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USU Software AG Annual Report 2018

Mar 28, 2019

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Annual Report

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GESCHÄFTSBERICHT 2018 DER USU SOFTWARE AG

"Alles aus dem Nichts zu entwickeln, genügt Eins."

Gottfried Wilhelm Leibniz (1646-1716), Erfinder des Binärsystems, der Grundlage aller Digitalisierung

INHALT

Kennzahlen 5
USU Software AG: Das Geschäftsjahr 2018 6–49
Der Beirat der USU-Gruppe 50
Bericht des Aufsichtsrats der USU Software AG 51–54
Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2018 55–83
Konzern-Abschluss 85–125
Konzern-Bilanz 86–87
Konzern-Gesamtergebnisrechnung 88
Konzern-Kapitalflussrechnung 89
Konzern-Eigenkapitalspiegel 90–91
Konzern-Anhang 92–125
Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts 126–131
Jahresabschluss der AG 133–145
Bilanz 134–135
Gewinn- und Verlustrechnung 136
Anhang 137–145
Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts 146–149
Vorstand und Aufsichtsrat der USU Software AG 150
Finanzkalender 151
Glossar 152–156
Impressum 158

KENNZAHLEN

Das Geschäftsjahr der USU nach IFRS in TEUR 2018 2017
Umsatzerlöse 90.487 84.361
Bereinigtes EBIT 4.125 6.125
Bereinigtes Konzernergebnis 1.923 6.089
Bereinigtes Ergebnis je Aktie 0,18 0,58
EBITDA 5.506 6.837
EBIT 2.707 3.222
Jahresabschluss 961 3.367
Ergebnis je Aktie 0,09 0,32
Eigenkapital 59.665 63.006
Bilanzsumme 95.144 99.386
Eigenkapitalquote 62,7% 63,4%
Liquide Mittel und Kapitalanlagen 9.450 15.729
Cash-Flow aus der betrieblichen Tätigkeit 1.996 5.171
Anzahl der Mitarbeiter zum Ende des Jahres 694 668

GUT ZU WISSEN

Sie machen ein Drittel ihres Umsatz durch Einsatz gigantischer Datenmengen. Sie wissen, was wir wollen, bevor wir es ganz ausgesprochen haben. Unter ihrem Schirm wandeln sich Abermilliarden anonymer Bits in passgenaue Werbebotschaften. Alles wird zu Geld. Sie sind im Geschäft mit Big Data, dem wichtigsten Träger und Potential der digitalen Transformation. Wer darüber verfügt, gehört mit Abstand zu den wertvollsten Unternehmen der Welt.

Sucht man indes den Wert von Big Data in den Büchern dieser Riesen, dann findet man da nichts. [1] Der Wert von Software und Infrastruktur, der Patente und Forschungsausgaben – alle möglichen geistigen Güter haben hier eine Zahl. Es gibt sogar Formeln, mit denen sich der Wert jedes Kunden beziffern und in Börsenwert umrechnen lässt. Aber der überwältigend größte Anteil an den 160 Zettabytes, auf die sich zwischen 2016 und 2025 das Weltdatenvolumen verzehnfachen wird, bleibt als Wert eine Dunkelziffer. Nur im Schadensfall leuchtet sie alarmrot auf. Bei Crash & Crime. Dann strafen Börsen und Behörden unerbittlich ab. Und dann? Bald darauf geht's weiter.

Wir staunen. Die Digitalisierung, bei der doch alles, was ist, auf die Binärziffer 0 und 1 reduziert wird, gründet auf etwas, das wir buchhalterisch gar nicht fassen können. Weder in Dollar noch in Euro oder gar in Bitcoins. Big Data – Big Nada. Großes Nichts.

So geht es uns mit vielen intangiblen Gütern – wie zum Beispiel dem Wissen. Schon vor zwanzig Jahren schätzte Gary S. Becker, Nobelpreisträger für Wirtschaft, dass das Weltwissen den Wert des Finanzvermögens um das Vierfache übersteigt. – Belegen konnte er das nicht.

Der damalige Chef der Federal Reserve Bank, der legendäre Alan Greenspan, meinte 1996, dass der Output der US-Wirtschaft, gemessen in Tonnen, kaum schwerer sei als vor 100 Jahren. Aber das Wirtschaftsvolumen hat sich verzwanzigfacht. Was da wirkt, ist der Faktor Wissen und Kreativität. – Messen lässt es sich nicht.

Dass die Kultur eines Unternehmens, die Art und Weise des Umgangs mit sich selbst und seinen Kunden, ausschlaggebend ist für alles, was es tut, ist etwas, das die USU Software AG seit ihrer Entstehung, seit 1977, pflegt und immer wieder zentriert. Ganz tief in uns wussten wir im Jahr 2000, bei unserem IPO, dass dies unsere eigentliche Börsenstory ist. – Schreiben durften wir sie nicht.

Sie entsprach nicht der Börsenwelt. Viel zu ungefähr, zu wenig fassbar, zu weit weg von der irren Dynamik der New Economy.

Ein anderes Lied wollte die Börse hören. Übersprudelnde "Phantasie" war das Zauberwort. Wir standen nicht in dessen Bann. Wir hatten eine andere Antwort. "Wissen ist Markt", hieß unsere Losung. Und auf Wissen setzen wir bis heute. Zu Recht. Die Blase der New Economy aber platzte.

Wir bleiben beim Thema Wissen, das wir in unsere Software investieren, in unsere Werkzeuge, die eigentlich völlig unsichtbar wären, wenn wir sie nicht an unseren Bildschirmen aufleuchten lassen könnten. Überall in der Welt. Bei mehr als 1.000 Kunden. Hergestellt und betreut von rund 700 Mitarbeitern. Und wir setzen damit 90,5 Millionen Euro um. Das bereinigte operative EBIT erreicht 4,1 Millionen Euro.

Alles sehr solide – auf einem immateriellen Grund. – Nachweisbar seit mehr als 40 Jahren.

Da tut es ganz gut, wenn wir uns mit diesem Geschäftsbericht mal bei denen umschauen, die das alles treu und brav bezahlen: bei den Kunden. Deshalb schickten wir unser Geschäftsberichtsteam hinaus, um ein gutes Dutzend unserer "Wissensinvestoren" zu besuchen. Sie reisten von Norden nach Süden, von Osten nach Westen, in die Schweiz und nach Österreich. Sie besuchten Kunden aus all unseren Bereichen. Wir ließen dem Team freie Hand und waren gespannt, mit welchem Ergebnis sie uns überraschen würden.

Zuerst einmal waren die drei Herren selber überrascht. Im Grunde genommen entdeckten sie, dass bei unseren Kunden eine sehr seelenverwandte Unternehmenskultur herrscht. Gleiches erkennt Gleiches. Der Unterschied zwischen uns und den Mitarbeitern unserer Kunden sei vielleicht, dass unser Fachchinesisch "höher" entwickelt sei als das der Kunden.

Fast alle der besuchten Unternehmen und Institutionen haben wie wir einen Anker-Shareholder. Entweder gehören sie sich selbst (Genossenschaft) oder der öffentlichen Hand, oder sie besitzen wie wir einen Mehrheitsaktionär. Die Zusammenarbeit mit unseren eigenen Mitarbeitern haben sie durchweg gelobt. Seelenverwandt.

Aber bevor es zu kuschelig wird, beide wissen in Verhandlungen sehr gut ihre Position darzustellen. Klare Verhältnisse – mit Blick auf eine langfristige Zukunft.

So entstanden diese Stories, gewürzt mit jeder Menge "Dunkelziffern", die sich meistens aus den sehr offenen, oft auch humorvoll geführten Gesprächen ergaben. Geschichten, an denen Sie sehen können, was unsere Kunden tun und was wir für sie tun. Wir sind in Hamburg bei einer Reederei, in Bern bei der Schweizer Post, in Bonn bei der Telekom – jede Geschichte ein Stück Wirtschaft, ein Stück Fortschritt. Mit uns.

Irgendwann hatte ich das Gefühl, dass die drei uns eine Dunkelziffer vorenthielten. Ich bohrte nach und bekam Antwort. "Die IT-Branche", deren Teil wir ja sind, "redet wieder einmal von sich selbst als dem Jobkiller". Stimmt, die Digitalisierung gilt da in vielen Studien als Bedrohung. "Was wir gemerkt haben, dass in all den Unternehmen, die wir besucht haben, jeder bemüht ist, in den Projekten genau diesen Eindruck nicht entstehen zu lassen." Und dann der Zusatz: "Diese Aussage haben wir nicht abgefragt. Die kam immer von ganz allein." Welche Aussage? "Wir wollen etwas für unsere Mitarbeiter tun, sie unterstützen. Das war unseren Gesprächspartnern ganz, ganz wichtig." Das hörte sich ganz anders an als die Töne aus den Industrieverbänden.

Eins nahm ich jedenfalls mit: Unsere Produkte und unsere Dienstleistungen werden von unseren Kunden nicht als Jobkiller empfunden – auch nicht als "Dunkelziffer". Gut zu wissen zwischen all den Zettabytes der nächsten Jahre.

10.000.000.000.000 Dollar

Kosten der Finanzkrise von 2008

Andrey Armyagov + rdnzl/AdobeStock

ALLES IM FLUSS

"Das Wesen der Dinge ist die Zahl."

Pythagoras (570-510 vor Christus), griechischer Philosoph und Mathematiker

Der Ausflugsdampfer tuckert und ackert tapfer gegen die lähmende Flut. Richtung Mündung. Die Weser ist hier so breit wie der Rhein bei Hochwasser, denkst du. Aber diesen Sommer lag der Koloss zwischen Koblenz und Köln ziemlich ausgetrocknet in seinem von steilen Bergtribünen umsäumten Bett. Der Weser ging's unterwegs zwar auch nicht besser, aber am Ende ihrer 425 Kilometer langen Reise hat sie sich mächtig aufgeplustert. Warum nur?, fragst du dich.

Viel Publikum hat sie nicht. Zwischen Bremen und Bremerhaven ist die Welt platt und langweilig. Ein paar Kräne, ein paar Industrieanlagen, alles bestimmt sehr nützlich, aber mit dir und deinem Leben hat das nichts zu tun. Alles graue Praxis.

Die Pause ist zu Ende. Du drehst dich weg von der Reling und steigst hinab in die große Kajüte. "Die Weser ist halt nur ein Nebenwert", denkst du vor dich hin, während du wieder Deinen Sitzplatz einnimmst. Wir sind 75 Gäste. Wir haben uns hier versammelt, um uns einer mächtigen Flut an Powerpointpräsentationen zu stellen. Wir sind eine sehr illustre Gemeinde aus Investoren, Journalisten und Analysten, die sich auf Einladung einer Finanzagentur zusammengefunden hat, um geldhungrigen Geschäftsideen und erfolgsseligen Geschäftsmodellen zu lauschen, die ihnen von einem Dutzend Firmenvertretern aus den unterschiedlichsten Branchen in Kurzvorträgen vorgestellt werden. Es

Kursverlauf der USU Software AG-Aktie seit 2009

sind nicht die Big Ones, die hier zusammenkommen. Gute Namen sind es allemal, aber eher wie die Weser – ein Nebenwert, der gegen die Flut ankämpft.

Dann ist die USU dran. Sie will auch zeigen, was sie drauf hat. Jetzt bist du hellwach, alles andere ist vergessen. Thomas und Falk, mit denen du im Gefolge des Börsengangs der USU im Jahr 2000 gemeinsam mit Stephan, dem Graphiker, den Schmuckteil des Geschäftsberichts erstellen darfst, machen ihre Sache gut, argumentieren sich geschickt durch die Untiefen des ersten Halbjahrs. Es ist ein so launiger Beitrag, dass die beiden von kritischen Fragen verschont bleiben. Nun gut! Obwohl man mit dem Strom schwimmt, kann es schon mal passieren, dass man in schwierigeres Wasser gerät. So war es denn auch im Jahr 2018, zehn Jahre nach der Weltfinanzkatastrophe, die immer noch als eine gewaltige Dunkelziffer auf der globalen Wirtschaft lastet – selbst über der größten Exportmacht, als die sich die Bundesrepublik Deutschland bislang tapfer gegen alle Widrigkeiten durchsetzen konnte. Machen wir uns da nichts vor!

Unmengen an Geld waren 2008 in die Wirtschaft hineingepumpt worden, alle politischen Register und finanziellen Rettungsleinen wurden gezogen, die Weltherrschaft zeigte, dass sie selbst TBTF war: too big to fail.

"Die Krise – Eine Gegendarstellung" titelte damals die USU in ihrem Geschäftsbericht. Diese gar nicht mehr so kleine USU, der Nebenwert unter den Nebenwerten, hatte sich bestens behauptet. Wie immer. Seit mehr als 40 Jahren.

Was aber ist das Geheimnis dieser Company?

An diesem Samstag auf der Weser wurde es nicht verraten. Es blieb im Dunkeln. Eine Ahnung hatten wir schon, aber die Antwort war so einfach, dass wir es selbst nicht glauben wollten. Und so machten wir uns auf den Weg – zurück zu der Quelle allen Erfolges: zu den Kunden.

So entstand diese Reportage.

ALLES SONNENKLAR

Immer wieder warnten wir uns gegenseitig. Aufgepasst! Beim nächsten Gespräch kommt's ganz bestimmt dicke. Gleich werden wir zugeschwallt – mit Begriffen wie "agil", "enabeln", "managed services", "business" oder "mindset". Mit "buzzwords" also, die fehlendes Fachwissen ebenso tarnen wie profunde Kenntnisse. Es sind die großen und kleinen Signalwörter der IT-Profis, an denen sie sich gegenseitig erkennen. Bei den Anbietern wie der USU ebenso wie bei den Kunden, die wir besuchten.

Doch: Nix war, also fast nix. Es waren allesamt Gespräche in profaner Alltagssprache.

Die Gegenseite, die Kunden, die wir besuchten, hatten sich selbst schon vorher gefragt, ob wir sie nun mit dem Jargon der IT-Eigentlichkeit zuballern würden, und sie hatten sich entsprechend sprachlich aufgerüstet, wahrscheinlich mit einem gewissen inneren Lächeln.

Um es überspitzt zu formulieren: Ja, wir wurden als Experten erwartet, aber wir kamen als Menschen.

So kamen wir auch zur TUI nach Hannover – bei der Firma, deren Mitarbeiter den ganzen lieben langen Tag nichts anderes tun als "Urlaub machen", strahlt uns Uwe Lehmann an. Seit 33 Jahren darf der Wirtschaftsinformatiker "Urlaub machen" für ein Unternehmen, das "mit Urlaub" 18,5 Milliarden Euro weltweit umsetzt, dabei 1.600 Reisebüros unterstützt, sechs Fluggesellschaften mit insgesamt 150 Flugzeugen einsetzt, 325 eigene Hotels in 30 Ländern mit 239.000 Betten besitzt und auf den Ozeanen und großen Gewässern der Erde 16 Kreuzfahrtschiffe steuert. Und. Und. Und. 20 Millionen Menschen machen im Jahr Urlaub mit der TUI-Gruppe und deren 67.000 Mitarbeitern.

Ein Faktor spielt dabei eine ganz besondere Rolle: die Sonne. Mit diesem Zentralsystem macht sie Geschäft rund um die Uhr, rund um den Globus. Sonne – von ihr kann man ja eigentlich nicht genug bekommen – es sei denn, man lebte im Deutschland des Jahres 2018. Da gab's so viel eigene Sonne, dass sich die Sehnsucht nach heißem fernen Süden in weniger spontanen Buchungen in den Süden äußerte. Nicht so gut fürs Geschäft.

So ein austarierter Lizenzvertrag mit dem Zentralgestirn wäre da schon eine feine Sache. Doch die Sonne gibt's für uns alle immer nur pauschal und umsonst.

Uwe Lehmann, Licence Manager bei der TUI InfoTec GmbH

Ganz anders ist das bei der Software, die zwar weit davon entfernt ist, die Sonne zu steuern, aber längst die gesamten Aktivitäten dieses großen Veranstalters. Software gibt es nicht umsonst.

Weil das so ist, gibt es den "Lizenzmanager" Uwe Lehmann bei der TUI InfoTec in Hannover, dem mit 500 Mitarbeitern größten IT-Servicezentrum im weitverzweigten Konzern. Er und seine Kollegen in Hannover und den anderen Gesellschaften achten darauf, dass auf den Abertausenden von IT-Maschinen, den Servern, Desktops und Laptops alles korrekt läuft. Nicht technisch, sondern juristisch. Denn hinter jedem Stück Software steht ein Vertrag, eine kostenpflichtige Lizenz. Davon kann man als Großunternehmen zu viele haben, aber auch zu wenig, schlecht verteilt, ungenügend betreut. In allen Fällen geht es um Geld, viel Geld. Sparen kann man hier indes mit der Aspera-Software von USU. Und da sollte man beim Sparen nicht sparen. Das lohnt sich.

Geradezu klassisch hatte es 2013 angefangen, als der Computerkonzern IBM ein Audit ankündigte. Er wollte wissen, wie viel seiner Software in die IT des Unternehmens hinein strahlte. Sein gutes Recht. Was folgte, war eine Papierschlacht, welche die damals 400 Mitarbeiter der TUI InfoTec in Hannover vollauf in Atem hielt. Das Ergebnis zeigte zwar, dass die IT-Dienstleister den Vertrag mit dem Hersteller recht gut eingehalten hatten, nichtsdestotrotz war der Aufwand so hoch gewesen, dass das Management entschied, beim nächsten Audit besser vorbereitet zu sein.

Eine Lösung musste gefunden werden. Lehmann und ein Kollege wurden beauftragt, eine entsprechende Anwendung zu finden – möglichst von einem Partner mit starker deutscher Präsenz. Uwe Lehmann und sein Kollege hatten sehr schnell drei Firmen auf ihrer "Shortlist". Zum Zug kam schließlich 2014 die USU-Gesellschaft Aspera.

Bis Dezember desselben Jahres wollten die "Lizenzmanager" alles soweit vorbereitet haben, dass nicht nur IBM, sondern auch Microsoft und Oracle mit ihren Lizenzwerken in der Software abgebildet waren. Der Termin wurde gehalten. Nun ging es darum, die definierten Anforderungen und Lösungen auch mit den anderen Gesellschaften im Konzern abzustimmen. Denn das Projekt sollte nicht auf die TUI InfoTec in Hannover beschränkt bleiben.

Ein Jahr später schien auch alles perfekt zu sein, und das Management entschied, dieses Projekt konzernweit über neun Gesellschaften "auszurollen" (Lehmann). Darunter war die TUI France, TUI Spanien, der skandinavische Raum, Österreich und die Schweiz. Das Problem war nur: Wer zahlt? Nur wer je mit einem Audit konfrontiert wird, kennt wirklich den Druck, den übrigens kleinere Unternehmen als mitunter existenzgefährdend betrachten. Bei einem Audit haben sie dann das Gefühl, dass die Büchse der Pandora geöffnet wird. Eine zuvor hergestellte Klarheit kann da sehr viel Stress und Aufwand nehmen. Um das den Kollegen in den anderen IT-Gesellschaften zu ersparen, beschloss das Management der TUI InfoTec in Hannover, den Aufwand zu übernehmen, wohlwissend, dass dies eine Investition in eine lange Zukunft sein würde.

So jetteten die Lizenzmanager aus Niedersachsens Hauptstadt durch die europäischen Lande, um bei ihren Kollegen die IT-Installationen von IBM, Microsoft und Oracle auditsicher zu gestalten. Das erste Land war übrigens Österreich, wo "ja annähernd dieselbe Sprache gesprochen wird", lächelt Lehmann. Das Projekt lief sehr gut. Zudem hatte man beschlossen, auch auf SAP vorbereitet zu sein.

Lehmann freut sich nun, wie alles am Schnürchen läuft – und mit welchem Enthusiasmus das Projekt in den anderen Gesellschaften aufgenommen wird.

Noch ist das Projekt nicht vollendet, aber die ersten Effekte zeigen sich bereits. Denn nun werden zum Beispiel vakante Lizenzen zwischen den Konzerntöchtern hin und hergeschoben. Wer zu viele Lizenzen hat, überlässt sie den Töchtern, die möglicherweise eine Unterdeckung haben. Ja, Lehmann und seine Leute haben sogar um "SmartTrack" eigene Anwendungen herum gebaut, die dessen Spektrum erweitern. Vielleicht kommt man da sogar mit der USU ins Geschäft.

Auf jeden Fall scheint über diesem Projekt die Sonne zu scheinen.

63.000.000 X 63.000.000

Ergebnis: Rechnen Sie selbst, und Sie erhalten in Euro den Wert des Internets in Deutschland. Es ist die Quadratur des Netzes. Wenn man die Zahl der Internetbenutzer in Deutschland mit sich selbst multipliziert, dann bekommt man in Dollar einen Wert, der den sogenannten Netzwerkeffekt zum Ausdruck bringen soll. Das ist das, was wir volkswirtschaftlich aus dem Effekt ziehen, dass 63 Millionen Menschen hierzlande mit dem Internet verbunden sind. Der amerikanische Netzpionier Bob Metcalf hat dieses Gesetz 1980 aufgestellt.

"BIN ICH ETWA 'NE BANK?" [1]

Mehr als 900 Geldinstitute sind hier vereint. 82 Millionen Kundenkonten sind hier gespeichert. 34.000 Bankautomaten werden hier betreut. 169.000 Bankarbeitsplätze sind hierher vernetzt. Hier fühlen sich Banker zuhause.

Aber hier steht keine Bank. Hier walten 200.000 Großrechner-MIPS in vier Rechenzentren. Hier sind 400.000 Netzanschlüsse geschaltet. Hier ist man rund um die Uhr jeden Tag präsent. Hier werden jährlich 220 Millionen Bankbriefe versandt, hier ...

WO SIND WIR HIER EIGENTLICH?

Wir sind bei der Fiducia & GAD IT AG. Und die ist überall dort, wo die Volks- und Raiffeisenbanken sind. Bis 2015 gab es noch zwei IT-Dienstleister, die für die 900 Genossenschaftsinstitute arbeiteten. Der eine war in Karlsruhe und der andere in Münster. Seit 2015 sind sie ein Unternehmen mit über 4.000 Mitarbeitern und rund 1,5 Milliarden Euro Umsatz. Zum Kundenspektrum gehören auch noch rund 100 Privatbanken mit unterschiedlichen Eigentümerstrukturen.

Leitstand der Fiducia & GAD, Standort Münster Fiducia & GAD, Standort Karlsruhe

Sogar der ADAC ist Kunde. Zwar ebenso wenig eine Bank wie die Fiducia & GAD, bietet der Automobilclub durchaus Finanzprodukte an – wie zum Beispiel Versicherungen oder Kreditkarten.

Einsparungen in Höhe von 125 Millionen Euro bringt die Fusion, "nachweislich", erklärt uns Carsten Pflä ging, seit 2011 Vorstand bei der Fiducia & GAD. Denn die beiden Fusionspartner hatten sich mit dem Zusammenschluss auf ein gemeinsames Bankverfahren geeinigt. Das der Fiducia hieß "agree", das der GAD nannte sich "bank21". Daraus wurde "agree21". Mit der Migration auf agree21 gewinnt insbesondere die Softwareentwicklung stark an Effizienz, vor allem auch im Bereich der stetig steigenden regulatorischen Anforderungen. "Ungefähr 60 Prozent des Aufwandes hängen mit der Regulatorik zusammen", erklärt Pfläging.

Die Fiducia war 1924 in Karlsruhe als Treuhand gegründet worden. 1958 hatte sie sich in eine Buchungsgemeinschaft gewandelt. Das war die Zeit, in der der Glaube an die EDV, wie es damals hieß, überall in der Wirtschaft erwachte. Fünf Jahre später, 1963, als das automatische Buchen in der Finanzwirtschaft immer mehr Banken technisch und finanziell herausforderte, hatte sich dann in Münster die GAD gebildet. Die erste große Welle auf dem Weg zur Digitalisierung und Virtualisierung rollte über die Finanzwirtschaft hinweg. Seitdem folgt eine Welle der anderen – bestimmt von den Höhen der Innovationen wie Geldausgabeautomaten und Online-Banking und den Mühen der Täler wie Konsolidierung der Prozesse oder Aufbau von Infrastrukturen. Ein Geschäft zwischen Inspiration und Transpiration.

"Auch wenn die Volks- und Raiffeisenbanken äußerlich gleich erscheinen, so sind sie dennoch in ihren Geschäftsmodellen sehr unterschiedlich", sagt Pfläging. Trotzdem liegt der Nutzen eines einzigen Kernbankverfahrens auf der Hand. Eine Umstellung, die 350 Banken unmittelbar betrifft. "Seit 2016 läuft der Migrationszug. Alle zwei Wochen werden fünf bis sechs Banken migriert." Ende 2019 ist dieser Prozess so gut wie abgeschlossen.

Damit wäre die erste Phase eines Zeitplans beendet, der in seiner Bedeutung einer "Quadratur des Kreises" gleichkommt. Pfläging weiß zwar, dass er sich damit außerhalb der Geometrie bewegt, aber er möchte damit die Dimension des Umbaus der Fiducia & GAD zum Ausdruck bringen. Vielleicht will er auch nur der harten Kärrnerarbeit einen Hauch von Inspiration geben.

So gehört zum zweiten "Eckpunkt des Kreises" (Pfläging liebt das Paradox) die Konsolidierung der Infrastruktur – zum Beispiel die komplette Umstellung auf Windows 10. Bei 169.000 Bankarbeitsplätzen ist das ebenso wenig ein Kinderspiel wie die Konsolidierung von 220 Servertypen, die sich auf 40 unterschiedliche Hersteller mit Tausenden von Systemen verteilen.

All das ist an sich schon eine Herkulesaufgabe, die aber noch weiter dimensioniert wird durch den dritten Eckpunkt: die Generalerneuerung des Geschäftsmodells. Was ist die Fiducia & GAD ohne die Banken, und was sind die Banken ohne Vertrauen? "Die genossenschaftliche Bankengruppe ist sehr positiv durch die Finanzkrise gegangen. Sie hat sogar

an Reputation gewonnen." Es ist das Vertrauen, das auch auf der lokalen Nähe der Banken zu ihren Kunden basiert. Doch das Filialgeschäft ist teuer – vor allem in Zeiten des Niedrigzinses und des Onlinebankings, das immer mehr Geschäft an sich zieht.

Pfläging: "Wie bekommen wir das traditionelle, physische Vertrauen in ein virtuelles System?" Es ist die Frage aller Fragen. Die Antwort liegt in dem weiten Feld der Inspiration und der Innovation. Da wird im Unternehmen und im Verbund diskutiert, experimentiert und kooperiert. Und wie bei allem, was die Fidu-

Carsten Pfläging, Vorstand der Fiducia & GAD

cia & GAD für ihre Kunden und Eigentümer tut, weiß sie, dass es "dazu kein Vorbild gibt. Das müssen wir als Gruppe aus uns selbst entwickeln." Im Sommer 2018 hat die genossenschaftliche Finanzgruppe in Sachen Digitalisierung deshalb ein starkes Signal gesendet und den Startschuss für ein 500 Millionen Euro schweres Investitionspaket gegeben. Die Digitalisierung von Banken, der genossenschaftlichen Banken eingeschlossen, sei übrigens nur zum geringsten Teil eine technische Herausforderung. 20 Prozent, schätzt Pfläging. Der überwältigende Teil sei die Entwicklung von Produkten, die dem Bankkunden einen echten Mehrwert bieten – Pfläging nennt es den "Wow-Effekt in Punkto Leistung und Bequemlichkeit beim Bankkunden erzeugen" und diese Produkte blitzschnell in den Markt zu bringen. Um das zu erreichen brauche es zudem andere, das heißt agilere aber auch effizientere Formen der Zusammenarbeit und die richtige Mentalität.

Vielleicht zeigt sich dieser Wandel noch am deutlichsten beim vierten Eckpunkt, der sich sehr nüchtern "Tools und Prozesse" nennt. "Wer heute eine Lösung für morgen erstellt, wird dies doch nicht mit den Mitteln von gestern bauen". Das leuchtet ein. Also geht man mit neuen Verfahren und Werkzeugen in die Zukunft. Dass dabei die USU mit ihrer Produktfamilie Valuemation ins Spiel kommt, sei nur nebenbei erwähnt. Denn die Hauptaufgabe liegt schon bei der Fiducia & GAD – in einer nicht ganz paradoxfreien Weise. "Bislang haben wir die bei uns eingesetzten Verfahren und Werkzeuge immer mit so vielen eigenen Zusatztürmchen und Ecken ausgestattet, dass sie der Hersteller nicht mehr wiedererkannt hat." Damit ist Schluss. Nicht mehr die Tools folgen den Prozessen, sondern die Verfahren den Werkzeugen. Standards, wie sie Valuemation vorlegen, sind gefragt. Mit gutem Grund: "Denn ziemlich viele Leute sind davon betroffen", rechnet uns Pfläging vor: "Etwa die Hälfte der Belegschaft", also rund 2.000 Menschen innerhalb der Fiducia & GAD".

Gerade weil sich das Bankgeschäft in den nächsten Jahren unglaublich wandeln und erweitern wird, sich vielleicht sogar einer Jahrhunderttransformation unterziehen wird, ist es umso wichtiger, im Kern sehr stabil zu sein. Fast schon eine Rückkehr in die Gedankenwelt von Friedrich Wilhelm Raiffeisen (1818 – 1888) sieht Pfläging dahinter, denn Selbsthilfe kann sich ohne intensive Vernetzung nicht entwickeln. "Teilen ist das neue Haben", meint Pfläging. Und genau da sieht er die neuen Chancen für den genossenschaftlichen Verbund. "Wir haben regionale Präsenz, die Vernetzung in die regionalen Wirtschaftskreisläufe und das Vertrauen der Beteiligten. Was liegt näher, als diese Wurzeln der genossenschaftlichen Institute wieder stärker in den Mittelpunkt zu stellen. Die Digitalisierung ist der Enabler dafür, weil damit die Vernetzung effizient und schnell zur Verfügung gestellt werden kann." Die Bank könne sich dann auf das konzentrieren, was sie am besten kann – Menschen zusammenzubringen. "Wir glauben zutiefst an Vernetzung", resümiert Pfläging.

Der Mensch ist das Netzwerk, nicht der Computer. Quadraturen können ganz einfach sein.

IN ORDNUNG

Früher, als die Welt noch in einer anderen Ordnung war, leistete sich ein einziger Computer im Schnitt 300 Mitarbeiter. Später, als die Welt sich die Ordnung der achtziger und neunziger Jahre gab, kamen auf 300 Computer nur noch ein IT-Experte. Heute gibt es so viele Computer in so vielen Erscheinungsformen, dass man sich fragen möchte, was da dahinter eigentlich noch an Ordnung steht.

Machen Sie sich keine Gedanken! Je weniger man die Ordnung sieht, desto besser ist sie. Bei Wüstenrot & Württembergische in Ludwigsburg ist der wichtigste Ordnungsfaktor der Mensch – und das in 13.000 facher Ausführung. Die meisten von ihnen haben sich so sehr an das Wirken und Werken mit Computern gewöhnt, dass ihnen die Ordnung dahinter in ihrem Ausmaß gar nicht mehr präsent ist. Die gesamte Informatik ist für sie da. So muss es sein und nicht anders.

Das ist die Ordnung der Welt.

Vielleicht ist das ein bisschen übertrieben, aber mit Sicherheit bestimmt dieses Ordnungsprinzip seit vielen Jahren die Welt von Jennifer Löffler und Thomas Strobel. Beide gehören in führender Position zum Service Desk von W&W. Jennifers Team (wir nennen sie jetzt einfach mal beim kollegialen Vornamen) besteht aus elf Mitarbeitern. Sie kümmern sich darum, dass sich die Programme in den Computern und die Abläufe im Unternehmen im Einklang befinden. Ihr erster Blick gilt dabei den Abläufen, den Geschäftsprozessen, wie man heute etwas steif sagt. Thomas und drei seiner Leute blicken mehr in das Innenleben der Systeme. Kurzum: Jennifers Team sieht, was die Menschen wollen und brauchen, Thomas' Team

Jennifer Löffler, Leiterin Service Desk, Wüstenrot & Württembergische Informatik GmbH

Thomas Strobel, IE Systemtechnik 6 Verfahren u. Prozesse, Wüstenrot & Württembergische Informatik GmbH

erkundet die technischen Möglichkeiten. Aber ohne die 25 Mitarbeiter, die jährlich die 180.000 Anfragen der Benutzer managen, würden sie bald vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr sehen. So aber kehrt immer wieder Ordnung ein in die trotz aller Vorbereitung spontane Welt der Zusammenarbeit zwischen Systemen und Benutzern.

Nachhaltig vorbereitet sein, ist dabei schon ein sehr wichtiges Ziel im Service Desk von W&W. So kam es auch 2004 zur Zusammenarbeit mit der USU Software AG. Und sie besteht fort – mit einer Intensität, die den Fortschritt treibt. Die Technologie der USU, Knowledge Center genannt, hilft im Hintergrund, so dass auf alle Probleme der Benutzer – sie heißen bei W&W Anwender – eine schnelle und kompetente Antwort gesucht werden kann. Seit 2015 ist zudem auf

jedem Endgerät ein sogenannter Smartlink installiert. Hier kann der Anwender, das sind ausschließlich die internen Mitarbeiter, ein technisches Problem eintragen, und dann bekommt er automatisch Antworten aus dem Bestand an Wissensdokumenten, die bereits vom Service Desk aufbereitet wurden. Er kann sich also selbst helfen. Das klappt gut, immer besser, eigentlich bestens.

"Drei Ausrufezeichen" setzt Jennifer Löffler indes vor die Antwort auf die Frage aller Fragen. Wächst die Zahl der Abrufe, auf die der Service Desk automatisch antwortet, immer mehr, und werden dafür die Fragen, die der Service Desk persönlich und individuell klären muss, immer schwieriger? "Beides stimmt". Thomas Strobel pflichtet ihr bei: "Die einfachen Fragen sind geklärt, jetzt geht's an die Big Tickets", wobei die einfachen Fragen auch irgendwann einmal schwierige waren.

»Mein Laptop brummt wie ein bronchitiskranker Braunbär, mal tiefbrummend, mal hochbrummend. Brauche ich einen Pneumologen?«

Meldung an den Service Desk von W&W

Meistens waren es dann "geniale Ideen" (Strobel), geboren aus der Situation und der Zusammenarbeit mit der USU, die aus diesen schwierigen Fragen entstanden. Fast möchte man sagen: Die Ordnung der Welt besteht aus einem Schuss Genialität, die irgendwann Alltag wird. Und damit sie auch wirklich Alltag wird, "versuchen wir zu messen, ob das, was wir vorschlagen, auch tatsächlich etwas bringt" – und zwar nicht nur als Erwartung an eine Neuerung, sondern auch als Ergebnis. "So tickt unsere Welt", meint Jennifer und freut sich, dass der Service Desk im Unternehmen bei Umfragen immer wieder seinen hervorragenden Ruf bestätigt bekommt.

Das ist sehr in Ordnung.

inokos/Depositphoto / villy_yovcheva/iStock

GANZ SCHÖN HELLE

Rückstoß zur Erde. Auf den Ackerboden des Jahres 1987. Da zitiert die Tageszeitung 'Die Welt' einen Experten, der behauptet, dass der durchschnittliche Intelligenzquotient eines Computers "kaum über dem einer Kartoffel" läge. [1] Der IQ bleibt uns also verborgen. Gute 30 Jahre später sind wir bei Oliver Nissen in Bonn. Er und seine Mitarbeiter haben 2017 einen Chatbot erfunden (mit ein bisschen Hilfe der USU). Er heißt Horst, und der ist digitaler Hausmeister bei der Deutschen Telekom. Horst ist eine Kunstfigur, ein virtuelles Dingsbums, ein Stück Künstliche Intelligenz (KI), ein Chatbot. Das ist der Stoff, aus dem wir unse-

re Zukunft bauen, heißt es überall. Doch Horst sei "kartoffeldumm", gesteht Oliver, sein geistiger Vater, aber er macht einen phantastischen Job (mit ein bisschen Hilfe der USU).

Horst ist ein kleiner Star im Magenta-Netz. Fast alle mögen ihn, obwohl er einer von diesen Nervensägen ist,

die einem am Ende einer Hilfeanfrage um eine kleine Aufmerksamkeit bitten. Man solle doch ein paar Fragen beantworten. Zur Kundenzufriedenheit. Wir alle kennen das. Wir alle wissen: das nervt.

Doch an Horst hat man seinen Spaß. Gerne geht man auf seine Fragen ein. Und Horst holt gute Ergebnisse, für sich, für die Telekom und für das Social Media Team (und auch ein bisschen für die USU).

Tja, diese Künstliche Intelligenz, von der alle reden! Kann man die überhaupt messen? "Bis 2019 wird ein Computer der Preisklasse um 2.000 Mark die Rechenkapazität des menschlichen Gehirns besitzen. Im Jahr 2029 liefert der durchschnittliche Rechner für zu Hause eine Leistung von etwa 1.000 menschlichen Gehirnen", hatte 1999 Ray Kurzweil geschrieben. Der Mann ist eine Legende, gilt als überragender Visionär. Zwanzig Jahre später wissen wir, ohne dass wir dies messen müssen, dass wir von diesem Ziel noch viele Kartoffelacker entfernt sind.

Eigentlich liegt der Erfolg ganz woanders – in unserer hoch entwickelten Fähigkeit, zum Beispiel aus der Kartoffel, diesem Nachtschattengewächs, ein Optimum herauszuholen. Wir sind es, die immer mehr Intelligenz und Kreativität in die Kartoffel investieren – oder in virtuelle Typen wie Horst (mit ein bisschen Hilfe der USU). Wir sind die wahren Helden.

Es ist immer noch unser menschlicher Witz, der aus Horsts virtuellen Augen blitzt. Alles, was uns an ihm gefällt, kommt auch von uns, oder – besser gesagt – von dem Team um Oliver. Wenn Horst mit der Zeit

"Wer viel misst, misst viel Mist."

Oliver Nissen, Deutsche Telekom, zitiert das Motto seiner Mitarbeiter.

dann ein wenig intelligenter wirkt, ist das ganz okay. Es kann gut sein, dass in zehn Jahren ein Horst-Hirn tausendmal intelligenter ist als heute – allerdings nur gemessen in KI, in Kartoffel-Intelligenz. Und die ist und bleibt eine Dunkelziffer.

Was wir klar und deutlich sehen, ist, dass wir, die Nichtschattengewächse, in der Verantwortung stehen. Niemand anders. Verantwortung vor uns. Und das war dann die nächste große Überraschung auf unserer Reise zu den Kunden der USU. Das Gefühl für diese Verantwortung bestimmt alles.

Oliver Nissen, Leiter Social Media und Services bei der Deutsche Telekom Service GmbH

Silicon-Valley-Kunden 8.000.000.000

ALLES FÜR DICH

Das klingt paradox: 3,8 Milliarden Menschen zählt inzwischen das Internet. Doppelt so viele sind Kunden der High-Tech-Giganten aus dem Silicon Valley. Das ist keine Hexerei, keine Hochstapelei, das liegt daran, dass Kunden mehrfach gezählt und natürlich umworben werden. Auf jeden Fall ist seit Dezember 2018 jeder zweite Mensch auf der Erde mit dem Internet verbunden – nicht gezählt, sondern gerechnet. [1] Denn zum Zählen fehlt uns die Zeit. Und so rechnen wir uns unsere Welt zusammen. Hierzu ein paar Klarzahlen:

  • Im Jahr 2022 werden 60 Prozent des globalen Bruttoinlandsproduktes über die digitale Wertschöpfungskette geleitet – meint das 'Weltwirtschaftsforum' in Davos.
  • Mehr als 1,2 Billionen Dollar investierte die Weltwirtschaft 2018 in die sogenannte "digitale Transformation". Eine Menge Geld. Trotzdem würden vier von zehn Unternehmen den digitalen Wandel bis 2020 nicht überstehen – meinte bereits 2015 eine Studie des Global Center for Digital Business Transformation. [2]
  • Weil wir immer mehr im Netz bestellen, trifft der Wandel vor allem den Handel. Wie selbstverständlich wählen wir zum Beispiel bei Amazon aus 353 Millionen online verfügbaren Produkten. Das Angebot dort ist um den Faktor 3.500 größer als das, was wir in einem typischen Supermarkt finden.
  • Wir nutzen die für uns kostenfreien Suchmaschinen, die uns jährlich Arbeit im Wert von 17.500 Dollar abnehmen, berichtet das britische Wirtschaftsmagazin The Economist. [3]

Hinter all diesen Zahlen steht ein Riesengeschäft, abgeschlossen in den Wolken, den Clouds des Internets.

UND NUN BIST DU DRAN.

Denn um Dich geht's die ganze Zeit. Als Mensch. Als Kunde. Als Mitarbeiter. Als Bürger. Zuhause. Unterwegs. Bei der Arbeit. Jederzeit. Überall.

Es gibt kein Unternehmen auf der Welt, das sich nicht in irgendeiner Form diesen Herausforderungen stellen muss. Nicht nur die sozialen Medien, nicht nur die Online-Händler, nicht nur die Suchmaschinen, nicht nur die Startups, die Börsen, Banken, nein, jedes Business.

Denn wir, die wir alle im Internet suchen und dort auch alles finden, sind jedes Jahr eine Milliarde Jahre im Netz. In den unterschiedlichsten Funktionen. Aber der Ausgangspunkt allen Wollens, allen Suchens, allen Handelns sind wir, jeder Einzelne von uns. Mit uns muss man rechnen.

Selbst ein Hersteller von Gabelstaplern muss sich mit uns befassen. Die Firma Jungheinrich in Hamburg zum Beispiel sorgt mit ihren 'Intralogistik-Lösungen' dafür, "dass den Menschen und Firmen auf der ganzen Welt auch das geliefert wird, was sie bestellt haben", heißt es auf der Website. Einer ihrer Gabelstapler hat bestimmt auf dem Weg zu uns die Waren bewegt, die wir im Internet-Handel bestellt haben. 330 Millionen Pakete würden allein in der Weihnachtszeit 2018 versandt, heißt es, und zwar nur in Deutschland. [4]

Aber auch das, was wir im stationären Einzelhandel erwerben, ist auf dem Weg zu uns von einem Gabelstapler mindestens einmal geliftet worden: "Ohne Jungheinrich bliebe Ihr Einkaufswagen vermutlich leer", erklärt das weltweit tätige Hamburger Familienunternehmen. Um dies behaupten zu können, muss man gar nicht zählen, muss man gar nicht rechnen.

[1] Frankfurter Allgemeine Zeitung, 11. Dezember 2018: "Die digitale Welt steht vor einer Krise" [2] Frankfurter Allgemeine Zeitung, 1. Juli 2015, Georg Giersberg: "Die Digitalisierung reißt Branchengrenzen nieder"

[3] The Economist, November 17, 2018, Patrick Foulis: "Trustbusting in the 21st century"

[4] Frankfurter Allgemeine Zeitung, 10. Dezember 2018: "Paketlieferungen bis zur Haustür kosten extra"

"So wie wir privat die IT im Netz erleben, so wollen wir auch bei der Arbeit verwöhnt werden."

Matthias Nischwitz, Jungheinrich

DAS KANN MAN SICH DENKEN.

Vier Milliarden Euro will dieses 1953 gegründete Weltunternehmen im Jahr 2020 umsetzen. 3,4 Milliarden waren es bereits 2017. Zehn Jahre ist es her, dass die Finanzkrise den Absatz dieser Firma ausbremste. Die Investitionen in die IT stagnierten, Projekte, die Jungheinrich z. B. mit der USU schon auf den Weg gebracht hatte, wurden gestoppt. Es war hart. Für alle. Doch dann erholte sich dieses stolze Unternehmen, brachte sich wieder auf Wachstumskurs – und zwar in bislang ungeahnte Dimensionen.

Vielleicht liegt es daran, dass in dieser Firma der eine für den anderen mitdenkt. So wie der IT-Experte Matthias Nischwitz, der uns folgende Anekdote erzählt. Er steckte in der Schlussphase eines Projektes mit der USU, bei dem es darum ging, sich mit intelligenten Werkzeugen um die alltäglichen IT-Probleme der internen Benutzer zu kümmern. Es war ein gutes Projekt, ganz nach dem Geschmack des Gruppenleiters 'Internal Tools'. Nun begab es sich, dass er nach einem Besuch in der Münchner Niederlassung zusammen mit Kollegen aus dem After-Sales-Bereich in einem Großtaxi zum Flughafen fuhr. Nischwitz hörte mit halben Ohr einem Gespräch seiner Kollegen zu, die sich darüber unterhielten, wie sie Meldungen über Störungen oder Nachfrage nach Ersatzteilen für die Gabelstapler ihrer Kunden informationstechnisch in den Griff bekommen könnten. Nach einer Weile schaltete sich Nischwitz in die Unterhaltung ein: "Irgendwie kommt mir Euer Problem bekannt vor", erklärte er. "Das, was ihr da sucht, das realisieren wir gerade für die Bedürfnisse unserer IT-Benutzer Schaut Euch das doch einmal an!"

So geschah es. Plötzlich hatte die USU mit ihrem Produkt – es heißt übrigens Valuemation – nicht nur einen Kunden im IT-Bereich, für das es entwickelt worden war, sondern auch in einem Bereich, der unmittelbar mit dem Kerngeschäft von Jungheinrich verbunden ist, der zugleich aber auch sehr individuelle, sehr spezielle Aufgaben zu erfüllen hat.

Ja, es kommt auf den Einzelnen an. In jedem Unternehmen – und in guten Unternehmen weiß man dies auch.

Übrigens: Matthias Nischwitz ist zwar Wirtschaftsinformatiker, aber er ist auch studierter Historiker, einer mit Vorliebe für die Antike. Vielleicht ist diese

Matthias Nischwitz, Gruppenleiter Internal Tools bei der Jungheinrich AG

Kenntnis längst vergangener Zeiten der Grund dafür, dass er "den Wandel liebt". Denn dann findet Geschichte statt. Er hofft darauf, dass ihn eines Tages die Virtuelle Realität in die Welt von Pompeji führt – in einer Weise, dass er diese antike Stadt ganz persönlich hautnah erleben kann. Pompeji wird im digitalen Wandel wiederauferstehen.

ANRUF AUS DEM NICHTS

Es klingelt. Nur ganz kurz, dann nimmt auch schon einer der 135 "Agents" das Gespräch an: "Können Sie mir sagen, wie lange der Dom heute noch auf hat?" – Die Antwort kommt prompt. "Bis 21 Uhr." Schon ist das nächste Gespräch in der Leitung. Diesmal ist der Fall komplizierter: "Wir wollen heiraten. Was müssen wir tun?" In der Regel ist auch das in wenigen Minuten geklärt. Wenn aber nur einer der beiden Hochzeitswilligen eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzt, vielleicht sogar außerhalb der EU, geht die Frage gleich fließend weiter an das Standesamt.

Irgendeiner ist hier immer zuständig, auch wenn der Kölner Dom gar nicht zum Aufgabengebiet gehört, sondern die Frage eigentlich vom erzbischöfflichen Ordinariat beantwortet werden müsste. Oder vom Touristenbüro. Aber der Dom ist das Wahrzeichen dieser Stadt.

Wir besuchen das "Bürgertelefon" der Stadt Köln. "Den Ausdruck 'nicht zuständig' gibt's bei uns nicht",

erklärt der stellvertretende Leiter des Bürgertelefons Axel Hansen. Von montags bis freitags gilt es, zwischen 7.00 Uhr morgens und 18.00 Uhr abends auf alles eine Antwort zu finden. Und das gelingt den Mitarbeitern "an der Telefonfront" (Hansen) offensichtlich so gut, dass ihnen die Bürger der Stadt Köln Jahr für Jahr die Note 1,4 geben.

Seit 2003 gibt es dieses Bürgertelefon, das jeder unter der Nummer 2210 kennt, dem heimlichen Dimitri Drofitsch

Das Bürgertelefon der Stadt Köln

Wahlzeichen dieser Stadt, abgeleitet aus Kölns Vorwahl 0221. Nur die Null ist nach hinten gerutscht, damit sie mit dem ganzen Amtswissen um diese Stadt gefüllt werden kann.

Bürger sind dabei nicht nur die Menschen, die in Köln wohnen, sondern auch die aus dem Umkreis – aus Bonn, aus Leverkusen, aus Siegburg und dem Rhein-Erft-Kreis. Insgesamt sind es 2,5 Millionen "Kunden", wie Hansen die Menschen im Erfassungsgebiet nennt. Mehr als eine Million Anrufe jährlich bekommt das Bürgertelefon, das übrigens auch unter der bundesweiten Telefonnummer 115 zu erreichen ist. Wenn man weiß, dass hinter den 135 "Agents" (Branchenjargon für die Mitarbeiter in den Call Centern) insgesamt 19.000 städtische Mitarbeiter stehen und 60 Fachämter alle Zuständigkeiten abdecken, dann müsste dies eigentlich ein sehr gemütlicher Job sein.

Pustekuchen! Jeder Anruf ist eine Überraschung. Niemand weiß im Voraus, welche Frage auf ihn zukommt. "Das ist schon sehr stressig", meint Hansen voller Respekt vor der Professionalität seiner Mitarbeiter. Spätestens nach einer Minute weiß ein "Agent", was der "Kunde" für ein Problem hat. Nach zwei weiteren Minuten hat er ihm auch schon eine Lösung vermittelt. Und wenn dann das Gespräch beendet ist, gilt es, in einer weiteren Minute eine eventuell notwendige Nachbearbeitung zu erledigen. So lauten die Erfahrungswerte aus mehr als 15 Jahren "Bürgertelefon", bei der die USU praktisch von Anfang an der Technologiepartner gewesen ist. Ausgewählt im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung.

Begonnen hatte alles 2003 als ein kleines Pilotprojekt, das bereits nach einem halben Jahr beendet werden konnte – wegen zu großen Erfolges. Die "Rathauszentrale", die bis dahin das Geschäft der Telefonvermittlung zu den einzelnen Fachämtern geleistet hatte, ging über in die neue Institution des "Bürgertelefons". Und seit dieser Zeit wächst im Hintergrund auf der Basis der USU-Technologien, dem sogenannten KnowledgeCenter, einer Wissensdatenbank, die alles im direkten Zugriff vorhält, was die Mitarbeiter im Job benötigen.

Vorbei sind seitdem die Zeiten, in der die Dienste der Stadt zu weniger als 50 Prozent für Auskünfte erreichbar waren. Traumhafte 85 Prozent sind es inzwischen. Zudem werden die Mitarbeiter mindestens zweimal im Jahr von einem externen Fachmann gecoacht. Auch die Teamleiter, die mitten unter ihren Mitarbeitern ihren Platz haben, sind stets zur Stelle, helfen in schwierigen Fällen – wenn es zum Beispiel heftige Beschwerden regnet.

Nein, hier wird keiner allein gelassen, schon gar nicht der "Kunde". Manchmal ist man aber auch sprachlos, wenn sich zum Beispiel ein Bahnkunde unter der Nummer 2210 über Verspätungen beschwert. "Aber der Hauptbahnhof gehört doch zu Köln", ist dann das kaum noch zu entwaffnende Argument, mit dem ein "Agent" konfrontiert wird, wenn er versucht, diese Beschwerde in andere Richtung zu kanalisieren. Da hilft am Ende nur noch der rheinische Humor ...

Ansonsten steht im Hintergrund aller Kompetenzen immer die Wissensdatenbank parat. Mit all ihren

Routinen. Sie sagt den Mitarbeitern auch, wovon sie sich fernhalten sollen: weil dies das tiefe Spezialwissen eines Experten verlangt – wie zum Beispiel bei der Eheschließung mit einem ausländischen Mitbürger. Was die "Agents" an Wissen weitergeben können und was nicht, das legt allerdings nicht die Software fest, sondern dafür hat das "Bürgertelefon" fünf

Axel Hansen, stellvertretender Leiter des Bürgertelefons der Stadt Köln

Mitarbeiter, die permanent die Aufgabenstellungen beobachten und zu Antworten vorfertigen. Und sie bekommen auch permanent Rückmeldungen von den "Agents", die mit einem Häkchen signalisieren, welche Lösung aus dem KnowledgeCenter ihnen geholfen hat.

Es ist keine leichte Aufgabe, die die Mitarbeiter am Bürgertelefon Tag für Tag zu erledigen haben. Es sind "gläserne Arbeitsplätze", bei denen alles, was sich messen lässt, auch gemessen wird. Natürlich haben die Kollegen dazu explizit ihr Einverständnis abgegeben. Das ist schon eine Hürde.

Dennoch sind die Jobs begehrt. So musste das "Personalamt" jüngst mehr als 400 Bewerbungen durchforsten, um dann ein Viertel davon für ein mehrtägiges Bewerbungsgespräch einzuladen. Am Ende bekam ein Dutzend Bewerber die Zusage. Früher wurde als Voraussetzung ein Abschluss in einem verwaltungsnahen oder kaufmännischen Beruf verlangt, doch heute findet man selbst ehemalige "Metzgermeister" mit ausgesprochen guten Fähigkeiten im Kundenservice unter den Mitarbeitern, die Einarbeitungszeit wurde verkürzt und nach vier Wochen führen die neuen Kollegen bereits ihr erstes "Kundengespräch". Wissen und Können kommen also hier ganz schnell zusammen. Dank der guten Technik – und Dank der gelebten Zwischenmenschlichkeit.

Natürlich ist auch hier – wie in allen Call Centern – die Fluktuation überdurchschnittlich hoch. Aber sie hat vielleicht einen anderen Akzent. Denn wer hier drei Jahre lang seinen Job gemacht hat, ist zumeist so gut vernetzt mit allen Behörden und deren Anforderungen, dass er sich überlegen kann, ob er nicht in eines der 60 Ämter wechselt. Die Versuchung ist jedenfalls da.

Gesunder Wettbewerb, wobei das "Bürgertelefon" durchaus gegenhalten kann. Denn es lockt als einzige Dienststelle in Köln mit verkürzten Wartezeiten für eine bessere Besoldung. Man tut, was man kann. So hat die Stadt Köln zum 1. Mai 2018 Ämter aus verschiedenen Bereichen zu einem neuen Oberamt zusammengefasst: Dazu gehören neun über die Gesamtstadt verteilte "Kundenzentren", über die die Bürger zum Beispiel ihren Personalausweis beantragen oder einen Wohnungswechsel melden können. Auch das Standesamt gehört dazu – alles Ämter, die unmittelbaren Kontakt mit uns Normalbürgern haben. Teil dieses "Bürgerdienstes" ist auch das "Bürgertelefon", fast schon die Seele des Ganzen. Das gilt umso mehr, wenn nun auch das "Beschwerdemanagement" auf den Bereich "Bürgertelefon" zurollt – ein sehr heikler Job. Aber das trauen sie sich zu, denn sie sind ja die Drehscheibe für alles, nicht zuletzt mit der Unterstützung der USU-Technologien. Alles wirkt hier sehr professionell.

So werden wir am Ende des Besuchs den Eindruck nicht los, dass hier eine sehr heitere, lockere Atmosphäre herrscht – eine, die so gar nicht die herrschenden Vorurteile gegenüber einem Amt bestätigt. 2210 – das wissen wir nun – ist die Vorwahl zum sicheren Wissen dieser Stadt.

Es ist die Nummer Sicher.

21.306

Mutmaßliche Zahl der kodierenden Gene des Menschen

DAS SERVICE-GEN

Wir sind verblüfft. Wir werden verwöhnt. Vor uns eine große Schachtel mit Keksen, ein Tablett mit Getränken, Kaffee, Sprudel, alles ist da. Klasse! Perfekter Service.

Wir besuchen die Reederei Hamburg-Süd, die mit ihrem Umsatz von 5,6 Milliarden Euro seit Ende 2017 zum dänischen Maersk gehört, der größten Containerschifffahrtsgesellschaft der Welt. Über 6.000 Mitarbeiter zählt Hamburg-Süd. Etwa ein Viertel von ihnen arbeitet auf See, die anderen sorgen dafür, dass alles reibungslos funktioniert, die Flotte bestens ausgelastet ist und ihre Tonnagen sicher in jeden Hafen der Welt bringt. All das ist ohne IT undenkbar. Von ihrem Einsatz hängt alles ab. Vor dem Computer und auf hoher See sind wir in Gottes Hand. Nichts darf stören – und wenn doch, dann muss schon vorher an alles gedacht worden sein. Alles muss passen. Damit das so ist, gibt es Menschen wie unseren Gesprächspartner José Silva. Ein sympathischer, junger Mann.

Dann hören wir, dass er bereits 50 ist. Sieht man nicht. Er ist Spanier. Hört man nicht. Hauptschulabschluss. Denkt man nicht.

Ja, er sei hier aufgewachsen. Seine in den sechziger Jahren eingewanderten Eltern hätten mit dem deutschen Bildungssystem nichts anfangen können. Wie auch? Aber er hätte dann seinen Bildungsweg gefunden – zum Fachabitur und zum Groß- und Außenhandelskaufmann. Heute sei er bei der Reederei verantwortlich für das Service-Management der IT. Seit mehr als zwei Jahrzehnten ist er gleichsam ein Vorausdenker. Das bewegt ihn. Das lebt er. Eigentlich von Anfang an.

Wir kommen ins Gespräch und erwarten gottergeben den Ansturm der Fachbegriffe. Nichts da! Aber auch gar nichts. "Ich bin so etwas wie ein Babelfisch", meint er in Anspielung auf die geniale Science-Fiction-Parodie "Per Anhalter durch die Galaxis" des Briten Douglas Adam. Vor vierzig Jahren erschienen, gibt es in diesem Roman ein Fischlein, das alle Sprachen beherrscht, im Kopf seines Wirtes haust und alles dolmetscht. Simultan selbstverständlich. Silva und seine Leute übersetzen ebenfalls alles – vom Technischen ins Menschliche. Mehr noch: Sie sorgen dafür, dass zum Beispiel die Benutzer der IT-Systeme, die Fachbereiche, im Störfall jederzeit die richtige Antwort

Elbphilharmonie und Mary Poppins: Alles Dienstleistung.

erhalten. Komme, was da wolle. Schnell und unverzüglich, fast möchte man sagen: Simultan mit der Situation.

Als Schüler hat Silva nebenbei in einem Softwarehaus in der heimischen Nachbarschaft als Techniker ausgeholfen. Er hat Systeme zusammengebaut, die bei Kieferorthopäden für die Digitalisierung von Röntgenbildern eingesetzt werden. Er kennt sich aus mit Kleinteilen und mit der Herausforderung, daraus etwas Ganzes, etwas Neues zu machen. So war es auch bei seinen anderen Arbeitgebern, die im Mobilfunk agierten. Das ist, wie wir alle wissen, ein Geschäft, das sich damals wie heute technologisch permanent

Hamburg Süd-Gebäude

selbst ersetzt und neu kombiniert – vom kleinen Endgerät zum großen Ganzen, vom Smartphone zur Cloud. Und mit der Berufswahl zum Außenhandelskaufmann hatte er ja auch die ganze Welt im Blick – im Blick einer Ware, eines Einzelteils. In einer Reederei ist es nicht anders. Da muss jedes Stück an seinen Platz, damit es sicher in seinem Zielhafen landen kann.

In der Welt der IT, die alles, was sich real bewegt, auch digital begleiten will, ist alles ständig unterwegs, auch und gerade die Services, die Dienstleistungen, die einem Mitarbeiter helfen, den eigenen Job so produktiv wie möglich zu erledigen – wie zum Beispiel das Befrachten und Bemannen der Schiffe, die Interaktion mit dem Zoll etc. Da muss alles reibungslos henvryfo/AdobeStock

funktionieren – vor Ort, beim Benutzer, im Fachbereich. Jede Störung muss sofort aufgefangen werden. Jeder Softwarewunsch muss prompt befriedigt werden – am besten durch vorgefertigte Antworten und Prozesse, durch hochmobile Services.

Zwei auf einen Streich: die "Santa Rita" und die "Santa Barbara" im Hafen von Santos

Deshalb wurden diese bei Hamburg-Süd in kleinste Einheiten "zugeschnitten" und dann in einem Katalog zusammengestellt. 1.200 Produkte galt es zu sichten und zu bewerten. Am Ende blieben 300 übrig, die jederzeit geordert werden können. Statt in vier Tagen sind sie zumeist innerhalb von Stunden verfügbar, sogar in Sekunden, wenn es keiner weiteren Genehmigungen bedarf. Alles ist hocheffizient. Supersache also.

Wem aber übergibt man die Verantwortung für die Produkte, die ja auch noch je nach Bedarf miteinander individuell kombiniert werden sollen? Dazu braucht man Mitarbeiter mit einem "Service-Gen", wie es Silva nennt. Wo sind die? Nicht einfach in Unternehmen, in denen das Denken in Silos nie hinterfragt wurde. Das zu ändern, verlangt mehr als nur einen Babelfisch an Diplomatie und Dolmetscherei.

Zwei Jahre missionierte Silva, der 2013 zu Hamburg-Süd gekommen war, um gemeinsam mit den insgesamt 16 Gruppenleitern die neue Idee des Service zu vermitteln. Es war ein "mühsamer Prozess", erinnert er sich. Aber dann kam der Durchbruch. Verantwortung ist längst höchste Tugend hier, und jeder achtet heute darauf, dass es auch beachtet und geachtet wird. Ein neues Gefühl der Kollegialität entwickelt sich – auch für die eigene Aufgabe. Eine neue Dynamik entsteht.

Silva sieht, dass uns die Kekse schmecken, die wir – fasziniert von seinen Erzählungen und Sprachbildern – in uns hineinstopfen. Er ist der perfekte Gastgeber, denken wir, bis er uns fragt: "Ist es eine Serviceaufgabe der IT, Ihnen diese Kekse zur Verfügung zu stellen?" Wir schauen ihn etwas verdutzt an, sind sprachlos, rätseln und drucksen herum. "Natürlich ist das nicht unsere Aufgabe. Bei uns kümmert sich nicht die IT darum, einen Konferenzraum vorzubereiten. Das macht bei uns das Facility-Management", erklärt er. "Eine Viertelstunde vorher waren die Leute hier und haben alles vorbereitet. Und nachher kommen sie und räumen alles wieder auf. Das ist so festgelegt." Für jede Raum-Buchung.

Wir verstehen. Kompetenzen wandern dorthin, wo sie am besten aufgehoben sind. Aber wer kümmert sich dann um das Große und Ganze? Na klar, das geschieht durch die Digitalisierung, die alles wieder zusammenbringt, denken wir in unserer Naivität. Möglichst automatisch.

Silva macht das Geschäft schon zu lange, um noch an den Weihnachtsmann zu glauben. Er bittet uns, ihm zu folgen.

Wir verlassen den Raum mit den leckeren Keksen. Er zeigt uns den Bereich, in dem er und seine vier Mitarbeiter ihre Bildschirme steuern. Erstaunt sehen wir überall an den Wänden die vielen gelben Zettel. Nichts ist da digital. "Technik kann auch schon mal ablenken", meint Silva. "Vor allem kann sie einen daran hindern, den Überblick zu gewinnen und zu behalten."

Dieser Mann und seine Leute denken an alles – selbst an das Denken, denken wir.

Jose Silva Yañez, Teamleiter Service Portfolio & Catalogue Management bei Hamburg Süd

DIE VERTRAUENSFRAGE

Wir sind bei den Besten der Welt. Jedenfalls wurde die Schweizerische Post AG 2018 zum zweiten Mal hintereinander zur besten Post der Welt gekürt. Aber ist sie auch die sicherste?

In gewisser Weise ist das eine Frage, die Markus Bacher, der von Bern aus über den IT-Betrieb der Schweizer Post wacht, sehr stark bewegt. Denn das Staatsunternehmen ist zwar eine Aktiengesellschaft mit einem Umsatz von rund acht Milliarden Franken, aber sie gehört der Eidgenossenschaft. Mit ihr gemeinsam möchte nun die Post ein E-Voting-System einführen, das auch den höchsten Sicherheitsansprüchen genügt.

Zentrale der Schweizerischen Post in Bern

Hacker testen das System auf Sicherheitslücken

Immerhin sind wir hier in dem Land, das seit mehr als zwei Jahrhunderten direkte Demokratie lebt. Auch die Post muss sich hier dem Votum der Eidgenossen stellen über das, was sie darf und was nicht. Und wenn Tim Berners-Lee, der geniale Erfinder des WorldWideWeb, das 2019 dreißig Jahre alt wird, möchte, dass die Menschen im Internet nicht mehr länger nur als schnöde "Nutzer" gesehen werden, sondern als souveräne Bürger, dann muss die Demokratie auch viel stärker im Netz präsent sein. [1] Dies ist der Traum seit dreißig Jahren – zumindest der Bürger, weniger vielleicht der Politiker, die sich in ihrer Rolle in einer repräsentativen Demokratie geschmälert sehen – aber nicht in der Schweiz mit seiner großen Erfahrung in Sachen direkter Demokratie. Da bekommt E-Voting eine enorme Bedeutung.

Das System muss so sicher wie irgend möglich sein. Da gibt es keine zwei Meinungen. Deshalb hat die Schweizerische Post im Auftrag der Schweizerischen Bundeskanzlei die weltweite Hacker-Szene eingeladen, im Februar 2019 das System nach Strich und Faden zu testen. "Nehmt es auseinander und helft

uns", fordert Markus Bacher die Hacker-Szene auf. "Sagt uns jetzt, was falsch ist, nicht nachher! Denn dann ist das Vertrauen weg."

Die Schweizer wollen es wirklich wissen. Alle. Die Post. Der Bund. Die Hacker. Ohne Pardon. (Und die USU will es auch wissen. Sie begleitet im Hintergrund mit ihrer Software Valuemation das Projekt. Sie dient dazu, zum Beispiel die einzelnen Services beim E-Voting abzurechnen.)

Es muss in der Tat ein sicheres System sein, sonst ist die Demokratie tot, jedenfalls in ihrer elektronischen Form über den "dritten Stimmkanal". Sagen die Hacker. Und sie haben wohl recht. Drücken wir die Daumen, dass das E-Voting-System das "Bounty Hacking" übersteht! 400 Hacker hatten sich Ende 2018 bereits für den Angriff auf den Source-Code angemeldet.

Eigentlich ist es egal, wie das Projekt ausgeht, denn es ist schon jetzt ein deutliches Signal dafür, dass die Schweizerische Post AG einen massiven Wandel

[1] Frankfurter Allgemeine Zeitung, 25.April 2018: "'Die direkte Demokratie ist kein Exportprodukt'"

eingeleitet hat. Fast möchte man von einem Paradigmenwechsel sprechen. Und mit diesem Wechsel macht sie sich nicht nur Freunde.

Stand in der guten alten Zeit die Effizienz der eigenen Geschäftsprozesse im Vordergrund, so sind es heute die Ansprüche der Kunden – so wie es Amazon seit 1996 allen vormacht, wie es auch andere Firmen bewegt, denen wir auf unserer Rundreise begegneten.

"Die direkte Demokratie ist kein Exportprodukt, das sich überall installieren lässt."

Alain Berset, Bundespräsident der Schweiz [2]

Sie möchten ihre Geschäftsprozesse allein aus dem Blickwinkel des Kunden heraus gestalten. Und wenn dann der Kunde – wie bei der Schweizerischen Post – sogar Amazon heißt, dann misst sich die beste Post der Welt mit einem der am meisten bewunderten Unternehmen der Welt. [3] (Amazon war 2018 im Ranking des Wirtschaftsmagazin "Fortune" die Nummer 2 nach Apple.) Es geht dabei zum Beispiel darum, beim Warenimport die gesamte Zollabwicklung für Amazon zu erledigen.

Dass der stationäre Einzelhandel und auch die konkurrierenden Online-Händler über diese Kooperation nicht begeistert sind, ist verständlich. Aber solche Konflikte bleiben nicht aus, wenn sich ein Logistikunternehmen voll auf seine Kunden ausrichtet, egal, ob privat oder professionell. Diese Kunden schreiben weniger "physische Briefe" (Bacher), die Zahl sinkt jedes Jahr um vier Prozent. Dafür nähert sie sich bei der Paketzustellung mit einem Volumen von mehr als 138 Millionen ihrer Kapazitätsgrenze. Das war 2018 das fünfte Rekordergebnis in Folge. Jeden Tag verteilt die Post 100.000 Kleinwarensendungen aus Asien im Land, 23 Millionen insgesamt. Diese Zahl soll bis 2020 auf 38 Millionen steigen. "Manchmal ist es unvorstellbar, dass Kleinteile im Wert von einem Euro um die ganze Welt verschickt werden", staunt Bacher über

eine globale Logistik-Wirtschaft, die fast schon bis zum Irrsinn effizient ist. Vor allem aber verbirgt sich dahinter ein immenses Quantum an permanenten Reorganisationen – eine gewaltige Herausforderung, zumindest für die rund 60.000 Mitarbeiter.

So sind wir denn auch an einem Punkt, bei dem Bacher sich nicht vorstellen kann, dass die Schweizer die Amerikaner als Vorbild nehmen können: das Mitarbeitermodell. Bacher hat sich dies bei Amazon in Seattle angeschaut und sich dabei immer wieder die Frage gestellt: "Passt das in unseren Kulturkreis?" Nein, da muss man auch weiterhin eigene Wege finden und gehen.

Irgendwie hat man das Gefühl: die schaffen das. Vielleicht nicht sofort. Bestimmt nicht ohne anstrengende Diskussionen auch um das Investitionsverhalten. Wie viel Experimente sind möglich, wie viele sind nötig? – für Europäer immer eine kritische Frage. Auch mit Risikokapital kann die an hoheitliche Aufgaben ge-

koppelte Schweizerische Post nicht so einfach herumspielen. Alles ist sorgfältig abgewogen. Und es kann durchaus sein, dass diese Rückkoppelung mit dem Bürger, diese direkte Demokratie, das eigentliche Erfolgsgeheimnis ist. Immerhin musste sich auch die Schweizerische Post AG wiederholt dem Votum der Bürger stellen – so auch

Markus Bacher, Leiter Transition & Operations bei der Schweizerischen Post AG

im Juni 2016 mit der Frage, ob die Post sich solchen Diensten wie dem E-Voting geschäftlich öffnen darf. Die Antwort war mit 67,6 Prozent ein kräftiges Ja.

Vielleicht ist sie gerade deshalb die beste Post der Welt.

[2] Frankfurter Allgemeine Zeitung, 8. November 2018, Michael Hanfeld: "Das Manifest"

[3] Fortune, February 1, 2018: "The world's most admired companies"

DAS TECHNOLOGISCHE PARADOXON

Produktiv ist alles, was Ertrag bringt, sagte 1967 ein wenig altklug ein altes, kluges Lehrbuch über "Volkswirtschaftslehre". [1] Arbeit, Kapital, Boden, Maschinen – alles kann produktiv sein, also Ertrag bringen. Okay, was aber ist mit Software? "Man kann das Computerzeitalter überall erkennen – nur nicht in den Produktivitätsstatistiken", hatte 1987 der Wirtschaftsnobelpreisträger Robert M. Solow behauptet. [2] Und die Seele der Computer ist nun einmal die Software. Bringt sie wirklich keinen Ertrag – außer dem Entwickler? Vielleicht verzichtet dieser sogar auf eine Vergütung und stellt seine Software als Open Source kostenlos zur Verfügung. Ein verlockendes Angebot – für andere Entwickler.

"Jedes Stück Software, dass ich nicht selbst entwickeln muss, erhöht meine Produktivität", meint beiläufig der Wirtschaftsinformatiker Thomas Stange von der BITMARCK Technik GmbH in Hamburg, und vergleicht dies mit der Automobilindustrie: "Kein Hersteller erfindet das Auto neu. Nichtsdestotrotz sind auf allen modernen Verfahren Rechte drauf. So ist es auch bei der Software. Gut, ganze Betriebssysteme gibt's umsonst, aber es wird auch kräftig gekauft. Allein in Deutschland waren uns 2018 der Erwerb und die Nutzung von Software 24,4 Milliarden Euro wert. Und die Anbieter sind sehr daran interessiert zu erfahren, was mit ihrer Software passiert – egal, ob sie kostet oder kostenfrei ist."

Software ist alles, was Ertrag bringt, könnte man heute ein wenig vorwitzig sagen. Denn Software – vor allem in der Form künstlicher Intelligenz – verdrängt Kosten, allen voran die des Personals. Einsparungen in Höhe von 9 Billionen Dollar an Löhnen und Gehältern könnte bis 2025 der Einsatz intelligenter Software weltweit bringen, sagt die Investmentbank Merrill Lynch, insgesamt könnte der Effekt 14 bis 33

Billionen Dollar betragen. Gigantisch. Ein Produktivitätsgewinn, der nach Meinung der Unternehmensberatung McKinsey Global Institute einen um den Faktor 3.000 höheren Wirkungsbetrag hätte als die Industrielle Revolution vor 200 Jahren. [3]

Thomas Stange, Fachleiter Lizenzmanagement bei der BITMARCK Technik GmbH

Wer aber bezahlt dann unsere Sozialversicherungen, diese große, segensreiche Gegenrechnung zur Industriellen Revolution? Frisst sie jetzt gar ihre Kinder? Eines dieser Kinder haben wir besucht. In Hamburg. Es ist quicklebendig. BISMARCK. BITMARCK. Nur ein Buchstabe ist anders. Er ist sogar lediglich um ein Bit im Alphabet weitergerückt.

  • Der Kanzler namens Bismarck war es, der in den siebziger und achtziger Jahren des 19. Jahrhunderts mit der Sozialgesetzgebung die Grundlagen für unseren heutigen Sozialstaat schuf.
  • Die Firma namens BITMARCK ist es, die seit 2008 dafür sorgt, dass dieses große Erbe informationstechnisch fest im 21. Jahrhundert verankert ist. Im Namen von Millionen Menschen und deren Krankenkassen.

[1] Funk-Kolleg 2, Frankfurt 1967, Karl Häuser, Volkswirtschaftslehre, Seite 45 ff. [2] Newsweek, January 29, 2001, Tony Emerson: "Mystery solved", danach zitiert

Seit einem halben Jahrhundert ist Software mehr und mehr eingebettet in unser menschliches Tun. Noch nie hatten wir so viele Beschäftigte in Deutschland wie 2018. Die Produktivität aber steigt gerade einmal um 1 Prozent, so wenig wie noch nie, möchte man meinen. Was ist da los? Ist das alles umsonst? "Das technologische Paradox" nannte 1993 das amerikanische Wirtschaftsmagazin "Business Week" [4] dieses Umfeld voller Widersprüche, in dem wir nun seit einem halben Jahrhundert leben, in dem die USU seit mehr als 40 Jahren kräftig mitmischt und dabei 700 Arbeitsplätze schuf. Aus dem Nichts. 26 neue Mitarbeiter kamen allein in 2018 dazu. 

Es ist alles viel komplexer geworden, viel vernetzter und damit auch weniger erklärbar. Und das in einem Zeitalter, in dem man sich so um Transparenz bemüht. Du kommst auf seltsame Gedanken: Die Produktivität des einen ist der Ertrag des anderen. Jeder lebt vom Erfolg des anderen, der wahre Netzwerkeffekt.

Den perfekten Sozialstaat wollte zum Beispiel Otto von Bismarck schaffen. Den haben wir bis heute nicht. Aber wir werden immer besser. Jeden Tag ein Stück. Dafür steht unser Gesundheitssystem, finanziert von Krankenkassen wie der DAK-Gesundheit mit der Hauptzentrale in Hamburg, deren Ursprünge bis in das Jahr 1774 zurückreichen, also in jene Zeit, als sich die Moderne erhob – mit der Erklärung der Menschenrechte, mit der Dampfmaschine und mit der Entdeckung der Marktwirtschaft. Das Zeitalter der Produktivität begann und schuf neue Werte – nicht nur in der eigenen Industrie, sondern überall.

Wir sitzen Thomas Stange gegenüber, spüren den stillen Stolz auf seine Firma und deren geschichtsträchtigen Hintergrund. BITMARCK ist zwar gerade erst zehn Jahre alt geworden, aber die Gesellschaft ist mit ihren rund 300 Millionen Euro Umsatz und 1.400 Mitarbeitern nicht nur Teil von etwas viel, viel Älterem, sondern auch Größerem. 30.000 Mitarbeiter in der GKV nutzen die BITMARCK-Dienste, um den Ansprüchen von mehr als 20 Millionen Versicherten gerecht zu werden: "85 Prozent aller Krankenkassen sind unsere Kunden. Sie sind auch die Gründer und Gesellschafter von BITMARCK", sagt Thomas Stange.

BITMARCK selbst besteht aus einer Holding, die in Essen ihren Sitz hat und über fünf Gesellschaften wacht. Mit ihren knapp 500 Mitarbeitern ist die BITMARCK Technik GmbH schwerpunktmäßig für den IT-Betrieb verantwortlich. Wichtigster Kunde ist die DAK-Gesundheit. Daneben gibt es noch die BITMARCK

BITMARCK, Standort Hamburg

Beratung GmbH in München sowie in Essen die BITMARCK Software GmbH und die BITMARCK Service GmbH. Hinzu kommt die BITMARCK Vertriebs- und Projekte GmbH. Hinter dieser Gesamtorganisation stehen Themen, an die vor einem halben Jahrhundert noch niemand gedacht hatte –

[4] Business Week, March 6, 1995: "The technological paradox"

und die dennoch längst existentielle Bedeutung besitzen – jedes Thema für sich und für die anderen. Dafür braucht man gute Leute. In die muss man investieren.

Bevor Thomas Stange sein Diplom als Wirtschaftsinformatiker erwarb, hatte er eine Lehre als Sozialversicherungsfachangestellter absolviert. Damals bei der DAK in Hessen. Sein Arbeitgeber ermöglichte ihm ein Stipendium, 1993 wanderte er aus nach Hamburg, für ihn die "schönste Stadt der Welt". Vor allem aber ist hier der Hauptsitz der heutigen DAK-Gesundheit, die bei der Gründung von BITMARCK eine zentrale Rolle gespielt hat. Eigentlich hat Stange einen sehr einfachen Job. Er ist Lizenzmanager – und doch ist er auch genau das nicht. Im Grunde genommen sind er und seine Leute Produktivitätsmanager.

Es geht primär darum, festzustellen, wie viele Softwareprodukte über alle BITMARCK-Kunden und -Benutzer hinweg eingesetzt werden. Dahinter steht die Frage: Wird auch alles sauber und richtig mit den Herstellern abgerechnet? Denn diese wollen Erträge aus ihren Nutzungslizenzen ziehen. Ihr gutes Recht. (Dass das Abrechnen von Lizenzen ebenfalls eine produktive Software verlangt, ist übrigens dann der Ertrag eines anderen Softwareanbieters: der USU-Tochter Aspera.)

Ohne Softwareunterstützung und deren Ordnungsprinzipien kann all das ganz schön teuer und nervenaufreibend werden. Dabei gewinnt man nicht ein Prozent Produktivität. So war BITMARCK einmal über 15 Monate hinweg von einem großen Anbieter auditiert worden, zehn Monate lang waren Wirtschaftsprüfer im Haus gewesen – schlussendlich mit Happy End. Aber gespürt hat dies das ganze Unternehmen, jeder Lizenzbaustein wurde umgedreht. Wenn du dann in der Fachpresse liest, dass Hersteller bis zu 270 Metriken besitzen, um Einsatz und Nutzung von Software zu messen, dann weißt du, welchen enormen Wert dieser Treibstoff der Zukunft hat. Für beide Seiten. Für Anbieter und Anwender.

Bei BITMARCK ist die Softwarenutzung inzwischen ein Topmanagement-Thema. "Wir haben noch viele ungehobene Schätze bei der Nutzung von Software", meint Stange. Neue Angebote wie die der Cloud oder

der Open-Source-Bewegung müssen evaluiert werden. Kostenfrei heißt zum Beispiel nicht rechtsfrei. "Wenn ein Anbieter die kommerzielle Nutzung seines Produktes nicht möchte, dann müssen wir das beachten", berichtet Stange, "sonst kann uns dies teuer zu stehen kommen." Nicht die Großen sind das Risiko, der Teufel steckt im Detail. Fatal ist, wenn in einem Softwareprodukt wiederum die Lizenzen anderer versteckt sind. Dann müssen sogenannte Codecrawler her, die die Programme nach entsprechenden Hinweisen auf Rechte Dritter durchpflügen. Solch einen Fall hatte das Unternehmen justament, als wir es besuchten. Obwohl die Techniker alles getan hatten, um eine Software daran zu hindern, immer wieder auf ein völlig unnötiges Fremdprodukt zuzugreifen, schlich sich dieser unerlaubte Mechanismus immer wieder ein. An diesem Morgen jedoch fehlte die Alarm-Meldung, die sich Thomas Stange bereits zum Frühstück hatte auf seinem Smartphone servieren lassen. Er war zuerst ganz irritiert, bis ihm einfiel, dass das Fehlen der Meldung bedeutete, dass endlich alles sauber ist.

Damit wies er uns auf eine andere Dimension des technologischen Paradoxons hin – jene Form von Produktivität, die sich jeglicher Bewertung entzieht: "Wie wollen Sie Sicherheit als Wert messen?" In der Tat: Wollen wir wirklich wissen, was es uns kostet, wenn die Sicherheit fehlt? Denn der einzige Augenblick, in dem wir das feststellen können, ist der konkrete Schadensfall. Und dann haben wir zumeist ganz andere Sorgen.

Übrigens meinte 2001 der Nobelpreisträger Robert Solow: "Ich sehe jetzt die Wirkung der Computer in den Produktivitätsstatistiken." Aber ganz ehrlich: sie ist nach wie vor eine Dunkelziffer.

3415 "Sag, wie hast Du es mit dem Service?"

Frei nach Vers 3415 in "Faust 1", die berühmte Gretchenfrage

krsmanovic/AdobeStock

DIE GRETCHENFRAGE

Er wurde verkürzt zitiert – dieser Graham Bell, der das Telefon erfand und am 10. März 1876 gesagt haben soll: "Watson, come here, I need you." Denn in Wahrheit lautet das vollständige Zitat: "Watson, komm her, ich brauche Dich. Das System ist wieder einmal 'down'". Damit sei belegt, dass Bell zeitgleich mit dem Telefon auch den Computer erfunden habe, witzelte 1994 die Fachpublikation "Computerworld". [1] Offensichtlich hatte Bell noch etwas Drittes ersonnen: einen Service-Level-Agreement, kurz SLA genannt. An ihm entscheidet sich die Gretchenfrage des 21. Jahrhunderts.

Wir sind bei der SUVA, einer Schweizer Versicherungsgesellschaft, die 2018 ihren 100. Geburtstag feierte. Vor allem aber ist sie in der Schweiz eine wichtige Institution. Die halbe Nation ist hier versichert – gegen Berufsunfall und dessen Folgen. Sie sorgt für die Rentenzahlungen bei Berufskrankheiten. Sie besitzt sogar zwei REHA-Kliniken im Land. Rund 4.200 Menschen arbeiten hier für zwei Millionen Arbeitnehmer in rund 130.000 Unternehmen. Es ist eine echte Sozialpartnerschaft zwischen einer Versicherung und der Welt der Arbeit – mit einem erstklassigen Service-Level-Agreement für die Versicherten. Vier Milliarden Franken an Prämien ist dies den angeschlossenen Unternehmen in der Schweiz alljährlich wert. Das summierte sich im Hintergrund der Jahre zu einem Anlagevermögen von 51 Milliarden Franken. Viel Geld. Viel Sicherheit. Viel Service.

Jeden Tag werden der SUVA knapp 1.300 Unfälle gemeldet. Da ist Service gefragt – nicht nur bei den Mitarbeitern, die den Versicherten mit ihren Diensten zur Seite stehen, sondern auch von der Technik, der sie sich bedienen. Verfügbarkeit der Systeme ist hier alles. Und deswegen gibt es Service-Level-Agreements, in denen höchste Verfügbarkeit vereinbart wurde – im Schnitt fast 100 Prozent. Ohne Wenn und Aber.

Beste Überwachungstechnik ist dabei der eine Teil. Sie wird in ihrer zentralen Dimension geliefert von der USU-Gesellschaft LeuTek. Im ZIS, so heißt das System, werden die Ergebnisse aus 13 sehr unterschiedlichen Monitoren zusammengefasst. Schnell. Zuverlässig. "Responsiv", möchte man hinzufügen. Gut so. Aber auch hier zeigt sich, dass hinter all dem Menschen stehen. "Responsable".

Rathaus Luzern und Reusssteg

Wir sind bei Gabor und Ritchie.

Der eine ist Schwede, der andere ein Niederbayer. Gabor heißt mit Nachnamen Borbely, Richard (Ritchie) Obendörfer. Hier zählen die Vornamen. Die Schweiz liebt das familiäre Du, ein Grund, warum der Diplominformatiker Ritchie lieber für hiesige Unternehmen arbeitet als für deutsche.

Ritchie ist Berater. Er mag bei aller Affinität zur Technik das Zwischenmenschliche. So hat er maßgeblich geholfen, dass die SUVA ihr äußerst zuverlässiges Monitoringsystem bekam. "Die Überwachungstechnik ist ja selbst Teil der Verfügbarkeitsbewertung. Ein funktionierendes Monitoring sollte genau so Bestandteil eines Releases sein wie die Applikation selbst", meint er. Stimmt. Beobachter und Beobachtetes bilden

Firmensitz der SUVA in Luzern (oben) und SUVA-Rehakliniken Bellikon (mitte) und Sion (unten)

eine Einheit, gehören zur selben Gesamtrechnung. Falsche Daten führen zu falschen Taten. Fast möchte man sagen: Die Wirkung wird dann selbst zur Ursache. Deshalb wird eine neue Anwendung oder deren Update bei der SUVA nicht nur in sich geprüft, sondern auch in ihrem Zusammenspiel mit dem Monitoring.

Gabor, der auf Seiten der SUVA das gesamte Projekt und den Service verantwortet, meint mit dem Stolz des studierten Systemanalytikers: "Dahinter steht eine mächtige 'Engine'." Das hatte 2014 ihn und seine Leute überzeugt. Das war kein Blendwerk, sondern schiere Effizienz und Effektivität. Doch genug des Lobes in Richtung ZIS. Denn eins ist den beiden noch viel, viel wichtiger: "die Menschen, die das gesamte Monitoring überwachen". Sie sind die Beobachter der Beobachter. 30 Vollprofis, die so bei der Sache sind, dass sie auch in ihrer Freizeit immer wieder mal über ein Mobilgerät einen virtuellen Blick auf ihre Monitore werfen.

"Wir wollten auf keinen Fall irgendjemandem den Job wegnehmen", sagt Gabor – und Ritchie nickt heftig dazu. Ein Sozialpartner der Wirtschaft ist geradezu verpflichtet, sich selbst sozialpartnerschaftlich zu verhalten. Und dieser Ansatz ist Gabor in Leib und Seele übergegangen. Auch Ritchie ist da ganz bei ihm. Hier wirkt ganz einfach das Prinzip Verantwortung. Deshalb ist auch alles, was das ZIS an Ereignissen zusammenstellt, "für alle Verantwortlichen voll und ganz transparent", sagt Gabor.

Denn: Ohne ein solches Überwachungstool würden die Fachleute im Falle eines Ausfalls zusammenkommen und erst einmal Zeit damit verbringen, zu erkennen, wo denn der Fehler liegt. Irgendwann würde dann die Ursache identifiziert und zur Behebung an die richtigen "Watsons" weitergegeben werden. Mit einem Überwachungstool wissen die Watsons selbst, wo der Fehler liegt und wer sich darum kümmern muss. Mehr noch: ein gutes Überwachungstool macht nicht nur solche Meetings unnötig, es nennt die Fehlerquelle, bevor sie Schaden anrichtet.

Für jede Versicherung ist Prävention schon immer die beste Versicherung gewesen. Hier beantwortet sich die Gretchenfrage.

EIN ARZ-BESUCH

Zentral oder dezentral – seit es moderne Computer gibt, ist das immer wieder eine Frage, die auch schon mal sehr bissig gestellt wird. Dann ist sie sogar die zentrale Frage. Aber eigentlich ist es eine Glaubensfrage.

Beim Allgemeinen Rechenzentrum in Innsbruck wird sie zentral beantwortet. Und zwar millionenfach am Tag. Für 70 Banken in Österreich und deren 5,3 Millionen Konten. Für die Tiroler Landesregierung und

für die Tirol Kliniken. 16.000 Endgeräte lösen jeden Tag 7,8 Millionen Transaktionen auf 1.400 virtuellen Maschinen aus. Ein gewaltiges Volumen, das durch Ausfälle nicht gestört werden darf. Weder tagsüber noch nachts, von montags bis sonntags.

Alexander Sagmeister (links) und Harald Kapferer aus der Abteilung Service Transition & Control bei der ARZ Allgemeines Rechenzentrum GmbH

Kann man das überhaupt zentral managen und überwachen?

Antwort: Man kann. Wir sind in Innsbruck bei der ARZ, der Allgemeinen Rechenzentrum GmbH, mit seinen 600 Mitarbeitern ein mittelständisches Unternehmen für mittelständische Banken und Kunden. Unsere Gesprächspartner sind die IT-Spezialisten Alexander Sagmeister und Harald Kapferer.

Ihr Arbeitgeber gehört – wie zum Beispiel die deutsche Fiducia – allein den Kunden. Sie sind die Eigentümer. So verteilt diese über ganze Österreich sind, so sehr wollen sie das, was ihr Kerngeschäft ist, auch zentral verwaltet, gestaltet und bewacht sehen. Letzteres geschieht mit einem bisschen Hilfe der USU-Tochter LeuTek und deren Monitoringsystem ZIS.

Hier bei der ARZ laufen die Bankenkernanwendungen zentral nach einem Verfahren, das das amerikanische Softwarehaus Citrix, 1989 gegründet, entwickelt hat. Sozusagen wie früher, nur ungleich moderner.

In den siebziger Jahren, in denen übrigens auch die Vorläufer der ARZ entstanden, verbandelte man sogenannte "dumme" Terminals mit Großrechnern. Der Begriff "online" entstand. Das bedeutete: die Benutzer bekamen "online" immer nur das auf ihren Bildschirmen zu sehen, was auch auf dem Mainframe lief. Der Vorteil: jede Änderung in der Software musste nicht vieltausendfach auf die Rechner verteilt werden, sondern nur einmal – auf dem Zentralgestirn.

Das war ein sehr erfolgreiches Konzept, das heute eigentlich wieder an Bedeutung gewinnen müsste. Gerade in der Finanzwelt, in der die Regulatorik permanent in die Anwendungen hineingreift, müsste es immer mehr Freunde gewinnen. Es war aber auch deshalb ein sehr gutes Konzept, weil es sich gut überwachen ließ. Mit ehrlichen Kosten. Die waren sogar so ehrlich, dass man sie jederzeit unterbieten konnte. Mit alternativen Systemen, die vor allem auch als sehr viel flexibler galten. In jeder Beziehung. So auch in der Darstellung der Kosten. Und da tobt dann auch bis heute der Streit zwischen den Zentralisten und den Dezentralisten.

Doch Alexander Sagmeister, seit 2014 bei der ARZ in Innsbruck, ist da ganz leidenschaftslos. Denn der IT-Spezialist weiß, dass sein Unternehmen hier einen sehr eleganten Mittelweg gefunden hat. Er sagt, wie es ist. Doppelpunkt: "Applikationen laufen alle auf dem Server und werden nur virtuell auf dem Client dargestellt. Es gibt keine echten Programmierobjekte, auf die man zugreifen kann, sondern eine Terminalsession." Und ZIS ist immer dabei, damit alles passt.

Zum Beispiel das Antwortzeitverhalten, also die Reaktionsgeschwindigkeit, mit der die zentralen Systeme dezentrale Eingaben beantworten. "Alles, was unter einer Sekunde ist, ist gut", bestätigt Harald Kapferer das Normalverhalten, ob nun beim Online-Banking daheim oder auf der Bank. Nur bei wirklich großen Wertpapier-Depots mit vielen Einzelposten kann es schon einmal länger dauern. Aber da wären dezentrale Systeme auch nicht besser.

Kapferer ist seit 2007 dabei und hat damit auch die Auswirkungen der Finanzkrise miterlebt. "ARZ hat eher davon profitiert", meint er. Denn angesichts ausufernder Regulatorik sahen die Kunden den immensen Aufwand, um diese viele Bestimmungen, die ja nicht immer eindeutig sind, in Software umzusetzen. So sagten sie sich: Warum das nicht zentralisieren?

Seltsam, möchte man sagen: Je mehr Änderungen, desto stärker die Zentralität? Eigentlich ist es egal. Hauptsache wir kommen an unser Geld. Und das ist zentral für uns alle.

JEDER TAG IST ANDERS

Ein großes Reklameschild am Rande der B27, nur wenige 100 Meter vor der Ausfahrt nach Pliezhausen, verkündet vollmundig: "Ab hier beginnt die Zukunft". Du fährst weiter und bremst ab. Unter der Brücke über die vierspurige Bundesstraße hat man im Rahmen von Sanierungsarbeiten einen bundesweiten Rekordblitzer installiert. Auf der Gegenspur ebenfalls. Innerhalb weniger Monate hat er 200.000 Verkehrssünder erwischt. Ein Ärgernis ohne Ende. Die Baustelle ist schon lange verschwunden. Der Blitzer bleibt und kassiert. Gut, dass man – um zu unserem nächsten Gesprächspartner zu kommen – die Ausfahrt nehmen muss. Gefahr gebannt.

Du fährst ab. Ist das wirklich die Zukunft?

holt die Datagroup Tag und Nacht aus dem dunklen Erdreich. Sie unterstützt damit das Klima in ihrer futuristischen Unternehmenszentrale in Pliezhausen. Im Sommer senkt sie, im Winter hebt sie seit einem Vierteljahrhundert über die Erdkanäle die Außenluft, bevor sie dann die Büros durchströmt. Für die richtige Luftfeuchtigkeit sorgt ein zehn Meter hoher Vor dir öffnet sich rechter Hand ein futuristisches Gebäude. Es erinnert sofort an eine fliegende Untertasse in Parkposition, nur ist es irgendwie imposanter, eleganter. Jeder, der es zum ersten oder auch zum nächsten Mal sieht, ist schwer beeindruckt. Du kommst durch den Eingang. Eine Kathedrale des Denkens. Hier möchte man arbeiten. Hier möchte man bleiben. Hier ist man Mensch. 100 Prozent einer faszinierenden Mischung aus Unternehmenskultur, Bodenständigkeit und Zukunftsdynamik.

Wasser. Uns begrüßen Sarah Berger-Niemann und Johannes Wiedmann. Sie ist für die Unternehmenskommunikation verantwortlich und er für IT-Service-Management. Beide gehören zur Datagroup SE, einem IT-Dienstleister mit über 2.000 Mitarbeitern. Sie arbeiten nicht nur hier, im Raum Neckar-Alb, eine Viertelstunde von Tübingen und Reutlingen entfernt, sondern in 26 Städten Deutschlands.

Wie, kein Wien, kein Bern, kein bisschen Ausland? Noch nicht einmal im deutschsprachigen Raum? Nein, sagt Sarah Berger-Niemann. WOW! Das muss schon ein ganz besonderes IT-Unternehmen sein. "Wir haben eine Erhebung gemacht. Es gibt allein in Deutschland etwa 11.000 mittelständische Unternehmen" Sie sind der Markt für eine Dienstleistung, die sich seit 30 Jahren Outsourcing nennt und das Kerngeschäft der

1983 gegründeten DATAGROUP ist. Etwa 5.000 dieser Mittelstands-Unternehmen, die zwischen 100 Millionen und fünf Milliarden Euro Umsatz machen, zwischen 250 und 5.000 Arbeitsplätze haben, sind nach dieser Untersuchung reif für "Outsourcing". Rund 170 dieser Firmen hat DATAGROUP bereits davon überzeugt, ihr die IT-Services zu überlassen. Da bleibt noch ein Riesenpotential für die tiefe Professionalität, mit der DATAGROUP ihre Kunden umsorgt. Man spürt: sie nehmen einen Kunden wirklich ernst. Kein Wunder: "80 Prozent unseres Umsatzes machen wir mit Dienstleistungen."

"Wir sind Mittelständler. Unsere Kunden sind es ebenso. Wir begegnen uns auf Augenhöhe", meint Berger-Niemann. Vor allem aber ist DATAGROUP mit ihren vielen Standorten stets in der Nähe ihrer Kunden aus den unterschiedlichsten Branchen. "Die Nähe ist etwas, auf das wir sehr viel Wert legen."

Das war dann auch einer der Gründe, warum die USU beim Thema Service-Management mit ihrem Softwareprodukt Valuemation zum Zuge kam. Johannes Wiedmann: "Wir wollten nicht abends um 20.00 Uhr Ortszeit mit einem amerikanischen Partner an der Westküste der USA reden, um ihm unsere Belange zu erklären." Aus solchen Runden war Wiedmann wiederholt mit der Erkenntnis herausgekommen, "dass wir auch hätten gar nicht telefonieren müssen". Nicht gut, geradezu fatal bei einem derart wichtigen Thema – für DATAGROUP selbst und deren Kunden.

Sarah Berger-Niemann, Leiterin Unternehmenskommunikation bei Datagroup SE

Johannes Wiedmann, Leiter IT Service Management bei Datagroup SE

Immerhin geht man mit Outsourcing ans Eingemachte eines Unternehmens. Wenn man das Instrument, den Baukasten, aus dem man dem Kunden eine neue, zwar physisch ausgelagerte, aber dennoch virtuell geschäftsnahe IT konstruiert, CORBOX nennt, dann wird

damit schon genau diese Kernkompetenz ausgedrückt. Da müssen alle Bausteine zusammenpassen – untereinander und im Einklang mit den Geschäftsprozessen beim Kunden.

Was man da bei Partnern auf der Technologieseite sucht, braucht, will, ist der ständige Gedankenaustausch, das schnelle Verständnis, möglichst noch in der Muttersprache. Nicht nur am Telefon, im echten Gespräch. Klarheit in den Aussagen und vor allem in der Zusammenarbeit mit den eigenen Kunden, nach innen und nach außen, sind dem Unternehmen äußerst wichtig. Transparenz – das strahlt ja auch in seiner ganzen, weitläufigen Architektur das Gebäude am Stammsitz in Pliezhausen aus.

Wiedmann erzählt, dass Kunden mitunter erst durch ihren Auftritt erfahren, was ihre IT sie tatsächlich kostet. Dann erlaubt es die CORBOX, Schritt für Schritt die IT des Kunden zu ordnen und zu standardisieren. Das kann dann zuerst der Service-Desk sein, die Benutzerbetreuung, bei der das USU-Werkzeug Valuemation integraler Bestandteil wird.

Standards sind besonders wichtig. Denn die DATA-GROUP kalkuliert ihren Einsatz danach, wie hoch der Anteil der vorgefertigten Lösungen am Gesamtvolumen ist. Wenn deren Umfang zwischen 70 und 80 Prozent liegt, dann ist man auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Sarah Berger-Niemann bringt das lebhaft auf den Punkt. "Wir putzen die Schuhe, wir bügeln den Anzug auf. Das ist das Schöne an der COR-BOX, ich kann mal einen Baustein rausnehmen und anfangen. Wir machen das Brot- und Butter-Geschäft, den Basisbetrieb." Das hört sich simpel an. Doch Wiedmann weiß nur zu genau, wie viel Grips man in eine Lösung investieren muss, damit daraus ein Standard wird. Langweilig wird es ihm nicht. "Jeder Tag ist anders", meint er. "Es ist unglaublich spannend. Das ist ja nicht nur operativ, sondern auch kreativ." Deshalb arbeitet er auch gerne bei DATAGROUP: "Es ist keine kleine Bude, es ist kein Konzern."

Es ist aber auch ein Unternehmen, das in den letzten 20 Jahren dadurch wuchs, dass es andere Unternehmen integrierte. Die IT-Branche muss sich konsolidieren, meint Berger-Niemann. Es gäbe etwa 6.000 Unternehmen, die mehr als eine halbe Million Umsatz machen, aber "nur 30, die mehr als 100 Millionen und fünf, die mehr als eine Milliarde Umsatz erzielen". Einige dieser kleineren Unternehmen fanden bei DATAGROUP ihre neue Heimat. "Die Mitarbeiter sollen sich hier aufgehoben fühlen." Unternehmenskultur

DATAGROUP, Pliezhausen

spielt hier eine große Rolle. Manchmal ist auch ein ganz dicker Fisch dabei – wie zum Beispiel die 300 Mitarbeiter eines großen amerikanischen IT-Konzerns, die DATAGROUP 2015 übernahm. Fast 100 Prozent der Mitarbeiter sind heute immer noch da, keiner ging aus Verdruss. Einer von diesen Kollegen meinte mal: "Ich habe seit einem Jahr keine Angst mehr um meinen Arbeitsplatz." Es war eine Aussage, auf die Berger-Niemann schon stolz ist. Denn sie hatte diesen großen "Deal" in ihrer Verantwortung.

Angst müssen auch nicht die Mitarbeiter bei den Kunden haben, die sich womöglich sorgen, durch Outsourcing ihren Job zu verlieren. "Das Thema ist so gut wie ausgestanden", meint die Leiterin der Unternehmenskommunikation. Ergänzt Wiedmann: "Es ist eher so, dass diese sich nun voll und ganz auf die Themen konzentrieren können, die sehr spezifisch für das Unternehmen sind." Also für die restlichen 20 bis 30 Prozent.

So sind alle näher dran – an ihren Themen, am Markt, am Erfolg.

Das Raumschiff kann am Boden bleiben. Denn die Zukunft beginnt ja schon hier.

-0,38 % Euribor-Zinssatz 2018

4,8 % Euribor-Zinssatz 2008

DER ROTE ZINSFUSS

Vielleicht gehört sie deshalb zu den Besten unter ihresgleichen in Deutschland. Eine mittelständische Versicherungsgesellschaft, die von renommierten Rating-Agenturen im selben Atemzug genannt wird wie die Größten ihrer Zunft. Ihre Spezialität ist die private Lebensund Rentenversicherung sowie die Unfallversicherung, ein sehr anspruchsvolles Thema. Sie ist mit ihren rund 700 Mitarbeitern in Stuttgart beheimatet, in einer Stadt, von der es heißt, dass hier mehr Versicherungen ihren Hauptsitz haben als in Frankfurt oder Düsseldorf. Tatsächlich ist Stuttgart, bezogen auf die Anzahl der Mitarbeiter in der Versicherungswirtschaft, auf Platz 4 hinter München, Köln und Hamburg. Aber das Beste kommt noch: die Stuttgarter Lebens-

versicherung a.G., von der hier die Rede ist, gehört ausschließlich sich selbst, genau gesagt allein ihren Kunden. Sie ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG). "Die Stuttgarter", wie sie auch heißt, operiert unabhängig von Aktionärsinteressen, also ausschließlich im Interesse ihrer Vereinsmitglieder, der Versicherten. Das gibt viel Sicherheit. Zugleich aber ist sie, wie alle anderen, den Marktgesetzen unterworfen. Sie setzt dabei auf freie Vermittler. In der Zusammenarbeit mit ihren Geschäftspartnern baut sie auf eine hohe Serviceorientierung und einfache Vertriebsprozesse. Das macht sie stark, das hält sie fit. Sie gehört zu den Besten.

Dreimal die Eins zeichnet 2019 dieses Unternehmen aus. Denn das Unternehmen gibt es jetzt seit 111 Jahren, wie es auf der Homepage heißt. 1908 gegründet hat sie heute ihren Sitz in einem denkmalgeschützten Gebäude, in dem einst jahrzehntelang schwere

Firmensitz im denkmalgeschützen Gebäude der Firma Bleyle

Strickmaschinen surrten – für die Kunden der Firma Bleyle. Doch diese musste 1988 Konkurs anmelden und lebt heute nur noch als Marke fort. Ein geschichtsträchtiger Ort also – und doch steht er heute mitten im Geschäft mit der Zukunft. Es ist eine Zukunft, die bis ins nächste Jahrhundert reicht.

"Wir müssen uns an die Vorstellung gewöhnen, dass wir Verträge mit einer möglichen Laufzeit von 100 Jahren abschließen", meint Dr. Michael Konrad, ein Physiker, der für große Versicherungsgesellschaften gearbeitet hat und 2012 zur Stuttgarter Lebensversicherung a.G. kam. Hier ist er der "Head of IT", also Chef der Informationstechnologien, die mehr denn je alle Geschäftsbereiche einer Versicherungsgesellschaft durchdringen. Die IT lebt aber

auch davon, dass sie permanent Impulse aus den Geschäftsbereichen, aus dem Markt und den gesellschaftlichen Strömungen empfängt.

Das Ergebnis: "Die Stuttgarter" bietet ihren Kunden innovative Produkte für individuelle Lösungen.

Sie entsprechen nach ihrer Überzeugung den heutigen Anforderungen des Marktes. Das Portfolio reicht von klassischen, hybriden, index- und fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen über staatlich geförderte Vorsorgeprodukte bis hin zu Arbeitskraftsicherung sowie Unfallvorsorge. Zusätzlich unterhält "Die Stuttgarter" ein eigenes Kompetenzzentrum für die betriebliche Altersversorgung. Unabhängige Rating-Agenturen prüfen die Qualität der Produkte regelmäßig und bewerten sie immer wieder mit Bestnoten.

All das muss man vor dem Hintergrund sehen, dass es tatsächlich um lange, sehr, sehr lange Kundenbeziehungen geht. Mit steigender Tendenz. Kinder, die heute geboren werden, haben durchaus die Chance, selbst 111 Jahre zu werden – und wer bereits bei der Geburt eine Lebensversicherung auf Rentenbasis für seinen Sprössling abschließt, will einen Vertrag für eine Zukunft, die keiner auch nur annähernd abschätzen kann. Eine faszinierende Aufgabe voller Dunkelziffern.

Dr. Michael Konrad, Head of IT, Stuttgarter Lebensversicherung a.G.

Trotzdem will eine Versicherungsgesellschaft jederzeit auf alles eine Antwort haben. Sie will, um nun doch einmal Jargon zu benutzen, "responsive" sein, antwortbereit, sie will aber auch "responsible" sein, verantwortlich handeln. Für das eine hat sie die Zusammenarbeit mit der USU, mit der sie seit 2012 gemeinsam ein Internetportal rund ums Versicherungsgeschäft aufbaute. Wichtig für die Kunden, die ja zugleich die Eigentümer ihrer "Stuttgarter" sind. Wichtig für die Makler, die hier alles erfahren, um jederzeit das richtige Angebot zu finden. Da kann es 30.000 bis 40.000 Anfragen am Tag geben. Digital sei Dank, sie können alle beantwortet werden. Und so wird dieses Portal immer weiter ausgefeilt – ja, diese kleine, edle Versicherungsgesellschaft hat kein Problem damit, sich jederzeit mit der Konkurrenz zu vergleichen. So nimmt sie teil an einer Organisation namens BiPRO, einem Verein, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, die Digitalisierung des Versicherungsgeschäfts zu normieren, damit zum Beispiel ein Makler aus allen Angeboten schnell für seinen Klienten das Beste auswählen kann. Auf der Basis von Standards. Kurzum: Im Anfang ist die Antwort.

Damit sich das Ganze aber auch am Ende für alle Seiten lohnt, gilt es, die Marktbedingungen bestens zu kennen und zu beherrschen. Das ist die hohe Kunst des Versicherungsgeschäfts. Das gilt insbesondere für die Welt der Altersvorsorge, der Domäne der "Stuttgarter". "Unsere Tarifwelt ist hochkomplex", meint Konrad. Allein die Regularien, bei denen auch internationale Bestimmungen hineinwirken, erfordern den ganzen Meister. Da hilft es schon, wenn man sich auf sich selbst konzentrieren kann, die Interessen der Eigentümer nicht – wie es bei einer börsennotierten Aktiengesellschaft der Fall sein kann – die Strategien fremdbestimmen. Konrad: "Wir können über Jahre hinaus denken, was wir tun, ohne uns beirren zu

lassen. Wir müssen nicht jedes Jahr eine Investorenstory liefern." Sicherlich ein Vorteil, der es der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. erlaubt, als Mittelständler zu den Besten zu gehören. Ansonsten aber gelten dieselben Marktbedingungen. "Es ist nicht so, dass wir nun auf der Insel der Seligen unterwegs sind", meint Konrad und fügt hinzu: "Wir haben ganz massive Marktveränderungen."

In der Tat – so ist es. Ganz oben steht dabei das Niedrigzinsumfeld, das längst auch

ein Negativzinsumfeld sein kann, eins mit rotem Zinsfuß. Wer da einen Garantiezins von vier Prozent für die Kunden realisieren muss, ist schwer gefordert. "Wir halten unser Versprechen", sagt Konrad. Und dann nennt er eine Fülle von zum großen Teil gesetzlich definierten Faktoren, die es da zu beachten gilt, die auch mal etwas eigenartig sein können. Diese Regularien belasten auch die IT-Budgets. Konrad: "Die Hälfte unserer Ressourcen im IT-Bereich haben wir in reine Regulatorik investiert." Zum Glück im Unglück sind das Aufwände, die alle Mitbewerber gleichermaßen treffen. Schwarze Schwäne – die Macht der unerwarteten Ereignisse – bekommt jeder zu spüren.

Konrad ist ein sehr ehrlicher Mann: "Diese Regeln sind natürlich auch eine Marktzutrittsschranke." Deren Überwindung kostet hohen Aufwand. Aber auch so ist der Wettbewerb intensiv genug. Das gilt vor allem in einer Zeit, in der sich Bewertungsportale in das Verhältnis zwischen Kunde und Versicherungsgesellschaft drängen. Dieser neuartige Druck herrscht besonders im Bereich der Sachversicherung, die die Stuttgarter ebenfalls anbietet, allerdings mit geringerer Bedeutung für das Gesamtgeschäft.

Dennoch ist Konrad fasziniert von dem Markt, in dem er seit seinem Studium tätig ist. Neue Ideen, neue Märkte tun sich überall auf – die Digitalisierung, die das Versicherungsgeschäft bis ins Innerste transformiert, verändert zugleich auch die Märkte, die es zu bedienen gilt. "Situative Versicherungen" nennt Konrad zum Beispiel Annex-Verträge beim spontanen Abschluss einer Flugversicherung per Handy kurz vor dem Einchecken. Oder. Oder. Oder. Überall liegen unerwartete Chancen, lauern unerwartete Ereignisse, gegen die man sich wird versichern wollen.

Trotzdem immer antwortbereit zu sein – eine ganz schöne Herausforderung denken wir und danken für das Gespräch.

DIE REISE ZUM MITTEL-PUNKT

Wir waren bei Hamburg-Süd im Norden. Ganz am Anfang unserer Reise. Wir sahen die großen Container-Schiffe auf ihrem Weg in die weite Welt. Wir sahen viel Wasser, dem Medium, aus dem der Cyberspace der guten, alten Realwelt gemacht worden war. Jetzt sind wir bei Novartis im Süden, der letzten Station, bevor es ans große Reinschreiben geht. Aber sind wir wirklich dort?

Nein. Der Termin war kurzfristig möglich geworden. Und so haben wir Jochen Hagenlocher in der Konferenzschaltung. Wir sind audiovirtuell mit ihm verbunden. Er erzählt aus seiner Welt. Es ist die faszinierende Welt der Software, die alles durchdringt, was ist, die alles vermag, was wird, die alles hält, was war. Seine Sprache ist etwas fahrig, als würden wir das, langweilen wollen. Tut er nicht. Jetzt wissen wir auch, warum andere ihn in unseren Gesprächen immer voller stiller, ehrlicher Bewunderung erwähnt haben. Jochen Hagenlocher hat etwas – und er teilt es gerne mit. Auf eine irgendwie behutsame, nicht fahrige Weise. Da müssen wir uns korrigieren.

Derweil gehen – begleitet von seinen Worten und doch ganz selbständig – unsere Gedanken auf Reisen. Denn während er spricht, sehen wir plötzlich Raumschiffe vor uns, die durch den realen Cyberspace an uns vorbei schweben, voll beladen mit Software-Containern, die alles beinhalten, was man braucht, um sich überall in der Welt zuhause zu fühlen. Wir schütteln uns. Was war das denn?

Nein, nein. Wer hier spinnt, sind wir. Das war unser Phantasieausbruch. Hagenlocher hat uns nur ein Beispiel dafür geliefert, was momentan ihn und seine Kollegen gedanklich schwer beschäftigt. Es ist ein sehr reales, ein sehr konkretes, ein sehr massives Problem. Container sind Anwendungen, die schon alles mit sich bringen, um möglichst überall Ressourcenschonend eingesetzt werden zu können. Das ist praktisch, aber juristisch sehr verzwickt. Wessen Lizenzen reisen im Container mit? Wie werden sie vergolten? Wie sollen sie gehandhabt werden? Wer regelt das, z. B. in den Außenbeziehungen einer Cloud? Das war Thema einer internationalen Fachtagung, die Hagenlocher jüngst besuchte. Viele Fragezeichen, eher leise, kleinlaute Antworten auf Seiten der Softwarelieferanten. Er glaubt, dass die technologischen Möglichkeiten den juristischen Umsetzungen mitunter um fünf bis zehn Jahre vorauseilen.

Hagenlocher ist SAM, "Software Asset Manager", wie er sich selbst nennt, bei Novartis, dem 1996 aus der Fusion von Ciba-Geigy und Sandoz hervorgegangenen Bio- und Pharmakonzern, der mit einem Umsatz von 51,9 Milliarden Dollar (2018) zu den 100 größten Unternehmen der Welt gehört. Eine neunstellige Summe gibt seine Firma jedes Jahr für Software aus, eine Menge Geld, eine Menge Verantwortung, eine Menge Juristerei. Denn dahinter steht die ganze Vielfalt der Vertragsgestaltung mit den Softwarepartnern. "Wir haben tausende von Softwareanbietern, mit denen wir irgendwie Geschäfte machen", sagt er, eigentlich eine kaum zu überblickende Aufgabe. Es sei denn, man hat die richtige Software für die Software. Die hat sich Novartis bei der USU-Tochter Aspera geholt, natürlich auch wieder im Rahmen einer – allerdings sehr kollegialen – Vertragsverhandlung. Man versteht sich. Man profitiert voneinander. Auf jeden Fall.

Denn Novartis gehört mit seinem Anforderungsprofil zu den Kunden, die an der Spitze der Entwicklung stehen. Hagenlocher gehört zu denen, die mit Praxis kommen können, während andere sich noch mit der Theorie beschäftigen. Und er weiß, wie es vielen Betrieben geht, wenn sie zum ersten Mal mit einem harten Audit konfrontiert werden. Da spürt man die Empathie, die der Große mit dem Kleinen durchaus zu teilen weiß. Und er bekommt sie zurück, wie uns nach unserer Reise immer deutlicher wird. Ja, die Kollegen, mit denen wir uns unterhielten, sprechen mit neidlosem Respekt von ihm, messen sich sogar bis in Prozentzahlen hinein an dem, was Novartis mit ein klein wenig Hilfe von Aspera realisiert hat.

Jutta Hangarter, Global Head Procurement IT Software, und Jochen Hagenlocher, Head Software Asset Management, nehmen für Novartis den SAMS-Award 2018 entgegen.

Hagenlocher hat einen Doppelpass. Er ist Deutscher und Schweizer. In Mannheim geboren lebte er in

einer Gegend, in der alles, was er brauchte, im Umkreis von fünf Kilometern verfügbar war: die Grundschule, das Gymnasium, die Hochschule, an der er seinen Diplom-Kaufmann machte. Und danach eroberte er die Welt. Er hatte den SAP-Kosmos für sich entdeckt, wurde auf diesem Gebiet Berater, der bis auf Urmutter R1 alles gesehen hatte, jede Migration, jedes Update. Und das nicht nur in Deutschland und Europa, sondern auch in Australien und in den USA.

Heute hat sich seine Welt zumindest physisch wieder auf einen Umkreis von fünf Kilometer verkleinert, 300 Kilometer südlich von Mannheim, im Raum Basel. Aber was das Thema Lizenzmanagement anbelangt, bewegen er und sein Stellvertreter nach wie vor die ganze Novartis-Welt. Da ist er überall präsent.

Hagenlocher ist eng vernetzt mit der gesamten Szene. Das muss man wahrscheinlich auch sein, wenn man mit einer derart großen Softwaresumme in der Verantwortung steht. Es ist eine Verantwortung, der ein SAM inzwischen mit sehr viel Skepsis entgegensieht. Noch sind knapp die Hälfte der Softwareausgaben "on Prem", sagt er, womit er meint, dass diese Aufwendungen für Produkte "on premise" gehen, also gekaufte Lizenzen. 52 Prozent aber wandern inzwischen in die Cloud, es ist also Software, die gemietet wurde. Das ist der generelle Trend. Kein Monat

vergeht, an dem er nicht einen "Liebesbrief" (Hagenlocher) bekommt mit der Bitte, die Konditionen entsprechend umzustellen – von Kauf auf Miete.

Das ist keineswegs so einfach, wie es sich in den Briefen liest. "Bei Cloud-Verträgen braucht es mindestens ein halbes Jahr, bis man seine eigenen Bedingungen ebenfalls eingebracht hat." Für einen Bio- und Pharmakonzern der Weltklasse geht es bei der Cloud auch um Vertraulichkeit von Patientendaten, von Forschungsergebnissen, Finanzdaten – eigentlich von allem. "Am Ende geht es doch nur um Geld", meint er fast schon traurig.

Da leistet sich einer Gefühle? Ja, dieser Mann denkt wie alle Gesprächspartner, die Teil dieses Geschäftsberichts wurden, über das eigene Unternehmen hinaus. Das haben sie gemein. Sie lieben den Fortschritt, sie mögen das, was sie tun, sie machen es mit Leidenschaft, aber auch aus einer tief empfundenen Verantwortung heraus. "Software bestimmt mehr und mehr unser aller Existenz", meint Hagenlocher. Mit aller Konsequenz. Ob im Lebensumkreis von fünf Kilometern oder im Mittelpunkt der Welt: Software ist längst überall.

Die einzige Dunkelziffer sind wir.

DER BEIRAT DER USU-GRUPPE

Ob neue Produkte, Services, Kanäle, Geschäftsmodelle – die Digitalisierung hat die Unternehmenswelt in vielen Bereichen radikal verändert. Zu meistern ist dieser Wandel nur durch eine konsequente Kundenzentrierung. Daher bildet die ständige Interaktion mit Kunden, Interessenten und deren Herausforderungen seit Anfang an das strategische Rückgrat der USU Software AG und ihrer Tochtergesellschaften.

Kundenerfolg ist die Geschäftsgrundlage der USU Gruppe. Jedes Kundenprojekt ist anders. Aber immer gilt es, sämtliche Ressourcen zu Gunsten einer erfolgreichen, vertrauensvollen Partnerschaft zu mobilisieren. Und immer geht es darum, den Kunden einen hohen Service und nachweisbaren Mehrwert zu bieten.

USU-Kommunikation mit Kunden findet immer und auf allen Ebenen statt. Sie ist persönlich – bei der Beratung, beim gemeinsamen Entwickeln individueller Lösungen, beim Umsetzen von Zielen, beim Optimieren in der Praxis, bei der Hilfestellung nach dem Projekt, bei der Erweiterung bestehender Applikationen etc. Der Austausch findet auch über User-Groups, Referenzbesuche oder die vielfältigen Kundenveranstaltungen statt – nicht zuletzt direkt zwischen den Anwenderunternehmen. Über tausend Kunden aus allen Teilen der internationalen Wirtschaft konnten im Laufe der Zeit gewonnen werden und agieren heute zumeist als aktive Referenzkunden.

Als wesentliches Element einer lebendigen, vertrauensvollen Kundenkommunikation unterstützt der Beirat der USU Software AG die Gesellschaft seit Jahren mit hoher Fachkompetenz und langjähriger Managementerfahrung. Die Mitglieder sind verbundene Persönlichkeiten aus der Wirtschaft, die über eine tiefgreifende Erfahrung und Expertise auf dem Gebiet der Informationstechnologie verfügen und zum größten Teil dem direkten Kundenkreis der USU Software AG und ihrer Konzerntöchter zuzuordnen sind.

Auf der Agenda der regelmäßig stattfindenden Treffen zwischen den Mitgliedern des Beirats sowie dem Vorstand bzw. Management der USU-Gruppe stehen aktuelle Praxis-Themen, strategische Marktentwicklungen und zukünftige Trends – die immer aus der Kundenperspektive erörtert werden. Der Beirat regt dabei auch konkrete Produkt- und Service-Verbesserungen an und begleitet die Wandlungsprozesse in der Unternehmensgruppe. Um eine Kontinuität im Bereich des Beirats zu gewährleisten, werden die Beiratsmitglieder der USU Software AG für die Zeit von zwei Jahren berufen, wobei eine erneute Berufung nach Ablauf einer Amtsperiode zulässig ist.

Zur Drucklegung dieses Geschäftsberichts 2018 gehören dem Beirat der USU-Gruppe im Einzelnen an:

Andreas Dümmler IS Manager, Arburg GmbH & Co. KG

Frank Karsten

Vorstandsvorsitzender der Stuttgarter Versicherungsgruppe

Joachim Langmack Unternehmensberater

Stefan Leser

CEO Langham Hospitality Group

Uwe Neumeier

Chief Digital Officer, Hellmann Worldwide Logistics GmbH & Co. KG

Heike Niederau-Buck

Chief Information Officer, Voith Digital Solutions GmbH

Dr. Hans-Joachim Popp

Principal, BwConsulting

Dr. Dieter Pütz

Senior Vice President IT Shared Services, Dt. Post IT Services GmbH

Werner Schmidt

Vorstand, LVM-Versicherung

Ralf Stankat

Vorstand IT/Operations der Basler Versicherungen

Daniel Thomas

Mitglied des Vorstands HUK-Coburg

Der Vorstand dankt allen Mitgliedern des USU-Beirats für ihre engagierte Unterstützung, ihren Rat sowie ihre fundierten Anregungen zur erfolgreichen Weiterentwicklung der USU-Gruppe und freut sich auf eine weiterhin vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit im laufenden Geschäftsjahr 2019.

BERICHT DES AUFSICHTSRATS DER USU SOFTWARE AG

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

die USU Software AG ist in einer Investitionsphase, die der Vorstand im Hinblick auf die erfolgreiche Umsetzung der Mittelfristplanung sehr fokussiert eingeleitet hat. Auch wenn hierdurch die kurzfristige Ergebnisentwicklung negativ beeinflusst wurde, hat der Aufsichtsrat diesen Investitionen unter unternehmerischen Aspekten zugestimmt und sieht diese gleichfalls als notwendig an. Zugleich unterstützt der Aufsichtsrat die aktionärsfreundliche Dividendenpolitik des Vorstands, die im Sinne einer nachhaltigen Gewinnausschüttung und Dividendenkontinuität für das Geschäftsjahr 2018 eine Dividende auf Vorjahresniveau vorsieht. Vorstand und Aufsichtsrat der USU Software AG werden der Hauptversammlung der Gesellschaft insofern am 2. Juli 2019 vorschlagen, wie im Vorjahr eine Dividende von 40 Eurocent je Aktie auszuschütten.

Wahrnehmung der Pflichten des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat nahm im Geschäftsjahr 2018 die ihm nach Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung und Deutschem Corporate Governance Kodex obliegenden Aufgaben und Pflichten umfassend wahr und hat den Vorstand demgemäß regelmäßig überwacht und beratend begleitet. Der Aufsichtsrat wurde regelmäßig, zeitnah und umfassend vom Vorstand über die Entwicklung und Lage der USU Software AG und des USU-Konzerns, die Unternehmensplanung, etwaige Abweichungen des Geschäftsverlaufs von der ursprünglichen Planung, das Risikomanagement und die Compliance sowie wesentliche Geschäftsvorgänge und -vorhaben unterrichtet und begleitete seinerseits die Geschäftsentwicklung der USU Software AG und des Konzerns kontinuierlich. Der Aufsichtsrat stand im Geschäftsjahr 2018 in engem Kontakt mit dem Vorstand und war in Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für die Gesellschaft unmittelbar und frühzeitig eingebunden. Der Aufsichtsrat wurde über zustimmungspflichtige Rechtsgeschäfte sowie Geschäfte, die für die Rentabilität oder Liquidität der Gesellschaft von erheblicher Bedeutung sind, im Vorfeld vollständig informiert, nahm seinerseits eine sorgfältige Prüfung vor und stimmte diesen einstimmig zu.

Besetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats

In der Besetzung des Vorstandes gab es im Geschäftsjahr 2018 keine Veränderungen. Dagegen gab es zum Ende des Geschäftsjahres 2018 eine Veränderung in der Zusammensetzung des Aufsichtsrates der USU Software AG: Günter Daiss ist zum 31. Dezember 2018 auf eigenen Wunsch aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden, woraufhin Vorstand und Aufsichtsrat mit Frau Gabriele Walker-Rudolf ein entsprechend den Vorgaben des Corporate Governance Kodex adäquates neues Aufsichtsratsmitglied zunächst gerichtlich bestellen ließen, so dass Frau Walker-Rudolf per Gerichtsbeschluss Anfang Januar 2019 neues Aufsichtsratsmitglied der USU Software AG wurde. Frau Walker-Rudolf wird den Aktionären am 2. Juli 2019 im Rahmen der Hauptversammlung zur Wahl vorgeschlagen.

Da sich der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern zusammensetzt, wurde im Geschäftsjahr 2018 wie im Vorjahr auf die Einrichtung von Ausschüssen verzichtet. Unabhängig davon nimmt der Aufsichtsrat der Gesellschaft die für diese Ausschüsse vorgesehenen Aufgaben gemeinschaftlich wahr.

Sitzungen des Aufsichtsrats und Beratungsschwerpunkte

Im Geschäftsjahr 2018 fanden sechs ordentliche Aufsichtsratssitzungen statt. Bis auf eine Sitzung, bei der ein Aufsichtsratsmitglied entschuldigt fehlte, waren sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats bei diesen Sitzungen persönlich anwesend oder nahmen an der Sitzung (ausschließlich am 1. Oktober 2018) via Telefonkonferenz teil, so dass die durchschnittliche Teilnahmequote der Aufsichtsräte an den Sitzungen bei 94,4% Prozent lag.

In den Aufsichtsratssitzungen, an denen regelmäßig der Vorstand und bedarfsweise das Bereichsmanagement der Tochtergesellschaften teilnahmen, bildete die Erörterung der Geschäftsentwicklung, der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der strategischen Planung der USU Software AG und des Konzerns einen zentralen Schwerpunkt der Berichte und Beratungen. In diesem Zusammenhang ließ sich der Aufsichtsrat über den Gang der Geschäfte der USU Software AG und ihrer Tochtergesellschaften sowie über die Auslandsinvestitionen und -aktivitäten des Konzerns und mögliche Akquisitionsobjekte unterrichten. Der Vorstand der Gesellschaft berichtete im Rahmen der Aufsichtsratssitzungen über die Umsatz-, Ertrags-, Investitionsund Rentabilitätsentwicklung inklusive der Abweichungen zur Planung sowie die Entwicklung der Liquidität der Gesellschaft und des Konzerns. Des Weiteren erörterte der Aufsichtsrat mit dem Vorstand das Risikomanagement der USU Software AG und des Gesamtkonzerns und ließ sich ausführlich die bestehenden Risiken und geplanten Strategien und Maßnahmen zur Risikosteuerung und -bewältigung aufzeigen. Zudem erläuterte der Vorstand die mittelfristige Unternehmensplanung für die USU Software AG und den Konzern und stellte die Kernpunkte der Finanz-, Investitions- und Personalplanung dar. Ein zusätzlicher Beratungsschwerpunkt war im Berichtsjahr die Entwicklung des Aktienkurses der Gesellschaft inklusive der Aktivitäten des Vorstands im Bereich Investor Relations sowie das altersbedingte Ausscheiden von Günter Daiss aus dem Aufsichtsrat und die diesbezügliche Nachfolgeplanung.

Im Rahmen der Bilanz feststellenden Sitzung des Aufsichtsrats am 19. März 2018 erfolgte die Berichterstattung des Abschlussprüfers über die wesentlichen Ergebnisse der Abschlussprüfung, die Billigung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses sowie des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns nach eingehender Erörterung mit dem Vorstand der Gesellschaft und dem Abschlussprüfer sowie die letztendliche Feststellung des Jahresabschlusses. Der Aufsichtsrat hat sich dabei der Empfehlung des Vorstands angeschlossen, der Hauptversammlung der Gesellschaft eine Dividende von EUR 0,40 je Aktie vorzuschlagen. Ein weiteres Thema dieser Aufsichtsratssitzung waren die Statusberichte des Vorstands zu den einzelnen Bereichen und den Gesamtkonzern inklusive der Hochrechnung für das erste Quartal und das Gesamtjahr 2018.

Die Aufsichtsratssitzung vom 17. Mai 2018, zu der mehrere externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaften eingeladen waren, hatte neben der aktuellen Geschäftsentwicklung der USU Software AG und ihrer Tochtergesellschaften insbesondere die Angebotspräsentation der Wirtschaftsprüfer im Zuge der vorab durchgeführten Ausschreibung sowie die Tagesordnung der Hauptversammlung am 28. Juni 2018, die in der Sitzung einstimmig verabschiedet wurde, zum Inhalt.

In der Aufsichtsratssitzung am Vortag der Hauptversammlung, am 27. Juni 2018, stand neben der aktuellen Berichterstattung des Vorstands zum Geschäftsverlauf der USU Software AG und des Gesamtkonzerns sowie der weiteren Planung für die Folgequartale und das Gesamtjahr, die Vorbereitung der Hauptversammlung im Fokus. Zudem wurden die Vertragsverlängerungen mit den Vorständen erörtert, und letztlich beschlossen, das Vorstandsmandat von Bernhard Oberschmidt zum 1. Januar 2019 für weitere 5 Jahre zu verlängern und die Verlängerung des Vorstandsmandats von Dr. Benjamin Strehl zum 30. September 2019 um ebenfalls fünf Jahre vorzunehmen. Bernhard Böhler informierte den Aufsichtsrat, dass er plant, mittelfristig seinen Wohnsitz ins Ausland zu verlegen und bat den Aufsichtsrat in diesem Zuge um die Auflösung seines Vorstandskontraktes zum Frühjahr 2020. Zudem kündigte das Aufsichtsratsmitglied Günter Daiss an, dass er sein Aufsichtsratsmandat zum Ende des Jahres aus Altersgründen niederlegen werde.

Die Aufsichtsratssitzung am 19. September 2018 hatte neben der aktuellen Berichterstattung des Vorstands zum Geschäftsverlauf der USU Software AG und des Gesamtkonzerns sowie der weiteren Planung für die Folgequartale und das Gesamtjahr 2018 auch die Vorstellung von Gabriele Walker-Rudolf als potenzielles zukünftiges Aufsichtsratsmitglied zum Inhalt. Des Weiteren wurde die angespannte Arbeitsplatzsituation am Standort Möglingen hinsichtlich der zur Verfügung stehenden Miet- bzw. Arbeitsplatzfläche mit dem Vorstand diskutiert und ein potenzieller Neubau eines USU-Firmengebäudes erörtert.

In der Sitzung am 1. Oktober 2018, die telefonisch stattfand und an der ausschließlich die Aufsichtsratsmitglieder teilnahmen, war die Verlängerung des Vorstandsmandats von Dr. Benjamin Strehl um weitere 5 Jahre bis zum 30. September 2024, die einstimmig beschlossen wurde alleiniger Tagesordnungspunkt.

Die Berichterstattung zur aktuellen Geschäftsentwicklung und Hochrechnung auf das Gesamtjahr 2018 war Kerninhalt der Aufsichtsratssitzung vom 11. Dezember 2018. Ein weiteres Thema dieser Aufsichtsratssitzung war die Umsetzung der Vorschriften des Deutschen Corporate Governance Kodex inklusive der Verabschiedung der zugehörigen Entsprechenserklärung. In diesem Zusammenhang legte der Aufsichtsrat die Zielgröße Null als Frauenanteil im Vorstand und Aufsichtsrat bis zum 30. Juni 2021 fest und bestätigte das Kompetenzprofil für das Aufsichtsratsgremium. Danach soll das Gremium insbesondere über folgende Kompetenzen verfügen: (1) Mehrjährige Erfahrung als Unternehmer bzw. Mitglied der Unternehmensleitung in einem mittelständischen oder größeren Unternehmen sowie (2) mehrjährige Berufserfahrung im nationalen und internationalen Vertrieb in der IT-Branche. Diese Kompetenzen werden vom bestehenden Aufsichtsratsgremium vollständig abgedeckt. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats soll das Gremium zudem bei drei Mitgliedern über mindestens zwei unabhängige Mitglieder der Anteilseigner verfügen, was durch die unabhängigen Mitglieder Günter Daiss und Erwin Staudt gegeben war und nunmehr auch von Gabriele Walker-Rudolf, die nach dem Ausscheiden von Günter Daiss in den Aufsichtsrat bestellt wurde, gegeben ist. Ferner führte der Aufsichtsrat im Rahmen der Aufsichtsratssitzung vom 11. Dezember 2018 eine Effizienzprüfung mit einem positiven Ergebnis durch. Ferner hatte die Aufsichtsratssitzung am 11. Dezember 2018 die Planung für das Geschäftsjahr 2019 zum Inhalt. Der Aufsichtsrat erörterte die aufgezeigten Pläne ausführlich mit dem Vorstand und genehmigte die Planung für das Geschäftsjahr 2019 einstimmig.

Schließlich wurde im Rahmen der letzten Aufsichtsratssitzung des Jahres 2018 noch der Neubau eines zusätzlichen USU-Firmengebäudes am Standort Möglingen durch die Familie Strehl auf der aktuellen Parkplatzfläche der Konzernzentrale erörtert und nach Klärung des Mietpreises und weiterer Details einstimmig vom Aufsichtsrat beschlossen.

Corporate Governance und Entsprechenserklärung

Eine verantwortungsbewusste und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Führung und Kontrolle der USU Software AG und des Gesamtkonzerns standen und stehen auch zukünftig im Fokus der Aktivitäten des Vorstands und des Aufsichtsrats der Gesellschaft. Der Aufsichtsrat fühlt sich diesen Prämissen der Corporate Governance verpflichtet und agiert entsprechend in diesem Sinne. Am 11. Dezember 2018 hat der Aufsichtsrat zusammen mit dem Vorstand die Punkte des Deutschen Corporate Governance Kodex ausführlich erörtert. Gemäß § 161 Aktiengesetz haben Vorstand und Aufsichtsrat der USU Software AG die zugehörige Entsprechenserklärung abgegeben und auf der Homepage der Gesellschaft veröffentlicht. Diese Entsprechenserklärung ist als Teil der Erklärung zur Unternehmensführung der USU Software AG gemäß § 289a HGB im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns dieses Geschäftsberichts unter VIII. 1 Entsprechenserklärung Corporate Governance enthalten. Ferner verweist der Aufsichtsrat auf den im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns dieses Geschäftsberichts enthaltenen Vergütungsbericht mit der individualisierten Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018.

Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses

Der Aufsichtsrat erteilte der Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, auf Basis eines Beschlusses der Hauptversammlung vom 28. Juni 2018, den Prüfungsauftrag und stimmte mit dieser die Prüfungsschwerpunkte für das Geschäftsjahr 2018 ab.

Gegenstand der Prüfungen waren die Buchführung, der vom Vorstand nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs ("HGB") aufgestellte Jahresabschluss 2018, der gemäß § 315a HGB nach den Vorschriften der International Financial Reporting Standards ("IFRS"), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellte Konzernabschluss 2018 sowie der zugehörige Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2018. Des Weiteren prüfte der Aufsichtsrat die nichtfinanzielle Konzernerklärung der USU Software AG, die am 19. März 2019 auf der Homepage der Gesellschaft veröffentlicht wurde.

Der Jahresabschluss der USU Software AG, der Konzernabschluss und der Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2018 wurden jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers versehen. Dem Aufsichtsrat wurden die genannten Abschlussunterlagen inklusive des Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstands und der nichtfinanziellen Erklärung sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers rechtzeitig zur Prüfung ausgehändigt. Auf der Bilanz feststellenden Sitzung am 19. März 2019 berichtete der Abschlussprüfer über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung. Nach Abschluss der eigenen Prüfung sowie ausführlicher Erörterung mit dem Vorstand und dem Abschlussprüfer hat sich der Aufsichtsrat dem Ergebnis des Abschlussprüfers angeschlossen und keine Einwendungen erhoben. Der Aufsichtsrat billigt den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss und stimmt dem Bericht des Vorstands über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2018 zu. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Gleichzeitig stimmt der Aufsichtsrat der Beschlussvorlage des Vorstands zur Gewinnverwendung zu, den nach HGB ermittelten Bilanzgewinn der USU Software AG zum 31. Dezember 2018 in Höhe von TEUR 6.284 wie folgt zu verwenden:

  • Zahlung einer Dividende von EUR 0,40 je Stückaktie für 10.523.770 Stückaktien bzw. TEUR 4.209
  • Vortrag des verbleibenden Bilanzgewinns von TEUR 2.075 auf neue Rechnung.

Zudem hat sich der Aufsichtsrat mit den Pflichtangaben gemäß § 289 Abs. 3 und Abs. 4 sowie § 315 Abs. 4 HGB und den zugehörigen Berichten befasst. Diesbezüglich verweist der Aufsichtsrat auf die Angaben und Erläuterungen im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2018 unter V. Rechnungslegungsbezogenes internes Kontroll- und Risikomanagementsystem, unter VIII. (Konzern-) Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289 und § 315d HGB (ungeprüft) sowie unter IX. Nichtfinanzielle Konzernerklärung (ungeprüft). Der Aufsichtsrat hat seinerseits eine Prüfung der Berichte und der darin enthaltenen Angaben und Erläuterungen vorgenommen und stellt fest, dass diese vollständig und inhaltlich korrekt sind. Insofern macht sich der Aufsichtsrat diese zu Eigen. Der Aufsichtsrat stimmt insofern der nichtfinanziellen Erklärung, den Angaben zum rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystem sowie der Erklärung zur Unternehmensführung zu und hat keine Einwendungen gegen diese.

Ferner hat der Vorstand der USU Software AG als Konzern-Muttergesellschaft der USU-Gruppe gemäß § 312 AktG einen Bericht über Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen und nahe stehenden Personen für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018 (im Folgenden kurz: "Abhängigkeitsbericht") erstellt und darin folgende Schlusserklärung abgegeben:

"Wir erklären, dass die USU Software AG nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat. Maßnahmen, die die Gesellschaft benachteiligen, wurden nicht getroffen."

Die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft hat den Abhängigkeitsbericht geprüft und folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

    1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,
    1. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistungen der Gesellschaften nicht unangemessen hoch waren."

Dem Aufsichtsrat haben sowohl der Abhängigkeitsbericht des Vorstands als auch der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers vorgelegen. Die Prüfung durch den Aufsichtsrat gemäß § 314 AktG hat zu keinen Einwendungen gegen die Schlusserklärung des Vorstandes geführt.

Schlussbemerkungen und Danksagung

Im Namen des gesamten Aufsichtsrats möchte ich dem Vorstand sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der USU Software AG und deren Tochtergesellschaften meinen besonderen Dank für ihren hohen Einsatz sowie ihre Verbundenheit und Loyalität zum USU-Konzern aussprechen. Gerade in dieser von hohen Zukunftsinvestitionen geprägten Investitionsphase haben sie durch ihre tatkräftige Unterstützung dazu beigetragen, der Gesellschaft den Weg in ein langfristiges profitables Wachstum und zum nachhaltigen Erfolg zu ebnen. Mein besonderer Dank gilt an dieser Stelle dem zum Ende des Geschäftsjahres 2018 aus dem Aufsichtsrat ausgeschiedenen ehemaligen Aufsichtsratsmitglied Günter Daiss, der mit seinem unternehmerischen Sachverstand maßgeblich zur erfolgreichen Entwicklung der USU Software AG und der gesamten USU-Gruppe beigetragen hat.

Möglingen, den 19. März 2019

Für den Aufsichtsrat

Udo Strehl Vorsitzender des Aufsichtsrats der USU Software AG

BERICHT ÜBER DIE LAGE DER GESELLSCHAFT UND DES KONZERNS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2018

I. Grundlagen der USU Software AG und des Konzerns 56–59
I.1
Geschäftsmodell, Ziele, Strategien und Steuerungssystem
56–57
I.2
Forschung und Entwicklung
57–59
II. Wirtschaftsbericht 59–67
II. 1
Zusammenfassung
59
II. 2
Gesamtwirtschaftliche Entwicklung
60
II. 3
Branchenbezogene Entwicklung
60
II. 4
Geschäftsverlauf
60–61
II. 5
Umsatz- und Kostenentwicklung
61–62
II. 6
Ertragslage
62–63
II. 7
Bereinigtes Konzernergebnis
63-64
II. 8
Vermögens- und Finanzlage
64
II. 9
Cash-Flow und Investitionen
64
II. 10 Derzeitige Lage des Konzerns 64 – 65
II. 11 Entwicklung und Lage der USU Software AG 65–66
II. 12 Auftragsbestand 66
II. 13 Mitarbeiter 66–67
III. Nachtragsbericht 67
IV. Prognose-, Chancen- und Risikobericht 68–74
IV.1
Prognosebericht
68–69
IV. 2 Risikobericht
IV. 3 Chancenbericht
69–73
74
V. Rechnungslegungsbezogenes internes Kontroll- und Risikomanagementsystem 74–75
VI. Übernahmerelevante Angaben 75–76
VI. 1 Gezeichnetes Kapital, Aktien und Aktionärsstruktur 75
VI. 2 Befugnisse des Vorstands bezüglich der Ausgabe von Aktien und des Aktienrückkaufs 75–76
VI. 3 USU-Aktien (ISIN DE000A0BVU28) (ungeprüft) 76
VI. 4 Aktienkursentwicklung 76
VII. Vergütungsbericht 77–78
VIII. (Konzern-) Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289 und § 315d HGB (ungeprüft) 78–81
VIII. 1 Entsprechenserklärung Corporate Governance 78–80
VIII. 2 Diversitätskonzept 80
VIII. 3 Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat 80–81
IX. Nichtfinanzielle Konzernerklärung (ungeprüft) 81–82
X. Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen 83
XI. Versicherung der gesetzlichen Vertreter 83

Die USU Software AG und ihre operativ tätigen Tochtergesellschaften

I. GRUNDLAGEN DER USU SOFTWARE AG UND DES KONZERNS

Die USU Software AG, Möglingen, Deutschland, ist als Konzernmuttergesellschaft direkt oder indirekt an den folgenden operativ tätigen Gesellschaften beteiligt: Aspera GmbH, Aachen, Deutschland; Aspera Technologies Inc., Boston, USA; LeuTek GmbH, Leinfelden-Echterdingen, Deutschland; Omega Software GmbH, Obersulm, Deutschland; USU GmbH, Möglingen, Deutschland; USU Austria GmbH, Wien, Österreich; USU Software s.r.o., Brno, Tschechische Republik, USU SAS, Les Garenne Colombes, Frankreich. Zudem bestehen Beteiligungen der USU Software AG an der Openshop Internet Software GmbH, Möglingen, Deutschland, der USU (Schweiz) AG i.L., Zug, Schweiz; und der USU Consulting GmbH i.L., Sursee, Schweiz, welche nicht mehr operativ tätig sind.

Zum 1. Januar 2018 hat USU Software AG ihr etabliertes Strategie- und Technologie-Portfolio für den Kunden- und IT-Service im neuen Geschäftsfeld unymira gebündelt. Es vereint die vier bislang eigenständigen USU-Bereiche BIG Social Media, Business Solutions, KCenter sowie unitB technology und fokussiert auf die intelligente Digitalisierung von Geschäftsprozessen im Service. Im Zuge der Neuorganisation wurden die B.I.G. Social Media GmbH und die unitB technology GmbH auf die USU AG verschmolzen. Die USU AG wurde ferner in USU GmbH umgewandelt.

I. 1 Geschäftsmodell, Ziele, Strategien und Steuerungssystem

Die USU Software AG und ihre Tochtergesellschaften (im Folgenden auch "USU-Gruppe" oder "USU" genannt) entwickeln und vertreiben Softwarelösungen für wissensbasiertes Servicemanagement. USU ist der größte europäische Anbieter für IT- und Knowledge-Management-Software.

Der Kompetenzbereich IT Management unterstützt Unternehmen mit umfassenden ITIL®-konformen Lösungen für das strategische und operative IT- & Enterprise Servicemanagement. Kunden erhalten mit USU-Lösungen eine Gesamtsicht auf ihre IT-Prozesse sowie ihre IT-Infrastruktur und sind in der Lage, Services transparent zu planen, zu verrechnen, zu überwachen und aktiv zu steuern. Im Bereich Software-Lizenzmanagement gehört USU dabei zu den führenden Herstellern weltweit.

Mit intelligenten Lösungen und ihrer Expertise im Kompetenzfeld Digital Interaction treibt USU die Digitalisierung von Geschäftsprozessen voran. Durch Standard-Software und Beratungsleistungen werden Service-Abläufe automatisiert und Wissen aktiv für alle Kommunikations-Kanäle und Kundenkontaktpunkte in Vertrieb, Marketing und Kundenservice bereitgestellt. Das Portfolio in diesem Bereich wird durch Systemintegration, individuelle Anwendungen und Software für Industrial Big Data komplettiert.

Über 1.000 USU-Kunden aus allen Teilen der internationalen Wirtschaft schaffen mit USU-Lösungen Transparenz, sind agiler, sparen Kosten und senken ihre Risiken, beispielsweise Allianz, Baloise Group, BOSCH, BMW, Daimler, Deutsche Telekom, Evonik, Heidelberger Druckmaschinen, Jacobs Engineering, Jungheinrich, Poste Italiane, Texas Instruments, VW, W&W oder ZDF.

Die USU Software AG hat sich zum Ziel gesetzt, in den kommenden Jahren beim Konzernumsatz jeweils über dem Durchschnitt des IT-Marktes zu wachsen und zugleich die Profitabilität weiter auszubauen. Im Vordergrund steht

dabei, durch Innovationen und die Verbreiterung der internationalen Marktpräsenz organisch zu wachsen, wobei anorganisches Wachstum in Form von Akquisitionen und Unternehmensbeteiligungen ebenfalls Teil der Unternehmensstrategie ist.

Die wesentlichen Leistungsindikatoren für die USU Software AG sowie für den Konzern sind Umsatzerlöse und das bereinigte Ergebnis vor Zinsen und Steuern ("Bereinigtes EBIT").

Da das Konzernergebnis der USU-Gruppe nach IFRS durch verschiedene Sondereffekte beeinflusst wurde und wird, welche eine Vergleichbarkeit der Ertragskraft von USU über die Geschäftsjahre hinweg erschweren, hat die Gesellschaft zu Informationszwecken zusätzlich ein Bereinigtes Konzernergebnis ermittelt. Dieses stellt das um die Abschreibungen auf im Rahmen von Unternehmensakquisitionen aktivierte immaterielle Vermögenswerte sowie zusätzlicher akquisitionsbedingter Sonderfaktoren bereinigte Konzernergebnis inklusive der damit verbundenen Steuereffekte dar. Auf Basis dieses Bereinigten Konzernergebnisses weist die USU Software AG unter Berücksichtigung der durchschnittlich im Umlauf befindlichen Stückaktien ferner ein Bereinigtes Ergebnis pro Aktie aus. Des Weiteren wird ein Bereinigtes EBIT, welches als maßgebliche Planungs- und Steuerungsgröße fungiert, ausgewiesen. Sowohl das Bereinigte Konzernergebnis und das Bereinigte EBIT als auch das Bereinigte Ergebnis pro Aktie stellen keine IFRS-bezogenen Kennzahlen dar.

Für das Geschäftsjahr 2019 erwartet der Vorstand, unter Berücksichtigung der jüngsten operativen Entwicklungen die konzernweiten Umsatzerlöse auf EUR 98 – 101 Mio. auszuweiten und zugleich das Bereinigtes EBIT auf EUR 7,5 – 10 Mio. zu steigern. Die aktuelle Mittelfristplanung sieht für das Jahr 2021 vor, den Konzernumsatz auf EUR 140 Mio. zu steigern und gleichzeitig das Bereinigte EBIT auf EUR 20 Mio. auszubauen.

I. 2 Forschung und Entwicklung

Die verschiedenen Forschungs- und Entwicklungs-Aktivitäten sind seit Jahren der zentrale Treiber für die Innovationskraft der USU-Gruppe. Diese fußt auf mehreren Säulen: einem eigenen, stetig wachsenden Forschungsbereich sowie der intensiven Zusammenarbeit mit Kunden bzw. Partnern wie z. B. Universitäten oder Instituten im Rahmen unterschiedlicher Projekte. Für ihre F&E-Aktivitäten wurde die USU Software AG auch mit dem Siegel "Innovativ durch Forschung" des Stifterverbandes für die deutsche Wissenschaft ausgezeichnet.

Die Gesellschaft investiert seit Jahren überdurchschnittlich viel in Forschung & Entwicklung (F&E), im Geschäftsjahr 2018 insgesamt TEUR 15.334 (2017: TEUR 13.817) bzw. 16,9 % (2017: 16,4 %) des Konzernumsatzes. Die Zahl der angestellten Mitarbeiter in diesem Bereich betrug zum 31. Dezember 2018 insgesamt 194 (31. Dezember 2017: 194). Die F&E-Aufwände der USU-Gruppe werden nicht aktiviert.

Im Geschäftsbereich Valuemation konnte die Version 5.1 der gleichnamigen Softwaresuite für das IT Service Management wie geplant fertiggestellt werden. Highlights sind u. a. das integrierte Kanban-Board, mit dem die Aufgaben bei der Ticketbearbeitung flexibel verteilt und pro-

aluemation ( cbic
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Meine Frage
EB Aktuelles (S)
Tastatur wird richt erkannt
Jun 1, 2018.
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Druckprobleme
Jul 2, 2010. F-1: Geben Sie bite an, welche Pun
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Meine Tickets (17) ý.
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jektiert werden können, die Service-Map zur Visualisierung und Strukturierung von Services sowie die Asset-Inventarisierung im Field Support per Smart Phone. Eine Alerting-Funktion liefert Push-Nachrichten wichtiger Ereignisse direkt auf den Bildschirm, z. B. wenn ein Service ausgefallen ist. Des Weiteren wurden die Vorgaben der europäischen Datenschutzverordnung (DSGVO), die Ende Mai 2018 in Kraft trat, durch den Data Protection Manager umgesetzt. Parallel dazu führte das Entwicklungsteam die Arbeiten an der Version 3.3 des Valuemation Mobile Managers weiter, die im November 2018 freigegeben werden konnte.

Intuitive Benutzeroberfläche im Self-Service

Im Bereich Business Service Monitoring und Alarm-Management erfolgte die Freigabe neuer ZIS-Versionen. Wesentliche funktionale Verbesserungen betreffen die Überwachung der Service-Levels, die verbesserte Suche nach so genannten "Ereignis-Meldungen" sowie die Erweiterung der

580 750 315 813 13
ALARM LISTE Œ
٠
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TELEVIS
Ula Alarma
Service 11230 is not responding (E2E timed out)
UnAcked 24.07.2016.10.10.13
Web-Router D21 stown
Unicked u
245 var not reachable
Undeked 24.07.2016.12/10/13
Adapt re reports less disk space (90% disk usage) 24.07.2018.10.10:13

Microsoft SCOM-Schnittstelle für große Systemumgebungen. Wichtig war des Weiteren die signifikante Erweiterung für das Cloud Monitoring, u. a. durch innovative Discovery-Funktionen. Ein weiterer Entwicklungsschwerpunkt war die Erweiterung der Alarmierungsfunktionen (Alarm-App, Skype for Business, Störungsbenachrichtigung durch eine Event-Correlation-Engine) sowie das Überarbeiten der Dashboard-Oberfläche (Self Service Cockpit). Außerdem erhielten die WebApps ein komplett neues Oberflächen-Design.

Neue Alarm-App von LeuTek

Im Segment Lizenzmanagement erfolgte die Veröffentlichung von neuen SmartTrack-Versionen. Hervorzuheben ist die neue Funktion des Dashboard-Sharing. Diese erlaubt eine Teilung der grafischen Benutzeroberfläche durch mehrere Anwender. Detaillierte Berechtigungen ermöglichen es, verschiedene Nutzungsszenarien zu konfigurieren. Außerdem bietet das aktuelle Release neue Konnektoren für den reibungslosten Datentransfer, u. a. für Oracle Review Lite oder ServiceNow. Ein Schwerpunkt sind neue Funktionen für die optimale Lizenzierung von Cloud-Diensten wie Amazon AWS oder Microsoft Azure. Damit gewährleistet Aspera Lizenzkonformität auch in komplexen hybriden IT-Infrastrukturen. Mit LicenseControl for Office 365 bietet Aspera die einzige cloudbasierte Software Asset Management-Lösung zur Optimierung von Microsoft Office 365-Abonnements an. Des Weiteren wurden neue Versionen für License Control for SAP® bzw. for Salesforce sowie für SAM Intelligence freigegeben.

Dashboard-Übersicht bzgl. Software-Lizenzmanagement in SmartTrack

Im USU-Geschäftsfeld unymira, das im Januar 2018 aus den bisher eigenständigen USU-Bereichen BIG Social Media, Business Solutions, KCenter sowie unitb technology hervorging, konnten die Entwicklungsarbeiten an Knowledge Center in der Version 6.9 erfolgreich abgeschlossen werden. Diese intelligente Wissensdatenbank enthält z.B. mit der KnowledgeCloud eine neue Serviceplattform, die es nach dem Motto "Kunden helfen Kunden" erlaubt, branchenbezogenes Wissen zu konsolidieren und Kunden zugänglich zu machen. Im Bereich Social Media Management wurde die Anwendung Connect weiterentwickelt, zum Beispiel durch die Implementierung des so genannten Skill-based-routing. Letzteres steuert auf Basis neuronaler Netze die Kommunikation entsprechend den Mitarbeiter-Fähigkeiten automatisiert. Parallel dazu gehen die Entwicklungsarbeiten für die Version 4 der Self-Service-Anwendung Smart Link weiter. Hierbei erlaubt der neue Native Client beispielsweise eine umfangreichere Steuerung und Analyse der Anwenderrechner. Abgeschlossen wurde ferner die neue Version des Knowledge Bots. Besonders zu erwähnen ist das deutlich verbesserte Dialogverhalten der automatisch generierten Dialoge.

Neue Benutzeroberfläche von Knowledge Center

Im Geschäftsfeld Katana konnte das neue Produkt Katana Flow veröffentlicht werden. Es ist ein umfassendes Werkzeug für Data Scientisten und zeichnet sich u. a. durch die Möglichkeit der grafischen Programmierung aus. Es erlaubt Datenauswertungen auf Basis fertiger Algorithmen. Aufgrund von Praxisanforderungen aus Kundenprojekten entstand mit Katana Go ein weiteres Produkt. Die Anwendung bietet dem Maschinen- und Anlagenbau eine Cloud-basierte Umgebung für Smart Services und Big Data Analysen. Damit können Kunden ihre z. B. mit Katana Flow entwickelten Datenanalysen oder Algorithmen zur Maschinendatenauswertung und Maschinenüberwachung "live" schalten.

Erkennen eines Produktionsfehlers durch Katana Flow

Der Bereich Forschung erhielt im Berichtszeitraum den Zuschlag für eine Reihe wichtiger Vorhaben: Im Projekt AIAX wird USU u.a. mit der Daimler AG an der Analyse von Produktionsdaten beteiligt sein, um möglichst früh die Qualität von Produkten vorhersagen zu können. Im Rahmen des zweiten Projektes ARBAY forscht der USU-Geschäftsbereich unymira an intelligenten, dialogbasierten Assistenten (Chatbots). Zusammen mit der Uni Mannheim sollen z.B. adaptierbare Dialogstrategien entwickelt werden, um zum einen Bots mehr Intelligenz, zum anderen gesicherte Qualität in der Dialogführung mit dem Kunden zu ermöglichen. Das dritte Vorhaben, ReAddi, begann Anfang 2019 und zielt darauf ab, mittels Künstlicher Intelligenz die Qualität in der additiven Fertigung frühzeitig vorherzusagen und damit die Möglichkeit zu schaffen, korrigierend einzuwirken. Des

Weiteren wurde eine Erfindung zur Erkennung und Detektion von Ereignisketten zum Patent angemeldet. Das Schutzrecht wurde erteilt. Mit dem Algorithmus ist es möglich, aus Logdatensammlungen Zusammenhänge maschinell zu erlernen, die später genutzt werden, um im Problem- oder Schadensfall auf die Ursachen schließen zu können.

II. WIRTSCHAFTSBERICHT

II. 1 Zusammenfassung

Im Geschäftsjahr 2018 baute die USU Software AG den Konzernumsatz nach IFRS um 7,3 % gegenüber dem Vorjahr auf TEUR 90.487 (2017: TEUR 84.361) aus. Dieser Anstieg resultierte im Wesentlichen aus dem starken Inlandsgeschäft, welches um 9,4 % auf TEUR 66.242 (2017: TEUR 60.573) zulegte. Neben der Neukundengewinnung trug hierzu auch das etablierte Bestandskundengeschäft bei. Das Auslandsgeschäft steigerte USU, ungeachtet der Auftragsverzögerungen in den USA, auf Jahressicht um 1,9 % gegenüber dem Vorjahr auf TEUR 24.245 (2017: TEUR 23.788).

Im Zuge rückläufiger Lizenzerlöse infolge von Auftragsverschiebungen und zugleich erhöhter Auslandsinvestitionen blieb die Ergebnisentwicklung der USU-Gruppe im Geschäftsjahr 2018 hinter der des Vorjahres zurück. Entsprechend sank das EBITDA um 19,5 % gegenüber dem Vorjahr auf nunmehr TEUR 5.506 (2017: TEUR 6.837). Unter Einbeziehung der Abschreibungen von TEUR 2.799 (2017: TEUR 3.615) erzielte USU im gleichen Zeitraum ein EBIT von TEUR 2.707 (2017: TEUR 3.222). Nach Steuern und Zinsen belief sich der Jahresüberschuss auf TEUR 961 (2017: TEUR 3.367). Das Ergebnis pro Aktie lag entsprechend bei EUR 0,09 (2017: EUR 0,32).

Unter Herausrechnung der akquisitionsbedingten Sondereffekte erzielte die USU-Gruppe ein bereinigtes Ergebnis vor Zinsen und Steuern ("Bereinigtes EBIT") von TEUR 4.125 (2017: TEUR 6.125). Damit blieb das Bereinigte EBIT um 32,7 % hinter dem Vergleichswert des Vorjahres zurück. Zugleich sank das Bereinigte Konzernergebnis im Vergleich zum Geschäftsjahr 2017 um knapp zwei Drittel auf TEUR 1.923 (2017: TEUR 6.089). Das Bereinigte Ergebnis je Aktie verringerte sich entsprechend von EUR 0,58 im Vorjahr auf nunmehr EUR 0,18.

Der nach HGB ermittelte Jahresüberschuss der USU Software AG als Einzelgesellschaft erhöhte sich im Geschäftsjahr 2018 gegenüber dem Vorjahr um 54,8 % auf TEUR 4.318 (2017: TEUR 2.790). Unter Einbeziehung des Gewinnvortrags aus dem Vorjahr von TEUR 1.965 (2017: TEUR 3.385) erzielte die Gesellschaft einen Bilanzgewinn von TEUR 6.284 (2017: TEUR 6.175). Dieser soll wie in den Vorjahren insbesondere für die Zahlung einer Dividende an alle Aktionäre der USU Software AG verwendet werden. Gemäß der kommunizierten Ausschüttungspolitik der Gesellschaft, wonach die Dividende niemals unter Vorjahr liegen und etwa der Hälfte des erzielten Gewinns entsprechen soll, schlägt der Vorstand vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats eine Dividendenausschüttung auf Vorjahresniveau von EUR 0,40 (2017: EUR 0,40) je Stückaktie für das Geschäftsjahr 2018 vor.

Für die USU Software AG erwartet der Vorstand im Geschäftsjahr 2019 bei Umsatz und insbesondere dem operativen Ergebnis wieder stärker zu wachsen, als in den beiden Vorjahren und so den langfristigen Wachstumstrend in Bezug auf Bereinigtem EBIT und Konzernumsatz fortzusetzen, wobei der Trend in Richtung SaaS-Geschäft das Wachstum auch im laufenden Geschäftsjahr etwas verlangsamen wird. Zwar erwartet der Vorstand, dass ein Großteil der Projektverschiebungen in den USA aus dem Vorjahr in diesem Jahr zu Aufträgen führen und so zu einer positiven Geschäftsentwicklung beitragen werden, jedoch ist noch nicht absehbar, ob die Unternehmen sich für eine Einmallizenz oder ein SaaS-Projekt entscheiden. Unabhängig davon erwartet der Vorstand positive Effekte aus den getätigten Auslandsinvestitionen der Vorjahre, die vor allem in den Ausbau des Vertriebs und der Marketingaktivitäten flossen. Zudem soll sich die zunehmende Marktdurchdringung des Knowledge Management-Portfolios, das in 2018 in den Auslandsmärkten eingeführt wurde, positiv auf das Auslandsgeschäft auswirken. Zugleich soll sich das Inlandsgeschäft erfolgreich weiterentwickeln und zu einem weiteren Ausbau des Produktgeschäftes führen, aus welchem die USU-Gruppe Lizenz-, Wartungs- sowie produktbezogene Beratungserlöse erzielt. Aber auch das Servicegeschäft, das im Vorjahr in den neu formierten Bereich Unymira einfloss und bereits eine hohe Auslastung der Berater aufweist, soll sowohl im Angestelltenbereich als auch durch die Einbindung freier Mitarbeiter und Partner weiter leicht zulegen. In Summe geht der Vorstand davon aus, im Geschäftsjahr 2019 wieder deutlich stärker als der Gesamtmarkt zu wachsen. Ein maßgebliches Indiz dieser Prognose ist der konzernweite Auftragsbestand, der zum 31. Dezember 2018 im Vorjahresvergleich um 11,6 % auf TEUR 49.178 (2017: TEUR 44.055) angestiegen ist. Die Planung für 2019 sieht entsprechend vor, die konzernweiten Umsatzerlöse auf EUR 98 – 101 Mio. auszuweiten und das Bereinigte EBIT überproportional auf EUR 7,5 – 10 Mio. zu steigern. Zugleich bekräftigt der Vorstand die Mittelfristplanung 2021 von EUR 140 Mio. Konzernumsatz bei einem Bereinigten EBIT von EUR 20 Mio., wobei in dieser Planung auch akquisitorisches Umsatzwachstum von etwa EUR 15 Mio. berücksichtigt wurde. Im Fokus der strategischen Planung stehen dabei die drei etablierten Wachstumssäulen der USU-Gruppe: der Ausbau der Internationalisierung, die Entwicklung und Markteinführung neuer Produktinnovationen sowie anorganisches Wachstum durch Akquisitionen.

II. 2 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung

Die deutsche Wirtschaft ist im Berichtsjahr 2018 das neunte Jahr in Folge gewachsen, das Wachstum hat aber an Schwung verloren. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im Jahr 2018 nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis)1 um 1,4 % höher als im Vorjahr. In den beiden vorangegangenen Jahren war das preisbereinigte BIP jeweils um 2,2% gestiegen.

Positive Wachstumsimpulse kamen 2018 gemäß Destatis vor allem aus dem Inland: Sowohl die privaten Konsumausgaben (+1,0 %) als auch die staatlichen Konsumausgaben (+1,1 %) waren höher als im Vorjahr. Die Zuwächse fielen jedoch deutlich niedriger aus als in den letzten drei Jahren. Die preisbereinigten Bruttoinvestitionen legten insgesamt im Vorjahresvergleich um 4,8 % zu. In Ausrüstungen wurde 4,5 % mehr investiert als im Vorjahr. Die Bauinvestitionen stiegen um 3,0 %. Die sonstigen Anlagen, zu denen unter anderem die Ausgaben für Forschung und Entwicklung gehören, lagen um 0,4 % über dem Vorjahresniveau. Darüber hinaus haben sich im Jahr 2018 die Vorratsbestände in der Wirtschaft erhöht, was ebenfalls zum Wachstum beigetragen hat. Die deutschen Ausfuhren stiegen im Jahresdurchschnitt 2018 weiter, aber nicht mehr so stark wie in den Vorjahren: Die preisbereinigten Exporte von Waren und Dienstleistungen waren um 2,4 % höher als 2017. Die Importe nahmen im gleichen Zeitraum mit + 3,4 % stärker zu. Somit bremste der Außenbeitrag das deutsche BIP-Wachstum rein rechnerisch leicht (-0,2 Prozentpunkte). Wegen eines schwachen Kalendereffekts im abgelaufenen Jahr errechnet sich kalenderbereinigt eine BIP-Wachstumsrate von 1,5 %.

Der Euroraum verzeichnete gemäß einer vorläufigen Schnellschätzung des statistischen Amtes der Europäischen Union (Eurostat)2 im Jahr 2018 einen BIP-Zuwachs von 1,8 % (2017: 2,5 %) gegenüber dem Vorjahr.

II. 3 Branchenbezogene Entwicklung

Der deutsche Hightech-Markt ist im Betrachtungszeitraum nach Prognosen des Branchenverbandes Informationswirtschaft, Telekomunikation und neue Medien e.V. ("BIT-KOM")3, mit einem Anstieg des ITK-Marktvolumens um 2,0 % (2017: 3,0 %) auf EUR 166 Mrd. (2017: EUR 162,7 Mrd.) wieder stärker gewachsen, als die Gesamtwirtschaft, was unter anderem auf Investitionen in Produkte und Services rund um das Wachstumsthema Digitalisierung zurückzuführen ist. Einmal mehr war der IT-Markt mit einem Anstieg um 3,1 % (2017: 5,3 %) auf EUR 89,9 Mrd (2017: EUR 87,2

Mrd.) der wesentliche Wachstumstreiber. Hierbei stachen die Segmente Software und IT-Services mit überproportionalen Zuwachsraten von 6,3 % (2017: 6,3 %) bzw. 2,3 % (2017: 2,3 %) abermals besonders hervor. Auch der weltweite IT-Gesamtmarkt verzeichnete im Berichtsjahr 2018 gemäß der Prognose des amerikanischen Marktforschungsunternehmens Gartner4 einen signifikanten Anstieg des Marktvolumens um 4,5 % auf USD 3.699 Mrd., wobei der Enterprise Software- und IT-Services-Markt weltweit mit Wachstumsraten von 9,9 % bzw. 5,9 % wiederum deutlich überdurchschnittlich zulegen konnten.

II. 4 Geschäftsverlauf

Die USU Software AG und ihre Tochtergesellschaften haben im Geschäftsjahr 2018 ungeachtet von Auftragsverschiebungen mehrerer US-Großkonzerne und des sich verstärkenden Trends des Wechsels der Kundenpräferenzen von Einmallizenzgeschäft hin zum SaaS-Geschäft wieder einen Rekordwert beim Konzernumsatz in Höhe von TEUR 90.487 (2017: TEUR 84.361) erzielt, während das Bereinigte Ergebnis vor Zinsen und Steuern mit TEUR 4.125 (2017: TEUR 6.125) infolge gestiegerter Investitionen in das Auslandsgeschäft und die Konzernbelegschaft der USU-Gruppe unter dem Vergleichswert des Vorjahres blieb, so dass im Berichtsjahr die ursprüngliche Planung von EUR 93 – 98 Mio. Konzernumsatz bei einem Bereinigten EBIT von EUR 7,5 – 10 Mio. nicht erreicht wurde. Dagegen erreichte die USU Software AG die zum Jahresende angepasste Guidance, die einen Konzernumsatz von EUR 89 – 91 Mio. bei einem Bereinigten EBIT von EUR 4 – 5 Mio. vorsah.

Vergleich deutsches Wirtschafts- und Marktwachstum versus Umsatzwachstum der USU-Gruppe in Prozent

Vgl. Gartner-Pressemitteilung vom 17. Oktober 2018, veröffentlicht unter www.gartner.com

Vgl. Destatis-Pressemitteilung 018 vom 15. Januar 2019, und Destatis-Pressemitteilung 050 vom 14. Februar 2019 veröffentlicht unter http://www.destatis.de

Vgl. Eurostat-Pressemitteilung vom 14. Februar 2019 – 29/2019, veröffentlicht unter http://ec.europa.eu/eurostat

3 BITKOM-Presseinformation vom 10.01. 2019, veröffentlicht unter www.bitkom.org 4

Maßgeblich für die Ergebnisreduzierung war im Wesentlichen die Verzögerung von Vertragsabschlüssen mit Großkonzernen in den USA und das damit verbunden schwächere Lizenzgeschäft, während das Wartungsgeschäft, welches auch die SaaS-Erlöse beinhaltet, und das Beratungsgeschäft deutlich zulegen konnten. Infolge der Auftragsverschiebungen in den USA blieb regional betrachtet das Auslandsgeschäft unter den Erwartungen. Dagegen entwickelte sich das Inlandsgeschäft auch in 2018 sehr positiv und trug entsprechend maßgeblich zum Konzernwachstum bei. Infolge einer deutlichen Erhöhung der Kostenbasis aufgrund verstärkter Investitionen in das Auslandsgeschäft und die Aufstockung der Konzernbelegschaft sank zugleich das operative Ergebnis der USU-Gruppe.

II. 5 Umsatz- und Kostenentwicklung

Konzernumsatz

Im Geschäftsjahr 2018 baute die USU Software AG den Konzernumsatz nach IFRS um 7,3 % gegenüber dem Vorjahr auf TEUR 90.487 (2017: TEUR 84.361). Dieser Anstieg resultierte im Wesentlichen aus dem starken Inlandsgeschäft, welches um 9,4 % auf TEUR 66.242 (2017: TEUR 60.573) zulegte. Neben der Neukundengewinnung trug hierzu auch das etablierte Bestandskundengeschäft bei. Das Auslandsgeschäft steigerte USU ungeachtet der Auftragsverzögerungen in den USA auf Jahressicht um 1,9 % gegenüber dem Vorjahr auf TEUR 24.245 (2017: TEUR 23.788). Aufgrund des überproportional gesteigerten Inlandgeschäftes sank dabei jedoch der Anteil des Auslandsgeschäftes am Konzernumsatz von 28,2 % im Vorjahr auf nunmehr 26,8 %. Aufgrund der gezielten Auslandsinvestitionen und mit Blick auf die Ausweitung des SaaS-Geschäftes erwartet der Vorstand, mittelfristig den Auslandsanteil am Gesamtumsatz wieder deutlich über die 30 %-Marke auszubauen.

Das Geschäft mit Softwarelizenzen blieb aufgrund der vorgenannten Auftragsverschiebungen im Berichtsjahr 2018 um 14,5 % hinter dem Vorjahreswert zurück und summierte sich entsprechend auf TEUR 13.300 (2017: TEUR 15.559). Zugleich erhöhte sich das Wartungsgeschäft um 16,6 % auf TEUR 25.967 (2017: TEUR 22.275), was insbesondere aus gesteigerten SaaS-Erlösen herrührt, die dem Wartungsgeschäft zugeordnet werden. So belief sich der SaaS-Umsatz, der ab dem Berichtsjahr erstmals gesondert ausgewiesen werden kann, im Geschäftsjahr 2018 auf TEUR 4.971.

Das Beratungsgeschäft erhöhte sich im Berichtsjahr 2018 um 13,2 % gegenüber dem Vorjahr auf nunmehr TEUR 50.420 (2017: TEUR 44.526). Dieser Anstieg resultiert sowohl aus der Erhöhung der Beratermannschaft, als auch dem zusätzlichen Einsatz freier Mitarbeiter und Partner. Die sonstigen Erlöse, welche im Wesentlichen projektbezogene Handelswarenumsätze mit fremdbezogener Hard- und Software beinhalten, beliefen sich im Betrachtungszeitraum auf insgesamt TEUR 800 (2017: TEUR 2.001). Dies entspricht einem Rückgang um 60,0 % gegenüber dem Vorjahr.

Umsatzentwicklung der USU-Gruppe nach Quartalen in TEUR

Das Leistungsspektrum des Geschäftsfeldes "Produktgeschäft" umfasst sämtliche Aktivitäten rund um die USU-Produktpalette im Markt für IT Management-Lösungen, im Knowledge Management-Markt sowie dem aus dem Forschungsbereich hervorgegangenem Geschäftsbereich für Big Data Analytics, Katana. Das Geschäftsfeld "Servicegeschäft" beinhaltet Beratungsleistungen im Rahmen von IT-Projekten, individuelle Anwendungsentwicklung und digitale Strategie-Beratung, Service- und UX-Design sowie Webportale, Apps und Intranets.

Das Segment "Produktgeschäft" steuerte im Berichtsjahr 2018 Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 68.425 (2017: TEUR 64.532)zumKonzernumsatzbei,waseinemAnstiegum6,0 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Im gleichen Zeitraum baute die USU-Gruppe den beratungsbezogenen Umsatz des Segments "Servicegeschäft" um 10,6 % auf TEUR 21.789 (2017: TEUR 19.696) aus. Die nicht den Segmenten zugeordneten Umsätze summierten sich im Geschäftsjahr 2018 auf TEUR 273 (2017: TEUR 133).

Umsatzentwicklung der USU-Gruppe nach Segmenten in Prozent

Operative Kosten

Zum Ende des Berichtsjahres wurden gemäß der internationalen Rechnungslegung (IFRS) die Abschreibungen auf im Rahmen von Unternehmensakquisitionen aktivierte immaterielle Vermögenswerte in Höhe von TEUR 1.408 auf die zugehörigen Funktionskosten verteilt und führten zu einem entsprechenden Anstieg dieser Kosten. Die operative Kostenbasis der USU-Gruppe erhöhte sich entsprechend im Geschäftsjahr 2018 im Vorjahresvergleich um 11,4 % auf TEUR 88.280 (2017: TEUR 79.226). Dieser Anstieg spiegelt neben den zugerechneten Abschreibungen vor allem die erhöhten Auslandsinvestitionen zur erfolgreichen Umsetzung der Mittelfristziele und den damit verbundenen Mitarbeiterausbau, den Ausbau der Beratermannschaft sowie erhöhte Verwaltungskosten für interne Zukunftsprojekte wie die Zentralisierung der Konzern-IT oder die Neuformierung des Bereiches Unymira wider.

Die Herstellungskosten des Umsatzes stiegen im Berichtszeitraum um 12,1 % gegenüber dem Vorjahr auf nunmehr TEUR 43.553 (2017: TEUR 38.843) an. Dieser Anstieg resultiert u.a. aus der Erhöhung der angestellten Beratermannschaft sowie den nachfragebedingten erhöhten Einsatz freier Mitarbeiter und Partner. Die auf den Konzernumsatz bezogene Herstellkostenquote erhöhte sich entsprechend von 46,0 % im Jahr 2017 auf nunmehr 48,1 %. Das Bruttoergebnis erhöhte sich zugleich von TEUR 45.518 im Vorjahr auf TEUR 46.933 im Berichtsjahr 2018. Demzufolge blieb die Bruttomarge im Geschäftsjahr 2018 mit 51,9 % (2017: 54,0 %) unter dem Vergleichswert des Vorjahres.

Die Marketing- und Vertriebsaufwendungen erhöhten sich im Berichtszeitraum im Zuge der forcierten Auslandsaktivitäten um 9,1 % gegenüber dem Vorjahr auf TEUR 18.795

(2017: TEUR 17.228). Neben der Erweiterung des Vertriebsteams in den USA und Frankreich, im Rahmen derer auch neue Vertriebsleiter eingestellt wurden, waren darin zugleich zusätzliche Marketing-Aktivitäten, wie beispielsweise die verstärkte Präsenz auf Messen und Events verbunden. Die umsatzbezogene Kostenquote für den Bereich Marketing und Vertrieb stieg im Geschäftsjahr 2018 dementsprechend auf 20,8 % (2017: 20,4 %) an.

Die Allgemeinen Verwaltungsaufwendungen stiegen von TEUR 9.338 im Geschäftsjahr 2017 auf jetzt TEUR 10.598. Dieser Anstieg um 13,5 % resultiert im Wesentlichen aus USU-internen Zukunftsprojekten wie der Vereinheitlichung der Konzern-IT und der Straffung der Konzernstruktur durch die Zusammenführung von Geschäftseinheiten im Geschäftsfeld Unymira sowie der damit verbundenen Umwandlung der Konzerntochter USU AG in USU GmbH. Zugleich resultieren die erhöhten Verwaltungsaufwendungen aus der Erweiterung des Human Ressources ("HR")-Teams zur Gewinnung neuer Mitarbeiter. Infolge des verstärkten Wettbewerbs um hochqualifizierte Mitarbeiter am Personalmarkt hat die USU-Gruppe gezielt ihre Aktivitäten im HR-Bereich ausgeweitet. Bezogen auf den Konzernumsatz stieg die Verwaltungskostenquote im Berichtszeitraum entsprechend leicht gegenüber dem Vorjahr auf nunmehr 11,7 % (2017: 11,1 %).

Die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen stiegen im Berichtszeitraum um 11,0 % gegenüber dem Vorjahr auf nunmehr TEUR 15.334 (2017: TEUR 13.817) an, was primär aus der im Jahr 2017 akquirierten neuen Konzerntochter USU SAS ("EASYTRUST") sowie dem damit verbundenen Ausbau der F&E-Aktivitäten herrührt. Die auf den Konzernumsatz bezogene Aufwandsquote für Forschung und Entwicklung lag demzufolge mit 16,9 % (2017: 16,4 %) leicht über dem Vorjahresniveau. USU investiert stetig in die Neuund Weiterentwicklung des eigenen Produktportfolios und arbeitet permanent an innovativen, marktbezogenen Softwarelösungen. Diesbezüglich sei auf den separaten Bericht Forschung und Entwicklung dieses Konzernlageberichts verwiesen. Auch mittelfristig plant USU, die F&E-Aufwendungen zwar absolut betrachtet auszubauen, relativ betrachtet jedoch die Aufwandsquote infolge steigender Umsatzerlöse leicht zu senken.

Die sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen summierten sich im Berichtsjahr 2018 auf insgesamt TEUR 500 (2017: TEUR 285).

II. 6 Ertragslage

Im Zuge rückläufiger Lizenzerlöse infolge von Auftragsverschiebungen und zugleich erhöhter Auslandsinvestitionen blieb die Ergebnisentwicklung der USU-Gruppe im Geschäftsjahr 2018 unter der des Vorjahres zurück. Entsprechend sank das EBITDA um 19,5 % gegenüber dem Vorjahr auf nunmehr TEUR 5.506 (2017: TEUR 6.837). Unter Einbeziehung der Abschreibungen von TEUR 2.799 (2017: TEUR 3.615) erzielte USU im gleichen Zeitraum ein EBIT von TEUR 2.707 (2017: TEUR 3.222). Das Finanzergebnis summierte sich im Jahr 2018 auf TEUR 104 (2017: TEUR -109) und beinhaltet, wie im Vorjahr primär Erträge und Aufwendungen aus Währungsdifferenzen des US-Dollars gegenüber dem Euro.

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag summierten sich im Berichtszeitraum auf TEUR -1.850 (2017: TEUR 254), wobei die Erhöhung des Steueraufwands im Vorjahresvergleich im Wesentlichen aus höheren Ertragsteuern und einem gleichzeitig gesunkenen latenten Steuerertrag herrührt. Unter Hinzurechnung der Steuern sank das Konzernergebnis um etwa zwei Drittel auf TEUR 961 (2017: TEUR 3.367). Das Ergebnis pro Aktie belief sich entsprechend auf EUR 0,09 (2017: EUR 0,32).

II. 7 Bereinigtes Konzernergebnis

Die nachfolgende Tabelle zeigt, ausgehend vom EBIT, die Überleitungsrechnung zu den nicht IFRS-bezogenen Ergebniskenngrößen Bereinigtes EBIT, Bereinigtes Konzernergebnis sowie Bereinigtes Ergebnis je Aktie. Diese stellen zu

Informationszwecken die um akquisitionsbedingte Sonder effekte bereinigten Kennzahlen der USU-Gruppe dar. Das Bereinigte EBIT ist zugleich die zentrale Ergebnis-Kenngröße des USU-Konzerns.

Bereinigtes Konzernergebnis 01.01.2018- 01.01.2017-
in TEUR 31.12.2018 31.12.2017
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EBIT) 2.707 3.222
Abschreibungen auf im Rahmen von Unternehmensakquisitionen aktivierte
immaterielle Vermögenswerte und Goodwillabschreibung 1.408 2.198
Akquisitionsbedingte Sonderfaktoren 10 705
- davon aus Stay-Bonus 0 300
- davon aus Beratungskosten unitB technology 10 149
- davon aus Kaufpreisanpassungen 0 -25
- davon aus Anschaffungsnebenkosten 0 281
Bereinigtes EBIT 4.125 6.125
Finanzerträge (gemäß Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung) 184 90
Finanzaufwendungen (gemäß Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung) -80 -199
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
(gemäß Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung) -1.850 254
Steuereffekte bezogen auf Bereinigungen -456 -181
- davon aus Abschreibungen -104 -181
- davon aus latenten Steuern und steuerlichen Verlustvorträgen -352 0
Bereinigtes Konzernergebnis 1.923 6.089
Bereinigtes Ergebnis je Aktie (in EUR): 0,18 0,58
Gewichteter Durchschnitt ausstehender Aktien:
Unverwässert und verwässert 10.523.770 10.523.770

Das bereinigte Ergebnis vor Zinsen und Steuern ("Bereinigtes EBIT") blieb im Zuge der verstärkten Investitionen in das Auslandsgeschäft sowie den Personalstamm der USU-Gruppe im Geschäftsjahr 2018 mit TEUR 4.125 (2017: TEUR 6.125) um 32,7 % hinter dem Vergleichswert des Vorjahres zurück. Zugleich sank das Bereinigte Konzernergebnis im Vergleich zum Geschäftsjahr 2017 um etwa zwei Drittel auf TEUR 1.923 (2017: TEUR 6.089). Das Bereinigte Ergebnis je Aktie verringerte sich entsprechend von EUR 0,58 im Vorjahr auf nunmehr EUR 0,18.

II. 8 Vermögens- und Finanzlage

Auf der Aktivseite der Bilanz sanken die langfristigen Vermögenswerte der USU-Gruppe zum 31. Dezember 2018 im Zuge der planmäßigen Abschreibung der immateriellen Vermögenswerte und der Sachanlagen auf TEUR 57.246 (31. Dezember 2017: TEUR 58.828).

Die kurzfristigen Vermögenswerte verringerten sich im gleichen Zeitraum von TEUR 40.558 zum 31. Dezember 2017 auf jetzt TEUR 37.898, was vor allem auf den Rückgang der Konzernliquidität (Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten zzgl. Wertpapiere) auf TEUR 9.450 (31. Dezember 2017: TEUR 15.729) im Zuge der Gewinnausschüttung an die Aktionäre der USU Software AG in Höhe von TEUR 4.209 sowie der Reduzierung der Verbindlichkeiten zurückzuführen ist.

Auf der Passivseite der Bilanz sank das Eigenkapital der USU-Gruppe im Zuge der Dividendenzahlung von TEUR 63.006 zum 31. Dezember 2017 auf TEUR 59.665 zum 31. Dezember 2018. Zugleich baute USU das Fremdkapital in Form der kurz- und langfristigen Schulden der USU-Gruppe zum Ende des Berichtsjahres 2018 zielgerichtet auf TEUR 35.479 (31. Dezember 2017: TEUR 36.380) ab. Bei einer Bilanzsumme von TEUR 95.144 (31. Dezember 2017: TEUR 99.386) lag die Eigenkapitalquote zum 31. Dezember 2018 entsprechend bei 62,7 % (31. Dezember 2017: 63,4 %). Damit ist die USU Gruppe bei keinerlei Bankverbindlichkeiten nach wie vor äußerst solide finanziert.

II. 9 Cash-Flow und Investitionen

Zum 31. Dezember 2018 verfügte die USU-Gruppe über flüssige Mittel (ohne Wertpapiere) von TEUR 9.450 (2017: TEUR 12.715). Im Vorjahresvergleich entspricht dies einem Rückgang um TEUR 3.265 bzw. 25,7 %, der im Wesentlichen aus der Dividendenzahlung an die USU-Aktionäre in Höhe von TEUR 4.209 und punktuellen Veränderungen des Working Capitals herrührt.

Der Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit von USU sank im Vorjahresvergleich von TEUR 5.171 im Geschäftsjahr 2017 auf nunmehr TEUR 1.996. Verantwortlich hierfür sind neben der Ergebnisreduzierung insbesondere Steuerzahlungen und punktuelle Veränderungen des Working Capitals, wie beispielsweise die Begleichung von Verbindlichkeiten.

Der Cash-Flow aus Investitionstätigkeit von TEUR -1.138 (2017: TEUR -8.225) beinhaltet im Wesentlichen die Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte, während der Vorjahreswert primär Ausgaben für den Erwerb der Tochtergesellschaften unitB technology und EASYTRUST (heute: USU SAS) widerspiegelt.

Der Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von TEUR -4.209 (2017: TEUR -4.209) beinhaltet wie im Vorjahr ausschließlich die gezahlte Dividende an die Aktionäre der USU Software AG, welche sich auf EUR 0,40 je Aktie (2017: EUR 0,40 je Aktie) belief.

II. 10 Derzeitige Lage des Konzerns

Die Phase der verstärkten Auslandsinvestitionen ist mit Abschluss des Jahres 2018 beendet worden, was zur Folge haben soll, nunmehr positive Ergebnisse aus den Investitionen zu erzielen und insofern die Rückkehr auf den dynamischen Wachstumspfad zu erzielen. Infolge der Projektverschiebungen in den USA aus 2018 bieten sich im laufenden Jahr enorme Potenziale, das Unternehmenswachstum zu beschleunigen und dabei den Jahresüberschuss und zugleich die Marge zu steigern. Insofern ist die USU-Gruppe nach wie vor in einer ausgezeichneten wirtschaftlichen Situation und sieht enorme Potenziale für die kurz- und mittelfristige Zukunft. Insbesondere die Wachstumssäulen Internationalisierung und Innovationen sollen zur erfolgreichen Umsetzung der Mittelfristplanung 2021 führen. Ferner verfügt USU über eine hohe, frei verfügbare Konzernliquidität, um gemäß der Wachstumsstrategie auch in das zusätzliche akquisitorische Wachstum zu investieren.

II. 11 Entwicklung und Lage der USU Software AG

Alle nachfolgenden Zahlenangaben beziehen sich auf den Einzelabschluss der USU Software AG nach HGB.

Die USU Software AG konzentriert sich im Wesentlichen auf den Erwerb und das Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie den Bereich Forschung, der am Standort Karlsruhe der Gesellschaft angesiedelt ist, an dem zum 31. Dezember 2018 insgesamt 15 Mitarbeiter tätig waren. Die wesentlichen Erträge der USU Software AG resultieren aus ihren operativ tätigen Tochtergesellschaften. Zu diesen zählen die Konzerntöchter Aspera GmbH ("Aspera"), Leu-Tek GmbH ("LeuTek"), Omega Software GmbH ("Omega") mit denen die Gesellschaft Ergebnisabführungsverträge abgeschlossen hat, die USU GmbH und die französische Konzerntochtergesellschaft USU SAS sowie die US-amerikanische Aspera Technologies Inc.

Im Geschäftsjahr 2018 erzielte die USU Software AG Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 3.803 (2017: TEUR 1.823), die primär aus konzerninternen Dienstleistungen und dem Bereich Katana, der aus dem Forschungsbereich hervorgegangen ist und Lösungen für Big Data und Künstliche Intelligenz entwickelt und vertreibt, herrühren. Zudem erzielte USU aus den Ergebnisabführungsverträgen mit ihren Konzerntochtergesellschaften, die im Vorjahr mit korrespondierenden Aufwendungen saldierten, Erträge von TEUR 4.149 (2017: TEUR 3.873) sowie TEUR 5.000 (2017: TEUR 3.000) aus einer Ausschüttung der Konzerntochtergesellschaft USU GmbH. Die sonstigen betrieblichen Erträge der Gesellschaft in Höhe von TEUR 1.901 (2017: TEUR 2.165) enthalten vor allem konzerninterne Verrechnungen sowie erhaltene Fördermittel im Rahmen von Forschungsprojekten. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen von insgesamt TEUR 5.903 (2017: TEUR 3.955) sind im Wesentlichen Kosten für in Anspruch genommene Serviceleistungen der Konzern-Tochtergesellschaften, Honorare für externe Dienstleistungen, Veranstaltungs- und Marketingkosten sowie Rechts- und Beratungskosten enthalten.

Der Materialaufwand belief sich im Geschäftsjahr 2018 auf TEUR 198 (2017: TEUR 233) und war insofern gegenüber dem Vorjahr leicht rückläufig. Dagegen lag der Personalaufwand mit TEUR 3.850 (2017: TEUR 3.454) im Zuge der Personalaufstockung der Unternehmensbelegschaft auf durchschnittlich 37 (2017: 33) Angestellte über dem Vergleichswert des Vorjahres.

Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen summierten sich im Berichtsjahr 2018 auf TEUR 63 (2017: TEUR 70). Zugleich beliefen sich die Abschreibungen auf Finanzanlagen wie im Vorjahr auf TEUR 0.

Das Zinsergebnis lag saldiert bei TEUR -416 (2017: TEUR -372) und beinhaltet im Wesentlichen Zinszahlungen an Tochtergesellschaften.

Unter Berücksichtigung der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von TEUR -69 (2017: TEUR 14) sowie der sonstigen Steuern von TEUR -26 (2017: TEUR -11) verblieb im Geschäftsjahr 2018 für die USU Software AG als Einzelgesellschaft ein gegenüber dem Vorjahr um 54,8% gesteigerter Jahresüberschuss von TEUR 4.318 (2017: TEUR 2.790). Unter Einbeziehung des Gewinnvortrags aus dem Vorjahr von TEUR 1.965 (2017: TEUR 3.385) erzielte die Gesellschaft einen Bilanzgewinn von TEUR 6.284 (2017: TEUR 6.175). Dieser soll wie in den Vorjahren insbesondere für die Zahlung einer Dividende an alle Aktionäre der USU Software AG verwendet werden. Gemäß der kommunizierten Ausschüttungspolitik der Gesellschaft, wonach die Dividende niemals unter Vorjahr liegen und etwa der Hälfte des erzielten Gewinns entsprechen soll, schlägt der Vorstand vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats eine Dividendenausschüttung auf Vorjahresniveau von EUR 0,40 (2017: EUR 0,40) je Stückaktie für das Geschäftsjahr 2018 vor.

Damit hat die USU Software AG als Einzelgesellschaft die für 2018 geplante Umsatz- und Ergebnissteigerung wie avisiert erzielt.

Entwicklung der Dividendenausschüttung je Aktie der USU Software AG in EUR

Auf der Aktivseite der Bilanz blieb das Anlagevermögen der USU Software AG zum Ende des Geschäftsjahres 2018 mit TEUR 49.430 (2017: TEUR 49.478) geringfügig unter dem Vergleichswert des Vorjahres, was primär auf planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände zurückzuführen ist. Das Umlaufvermögen sank zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2017 auf TEUR 11.665 (2017: TEUR 15.831), was unter anderem auf die Reduzierung von Forderungen gegen verbundene Unternehmen infolge der Zahlungen der Ergebnisabführungen durch die Tochtergesellschaften zurückzuführen ist. Zugleich verringerte sich die Unternehmensliquidität infolge des Abbaus der Verbindlichkeiten sowie der Dividendenzahlung an die USU-Aktionäre auf TEUR 1.692 (2017: TEUR 3.364). Auf der Passivseite reduzierte die USU Software AG das Fremdkapital von TEUR 35.043 zum 31. Dezember 2017 auf nunmehr TEUR 30.753, was im Wesentlichen aus der Begleichung von Verbindlichkeiten gegenüber den Tochtergesellschaften der Gesellschaft resultiert. Zudem erhöhte sich das Eigenkapital im Zuge der Gewinnsteigerung, ungeachtet der im Berichtsjahr erfolgten Dividendenausschüttung, auf TEUR 30.452 (2017: TEUR 30.343). Bei einer Bilanzsumme von TEUR 61.253 (2017: TEUR 65.401) erhöhte sich die Eigenkapitalquote der USU Software AG zum Ende des Geschäftsjahres 2018 entsprechend auf 49,7 % (2017: 46,4 %).

Die Fokussierung der USU Software AG auf das Beteiligungsgeschäft wird auch in den Folgejahren zu einer hohen Abhängigkeit der Gesellschaft von der Geschäftsentwicklung ihrer Tochtergesellschaften, insbesondere der Aspera, der LeuTek und der USU GmbH führen. Bezüglich der damit verbundenen Chancen und Risiken wird auf den Risikobericht des Konzerns verwiesen.

II. 12 Auftragsbestand

Zum Ende des Geschäftsjahres 2018 belief sich der konzernweite Auftragsbestand der USU-Gruppe auf TEUR 49.178 (31. Dezember 2017: TEUR 44.055) und lag damit um 11,6 % über dem entsprechenden Vergleichswert des Vorjahres. Dieser Anstieg spiegelt neben den gestiegenen Auftragseingängen im Beratungs- und Wartungsbereich insbesondere die gesteigerten SaaS-Abschlüsse wider.

Der stichtagsbezogene Auftragsbestand zum Ende des Quartals stellt aufgrund von verbindlichen Verträgen die bereits fixierten zukünftigen Umsätze der USU-Gruppe auf Sicht der kommenden 12 Monate dar. Diese beinhalten vorwiegend projektbezogene Aufträge sowie Wartungsund SaaS-Verträge.

Entwicklung des Auftragsbestandes der USU-Gruppe in TEUR

II. 13 Mitarbeiter

Zum 31. Dezember 2018 baute die USU-Gruppe ihre Belegschaft gegenüber dem Vorjahr zielgerichtet um 3,9 % auf 694 (2017: 668) Mitarbeiter aus. Damit hat USU ungeachtet des bestehenden Fachkräftemangels in der IT-Branche ihre Konzernbelegschaft planmäßig mit Blick auf die Mittelfristplanung ausbauen können. Nach Funktionsbereichen untergliedert beschäftigte USU zum 31. Dezember 2018 insgesamt 318 (2017: 301) Mitarbeiter im Bereich Beratung und Services, 194 (2017: 194) Mitarbeiter im Bereich Forschung und Entwicklung, 93 (2017: 91) Mitarbeiter im Bereich Vertrieb und Marketing sowie 89 (2017: 82) Mitarbeiter in der Administration. Segmentbezogen waren 496 (2017: 482) Mitarbeiter im Geschäftsfeld "Produktgeschäft", 109 (2017: 104) Mitarbeiter im Geschäftsfeld "Servicegeschäft" sowie 89 (2017: 82) Mitarbeiter im Zentralbereich der USU-Gruppe tätig.

Nicht in den Konzern-Personalzahlen enthalten sind die drei Vorstände der USU Software AG, 118 freie Mitarbeiter, auf die im Projektgeschäft im Bedarfsfall zurückgegriffen werden kann, 17 Aushilfskräfte und 10 Auszubildende sowie 20 Praktikanten/Werkstudenten.

Der durchschnittliche Personalbestand der USU-Gruppe erhöhte sich im Berichtsjahr 2018 gegenüber dem Vorjahr auf 694 (2017: 660) Mitarbeiter. Bei einem Konzernumsatz von TEUR 90.487 (2017: TEUR 84.361) erhöhte sich der durchschnittlich pro Mitarbeiter erzielte Umsatzbeitrag vom TEUR 128 im Jahr 2017 auf nunmehr TEUR 130. Der Personalaufwand erhöhte sich im Zuge des Ausbaus der Belegschaft im Geschäftsjahr 2018 um 8,4 % gegenüber dem Vorjahr auf TEUR 53.800 (2017: TEUR 49.632). Demzufolge belief sich die Personalkostenquote auf 59,5 % (2017: 58,8 %) des Konzernumsatzes.

Auch für das Geschäftsjahr 2019 und die Folgejahre plant der Vorstand den weiteren Ausbau der Konzernbelegschaft zur Umsetzung der mittelfristigen Wachstumsziele. Neben der Gewinnung hoch qualifizierter Fach- und Führungskräfte steht zugleich die Bindung und Motivierung des bestehenden Personals im Fokus der Personalmaßnahmen. In diesem Kontext ist auch die teilweise Variabilität der Gehälter einer Vielzahl der USU-Mitarbeiter zu sehen, welche als zusätzlicher Leistungsanreiz sowohl die individuelle Zielerreichung als auch den Gesamterfolg der Abteilung, des Unternehmens oder des Konzerns gesondert honoriert. Daneben besteht ein umfangreiches und flexibles, mitarbeiterbezogenes Firmenwagen-Programm. Zudem investiert die USU-Gruppe im Rahmen des Karriere- und Laufbahnmodells "USU – U Step Up" kontinuierlich in die Entwicklung und Weiterbildung der konzernweiten Belegschaft. Dabei bietet USU ihren Mitarbeitern und Führungskräften neben fachspezifischen Qualifizierungsmaßnahmen und der Weiterentwicklung von Soft Skills auch weiterführende Auffrischungs- und Vertiefungsangebote

zur Personalentwicklung an. Ein gemeinsames Wertesystem, kurze Informationswege, eine familiäre Arbeitsatmosphäre sowie zahlreiche Mitarbeiterveranstaltungen runden die vielfältigen Maßnahmen zur langfristigen Förderung und Motivierung der Belegschaft der USU-Gruppe ab.

Auch die erfolgreiche Integration neuer Kolleginnen und Kollegen – besonders aus den akquirierten neuen USU-Tochterunternehmen – spiegelt die Nachhaltigkeit der USU-Unternehmenskultur wider. Ein weiterer Beleg ist das Ergebnis der Arbeitgeber-Bewertungsplattform kununu. Dort wird beispielsweise die USU GmbH mit dem Gütesiegel "Top Company" sowie "Open Company" ausgezeichnet. Von dem positiven Betriebsklima mit Wohlfühlfaktor über die Vielfalt der Aufgaben bis hin zum Verhalten der Vorgesetzten – die Belegschaft der USU zeigt sich in praktisch allen Bewertungskriterien mit ihrem Unternehmen zufrieden bis sehr zufrieden. Das belegt nicht zuletzt die Weiterempfehlungsrate von 79 %. Damit gehört die USU zum exklusiven Kreis der besten Arbeitgeber, denn nicht einmal ein Prozent der über 775.000 auf kununu bewerteten Unternehmen hat sich für beide Gütesiegel qualifiziert.

Die führende deutsche Jobbörse Yourfirm für Jobs im Mittelstand hat unter mehr als 8.000 Arbeitgebern die USU GmbH zu den Top-Arbeitgebern 2018 gewählt. Yourfirm. de vergibt seit 2015 das Siegel "Top-Arbeitgeber im Mittelstand". Basierend auf dem Zugriffs- und Leseverhalten der User auf 60.000 Stellenanzeigen jährlich wird ein "Beliebtheitsindex" für jeden Arbeitgeber ermittelt. Und USU gehört zu den Top-Arbeitgebern im Mittelstand!

USU zählt ferner zu "Deutschlands besten Arbeitgebern 2018". Die Auszeichnung des Great Place to Work® Institut Deutschland steht für besonderes Engagement bei der Gestaltung einer vertrauensvollen und förderlichen Kultur der Zusammenarbeit im Unternehmen. Mit der Auszeichnung gehört die USU zu den 100 bzw. 15 % besten Arbeitgebern Deutschlands, die am Wettbewerb teilgenommen haben.

Der Frauenanteil an der Belegschaft der USU Gruppe lag zum Ende des Geschäftsjahres 2018 mit 27,3 % (2017: 27,0 %) leicht über dem Niveau des Vorjahres.

III. NACHTRAGSBERICHT

Für den Nachtragsbericht verweisen wir auf den Konzernanhang.

IV. PROGNOSE-, CHANCEN- UND RISIKOBERICHT

IV. 1 Prognosebericht

Gesamtwirtschaft

Nach Untersuchung der Projektgruppe Gemeinschaftsdiagnose 5 vom 25. September 2018, an der die führenden deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute mitwirkten, geht der konjunkturelle Aufschwung in Deutschland in sein nunmehr sechstes Jahr. Er hat allerdings an Fahrt eingebüßt, was gemäß der Gemeinschaftsdiagnose sowohl nachfrage-, als auch angebotsseitige Gründe hat. Zum einen hat sich das Auslandsgeschäft im Einklang mit der Verlangsamung der Konjunktur in den wichtigsten deutschen Absatzmärkten abgeschwächt, zum anderen sehen sich Unternehmen zunehmend produktionsseitigen Engpässen, vor allem bei Arbeitskräften, gegenüber. Hinzu kommen Impulse aufgrund von finanzpolitischen Maßnahmen, die zum Jahresbeginn 2019 in Kraft treten. Ungeachtet der zunehmenden internationalen handelspolitischen Spannungen erwarten die Institute für das Jahr 2019 einen Zuwachs der Wirtschaftsleistung um 1,9 % (2018: 1,7 %).

Die Konjunktur der Weltwirtschaft wird gemäß der Gemeinschaftsdiagnose ebenfalls aufwärtsgerichtet bleiben. So erwarten die Institute für 2019 einen Anstieg der weltweiten gesamtwirtschaftlichen Produktion von 3,0 %, nach einem BIP-Zuwachs von 3,3 % im Jahr 2018. Treibende Kraft wird die Binnenkonjunktur sein, während die Verunsicherung über die Zukunft der Welthandelsordnung gemäß der Gemeinschaftsdiagnose weiterhin belastend wirken dürfte.

Branche

Die Digitalisierung stellt nach Informationen des Branchenverbandes BITKOM 6 in Deutschland alle Zeichen auf Wachstum. So wird die deutsche ITK-Branche, bestehend aus Informationstechnik, Telekommunikation und Unterhaltungselektronik, nach Prognosen von BITKOM durch die Digitalisierung auch im Jahr 2019 einen Wachstumsschub verzeichnen. Demnach erwartet BITKOM allein für den deutschen IT-Markt im laufenden Jahr 2019 ein Wachstum um 2,5 % auf 92,2 Mrd. Euro (2018: 89,9 Mrd. Euro). Das mit Abstand größte Wachstum verzeichnet laut BITKOM dabei das Software-Segment, für das BITKOM ein Wachstum von 6,3 % auf 26,0 Mrd. Euro (2018: 24,4 Mrd. Euro) vorhersagt. Aber auch der Bereich IT-Dienstleistungen soll mit einem Plus von 2,3 % auf 40,8 Mrd. Euro (2018: 39,9 Mrd. Euro) überdurchschnittlich stark wachsen. "Die Digitalisierung ist in allen Branchen kein Nice-to-have, sondern ein absolutes Must-do. Entsprechend groß ist die Nachfrage nach IT-Beratern und Software-Anwendungen, um Produkte, Wertschöpfungsnetze und Unternehmenskultur

Ausblick

Für die USU Software AG erwartet der Vorstand im Geschäftsjahr 2019 bei Umsatz und insbesondere dem operativen Ergebnis wieder stärker zu wachsen, als in den beiden Vorjahren und so den langfristigen Wachstumstrend in Bezug auf Bereinigtem EBIT und Konzernumsatz fortzusetzen, wobei der Trend in Richtung SaaS-Geschäft das Wachstum auch im laufenden Geschäftsjahr etwas verlangsamen wird. Zwar erwartet der Vorstand, dass ein Großteil der Projektverschiebungen in den USA aus dem Vorjahr in diesem Jahr zu Aufträgen führen und so zu einer positiven Geschäftsentwicklung beitragen werden, jedoch ist noch nicht absehbar, ob die Unternehmen sich für eine Einmallizenz oder ein SaaS-Projekt entscheiden. Unabhängig davon erwartet der Vorstand positive Effekte aus den getätigten Auslandsinvestitionen der Vorjahre, die vor allem in den Ausbau des Vertriebs und in Marketingaktivitäten flossen. Zudem soll sich die zunehmende Marktdurchdringung des Knowledge Management-Portfolios, das in 2018 in den Auslandsmärkten eingeführt wurde, positiv auf das Auslandsgeschäft auswirken. Zugleich soll sich das Inlandsgeschäft erfolgreich weiterentwickeln und zu einem weiteren Ausbau des Produktgeschäftes führen, aus welchem die USU-Gruppe Lizenz-, Wartungs- sowie produktbezogene Beratungserlöse erzielt. Aber auch das Servicegeschäft, das im Vorjahr in den neu formierten Bereich Unymira einfloss und bereits eine hohe Auslastung der Berater aufweist, soll sowohl im Angestelltenbereich als auch die Einbindung freier Mitarbeiter und Partner weiter leicht zulegen. In Summe geht der Vorstand davon aus, im Geschäftsjahr 2019 wieder deutlich stärker als der Markt zu wachsen. Ein maßgebliches Indiz dieser Prognose ist der konzernweite Auftragsbestand, der zum 31. Dezember 2018 im Vorjahresvergleich um 11,6 % auf TEUR 49.178 (2017: TEUR 44.055) angestiegen ist. Die Planung für 2019 sieht entsprechend vor, die konzernweiten Umsatzerlöse auf EUR 98 - 101 Mio. auszuweiten und das Bereinigte EBIT überproportional auf EUR 7,5 - 10 Mio. zu steigern. Zugleich bekräftigt der Vorstand die Mittelfristplanung 2021 von EUR 140 Mio. Konzernumsatz bei einem Bereinigten EBIT von EUR 20 Mio., wobei in dieser Planung

weiterzuentwickeln und auf das digitale Zeitalter auszurichten", kommentiert BITKOM-Präsident Achim Berg. Für den weltweiten IT-Markt sagt das Marktforschungsunternehmen Gartner 7 in seinem am 17. Oktober 2018 veröffentlichten Ausblick für den globalen IT-Markt einen Anstieg der IT-Ausgaben in 2019 um 3,2% gegenüber dem Vorjahr auf 3.816 Mrd. Dollar (2018: 3.699 Mrd. Dollar) voraus. Die wesentlichen Wachstumsbereiche sind nach Gartner auch weltweit die Segmente Unternehmenssoftware und IT-Services mit einem Anstieg um 8,3 % auf 439 Mrd. Dollar (2018: 405 Mrd. Dollar) bzw. um 4,7 % auf 1.034 Mrd. Dollar (2018: 987 Mrd. Dollar), was im Wesentlichen aus der Digitalisierung herrührt.

Vgl. Gemeinschaftsdiagnose #2-2018 Herbst 2018 vom 25. September 2018, veröffentlicht unter www.gemeinschaftsdiagnose.de 6 Vgl. BITKOM-Pressemitteilung vom 10. Januar 2019, veröffentlicht unter www.bitkom.de

Vgl. Gartner-Pressemitteilung vom 17. Oktober 2018, veröffentlicht unter www.gartner.com

auch akquisitorisches Wachstum von etwa EUR 15 Mio. berücksichtigt wurde. Im Fokus der strategischen Planung stehen dabei die drei etablierten Wachstumssäulen der USU-Gruppe: der Ausbau der Internationalisierung, die Entwicklung und Markteinführung neuer Produktinnovationen sowie anorganisches Wachstum durch Akquisitionen.

Als Hauptumsatzträger werden im Geschäftsjahr 2019 die Konzerntöchter USU GmbH, Aspera GmbH und LeuTek GmbH fungieren. Zugleich werden die in der Vergangenheit akquirierten oder neu gegründeten Tochtergesellschaften positive Umsatz- und Ergebniseffekte zum Gesamtkonzern beitragen. Die Konzernmuttergesellschaft USU Software AG wird sich als Einzelgesellschaft neben den Forschungsprojekten und der Entwicklung und dem Vertrieb von Industrial Big Data-Produkten im Umfeld des Themas Industrie 4.0 innerhalb des Bereichs KATANA sowie auf die Erbringung von Service-Leistungen für die Konzerngesellschaften weiterhin auf den Erwerb und das Halten von Beteiligungen an IT-Unternehmen konzentrieren und insofern weiterhin an der Geschäftsentwicklung ihrer Konzerntöchter partizipieren.

Unter den vorgenannten Prämissen plant der Vorstand, auch für das Geschäftsjahr 2019 die Anteilseigner der USU Software AG wie in den Vorjahren wiederum am operativen Unternehmenserfolg der Gesellschaft maßgeblich zu beteiligen und die aktionärsfreundliche Dividendenpolitik, die eine Ausschüttung einer Dividende vorsieht, die nie unter dem Vorjahreswert liegt und etwa der Hälfte des erwirtschafteten Gewinns entsprechen soll, fortzuführen.

Entwicklung von Konzernumsatz und Bereinigtem EBIT der USU-Gruppe in TEUR

IV. 2 Risikobericht

Die USU Software AG und ihre Tochtergesellschaften sind im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit einer Vielzahl von Chancen und Risiken ausgesetzt, die untrennbar mit dem unternehmerischen Handeln verbunden sind. Dieses besteht unter anderem in der Erschließung und in der Nutzung von Chancen, die der Sicherung und dem Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit der USU-Gruppe dienen. Unternehmerische Chancen werden einerseits im Rahmen des jährlichen Planungsprozesses und andererseits im Rahmen der laufend fortentwickelten Unternehmensstrategie berücksichtigt. Unter Risiken und Chancen im Überblick dieses Risikoberichtes sowie im Prognosebericht unter dem Gliederungspunkt Ausblick werden die Chancen näher dargestellt.

Risikomanagementsystem

Der verantwortungsvolle Umgang mit Risiken ist die Basis eines nachhaltigen Geschäftserfolges. Daher bedient sich das Management der USU Software AG und ihrer Tochtergesellschaften eines zentralen Risikomanagementsystems zur frühzeitigen Erkennung, Analyse, Bewertung, Steuerung und Bewältigung der Risiken der USU-Gruppe. Dieses ist zur Sicherstellung eines konzernweiten Risikobewusstseins in die Aufbau- und Ablauforganisation von USU eingebunden. Um den Risikocharakter des Konzerns individuell abbilden zu können, nutzt der Konzern die eigenentwickelte Software Valuemation Risk Manager.

Risikomanagementprozess

Der etablierte und bereits langjährig bewährte Risikomanagementprozess der USU-Gruppe verfolgt das Konzept eines Regelkreises. In den einzelnen Schritten werden die wesentlichen Elemente der Risikoidentifikation, -bewertung und -steuerung durch entsprechende Maßnahmen berücksichtigt. Im folgenden Schaubild ist der Risikomanagementprozess der USU-Gruppe dargestellt:

Risikomanagementprozess der USU-Gruppe

Der Prozess des Risikomanagements beginnt mit der Identifizierung und Erfassung der relevanten Risiken durch den Vorstand, das Top-Management sowie die jeweiligen Bereichsleiter der Tochtergesellschaften. Die Risiken werden analysiert, dokumentiert und bezüglich ihrer potenziellen Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet. Eine Risikomatrix visualisiert und klassifiziert die Ergebnisse. Daraus ableitend werden, in Abhängigkeit von der Risikoklassifizierung, gezielte Strategien und Maßnahmen zur Risikosteuerung und -bewältigung umgesetzt.

Sämtliche Aktivitäten werden vom Risikomanagementverantwortlichen der Gesellschaft und des Konzerns in einem Risikoreport zusammengefasst. Auf Basis dieses Reports führen der Vorstand der USU Software AG und das Management der Tochtergesellschaften ein kontinuierliches Risikocontrolling durch und unterrichten den Aufsichtsrat regelmäßig über wesentliche Risiken sowie über Risikoveränderungen.

Risiken im Überblick

Aus dem aktuellen Risikobericht der USU Software AG und ihrer Tochtergesellschaften geht hervor, dass gegenwärtig und für die absehbare Zukunft keine Existenz bedrohenden Einzelrisiken identifiziert werden konnten, deren Eintritt als sehr wahrscheinlich bewertet wurde. Dennoch kann der Vorstand der USU Software AG keine Gewähr dafür übernehmen, dass sich nicht mehrere Risiken in Summe bestandsgefährdend auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken können. Nachfolgend werden die Risiken dargestellt, die im Rahmen des Risikomanagements als schwerwiegend eingestuft wurden oder aber einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben können nach Berücksichtigung von Maßnahmen:

Qualitative Bewertung

Begriff Potentielle Schadenshöhe (in €)
Unbedeutend 5.000
Gering 50.000
Mittel 150.000
Schwerwiegend 500.000
Existenzbedrohend 5.000.000

Eintrittswahrscheinlichkeit

Begriff Eintrittswahrscheinlichkeit (in %)
Nahezu unmöglich 5 %
Unwahrscheinlich 10 %
Möglich 35 %
Wahrscheinlich 60 %
Sehr wahrscheinlich 90 %

Markt-, Wettbewerbs- und Dienstleistungsrisiken

Aufgrund der in den Vorjahren verzeichneten, weltweit labilen Konjunkturentwicklung und des sich aktuell abzeichnenden konjunkturellen Abschwungs ist die Analyse der Markt- und Wettbewerbssituation innerhalb des Risikomanagements der USU Software AG und ihrer Tochtergesellschaften von zentraler Bedeutung, insbesondere im Hinblick auf die Forecast- und Planungssicherheit der Gesellschaft und ihrer Konzerntöchter. Ein Hauptaugenmerk liegt dabei in der Markt-Diversifizierung, um die Abhängigkeit der Geschäftsentwicklung vom deutschen Kernmarkt zu reduzieren und zugleich neue Wachstumsmärkte zu erschließen. So hat die Geschäftsausweitung der Konzerntochter Aspera Technologies und die damit verbundene stärkere Durchdringung des US-Marktes und des Marktes in Kanada sowie der weitere Ausbau des europäischen Geschäftes, insbesondere in Frankreich und Großbritannien, ungeachtet des starken Inlandsgeschäftes und der zunehmenden Kundenorientierung in Richtung SaaS zu einer Festigung des Auslandsanteils am Konzernumsatz im Bereich von knapp 30% geführt. Der Vorstand sieht in dem weiteren Ausbau des Auslandsgeschäftes zugleich eine maßgebliche Chance hinsichtlich der zukünftigen operativen Geschäftsentwicklung der Gesellschaft und des Gesamtkonzerns. Dabei kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass sich eine nachlassende konjunkturelle Dynamik in den von USU betreuten Regionen negativ auf die IT-Branche auswirkt und insofern auch zu einer verhaltenen Geschäftsentwicklung der USU Software AG und ihrer Tochtergesellschaften führt.

Als Software- und IT-Unternehmen agiert die USU Software AG in einem wettbewerbsintensiven Hightech-Markt, der einem stetigen Wandel unterlegen ist. Sowohl große als auch mittelgroße Softwareunternehmen erweitern durch Diversifizierung oder Akquisitionen das eigene Angebotsportfolio und erschließen sich dadurch neue Absatzpotenziale. In diesem Zusammenhang kann nicht ausgeschlossen werden, dass es zukünftig zu einem starken Preisdruck und Verdrängungswettbewerb in einzelnen Marktsegmenten kommt, in denen USU agiert.

Die USU Software AG hat im Geschäftsjahr 2017 das Angebotsportfolio durch die Übernahmen der unitB Technology GmbH und der EASYTRUST SAS (heute: USU SAS), ausgebaut. Zusätzlich wurde das Produktangebot um zahlreiche innovative Neuentwicklungen angereichert. Mit dem erweiterten Angebotsportfolio hat sich USU strategisch im Wachstumsmarkt für wissensbasierte Service-Management-Lösungen positioniert und konzentriert sich zugleich auf chancenreiche Zukunftsthemen innerhalb der Informationstechnologie, beispielsweise auf Industrial Big Data. Zudem bindet USU gezielt Mitarbeiter der tschechischen Tochtergesellschaft USU Software s.r.o. in Beratungsprojekte ein und greift im Bedarfsfall auf über 100 externe Berater zurück, um eine positive Rendite in den Projekten zu erzielen.

Dem Markt- und Dienstleistungsrisiko werden insgesamt 12 Einzelrisiken zugerechnet. Das Risiko nach Maßnahmen wird für ein Dienstleistungsrisiko und drei Marktrisiken als "existenzbedrohend" bewertet, wobei die Eintrittswahrscheinlichkeit hierbei für das Dienstleistungsrisiko als "wahrscheinlich" und für zwei Marktrisiken als "möglich" sowie für ein Marktrisiko als "unwahrscheinlich" eingruppiert wird. Von den anderen 8 Markt- und Dienstleistungsrisiken werden 4 Marktrisiken als "schwerwiegend" beziffert, von denen eines mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit von "wahrscheinlich" eingestuft wird, zwei mit "möglich" und eines mit "unwahrscheinlich". Von den verbleibenden 4 Markt- und Dienstleistungsrisiken werden ein Dienstleistungsrisiko und zwei Marktrisiken hinsichtlich des Risikos nach Maßnahmen als "mittel" eingestuft, wobei die Eintrittswahrscheinlichkeit für das Dienstleistungsrisiko als "möglich" eingestuft wird, und für die zwei Marktrisiken als "möglich" und "unwahrscheinlich". Ein Marktrisiko wird schließlich mit einer "geringen" potenziellen Schadenshöhe bewertet und in die Eintrittswahrscheinlichkeit von "möglich" eingruppiert.

Produkt-, Projekt- und rechtliche Risiken

Die von der USU Software AG und ihren Tochtergesellschaften vertriebene eigenentwickelte Software kann, wie nahezu jede Software, mit Fehlern behaftet sein, die trotz gründlicher Prüfungen und sorgfältiger Tests auftreten können. Daraus resultierende Fehlfunktionen können zu Lasten der USU-Gruppe zu Gewährleistungs- und Haftungsfolgen führen. Die eigenentwickelte Software kommt zudem vorwiegend im Rahmen von größeren Projekten zum Einsatz, bei denen die Gesellschaft vertraglich fixierte Zusagen bezüglich der Funktionalitäten, der zeitlichen Fertigstellung sowie der Projektkosten trifft. Dabei besteht das Risiko, dass infolge von Produktmängeln oder Leistungsstörungen der eingeplante Zeit- und Kostenrahmen nicht eingehalten werden kann, was wiederum Schadensersatzansprüche der Auftraggeber bzw. negative Deckungsbeiträge des jeweiligen Projektes zur Folge haben kann. Um derartige Produkt- und Projektrisiken zu minimieren, nutzt die USU-Gruppe ein umfangreiches Qualitätsmanagement innerhalb der Entwicklungsaktivitäten. Zudem verfügt USU über ein effektives Projektcontrolling, um Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen und entsprechende Gegenmaßnahmen vornehmen zu können. Zusätzlich besteht eine Produkthaftpflichtversicherung zur Risikobegrenzung, die insbesondere für Daten-, Datenträger- und Implementierungsschäden sowie Schäden aufgrund von Sachmängeln infolge des Fehlens von vereinbarten Eigenschaften ab einer Schadenshöhe von TEUR 40 bis maximal EUR 5 Mio. je Schadensfall eintritt.

Den Produkt-, Projekt- und rechtlichen Risiken werden insgesamt 14 Einzelrisiken zugerechnet. Das Risiko nach Maßnahmen wird für das Produktrisiko und für 3 Projektrisiken sowie 3 Rechtliche Risiken mit "schwerwiegend" beziffert und für 1 Projektrisiko sowie 2 Rechtlichen Risiken

mit "existenzbedrohend" sowie für 1 Projektrisiko und 2 Rechtlichen Risiken mit "mittel" eingestuft. Ein weiteres Projektrisiko wird mit "gering" beziffert. Dabei wird das Produktrisiko mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit von "möglich" eingruppiert, 4 der Projektrisiken mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit von "möglich" und 2 der Projektrisiken mit "unwahrscheinlich". Bei den Rechtlichen Risiken wird 1 Risiko als "wahrscheinlich" und 4 als "möglich" eingestuft weitere 2 als "unwahrscheinlich."

Beteiligungsrisiken

Die USU Software AG ist über ihre Tochtergesellschaften indirekt deren jeweiligem Risikoumfeld ausgesetzt. Aus den Beziehungen zu den Tochterunternehmen können aus gesetzlichen und vertraglichen Haftungsverhältnissen Belastungen entstehen. Ein weiteres potenzielles Risiko besteht in diesem Zusammenhang im Einzelabschluss der USU Software AG hinsichtlich der Werthaltigkeit der Beteiligungsbuchwerte an der USU GmbH, der Omega, der Leu-Tek, der Aspera und der USU SAS.

Das Risiko bezüglich der Tochtergesellschaften besteht jedoch nur für den Fall, dass sich deren Vermögens-, Finanzund Ertragslage dauerhaft verschlechtert. Deshalb setzt die Gesellschaft ein effektives Berichtswesen und Controlling im Gesamtkonzern ein, um derartige Risiken zu minimieren.

Das Beteiligungs-Risiko ist ein Teil der Rechtlichen Risiken und wird mit einer potentiellen Schadenshöhe nach Maßnahmen von "existenzbedrohend" beziffert bei einer "möglichen" Eintrittswahrscheinlichkeit.

Forschungs- und Entwicklungsrisiken

Die hohe Wettbewerbsintensität und das spezifische Käuferverhalten bedingen extrem kurze Entwicklungszyklen neuer Produktversionen bzw. -releases. Gleichzeitig steigen die Anforderungen aufgrund schneller technologischer Veränderungen stetig an. Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen, hält die USU-Gruppe ihre Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten auf einem kontinuierlich hohen Niveau und nutzt dabei insbesondere die Ressourcen der Entwicklungsgesellschaft USU Software s.r.o. in der Tschechischen Republik sowie zusätzlich lokale Ressourcen. Knapp 200 Mitarbeiter arbeiten an der stetigen marktorientierten Weiterentwicklung der konzerneigenen Softwareprodukte nach Maßgabe der Anforderungen aus dem Produktmanagement. Zudem runden Tests und Maßnahmen zum Qualitätsmanagement den Entwicklungsprozess ab. Durch den engen Kontakt mit führenden Marktanalysten kann dabei schnell auf eventuelle technologische Veränderungen eingegangen werden. Als technologischer Vorreiter konzipiert die USU-Gruppe zudem eigene Innovationen zur permanenten Verbesserung und Erweiterung des Produktportfolios.

Den Risiken aus Forschung- und Entwicklung werden insgesamt 2 Einzelrisiken zugerechnet. Das Risiko nach Maßnahmen wird für die Risiken aus Forschung- und Entwicklung mit "schwerwiegend" beziffert. Beide Risiken aus Forschung- und Entwicklung werden mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit von "möglich belegt."

Personal- und Managementrisiken

Die erfolgreiche Umsetzung der Unternehmensstrategie sowie der wirtschaftliche Erfolg der USU Software AG und ihrer Tochtergesellschaften beruht maßgeblich auf der Leistung ihrer Fach- und Führungskräfte. Die Gesellschaft ist daher in besonderem Maße auf hoch qualifiziertes Personal angewiesen, um auch zukünftig den sich stellenden Marktanforderungen und Kundenbedürfnissen gerecht zu werden. Der Verlust von Führungskräften oder Mitarbeitern in Schlüsselpositionen kann der Gesellschaft ebenso schaden wie das Ausbleiben neuer Wissensträger. Aus diesem Grund hat USU zahlreiche Maßnahmen umgesetzt, um trotz des starken Wettbewerbs am Personalmarkt zusätzliche hoch qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen und gleichzeitig das vorhandene Personal an die USU-Gruppe zu binden.

In gleichem Maße hat die bedarfsgerechte Förderung der Mitarbeiter einen wichtigen Stellenwert innerhalb des Gesamtkonzerns. Spezifische Fort- und Weiterbildungsangebote, ein umfangreiches Talentförderungs-, Karriere- und Laufbahnmodell sowie zahlreiche Mitarbeiterveranstaltungen tragen zur Bindung der Fach- und Führungskräfte bei. Eine positive Unternehmenskultur erhöht ferner die Erfolgsquote bei der Gewinnung und langjährigen Bindung qualifizierter Mitarbeiter. Hinsichtlich weiterführender Informationen zum Thema Personal sei an dieser Stelle auf den Nachhaltigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2018 verwiesen, der im Internet auf der Homepage der Gesellschaft unter www.usu.de/nachhaltigkeit zur Einsicht und zum Download bereitsteht.

Den Risiken aus Personal und Management werden insgesamt 11 Einzelrisiken zugerechnet. Das Risiko nach Maßnahmen wird für 7 Risiken aus Personal und das Managementrisiko mit "schwerwiegend", für 2 Risiken aus Personal mit "existenzbedrohend" und für ein Risiko mit "mittel" beziffert. Das Risiko aus Management wird mit "nahezu unmöglich" eingeschätzt. Die Eintrittswahrscheinlichkeit für die Risiken aus Personal verteilt sich mit sieben Risiken auf "möglich" mit zwei Risiken auf "unwahrscheinlich" und mit einem Risiko auf "wahrscheinlich".

IT-Risiken

Als Software- und IT-Unternehmen sind die USU Software AG und ihre Tochtergesellschaften von der dauerhaften Betriebsbereitschaft und Sicherheit der konzernweiten Rechenzentren, der Netzwerke und der IT-Systeme abhängig. Durch den steigenden Anteil von eigenen SaaS-Angeboten erhöht sich zusätzlich die Abhängigkeit von der IT-Infrastruktur. Ein teilweiser oder vollständiger Ausfall der IT-Systeme kann sich daher, ebenso wie ein unberechtigter Zugriff auf die Quellcodes der eigenentwickelten Softwareprodukte, auf Kunden- und Projektdokumentationen oder auf sonstige unternehmenskritische Daten, negativ auf die Geschäftsentwicklung der Unternehmensgruppe auswirken.

Um derartigen Risiken vorzubeugen, besteht bereits seit mehreren Jahren ein spezifisches Konzept zur Risikovorsorge speziell für den IT-Bereich, welches in das Risikomanagementsystem des Konzerns eingebunden ist.

Die IT-Risiken bestehen aus 9 Einzelrisiken und werden nach Maßnahmen für 6 Risiken auf "mittel", und für zwei Risiken auf "schwerwiegend" sowie ein Risiko auf "gering" beziffert. Die Eintrittswahrscheinlichkeiten verteilen sich mit 4 Risiken auf "möglich" mit 3 Risiken auf "wahrscheinlich" und mit zwei Risiken auf "unwahrscheinlich".

Finanz- und Liquiditätsrisiken

Die USU Software AG verfügt zum Stichtag 31. Dezember 2018 konzernweit über umfangreiche Finanzmittel von knapp EUR 10 Mio. für zukünftige Investitionen, für potenzielle Akquisitionen sowie zur Absicherung der operativen Geschäftsaktivitäten. Diese Mittel werden zur Generierung von Zinserträgen in vorwiegend kurzfristige Kapitalanlagen investiert. Dabei besteht das Risiko eines teilweisen oder vollständigen Wertverlustes einer oder mehrerer Kapitalanlagen.

Zur Risikobegrenzung investiert die Gesellschaft daher ausschließlich in risikoarme Kapitalanlagen mit kurzen Restlaufzeiten. Kapitalanlagen in hoch spekulative Wertpapiere bzw. Aktien werden nicht vorgenommen.

Den Finanzrisiken werden 11 Einzelrisiken zugeordnet, die nach Maßnahmen für 3 Risiken als "existenzbedrohend" beziffert werden, wobei die Eintrittswahrscheinlichkeit für 2 als "möglich" und für 1 als "unwahrscheinlich" eingruppiert wird. Von den anderen Finanzrisiken werden 4 als "schwerwiegend" bewertet, von denen 2 mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit von "möglich" und 2 mit "nahezu unmöglich" eingestuft werden. Von den verbleibenden 4 Risiken werden 3 mit "mittel" und eins mit "gering" bewertet, wobei 2 der als mittel eingestuften Risiken eine Eintrittswahrscheinlichkeit von "möglich" die verbleibenden 2 von "unwahrscheinlich" haben.

Goodwill-Risiken

Der in der Konzernbilanz ausgewiesene Geschäfts- oder Firmenwert ("Goodwill") wird anstelle einer planmäßigen Abschreibung gemäß IFRS 3 mindestens einmal jährlich einer Wertminderungsprüfung ("Impairment Test") unterzogen. Das Ergebnis des Impairment Tests kann entweder in der Bestätigung des angesetzten Goodwills bestehen oder aber zu einer das Jahresergebnis mindernden Abschreibung führen, welche sich entsprechend negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der USU Software AG auswirken könnte.

Der im Geschäftsjahr 2018 durchgeführte Impairment Test erbrachte keine Sachverhalte, die eine Wertminderung der diesem Bilanzposten zugeordneten Vermögenswerte bedingen würde. Infolge der erwartet positiven operativen Geschäftsentwicklung der USU Software AG und des Gesamtkonzerns erwartet der Vorstand auch im Folgejahr keine das Jahresergebnis mindernde Goodwillabschreibung.

Das Goodwill-Risiko ist ein Teil der Finanzrisiken und wird mit einer potentiellen Schadenshöhe nach Maßnahmen von "existenzbedrohend" beziffert bei einer "unwahrscheinlichen" Eintrittswahrscheinlichkeit.

Forderungsausfallrisiken

Mögliche Risiken aus Forderungsverlusten bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden durch ein aktives Forderungsmanagement minimiert. Darüber hinaus bildet die Gesellschaft hierfür eine ausreichende bilanzielle Risikovorsorge. Insgesamt kann daher das Ausfallrisiko als begrenzt angesehen werden. Im Hinblick auf die Erfahrungen der jüngeren Vergangenheit mit möglichen negativen Auswirkungen einer Wirtschafts- und Finanzmarktkrise auf die wirtschaftliche Situation grundsätzlich als solvent geltender Unternehmen kann in Zukunft nicht ausgeschlossen werden, dass auch bei der für die USU Software AG als charakteristisch anzusehenden, von marktstarken Unternehmen geprägten Kundenstruktur die insolvenzbedingten Risiken aus Forderungsausfällen zunehmen können.

Das Forderungsausfall-Risiko ist ein Teil der Finanzrisiken und wird mit einer potentiellen Schadenshöhe nach Maßnahmen von "mittel" beziffert bei einer "möglichen" Eintrittswahrscheinlichkeit.

Wechselkursrisiken

Die Gesellschaft tätigt in gewissem Umfang Fremdwährungstransaktionen und ist deshalb Wechselkursschwankungen ausgesetzt, die entsprechend Auswirkungen auf die in EUR ausgewiesenen Vermögenswerte und Erträge haben. Vor allem durch das wachsende US-Geschäft steigen dabei insbesondere die US-Dollar-Volumina. Ebenso entstehen Transaktionsrisiken bei auf ausländische Währung lautenden finanziellen Vermögenswerten, die sich jedoch auch positiv auf die Ertragsentwicklung auswirken können.

Das Wechselkurs-Risiko ist ein Teil der Finanzrisiken und wird mit einer potentiellen Schadenshöhe nach Maßnahmen von "schwerwiegend" beziffert bei einer "möglichen" Eintrittswahrscheinlichkeit.

IV. 3 Chancenbericht

Aus den umfangreichen Chancen der USU Software AG und des Konzerns sieht der Vorstand neben den bereits erwähnten Punkten noch die folgenden Potenziale als besonders wichtig an:

Die USU-Gruppe verfügt mit ihrem auf wachstumsstarke Segmente des IT-Marktes ausgerichteten, innovativen Produktportfolio über ideale Voraussetzungen, um in den kommenden Jahren das Neu- und Bestandskundengeschäft weiter deutlich auszubauen. Neben dem inländischen Kernmarkt bietet dabei vor allem der weitere Ausbau der internationalen Präsenz der USU-Gruppe überdurchschnittliche Wachstumspotenziale. Diese basieren zum einen aus der avisierten Geschäftsausweitung der eigenen Aktivitäten in Europa und den USA, zum anderen aus dem weltweit ausgerichteten Partnervertrag mit dem US-amerikanischen Softwarekonzern CA Technologies und der zusätzlichen Verbreiterung der globalen Präsenz und des weltweiten USU-Partnernetzwerkes. In diesen Bereich fallen auch die avisierten Abschlüsse der in 2018 verschobenen Projekte in den USA. Ein weiterer Kernbestandteil der Wachstumsstrategie der USU-Gruppe ist die Abrundung des Produktportfolios durch neue Produktinnovationen. Hierzu verfügt USU über eine eigene Forschungseinheit, die mit dem Bereich Katana bereits ein neues Geschäftsfeld zum USU-Konzernportfolio beigesteuert hat. Gerade dieser Bereich, der Lösungen für die Zukunftsmärkte Big Data und künstliche Intelligenz (KI) entwickelt und vertreibt, bietet mittelfristig enorme Wachstumschancen. Eine wesentliche Chance besteht ferner in der Gewinnung zusätzlicher Fach- und Führungskräfte und der damit verbundenen Erweiterung der Konzernbelegschaft, um die bestehenden Wachstumsoptionen vollumfänglich zu nutzen. Schließlich gehört auch externes Wachstum in Form von Akquisitionen oder Beteiligungen an Unternehmen wie die im Jahr 2017 durchgeführten Übernahmen der unitB technology GmbH (inzwischen auf die USU GmbH verschmolzen) und der EASYTRUST SAS (inzwischen umfirmiert in USU SAS) zur Wachstumsstrategie der USU-Gruppe. Dahingehend verfügt USU über eine umfangreiche Konzernliquidität für zukünftige Übernahmen, um sich bietende Akquisitionsoptionen flexibel nutzen zu können.

V. RECHNUNGSLEGUNGSBEZOGENES INTERNES KONTROLL- UND RISIKOMANAGEMENTSYSTEM

Bei der USU Software AG ist das auf den Rechnungslegungsprozess bezogene interne Kontrollsystem ("RIKS") und das rechnungslegungsbezogene interne Risikomanagementsystem ("RIRMS") als umfassendes System zur Sicherstellung eines regelungskonformen Jahres- bzw. Konzernabschlusses konzernweit implementiert.

Das RIKS umfasst die Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Sicherung der Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sowie zur Sicherung der Einhaltung der maßgeblichen rechtlichen und satzungsmäßigen Vorschriften. Das RIRMS beinhaltet die Gesamtheit aller organisatorischen Regelungen und Maßnahmen zur Risikoerkennung, -steuerung und -bewältigung in Bezug auf den Rechnungslegungsprozess. Das rechnungslegungsbezogene interne Kontroll- und Risikomanagementsystem von USU ist derart eingerichtet, dass die erforderliche Sicherheit für die Verlässlichkeit der Finanzberichterstattung sowie die Erstellung der extern publizierten Jahres- und Konzernabschlüsse gewährleistet ist. Grundlage hierfür ist eine klar definierte Führungs- und Unternehmensstruktur mit entsprechenden Aufgabenzuordnungen. So werden die rechnungslegungsbezogenen Schlüsselfunktionen zentral über die USU Software AG sowie die USU GmbH gesteuert. Die spezifischen Verantwortungsbereiche sind dabei eindeutig zugeordnet.

Ein umfangreiches, regelmäßig aktualisiertes Richtlinienwesen, bestehend aus Kompetenzregelung, Berichtswesen, Reisekosten- und Zeiterfassungsrichtlinien sowie Investitionsgenehmigungen ist eingerichtet. Dieses regelt unter anderem das Vier-Augen-Prinzip bei den rechnungslegungsbezogenen Prozessen. Durch konzernweite Vorgaben zur Bilanzierung und Bewertung wird zudem die Einheitlichkeit der Rechnungslegung in der USU-Gruppe sichergestellt.

Die USU-Gruppe verfügt über ein weitreichend vereinheitlichtes, standardisiertes Finanzsystem, welches ausschließlich den am Rechnungslegungsprozess beteiligten Mitarbeitern entsprechend ihres Zuständigkeitsbereiches durch klar definierte Zugriffsrechte zugänglich ist.

Für die termingerechte Erstellung der Monats-, Quartalsund Jahres- sowie Konzernabschlüsse auf Basis der vom Vorstand vorgegebenen zeitlichen Abschlussplanung ist zentral die Finanzabteilung der USU GmbH im Zusammenspiel mit dem Projekt- und Finanzcontrolling dieser Tochtergesellschaft der USU Software AG verantwortlich. Der Vorstandsvorsitzende der USU Software AG, der für das rechnungslegungsbezogene interne Kontroll- und Rechnungslegungssystem der Gesellschaft und des Gesamtkonzerns die Gesamtverantwortung trägt, kontrolliert und überwacht seinerseits die Erstellung und führt einen Abgleich mit der permanent aktualisierten Hochrechnung durch. Üblicherweise sind für USU als Software- und IT-Beratungsunternehmen die Umsatzrealisierung, die Werthaltigkeit der Firmenwerte und der Beteiligungsbuchwerte sowie die Bewertung der Forderungen, der unfertigen Leistungen und der Rückstellungen von zentraler risikobezogener Bedeutung.

Regelmäßige Fortbildungen der am Rechnungslegungsprozess beteiligten Personen sowie die zeitnahe Untersuchung neuer oder geänderter rechnungslegungsbezogener Vorschriften gewährleisten eine kontinuierliche Aktualität hinsichtlich der (Konzern-)Abschlusserstellung.

VI. ÜBERNAHMERELEVANTE ANGABEN

VI. 1 Gezeichnetes Kapital, Aktien und Aktionärsstruktur

Zum 31. Dezember 2018 waren 10.523.770 (2017: 10.523.770) auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag ("Stückaktien") der USU Software AG mit ebenso vielen Stimmrechten und einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 Euro ausgegeben. Hiervon sind 5.377.014 (2017: 5.375.044) Aktien dem Hauptaktionär und Aufsichtsratsvorsitzenden der Gesellschaft, Udo Strehl, zuzurechnen, was einem Anteil am Grundkapital in Höhe von 51,09 % (2017: 51,08 %) entspricht. Davon hält er 5.000 (2017: 5.000) Aktien direkt und weitere 5.340.014 (2017: 5.338.044) Aktien über die AUSUM GmbH, deren Mehrheitsgesellschafter Udo Strehl ist. Zusätzlich 32.000 (2017: 32.000) Aktien der USU Software AG sind Udo Strehl über die Wissen ist Zukunft-Stiftung ("WIZ-Stiftung") zuzurechnen, deren alleiniger Geschäftsführer er ist. Peter Scheufler, ehemaliger Gesellschafter von LeuTek, werden gemäß seiner Mitteilung an die Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 insgesamt 5,35 % des Grundkapitals bzw. 563.021 Aktien der USU Software AG zugerechnet. Als weiterer Aktionär über der Meldeschwelle von 3 % fungiert die MainFirst SICAV, die zum Stichtag 31. Dezember 2018 gemäß einer Mitteilung an die Gesellschaft insgesamt 481.221 Aktien der Gesellschaft hielt, was einem Stimmrechtsanteil von 4,57 % entspricht.

Aktionärsstruktur der USU Software AG zum 31. Dezember 2018

VI. 2 Befugnisse des Vorstands bezüglich der Ausgabe von Aktien und des Aktienrückkaufs

Auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 4. Juli 2017 wurde der Vorstand bis zum 3. Juli 2022 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um insgesamt bis zu nominal EUR 2.630.942,00 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1,00 je Stückaktie zu erhöhen ("Genehmigtes Kapital 2017").

Durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 2. März 2000 wurde das Grundkapital der USU Software AG ferner um TEUR 757 durch Ausgabe von 756.911 auf den Inhaber lautende Stückaktien zur Gewährung von Optionsrechten an Vorstandsmitglieder, Mitarbeiter der Gesellschaft sowie Mitarbeiter verbundener Unternehmen bedingt erhöht ("Bedingtes Kapital"). Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 15. Juli 2004 wurde das Bedingte Kapital auf TEUR 378 herabgesetzt. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, wie die Inhaber der ausgegebenen Optionsrechte von ihrem Optionsrecht Gebrauch machen. Zum 31. Dezember 2018 waren keine Optionsrechte ausstehend.

Mit Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 18. Juni 2015 wurde der Vorstand der Gesellschaft zudem ermächtigt, in der Zeit bis zum 17. Juni 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats in einem oder mehreren Schritten Aktien der Gesellschaft zu erwerben.

Dabei dürfen die erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien, die die Gesellschaft aufgrund einer früheren Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien hält, insgesamt einen Anteil von 10% am Grundkapital der Gesellschaft zum Zeitpunkt dieser Ermächtigung nicht überschreiten.

Gesetzliche Vorschriften und Satzungsbestimmungen der USU Software AG

Gemäß § 84 AktG sowie § 8 Abs. 2 der Satzung der USU Software AG erfolgt die Bestellung oder Abberufung des Vorstands durch den Aufsichtsrat der Gesellschaft. In dringenden Fällen ist gemäß § 85 AktG eine gerichtliche Bestellung eines Vorstands möglich, dessen Amt jedoch erlischt, sobald der Mangel behoben ist. Der Aufsichtsrat ist ferner gemäß § 18 der Satzung ermächtigt, Änderungen der Satzung, die nur ihre Fassung betreffen, zu beschließen. Jede sonstige Änderung der Satzung bedarf gemäß § 179 Abs. 1 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung. Dieser bedarf gemäß § 179 Abs. 2 AktG einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst. Nicht die Satzung betreffende Beschlüsse der Hauptversammlung bedürfen im Übrigen gemäß § 133 AktG der einfachen Stimmenmehrheit.

VI. 3 USU-AKTIEN (ISIN DE000A0BVU28) (UNGEPRÜFT)

Die Aktien der USU Software AG sind im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse unter der Wertpapier-Kenn-Nummer ("WKN") A0BVU2 bzw. der International Security Identification Number (Internationale Wertpapier-Kenn-Nummer, "ISIN") DE000A0BVU28 notiert und dort zum Handel im Regulierten Markt zugelassen.

VI. 4 Aktienkursentwicklung

Nach den positiven Vorjahren zeigten die Aktienmärkte im Berichtsjahr 2018 im Zuge des sich verstärkenden Handelskonfliktes der USA mit Europa und China sowie der Unsicherheiten hinsichtlich des Brexits und der italienischen Staatsschulden eine deutlich schwächere Entwicklung. Auf Jahressicht verblieb dabei zum Stichtag 31. Dezember 2018 beim Deutschen Aktienindex (DAX) auf dem elektronischen Handelsplatz XETRA ein deutlicher Kursverlust gegenüber dem Vorjahr von -18,3% auf 10.559,00 Punkte (31. Dezember 2017: 12.917,64 Punkte). Zugleich verzeichnete der Technology All Share-Index im Vergleich zum Vergleichsstichtag des Vorjahres auf XETRA einen Kursrückgang von 2,7% auf 2.802,48 Punkte (31. Dezember 2017: 2.880,31 Punkte). Auch die USU-Aktie blieb mit einer Performance von -39,9% auf EUR 15,75 (31. Dezember 2017: EUR 26,20) deutlich hinter dem Vergleichswert des Vorjahres zurück und konnte demgemäß die positive Kursperformance der Vorjahre nicht fortsetzen.

Kursverlauf der USU Software AG-Aktie im Jahr 2018

VII. VERGÜTUNGSBERICHT

Vergütung des Vorstands

Die Vergütung des Vorstands wird vom Aufsichtsrat unter Berücksichtigung sämtlicher Bezüge im Konzernkreis in angemessener Höhe auf der Grundlage einer Leistungsbeurteilung für jedes Vorstandsmitglied festgelegt. Diese umfasst entsprechend den Regelungen des Deutschen Corporate Governance Kodex ("Kodex") monetäre Vergütungsteile, Versorgungszusagen und sonstige Zusagen. Die monetären Vergütungsteile des Vorstands werden unterteilt nach Fixum und variablem Bestandteil. Der variablen Vergütung, die ausschließlich eine einjährige Komponente beinhaltet, liegt eine jährlich vom Aufsichtsrat festgelegte Zielerreichung zugrunde, die nach Abschluss der Jahresplanung für das jeweilige Geschäftsjahr fixiert wird. Dabei richtet sich die Höhe der tatsächlich zur Auszahlung kommenden variablen Vergütung nach dem Grad der Erreichung der vereinbarten quantitativen und qualitativen Ziele.

Die Vorstandsvergütung der USU Software AG belief sich im Geschäftsjahr 2018 in Summe auf TEUR 888,0 (2017: TEUR 870,7) und beinhaltet sämtliche Bezüge des Vorstandes innerhalb des Konzernkreises. Der Vorstandsvorsitzende der USU Software AG, Bernhard Oberschmidt, ist gleichzeitig Präsident der Konzerntochter USU (Schweiz) AG i.L. sowie Geschäftsführer der Konzerntöchter Openshop Internet Software GmbH, USU Consulting GmbH i.L. und USU Austria GmbH.

Individualisierte Vergütung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 in TEUR
Bernhard Oberschmidt
Vorstandsvorsitzender
Bernhard Böhler
Vorstand
Dr. Benjamin Strehl
Vorstand
2018 2017 2018 2017 2018 2017
Festvergütung 184,0 184,0 160,0 106,7 132,0 132,0
Nebenleistungen 25,5 22,4 11,4 11,4 13,0 12,0
Summe 209,5 206,4 171,4 118,1 145,4 144,0
Einjährige variable Vergütung 120,0 138,2 75,0 81,9 100,0 115,2
Mehrjährige variable Vergütung - - - - - -
Sonstiges - - - - - -
Summe 329,5 344,6 246,4 200,0 245,4 259,2
Versorgungsaufwand 22,4 22,3 22,4 22,3 22,4 22,3
Gesamtvergütung 351,9 366,9 268,8 222,3 267,4 281,5

Vergütung des Aufsichtsrats

Die Aufsichtsratsvergütung der USU Software AG ist in § 17 der Satzung der Gesellschaft geregelt und wurde durch die Hauptversammlung der Gesellschaft am 28. Juni 2018 rückwirkend zum 28. März 2018 letztmalig geändert. Gemäß den Kodex-Regelungen setzt sich die Gesamtvergütung des Aufsichtsrats aus einem Fixum und einem erfolgsabhängigen Bestandteil zusammen. Demnach erhält jedes Aufsichtsratsmitglied der USU Software AG neben der Auslagenerstattung eine jährliche fixe Vergütung für jedes volle

Geschäftsjahr, in dem eine Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat vorlag, in Höhe von TEUR 17,5 und der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende einen Betrag von TEUR 20,0 sowie der Aufsichtsratsvorsitzende einen Betrag von TEUR 70,0. Daneben erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats eine zusätzliche jährliche variable Vergütung. Diese ist von dem im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns oder im Konzernlagebericht ausgewiesenen operativen Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBIT-DA) im Verhältnis zu den ausgewiesenen konzernweiten Umsatzerlösen abhängig. Ab einem Anteil des EBITDA an den Umsatzerlösen des Konzerns von 8 % wird für jeden vollen Prozentpunkt, der einen Anteil des EBITDA an den Umsatzerlösen des Konzerns von 8 % übersteigt, ein Zuschlag von 10 % der fixen Jahresvergütung zusätzlich jährlich variabel vergütet. Die Gesamtvergütung ist dabei auf 200 % der fixen Jahresvergütung begrenzt. Im Geschäftsjahr 2018 belief sich der Anteil des EBITDA an den konzernweiten Umsatzerlösen auf 6,1 %. Die variable Vergütung des Aufsichtsrats der USU Software AG lag entsprechend bei 0 % des jeweiligen Fixums der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder, so dass keine variable Vergütung an den Aufsichtsrat gezahlt wurde.

Die Aufsichtsratsvergütung der USU Software AG belief sich im Geschäftsjahr 2018 in Summe auf TEUR 101,9 (2017: TEUR 107,5).

Individualisierte Vergütung des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2018 in TEUR
Fixe Vergütung
Variable Vergütung
USU Software AG USU Software AG
Udo Strehl 67,5 0
Günter Daiss 18,125 0
Erwin Staudt
16,25

VIII. (KONZERN-) ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENS-FÜHRUNG NACH § 289 UND § 315D HGB (UNGEPRÜFT)

VIII. 1Entsprechenserklärung Corporate Governance

Corporate Governance umfasst die wesentlichen Standards für eine transparente und wertorientierte Führung und Kontrolle kapitalmarktorientierter Unternehmen. Diese Standards wurden von der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" erarbeitet und im Corporate Governance Kodex ("Kodex") als Umsetzungsempfehlungen zusammengefasst. Kernziel des Kodex ist die Förderung des Vertrauens der Anleger, der Kunden, der Mitarbeiter und der Öffentlichkeit in die Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften. Der Kodex trat im Jahr 2002 in Kraft und wurde zuletzt im Jahr 2017 aktualisiert.

Gemäß § 161 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Gesellschaft jährlich zu erklären, inwiefern diesen Empfehlungen entsprochen wurde bzw. wird sowie bei der Nichtanwendung von Empfehlungen, dies zu begründen. Vorstand und Aufsichtsrat der USU Software AG haben sich nachdrücklich zur Umsetzung der wesentlichen Empfehlungen des Kodex bekannt und am 11. Dezember 2018 die nachfolgende Entsprechenserklärung 2018 abgegeben und auf der Homepage der Gesellschaft veröffentlicht:

"Vorstand und Aufsichtsrat der USU Software AG erklären, dass seit der letzten Entsprechenserklärung vom 30. November 2017 den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 entsprochen wurde und auch in Zukunft entsprochen wird, wobei folgende Empfehlungen nicht angewendet wurden bzw. werden:

Unter Ziffer 2.1.3 empfiehlt der Kodex, dass der Vorstand für angemessene, an der Risikolage des Unternehmens ausgerichtete Maßnahmen (Compliance Management System) sorgen und deren Grundzüge offenlegen soll.

Zur Gewährleistung der Einhaltung der gesetzlichen und unternehmensinternen Regelungen hat der Vorstand verschiedene Maßnahmen implementiert. Die Grundzüge dieser Maßnahmen bestehen in der Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter zu den gesetzlichen und internen Regelungen und der Risiken, der Kommunikation und Überwachung der Einhaltung der internen Kompetenzrichtlinie und des Vier-Augen-Prinzips, der Analyse der besonderen Risikolage des Unternehmens orientiert am Geschäfts- und Leistungsgegenstand sowie den Vertragspartnern.

Unter Ziffer 4.2.3 empfiehlt der Kodex, dass variable Vergütungsteile der Vorstandsmitglieder grundsätzlich eine mehrjährige und im Wesentlichen zukunftsbezogene Bemessungsgrundlage haben, welche nicht vorzeitig ausbezahlt werden sollen. Sowohl positiven als auch negativen Entwicklungen soll bei der Ausgestaltung der variablen Vergütungsteile Rechnung getragen werden. Bei Abschluss von Vorstandsverträgen soll darauf geachtet werden, dass Zahlungen an ein Vorstandsmitglied bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit einschließlich Nebenleistungen den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten (Abfindungs-Cap) und nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrages vergüten. Wird der Anstellungsvertrag aus einem von dem Vorstandsmitglied zu vertretenden wichtigen Grund beendet, erfolgen gemäß der Kodexregelung keine Zahlungen an das Vorstandsmitglied.

Der Aufsichtsrat hat im Rahmen der Vorstandsbestellung und -erweiterung keine diesbezüglichen Vereinbarungen vertraglich fixiert und plant dies auch für die Zukunft nicht. Der Aufsichtsrat ist davon überzeugt, dass die derzeitige Vorstandsvergütung die Interessen der Stakeholder der Gesellschaft umfassend berücksichtigt, den Vorstand in hohem Maße motiviert und insofern zu einer nachhaltig positiven Unternehmensentwicklung beiträgt.

Nach Ziffer 5.1.2 des Kodex soll bei der Zusammensetzung des Vorstands auch auf Vielfalt (Diversity) geachtet und eine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder festgelegt werden. Zudem muss der Aufsichtsrat für den Anteil von Frauen im Vorstand Zielgrößen, sowie Fristen zu deren Erreichung, festlegen.

Der Aufsichtsrat der USU Software AG orientierte und orientiert sich auch zukünftig bei der Besetzung des Vorstands grundsätzlich an der fachlichen und persönlichen Eignung der in Frage kommenden Personen, unabhängig von deren Geschlecht oder Alter, da sich die Gesellschaft das Potenzial älterer, erfahrener und renommierter Persönlichkeiten bei der Besetzung des Vorstandes nicht pauschal vorenthalten möchte. Eine pauschale Altersgrenze für Vorstandsmitglieder der USU Software AG war und ist, ebenso wie eine konkrete geschlechtsbezogene Vorgabe, daher nicht vorgesehen.

Der Vorstand wurde erst zum 1. Oktober 2014 von einem auf drei Mitglieder erweitert und besteht seitdem aus drei männlichen Mitgliedern. Aufgrund der laufenden Vorstandsverträge sind hier mindestens bis zum 30. Juni 2021 keine Änderungen vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat daher in seiner Sitzung am 11. Dezember 2018 die Zielgröße Null als Frauenanteil bis zum 30. Juni 2021 festgelegt.

Gemäß Ziffer 5.3.1, 5.3.2 sowie 5.3.3. des Kodex soll der Aufsichtsrat Ausschüsse, wie z.B. einen Prüfungsausschuss oder einen Nominierungsausschuss, bilden.

Da sich der Aufsichtsrat der USU Software AG aus drei Mitgliedern zusammensetzt, wurde und wird auf die Einrichtung von Ausschüssen verzichtet. Unabhängig davon nimmt der Aufsichtsrat der Gesellschaft die für diese Ausschüsse vorgesehenen Aufgaben gemeinschaftlich wahr.

Laut Ziffer 5.4.1 des Kodex ist der Aufsichtsrat so zusammenzusetzen, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Dabei soll der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeiten. Für seine Zusammensetzung soll er im Rahmen der unternehmensspezifischen Situation die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potenzielle Interessenkonflikte, die Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder im Sinn von Nummer 5.4.2, eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder und eine festzulegende Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat sowie Vielfalt (Diversity) angemessen berücksichtigen. Für den Frauenanteil legt der Aufsichtsrat Zielgrößen und entsprechende Fristen zur Erreichung fest. Vorschläge des Aufsichtsrats sollen diese Ziele berücksichtigen und gleichzeitig die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium anstreben. Der Stand der Umsetzung soll im Corporate Governance Bericht veröffentlicht werden. Dieser soll auch über die nach Einschätzung des Aufsichtsrats angemessene Zahl unabhängiger Mitglieder der Anteilseigner und die Namen dieser Mitglieder informieren.

Der Aufsichtsrat der USU Software AG orientiert sich hinsichtlich seiner Zusammensetzung grundsätzlich an der fachlichen und persönlichen Eignung der in Frage kommenden Personen unter Berücksichtigung ihrer zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen. Eine pauschale Altersgrenze und eine Begrenzung der Zugehörigkeitsdauer für Aufsichtsratsmitglieder der USU Software AG war und ist, ebenso wie eine konkrete geschlechtsbezogene Vorgabe, nicht vorgesehen, da sich die Gesellschaft das Potenzial älterer, erfahrener und renommierter Persönlichkeiten bei der Besetzung des Aufsichtsrates nicht pauschal vorenthalten möchte. Zudem würde eine derartige Vorgabe aus Sicht der Gesellschaft die Wahlrechte der Aktionäre auf der Hauptversammlung in ungeeigneter Weise einschränken. Der Aufsichtsrat besteht aus drei männlichen Mitgliedern, die in der Hauptversammlung vom 17. Juni 2016 für eine weitere satzungsgemäße Amtsperiode gewählt wurden. Der Aufsichtsrat hat deshalb in seiner Sitzung vom 11. Dezember 2018 die Zielgröße Null als Frauenanteil im Aufsichtsrat bis zum 30. Juni 2021 festgelegt und das Kompetenzprofil für das Aufsichtsratsgremium bestätigt. Danach soll das Gremium insbesondere über folgende Kompetenzen verfügen: (1) Mehrjährige Erfahrung als Unternehmer bzw. Mitglied der Unternehmensleitung in einem mittelständischen oder größeren Unternehmen sowie (2) mehrjährige Berufserfahrung im nationalen und internationalen Vertrieb in der IT-Branche. Diese Kompetenzen werden vom bestehenden Aufsichtsratsgremium vollständig abgedeckt. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats soll das Gremium bei drei Mitgliedern über mindestens zwei unabhängige Mitglieder der Anteilseigner verfügen, was durch die unabhängigen Mitglieder Günter Daiss und Erwin Staudt gegeben ist. Da Günter Daiss zum Ende des Geschäftsjahres 2018 auf eigenem Wunsch aus dem Aufsichtsrat ausscheiden wird, beabsichtigen Vorstand und Aufsichtsrat, ein entsprechend den Vorgaben des Corporate Governance Kodex adäquates neues Aufsichtsratsmitglied zunächst gerichtlich bestellen zu lassen und nachfolgend der Hauptversammlung zur Wahl vorzuschlagen.

Gemäß Ziffer 5.4.6 des Kodex sollen Aufsichtsratsmitglieder unter anderem für die Übernahme des Vorsitzes bzw. des stellvertretenden Vorsitzes, oder der Mitgliedschaft in einem Aufsichtsratsausschuss eine gesonderte Vergütung erhalten.

Eine Vergütung für die Übernahme des stellvertretenden Vorsitzes im Aufsichtsrat, oder die Mitgliedschaft oder den Vorsitz in einem Ausschuss des Aufsichtsrats, waren und sind nicht vorgesehen. Die Gesellschaft sieht einen erhöhten Leistungsanreiz aufgrund der Übernahme des stellvertretenden Vorsitzes im Aufsichtsrat als nicht gegeben an, da die Aufsichtsräte der USU Software AG auch unabhängig davon in hohem Maße und mit viel Engagement zum Wohle der Gesellschaft tätig sind. Aufgrund der Zusammensetzung des Aufsichtsrats mit drei erfahrenen Mitgliedern, welche die vorgesehenen Aufgaben gemeinschaftlich wahrnehmen, wurde und wird auch zukünftig auf die Bildung von Aufsichtsratsausschüssen und insofern die zugehörige Vergütung verzichtet.

Nach Ziffer 7.1.2 des Kodex sollen Zwischenberichte binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich sein.

Die USU Software AG veröffentlichte und veröffentlicht auch in Zukunft Zwischenberichte im Rahmen der Regelungen der entsprechenden Börsenordnung unverzüglich nach der Fertigstellung, spätestens jedoch innerhalb von zwei Monaten nach Ende des Berichtszeitraums. Mit der Einhaltung der gesetzlichen Fristbestimmungen wird den Informationsinteressen der Aktionäre der Gesellschaft nach Einschätzung der USU Software AG in ausreichendem Maße Rechnung getragen, zumal die gesetzlichen Publizitätspflichten vollumfänglich beachtet und eingehalten werden.

Möglingen, den 11. Dezember 2018

Gezeichnet

Vorstand und Aufsichtsrat der USU Software AG".

Sowohl die aktuelle als auch die Entsprechenserklärungen der Vorjahre sind auch auf der Internetseite www. usu.de/investoren/corporate-governance.html dauerhaft zugänglich.

VIII. 2 Diversitätskonzept

Festlegungen gemäß dem "Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst":

Der Vorstand der USU Software AG hat bereits im Jahr 2015 beschlossen, dass bei der Besetzung von Führungsfunktionen auf sämtlichen Führungsebenen unterhalb des Vorstandes der USU Software AG und deren verbundenen Unternehmen auf Vielfalt geachtet wird und insofern die angemessene Berücksichtigung von Frauen angestrebt ist. In der USU Gruppe beträgt der Frauenanteil in der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands Null und in der zweiten Ebene unterhalb des Vorstands 10 %, was oberhalb der Zielgröße des Vorstands liegt. Der Vorstand hatte als Zielgrößen für den Frauenanteil in der ersten Führungsebene Null und in der zweiten Führungsebene 10 % mit der Erreichungsfrist bis zum 30. Juni 2020 festgelegt, was insofern bereits im Berichtsjahr 2018 planmäßig erreicht wurde.

Der Aufsichtsrat und Vorstand der USU Software AG besteht aktuell aus jeweils drei männlichen Mitgliedern. Der Vorstand wurde erst zum 1. Oktober 2014 von einem auf drei Mitglieder erweitert. Aufgrund der laufenden Vorstandsverträge sind hier mindestens bis zum 30. Juni 2021 keine Änderungen vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat daher in seiner Sitzung am 11. Dezember 2018 die Zielgröße Null als Frauenanteil bis zum 30. Juni 2021 festgelegt.

Der Aufsichtsrat besteht aus drei männlichen Mitgliedern, die in der Hauptversammlung vom 17. Juni 2016 für eine weitere satzungsgemäße Amtsperiode gewählt wurden. Der Aufsichtsrat hat deshalb in seiner Sitzung vom 11. Dezember 2018 die Zielgröße Null als Frauenanteil im Aufsichtsrat bis zum 30. Juni 2021 festgelegt und das Kompetenzprofil für das Aufsichtsratsgremium bestätigt. Danach soll das Gremium insbesondere über folgende Kompetenzen verfügen: (1) Mehrjährige Erfahrung als Unternehmer bzw. Mitglied der Unternehmensleitung in einem mittelständischen oder größeren Unternehmen sowie (2) mehrjährige Berufserfahrung im nationalen und internationalen Vertrieb in der IT-Branche. Diese Kompetenzen werden vom bestehenden Aufsichtsratsgremium vollständig abgedeckt. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats soll das Gremium bei drei Mitgliedern über mindestens zwei unabhängige Mitglieder der Anteilseigner verfügen, was durch die unabhängigen Mitglieder Günter Daiss und Erwin Staudt gegeben ist. Da Günter Daiss zum Ende des Geschäftsjahres 2018 aus Altersgründen auf eigenem Wunsch aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden ist, hat der Vorstand mit Frau Gabriele Walker-Rudolf ein entsprechend den Vorgaben des Corporate Governance Kodex adäquates neues Aufsichtsratsmitglied zunächst gerichtlich bestellen lassen und wird Frau Walker-Rudolf am 2. Juli 2019 der Hauptversammlung zur Wahl vorschlagen. Frau Walker-Rudolf ist Partner der Drees & Sommer SE und seit nahezu 30 Jahren verantwortlich für Corporate Finance, Controlling und M&A dieser Gesellschaft. Davor war Frau Walker-Rudolf in verschiedenen Führungspositionen für Hewlett Packard Deutschland tätig. Frau Walker-Rudolf begleitet die USU Software AG bereits seit über 20 Jahren und wird neben der Unternehmereigenschaft insbesondere Ihre Expertise im Finanzbereich in den Aufsichtsrat einbringen.

VIII. 3 Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat

Der Vorstand der USU Software AG führt die Geschäfte unter eigener Verantwortung nach Maßgabe der Gesetze und des Deutschen Corporate Governance Kodex, der Satzung sowie der Geschäftsordnung für den Vorstand. Dabei tragen die Mitglieder des Vorstands – ungeachtet ihrer internen Eigenverantwortung für die ihnen übertragenen Vorstandsressorts – gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung. Der Vorstand beschließt in Sitzungen, die durch den Vorstandsvorsitzenden regelmäßig, mindestens einmal im Monat, einberufen werden. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn die Mehrzahl der Mitglieder, darunter der Vorsitzende, anwesend sind. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Dieser ist darüber hinaus berechtigt, einem mit Mehrheit gefassten Beschluss zu widersprechen. Auf Vorschlag des Vorsitzenden können Beschlüsse auch außerhalb von Sitzungen gefasst werden.

Die Berichterstattung an den Aufsichtsrat über die Entwicklung und Lage einschließlich der Rentabilität der USU Software AG und des Konzerns, die Unternehmensplanung, das Risikomanagement sowie wesentliche Geschäftsvorgänge und -vorhaben erfolgt regelmäßig, zeitnah und umfassend durch den Vorstandsvorsitzenden der Gesellschaft.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht aus drei Mitgliedern und wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden sowie einen Stellvertreter. Aufgrund seiner Größe hat der Aufsichtsrat auf die Einrichtung von Ausschüssen verzichtet. Vielmehr werden die Aufgaben vom Aufsichtsrat gemeinschaftlich wahrgenommen. Die Tätigkeit des Aufsichtsrats bestimmt sich nach den Bestimmungen der Gesetze und der Regelungen des Deutschen Corporate Governance Kodex, der Satzung sowie der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der USU Software AG. Hierzu gehört unter anderem, dass der Aufsichtsrat die Mitglieder des Vorstands bestellt, die Zahl der Vorstandsmitglieder bestimmt, eine Geschäftsordnung für den Vorstand erlässt und sich gleichermaßen eine Geschäftsordnung gibt. Des Weiteren überwacht der Aufsichtsrat kontinuierlich den Vorstand und begleitet diesen beratend.

Ferner stellt der Aufsichtsrat den Jahresabschluss fest und billigt den Konzernabschluss. Eine ausführliche Erläuterung der Tätigkeit des Aufsichtsrats erfolgt jährlich im Rahmen der Berichterstattung des Aufsichtsratsvorsitzenden an die Aktionäre der Hauptversammlung.

Der Aufsichtsrat wird durch den Vorsitzenden nach Bedarf, mindestens jedoch viermal im Jahr, nach den Regelungen der Satzung einberufen. Regelmäßig nimmt der Vorstandsvorsitzende der Gesellschaft an diesen Sitzungen teil. Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn an der Beschlussfassung alle Mitglieder des Aufsichtsrats teilnehmen. Dabei werden Beschlüsse des Aufsichtsrats mit einfacher Mehrheit gefasst, sofern nicht gesetzlich oder durch die Satzung der Gesellschaft etwas anderes vorgeschrieben ist.

Sowohl für den Vorstand als auch den Aufsichtsrat besteht eine D&O-Versicherung, für welche ein Selbstbehalt vereinbart wurde.

IX. NICHTFINANZIELLE KONZERNERKLÄRUNG (UNGEPRÜFT)

Die Prinzipien für nachhaltigkeitsorientiertes Handeln sind eine wichtige Grundlage der USU-Geschäftstätigkeit. Unter nachhaltigkeitsorientiertem Handeln versteht die USU-Gruppe eine Balance zwischen den drei Nachhaltigkeitsdimensionen Ökonomie, Ökologie und Soziales zu finden und die Belange der Stakeholder in Entscheidungsprozessen zu berücksichtigen. Die USU ist sich bewusst, dass dies ein komplexer Abwägungsprozess ist und Interdependenzen nicht immer vollumfänglich im Voraus eingeschätzt werden können. Die USU ist aber bestrebt sich hier kontinuierlich zu hinterfragen und weiterzuentwickeln, um mit ihrem Handeln einen positiven Beitrag für die Stakeholder und die Gesellschaft in Gänze zu leisten. Wertschöpfungsund Austauschprozesse gestaltet die USU daher markt-, umwelt- und gesellschaftsorientiert. Vorstand, Management und die Mitarbeiter stellen sich ihrer Verantwortung.

Nachhaltigkeit und soziales, ethisches Handeln wird bei der USU-Gruppe seit der Gründung des Unternehmens implizit praktiziert und ist daher fest in der Unternehmenskultur verankert. Dies ist für die USU ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess, der nur im ständigen Dialog mit den Stakeholdern gelingen kann.

Gesellschaftliche Verantwortung bei der USU Software AG hat viele Facetten und ist in der Unternehmensführung und Geschäftsstrategie fest verankert. Die USU verfügt momentan über keine dezidierte Nachhaltigkeitsstrategie, sondern über eine übergreifende Gesamtgeschäftsstrategie, aus welcher sich alle weiteren Teilbereiche ableiten. Einer dieser Teilbereiche ist das Themengebiet Nachhaltigkeit. Die Gesamtstrategie umfasst die drei Geschäftsprinzipien "Company, Customers & Products", auf welchen das Werteverständnis, die Verpflichtung zum nachhaltigen Handeln und die dazugehörige operative Planung des Unternehmens basieren. Dabei steht das Prinzip "Company" dafür, dass die USU ein attraktives Unternehmen für Mitarbeiter und Investoren sowie für das gesamte Unternehmensumfeld ist. Das bedeutet einen fairen und respektvollen Umgang mit den Stakeholdern zu pflegen, ebenso wie das Bewusstsein und die Wahrnehmung der ökologischen und gesellschaftlichen Verantwortung im Fokus zu behalten. Denn nur durch ein solches Verhalten kann das Unternehmen einen langfristigen Erfolg sicherstellen und die Attraktivität für Investoren steigern. Die beiden Prinzipien "Customers" und "Products" tragen zusätzlich dazu bei, dass die USU-Gruppe nachhaltig erfolgreich ist. Der Fokus des Handelns der USU ist auf ihre Kunden gerichtet, denen individuelle Softwarelösungen angeboten werden. Diese Individualität und Nähe zum Kunden hilft beim Aufbau dauerhafter Kundenbeziehungen und Partnerschaften. Daneben steht die USU mit ihren Produkten für exzellente softwarebasierte Lösungen sowie für eine hohe Innovationskraft. Die Qualität der Produkte und die Entwicklung neuer Innovationen trägt maßgeblich zu einem langfristigen Unternehmenserfolg bei.

Die USU-Gruppe ist ein Softwarehaus, bei welchem das Kerngeschäft darin besteht, Softwarelösungen selbst zu entwickeln, zu vertreiben und den Kunden beratend zur Seite zu stehen. Daher beruht der wirtschaftliche Erfolg in besonders hohem Maße auf der Leistung und dem Wissen der Fach- und Führungskräfte. Das Unternehmen ist auf hochqualifiziertes Personal angewiesen, um auch zukünftig den sich stellenden Marktanforderungen und individuellen Kundenbedürfnissen gerecht zu werden. Auch unter Berücksichtigung des Fach- und Führungskräftemangels in der Branche, ist es wichtig, ein attraktiver Arbeitgeber sein. Der Verlust von Führungskräften oder Mitarbeitern in Schlüsselpositionen kann der Gesellschaft ebenso schaden wie das Ausbleiben neuer Wissensträger. Um diesem Personalrisiko entgegenzuwirken, steht neben der Gewinnung von Fach- und Führungskräften zugleich die Bindung und Motivierung des bestehenden Personals im Fokus der Personalmaßnahmen. In diesem Kontext ist auch die teilweise Variabilität der Gehälter einer Vielzahl der Mitarbeiter zu sehen, welcher als zusätzlicher Leistungsanreiz die Zielerreichung honoriert. Daneben wird ein umfangreiches und flexibles Firmenwagen-Programm zur Verfügung gestellt. Zudem investiert die USU-Gruppe im Rahmen ihres Karriere- und Laufbahnmodells kontinuierlich in die Entwicklung und Weiterbildung der Belegschaft. Neben fachspezifischen Qualifizierungsmaßnahmen und der Weiterentwicklung von Soft Skills werden auch Auffrischungs- und Vertiefungsangebote zur Personalentwicklung angeboten. Ein gemeinsames Wertesystem, kurze Informationswege, eine familiäre Arbeitsatmosphäre sowie zahlreiche Mitarbeiterveranstaltungen runden die vielfältigen Maßnahmen ab. Zwar sieht die USU-Gruppe im Bereich Personal ein großes Risiko durch den Fach- und Führungskräftemangel, jedoch besteht ferner in der Gewinnung zusätzlicher qualifizierter Mitarbeiter und der damit verbundenen Erweiterung der Konzernbelegschaft, um die bestehenden Wachstumsoptionen im Produkt- und Servicegeschäft vollumfänglich zu nutzen, eine wesentliche Chance.

Daneben ist die USU-Gruppe in zahlreichen Aktivitäten, die unter dem Postulat nachhaltigkeitsorientiertes Handeln subsumiert werden können, involviert.

Dazu gehören u.a.

  • die Erweiterung der dualen Ausbildung und Talentförderung zur langfristigen Sicherung von Fach- und Führungskräften
  • ein ausgeprägtes soziales und kulturelles Engagement, wobei insbesondere auf Regionalität und auf einen Bezug zum Unternehmensumfeld geachtet wird
  • ergonomische Büroeinrichtungen für alle Mitarbeitenden
  • Leistungen durch einen Betriebsarzt
  • standortabhängig täglich frisch gekochte Speisen und kostenloses Obst, sowie die für Mitarbeiter kostenlose Bereitstellung von Wasserspendern, um den Ressourcenverbrauch durch die Nutzung von wiederverwendbaren Trinkflaschen zu reduzieren
  • die Möglichkeit der Mitarbeitenden zur Nutzung von über die Firma geleasten Fahrrädern und Pedelecs
  • die besondere Förderung von Dienst-Pkws mit einer guten CO2-Effizienzklasse
  • die Reduktion des Stromverbrauchs beispielsweise durch konsequentes Umstellen auf LED-Technik oder durch die Virtualisierung von Servern

Vorstand und Management versprechen sich damit eine transparente Sichtweise auf das Unternehmen, sowohl durch die Mitarbeiter als auch durch die Kunden, Partner und Aktionäre der USU Software AG.

Die bei der Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts identifizierten Handlungsfelder sollen helfen, das Bewusstsein für die wichtigen Themen zu schärfen, deren Status zu erfassen und Verbesserungen zu dokumentieren. Dies wird mittelfristig Mitarbeitenden und Kunden mehr Orientierung geben und den ökonomischen Erfolg des Unternehmens sichern.

Ohne die Bemühungen für nachhaltiges Handeln konkret an einem einzelnen internationalen Standard für nachhaltiges Wirtschaften zu orientieren, agiert die USU-Gruppe neben gesetzlichen Vorgaben unter anderem im Einklang mit den zehn Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen (UN Global Compact) sowie den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).

Hinsichtlich weiterführender Informationen zum Thema Nachhaltigkeit der USU Software AG und ihrer Tochtergesellschaften sei an dieser Stelle auf den Nachhaltigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2018 verwiesen, der im Internet auf der Homepage der Gesellschaft unter www.usu.de/ nachhaltigkeit zur Einsicht und zum Download bereitsteht.

X. BERICHT ÜBER DIE BEZIEHUNGEN ZU VERBUNDENEN UNTERNEHMEN

Der Vorstand der USU Software AG hat gemäß § 312 AktG einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erstellt und darin folgende Schlusserklärung abgegeben: "Wir erklären, dass die USU Software AG nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat. Maßnahmen, die die Gesellschaft benachteiligen, wurden nicht getroffen."

XI. VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresund Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der USU Software AG und des Konzerns vermittelt und im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der USU Software AG und des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der USU Software AG und des Konzerns beschrieben sind.

Möglingen, 11. März 2019

Bernhard Oberschmidt Vorsitzender des Vorstands

Bernhard Böhler Mitglied des Vorstands

Dr. Benjamin Strehl Mitglied des Vorstands

KONZERNABSCHLUSS

Konzern-Bilanz 86–87
Konzern-Gesamtergebnisrechnung 88
Konzern-Kapitalflussrechnung 89
Konzern-Eigenkapitalspiegel 90–91
Konzern-Anhang 92–125
A.
Die Gesellschaft
92
B. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze 92–101
C.
Veränderung der Konzernorganisation
101
D. Erläuterungen zur Konzern-Bilanz 101–112
E.
Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
112–114
F. Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung 114–115
G. Segmentberichterstattung 115–117
H. Sonstige Angaben 117–120
I.
Wertpapiergeschäfte der Organe
120–121
J.
Dividendenzahlung
121
K.
Entsprechenserklärung
121
AKTIVA 31.12.2018 31.12.2017
Anhang TEUR TEUR
Vermögenswerte
Langfristige Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte (9) 6.903 8.487
Geschäfts- oder Firmenwerte (10) 41.183 41.183
48.086 49.670
Sachanlagen (11) 2.157 2.230
Finanzielle Vermögenswerte (12) 773 687
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (18) 290 342
Latente Steuern (32) 5.940 5.899
57.246 58.828
Kurzfristige Vermögenswerte
Vorräte (13) 466 511
Noch nicht abgerechnete Leistungen (14) 4.526 3.468
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (15) 19.443 17.443
Forderungen aus Ertragsteuern (16) 943 1.012
Finanzielle Vermögenswerte (17) 1.033 1.279
Übrige Vermögenswerte 881 205
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (18) 1.156 911
Wertpapiere (19) 0 3.014
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten (20) 9.450 12.715
37.898 40.558
95.144 99.386
PASSIVA 31.12.2018 31.12.2017
Anhang TEUR TEUR
Eigenkapital und Schulden
Eigenkapital (21)
Gezeichnetes Kapital
(Bedingtes Kapital TEUR 378;i.V. TEUR 378)
10.524 10.524
Kapitalrücklage 52.792 52.792
Gewinnrücklage -3.453 -205
Kumuliertes sonstiges Eigenkapital -198 -105
59.665 63.006
Langfristige Schulden
Finanzielle Verbindlichkeiten (22) 250 250
Pensionsrückstellungen (23) 2.311 2.203
Passive Rechnungsabgrenzungsposten (31) 1.015 2.443
Latente Steuern (32) 2.174 2.457
5.750 7.353
Kurzfristige Schulden
Ertragsteuerschulden (24) 616 1.266
Finanzielle Verbindlichkeiten (25) 855 918
Verbindlichkeiten aus dem Personalbereich (26) 7.589 7.421
Sonstige Rückstellungen und Verbindlichkeiten (27) 3.389 3.363
Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen (28) 6.563 7.457
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (29) 3.689 3.567
Passive Rechnungsabgrenzungsposten (31) 7.028 5.035
29.729 29.027
95.144 99.386

KONZERN-GESAMTERGEBNISRECHNUNG ANLAGE 2 FÜR DIE ZEIT VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2018 USU Software AG, Möglingen

2018 2017
Anhang TEUR TEUR
Umsatzerlöse (33) 90.487 84.361
Herstellungskosten des Umsatzes (34) -43.553 -38.843
Bruttoergebnis vom Umsatz 46.934 45.518
Vertriebs- und Marketingaufwendungen
Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
(35)
(36)
-18.795 -17.228
Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen (37) -10.598
-15.334
-9.338
-13.817
Sonstige betriebliche Erträge (38) 1.160 1.017
Sonstige betriebliche Aufwendungen (39) -660 -732
Abschreibungen auf im Rahmen von Unternehmensakquisitionen
aktivierte immaterielle Vermögenswerte und Goodwill (7) 0 -2.198
Finanzerträge (40) 184 90
Finanzaufwendungen (41) -80 -199
Gewinn vor Steuern 2.811 3.113
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (42) -1.850 254
Konzernergebnis 961 3.367
Posten, die nicht aufwands- oder ertragswirksam
umgegliedert werden können:
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste
aus Pensionsrückstellungen 18 230
Latente Steuern auf versicherungsmathematische
Gewinne/Verluste 2 -271
Posten, die später aufwands- oder ertragswirksam
umgegliedert werden können:
Unterschiedsbetrag aus Währungsumrechnung -113 267
Sonstiges Ergebnis -93 226
Gesamtergebnis 868 3.593
Ergebnis je Aktie in Euro (verwässert und unverwässert) (21) 0,09 0,32
Anzahl der zugrunde gelegten Aktien 10.523.770 10.523.770

88

KONZERNKAPITALFLUSSRECHNUNG ANLAGE 4 FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2018

USU Software AG, Möglingen

2018 2017
Anhang TEUR TEUR
Konzernjahresüberschuss
+/– Abschreibungen/Zuschreibungen auf Gegenstände
961 3.367
des Anlagevermögens 2.799 3.615
+/– Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge -102 -87
–/+ Zunahme/Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions-
oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -708 -1.166
+/– Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions-
oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 32 78
+/– Zinsaufwendungen/Zinserträge -104 109
–/+ Ertragsteuerzahlungen -2.749 -488
–/+ Gezahlte Zinsen/erhaltene Zinsen 17 -3
+/– Ertragssteueraufwand/-ertrag 1.850 -254
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit
(44)
1.996 5.171

Erwerb von Tochterunternehmen,
abzüglich erworbener Zahlungsmittel

Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen
0 -7.129
+
Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens
-58
7
-165
29

Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen
-1.087 -1.210
+
Einzahlungen aus Positionen, die nicht der betrieblichen Tätigkeit
oder der Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 0 250
Cashflow aus der Investitionstätigkeit
(45)
-1.138 -8.225

Gezahlte Dividenden an Gesellschafter des Mutterunternehmens
-4.209 -4.209
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
(46)
-4.209 -4.209
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds -3.351 -7.263
+/– Wechselkurs- und bewertungsbedingte Änderungen
des Finanzmittelfonds 86 -188
+
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode
12.715 20.166
Finanzmittelfonds am Ende der Periode
(47)
9.450 12.715
Finanzmittelfonds
Flüssige Mittel 9.450 12.715
9.450 12.715

KONZERNEIGENKAPITALSPIEGEL FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2018 ANLAGE 5 USU Software AG, Möglingen

Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage
Anzahl TEUR TEUR
Konsolidiertes Eigenkapital
zum 31. Dezember 2016* 10.523.770 10.524 52.792
Konzernergebnis 0 0 0
Übriges Ergebnis, nach Steuern 0 0 0
Konzern-Gesamtergebnis 0 0 0
Dividendenzahlung 0 0 0
Konsolidiertes Eigenkapital
zum 31. Dezember 2017 10.523.770 10.524 52.792
Konzernergebnis 0 0 0
Übriges Ergebnis, nach Steuern 0 0 0
Konzern-Gesamtergebnis 0 0 0
Dividendenzahlung 0 0 0
Konsolidiertes Eigenkapital
zum 31. Dezember 2018 10.523.770 10.524 52.792

* angepasst aufgrund des gesonderten Ausweises der Pensionen im kumulierten Eigenkapital

KONZERNEIGENKAPITALSPIEGEL FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2018 ANLAGE 5

Eigenkapital
TEUR
-144
63.623
0
3.367
267
267
3.592
0
-4.209
63.006
Währungsumrechnung
TEUR
Pensionspläne Gewinnrücklage
TEUR
-186 637
0 3.367
-42 0
-42 3.367
0 -4.209
123 -228 -205
0 0 961
-113 20 0
-113 20 961
00
-4.209
-4.209
10
59.665
-208 -3.453

A. DIE GESELLSCHAFT

Die Konzernmuttergesellschaft USU Software AG hat ihren Firmensitz im Spitalhof, 71696 Möglingen, Deutschland, und ist beim Amtsgericht Stuttgart im Handelsregister unter HRB 206442 eingetragen. Die USU Software AG und ihre Tochtergesellschaften (im Folgenden auch "Gruppe" genannt) entwickeln und vertreiben ganzheitliche Softwarelösungen. Das Leistungsspektrum umfasst dabei Lösungen im Bereich "Business Service Management" für den effizienten und kostenoptimalen Einsatz der IT-Infrastruktur eines Unternehmens sowie im Bereich "Knowledge Solutions" zur Optimierung wissensintensiver Geschäftsprozesse. Darüber hinaus bietet die Gruppe im Bereich "Business Solutions" Beratungsleistungen im Rahmen von IT-Projekten sowie individuelle Anwendungsentwicklung an.

Der Konzern umfasst Tochtergesellschaften im Inland, in der Schweiz, in der Tschechischen Republik, in Frankreich, in Österreich und in den USA. Die Kunden der Gesellschaft befinden sich vorwiegend im Inland und stammen hauptsächlich aus den Branchen Finanzdienstleistungen, Telekommunikation, Automobil- und Konsumgüterindustrie, Dienstleistungen und Handel sowie aus dem öffentlichen Sektor.

Die Gesellschaft ist im "Prime Standard" an der Frankfurter Börse gelistet.

B. WESENTLICHE BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE

1. Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze

Der Konzernabschluss wurde gemäß § 315e HGB nach den Vorschriften der International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Boards (IASB), London, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellt. Der Konzernabschluss berücksichtigt darüber hinaus die zusätzlichen Anforderungen des § 315e Abs. 1 HGB.

Die Jahresabschlüsse der einbezogenen Tochterunternehmen sind einheitlich nach den Vorschriften der IFRS aufgestellt worden.

Der Konzernabschluss wurde in der funktionalen Währung des Mutterunternehmens (Euro) erstellt. Alle Betragsangaben im Konzernabschluss werden gerundet auf Tausend Euro ("TEUR"), außer den Angaben, die sich auf Aktien beziehen. Der Bilanzstichtag ist der 31. Dezember 2018.

Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgte unter Heranziehung der historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten, mit Ausnahme von bestimmten finanziellen Vermögenswerten und Schulden, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.

Die Darstellung in der Konzernbilanz unterscheidet zwischen kurz- und langfristigen Vermögenswerten und Schulden. Vermögenswerte und Schulden werden als kurzfristig klassifiziert, wenn sie innerhalb eines Jahres fällig werden. Aktive und passive latente Steuern sowie Rückstellungen für Pensionen werden grundsätzlich als langfristige Posten, erhaltene Anzahlungen werden grundsätzlich als kurzfristige Posten dargestellt.

Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt.

Der Vorstand beabsichtigt den Konzernabschluss am 12. März 2019 zur Weiterleitung an den Aufsichtsrat freizugeben. Es ist geplant, dass der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 19. März 2019 den vorliegenden, vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss billigen und zur Veröffentlichung freigeben wird.

Der zum 31. Dezember 2018 nach den Bestimmungen des HGB aufgestellte Jahresabschluss der USU Software AG und dieser Konzernabschluss werden beim elektronischen Bundesanzeiger eingereicht.

2. Erstmalig angewandte und kürzlich erlassene Rechnungslegungsvorschriften

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen grundsätzlich den im Vorjahr angewandten Methoden.

Im aktuellen Geschäftsjahr waren für die Gruppe erstmals die folgenden neuen bzw. geänderten Standards anzuwenden.

  • IFRS 9 Finanzinstrumente
  • IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden und die dazugehörigen Klarstellungen
  • • Änderungen an IFRS 2 Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteilsbasierter Vergütung
  • Verbesserungen der IFRS 2014-2016
  • Änderungen an IAS 40
  • IFRIC 22 Fremdwährungstransaktionen und Vorauszahlungen

IFRS 9 "Finanzinstrumente" ersetzt die Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten nach IAS 39. IFRS 9 führt einen einheitlichen Ansatz zur Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten sowie ein

neues Wertminderungsmodell, basierend auf den erwarteten Kreditausfällen, ein. IFRS 9 enthält weiterhin neue Regelungen zur Anwendung des Hedge Accounting. Die USU Software AG hat keine derivativen Finanzinstrumente im Einsatz und hält finanzielle Vermögenswerte inzwischen nur noch in Form von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Bankguthaben. Daher ergaben sich bei der USU aus der Anwendung der Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften von IFRS 9, abgesehen von zusätzlich erforderlichen Anhangsangaben, keine relevanten Auswirkungen auf die Konzernbilanz oder auf das Eigenkapital.

IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden" regelt die Erfassung von Umsatzerlösen und ersetzt IAS 11 "Fertigungsaufträge" und IAS 18 "Umsatzerlöse". Gemäß IFRS 15 werden die Umsatzerlöse in Höhe des Betrags, der der Gegenleistung entspricht, die das Unternehmen für die gelieferten Güter bzw. erbrachten Dienstleistungen voraussichtlich erhalten wird, realisiert. Umsatzerlöse werden nach IFRS 15 regelmäßig dann realisiert, wenn der Kunde die Verfügungsmacht über die Güter/Dienstleistungen erhält. IFRS 15 enthält Vorgaben zum Ausweis der aus Verträgen mit Kunden resultierenden Leistungsüberschüsse und -verpflichtungen, d.h. für Vermögenswerte und Schulden, die sich aus der vom Unternehmen erbrachten Leistung bzw. aus der Zahlung des Kunden ergeben. IFRS 15 fordert zusätzliche Anhangsangaben zu Art, Höhe, zeitlichem Anfall sowie den Unsicherheiten von Umsatzerlösen und Zahlungsströmen. Aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden" ergaben sich keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Gruppe.

Die übrigen, erstmals zum 1. Januar 2018 verpflichtend in der EU anzuwendenden Standards hatten ebenfalls keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

Der nachfolgende, vom IASB veröffentlichte Rechnungslegungsstandard ist noch nicht verpflichtend anzuwenden und werden auch nicht vorzeitig angewandt:

IFRS 16 "Leasingverhältnisse" enthält Regelungen zur bilanziellen Abbildung von Leasingvereinbarungen und wird IAS 17 sowie die dazugehörigen Interpretationen IFRIC 4, SIC 15 und SIC 27 ersetzen. Im Hinblick auf den Leasingnehmer sieht IFRS 16 eine einzige Bilanzierungsmethode vor. Diese führt beim Leasingnehmer dazu, dass sämtliche Vermögenswerte für die erlangten Nutzungsrechte und Verbindlichkeiten, die aus Leasingvereinbarungen stammen, in der Bilanz zu erfassen sind. Eine Ausnahme gilt lediglich für kurzfristige Leasingvereinbarungen mit einer Laufzeit von maximal 12 Monaten sowie für geringwertige Vermögenswerte. Beim Leasinggeber hingegen wird wie bisher zwischen Finanzierungs- und Mietleasingvereinbarungen (finance bzw. operate leases) unterschieden. IFRS 16 enthält außerdem neue Regelungen zum Ausweis und zu den Anhangsangaben sowie zu Sale-and-Leaseback-Transaktionen. Erstanwendungszeitpunkt des IFRS 16 ist der 1.1.2019. Als Effekte aus der Anwendung von IFRS 16 erwarten wir eine Erhöhung der Bilanzsumme um ca. TEUR 4.583, da Nutzungsrechte beziehungsweise Leasingverbindlichkeiten angesetzt werden müssen, die zuvor nicht in der Bilanz angesetzt waren, sowie eine Erhöhung des Ergebnisses vor Zinsen und Steuern (EBIT) um ca. TEUR 14, da Kosten, die in der Vergangenheit als Mietaufwendungen ausgewiesen wurden, nunmehr in einen Zins- und Tilgungsanteil aufzuteilen sind.

Die übrigen veröffentlichten, von der EU noch nicht übernommenen, geänderten Standards werden voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben. Bei Anerkennung dieser Standards durch die EU, die verpflichtend erst in späteren Geschäftsjahren anzuwenden sind, ist keine vorzeitige Anwendung dieser Standards vorgesehen.

3. Konsolidierungsgrundsätze

Der Konzernabschluss beinhaltet den Abschluss der USU Software AG und der von ihr beherrschten Unternehmen einschließlich strukturierter Unternehmen (Tochterunternehmen). Die USU Software AG erlangt die Beherrschung, wenn sie:

  • Verfügungsmacht über das Beteiligungsunternehmen ausüben kann,
  • schwankenden Renditen aus ihrer Beteiligung ausgesetzt ist und
  • die Renditen aufgrund ihrer Verfügungsmacht der Höhe nach beeinflussen kann.

Die USU Software AG nimmt eine Neubeurteilung vor, ob sie ein Beteiligungsunternehmen beherrscht oder nicht, wenn Tatsachen und Umstände darauf hinweisen, dass sich eines oder mehrere der oben genannten drei Kriterien der Beherrschung verändert haben.

Ein Tochterunternehmen wird ab dem Zeitpunkt, zu dem die Gesellschaft die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt, bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung durch die Gesellschaft endet, in den Konzernabschluss einbezogen. Dabei werden die Ergebnisse der im Laufe des Jahres erworbenen oder veräußerten Tochterunternehmen entsprechend vom tatsächlichen Erwerbszeitpunkt bzw. bis zum tatsächlichen Abgangszeitpunkt in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und dem sonstigen Konzern-Ergebnis erfasst.

Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Erwerbsmethode durch Verrechnung der Anschaffungskosten mit dem Konzernanteil am neubewerteten Eigenkapital der Tochterunternehmen zum Zeitpunkt des Erwerbs. Ein aus Erstkonsolidierungen verbleibender Geschäfts- oder Firmenwert wird gesondert erfasst. Gemäß IFRS 3 werden Geschäftsoder Firmenwerte nicht planmäßig über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben, sondern mindestens einmal jährlich einem Werthaltigkeitstest unterzogen, der zu einer Abwertung führen kann (Impairment-Only-Approach).

Konzerninterne Umsätze, Zwischengewinne, Aufwendungen und Erträge, Forderungen und Verbindlichkeiten bzw. Rückstellungen sowie Haftungsverhältnisse zwischen den konsolidierten Gesellschaften werden eliminiert.

4. Konsolidierungskreis

Die Gruppe besteht aus der USU Software AG und aus elf deutschen und ausländischen Tochtergesellschaften, die jeweils zu 100 % gehalten werden.

Nachfolgende Gesellschaften wurden neben dem Konzernmutterunternehmen in den Konzernabschluss einbezogen. Die Angaben zu Eigenkapital und Jahresergebnis stellen die nach jeweils landesspezifischen Rechnungslegungsvorschriften ermittelten Werte dar. Es bestehen keine nicht in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

Konsolidierungskreis Eigenkapital 31.12.2018 Jahresergebnis 2018
Name und Sitz der Gesellschaft TEUR TEUR
USU GmbH, Möglingen 1) 30.368 5.479
LeuTek GmbH, Leinfelden-Echterdingen 2) 1.380 2.768
Omega Software GmbH, Obersulm 2) 970 181
USU Software s. r. o., Brno, Tschechische Republik 3) 690 173
USU (Schweiz) AG i. L., Zug, Schweiz 3) -48 -4
USU Austria GmbH, Wien, Österreich 3) -609 -51
Openshop Internet Software GmbH, Möglingen 2) -667 107
Aspera GmbH, Aachen 2) 300 1.199
USU Consulting GmbH i. L., Sursee, Schweiz 25 -7
Aspera Technologies Inc., Boston, USA -3.057 -1.673
USU SAS, Paris -930 -2.114

1) Die Gesellschaft wurde in 2018 in eine GmbH umgewandelt. Darüber hinaus wurden zwei Tochtergesellschaften auf diese Gesellschaft verschmolzen. Wir verweisen auch auf unsere Erläuterungen

unter "C. Veränderung der Konzernorganisation". 2) Jahresergebnis vor/Eigenkapital nach Ergebnisabführung an die USU Software AG aufgrund vorliegender Ergebnisabführungsverträge

3) Die Gesellschaften werden zu 100% von der USU GmbH gehalten.

5. Währung und Währungsumrechnung

Es werden alle Geschäftsvorfälle mit dem am Tag des Geschäftsvorfalles gültigen Wechselkurs umgerechnet. Zu jedem Bilanzstichtag werden monetäre Posten in fremder Währung unter Verwendung des Stichtagskurses angesetzt; nicht monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet wurden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalles umgerechnet, und nicht monetäre Posten, die mit ihrem Zeitwert bewertet wurden, werden mit dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des Zeitwertes gültig war. Die sich aus der Umrechnung zu Stichtagskursen ergebenden Differenzen werden erfolgswirksam unter den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen erfasst.

Die Umrechnung der in fremder Währung aufgestellten Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen erfolgt gemäß IAS 21 auf der Grundlage des Konzepts der funktionalen Währung nach der modifizierten Stichtagskursmethode. Die ausländischen, konsolidierten Tochterunternehmen werden als wirtschaftlich selbstständige Teileinheiten betrachtet, da sie finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch autonom sind. Ihre Bewertungswährungen sind entsprechend dem Konzept der funktionalen Währung die jeweiligen Landeswährungen. Erträge und Aufwendungen werden zu den durchschnittlichen Wechselkursen während des Berichtsjahres, Vermögenswerte und Schulden zum Stichtagskurs und das jeweilige Eigenkapital der Tochtergesellschaften zu historischen Kursen umgerechnet. Der Unterschiedsbetrag aus der eigenkapitalbezogenen Währungsumrechnung wird ergebnisneutral mit dem Eigenkapital verrechnet und in einer separaten Spalte des Eigenkapitalspiegels dargestellt.

Währungsdifferenzen, die im Rahmen der Schuldenkonsolidierung auftreten, werden erfolgswirksam unter den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen erfasst.

Die Umrechnung der Jahresabschlüsse der ausländischen Tochtergesellschaften, die nicht der Europäischen Währungsunion angehören, wurde unter Verwendung der folgenden Umrechnungskurse in EUR durchgeführt:

Stichtagskurs Durchschnittskurs
Währung
(1 EUR entspricht)
31.12.2018 31.12.2017 2018 2017
Schweizer
Franken (CHF) 1,1269 1,1702 1,1550 1,1117
Tschechische
Kronen (CZK) 25,724 25,535 25,647 26,326
US Dollar
(USD) 1,1450 1,1993 1,1810 1,1297

Im abgelaufenen Geschäftsjahr beliefen sich die erfolgswirksam erfassten Umrechnungsdifferenzen auf TEUR -190 (2017: TEUR -128).

6. Verwendung von Schätzungen sowie Ermessensentscheidungen mit wesentlichem Einfluss

Die Aufstellung der Jahresabschlüsse in Übereinstimmung mit den Rechnungslegungsgrundsätzen nach IFRS erfordert Schätzungen und Annahmen des Vorstands, welche die Höhe der ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden, die Angabe von Eventualverbindlichkeiten am Bilanzstichtag, die ausgewiesenen Erträge und Aufwen-dungen während der Berichtsperiode sowie die damit im Zusammenhang stehenden Angaben im Jahresabschluss beeinflussen. Die sich tatsächlich ergebenden Beträge können von diesen Schätzungen abweichen.

Bereiche, die wesentliche Einschätzungen erforderlich machen, sind insbesondere die zeitraumbezogene Umsatzrealisierung (siehe dazu Konzernanhangsangabe 7.6 und 7.17), die Festlegung der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer bei immateriellen Vermögenswerten (Konzernanhangsangabe 7.1 und 9.), die Entscheidung zur Nichtaktivierung von Softwareentwicklungskosten (Konzernanhangsangabe 7.19), Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen (Konzernanhangsangabe 15.), Eventualverbindlichkeiten, Pensionsrückstellungen (Konzernanhangsangabe 7.10, 7.15 und 23.) und sonstige Rückstellungen (Konzernanhangsangabe 7.11 und 27.) sowie die Einschätzung der Realisierbarkeit zukünftiger Steuerentlastungen in Form von Aktivierungen latenter Steuern auf steuerliche Verlustvorträge (Konzernanhangsangabe 32).

Ferner sind wesentliche Schätzungen und Annahmen zur Bestimmung beizulegender Zeitwerte von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten sowie von Kaufpreisverbindlichkeiten (Earn-out), insbesondere im Falle von Unternehmenserwerben im Rahmen von durchzuführenden Kaufpreisallokationen sowie bei der Wertminderungsprüfung des Geschäfts- oder Firmenwertes, erforderlich (Konzernanhangsangabe 8., 10. und 25.).

Die der Discounted-Cash-Flow-Bewertung im Rahmen der Wertminderungsprüfung des Geschäfts- oder Firmenwertes zu Grunde liegenden Cash-Flows basieren auf aktuellen Geschäftsplanungen, wobei von einem Planungshorizont von drei Jahren aus-gegangen wurde. Hierbei werden Annahmen über die künftigen Umsatz- und Kostenentwicklungen getroffen. Sollten wesentliche Annahmen von den tatsächlichen Größen abweichen, könnte dies in der Zukunft zu erfolgswirksam zu erfassenden Wertminderungen von Geschäfts- oder Firmenwerten führen.

7. Allgemeine Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Abschlüsse der USU Software AG sowie der in- und ausländischen Tochterunternehmen werden entsprechend IFRS 10.19 nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt.

7.1 Immaterielle Vermögenswerte und Geschäftsoder Firmenwerte

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte und Geschäfts- oder Firmenwerte werden nach IAS 38 bei Zugang mit ihren Anschaffungs- oder Herstellkosten bewertet. Die immateriellen Vermögenswerte enthalten vor allem Software, Wartungsverträge und Kundenstämme, die entsprechend ihrer jeweiligen voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer über einen Zeitraum von drei bis dreizehn Jahren planmäßig linear abgeschrieben werden. Immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer – hierzu zählen Geschäfts- oder Firmenwerte sowie Namens- und Markenrechte – werden anstelle einer planmäßigen Abschreibung mindestens einmal jährlich einer Wertminderungsprüfung ("Impairment Test") nach IAS 36 unterzogen. Die "Abschreibungen auf im Rahmen von Unternehmensakquisitionen aktivierte immaterielle Vermögenswerte und Goodwill" wurden im Vorjahr in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert ausgewiesen. In 2018 erfolgt ein Ausweis unter den Kostenbestandteilen des UKV.

Im Geschäftsjahr 2018 wurden die Abschreibungen auf im Rahmen von Unternehmensakquisitionen aktivierte immaterielle Vermögenswerte und Goodwill erstmals den Funktionsbereichen zugeordnet.

Dabei entfielen TEUR 910 auf Vertriebs- und Marketingaufwendungen, TEUR 389 auf Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen, TEUR 99 auf Herstellungskosten des Umsatzes und TEUR 9 auf allgemeine Verwaltungsaufwendungen.

Im Vorjahr wurde die gesamten Abschreibungen auf im Rahmen von Unternehmensakquisitionen aktivierte immaterielle Vermögenswerte und Goodwill in Höhe von TEUR 2.198 gesondert ausgewiesen.

Eine Zuordnung zu den Funktionsbereichen im Geschäftsjahr 2017 wäre wie folgt ausgefallen:

TEUR 902 auf Vertriebs- und Marketingaufwendungen, TEUR 1.102 auf Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen, TEUR 185 auf Herstellungskosten des Umsatzes und TEUR 9 auf allgemeine Verwaltungsaufwendungen.

7.2 Sachanlagen

Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgt nach IAS 16 zu historischen Anschaffungskosten, vermindert um kumulierte planmäßige Abschreibungen. Reparaturkosten werden unmittelbar als Aufwand verrechnet. Die Abschreibung erfolgt linear über die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer der Anlagegüter. Dabei werden folgende Nutzungsdauern zugrunde gelegt:

EDV-Hardware 3 bis 10 Jahre
Einbauten in Gebäude 3 bis 23 Jahre
Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung 3 bis 15 Jahre

7.3 Wertminderung von nicht-finanziellen Vermögenswerten

Bei allen immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer sowie bei Geschäfts- oder Firmenwerten wird die Werthaltigkeit des Buchwertes mindestens einmal pro Geschäftsjahr überprüft. Die Wertminderungsprüfung wird grundsätzlich jährlich zum 30. September durchgeführt. Zudem wird bei diesen, wie auch bei den immateriellen Vermögenswerten mit bestimmter Nutzungsdauer und Sachanlagen, eine Wertminderungsprüfung dann durchgeführt, wenn Sachverhalte oder Änderungen der Umstände darauf hinweisen, dass der Buchwert der Vermögenswerte nicht erzielbar sein könnte.

Eine Wertminderung wird ergebniswirksam erfasst, soweit der erzielbare Betrag des Vermögenswertes den Buchwert unterschreitet. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Verkaufskosten und Nutzungswert des Vermögenswertes. Der beizulegende Zeitwert abzüglich Verkaufskosten ist der aus einem Verkauf eines Vermögenswertes zu marktüblichen Bedingungen erzielbare Betrag, abzüglich der Veräußerungskosten. Der Nutzungswert ist der Kapitalwert, der geschätzten künftigen Cash-Flows, die aus der fortgesetzten Nutzung eines Vermögenswertes und seinem Abgang am Ende der Nutzungsdauer zu erwarten sind.

Der erzielbare Betrag wird für jeden Vermögenswert einzeln oder, falls dies nicht möglich ist, für die zahlungsmittelgenerierende Einheit (im Folgenden auch "ZGE") ermittelt, der er zugeordnet ist. Dabei ist nach IAS 36.6 eine ZGE die kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten, die Mittelzuflüsse erzeugen, die weitestgehend unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind. Zur Ermittlung der zu erwartenden Cash-Flows jeder ZGE müssen Grundannahmen hinsichtlich der Finanzpläne sowie der zur Abzinsung herangezogenen Zinssätze getroffen werden.

Die Wertminderungsprüfung von immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer ist dabei im Rahmen der jährlichen Wertminderungsprüfung für die Geschäfts- oder Firmenwerte abgedeckt, da diese in den Buchwerten der jeweiligen ZGEs enthalten sind. Wir verweisen hierzu auf die Konzernanhangsangabe 9. und 10.

Zum Zwecke der Werthaltigkeitsprüfungen der im Rahmen von Unternehmensakquisitionen erworbenen Geschäftsoder Firmenwerte, sind diese auf ihre entsprechenden ZGE zuzuordnen.

Da bei der USU-Gruppe die Zahlungsmittelflüsse, mit Ausnahme der Omega Software GmbH und der Aspera Technologies Inc., auf Ebene der Tochtergesellschaften USU GmbH, LeuTek GmbH, Aspera GmbH, und der USU SAS geplant und abgegrenzt werden, gelten als ZGE zum einen die USU GmbH zusammen mit der Omega Software GmbH für das Segment Produktgeschäft, sowie die USU GmbH mit dem Segment Servicegeschäft und zum anderen die Tochtergesellschaften LeuTek GmbH, die Aspera GmbH zusammen mit der Aspera Technologies Inc. und die USU SAS, die alle vollständig dem Produktgeschäft zugeordnet sind. Zur Differenzierung der beiden Bereiche Produkt- und Servicegeschäft verweisen wir auf die Konzernanhangsangabe zur Segmentberichterstattung unter G. Mit Vertrag vom 06.02.2018 wurden die im letztjährigen Impairment-Test noch separat geführten Gesellschaften bzw. ZGE's unitB und BIG auf die USU GmbH verschmolzen (vgl. Konzernanhangsangabe C. 8.). Die der unitB und der BIG zugeordneten Goodwills gehen auf die USU GmbH und somit auf den Produkt- bzw. Servicebereich über.

Die Kapitalkosten der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten werden gem. IAS 36.A17 (a) als gewichteter Durchschnitt der Eigen- und Fremdkapitalkosten (WACC) berechnet. Zur Ermittlung der gewichteten Kapitalkosten wurden zum einen die Eigenkapitalkosten, die sich aus risikofreiem Basiszins und Risikozuschlag (Marktrisikoprämie, multipliziert mit einem Betafaktor auf Grundlage einer Peer-Group-Analyse) zusammensetzen und zum anderen der Fremdkapitalkostensatz, der dem durchschnittlichen Fremdkapitalkostensatz der Peer-Group-Unternehmen entspricht, herangezogen. Eigen- und Fremdkapitalkosten werden mit der durchschnittlichen Kapitalstruktur der Peer-Group-Unternehmen gewichtet. Die Fremdkapitalkosten vor Steuern bewegen sich innerhalb einer Bandbreite von 2,70 % bis 3,09 %. Die Marktrisikoprämie wurde mit einem Wert von 7% angesetzt. Das unverschuldete Beta bewegt sich innerhalb einer Bandbreite von 0,89 bis 1,09.

Es wurden spezifische Kapitalkosten pro ZGE ermittelt. Dabei wurden zwei verschiedene Peer Groups abgeleitet. Für die ZGE Aspera, USU Servicegeschäft, USU Produktgeschäft und Leutek wurde jeweils die gleiche Peer Group zu Grunde gelegt. Bei der USU SAS wurde auf eine separate Peer Group abgestellt.

ZGE WACC
2018 2017
USU Produktgeschäft 8,74% 7,99%
USU Servicegeschäft 8,74% 7,99%
Aspera 8,73% 7,98%
Leutek 8,74% 7,99%
USU SAS 8,11% 7,39%

Im Rahmen der jährlichen Werthaltigkeitstests wurde kein Abschreibungsbedarf ermittelt (im Vorjahr TEUR 800).

Eine ertragswirksame Korrektur einer in früheren Jahren aufwandswirksam erfassten Wertminderung für eine Sachanlage oder einen immateriellen Vermögenswert wird vorgenommen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Wertminderung nicht mehr besteht oder sich verringert haben könnte. Die Wertaufholung wird als Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Werterhöhung bzw. Verringerung der Wertminderung eines Vermögenswerts wird jedoch nur soweit erfasst, wie sie den Buchwert nicht übersteigt, der sich unter Berücksichtigung der Abschreibungseffekte ergeben hätte, wenn in den vorherigen Jahren keine Wertminderung erfasst worden wäre.

Wertaufholungen auf Abschreibungen, die im Rahmen von Wertminderungsprüfungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte erfasst wurden, sind nicht zulässig.

Für die Ermittlung der erzielbaren Beträge der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wurden im Wesentlichen die im Folgenden aufgeführten Annahmen zugrunde gelegt. Als Ausgangsbasis wurden das in den jeweiligen Planungen (Planungszeitraum 2019 bis 2022) angegebene EBIT verwendet. Das Working Capital wurde in Abhängigkeit der Entwicklung der Umsatzerlöse geplant, für die Investitionen wurde die Annahme getroffen, dass diese den Abschreibungen entsprechen, so dass für die Bewertung direkt auf das EBIT abgestellt wurde. In der ewigen Rente wurde ein Wachstumsfaktor von 1% unterstellt.

7.4 Finanzinstrumente

Die Kategorisierung von finanziellen Vermögenswerten erfolgt unter IFRS 9 nach einem einheitlichen Modell in drei Kategorien:

  • (1) finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) bewertet werden,
  • (2) finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) bewertet werden und
  • (3) finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVPL) bewertet werden.

Finanzielle Vermögenswerte, deren Zahlungsströme ausschließlich aus Zins- und Tilgungszahlungen bestehen, werden in Abhängigkeit des zugrunde liegenden Geschäftsmodells klassifiziert. Bei der Gruppe werden sämtliche finanzielle Vermögenswerte unter dem Geschäftsmodell "Halten" subsumiert. Da bei keinem finanziellen Vermögenswert das Geschäftsmodell "Halten-Verkaufen" oder "Verkaufen" vorliegt, gibt es aufgrund des Geschäftsmodells keine Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (2) oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (3) bewertet werden.

Finanzielle Vermögenswerte, deren Zahlungsströme nicht ausschließlich aus Zins- und Tilgungszahlungen bestehen, werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVPL). Derartige Vermögenswerte liegen bei der Gruppe nicht mehr vor.

Das Wertminderungsmodell unter IFRS 9 bezieht Erwartungen über die Zukunft mit ein und stellt auf die erwarteten Kreditverluste ab, während unter IAS 39 lediglich eingetretene Verluste als Wertminderung auf finanzielle Vermögenswerte erfasst wurden. Das Wertminderungsmodell unter IFRS 9 sieht drei Stufen vor und ist auf alle finanziellen Vermögenswerte (Schuldinstrumente) anwendbar, die entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden:

Stufe 1: beinhaltet alle Verträge ohne signifikanten Anstieg des Kreditrisikos seit Zugang. Die Wertminderung bemisst sich anhand des erwarteten Kreditverlustes innerhalb der nächsten zwölf Monate.

Stufe 2: beinhaltet finanzielle Vermögenswerte die einen signifikanten Anstieg des Kreditrisikos erfahren haben, allerdings in ihrer Bonität noch nicht beeinträchtigt sind. Die Wertminderung bemisst sich anhand des erwarteten Kreditverlustes über die gesamte Restlaufzeit.

Stufe 3: beinhaltet finanzielle Vermögenswerte, die objektive Hinweise auf eine Wertminderung aufweisen oder einen Ausfallstatus innehaben. Als Wertberichtigung werden die erwarteten Kreditverluste über die gesamte Laufzeit des finanziellen Vermögenswerts erfasst.

Die Gruppe hat neben Bankguthaben als finanzielle Vermögenswerte ausschließlich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aktiviert und macht für letztere von dem vereinfachten Ansatz (Loss Rate-Ansatz) für sonstige Forderungen und andere Vermögenswerte Gebrauch. Danach werden diese Forderungen bereits bei der erstmaligen Erfassung der Stufe 2 zugeordnet und es erfolgt keine Einschätzung über eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos. Sollten bei den Vermögenswerten objektive Hinweise auf Bonitätsbeeinträchtigung vorliegen, werden sie in Stufe 3 transferiert.

Ein Finanzinstrument wird ausgebucht, wenn nach angemessener Einschätzung nicht davon auszugehen ist, dass ein finanzieller Vermögenswert ganz oder teilweise realisierbar ist, z.B. nach Beendigung des Insolvenzverfahrens oder nach gerichtlichen Entscheidungen.

Finanzielle Verbindlichkeiten sind nach ihrem erstmaligen Ansatz grundsätzlich unter Anwendung der Effektivzinsmethode mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten. Gewinne oder Verluste werden bei Ausbuchung sowie im Rahmen von Amortisationen im Gewinn und Verlust erfasst. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten liegen bei der Gruppe nicht vor.

7.5 Vorräte

Die Vorräte sind einzeln zu Anschaffungskosten oder den vom Absatzmarkt ermittelten verlustfreien niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt worden und betreffen im Wesentlichen Softwarelizenzen fremder Anbieter sowie EDV-Hardware.

Bestandsrisiken, die sich aus einer geminderten Verwertbarkeit ergeben, wird durch angemessene Wertabschläge Rechnung getragen. Ein Abwertungsbedarf aufgrund gesunkener Nettoveräußerungswerte am Abschlussstichtag ergab sich nicht.

7.6 Vertragssalden

Wir erfassen Forderungen für Leistungsverpflichtungen, die über einen bestimmten Zeitraum erfüllt werden, nach und nach, wenn die Leistungsverpflichtung erfüllt wird, und den vollen Betrag bei Fälligkeit der Rechnung. Ob ein Anspruch auf Erhalt einer Gegenleistung unbedingt und daher als Forderung auszuweisen ist, erfordert das Ausüben von Ermessen. Vertragsverbindlichkeiten bestehen vorwiegend aus fälligen Rechnungen oder erhaltenen Zahlungen vor der Umsatzrealisierung. Sie werden als Umsatzerlöse erfasst, wenn die Verfügungsgewalt der zugesagten Produkte oder Dienstleistungen auf die Kunden übergeht.

Sofern in einer Periode festgestellt wird, dass aus der Erfüllung eines Dienstleistungsauftrages ein Verlust resultieren wird, wird der geschätzte Gesamtverlust aus dem jeweiligen Auftrag unmittelbar in voller Höhe als Aufwand erfasst.

7.7 Latente Steuern

Latente Steuern wurden auf der Grundlage der bilanzorientierten Verbindlichkeits-Methode nach IAS 12 bilanziert. Demnach sind Steuerabgrenzungsposten grundsätzlich für sämtliche temporären Bilanzierungs- und Bewertungsunterschiede zwischen den Wertansätzen nach IFRS und den steuerlichen Wertansätzen gebildet worden. Darüber hinaus werden aktive latente Steuern für steuerliche Verlustvorträge berücksichtigt, wenn ihre Nutzung in hohem Maße gesichert erscheint. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgte dabei unter Berücksichtigung der jeweiligen nationalen Ertragsteuersätze, die in den einzelnen Ländern zum Realisierungszeitpunkt galten bzw. erwartet wurden.

Aktive und passive latente Steuern werden saldiert, wenn ein einklagbares Recht besteht, tatsächliche Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden aufzurechnen und die latenten Steuern sich auf dasselbe Steuersubjekt und dieselbe Steuerbehörde beziehen.

Wertberichtigungen auf aktive latente Steuern werden dann gebildet, wenn ein Verfall des steuerlichen Vorteils wahrscheinlicher ist als dessen Nutzung.

Latente Steueransprüche (-schulden) werden nicht abgezinst und sind in der Konzernbilanz als langfristige Vermögenswerte (Schulden) ausgewiesen.

7.8 Eigene Anteile

Eigene Aktien werden zum Marktpreis am Erwerbstag zuzüglich Anschaffungsnebenkosten bewertet und vom Eigenkapital abgesetzt. Gemäß Ermächtigung der Hauptversammlung können die eigenen Aktien als Akquisitionswährung und zum Einzug verwendet werden. Zu den Stichtagen 31. Dezember 2017 und 2018 hielt die USU Software AG keine eigenen Aktien.

7.9 Kumuliertes sonstiges Eigenkapital

In diesem Posten werden erfolgsneutrale Veränderungen des Eigenkapitals ausgewiesen, soweit sie nicht auf Transaktionen mit Anteilseignern (z.B. Kapitalerhöhungen oder Ausschüttungen) beruhen. Hierzu zählen der Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung, erfolgsneutrale Veränderungen der Pensionsrückstellungen sowie korrespondierende latente Steuern.

7.10 Rückstellungen für Pensionen

Die versicherungsmathematische Bewertung der für ein ehemaliges Vorstandsmitglied der USU GmbH sowie für einen Teil der Mitarbeiter der LeuTek GmbH gebildeten Pensionsrückstellungen basiert auf dem in IAS 19 vorgeschriebenen Anwartschaftsbarwertverfahren für Leistungszusagen auf Altersversorgung (Projected Unit Credit Method). Bei diesem Verfahren werden neben der am Bilanzstichtag zugesagten Rente auch künftig zu erwartende Steigerungen der zugesagten Renten berücksichtigt, sofern es sich nicht um Einmalzahlungen handelt. Die Berechnung beruht auf versicherungsmathematischen Gutachten unter Berücksichtigung biometrischer Rechnungsgrundlagen. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, beispielsweise aus der Anpassung des Abzinsungssatzes, werden bei der Gruppe ergebnisneutral entsprechend IFRS 19.37d mit dem Eigenkapital verrechnet. Der laufende Dienstzeitaufwand wird als Aufwand innerhalb des Ergebnisses vor Zinsen und Steuern (EBIT) ausgewiesen. Der laufende Zinsaufwand und der erwartete Kapitalertrag des Planvermögens werden im Finanzergebnis der Konzern-Gewinnund Verlustrechnung erfasst.

7.11 Sonstige Rückstellungen

Eine sonstige Rückstellung wird dann ausgewiesen, wenn die Gesellschaft einer gegenwärtigen (rechtlichen oder faktischen) Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses nachzukommen hat, es wahrscheinlich ist, dass die Erfüllung der Verpflichtung zu einem Abfluss von Mitteln führt, die wirtschaftlichen Nutzen darstellen und wenn eine zuverlässige Schätzung der Verpflichtungshöhe vorgenommen werden kann. Rückstellungen werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und an die gegenwärtige beste Schätzung angepasst. In Fällen, in denen der Zinseffekt wesentlich ist, werden langfristige Rückstellungen abgezinst.

7.12 Finanzielle Verbindlichkeiten

Finanzielle Verbindlichkeiten werden bei ihrem erstmaligen Ansatz mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Die dem Erwerb direkt zurechenbaren Transaktionskosten werden bei allen finanziellen Verbindlichkeiten, die in der Folge nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, ebenfalls angesetzt.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige originäre finanzielle Verbindlichkeiten werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

7.13 Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen

Von Kunden erhaltene Anzahlungen, soweit sie sich nicht auf erbrachte Leistungen beziehen, werden unter den Verbindlichkeiten passiviert. Soweit sie sich auf erbrachte Leistungen beziehen, werden sie aktivisch von den angefallenen Kosten zuzüglich der Ergebnisse aus noch nicht abgerechneten Projekten abgesetzt.

7.14 Zuwendung öffentliche Hand

Eine bedingungslose Zuwendung der öffentlichen Hand wird als sonstiger Ertrag in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, sobald ein Anspruch auf die Zuwendung entsteht. Sonstige Zuwendungen der öffentlichen Hand werden zunächst als passivische Abgrenzungsposten zum beizulegenden Zeitwert erfasst, wenn eine angemessene Sicherheit darüber besteht, dass sie gewährt werden und der Konzern die mit der Zuwendung verbundenen Bedingungen erfüllen wird. Anschließend werden diese sonstigen Zuwendungen der öffentlichen Hand planmäßig über den Zeitraum der Nutzungsdauer des Vermögenswertes als sonstige Erträge in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Zuwendungen, die den Konzern für angefallene Aufwendungen kompensieren, werden planmäßig in den Zeiträumen, in denen die Aufwendungen erfasst werden, in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

7.15 Eventualverbindlichkeiten und Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Eventualverbindlichkeiten sind mögliche oder bestehende Verpflichtungen, die auf vergangenen Ereignissen beruhen und bei denen ein Ressourcenabfluss nicht wahrscheinlich ist. Sie sind in der Bilanz nicht erfasst worden. Die im Konzernanhang angegebenen Verpflichtungsvolumina entsprechen dem am Bilanzstichtag bestehenden Haftungsumfang.

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag im Zeitraum der Konzernabschlusserstellung, die Wertansätze erhellen, werden im Konzernabschluss berücksichtigt. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, die neue Sachverhalte begründen, werden in der Konzernbilanz nicht erfasst, jedoch bei Wesentlichkeit im Konzernanhang angegeben.

7.16 Leasing

Leasingzahlungen innerhalb eines Operating-Leasingverhältnisses werden als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfasst. Ein Leasingverhältnis wird dann als Operating-Leasing klassifiziert, wenn der wirtschaftliche Gehalt der Leasingvereinbarung nicht im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum verbunden waren, auf die Gesellschaft als Leasingnehmerin übertragen hat.

Es liegen nur Operating-Leasingverhältnisse bei der Gruppe vor.

7.17 Umsatzerlöse

Die Gruppe erzielt Umsätze aus der Lizenzvergabe von Softwareprodukten an Endkunden, aus Beratungsdienstleistungen im Softwareumfeld sowie aus Wartungsverträgen.

Die Umsatzerlöse aus der Softwarelizenz sind dann realisiert, wenn die Lieferung erfolgt ist, der Kaufpreis festgesetzt oder bestimmbar ist, die Vereinnahmung angemessen sichergestellt ist und nachweislich eine Vereinbarung besteht. Die den Beratungsdienstleistungen zugerechneten Umsatzerlöse werden mit Erbringung der Leistungen realisiert. Die den Wartungsaufträgen zugerechneten Umsatzerlöse werden anteilig über die Vertragsdauer berücksichtigt.

Die Gruppe bietet ihren Kunden Kombinationen ihrer Leistungen im Rahmen eines einzelnen Vertrages (Kombinationsvertrag- Lizenz und Wartung) oder in mehreren separaten Verträgen (Vertragsbündel- Lizenz, Wartung und Beratung) an. Verträge werden zusammengefasst, wenn sie gleichzeitig oder mit geringem Zeitabstand geschlossen werden und wirtschaftlich zusammenhängen (u.a. zu einem einzigen wirtschaftlichen Zweck ausgehandelt, Gegenleistung eines Vertrags hängt von der Erfüllung eines anderen Vertrags ab, Produkte in verschiedenen Verträgen stellen eine einzige Leistungsverpflichtung dar).

Soweit das Vertragsbündel oder der Kombinationsvertrag indes insgesamt keinen nach IFRS 15 zusammenzufassenden Vertrag darstellt, realisiert die Gruppe die aus diesen Vertragsbündeln oder Kombinationsverträgen resultierenden Umsatzerlöse gemäß den Verkaufswerten der einzelnen Leistungen. Die Ermittlung des Einzelpreises wird anhand des Preises festgestellt, der verlangt werden würde, wenn eine Leistung getrennt verkauft werden würde.

Wartungserlöse werden in der Regel über den Zeitraum der erbrachten Wartungsleistungen erfasst. Für Wartungen wird der übliche Preis auf Grundlage von Verlängerungssätzen für Wartungen gleicher Dauer, bzw. soweit diese nicht vorliegen, an der vom Vorstand der Gruppe verabschiedeten Preisliste bestimmt. In den Fällen, in denen die zu erbringende Beratungsdienstleistung oder Wartung des Vertragsbündels den üblichen Preis unterschreiten, werden die Differenzbeträge zu den üblichen Preisen der Beratungsdienstleistung oder Wartung aus dem realisierten Lizenzumsatz abgegrenzt und entsprechend über den Zeitraum der Erbringung der Beratungsdienstleistung bzw. der Wartung realisiert.

In den Fällen, in denen die Zahlung der Lizenzgebühren von der Bereitstellung von Beratungsdienstleistungen abhängig ist, die die Software in ihrer Funktionalität wesentlich verändern oder erweitern, werden die Umsätze für die Softwarelizenz- und Beratungen über den Zeitraum realisiert, in dem die erforderliche Funktionalität der Software hergestellt wird. Der zu realisierende Umsatz- und Ertragsanteil wird dabei durch das bisher erbrachte Beratungsvolumen zum geschätzten Gesamtdienstleistungsvolumen bei Fertigstellung bemessen. Aufwendungen für nachträgliche Änderungen seitens des Kunden, werden in den noch nicht abgerechneten unfertigen Leistungen berücksichtigt, sofern Ihre Realisierung wahrscheinlich ist und sie hinreichend zuverlässig geschätzt werden können.

Die zeitraumbezogene Umsatzrealisierung basiert auf Schätzungen. Aufgrund der hierbei gegebenen Unsicherheiten ist es möglich, dass die Schätzungen der bis zur Fertigstellung erforderlichen Aufwendungen nachträglich berichtigt werden müssen. Derartige Berichtigungen von Aufwendungen und Erträgen werden in der Periode ausgewiesen, in der der Anpassungsbedarf festgestellt wird.

7.18 Herstellungskosten des Umsatzes

Die Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen umfassen Kosten, die direkt oder indirekt den Umsatzerlösen zuordenbar sind.

Darunter fallen insbesondere Löhne und Gehälter, Honorare und Gebühren für Fremdlizenzen.

7.19 Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen

Bei der Gruppe fallen Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen im Zusammenhang mit der (Weiter-) Entwicklung von Software an. Nach IAS 38 besteht für Forschungsaufwendungen ein Aktivierungsverbot, während Entwicklungsaufwendungen bei einem kumulativen Vorliegen bestimmter, genau bezeichneter Voraussetzungen aktivierungspflichtig sind. Die Aktivierung von Software-Entwicklungsaufwendungen beginnt mit der Erreichung der technischen Realisierbarkeit und endet mit der Einführung der Softwareversion auf dem Markt. Die Gruppe hat die technische Realisierbarkeit mit der Fertigstellung eines entsprechenden Arbeitsmodells ("working model") gleichgesetzt. Aufgrund der kurzen Zeitspanne zwischen dem Erreichen der technischen Realisierbarkeit und der Einführung der Softwareversion auf dem Markt werden keine Entwicklungsaufwendungen aktiviert, da solche Aufwendungen unwesentlich sind. Die Gruppe hat ihre gesamten Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen entsprechend aufwandswirksam verbucht (2018: TEUR 15.334, 2017: TEUR 13.817).

C. VERÄNDERUNG DER KONZERNORGANISATION

8. Verschmelzung der USU AG, der BIG GmbH und der unitB technology und formwechselnde Umwandlung zur USU GmbH

Die USU GmbH ist mit Gesellschaftsvertrag vom 06.02.2018 durch formwechselnde Umwandlung nach dem UmwG aus der USU AG entstanden, rückwirkend zum 01.01.2018. Die Eintragung in das Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 764549 wurde am 28.03.2018 vollzogen. Der Firmensitz besteht weiterhin im Spitalhof, 71696 Möglingen, Deutschland.

Zuvor wurden die beiden Schwesterngesellschaften unitB technology GmbH und B.I.G. Social Media GmbH, jeweils mit Sitz in Berlin, mit Wirkung zum 02.01.2018 auf die USU AG verschmolzen. Die Verschmelzungen wurden mit Eintragungen in das Handelsregister der USU AG zum 12.03.2018 bzw. zum 15.03.2018 wirksam.

Die Verschmelzung hatte keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Gruppe.

Die USU GmbH hat ihr etabliertes Strategie- und Technologie-Portfolio für den Kunden- und IT-Service im neuen Geschäftsfeld unymira gebündelt. Es vereint die vier bislang eigenständigen USU-Bereiche BIG Social Media, Business Solutions, KCenter sowie unitB technology und fokussiert auf die intelligente Digitalisierung von Geschäftsprozessen im Service.

Im USU-Geschäftsfeld unymira wurden die Arbeiten an der neuen KnowledgeCenter-Version 6.9 fortgeführt. Diese intelligente Wissensdatenbank enthält z.B. mit der KnowledgeCloud eine neue Serviceplattform, die es nach dem Motto "Kunden helfen Kunden" erlaubt, branchenbezogenes Wissen zu konsolidieren und Kunden zugänglich zu machen. Im Vordergrund der Weiterentwicklung von CONNECT im Bereich Social Media Management stehen Verbesserungen im so genannten Skill-based-routing, das die Kommunikation entsprechend den Mitarbeiter-Fähigkeiten, automatisiert steuert.

D. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-BILANZ

9. Immaterielle Vermögenswerte

Hinsichtlich der Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte verweisen wir auf die Angaben im Konzernanlagespiegel (siehe Anlage 3A und 3B). Die Anlagen 3A und 3B sind integraler Bestandteil des Konzernanhangs.

In den immateriellen Vermögenswerten sind Kundenlisten in Höhe von TEUR 2.170 (2017: TEUR 3.070), Namens- und Markenrechte (TEUR 2.011) sowie Software in Höhe von TEUR 2.540 (2017: TEUR 3.107) ausgewiesen.

Der Buchwert der Kundenliste beinhaltet dabei im Rahmen der Erwerbe von diversen Tochterunternehmen identifizierte vertragliche Kundenbeziehungen, die mit einem Betrag von TEUR 714 auf die unitB, mit TEUR 516 auf die SecurIntegration und mit TEUR 461 auf die BIG entfallen. Die ökonomischen Restnutzungsdauern liegen dabei zwischen einem und zehn Jahren.

In der Software in Höhe von TEUR 2.540 sind Bestände in Höhe von TEUR 2.184 (2017: 2.447) enthalten, die auf die ZGE USU SAS entfallen. Die geschätzte Restnutzungsdauer beträgt acht Jahre.

In den immateriellen Vermögenswerten sind Namens- und Markenrechte in Höhe von TEUR 2.011 ausgewiesen, die sich wie folgt auf die ZGEs verteilen:

ZGE 2018 2017
TEUR TEUR
USU GmbH/Omega (Produktgeschäft) 445 445
USU GmbH (Servicegeschäft) 85 85
LeuTek (Produktgeschäft) 829 829
Aspera (Produktgeschäft) 652 652
2.011 2.011

Aus wirtschaftlicher Sicht ist derzeit ein Ende des Nutzungszeitraumes der Marken nicht erkennbar.

Da die Namens- und Markenrechte in den Buchwerten der ZGEs der Gruppe enthalten sind, ist die jährliche Prüfung auf Wertminderungsbedarf im Rahmen der jeweiligen Wertminderungsprüfungen für die Geschäfts- oder Firmenwerte abgedeckt. Wir verweisen hierzu auf Konzernanhangsangabe 10.

Die Namens- und Markenrechte betreffen sowohl das Segment "Produktgeschäft" als auch das Segment "Servicegeschäft" (bezüglich der Segmentaufteilung siehe Konzernanhangsangabe G).

Soweit Abschreibungen aufgrund vorgenommener Wertminderungsprüfungen durchgeführt werden, werden diese in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung gesondert ausgewiesen.

10. Geschäfts- oder Firmenwerte

Die Geschäfts- oder Firmenwerte beinhalten ausschließlich Beträge aus der Kapitalkonsolidierung. Durch Vergleich der Buchwerte einer ZGE, einschließlich der jeweiligen Geschäfts- oder Firmenwerte, mit den höheren Werten aus Nutzungswerten und beizulegenden Zeitwerten abzüglich Veräußerungskosten der jeweiligen ZGE werden die Geschäfts- oder Firmenwerte auf Wertminderung geprüft.

Die Geschäfts- oder Firmenwerte der Gruppe resultieren aus den Akquisitionen der USU GmbH, der Omega, der Leu-Tek, der Aspera und der USU SAS.

Aufgrund der starken Verzahnung des operativen Geschäfts der USU GmbH mit der Omega, ist die Omega in die ZGE USU GmbH (Produktgeschäft) integriert. Somit bestehen im Konzern die ZGEs Aspera, LeuTek, USU GmbH – Produktgeschäft und USU GmbH – Servicegeschäft und die USU SAS.

Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten einer ZGE wird durch den Barwert der künftigen Cash-Flows bestimmt. Die Berechnung erfolgt mittels einer Discounted-Cash-Flow-Methode der Stufe 3 nach IAS 36.134e in Verbindung mit IFRS 13, bei der die aus der ZGE erwarteten Zahlungen abgezinst werden. Diese basieren dabei auf dem vom Aufsichtsrat genehmigten Finanzplan für das folgende Geschäftsjahr und der darauf aufsetzenden Mittelfristplanung durch den Vorstand. Der Planungszeitraum für den Finanzplan und die Mittelfristplanung beträgt insgesamt vier Jahre.

Der Finanzplan wird detailliert über die vom Management der Gruppe erwarteten Umsatzerlöse und der damit verbundenen Mittelzuflüsse abgeleitet. Die geplanten Umsatzerlöse definieren die notwendige Beraterkapazität und die damit verbundenen Mittelabflüsse. Dabei werden neben Erfahrungswerten auch externe Marktdaten zur Planung der Umsatzerlöse herangezogen. Auszahlungen in Verbindung mit fixen Kosten werden auf Basis von Erfahrungswerten fortgeschrieben. Die wesentlichen werttreibenden Faktoren der Planung sind die geplanten Umsatzerlöse und die darauf bezogene EBIT-Marge. Die EBIT-Marge wird insbesondere durch die geplanten Lizenzumsatzerlöse aus eigenen Softwareprodukten bestimmt. Ferner sind in der EBIT-Marge zukünftige Gehaltssteigerungen und steigende Aufwendungen für freie Mitarbeiter berücksichtigt.

Der Planung liegen folgende Wachstumsraten der Umsatzerlöse zugrunde:

2019 2020 2021 2022
USU GmbH/Omega (Produktgeschäft) 15,0% 11,4% 15,1% 12,5%
USU GmbH (Servicegeschäft) 4,1% 3,7% 3,9% 2,7%
LeuTek (Produktgeschäft) -3,0% 5,0% 5,5% 6,8%
Aspera (Produktgeschäft) 17,7% 15,9% 10,8% 9,1%
USU SAS (Produktgeschäft) 43,1% 28,7% 23,2% 19,2%

Anschließend an die Mittelfristplanung wird vom Management mit einer ewigen Rente geplant, für die ein jährliches Wachstum von 1,0 % (2017: 1,0 %) unterstellt wird.

Der jeweilige gewichtete Abzinsungssatz setzt sich zusammen aus einem risikolosen Basiszinssatz und einer Marktrisikoprämie, die mit der Risikostruktur der Gruppe sowie der ZGE gewichtet wird.

Die nachfolgende Tabelle erläutert, wie sich die Geschäftsoder Firmenwerte auf die ZGEs verteilen:

ZGE 2018 2017
TEUR TEUR
USU GmbH/Omega (Produktgeschäft) 14.233 12.869
USU GmbH (Servicegeschäft) 4.019 2.322
LeuTek (Produktgeschäft) 10.448 10.448
Aspera (Produktgeschäft) 7.773 7.773
USU SAS (Produktgeschäft) 4.710 4.710
unitB Technology (Servicegeschäft) 0 1.697
BiG (Produktgeschäft) 0 1.364
41.183 41.183

Die Veränderungen der Geschäfts- oder Firmenwerte nach Berichtseinheiten in den Geschäftsjahren 2017 und 2018 sind nachfolgend dargestellt.

31. Dezember 2018 37.163 4.019 41.183
Stand zum
Veränderung in 2018 0 0 0
31. Dezember 2017 37.163 4.019 41.183
Stand zum
Veränderung in 2017 3.910 1.698 5.608
1. Januar 2017 33.253 2.322 35.575
Stand zum
geschäft geschäft Konzern
in TEUR Produkt- Service-

Die Veränderungen in 2017 resultieren aus den Erwerben der Tochtergesellschaften unitB Technology GmbH (TEUR 1.697) und der USU SAS (TEUR 4.710) sowie aus der Goodwillabschreibung der BIG GmbH (-TEUR 800).

Die nachfolgende Tabelle erläutert die Sensitivität einer außerplanmäßigen Abschreibung der Geschäfts- oder Firmenwerte von bestimmten Kernannahmen:

Zusätzliche Erhöhung des Erhöhung des
außerplanmäßige Kapitali- Kapitali
Wertminderung des sierungszins- sierungszins
Geschäfts- oder satzes um satzes um
Firmenwertes bei 1 %-Punkt 1,5 %-Punkte
USU GmbH/Omega
(Produktgeschäft) 0 0
USU GmbH
(Servicegeschäft) 0 0
LeuTek
(Produktgeschäft) 0 0
Aspera
(Produktgeschäft) 0 0
USU SAS
(Produktgeschäft) 0 0

Im Hinblick auf die Bestimmung der erzielbaren Beträge der ZGEs würde eine Erhöhung des Kapitalisierungszinssatzes um 1 bzw. 1,5 %-Punkte keinen Wertberichtigungsbedarf ergeben.

Eine Verringerung der geplanten Umsatzerlöse um 10 % p.a. bei gleichbleibender EBIT Rate würde bei keiner ZGE zu einem Wertberichtigungsbedarf führen.

11. Sachanlagen

Die planmäßige Abschreibung auf Sachanlagen betrug im Geschäftsjahr 2018 TEUR 1.156 (2017: TEUR 1.169). Im Bereich des Sachanlagevermögens existieren keine Beschränkungen von Verfügungsrechten oder als Sicherheit verpfändete Gegenstände.

Hinsichtlich der Gliederung des Sachanlagevermögens verweisen wir auf die Angaben im Konzernanlagespiegel (siehe Anlagen 3A und 3B).

12. Finanzielle Vermögenswerte

UnterdenübrigenfinanziellenVermögenswertensindAktivwerte von Rückdeckungsversicherungen in Höhe von TEUR 773 (2017: TEUR 687) ausgewiesen, bei denen die Versorgungsberechtigten keinen Zugriff auf die Versicherung haben.

13. Vorräte

Die Vorräte in Höhe von TEUR 466 (2017: TEUR 511) beinhalten im Wesentlichen Softwarelizenzen fremder Anbieter sowie EDV-Hardware. Da sich zum Bilanzstichtag keine Bestandsrisiken ergaben, waren Wertabschläge nicht notwendig.

14. Noch nicht abgerechnete Leistungen (vertragliche Vermögenswerte)

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die insgesamt zum 31. Dezember 2018 und 2017 ausgewiesenen noch nicht abgerechneten Leistungen und die damit verbundenen in Rechnung gestellten Beträge:

2018 2017
TEUR TEUR
Angefallene Kosten
zzgl. Ergebnisse nicht
abgerechneter Projekte 8.066 7.586
davon aus Dienstleistungs-
verträgen 4.727 5.148
davon aus Fertigungsaufträgen 3.339 2.438
abzgl. erhaltener Beträge
aus gestellten Abschlags
rechnungen -5.114 -6.298
Saldo 2.952 1.288
davon: noch nicht abgerechnete
Leistungen 4.526 3.468
davon: Verbindlichkeiten aus
erhaltenen Anzahlungen -1.574 -2.180

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren ebenso wie im Vorjahr keine Wertberichtigungen auf vertragliche Vermögenswerte erforderlich. Aus im Vorjahr passivierten vertraglichen Verbindlichkeiten wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr TEUR 2.187 Umsatzerlöse realisiert (2017: TEUR 8.081).

15. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind in der Regel nicht verzinslich und kurzfristig fällig. Der Bilanzposten setzt sich wie folgt zusammen:

19.443 17.443
Wertberichtigung zum 31. Dezember -250 -168
Auflösung 0 55
Aufwandswirksame Zuführung -155 -13
des Geschäftsjahres 73 119
Verbrauch/Inanspruchnahme
Wertberichtigung zum 1. Januar -168 -329
und Leistungen 19.693 17.611
Forderungen aus Lieferungen
TEUR TEUR
2018 2017

Zum 31. Dezember 2018 waren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Nennwert von TEUR 787 (2017: TEUR 707) wertberichtigt. Hiervon waren TEUR 378 bis zu 90 Tage überfällig, TEUR 349 über 90 Tage sowie TEUR 59 über 360 Tage überfällig.

Bei den überfälligen, aber nicht wertgeminderten Forderungen liegen keine Anzeichen vor, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen.

Forderungen, deren Fälligkeit neu verhandelt wurde und die ansonsten Wert zu berichtigen gewesen wären, lagen weder am Abschlussstichtag noch im Vorjahr vor.

16. Forderungen aus Ertragsteuern

Die Forderungen aus Ertragsteuern betreffen Überzahlungen von Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag sowie von Gewerbesteuer.

17. Finanzielle Vermögenswerte

In den finanziellen Vermögenswerten sind Forderung in Höhe von TEUR 750 aus auf einem Treuhandkonto hinterlegten Zahlungen in Zusammenhang mit dem Erwerb der unitB sowie in Höhe von TEUR 141 Forderungen in Zusammenhang mit Forschungsgeldern enthalten.

18. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten im Wesentlichen abgegrenzte Messekosten sowie abgegrenzte Aufwendungen aus Wartungsverträgen.

19. Wertpapiere

Die Wertpapiere wurden in 2018 komplett zu einem Veräußerungspreis in Höhe von TEUR 3.014 veräußert.

Anschaffungs- Unrealisierte Unrealisierte Markt
kosten Gewinne Verluste wert
Jahr TEUR TEUR TEUR TEUR
2017 3.014 18 0 3.032
2018 0 0 0 0

20. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

Der Bilanzposten setzt sich wie folgt zusammen:

9.450 12.715
Kassenbestand 9 3
Sichteinlagen 4.100 7.229
Fest- und Tagesgelder 5.341 5.483
TEUR TEUR
2018 2017

21. Eigenkapital

Die Entwicklung des Eigenkapitals ist in der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung in Anlage 5 dargestellt.

21.1 Grundkapital und Aktien

Das voll eingezahlte gezeichnete Kapital der Gesellschaft beläuft sich zum 31. Dezember 2018 wie im Vorjahr auf TEUR 10.524 und ist eingeteilt in 10.523.770 Stück auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag ("Stückaktien") mit einem rechnerischen Anteil am gezeichneten Kapital von jeweils EUR 1,00.

21.2 Genehmigtes Kapital

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 4. Juli 2017 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 3. Juli 2022 einmalig oder mehrfach gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um insgesamt bis zu EUR 2.630.942,00 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1,00 je Stückaktie zu erhöhen ("Genehmigtes Kapital 2017"). Dabei ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge auszuschließen und/oder wenn und soweit dies erforderlich ist, um Inhabern von Wandlungs- oder Optionsrechten und/oder Inhabern von mit Wandlungspflichten ausgestatteten Wandelschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft begeben wurden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung eines solchen Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. nach Erfüllung der Wandlungspflichten zustünde.

Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 % des Grundkapitals nicht übersteigt – und zwar weder im Zeitpunkt der Eintragung dieser Ermächtigung noch im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien – und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits an der Börse gehandelten Aktien gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und Abs. 2, 186 Abs. 3 Satz 4 des Aktiengesetzes unterschreitet. Die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf neue oder zurückerworbene Aktien der Gesellschaft entfällt, die während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2017 unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß oder entsprechend 186 Abs. 3 Satz 4 des Aktiengesetzes ausgegeben oder veräußert wurden sowie um den anteiligen Betrag am Grundkapital, auf den sich Options- und/oder Wandlungsrechte bzw. -pflichten aus Schuldverschreibungen beziehen, die während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2017 in sinngemäßer Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben worden sind.

Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Erwerb von Beteiligungen, Unternehmen, Unternehmensteilen oder Vermögensgegenständen – auch zum Aktientausch – sowie bei Unternehmenszusammenschlüssen, auszuschließen.

Die Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten.

Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital 2017, einschließlich des Weiteren Inhalts der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe, festzulegen.

21.3 Bedingtes Kapital

Das Grundkapital der Gesellschaft wurde durch Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung aus den Jahren 2000 und 2004 durch Ausgabe von auf den Inhaber lautenden Stückaktien auf TEUR 378 bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Gewährung von Optionsrechten an Vorstandsmitglieder und Mitarbeiter der Gesellschaft sowie an Mitglieder der Geschäftsführung und Mitarbeiter verbundener Unternehmen der Gesellschaft. Zum 31. Dezember 2018 waren keine Optionsrechte ausstehend.

21.4 Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage enthält im Wesentlichen das Aufgeld aus der Ausgabe von Aktien durch die USU Software AG und beträgt zum Stichtag unverändert TEUR 52.792.

21.5 Gewinnrücklage

Die im Vorjahr ausgewiesene gesetzliche Rücklage wurde gemäß § 150 Abs. 1 AktG gebildet und betraf ausschließlich die damalige USU AG. Im Zusammenhang mit der formwechselnden Umwandlung der USU AG auf die USU GmbH wurde die gesetzliche Rücklage in andere Gewinnrücklagen umklassifiziert und unter den sonstigen Gewinnrücklagen ausgewiesen. Die Bestandteile des übrigen Eigenkapitals werden im Jahr 2018 ebenfalls unter dem Posten sonstige Gewinnrücklagen ausgewiesen. Im Vorjahr erfolgte ein gesonderter Ausweis als übriges Eigenkapital. Bezüglich der Zusammensetzung der sonstigen Gewinnrücklagen wird auf den Eigenkapitalspiegel in Anlage 5 und auf die Konzern-Gesamtergebnisrechnung in Anlage 2 verwiesen.

21.6 Ergebnis je Aktie

Das unverwässerte (zugleich mangels Verwässerungseffekt auch das verwässerte) Ergebnis je Aktie für die einzelnen Perioden wird entsprechend IAS 33 durch Division des Konzernergebnisses durch die Anzahl der im Jahresdurchschnitt sich im Umlauf befindlichen Aktien ermittelt.

2018 2017
Auf die Aktionäre
der USU Software AG
entfallendes Konzern
ergebnis: in TEUR 961 3.367
Anzahl der Aktien im Jahres
durchschnitt: in Stück 10.523.770 10.523.770
Unverwässertes und
verwässertes Ergebnis
je Aktie: in EUR 0,09 0,32

Die Anzahl der sich an den jeweiligen Bilanzstichtagen im Umlauf befindlichen Aktien ermittelt sich wie folgt:

zum 31. Dezember 10.523.770 10.523.770
Zahl der Aktien
zum 1. Januar 10.523.770 10.523.770
Zahl der Aktien
Stück Stück
2018 2017

21.7 Gewinnverwendung

Die Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2017 der USU Software AG erfolgte durch die ordentliche Hauptversammlung am 28. Juni 2018. Die Hauptversammlung hat dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zugestimmt, eine Dividende von EUR 0,40 für die 10.523.770 dividendenberechtigten Stückaktien (TEUR 4.209) auszuschütten.

Für das abgelaufene Geschäftsjahr 2018 schlägt der Vorstand vor, aus dem Bilanzgewinn der USU Software AG zum 31. Dezember 2018 eine Dividende von EUR 0,40 je Stückaktie für 10.523.770 Stückaktien (TEUR 4.209) auszuschütten.

22. Finanzielle Verbindlichkeiten

In den langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten ist eine Put Option über den Kauf von 2,63 % der Anteile an der USU SAS in Höhe von TEUR 250 ausgewiesen.

23. Pensionsrückstellungen

Zum einen bestehen für die Gruppe Versorgungszusagen gegenüber Mitarbeitern der LeuTek, die für die Begünstigten eine Einmalzahlung mit Vollendung des 65. Lebensjahres vorsehen. Zum anderen unterhält die USU GmbH einen Pensionsplan für einen ehemaligen Vorstand und jetziges Aufsichtsratsmitglied. Dieser leistungsorientierte Pensionsplan ("Defined Benefit Plan") garantiert dem Begünstigten eine lebenslang zahlbare monatliche Altersrente. Zudem bestehen Versorgungszusagen gegenüber allen leitenden Angestellten der USU SAS, die mit Vollendung des 62. Lebensjahres eine Einmalzahlung erhalten.

Die Pensionsrückstellungen der Leutek und der USU GmbH sind nach der sogenannten "Projected Unit Credit Method" gemäß IAS 19 ermittelt worden. Dabei sind die künftigen Verpflichtungen unter Anwendung versicherungsmathematischer Berechnungen bewertet worden. Die Berechnungen erfolgten mit den Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck unter Berücksichtigung eines Rechnungszinsfußes von 1,90 % (2017: 2,05 %). Im Falle des Pensionsplans wird außerdem unverändert zum Vorjahr eine Erhöhung der späteren Rentenbeträge von 1 % während der Anwartschaftsphase sowie von 2 % ab Rentenzahlungsbeginn zugrunde gelegt. Da es sich bei den Pensionsverpflichtungen

gegenüber Mitarbeitern um Einmalzahlungen handelt, wird ein Rententrend von 0 % angesetzt. Im Falle der Versorgungszusage gegenüber Mitarbeitern wurde die Fluktuationswahrscheinlichkeit wie im Vorjahr altersabhängig individuell berücksichtigt. Im Falle des Pensionsplanes wurde eine Fluktuationsrate von 0 % (2017: 0 %) berücksichtigt. Aus dem Planvermögen wird eine jährliche Verzinsung von durchschnittlich 1,90 % (2017: 2,05 %) erwartet. Das Management stützt sich dabei auf historische Ertragsreihen und Marktvorhersagen von Analysten.

Für die Berechnung der Pensionsrückstellungen der USU SAS erfolgte mit den Richttafeln INSEE 2012-2014 unter Berücksichtigung eines Rechnungszinsfußes von 1,5 % (2017: 1,45 %). Für die Versorgungszusagen gegenüber Mitarbeiter wurde von einer Fluktuationsrate von 8 % (2017: 8 %) ausgegangen.

Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden erfolgsneutral mit dem Bilanzverlust verrechnet. Bewertungsstichtag für die Pensionsverpflichtung ist der 31. Dezember 2018.

Zum 31. Dezember 2018 hat die Gesellschaft mit versicherungsmathematischen Verlusten saldierte versicherungsmathematische Gewinne in Höhe von insgesamt (kumuliert) TEUR -1.838 (vor Steuern) mit dem Bilanzverlust verrechnet.

Es ist Geschäftspolitik der Gesellschaft, Beträge bei Versicherungsgesellschaften anzulegen, um den versicherungsmathematischen Barwert der Pensionsverpflichtung abzudecken. Rückdeckungsversicherungen, soweit diese an die Berechtigten verpfändet worden sind, wurden als qualifiziertes Planvermögen identifiziert.

In den nachfolgenden Übersichten sind die jeweiligen Entwicklungen der Pensionsverpflichtung und des Planvermögens dargestellt.

Entwicklung der Pensionsverpflichtung:

des Berichtsjahres 4.136 4.044
Anwartschaftsbarwert am Ende
- erfahrungsbedingter Anpassung -147 0
- finanziellen Annahmen 75 -227
- demografischen Annahmen 24 0
Gewinne/Verluste aus
versicherungsmathematische
Erfolgsneutral erfasste
Zinsaufwand 80 76
Laufender Dienstzeitaufwand 60 138
des Berichtsjahres 4.044 4.057
Anwartschaftsbarwert zu Beginn
TEUR TEUR
2018 2017

Entwicklung des Planvermögens:

Berichtsjahres 1.825 1.841
Planvermögens am Ende des
Beizulegender Zeitwert des
Gewinne/Verluste -30 3
versicherungsmathematische
Erfolgsneutral erfasste
Abschreibungen des Planvermögens 0 0
(Arbeitgeber) -24 19
Einzahlungen in das Planvermögen
(Zinsertrag) 38 28
Erträge des Planvermögens
Berichtsjahres 1.841 1.791
Planvermögens zu Beginn des
Beizulegender Zeitwert des
TEUR TEUR
2018 2017

Entwicklung der in der Bilanz ausgewiesenen Verpflichtung:

Bilanzierte Verpflichtung 2.311 2.203
Planvermögens 1.825 1.841
Beizulegender Zeitwert des
Pensionsverpflichtung 4.136 4.044
Anwartschaftsbarwert der
TEUR TEUR
2018 2017

Nennenswerte erfahrungsbedingte Anpassungen auf die Pensionsverpflichtung und auf das Planvermögen waren nicht zu verzeichnen. Die Arbeitgeberbeiträge in das Planvermögen werden für das Geschäftsjahr 2019 auf TEUR 49 geschätzt.

Folgende Beträge wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst:

2018 2017
TEUR TEUR
Laufender Dienstzeitaufwand -60 -138
Zinsaufwand -80 -76
Erträge des Planvermögens
(Zinsertrag) 38 28
Abschreibungen des Planvermögens 0 0
-102 -187

Sowohl der aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellung sich ergebende Zinsaufwand als auch die Erträge aus dem Planvermögen wurden ergebniswirksam im Finanzergebnis erfasst. Der laufende Dienstzeitaufwand wird innerhalb des betrieblichen Aufwandes ausgewiesen.

Sensitivitätsanalyse:

Bei Konstanthaltung der anderen Annahmen hätten die bei vernünftiger Betrachtungsweise am Abschlussstichtag möglich gewesenen Veränderungen bei einer der maßgeblichen versicherungsmathematischen Annahmen die leistungsorientierte Verpflichtung mit nachstehenden Beträgen beeinflusst.

31. Dezember 2018 Erhöhung der Minderung der
Effekt in TEUR leistungs- leistungs-
orientierten orientierten
Verpflichtung Verpflichtung
TEUR TEUR
Abzinsungssatz
(1 % Veränderung) 558 -460
Künftige
Pensionsentwicklung
(1 % Veränderung) 419 -347

Obwohl die Analyse die vollständige Verteilung der nach dem Plan erwarteten Cash-Flows nicht berücksichtigt, liefert sie einen Näherungswert für die Sensitivität der dargestellten Annahmen.

Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der Pensionsverpflichtung betrug rd. 17 Jahre zum 31.12.2018.

Für die zum Bilanzstichtag bestehenden leistungsorientierten Versorgungszusagen werden für die nächsten zehn Jahre folgende Netto-Pensionszahlungen unter Berücksichtigung der Deckung durch Rückdeckungsversicherungen prognostiziert:

Geschäftsjahr Erwartete Leistungszahlungen
zum 31.12. TEUR
2019 - 2023 0
2024 - 2028 109

Bei der Konzerngesellschaft USU GmbH wurde für die Vorstandsmitglieder eine Versorgungszusage abgegeben. Die Versorgungszusage wird von einer Versicherung erfüllt. Bei diesen beitragsorientierten Pensionsplänen geht die Gruppe über die Entrichtung von Beitragszahlungen an die Versicherung keine weiteren Verpflichtungen ein. Die Summe aller beitragsorientierten Pensionsaufwendungen betrug im Geschäftsjahr insgesamt TEUR 42 (2017: TEUR 52).

Als beitragsorientierter Versorgungsplan wird darüber hinaus die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland angesehen. Der für die gesetzliche Rentenversicherung erfasste Aufwand beträgt dabei TEUR 2.900 (2017: TEUR 2.628). Davon entfielen auf Vorstandsmitglieder TEUR 25 (2017: TEUR 33).

24. Ertragsteuerschulden

Die Ertragssteuerschulden in Höhe von TEUR 616 (2017: TEUR 1.266) resultieren im Wesentlichen aus der Körperschaftsteuer (TEUR 300) und Solidaritätszuschlag sowie Gewerbesteuer für die USU GmbH (TEUR 296), bei der zwischenzeitlich keine steuerlichen Verlustvorträge mehr vorliegen.

25. Finanzielle Verbindlichkeiten

Die zum 31.12.2018 ausgewiesenen kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten enthalten im Wesentlichen Kaufpreisverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 750, die sich aus dem Erwerb der unitB zum 1.1.2017 ergaben.

26. Verbindlichkeiten aus dem Personalbereich

Die Verbindlichkeiten im Personal- und Sozialbereich haben insgesamt eine Restlaufzeit von unter einem Jahr und setzen sich aus den folgenden Posten zusammen:

7.589 7.421
aus dem Personalbereich 1.351 1.304
Übrige Verbindlichkeiten
Urlaub und variable Vergütung 6.238 6.117
TEUR TEUR
2018 2017
EB Verbrauch Auflösung Zuführung Endbestand
01.01.2018 31.12.2018
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Urlaub und variable Vergütung 6.117 4.615 0 4.736 6.238
6.117 4.615 0 4.736 6.238

27. Sonstige Rückstellungen und Verbindlichkeiten

Die sonstigen Rückstellungen und Verbindlichkeiten beinhalten die folgenden Positionen:

3.389 3.362
Sonstige Rückstellungen 1.004 1.084
Übrige Verbindlichkeiten 2.385 2.278
TEUR TEUR
2018 2017
EB Verbrauch Auflösung Zuführung Endbestand
01.01.2018 31.12.2018
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Sonstige Rückstellungen 1.084 944 127 991 1.004
1.084 944 127 991 1.004

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für gesellschaftsrechtliche Verpflichtungen sowie sonstige erkennbare Einzelrisiken mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die übrigen Verbindlichkeiten enthalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer.

28. Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen (vertragliche Verbindlichkeiten)

Der Posten resultiert einerseits aus Anzahlungen, die auf Einzelvertragsebene betrachtet, die erbrachten Leistungen übersteigen. Wir verweisen hierzu auch auf unsere Erläuterungen zu den noch nicht abgerechneten unfertigen Leistungen (Konzernanhangsangabe 14). Andererseits sind in diesem Posten auch erhaltene Anzahlungen für Bestellungen von Lizenzen enthalten.

29. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben insgesamt eine Restlaufzeit von unter einem Jahr und beinhalten in diesem Jahr TEUR 780 (2017: TEUR 736) Verbindlichkeiten für ausstehende Eingangsrechnungen.

30. Zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumenten

Aus den nachfolgenden Tabellen sind, ausgehend von den relevanten Bilanzposten, die Zusammenhänge zwischen der Kategorisierung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 (im Vorjahr nach IAS 32/39), der Klassifizierung der Finanzinstrumente nach IFRS 7 und den Wertansätzen der Finanzinstrumente ersichtlich. Die Klassenbildung nach IFRS 7 entspricht bei der Gesellschaft den Kategorien von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 (im Vorjahr nach IAS 32/39). Des Weiteren werden die beizulegenden Zeitwerte (Fair Value) gegenübergestellt, die bei der Gesellschaft sowohl im abgelaufenen Geschäftsjahr als auch im Vorjahr mit den entsprechenden Buchwerten übereinstimmen.

Gemäß IFRS 13 ist der Fair Value als Preis definiert, den man im Zuge eines geordneten Geschäftsvorfalls unter Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag beim Verkauf eines Vermögenswerts erhalten würde oder bei Übertragung einer Schuld zu zahlen hätte. Dabei ist eine Fair Value-Hierarchie mit drei Bewertungsstufen zu unterscheiden, welche sich danach richten, ob der Fair Value von Finanzinstrumenten auf Grundlage von veröffentlichten notierten Marktpreisen (Hierarchiestufe 1), auf Basis von Ableitungen aus veröffentlichten notierten Marktpreisen (Hierarchiestufe 2) oder nicht beobachtbaren Parametern (Hierarchiestufe 3) ermittelt worden ist.

in TEUR zum 31.12.2018 IFRS 9 Wertansatz Bilanz nach IFRS 9
Kategorie
bzw.
IFRS 7-Klasse
Buchwert Fortgeführte
Anschaffungs-
kosten
Fair Value
erfolgs-
neutral
Fair Value
erfolgs-
wirksam
Fair Value
Noch nicht abgerechnete
Leistungen IFRS 15 4.526 4.526 0 0 4.526
Forderungen aus
Lieferungen und
Leistungen
fortgef. AK 19.443 19.443 0 0 19.443
finanzielle Vermögens
werte (kurzfristig)
fortgef. AK 1.033 1.033 0 0 1.033
Kassenbestand und
Guthaben bei
Kreditinstituten
fortgef. AK 9.450 9.450 0 0 9.450
Aggregiert nach
Klassen/Kategorien
Kredite und
Forderungen fortgef. AK 29.926 29.926 0 0 29.926
Noch nicht abgerechnete
Leistungen
IFRS 15 4.526 4.526 0 0 4.526
in TEUR zum 31.12.2018 IFRS 9 Wertansatz Bilanz nach IFRS 9
Kategorie Fortgeführte Fair Value Fair Value
bzw. Anschaffungs- erfolgs- erfolgs-
IFRS 7-Klasse Buchwert kosten neutral wirksam Fair Value
Finanzverbindlichkeiten
Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und
Leistungen fortgef. AK 1) 3.689 3.689 0 0 3.689
Verbindlichkeiten
aus erhaltenen fortgef. AK/
Anzahlungen IFRS 15 6.563 6.563 0 0 6.563
Aggregiert nach
Klassen/Kategorien
bewertet zu fortgef. AK/
fortgef. AK IFRS 15 10.252 10.252 0 0 10.252

1) fortgef. AK: fortgeführte Anschaffungskosten

in TEUR zum 31.12.2017 IAS 39 Wertansatz Bilanz nach IAS 39
Kategorie
bzw.
Fortgeführte
Anschaffungs-
Fair Value
erfolgs-
Fair Value
erfolgs-
IFRS 7-Klasse Buchwert kosten neutral wirksam Fair Value
Noch nicht abgerechnete
Leistungen IAS 11 3.468 3.468 0 0 3.468
Forderungen aus
Lieferungen und
Leistungen K+F 1) 17.443 17.443 0 0 17.443
Sonstige kurzfristige
finanzielle Vermögens
werte K+F 1.279 1.279 0 0 1.279
Wertpapiere zVv 4) 3.014 0 3.014 0 3.014
Kassenbestand
und Guthaben bei
Kreditinstituten K+F 12.715 12.715 0 0 12.715
Aggregiert nach
Klassen/Kategorien
Kredite und Forderungen K+F 31.437 31.437 0 0 31.437
Noch nicht abgerechnete
Leistungen IAS 11 3.468 3.468 0 0 3.468
zur Veräußerung
verfügbar zVv 3.014 0 3.014 0 3.014
in TEUR zum 31.12.2017 IAS 39 Wertansatz Bilanz nach IAS 39
Kategorie
bzw.
IFRS 7-Klasse
Buchwert Fortgeführte
Anschaffungs-
kosten
Fair Value
erfolgs-
neutral
Fair Value
erfolgs-
wirksam
Fair Value
Finanzverbindlichkeiten
Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und
Leistungen fortgef. AK 2) 3.567 3.567 0 0 3.567
Verbindlichkeiten
aus erhaltenen fortgef. AK/
Anzahlungen IAS 11 7.457 7.457 0 0 7.457
Aggregiert nach
Klassen/Kategorien
bewertet zu fortgef. AK/
fortgef. AK IAS 11 11.024 11.024 0 0 11.024
erfolgswirksam zum
beizulegenden Zeitwert

1) K+F: Kredite und Forderungen 2) fortgef. AK: fortgeführte Anschaffungskosten

3) EZBZWB: erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (Hierarchiestufe 3)

4) zVv: zur Veräußerung verfügbar (Hierarchiestufe 1)

Kassenbestand und Bankguthaben, noch nicht abgerechnete unfertige Leistungen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, übrige Forderungen haben regelmäßig kurze Restlaufzeiten. Daher entsprechen ihre Buchwerte zum Bilanzstichtag näherungsweise den beizulegenden Zeitwerten. Gleiches gilt für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und für die übrigen Verbindlichkeiten.

In der nachfolgenden Tabelle werden die Nettoergebnisse aus Finanzinstrumenten entsprechend den IFRS 9-Kategorien dargestellt:

in TEUR aus aus Folgebewertung Netto-
Zinsen zum Wert- Zu- aus Wäh- aus
Abgang
ergebnis
Fair berich- schrei- Auf- rungsum-
Value tigung bung zinsung rechnung 2018 2017
Nettogewinne bzw. -verluste
aus Finanzinstrumenten
der Kategorie
Fortgeführte Anschaffungskosten 27 0 0 23 0 101 40 191 -44
finanzielle Verbindlichkeiten,
bewertet zu fortgeführten
Anschaffungskosten 0 0 0 0 0 0 0 0 0
finanzielle Verbindlichkeiten,
bewertet erfolgswirksam
zum beizulegenden Zeitwert 0 0 0 0 0 0 0 0 211
Summe 27 0 0 23 0 101 40 191 167

Die Zinsen aus Finanzinstrumenten sowie die übrigen Komponenten des Nettoergebnisses werden im Finanzergebnis erfasst (siehe dazu Konzernanhangsangabe 40 und 41). Davon ausgenommen sind die Wertberichtigungen aus Lieferungen und Leistungen, die unter den Vertriebskosten ausgewiesen werden.

Erträge und Aufwendungen aus Gebühren und Provisionen sind im abgelaufenen Geschäftsjahr ebenso wie im Vorjahr nur in unwesentlichem Umfang angefallen.

In der nachfolgenden Tabelle werden die Wertminderungsaufwendungen für jede Klasse von finanziellen Vermögenswerten zusammenfassend dargestellt:

2018 2017
TEUR TEUR
Wertminderungsaufwand
erfasst in der Kategorie
Fortgef. AK (Vorjahr: Kredite
und Forderungen) 104 0

31. Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen die Umsatzabgrenzung von Wartungs- und Serviceverträgen für Software, für die die Rechnungsstellung im Berichtszeitraum erfolgte.

32. Latente Steuern

Aufgrund der positiven Ergebnisentwicklung in den vergangenen Jahren sowie aufgrund der positiven Ergebnisplanung für die Planjahre 2019 bis 2023 werden bei der USU Software AG aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge des Organkreises in Höhe der passiven latenten Steuern des steuerlichen Organkreises sowie für künftige Planergebnisse gebildet. Dabei wurde die Höhe der Aktivierung auf Basis der vom Aufsichtsrat genehmigten Planergebnisse der USU Software AG für fünf Planjahre ermittelt. Passive latente Steuern werden mit den aktiven latenten Steuern auf Organkreisebene saldiert.

Aktive und passive latente Steuern resultieren aus den folgenden Bilanzposten:

Ergebniswirksame Erfolgsneutrale
2018 2017 Veränderung 2018 Veränderung 2018
TEUR TEUR TEUR TEUR
Aktive latente Steuern:
Rückstellungen 455 456 -3 2
Rechnungsabgrenzungsposten 0 0 0
Immaterielle Vermögenswerte 460 533 -74
Sachanlagen 8 8 0
Übrige Vermögensgegenstände 80 171 -91
Aus Verlustvorträgen 5.940 5.894 46
Aktive latente Steuern, brutto 6.943 7.062 -122 2
Abzüglich Saldierung -1.003 -1.163
Aktive latente Steuer, Saldiert 5.940 5.899
Passive latente Steuern:
Nicht ausgeschüttete Gewinne 337 338 1
Rückstellungen 0 1 1
Immaterielle Vermögenswerte 2.094 2.529 435
Unfertige Leistungen 676 663 -13
Sonstige 70 91 21
Passive latente Steuern, brutto 3.177 3.620 443 0
Abzüglich Saldierung -1.003 -1.163
Passive latente Steuer, Saldiert 2.174 2.457 322 2
Saldo 3.766 3.442 322 2
Bilanzausweis nach Saldierung:
Aktive latente Steuern 5.940 5.899
Passive latente Steuern 2.174 2.457

Zum 31. Dezember 2018 werden aktive latente Steuern auf bestehende inländische Verlustvorträge in Höhe von ca. TEUR 16.687 (2017: ca. TEUR 16.775) nicht gebildet, da ein entsprechendes steuerliches Ergebnis in dieser Höhe in nächster Zukunft nicht erwartet wird. Aus dem gleichen Grund wurden auf die ausländischen Verlustvorträge in Höhe von ca. TEUR 7.135 (2017: ca. TEUR 3.804) insgesamt keine aktiven latenten Steuern gebildet. Verlustvorträge für deutsche Ertragsteuern sind zeitlich unbegrenzt vortragsfähig, jedoch ist die jährliche Verrechenbarkeit des Verlustvortrages auf Teile des zu versteuernden Einkommens beschränkt.

E. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

33. Umsatzerlöse

Die Aufteilung der Umsatzerlöse nach Unternehmensbereichen wird in der Segmentberichterstattung dargestellt (Konzernanhangsangabe G).

Die Umsatzerlöse nach Lieferungen und Leistungen setzen sich wie folgt zusammen:

Beratung
Lizenzen
Wartung
Sonstiges
90.487 84.361
800 2.001
25.967 22.275
13.300 15.559
50.420 44.526
TEUR TEUR
2018 2017

34. Herstellungskosten des Umsatzes

Die Herstellungskosten des Umsatzes umfassen folgende Aufwendungen:

754
8.085
586
7.705
11.223 8.790
23.491 21.762
TEUR TEUR
2018 2017

35. Vertriebs- und Marketingaufwendungen

Die Vertriebs- und Marketingaufwendungen umfassen folgende Aufwendungen:

18.795 17.228
Sonstige Aufwendungen 5.735 5.493
Planmäßige Abschreibungen 1.081 188
Personalaufwand 11.979 11.547
TEUR TEUR
2018 2017

36. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen

Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen umfassen folgende Aufwendungen:

3.598 3.267
285 301
6.715 5.770
TEUR TEUR
2018 2017

37. Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen

Die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen umfassen folgende Aufwendungen:

15.334 13.817
Sonstige Aufwendungen 3.040 2.921
Planmäßige Abschreibungen 679 344
Personalaufwand 11.615 10.552
TEUR TEUR
2018 2017

38. Sonstige betriebliche Erträge

In diesem Posten sind im Wesentlichen Forschungsgelder aus öffentlicher Hand in Höhe von TEUR 553 (2017: TEUR 691), Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 127 (2017: TEUR 22), sowie Erträge aus Währungsdifferenzen in Höhe von TEUR 55 (2017: TEUR 68) ausgewiesen. Bei den Zuwendungen aus öffentlicher Hand handelt es sich um Ertragszuschüsse, die korrespondierend zum bezuschussten Aufwand vereinnahmt werden. Die Zuschüsse sind unter den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst. Forderungen aus Ertragszuschüssen werden unter den kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen. Unerfüllte Bedingungen und andere Erfolgsaussichten liegen nach Angaben des Vorstands nicht vor.

39. Sonstige betriebliche Aufwendungen

In diesem Posten enthalten ist u. a. die Umsatzsteuer aus geldwerten Vorteilen in Höhe von TEUR 149 (2017: TEUR 142). Darüber hinaus enthält der Posten Aufwendungen aus Kursdifferenzen in Höhe von TEUR 346 (2017: TEUR 128).

40. Finanzerträge

Die Finanzerträge enthalten folgende Posten:

Finanzerträge 184 90
Sonstiges 24 24
von Guthaben bei Kreditinstituten 133 36
Ertrag aus Währungsdifferenzen
Zinserträge 27 30
TEUR TEUR
2018 2017

41. Finanzaufwendungen

Die Finanzaufwendungen umfassen folgende Aufwendungen:

Finanzaufwendungen 80 199
Sonstiges 48 71
von Guthaben bei Kreditinstituten 32 128
Aufwand aus Währungsdifferenzen
TEUR TEUR
2018 2017

42. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Die Ertragsteuern setzen sich wie folgt zusammen:

Steueraufwand (-)/Steuerertrag (+) -1.850 254
Latente Steuern 322 1.356
Ertragsteuern für Vorjahre 25 13
Ertragsteuern des Geschäftsjahres -2.197 -1.115
2018
TEUR
2017
TEUR

Das Einkommen der Gesellschaft unterliegt im Geschäftsjahr 2018 unverändert zum Vorjahr einem Körperschaftsteuersatz von 15 % zuzüglich eines Solidaritätszuschlags von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer sowie eines effektiven Gewerbesteuersatzes von 12,8 %. Der Steuersatz einschließlich Solidaritätszuschlag und effektivem Gewerbesteuersatz beträgt insgesamt 28,6 %. Im Organkreis beläuft sich der Steuersatz auf 30,0 %.

Latente Steuern auf Zwischengewinne werden jeweils mit dem aktuellen bzw. zukünftig geltenden Steuersatz berechnet.

Die folgende Tabelle zeigt eine Überleitungsrechnung der Ertragsteuern unter Anwendung des theoretischen Ertragssteuersatzes des Mutterunternehmens:

2018 2017
TEUR TEUR
Ergebnis vor Ertragsteuern 2.811 3.113
Theoretischer Steueraufwand
28,6 % (2017: 28,6 %) -804 -890
Veränderung des theoretischen
Steueraufwands aufgrund:
Auflösung Wertberichtigung
auf latente Steuern auf
Verlustvorträge/Nutzung
bislang nicht aktivierter
Verlustvorträge -134 1.356
Nicht angesetzte Verlustvorträge -1.189 0
Periodenfremde Steuer-
nachzahlungen/-erstattungen 25 -13
Steuerfreie Erträge/nicht
abzugsfähige Aufwendungen 109 -137
Abweichung Steuersätze zum
Steuersatz des Konzerns 143 -62
Steueraufwand (-)/Steuerertrag (+) -1.850 254

43. Sonstige Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl (Quartalsdurchschnitt) im Geschäftsjahr betrug:

694 660
Vertrieb und Marketing 93 90
Verwaltung und Finanzen 89 81
Forschung und Entwicklung 194 194
Beratung und Services 318 295
2018 2017

Der Personalaufwand stellt sich wie folgt dar:

vorsorge und Unterstützung 10.361 5.962
Aufwendungen für Alters
Soziale Abgaben und
Gehälter 43.439 43.670
TEUR TEUR
2018 2017

Die Abschreibungen stellen sich wie folgt dar:

2018 2017
TEUR TEUR
Planmäßige Abschreibungen
auf immaterielle Vermögenswerte 1.643 1.646
Planmäßige Abschreibungen auf
Sachanlagen 1.156 1.169
Abschreibungen auf Geschäfts
oder Firmenwerte 0 800
2.799 3.615

Die planmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte enthalten Abschreibungen auf im Rahmen von Unternehmensakquisitionen aktivierten immateriellen Vermögenswerten in Höhe von TEUR 1.408 (2017: TEUR 1.397).

F. Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung

Die Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich die Zahlungsmittel der Gruppe im Laufe des Berichtsjahres durch Mittelzu- und -abflüsse verändert haben. Die Auswirkungen von Akquisitionen und sonstigen Veränderungen des Konsolidierungskreises sind dabei eliminiert. Bei der erstmaligen Einbeziehung von erworbenen Tochterunternehmen werden nur die tatsächlichen Zahlungsströme in der Kapitalflussrechnung gezeigt. In Übereinstimmung mit IAS 7 wird zwischen Zahlungsströmen aus betrieblicher, Investitionsund Finanzierungstätigkeit unterschieden. Der in der Kapitalflussrechnung ausgewiesene Finanzmittelfonds entspricht dem Bilanzposten Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten (vergleiche Konzernanhangsangabe 47). Investitionen in Wertpapiere erfolgen grundsätzlich unter dem Gesichtspunkt der Rentabilität und weniger unter dem Gesichtspunkt der Liquidität und werden in der Folge nicht im Finanzmittelfonds ausgewiesen.

Die Cash-Flows aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit werden zahlungsbezogen ermittelt, wogegen der Cash-Flow aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit indirekt aus dem Periodenergebnis abgeleitet wird. Im Rahmen der indirekten Ermittlung werden die berücksichtigten Veränderungen von Bilanzposten um Effekte aus der Währungsumrechnung und aus Veränderungen des Konsolidierungskreises berücksichtigt. Infolgedessen können die Veränderungen der betroffenen Bilanzposten nicht in allen Fällen aus der Konzernbilanz abgeleitet werden.

44. Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit

Aus der betrieblichen Tätigkeit heraus erzielte die USU-Gruppe im Geschäftsjahr 2018 einen positiven Cash-Flow von TEUR 1.996 (2017: TEUR 5.171).

45. Cash-Flow aus Investitionstätigkeit

Im Berichtszeitraum 2018 werden Nettoausgaben aus Investitionstätigkeit von insgesamt TEUR -1.138 ausgewiesen, nachdem im Geschäftsjahr 2017 die Nettoausgaben aus Investitionstätigkeit noch TEUR -8.225 betragen haben.

Die Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte summierten sich auf TEUR 1.145 (2017: TEUR 1.375) und enthalten im Wesentlichen Auszahlungen für Neu- und Ersatzinvestitionen in Hard- und Software.

46. Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit

Der negative Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit betrifft im Berichtszeitraum die im Geschäftsjahr 2018 erfolgte Dividendenausschüttung an die Aktionäre der USU Software AG in Höhe von TEUR 4.209 (EUR 0,40 je Stückaktie für 10.523.770 Stückaktien).

47. Finanzmittelfonds

Die nachstehende Tabelle zeigt die Bestandteile der flüssigen Mittel und kurzfristigen Kapitalanlagen (Finanzmittelfonds) auf. Festgeldanlagen mit einer Laufzeit über 3 Monaten sind nicht im Finanzmittelfonds enthalten.

9.450 12.715
Kassenbestand 9 3
Sichteinlagen 4.100 7.229
mit Laufzeit <= 3 Monaten 5.341 5.483
Fest- und Tagesgelder
TEUR TEUR
2018 2017
G. SEGMENTBERICHTERSTATTUNG

IFRS 8 verlangt die Angabe von Informationen über die Geschäftssegmente des Konzerns auf Basis des "Management Approach". Danach hat die Einteilung der Berichtssegmente derjenigen für die interne Berichterstattung zu folgen.

USU ist in den zwei Geschäftssegmenten "Produktgeschäft" und "Servicegeschäft" tätig.

Das Leistungsspektrum des Geschäftssegmentes "Produktgeschäft" umfasst diejenigen Aktivitäten, die rund um die USU-Produktpalette in den Märkten für Business Service Management und Knowledge Solutions erbracht werden. Dazu gehören die Produkte und Dienstleistungen um die Themen

  • • Infrastructure Management (effiziente Verwaltung des IT-Bestandes, von Verträgen und Softwarelizenzen),
  • Service/Change Management (Einhaltung und Formalisierung der IT-Service Prozesse inklusive Beschaffung, Support und Wartung),
  • Finance Management (Transparenz, Planung und Budgetierung sowie verursachergerechte Verrechnung von IT-Kosten und -Leistungen),
  • Process Management (Überwachung, Visualisierung und Steuerung sämtlicher für den IT-Betrieb erforderlicher Systeme und Prozesse) sowie
  • Knowledge Management zur Optimierung wissensintensiver Geschäftsprozesse.

Das Geschäftssegment "Servicegeschäft" beinhaltet Beratungsleistungen im Rahmen von IT-Projekten sowie die individuelle Anwendungsentwicklung. Das Leistungsportfolio adressiert eine breite Palette technisch orientierter Themen, die durch eigene Methodiken und erprobte Prozessmodelle umgesetzt werden. Diese erstrecken sich auf ausgewählte Spezialbereiche, auf die eigenverantwortliche Durchführung von IT-Projekten oder auf die Projektunterstützung mit qualifiziertem IT-Personal.

Die nicht zugeordneten Aktivitäten umfassen im Wesentlichen die Aufwendungen aus dem administrativen Bereich der Muttergesellschaft (Vorstand, Finanzen, Recht etc.), des Weiteren die Umsätze aus Warenverkäufen an Mitarbeiter und Weiterbelastung von Prämien zur Haftpflichtversicherung an freie Mitarbeiter sowie die Wertpapiere des Umlaufvermögens und die Bankguthaben.

Die interne Steuerung und Berichterstattung basiert auf den in Anmerkung 7 beschriebenen Grundsätzen der Rechnungslegung nach IFRS. Der Konzern misst den Erfolg seiner Segmente anhand einer Segmentergebnisgröße, die in der internen Steuerung und Berichterstattung als "EBIT" bezeichnet wird.

Die Segmentergebnisgröße EBIT setzt sich zusammen aus dem Bruttoergebnis vom Umsatz, den Vertriebs- und Marketingaufwendungen, den allgemeinen Verwaltungsaufwendungen, den Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen, den Abschreibungen auf im Rahmen von Unternehmensakquisitionen aktivierte immaterielle Vermögenswerte, Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte sowie dem sonstigen betrieblichen Ergebnis.

Segmentvermögen und Segmentschulden werden ebenso wie das Segmentergebnis in Übereinstimmung mit den vom Konzern im Konzernabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen ermittelt.

Die Vermögenswerte der Segmente umfassen grundsätzlich alle Vermögenswerte. Die Vermögenswerte der Segmente schließen Vermögenswerte aus Ertragsteuern sowie bestimmte Finanzinstrumente (einschließlich Liquidität) aus.

Die Segmentschulden beinhalten grundsätzlich alle Schulden. Die Schulden der Segmente beinhalten nicht die Schulden aus Ertragsteuern, die Schulden aus Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen sowie bestimmte Finanzinstrumente (einschließlich finanzielle Verbindlichkeiten).

Die Informationen in der nachstehenden Tabelle zu den Segmentinvestitionen und den planmäßigen Abschreibungen umfassen die immateriellen Vermögenswerte (einschließlich Geschäfts- oder Firmenwerte) und die Sachanlagen.

In der nachfolgenden Tabelle werden die Segmentumsatzerlöse und -ergebnisse auf die Konzernumsatzerlöse und das Konzernergebnis übergeleitet.

in TEUR Produktgeschäft Servicegeschäft Summe Segmente nicht zugeordnet Konzern
2018 2017 2018 2017 2018 2017 2018 2017 2018 2017
Umsatzerlöse 68.425 64.532 21.789 19.696 90.214 84.228 273 133 90.486 84.361
Ergebnis vor
Finanzergebnis und
Ertragsteuern (EBIT) 6.871 7.413 1.858 1.694 8.729 9.107 -6.022 -5.886 2.707 3.222
Finanzerträge 32 24 1 1 33 25 151 65 184 90
Finanzaufwendungen -20 -37 0 -6 -20 -43 -60 -156 -80 -199
Ertragsteuern 12 34 348 99 360 132 -2.210 121 -1.850 253
Konzernergebnis 6.895 7.434 2.207 1.788 9.102 9.222 -8.141 -5.857 961 3.367
Segmentvermögen/
Konzernvermögen 67.629 70.408 12.897 13.140 80.526 83.548 14.618 15.837 95.144 99.385
davon Geschäfts- oder
Firmenwerte 37.164 37.164 4.019 4.019 41.183 41.183 0 0 41.183 41.183
Segmentschulden/
Konzernschulden 24.910 25.270 3.523 4.520 28.433 29.790 7.046 6.590 35.479 36.380
Segmentinvestitionen 718 962 382 293 1.100 1.255 44 120 1.144 1.375
planmäßige
Abschreibungen 2.020 2.075 634 589 2.654 2.664 145 151 2.799 2.815
Abschreibungen auf
Geschäfts- oder
Firmenwerte 0 800 0 0 0 800 0 0 0 800
Mitarbeiter
(Stichtag 31.12.) 496 482 109 104 605 586 89 82 694 668

Intersegmentäre Umsatzerlöse lagen weder im Geschäftsjahr 2018 noch im Vorjahr vor.

Im Geschäftsjahr 2018 wurden TEUR 66.242 (2017: TEUR 60.573) bzw. 73,21 % (2017: 71,80 %) der konsolidierten Umsatzerlöse in Deutschland erzielt. Die im Ausland erzielten Umsatzerlöse betrugen TEUR 24.245 (2017: TEUR 23.788) bzw. 26,79 % (2017: 28,20 %). Die ausländischen Umsatzerlöse entfallen insbesondere auf die USA TEUR 7.973 (2017: TEUR 10.896), Schweiz TEUR 5.670 (2017: TEUR 2.101) und Österreich TEUR 1.459 (2017: TEUR 2.158). Die geografische Zuordnung der Umsatzerlöse basiert auf dem Land, in dem der Kunde seinen Sitz hat.

Der Konzern hat keine Transaktionen mit externen Einzelkunden, die sich auf mehr als 10 % der Konzernumsatzerlöse belaufen.

Die außerhalb Deutschlands getätigten Investitionen machen 15 % des entsprechenden konsolidierten Gesamtwertes aus. Die ausländischen Investitionen entfallen im Wesentlichen auf die Konzerngesellschaften in USA, Tschechien und Frankreich.

Die Überleitung der Segmentvermögenswerte und -schulden zu den Vermögenswerten und -schulden der Gruppe stellt sich wie folgt dar:

2018 2017
TEUR TEUR
Segmentvermögen 80.526 83.548
Nicht zugeordnetes Vermögen
Kassenbestand und Guthaben
bei Kreditinstituten 5.393 4.501
Wertpapiere 0 3.014
Aktive latente Steuern 5.940 5.899
Ertragsteuerforderungen 943 636
Übrige Vermögenswerte 2.342 1.787
14.618 15.837
Konzernvermögen 95.144 99.385
2018 2017
TEUR TEUR
Segmentschulden 28.433 29.790
Nicht zugeordnete Schulden
Finanzielle Verbindlichkeiten 1.000 0
Passive latente Steuern 1.378 1.205
Rückstellungen für Pensionen 1.265 1.279
Sonstige Ertragsteuer-
verbindlichkeiten 613 1.206
Übrige Schulden 2.790 2.900
7.046 6.590
Konzernschulden 35.479 36.380

H. Sonstige Angaben

48. Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Als nahestehende Personen ("Related Parties") der USU Software AG gelten gemäß IAS 24 Personen oder Unternehmen, die die Gruppe beherrschen oder maßgeblichen Einfluss nehmen können, einschließlich der Geschäftsleitung und dem Aufsichtsrat, oder auf die die Gruppe maßgeblichen Einfluss ausüben kann. Als nahestehende Personen gelten dabei nicht Unternehmen, die bereits im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen sind.

Das oberste Management und die Aufsichtsratsmitglieder sind als nahestehende Personen im Sinne des IAS 24.9 anzusehen. Im Geschäftsjahr 2018 lagen zwischen dem Vorstand sowie den Aufsichtsratsmitgliedern und den nicht in den Konzernabschluss einbezogenen nahestehenden Personen und Unternehmen die nachstehend beschriebenen Geschäftsbeziehungen vor.

Der Vorstand bestätigt, dass alle nachfolgend beschriebenen Transaktionen mit nahestehenden Parteien zu Bedingungen ausgeführt wurden, wie sie der Gesellschaft auch von fremden Dritten gewährt worden wären.

48.1 Udo Strehl/AUSUM GmbH (AUSUM)

Im Geschäftsjahr 2018 kam es zu Kostenerstattungen seitens der USU GmbH an die AUSUM in Höhe von TEUR 2 (2017: TEUR 0). Demgegenüber wurden der AUSUM von der USU GmbH 2018 anteilige Kfz-Kosten in Höhe von TEUR 7 (2017: TEUR 10) in Rechnung gestellt.

48.2 Karin Weiler-Strehl

Die USU GmbH beauftragt über die AUSUM Frau Karin Weiler-Strehl, die Ehefrau von Herrn Udo Strehl, auf Einzelvertragsbasis mit Beratungsleistungen. Die Aufwendungen aus diesen Beratungsverträgen mit Frau Weiler-Strehl betrugen im Geschäftsjahr 2018 TEUR 36 (2017: TEUR 36).

Die USU GmbH hat von Frau Karin Weiler-Strehl das Verwaltungsgebäude Spitalhof in Möglingen angemietet. Am 20. Juli 2007 wurde zwischen den zwei Parteien ein neuer Mietvertrag mit Laufzeit bis zum 31. Dezember 2017 geschlossen. Wird das Mietverhältnis nicht spätestens 24 Monate vor Ablauf gekündigt, verlängert es sich um weitere 4 Jahre. Das Mietverhältnis ist derzeit ungekündigt, sodass sich die Laufzeit bis zum 31.12.2021 verlängert hat. Danach beträgt die monatliche Gesamtmiete TEUR 21 (2017: TEUR 24) zuzüglich Nebenkosten. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden der USU GmbH für die Vermietung des Verwaltungsgebäudes sowie der Stellplätze TEUR 263 (2017: TEUR 299) in Rechnung gestellt.

Darüber hinaus hat die USU Software AG von Frau Karin Weiler-Strehl ein Büro in der Münchinger Straße in Möglingen angemietet. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden Mietzahlungen in Höhe von TEUR 10 (2017: TEUR 10) geleistet.

48.3 Stefan Merkel/Lysant GmbH (Lysant)

Die USU beauftragte die Lysant über Herrn Stefan Merkel mit der fachlichen Beratung und Unterstützung im Umfeld Testmanagement und Fachkonzeption. Im Berichtsjahr wurden an die Lysant Aufträge in Höhe von TEUR 134 (2017: TEUR 0) vergeben. Auftragseingänge von der Lysant wurden in Höhe von TEUR 22 (2017: TEUR 0) verzeichnet.

48.4 Darlehen an Aktionäre

Zum 31. Dezember 2018 bestanden keine Darlehensforderungen.

48.5 Bezüge des obersten Managements und des Aufsichtsrats

Die Geschäfte der Gruppe werden verantwortlich von den Vorständen der USU Software AG geleitet:

Bernhard Oberschmidt (Chief Executive Officer)
Dr. Benjamin Strehl (Executive Vice President)
Bernhard Böhler (Executive Vice President)

Die Bezüge der Vorstände belaufen sich im Geschäftsjahr 2018 auf insgesamt TEUR 888 (2017: TEUR 1.186).

Fixe Vergütung: TEUR 501 (2017: TEUR 593)

Variable Vergütung: TEUR 295 (2017: TEUR 477)

Geldwerter Vorteil aus Privatnutzung Firmenfahrzeuge: TEUR 50 (2017: TEUR 64)

Beitragsorientierte Pensionsaufwendungen: TEUR 42 (2017: TEUR 52)

Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2018 betrugen TEUR 120 (2017: TEUR 107). Regelungen über die Vergütung des Aufsichtsrates finden sich im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns im Kapitel "Vergütungsbericht".

Hinsichtlich der für ein Mitglied des Aufsichtsrates und ehemaligen Vorstands gebildeten Pensionsrückstellung in Höhe von TEUR 2.787 vor Verrechnung mit dem Deckungsvermögen in Höhe von TEUR 1.522 verweisen wir auch auf die Konzernanhangsangabe 23.

49. Honorare des Abschlussprüfers

  • a) Abschlussprüfungen (Einzelabschlüsse und Konzernabschluss)
  • TEUR 194 (2017: TEUR 128)
  • b) Sonstige Leistungen TEUR 6 (2017: TEUR 7)

Neben den Leistungen für Abschlussprüfung wurden noch sonstige Leistungen an das Mutterunternehmen und seine beherrschten Tochterunternehmen erbracht. Diese umfassen prüferische Einschätzungen im Zusammenhang mit der Erstellung von Quartalsabschlüssen der USU Software AG im Geschäftsjahr 2018.

50. Sonstige Angaben

50.1 Haftungsverhältnisse

Zum 31. Dezember 2017 sowie zum 31. Dezember 2018 bestanden keine angabepflichtigen Haftungsverhältnisse.

50.2 Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die Gesellschaft hat Teile der Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Kraftfahrzeuge geleast (Operating Leasing) als auch Bürogebäude gemietet. Die Zinssätze, die den Verträgen zugrunde liegen, sind marktüblich. Weder für gemietete Bürogebäude noch für geleaste Betriebs- und Geschäftsausstattung und Kraftfahrzeuge bestehen vorteilhafte Kauf- oder Mietverlängerungsoptionen bei Beendigung des Leasingverhältnisses. Sale-and-Leaseback-Transaktionen haben in keinem der beiden Geschäftsjahre stattgefunden. Die jährlich erwarteten Mindestzahlungen aus Leasing- und Mietverträgen und sonstigen finanziellen Verpflichtungen stellen sich insgesamt wie folgt dar:

44
5.235
6.670
0
4.498
5.707
3.113 2.960
2.078 1.538
1.435 1.209
0 0
499 530
936 679
TEUR TEUR
2018 2017

Die Aufwendungen für Operating-Leasing- und Mietverträge beliefen sich für das Geschäftsjahr 2018 auf TEUR 3.000 (2017: TEUR 2.624). Davon entfallen TEUR 1.131 auf das Operating-Leasing und TEUR 1.869 auf Mietverträge.

51. Rechtsstreitigkeiten, sonstige Eventualschulden und Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Die Gesellschaft kann im Zuge ihrer gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in Rechtsstreitigkeiten, Schadensersatzansprüche, Ermittlungs- und Gerichtsverfahren einschließlich Fragen der Produkthaftung und wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten verwickelt werden. Die Ergebnisse von gegenwärtig anhängigen bzw. künftigen Verfahren können nicht mit Sicherheit vorausgesehen werden, sodass künftig aufgrund von Entscheidungen Aufwendungen entstehen können, die nicht in vollem Umfang durch Versicherungen abgedeckt sind und wesentliche Auswirkungen auf das Geschäft der Gesellschaft, ihre Finanzlage oder ihr betriebliches Ergebnis haben könnten. Nach Einschätzung der Gesellschaft und ihrer Rechtsberater zum 31. Dezember 2018 und zum 31. Dezember 2017 sind in den gegenwärtig anhängigen Rechtsverfahren Entscheidungen mit wesentlichem Einfluss auf die Vermögens- und Ertragslage zu Lasten der Gruppe nicht zu erwarten.

Bis zur Freigabe des Konzernabschlusses durch den Vorstand ergaben sich keine weiteren nennenswerten Ereignisse, über die zu berichten wäre.

52. Organe

52.1 Vorstand

Dem Vorstand der Muttergesellschaft gehörten im Geschäftsjahr 2018 an:

Bernhard Oberschmidt,

Vorsitzender des Vorstands, Diplom-Ökonom

Bernhard Böhler, stellvertretender Vorsitzender des Vorstands

Dr. Benjamin Strehl,

Dipl.-Kaufmann

Die Gesamtbezüge des aktiven Vorstands beliefen sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf TEUR 888. Einzelheiten hierzu werden im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns unter "Vergütungsbericht" erläutert.

52.2 Aufsichtsrat

Dem Aufsichtsrat gehörten im Geschäftsjahr 2018 an:

Udo Strehl, Vorsitzender

Geschäftsführer der AUSUM GmbH, Möglingen Aufsichtsratsvorsitzender der USU GmbH, Möglingen

Günter Daiss, Stellvertretender Vorsitzender (bis 31. Dezember 2018) Geschäftsführer Daiss Agrar, Ungarn

Geschäftsführer Green Kft., Ungarn

Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der USU GmbH, Möglingen

Erwin Staudt,

Unternehmensberater, Leonberg

Aufsichtsratsmitglied der Grenke AG, Baden-Baden Aufsichtsratsmitglied der PROFI Engineering Systems AG, Darmstadt

Aufsichtsratsmitglied der USU GmbH, Möglingen Beiratsmitglied der Interstuhl Büromöbel GmbH & Co. KG, Meßstetten

Gabriele Walker-Rudolf

(ab 17. Januar 2019)

Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats beliefen sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf TEUR 101,9. Einzelheiten hierzu werden im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns unter "Vergütungsbericht" erläutert.

53. Finanzielles Risikomanagement

Die Gruppe unterliegt mit ihren finanziellen Aktivitäten verschiedenen Risiken, deren Messung, Steuerung und Überwachung durch ein systematisches Risikomanagement erfolgt. Nachstehend wird im Einzelnen auf das Management von Kreditrisiken, Liquiditätsrisiken sowie Marktrisiken (Wechselkursrisiken, Zinsrisiken, Effektenkursrisiken) eingegangen.

53.1 Kreditrisiken

Die Gruppe ist Kreditrisiken im Bereich der flüssigen Mittel und der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgesetzt.

Flüssige Mittel werden bei anerkannten Kreditinstituten gehalten bzw. von Unternehmen mit guter Bonität erworben. Die Gruppe beobachtet ständig die Kreditwürdigkeit dieser Unternehmen und erwartet keine Ausfälle. Da keine Sicherheiten vorhanden sind, ist das maximale Risiko im Falle eines Ausfalls der bilanzierte Betrag.

Die Ausfallrisiken bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden durch eine fortlaufende Überprüfung der Bonität der Gegenparteien minimiert. Da mit den Kunden keine generellen Aufrechnungsvereinbarungen getroffen werden, stellt die Gesamtheit der bei den Vermögenswerten ausgewiesenen Beträge gleichzeitig das maximale Ausfallrisiko dar.

Für den Fall, dass der Gruppe Sachverhalte bekannt sind, die die Fähigkeit eines bestimmten Kunden, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen, mindern könnte, erfasst die Gruppe eine Einzelwertberichtigung bezüglich der fälligen Beträge und vermindert die Netto-Forderungen auf den Betrag, den die Gruppe in angemessener Weise als erzielbar erachtet. Darüber hinaus erfasst die Gruppe Risiken aus der Einbringlichkeit von Forderungen im Rahmen einer Portfoliobewertung.

Bei den weder überfälligen noch im Wert geminderten finanziellen Vermögenswerten deuten (ebenso wie im Vorjahr) keine Anzeichen darauf hin, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden.

53.2 Liquiditätsrisiken

Die Gruppe benötigt zur Erfüllung ihrer finanziellen Verpflichtungen liquide Mittel, die die Gruppe weitgehend aus dem laufenden Geschäftsbetrieb deckt. Ferner bestehen Kreditlinien zur Abdeckung eventueller Liquiditätsengpässe.

Die finanziellen Verbindlichkeiten der Gesellschaft sind mit Ausnahme der unter Konzernanhangsangabe 22 beschriebenen Verbindlichkeit kurzfristiger Natur, d.h. innerhalb eines Jahres fällig.

53.3 Zinsbedingte Cash-Flow-Risiken

Marktzinssatzänderungen wirken sich bei der USU Software AG im Wesentlichen auf die Cash-Flows aus den Geldanlagen aus. Wenn das Marktzinssatzniveau zum 31. Dezember 2018 um 1 % höher (niedriger) gewesen wäre, wäre das Ergebnis und das Eigenkapital um jeweils TEUR 105 (31. Dezember 2017: TEUR 142) höher (geringer) gewesen.

53.4 Wechselkursrisiken

Die Gesellschaft tätigt in gewissem Umfang Fremdwährungstransaktionen und ist deshalb Wechselkursschwankungen ausgesetzt, die entsprechend Auswirkungen auf die in EUR ausgewiesenen Vermögenswerte und Erträge haben. Ebenso entstehen Transaktionsrisiken bei auf ausländische Währung lautenden finanziellen Vermögenswerten. Auf die Angaben von Sensitivitäten wurde aus Wesentlichkeitsgründen verzichtet.

54. Zusätzliche Angaben zum Kapital

Die USU Software AG unterliegt keinen externen oder satzungsmäßigen Mindestkapitalanforderungen. Die Gesellschaft verfolgt das Ziel einer hohen Eigenkapitalfinanzierung, um mit dieser finanziellen Flexibilität ihre Wachstumsziele zu erreichen. Zudem wird von Kundenseite eine hohe Eigenkapitalquote und Liquidität als Investitionssicherheit gefordert.

Das Eigenkapital und die Bilanzsumme betrugen zum 31. Dezember 2018 und 2017:

2018 2017 Veränderung
TEUR TEUR
Langfristige Schulden 5.750 7.353 -21,8%
Kurzfristige Schulden 29.729 29.027 2,4%
Fremdkapital 35.479 36.380 -2,5%
Eigenkapital 59.665 63.006 -5,3%
Bilanzsumme 95.144 99.386 -4,3%
Eigenkapitalquote 62,7 % 63,4 %

Die Gesellschaft hat wie im Vorjahr keine Nettofinanzschulden, da die liquiden Mittel die verzinslichen Verbindlichkeiten übersteigen. Die Aufrechterhaltung der bestehenden Kapitalstruktur kann dabei beispielsweise durch die Ausweitung des Bilanzgewinns infolge positiver zukünftiger Jahresüberschüsse oder die Ausgabe neuer Anteile erreicht werden.

55. Befreiung nach § 264 Abs. 3 HGB

Die folgenden, in den Konzernabschluss der USU Software AG einbezogenen, inländischen Tochterunternehmen haben für das Geschäftsjahr 2018 Befreiungsregelungen des § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch genommen:

  • Aspera GmbH, Aachen
  • LeuTek GmbH, Leinfelden-Echterdingen
  • Omega Software GmbH, Obersulm
  • Openshop Internet Software GmbH, Möglingen

I. WERTPAPIERGESCHÄFTE DER ORGANE

Die folgende Tabelle ist im Zusammenhang mit den in den Zwischenberichten der USU Software AG veröffentlichten Angaben zum Wertpapierbesitz der Organe der Gesellschaft zu lesen. Von Organmitgliedern der Gesellschaft werden zum 31. Dezember 2018 Aktien der USU Software AG, Möglingen, in folgendem Umfang gehalten:

2018 2017
Aktien Aktien
156.518 156.518
167.572 167.572
0 0
5.000 5.000
100.000 100.000
85.500 85.500

*) Über die AUSUM GmbH werden Herrn Udo Strehl als Mehrheitsgesellschafter dieser Gesellschaft gemäß § 34 (1) S.1 Nr. 1 WpHG n.F. zusätzlich 5.340.014 (2017: 5.338.044) Stimmrechte an der USU Software AG zugerechnet.

Zusätzlich werden über die "Wissen ist Zukunft-Stiftung" Udo Strehl als Geschäftsführer dieser Stiftung 32.000 (2017: 32.000) Stimmrechte an der USU Software AG gemäß § 34 (1) S.1 Nr. 1 WpHG n.F. zugerechnet.

Am 22. und 23. November 2018 hat die AUSUM GmbH, deren Mehrheitsgesellschafter der Aufsichtsratsvorsitzende der USU Software AG, Udo Strehl ist, insgesamt 1.970 Aktien der USU Software AG an der Börse Stuttgart gekauft und diese Wertpapiergeschäfte nachfolgend der USU Software AG mitgeteilt. Die Gesellschaft hat ihrerseits diese Mitteilung über die Wertpapiergeschäfte pflichtgemäß veröffentlicht.

Aktienoptionen und Wandelobligationen der USU Software AG werden von den Organmitgliedern nicht gehalten.

J. DIVIDENDENZAHLUNG

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen eine Dividendenzahlung in Höhe von TEUR 4.209 (EUR 0,40 je Aktie) vor.

K. ENTSPRECHENSERKLÄRUNG

Vorstand und Aufsichtsrat der USU Software AG haben am 11. Dezember 2018 die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG abgegeben und den Aktionären auf der Internetseite der USU Software AG unter http://www.usu-software.de dauerhaft zugänglich gemacht. Nähere Ausführungen zur Entsprechenserklärung sind im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns zu diesem Konzernabschluss enthalten.

Möglingen, 11. März 2019 USU Software AG

Bernhard Oberschmidt Vorsitzender des Vorstands

Bernhard Böhler Mitglied des Vorstands

Dr. Benjamin Strehl Mitglied des Vorstands

ENTWICKLUNG DES KONZERNANLAGEVERMÖGENS ANLAGE 3A FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2018 USU Software AG, Möglingen

Anschaffungs-/Herstellungskosten Kumulierte Abschreibungen Buchwerte Stand am Währungs- Zugänge Abgänge Stand am Stand am Währungs- Zugänge Abgänge Stand am Stand am Stand am 1.1.2018 anpassung 31.12.2018 1.1.2018 anpassung 31.12.2018 31.12.2018 31.12.2017 TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR Immaterielle Vermögenswerte Erworbene Software/ Auftragsbestand 10.145 0 58 560 9.643 7.038 0 625 560 7.103 2.540 3.107 Namens- und Markenrechte 2.532 0 0 0 2.532 521 0 0 0 521 2.011 2.011 Wartungsverträge/ Vorteilhafte Veträge 3.621 0 0 0 3.621 3.322 0 117 0 3.439 182 299 Kundenstamm 9.669 0 0 0 9.669 6.599 -1 901 0 7.499 2.170 3.070 25.967 0 58 560 25.465 17.480 -1 1.643 560 18.562 6.903 8.487 Geschäfts- oder Firmenwerte 64.101 0 0 0 64.101 22.918 0 0 0 22.918 41.183 41.183 Sachanlagen Grundstücke und Bauten 234 0 0 48 186 95 0 19 47 67 119 139 Andere Anlagen, Betriebsund Geschäftsausstattung 5.223 7 1.086 550 5.766 3.132 4 1.137 545 3.728 2.038 2.091 5.457 7 1.086 598 5.952 3.227 4 1.156 592 3.795 2.157 2.230 95.525 7 1.144 1.158 95.518 43.625 3 2.799 1.152 45.275 50.243 51.900

Anschaffungs-/Herstellungskosten Kumulierte Abschreibungen Buchwerte
Abgänge
Stand am
Stand am Währungs- Zugänge Abgänge Stand am Stand am Stand am
31.12.2018 1.1.2018 anpassung 31.12.2018 31.12.2018 31.12.2017
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
9.643 7.038 0 625 560 7.103 2.540 3.107
2.532 521 0 0 0 521 2.011 2.011
3.621 3.322 0 117 0 3.439 182 299
9.669 6.599 -1 901 0 7.499 2.170 3.070
25.465 17.480 -1 1.643 560 18.562 6.903 8.487
64.101 22.918 0 0 0 22.918 41.183 41.183
186 95 0 19 47 67 119 139
5.766 3.132 4 1.137 545 3.728 2.038 2.091
5.952 3.227 4 1.156 592 3.795 2.157 2.230
95.518 43.625 3 2.799 1.152 45.275 50.243 51.900

ENTWICKLUNG DES KONZERNANLAGEVERMÖGENS ANLAGE 3B FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2017 USU Software AG, Möglingen

Anschaffungs-/Herstellungskosten Kumulierte Abschreibungen Buchwerte Stand am Währungs- Zugänge Zugänge Abgänge Stand am Stand am Währungs- Zugänge Abgänge Stand am Stand am Stand am 1.1.2017 anpassung Erwerbe 31.12.2017 1.1.2017 anpassung 31.12.2017 31.12.2017 31.12.2016 TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR Immaterielle Vermögenswerte Erworbene Software/ Auftragsbestand 7.250 3 165 2.727 0 10.145 6.479 2 557 0 7.038 3.107 771 Namens- und Markenrechte 2.532 0 0 0 0 2.532 521 0 0 0 521 2.011 2.011 Wartungsverträge/ Vorteilhafte Veträge 3.126 0 0 495 0 3.621 3.126 0 196 0 3.322 299 0 Kundenstamm 8.352 0 0 1.317 0 9.669 5.706 0 893 0 6.599 3.070 2.646 21.260 3 165 4.539 0 25.967 15.832 2 1.646 0 17.480 8.487 5.428 Geschäfts- oder Firmenwerte 57.693 0 0 6.408 0 64.101 22.118 0 800 0 22.918 41.183 35.575 Sachanlagen Grundstücke und Bauten 268 0 55 1 90 234 164 0 21 90 95 139 104 Andere Anlagen, Betriebsund Geschäftsausstattung 4.508 6 1.155 61 507 5.223 2.478 10 1.148 504 3.132 2.091 2.030 4.776 6 1.210 62 597 5.457 2.642 10 1.169 594 3.227 2.230 2.134 83.729 9 1.375 11.009 597 95.525 40.592 12 3.615 594 43.625 51.900 43.137

Kumulierte Abschreibungen Buchwerte
Abgänge
Stand am
Stand am Währungs- Zugänge Abgänge Stand am Stand am Stand am
31.12.2017 1.1.2017 anpassung 31.12.2017 31.12.2017 31.12.2016
TEUR
TEUR
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
10.145 6.479 2 557 0 7.038 3.107 771
2.532 521 0 0 0 521 2.011 2.011
3.621 3.126 0 196 0 3.322 299 0
9.669 5.706 0 893 0 6.599 3.070 2.646
25.967 15.832 2 1.646 0 17.480 8.487 5.428
64.101 22.118 0 800 0 22.918 41.183 35.575
234 164 0 21 90 95 139 104
2.478 10 1.148 504 3.132 2.091 2.030
5.223
5.457 2.642 10 1.169 594 3.227 2.230 2.134

"Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die USU Software AG, Möglingen

Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der USU Software AG, Möglingen, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018, der Konzerngesamtergebnisrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns (nachfolgend: zusammengefasster Lagebericht) der USU Software AG, Möglingen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Die in Abschnitt IX. des zusammengefassten Lageberichts enthaltene nichtfinanzielle Konzernerklärung, die in Abschnitt VIII. des zusammengefassten Lageberichts enthaltene (Konzern-)Erklärung zur Unternehmensführung und die in Abschnitt XI. enthaltene Versicherung nach § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB zum Konzernabschlussabschluss und die Versicherung nach § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB i.V.m. § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB zum zusammengefassten Lagebericht haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2018 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 und
  • vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser

Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf die oben genannten nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

  • 1) Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte
  • 2) Realisierung von Umsatzerlösen aus Softwarelizenzen, Beratungsleistungen und Wartungsleistungen

Zu 1) Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte

a) Das Risiko für den Abschluss

In dem Konzernabschluss der USU Software AG (nachfolgend: USU) wird unter dem Bilanzposten "Geschäfts- oder Firmenwerte" insgesamt ein Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von EUR 41,2 Mio. ausgewiesen. Dies entspricht circa 43,3 % der Konzernbilanzsumme. Geschäfts- oder Firmenwerte werden zum 30. September des jeweiligen Geschäftsjahres von der Gesellschaft einem Werthaltigkeitstest (sog. Impairment Test) unterzogen.

Es erfolgte eine Bewertung mittels eines Bewertungsmodells nach dem Discounted Cashflow-Verfahren. Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse durch die gesetzlichen Vertreter, der geplanten operativen Margen sowie des verwendeten Diskontierungszinssatzes abhängig und daher mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet. Es wurde dabei ein Bewertungsgutachten von einem externen Sachverständigen verwendet. Die Bewertung ist daher mit wesentlichen Unsicherheiten behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der hohen Komplexität der Bewertung war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

Die Angaben der Gesellschaft zu den Geschäfts- oder Firmenwerten sind in den Abschnitten 7.1, 7.3 und 10. des Konzernanhangs enthalten.

b) Prüferisches Vorgehen und Schlussfolgerungen

Von der Angemessenheit der bei der Berechnung verwendeten künftigen Zahlungsmittelzuflüsse haben wir uns unter anderem durch Abgleich dieser Angaben mit den aktuellen Budgets aus der von den gesetzlichen Vertretern verabschiedeten Drei-Jahresplanung sowie durch Abstimmung mit allgemeinen Markterwartungen überzeugt.

Die Verlässlichkeit der Unternehmensplanungen wurde anhand eines retrospektiven Plan-Ist-Vergleiches zwischen den Planzahlen, die der Bewertung im Vorjahr zugrunde lagen und dem tatsächlichen Eintritt im Geschäftsjahr 2018 beurteilt. Soweit bedeutsame Abweichungen zu verzeichnen waren, wurden diese mit den gesetzlichen Vertretern auf ihre Relevanz für den vorliegenden Abschluss erörtert.

Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten Unternehmenswerts haben können, haben wir auch die bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parameter einschließlich der durchschnittlichen Kapitalkosten ("Weighted Average Cost of Capital") schwerpunktmäßig geprüft und das Berechnungsschema nachvollzogen.

Aufgrund der materiellen Bedeutung der Geschäfts- oder Firmenwerte sowie aufgrund der Tatsache, dass die Bewertung derselben auch von volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen abhängt, die außerhalb der Einflussmöglichkeit der Gesellschaft liegen, haben wir ergänzend Sensitivitätsanalysen für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten mit geringer bzw. keiner Überdeckung (Buchwert im Vergleich zum Barwert) durchgeführt und festgestellt, dass die jeweiligen Geschäfts- oder Firmenwerte ausreichend durch die diskontierten künftigen Zahlungsmittelüberschüsse gedeckt sind bzw. entsprechend abgewertet wurden.

Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und -annahmen stimmen insgesamt mit unseren Erwartungen überein.

Zu 2) Realisierung von Umsatzerlösen aus Softwarelizenzen, Beratungsleistungen und Wartungsleistungen

a) Das Risiko für den Abschluss

Der Konzern erzielt Umsätze aus der Lizenzvergabe von Softwareprodukten an Endkunden, aus Beratungsdienstleistungen im Softwareumfeld sowie aus Wartungsverträgen.

Die Umsatzerlöse aus der Softwarelizenz sind dann realisiert, wenn die Lieferung erfolgt ist, der Kaufpreis festgesetzt oder bestimmbar ist, die Vereinnahmung angemessen sichergestellt ist und nachweislich eine Vereinbarung besteht. Die den Beratungsdienstleistungen zugerechneten Umsatzerlöse werden mit Erbringung der Leistungen realisiert. Die den Wartungsaufträgen zugerechneten Umsatzerlöse werden anteilig über die Vertragsdauer berücksichtigt.

Die Gruppe bietet Kombinationen ihrer Leistungen ihren Kunden im Rahmen eines einzelnen Vertrages (Kombinationsvertrag- Lizenz und Wartung) oder in mehreren separaten Verträgen (Vertragsbündel- Lizenz, Wartung und Beratung) an.

Soweit das Vertragsbündel oder der Kombinationsvertrag insgesamt keinen nach IFRS 15 zusammenzufassenden Vertrag darstellt, realisiert die Gruppe die aus diesen Vertragsbündeln oder Kombinationsverträgen resultierenden Umsatzerlöse gemäß den Verkaufswerten der einzelnen Leistungen. Die Ermittlung des Einzelpreises wird anhand des Preises festgestellt, der verlangt werden würde, wenn eine Leistung getrennt verkauft würden.

Wartungserlöse werden in der Regel über den Zeitraum der erbrachten Wartungsleistungen erfasst. Für Wartungen wird der übliche Preis auf Grundlage von Verlängerungssätzen für Wartungen gleicher Dauer, bzw. soweit diese nicht vorliegen, an der vom Vorstand der Gruppe verabschiedeten Preisliste bestimmt. In den Fällen, in denen die zu erbringende Beratungsdienstleistung oder Wartung des Vertragsbündels den üblichen Preis unterschreitet, werden die Differenzbeträge zu den üblichen Preisen der Beratungsdienstleistung oder Wartung aus dem realisierten Lizenzumsatz abgegrenzt und entsprechend über den Zeitraum der Erbringung der Beratungsdienstleistung bzw. der Wartung realisiert.

In den Fällen, in denen die Zahlung der Lizenzgebühren von der Bereitstellung von Beratungsdienstleistungen abhängig ist, die die Software in ihrer Funktionalität wesentlich verändern oder erweitern, werden die Umsätze für die Softwarelizenz und Beratungen abgegrenzt und nach dem Fertigstellungsgrad der Beratungsdienstleistung realisiert. Der zu realisierende Umsatz- und Ertragsanteil wird dabei durch das bisher erbrachte Beratungsvolumen zum geschätzten Gesamtdienstleistungsvolumen bei Fertigstellung bemessen. Aufwendungen für nachträgliche Änderungen seitens des Kunden werden in den noch nicht abgerechneten Leistungen berücksichtigt, sofern ihre Realisierung wahrscheinlich ist und sie hinreichend zuverlässig geschätzt werden können.

Die zeitraumbezogene Umsatzrealisierung basiert auf Schätzungen. Aufgrund der hierbei gegebenen Unsicherheiten ist es möglich, dass die Schätzungen der bis zur Fertigstellung erforderlichen Aufwendungen nachträglich berichtigt werden müssen. Derartige Berichtigungen von Aufwendungen und Erträgen werden in der Periode ausgewiesen, in der der Anpassungsbedarf festgestellt wird.

Die Angaben der Gesellschaft zur Umsatzrealisierung sind insbesondere in den Abschnitten 7.17 und 33. des Konzernanhangs enthalten.

Aufgrund der verschiedenen Arten der Umsatzerzielung bei Softwarelizenzen, Beratungsdienstleistungen und Wartungsleistungen war die Umsatzrealisierung im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

b) Prüferisches Vorgehen und Schlussfolgerungen

Wir haben die Übereinstimmung der von USU angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen für die Realisierung von Umsatzerlösen mit dem IFRS Rahmenkonzept und den einschlägigen IFRS gewürdigt. Für eine Stichprobe der im Geschäftsjahr erzielten Umsatzerlöse haben wir durch die Überprüfung der zugrunde liegenden vertraglichen Vereinbarungen und anderer damit in Zusammenhang stehender Dokumente sowie durch Erläuterungen von Mitarbeitern der USU aus den Bereichen Rechnungslegung und/ oder Vertrieb ein Verständnis über die Transaktion erlangt. Wir haben darüber hinaus Saldenbestätigungen von den jeweiligen Kunden eingeholt, um die von USU bilanzierten Forderungen zum Bilanzstichtag verifizieren zu können und beurteilt, ob USU alle separaten Bilanzierungseinheiten ordnungsgemäß identifiziert und den Transaktionspreis für solche Einheiten auf Basis der Methode der relativen beizulegenden Zeitwerte zugeordnet hat. Ebenso haben wir beurteilt, ob die für jede separate Bilanzierungseinheit geltenden Rechnungslegungsgrundsätze zur Realisierung der Umsatzerlöse angemessen angewendet wurden, um eine periodengerechte Erfassung der Umsatzerlöse sicherzustellen. Ferner haben wir die Angemessenheit der zugehörigen Konzernanhangangaben beurteilt.

Wir halten die von USU ausgeübten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zur Realisierung von Umsatzerlösen aus Softwarelizenzen und Dienst- und Wartungsleistungen im Geschäftsjahr 2018 für geeignet, eine sachgerechte Abbildung im Konzernabschluss zu ermöglichen. Für die im Geschäftsjahr 2018 abgeschlossenen und von uns überprüften Softwarevereinbarungen war eindeutig nachvollziehbar, welche der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zur Realisierung der Umsatzerlöse anzuwenden war.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

  • die in Abschnitt IX. des zusammengefassten Lageberichts enthaltene nichtfinanzielle Konzernerklärung,
  • die in Abschnitt VIII. des zusammengefassten Lageberichts enthaltene (Konzern-)Erklärung zur Unternehmensführung,
  • die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks,
  • den Corporate Governance Bericht nach Nr. 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex und
  • die im Abschnitt XI. des zusammengefassten Lageberichts enthaltene Versicherung nach § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB zum Konzernabschluss und die Versicherung nach § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB i.V. m § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB zum zusammengefassten Lagebericht.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Konzernabschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

  • wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, den inhaltlich geprüften Bestandteilen des zusammengefassten Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
  • anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

    • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

  • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

  • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
  • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.
  • holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.
  • beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.
  • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den

zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 28. Juni 2018 als Abschlussprüfer gewählt. Gemäß § 318 Abs. 2 HGB gelten wir als Abschlussprüfer des Konzernabschlusses, da kein anderer Prüfer bestellt wurde. Wir wurden am 12. November 2018 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2017 als Konzernabschlussprüfer der USU Software AG, Möglingen, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Die für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Frau Linda Ruoß."

JAHRESABSCHLUSS DER AG

Bilanz 134–135
Gewinn- und Verlustrechnung 136
Anhang 137–145
A.
Allgemeine Hinweise
137
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 137–138
C.
Erläuterungen zur Bilanz
138–139
D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 140
E.
Sonstige Angaben
140–143
A K T I V A Stand am Stand am
31.12.2018 31.12.2017
EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen,
Schutzrechte und ähnliche Rechte 4.091,69 51.414,45
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 26.101,27 26.870,38
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 49.399.995,58 49.399.995,58
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
Unfertige Erzeugnisse 0,00 10.209,32
II. Forderungen und sonstigeVermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 207.591,21 143.126,53
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 7.709.025,26 10.765.494,38
3. Sonstige Vermögensgegenstände 2.056.328,06 1.548.027,54
9.972.944,53 12.456.648,45
III. Wertpapiere 0,00 3.014.230,00
IV. Flüssige Mittel 1.692.126,15 350.012,78
C. Rechnungsabgrenzungsposten 158.059,90 91.491,73
61.253.319,12 65.400.872,69
P A S S I V A Stand am Stand am
31.12.2018 31.12.2017
EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital
(Bedingtes Kapital TEUR 378; i.V. TEUR 378)
10.523.770,00 10.523.770,00
II. Kapitalrücklage 13.644.662,64 13.644.662,64
III. Bilanzgewinn 6.283.753,39 6.174.925,84
30.452.186,03 30.343.358,48
B. Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen 1.574.798,33 1.570.496,34
C. Verbindlichkeiten
1. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 7.122,50 0,00
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 213.976,41 224.261,01
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 28.648.082,51 32.725.807,62
4. Sonstige Verbindlichkeiten 308.745,35 522.529,79
29.177.926,77 33.472.598,42
D. Rechnungsabgrenzungsposten 48.407,99 14.419,45
61.253.319,12 65.400.872,69

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DIE ZEIT VOM 1. JANUAR BIS ZUM 31. DEZEMBER 2018 USU Software AG, Möglingen

2018
EUR
2017
EUR
1. Umsatzerlöse 3.803.253,16 1.822.556,00
2. Verminderung (i.V. Erhöhung) des Bestands
an fertigen und unfertigen Erzeugnissen
-10.209,32 10.209,32
3. Sonstige betriebliche Erträge 1.900.852,78 2.164.710,62
5.693.896,62 3.997.475,94
4. Materialaufwand
a)
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebs-
stoffe und für bezogene Waren
b)
Aufwendungen für bezogene Leistungen
114.550,99
83.788,28
184.969,25
48.219,28
198.339,27 233.188,53
5. Personalaufwand
a)
Löhne und Gehälter
3.394.443,87 3.049.966,47
b)
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung
(davon für Altersversorgung TEUR 2; i. V. TEUR 1) 455.468,79 404.202,44
3.849.912,66 3.454.168,91
6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögens-
gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 62.783,40 70.354,89
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 5.902.855,04 3.954.199,58
-4.319.993,75 -3.714.435,97
8. Erträge aus Beteiligungen 5.000.000,00 3.000.000,00
9. Aufwendungen aus Verlustübernahme 0,00 1.055.952,10
10. Erträge aufgrund von Gewinnabführungsverträgen 4.149.170,72 4.928.510,77
11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 59.333,91 22.186,35
12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 475.588,61 394.325,74
13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 68.916,62 -14.569,84
14. Ergebnis nach Steuern 4.344.005,65 2.800.553,15
15. Sonstige Steuern 25.670,10 10.916,69
16. Jahresüberschuss 4.318.335,55 2.789.636,46
17. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 1.965.417,84 3.385.289,38
18. Bilanzgewinn 6.283.753,39 6.174.925,84

A. Allgemeine Hinweise

Die USU Software AG ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 206442 eingetragen und hat ihren Firmensitz im Spitalhof, 71696 Möglingen, Deutschland.

Der Jahresabschluss der USU Software AG wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) sowie nach den einschlägigen Vorschriften des AktG aufgestellt. Als börsennotierte Gesellschaft gilt die USU Software AG gemäß § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB als große Kapitalgesellschaft.

Darstellung, Gliederung, Ansatz und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt worden.

Die Betragsangaben erfolgen – soweit nicht anders vermerkt – in Tausend Euro (TEUR).

B.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
--------------------------------------------- --

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungsund Bewertungsmethoden maßgebend.

Das Sachanlagevermögen und die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten (zuzüglich Nebenkosten), vermindert um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen, bewertet.

Selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von weniger als EUR 800,00 werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben.

Bei den immateriellen Vermögensgegenständen und den Sachanlagen, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, werden die Abschreibungen planmäßig in der Regel nach Maßgabe steuerlich zulässiger Sätze ermittelt. Die Abschreibung erfolgt linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 3 bis 13 Jahren.

Bei den Finanzanlagen werden die Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten bzw. zu den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Abschreibungen werden vorgenommen, soweit es sich um dauerhafte Wertminderungen handelt.

Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben.

Die nicht abgerechneten unfertigen Leistungen wurden zu Herstellungskosten verlustfrei bewertet. Die Herstellungskosten umfassen die angefallenen, einzeln nachgewiesenen Arbeitszeiten, bewertet zu Einzelkosten einschließlich anteiliger Gemeinkosten. Vom Wahlrecht der Einbeziehung von Verwaltungsgemeinkosten wurde kein Gebrauch gemacht. Zinsen für Fremdkapital werden bei der Ermittlung der Herstellungskosten nicht berücksichtigt. Bezogene Fremdleistungen werden zu Anschaffungskosten bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken wird gegebenenfalls durch die Bildung angemessener Wertberichtigungen Rechnung getragen.

Die Wertpapiere des Umlaufvermögens wurden nach § 253 Abs. 4 HGB zu den Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in der Höhe angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen mit Restlaufzeiten von über einem Jahr werden zum Barwert unter Anwendung der laufzeitadäquaten Abzinsungssätze gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung bewertet. Voraussichtliche, erst in der Zukunft sich bis zur Erfüllung der Verpflichtung auswirkende Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen.

Die Rückstellungen für variable Vergütungsbestandteile der Mitarbeiter einschließlich der Mitglieder des Vorstands der USU Software AG basieren auf der individuellen Einschätzung des Vorstands hinsichtlich der jeweils realisierten Zielerreichungsgrade unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Zielgrößen.

Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die erhaltenen Anzahlungen sind ohne Umsatzsteuer ausgewiesen.

Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Insofern sind im vorliegenden Jahresabschluss nicht realisierte Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung enthalten. Bei einer Restlaufzeit über einem Jahr erfolgt die Umrechnung mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt des Entstehens. Bei Wechselkursänderungen bis zum Bilanzstichtag erfolgt die Bewertung grundsätzlich zum Wechselkurs des Bilanzstichtags unter Beachtung des Niederstwertprinzips auf der Aktiv- und des Höchstwertprinzips auf der Passivseite.

Latente Steuern werden gemäß § 274 HGB nach dem bilanzorientierten temporary-Konzept ermittelt. Latente Steuern werden für die USU Software AG unter Einbeziehung ihrer Organgesellschaften insbesondere für zeitliche Unterschiede zwischen handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Geschäfts-/Firmenwert, Pensionsrückstellungen und sonstigen Rückstellungen gebildet. Zusätzlich zu den zeitlichen Bilanzierungsunterschieden werden steuerliche Verlustvorträge der USU Software AG berücksichtigt. Die Bewertung der temporären Differenzen und der innerhalb der nächsten fünf Jahre verrechenbaren steuerlichen Verlustvorträge erfolgt mit dem unternehmensindividuellen Steuersatz (zum 31.12.2018: rd. 30,9 %).

Aktive latente Steuern werden mit passiven latenten Steuern verrechnet. Bei der USU Software AG verbleibt nach Verrechnung ein Überhang aktiver latenter Steuern. Die Gesellschaft hat vom Wahlrecht zum Ansatz aktiver latenter Steuern (§ 274 Abs. 1 Satz 2 HGB) keinen Gebrauch gemacht.

C. Erläuterungen zur Bilanz

1. Anlagevermögen

Die gesondert dargestellte Entwicklung des Anlagevermögens ist integraler Bestandteil des Anhangs.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren mit TEUR 4.150 (2017: TEUR 7.929) aus Gewinnabführungen von Tochtergesellschaften und mit TEUR 3.512 aus einem kurzfristigen Darlehen sowie im Übrigen aus Dienstleistungen.

Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben – wie im Vorjahr – Restlaufzeiten von unter einem Jahr.

Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten Forderungen aus Vorsteuern in Höhe von TEUR 10 (2017: TEUR 9), die im Folgejahr abzugsfähig sind.

3. Gezeichnetes Kapital

Das als gezeichnetes Kapital ausgewiesene Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in unverändert 10.523.770 Stück auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 1,00.

Genehmigtes Kapital

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 4. Juli 2017 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 3. Juli 2022 einmalig oder mehrfach gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um insgesamt bis zu EUR 2.630.942,00 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1,00 je Stückaktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017). Dabei ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge auszuschließen und/oder, wenn und soweit dies erforderlich ist, um Inhabern von Wandlungs- oder Optionsrechten und/oder Inhabern von mit Wandlungspflichten ausgestatteten Wandelschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft begeben wurden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung eines solchen Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. nach Erfüllung der Wandlungspflichten zustünde.

Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 % des Grundkapitals nicht übersteigt – und zwar weder im Zeitpunkt der Eintragung dieser Ermächtigung noch im Zeitpunkt der Ausgabe neuer Aktien – und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits an der Börse gehandelten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und Abs. 2, 186 Abs. 3 Satz 4 des Aktiengesetzes unterschreitet. Die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf neue oder zurückerworbene Aktien der Gesellschaft entfällt, die während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2017 unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 des Aktiengesetzes ausgegeben oder veräußert wurden sowie auf den anteiligen Betrag am Grundkapital, auf den sich Options- und/oder Wandlungsrechte bzw. -pflichten aus Schuldverschreibungen beziehen, die während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2017 in sinngemäßer Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben worden sind.

Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Erwerb von Beteiligungen, Unternehmen, Unternehmensteilen oder Vermögensgegenständen – auch zum Aktientausch – sowie bei Unternehmenszusammenschlüssen, auszuschließen.

Die Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53 b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten.

Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital 2017, einschließlich des Inhalts der Aktienrechte und der Bedingungen der Aktienausgabe, festzulegen.

Bedingtes Kapital

Das Grundkapital der Gesellschaft wurde durch Beschlüsse der ordentlichen Haupt-versammlung aus den Jahren 2000 und 2004 durch Ausgabe von auf den Inhaber lautenden Stückaktien auf TEUR 378 bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung diente ausschließlich der Gewährung von Optionsrechten an Vorstandsmitglieder und Mitarbeiter der Gesellschaft sowie an Mitglieder der Geschäftsführung und Mitarbeiter verbundener Unternehmen der Gesellschaft. Zum 31. Dezember 2018 waren keine Optionsrechte ausstehend.

4. Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für den Kauf der unitB Technology GmbH, Berlin (TEUR 750), für Bonusverpflichtungen (TEUR 457), Jahresabschluss (TEUR 83), sowie für Urlaub (TEUR 126).

Gesamt Restlaufzeit bis 1 Jahr Restlaufzeit 1-5 Jahre
31.12.2018 31.12.2017 31.12.2018 31.12.2017 31.12.2018 31.12.2017
Art der Verbindlichkeiten TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Verbindlichkeiten aus erhaltenen
Anzahlungen 7 0 7 0 0 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen 214 224 214 222 0 2
Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen 28.648 32.726 5.123 5.305 23.525 27.421
Sonstige Verbindlichkeiten 309 523 59 273 250 250
(davon aus Steuern) (58) (212) (58) (212) (0) (0)
(davon im Rahmen der
sozialen Sicherheit) (0) (0) (0) (0) (0) (0)
29.178 33.473 5.403 5.800 23.775 27.673

5. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen überwiegend Darlehensverbindlichkeiten (TEUR 28.365, 2017: TEUR 31.650), die in Höhe von TEUR 28.365 (2017: TEUR 31.650) durch eine Globalzession der Forderungen besichert sind. TEUR 283 (2017: TEUR 22) resultieren aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr.

D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

6. Umsatzerlöse

3.803 1.823
Sonstiges 3.104 1.332
Wartung 443 10
Lizenzen 0 124
Beratung 256 357
TEUR TEUR
2018 2017

Die im Geschäftsjahr erzielten Umsatzerlöse resultieren in Höhe von TEUR 3.763 (2017: TEUR 1.816) aus dem Inland und in Höhe von TEUR 40 (2017: TEUR 7) aus dem Ausland.

7. Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 1.901 (2017: TEUR 2.164) resultieren im Wesentlichen aus Dienstleistungen für Konzernunternehmen (TEUR 1.165, 2017: TEUR 1.285) und Forschungsgeldern in Höhe von TEUR 514 (2017: TEUR 691).

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 77 (2017: TEUR 0) und periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 18 (2017: TEUR 81).

8. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Der Posten enthält Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von weniger als TEUR 1 (2017: TEUR 1).

Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 0 (2017: TEUR 196) für nachträgliche Kostenbelastungen aus dem Vorjahr enthalten.

9. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen/Aufwendungen aus Verlustübernahme

Die Gesellschaft hat mit der Openshop Internet Software GmbH am 2. März 2000 einen Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Es wurde mit der Omega Software GmbH am 19. Mai 2005, mit der LeuTek GmbH am 29. Dezember 2006 sowie mit der Aspera GmbH am 31. Mai 2012 jeweils ein Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Diese wurden 2014 im Hinblick auf steuerliche Erfordernisse geringfügig angepasst. Danach haben sich die beteiligten Unternehmen verpflichtet, während der Dauer des Vertrages ihren gesamten Gewinn an die USU Software AG abzuführen. Eine Einstellung in die freien Rücklagen ist nur mit Zustimmung durch die USU Software AG möglich. Im Gegenzug hat sich die USU Software AG verpflichtet, jeden während der Dauer des Vertrages entstehenden Jahresfehlbetrag auszugleichen, wenn dieser nicht durch die Auflösung von während der Dauer dieses Vertrages gebildeten freien Rücklagen ausgeglichen werden kann.

Der im abgelaufenen Geschäftsjahr 2018 von der LeuTek GmbH, der Aspera GmbH und der Omega Software GmbH erzielte Gewinn wurde von der USU Software AG aufgrund des abgeschlossenen Ergebnisabführungsvertrages entsprechend vereinnahmt. Der von der Openshop Internet Software GmbH ausgewiesene Gewinn in 2018 in Höhe von TEUR 107 wird mit dem Verlustvortrag der Openshop Internet Software GmbH verrechnet.

Die Erträge aufgrund von Gewinnabführungsverträgen betreffen mit TEUR 4.149 (2017: TEUR 4.929) verbundene Unternehmen.

Die Aufwendungen aus Verlustübernahmen betreffen in Höhe von TEUR 0 (2017: TEUR 1.056) verbundene Unternehmen.

10. Finanzergebnis

Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge betreffen mit TEUR 35 (2017: TEUR 8) verbundene Unternehmen.

Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen betreffen mit TEUR 472 (2017: TEUR 389) verbundene Unternehmen.

11. Steuern vom Einkommen und Ertrag

In den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 35 (2017: TEUR 2) und periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 0 (2017: TEUR 16) enthalten.

12. Sonstige Steuern

In den sonstigen Steuern sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 26 (2017: TEUR 11) enthalten.

E. Sonstige Angaben

Angaben zum Anteilsbesitz

Die USU Software AG besitzt jeweils 100 % der Anteile an nachfolgend aufgelisteten Gesellschaften. Die Angaben zu Eigenkapital und Jahresergebnis stellen dabei die nach

jeweils landesspezifischen Rechnungslegungsvorschriften bilanzierten Werte dar:

Eigenkapital Jahresergebnis
31.12.2018 2018
in TEUR in TEUR
USU GmbH, Möglingen 30.368 5.479
LeuTek GmbH, Leinfelden-Echterdingen 1) 1.380 2.768
Omega Software GmbH, Obersulm 1) 970 181
Openshop Internet Software GmbH, Möglingen 1) -667 107
Aspera GmbH, Aachen 1) 300 1.199
USU Consulting GmbH i. L., Sursee, Schweiz 25 -7
Aspera Technologies Inc., Boston, USA -3.057 -1.673
USU SAS, Paris, Frankreich -930 -2.114

1) Jahresergebnis vor/Eigenkapital nach Ergebnisabführung an die USU Software AG.

Die nachfolgenden 100%-Beteiligungen werden mittelbar über die USU GmbH, Möglingen, gehalten.

Eigenkapital Jahresergebnis
31.12.2018 2018
in TEUR in TEUR
USU Software s. r. o., Brno,
Tschechische Republik 690 173
USU (Schweiz) AG i. L.,
Zug, Schweiz -48 -3
USU Austria GmbH, Wien,
Österreich -609 -51

13. Mitarbeiter

Durchschnittlich waren während des Geschäftsjahres 2018 37 (2017: 33) Angestellte bei der Gesellschaft beschäftigt. Dabei entfallen im Geschäftsjahr 6 Mitarbeiter auf den Funktionsberiech Vertrieb, 16 Mitarbeiter auf den Funktionsbereich Entwicklung und 15 Mitarbeiter auf den Funktionsbereich Verwaltung.

14. Haftungsverhältnisse

Die USU Software AG haftet gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Mietvertrag der USU GmbH für das Betriebsgebäude im Spitalhof.

Der Vorstand geht davon aus, dass aufgrund der bei der USU GmbH vorhandenen Liquiditätsausstattung sowie der nachhaltigen Ertragskraft derzeit kein Risiko der Inanspruchnahme aus dem vorgenannten Haftungsverhältnis besteht.

Des Weiteren hat die USU Software AG gegenüber der Openshop Internet Software GmbH, Möglingen, sowie der USU Consulting GmbH i.L., Sursee, Schweiz (verbundene Unternehmen) Patronatserklärungen abgegeben. Danach hat sich die USU Software AG, Möglingen, dazu verpflichtet, diese Tochtergesellschaften für das Geschäftsjahr 2018 sowie für das Geschäftsjahr 2019 in der Weise zu leiten und finanziell auszustatten, dass diese ihren Verbindlichkeiten nachkommen können. Darüber hinaus hat die USU Software AG den Rangrücktritt sämtlicher bestehender Forderungen in Höhe von insgesamt TEUR 795 (2017: TEUR 779) gegen die Openshop Internet Software GmbH erklärt.

Der Vorstand geht davon aus, dass derzeit keine konkretisierten Risiken der Inanspruchnahme aus dem vorgenannten Haftungsverhältnis bestehen. Die Gesellschaft übt keine aktive Geschäftstätigkeit aus. Sie verfügt über ausreichend liquide Mittel, um Dritten gegenüber bestehenden Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können. Zum Bilanzstichtag bestehende Forderungen der USU Software AG gegenüber der Openshop Internet Software GmbH, Möglingen, sind in Höhe von TEUR 779 wertberichtigt.

Gegenüber vier Beteiligungsgesellschaften bestehen Gewinnabführungs-/Ergebnisabführungsverträge.

15. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestehen in Höhe von TEUR 559 sonstige finanzielle Verpflichtungen. Im Einzelnen stellen sich diese wie folgt dar:

31.12.2018 31.12.2017
Fällig fällig fällig Gesamt Gesamt
2019 2020 ab 2021
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
81 82 255 418 318
3 3 8 14 5
78 38 11 127 150
162 123 274 559 473

Bei den außerbilanziellen Geschäften im Bereich Operate Leasing handelt es sich hauptsächlich um Gebäudemiete, Kfz-Leasingverträge und Mietverträge über Bürogeräte einschließlich IT-Hardware. Diese Verträge stellen eine Finanzierungsalternative dar, durch die im Wesentlichen eine Liquiditäts- und Eigenkapitalbindung sowie die Übernahme wesentlicher wirtschaftlicher Risiken vermieden werden. Weiterhin besteht Planungs- und Kalkulationssicherheit im Hinblick auf die für die Laufzeit fest vereinbarten Leasingkonditionen. Ein Risiko besteht darin, dass über die übernommenen Gegenstände insbesondere im Falle mangelnder Auslastung nicht frei verfügt werden kann.

16. Aufsichtsrat

Dem Aufsichtsrat gehörten im Geschäftsjahr 2018 an:

Udo Strehl, Vorsitzender

Geschäftsführer der AUSUM GmbH, Möglingen Aufsichtsratsvorsitzender der USU GmbH (vormals USU AG), Möglingen (bis 28. März 2018)

Günter Daiss, Stellvertretender Vorsitzender (bis 31. Dezember 2018) Geschäftsführer Daiss Agrar, Ungarn Geschäftsführer Green Kft., Ungarn Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender

der USU GmbH (vormals USU AG), Möglingen (bis 28. März 2018)

Erwin Staudt,

Unternehmensberater, Leonberg

  • Beiratsmitglied der Interstuhl Büromöbel GmbH & Co. KG, Meßstetten
  • Aufsichtsratsmitglied der PROFI Engineering Systems AG, Darmstadt
  • Aufsichtsratsmitglied der USU GmbH (vormals USU AG), Möglingen (bis 28. März 2018)

Gabriele Walker-Rudolf

(ab 17. Januar 2019)

Gesamtbezüge des Aufsichtsrats

Die Bezüge des Aufsichtsrats enthalten grundsätzlich eine fixe und eine variable Komponente. Der für das Geschäftsjahr 2018 vergütete fixe Anteil belief sich auf TEUR 102.

17. Vorstand

Bernhard Oberschmidt (Vorsitzender des Vorstands) Aufsichtsratsvorsitzender der Dürr Dental SE,

Bietigheim-Bissingen

Bernhard Böhler

Dr. Benjamin Strehl

Aufsichtsratsmitglied der Marc O`Polo AG, Stephanskirchen

Gesamtbezüge des Vorstands

Die Gesamtbezüge des Vorstands beliefen sich im Geschäftsjahr 2018 auf TEUR 888. Einzelheiten hierzu werden im Vergütungsbericht zum Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2018 dargestellt.

18. Honorare des Abschlussprüfers

Die Honorare der Abschlussprüfer betrugen im Geschäftsjahr 2018 TEUR 147. Hierauf entfallen TEUR 141 auf Abschlussprüfungsleistungen, TEUR 6 auf sonstige Leistungen sowie TEUR 0 auf Steuerberatungsleistungen.

Neben den Leistungen für Abschlussprüfung wurden noch sonstige Leistungen an das Mutterunternehmen und seine beherrschten Tochterunternehmen erbracht. Diese umfassen prüferische Einschätzungen im Zusammenhang mit der Erstellung von Quartalsabschlüssen der USU Software AG im Geschäftsjahr 2018.

19. Nachtragsbericht

Nach Ende des Geschäftsjahres zum 31.12.2018 haben sich keine Vorgänge von besonderer Bedeutung ereignet, über die an dieser Stelle zu berichten wäre.

20. Konzernverhältnisse

Die USU Software AG ist Mutterunternehmen für die in der Aufstellung des Anteilsbesitzes aufgeführten Unternehmen. Diese sind zur USU Software AG verbundene Unternehmen. Die USU Software AG erstellt gemäß § 315a Abs. 1 HGB den Konzernabschluss nach den IFRS für den kleinsten und für den größten Kreis von Unternehmen. Die Offenlegung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Konzernlageberichts erfolgt beim elektronischen Bundesanzeiger. Ferner ist der Konzernabschluss und der zusammengefasste Konzernlagebericht auf Anfrage bei der USU Software AG in Möglingen erhältlich. Er wird zudem auf der Internetseite der USU Software AG unter http:// www.usu-software.de zugänglich gemacht.

21. Erklärung gemäß § 161 AktG zum Corporate Governance-Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat der USU Software AG haben am 11. Dezember 2018 die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance-Kodex gemäß § 161 AktG abgegeben und den Aktionären auf der Internetseite der USU Software AG unter http://www.usu-software.de dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht. Nähere Ausführungen zur Entsprechenserklärung sind im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns zu diesem Jahresabschluss enthalten.

22. Angaben gemäß § 160 Absatz 1 Nr. 8 AktG der USU Software AG

Der USU Software AG sind folgende Stimmrechtsmitteilungen von Aktionären zugegangen, die mindestens 3% der Stimmrechtsanteile halten:

Mitteilungspflichtiger Datum der Schwellen Stimmrechtsanteil
berührung In % Absolut
Peter Scheufler 30.07.2012 5,35 563.021
Main First SICAV 25.11.2015 4,57 481.221
AUSUM GmbH 21.09.2017 50,74 5.340.014

23. Gewinnverwendung

Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2018 in Höhe von TEUR 6.284 wie folgt zu verwenden:

  • Zahlung einer Dividende von EUR 0,40 je Stückaktie für 10.523.770 Stückaktien bzw. TEUR 4.209.
  • Vortrag des verbleibenden Gewinns von TEUR 108 auf neue Rechnung.

Möglingen, den 27.2.2019 USU Software AG

Bernhard Oberschmidt Vorsitzender des Vorstands

Bernhard Böhler Mitglied des Vorstands

Dr. Benjamin Strehl Mitglied des Vorstands

ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2018

USU Software AG, Möglingen

Anschaffungs-/Herstellungskosten
Stand am Stand am
1.1.2018 Zugänge Abgänge 31.12.2018
EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen,
Schutzrechte und ähnliche Rechte 244.534,31 0,00 0,00 244.534,31
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs-
und Geschäftsausstattung 325.255,40 14.691,53 12.220,92 327.726,01
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen
Unternehmen 51.511.434,59 0,00 0,00 51.511.434,59
52.081.224,30 14.691,53 12.220,92 52.083.694,91
Kumulierte Abschreibungen Buchwerte
Abgänge Stand am
31.12.2018
Stand am
31.12.2018
Stand am
31.12.2017
EUR EUR EUR EUR
0,00 240.442,62 4.091,69 51.414,45
12.220,92 301.624,74 26.101,27 26.870,38
0,00 2.111.439,01 49.399.995,58 49.399.995,58
12.220,92 2.653.506,37 49.430.188,54 49.478.280,41

An die USU Software AG, Möglingen

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der USU Software AG, Möglingen, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns (nachfolgend: zusammengefasster Lagebericht) der USU Software AG, Möglingen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Die in Abschnitt IX. des zusammengefassten Lageberichts enthaltene nichtfinanzielle Konzernerklärung, die in Abschnitt VIII. des zusammengefassten Lageberichts enthaltene (Konzern-)Erklärung zur Unternehmensführung und die in Abschnitt XI. enthaltene Versicherung nach § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB zum Jahresabschluss und die Versicherung nach § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB i.V.m. § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB zum zusammengefassten Lagebericht haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 und
  • vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf die oben genannten inhaltlich nicht geprüften Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:

  • Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen
  • a) Das Risiko für den Abschluss

Im Jahresabschluss der USU Software AG, Möglingen, werden unter dem Bilanzposten "Finanzanlagen" Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 49.400 (81 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Die Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen richtet sich nach den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert. In Abschnitt B. des Anhangs sind weitergehende Erläuterungen zur Bilanzierung des Finanzanlagevermögens enthalten.

Zur Ermittlung des beizulegenden Werts ist die Sicht der die Anteile an verbundenen Unternehmen haltenden Gesellschaft einzunehmen. Grundlage der Bewertungen sind dabei die Barwerte der künftigen Zahlungsströme, die sich aus den von den gesetzlichen Vertretern erstellten Planungsrechnungen ergeben. Hierbei werden auch Erwartungen über die zukünftige Marktentwicklung berücksichtigt. Die Barwerte werden mittels Discounted-Cashflow-Verfahren ermittelt. Die Diskontierung erfolgt mittels der gewichteten Kapitalkosten. Es wurde dabei ein Bewertungsgutachten von einem externen Sachverständigen verwendet. Das Ergebnis dieser Bewertungen ist in hohem Maße abhängig davon, wie die gesetzlichen Vertreter die künftigen Zahlungsmittelzuflüsse einschätzen, sowie von den jeweils verwendeten Diskontierungszinssätzen. Die Bewertung ist daher mit wesentlichen Unsicherheiten behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der hohen Komplexität der Bewertung war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

b) Prüferisches Vorgehen und Schlussfolgerungen

Bei unserer Prüfung der beizulegenden Werte der Anteile an verbundenen Unternehmen haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Bewertung nachvollzogen und die Ermittlung der gewichteten Kapitalkosten beurteilt. Zudem haben wir uns davon überzeugt, dass die den Bewertungen zugrunde liegenden künftigen Zahlungsmittelzuflüsse im Zusammenhang mit den angesetzten gewichteten Kapitalkosten insgesamt eine sachgerechte Grundlage für den Werthaltigkeitstest der jeweiligen Anteile an verbundenen Unternehmen bilden. Bei unserer Einschätzung der Ergebnisse der Bewertungen zum 31. Dezember 2018 haben wir uns unter anderem auf einen Abgleich mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen sowie auf Erläuterungen der gesetzlichen Vertreter zu den wesentlichen Werttreibern gestützt, die den erwarteten Zahlungsmittelzuflüssen zugrunde liegen. Wir haben außerdem das vorliegende Bewertungsgutachten von durch die Gesellschaft beauftragten externen Gutachtern gewürdigt. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten Unternehmenswerts haben können, haben wir uns intensiv mit den bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parametern einschließlich der gewichteten Kapitalkosten beschäftigt und das Berechnungsschema nachvollzogen.

Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und -annahmen sind unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen aus unserer Sicht insgesamt geeignet, um die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen sachgerecht vorzunehmen. Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und -annahmen stimmen insgesamt mit unseren Erwartungen überein.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

  • die in Abschnitt IX. des zusammengefassten Lageberichts enthaltene nichtfinanzielle Konzernerklärung,
  • die im Abschnitt VIII. des zusammengefassten Lageberichts enthaltene (Konzern-)Erklärung zur Unternehmensführung,
  • die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks,
  • den Corporate Governance Bericht nach Nr. 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex und
  • die im Abschnitt XI. des zusammengefassten Lageberichts enthaltene Versicherung nach § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB zum Jahresabschluss und die Versicherung nach § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB i.V. m § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB zum zusammengefassten Lagebericht

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

  • wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zusammengefassten Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
  • anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den zusammengefassten Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

    • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
  • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
  • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese

Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

  • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
  • beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.
  • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 28. Juni 2018 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 12. November 2018 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2017 als Abschlussprüfer der USU Software AG, Möglingen, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Wir haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht des geprüften Unternehmens angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für das geprüfte Unternehmen bzw. für die von diesem beherrschten Unternehmen erbracht:

Prüferische Einschätzungen im Zusammenhang mit der Erstellung von Quartalsabschlüssen der USU Software AG im Geschäftsjahr 2018.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Die für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Frau Linda Ruoß.

Stuttgart, 27. Februar 2019

Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Christian Fuchs Linda Ruoß Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüferin

VORSTAND UND AUFSICHTSRAT DER USU SOFTWARE AG

v.l.

Bernhard Oberschmidt Vorsitzender des Vorstands

Dr. Benjamin Strehl Mitglied des Vorstands

Bernhard Böhler Stellvertretender Vorstandsvorsitzender v.l.

Erwin Staudt Mitglied des Aufsichtsrats

Udo Strehl Aufsichtsratsvorsitzender

Günter Daiss Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender (bis 31.12.2018)

FINANZKALENDER FÜR 2019*

28. März 2019

Veröffentlichung Geschäftszahlen 2018

23. Mai 2019

Veröffentlichung 3-Monatsbericht 2019

13.–15. September 2019

  1. IR-Fahrt Rüttnauer Research, Wien (Österreich)

21. November 2019

Veröffentlichung 9-Monatsbericht 2019

2. Juli 2019

Jahreshauptversammlung, Ludwigsburg

25.–27. November 2019

Deutsches Eigenkapitalforum, Frankfurt/Main

29. August 2019

Veröffentlichung 6-Monatsbericht 2019

* Die angegebenen Termine für das Geschäftsjahr 2019 sind vorläufig. Eventuelle Änderungen entnehmen Sie bitte der Homepage der Gesellschaft unter www.usu.de

GLOSSAR

AktG Abkürzung für Aktiengesetz.

Aktive/passive latente Steuern

Zukünftig zu erhaltende/zu zahlende Ertragsteuern, die aus unterschiedlichen Wertansätzen zwischen Steuer- und Handelsbilanz resultieren.

App

Abkürzung für Applikation. Der Begriff bezieht sich grundsätzlich auf jede Art von Anwendungssoftware. Im Sprachgebrauch sind damit aber meist Anwendungen für Smartphones und Tablet-Computer gemeint.

Aspera

Abkürzung für Aspera GmbH. Aspera ist eine Tochtergesellschaft der USU Software AG. Als hoch spezialisierter Lösungsanbieter für das Software-Lizenzmanagement agiert Aspera in einem stark wachsenden Marktsegment. Zum Produktportfolio der Aspera gehört unter anderem das auf den Premiummarkt ausgerichtete Produkt SmartTrack.

Aspera Technologies

Abkürzung für Aspera Technologies Inc. Aspera Technologies ist eine Tochtergesellschaft der USU Software AG und wurde im Jahr 2012 in Boston, USA, gegründet. Ziel der Gesellschaft ist der Vertrieb, die Wartung und Implementierung von USU-Lösungen wie beispielsweise SmartTrack in den USA.

Asset Monitoring

siehe: Monitoring

Audit

bezeichnet im Bereich Software-Lizenzmanagement die Überprüfung zum Einsatz der Software vor Ort beim Kunden. Überprüft werden vor allem die Nutzung und die gekauften Softwarelizenzen.

Bereinigtes EBIT

stellt das um akquisitionsbedingte Sonderfaktoren bereinigte, nicht IFRS-bezogene Ergebnis vor Zinsen und Steuern der USU Software AG dar.

BIG CONNECT

Software-Produkt des USU-Bereiches unymira für das Social Media Management.

Big Data

Big Data bezeichnet den Einsatz großer Datenmengen aus vielfältigen Quellen mit einer hohen Verarbeitungsgeschwindigkeit zur Erzeugung wirtschaftlichen Nutzens. Big Data definiert sich über vier Eigenschaften: das Datenvolumen, die Vielzahl von Datenquellen, die Geschwindigkeit der Datenproduktion und die steigende Anzahl von Nutzern, die sich mittels Analysen die Potenziale von Big Data erschließen wollen.

BIG Social Media

Abkürzung für B.I.G. Social Media GmbH. BIG Social Media, ein internationaler Anbieter von SaaS-Lösungen im Bereich Social Media Management, BIG Social Media war eine Tochtergesellschaft der USU Software AG, die im Jahr 2018 auf die USU GmbH verschmolzen wurde und in diesem Zuge ein Teil des neuformierten Bereichs unymira wurde. Mit ihrem innovativen Produkt BIG CONNECT unterstützt unymira ihre Kunden dabei, die Entwicklungen in den Sozialen Medien zu erkennen, zu managen und erfolgreich zu nutzen.

BIP

Abkürzung für Bruttoinlandsprodukt. Das BIP ist ein Maß für die wirtschaftliche Leistung einer Volkswirtschaft in einem bestimmten Zeitraum. Es misst den Geldwert aller im Inland produzierten Waren und Dienstleistungen. Das um die Preisentwicklung bereinigte BIP wird als reales BIP bezeichnet. Die Veränderungsrate dieses realen BIP dient als Messgröße für das Wirtschaftswachstum der Volkswirtschaften.

Bot

siehe: Chatbot

Bruttoergebnis

Umsatz abzüglich Herstellungskosten des Umsatzes.

Buzzword

einen bestimmten Trend oder eine neue Entwicklung bezeichnende Modewörter oder Phrasen, die benutzt werden, um bestimmte Sachverhalte prägnant und überzeugend mitzuteilen. Da ihrem Gebrauch eine (unbewusste) Überzeugungsabsicht zugrunde liegt, verknappen/vereinfachen diese Wörter/Phrasen den beschriebenen Sachverhalt oft auf zweifelhafte Weise zugunsten des Wohlklangs und zu Lasten der vermittelten Information.

Chatbot

Chatbot oder Bot bezeichnet ein Software-System, das auf menschliche Text-Anfragen automatisch reagiert. Er fungiert dabei als virtueller Assistent, der mit Flugverbindungen, Preisen, Hotels und Mietwägen auf Suchanfragen von Anwendern antwortet.

Cloud

siehe: Cloud computing.

Cloud computing

Englischer Begriff für den Bezug von IT-Services über die Internet-"Wolke". Dabei müssen die Nutzer die benötigte Hard- oder Software nicht mehr kaufen, vor Ort installieren und unterhalten, sondern können die gewünschten IT-Leistungen flexibel als Service dann über das Internet beziehen und nutzen, wenn sie diese benötigen.

CMDB

Abkürzung für Configuration Management Database. In dieser Datenbank werden die Informationen über alle Anlagen und Betriebsmittel der IT verwaltet, z.B. PC´s mit ihren Software- bzw. Hardwarebestandteilen, Verträgen etc. Im Gegensatz zu einer herkömmlichen IT Asset Management Datenbank werden auch die gegenseitigen Abhängigkeiten der verwalteten Objekte abgebildet.

Compliance

Selbstverpflichtung eines Unternehmens bzw. dessen Führungskräfte, sich an die vom Gesetzgeber, den Anteilseignern oder dem Aufsichtsgremium aufgestellten Regeln zu halten, die vielfach ethische Aspekte der Unternehmensphilosophie enthalten. Ziel ist die Vermeidung sowohl eines negativen Images als auch der Ausschluss von Haftungsfällen bzw. Schadensersatzklagen.

Configuration Management

Die für das IT Service Management notwendigen Informationen über IT-Infrastruktur und -Services werden vom Configuration Management bereitgestellt. Stets aktuelle und historische Informationen über die Configuration Items (CIs) sind in der Configuration Management Database ( CMDB) verfügbar.

Corporate Governance

Bezeichnung für die verantwortliche, auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Leitung und Kontrolle eines Unternehmens. Von der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex sind die wesentlichen Standards erarbeitet und im Corporate Governance Kodex zusammengefasst worden.

DAX

Abkürzung für Deutscher Aktienindex. Der DAX spiegelt als wichtigster Aktienindex in Deutschland die Entwicklung der 30 größten und umsatzstärksten Unternehmen wider, die an der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet sind.

Destatis

Abkürzung für Statistisches Bundesamt.

Directors Dealings

Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte von Führungspersonen eines Emittenten gemäß Artikel 19 der Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014.

DSGVO

Abkürzung für Datenschutz-Grundverordnung.

EASYTRUST

Abkürzung für EASYTRUST SAS, die zwischenzeitlich in USU SAS umbenannt wurde. EASYTRUST bzw. USU SAS ist eine Tochtergesellschaft der USU Software AG.

EBIT

Abkürzung für Ergebnis vor Zinsen und Steuern (Earnings before interest and taxes).

EBITDA

Abkürzung für Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (Earnings before interest, taxes, depreciation and amortization).

EBT

Abkürzung für Ergebnis vor Steuern (Earnings before taxes).

Eigenkapitalquote

Die Eigenkapitalquote errechnet sich, indem das bilanzielle Eigenkapital ins Verhältnis zur Bilanzsumme gesetzt wird. Je höher die Eigenkapitalquote einer Gesellschaft ist, desto geringer ist der Verschuldungsgrad dieser Gesellschaft.

Gartner

Abkürzung für Gartner Inc., ein amerikanisches Marktforschungsunternehmen.

Goodwill

Geschäfts- oder Firmenwerte, die aus der Übernahme von Geschäftsbetrieben sowie aus der Kapitalkonsolidierung resultieren.

HGB

Abkürzung für Handelsgesetzbuch.

IFRS

Internationale Rechnungslegungsvorschriften (International Financial Reporting Standards), die insbesondere eine weltweit vergleichbare Bilanzierung und Publizität sicherstellen, das Vertrauen in die Finanzmärkte stärken und den Schutz der Anleger verbessern sollen.

Impairment Test

Werthaltigkeitstest zur Bewertung des Anlagevermögens und Prüfung auf eine eventuell notwendige Wertminderung. Dabei wird unter anderem der in der Konzernbilanz ausgewiesene Goodwill anstelle einer planmäßigen Abschreibung gemäß IFRS 3 mindestens einmal jährlich einer Wertminderungsprüfung unterzogen. Das Ergebnis des Impairment Tests kann entweder in der Bestätigung des angesetzten Geschäfts- oder Firmenwertes bestehen oder aber zu einer das Jahresergebnis mindernden Abschreibung führen.

Industrial Big Data

bezeichnet eine sehr große Menge an unstrukturierten und semistrukturierten Maschinendaten, die in der Fertigungsindustrie durch die intelligente Vernetzung entlang der gesamten Produktionskette entstehen.

IQ

Abkürzung für Intelligenzquotient. Der IQ ist eine durch einen Intelligenztest ermittelte Kenngröße zur Bewertung des intellektuellen Leistungsvermögens im Allgemeinen oder innerhalb eines bestimmten Bereichs im Vergleich zu einer Referenzgruppe.

ISIN

Abkürzung für International Securities Identification Number. Die ISIN ist eine zwölfstellige internationale Kenn-Nummer für Wertpapiere und ermöglicht die eindeutige Identifikation für ein Wertpapier, das an der Börse gehandelt wird.

IT

Abkürzung für Informationstechnologie

IT-Analytics

bezeichnet die übergreifende Analyse, Überwachung und Steuerung von Informationen aus allen relevanten IT Service Management-Systemen und ITIL®-Prozessen.

IT Asset Management

Umfasst das automatisierte Verwalten aller IT-Komponenten und deren Beziehungen über deren kompletten Lebenszyklus inklusive aller finanziellen, beschaffungstechnischen und vertraglichen Informationen.

ITIL®

IT Infrastructure Library – eine Sammlung fachlich-methodischer Grundlagen zur Optimierung von IT-Service-Prozessen. ITIL® wurde Ende der 80er Jahre durch die CCTA (Central Computer and Telecommunications Agency) aus der Praxis entwickelt und stellt ein herstellerunabhängiges Regelwerk dar, das eine systematische Vorgehensweise für die Einführung, das Betreiben und Managen der IT und ihrer Dienstleistungen beschreibt. ITIL® definiert Prozesse, Funktionen, Rollen, Verantwortlichkeiten und Gestaltungselemente, die die Grundlage und Voraussetzung für einen effizienten und effektiven Betrieb der IT bildet.

IT-Service

Bereitstellung einer oder mehrerer technischer odernicht-technischer Systeme (Hardware, Software, Mitarbeiter), die zur Durchführung von Geschäftsprozessen notwendig sind.

ITSM

Abkürzung für IT Service Management.

IT Service Management

Gesamtheit von bewährten Maßnahmen und Methoden, die nötig sind, um die bestmögliche Unterstützung von Geschäftsprozessen durch die IT-Organisation zu erreichen. IT Service Management beschreibt den Wandel der IT in Richtung Kunden- und Serviceorientierung unter Beachtung der betriebswirtschaftlichen Zielsetzung. Durch die wertschöpfende Integration des organisationsweiten Wissens in die Kernabläufe des Unternehmens bietet USU ihren Kunden zusätzlich das Potenzial, durch eine einheitliche Informationsbasis ihre Geschäftsprozesse zusätzlich zu optimieren und kosteneffizient zu wirtschaften.

Katana

ist ein neues USU-Geschäftsfeld, das aus dem USU-Forschungsbereich hervorgegangen ist und sich auf Big Data-Analytics-Anwendungen und Daten-getriebene Services konzentriert.

KatanaFlow

ist eine neue grafische Entwicklungsumgebung für Data Science im Maschinen- und Anlagenbau. Die leistungsfähige und benutzerfreundliche Webanwendung unterstützt Ingenieure bei der Analyse und Aufbereitung von Industriedaten.

KI

Abkürzung für Künstliche Intelligenz. KI ist ein Teilgebiet der Informatik, welches sich mit der Automatisierung intelligenten Verhaltens und dem Maschinellen Lernen befasst.

Knowledge Bot

ist eine Chatbot-Lösung des USU-Geschäftsfeldes unymira für die Service-Unterstützung bei Standardfragen.

Knowledge Center

Modular aufgebaute, webbasierte Produktsuite des USU-Geschäftsfeldes unymira für die Informationsbereitstellung in wissensintensiven Geschäftsprozessen. Die patentierte Technologie des USU Knowledge Center wurde mehrfach ausgezeichnet.

KnowledgeFirst

ist eine intelligente Lösung für Web Self-Service des USU-Geschäftsfeldes unymira. Die Applikation unterstützt bei Fragen bzw. Problemen und liefert auf Basis der integrierten Wissensdatenbank die passende Antwort zum jeweiligen Anliegen.

Knowledge Management

ist ein zusammenfassender Begriff für alle strategischen bzw. operativen Tätigkeiten und Managementaufgaben, die auf den bestmöglichen Umgang mit Wissen abzielen.

Latente Steuern

siehe: Aktive/passive latente Steuern.

LeuTek

Abkürzung für LeuTek GmbH. LeuTek ist eine Tochtergesellschaft der USU Software AG. LeuTek ist ein Softwarehaus, das Standardsoftware im Bereich Systems Management, z. B. die eigenentwickelte Software ZIS-System, entwickelt und vertreibt.

Lizenzmetrik

Die Lizenzmetrik gibt an, wie der Lizenzbedarf für die Nutzung von Software gezählt werden soll. Marktübliche Metriken sind beispielsweise Anzahl der Installationen, Anzahl der Anwender, Dauer der Nutzung etc.

MIPS

Abkürzung für Million Instructions per Second (Millionen Instruktionen pro Sekunde) ist eine Maßeinheit für die Rechenleistung von großen Computern/Servern.

Monitoring

Englische Bezeichnung für die Betriebsüberwachung von einzelnen PCs, Servern oder ganzen Rechenzentren.

myCMDB

Aktuelle Produktsuite der Tochtergesellschaft OMEGA. Mit myCMDB bietet die USU eine Standard-Softwarelösung im Bereich IT Service Management für kleine und mittelständische Unternehmen sowie öffentliche Verwaltungen.

OMEGA

Abkürzung für Omega Software GmbH. OMEGA ist eine Tochtergesellschaft der USU Software AG. Wesentliches Geschäftsfeld von OMEGA ist die Erbringung von Dienstleistungen und der Vertrieb von Produkten, wie beispielsweise die Produktsuite myCMDB.

On Premise

bezeichnet im Gegensatz zu einer Mietlösung wie SaaS eine vor Ort installierte Software-Lösung. Der Nutzer erwirbt, installiert und verwaltet die Software auf eigener Hardware.

Predictive Maintenance

oder auch vorausschauende Wartung ist definiert als Bewertung von Wartungsinformationen auf Basis von Live-Maschinen- und Produktionsdaten, um Maschinen und Anlagen proaktiv zu warten, bevor es zu Stillständen oder Qualitätsverlusten kommt.

Prime Standard

Zulassungs- bzw. Marktsegment der Frankfurter Wertpapierbörse für Unternehmen, die sich international positionieren wollen. Prime Standard Unternehmen müssen hohe internationale Transparenzanforderungen erfüllen, die weit über die gesetzlichen Mindestanforderungen des Regulierten Marktes hinausgehen.

Private Cloud

stellt ihre Services exklusiv für Organisationen zur Verfügung. Im Gegensatz zur Public Cloud ist sie nicht für die Allgemeinheit per Internet zu erreichen. Die Private Cloud kann auf firmeneigenen Rechnern oder durch Dritte gehostet werden und bietet ein hohes Maß an Kontrolle und Sicherheit.

Release

Die fertige und veröffentlichte Version einer Software wird als Release bezeichnet. Damit geht eine Veränderung der Versionsbezeichnung, meist ein Hochzählen der Versionsnummer, einher.

SaaS

Abkürzung für Software-as-a-Service.

SAM

Abkürzung für Software Asset Management.

Self-Service

ermöglicht dem Anwender den einfachen, intuitiven Zugang zur Lösung für seine Anfragen und Probleme. Damit werden Abläufe und Prozesse vereinfacht und beschleunigt sowie die Zufriedenheit der Anwender erhöht.

Service Desk

ist die zentrale Anlaufstelle für alle Serviceanfragen innerhalb einer Organisationsstruktur. Die Hauptaufgabe des Servicedesks nach ITIL® ist die ein- und ausgehende Kommunikation mit den Anwendern von IT-Services.

Smart Data

sind Datenbestände, die mittels Algorithmen nach bestimmten Strukturen aus größeren Datenmengen (vgl. Big Data) extrahiert wurden und sinnvolle Informationen erhalten. Dadurch können Geschäftsabläufe und Entscheidungsprozesseoptimiert oder automatisiert werden.

SmartTrack

Software-Lizenzmanagement-Lösung der Konzerntochter Aspera zur revisionssicheren Einhaltung von Compliance-Richtlinien in Bezug auf die Nutzung von Software-Lizenzen sowie der Realisierung von umfangreichen Kosteneinsparungen durch Lizenzoptimierungen. Kunden, die SmartTrack nutzen, sparen einen hohen Anteil ihrer Ausgaben für Softwarelizenzen ein und können die Compliance zu jeder Zeit nachweisen.

Social Media

Englische Bezeichnung für soziale Medien wie beispielsweise Facebook, Twitter sowie diverse spezialisierte Foren. Soziale Medien ermöglichen ihren Nutzern, sich untereinander auszutauschen und mediale Inhalte einzeln oder in Gemeinschaft zu gestalten. Sie stellen insofern ein alltägliches Kommunikations- und Informationsmedium dar und gewinnen für Unternehmen – vom Marketing über den Vertrieb bis hin zur Personalakquise – immer mehr an Bedeutung.

Software-as-a-Service

Englische Bezeichnung für die flexible und skalierbare Bereitstellung einer Software als Service über das Internet. Ein Kunde kann die benötigte Software bedarfsbezogen über das Internet nutzen und muss diese nicht mehr lokal installieren. SaaS stellt insofern einen Teilbereich des Cloud Computing dar.

Systems Management

Zentralisierte Verwaltung, Überwachung, Visualisierung, Automatisierung und Steuerung sämtlicher für den operativen IT-Betrieb erforderlichen Systeme und Prozesse eines Unternehmens oder Konzerns.

unitB technology GmbH

war seit Januar 2017 eine Tochtergesellschaft der USU Software AG, wurde im Jahr 2018 auf die USU GmbH verschmolzen und ist jetzt Teil von unymira.

Unymira

ist ein neues USU-Geschäftsfeld. Es vereint die vier bislang eigenständigen USU-Bereiche BIG Social Media, Business Solutions, KCenter sowie unitB technology und fokussiert auf die intelligente Digitalisierung von Geschäftsprozessen im Kunden- und IT-Service.

USU

Abkürzung für die gesamte USU-Gruppe, also die Konzern-Muttergesellschaft USU Software AG sowie deren Tochtergesellschaften, unter anderem die USU GmbH, Aspera, Aspera Technologies, LeuTek, OMEGA, oder USU SAS. Die USU-Gruppe hat sich strategisch im Markt für IT- und Knowledge Management Software positioniert.

USU SAS (vormals "EASYTRUST SAS")

ist ein hochspezialisierter französischer Software-Hersteller im Bereich der automatischen Erkennung und Analyse von Hard- und Software in komplexen Infrastrukturen und dem Software-Lizenzmanagement von Oracle-Produkten.

USU – U Step Up

Karriere- und Laufbahnmodell von USU zur kontinuierlichen Entwicklung und Weiterbildung der Belegschaft.

UX-Design

oder User Experience Design dient dazu, dem Anwender beim Bedienen von Produkten oder Services das bestmögliche Erlebnis zu bieten. UX ist dabei für die Gestaltung der Bedienoberfläche zuständig, z. B. einer Website oder einer App.

Valuemation

Die USU-Produktsuite Valuemation unterstützt Organisationen im operativen IT Service Management und Enterprise Service Management mit umfassenden modularen Lösungen.

Verlustvortrag

Übertragung entstandener steuerlicher Verluste auf künftige Wirtschaftsjahre zum Zwecke der steuerlichen Verrechnung mit zukünftigen Gewinnen.

Wissensdatenbank

Wissensdatenbanken sind spezielle Datenbanken für das Wissensmanagement. Sie stellen die Grundlage für die Sammlung von Informationen dar. Organisationen machen darin ihre Ideen, Problemlösungen, Artikel, Prozesse, Benutzerhandbücher und andere Inhalte für alle Berechtigten verfügbar. Eine Wissensdatenbank bedarf einer sorgfältig strukturierten Klassifizierung, einer Formatierung des Inhalts und benutzerfreundlicher Suchfunktionalitäten.

WKN

Abkürzung für Wertpapier-Kenn-Nummer Die WKN diente zur eindeutigen Identifizierung eines Wertpapiers in Deutschland. Im Zuge der weltweiten Vereinheitlichung der Wertpapier-Kennungen wurde die WKN durch die internationale Wertpapier-Kenn-Nummer ISIN ersetzt.

XETRA

Abkürzung für das Elektronische Handelssystem (Exchange Electronic Trading) der Frankfurter Wertpapierbörse.

Zettabyte

ist eine Maßeinheit für Speicherkapazität und steht für 1021 Bytes. Das sind Sextillionen Bytes oder in Zahlen 1.000.000.000.000.000.000.000 Bytes.

ZIS/ZIS-System

Software-Produkt der Konzern-Tochter LeuTek zur Überwachung, Visualisierung, Automatisierung und Steuerung sämtlicher für den operativen IT-Betrieb erforderlicher Systeme und Prozesse.

IMPRESSUM

Herausgeber

USU Software AG Spitalhof D-71696 Möglingen Tel: +49 (0) 7141 4867-0 Fax: +49 (0) 7141 4867-200 www.usu.de

Investor Relations

Falk Sorge Tel: +49 (0) 7141 4867-351 Fax: +49 (0) 7141 4867-108 [email protected]

Public Relations

Dr. Thomas Gerick Tel: +49 (0) 7141 4867-440 Fax: +49 (0) 7141 4867-300 [email protected]

Konzeption Raimund Vollmer, Reutlingen © USU Software AG, Möglingen

Gestaltung Stephan Kieninger, Freework Grafik-Design GmbH, Möglingen

Bildquellennachweis Umschlag RealVector/AdobeStock

Produktion Memminger GmbH Druckerei & Verlag Benzstraße 9 71691 Freiberg a. N.

ISBN 978-3-943825-08-4