digitale, sondern eine personale Transformation. Etwas sehr Persönliches. Wir nehmen Maß an uns selbst. Alles ist wieder menschenrelevant.

Unsere stärkste Maske, unser größter Schutz war und ist natürlich der Job, unsere Professionalität. Dahinter konnten wir uns immer gut verstecken. Und so begann auch unser Gespräch. Er sei auf dem Weg in sein Home-Office in Bayern, erklärt uns Thomas. Zuhause arbeiten, das macht er schon lange so, sagt er. Die Fernsteuerung eines Unternehmens. Klappt das? Immer besser. Der Erfolg belegt es.

"Ich habe fast ein schlechtes Gewissen, wenn ich sage, dass wir ein sehr gutes Jahr hatten", meint Thomas. Wirklich erwartet hatte er diesen Erfolg nicht. Wegen Corona. Ähnlich geht es seinem Partner, der USU Software AG aus Möglingen. Man möchte fast sagen: In guter Verfassung stieg das 1977 gegründete Unternehmen in das Katastrophenjahr 2020 ein und verließ es, zu seiner eigenen Verblüffung, in bester Verfassung. "Ein so gutes Ergebnis haben wir nach dem Lockdown im April 2020 nicht mehr erwartet", wird uns später Bernhard Oberschmidt, Vorstandsvorsitzender des seit 20 Jahren börsennotierten Softwarehauses, versichern. Seit 18 Jahren ist er dessen Chef.

I rgendetwas muss in beiden Firmen in den letzten Jahren geschehen sein, das sie so fit für die Zukunft macht. Irgendetwas, das man so wenig fassen kann wie das Virus. Was mag das sein?

Natürlich stimmt bei beiden Firmen die Produktpalette. Gebongt. Beide haben in Call-Center-Umgebungen einen gemein-

samen Markt, für den einen ist es das Hauptgeschäft, für den anderen eines von mehreren Säulen. Beide helfen mit ihren Call-Center-Lösungen vielen Firmen, virtuell gegen das Virus vorzugehen. Beide haben die

Hoffentlich gehören diese Fußspuren bald der Vergangenheit an.

richtige Strategie, die richtige Technologie, die richtigen Mitarbeiter, die richtigen Kunden, die richtigen Partner, die richtigen Shareholder. Aber warum haben sie all das? Nicht nur in guten Zeiten. Das kann jeder. Sondern auch in schlechten, in bösen gar, wie jetzt. Irgendetwas strahlen solche Firmen aus. Irgendetwas, das alles zusammenhält, synchronisiert und orchestriert. Ohne viele Worte. Bei der USU sind es sogar nur drei Großbuchstaben. U.S.U. Darunter wird seit Jahresbeginn 2021 alles zusammengefasst. Aspera, Leutek – die Zukäufe der vergangenen Jahre haben nun den gemeinsamen Familiennamen: USU. Unerschütterlich. One World. One USU, Und irgendwie gehört auch Sematell dazu. Thomas Dreikauss fühlt sich jedenfalls sehr wohl in dieser Partnerschaft.

So einfach ist das. So schön ist das aber auch.

Dahinter steht nämlich etwas, das weit über Abteilungs-, Unternehmens- und Branchengrenzen hinaus wirkt. Ein gemeinsamer Gedanke, eine gemeinsame Überzeugung, etwas, das man gar nicht so richtig fassen kann. Es ist ansteckend wie ein Virus – und doch das genaue Gegenteil. Es tötet nicht, es belebt. Es raubt einem nicht den Atem, sondern lässt einen in jeder Situation tief durchschnaufen. Es stumpft nicht ab, sondern stärkt die Sinne. Es ist unfassbar. Es ist der Stoff, der jede Transformation katalysiert.

Wir sind diesem Stoff auf der Spur. Aber die führt uns erst einmal woanders hin. Warum nicht? Wir lassen uns Zeit in diesen Zeiten, reisen herum, sei's auch nur in Gedanken, hören zu, aufmerksam, konzentriert, mitfühlend.

Leer war das Restaurant, in dem wir uns mit Johannes Stoffels trafen. Hier startete dereinst die Nachrichtenagentur Reuters.

IN ECHT

Wir trafen uns in Aachen. In echt. Abends. In einem Lokal auf der just zum Hotspot der Pandemie erklärten Pontstraße. Es ist ein vor allem bei Studenten beliebtes Viertel, mit vielen Kneipen und der berühmten Hochschule in der Nähe. Immerhin 2019 zum dritten Mal zu einer Exzellenz-Universität gekürt. 1870 eröffnet. Gerade einmal 150 Jahre alt! Ein Jungspund.

Auf dem Pflaster ist an diesem regennassen Werktag einiges los, so viel, dass es einen zweiten Lockdown geradezu provoziert. Maske tragen, auch auf der Straße, heißt es, den Entscheidungen vorauseilend. Wir folgen der Anordnung, die wir irgendwo aufgeschnappt haben. War es unser Handy? Waren es Hinweisschilder? In diesen Zeiten kommen die Signale von überallher. Auch von Passanten. Man achtet aufeinander. Aus Selbstschutz. Ist da ein jeder des anderen Obrigkeit? Vielleicht ist das manchmal so. Auf unseren Reisen spüren wir davon nichts. Da ist es vor allem echte Fürsorglichkeit.

Dann stehen wir, ein wenig maskenkeuchend, vor dem Haus, einem "Italiener". Sind wir hier richtig? Wir überlegen noch, da wird auch schon die Tür aufgerissen, und wir werden vom Wirt hereingerufen. Das Lokal ist so gut wie leer. Opfer der Corona-Starre, die 'innere' Ausgangssperre greift bereits. Eine Treppe höher erwartet uns – vor sich ein Glas Wein – unser Gastgeber: Johannes Stoffels. Er strahlt. Herzlichkeit pur. Irgendwie unter Freunden.

Karls Krone und Corona-Maske: Johannes Stoffels im Aachener Rathaus. Echt ist hier nur Johannes. Krone und Kreuz sind Nachbildungen

Das ist es ja, was diese Neue Welt ausmacht. In Echt. Nicht nur die Weltwirtschaft ist größer als die Wirtschaftswelt. Jeder von uns ist größer.

Ja, man selbst ist größer als man selbst. Und der Stoff, der das bewirkt, ist Toleranz. Zur Nachhaltigkeit kommt die Nachsichtigkeit.

Das "Du" ist schnell herbeigezaubert. Sympathisch, schnodderig, witzig, lustig – selbst bei ganz ernsten Themen. Johannes ist Journalist, stammt aus diesem weltoffenen Dreiländereck, das er bestens kennt (und er freut sich schon darauf, uns am nächsten Tag durch die Stadt zu führen). Gemeinsam mit Michael Barck betreibt er seit 2006 im Internet das Börsenportal '4investors', das bis zu 40 Millionen Menschen erreicht – mit täglich sechzig bis achtzig locker aufgemachten Nachrichten zum Geschehen an den Kapitalmärkten. "Da muss der Johannes ganz schön ackern", denkt dieser Schreiber und fragt sich, wo der Börsenkenner dann noch die Zeit hernimmt, sich mit uns zu treffen. Überhaupt ist der Mann ein Phänomen.

Der Ratssaal der Großstadt Aachen in Zeiten der Corona: 59 Stadträte zählt der Rat, Platz ist aber unter den Bedingungen der Pandemie nur für maximal 30 Personen.

Wir seien – sagt er – seit neun Monaten der erste Geschäftstermin außerhalb seines Bürobereichs. Alles andere war zuvor rein virtuell. Interviews. Konferenzen. Sitzungen. Nix in echt. Er sei auch deswegen "extrem vorsichtig" gewesen, weil er bis zum Sommer seinen Vater zuhause versorgt habe. Dieser sei aber dann, 86jährig, an Altersschwäche gestorben – in seinen Armen. Er, ein Diplom-Kaufmann, ist alles andere als ein knallharter Typ, viel zu interessiert am kulturellen Geschehen, um

sich nur mit Zahlenwerken zu begnügen. Ein Mensch, dessen Würde so unantastbar ist wie das Grundgesetz. Darauf achtet er.

Voller Freude erzählt er uns, dass wir uns gerade im Gründungshaus der weltberühmten Nachrichtenagentur Reuters befänden. 170 Jahre sei es her, dass Paul Julius Reuters von hier aus seine Brieftauben empfing. Damals, 1850, gab es noch keine Telegraphenverbindung zwischen Brüssel und Deutschland. Da kam der aus Kassel stammende Rabbinersohn, der zum katholischen Glauben konvertiert war, auf die keineswegs mehr originelle,

Das Einhorn – fabelhaft in Aachen, sagenhaft an der Börse

aber äußerst geschäftstüchtige Idee, Brieftauben einzusetzen, die Zettelchen mit Aktienkursen nach Aachen beförderten. Twitter-Tauben. Von seinem Home-Office aus drahtete er dann die Kurse an die Berliner Banken. Reuters wurde geadelt, verlegte aber seinen Sitz nach London, und aus diesen ersten Anfängen wurde das, was die amerikanische Zeitschrift 'Fortune' einmal eine "Geldmaschine" nannte.

Als Startup wäre Reuters vielleicht ein "Einhorn" gewesen, ein Unternehmen, das bereits vorbörslich eine Kapitalisierung von mindestens einer Milliarde Dollar erreicht hätte.

Brieftauben waren – so seltsam das klingt – auch das Vorbild für das Internet. Die Nachrichtendienste, die '4investors' heute anbietet, sind ebenfalls nicht weit weg von dem, was Reuters Mitte des 19. Jahrhunderts anbot. Brieftauben brauchen wie das Internet nur eine Adresse, mehr nicht. Diese Adresse ist

die ihres Taubenschlags. Den Weg zurück finden sie dann von allein. So funktioniert auch das 120 Jahre nach Reuters gestartete Internet. Nachrichten sammeln und dann, neu verpackt und bewertet, aller Welt an-

zubieten, nichts anderes macht Johannes Stoffels, natürlich in einem Ausmaß, wie es sich der Freiherr von Reuters hat nie vorstellen können – und zu Kosten, die ihm erst recht unglaublich erschienen wären. Dass '4investors' einmal 13

Milliarden Dollar wert sein könne, wie der Preis für Reuters beim Verkauf an die Thomson-Gruppe 2007 gewesen ist, können wir uns wiederum nicht vorstellen. Johannes wohl am wenigsten. Eine Geldmaschine ist sein Börsendienst nicht. Und wenn doch, dann eher für seine Leser. Ansonsten verdienen Johannes und sein Kompagnon Geld damit, dass sie ihren Lesern realistische Einschätzungen liefern. "In den 15 Jahren seit der Gründung haben wir Informationen über 3.000 Firmen im deutschsprachigen Raum gesammelt", erzählt er. "Darunter sind 300 supertolle Firmen." Wir trauen uns nicht, ihn zu fragen, ob die USU auch dazu gehöre. Brauchen wir auch nicht. Hätte er uns sonst zum Essen eingeladen?

Es ist 23.00 Uhr, als wir – auf besorgtes Drängen des Wirtes hin – das Lokal verlassen. Sperrstunde in Aachen. Das Virus geht um.

Kein Problem: Wir wollen uns ja am nächsten Tag wiedersehen. Vor dem Domtor, da, wo der Teufel seinen Daumen verlor. Natürlich nicht in echt. Trotzdem: Gefällt mir! Daumen rauf.

DER MITTELWEG

Wir trafen uns in Hamburg. Vom Hotel 'Europäischer Hof aus waren wir an der Außenalster entlang spaziert, hatten uns eine gute Stunde gegönnt, um uns dann – abseits von den Parkanlagen – ein wenig zu verlaufen. Es wurde eine sehr gute Stunde. Nun standen wir am Mittelweg, im Diplomaten- und Villenviertel der Hansestadt. Der junge Mann wartet auf der anderen Straßenseite, kommt zu uns rüber, kurze Begrüßung. Dann wechseln

wir gemeinsam die Straßenseite, eine Bushaltestelle. Nicht schon wieder laufen! Da wir vom Hotel Freifahrscheine bekommen haben, nehmen wir den Bus. Eine Station. Wir steigen aus, stehen vor dem Restaurant, das uns der junge Mann empfohlen hat. Natürlich "ein Italiener". Es ist laut. Trotzdem: das Interview beginnt. Das Abhören des Tonbandes (das ja gar keins mehr ist, sondern ein Chip und eine App) wird bestimmt schwierig. Aber es sollte sich lohnen.

Es begann dann eigentlich damit, dass wir uns fragten, was wir gerade erlebt hatten. Vergangenheit. Gegenwart. Zukunft. Natur. Zivilisation. Alles gleichzeitig. Zu Fuß. Mit dem Bus. "Ich fahre jeden Tag mit dem Fahrrad ins Büro", sagt uns Simon Bentlage, unser Gesprächspartner. Ein eigenes Auto besitzt er gar nicht. Nur seine Freundin: "Einen

alten Golf", sagt er, der als junger Analyst beim Bankhaus Hauck & Aufhäuser arbeitet. 28 Jahre alt ist er. Zukunft pur. 68 Jahre bist Du. Vergangenheit pur. Und genau dazwischen ist Falk. Ganz Gegenwart. Ganz Augenblick.

Und worüber reden wir?

Über Gott und die Welt, wie man so sagt, wenn man über Geld und Werte redet. Anlagewerte ebenso wie Lebenswerte. Simon, unser jüngster Gesprächspartner, kommt aus Augsburg, ein Urschwabe sozusagen. Das hat er uns voraus, dafür sind wir im Namen eines urschwäbischen Unternehmens unterwegs.

Seit zwei Jahren ist er in Hamburg, erzählt er, während wir eine Terrine Linsensuppe löffeln. Er vermisst die Berge, mag aber das Meer. Fußballerisch war es eher ein Abstieg, schmunzelt er, ein Fan des FC Augsburg. Die Hamburger werden es ihm nachsehen. Die Computerbranche ist sein

Thema, aber eine direkte Spezialisierung sei das nicht. Das sei nicht der Ansatz der Privatbank, die 1796 in Frankfurt gegrün det wurde. – WOW.

Sie wird in dem Jahr, in dem dieser Ge schäftsbericht erscheint, 225 Jahre alt! Und er, er darf sich dort "mit den Zukunftsthe men beschäftigen". – WOW.

Ein Traditionshaus mit Zukunft. Sein Vater – so erzählt er beiläufig – hat ihn nach dem Studium der Betriebswirtschaft in Augsburg zur Bank gebracht. Sein Va ter? Wir nehmen das so hin, fragen nicht weiter nach. Was er uns verschweigt, ist, dass der Name Bentlage im Hause Hauck & Aufhäuser sehr prominent ist. Sein Vater, Michael Bentlage, ist der Vorstandsvorsit zende dieser Privatbank. – WOW.

Und ehrlich gesagt: Wir haben's nicht ge wusst. Wir haben es nicht gemerkt. Erst bei der Recherche im Home-Office kommt's raus. Solche Understatements kennt man

sonst nur im "Ländle". Er wird uns im Gespräch noch ein paarmal verblüffen. Zum Beispiel damit, dass er als Student mit ein paar Freunden einen Umzieh service gegründet hat, der heute in Augs burg ein florierendes Unternehmen ist. Ein richtiger Unternehmer also, der vor Arbeit, auch körperlicher, keine Angst hat. Allerdings ist er seit einer Weile nicht mehr dabei. Hamburg statt Augsburg. Jetzt ist er bei der Bank – und sammelt Erfahrungen, die schwerer wiegen als alle von ihm trans portierte Möbelstücke zusammen. Denn in seinem Analyseprofil taucht ein Name auf, der ihn wochenlang nicht gut schlafen ließ. Machen wir es kurz: W. – Oh. Weh.

Doch dann schiebt er diese Erfahrung an die Seite und meint, dass seine Freun din, die auch aus Augsburg stammt, den weitaus schwierigeren, schwereren Job hat. Sie studiert Pädagogik und kümmert sich um psychisch kranke Erwachsene. "Da sind harte Sachen dabei", ahnt er über alle Schweigepflicht hinweg. "Härter als W."

Wie gesagt, am Mittelweg trafen wir uns. Irgendwie passt das. Zwischen dem körperlich harten Umziehservice, dem Unternehmertum und der totalen Heraus forderung durch psychisch Kranke liegt der breite Pfad dieses Analystenlebens. Du

denkst: Wenn einer ein Analyst ist, durch aus mit aller Passion, aber bestimmt nicht ewig bleiben wird, dann ist es dieser junge Mann. "Diese Geschichte mit W. werden Sie noch Ihren Enkelkindern erzählen", hat ihn ein älterer Kollege getröstet. Sie wird ihn prägen, seinen Ethos stärken, um im Geldgeschäft seine Integrität zu wah ren. Er wird sie nie vergessen. "Es war eine harte Schule." Nun kennt er die Extreme: "USU. Das spürt man auch von außen. Das ist ein bodenständiges Unternehmen. W. – da wurden alle Grenzen überschritten."

Unter uns: In der IT-Branche würden sie ihn mit Kusshand nehmen. Einer, der in jungen Jahren eine solche Erfahrung ge macht hat, weiß das Wichtigste: Wie man mit Krisen umgeht, persönlich meistert, wie weh alles tut – und dass man da wieder herauskommt. Stärker ist als zuvor – und wahrscheinlich viel besser versteht, was Unternehmen wie die USU auszeichnet, jetzt, wo er gesehen hat, wie ein Superstar vom Himmel abstürzte.

Dass dadurch sein Verstand geschärft wurde, merkt man ein paar Minuten spä ter. "Kritisch ist man immer. Auf jeden Fall. Das ist doch eine Grundeigenschaft eines Analysten." Und dann wirft er eine Frage in den Raum: "Wenn jetzt die USU ein Superjahr hatte, dann möchte ich schon wissen, wie das möglich ist, wenn alle zu hause sitzen und keiner zum Kunden geht."

Vielleicht gerade deswegen. Home Office kann ungemein produktiv sein – vor allem, wenn man ein gutes Verhältnis zu seinen Kunden hat. Etwas, worüber viele Unter nehmen jetzt nachdenken müssen. Denn es könnte ja sein, dass bei der nächsten Hauptversammlung genau dies eines der Themen sein wird.

Was Gesetz ist, leben wir. Denn das Leben ist Gesetz.

3

BAYREUTH – NICHT BEREUT

Wir trafen uns einen Tag später. Denn zuerst waren wir dort, wo wir noch nie waren. Hier kommen sonst nur Leute hin, die mal Bundeskanzler waren oder Bundeskanzlerin sind. Gerhard Schröder. Angela Merkel. Sportskanonen wie Christian Neureuther oder Olympiasiegerinnen wie Rosi Mittermaier. Jede Menge Schauspieler. Stars. Alles wegen Richard Wagner. 2020 mussten sie zuhause bleiben. Corona statt Wagner.

Ein wenig ratlos wandern wir an diesem Sonntagabend durch Bayreuth. Wir sind zwar nicht zum Vergnügen hier, staunen jedoch über eine Stadt, deren Name berühmter ist als ihr Image. Hier ist sonst zu viel Wagner. Und jetzt zu wenig. Was ist das für eine Stadt? Wer kennt schon heute noch die andere Berühmtheit dieser Stadt, den Dichter Jean Paul (1763–1925)? Hier zwar nicht geboren, aber gestorben. Immerhin hatte er die Geschichte vom "Maschinenmann" geschrieben, eine Satire. Und ganz am Schluss sagt er, dass der einzige, der diese Story liest, der Maschinenmann selbst sei. Wie Software. Sie liest sich auch immer nur selbst. In der Cloud. Im

Smart-Phone. Himmel & Erde. Überall. Das ist die digitale Transformation. Aber dienen soll

sie – die Software, die Transformation – vor allem uns. Wie die Chatbots, die unsere USU für viele, viele Kunden produziert. Das sind kleine Programme, die sich selbst tausendmal interviewen, bevor sie unsere Fragen verstehen und beantworten dürfen. Und selbst dann lernen sie immer noch dazu. Heimlich.

Wer aber liest die 'Bernecker Börsenbriefe'? Das wollten wir schon wissen und besuchen am nächsten Tag einen Mann, der sie schreibt. Natürlich schreibt er sie nicht allein, aber doch prägend. Markus Horntrich heißt er. Ein Journalist, ein Berater, irgendwie ist er beides. Und so ganz klammheimlich denken wir: irgendwie sieht er auch aus wie sein eigener Leser. Einer, der Aktien liebt, der Mittelstand mag, ebenso feinfühlig wie rustikal sein kann. Die Zentrale sitzt zwar in Düsseldorf, aber er agiert aus dem Home-Office, einem Dorf kurz vor Bayreuth. Wahrscheinlich hocken genau hier, an all diesen unmöglichen Orten des Hinterwaldes, die letzten Kleinaktionäre Deutschlands. Und Du wirst den Verdacht nicht los, dass die über Aktien mindestens ebenso viel wissen wie die in den Metropolen. Hinterwäldler sind sie nicht.

Einiges an Wissen haben wir ihm entlockt – oder war es Beratung? Auf jeden Fall gehört USU zu den 50 Firmen, die bei ihm schon so etwas wie ein Festspiel

Bayreuth mal anders: Richard Wagner als Fabrikarbeiter, Spielhalle statt Festspielhalle und dazu der Autor des "Maschinenmannes", Jean Paul. Markus Horntrich, Journalist bei den Bernecker Börsenbriefen, könnte sich fragen, ob diese Bayreuther Persönlichkeiten wohl in Aktien investieren würden oder in der Börse doch nichts anderes als eine Spielhalle sehen?

Alle Fotos sind übrigens echt.

zu haben scheinen. Zumindest gehören sie ins große Spiel seiner journalistischen Aufmerksamkeit.

Wie die Überschrift bereits andeutete: Bayreuth haben wir nicht bereut.

IM FLÜSTERTON

Wir trafen uns in Frankfurt, in Deutschlands wahrem Festspielort des Kapitals. Was ist dagegen Bayreuth am Roten Main! Hier am anderen Ende, am dicken Endstück des Mains, wohnt und thront es. Hier strömt es. Hier dröhnt es. Hier dirigiert es die Börse. Hier tanzen Bulle und Bär. Hier strotzt und trotzt der Euro. Hier protzt und klotzt das große Geld, taxiert den DAX, chauffiert ihn über alle Lockdowns hinweg. Hier wartet der Flughafen zur ganzen Welt auf die grenzenlose Freiheit über den Wolken. Hier ließen sich Kaiser und Könige krönen. Hier steht aber auch die Paulskirche, 1848 der Ursprung unserer Demokratie. Hier wurde die Eintracht sogar mal Deutscher Fußballmeister. Allerdings noch nie, seit es die Bundesliga gibt. Beinahe Bundeshauptstadt, noch nicht einmal Landeshauptstadt. Und die IAA, die Internationale Automobil-Ausstellung, ist auch nicht mehr da. Sogar Suhrkamp ist jetzt in Berlin. Die berühmteste Buchmesse der Welt löste sich 2020 in digitale Luft auf.

Aber Frankfurt, die Supertown mit den Supertowern, hat eine funkelnagelneue Altstadt. Die Attraktion. Vorerst mit Maske zu betreten.

Zwischen all den Extremen, die diese Zentralstadt Deutschlands charakterisiert, entgeht Dir fast das kleine, leise, hochsensible 'börsengeflüster'. Es kommt aus einer Etagenwohnung im Frankfurter Westend. Es ist ein gutbürgerliches Haus aus der Gründerzeit. Umso verblüffter bist Du, wenn Du beim Betreten der Wohnung als erstes ein Motorrad erblickst. Darüber ein plakatives Bild. Davor ein Mann, eher schüchtern als extrovertiert. Du bist auf angenehme Weise irritiert. Wir sind beim 'börsengeflüster' zuhause, bei Gereon Kruse. Und weil Westfalen sich trotz des Fehlens jeglicher mundartlicher Färbung sofort erkennen, war klar, wen Du, alter Westfale, da vor Dir hast, wieder einer von dieser grundehrlichen Art, die Du ja

an Dir selber magst. (Pssst.) Ohne diese schwäbische Schlitzohrigkeit… (Ob das durch die Zensur geht? Bestimmt. Liberal sind sie ja die Schwaben. Sonst drohst Du mit Schiller, den sie vertrieben haben aus ihrem Land der Dichter und Denker.)

Gereon liebt seine Datenbanken, seine Excel-Tabellen. Das ist sein Lebenselixier.

Aus 3.000 Quellen, selbst angelegt und behütet, schöpft er sein Geflüster. Sehr profund. Sagen selbst die Kollegen, die Wettbewerber. Neidlose Anerkennung. Du ahnst: sie sind sogar stolz auf ihn, auf diesen eher introvertierten, aber sehr versierten Vertreter der Journalistenzunft. Zu

Das wär's: Bulle und Bär – per Smartphone ferngesteuert: Wunschvorstellung des IR-Managers Falk

Börsengeflüster aus der Datenbank: Gereon Kruse braucht keine Hochhäuser, um seine Leser bestens zu informieren

Recht sind sie stolz, wie wir noch sehen werden. Ein tapferer Bursche, dem man das Fürchten hatte lehren wollen.

DAS GEHEIMNIS

Wir trafen uns in Eschborn. Zwischen den Arbeitstürmen einer Dienstleistungsgesellschaft, die sich aus dem Nichts fabriziert, die entsteht, indem man sie sich denkt. Alles ist so künstlich, nichts natürlich. War mal grüne Wiese. Wurde Gewerbe. Bringt Steuern. Nach Eschborn, nicht ins nahe Frankfurt.

Weil uns das Restaurant – wir sind ja noch in der Lockdownlücke – zu laut ist, holen wir uns unser Essen an einem barackenflachen Kiosk, einem "leckeren" Italiener. Wir stehen in der gutmaskierten, distanzwahrenden Schlange. Mit halbem Ohr hörst Du zu, wie unser Interviewpartner dem Presse-Thomas die Gegend erklärt. Edmund Dück. So heißt er. Dass rund 1000 Leute dem Lifeauftritt seiner Firma Liferay im Netz gefolgt seien, hörst Du mit Staunen. Da ist jemand sehr stolz. Zu Recht. Vor Corona hätte er nie so viele Leute erreicht.

Später erfährst Du, dass bei Online-Veranstaltungen der USU auch so viel

»In einer Partnerschaft sind Menschen wichtiger als Produkte.«

Edmund Dück, Manager bei Liferay in Eschborn

Publikum war. So entwickelt sich eine neue Kongress-Kultur. Thema waren da die Chatbots, jene virtuellen, kleinen Geister, die so geschickt tun, als könnten sie einen interviewen. Du hörst von einem Experten der Künstlichen Intelligenz, dass es aber noch ein sehr, sehr langer Weg sei, bis sie zum Beispiel ein Zeitungsinterview führen können. (Du bist erleichtert.) Und eigentlich führen sie ja auch keine Interviews, sondern Du bist ja derjenige, der sie fragt. Und so lernst Du: Das Antworten ist leichter als das Fragen. Die KI ist ganz schön clever.

Chatbots taugen aber sehr wohl für all die Problemchen, die uns den Alltag verderben. Da sind sie dann verdammt gut und sehr effektiv. Doch eins werden sie wohl nie können: die regionale Sprachfärbung des anderen heraushören! So wie Du beim Eddy Dück.

Haste jedenfalls geglaubt.

"Nein, ich komme nicht aus Franken", erschüttert er denn auch prompt Deine

Sprachsicherheit. "Dann Westerwald", lautet der nächste Tipp. Das muss es sein. So rollt man sonst nirgendwo mehr das "Rrrr". "Auch nicht richtig." Jetzt bist Du sprachlos. Du bist am Ende Deiner Fragen. Jetzt fällt Dir nichts mehr

ein. Du kapitulierst: "Woher dann?" Edmunds (so duzt Du ihn insgeheim) überlegenes Lächeln behagt Dir überhaupt nicht. Aber nachdem Du die Antwort gehört hast, bist Du sowieso erledigt: "Ich komme aus Kasachstan." Ein sogenannter "Russlanddeutscher". Und dann, als wir in der Kantine von Liferay sitzen, einem sehr geschätzten Partner der USU Software AG, erzählt er, dass er mal ein Kollege war, Journalist in den USA, und so etwas wie ein Pastor war er ebenfalls, nun sei er Manager, wobei er diesen Begriff nicht benutzt. Und das ist er auch irgendwie nicht. Visionär ist er aber auch nicht. Das hört sich seit Helmut Schmidt ohnehin irre an. Aber eine Mission hat er, das spürst Du. Das recherchierst Du. Später. Zuhause.

Nahrungskette zwischen Bürohäusern.

Und ganz allmählich kapierst Du, warum es diese USU schon seit bald 50 Jahren gibt – und Liferay wird sich auch nicht beirren lassen. USU. Unverdrossen. Seriös. Unerschrocken. So würdest Du diese Firma bezeichnen, wenn Dich ein Chatbot je das fragen würde. "Stur", könnte auch stimmen. Oder "stolz", "stabil". Hören wollen sie aber: "schwäbisch".

Während andere längst verschwunden sind, hat sich die USU ihre Identität bewahrt. EDV-Studio Plönzke, ADV/Orga, MBP, Softlab – einstmals riesengroße Namen in der deutschen Softwareszene. Gibt's nicht mehr. Gut, PSI ist noch da. Die Software AG ebenfalls. Einer der Zeitgenossen ist sogar Deutscher Meister aller Klassen: SAP. Aber das sind ganz andere Geschichten, jenseits des Mittelstands.

Was ist das Geheimnis? Die USU ist viel größer als die USU. Sie ist eine Community. Und das spüren auch die Börsianer, auch wenn sie dem keine Zahl hinterlegen können. Es ist ein Social Patchwork. Da kommen Menschen zusammen, die nur Menschen mögen, die Menschen mögen. Liferay, eine amerikanische High-Tech-Firma, ist genauso gepolt. Geradezu typisch. Und als Du in diesem Corona-Jahr unterwegs warst, spürtest Du diese Aura umso intensiver. Die

Menschen erzählen ihre Geschichte. Irgendwie ist sie die Eintrittskarte in diese Neue Zeit, die sich mit Corona doch so maskiert zu zeigen scheint. Nein, sie will nur, dass Du diese Welt persönlich nimmst und damit versöhnlich stimmst. Es geht nicht anders.

Aber noch sind nicht alle Eintrittskarten gelöst. Ausgerechnet einer, der Maier heißt, zieht das ganz große Ticket.

MIRKOS KOMMAREGEL

Wir trafen uns in Ampflwang. Im Raum "Ampflwang" der USU. Beinahe wäre gar nichts daraus geworden. In der Lücke zwischen Lockdown und Lockdown lag nämlich Locktown. Im Süden waren an diesem Tag sämtliche Zubringer nach Möglingen gesperrt. Staus und Baustellen. Baustellen und Staus. Nichts ging mehr. Zwei Stunden irrst Du durch eine Gegend, in der jeder meinte, noch ganz schnell etwas erledigen zu müssen. Und plötzlich waren alle Gefangene des Verkehrschaos, das Stadt, Land und Bund bewirkt hatten, weil sie ihre Baustellen letzten Endes unkoordiniert aus dem Corona-Chaos hatten sprießen lassen. Stau, Stau, Stau. Und kein Entkommen.

Die Zufahrt, die Einfahrt ist gesperrt. Selbst das Navi hat aufgegeben. Wende ohne Ende. Lost in Transportation.

Gewissen ist Macht, Deine Macht.

Jede Entscheidung ist auch immer eine Gewissensentscheidung. Das gilt für jeden von uns, aber auch für Unternehmen. Nie zuvor in unserer bald 50jährigen Geschichte wurde uns das so bewusst wie 2020.

Vor sich die Baustelle "Stuttgart 21": Das Zentralgebäude der LBBW

In Möglingen wartet Mirko Maier, Analyst der LBBW, die große Landesbank in Baden-Württemberg. Ihren Sitz hat sie direkt hinter der Megabaustelle "Stuttgart 21". Aber Mirko war nicht aus der Landeshauptstadt gekommen, sondern aus einem nahen Home Office. Von hier aus beobachtet er nun die ganze Welt.

Zwanzig Jahre zuvor hatte er die USU beim Börsengang begleitet und seitdem "gecovert", also analysiert. Die USU war an die Börse gegangen, als der Neue Markt bereits kräftig wankte. Mit der Power der LBBW gelang es trotzdem, ein souveränes Initial Public Offering (IPO) hinzulegen.

Mit letzter Kraft schaffst Du es dann schließlich, zum Treffpunkt zu kommen, um dann von diesem erfahrenen Analysten in wenigen Minuten völlig gefesselt zu sein.

"Wenn die USU bei ihrer Marktkapitalisierung zwei Nullen vor dem Komma mehr hätte, würde hier keiner mehr mit mir reden. Der "IR-Manager" (er meint Freund Falk, der neben Dir sitzt) "würde nur noch aus dem Koffer leben und von einer Roadshow zur nächsten eilen. Die Feidellities" (Fidelity ist einer der weltweit größten Anlagefonds) "wären seine Gesprächspartner." Perfektes Englisch. Feinstes Tuch. Fünfsternesuits. Schicke Teslas. Edelste Weine. Falks Welt? Niemals. Ist überhaupt nicht der Typ dafür. Auch nicht der Pressemann Thomas. Eher gäbe es die zwei Kapitalisierungsnullen mehr, ließe sich der Journalist Markus Horntrich zitieren, der meinte, "wenn die USU ein US-Unternehmen wäre, hätte sie eine zehnmal höhere Marktkapitalisierung", also wenigstens eine Null mehr vor dem Komma. Mit dieser Meinung steht er nicht allein.

Aber die Null fehlt. Vielleicht haben wir nicht die Analysten, die diese Nullen in ihre Reports hineininterpretieren könnten. Auch haben wir nicht die Journalisten, die diese Zusatznullen herbeiphantasieren könnten. Mit Sicherheit haben wir nicht die Aktionäre, die das alles noch glauben

könnten. Auf jeden Fall haben wir nicht das Kapital, das sich derart aufpumpen ließe. Kapital ist ein sehr scheues Wesen in Deutschland, das lieber viel Geld in seine Sozialsysteme steckt. Überhaupt der Staat. So ein richtiges aufgeklärtes Verhältnis haben wir nicht zu ihm, aber auch nicht zum Kapital, zur Marktwirtschaft, zur Börse. Aber das ist ja alles 20. Jahrhundert, Vergangenheit. Wir sind jetzt im dritten Jahrzehnt des neuen Jahrtausends. Wir stehen

man glaubte, dass sie im überanstrengten Geschäftsleben der letzten Jahrzehnte verloren gegangen sei. Nein, sie hatte sich nur versteckt. Die Menschen haben es satt, sich und anderen etwas vorzumachen. Viel zu anstrengend. Irgendwie können sie diese ganze Schönfärberei nicht mehr ertragen. Da hat sich offensichtlich eine Menge in uns aufgestaut.

Vielleicht gehört deshalb die USU zu jenen Firmen, die er rein gefühlsmäßig und

»Wenn 51 Prozent Deiner Einschätzungen richtig sind, dann bist Du ein guter Analyst.«

Antwort eines Senior-Analysten auf die Frage des jungen Analysten Mirko Maier, wann man ein guter Analyst sei.

an einem Wendepunkt – an jenem Wendepunkt, den wir vor zwanzig Jahren meinten, bereits erreicht zu haben. Jetzt, wo er da ist, sehen wir ihn vielleicht nicht mehr. Wir waren uns mal zwanzig Jahre voraus, benutzten nur das falsche Label: New Economy. Jetzt nennen wir es digitale Transformation oder New Normal – und ahnen, dass es auch nicht trifft. Das, was momentan geschieht, ist viel, viel größer. Wir ringen noch um Fassung.

Den langen Weg dahin, den kennt Mirko aus erster Hand, ein erstklassiger Zeitzeuge. Er hatte in den achtziger Jahren bei der damaligen Südwest LB eine Banklehre begonnen – und war seitdem seinem Arbeitgeber immer treu geblieben. Lediglich das Studium zum Bankbetriebswirt hatten ihn von seinem Institut getrennt. "Immer derselbe Arbeitgeber", sagt er, als es dem Autor dieser Zeilen endlich gelungen war, sich bis zur Zentrale durchzukämpfen, "nur der Name hat sich ständig geändert." Nicht seiner, sondern der seines Arbeitgebers, der LBBW. So heißt sie nun schon lange. Seit 1999. Die LBBW ist und bleibt die LBBW.

Als er dann anfängt zu erzählen, wie es war, als der Neue Markt noch neu war, und wie es wurde, als dieses Börsensegment marode wurde und ziemlich alt aussah, da ist sie wieder da: diese Ehrlichkeit, diese Fähigkeit zur Selbstreflektion, von der

spontan in der "ersten Hälfte meiner Top 20, wahrscheinlich sogar im ersten Drittel sieht". Er nennt zwar nicht, nach welchen konkreten Kriterien er dieses Urteil abgegeben hat, aber mit fast 30 Jahren Berufserfahrung darf dann auch einmal ein wenig Intuition hereinspielen. Als junger Analyst habe er einmal einen erfahrenen Kollegen gefragt, was denn ein guter Analyst sei. Der hatte geantwortet: "Wenn 51 Prozent Deiner Einschätzungen richtig sind, dann bist Du ein guter Analyst." Leider hat er dem Mirko nicht gesagt, welche 51 Prozent es sind. Aber er scheint es auch so zu schaffen. Muss er auch nicht weiter erwähnen, oder?

Hauptbahnhof Stuttgart: Griff selbst der Teufel 2020 zu Desinfektionsmittel? Aus einer Ausstellung in der ansonsten leergefegten Haupthalle.

Ein Analyst? Figur im Augsburger Bahntunnel.

DER COSMINAUT

Wir trafen uns in Augsburg. Wieder ein Analyst und wieder einer, der in sich selbst ruht, keiner der vom Leder zieht, kein bisschen großspurig ist, sondern auch sehr auf seine Integrität achtet, durch und durch Mittelstand ist. Wir besuchen

Cosmin Filker. Er ist Donauschwabe, Jahrgang 1979. Er arbeitet seit 2007 bei der GBC, die vor allem durch ihre Kapitalmarktkonferenzen berühmt ist. Machte hier sein Praktikum, sein erstes Mandat war – wer hätte das gedacht? – die USU. Damals beherrschte die Finanzkrise alles.

jungen Leuten, die heute zu uns kommen und hier ihr Praktikum machen. Die haben viel mehr drauf als ich zu meiner Zeit." Da ist sie wieder – diese Ehrlichkeit, diese Fähigkeit zur Selbstreflektion. Und irgendwie scheint das überhaupt das Geheimnis dieses Corona-Jahres zu sein. Nein, es ist mehr als Corona. Es ist das ewige Geheimnis des Mittelstandes: die Fähigkeit zur Selbstreflektion. Und das zieht auch ganz besondere Typen an. Eine tolle Konstellation. Cosmin in seiner nüchternen und dennoch warmherzigen Art bestätigt es. Alles ohne Firlefanz.

DER NETZWERKER

Wir treffen uns nicht in Wuppertal. Wir sind im USU-Raum "Sonthofen", er ist zuhause. Im Home-Office. Thomas hat es arrangiert. Zwischendurch wechselt Nico die "Tapete" seines Heimbüros, damit wir sehen, wie es wäre, wenn wir ihn im Büro

»Das wollen wir doch alle herausfinden – den Charakter eines Unternehmens.«

Cosmin Filker, Analyst bei GBC in Augsburg

Nein, das ist ein Analyst.

Und auch sein Analyse-Mandat hatte zu kämpfen. Beide haben gewonnen.

Vielleicht ist ein guter Analyst einer, der auch eine Krise gemeistert hat, denkst Du. Und während dieser Gedanke noch weitergesponnen werden will, erklärt Cosmin: "Ich habe einen Riesenrespekt vor den

bei der gkv informatik GbR in Wuppertal, besucht hätten. So ist alles virtuell. Und wir bedauern es alle sehr. Denn weder Thomas noch Falk sind in ihrem Leben je Schwebebahn gefah-

ren. Unseren Grafiker Stephan (Kieninger) hätten wir auch gerne mitgenommen, damit er – der einzige Schwabe in unserem Vierer-Team – mal sieht, dass die "Schwebe"-Bahn nichts mit Schwäbisch zu tun hat. Ihr kennt ja alle den heimtückisch hochdeutsch geschriebenen Spruch: "Wir können alles…")

Dafür redet Nico Steckelberg, ein gebürtiger Sauerländer und damit Westfale, ein sehr gepflegtes Hochdeutsch. 42 Jahre ist er alt, er verantwortet die interne IT eines Dienstleisters. Ein Autodidakt. Ist Sparringspartner und "Möglichmacher" für seine Kunden. "Zu Anfang war ich ein Singleplayer", sagt er.

"Auf eine solche Stelle bewirbst du dich, wenn du Pionierarbeit liebst. Denn das ist sein Job: zu sehen, wo es in der IT seines Arbeitgebers klemmt. "Wo sind die weißen Flecken? Wo die Potentiale? Und dann beginnt das Netzwerken. Es ist ein bisschen

wie die Schwebebahn. Mittendrin und mit gutem Überblick in kurzen, schnellen Etappen zum Ziel.

Die gkvi ist seit nunmehr 15 Jahren der IT-Dienstleister für mehrere AOK, die Barmer und die HEK, Institutionen, die ihre Existenz als gemeinnützige Krankenversicherung der Sozialgesetzgebung des Reichskanzlers Otto von Bismarck (1815- 1898) zu verdanken hat. Und so sind auch deren Prozesse – über viele, viele Jahre gewonnen und geronnen. Da steckt alle Erfahrung drin.

Nico hat bei der AOK das Geschäft des Sozialversicherungsfachangestellten gelernt. Schon in seiner Ausbildung half ihm seine Affinität zu IT-Themen, zum

viele Freunde macht. Doch genau das gelang dem jungen Mann. Er sah sich als Berater – und gewann nach und nach das Vertrauen der heute rund 650 Mitarbeiter.

Nico Steckelberg, gkv informatik GbR

Beispiel als Multiplikator für die E-Mail als brandneues Kommunikationsinstrument. Er bildete sich betriebswirtschaftlich fort, wurde Vertriebler, dann Führungskraft, studierte nebenbei Gesundheitswissenschaften. Und als sich dann die gkvi formierte, war er ganz früh dabei. 2007 wurde er Anwendungsberater im SAP BW-Umfeld. Als er merkte, dass er lieber fachlich tiefer in das Thema Controlling eintauchen wollte, wurde er selbst Controller. Das ist nicht gerade der Job, von dem man annimmt, dass man sich damit

Controlling lebt von Informationen. Dafür brauchst du Werkzeuge, die Nico nach und nach mit seinen Teamkollegen und -kolleginnen einführte. Darunter auch das Valuemation-Modul Planning & Calculation. Und plötzlich war die ganze Firma sein Kunde. Er greift akute Themen auf, die IT-Roadmap wie einen Fahrplan immer im Blick.

Nicht dass er ein Tausendsassa wäre, der alle Themen bis in die Tiefe hinein beherrscht, er hat ganz einfach eine immense Erfahrung als Projektmanager.

Wuppertaler Schwebebahn

Er weiß, wie Projekte laufen. Er weiß, dass er immer Experten an seiner Seite braucht, einen Fachmann, eine Fachfrau. Und dann geht's los. Dass dabei doch die Hilfe von außen notwendig sein kann, das ist dann die Chance von Anbietern wie der USU Software AG – aber auch nur, wenn sie sich ebenfalls als Teil dieser Community verstehen. Nicht nur technisch, sondern auch strategisch. Wie hilft uns die ITSM-Toolsuite dabei, unsere Servicekennzahlen zu verbessern und die Zusammenarbeit mit unseren Providern zu optimieren? Welche Chancen bieten KI, Robotics und Wissensmanagement bei der Reduktion von Incident-Kennzahlen? Und wie bekommen wir das alles schnell ans Laufen? Wer diese Fragen beantworten kann

und integrative Lösungen bietet, ist gefragt. Mit Ansprechpartnern, die ihre Kunden und deren Geschäftsprozesse kennen. Fachlich. Menschlich.

Ja, sagt Nico Steckelberg, die weichen Faktoren spielen eine immer stärkere Rolle bei der Auswahl der strategischen Geschäftspartner. Der Umgang von Mensch zu Mensch, die persönlich erbrachte Dienstleistung. "Alles andere lässt sich doch automatisieren." In einer solchen Welt, für die sehr viel spricht, wäre für ihn so manche Herausforderung ein Heimspiel.

Vielleicht sollten wir alle mal Schwebebahn fahren…

ALLES IN SCHWEBE

Wer übrigens Schwebebahn fährt, befindet sich immer in der Corona-Sperrzone. 13,3 Kilometer lang ist die Strecke. Wol-

le man eine moderne Version des Schwebeprinzips nutzen, muss man – um diese deutsche Erfindung zu bewundern – nach Shanghai fliegen: Dort rast statt mit maximal

60 km/h eine Magnetschwebebahn mit mindestens 300 km/h eine etwa doppelt so lange Strecke. "China ist das neue Land der unbegrenzten Möglichkeiten", meint Dario Polotzek, seit 2020 als Teamleiter Finanzen bei der USU Software AG. Ihn hatte es im Rahmen seines BWL-Studiums für ein halbes Jahr nach Shanghai verschlagen. Hier wollte er sein obligatorisches Auslandsemester verbringen – und landete dort bei einem Messebauer, der im asiatischen Raum mit Vorliebe für deutsche Unternehmen tätig war. Dank Dario.

Doch dahinter verbergen sich fast schon schwäbische Eigentümlichkeiten, wahrscheinlich dreht er jeden Pfennig noch einmal mehr um als alle Schwaben zusammen. Dann aber wieder diese offene, ungemein liberale Art und Weise. Er weiß, das Leben zu nehmen. Ob er biedere Buchhaltungsarbeiten für eine große Wirtschaftsprüfung im Rahmen seiner Praktika leistete, ob er auch mal in die Reisebranche hineinschnupperte, ob er sogar wirtschaftsprüfende Aufgaben übernahm, das Ziellose hat dennoch einen Sinn: die Suche

1982: »Zuhause ist, wo der Computer ist.«

Das amerikanische Nachrichtenmagazin Newsweek in einer Titelgeschichte über den PC

"Wir haben 95 Prozent aller Ausschreibungen gewonnen", erzählt er. Denn die deutschen Niederlassungen in China freuten sich, wenn ihr Gesprächspartner ebenfalls deutsch sprach – und ein wenig chinesisch hatte Dario inzwischen auch gelernt. Er stand hoch im Kurs, aber nicht so hoch, dass sie ihn so bezahlen konnten, dass er in Shanghai vernünftig leben konnte. "Die Verhältnisse dort sind vergleichbar mit denen in Stuttgart". Mit umgerechnet 800 Euro kommt man da nicht weit. Aber gefallen hat's ihm dennoch. Und so beschäftigte er sich dann auch in seiner Masterarbeit mit einer chinesisch geprägten, sehr irdischen Thematik. Über den Dingen konnte er da nicht schweben.

I hn, der aus Ingolstadt stammt und mit seinen 30 Jahren schon 18mal umgezogen ist, hat das Leben von Kindheit an durch Deutschland hinund hergeführt, nein, sogar darüber hinaus: bis nach Luxemburg und – wie gesagt – nach China. Ein moderner Nomade? Er macht einen eher bodenständigen Eindruck, steht fest mit beiden Beinen auf der Erde – und treibt seine Späße mit einem. Er wäre gerne "Leerverkäufer", erzählt er einem ins verdutzte Gesicht. Und dann lacht er los. Und so foppt er einen immer wieder.

Unglaublich, aber wahr: Bereits 1983 erkannte ein Unternehmen, was 40 Jahre später aktuell wurde.

nach dem eigenen Weg. Hochqualifiziert wie er ist, hat er aber eins erkannt: Es sind die Menschen, die einen umgeben, mit denen man zusammenarbeitet, die ihn letztlich motivieren. Ganz schön reif für sein Alter. Reif für die USU, möchte man sagen, für eine Umgebung, in der jeder größer ist, als er ist. Man schwebt sozusagen über sich – und behält dennoch die Bodenhaftung. Sehr seltsam. Man ist immer bei sich selbst zuhause.

Phantasie ist der Schutz der Freiheit.

Phantasie trotz Pandemie – der freie Austausch der Gedanken und Ideen, nie war dies so wichtig wie 2020, dem Jahr, in dem wir manchmal meinten mit unseren Gedanken alleingelassen zu sein. Doch Ideen finden immer einen Weg zueinander. Die Gedanken sind frei.

Freie Entfaltung Heim-Spiel

Das sollte man auf jeden Fall vorher wissen: Die USU ist einfach anders. Und jetzt, nach dieser Nachricht, können Sie weiterlesen. Denn Sie werden mit jeder Menge Weltgeschichte konfrontiert, also mit Menschen, die sehr genau wissen, warum die USU einfach anders ist. Denn sie sind es selbst. Und sie wissen auch, was wahre Größe ist.

VERGLEICHS-GRÖSSE

Es gab mal eine Zeit, in der das Wünschen noch nicht online war, da baute sich ein junger Mann ein Office, das wie ein Home aussah. Und dann versammelte er, der Udo hieß und bislang ein Einzelkämpfer war, lauter Experten um sich, kluge, gescheite Leute, die sich Informatiker nannten. Ein Softwarehaus entstand im Umfeld

Wie ein Home-Office, wie ein Zuhause: die USU-Zentrale

der größten Wirtschaftsunternehmen des Landes. Aus dem Nichts. Drei Buchstaben. U.S.U. Wir sind in den achtziger Jahren. Eine Erfolgsstory begann. Auf der Basis guten, gesund kalkulierten unternehmerischen Risikos.

Zur selben Zeit, in der das Wünschen noch Befehl war, beschloss ein etwas älterer Herr, sich eine Superbank zu bauen. Er war Ministerpräsident und durfte das. Ja, er musste das: Denn keines der zehn größten Geldhäuser in Deutschland hatte seinen Sitz in Baden-Württemberg. Ärgerlich für jemanden,

der für eine weitschauende Politik stand. Und so machte er sich ans Werk. Als er fertig war, sprach er, den sie Lothar nannten: "Ich werde meine Automobilindustrie um mich versammeln.« (Originalzitat) Alle kamen, Lothars exportstarke "Mittelständler" wie die Daimler-Benz AG oder die Porsche AG. Dabei waren auch die kleinen Zulieferer wie Bosch oder ZF Friedrichshafen. Er bestimmte: "Große und deshalb risikoreiche Exportgeschäfte können nun einmal nur große Banken finanzieren".

So sein Plan auf der Basis gesund kalkulierten, politischen Risikos. Schließlich wurden daraus, am 1. Januar 1999, vier Buchstaben: die LBBW. Doch da war Lothar nicht mehr da, persönlich hatte er sich verkalkuliert.

Ein "Traumschiff", eine kleinliche Affäre, hatte seine eigenen Pläne durchkreuzt. Lothars politische Karriere war zu Ende. So wurde er im Osten Manager eines Unternehmens, das eigentlich gar keins mehr war. Er baute es mit viel Steuergeld komplett um, ohne dass man erkennen konnte, was daraus mal werden sollte. Frei rudernd, sich selbst findend. 1998 ging's an die Börse. Man nannte Lothar den "König von Thüringen". Dabei kam er doch aus Sigmaringen, aus Schwaben.

Die 2000er Jahre kamen. Ein Börsengang durchkreuzte Udos unternehmerische Pläne. Er war jetzt Chef eines Unternehmens, das nicht mehr ihm allein gehörte. Eine Bank spielte mit, eine mit jenen vier Buchstaben. Sie hatte sein Unternehmen an die Börse gebracht. Sie war – wie alle im Lande – fasziniert vom Aufstieg der New Economy, aber auch alsbald frustriert von deren Niedergang. So ordnete das Geldhaus seine Beteiligungen neu. Udo war der Hans im Glück. Er war wieder frei.

Es ist schon seltsam. Der eine, Lothar Späth, war 1978 Ministerpräsident von Baden-Württemberg geworden. Ein Großpolitiker, der mit seinen Möglichkeiten solange spielte, bis andere ihn spielten. Aber er holte sich seine Freiheit zurück. Der andere, Udo Strehl, hatte 1978 sein erstes Geschäftsjahr. Ein Kleinunternehmer, mit dessen Möglichkeiten andere solange gespielt hatten, bis er selbst spielte.

Und heute – wenn wir auf unsere Wirtschaft schauen, dann haben die Banken an Image und auch an Power ziemlich verloren. Sie müssen – wie alle großen, etablierten Institutionen – damit fertigwerden, dass das, was sie tun, nach wie vor wichtig ist, aber diejenigen an Bedeutung verlieren, die es tun. Was zählt ist nur noch, wie sie es tun. Und dass dies so ist, das entscheidet jenes unsichtbare, unfassbare Etwas, das

»Man spielt ein Spiel solange, bis einen das Spiel spielt.«

Hans-Georg Gadamer (1900–2002), deutscher Philosoph

Software heißt. Alles, was ist, bekommt eine Software-Adresse. Sogar "Sandkörner" könne man damit belegen, hat einmal der frühere Chef des Mittelstandsgiganten Bosch gesagt: Franz Fehrenbach.

Software regelt alles. Sie ist aber auch zugleich der große Unruheherd.

DAS RISIKO

Ein Dilemma: "Inzwischen sind fast alle Geschäftsmodelle in Software gegossen", erläutert Mirko Maier. "Demnach müsste ich als Analyst für die IT-Branche den halben DAX covern". Aber so ist es nicht. Eine

Stuttgart (20)21: Die LBBW auf einer Schautafel im Hauptbahnhof Stuttgart

Bank ist eine Bank. Eine Versicherung ist eine Versicherung. Ein Maschinenbauer ist ein Maschinenbauer. Ein Softwarehaus ist ein Softwarehaus. Wirklich? "Nein, ein Softwarehaus kann alles sein", meint Maier. "Das macht es so schwer, es genau zu bestimmen." Kennt man eine Bank, kennt man alle Banken. Man muss da bei der Analyse im Wesentlichen "auf die Kosten achten, bei Softwarehäusern und Hightech-Unternehmen aber auf das Wachstum".

Einzelhandelsgeschäfte ohne Kunden, 180.000 Gaststätten ohne Gäste, 20.000 darstellende Künstler ohne Zuschauer, 7.000 Museen ohne Publikum, leere Werkshallen und Büros. Und. Und. Und. Das totale Aus. "Und trotzdem ging die Welt nicht unter", meint Johannes Stoffels, Journalist bei der Internet-Plattform '4investors' mit Millionenpublikum. Er wie alle seine Kollegen mussten 2020 neue Begriffe in ihren aktiven Wortschatz über Börse und Business aufnehmen. Worte, nie zuvor

»Ich mache jetzt sehr viel Homeoffice.«

Josef Scherrer, Schweizer Fondsmanager

im Alltag gehört, wirbelten durch die Luft: Aerosole, Covid-19, Lockdown und – Aluhut.

Aber all das verstärkt nur ei-

Der Fondsmanager Josef Scherrer sieht das ähnlich: "Da kommt ein Außenseiter wie Elon Musk, gründet Tesla und sagt, dass ein Auto nicht mehr ein Auto ist, sondern ein vernetzter Computer auf vier Rädern. Die großen Disruptionen kommen nicht aus den Branchen selbst, sondern von außen."

Das ist das Unheimliche, das Bedrohliche. Niemand weiß mehr, von wo der Angriff auf sein angestammtes Geschäftsmodell kommen kann. Niemand hat mehr ein Monopol darauf, seinen Markt zu gestalten. Jeder Plan kann jederzeit über den Haufen geworfen werden. Und mit aller Brachialgewalt geschah genau das 2020.

Die Zahlen für Deutschland in ihrer coronal-dramatischsten Version: Sieben Millionen Menschen in Kurzarbeit. Elf Millionen Schüler ohne Schulbank. 330.000 nen Trend, der sich schon seit langem abzeichnet. Alles definiert sich neu.

Die einen, die Großen zum Beispiel, sind manchmal so groß, dass sie den Wunsch haben, durch Abspaltung ihr Schicksal wieder in den Griff zu bekommen. Ein Trend, der seit mehr als zwanzig Jahren zu beobachten ist – in Deutschland seit dem Börsengang von Infineon aus dem Hause Siemens. Vielleicht war sogar der Staat Vorreiter, als er zum Beispiel in den neunziger Jahren die Deutsche Bundespost aufspaltete. Die Telekom-Aktie entfachte ein regelrechtes Feuerwerk.

Die anderen sind so klein, dass sie den Wunsch haben, sich durch Zusammenschlüsse besser im Markt behaupten zu können. Ebenfalls ein Trend, der in den letzten zwei Jahrzehnten für viel Furore sorgte. Milliarden wurden gezahlt für Firmen, die nur ein Dutzend Mitarbeiter hatten. Auf ihre eigene Weise gehört auch der 2002 erfolgte Zusammenschluss von USU und Openshop zur heutigen USU Software AG dazu. Es ging dabei auch um viel Geld.

Vielleicht wirkt dieses Zusammenfügen unternehmerischer als das Abspalten. Denn das treibende Moment dahinter ist Wachstum. Etwas, das wir jetzt dringend wieder brauchen: unternehmerisches Denken. Nirgendwo ist diese Fähigkeit so präsent wie im deutschen Mittelstand. Das ist vielleicht der Grund, warum Analysten

Home-Office eines Fonds-Managers

wie Simon Bentlage, Cosmin Filker oder Mirko Maier Firmen wie die USU Software AG besonders mögen.

Aufkäufe, Einkäufe und Umtäufe rüttelten und schüttelten die USU Software AG ebenso wie jene Software-Innovationen, die sie selbst auf die Schiene gebracht hat.

KEIN AGGRESSOR

Mit ihren 734 Mitarbeitern und 107 Millionen Euro Umsatz ist sie zwar weit davon entfernt, ein Riese zu sein. Sie ist aber auch kein Zwerg. Kein Shooting-Star, aber auch kein Langweiler. Ein typischer Mittelständler, wie es die Menschen im deutschsprachigen Raum lieben. "Da macht uns keiner etwas vor", meint Simon Bentlage, Analyst in Hamburg. "So gut die großen internationalen Investmenthäuser bei DAX-Firmen sein mögen, wenn es um den Mittelstand bei uns geht, kommt keine amerikanische Investmentbank, kein angelsächsisches Brokerhaus an uns heran". Ein Urteil, das von seinen Kollegen geteilt wird.

Der Mittelstand hält die Analysten fit im Bewerten von Geschäftsmodellen, die im Mittelstand das A und O sind. Hier geschieht wirklich etwas, das nicht verborgen ist hinter den Mauern mächtiger Organisationen, Hierarchien und Finanzstrategien. Hier ist das Spiel offen. Jederzeit. Vor allem weiß das jeder. Und die USU ist als Softwarehaus kein Aggressor. Sie greift nicht das Geschäftsmodell der Großen an. Im Gegenteil: sie versteht sich als Partner

aller Unternehmen. Das ist ihre Strategie. Tagtäglich gelebt. Deshalb gilt einmal mehr: Die USU ist größer als die USU Software AG.

Es geht natürlich dabei auch ums Risiko. Persönliches und geschäftliches Risiko. Es geht, beides vereinend, um das professionelle Risiko. Wie sehr beides zusammengehört, zeigte das Jahr 2020. Wegen der Pandemie, die uns diesen Zusammenhang ganz deutlich vor Augen führt.

Da stellt sich schon die Frage: Wie gehen zum Beispiel jene Menschen damit um, denen wir unser Geld, unsere Zukunft, unsere Partnerschaft anvertrauen – als Aktionär, als Mitarbeiter, als Kunde, als Partner. Eins lässt sich schon jetzt sagen: Zur USU in ihrem weitesten Umfeld gehören Menschen mit einem sehr hohen Ethos – egal, welche Rolle sie in diesem weitverzweigten Soziogramm spielen.

Beweisen lässt sich dies nicht, aber Beispiele dafür haben wir mehr als genug in den vergangenen Jahren bei den Recherchen für diese Geschäftsberichte gefunden. Alle, denen wir begegneten, haben sich in ihrem Leben hohen, persönlichen Risiken gestellt. Das macht sie sehr menschlich – und sehr charakterfest. Im Jahr des Virus ohnehin. Noch mehr im Jahr des Zusammenbruchs eines hochspekulativen DAX-Unternehmens.

Wer spielt, wer wird gespielt? Darum geht's. Selbstbestimmt oder fremdbestimmt.

Wir sind Familie. Immer.

6

Niemanden allein zu lassen, mit seinen Sorgen und seinem Kummer, teilzuhaben an seinen Erlebnissen und Erfolgen – das zeichnet jede Gemeinschaft aus. Es ist ihre Existenzgrundlage. Bei der USU Software AG ist das nicht anders. Da sind wir immer eins.

Können Firmen zu groß sein, um sie noch analysieren zu können – ohne ein Zerrbild zu erzeugen?

Geschäftsbericht 1996

DIE FAMILIE

Dies ist übrigens der 25. Geschäftsbericht des Unternehmens, das seine gesamten Aktivitäten unter dem Namen USU Software AG zusammenfasst. "One USU", so hieß das interne Motto 2020. Als eine Firma will sie sich nun auf ihren Märkten entfalten, ihre diversen Produkte werden nach und nach zu einer "Familie" zusammengefasst. Ja, Familie – ein sehr konservativer Begriff in einem innovativen Markt. Eine spannende Kombination.

Das weiß auch Maryam Danesh-Kajouri, Marketing-Leiterin der USU, die den Begriff der Familie ins Spiel gebracht hat. Familie ist für sie etwas ganz Besonderes, hat viel mit Zusammenhalt zu tun – gerade gegenüber äußeren Gefahren. Denn ein halbes Jahr nach ihrer Geburt floh ihre Familie aus dem Iran nach Deutschland. Es war das Jahr 1979, in dem der Ayatollah Khomeini in sein Heimatland zurückkehrte und im Zuge der islamischen Revolution der Schah Persien verlassen musste. Maryam kam in ein

Land, das ihr Vater zwar kannte, er hatte in Heidelberg studiert, das ihr aber bis zu ihrem ersten Schultag fremd war. Sie sprach kein Deutsch. Und sie musste jetzt erkennen, wie stark Sprache Zugehörigkeit definiert. Natürlich spricht sie längst ein makelloses Deutsch, kam im Herbst 2019 zur USU, weil sie spürte, diese Firma weiß, was Zugehörigkeit bedeutete.

Maryam Danesh-Kajouri, Marketing-Leiterin der USU

F amilie – ein sehr konservativer Begriff, den sie irgendwie einbringen möchte, wenn sie über die Produktwelt der USU spricht. Sie benutzt ihn ein wenig zögernd. Muss sie nicht. Denn in der Geschichte der Infor-

mationstechnologien waren gerade die Unternehmen überaus erfolgreich, die in solche "Familien" investiert hatten – und zwar sehr beherzt, sehr couragiert, ohne Alternative. Disruptiv. Familienpolitik – eine gute Strategie. Mit Tradition. Mit Zukunft. Bei der USU seit fast einem halben Jahrhundert.

Und Maryam weiß aus ihrer eigenen Geschichte, wie wichtig Zugehörigkeit ist. Übrigens die Firma, die diesen Begriff der "Familie" als erstes in ihre Produktwelt einführte und damit ein immenses Innovationspotential frei legte, ist die, die sich gerade selbst zerlegt. Ihr war dieses geniale Zusammenfügen vor bald 60 Jahren nie wieder gelungen. Ein Schicksal, das wohl alle Giganten der Wirtschaft irgendwann zu ereilen scheint. Und wenn sie es nicht selber tun, dann werden sie schon einmal von Regierungen dazu gezwungen.

Denn beim ganz großen Geld, das dann pure Macht ist, hört – frei nach Bismarck – irgendwann die Gemütlichkeit auf.

DER FREUND

Lange Zeit hatte Josef Scherrer, Fondsmanager der Principal Vermögensverwaltung in Liechtenstein, die USU genau beobachtet, bis er sich endlich einen Ruck gab und investierte. Sein Fonds ist nicht sehr groß, aber er ist in ihm mit eigenem Geld selbst investiert und hält intensiven Kontakt zu seinen Investoren. Man kommuniziert viel miteinander. Ein Netzwerk aus Schweizern und Österreichern. Fast hat man den Eindruck, als sei dies ein Family-Office. Alles geschieht mit Bedacht.

Immerhin betreut er diesen, vor allem auf Mittelstandsaktien im Raum Deutschland, Österreich, Schweiz (D-A-CH) konzentrierten Fonds seit 16 Jahren. "Wir sind keine Trader", sagt er. "Uns geht es darum, eine Firma möglichst lange zu begleiten

und an ihrem Erfolg zu partizipieren." Erfolg ist dabei mannigfaltig, fast möchte man sagen, bildet eine eigene Familie aus "Wertzuwachs, Umsatzanstieg, Mitarbeiterentwicklung, internationale Präsenz". Eine Dividende gehört auch dazu – "als

»Sie können jedem Sandkorn eine Webadresse geben.«

Franz Fehrenbach, deutscher Unternehmer

Lohn fürs Warten". USU bietet dies seit 14 Jahren. So auch für 2020, wenn die Hauptversammlung dies beschließt.

"Vor allem aber wollen wir eine Firma, an der wir uns beteiligt haben, weiterbringen", erklärt er. "Wir sind bei knapp 40 Gesellschaften engagiert." Eine irgendwie freundschaftlich-väterliche Beziehung hat Scherrer zu den Firmen, die er begleitet, "bis sie zu groß geworden sind für uns". Zu groß ist man für ihn dann, wenn zu viele Augen auf ein Unternehmen gucken, zu viele Großanalysten und Börsenspieler in ein Unternehmen einsteigen und anfangen, die Politik des Unternehmens mitzubestimmen – kurzum, wenn es aufhört, eine Familie zu sein. "Familie" ist vielleicht der größte Erfolgsfaktor eines Unternehmens. Deren Wert lässt sich zwar nicht beziffern oder in eine Excel-Tabelle stopfen, keine Wirtschaftsprüfung wird diesen Wert aus dem Zahlenwerk herausdestillieren können, aber gerade die Pandemie des Jahres 2020 hat wohl jedem gezeigt, wie sehr unsere Gesellschaft und unsere Wirtschaft, unser gesamtes Staatensystem darauf angewiesen sind. Und die USU – so viel ist sicher – ist eine sehr starke Familie.

S cherrer weiß das. Und der Schweizer gerät regelrecht ins Schwärmen, wenn er über innovationsfreudige Mittelstandsfirmen spricht. Das ist sein Metier. Da kennt er sich aus. Da bleibt er sich ziemlich treu, auch wenn er – wie er gesteht – mal in ein DAX-Unternehmen wie W. investiert hatte. Alles gutgegangen.

Nicht zum höchsten Kurs eingestiegen, nicht zum niedrigsten Kurs ausgestiegen. Guten Schnitt gemacht. Irgendwann war ihm die Sache nicht mehr ganz geheuer gewesen. Nur so viel: "Ich habe gelernt, dass Qualität das Wichtigste ist." Deshalb gehört die USU zum Portfolio. Er ist sehr zufrieden.

Bayreuth: Wer als Mittelständler eine Firma gründet, setzt auf Langlebigkeit. 400 Jahre alt ist diese Apotheke. Ob sie ihren Namen behalten darf?

AUF DEM LANDE

Markus Horntrich lehnt sich zurück, dann schnellt er wie elektrisiert nach vorne: "Wie! Der Gründer ist kein Schwabe!!! Dann ist ja die ganze Story kaputt." Wir lachen. Es ist die klassische Reaktion eines Journalisten. Vor nichts hat er mehr Angst als vor einer Nachricht, die seine Story kaputtmachen kann. Deswegen achtet er – wenn er etwas auf sich hält – im Hintergrund immer auf alles, was seine Geschichte gefährden könnte. Und das Feld ist immer vermint. An diesem Morgen zerstören wir ihm aber allenfalls eine

aber kein Tropfen schwäbischen Blutes durch seine Adern fließt. Denn seine Familie mütterlicher- und väterlicherseits stammt aus Brandenburg. Die Eltern und seine beiden älteren Brüder sind Flüchtlinge, die dem DDR-Regime entronnen sind. Markus hat selbstverständlich als Journalist immer irgendwie eine Story im Kopf. Was würde er wohl denken, wenn wir ihm gesagt hätten, dass der Gründer eigentlich aus einer Bauernfamilie kommt. Väterlicher- und mütterlicherseits. Wir haben's versäumt. Vielleicht rettet ihm dies seine Story. Das weiß ja sonst keiner.

Ja, Familie zählt. Und Weltgeschehen. So sind wir bei unserer Tour erstaunt, wie viele Einzelschicksale verbunden sind mit der ganz großen Weltgeschichte. Menschen mit Migrationshintergrund – gibt es mehr, als man 75 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges denken mag.

ENDLICH ZUHAUSE

Edmund Dück zum Beispiel. Er ist, wie gesagt, Geschäftsführer beim amerikanischen USU-Partner Liferay. Eddy stammt aus Zentralasien, aus der ehemaligen Sowjetunion, aus dem ölreichen Kasachstan. Drei Jahre vor dem Fall der Mauer, noch im Kalten Krieg, kam er als zehnjähriger "Russlanddeutscher" mit seinen Eltern nach Wiesbaden. Mehr als zwei Millionen Menschen kamen in den achtziger Jahren zu uns.

Auch hier eine kleine Parallele zur Familiengeschichte des USU-Gründers. Als seinen Eltern in der DDR zu Beginn der fünfziger Jahre die Enteignung drohte, hatte sie sich klammheimlich auf den Weg in den

Westen gemacht – und war in dem gerade erst, 1952, gebildeten Bundesland Baden-Württemberg heimisch geworden. Udo kam dann 1954 hier zur Welt. In

»Wie! Der Gründer ist kein Schwabe?«

Markus Horntrich, Journalist

Fabel am Rande des von ihm beobachteten Börsengeschehens. Markus ist Journalist beim 'Bernecker Börsenbrief' in Düsseldorf. Sein Home-Office hat er, der Franke, jedoch in einem Vorort von Bayreuth.

Wir hatten ihm gerade erzählt, dass Udo zwar 1954 in Ludwigsburg geboren wurde, Ludwigsburg. Es war eine harte Zeit.

Eddy berichtet, dass seine Familie im 18. Jahrhundert in die Ukraine ausgewandert war, wurde unter Stalin enteignet und nach Sibirien vertrieben. "Dort hat man die Menschen regelrecht verhungern lassen, obwohl genug zu essen da war", erzählt er.

USU-World 2017: Als hätten wir es damals schon gewusst. Doch eine derart massive Disruption wie der Lockdown 2020 konnte sich damals keine vorstellen.

"Sie wurden systematisch vernichtet." Zwischen fünf bis sieben Millionen Menschen sind während des Stalin-Terrors allein an Hunger gestorben. "Meine Familie war direkt davon betroffen."

Er selbst hat seine ersten Lebensjahre in Almaty verbracht, 60 Kilometer von der indischen Grenze entfernt. Kasachstan ist ein Land, das mit 19 Millionen Einwohnern etwas bevölkerungsstärker ist als Nordrhein-Westfalen, flächenmäßig aber die gesamte Bundesrepublik um den Faktor 7 übertrifft, "größer ist als Westeuropa", schrieb einmal die 'FAZ'. Ein großes Land, reich an Rohstoffen, ein Land, an das er sich gerne und gut erinnert. Aber wenn seine Eltern von "zuhause" sprachen, dann meinten sie nie Kasachstan, sondern stets Deutschland. Das war das Sehnsuchtsland. Dennoch schätzt Eddy sein Geburtsland sehr: "Vor allem die Gastfreundschaft". Dass er und seine Familie wegen ihrer Herkunft ausgegrenzt wurden, war allerdings auch wahr. "Da wurden wir beschimpft". Nicht sehr viel besser ging es ihm, als er hierher kam. Er konnte kein Wort Deutsch, kam sofort in die vierte Klasse und rettete sich dadurch, dass es in Kasachstan ein strengeres Schulregiment gab. Der Stoff war ihm bereits bekannt.

Er erzählt das alles sehr freimütig, ganz selbstverständlich. Offenheit ist ein ganz wichtiges Kriterium in einer Partnerschaft, aber auch beim Investment. Und vielleicht hat es in Technologie-Partnerschaften eine noch höhere Bedeutung – in einem Umfeld, in dem normalerweise zuerst einmal nur PowerPoint-Folien aufeinander treffen. Immerhin ist das, was man gemeinsam schaffen möchte, vor allem eine Begegnung inmitten großer persönlicher und professioneller Veränderungen.

ALLZU MENSCHLICH

Du merkst, dass es allen Gesprächspartnern weniger darum geht, Produkte und Projekte zu feiern, Zahlen durchzunudeln und durchzujubeln, sondern darum dieses Zwischenmenschliche auszuloten und einzubringen. Dass die Produkte funktionieren, dass die Projekte laufen, ist schlichtweg Ehrensache. Und wenn etwas schiefläuft, dann ist dieses Zwischenmenschliche, das Familiäre, die Unternehmenskultur, die Voraussetzung für ein aufbäumendes Gelingen. Unternehmenskultur, um den Fachbegriff zu benutzen, hat also einen sehr rationalen Hintergrund. Sie ist sehr wirtschaftlich. Für das Unternehmen selbst, für die Partner, für die Investoren.

Wissen ist Markt. Denn das allein ist seine Macht.

Josef Scherrer zum Beispiel nennt sich einen "Number-Cruncher", einen Zahlenfresser. Aber wer ihm genau zuhört, merkt, dass er eigentlich in den Zahlen nur die Bestätigung sucht, was er an Charakter aus den Gesprächen mit Vorstand und Mitarbeitern des Zielunternehmens erfahren hat. Wie aber sieht das aus bei den Analysten, diesen gewitzten Scharfrechnern und unbarmherzigen Zahlenbrechern, diesen Freigeistern der Börse?

vereinbaren", sagt er fast schon mit Bedauern. Denn ihm gefällt dieses Unternehmen, seine Solidität, seine Dynamik. Aber wir sind ja nicht hier in Augsburg, um Lobeshymnen zu hören. (Das heißt: eigentlich schon, jedenfalls unterbrechen wir sie nicht.) Wir drehen nur gerade den Spieß um. Wir wollen wissen, wer steckt hinter den Analysen und Empfehlungen, nach denen sich in Deutschland die Anleger richten?

Eschborner Denkmal für einen Analysten oder der Mann vom Strukturvertrieb?

Ein echter Analyst: Cosmin Filker

Was denkt ein Cosmin Filker, wenn er als Analyst bei der Kapitalmarktberatung GBC in Augsburg die Zahlen der USU Software AG auseinandernimmt? Unternehmenskultur ist doch ein viel zu weicher Faktor, um ihm als emotionalem Firlefanz eine Ziffer zu unterlegen! Und doch durchdringt die Unternehmenskultur alles, was ein Unternehmen tut. Unterschwellig beeinflusst sie auch jede Analyse. Meint Cosmin:"Das wollen wir doch alle herausfinden – den Charakter eines Unternehmens." Umgekehrt ist es aber auch wichtig zu erfahren: Was sind das eigentlich für Typen, die über ein Unternehmen wie die USU Software AG richten?

"Ich halte keine USU-Aktien. Das lässt sich einfach nicht mit meiner Aufgabe Und schon wieder landen wir bei jemandem "mit Migrationshintergrund".

Cosmin ist – wir hatten's erwähnt – Donauschwabe, wobei eher "Siebenbürger Sachse", sagt er. Im Alter von zwölf Jahren sei er aus Rumänien nach Landsberg am Lech gekommen. Das war 1991. "Ich konnte ein bisschen deutsch". Seine Mutter, geschieden, hatte ihn auf die deutsche Schule geschickt. "Aber das, was ich dort in zwölf Monaten gelernt habe, hätte ich hier in zwei Monaten intus

gehabt." Rumänisch versteht er nach wie vor, stellte er fest, als er mit seiner eigenen Familie 2016 in seiner Geburtsheimat Urlaub machte. Seine Mutter sei sehr mutig gewesen, als sie 1991 sang- und klanglos Rumänien verließen. Sie hatten nichts: Keine Aufenthaltsgenehmigung. Keine Auswanderungspapiere. Nichts. Aber sie hat es hinbekommen. Denn eins hatte sie ganz offensichtlich: ein Gespür für ein gutes Investment. Nach der Hinrichtung des neostalinistischen Diktator Nicolae Ceausescu 1989, die auch in Rumänien die große Wende brachte, hatte sie eine Wohnung erworben, die sich durch die Inflation praktisch nicht nur selbst finanzierte, sondern auch einen hohen Veräußerungsgewinn abwarf. Das Geld half nun über die Anlaufprobleme hinweg, und Cosmins Mutter fand auch sehr bald eine Anstellung als Kauffrau bei der Stadtverwaltung Landsberg. Alles war gut.

Erinnert sich Cosmin, selbst längst Familienvater: "Die Ankunft hier war ein Schock, ein positiver Schock." Obwohl er aus der Zeit in Rumänien wusste, was ihn hier an Luxus und Wohlstand erwarten würde, war er doch überrascht. Verwandte hatten ihm erzählt, wie es in Deutschland sein würde. Und da sie ihnen auch Devisen zusteckten, konnten sie in den Intershops des Ostblockstaates Westware erwerben. Aber als er dann hier sah, dass es in den Spielzeugkisten seiner Freunde nur so von Matchbox-Autos wimmelte, war er doch überwältigt. Er machte die Hauptschule. Er ging auf die Realschule, absolvierte eine

Lehre als Bankkaufmann bei der Hypovereinsbank, holte auf dem 2. Bildungsweg das Abitur nach und war gerade einmal 19 Jahre alt, als er sich fragte, ob er sein Leben lang Überweisungsträger für Kunden ausfüllen wolle, nur weil "diese selbst zu faul dafür waren".

Er kündigte und begann ein Studium der Betriebswirtschaft. Weil er Geld verdienen musste, jobbte er im Callcenter eines Autohauses, fragte Kunden nach der Zufriedenheit mit dem Service. "Da lernt man die Scheu vor dem Telefonieren abzulegen." Gute Erfahrung für einen zukünftigen Analysten, der wissen will, was hinter den Zahlen steckt. Zum Studium gehörten auch zwei Praktika. Das erste war bei einem Pionier auf dem Gebiet des Strukturvertriebs. Das war ihm dann doch zu viel. Family & Friends gleichsam an einen Finanzvermittler zu verraten. Keine gute Masche. Das war nichts für ihn, das war menschlich unmöglich.

Dann fand er – ganz unten auf der Liste der Firmen, die ein Praktikum anboten – eine Firma, die schließlich auch sein Arbeitgeber wurde: die GBC in Augsburg. Er wählte und mailte. Und schon war er drin – in einer Firma, in der ein Vorstand selbst ein Jahr zuvor sein Studium der Betriebswirtschaft beendet hatte.

Plötzlich war er mitten im Kapitalmarktgeschehen – eine der vielen, der großen und kleinen Zahlen. Aber sie waren nichts im Vergleich dazu, was 2020 geschah.

Analysten: Was sie covern, dürfen sie nicht kaufen

Software ist überall. Jederzeit.

Seit bald 50 Jahren erfinden wir Software. Jeden Tag aufs Neue. Deswegen nennen wir uns USU Software AG. Software ist die Seele des Geschäfts. Unsichtbar und doch wirkungsvoll. Millionen von Zeilen schwirren durch Luft und Leitungen. Sie steuern mit unsichtbarer Macht die Welt, in der wir leben. Eine immense Verantwortung. Ihr stellen wir uns jeden Tag.

Die Gesetze

Das Raubtier

m Ende sind es die Zahlen, und sie sind – bei Gott – astronomisch.

Ja, sie sprengen selbst das, führen Big Data ad absurdum. Denn die Zahl der Viren, die es auf der Erde gibt, übersteigt alles, was wir je an Sternen in unserem Universum werden zählen können, meint im August 2020 das britische Wirtschaftsmagazin 'The Economist'. Wir können diese Zahlen nicht erfassen. Auch nicht mit der größten Suchmaschine. Wir können sie nur schätzen. Eine Zahl mit 32 Nullen. Und dennoch wäre es kein Problem, jedem einzelnen Virus im Internet eine Adresse zu geben. Denn dort beträgt der Vorrat an möglichen Adressen 340 Sextillionen. Da lassen sich sogar 36 Nullen noch anfügen. Im Internet wäre jedes Virus persönlich bekannt. Würde das helfen? A

SOFTWARE AN DIE MACHT

Wir haben Software, die uns täglich im Subsekundentakt Abermilliarden von Suchanfragen beantwortet. Wir haben Software, die sich darauf vorbereitet, mit jedem der vier Milliarden Internetanwender

ganz individuell ins Gespräch zu kommen. Wir haben Software, die dafür sorgt, dass rund zwei Milliarden einzeln verpackte und adressierte Paketsendungen allein in Deutschland den Weg zu ihren Empfängern finden. Wir haben Software für fast alle Prozesse des täglichen Lebens. Software ist weniger ein Produkt als vielmehr ein permanenter Prozess. Täglich rund um die Uhr im Einsatz. Von Montag bis Sonntag. Und die USU Software AG ist – wie ihr Name schon sagt – mittendrin in diesem Wachstumsmarkt, der unseren Blick auf die Welt radikal verändert. Nicht mehr Produkte, sondern Prozesse sind es, die unser aller Leben verändern. Manuel Hölzle, Gründer von GBC, meint: Wir Deutschen sind die Weltmeister in der Herstellung von perfekten Produkten, jetzt brauchen wird die perfekten Prozesse". Seltsamerweise ist es ausgerech-

net das Corona-Virus, das uns mit brutaler Konsequenz ein Verständnis für diesen Paradigmenwechsel liefert.

"Das Virus ist ein Prozess, kein Ding", sagt der 'Economist'. Jetzt, wo wir das Produkt, den

Coronavirus Covid-19

Impfstoff, haben, rücken die Prozesse der Produktion und Verteilung in den Mittelpunkt. Die zentralen Fragen lauteten seit Jahresende 2020: Wer bekommt wann was? Denn wir wissen eins: ein Virus ist im Extremfall tödlich. "In meinem Umfeld hat es einige erwischt, sehr früh, und einige leiden noch heute darunter", erzählt Johannes Stoffels, Mitherausgeber des Online-Portals '4investors'. Corona ist schlimm. Und doch dreht es momentan unsere Sicht auf die Welt.

Ein Virus ist, wie gesagt, kein Lebewesen. Dennoch nennt es der 'Economist' ein

hoffen schneller zu lernen als das Virus mit seiner Mutationsgeschwindigkeit.

Was wären wir ohne Wissen? Bestimmt keine Menschen, die ganz genau wissen, dass ihr Nichtwissen unendlich viel größer ist als ihr Wissen. Wir wären, um mit den Worten des berühmten Evolutionsbiologen Ernst Mayr (1904–2005) zu sprechen ohne "Ehrfurcht vor dem Unbekannten." Mit dem werden wir gerade täglich konfrontiert.

Genau das macht aber auch unser Wissen, jedes Gran davon, so ungemein kostbar.

"Raubtier", für das Blatt gar das mörderischste auf dieser Welt. Und ausgerechnet dieses Raubtier ist es, das uns etwas lehren will!

Da bleibt einem die Spucke weg. Das ist in diesen aerosolen Corona-Zeiten zuerst einmal nicht das Schlechteste.

Dieses Virus ist auf doppelte Weise ein virtuelles Etwas, das in uns und um uns ist

– als Gedanke und als Prozess. Es ist etwas, das selbst "weder Ziel noch Plan" hat, sagt der 'Economist'. Aber dabei attackiert es in ungeahnter

Weise unsere Existenz. Es spielt mit uns. Wir entwerfen Gegenstrategien, die auf Daten beruhen, von denen wir hoffen, dass sie relevant sind. Wenn das Virus ohne Plan ist, dann tappen wir im Dunkeln und

Ohne Wissen gäbe es keine USU Software AG. Es ist ihr Geschäftsmodell. "Wissen ist unser Geschäft, es ist das Geschäft unserer Kunden und unserer Partner", sagt Benjamin Strehl, Vorstand des Unternehmens. "Mehr noch: Wissen macht uns alle zu Partnern." Am liebsten hätte er noch gesagt: zum Partner der ganzen Welt. Aber das verbietet ihm seine schwäbische Erziehung. Wissen lehrt ohnehin Bescheidenheit.

»Der Wettbewerb ist das genialste Entmachtungsinstrument der Geschichte.«

Franz Böhm (1895–1977), deutscher Ökonom und Vater des Kartellgesetzes

Der Umgang mit Wissen ist indes die Story, die das Unternehmen seit 1999 prägt. Es geht dabei um das Management von Wissen, also um Wissensprozesse. Bei der USU ragt es in alle anderen Bereiche

Ein Schaufenster im Corona-Jahr. Was hätten wir nur gemacht, wenn acht Milliarden Masken mit Nähmaschinen vor 100 Jahren hätten hergestellt werden müssen? Von Hand. Heute näht Software für uns.

dieses keineswegs monothematisch strukturierten Softwarehauses hinein.

Benjamin Strehl wurde vor zehn Jahren zum Thema Innovationsmanagement promoviert. Ihn interessierte dabei vor allem eine Frage: Wie entstehen Neuerungen aus dem Wissen meiner Kunden für meine Kunden? Ein spannender Prozess. Für die USU ist er von zentraler Bedeutung, die auch deshalb sich zu One USU neu konfiguriert. Denn es ist das Thema all ihrer Kunden – vor allem mit Blick auf die Kunden dieser Kunden.

"Wissen ist Markt" – mit diesem Slogan war das Unternehmen am 4. Juli 2000 als USU AG an die Börse gegangen. Wissen ist damit mehr als Macht. Denn Macht beharrt, der Markt aber zielt auf permanente Veränderung, Transformation, Innovation.

DIE AKTIE – STÄNDIG AUF DER LAUER

Vor zwanzig Jahren, in einer Zeit der völligen Ungewissheit an den Börsen, wagte das Softwarehaus den Sprung an das Big Board, auch wenn es nur das des Neuen Marktes war. Sie fragte nicht nach einem "What if", nach einem "Was wäre, wenn…", sondern platzierte selbst so etwas, was kein Ding ist, vielmehr ein Prozess, der niemals schläft und auch wie ein Raubtier wüten kann: die Aktie, ständig in Bewegung, unentwegt auf der Lauer, immer zum Sprung bereit, letztlich unberechenbar. So

funktionieren alle gesunden Märkte. Es ist ein permanenter Austausch von Wissen, ein Informations-, ein Wissensprozess.

Was aber ist ein gesunder Markt?

Vor 75 Jahren stellte diese Frage unser von Alliierten besetztes und zerstörtes Land vor ein unlösbares Problem. Es war das Grundgesetz, unsere Verfassung, die uns den Weg aus dem Dilemma wies – durch die Soziale Marktwirtschaft. Und hier galten unerbittlich zwei Sätze des Wirtschaftswissenschaftlers Franz Böhm (1895–1977). Er schrieb damals: "Wer privatwirtschaftliche Autonomie in Anspruch nimmt, darf auf dem Markt keine Macht besitzen." Punkt. Selbstbestimmt zu sein, war immer Ziel und Anspruch der USU.

Dahinter steht die klassische Philosophie des Mittelstandes. Meint Manuel Hölzle, der auf den Kapitalmarktkonferenzen seines Unternehmens immer wieder das Verhalten der Mittelständler beobachten kann: "Ich erlebe, wie sehr man sich gegenseitig respektiert, wirklich Anteil nimmt am anderen." Genau das ist diese Autonomie, die der Wettbewerbsprofessor Böhm meinte. Die Alternative dazu, hatte er ebenfalls formuliert: "Wer über Marktmacht verfügt, hat keinen Anspruch auf marktwirtschaftliche Autonomie." Mit der Konsequenz, dass der Staat eingreift und reguliert, zur Not auch übernimmt. Hölzle hat dazu ein aktuelles Beispiel: Seine Mutter wollte im Rahmen des Rettungspakets wie der Staat auch Lufthansa-Aktien für 2,50 Euro erwerben. Bekam sie natürlich nicht, bekam niemand – allenfalls für einen Preis, der im Herbst 2020 so hoch war wie vor 25 Jahren – beim Börsengang 1995.

Wer Autonomie will, muss sich aus eigener Kraft im Wettbewerb behaupten. Und genau dem hat sich die USU Software AG immer in den zwanzig Jahren ihrer Börsengeschichte gestellt. Mit ihrer Aktie. Sie ist ein Wanderer zwischen Wissen und Nichtwissen, ständig auf der Suche nach einem Träger, nach neuen Investoren. Eigentlich möchte sie wie alle Wachstumswerte die Anleger gewinnen, die bislang um Aktien einen großen Bogen gemacht haben. So hatte ja alles am 4. Juli 2000 begonnen.

MIT HAUT UND HAAR

Dieses Gewinnen von neuen Mitspielern sowohl auf der Seite der Investoren als auch auf Seiten der Börsendebütanten war die strategische Aufgabe des Börsensegments "Neuer Markt". Und die Saat schien aufzugehen. Geschaffen für mittelständische Wachstumsunternehmen hatte der Neue Markt in diesem Segment zeitweilig fast zwei Drittel der Marktkapitalisierung in Europa auf sich vereint. Plötzlich hielten 24 Prozent der Deutschen Aktien. Der Neue Markt war ein mächtiger Brocken, ein Fels in der New Economy, die alles andere alt aussehen lassen wollte. Hier wie überall auf der Welt.

"Wir betrachteten Technologiewerte als Teil des Marktes, aber nun sind sie der Markt", wird 1999 im US-Nachrichtenmagazin 'Newsweek' Edward Rosenbaum, Analyst bei der zu Reuters gehörenden Finanzberatung Lipper Inc. zitiert. So war es. Damals. Es waren vor allem Privatanleger, Kleinaktionäre, die unerschütterlich an diese Werte glaubten – und sie, die Amateure, übertrumpften Tag für Tag die Profis, die ihre Zweifel hatten oder auch nur jene Situation haben wollten, damit sie Leerverkäufe starten konnten.

Derweil verbrannten die Startups Unmengen an Geld, ohne etwas dafür zu liefern, noch waren sie in der Lage, dies glaubwürdig in Aussicht stellen zu können. Die sogenannte Burn-Rate war fast schon wichtiger als DAX oder Dow Jones. Zumindest für die Profis. "Das Jahr 2000 – das war ein Stückweit Gier. Gier kombiniert mit Nichtwissen", meint der Journalist Markus Horntrich. Dagegen anzukämpfen, gegen das Nichtwissen, ist manchmal sogar fast schon lebensgefährlich für Journalisten. Wenn ihren Lesern etwas nicht gefällt, "bekommen wir Drohungen bis hin zu Morddrohungen", berichtet Johannes Stoffels. Und immer kursiert der Generalverdacht, "man ginge selbst 'short'" (Stoffels), würde also durch eine negative Berichterstattung auf die Talfahrt eines Kurses setzen.

"Short gehen", ist das Schimpfwort schlechthin unter den Daytradern, die in diversen Foren das Geschehen an den

Börsen kommentieren. Das Thema spaltet: "Wer short geht", sagt Hölzle, "sollte genau identifizierbar sein und sagen, welche Ziele er damit verbindet", sucht er einen Weg zu finden, über den Leerverkäufe tolerabler werden.

Einem Journalisten wie Stoffels unlautere Absichten zu unterstellen, ist indes nicht fair. Er würde nämlich niemals Aktien eines Unternehmens halten oder handeln, über das er gerade schreibt. Ja, er investiert sein Geld weitestgehend in fremdgemanagte Fonds, so dass "ich nicht einmal ansatzweise in Verdacht geraten kann, irgendetwas manipulieren zu wollen". Sein Kollege hält es ebenso, vielleicht sogar noch strenger: "Er besitzt überhaupt keine Aktien."

Man ist sehr um seinen guten Ruf bemüht. Gerade bei seinen Lesern, den Kleinanlegern. Anfangs, beim Übergang ins dritte Jahrtausend, sah es ja auch lange Zeit so aus, als gäbe es keinen, der das Spiel der Kleinen stoppen konnte. Es war fast schon wie beim Gamestop-Fight der kleinen Trader gegen die großen Hedgefonds. Nur war der Wett-Streit damals nicht so gut organisiert, auch weniger offensichtlich und nicht so gezielt wie jetzt. Auch war auf Seiten der Kleinanleger kaum so viel Wissen hinterlegt. Da war viel Trotz, viel Zockerei im Spiel.

Anzeige vom 20. Juni 2000 in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zum Börsengang der USU AG

Warnten die Analysten, so wurde damals umso mehr zugekauft. Die prominenteste Stimme war hier die von Alan Greenspan, dem legendären Präsidenten der amerikanischen Zentralbank: "Aber so sehr er auch gegen 'irrationalen Übertreibungen' wetterte, niemand hörte auf ihn", schrieb im April 2000 der prominente Geostratege Edward N. Luttwak (*1942). "Tatsächlich stiegen die Kurse jedes Mal, wenn er warnte, sie seien bereits viel zu hoch." Greenspan stand übrigens mit seinen Warnungen nicht allein. Doch das kümmerte niemanden. Selbst die Deutschen waren vom Aktienvirus infiziert. Immer mehr Menschen kauften immer mehr Aktien. Alle Bedenken wurden an die Seite geschoben. Bis die Blase platzte.

Mirko Maier war damals dabei. Er hatte den Hype voll mitbekommen. Er hatte 1999 als Analyst der LBBW geholfen, ein Schwarzwälder Softwarehaus an die Börse zu bringen. So ging es weiter. Die Kurse kannten – trotz erster Warnsignale – nur eine Richtung: nach oben, nach Norden. Der Jahrtausendwechsel kam. Bange Sekunden, als das Datum, das Jahrtausend, auf seine neuen Nullen übersprang. Alles ging gut. Die IT funktionierte. Die Börsenstory ging weiter.

Die nächsten Kandidaten warteten. Da war Openshop aus Ulm. Vier Monate später kam die USU, "ein großer Kunde der Kreissparkasse Ludwigsburg", erinnert sich Maier, der 1998 ins Research-Geschäft gewechselt war. "Die Wertfindung am Neuen Markt war schon ein spannendes Thema."

Ja, eigentlich war sie unberechenbar. Hatte sich der Ausgabekurs von Openshop (März 2000) prompt verdoppelt, so kam im Juli 2000 beim Börsengang der USU der Ausgabekurs nur zögerlich aus den Startlöchern. Lag das nun daran, dass die Preisfindung besser gewesen war oder am Börsengeschehen an sich?

Wahrscheinlich beides. Doch der Schaden war bereits entstanden.

Denn dazwischen hatte das stattgefunden, was man den Crash der New Economy nannte. "Kursverluste am Neuen Markt dauern an", titelte schon Mitte März 2000 die 'FAZ'. "Weltweiter Ausverkauf bei Technologie-Aktien", hieß es zwei Wochen später in den Headlines der Tageszeitung 'Die Welt'. Sie sprach von einem "drastischen Kurseinbruch". Die FAZ zitierte am 19. April 2000 Marktbeobachter: "Zitterpartie am Neuen Markt geht weiter."

Als das Jahr zu Ende ging hieß es nur noch "Schlachtfest am Neuen Markt". Er selbst sollte das größte Opfer werden.

Kurz darauf fusionierten Openshop und USU – und bilden seit bald 20 Jahren den Grundstock von One USU. Ein gutsituierter Mittelständler. Punkt. Mit großem Potential. Autonom. Punkt.

Vielleicht sogar ein bisschen langweilig? Sehr berechenbar?

"Wir kennen die Zahl unserer Aktien. Wir starteten als USU AG mit 5,7 Millionen. Heute sind es 10,5 Millionen. Wir wissen auch, was unsere Aktien vor zwanzig Jahren wert waren und wieviel heute. Wir könnten es sogar für jeden Tag ausrechnen – im Auf und Ab der Kurse und Ereignisse", meint Vorstandschef Bernhard Oberschmidt. "Was wir nicht wissen, ist, wieviel Geld wir damit in diesen zwei Jahrzehnten bewegt haben. Im An- und Verkauf, im täglichen Handel, im Umschichten und Umtauschen." Ja, ein börsennotiertes Unternehmen bewegt Märkte und Märkte bewegen es.

Was Oberschmidt damit sagen will, ist, dass die Börse der Faktor ist, der einem Unternehmen neue Größe und neue Kraft zukommen lässt. Es ist nicht nur mit seinen Produkten und Dienstleistungen am Markt, sondern mit sich selbst. Mit Haut und Haar. Ja, das Unternehmen, das sich heute stolz USU Software AG nennt,

Vor dem Börsengang 2000: Die USU, ein großer Kunde der Kreissparkasse Ludwigsburg

entwickelte in diesen Jahrzehnten eine Widerstandskraft, die es sogar inmitten einer Pandemie wachsen und gedeihen ließ. Zwanzig Jahre – gut genutzt. Eigentlich müsste es ein Beispiel dafür sein, dass es sich lohnt, in Aktien zu investieren.

"Wir sind ein verlorenes Land, was den Kapitalmarkt betrifft", seufzt Markus Horntrich. Zu bitter die Erfahrungen vor zwanzig Jahren. Markus gefällt das überhaupt nicht: "Es ist lächerlich für einen Industriestandort wie Deutschland, dass nur zehn, zwölf Prozent der Bevölkerung Aktionäre sind. Politisch wird dies auch eher unattraktiv gemacht."

Vielleicht ist es auch das mitunter allzu weltmännische Gehabe, das so manchen deutschen "Biedermann" verschreckt – wie zum Beispiel dem Trend, Hauptversammlungen und Analystenkonferenz auf Englisch zu führen. Erinnert sich Mirko Maier an SAP-Gründer Dietmar Hopp, der sich auch mal weigerte, mit Rücksicht auf ausländische Teilnehmer ein Analystentreffen in Englisch zu führen. "Dies ist ein deutsches Unternehmen, wir sprechen deutsch", soll er in etwa gesagt haben. Das Ergebnis: "Ich habe meinem angelsächsischen Kollegen alles übersetzen müssen." Dazu gehört schon Courage. Die SAP ist heute das wertvollste Unternehmen in Deutschland.

Aber es gibt auch im Kleinen Erfolgsgeschichten.

CHAMPIONS DES ANSTANDS

Dazu gehört natürlich die USU, als eine der Überlebenden des Neuen Marktes. Hölzle: "Der Neue Markt war eine Einladung zum brutalen Geldausgeben. Wer wie die USU langfristig dachte und sein Geld vorsichtig einsetzte, einen Gang runterschaltete, der überlebte – schon weil sein Geld länger vorhielt als das der Konkurrenz." Die USU hielt in der Tat durch, obwohl es nicht immer einfach war. "Was die Stärken sind und woher sie kommen, dessen war sich diese Firma immer bewusst", meint Maier. "Auch wenn sich das Thema Wissensmanagement nicht so bewahrheitet hat, wie wir uns das damals gedacht haben, so ist dennoch das, was jetzt zwanzig Jahre später dabei herausgekommen ist, eine tolle Lösung", staunt er

noch heute über "diese kleine schwäbische Firma". Sie stellt sich ganz einfach ihrem Markt. Meint Markus Horntrich: "Diese Firma ist sympathisch vorsichtig." Sie entspricht also keineswegs dem Image, dass sich in seinem Freundeskreis beim Thema Aktie gebildet hat: "Zu spekulativ."

Das vorsichtige Vorgehen, das Markus mit USU assoziiert, scheint Mirko ein wenig zu wurmen: "Da macht die USU eine megageile Software, aber die Welt da draußen weiß es nicht." Er schaut dabei ein bisschen säuerlich, aber nur ein bisschen. Man spürt den Schalk dahinter. Er will provozieren. Schließlich nimmt er wieder Fahrt auf. Er weiß, dass genau dies der Stil des Hauses ist, so hat sie seit 1977 überlebt: durch Understatement. Markus assistiert: "Manchmal hat man den Eindruck, dass die USU schneller wachsen könnte durch Akquisitionen, aber sie ist bewusst vorsichtig". Und dann grinst er in sich hinein: "Nur gibt es auf dem Markt momentan keine Unternehmen mit schwäbischen Preisen."

Mirko schätzt natürlich auch die schwäbische Vorgehensweise: "Man geht Schritt für Schritt voran. Aber als Analyst ist man dann ziemlich hibbelig und fordernd", sprudelt es aus ihm heraus. Erstaunlich. Denn er ist ein echter Schwabe. Zwar nicht hier geboren, aber aufgewachsen. Er hat Temperament, was Schwaben durchaus entwickeln können, wenn man sie an der richtigen Stelle piesackt.

Mirko demonstriert dann an sich selbst das, was er bei jedem der 30 börsennotierten Unternehmen, die er "covert", sucht: Seit 25 Jahren: Geschäftsberichte der USU. 2017 bekamen sie eine eigene Ausstellung

Software braucht Software.

Wo immer die USU Software AG ihre Produkte und Dienstleistungen anbietet, gibt es bereits Software. Software ist nie allein. Sie ist immer in Verbindung mit anderer Software. So ist unsere Welt verfasst – und die unserer Kunden, unserer Partner. Software bringt uns immer zusammen.

"Ich erwarte, dass ein Unternehmen niemals seinen Enthusiasmus verliert. Es muss investieren – in seine Produkte in seine Mitarbeiter. Es muss neuen Ideen nachgehen, auch solchen, die sich erst in zwei drei Jahren realisieren lassen." Kurzum: es muss Innovationsmanagement betreiben.

Nicht anders sieht es auch Josef Scherrer: "Im Management braucht's den Erfindergeist und die Kaufleute, den Vertrieb, das Marketing. Ich möchte mich an Geschäftsmodellen beteiligen, die in fünf bis zehn Jahren erfolgreicher sind als heute." Er weiß nur zu genau: "Bei einer guten Firma läuft die Zeit für den Investor, bei einer schlechten läuft sie gegen ihn." Sehr klug.

Bei der USU fühlt er sich offenbar ganz gut aufgehoben. Doch genug des Lobes. Es reicht. Denn da gibt es noch ein Thema, das unsere Gesprächspartner mächtig beschäftigt hat – und nicht nur diese. Uns alle. Am Ende zeigt es, wie wichtig es ist, dass es solche Unternehmen wie die USU Software AG gibt, jene "hidden champions" des Anstands.

DER DAUMEN DES TEUFELS

Das Börsenspiel würde nicht funktionieren, wenn nicht dahinter etwas steht, was unendlich viel größer ist – und auch gerne mit einem Raubtier verglichen wird. Nennen wir es bei seinem böse konnotierten Wort. Nennen wir es Kapitalismus! Oder nennen wir es nach seinem eher edlen, von allgemeinen Gesetzen durchwirkten Begriff. Nennen wir es Markt! Vielleicht sind die beiden Begriffe sogar Kontrahenten. Der Kapitalismus will das, was der Markt schafft. Gier trifft auf Neugier. Raffen statt schaffen. Vornehmer formuliert: Der Kapitalismus will das Produkt, der Markt den Prozess.

Börse, Kapitalismus, Marktwirtschaft, Aktie! Pfui, Deibel! So denken wir vor allem in Deutschland. Markus regt das auf, und er denkt an das Silicon Valley: "Dort herrscht ein ganz anderer Spirit. Da gibt es Investoren, die auch ins Risiko gehen. Wir hingegen haben gar einen Finanzminister, der nichts von Aktien hält, der gerade mal ein Sparkassenkonto unterhält." Ja, da kämpft einer für mehr Aktionäre. Deshalb hat er auch sofort zugestimmt, als ihn der Bürgermeister seines Dorfes bat, doch mal einen Vortrag zu halten. Corona verhinderte dies bislang.

Irgendwie fällt einem in diesem Zusammenhang eine Sage ein, die uns Johannes Stoffels beim Rundgang durch seine Stadt erzählt: "Als die Aachener ihren Dom errichteten, ging ihnen das Geld aus. Sie brauchten einen Investor. Und da war einer, der bereit war, ihnen das Geld zu geben. Es war der Teufel, aber er stellte eine Bedingung: Die Aachener sollten ihm dafür die erste Seele, die bei der Einweihung der Kirche durch das Portal geht, überlassen. Die Bürger waren einverstanden. Als es soweit war, schickten sie statt des Kardinals, den der Teufel erwartete, einen Wolf als erstes Lebewesen durch das Portal. Wutentbrannt verließ der geprellte Teufel den Dom, schlug dabei das Tor so heftig zu, dass das schwere Holz riss. Noch heute zu sehen. Er selbst verlor dabei einen Daumen. Denn er hatte das Tor so schnell zugeworfen, dass er seinen Daumen nicht

War er das erste Derivat? Statt des Kardinals erwischte der Teufel nur die Seele eines Wolfes. Aufnahme aus dem Eingangsbereich des Aachener Doms.

mehr rechtzeitig aus der Türklinke hatte herausziehen können."

Auweia.

Eine schöne Geschichte. Sie muss wahr sein, denn wir selbst haben den abgerissenen Daumen an der Klinke ertastet. Und die Moral von dieser Mär? Ist doch klar! Am Ende geht der Kapitalismus, der so

gerne als "Teufelswerk" (Neue Zürcher Zeitung) gesehen wird, leer aus.Aber können wir deshalb unsere Firmen einfach kapitalistischen Investoren überlassen, vor allem solchen aus dem Ausland? Selbstverständlich. Denn wir holen sie uns alle schon rechtzeitig zurück – zur Not durch den Staat, der sich in der Pandemie beispielsweise 20 Prozent an der zwischen 1953 und 1997 staatseigenen Lufthansa AG sicherte.

Natürlich ist das Quatsch. Nur sollten wir bedenken: Wenn 2019 die Aktien von 30 DAX-Firmen mehr als zwei Drittel zumindest 50 Prozent in ausländischer Hand sind, dann müssen wir doch sehr attraktive Unternehmen haben. Wenn man dann noch unsere eigentliche Stärke, den Mittelstand, hineinrechnet, dann dürfte es eigentlich kein Halten mehr geben. Wir müssen selbst "Kapitalisten" werden. Die Aussichten waren lange Zeit nicht gut. Und das ärgert einen wie Markus. Neuerdings scheint sich die Lage aber zu bessern. Die niedrigen Zinsen treiben uns in die Spekulation, in den Marktprozess.

Was hindert uns eigentlich – abgesehen von den Erfahrungen am Neuen Markt? "Es ist die Altersvorsorge", sagt Markus. "In den USA ist sie eindeutig auf den Kapitalmarkt ausgerichtet, bei uns auf die staatliche Rentenversicherung." Deshalb seien an der Wall Street auch die Börsenwerte der Firmen erheblich höher als hierzulande. Dabei würde die Aktie langfristig jede andere Anlageform schlagen.

Vielleicht wurden die Deutschen zu oft enttäuscht – und zwar ausgerechnet von den Firmen, auf denen der Staat den Daumen hatte. Firmen wie VW in den sechziger Jahren oder die Deutsche Telekom dreißig Jahre später. Das "Projekt Volksaktie" wollte nicht so recht gelingen.

Und dann mussten wir 2020 auch noch erleben, dass das Thema "Kontrolle" auch nicht unbedingt zum Besten stand.

DIE BUNDESANSTALT

Gereon Kruse erinnert sich noch sehr gut an den Tag, als er Post von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

bekam, von der Bafin. Er solle nachweisen, hieß es barsch, dass das, was er tue, tatsächlich journalistische Arbeit sei und nicht die eines Analysten. Er wusste: Wäre letzteres der Fall, würde er unter staatlicher Aufsicht stehen. Das war ein ganz anderes Geschäftsmodell als das des Journalisten, zu dem er nach seinem Studium geworden war. Bei 'Börse Online' hatte er über alle Bewegungen des Marktes hinweg Karriere gemacht. Nun hatte er den großen Schritt in die Selbständigkeit gewagt – in die Ungewissheit. Aber mit einem solchen Schlag hatte er nicht gerechnet. Er war zu Tode erschrocken. (Man muss so etwas schon selbst miterlebt haben, um nachvollziehen zu können, wie sehr einen eine solche Frage nach der Legalität des eigenen Tuns verschrecken kann. Denn das ist es ja, was hinter dieser Anfrage stand. Immerhin sieht man sich als Journalist direkt durch das Grundgesetz

geschützt.) Gereon hatte schlaflose Nächte. Seine Existenz, gerade mühsam und mit unglaublicher Hartnäckigkeit aufgebaut, stand auf dem Spiel. Er war Journalist – durch und durch. Er kämpfte. Das Einschreiben der Bafin verlangte eine Antwort. Bekam sie, als Einschreiben von Gereon. Wenigstens sahen beide ein, dass diese Einschreiberei keine Zukunft haben würde. Normaler Schriftverkehr. Erleichterung. Schließlich gab ihn die Bafin frei. "Für die Behörde mag das ja eine routinemäßige Untersuchung gewesen sein, für mich war es existentiell." Deshalb bestand er darauf, dass sie ihm seinen "Freispruch" auch schriftlich gaben. Ja, er musste dies extra anfordern.

Andererseits fragt man sich: Im welchem Land leben wir eigentlich, wenn Journalisten, die sich aus öffentlich zugänglichen Quellen eine Unternehmensdatenbank Des Teufels Daumen lässt sich noch heute am Aachener Domtor ertasten.

über Jahre hinweg aufbauen, plötzlich deswegen rechtfertigen müssen – gegenüber einer Superbehörde, die dann, als sie wirklich selbst gefordert wurde, sich nicht mit Ruhm bekleckerte.

"Was Gereon sich aufgebaut hat, ist unglaublich, hat höchste Qualität. Das ist super recherchiert", lobt Johannes seinen Kollegen. Und dann das! Er erinnert sich, dass auch er am Anfang seines Onlinedienstes "4investors" einen Brief von der Bafin bekommen hatte. "Wir haben der Behörde mitgeteilt, dass wir uns an die Empfehlungen des Deutschen Presserates halten. Dieser sagt, dass wir zwei Wochen vor und zwei Wochen nach einer Veröffentlichung keine Aktien eines Unternehmens, über das wir berichten, handeln dürfen." Punkt. Aus.

Fast schon unwirklich scheint dieses Bild von der "Ständige Vertretung in Berlin": Die wahren "Wirtschaftsprüfer" unter sich. Kommen die Kleinaktionäre wieder zurück an die Börse? Natürlich ohne Maske.

Wie gesagt. Johannes macht selbst so gut wie gar nichts in Aktien. Gereon hält es ebenso. Markus auch. Und die Analysten sowieso. Inzwischen sind sie alle von der Bafin bitter enttäuscht. Statt von der Behörde beaufsichtigt zu werden, hätten es die Journalisten lieber gehabt, wenn sie von ihr geschützt worden wären.

Denn jetzt kommt jenes Unternehmen ins Spiel, das 2020 den größten Börsenskandal inszeniert hatte. "W." – wie wir es bislang genannt haben. Ausgeschrieben: Wirecard. Der Skandal schlechthin, aufgedeckt von Journalisten der 'Financial Times' mit Sitz im Brexit-Land.

"Wir hatten immer Kontakt zu Wirecard", erzählt Johannes, und dieser Kontakt war nicht immer gut. "Wir sind zum Teil von dem Unternehmen beschimpft und

bedrängt worden. Wir sollten bestimmte Artikel von der Seite nehmen." Dabei hatten die Wirecard-Watcher nur die Überschrift gelesen und das Datum des Erscheinens übersehen. "Auf jeden Fall wussten wir, dass wir die Aufmerksamkeit von Wirecard hatten", was ja der Journaille zumeist auch schmeichelt. Aber es kursierten auch ganz andere Stories über den Umgang des Managements mit Journalisten. So wollte Hölzle anfangs gar nicht glauben, wenn Journalisten erzählten, dass sie, wenn sie sich kritisch äußerten, plötzlich muskelstrotzende Gestalten in ihrer Nachbarschaft herumlungern sahen. Hätte da die Bafin geholfen? Dass man dann lieber gar nicht über das Unternehmen informierte, war klar. Viele böse Geschichten hörten wir auf unserer Reise.

"Wirecard war natürlich ein äußerst clickträchtiges Thema", wusste Gereon seit 15 Jahren um den Reiz dieses Hightech-Highflyers. Aber die Geschichten um dieses Unternehmen waren ihm – um es vorsichtig auszudrücken – zu heiß. Sie waren ihm unheimlich. "Es wurde einem schon deutlich gemacht, dass man besser die Finger von diesem Unternehmen lässt", zumal ihm klar war, dass er "keinen Haufen Anwälte bezahlen konnte", um seine Berichte zu rechtfertigen. "Das gab einfach das Geschäft nicht her". Wo wäre da wohl die Bafin gewesen, wenn sie ihn unter ihre Aufsicht genommen hätte? Hätte sie seine Anwälte bezahlt?

Kaum. "Ich hatte immer ein schlechtes Gefühl bei dieser Aktie", erinnert sich Markus. Und wenn er dem nachging, was dieses "schlechte Gefühl" ausgelöst hatte, dann musste er damit rechnen, dass "man von den Lesern heftig angegangen wurde". Dann kam auch das Killerargument: "Ihr seid alle 'short'." Und natürlich sah Markus, dass der Kurs der Aktie stieg und stieg. "Dann denkst du schon irgendwann, dass du dich in deiner Annahme irrst."

Wirecard schien die Firecard des Teufels, direkt aus der Hölle.

So staunt man, dass zumindest in der Szene der Fachjournalisten das Thema sehr, sehr skeptisch gesehen wurde. Und die Analysten?

"Dass hinter einem DAX-Unternehmen ein Riesenbetrug stehen könnte, habe ich

nie gedacht. Ich hoffe auch nicht, dass so etwas noch einmal vorkommt", meint Simon Bentlage, für den im Frühjahr eine Welt zusammenbrach. Er hatte der Bafin vertraut, er hatte den Wirtschaftsprüfern vertraut, er hatte dem Vorstand vertraut, er hatte den Kunden vertraut, die doch Abermillionen über Wirecard abwickelten. Er hatte das getan, was eigentlich das Schmuckstück der Deutschland AG gewesen war: gegenseitiges Vertrauen. Dann diese Enttäuschung: "Das war eine harte Schule". Auch Mirko Maier hat dieser Absturz mächtig zugesetzt – vor allem dieses Gefühl, dass "da einige ihren Job nicht ordentlich gemacht haben. Ich bin sehr betrübt darüber, dass ich so getäuscht wurde." Manuel Hölzle: "Vom Geschäftsmodell her sah alles gut aus, die Technologie wurde sehr gelobt. Dass da aber im Hintergrund eine Art Schneeballsystem laufen könnte, das hat wohl keiner gedacht." Auch er vertraute den Wirtschaftsprüfern. "Sie sind diejenigen, die mit aller Autorität ausgestattet waren, um jeden Stein im Unternehmen umzudrehen."

Und dann, ja dann kommt der Respekt vor dem Journalisten, der das alles ins Rollen gebracht hatte: der Brite Dan McCrum. Fünf Jahre lang hatte er recherchiert. Ausgelacht, verhöhnt und verklagt wurde er. "Selbst die Bafin hat gegen ihn ermitteln lassen", schüttelt Mirko immer noch den Kopf.

Aber Dan und seine Zeitung, die britische "Financial Times", hielten durch. "Ich ziehe meinen Hut vor ihnen", sagt Simon. Unvorstellbar war es für Mirko, dass der Tag kommen würde, an dem er "der Presse mehr glauben müsse als den Wirtschaftsprüfern". Diese Enttäuschung – sie trifft aber nicht nur die Szene der Kontrolleure. "Wir haben schon gedacht, dass wir mit Wirecard in Deutschland eine zweite SAP haben würden." Und Manuel meint: "Man sprach ja zeitweilig davon, dass Wirecard eine der deutschen Großbanken übernehmen würde. Wenn es Dan McCrum nicht gegeben hätte und es tatsächlich dazu gekommen wäre, dann hätten wir heute eine Finanzkrise."

Haben wir aber nicht. Unsere Märkte funktionieren, wenn auch anders als geplant. Sie sind der größte Schutzschirm für die Firmen, auf die wir uns vielleicht besonders konzentrieren sollten – darauf, dass "wir 300 ganz tolle Unternehmen im deutschsprachigen Raum haben", meint Johannes. 300 Unternehmen, deren Geschäftsmodell nicht Betrug ist. Eins davon scheinen alle, die diesen Geschäftsbericht gelesen haben, zu kennen.

Wenn Sie mehr wissen wollen, fragen Sie zum Beispiel Mirko und Manuel, Cosmin und Simon, Gereon, Johannes und Markus. Sie studieren jeden Tag den ganzen Markt. Wahrscheinlich liegen sie in mindestens 51 Prozent ihrer Einschätzungen richtig. Es würde reichen, um den deutschen Kapitalmarkt zu beleben – und vielleicht auch charakterfester zu machen.

Rund 235 Milliarden Euro setzte die Deutsche Börse in ihrem Orderbuch um. Nicht 2020, sondern vor 20 Jahren. Jetzt waren es gerade einmal 60 Milliarden. Im selben Zeitraum stieg die Börsenkapitalisierung um eine Billion auf 2,2 Billionen Dollar. Niemand hat etwas dagegen, wenn die nächste Billion schneller käme.

Ihre Entscheidung. Seien Sie sicher: Die USU hilft gerne. Mit ihrer Aktie.

Nachtrag: 26. Februar 2021. "Die Jugend entdeckt die Börse", titelt an diesem Tag die 'FAZ'. Um 28 Prozent auf 12,4 Millionen sei die Zahl der Menschen in Deutschland gestiegen, die Aktien besitzen. Vor allem unter den 14- bis 29-Jährigen wäre der Anstieg sprunghaft gewesen: um 67 Prozent auf 1,4 Millionen. Grund sei: das Thema Aktien wäre nun in den sozialen Medien viel stärker verbreitet.

Das freut nicht nur Gereon, Mirko, Johannes, Markus, Manuel und Cosmin. Das freut alle. Auf geht's. Fangt das Raubtier!

Wann werden wir wieder beisammen sein? Hauptversammlung ist am 06. Juli 2021

Ganz im Vertrauen. Auf uns. Unsere Partner. Unsere Aktionäre.

Ob die eigenen Mitarbeiter oder die der Kunden und Partner, ob Analysten oder Aktionäre – ganz ohne Vertrauen funktioniert keine Gemeinschaft, erst recht nicht das Ökosystem der USU Software AG. Wir sind wie wir sind. Voller Vertrauen.

CORONA-BOT GIBT ORIENTIERUNG

Der Kreis Ludwigsburg ist das Herzstück des alten württembergischen Landes. In 39 Gemeinden – darunter sechs Großen Kreisstädten – leben über eine halbe Million Menschen. Im Rahmen der Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie entschieden sich die Verantwortlichen des Landkreises, den Bürgerinnen und Bürgern neben den klassischen Telefon-Services auch eine intelligente Onlinehilfe anzubieten. Diese sollte verlässliche Antworten auf alle wichtigen individuellen Fragen zu den regionalen Corona-Regelungen von Baden-Württemberg bzw. des Landkreises Ludwigsburg geben – auch unabhängig von Zeit und Ort.

Das Angebot hierfür kam vom Möglinger Softwarehaus USU. Dort hatte man aufgrund einer Mitarbeiter-Initiative die USU Chatbot-Technologie weiterentwickelt. Ziel war es, kurzfristig ein Dialogsystem bereitzustellen, das in der Praxis konkrete Hilfestellungen für alle Fragen rund um Covid-19 bot.

Bereits im April setzte der Landkreis Ludwigsburg auf den Corona-Bot-Service und platzierte diesen prominent auf der Startseite der Homepage. Die Resonanz war groß – und positiv. Bis heute, denn der neue Self-Service-Kanal entlastet die Service-Hotline des Landkreises signifikant.

Egal, ob es um die Notfallbetreuung von Kindern, Mundschutz, Testlabors bei Symptomen oder Fragen zur aktuellen Schulsituation geht – das System versteht auch "unscharfe" Fragen und liefert rasch die passenden Antworten durch eine intelligente Dialogsteuerung.

Und er lernt täglich dazu, so dass er stets auf dem aktuellen Stand ist. Innerhalb weniger Monate wurden ca. 12.000 Anfragen an den Ludwigsburger Corona-Bot gestellt – und vom System zum größten Teil abschließend beantwortet. Aktuell speichert die Anwendung ca. 200 Fragen und Antworten – diese werden täglich in wenigen Minuten überprüft und ggf. aktualisiert bzw. ergänzt.

"Mit dem USU-Chatbot möchten wir unseren Service für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Landkreis verbessern und gleichzeitig die Corona-Bürger-Hotline entlasten. Digitale Instrumente bieten für die öffentliche Verwaltung eine große Chance, die es auch danach noch zu nutzen gilt, um insbesondere die jüngere Zielgruppe zu erreichen."

Dietmar Allgaier, Landrat Kreis Ludwigsburg

PANNENHILFE AUF KNOPFDRUCK

Kundenservices rund um technische Störungen sind ein zentraler Baustein im anspruchsvollen Servicekonzept des Volkswagen-Konzerns, das über die Jahre systematisch ausgebaut wurde. Im Fall der Fälle erwarten Kunden qualifizierte rasche Hilfe aus einer Hand, um bei einem Unfall oder einer Panne mobil zu bleiben. Wichtig ist dabei, dass die "menschliche" Service-Kette vom Ansprechpartner in der Einsatzleitzentrale bis zum spezialisierten Volkswagen-Mechaniker funktioniert. Dabei ermöglichen in vielen Fällen bereits die Selbsthilfe-Tipps der Experten die Weiterfahrt.

Zentrale Bausteine eines kompletten Mobilitäts-Service sind eine intelligente Lösungsdatenbank sowie ein umfangreiches und performantes Diagnose-Werkzeug. Dieses übermittelt die benötigten Fahrzeug-Daten automatisiert an die Lösungsdatenbank und die Fehlersuche und -Beseitigung wird optimiert. Weitere Anforderung zur schnellen Lösungshilfe ist die enge Anbindung an das CRM-System von Salesforce. Das alles ermöglichen die Technologien der USU und das gemeinsam entwickelte umfangreiche Konzept im Hintergrund.

Egal, ob das Benzin ausgeht, der Reifen platt oder die Batterie leer ist. Im Falle einer technischen Panne oder gar eines Unfalls erlaubt die direkte Kommunikation via Online-Pannenruf oder Handy rasche Hilfe rund um die Uhr. Von der Selbsthilfe über die interaktive Tele-Diagnose und Fehlerbeseitigung, den Einsatz von mobilen Service-Technikern, Abschlepp-Services oder die Reparatur in zertifizierten Werkstätten – die Mobilitäts-Services von Volkswagen koordinieren die Hilfe und liefern systemgestützt die richtigen Lösungen. Über 3.000 dokumentierte Fehlerbäume bilden alle denkbaren Szenarien zur Unterstützung der weltweiten Pannenhilfe ab, die mit ihren qualitätsgesicherten individuellen Lösungen das Image und die Kundenbindung von Volkswagen fördert.

"Es ist nicht nur eine Verpflichtung, sondern gehört zu unserem Selbstverständnis, Kunden im Pannenfall rasch, effektiv und individuell zu unterstützen. Zusammen mit unserem langjährigen Technologie-Partner USU ist es uns gelungen, ein wissensbasiertes Gesamt-System umzusetzen, das höchsten Ansprüchen gerecht wird."

Daniel Beck, Audi AG

MAUT- UND ON-ROAD-SERVICES AUS DEM HOMEOFFICE

Die E-470 ist eine gebührenpflichtige, bargeldlose, vollelektronische Nonstop-Mautautobahn, die den Großraum Denver in Colorado (USA) durchquert.

Für deren Betrieb und Instandhaltung ist die E-470 Public Highway Authority verantwortlich. 150 Mitarbeiter im Service-Center stehen Kunden und Partnern zu allen Fragen rund um die Mautstraße mit Rat und Tat zur Seite. Bislang arbeitete der E-470-Kundenservice mit vielfältigen heterogenen Systemen und Quellen zur Dokumentation und Ablage von Wissen. Diese bestehenden Systeme waren nicht integriert und konnten daher weder in einem klaren Arbeitsablauf organisiert noch an die spezifischen Geschäftsanforderungen angepasst werden. Die Fehlergefahr war hoch, Wissen nicht immer aktuell und schnell auffindbar. Ein anhaltend hohes Anrufvolumen verschärfte die Situation noch.

Und so wurde die konsequente Digitalisierung des Kundenservice zu einem elementaren Faktor für die weitere erfolgreiche Geschäftstätigkeit. Im Auftrag der Behörde evaluierte mit dem Consulting Partner WSP ein weltweit anerkanntes Dienstleistungs-Unternehmen, das auch das Service Center für E-470 betreibt, den Markt.

Die neue Lösung sollte alle vorhandenen Supportdaten zentralisieren und verschiedenen Formate und Anwendungsfälle abbilden – und das digital. Vor allem die konsistente Wissensbereitstellung über alle Kommunikationskanäle sowie die Nutzung der Plattform für ein E-Learning, waren zentrale Anforderungen an das neue Wissensmanagement Tool.

Die Verantwortlichen entschieden sich für die Experise und Technologie von USU. Das Cloud-basierte USU-System konnte innerhalb von zwei Wochen konfiguriert, angepasst und bereitgestellt werden und liefert seit Frühjahr 2020 als zentrale Wissensinstanz jederzeit aktuelle und qualitätsgesicherte Antworten auf alle Kundenfragen. Gerade während der Covid-19-Krise werden die aus dem Homeoffice agierenden Service-Mitarbeiter damit effektiv unterstützt.

"Knowledge Center ist der Dreh- und Angelpunkt für unsere Service-Agenten. Ich kann mir nicht vorstellen, jemals wieder zurückzugehen."

Susan Ermisch, Director of Customer Service, WSP USA für E-470.

AUSGEZEICHNETES SOFTWARE-LIZENZMANAGEMENT

Türk Telekom ist das führende Unternehmen für Informations- und Kommunikationstechnologien in der Türkei – mit einer 180-jährigen Geschichte. Der Konzern bedient 49,5 Millionen Kunden und bietet unter der einheitlichen Marke "Türk Telekom" Mobilfunk-, Internet-, Festnetz-Sprach- und TV-Produkte, Home Entertainment und digitale Dienste an.

Im Laufe der Jahre hat sich das Unternehmen zu einem kundenorientierten, integrierten Dienstleister gewandelt, der vor allem auf digitale Prozesse und modernste Technologien setzt; die Verwaltung der konzernweiten Softwarelizenznutzung (Software Asset Management/ SAM) ist Teil dieses Fokus.

Die Fusion von drei separaten Unternehmen (Festnetz, Mobilfunk und Breitband) rückte die Bedeutung von SAM in den Vordergrund. Türk Telekom stand vor der Herausforderung, ihre vielfältigen und heterogen verteilten Software-Assets mit Hilfe einer Lizenzmanagement-Methodik und -Infrastruktur kostentransparent zu vereinheitlichen. Nach einer umfassenden Marktevaluierung entschied sich Türk Telekom für die SAM-Lösungen und das Know-how von Aspera.

Das Projekt wurde für mehr als 20.000 Clients und etwa 12.000 Server konzipiert. Über 1.600 Softwarelizenzen von ca. 140 Herstellern mussten inventarisiert, katalogisiert und die vertragliche bzw. tatsächliche Nutzung ermittelt werden. Smart-Collect, eine Discovery-Technologie von

Asperas Partner Raynet, wurde ebenfalls eingesetzt, um die Softwaredaten genau zu erfassen.

Vor der Implementierung wurden die komplexen Lizenzdaten nur mit Excel-Tabellen verwaltet. Daher war das anfängliche Projektziel, ein erfolgreiches SAM-Programm für die fünf wichtigsten Anbieter von Türk Telecom zu entwickeln: SAP, Microsoft, Micro Focus, IBM und Oracle. Danach wurden sukzessive die Softwarebestände anderer Anbieter optimiert.

Innerhalb eines Jahres sparte die Türk Telekom mit den SAM-Lösungen von Aspera fast das Dreifache der Projektkosten ein, was den Wert eines professionellen Lizenzmanagements nachdrücklich rechtfertigt. Im Herbst 2020 erhielt Türk Telekom den internationalen SAMS Europe Award für ein herausragendes SAM-Projekt.

"Die von Aspera und Raynet angebotene Gesamtlösung versprach den größten Mehrwert, weil sie unsere hohen technischen Anforderungen erfüllte. Das Team hat uns mit seiner detaillierten Expertise in der Lizenzverarbeitung beeindruckt."

Alaattin Çetin, Technology Governance Group Manager, Türk Telekom

TRANSPARENZ UND ÜBERWACHUNG OHNE LÜCKE

NetCologne ist ein regionaler Telekommunikationsdienstleister, Kabelnetzbetreiber und Internet Service Provider mit eigenem Telekommunikationsnetz in der Metropolregion Rheinland. Aktuell verzeichnet das Unternehmen etwa 420.000 Festnetzanschlüsse (Telefon & Internet), 200.000 Breitband-Anschlüsse sowie 14.000 Mobilfunk- und 250.000 TV-Kunden.

Für die lückenlose Überwachung der komplexen technischen Infrastruktur mit 600 Servern und über 12.000 Netzelementen sowie der damit verbundenen Services evaluierte NetCologne den Markt für professionelle Monitoring-Lösungen. Nach einem umfassenden Auswahlverfahren entschieden sich die Verantwortlichen für einen ganzheitlichen, modular aufgebauten Lösungsansatz, der die systemübergreifende Steuerung von Business Services, Service Levels sowie das Thema Alarm Management umfasste. Dabei sollte ein zentrales System als "Datensammler" sämtliche relevanten Informationen aggregieren und einen zentralen Überblick bieten. Im Rahmen eines umfassenden Auswahlprozesses konnte sich USU Solutions aufgrund der Funktionsvielfalt und Integrationsfähigkeit des Systems sowie der Fachexpertise durchsetzen. Weitere Kriterien waren der qualifizierte Support aus Deutschland sowie die Möglichkeit,

individuelle Produkterweiterungen in die Plattform zu integrieren. Auch Themen wie Anomalie-Erkennung, Service-Level-Monitoring und Reporting haben zur Entscheidungsfindung maßgeblich beigetragen.

Nach einem erfolgreichen Projektverlauf unterstützt USU IT Monitoring heute die Techniker in den Fachabteilungen von NetCologne. Ein modernes, mandantenfähiges Self-Service-Portal stellt dabei eine ganzheitliche Visualisierung über die Verfügbarkeit der geschäftskritischen IT- und Business-Services sowie die Einhaltung der Service Levels sicher. Durch ein integriertes Alarmmanagement werden die zuständigen Service-Techniker per Push-Nachricht via App, SMS oder andere Kanäle informiert, um im Ernstfall eine schnelle und zielgerichtete Problembehebung zu gewährleisten.

"Die modulare Monitoring Plattform von USU hat uns auf ganzer Linie überzeugt. Mit Unterstützung eines ganzheitlichen, zentralen Monitorings können wir diese Servicequalität an unsere Kunden weitergeben."

Klaus Peitscher Projektkoordinator/ Systemverantwortlicher, NetCologne

Der Beirat der USU Gruppe

Der nachhaltige geschäftliche Erfolg und die Zukunftsfähigkeit von Wachstumsunternehmen wie der USU Software AG und ihrer Tochtergesellschaften basieren insbesondere auf der positiven und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit ihren Kunden und Interessenten. Dabei geht es im Sinne einer langfristigen und partnerschaftlichen Geschäftsbeziehung darum, den Kunden einen hohen Service und nachweisbaren Mehrwert zu bieten.

In diesem Sinne verfolgt die USU Software AG mit ihrem lösungs- und serviceorientierten Angebotsportfolio konzernweit das Ziel, bei ihren Kunden neben einer hohen Serviceverbesserung auch enorme Einsparpotenziale herbeizuführen, so dass sich die Investitionen in die Softwarelösungen des USU-Konzerns in sehr kurzer Zeit amortisieren und insofern eine Win-Win-Situation zwischen USU und ihren Kunden entsteht. Entsprechend zählen inzwischen über 1.200 Unternehmen aus allen Bereichen der Wirtschaft zum internationalen Kundenkreis der USU-Gruppe.

Die Basis aller Anstrengungen ist insofern die strikte Kundenorientierung, welche die USU-Gruppe seit nunmehr über 43 Jahren als oberstes Prinzip der Geschäftsstrategie verfolgt. Umfassend unterstützt wird die USU Software AG hierbei von ihrem Beirat. Der Beirat besteht aus Persönlichkeiten der Wirtschaft, die über eine tiefgreifende Erfahrung und Expertise auf dem Gebiet der Informationstechnologie verfügen. Ein Großteil der Mitglieder des Beirats kommt dabei aus dem direkten Kundenkreis der USU Software AG und ihrer Konzerntöchter.

Bei den regelmäßigen Zusammentreffen des Beirats mit dem Vorstand und Management von USU werden aktuelle Themen und strategische Entwicklungen des Marktes und der USU-Gruppe sowie zukünftige Trends erörtert. Das wichtigste Ziel ist und bleibt dabei, die Bedürfnisse der Kunden nachhaltig zu befriedigen und insofern die Kundenbeziehungen auf Basis einer vertrauensvollen Partnerschaft zu festigen und weiter auszubauen. Um eine Kontinuität im Bereich des Beirats zu gewährleisten, werden die Beiratsmitglieder der USU-Gruppe für die Zeit von zwei Jahren berufen, wobei eine erneute Berufung nach Ablauf einer Amtsperiode zulässig ist.

Zur Drucklegung dieses Geschäftsberichts 2020 gehören dem Beirat der USU-Gruppe im Einzelnen an:

Andreas Dümmler

IS Manager, Arburg GmbH & Co. KG

Frank Karsten

Vorstandsvorsitzender der Stuttgarter Versicherungsgruppe

Joachim Langmack Unternehmensberater

Stefan Leser CEO Langham Hospitality Group

Uwe Neumeier Chief Digital Officer, TP Group Service GmbH

Heike Niederau-Buck Chief Information Officer, Voith Digital Solutions GmbH

Dr. Hans-Joachim Popp Principal, BwConsulting

Dr. Dieter Pütz

Geschäftsfeldleiter Connected Services, Fiducia & GAD IT AG

Werner Schmidt

Unternehmensberater

Ralf Stankat

Vorstand IT/Operations der Basler Versicherungen

Daniel Thomas

Mitglied des Vorstands der HUK-Coburg

Marcus Loskant

Vorstand IT, LVM-Versicherung

Der Vorstand dankt allen Mitgliedern des USU-Beirats für ihre engagierte Unterstützung, ihren Rat sowie ihre fundierten Anregungen zur erfolgreichen Weiterentwicklung der USU-Gruppe und freut sich auf eine weiterhin vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit im laufenden Geschäftsjahr 2021.

Bericht des Aufsichtsrats der USU Software AG

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

Das Corona-Virus und die damit verbundene COVID-19-Pandemie bestimmten einen Großteil des Jahres 2020. Vorstand und Aufsichtsrat der USU Software AG haben sich im Laufe des Geschäftsjahres 2020 daher ausführlich mit dessen Auswirkungen auf die USU-Gruppe beschäftigt. Dank der Ausrichtung von USU auf Digitalisierungslösungen, die unsere Kunden enorme Ersparnisse ermöglichen und entsprechend effizienter machen, blieb die negative Auswirkung auf USU vergleichbar gering. Mit einem Umsatzwachstum um gut 12 Prozent gegenüber dem Vorjahr und einem Anstieg des Bereinigten EBIT um über 48 Prozent hat die USU Software AG das abgeschlossene Geschäftsjahr 2020 im Gesamtkonzern unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen äußerst erfolgreich abgeschlossen und sogar die ursprünglichen Planvorgaben erreicht bzw. übertroffen. Als Einzelgesellschaft steigerte die USU Software AG den Gewinn um 21,4% auf 7,4 Millionen Euro. Demgemäß sollen die Aktionäre der Gesellschaft wieder an der positiven Unternehmensentwicklung entsprechend der Dividendenpolitik der USU Software AG partizipieren, auch wenn wir mit Blick auf die anhaltende Pandemie noch mit Vorsicht agieren müssen. Daher schließt sich der Aufsichtsrat dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 an, der im Sinne der Dividendenkontinuität für das Geschäftsjahr 2020 eine Dividende auf Vorjahresniveau vorsieht. Vorstand und Aufsichtsrat der USU Software AG werden der Hauptversammlung der Gesellschaft daher am 6. Juli 2021 vorschlagen, wie im Vorjahr eine Dividende von 40 Eurocent je Aktie auszuschütten. Dabei möchte ich bereits an dieser Stelle darauf hinweisen, dass wir im Hinblick auf die anhaltende COVID-19-Pandemie wie im Vorjahr planen, die diesjährige Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung durchzuführen. Auch wenn die Atmosphäre eine völlig andere im Vergleich zu einer Präsenz-Hauptversammlung ist, bleibt uns aus heutiger Sicht keine wirklich andere Wahl. Wie unterschiedlich die Atmosphäre bei einer virtuellen Hauptversammlung im Vergleich zu einer Präsenzveranstaltung ist, können Sie den folgenden beiden Bildern unserer Hauptversammlungen der Jahre 2019 und 2020 entnehmen.

Hauptversammlung 2019

Hauptversammlung 2020

Wahrnehmung der Pflichten des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat nahm im Geschäftsjahr 2020 die ihm nach Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung und Deutschem Corporate Governance Kodex obliegenden Aufgaben und Pflichten mit großer Sorgfalt wahr und hat den Vorstand umfassend überwacht und beratend begleitet. Der Aufsichtsrat wurde regelmäßig, zeitnah und umfassend vom Vorstand über die Entwicklung und Lage der USU Software AG und des USU-Konzerns, die Unternehmensstrategie und -planung, etwaige Abweichungen des Geschäftsverlaufs von der ursprünglichen Planung, das Risikomanagement und die Compliance sowie wesentliche Geschäftsvorgänge und -vorhaben unterrichtet und begleitete seinerseits permanent die Geschäftsentwicklung der USU Software AG und des Konzerns.

Der Aufsichtsrat stand im Geschäftsjahr 2020 in engem Kontakt mit dem Vorstand und war in Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für die Gesellschaft unmittelbar und frühzeitig eingebunden. Auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen standen der Aufsichtsratsvorsitzende und der Vorstandsvorsitzende in regelmäßigem Kontakt. Der Aufsichtsrat wurde über zustimmungspflichtige Rechtsgeschäfte sowie Geschäfte, die für die Rentabilität oder Liquidität der Gesellschaft von erheblicher Bedeutung sind, im Vorfeld vollständig informiert, nahm seinerseits eine sorgfältige Prüfung vor und stimmte diesen einstimmig zu.

Besetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats

In der Besetzung des Vorstandes gab es im Geschäftsjahr 2020 keine Veränderungen. Veränderungen in der Zusammensetzung des Aufsichtsrates der USU Software AG fanden im Geschäftsjahr 2020 ebenfalls nicht statt. Da sich der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern zusammensetzt, wurde im Geschäftsjahr 2020 wie im Vorjahr auf die Einrichtung von Ausschüssen verzichtet. Unabhängig davon nimmt der Aufsichtsrat der Gesellschaft die für diese Ausschüsse vorgesehenen Aufgaben gemeinschaftlich wahr.

Sitzungen des Aufsichtsrats und Beratungsschwerpunkte

Im Geschäftsjahr 2020 fanden sechs ordentliche Aufsichtsratssitzungen statt, von denen zwei Sitzungen Coronabedingt per Videokonferenz abgehalten wurden. Sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats waren bei den Aufsichtsratssitzungen anwesend, so dass die durchschnittliche Teilnahmequote der Aufsichtsräte an den Sitzungen bei 100 Prozent lag.

In den Aufsichtsratssitzungen, an denen regelmäßig der Vorstand und bedarfsweise das Bereichsmanagement der Tochtergesellschaften teilnahmen, bildete die Erörterung der Geschäftsentwicklung, der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der strategischen Planung der USU Software AG und des Konzerns einen zentralen Schwerpunkt der Berichte und Beratungen. In diesem Zusammenhang ließ sich der Aufsichtsrat kontinuierlich über den Stand der Geschäfte der USU Software AG und ihrer Tochtergesellschaften sowie über die Auslandsinvestitionen und -aktivitäten des Konzerns und deren Fortschritte sowie über potenzielle Akquisitionsobjekte unterrichten.

Der Vorstand der Gesellschaft berichtete im Rahmen der Aufsichtsratssitzungen über die Umsatz-, Ertrags-, Investitions- und Rentabilitätsentwicklung inklusive der Abweichungen zur Planung sowie die Entwicklung der Liquidität der Gesellschaft und des Konzerns. Des Weiteren erörterte der Aufsichtsrat mit dem Vorstand das Risikomanagement der USU Software AG und des Gesamtkonzerns und ließ sich ausführlich die bestehenden Risiken und geplanten Strategien und Maßnahmen zur Risikosteuerung und -bewältigung aufzeigen, zu denen im Jahr 2020 insbesondere die COVID-19-Pandemie und damit verbundene Themen, wie z.B. das Homeoffice zählte. Zudem erläuterte der Vorstand die mittelfristige Unternehmensplanung für die USU Software AG und den Konzern und stellte die Kernpunkte der Finanz-, Investitions- und Personalplanung dar. Ein zusätzlicher Beratungsschwerpunkt waren im Berichtsjahr das Strategieprojekt "One USU", die Entwicklung des Aktienkurses der Gesellschaft in Corona-Zeiten inklusive der maßgeblich virtuellen Aktivitäten des Vorstands im Bereich Investor Relations.

Im Rahmen der Bilanz feststellenden Sitzung des Aufsichtsrats am 19. März 2020, die per Videokonferenz durchgeführt wurde, erfolgte die Berichterstattung des Abschlussprüfers über die wesentlichen Ergebnisse der Abschlussprüfung, die Billigung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses sowie des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2019 nach eingehender Erörterung mit dem Vorstand der Gesellschaft und dem Abschlussprüfer sowie die letztendliche Feststellung des Jahresabschlusses. Der Aufsichtsrat hat sich dabei der Empfehlung des Vorstands angeschlossen, der Hauptversammlung der Gesellschaft eine Dividende von EUR 0,40 je Aktie vorzuschlagen. Ein weiteres Thema dieser Aufsichtsratssitzung war der Statusbericht des Vorstands inklusive der Hochrechnung für 2020 unter Berücksichtigung der COVID-19-Pandemie, die damit in Verbindung stehenden Auswirkungen der Pandemie auf die Geschäftsentwicklung sowie die diesbezüglich erforderlichen Maßnahmen.

Die ebenfalls per Videokonferenz abgehaltene Aufsichtsratssitzung vom 1. April 2020, an der auch der Vorstand der USU Software AG teilnahm, hatte neben dem Statusbericht des Vorstands zur aktuellen Geschäftsentwicklung der USU Software AG und ihrer Tochtergesellschaften insbesondere das Strategieprojekt "ONE USU" zum Inhalt. Des Weiteren erfolgte die Vorbereitung und Erörterung der Tagesordnung der am 26. Juni 2020 stattfindenden Hauptversammlung, die in der Sitzung einstimmig verabschiedet wurde. In diesem Zusammenhang wurde auch im Hinblick auf die

COVID-19-Pandemie diskutiert und final beschlossen, die Hauptversammlung zum Schutz der Aktionäre als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre durchzuführen. Des Weiteren zeigte der Vorstand das durch COVID-19 notwendige virtuelle Format der zentralen Kundenveranstaltung USU World auf.

Die zweitägige Aufsichtsratssitzung vom 13. Mai – 14. Mai 2020, an der sowohl der Vorstand der USU Software AG als auch die Geschäftsführer der Tochtergesellschaften teilnahmen, hatte neben den Statusberichten zur aktuellen Geschäftsentwicklung der USU Software AG und ihrer Tochtergesellschaften unter Berücksichtigung von COVID-19 insbesondere die "One USU-Strategie" inklusive neuem Brandings und entsprechend die zukünftige Konzernstrategie zum Inhalt. Daneben wurden strategische Initiativen der Tochtergesellschaften / Bereiche mit den zugehörigen Investitionsplänen vorgestellt und erörtert, wie beispielsweise die avisierte Ausweitung der Chatbots ,die Erarbeitung einer Cloud Management-Lösung oder der regionalen Expansion von USU nach Japan, denen der Aufsichtsrat nach ausführlicher Diskussion mit dem Management zustimmte. Des Weiteren erfolgte die Besprechung der Detailplanung der kommenden virtuellen Hauptversammlung.

In der Aufsichtsratssitzung am Vortag der Hauptversammlung, am 25. Juni 2020, standen neben der aktuellen Berichterstattung des Vorstands zum Geschäftsverlauf der USU Software AG und des Gesamtkonzerns sowie der weiteren Planung für die Folgequartale und das Gesamtjahr, die Auswirkungen und notwendigen Maßnahmen im Zuge der COVID-19-Pandemie im Fokus. Zudem erörterten Vorstand und Aufsichtsrat Details der Vorbereitung der bevorstehenden Hauptversammlung.

Die Aufsichtsratssitzung am 23. September 2020 hatte im Rahmen der aktuellen Berichterstattung des Vorstands zum Geschäftsverlauf der USU Software AG und des Gesamtkonzerns sowie der weiteren Planung für die Folgequartale und das Gesamtjahr 2020 den Fortschritt des Strategieprojektes "One USU" zum Inhalt. Des Weiteren erörterten Vorstand und Aufsichtsrat die D&O-Versicherung und beschlossen den erforderlichen Selbstbehalt der Organe, den diese auf eigene Kosten über eine entsprechende Versicherung abdecken können.

Die Berichterstattung zur aktuellen Geschäftsentwicklung und Hochrechnung auf das Gesamtjahr 2020 war zentrales Thema der Aufsichtsratssitzung vom 16. Dezember 2020, an der sowohl der Vorstand der USU Software AG als auch die Geschäftsführer der Tochtergesellschaften sowie Mitglieder des Executive Boards

teilnahmen. Ein weiterer Bestandteil dieser Aufsichtsratssitzung war die Umsetzung der Vorschriften des Deutschen Corporate Governance Kodex inklusive der Verabschiedung der zugehörigen Entsprechenserklärung. In diesem Zusammenhang stellte der Aufsichtsrat in Bezug auf die Frauenquote im Vorstand fest, dass diese aktuell bei Null liegt und aufgrund der laufenden Vorstandsverträge mindestens bis zum 31. Dezember 2023 keine Änderungen vorgesehen sind. Der Aufsichtsrat hat daher in seiner Sitzung am 16. Dezember 2020 für den Fall einer Erweiterung des Vorstands auf mehr als drei Mitglieder eine Zielgröße von 25 % als Frauenanteil im Vorstand sowie 33% als Frauenanteil im Aufsichtsrat festgelegt und bestätigte das Kompe-tenzprofil für das Aufsichtsratsgremium. Danach soll das Gremium insbesondere über folgende Kompetenzen verfügen: (1) Mehrjährige Erfahrung als Unternehmer bzw. Mitglied der Unternehmensleitung in einem mittelständischen oder größeren Unternehmen sowie (2) mehrjährige Berufserfahrung im nationalen und internationalen Vertrieb in der IT-Branche. Diese Kompetenzen werden vom bestehenden Aufsichtsratsgremium vollständig abgedeckt. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats soll das Gremium zudem bei drei Mitgliedern über mindestens zwei unabhängige Mitglieder der Anteilseigner verfügen, was durch die unabhängigen Mitglieder Erwin Staudt und Gabriele Walker-Rudolf gegeben ist. Zudem wurde mit dem Vorstand die Vorgehensweise zur langfristigen Nachfolgeplanung des Vorstands dahingehend besprochen, dass mit den Vorständen rechtzeitig, mindestens ein Jahr vor Ende der Laufzeiten der Vorstandsverträge, Gespräche über eine Verlängerung geführt werden. Des Weiteren führte der Aufsichtsrat Im Rahmen der Aufsichtsratssitzung vom 16. Dezember 2020 eine Effizienzprüfung anhand eines umfangreichen Fragebogens mit einem positiven Ergebnis durch. In diesem Zusammenhang stellten Vorstand und Aufsichtsrat heraus, dass die Aufsichtsratsmitglieder ein hohes Engagement hinsichtlich der Fortbildung zeigen. So haben die Aufsichtsratsmitglieder erfolgreich eine Security-Schulung absolviert und planten an einer vom Vorstand vorgeschlagenen und organisierten Online-Schulung zu den Rechten und Pflichten des Aufsichtsrats teilzunehmen. Schließlich hatte die Aufsichtsratssitzung am 16. Dezember 2020 die Planung für das Geschäftsjahr 2021 zum Inhalt. Der Aufsichtsrat erörterte die aufgezeigten Pläne ausführlich mit dem Vorstand und den Geschäftsführern der Tochtergesellschaften und genehmigte die Planung für das Geschäftsjahr 2021 einstimmig. Des Weiteren hat der Aufsichtsrat das Vorstandsvergütungssystem erörtert und über die Vergütung des Vorstands Beschluss gefasst.

Corporate Governance und Entsprechenserklärung

Eine verantwortungsbewusste und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Führung und Kontrolle der USU Software AG und des Gesamtkonzerns standen und stehen auch zukünftig im Fokus der Aktivitäten des Vorstands und des Aufsichtsrats der Gesellschaft. Der Aufsichtsrat fühlt sich diesen Prämissen der Corporate Governance verpflichtet und agiert entsprechend in diesem Sinne. Am 16. Dezember 2020 hat der Aufsichtsrat zusammen mit dem Vorstand die Punkte des Deutschen Corporate Governance Kodex in der aktuellen Fassung vom 16. Dezember 2019 ausführlich erörtert. Gemäß § 161 Aktiengesetz haben Vorstand und Aufsichtsrat der USU Software AG die zugehörige Entsprechenserklärung abgegeben und auf der Homepage der Gesellschaft veröffentlicht. Diese Entsprechenserklärung ist als Teil der Erklärung zur Unternehmensführung der USU Software AG gemäß § 289a HGB im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns dieses Geschäftsberichts unter VIII. 1 Entsprechenserklärung Corporate Governance enthalten. Ferner verweist der Aufsichtsrat auf den im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns dieses Geschäftsberichts enthaltenen Vergütungsbericht mit der individualisierten Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020.

Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses

Der Aufsichtsrat hat der Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, auf Basis eines Beschlusses der Hauptversammlung vom 26. Juni 2020, den Prüfungsauftrag erteilt und stimmte mit dieser die Prüfungsschwerpunkte für das Geschäftsjahr 2020 ab.

Gegenstand der Prüfungen waren die Buchführung, der vom Vorstand nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs ("HGB") aufgestellte Jahresabschluss 2020, der gemäß § 315a HGB nach den Vorschriften der International Financial Reporting Standards ("IFRS"), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellte Konzernabschluss 2020 sowie der zugehörige Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2020. Des Weiteren prüfte der Aufsichtsrat die nichtfinanzielle Konzernerklärung der USU Software AG, die am 25. März 2021 auf der Homepage der Gesellschaft veröffentlicht wird.

Der Jahresabschluss der USU Software AG, der Konzernabschluss und der Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2020 wurden jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers versehen. Dem Aufsichtsrat wurden die genannten Abschlussunterlagen inklusive des Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstands und der nichtfinanziellen Konzernerklärung sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers rechtzeitig zur Prüfung ausgehändigt. Auf der Bilanz feststellenden Sitzung am 19. März 2021 berichtete der Abschlussprüfer über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung. Nach Abschluss der eigenen Prüfung sowie ausführlicher Erörterung mit dem Vorstand und dem Abschlussprüfer hat sich der Aufsichtsrat dem Ergebnis des Abschlussprüfers einstimmig angeschlossen und keine Einwendungen erhoben. Der Aufsichtsrat billigt den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss und stimmt dem Bericht des Vorstands über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2020 zu. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.

Gleichzeitig stimmt der Aufsichtsrat der Beschlussvorlage des Vorstands zur Gewinnverwendung zu, den nach HGB ermittelten Bilanzgewinn der USU Software AG zum 31. Dezember 2020 in Höhe von TEUR 11.293 wie folgt zu verwenden:

  • Zahlung einer Dividende von EUR 0,40 je Stückaktie für 10.523.770 Stückaktien bzw. TEUR 4.209
  • Vortrag des verbleibenden Gewinns von TEUR 7.084 auf neue Rechnung.

Zudem hat sich der Aufsichtsrat mit den Pflichtangaben gemäß § 289 Abs. 3 und Abs. 4 sowie § 315 Abs. 4 HGB und den zugehörigen Berichten befasst. Diesbezüglich verweist der Aufsichtsrat auf die Angaben und Erläuterungen im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2020 unter V. Rechnungslegungsbezogenes internes Kontroll- und Risikomanagementsystem sowie unter IX. Nichtfinanzielle Konzernerklärung (ungeprüft). Der Aufsichtsrat hat seinerseits eine Prüfung der Berichte und der darin enthaltenen Angaben und Erläuterungen vorgenommen und stellt fest, dass diese vollständig und inhaltlich korrekt sind. Insofern macht sich der Aufsichtsrat diese zu Eigen. Der Aufsichtsrat stimmt daher der nichtfinanziellen Erklärung sowie den Angaben zum rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystem zu und hat keine Einwendungen gegen diese.

Ferner hat der Vorstand der USU Software AG als Konzern-Muttergesellschaft der USU-Gruppe gemäß § 312 AktG einen Bericht über Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen und nahe stehenden Personen für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 (im Folgenden kurz: "Abhängigkeitsbericht") erstellt und darin folgende Schlusserklärung abgegeben:

"Wir erklären, dass die USU Software AG nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat. Maßnahmen, die die Gesellschaft benachteiligen, wurden nicht getroffen."

Die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft hat den Abhängigkeitsbericht geprüft und folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

"Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

    1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,
  • 2.bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistungen der Gesellschaften nicht unangemessen hoch waren."

Dem Aufsichtsrat haben sowohl der Abhängigkeitsbericht des Vorstands als auch der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers vorgelegen. Die Prüfung durch den Aufsichtsrat gemäß § 314 AktG hat zu keinen Einwendungen gegen die Schlusserklärung des Vorstandes geführt.

Ein zu behandelnder Interessenkonflikt ist bei keinem der Aufsichtsratsmitglieder aufgetreten

Schlussbemerkungen und Danksagung

Gerade in Krisenzeiten zeigt sich die Qualität des Managements, der Belegschaft und insbesondere der Unternehmenskultur. Dass die USU Software AG und ihre Tochtergesellschaften im Jahr der COVID-19-Pandemie Umsatz und Ergebnis steigern konnten spricht insofern für die gesamte USU-Gruppe. Daher möchte ich im Namen des Aufsichtsrates ausdrücklich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der USU-Gruppe meinen herzlichen Dank aussprechen für ihr außerordentliches Engagement zum Wohle unserer nunmehr über 43 Jahre bestehenden USU-Gruppe. Ich danke zudem dem gesamten Management der Tochtergesellschaften für ihren loyalen und professionellen Einsatz zum Wohle der USU. Ganz besonders bedanken möchte ich mich beim Vorstandsteam der USU Software AG, für ihren unermüdlichen Einsatz und die äußerst positive, vertrauensvolle und erfolgreiche Zusammenarbeit.

Dafür ein herzliches Dankeschön!

Möglingen, den 19. März 2021

Für den Aufsichtsrat

Udo Strehl

Vorsitzender des Aufsichtsrats der USU Software AG

Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns

I. GRUNDLAGEN DER USU SOFTWARE AG UND DES KONZERNS

Die USU Software AG, Möglingen, Deutschland, war im Geschäftsjahr 2020 als Konzernmuttergesellschaft direkt oder indirekt an den folgenden operativ tätigen Gesellschaften beteiligt: Aspera GmbH, Aachen, Deutschland; Aspera Technologies Inc., Boston, USA; LeuTek GmbH, Leinfelden-Echterdingen, Deutschland; Omega Software GmbH, Obersulm, Deutschland; USU GmbH, Möglingen, Deutschland; USU Austria GmbH, Wien, Österreich; USU SAS, Paris, Frankreich; USU Software s.r.o., Brno, Tschechische Republik. Zudem bestand eine Beteiligung der USU Software AG an der Openshop Internet Software GmbH, Möglingen, Deutschland, welche nicht mehr operativ tätig ist.

Im Zuge des im Berichtjahr gestarteten Strategieprojektes "One USU", bei dem es um die Bündelung der Technologien, der jahrzehntelangen Erfahrung und der konzernweiten Kompetenzen aus über 10.000 Kundenprojekten unter einem Markennamen "USU" ging, wurden die Gesellschaften zu Beginn des Jahres 2021 umbenannt. Sämtliche eigenständigen Geschäftsbereiche (Katana, unymira, Valuemation) und Tochtergesellschaften (Aspera, LeuTek) treten seit 2021 ausschließlich unter dem Markennamen USU auf. Im Zuge dieses neuen Markenauftritts firmiert die Aspera GmbH nunmehr unter USU Technologies GmbH, die

US-Gesellschaft Aspera Technologies Inc. unter USU Solutions Inc. sowie die LeuTek GmbH unter USU Solutions GmbH. Die USU GmbH bleibt als Legaleinheit wie bisher bestehen und gliedert sich in die Bereiche USU Service Management (bisher Valuemation), USU Digital Services & Solutions und USU Knowledge Management (bisher unymira) sowie USU AI Services (bisher KATANA). Ebenfalls unverändert bleiben die Konzerngesellschaft USU Software AG, die französische USU SAS sowie die Entwicklungsgesellschaft USU Software s.r.o.

I. 1 Geschäftsmodell, Ziele, Strategien und Steuerungssystem

Im Zuge des Strategieprojektes "One USU" wurde auch die Konzernstrategie geschärft:

Die USU Software AG und ihre Tochtergesellschaften (im Folgenden auch "USU-Gruppe" oder "USU" genannt) setzt als führender Anbieter von Software- und Servicelösungen für IT & Customer Service Management Maßstäbe für bessere Servicequalität. Mit USU antworten Unternehmen auf die veränderten Kunden- und Mitarbeiterbedürfnisse in einer digitalen Welt. Namhafte Unternehmen schaffen mit USU Lösungen Transparenz, sind agiler, sparen Kosten und senken ihre Risiken – durch smartere Services, einfachere Workflows und bessere Zusammenarbeit.

Das USU Leistungsportfolio umfasst neben Software Asset Management, IT Service Management und IT Service Monitoring die Bereiche Knowledge Management, Self-Service Management, Digital Service Solutions und AI Services.

Über 1.200 USU Kunden aus allen Teilen der internationalen Wirtschaft profitieren von USU-Lösungen, beispielsweise Allianz, Bechtle, BITBW, BMW, Deutsche Bahn, Deutsche Telekom, die Schweizerische Post, Fiducia & GAD, Jungheinrich, LinkedIn, Novartis, Otto, VW oder W&W.

Die USU Software AG hat sich zum Ziel gesetzt, in den kommenden Jahren beim Konzernumsatz jeweils über dem Durchschnitt des IT-Marktes zu wachsen und zugleich die Profitabilität weiter auszubauen. Im Vordergrund steht dabei, durch Innovationen und die Verbreiterung der internationalen Marktpräsenz organisch zu wachsen, wobei anorganisches Wachstum in Form von Akquisitionen und Unternehmensbeteiligungen ebenfalls Teil der Unternehmensstrategie ist.

Die wesentlichen Leistungsindikatoren für die USU Software AG sowie für den Konzern sind Umsatzerlöse und das bereinigte Ergebnis vor Zinsen und Steuern ("Bereinigtes EBIT").

Da das Konzernergebnis der USU-Gruppe nach IFRS durch verschiedene Sondereffekte beeinflusst wurde und wird, welche eine Vergleichbarkeit der Ertragskraft von USU über die Geschäftsjahre hinweg erschweren, hat die Gesellschaft zu Informationszwecken zusätzlich ein Bereinigtes Konzernergebnis ermittelt. Dieses stellt das um die Abschreibungen auf im Rahmen von Unternehmensakquisitionen aktivierte immaterielle Vermögenswerte sowie zusätzlicher akquisitionsbedingter Sonderfaktoren bereinigte Konzernergebnis inklusive der damit verbundenen Steuereffekte dar. Auf Basis dieses Bereinigten Konzernergebnisses weist die USU Software AG unter Berücksichtigung der durchschnittlich im Umlauf befindlichen Stückaktien ferner ein Bereinigtes Ergebnis pro Aktie aus. Des Weiteren wird ein Bereinigtes EBIT, welches als maßgebliche Planungsund Steuerungsgröße fungiert, ausgewiesen. Sowohl das Bereinigte Konzernergebnis und das Bereinigte EBIT als auch das Bereinigte Ergebnis pro Aktie stellen keine IFRS-bezogenen Kennzahlen dar.

Für das Geschäftsjahr 2021 plant der Vorstand mit einem leichten Umsatzwachstum, bei einer gleichzeitigen Steigerung des Bereinigten EBIT und der Marge. Zwar zeigt sich im Auftaktquartal 2021, dass die Corona-Krise noch nicht überstanden ist, weshalb der Vorstand eher von

einer Investitionszurückhaltung der Unternehmen im ersten Halbjahr 2021 ausgeht, dennoch plant der Vorstand für das Geschäftsjahr 2021 insgesamt mit einem leichten Umsatzwachstum, bei einer gleichzeitigen Steigerung des Bereinigten EBIT auf mindestens 9 bis 10 Mio. EUR. Zugleich bestätigt der Vorstand nach dem sehr erfolgreichen Jahr 2020 die aktuelle Mittelfristplanung, die ein durchschnittliches organisches Umsatzwachstum für die kommenden Jahre von 10% sowie mit Blick auf das weiter zunehmende SaaS-Geschäft den Ausbau der operativen Marge auf Basis des Bereinigten EBIT bis 2024 auf 13-15% beinhaltet.

I. 2 Forschung und Entwicklung

Neue, innovative Technologien und deren Umsetzung für mehr Wertschöpfung in Unternehmen sind zentrale Faktoren für das Wachstum der USU-Gruppe. Vielfältige Forschungs- und Entwicklungs (F&E)-Aktivitäten belegen die Innovationskraft der Gesellschaft, die beispielsweise auch im Juni 2020 mit dem Deutschlandtest-Siegel "Deutschlands innovativste Unternehmen" ausgezeichnet wurde. Neben einem eigenen Forschungsbereich, der Entwicklungsgesellschaft in Tschechien und diversen F&E-Teams für die Softwareprodukte ist die intensive Zusammenarbeit mit Kunden bzw. Partnern, z.B. Universitäten oder Instituten im Rahmen unterschiedlicher Projekte, eine wichtige Säule hierfür.

Die Gesellschaft investiert seit Jahren überdurchschnittlich viel in Forschung & Entwicklung, im Geschäftsjahr 2020 insgesamt TEUR 15.427 (2019: TEUR 15.801) bzw. 14,4% (2019: 16,5%) des Konzernumsatzes. Die Zahl der angestellten Mitarbeiter in diesem Bereich betrug zum 31. Dezember 2020 insgesamt 201 (31. Dezember 2019: 200). Die F&E-Aufwände der USU-Gruppe werden nicht aktiviert.

Im USU-Geschäftsbereich USU Service Management konnte die neue Version der gleichnamigen Software für das IT- und Enterprise Service Management fertiggestellt werden. Wichtige Neuerungen sind u. a. ein intelligentes KI-basiertes Ticket-Handling, eine nutzungsbasierte Verrechnung von Servicekosten und eine verbesserte Barrierefreiheit. Neben der Überarbeitung der Architektur startete man im Bereich der Fachfunktionalität mit der Entwicklung von drei neuen Modulen: Requirements Manager, Project Portfolio Manager und Time Booking Manager. Die aktuelle Version von Valuemation erhielt das ITIL-4-Zertifikat für maximale Prozess-Treue im IT- und Enterprise Servicemanagement durch die unabhängige Managementberatung SERVIEW GmbH.

Zentraler Überblick über Incidents im Ticket-Management

Im Mittelpunkt der F&E-Aktivitäten der Tochtergesellschaft USU Solutions GmbH steht die fortlaufende Verbesserung der Software USU ZIS-System für das Business Service Monitoring. Die aktuelle Version enthält u.a. Erweiterungen im Bereich des Cloud-Monitorings sowie bei der Verschlüsselung. Weitere Arbeiten betreffen die Verbesserung des Reporting, die End2End-Integration sowie den Betrieb des Systems unter Linux. Parallel verlief die Entwicklung des neuen Moduls im Bereich Service Level Monitoring, das im ersten Quartal 2021 ausgeliefert werden soll. Darüber hinaus erhielt auch die Software ZIS für die relevanten fünf Monitoring Disziplinen das begehrte ITIL-4-Zertifikat von SERVIEW.

Dashboard für Capacity Management

Im Rahmen der Weiterentwicklung für den Kompetenzbereich Software Lizenzmanagement arbeitete das F&E-Team der Tochtergesellschaft USU Technologies GmbH vor allem an der Funktionserweiterung für die Software USU License Management (SmartTrack) sowie Spezialapplikationen der wichtigsten Hersteller wie z.B. SAP oder Oracle.

Neben der verbesserten Ergonomie der Nutzeroberflächen und einer Reihe funktionaler Verbesserungen lag der Entwicklungsschwerpunkt vor allem auf der Optimierung des Cloud-Lizenzmanagements, z.B. durch neue Schnittstellen zu Cloud-Plattformen. Die Lizenzmanagement-Lösung für SAP erhielt neben dem wichtigen SAP NetWeaver-Zertifikat von der führenden internationalen Branchen-Community ITAM-Review die begehrte SAP License Management-Zertifizierung. Darüber hinaus spiegeln sich die Kundennähe und die Praxisorientierung der Produkte der USU Technologies GmbH auch in der Auszeichnung als "Customers' Choice" im aktuellen Report "Gartner Peer Insights 2020".

Überblick über Lizenzstatus für Microsoft Office 365

Einen Schwerpunkt von F&E im USU-Geschäftsbereich USU Knowledge Management bilden KI-Technologien, die zunehmend in verschiedene intelligente Funktionen der Wissensdatenbank USU Knowledge Center bzw. dem USU Chatbot integriert werden. So bietet die aktuelle Version der Wissensdatenbank mit der neuen AI Powered-Search ein KI-basiertes, herausragendes Sucherlebnis. Im Mittelpunkt der Aktivitäten zur Weiterentwicklung des USU Chatbots steht die Fähigkeit, dass mehrere Bots zusammenarbeiten und so als Team auf intelligente Weise auch komplexere Service-Aufgaben erledigen. Die Produkte für digitale Kundenservices wurden zudem für die speziellen Bedürfnisse von Service-Organisationen in der COVID-19-Krisenzeit angepasst. So kam z.B. der USU Chatbot als "Corona-Bot" bei einer Reihe von Gemeinden und Landkreisen zum Einsatz, um spezifische Fragen von Bürger*innen rund um die regionalen Corona-Regelungen zu beantworten.

Lösung in der Wissensdatenbank auf verschiedenen Endgeräten

Im Geschäftsbereich USU AI Services entwickelte das F&E-Team in Zusammenarbeit mit USU Service Management das KI-gestützte Ticket-Routing. Dies ermöglicht die schnelle und automatisierte Klassifizierung und Zuordnung zu geeigneten Bearbeitern bei IT-Problemen. Für die Big-Data-Analytics-Lösung USU Industrial Analytics Go wurde u.a. die Weboberfläche überarbeitet. Außerdem konnten zwei neue Komponenten ausgeliefert werden: Das Modul Explore ermöglicht das komfortable Abfragen von Datenbanken und die Visualisierung der Ergebnisse in einem Dashboard. Maschinendaten lassen sich damit direkt untersuchen, darstellen und erste Erkenntnisse mit anderen Nutzern teilen. Des Weiteren können Data Scientisten mit USU Industrial Analytics CLI ihre selbst entwickelten Analysen einfach in die Plattform von USU AI Services integrieren.

Erkennen eines Produktionsfehlers durch USU Industrial Analytics Flow

Verschiedene große Verbundprojekte standen im Fokus der Aktivitäten im USU-Forschungsbereich. So konnte das vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) geförderte Forschungsprojekt LIMBO (Linked Data for Mobility) im Sommer erfolgreich abgeschlossen werden. Ziel war es, durch die Verarbeitung von frei verfügbaren Geodaten innovative Mobilitätslösungen und neue Geschäftsmodelle zu entwickeln. Als Technologie-Partner erstellte USU hierfür KI-basierte Lösungen und validierte das Vorhaben anhand eines

konkreten Anwendungsfalls. Ein weiteres Förderprojekt, DAIKIRI – Erklärbare Diagnostische KI für industrielle Daten, zielt darauf, durch Künstliche Intelligenz künftig automatisch nachvollziehbare Diagnosen für den Maschinen- und Anlagenbau zu erstellen. Besonderes Gewicht hatte das Leuchtturmprojekt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, Service-Meister, zur Entwicklung einer KI-basierten Service-Plattform für den deutschen Mittelstand. Dabei konnte die Anforderungsanalyse der vier durch USU betreuten Use Cases bei den Unternehmen KEB, Atlas Copco, OGE und Trumpf vorangetrieben und z.T. abgeschlossen werden. In 2020 begleitete das USU-Forschungs-Team insgesamt 12 Projekte.

Bereits seit Mitte 2020 arbeitet ein USU-Entwicklungsteam an einer neuen, modular aufgebauten Komplett-Lösung für Hybrid Cloud Management. Die erste Version wird voraussichtlich im Frühsommer 2021 zur Vermarktung verfügbar sein. Sie fokussiert auf die Verknüpfung von definierten Cloud Ressourcen, aus Azure, AWS oder der Google Cloud, mit Business Services, der Anbindung an eine Configuration Management Database (CMDB) sowie der Analyse und Darstellung von finanziellen Status und Planabweichungen. Die neue USU-Lösung für hybrides Cloud Management integriert einen Großteil der USU-Produktpalette. Sie soll Unternehmen eine konsolidierte Gesamtsicht über Ihre IT-Infrastruktur und Verträge sowie transparente Steuerungsmöglichkeiten sowohl für die Cloud als auch Ihr eigenes Rechenzentrum bieten.

II. WIRTSCHAFTSBERICHT

II. 1 Zusammenfassung

Ungeachtet der Corona-Krise, die die Weltwirtschaft im Jahr 2020 deutlich negativ beeinflusste, baute die USU Software AG im Berichtsjahr den Konzernumsatz nach IFRS um 12,2% gegenüber dem Vorjahr auf TEUR 107.327 (2019: TEUR 95.630) aus. Dabei profitierte insbesondere vom starken inländischen Beratungsgeschäft, das zu einem Anstieg der Inlandsumsätze um 13,9% auf TEUR 78.771 (2019: TEUR 69.168) führte. Aber auch das Auslandsgeschäft konnte USU im Vorjahresvergleich um 7,9% auf TEUR 28.557 (2019: TEUR 26.462) ausbauen. Maßgeblichster Treiber dieses Umsatzwachstums war insbesondere das Servicegeschäft, das im Berichtsjahr vom Digitalisierungstrend profitierte und dank zahlreicher Neuaufträge mit einem Umsatz von TEUR 27.393

(2019: TEUR 21.075) um insgesamt 30,0% über dem Vergleichswert des Vorjahres anstieg. Zugleich profitierte USU vom sehr starken Cloud- und Wartungsgeschäft. So erhöhten sich die Wartungseinnahmen inklusive der Erlöse aus dem Software-as-a-Service (SaaS)-Geschäft im Vorjahresvergleich um 13,1% auf TEUR 32.491 (2019: TEUR 28.739), wovon TEUR 9.704 (2019: TEUR 6.917) allein auf die SaaS-Erlöse entfallen. Dies entspricht einem Anstieg der SaaS-Umsätze um 40,3% gegenüber dem Vorjahr.

Im Zuge des deutlichen Umsatzausbaus und einer gleichzeitig unterdurchschnittlichen Kostensteigerung erzielte USU im Berichtsjahr ein im Vergleich zum Umsatz überproportionales Gewinnwachstum. Entsprechend stieg das EBITDA um 34,8% gegenüber dem Vorjahr auf nunmehr TEUR 13.377 (2019: TEUR 9.920). Unter Einbeziehung der gesamten Abschreibungen und des Impairments von insgesamt TEUR 6.356 (2019: TEUR 5.866) erzielte USU im gleichen Zeitraum ein EBIT von TEUR 7.021 (2019: TEUR 4.054). Dies entspricht im Vorjahresvergleich einem EBIT-Anstieg um 73,2%. Nach Steuern und Zinsen belief sich der Konzernüberschuss auf TEUR 5.484 (2019: TEUR 5.273). Das Ergebnis pro Aktie baute USU entsprechend auf EUR 0,52 (2019: EUR 0,50) im Gesamtkonzern aus.

Unter Herausrechnung der akquisitionsbedingten Sondereffekte erzielte die USU-Gruppe ein bereinigtes Ergebnis vor Zinsen und Steuern ("Bereinigtes EBIT") von TEUR 9.244 (2019: TEUR 6.226), was einer Ergebnissteigerung um 48,5% entspricht. Zugleich stieg das Bereinigte Konzernergebnis im Vergleich zum Geschäftsjahr 2019 um 3,6% auf TEUR 7.611 (2019: TEUR 7.349). Das Bereinigte Ergebnis je Aktie erhöhte sich entsprechend von EUR 0,70 im Vorjahr auf nunmehr EUR 0,72.

Der nach HGB ermittelte Jahresüberschuss der USU Software AG als Einzelgesellschaft erhöhte sich im Geschäftsjahr 2020 gegenüber dem Vorjahr um 21,4% auf TEUR 7.363 (2019: TEUR 6.066). Unter Einbeziehung des Gewinnvortrags aus dem Vorjahr von TEUR 3.930 (2019: TEUR 2.074) erzielte die Gesellschaft einen Bilanzgewinn von TEUR 11.293 (2019: TEUR 8.140). Dieser soll wie in den Vorjahren insbesondere für die Zahlung einer Dividende an alle Aktionäre der USU Software AG verwendet werden. Gemäß der kommunizierten Ausschüttungspolitik der Gesellschaft, wonach die Dividende niemals unter Vorjahr liegen und etwa der Hälfte des erzielten Gewinns entsprechen soll, schlägt der Vorstand vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats eine Dividendenausschüttung auf Vorjahresniveau von EUR 0,40 (2019: EUR 0,40) je Stückaktie für das Geschäftsjahr 2020 vor.

Für 2021 plant der Vorstand mit einem leichten Umsatzwachstum, bei einer gleichzeitigen Steigerung des Bereinigten EBIT und der Marge. Zwar zeigt sich im Auftaktquartal 2021, dass die Corona-Krise noch nicht überstanden ist, weshalb der Vorstand eher von einer Investitionszurückhaltung der Unternehmen im ersten Halbjahr 2021 ausgeht, dennoch plant der Vorstand für das Geschäftsjahr 2021 insgesamt mit einem leichten Umsatzwachstum, bei einer gleichzeitigen Steigerung des Bereinigten EBIT auf mindestens 9 bis 10 Mio. EUR. Zugleich bestätigt der Vorstand nach dem sehr erfolgreichen Jahr 2020 die aktuelle Mittelfristplanung, die ein durchschnittliches organisches Umsatzwachstum für die kommenden Jahre von 10% sowie mit Blick auf das weiter zunehmende SaaS-Geschäft den Ausbau der operativen Marge auf Basis des Bereinigten EBIT bis 2024 auf 13-15% beinhaltet.

II. 2 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung

Nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis)1 war das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) in Deutschland im Jahr 2020 um 5,0% niedriger als im Vorjahr. Die deutsche Wirtschaft sei damit gemäß Destatis nach einer zehnjährigen Wachstumsphase im Corona-Krisenjahr 2020 in eine tiefe Rezession geraten, ähnlich wie zuletzt während der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009. Die Corona-Pandemie hinterließ im Jahr 2020 deutliche Spuren in nahezu allen Wirtschaftsbereichen. Die Produktion wurde sowohl in den Dienstleistungsbereichen als auch im Produzierenden Gewerbe teilweise massiv eingeschränkt.

Anders als während der Finanz- und Wirtschaftskrise, als der gesamte Konsum die Wirtschaft stützte, gingen die privaten Konsumausgaben im Jahr 2020 im Vorjahresvergleich preisbereinigt um 6,0% zurück und damit so stark wie noch nie. Die Konsumausgaben des Staates wirkten dagegen mit einem preisbereinigten Anstieg von 3,4% auch in der Corona-Krise stabilisierend. Die Bruttoanlageinvestitionen verzeichneten preisbereinigt mit -3,5% den deutlichsten Rückgang seit der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009. Dabei legten die Bauinvestitionen entgegen diesem Trend um 1,5% zu. In Ausrüstungen – das sind vor allem Investitionen in Maschinen und Geräte sowie Fahrzeuge – wurden im Jahr 2020 dagegen preisbereinigt 12,5% weniger investiert als im Vorjahr. Die Investitionen in sonstige Anlagen – darunter fallen vor allem Investitionen in Forschung und Entwicklung – fielen ersten Destatis-Schätzungen zufolge preisbereinigt um 1,1%.

1 Vgl. Destatis-Pressemitteilung Nr. 020 vom 14. Januar 2021, veröffentlicht unter www.destatis.de

Die Corona-Pandemie wirkte sich auch auf den Außenhandel massiv aus: Die Exporte und Importe von Waren und Dienstleistungen gingen im Jahr 2020 erstmals seit 2009 zurück, die Exporte preisbereinigt um 9,9%, die Importe um 8,6%. Besonders groß war der Rückgang der Dienstleistungsimporte, was vor allem am hohen Anteil des stark rückläufigen Reiseverkehrs lag.

Auch der Euroraum verzeichnete gemäß einer ersten Schätzung der Jahreswachstumsrate für 2020, basierend auf saison- und kalenderbereinigten Quartalsdaten, des statistischen Amtes der Europäischen Union (Eurostat)2, im Jahr 2020 einen deutlichen BIP-Rückgang von -6,8% (2019: +1,2%) gegenüber dem Vorjahr.

II. 3 Branchenbezogene Entwicklung

Der deutsche Hightech-Markt ist im Jahr 2020 Unter dem Eindruck der Corona-Krise leicht rückläufig gewesen und konnte insofern im Berichtjahr das Wachstum der Vorjahre nicht fortsetzen. So ging der ITK-Markt im Berichtszeitraum nach Prognosen des Branchenverbandes Informationswirtschaft, Telekomunikation und neue Medien e.V. ("BITKOM")3 um 0,6 Prozent auf 169,8 Milliarden Euro zurück, was vor allem am schwächeren Geschäft mit IT-Dienstleistungen und Software lag. So verzeichnete der Markt für IT-Services einen Rückgang um -3,2% (2019: +2,4%) auf EUR 39,6 Mrd. (2019: EUR 40,9 Mrd.), während der Softwaremarkt um -1,0% (2019: + 7,3%) auf EUR 25,9 Mrd. (2019: EUR 26,2 Mrd.) sank. Weltweit betrachtet schrumpfte der IT-Markt nach Berechnungen des amerikanischen Marktforschungsunternehmens Gartner4 im Berichtsjahr 2020 sogar um 3,2% auf USD 3.695 Mrd. (2019: USD 3.722 Mrd.), wobei der Enterprise Software- und IT-Services-Markt auch weltweit mit einem Rückgang von -2,4% bzw. -2,7% überdurchschnittlich nachgaben.

II. 4 Geschäftsverlauf

Ungeachtet der Corona-Pandemie und der Lockdownbedingten Einschränkungen erzielten die USU Software AG und ihre Tochtergesellschaften im Geschäftsjahr 2020 neue Rekordwerte. Dabei profitierte USU insbesondere vom Digitalisierungstrend und der Notwendigkeit der Unternehmen in dieser Krisensituation Einsparungen zu realisieren und sich effizienter aufzustellen, wofür USU entsprechende Lösungen und Services offeriert. Zugleich führte der Wandel vom Einmal-Lizenzgeschäft hin zum Software-as-a-Service (SaaS)-Geschäft im Berichtsjahr zu einer stabilen und nachhaltigen Geschäftsentwicklung. Entsprechend baute USU den

Konzernumsatz um 12,2% auf TEUR 107.327 (2019: TEUR 95.630) aus, was einen neuen Rekordwert in der Unternehmensgeschichte und zugleich das erstmalige Überschreiten der 100 Mio. Euro-Umsatzmarke bedeutet und legte beim Bereinigten EBIT um 48,5% auf TEUR 9.244 (2019: TEUR 6.226) zu. Da USU inzwischen vom hohen SaaS-Anteil profitiert und die französische Tochtergesellschaft USU SAS in 2020 die Gewinnschwelle erreicht hat, konnte die Gesellschaft die Belastungseffekte des Vorjahres erfolgreich überwinden. Dazu zählt auch das deutlich gestiegene Servicegeschäft, das besonders stark vom Digitalisierungstrend profitierte. Demgemäß hat USU im Berichtsjahr sogar die ursprüngliche Planung von EUR 102 – 105 Mio. Konzernumsatz bei einem Bereinigten EBIT von EUR 7,5-10 Mio. erreicht bzw. teilweise übertroffen und damit auch die Corona-bedingt angepasste Guidance übertrumpft, die ein Umsatzwachstum sowie ein positives Bereinigtes EBIT vorsah.

Vergleich deutsches Wirtschafts- und Marktwachstum versus Umsatzwachstum der USU-Gruppe in Prozent

Maßgeblich für die Umsatz- und Gewinnsteigerung gegenüber dem Vorjahr waren vor allem die erfolgreiche Generierung von SaaS-Neuaufträgen, Lizenzaufträgen und einer Vielzahl an Beratungsaufträgen im Bereich der Digitalisierung von Geschäftsprozessen bei Neu- und Bestandskunden im In- und Ausland. Zeitgleich baute USU die Kostenbasis trotz des weiteren Personalausbaus nur unterdurchschnittlich aus, was zu einem entsprechenden Ergebniswachstum führte.

II. 5 Umsatz- und Kostenentwicklung

Konzernumsatz

Im Geschäftsjahr 2020 steigerte die USU Software AG den Konzernumsatz um 12,2% gegenüber dem Vorjahr auf TEUR 107.327 (2019: TEUR 95.630) und lag damit erstmals über der 100 Mio. Euro-Umsatzmarke. Dabei

2 Vgl. Eurostat-Pressemitteilung 17/2021 vom 2. Februar 2021, veröffentlicht unter http://ec.europa.eu/eurostat

3 BITKOM-Presseinformation vom 13.01.2021, veröffentlicht unter www.bitkom.org

4 Vgl. Gartner-Pressemitteilung vom 25.01.2021, veröffentlicht unter www.gartner.com

profitierte USU insbesondere vom starken inländischen Beratungsgeschäft, das zu einem Anstieg der Inlandsumsätze um 13,9% auf TEUR 78.771 (2019: TEUR 69.168) führte. Aber auch das Auslandsgeschäft konnte USU im Vorjahresvergleich um 7,9% auf TEUR 28.557 (2019: TEUR 26.462) ausbauen. Infolge des überproportional gesteigerten Inlandsumsatzes sank jedoch der Anteil des Auslandsgeschäftes am Konzernumsatz in 2020 auf 26,6% (2019: 27,7%). Aufgrund des überproportional gesteigerten Inlandsumsatzes, blieb USU damit ungeachtet des zweistelligen Umsatzanstiegs außerhalb Deutschlands noch unterhalb der avisierten 30%-Marke beim Auslandsanteil am Konzernumsatz.

Maßgeblichster Treiber dieses Umsatzwachstums war insbesondere das Beratungsgeschäft, das im Berichtsjahr vom Digitalisierungstrend profitierte und dank zahlreicher Neuaufträge mit einem Umsatz von TEUR 60.175 (2019: TEUR 49.905) um insgesamt 20,6% über dem Vergleichswert des Vorjahres anstieg.

Umsatzentwicklung der USU-Gruppe nach Quartalen

Konzernumsatz

Lizenz- und Wartungs- (inkl. Saas-) Umsatz Q1/2019 Q2/2019 Q3/2019 Q4/2019 Q1/2020 Q2/2020 Q3/2020 Q4/2020 14.000 12.000 10.000 8.000 6.000 4.000 2.000 0 14.000 12.000 10.000 8.000 6.000 4.000 2.000 0 9.738 10.478 11.193 12.395 11.156 10.540 10.463 13.259

Zugleich profitierte USU vom sehr starken Cloud- und Wartungsgeschäft. So erhöhten sich die Wartungseinnahmen inklusive der Erlöse aus dem Software-as-a-Service (SaaS)-Geschäft im Vorjahresvergleich um 13,1% auf TEUR 32.491 (2019: TEUR 28.739), wovon TEUR 9.704 (2019: TEUR 6.917) allein auf die SaaS-Erlöse entfallen. Dies entspricht einem Anstieg der SaaS-Umsätze um 40,3% gegenüber dem Vorjahr. Infolge des sehr hohen Anteils des SaaS-Geschäftes an den Neuabschlüssen lag der Lizenzumsatz im Berichtsjahr 2020 ungeachtet eines positiven Abschlussquartals entsprechend mit TEUR 12.927 (2019: TEUR 15.005) um 13,8% unter dem sehr starken Vergleichswert des Vorjahres. Die sonstigen Erlöse, die im Wesentlichen Handelswarenumsätze mit fremdbezogener Hard- und Software beinhalten, beliefen sich auf insgesamt TEUR 1.734 (2019: TEUR 1.981).

Da der Großteil der USU-Belegschaft im Berichtsjahr im Zuge der Corona-Restriktionen aus dem Home-Office heraus agierten und von dort aus das Gros der Leistungen erbringen konnte, blieb USU im Betrachtungszeitraum von negativen Coronabedingten operativen Einflüssen weitgehend verschont.

Umsatz nach Geschäftsfeldern

Das Leistungsspektrum des Geschäftsfeldes "Produktgeschäft" umfasst sämtliche Aktivitäten rund um die USU-Produktpalette im Markt für IT Management-Lösungen, im Knowledge Management-Markt sowie dem aus dem Forschungsbereich hervorgegangenem Geschäftsbereich für Big Data Analytics, Katana (ab 2021: USU AI Services). Das Geschäftsfeld "Servicegeschäft" beinhaltet Beratungsleistungen im Rahmen von IT-Projekten, individuelle Anwendungsentwicklung und digitale Strategie-Beratung, Service- und UX-Design sowie Webportale, Apps und Intranets.

Das Segment "Produktgeschäft" steuerte im Geschäftsjahr 2020 Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 79.775 (2019: TEUR 74.349) zum Konzernumsatz bei, was einem Anstieg um 7,3% gegenüber dem Vorjahr entspricht. Maßgeblich hierfür war im Wesentlichen der Ausbau des Wartungs- und SaaS-Geschäfts sowie der produktbezogenen Beratungserlöse. Im gleichen Zeitraum stieg der beratungsbezogene Umsatz des Segments "Servicegeschäft" mit einem Zuwachs um 30,0% deutlich überproportional auf TEUR 27.393 (2019: TEUR 21.075) an. Nach einer Wachstumsdelle im Vorjahr setzte USU dank zahlreicher Neuaufträge von Bestands- und Neukunden damit die Rückkehr in den langfristigen Wachstumstrend planmäßig um. Die nicht den Segmenten zugeordneten Umsätze summierten sich im Geschäftsjahr 2020 auf

in TEUR

TEUR 159 (2019: TEUR 206). Infolge der besonders starken Performance des Servicesegmentes in 2020 sank der Umsatzanteil des Produktsegmentes am Konzernumsatz von 77,8% im Jahr 2019 auf nunmehr 74,3%.

Umsatzentwicklung der USU-Gruppe nach Segmenten in Prozent

Operative Kosten

Die operative Aufwandsbasis der USU-Gruppe erhöhte sich im Geschäftsjahr 2020 im Vorjahresvergleich um 8,5% auf TEUR -100.942 (2019: TEUR -93.017). Dabei wirkten sich neben höheren Honoraren für Freelancer und höheren Personalkosten im Zuge der Geschäftsausweitung auch gesteigerte Sachkosten und Abschreibungen aufwandssteigernd aus.

Die Herstellungskosten des Umsatzes stiegen im Berichtszeitraum im Zuge der Geschäftsausweitung und des damit verbundenen erweiterten Einsatzes von angestellten Beratern und freien Mitarbeitern um 10,1% gegenüber dem Vorjahr auf nunmehr TEUR -50.817 (2019: TEUR -46.171) an. Die auf den Konzernumsatz bezogene Herstellungskostenquote sank infolge des überproportional gestiegenen Konzernumsatzes leicht von 48,3% Geschäftsjahr 2019 auf 47,3% im Berichtsjahr 2020. Das Bruttoergebnis erhöhte sich zeitgleich von TEUR 49.459 im Vorjahr auf nunmehr TEUR 56.510. Zugleich stieg die Bruttomarge gegenüber dem Vorjahr leicht auf 52,7% (2019: 51,7%).

Die Marketing- und Vertriebsaufwendungen stiegen im Berichtszeitraum gegenüber dem Vorjahr um 8,1% auf TEUR -20.398 (2019: TEUR -18.864). Dieser Anstieg

resultiert im Wesentlichen aus gestiegenen Personalkosten im Zuge der Personalaufstockung, erhöhten Partner-Provisionen infolge des ausgeweiteten Partnergeschäftes sowie höheren Abschreibungen. Die umsatzbezogene Kostenquote für den Bereich Marketing und Vertrieb ging entsprechend von 19,7% im Jahr 2019 auf 19,0% im Berichtszeitraum zurück.

Die Allgemeinen Verwaltungsaufwendungen stiegen im Geschäftsjahr 2020 vor allem infolge des im Laufe des Vorjahres vollzogenen notwendigen Personalausbaus sowie erhöhter Abschreibungen im Zusammenhang mit IFRS 16 um 17,4% gegenüber dem Vorjahr auf TEUR -14.299 (2019: TEUR -12.181). Bezogen auf den Konzernumsatz stieg die Verwaltungskostenquote im Betrachtungszeitraum auf 13,3% (2019: 12,7%) an.

Die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen sanken im Berichtszeitraum um 2,4% gegenüber dem Vorjahr auf TEUR -15.427 (2019: TEUR -15.801). Die auf den Konzernumsatz bezogene Aufwandsquote für Forschung und Entwicklung sank zugleich infolge der deutlichen Umsatzsteigerung auf 14,4% (2019: 16,5%) und blieb damit planmäßig unter dem Vergleichswert des Vorjahres. USU investiert stetig in die Neu- und Weiterentwicklung des eigenen Produktportfolios und arbeitet permanent an innovativen, marktbezogenen Softwarelösungen. Auch mittelfristig plant USU, die F&E-Aufwendungen zwar absolut betrachtet auszubauen, relativ betrachtet jedoch die Aufwandsquote infolge überproportional steigender Umsatzerlöse weiter zu senken.

Die sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen saldieren sich in 2020 auf einen Ertrag von insgesamt TEUR 635 (2019: TEUR 1.441) und beinhalten im Wesentlichen Erträge aus Forschungsgeldern aus öffentlicher Hand, Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen sowie Erträge und Aufwendungen aus Währungsdifferenzen.

II. 6 Ertragslage

Im Zuge der deutlichen Geschäftsausweitung und der unterproportionalen Aufwandssteigerung baute die USU-Gruppe im Berichtsjahr 2020 die Profitabilität gegenüber dem Vorjahr signifikant aus. So steigerte USU das EBITDA im Vorjahresvergleich um 34,8% auf TEUR 13.377 (2019: TEUR 9.920). Darin enthalten sind TEUR 2.877 (2019: TEUR 2.360) Abschreibungen nach IFRS 16 aus Leasing- und Mietverträgen. Neben diesen Abschreibungen fielen noch Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens in Höhe von TEUR 3.478 (2019: TEUR 3.506) an, von denen TEUR 1.481

die Abschreibung auf Marken im Zuge der "One USU"- Strategie betrafen. Unter Einbeziehung der gesamten Abschreibungen von insgesamt TEUR 6.356 (2019: TEUR 5.866) erzielte USU im Geschäftsjahr 2020 ein EBIT von TEUR 7.021 (2019: TEUR 4.054). Dies entspricht einer operativen Ergebnissteigerung um 73,2% gegenüber dem Vorjahr.

Das Finanzergebnis summierte sich im Geschäftsjahr 2020 auf TEUR -222 (2019: TEUR -4). Darin enthalten sind vor allem Erträge und Aufwendungen aus Währungsdifferenzen von Guthaben bei Kreditinstituten.

Der Steueraufwand belief sich im Berichtsjahr 2020 auf TEUR -1.315, nachdem im Vorjahr ein Steuerertrag von TEUR 1.223 anfiel. Hintergrund ist, dass seit 2020 die Auflösung latenter Steuern höher ist als die Neuaktivierung latenter Steuern auf bestehende Verlustvorträge.

Insgesamt verbesserte sich das Konzernergebnis im Berichtsjahr 2020 gegenüber dem Vorjahr um 4,0% auf TEUR 5.484 (2019: TEUR 5.273), was einem Ergebnis pro Aktie von EUR 0,52 (2019: EUR 0,50) entspricht.

II. 7 Bereinigtes Konzernergebnis

Die nachfolgende Tabelle zeigt, ausgehend vom EBIT, die Überleitungsrechnung zu den nicht IFRS-bezogenen Ergebniskenngrößen Bereinigtes EBIT, Bereinigtes Konzernergebnis sowie Bereinigtes Ergebnis je Aktie. Diese

Ergebnisentwicklung der USU-Gruppe

stellen zu Informationszwecken die um akquisitionsbedingte Sondereffekte bereinigten Kennzahlen der USU-Gruppe dar. Das Bereinigte EBIT ist zugleich die zentrale Ergebnis-Kenngröße des USU-Konzerns.

Bereinigtes Konzernergebnis 01.01.2020- 01.01.2019-
in TEUR 31.12.2020 31.12.2019
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EBIT) 7.021 4.054
Abschreibungen auf im Rahmen von Unternehmensakquisitionen
aktivierte immaterielle Vermögenswerte und Goodwillabschreibung 2.223 2.172
Bereinigtes EBIT 9.244 6.226
Finanzerträge (gemäß Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung) 50 104
Finanzaufwendungen (gemäß Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung) -272 -108
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
(gemäß Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung) -1.315 1.223
Steuereffekte bezogen auf Bereinigungen -96 -96
- davon aus Abschreibungen -96 -96
Bereinigtes Konzernergebnis 7.611 7.349
Bereinigtes Ergebnis je Aktie (in EUR): 0,72 0,70
Gewichteter Durchschnitt ausstehender Aktien:
Unverwässert und verwässert 10.523.770 10.523.770

Das bereinigte Ergebnis vor Zinsen und Steuern ("Bereinigtes EBIT") verbesserte USU im Geschäftsjahr 2020 im Zuge der Geschäftsausweitung um 48,5% gegenüber dem Vorjahr auf TEUR 9.244 (2019: TEUR 6.226). Dies bedeutet einen Anstieg der operativen Marge auf Basis des Bereinigten EBIT von 6,5% im Jahr 2019 auf nunmehr 8,6%. Zugleich steigerte USU das Bereinigte Konzernergebnis um 3,6% auf TEUR 7.611 (2019: TEUR 7.349).

Das Bereinigte Ergebnis je Aktie verbesserte sich entsprechend auf EUR 0,72 (2019: EUR 0,70).

II. 8 Vermögens- und Finanzlage

Auf der Aktivseite der Bilanz stiegen die langfristigen Vermögenswerte der USU-Gruppe zum 31. Dezember 2020 auf TEUR 71.923 (31. Dezember 2019: TEUR 67.028) an. Dieser Anstieg ist unter anderem Folge des Ausbaus der Sachanlagen auf TEUR 3.464 (31. Dezember 2019: TEUR 2.222) sowie der Erhöhung der bilanzierten Nutzungsrechte gemäß IFRS 16 in Höhe von TEUR 16.280 (31. Dezember 2019: TEUR 8.533).

Die kurzfristigen Vermögenswerte erhöhten sich im gleichen Zeitraum von TEUR 37.432 zum 31. Dezember 2019 auf nunmehr TEUR 43.543, was im Wesentlichen auf die Erhöhung der Konzernliquidität (Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten zzgl. Wertpapiere) zurückzuführen ist, die zum 31. Dezember 2020 ungeachtet der Dividendenausschüttung an die USU-Aktionäre auf TEUR 18.534 (31. Dezember 2019: TEUR 10.413) anstieg. Maßgeblich hierfür ist insbesondere die kundenseitige Rechnungsbegleichung, was zugleich mit einem Rückgang der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf TEUR 16.725 (31. Dezember 2019: TEUR 20.001) zum 31. Dezember 2020 einherging.

Auf der Passivseite der Bilanz stieg das Eigenkapital der USU-Gruppe infolge des positiven Konzernergebnisses von TEUR 60.198 zum 31. Dezember 2019 auf TEUR 61.770 zum 31. Dezember 2020. Zugleich stieg das Fremdkapital in Form der kurz- und langfristigen Schulden der USU-Gruppe zum 31. Dezember 2020 auf TEUR 53.696 (31. Dezember 2019: TEUR 44.262). Dieser Anstieg resultiert im Wesentlichen aus erhöhten langfristigen Leasingverbindlichkeiten nach IFRS 16.

Bei einer Bilanzsumme von TEUR 115.466 (31. Dezember 2019: TEUR 104.460) belief sich die Eigenkapitalquote zum 31. Dezember 2020 auf 53,5% (31. Dezember 2019: 57,6%). Mit dieser Eigenkapitalquote, der umfangreichen Konzernliquidität und keinerlei Bankverbindlichkeiten, ist die USU-Gruppe auch in Corona-Zeiten weiterhin äußerst solide und gesichert finanziert.

II. 9 Cash-Flow und Investitionen

Zum 31. Dezember 2020 verfügte die USU-Gruppe über flüssige Mittel (ohne Wertpapiere) von TEUR 18.534 (2019: TEUR 10.413). Im Vorjahresvergleich entspricht dies einem Anstieg um TEUR 8.121 bzw. 78,0%, der im Wesentlichen aus dem operativen Cash-Flow infolge der Gewinnerzielung von USU im Berichtsjahr herrührt.

Der Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit von USU stieg entsprechend im Vorjahresvergleich maßgeblich von TEUR 9.518 im Geschäftsjahr 2019 auf jetzt TEUR 17.736 an.

Der Cash-Flow aus Investitionstätigkeit von TEUR -2.442 (2019: TEUR -1.816) beinhaltet im Wesentlichen die Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte.

Der Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von TEUR -7.049 (2019: TEUR -6.771) resultiert im Wesentlichen aus der Dividendenzahlung an die USU-Aktionäre in Höhe von TEUR -4.209 (2019: TEUR -4.209), sowie aus Auszahlungen für die Tilgung von Leasingverbindlichkeiten in Höhe von TEUR -2.840 (2019: TEUR -2.318).

Entwicklung des Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit der USU-Gruppe in TEUR

II. 10 Derzeitige Lage des Konzerns

Dank einer Vielzahl an Vertragsabschlüssen im In- und Ausland im Abschlussquartal 2020 sowie des damit verbundenen weiteren Ausbaus des SaaS-Geschäftes ist USU aktuell gut aufgestellt, um in 2021 die avisierten Wachstumsziele erfolgreich umzusetzen. Dies belegt nicht zuletzt der neue Rekord-Auftragsbestand der USU-Gruppe, der im Geschäftsjahr 2020 erstmals die 60 Mio. Euro-Marke übersprang. Damit verfügt USU bereits über gesicherte Aufträge eines wesentlichen Teils des für 2021 avisierten Umsatzes. Dank der anhaltenden Nachfrage nach Digitalisierungslösungen erwartet der Vorstand, auch in 2021 zahlreiche Neuaufträge gewinnen zu können, wobei das hohe Neuauftrags-Niveau von 2020 wohl nicht ganz erreicht werden kann. Daneben geht der Vorstand von positiven Effekten und einer Effizienzsteigerung im Rahmen der "One USU"- Strategieumsetzung aus. Insofern ist die USU-Gruppe nach wie vor in einer ausgezeichneten wirtschaftlichen Situation und sieht weiterhin hohe Potenziale für die kurz- und mittelfristige Zukunft. Insbesondere die Wachstumssäulen Internationalisierung und Innovationen sollen zu einem durchschnittlichen organischen Umsatzwachstum von 10% in den kommenden Jahren und dank der erwarteten anhaltend starken Entwicklung der SaaS-Aufträge zu einem gleichzeitigen Margenausbau auf Basis des Bereinigten EBIT auf 13-15% führen. Ferner verfügt USU über eine hohe, frei verfügbare Konzernliquidität, um gemäß der Wachstumsstrategie auch in das zusätzliche akquisitorische Wachstum zu investieren.

II. 11 Entwicklung und Lage der USU Software AG

Alle nachfolgenden Zahlenangaben beziehen sich auf den Einzelabschluss der USU Software AG nach HGB.

Die USU Software AG konzentriert sich im Wesentlichen auf den Erwerb und das Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie den Bereich Forschung, der am Standort Karlsruhe angesiedelt ist, an dem zum 31. Dezember 2020 insgesamt 17 der 47 Mitarbeiter der Gesellschaft tätig waren. Die wesentlichen Erträge der USU Software AG resultieren aus ihren operativ tätigen Tochtergesellschaften. Zu diesen zählen die Konzerntöchter USU Technologies GmbH, USU Solutions GmbH, Omega Software GmbH und die USU GmbH mit denen die Gesellschaft Ergebnisabführungsverträge abgeschlossen hat sowie die französische Konzerntochtergesellschaft USU SAS und die US-amerikanische USU Solutions Inc.

Im Geschäftsjahr 2020 erzielte die USU Software AG Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 4.926 (2019: TEUR 4.891), die vorwiegend aus konzernintern erbrachten Dienstleistungen und dem Bereich AI Services (vormals: Katana), der aus dem Forschungsbereich hervorgegangen ist und Lösungen für Big Data und Künstliche Intelligenz entwickelt und vertreibt, herrühren. Zudem erzielte USU aus den Ergebnisabführungsverträgen mit ihren Konzerntochtergesellschaften Beteiligungserträge von TEUR 13.883 (2019: TEUR 12.646), die mit den korrespondierenden Aufwendungen konsolidiert wurden. Der Anstieg dieses Postens resultiert im Wesentlichen aus der Gewinnsteigerung der Konzerntochter USU GmbH. Die sonstigen betrieblichen Erträge der Gesellschaft in Höhe von TEUR 2.679 (2019: TEUR 2.736) enthalten vor allem konzerninterne Verrechnungen sowie erhaltene Fördermittel im Rahmen von Forschungsprojekten des USU-Forschungsbereiches. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen von insgesamt TEUR 7.265 (2019: TEUR 6.583) sind im Wesentlichen Mietaufwendungen, Honorare für externe Dienstleistungen, IT-/RZ-Kosten, Veranstaltungs- und Marketingkosten sowie Börsenkosten enthalten. Der Materialaufwand sank im Geschäftsjahr 2020 im Vorjahresvergleich auf TEUR 213 (2019: TEUR 398), was auf die geringere Inanspruchnahme von Fremdleistungen Dritter des Forschungsbereiches zurückzuführen ist. Zugleich stieg der Personalaufwand im Zuge der Personalaufstockung der Unternehmensbelegschaft auf durchschnittlich 47 (2019: 43) Angestellte von TEUR 4.166 im Geschäftsjahr 2019 auf nunmehr TEUR 4.641. Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen summierten sich im Berichtsjahr 2020 auf TEUR 95 (2019: TEUR 17). Zugleich beliefen sich die Abschreibungen auf Finanzanlagen auf TEUR 545 (2019: TEUR 750). Diese betreffen in 2020 ausschließlich die deutsche Tochtergesellschaft Omega Software GmbH, während im Vorjahr Abschreibungen auf die Beteiligung der französischen Tochtergesellschaft USU SAS vorgenommen wurden. Das Zinsergebnis lag saldiert bei TEUR -395 (2019: TEUR -380) und beinhaltet im Wesentlichen Zinszahlungen an Tochtergesellschaften.

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag lagen mit TEUR -972 (2019: TEUR -941) leicht über dem Vorjahreswert. Inklusive der sonstigen Steuern von TEUR 1 (2019: TEUR 1) verblieb im Geschäftsjahr 2020 für die USU Software AG als Einzelgesellschaft ein Jahresüberschuss von TEUR 7.363 (2019: TEUR 6.066). Dies entspricht gegenüber dem Vorjahr einer Gewinnsteigerung von 21,4%. Unter Einbeziehung des Gewinnvortrags aus dem Vorjahr von TEUR 3.930 (2019: TEUR 2.074) erzielte die Gesellschaft einen Bilanzgewinn von TEUR 11.293 (2019: TEUR 8.140). Dieser soll wie in den

Vorjahren insbesondere für die Zahlung einer Dividende an die Aktionäre der USU Software AG verwendet werden. Gemäß der kommunizierten Ausschüttungspolitik der Gesellschaft, wonach die Dividende niemals unter Vorjahr liegen und etwa der Hälfte des erzielten Gewinns entsprechen soll, schlägt der Vorstand vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats eine Dividendenausschüttung auf Vorjahresniveau von EUR 0,40 (2019: EUR 0,40) je Stückaktie für das Geschäftsjahr 2020 vor.

Damit hat die USU Software AG als Einzelgesellschaft die für 2020 geplante Umsatz- und Ergebnissteigerung wie avisiert erzielt und erwartet auch für 2021 eine leichte Umsatz- und Ergebnissteigerung gegenüber dem Vorjahr im niedrigen einstelligen Prozentbereich und insofern die Fortsetzung der positiven Geschäftsentwicklung.

Auf der Aktivseite der Bilanz stieg das Anlagevermögen der USU Software AG zum Ende des Geschäftsjahres 2020 auf TEUR 49.323 (2019: TEUR 48.771), was insbesondere auf eine Erhöhung der Sachanlagen infolge des Einkaufs von IT-Geräten und Büroausstattung im Zuge des Personalaufbaus und Anmietung eines neuen Bürogebäudes zurückzuführen ist. Das Umlaufvermögen stieg zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 auf TEUR 23.257 (2019: TEUR 18.366). Dies ist zum einen auf erhöhte Forderungen gegen verbundene Unternehmen aufgrund offener Zahlungen aus den Ergebnisabführungen der Tochtergesellschaften für 2020 zurückzuführen. Zum anderen erhöhte sich die Unternehmensliquidität zum 31. Dezember 2020 stichtagsbezogen auf TEUR 3.954 (2019: TEUR 452), was vor allem an den Ergebnisabführungszahlungen der Tochtergesellschaften für 2019 resultiert. Auf der Passivseite erhöhte sich das Eigenkapital im Zuge der Gewinnsteigerung, ungeachtet der im Berichtsjahr erfolgten Dividendenausschüttung, auf TEUR 35.462 (2019: TEUR 32.308). Zugleich stieg das Fremdkapital von TEUR 34.959

zum 31. Dezember 2019 auf nunmehr TEUR 37.615, was im Wesentlichen aus gestiegenen Verbindlichkeiten gegenüber den Tochtergesellschaften der Gesellschaft resultiert. Bei einer auf TEUR 73.190 (2019: TEUR 67.321) gestiegenen Bilanzsumme verbesserte sich die Eigenkapitalquote der USU Software AG zum Ende des Geschäftsjahres 2020 auf 48,5% (2019: 48,0%).

Die Fokussierung der USU Software AG auf das Beteiligungsgeschäft wird auch in den Folgejahren zu einer hohen Abhängigkeit der Gesellschaft von der Geschäftsentwicklung ihrer Tochtergesellschaften, insbesondere der USU Technologies GmbH, der USU Solutions GmbH und der USU GmbH führen. Bezüglich der damit verbundenen Chancen und Risiken wird auf den Risikobericht des Konzerns verwiesen.

II. 12 Auftragsbestand

Zum Ende des Geschäftsjahres 2020 summierte sich der konzernweite Auftragsbestand der USU-Gruppe auf TEUR 61.891 (31. Dezember 2019: TEUR 49.222), lag damit um 25,7% über dem Vergleichswert des Vorjahres und markierte abermals einen neuen Rekordwert in der USU-Historie. Maßgeblich für diesen starken Anstieg waren insbesondere der gestiegene Bestand an SaaSund Beratungsaufträgen.

Der stichtagsbezogene Auftragsbestand zum Ende des Quartals stellt aufgrund von verbindlichen Verträgen die bereits fixierten zukünftigen Umsätze der USU-Gruppe auf Sicht der kommenden 12 Monate dar. Diese beinhalten vorwiegend projektbezogene Aufträge sowie Wartungs- und SaaS-Verträge.

Entwicklung des Auftragsbestandes der USU-Gruppe in TEUR

II. 13 Mitarbeiter

Zum 31. Dezember 2020 baute die USU-Gruppe ihre Belegschaft gegenüber dem Vorjahr um 3,0% auf 732 (2019: 711) Mitarbeiter aus. Damit hat USU auch in 2020 ungeachtet der Corona-Pandemie und des Fachkräftemangels in der IT-Branche ihre Konzernbelegschaft planmäßig ausgebaut. Nach Funktionsbereichen untergliedert beschäftigte USU zum 31. Dezember 2020 insgesamt 309 (2019: 312) Mitarbeiter im Bereich Beratung und Services, 209 (2019: 200) Mitarbeiter im Bereich Forschung und Entwicklung, 112 (2019: 100) Mitarbeiter im Bereich Vertrieb und Marketing sowie 102 (2019: 99) Mitarbeiter in der Administration. Segmentbezogen waren 520 (2019: 507) Mitarbeiter im Geschäftsfeld "Produktgeschäft", 110 (2019: 105) Mitarbeiter im Geschäftsfeld "Servicegeschäft" sowie 102 (2019: 99) Mitarbeiter im Zentralbereich der USU-Gruppe tätig. Nicht in den Konzern-Personalzahlen enthalten sind die zwei Vorstände der USU Software AG, 230 freie Mitarbeiter, auf die im Projektgeschäft im Bedarfsfall zurückgegriffen werden kann, 10 Aushilfskräfte und 14 Auszubildende /DH-Studenten sowie 21 Praktikanten/Werkstudenten.

Der durchschnittliche Personalbestand der USU-Gruppe erhöhte sich im Jahr 2019 gegenüber dem Vorjahr auf 729 (2019: 705) Mitarbeiter. Bei einem Konzernumsatz von TEUR 107.327 (2019: TEUR 95.630) erhöhte sich der durchschnittlich pro Mitarbeiter erzielte Umsatzbeitrag von TEUR 136 im Jahr 2019 auf nunmehr TEUR 147. Der Personalaufwand erhöhte sich im Zuge des Ausbaus der Belegschaft sowie infolge von Gehaltsteigerungen im Geschäftsjahr 2020 um 8,5% gegenüber dem Vorjahr auf TEUR 60.092 (2019: TEUR 55.403). Infolge der deutlich überproportionalen Umsatzsteigerung sank die auf den Konzernumsatz bezogene Personalkostenquote auf 56,0% (2019: 57,9%).

Nach der zielgerichteten Erhöhung der Konzernbelegschaft in 2020 plant der Vorstand auch für das Geschäftsjahr 2021 den weiteren Ausbau der Konzernbelegschaft zur Umsetzung der mittel- bis langfristigen Wachstumsziele. Demnach soll die Mitarbeiterzahl bis zum 31. Dezember 2021 auf etwa 800 erhöht werden. Neben der Gewinnung hoch qualifizierter Fach- und Führungskräfte steht zugleich die Bindung und Motivierung des bestehenden Personals im Fokus der Personalmaßnahmen. In diesem Kontext ist auch die teilweise Variabilität der Gehälter einer Vielzahl der USU-Mitarbeiter zu sehen, welche als zusätzlicher Leistungsanreiz sowohl die individuelle Zielerreichung als auch den Gesamterfolg der Abteilung, des Unternehmens oder des Konzerns gesondert honoriert. Daneben besteht ein umfangreiches und flexibles, mitarbeiterbezogenes Firmenwagen-Programm. Zudem investiert die USU-Gruppe im Rahmen des Karriere- und Laufbahnmodells "USU – U Step Up" kontinuierlich in die Entwicklung und Weiterbildung der konzernweiten Belegschaft. Dabei bietet USU ihren Mitarbeitern und Führungskräften neben fachspezifischen Qualifizierungsmaßnahmen und der Weiterentwicklung von Soft Skills auch weiterführende Auffrischungs- und Vertiefungsangebote zur Personalentwicklung an. Ein gemeinsames Wertesystem, kurze Informationswege, eine familiäre Arbeitsatmosphäre sowie zahlreiche Mitarbeiterveranstaltungen – in Corona-Zeiten primär virtuell – runden die vielfältigen Maßnahmen zur langfristigen Förderung und Motivierung der Belegschaft der USU-Gruppe ab.

Ein Beleg für die positive Unternehmenskultur ist die Zertifizierung von USU als "Attraktiver Arbeitgeber durch das Great Place to Work®-Institut aus dem Jahre 2020. Dabei haben die USU-Mitarbeiter USU für Zusammenarbeit, Respekt und eine hervorragende Work-Life-Balance zum besten Arbeitgeber 2020 gewählt. Die Zertifizierung steht für eine glaubwürdige, faire Führung und die aktive Förderung der Mitarbeitenden. Glaubwürdigkeit, Respekt, Fairness, Stolz und Teamgeist – diese Werte standen im Mittelpunkt der Befragung. In allen Aspekten schnitt USU deutlich besser ab als der Durchschnitt der über 1.000 befragten Unternehmen. Des Weiteren trägt USU das Arbeitgebergütesiegel

"Top Company" der Arbeitgeber-Bewertungsplattform kununu. Aufgrund der hohen Mitarbeiterzufriedenheit wurde USU diese Auszeichnung verliehen.

Der Frauenanteil an der Belegschaft der USU Gruppe lag zum Ende des Geschäftsjahres 2020 in Deutschland mit 28,7% (2019: 28,9%) auf dem Niveau des Vorjahres.

III. NACHTRAGSBERICHT

Nach dem Schluss des Geschäftsjahres sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die wesentliche finanzielle Auswirkungen haben.

IV. PROGNOSE-, CHANCEN- UND RISIKOBERICHT

IV. 1 Prognosebericht

Gesamtwirtschaft

Nach Informationen des Instituts für Weltwirtschaft Kiel (IfW Kiel)5 vom 16. Dezember 2020 verzögert sich die Erholung der deutschen Wirtschaft. Maßgeblich ist das Wiederaufflammen der Corona-Pandemie sowie die seit November 2020 wieder eingeführten Shutdown-Maßnahmen. Da diese Maßnahmen zum Teil wohl auch in den kommenden Monaten Bestand haben werden, zeichnen sich für das erste Quartal 2021 Rückgange des Bruttoinlandsprodukts (BIP) ab. Diese Rückgänge werden jedoch nicht das Ausmaß vom Frühjahr 2020 erreichen. So konzentrieren sich die Belastungen stärker auf einzelne, konsumnahe Branchen; vielfach haben sich diese Branchen vom Einbruch im Frühjahr 2020 noch nicht vollständig erholt, so dass dort im Winterhalbjahr weniger wirtschaftliche Aktivität wegbrechen wird. Zudem dürften die Exporte angesichts der vergleichsweise robusten Weltkonjunktur weiter aufwärts gerichtet bleiben. Auch deshalb wird die Industrie das Winterhalbjahr wohl weitgehend unbeschadet überstehen. Alles in allem rechnet das Institut nun mit einer geringeren BIP-Zuwachsrate von 3,1 Prozent im Jahr 2021. Sofern die Pandemie ab Frühjahr nachhaltig zurückgedrängt werden kann, wird sich im Verlauf des Jahres eine kräftige Erholung einstellen und sich in einem deutlichen BIP-Anstieg von 4,5 Prozent im Jahr 2022 widerspiegeln.

Für die Weltwirtschaft erwartet das IfW Kiel6 gemäß des Konjunkturberichts vom 16. Dezember 2020 eine Erholung im Verlauf des ersten Quartals 2021 durch ein Abflauen der Infektionswelle. Für den weiteren Verlauf des Jahres ist dann mit zunehmender Durchimpfung der Bevölkerung eine nachhaltige Verringerung der Infektionsrisiken und eine fortschreitende Normalisierung der Rahmenbedingungen auch für die besonders kontaktintensiven Wirtschaftszweige zu erwarten. Für 2021 rechnet das IfW Kiel demgemäß mit einem Anstieg der Weltproduktion (gemessen auf Basis von Kaufkraftparitäten) um 6,1 Prozent. Auch im Jahr 2022 wird die weltwirtschaftliche Aktivität mit 4,1 Prozent voraussichtlich stärker steigen als im mittelfristigen Trend.

Branche

Nach dem Corona-Schock von 2020 und vorübergehend rückläufigen Umsätzen stehen die Zeichen der Hightech-Unternehmen 2021 nach Bitkom7 -Informationen wieder auf Wachstum. So soll der deutsche Markt für IT, Telekommunikation und Unterhaltungselektronik (ITK) in diesem Jahr um 2,7% (2020: -0,6%) auf EUR 174,4 Mrd. (2020: EUR 169,8 Mrd.) wachsen. Das IT-Segment wird laut Bitkom 2021 nach vorübergehenden Einbußen wieder stärker an Gewicht gewinnen und seine Bedeutung als größtes Branchensegment ausbauen. Nach Bitkom-Berechnungen steigen die deutschen IT-Umsätze 2021 um 4,2% (2020: -0,7%) auf EUR 98,6 Mrd. (2020: EUR 94,6 Mrd.). Für den weltweiten IT-Markt prognostiziert das Marktforschungsunternehmen Gartner8 in seinem am 25. Januar 2021 veröffentlichten IT Spending Forecast einen Anstieg der IT-Ausgaben in 2021 um 6,2% (2020: -3,2%) gegenüber dem Vorjahr auf USD 3.923 Mrd. (2020: USD 3.695 Mrd. ). Und auch für 2022 sieht Gartner ein Wachstum des globalen IT-Marktes um 4,6% auf dann USD 4.105 Mrd. Laut John-David Lovelock, Research Vice President bei Gartner, müssen CIOs im Jahr 2021 einen Spagat machen - Geld sparen und die IT erweitern. Da die Wirtschaft wieder ein gewisses Maß an Sicherheit erreichen würde, investieren Unternehmen in einer Weise in die IT, die ihren Wachstumserwartungen und nicht ihrem aktuellen Umsatzniveau entspräche, so dass das digitale Geschäft, das von Projekten mit einer kurzen Wertschöpfungszeit geleitet wird, in 2021 mehr Geld und Aufmerksamkeit auf Vorstandsebene erhalten werde.

Ausblick

Nach dem sehr erfolgreichen Geschäftsjahr 2020 erwartet der Vorstand für das laufende Jahr 2021 sowohl ein leichtes Umsatzwachstum als auch eine weitere Margenverbesserung auf Basis des Bereinigten EBIT im Vergleich zum Vorjahr. Dazu beitragen soll insbesondere das starke Software-as-a-service- (SaaS-) Geschäft, das zu einem Volumen an wiederkehrenden Umsätzen

5 Vgl. Kieler Konjunkturberichte, Nr. 74 (2020 | Q4) vom 16. Dezember 2020, veröffentlicht unter https://www.ifw-kiel.de

6 Vgl. Kieler Konjunkturberichte, Nr. 73 (2020 | Q4) vom 16. Dezember 2020, veröffentlicht unter https://www.ifw-kiel.de

7 Vgl. Bitkom-Pressemitteilung vom 13. Januar 2021, veröffentlicht unter www.bitkom.org 8

(Wartung inkl. SaaS) von TEUR 32.491 in 2020 (2019: TEUR 28.739) mit einem entsprechend korrespondierenden Auftragsbestand geführt hat, wodurch der Auftragsbestand auf ein neues Rekordniveau von TEUR 61.891 (31. Dezember 2020: TEUR 49.222) gestiegen ist. Zudem geht der Vorstand von positiven Effekten und einer Effizienzsteigerung im Rahmen der "One USU"- Strategieumsetzung aus.

Dabei zeigt sich jedoch im Auftaktquartal 2021, dass die Corona-Krise noch nicht überstanden ist, weshalb der Vorstand eher von einer Investitionszurückhaltung der Unternehmen im ersten Halbjahr 2021 ausgeht. Dennoch plant der Vorstand für das Geschäftsjahr 2021 insgesamt mit einem leichten Umsatzwachstum, bei einer gleichzeitigen Steigerung des Bereinigten EBIT auf mindestens EUR 9 bis 10 Mio. Zugleich bestätigt der Vorstand nach dem sehr erfolgreichen Jahr 2020 die aktuelle Mittelfristplanung, die ein durchschnittliches organisches Umsatzwachstum für die kommenden Jahre von 10% sowie mit Blick auf das weiter zunehmende SaaS-Geschäft den Ausbau der operativen Marge auf Basis des Bereinigten EBIT bis 2024 auf 13-15% beinhaltet.

Im Fokus der strategischen Planung stehen dabei die drei etablierten Wachstumssäulen der USU-Gruppe: der Ausbau der Internationalisierung, die Entwicklung und Markteinführung neuer Produktinnovationen sowie anorganisches Wachstum durch Akquisitionen.

Als Hauptumsatzträger werden im Geschäftsjahr 2021 die Konzerntöchter USU GmbH, USU Technologies GmbH und USU Solutions GmbH fungieren. Die Konzernmuttergesellschaft USU Software AG wird sich als Einzelgesellschaft neben den Forschungsprojekten und der Entwicklung und dem Vertrieb von Industrial Big Data-Produkten im Umfeld des Themas Industrie 4.0 innerhalb des Bereichs AI Services sowie auf die Erbringung von Service-Leistungen für die Konzerngesellschaften weiterhin auf den Erwerb und das Halten von Beteiligungen an IT-Unternehmen konzentrieren und insofern weiterhin an der Geschäftsentwicklung ihrer Konzerntöchter partizipieren.

Unter den vorgenannten Prämissen plant der Vorstand, auch für das Geschäftsjahr 2021 die Anteilseigner der USU Software AG wie in den Vorjahren wiederum am operativen Unternehmenserfolg der Gesellschaft maßgeblich zu beteiligen und die aktionärsfreundliche Dividendenpolitik, die eine Ausschüttung einer Dividende vorsieht, die nie unter dem Vorjahreswert liegt und etwa der Hälfte des erwirtschafteten Gewinns entsprechen soll, fortzuführen.

Entwicklung von Konzernumsatz und Bereinigtem EBIT der USU-Gruppe in TEUR

IV. 2 Risikobericht

Die USU Software AG und ihre Tochtergesellschaften sind im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit einer Vielzahl von Chancen und Risiken ausgesetzt, die untrennbar mit dem unternehmerischen Handeln verbunden sind. Dieses besteht unter anderem in der Erschließung und in der Nutzung von Chancen, die der Sicherung und dem Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit der USU-Gruppe dienen. Unternehmerische Chancen werden einerseits im Rahmen des jährlichen Planungsprozesses und andererseits im Rahmen der laufend fortentwickelten Unternehmensstrategie berücksichtigt. Unter Risiken und Chancen im Überblick dieses Risikoberichtes sowie im Prognosebericht unter dem Gliederungspunkt Ausblick werden die Chancen näher dargestellt.

Risikomanagementsystem

Der verantwortungsvolle Umgang mit Risiken ist die Basis eines nachhaltigen Geschäftserfolges. Daher bedient sich das Management der USU Software AG und ihrer Tochtergesellschaften eines zentralen Risikomanagementsystems zur frühzeitigen Erkennung, Analyse, Bewertung, Steuerung und Bewältigung der Risiken der USU-Gruppe. Dieses ist zur Sicherstellung eines konzernweiten Risikobewusstseins in die Aufbauund Ablauforganisation von USU eingebunden. Um den

Risikocharakter des Konzerns individuell abbilden zu können, nutzt der Konzern die eigenentwickelte Software Valuemation Risk Manager.

Risikomanagementprozess

Der etablierte und langjährig bewährte Risikomanagementprozess der USU-Gruppe verfolgt das Konzept eines Regelkreises. In den einzelnen Schritten werden die wesentlichen Elemente der Risikoidentifikation, -bewertung und -steuerung durch entsprechende Maßnahmen berücksichtigt. Im folgenden Schaubild ist der Risikomanagementprozess der USU-Gruppe dargestellt:

Risikomanagementprozess der USU-Gruppe

Zyklus: 2 x Jahr Bereichsleitung, Geschäftsleitung, Vorstand a) Risiken identifizieren b) Risiken bewerten/Risikoverantwortung festlegen c) Strategien festlegen d) Maßnahmen entwickeln 1 Risiko-Beauftragte(r) a) Risiken erfassen b) Erstellen Risikoreports (zum 30.06. und 31.12.) c) Versenden Risikoreports 2 Risiko-Meeting Geschäftsleitung (Bereiche) a) Diskussion der Risiken mit bestandsgefährdendem Ausmaß b) Strategien überprüfen und festlegen c) Maßnahmen überprüfen und festlegen d) Risikoverantwortung überprüfen und benennen 3 4 Risiko-Beauftragte(r) a) Pflege RMS-Daten und Feedback a) Erstellen Risikoreport "Risikobericht Firma" (zum 31.12.) b) Versenden Risikobericht Geschäftsleitung, Vorstand, AR 5 Risiko-Beauftragte(r)

Der Prozess des Risikomanagements beginnt mit der Identifizierung und Erfassung der relevanten Risiken durch den Vorstand, das Top-Management sowie die jeweiligen Bereichsleiter der Tochtergesellschaften. Die Risiken werden analysiert, dokumentiert und bezüglich ihrer potenziellen Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet.

Eine Risikomatrix visualisiert und klassifiziert die Ergebnisse. Daraus ableitend werden, in Abhängigkeit von der Risikoklassifizierung, gezielte Strategien und Maßnahmen zur Risikosteuerung und -bewältigung fixiert und umgesetzt.

Sämtliche Aktivitäten werden vom Risikomanagementverantwortlichen der Gesellschaft und des Konzerns in einem Risikoreport zusammengefasst. Auf Basis dieses Reports führen der Vorstand der USU Software AG und das Management der Tochtergesellschaften ein kontinuierliches Risikocontrolling durch und unterrichten den Aufsichtsrat regelmäßig über wesentliche Risiken sowie über Risikoveränderungen.

Risiken im Überblick

Aus dem aktuellen Risikobericht der USU Software AG und ihrer Tochtergesellschaften geht hervor, dass gegenwärtig und für die absehbare Zukunft keine Existenz bedrohenden Einzelrisiken identifiziert werden konnten, deren Eintritt als sehr wahrscheinlich bewertet wurde. Dennoch kann der Vorstand der USU Software AG keine Gewähr dafür übernehmen, dass sich nicht mehrere Risiken in Summe bestandsgefährdend auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken können. Nachfolgend werden die Risiken dargestellt, die im Rahmen des Risikomanagements als schwerwiegend eingestuft wurden oder aber einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben können nach Berücksichtigung von Maßnahmen:

Qualitative Bewertung

Potentielle Schadenshöhe (in €)
5.000
50.000
150.000
500.000
3.000.000

Eintrittswahrscheinlichkeit

Begriff Eintrittswahrscheinlichkeit (in%)
Nahezu unmöglich 5 %
Unwahrscheinlich 10 %
Möglich 35 %
Wahrscheinlich 60 %
Sehr wahrscheinlich 90 %

Marktrisiken

Aufgrund der weltweit labilen Konjunkturentwicklung im Zuge der Corona-Krise ist die Analyse der Markt- und Wettbewerbssituation innerhalb des Risikomanagements der USU Software AG und ihrer Tochtergesellschaften von zentraler Bedeutung, insbesondere im Hinblick auf die Forecast- und Planungssicherheit der Gesellschaft und ihrer Konzerntöchter, der Auslastungssicherung

sowie des Wettbewerbsdrucks. Ein Hauptaugenmerk liegt dabei in der Markt-Diversifizierung, um die Abhängigkeit der Geschäftsentwicklung vom deutschen Kernmarkt oder einzelnen Geschäftsbereichen zu reduzieren und zugleich neue Wachstumsmärkte zu erschließen. So hat die Geschäftsausweitung der Konzerntochter USU Solutions Inc. und die damit verbundene stärkere Durchdringung des US-Marktes und des Marktes in Kanada sowie der weitere Ausbau des europäischen Geschäftes, ungeachtet des starken Inlandsgeschäftes und der zunehmenden Kundenorientierung in Richtung SaaS zu einer Festigung des Auslandsanteils am Konzernumsatz im Bereich von knapp 30% geführt. Der Vorstand sieht in dem weiteren Ausbau des Auslandsgeschäftes zugleich eine maßgebliche Chance hinsichtlich der zukünftigen operativen Geschäftsentwicklung der Gesellschaft und des Gesamtkonzerns. Dabei kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass sich eine nachlassende konjunkturelle Dynamik in den von USU betreuten Regionen negativ auf die IT-Branche auswirkt und insofern auch zu einer verhaltenen Geschäftsentwicklung der USU Software AG und ihrer Tochtergesellschaften führt. Daher liegt ein Hauptaugenmerk in diesem Bereich in 2021 und darüber hinaus auf den weiteren Ausbau der wiederkehrenden Umsatzerlöse aus Wartung und SaaS.

Den Marktrisiken werden insgesamt 11 Einzelrisiken zugerechnet. Das Risiko nach Maßnahmen wird für ein Marktrisiko als "existenzbedrohend" bewertet, wobei die Eintrittswahrscheinlichkeit hierbei als "unwahrscheinlich" eingruppiert wird. Des Weiteren werden 5 Marktrisiken als "schwerwiegend" beziffert, von denen 1 mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit von "wahrscheinlich" eingestuft wird, 3 mit "möglich" und 1 mit "unwahrscheinlich". Die verbleibenden 5 Marktrisiken werden hinsichtlich des Risikos nach Maßnahmen als "mittel" eingestuft, wobei die Eintrittswahrscheinlichkeit für 2 dieser Risiken als "möglich" und für die restlichen 3 Risiken als "unwahrscheinlich" eingestuft wird.

Produktrisiken

Die von der USU Software AG und ihren Tochtergesellschaften vertriebene eigenentwickelte Software wird unter anderem als Software-as-a-Service-Lösung angeboten. Hierbei ist insbesondere die ständige Verfügbarkeit der SaaS-Plattform von zentraler Bedeutung.

Ein potenzieller Angriff auf die SaaS-Plattform könnte zu Leistungsstörungen führen, was Schadensersatzansprüche der Auftraggeber bzw. negative Deckungsbeiträge des jeweiligen Projektes zur Folge haben kann. Um derartige Produktrisiken zu minimieren, nutzt die USU-Gruppe ein umfangreiches Qualitätsmanagement und prüft kontinuierlich die Verfügbarkeit und Sicherheit des eigenen SaaS-Angebotes.

Den Produktrisiken wird 1 Einzelrisiko zugerechnet. Das Risiko nach Maßnahmen wird für dieses Produktrisiko als "schwerwiegend" eingestuft, dessen Eintrittswahrscheinlichkeit mit "möglich" bewertet wurde.

Projektrisiken

Die von der USU Software AG und ihren Tochtergesellschaften vertriebene eigenentwickelte Software kann, wie nahezu jede Software, mit Fehlern behaftet sein, die trotz gründlicher Prüfungen und sorgfältiger Tests auftreten können. Daraus resultierende Fehlfunktionen bzw. Schäden können zu Lasten der USU-Gruppe zu Gewährleistungs- und Haftungsfolgen führen. Die eigenentwickelte Software kommt zudem vorwiegend im Rahmen von größeren Projekten zum Einsatz, bei denen die Gesellschaft vertraglich fixierte Zusagen bezüglich der Funktionalitäten, der zeitlichen Fertigstellung sowie der Projektkosten trifft. Dabei besteht das Risiko, dass infolge von Produktmängeln oder Projektverzögerungen der eingeplante Zeit- und Kostenrahmen nicht eingehalten werden kann, was wiederum Schadensersatzansprüche der Auftraggeber bzw. negative Deckungsbeiträge des jeweiligen Projektes zur Folge haben kann. Um derartige Projektrisiken zu minimieren, nutzt die USU-Gruppe ein umfangreiches Qualitätsmanagement innerhalb der Entwicklungsaktivitäten. Zudem verfügt USU über ein effektives Projektcontrolling, um Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen und entsprechende Gegenmaßnahmen vornehmen zu können. Zusätzlich besteht eine Produkthaftpflichtversicherung zur Risikobegrenzung, die insbesondere für Daten-, Datenträger- und Implementierungsschäden sowie Schäden aufgrund von Sachmängeln infolge des Fehlens von vereinbarten Eigenschaften ab einer Schadenshöhe von TEUR 40 bis maximal EUR 5 Mio. je Schadensfall eintritt. Daneben besteht das Risiko, dass das Projektgeschäft negativ von der Corona-Krise beeinflusst wird und dadurch rückläufig wird.

Den Projektrisiken werden insgesamt 8 Einzelrisiken zugerechnet. Das Risiko nach Maßnahmen wird für ein Projektrisiko als "existenzbedrohend" bewertet, wobei die Eintrittswahrscheinlichkeit hierbei als "möglich" eingruppiert wird. Des Weiteren werden 6 Projektrisiken als "schwerwiegend" beziffert, von denen 1 mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit von "wahrscheinlich" eingestuft wird, 4 mit "möglich" und 1 mit "unwahrscheinlich". Ein Projektrisiko wird zudem hinsichtlich der potenziellen Schadenshöhe als "gering" eingestuft, mit einer "unwahrscheinlichen" Eintrittswahrscheinlichkeit.

Rechtliche Risiken

Die USU Software AG und ihre Tochtergesellschaften sind im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit einer Vielzahl potenzieller rechtlicher Risiken ausgesetzt. Diese reichen von Gewährleistungs- und Haftungsrisiken aus bestehenden Verträgen, über Risiken der Produkthaftung und des Datenschutzes bis hin zu Rechtsrisiken aufgrund der Börsennotierung. Um derartige Risiken zu minimieren, beschäftigt die USU-Gruppe einen eigenen Justiziar und schult Ihre Mitarbeiter kontinuierlich in relevanten Rechtsthemen, wie beispielsweise der gesetzeskonformen Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß DSGVO.

Den rechtlichen Risiken werden insgesamt 5 Einzelrisiken zugerechnet. Das Risiko nach Maßnahmen wird für 2 rechtliche Risiken als "schwerwiegend" eingestuft, deren Eintrittswahrscheinlichkeit mit "möglich" bewertet wurde. Die anderen 3 rechtlichen Risiken werden hinsichtlich ihrer potenziellen Schadenshöhe als "mittel" eingestuft. Dabei wird 1 Risiko hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit mit "möglich" und die 2 verbleibenden Risiken mit "unwahrscheinlich" eingestuft.

Dienstleistungsrisiken

Die Dienstleistungsrisiken betreffen vor allem die Forecast- und Prognosesicherheit der Gesellschaft und den drohenden Imageverlust bei wiederholten Prognoseverfehlungen. Um dem gegen zu steuern führt der Vorstand regelmäßige Forecast-Analysen und Reviews durch und hat Maßnahmen zur Verbesserung der Forecast-Methodik umgesetzt, das Vertriebsmanagement erweitert und das CRM-System erneuert.

Den Dienstleistungsrisiken werden insgesamt 2 Einzelrisiken zugerechnet. Das Risiko nach Maßnahmen wird für ein Dienstleistungsrisiko als "existenzbedrohend" bewertet, wobei die Eintrittswahrscheinlichkeit hierbei als "wahrscheinlich" eingruppiert wird. Das zweite Dienstleistungsrisiko wird als "mittel" beziffert und mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit von "möglich" eingestuft.

Forschungs- und Entwicklungsrisiken

Die hohe Wettbewerbsintensität und das spezifische Käuferverhalten bedingen extrem kurze Entwicklungszyklen neuer Produktversionen bzw. -releases. Gleichzeitig steigen die Anforderungen aufgrund schneller technologischer Veränderungen sowie potenzieller Hackerangriffe stetig an. Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen, hält die USU-Gruppe ihre

Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten auf einem kontinuierlich hohen Niveau und nutzt dabei insbesondere die Ressourcen der Entwicklungsgesellschaft USU Software s.r.o. in der Tschechischen Republik sowie zusätzlich lokale Ressourcen. 200 Mitarbeiter arbeiten an der stetigen marktorientierten Weiterentwicklung der konzerneigenen Softwareprodukte nach Maßgabe der Anforderungen aus dem Produktmanagement. Zudem runden Tests und Maßnahmen zum Qualitätsmanagement den Entwicklungsprozess ab. Durch den engen Kontakt mit führenden Marktanalysten kann dabei schnell auf eventuelle technologische Veränderungen eingegangen werden. Als technologischer Vorreiter konzipiert die USU-Gruppe zudem eigene Innovationen zur permanenten Verbesserung und Erweiterung des Produktportfolios. Des Weiteren ist der Schutz der eigenen Softwareprodukte durch potenzielle Hackerangriffe von zentraler Bedeutung.

Den Risiken aus Forschung- und Entwicklung wird 1 Einzelrisiko zugerechnet, für das das Risiko nach Maßnahmen mit "schwerwiegend" beziffert wird. Das Risiko aus Forschung und Entwicklung wird dabei mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit von "möglich" deklariert.

Entwicklung der Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen der USU-Gruppe in TEUR

Personalrisiken

Die erfolgreiche Umsetzung der Unternehmensstrategie und der wirtschaftliche Erfolg der USU Software AG und ihrer Tochtergesellschaften beruht maßgeblich auf der Leistung ihrer Fach- und Führungskräfte. Die Gesellschaft ist daher in besonderem Maße auf hoch qualifiziertes Personal angewiesen, um auch zukünftig

den sich stellenden Marktanforderungen und Kundenbedürfnissen gerecht zu werden. Der Verlust von Führungskräften oder Mitarbeitern in Schlüsselpositionen kann der Gesellschaft ebenso schaden wie das Ausbleiben neuer Wissensträger. Aus diesem Grund hat USU zahlreiche Maßnahmen umgesetzt, um trotz des anhaltend starken Wettbewerbs am Personalmarkt zusätzliche hoch qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen und gleichzeitig das vorhandene Personal an die USU-Gruppe zu binden sowie Backupfunktionen auszubauen.

In gleichem Maße hat die bedarfsgerechte Förderung der Mitarbeiter einen wichtigen Stellenwert innerhalb des Gesamtkonzerns. Spezifische Fort- und Weiterbildungsangebote, ein umfangreiches Talentförderungs-, Karriere- und Laufbahnmodell sowie zahlreiche Mitarbeiterveranstaltungen tragen zur Bindung der Fach- und Führungskräfte bei. Eine positive Unternehmenskultur erhöht ferner die Erfolgsquote bei der Gewinnung und nachhaltigen Bindung qualifizierter Mitarbeiter.

2015 0 100 200 300 400 600 500 700 0 100 200 300 400 700 600 500 2016 2017 2018 2019 2020 483 544 668 694 711 732

Entwicklung der Konzernbelegschaft der USU-Gruppe

Den Personalrisiken werden insgesamt 11 Einzelrisiken zugerechnet. Das Risiko nach Maßnahmen wird für 9 Personalrisiken mit "schwerwiegend", für 1 Personalrisiko mit "mittel" und 1 Personalrisiko mit "gering" beziffert. Die Eintrittswahrscheinlichkeit für die Personalrisiken mit potenzieller "schwerwiegender" Schadenshöhe verteilt sich mit 7 Risiken auf "möglich" und 2 Risiken auf "unwahrscheinlich" und auf das Personalrisiko mit "mittlerer" Schadenshöhe auf "unwahrscheinlich" sowie auf das Personalrisiko mit "geringer" Schadenshöhe auf "wahrscheinlich".

Managementrisiken

Die erfolgreiche Führung und Weiterentwicklung der USU Software AG und ihrer Tochtergesellschaften

obliegt dem Vorstand sowie dem gesamten Management-Team der USU-Gruppe. Der Verlust von Führungskräften, z.B. bei Unfällen auf gemeinsamen Reisen, kann der Gesellschaft erheblich schaden. Aus diesem Grund wurde das USU Management um ein "Executive Board" erweitert und es werden gemeinsame Reisen des USU-Managements mit einemVerkehrsmittel soweit wie möglich vermieden.

Den Managementrisiken wird 1 Einzelrisiko zugerechnet. Das Risiko nach Maßnahmen wird für dieses Managementrisiko mit "schwerwiegend" bewertet und hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit mit "nahezu unmöglich" eingeschätzt.

IT-Risiken

Als Software- und IT-Unternehmen sind die USU Software AG und ihre Tochtergesellschaften von der dauerhaften Betriebsbereitschaft und Sicherheit der konzernweiten Rechenzentren, der Netzwerke und der IT-Systeme abhängig. Durch den dynamisch steigenden Anteil von eigenen SaaS-Angeboten erhöht sich zusätzlich die Abhängigkeit von der IT-Infrastruktur. Ein teilweiser oder vollständiger Ausfall der IT-Systeme, auch durch Sabotage, Diebstahl, Virenbefall oder Brand- oder Wasserschäden, kann sich daher negativ auf die Geschäftsentwicklung der Unternehmensgruppe auswirken.

Um derartigen Risiken vorzubeugen, besteht bereits seit mehreren Jahren ein spezifisches Konzept zur Risikovorsorge speziell für den IT-Bereich, welches in das Risikomanagementsystem des Konzerns eingebunden ist und stetig erweitert wird.

Die IT-Risiken bestehen aus 9 Einzelrisiken und werden nach Maßnahmen für 2 Risiken auf "schwerwiegend" beziffert, mit einer "möglichen" Eintrittswahrscheinlichkeit sowie für 6 Risiken mit einer mit "mittel" bewerteten potenziellen Schadenhöhe, deren Eintrittswahrscheinlichkeit für 3 Risiken als "wahrscheinlich", für 2 Risiken als "möglich" und 1 Risiko als "unwahrscheinlich" deklariert wurde. Schließlich wurde die potenzielle Schadenhöhe für 1 IT-Risiko als "gering" eingestuft, dessen Eintrittswahrscheinlichkeit als "unwahrscheinlich" deklariert wurde.

Finanzrisiken

Die USU Software AG verfügt zum Stichtag 31. Dezember 2020 konzernweit über umfangreiche Finanzmittel von über EUR 18 Mio. für zukünftige Investitionen, für potenzielle Akquisitionen sowie zur Absicherung der operativen Geschäftsaktivitäten. Diese Mittel werden zur Generierung von Zinserträgen in vorwiegend kurzfristige Kapitalanlagen investiert. Dabei besteht das Risiko eines teilweisen oder vollständigen Wertverlustes einer oder mehrerer Kapitalanlagen. Zur Risikobegrenzung investiert die Gesellschaft daher ausschließlich in risikoarme Kapitalanlagen mit kurzen Restlaufzeiten. Kapitalanlagen in hoch spekulative Wertpapiere bzw. Aktien werden nicht vorgenommen. Des Weiteren zählen das Goodwill-Risiko sowie Forderungsausfall- und Wechselkursrisiken zu den Finanzrisiken:

So wird der in der Konzernbilanz ausgewiesene Geschäftsoder Firmenwert ("Goodwill") anstelle einer planmäßigen Abschreibung gemäß IFRS 3 mindestens einmal jährlich einer Wertminderungsprüfung ("Impairment Test") unterzogen. Das Ergebnis des Impairment Tests kann entweder in der Bestätigung des angesetzten Goodwills bestehen oder aber zu einer das Jahresergebnis mindernden Abschreibung führen, welche sich entsprechend negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der USU Software AG auswirken könnte. Aufgrund der erwartet positiven operativen Geschäftsentwicklung der USU Software AG und des Gesamtkonzerns geht der Vorstand daher für das Folgejahr von keiner das Jahresergebnis mindernden Goodwillabschreibung aus.

Mögliche Risiken aus Forderungsverlusten bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden durch ein aktives Forderungsmanagement minimiert. Darüber hinaus bildet die Gesellschaft hierfür eine ausreichende bilanzielle Risikovorsorge. Insgesamt kann daher das Ausfallrisiko als begrenzt angesehen werden. Im Hinblick auf die Erfahrungen der jüngeren Vergangenheit mit möglichen negativen Auswirkungen einer Wirtschafts- und Finanzmarktkrise auf die wirtschaftliche Situation grundsätzlich als solvent geltender Unternehmen kann insbesondere mit Blick auf die Corona-Pandemie in Zukunft nicht ausgeschlossen werden, dass auch bei der für die USU Software AG als charakteristisch anzusehenden, von marktstarken Unternehmen geprägten Kundenstruktur die insolvenzbedingten Risiken aus Forderungsausfällen zunehmen können.

Die Gesellschaft tätigt in gewissem Umfang Fremdwährungstransaktionen und ist deshalb Wechselkursschwankungen ausgesetzt, die entsprechend Auswirkungen auf die in Euro ausgewiesenen Vermögenswerte und Erträge haben. Vor allem durch das wachsende US-Geschäft steigen dabei insbesondere die US-Dollar-Volumina. Ebenso entstehen Transaktionsrisiken bei auf ausländische Währung lautenden finanziellen Vermögenswerten, die sich jedoch auch positiv auf die Ertragsentwicklung auswirken können.

Die Finanzrisiken bestehen aus 10 Einzelrisiken und werden nach Maßnahmen in Summe auf "existenzbedrohend" beziffert, dabei werden 1 Einzelrisiko als "existenzbedrohend", 5 Einzelrisiken als "schwerwiegend", 3 Einzelrisiken als "mittel" und 1 Risiko als "gering" eingestuft. Die Eintrittswahrscheinlichkeit für das existenzbedrohende Finanzrisiko ist als "möglich" deklariert und die der "schwerwiegenden" Finanzrisiken verteilt sich mit 2 Risiken auf "möglich", mit 1 Risiko auf "unwahrscheinlich" und mit 2 Risiken auf "nahezu unmöglich". Schließlich ist die Eintrittswahrscheinlichkeit für das geringe Finanzrisiko als "unwahrscheinlich" deklariert.

Entwicklung der Konzernliquidität der USU-Gruppe in TEUR

IV. 3 Chancenbericht

Aus den umfangreichen Chancen der USU Software AG und des Konzerns sieht der Vorstand neben den bereits erwähnten Punkten noch die folgenden Potenziale als besonders wichtig an:

Die USU-Gruppe verfügt mit ihrem auf wachstumsstarke Segmente des IT-Marktes ausgerichteten, innovativen Produktportfolio und der kundenbezogenen Bündelung sämtlicher Aktivitäten unter der Dachmarke "USU" über ideale Voraussetzungen, um auch zukünftig das Neuund Bestandskundengeschäft deutlich auszubauen.

Neben dem inländischen Kernmarkt bietet dabei insbesondere der weitere Ausbau der internationalen Präsenz der USU-Gruppe überdurchschnittliche Wachstumspotenziale.

Diese basieren zum einen aus der avisierten Geschäftsausweitung der eigenen Aktivitäten in Europa und den USA, zum anderen aus der globalen Präsenz des weltweiten USU-Partnernetzwerkes, das stetig ausgebaut wird. Ein weiterer Kernbestandteil der Wachstumsstrategie der USU-Gruppe ist die Abrundung des Produktportfolios durch neue Produktinnovationen. Hierzu verfügt USU über eine eigene Forschungseinheit, die mit dem Bereich AI Services bereits ein neues Geschäftsfeld zum USU-Konzernportfolio beigesteuert hat. Gerade dieser Bereich, der Lösungen für die Zukunftsmärkte Big Data und künstliche Intelligenz (KI) entwickelt und vertreibt und zugleich die Weiterentwicklung des Bestandsportfolios vorantreibt, bietet mittelfristig enorme Wachstumschancen. Eine wesentliche Chance besteht ferner in der Gewinnung zusätzlicher Fach- und Führungskräfte und der damit verbundenen Erweiterung der Konzernbelegschaft, um die bestehenden Wachstumsoptionen vollumfänglich zu nutzen. Schließlich gehört auch externes Wachstum in Form von Akquisitionen oder Beteiligungen an Unternehmen zur Wachstumsstrategie der USU-Gruppe. Dahingehend verfügt USU über eine umfangreiche Konzernliquidität für zukünftige Übernahmen, um sich bietende Akquisitionsoptionen zeitnah und flexibel nutzen zu können.

V. RECHNUNGSLEGUNGSBEZOGENES INTERNES KONTROLL- UND RISIKOMANAGEMENTSYSTEM

Bei der USU Software AG ist das auf den Rechnungslegungsprozess bezogene interne Kontrollsystem ("RIKS") und das rechnungslegungsbezogene interne Risikomanagementsystem ("RIRMS") als umfassendes System zur Sicherstellung eines regelungskonformen Jahres- bzw. Konzernabschlusses konzernweit implementiert.

Das RIKS umfasst die Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Sicherung der Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sowie zur Sicherung der Einhaltung der maßgeblichen rechtlichen und satzungsmäßigen Vorschriften. Das RIRMS beinhaltet die Gesamtheit aller organisatorischen Regelungen und Maßnahmen zur Risikoerkennung, -steuerung und -bewältigung in Bezug auf den Rechnungslegungsprozess. Das rechnungslegungsbezogene interne Kontroll- und Risikomanagementsystem von USU ist derart eingerichtet, dass die erforderliche Sicherheit für die Verlässlichkeit der Finanzberichterstattung sowie die Erstellung der extern publizierten Jahres- und Konzernabschlüsse

gewährleistet ist. Grundlage hierfür ist eine klar definierte Führungs- und Unternehmensstruktur mit entsprechenden Aufgabenzuordnungen. So werden die rechnungslegungsbezogenen Schlüsselfunktionen zentral über die USU Software AG sowie die USU GmbH gesteuert. Die spezifischen Verantwortungsbereiche sind dabei eindeutig zugeordnet.

Ein umfangreiches, regelmäßig aktualisiertes Richtlinienwesen, bestehend aus Kompetenzregelung, Berichtswesen, Reisekosten- und Zeiterfassungsrichtlinien sowie Investitionsgenehmigungen ist eingerichtet. Dieses regelt unter anderem das Vier-Augen-Prinzip bei den rechnungslegungsbezogenen Prozessen. Durch konzernweite Vorgaben zur Bilanzierung und Bewertung wird zudem die Einheitlichkeit der Rechnungslegung in der USU-Gruppe sichergestellt.

Die USU-Gruppe verfügt über ein weitreichend vereinheitlichtes, standardisiertes Finanzsystem, welches ausschließlich den am Rechnungslegungsprozess beteiligten Mitarbeitern entsprechend ihres Zuständigkeitsbereiches durch klar definierte Zugriffsrechte zugänglich ist.

Für die termingerechte Erstellung der Monats-, Quartals- und Jahres- sowie Konzernabschlüsse auf Basis der vom Vorstand vorgegebenen zeitlichen Abschlussplanung ist zentral die Finanzabteilung der USU GmbH im Zusammenspiel mit dem Projekt- und Finanzcontrolling dieser Tochtergesellschaft der USU Software AG verantwortlich. Der Vorstandsvorsitzende der USU Software AG, der für das rechnungslegungsbezogene interne Kontroll- und Rechnungslegungssystem der Gesellschaft und des Gesamtkonzerns die Gesamtverantwortung trägt, kontrolliert und überwacht seinerseits die Erstellung und führt einen Abgleich mit der permanent aktualisierten Hochrechnung durch. Üblicherweise sind für USU als Software- und IT-Beratungsunternehmen die Umsatzrealisierung, die Werthaltigkeit der Firmenwerte und der Beteiligungsbuchwerte sowie die Bewertung der Forderungen, der unfertigen Leistungen und der Rückstellungen von zentraler risikobezogener Bedeutung.

Regelmäßige Schulungen und Fortbildungen der am Rechnungslegungsprozess beteiligten Personen sowie die zeitnahe Untersuchung neuer oder geänderter rechnungslegungsbezogener Vorschriften gewährleisten eine kontinuierliche Aktualität hinsichtlich der (Konzern-) Abschlusserstellung.

VI. ÜBERNAHMERELEVANTE ANGABEN

VI. 1 Gezeichnetes Kapital, Aktien und Aktionärsstruktur

Zum 31. Dezember 2020 waren 10.523.770 (2019: 10.523.770) auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag ("Stückaktien") der USU Software AG mit ebenso vielen Stimmrechten und einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 Euro ausgegeben. Hiervon sind 5.386.578 (2019: 5.384.013) Aktien dem Hauptaktionär und Aufsichtsratsvorsitzenden der Gesellschaft, Udo Strehl, zuzurechnen, was einem Anteil am Grundkapital in Höhe von 51,18% (2019: 51,16%) entspricht. Davon hält er 5.000 (2019: 5.000) Aktien direkt und weitere 5.349.578 (2019: 5.347.013) Aktien über die AUSUM GmbH, deren Mehrheitsgesellschafter Udo Strehl ist. Zusätzlich 32.000 (2019: 32.000) Aktien der USU Software AG sind Udo Strehl über die Wissen ist Zukunft-Stiftung ("WIZ-Stiftung") zuzurechnen, deren alleiniger Geschäftsführer er ist. Peter Scheufler, ehemaliger Gesellschafter der USU Solutions GmbH, werden gemäß seiner Stimmrechtsmitteilung an die Gesellschaft vom 10. November 2020 insgesamt 4,97% (2019: 5,32%) des Grundkapitals bzw. 523.289 (2019: 560.192) Aktien der USU Software AG zugerechnet. Als weiterer Aktionär über der Meldeschwelle fungiert die MainFirst SICAV, die am 19. Februar 2020 gemäß einer Stimmrechtsmitteilung an die Gesellschaft mit einem Stimmrechtsanteil von 5,05% (2019: 4,97%) die 5%-Meldeschwelle überschritten hat und insgesamt 531.661 (2019: 522.864) Aktien der Gesellschaft hielt.

Aktionärsstruktur der USU Software AG

VI. 2 Befugnisse des Vorstands bezüglich der Ausgabe von Aktien und des Aktienrückkaufs

Auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 4. Juli 2017 wurde der Vorstand bis zum 3. Juli 2022 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um insgesamt bis zu nominal EUR 2.630.942,00 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1,00 je Stückaktie zu erhöhen ("Genehmigtes Kapital 2017").

Durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 2. März 2000 wurde das Grundkapital der USU Software AG ferner um TEUR 757 durch Ausgabe von 756.911 auf den Inhaber lautende Stückaktien zur Gewährung von Optionsrechten an Vorstandsmitglieder, Mitarbeiter der Gesellschaft sowie Mitarbeiter verbundener Unternehmen bedingt erhöht ("Bedingtes Kapital"). Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 15. Juli 2004 wurde das Bedingte Kapital auf TEUR 378 herabgesetzt. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, wie die Inhaber der ausgegebenen Optionsrechte von ihrem Optionsrecht Gebrauch machen. Zum 31. Dezember 2020 waren keine Optionsrechte ausstehend.

Mit Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 26. Juni 2020 wurde der Vorstand der Gesellschaft zudem ermächtigt, in der Zeit bis zum 25. Juni 2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats in einem oder mehreren Schritten Aktien der Gesellschaft zu erwerben. Dabei dürfen die erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien, die die Gesellschaft aufgrund einer früheren Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien hält, insgesamt einen Anteil von 10% am Grundkapital der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Beschlussfassung dieser Ermächtigung oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals nicht überschreiten.

Gesetzliche Vorschriften und Satzungsbestimmungen der USU Software AG

Gemäß § 84 AktG sowie § 8 Abs. 2 der Satzung der USU Software AG erfolgt die Bestellung oder Abberufung des Vorstands durch den Aufsichtsrat der Gesellschaft. In dringenden Fällen ist gemäß § 85 AktG eine gerichtliche Bestellung eines Vorstands möglich, dessen Amt jedoch erlischt, sobald der Mangel behoben ist. Der Aufsichtsrat ist ferner gemäß § 18 der Satzung ermächtigt, Änderungen der Satzung, die nur ihre Fassung betreffen, zu beschließen. Jede sonstige Änderung der Satzung

bedarf gemäß § 179 Abs. 1 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung. Dieser bedarf gemäß § 179 Abs. 2 AktG einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst. Nicht die Satzung betreffende Beschlüsse der Hauptversammlung bedürfen im Übrigen gemäß § 133 AktG der einfachen Stimmenmehrheit.

VI. 3 USU-Aktien (ISIN DE000A0BVU28) (UNGEPRÜFT)

Die Aktien der USU Software AG sind im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse unter der Wertpapier-Kenn-Nummer ("WKN") A0BVU2 bzw. der International Security Identification Number (Internationale Wertpapier-Kenn-Nummer, "ISIN") DE000A0BVU28 notiert und dort zum Handel im Regulierten Markt zugelassen.

VI. 4 Aktienkursentwicklung

Nach einer anfänglichen Seitwärtsbewegung zu Beginn des Jahres 2020 tendierte der deutsche Aktienmarkt im Zuge der einsetzenden Corona-Pandemie und der damit verbundenen Auswirkungen zunehmend schwächer und verzeichnete zum Ende des ersten Quartals im Zuge eines landesweiten Lockdowns einen drastischen Kursrutsch. Im weiteren Verlauf zeigte der Aktienmarkt jedoch eine positive Gegenreaktion und setzte den Aufschwung bis zum Jahresende überwiegend fort. Ungeachtet der zwischenzeitlichen Baisse verblieb zum Stichtag 31. Dezember 2020 dabei auf Jahressicht beim Deutschen Aktienindex (DAX) auf dem elektronischen Handelsplatz XETRA ein Kursgewinn gegenüber dem Stichtag des Vorjahres von 3,5% auf 13.718,78 Punkte (31. Dezember 2019: 13.249,01 Punkte), während der Technology All Share-Index im gleichen Zeitraum im Zuge des zunehmenden Digitalisierungstrends einen Kursanstieg von 20,8% auf 4.479,20 Punkte (31. Dezember 2019: 3.708,89 Punkte) verzeichnete. Die USU-Aktie haussierte angesichts der positiven Geschäftsentwicklung und verbuchte im Berichtsjahr einen Kurszuwachs von 72,2% auf EUR 27,2 (31. Dezember 2019: EUR 15,80).

VII. VERGÜTUNGSBERICHT

Vergütung des Vorstands

Die Vergütung des Vorstands wird vom Aufsichtsrat unter Berücksichtigung sämtlicher Bezüge im Konzernkreis in angemessener Höhe auf der Grundlage einer Leistungsbeurteilung für jedes Vorstandsmitglied festgelegt. Diese umfasst entsprechend den Regelungen des Deutschen Corporate Governance Kodex ("Kodex") monetäre Vergütungsteile, Versorgungszusagen und sonstige Zusagen. Die monetären Vergütungsteile des Vorstands werden unterteilt nach Fixum und variablem Bestandteil. Der variablen Vergütung, die ausschließlich eine einjährige Komponente beinhaltet, liegt eine jährlich vom Aufsichtsrat festgelegte Zielerreichung zugrunde, die nach Abschluss der Jahresplanung für das jeweilige Geschäftsjahr fixiert wird. Dabei richtet sich die Höhe der tatsächlich zur Auszahlung kommenden variablen Vergütung nach dem Grad der Erreichung der vereinbarten quantitativen und qualitativen

Ziele. Konkret orientieren sich die jährlichen variablen Vergütungsbestandteile des Vorstandes an der im Dezember 2019 verabschiedeten Mittelfristplanung der USU Gruppe für die Geschäftsjahre 2020 bis 2023 und bestehen aus finanziellen Leistungskriterien bezogen auf die Geschäftsjahre der Mittelfristplanung (Ertragsziel, Umsatzwachstum und Dividende).

Die Vorstandsvergütung der USU Software AG belief sich im Geschäftsjahr 2020 in Summe auf TEUR 833,8 (2019: TEUR 820,5) und beinhaltet sämtliche Bezüge des Vorstandes innerhalb des Konzernkreises. Der Vorstandsvorsitzende der USU Software AG, Bernhard Oberschmidt, ist gleichzeitig Geschäftsführer der Konzerntöchter Openshop Internet Software GmbH und USU Austria GmbH. Zudem ist in dieser Vergütung eine Bonusnachzahlung für das Jahr 2019 in Höhe von insgesamt TEUR 75 enthalten, da die Auszahlung der einjährigen variablen Vergütung im Vorjahr lediglich auf Basis einer Hochrechnung erfolgte und letztlich auf Basis der finalen Geschäftszahlen zu gering ausgefallen war.

in TEUR
Bernhard Oberschmidt
Vorstandsvorsitzender
Dr. Benjamin Strehl
Vorstand
2020 2019 2020 2019
Festvergütung 208,0 184,0 156,0 132,0
Nebenleistungen 18,1 25,5 7,3 13,0
Summe 226,1 209,5 163,3 145,0
Einjährige variable Vergütung 180,0 75,0 144,0 65,0
Mehrjährige variable Vergütung - - - -
Sonstiges 45 - 30 -
Summe 451,1 284,5 337,3 210,0
Versorgungsaufwand 22,7 22,4 22,7 22,5
Gesamtvergütung 473,8 307,0 360,0 232,5

Vergütung des Aufsichtsrats

Die Aufsichtsratsvergütung der USU Software AG ist in § 17 der Satzung der Gesellschaft geregelt und wurde durch die Hauptversammlung der Gesellschaft am 28. Juni 2018 rückwirkend zum 28. März 2018 letztmalig geändert. Gemäß den ursprünglichen Kodex-Regelungen setzt sich die Gesamtvergütung des Aufsichtsrats aus einem Fixum und einem erfolgsabhängigen Bestandteil zusammen. Demnach erhält jedes Aufsichtsratsmitglied der USU Software AG neben der Auslagenerstattung eine jährliche fixe Vergütung für jedes volle Geschäftsjahr, in dem eine Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat vorlag, in Höhe von TEUR 17,5 und der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende einen Betrag von TEUR 20,0 sowie der Aufsichtsratsvorsitzende einen

Betrag von TEUR 70,0. Daneben erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats eine zusätzliche jährliche variable Vergütung. Diese ist von dem im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns oder im Konzernlagebericht ausgewiesenen operativen Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) im Verhältnis zu den ausgewiesenen konzernweiten Umsatzerlösen abhängig. Ab einem Anteil des EBITDA an den Umsatzerlösen des Konzerns von 8% wird für jeden vollen Prozentpunkt, der einen Anteil des EBITDA an den Umsatzerlösen des Konzerns von 8% übersteigt, ein Zuschlag von 10% der fixen Jahresvergütung zusätzlich jährlich variabel vergütet. Die Gesamtvergütung ist dabei auf 200% der fixen Jahresvergütung begrenzt. Im Geschäftsjahr 2020 belief sich der Anteil des EBITDA an den konzernweiten Umsatzerlösen auf 12,5%. Die variable Vergütung des Aufsichtsrats der USU Software AG lag entsprechend bei 40% des jeweiligen Fixums der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder. Die Aufsichtsratsvergütung der USU Software AG belief sich im Geschäftsjahr 2020 in Summe auf TEUR 150,5 (2019: TEUR 129).

Individualisierte Vergütung des Aufsichtsrats

für das Geschäftsjahr 2020 in TEUR
Fixe Vergütung Variable Vergütung
USU Software AG USU Software AG
Udo Strehl 70 28
Erwin Staudt 20 8
Gabriele
Walker-Rudolf 17,5 7

VIII. (KONZERN-)ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEH-MENSFÜHRUNG NACH § 289 UND § 315D HGB (UNGEPRÜFT)

VIII. 1 Entsprechenserklärung Corporate Governance

Corporate Governance umfasst die wesentlichen Standards für eine transparente und wertorientierte Führung und Kontrolle kapitalmarktorientierter Unternehmen. Diese Standards wurden von der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" erarbeitet und im Corporate Governance Kodex ("Kodex") als Umsetzungsempfehlungen zusammengefasst. Kernziel des Kodex ist die Förderung des Vertrauens der Anleger, der Kunden, der Mitarbeiter und der Öffentlichkeit in die Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften. Der Kodex trat im Jahr 2002 in Kraft und wurde zuletzt im Jahr 2019 aktualisiert.

Gemäß § 161 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Gesellschaft jährlich zu erklären, inwiefern diesen Empfehlungen entsprochen wurde bzw. wird sowie bei der Nichtanwendung von Empfehlungen, dies zu begründen. Vorstand und Aufsichtsrat der USU Software AG haben sich nachdrücklich zur Umsetzung der wesentlichen Empfehlungen des Kodex bekannt und am 16. Dezember 2020 die nachfolgende Entsprechenserklärung 2020 abgegeben und auf der Homepage der Gesellschaft veröffentlicht:

"Vorstand und Aufsichtsrat der USU Software AG erklären, dass seit der letzten Entsprechenserklärung vom 12. Dezember 2019 den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 entsprochen wurde und auch in Zukunft entsprochen wird, wobei folgende Empfehlungen nicht angewendet wurden bzw. werden:

Anmerkung zum Grundsatz 3 des Kodex, wonach der Vorstand für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands Zielgrößen festlegt:

Der Vorstand hat dementsprechend in seiner Sitzung vom 4. Dezember 2020 für die erste Ebene unterhalb des Vorstands die Zielgröße 10% und für die zweite Ebene die Zielgröße 15% festgelegt.

In Ziffer A.2 empfiehlt der Kodex, dass der Vorstand für angemessene, an der Risikolage des Unternehmens ausgerichtete Maßnahmen (Compliance Management System) sorgen und deren Grundzüge offenlegen soll.

Zur Gewährleistung der Einhaltung der gesetzlichen und unternehmensinternen Regelungen hat der Vorstand verschiedene Maßnahmen implementiert. Die Grundzüge dieser Maßnahmen bestehen in der Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter zu den gesetzlichen und internen Regelungen und der Risiken, der Kommunikation und Überwachung der Einhaltung der internen Kompetenzrichtlinie und des Vier-Augen-Prinzips, der Analyse der besonderen Risikolage des Unternehmens orientiert am Geschäfts- und Leistungsgegenstand sowie den Vertragspartnern.

Der Kodex empfiehlt in den Ziffern B.1 und B.5, dass bei der Zusammensetzung des Vorstands auch auf Vielfalt (Diversity) geachtet und eine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder festgelegt werden soll. Zudem legt der Aufsichtsrat nach dem Grundsatz 9 des Kodex für den Anteil von Frauen im Vorstand Zielgrößen fest.

Der Aufsichtsrat der USU Software AG orientierte und orientiert sich auch zukünftig bei der Besetzung des Vorstands grundsätzlich und vorrangig an der fachlichen und persönlichen Eignung der in Frage kommenden Personen, unabhängig von deren Geschlecht oder Alter, da sich die Gesellschaft das Potenzial älterer, erfahrener und renommierter Persönlichkeiten bei der Besetzung des Vorstandes nicht pauschal vorenthalten möchte. Eine pauschale Altersgrenze für Vorstandsmitglieder der USU Software AG war und ist nicht vorgesehen.

Der Vorstand wurde erst zum 1. Oktober 2014 von einem auf drei Mitglieder erweitert. Nach dem Austritt von Bernhard Böhler als Mitglied des Vorstands zum 31.12.2019 besteht der Vorstand seitdem aus zwei männlichen Mitgliedern. Eine Erweiterung des Vorstands ist derzeit nicht geplant. Aufgrund der laufenden Vorstandsverträge sind hier mindestens bis zum 31. Dezember 2023 keine Änderungen vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat daher in seiner Sitzung am 16. Dezember 2020 für den Fall einer Erweiterung des Vorstands auf mehr als drei Mitglieder eine Zielgröße von 25% als Frauenanteil festgelegt.

Nach der Empfehlung C.2 soll für Aufsichtsratsmitglieder eine Altersgrenze festgelegt und in der Erklärung zur Unternehmensführung angegeben werden.

Der Aufsichtsrat der USU Software AG orientiert sich hinsichtlich seiner Zusammensetzung grundsätzlich an der fachlichen und persönlichen Eignung der in Frage kommenden Personen unter Berücksichtigung ihrer zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen. Eine pauschale Altersgrenze und eine Begrenzung der Zugehörigkeitsdauer für Aufsichtsratsmitglieder der USU Software AG war und ist nicht vorgesehen, da sich die Gesellschaft das Potenzial älterer, erfahrener und renommierter Persönlichkeiten bei der Besetzung des Aufsichtsrates nicht pauschal vorenthalten möchte. Zudem würde eine derartige Vorgabe aus Sicht der Gesellschaft die Wahlrechte der Aktionäre auf der Hauptversammlung in ungeeigneter Weise einschränken.

Nach der Empfehlung D.1 des Kodex soll sich der Aufsichtsrat eine Geschäftsordnung geben und diese auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich machen.

Der Aufsichtsrat hat sich am 9. März 2009 eine Geschäftsordnung gegeben, die jedoch nicht auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht wird, da diese nur die interne Organisation des Aufsichtsrats betrifft und der Aufsichtsrat aus nur drei Mitgliedern besteht.

Nach den Empfehlungen D.2 bis D.5 des Kodex soll der Aufsichtsrat Ausschüsse, wie z.B. einen Prüfungsausschuss oder einen Nominierungsausschuss, bilden.

Da sich der Aufsichtsrat der USU Software AG aus nur drei Mitgliedern zusammensetzt, wurde und wird auf die Einrichtung von Ausschüssen verzichtet. Unabhängig davon nimmt der Aufsichtsrat der Gesellschaft die für diese Ausschüsse vorgesehenen Aufgaben gemeinschaftlich wahr.

Nach der Empfehlung F.2 des Kodex sollen Zwischenberichte binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich sein.

Die USU Software AG veröffentlichte und veröffentlicht auch in Zukunft Zwischenberichte im Rahmen der Regelungen der entsprechenden Börsenordnung unverzüglich nach der Fertigstellung, spätestens jedoch innerhalb von zwei Monaten nach Ende des Berichtszeitraums. Mit der Einhaltung der gesetzlichen Fristbestimmungen wird den Informationsinteressen der Aktionäre der Gesellschaft nach Einschätzung der USU Software AG in ausreichendem Maße Rechnung getragen, zumal die gesetzlichen Publizitätspflichten vollumfänglich beachtet und eingehalten werden.

Nach der Empfehlung G.1 soll im Vergütungssystem des Vorstands insbesondere u.a. festgelegt werden, welchen relativen Anteil kurzfristig variable und langfristig variable Vergütungsbestandteile an der Ziel-Gesamtvergütung haben und welche finanziellen und nichtfinanziellen Leistungskriterien für die Gewährung variabler Vergütungsbestandteile maßgeblich sind. Nach der Empfehlung G.6 soll die variable Vergütung, die sich aus dem Erreichen langfristig orientierter Ziele ergibt, den Anteil aus kurzfristig orientierten Zielen übersteigen und nach der Empfehlung G.7 sollen sich die Leistungskriterien der variablen Vergütungsbestandteile – neben operativen – vor allem an strategischen Zielsetzungen orientieren.

Die jährlichen variablen Vergütungsbestandteile des Vorstandes orientieren sich an der im Dezember 2019 verabschiedeten Mittelfristplanung der USU Gruppe für die Geschäftsjahre 2020 bis 2023 und bestehen ausschließlich aus finanziellen Leistungskriterien bezogen auf die Geschäftsjahre der Mittelfristplanung (Ertragsziel, Umsatzwachstum und Dividende).

Nach der Empfehlung G.10 sollen die dem Vorstandsmitglied gewährten variablen Vergütungsbeiträge unter Berücksichtigung der jeweiligen Steuerbelastung überwiegend in Aktien der Gesellschaft angelegt oder aktienbasiert gewährt werden. Über die langfristig variablen Gewährungsbeiträge soll das Vorstandsmitglied erst nach vier Jahren verfügen können.

In G.11 empfiehlt der Kodex, dass der Aufsichtsrat die Möglichkeit haben soll, außergewöhnliche Entwicklungen in angemessenem Rahmen Rechnung zu tragen. In begründeten Fällen soll eine variable Vergütung einbehalten oder zurückgefordert werden können. Nach der Empfehlung G.13 sollen Zahlungen an ein Vorstandsmitglied bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten (Abfindungs-Cap) und nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrages vergüten.

Der Aufsichtsrat hat im Rahmen der Vorstandsbestellung und -erweiterung keine diesbezüglichen Vereinbarungen vertraglich fixiert und plant dies auch für die Zukunft nicht. Der Aufsichtsrat ist davon überzeugt, dass die derzeitige Vorstandsvergütung die Interessen der Stakeholder der Gesellschaft umfassend berücksichtigt, den Vorstand in hohem Maße motiviert und insofern zu einer nachhaltig positiven Unternehmensentwicklung beiträgt.

Gemäß der Empfehlung G.17 des Kodex soll bei der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder der höhere zeitliche Aufwand des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats sowie des Vorsitzenden und der Mitglieder von Ausschüssen angemessen berücksichtigt werden.

Eine Vergütung für die Mitgliedschaft oder den Vorsitz in einem Ausschuss des Aufsichtsrats, waren und sind nicht vorgesehen. Aufgrund der Zusammensetzung des Aufsichtsrats mit drei erfahrenen Mitgliedern, welche die vorgesehenen Aufgaben gemeinschaftlich wahrnehmen, wurde und wird auch zukünftig auf die Bildung von Aufsichtsratsausschüssen und insofern die zugehörige Vergütung verzichtet.

Nach der Empfehlung G.18 soll eine, den Aufsichtsratsmitgliedern zugesagte erfolgsorientierte Vergütung auf eine langfristige Entwicklung der Gesellschaft ausgerichtet sein.

Die in § 17 (2) der Satzung der Gesellschaft festgelegte variable Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrat ist abhängig vom im abgelaufenen Geschäftsjahr im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns oder im Konzernlagebericht ausgewiesenen operativen Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) im Verhältnis zu den ausgewiesenen konzernweiten Umsatzerlösen. Eine Änderung der Regelung ist derzeit nicht geplant.

Möglingen, 16. Dezember 2020

Gezeichnet

Vorstand und Aufsichtsrat der USU Software AG."

Sowohl die aktuelle als auch die Entsprechenserklärungen der Vorjahre sind auch auf der Internetseite https:// www.usu.com/de-de/unternehmen/investor-relations/ corporate-governance/corporate-governance-2020/ dauerhaft zugänglich.

VIII. 2 Diversitätskonzept

Festlegungen gemäß dem "Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst":

Der Vorstand der USU Software AG hat bereits im Jahr 2015 beschlossen, dass bei der Besetzung von Führungsfunktionen auf sämtlichen Führungsebenen unterhalb des Vorstandes der USU Software AG und deren verbundenen Unternehmen auf Vielfalt geachtet wird und insofern die angemessene Berücksichtigung von Frauen angestrebt ist. In der USU Gruppe beträgt der Frauenanteil in der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands Null und in der zweiten Ebene unterhalb des Vorstands 11,9% (2019:11,7%), was oberhalb der Zielgröße des Vorstands liegt. Der Vorstand hatte als Zielgrößen für den Frauenanteil in der ersten Führungsebene Null und in der zweiten Führungsebene 10% mit der Erreichungsfrist bis zum 30. Juni 2020 festgelegt, was insofern planmäßig erreicht und übertroffen wurde.

Als neue Ziele hat der Vorstand in seiner Sitzung vom 4. Dezember 2020 für die erste Ebene unterhalb des Vorstands die Zielgröße 10% und für die zweite Ebene die Zielgröße 15% festgelegt.

Der Vorstand selbst wurde erst zum 1. Oktober 2014 von einem auf drei Mitglieder erweitert. Nach dem Austritt von Bernhard Böhler als Mitglied des Vorstands zum 31.12.2019 besteht der Vorstand seitdem aus zwei männlichen Mitgliedern. Eine Erweiterung des

Vorstands ist derzeit nicht geplant. Aufgrund der laufenden Vorstandsverträge sind hier mindestens bis zum 31. Dezember 2023 keine Änderungen vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat daher in seiner Sitzung am 16. Dezember 2020 für den Fall einer Erweiterung des Vorstands auf mehr als drei Mitglieder eine Zielgröße von 25% als Frauenanteil festgelegt.

Der Aufsichtsrat besteht aus zwei männlichen Mitgliedern, die in der Hauptversammlung vom 17. Juni 2016 für eine weitere satzungsgemäße Amtsperiode gewählt wurden sowie einem weiblichen Mitglied, das in der Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 ebenfalls bis zum Ende der satzungsgemäßen Amtsperiode gewählt wurde. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 12. Dezember 2019 die Zielgröße 33% als Frauenanteil im Aufsichtsrat bis zum 30. Juni 2021 festgelegt, was aktuell erfüllt ist, und das Kompetenzprofil für das Aufsichtsratsgremium bestätigt. Danach soll das Gremium insbesondere über folgende Kompetenzen verfügen: (1) Mehrjährige Erfahrung als Unternehmer bzw. Mitglied der Unternehmensleitung in einem mittelständischen oder größeren Unternehmen sowie (2) mehrjährige Berufserfahrung im nationalen und internationalen Vertrieb in der IT-Branche. Diese Kompetenzen werden vom bestehenden Aufsichtsratsgremium vollständig abgedeckt. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats soll das Gremium bei drei Mitgliedern über mindestens zwei unabhängige Mitglieder der Anteilseigner verfügen, was durch die unabhängigen Mitglieder Gabriele Walker-Rudolf und Erwin Staudt gegeben ist.

VIII. 3 Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat

Der Vorstand der USU Software AG führt die Geschäfte unter eigener Verantwortung nach Maßgabe der Gesetze und des Deutschen Corporate Governance Kodex, der Satzung sowie der Geschäftsordnung für den Vorstand. Dabei tragen die Mitglieder des Vorstands – ungeachtet ihrer internen Eigenverantwortung für die ihnen übertragenen Vorstandsressorts – gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung. Der Vorstand beschließt in Sitzungen, die durch den Vorstandsvorsitzenden regelmäßig, mindestens einmal im Monat, einberufen werden. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn die Mehrzahl der Mitglieder, darunter der Vorsitzende, anwesend sind. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Dieser ist darüber hinaus berechtigt, einem mit Mehrheit gefassten Beschluss zu widersprechen. Auf Vorschlag des Vorsitzenden können Beschlüsse auch außerhalb von Sitzungen gefasst werden.

Die Berichterstattung an den Aufsichtsrat über die Entwicklung und Lage einschließlich der Rentabilität der USU Software AG und des Konzerns, die Unternehmensplanung, das Risikomanagement sowie wesentliche Geschäftsvorgänge und -vorhaben erfolgt regelmäßig, zeitnah und umfassend durch den Vorstandsvorsitzenden der Gesellschaft.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht aus drei Mitgliedern und wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden sowie einen Stellvertreter. Aufgrund seiner Größe hat der Aufsichtsrat auf die Einrichtung von Ausschüssen verzichtet. Vielmehr werden die Aufgaben vom Aufsichtsrat gemeinschaftlich wahrgenommen. Die Tätigkeit des Aufsichtsrats bestimmt sich nach den Bestimmungen der Gesetze und der Regelungen des Deutschen Corporate Governance Kodex, der Satzung sowie der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der USU Software AG. Hierzu gehört unter anderem, dass der Aufsichtsrat die Mitglieder des Vorstands bestellt, die Zahl der Vorstandsmitglieder bestimmt, eine Geschäftsordnung für den Vorstand erlässt und sich gleichermaßen eine Geschäftsordnung gibt. Des Weiteren überwacht der Aufsichtsrat kontinuierlich den Vorstand und begleitet diesen beratend.

Ferner stellt der Aufsichtsrat den Jahresabschluss fest und billigt den Konzernabschluss. Eine ausführliche Erläuterung der Tätigkeit des Aufsichtsrats erfolgt jährlich im Rahmen der Berichterstattung des Aufsichtsratsvorsitzenden an die Aktionäre der Hauptversammlung.

Der Aufsichtsrat wird durch den Vorsitzenden nach Bedarf, mindestens jedoch viermal im Jahr, nach den Regelungen der Satzung einberufen. Regelmäßig nimmt der Vorstandsvorsitzende der Gesellschaft an diesen Sitzungen teil. Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn an der Beschlussfassung alle Mitglieder des Aufsichtsrats teilnehmen. Dabei werden Beschlüsse des Aufsichtsrats mit einfacher Mehrheit gefasst, sofern nicht gesetzlich oder durch die Satzung der Gesellschaft etwas anderes vorgeschrieben ist.

Sowohl für den Vorstand als auch den Aufsichtsrat besteht eine D&O-Versicherung, für welche ein Selbstbehalt vereinbart wurde.

IX. NICHTFINANZIELLE (KONZERN-)ERKLÄRUNG (UNGEPRÜFT)

Die Prinzipien für nachhaltigkeitsorientiertes Handeln sind eine wichtige Grundlage der USU-Geschäftstätigkeit. Unter nachhaltigkeitsorientiertem Handeln versteht die USU-Gruppe, eine Balance zwischen den drei Nachhaltigkeitsdimensionen Ökonomie, Ökologie und Soziales zu finden und die Belange der Stakeholder in Entscheidungsprozessen zu berücksichtigen. Die USU ist sich bewusst, dass dies ein komplexer Abwägungsprozess ist und Interdependenzen nicht immer vollumfänglich im Voraus eingeschätzt werden können. Die USU ist aber bestrebt, sich hier kontinuierlich zu hinterfragen und weiterzuentwickeln, um mit ihrem Handeln einen positiven Beitrag für die Stakeholder und die Gesellschaft zu leisten. Wertschöpfungs- und Austauschprozesse gestaltet die USU daher markt-, umweltund gesellschaftsorientiert. Vorstand, Management und die Mitarbeiter stellen sich ihrer Verantwortung. Nachhaltigkeit und soziales, ethisches Handeln wird bei der USU-Gruppe seit der Gründung des Unternehmens implizit praktiziert und ist daher fest in der Unternehmenskultur verankert. Dies ist für die USU ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess, der nur im ständigen Dialog mit den Stakeholdern gelingen kann.

Gesellschaftliche Verantwortung bei der USU Software AG hat viele Facetten und ist in der Unternehmensführung und Geschäftsstrategie fest verankert. Die USU verfügt momentan über keine dezidierte Nachhaltigkeitsstrategie, sondern über eine übergreifende Gesamtgeschäftsstrategie, aus welcher sich alle weiteren Teilbereiche ableiten. Einer dieser Teilbereiche ist das Themengebiet Nachhaltigkeit. Die Gesamtstrategie umfasst die drei Geschäftsprinzipien "Company, Customers & Products", auf welchen das Werteverständnis, die Verpflichtung zum nachhaltigen Handeln und die dazugehörige operative Planung des Unternehmens basieren. Dabei steht

das Prinzip "Company" dafür, dass die USU ein attraktives Unternehmen für Mitarbeiter und Investoren sowie für das gesamte Unternehmensumfeld ist. Das bedeutet, einen fairen und respektvollen Umgang mit den Stakeholdern zu pflegen und ebenso das Bewusstsein und die Wahrnehmung der ökologischen und gesellschaftlichen Verantwortung im Fokus zu behalten. Denn nur durch ein solches Verhalten kann das Unternehmen einen langfristigen Erfolg sicherstellen und die Attraktivität für Mitarbeiter und Investoren steigern. Die beiden Prinzipien "Customers" und "Products" tragen zusätzlich dazu bei, dass die USU-Gruppe nachhaltig erfolgreich ist. Der Fokus des Handelns der USU ist auf ihre Kunden gerichtet, denen individuelle Softwarelösungen angeboten werden. Diese Individualität und Nähe zum Kunden hilft beim Aufbau dauerhafter Kundenbeziehungen und Partnerschaften. Daneben steht die USU mit ihren Produkten für exzellente softwarebasierte Lösungen sowie eine hohe Innovationskraft. Die Qualität der Produkte und die Entwicklung neuer Innovationen trägt maßgeblich zu einem langfristigen Unternehmenserfolg bei.

Die USU-Gruppe verfügt über ein Identitätsstiftendes Unternehmensleitbild, das von USU-KollegINNen 2019 anhand vieler Einzelgespräche, Fragebogen und Workshops mit allen Stakeholdern im Rahmen eines internen Projektes "More-U" erarbeitet wurde. In einem intensiven Kommunikationsprozess wurden neben den Werten auch die Mission und Vision des Konzerns gemeinsam gestaltet, definiert, verprobt und verabschiedet.

Dabei legt das Mission Statement fest, wofür die USU steht und was die Antriebsfaktoren sind: We master digital challenges in IT and Customer Service with efficiency, passion, innovation and knowledge.

Die USU-Vision unterstreicht die Richtung und das Ziel, wohin USU unterwegs ist und betont den Anspruch,

Mission und Vision der USU-Gruppe

dass Verbraucher, Endanwender oder Bürger weltweit mit USU-Services in Berührung kommen: The whole world is touched by USU (em)powered services.

Der wirtschaftliche Erfolg von USU als Softwarehaus beruht in besonderem Maße auf der Leistung und dem Wissen der Fach- und Führungskräfte. Das Unternehmen ist auf hochqualifiziertes Personal angewiesen, um auch zukünftig den sich stellenden Marktanforderungen und individuellen Kundenbedürfnissen gerecht zu werden. Auch unter Berücksichtigung des Fach- und Führungskräftemangels in der Branche ist es wichtig, ein attraktiver Arbeitgeber zu sein. Der Verlust von Führungskräften oder Mitarbeitern in Schlüsselpositionen kann der Gesellschaft ebenso schaden wie das Ausbleiben neuer Wissensträger. Um diesem Personalrisiko entgegenzuwirken, steht neben der Gewinnung von Fach- und Führungskräften zugleich die Bindung und Motivierung des bestehenden Personals im Fokus der Personalmaßnahmen. In diesem Kontext ist auch die teilweise Variabilität der Gehälter einer Vielzahl der Mitarbeiter zu sehen, welcher als zusätzlicher Leistungsanreiz die Zielerreichung honoriert. Daneben wird ein umfangreiches und flexibles Firmenwagen-Programm zur Verfügung gestellt. Zudem investiert die USU-Gruppe im Rahmen ihres Karriere- und Laufbahnmodells kontinuierlich in die Entwicklung und Weiterbildung der Belegschaft. Neben fachspezifischen Qualifizierungsmaßnahmen und der Weiterentwicklung von Soft Skills werden auch Auffrischungs- und Vertiefungsangebote zur Personalentwicklung angeboten. Ein gemeinsames Wertesystem, kurze Informationswege, eine familiäre Arbeitsatmosphäre sowie zahlreiche Mitarbeiterveranstaltungen runden die vielfältigen Maßnahmen ab. Zwar sieht die USU-Gruppe im Bereich Personal ein großes Risiko durch den Fach- und Führungskräftemangel, jedoch besteht in der Gewinnung zusätzlicher qualifizierter Mitarbeiter und der damit verbundenen Erweiterung der Konzernbelegschaft eine wesentliche Chance, um die bestehenden Wachstumsoptionen im Produktund Servicegeschäft vollumfänglich zu nutzen.

Daneben ist die USU-Gruppe in zahlreichen Aktivitäten, die unter dem Postulat nachhaltigkeitsorientiertes Handeln subsumiert werden können, involviert.

Dazu gehören u.a.

  • die Erweiterung der dualen Ausbildung und Talentförderung zur langfristigen Sicherung von Fach- und Führungskräften
  • ein ausgeprägtes soziales und kulturelles Engagement, wobei insbesondere auf Regionalität und auf einen Bezug zum Unternehmensumfeld geachtet wird
  • ergonomische Büroeinrichtungen für alle Mitarbeiter
  • flexible Arbeitszeiten und Teilzeitmodelle
  • Leistungen durch einen Betriebsarzt
  • flexible Möglichkeiten, im Homeoffice zu arbeiten
  • standortabhängig täglich frisch gekochte Speisen und kostenloses Obst, sowie die für Mitarbeiter kostenlose Bereitstellung von Wasserspendern, um den Ressourcenverbrauch durch eine geringere Nutzung von Einwegflaschen zu reduzieren
  • die Möglichkeit der Mitarbeiter zur Nutzung von über die Firma geleasten Fahrrädern und Pedelecs
  • die besondere Förderung von Dienst-Pkws mit einer guten CO₂-Effizienzklasse, insbesondere Elektro-Fahrzeuge
  • die Reduktion des Stromverbrauchs, beispielsweise durch konsequentes Umstellen auf LED-Technik oder durch die Virtualisierung von Servern

Vorstand und Management versprechen sich damit eine transparente Sichtweise auf das Unternehmen, sowohl durch die Mitarbeiter als auch durch die Kunden, Partner und Aktionäre der USU Software AG.

Die bei der Erstellung dieses Berichts identifizierten Handlungsfelder sollen helfen, das Bewusstsein für die wichtigen Themen zu schärfen, deren Status zu erfassen und Verbesserungen zu dokumentieren. Dies wird mittelfristig Mitarbeitern und Kunden mehr Orientierung geben und den ökonomischen Erfolg des Unternehmens sichern.

Ohne die Bemühungen für nachhaltiges Handeln konkret an einem einzelnen internationalen Standard für nachhaltiges Wirtschaften zu orientieren, agiert die USU-Gruppe neben gesetzlichen Vorgaben unter anderem im Einklang mit den zehn Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen (UN Global Compact) sowie den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).

Hinsichtlich weiterführender Informationen zum Thema Nachhaltigkeit der USU Software AG und ihrer Tochtergesellschaften sei an dieser Stelle auf den Nachhaltigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2020 verwiesen, der im Internet auf der Homepage der Gesellschaft unter https://www.usu.com/de-de/unternehmen/nachhaltigkeit-csr/nachhaltigkeit/ zur Einsicht und zum Download bereitsteht.

X. BERICHT ÜBER DIE BEZIEHUNGEN ZU VERBUNDENEN UNTERNEHMEN

Der Vorstand der USU Software AG hat gemäß § 312 AktG einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erstellt und darin folgende Schlusserklärung abgegeben: "Wir erklären, dass die USU Software AG nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat. Maßnahmen, die die Gesellschaft benachteiligen, wurden nicht getroffen."

Möglingen, 18. März 2021

Bernhard Oberschmidt Vorsitzender des Vorstands

Dr. Benjamin Strehl Mitglied des Vorstands

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahres- und Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der USU Software AG und des Konzerns vermittelt und im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der USU Software AG und des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der USU Software AG und des Konzerns beschrieben sind.

Möglingen, 18. März 2021

Bernhard Oberschmidt Vorsitzender des Vorstands

Dr. Benjamin Strehl Mitglied des Vorstands

Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020

Anhang 31.12.2020 31.12.2019
Vermögenswerte TEUR TEUR
Langfristige Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte (8) 3.644 5.951
Geschäfts- oder Firmenwerte (9) 40.392 40.392
44.036 46.343
Sachanlagen (10) 3.464 2.222
Nutzungsrechte (11) 16.280 8.533
Finanzielle Vermögenswerte (12) 846 835
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (18) 320 309
Latente Steuern (31) 6.977 8.786
27.887 20.685
71.923 67.028
Kurzfristige Vermögenswerte
Vorräte (13) 351 381
Noch nicht abgerechnete Leistungen (14) 4.606 3.482
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (15) 16.725 20.001
Forderungen aus Ertragsteuern (16) 179 928
Finanzielle Vermögenswerte (17) 570 430
Übrige Vermögenswerte 694 435
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (18) 1.884 1.362
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten (19) 18.534 10.413
43.543 37.432
115.466 104.460
Anhang 31.12.2020 31.12.2019
Eigenkapital und Schulden TEUR TEUR
Eigenkapital
(20)
Gezeichnetes Kapital
(Bedingtes Kapital TEUR 378; i. V. TEUR 378)
10.524 10.524
Kapitalrücklage 52.792 52.792
Gewinnrücklage -1.719 -3.003
Kumuliertes sonstiges Eigenkapital 173 -115
61.770 60.198
Langfristige Schulden
Pensionsrückstellungen
(21)
1.316 1.210
Leasingverbindlichkeiten
(22)
14.036 5.510
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
(30)
2.040 846
Latente Steuern
(31)
1.339 2.873
18.731 10.439
Kurzfristige Schulden
Ertragsteuerschulden
(23)
347 287
Finanzielle Verbindlichkeiten
(24)
837 105
Leasingverbindlichkeiten
(22)
2.396 3.083
Verbindlichkeiten aus dem Personalbereich
(25)
9.538 7.408
Sonstige Rückstellungen und Verbindlichkeiten
(26)
3.062 3.526
Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen
(27)
5.057 4.967
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
(28)
4.171 4.782
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
(30)
9.557 9.665
34.965 33.823
115.466 104.460

Konzern-Gesamtergebnisrechnung

für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020

Anhang 2020 2019
TEUR TEUR
Umsatzerlöse (32) 107.327 95.630
Herstellungskosten des Umsatzes (33) -50.817 -46.171
Bruttoergebnis vom Umsatz 56.510 49.459
Vertriebs- und Marketingaufwendungen (34) -20.398 -18.864
Allgemeine Verwaltungsaufwendungen (35) -14.299 -12.181
Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen (36) -15.427 -15.801
Sonstige betriebliche Erträge (37) 1.293 1.943
Sonstige betriebliche Aufwendungen (38) -658 -502
Finanzerträge (39) 50 104
Finanzaufwendungen (40) -272 -108
Gewinn vor Steuern 6.799 4.050
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (41) -1.315 1.223
Konzernergebnis 5.484 5.273
Posten, die nicht aufwands- oder ertragswirksam umgegliedert werden können:
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste
aus Pensionsrückstellungen -33 -439
Latente Steuern auf versicherungsmathematische Gewinne/Verluste 9 -83
Posten, die später aufwands- oder ertragswirksam umgegliedert werden können:
Unterschiedsbetrag aus Währungsumrechnung 321 -9
Sonstiges Ergebnis 297 -531
Gesamtergebnis 5.781 4.742
Ergebnis je Aktie in Euro (verwässert und unverwässert) (19) 0,52 0,50
Anzahl der zugrunde gelegten Aktien 10.523.770 10.523.770

Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2020

Anhang 2020 2019
TEUR TEUR
Konzernjahresüberschuss 5.484 5.273
+/- Abschreibungen/Zuschreibungen auf Gegenstände
des Anlagevermögens 3.479 3.506
+
Abschreibungen auf Nutzungsrechte IFRS 16 Leasingverhältnisse
2.877 2.360
+/- Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge 360 -19
-/+ Zunahme/Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der
Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 1.239 598
+/- Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der
Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 3.069 1.147
-
Auszahlung für die Ablösung einer Pensionsrückstellung
0 -2.500
+
Einzahlungen aus Rückdeckungsversicherungen
für eine Pensionsrückstellung 0 1.729
+/- Zinsaufwendungen/Zinserträge 222 4
-/+ Ertragsteuerzahlungen -223 -1.328
-/+ Gezahlte Zinsen/erhaltene Zinsen -86 -29
+/- Ertragsteueraufwand/-ertrag 1.315 -1.223
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit
(43)
17.736 9.518
-
Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen
-42 -573
+
Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens
7 37
-
Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen
-2.407 -1.280
Cashflow aus der Investitionstätigkeit
(44)
-2.442 -1.816
-
Gezahlte Dividenden an Gesellschafter des Mutterunternehmens
-4.209 -4.209
-
Tilgung von Kaufpreisverbindlichkeiten
im Zusammenhang mit dem Erwerb von Tochterunternehmen 0 -244
-
Tilgung von Leasingverbindlichkeiten nach IFRS 16
-2.840 -2.318
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
(45)
-7.049 -6.771
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds 8.245 931
+/- Wechselkurs- und bewertungsbedingte Änderungen
des Finanzmittelfonds -124 32
+
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode
10.413 9.450
Finanzmittelfonds am Ende der Periode
(46)
18.534 10.413
Finanzmittelfonds
Flüssige Mittel 18.534 10.413

Konzern-Eigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr 2020

Gezeichnetes Kapital
Anzahl TEUR
Konsolidiertes Eigenkapital zum 31. Dezember 2018 10.523.770 10.524
Konzernergebnis 0 0
Umgliederung in die Gewinnrücklage 0 0
Übriges Ergebnis, nach Steuern 0 0
Konzern-Gesamtergebnis 0 0
Dividendenzahlung 0 0
Konsolidiertes Eigenkapital zum 31. Dezember 2019 10.523.770 10.524
Konzernergebnis 0 0
Übriges Ergebnis, nach Steuern 0 0
Konzern-Gesamtergebnis 0 0
Dividendenzahlung 0 0
Konsolidiertes Eigenkapital zum 31. Dezember 2020 10.523.770 10.524
Kumuliertes sonstiges Eigenkapital
Währungs
Kapitalrücklage Gewinnrücklage Pensionspläne umrechnung Eigenkapital
TEUR TEUR TEUR TEUR
52.792 -3.453 -208 10 59.665
0 5.273 0 0 5.273
0 -531 531 0
0 -83 -439 -9 -531
0 4.659 92 -9 4.742
0 -4.209 0 0 -4.209
52.792 -3.003 -116 1 60.198
0 5.484 0 0 5.484
0 9 -33 321 297
0 5.493 -33 321 5.781
0 -4.209 0 0 -4.209
52.792 -1.719 -149 322 61.770

Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2020

USU Software AG, Möglingen

A. DIE GESELLSCHAFT

Die Konzernmuttergesellschaft USU Software AG hat ihren Firmensitz im Spitalhof, 71696 Möglingen, Deutschland, und ist beim Amtsgericht Stuttgart im Handelsregister unter HRB 206442 eingetragen. Die USU Software AG und ihre Tochtergesellschaften (im Folgenden auch "Gruppe" oder "Konzern" oder "USU" genannt) entwickeln und vertreiben ganzheitliche Softwarelösungen. Das Leistungsspektrum umfasst dabei Lösungen im Bereich "Business Service Management" für den effizienten und kostenoptimalen Einsatz der IT-Infrastruktur eines Unternehmens sowie im Bereich "Knowledge Solutions" zur Optimierung wissensintensiver Geschäftsprozesse. Darüber hinaus bietet die Gruppe im Bereich "Business Solutions" Beratungsleistungen im Rahmen von IT-Projekten sowie individuelle Anwendungsentwicklung an.

Der Konzern umfasst Tochtergesellschaften im Inland, in der Tschechischen Republik, in Frankreich, in Österreich und in den USA. Die Kunden der Gesellschaft befinden sich überwiegend im Inland und stammen hauptsächlich aus den Branchen Finanzdienstleistungen, Telekommunikation, Automobil- und Konsumgüterindustrie, Dienstleistungen und Handel sowie aus dem öffentlichen Sektor.

Die Gesellschaft ist im "Prime Standard" an der Frankfurter Börse gelistet.

B. WESENTLICHE BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE

1. Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze

Der Konzernabschluss der USU Software AG wurde gemäß § 315e HGB nach den Vorschriften der International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Boards (IASB), London, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellt. Der Konzernabschluss berücksichtigt darüber hinaus ergänzend die anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften gemäß § 315e Abs. 1 HGB.

Die Jahresabschlüsse der einbezogenen Tochterunternehmen sind einheitlich nach den Vorschriften der IFRS aufgestellt worden.

Der Konzernabschluss wurde in der funktionalen Währung des Mutterunternehmens (Euro) erstellt. Alle Betragsangaben im Konzernabschluss werden gerundet auf Tausend Euro ("TEUR"), außer den Angaben, die sich auf Aktien beziehen. Der Bilanzstichtag ist der 31. Dezember 2020.

Die Erstellung des Konzernabschlusses basierte auf der Annahme der Unternehmensfortführung und erfolgte unter Heranziehung der historischen Anschaffungsoder Herstellungskosten, mit Ausnahme von bestimmten finanziellen Vermögenswerten und Schulden, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.

Die Darstellung in der Konzernbilanz unterscheidet zwischen kurz- und langfristigen Vermögenswerten und Schulden. Vermögenswerte und Schulden werden als kurzfristig klassifiziert, wenn sie innerhalb eines Jahres fällig werden. Aktive und passive latente Steuern sowie Rückstellungen für Pensionen werden grundsätzlich als langfristige Posten, erhaltene Anzahlungen werden grundsätzlich als kurzfristige Posten dargestellt.

Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt.

Der Vorstand beabsichtigt den Konzernabschluss am 18. März 2021 zur Weiterleitung an den Aufsichtsrat freizugeben. Es ist geplant, dass der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 19. März 2021 den vorliegenden, vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss billigen und zur Veröffentlichung freigeben wird.

Der zum 31. Dezember 2020 nach den Bestimmungen des HGB aufgestellte Jahresabschluss der USU Software AG und dieser Konzernabschluss werden beim elektronischen Bundesanzeiger eingereicht und auf der Unternehmenswebsite im Internet veröffentlicht.

2. Erstmalig angewandte und kürzlich erlassene Rechnungslegungsvorschriften

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen grundsätzlich den im Vorjahr angewandten Methoden.

Im aktuellen Geschäftsjahr waren für die Gruppe erstmals die folgenden geänderten Standards anzuwenden.

  • Aktualisierung der Verweise auf das Rahmenkonzept in den IFRS-Standards
  • Änderungen an IAS 1 und IAS 8 Definition von Wesentlichkeit
  • Änderungen an IFRS 3 Definition eines Geschäftsbetriebs
  • Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7: Reform der Referenzzinssätze (Phase I)
  • Änderungen an IFRS 16 auf die Corona-Pandemie bezogene Mietkonzessionen

Aus den geänderten Standards ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Gruppe.

Das IASB und IFRS IC haben neue bzw. überarbeitete Standards und Interpretationen verabschiedet, die erst ab dem 1. Januar 2021 oder später verpflichtend anzuwenden sind.

Die Anwendung dieser Standards setzt die zum Teil noch ausstehende Anerkennung in der EU voraus. Im Einzelnen handelt es sich dabei um folgende Rechnungslegungsstandards und Interpretationen:

Standard Titel
Effective date
Amend. IFRS 9, IBOR-Reform (Phase II) 01.01.2021
IAS 39, IFRS 7,
IFRS 4 und
IFRS 16
Amend. IFRS 3 Verweise auf das 01.01.2022
Rahmenkonzept in den
IFRS-Standards
Amend. IAS 37 Belastende Verträge – 01.01.2022
Kosten für die Erfüllung
eines Vertrages
Amend. IAS 16 Sachanlagen – 01.01.2022
Einnahmen vor der
beabsichtigten Nutzung
IFRS 1, IFRS 9, Verbesserungen der 01.01.2022
IFRS 16, IAS 41 IFRS: Zyklus 2018-2020
IFRS 17 Versicherungsverträge 01.01.2023

Von der Möglichkeit, bereits verabschiedete Standards vorzeitig anzuwenden, wurde kein Gebrauch gemacht.

Nach aktueller Einschätzung ergeben sich auch aus den übrigen neuen bzw. überarbeiteten Standards keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanzund Ertragslage. Soweit nicht anders in diesem Kapitel beschrieben, unterliegt der Konzernabschluss denselben einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wie im Vorjahr.

3. Konsolidierungsgrundsätze

Der Konzernabschluss beinhaltet den Abschluss der USU Software AG und der von ihr beherrschten Unternehmen einschließlich strukturierter Unternehmen (Tochterunternehmen). Die USU Software AG erlangt gemäß IFRS 10 die Beherrschung, wenn sie:

  • Verfügungsmacht über das Beteiligungsunternehmen ausüben kann,
  • schwankenden Renditen aus ihrer Beteiligung ausgesetzt ist und
  • die Renditen aufgrund ihrer Verfügungsmacht der Höhe nach beeinflussen kann.

Die USU Software AG nimmt eine Neubeurteilung vor, ob sie ein Beteiligungsunternehmen beherrscht oder nicht, wenn Tatsachen und Umstände darauf hinweisen, dass sich eines oder mehrere der oben genannten drei Kriterien der Beherrschung verändert haben.

Ein Tochterunternehmen wird ab dem Zeitpunkt, zu dem die Gesellschaft die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt, bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung durch die Gesellschaft endet, in den Konzernabschluss einbezogen. Dabei werden die Ergebnisse der im Laufe des Jahres erworbenen oder veräußerten Tochterunternehmen entsprechend vom tatsächlichen Erwerbszeitpunkt bzw. bis zum tatsächlichen Abgangszeitpunkt in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und dem sonstigen Konzern-Ergebnis erfasst.

Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Erwerbsmethode durch Verrechnung der Anschaffungskosten mit dem Konzernanteil am neubewerteten Eigenkapital der Tochterunternehmen zum Zeitpunkt des Erwerbs. Ein aus Erstkonsolidierung verbleibender Geschäftsoder Firmenwert wird gesondert erfasst. Gemäß IFRS 3 werden Geschäfts- oder Firmenwerte nicht planmäßig über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben, sondern mindestens einmal jährlich einem Werthaltigkeitstest unterzogen, der zu einer Abwertung führen kann (Impairment-Only-Approach).

Konzerninterne Umsätze, Zwischengewinne, Aufwendungen und Erträge, Forderungen und Verbindlichkeiten bzw. Rückstellungen sowie Haftungsverhältnisse zwischen den konsolidierten Gesellschaften werden eliminiert. Bei den ergebniswirksamen Konsolidierungsvorgängen werden die ertragsteuerlichen Auswirkungen berücksichtigt und latente Steuern in Abzug gebracht.

4. Konsolidierungskreis

Die Gruppe besteht aus der USU Software AG und aus neun deutschen und ausländischen Tochtergesellschaften, die jeweils zu 100% gehalten werden.

Nachfolgende Gesellschaften wurden gemäß IFRS 10 neben dem Konzernmutterunternehmen in den Konzernabschluss einbezogen. Die Angaben zu Eigenkapital und Jahresergebnis stellen die nach jeweils landesspezifischen Rechnungslegungsvorschriften ermittelten Werte dar. Es bestehen keine nicht in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

Konsolidierungskreis Eigenkapital Jahresergebnis
Name und Sitz 31.12.2020 2020
der Gesellschaft TEUR TEUR
USU GmbH, Möglingen1) 30.368 8.972
USU Solutions GmbH
(Umfirmierung von
LeuTek GmbH am
27.1.2021), Leinfelden
Echterdingen1) 1.380 2.447
Omega Software GmbH,
Obersulm1) 970 -166
USU Software s. r. o.,
Brno, Tschechische
Republik 2) 1.124 221
USU Austria GmbH,
Wien, Österreich 2) -792 -65
Openshop Internet
Software GmbH,
Möglingen1) -667 -1
USU Technologies GmbH
(Umfirmierung von
Aspera GmbH am
04.2.2021), Aachen1) 300 2.632
USU Solutions Inc.
(Umfirmierung von
Aspera Technologies Inc.
am 19.1.2021),
Boston, USA -3.864 -197
USU SAS, Paris -2.161 -114

1) Jahresergebnis vor/Eigenkapital nach Ergebnisabführung an die USU Software AG aufgrund vorliegender Ergebnisabführungsverträge

2) Die Gesellschaften werden zu 100   % von der USU GmbH gehalten.

5. Währung und Währungsumrechnung

Es werden alle Geschäftsvorfälle mit dem am Tag des Geschäftsvorfalles gültigen Wechselkurs in die jeweilige funktionale Währung umgerechnet. Zu jedem Bilanzstichtag werden monetäre Posten in fremder Währung unter Verwendung des Stichtagskurses angesetzt; nicht monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet wurden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalles umgerechnet, und nicht monetäre Posten, die mit ihrem Zeitwert bewertet wurden, werden mit dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des Zeitwertes gültig war. Die sich aus der Umrechnung zu Stichtagskursen ergebenden Differenzen werden erfolgswirksam unter den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen erfasst.

Die Umrechnung der in fremder Währung aufgestellten Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen erfolgt gemäß IAS 21 auf der Grundlage des Konzepts der funktionalen Währung nach der modifizierten Stichtagskursmethode. Die ausländischen, konsolidierten Tochterunternehmen werden als wirtschaftlich selbstständige Teileinheiten betrachtet, da sie finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch autonom sind. Ihre Bewertungswährungen sind entsprechend dem Konzept der funktionalen Währung die jeweiligen Landeswährungen. Erträge und Aufwendungen werden zu den durchschnittlichen Wechselkursen während des Berichtsjahres, Vermögenswerte und Schulden zum Stichtagskurs und das jeweilige Eigenkapital der Tochtergesellschaften zu historischen Kursen umgerechnet. Der Unterschiedsbetrag aus der eigenkapitalbezogenen Währungsumrechnung wird ergebnisneutral mit dem Eigenkapital verrechnet und in einer separaten Spalte des Eigenkapitalspiegels dargestellt.

Währungsdifferenzen, die im Rahmen der Schuldenkonsolidierung auftreten, werden erfolgswirksam unter den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen erfasst.

Die Umrechnung der Jahresabschlüsse der ausländischen Tochtergesellschaften, die nicht der Europäischen Währungsunion angehören, wurde unter Verwendung der folgenden Umrechnungskurse in EUR durchgeführt:

Stichtagskurs Durchschnittskurs
Währung 31.12.2020 31.12.2019 2020 2019
(1 EUR entspricht)
Schweizer
Franken(CHF) 1,0802 1,0854 1,0708 1,1124
Tschechische
Kronen (CZK) 26,242 25,408 26,316 25,641
US-Dollar
(USD) 1,2271 1,1234 1,1422 1,1195

Im abgelaufenen Geschäftsjahr beliefen sich die erfolgswirksam erfassten Umrechnungsdifferenzen auf TEUR 607 (2019: TEUR 192).

6. Verwendung von Schätzungen sowie Ermessensentscheidungen mit wesentlichem Einfluss

Die Aufstellung der Jahresabschlüsse in Übereinstimmung mit den Rechnungslegungsgrundsätzen nach IFRS erfordert Schätzungen und Annahmen des Vorstands, welche die Höhe der ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden, die Angabe von Eventualverbindlichkeiten am Bilanzstichtag, die ausgewiesenen Erträge und Aufwendungen während der Berichtsperiode sowie die damit im Zusammenhang stehenden Angaben im Jahresabschluss beeinflussen. Die sich tatsächlich ergebenden Beträge können von diesen Schätzungen abweichen.

Bereiche, die wesentliche Einschätzungen erforderlich machen, sind insbesondere die zeitraumbezogene Umsatzrealisierung (siehe dazu Konzernanhangsangabe 7.6 und 7.17), die Festlegung der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer bei immateriellen Vermögenswerten (Konzernanhangsangabe 7.1 und 8.) und bei Nutzungsrechten an Leasingverträgen, insbesondere bei Vorliegen von Verlängerungsoptionen, die Entscheidung zur Nichtaktivierung von Softwareentwicklungskosten (Konzernanhangsangabe 7.19), Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen (Konzernanhangsangabe 15.), Eventualverbindlichkeiten, Pensionsrückstellungen (Konzernanhangsangabe 7.10, 7.15 und 21.) und sonstige Rückstellungen (Konzernanhangsangabe 7.11 und 26.) sowie die Einschätzung der Realisierbarkeit zukünftiger Steuerentlastungen in Form von Aktivierungen latenter Steuern auf steuerliche Verlustvorträge (Konzernanhangsangabe 31).

Ferner sind wesentliche Schätzungen und Annahmen zur Bestimmung beizulegender Zeitwerte von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten sowie von Kaufpreisverbindlichkeiten (Earn-out), insbesondere im Falle von Unternehmenserwerben im Rahmen von durchzuführenden Kaufpreisallokationen sowie bei der Wertminderungsprüfung des Geschäfts- oder Firmenwertes, erforderlich.

Die der Discounted-Cash-Flow-Bewertung im Rahmen der Wertminderungsprüfung des Geschäfts- oder Firmenwertes zu Grunde liegenden Cash-Flows basieren auf aktuellen Geschäftsplanungen, wobei von einem Planungshorizont von drei Jahren ausgegangen wurde. Hierbei werden Annahmen über die künftigen Umsatzund Kostenentwicklungen getroffen. Sollten wesentliche Annahmen von den tatsächlichen Größen abweichen, könnte dies in der Zukunft zu erfolgswirksam zu erfassenden Wertminderungen von Geschäfts- oder Firmenwerten führen (Konzernanhangsangabe 9).

7. Allgemeine Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Abschlüsse der USU Software AG sowie der in- und ausländischen Tochterunternehmen werden entsprechend IFRS 10.19 nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt.

7.1 Immaterielle Vermögenswerte und Geschäftsoder Firmenwerte

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte und Geschäfts- oder Firmenwerte werden nach IAS 38 bei Zugang mit ihren Anschaffungs- oder Herstellkosten bewertet. Als Geschäfts- oder Firmenwert aus der Kapitalkonsolidierung wird der Betrag der Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses angesetzt, der den beizulegenden Zeitwert des Nettovermögens des erworbenen Tochterunternehmens zum Erwerbszeitpunkt übersteigt. Die immateriellen Vermögenswerte enthalten vor allem Software, Wartungsverträge und Kundenstämme, die entsprechend ihrer jeweiligen voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer über einen Zeitraum von drei bis dreizehn Jahren planmäßig linear abgeschrieben werden. Immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer – hierzu zählen Geschäfts- oder Firmenwerte sowie Namensund Markenrechte – werden anstelle einer planmäßigen Abschreibung mindestens einmal jährlich einer Wertminderungsprüfung ("Impairment Test") nach IAS 36 unterzogen. Die "Abschreibungen auf im Rahmen von Unternehmensakquisitionen aktivierte immaterielle Vermögenswerte und Goodwill" werden unter den Kostenbestandteilen des UKV ausgewiesen:

Auf die Vertriebs- und Marketingaufwendungen entfallen TEUR 1.838 (2019: TEUR 981), auf die Forschungsund Entwicklungsaufwendungen TEUR 303 (2019: TEUR 1.109), auf die Herstellungskosten des Umsatzes TEUR 73 (2019: TEUR 73) und auf die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen TEUR 9 (2019: TEUR 9).

7.2 Sachanlagen

Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgt nach IAS 16 zu historischen Anschaffungskosten, vermindert um kumulierte planmäßige Abschreibungen. Reparaturkosten werden unmittelbar als Aufwand verrechnet. Die Abschreibung erfolgt linear über die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer der Anlagegüter. Dabei werden folgende Nutzungsdauern zugrunde gelegt:

EDV-Hardware 3 bis 10 Jahre
Einbauten in Gebäude 3 bis 23 Jahre
Andere Anlagen, Betriebs
und Geschäftsausstattung 3 bis 15 Jahre

7.3 Wertminderung von nicht-finanziellen Vermögenswerten

Bei allen immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer sowie bei Geschäfts- oder Firmenwerten wird die Werthaltigkeit des Buchwertes mindestens einmal pro Geschäftsjahr überprüft. Die Wertminderungsprüfung wird grundsätzlich jährlich zum 30. September durchgeführt. Zudem wird bei diesen, wie auch bei den immateriellen Vermögenswerten mit bestimmter Nutzungsdauer und Sachanlagen, eine Wertminderungsprüfung dann durchgeführt, wenn Sachverhalte oder Änderungen der Umstände darauf hinweisen, dass der Buchwert der Vermögenswerte nicht erzielbar sein könnte.

Eine Wertminderung wird ergebniswirksam erfasst, soweit der erzielbare Betrag des Vermögenswertes den Buchwert unterschreitet. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Verkaufskosten und Nutzungswert des Vermögenswertes. Der beizulegende Zeitwert abzüglich Verkaufskosten ist der aus einem Verkauf eines Vermögenswertes zu marktüblichen Bedingungen erzielbare Betrag, abzüglich der Veräußerungskosten. Der Nutzungswert ist der Kapitalwert des geschätzten künftigen Cash-Flows, der aus der fortgesetzten Nutzung eines Vermögenswertes und seinem Abgang am Ende der Nutzungsdauer zu erwarten ist.

Der erzielbare Betrag wird für jeden Vermögenswert einzeln oder, falls dies nicht möglich ist, für die zahlungsmittelgenerierende Einheit (im Folgenden auch "ZGE") ermittelt, der er zugeordnet ist. Dabei ist nach IAS 36.6 eine ZGE die kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten, die Mittelzuflüsse erzeugen, die weitestgehend unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind. Zur Ermittlung der zu erwartenden Cash-Flows jeder ZGE müssen Grundannahmen hinsichtlich der Finanzpläne sowie der zur Abzinsung herangezogenen Zinssätze getroffen werden.

Die Wertminderungsprüfung von immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer ist dabei im Rahmen der jährlichen Wertminderungsprüfung für die Geschäfts- oder Firmenwerte abgedeckt, da diese in den Buchwerten der jeweiligen ZGEs enthalten sind. Wir verweisen hierzu auf die Konzernanhangsangabe 8. und 9.

Zum Zwecke der Werthaltigkeitsprüfungen der im Rahmen von Unternehmensakquisitionen erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerte, sind diese auf ihre entsprechenden ZGE zuzuordnen.

Da bei der USU-Gruppe die Zahlungsmittelflüsse, mit Ausnahme der Omega Software GmbH und der USU Solutions Inc., auf Ebene der Tochtergesellschaften USU GmbH, USU Solutions GmbH, USU Technologies GmbH, und der USU SAS geplant und abgegrenzt werden, gelten als ZGE zum einen die USU GmbH zusammen mit der Omega Software GmbH für das Segment Produktgeschäft, sowie die USU GmbH mit dem Segment Servicegeschäft und zum anderen die Tochtergesellschaften USU Solutions GmbH, die USU Technologies GmbH zusammen mit der USU Solutions Inc. und die USU SAS, die alle vollständig dem Produktgeschäft zugeordnet sind. Zur Differenzierung der beiden Bereiche Produktund Servicegeschäft verweisen wir auf die Konzernanhangsangabe zur Segmentberichterstattung unter F.

Die Kapitalkosten der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten werden gem. IAS 36.A17 (a) als gewichteter Durchschnitt der Eigen- und Fremdkapitalkosten (WACC) berechnet. Zur Ermittlung der gewichteten Kapitalkosten wurden zum einen die Eigenkapitalkosten, die sich aus risikofreiem Basiszins und Risikozuschlag (Marktrisikoprämie, multipliziert mit einem Betafaktor auf Grundlage einer Peer-Group-Analyse) zusammensetzen und zum anderen der Fremdkapitalkostensatz, der dem durchschnittlichen Fremdkapitalkostensatz der Peer-Group-Unternehmen entspricht, herangezogen. Eigen- und Fremdkapitalkosten werden mit der durchschnittlichen Kapitalstruktur der Peer-Group-Unternehmen gewichtet. Die Fremdkapitalkosten vor Steuern bewegen sich innerhalb einer Bandbreite von 1,54% bis 5,17%. Die Marktrisikoprämie wurde mit einem Wert von 7% angesetzt. Das unverschuldete Beta bewegt sich innerhalb einer Bandbreite von 0,865% bis 0,869%.

Es wurden spezifische Kapitalkosten pro ZGE ermittelt. Dabei wurden zwei verschiedene Peer Groups abgeleitet. Für die ZGE USU Technologies (vormals Aspera), USU Servicegeschäft, USU Produktgeschäft und USU Solutions (vormals LeuTek) wurde jeweils die gleiche Peer Group zu Grunde gelegt. Bei der USU SAS wurde auf eine separate Peer Group abgestellt.

ZGE WACC
2020 2019
USU Produktgeschäft 5,75% 6,21%
USU Servicegeschäft 5,75% 6,21%
USU Technologies 5,75% 6,21%
USU Solutions 5,75% 6,21%
USU SAS 6,52% 7,45%

Im Rahmen der jährlichen Werthaltigkeitstests ergab sich kein Abschreibungsbedarf (2019: TEUR 791).

Eine ertragswirksame Korrektur einer in früheren Jahren aufwandswirksam erfassten Wertminderung für eine Sachanlage oder einen immateriellen Vermögenswert wird vorgenommen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Wertminderung nicht mehr besteht oder sich verringert haben könnte. Die Wertaufholung wird als Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Werterhöhung bzw. Verringerung der Wertminderung eines Vermögenswerts wird jedoch nur insoweit erfasst, wie sie den Buchwert nicht übersteigt, der sich unter Berücksichtigung der Abschreibungseffekte ergeben hätte, wenn in den vorherigen Jahren keine Wertminderung erfasst worden wäre.

Wertaufholungen auf Abschreibungen, die im Rahmen von Wertminderungsprüfungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte erfasst wurden, sind nicht zulässig.

Für die Ermittlung der erzielbaren Beträge der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wurden im Wesentlichen die im Folgenden aufgeführten Annahmen zugrunde gelegt. Als Ausgangsbasis wurden das in den jeweiligen Planungen (Planungszeitraum 2021 bis 2024) angegebene EBIT verwendet. Das Working Capital wurde in Abhängigkeit der Entwicklung der Umsatzerlöse geplant, für die Investitionen wurde die Annahme getroffen, dass diese den Abschreibungen entsprechen, so dass für die Bewertung direkt auf das EBIT abgestellt wurde. In der ewigen Rente wurde ein Wachstumsfaktor von 0,1% unterstellt.

7.4 Finanzinstrumente

Die Kategorisierung von finanziellen Vermögenswerten erfolgt unter IFRS 9 nach einem einheitlichen Modell in drei Kategorien:

(1) finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) bewertet werden,

  • (2) finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) bewertet werden und
  • (3) finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVPL) bewertet werden.

Finanzielle Vermögenswerte, deren Zahlungsströme ausschließlich aus Zins- und Tilgungszahlungen bestehen, werden in Abhängigkeit des zugrunde liegenden Geschäftsmodells klassifiziert. Bei der Gruppe werden sämtliche finanzielle Vermögenswerte unter dem Geschäftsmodell "Halten" subsumiert. Da bei keinem finanziellen Vermögenswert das Geschäftsmodell "Halten-Verkaufen" oder "Verkaufen" vorliegt, gibt es aufgrund des Geschäftsmodells keine Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (2) oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (3) bewertet werden.

Finanzielle Vermögenswerte, deren Zahlungsströme nicht ausschließlich aus Zins- und Tilgungszahlungen bestehen, werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVPL). Derartige Vermögenswerte liegen bei der Gruppe unverändert nicht vor.

Das Wertminderungsmodell unter IFRS 9 bezieht Erwartungen über die Zukunft mit ein und stellt auf die erwarteten Kreditverluste ab. Das Wertminderungsmodell unter IFRS 9 sieht drei Stufen vor und ist auf alle finanziellen Vermögenswerte (Schuldinstrumente) anwendbar, die entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden:

Stufe 1: beinhaltet alle Verträge ohne signifikanten Anstieg des Kreditrisikos seit Zugang. Die Wertminderung bemisst sich anhand des erwarteten Kreditverlustes innerhalb der nächsten zwölf Monate.

Stufe 2: beinhaltet finanzielle Vermögenswerte, die einen signifikanten Anstieg des Kreditrisikos erfahren haben, allerdings in ihrer Bonität noch nicht beeinträchtigt sind. Die Wertminderung bemisst sich anhand des erwarteten Kreditverlustes über die gesamte Restlaufzeit.

Stufe 3: beinhaltet finanzielle Vermögenswerte, die objektive Hinweise auf eine Wertminderung aufweisen oder einen Ausfallstatus innehaben. Als Wertberichtigung werden die erwarteten Kreditverluste über die gesamte Laufzeit des finanziellen Vermögenswerts erfasst.

Die Gruppe hat neben Bankguthaben als finanzielle Vermögenswerte ausschließlich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie vertragliche Vermögenswerte aktiviert. Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und vertraglichen Vermögenswerten wendet die Gruppe den gemäß IFRS 9 zulässigen vereinfachten Ansatz (Loss Rate-Ansatz) an, nachdem für alle Instrumente unabhängig von ihrer Kreditqualität eine Risikovorsorge in Höhe des erwarteten Verlustes über die Restlaufzeit zu erfassen ist. Das bedeutet, es erfolgt eine pauschale Zuordnung zu Stufe 2 bei Zugang und ein Transfer in Stufe 3, soweit objektive Hinweise auf Wertminderung vorliegen.

Ein Finanzinstrument wird ausgebucht, wenn nach angemessener Einschätzung nicht davon auszugehen ist, dass ein finanzieller Vermögenswert ganz oder teilweise realisierbar ist, z.B. nach Beendigung des Insolvenzverfahrens oder nach gerichtlichen Entscheidungen.

Finanzielle Verbindlichkeiten sind nach ihrem erstmaligen Ansatz grundsätzlich unter Anwendung der Effektivzinsmethode mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten. Gewinne oder Verluste werden bei Ausbuchung sowie im Rahmen von Amortisationen im Gewinn und Verlust erfasst. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten liegen bei der Gruppe nicht vor.

7.5 Vorräte

Die Vorräte sind einzeln zu Anschaffungskosten oder den vom Absatzmarkt ermittelten verlustfreien niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt worden und betreffen im Wesentlichen Softwarelizenzen fremder Anbieter sowie EDV-Hardware.

Bestandsrisiken, die sich aus einer geminderten Verwertbarkeit ergeben, wird durch angemessene Wertabschläge Rechnung getragen. Ein Abwertungsbedarf aufgrund gesunkener Nettoveräußerungswerte am Abschlussstichtag ergab sich nicht.

7.6 Vertragssalden

Wir erfassen vertragliche Vermögenswerte für Leistungsverpflichtungen, die über einen bestimmten Zeitraum erfüllt werden, nach und nach, wenn ein Rechtsanspruch der Gruppe auf eine Gegenleistung für von ihr an den Kunden übertragene Güter und Dienstleistungen besteht, sofern dieser Anspruch nicht alleine an den Zeitablauf geknüpft ist. Jeder unbedingte

Anspruch auf Erhalt einer Gegenleistung wird gesondert als Forderung ausgewiesen. Ob ein Anspruch auf Erhalt einer Gegenleistung unbedingt und daher als Forderung auszuweisen ist, erfordert das Ausüben von Ermessen. Die vertraglichen Vermögenswerte sind um erhaltene Anzahlungen gemindert.

Vertragsverbindlichkeiten bestehen vorwiegend aus fälligen Rechnungen oder erhaltenen Zahlungen vor der Umsatzrealisierung. Sie werden als Umsatzerlöse erfasst, wenn die Verfügungsgewalt der zugesagten Produkte oder Dienstleistungen auf die Kunden übergeht.

Sofern in einer Periode festgestellt wird, dass aus der Erfüllung eines Dienstleistungsauftrages ein Verlust resultieren wird, wird der geschätzte Gesamtverlust aus dem jeweiligen Auftrag unmittelbar in voller Höhe als Aufwand erfasst.

7.7 Latente Steuern

Latente Steuern wurden auf der Grundlage der bilanzorientierten Verbindlichkeits-Methode nach IAS 12 bilanziert. Demnach sind Steuerabgrenzungsposten grundsätzlich für sämtliche temporären Bilanzierungsund Bewertungsunterschiede zwischen den Wertansätzen nach IFRS und den steuerlichen Wertansätzen gebildet worden. Darüber hinaus werden aktive latente Steuern für steuerliche Verlustvorträge berücksichtigt, wenn ihre Nutzung in hohem Maße gesichert erscheint. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgte dabei unter Berücksichtigung der jeweiligen nationalen Ertragsteuersätze, die in den einzelnen Ländern zum Realisierungszeitpunkt galten bzw. erwartet wurden.

Aktive und passive latente Steuern werden saldiert, wenn ein einklagbares Recht besteht, tatsächliche Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden aufzurechnen, und die latenten Steuern sich auf dasselbe Steuersubjekt und dieselbe Steuerbehörde beziehen.

Wertberichtigungen auf aktive latente Steuern werden dann gebildet, wenn ein Verfall des steuerlichen Vorteils wahrscheinlicher ist als dessen Nutzung.

Latente Steueransprüche (-schulden) werden nicht abgezinst und sind in der Konzernbilanz als langfristige Vermögenswerte (Schulden) ausgewiesen.

7.8 Eigene Anteile

Eigene Aktien werden zum Marktpreis am Erwerbstag zuzüglich Anschaffungsnebenkosten bewertet und vom Eigenkapital abgesetzt. Gemäß Ermächtigung der Hauptversammlung können eigene Aktien als Akquisitionswährung und zum Einzug verwendet werden. Zu den Stichtagen 31. Dezember 2019 und 2020 hielt die USU Software AG keine eigenen Aktien.

7.9 Kumuliertes sonstiges Eigenkapital

In diesem Posten werden erfolgsneutrale Veränderungen des Eigenkapitals ausgewiesen, soweit sie nicht auf Transaktionen mit Anteilseignern (z.B. Kapitalerhöhungen oder Ausschüttungen) beruhen. Hierzu zählen der Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung, erfolgsneutrale Veränderungen der Pensionsrückstellungen sowie korrespondierende latente Steuern.

7.10 Rückstellungen für Pensionen

Die versicherungsmathematische Bewertung der gebildeten Pensionsrückstellungen basiert auf dem in IAS 19 vorgeschriebenen Anwartschaftsbarwertverfahren für Leistungszusagen auf Altersversorgung (Projected Unit Credit Method). Bei diesem Verfahren werden neben der am Bilanzstichtag zugesagten Rente auch die künftig zu erwartenden Steigerungen der zugesagten Renten berücksichtigt, sofern es sich nicht um Einmalzahlungen handelt. Die Berechnung beruht auf versicherungsmathematischen Gutachten unter Berücksichtigung biometrischer Rechnungsgrundlagen. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, beispielsweise aus der Anpassung des Abzinsungssatzes, werden bei der Gruppe ergebnisneutral entsprechend IAS 19.122 mit dem Eigenkapital verrechnet. Der laufende Dienstzeitaufwand wird als Aufwand innerhalb des Ergebnisses vor Zinsen und Steuern (EBIT) ausgewiesen. Der laufende Zinsaufwand und der erwartete Kapitalertrag des Planvermögens werden im Finanzergebnis der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

7.11 Sonstige Rückstellungen

Eine sonstige Rückstellung wird dann ausgewiesen, wenn die Gesellschaft einer gegenwärtigen (rechtlichen oder faktischen) Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses nachzukommen hat, es wahrscheinlich ist, dass die Erfüllung der Verpflichtung zu einem Abfluss von Mitteln führt, die wirtschaftlichen Nutzen

darstellen und wenn eine zuverlässige Schätzung der Verpflichtungshöhe vorgenommen werden kann. Rückstellungen werden gemäß IAS 37 in Höhe des Betrags angesetzt, der nach bestmöglicher Schätzung erforderlich ist, um alle gegenwärtigen Verpflichtungen gegenüber Dritten am Bilanzstichtag abzudecken. Künftige Ereignisse, die sich auf den zur Erfüllung der Verpflichtung erforderlichen Betrag auswirken können, sind in den Rückstellungen berücksichtigt, sofern sie mit hinreichender Sicherheit vorausgesagt werden können und sofern diese Verpflichtungen aus Vorgängen der Vergangenheit resultieren. Rückstellungen werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und an die gegenwärtige beste Schätzung angepasst. In Fällen, in denen der Zinseffekt wesentlich ist, werden langfristige Rückstellungen abgezinst.

7.12 Finanzielle Verbindlichkeiten

Finanzielle Verbindlichkeiten werden bei ihrem erstmaligen Ansatz mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Die dem Erwerb direkt zurechenbaren Transaktionskosten werden bei allen finanziellen Verbindlichkeiten, die in der Folge nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, ebenfalls angesetzt.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige originäre finanzielle Verbindlichkeiten werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

7.13 Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen

Von Kunden erhaltene Anzahlungen, soweit sie sich nicht auf erbrachte Leistungen beziehen, werden unter den Verbindlichkeiten passiviert. Soweit sie sich auf erbrachte Leistungen beziehen, werden sie aktivisch von den angefallenen Kosten zuzüglich der Ergebnisse aus noch nicht abgerechneten Projekten abgesetzt.

7.14 Zuwendung öffentliche Hand

Eine bedingungslose Zuwendung der öffentlichen Hand wird als sonstiger Ertrag in der Konzern-Gewinnund Verlustrechnung erfasst, sobald ein Anspruch auf die Zuwendung entsteht. Sonstige Zuwendungen der öffentlichen Hand werden zunächst als passivische Abgrenzungsposten zum beizulegenden Zeitwert erfasst, wenn eine angemessene Sicherheit darüber besteht, dass sie gewährt werden und der Konzern die mit der Zuwendung verbundenen Bedingungen erfüllen

wird. Anschließend werden diese sonstigen Zuwendungen der öffentlichen Hand planmäßig über den Zeitraum der Nutzungsdauer des Vermögenswertes als sonstige Erträge in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Zuwendungen, die für den Konzern angefallene Aufwendungen kompensieren, werden planmäßig in den Zeiträumen, in denen die Aufwendungen erfasst werden, in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

7.15 Eventualverbindlichkeiten und Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Eventualverbindlichkeiten sind mögliche oder bestehende Verpflichtungen, die auf vergangenen Ereignissen beruhen und bei denen ein Ressourcenabfluss nicht wahrscheinlich ist. Sie sind in der Bilanz nicht erfasst worden. Die im Konzernanhang angegebenen Verpflichtungsvolumina entsprechen dem am Bilanzstichtag bestehenden Haftungsumfang.

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag und im Zeitraum der Konzernabschlusserstellung, die Wertansätze erhellen, werden im Konzernabschluss berücksichtigt. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, die neue Sachverhalte begründen, werden in der Konzernbilanz nicht erfasst, jedoch bei Wesentlichkeit im Konzernanhang angegeben.

7.16 Leasing

Ein Leasingverhältnis liegt vor, wenn dem Leasingnehmer vom Leasinggeber vertraglich das Recht zur Beherrschung eines identifizierten Vermögenswertes für einen festgelegten Zeitraum einräumt und der Leasinggeber im Gegenzug eine Gegenleistung vom Leasingnehmer erhält.

Zu Nutzungsbeginn werden alle Leasingverhältnisse als Nutzungsrecht und als Leasingverbindlichkeit in Höhe des Barwerts der künftigen Leasing-Zahlungen in der Konzernbilanz erfasst. Von dem Wahlrecht zur Trennung von Leasing- und Nichtleasingkomponenten (Service) wird Gebrauch gemacht. Nichtleasingkomponenten werden im anzusetzenden Right-of-Use Asset nicht berücksichtigt. Weder für gemietete Bürogebäude noch für geleaste Betriebs- und Geschäftsausstattung und Kraftfahrzeuge bestehen vorteilhafte Kauf- oder Mietverlängerungsoptionen bei Beendigung des Leasingverhältnisses. Sale-and-Leaseback-Transaktionen haben in keinem der beiden Geschäftsjahre stattgefunden.

Die Vereinfachungsmöglichkeit für kurzfristige Leasingverträge (Short Term), kleiner 12 Monate, wird

angewandt. Leasingverträge mit einem Gesamtwert von weniger als 5.000 Euro (Low Value) werden nicht bilanziert. Aus diesen Verträgen resultierende Leasingzahlungen werden über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als sonstiger betrieblicher Aufwand erfasst.

Verlängerungs- und Kündigungsoptionen werden schon bei einer sehr wahrscheinlichen Ausübung bilanziell berücksichtigt und entsprechende Vermögenswerte und Verbindlichkeiten gebildet.

Die Leasingverbindlichkeit wird in Höhe des Barwerts der künftigen Leasing-Zahlungen über die hinreichend sichere Nutzungsperiode erfasst. Leasingzahlungen sind alle fixen und quasifixen Leasing-Zahlungen sowie variable Zahlungen, die an eine Rate oder einen Index gekoppelt sind. Die Zahlungsreihe wird mit dem impliziten Zins des Leasing-Verhältnisses oder, sofern dieser nicht bekannt ist, dem adäquaten Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasing-Verhältnisses abgezinst. Die Leasingverbindlichkeit wird nach der Effektivzinsmethode bewertet und fortgeschrieben. Die Folgebewertung der Leasingverbindlichkeit erfolgt durch Erhöhung des Buchwerts um den Zinsaufwand sowie dessen Verringerung um die geleisteten Leasingzahlungen. Änderungen des Leasing-Vertrags (sog. "Vertragsmodifikationen"), die den Umfang des ursprünglichen Vertrags zwar erhöhen, aber nicht zu einem gesonderten Leasing-Verhältnis führen, werden erfolgsneutral im Buchwert des Nutzungsrechts und der Leasingverbindlichkeit des bestehenden Leasing-Verhältnisses erfasst.

Die Anschaffungskosten des Nutzungsrechts bestimmen sich grundsätzlich aus der Höhe der Leasingverbindlichkeit im Zugangszeitpunkt. Diese sind zusätzlich um Zahlungen zu erhöhen, die initial für den Abschluss des Leasings-Vertrags angefallen sind, die für die Installation des geleasten Vermögenswerts aufgewendet wurden und die ggf. für einen künftigen Rückbau anfallen. Der Vermögenswert wird nach dem Anschaffungskostenmodell zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet und um eine lineare Abschreibung reduziert.

Die Darstellung in der Konzerngewinn- und Verlustrechnung erfolgt als Finanzierungsvorgang, das Nutzungsrecht ist linear abzuschreiben und die Leasingverbindlichkeiten nach der Effektivzinsmethode fortzuschreiben. Die Tilgungen der Leasingverbindlichkeiten werden im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit gezeigt. Auszahlungen für die Zinsen der Leasingverbindlichkeit sind in den gezahlten Zinsen enthalten. Zahlungen im Rahmen von kurzfristigen Leasingverhältnissen, Zahlungen bei Leasingverhältnissen, denen ein Vermögenswert von geringem Wert zugrunde liegt, und

variable Leasingzahlungen, die bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeit unberücksichtigt geblieben sind, werden im Cashflow der laufenden Geschäftstätigkeit dargestellt.

7.17 Umsatzerlöse

Die Gruppe erzielt Umsätze aus der Lizenzvergabe von Softwareprodukten an Endkunden, aus Beratungsdienstleistungen im Softwareumfeld sowie aus Wartungsverträgen.

Die Umsatzerlöse aus der Softwarelizenz sind dann realisiert, wenn die Lieferung erfolgt ist, der Kaufpreis festgesetzt oder bestimmbar ist, die Vereinnahmung angemessen sichergestellt ist und nachweislich eine Vereinbarung besteht. Die den Beratungsdienstleistungen zugerechneten Umsatzerlöse werden mit Erbringung der Leistungen realisiert. Die den Wartungsaufträgen zugerechneten Umsatzerlöse werden anteilig über die Vertragsdauer berücksichtigt.

Die Gruppe bietet ihren Kunden Kombinationen ihrer Leistungen im Rahmen eines einzelnen Vertrages (Kombinationsvertrag- Lizenz und Wartung) oder in mehreren separaten Verträgen (Vertragsbündel- Lizenz, Wartung und Beratung) an. Verträge werden zusammengefasst, wenn sie gleichzeitig oder mit geringem Zeitabstand geschlossen werden und wirtschaftlich zusammenhängen (u.a. zu einem einzigen wirtschaftlichen Zweck ausgehandelt, Gegenleistung eines Vertrags hängt von der Erfüllung eines anderen Vertrags ab, Produkte in verschiedenen Verträgen stellen eine einzige Leistungsverpflichtung dar).

Soweit das Vertragsbündel oder der Kombinationsvertrag indes insgesamt keinen nach IFRS 15 zusammenzufassenden Vertrag darstellt, realisiert die Gruppe die aus diesen Vertragsbündeln oder Kombinationsverträgen resultierenden Umsatzerlöse gemäß den Verkaufswerten der einzelnen Leistungen. Die Ermittlung des Einzelpreises wird anhand des Preises festgestellt, der verlangt werden würde, wenn eine Leistung getrennt verkauft werden würde.

Wartungserlöse werden in der Regel über den Zeitraum der erbrachten Wartungsleistungen erfasst. Für Wartungen wird der übliche Preis auf Grundlage von Verlängerungssätzen für Wartungen gleicher Dauer, bzw. soweit diese nicht vorliegen, an der vom Vorstand der Gruppe verabschiedeten Preisliste bestimmt. In den Fällen, in denen die zu erbringende Beratungsdienstleistung oder Wartung des Vertragsbündels den üblichen Preis unterschreitet, werden die Differenzbeträge zu den üblichen Preisen der Beratungsdienstleistung oder Wartung aus dem realisierten Lizenzumsatz abgegrenzt und entsprechend über den Zeitraum der Erbringung der Beratungsdienstleistung bzw. der Wartung realisiert.

In den Fällen, in denen die Zahlung der Lizenzgebühren von der Bereitstellung von Beratungsdienstleistungen abhängig ist, die die Software in ihrer Funktionalität wesentlich verändern oder erweitern, werden die Umsätze für die Softwarelizenz- und Beratungen über den Zeitraum realisiert, in dem die erforderliche Funktionalität der Software hergestellt wird. Der zu realisierende Umsatz- und Ertragsanteil wird dabei durch das bisher erbrachte Beratungsvolumen zum geschätzten Gesamtdienstleistungsvolumen bei Fertigstellung bemessen. Aufwendungen für nachträgliche Änderungen seitens des Kunden, werden in den noch nicht abgerechneten unfertigen Leistungen berücksichtigt, sofern ihre Realisierung wahrscheinlich ist und sie hinreichend zuverlässig geschätzt werden können.

Die zeitraumbezogene Umsatzrealisierung basiert auf Schätzungen. Aufgrund der hierbei gegebenen Unsicherheiten ist es möglich, dass die Schätzungen der bis zur Fertigstellung erforderlichen Aufwendungen nachträglich berichtigt werden müssen. Derartige Berichtigungen von Aufwendungen und Erträgen werden in der Periode ausgewiesen, in der der Anpassungsbedarf festgestellt wird.

7.18 Herstellungskosten des Umsatzes

Die Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen umfassen Kosten, die direkt oder indirekt den Umsatzerlösen zuordenbar sind. Darunter fallen insbesondere Löhne und Gehälter, Honorare und Gebühren für Fremdlizenzen.

7.19 Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen

Bei der Gruppe fallen Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen im Zusammenhang mit der (Weiter-) Entwicklung von Software an. Nach IAS 38 besteht für Forschungsaufwendungen ein Aktivierungsverbot, während Entwicklungsaufwendungen bei einem kumulativen Vorliegen bestimmter, genau bezeichneter Voraussetzungen aktivierungspflichtig sind. Die Aktivierung von Software-Entwicklungsaufwendungen beginnt mit der Erreichung der technischen Realisierbarkeit und endet mit der Einführung der Softwareversion auf dem Markt.

Die Gruppe hat die technische Realisierbarkeit mit der Fertigstellung eines entsprechenden Arbeitsmodells ("working model") gleichgesetzt. Aufgrund der kurzen Zeitspanne zwischen dem Erreichen der technischen Realisierbarkeit und der Einführung der Softwareversion auf dem Markt werden keine Entwicklungsaufwendungen aktiviert, da solche Aufwendungen unwesentlich sind. Die Gruppe hat ihre gesamten Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen entsprechend aufwandswirksam erfasst (2020: TEUR 15.428, 2019: TEUR 15.801).

C. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-BILANZ

8. Immaterielle Vermögenswerte

Hinsichtlich der Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte verweisen wir auf die Angaben im Konzernanlagespiegel (siehe Anlage 3A und 3B). Die Anlagen 3A und 3B sind integraler Bestandteil des Konzernanhangs.

In den immateriellen Vermögenswerten sind Kundenlisten in Höhe von TEUR 920 (2019: TEUR 1.269), Namensund Markenrechte TEUR 531 (2019: TEUR 2.011) sowie Software in Höhe von TEUR 2.193 (2019: TEUR 2.580) ausgewiesen.

Der Buchwert der Kundenliste beinhaltet dabei im Rahmen der Erwerbe von diversen Tochterunternehmen identifizierte vertragliche Kundenbeziehungen. Die ökonomischen Restnutzungsdauern liegen dabei zwischen 0 und 7 Jahren.

In der Software in Höhe von TEUR 2.193 sind Bestände in Höhe von TEUR 1.660 (2019: TEUR 1.922) enthalten, die auf die ZGE USU SAS entfallen. Die geschätzte Restnutzungsdauer beträgt 6 Jahre.

In den immateriellen Vermögenswerten sind Namensund Markenrechte in Höhe von TEUR 531 ausgewiesen, die sich wie folgt auf die ZGEs verteilen:

ZGE 2020 2019
TEUR TEUR
USU GmbH/Omega
(Produktgeschäft) 446 445
USU GmbH (Servicegeschäft) 85 85
USU Solutions (Produktgeschäft) 0 829
USU Technologies (Produktgeschäft) 0 652
531 2.011

Im Rahmen des im Berichtsjahr gestarteten Strategieprojektes "One USU", infolgedessen die Gruppe zukünftig unter dem einheitlichen Markennamen "USU" auftritt, wurden Namens- und Markenrechte in Höhe von TEUR 1.481 (2019: TEUR 0) außerplanmäßig abgeschrieben. Der Wertminderungsaufwand wurde ergebniswirksam unter den Vertriebs- und Marketingaufwendungen erfasst.

Aus wirtschaftlicher Sicht ist derzeit ein Ende des Nutzungszeitraumes der USU-Marken nicht erkennbar.

Da die Namens- und Markenrechte in den Buchwerten der ZGEs der Gruppe enthalten sind, ist die jährliche Prüfung auf Wertminderungsbedarf im Rahmen der jeweiligen Wertminderungsprüfungen für die Geschäftsoder Firmenwerte abgedeckt. Wir verweisen hierzu auf die Konzernanhangsangabe 9.

Die Namens- und Markenrechte betreffen sowohl das Segment "Produktgeschäft" als auch das Segment "Servicegeschäft" (bezüglich der Segmentaufteilung siehe Konzernanhangsangabe F).

9. Geschäfts- oder Firmenwerte

Die Geschäfts- oder Firmenwerte beinhalten ausschließlich Beträge aus der Kapitalkonsolidierung. Durch Vergleich der Buchwerte einer ZGE, einschließlich der jeweiligen Geschäfts- oder Firmenwerte, mit den höheren Werten aus Nutzungswerten und beizulegenden Zeitwerten abzüglich Veräußerungskosten der jeweiligen ZGE werden die Geschäfts- oder Firmenwerte auf Wertminderung geprüft.

Die Geschäfts- oder Firmenwerte der Gruppe resultieren aus den Akquisitionen der USU GmbH, der Omega, der USU Solutions, der USU Technologies und der USU SAS.

Aufgrund der starken Verzahnung des operativen Geschäfts der USU GmbH mit der Omega, ist die Omega in die ZGE USU GmbH (Produktgeschäft) integriert. Somit bestehen im Konzern die ZGEs USU Technologies, USU Solutions, USU GmbH – Produktgeschäft und USU GmbH – Servicegeschäft und die USU SAS.

Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten einer ZGE wird durch den Barwert des künftigen Cash-Flows bestimmt. Die Berechnung erfolgt mittels einer Discounted-Cash-Flow-Methode der Stufe 3 nach IAS 36.134e in Verbindung mit IFRS 13, bei der die aus der ZGE erwarteten Zahlungen abgezinst werden. Diese

basieren dabei auf dem vom Aufsichtsrat genehmigten Finanzplan für das folgende Geschäftsjahr und der darauf aufsetzenden Mittelfristplanung durch den Vorstand. Der Planungszeitraum für den Finanzplan und die Mittelfristplanung beträgt insgesamt vier Jahre.

Der Finanzplan wird detailliert über die vom Management der Gruppe erwarteten Umsatzerlöse und der damit verbundenen Mittelzuflüsse abgeleitet. Die geplanten Umsatzerlöse definieren die notwendige Beraterkapazität und die damit verbundenen Mittelabflüsse. Dabei werden neben Erfahrungswerten auch externe Marktdaten zur Planung der Umsatzerlöse herangezogen. Auszahlungen in Verbindung mit fixen Kosten werden auf Basis von Erfahrungswerten fortgeschrieben. Die wesentlichen werttreibenden Faktoren der Planung sind die geplanten Umsatzerlöse und die darauf bezogene EBIT-Marge. Die EBIT-Marge wird insbesondere durch die geplanten Lizenzumsatzerlöse aus eigenen Softwareprodukten bestimmt. Ferner sind in der EBIT-Marge zukünftige Gehaltssteigerungen und steigende Aufwendungen für freie Mitarbeiter berücksichtigt.

Der Planung liegen folgende Wachstumsraten der Umsatzerlöse zugrunde:

2021 2022 2023 2024
USU GmbH/Omega (Produktgeschäft) 13,68% 15,85% 12,57% 12,86%
USU GmbH (Servicegeschäft) -5,75% 7,55% 7,57% 8,29%
USU Solutions (Produktgeschäft) 6,27% 7,46% 6,48% 5,67%
USU Technologies (Produktgeschäft) 11,77% 15,01% 15,51% 16,76%
USU SAS (Produktgeschäft) 4,59% 16,83% 12,14% 16,98%

Anschließend an die Mittelfristplanung wird vom Management mit einer ewigen Rente geplant, für die ein jährliches Wachstum von 0,1% (2019: 0,1%) unterstellt wird.

Der jeweilige gewichtete Abzinsungssatz setzt sich zusammen aus einem risikolosen Basiszinssatz und einer Marktrisikoprämie, die mit der Risikostruktur der Gruppe sowie der ZGE gewichtet wird.

Die nachfolgende Tabelle erläutert, wie sich die Geschäfts- oder Firmenwerte auf die ZGEs verteilen:

ZGE 2020 2019
TEUR TEUR
USU GmbH/Omega
(Produktgeschäft) 14.233 14.233
USU GmbH (Servicegeschäft) 4.019 4.019
USU Solutions (Produktgeschäft) 10.448 10.448
USU Technologies (Produktgeschäft) 7.773 7.773
USU SAS (Produktgeschäft) 3.919 3.919
40.392 40.392

Im Rahmen der jährlichen Werthaltigkeitstests wurde für keine der ZGE ein Abschreibungsbedarf ermittelt. Die Buchwerte der ZGE waren geringer als deren erzielbare Beträge, somit war für diese keine Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts zu erfassen.

Die Veränderungen der Geschäfts- oder Firmenwerte nach Berichtseinheiten in den Geschäftsjahren 2019 und 2020 sind nachfolgend dargestellt.

Produkt- Service
In TEUR geschäft geschäft Konzern
Stand zum
1. Januar 2019 37.163 4.019 41.183
Abschreibung USU SAS
gem. Impairmenttest -791 0 -791
Stand zum
31. Dezember 2019 36.372 4.019 40.392
Veränderung in 2020 0 0 0
Stand zum
31. Dezember 2020 36.372 4.019 40.392

Die nachfolgende Tabelle erläutert die Sensitivität einer außerplanmäßigen Abschreibung der Geschäfts- oder Firmenwerte von bestimmten Kernannahmen:

Zusätzliche Erhöhung des Erhöhung des
außerplanmäßige Kapitali- Kapitali
Wertminderung des sierungszins- sierungszins
Geschäfts- oder satzes um satzes um
Firmenwertes bei 1%-Punkt 1,5%-Punkte
USU GmbH/Omega
(Produktgeschäft) 0 0
USU GmbH
(Servicegeschäft) 0 0
USU Solutions
(Produktgeschäft) 0 0
USU Technologies
(Produktgeschäft) 0 0
USU SAS
(Produktgeschäft) 1 294

Im Hinblick auf die Bestimmung der erzielbaren Beträge der ZGEs würde eine Erhöhung des Kapitalisierungszinssatzes um 1 bzw. 1,5%-Punkte lediglich bei der ZGE USU SAS dazu führen, dass die Buchwerte die erzielbaren Beträge übersteigen.

Eine Verringerung der geplanten Umsatzerlöse um 10% p.a. bei gleichbleibender EBIT Rate würde bei keiner ZGE zu einem Wertberichtigungsbedarf führen.

10. Sachanlagen

Die planmäßige Abschreibung auf Sachanlagen betrug im Geschäftsjahr 2020 TEUR 1.128 (2019: TEUR 1.190). Im Bereich des Sachanlagevermögens existieren keine Beschränkungen von Verfügungsrechten oder als Sicherheit verpfändete Gegenstände.

Hinsichtlich der Gliederung des Sachanlagevermögens verweisen wir auf die Angaben im Konzernanlagespiegel (siehe Anlagen 3A und 3B).

11. Nutzungsrechte

Zukünftig werden auch weiterhin Leasingverhältnisse für Gebäude und Kraftfahrzeuge eingegangen. Form und Umfang der Leasingverhältnisse werden dabei jedoch weitestgehend konstant bleiben.

Die Nutzungsrechte setzen sich zum 31.12.2020 wie folgt zusammen:

2020 2019
TEUR TEUR
Nutzungsrechte
Grundstücke und Bauten 15.041 7.070
Software 0 297
Andere Anlagen, Betriebs
und Geschäftsausstattung 1.239 1.166
16.280 8.533

Im Geschäftsjahr sind Nutzungsrechte in Höhe von TEUR 11.484 zugegangen.

Aufteilung nach Klassen: 2020 2019
TEUR TEUR
Zugang Nutzungsrechte
Grundstücke und Bauten 10.642 5.097
Software 0 313
Andere Anlagen, Betriebs
und Geschäftsausstattung 842 858
11.484 6.268

In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung werden folgende Beträge im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen ausgewiesen:

2020 2019
TEUR TEUR
Abschreibungen auf
Nutzungsrechte
Grundstücke und Bauten 1.754 1.567
Software 297 278
Andere Anlagen, Betriebs
und Geschäftsausstattung 826 515
2.877 2.360

12. Finanzielle Vermögenswerte

Unter den übrigen finanziellen Vermögenswerten sind Aktivwerte von Rückdeckungsversicherungen in Höhe von TEUR 780 (2019: TEUR 756) ausgewiesen, bei denen die Versorgungsberechtigten keinen Zugriff auf die Versicherung haben.

13. Vorräte

Die Vorräte in Höhe von TEUR 351 (2019: TEUR 381) beinhalten im Wesentlichen Softwarelizenzen fremder Anbieter sowie EDV-Hardware. Da sich zum Bilanzstichtag keine Bestandsrisiken ergaben, waren Wertabschläge nicht notwendig.

14. Noch nicht abgerechnete Leistungen (vertragliche Vermögenswerte)

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die insgesamt zum 31. Dezember 2020 und 2019 ausgewiesenen noch nicht abgerechneten Leistungen und die damit verbundenen in Rechnung gestellten Beträge:

2020 2019
TEUR TEUR
7.613 5.960
5.187 4.617
2.426 1.343
-4.056 -3.438
3.557 2.522
4.606 3.482
-1.049 -960

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren ebenso wie im Vorjahr keine Wertberichtigungen auf vertragliche Vermögenswerte erforderlich. Aus im Vorjahr passivierten vertraglichen Verbindlichkeiten wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr TEUR 4.395 Umsatzerlöse realisiert (2019: TEUR 4.597).

15. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind in der Regel nicht verzinslich und kurzfristig fällig. Der Bilanzposten setzt sich wie folgt zusammen:

2020 2019
TEUR TEUR
Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen 17.172 20.337
Wertberichtigung zum 1. Januar -335 -250
Verbrauch/Inanspruchnahme
des Geschäftsjahres 0 55
Aufwandswirksame
Zuführung 0 -140
Auflösung -113 0
Wertberichtigung zum
31. Dezember -448 -335
16.724 20.001

Zum 31. Dezember 2020 waren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Nennwert von TEUR 1.167 (2019: TEUR 938) wertberichtigt. Hiervon waren TEUR 624 bis zu 90 Tage überfällig, TEUR 376 über 90 Tage sowie TEUR 167 über 360 Tage überfällig.

Die Forderungen werden in Fälligkeiten eingeteilt, dabei wird jede Forderung einzeln betrachtet. Die Abwertung der Forderungen erfolgt entsprechend der Einteilung:

Fälligkeit: Wertberichtigung:
nicht fällig 0%
fällig bis 30 Tagen 0%
fällig seit mehr als 30 Tagen 25%
fällig seit mehr als 90 Tagen 50%
fällig seit mehr als 180 Tagen 75%
fällig seit mehr als 360 Tagen 100%

Bei den überfälligen, aber nicht wertgeminderten Forderungen liegen keine Anzeichen vor, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen.

Forderungen, deren Fälligkeit neu verhandelt wurde und deren Wert ansonsten zu berichtigen gewesen wäre, lagen weder am Abschlussstichtag noch im Vorjahr vor.

16. Forderungen aus Ertragsteuern

Die Forderungen aus Ertragsteuern betreffen Überzahlungen von Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag.

17. Finanzielle Vermögenswerte

In den finanziellen Vermögenswerten sind Forderungen in Zusammenhang mit Forschungsgeldern in Höhe von TEUR 332 sowie Mietkautionen in Höhe von TEUR 5 enthalten.

18. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten im Wesentlichen abgegrenzte Messekosten sowie abgegrenzte Aufwendungen aus Wartungsverträgen.

19. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

Der Bilanzposten setzt sich wie folgt zusammen:

2020 2019
TEUR TEUR
Fest- und Tagesgelder 8.543 5.852
Sichteinlagen 9.975 4.543
Kassenbestand 16 18
18.534 10.413

20. Eigenkapital

Die Entwicklung des Eigenkapitals ist in der Konzerneigenkapitalspiegel in Anlage 5 dargestellt.

20.1 Grundkapital und Aktien

Das voll eingezahlte gezeichnete Kapital der Gesellschaft beläuft sich zum 31. Dezember 2020 wie im Vorjahr auf TEUR 10.524 und ist eingeteilt in 10.523.770 Stück auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag ("Stückaktien") mit einem rechnerischen Anteil am gezeichneten Kapital von jeweils EUR 1,00.

20.2 Genehmigtes Kapital

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 4. Juli 2017 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 3. Juli 2022 einmalig oder mehrfach gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um insgesamt bis zu EUR 2.630.942,00 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1,00 je Stückaktie zu erhöhen ("Genehmigtes Kapital 2017"). Dabei ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge auszuschließen und/oder wenn und soweit dies erforderlich ist, um Inhabern von Wandlungs- oder Optionsrechten und/oder Inhabern von mit Wandlungspflichten ausgestatteten Wandelschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft begeben wurden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung eines solchen Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. nach Erfüllung der Wandlungspflichten zustünde.

Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10% des Grundkapitals nicht übersteigt – und zwar weder im Zeitpunkt der Eintragung dieser Ermächtigung noch im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien – und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits an der Börse gehandelten Aktien gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und Abs. 2, 186 Abs. 3 Satz 4 des Aktiengesetzes unterschreitet. Die Höchstgrenze von 10% des Grundkapitals vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf neue oder zurückerworbene Aktien der Gesellschaft entfällt, die während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2017 unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß oder entsprechend 186 Abs. 3 Satz 4 des Aktiengesetzes ausgegeben oder veräußert wurden sowie um den anteiligen Betrag am Grundkapital, auf den sich Options- und/oder Wandlungsrechte bzw. -pflichten aus Schuldverschreibungen beziehen, die während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2017 in sinngemäßer Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben worden sind.

Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere

im Zusammenhang mit dem Erwerb von Beteiligungen, Unternehmen, Unternehmensteilen oder Vermögensgegenständen – auch zum Aktientausch – sowie bei Unternehmenszusammenschlüssen, auszuschließen.

Die Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten.

Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital 2017, einschließlich des Weiteren Inhalts der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe, festzulegen.

20.3 Bedingtes Kapital

Das Grundkapital der Gesellschaft wurde durch Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung aus den Jahren 2000 und 2004 durch Ausgabe von auf den Inhaber lautenden Stückaktien auf TEUR 378 bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Gewährung von Optionsrechten an Vorstandsmitglieder und Mitarbeiter der Gesellschaft sowie an Mitglieder der Geschäftsführung und Mitarbeiter verbundener Unternehmen der Gesellschaft. Zum 31. Dezember 2020 waren keine Optionsrechte ausstehend.

20.4 Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage enthält im Wesentlichen das Aufgeld aus der Ausgabe von Aktien durch die USU Software AG und beträgt zum Stichtag unverändert TEUR 52.792.

20.5 Gewinnrücklage

Bezüglich der Zusammensetzung der Gewinnrücklage wird auf die Konzerneigenkapitalspiegel in Anlage 5 und auf die Konzern-Gesamtergebnisrechnung in Anlage 2 verwiesen.

20.6 Ergebnis je Aktie

Das unverwässerte (zugleich mangels Verwässerungseffekt auch das verwässerte) Ergebnis je Aktie für die einzelnen Perioden wird entsprechend IAS 33 durch

Division des Konzernergebnisses durch die Anzahl der im Jahresdurchschnitt sich im Umlauf befindlichen Aktien ermittelt.

2020 2019
Auf die Aktionäre der
USU Software AG
entfallendes Konzern
ergebnis: in TEUR 5.484 5.273
Anzahl der Aktien
im Jahresdurch
schnitt: in Stück 10.523.770 10.523.770
Unverwässertes und
verwässertes Ergebnis
je Aktie: in EUR 0,52 0,50

Die Anzahl der sich an den jeweiligen Bilanzstichtagen im Umlauf befindlichen Aktien ermittelt sich wie folgt:

2020 2019
Stück Stück
Zahl der Aktien
zum 1. Januar 10.523.770 10.523.770
Zahl der Aktien
zum 31. Dezember 10.523.770 10.523.770

20.7 Gewinnverwendung

Die Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2019 der USU Software AG erfolgte durch die ordentliche Hauptversammlung am 26.06.2020. Die Hauptversammlung hat dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zugestimmt, eine Dividende von EUR 0,40 für die 10.523.770 dividendenberechtigten Stückaktien (TEUR 4.209) auszuschütten.

Für das abgelaufene Geschäftsjahr 2020 schlägt der Vorstand vor, aus dem Bilanzgewinn der USU Software AG zum 31. Dezember 2020 eine Dividende von EUR 0,40 je Stückaktie für 10.523.770 Stückaktien (TEUR 4.209) auszuschütten.

21. Pensionsrückstellungen

Es bestehen Versorgungszusagen nur gegenüber Mitarbeitern der USU Solutions, die für die Begünstigten eine Einmalzahlung mit Vollendung des 65. Lebensjahres vorsehen, und gegenüber allen leitenden Angestellten der USU SAS, die mit Vollendung des 62. Lebensjahres eine Einmalzahlung erhalten.

Die Pensionsrückstellungen der USU Solutions sind nach der sogenannten "Projected Unit Credit Method" gemäß IAS 19 ermittelt worden. Dabei sind die künftigen Verpflichtungen unter Anwendung versicherungsmathematischer Berechnungen bewertet worden. Die Berechnungen erfolgten mit den Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck unter Berücksichtigung eines Rechnungszinsfußes von 0,75% (2019: 1,05%). Im Falle des Pensionsplans wird außerdem eine Erhöhung der späteren Rentenbeträge von 1,6% (i.V. 2%) ab Rentenzahlungsbeginn zugrunde gelegt. Da es sich bei den Pensionsverpflichtungen gegenüber Mitarbeitern um Einmalzahlungen handelt, wird ein Rententrend von 0% angesetzt. Im Falle der Versorgungszusage gegenüber Mitarbeitern wurde die Fluktuationswahrscheinlichkeit wie im Vorjahr altersabhängig individuell berücksichtigt. Im Falle des Pensionsplanes wurde eine Fluktuationsrate von 0% (2019: 0%) berücksichtigt. Aus dem Planvermögen wird eine jährliche Verzinsung von durchschnittlich 0,75% (2019: 1,05%) erwartet. Das Management stützt sich dabei auf historische Ertragsreihen und Marktvorhersagen von Analysten.

Die Berechnung der Pensionsrückstellungen der USU SAS erfolgte mit den Richttafeln INSEE 2012-2014 unter Berücksichtigung eines Rechnungszinsfußes von 0,34% (2019: 0,79%). Es wurde von einer Fluktuationsrate von 10% (2019: 10%) ausgegangen.

Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Bewertungsstichtag für die Pensionsverpflichtung ist der 31. Dezember 2020.

Zum 31. Dezember 2020 hat die Gesellschaft mit versicherungsmathematischen Verlusten saldierte versicherungsmathematische Gewinne in Höhe von TEUR 235 (vor Steuern) im Eigenkapital erfasst.

Es ist Geschäftspolitik der Gesellschaft, Beträge bei Versicherungsgesellschaften anzulegen, um den versicherungsmathematischen Barwert der Pensionsverpflichtung abzudecken. Rückdeckungsversicherungen, soweit diese an die Berechtigten verpfändet worden sind, wurden als qualifiziertes Planvermögen identifiziert.

In den nachfolgenden Übersichten sind die jeweiligen Entwicklungen der Pensionsverpflichtung und des Planvermögens dargestellt.

Entwicklung der Pensionsverpflichtung:

2020 2019
TEUR TEUR
Anwartschaftsbarwert
zu Beginn des Berichtsjahres 1.521 4.136
Laufender Dienstzeitaufwand 63 49
Zinsaufwand 15 63
Erfolgsneutral erfasste
versicherungsmathematische
Gewinne/Verluste aus
-demografischen Annahmen 0 0
- finanziellen Annahmen 33 635
-erfahrungsbedingter
Anpassung 3 -7
Übertragung von
Pensionsverpflichtungen 0 -3.352
Anwartschaftsbarwert
am Ende des Berichtsjahres 1.636 1.521

Entwicklung des Planvermögens:

2020 2019
TEUR TEUR
Beizulegender Zeitwert des
Planvermögens zu Beginn
des Berichtsjahres 312 1.825
Erträge des Planvermögens
(Zinsertrag) 8 30
Ein-/Auszahlungen
in das Planvermögen 0 -1.729
Abschreibungen
des Planvermögens 0 0
Erfolgsneutral erfasste
versicherungsmathematische
Gewinne/Verluste 0 185
Beizulegender Zeitwert des
Planvermögens am Ende
des Berichtsjahres 320 312

Entwicklung der in der Bilanz ausgewiesenen Verpflichtung:

Bilanzierte Verpflichtung 1.316 1.210
des Planvermögens 320 312
Beizulegender Zeitwert
der Pensionsverpflichtung 1.636 1.521
Anwartschaftsbarwert
TEUR TEUR
2020 2019

Nennenswerte erfahrungsbedingte Anpassungen auf die Pensionsverpflichtung und auf das Planvermögen waren nicht zu verzeichnen. Die Arbeitgeberbeiträge in das Planvermögen werden für das Geschäftsjahr 2021 auf TEUR 8 geschätzt.

Folgende Beträge wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst:

2020 2019
TEUR TEUR
-63 -49
-15 -63
8 30
0 0
-70 -82

Sowohl der aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellung sich ergebende Zinsaufwand als auch die Erträge aus dem Planvermögen wurden ergebniswirksam im Finanzergebnis erfasst. Der laufende Dienstzeitaufwand wird innerhalb des betrieblichen Aufwandes ausgewiesen.

Sensitivitätsanalyse:

Bei Konstanthaltung der anderen Annahmen hätten die bei vernünftiger Betrachtungsweise am Abschlussstichtag möglich gewesenen Veränderungen, bei einer der maßgeblichen versicherungsmathematischen Annahme, die leistungsorientierte Verpflichtung mit nachstehenden Beträgen beeinflusst.

31. Dezember 2020 Erhöhung der Minderung der
Effekt in TEUR leistungs- leistungs
orientierten orientierten
Verpflichtung Verpflichtung
TEUR TEUR
Abzinsungssatz
(0,5% Veränderung) 59 -55

Obwohl die Analyse die vollständige Verteilung der nach dem Plan erwarteten Cash-Flows nicht berücksichtigt, liefert sie einen Näherungswert für die Sensitivität der dargestellten Annahmen.

Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der Pensionsverpflichtung betrug rd. 8 Jahre zum 31.12.2020.

Für die zum Bilanzstichtag bestehenden leistungsorientierten Versorgungszusagen werden für die nächsten zehn Jahre folgende Netto-Pensionszahlungen unter Berücksichtigung der Deckung durch Rückdeckungsversicherungen prognostiziert:

Geschäftsjahr Erwartete Leistungszahlungen
zum 31.12. TEUR
2021 – 2025 217
2026 – 2030 677

Bei der Konzerngesellschaft USU GmbH wurde für die Vorstandsmitglieder eine Versorgungszusage abgegeben. Die Versorgungszusage wird von einer Versicherung erfüllt. Bei diesen beitragsorientierten Pensionsplänen geht die Gruppe über die Entrichtung von Beitragszahlungen an die Versicherung keine weiteren Verpflichtungen ein. Die Summe aller beitragsorientierten Pensionsaufwendungen betrug im Geschäftsjahr insgesamt TEUR 28 (2019: TEUR 42).

Als beitragsorientierter Versorgungsplan wird darüber hinaus die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland angesehen. Der für die gesetzliche Rentenversicherung erfasste Aufwand beträgt dabei TEUR 3.261 (2019: TEUR 3.023). Davon entfielen auf Vorstandsmitglieder TEUR 17 (2019: TEUR 25).

22. Leasingverbindlichkeiten

Zum Stichtag bestehen langfristige Leasingverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 14.036 (2019: TEUR 5.510) und kurzfristige Leasingverbindlichkeiten von TEUR 2.396 (2019: TEUR 3.083) mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

< 1 Jahr 1 Jahr > 5 Jahre Gesamt
in TEUR bis 5 Jahre
Vertragliche
zukünftige
Leasing
zahlungen
(undiskontiert) 2.496 6.275 8.267 17.038

Bereits abgeschlossene Leasingverhältnisse, deren Vertragsbeginn nach dem 31.12.2020 liegt, sowie etwaige Vertragsverlängerungsoptionen werden erst zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns bzw. bei Wahrnehmung der Option bilanziell berücksichtigt. Aufgrund von Verlängerungsoptionen können sich zukünftige Mittelabflüsse in Höhe von TEUR 4.061 ergeben. Aus kurzfristigen und geringwertigen Leasingverhältnissen wird 2021 voraussichtlich ein Mittelabfluss von unverändert TEUR 313 resultieren.

Die gesamten Auszahlungen für Leasing beliefen sich 2020 auf TEUR 2.840.

23. Ertragsteuerschulden

Die Ertragsteuerschulden in Höhe von TEUR 347 (2019: TEUR 287) resultieren im Wesentlichen aus der Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag in Höhe von TEUR 150 (2019: TEUR 172) sowie Gewerbesteuer für die USU Software AG in Höhe von TEUR 196 (2019: TEUR 107).

24. Finanzielle Verbindlichkeiten

Die zum 31.12.2020 ausgewiesenen kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten bestehen aus Bankverbindlichkeiten der USU Solutions Inc., USA, in Höhe von TEUR 733 sowie der USU SAS in Höhe von TEUR 104.

25. Verbindlichkeiten aus dem Personalbereich

Die Verbindlichkeiten im Personal- und Sozialbereich haben insgesamt eine Restlaufzeit von unter einem Jahr und setzen sich aus den folgenden Posten zusammen:

2020 2019
TEUR TEUR
Urlaub und variable Vergütung 8.013 6.046
Übrige Verbindlichkeiten
aus dem Personalbereich 1.525 1.362
9.538 7.408
EB Verbrauch Auflösung Zuführung Endbestand
01.01.2020 31.12.2020
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Urlaub und variable Vergütung 6.046 4.617 6 6.590 8.013
6.046 4.617 6 6.590 8.013

26. Sonstige Rückstellungen und Verbindlichkeiten

Die sonstigen Rückstellungen und Verbindlichkeiten beinhalten die folgenden Positionen:

2020 2019
TEUR TEUR
Übrige Verbindlichkeiten 2.206 2.699
Sonstige Rückstellungen 856 827
3.062 3.526
EB Verbrauch Auflösung Zuführung Endbestand
01.01.2020 31.12.2020
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Sonstige Rückstellungen 827 562 9 600 856
827 562 9 600 856

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für gesellschaftsrechtliche Verpflichtungen sowie sonstige erkennbare Einzelrisiken mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die übrigen Verbindlichkeiten enthalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer.

27. Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen (vertragliche Verbindlichkeiten)

Der Posten resultiert einerseits aus Anzahlungen, die auf Einzelvertragsebene betrachtet, die erbrachten Leistungen übersteigen. Wir verweisen hierzu auch auf unsere Erläuterungen zu den noch nicht abgerechneten unfertigen Leistungen (Konzernanhangangabe 14). Andererseits sind in diesem Posten auch erhaltene Anzahlungen für Bestellungen von Lizenzen enthalten.

28. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben insgesamt eine Restlaufzeit von unter einem Jahr und beinhalten in diesem Jahr TEUR 1.076 (2019: TEUR 890) Verbindlichkeiten für ausstehende Eingangsrechnungen.

29. Zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumenten

Aus den nachfolgenden Tabellen sind, ausgehend von den relevanten Bilanzposten, die Zusammenhänge zwischen der Kategorisierung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9, der Klassifizierung der Finanzinstrumente nach IFRS 7 und den Wertansätzen der Finanzinstrumente ersichtlich. Die Klassenbildung nach IFRS 7 entspricht bei der Gesellschaft den Kategorien von Finanzinstrumenten nach IFRS 9. Des Weiteren werden die beizulegenden Zeitwerte (Fair Value) gegenübergestellt, die bei der Gesellschaft sowohl im abgelaufenen Geschäftsjahr als auch im Vorjahr mit den entsprechenden Buchwerten übereinstimmen.

Gemäß IFRS 13 ist der Fair Value als Preis definiert, den man im Zuge eines geordneten Geschäftsvorfalls unter Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag beim Verkauf eines Vermögenswerts erhalten würde oder bei Übertragung einer Schuld zu zahlen hätte. Dabei ist eine Fair Value-Hierarchie mit drei Bewertungsstufen zu unterscheiden, welche sich danach richten, ob der Fair Value von Finanzinstrumenten auf Grundlage von veröffentlichten notierten Marktpreisen (Hierarchiestufe 1), auf Basis von Ableitungen aus veröffentlichten notierten Marktpreisen (Hierarchiestufe 2) oder nicht beobachtbaren Parametern (Hierarchiestufe 3) ermittelt worden ist.

in TEUR zum 31.12.2020 IFRS 9 Wertansatz Bilanz nach IFRS 9
Kategorie Fortgeführte Fair Value Fair Value
bzw. Anschaffungs- erfolgs- erfolgs-
IFRS 7-Klasse Buchwert kosten neutral wirksam Fair Value
Noch nicht abgerechnete
Leistungen IFRS 15 4.606 4.606 0 0 4.606
Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen fortgef. AK 16.725 16.725 0 0 16.725
finanzielle Vermögenswerte
(kurzfristig) fortgef. AK 570 570 0 0 570
Kassenbestand und Guthaben
bei Kreditinstituten fortgef. AK 18.534 18.534 0 0 18.534
Aggregiert nach
Klassen/Kategorien
Forderungen fortgef. AK 35.829 35.829 0 0 35.829
Noch nicht abgerechnete
Leistungen IFRS 15 4.606 4.606 0 0 4.606
in TEUR zum 31.12.2020 IFRS 9 Wertansatz Bilanz nach IFRS 9
Kategorie Fortgeführte Fair Value Fair Value
bzw. Anschaffungs- erfolgs- erfolgs-
IFRS 7-Klasse Buchwert kosten neutral wirksam Fair Value
Finanzverbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen fortgef. AK1) 4.171 4.171 0 0 4.171
Verbindlichkeiten aus fortgef. AK/
erhaltenen Anzahlungen IFRS 15 5.057 5.057 0 0 5.057
Verbindlichkeiten aus fortgef. AK/
Leasingverträgen IFRS 16 16.432 16.432 0 0 16.432
Aggregiert nach
Klassen/Kategorien
bewertet zu fortgef. AK/
fortgef. AK IFRS 15+16 25.660 25.660 0 0 25.660

1) fortgef. AK: fortgeführte Anschaffungskosten

in TEUR zum 31.12.2019 IFRS 9 Wertansatz Bilanz nach IFRS 9
Kategorie Fortgeführte Fair Value Fair Value
bzw. Anschaffungs- erfolgs- erfolgs-
IFRS 7-Klasse Buchwert kosten neutral wirksam Fair Value
Noch nicht abgerechnete
Leistungen IFRS 15 3.482 3.482 0 0 3.482
Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen fortgef. AK 20.001 20.001 0 0 20.001
finanzielle Vermögenswerte
(kurzfristig) fortgef. AK 430 430 0 0 430
Kassenbestand und Guthaben
bei Kreditinstituten fortgef. AK 10.413 10.413 0 0 10.413
Aggregiert nach
Klassen/Kategorien
Forderungen fortgef. AK 30.844 30.844 0 0 30.844
Noch nicht abgerechnete
Leistungen IFRS 15 3.482 3.482 0 0 3.482
in TEUR zum 31.12.2019 IFRS 9 Wertansatz Bilanz nach IFRS 9
Kategorie Fortgeführte Fair Value Fair Value
bzw. Anschaffungs- erfolgs- erfolgs-
IFRS 7-Klasse Buchwert kosten neutral wirksam Fair Value
Finanzverbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen fortgef. AK 4.782 4.782 0 0 4.782
Verbindlichkeiten aus fortgef. AK/
erhaltenen Anzahlungen IFRS 15 4.967 4.967 0 0 4.967
Verbindlichkeiten aus fortgef. AK/
Leasingverträgen IFRS 16 8.593 8.593 0 0 8.593
Aggregiert nach
Klassen/Kategorien
bewertet zu fortgef. AK/
fortgef. AK IFRS 15+16 18.342 18.342 0 0 18.342

Kassenbestand und Bankguthaben, noch nicht abgerechnete unfertige Leistungen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, übrige Forderungen haben regelmäßig kurze Restlaufzeiten. Daher entsprechen ihre Buchwerte zum Bilanzstichtag näherungsweise den beizulegenden Zeitwerten. Gleiches gilt für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und für die übrigen Verbindlichkeiten.

In der nachfolgenden Tabelle werden die Nettoergebnisse aus Finanzinstrumenten entsprechend den IFRS 9-Kategorien dargestellt:

in TEUR aus aus Folgebewertung Netto-
Zinsen zum Wert- Zu- aus Wäh- Abgang ergebnis
Fair berich- schrei- Auf- rungsum
Value tigung bung zinsung rechnung 2020 2019
Nettogewinne bzw. -verluste
aus Finanzinstrumenten
der Kategorie
Fortgeführte
Anschaffungskosten 9 0 0 23 0 -157 1 -124 128
finanzielle Verbindlichkeiten,
bewertet zu fortgeführten
Anschaffungskosten 86 0 0 0 0 0 0 86 20
Summe 95 0 0 23 0 -157 1 -38 148

Die Zinsen aus Finanzinstrumenten sowie die übrigen Komponenten des Nettoergebnisses werden im Finanzergebnis erfasst (siehe dazu Konzernanhangsangabe 39 und 40). Davon ausgenommen sind die Wertberichtigungen aus Lieferungen und Leistungen, die unter den Vertriebskosten ausgewiesen werden.

Erträge und Aufwendungen aus Gebühren und Provisionen sind im abgelaufenen Geschäftsjahr ebenso wie im Vorjahr nur in unwesentlichem Umfang angefallen.

In der nachfolgenden Tabelle werden die Wertminderungsaufwendungen für jede Klasse von finanziellen Vermögenswerten zusammenfassend dargestellt:

2020 2019
TEUR TEUR
Wertminderungsaufwand
erfasst in der Kategorie
Fortgeführte AK 102 85

30. Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen die Umsatzabgrenzung von Wartungs- und Serviceverträgen für Software, für die die Rechnungsstellung im Berichtszeitraum erfolgte.

31. Latente Steuern

Aufgrund der positiven Ergebnisentwicklung in den vergangenen Jahren sowie aufgrund der positiven Ergebnisplanung für die Planjahre 2021 bis 2025 werden bei der USU Software AG aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge des Organkreises in Höhe der künftigen Planergebnisse gebildet. Dabei wurde die Höhe der Aktivierung auf der Basis vom Aufsichtsrat genehmigten Planergebnisse der USU Software AG für fünf Planjahre ermittelt. Passive latente Steuern werden mit den aktiven latenten Steuern auf Organkreisebene saldiert.

Aktive und passive latente Steuern resultieren aus den folgenden Bilanzposten:

Ergebniswirksame Erfolgsneutrale
2020 2019 Veränderung 2020 Veränderung 2020
TEUR TEUR TEUR TEUR
Aktive latente Steuern:
Verbindlichkeiten IFRS 16 4.639 2.450 2.188
Rückstellungen 182 173 0 9
Rechnungsabgrenzungsposten 0 0 0
Immaterielle Vermögenswerte 207 386 -179
Sachanlagen 0 8 -8
Übrige Vermögensgegenstände 315 76 240
Aus Verlustvorträgen 6.977 8.786 -1.809
Aktive latente Steuern, brutto 12.320 11.879 433 9
Abzüglich Saldierung -5.343 -3.093
Aktive latente Steuer, Saldiert 6.977 8.786
Passive latente Steuern:
Nicht ausgeschüttete Gewinne 337 337 0
Rückstellungen 0 0 0
Immaterielle Vermögenswerte 994 2.720 1.728
Nutzungsrechte IFRS 16 4.593 2.433 -2.160
Unfertige Leistungen 647 401 -246
Sonstige 112 75 -37
Passive latente Steuern, brutto 6.682 5.966 -716 0
Abzüglich Saldierung -5.343 -3.093
Passive latente Steuer, Saldiert 1.339 2.873 -282
Saldo 5.638 5.913 -282 9
Bilanzausweis nach Saldierung:
Aktive latente Steuern 6.977 8.786
Passive latente Steuern 1.339 2.873

Zum 31. Dezember 2020 werden aktive latente Steuern auf bestehende inländische Verlustvorträge in Höhe von ca. TEUR 1.433 (2019: ca. TEUR 1.433) nicht gebildet, da ein entsprechendes steuerliches Ergebnis in dieser Höhe in nächster Zukunft nicht erwartet wird. Aus dem gleichen Grund wurden auf die ausländischen Verlustvorträge in Höhe von ca. TEUR 9.128 (2019: ca. TEUR 8.945) insgesamt keine aktiven latenten Steuern gebildet. Verlustvorträge für deutsche Ertragsteuern sind zeitlich unbegrenzt vortragsfähig, jedoch ist die jährliche Verrechenbarkeit des Verlustvortrages auf Teile des zu versteuernden Einkommens beschränkt.

D. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-GEWINN-UND VERLUSTRECHNUNG

32. Umsatzerlöse

Die Aufteilung der Umsatzerlöse nach Unternehmensbereichen wird in der Segmentberichterstattung dargestellt (Konzernanhangsangabe F).

Die Umsatzerlöse nach Lieferungen und Leistungen setzen sich wie folgt zusammen:

2020 2019
TEUR TEUR
Beratung 60.175 49.905
Lizenzen 12.927 15.005
Wartung 32.491 28.739
Sonstiges 1.734 1.981
107.327 95.630

Nach zeitlicher Erfassung setzen sich die Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden wie folgt zusammen:

2020 2019
TEUR TEUR
Übertragung von Gütern
oder Dienstleistungen
Zu einem bestimmten
Zeitpunkt 66.320 57.033
Über einen bestimmten
Zeitraum 41.007 38.597
107.327 95.630

Von den über einen bestimmten Zeitraum realisierten Umsatzerlösen entfallen TEUR 32.491 (2019: TEUR 28.739) auf Wartungs- und SaaS-Umsätze.

33. Herstellungskosten des Umsatzes

Die Herstellungskosten des Umsatzes umfassen folgende Aufwendungen:

2020 2019
TEUR TEUR
Personalaufwand 25.391 23.603
Honorare für externe Mitarbeiter 17.857 13.617
Planmäßige Abschreibungen 1.707 1.800
Sonstige Aufwendungen 5.862 7.151
50.817 46.171

34. Vertriebs- und Marketingaufwendungen

Die Vertriebs- und Marketingaufwendungen umfassen folgende Aufwendungen:

2020 2019
TEUR TEUR
Personalaufwand 12.865 12.249
Planmäßige Abschreibungen 2.321 1.467
Sonstige Aufwendungen 5.212 5.148
20.398 18.864

35. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen

Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen umfassen folgende Aufwendungen:

2020 2019
TEUR TEUR
Personalaufwand 9.266 7.542
Planmäßige Abschreibungen 1.322 838
Sonstige Aufwendungen 3.711 3.801
14.299 12.181

36. Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen

Die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen umfassen folgende Aufwendungen:

2020 2019
TEUR TEUR
Personalaufwand 12.570 12.008
Planmäßige Abschreibungen 1.005 1.761
Sonstige Aufwendungen 1.852 2.032
15.427 15.801

37. Sonstige betriebliche Erträge

In diesem Posten sind im Wesentlichen Forschungsgelder aus öffentlicher Hand in Höhe von TEUR 858 (2019: TEUR 659), Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 30 (2019: TEUR 136), sowie Erträge aus Währungsdifferenzen in Höhe von TEUR 143 (2019: TEUR 222) ausgewiesen.

Bei den Zuwendungen aus öffentlicher Hand handelt es sich um Ertragszuschüsse, die korrespondierend zum bezuschussten Aufwand vereinnahmt werden. Die Zuschüsse sind unter den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst. Forderungen aus Ertragszuschüssen werden unter den kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen. Unerfüllte Bedingungen und andere Erfolgsaussichten liegen nach Angaben des Vorstands nicht vor.

38. Sonstige betriebliche Aufwendungen

In diesem Posten enthalten ist u. a. die Umsatzsteuer aus geldwerten Vorteilen in Höhe von TEUR 158 (2019: TEUR 158). Darüber hinaus enthält der Posten Aufwendungen aus Kursdifferenzen in Höhe von TEUR 244 (2019: TEUR 67).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten Aufwendungen im Zusammenhang mit kurzfristigen Leasingverhältnissen in Höhe von TEUR 207 (2019: TEUR 500) sowie Aufwendungen für Leasingverhältnisse über Vermögenswerte mit geringem Wert, die nicht in den kurzfristigen Leasingverhältnissen enthalten sind, in Höhe von TEUR 106 (2019: TEUR 18).

39. Finanzerträge

Die Finanzerträge enthalten folgende Posten:

Finanzerträge 50 104
Sonstiges 23 24
Kreditinstituten 5 80
von Guthaben bei
Ertrag aus Währungsdifferenzen
Zinserträge 22 0
TEUR TEUR
2020 2019

40. Finanzaufwendungen

Die Finanzaufwendungen umfassen folgende Aufwendungen:

2020 2019
TEUR TEUR
Aufwand aus Währungs
differenzen von Guthaben
bei Kreditinstituten 162 42
Sonstiges 110 66
Finanzaufwendungen 272 108

Die sonstigen Finanzaufwendungen umfassen in Höhe von TEUR 86 (2019: TEUR 20) Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten.

41. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Die Ertragsteuern setzen sich wie folgt zusammen:

Steuerertrag (+) -1.315 1.223
Steueraufwand (-)/
Latente Steuern -282 2.230
Ertragsteuern für Vorjahre 21 10
Geschäftsjahres -1.054 -1.017
Ertragsteuern des
TEUR TEUR
2020 2019

Das Einkommen der Gesellschaft unterliegt im Geschäftsjahr 2020 unverändert zum Vorjahr einem Körperschaftsteuersatz von 15% zuzüglich eines Solidaritätszuschlags von 5,5% auf die Körperschaftsteuer sowie eines effektiven Gewerbesteuersatzes von 12,8%. Der Steuersatz einschließlich Solidaritätszuschlag und effektivem Gewerbesteuersatz beträgt insgesamt 28,6 %. Im Organkreis beläuft sich der Steuersatz auf 30,0%.

Latente Steuern auf Zwischengewinne werden jeweils mit dem aktuellen bzw. zukünftig geltenden Steuersatz berechnet.

Die folgende Tabelle zeigt eine Überleitungsrechnung der Ertragsteuern unter Anwendung des theoretischen Ertragsteuersatzes des Mutterunternehmens:

2020 2019
TEUR TEUR
Ergebnis vor Ertragsteuern 6.799 4.050
Theoretischer Steueraufwand
28,6% (2019: 28,6%) -1.945 -1.158
Veränderung des theoretischen
Steueraufwands aufgrund:
Nutzung steuerlicher
Verlustvorträge/Nutzung
bislang nicht aktivierter
Verlustvorträge 814 2.738
Vornahme einer Wert
berichtigung/Nichtansatz
von aktiven latenten Steuern -32 -579
Periodenfremde Steuer
nachzahlungen/-erstattungen 22 10
Steuerfreie Erträge/nicht
abzugsfähige Aufwendungen -117 197
Abweichung Steuersätze zum
Steuersatz des Konzerns -57 15
Steueraufwand (-)/
Steuerertrag (+) -1.315 1.223

42. Sonstige Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl (Quartalsdurchschnitt) im Geschäftsjahr betrug:

2020 2019
Beratung und Services 313 313
Forschung und Entwicklung 206 201
Verwaltung und Finanzen 102 97
Vertrieb und Marketing 108 94
729 705

Der Personalaufwand stellt sich wie folgt dar:

2020 2019
TEUR TEUR
Gehälter 50.610 46.557
Soziale Abgaben und
Aufwendungen für Alters
vorsorge und Unterstützung 9.482 8.846
60.092 55.403

Die Abschreibungen stellen sich wie folgt dar:

2020 2019
TEUR TEUR
Planmäßige Abschreibungen auf
immaterielle Vermögenswerte 869 1.525
Planmäßige Abschreibungen
auf Sachanlagen 1.126 1.190
Planmäßige Abschreibungen auf
Nutzungsrechte IFRS 16 2.876 2.360
Abschreibungen auf Geschäfts
oder Firmenwerte 0 791
Abschreibungen auf Namens
und Markenrechte 1.480 0
6.351 5.866

Die planmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte enthalten Abschreibungen auf im Rahmen von Unternehmensakquisitionen aktivierten immateriellen Vermögenswerten in Höhe von TEUR 742 (2019: TEUR 1.381).

E. ERLÄUTERUNGEN ZUR KAPITALFLUSSRECHNUNG

Die Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich die Zahlungsmittel der Gruppe im Laufe des Berichtsjahres durch Mittelzu- und -abflüsse verändert haben. Die Auswirkungen von Akquisitionen und sonstigen Veränderungen des Konsolidierungskreises sind dabei eliminiert. Bei der erstmaligen Einbeziehung von erworbenen Tochterunternehmen werden nur die tatsächlichen Zahlungsströme in der Kapitalflussrechnung gezeigt. In Übereinstimmung mit IAS 7 wird zwischen Zahlungsströmen aus betrieblicher, Investitions- und Finanzierungstätigkeit unterschieden. Der in der Kapitalflussrechnung ausgewiesene Finanzmittelfonds entspricht dem Bilanzposten Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten (vergleiche Konzernanhangsangabe 46). Investitionen in Wertpapiere erfolgen grundsätzlich unter dem Gesichtspunkt der Rentabilität und weniger unter dem Gesichtspunkt der Liquidität und werden in der Folge nicht im Finanzmittelfonds ausgewiesen.

Der Cash-Flow aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit wird zahlungsbezogen ermittelt, wogegen der Cash-Flow aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit indirekt aus dem Periodenergebnis abgeleitet wird. Im Rahmen der indirekten Ermittlung werden die berücksichtigten Veränderungen von Bilanzposten um Effekte aus der Währungsumrechnung und aus Veränderungen des Konsolidierungskreises berücksichtigt. Infolgedessen können die Veränderungen der betroffenen Bilanzposten nicht in allen Fällen aus der Konzernbilanz abgeleitet werden.

43. Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit

Aus der betrieblichen Tätigkeit heraus erzielte die USU-Gruppe im Geschäftsjahr 2020 einen positiven Cash-Flow von TEUR 17.736 (2019: TEUR 9.518).

44. Cash-Flow aus Investitionstätigkeit

Im Berichtszeitraum 2020 werden Nettoausgaben aus Investitionstätigkeit von insgesamt TEUR -2.442 ausgewiesen, nachdem im Geschäftsjahr 2019 die Nettoausgaben aus Investitionstätigkeit TEUR -1.816 betragen haben.

Die Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte summierten sich auf TEUR 2.449 (2019: TEUR 1.853) und enthalten im Wesentlichen Auszahlungen für Neu- und Ersatzinvestitionen in Hard- und Software sowie für Investitionen in die Betriebsausstattung.

45. Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit

Der negative Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von TEUR 7.049 betrifft im Berichtszeitraum die im Geschäftsjahr 2020 erfolgte Dividendenausschüttung an die Aktionäre der USU Software AG in Höhe von TEUR 4.209 (EUR 0,40 je Stückaktie für 10.523.770 Stückaktien). Leasingverbindlichkeiten wurden in Höhe von TEUR 2.840 getilgt.

46. Finanzmittelfonds

Die nachstehende Tabelle zeigt die Bestandteile der flüssigen Mittel und kurzfristigen Kapitalanlagen (Finanzmittelfonds) auf.

2020 2019
TEUR TEUR
Fest- und Tagesgelder
mit Laufzeit <= 3 Monaten 8.543 5.852
Sichteinlagen 9.975 4.543
Kassenbestand 16 18
18.534 10.413

F. SEGMENTBERICHTERSTATTUNG

IFRS 8 verlangt die Angabe von Informationen über die Geschäftssegmente des Konzerns auf Basis des "Management Approach". Danach hat die Einteilung der Berichtssegmente derjenigen für die interne Berichterstattung zu folgen.

USU ist in den zwei Geschäftssegmenten "Produktgeschäft" und "Servicegeschäft" tätig.

Das Leistungsspektrum des Geschäftssegmentes "Produktgeschäft" umfasst diejenigen Aktivitäten, die rund um die USU-Produktpalette in den Märkten für Business Service Management und Knowledge Solutions erbracht werden. Dazu gehören die Produkte und Dienstleistungen um die Themen

  • Infrastructure Management (effiziente Verwaltung des IT-Bestandes, von Verträgen und Softwarelizenzen),
  • Service/Change Management (Einhaltung und Formalisierung der IT-Service Prozesse inklusive Beschaffung, Support und Wartung),
  • Finance Management (Transparenz, Planung und Budgetierung sowie verursachergerechte Verrechnung von IT-Kosten und -Leistungen),
  • Process Management (Überwachung, Visualisierung und Steuerung sämtlicher für den IT-Betrieb erforderlicher Systeme und Prozesse) sowie
  • Knowledge Management zur Optimierung wissensintensiver Geschäftsprozesse.

Das Geschäftssegment "Servicegeschäft" beinhaltet Beratungsleistungen im Rahmen von IT-Projekten sowie die individuelle Anwendungsentwicklung. Das Leistungsportfolio adressiert eine breite Palette technisch orientierter Themen, die durch eigene Methodiken und erprobte Prozessmodelle umgesetzt werden. Diese erstrecken sich auf ausgewählte Spezialbereiche, auf die eigenverantwortliche Durchführung von IT-Projekten oder auf die Projektunterstützung mit qualifiziertem IT-Personal.

Die nicht zugeordneten Aktivitäten umfassen im Wesentlichen die Aufwendungen aus dem administrativen Bereich der Muttergesellschaft (Vorstand, Finanzen, Recht etc.), die Umsätze aus Warenverkäufen an Mitarbeiter und Weiterbelastung von Prämien zur Haftpflichtversicherung an freie Mitarbeiter sowie die Wertpapiere des Umlaufvermögens und die Bankguthaben.

Die interne Steuerung und Berichterstattung basiert auf den in Anmerkung 7 beschriebenen Grundsätzen der Rechnungslegung nach IFRS. Der Konzern misst den Erfolg seiner Segmente anhand einer Segmentergebnisgröße, die in der internen Steuerung und Berichterstattung als "EBIT" bezeichnet wird.

Die Segmentergebnisgröße EBIT setzt sich zusammen aus dem Bruttoergebnis vom Umsatz, den Vertriebs- und Marketingaufwendungen, den allgemeinen Verwaltungsaufwendungen, den Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen, den Abschreibungen auf im Rahmen von Unternehmensakquisitionen aktivierte immaterielle Vermögenswerte, Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte sowie dem sonstigen betrieblichen Ergebnis.

Segmentvermögen und Segmentschulden werden ebenso wie das Segmentergebnis in Übereinstimmung mit den vom Konzern im Konzernabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen ermittelt.

Die Vermögenswerte der Segmente umfassen grundsätzlich alle Vermögenswerte. Die Vermögenswerte der Segmente schließen Vermögenswerte aus Ertragsteuern sowie bestimmte Finanzinstrumente (einschließlich Liquidität) aus.

Die Segmentschulden beinhalten grundsätzlich alle Schulden. Die Schulden der Segmente beinhalten nicht die Schulden aus Ertragsteuern, die Schulden aus Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen sowie bestimmte Finanzinstrumente (einschließlich finanzieller Verbindlichkeiten).

Die Informationen in der nachstehenden Tabelle zu den Segmentinvestitionen und den planmäßigen Abschreibungen umfassen die immateriellen Vermögenswerte (einschließlich Geschäfts- oder Firmenwerte) und die Sachanlagen.

In der nachfolgenden Tabelle werden die Segmentumsatzerlöse und -ergebnisse auf die Konzernumsatzerlöse und das Konzernergebnis übergeleitet.

in TEUR Produktgeschäft Servicegeschäft Summe Segmente nicht zugeordnet Konzern
2020 2019 2020 2019 2020 2019 2020 2019 2020 2019
Umsatzerlöse 79.775 74.349 27.393 21.075 107.168 95.424 159 206 107.327 95.630
Ergebnis vor
Finanzergebnis und
Ertragsteuern (EBIT) 12.223 8.149 3.371 1.083 15.594 9.232 -8.573 -5.179 7.021 4.054
Finanzerträge 27 23 1 0 28 23 22 80 50 104
Finanzaufwendungen -34 -20 -1 0 -35 -20 -237 -87 -272 -108
Ertragsteuern -305 -300 -49 -47 -354 -347 -961 1.570 -1.315 1.223
Konzernergebnis 11.911 7.852 3.321 1.036 15.232 8.888 -9.748 -3.616 5.484 5.273
Segmentvermögen/
Konzernvermögen 78.557 73.110 17.904 13.769 96.461 86.879 19.005 17.581 115.466 104.460
davon Geschäfts
oder Firmenwerte 36.373 36.373 4.019 4.019 40.392 40.392 0 0 40.392 40.392
Segmentschulden/
Konzernschulden 40.249 33.195 8.819 4.798 49.068 37.993 4.628 6.268 53.696 44.261
Segmentinvestitionen 1.540 1.329 550 439 2.090 1.768 360 85 2.450 1.853
planmäßige
Abschreibungen 4.267 4.061 1.154 1.296 5.421 5.357 934 509 6.355 5.075
Abschreibungen auf
Geschäfts- oder
Firmenwerte 0 791 0 0 0 791 0 0 0 791
Mitarbeiter
(Stichtag 31.12.) 520 507 110 105 630 612 102 99 732 711

Intersegmentäre Umsatzerlöse lagen weder im Geschäftsjahr 2020 noch im Vorjahr vor.

Im Geschäftsjahr 2020 wurden TEUR 78.771 (2019: TEUR 69.168) bzw. 73,39% (2019: 72,33%) der konsolidierten Umsatzerlöse in Deutschland erzielt. Die im Ausland erzielten Umsatzerlöse betrugen TEUR 28.557 (2019: TEUR 26.462) bzw. 26,61% (2019: 27,67%). Die ausländischen Umsatzerlöse entfallen insbesondere auf die USA TEUR 12.465 (2019: TEUR 12.021), Schweiz TEUR 4.497 (2019: TEUR 5.371), Frankreich TEUR 3.240 (2019: TEUR 3.285) und Österreich TEUR 2.496 (2019: TEUR 1.788). Die geografische Zuordnung der Umsatzerlöse basiert auf dem Land, in dem der Kunde seinen Sitz hat.

Der Konzern hat keine Transaktionen mit externen Einzelkunden, die sich auf mehr als 10% der Konzernumsatzerlöse belaufen.

Die außerhalb Deutschlands getätigten Investitionen machen 8% des entsprechenden konsolidierten Gesamtwertes aus. Die ausländischen Investitionen entfallen im Wesentlichen auf die Konzerngesellschaften in USA, Tschechien und Frankreich.

Die Überleitung der Segmentvermögenswerte und -schulden zu den Vermögenswerten und -schulden der Gruppe stellt sich wie folgt dar:

2020 2019
TEUR TEUR
Segmentvermögen 96.461 86.879
Nicht zugeordnetes Vermögen
Kassenbestand und Guthaben
bei Kreditinstituten 8.928 5.737
Nutzungsrechte IFRS 16 1.205 439
Finanzanlagen 455 455
Aktive latente Steuern 6.977 8.786
Ertragsteuerforderungen 122 878
Übrige Vermögenswerte 1.318 1.286
19.005 17.581
Konzernvermögen 115.466 104.460
2020 2019
TEUR TEUR
Segmentschulden 49.068 37.993
Nicht zugeordnete Schulden
Finanzielle Verbindlichkeiten 1.071 264
Leasingverbindlichkeit
IFRS 16 langfristig 182 214
Passive latente Steuern 734 2.873
Sonstige Ertragsteuer
verbindlichkeiten 287 219
Übrige Schulden 2.354 2.698
4.628 6.268
Konzernschulden 53.696 44.261

H. SONSTIGE ANGABEN

47. Unternehmen und Personen

Als nahestehende Personen ("Related Parties") der USU Software AG gelten gemäß IAS 24 Personen oder Unternehmen, die die Gruppe beherrschen oder maßgeblichen Einfluss nehmen können, einschließlich der Geschäftsleitung und dem Aufsichtsrat, oder auf die die Gruppe maßgeblichen Einfluss ausüben kann. Als nahestehende Personen gelten dabei nicht Unternehmen, die bereits im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen sind.

Das oberste Management und die Aufsichtsratsmitglieder sind als nahestehende Personen im Sinne des IAS 24.9 anzusehen. Im Geschäftsjahr 2020 lagen zwischen dem Vorstand sowie den Aufsichtsratsmitgliedern und den nicht in den Konzernabschluss einbezogenen nahestehenden Personen und Unternehmen die nachstehend beschriebenen Geschäftsbeziehungen vor.

Der Vorstand bestätigt, dass alle nachfolgend beschriebenen Transaktionen mit nahestehenden Parteien zu Bedingungen ausgeführt wurden, wie sie der Gesellschaft auch von fremden Dritten gewährt worden wären.

47.1 Udo Strehl/AUSUM GmbH (AUSUM)

Im Geschäftsjahr 2020 kam es zu Kostenerstattungen seitens der USU GmbH und der USU Software AG an die AUSUM in Höhe von TEUR 5 (2019: TEUR 16). Demgegenüber wurden der AUSUM von der USU GmbH 2020 anteilige Kfz-Kosten in Höhe von TEUR 8 (2019: TEUR 7) in Rechnung gestellt.

Offene Posten bestanden zum 31.12.2020 in Höhe von TEUR 4.

Die USU Software AG hat von der AUSUM GmbH das Verwaltungsgebäude Spitalhof und seit August 2020 den USU-Campus in Möglingen angemietet. Derzeit beträgt die monatliche Gesamtmiete TEUR 51 (2019: TEUR 21) zuzüglich Nebenkosten. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden der USU Software AG für die Vermietung der Gebäude sowie der Stellplätze TEUR 462 (2019: TEUR 255) in Rechnung gestellt.

Zum 31.12.2020 bestanden offene Posten in Höhe von TEUR -477.

47.2 Karin Weiler-Strehl

Die USU GmbH beauftragt über die AUSUM Frau Karin Weiler-Strehl, die Ehefrau von Herrn Udo Strehl, auf Einzelvertragsbasis mit Beratungsleistungen. Die Aufwendungen aus diesen Beratungsverträgen mit Frau Weiler-Strehl betrugen im Geschäftsjahr 2020 TEUR 32 (2019: TEUR 35).

Darüber hinaus hat die USU Software AG von Frau Karin Weiler-Strehl ein Büro in der Münchinger Straße in Möglingen angemietet. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden Mietzahlungen in Höhe von TEUR 10 (2019: TEUR 10) geleistet.

Zum 31.12.2020 bestanden keine offenen Posten.

47.3 Stefan Merkel/Lysant GmbH (Lysant)

Die USU beauftragte die Lysant über Herrn Stefan Merkel mit der fachlichen Beratung und Unterstützung im Umfeld Testmanagement und Fachkonzeption. Im Berichtsjahr wurden an die Lysant Aufträge in Höhe von TEUR 63 (2019: TEUR 0) vergeben. Auftragseingänge von der Lysant wurden in Höhe von TEUR 0 (2019: TEUR 43) verzeichnet.

Zum 31.12.2020 bestanden keine offenen Posten.

47.4 Darlehen an Aktionäre

Zum 31. Dezember 2020 bestanden keine Darlehensforderungen.

47.5 Bezüge des obersten Managements und des Aufsichtsrats

Die Geschäfte der Gruppe werden verantwortlich von den Vorständen der USU Software AG geleitet:

Bernhard Oberschmidt (Chief Executive Officer)
Dr. Benjamin Strehl (Executive Vice President)

Die Bezüge der Vorstände belaufen sich im Geschäftsjahr 2020 auf insgesamt TEUR 834 (2019: TEUR 820).

Fixe Vergütung: TEUR 381 (2019: TEUR 501)

Variable Vergütung: TEUR 400 (2019: TEUR 228)

Geldwerter Vorteil aus Privatnutzung Firmenfahrzeuge: TEUR 25 (2019: TEUR 49)

Beitragsorientierte Pensionsaufwendungen: TEUR 28 (2019: TEUR 42)

Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2020 betrugen TEUR 151 (2019: TEUR 129). Regelungen über die Vergütung des Aufsichtsrates finden sich im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns im Kapitel "Vergütungsbericht".

48. Honorare des Abschlussprüfers

  • a) Abschlussprüfungen (Einzelabschlüsse und Konzernabschluss) TEUR 135 (2019: TEUR 145)
  • b) Sonstige Leistungen TEUR 8 (2019: TEUR 7)

Neben den Leistungen für Abschlussprüfung wurden noch sonstige Leistungen an das Mutterunternehmen und seine beherrschten Tochterunternehmen erbracht. Diese umfassen prüferische Einschätzungen im Zusammenhang mit der Erstellung von Quartalsabschlüssen der USU Software AG im Geschäftsjahr 2020.

49. Sonstige Angaben

Haftungsverhältnisse

Zum 31. Dezember 2019 sowie zum 31. Dezember 2020 bestanden keine angabepflichtigen Haftungsverhältnisse.

50. Rechtsstreitigkeiten, sonstige Eventualschulden und Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Die Gesellschaft kann im Zuge ihrer gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in Rechtsstreitigkeiten, Schadensersatzansprüche, Ermittlungs- und Gerichtsverfahren einschließlich Fragen der Produkthaftung und wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten verwickelt werden. Die Ergebnisse von gegenwärtig anhängigen bzw. künftigen Verfahren können nicht mit Sicherheit vorausgesehen werden, sodass künftig aufgrund von Entscheidungen Aufwendungen entstehen können, die nicht in vollem Umfang durch Versicherungen abgedeckt sind und wesentliche Auswirkungen auf das Geschäft der Gesellschaft, ihre Finanzlage oder ihr betriebliches Ergebnis haben könnten. Nach Einschätzung der Gesellschaft und ihrer Rechtsberater zum 31. Dezember 2020 und zum 31. Dezember 2019 sind in den gegenwärtig anhängigen Rechtsverfahren Entscheidungen mit wesentlichem Einfluss auf die Vermögens- und Ertragslage zu Lasten der Gruppe nicht zu erwarten.

Bis zur Freigabe des Konzernabschlusses durch den Vorstand ergaben sich keine weiteren nennenswerten Ereignisse, über die zu berichten wäre.

  • 51. Organe
  • 51.1 Vorstand

Dem Vorstand der Muttergesellschaft gehörten im Geschäftsjahr 2020 an:

Bernhard Oberschmidt,

Vorsitzender des Vorstands, Diplom-Ökonom Aufsichtsratsvorsitzender der Dürr Dental SE, Bietigheim-Bissingen

Dr. Benjamin Strehl,

Vorstand, Dipl.-Kaufmann Aufsichtsratsmitglied der Marc O`Polo AG, Stephanskirchen

Die Gesamtbezüge des aktiven Vorstands beliefen sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf TEUR 834. Einzelheiten hierzu werden im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns unter "Vergütungsbericht" erläutert.

51.2 Aufsichtsrat

Dem Aufsichtsrat gehörten im Geschäftsjahr 2020 an:

Udo Strehl, Vorsitzender Geschäftsführer der AUSUM GmbH, Möglingen

Erwin Staudt,

Unternehmensberater, Leonberg Aufsichtsratsmitglied der PROFI Engineering Systems AG, Darmstadt Verwaltungsratsmitglied der Interstuhl Büromöbel GmbH & Co. KG, Meßstetten

Gabriele Walker-Rudolf,

Partner der Drees & Sommer SE, Stuttgart

Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats beliefen sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf TEUR 151. Einzelheiten hierzu werden im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns unter "Vergütungsbericht" erläutert.

52. Finanzielles Risikomanagement

Die Gruppe unterliegt mit ihren finanziellen Aktivitäten verschiedenen Risiken, deren Messung, Steuerung und Überwachung durch ein systematisches Risikomanagement erfolgt. Nachstehend wird im Einzelnen auf das Management von Kreditrisiken, Liquiditätsrisiken sowie Marktrisiken (Wechselkursrisiken, Zinsrisiken, Effektenkursrisiken) eingegangen.

52.1 Kreditrisiken

Die Gruppe ist Kreditrisiken im Bereich der flüssigen Mittel und der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgesetzt.

Flüssige Mittel werden bei anerkannten Kreditinstituten gehalten bzw. von Unternehmen mit guter Bonität erworben. Die Gruppe beobachtet ständig die Kreditwürdigkeit dieser Unternehmen und erwartet keine Ausfälle. Da keine Sicherheiten vorhanden sind, ist das maximale Risiko im Falle eines Ausfalls der bilanzierte Betrag.

Die Ausfallrisiken bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden durch eine fortlaufende Überprüfung der Bonität der Gegenparteien minimiert. Da mit den Kunden keine generellen Aufrechnungsvereinbarungen getroffen werden, stellt die Gesamtheit der bei den Vermögenswerten ausgewiesenen Beträge gleichzeitig das maximale Ausfallrisiko dar.

Für den Fall, dass der Gruppe Sachverhalte bekannt sind, die die Fähigkeit eines bestimmten Kunden, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen, mindern könnte, erfasst die Gruppe eine Einzelwertberichtigung bezüglich der fälligen Beträge und vermindert die Netto-Forderungen auf den Betrag, den die Gruppe in angemessener Weise als erzielbar erachtet. Darüber hinaus erfasst die Gruppe Risiken aus der Einbringlichkeit von Forderungen im Rahmen einer Portfoliobewertung.

Bei den weder überfälligen noch im Wert geminderten finanziellen Vermögenswerten deuten (ebenso wie im Vorjahr) keine Anzeichen darauf hin, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden.

52.2 Liquiditätsrisiken

Die Gruppe benötigt zur Erfüllung ihrer finanziellen Verpflichtungen liquide Mittel, die die Gruppe weitgehend aus dem laufenden Geschäftsbetrieb deckt. Ferner bestehen Kreditlinien zur Abdeckung eventueller Liquiditätsengpässe.

52.3 Zinsbedingte Cash-Flow-Risiken

Marktzinssatzänderungen wirken sich bei der USU Software AG im Wesentlichen auf den Cash-Flow aus den Geldanlagen aus. Wenn das Marktzinssatzniveau zum 31. Dezember 2020 um 1% höher (niedriger) gewesen wäre, wäre das Ergebnis und das Eigenkapital um jeweils TEUR 156 (31. Dezember 2019: TEUR 108) höher (geringer) gewesen.

52.4 Wechselkursrisiken

Die Gesellschaft tätigt in gewissem Umfang Fremdwährungstransaktionen und ist deshalb Wechselkursschwankungen ausgesetzt, die entsprechend Auswirkungen auf die in EUR ausgewiesenen Vermögenswerte und Erträge haben. Ebenso entstehen Transaktionsrisiken bei auf ausländische Währung lautenden finanziellen Vermögenswerten. Auf die Angaben von Sensitivitäten wurde aus Wesentlichkeitsgründen verzichtet.

53. Zusätzliche Angaben zum Kapital

Die USU Software AG unterliegt keinen externen oder satzungsmäßigen Mindestkapitalanforderungen. Die Gesellschaft verfolgt das Ziel einer hohen Eigenkapitalfinanzierung, um mit dieser finanziellen Flexibilität ihre Wachstumsziele zu erreichen, zudem wird von Kundenseite eine hohe Eigenkapitalquote und Liquidität als Investitionssicherheit gefordert.

Das Eigenkapital und die Bilanzsumme betrugen zum 31. Dezember 2020 und 2019:

2020 2019 Veränderung
TEUR TEUR
Langfristige
Schulden 18.731 10.439 79,4 %
Kurzfristige
Schulden 34.965 33.823 3,4 %
Fremdkapital 53.696 44.262 21,3 %
Eigenkapital 61.770 60.198 2,6 %
Bilanzsumme 115.466 104.460 10,5 %
Eigenkapitalquote 53,5 % 57,6 %

Die Gesellschaft hat wie im Vorjahr keine Nettofinanzschulden, da die liquiden Mittel die verzinslichen Verbindlichkeiten übersteigen. Die Aufrechterhaltung der bestehenden Kapitalstruktur kann dabei beispielsweise durch die Ausweitung des Bilanzgewinns infolge positiver zukünftiger Jahresüberschüsse oder die Ausgabe neuer Anteile erreicht werden.

54. Befreiung nach § 264 Abs. 3 HGB

Die folgenden, in den Konzernabschluss der USU Software AG einbezogenen, inländischen Tochterunternehmen haben für das Geschäftsjahr 2020, Befreiungsregelungen des § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch genommen:

  • USU GmbH, Möglingen
  • USU Technologies GmbH (bis 27.01.2021 Aspera GmbH), Aachen
  • USU Solutions GmbH (bis 04.02.2021 LeuTek GmbH), Leinfelden-Echterdingen
  • Omega Software GmbH, Obersulm
  • Openshop Internet Software GmbH, Möglingen

I. WERTPAPIERGESCHÄFTE DER ORGANE

Die folgende Tabelle ist im Zusammenhang mit den in den Zwischenberichten der USU Software AG veröffentlichten Angaben zum Wertpapierbesitz der Organe der Gesellschaft zu lesen. Von Organmitgliedern der Gesellschaft werden zum 31. Dezember 2019 Aktien der USU Software AG, Möglingen, in folgendem Umfang gehalten:

Meldepflichtiger 2020 2019
Wertpapierbesitz (Stück) Aktien Aktien
Vorstand
Bernhard Oberschmidt 162.518 162.518
Bernhard Böhler 0 167.572
(bis 31.12.2019 Vorstand)
Dr. Benjamin Strehl 0 0
Aufsichtsrat
Udo Strehl *) 5.000 5.000
Erwin Staudt 100.000 100.000
Gabriele Walker-Rudolf 0 0

*) Über die AUSUM GmbH werden Herrn Udo Strehl als Mehrheitsgesellschafter dieser Gesellschaft gemäß § 34 (1) S.1 Nr. 1 WpHG n.F. zusätzlich 5.349.578 (2019: 5.347.013) Stimmrechte an der USU Software AG zugerechnet.

Zusätzlich werden über die "Wissen ist Zukunft-Stiftung" Udo Strehl als Geschäftsführer dieser Stiftung 32.000 (2019: 32.000) Stimmrechte an der USU Software AG gemäß § 34 (1) S.1 Nr. 1 WpHG n.F. zugerechnet.

Am 29.07.2020 hat die AUSUM GmbH, deren Mehrheitsgesellschafter der Aufsichtsratsvorsitzende der USU Software AG, Udo Strehl ist, 2.565 Aktien der USU Software AG an der Börse Stuttgart gekauft. Die Gesellschaft hat ihrerseits diese Mitteilung über die Wertpapiergeschäfte pflichtgemäß veröffentlicht.

Aktienoptionen und Wandelobligationen der USU Software AG werden von den Organmitgliedern nicht gehalten.

J. DIVIDENDENZAHLUNG

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen eine Dividendenzahlung in Höhe von TEUR 4.209 (EUR 0,40 je Aktie) vor.

K. ENTSPRECHENSERKLÄRUNG

Vorstand und Aufsichtsrat der USU Software AG haben am 16. Dezember 2020 die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG abgegeben und den Aktionären auf der Internetseite der USU Software AG unter http://www.usu.com dauerhaft zugänglich gemacht. Nähere Ausführungen zur Entsprechenserklärung sind im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns zu diesem Konzernabschluss enthalten.

Möglingen, 18. März 2021

USU Software AG

Bernhard Oberschmidt Vorsitzender des Vorstands

Dr. Benjamin Strehl Mitglied des Vorstands

Anschaffungs-/Herstellungskosten
Stand am Währungs- Zugänge Abgänge Stand am
1.1.2020 anpassung 31.12.2020
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
10.216 -1 42 61 10.196
Namens- und Markenrechte 2.532 0 0 0 2.532
Wartungsverträge/
Vorteilhafte Verträge 3.621 0 0 0 3.621
Immaterielle
Vermögenswerte
Erworbene Software/
Auftragsbestand
Kundenstamm
Geschäfts- oder
Firmenwerte
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten
Andere Anlagen, Betriebs
und Geschäftsausstattung
Nutzungsrechte
Software
Grundstücke und Bauten
Andere Anlagen, Betriebs
und Geschäftsausstattung
9.669 0 0 0 9.669
26.038 -1 42 61 26.018
64.101 0 0 0 64.101
430 -17 300 2 711
6.236 -35 2.107 392 7.916
6.666 -52 2.407 394 8.627
575 0 0 0 575
8.637 -27 10.642 1.659 17.593
1.681 0 842 331 2.192
10.893 -27 11.484 1.990 20.360
107.698 -80 13.933 2.445 119.106

USU Software AG, Möglingen

Kumulierte Abschreibungen Buchwerte
Stand am
Stand am
Währungs-
Zugänge
Abgänge Stand am Stand am Stand am
31.12.2020
1.1.2020
anpassung 31.12.2020 31.12.2020 31.12.2019
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR TEUR TEUR TEUR
10.196
7.636
-2
430
61 8.003 2.193 2.580
2.532
521
0
1.480
0 2.001 531 2.011
3.621
3.530
0
91
0 3.621 0
9.669
8.400
0
349
0 8.749 920 91
1.269
26.018
20.087
-2
2.350
61 22.374 3.644 5.951
64.101
23.709
0
0
0 23.709 40.392 40.392
711
118
-11
114
2 219 492
7.916
4.326
-27
1.014
369 4.944 2.972 1.910
8.627
4.444
-38
1.128
371 5.163 3.464 2.222
575
278
0
297
0 575 0 297
17.593
1.567
-19
1.754
750 2.552 15.041 7.070
2.192
515
0
826
388 953 1.239 1.166
20.360
2.360
-19
2.877
1.138 4.080 16.280 8.533
119.106
50.600
-59
6.355
1.570 55.326 63.780 57.098
Anschaffungs-/Herstellungskosten
Stand am Währungs- Zugänge Abgänge Stand am
1.1.2019 anpassung 31.12.2019
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Immaterielle
Vermögenswerte
Erworbene Software/
Auftragsbestand 9.643 0 573 0 10.216
Namens- und Markenrechte 2.532 0 0 0 2.532
Wartungsverträge/
Vorteilhafte Verträge 3.621 0 0 0 3.621
Kundenstamm 9.669 0 0 0 9.669
25.465 0 573 0 26.038
Geschäfts- oder
Firmenwerte 64.101 0 0 0 64.101
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten 186 -1 315 70 430
Andere Anlagen, Betriebs
und Geschäftsausstattung 5.766 13 965 508 6.236
5.952 12 1.280 578 6.666
Nutzungsrechte
Software 262 0 313 0 575
Grundstücke und Bauten 3.540 0 5.097 0 8.637
Andere Anlagen, Betriebs
und Geschäftsausstattung 823 0 858 0 1.681
4.625 0 6.268 0 10.893
100.143 12 8.121 578 107.698

USU Software AG, Möglingen

Kumulierte Abschreibungen Buchwerte
Stand am
1.1.2019
Währungs-
anpassung
Zugänge Abgänge Stand am
31.12.2019
Stand am
31.12.2019
Stand am
31.12.2018
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
7.103 0 533 0 7.636 2.580 2.540
521 0 0 0 521 2.011 2.011
3.439 0 91 0 3.530 91 182
7.499 0 901 0 8.400 1.269 2.170
18.562 0 1.525 0 20.087 5.951 6.903
22.918 0 791 0 23.709 40.392 41.183
67 0 121 70 118 312 119
3.728 9 1.069 480 4.326 1.910 2.038
3.795 9 1.190 550 4.444 2.222 2.157
0 0 278 0 278 297 262
0 0 1.567 0 1.567 7.070 3.540
0 0 515 0 515 1.166 823
0 0 2.360 0 2.360 8.533 4.625
45.275 9 5.866 550 50.600 57.098 54.868

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

Der nachfolgend wiedergegebene Bestätigungsvermerk umfasst auch einen "Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Abschlusses und des Lageberichts nach § 317 Abs. 3b HGB" ("ESEF-Vermerk"). Der dem ESEF-Vermerk zugrunde liegende Prüfungsgegenstand (zu prüfende ESEF-Unterlagen) ist nicht beigefügt. Die geprüften ESEF-Unterlagen können im Bundesanzeiger eingesehen bzw. aus diesem abgerufen werden.

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die USU Software AG, Möglingen

Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der USU Software AG, Möglingen, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020, der Konzerngesamtergebnisrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns (nachfolgend: zusammengefasster Lagebericht) der USU Software AG, Möglingen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Die in Abschnitt IX. des zusammengefassten Lageberichts enthaltene nichtfinanzielle (Konzern-)Erklärung und die in Abschnitt VIII. des zusammengefassten Lageberichts enthaltene (Konzern-)Erklärung zur Unternehmensführung haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

· entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2020 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 und

· vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf die oben genannten nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

    1. Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte
    1. Realisierung von Umsatzerlösen aus Softwarelizenzen, Beratungsleistungen und Wartungsleistungen
  • Zu 1. Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte
    • a) Das Risiko für den Abschluss

In dem Konzernabschluss der USU Software AG (nachfolgend: USU) wird unter dem Bilanzposten "Geschäfts- oder Firmenwerte" insgesamt ein Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von EUR 40,4 Mio. ausgewiesen. Dies entspricht circa 35% der Konzernbilanzsumme. Geschäfts- oder Firmenwerte werden zum 30. September des jeweiligen Geschäftsjahres von der Gesellschaft einem Werthaltigkeitstest (sog. Impairment Test) unterzogen.

Es erfolgte eine Bewertung mittels eines Bewertungsmodells nach dem Discounted Cashflow-Verfahren. Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse durch die gesetzlichen Vertreter, der geplanten operativen Margen sowie des verwendeten Diskontierungszinssatzes abhängig und daher mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet. Es wurde dabei ein Bewertungsgutachten von einem externen Sachverständigen verwendet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der hohen Komplexität der Bewertung war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

Die Angaben der Gesellschaft zu den Geschäftsoder Firmenwerten sind in den Abschnitten 7.1, 7.3 und 9. des Konzernanhangs enthalten.

b) Prüferisches Vorgehen und Schlussfolgerungen

Von der Angemessenheit der bei der Berechnung verwendeten künftigen Zahlungsmittelzuflüsse haben wir uns unter anderem durch Abgleich dieser Angaben mit den aktuellen Budgets aus der von den gesetzlichen Vertretern verabschiedeten und vom Aufsichtsrat genehmigten Vier-Jahresplanung sowie durch Abstimmung mit allgemeinen Markterwartungen überzeugt.

Die Verlässlichkeit der Unternehmensplanungen wurde anhand eines retrospektiven Plan-Ist-Vergleiches zwischen den Planzahlen, die der Bewertung im Vorjahr zugrunde lagen, und dem tatsächlichen Eintritt im Geschäftsjahr 2020 beurteilt. Soweit bedeutsame Abweichungen zu verzeichnen waren, wurden diese mit den gesetzlichen Vertretern auf ihre Relevanz für den vorliegenden Abschluss erörtert.

Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten Unternehmenswerts haben können, haben wir auch die bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parameter einschließlich der durchschnittlichen Kapitalkosten ("Weighted Average Cost of Capital") schwerpunktmäßig geprüft und das Berechnungsschema nachvollzogen.

Aufgrund der materiellen Bedeutung der Geschäfts- oder Firmenwerte sowie aufgrund der Tatsache, dass die Bewertung derselben auch von volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen abhängt, die außerhalb der Einflussmöglichkeit der Gesellschaft liegen, haben wir ergänzend Sensitivitätsanalysen für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten mit geringer bzw. keiner Überdeckung (Buchwert im Vergleich zum Barwert) durchgeführt und festgestellt, dass die jeweiligen Geschäfts- oder Firmenwerte ausreichend durch die diskontierten künftigen Zahlungsmittelüberschüsse gedeckt sind bzw. entsprechend abgewertet wurden.

Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und -annahmen stimmen insgesamt mit unseren Erwartungen überein.

Zu 2. Realisierung von Umsatzerlösen aus Softwarelizenzen, Beratungsleistungen und Wartungsleistungen.

a) Das Risiko für den Abschluss

Der Konzern erzielt Umsätze aus der Lizenzvergabe von Softwareprodukten an Endkunden, aus Beratungsleistungen im Softwareumfeld sowie aus Wartungsverträgen.

Die Umsatzerlöse aus der Softwarelizenz sind dann realisiert, wenn die Lieferung erfolgt ist, der Kaufpreis festgesetzt oder bestimmbar ist, die Vereinnahmung angemessen sichergestellt ist und nachweislich eine Vereinbarung besteht. Die den Beratungsleistungen zugerechneten Umsatzerlöse werden mit Erbringung der Leistungen realisiert. Die den Wartungsaufträgen zugerechneten Umsatzerlöse werden anteilig über die Vertragsdauer berücksichtigt.

Die Gruppe bietet Kombinationen ihrer Leistungen ihren Kunden im Rahmen eines einzelnen Vertrages (Kombinationsvertrag- Lizenz und Wartung) oder in mehreren separaten Verträgen (Vertragsbündel- Lizenz, Wartung und Beratung) an.

Soweit das Vertragsbündel oder der Kombinationsvertrag insgesamt keinen nach IFRS 15 zusammenzufassenden Vertrag darstellt, realisiert die Gruppe die aus diesen Vertragsbündeln oder Kombinationsverträgen resultierenden Umsatzerlöse gemäß den Verkaufswerten der einzelnen Leistungen. Die Ermittlung des Einzelpreises wird anhand des Preises festgestellt, der verlangt werden würde, wenn eine Leistung getrennt verkauft würde.

Wartungserlöse werden in der Regel über den Zeitraum der erbrachten Wartungsleistungen erfasst. Für Wartungen wird der übliche Preis auf Grundlage von Verlängerungssätzen für Wartungen gleicher Dauer, bzw. soweit diese nicht vorliegen, an der vom Vorstand der Gruppe verabschiedeten Preisliste bestimmt. In den Fällen, in denen die zu erbringende Beratungsleistung oder Wartung des Vertragsbündels den üblichen Preis unterschreitet, werden die Differenzbeträge zu den üblichen Preisen der Beratungsleistung oder Wartung aus dem realisierten Lizenzumsatz abgegrenzt und entsprechend über den Zeitraum der Erbringung der Beratungsleistung bzw. der Wartung realisiert.

In den Fällen, in denen die Zahlung der Lizenzgebühren von der Bereitstellung von Beratungsleistungen abhängig ist, die die Software in ihrer Funktionalität wesentlich verändern oder erweitern, werden die Umsätze für die Softwarelizenz und Beratungen abgegrenzt und nach dem Fertigstellungsgrad der Beratungsleistung realisiert. Der zu realisierende Umsatz- und Ertragsanteil wird dabei durch das bisher erbrachte Beratungsvolumen zum geschätzten Gesamtdienstleistungsvolumen bei Fertigstellung bemessen. Aufwendungen für nachträgliche Änderungen seitens des Kunden werden in den noch nicht abgerechneten Leistungen berücksichtigt, sofern ihre Realisierung wahrscheinlich ist und sie hinreichend zuverlässig geschätzt werden können.

Die zeitraumbezogene Umsatzrealisierung basiert auf Schätzungen. Aufgrund der hierbei gegebenen Unsicherheiten ist es möglich, dass die Schätzungen der bis zur Fertigstellung erforderlichen Aufwendungen nachträglich berichtigt werden müssen. Derartige Berichtigungen von Aufwendungen und Erträgen werden in der Periode ausgewiesen, in der der Anpassungsbedarf festgestellt wird.

Die Angaben der Gesellschaft zur Umsatzrealisierung sind insbesondere in den Abschnitten 7.17 und 32. des Konzernanhangs enthalten.

Aufgrund der verschiedenen Arten der Umsatzerzielung bei Softwarelizenzen, Beratungsleistungen und Wartungsleistungen war die Umsatzrealisierung im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

b) Prüferisches Vorgehen und Schlussfolgerungen

Wir haben die Übereinstimmung der von USU angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen für die Realisierung von Umsatzerlösen mit dem IFRS Rahmenkonzept und den einschlägigen IFRS gewürdigt. Für eine Stichprobe der im Geschäftsjahr erzielten Umsatzerlöse haben wir durch die Überprüfung der zugrunde liegenden vertraglichen Vereinbarungen und anderer damit in Zusammenhang stehender Dokumente sowie durch Erläuterungen von Mitarbeitern der USU aus den Bereichen Rechnungslegung und/oder Vertrieb ein Verständnis über die Transaktion erlangt. Wir haben darüber hinaus Saldenbestätigungen von den jeweiligen Kunden eingeholt, um die von USU

bilanzierten Forderungen zum Bilanzstichtag verifizieren zu können und beurteilt, ob USU alle separaten Bilanzierungseinheiten ordnungsgemäß identifiziert und den Transaktionspreis für solche Einheiten auf Basis der Methode der relativen beizulegenden Zeitwerte zugeordnet hat. Ebenso haben wir beurteilt, ob die für jede separate Bilanzierungseinheit geltenden Rechnungslegungsgrundsätze zur Realisierung der Umsatzerlöse angemessen angewendet wurden, um eine periodengerechte Erfassung der Umsatzerlöse sicherzustellen. Ferner haben wir die Angemessenheit der zugehörigen Konzernanhangangaben beurteilt.

Wir halten die von USU ausgeübten Bilanzierungsund Bewertungsmethoden zur Realisierung von Umsatzerlösen aus Softwarelizenzen und Beratungs- und Wartungsleistungen im Geschäftsjahr 2020 für geeignet, eine sachgerechte Abbildung im Konzernabschluss zu ermöglichen. Für die im Geschäftsjahr 2020 abgeschlossenen und von uns überprüften Softwarevereinbarungen war eindeutig nachvollziehbar, welche der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zur Realisierung der Umsatzerlöse anzuwenden war.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

  • · die in Abschnitt IX. des zusammengefassten Lageberichts enthaltene nichtfinanzielle (Konzern-)Erklärung,
  • · die in Abschnitt VIII. des zusammengefassten Lageberichts enthaltene (Konzern-)Erklärung zur Unternehmensführung,
  • · den Bericht des Aufsichtsrats
  • · die übrigen Teile des Geschäftsberichts, aber nicht den Konzernabschluss, nicht die inhaltlich geprüften Angaben des zusammengefassten Lageberichts und nicht unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk und
  • · die Versicherung nach § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB zum Konzernabschluss und die Versicherung nach § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB zum zusammengefassten Lagebericht.

Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Für die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die Bestandteil der in Abschnitt VIII. des zusammengefassten Lageberichts enthaltenen (Konzern-)Erklärung zur Unternehmensführung ist, sind die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Konzernabschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

  • · wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zu den inhaltlich geprüften Angaben im zusammengefassten Lagebericht oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
  • · anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter

Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • · identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • · gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.
  • · beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
  • · ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung

der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

  • · beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.
  • · holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.
  • · beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.
  • · führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige

Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach § 317 Abs. 3b HGB

Prüfungsurteil

Wir haben gemäß § 317 Abs. 3b HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der beigefügten Datei "usu_187525.zip" enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.

Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3b HGB unter Beachtung des Entwurfs des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3b HGB (IDW EPS 410) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind zudem verantwortlich für die Einreichung der ESEF-Unterlagen zusammen mit dem Bestätigungsvermerk und dem beigefügten geprüften Konzernabschluss und geprüften zusammengefassten Lagebericht sowie weiteren offenzulegenden Unterlagen beim Betreiber des Bundesanzeigers.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.

Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • · identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
  • · gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben.
  • · beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt.
  • · beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts ermöglichen.

· beurteilen wir, ob die Auszeichnung der ESEF-Unterlagen mit Inline XBRL-Technologie (iXBRL) eine angemessene und vollständige maschinenlesbare XBRL-Kopie der XHTML-Wiedergabe ermöglicht.

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 26. Juni 2020 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 14. Oktober 2020 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2017 als Konzernabschlussprüfer der USU Software AG, Möglingen, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortliche Wirtschaftsprüferin

Die für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Frau Katrin Wolfrum.

Stuttgart, 18. März 2021

Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Christian Fuchs Katrin Wolfrum

Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüferin

Bilanz zum 31. Dezember 2020

A K T I V A Stand am Stand am
31.12.2020 31.12.2019
EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen,
Schutzrechte und ähnliche Rechte 124.993,62 95.694,95
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten einschließlich
der Bauten auf fremden Grundstücken
281.889,88 0,00
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 811.363,99 25.010,94
1.093.253,87 25.010,94
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 48.105.035,61 48.649.994,58
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
Unfertige Leistungen 28,13 1.107,48
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 124.782,56 211.820,68
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 18.445.103,54 16.736.666,46
3. Sonstige Vermögensgegenstände 733.852,19 964.677,94
19.303.738,29 17.913.165,08
III. Flüssige Mittel 3.953.546,48 452.096,96
C. Rechnungsabgrenzungsposten 609.327,03 183.487,09
73.189.923,03 67.320.557,08
P A S S I V A Stand am Stand am
31.12.2020 31.12.2019
EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 10.523.770,00 10.523.770,00
(Bedingtes Kapital TEUR 378; i. V. TEUR 378)
II. Kapitalrücklage 13.644.662,64 13.644.662,64
III. Bilanzgewinn 11.293.187,11 8.139.749,51
35.461.619,75 32.308.182,15
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 286.620,00 218.000,00
2. Sonstige Rückstellungen 1.489.455,55 978.326,73
1.776.075,55 1.196.326,73
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 755.179,48 223.752,97
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 34.994.703,61 33.470.353,42
3. Sonstige Verbindlichkeiten 89.523,24 68.726,86
35.839.406,33 33.762.833,25
D. Rechnungsabgrenzungsposten 112.821,40 53.214,95
73.189.923,03 67.320.557,08

Gewinn- und Verlustrechnung

für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020

2020 2019
EUR EUR
1. Umsatzerlöse 4.925.671,96 4.890.702,95
2. Verminderung (i. V. Erhöhung) des Bestands
an unfertigen Erzeugnissen -1.079,35 1.107,48
3. Sonstige betriebliche Erträge 2.678.868,85 2.736.361,88
7.603.461,46 7.628.172,31
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe und für bezogene Waren 175.756,35 250.906,58
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 36.787,63 146.886,58
212.543,98 397.793,16
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 4.049.654,41 3.675.883,61
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung
(davon für Altersversorgung TEUR 3; i. V. TEUR 2) 591.008,78 489.698,27
4.640.663,19 4.165.581,88
6. Abschreibungen
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens und Sachanlagen 94.964,37 16.931,34
b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens,
soweit diese die in der Kapitalgesellschaft
üblichen Abschreibungen überschreiten 0,00 1.000.000,00
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 7.264.671,48 6.582.910,75
-4.609.381,56 -4.535.044,82
8. Erträge aufgrund von Gewinnabführungsverträgen 14.050.536,64 12.645.946,72
9. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 0,00 25.567,44
10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 89.523,17 63.398,45
11. Abschreibungen auf Finanzanlagen 544.958,97 750.000,00
12. Aufwendungen aus Verlustübernahme 167.087,38 503,78
13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 484.042,90 443.876,19
14. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 972.283,70 941.348,55
11.971.686,86 10.599.184,09
15. Ergebnis nach Steuern 7.362.305,30 6.064.139,27
16. Erstattete sonstige Steuern -640,30 -1.364,85
17. Jahresüberschuss 7.362.945,60 6.065.504,12
18. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 3.930.241,51 2.074.245,39
19. Bilanzgewinn 11.293.187,11 8.139.749,51

Anhang für das Geschäftsjahr 2020

USU Software AG, Möglingen

A. ALLGEMEINE HINWEISE

Die USU Software AG ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 206442 eingetragen und hat ihren Firmensitz im Spitalhof, 71696 Möglingen, Deutschland.

Der Jahresabschluss der USU Software AG wurde gemäß den §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des AktG aufgestellt. Als börsennotierte Gesellschaft gilt die USU Software AG gemäß § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB als große Kapitalgesellschaft.

Darstellung, Gliederung, Ansatz und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt worden.

Die Betragsangaben erfolgen – soweit nicht anders vermerkt – in Tausend Euro (TEUR).

B. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Das Sachanlagevermögen und die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten (zuzüglich Nebenkosten), vermindert um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen, bewertet.

Selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von weniger als EUR 800,00 werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben.

Bei den immateriellen Vermögensgegenständen und den Sachanlagen, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, werden die Abschreibungen planmäßig in der Regel nach Maßgabe steuerlich zulässiger Sätze ermittelt. Die Abschreibung erfolgt linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 3 bis 15 Jahren.

Bei den Finanzanlagen werden die Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten bzw. zu den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Abschreibungen werden vorgenommen, soweit es sich um dauerhafte Wertminderungen handelt.

Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben.

Die nicht abgerechneten unfertigen Leistungen wurden zu Herstellungskosten verlustfrei bewertet. Die Herstellungskosten umfassen die angefallenen, einzeln nachgewiesenen Arbeitszeiten, bewertet zu Einzelkosten einschließlich anteiliger Gemeinkosten. Vom Wahlrecht der Einbeziehung von Verwaltungsgemeinkosten wurde kein Gebrauch gemacht. Zinsen für Fremdkapital werden bei der Ermittlung der Herstellungskosten nicht berücksichtigt. Bezogene Fremdleistungen werden zu Anschaffungskosten bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken wird gegebenenfalls durch die Bildung angemessener Wertberichtigungen Rechnung getragen.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in der Höhe angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen mit Restlaufzeiten von über einem Jahr werden zum Barwert unter Anwendung der laufzeitadäquaten Abzinsungssätze gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung bewertet. Voraussichtliche, sich erst in der Zukunft bis zur Erfüllung der Verpflichtung auswirkende Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen.

Die Rückstellungen für variable Vergütungsbestandteile der Mitarbeiter einschließlich der Mitglieder des Vorstands der USU Software AG basieren auf der individuellen Einschätzung des Vorstands hinsichtlich der jeweils realisierten Zielerreichungsgrade unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Zielgrößen.

Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Insofern sind im vorliegenden Jahresabschluss nicht realisierte Gewinne und Verluste aus

der Währungsumrechnung enthalten. Bei einer Restlaufzeit über einem Jahr erfolgt die Umrechnung mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt des Entstehens. Bei Wechselkursänderungen bis zum Bilanzstichtag erfolgt die Bewertung grundsätzlich zum Wechselkurs des Bilanzstichtags unter Beachtung des Niederstwertprinzips auf der Aktiv- und des Höchstwertprinzips auf der Passivseite.

Latente Steuern werden gemäß § 274 HGB nach dem bilanzorientierten temporary-Konzept ermittelt. Latente Steuern werden für die USU Software AG unter Einbeziehung ihrer Organgesellschaften insbesondere für zeitliche Unterschiede zwischen handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Geschäfts-/Firmenwert, Pensionsrückstellungen und sonstigen Rückstellungen gebildet. Zusätzlich zu den zeitlichen Bilanzierungsunterschieden werden steuerliche Verlustvorträge der USU Software AG berücksichtigt. Die Bewertung der temporären Differenzen und der innerhalb der nächsten fünf Jahre verrechenbaren steuerlichen Verlustvorträge erfolgt mit dem unternehmensindividuellen Steuersatz (zum 31.12.2020: rd. 30,2%).

Aktive latente Steuern werden mit passiven latenten Steuern verrechnet. Bei der USU Software AG verbleibt nach Verrechnung ein Überhang aktiver latenter Steuern. Die Gesellschaft hat vom Wahlrecht zum Ansatz aktiver latenter Steuern (§ 274 Abs. 1 Satz 2 HGB) keinen Gebrauch gemacht.

C. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

1. Anlagevermögen

Die gesondert dargestellte Entwicklung des Anlagevermögens ist integraler Bestandteil des Anhangs.

Die unter den Finanzanlagen ausgewiesene Beteiligung an der Omega Software GmbH wurde in Höhe von TEUR 545 außerplanmäßig abgeschrieben. Im Vorjahr wurde die unter den Finanzanlagen ausgewiesene Beteiligung an der USU SAS in Höhe von TEUR 750 außerplanmäßig abgeschrieben.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren mit TEUR 14.051 (2019: TEUR 12.646) aus

Gewinnabführungen von Tochtergesellschaften und mit TEUR 5.379 (2019: TEUR 4.005) aus einem kurzfristigen Darlehen sowie im Übrigen aus Dienstleistungen.

Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben - wie im Vorjahr - Restlaufzeiten von unter einem Jahr.

Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten Forderungen aus Vorsteuern in Höhe von TEUR 11 (2019: TEUR 9), die im Folgejahr abzugsfähig sind.

3. Gezeichnetes Kapital

Das als gezeichnetes Kapital ausgewiesene Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in unverändert 10.523.770 Stück auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 1,00.

Genehmigtes Kapital

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 4. Juli 2017 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 3. Juli 2022 einmalig oder mehrfach gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um insgesamt bis zu EUR 2.630.942,00 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1,00 je Stückaktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017). Dabei ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge auszuschließen und/oder, wenn und soweit dies erforderlich ist, um Inhabern von Wandlungs- oder Optionsrechten und/oder Inhabern von mit Wandlungspflichten ausgestatteten Wandelschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft begeben wurden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung eines solchen Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. nach Erfüllung der Wandlungspflichten zustünde.

Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10% des Grundkapitals nicht übersteigt – und zwar weder im Zeitpunkt der Eintragung dieser Ermächtigung noch im

Zeitpunkt der Ausgabe neuer Aktien – und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits an der Börse gehandelten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und Abs. 2, 186 Abs. 3 Satz 4 des Aktiengesetzes unterschreitet. Die Höchstgrenze von 10% des Grundkapitals vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf neue oder zurückerworbene Aktien der Gesellschaft entfällt, die während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2017 unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 des Aktiengesetzes ausgegeben oder veräußert wurden sowie auf den anteiligen Betrag am Grundkapital, auf den sich Options- und/oder Wandlungsrechte bzw. -pflichten aus Schuldverschreibungen beziehen, die während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2017 in sinngemäßer Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben worden sind.

Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Erwerb von Beteiligungen, Unternehmen, Unternehmensteilen oder Vermögensgegenständen – auch zum Aktientausch – sowie bei Unternehmenszusammenschlüssen, auszuschließen.

Die Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53 b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten.

Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital 2017, einschließlich des Inhalts der Aktienrechte und der Bedingungen der Aktienausgabe, festzulegen.

Bedingtes Kapital

Das Grundkapital der Gesellschaft wurde durch Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung aus den Jahren 2000 und 2004 durch Ausgabe von auf den Inhaber lautenden Stückaktien auf TEUR 378 bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung diente ausschließlich der Gewährung von Optionsrechten an Vorstandsmitglieder und Mitarbeiter der Gesellschaft sowie an Mitglieder der Geschäftsführung und Mitarbeiter verbundener Unternehmen der Gesellschaft. Zum 31. Dezember 2020 waren keine Optionsrechte ausstehend.

4. Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Bonusverpflichtungen (TEUR 766), ausstehende Rechnungen (TEUR 177), für den Jahresabschluss (TEUR 97), für noch nicht genommenen Urlaub (TEUR 125) sowie für Aufsichtsratsvergütungen (TEUR 150).

Gesamt Restlaufzeit bis 1 Jahr Restlaufzeit 1-5 Jahre
31.12.2020 31.12.2019 31.12.2020 31.12.2019 31.12.2020 31.12.2019
Art der Verbindlichkeiten TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und Leistungen 755 224 755 224 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen 34.995 33.470 5.064 7.278 29.931 26.192
Sonstige Verbindlichkeiten 90 69 90 69 0 0
(davon aus Steuern) (90) (69) (90) (69) (0) (0)
35.840 33.763 5.909 7.571 29.931 26.192

5. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen überwiegend Darlehensverbindlichkeiten (TEUR 34.261, 2019: TEUR 32.234), die in Höhe von TEUR 34.261 (2019: TEUR 32.234) durch eine Globalzession der Forderungen besichert sind. TEUR 568 (2019: TEUR 1.235) resultieren aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr und TEUR 166 (2019: TEUR 0) aus der Verlustübernahme. Zum Bilanzstichtag bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.

D. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

1. Umsatzerlöse

2020 2019
TEUR TEUR
Beratung 144 219
Lizenzen 420 441
Wartung 31 31
Sonstiges 4.331 4.200
4.926 4.891

Die im Geschäftsjahr erzielten Umsatzerlöse resultieren in Höhe von TEUR 4.832 (2019: TEUR 4.781) aus dem Inland und in Höhe von TEUR 94 (2019: TEUR 110) aus dem Ausland.

2. Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 2.679 (2019: TEUR 2.736) resultieren im Wesentlichen aus Dienstleistungen für Konzernunternehmen in Höhe von TEUR 1.924 (2019: TEUR 2.039) und Forschungsgeldern in Höhe von TEUR 661 (2019: TEUR 457).

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 5 (2019: TEUR 126).

3. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Der Posten enthält Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 1 (2019: TEUR 1).

4. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen/Aufwendungen aus Verlustübernahme

Die Gesellschaft hat mit der Openshop Internet Software GmbH am 2. März 2000 einen Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Es wurde mit der Omega Software GmbH am 19. Mai 2005, mit der LeuTek GmbH am 29. Dezember 2006 sowie mit der Aspera GmbH am 31. Mai 2012 jeweils ein Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Diese wurden 2014 im Hinblick auf steuerliche Erfordernisse geringfügig angepasst. Danach haben

sich die beteiligten Unternehmen verpflichtet, während der Dauer des Vertrages ihren gesamten Gewinn an die USU Software AG abzuführen. Eine Einstellung in die freien Rücklagen ist nur mit Zustimmung durch die USU Software AG möglich. Im Gegenzug hat sich die USU Software AG verpflichtet, jeden während der Dauer des Vertrages entstehenden Jahresfehlbetrag auszugleichen, wenn dieser nicht durch die Auflösung von während der Dauer dieses Vertrages gebildeten freien Rücklagen ausgeglichen werden kann.

Mit Datum vom 06.05.2019 besteht mit der USU GmbH ein Ergebnisabführungsvertrag.

Der im Geschäftsjahr 2020 von der USU GmbH, der LeuTek GmbH und der Aspera GmbH erzielte Gewinn wurde von der USU Software AG aufgrund des abgeschlossenen Ergebnisabführungsvertrages entsprechend vereinnahmt. Der von der Omega Software GmbH und der Openshop Internet Software GmbH ausgewiesene Verlust in 2020 wurde von der USU Software AG ausgeglichen.

Die Erträge aufgrund von Gewinnabführungsverträgen betreffen mit TEUR 14.051 (2019: TEUR 12.646) verbundene Unternehmen.

Die Aufwendungen aus Verlustübernahme betreffen mit TEUR 167 (2019: TEUR 1) verbundene Unternehmen.

5. Finanzergebnis

Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge betreffen mit TEUR 79 (2019: TEUR 62) verbundene Unternehmen.

Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen betreffen mit TEUR 483 (2019: TEUR 442) verbundene Unternehmen.

6. Steuern vom Einkommen und Ertrag

In den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 16 (2019: TEUR 35) und periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 38 (2019: TEUR 44) enthalten.

7. Sonstige Steuern

In den sonstigen Steuern sind periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 1 (2019: TEUR 2) enthalten.

E. SONSTIGE ANGABEN

1. Angaben zum Anteilsbesitz

Die USU Software AG besitzt jeweils 100% der Anteile an nachfolgend aufgelisteten Gesellschaften. Die Angaben zu Eigenkapital und Jahresergebnis stellen dabei die nach jeweils landesspezifischen Rechnungslegungsvorschriften bilanzierten Werte dar:

Eigenkapital Jahresergebnis
31.12.2020 2020
in TEUR in TEUR
USU GmbH, Möglingen1) 30.368 8.972
LeuTek GmbH,
Leinfelden
Echterdingen1)2) 1.380 2.447
Omega Software GmbH,
Obersulm1) 970 -166
Openshop Internet
Software GmbH,
Möglingen1) -667 -1
Aspera GmbH,
Aachen1)2) 300 2.632
Aspera Technologies Inc.,
Boston, USA2) -3.864 -197
USU SAS,
Paris, Frankreich -2.161 -114

1) Jahresergebnis vor/Eigenkapital nach Ergebnisabführung an die USU Software AG.

2) LeuTek GmbH: Umfirmierung am 27.01.2021 in USU Solutions GmbH Aspera GmbH: Umfirmierung am 04.02.2021 in USU Technologies GmbH Aspera Technologies Inc.: Umfirmierung am 19.01.2021 in USU Solutions Inc.

Die USU Consulting GmbH i.L., Sursee, Schweiz, wurde vollständig liquidiert, die Eintragung über die Löschung der Gesellschaft im Handelsregister des Kantons Luzern steht noch aus.

Die nachfolgenden 100%-Beteiligungen werden mittelbar über die USU GmbH, Möglingen, gehalten.

Eigenkapital Jahresergebnis
31.12.2020 2020
in TEUR in TEUR
USU Software s. r. o.,
Brno, Tschechische
Republik 1.124 221
USU Austria GmbH,
Wien, Österreich -792 -65

2. Mitarbeiter

Durchschnittlich waren während des Geschäftsjahres 2020 47 (2019: 43) Angestellte bei der Gesellschaft beschäftigt. Dabei entfallen im Geschäftsjahr 9 Mitarbeiter auf den Funktionsbereich Vertrieb, 18 Mitarbeiter auf den Funktionsbereich Entwicklung und 20 Mitarbeiter auf den Funktionsbereich Verwaltung.

3. Haftungsverhältnisse

Der Vorstand geht davon aus, dass aufgrund der bei der USU GmbH vorhandenen Liquiditätsausstattung sowie der nachhaltigen Ertragskraft derzeit kein Risiko der Inanspruchnahme aus dem vorgenannten Haftungsverhältnis besteht.

Des Weiteren hat die USU Software AG gegenüber der Openshop Internet Software GmbH, Möglingen, sowie der USU Consulting GmbH i.L., Sursee, Schweiz (verbundene Unternehmen) Patronatserklärungen abgegeben. Danach hat sich die USU Software AG, Möglingen, dazu verpflichtet, diese Tochtergesellschaften für das Geschäftsjahr 2020 sowie für das Geschäftsjahr 2021 in der Weise zu leiten und finanziell auszustatten, dass diese ihren Verbindlichkeiten nachkommen können. Darüber hinaus hat die USU Software AG den Rangrücktritt sämtlicher bestehender Forderungen in Höhe von insgesamt TEUR 674 (2019: TEUR 674) gegen die Openshop Internet Software GmbH erklärt.

Der Vorstand geht davon aus, dass derzeit keine konkretisierten Risiken der Inanspruchnahme aus dem vorgenannten Haftungsverhältnis bestehen. Die Gesellschaft übt keine aktive Geschäftstätigkeit aus. Sie verfügt über ausreichend liquide Mittel, um Dritten gegenüber bestehenden Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können. Zum Bilanzstichtag bestehende Forderungen der USU Software AG gegenüber der Openshop Internet Software GmbH, Möglingen, sind in Höhe von TEUR 674 wertberichtigt.

Die Gesellschaft hat am 02.03.2020 und am 02.02.2021 gegenüber der USU SAS, Paris, Frankreich, eine Patronatserklärung abgegeben. Hierin verpflichtet sich die USU Software AG ihre Tochtergesellschaft für die Dauer von einem Jahr ab Datum der Patronatserklärung in der Weise finanziell auszustatten, dass diese ihren Verbindlichkeiten und ihrer aktiven Geschäftstätigkeit nachkommen kann.

Der Vorstand geht von einer Unternehmensfortführung aus und rechnet derzeit nicht mit konkretisierten Risiken aus der Inanspruchnahme.

Gegenüber fünf Beteiligungsgesellschaften bestehen Gewinnabführungs-/Ergebnisabführungsverträge.

4. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestehen in Höhe von TEUR 9.239 sonstige finanzielle Verpflichtungen. Im Einzelnen stellen sich diese wie folgt dar:

Summe (Nominalwerte) 775 740 7.724 9.239 9.667
PKW 63 39 20 122 102
Bürogeräte 19 17 22 58 89
Gebäude 693 684 7.682 9.059 9.476
Operate Leasing
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
2021 2022 ab 2023
Fällig fällig fällig Gesamt Gesamt
31.12.2020 31.12.2019

Bei den außerbilanziellen Geschäften im Bereich Operate Leasing handelt es sich hauptsächlich um Gebäudemiete, Kfz-Leasingverträge und Mietverträge über Bürogeräte einschließlich IT-Hardware. Diese Verträge stellen eine Finanzierungsalternative dar, durch die im Wesentlichen eine Liquiditäts- und Eigenkapitalbindung sowie die Übernahme wesentlicher wirtschaftlicher Risiken vermieden werden. Weiterhin besteht Planungs- und Kalkulationssicherheit im Hinblick auf die für die Laufzeit fest vereinbarten Leasingkonditionen. Ein Risiko besteht darin, dass über die übernommenen Gegenstände insbesondere im Falle mangelnder Auslastung nicht frei verfügt werden kann.

5. Aufsichtsrat

Dem Aufsichtsrat gehörten im Geschäftsjahr 2020 an:

Udo Strehl, Vorsitzender Geschäftsführer der AUSUM GmbH, Möglingen

Erwin Staudt, stellvertretender Vorsitzender Unternehmensberater, Leonberg Aufsichtsratsmitglied der PROFI Engineering Systems AG, Darmstadt Beiratsmitglied der

Interstuhl Büromöbel GmbH & Co. KG, Meßstetten

Gabriele Walker-Rudolf,

Partner der Drees & Sommer SE, Stuttgart

Gesamtbezüge des Aufsichtsrats

Die Bezüge des Aufsichtsrats beliefen sich im Geschäftsjahr 2020 insgesamt auf TEUR 151.

6. Vorstand

Bernhard Oberschmidt, (Vorsitzender des Vorstands) Aufsichtsratsvorsitzender der Dürr Dental SE, Bietigheim-Bissingen

Dr. Benjamin Strehl,

Aufsichtsratsmitglied der Marc O`Polo AG, Stephanskirchen

Gesamtbezüge des Vorstands

Die Gesamtbezüge des Vorstands beliefen sich im Geschäftsjahr 2020 auf TEUR 834. Einzelheiten hierzu werden im Vergütungsbericht zum Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2020 dargestellt.

7. Honorare des Abschlussprüfers

Die Honorare der Abschlussprüfer betrugen im Geschäftsjahr 2020 TEUR 143. Hierauf entfallen TEUR 135 auf Abschlussprüfungsleistungen, TEUR 8 auf sonstige Leistungen sowie TEUR 0 auf Steuerberatungsleistungen.

Neben den Leistungen für Abschlussprüfung wurden noch sonstige Leistungen an das Mutterunternehmen und seine beherrschten Tochterunternehmen erbracht. Diese umfassen prüferische Einschätzungen im Zusammenhang mit der Erstellung von Quartalsabschlüssen der USU Software AG im Geschäftsjahr 2020.

8. Nachtragsbericht

Nach Ende des Geschäftsjahres zum 31.12.2020 haben sich keine Vorgänge von besonderer Bedeutung ereignet, über die an dieser Stelle zu berichten wäre.

9. Konzernverhältnisse

Die USU Software AG ist Mutterunternehmen für die in der Aufstellung des Anteilsbesitzes aufgeführten Unternehmen. Diese sind zur USU Software AG verbundene Unternehmen. Die USU Software AG erstellt gemäß § 315a Abs. 1 HGB den Konzernabschluss nach den IFRS für den kleinsten und für den größten Kreis von Unternehmen. Die Offenlegung des Konzernabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns erfolgt beim elektronischen Bundesanzeiger. Ferner ist der Konzernabschluss und der Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns auf Anfrage bei der USU Software AG in Möglingen erhältlich. Er wird zudem auf der Internetseite der USU Software AG unter http://www.usu.com zugänglich gemacht.

10. Erklärung gemäß § 161 AktG zum Corporate Governance-Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat der USU Software AG haben am 16. Dezember 2020 die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance-Kodex gemäß § 161 AktG abgegeben und den Aktionären auf der Internetseite der USU Software AG unter http://www.usu.com dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht. Nähere Ausführungen zur Entsprechenserklärung sind im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns zu diesem Jahresabschluss enthalten.

11. Angaben gemäß § 160 Absatz 1 Nr. 8 AktG der USU Software AG

Der USU Software AG sind folgende Stimmrechtsmitteilungen von Aktionären zugegangen, die mindestens 3% der Stimmrechtsanteile halten:

Mitteilungspflichtiger Datum der Stimmrechtsanteil
Schwellen
berührung
In% Absolut
Peter Scheufler 09.11.2020 4,97 523.289
Main First SICAV 19.02.2020 5,05 531.661
AUSUM GmbH 21.09.2017 50,72 5.338.044

12. Gewinnverwendung

Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2020 in Höhe von TEUR 11.293 wie folgt zu verwenden:

  • Zahlung einer Dividende von EUR 0,40 je Stückaktie für 10.523.770 Stückaktien bzw. TEUR 4.209
  • Vortrag des verbleibenden Bilanzgewinns von TEUR 7.084 auf neue Rechnung.

Möglingen, 18. März 2021

USU Software AG

Bernhard Oberschmidt Vorsitzender des Vorstands

Dr. Benjamin Strehl Mitglied des Vorstands

Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2020

Anschaffungs-/Herstellungskosten
Stand am Zugänge Abgänge Stand am
1.1.2020 31.12.2020
EUR EUR EUR EUR
I.
Immaterielle
Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene
Konzessionen, Schutzrechte
und ähnliche Rechte 340.308,99 37.610,36 0,00 377.919,35
II.
Sachanlage
1.
Grundstücke und Bauten
einschließlich der Bauten auf
fremden Grundstücken 0,00 289.616,32 0,00 289.616,32
2.
Andere Anlagen, Betriebs
und Geschäftsausstattung 331.490,78 865.279,29 9.173,37 1.187.596,70
331.490,78 1.154.895,61 9.173,37 1.477.213,02
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen
Unternehmen 50.959.824,72 0,00 0,00 50.959.824,72
51.631.624,49 1.192.505,97 9.173,37 52.814.957,09

Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2020

USU Software AG, Möglingen

Kumulierte Abschreibungen Buchwerte
Stand am Zugänge Abgänge Stand am Stand am Stand am
1.1.2020 31.12.2020 31.12.2020 31.12.2019
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
244.614,04 8.311,69 0,00 252.925,73 124.993,62 95.694,95
0,00 7.726,44 0,00 7.726,44 281.889,88 0,00
306.479,84 78.926,24 9.173,37 376.232,71 811.363,99 25.010,94
306.479,84 86.652,68 9.173,37 383.959,15 1.093.253,87 25.010,94
2.309.830,14 544.958,97 0,00 2.854.789,11 48.105.035,61 48.649.994,58
2.860.924,02 639.923,34 9.173,37 3.491.673,99 49.323.283,10 48.770.700,47

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

Der nachfolgend wiedergegebene Bestätigungsvermerk umfasst auch einen "Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Abschlusses und des Lageberichts nach § 317 Abs. 3b HGB" ("ESEF-Vermerk"). Der dem ESEF-Vermerk zugrunde liegende Prüfungsgegenstand (zu prüfende ESEF-Unterlagen) ist nicht beigefügt. Die geprüften ESEF-Unterlagen können im Bundesanzeiger eingesehen bzw. aus diesem abgerufen werden.

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die USU Software AG, Möglingen

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der USU Software AG, Möglingen, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns (nachfolgend: zusammengefasster Lagebericht) der USU Software AG, Möglingen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Die in Abschnitt IX. des zusammengefassten Lageberichts enthaltene nichtfinanzielle (Konzern-) Erklärung und die in Abschnitt VIII. des zusammengefassten Lageberichts enthaltene (Konzern-) Erklärung zur Unternehmensführung haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

· entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum

  1. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 und

· vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf die oben genannten inhaltlich nicht geprüften Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen

Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:

  • · Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen
    • a) Das Risiko für den Abschluss

Im Jahresabschluss der USU Software AG, Möglingen, werden unter dem Bilanzposten "Finanzanlagen" Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 48.105 (66 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Im Geschäftsjahr wurde eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von TEUR 545 auf die Anteile an der Omega vorgenommen. Die Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen richtet sich nach den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert. In Abschnitt B. und C.1. des Anhangs sind Erläuterungen zur Bilanzierung des Finanzanlagevermögens enthalten.

Zur Ermittlung des beizulegenden Werts ist die Sicht der die Anteile an verbundenen Unternehmen haltenden Gesellschaft einzunehmen. Grundlage der Bewertungen sind dabei die Barwerte der künftigen Zahlungsströme, die sich aus den von den gesetzlichen Vertretern erstellten Planungsrechnungen ergeben. Hierbei werden auch Erwartungen über die zukünftige Marktentwicklung berücksichtigt. Die Barwerte werden mittels Discounted-Cashflow-Verfahren ermittelt. Die Diskontierung erfolgt mittels der gewichteten Kapitalkosten. Es wurde dabei ein Bewertungsgutachten von einem externen Sachverständigen sowie die von der Gesellschaft durchgeführten Unternehmens- und Eigenkapitalbewertungen zur Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte verwendet. Das Ergebnis dieser Bewertungen ist in hohem Maße abhängig davon, wie die gesetzlichen Vertreter die künftigen Zahlungsmittelzuflüsse einschätzen, sowie von den jeweils verwendeten Diskontierungszinssätzen. Die Bewertung ist daher mit wesentlichen Unsicherheiten behaftet. Vor diesem Hintergrund und

aufgrund der hohen Komplexität der Bewertung war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

b) Prüferisches Vorgehen und Schlussfolgerungen

Bei unserer Prüfung der beizulegenden Werte der Anteile an verbundenen Unternehmen haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Bewertung nachvollzogen und die Ermittlung der gewichteten Kapitalkosten beurteilt. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten Unternehmenswerts haben können, haben wir uns intensiv mit den bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parametern einschließlich der gewichteten Kapitalkosten beschäftigt und das Berechnungsschema nachvollzogen. Zudem haben wir uns davon überzeugt, dass die den Bewertungen zugrunde liegenden künftigen Zahlungsmittelzuflüsse im Zusammenhang mit den angesetzten gewichteten Kapitalkosten insgesamt eine sachgerechte Grundlage für den Werthaltigkeitstest der jeweiligen Anteile an verbundenen Unternehmen bilden. Bei unserer Einschätzung der Ergebnisse der Bewertungen zum 31. Dezember 2020 haben wir uns unter anderem auf einen Abgleich mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen sowie auf Erläuterungen der gesetzlichen Vertreter zu den wesentlichen Werttreibern gestützt, die den erwarteten Zahlungsmittelzuflüssen zugrunde liegen. Wir haben außerdem das vorliegende Bewertungsgutachten von durch die Gesellschaft beauftragten externen Gutachtern gewürdigt.

Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und -annahmen sind unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen aus unserer Sicht insgesamt geeignet, um die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen sachgerecht vorzunehmen. Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und -annahmen stimmen insgesamt mit unseren Erwartungen überein.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwort-lich. Die sonstigen Informationen umfassen:

  • · die in Abschnitt IX. des zusammengefassten Lageberichts enthaltene nichtfinanzielle (Konzern ) Erklärung,
  • · die im Abschnitt VIII. des zusammengefassten Lageberichts enthaltene (Konzern-) Erklärung zur Unternehmensführung,
  • · den Bericht des Aufsichtsrats,
  • · die übrigen Teile des Geschäftsberichts, aber nicht den Jahresabschluss, nicht die inhaltlich geprüften Angaben im zusammengefassten Lagebericht und nicht unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk und
  • · die Versicherung nach § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB zum Jahresabschluss und die Versicherung nach § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB i. V. m. § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB zum zusammengefassten Lagebericht

Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Für die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die Bestandteil der in Abschnitt VIII. des zusammengefassten Lageberichts enthaltenen (Konzern-) Erklärung zur Unternehmensführung ist, sind die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

  • · wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Angaben im zusammengefassten Lagebericht oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
  • · anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den zusammengefassten Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

· identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

  • · gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
  • · beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
  • · ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
  • · beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
  • · beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

· führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach § 317 Abs. 3b HGB

Prüfungsurteil

Wir haben gemäß § 317 Abs. 3b HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der beigefügten Datei "usu_187572.zip" enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.

Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3b HGB unter Beachtung des Entwurfs des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3b HGB (IDW EPS 410) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind zudem verantwortlich für die Einreichung der ESEF-Unterlagen zusammen mit dem Bestätigungsvermerk und dem beigefügten geprüften Jahresabschluss und geprüften zusammengefassten Lagebericht sowie weiteren offenzulegenden Unterlagen beim Betreiber des Bundesanzeigers.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • · identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
  • · gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben.
  • · beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt.
  • · beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts ermöglichen.

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 26. Juni 2020 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 14. Oktober 2020 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2017 als Abschlussprüfer der USU Software AG, Möglingen, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortliche Wirtschaftsprüferin

Die für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Frau Katrin Wolfrum.

Stuttgart, 18. März 2021

Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Christian Fuchs Katrin Wolfrum
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüferin

Vorstand und Aufsichtsrat der USU Software AG

Bernhard Oberschmidt (l.) Vorsitzender des Vorstands

Dr. Benjamin Strehl (r.) Mitglied des Vorstands

Udo Strehl (l.) Aufsichtsratsvorsitzender

Gabriele Walker-Rudolf (m.) Mitglied des Aufsichtsrats

Erwin Staudt (r.) Mitglied des Aufsichtsrats

Finanzkalender für 2021*

25. März Veröffentlichung Geschäftszahlen 2020
14. Mai Veröffentlichung 3-Monatsbericht 2021
17.–19. Mai Equity Forum - Frühjahrskonferenz
06. Juli Jahreshauptversammlung
31. August Veröffentlichung 6-Monatsbericht 2021
10.–11. September 17. IR-Fahrt Rüttnauer Research
18. November Veröffentlichung 9-Monatsbericht 2021
22.–24. November Deutsches Eigenkapitalforum

* Die angegebenen Termine für das Geschäftsjahr 2021 sind vorläufig. Eventuelle Änderungen entnehmen Sie bitte der Homepage der Gesellschaft unter www.usu.com

Glossar

AktG

Abkürzung für Aktiengesetz.

Aktive/passive latente Steuern

Zukünftig zu erhaltende/zu zahlende Ertragsteuern, die aus unterschiedlichen Wertansätzen zwischen Steuerund Handelsbilanz resultieren.

App

Abkürzung für Applikation. Der Begriff bezieht sich grundsätzlich auf jede Art von Anwendungssoftware. Im Sprachgebrauch sind damit aber meist Anwendungen für Smartphones und Tablet-Computer gemeint.

Aspera GmbH

Früherer Name der USU Technologies GmbH

Aspera Technologies Inc.

Früherer Name der USU Solutions Inc.

Bereinigtes EBIT

stellt das um akquisitionsbedingte Sonderfaktoren bereinigte, nicht IFRS-bezogene Ergebnis vor Zinsen und Steuern der USU Software AG dar.

Big Data

Big Data bezeichnet den Einsatz großer Datenmengen aus vielfältigen Quellen mit einer hohen Verarbeitungsgeschwindigkeit zur Erzeugung wirtschaftlichen Nutzens.

BIP

Abkürzung für Bruttoinlandsprodukt. Das BIP ist ein Maß für die wirtschaftliche Leistung einer Volkswirtschaft in einem bestimmten Zeitraum. Es misst den Geldwert aller im Inland produzierten Waren und Dienstleistungen. Das um die Preisentwicklung bereinigte BIP wird als reales BIP bezeichnet. Die Veränderungsrate dieses realen BIP dient als Messgröße für das Wirtschaftswachstum der Volkswirtschaften.

Bot

kommt vom Englischen "robot" – Roboter. Unter Bot versteht man ein Computerprogramm, das weitgehend automatisch sich wiederholende Aufgaben abarbeitet.

Bruttoergebnis

Umsatz abzüglich Herstellungskosten des Umsatzes.

Capacity Management

stellt sicher, dass die Kapazität der IT-Services und der IT-Infrastruktur ausreicht, um vereinbarte Kapazitäts- und Performance-Ziele wirtschaftlich zu erbringen.

Chatbots

Chatbots sind Software-Systeme ( Bot), die auf menschliche Text-Anfragen automatisch reagieren. Sie fungieren dabei als virtuelle Assistenten, die mit Flugverbindungen, Preisen, Hotels und Mietwägen auf Suchanfragen von Anwendern antworten.

Cloud

siehe: Cloud computing.

Cloud computing

Englischer Begriff für den Bezug von IT-Services über die Internet- "Wolke". Dabei müssen die Nutzer die benötigte Hard- oder Software nicht mehr kaufen, vor Ort installieren und unterhalten, sondern können die gewünschten IT-Leistungen flexibel als Service dann über das Internet beziehen und nutzen, wenn sie diese benötigen.

CMDB

Abkürzung für Configuration Management Database. In dieser Datenbank werden die Informationen über alle Anlagen und Betriebsmittel der IT verwaltet, z.B. PC´s mit ihren Software- bzw. Hardwarebestandteilen, Verträgen etc. Im Gegensatz zu einer herkömmlichen IT Asset Management Datenbank werden auch die gegenseitigen Abhängigkeiten der verwalteten Objekte abgebildet.

Compliance

Selbstverpflichtung eines Unternehmens bzw. dessen Führungskräfte, sich an die vom Gesetzgeber, den Anteilseignern oder dem Aufsichtsgremium aufgestellten Regeln zu halten, die vielfach ethische Aspekte der Unternehmensphilosophie enthalten. Ziel ist die Vermeidung sowohl eines negativen Images als auch der Ausschluss von Haftungsfällen bzw. Schadensersatzklagen.

Configuration Management

Die für das IT-Service Management notwendigen Informationen über IT-Infrastruktur und -Services werden vom Configuration Management bereitgestellt. Stets aktuelle und historische Informationen über die Configuration Items (CIs)sind in der Configuration Management Database ( CMDB) verfügbar.

Corporate Governance

Bezeichnung für die verantwortliche, auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Leitung und Kontrolle eines Unternehmens. Von der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex sind die wesentlichen Standards erarbeitet und im Corporate Governance Kodex zusammengefasst worden.

DAX

Abkürzung für Deutscher Aktienindex. Der DAX spiegelt als wichtigster Aktienindex in Deutschland die Entwicklung der 30 größten und umsatzstärksten Unternehmen wider, die an der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet sind.

Destatis

Abkürzung für Statistisches Bundesamt.

DSGVO

Abkürzung für Datenschutz-Grundverordnung.

EBIT

Abkürzung für Ergebnis vor Zinsen und Steuern (Earnings before interest and taxes).

EBITDA

Abkürzung für Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (Earnings before interest, taxes, depreciation and amortization).

Eigenkapitalquote

Die Eigenkapitalquote errechnet sich, indem das bilanzielle Eigenkapital ins Verhältnis zur Bilanzsumme gesetzt wird. Je höher die Eigenkapitalquote einer Gesellschaft ist, desto geringer ist der Verschuldungsgrad dieser Gesellschaft.

Gartner

Abkürzung für Gartner Inc., einem amerikanischen Marktforschungsunternehmen.

Goodwill

Geschäfts- oder Firmenwerte, die aus der Übernahme von Geschäftsbetrieben sowie aus der Kapitalkonsolidierung resultieren.

HGB

Abkürzung für Handelsgesetzbuch.

IFRS

Internationale Rechnungslegungsvorschriften (International Financial Reporting Standards), die insbesondere eine weltweit vergleichbare Bilanzierung und Publizität sicherstellen, das Vertrauen in die Finanzmärkte stärken und den Schutz der Anleger verbessern sollen.

Impairment Test

Werthaltigkeitstest zur Bewertung des Anlagevermögens und Prüfung auf eine eventuell notwendige Wertminderung. Dabei wird unter anderem der in der Konzernbilanz ausgewiesene Goodwill anstelle einer planmäßigen Abschreibung gemäß IFRS 3 mindestens einmal jährlich einer Wertminderungsprüfung unterzogen. Das Ergebnis des Impairment Tests kann entweder in der Bestätigung des angesetzten Geschäftsoder Firmenwertes bestehen oder aber zu einer das Jahresergebnis mindernden Abschreibung führen.

Industrial Big Data

bezeichnet eine sehr große Menge an unstrukturierten und semistrukturierten Maschinendaten, die in der Fertigungsindustrie durch die intelligente Vernetzung entlang der gesamten Produktionskette entstehen.

IPO

Abkürzung für Erstes öffentliches Angebot (Initial Public Offering), und steht für den Start des öffentlichen Handels von Unternehmensanteilen/ Aktien an der Börse bzw. den eigentlichen Börsengang eines Unternehmens.

ISIN

Abkürzung für International Securities Identification Number. Die ISIN ist eine zwölfstellige internationale Kenn-Nummer für Wertpapiere und ermöglicht die eindeutige Identifikation für ein Wertpapier, das an der Börse gehandelt wird.

IT

Abkürzung für Informationstechnologie

IT-Monitoring

Englische Bezeichnung für die Betriebsüberwachung von einzelnen PC, Servern oder ganzen Rechenzentren.

IT-Self-Service

ermöglicht dem Anwender den einfachen, intuitiven Zugang zur Lösung für seine Anfragen und Probleme. Damit werden Abläufe und Prozesse vereinfacht und beschleunigt sowie die Zufriedenheit der Anwender erhöht.

IT-Service

Bereitstellung einer oder mehrerer technischer oder nicht-technischer Systeme (Hardware, Software, Mitarbeiter), die zur Durchführung von Geschäftsprozessen notwendig sind.

ITSM

Abkürzung für IT Servicemanagement.

IT Servicemanagement

Gesamtheit von bewährten Maßnahmen und Methoden, die nötig sind, um die bestmögliche Unterstützung von Geschäftsprozessen durch die IT-Organisation zu erreichen. IT Service Management beschreibt den Wandel der IT in Richtung Kundenund Serviceorientierung unter Beachtung der betriebswirtschaftlichen Zielsetzung. Die IT-Unterstützung von so genannten Shared Service-Bereichen, zum Beispiel HR oder Facility Management, bezeichnet man als Enterprise Service Management.

Katana

Früherer Name des Bereiches USU AI Services

USU AI Services

ist das jüngste USU-Geschäftsfeld, das aus dem USU-Forschungsbereich hervorgegangen ist und sich auf Big Data-Analytics-Anwendungen und Daten-getriebene Services konzentriert.

USU Industrial Services Flow

ist eine neue grafische Entwicklungsumgebung für Data Science im Maschinen- und Anlagenbau. Die leistungsfähige und benutzerfreundliche Webanwendung unterstützt Ingenieure bei der Analyse und Aufbereitung von Industriedaten.

KI

Abkürzung für Künstliche Intelligenz. KI ist ein Teilgebiet der Informatik, welches sich mit der Automatisierung intelligenten Verhaltens und dem Maschinellen Lernen befasst.

Knowledge Management

ist ein zusammenfassender Begriff für alle strategischen bzw. operativen Tätigkeiten und Managementaufgaben, die auf den bestmöglichen Umgang mit Wissen abzielen.

Latente Steuern

siehe: Aktive/passive latente Steuern.

Monitoring

Englische Bezeichnung für die Betriebsüberwachung von einzelnen PC, Servern oder ganzen Rechenzentren.

OMEGA

Abkürzung für Omega Software GmbH. OMEGA ist eine Tochtergesellschaft der USU Software AG. Wesentliches Geschäftsfeld von OMEGA ist die Erbringung von Dienstleistungen und der Vertrieb von Produkten

Prime Standard

Zulassungs- bzw. Marktsegment der Frankfurter Wertpapierbörse für Unternehmen, die sich international positionieren wollen. Prime Standard Unternehmen müssen hohe internationale Transparenzanforderungen erfüllen, die weit über die gesetzlichen Mindestanforderungen des Regulierten Marktes hinausgehen.

SaaS

Abkürzung für Software-as-a-Service.

SAM

Abkürzung für Software Asset Management.

SmartTrack

Software-Lizenzmanagement- bzw. SAM-Lösung der Konzerntochter USU Technologies GmbH zur revisionssicheren Einhaltung von Compliance-Richtlinien in Bezug auf die Nutzung von Software-Lizenzen sowie der Realisierung von umfangreichen Kosteneinsparungen durch Lizenzoptimierungen. Kunden, die SmartTrack nutzen, sparen einen hohen Anteil ihrer Ausgaben für Softwarelizenzen ein und können die Compliance zu jeder Zeit nachweisen.

Software-as-a-Service

Englische Bezeichnung für die flexible und skalierbare Bereitstellung einer Software als Service über das Internet. Ein Kunde kann die benötigte Software bedarfsbezogen über das Internet nutzen und muss diese nicht mehr lokal installieren. SaaS stellt insofern einen Teilbereich des Cloud computing dar.

Software Asset Management

bezeichnet die transparente und effiziente Verwaltung und Steuerung von Software-Lizenzen.

Unymira

Früherer Name der beiden Bereiche USU Digital Services & Solutions und USU Knowledge Management

USU Digital Services & Solutions

ist ein USU-Geschäftsfeld für so genannte "Customer First-Lösungen". Service-Organisationen werden beim erfolgreichen Aufbau digitaler Kundenservices und Geschäftsmodelle unterstützt.

USU

Abkürzung für die gesamte USU-Gruppe, also die Konzern-Muttergesellschaft USU Software AG sowie deren Tochtergesellschaften, unter anderem die OMEGA, die USU GmbH, USU SAS, USU Solutions GmbH, USU Solutions Inc., und die USU Technologies GmbH,. Die USU-Gruppe hat sich strategisch im Markt für IT-Service-/Enterprise Service-und Knowledge Management Software positioniert.

USU Knowledge Center

Modular aufgebaute, webbasierte Produktsuite des USU-Geschäftsfeldes USU Knowledge Management für die Informationsbereitstellung in wissensintensiven Geschäftsprozessen. Die patentierte Technologie des USU Knowledge Center wurde mehrfach ausgezeichnet.

USU Knowledge Management

ist ein USU-Geschäftsfeld. Das Portfolio reicht von Standardsoftware wie Wissensdatenbanken, intelligenten Chatbots und Self-Service-Lösungen bis zu vielfältigen Beratungsleistungen. Ziel ist es, Service-Abläufe zu automatisieren und Wissen aktiv für alle Kommunikations-Kanäle und Kundenkontaktpunkte in Vertrieb, Marketing und Kundenservice bereit zu stellen.

USU SAS

ist eine Tochtergesellschaft der USU Software AG. Die USU SAS ist ein hochspezialisierter französischer Software-Hersteller im Bereich Software-Lizenzmanagement von Oracle-Produkten.

USU Service Management

Die USU-Produktsuite USU Service Management unterstützt Organisationen im operativen IT Servicemanagement und Enterprise Servicemanagement mit umfassenden modularen Lösungen.

USU Solutions GmbH

ist eine Tochtergesellschaft der USU Software AG. Die USU Solutions GmbH ist ein Softwarehaus, das Standardsoftware im Bereich Systems Management, wie die eigenentwickelte Software ZISSystem, entwickelt und vertreibt.

USU Solutions Inc.

ist eine Tochtergesellschaft der USU Software AG und wurde im Jahr 2012 in Boston, USA, gegründet. Ziel der Gesellschaft ist der Vertrieb, die Wartung und Implementierung von USU-Lösungen wie beispielsweise SmartTrack in den USA.

USU Techologies GmbH

ist eine Tochtergesellschaft der USU Software AG. Als hoch spezialisierter Lösungsanbieter für das Software-Lizenzmanagement agiert Die USU Technologies GmbH in einem stark wachsenden Marktsegment. Zum Produktportfolio gehört unter anderem das auf den Premiummarkt ausgerichtete Produkt

SmartTrack.

USU – U Step Up

Karriere- und Laufbahnmodell von USU zur kontinuierlichen Entwicklung und Weiterbildung der Belegschaft.

Valuemation

Früherer Name der Produktsuite USU Service Management

Verlustvortrag

Übertragung entstandener steuerlicher Verluste auf künftige Wirtschaftsjahre zum Zwecke der steuerlichen Verrechnung mit zukünftigen Gewinnen.

Wissensdatenbank

Wissensdatenbanken sind spezielle Datenbanken für das Wissensmanagement. Sie stellen die Grundlage für die Sammlung von Informationen dar. Organisationen machen darin ihre Ideen, Problemlösungen, Artikel, Prozesse, Benutzerhandbücher und andere Inhalte für alle Berechtigten verfügbar. Eine Wissensdatenbank bedarf einer sorgfältig strukturierten Klassifizierung, einer Formatierung des Inhalts und benutzerfreundlicher Suchfunktionalitäten.

WKN

Abkürzung für Wertpapier-Kenn-Nummer Die WKN diente zur eindeutigen Identifizierung eines Wertpapiers in Deutschland. Im Zuge der weltweiten Vereinheitlichung der Wertpapier-Kennungen wurde die WKN durch die internationale Wertpapier-Kenn-Nummer ISIN ersetzt.

XETRA

Abkürzung für das Elektronische Handelssystem (Exchange Electronic Trading) der Frankfurter Wertpapierbörse.

ZIS/ZIS-System

Software-Produkt der Konzern-Tochter USU Solutions GmbH zur Überwachung, Visualisierung, Automatisierung und Steuerung sämtlicher für den operativen IT-Betrieb erforderlicher Systeme und Prozesse.

Impressum

Herausgeber

USU Software AG Spitalhof D– 71696 Möglingen Tel.: +49 (0) 7141 4867-0 Fax: +49 (0) 7141 4867-200 www.usu.com

Investor Relations

Falk Sorge Tel.: +49 (0) 7141 4867-351 Fax: +49(0) 4867-108 [email protected]

Public Relations

Dr. Thomas Gerick Tel.: +49 (0) 4867-440 Fax: +49 (0) 4867-300 [email protected]

Konzeption

Raimund Vollmer, Reutlingen © USU Software AG, Möglingen

Gestaltung

Stephan Kieninger Freework Grafik-Design GmbH, Möglingen

Bildquellen:

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Produktion

Memminger GmbH Druckerei & Verlag, Freiberg a. N.

USU Software AG Spitalhof 71696 Möglingen Deutschland

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